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        <title>Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.</title>
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            <idno>kbl_1908</idno>
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        Deutsches

Kolonialblatt

 

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee.

Herausgegeben

im

Reichs-Kolonialamt.

 

XIX.  Jahrgang  1908.

 

 

 

Berlin  1908.

Verlag  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn
Königliche  Hofbuchhandlung
nochstraße  6871.
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        Einteilung.

Gesetze,  Verordnungen,  Erlasse  der  Reichsbehörden  und
Behörden  der  deutschen  Schutzgebiete,  Nachrichten  aus  den
deutschen  Schutgebieten  und  andere  darauf  bezugliche

Mitteilungen:  eEelte
Allgemeiiies  III
——.DM.  V
Kamen  VI
Toononnna  ..  IX
Südwestafria  XI
Neuguinea,  einschlieblich  Karolinen,  Marianen,

Marschall-Inseln  und  LHalen-.  XIII
0a  XIV
Kiautschonnn.  ..  XV
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktlonsgebieten  XXV
Literatur-Verzeichis.  XII

Seite

Illustrationen  und  Karten.  .  XIIV

Besondere  Beilaoaen  XXIV
Verzeichnis  der  in  den  Nachrichten  aus  den
deurschen  Schutzgebieten  vorkommenden  Lünder:,

Orts=  und  Volksnamen:
u—.48(—  XXV
Kamen  XXVII
Toon  XXTNH
Sadwestafrilka.  .  XXXIII
Neuguinea,  einschl.  Karolinen,  Marianen,

Marschall-Inseln  und  Palau.  .  .  .  XXXV
Samoaan  IXXXVI
sKiautschoun.  ....  IXXVII

Namen-Verzeichis.  IXXIX
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        Inhalts-Verzeichnis.
Die  mit  einem  "  versehenen  Artikel  sind  amtliche  Bekanntmachungen  usw.
(Die  am  Schluß  stehenden  Ziffern  bezeichnen  die  Seitenzahlen.)

eesetze,  Verorbmungen,  erlasse  der  Relchsbehörden  und  Behörden  der  deutschen  Schutzgeblete.
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebleten  und  andere  darauf  bezügliche  Ol#tteilungen.

Allgemeines.

Akklimatisation.  „Kann  der  Deutsche  sich  in  den
Tropen  alklimatisieren"“  Ein  Vortrag  von

Dr.  Steudel,  Oberstabsartt  ...  719
Arbeitsmarkt.  Der  —  in  den  deutschen  Kolonien#
Arithmetik.  Lehrbuch  für  Arithmetik  in  arabischer

Sprache  871
Asso  ciation  Cotonniere  Coloniele.  Die

Tätigkeit  dbe  ee  545
Ausstellung.  Eine  Aussielung  von  Vaumwoll

Erntebereilungsmaschinen  in  Berln  479

—.—  Dauerwaren  auf  der  23.  rann  n
E#nn.  s  VEAA  kn  Leiwzis  188

——  und  Kolonien

VBaumwollkultur.  Ael,  Baumwollverbrauch  -  34

——Dwisch-Iolomatc  Baumwolluutekuehmuuqeu  .582

—-Zalaaimenflelluagversaamwollqapfconsnngea
und  Entkörnungsanlagen  Deuts  .587,

—.—  Vom  fünfien  inlernationalen  Wôlod
in  Parig

—.—  Der  Welttampf  u  um  vie  Vaumwolle  .

—.—  Baumwollerzeugung  der  Welt  im  Jahre  1907  *

—.—  Baummwollsaatöl-Erzeugung  der  Welt  .

——Deutich-tocoche  Unmut-Unternehmungen

—.—  Baummwollverbrauch  und  Baumwollvorrat  der

.........  ·1181
sonnt-voll  -  Erntebereitungsmaschinen  siehe
Ausstellung.

Wekanntmachungen.  Bekanntmachung,  betr.  Abänderung
  der  Satungen  der  Zentralafrikanischen
Bergwerksgesellschaft,  Deuische  Kol.  Ges.  in  Verlin.

Vom  22.  August  1908  "
——sekaaamachuag  über  das  am  22.  Juli  1908
in  Brüfsel  zwischen  dem  Deutschen  Neiche  und
anderen  Staaben  vereinbarte  Verbot  der  Einfuhr
von  Feuerwassen,  Nunitlon  und  Schießpulver  nach
einer  bestimmten  Zone  Westafrikas.  Bom  10.  Oktober
  1908.  (Mit  Kartenstüzze)

 

896

 

*Brkanntmachungen.  Bekannimachung  des  Reichskanzlers,
  betr.  die  Vorlegungsfristen  für  Auslondschecks.
  Vom  19.  März  190  ..

*—.—  Bekanntmachung  des  Neichsknzlers,  ber.  die
Erhebung  von  Wechsel=  und  Scheckprotesten  durch
Postbeamte.  Vom  5.  August  190068

Bergwesen.  Die  sbvofrilanisce  vnl
gebuung  88

Bremer  0  1  3  yrv.  4  14  1MyTTNnA  54  Aus
zug  aus  dem  Bericht  bes  Vorstandes  sar  die  dritte
Generalversammlung  .

Deportation.  Die  Gründung  eines  Deportationsverbandes.


Deutsche  bandels-  und  Plantagen-Gesellschaft
  der  Südsee-Inseln  zu  Hamburg.
Auszug  aus  dem  Geschäftsbericht  für  1907  .  747

—.  Aus  dem  Geschaͤftabericht  für  1807  /08.  .  1169

Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebs-Gesellschaft.
  Auszug  aus  dem  Bericht
über  das  III.  Geschäftsjahr.  .  .591

Deutsche  Kolonialgesellschaft.  Die  Abteilung
Lippstadt  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  4498

Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft.  Kolonial-Abtellung
  der  —  1188

—.—  Dauerwaren  auf  der  B.  Wanderaussiellung
der  —  zu  Leipzig

Deutsche  Sadseephosphat=  ———
in  UBremen.  Sutut  der
in  Lamburg.  Auszug  aus  der  Satung  der  —  1087

Eiueborenen-  und  beiterokufe  Mate-#bien

  zur  afrikanischen  —  126
22  241.  286  346

Nede  Sr.  Erellenz  des  Herrn  Staalssekretärs
bes  Reichs-Kolonialamis  Dernburg  in  der  Sitzung
der  Budgerkommission  des  Reichstages  vom
18.  Februar  1908,  *“  über  dregen  der
Eingeborenenpolitil  ..  216

995

995

1120

148

FVewrrree#r#n
        <pb n="4" />
        Eis  v  Zur  Frage  des  kolonialen  Eisenbahnbaess

W.  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.
zollfreie  Einfuhr  von  Erbschaftsgut
Feststellung  einer  Südsee-Insel.  1078
Gehalt.  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  viertelfährliche

  Gehaltszahlung  an  die  Beamten  379

Gerichtliches  Kostenwesen  siehe  Verfügungen.
Gerichtsbarkeit  siehe  Verfügungen.
Gesundheitspflege.  Die  Pest  am  Viktoriasee  763,  820
Goldproduktion.  Die  —  der  Welt  im  Jahre  1907
898,  760

Handel.  Die  Handelssachverständigen  bei  den  Kaiserlichen

  Konsularbehörden
—.—  Vorläufige  Zusammenstellung  der  Ergebnisse

des  Außenhandels  der  afrikanischen  Schutzgebiete

im  Kalenderjahre  1907  im  Vergleiche  mit  dem

Handel  des  Vorjahtes  .  798
—.—  Deutschlands  Anieil  am  Handel  Südafrikas  1907  1073
—.—  Handel  Neuseelands  mit  Deutschland  in  den

letzten  vier  Kalenderjahren
Handelsauskunftsstelle.  Errichtung  einer  —

beim  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Kapstadt.  448
Institut  für  Schiffs=  und  Tropenhygiene  in

Hamburg.  Herbstkurfus  ves  —
Kabelverbindung  von  Lourenoo  Marques  nach

———.———QWQQ  DD
Kakaokultur.  Kakac  und  Kakaobutter  im  Jahre  1907  2387

Kautschuk,  Guttapercha  und  Balan  686
Kolonlal-Akademie.  Eine  neu  3  1253
Kolonialgesellschaften.

—.—  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft  345
—.—  Deutsche  Kolonialgesellschaßt  448.
—.—  Association  Cotonniere  Coloniale  545

—.—  Deutsche  Kolonial-Eisenbahn-Bau-  und  Betriehs-Gesellschat:

  591
—.—  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
der  Südsee-Inseln  zu  burt  .  747.  1169

—  Dautsche  Sübserhosphat-Akziengesellshaft  in
Bremen  775

—.—  Zentral=  Afrikanische  Bergwerksgesellschaft,
Deutsche  Kol.  Ges.,  m  Berrnreon  sos

.  Neue  sranzosische  Gesellschasten..  1078

—.—  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  1121

—  m  Handelsgesellschaft  in
–  e#r  zerseen  m.  ö.  H.  in  Efen  1166
—.—  in  Ostafrika:
Klimanjaro-Pflanzungs-Gesellschaft
Ostafrikanische  Gesellschaft  „So#dkaste4
Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  zu  Berlin

996,  1168

—aan  Gesellschaft.  1165

Molive-Pflanzungsgesellschasft  56,  1067,  1067

Westafrikanische  Pfluenzungs-Gesellschaft  „Lictoria“,

  Berlin  und  Victortoa

Debundscha-Pflanzung,  Berlin  und  Debundscha


597

IV

 

Kolonialgesellschaften:  In  Kamerun:
esene  Pflanzungs=  Gesellschaft

„Bib  —
—.—  in  Togo
###anhungsgejenlchat.  .....  663,  957
Deutsche  Togogesellschafft  956
Pflanungsgesellcchaft  „Kpeme  ..  957
—.—  in  Südwestafrika
Otavi-Minen-  und  Eisenbahn-Gesellschaft  234
Gibeon-Schürf=  und  Handels-Gesellschaft  593
Dauche  Kolonialgesellschaft  für  Südwest-.........
  M
Ost-set  4  Co.,  Carl,  Fsneisasn
aus  Akten
—.—  in  Neu-Guinea:
Neu-Guinea-Kompagnie  514
Jaluit-Gesellschat:  1013
—.—  In  Samoa:
Deutsche  Samoa-Gesellschat  70

11
Koloniale  Preßstimmen.  Was  verdankt  die  Togo- 



mission  der  deutschen  Kolonialregierunge.  270
—.—  Eine  französische  Stimme  über  Togo  401
—.—  Über  die  wirtschaftliche  Lage  in  Samoa  450
Kolonialinstitut,  Hamburgischs  1028
Kolonialrat.  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  die  Aufhebung

  des  Kolonialrats  und  die  Bildung  von

Kommissionen  beim  Reichs-Kolontalamt.  Bom

17.  Februar  1908  à  277
Kol  3  71  n  r.  25.  0.  a  He.

Die  Zugänge  für  die  —  1107  201
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.  31,  78,

126,  184,  234,  294,  345,  389,  479,  535,

631,  686,  747,  810,  857,  902,  963,  1012,  1061,

1114,  1154,  1239

—.—  Die  Bedeutung  der  deutschen  Schußgebiete  als
Gerbmaterialproduzenten.  Von  Dr.  Joh.  Paeßler  535
—.—  Die  kolonialen  Faser-(Hanf)  und  Ol-Nohstoffe  857
—.—  Die  tierischen  Produkte  in  unserer  Kolonialwirtschaft

—.—  Die  tropischen  Hölzer  und  die  Gerbstoffe  sowie

die  mineralischen  Rohstosse  902
——  coqu  ............  1114
——Diescoqo·..........  1119"
«oloalalssltttlchqflltches  Komitee.  Beuiche

handlungen  des  -..  —
—.—  Weiteres  aus  dem  —  des  —  589,  s
Kolonialwissenschaft.  Kolonialwissenschaftliche
Ferienkuse  357

—.—  Ferienkurse  für  koloniale  Techk
Kursverzeichnis.  Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  vom  Bankhause  von  der  Heydt  u.  Co.
50,  100,  160,  207,  276,  819,  369,  407,  455,
50,  566,  616,  657,  713,  771,  827,  881,  932.
989,  1089,  1064,  1140,  1196,  1260
*—.—  Außerkurssezung  der  Fünfzigpfennigstücke  719
Närkte,  fremde.  Winke  für  Eroberung  fremder
Märkte

Nission.  Berliner  Verein  für  ärztliche  Mission
        <pb n="5" />
        Mission.  Eine  Kommission  für  Innere  Mission  in
den  deutschen  Schutzgebieten
—.—  Die  missionsärztliche  Tätigkeit.
Machrufe  326,  327,  380,  420,  423,
568,  619,  2½  #188,  1090
Norddeutscher  Lloyd.  Erhöhung  der  Raten  des
offiziellen  Frachttarifs  der  esesiatishen  ectof
dampferlinien
Personalien.  4,  56,  10  162.  ru,  20  324,
379,  420,  462,  514,  568,  618,  668,  715,  788,
„888,  9P45,  996,  1044,  1088,  1146,
Personal-Nachrichten.  13,  59,  109,  165,  218,
#  327,  380,

155
1225

Pest  siehe  Gesundheitspflege.
Phosphatproduktion.  Die  —  im  Jahre  1907
Postalisches.  Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen
Schutgebieten  48,  98,  158,  205,  274,  817,  367.
405,  453,  507,  564,  614,  655,  711,  769,  825,
«  N9,930,987,1037,1M,1138,1198,
—.—  Taxen  für  Briefsendungen  jeder  Art  aus
Deutschland  nach  den  deutschen  Wl
in  China
—.—  Schließung  der  deutschen  Postagentur  i  in  dien
(china)
nach  den

deutschen  ahn  45,  95,  155,  202,
272,  314,  364,  402,  451,  504,  561,  611,  652,
708,  766,  822,  877,  928,  984,  1034,  1080,  1136,
1191,  1256
Pspchologisches.  Methode  for  sss
Erkundungen  1077
Rechtspflege  (siehe  auch  #erorbnungey.  —
böchste  Ordre,  betr.  Niederschlagung  verwirkter  Vertragsstrafen.
  Vom  21.  Dezember  190.
—.—  Ubersicht  über  die  Geschäfte  der  Kaiserlichen
Gerichte  in  den  Schuptgebieten  Afrikas  und  der
Südsee  während  des  Kalenderjahres  1907.  .  1210
Nede  Seiner  Exzellenz  des  Herrn  Staatssekretürs  des
Reichs-Kolonialamts  Dernburg  über  Fragen  der
Eingeborenenpolitik
Reichsbehörden  siehe  Verordnungen.
Scheckwesen  siehe  Bekanntmachungen.
Schiffsbewegungen.  48,  98,  158,  205,  274.  317.
8367,  405,  453,  507,  564,  614,  655,  711,  769,
825,  930,  987,  1037,  1088,  1198,  1194,  1258
Schiffsverkehr.  Der  Verkehr  auf  den  vom  Reiche
subventionierten  Dampferlinien  1906  .  501
—.—  Berkehr  durch  den  Suezkanal  im  Jahre  1907  11338
Schugtztruppe,  Kaiserl.  Allerhöchste  Ordre,  betr.

1258

707

1191

in

101

.216

die  Hauptleute  der  Schutztruppen  .  511
Seidenproduktion  der  Welt  im  Jahre  1907  5637
Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft  m.  b.  H.  in

Essen.  Aus  dem  Geschäftsbericht  1907  1166
Spirituosenkonvention.  Die  Brasseler  internationale

  —.  Vom  8.  November  1906  .  105
Standesamtswesen  siehe  Verfügungen
Studienreise  des  Prof.  Dr.  Tischler  871

V

 

*Verfügungen.  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.
die  standesamtliche  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee.  Vom  27.  März
1908

—.—  LVerfügung  des  Neichskanglers  wegen  Anderung
der  Verfügung  vom  25.  Dezember  1900,  betr.  die
Aus#lbung  der  Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee.  Vom  8.  Mal  1909.  659

—.—  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Abänderung
  der  Verfügung  vom  28.  November  1901,
betr.  die  Regelung  des  gerichtlichen  Kostenwesens
in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Sndsee.
Vom  28.  August  1908

Verkehrsnachrichten.  45,  95,  155,  202,  ri,  31.
364,  402,  450,  504,  561,  611,  652,  707,  766,

822,  877,  927.  984,  1094,  1080,  1185,  1191,  1255

Verordnungen.  Verordnung,  betr.  die  Zuständigkeit
  der  Reichsbehörden  zur  Ausführung  des  Reichsbeamtengesetzes.
  Vom  24.  April  1908.  567

*—.—  Verordnung,  betr.  die  Einrichtung  der  Verwaltung
  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den
afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten.  Vom
3.  Juni  1908

Verwaltung  (siehe  auch  Verordnungen).  gord  Müner
über  koloniale  Verwaltungspolitik  .

Jotleiuuqea,Loloaicle......  .7G

——BottciangübetsolonmcesBerqtecht  IRS

Wachsbeerenstrauch.  Der  —  als  —  zur  V6,
festigung  von  Dünensand  8

Waffeneinfuhr-Verbot  siehe  Bekanntmachungen.

*entral-Akfrikanische  Bergwerksgesellschaft,
Deutsche  Kol.  Ges.,  in  Berlin.  Atanderung  der
Sathungen.  .

372

933

Oftafrikia.

Abgaben,  Erhebung  von  —  siehe  Verordnungen.
Baumwollkultur.  Baumwollkultur  in  Togo  und
Deutsch-Ostafrika  .  W.
—.—  Zusammenstellung  der  Haumwollanpflanzungen
und  -Entkkörnungsanlagen  Deutsch-Ostafrikas  587,  588
*Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  po#nn  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  den
Gouvernementsrat.  Vom  4.  April  19008
*—.—  Bekanntmachung  des  Reichs-Kolonialamts,  betreffend
  Bestellungen  des  Biologisch-Landwirtschastlichen
  Instituts  Amani,  des  Leonhardt-Sonatoriums
  Migiri  und  der  Krankenhäuser  in
Daressalam  und  Tanga.  Vom  18.  September  1908  984
*—.—  Bekann#machung  des  Reichs-Kolonlalamts,  betreffend
  die  Erklärung  der  Schürffreiheit  im  Gebiete
der  Irangi-Bergbau-  n  —**z  Vom
81.  August'7.  September  !110·1
Bergbau  siehe  Ssu  en.
Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.  Aus  dem
letzten  Geschäftsbericht  der  Gesellschaft
Eilsmoahnen-  ——  eiserbabn.

186

518.

1165

2
        <pb n="6" />
        Eisenbahnen.  Die  Betriebsergebnisse  der  Usambara=Elsenbahn
  in  den  Rechnungsjahren  1906,1906,1907  1091
——  Asambara-Eisenbahn.  Druckfehler-Berichtigung  1163
—.—  Zentralbahn,  die  1237
*  rlasse.  Allerhöchster  Erlaß,  betreffend  Anderung
des  deutsch-ostafrikanischen  Münzwesens.  Vom
2.  Oktober  106  ·085
Gesundheitspflege.  Der  Wahehe-Aczt  und  seine
Wisfenschaft.  Von  Dr.  Weck  1048
—.  Uber  Pfellgiste  und  deren  Geyenmite  aus
DHautsch-Ostafrika
*—.—  Deutsch-englisches  Abkommen  über  die  Belämpfung
  der  Schlafkrankheit  in  Ostofrika.  Bom
N.  Okiober  1908
Gewerbebetrieb  siehe  Verordnungen.
Gouvernementsrat  siehe  Bekanntmachungen.
Hafenordnung  siehe  Verordnungen.
Handel.  Außenhandels-Statistik  O  stafrikas,  Südwestafrikas,
  Neuguineas  und  der  Marschall  Inseln
1906

für  106000  166
—.—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
beutsch-ostafrikanischen  Schugebiets  über  die  Zollstellen
  der  Küste  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
Zeitraum  des  Vorjahres
—.—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstationen
  der  Küste  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1907  im  Vergleich  mit  dem  Dandel  im
gleichen  geitraume  des  Vorjahres
Üllbersicht  über  die  Bewegung  des  dandels  des
vdeutsch-oftofrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen
  der  Binnengrenze  im  I.  Bierlel  des  Kalenderjahres
  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
t  über  die  Bewegung  des  Handels  des
deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen
  der  Binnengrenze  im  II.  Biertel  des  Kalenderjahres
  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
—.—  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  ves
deutsch-ostafrikanischen  Schuygebiets  über  die  Zollstellen
  der  Küste  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1907  im  Bergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
deuisch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen
  der  Binnengrenze  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
—.—  Übbersicht  Über  die  Bewegung  des  Handels  des
deutschrostafrikanischen  Schutzgebiets  Über  die  Zollstellen
  der  Küste  im  IV.  Biertel  des  Kalenderjahres
  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
—.—  Vorläufige  Üübersicht  über  die  Bewegung  des
Handels  des  ostafrikanischen  Schutzgebiets  über
d#e  Zoustellen  der  Köste  im  Kalenderiahre  1907

u8
im  Vergleiche  V  #-i  68

Al

VI

 

Handel.  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  deutsch.ostafrikanischen  Schutzgebiels  über  die
ZBollstellen  der  Binnengrenze  im  IV.  Viertel  des
Kalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahrtrses

—.—  Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des

Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebieis

über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  Kalenderjahr
  1907  im  Vergleiche  mit  dem  Handel  im
Kalenderjahr  1906
—.—  Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des
Gesamthandels  des  beutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets
  im  Kalenderjahr  1907  im  Vergleich  mit
dem  Handel  im  Kalenderjahre  1906
—.—  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen
  der  Küste  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
Zeitraum  des  Vorjahrss
—.—  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
deutsch-ostafrikanischen  Schuthgebiets  über  die  Zollstellen
  der  Binnengrenze  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
Kilimandjaro-Pflanzungs-Gesellschaft.  Aus
dem  Jahresbericht  für  das  zweite  Geschäftsjahr
1907

rrt  (Käheres  siehe  bejee
  Geselshost.)

—.—  Ostufrikanische  Tienennngt.  „Sabtüste“
—.—  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  zu  Verlin.
—.—  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft
Konzessionsentziehunnngagag
Kriegsd  ienstjahre.  Allerhöchste  Ordre,  betreffend
Anrechnung  von  Kriegsdienstiahren.  Vom  14.  Januar
  1066
Missionswesen.  Arztliche  Mission  in  Deutsch-—8..

Münzwesen  siehe  Erlasse,  Verordnungen.

(Näheres  siehe  be-AN



Okafrikanisch  Eilendahngesereschaft  n  zu  Berlin.

*—.  Auszug  aus  den  Sa  Sabengen

—.—  Aus  dem  vierten  Ges-  t  der  —  iies
Ostafrikanische  Gesellschaft  *  x

zug  aus  dem  vierten  Jahresbericht  für  19007)  909
Pfeilgifte  siehe  Gesundheitspflege.  —
Postalisches.  Eröffnung  einer  Postanstalt  in  Tschole  95
—.—  Eröffnung  einer  Neichs-Telegraphenanstalt  für

den  internationalen  Verkehr  in  Aruscha  155
—.—  Teilnahme  ber  Postanstalt  i#  in  Bibundi  am  post

anweisungs=  und  Nachnahmedienft  314
—.—  Genehmigung  zur  Einrichtung  einer  Postanstalt

in  Muaaa  364
—.—  Zulassung  der  Postagenturen  in  Amani,  Muansa,

Tabora  und  Udj#d#l  zum  Nachnahmedienst.  402
—.—  Genehmigung  zur  Einrichtung  einer  Postund

  Telegraphenanstalt  für  Fernsprechbetrieb  in

Mkumban::  450
        <pb n="7" />
        —  VII

Postalisches.  Eröffnung  der  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  internationalen  Verkehr  in  Mkumbara

—.—  Inbetriebnahme  eines  Ortsfernsprechnetzes  in
Morogroanr

—.—  Einrichtung  einer  Postanstalt  in  Njarugenge

—.—  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Mkumbara

—.—  Verbesserier  und  erweiterter  Postpaket“  und
Postfrachtstückoienst  der  deutschen  Postagenturen
am  Biktoria-See,  Muansa,  Bukoba  und  Schirati

—.—  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Muajia

WRechtsanwaltschaft.  Zulassung  zur  aso
der  —  in  Ostafrikcceaa

Rechtspflege.  Übersicht  uber  die  Geschaͤfte  *
Kaiserlichen  Gerich#e  in  Ostafrika  während  des
Kalenderjahres  1070  1210

Neiseberichte.  Die  zentralafrikanische  Etrpedilion
S.  H.  des  Herzogs  Adolf  Friedrich  zu  Mecklenburg-Schwerin
  .  ·111,  331,  429,  571,  671,  730

Salzgewinnung.  Über  —  in  Uniammesi.  Bericht
darüber  von  Hauptmann  a.  D.  Herrmuen  21

Schlafkrankheit  siehe  Gesundheitspflege.

Schulen.  Regierungsschule  in  Daressalam

Sisalpflanzgut  siehe  Verordnungen.

Statistik  siehe  Handel.

*  Verordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Ostafrika,  betreffend  Erhebung  eines
Ausfuhrzolls  auf  Sisalpflanzgut.  Vom  28.  November
  1907)  «

——Ieroktmunqdes  Neichskanzlers,  betresfend  Ab.
änderung  der  Zollverordnung  für  das  deutschostafrikanische
  Schutzgebiet  vom  13.  duni  1908.
Vom  6.  März  1906  .

*  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deuisch
Ostafrika,  betreffend  die  Erhebung  von  Abgaben
für  den  Gewerbebetrieb.  Vom  7.  Dezember  1907

—.  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Ostafrika  zur  Verordnung,  betreffend
die  Erhebung  von  Abgaben  für  den  Gewerbebetrieb.
  Vom  3.  Januar  19008

*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deulsch
Ostafrika,  betrefsend  die  Abänderung  des  Ausfuhrzolles
  auf  Hölzer.  Vem  20.  Juni  1906

*—.—  Verordnung  des  Gouverneucs  von  Deutsch-Ostafrika,
  betreffend  Ergänzung  der  Hafenordnung
von  Daressalam.  Vom  8.  Juli  1906

—.—  Verordnung  des  Reichskanglers,  betressend
Anderung  des  deutsch-ostafrikanischen  Moanzwesens
Bom  20.  Oltober  1908..  .  1086

Wahehesskztfcehe  Gesundheit-pfleg-Zollciuuchmea7677122M88T472


Ess,576,M,w4,840,949,950,1G4,1055,1093

Zollwesen  siehe  Verordnungen.

611
652
707
766

92
1191

.  901

 

ltamerun.

Ausführungsbestimmungen  siehe  Verordnungen,
Bekanntmachungen.

*  Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Kamerun,  betreffend  Sperrung  eines
Teils  des  Bezirks  Bamenda.  Vom  19.  Oktober
1907.  (Mit  Skizze)

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  aamerun,
  betreffend  den  —  Vom
5.  November  1907

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  aamerun,
  betreffend  Sperrung  eines  Teils  des  Bezirks
  Dschang.  Vom  12.  Oktober  1907.

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  berefend  t  die  Erhebung  einer  Wohnsteuer.
Vom  15.  April  1070

*—.—  Wousn  nei  sere  des  Gouverneurs  von  Komerun,
  betreffend  Ausführung  der  Verordnung
über  Erhebung  eines  Gummiausfuhrzolles.  Vom
23.  Dezember  1907  .

«—-—BekanntmachunqdesGouverneursvoakw
merun,  betreffend  das  Geldwesen  im  schubgehie
Kamerun.  Vom  24.  Januar  1908

—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  aamerun,
  betreffend  den  Umtausch  von  Nickel=  und
Kupfermünzen  gegen  Silbermünzen  und  die  Annahme
  von  englischen  und  französischen  Goldund
  Silbermünzen  bei  den  öffentlichen  Kassen  im
Schutzgebiet  Kamerun.  Vom  24.  Januar  1908.

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  betreffend  den  Gouvernementsrat.  Vom
6.  April  1006

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  betreffend  Bestellungen  der  Kaiserlichen
NReparatürwerkstätte  in  Dualo.  Vom  81.  März  1908

*—.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  betreffend  Aufhebung  der  Sperrung  der
Landschaft  Bafum.  Vom  24.  April  1908.

*  —.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  betressend  die  Veröffentlichung  von  Verordnungen.
  Vom  1.  März  10068

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun
  zur  Verordnung,  betreffend  das  Wandergewerbe.
  Vom  4.  März  19008

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  aamerun,
  betr.  das  Paßwesen.  Vom  26.  Wän  1908

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Krmerun,
  betreffend  Verhütung  der  Einschleppung
der  Schlafkrankheit.  Vom  25.  März  19006

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  betreffend  Bekämpfung  der  Tseise.  Lom
26.  Marz  19098909.  ....

.  Belanntmachung  des  Gouverneurs  von  aa
merun,  betreffend  Festsetzung  eines  Verpflegungssatzes
  für  den  Bezirk  Jaunde.  Vom  5.  Mai  1906

*—.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  betreffend  die  deat  auf  Gorillas.  VomM
6.  Mai  1908.

51

322
        <pb n="8" />
        *  Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Kamerun,  betreffend  Marschzeiten
für  Träger  und  Karawanen  im  Jaunde-Bezirke.
Vom  18.  Mai  1908

*  —.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  betreffend  Ausstellung  von  Reisepässen.
Vom  26.  Juni  1908

Bergwesen  siehe  Berfügungen.

—.—  Betonntmachungdes  --zu
  den  vorstehenden  Ausführungsbestimmungen.
Bom  3.  Oktober  1908

Debundscha-Pflanzung,  8  und  Debundscha.
Aus  dem  Jahresbericht  für  1907

Eisenbahnen.  Vom  Bau  der  Manengubabahn  571,

00“,  1297.

Erlasse.  Runderlaß  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  betreffend  Beschränkung  der  Erlaubnis
zum  Kleinhandel  mit  geistigen  Getrünken.  Vom
28.  Oktober  1907

*—.—  Runderlaß  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  die  Verwaltung  von  Südkamerm.  Lom
4.  März  1906

Erzehittenen  siehe  Reiseberichte,  Forstwesen.

Emedition  ur  Erforschung  der  Flora  und
Fauna.  Kamern

Forstwesen.

VIII

1012

878

Kamerun.  ......  1004

Gelbdwesen  siehe  Bekanntmachungen.
Gouvernementsrat  siehe  Bekannimachungen.
*  Grenzwesen.  Abkommen,  die

Kamerun  und  den  Congo  keaneng.  LBom
18.  April  19068.  (Hierzu  eine  Karte)  -

Gummiausfuhr  siehe  Verordnungen,  SBccnnt.
machungen.

*  Handel.  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  betressend  Zusatzbestimmung  zur  Verordnung
  vom  20.  Oktober  1906  über  die  Beschränkung
des  Handels  im  Bezirk  Ebolowa.  Vom  19.  November
  1907

—.—  übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiets  Kamerun  im  III.  VBiertel  des  Kalenderjahres
  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres

—.—  übeersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des
Schutzgebieis  Kamerun  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres

—.—  Vorläusige  Ubersicht  über  die  Bewegung  des
Handels  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  Kalenderiahr
  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  Vorjahre


—.—  Übersicht  über  die  Bewegung  des
Schutzgebiets  Kamerun  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1906  im  Vergleich  mit  dem  dandel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  .

.1M

 

Handel.  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Hanbels
des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Kalenderjahre  1907
im  Vergleich  mit  dem  Handel  des  Vorjahres  1096
—.—  fübersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiets  Kamerun  im  II.Viertel  ves  Kalenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
cleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
Jagd  siehe  Verordnungen,  Bekanntmachungen.
Kolonialgesellschaften.  (Näheres  siehe  betreffende
Eesellschaft.)
—.—  Molive-Pflanzungsgesellschaft  56,  1067,  1087
—.—  Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft
„Bickoria“,  Berlin,  und  Bickoria  (Kamerun)  911
—.—  Debundscha-Pflanzung,  Berlin  und  Debundscha  1012
—.—  Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft  „Bibund!“

Marschzeiten  für  Träger  usw.  siehe  Bekanntmachungen.


I#  à  oureteebrst

Auszug  aus
der  Sozung  der  —  in  berlin.

—.—  Auczug  aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  Betriebsjahr
  19070068  1

—.—  Auszug  aus  der  Satung  der  —  in  Berlin

Olproduktion.  Speisebl  aus  Kamern

Pahwesen  siehe  Verordnungen,  Bekanntmachungen.

Postalisches.  Eröffnung  einer  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  internationalen  Verkehr  in  Akonolinga

—.—  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Verbindung
—  den  Telegraphenanstalt  in
Alonolinga..  ...

—.—  Eröffnung  einer  Reichs-Telegraphenanstalt  sar
den  internationalen  Verkehr  in  r**  .  611

—.—  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Dume  611

—.—  Einrichtung  von  Postagenturen  im  Lobetal  und
Bona

—.—  Einrichtung  einer  Postagentur  in  Nyanga

*NRechtspflege.  Übersicht  über  die  Geschäfte  der
Kaiserlichen  Gerichte  in  Kamerun  während  des
Kalenderjahres  1907

Reiseberichte.  Durch  das  Makagebiet  nordwestlich
der  Dume--Station.  (Aus  einem  Reisebericht  des
—.  —..  Berls.

—.—  S——  an  die  Westgrenze.  Bericht  des
Stationsleite#  Hauptmann  Glauning,  über  eine
Expedition  nach  Bascho.  (Nü  einer  Stizze)

—.—  Die  Beendigung  der  Süd-Expedition.  (Hirzu
eine  Kartensktüzze

—.—  Eine  Erkundungs-Eedition  zwischen  Wuri  und
Sanaga.  (Bericht  bes  Hauptmanns  Frhr.  v.  Stein
zu  Lausnigtz.  Ri  t  Kartenstine)

—.—  Von  der-#d  900

—.—  Eine  Forschungereise  durch  Lordwest  Kamerun  1094

—.—  Die  Alkasom  —  Muntschi  —Bascho-Expedi#lon.

(Au  einer  Kartengkizze)
—.—  Ein  Zusammenstoh  mit  den  Malkass  1151
Nepagraturwerkstätte  Duala  siehe  Bekauntmachungen.



Ninderzucht  siehe  Biehzucht.

Schlafkrankheit  siehe  Bekanntmachungen.

95

964

707
766
        <pb n="9" />
        Sperrung  von  Gebieten  siehe  Belanntmachungen,
Verordnungen.
Trägerwesen  siehe  Verordnungen.
Tsetse-Bekämpfung  siehe  Bekanntmachungen.
Unruhen.  Die  —  in  Deutsch-Adamaua  1907
—.—  Kämpfe  an  der  Nordwestgrenze
*  Verfügungen.  Verfügung  des  Gouverneurs  von
Kamerun,  betreffend  die  Bergbehörde.  Vom
22.  August  1907
*.  —  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  die  Einrichtung  des  Berggrundbuchs.
Vom  22.  August  1907
*—.—  Ausführungsbestimmungen  für  Kamerun  zu
der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  africanischen
  und  Südsee-Schutzgebiete  mit  Ausnahme
von  Deutsch-Südwestafrika  vom  27.  Februar  1906.
Vom  6.  März  1908
Verkehr.  Eine  große  Verkehrsstraße  von  Duala
nach  der  Ostgrenze  Kameruns.  Von  Hauptmann
Frhr.  v.  Stein  zu  Lausnitz.  (Mit  Kartenskizze)
*  Verordnungen  (siehe  auch  Handel).  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betreffend  die
Erhebung  einer  Wohnungssteuer  im  Schutzgebiet
Kamerun.  Bom  15.  April  1907
*—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  Zusatzbestimmung  zur  Verordnung  vom
13.  April  1907  über  die  Sperrung  unruhiger  oder
noch  nicht  verkehrs#reifer  Gebiete  im  Schutzgebiete.
Vom  19.  November  1907
*  —.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  das  Verbot  der  Ausfuhr  von  und  des
Handels  mit  Elefantenzühnen  unter  zwei  Kilogramm.
  Vom  21.  November  1907
*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  Abänderung  der  Verordnung  vom
20  Juni  1906  über  die  Erhebung  eines  Gummiausfuhrzolles.
  Jom  23.  Dezember  1900))
—.—  Berorbnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  Aufhebung  der  über  den  Vezirk  Ebolowa
verhängten  Sperre.  Vom  4.  März  1906
.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Komerun,
betreffend  NRegelung  des  Trügerwesens.  Vom
4.  März  100
—.—  Verordnung  bes  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  das  Wandergewerbe.  Lom  4.  März  1906
*.  BSBerordnung  bes  Gouverneurs  von  Kamerun,
betreffend  die  Jagd  im  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  4.  Marz  1908
*.  Berordnung  des  Gouverneura  von  Ramerun,
betreffend  das  Paßwesen.  Vom  26.  Marʒ  1908.
*—.—  Ausführungsbestimmungen  des  Goupverneurs
von  Kamerun  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.
Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwallungsbehörden
  in  den  Schugtgebieten  Afrikas  und  der
Sudsee,  vom  14.  Juli  1905.  Vom  24.  September
  1908

Leröffentlichung  von  Verordnungen  siehe  Bekanntmochungen.


999

786

IX

 

Verpflegungssatz  —  Festsetzung  siehe  Bekanntmachungen.


Verwaltung  siehe  Erlasse.

Viehzucht.  Hebung  der  Rinderzucht  in  Kamerun
durch  Einführung  von  Allgäuer  Bullen.  Bericht
des  Tierarztes  Dr.  Springselt.

Wald.  Ein  versteinerter  —

Wandergewerbe  siehe  Verordnungen,  Bekanntmachungen.


Wegebau  in  Süd-Kamenren.  799

Westafrikanische  Pflanzungs  =  Gesellschaft
„Bibundi“.  Aus  dem  Bericht  über  das  11.  Geschäftsjahr



Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft
„Victoria“,  Berlin,  und  Vickoria  (Kamerun).
Aus  dem  Jahresberichte  für  1907

Wohnungssteuer  siehe  unter  Verordnungen,  Bekanntmachungen.


Zollwesen.  (Siehe  auch  Verordnungen,  Bekanntmachungen.)


—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des
Schutzgebiets  Kamerun  fällig  gewordenen  Zollbeträge.
  Im  Oktober,  November,  Dezember  1907

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  in  den  Monaten  Oktober  bis
Dezember  1907  füllig  gewordenen  Zollbeträge

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schug=Cebietes
  Kamerun  fällig  gewordenen  Zollbeträge.

—.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  im  Monat  Januar  1908  fällig
gewordenen  Zollbeträge

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  im  Monat  Jumi  1908  fällig  ge-———
  ..

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  im  Monat  Juli  1906  fällig
wordenen  Zollbetr#

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämlern  des  **„
gebiets  Kamerun  im  Monat  August  1906  fällig
gewordenen  Zollbeträg

—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  im  Monat  April  1208  fällig  gewordenen
  Zollbeträüäägengne  1151

531

628

799

Vogo.

"##  u  *  Pflanzungsgesellschaft.  Beschluß  des
Bundesrats,  betreffend  bie  —.  Vom  4.  Juni  1908.
—.—  Auszug  aus  dem  —  Geschäftsbericht  für
die  Zeit  vom  1.  Juli  1907  bis  30.  Juni  1908.
Ausfuhr.  Die  —  Togos  1907
—.—  Die  Ausfuhr  an  Palmkernen,  Palmöl,  Mais,
Kautschuk  und  iseee  —.—.
im  Jahre  1
—.—  Die  w  von  Erdunssen  und.  Elsenbein
aus  Togo

967
233

44
        <pb n="10" />
        Bankwesen.  Die  Eniwidlung  der  Deuisch-Westofrikanischen
  Bank  im  Jahre  1907.  Bericht  des
Regierungskommissars  in  Loen

Baumwollkultur.  Baumwolkullurversuche  im  Bezirk
  Sokode-Basart.

—.—  Baumwollkultur  in  Togo  und  Deutsch-Ostafrika.

—.—  Die  Verbesfserung  alter  und  die  Züchtung
neuer  Baumwoll  Varietäten  in  Togo

*  Bekannntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Togo,  betr.  den  öffentlichen  Verkehr
in  den  Bezirken  Sokode-Basari  und  Mangu-Jendi.
Bom  5.  Oktober  107

*  —.—  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Togo,
beefe  den  Gouvernementsrat.  Vom  91.  März

84
186

—.—  ——  des  Gouverneurs  von  Togo
zur  Ausführung  der  Verordnung,  betr.  den
Schlachtzwang  und  den  Handel  mit  Fleisch,  vom
20.  März  11008

Dammbau  zwischen  Anecho  und  Adjido
—.—  Der  Dammbau  zwischen  ——  Gaent
2  Abbildungen.)
Deutsche  Togogesellschaft.  Auszug  aus  dem
sechsten  Geschaftsbericht  vom  1.  Mai  1907  bis
91.  April  106
Deutsch-Westafrikanische  Bank  siehe  Bankwesen.
Eisenbahnen.  Die  Beriebsergebnisse  der  Togobahnen
  im  Rechnungsjahr  197
Forstwesen.  Zur  Frage  umsassender  Aufforstungen
im  Schuptzgebiet.  Bericht  des  Forstassessors  Metger.
—.—  Die  Nuhwaldungen  Mitel--Togos.  Von  Forstassessor
  Metgrtger
Genickstarre  siehe  Gesundhei#spflege.
Gesundheitspflege.  Maßregeln  gegen  Einschleppung
  der  Pestt.  .....
—.—  Uber  die  Pestfälle  in  Uccra
—.—  Aufhebung  der  Pestauarantäne  gegen  die  Goldküste


22

—.—  Ernenter  Ausbruch  der  Pest  an  der  Goldkaste.
—.—  Schlastrankheit  in  Togo
—.—  Versuche  zur  Heilung  der  Nagana.  Von
—.—  Pestquarantäne  gegen  die  Goldrüste
—.—  Die  Genickstarre  in  den  nördlichen  —  von
Togo.  Von  Dr.  med.  Jasss
—.—  Aufhebung  der  Pestquarantäne  gegen  die
oldrüttt::
Gouvernementsrat  siehe  Bekanntmachungen.  ·
HaadetGlehemtchketotdstetsath
machungen.)  Ubersicht  über  die  Bewegung  des
Handels  des  Schuygebietz  Togo  im  II.  Bier###.
des  Kalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem
Hondel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  123
—.—  Der  Handel  im  Bezirk  Sokode-Basari.  174—176
—.—  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schuhgebieis  Togo  im  III.  Biertel  des  Kalenderjahres
  1901  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres

X

 

!

i

 

Handel.  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiets  Togo  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres

—.—  Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des
Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  Kalenderjahre
1907  im  Vergleiche  mit  1000

—.—  Der  Außenhandel  des  Schutzgebieis  Togo  im
Kalenderjahre  1070„

—.—  fbersicht  uber  den  Außenhandel  deß  Schutz
gebiets  Togo  im  Kalenderjahre  1907  im  Vergleich
mit  dem  Handel  im  Vorjaher

—.—  lbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiets  Togo  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im

gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  1106
Kalklager.  Das  —  von  Tokolll  283
Kanalbau.  Der  Degbo-Kanaa  ...  123

Kolonialgesellschaften.  (Näheres  siehe  betr.  Gesellschaft.)

  Agu-Pflanzungsgesellschat  663,  957
—.—  Deutsche  Togogesellschat  966
—.—  Pflanzungsgesellschaft  „Kpemes  957

Kolonial-Wirtschaftliches.  Die  Togo-#Amone.  1119

Nagano  siehe  Gesundheitspflege.

Olpalmsorten  und  Aufbereitung  der  Früchte  im
Bezirk  Misahöhe.  (Von  dem  stellvertr.  Bezirksamtmann
  Oberlt.  Freude.)

Pest  siehe  Gesundheitspflege.

„Pflanzungsgesellschaft  Kpeme.  Auszug  aus
dem  vierten  W  die  Zeit  vom

1.  Ma#r  1907  bis  80.  April  19008.  957
Postalisches.  Die  S  Post=  und  Telegraphenverkehrs
  zwischen  Lome  und  Atakpame.  178

—.—  Eröffnung  einer  Reichs-Telegraphenanstalt  für
den  internationalen  Verkehr,  verbunden  mit  Fernsprechstelle,
  in  Allalro

—.—  Erdffnung  einer  Keichs-Telegraphenanstalt  für
internationalen  Bertehr,  verbunden  mit  dffentl.

Fernsprechstelle,  in  Hho  561
—.—  Eröffnung  einer  Neichs-Telegraphenanstalt  fur
intemationalen  Verkehr  in  Kpann  707
Quarantäne  siehe  Gesundheitspflege.
eneechts  flge.  Übersicht  über  die  Geschäfte  des
Bezirksgerichts  in  Togo  während  des  Kalenderjahres
  100  41

Schiffsverkehr  auf  der  Necde  von  Lome  1907.  288
Schlachtzwang  f.  Verordnungen,  Bekanntmachungen.
Schlafkrankheit  siehe  Gesundheitspflege.

Berkehr,  öffenllicher,  siehe  unter  Verordnungen,  Bekanntmachungen.


’#erordnungen.  Verordnung  deß  Gouverneurs
von  Togo,  betr.  den  öffentlichen  Verkehr  in  den
Beziren  Sokode-Basari  und  Mangu-Jendi.  Vom
—.—  Verordnmung  des  Gouverneurs  von  Togo,
betr.  Abänderung  der  Verordnung  vom  20.  September
  1907,  betr.  den  öffentlichen  Verkehr  in
den  Bezirken  Sokode-Basari  und  Mangn-Jendi.
Vom  22.  November  1907
        <pb n="11" />
        Verordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Togo,  betreffend  den  Schlachtzwang  und  den
Handel  mit  Fleisch.  Vom  20.  März  1908  661
Zählung.  Eine  Hülten=  und  Viehzählung  im  Bezirk
  Mangu-Jendi-Zollwesen.
  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern
des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  April  1908
fällig  gewordenen  Zollbetrüe
—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des
Schutzgebiets  Togo  im  Monat  Mai  1908  fällig  gewordenen
  Zollbeträge  .
—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollannern  des
Schutzgebiets  Togo  in  den  Monaten  Juni  und
Juli  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge
—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Togo  im  Monal  August  1908  sällig  ge.
wordenen  Zollbeträge
—.—  Nachweifung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Togo  im  Monat  *  1908  lauis
gewordenen  Zollbeträge  1153

478

683

742

Sübwestafrika.

Angoraziegen-Ausfuhr  siehe  Verordnungen.

—.—  Verbot  der  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus
der  Kapkolonie  nach  Deutsch-Südwestafrika  1251

Arbeiterfrage.  ZLr.  5—.  429

Baumwollkultur.  —.—  in  Deutsch-Südwestafriio
  681,  294

Baupolizeiordnung  siehe  Verordnungen.

*  Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Deutsch-Sudwestafrika,  betr.  den
Gouvernementsrat.  Vom  16.  März  1908.  .  462

Bergbau  siehe  Verfügungen.

Bevölkerung.  Die  weiße  —  des  Schutzgebiets.  289

Bödiker  &amp;amp;  Co.,  Carl,  Kommanditgesellschaft  auf

.............  1167

Bödiker  &amp;amp;  Co.,  Carl,  Kommanditgesellschaft
auf  Aktien.  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das
Jahr  1907

Denkmünze.  Alerhöchser  Erlab,  betr.  die  Verleihung
  der  Südwestafrika=  Denkmünze.  Vom
11.  November  1908.  .......  1141

*—.—  Spangen  zur  —  —  .  .  1142
*—.—  Grenzen  der  einzelnen  Kriegsschaupläze  1143

Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.
  Berfügung  des  Reichs-Kolonialamts,
betr.  Vergbau  im  Gebiet  der  —.  Vom  22.  Sept.

1906
*  —.—  Beschluß  des  Jundesrats,  betr.  die  Sazungen
der  —.  Vom  21.  Mai  1906

*  —.—  Sagungen  der  —.

—.—  Auszug  aus  dem  268.  Oeschüftsbericht  über  die
Zei  vom  1.  April  1907  bis  31.  März  1906.

—.—  Aus  dem  Bericht  über  das  dreinndzwanzigste

Geschäftsjahr
Diamantenhandel  siehe  Verordnungen.

XI

 

Einfuhr-Verbot  von  Großvieh  siehe  Verordnungen.

Eisenbahnen.  Die  Bahn  Otavi—Grootsontein  160

—.—  Vom  Bau  der  Südbahn.  (Luderitzbucht  —
steeimanshoop)).  ....

—.—  Von  der  Eisenbahn  Aderritucht—-geetmansboop.
  Mit  2  Abbildungen

—.—  Bau  und  Eröffnung  der  O#ari—Oroot.
fontein.  .

—.—  Die  Vollendung  der  S##tahn.  61

—.—  Von  der  Südbahn.  .  1047,  1223

—.—  Der  Bau  der  Eisenbahn  Secheim  Kalkjontein  1158

Expeditionen.  (Siehe  Reiseberichte.)  Der  **
gegen  Simon  Koppdern  .

—.—  Der  Kampf  gegen  Simon  Copper  .

—.—  Hauptmann  Franke  im  Ovamboland

—.—  Der  Caprivi-Zipfel.

Feldkost,  Südwestafrikanische.  Von  Leutnant  v.
Gersdorff..g

Gibeon-Schürf-  und  Handels.  Gesellschaft.
IV.  Jahresbericht  für  das  Jahr  1906/07.  .

GouvernementsratstehcBetanntmachungem

handel.sußcnhandecssstatiftikdstafkikcs,Süd-»
westafrikas,  Neuguineas  und  der  Marschall-Inseln
  für  1906  «

—.—  üÜbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiels  Südwestafrika  im  I.  Viertel  des
Kalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  337

—.—  Desgleichen  im  II.  Viertel  des  Kalender.

468
1162
1152

jahres  19007M7.  3839
—.—  Desgleichen  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1907  841

—.—  übersicht  über  die  Vewegung  des  dandels  des
Schutzgebieis  Sodwestafrika  im  IV.  Viertel  des
Kalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres

—.—  Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  ves
Außenhandels  des  Schutzgebieis  Deutsch-Südwestqgafrika

  im  Kalenderjahre  1907  im  Bergleich  mit
dem  Handel  des  Vorfahres  808

—.—  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des
Schutzgebiets  Südwestafrika  im  I.  Biertel  des
Kalenderjahres  1908  im  Bergleich  mit  dem  Handel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  .  1007

Hühnertransport  siehe  Viehzucht.

Kämpfe  der  deutschen  Truppen  in  Südwestafrika.

7.  Hest:  Morengas  Ende.  Auszug  aus  dem  Heft  1228

Kolonialgesellschaften.  (Näheres  siehe  betr.  Gesellschaft.)
  Otavi-Minen=  und  Eisenbahn=  Gesellschaft


—.—  Gibeon  Schürf.  und  Landels  -  Ge.
sellschaft

—.—  Deutsche  -Kolontalgesellschair  so
afrika

801

234

Südwest-958,

  1299

Ortsbezeichnungen.  Namensänderungen  von  geogrophischen
  —.

Otavi-Minen-  und  Eisenbahn-Gesellichaft.
Auszug  aus  dem  Geschäftöbericht  für  das  7.  Geschäftsjahr
  April  1906  —März  1907
        <pb n="12" />
        Patriotische  Gaben.  .  14,  69,  110,  166,
213,  465  520,  621,  790,  886,  998,  1147.
*  Polizei.  Bekleidungsvorschrift  für  die  beriktene
Landespolizel  in  Südwestafrika
Postalisches.  Aufhebung  des  Feldpostverkehrs  mit
Deutsch-Südwestafrikkeaoaa
—.—  Einrichtung  von  Postanstalten  in  Groß-Witoleyn
und  in  Berseba
Eröffnung  einer  Neichs-Telegraphenansaal  für
internallonolen  Verkehr  in  Ramansdrist
—.—  Einrichtung  des  Postpaket=  und  Postfrachtstasdienstes
  nach  Ukamasesss
—.—  Ginrichtung  einer  Postanstalt  in  Otjfihawera
—.—  Einrichtung  von  Postanstalten  in  Richthofen,
Groß-Barmen,  Neudamm,  Osona,  Aub  und
Gochaganas
—.  —  Inbetriebnahme  eines  Orts-Fernsprechnetzes  in
Gibben
—.—  Einrichtung  einer  Postanstalt  in  Hoachanas=—.—
  Ermüchtigung  der  Postagentur  in  Otavi  zur
Teilnahme  am  internationalen  Postanweisungs=  u.
Nachnahmedienstt.  .....
—.—  Ginrichtung  eines  Reichs=  Telegraphenbetriebs
für  internationalen  Verkehr  in  Meribl,  Aus
u.  Brackwasser
—.—  Zulassung  der  Postagentur  in  Kub  zum  tele
oure  Postanweisungedienst
—  einer  Postanstalt  in  Olaukweso
wegen  Unterhaltung  einer  Postdampf-0
  Capstadt—Deutsch  Südwestafrika
Eröffnung  von  Reichs-Telegraphenanstalten  für
vpve#n  internatlonalen  Verkehr  in  Osona  und  Großbarmnmnnnnnn

—.—.  Genehmigung  zur  Wiedereinrichtung  einer  Postanstalt
  in  Waterber
—.—  Ausscheidung  der  Postanstalt  in  Otoosondu  aus
der  Teilnahme  am  Postanweisungs=  und  Nachnahmedienst

—.—  Teilnahme  der  Postanstalt  in  Jakalswater  am
und  Nachnahmedienst
Einrichtung  eines  Orssfernsprechnepes  in
—.—  Eröffnung  einer  Neichs-Telegraphenanstalt  für
den  internationalen  Verkehr  in  Farm  Boigtland
und  in  Hohewarte
—.—  Eröffnung  einer  chsruemeenonet  r
den  internationalen  Verkehr  in  Kanus
—.—  Einrichtg  einer  Postanstalt  in  Guchab
—.—  Eirnrichtung  einer  Postagentur  und  Eröffnung
einer  Neichs-Telegraphenanstalt  für  den
internationalen  Verlehr  in  Seeheim
—.—  n,  der  Beschränkung  im  Paketoerkehr
nach  Wormbad  und  Namansdrift
—  —  Aufhebung  der  in  Otiosondi
Erböffnung  einer  Neichs-Telexruphenanstalt  für
1  wternationalen  Berkehr  n  Bethanien·

·
--g-.--t

——  *—  der  Eimichtung  von  Postunswels=XII



1217

 

Postalisches.  Einrichtung  einer  Postanstalt  in  Khan
*Rechtspflege.  Übersicht  über  die  Geschäfte  der
Kaiserlichen  Gerichte  in  Südwestafrika  während
des  Kalenderjahres  1007
Reden.  Eine  Programmrede  des  Gouverneurs.
Reiseberichte.  Zwischen  Otawi  und  Grootfontein.
(Landschaftsbilder  von  Hauptmann  Flaskamp)
—.—  Der  Nordosten  des  Schutzgebiets.  (Bericht  des
Gouverneurs  Über  seine  Reise  nach  dorthin.)
Schweinezucht  siehe  Biehzucht.
Spenden  für  Errichtung  eines  Denkmals  zu  Ehren
der  Gefallenen  von  Südwestafrika.  2.  Liste
ste...  ...
—.—  Eine  Spende  für  die  Realschule  in  Windhuk
Spiritus-Handel  siehe  Verordnungen.
Statistik  siehe  Handel.
*  Tarif.  Anderung  des  Tarifs  in  den  Häfen
Lüderitzbucht  und  Swakopmun
*  Berfügungen.  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,
  betr.  den  Vergbau  längs  der  Eisenbahnlinie
L##deritzbucht-Keeimanshoop.  Vom  25.  Juni  1908
*  —.—  Berfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.
Bergbau  im  Gebiet  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  für  Südwestafrika,  Vom  22.  September  1908
*Verordnungen.  Berordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Südwestafrika,  betreffend  die  Ausfuhr
von  Angoraziegen.  Vom  24.  Oktober  1907
*—.—  Berordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südweslafrika,
  betr.  die  Abänderung  der  Baupolizejordnung
  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
12.  September  1898.  Vom  14.  Jan.  1900
*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Sa#
  betr.  Abänderung  des  Zolltarifs.
Bom  18.  April  1908
*  —.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betr.  den  Handel  mit  denaturiertem
.Seeiri  VLom  30.  April  1906
—.—  Berordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betr.  das  Berbot  der  Einfuhr  von
Großvieh  usw.  aus  Nhodefia,  Brilisch-Betschuanaland-Protektorat
  u.  Angola.  Vom  23.  Juni1908

rohen  oder  ungeschlissenen  Diomanten.  Vom  21.Of.
tober  1906

Verzeichnis  der  im  südwestofrikanischen  Schuygebiete
tätigen  Gesellschaften,  Firmen  und  Handwerker

—.—  b.  Eingelsirmen  und  Handwerker  ulw.

Zeitunen
Sieheinfuhr  fiehe  Viehzucht.

Biehzucht.  Amtliche  Maßnahmen  zur  Foͤrberung

der  Vieheinfuhr  und  Viehzucht

Wirischaftliche  Bedeutung  des  sübwestafrilanischen
  Schupgebiets,  Die  —.  Bon  Negierungsrat
Dr.  v.  Eschstrihhhhmm

1255
        <pb n="13" />
        Woermanne-Linie.  Schiffsbewegungen  der  —  49,
9,  159,  206,  275,  318,  868,  406,  454,  508,  565.
615,  656,  712,  770,  826,  880,  931,  988,  1088,
1083,  1189,  1194
gollwei  en.  goufreie  Ausfuhr  von  Angora-Böcken
und  -Ziegen  aus  der  Kapkolonie  nach  Deutsch-Südwestafrico

—.—  Nachweisung  der  bei  den  gollamiern  des  Schut
gebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Dezember
  fällig  gewordenen  Zollbeträge
—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Deutsch-Südwestafrika  in  den  Wonaten
Januar  und  Februar  1908  fallig  gewordenen
Zollbetrüüggggeeneeeee
—.—  Abänderung  des  Zolltarifs  siehe  Verordnungen.
—.—  Zolltarif  vom  20.  Mai  1908.
—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutgebiets
  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  März
1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge
—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des
Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Wonat
April  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge
—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebieis
  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Mai
1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  1048
—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schuygebiels
  Deutsch  Südwestafrika  im  Monat  Juni  1906
fällig  gewordenen  Zollbeträge

Neuguinea,  einschl.,  der  Karolinen,  —
Marschall-Inseln  und  Palau.
*  Bekanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  den

Gouvernementsrat.  Vom  12.  Dezember  1907.  210
Bergwesen  siehe  Versügungen.
Druckfehler-Berichtigung  11  45

Einwanderung  siehe  unter  Verordnungen.
Expeditionen  siehe  Reiseberichte.
Gesundheitspflege.  Eine  Ruhr-Epidemie  auf  der

625

Insel  Jap
Gouvernementsrat  siehe  Betanntmachungen.  Veric
  en.

o

Haltns  für  Zollgefälle  siehe  Verordnungen.

Handel.  enhandels--.  Ostafrikas,  Sudwestafrikas,
  Neuguineas  und  der  Marschallinseln
  für  1906

—.—  Zum  Außenhandel  der  Ost-Karolinen  im  Jahre
190

—.—  ehne  der  Ost-Karolinen  im  Kalenderjahre
  1907

Zum  Außenhandel  der  West-Karolinen,  Palau

*W——————  1907)1  66068
Au

806

der  West-Karolinen,  Palau  und
—  im  Kalenderjahre  1907  im  Vergleich

mit  dem  Handel  im  Kalenderjahre  19006  310

XIII

 

Handel.  Handelsstatistik  Deutsch-Neuguineas  für  das
Kalenderjahr  1907.

#a)  Bismarck-Archie.  1108

b)  Kaiser-Wilbelmslaauy  1110

c)  Gesamthandel  des  Schutyzgebiets

Irrfahrt.  Eine.  —  siehe  Reiseberichte.
Jaluit-Gesellschaft.  Aus  dem  Jahresbericht  für
190070  ..  ...  1013

Kolonial-Gesellschaften.  (Näheres  fiehe  betreffende
  Gesellschaft.)
—.—  Neu-Guinea-Kompagngne
—.—  Jaluit-Gesellschaft
Konzessions-Aushebung  siehe  Verfügungen.
Missionswesen.  Die  Präfektur  der  Kapuzinermission
  für  die  Karolinen-Inseen  312
*  Neu-Guinea-Kompagnie.  Abänderung  der
Satungen  der  —.  514
Nollage.  Die  —  auf  den  Worllod  ·Inseln  7444
Palau=  oder  Pelau-Inseln!  .  1060
Postalisches.  Eröffnung  einer  Voftanstale  in  Palau  21
—.—  Einführung  des  Postanweisungsdienstes  bei  der

Postagentur  in  Palleoan  450
—.—  Eirrichtung  einer  Postagentur  in  Rauru  (Marschall
  Insehn  1034

—.—  Ermüächtigung  der  Postanstalten  in  Herbertsböhe
  und  Simpsonhafen  zu  telegraphischen  Post
anweisungen  im  Verkehr  untereinandern  1034

*Postdampfschiffsverbindung.  Vertrag  über.
die  Unterhaltung  einer  Postdampfschiffsverbindung
zwischen  dem  Schutzgebiete  Deutsch  -Neuguinea
einerseits  und  Hongkong  sowie  dem  aufwalischen
Festland  anderseitts.

*Rechtspflege.  Übersicht  über  die  Geschaste  der
Kaiserlichen  Gerichte  in  Neuguinea  während  des
Kalenderjahres  1907“

829

Reiseberichte.  Aus  dem  neuen  Beßzirk  Eitapé.
I.  Eine  Neise  nach  dem  Osten  des  Bezirks.  15
II.  Eine  Expedition  gegen  Maloll  19
—.—  W  heutsche  Marineexpedition  19070.  Erster
...............  183

—.—  r0n  Reise  nach  den  Karolinen  und  Marschauinseln.
  Bericht  des  Gauverneuis.

—.—  Eine  Expedition  gegen  die  Lahs-Womba

—.—  Eine  Reise  nach  den  Salomons.Inseln  und  nach
Neu-Mecklenburg-Süd.  (Aus  dem  Bericht  des
Gouvernementssekretärs  Merz.)

—.—  Die  —2327  1907/09.  Dritter
Veri

—.—  Eine  Irrfahrt  von  den  Westkarolinen  nach
Formosa.  .....
—.—  Ein  Besuch  auf  den  Admiralitätsinseln  und
auf  St.  Mathias.  (Aus  einem  Bericht  des  Bezirksamtmanns
  in  Herbertshöhe.t.)
—.—  Die  deutsche  Marine-  Expedition  1%  danster
Bericht
        <pb n="14" />
        Reiseberichte.  Sechster  Bericht  808
—.—  Über  die  Expeblion  des  Professors  Dr.  Sapper

nach  dem  Bismarck-Archipgsell
—.—  Eine  Expedition  nach  den  Westabhängen  des

Kronprinzengebirget  auf  Bougainville  (Salomons-Inseln)


—.—  Die  Marianen-Insel  Nota
—.—  Eine  Stafexpedition  nach  dem  Hatzfeldthafen
—.—  Bei  den  Kannibalen  der  Admiralitäts-Inseln
—.—  Die  Waria-Expedtion.  (Hierzu  eine  Karten-743



746
746
851
868

stijze.)..w  ...  948
—.—  Von  der  Expedulon  Sapper-Friederici.  (Mit
Kartenstizze)  1009,  1057,  1237
—.—  Die  deutsche  Marin-  -Expedition  1907  /09.
Siebenter  Bericht
—.—  Achter  Bericht
—.—  Neunter  Bericht
—.—  fÜber  die  erste  Durchquerung  der  Insel  Bougainville.
  Bericht  vom  Gouverneur  von  Deutsch-Neuguinen.

Nuhr-Epidem  ie  siehe  Gesundheitspflege.
Schiffsverkehr  (siehe  auch  Verordnungen).

—.—  Mitteilung  über  das  Anlaufen  der  Reichs-Postdampfer
  der  Austral—Japan-Linie  in  Jap
—.—  Berbindung  des  Gouvernementssitzes  mit  vem

oͤstlichen  Teil  d
Marianen  usw.  durch  Anlaufen  des  Postwampsers.
#ermania“.  der  Jaluit-Gesellschaft  von  Simpson=Sdliklaustrankhei:
  siehe  Verordnungen.
Sonderberechtigung  siehe  Verfügungen.
Standesamtswesen  siehe  Verfügungen.
Statistik  siehe  Handel.
Strafverordnungen  siehe  Verordnungen.
Taifun.  Neue  Taifun-Verwüstungen
—.—  Die  Verwüstumg  von  Agrigan  und  Pagan
—.—  Der  Taisun  auf  den  Mortlock-Inseln  ..
—.—  ÜUber  den  Taifun  auf  den  Marianen-Inseln
Agrigan  und  Pagan
Tropfsteinhöhle.  Eine  —  in  Kaiser-Wilhelmsland
Unruhen.  Die  —  bei  Potsdamhafen
*  VBerfügungen.  Verfügung  des  Reichs-Kolonilalamts,
  betr.  Aushebung  der  dem  Onongolf-Syndikat
erteilten  Konzession.  Lom  7.  Februar  19006
*  —.—  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  beir.  Erteilung
  einer  Sonderberechtigung  zum  Schürfen
und  Bergbau.  Vom  7.  Februar  19068
*  —.—  VBerfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  das
Standesamtswesen  im  Schupgediet  Deutsch-Neutuinea.
  Bom  19.  März  1906
*  —.—  Verfügung  des  Neichs-Koloniolamts,  betr.  Erteilung
  einer  Sonderberechtigung  zum  Abban  von
Phosphatlagern  auf  den  Inseln  Angaur  und
Pililju.  Bom  2.  Juli  1908
*—.  vB  ang  des  Neichs-#Nolonlalamt#,  betr.  Erteilung
  einer  Sonderberechtigung  zum  Schürfen
und  Bergbau.  Vom  5.  November  190068  1144
*  ßerlegung  der  Hauptkasse  des  Gouvernements
Neuguinea  nach  Simpsonhafen  1

 

778

XIV

 

*  Verordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  die  Einwanderung
mittelloser,  nichteingeborener  Personen  in  das
Ilagebie.  Vom  14.  Oktober  1907

—.—  Zollverordnung  für  das  Schugzgebiet  Deutsch-Neuguinea.
  Vom  10.  Juni  1908.  Mit  zwei  Anlagen


*  —.—  Ausführungsbestimmungen  zu  der  gollverordnung

  vom  10.  Juni  1908  für  das  Schutzgebiet

Deutsch-Neuguinea

*—.—  Ausführungsbestimmungen  zur  Zollverordnung

  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  vom
10.  Juni  1908.  Vom  8.  September  1908.

*  —.—  Berordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die

Hastung  Dritter  für  Zollgefälle  usw.,  vom  19.  No-—.—

  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-E
  *  bew.  den  Schiffsverkehr  in  Simpsonhasen.
  Vom  30.  Juni  1908

*  —.—  Berordnung  des  Keiserlichen  Lchirtgamtmanns
  in  Jap,  beir.  Verhütung  der  Weiterverbreitung
  der  Schildlauskrankheit.  Bom  1.  Juli
190088

*  —.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,
  belr.  den  Gouvernementsrat.  Vom
3.  September  1908

*  —.—  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Anderung
der  Strafverordnungen  für  die  Eingeborenen  von
Neuguinen  vom  21.  Oktober  1888  und  für  die
Eingeborenen  der  Marschall-Inseln  vom  10.  März

1889.  Vom  28.  Oktober  1068.  687

Vertrag  siehe  Postdampsschiffsverbindung.
Wegebau  im  Norden  der  Gazelle-Halbinsel.  Eem
eine  Kartenskizze  und  4  Abbildungen.)
Zollwesen  (siehe  auch  Verordnungen).  —
der  bei  den  Zollämtern  des  Schugzgebiets  Deutsch-Neuguinea
  im  I.,  II.  und  III.  Viertel  1907  fällig
gewordenen  Zollbetrüge
—.—  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Deutsch-Neuguinea  im  IV.  Biertel  1907
fällig  gewordenen  Zollbeträge

Samoa.

*  Belanntmachungen.  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
  von  Deutsch-Samoa,  ots  den
Gouvernementerat.  Bom  16.  Dezember

die  gsh  einer  v
VBom  31.  Augu

Deutsche  —iim

bericht

Moak  fiehe  Bekan
Federoieh-Einfuhrverbot  siehe  Verordnungen.
Gouvernementsrat  siehe  Bekanntmachungen.
Handel.  Ubersicht  über  den  Außenhandel  des  Schutzgebiets
  Samoa  im  Kalenderjahr  190007

.  210

477
        <pb n="15" />
        —  XV

Hundesteuer  siehe  Verordnungen.

Kolonialgesellschaften.  Deutsche  Samoa-Gesellschaat:::
  1170

Mietsfuhrwesen  siehe  Verordnungen.

Personenverkehr  siehe  Verordnungen.

Pflanzenschutz  siehe  Verordnungen.

Postalisches.  Postverbindung  mit  Apia  über  Son
Franciseoes  202

—.—  Ankunft  der  Post  des  gestrandeten  Dampfers
„Aeon“  in  Alingaa

Rechtspflege.  Übersicht  über  die  Geschäfte  der
Kaiserlichen  Gerichte  in  Samoa  während  des
Kalenderjahres  1907

Schiffsverkehr.  Vereinbarung  zwischen  dem  Kaiserlichen
  Konsulat  in  Seattle  und  der  „Australian
Moail  Line“,  in  vierwöchentlichen  Abständen  die

—.—  n  Hofen  von  Apia  während  der  Kalenderjahre
1907  und  1906
—.—  Berechtigung  der  Australian  Mail  Line  zur  Beförderung
  von  12  Passagiergen
—.—  Milteilung  über  Strandung  eines  Dampfers
„Aeon“,  der  mit  deutscher  Post  nach  Samoa  abgegangen
  war
Steuerwesen  (siehe  auch  Verordnungen).  Ergebnis
der  Kopfsteuer  1908
Transport.  Ankunft  eines  neuen  Chinesen-Transporsssssss.

*  Verordnungen.  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Samoa,  betreffend  Erhebung  einer
—“*¼  ·  VLom  1.  Oktober  19007  56
—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Samoga,
  betreffend  das  Mietsfuhrwesen  für  den

Personenverkehr.  Vom  31.  Dezember  1907)  278
*  —.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Samoa,
  betreffend  den  Pflanzenschutz.  Vom
11.  Januar  110088  823
.  Berordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,
betreffend  Verbot  der  Einfuhr  von  Federvieh  aus
Neu-Seeland,  Fili  und  Tonga.  Vom  21.  Juli
19008  936
*—.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samon,
betr.  die  Erhebung  einer  Wagen=  und  Fahrradsteuer.
  Bom  17.  September  10668  1145
LBulkan.  Ermeute  Ausbrüche  des  Bulkans  auf
Sawaiil.  -....·.....  686
——Dcsvllanaufchti........  747

—.—  Ein  neuer  Lapaerguß  des  Bulkans  auf  Sowail  1154
Zollwesen.  Nachweisung  der  beim  Zollamt  des
Schutzgeblets  Samoa  (Apia)  im  II.  Viertel  1907
fällig  gewordenen  Zollbeträge
—.  —  Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia  im
III.  Viertel  1907  fällig  gewordenen  Zollbeträge.
—.—  Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia  im
IV.  Bie###l  1907  fällig  gewordenen  Zollbeträge  901
—.—  Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia  im  I.  Viertel
1908  sällig  gewordenen  Zollbetrage  .  1164

433

 

Kiautschou.

Postalisches.  Taxen  für  den  Briefverkehr  nach
Kiautschou  und  den  deutschen  Postanstalten  in

Chbna  708
—.—  Eröffnung  von  Reichs-Telegraphenanstalten  für

den  internationalen  Verkehr  in  Litsun  und  Mecklenburghaus

  (Kiautschuouh)  877

Kus  fremden  Holonien.

Abessinien.  Der  Handel  zwischen  dem  ägyptischen

Sudan  und  —  über  Gambellle  262
—.—  Handel  Abessinienns  307
—.—  Die  Bank  von  bhl  705
Aden.  Handel  von  —  mit  den  Vereinigten  Staaten

von  Amerieeeoeoaoaa  147
—.—  Handel  Adens  im  Jahre  1906/07  308
Afrika.  Materialien  zur  afrikanischen  Eingeborenenund

  Arbeiterpolitik.  126,  187,  241,  295,  346
—.—  Direkte  Besteuerung  der  Eingeborenen  in  den

bruischen,  deutschen  und  französischen  Sesteungen.

des  tropischen  und  subtropischen  Afrikas  195
—.—  Markierte  Störche  n  KK  922
###ypten.  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte

im  November  1907070  79
—.—  Landwirtschaftliche  und  industrielle  Erzeugnisse

Agyptens  im  Jahre  1806  /.  79
—.—  Die  Zwiebelernte  in  —  190070  188
—.—  Handel  Agyptens  1907  260
—.—  Handel  Agyptens  im  Januar  19008  866
—.—  Zwiebelernte  Agyptens  19008  393
—.—  Die  Baumwollernte  Agyptens  im  Jahre

19070688  436
—.—  Ausländische  Abktiengesellschaften  in  —  661
—.—  Baumwollertrag  n  757

—.—  Eine  Verbindung  d.  ägpptischen  Eisenbahnnetzes
mit  Spren  763
—.—  Handel  Agyptens  1907  und  Anteil  Deutschlands  815
—.—  Ausfuhr  von  Baumwolle  und  Baumwollsamen
aus  —  1000U  862
—.—  Zigareitenausfuhr  Agyptens  19071
—.—  Stand  der  ägyptischen  Baumwollelder  Enbe
Sepiember  1908
—.—  Die  #gypische  Baumwollernte  1907/06  und
Aussichten  der  kommenden  Ernte
—.—  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Oktober
  10668  1
A##gpptischer  Sudan.  Der  Handel  zwischen  dem
ägyptischen  Sudan  und  Abessinien  Über  Gambela  262
—.—  der  ägyptische  Sudan  im  Jahre  1907.  .  693
Alaska.  Pelsrobbenjagd  an  der  Küsie  von  —  1307.  643
Alexandrien.  Verkehr  deutscher  Schisse  im  desen
von  —  19070  874

—.—  Bergbau  und  Mineralienausbeute  in  —
        <pb n="16" />
        Algerien.  Wein-Einfuhr  u.  -Ausfuhr  Algeriens  1907  818
—.—  Anwendung  der  franzöfischen  Vorschriften  über
den  Verkauf,  die  Feilbietung,  die  Behandlung  sowie
  die  Bezeichnungen  von  Wein,  Schaumwein,
Branntwein  und  Spirituosen  nn  KK5
Algier.  Ausbeutung  von  Phosphatlagern  in  —
.  .-  145,  198
Aleppo.  Vernichtung  der  Baumwollernte  und  anderer
sulturen  im  Vilajet  —ß  .....
Amazonasgebiet.  Kakaoernte  im  —  190)
—.—  Ausfuhr  von  Paranüssen  aus  dem  Staate

Amazonas  1070;  639
Angola.  Der  Eisenbahnbauin  ..  .  .  .  268
Argentinien.  Petroleum-Vorkommen  in  —  .  400
.  RNelbanbau  in  —ñ  ...  59P9

—.—  Die  Quebrachoextrakt-Industrie  im  Amtsbezirke
des  Kaiserlichen  Hizekonsulats  in  Santa  Elena

(Argentininnnnnnnn  ..  600
—.—  Petroleum  ·  Vorlommen  in  —.....  818
Arlansas.  Straußenzucht  nKK  605
Algenti  Gebit.  Beschräntung.  der  Einfuhr  von

Feuerwasfen  in  da  ...  311
—.—  Aschanti  1907.  Handel  und  Landwirtschaft  1018
Ashmore-Inseln.  #anne  Lager  auf  den  —.
Auckland  siehe  Neuseelan
Australasien.  seenenn  Australasiens  im

Jahre  10770  ...  806
Australien.  Drahtlose  Telegraphie  in  —  41,  508,  559
.  ————  .„„II  1078
Australischer  Bund.  Geplante  Einführung  von

Prämien  auf  gewisse  ustraltsche  Erzeugnisse  im

Australischen  Bund..  ....  40

—.—  Vorschrisen  far  die  Rückvergütung  von  Einfuhrzoͤllen
  im.  498

—.—  J——  des  —  im  Jahre  1907

—.—  Erhöhung  der  Verbrauchsabgabe  auf  Anglalkohol

  und  Fuselöl  n  Z  647
Bahia.  Tabakernte  nK  1022,  1247
Basutoland.  Ausfuhrverbote  für  Strauße  und

Strauheneier  in  Swasiland,  Betschuanaland  und  —  87
—.—  Aubenhandel  des  Basutolandes  im  Jahre
—.—  Ausfuhrverbot  für  Angoraziegen  in  —,  Betschuanaland

  und  Swastland
Batavia.  Vereinigung  zur  Forderuns  des  Touristenverlehrs

  in  —

11  SEis

FAIIIAAEII.

Erleichterungen
  der  Konzessionshedingungen.  für  die  —
Betschuanaland.  Ausfuhrverbote  für  Strauße  und
SGStrraußeneier  in  Swastland,  —  und  Basutoland  87

d——————  A4(  185
—.—  Ausfuhrzoll  auf  Angoraziegen  in  Swaflland

—.  qg  g  g  .  501
—.—  Ausfuhrverbot  für  Angoraziegen  in  Basutoland,

—  und  Swasiland..  ..  1180
Birma.  Der  Teakholzmarkt  nn  KK  102
Volioien.  Zinnprodukrion  in  —  190)  553
Bombay.  Die  Baumwollen-Industrie  in  —  549

Brasilien.  Die  Nuphölzer  Braflliens

XVI

 

Brasilien.  Werte  der  wichtigsten  Ausfuhrprodukte

Brasiliens  11070  448
—.—  Kautschukausfuhr  aus  —  1907  488
—.—  Die  brasilianische  Zentraleisenboah  650
—.—  Brafiliens  Einfuhr  110070  818
—.—  Kakaoausfuhr  Brafiliens  im  Jahre  1907  917

Britisch-Birma.  Die  Reisausfuhr  Britisch-Birmas

im  Jahre  190600700  760
Britische  Kolonie  St.  Bincent.  Handel  der  —
im  Jahre  19060070  396

Britisch-Guayana.  Auhenhandel  von  —  im
Jahre  1906/  o.  ....  199
Britisch-Honduras.  Der  Handel  von  —  in  den
letzten  Jahren.  809
Britisch-Indien.  Lage  der  Landwirtschaft  in  —  133
—.—  Aussichten  der  Indigoernte  Britisch-Indiens

 

 

19070  SB  196
—.—  Die  Sesamernte  Bri#isch-Indiens  1907/06  258
—.—  Reisernte  Britisch-Indiens  1907/0868  352
—.—  Wolframitfunde  HH  495
—.—  Der  Handel  Britisch-Indiens  während  des

Jahres  190708  601
—.—  Ausfuhr  von  Baummwoll  saat  aus  —  .634

der  Saison  1008  918
—.—  Anpflanzung  von  Tapiola  in  ñ.  ...  1184
—.—  Zum  Handel  Britisch-Indiens  1907/08  auf  dem

Gebiete  der  Textilindustriii  1242

—.—  Der  Antleil  der  einzelnen  Baumwollsorten  an
den  Ernteergebnissen  Bririsch-Indiens
—.—  ATussichten  der  Indigoernte  Britisch-Indiens

9068

190/09
Britisch-Nord-Borneo.  Zolltarifänderung  in  —  41
—.—  Die  schh  Verhälmisse  und  der  dandel

von  —  und  Labuan  im  Jahre  1906
Britisch-Nord-Nigerien.  Vanmwollkulter  in
Britisch-  Skefrite.)  “  Enunbi  e#  seinenale

nach  —  und  Ugaanndda  126
—.—  Negelung  der  baenhiiri.  in  —  128
—.—  Kup  in  Z  197
—.—  Vermessungsarbeilen  im  Wess

Protektorat  812
—.—  Aufbau  des  ailindinihafens  n  —..  560
—.—  Britisch-Ostafrika  im  Jahre  1906/06.  690
—.—  Handel  Britisch-Ostafrikos  1906/07  614
—.—  Zur  Bodenpolitik  —  1016
—.—  Br#isch-Ostafrika  im  Jahre  1906/07  1017

—.—  Schiffsverkehr  im  Hafen  wern

19070688  .·
—.—  Handel  Britisch-Ostafrikas  1907/08
—.—  -**  und  Ausfuhr  von  Landeserzeugnissen

—–  190/00668  1174

—.—  enun  von  landwirtschaftlichen  Ger#ten  und
uche  in  —  190706  ........  1177
........  1261

Ubefreiungen  in
W—  7#.3  dendei  unbd  wirtischastliche
bafrilas  im  Jahre  1907  971
—.—  -—.  von  Biehseuchen  in  —..  1081
        <pb n="17" />
        Britisch-Südafrika.  Geplante  Ausfuhrverbote  snt
Angoraziegen  in  —
—.—  Handel  Britisch-Sübafrikas  im  1.  Halbjahr  1908  1
Britisch-Zentralafriko.  Arbeiter-Verordmung  für
die  Eingeborenen  von  KKA  194
—.—  Baumwollanbauin  aagag  305
—.—  Britisch-  Zentralafrüee  (Kpassaland)  im  Jahre
1907

483.

—.—  Anderung  der  Durchsuhrabgaben!  in  Nyassaland
(Britisch-Zentralafrika)

—.—  Nichterhebung  gewisser  Abgaben  von  eingeführtem
  lebenden  Vieh

Buchara.  Der  Baumwollanbau  in

Cadiz.  Neues  Kabel  zwischen  —  und  den  Konarischen

Insen:  610
Ceylon.  Die  Entwicklung  Ceylons  1904  bis  1907  181
—.—  Die  „eHerbstert  und  die  Kakaoausfuhr

Ceylons.  ..  305
—.—  Der  unnimen  Ceylonns.  355,  636
—.—  Der  Kakaomarkt  a  55  637
—.—  Handel  und  Industrie  Cenlons  im  n  dahre  1907  696
—  —  Der  Gummimarkt  aufß  ....  915
—.—  Der  Kakaomarkt  aue  55  916
—.  —  Kautschukexport  aus  —  und  den  Malatenstaaten  1122
Chile.  Außenhandel  Chiles  11006  441
—.—  Aubenhandel  Chiles  19007  920
China.  Handel  Chinas  106  82

Cochinchina.  Mang-Mlang-Kultur  in  —  495
Cook-Inseln.  Einführung  des  neuen  Zeollrifs

auf  den  ....  148
Costa  Rica.  Kaffeeernte  Costa  Nicas  007/08  .  3“36
—.—  Ausfuhr  von  Edelhdlzern  aus  —.  918
Dahomey.  Zollbegünftigte  Einfuhr  von  —  in

Bohnen  und  Schalen  aus  —  nach  Frankreich  265
Dänisch-Westindien.  Wirtschafliche  Verhültnifse

in  —  107272;  641

—.—  Die  Kautschulpflanzen  der  Elfenbeinküste
Englische  Besitzungen  Afrikas  und  der  Südsee.
  Zwangsarbeit  in  den  —
Eritrea.  Gewerblicher  Rechtsschutz  in  —  811
Fiji-  #aen  (Füschi-Inseln.)  —s  im
J.............  440
—.—  *  der  Ausfuhr  von  Früchten  auf

peinrrpanon  auf  den  —
Frankreich.  Seldenkokonsernte  Frankreichs  1907
—.—  Die  neue  Kolonialpolitik  Frankreichs  187,  241
—.—  Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Banille  aus  den
franzöfischen  Besiyungen  der  Südsee  nach  —  199
—.—  Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen  des
französischen  Kongogebiets  nach  —
—.—  Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Kakao  in  vehnen
und  Schalen  aus  Dahomey  nach  —

XVII

 

Frankreich.  Das  koloniale  Verwaltungssystem

—.—  Zollbegünstigte  Einkuhr  ron  Banille  aus  den
französischen  Besitzungen  in  der  Südsee  nach  —

Französische  Besitzungen  der  Südsee.  Zoll-8
  Einfuhr  von  Vanille  aus  den  —  nach

—.—  *  der  Einfuhr  "  von  anberen  Eilber
münzen  als  solchen  der  lateinischen  Union  nach
den  —

n  Kongogebiet.  Zollbegünftigte
Einfuhr  von  Erzeugnissen  des  franzöfischen  Kongogebiets
  nach  Frankreich

Französisch-Guayana.  Handel  Französisch-Guahanas


Französisch-  auisesx  Handel  Französfisch-Guineas
im  Jal  1

riee3  Anderung  des  Zoll-—.—

  □—.  der  Anlergelder  in  —ñ  ..

Gabun.  Zum  Handel  Gabuns  im  Jahre  1807  .

Gambela.  Der  Handel  zwischen  dem  ägyptischen

Sudan  und  Abessinien  Aber  —....  262
—.—  Handel  der  Kolonie  Gambia  1900f.  141
Gambia.  Handel  der  Kolonie  Gambia  19006  85
—.—  Anderung  der  Spirituosenzölle  in  .  646
Georgia.  Barytvorkommen  n  553
Gibraltar.  Sa  -  19071  1026
Goa.  Kautschukkultur  in  nn  636
—  .—  Die  Aufnahme  rn  Kookoznuhtofer.  Industrie  in

der  portugiesisch-ostindischen  Kolonie  SKoon  1250
Goldküste.  Die  nördlichen  Territorien  der  —  im

re  1906
—.—  Eine  landwirtschaftliche  Ausstellung  an  der  —  480
—.—  Die  nördlichen  Territorien  der  Goldkaste  1907  1015
—  Zollarifünderungen  der  —  (westlich  des  Volta)  1027
—.—  Handel  der  Goldkoste  1907  242
Griechenland.  Die  Baunwollindustrie  Griechenlannddggdgggdaa

Großbritannien.  Die  Lage  der  Baumwollindustrie
oßbritanniens  im  Jahre  1
—.—  Abänderung  des  Handelsvertrags  zwischen  —

und  Libe  .....  1187
Haiti.  Neue  Goldfunde  in  der  RepublikJ  695
Hawati.  Hafenbau  a  5HHHFF  202
—.—  Landvolitik  —..........  610
—.—  Handel  und  wirtschaftliche  Lage  der  Hawaiischen

Inseln  im  Jahre  1906007  865
—.—  Schiffsverkehr  auf  den  Hawaüschen  Inseln  im

Jahre  19060070  ....  876
St.  Helena,  Insel.  Handel  der  Insel  —  1907  869
Indien.  AMussichten  der  indischen  Reisernte  1907/06  188
—.—  Die  indische  Baumwollernte  1907108  139,  3958
—.—  Ausfuhr  von  indischem  Hanf  über  Mogambigue  #

im  Jahre  190o7.  u  u  u  695
        <pb n="18" />
        Indien.  Der  indische  Kautschukhandel  im  Jahre  1907
—.—  Aussichten  der  indischen  Baumwollernte  1908/09
—.—  Aussichten  der  indischen  Baumwollernte  1908/09.
—.—  Aussichten  der  indischen  Baumwollernte  1908/09
Jauitos.  Kautschukausfuhr  aus  —  1907
Jamaika.  Handel  Jamaikas  im  Jahre  1906/07
Japan.  Seidenproduktion  und  Gebeengeschaß  Jopans
im  Jahre  1907
—.—  Verwendung.  von  Lava  als  Mörtel  in  —
te  im  Jahre  1007
—.—  Japans  Handel  mit  Niederländisch-  Iwinue  1907
Java.  Kakaoausfuhr  Javras  1907)
—.—  Ausfuhr  aus  —  im  Jahre  1907
Kalifornien.  Die  Erdölgewinnung  in  —.
Kanada.  Mineraliengewinnung  in  —  im  Jahre  1907
Kanarische  Inseln.  Neues  Kabel  zwischen  Cadiz
und  den  .
—.—  Ausfuhr  von  Lononen  Tomanen  und  aarioffeln
aus  den  —  im  Jahre  1907  .
Kapkolonie.  Zollfreie  Ausfuhr  von  Ingoro-Bücken
und  -Ziegen  aus  der  —  nach  Deutsch-Südwestafrika


—.—  enmerelh  t“  te  *i
—.—  Handel  der  —
—.—  Die  —28  in  **“  —
—.—  Handel  Mosselbays  im  Jahre  1907.  ..
——MbtnchduRmdpiehsTubekkulosemdet—
——  Beteiligung  der  —  Länder  am  n  dendel
—  im  Jahre  1907  .
——  Vetgsoecksunmehmungen  in  a  ver  .  .
—.—  Anderung  des  Wein=  und  Branntweingesetzes
sowie  Vorschristen  für  die  berstellung  und  den
Verkauf  von  Bier  und  Essig  in  der  —
—.—  Lizenzgebühren  für  gebpornie  Agenten
und  Wareneinführer  in  d'  .  M,
——chnfundeinder—.  .
—.—  Ausfuhrverbot  für  Angoraziegen  aus.  der  —.
—.—  Straußenzucht  in  der  —
—.—  Ermäßigung  der  Ozenzgebüb  far  den  Lerkauf
inländischer  Weine  in  der  —
—.—  Verbot  der  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der
—  nach  Deuisch-Sudwestafrila
Kentucky.  Der  Tabakkrieg  in  —  .
Iimberlen.Dicn-anterydeonundceichsti
logederDeBeerssOefellfchofth-«msahre
1MM..
—.—  Eisenbahnverbindung  zwischen  E——6—
und  Kimberley
Kobe.  Einfuhr  von  Rohbaumwolle  aber  —
Kolumbien.  Die  Gold=  und  Platin-Lagerstätten
Kolumbiens  und  ihre  Ausbeutung
Kongostaat.  Der  Handel  des  Kongostaates  1906
—.—  Sessnon  f##  geistige  Getränke  im  —
anbel  des  Kongostaates  1907
#Swpreel  Kongobecken.  Erhöhung  des
Ausfuhrzolles  auf  Kautschuk  in  der  westllichen
Zone  bes  konventionellen  —
Korea.  Baumwollanbau  in  —
—.—  Die  Eisenbahnen  Koreas

XVIII

759
962
1178
1245
547
310

198

310
817

41

 

Korea.  Der  Bergbau  in  -  90
—.—  Ausbeutung  der  Wälder  in  —  145
Korfu.  Handel  Korfus  19007  756
Kuba.  Holzausfuhr  au  .  600
—.—  Handel  Kubas  im  Fiskaliahre  1907|008.  1072
Labuan.  Die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  und  der
Handel  von  Britisch-Nord-Borneo  und  —  im
Jahre  106  800
Liberia.  Abänderung  des  Handelsvertrags  zischen
Großbrikannien  ud  A
—.—  Handlungsreisende  und  Zolbchandlung  der
Warenmuster  in  Liberien  250

—.—  Beitrilt  Liberias  zum  internationalen  Verbande
zum  Schutze  von  Werten  der  Literatur  u.  Kunst  1254

Lissabon.  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  und  die
Kakaozufuhren  von  St.  Thoms  und  Principe  196
Lourengo  Marques.  Der  Hafen  von  —+w.  153
—.—  Transporterleichterungen  für  die  Ausfuhr  von
Mais  und  Kohlen  aus  dem  Transvaal  über  —
oder  Kaphäfen  266
—.—  Vorschriften  für  eingeborene  Bedienstere  und
Arbeiter  im  Bezir  S5S  346
Wadagaskar.  Berbot  der  Mt##  von  1r  und
Färsen  aus  —  17
Madeira.  Außenhandel  ver  Insel  —.....  147
Malaienstaaten,  Vereinigte.  Das  Zinngeschäft
in  den  Straits  Settlements  und  den  vereinigten
Malaienstaaten  im  Jahre  1900707070  492
—.—  Kautschukexport  aus  Cenlon  und  den  Maloienstaaten.
  1122
Manos.  Gummizufuhren  in  Paré  und  —  im
B.  Vierteljahr  11070  143
Marokko.  Durchführung  der  die  marokkanischen
Zollämter  betreffenden  Bestimmungen  des  Kapitels
  V  der  Generalakte  von  Algeciras  647
—.—  Handel  Mogadors  (Marokko)  1907)  700
—.—  Handel  von  Larache  (Marokko)  1907  754
—.—  Verzeichnis  der  Werte  für  die  beuptsachichfien
Einfuhrartikel  in—ñ..  ....  869
—.—  Handel  Mazagans  (Morono)  1907.  975
—.—  Handlungsreisende  und  Zollbehandlung  der
Warenmusteren  1251
Massaua.  Handel  Massauas  1906  83
Mauritlus  im  Jahre  10068  485
Melbourne.  Neue  Hafenordnung  in  —.  610
Mexiko.  Kaffeeernte  nKKKK  136

—.—  Sisalhanf-Ausfuhr  aus  —  im  Jahre  1907  487

—.—  Beaumwollspinnerei  und  Baumwollbedarf  in  —  550

—.—  Asphaltlager  in  —  600

—.—  Baumwollgrwinnung  vom  Baumiwollbaumi  in  —  ides

—.—  Künftliche  Bewüsserungsanlogen  mit  staatlicher
Subvention  in  —

1074

—.—  Enlbdeckung  eines  neuen  Kautschulbaumes  in  —  1122

—.—  Außenhandel  Mexikos  im  Fiskaljahre  kunn  1125

Mittelamerika.  Kaffeekulur  in  —  .  550

Mosselbey  siehe  Kapkolonie.

Mo  zambique.  Verbot  der  aur  20  von  Angota·
ziegen,  Straußen  und  Straußeiern
        <pb n="19" />
        —  XLK

Mozambique.  Einfuhr  von  Geweben  in  der  portugiesischen
  Kolonie  —

—.—  Einfuhr  von  Fahrrädern  und  Motorsahrzeugen
na

—.—  #usfahr.  von  Mangrovenrinde  aus  der  Kolonie
  —
—.—  Onpiumgoll  in  —
—.—  Die  Eisenbahnen  in  der  portugiesischen  Kolonie
  —
—.—  Verbot  des  Verkaufs  und  der  Einfuhr  von
Feuerwaffen  und  Munition  in  —  «
—.—  Die  wirtschaftliche  Lage  des  Distrikts  von  Tete
in  der  Kolonie—s...  .
—.—  Die  Eisenbahn  von  Quelimane—Mozambique  559
.  Ausfuhr  von  indischem  Hauf  über  —  im  vahre
1907

695
—.—  Berufung  landwirtschatlicher  Sachrersiandiger
aus  dem  Auslande  in  die  Kolonie  —.
—.—  Bau  von  Eisenbahnen  und  anderen  Verkehrsmitteln
  in  —
—.—  Fischerei  und  Jagd,  Schutz  der  Mangrovewaldungen
  in  —
—.—  Allgemeine  wirtschaftliche  Enquete  in  der  Kolonie
  —
—.—  Handels=  und  Gewerbesteuer  un  ——.
—.—  Bergrecht  im  Gebiete  der  Mozamiaue-Gesenscha


—.—  Herabseyzung  der  Steuern  für  portugiesische

Weine  5KK  ...  1130
Natal.  Eingeborenen-Angelegenheiten  in  —  189
—.—  Der  Handel  Natals  107  496
—.—  Ausfuhr  von  Gerbrinde  aus  —  1907  .  812

—.—  Einfuhr,  Produktion  und  Ausfuhr  Natals  1507  1022
—.—  Erhöhung  ber  Kaigebühren  in  —  1130
—.—  Offentliche  Arbeilen  n  H  —  135
—.—  Ausfuhrverbot  für  Angoraziegen  in  Nataoal  1187
—.—  Geplante  Erhöhung  der  Hafenabgaben  in  Natal  1251

Neu-Hebriden.  Zollvergünstigung  für  britische
Pflanzer  auf  de  Kàa  763
Neukaledonien.  Auhenhandel  Neukaledoniens  im
Jahre  1890..  ..
Neu-Seeland.  Die  Entwicklung  Neu-Seelands  in
den  letzten  Jahren..
—.—  Einfuhr,  Lagerung  und  Beförderung  von
Explosiofioffen  in  K  91

—.—  Einfuhrhandel  Neu-Seelands  im  Jahre  1906  263
—.—  Ausfuhrhandel  Neu-Seelands  im  Jahre  1900/07  264
—.—  Geplante  Vorschristen  für  den  Vertrieb  von

Heilmitteln  n  HHHHddddd  363
—.—  Aufhebung  des  Einfuhrverbots  für  Weinstöcke,
Stecklinge  und  Weintrauben  n  KK  396
—.—  Beschränkung  der  Ausfuhr  von  Buter  aus  —  500
—.—  Der  Handel  Neu-Seelands  im  Jahre  1907.  602

—.—  Die  desoa  —  und  die  Finanzen  Neu-Seelands
  im  Jahre  1
Handel  Aucklands  #.ecun)  im  Jahre
1907
—.—  Aufhebung  der  Einfuhrverbote  für  Tinkturen
aus  Zitronen  und  süßen  Orangefrüchten  in  —.

604

644

647

 

Neu-Seeland.  Prämie  für  die  Auffindung  von
Phosphatlagern  in  —  761
—.—  Einfuhrhandel  Neu-Seelands  nach  Waren  im
Jahre  1907
—.—  Verbot  der  Einfuhr  von  Gefängnisarbeiten  in  —  1079
—.—  Handel  Neuseelands  mit  Deutschland  in  den
letzten  vier  Kalenderjahen  1186
—.—  Entwicklung  Neuseelands  von  1902  bis  1907  1249
Neu-Südwales.  Aufhebung  der  Quittungs-,  Scheckund

  Wechselstempelsteuerüu  S3Z3  310
—.—  Die  Entwicklung  der  Industrie  im  Staate  —  1027
—.—  Mineraliengewinnung  in  —  im  Jahre  1907  1071
Nicaragua.  Konzessionserteilung  für  Guttaperchagewinnung

  iKKK  ...  493
—.—  Konzessionserteilung  für  Gewinnung  der  Majaguafaser

  in  —  ....  494
—.—.  Neue  Konzession  für  Kautschukgewinnung  in  —  548
Riederlande.  Die  Niederländische  Handelsslotie

zu  Anfang  11070  4
—.—  Kalaomarkt  der  —  im  re  1907.  968
Niederländisch-Indien.  Aubenhandel  —

ländisch-Indiens  im  Jahre  1106  38
—.—  Japans  Handel  mit  —  19007  756
„Nippon  DYusen  Kaisha“.  Geschäftsbericht  der

jopanischen  Reedere  555  925
Niassalond.  Verzollungswerte  für  einige  Aussuhr

artilel  im  m.  812
Nordafrika.  Der  Bau  des  Hafens  in  Ceuta

(Nordafrilhga  706
Nord-Nigeria.  Unruhen  nn  149
—.—  Zolltarifänderungen  nHHdddd  762
—.—  Vorschriften  für  die  Einfuhr  geistiger  Getränke

in  nwwwK.  1251
Nyassa-Protektorat.  Der  Handel  des  —  im

Jahre  1907/08
Oberbirma.  Anlagen  von  ———  in  —  438.
Orangefluß-Kolonie,  Orange  Niver  Colony.

Dienst=  und  Arbeitsordnung  in  der
—.—  Transporterleichterungen  für  die  zes  von

Mais  aus  dem  Transvaal  und  der  —  312
——.—Iö  2  358
—.—  Petroleumvorkommen  in  der.  b  600
—.—  Ausfuhrverbot  für  Strauße  und  Straußeneier

u□u.—QW  1076
Papua,  austral.  Kolonie.  Anpflanzung  von

Kautschukbäumen  in  der  australischen  Kolonie  —  3
—.—  Außbenhandel  der  australischen  Kolonie  —

—.—  Papua  im  Jahre  1906007  65
Paräáä.  Gummizufuhren  in  —  und  Manéos  im

-.  Bierteljahr  1107000  143
Patagonien.  Deutsche  Kolonisation  in  —.  1129

Persien.  Außenhandel  Perfiens  im  Jahre  un  499
Peru.  Baumwollenwaren-Fabriken  in  —  .  35
Phillppinen.  Die  Nuhölzer  auf  den  —.  198

—.—  Außbenhandel  der  —  im  Kalenderjahre  1907.  701
Portorico.  Kaffeeernte  aus  +5+  748
Portugal.  Branntweinzölle  in  den  afrikanischen
Besitzungen  Portugassss  87
—.—  Handel  Portugals  im  Jahre  1907  1241
        <pb n="20" />
        Portugiesische  Besitzungen.  Steuern  für  ausländische
  Mineralwasser  und  Medizinalwasser  in
den  —

Prinz  Eduard-  9.  dassel.
fuchsen  auf  d

Queensland.  Mmeruliengewimung  Queenslands
im  Jahre  19007?

Neunion.  Vanilleanbau  auf  —  im  Jahre  1907

—.—  Parfümerien-Gewinnung  und  -Handel  auf  —

Nhodesien,  Süd-.  Die  südrhodesische  „Mines
and  Minerals  Amendment  Ordinance  1907“
vom  31.  Dezember  1907

—.—  Ausfuhrverbot  für  Strauße  und  Straußeneier
sowie  für  s—  in  —  ........  500

Rumänien.  D  chtim  Jahre  1907  1247

Kußland.  Das  ——  in  —..  78

—.—  Die  Baumwollernte  Rußlands  im  Jahre  1907  142

—.—  Baumwolle-Ernteaussichten  in  d  916

—.—  Aussichten  auf  die  Baumwollernte  n  —

—.—  Rublands  Baumwollanbau  und  eeinfuhr  1907  1179

Salomons-Inseln.  Vorschriften  zur  Verhinderung
*  Einschleppung  ansteckender  Krankheiten  nach

Außzucht  von  Schwarz-361



 

—.—  —  auf  den  britischen  ñ  ....
San  Domingo.  Kokavernte  San  Domingos  79
Santos.  Kaffeehandel  in  —  im  Jahre  1907/08.  917
Séo  Paulo.  Propaganda  für  Süo  Paulo-Kaffee  916
Sio  Thoms  (Golf  von  Guinea).  Eisenbahnbau

 

*  bien.  Verschiedene  öffentliche  Arbeile#n
V  265
Seychellen.  Handel  der  —  19070707  1127
Siam.  Handel  Siams  19h0004  89
—.—  Teakbolzausfuhr  Siams  100683  81
Sierra  Leone.  Zolltarifänderung  n  —  147
—.—  Zorllfreihei#t  für  Geschäftsanzeigen  und  Warenmuster
  in  n.  ...  500
—.  —  Zuschlagzölle  für  Spirituosen.  in  ..  1028
Singapore.  Handel  mit  Kakao  n  K  36
—.—  Koprahandel  Singapores  964
—.  Der  Rotanghandel  in  —  ....  967
Spanien.  Kakaveinfuhr  Spaniens  1907  749
—.—  Lusbeutung  von  Goldminen  in  —.  865
Spanische  Besitzungen  am  Golf  von  Guinea.
S—D  200
Straits  Settlements.  Wirtschaftliche  Lage  in
.  g  37
.  Borhristen  sur  di-  Einfuhr  gejundheitzichidlich
Drogen  in  den  ....  ..-  811
—.—  Das  Zinngeschäft  in  den  —  und  den  vereinigten
  Malaienstaaten  im  Jahre  19001  492
—.—  Handel  der  —  im  Jahre  19007)  758
—.—  —  und  Kautschukhandel  der  —  im
Jahre  1070  913
Saralrise,  Handel  Südafrikas  im  1.  Halbjahr
...............  85

*  sadafrikanische  Berswerksgesetzgebung  88

XT

 

Südafrika.  Die  San  Jose-Schildlaus  in  —

—.—  Organisation  der  Maisausfuhr  aus  —

—.—  Unterlassung  von  Abschreibungen  seilens  jad-·
afrikanischer  Grubengesellschaften

—.—  Maisausfuhr  aus  —  im  Jahre  1907/08

—.—  Aufhebung  des  Inter-Colonial  Councils  und
Neuregelung  der  Verwaltung  der  Central  South
Akrican  Railways

—.—  Deutschlands  Anteil  am  Handel  Sünbafrikas
1907

.  201

Subafrikanischer  Zollverein.  Weiterbestehen
des  Sbdafrikanischen  Bollvereins  ......

Südamerika.  Balataausfuhr  aus  —  1902/07
Sudan.  Waffeneinfuhr  nach  dem
Südaustralien.  Mineralprvoulfnn  Sün,estcaltens
im  Jahre  100)0;  36
—.  —  Bau  eines  Trockendocks  in  Adeladee.  501
Suad-Nigeria.  Geplante  Zollfreiheit  für  gewisse
Nahrungsmittel  in  —
—.—  Zollfreiheit  für  gewisse  Nahrungsmittel  in  —  200

—.—  Zollbefreiungen  n  KKKK  200
—.—  Der  Baumwollanbauing  437
—.—  Zollordnung  in  —  ....  488
—.  —  Zollerhoͤhung  für  Feuerwaffen  in  —  .  605
—.—  Handel  Süd-Rigeriens  10070  920

 

—.—  Abänderung  des  Zolltarifgesetzes  in  -Kigeria  1076
Südostasien.  Über  Kautschukkultur  in  —.  389
Surinam.  Die  Kakaoernte  Surinams  im  Jahre

.3)(8
—.—  “m  —  der  Kolonie  –  19007070
—.—  Kakaokulturiniäaaa
—  —  für  —  und

Straußeneier  in  —,  Betschuanaland  und  Basuto-—.—

  Das  S#en
—.—  Ausfuhrverbot  für  Angoraziegen  im  Basutoland,

  Betschuanaland  und  Swastland  .
Syrien.  Si  *  des  n  tue#

resmanten.  »
MW1M............
S.  Thoms  und  Prinecipe.  —  Ka
markt  und  die  Kakaozufuhren  #
—  Zur  Arbeiterfrage  au  S
—5  Insel.  Landwirtschaftliche  Verhältnisse
der  Inseln  Trinidad  und  —  1907
Tonga-Inseln.  Aubenhandel  der  —  im  Jahre
190007070„8
—.—  Die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  —  im
Jahre  1907
Transvaal.  Asiaten  n  5KK
—.—  Transvorterleichterungen  für  die  Ausfuhr  von
Mais  und  Kohlen  aus  dem  —  über  Lourengo
Marques  oder  Kaphäfen
        <pb n="21" />
        Der  Staatshausbalt  Transvaals  für

—.—  Verstaatlichung  der  Eisenbahnlinie  Klerksdor—
Fourteen  Streams  (Transvaal)
—.—  Tramsporterleichterungen  für  die  Ausfuhr  von
Mais  aus  dem  —  und  Orangesluß-Kolonie
—.—  Zusammenlegung  von  Goldbergwerken  am
Witwatersrand  (Transvaal)  898
—.—  Goldausbeute  des  —  im  Jahre  1907
—.—  Gründung  einer  Wollweberei  und  Hammerei
im  —
—.—  Beschränkung  der  Wasseneinfuhr  n

Transvaal.
1907.

—.—  Verbrauchsabgabe  und  Zoll  auf  Bier  704
—.—  Errichtung  einer  Bergwerksschule  in  —  871
—.—  Der  Auhenhandel  des  —  im  Jahre  1907.  919
—.—  Preisausschreiben  für  Bohrmaschinen  in  —.  923
—.—  Einfuhr  wurzelkranker  Kartoffeln  nach  —.  1027
—.—  Landwirtschaftliche  Schaustellungen  im  —  im
Jahre  1009T  129
—.—  Staatshaushalt  Transvaals  für  1909/00  1254
—.—  Volkszählung  in  Johannesburg  (Transvaal)  1254

Trinidad,  Insel.  Landwirtschaftliche  Verhältnisse
der  Inseln  —  und  Tobago  1907

Tunesien.  Phosphatproduktion  in  Algerien  und  —
19070700  ....
—.—  Branntweinbesteuerung  in  Tunz  704
—.—  Der  Fischfang  in  den  tunesischen  Gewässern
19070  ......  21
Türkei.  Die  türkische  Rosenölernte  ..  971
—.—  Ausfuhr  von  Mohairwolle  aus  der  Tartei  1070
—.—  Die  Seidenernte  in  der  —  1907/08.  1070

Uganda.  Mr.  Churchill  üÜber  seine  vrie  o.
Britisch-Ostafrika  und  —  126
—.—  Vorschristen  für  die  Iflanzeneinfuhr  im  —
Schutzgebiet
—.—  Räucherung  importierter  Pflanzen  im  Uganda-Proteklorantt

VBenezuela.  Kautschukausfuhr  aus  dem  Staate
Ciudad-Bolivar  (Venezuela)  19007
Vereinigte  Staaten  von  Amerika.  Leinsamenernte
  in  den  Bereinigten  Stnaten  von  Amerila
im  Jahre  1070  80
—.—  Ausfuhr  von  Rohbaumwolle  und  Einfuhr  von
Baumwollenwaren  in  den  Bereinigten  Staaten
von  Ameriaa  143
—.—  Handel  von  Aden  mit  den  Vereinigten  Staaten

von  Amerckkceeeaeee  147
—.—  Lage  des  Baumwollmarktes  in  den  —  .  197
—.—  Ertrag  der  Beumwollernte  1907  in  den  —  468.

——  hwh  n  Kalsten  n  de  —7  689
—.—  Bodenuntersuchung  für  Tabalbau  in  den  —.  640
—.—  Kampfergewimumg  in  de  ggyg  695
—.—  Ertrag  der  Baumwollernte  1907  in  den  —  758.
—.—  Anbau  #gyptischer  Baumwolle  in  den  —  812
—.—  Baumwollerzeugung  und  verbrauch  der  —

1898  bis  1000  862
—.—  Aus  der  —  im  Fiskalfahre  1907/06  868
—.—  sr¾¾ßb  im  der  —  1907/06  nach  Warengrupen:

  N

XXI

 

Vereinigte  Staaten  von  Amerika.  Baumwollernte,
  Handel  und  -Industrie  der  —  im  Erntejahr

  190700  1019
—.—  Stand  der  Baumwolfelder  in  den  —  Ende
August  1066sßee  1069

—.—  Baumwollernte  der  —  im  Erntejahre  1907/08  1070
—.—  Maßnahmen  der  Baumwollpflanzer  in  den  —
zur  Hochhaltung  des  Baumwollpreisese  1124
—.—  Stand  der  Baumwollfelder  in  den  —  Ende
September  1908
Westaustralien.  Der  Bergbau  Westaustraliens  im
Jahre  1906
—.—  Eisensteinlager  an  der  Norvostküste  Westaustraliens

—.—  Goldproduktion  Westaustraliens  im  Jahre  1907  552
—.—  Besteuerung  von  Agenten  und  Handlungs-S——
  Q
—.—  Westaustraliens  Mineraliengewinnung  1907  1249,
Ducatan.  Henequen-Ausfuhr  in  den  letzten  10  Jahren  143

Zanzibar.  Nelkenausfuhr  Banzibars  137
—.—  Neue  Zollordnung  uniggga  199
—.—  Zollerhöhungen  n  KHK  265,  396
—.—  Regelung  der  Währungsverhältnisse  in  —  559
—.—  Nelkenernte  und  Nelkenausfuhr  Zanzibars  694
—.—  Der  Schiffsverkehr  im  Hafen  von  —  1907  764
—.—  Handel  Zanzibars  im  Jahre  1907.  1184
—.—  Nelkenausfuhr  Zanzibars  19007  1247
Citeratur-Verzeichnis.
Admiralitätskarten.  Deutsche;  Nr.  431:  Nordansteuerung
  von  Kieta,  Insel  Bougainville  1135
Afrieanus  minor.  Dernburgs  Programm.  Ein
Wendepunkt  im  Schicksal  Deutsch-Ostafrikas.  Kolonie
  oder  Negerland  unter  deutscher  Flagge?
EIEIEIIIEEIEEIEEIE  864

Anton,  Professor  Dr.  Die  Sienga  sintchet

in  Deutsch-Südwestafrika.  Vortrag,  gehalten  ie

der  Staatswissenschaftlichen  Gesellschaft  zu  Jena

von  —.  Mit  einer  lithographischen  Karte  44
As-  Pastor  Liz.:  Deutschlands  Pflichten  in  Süd-2*8

  Dr.  ing.,  und  Giese,  Regierungsbaumeister.
Wie  erschließen  wir  unsere  Kolonien?  Im  Aus-*
  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  bearbeitet

von
Boeken,  Hubert,  Zioilingenieur.  Das  öleste  chrisftlche
  Katserreich  und  seln  Herrscher,  eine  afrikanische
  Majestät.  Von  —
W  Dr.  Oscar.  Die  Studienreise  des  Stnats--ekretärs
  Dernburg  nach  Deutsch-Ostafrika  von  —  94
—.—  Staatssekretär  Dernburg  in  Britsch=  und
Deutsch-Südafrika  1
v.  Bosse,  G.,  ev.-luth.  Pastor:  Das  deutsche
Element  in  den  Vereinigten  Staaten  unter  be-—
  2
sozialen  und  erzieherischen  Einflusses..  1190

4
        <pb n="22" />
        Bödiker:  Familien-Telegraphenschlussel  für  Deutsche
«  staudc............
Braune  und  weiße  Kinder.  Ernstes  und  Heiteres
aus  einem  indischen  Missionshause.  Mit  20  Abbildugen

Brockhaus'  Konversations-Lexikon.  Neue
Ausgabe  1908.  17  Bände
Brose,  Hauptmann  a.  D.,  Bibliothekar.  Die  deutsche
Kolonialliteratur  im  Jahre  1906.  Zusammengestellt
  von  —
Büchel,  Dr.  Hermann:  Die  Finanzen  Japans
Byram,  Léo:  Petit  Jap  deviendra  grandl  L'Ex-Pansion
  japonaise  en  Extreme-Orient
Cahn,  Dr.,  Geh.  Leg.  Rat  z.  D.  Zur  Reform  des
Neichs=  und  Staatsangehörigkeits-Gesetzes.  Von  —
„Captain“,  Kursbuch  der  Passagier-Dampferlinien
aller  Meere.  Nach  offiziellem  Material  herausgegeben
  von  E.  Lolckmann  und  P.  Rechenbach
Cramer,  Dr.,  Gymmasialdirektor:  Afrika  in  seinen
Beziehungen  zur  antiken  Kulturwelt.  Mit  34  Abbildungen
  und  3  Karten
Cromer,  Earl  of  —:  Das  heutige  Agypten.  Autorsierte
  Übersetzung  von  Kontreadmiral  z.  D.  Plüddemoaonn.
  Zwei  Bande
Dernburg,  Staatssekretär,  Exzellenz:  Eine  Nede
über  die  Frage  der  Eingeborenenpolitik
Deutsche  Kolonialgesellschaft,  Die  —  von  1882
bis  1907.  Im  Ausftrage  des  Ausschusses  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  dargestelllt.
Deutsch--Südwestafrika.  Kriegs=  und  Friedensbilder.
  Selbsterlebnisse,  geschildert  von  Frau
Marg.  v.  Eckenbrecher,  Frau  Helene  v.  Falkenhausen,
  Stabsarzt  Dr.  Kuhn,  Oberleutnant  Stuhlmann,
  Mit  7  Bildern  und  1  Portrüt
Deutsch-Südwestafrika  siehe  Natgeber,  amtlicher.
v.  Dincklage-Campe,  Freiherr,  Generalleutnant
1.  D.  Deutsche  Reiter  in  Südwest.  Selbsterleb.
nisse  aus  den  Kämpfen  in  Deutsch-Südwestafrika.
Nach  persönlichen  Berichten  bearbeitet  von  —.
Wit  zahlreichen  Porträts  und  Illustrationen
Driault,  E.  La  question  d’extreme-orient  par  —
Eichmann,  P.:  Photographische  Belichtungstabelle
sios“

Eisenbahnen  Afrikas.  Die  —.  Grundlagen  und
Gesichtspunkte  für  eine  koloniale  Eisenbahrwolitik
in  Akrika.  Mit  gahlreichen  Karten  und  einer  farbigen
  Karte  Über  die  Eisenbahnen  und  Wasserverkehrsstraßen
  Afrikas

Evang.  luth.  Missionsverlag  in  Leipzig.  Poßkarte
  und  Anschauungemittel  zugleich  sind  die  24
neuen,  künstlerisch  kolorierten  Ansichtskarten  mit
Bildern  aus  der  Leipziger  Mission  in  Afrika  und
24  besgleichen  mit  Bilvern  aus  der  Leipziger
Mission  in  Indien,  geboten  vom  —.

Felber,  Dr.,  und  F.  Walta:  Die  Kaltdungung  in
den  *l*  und  Subwopen

Fiebig,  Dr.,  Oberstleutnant  des.  eSenitstsbiensen
a.  D.:  Die  Bedeulung  der  Moholfrage  für  unsere

Kolonien

XXII

765

270

Fitzner,  Dr.  Deutsches  Kolonial-Handbuch.  Nach
amtlichen  Quellen  bearbeilet  von
Flotten=  und  Kolonial-Kalender  1909.  duns
Deutschlands  —
Förster,  Dr.  E.  Th.  Die  Siedelung  am  allnun  1
dscharo  und  Merw.  BVBo  S3S
Friedemann,  Albert:  Die  Postfreimarken  und  die
Entwertungen  der  deutschen  Postanslalten  in  den
Schutzgebieten  und  im  Auslande
Gaffarel,  P.,  professeur.
niale  en  France  de  1789  4  1830  par  b
du  Gast,  Mme.  C.  Le  Maroc  Agricole.  Rapport
adressé  au  Ministre  de  I’Agrieulture  par  —.
chargee  de  mission  au  Maroc
Gerstenhauer,  M.  .:  Die  Landfrage  in  Südwestafrka.
  Ihre  finanzpolilische  und  außerpolttische
Seite.  Ein  Beitrag  zu  der  Frage:  Wie  machen
wir  Deutsch-Südwestafrika  rentabel?
Hagen,  Leutant  der  Schutztruppe:  Kurzes  Handbuch
  für  Neger-Englisch  an  der  Westküste  Afrikos.
Unter  besonderer  Berücksichtigung  von  Kamerun
Hamburgische,  Die  —  Wissenschaftliche  Stiftung
  und  das  Hamburgische  Kolonialinstitut.
Hartmann,  Professor  Dr.:  Chinesisch-Turkestan.
Geschichte,  Verwaltung,  Geistesleben  und  Wirtschaft.
  Mit  zwei  Karten
Hasse,  Ernst.  Weltpoluik,  Imperialismus  und  Kolonialpolitik
  von  —.  Zweiter  Band.  Weltpolitik.
1.  Heft
Heuoch,  Hubert.  Herausgeber  von  Süsserolts  illustriertem
  Kolonial-Kalender
Henrici,  Dr.  Ernst:  Kolonialwirtschaftliche  Aufgaben
des  deutschen  Kaufmanns
Henzen,  Wilh.:  Großfriedrichsburg.  Ein  deutsches
Kolonialfestspiel  in  vier  Aufzügen
Herbst,  Fabrikdirektor.  Kalender  für  die  Gummiindustrie
  und  verwandte  Betriebe.  Z.  Jahrgang.
Mit  der  literarischen  Beilage:  Jahrbuch  der  Kautschukindustrie.
  Ein  Hilfsbuch.  Herausgegeben

Hickmann,  Profefsor:  Vergleichende  Münzentabelle
der  wichtigsten  Staaten  der  Erde

v.  Hoffmann,  Dr.  H.  Edler,  Privafdozent:  Verwaltungs-
  und  Eerichsversessung  der  deutschen

v.  Ihering,  Nodocpo-  Landeskunde  der  Republik
Brafsilien  (Eetados  Unidos  do  Brasil).  Mit
12  Abbildungen  und  einer  Karte

 

1
,......
Jagdordnung.  Neue  preußische  —  vom  15.  Juli
!  1907  nebst  Aussührungsbestimmungen  ..
EIII  von  Osterreich:  In  den  Wild·
nissen  Afrilas.  Jagdschilderungen  aus  dem  Sudan.
Mit  22  Abbildungen  nach  photographischen  Driginalaufnahmen
  des  Erzherzogs  Josef  und  seiner
Gemahlin  Augnuste,  geb.  Kgl.  Prinzessin  von
.  Bayern.  Mit  höchsier  Genehmigung  nach  einer
1  in  ungartscher  Sprache  veröffentlichten  Original-Arrttelserie
  frei  hearbeitet  von  Camillo  Morgan

La  politique  Colo-1079



1079

202

1135
        <pb n="23" />
        Kämpfe,  Die  —  der  deutschen  Truppen  in  Südwestafrika.
  7.  Hest:  Morengas  Ende.
Karow,  Maria:  Wo  einst  der  Fuß  des  Kriegers
trat.  Farmerleben  in  Südwest  nach  dem  Kriege.
Mit  zahlreichen  Abbildungen  und  einer  Karte
Köbner,  Professor  Dr.,  Wirkl.  Admiralitälsrat:  Einführung
  in  die  Kolonialpolitik
Koch,  Professor  Dr.  Nobert:  Über  meine  Schlafkrankheits-Expedition.
  Vortrag.  Mit  10  Vollbildern
und  12  Abbildungen  im  Text  nach  Originalaufnahmen

Kolonialatlas,  Deutscher  —  mit  Jahrbuch.  Herausgegeben
  auf  Veranlassung  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.
  Bearbeitet  von  P.  Sprigade  und
M.  Moisel
Kolonial-Handels-Adreßbuch  1908.  12.  Jahrg.
Herausgegeben  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitee
Kolonie  und  Heimat  in  Wort  und  Bild.  Unabhängige
  koloniale  Zeitschrist,  Organ  des  Frauenbundes
  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.  Erster
Jahrgnnega
Krämer,  Dr.,  Marine-Oberstabsarzt:  Die  Medizin
der  Truker
Kuhn-Schwabe:  Taschenbuch  für  Südwestafrika
Lange,  Friedr.  Deutsch-Südwestafrika.  Kriegsund
  Friedensbilder.  Hundert  Originalaufnahmen
von  —  in  Windhuk  ·

Langhans,  Professor.  Herausgeber  der  Zeuschrint
„Deutsche  Erde“.  7.  Jahrgang.  1.  Hest  ..
Lion,  Dr.  A.:  Die  Kulturfähigkeit  des  Negers  und
die  Erziehungsaufgaben  der  Kulturnationen
Löscher:  Leitfaden  der  Landschaftsphotographie
Moercker,  Mojor  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika:
Unsere  Kriegführung  in  Deutsch-Südwestafrika
Mansfeld,  Dr.  Urwald-Dokumente.  Vier  Jahre
unter  den  Croßfluß-Negern  Kameruns.  Mit  82Lichtdruckbildern,
  165  Abbildungen  im  Text,  zwei
Karien  und  Tabellen
Marine-Taschenbuch.  Mit  Oesehmigung  des
Keichs-Marine-Amis  auf  Grund  amtlichen  Materials

  bearbeitet  und  herausgegeben.  7.  Jahr-1


WWd

1228

460
½66

V3“63

gang.  100  255
Martin:  Stehen  wir  vor  einem  Weltkriege?  706
Mazel,  Dr.:  Künstlerische  Gebirgsphotographie.

Autorisierte  deutsche  Übersehung  von  Dr.  Hegg

und  Dr.  Stürenbuige  766
Medizinal-Berichte  über  die  deusschen  —

gebiete  für  das  Jahr  1905/06.  Heronsgegeben  vom

Neichs-Kolonialam.  M  4  Skizzen  im  Text  und

2  Pläen  270
Mercator,  Dr.,  Professor:  Hundert  Jahre  deutsche

Kolonien.  Rede,  gehalten  beim  Nektoratswechsel  19.

der  Hamburger  Akademie  81
Meunier,  A.  Carte  du  Dahomey.  Dresste  1255

Par
Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Hofbuchhandlung:  Militärische
  Bücher.  Nach  Schlagworten  geordnet  und

mit  alphabetischem  Autorenregister.  Abgeschlossen
1191

im  Herbst  1908

 

Moisel,  M.:  Deutscher  Kolonialatlas  mit  Jahrbuch  652
Negenborn,  Dr.,  Kgl.  preuß.  Regierungsrat:  Der
Deutsche  als  Stoatsbürger.  Betrachtungen  über
Politit.  ........
Nigmann,  Hauptmann.  Die  Wahehe.  Ihre  Geschichte,
  Kult-,  Rechts-,  Kriegs=  und  Jagdgebräuche.
Von  —.  Mit  3  Karten  und  11  Skizzen  im  Text
Oschmann,  Mojor  im  Kregsministerium:  Lastkraftfahrzeuge.
  Mit  9  Bildern  im  TDe
Plüddemann,  Kontreadmiral  z.  D.  Earl  of  Cromer:
Das  heutige  Agypten.  Autorisierte  UÜbersetzung
von  —.  Zwei  Bände.  Mit  Bild  des  Verfassers
und  einer  Karte  ,.....
PohlmcatyIJLaieabrwiaberthioaqldkonomie

Preßstimmen.  Koloniale  —  siehe  unter  „Allgemeines“.
  -

v.  Prince,  Magdalene,  geb.  v.  Massow.  Eine  deutsche
Frau  im  Innern  Deutsch-Ostafrikas.  Elf  Jahre
nach  Tagebuchblätlern  erzählt  von  —.  Dritle  vermehrte
  Auflage.  Mit  einem  Titelbilde,  22  Abbildungen
  und  einer  Slizze.  ...

Rangliste  der  Kaiserlich  Deutschen  Marine  für  das
Jahr  1  Mit  einem  Anhange,  enthaltend  die

·  Mofsistevr.  Nach  dem  Stande  vom  5.  Mai  1906

Rangliste  der  Kaiserlich  Deutschen  Marine.
Nachtrag  zur  —  für  das  Jahr  1908.  Nach  dem
Stande  vom  2.  November  19008

Rangliste  der  Königlich  Preußischen  Armee  und
des  XIII.  (Königl.  Württembergischen)  Armeekorps
für  1908.  Mit  den  Dienstallerslisten  der  Generale
und  der  Stabsoffiziere  und  mit  einem  Anhange,
enthaltend  das  Reichsmilitärgericht,  das  ostasiatische
Detachement,  die  Marine-Infanterie,  die  Kaiserlichen
  Schutztruppen,  die  Gendarmerie-Brigade  in
Elsaß-Lothringen.  Nach  dem  Stande  vom  8.  Mai

1908.

821

94

876

Kangliste  von  Beamten  der  Kaiserlich  Dauschen
Marine  für  das  Jahr  1908.  Nach  dem  Stande
vom  15.  Mai  1908.  Nedigiert  vom  Reichs-Marine-Amit....


Natgeber,  amtlicher,  für  Auswanderer  nach
Deutsch-Südwestafrika.  Mit  einem  Panorama,
  31  Bildern  und  einer  farbigen  Karte  des
Schuzgebietts  1

Natjen,  Dr,  Notar:  Der  Kampf  um  die  Reichsangehörigkiitt
  )(

RNechenbach,  P.  Herausgeber  des  „Captain“,  Kurs.
buch  der  Passagier-Dampferlinien  aller  Meere  1079

Reichsgesetz  über  die  Erwerbung  und  den  Berlust
der  Reichs=  und  Staatsangehörigkeit  vom  1.  Juni
1870,  Das  —,  erläutert  mit  Benugtzung  amtlicher
Quellen  und  unter  vergleichender  Verucssichtigung
der  ausländischen  ei  von  Dr.  Wilh.

611

Cahn,  Geh.  Leg.  Rat  z.  d.  ...  45
NReimer,  Dietrich:  Atvellungen  für  unstedler

Forschungsreisende  und  Rolonialfreunde.  190

SLefl.  401
        <pb n="24" />
        Reimers  Miueilungen  kür  Ansiedler.  Farmer,  Tropenpflanzer,
  Beamte,  K
in  den  deutschen  Kolonien  und  im  Auslande.  1908.
2.  Hefst.  ###
Rickmann,  Kaiserlicher  Veterinärrat:  Tierzucht  und
Tierkrankheilen  in  Deutsch-Südwestafrika
Nohrbach,  Dr.:  Die  Koloniiiee
Romberg:  Die  rechtliche  Natur  der  Konzessionen
und  Schuybriefe  in  den  deutschen  Schutzgebieten.
(Koloniale  Abhandlungen,  Hest  17/18.)
Schanz,  Moritz.  Zielpunkte  der  Exportpraxis.  Von  —
Schilling,  Dr.:  Bericht  über  eine  Studienreise  nach
Wesitafrilka..  .....
Schmeißer,  Kgl.  Berghauptmann:  Die  nupßzbaren
Bodenschate  und  die  Entwicklung  des  Bergbaues
in  den  deutschen  Schutzgebieten
Schmid  v.  Schwarzenhorn:  Der  Hundertfilbenschlussel.
  Universal-Depeschenschlüssel  für  Handels.,
Börsen=  und  Geheim-Codes,  Satz-,  Wörter-  und
Zahlen-Codes.  Dreisilbeniystem
Schmidt:  Die  Projekti
Schnee,  Dr.,  Wirkl.  Legationsrutt  im  basheermalhen
amt:  Unsere  Kolonien.  (Wissenschaft  und  Bildung,
  Einzeldarstellungen  aus  allen  Gebieten  des
Wissens,  herausgegeben  von  Privaldozent  Dr.  Herre)
Schneider,  Dr.  Karl.  Jahrbuch  über  die  deutschen
Kolonien.  Herausgegeden  von  —.  Mit  einem
Bildnisse  des  Präsidenten  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft,
  Lerzogs  Johann  Albrecht  zu  Mecklenburg,
  Regenen  von  Braunschweig.  1.  Jahrg.
Schütze,  Wol#emar:  Schwarz  gegen  Weiß.  Die
Eingeborenenfrage  als  Kernpunkt  unserer  Kolonialpolitit
  in  Afritiaa..  ...
Schwager,  Friedrich,  Priester:  Die  katholische  Heidenmission
  der  Gegenwart.  II.  Die  Mission  im  afrikanischen
  Welttiellltll
Schwager,  Priester:  Die  katholische  Heidenmission
der  Gegenwart.  Heft  3:  Die  Ortentmissio
Seidel,  A.:  Praktische  Grammatik  der  Malayischen
Sprache.  Nebst  einem  Lesebuche  sowie  einem
malayisch-beutschen  und  einem  deutsch-malayischen
Wörterbubhhee
Slingervoet  Ramondt,  A,,  Chemiler=  Ing.  Zur
Geschichte  der  Kautschukforschung.  Zusammenstellung
  der  wissenschaf#lichen  Veröffentlichungen
aus  dem  Gesamtgebiete  des  Kamschuts  von  —.
Sprigade,  P.:  Deutscher  Kolonialatias  mit  Jahrbuch
Stählin,  Dr.,  Privatoozem.  Das  äußere  und  das
innere  Problem  im  heutigen  Britisch-Indien.  Vor-——...

Steiner:  Kamerun  als  Kolonie  und  Messionsfeld.
Mit  Abbid#ungen  und  einer  Karte
v.  Stephant,  Ninmeister  a.  D.:  Der  deutsche  Schäferhund
  als  Diensthund  der  Polizel,  der  Gendarmerie
  und  des  Gefängnis-,  Crens#o#n=  und  Postder

  Berwundetenfürsorge,  een  einer
Hallungsvorschrift  und  Drrffuranleitung

 

 

XXIV

270

270

611

766

876

449

97

 

Sunder,  Dr.  H.:  Kann  die  weihße  Rasse  sich  in  den
Tropen  akklimatisierndd  ..
Supf,  Kark,  Vorsitzender  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees:  Deutsche  Kolonialbaumwolle.  Berichte
über  die  Entwicklung  der  Baumwollkultur  1900
bis  1908.  Mit  2  Karten,  11  Diagrammen  und

21  Abbildunen
Süsserotts  illustrierter  Kolonial-Kalender.  Herausgegeben
  von  H.  Henoch,  Schriftleiter  der  Deutschen
Kolonial-Zeitung.  Mit  einem  Titelbild  nach  einem
Gemälde  von  Hellgrewe,  12  Kalenderbildern  nach
Originalen  von  C.  Arriens  und  vielen  anderen
Illuustratinen
Taschenbuch  für  Südwestafrika.  19006
Tilemann,  Dr.  Tagebuchblätter  eines  deutschen
Arztes  aus  dem  Burenkriege.  Mit  zwei  Bildnissen
und  einer  Kartetetetee
„Tropenpflanzer“,  Organ  des  Kolonial--Wirtschaftlichen
  Komitees  zu  Verlin.  12.  Jahrgang.
78,  186,  295,  392,  482,  599,  690,  810,  912,
1014,  1121,

Vallentin,  Dr.  W.:  Ein  unerschlossenes  Kulturland.
  Nöuquen  und  Rio  Negro  (Argentinien].
Mit  47  Illustrationen  nach  photographischen  Originalaufnahmen

6g1.  n  Taschenbuch  der  Photographie.  Ein
den  fur  Anfänger  und  Fortgeschrittene

*  Ernst:  Deutschland  und  der  Kongostaat.
in  Appell  an  die  deutschen  Handelskammern.
Referat

Volckmann,  E.,  Herausgeber  des  „Captain“,  Kursbuch

  für  die  Passagier-Dampferlinien  aller  Meere
Wechselordnung,  Neue  —  mit  Gesey,  betr.  Erleichterung
  des  Wechselprotestes,  gült#g  ab  1.  Okt.
908,  nebst  Scheckgesetz,  gültig  ab  1.  April  1908,
und  Postscheckgese,  gültig  ab  1.  Januar  1909
v.  Werner,  Anna:  Reisebriefe:  Madeira,  Teneriffa,
Gron  Canaria,  Kameren
Weule,  Dr.  K.,  Direktor:  Negerleben  in  Ostafrika.
Ergebnisse  einer  eihnologischen  Forschungsreise
Wiekhamn,  H.  A.:  On  the  Plantation,  Cultivation
  and  Curing  of  Pard  Indian  Bubber
Zeitschrift  „Deutsche  Erde“.  7.  Johrg.  1.  Heft.
Herausgeber  Professor  Langhaus
Ziemann,  Grete.  Mola  Koko!  SErübe  aus  Kamerun.
Tagebuchblätter  von  —
Zimmermann:  Durch  Busch  und  Steppe.  Vom
Campo  bis  zum  Schari  1892—1902.  Ein  Beitrag
zur  Geschichte  der  Schutztruppe  von  Kamernn.
Mun  zahlreichen  Abbildungen  und  einer  Karte

JMutltrationen  und  Karten.

Skizze  bdes  Nordwest-  Beztrls  von  Bamenda  nach
den  Aufnahmen  von  Hauptmann  Glauning.
Zwischen  68  u.

Skin  ze  des  zu  sperrenden  Nordwest-  Beziris  von  Bamenba
        <pb n="25" />
        Karte  der  Expedition  gegen  die  Sad·  Malo.  ruc

Skizze  des  —  dliAugun
Zwischen

Zwei  Abbildu#  ngen  zn  Dammau  zischen  #onund
  Adjido.  Zwisch  282  u

Karte  zu  dem  —  belresfend  die  Abgt  ·  ung
zwischen  —  und  dem  fruößtschen.  Kongo
vom  18.  Anpril

Zwei  a,  dl  1605.  vom  Vau  ver  Sudbahn
(Lüderitzbucht—Keetmanshoop).  Zwischen  466  u.

Skizze  der  Erkundungdexpedition  zwischen  Wur  und
Sanaga  nach  den  Aufnahmen  des  **

Freiherrn  v.  Stein.  Zwischen

Zwei  Abbildungen  von  der  Eisenbahn  Werg-=bucht—Keetmanshoop.
  Zwischen  580  u

Vier  Abbildungen  zum  Wegebau  im  Norden  der
Gazelle-Halbinsel.  Zwischen  .  744  u.

Kartenskizze  zum  Wegebau  im  Norden  der  v  Saeell
Halbinsel.

Kartenskizze  zu  der  oria.  Expediuion  vom  6.  bis
15.  Mürz  1908.  Zoischen  8  u

XXV

·.  94
Karte  der  —  für  w  in  %

afrikao

 

Skizze  zu  der  eventuellen  Transitverbindung  Duala—
111  Kongobecken.  Zwischen  1004  u.  1005
Karten  skizze  zur  Expedilion  Sapper  Friederiei.  1059
178  üÜbersichtsskizze  zum  Bericht  über  die  —
Muntschi—Bascho-Expedition  zwischen  1148  u.  1149
288kizze  zum  Bau  der  Südbahn  ..  12228
40  Besonbere  Beilagen.
467  Kolonial-Handels-Adreßbuch  für  1908.  Beilage  zu
Heft  2.  —
Denkschrift  über  die  Entwicklung  der  Schutzgebiete  in
531  Afrika  und  der  Südsee  im  Jahre  1906/07.  Beilage  zu
Helt  4.
581  Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und  Gelehrten
  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.
745  1.  Hest  des  XXI.  Bandes  Beilage  zu  Hest  6.
2.  ½#%  *“  XXI.  *□—  7°  7  7  10.
745  3.  „  „  XXI.  „  „  „  „  16.
4  „  „  XXI  „  „24.
949  Mitteilungen  von  Forschungsreisenden  und
Gelehrten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten,
  Ergänzungsheft  1  .  .  Beilage  zu  Heft  19
—.——

Verzeichnis

der  in  den

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten  vorhommenben  änber.,  Orts=  und  volksnamen.
(In  teilweiser  Anlehnung  an  die  Rechtschreibung  auf  den  Kiepertschen  Karten.)

Estafriha.

Amani,  Ort  402,  870,  934,  1156,

1158,  1159.
Ankole-Nyawatura,  Landschaft
112.
Aruscha,  Ont  155.
Askaris,  Volk  115.

HBagamojo,  Ort,  Zollamt  4,  77,  232,
386.  472,  576.  588,  783.  804,  950,

1065.
Bagamojo-Bezirl  376.
Bangwe,  Ort  587.
Batwa-Zwerge  113,  120,  121.

VBismarckburg,  Ort  75,  76,  122,
538,  534,  840,  841,  949,  1054,

1098,  1164.
Brunnhoff,  Pflonzung  1159.
Bubu-Fluß  1048,  1044.

 

Buddu,  Landschaft  112.

Buddu-Wald  112.

Bugiri-Berg  113.

Bugoie,  Landschaft  122,  429.

Bugoie-Wald  120,  331,  429,  480,
431

S#u,  Ort  112.
Bukoba,  Ort,  Zollstelle  4,  75,  76,
111.  116,  122,  588,  584,  840,  841,

,  1054,  1038.
Butoba-Bezirt  111,  112,  876,  1117.

1121.
Bulongwa,  Ort  71
Buyonde,  Dorf  114,  115.
Buyonde-Bucht  115.

Daressalam,  Stadt  4,  70,  71,  72,
77,  155,  162,  213,  232,  358,  972,
876,  878,  986,  468,  472,  518,  514,

 

Daressalam,  Bezirk  162,  376.
Daressalam,  Hafen  1168,  1164.

 

68.

Gombe-Fluß  21.
Gomberenga-Bach  587.
Greiz,  Plantage  1159.

Gale,  Ort  1157.
or  nsebe  e.  Missionsstation

Ilembula,  Missionsstation  ro.
Iramba--Plateau  1042.
Irangi-Gebiet  1041.
        <pb n="26" />
        JIrangi-Plateau  1044.
Iringa,  Bezirk  70,  71,  162,  372,
876.

Iringa,  Ort  70.

JIrungatscho,  heiße  Quellen  116.

Ischangi,  deutscher  Posten  114,  117,
118.

 

V1
J

ansu-Gebirge  1048,  1044.
üh  1044.

 

29

 

*  —  118.

 

 

Itemba,  Ort  *

##gera.  Fluß  111,  112,  113,  117,
514.—

Kakitumbe--Bach  118.

Kange,  Pflanzung  1166.
Kanyonga-Fähre  112,  113.

Karagwe,  Landschaft  112,  118,  116.

Karema-Fluß  1044.

Karissimbi,  Lulkan  117.

Katandaganya-Massiov  117.

Katoio,  Ort  112.

Kenshambi,  Cit  112.

Kesimbili,  Ort  112.

Kibohöhe,  Ort  597,  538.

Kiboruga,  Ort  112.

Kidugala,  Missionsstation  70,  71.

Kidugallo,  On  1163.

Kiduni,  Plantage  909,  910,  911.

Kifalu,  Ort  1169.

Kifumbiro,  Ort,  Posten  111,  112.

Kikafu,  Fluß  597,  598.

Kikogwe,  Pflanzung  1166.

Kilimandjaro,  Berg  72,  118,  358,
587,  598,  906,  1117.

Kilimatinde-Bezirk  372.

Kilimatinde,  Ort  1164.

Kilosso,  Landschaft  358,  586,  587.

Kilossa,  Ort  585,  587,  1163,  1164.

Kilwa,  Ort,  Zolsstelle  77,  292,  886,
472,  576,  587,  588,  738,  804,
960,  10655.

Kilwa-Gebiet  162,  876,  587,  1158.

Kimaruba,  Ort  587.

Kingolwira,  Ort  1163.

Kironda-Vach  906

Kisongi,  Ort  587.

Kisokwe,  Ort  75.

Kisakka,  Landschaft  118,  116.

Kissale,  Ort  71.

Kissenyi,  Dorf,  Posten  114,  115,
116,  117,  118,  119,  121,  338,  334,
431.

Kisserawe,  Ort  72,  1163.
Kitengube,  Ort  112.
Kituta,  Ort  1164.
Kiuriu,  Ort  1158.
Kiwu-Gebiet  429.

 

XXVI

Kiwu-See  113,  114,  115,  116,  117,
118,  334,  431,  432,  675.

Korogwe,  Ort  74.

Kutido,  Ort  587.

Kwai,  On  613.

Kwamkoro,  Or#t  513.

Kwidschwi,  Insel  117,  118,  119.

Kwou,  Fluß  1043.

Langenburg,  Bezirk  71.
Laua  a  Sereri,  Fluß  1043.
Lewa,  Ort  513,  1157.

Lichwajwa,  Ladestelle  909,  910.
Lindi,  Ort,  Zollstelle  77,  232,  386,
472,  576,  733,  804,  950,  1055
Lindi,  Bezirk  162,  376,  910,  1158,

1159.
Longusa,  Pflonzung  1165.
Lubogora,  Fluß  113,  114.
Luengera-Tal  1157.
Lukolati-Bergrücken  120.
Lukuledy-Fluß  1158.
Lupembe,  Ort  und  Missionsstation
71.

Madschame,  Landschaft  598.
Magarura,  Insel  118.
Magoma,  Ort  1157.
Mahenge-Gebiet  162,  972.
Wajani,  Plantage  909,  910.
Makata-Fluß  5387.
Makata-Steppe  687.
Makujuni,  Ort  587,  1157.
Mamboya,  Missionsstation  75.

 

72,  513.
Manomw,  Ort  71.
Mara,  Fluß  614.
Marienberg,  Missionsstation  112.
Masinde,  Or  687.
Massassi,  O#  74.
A-Mbaruttu,  Ort  1168.
Mecklenburg-Bucht  114.
Meru--Verg  72,  8586,  1117.
Mfumangombe,  Ort  587.
Agahinga-Lulkan  119,  120.
Wgera,  Ort  587,  1098.
Mikeno,  Julkan  117,  121.
Mitesse,  Ort  1168.
Mikindani-Plantagen  910.
Miombo,  Ort  587.
Missenje,  Ort  112.
Mkatta-Tal  1168.

 

Mkoe-See  1158.
Müumbara,  Ort  450,  611,  766,  1168.
Mkrungo,  Fluß  120.

Mlali,  Ort  587.

Muasi,  Ort  587.

Moamo,  Fluß  514.

Mohasi-See  112,  113,  114,  117.

Mohissa,  Ort  587.

Mohoro-Gebiet  162,  585,  586,  587.
1168.

Mohorro,  Ort  1159.

Mombassa,  Ort  75.

Mombo,  Ort  548,  587,  588,  597,
1091.  1158,  1163.

Wongo  gwa  muühu,  Bach  21.

Morogoro-Gebiet  162,  376.  586,
587.  .

Motogoto,O-lsös,54-9,585,ös7,
588,  652,  1163.

Morogoro-Eisenbahn  1159.

Moschi,  Ort  und  Missionsstation  72,
73,  75,  76,  122,  533,  534,  840,
841,  949,  1054,  1098.

Moschi-Gebiet  162,  376,  1158,  1159.

Mpapua,  Ornt  75,  1164.

Mpapua-Gebiet  162.

Mpororo,  Lanvschaft  112,  116.

Mpungu-Berg  118.

Mruwazi,  Ort  587.

Msalabani,  Missionsstation  73,  74.

Mshegesha,  Berg  115.

Mtagata,  Ort,  heiße  Quellen  112,
118.

Mtasche,  Nebenfluß  des  Mlungo  120.

Mtuale-Bolk  114.

Mturuma,  Ort  1159.

Mtwara,  Plantage  910.

Muoaja,  Ort  364,  1191.

Muansa,  Ort,  Zollstelle  75,  76,  122,
402,  533,  534,  840,  841,  927.  949,
1064,  1098,  1211.

Muansa-Gebiet  162,  872,  376.

Mugarura,  Insel  115.

Muhawura,  VLulkan  117,  119.

Muhembe-Lach  120.

Mulereo,  Landschaft  121.

Muoa,  Pflanzung  1165,  1166.

Murra,  Flüßhchen  115.

Mutyek,  Landschaft  1048.

Mutzeze,  Ort  587.

Mwaja,  Ort,  Zollstelle  75,  76,  122,
533,  534,  840,  841,  949,  054,
1093.

Mwakaleli,  Missionsstation  71.

Molta,  Plantage  910.

Mwuleru-See  119.

Mwumi,  Ort  1164.

Wzinga,  Ort  6587.

Naitivi,  Plantage  909,  910.
Namlagira-Bultan  116.
Ndama--Verge  118.
Nengu-Bergrücken  117.
Nera,  Ort
        <pb n="27" />
        Nera,  Landschaft  1159.
Nerubanga-Berge  118.
Neu-Bethel,  Missionsstation  73.
Neu-Langenburg,  Ort,  Zollstelle
75,  76,  122,  364,  538,  534,  840,
841,  949,  1054,  1098.
Neu-Langenburg-Gebiet  162.
Aeuwangemannshöh,  Ort  71.
Ngerengere,  Ort  1163.
Ngoma-Verg  116.
Ngomeni,  Ont  518,  1158.
Ngomo,  Nebenfluß  des  Kagera  112.
Niansa,  Ort  114,  117.
Niavihanga,  Berg  115.
Niragongo,  Bulkan  115,  116,  117.
Niussi,  Ort  1157
Njarugenge,  Ort  707.
Niassa-Gebiet  70.
Volsits  Moajunga,  Niederlassung
1166.

Nyangala,  Ort  75
Nyassa-See  1117,  1191.
Nyundo,  Missionsstation  120.

Oregero-Signal  118.
Ost-  Fähr-Huk,  Signalstation  830.
831.

Pangani,  Ort,  Zollftelle  77,  186,
232,  386,  42,  576,  597,  733,
604,  950,  1055,  1163.

Pangant,  Bezirk  376.

Pangani,  Fluß  597.

Panganja,  Ort,  Baumwollschule
585,  587,  1157,  1158,  1159.

Paregebirge  72,  358.

Pera,  Ort  111.

Pori,  Fluß  113.

Pugu,  Ort  1163.

QCuata,  Ort  1157.

Nau-Fluß  697.

KRombo-Landschaften  696.

KRuanda-Bergland  117,  121,  122.

NKuanda,  Ost-,  Landschaft  114.

Nuanda,  Süd-,  Land  118.

Ruanda,  Sultanat  707.

Ruase,  Ort  116.

Ruashama-Verg  113.

RKufidji,  Fluß  33,  186,  586,  588,
1157,  1158,  1158.

Nufiyi-Bezirk  376.

Rufuha,  Ort  112,  118.

Nugege-Wald  116,  117,  118,  121.

Ruhonde,  See  119.

Rukarara,  Fluß  117,  118.

Runoni,  Fluß  113,  114.

Nunu,  Ort  1163.

 

—  XXVII

Sabyino,  Vulkan  119,  120.
Sadani,  Ort,  Versuchspflanzung  32,
“  4  -  588.

Sadani,  Bezirk  567.

Samanga,  Ort  387.

Sangaiwe-Berge  1044.

Sassa,  Missionsstation  113.

Schenke-Gebiet  1042,  1048.

Schirati,  Ort,  Zollstelle  75,  76,

,  ,  840,  841,  927,

949,  1054.  1093.

Sigi-Tal  1168.

Simiyu,  Fluß  514.

Sisima,  Ort  587.

Soga,  Ort  1163.

Speaik-Golf  1159.

Ssongea,  Ork,  Zollstelle  75,  76,
122,  533,  534,  840,  841,  949,  1054,.
1098.

Ssongea-Gebiet  162.

Suaheli-Sprache  1156.

Tabora,  Stadt  21,  358,  402,  548,
585,  1159,  1163,  1164,  1165.

Tabora,  Bezirk  21,  376.

Tanga,  Zollstelle  77,  232,  372,  886,
472,  576,  588,  590,  597,  733,
804,  934,  950,  1055,  1091,  1211,
1225.

Tanga-Bezirk  376,  587,  1156.

Tanganjiko-See  116,  906,  1161,
1164.

Tengeni,  Ort  587.

Tjanfuru,  Ort  587.

Tolofolo,  Ort  587.

Tschingogo-Gebiet  120.

Tschole,  Ort  95.

Nbagwe,  Landschast  21
uvjidji,  Ort,  Zollstelle  75.  76,  122,
,bas,  ——  —

10%  1088.

ufiome-Berge  1044.

Uhehe,  Landschaft  1048.  1049

Ukerewe,  Insel  1

Ukune,  Landschaft  rt

Ulanga-Ebene  688.

Ulewe,  Landschaft  21.

Uluguru-Verge  587.

Ulungwa,  Landschaft  21.

Uniamwesi,  Landschaft  21,  585,  598.

Union,  Pflanzung  1165.

Unjika-Posten,.  Zollstelle  75,  76,
122,  588,  584,  840,  841,  949,
1054,  1038.

Urundi,  Landschaft  117.

Usagara-Berge  587.

Usambara-Eisenbahn  83,  63.  358,
450,  543,  5865,  591,  598,  1091,
1101,  1158,  1157,  1163.

 

Usambara,  Landschaft  73,  9203,  1157.
Usambara,  Ost=  1157.
Usambara,  West-  1117,  1157.
Usambara-Berge  118,  1157.
Ussistu-Mitte,  Landschaft  21.
Ussiötu-Nord,  Landschaft  21.
Usum  bura.  Ort,  Zollstelle  75,  76,
122,  533,  534,  840,  841,  949,
1054,  1093.
Usumbura-Bezirk  112.
Utengule,  Ort  1164.

Viktoria-See  334,  514,  763,  820
927,  1117,  1159.

Bituli,  Ort  587.

VLoi,  Ort  112.

Wahehe-Volksstamm  1048,  1049,
1050.

Wahutu-Lolk  115,  120.
Wakingua,  Volk  334.
Wamraguru,  Volk  334.
Wandorobbo-Volk  1093.
Waniamwesi-Volk  585.
Waniongumba-Volk  115.
Warondo,  Volk  334,
Waruanda,  Volk  119,  120.
Wasongora,  Volk  334.
Wasugamba-Lolk  115.
Wataita-Volksstamm  112.
Watussi,  Volksstamm  114.
Watwa-Leute  432.

Wau,  Insel  118,  119.
Wau,  Flub  597.

Wembere  (Lusilukuru),  Fluß  1043,

1044.
Wembere-Steppe  1043,  1044.
Wiedhafen,  Ort,  Zollstelle  75,  76,
122,  538,  534,  840,  841  949,
1054,  1093
Wilhelmstal-Bezirk  376,  587,  903.
Wuga,  Missionsstation  73.
Wugiri,  Ort  934.

Kamerun.

A#bong-Mbang,  Ort  1008.
Adamaua,  Deutsch-,  Landschaft  167,
169,  170,  173,  427,  472,  1094.
Adamaua,  Nord--,  Landschaft  168,

169.
Adbaemaua,  Ort  167.
Agé,  Depot  1149.
Agorma,  Ort  172,  178.
Aiwawa,  Or#t  65.
Ajos,  Berg  1000.
Ak54  (Okoo),  Ort  65.
Akone,  Fluß  1001.
Akonolinga,  Or#  9#6,  864,  788,  1000.
        <pb n="28" />
        Akossu  Ort  65.

Akwa-Leute  530,  531.

Alaman,  Ort  21.

Alau  (Bingaba#-)  fähre  022.

Alau-Fluß  623,  524.

Alemelond,  Quellfluß  des  Dume
1002.

Alhadjin-Galibu,  Ort  173.

Aligeti,  Ort  2,  661.

Aligeti,  Landschaft  1151.

Alkasim-Gebiet  348.

Alkasim,  Dorf  343.

Alkassin,  Ort  1156.

Alkassom-Muntschi,  Gebiet  464,
1148,  1149.

Alkasom--Volk  1148.

Ambassa,  Landschaft  526.

Amebesso,  Ort  65.

Amugekorre,  Ort  1000.

Anjang,  Landschaft  65,  67,  68,  69.

Anjebesse,  Ort  65.

Anta,  Landschaft  65,  67,  68,  69.
Anwang,  Volksstamm  20.
Apamba,  Flub  1001.
Apfom,  Flub  1001.
Assumbo,  Volksstamm  1150.
Assumbo,  Landschaft  1151.
Ate,  Nebenfluß  d.  Dume  1008.
Atok,  Ort  111.

Atscho-Volk  468,  464.
Atscho,  Ort  1149,  1150,  1151.
Atua,  Fluß  1001.

Babanki,  Landschaft  67,  68.
Babe-dsiba,  Landschaft  526.
Babe-djiba,  Volksstamm  527.
Babimbi-Landschaft  621,  530.
Babimbi-LVolksstamm  3858.
Vabungo,  Landschaft  526,  1096.
Babungo,  Bolksstamm  627.
Badsjo,  Londschaft  65.
Badschama,  Vollsstamm  1150.
Bafarami-Verg  1094.
Vafialand,  Das  521,  522,  525,

————  529,  526,  527.

Bafreng,  Landschaft  67,  1036.

Bafum,  Landschaft  1,  67,  68,  661,
094.

Vafumbum,  Landschaft  67.

Bafut,  Landschaft  2,  68,  661,  1095.
Bafut-  BVolksstamm  67.

Vaga,  On  1149.

Vagirmi-Leute  427.

Bagri,  Dorf  67.

Baia,  Ont  65.

Baia-Sprache  523

Baja-Volk  8979.

Bakene,  Vollastamm  20

 

—  xXxvm  —

Baki,  Ort  171.

Bakogo-Land  385.

Bakoko-Land  358,  622,  523,  524,
525,  527,  528,  529,  999.

Bakoko,  Nord-,  Landschaft  521.

Bakoko,  Nordost-,  Gebiet  523,  526.

Bakoko,  Ost-,  Gebirge  522.

Bakoko-(Jalebogo)  Leute  358,

878,  524,  525.
Bakokos,  Berg-,  Volk  523.
Bakore,  Hrt  528.
Bakore-Volksstamm  528.
Bakorre,  Batistamm  524,  527.
Bakossi,  Landschaft  469,  470,  472,
1096.

Bakundu-Senke  004,  1095.
Bakurube-Leute  65.

Balda,  Ort  167,  168,  169,  170,  173.

Bali,  Landschaft  64,  66,  68,  69.
Bali,  Ort  1094.
Bali-Plateau  65.
Baliben,  Landschaft  64,  65.
Baliben,  Ort  67,  68.
Balinga,  Ort  523.
Balinga-Fähre  524.
Bali-Mudi,  Ort  66.
Vali-Mudi,  Landschaft  69.
Balue-Gebirge  1094.
Balundu-Tiefland  1094.
Bambui,  Landschaft  67.
Bambulu-See  1095.
Bame,  Ort  170,  172.

Bamenda,  Station  2,  64,  65,  67,
69,  464,  661,  1094,  1148,  1149,

1151,  1209.

Bamenda,  Bezlek  1,  2,  52,  64,  65,

68,  6,  349,  661.
Bahendze,  Ort  21.
Bamesse,  Landschaft  66,  69.
Bamesse,  Ort  67.
Bameta,  Landschaft  2,  68,  68,  661.
Baminie,  Lawschast  68.
Baminje,  Ort  67.
Bamue,  Landschaft  1095.
Bamum,  Bezirk  64.
Bamum,  Reich  1094.
Bamumbo,  Ort  661.
Bamumun,  Landschaft  65.
Bamumun,  Ort  68.
Bamunbö,  Ort  2.
Bamunbs,  Londschaft  64,  65.
Bana,  Dorf  62.
Bandeng,  Landschaft  68.
Bandenkop,  Ortschaft  62.
Bandumja,  Dorf  52.
Bandze,  Ort  21.
Bane-Volk  878.
Bane-Straße  8378.
Banga,  Ort  52.

 

Bangab,  Volksstamm  20.

Bangandu-Sprache  523.

Ba  Ngangte,  Ort  52.

Bangen,  Volksstamm  20.

Bangu,  Ort  52.

Banjo-Bezirk  348,  1094,  1055.

Banio,  Station  464,  784,  1148,  1209.

Banka,  Dorf  2,  52.

Bankobe,  Ort  65.

Bansso,  Landschasft  68,  1094,  1095.

Banta,  Ort  65,  66,  68.

Banta,  Landschaft  69.

Bapa,  Ortschaft  52.

Bare,  Ort  464.

Barika,  Dorf  385.

Bascho,  Landschaft  65,  66,  68,  69,
1149,  1150.

Bascho,  Dorf,  Posten  64,  65  67,
1149,  1150,  1151.

Bascho,  Volk  1148.  -

Baso,  Bakokovolksstamm  628.

Bassa,  Gebirgsbakoko  628.

Bassa-Bakokodialekt  528.

Batanga,  Ort  523.

Batanga,  Groß-,  Ort  461.

Batanga,  Klein-,  Ort  999.

Bati-Land,  Das  527.

Bati-LBolksstämme  522.

Bati-Sprache  522.  523.

Batibs,  Landschaft  64.

Batie,  Ort  52.

Batscha-Gebirge  52.

Batscha,  Dorf  52.

Batschingu,  Ortschaft  52.

Baturi,  Ort  1004.

Be,  Ort  172.  173.

Befang,  Ort  2,  67.  68.  661.

Befang-Volksstamm  65.

Bejawa,  Fluß  526,  527,  528,  529.

Bejembaa,  Volksstamm  522.

Bekel,  Volksstamm  111.

Bekok,  Landschaft  528.

Bekom,  Landschaft  2,  67.  68,  69,  1095.

Bembe,  Ort  65.

Bengi,  Ort  172.  —

Benus,  Strom  68.

Beri,  Ort  1008.

Bertua,  Ort  1002,  1003.

Besang,  zunsche  66,  67.

Besimbo,  Bolk  1002.

Bibene,  Ort  172.

Vibundt,  Ort  314,  461,  1116,  1167.
1168.

Bidera,  Ort  69.  «

Bimba,  Bomdorf  900.  1002,  1009.
Binder,  Ort  170,  171,  178,  1151.
Binder,  Lamidat  427,  428.
Bingaba,  Londschaft  523.
Bingaba,  Ort  522,  528.
        <pb n="29" />
        Bingaba-Fähre  523,  524.

Bitam,  Landschaft  66.

Biteku,  Landschaft  66,  68.

Biteku,  Ort  66.

Bivole-bi-onbue,  Ort  1000.

Blakanda,  Volksstamm  111.

Buambajua,  Ort  66.

Bolifamba,  Ort  912.

Bomana--Vorwerk  1168.

Bomassa,  Ort  427,  428.

Bombe,  Ort  470,  472.

Bomende,  Landschaft  526.

Bomende,  Volksstamm  527.

Bomono-Brucke  571.

Bomono-Kriek  1004.

Bonaberi,  Ort  571,  592.

Bonambasi,  Ort  707.

Bonapuba,  Ort  581.

Bonganjo,  Ort  912.

Bongbong-gojime-Fall  999.

Bongor,  Posten,  169,  170,  171.

Boniadikombo,  Ort  912.

Bonso,  Batistamm  524.

Bornu,  Residenlur  178.

Bornu,  Deutsch  427.

Buea,  Stadt  2,  52,  53,  54,  102,  103
3222,  323,  379,  420,  458,  461,  464,
469,  470,  472,  513,  661,  782,  783,
784,  786,  787,  788,  912,  985,
088.  1208,  1209.

Buea,  Bezirk  54.

Bum,  Landschaft  2,  67.

Bungandu,  Landschaft  526.

Bungandu,  Volksstamm  527.

Buriama,  Landschaft  526,  527.

Buriama,  Volksstamm  526.

Burong,  Ort  525

Campo,  Ort  531,  582,  799,  9800,
952,  1056,  1100.

Croß=  Fluß  68,  1096,  1148.

Croß-Schnellen  900.

Dangi,  Ort  172.

Danßa,  Ort  172.

Dasumo,  Ort  65.

Debundscha,  Ort  1012.

Dehane,  Ort  999.
Dehane-Fälle  999.

Deng-Deng,  *  379.
Deng-Deng,  Ort  7?

Dengi,  Ort  172.

Dibamba  (VBonapuba),  Ort  580,  999.
Dibamba,  Fluß  522,  524,  528,  529,

Dibusung,  Ort  111.

Dikoa,  Ort,  Zollamt  169,  170,  171,
628,  900,  1151

Dinde-Fall  999.

 

XXITX

Dissa-Gebiet  170.

Diaebake,  Ort  172,  173.

Djina,  Ort  169.

Diumperri,  Heidenvolk  1148,  1149.

Donga-Fluß  1148,  1149.
Dscha-Fluß  425,  42,  428.
Dschang-Bezirk  51,  1095.

D

Dsingo,  Balistamm  524.
Dsingo-Gegend  624.
Duala-Bezirk  54.

 

Duala,  Stadt,  Zollamt  358,  461,
513,  521,  522,  528,  528,  580,  531,
532,  548,  592,  593,  669,  799,  800,
6899,  952,  998,  999,  1004,  1056,

1088,  1100,  1168,  1219,  1209.
Duala-Händler  630,  531.
Duala-Neger  1095.

Düel,  Fluß  529,  580.
Dukba,  Ort  167,  169.

Dume-Station  20,  21,  611,  788,

1209.
Dume-Bezirk  8379.

Dume-Strom  858,  999,  1002,  1008,
1004.

Eba,  Dorf  21.

Ebila,  Haussa-Ansiedlung  524.
Ebo,  Fluß  529,  531
Sbolobingon,  Ort,  Posten  111.
Ebolova,  Station  3878,  1209.
Ebolowa,  Bezirk  420.

Ebom.  Fluß  1001.

Edea,  Bezirk  973.

Sdea,  Ort,  Bezirksamt  358,  878,
-———————  608,

788,  999,  1088,  1163,  1209.
Edua,  Dorf  526.
Ekem  (Ebo),  Fiub  65#2#  52,  680,
531.

El,  Landschaft  66,  68,  69.

Eko,  Ont  67,  68.
Elefanten-See  1095.

Elong,  Ort  471,  472.
Eluka-Fähre  522.

Emviala,  Fluß  1001.

Endu,  Volksstamm  6522.

Esimbe  le  Landschaft  66.
Esimbe,  Dorf  66,  68,  69.
Esimbe-Platean  Er.
Esimbiesono  (Agundu),  Dorf  525.
Esobi,  Ort  65.

Esosong,  Farm  470,  471,  472.
Esso,  Volksstamm  1002.
Esum-Lolksstamm  uu.

Stak,  Volksstamm  528.

Etam,  Ont  470,  472.
Etun-Gebiet  522.
Etun-Lolksstamm  622,  527.

 

chang,  Station  51,  52,  1094,  1209.

 

LJombeb,  Dorf  52.

Fomopbo,  Dorf  52.

Foreongum,  Plateau  2,

ussernkuen  (Eossongmun),  Landa


 

Fossungmum,  Hlatenn  von  661.
Fotum,  Dorf  52
Fullah=  Lolksstamm  169,  170,  171,

172,  1
Fungom,  Landscheft  67.

Galak,  Ort  170.

Garima-Gebiet  525.

Garua,  Landschaft  167,  168,  170,  784.

Garua,  Station  171,  172,  173,  531,
799,  800,  900,  952,  1056,

1100,  1151.

Gasaua,  Ort  168.

Gelemenduke,  Dorf  21.

Gemina,  Ort  525.

Gidjaro,  Ort  900.

Girwidig,  Ort  167.

Girwidig,  Volksstamm  170.

Goso-Gebiet  170.

Guduf-Berge  170.

Gaussa,  Volk  526,  527,  528,  1095,
bossere  Dukba-Gebiet  170.

Idenau,  Ort  461.

Idjige-Gebiet  170.

Isongo,  Ort  1168.

Isso,  Dorf  2.

Joindo-Fluß  (Aina)  4256,  427.

Fabassi,  Ort  525,  999,  1209.

FJadsudda-Trüäger  527.

Jalebogo,  Volksstamm  52.

Jama,  Ort  1003.

Fambassa,  Landschaft  524,  626.

Fambassa,  Ort  522.

Fambassa,  Bafiastamm  526,  527.

Fangafu-Dörfer  525.

Jagafu,  Battstamm  525.

Janje,  Volksstamm  528.

Japoma,  Ort  581.

Jaudom,  Ort  471.

Jaunde,  On#  21,  378,  879,  521,  522,
523,  525,  527.  528,  999,  1000,  1209.

Jaunde-Bezirk  358,  3873,  521,  522,

526,  527.  528,  598,  787,  788,

eoeneeebbbeoeb

2*

 

Jaunde-Bolk  878.
Jaunde-Sprache  628.

Jebekole,  Volkssiomm  999,  1002.
Jedjoala,  Volksstamm  522.
Jembame-Land  1000.

Jemeso,  Volksstamm  528.

Johann  Albrechtshöhe,  Bezirk  54.
        <pb n="30" />
        Juß  Albrechtshöhbe,  Ort,  Sta-469,

  470,  472,  1094,  1209.
*  eeaten  879,  526,  788.
Jua,  Fluß  427

Kadei,  Fluß  428,  999,  1003,  1004.
Kadji,  Wuteborf  524,  525,  526,  527.
Kakaohafen,  Ort  461.
Kamale-Gauar,  Ort  170.
Kambo,  Landschaft  68.
Kamerun-Eisenbahn  469,  592.
Kamerungebirge  1094,  1095.
Kampo-Fluß  (Niem)  425,  426,  427.
Kantji,  Ort  66,  67,  68,  69.
Katsena-Fluß  2,  68,  343,  661,  1148,
1149.

Kelua,  Ort  65.

Kentu,  Landschaft  2.

Keraua,  Ort  169,  170.

Kikin,  Dorf  1149.

Kie,  Fluß  427.

Kom,  Nebenfluß  des  Kampo  47.

Kondensa-Berg  66.

Konzamba,  Ort  471.

Kossea,  Ort  167.

Kosseoa,  Orl  170.

Kribi,  Ort  2,  378,  461,  521,  531,

582,  788,  799.  00.  952,  989,  1066.
1100,  1209.

Kriegsschiffhafen  461,  1116.

Kuk,  Landschaft  67.

Kuk,  Ort  68.

Kuki,  Dorf  580.

Kul,  Ort  523.

Kum,  Wasserfall  581.

Kupe-Verg  1094.

Kusseri,  Ort,  Zollamt  167,  169,  428,
628,  900,  1151.

Kusseri,  Landschaft  169,  171,  784.

Lagdo,  Ort  172.

Lala,  Fluß  1001.

Lebome,  Fluß  526,  527.

Lekie,  Nebensluß  d.  Sanaga  522.=Lemb,

  Volksstamm  529.

Liddi,  Ort  1151.

Lisoka,  Ort  912.

Lobetal,  Ort  707.

Logone,  Ort  169.

Logone-Fluß  428.

Loloborf,  Negierungsstation  #7,  378,
379,  380,  464.  788,  999.

Lomie,  Ort  1151,

Longji,  Ort  461

Long-Mapfok,  *  10.  111,,  1000,
1001.

Longmapfol-Sümpfe  1001.

Longendjimbe,  Flub  1001.

Lu,  Dorf  2.

Lungahe,  Landschaft  590,  531.

 

XXX

Mas-Fluß  64,  65.

A#babe  Faul  999.

Mada,  Ort  1

Madagali,  R  170.
Mafi-Fluß  68

Magom  (Neu-Watar,),  Ort  524,  525.
Maka-Gebiet  20,  999,  1

Maka,  Volksstamm  110,  111,  379,

521,  524,  528,  1002.
Makam,  Dorf  64.
Makarbom,  Volksstamm  20.
Makka,  Volk  1151.
Malam-Manga,  Ort  168.
Malam-manga,  Landschaft  170.
Malampetel,  Ort  167,  168,  169,
170,  171,  173.
Malimba,  Ort  523,  999.
Malombo-Fall  999.
Malögle,  Ort  110.
Malua,  Nebenfluß  d.  Duel  530.
Mambila,  Landschaft  68.
Mamelo,  Ort  470.
Mamena,  Ornt  471.
Manfe,  Ort  64,  65.
Mandara,  Landschaft  167.
Mandara-Massio  170.

Manenguba,  Ort  1088.

Manenguba-Eisenbahn  471,  571,
1004,  127.

Manenguba-Gebirge  469,  471,

592,  1094,  1095,  1163

Mantum,  Out  68.

Mantum,  Landschaft  69.

Moo  Girwidig,  Fluß  170.

Moo  Taraba,  “*  1148.

Mara,  Fluß  1002.

Marua,  Landschaft.  167,  168,  169,

Marua  Ort  167,  168,  171.

Marua-Madagali,  Landschaft  167,
169.

Marua-Mora,  Landschaft  167.

Massumbo,  Wasserfall  581

Matun-masndok,  Landschat  531.

Maueka,  Ort  471.

Mauwe-See  68,  1094,  1095.

Mbeja,  Ort  65.

Mbam-Fluß  521,  528,  528,  524,

#andi,  Landschaft  67.

Mbang,  Rebenfluß  d.  Dume  1008.

Mbingame,  Landschast  999,  1000,
1001

MooChene  1085.
Mbokum,  Dorf  (67.

Mbule,  Dorf  470.

 

Mbulo,  Ort  65.

Me-Landschaft  67.

Me,  Ort  68,  69.

Mekamejegele,  Ort  111.

Mengissa-Landschaften  528,  523.

Mengissa,  Volksstamm  522.

Mentabul,  Ort  111.

Mesang,  Ort  66,  68.

Mesang,  Landschaft  69.

Mesam-(Wotschumo)  Fluß  66.

Mesima,  Landschaft  1003

Netschan-(Montsumo)  Fluß  67,
68.

Miltu-Gebiet  426,  428.

Miltu,  Posten  427,  428.

Mindif,  Landschaft  167,  168,  169.

Mindif,  Lamidat  170.

Missum-Missum,  Ort  426.

Mma,

Moko,  ansiedlung  526,  529.

Mokundange,  Ort  1168.

Molambi,  Ort  1004.

Moliwe,  Ort,  Pflanzung  1067,  1116.

Molundu,  Ort  .581,  582,  799,  800.
900,  952,  1002,  1056,  1100,  1151,
1209.

Moloyko,  Ort,  —ie  912.

Moma-Fluß  64,  68.

Mombe-Bach  571,  1004,  127.

Mopfu,  Fluß  1001.

Mora,  Landschaft  170.

Mpain,  Dorf  470.

Mpangwe-Volksstämme  523,  527,
528.

Mpangwe--Distrikte  523,  299,  1000.
Mpangwe-Sprache  522,  1001.
Mopfong-Volk  878.

Mpfumu,  Fluß  1001.
Mpim-Station  525,  528.
Mpipipi-Fall  999.
Mpume-Fall  999.
Mpumelpo-Fall  999.
Mubadji,  Ort  66.  68,  69.
Mufringeng,  Landschaft  69.
Mukuru,  Landschaft  67.—

Maukurun,  Ort  68,  69.
Mun-Lia,  Fluß  68.

Mundame,  Ort  470.

Mungo-Fluß  470.

Mungo-Tal  1096.

Muntschi,  Landschaft  1.  1149.

Muntscht,  Vollsstamm  67,  68,  1148,

1149.

Musgum,  Posten  167,  169,  170,  171,
1161.

Musomewa,  ODtt  66,  67.

Nakiai,  Ort  173.
Nanga  Eboko,  Ort  379,  788.
        <pb n="31" />
        Ndebe,  Nebenfluß  d.  Sanaga  529.
Ndian-Fluß  64.

Ndjimbele,  Ort  1002,  1008.
Ndjo,  Nebenfluß  d.  Dume  1008.
Ndjokumla-Fall  999.
Rdong-bianga-  Snd  El.

 

schaften  **e
Adogn-besangen,  Volksstomm  528,
629.

Ndogn-biakad,  Bafsastamm  5380.
Ndogn-mai,  Volksstamm  529.
y  1  1  Nasfa  K

Nogn#-  uwe,  Volksstamm  530.
Ndognengue,  Vollsstamm  580.

Ndogn-nkad,  Volksstamm  529,  580.

Ndognsokod,  Volksstamm  680.

Ndogn-ot,  Volksstamm  529.

Adschim,  Fluß  624,  525.

Rdsimu,  Volksstamm  111.

Nduku,  Fluß  1001.

Ndum,  Ort  470,  471.

Ndungi,  Ort  1004.

Ndü-See  68,  1095.

Ngambo,  Ort  788.

Ngaraku,  Landschaft  67.

Ngaumdere,  Ort  1002.

Ngaundere,  Landschaft  171,  428.

Ngaundere,  Ort,  Zollamt  173,  628.

Ngelemenduko  Ort  788.

Ngila-RNdumba,  Ort  522,  525,  788.

Ngoasso,  Fluß  1001.

Ngodeni,  Ort  1869.

NAg5k5-Dörfer  52.

Ngola,  Dorf  1004.

Ngombe,  Fluß  531.

NRgombo,  Ort  471,  472.

Agomingi-Fall  999.

Ngommoi,  Ort  471.

Ngonjok-Fall  999.

Ngonkid-Fall  9899.

Ngore,  Batistamm  525.

Ngore,  Fluß  525.

Ngulemakong,  Ort  876.

NXgulmu,  Ort  167,  169,  170.

Ngumba-Volk  378.

Ngumbo,  Fluß  1001.

Ngundum-Agundum,

168,  169,  170,  171.

NXNgundum-Ngundum  Leute  167.

Ngute,  Ort  525.

Ngoungoo,  Fluß  1001.

Ninong,  Ortschaft  471,  472.

Niem-Bolksstamm  111.

Nii,„Fluß  1001.

Niogenkad-Fall  999.

Niong-Fluß  110,  521,  522,  528,
,  Ws,  1000,  1001,  1002,  1003,

1088,  1151.

Landschaft

 

XXNI  —

Njong-Sümpfe  1003.
Njong-Depot  1001.

Nios,  Landschaft  67.

Njos,  Ort  68.

Njue,  Nebenfluß  des  Gsanga  427.
Nkam-Fluß  51,  52

Nkangelo,  Dorf  67.
Nkitlepo-Fall  999.
Nlelako-Berg  1094.
Nsangela,  Fluß  1001.

Nssanakang,  Ort  531,  532,  799,

800,  952,  1056,  1100.
Ntemele,  Dorf  1150.
Ntok,  Dorf  6528,  529.
Nyanga,  Ort  611,  766.
Nyassoso,  Ort  469,  470,  472.
Nyong,  Fluß  21,  368.

Oboni,  Landschaft  1150,  1151.
Oku,  Landschaft  68.

Okum,  Landschaft  68.

Okon,  Landschaft  66,  69.
Okan-Leute  66.

Okwa,  Landschaft  1151.

Olea  (Mwoo-Posten),  Ort  110.
On-Fall  999.

Osopfa,  Fluß  1001.

Ossidinge,  Bezirk  2,  64,  65,  66,125,

661,  906.
Ossidinge,  Station  65,  69,  385,  591,

532,  1209.
Otama,  Or##  65.
Owema,  Bach  526.

Penja,  Ort  1227.
Plantation,  Ort  461,  999.
Pomla,  Ort  169.

NRei  Buba,  Ort  172,  178.
Kigo,  Drt  173.
Nichards-  See  1095.
Nio  del  Rey,  Bezirk  54.

RKio  del  Key,  Ort,  Zollamt  591,

,  799,  800,  962,  1056,  1100
Nobert-Meyer-Krater  1096.

Sakebajeme,  Landschaft  528.
Sanaga-Fähre  (Menenge)  524.

Sanaga-Fluß  21,  521,  522,  6523,
524,  527,  528,  529,  580,  581,  999.

1002,  1088.
Sarassara,  Ort  170.
Schari-Flub  426.  427,  428.
Scho-Bolksstamm  111.
Schuari,  Ort  171.

Sembiang  (Sambial),  Dorf  20,  21.

Semine,  Ort  768.

Soden--See  1006.

Soppo,  Ort  380,  464,  912,947.  1148,
1151.

 

Ssanga-Fluß  425,  427,  428.
Sso,  Fluß  1001.

Su,  Depot  1149.

Subaki,  Ort  ½%
Sufue-Gebiet  1

Susu  (Datscho),  7  r%  1149,  1150.

Tabe,  Ort  65.

Tabenne,  Ort  788.

Taku,  Ort  65.

Tikar-Land  1094.

Tinto,  Ort  1094,  1095.
Tschad-See  426,  427,  900.
Tscheboa,  Ort  171,  172.
Tuija-Berg  67,  68.

Tuki,  Nebenfluß  d.  Dume  1003.

Uban,  Ort  171.

Uboo,  Ort  172,  173.

Uem,  Nebenfluß  des  Sanaga  529,  680.
Ulame,  Ort  999,  1000,  1001,  1008.
Ulamegonkume,  Dorf  999.

Uro  Karewa,  Ort  173.

Uro  Kohbel,  Ortschaft  171,  178.
Uro  Ssedu,  Ort  172,  178.

Siktoria,  Bezirk  54.

Viktoria,  Stadt,  Zollamt  461,  531,
532,  669,  799,  800,  912,  952,  1056,
1094,  1100,  1116,  1209,  1220.

Wadai,  i  171.

Walo,  Ort

Watare,  ——n  524,  529.

Widekum,  Landschaft  1,64.65,  68,  69.

Widekume,  Ort  2,  67,  661

Widimenge,  Ort  358,  999,  1000,
1168.

Witsché,  Landschaft  67.
Wogada,  VBolklsstamm  522.
Wogebedsi,  Volksstamm  522.
Woge-Belo,  Volksstamm  523.
Woge  -kani,  Bolksstamm  522.
Woge-manda,  BVolk  522.
Wogernaminie,  Volksstamm  522.

z  Woge#  nog,  Volksstamm  522.

Wogesnonkoa,  Volksstamm  522.
Woge-nwonne,  VBolk  522.
Wom,  Landschaft  900.

Wotutu,  Ort  912.

Wum,  Ort  65,  67,  68.

Wum,  Landschaft  69.
Wuri-Fluß  621,  524.
Wuteland,  Das  525.

Bola,  Landschaft  171.
Yola,  Ort  900,  1148.
        <pb n="32" />
        Togo.

Ababion,  Dorf  288.

Abetikovhe,  Landschaft  22.

Adetowi,  Fluß  24.

Adime,  Dorf  22.

Adjido,  Ort  122.  282.

Agawe,  Dorf  25.

Agawe-Leute  25.

Agbanake,  —  nm—  683,  742.
953,  1056,  1

Agbango,  5n.  -

Agbimetows#i,  Fluß  25.

Agodeka,  Fluß  24.

Agokloe,  Dorf  26.

Agome  Kotukpa,  Ort  80.

Agome-Palime,  Ort  179,  1980,
1056,  1153.  #

Agome-Palime,  Kreis  954.

Agote,  Dorf  25.

Agoteji,  Berg  25.

Aklaku,  Ont  314.

Aklamapa,  Fluß  25.

Aku,  Ort  25,  26,  27,  81.

Alinu,  Ort  26.

Ameto,  Fluß  25.

Amu,  Fluß  30.

Ancokovhe,  Farmdorf  24.

Anecho,  Stadt  122,  123,  282,  283,
592,  679,  683,  742,  968,  1056,
1100,  1131,  1153.

Ort  22,  178,  179,  180,

kl  584,  592,  966,  1108,
inis,  1164,  1155.

Atakpame-Bezirk  38,  180,  358,

Atakpame,

U#bessido,  Dorf  26.
Aweho,  Dorf  W.

Bagida,  Vorwerk  968.
Balos,  Fluß  23,  24,  28,  81.
Balokwe,  Flub  25.
Banjeli,  Ort  180.
Banjeli,  Bezirk  592

Vassari,  Ort  174,  175,  176,  180,
8.

Buem,  Landschast,  678,  1105.
Bule,  Fluß  26.

Obetschawi,  Ort  22,  178.

Dagomba-Leutle  473.
Dapong,  Landschaft  473.
Degbo,  Dorf  123.
Degbo-Kanal  128.
Dete,  Fluß  26.
Detowe,  Fluß  W.
Didome,  Ort  24,  28.
Difale,  Landschaft  888.

 

—  XXXII  —

Dine,  Fluß  29.

Djanipe,  Ort  677.
Dodwi,  Fluß  26.
Dyakossi-Landschaft  473.
Dyakossi-Leute  478.
Dyie-Leute  478.

Ele,  Ort  24,  25,  27,  30.
Esse  Auna,  Ort  283.
Ete,  Ort  30.

Ewe=  Neger  23.

VLietoe,  Flub  25.

Gadja,  Ort  27.

Gadja,  Landschaft  956.
Gbahadje,  Fluß  24.

Gbele,  Landschaft  677,  955.
Godzo  (Alt-Dugba),  Ort  24.
Gotri,  Ort  25.

Gowie,  Ort  24.

Gudewe,  Ort  24,  25,  27,  30.

Haho,  Fluß  22,  23,  24,  26,  28,  29,
30,  81,  123.  1104.

Haussas,  Volk  837.

Ho,  Ort  561,  584,  683,  742,  953,
1066,  1153.

Ho,  Kreis  954.

Jassanyabo,  Ort  840.

Kabu,  Ort  838,  889,  840.

Kabure,  Landschaft  838.

Kabure,  Ornt  840.

Kadogu,  Volksstamm  473.

Kaito,  Höhenzug  24,  26.

Kasasi,  Landschaft  473.

Kefu,  Fluß  25.

Kete-Kratschi,  Bezirk  585.

Kete-Kratschi,  Ort  688,  742,  958,
1056,  1158.

Kjürkliri.  Ort  840.

Kodjene,  Landschaft  838.

Kolon,  Fluß  26.

Kolowego,  Ort  25.

Konkomba-Leute  473.

Kpalewe,  Landschaft  678.

Kpandu,  Kreis  964.

Kpandn,  Ort  688,  707.  742,  887,
—

Kpedii,  Bezuk  588.

Kpedji,  Ort  1155.

Kpeme,  Plantage  583,  584,  968.

Kubamwepo,  Ort  25,  90.

Kubanbu,  On  840.

Kumeridd,  Ort  887,  840.

Kumongu,  Volksstamm  473.

Kusesi-Leute  478.

Kutau,  Ort  887,  840.

 

Lama,  Landschaft  838.

Latime,  Ort  22,  28.

Lato,  Höhenzug  24.

Latowui,  Fluß  25.

Legyol,  Volrostamm  478.

Logba,

Lome,  *  2.  54,  55,  178,  179,
180,  233,  270,  288,  462,  548,  588,
589,  592,  662,  669,  683,  689,  738,
734,  742,  953,  956,  998,  1056,
1088,  1100,  1101,  1102,  1118,
1181,  1153,  1154,  1221.

Lome-Bezirk  180.

Lome-Land,  Bezirksamt  128.

Lome—Atakpame-Eisenbahnz58,
1163

Lome—Palime-Eisenbahnss.8,
1163.

Losso,  Landschaft  838.

Losso,  Groß-,  Ort  840.

Magpari,  Ort  840.

Mamau,  Fluß  26.

Mangu,  Ort  838,  956.

Mangu-Jendi,  Bezirk  54.  55,  473,.
837,  1155.

Medje,  Fluß  23.

Misahöhe,  Bezirk  30,  373,  677,

Misahöhbe,  Ort,  30,  1108.

Moba,  Landschaft  478.

Moba-Leute  473.

Woba,  Ort  887.

Monu,  Fluß  283.

Nadyago,  Volksstamm  473.

Noepe,  Ort  683,  784,  742,  958,  1056,
1153.

Nuatjä,  Ort,  Baumwollschule  22,
31,  32,  33,  176,  186,  588,  584,
956,  1104,  1155.

Nyrafe,  Fluß  26.

—2

HPaguda,  On  840.

Palime,  Ort  238,  548,  584,  590,
592,  689,  956,  1100,  1108,  1104,
1119.

Pampawue,  Ort  1108.

Pasa,  On  840.

Patsani,  Ort  25.

Pessi,  Ort  38.

Pessi-Bezirk  868.

Pesside,  Ort  840.

Sagada,  Ort  584.

Sagada,  Landschaft  956.

Salome,  Ort  678.

Sandrokofi,  Ort  1106.

Schio,  Fluß  22.  24,  2,  26,  30,  1104.

Sito,  Berg  25.
        <pb n="33" />
        Sokodé,  Station  174,  175,  584,  838.
908,  956,  1120.

Sokode-Bassari,  Bezirk  54,  55,
174,  184,  358,  588,  592,  837,
838,  840,  1154.

Ssara,  Ort  838.

Ssido,  Fluß  22,  23.

Ssin,  Landschaft  838.

Ssodo,  Ort  30.

Tenega,  Ort  840.

Tetetu,  Ort  683,  742,  953,  1066,1163.

Tjiete,  Fluß  25.

Togo-See  123.

Togo-Eisenbahnen  592,  1100,
1101,  1102.

Togukophe,  Ort  25,  26,  27,  31.

Tokpli,  Zollstation  283,  679,  683,
742,  953,  1056,  1153.

Toresi,  Ort  22,  24.

Toresi-Gebirge  27.

Toresi-Pfad  23.

Tshakho,  Landschaft  22.

Udento-Gebirge  27.
Vle,  Farmdorf  26.

Südwestafrika.

Mbachobib,  Ort  289.
Abachobib,  Farm  794.
Akanous,  Ort  469.
Amadab,  Ort  1144.
Amalia,  Ort  594,  595.
Ambo-Land,  429,  793.
Aminuis,  Ort  843,  845,  949,  1142,
1143,  1144,  1230.

Arahoab,  Ort  835,  468,  469.

Arris,  Ort  845.

Asob,  Ort  848.

Asis,  Ort  580.

Auams,  Ort  114.

Aub,  Ort  155,  849,  1143.

Aubes,  Ort  1144.

Auob,  Flub  336,  1148,  1144.

Aus,  Ort  313,  466,  543,  580,  598,
621,  843,  845,  846,  847,  848,
849,  850,  851,  1047,  1228.

Aus-Gebirge,  466.

Aus

Eir  Be
zzhn  r  ’l  *7

63.
Awadoob,  Ort  1144.
Awasab,  Ort  849.

Had--Nevier  1230,  1231,  1232.
Vastard-Land,  791.
Bersaba-Gebiet.  595,  596.
Berseba,  Ort  45,  848.

 

—  XXXII.  —
Bethanien,  Ort  684,  841,  847,  850,
851,  901,  984,  1048,  1234.
Bethanier,  Volk  595.
Blydeverwacht,  Ort  1229.
Bondelzwarts,  Volk  595,  1228,
1229,  1231,  1232,  1283.
Brackwasser,  Ort  818,  466.
Brakwater,  Ort  850.
Buchholzbrunnen,  Ort  846.
Buren,  Volk  793,  951.
Buschleute,  289,  290,  794,  795.
Büllsport,  Ort  1142.

Caprivi-Zipfel  1152,  1153.
Chorab,  Ort  289.

Daberas,  Farm  335,  468,  1144.

Damara,  Berg-,  Volk  290,  794,  795.

Damara-Land  792.

Dassiefontein,  Ort  1143.

Dawingnab,
684,  841,  901,  1048,  1229,  1234.

D%ftein.  Ort  1142.

Döbra

r*  Ort  168.

Ekuja,  Ort,  382,  295.
Elefantenfluß,  1144.

Epata,  Ort  951,  902.

Epukiro,  Ort  843,  850,  952,  1153.
Etiro,  Ort  846.

Etoscha,  Fluß  727.

Fablgras,  Ort  ö94,  595,  1142,  1144.

Feldschuhhorn,  Ort  913,  580,  598,

621,  622,  846,  347,  849.
Fisch-Fluß,  Großer  429,  595,  846,
848,  1143,  1144.
Freistatt.  Ort  594,  596.

Gatbis,  Ort  1144.

Gais,  Ort  1142.

Gams,  Ort  1143.

Gamsib-Kluft  (Drlogskloof)  1229,
1230,  1231,  1232.

Ganams,  dri  1142.

Gaobis,  Ort  1148.

Garis,  Ort  1142.

Garub,  Station  466.

Garub-Berg  466.

Gaus,  Wasserstelle  290.

Gausob-Nevier  1143.

Gawachab,  Ort  1047,  1163.

Geiab-Gerab,  Ort  1144.

Geinab,  Ort  336,  468,  469.

Ghaub,  Ort  289,  290,  291,  794.

Gibeon,  Ort,  Zollamt  45,  155,  2906,
535,  594,  596,  684,  841,  842,
843,  844,  846,  847,  848,  849,
901,  1048,  1230,  1234.

Ort,  Zollamt  5635,

 

Gibeon,  Bezirk  32,  593.

Girikas,  Ort  594.

Goamus,  Ort  1144.

Gobabis,  Ort,  Zollamt  45,  535,  684,
728,  841,  845,  846,  849,  901,
1048,  1153,  1234.

Gobabis,  Bezirk  294,  295.

Gochaganas,  Ort  155

Gochas,  Ort  335,  468,  1148,  1144.

Goreganas,  Ort  845.

Gorub--Mine  909.

Groendorn,  Ort  594.

Grootfontein,  Ort,  Station,  Zollamt
  31,  100,2  235,  289,  294,  295,
429,  462,.  p%  580,  684,  727,
794,  797,  841,  842,  3438,
849,  850,  901,  1048,  1234.

Grootfontein-Bezirk  2338,
791,  793,  795,  797.

Groß-Aub,  Ort  845.

Großbarmen,  Ort  155,  364.

Groher  Fluß  794.

Groß-Nabas,  Ort  1143.

Gubuoms,  Ort  1142,  1144.4

Guchab,  Ort  180,  580,  791,

8823,  848.

Guchab-Mine  429.

Guinas-See  289,  291.

Gunab--Rivier  429.

Gurumanas,  Ort  848.

728,

Gaib,  Ort  1143,  1144.
Haigamkhab,  Ort,  Zollamt
684,  841,  901,  1048,  1234.
Haiseums,  Vontok  290.
Hanaus,  Ort  594,  595.
Harasib-Höhle  289.  -
Hartebeestmund,  Ort  1143.
Haruchas,  Ort  1143
Hasuur,  Ort,  ollamt  535,  684,
841,  848,  901,  1048,  1148,  1229,

 

1
*  Ort  1148,  1144,  1228.
123

bern  woit  180,  235,  335,  429,
727,  792,  795,  796,  949,  950,
951,  952,  1230.

Hereros,  Feld-  951,  952.

Herero-Land  429,  728,  *—  1142.

Herero-Sprache  23.

Heusis,  Ort  842.

Hoachanas,  Ort  271,  1144,  1230.

Hoffnung,  Ort  844.

Hohewarte,  Ort  652,  846.

Holoog,  Ort  1158.

Hottentottien  289,  335,  336,  428,
468,  469,  795,  951,  1148.  1229.

Hottentotten,  Bersaba=  596.

Hottentotten-Sprache  2338.
        <pb n="34" />
        Hudaub,  Ort  1142.
Hurub,  Ort  1142.

Itsawisis,  Ort  504.
Jakalswater,  Ort  155,  611,  846,
1255.

Johann  Albrechtshöbe,  Ort  851.

Kalahari-Wüste  385,  423,  467,
468.  469,  949,  950,  952,  1142,1144.
1228,  1229,  12382.

Kalkfeld,  Ort  851.

Kalkfontein,  Ort  358,  580,  598,  622,
847,  850,  1047,  1144,  1153,  1163.

Kalkstein  (Okowaknatziwi),  Ort  233.

Kanus,  Ort  822,  848,  851.

Karibib,  Ort  234,  235,  381,  535,
684,  728,  796,  797,  841,  842,
845,  846,  847,  848,  849,  851,
901,  1048,  1234.

Karibib,  Bezirk  31,  238.

Karras-Berge,  1142,  1143,  1230.

Karras-Berge,  Große  283.

Karras-Berge,  Kleine  468.

Kaukurus,  Ort  844.

Keetmanshoop,  Ort,  Zollamt  45,
313,  429,  462,  465,  466,  535,  543,
580,  593,  618,  621,  622,  684,
797,  841,  842,  843,  845,  846,
847,  848,  849,  850,  877,  901,
9057,  1047,  1048,  1163,  1216,  1228,
1229,  1230,  1234,  1240.

Keidorus,  Ort  1143,  1144.

Keßlersbrunn,  Ort  850.

Khan,  Ort  1255.

Klipdam,  Ort  1142.

Klippkaffern  234.

Klip-Kolk,  Ort  468.

Kobas,  ausgetrocknetes  Seebecken  291.

Koes,  On  335,  845,  1143,  1144.

Konkip-Fluß  466.

Kosis,  Ort  1148.

Kouchanas,  On  1142.

Kowes,  Ort  1148,  1230.

Kowise  Kolk,  Ort  1143.

Kub,  On  313,  684,  841,  901,  1048,
1234.

Kubas,  Eisenbahnstation  906.

Kubis,  Ort  849.

Kubub,  Ort  598,  1230.

Kuibis,  Ort  842,  846,  847,  851,  1230.

Kuis,  Ort  850.

Kuisib,  Fluß  1142.

Kuruaims,  Ort  1148.

Leukopp,  Ort  1142.
Lever-Fluß  5695.
Lidfontein,  On  1148

 

Omaruru,  Ort,  ZLollamt  234,  585,7
684,  798,  841,  842,  845,
846,  847,  848,  849,  850,  851,
901,  1048,  1142,  1284.

Omaruru-Bezirk  288.

Omatupa,  Ort  1142.

Ombakaha,  Ont  961.

Omuramba-ua-Omatalo,  Ort

l

XXXV  —

Lüderitzbucht,  Hafenort  95,

4  4  5  ±2“  *
619,  621,  684,  716,
835,  841,  3842,  848,  844,

618,
797,
845,  r  *  4  84  *  850.
851,877,901,  958,  104,  1048,  1160.
1217,  1229,  1234,  1239,  1240.
Lüderitbucht-Eisen  bahn  358,  593.

Maltahöhe,  Ort  846,  847,  849,
¾l  l  1
Marienthal,  Ort  1144.
Matchleß-Mine  909.
Modderfontein,  Ont  848,  846,  949
851.
Modder-Nivier  429.

Nabis,  Wasserstelle  289,  290.

Naiams,  Ort  846.

Naiams-Rivier  429.

Nakab,  Ort  1143,  1144,  1230,  1281.

Nama,  Groß-,  Land  791,  114.

NamaBolk  290.

Namib-Wuste  466,  950.

Namutoni,  Ort  727.

Narudas,  Ort  1143.

Narus,  Ort  1143.

Neudamm,  Ort  155.

Neu-Schwaben  (Okongawa-  Wesh,
Ort  233.

Ngami-See  1153.

Noitgebacht,  Farm  31.

Nonidas,  Ont  848.

Norechab,  On  1148.

Nossob,  Großer,  Fluß  385,  336,  469,
1148,  1144.

Nossob,  Schwarzer,  Fluß  32,  295.

Numub,  Ort  1144.

Olabandia,  Ort,  Zollamt  95,  15
*  *  727,  728,
6"6.  846,  847,  846,  849,  5
851,  901,  909,  1048,  1280,  1234.
Okakango,  Ort  842,  8486.
Okasise,  Ont  850.
Okeaukwejo,  Ort  914,  727,  842,  846.
Okaundja,  Ort  1148.
Okavango,  Fluß  1152.
Okombahe,  Ont  849.
Omaheke,  die  1142,  1143.

1148.

 

Ondonga,  Landschaft  1152.
Ongandjera,  Ti  1152.
Onganjira,  Ort  1142

Orab,  Ort,  844.

Orange-Fluß  1143,  1144,  1230.
Oranie-Gebirge  1229,  1230.
Osona,  Ort  155.  364.  4

Otavi  (Otawi),  Ort,  Zollamt  180,

841,  842,  343,  849,  901,  1048,

1234.

Otavi-Eisenbahn  234,  235,  429,
580,  793,  797.  908.

Otavi-Gebirge  290,  793.

Otavi—Grootfontein-Eisenbahn
  63.

Otavi-Minengebiet  543,  208.

Otavifontein,  Ort  580.

Otjihawera,  Ort  95.

Otiikoto-See  235,  289,  291.

Otjimbingwe,  Ort  846.

Otjisongati.  Ort  851.

Otjtituo,  Ort  794.

Otjiwarongo,  Ort,  Zollamt  234,
535,  684,  727,  7933,  841,  845,
848,  901,  1048,  1284.

Otjomaso,  Ort  1142.

Otiomaoware,  Ort  794.

Otiosazu,  Ort  848.

Otjosondu,  ——M

Otjosongati-Minen  791.

Otvitambi,  Ort  843.

Outio,  Ort,  Zollamt,  31  294,  314,
535,  684,  727,  841,  342,  846,
849,  901,  1048,  1234.

Ovambo-Land,  314,  423,  1152.

DOvambo-Volksstamm  180,  234,

235,  429,  795,  796.

Paresisberge  728.
Paviansfontein,  Farm  794.
Pelladrift,  Klein-,  Ort  1143.
Persip,  Ort  1144.

Namansdrift,  On,  Zollemt  95,
381,  684,  841,  844,  845,  817,
**  849,  850,  877,  901,  1048,

—  Ort,  Zollamt  271,  535,
684,  841,  842,  843,  845,  846,
"847,  848,  849,  851,  901,
10  48,  1234.

Richthofen,  Ort  155.

Nietfontein,  Ort,  Farm  290,  793,

843,  846.
Rietkül,  On  594,  596.
Nietmont,  Ont  12380.

van  Noois  Blei  1143,  1228.
        <pb n="35" />
        Sandfeld,  Das,  295,  950,  951,  952.

Schlangenkopf,  Ort  1143.

Schroffenstein  (Lord  Hill,  Ort  233.

Seeheim,  Ort,  Eisenbahnstation  358,

622,  845,  877,

1047,  1168,  1168.

Seßkameelboom,  Ort  594,  595,
851.

Sperlingspütz,  Ort  1143.
Spitzkopp,  Ort  11429,  1143.
Stampriet,  Ort  1143.
Stamprietfontein,  Ort  1143.

Stolzenfels,  Zollamt  535,  684,  841,

901,  1048,  1229,  1280,  1234
Sturmfeld,  Ort  1148.
Swakopmund,  Stadt,  Zollamt  59,

155,  234,  235,  420,  421,  535,

570,  619,  668,  684,  719,

791,  797,  835,  841,  842,  843

844,  845,  846,  847,  848,  849,

850.  851,  901,  1048,  1214,  1229,

1231,  1234,  1239,  1240,  1255.

Toasis,  Ort  1142.
Tsirub-Gebirge  466.
Tsubgaris,  Ort  594.

Tsumeb,  Ort,  Zollamt,  234,  235,
535,  684,  727.  791,  797,  841,
842,  843,  846,  846,  848,  850,
901,  1048,  1234.

Tsumeb-Mine  429,  795,  908.

Tsumis,  Ort  850,  1142.

Uchanaris,  Ort  1142.
Udabis,  Ort  1229.
Uitkomst.  Farm  798,  794.

Ukamas,  Ort,  Zollamt  95,  535,  684,

841,846,  201,  952,  1048,  1143,  1144,
1228,1229,  1230,  1231,  1232,  1234.
Unkuansama,  Landschaft  1152.

Upingtonia,  Nepublik  793.

Urupupa,  Farm  793.

Ururas,  On  635,  684,  841,
1048,  1234.

Usakos,  Farm  234.

Usakos,  Ort,  Zollamt  535,
841,  842,  846,  849,  850,
1048,  1168,  1234.

Unkualingi,  Landschaft  1152.

Unkuambi,  Landschaft  1152.

901,

684,
901,

Boigtland,  Farm  652.
Voigtskub,  Ort  850.  851.

Waldau,  Ort  848.
Waldstein  (Auplatz),  Ort  238.
Warmbad,  Ort,  Zollamt  96,
593,  652,.  684,  841,  844,
847,  848,  849,  850,  877,  201,

585
846.
1048,
1143,  1144,  1229,  1230,1231,  1234

 

XXXV

Wasserfall,  Ort  846,  1143.

Waterberg,  Der  793.

Waterberg,  Ort  561,  727,  984,  1142.

Windhuk,  Ort  4,  31,  45,  95,  155,
233,  278,  313,  381,  421,  423,
462,  595,  535,  596,  619,
669.  727,  797,  819,  831,
841,  842,  843,  844,  845,  846,
847,  848,  kp  850,  851,  897,
901,  935,  1048,  1152,  1200,  1213,
1230,  1291,  1294,  1255

Windhuk,  Bezirk  791.

Windhuk,  Klein=  31,  843,  844,  848,
849.

Witboi-Volk  335,  595.
Wittmund,  Ort  1143.
Witoley,  Groß-,  Ort  45.

Zebfontein,  Militärstation  32,  294,

Zwartfontein,  Ort  1143.

Neuguinea,  einschlieblich  Karollnen
Marianen,  Marschall-Inseln  u.  palan.

Abarim,  Bergdorf  19.

Abus,  Bach  948.

Adler-Fluß  329.

Admiralitäts-Inseln  168,  622,
623,  624,  858,  854,  856.

Admiralitäts-Infulaner  854.

Adolfhafen  948.

Agrigan,  Insel  14,  183,  685.

Aitibul-Leute  851.

#i#tibul,  Ort  852.

Ali,  Insel  15.

Alu,  Insel  746.

Ambitle,  Insel  1288.

Aneri,  Insel  1238.

Angaur,  Insel  #,Pr  774.

Angel,  Insel  15.

Anir,  Insel  1010,  1068.

Arawa,  Dorf  334,  746,  1010.

Arawa-Bucht  1056.

Arepagon-Volksstamm  231.

Arkona,  Kap  328

Arop,  Ort  20.

Nropa-Fluß  388.

Aurepik,  Insel  580.
Awar,  Ort  2981.

Babase,  Insel  1238.
Bagona,  Bulkan  1010,  1057.
Baining-Berge  382.
Baining-Volk  479,  685.
Baininger  Sprache  685.
Balamot,  Dorf  622,  628,  624.
Balbi,  Bulkan  384,  1010,  1067.

 

Baluan,  Insel  622.

Baresu,  Dorf  18.

Bato,  Insel  1009.

Batussi,  Pfahldorf  628,  624,  855.

Baube-Bach  948.

Baube-Berge  949.

Baudissin,  Insel  1009.

Bava-Reboin,  Insel  383.

Behm  (Lesson)-Insel  16.

Behm,  Dorf  16

Bendemann-Berg  1009.

Bereva,  Quellfluß  des  Kaeiserin
Augusta-Flusses  746.

Bingbingseng,  Ort  1009.

Bismarck-Archipel  184,  424,  743,
906,  1108,  1239.

Bismarck-Gebirge  589,  1160.

Bit,  Insel  1011.

Blosseville-Insel  1011.

Blub-Blub  (Garnot),  Insel  16,  l..

Bö,  Ont  1057.

VBogia,  Ort  231,  853.

Bogim,  Insel  17,  18,  19.

Bogimhafen,  Ort  15,  16.

Bôöl,  Ort  1067.  "

Bongarau,  Dorf  18.

Bougainville,  Insel  183,  382.  883,
746,  1010,  1056,  1057,  1058,  1060.

Bougainville,  Kap  1011.

Breton,  Port  1010.

Brown-Inseln  424.

Budega-Fluß  1009.

Buin,  Ort  und  Missionsstation  383,
1010,  1057.

Buka,  Insel  382,  1010,  1067,  1060.
Buka  (König  Albert)-Straße
882,  384,  1010,  1067.  ·

Buke,  Station  855,  856.
Bulu,  Ort  33,  589.
Buri,  Bach  948.
Buschip,  Dorf  862.

Buschip-Leute  852.
But,  Dorj  19.
Vutam,  Vollsstamm  478,  479.

Le  Cras,  Kop  384.

Croisilles,  Kap  385.

Dacheron,  Ort  1010,  10568.
Dagoi,  Ort  852,  858.
Dagur,  Dorf  18.
Dallmannhafen  15,  16.

Dalua,  Dorf  852.
Danfu,  Bergstrom  479,  1011.
Danlam,  Flub  1239.

Dgaul,  Insel  1009.
Dietertberg  (Lemai)  1009.
Diapa,  Insel  856.
Diapale,  Insel  856.

Diaul,  Insel  1060.
        <pb n="36" />
        Donung,  Insel  1009.
Dover-Inseln  624.
Dugumur,  Dorf  852.

SEitap,  Bezirk  15,  19.
Eitapé,  Station  20,  589,  623,  853,
854,  892,  1160.
Elisabeth-Bucht  291.
Elisabethhafen  863.
Enalitk,  Insel  1009.
Enang,  Insel  1009.
Enelowo,  Insel  1009.
Enopanu,  Insel  625.
Enowut,  Insel  624.
Enuk,  Insel  1009.
Erimahafen  689.
Stal,  Insel  291.
Eten,  Insel  298.
Eware-Fluß  948.

Fabikal,  Insel  293.
Faitafaumor,  Insel  298.
Feni--Inseln  1238,  1239.

Finisterre-Gebirge  1160.
Finschhafen  328,  3798.
Fischer-Inseln  1057,  1288.
Fotmilak,  Ort  1057.
Freundschaft,  Kap  388.
Friedrich  Wilhelmshafen,  Ort,
Zollamt  328,  380,  385,  626,  830,
851,  853,  854,692,  1060,1160,  1222.

 

St.  Gabriel,  Ortschaft  624.
Gadbit,  Dorf  385.
Gardner-Inseln  1057,  1238.
Garuwar  (Bloßoille),  Insel  16.
Gazelle-Halbinsel  479,  6256,  685,
743,  744,  858.
Genai,  Dorf  16.
St.  Georg,  Kap  292,  1237.
St.  Georgs-Kanal  382.
Giliwot,  Ort  852.
Gogol-Nuru-Ebene  589,  1160.
Green  Island  856.
Greenwich-Inseln  1238.
Gunai,  Ort  382.

Dorf  382,  384.
Insel  622,  854.
"854.

   
  

——

Station,  Zollamt
183,  210,  221,  292,  294,  330,
—  ——
Wb,

66

382,

856.

1058,  1060,  1144,  1272.
Hermits-Inseln  6#.
Oipoli,  Ort  625.

1010,  1011,  1084,  1044,

 

XXXVI

Hiratan,  Ort  1059,  1060.
Hüon-Golf  209,  328,  689,  948.

Ibo-Gebirge  1160.
Ibuga,  Dorf  885.
Iku-Leute  853.
Iku-Sprache  231.
Ina,  Bach  948.
Inga,  Flub  748.
Ingi,  Fluß  743.
Ino,  Insel  17.
Iro-Insel  1011.

Iwisde,  Landungsstelle  948.

Jaba,  Landschaft  1056.

Jaduna,  Dorf  946.

Jakumul,  Landschaft  15.

Jalui,  Ort  1237.

Jaluit,  Ort  293,  382,  822,  899,  938,
1224

 

Jamu,  Quellfluß  d.  Minjem  589.

St.  Jan,  Insel  1238.

Janirr  (St.  John),  Insel  292.

Jap,  Insel  14,  183,  312,  327,  580,
581,  625,  685,  830,  889,  892,
.  996,  998,  1060,  1080,  1223,

Jeingesörene  1060.
Jaquinot,  Insel  16,  17.
Jukan,  Bach  385.
Juni-Spitze  385.

Juo  (Guap),  Insel,  15,  17.

 

Kaan  (Tanga)-Insel  385.

Kabaira-Fluß  744,

Kabaira  I,  Ort  744.

Kabakada,  Landschaft  744.

Kabatros,  Kolonie  1237.

Kairiru  (d’Uroille)-  Inseln  15,
16,  17,  18.

Kaiser-Gebirge  384.

Kaiserin  Augusta-Bucht
1010,  1056,  1057.

Kaiserin  Augusta-Fluß  15,  16,

746,

Kaiser  Wilhelmsland  209,  231,
6%  1  589.  —  883,C
946,  1057,  1110.
Kait,  Ort  1068,  1069.
Kaiten,  Dorf  851,  852,  853.
Kaiten-Leute  852,  858.
Kalangor,  Ort  1237.
Hamalu,  Ont  1238.
Kani-Gebirge  589,  1160.
Kannibalen  858.
Kaptuntun,  Dorf  686.
Karoluahafen  382.
Karolinen-Inseln  55,  292,  8312,
827,  878,  424,  889,  889.  1018,  1144,
1255.

 

Karolinen,  Ost-,
998,  1238.  4

Karolinen,  West-,  327,  580,  581,
808,  810.

Karsan  (Paris-Inseln),  Insel
15,  17

Karu,  Ort  1238.

Katendan,  Ort  1057.

Kau,  Bergdorf  479.

Käwiang,  Hafen  183.

Käwieng,  Station  291,  685,  892,
1009,  1057,  1238.

Kawulekoo,  Ort  1009.

Kebel,  Dorf  38.

Keule  (Deblois),  Insel  16,  17.

Kieta,  Station,  Zollamt  183,  330,
8382,  383,  625,  746,  892,  1010,
1037.

Kiri,  Ort  743.

Kisoki,  Dorf  856.

Kiton,  Insel  1009.

Komatidia-Berg  948.

Komene,  Ort  948.

Komuli,  disel  623,  855,  856.

Kondo,  Ort  1

Konomala,  a#icn  1011.

Konos,  Ort  1057.

Koriana,  Landschaft  1067.

Korokor,  Dorf  18.

Koza-Koza,  Dorf  2381.

Krätke-Gebirge  1160.

Kronprinzen-Gebirge  746,  1056,
057.  ·

M,8G,M,

Kronprinzenhafen  853.
Kudukudu,  Ort  1011,  1060.
Kuge-Berge  949.
Kulimenua-Fluß  743.
Kulu,  Insel  293.
Kumenin,  Buschdorf  19.
Kumer,  Dorf  18.

Kung,  Insel  748.
Kurakakaul,  Ort  744.
Kusaie,  Insel  293.
Kutu,  Insel  746.  "

Volksstamm  828,

Labür,  Ort  1057.
Lahé-Womba,

3229,
Lala,  Dorf  855,  856.
Lala-Leute  855.
Lalangi-Bai  852.
Lamassa,  Insel  ioio  1068,  1297.
Lambel,  Landschaft  1237
Lambom-Hafen  (Vor#  Breton)
386

Lambom-Kanal  385.

Lambom,  Insel  1058,  1297.

Lambutio  (Jesua  Maria)=  Insel
622,  624.

6%
        <pb n="37" />
        Lamusmus,  Ort  1057.
Lamussong,  Ort  1009.
Lavangar,  Dorf  743.
Lele,  Landungsplatz  299.
Lemassong,  Ort  1057.
Lemau,  Ort  808.
Lemus,  Insel  1009.
Lenkou,  Dorf  624.
Lihirr  (Gerrit  Denys),  Insel
Likrilikki.  Ort  292.
Likkolikki.  Ort  1058.
Lindoch,  Dorf  854,  855.

Lir,  Insel  1010,  1068.

Lo,  Insel  623.

Logamu,  Dorf  328,  330.
Logamu-Leute  328,  329.
Loniu,  Insel  623,  855.
Loniu-Leute  623.

Lonlun,  Ort  1011.

Luf,  Insel  183.

Lukunor,  Insel  291,  293.

Maguere,  Buschdorf  19.

Mainoke,  Dorf  746.

Makada,  Insel  1060.

Malagunan,  Ort  744.

Malai-Bai  856.

Malaien,  Volk  851,  852.

Malala,  Dorf  851,  852,  853.

Malala-Leute  851,  852.

Maloll,  Dorf  19,20.

Maloll-Leute  20.

Manam,  Vulkaninsel  853.

Manus,  Insel  623.

Manus-Leute  622,  623,  855.

Maram,  Insel  424.

Marianen-Inseln  14,  55,  378,  424,
685,  746,  808,  810,  883,  889,  1018,
1144,  1255.

Marianum,  kath.  Missionsstation
1058,  1060.

Maritsoan,  Dorf  1011.

Markham-Fluß  328,  329,  330.

Markham-Tal  329.

Markham-Berge  329.

Marschall-Inseln  55,  165,  166,
292,  294.  873,  424,  888,  889,  899,
99,  1013,  1034,  1144,  1255.

Massawal,  Pfahldorf  623,  624.

Matalana,  Fluß  1009.

Matanalaua-Fluß  743.

Matanatamberan,  Kop  1011.

Matankor-Volksstamm  622,  623.

Matanteberen,  Kap  291.

St.  Mathias  (Musan)=  Inselgruppe
  183,  292,  623.  624.

St.  Mathias-  Eingeborene  624,
625.

 

XXXVII

Matupi,  Insel  183,  291,  292,  854,
1011,  1012,  12387.  -

Mbunai,  Dorf  624.

Merura,  Dorf  746.

Metanás,  Hafenplatz  748.

Mimi,  Berg  949.

Min,  Flub  1009.

Minjem-Fluß  689,  1160.

Mogara,  Dorf  624.

Mokil-Inselgruppe  293.

Mok-Mandrian,  Insel  623,  855,

Mok-Mandrian-Leute  623,  855,
856

Monumbo,  Ort  281,  1155.

Monumbo-Leute  231,  232.

Monumbo-Sprache  231.

Mopue,  Insel  1067.

Mortlock-Inseln  291,  292,  293,
744,  805,  1018.

Mot,  Insel  745,  746.

Mot-Mot,  Insel  16.

Mou-Fluß  948.

Muab-Leute  852.

Mudiene,  Quellsluß  d.  Minjem  589.
Muliama  (Maiat),  Landschaft  292,
478,  479,  581,  685,  686,  1011.
Muliama,  Ort  291,  292,  685,  803,

804,  1011,  1012,  1059,  1237,  1238.
Muliama,  Hafen  von  291,  479.
Muliama-Sprache  1012.

Muschu  (Gressien),  15,  16,  17.
Gr.  Muschu,  Dorf  15.

Kl.  Muschu,  Dorf  18.
Muschu-Wei,  Dorf  15,  18.

Nabutu,  Fluß  384.

Naijama,  Ort  1057.

Nakudukudu,  Ort  10658,  1060,  1237.

Namane,  Insel  1009.

Namatanai,  Station  291,  292,  384,
385,  892,  1010,  1011,  1012,  1057,
1058,  1237,  1238.

Nasioi,  Bolksstamm  1057.

Nassaum,  Insel  1009.

Natawa,  Ort  748,  744.

Nauru,  Insel  165,  294,  892  998,
1013,  1034.

Nauru,  Station  336.

Ndrowa,  Ort  628.

Adrubal,  Pfahldorf  856.

Ndrubia,  Pfahldorf  623.

Nemasalang,  Ort  1057.

Nerim-Fluß  1009.

Neu-Hannover,  Inselgruppe  292,
748,  1009,  1060.

Neu-Hannover,  Süd-  1009.

Neu-Hannover,  West=  1009.

 

Neu-Lauenburg-Inselgruppe
1060.

Neu-Mecklenburg,  Inselgruppe
183,  292,  582,  743,  1009,  1010,
1057,  1060,  1037,  1038.

Neu-Mecklenburg,  Mittel=  184,
060

1060.
Neu-Mecklenburg,  Nord-  291,

Neu-Mecklenburg,  Süd=  184,  382,
384,  385,  1010,  1011,  1058,  1060.

Neu-Pommern,  Inselgruppe  183,
057.

Nissan,  Inselgruppe  384.

Noru,  Station  622,  623,  854,  856.

Nuch--Berg  1010.

Nuei,  Insel  15.

Num,  Fluß  1239.

Nusa,  Ort  291.

Nusa,  Insel  685.

Nusome,  Insel  1009.

Oertzen-Gebirge  38,  1160.
Oneop,  Insel  298.

Onupuku,  Insel  293.
Orokoza-Leute  231,  232,  858.
Ob  (Ossi),  Ort  948.

Pagan,  Insel  14,  183,  685,  746.

Pak,  Insel  628.

Palang,  Insel  1009.  ç

Palau-Inseln  55,  271,  373,  424,
450,  774,  808,  810,  883,  889,  892.
1144,  1255.

Palau  (Pelau)-Inseln  1060.

Panemigo,  Ort  1057.

Panokondo,  On  1057.

Papitalai,  Insel  628.

Papitalai-Eingeborene  623.

Pataky,  Insel  8538.

Paup,  Landschaft  15.

Päma,  Dorf  948.

Päu,  Dorf  948.

Päsu,  Bach  948.

Perusa,  Bach  948.

Pililju,  Insel  773,  774.

Pingelap,  Insel  298.

Pitalu,  Insel  623.

Po,  Landschaft  3864.

Loam,  Insel  855.

Polot,  Insel  622.

Pom-Inseln  623.

Pomone,  Kap  16.

Ponakondo,  Ort  803.

Ponam,  Insel  623,  853,  854,  855.

Ponape,  Insel  233,  424,  744,  892
1228.

 

*“

Popoko,  Insel  383.
Potomo  (BVird  Island)  Jnsel  628.
        <pb n="38" />
        Potsdamhafen  231,  851,  852,  853.
Poul,  Dorf  18.
Prinz  Adalbert-Berg  853.
Prinz  August-Berg  853.
Providence-Inseln  423.
Putanagorroroi-Distrikt  Wangarramut
  743,  744.
Nabuin  (Meta-Insel),  Insel  16.
Ramu-Fluß  329,  1160.
Rand-Butam,  Volk  685.
Ratawul,  Ort  744.

 

Rawlinson-Verge  329,  330,  589.

Ne,  Dorf  1011.
Reboin,  Dorf  388.
Rempi-Bezirk  385.
Robehen,  Ort  1060.
Nontongor,  Ort  748.
Noroan,  Ort  1057.
Roruwan,  Dorf  384.
Rota,  Insel  746.
Ruk-Inseln  892,  998.

Sablemen,  Bergdorf  19.
Sgevalil,  Ort  1068.

Saipan,  Insel  1838,  291,  293,  685,

746,  747,  892.

Sakatanaira,  Ort  948.

Salomons-Inseln  183,  382,  746,
889,.  1237,  1239.

Sambi,  Ort  385.

Saugui,  Ort  1067.

Santa  Maria,  Kap  1011.

Satawan,  Insel,  291,  292,  293,  746.

Schleinitz-Gebirge  1009,  1010.

Schloß-Berg  330.

Schouten-Inseln  16.  17,  19.

Selapin,  Insel  1009.

Seleo,  Insel  15.

Senna,  Kap  291,  478.

Shallow-Bai  854,  855.

Siar,  Insel  1058.

Siaute,  Ort  20.

Siaute-Leute  20.

Silita-Berg  949.

Simberi"((Bischer)-Insel384,  1057.

Simpsonhafen,  Zollamt  183,  330,
625.  744.  880,  889.  892,  935,  1094,
1145,  1255.

Sinogu-Fluß  948.

Siwissa-Insel  622.

Smalil,  Ont  1237.

Sori.  Jusel  854,  855.

Sori,  Ort  622.

Sori-Leute  855.

 

—  XXXVIIL  —

Soson,  Insel  1009.
Ssuratil,  Ort  1058,  1069.
Steffen-Straße  292.
Stephansort  853.
Stosch-Berg  (suilik)  743.
Suarong,  Dorf

Sub,  Dorf  18.

Suntau,  Ort  1238.

Ta,  Insel  293,  746.

TabarkGardiner)-Insel384,1067.

Tamberro-Gebirgskeite  858.
Dam  berro-Leute  852.
Tamogot,  Dorf  852.

Tamul,  Fluß  1011,  1058,  1060.
Tanga  (Caan),  Insel  292,  479.
Tarawei,  Insel  17,  19.
Taron,  Ort  1011.

Tatau,  Insel  1057.

Taul,  Landschaft  856.

Taulil,  Volk  479.

Taurawa,  Ort  1010.
Taurawa,  Fluß  1057.
Tavatava,  Fluß  383.
Taysha,  Insel  382.
Tensch-Insel  292.

Tere,  Volksstamm  1057.
Timaifluß,  1058,  1060.
Timai-Tal  1011.

Tjakur,  Dorf  15,  17,  18.
Tiam,  Dorf  15.

Toberei,  Insel  383.
Tombenam,  Dorf  851,  852,  853.
Tombenam-Leute  852,  853.
Tonga-Inseln  8603,  804.
Tosson-Inselgruppe  293.
Tounga-Vach  948.

Treasury  (Mono),  Insel  746.
Truk.Inseln  293.

Tscheregi,  Verg  948,  949.
Tseressing,  Dorf  15.  18.
Tubogasi,  Fluß  1057.
Tumleo,  Insel  15.

Ualun,  Dorf  624.
Uaria,  Fluß  589,  1160.
Uatiuo,  Fluß  1011.

Ugo,  Dorf  948.

nilo,  Flub  478.

Ulu,  Insel  1060.

Ululsi,  Insel  590.
Umbud,  Korallenriff  1009.

Umadu-  Fluß  1060.

nai,  Insel  17.

 

Unfutt,  Dorf  479.

Ungalik,  Insel  1009.

Ungulaba,  Insel  1009.

„Unter  Kabaira“  (Kabaira  II),
Ort  744.

Unu--  Höhe  948.

Unu,  Dorf  948.

Unu-Leute  948.

Upus,  Insel  1009.

Useinlik,  Insel  1009.

Usiai-Leute  853,  854,  855,  856.

Varzin-Berg  479.
##nanris  oellchlucht  743.
Bunapake,  Ort  744.

Walis,  Insel  17,  19.

Wapi,  Ansiedelung  385.

Waria-Fluß  948,  949.

Watpi,  Ort  1010,  1058.

Weberhafen  (Lungelunge),  743,
744.

Wogeo,  Insel  17.
Wultalul,  Ort  20.
Wultalul-Leute  20.
Wunawutung,  Ort  744.

Ziar,  Fluß  383.
Zimbina,  Dorf  852.

Samoa.

Avpia,  Stadt,  Zollamt  184,  202,  211,
433,  478,  747,  766,  901,  936.  947,.
984,  1135,  1145,  1154,  1170,  1209,

Matautu,  Dorf  747.

Safai=  Fluß  747.

Sale  Aula,  Dorf  686.  747.

Samelaeulu,  Dorf  1154.

Sawaii,  Insel  686,  747,  748,  1154,
1169.

Tapatapoo,  Ort  1170.
Taulealea=  Leute  1150

Hailima,  Ort  56,  279,  323.
1

Kiantschon.

Li#tsun,  O#  877.
Mecklenburghaus,  Odt  877.
        <pb n="39" />
        A.
Abege-Suga  523.
Abel,  Hauptmann  620,  1146.
Abendroth,  Reiter  10.
Aboko,  Häuptling  1150.
Abraham,  Firma  846.
Abraham,  Produktenhandel  845.
Abraham,  Sergeant  d.  Landsturms  8.
Achenbach,  Oberleutnant  f  327.
Achenbach,  Reiter  718.
Achmed  Fadl,  Sol  326.
Acker,  Pater  449.
Ackermann,  Hauptmann  a.  D.  61.
Ackermann,  Korvettenkapitän  615,

 

656.

Adameh,  Oberleutnant  5,  64,  65,  66,
1149,  1

Adam  Ibrahim,  Sol  326.

Adelmann,  kommiss.  Polizeimeister
571.

Adieve,  Häuptling  470.

Adler,  Vizewachtmeister  326.

Adler,  Drogerie  845.

Adler,  Bautischlerei  845.

Adloff,  Poltzeisergeant  835.

Adolf  Friedrich,  Herzog  zu  Mecklenburg-Schwerin
  331,  334,  571,  591,
730,  1160.

Adolph,  Gefreiter  9.

Adomeit,  Gefreiter  10.

A#ge,  Polizeisergeant  835.

Ablheim,  Unmeerzahlmeister  518.

Ahrens,  Gouvernementssekretär  789.

Ahrens  u.  Co.,  G.  m.  b.  H.,  Firma
842.

Ahrens,  Kaufhaus  845.

Ahu,  Händler  623.

Aku,  Missionslehrer  734.

Akuno  525.

Albat,  Poltzeimeister  789.

Albes,  Polizeisergeant  1147.

Albinus,  überzähliger  Hauptmann
515.

Albrecht,  Sanitätssergeant  9.

Albrecht,  Sergeant  518.

Albrecht,  Pollzeisergeant  621.

Albrecht,  Unterofstzier  518.

Anz,  Lastor  Li.  1190.

 

Namen  -Verzeichnis.

Albrecht,  Gefreiter  326.

Alcan,  Felix  45.

Alefelder  Polizeisergeant  790.
Alexander,  Dr.  186.

Alhadji  7  168,  171.

Allmaras,  Neg.  Baumeister  1226.
van  Alphen,  Kaufladen  345.
Altmann,  Gefreitrr  9.
Altpeter,  Gefreiter  518.

Altrock,  E.  .

Altscher,  Polizeiwachtmeister  520.
v.  Alvensleben,  Generalmajor  3.  D.

Ambros,  Dr.,  Stabsarzt  5.
Ambrosius,  Unteroffizier  518.
Ammacher,  Gefreiter  518.
Amrhein,  Gefreiter  519.
Anders,  Hauptmann  4.
Andreae,  Magazinausseher  10.
Andres,  Lehrer  570,  1090.
Angel,  Unteroffizier  518.
Anhalt,  Gefreiler  10.
Anschas,  Zeughaus-Bäüchsenmacher!

——  Schlosser  789,  1226.
Anton,  Dr.,  Prof.  44,  357,  449.
Antonio  Amar,  Don,  Bizekönig

Antonio  Duarte  Ramada  Curto
994

Anz,  Hauptmann  517.

Apfume  527.

Appenzeller,  Gefreiter  10.

Arango  0  Garcia,  Firma  706.

Archut,  Gefreiter  9.

Arlt,  kommiff.  Zolloufseher  621,  1091.

Armeit,  Böüchsenmacher  326.

Arnaud,  Professor  1184.

Arneth,  Leumant  619.

Arnhold,  Sergeant  9.

Arnhold,  Polizeisergeant  719.

Arnold,  Wachtmeister  8.

Arnold,  Polizeisergeant  885,  9986,
1227.

Arnoldt,  Gefreiter  10.
Arnoldt,  Kaufhaus  845.

 

von  der  Au,  Dr.,

Arriens,  C.  876.
Arturo  de  Baguer,  Gesandier  106,

aschmann,  Unteroffizier  9.
Asmis,  Dr.,  Gerichtsassessor  519.
Abmus,  Sergeant  9.

Atangana,  Sergeant,  172.
Atkinson,  C.  E.  843.

Negierungslehrer

Augsburger,  Techniker  13.
Auguste  v.  Österreich,  Erzherzogin

1135.
Averdick,  Gefreiter  518.

B.
Baake,  Unteroffizier  518.
Baar,  Untersekundaner  836.

Baba,  Lomido  171.

Bach,  Unteroffiier  9.
Vacher,  Ersatreservist  281.
Bachmann,  Unter

ier  718.

Ba  chmann,  Polizeisergeant  835,1227.

Vachran,  Bauunternehmer  845.
Bachstein,  Neiter  10.

SBackert,  Reiter  10.

Backhus,  Segelmacher  327,  997.

Babe,  Unterosfizier  518.

Bader,  Reiter  326.

Bader,  Kanzleigehilfe  1147.

Baedeker,  G.  D.,  Verlag  449.  504,
1190.

Baer,  Oberleutnant  z.  S.  931,  998.

Baerecke,  Major  620,  1280,  1232.

van  Baerle,  Techniker  14.

Bagdohns,  Unteroffizier  518.

Bagha,  Gouvernementssekretär  835.

Baghinski,  Polizeisergeant  328,  671.

Baginski,  Sergeant  518.

Bago,  Eingeborener  19.

Vahn,  Polizeisergeant  719,  998.

Bailleul,  Feldintendantursekrelär
569.

Baldamus,  Wegebautechniker  1226.

Baldwin,  John  Grey,  Major  381.

Balinga  524,

Bal#tzer,  Geheimer  Baurat  108.
        <pb n="40" />
        Bana,  Malum  f  173.

Banaski,  Unteroffizier  518.

Bandmann,  Unteroffizier  9.

Bandte,  Geheimer  Kanzleidiätar  463.

Bangela,  Häuptling  624.

v.  Bank,  Finanzassistent  670.

v.  Bank,  Gouvernementssekretär  947.

Banken,  Missionar  461.

Bannier,  Proviantamtsassistent  7.

Barack,  Hauptmann  163

Barbi,  Seeräuber  622.

Barche,  Kalkulaturvorstand  515.

Barczynski,  Sergeant  9.

Bardehle,  Gefreiler  326.

Barlach,  Frau  Justizrat  62.

Baron,  Zellamtsassistent  2.  Klasse
8

Barr,  W.  u.  J.  610.

Barrett,  O.  W.  923,  924.

Barteld,  Unteroffizier  58.

Barth,  Gefreiter  9.

Barth,  Lehrerin  328.

Barth,  Job.  embrosu#,  Verlag  876.

Barthel,  Gefreiter  7

Barthel,  —  #2#  1226.

Barthlen,  Gefreiter  326.

Bartoschat,  Kaiserl.  Oberpostpraktikant
  92.

Bartsch,  Unteroffizier  326.

Bartsch,  Oberleutnant  1091.

Bassari,  Songaaufseher  837.

Bastian,  Gefreiter  9

Bastians,  Gefreiter  9.

Bastien,  Kommandant  572.

Bastubbe,  Stationslelter  856.

Baudeck,  Polizeisergeant  835,  12.7.

Baudehz,  F.  61.

Baudelet,  Kapitän  381,  481.

v.  Baudissin,  Graf,  Kaiserlicher  Bezirksamtmann
  a.  D.  844.

Bauer,  Sergeant  9.

Bauer,  M  62.

Bauer,  Polizeiwachtmeister  881.

Bauer,  Wegebautechniker  570,  997.

Bauer,  Sanitätsunteroffizier  621.

Bauer,  Firma  345.

Bauer,  Kolonialelep##  1286.

Baumann,  Gefreiter  518.

Baumgaertner,  Unterzahlmeister  8.

Baumgart,  Nektor  166.

Baumstark,  überzähl.  Hauptmann

211.

Bause,  Heinrich,  Baugeschaft  845.
Bause,  Gastwirtschaft  845,  847.

 

 

schoft  „Kilwa“  m.  b.  H.  587.
Bauszus,  Hauptmann  620.
Bax,  Kriegsfreiwilliger  281.
Bayer,  Gefreiter  10.

 

XI.
9%  Gouvernementssekretär  327,

'ie  Stationsassistent  14.

Bähr,  Gefreiter  326.

Bäse,  Bizefeldwebel  1147.

Beau

v.  B
Mojor  60.

de  Beaulien,  Leutnant  952

Bech,  Hauptmaonn  717.

Becher,  Sanitätsfeldwebel  424.

Beck,  Reiler  326.

Becker,  Gefreiter  10.

Becker,  Reiter  10.

Becker,  Feldbäcker  11.

Becker,  Unteroffizier  213.

Becker,  Oberleutnant  824.

Becker,  Intendanturdiätar  422.

Becker,  Vizewachtmeister  518.

Becker  I.,  Gefreiter  518.

Becker,  Gefreiter  d.  Landwehr  519.

Becker,  Landmesser  670,  1090

Becker,  Nachfolger,  Kaufladen  und
Gastwirtschaft  845.

Becker,  Dr.,  Professor  1029,  1030,
1031.

Beckler,  Assessor  213.

Bednarczick,  Reiter  10.

Beer,  Gefreiter  10,  670.

Beer,  Metaldreher  1091.

v.  Beeren,  Frau  Generalleulnant  60.

de  Beers  Company  269,  978.

Behling,  Sergeant  9.

Behlitz,  Wachtmeister  8.

Behnke,  Polizeisergeant  835,  1227.

Behnke,  Destillation  845.

Behr,  Maschinenbauer  789.

Behr,  Schlosser  1090.

Behrendsen,  Polizeisergeant  947.

73  W  #

V,  reeler,

Behrendt,  Unterofftzier  d.  L.  8.

Behrendt,  Unterzahlmeister  58.

Behrendt,  Landmesser  1011.

Behrens,  Proviantamtsassistent  7.

Behrens,  Prokurist  92.

Behrens,  Wegebauer  1090.

v.  Behringe,  Hauptm  429.

v.  rlne  Dr.,  Kabinettsrat
812.

 

Beill,  Hr.  922.

Beirowsti,  Gesreiter  9.

Beirowski,  Polizeisergeant  59.

Beise,  Unteroffizier  518.

Beister,  Gefreiter  518.

Bele,  Mogu-ulab-Chef  680.

Belger,  Eisenbahnpraktikant  381.

Belseck,  Bezirksamtsschreiher  719,
1147.

Belser'sche  msnssuchanbtuns1t.

Belz,  Unteroffizier

 

Bénaets,  Kapitän  431.

Bender,  Hauptmann  328,  620,  1045.

Benedickt,  Polizeisergeant  621.

Benicken,  Materialienverwalter  670,
1090.

Benkwitz,  Barbier  und  Friseur  845.

Bennewitz,  Unteroffizier  326.

Benthien,  Hauptmann  6,  325.

Bengin,  Polizeisergeant  835,  1229.

Benz,  Polizeisergeant  621.

Berg,  Sergeant  8.

Berg,  Gefreiter  9.

Bergé,  Werkmeister  465,  519,  997.
1147.

Berger,  Reiter  281.

Berger,  Lehrer  381,  947.

Berger,  Kaufhaus  845.

Berger-Leorault  &amp;amp;  Cie.,  Verlag
318.

Berghaus,  Zollamtsverwalter  998.

Berghausen,  Gerichtsassessor  671.

v.  Bergius,  Frau  61.

Berké,  Dr.,  Oberarzt  20,  423,  1089.

Berké,  Dr.,  Stabsarzt  1147.

Berks,  Dr.,  Stabsarzt  1147,  1227.

Berker,  Vizefeldwebel  9.

Berlin,  Oberleutnant  834.

Berlitt,  Vizewachtmeister  518.

Berndes,  Geschäftsführer  844.

Berndt,  Dr.  980.

Berndt,  kommiss.  Sekretär  109.

Bernegau,  Korps=  Stabsopotheker
a.  D.  295,  1014,  1119.

Berner,  Oberverwaltungsgerichtsrat

Bernhardt,  Sergeant  281.

v.  Bernstorff.,  Graf  981.

Bertelsmann,  C.,  Verlag  364,

Bertillon  722.

Bertram,  Obereterinär  7,  14,  325.

Bertram,  Magazinaufsehrr  10.

Bertram,  Oberleutnant  620.

Bertram,  Polizeisergeant  719,  998.

Besche,  Gerichtsschreiber  59.

Bethe,  Hauptmann  163.

Bethle,  Vizewachtmeister  #.

v.  Bethmann=  Hollweg,
minister  995.

Bey,  Unterofftzier  326.

Beutel,  Gefreiter  10.

Bewersdorf,  Förster  718,  1090.

Beyer,  Unteroffizier  9.

Beyer,  Eisenbahn-Stationsassistent
14.

Beyer,  Postverwaller  62.

Beyer,  Karl,  Gefreiter  326,  898.

Beyer,  Max,  Gefreiker  326.

Beyer,  Techniker  328.

Beyer,  Wegebauer  519.

Staats-
        <pb n="41" />
        Beyer,  Hauptmann  520.

Beyer,  Bautechniker  570,  1046.
Beyerling,  Gefreite#r#  518.
Beyler,  Polizeimeister  381.
Bialon,  Kommerzienrat  61.
Bianot,  17,  18.

Bickel,  Gouvernementssekretär  59.
Biß  ckert,  Polizeiwachtmeister  621.
Bicks,  Gefreiter  9.

Biedenkapp,  Wachtmeister  8.
Bieger,  Feld-Magazinaufseher  669.
Biehl,  Gefreiter  19

Biene,  unteroffhhier  9.
Biermann,  Unteroffizier  518.
Bierna#ki,  Stationsleiter  670.
Biffar,  Oberleutnant  a.  D.  60.

Vilewski,  Pollzeisergeant  899,  1227.

Bilke,  Vizefeldwebel  718.
BVillmann,  Unierzahlmeister  326.
Billmeier,  Polizeisergean  621.
Vinder,  Reiter  10.

Binder,  Unteroffizier  898.

Binding,  Kanzlist  381,  835,  1090.

Bing,  Dr.  186.

BViondino,  Unteroffizier  9.

Virk,  Gefreiter  10.

Bischof,  Reiter  10.

Vischoff,  Professor  61.

Bischoff,  Hauptmann  719.

v.  Bismarck,  Oberleutnant  422.

Bitiner,  Sekretär  59,  381,  515.

Bitiner,  Gouvernementssekretär-  #
1046.

Bitzer,  Sergeant  9.

Bitzinger,  Sergeant  282.

Bizinger,  Vizefeldwebel  718.

Blackwood,  Leutnant  150.

Blanc  922.

Blank,  Unteroffizier  9.

Blank,  Nektor  110,  570,  885.

Blank,  Unterzahlmeister  326.

Blank,  Kaufladen  und  Spedition  845.

Blank,  Geheimer  expedierender  Sekretär
  1066.

Blaschke,  Saitler  465.

Bleich,  Bezirksamtssekretär  59.

VBleichert,  Gefreiter  10.

Bleidorn,  Gefreiter  10.

Bletzgen,  Gefreiter  10.

Blessing,  Schlächterei  845.

Bllese,  Gefreiter  518.

Block,  Unteroffizier  9.

Blome,

Blödhorn,  ——  845.
Blum,  Dr.,  Professor  93.

Blum,  Sergesmt  826.

Blum,  Poltzeisergeant  381,  621.

 

XII

Blume,  Hauptmann  421.

v.  Blumenthal,  Leutnant  421.

Blumers,  Oberarzt  325.

Blumhagen,  Dr.,  stellvertr.  Bezirksamtmann
  520,  618,  1099.

Blümel,  Lazarettinspektor  8,  1226.

Bock,  Zahlmeister  57,  521.

Bock,  Unteroffizier  670.

Bock  v.  Wülfingen,  Oberleutnant
211

Bode,  Unteroffizier  9.

v.  Bodenhausen,  Dr.  Frhr.,  Landrat
  3.  D.  61.

Boehm,  Gefreiter  9.

Boehm,  Dr.  949.

Boeken,  Zioilingenieur  44.

Boenisch,  Kriegsgerichtssekretär  325.

Boerner,  Rechtsanwalt  214.

Boesch,  Gasthof  845.

Boeters,  Dr.-Ing.  980.

v.  Boektticher,  Oberleulnant  717,946.

Bohlmann,  Gefreiter  9.

Bohm,  Geheimer  Kanzleidiätar  463.

Bohn,  Gastwirtschaft  845.

Bohr,  Feldwebel  d.  —  6.

Bohr,  Gefreiter  9,

Bold,  Unteroffizier  518.

Boldaums,  Wegebautechniker  899.

Boldt,  Gefreiter  518.

Boll,  Polizeisergeant  571.

Bolle,  C.

Bollhorn,  Reiter  10.

Bollmeier,  Sitt

Vollowskoy,  Gefreiter

Voluminski,  zuee3  Stations-=chef
  183,  291,  1288.

Boluminski,  Stationschef  685,  806,
1009,  1238.

Vongard,  Dr.  94,  1185.

Bong  u.  Co.,  Deutsches  Verlagshaus
506.

Bonin  Longare,  Graf,  Gesandier
106,  109.

Bonnet,  Reiter  10,

Boog,  Gefreiter  10.

Booker  T.  Washington,  Negerflhrer
  599.

SBooth,  J.  587.

Bopp,  kommiss.  Sekretr  109.

Vorbe,  Steuermann  381,  670.

Borshard,  Ziegler  110,  789.

Borschert,  Gefreiter  519.

Bormann,  Geh.  Oberregierungsrat
1163.

Vorn,  Dr.  365.

Voronowsky,  Sfrbte  .

Borowski,  Unt

voris  L#tomnoruiise  10.  671,

 

v.  Bosse,  Hauptmann  463,  620,  1089.
v.  Bosse,  Pastor  1190.

Bothe,  Dr.,  Sächs.  Intendanturrat  6.
Bothes,  Kaufladen  u.  Gastwirtschaft

846.
v.  Borberger,  Dr.,  Gerichtsaffessor
218.

Boye,  Unteroffizier  9.

Boysen,  Wulff  &amp;amp;  Co.,  Kaushaus
und  Spedition  845.

V#ozzetti,  Unteroffizier  9.

Bödeker,  Gefreiter  9.

Bödiker  765.

Bödiker  u.  Co.,  Kommanditgesellschaft
  842,  1168.

Böge,  Unteroffizier  3.

Böhme,  E.  A.  62.

Böhme,  Unteroffizier  518.

Böhmer,  komm.  Bezirksamtmann
570,  1147.

Böhmker,  Gefreiter  718.

Böse,  Vizefeldwebel  671.

Bösemann,  Gefreiter  518.

Böttcher,  Gefreiter  10.

Böttcher,  Barbier  845.

Böticher,  Schlächterei  845.

Böttcher,  iter  569.

Böttcher,  Polizeisergeant  1091.

Böttger,  Gefreiter  519,

Böttlin,  Hauptmann  620,  699.

Braasch,  Dr.,  Stabsarzt  325.

Branco,  Professor  333.

Brandeis,  früh.  Landeshauptmann
104

 

Brandenburg,  Gouvernementssekretär
  13.

Brandes,  Bauinspektor  519,997,1147,

Brandes,  Dr.  768,  1

Brandt,  Sergeant  9.

Brandt,  Schießer  11.

Brandt,  Dr.,  Professor  70,

Brandt,  Uhrmacher  845,

Brandt,  Kaufladen  845.

v.  Brandt,  Exzellenz  848

v.  Brandt,  Wirklicher  Geheimer  Nat
843.

v.  Brand  zu  Neidbstein,  Freiherr,
Leutnant  517,  1226.

BVrassel,  kommiss.  Sekretär  899.

Braßeler,  Untergahlmeister  8.

v.  Brauchitsch,  Negierungsrat  #  108,
279,  938,  1

Brauckmann,  kommiss.  Sekretär  282.

Brauer,  Unteroffizier  9.

Brauer,  Gefreiter  9.

Braun,  Dr.,  Botaniker  59.

Braunschmidt,  Werkführer  110.

Bräunig,  Unterzahlmeister  165.

Bräuning,  Oberapotheker  7.
        <pb n="42" />
        Brecklinghaus,  Gefreiter  9.

Breckwoldt  &amp;amp;  Müller,  Brauerei
und  Mineralwasserfabrik  845.

Brehme,  Gefreiter  718.

v.  Breidbach-Bürresheim,  Frhr.,
Oberleutnant  6.

Breitfeldt.  Provtantamtskontrolleur
090.

Breitmeier,  Feldwebel  8.

Breitung,  Sanitätssergeant  9.

Breitung,  Tierarzt  1091.

Bremer,  Gefreiter  518.

Bremm,  Apotheker  60.

Brendel,  Unteroffizier  d.  N.  8.

Brenn,  A.  60.

Brenner,  Kaufladen  845.

Brenner,  Uhrmacher  und  Juwelier

846.
Brentano-Bernarda,  Hauptmann
1089.
Brentzel,  Oberleutnant  421,  465.
Breßler,  Major  z.  D.  215.
Brettschneider,  Sergeant  9.
Breuer,  Dr.,  Oberarzt  4.
Breuer,  Hofrat  104.
Breyer,  Hauptmann  62.
Brieger,  Dr.,  Professor  125,  186.
Brieger,  Dr.,  is  Medizinalrat
  1098.
Briesemeister,  Kaufloden  846.
Bright  Colonel,  Kommandant  578.
Brill,  Dr.,  Gerichtsassessor  381,  719.
Bringewatt.  Kaufladen  845.
Britze,  Kaufladen  und  Ausschank  845.
Brobeil,  Gefreiter  10.
Brock.  M.  842.
v.  Brockdorf,  Graf,  Hauptmann  520.
v.  Brockdorsf  &amp;amp;  Schuster,  Eisenwarenhandlung
  845.
Brockhaus,  F.  A.,  Verlag  706,  1189.
BVrockhausen,  Reiter  10.
Brocks,  Stadtrat  62.
Brodbeck,  Gefreiter  518.
Brodmann,  —
845.

Hroschell,  Zollinspektor  18.
Brose,  Hauptmann  a.  D.  401.
Brose,  Polizeisergeant  1147.
Brosis.  Hauptmann  4.

Broß,  Bautechniker  885.
Bruckner,  Unteroffizier  290.
Bruhn,  Polizeisergeant  520.
Brunk,  Unteroffizier  9.
Brunner,  Feldwebel  8.
Bruwzek  &amp;amp;  Scholz,  Kaufladen  845.
Bracher,  Gefreiter  326

Bracker,  Buckdrrckerellesiger  215.
Brückner,  Unterofftzier  9.
Brügger,  Kaufladen  845.

 

XIII

Brügmann,  Gefreiter  518.

Brühl,  Tischler  13.

Brühlmeyer,  Oberveterinär  379.

Brünn,  Dr.,  Oberarzt  211,  716.

Brünn,  Dr.,  Stabsarzt  998.

Brüstle,  Gefreiter  10.

Bryschy,  Gefreiter  518.

Buber,  Martin  270.

Bublitz,  Lokomotioführer  465

Bucerius,  Gustav  14.

Buchfink,  Leutnant  517.

Buchholz,  Unterzahlmeister  8.

Buchholz  II.,  Gefreiter,  7.  K.  1.  Agts.
0.

Buchholz,  Dr.  Professor  1253.

Buchmann,  kommiss.  Gouvernementssekretär
  328.

Buchmann,  Eduard  988.

Buchner,  Wegebaubeamter  13,  381.

Buchner,  Gefreiter  519.

v.  Buchwaldt,  Leutnant  421.

Bucksch,  Vizewachtmeister  518.

Buckschat,  Gefreiter  10.

Bueb,  Unteroffizier  9.

Bufe,  Unterofffzier  518.

Bugella,  Speisewirtschaft  845.

Bugge,  F.  842.

Buhrow,  Zahlmeister  1089.

Bulang,  Gefreiter  58.

Bullrich,  Leutnant  1146.

Bun,  Häuptling  18.

Bunge,  Polizeisergeant  718,  998.

Bunke  alias  Gafert  Herberding,
Gefkreler  6518.—

al  1001

*—-  826.
Burckhardt,  Generalselretiär  844.
Burdon,  Major  150.

Burmester,  Kaufladen  845.
Bursig,  Unteroffizier  718.
Burtin,  Oberleutnant  6,  211.
Burtt,  Joseph  872.

busch,  Dr.,  Stabsargt  14,  M3.
Busch,  Kaufmann  462.

Busch,  Polizeiwachtmeister  621.
Busch,  Kaushaus  und  Spediion  845.
Busch,  Zahlmeister  1046.

v.  dem  Sulcht-Hanefeld,  Frhr.,

Busche,  er  ahen  60.
Busse,  Dr.,  Negierungsrat  515,  206,

1093.
Busse,  Feldwebel  718.
v.  Busse,  Pflanzer  1158.
Buthut,  Stationsleiter,  Oberleutnant
1046.
Buttkereit,  Polheisergennt  885,  1227.
Bachel,  Dr.  504.

 

Bücher,  Dr.,  stellvertretender  Leiler
der  Versuchsanstalt  465,  1046,  1226.

Bülk,  Unteroffizier  518.

v.  Bülow,  Fürst,  Reichskanzler  61,
102,  162,  277,  568,  618,  829,  830,
934,  1142.

Bürger,  Wagenbauerei  845.

Büsgen,  Dr.,  Professor  1004,  1161.

Batow,  urahlehe  8.

Buttner,  Reiter  1

Büttner,  Fesralo  165.

Büttner,  Sergeant  518.

Büttner,  kommiss.  Polizeimeister  998.
Byram,  Leo  313.

C.
Cadbury,  Kakaofabrikont  872.
Cahn,  Wilh.  Dr.  44,  55.
Caine  &amp;amp;  Strul,  Kaufladen  845.
Caledon  Baths  Gesellschaft  978.
Cambon,  Enellenz,  Boischafter  410,
420.

Campbell,  Farmer  519.

Camplair,  Zimmermann  670,  1227.

Cansier,  Unteroffizier  Fahnenschmied
997  .

canstemeessetNLM

Capette,26oa,0eicudter16,109.

Carletti,  Thomas  58.

Carlos-Cyrillo  Mackado,  Vicomte
do  Santo  Thyrso,  Gesanditer  106,
109.

v.  Carnap,  525.

Carsten-Rohde,  Polizeisergeant  671.

Cason,  G.  M.  Co.  ##d.  899.

Castens,  Dr.,  #  1226.

de  Castilho,  Augusto,  Minister  659.

Cawston,  G

Cellarius,  unteroffizier  518.

Cetto,  Oberleutnant  61.

Chailley,  249,  250.

Charisius,  Hauptmann  14.

Chiat,  Geflügel-  und  Produktenhdl.

845.
Chiat,  Kaufladen  845.—
Christ,  Sanitätsunteroffizier  570.
Christel,  Gefreiter  518.
Christian,  Oberveterinär  516.

im- 



790.
Christiansen,  Polizeisergeant  899,
1227

Christoffel,  Unteroffizier  518.

Cinderella  G.  M.  Co.  Ktd.  a99.

Chut  qilt.  Untersiaatssetretar  126
128,  727.

Claretie,  Jules  813.

Classen,  Unteroffizier  518.

Claus,  Leutnant,  110,  421.
        <pb n="43" />
        Clausnitzer,  Oberleumant  62.

Clauß,  Cuno  110.

Clemens,  kommiss.  Sekretär  165,
381.

Clémentel,  Kolonialminister  188,

Clemm,  Hauptmann  der  Reserve  842.

Coburg,  Schreiber  14.

Cockburn,  T.  A.  605.

Cohen,  Fruchthandlung  845.

Cohen,  Kaufladen  845.

Cohen  &amp;amp;  Goß,  Kaufladen.

Cohen  &amp;amp;  Meyer,  Fruchthandlung

w%o  Vorstand  des  Zentralmagazins

Geidie.  Dr.,  Assistenzarzt  325.

Colin,  Dr.,  Oberarzt  998,  1046.

Commichau,  Sergeant  518.

Conacher,  Velerinär  923.

Conrad,  Gefreiter  58.

Consier,  Fahnenschmied  518.

Conze,  Dr.,  Ministerialdirektor  103,
421,  1043.

Copper,  Simon,  335,  336,  468,
469,  950,  1228,  1229,  1230,  1231.

Cordes,  Bautechniker  947,  1147.

Cords,  Gefreiter  280.

Correa,  Ingenieur  814.

Correck,  Oberleulnant  424,  716,  1226.

Costenoble,  H.  L.  W.  811.

Couppé,  Bischof  210.

Cowasjee  Dinshaw  Bros.,  Firma
765.

v.  Crailsheim-Rügland,  Frhr.,
Leutnant  163.

Cramer,  Hauptmann  92,  620.

Cramer,  Dr.,  Gymnafialdirektor  864.

Crescentius,  Schulpater  3812.

Cresswell,  J.  501.

of  Cromer,  Earl  988.

Croy,  Gefsreiter  280.

Cruse,  Sekretär  718.

Cuno,  Oberleutnant  789,  900,  1090.

Currie,  Leuinant  1232.

Curschmann,  Landmesser  328,  621.

Chajkawski,  Sanitätsfeldwebel  381.

Czeczatka,  Unterosfizier  380,  675,
718,  1226.

Czekanowski,  Dr.  112,  113,  114,
116,  121,  334,  482.

Czekanowsky,  Dr.,  Ethnograph  733.

Czygan,  E.  981.

DS.
Dacqué,  Kan
Doaecke,  Karl,  W",  571.
Dahlmann,  Oberstleutnant  60.

 

XIII
2  Proviantamtzassistent  7,

aens  Hurdler  845.
Daletzki.  Aktuar  328.
Daletzki,  Sekretär  465.
Damaschke,  Adolf  980.
Dambacher,  Sergeant  165.
v.  Damm,  Oberleutnant  163.
Dammköhler,  W.  C.  1155.
v.  Danckelmann,  Or.,  Frhr.,
410,  416,  419,  725.
Danger,  Unteroffizier  9.
Dan  Makafo  1  150,  151.
Danneil,  Dr.,  kommiss.  Negierungs.
arzt  571.
Danneil,  Dr.  Regierungsarzt  *
Darsey,  Ethnologe  1010.
Daubenspeck,  Feldwebel  570.
David,  Sergeant  9.
David,  Leutnant  834.
Davis  a  Sons,  P.  537.
Davis,  Borsitzender  343.
Dawedeit,  Polizeisergeant  899.
Dawereit,  Polizeisergeant  1227.
Dähn,  Schiffszimmermann  282
Däuble,  Missionar  462.
Dean,  Kaufmann  210.
Degen,  Geschäftsführer  843.
Dehl,  Werkmeister  279,  618.
Dehn,  Stationsassistent  166.
Dehne,  Sergeant  9.
Dehnrich,  Unteroffizier  9.
Deichselbohrer,  Magazinausseher
10.

Prof.

Deininger,  E—  105.

Deinlein,  Gefreiter  7

Deist,  Reiter  10.

Deistel,  Gouvernementsgärtner  392.
Delagrave,  Ch.  Berlag  1185.
Delbrück,  Geh.  Negierungsrat  515.
Delfs,  Wachtmeister  8.

Delius,  Dr.  88.

Demmel,  Feldwebel  58,  105
Dempwolff,  Dr.,  Stabsarzt  70,  381,

Dencker,  Kaufladen  845.

Denecke,  Vizefeldwebel  281.

Denecke,  Kaufladen  und  Gastwirtschaft
  845.

Denevill,  Gefreiler  281.

Denhardt,  Gebrider  538.

Denhardt,  Farmer  905.

Dennerlein,  Reiter  718.

Dennler,  Kaufladen  345.

Deparade,  Unteroffizier  9.

Depner,  Lazarettinspektor  670.

Derbfuß,  Neiter  281.
Derch,  commandeur  sopérieur  431.
Derix,  Gefreiter  9.

 

Dernburg,  Staatssekretär,  Exzellenz
4,  94,  209,  210,  216,  364,  3872,
373,  462,  514,  660,  896,  934,  945.
1085,  1087,  1185,  1144.

Deshler  91.

v.  Detten,  Leutnant  163.

Degner,  Leutnant  789,  900,  1090.

Deubler,  Bäckerei  845.

Dewitt,  Gefreiter  10.

Deyerl,  Musketier  d.  L.  Z.

Dickmann,  Leutnant  5,  165.

Dicks,  Pater  210.

Dieboldt,  Unteroffizier  670.

Diebolt,  Unteroffizier  9.

Dieckmann,  Dr.,  Oberveterinär  163.

v.  Diefelsky,  Oberleutnant  521.

Diefendahl,  Unteroffizier  9.

Diehl,  Kaufmann  461.

Diehl,  Missionar  462.

Diener,  Sergeant  9.

Diepold,  Bizefeldwebel  518.

Diers,  Oberpostinspektor  214.

Diesener,  Leutnant  516.

Dieterich,  Dr.,  Geheimer  Ober-Medizinalrat
  70,  71,  312,  820.

Dieteriei,  Oberleutnant  d.  L.  a.  D.  6.

Dietrich,  Unterofftzier  9.

Dietrich,  Gefreiler  9.

Dietrich,  rmGkW  ½  670.

Dietrich,  Wäscherei  845.

Dietrich,  kommiss.  Sekretär  947.

Dietrich,  Vermessungslechniker  947.

Dietrichs,  Kriegsfreiwilliger  8.

dies-  kommiss.  Bureauassistent  2.  Kl.

v.  Vinalase  *Campe,  Freiherr,
Generalleutnant  z.  D.  503

Dingeldey  &amp;amp;  Werres,  Firma  1079.

Dippe-Bettmar,  Leutnant  6.

Diroll,  Boutechniker  1147.

Dirsuwei,  Gastwirtschaft  und  Uhrmacherei
  845.

Disselhorst,  Professor,  Dr.  1258.

Ditschowski,  Gefreiter  518.

Dittrich,  Zollassistent  1226.
Diauro  Ganni  173.

v.  Dobbeler,  Leutnant  211,  927.
v.  Dobschüh,  Oberleutnant  6.
Doege,  Unteroffizier  9.

v.  Doering,  Hauptmann  460.
Doering,  Sergeant  518.
Doering,  Oberleutnant  838.

D%  Hauptmann  6,  14,  620,

2%  4  Polizeisergeant  621,  1147.
Dohndorf,  Polizeisergeant  520.
Doll,  Kaufladen  845.
Domagalla,  Sergeant  9.
Dominik,  Hauptmann  20,  422.
        <pb n="44" />
        Domning,  Gefreiter  10.

Dom  Pedro  719.

Domröse,  Unteroffizier  9.

Donicht,  Polizeiwachtmeister  571.

Dony,  Mojor  6.

Dopatka,  Gefreiter  518.

Dorbritz,  Regierungsrat  279,  670.

Dorn,  Geheimer  Kanzleisekretär  104.

Dorn,  Wegebauer  282.

Dorn,  Seusekrre  468,  719.

Dob,  Sergeant  9.

Doumer  254.

Dove,  Dr.,  Professor  92,  357.

Döbler,  Unteroffizier  518.

Döge,  Unteroffizier  326.

Döhler,  Unteroffizier  9,  518.

Döhler,  Gefreiter  9.

Döhler,  Polizeisergeant  790.

v.  Döhn,  Leutnant  6,  569,  1045.

Dölle,  Unterofstzier  718.

Dölling,  Neiter  280.

Dörrien,  Dr.  Oberarzt  5.

Dörsing,  Gefreiler  10.

v.  Dreising,  Leutnant  517.

Drewecks,  Wöscherel  845.

Dremws,  *  59.

Driault,  F.  27

Dries,  Reiter  5n

Driescher,  Sanitätsunteroffizier  9.

Droogmans,  Generalsekretär  106,
109

Drzymalla,  Unterofftzler  518.

Dubief,  187,  188,  249,  606.

Duchene,  Albert  410,  416,  419.

Duchstein,  Pionier  10.

Duden,  Dr.,  Oberstabsarzt  168.

Dudzus,  Lehrer  620,  1090.

v.  Dufring,  Polizeisergeant  835.

v.  Dufoing,  Polizeisergeant  981.

Duft,  Koiserlicher  Bergrat  a.  D.  201,
848.

v.  Dulitz,  General  60.

Dulny,  Gesfreuer  9.

Dumzlaff,  Maschinenschlosser  719,
996.  .

Dunaiski,  Gefreiter  281.
Duncan,  Farmbesitzer  ##  385,  468.
Dunckhorst,  Kaufmann  461.
Dunkel,  Amtsgerichtssekretär  95.
Dunzelt,  Dr.,  Stane#  164,  516.
Duücker,  Justizrut  6.

-  —  165,  423,  516,

da,  Dr.,  Generalarzt  72.
Dünow,  Unteroffizier  518.
Dürschnabel,  Unterveterin#r  164.
Dürschnabel,  Oberveterinkr  218.
Düvel,  Intendantmrassessor  568.
Duvel,  Intendanturrat  1091.

 

XLIV  —

E.

Ebel,  Sergeant  326.
Ebel,  Vizewachtmeister  518.
Ebel,  Polizeisergeant  621.
Eberhard,  Senne  570,  899,  1147.
Ebermaier,  Wirkl.  Legationsrat  716.
Ebermann,  Polizeisergeant  947.
v.  Eberstein,  Leutnant  61.
Ebert,  Gefreiler  518.
Ebinger,  Leutnant  f  335,  423.
Ebmeier,  Unteroffizier  518.
Sbner,  Kaufmann  462.
Ebrecht,  Polizeisergeant  381,  s2l.
Eckard,  Dr.,  Assistenzarzt  59,  162,

824

Eckard,  Dr.,  Oberarzt  421,  519.
Eckardt,  Gefreiter  9.
Eckel,  Polizeisergeant  621.
v.  Eckenbrecher,  Margarete  154.
Eckert,  Oberarzt  5.
Eckert.  Dr.,  Professor  449.
Eckert,  Sanitätsfeldwebel  106.
Eckert,  Bahnhofshotel  846.
Eckert.,  Finanzassistent  998.
Eckert,  Bautechniker  1091.
Eckhardt,  Vizewachtmeister  d.  R.  8.
Eckhoff,  Oberleutnant  a.  D.  517.
Eckleben,  Gastwirtschaft  846.
Eckstädt,  Bureaugehilfe  14.
Eckstein  &amp;amp;  Co.,  Firma  398.
Edler  von  der  Planitz,  Leutnant
516.
Edler  v.  Hofmann,  Dr.,  706.
Effmers,  Zollaufseher  520.
Effmers,  Zollaufseher  1091.
Effnert,  Oberleutnant  717.
Eger,  Unteroffizier  518.
Sogel,  Dr.,  Oberstabsarzt  717.
Eggersglüb,  Polizeisergeant  361.
Esgers,  Wilh.,  Polizeisergeant  14.
Egers,  Oberleutnant  154.
Eoers,  Sekretär  420.
Esgert,  Dr.,  Stabsarzt  215.
Esgert,  H.,  Gastwirtschaft  846.
Eggert,  N.,  Gastwirtschaft  846.
Ehemann,  Administrator  1044.
Eblers,  A#uar  465.
Shlert.  Vermeffungstechniker  1046.
Ehm,  Unteroffizier  3926.
Ehni,  Lehrer  424.
Ehrath,  Gerichtssekretär  420.
Ehret,  Polhzeisergeant  671.
Eichenhofer,  Büchsenmacher  1090.
Eichholz,  .,  Vorsiyender  449.
Eichborst,  Oberpostmspektor  215.
Eichler,  Oberfahnenschmied  518.
Eichmann,  P.  460.
Eidner,  Maschinist  465,  886.
Eimer,  Kaserneninspektor  7.

 

 

Einbeck,  Unteroffizier  d.  K.  518.

v.  Einsiedel,  Oberleutnant  327,  881,
619,  670.

Eisenmayer,  Ingenieur  619.

Eisenmeyer,  Ingenieur  997,  1147.

Eismann,  Pflanzer  1157.

Eisold,  Polizetsergeant  571.

Eitel,  Regierungsbaumeister  789,
090

1090.
Ekhardt,  Leutnant  834.
Elers  845.
Eller,  Materialienverwalter  165.
Eller,  Reiter  519.
Eller,  Rechtsanwalt  669.
Elliot,  Major  1231,  1232,  1233.
v.  Elpons,  Oberleutnant  571,  946.
Elsholz,  Gefreiler  718.
Elsner,  Unteroffizier  9.
Elsner,  Polizeisergeant  621.
Elster,.  399
Elstereit,  Gefreiter  10.
v.  Ende,  r  Königl.  Schloßhauptmann
  2
Ende,  —  326.
Enders,  Stationsassistent  59,  328.
Endlich,  Dr.  392,  1014.
Engel,  Gouvernementssekretär  59.
Engel,  Maschinist  213,  570.
Engek,  Unteroffizier  518.
Engel,  Gastwirtschaft  846.
Engeland,  Dr.,  Stabsarzt  211.
Engelhardt,  Unteroffizier  9.
Engelhardt,  Mineralwasserfabrik
846

Engelke,  Maschinist  1226.
Engelmann,  Friedr.,  Verlag  706.
Engk,  Kommanvant  574,  672,  678.
Engler,  589,  541.
Engst,  —“  7.

nk,  leutnant  7.
Enßle,  Gefreiter  58.
Epding,  Vizewachtmeister  9.
Epple,  Polizeisergenm  899,  1227.
Erasmus,  Schmiede  846.

Erdmann,  Rechtsanwalt  619,  842,
846.

Erhard,  Leumant  6,  1091.

Ehrhard  &amp;amp;  Schnlt,  Kaufhaus  und
Spedition

Shrhard  &amp;amp;  ns.  Tuchfoig
Kaufladen  und  Gastwirtschaft  846.

Erhart,  Oberarzt  671.

Erler,  Sanitätsunteroffizier  282.

Ernicks,  Neiter  10.

Ernst,  kommiss.  Polizeimeister  998.

Er'#sting,  Lehrer  981

Ertel,  fr.  521.
        <pb n="45" />
        Eschberger,  Vizefeldwebel  8.
v.  Eschstruth,  Dr.,  Regierungsrat
790.

Esehen,  Polizeisergeant  716.
Esnault-Pelterie,  M.  545,  546.
Esper,  Polizeisergeant  790.

v.  Estorff,  Major  61.

v.  Estorff,  Oberstleutnant  335,  423,
469,  569,  717.  899,  1229,  1230.
1231,  1233.

v.  Estorff,  G.  u.  A.  214.

Etling,  Gerichtsassistent  519.

Etondja,  Jalebogochef  528.

Ette,  Hauptmann  621.

Ettling,  Gerichtsaffistent  947.

Etu,  Häuptling  4  1150.

v.  Eucken,  Dr.,  Gesandter  820.

v.  Eucken-Addenhausen,  Wirkl.  Geh.  Rat
312.

Euller,  Gefreiler  326.

Evers,  Nittergutsbesiver  520.
Evers,  Baugeschäft  846.
Eversheim,  Gefreiter  9.
Ewald,  Unteroffizier  518.
Exner,  Unteroffizier  165.

Exß,  Zahlmeister  5168.
Eymael,  Oberleutnant  382,  946.

Faas,  Polizeisergeant  899,  1227.

Faath,  Polizeisergeant  835.

Fabarius,  Professor  980.

Faber,  Gasthof  und  Wirtschaft  846.

Fabian,  Sekretär  465,  1091.

Fabricius,  Hauptmann  380,  464.

Fabry,  Dr.,  Oberarzt  4.

Fahrenschon,  Buchhalter  899.

Faib,  Steuerwächter  14.

Falke,  Gefreiter  518.

Falkenberg,  Baron  107,  109.

v.  Falkenhausen,  Helene  154.

v.  Falkenhausen,  Frhr.  Oberleutnant
  280.

 

 
  
 

ntnant  884.

Gefreiter

st  10  volcs  463.
r  10.

Ercgen  518.
885.

Sergeant
v.  d.  Fecht,  Gefreiter  9.
Fehlandt,  Oberarzt  211,  218,  621.
Fehler,  Assessor  213,  997.
Fehler,  Bezirksrichter  1147.
Fehlhaber,  Unteroffizier  9.
Feilke,  Carl  518.
Feilner,  Unteroffizler
Feinäugle,  kommiss.  m—
990.

 

Felber,  Dr.  1079.

 

XLIV.  —

Feldmann,  Kanzlist  1090.

Fellmann,  Missionar  210.

Ferdinand,  Unteroffizier  718.

Ferse,  Gouvernementssekretär  998.

Feste,  Polizeisergeant  718,  298.

Fett,  Bezirksamtssekretär  790.

Fette,  Kaufmann  462.

Fichtner,  Gefreiter  718.

Fick.  Unteroffizier  9.

Fick,  Wagenbautechniker  670.

Fick.  Polizeisergeant  719,  998.

Ficke,  Zollassisten  282

Fickel,
789,  1

Fidsdd  Dr.

Ficker,  Gefreiter  9.

Fiebig,  Gefreiter  10.

Fiebig,  Dr.,  Oberstleutnant
Sanitätsdienstes  a.  D.  318.

Fiebiger,  Gefreiter  718.

Finke,  Sergeant  9.

Finke,  Unteroffizier  d.  N.  281.

Finke,  Bauingenieur  621,  1091.

Finkeldey,  Sanitätssergeant  518.

Finkeldey,  Schuhmacherei  846.

v.  Finkle,  Generalmajor  60.

v.  Finster,  Kaufladen.  846.

Firari,  Gefreiter  10.

Fischer,  Unteroffizier  9.

Fischer,  Unteroffizier  v.  Feldart.  9.

Fischer  I.  Gefreiler  10.

Fischer  II.  Gefreiter  10.

Fischer,  Gefreiler  d.  V.  Kol.  Abt.  10.

Fischer,  .efreier  d.  Etappenmagazins


Fischer,  5  Verlag  44,  899,

 

Smrnrohan  515,

Chemiker  570,  899.

des

 

Fis  cer,  tommisl  Hauptzollamtsvor-=er
  2183,

Fischer,  Unterzahtmesster  826.

Fischer,  Zollverwalter  465.

Fischer,  Theodor,  Verlog  539.

Fischer,  Dr.,  Stabsarzt  571,  1146.

Fischer,  Gefreiter  718.

Fischer,  Dr.,  Professor  768.

Fischer,  Dr.,  Exzellenz  843.

Fischer,  Brauerei  846.

Fischer,  Sanitätgunteroffizier  1090.

Fischer,  Oberleutnant  1146.

Fitzner,  Gefreiter  9.

Fihner  Dr.  94.

Flade,  Dr.  wed.  886.

Flamm,  ier  9.

Flaskamp,  Hauptmann  163,  289.

Fleck,  Polizeisergeant  381,  520.

Fledderjohann,  Tischler  282.

Flegel,  Unteroffizier  9.

Sleischmann,  Dr.  449,  768.

 

 

Feldmann,  Dr.,  Stabsarzt  164,1045.  Fleischmann,  Dr.  jur.,  Professor  980,
1283.

Flemming,  Unterofuier  518.

Fließ,  Felix  53

Flor,  ieenrenne  519.

Flügge,  Major  428,  1280.

Foehr,  Dr.,  Professor  8

Foehr,  Landwirt  980.

Foerster,  Hauptmann  515,  1046

Folgert,  Gefreiler#  10.

Fonck,  Haupitmann  280,  515,  588.

Fontaine,  Oberveterinär  7,  997.

Forcht,  Feldwebel  8.

Forkel,  Dr.,  Rechtsanwalt  843,  846.

Fob,  Reiter  326.

Fowler,  H.  842.

Jorx,  Unteroffizier  9.

v.  Förster,  m*  6.

Förster,  Dr.  44,

Fraas,  Professor  197.

Fraenkel,  Professor  Dr.  1253.

Frahm,  Polizeisergeant  465,  671.

Francius  &amp;amp;  Co,  Ziegelfabrikation
846

Franck,  Kapitänleutnant  1088.

Francke,  Lehrer  a.

Franiczek,  —  825,  570.

Frank  II.,  Gefreiter  10.

Frank,  Stationsleiter  218,  570.

Frank,  Maurer  381.

Frank,  Oberleutnant  1146.

Franke,  Zollaufseher  14.

Franke,  Hauptmann  789,  1152,  1156.

Franken,  Polizeisergeant  835,  1227.

v.  Frankenberg  u.  Proschlitz,
Leutnant  a.  D.  7

Frangz,  —  —.r2  59.

v.  Frantzius,  Oberleutnant  6.

Franz,  Unterofftzier  9.

Franz,  Dr.,  Stabsarzt  1045.

Frauboese,  Zollaufseher  520.

 

Frech,  Ingenieur  587.

Frebow,  Gefreiter  326

Freiberg,  Gefreiter  10.

Freiberg,  Unterosfizier  518.

Freiberg,  Polizeisergeant  947.

Freise,  Gefreiter  71  9

Freitag,  Gefreiter  10

Freitag,  Gouvernementssexrelür  465,
835.

 

Freitag,  Sekretär  1090.

Frericks,  kommiss.  Sekretär  108,  465,
670.

v.  Frese,  Leutnant  717,  718,  885.

Freude,  Oberleutnant  885,  968.

Frey,  F..  Pfr.  61.

v.  Freyen-Seyboltstorff,  Graf,
—————————
10,  515.
        <pb n="46" />
        Freyschmidt,  Gefreiter  9.
Freptag,  Leutnant  620,  790.
Freytag  &amp;amp;  Verndt,  K.  u.  K.  Hof-Kartographische
  Anstalt  822.
Frick,  Saniätsfeldwebel  519.
Friderici,  Ludwig  690,  918.
Friedemann,  Albert,  Verlag  984.
Friederichsen  &amp;amp;  Co.  611.
Friederici,  Dr.  184,  1009,  1010,
1057,  1058,  1060,  1237.
Friederici,  Dr.,  Hauptmann  743,

 

Friedmann,
—

Kaufladen  u.  Aus-Unteroffizier

  9.

stellvertr.  Werkführer  110.

Intendanturassessor  163.
Feldbäcker  281.
&amp;amp;  Söhne,  Gastwirtschaft

846.
Friedrich,  Polizeisergeant  899,  1227.
Friedrichs,  Hauptmann  a.  D.  6.
Friedrichsen,  Dr.  med.  1088.
Frief,  Dr.,  Oberarzt  571,  1147.
Frik.  Dr.,  Oberarzt  1045.
Fris,  Oberbäcker  10.
Frit,  Vollziehungöbeamter  13.
Frisz,  kommiss.  Sekretür  109.
Frid,  Bezirksamtmann  201.
Erie-n:  Ngierungsbaumeister  947,

 

frone.  Gesreiler  10.

Friysche,  Gefrei#er  10.

S48|4  .  Ernst  61.

Friosche,  Dr.,  Rechtsanwalt  619.

 

 

 

Frigsche,  Dr.,  Rechtsanwalt  846.

Fromm,  Wojor  a.  D.  214.

Fromm,  Oberleutnant  1146.

Frommau,  Borbier  847.

Frommelt,  Sergeant  58.

Frommelt,  Bäckerei  846

Frost.  Vermessungsgehilfe  13.

Fröhlich  &amp;amp;  Wolff,  Firma  836.

Frömmchen,  Gefreiter  9.

Fry,  Unterveterinär  164.

Fry,  Oberveterinär  218.

Fro,  Kakaosabrikant  872.

Fuchs,  Unteroffizier  9.

Fuchs,  Reiler  10.

Fuchs,  Oberveterinär  14,  571.

Fuchs,  Gouverneur  général  732.

Fuchs,  Polizeisergeant  947.

Fuchs,  Paul  1117.  *

Fuchs,  Dr.,  Stabsarzt  1148,  1149.

Fuchsberg,  Goldwarenhandlung  und
Gastwirtschaft  846.

Fuhlendorf,  Gefreiter  10.

Fuhrmann,  Fran  Ober-Regserungsrat
60.

 

 

Gehrke,  Musketier  d.  Landwehr  519.,

XIVI

Full,  Kaiserlicher  Bezirksamtmann
210.

Funk,  Oberleutnant  d.  Landwehr  520.

Fuß,  Dr.  1048.

Füchsel,  Polizeisergeant  790.

Führen,  Polizeisergeant  621.

Fülleborn,  Dr.,  Professor,  Stabsarzt
  515.

Gaab,  Bolltiemte-  At  1147.

Gaart,  Gefreiter

Gäbel,  ———  671.

Gabler,  Leutnant  517.

Gabriel,  Gefreiter  9,  670.

Gaeder,  Baurat  f  235.

Gaedke,  Kaufladen  846.

Geertig,  Alb.,  Laoiesfengrant  14.

Gaffarel,  P.,  Prof.  46.

Gaffky,  Dr.,  Geheimrat,  Professor  70.

Gahbler,  Unteroffizier  326.

v.  Gaisberg-Helfenberg,  Frhr.,
Hauptmann  828,  463.

Gaisser,  Leutnant  671.

Gaißler,  Leutnant  424.

Galle,  Polizeisergeant  947.

Gallert,  Unteroffizier  518.

Gallwitz,  Unterofftzier  9.

Galussek,  Unteroffizier  518.

Gamin  Sawana,  Malum  173.

Gandhi  193.

Garke,  Oberlenant  621.

Garstin,  William  694.

Gärtner,  Landrentmeister  279,  621.

Gärtner,  Bermessungstechniker  885.

Gast,  Sanitälssergeant  9.

du  Gast,  C.  1135.

Gastager,  Wegebautechniker  947.

Gathemann,  Unteroffizier  d.  L.  Z.

Gathemann,  Farmer  842.

Gaul,  Unteroffizier  718.

Oebeer  Schm  ulchr  LVerlag  202.

Gebhardt,  Leutnant  7.

Gebhardt,  Neiler  10.

Gebhardt,  Sonitätsfeldwebel  1090.

Gebser,  Unterofftzier  9.

Gebstädt,  Gefreiter  10.

Geh,  Unterzahlmeister  105.

Gehler,  Gefreiter  519.

van  Gehren,  Rechtsanwalt  848.

 

Gehrkens,  H.  M.,  Neederei  874.
Gehrmann,  Polizeisergeam  947.
Gehrts,  Sekrefr  282.

Geibel,  Leutnant  517.
Geibrig,  Polier  1147.

Geider,  Schlächter  946.

Geihe,  Sergeant  9.

Geritcke,

 

Geisler,  Oberleumant  6,  834.

Geisler,  Administrator  210,  1044.
Geisler,  Unterzahlmeister  5168.
Geisler,  Polizeisergeant  719,  998.
Geisler,  Oberarzt  1147.

Geißen,  Unteroffizier  9.

Geißler,  Gefreil#er  9.

Geißler,  S#edütsunteroffüer  327.
Gelemenduke,  Häuptling  20.

Gelhar,  Gasthof  und  „Wirsschest  846.
v.  Gellhorn,  Hauptmann  717.
Gemeinhardt,  Reiter  326.
Genrich,  Sergeant  621

Gentil  253.

Geng,  Polizeisergeant  835,  1227.
George,  Polizeisergeant  166.
George,  Polizeimeister  998.
Georgi,  Bautechniler  519,  997,  1090.
Geppert,  Stationsleiter  165.
Gérard,  A.,  Minister  106,  109.
Gerhard,  Sergeant  518.

Gerhard,  Frau  Rittergutsbesitzer  981.
Gericke,  Kaufmann  61.

Gericke,  Paul  Ouo  521.

Dr.,  Geheimer  Sanitätsrat
981.

Gerlach,  Dr.  88.

Gerlach,  Materialienverwalter  570,
895,  1046.

Gerlich,  Oberleuiman!  422.

Gerlich,  Leutnant  516.

St.  Germain  606,  609.

Germann,  Gefretier  518.

Gerold,  Kaufmann  312.

Gersdorf,  Gefreiter  10.

v.  Gersdorff.  Leutnant  949.

Gerstenhouer,  M.  N.  449.

Gerstenkorn,  Gesreiter  519.

Gervais  606.

Geßler,  Unteroffizier  381.

Geßler,  Sergeant  835.

Geyger,  Hofrat  104.

Geyr  v.  Schweppenburg,
Leutmant  834.

Shezzi,  Ingenieur  214.

Gierle,  Zimmerei  und  Tischlerei  846.

de  Giers,  Minister  107,  109.

Giese,  Regierungs-Baumeifter  96.

Giese,  Steuermann  213,  885,  1090.

Gieseler,  Unteroffizier  326.

Gießler  537.

Gilbert,  Gestügelhandlung  846.

Gil.,  Händler  846.

Giiltötter,  Bautechniker  110.

Eilsoul,  Gouvernementssekretär  59.

GEinnes,  Gebr.,  Kaufladen  846.

Ginsberg,  Kaufladen  846.

Ginz,  Unteroffizier  9.

Girshner,  Negierungsarzt  671.

Gladau,  Zahlmeister  62.

Frhr.
        <pb n="47" />
        Glage,  Dr.
Glage,  Obertierarzt,  Professor  1029,
1031

v.  Glafenapp,  Oberst  1045.

Glaser,  Sergeant  518.

Glatte,  Sergeant  789,  835.

Glatter,  Polizeisergeant  14.

Glatter,  Unteroffizier  280.

Glauning,  Hauptmann  1  64,  201,
843,  463,  464,  1148,  1149,  1150,
1151,  1156.

Glawe,  Unteroffizier  518.

Gläser,  Gefreiter  9.

Gleim,  Dr.,  Geh.  Ober-Regierungsrat,
  stellvertr.  Gouverneur  53,  54,
410,  416,  419.

Gleim,  Dr.,  Wirkl.  Legationsrat  279,
824

Glemser,  Gärtner  282.
Eliniecke,  Unteroffizier  9.
Gloe,  Unteroffizier  9,  569.
Glogau,  Unterzahlmeister  8.
Glose,  Torpedo-Obermatrose  281.
Glose,  Obergesreiter  281.
Glose,  Kaufladen  846.
Glöôditzsch,  Kaufladen  846.
Glubsch,  Polizeisergeant  947.
Gniß,  Sekretär  59.  "
Guügge,  Leutnant  164.
Guüge,  Oberleutnant  282.
Goa  Coir  and  Oil  Mills  Co.
1250.

Godtknecht,  Landwirt  59,  469.

Goebel,  Ingenieur  88.

Goedsche,  Oberstleutnant  61.

Goerke,  Unteroffizier  9.

Goerz,  Gefreiter  518.

Goesch,  Sanitätsunteroffizier  519,
947.

Goey,  Oberleumant  14,  58,  212.
n.  Geheimer  Negistraturassistent

*  Kanzlist  465.

Goeye,  Lehrer  998.

Goeten,  Graf  118.

Gohla,  GSefreiter  518.

Golda,  Neiter  10.

Goldacker,  Polzeisergeant  14

Goldberg,  Simon,

Goldberg,  Rosenberg  4  Erlamon,
dler

Hä#-Goldgrebe,
  Militär-Bausekretär  1089.
Golf,  Dr.  768.

Golinelli,  Dr.,  Geheimer  Legationsrat
  462,  715,  1268.

Gollan,  Gefreiter  10.

Gomoi,  Häuptling  851,  852,  858.
Gonder,  Dr.  879.

Goodwin,  Major  151.

 

 

XIVII

Gorgas,  Reiter  10.

Gorjäo,  Manuel  Raphael  352.

Gorni  Sawana,  Malum  173.

Gorst,  General-Gouverneur  693.

Gossow,  Unteroffizier  9.

Gossow,  Polizeisergeant  899,  1227.

Goßmann,  Direktor  62.

Gottsche,  C.  611.

Gottsche,  Dr.,  Professor  1028,  1029,
1031.

Göbelsmann,  Polizeiwachtmeister
520.

Göbl,  Vizewachtmeister  518.

Gömer,  Unteroffizier  518.

Görgens,  Vermessungsdirektor  1091.

Görgens,  Oberlandmesser  519,  520.

Göring,  Hauptmann  105,  211,  670.

Göhlke,  Sergeant  518.

Göhring,  Polizeisergeant  947.

Göhring,  Wirklicher  Geheimer  Legationsrat
  105,  109.

Göschen,  G.  J.,  Verlagsbuchhandlung
706,  984

Göy,  Unteroffizier  9.

Götz,  Maschinist  327.  997,  1147.

Götze,  Kanzlist  671.

Götze,  Hauptmann  945.

Götze,  Lehrer  947.

Götzel,  Gefreiter  10.

v.  Götzen,  Graf  226,  514,  724.

Graap,  Gefreiter  9.

Grabau,  Leutnant  517,  1091.

Grabe,  Waller  215.

Grobe,  Unteroffizier  326.

Graobolle,  Gefreiter  9.

Graebenteich,  Oberveterinär  a.  D.
62,  422.

Graeber,  Gefreiter  10.

Graf,  Gefreiter  9.

Graf,  Unterzahlmeister  66.

Grafenstein,  Polizeisergeant  7189,
998

Grages,  Betriebsinspeklor  716.
Grallert,  Unteroffizier  9.
Gramatte,  Polizeimeister  1146.
Grammowtky,  Unterofftzier  d.  2.  8.
Gramowski,  Geschäftsführer  844.

Granicky,  Unterzahlmeister  6.
Grasböck,  Kangleigehilfe  59.
Grasse,  Bauaufseher  519,  997.  1090.
Graß,  Negierungsrat  381.
Graßhoff,  Sergeant  d.  N.  8.
Graßmann,  Unteroffizier  518.
Grau,  Sergeant  9.
Graubmann,  Feldlozarettinfpeklor

898.
Grauer,  Ormiüthologe  382.
Graumann,  Unteroffizier  Z95.

 

v.  Grawert,  Hauptmann  112,  115,
119.

v.  Grawert,  Werner,
826,  880,  1226.

Gräf,  Polizeisergeant  520.

Gräfe  &amp;amp;  Sillem,  Verlag  1079.

Gräff,  Hauptmann  4.

Greb,  Reiter  10.

Greca,  Feldwebel  165,  621.

Greiff,  Dr.,  Oberarzt  571.

Greiner,  Uhrmacherei  und  Gastwirtschaft
  846

Greiner,  —  1146.

Greisert,  Dr.,  Stabsarzt  211,  808.

Grenling.  Gefreiter  10.

Grentzenberg,  kommiss.  Hauptzolamtsvorsteher
  1090.

Gressenich,  —  8,  670.

Gretschel,  Unteroffizier  326

Grey,  E.  1198,  1199.

Griffiths  &amp;amp;  Co.,  Firma  268.

Grigarczick,  Unteroffizier  9.

Grigat,  Unteroffizier  9.

Grillenberger,  Kaufladen  846.

Grimm,  Unteroffizier  9,  669.

Grobler,  Gefreiter  10.

Grobler,  Feldintendantursekretär  325.

Grohmann,  Kaufladen  846.

Grohshaus,  Sergeant  518.

Gronwald,  Okonom  835.

Gropp,  Gärtner  519,  671.

Groppler,  Dr.  1156.

Grosbeim,  Eisenbahn-Bauinspektor
a.  D.  980.

Hauptmann,

Groske,  Wäscherei  846.

Groß,  Dr.,  Stobsarzt  13,  515.

Groß,  Sergeant  110.

Groß,  Stationsassistent  282.

Groß,  Gefreiter  518.

Grosse,  Gefreiter  10.

Große,  Zollaufseher  14.

Srohmann,  Unteroffizter  9.
247,1147.

Grothmann,  J.  6#

Grothmann,  Pflanzer  1157.

Grottke,  Unterzahlmeister  8.

Grube,  Gefreiter  10.

Gruhl,  olihesfesgean  *  1

Gruhn,  Jul.,

Gruhn,  K.,  n  ee  *

Gruhn,  Reiter  10.

Gruhn,  Maggazinaufseher  10.

Grumbach,  Gastwirtschaft  846.

Grundmann,  Oberbäcker  10.

Gruner,  Dr.,  Negierungsrat  671.

Grunert,  Unteroffizier  9.

Grunewald,  Unteroffizier  518.

Grunewald,  Kaufladen  846.

Grunitzky,  Kaufmann  462.
        <pb n="48" />
        Grunow,  Unterzahlmeister  11.
Grunwald,  Bureaudiätar  420.
Gruschka,  Gouvernementssekretär  280.
Grübel,  Milit.-Intendantursekretär  7.
Gründke,  Wachtmeister  8
Grüner,  Hauptmann  335,  469,  718.
Grüning,  Dr.,  Oberstabsarzt  521.
Grüttemeyer,  Vizewachtmeister  9.
Grützmacher,  Hauptmann  6.
Grützbach,  Kaufladen  und  Ausschank
846

Grügner,  Zollassistent  165.

Gude,  Gefreiter  10.

Gude,  Unteroffizier  669.

Guder,  Mineralwasserfabrik  846.

Guder,  Kaufladen,  Ausschank  846.

Guder,  Kriegsfreiwilliger  519.

Gudewill,  Hauptmann  61.

Gue,  Unteroffizier  518.

Guieysse  245.

Guillemain,  Dr.  201.

Guilmin,  H.  1078.

Gummelt,  Unteroffizier  9.

Gunsu,  Häuptling  120.

Gunzert,  RNegierungsrat  381.

Gurband,  Unterofftzier  518.

Gusche,  Gefreiter  281.

Guse,  K.,  Lehrerin  14.

Gutbrod,  Missionar  461.

Gutmann,  Unteroffizier  9.

Gutsche,  Geschäftsführer  844.

Guttentag,  I.,  Verlag  44,  45.

Gutzeit,  Polizeisergeant  947.

Guy,  stellvertr.  Gouverneur  251.

Guyot,  Pflanzer  210.

Guallad,  Dr.,  Landmesser  14.

Günter,  Franz  513.

Günther,  Oberleutnant  6.

Günther,  Oberfeuerwerker  8.

Günther,  Sergeant  9.

Günther,  Gefreiter  518.

Günther,  Dr.,  Koiserlicher  Regierungsarzt
  678,  1091.  «

Güuthet,D-,BocstqM2,

Guttler,  Vijefeldwebel  466.

Guttler,  Kaufladen,  Ausschank  846.

6.

Haack,  Gefreiter  10

Haag,  Unteroffizier  5182

Haage,  Schlüchterei  846

Haake,  Waschinenbauer  858.

Haars,  Gesreiter  9.

de  Haas,  W.  88,  587.

Haase,  Gefre#e#r  9.

Haase,  Dr.,  Oberarzt  516.

Haase  I,  Gefreiter  718.:

Haber,  Geh.  Regierungsrat  1078.

Haber  &amp;amp;  Sönger,  Kaufladen  346.

 

—  XIVIII

Haberer,  Dr.,  Professor,  Regierungsarzt
  670.

Haberland,  Polizeisergeant  790.

Habrich,  Zahlmeister  463..

Habrig,  Zahlmeister  14.

Hack,  Unteroffizier  9.

Hack,  Polizeisergeant  947.

Haedicke,  Oberleutnant  163.

Hoedicke,  Hauptmann  717.

v.  Hauptmann  60.

Unteroffizier  9.
Oberleutnant  516.
Oberleutnant  517.
Unteroffizier  518.

Mojor  900.

Dr.,  Oberarzt  718,  1226.
Kaufmann  210
Unterzahlmeister  326.

v.  Hagen,  Leutnant  381,  423,  671,
079.

    
   
  
 
  

v.  dem  5½%n  Hauptmann  421,  1231,
1232,  1

½  v  Eergeant  518.

Hagedorn,  Kaufladen  846.

Hagemann,  Reiter  10.

Hagemann,  Sergeant  380.

Hagemeister,  Malergeschaft  846.

Hagen,  Magazinaufseher  520.

Hagen,  Polizeisergeant  621.

Hagen,  Dr.  1029,  1081.

Hager,  Kolonialeleve  1226.

OHagner,  Gesreiter  10.

Hahl,  Dr.,  Gouverneur  83,  55,  103,
188,  201,  210,  291,  889.  898,  966.
1044,  1144,  1160,  1240.

Hahn,  Umo#erzahlmeister  8,  670.

Hahn,  Sergeant  9.

Hahn,  Haupimann  60.

Hahn,  Landmesser  282.

Lahn:!  229

Sassistent  466,  1091

Hahner,  Ee  9.

v.  Hahnstein,  Leutnant  516.

Haier,  Neiter  58.

Hallerbäumer,  Bäckerei  346.

Hallmann  4  Guhr,  Kaufladen  und
LViehhandel  846.

Hamagabdo,  Häuptling  1148.

Hamalua,  Eingeborener  1152.

Dambruch,  Dr.  1081.

Hambuch,  Gefreiter  10.

Hammerich,  Polizeisergeant  899,
127.

Hammermann,  Unteroffizier  326.
Hammermeister,  Gefrei#er  d.  Reserve
281

Hamrich,  Polizeisergeant  1227.
Hancke,  Stabsveterinär  1147.
Handke,  Feldwedel  465.

 

Handl,  Dr.,  Stabsarzt  947.

Handleuke,  Unteroffizier  9.

v.  Hanenfeldt,  Oberleutnant  1231.

v.  Hanisch  687.

Hanisch,  Pflanzer  1158.

Hanke,  Gärtner  59.

Hannam  676.

Hanneke,  Paul  766.

Hannemann,  Polizeisergeant  718,
998.

Hannemann,  Maurer  846.

Hannig,  Polizeisergeant  1147.

Hansen,  gen.  Abmuben,  Reiter  10

Hansen,  Regierungsrat  282.

Hansen,  Kaufladen  846.

Hansen  935.

Hansen,  Wilh.,  Erster  Referent  1044.

Hansing,  Firma  573.

Hansing  &amp;amp;  Co.,  Firma  1028.

Hanssen,  Kaufmann  211

v.  Hanstein,  Leutnant  381,  718.

Hantelmann,  Proviantamts-Kontrolleur
  620.

v.  Hantelmann,  Oberleutnant  946.

Hopke,  Polizeisergeant  790.

Hardel,  Gefreiter  9.

Hardinge,  Arthur,  Minister  106,  108,
994.

Hard.  Rand  &amp;amp;  Co.,  Firma  917.
Harman,  Pflanzer  210.

Harms,  Kaufhaus,  846.

Harnisch,  Drogerie  846.
Hartbrich,  Oberbäcker  10.
Hartges,  Josef  59.

Hartig,  Dr.  842.

Hartig,  Feldwebel  899.
Hartleben,  A,  Verlog  401.
Hartmann,  Or.,  Professor  202,  596.
Hartmann,  Sanikälsunterofftzier  281,
518.

Hartmann,  Oberleutnant  619.
Hartung,  Neiter  519.

Hartwig,  Unteroffizier  9.

Hartwig  &amp;amp;  Pingel,  Destillation  846.
Harupka,  Polizeimetsfter  998.
Hasenbank,  Kaufladen  846.
Hasler,  Oberstleutnant  149.
Hassani,  Schausch  468.

Hasse,  Ernst  94.

v.  Hassel,  Hauptmann  620.
Hassenstein,  Unteroffizier  d.  Neserve

 

%enhetn.  Kaufladen  u.  Ausschank

*i*  Dr.,  Professor  1094.

Haubold,  VBermessungstechniker  282,
6989.  1226.

Hauck,  Unteroffizier  d.  2.  8.

Hauck,  Gastwirtschaft  846.
        <pb n="49" />
        Hauer,  Unterzahlmeister  8,  569.
Hauffe,  Stationsassistent  110,  159,
790.

Haun,  Gastwirtschaft  846.

Haupt,  Oberleutnant  517.

Haupt,  Dr.,  Oberarzt  718,  1045,
1147.

Hauschneider,  Geschastsführer  844.

Hauser,  Gefreiter  9

Haußleiter,  D.,  Professor  763,  820,
1253.

Havelburg  722.

Hawich,  Oberveterinär  14,  325,  518.

v.  Haxthausen,  Frhr.,  Leutnant  6,
091.

Hähndel,  Proviantamtsassistent  7.

Hälbich,  Witw.,  Kaufhaus  und
Wagenbauerei  846.

Hälbig,  Kriegsfreiwilliger  8.

Händler,  Hilfszeichner  671.

Händler,  Zollassistent  899.

Häuser,  kommiss.  Sekretär  109.

Hebrank,  Intendantursekretär  58.

Heeb,  Gefreiter  518.

Hegenberg,  G.  60.

Hegg,  Dr.  766.

Hehde,  Feldwebel  d.  Landwehr  8.

v.  Heigelin,  Oberleutnant  164,  899,

1155.

Heilmann,  Feldwebel  106.

Hein,  Reiter  10.

Heineken,  Direktor  829,  890.

Heinicke,  Oberleutnant  670,  671.

Heiniy,  Gefreiter  518.

Heinlin,  Polizeisergeant  166.

Heinrich,  Dresden  836.

Heinroth,  Oberleutnant  211.

Heinsch,  Gefreier  326.

Heinsohn,  Sergeant  9.

Heiser,  Polizeisergeant  621.

beisig,  VGureaugehife  896.

Heist,  Polizeimeister  947.

Heitzmann,  Dr.,  Oberarzt  5.

Heitmann,  Zahlmeister  946.

Helfer,  inval.  Gefreiter  8.

v.  der  Hellen,  Dr.,  Negierungsarzt

677,  678.

Heller,  Leutmant  der  Reserve  836.

Hellrlegel,  Gefreiter  10.

Hellweg,  Sekretär  282,  899,  1147.

Hellwig,  Dr.,  Stabsarzt  516.

Hellwig,  #lherer  Kapilän  671.

Hellwlgs,  Sanitärsunteroffizier  718.

Helmecke,  Gefreiter  10.

Helmrich,  Gustan  811.

van.  Hemel,  Pater  15,  18.

Hemifu,  Häuptling  66.

Hemphill  127.

Hemsath,  Sergeant  9.

 

 

XIIX

Henckel  v.  Donnersmarck,  Graf,
Rittmeister  103.

Hendel,  Otto,  Verlag  819.

Henderkott,  Landmesser  327.

Henke,  Unteroffizier  9.

Henkel,  Geheimer  Negistrakurassistent
420.

Henker,  Unteroffizier  281.

Hennemann,  Reiter  281.

Hennemann,  Unteroffizier  282,  669.

Hennemann,  Sergeant  718.

Hennicke,  Unteroffizier  9.

Hennig,  Oberveterinäc  5.

Hennig,  Vizewachtmeister  9.

Hennig,  Unteroffizier  9.

Hennig,  Gefreiter  9.

Hennig,  D.,  Direktor  820.

v.  Hennigs,  General  60.

Polizeisergeant  899,  1227.

Unterofftzier  9.

zallaufseher  k5

Sennen  652,  876.
Dr.  504.
Leutnant  422.

Dr.,  Stabsapotheker  898.
Hentze,  Sanilätssergeant  1227.
Henze,  Londmesser  519,  790.
Henzen,  Wilh.  1190.

Hepfer,  Unteroffizier  9,  569.

Herb,  Magazinausseher  1090.
Herbery,  Unteroffizier  326.
Herbst,  Sanitätsgefreiter  58.
Herbst,  Fabrikdirekior  95.

Herbst,  Geheimer  Kanzleisekretär  104.
Herbst,  Feldwebel  1  621,  947.
Hering,  Gefsreiter  10.
".
8

 

  
 

dering,  Hofrat  104.

berlyn,  Lehrer  998.

hermbnn,  Unterofflzier  9.

hbermann,  Kurt,  Oberleutnant  zur
See  206,  318,  368.

Hermann,  Polizeisergeant  719,  998.

Hermann,  Unteroffizier  947.

Hermanns,  Gerichtsafsessor  279.

Hermans,  Gerichtsassessor  110,  328.

Hermite,  Botschaftssekretär  410,  416,
419.—

 

bernsheim  4  Co.,  Firma  623  854,
1#.

Bakteriologe  923.

Dr.,  Privatdozent  876.
Hauptmann  a.  D.  21.
Hauptmann  119.

Gefreiter  519.
Pollzeisergeant  719,  996.
847.

   

 

Herz,  Unteroffizier  v.  N.  8.

Herz,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
424,  it.

Herzog,  Feldwebel  110.

Herzog,  Sanitätsunteroffizier  110.

Herzog,  Maschinist  789.

Herzog,  Polizeimeister  899.

Herzum.  f.  Schuhmacherei  847.

Hespers,  Dr.,  Professor  997.

Hesse,  Unteroffizier  d.  L.  8.

Hesse,  Gefreiter  718.

Hesse.,  Max,  Verlag  504.

Hesse,  Unteroffizier  9.

Hesselmann,  G.  J.,  Kaufhaus  847.

Heß,  Gouvernementssekretär  110,  328.

Hehler,  Oberaru  104,  144,  423.

«  g,  Rechts- 



anwalt  210.

Heter,  Gefreiler  10.

Heuduck,  Gefreiter  10.

Heuer,  Unterofftzier  9.

Heuer,  Polizeisergeant  59,  424,  899,
1227.

Heuser,  Kaufmann  461.

Heyb  &amp;amp;  Co.  60.

v.  Heydebreck,  Generalleutnant  60.

von  der  Heydt  &amp;amp;  Co.,  Bankhaus
50,  99.

von  der  Heydt,  Kolontalkontor,
G.  m.  b.  H.  100,  160,  207,  276,
319,  369,  407.,  455,  509,  566,  616,
657,  7183,  771,  827,  881,  932,  989,
1039,  1084,  1140,  1195,  1195,  1260.

Heye,  Major  324.

Heyer,  Gouvernementssekretär  719.

Heyne,  Dr.,  Feldintendanturrat  164.

Heyse,  Reiter  10.

Hickmann,  Professor  822.

Hiemann,  Gefreiter  165.

Hiese,  Sanitätsunterofftzier  59.

Higgins,  Kaufladen  847.

Hilbrecht,  Sergeant  9.

Hildebrandt,  Pflanzer  210.

Hilgert,  Techniker  424,  670.

Hillary,  Nesident  150.

Hillbrecht,  Bahnmeisterdiätar  166.

Hille,  Proviantamtskontrolleur  7,669.

Hillenkamp,  Negierungsbaumeister
621.

 

Hiller,  Proviantamtsasfistent  7,  1146.
Hiller,  Lanvmesser  18.

Hiller,  Unteroffizier  518.
Hillmann,  Kaufladen  847.

Hilse,  Maler  847.

Hilzinger,  Neiter  10.
Himmelmann,  Gesreiter  10.
Himrich,  Tierarztgehilse  14.
Hinderer,  Gefreiter  886.
Hinnmert,  Sanitälsunteroffizier  718.
        <pb n="50" />
        Hinsch,  Hauptmann  947.

Ointrager,  Dr.,  Negierungsrat  279,
328,  462,  1044.

Hintz,  —  —  424.

Hingze,  Maschinenschlosser  59.

Hintze,  Dr.  1190.

Hinz,  Unteroffizier  9.

Hinz,  Gefreiler  518.

Hinze,  Rechtsanwalt  61.

Hinze,  Sergeant  836.

Hinztrager,  Dr.,  Regierungsrat  715.

Hirsch  &amp;amp;  Co.,  Firma  345.

v.  Hirsch,  Hauptmann  620,  716.

Hirsch,  N.,  ——  847.

Hirschberg,  Hedwig  60

Hirschmuller,  Polizeisergeant  59,
1227.

Hirte,  Gefreiter  519.

Hirtler,  Hauptmann  16046.

Hite,  W.,  Kaufladen  847.

Hitzner,  Polizeisergeant  718,  998.

Hoche,  Unterzahlmeister  8,  569.

Hochheiser,  Unteroffizier  9.

Hochtritt,  Schmiede  847.

v.  Hodenberg,  Freiherr,  Leuinant
a.  D.  517.

Hoef#z.  Militär-Intendantursekretär  57.

Hoelscher,  Oberleutmant  517,  997.

v.  Hoepfner,  Leutnant  14,  946.

Hofemann,  ’  10.

Hoff,  Unteroffizier

Hoffbauer,  *  ——

659.  519,  671.

Hoffmann,  Reiter  10.

Hoffmann,  Sanitätssergeant  9.

Hoffmann,  Unteroffizier  9,  516.

Hoffmann,  Leutnant  517.

Loffmann,  Gefreiler  518.

rster  670,  247.

doiimann  Polueimeister  670,  1091.

offmonn,  Bautechniker

doffmann,  Landmesser  1081

Hoffmeister,  Unterofftzier  9.

Hoffmeister,  Polizeisergeant  621,
1091.  9

Hoffmeyer,  Pollizeisergeant  790.
Hoffschmidt,  Sergeant  des  Landsturms
  8.

Hofleit,  Unterolfizier  718.

Hofmann,  Unteroffizier  14.

Hofmann,  Oberfahnenschmied  518.

Hofmann,  Polizeiserge#n##  621.

Hofmann,  Negierungesarmverwalter
671.

 

 

 

 

 

Hofmann,  Dr.,  *  847.
Hofmeister,  Aiffionar  46

Hogrefe,  Unterzahlmeister  uun
Hohlkeld,  Cefreiter  926.

Holfeld,  Techniker  1226.

 

L

Hollaender,  Oberleutnant  517.
Holldack,  Polizeisergeant  947.
Hollenbach,  Gefreiter  281.
Holloway  91.

Holb,  Unteroffizier  9.

Holds,  Dr.,  Oberförsier  519,  537,  1090.
Holz,  Gefreiter  518.

Holz,  Streckenaufseher  520,  719,  998.
Holzapfel,.  Sanilätsunteroffizier  381.
Hol  zapfel,  Sanitätssergeant  835.
(

olzendorf,  Polizeisergeant  621.

dolzmann  &amp;amp;  Co.,  Firma  1163.

,  Pionier  10.

Hopf,  W  420.

Hoppe,  Untervetermär  164.

Hoppe,  rep  213.

Hoppe,  Gefreiler  281

Hoppe,  Vizefeldwebel  uus.

Horbach,  Sergeant  9.

Horn,  Reiter  10.

Horn,  Büchsenmacher  10.

Horn,  Abtiengesellschaft  874.

Hornke,  Polizeimeister  465,  899,  1226.

Hornritz  &amp;amp;  Co.,  Schlächterei  847.

Horschig,  Polizelsergeant  671,  998.

Horton,

Hosemann,  Oberleutnant  14,  516,
517.

 

 

v.  Houwald,  Stationsleiter  279,  465.

Howard,  Resident  151.

Howard,  Entomologe  928.

Hoyer,  Reiter  10.

Höfer,  Lehrer  671.

Höhn,  Eisenwarengeschäft  847.

Höhne,  Feldwebel  424.

Höhnel,  Marine-Oberasfistenzarztd.  N.
465.

Höhnel,  Dr.,  Regierungsarzt  769,835.
Höhning,  Polizeisergeant  520.
Hölscher,  Untervetertnär  164.
Hölscher,  Oberveterinär  213.
Höntsch,  kommissar.  Sekretär  1226.
Höpfner,  Gefreiter  518.

Höpfner,  Paul  844.

Höpfner,  Lazarettinspekior  1089.
Höppner,  Polizeiss  t  621.

b’“)!“  Vermessungstechniker  519,

 

Hödel,  Waffenmeister  326.
Hubert,  Lucien  606,  607.  606,  609.
DHubner  112.
l  hndemqau,ObeI-teutacmw,211,
8327,  669
Z  vLnge,  Bittor  606.
HOuhn,  Zimmermann  282,  670.
Lumann,  Unteroffizier  9.
DOunger,  Oberleuinant  465,  620.
Hunold,  Serzeant  518.

1.
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.  bös-means  Obcstqbsskpt  Am
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  irPMr

669.
Hunzinger,  Polizeiwachtmeister  835.
Hupel,  Polizeisergeant  381.
Hupfeld,  Fr.,  Vorstand  957,  968.
Hurz,  Sergeant  9.
Huschbeck,  Gefreiter  10.
Hübner,  M.  61.
Hübner  &amp;amp;  Co.,  Kaufladen  847.
Hülsman,  Gebr.,  Kaufladen  847.
Hülsmann,  H.  Gastwirtschaft  847.
Hülsmann,  Gefreiter  519.
Hümmer,  Sergeant  9.
Hüttig,  Untlerzahlmeister  105.
Hüttig,  Magazinbeamter  671.
Hüttner,  Unteroffizier  9.

J.
Iben,  Kaufladen  847.
Iden,  Steuermann  1046.
Igney,  Lazarettinspektor  898.
Jannse,  Proviantamtsͤassistent  66.
Ihde,  Unteroffizier  281.
v  Ihering  984.
Ihlenfeld,  Gefreiter  518.
Illguth,  Sergeant  518.
Illich,  Ludwig  5138.
Imman,  Kapitän  844.
Immel,  Reiter  10.
Intrau,  Unterofftzier  518.
Ipumbo,  Höäuptling  1152.
Irmer,  Uischlerei  847.
Irschlinger,  Gastwirtschaft  847.
Isberner,  Militär-Intendantursekretär

  57.

JI#mer,  Leutnant  516,  517.
Iko,  Gefreiter  718.

J.  Gd)

Jabs,  Materialienverwalter  520.

Jackisch,  Sergeant  9.

Jacob,  Poltzeisergeant  719.

Jacobi,  Zollamtsaffistent  2.  Klasse  279.

Jocobs,  Dr.,  Intendanturrat  6,  1045.

Jacobs,  Maschinenbauer  1090.

Jacobsen,  Oberveterinär  d.  N.  7.

Jacobsen,  *  9.

I  Jacobsohn,  A.,  Wascherei  847.
Jacubowerki,  Leumant  6.
Jaeckel,  W.  587.

Jaoeger,  Dr.  201.

JIeger,  Leutnant  717.

 

 

             

 

Jatfé,  Dr.  wed.  837.

Jahn,  Unteroffizier  9.

1  Jahn,  Wallmeister  10.
Jahnke,  Gefreiter  9.

#  Jahns,  Gefreiter  9,  10.

Jahrmarkt,  Unteroffizler  518.
        <pb n="51" />
        Jakob,  Gefreiter  10.

Jakob,  Polizeisergeant  998.
Jakobsohn,  Händler  847.
Jakzst,  Reiter  10.

Jaletzki,  Sanitälssergeant  947.
Janas,  Gefreiter  518.
Janecke,  Unterzahlmeister  326.
Jansen,  Gesreiter  10.
Janson,  Apparatwärter  110.
Fanbßen,  Steuermann  218,  570.
Faster,  Unleroffizier  998.
Fauch,  Unteroffizier  326.
Fauch,  Bierbrauerei  847.
Fawein,  Butmann  19.

Fäger,  Unteroffizier  9.

Fäger,  Gefreiter  326.

Fägers,  Unteroffizier  518.
Fäschke,  Gefreiter  10.

zäschke,  Ansiedler  1158.
Jearey,  Kaufladen  847.
Jeauniaux,  Kommandant  730.
Feauniaux,  Madame  730.
Fedamzik,  Sanitätsunteroffizier  9.
Fednitzki  Bäckerei  847.

Fegle,  Gesreiter  718.
Feglinski,  Gefreiter  519.
Jenischewski,  Sanilätsunteroffizier

Deoecoebeoebeyryenoenoeeoe

 

52eodocoecoenre.

Jennrich,  Apotheker  60

Jennrich,  Unteroffizier  518.

Jensch,  Oberleumant  6517.

Jentsch,  Polizeisergeant  947.

Jentsch,  Dr.,  Professor  1004,  1161.

Jerima  Atiku  171.

Jerszewmski,  Unterzahlmeister  8.

Jesche,  Unterofftzier  9.

Jeschke,  J.  587.

Jeske,  Polizeisergeant  885,  1227.

Jipp,  Polizelsergeant  885,  1227.

Ji#a  ja  Nalitoke,  Hä#wiling  1152.

Joachim  Albrecht,  Prinz  von
Kreuben,  Königliche  Hoheit,  Majo#

96  Oberleulnant  a.  D.  214.
Jochem,  Polizeisergeant  671.
Jochler,  Polizeisergeant  328.
Jodtka,  Siabsarzt  1638.

Joedicke,  Kaufladen  847.

Johann’  Albrecht,  Herzog  zu
Mecklenburg.  Negent  von  Braunschweig
  449,  90.

Johannes,  Major  360,381,834,  1089.

Johaonnes  Christiän,  Kapitän  1229,

1230,  1282.

John,  Feuerwerksoberleutnam  422.

Johne,  Unteroffizier  9,  669.

Jonas,  Königl.  preuß.  Negierungsbaumeister
  a.  D.

 

Penebesre?e

 

1

Jooste,  Reiter  der  Reserve  291.
Jopp,  kommiss.  Sekretär  165.

Jork,.  Unteroffizier  718.
Joschlinger,  inval.  Sanitätssergeant

Josef  von  Österreich,  Erhherzog
135.

Josephi,  Hauptmann  215.

Jost,  Polizeisergeant  947.

 

9

2

Joubert,  Mineralwasserfabrik  847.

Jördens,  Hauptmann  324,  569,  716,
885.  «

Jdknö,PolizeiIecgean159.

Judkowiak,  Unteroffizier  898.

Judt,  Missionar  a.  D.  92.

Juhnke,  Gefreiter  10.

Juhr,  Gefreiter  10.

Jung  88.

Jung,  Gouvernementssekretär  165,
718,  1046.

Jung,  Ansiedler  1158.

Funga,  Gefreiter  718.

Funge,  2.  587.

Funge,  Polizeisergeant  790.

Fungels,  Oberarzt  328,  717,  1147.

Funghänel,  Unteroffizier  218.

Junius,  Gefreiter  518.

reereoe2re-- 



.  Junker,  Landrentmeister  8.
Jenischewski,  Sanirätssergeant  835.  «
Jurisch,  Gefreiter  9.

fJurischka,  Wegebauer  213.

Junker,  Finanzinspektor  998.

Furischka,  Stalionsassistent  899.
Just,  Oberveterinär  14,  571.
Juzek,  Polizeisergeant  59
Fünke,  Sergeant,  Trompeter  8.
Fürgensen,  Gefreiter  10.
Füsche,  Reiter  10.

Jüsten,  Unteroffizier  326.

 

K.

Kage,  kommiss.  Sekreiär  13.
v.  Kageneck,  Gras,  Oberleutnant  1045.
Kahigi,  Sultan  4.
Kahl,  Brauerei  847.
Kaiser,  Vizefeldwebel  718.
Kaiser,  H.,  Samenhandlung  847.
Kajemwskri,  Lokomotioführer  520.
Kakeldey,  Negierungspraktikant  14.
Kalanges,  Häuptling  855.
Kalkmann,  Dr.,

458,  716,  996.
Kallweit,  Sergeant  110.
Kallweit,  Stationsassistent  282.
Kaltenbach,  Feldwebel  928.
Kalus,  Sergeant  9.
Kalweit,  Stabsarzt  1045.
Kambeti,  Schauch  326.
Kambonde,  Häuptling  1152.
Kaminsky,  Buchdruckereibesiper  520.

 

Legationsrat  279,

Kammerer,  Landwirt  213,  465.
Kammerich,  Polizeimeister  571.
Kammerlehner,  Reiter  58
Kampka,  Reiter  10.

Kamps,  K.,  Gaslwirtschaft  847.
Kandler,  A.,  Limonadenfabrik  847.
Kandt,  Dr.  114,  117,  218.
Kangos,  Gebrüder  587.

Kankel,  Vizefeldwebel  9.
Kapitzke.  Sergeant  9.

Kappe,  Fr.,  Bäckerei  847.
Kappelhof,  Max,  Kaufladen  847.
Kaps-Hotel  847.

Karasek,  A.  687.

Karge,  Geheimer  Kanzleisekretär  104.
Karioth,  Unterzahlmeister  8.
Karioth,  Intendantursekretär  898.

1  Karl,  Walter,  Deutsches  Haus  731.

"„  Karlowa,  Bezirksrichter  899.
Karlowsti,  Reiter  10.

Karn,  Gefreiter  519.

Karow,  Maria  1190.
Karp,  Gefreiter  518.
Karras,  Gefreiter  9.

 

Karst,  Proviamamtsrendant  8.
Karstedt,  Dr.  1226.
Karsten  539.
Karsunke,  Unteroffizier  d.  L.  8.
Karsunke,  Topograph  520,  1091.
Kaschube,  Gefreiter  9.
Kasdorf,  Sergeant  9.
Kasimoto,  Ombascha  463.
Kasper,  K.  A.,  Bäckerei  847.
Kasper,  Gefrelter  718.
Kasper,  Sanitätsunteroffizier  998
Kastilan,  Feldwebel  1277.
Kastrup  u.  Grünberg,  Kaufladen

847.  -
Kater,  Landmesser  837.
v.  Kathen,  Leulnant  717.
Katschau  16.
v.  Katte,  Udo  1014,  un.
Kattlerbe,  Sergeant  9.  «-Kag
  u.  Daicklicker,  Kaufladen  847.
Kauffmann,  H.  60.
Kaußfholdt,  Polizeisergeant  947.
Kaufmann,  Polizeisergeant  381.
Kaumann,  Pflanzer  210.
Kaupert,  Proviantamtzafsisen  7.
Kayser,  Sergeant  9.

Kayser,  Neniner  Sos.

Kayser,  Ing.  990.
Kähler,  Polizeisergeant  aes,  570.
Kämmer,  Gefreiter  10.
Kärcher,  Reiter  10.
Kebers,  J.,  Generaldireltor  106  100.
Keck,  Feidbäcker  670.
Kegebein,  Polizeisergeant  59.
Kegler,  Unteroffizier  9.
        <pb n="52" />
        Kehres,  Gefreiter  9.

Keil,  Oberleutnant  14,  517,  620.

Keil,  Leutnant  326,  569,  669

Keiser,  Unteroffizier  326.

Keibelid,  Dr.  980.

Keister,  Unteroffizier  9.

Keitel,  Sanitütsunteroffizier  9,  569.

Keitel,  Sanilälssergeant  327.

Kelber,  Sergeant  9.

Kelber,  Polizeisergeant  381,  1147.

Keller,  Geh.  Justizrat  62.

Keller,  Techniker  381,  718,  297.

Keller,  Polizeisergeant  519,  790.

Kellmann,  Oberfeuerwerker  8,  718.

Kellner,  Ingenieur  600.

Kellner,  H.,  Schlächterei  847.

Kemmer,  Sanilätsunteroffizier  621.

Kemmler,  Gefreiter  518.

Kempe,  Unteroffizier  326,  898.

Kempe,  Leutnant  670.

Kemter,  Intendanturreglstrator  165,
1089.

Kensboek,  Unteroffizier  9.

Kerbe,  Sergeant  464.

Kerber,  Zollassistent  465,  899.

Kerber,  Reiter  718.

Kerinnis,  Garnison-Verwaltungsinspekior
  8.

v.  d.  Kerkhoff,  Gefreiter  10.

Kern,  Sanitätssergeanl  9.

Kern,  kommiss.  Sekretär  1  59,  218.

Kersten.  Gefreiter  10.

Kersting,  Dr.,  Negierungsrat  837,
8##8,  1020.

Kerstings,  Dr.  185.

Kessinger,  Bureauassistent  1090.

Keßler,  Unteroffizier  9.

Keßlau,  Spedition  847.

Kettler,  Unteroffizier  9.

Keunecke,  Landsturmmann  281.

Kickton,  Asfistenzarzt  717.

Kieckhäfer,  Feldintendantursekretär
569.—

Kief,  Gefteiter  10.

stiene.  kommiss.  Gouvernementsselreiat
218,  519.

Kiene,  Unteroffizier  281.

Kienow,  Proviantamtsassistent  518.

Kiepenheuer,  Bausekretär

Kiepke,  Unteroffizier  326.

Kier  stein,  Unteroffizier  9.

Klesewetter,  Gefrelter  9.

Kiebling,  Provianta#m#tsassistent  7
Kiewitt,  N.,  Schneiderei  847.
Kilian,  Eisenbahnpraknkant  424.
Kilian,  Sekretär  670.

 

—  LII  —

Kind,  Königl.  Seminarlehrer  62.

Kindel,  Sergeant  718.

Kindinger,  Unteroffizier  9.

Kindt,  inval.  Unteroffizier  281.

Kindt,  N.,  Kaufladen  847.

King,  Herbert,  Tischlerei  847.

Kipp,  Unteroffizier  326.

Kirch,  Oberleutnant  1090.

Kirchbach,  Gräfin  60.

Kirchgatter,  Sergeant  9.

Kirchhof,  Bezirksrichter  218,  279,465.

Kirchhübel,  Neiter  10.

Kirchner,  Sergeant  9.

Kirchner,  Intendantursekrelär  57.

Kirn,  Gärtner  899.

Kirschstein,  Dr.  112,  113,  116,  117,
332,  333,  432.

rs  Geologe  672,  673,  674,

 

au  Reiter  10.

Kirst,  Franz,  Tischler  847.

Kirstein,  Proviantamtsassisient  7.

Kirstein,  Polizeisergeant  790.

Kirsten,  Gefreiter  281.

Kissaka,  Askari  463.

Kister,  E.  1078.

Kitt,  Gefreiter  281.

Kittel,  Geheimer  Registraturaffistent
420.

Kittelmann,  Polizeisergeant  59.
Kittelmann,  Polizeiwachtmeister  570.
Kitel,  Oberveterinär  7,  947
Klages,  Polizeisergeant  881,  947.
Klahn,  Reiter  10.

Klamet,  Gefreiter  519.

Klamroth,  Martin  513.
Klapperich,  Reiter  10.

Klaudat,  Gefreiter  518.

Klausa,  Leutnant  620.

Klebert,  Lazaretigehufe  110.
Klein,  Gefreiter  d.  L.  8.

Klein,  Sergeant  9,  518.

Klein,  Gesreiter  9.

Klein,  Unteroffizler  58.

Klein,  Neiter  58.

Klein,  Hafenmeister  103,  575.
Klein,  Polizeisergeant  621.

Klein,  Fritz  844.

Kleinan,  51  790,  1227.
Kleindienst.  E.  587

Kleine,  —.  d.  N.  8.
Kleine,  Dr.,  Professor  164.
Kleinert,  Pollzeisergeant  998.
Kleinhofen,  Unteroffizier  9.
Kleinschmidt,  Dr.,  Profefsor  380.
v.  Kleist,  Leutnant  6.

v.  Kleist,  211,  213,  621.
Klemert,  Polizeisergeant  719.
Klemmt,  Maurer  465.

 

Klemmt,  Bauaufseher  1046.

Klenk,  Unterzahlmeister  58.

Klenze,  Gouvernementssekretär  718,
835,  1090.

Klewe,  Pastor  1157.

Klewitz,  Intendanturrat  789.

Kley,  Sergeant  718.

Kliche,  Gefreiter  10.

Kliemke,  Dr.,  Direktor  1164.

Klieschat,  Sergeant  9.

Klimowih,  Landwirt  465.

Klimowitz,  Stationsassistent  1226.

Kling,  Polizeisergeant  571.

Klingelhöffer,  Oberst  61.

Klinger,  Reiter  10.

Klinger,  Zollassistent  789.

Klinghardt,  Kaufladen  847.

Klingler,  Kaufmann  462.

Klink,  Techniker  744.

Klinke,  Reiter  10.

Klinkmüller,  Sekretär  519.

Klinowitz,  Landwirt  789.

Klose,  Reiter  10.

Kloß,  pens.  Proviantamtsassistent  7.

Kloß,  Neiter  718.

Klothu.  Hansen,  Wagenbauerei  847.

Klotz,  Oberleutnant  213.

Kloy,  Zahlmeister  104.

Kluckas,  Unteroffizier  9.

Klug,  Dr.,  Kaiserlicher  Bezirksrichter
210.

Klug,  Dr.,  Gerichtsassessor  214,  519.

Kluthmann,  Gefreiter  10.

Klügel,  Professor  836.

Knabe,  Vizewachtmeister  518.

Knabe,  Polizeisergeant  570,  671.

Knabe,  Dr.,  Oberrealschuldirektor  836,
998

Knake,  Negierungsrat  N9.
Knallmeyer,  Ansiedler  945.
Knapp,  Unterofftzier  9.

Knappe,  Gefreiter  10.

Kuaths,  Leutnant  617.

*  ndh-  Drlentnan  110,  117,  119,

unes  ku-  Vureauassistent
94.

Knickrehm,  Polizeisergeant  998.
Kniepändl,  Zahlmeister  58.
Kuight  Central  Ltd.  Gesellschaft

899.
v.  Nnobelsdorff,  Leumant  218,  325,
671

Knobloch,  Gefreiter  10.
Knoche,  Polizeiwachtmeister  577.
Knodel,  kommiss.  Sekretär  1090.
Knopf,  Profefsor  93,

Knorre  587.

Knorre,  Ansiedler  1158.
        <pb n="53" />
        Knuth,  Reiter  10.

Kuuffel,  Schmied  847.

Koban,  Gefreiter  10.

Kobus,  kommiss.  Sekretär  r(6r.

Koch,  Gefreiter  v.  7.  Feldbatt.  10.

Koch,  Unterzahlmeister  8.

Koch,  Unterzahlmeister  d.  Feldintendanlur
  8.  4

Koch,  Unteroffizier  9.

Koch,  Wilhelm,  Intendantursekretär  57.

Koch,  Bizefeldwebel  281.

Koch,  Sergeant  926.

Koch,  Polizeisergeant  381.

Koch,  Geheimer  Ober-Regierungsrat
515.

Koch,  Bauauffeher  519,.  r9.

Koch,  Dr.,  Professor  651.

Koch,  Geheimer  expedierender  Sekretär
669.

Koch,  Robert  720,  724.

Koch,  F.,  Bäckerei  847.

Koch,  L.  Nachfolger,  Spedition  847.
Koch  1066.

Koch,  Mechaniker  1090.
Kochanomski,  Intendanturaffessor

568.
Kock  u.  Lüderitz,  Kaufladen  847.
Kock  u.  Schmidt,  Kaufladen  847.
Koenig,  Regierungsbaumeister  327,
570.

Koeppen,  Bezirksschreiber  14.

Koernicke,  Dr.  768.

Koert,  Dr.,  Bezirksgeologe  201,  621.

Kohl,  Diplom-Ingenieur  998.

Koblbrugge  726.

Kohler,  Dr.,  Nedierungsasseffor  465,
988.

Kohler,  Dr.,  Gerichtsassessor  519.

Kohley,  Sergeant  9.

Kohring,  Gefreiler  518.

Kokur,  Gefreiter  9.

Kolbit,  Intendantursekretär  57.

Koll,  Gefreiter  326.

Kollatz,  Polizeisergeant  671.

Kolle,  Professor  339.

Kolter,  Gefreiter  10.

Konigorski,  Sergeant  9.

Konrad,  Unteroffizier  9.

Koopy,  10.

v.  Korff-Krokisius,  Major  a.  D.  61.

Korn  687.

Korn,  Wilb.  Gottl.  1079.

v.  Kornatzky,  Oberleutnant  327.

Kornikroft,  H.  922.

Kornmajer,  Negierungerat  59.

Koramaler,  Dr.  Amtsrichter  1146.
9.

Kosack,  Leutnant  a.  D.  7.

 

LII

Koschitzki,  Vizewachtmeister  9.
Koschny,  Th.  F.  1240.
Koslomski,  Gefreiler  518.  519.
Kost,  Pater  462.
Kostrzewa,  Neiter  519.
v.  Koß,  Korvettenkapitän  826.
Koth,  Kaufladen  848.
Kottmann,  Regierungslehrer  835.
Kotzorowski,  Sergeant  518.
Kowalewski,  Unterofftzier  9.
Kowalkomski,  Unteroffizier  518.
Kozik,  Unteroffizier  326.
Kozinsti,  Reiter  10.
Köbner,  Dr.,  Professor  399.
Kölhsch,  Geheimer  expedier.  Sekrelär
324

Köhler,  Unteroffizier  8.

Köhler,  Ernst  513.

Köhler,  Pflanzer  1159.

Köhn,  Oberbootsmannsmaat  279.

Köhn,  Unteroffizier  718.

König,  Intendantur-Bausekretär  14,
379.

König,Oberveterinär  14,  424.
König,  Dr.,  Generalarzt  312,  611.
König,  Gefreiter  718.

Königs,  Oberleutnant  331,  516,  998.
Könnecke,  O.,  Gastwirtschaft  847.
Köppel,  Polizeisergeant  1147.

Körbel,  Lorenz,  Speisewirtschaft  848.

Köstlin,  Intendanturrat  5.

Köstlin,  Ingenieur  886.

Kötting,  Gefreiler  281.

Kötting,  Kaufladen  848.

Köy,  Vizewachimeister  9.

4%,  —  570.
Kraat,  O.,  Kaufladen

Krabbenhöft,  F.W.  Schnn  #4

 

Krabbenhöft  u.  Co.,  Fsustche  s.

Krack,  Oberveterinär

Kraemer,  ienione  ieher  0,  670.

Kraepelin,  Dr.,  Professor  1029.

Kraetke

Kraft,  —  0.

Kraft,  Ernst  21

Kraft,  Viktor  050,

Krahe,  Sergeant  898

Krahmer-Nöllenberg,  Oberleutnant
  60.

Krainick,  Intendantursekretär  57.
Kramer,  Oberleutnant  449,  945.
Kramp,  Pflanzer  210.

9

Kraski,  E—  518.

Krayg,  Pollzeisergeant  571.

Krat,  Oberleutnant  619,  670,  1046.
Kraus,  Unteroffizier  670.

Kraus,  Gefreiter  718.

 

Krause,  Oberfeuerwerker  8.

Krause,  Gefreiter  9,  718.

Krause,  Dr.  186,  1093.

Krause,  Polizeisergeant  671.

Krause,  Weichenschlosser  719.

Krause,  Zollassistent  899.

Krauskopf,  Unteroffizier  9,  569.

Krauß,  Dr.,  Regierungsrat  103,  420.

Kraut,  Hauptmann  211.

Krauth,  Polizeisergeant  59.

Krautwald,  Oberleutnant  571,  717.

Krämer,  Dr.,  Marine-Oberstabsarzt
201,  876.

Krämer,  Gefreiter  326.

Krämer,  Feldwebel  835.

Kräuter,  Kassenvorstand  213,  465.

Kremling,  Amtsrichter  520.

Krempien,  Leutnant  a.  D.  382.

Krepp,  kommiss.  Sekretär  947.

Kretsch,  Büchsenmacher  213.

Kretschmar,  Kapitänleutnant  843.

Kreuter,  Ferdinand  60.

Kreuz,  A.  844.

Kreuter,  Gefreiler  281.

Kreuziger,  Gefreiter  518.

Kreyher,  Dr.,  Stabsarzt  381,  946.

Kreykenbohm,  Gefreiter  10.

Kriegelmeier,  Reiter  8.

Kriemichen,  Gefreiter  10.

Kries,  Rittergutsbesitzer  166.

Krieß,  Unteroffizier  281.

Krieß,  Fritz,  Kaufladen  848.

Krieß,  Hugo,  Kaufladen  848.

Krimling,  Aktuar  670.

Krimling,  kommiss.  Sekretär  997.

Krische,  Dr.  1014.

Kritz,  Karl,  Schuhmacherei  848.

v.  Krogh,  Hauptmann  1147.

Krohne,  Gerichtsafssessor  570,  789.

Krokowski,  Gefreiter  9.

v.  Krosigk,  —.  570,
1046,  1226.

Krotofil,  Unteroffizier  9.

hniker  570  *mi

Kröger,  Interofftzier  518.

Kröhue,  Kupferschmied  1227.

Krueger,  Dr.,  Negierungsarzt  279,
381,  789.

Krug.  Gefreiter  926.

Krukow,  Unterofftzier  465.

Krumm,  Lehrer  13.

Krumm,  Unteroffizier  9.

Krummhaar,  Gefreiter  718.

Kruschke,  Unteroffizier  9.

Krücke,  Regierungsraf  282,  899.

Krüger,  Leutnant  6,  463.
Krüger,  Gefreiter  8.

Krüger,  Neiter  10.

v.  Krüger,  Rittmeister  60.
        <pb n="54" />
        Krüger,  Kapitän  289.

Krüger,  Oberleutnant  42  517.

Krüger,  Geheimer  Kanzleidiätar  468.

Krüger,  A.,  Kal

Krüger,  Polizeisergeant  947.

Kuchta,  Reiter  519.

Kudicke,  Dr.,  Stabsarzt  164.

Kuhfeldt,  Polizeiwachtmeister  570.

Kuhl,  Unteroffizier  326.

Kuhlicke,  Intendamtrrat  422.

Kuhn,  Hauptmann  14,  465,  620.

Kuhn,  Dr.,  Stabsarzt  92,  154,  211,
449

 

Kuhn-Schwabe  1189.

Kuhne,  Kanzlist  59.

Kuhne,  H.  587.

Kuhne,  Kommunesekretär  1158.

Kuhns,  Reiter  10.

Kuhrt,  Unteroffizier  d.  L.  8.

Kujawa,  Kaiserlicher  Hofrat  104,
619.

Kuki  529.
Kulgzer  587.
Kultzer  u.  Frech  587.
Kummer,  Gefreiter  9.
Kummerow,  Unterofftzier  518.
Kummeg,  Leuchtfeuerwürter  1091.
Kund  425.
Kunow,  Hofrat  104.
Kunow,  Polizeisergeant  381,  571.
Kung,  Nechnungsrat  7.
Kunz,  “  *  Mililär-Intendantursekret#h

Kuntgze,  F  6.
Kunz,  Gefreiler  518.
Kunze,  Unterofftzier  518.
Kups,  Polizeisergeant  520,  998.
Kurbjeweit,  Sanitätsunteroffizier
947.

Kurth,  Polizeisergeant  166.
Kury,  Kapitänleutnant  98,  159,  188,
206.

Kurgohn,  Sekretär  1090.

Kurzinski,  Neiter  10.

Kuschnereit,  Gefreiter  518.

Kuy.  Sergeont  518.

Kübart,  komm.  Beemstsassch.  570.

Küchler,  Gefreiter  rPl

Kücken,  Gefreiter  5

Kühl,  Oberleutnant  58,  165,  716.

Kühlich,  Lokomotipheizer  998.

Kühn,  Gustav,  Märkische  Zeitung
Ab,  521,  836.

Kühn,  Gefreiter  326,  868.

Kühne,  Lnoie  Schulvorsteherin  1147.

Kühn,  Feldwebel  1287.

Kühnel,  A.,  Mineralwasserfabrik  848.

Külz,  Dr.,  Oberbürgermeister  14,1091.

Külz,  Dr.,  Negierungsarzt  570.

 

IV

Kürchhoff.  D.  295,  690,  1121.
Küstner,  Gefreiter  10.
Küstner,  M.,  Kaufladen  848.
Kwawa,  Sultan  1049.

2L.

Laartz,  Franz,  Tischlerei  848.
Labes,  Intendantur-Bausekretär  422.
Lacheiner,  Gastwirtschaft  848.
Lachnitt,  Reg.  Sekretär  420.
Ladewig,  C.,  Vorsitzender  958.
Ladewig,  Direktor  1007.
Laepke,  Feldlazaretwendant  280.
Lagemann,  Feldlazarettrendant  569.
Lahl,  Unterzahlmeister  518.
Lahmeyer,  Gefreiter  10.
Laih,  Gefreiter  518.
Lallo,  Sergeant  326.
Lambert,  Christian,  früherer  Unterkapitän

  335,  336,  468.
Lamerty,  Gefreiter  519.
Lamoczyk,  Gefreiter  10.
Lampe,  Sanitätssergeant  165.
Lampe,  M.  587.
Landau,  Gefreiler  10.
Lang,  Zollamtsassistent  110,  519,  790.
Lang,  Hofrat  520
Lang,  Bezirkssekretär  570.
Langberg,  A.,  Klempnerei  848.
Lange,  Vizewachtmeister  9.
Lange,  Jos.,  Gefreiter  10.
Lange,  kommiss.  Sekretär  165.
Lange,  Polizelsergeant  381.
Lange  I.  Sergeant  5186.
Lange,  Unteroffizier  718.
Lange,  Louis,  Kaufladen  848.
Lange,  Friedrich  1285.
v.  Langendorff,  Leutnant  517,

1090.

v.  Langenn-Steink  eller“  Hauptmann

  788,
Langer,  Major  516.
Langer,  F.,  Spedition  848.
Langhans,  Professor  401.
Langbeld,  Major  381,  1147.
Langhof,  Unteroffizier  718.

6  Langkopf,  Oberapotheker  57.

Langkraer,  Gouvernementssekrefär
515,  519.

Langmaak,  Sergeant  518.

de  Lantreppe,  Albert  447.

Lanvers,  Barbier  848.

Lappe,  Sanitätsunteroffizier  9.

Lasser,  Gefreiler  519.

Laszig,  Kaufladen  848.

Laszig  u.  Ihde,  Kaufladen  848.

Lad,  Dr.,  Bezirksamtmann  465.

Labke,  Oberbäcker  10.

Lauan  Bazir  168.

 

Lauan  Bokari  168.

Laubert,  Reiter  10.

Laubis,  Oberveterinär  379.

Laubsch,  Reiter  10.

Lauchstaedt,  Kaufmann  461.

Lauck,  Heilgehilfe  465,  789.

Lauerhaß,  Polizeisergeant  835,  1227.

Laugner,  Sanitäts-Vizefeldwebel
465.

Laumert,  Gefreiter  1

Laupenmühlen,  rn

Laurich,  Gefreiter  32

Laurin,  areer  Bal.  520,  790.

Laurisch,  Unteroffizier  898.

Lauschke,  Gefreiler  9,  10.

Lauterbach,  Feldwebel
sturms

Lauterbach,  Reiter  d.  L.  's.

Lautschke,  Reiter  519.

Lapalle,  Dr.  981.

Laion,  Häuptling  208.

Leben,  Unteroffizier  d.  Landsturms  8.

v.  Leckow,  6587,  1157.

Ledermann,  Boianiker  1228.

Legrat,  Gefreiter  10.

Lehmann,  Oberstleutnant  a.  D.  14,
60.

d.  Land-Lehmann,

  J.  F.,  Verlag  94,  821.

Lehmann,  Reiter  519.

Lehmann,  Geheimer  Sekretariatsassistent
  997.

v.  Lehsten,  Leutnant  14,  163.

v.  Lehsten,  Oberleulnant  211,  517.

Leicht,  K.,  Barbier  848.

Leichter,  Kalkbrennerei  848.

Leipheimer,  Max  61.

Leis,  Wachtmeister  8,  670.

Lembcke  &amp;amp;  Co.-,  Kaufladen  848.

Lembrecht,  Gefreiter  10,  570.

Lemke,  Sanitätsseldwebel  218.

Lemoine  677.

Lempp,  Kaufmann  462.

Lenfant,  Kommandant  401,  546.

von  Lengerke,  Oberleutwant  4.

Lengfeld,  Unteroffizier  281.

Lenhardt,  Jeesengsgehilse  327.

Lenke,  Gefreiler  10

Lensky,  Gefreiler  lo.

Lenßen,  H.  E.,  Kaufladen  848.

Leny,  Leutnant  516.

Lenz,  Gefreiter  10.

Lenz,  Geh.  —.  83,  716,
1168.

Lenz,  Unteroffizier  518.

Lenz  &amp;amp;  Co.,  Deuische  Kolonial-Eisenbahn=
  Bau-,  und  Betriebsgesellschaft
  62.

Lenz,  Kapitän  1078.
        <pb n="55" />
        Leo,  Dr.,  Oberlehrer  60.

Leo,  Geheimer  Kanzleidiätar  463.

Leo,  Dr.  1031.

Leonhardi,  Oberleumani  14,  164,
212.

Leopold,  S—  50.

Lepine,  Gefreiter  5.

Leptien,  —..*  61.

Lequis,  Moajor  104,  716,  1031.

Lequis,  Dr.,  Oberapotheker  518,  620.

Lerch,  Sanitätsunteroffizier  381.

Lergen,  Bezirksamtssekretär  1.90.

Lergenmüller,  Techniker  381.

Lesage  609.

Leschin,  Techniker  1091.

Leß,  Polizeisergeant  381.

Lehmeister,  Gefreiter  10.

Leßner,  Hauptmann  61.

Lethmate,  Gesreiter  9.

Leuffgen,  IJ.,  Mineralwasserfabrik
848.  .

Leumann,  Sergeant  326.

Leuschner,  Büchsenmacher  671,  1147.

Levermann,  A.,  Gastwirtschaft  848.

v.  Leoinski,  Pflanzer  1157.

Lewald,  Dr.,  Geheimer  Ober-Regierungsrat
  515.

Lewan,  Unterofftzier  518.

Lewin,  Unteroffizier  9.

Leix,  kommiss.  Sekretär  381.

Ley,  Dr.,  Missionsarzt  74.

Leygues,  Kolonialminister  241,  243,

Lichtenberg,  Drucker  463.
Lichtenberg,  Förster  570,  997,  1147.
Lichtenstein,  Landmesser  1147.
Liebe,  Pförtner  104

Liebe,  Leutnant  164.

Liebe,  Dr.,  Negierungsarzt  165.
Liebe,  F.  Prozebagent  848.
Liebenstein  &amp;amp;  Fröhlich,  Kaufhaus

848.
Liebenstein  &amp;amp;  Raupert,  Kaufladen

Liebermann,  Dr.,  Geheimrat  Prosefsor
  60.

Liebert,  Büreaubeamter  14.

Liebert,  Stationsleiter  213,  570.

Liebert,  Geheimer  Sekretariatsassistent
  420.

v.  Liebert,  Generalleutnant  724.

Liebich,  Unteroffizier  9.

Liebig-Kompagnie  548.

Liebl,  Dr.,  Negierungsarzt  381.

Liebmann  4  Levi,  Mechanische
Trikotweherei.  480.

Liebrechts  994.

Liebscher,  Gefrelter  10

Liedke.  H.,  Uhrmacherei  848.

—  Lv  —
Liedttkte,  Kalkulatorvorstand  103.

Liedtke,  Polizeisergeant  835,  1227.

%  Liesegang,  Dr.,  Stabsarzt  422,  998.
Ließ,  Oberarzt  a.  D.  517.

Lima,  Wäscherei  848.

Liman  Arabu  Malum  171.

Liman  Malum  168.

Limbert,  Leutnant  14,  211.

Lind  beck,  Kaserneninspektor  422.

Linde,  Sergeant  9.

Linde,  Leutnant  516.

Linde,  Unteroffizier  518.

v.  Lindeiner  gen.  v.  Wilden,
Leutant  165,  716.

v.  Lindequist,  Dr.,  Unterstaatssekrefär
  108,  410,  416,  419,  568,
618,  619,  775,  1229

Lindermann,  Unteroffizier  9.

Lindinger,  Polizelsergeant  947.

Lindner,  H.  60.

Lindner,  Sergeant  518.

Lindner,  Oberarzt  1045.

Lindow,  Leulnant  517,  1091.

Link,  Gouvernementssekretär  59.

Link,  Pollzeisergeant  570,  947.

v.  Linsingen,  Leutnant  281.

Lion,  Dr.,  Stabarzt  450,  520,  521.

Lipomsky,  A.,  Architekt  1225.

Lippe,  Zollamtsverwalter  1090.

Lippelt,  Unteroffizier  9.

Lippke,-  Polizeisergeant  947.

Liste,  Oberarzt  717,  1090.

Liße,  F.,  Händler  848.

Littig,  Gefreiter  9.

Lob#,  Sergeant  618.

 

Lochhaas,  Poltzeisergeant  1147.

Loeffler  679.

Lobe,  Bizeseldwebel  9.

Lohff,  Kaufmann  461.

Loisp,  Leutmnant  92.

Lolongat,  Häuptling  852.

Lommel,  Chemiker  218,  519,  718.

Lomott,  Reiter  10.

van  de  Loo,  Pflanzungsdireklor-461.

Lopsien,  Gefreiter  518.

Lorenz,  Gefreiter  9.

Lorenz,  Lehrer  13.

Lorenz,  Unteroffizier  718.

Lorry-Cole,  Oberst  151,  152.

Lott,  Dr.,  Stabsarzt  945.

Lotterymann,  Jak.,  Produktenhandlung
  848.

Lottes,  Gefreiter  10.

Lotz,  Dr.,  Bezirksgeologe  92,  201.

Löb,  Feldwebel,  718.

Löffler,  Gefreiter  9.

Löffler,  Sanitätzunteroffizier  165.

Löffler,  Polizeisergeant  381,  947.

 

Löffler,  Bezirkamtsschreiber  381.

 

Ludwig  &amp;amp;  Kabilinsky,

 

 

Lörcks,  Pater  385.

Löscher  766.

Löschke,  Polizeisergeant  899,  1227.

Löwe,  Unteroffizier  518.

Lubenau,  Dr.,  prakt.  Arzt  570.

Lubenau,  Dr.,  Regierungsarzt  899.

Lubowsky,  Gebr.,  Gastwirtschaft  848.

Lucas,  Militär-Intendantursekretär
57.

Lucas  587.

Lucas,  Kommerzienrat  842.
Luckow,  Gefreiter  9.

Ludewig,  K.,  Kaufladen  8348.
ODearzs  4  S  2424a.2  *  1046.

 

Ludwig,  Stabsveterinär  60,  516,  670.

Ludwig,  Gefreiter  519.

Ludwig,  John  844.

Ludwig,  H.  u.  J.,  Bäckerei  848.

Spirituosenbandlung
  848.

Ludwig,  Polizeisergeant  899,  1227.

Lull,  Reiler  10.

Lurz,  Dr.,  Oberarzt  515.

Lutter,  Oberleutnant  325,  328,  669,
790.

Lutz,  Gefreiter  9.

Luy,  Reiter  10.

Lugze,  Kaufmann  462.

Lutze,  Max,  Kaufladen  848.

Lückerath,  Sanatoriumsverwalter
570.—

Lückerath,  Lazarettgehilfe  1046.

Lüderitz,  A.,  Speditionsgeschäft  848.

Lüdicke,  Maschinist  14.

v.  Lüdinghausen  gen.  Wolff,
Freiherr,  Arbeiler-Kommissar  279,
465.

Lühmann,  Reiter  10.

Lühmann,  Sergeant  326.

Lupke,  BVizefeldwebel  518.

Lütje.  Dockmeister  997.

Lüttschwager,  Dr.  Unterveterinär
164.

Luttschwager,  Dr.,  Oberoeterinär
213

Lybuda,  Unteroffizier  518.

2ys#zus,  Sergeant  518.

M.

Maaß,  Reiter  10.
Macaulay  249.
Machi,  Zollamtsofsistent  3.  Kl.  4.
Wachabo,  Zollamtsassistent  3.  Kl.  4.
Machon,  Gefreiter  518.
Madretke,  kommiss.  Sekretär  424.

61

Maeffert,  kommiss.  Sekretär  165.
Maercker,  Moajor  104,  110,  363.  569,
789.
        <pb n="56" />
        Maehle,  Handler  628.
Maganga,  Schauch  826.
Magbeburg,  Unteroffizier  898.
Mager,  Gefreiter  9.

Mage  rurtg,  Polizeisergeant  166881.

 
  
 
 
 
 
 

M  671.
Uhrmacher  848.

Sekretär  715.
Vizefeldwebel  9.
Gefreiter  9.

Gefreiter  518.
Gefreiter  1226.
Polizeisergeant  14.
Moier,  Vizewachtmeister  58.
Moyer,  J.  587.

Maillefert,  Dr.,  Stabsarzt,  59,  422,
Mainer,  Rechispraktikant  214.
Mairot  252.

Mai-Umer  170.

Maiwaldt,  inval.  Unteroffizier  281.
Maiohes,  Israel,  Kaufladen  848.
Malam  Isa  1  150.

Maletz,  Polizeisergeant  790.
Malinowsli,  Pater  1230,  1282.
Mall  &amp;amp;  Riep,  Kaufladen  848.
Malsch,  Polizeisergeant  719,  996.
Malsch,  Polizeisergeant  998.
Malzer,  Gefreiter  718.
Manager,  General  1088.
Mande,  Fullah  #  1798.

von  Mandelsloh),  Ernst  S.  514.
Mander,  Leutnant  1232,  1233.
Manetti,  Ph.,  Bauunternehmer  848.
Manger,  Hauptmann  5.
Mangold,  Gesreiter  9.
Mangold,  Polizeisergeant  328.
Mann,  Dr.,  Geologe  2138,  381.
Mannsrest.  à  Neiler  200.

Dr.,  125,
381,  385.

NMansfeld,  Dr.,  Stabsarzt  201,  947,
1226.

Mansfeld,  Hauptmann  946.

Mansfeld,  Dr.  1190.

Mapuri,  Ombascha  S.  463.

Marafo  von  Godabawoa  150.

Marcks,  Dr.,  Prosessor,  1029,  1031.

Marcus,  pens.  Lazarettinspektor  8.

v.  Mar#es,  Leutnant  517.

v.  Marées,  Oberleutnant  945.

Maret,  Amtsrichter  215.

Maret,  Karl  215.

Marjan  Hamed,  Sol  463.

Markgraf,  Bureaudiklar  420.

Markmann,  Geheimer  Negierungsrat
88,  898.

Marks,  Frih,  Schneiderei  846.
Marquard,  Ernst  1227.

LVI

Marquardt,  Polizeichef  a.  D.  210.

Marshall,  Dr.,  Oberarzt  4,  619.

MWartin,  Unterofftzier  9.

Martin,  Gefreiter  518.

Martin  706.

v.  der  Marwit,  Oberleutnant  5,  519.
899.

v.  der  Marwitz,  Hauptmann  588.
Marr,  Sergeant  9.

Marx,  Hündler  848.

Massadu,  Feldwebel  172.

v.  Massenbach,  Baronin  981.
Masterman,  Professor  1081.
Matabul,  Eingeborener  852,  853.
Matahangarwa,  Sultan  4.
Mataré,  Intendanturdiätar  422.
Materne,  Gefreiter  518.
Matheis,  Gebr.,  Kalkwerk  848.
Mathias,  Polizeisergeant  59.
Mattern,  Verkehrssteuerpraktikant

Matthiaß,  Moajor  61.
Matthies,  Bureaudiätar  420.
Matthießen,  Stenographin  947.
Mattkowick,  F.,  Kaufladen  848.
Mattner,  Gärtner  59.
Mattuka  1,  Polizeisergeant  671.
Matun-ma-ndok,  Haupt-Ndognbiakad-
  .
v.  Matuschka,  Graf  215.
Matzellus,  Gefreiter  518,
Matzkuhn,  Kaufladen  848.
Mauch,  Unterzahlmeister  518.
Maul,  Kaufmann  344.
Maul,  B.,  Eisenwarenhandlung  848.
Way,  Gefreiter  der  Landwehr  II  519.
May,  Bureauassistent  718.
Mayer,  Bureaugehilse  218.
WMayer,  Sergeant  218.
Mayer,  Dr.,  Stabsarzt  422.
WMayer,  Werstverwaller  571.
½%  Sanitätsunteroffizier  669.
Wayer,  Dr.,  Oberstabsarzt  670,  980,
988.

 

D
WVayer,  Sanitussergeant  9#7.
Mayer,  Bautechniker  1147.
VWMaywaldt,  Pollzeisergeant  1147.
WWazel,  Dr.  766.

Mazurek,  Gefreiter  518.

Märker,  Major  449.

Mäd,  Sekretär  381.

Mätzke,  Händler  1  855.
Möienndenge,  Adogn-biak#ad-Chef

590.

Mboma,  Hüäuptling  20.

Mecheln,  Gefreiter  #9.

csechelya,  A.,  Anwalt  106,  109.

Meckl,  Marwer  165,  718,  1046.
Mehnert,  Polizeisergeant  835,  127.

 

v.  Meien,  Leutnant  517,  834.

Meier,  Leutnant  166,  717.

Meier,  Friedrich,  Polizeisergeant  328.

Meier,  Regierungsb  aumeister  420.

WMeier,  Polizeisergeant  570.

de  Meillon,  Photograph  848.

Meincke,  Seribtesshrlergehfe  381.

Meincke,  Sekretär  5

Meinhof,  Dr.,  *t  449.

Meinhoff  1077.

Meisel,  B.,  Gastwirtschaft  848.

Meissner,  Gefreiter  9,  10.

Meiß,  Gouvernementsselretär  1046.

Meißinger,  Feldintendantursekretür
325.

Meißner,  Feidlaarettrendont  5.

Meißner,  Rei#er  10.

Meibner,  Unterzahlmeister  518.

Meißner,  Gefreiter  5186.

Meihner  &amp;amp;  Strendt,  Schlosserei
848.

Meizner,  Dr.,  Oberstabsarzt  14,  620,
1146.

v.  Mejer,  Oberleutnant  8384.

Melchior,  Unteroffizier  d.  Landwehr  8.

Melchior,  G.,  Kaufladen  848.

v.  Melle,  Dr.,  Senator  1028.

Mellenthin,  Feldwebel  167,  169,
170,  1090.

Mellin,  Oberleutnant  478.

Melzer,  Polizeisergeamn  621.

Menge,  Gefreiter  326.

Menger,  Korvettenkapitan  712,  770,
825

Menke,  Forscher  1  624.
Menne,  J.,  Kaufladen  848.
Mennekes,  H.,  Schuhladen  848.
Wensch,  Gefreiter  718.

Mensing,  kommisf.  Zollamtaassiftent

s

 

l

2.Alssse2ls,570,æ5.

WMenzel,  Gefreier  der  Landwehr  519.

Menzel,  Kolonialeleve  1226.

Mercator,  Dr.,  821.

Merdas,  Dr.,  Stabsarzt  14,  212.

Merensky,  D.,  Wissionsiufpektor  70.

Merensky,  Dr.,  Nechisanwalt  848.

Merere  II,  Sangusultan  70.

Merkel,  Bureaudiätar  420.

Merle,  Gerichtsschreibergehilfe  670.

Nerle,  kommiss.  Sekretär  997.

v.  der  Merwe,  Reiter  10.

Merz,  Koiserlicher  Gouvernements=——


Meszalla  Ur  Nichalla,  inval.
Gefrelter  28

Metelmann,  —
Met  Negierungsat  381,  997,

mel  inert  848
        <pb n="57" />
        Mette,  Rittmeister  der  Reserve  60.

Metternich,  P.  1198,  1199.

Metzger,  Forstafsessor  22,  835,  1103.

Metler,  Vizewachtmetster  der  Landwehr
  8.

Meuche,  Unteroffzzier  826.

van  der  Meulen,  Malergeschäft  848.

Meunier,  A.  1255.

Meydam,  Hauptmann  5.

Meyer,  Baurat  6.

Meyer,  Geh.  Registrator  8.

Meyer,  Oberapotheler  8.

Meyer  1,  Gefreiter  der  7.  Feldbatt.  10.

Meyer,  Gefreiter  10.

Meyer,  kommiss.  Sekretär  13.

Meper,  Justus,  Kapitänleutnant  49.

Meyer,  Friedrich,  Sanitätsunter.
offizier  57.

Meyer,  Willi,  wben  59.

Meyer  4  Co.,  Firma  90

Meyer,  Dr.,  Geheimer  Negierungsrat
104.

Meyer,  Adolf,  Wegebauer  213.

Meyer,  Sergeant  880.

Meyer,  Dr.  462,  662,  668.

Meyer,  Techniker  519,  719.

Meyer,  Sekretär  570.

Meyer,  Ansiedler  586,  1158.

Meyer,  F.  587.

Meyer,  H.  537.

Meyer,  Negierungsrat  590.

Meyer,  Franz,  Gefreiter  718.

Meyer,  Hermann,  Gefreiter  718.

Meyer,  Dr.,  Oberrichter  733.

Meyer,  JF.,  Gastwirtschaft  848.

Meyer,  Dr.,  Kammergerichtsrat  1029,
1030.  .

Meyer,  Oberarzt  1045.

Meyer,  Feldlazarettinspektor  1046.

Meyer,  Leutnant  1091.

v.  Meyeren,  D.  „Wirklicher  Geheimer
Nat  312.

Meywald,  Sergeant  518.

Mez,  Dr.,  Professor  763,  990,  1253.
Michael,  Gefreiter  518.

Michaelis,  Gefreiter  10.

v.  Michaelis,  Leutnant  111,  212,

445,  885.
Wichgelsen,  Wright  &amp;amp;  Co.,  Firma
917.

Michaelsen,  Dr.,  Profefsor  1030.

WMichalke,  Eisenbahn-Stationsverwalter
  981.

Wichalla,  Gastwirtschaft  849.

Michalsky,  Koisüce  Hofrat  7  568.

Wichel,  Dipl-Ing.  960

Michels,  ——.  18.

Miehe,  Unterzahlmeister  8,  670.

WMielke,  Gefreiter  518.

 

 

 

LVII

TWierswa,  Feldwebel  380.

Mies,  Oberbücker  10.

Mießler,  Hauptlehrer  60.

Migdalski,  Landwirt  1157,  1158.

v.  Milezewmski,  Oberleutnant  1091.

Mildbread,  Dr.,  Botaniker  112,
113,  114,  116,  117,  119,  121,  384,.
432,  572,  574,  676,  677.

Milenz,  Unteroffizier  9.

v.  Milkau,  Freiherr,  Vizefeldwebel  der
Reserve  718.

Nilner,  Lord  959,  962.

Mindif  169.

Minikowsky  4  Semn,  Bauunternehmer
  84

Miriel  706.

Nischlich,  Bezirksleiter  584,  1088.

Mittelstäd",  Farmer  842.

Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königl.  Hofbuchhandlung
  94,  154,  270,  561,  611,
766,  876,  1048,  1190,  1191,  1265.

Mocha,  Gefreiter  165.

Mohr,  Gefreiter  10,

Mohr,  Sekretär  590.

Mohring,  Geireiter  10.

Moisel,  M.  652.

Moldenhauer,  Gefreiter  9.

Moldenhauer,  Oberveterinär  521.

Moldenhauer,  Landmesser  1226.

Moliete,  Oberleutnant  163,  468.

Moll,  Heury,  Mojor  4  3416  419.

Molter,  Fr.,  Kauflade

Molter,  Julius,  unns  8486.

Molzahn,  A.,  Wagenbauerei  849.

Monteir  o,  Dr.,  918.

Monts,  Stationsassistent  790,  1091.

Monvoisin  706.

Morenga,  Kapitän  f  1228,  1229,
1200,  12981,  1232,  1238.

Morgan,  Camillo  1185.

Morgen  425.

Mork,  Fritz,  Schneiderei  849.

Morris,  Grohmann  1231.

v.  der  Mosel,  Nechtsanwalt  1225.

Motschenbacher,  Leulnant  58,  946.

Möhl,  Sergeant  9.

Möhle,  Unteroffizier  9.

Möhring  I.  Dr.  61.

Möhring,  Unteroffizier  281.

Möhring,  Polizeisergeant  520,  570,
1091.

Möller,  Gesreiter  9.

Möller,  Onmisonverwolamgstafgek.
58,  213.

Möller,  Unteroffizier  326.

Nöt,  Sekretr  69.

Mruck,.  Gefretter  10.

Msinga,  Saltan  114,  116.

Msingo,  Sullan  480.

 

 

Msyk,  Reiler  326.

Mtuale  Kaware  480.

Mucke,  Stationsassistent  110,  328.

Mueller,  Generalmajor  5,  212.

Muera,  Sultan  482.

Muirhead  Collins,  Captlain  503,
559

Mummenkoff,  Dr.,  Rechtsanwalt  60.

Munier,  Techniker  1091.

Murlowsky,  Oberschlächter  11.

Muschler,  Unteroffizier  9.

Mück,  Kaserneninspektor  7.

v.  Mühlenfels,  Oberstleutnant  324.

Mühring,  kommiss.  Stationsleiter  59.

Müllendorf,  Redakteur  449.

Müller,  Leutnant  325.

Müller,  Bauleiter  381.

Muller,  Max,  Polizeimeister  465,  618,
1046.

Müller,  Missionar  520.

Müller,  Leutnant  571,  1046.
Maller,  Kommerzienrat  957.
Muller,  Stationsverwalter  835.
Maller,  Kapitän  997.

Muller,  Bauleiter  997,  1090.
Müller,  Proviantamtöassistent  7,  104.
Müller,  Sergeant  9,  326,  898.

Maller,  i  9.

Müller,  Gefreiter  9

Müller,  Gefreiter  der  2.  Batterie  10.

Maller,  Gefreiter  der  B.  Feldbatt.  10.

Müller,  Gefreiter  der  III.  Kol.  Abt.
0.

Müller,  Gefreiter  der  V.  Kol.  Abt.  10.

Müller,  Reiter  10.

Maller,  Ernst,  Polizei=  Inspekrionsoffizier
  14.

Müller,  Bezirksschreiber  14.

Müller,  Wilhelm,  Gefreiler  58.

Müller,  Karl,  Dr.  88.

Maller,  Geheimer  G***  104.

Maller,  Alfred,  Direktor  21

Müller,  Warx,  Pionier  1.

Müller,  Otto,

Maller,  Erich,  Kangleigehülse  381,
718.

Maller,  Unterofftzier  aus.  718.

Muller  II,  —

Maller  I,

Müller,  Nilolaus,  ——
570.

Müller,  Friedrich,  Neiter  718.
Muller,  Peter,  Geschäftsführer  848,
if44.

Müller,  Max  2.,  Kaufhaus  848.

Müller,  N.,  Kanfladen  3

Muller,  B.,  Kau

Müller,  Polizeisergeant  .  1091,
1147.
        <pb n="58" />
        Müller,  Maschinenbaulechniker  947.

Müller,  Schlofser  1090.

Müller,  kommiss.  Sekretär  1226.

Müller  v.  Berneck,  Oberlentnant
521.

Muller  v.  Berneck,  Hotel  849.

Maller  &amp;amp;  Natgeber,  Kaufladen  849.

Mulstroh,  Unterofftzier  9.

v.  Münstermann,  Leuinant  571,  717,
1046.

Münz,  Unterofftzier  9.

Münzberg,  Gefreiter  718.

Münzner,  invalider  Feldwebel  106.

Mützlip,  Leutnant  6,  14,  422.

Le  Myre  de  Liller  8  242.

N.

Naas,  Unteroffizier  326.
Nachtwey,  Präfekt  843.
Nagel,  Unteroffizier  9.
Nagel,  Sekretär  59,  282.
Nagel,  Gefreiter  518.
Nagengast,  Unterofftzier  9.
Nagumur,  Eingeborener  19.
Nakanz,  Pollzeisergeant  381.
Nande,  Häuptling  1155.
Nannen,  Polizeisergeant  59.
Nast.  Regierungsbaumelster  1046.
Naß,  Photograph  849.
Nathow,  uzfeldwebel  326.
Nauen,  Polizeisergeant  947.
v.  Nauendorf,  Freifrau  60.
Nauheimer,  Gefreiter  280.
Naumann.  Gepp  4  Co.,  Firma  917.
Nägele,  Dr.,  Stabsarzt  1045.
Negendorn,  Dr.  821.
Neie,  Polizeilergeant  1227.
Neil,  Polizeisergeant  836,  1227.
Neiße,  Unteroffizier  518.
Neldner,  Gärtner  1044.
Nelson,  2.,  Kaufladen  849.
Neßler,  Sekretär  282,  1046,  1226.
Neu,  Gefreiter  9.
Neu,  Geologengehilfe  328,  570.
Neugebauer,  kommiss.  Sekretär  109.
Neuhaus,  Militärintendantursekretär

57.

Neuhaus,  Leutnant  620.
Neuhaus,  Dr.,  Bezirksrichler  1225.
Neujahr,  Gefreiter  10.

Neumann,  Sergeant  9.
Neumann,  Unteroffizier  9.
Neumann,  Gefreiter  der  Feldart.  10.
Neumann,  Neiter  der  7.  Feldbatt.  10.
Neumann,  RNeuer  10.

Neumann,  Oberveierinär-  61.
Neumann,  Feldlazareitrendant  212.
Neumann,  Unteroffizier  518.
Neumann,  Poltzeisergeant  835.

 

LVIII  —

1186.

Neumann,  J.,  Verlag

Neumeister,  Schieferdeckermeister  61.

Nevinson  872.

Ngila,  Häuptling  20.  526.
Ngose,  Häuptling  471.
Ngute,  Häuplling  525.
Nicholson,  Sekretär  923,  924.
Nickl,  Sanitätssergeank  9.
Nicklas,  Sekretär  620,  718.
Niebling,  Gefreiter  518.

Niedermaier,  Sanitätsfeldwebel  671,

1147.
Niel,  Marschall  243.
Niemann,  Gefreiter  1226.
Niemeyer,  Gefreiter  9.

Niendorf,  J.,  Fruchthandlung  849.
Nierling,  Lazarettinspektor  218,  465.

Niet,  Farmer  619.

Nigmann,  Hauptmann  14,  4,  1048,

1049

Nippe,  Kapitänleutnant  49,  99,  159.
Nitschke,  invalider  Unteroffizier  281.
Nitschmann,  Leutnant  164,  171,  172,

178.
Nitschmann,  Oberleutnant  899.

Nitzsche  &amp;amp;  Gutsche,  Kaufladen  849.

Noack,  Polizeimeister  1147.

Noack,  C.  H,  Firma  40

Nobel,  M.,  Kaufloden  84

Nocht,  Dr.,  Professor  z#,  979,
980,  1029,  1081.

Nocke,  Häuptling  471.

Noeske,  Gefreiter  10.

Noeske,  Sanilätsunteroffizier  280.

Nofs,  Gefreiler  10.

Nolte,  Leutnant  422.

Nonne,  Mcjor  a.  D.  214.

Nonne,  Dr.  1031.

Nopp,  Gouvernementssekretär  420.

v.  Nordeck  zur  Rabenau,  Freiherr,

Oberleutnant  211,  3861,  947.
Normund,  Zugführer  14.
Norreuther,  M.,  Wäscherei  849.
RNohe,  Gesreiter  Wl.

v.  Nostitz,  Gerichtsassessor  1225.
Nogold,  Polizeisergeant  790.
Nowak,  Polizeisergeant  886,  12-7.

Nowakowsky,  Polizeisergeant  519,

790.
Nowarra,  Kesselschmied  59.
Nöll,  Unteroffizier  9.
Nöpel,  Dr.,  Assessor  927,  718.
Ntok,  Häupiimg  528,  529.
Nuhn,  Feldlazarettrendant  212.
Nürnberg,  Unterofflzier  518.

O.
Oaklev,  H.  M.  185,  136.
Oats,  Froncis  555.

 

Oberg,  Oberleutnant  571,  620,  717,
1046.

Oberheid,  Sergeant  518.

Oberheitmann,  Unteroffizier  518.

Oberhoffer,  Sanitätssergeant  9,  570.

Oberlaender,  Polizeisergeant  719,
998.

Oberprieler,  Landsturmmann  281.

Ocloo,  Häuptling  481.

Odenwald,  Reiter  10,  569.

Odenwald,  Polizeisergeant  947.

v.  Oertzen,  Hauptmann  5.

v.  Oertzen,  Leutnant  59,212,423,  671.

v.  Oertzen,  Major  110.

Offschanny,  Vermessungstechniker
520.

Offschany,  Unteroffizier  d.  L.  8.

Oblemann,  Dr.,  Oberarzt  621,  1045.

Ohling,  Leutnant  719.

Ohlo,  Dr.,  Oberarzt  328,  1045,

Ohm,  Feldwebel  8.

Ohmeis,  Sergeant  9.

Ohmstede,  Intendanturassessor  6.

Ohmstede,  Schuldirekior  215.

Ohrt,  Sergeant  9.

Oldenbourg,  Martin,  Verlagsbuch-Handlung
  364.

 

41835,1227

olerwan  Polizeisergeant  1277

Olkiewicz,  Bureaugehilfe  998.

Ollwig,  Professor,  Stabsarzt  515,
979,  1029,  10931.

Oltersdorf,  Gefreiter  518.

Oltmann  687.

Omonsky,  Militär-Intendantursekretür
  57.

Oreydt,  Husarenrüttmeister  481.

Orlowski,  Pionier  10.

d'Ormesson  994.

Ortlieb,  Unteroffizier  518.

Osbahr,  JI.,  Brauerei  849.

Oschmann,  Wojor  876.

Osterholz,  E——  381.

Osterlond,  Gefrei#er#10.

Ostermann  Zolueisergeanisss  1

Ostermayer,  Oberleutsant  5,  717,

Osterstock.  Sergeant  518.

O'Swald  &amp;amp;  Co.,  Wei.,  Firma  764,
1134.

Otto,  Sergeant  der  Landwehr  8.

Otto,  Gefreiter  10.

Otto,  Leutnant  517.  997.

Otto,  Unterzahlmeister  518.

Otto,  Gefreiter  516.

Otto,  Kommerzienrat  587.

Otto,  Heinrich  687.

Otto,  Dr.  1081.

Otwell,  Captain  202.

Overbeck  de  Meyer  719.
        <pb n="59" />
        P.

Paar,  Dr.,  Direktor  60.

Pabst  v.  Oheim,  Leutnant  833.

v.  Padberg,  Leutnant  520,  834,  947.

Paeßler,  Dr.  392,  535,  587.

Paetel,  Hermann,  Verlag  94,  363,

Paffrath,
1091.

Pagels,  Unteroffizier  9.

Pahl,  Unteroffizier  518.

Pahl,  Finanzdirekior  568.

Pakisch,  Sergeant  518.

Palm,  Sergeant  898.

v.  Palm  1157.

Panit,  Unteroffizier  9.

Panzer,  Gefreiter  9.

Panzlaff,.  Unteroffizier  281.

Pape,  Stationsassistent  424.

Pape  955.

Papenhoff,  Polizeisergeant  519,  790.

Papke  &amp;amp;  Derday,  Fährunternehmen
849.

Parkinson,  Pflanzer  210.

v.  Parpart,  kommiss.  Stationsleiter
110,  899.

Parr,  W.  61.

Paschen,  Kaufmann  461.

Paschen,  Oberleutnant  945.

Passarge,  Dr.  Professor  34,  726,
1029,  1080,  1161.

Passow,  Polizeisergeant  621.

Paßburg.  Emil,  Milch-Konserven-Fabrik
  218.

Patiig,  Oberleutnant  6.

Paul,  Unteroffizier,  Trompeter  9.

Paul,  Gelreiter  der  Reserve  281.

Paul,  Oberkonsistorialrat  812.

Paul,  Regierungssupernumerar  327.

Paul,  kommiss.  Sekretür  570.

Paul,  Polizeisergeant  899,  1227.

Paulsen,  kommiss.  Sekretär  109,  465,
670.

Polizeiwachtmeister  621,

 

Pauly,  Laboratoriumsgehilfe  109.
Pawelczak,  Gefrei#er  10.
Pamw  lass  ek,  pensionierter  Feldwebel

äzold,  Zollamtsassistent  282,  570

Pein,  Feldbäcker  10.

Peiper,  Dr.,  Oberarzt  515.

Pelka,

Pelz,  Termessungstechnlker  519,  997,.
1090.

Penschke.  Dr.,  Oberarzt  515.
Pengzel,  Gebr.  186.
Pergande,  Franz  922.
Perschmann,  Sergeant  9.
Verzamanos  687.

Peschke,  kommiss.  Sekretär  327.

 

—  LIX

Pestrup,  Sergeant  718.

Peter,  Leutnant  5.

Peter,  Unteroffizier  9,  518.

Peter,  Kaufmann  324.

Peter,  Polizeimeister  465.

Peter,  Feldwebel  1227.

Peters  289.

Peters,  Bureauvorstand  515,  1046.

Peters,  Sergeant  518.  .

Peters,  kommiss.  Sekretär  620,  1090.

Peters,  Polizeisergeant  719,  9986.

Peters,  kommiss.  Polizeimeister  998.

Petersen,  Kapitän  16,  18.

Peterßen,  Gefreiter  10.

Petrich,  Geheimer  expedierender  Sekretär
  1088.

Petry,  Gefreiter  519.

Petter,  Oberleutnant  671,  717,  1091.

Peitinger,  Unteroffizier  9.

Peyold,  Unteroffizier  9.

Peyhold,  Polizeisergeont  947.

Pevoldt,  Assistenzarzt  568

Pegoldt,  Polizeisergeant  671.

Peyoldt,  Oberarzt  716.

Peuckert,  Gouvernements-Architekt
570,  1227.

Pfaehler,  Oberleutnant  14,  211.

Pfeffer,  Hauptmann  517,  1227.

Pfeiffer,  Kansleigehilfe  519,  997,

pfister,  Kungleigehilfe  327,  670,  835,
947.

Pfister.  H.  587.

Pflug,  Sckretariatsassissent  716.
Pflughoff,  P.,  Kaufladen  849.
Pbillop.  Gefreiter  518.
Philipps,  Kopitän  151.
Pbilipps,  Kaufladen  849.
ilipps,  Polizeisergeant  947.
Philippson,  Dr.  Profefsor  1253.
Piazena,  Gefreiter  10.
Picard  609

Pichot,  Neiter  10.

1#

7

 

 

 

biehl,  Sergeant  789.
ieper,  Gastwirt  215.
Pleper,  Leutmant  328,  834.
Pieper,  Unteroffizier  518.
Pierau,  Gefreiter  10.
Pierer,  Oberleutnant  211.
Pierer,  Major  570.
Pierson,  Verlag  44.
Pieters,  Kaufladen  849.
Piey,  Gefreiter  10.
Pietsch,  Gefreiter  9.
Pilz,  Vlzefeldwebel  d.  N.  8.
Pinus,  Häuptling  15.
Piontek,  Unteroffizier  9.
Piotrowicz,  Unteroffizier  885.
Pippert,  Unteroffizier  518.

 

 

Pirner,  Oberleutnant  14,  211,  517.

Pischel,  Leutnant  163,  517.

Pistor,  Unteroffizier  9

Pitkowski,  Gefreiter  518.

Pittkomsky,  A.,  Schuhmacherei  849.

Plachta,  Reiter  10.

v.  der  Planitz,  Edler,  Leutnant  899.

Plank,  Gefreiter  10.

Plesch,  Unterzahlmeister  8.

du  Plessis,  Wäscherei  849.

Plieninger,  Oberleutnant  517,  671.

Plieske,  Unteroffizier  518.

Plinzner,  Oberleutnant  834.

Plotzitza,.  BSefreiter  9.

Plüddemann,  Kontreadmiral  z.  D.
983.

Pniszeck,  Gefrei#er  10.

Pobbielski,  Wachtmeister  8.

v.  Podewils,  Bureauassistent  835.

Podschadly,  VPolizeisergeant  571.

Poerting,  Rittmeister  717.

Poetsch,  Materialienverwalter  279.

Poetsch,  Materialienverwalter  621.

Pohl,  Unteroffizier  9.

Pohl,  Reiter  10.

Pohl,  Sanitätssergeant  326.

Pohl,  Regierungssupernumerar  620.

Pohl,  Polizeisergeant  621.

Lohl,  Sekretär  718.

Pohlen,  Unteroffizier  326.

r

9

9

3

 

Pohlig,  Sanitãisunteroffizier  861.

boblmann,  A.  460,

sohlmann,  Gefreiter  ölus.

sokallus,  Gefreiter  519.

Poleck,  Dr.,  Stabsarzt  168.

Poleck,  Dr.,  Regierungsarzt  1091.

Polit,  Polizeisergeant  899,  1227.

Polke,  Sanitätssergeant  789.

Pollau,  Häupilung  624.

Pollock,  Sergeant  518.

Pominis,  Hüäuptling  623.

Pommé,  Maria,  Weißwarenhandlung
  849.

Poniatowski,  Gefreiter  280.

Pooch,  Reiter  519.

Popp,  Gefreiter  10.

Poppe,  Laboratorlumsdiener  165.

Porath,  Sergeant  718.

Vormann,  Sergeant  718.

Porzig,  Unteroffizier  381.

Porzig,  Sergeant  835.

v.  Poser  u.  Groß-Nädlig,  Generalmajor
  z.  D.  844.

Possekel,  Reiter  10.

Posselt,  Feldlazarettinspektor  669,
1089.  "

 

 

Post,  H.,  Kaufladen  849.
Poulisse,  Kaufladen  849.
Powell  Cotton,  Major  433.
        <pb n="60" />
        Powilleit,  Reiter  10.

Nöllot,  Gesreiter  519.

Pöppel,  Leumant  517.

Prado  Chaves  &amp;amp;  Co.,  Firma  917.

Prager,  Erich  449.

Prange,  Unteroffizier  9.

Prange  Rechtsanwall  461.

Preiß,  Feldbäcker  11.

Preuß,  Heizer  110.

Priebe,  Polizeisergeant.  718,  998.

Prieß,  A.,  Schlächterei  849.

v.  Prince,  Mlen  154,  587.

Priß,  Gefreiter  10.

Prigzel,  —*  719,  998.

Probst,  Reiter  .

Proch,  Feldwebel  ¾

Prokop,  Gefreiter  326.

Pröpsting,  Kaufmann  461.

Prüssing,  Kapitän  620,  1090.

Ptascheck,  Polizeisergeant  1147,  1227.

Puder,  Major  212,  348,  464,  900,
947.  1148,  1/  1u50,  1151.

Pudlo,  Gefreiter  10.

Puff,  Pater  18.

Puhlmann,  Polizeisergeant  998.

Pundt,  Bizewachtmeister  518.

Pusch,  Gefreiter  10.

v.  Pusch,  Oberleutnant  163.

Puth,  Therese  981.

Puttkammer  &amp;amp;  Mühlbrecht,  Verlag
  94.

v.  Puttkamer,  Leutnant  164.

v.  Puttkamer,  Hauptmann  212.

v.  Puttkamer,  Oberleutnant  619,

o,  1046.

v.  Puttkamer,  Gouverneur.  12.  898.

Pürainen,  Kaufladen  849.

#½  Zollamtsassfistent  2.  Alasse

Won  Unteroffizier  18.
Putz.  Gefreiter  518.

O.
Quaas,  Leumant  422.
Quade,  Oberstleutnant  326,  569,  716,
Quandt,  Hrg.  88.
Quelle  &amp;amp;  Meyer,  Verlag  876.
Quellmalz,  Leutnant  6,  163.
Quellmalz,  Polizeisergean!:5,  1227.
Quentin  &amp;amp;  Co.,  Kaufladen  849.
Quenzer,  Polizelsergeant  790.
Quetschke,  Gefreiter  10.
Quiddorf,  Galoanoplastiker  887.

K.
Naab,  Polizeimeister  670.
Naab,  Polizelsergeant  790.
Naabe,  Oberleumam  8985.

 

—  LXK  —

Naabe,  Leuinant  1045.

Rabald,  Schuhmacherei  849

v.  Rabe,  60.

Rackelmann,  Unterzahlmeister  8,  570.
Naddatz,  Feldwebel  282,  718.
Radefeld,  Geheimer  Kangleldiätar

463.
Kadtke,  Kreisschulinspektor  61.
Raesch,  Unteroffizier  9.
Rahm,  Gefreiter  58.
Raila,  Hauptmann  325.
Ramelow,  Gerichtsafsessor  a.  D.  88.
Ramon  Buendia,  General  447.
Ramsay,  Hauptmann  69,  524,  525,
527,  528.

RKanft,  Gefreiter  10.

Range,  Assistenzarzt  326.

Range,  Dr.,  Geologe  466.

Ranoschek,  Unteroffizier  9.

Napmund,  Oberarzt  518.

RNappe,  Gärtner  59.

Kappenecker,  Unteroffizier.  670.

Rapsch,  Invalide  281.

Rasch,  Vizewachtmeister  518.

Nascher  u.  Co.  L.  u.  R.,  Kaufladen
  849.

Naschid  bin  Masud,  Araber  s26.

Raschke,  Ouo  61.

Naschke,  Zustellungsbeamter  671.

Naßler,  H.  62.

Natensi,  Zollamtsaffistent  3.  Kl.  4.

RKathgen,  Dr.,  Professor  1028,  1029,
1080,  1031.

Katjen,  Dr.,  Notar  1079.

Kau,  Oberveterinär  14,  280,  518.

NRau,  Pflanzer  1157.

Nauer,  Kal.  Hilfsjäger  718.

Nauer,  Förster  1090.

Nauert  u.  Pittius,  G.  m.  b.  H.  60.

NKausch,  Oberleutnant  14,  381,  468,

Nausch,  Polizeisergeant  381,  570.
Nauscher,  Unteroffizier  570,  998.
Kautanen,  Missionar  1152.
RKauter,  Gefreiter  10.

Nauysch,  Gefreiter  519.

Kave,  Gefreiter  d.  L.  8.

v.  Raven,  Dr.  112,  113,  119,  120,
121,  331,  392,  333,  429,  480,
482,  571.

v.  Raven,  Oberleulmant  164,  167,
170,  171,  881.

v.  Raven,  Leutnant  717,  *

Nayß,  Intendanturdiltar  67

Näbiger.  pr.  165,
670,  94

Nead,  AU.  7  106,  109.

Nebstein,  Zollaomtsasfistent  621,1091.

Nechenbach,  Paul  1079.

 

v.  Rechenberg,  Frhr.,  Gouverneur
226,  661,  715,  881,  1090.

Rechtern,  Oberleutnant  422.

Reckin,  Unteroffizier  9.

von  Reckowmsky,  Unteroffizier  9.

NRecsy,  Schlächterei  849.

Reddig,  Sergeant  718.

Redecker,  G  isterr

RKeder,  Forstofsessor  998.  1226.

Redmann,  Sergeant  9.

NReeg,  Unteroffizier  718.

Refior,  Pflanzungsdirektor  461.

Kegel,  Unteroffizier  326.

Regensburger,  A.  611.

Reglin,  Bauunternehmer  849.

Rehm,  Bruno  844

Neich,  örgereren  13.

Reichel,  Stationsverwaller  ##  327.

Reichelt,  Polizeisergeant  381.

RKeichert,  Magazinaufseher  10.

Reichert,  Gefreiter  280.

Reifschneider,  Sanitätsunteroffizier
  9.

Reimann,  Sergeant  9.

Reimann,  Gefreiter  518.

Reimer,

0.
NReimer,  Dietrich,  (Ernst  Vohsen)

Verlag  99,  154,  401,  449,  651,
652,  706,  821,  1135,  1190.  -
Reimers,  Kaufmann  461.

Reinecke,  Oberveterinär  7.
Reinecke,  Polizeisergeant  671,  790.
Reinemann,  Reiter  10.

 

v.  Reinersborff--Paczensky  u.
Tenczin,  Leutnant  6.
Reinert,  Schlächterei  849.
Reinhardt,  Gefreiter  10.
Reinhardt,  kommiss.  Zollvorstand
606,  519,  HIu-Neinhardt,
  Lauhunt  517.
NReinhardt,  Zolldirektor  898.
Neinhold,  Proviantamtzasfistent  7.
Neinicke,  Landgerichtsrat  a.  D.  61.
NReinicke  II.  Gefreüer  818.
Reinicke,  W.,  Kaufladen  349.

 

Keinke,  Unteroffhzier  Fahnenschmied  9.
Reinshagen,  Dr.,  Nechtsanwalt
619,  849.

Reiser,  Sonilälsunterofftzier  58.

Reitenstein,  Leutnant  14,  211,  463.

v.  Reitzensteln,  Freiherr,  Leutnant
57,.  519,  790.

v.  Reitzenstein,  Frhr.,  Hauptmann
59.  824.

Neker,  Gefreiter  18.

Nemke,  Wogazinaufseher  10.

Nemmets,  Leutnant  517.
        <pb n="61" />
        Renaud,  Polizeisergeant  1227.

Rens  Lecomte  994.

Renner,  Oberleutnant  88,  110,  325.

Rennschuh,  Proviantamtsassistent
946.

Renschhausen,  Leutnant  517.

Rentel,  itsehen  947.

Renz,  Gefreiler

Rettig,  —*  10.

Retzlaff,  Gouvernementsschreiber  14.

Retzow,  Wachtmeister  8.

Reupke,  Unteroffizier  718.

Reuser,  Wallmeister  8.

Reuß,  Oberleutnant  1045.

Reußner,  Gärtner  282

Reuter,  Reiter  10.

Reuter,  Gärtner  14.

Reyes,  Rafael,  Präsidenl  446.

Reymann,  Polizeisergeant  835,  1227.

o.  Rheinbaben,  Leutnant

Rhode,  Reiter  10.

NRhode,  kommiss.  Sekretär  997.

Ricciardi,  2.,  Kaufladen  849.

Kicciardi  u.  Steffani,  Barbier
849.

Richard,  Hauptmann  60.

Richards,  Paradiesvogeljäger  385.

Le  Riche  u.  Co.,  Kaufladen  849.

Nichelmann,  Oberstleutnant  449.

Nichter,  Fekdwebel  8.

Richter,  Unteroffizier  9.

Nichter,  Bankier  214.

Richter,  Pastor  312.

Nichter,  Polizelmeister  519,  1046.

Richter,  Polizeisergeant  719,  998.

Nichter,  kommiss.  Bureauassistent
2  Klosse  997.

Nichter,  Förster  1226.

Richters,  Leutnant  a.  D.  7.

Richters,  Negierungssekretär  420.

Nickelt,  Unteroffizier  9.

Nickert,  Polizeiwachtmeister  998.

Nickleß,  Sergeant  1147.

Nickmann,  Kaiserl.  Beterinärra#  a.  D.
92,  2700.

Niechel,  Unteroffizier  326.

Niecker,  Leutnant  58,  834,  1146.

Niedel,  Gefreiter  10.

Niedel,  Leutnant  516.

r.  Riedesel,  Freiherr,  Forflafsefsor
1004.

Nieger,  Unteroffizier  9.

Riemann,  JF.,  Schmiede  849.

Niese,  Khnigl.  Baurat  716.

NRiese,  Materialienverwalter  769.

Rieth,  F.,  Kaufladen  849.

Ning,  Bauunternehmer  462.

Kingel,  Gefreiter  10.

Ningel,  Unteroffizier  518.

 

LXI

Kingel,  Polizeisergeant  671.

Kio  Midzuno  918.

Rippa,  Feldwebel  381.

RKispeter,  Feldwebel  718.

Nißler,  Maschinist  998.

Ritter,  Unteroffizier  9.

Ritter,  —  465,  719,  947.

Kitter,  Leutnant  5.

Ritter,  Dr.  1031.

Ritter,  Hauptmann  1229,  1280.

Ritters,  Gefreiter  9.

Nitzau,  Kefselschmied  465.

Ritzler,  Geh.  Oberpostrat  61.

Ritzler,  Oberleutnant  211,  517.

RKobbe,  Unteroffizier  9.

Kobin  Fimas,  Häuptling  293.

Robinson,  Leiter  der  Ackerbauschule
186,  584.

RKobinson,  J.  W.  956,  1155.

Nodenwaldt,  Dr.  979.

Nodier,  stellvertr.  Gouverneur  244.

Noeckner,  Kriegsgerichtssekretär  166.

Roehl,  Gefreiter  518.

Noehlig,  Unteroffizier  281.

Roesemann,  Gastwirtschaft  849.

Roesemann  u.  Kronewitter,
Kaufloden  849.

Nogalla  v.  Bieberstein,
leutnant  421.

Nogge,  Polizeisergeant  790.

Noggenbug,  Polizeimeister  769.

Nohahr,  Polizeisergeant  790.

Rohde,  Unteroffizier  9.

NKohde  u.  Co.  62.

Nohde,  Zollsekretär  670.

NRohlfs,  Unterzahlmeister  326.

Nohloff,  Verlag  1255

Rohmann,  Regierungslehrer  621,

091.

Kohmer,  Gefreiter  518.

RNohn,  Gefreiter  518.

Nohrbach,  Dr.  A0,  449.

Nohrbeck,  Forstafsessor  1147.

Nohrig,  Unteroffizier  9.

Nokahr,  Gefreiter  518.

Noll  u.  Hürstel,  Plantagenbesitzer
1159.

Nolle,  P.,  Gastwirtschaft  849.

Nolling,  Unteroffizier  326.

Nomberg  611.

Nommerskirchen,  Unterofftzier  9.

Noosen,  Oberleutmant  517.

Noppenbug,  Polizeimeister  1226.

Noscher,  Kapitän  1238.

Rose,  Geheimer  Legationsrat  z.  D.
214.

Ober- 



v.  Nosenberg,  Hauptmann  6.
Nosenbaum,  Feldintendantursekretür
569.

 

RKosenbauer,  Dr.,  Gymnasialprofessor
86.

Rosenberger,  Gesreiter  519.

Rosenbluth,  Barbiergeschäft  849.

Nosenh##th  u.  Co.,  Kaufladen  849.

NRosendahl,  Oberleutnant  947.

Nosenhahn,  Feuerwerksleutnant  104.

Rosenom,  Frau  Amtsrat  981.

Roß,  Gefreiter  326.

Rosso,  Bäuptling  855.

Rost.  Polizeisergeant  947.

Noth,  Dr.,  Kriegsgerichtsrat  166.

Noth,  Unteroffizier  9,  518,  669.

Rothauge,  Geschäftsführer  843.

Rothauge  u.  Wulff,  G.  m.  b.  H.,
Firma  343.

Rothe,  Reiter  10.

Nothe,  Oberleutnant  789,  900,  1090.

Kothe,  R.,  Kaufladen  849.

Kothkegel,  Polizeisergeant  424,  719.

Roume,  Generalgouverneur  250,  546.

Rowntree,  Kakaofabrikant  872.

Nöder,  Uoteresftoier  213,  518.

Köhm,  Gefreiter  326.

Nöhm,  Assessor  *  188.  1046.

Röhr,  Kanzlist  27

Rönnecke,  ——  715.

Röseler,  Sergeant  9.

Rösener,  Assistenzarzt  163.

Rösener,  Oberarzt  947.

Rößler,  Untleroffizier  9.

Rößler,  Polizeiwachtmeister  301,  570.

Röthke,  Polizeisergeant  899,  1227.

Röttgen,  Dr.,  Rechtsanwalt  61.

Rubbel,  Unteroffizier  9.

Rudat,  Gefreiter  10.

Rudat,  Geheimer  Kanzleidiätar  463.

Rudau,  Amtzgerichtssekrelär  327.

Ruddat,  Gefreiter  519.

Nudolyh,  Oberleutnant  14,  163.

Rudolph,  Hauptmann  945.

Rudolph,  Schuhmacherei  849.

Rudzins#k,  Polizeisergeant  790.

Ruedel,  Anton  613.

Ruff,  Geheimer  Kanzleidiener  104.

Ruff,  Leutnant  421,  519.

Nuhikika,  Sulton  112.

Ruhland,  Polizeisergeant  835,  1227.

Nuhlmey,  Bizewachtmeister  718.

Rulinski,  Brunnenmacher  620.

Num,  Unteroffizier  9.

Rumm,  Soanitätsunteroffizier  9.

Rumpf,  EH  h  828.

Runck,

Runck,  kommifss.  —  947.

Runge,  Unterzahlmeister  422.

Runkel  Leutnant  517,  1146.

Nupp,  NMillt-Intendantursekret.  7  325.

#uhpont,  Magazinaufseher  10.
        <pb n="62" />
        Ruppel,  Dr.,  Asseffor  947,  1147.

Ruprecht,  Vermessungsgehilfe  18.

Ruscheck,  Unteroffizier  518.

Ruschhaupt,  Dr.,  Marine-Oberassistenzarzt
  der  Reserve  568.

Rutherford  Harris,  Dr.  91.

Rutten  u.  Loening,  iterarische
Anstalt  270.  5

Retz,  Lehrer  1147.

Ruy,  Lehrer  1147.

Rugzen,  Sergeant  9.

v.  Ruville,  Dr.  763.

Rübel,  Feldwebel  8.

Rübner,  Sergeant  518.

Rück,  Gouvernementssekretär  282,  670,

Rücks,  Unterofftzier  9.

Rüdiger,  Reiter  10.

Rüdiger,  Polizeisergeant  947.
Rüffer,  Materialienverwalter  1090.
Rüger,  C.,  Buchhandlung  349.
Rügheimer,  Gefreiter  9.

Rühle,  Sanitälsunteroffizier  9,  947.
Rühle,  Sanitätssergeant  669.
Rühs  679.

Rzeski,  Feldbäcker  11.

S.
Saalfeld,  Unteroffizier  9.
Saare,  Sanilätssergeant  518.
Saari,  Misstonar  1152.
Sacher,  Sanitätssergeant  164.
Sacher,  Sanilätsfeldwebel  465.
Sachse,  kom.  Bureauassistent  2.Kl  282.
Sachse,  Paul  1028.
Sacks,  Salomon,  Produltenhandlung

849

Sabler,  Gouverneur  181.

Sadu,  Lamido.  169.

Sagner  4  Schmidt,  Kaufladen  849.

Sahling,  Unteroffizier  518.

Said  Achmed,  Sol  463.

Saint-Germain,  Senator  249.

Sakrzemski,  Gefreiler  518.

v.  Saldern,  Leutmant  1227.

Salémon  215.

Sallwork  v.  Wenzel  stein,  Oberleutnant
  5.

Salomon,  J.,  Bäckerei  849.

Salomon  3&amp;amp;  Co.,  Kaufladen  850.

Salzmann,  N.,  Baugeschäft  849.

Sammann,  Feldbäcker  11.

Sandbrink,  Unteroffihier  9.

Sander,  Gefteiter  10.

Sander,  Dr.,  Marinestabsarzl  a.  D.
92.

Sander,  Unterofstzier  518.
Sander,  J.,  Stranbensedernhandlung
849.  «'

 

—  LXD

v.  Sandersleben,  Rillergutsbesitzer
214.

Sandmann,  D.,  483,  912,  913.

Sandmann,  Dr.,  1121.

Sanftl,  Reiter  10.

Sangmeister,  Bureaudiätar  420.

Santo  Thyrso  994.

Sapper,  Dr.  Profefsor  184,  743,
1009,  1010,  1056,  1067,  1058,
1237.

Saß,  Polizeisergeant  899,  1227.

Sasse,  Polizeisergeant  899,  1227.

Sasserath,  Dr.,  Oberarzt  166,  212.

Sattler,  Bernhard  324.

Satzky,  Polizeisergeant  947.

Saul,  Polizeisergeant  719,  998.

Schaa,  Bootsmann  109,  327.

Schaaf,  Ing.  Patentanwalt  960,

Schaaps,  Polizeisergeant  621.

Schaardt,  Magazinausseher  10.

Schacht,  Sergeant  9.

Schacht,  Polizeisergeant  835,  1227.

Schad,  Geschäftsführer  844.

Schaefer,  Sekretär  769.

Schaer,  Unteroffizier  518.

Schaiga,  Unterofftizier  9.

Schall,  Elisabeih  62.

Schanz,  Moritz  94.  295,  488,  599.

Schoper,  kommiss.  Polizeimeister  571.

Schaper,  Polizeimeister  856.

Schapiy,  Polizeisergeant  947.

Schaps,  Dr.  1030.

Scharck,  Stationsaffistent  282.

Scharf,  Dr.,  Rechtsanwalt  846.

Scharlach,  Dr.,  Nechtsanwalt  #  380.

Scharlanek,  Kassenbeamter  671.

Schark,  Sergeant  110.

Schaumann,  Dr.  979.

Schaumburg,  Leutant  717.

 

 

v.  Schauroth,  Generalleutnant  3.  D.
214.

v.  Schauroth,  Oberleutnant  214.
Schädel,  Sergeant  518.
Schädlich,  Gefreiter  518.
Schäfer  II,  Unteroffizier  9.
Schäfer,  Dr.  D.,  Profeffor  61.
Schäfer,  Sekretär  381,  1046.
Schäfer,  Gesreiter  518.
Schäfer,  Hoiel  847.

Schaffer,  Gesreiter  9.
Schaffer,  Kanzleigehilfe  835.
Schedlinski,  Vizewachtmeister  9.
Scheer,  Unteroffizier  518.
Scheer,  Sanitätsfeldwebel  671.
Scheffen,  Pastor  820.
Scheffler,  Gerichtsaktuar  326.
Scheffler,  kon#m.  Sekretär  570.
Scheich,  Gastwirtschaft  849.
Scheidemantel,  Amtsgerichtsrat  62.

 

 

Scheiter,  Polizeisergeant  719,  998.
Schelle,  Generalmajor  214
Schelle,  Dr.,  Oberstabsarzt  620.
Schellens,  Bausekretär  59.
Vizewachtmeister  518.
Dr.,  Tierarzt  1226.
Dr.,  Chemiker  519.
Gärtner  328,  570.
Dr.  763,  1254.
Sergeant  9.
Polizeisergeant  947.
Eisenbahnsekrelär  1044.
Unteroffizier  9.
Scherbening,  Oberstleutnam  4.
Scherelies,  Unteroffizier  518.
Scherf,  Reiter  10.
Scherf,  Sekretär  620.
Scherschmidt,  Assistenzarzt  282.
Scherschmidt,  Oberarzt  619,  716.
Scheunemann,  Hauptmann  111,201,
519.
Schickedat,  Sergeant  718.
Schiepan,  Dr.,  Stabsarzt  571,  1045.
Schildberger,  Max,  Verlag  706.
Schiller,  Kolonialeleve  1226.
Schilling,  Photograph  188,  292,  803,
1011.
Schilling,  Dr.  679,  766.
Schimanski,  Reiter  10.
Schimke,  Polizeisergeant  1227.
Schimkus,  Gefreiter  10.
Schimmel,  Geheimer  Kanzleidiätar

   
   
 
 
  

 

463.
Schimmelpfennig  525.
Schimper  539.
Schincke,  Polizeisergeant  899,  1227.
Schindler,  Unteroffizier  9.
Schinz,  Dr.,  Professor  92.
Schiöberg,  Bezirksamtsschreiber  232.
Schipper,  Unlerofftzier  9.
Schipper,  Oberleutnant  59.
Schlaginhaufen,  Dr.  188,  292,  581,

808,  1011,  1287,  1238.
Schlaginhaufen,  Dr.  685.
Schlechter,  Dr.  39,  599.  1160,  1240.
Schlechter,  M.,  Kaufladen  849.
Schlegel,  Unteroffizier  9.
Schlehahn,  Hüändler  624.
v.  Schleini),  Freiherr,  Major  110,162.
Schleinid,  Pflanzungsleiter  462.
Schlenther,  Rei#er  10.
Schlenzka,  B.,  Mineralwassersabrik

 

849.
Schlettwein,  Bezirksrichter  279.
Schlettwein  &amp;amp;  Co.,  Gesellsch,  m.  b.H.

54.
Schlettwein,  Karl,  Kaufladen  849.
Schlettwein,  Leuinant  1146.
Schleue,  Schlosser  1091.
        <pb n="63" />
        Schlichting,  Gastwirischaft  849.

Schlicke,  Gefreiter  9.

Schlief,  Siationsassistent  899.

Schlink,  Polizeiwachtmeister  621.

Schlobach,  Hauptmann  162.

Schloifer,  Geschäftsführer  842.

Schlosser,  Hauptmann  110,  111,
465,  620,  899.

Schlotte,  Sergeant  718.

Schluckwerder,  Alfred,  Geschäftsführer
  842.

Schluckwerder,  Georg,  Geschäftsführer
  842,  848,  844.

Schlüter,  Leutnant  211.

Schlüter,  Dr.,  Regierungsarzt  520.

Schmaus,  Techniker  1091.

Schmäling  &amp;amp;  Ohlbrock  214.

Schmeiser,  Sekretär  282,  465,  670,
835,  1090.

Schmeiber,
1079.

 

 

Kal.  Berghauptmann

Schmelzer,  Feldwebel  8.

Schmelzle,  Gefreiter  518,  1226.

Schmengler,  Unteroffizier  518.

Schmerenbeck,  Kaushaus  849.

Schmick,  Geh.  Oberbaurat  585.

Schmid,  Feldbäcker  11.

Schmid,  Sergeant  58.

Schmid,  Geireiter  68.

Schmid,  Ernst,  Leutnant  d.  Res.  214.

Schmid  v.  Schwarzenhorn  706.

Schmidt,  pens.  Proviantamts-=assistent
  7.

Schmidt,  Unterzahlmeister  *ie

Schmidt,  Sergeant,  8.  F.  B.  9.

Schmidt,  Sanitätssergeant  9.

Schmidt,  Unteroffizier  im  Eisenb.
Btl.  9.

ee  Unteroffizier  II.  Kolonnent.

  9.

 

278  Gefreiter  9,  281,  1000.
Schmidt  I,  Gefreiter  d.  7.  Feldbatt.  10.
Schmidt,  Reiter  10.
Schmidt,  Oberve#erinär  14,  212,  518.
Schmidt,  Otuo,  Polizeisergeant  14.
Schmidt,  Bureaugehilfe  59,  282.
Schmidt,  Gomnasial-Oberlehrer  61.
Schmidt,  Hofrat  104,  520.
Schmidt,  kommiss.  Sekretär  109.
Schmidt,  Lie.,  Dioisionspfarrer  213,
820

Schmidt,  Franz,  Zollassistent  213.
Schmidt,  Emma  215.
Schmidt,  Oswald,  Bureaugehilfe  282.
Schmidt,  Unteroffizier  326.  518.
Schmidt,  Nelter  326,  6519.
Schmidt,  Leutmant  382,  1045.
Schmidt,  Gustap  (vorm.  Nobert
Oppenheim),  Verlag  450,  611,  766.

 

LXIII  —

Schmidt,  Zollamtsverwalker  465.
Schmidt,  Frau  Steuerinspektor  620.
Schmidt,  Amalie  620.
Schmidt,  Friedrich,  Polizeisergeant
671,  1227.
Schmidt,  Sanitätsunleroffizier  718.
Schmidt,  Vizekonsul  731,  732.
Schmidt,  766,  1077.
Schmidt  II,  Polizeisergeant  790.
Schmidt,  Geschäftsführer  843.
Schmidt,  Barbier  849.
Schmidt,  Bierbrauerei  849.
Schmidt,  Kaufladen  849.
Schmidt,  L.  Chr.,  Kaufladen  850.
Schmidt,  Nax,  Kaufladen  850.
Schmidt,  Willy,  Kaufladen  850.
Schmidt,  Hans,  Kaufmann  854,  855.
Schmidt,  Oskar,  Händler  855.
Schmidt,  Paul,  Polizeisergeant  899,
947.
Schmidt,  Kriegsgerichtsrat  997.
Schmidt,  Regierungsrat  997.
Schmidt,  Lokomotioheizer  998.
Schmidt-Stölting,  Heury  599.
Schmidtborn,  Hauptmann  212,  516,
834

 

Schmiedecke,  F.,  Bauunternehmer
850.

Schmissek,  Unteroffizier  9.
Schmitt,  Dr.  phil.,  Professor  61.
Schmitt,  Sanitälsunteroffizier  718.
Schmiting,  Gefreiter  281.
Schmitz,  Büchsenmacher  10.
Schmolke,  Unteroffizier  326.
Schnabel,  Dr.,  Oberarzt  998.
Schnee,  Dr.,  kommifs.  Negierungsarzt
44

 

Schnee,  Dr.,  Wirklicher  Legationsrat
104,  876,  1028.
Schneemann,  Sergeant  282.
Schneider,  Leutnant  7.
Schneider,  Unteroffizier  8,  424.
Schneider,  Sergeant  9.
Schneider,  Magazinaufseher  10.
Schneider,  Wegebauausseher  13.
Schneider,  Polizeisergeant  59,  465,
790,  947,  1147.
Schneider,  Stationsassistent  110,328.
Schneider,  kommiss.  Bureauassisient
2.  Klasse  218,  570,  835.
Schneider,  Otto,  Polizcisergeant  381.
Schneider,  Bureaudiätar  420.
Schneider,  Dr.  449.
Schneider,  Unterzahlmeister  518.
Schneider,  Oberleutnant  899.
Schneider,  Intendantursekrelär  997.
Schnell,  Zollamtsassistent  2.  Kl.  519.
Schnelle,  A.,  Speisewirtschaft  850.
Schnittiner,  Bureaugehilfe  520.

 

Schnittker,  Bureauassistent  1091.
v.  Schoen,  ##en  Staatssekretär
409

Sch  tn  Dr.  Assistenzarzt  4,  824

Schoeneberg,  Leulnant  5.

v.  Schoenermarck,  Unteroffizier  der
Reserve  281.

Schoetz,  Richard,  Verlag  270.

Schoknecht,  Gerichtsschreibergehilfe
465

Schoknecht,  Sekretär  670.

Scholler,  Materialienverwalter  1090.

Scholles,  Sanitätsunteroffizier  282.

Scholtz,  Conrad  1157.

Scholz,  Sanitätssergeant  9.

Scholz,  Polizeisergeant  166,  424,
518,  718.

Scholz  201.

Scholz,  Alwin  214.

Scholz,  Vizewachtmeister  518.

Scholz,  Geschäftsführer  343.

Scholz  &amp;amp;  Co.,  G.  m.  b.H.,  Firma  843.

Scholz  &amp;amp;  Co.,  ##derigbucht-Gesellschaft
  968,.1239.

Scholz,  komm.  Sekretär  1147

Schomnschor,  Posamentenhandlung

65.
Schonert,  Leutnant  211.
Schopfer,  Reiter  10.
Schopper,  Landwirt  165.
*  anrn,  Dr.,  Professor  1029,  1030,
—*  kommiss.  Bezirksrichter
ec-zanen,  Sanitätsunteroffizier
718.
Schöffer,  Kanzleigehilse  947,  1090.
Schön,  Leutnant  162.
Schön,  Oberleutnant  515.
v.  Schönberg,  Hauptmann  163.
Schönberg,  Polizeisergeant  718.,  98.
Schönbohm,  Polizeisergeant  59.
Schönebeck,  Dr.,  Assistenzarzt  165.
Schönefeldt,  Geheimer  Registraturassistent
  420.
Schönewerk,  Kriegsgerichtsrat  280.
Schönig,  Pater  462.
Schönwih,  Unteroffizier  9.
Schöppenthau,  Gefreiter  718.
Schöppner,  Dr.,  Stabsarzt  d.  L.  520.
Schrader,  Gefreiter  10.
Schramke,  Wehrmann  10.
Schramke.  J.,  Kaufladen  860.
Schreck,  Polizeimeister  59.
Schreiber,  Polizeisergeant  899,  1227.
Schreiner,  9.  .
Schrewe,  Leutnant  717,  899.
Schriefer,  Feldwebel  165,  621.
Schroeder,  Unteroffizier  9.
        <pb n="64" />
        Schroedter,  Oberarzt  164,  212.

Schroer,  Wachtmeister  8.

Schroll,  Unteroffizier  9.

Schrot,  Ernst,  Bäckerei  850.

Schröder,  Unteroffister  9.

Schröder  II.  Gesreiter  d.  7.  K.  1.  Feldregts.
  10.

Schröder  III  Szzea  d.  7.  K.
1.  Feldregts.  10.

Schröder  I,  Unteroffizier  518.

Schröder,  Gefreiler  518.

Schröder,  —  718,  998.

Schröder,  J.B

Schröder,  G.,  *  850.

Schröder,  Kaufmann  981.

Schröter,  Polizeisergeant  718,  998.

Schröter,  K.,  Kaufladen  850.

Schubert,  Reiter  10.

Schubert,  Firma  186.

Schubert,  Negierungsbaumeister  220,
381,  19

#:  "5½ßß  ##sn  xzi

Schubert,  Hermann  587,  1240

Schubert,  H.,  Firma  1156.

Schubot,  Dr.  112,  118,  114,  116,
117,  118,  119,  430,  432,  483,
572,  575,  676.

Schuchholz,  Polizeichachtmeister  570,
571.

von  Schuckmann,  Gouverneur  4,
276,  462,  467.  596,  881,  "U„
935,  1046,  1152,  1200,  1229,  12981.

Schuh,  Bizemachtmeister  518.

Schuhmacher,  Gefreiter  10.

Schuhmacher,  Reitler  10.

Schuhmacher,  Dr.,  Stabsarzt  57.

Schuhmacher,  D.  60.

5on  gen.  Keinecke,  Heizer

 

edneGer,  Dr.,  Oberarzt  211,

Schuhmacher,  Geheimer  expedierender
  Sekretfü  324.

Schuhmann,  Pflanzer  587

Schuldt,  Volleeiwachtmeifer  947.

Schaler,  Gefreiter  9.

Schulte,  Gesreiter  10.

Schulte,  kommiss.  Zollaufseher  381,
790.

Schulte,  H.,  Photogroph  850.
Schulte,  Bautechniker  1046.
Schuly,  Dr.,  Oberrichter  14.
Schuls,  Bierbrauereibesiter  463.

Schuls  I.,  Sergeant  518.

Schult,  Saniisissergeant  518.
Schuly,  Unteroffizler  518.

Schuls  986.

5  ug  X.—  d.  Gons.  v.  Samoa

 

XIV

Schulgze,  Frau,  Kreisdirektor  62.

Schule,  Lehrerin  282.

Schultze,  Dr.,  Professor  92.

Schulgtze,  Vizekonsul  577.

Schultze,  Sergeant  789,  835.

Schultze,  Forstaufseher  998.

Schulz,  Sergeant  9,  518.

Schulz,  Gefreiter  9.

Schulz,  Reiter  10.

Schulz,  Bezirksamtssekretär  13,  280.

Schulz,  Dr.,  Stabsarzt  14,  212.

Schulz,  Stationsassistent  110,  282,
519,  790.

Schulz,  Unteroffizier  110,  670,  1090.

Schulz,  Haupitmann  168,  517.

Schulz,  Polizeimeister  279.

Schulz,  Negierungssupernumerar  282.

Schulz,  Oberleutmant  380,  834.

Schulz,  Wilbelm  513.

Schulz,  Lazarettgehilfe  570,  835,  899

Schulz,  Polizeisergeant  947.

Schulz,  Schreiber  1091.

Schulze,  Unteroffizier  9.

Schulze,  Reiter  10.

Schulze,  Leutnant  166,  717.

Schulze,  Dr.,  Oberapotheker  379.

Schulze,  Dr.,  Stabsarzt  516.

Schulze,  Obtto,  Proviantamtsassistent
569.

Schulze,  Proviantamtzassistent  669.
Schulze,  Streckenaufseher  719,  1227.
Schulze,  A,  Gaftwirtschaft  850.
Schulzig,  Polizetsergeant  899,  1227.
Schulski,  Gefreiter  10.
Schumann,  Gefreiter  10,  519.,
Schumann  5687.

Schumms,  Sanitätssergeant  58.
Schurgott,  Gefreiter  326.
Schurig,  Zahlmeister  165,  424.
Sdueie=  Eisenwarenhandlung850.
usteck,  J.,  Kaufladen  850.

23  *  —  2.

Schu  —  cii.
Schünemann,  Gesreiter  10.
Schanemany=  !  Dr.,  Aan  282

 

 

 

 

uus,  1046.
Schüßler,  Nechnungsrat  4.
Schüßler,  Proviantamtzassistem  87,
—

Schutt,  Sergeant  9.

Schad,  Naschinist  100.

 

Schutze,  Woldemar  561.

Schütz,  Redakteur  980.

Schwobe,  Gefreiter  10.

Schwabe,  Bureaugehilfe  13,  213.

Schwabe,  Hauptmann  92.

Friedrich  504.

Priester  766.

Unteroffizier  9,  718.

Leutnant  932.

Oberleutnant  422.

Reiter  10.

Schwarz,  Unteroffizier  518.

Schwarz,  A.,  Wagenbauerei  850.

Schwarz  4&amp;amp;  Co.,  Verlag  8376.  984.

Schwarz,  Okonomierat  981.

Schwarzbach,  O.,  Gastwirtschaft  850.

Schwarzenberg  &amp;amp;  Offen,  Spedilion
850.

 

 
  
 

Schwarzer,  kommiss.  Sekretär  1090.
Schwarzott,  Unteroffizier  281.
Schwarzott,  Polizeisergeant  947.
Schwechten,  Dr.,  Geheimer  Sanitätsrat
  312.
Schweiger,  H.,  Kaufladen  850.
Schweinfurth,  Dr.,  Professor  996.
v.  Schweinichen,  Generalleumant
.  D.  215,
Schweizer,  Polizeisergeant  947.
Schwetschke  &amp;amp;  Sohn,  Verlag  561.
Schwientek,  Unteroffizier  518.
Schwink,  Leutnant  58.  212.
Scupin,  Dr.  763,  1254.
Sedelmayr,  Bruno  981.
Seebach  u.  Vach,  Deeih  650.
Seeber,  Gefreiter
v.  Seefried,
57,  201,  789,  899.
Seeger,  Gefreiter  9.
Seekamp,  Landmesser  465,  835,  899.
Seelmann,  Polizeimeister  282.
—W  Eingeborener  18.
Seibert,  ,  Negierungsarzt  424,

899.
Seibt,  Schießer  11.
Seidel,  Unteroffiziet  881,  886
Seidel,  A.  401.
Seidel,  Maschinist  519,  1090.
Seifert,  Milltär-Intendantursekretür

 

 

Hauptmann

Eeiffert,  Militär=  Intendanturekretär-
  7.

Seiler,  Pollheimeister  218,  465.
Seiner,  Schriftsteller  201.
Sei#.  Dr.,  Gouverneur  2,52,  102,1068,

öus,  esl,  7#3.  188,  764,  66,
—————

1209.
Seig,  Leutnam  619.
        <pb n="65" />
        Seitz  u.  Co.,  Kauflaben  850.

Seitz,  Oberleutnant  945.

Seiwert,  Sergeant  9.

Selborne,  Lord  1014.

Selke,  Landmesser  519,  1090.

Sellin,  Gelreiter  326.

Sembritzki,  kommiss.  Sekretär  213.

Semler,  Oskar  215.

Semler,  Dr.  227.

Semmelmann,  Leutnant  60,  215.

Semper,  Dr.,  Bergassessor  201.

Semper,  Frau,  Geh.  Oberregierungsrat
  Dr.  215.

Semper,  Landrat  521.

Sendke,  Lehrer  165.

Senfft,  Kaiserlicher  BVezirksamtmann
996.

Sertorius,  Oberleutnant  6.
Seteckt,  Invalide  281.

voan  Severen,  Gefreiter  519.
Seyb,  Dr.,  Legationsral  61.
Seyfried,  Apparatwärter  110.
Seyfried,  S##mann  211,  947.
Seyß,  GSefreiter  9.

Shaw,  D.  N.  844.
Sharpe,  Kommissar  195.
Short,  Capt.  149.
Sibberns,  Leuinant  421.

v.  Sichart,  Frau  521.

Siebenhaar,  Unteroffizier  9.

Siebenhaar,  Gefreiter  10.

Siebenlist.  Forstaffessor  1090.

Sieber,  Gefreiler  9.

Sieber,  Dr.  979.

Siebers,  H.,  Wagenbauerei  850.

Siebers  &amp;amp;  Orthey,  Wagenbauerei
860

Siebert,  Unteroffizier  9.

Siedersbeck,  Unteroffizier  281.

Siegel,  Sekretär  1147.

Siegismund,  Königl.  Süchsischer
Hofbuchhändler

Sieß,  Hauptzollamtsvorkteger  620,
1090.

Sievers,  Sergeant  8.

Sievers  289.

Slevers,  Poltzeisergeant  671.

Siewertson,  Unteroffizier  9.

Sigwanz,  Sekrelär  836.

Siller,  Dr.  Negierungsrat  166,  519.

Simon,  D.,  Oberstabsarzt  14,  620,
717.

Simon,  Sergeant  926.

Simon,  Unteroffizier  518.

Simon,  Gärtner  1091.

Simon,  Forster  1226.

 

LXV

von  Simons,  Major  z.  D.  1  326.
Sinnreich,  BVizefeldwebel  9.
Sivert,  Uhrmacher  850.

Sixt  von  Armin,  Generalleutnant

60.
Skobel,  Polizeiwachtmeister  381.
Skrodzki,  Dr.,  Stabsarzt  163.
Skrzypalik,  Unteroffizier  518.
Skutari  587.
Slingervoet  Ramondt,  Chemiker=44


Ing.  44.
Emend,  Oberleulnant  599.

Smidt,  Hugo  C.  F.,  Kauf=  u.  Speditionsgeschäft
  850.

Smit,  sen.,  Niklas,  Kaufladen  850.

Smuts,  Kolonialsekretär  193.

v.  Sodenstern,  Waos  62.

Sodtke,  Unteroffizier

Soerlich,  kommiss.  #senleinsihen
520.

Sofer,  Dr.  295,  690.

Soika,  Gefreiter  519.

Sokolomsky,  Sergeant  826.

Sokoto-Jerima  Haijatu  169.

Solf,  Dr.,  Kaiserlicher  Gouverneur
56,  279,  3828,  716,  1209.

Solussen  1048.

Soltau,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  109.

Sommer,  Zahlmeister  518.

Sommerfeld,  Unteroffizier  9.

Sommerfeld,  Polizeisergeant  671.

v.  Sommerfeld  u.  Falkenhayn,
Leutnant  1046,  1090.

Sommerlad,  Dr.  768,  1264.

Sonntag,  Gefreiter  718.

Sontheim,  Senne  213,  465.

Soskin,  Dr.  1121,  1122.

South  Knight  Lid.,  Gesellschaft
8399.

Spachmann,  Techniker  381,  670.

v.  Spalding,  Dr.,  Legationsrat  420.

Spanknebel,  Unteroffizier  9.  «

Spay,  Feldwebel  d.  Landwehr  8.

Speidel,  Ing.  980.

Spellenberg,  Missionar  469,  470.

Spethmonn,  N.  587.

Spiecker,  D.,  Direktor  820.

Spiecker,  Missionsinspektor  820.

Spiegel,  Gefreiter  10.

Spieß,  Unteroffizier  9.

Spieske,  Bizewachtmeister  9,  670.

Spieth,  Bezirksamtmann  218,  997,
1090.

Spieth,  Missionar  449.

Spilhaus  &amp;amp;  Co.,  Ww.,  Fuma  978.
Spiltoir,  Leuinant  381.

Sporn,  Polizelsergeant  947.
Sprigade,  P.,  652.

 

Spring,  ehemaliger  Kapitän  463.
Springborn,  Polizeisergeant  899,

Springefeldt,  Dr.,  Tierarzt  469,
1090.

Sprögel,  Sexgeant  826,  898.

Sputh,  Polizeisergeant  621.

van  der  Staal  de  Piershil,  Gesandter
  106,  109

lacho,  Polizeisergeant  828,

tur

2  Polizeisergeant  328,  670.

StadelmangtDGerichtssekretr  420.

Stadler,  Leutnant  516,  517.

Stahl,  Gefreiler  326.

Stahlkopf,  Sanitätsunteroffizier
1090.

Stallinger/Unteroffizier  618.
Stamm,  Herm.,  Patriotischer  Verlag
61.
Stamm,  Leutnant  211,  517.
Standlinger,  P.  521.
Stanford,  Colonel  1071.
Stange,  Dr.  61,
Staniszewski,  Unteroffizier  165.
Stanko,  Neiler  10.
Stark,  Gefreiler  326.  .
StacthliselfekgeantMU
Stark,  Dr.,  Nechtsanwalt  846.
Starke,  Schneiderei  850.
Staub,  Lehrer  1147.
Staudinger,  Unteroffizier  898.
Stauvinger,  Polizeisergeant  947.
Staudinger,  Privatgelehrter  997.
Stauth,  Reiter  10.
Stäbe,  Invalide  281.
Stählin,  Dr.,  Privatdozent  313.
Stechel,  Sergeant  19
Stechele,  Alsistenzarzt  326.
Stechele,  Oberarzt  1148.
Steckel,  Rechtsagent  850.
Steckel,  Unteroffizier  der  Reserve  326.
Steenekamp,  Schmiede  850.
Steffen,  Leutnant  7.
Steffen.  Lehrer  570,  1046.
Steffenhagen.  Sanitätsfeldwebel
1226.

Steffens,  Mox  513.

Stegemann,  Sergeant  718.

Stehr,  Sanitätsunterofftzier  424.

Steigmeier,  Polizeisergean  718,998.

Stein  von  Lausniy,  Frhr.,  Hauptmann
  4,  422,  521,  999.

v.  Stein,  Freiherr,  Hauptmann  111,
789,  1046

Stein,  Sekretär.  465,  1046,  1226.

Stein,  Polizeisergeant  835,  1227.

Stein,  S.,  Frucht=  u.  Gemasehandlung
  850.
        <pb n="66" />
        v.  Stein  zu  Nord=  u.  Ostheim,
Oberleutnant  1046.
Steinbring,  Gefreik#r  718.
Steinert,  Zollassistent  2.  Klasse  895.
Steiner,  Unteroffizier  D9.
Steiner  1190.
Steiner,  Zollamtsassistent  1226.
Steinfurth,  Gefreiter  281
Steinhagen  587,  1158.
Steinhauf,  Unteroffizier  326.
Steinhausen,  Kaufmann  461.
Steinhausen,  Hauptmann  a.  D.
620  13

Steinhausen,  Regierungsrat  789.

Steinhausen,  Präsident  820.

Steinhäuser,  Sekretär  519,  997,

Steinkopff  u.  Springer,  Verlag
44,  956.

Steinkopf,  Gerichtsassessor  59,  282.

Steinwarte,  Landmesser  218,  465.

Stelling,  Oberleutnant  620.

Stellmacher,  Obermaterialienverwaltersmaat
  519.

Stellmacher,  Materialienverwalter
885.

Stemmermann,  Oberleutnant  516.

Stephan,  Dr.,  Marinestabsarzt  #
183,  292,  582,  685,  804,  1011,
1012,  1068.

Stephan,  Sanitätsunteroffizier  718.

v.  Stephani,  Oberleulnant  570,  789,
900,  1090.

v.  Stephani,  Leutnant  717.

v.  Stephani,  Niltmeister  a.  D.  927.

Stern,  Sergeant  v.  Landsturms  8.

Stern  &amp;amp;  Henker,  Gerberei  850.

Sterzen  bach,  Poltzeisergeant  718,
998

v.  Stetten  426,,626.

Steudel,  Dr.,  Oberstabsarzt  312,
719,  789.

Steudel,  Dr.,  General-Oberarzt  945.

Steyer,  Kaufmann  461.

Stickforth,  Zollamtsassistent  2.  Kl.
519.

Stieber,  Hauptmann  59,  449,  620.

Stiebitz,  Neiter  519.

Stiehler,  Kapilän  165.

Stieler  v.  Heydekampf,  Leuinant
827,  381.

Stier,  Gerichtsassessor  aus.

Stier,  Unt#eroffizier  326.

Stiller,  freiw.  win  11.

Stiller,  Gefreiter  519.

v.  Stillfried  und  nn,  Grof,
Hauptmann  620,  1091.

Stillger,  Farmer  326.

Stillger,  G.,  Kaufladen  850.

 

—  IXVI  —

Stobrawe,  Gefreiter  326.

Stoebe,  Leutnant  517.  1226.

Stoeßel,  Gärtner  165,  570.

Stoffers,  Polizeisergeant  671.

Stokois,  Professor  723.

Stollé,  Bergassessor  1046.

Stolley,  Unteroffizier  516.

Stollowsky,  Bureauassistent  2.  Kl.
827

Stoltmann,  Unteroffizier  9.
Stolz,  Missionar  461.
Stoß,  Unteroffizier  9.
Stöck,  Unteroffizier  9.
Stöck,  Polizeisergeant  671.

Stöcker,  D.,  Hofprediger  a.  D.  820.

Stöltzel,  A.,  Bäckerei  850.

Stömer,  A.,  Gastwirtschaft  830.

Störmer  &amp;amp;  Wulff,  Kaufladen  850.

Störzbach,  Bureaugehilfe  327.

Stößel,  Gärtner

Stöwer,  Reiter  519.

Strademann,  Gouvernementssekretär
  835.

Stragierowicz,  Sanilälsunteroffizier
  328.

Strahleck,  Unteroffizier  518.

Stralucke,  Sergeant  9.

Strandes,  Justus  1028.

Strehlke,  Hauptmann  620.

Streibel,  Polizelsergeant  718.  996.

Streitberger,  Geometerpraktikant
998.

Streitwolf,  Hauptmann  620,  1158.

Strempel,  Gefreiter  9.

Streuer,  Reiter  10.

VPoll-8,

  569.

Strohbach,  Büchsenmacher  88.  1227.

Strozynski,  Polizeisergeant  1147.

Strunck,  Polizeisergeant  947.

Struwe,  Gefreiter  10.

Struwe,  Regierungstierarzt  59.

Strünmpell,  Oberleutnant  167,  168,
169,  170,  671.

Stubenrauch,  Korvettenkapitän  a.  D.
920.

Stuckhardt,  Negierungsrat  424,  899.

Stude,  Neiter  10.

Stuebel,  Leutnant  163,  328.

v.  Stuemer,  Hauptmann  106,  112,
380,  424.  1046.

Stuhlmann,  Oberleumant  154.

Stuhlmann,  Geheimer  Regierungsrat
  218.

Stuhlmann  541.

Stuhlmann,  Forscher  575.

Stumpf,  Leutnant  517.

Stumpf,  Polizeisergeant  899,  122

Stumpfe,  Polizeisergeant  520.

 

Stuniy,  Heizer  110.

Sturm,  Reiter  10,  670.

Stübel,  Leutnant  517.

Stübner,  Feldmesser  570,  947.
Stückle,  C.,  Kaufladen  850.
Stürenberg,  Dr.  766.

Stürmer  &amp;amp;  Säangetr,  Schnelderei

880.
Stürg,  H.,  Verlag  1225.
Suchanttke,  Oberveterinär  14,  212.
v.  Suchodoletz,  Gesreiter  d.  Reserve

281.
Sudi  Abderrhaman,  Lamido  168,
71.

Suffner,  Unterofftzier  518.

v.  Sulicke,  Gen.  Major  61.

Summa,  Dr.,  Stabsarzt  621,  1045,
1147.

Sunder,  Dr.  450.

Sunkel,  Proviantamtskontrolleur  946.

Supf,  Karl  82,  589,  983,  1160.

Surn,  Polizeisergeant  520.
Surmann,  Frau  Geheimrat  520.
Suskin,  Tobias,  Kaufladen  850.
Sußieck,  Unteroffizier  165.
Sutberland,  M.  W  Kaufladen  850.
Sutton,  G.  M.  58
Susserott,  Wilh.,  ——  48,  44,.
94,  313,  401,  450,  611,  876,  1135.
Swatl,  S.,  Kaufladen  850.
Syvpertsen,  Fischer  850.
Szymanski,  B.,  Barbier  850.

T.
Tabaru,  Sullan  572.
Tabath,  Feldbäcker  11.
Taenzer,  Polizeisergeant  570,  699.
Tafel,  Oberleutnant  1226.
Tagge,  Sanilätsunkeroffizier  9.
Tamke,  Unteroffizier  9.
Taube,  Unterzahlmeister  8.
Tänzer,  Polizeisergeant  947.
Technau,  K.,  Kaufladen  850.
Teeck,  Poltzeisergeant  1091.
Tegabon  15,  16.
Teich,  Zeichner  1091.
Teichmann,  Gefreiter  10.
Temme,  Feldintendantursekretär  946.
Temmler,  Reiter  10.
Tempel,  F.,  Kaufladen  850.
Templin,  B.,  Kaufladen  850.
Tenner,  Wilh.,  Kaufladen  850.
Tesch,  Hofrat  420.
Tesch,  Un#ergahlmeister.  1147.
Teschner,  Sanilätsfeldwehel  620
Teske,  Sergeant  9.
Tehmer,  Reiter  10.
Tepflaff,  Pollzeisergeant  166.
Teyner,  Polizeisergeant  899,  1227.
        <pb n="67" />
        Teuber,  Gefreiter  10.
Teuber,  Intendanuurdiätar  946.
Tewfik  Pascha  1  983.

Thalheim,  Sergeant  d.  Landwehr  8.
Thamm,  Vizefeldwebel  718.
Theiler,  Dr.  923.

Thein,  Sergeant  326.

Thelen,  Unleroffizier  9.

Théron,  Marinearzt  722.
Thesing,  Oberleutnant  1151.
Thiel,  Kaufmann  210.

Thiel,  Leutnant  280.

Thiel,  Sergeant  326.

Thiel,  Hilfsgerichtsschreiber  381,  885.
iele,  Unteroffizier  9.

Thiele,  O.,  Baugeschäst  850.

iele,  C.,  Zimmereigeschäft  850.
iele,  Dr.  980.
iele,  Ouo  1079.

8

FAAAIO
2
321  m

ielo,  Wochtmeister  326.

iem,  Wachtmeister  8.
hienemann,  Dr.  922.

jilenius,  Dr.,  Professor  1028,
1028,  1

Thoma,  Dr.,  Professor  1029,  1030,

Abeils  adn
9##.

 

SENNRE

Thoma  ¾  „,Katastersekretlär  719,  789,
998

Thomaz-Antonio  Garcia  RNosado,
  Oberstleutmant  107,  109.

Thomsé,  Sergeant  9.

Thon,  Reiter  10.

Thorbecke,  Professor  1094,  1095.

Thurm,  Unteroffizier  326.

Thurnwald,  Dr.  183.

Tickwinski,  Gefreiter  10.

Tiedemann,  Oberleutnant  671,  1045.

v.  Tiesenhausen,  Baron,  Leutnant
718.

Tilemann,  Dr.,  1255.

Tietzsch,  Edwin  836.

Tiller,  Oberleutnant  424,  716.

Timber  &amp;amp;  Trading  Co.,  Firma

153.
Timke,  A.,  Goldwarenhandlung  850.
Timm,  Kaufmann  210.
v.  Tippelskirch  &amp;amp;  Co.,  Nachf-,
G.  m.  b.  H.,  Firma  3844.
Tippenhauer,  Ingenieur  695.
Tischler,  Dr.,  Professor  871.
Tjaanika,  Häuptling  1152.
Toberna,  Schuhgeschäft  850.
Toennessen,  Ingenieur  462.
Tomczak,  Unterosfizier  518.
Torkler,  Sergeant  9.
Tornau,  Dr.,  Geologe  201.
Tost,  Unteroffizier  110.

 

—  IXVII

Toussoint,  Gefreiter  281.

Trabandt,  Unteroffizier  9.  6

Trabold,  Sanitätsunteroffizier  621.

Trainer,  Oberleutnant  717,  899.

Traue,  Kapitän  521.

Trautmann  &amp;amp;  Weißplug  587.

van  Dreek,  Unteroffizier  9.

v.  der  Trenck,  Major  a.  D.  62.

Trenge,  kommiss.  Sekretär  1090.

de  Trentinian,  General  546.

Treske,  Reiter  10.

Tresos  587.

Triebel,  Gefreiter  518.

Triebner,  Gefreiter  10.

Tripmacher,  pensionierter  Unteroffizier
  3826.

Trommsdorff,  Dr.,  Oberarzt  717.

Troost.  F.,  Kaufhaus  850.

Truber,  Reiter  10.

Trumpf,  Gefreiter  10.

Trümper,  Generalkommissionszeichner
  166.

Tschepke,  Emma  215.

Tschinta,  Häuptling  65.

Tschirch,  Sanitälsunteroffizier  381.

Tschirch,  Sanitätssergeant  835.

v.  Tschirnhaus,  Leutnant  517,  671,
1091.

Tschorschke,  Gefreiter  518.

Tfuda,  91.

Tuche,  Oberveterinär  7,  947.

v.  Tucher,  Freiin  981.

Tukwasa,  Häuptling  1150.

Tuttias,  Gefreiter  10.

u.
Ufer,  Dr.,  Regierungsarzt  282.
Uhde,  Pollzeisergeant  719,  998.
Uhlenhake,  Gefreiter  10.
Uhlig,  Professor  201,  357,  725.
Uhlig,  Polizeisergeant  719,  998.
Uhrt,  Unteroffizier  9.
Ulbrich,  Stabsarzt  324.
Ulbricht,  N.  60.
Ulbricht,  Sergeant  518.
Ullner,  Reiter  10.

Ullrich,  Reiter  10.

Ullrich,  Sanitätsunteroffizier  281.
Ullrich,  Stabsarzt  282,  421,  835.
Ulkrich,  Unteroffizier  326.

AUllrich,  Leutnant  424,  1045.

Ulrich,  F.  60.

Ulrich,  Leutnant  211.

Unger,  Gefreiter  9.

Unger,  Stationsassistent  14,  465.
Unger,  Gärtner  282.

Unger,  Polizeisergeant  571.
Urbach,  Reiter  10.

Urban,  Gefsreiter  d.  2.  8.

 

Urban,  Bekleidungsassistent  104.
Urban,  Lehrer  381.

Urban,  Unteroffizier  518.

Urner,  Polizeisergeant  59,  790.
schkoreit,  Gefreiter  10.

v.  Usedom,  Oberleutnant  619.

v.  Uslar,  Landrat  466,  469,  792,

7,  1230.
Utech,  Feldwebel  1226.

ar  B.
Vageler,  Dr.  186.
Vallentin,  Dr.  460

Vastl.  „eer  279,  465,  899,

9  I.  Geheimer  Mehizinalrat  71.

v.  Vellheim,  Oberleutnant  946.

Venantius  a  Prechthal,  Präfekt
312.

Vender,  Gefreiter  d.  L.  8.

Ventra  Salzas  Malibran,  Don,
Unterstatthalter  446.

Vériter,  Leutnant  331,  333,  432,

v.  Versen,  Unteroffizier  835.
Vesper,  Buchhalter  789,  1090.
Bespermann,  Sergeant  d.  Reserve

v.  Vethacke,  Leutnant  1146.

Vetter,  Bautechniker  899.

Vetterlein,  Werkmeister  282.

Vielding,  Bandenführer  468.

Vielwock,.  Rei#er  10.

Vierkant,  Polizeisergeant  621.

Vieter,  Bischof  461

Gietor,  Großkaufmann  820.

Vietor  &amp;amp;  Freese,  Togo-Baumwol-=gesellschaft
  m.  b.  H.  584,

La  Villebeuvre,  R.  J.  498.

Lince  &amp;amp;  Freßling,  Photographen
850.

Visser,  Schlächterei  850.

Voecks,  Sergeant  9.

Voecks,  Polizeisergeant  947.

Vogel,  Polizeisergeant  621,  790.

Vogel,  Dr.  766.

Vogel,  Feldwebel  790.

Vogelgesang,  Reiter  58.

Vogelsang,  Kaufmann  716.

Boges,  Sergeant  618.  ,

Vogler,  Gouvernementssekretär  59.

Vohsen,  Konful  a.  D.  844.

Vohsen,  Eenst  1190.

Voigt,  Unteroffizier  9.

Voigt,  Dr.,  Profefsor  357,  1029,  1080,
1081.

Voigt,  Seminarlehrer  718,  1091.
boigtländer,  Negierungsbaumeister
59.
        <pb n="68" />
        Voigtländ  er,  R.,  Verlag  450.

Voigts,  A.,  Kaufladen  850.

Voit,  Gefreiler#  326.

Voit,  Dr.  phil.,  Geologe  E%.  1091.

Volckamer,  Leutnant  524.

Volckmann,  Erwin  1079.,

Volkens,  Dr.,  Profefsor  589.

Volkmann,  Hauptmann  a.  D.  92.

Volkmann,  Geschäftsführer  848.

Bolkwein,  Zollsekretär  789.

Volkwein,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  1090.

Volley,  Pflanzungsdirektor  461.

Bollmann,  Sanitätsfeldwebel  59.

Bollmann,  Heilgehilfe  465.

Vollmer,  Wagenbauerei  850.

Vormann,  Pater  231,  232.

Vorré,  587.

Vortisch,  Oberrichter  104.  213.

Vorwald,  Gefreiter  5.

Vorwerk,  Oberarzt  6  246.

LBob,  Sergeant  9.

Vob,  Stationsassistent  59.

Bob,  Dr.  jur.  88,  668,  850.

Vorth,  kommiss.  Polizeimeister  998.

Völkel,  Bautechniker  381.

Bölkening,  Polizeisergeant  899,1227.

Bölker,  Gefreiter  9.

Bötchen,  Gesrei#er  9.

W.
Wache,  Polizeisergeant  719,  998.
Wackermann,  Prof.  Dr.  186.
Wadai,  Malum  171,  172.
Wadjiri  Hamidu  '  17#8.
Woaentig,  Dr.,  Professor  768.  1254.
Waetoldt,  Kauigl.  greußischer  Gewerberat

  88.  ·
Wagemann,  Dr.  1081.
Wagenknecht,  Gefreiter  10.
Wagner,  Reiter  10.
Wagner,  Oberleutnant  14,  165,  211,
1045.

Wagner,  Oberlandesgerichtsrat  148.

Wagner,  Buchdruckereibesitzer  215.

Wagner,  Schlosser  282.

Wagner,  Sergeant  518.

Wagner,  JF.,  Kaufladen  850.

Wahl,  Kaufladen  880.  -

BahtdthokessoklMlM

Wahlen,  Firma  15.

Wahlen,  Pflanzer  17.

Wahlen,  Kaufmann  424.

Wahlen,  Unteroffizier  618.

Wahler,  Oberleutnant  110,  325.

Walch,  Unteroffizier  14.

Walch,  Vijefebwebel  1046.

Walden  188,  291,  582,  685,  806,
—

 

LXVIII

Walkowski,  Unteroffizier  9.

Wallenstein,  Maschinist  109,  327.

Wallraff,  Apparatwärter  110.

v.  Wallwitz,  Graf  105,  109,  994.

Walrond  Clarke,  A.  106,  109.

Walta,  Agronom  295.

Walta,  F.  1079.

Walter,  Unteroffizier  9,  326,  1090.

Walter,  Polizeisergeant  947.

Walther,  Oberleutnant  325.

Walther,  Negierungsbaumeister  381,
718.

Walter,  Dr.,  Professor  1254.

Wamprecht,  Vizefeldwebel  9.

Wandersleben,  Geheimer  Bergrat

215.

v.  L##nbein  Frhr.,  Oberleutv.

  —  Frhr.,  überzähl.
Harptmann  211,  381,  620,  718.

Wanzke,  Unteroffizier  9.

Wappler,  Wachtmeister  8.

Warburg,  Dr.,  Professor  78,  590,
1067

Warburg,  Max  M.,  Vorsitzender  1028.

Warburg  &amp;amp;  Co.,  Firma  1028.

Wardesky,  Geschäftsführer  844.

Warming  5339.

Warnecke,  Kaiserlicher  Sekretär  210,
1226

Warns,  Schlosser  1091.

Warsow,  G.,  Gastwirtschaft  851.
Waschkowski,  Unteroffizier  518.
Washington,  T.  Booker,  Negerführer

Wafserfall,  saiserlicher  Justizrat
420.

Wassermann,  Professor  889.

Wasserstein,  Schneiderei  851.

Watare  1  525.

Watkins,  Dr.  695.

Wattrodt,  Fr.  62.

Wauer,  Unteroffizier  9.

Wauer,  Sergeant  165.

Wäckerlin,  Maria,  Speisewirtschaft
650.

Wätjen  4  Co.,  *  588.

Weber,  Gesreiter  10.

Weber,  Itzewachtmester  9.

Weber,  ———  Btl.  9.

Weber,  Unteroffizier  der  7.  Feldbatterie


Weber  Nierosfizier  der  8.  Felderie

  9.

Weber,  Unteroffizier  der  II.  Kolonnen=—


Weber,  kommiss.  Sekretär  282.

Weber,  Otto  518
Weber,  Karl,  Poltzeisergeant  520.

 

Weber,  Georg  836.
Weber,  dN.,  Gastwirtschaft  851.
Weber,  Pflanzer  1158.
Veck,  Dr.,  Assistenzarzt  213,  34.
Weck,  Dr.,  Oberarzt  421,  718,  1048
Weckauf,  Untleroffizier  195,  621.
Wecke  &amp;amp;  Voigts,  Kaufhaus  851.
Wedekind,  Militärkrankenwärter  281.
v.  Wedel,  Oberleutnant  a.  D.  6.
Wegeleben,  Eisenbahnpraktikant  14.
Wegener,  Reiler  10.
Wegelin,  Oberfeuerwerker  465,  1046.
Wegelin,  Oberleutnant  1148,  1149,
1151.

Wegener,  Cälar  513.
Wegener,  Polizeisergeant  621.

Wegener,  Reiter  718.

Wegert,  Gefreiter  518.

Wehle,  Hauptmann  616.

Weicher,  Verlagsbuchhändler  61.
Weicher,  Wilh.,  Verlag  92,  154,  1##
Weicker,  Unteroffizier  518.

Weigel  &amp;amp;  Geschke,  Kaufladen  —
Weigert,  Gefreiter  281

Weikusat,  Zollamtsvorseher  14.
Weilbächer,  Chr.,  Stellmacherei  851.
Weiler,  Pflanzungsleiter  461.
Weiler,  K.,  Kaufladen  851.
Weindel,  Dr.,  Stabsarzt  422.
Weindel,  Dr.,  Oberstabsargt  620,1227.
Weiner,  Hilfszeichner  947.
Weinstein,  Gefreiter  518.
Weischer,  Polizeisergeant  1147.
Weise,  Leutnant  671.

Weiser,  Proviantamtsassiflent  7,  —
Weiser,  Unteroffizier  9.

Weiser,  Saniuntsunteroffier  465
Weiß,  Neiter  10.

Weiß,  Oberleulnant  112,  113,  116,
Weiß,  Gefreiter  326.

Weiß,  Unterofsftzier  518.

Weißenberger,  Sanitätsunteroffi.

718.
GWeißenburger,  Geheimer  Kangle.
diätar  468.

Wesbensel  Intendanturregistrator.
104,  1045.

Weißer,  Gefreiter  10.

——  Unteroffizier  3226.
Weit,  9.

Weitzel,  Unteroffizier  9.

Weitzenberg,  Oberleutnant  424.

Welling,  Neiter  10.

Wellmann,  Hafenbauinspekior  718,
1001.
        <pb n="69" />
        löbacher,  Gefreiter  518.
Wenckstern,  Leutnant  5.
ndland,  Hauptmann  110,  515.
ndland,  Dr.,  Kaiserl.  Regierungsarzt
  210,  618.

udt,  Gesreiter  10.

ndt,  Zollassistent  59.

ndt,  Bureauassistent  1.  Klasse  109,
162.

ndt,  Kaufmann  210.
ndt.  kommiss.  Bezirksamtmann  327.
ndi,  W.,  Kaufladen  851.
nzel,  Oberfeuerwerker  8.
auzel.  Missionar  210.
rrdermann,  Polizeisergeant  947.
zerner,  Oberleutnant  5,  999,  1148.
rner,  Militär-Intendantursekretär
7.
zerner,  pens.  Proviantamtskontrolleur
  8.
herner,  Oberbäcker  10.
erner,  Schießer  11.
Werner,  Anna  44.
erner,  Dr.,  Stabsarzt  212,  979.
erner,  Unteroffizier  326.
erner,  Gerichtsassessor  465,  519,  790.
erner,  Gefreiter  518.
erner,  Oberleutnant  d.  Reserve  521.
erner,  Korveltenkapitän  825,  931,
988.
erner,  Friedrich  836.
erneyer,  Pflanzer  1158.
ernicke,  Landmesser  948.
esely,  Unteroffizier  9.
Fefner,  Unteroffizier  518.
estermann,  D.,  Missionar  270.
estphal,  Gesreiter  10.
#estphal,  Feldwebel  670.
estphal,  Dr.  844.
estphal,  Wäscherei  851.
sphal,  Zollbeamter  947.
et,  Hotel  847.
ot  &amp;amp;  Co.,  Kaufladen  851.
i,  Unteroffizier  9.
5,  Hilfsgerichtsschreiber  835.
ell,  Pflanzer  210.
eile,  Dr.,  K.  1189.
brecht,  Gefreiter  518.
-yl.Elmshorn  62.
eysu,  Leutnant  59,  423.
ichert,  Materialienverwalter  282,
515,  899,  1226.
ichmann,  Feldlazarettinspektor  516.
ichmann,  Polizeisergean!  835,1227.
ichmann,  C.  843.
ickham,  H.  A.  822.
ieczoreck,  Unteroffizier  9.
iedemeyer,  Sanitätsunterofsizier  9.
iedmann,  Reiter  10.

—  LXIX  —

Wiedorn,  Unteroffizier  326.

Wiegand,  Julius  588.

Wiegand,  Dr.,  Generaldirektor  829,
830.

Wiegand,  Kaufmann  1159.

Wiegandt,  kommiss.  Bureauassistent
2.  Klasse  213.

Wiegemann,  Gefreiter  326.

Wielsch,  Unteroffizier  518.

Wiese,  G.,  Kaufladen  851.

v.  Wiese,  Leulnant  112,  113,  111,
117,  119,  331,  332,  333,  334,  432,
433,  572,  674,  676.

v.  Wiese  u.  Kaiserswaldau,
Leutnant  1045.

Wiesemann,  Polizeisergeant  520.

Wieske,  Unteroffizier  9.

Wiesrecker,  Polizeimeister  621,  1016.

Wiggenhauser,  Gefreiter  10.

Wilbois,  kommiss.  Sekretär  13.

Wilck,  Hauptmann  10.1.

Wild,  Oberbäcker  10.

Wilde,  Gefreiter  10.

Wilde,  Missionsinspektor  312.

de  Wildemann  1181.

Wilhelm,  Unterzahlmeister  8,  569.

Wilhelm,  Unteroffizier  9.

Wilhelm,  Gefreiter  9.

Wilke,  Reiter  10.

Wilkening,  Unterossizier  9.

Wilkinson,  J.  556.

Willbier,  Sergeant  9.

Willbier,  Polizeisergeant  835.

Wille,  Unteroffizier  9.

Wille  &amp;amp;  Co.,  Theodor,  Firma  917.

Wille,  Polizeisergeant  947.

Willeke,  Hauptmann  335,  571,  717,
1045,  1046.

Willerding,  Dr.,  Stabsarzt  5.

Willhöft,  Kaufmann  641.

Williams.  Amimann  (86.

v.  Willisen,  Pflanzer  1157.

Willmann,  Steindrucker  11.

Wilm,  Oberleutnant  946.

Wilm,  Hauptmann  1091.

Wilmans,  Gouvernementssekretär
166.

Wilms,  Vermessungstechniker  519,
1090.

Windisch,  kommiss.  Gouvernementsselretär
  465.

Winkler,  Oberleutnant  57.

Winkler,  Feldwebel  14.

Winkler,  Stationsverwalter  671.

Winkler,  Sergeant  700.

Winkler,  Dr.  810,  1210

Winkler,  Joh.,  Kaufladen  851.

Winkler,  Polizeisergeant  947.

Winter,  Rarl,  Universitkätsbuchhandlung
  313.

v.  Winterfeld,  Regierungsrat  56,
162,  213,  376,  378,  514,  568,  718,

Wintgens,  Leutnant  211,  327,  380.

Wintjens,  Leutnant  112,  113,  1111.

Winzer,  Polizeisekretär  420.

Wioska,  Neiter  10.

Wipfler,  Regierungoassessor  59,  381.

Wirbel,  Feldwebel  381,  835.

Wirsing,  Unteroffizier  213.

Wirß,  Sergeant  9.

Wischkon,  Karl,  Gastwirtschaft  851.

Wisniewski,  Gefreiter  718.

Witt,  Rapitän  515.

Witt,  Sergeant  518.

Wittau,  Gefreiter  326.

Witte,  Sergeant  9.

Witte,  kommiss.  Sekretär  #  282,  1090.

Witte,  P.,  Maurer  851.

v.  Wittenburg,  Hauptmann  1146.

Wittrock,  Dr.,  Stabsarzt  57.

Wittwer,  Sergeant  518.

Witzel,  Unterofssizier  9.

Winyorek,  Bäckerei  851.

Wobbe,  H.,  Naritätenhandlung  851.

Wobring,  Mojor  520,  620.

Wocke,  Heilgehilfe  719.

Woeckel,  Pflanzungsleiter  162.

Woermann,  Schisffahrts-Gesellschaft
49,  99,  159,  206,  275,  314,  318,
368.  406,  454,  508,  565,  615,  656,

712,  734,  770,  826,  842,  843,  844.

880,  931,  988,  1038,  1083,  1139,
1194,  1259.

Wohlfarth,  Gefreiter  518.
Wohltmann,  Irr.,  Professor,  Geh.
Regierungsrat  78,  763,  1254.

Wolf,  Sergeant  9.

Wolf  I,  Gefreiter  d.  J.  Feldbatt.  10.
Wolf,  kommiss.  Sekretär  213.
Wolf,  Kaufladen  851.

Wolf,  Kanzleigehilfe  997.

Wolff  II,  Gefreiter  9.

Wolff,  Frau  Major  (2.

Wolff,  Pflanzer  210.

Wolkf,  Sanitätsunteroffizier  381.
Wolff,  Öberarzt  421,  899.
Wolff,  Missionar  461.

Wolff,  Oberveterinär  518.
Wolff.  Sanitätosergeant  998

v.  Wolff,  Oberstleutnant  619.
Wollberg,  Handwerkerlehrer  670.
Wollenhaupt,  Wachtmeister  8.
Wollenlager,  Steglitz  836.
Wollert,  Polizeisergeant  700.  35
Wolkowoli,  Polizeisergeant  917
Worms.,  RKaufladen  851.
        <pb n="70" />
        Wosnitza,  obesserkeom  835,  1227.
Wostrack,  Stationschef  29
Woywod,  Fe“#  720,  998.
Wölferts,  Gefreiter  10.
Wrage,  K.,  Maurer  51.
Wronsky,  Willy,  Kaufladen  851.
Wuermeling,  Dr.,  Geheimer  Ober-Regierungsrat
  515.
Wulff,  Hauptmann  62.
Wulfs,  A.,  Geschäftsführer  843.
Mulff,  Carl,  Geschäftsführer  848.
Wulff,  Polizeisergeant  947.
Wulfhorst,  Missionar  1152.
Wunderlich,  Unteroffizier  9.
Wunderlich,  Bautechniker  424,  671.
Wunderlich,  Gefreiter  519.
Wundt  1077.
Wustmann,  Unteroffizier  9.
Wutkowsky,  Reiter  519.
Wulfing,  Leutnant  718.
Wyppler,  Sergeant  424,  518.

2.
Kiezick,  Unteroffizier  9.

3.
BSoabka,  Dr.,  Stabsarzt  14,  422.
Zachalowsky,  Materialienverwalter
08.
Sacharias,  F.,  Gastwirtschaft  851.
BSacharias,  O.,  Tischlerei  851.
Zacharias,  Dr.,  Profefsor  1029.
Zache,  Kaiserlicher  Bezirksamimmann
104,  109,  218.

 

 

Zahn,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  1286.

 

—  LXX  —

Zahn,  Oberfahnenschmied  518.

Zahn,  Unteroffizier  518.

Zander,  Vizewachtmeister  518.

Zaniera,  Reiter

Zansler,  Sergeant  9.

Zawada,  Oberleutnant  717.

Zährer,  Reiter  10.

von  Zech  auf  Neuhofen,  Graf,
Kaiserlicher  Gouverneur  14,  54,
55,  103,  279,  424,  1108.

Zech,  Obersenn  381,  789,  1046.

Zedler,  Leutnant  6,  998.

Zedblig,  Oberlehrer  110.

Zefertno  Dominguez,  Hacandado

1075.

Zeileis,  Unteroffizier  518.

Zeilmann,  Sekretür  1091.

Zeisig,  Reiter  10.

Beid,  Gebr.,  Gärtner  851.

2

 

zellenkopf,  Leutnant  b.

zemke,  Schreiber  835.

zenshel,  Unteroffizier  326.

zeruch,  Gefreiter  826.
Ziegelmeier,  Sanitätsfeldwebel  57.
Ziegenbalg,  Schlosser  59,  282.
Ziegenhagen,  Reiter  10.

Ziegler,  Oberleutnant  a.  D.  6.
Ziegler,  Gerichtsaktuar  519,  790.
Ziegler,  Farmer

Ziehm,  Leutnant

Zielers,  Morit,  ———2- 



651.
Zielesch,  Maschinist  381,  515,  789,
1046.

Ziemann,  Professor,  Dr.  44,  279,
381,  469,  670,  789,  885.

E—

 

Ziemann,  Grele  44.

Ziemann,  Vorsitzender  des  Kriegervereins
  214,  215.

Zlessch,  Unteroffizier  9.

Ziesemer,  Vizewochtmeister  9.

Ziller,  P.,  Spedition  851.

Zimmermann,  Unteroffizier  9.

Zimmermann,  Gefreiter  9.

Zimmermann,  Hauptmann  167,168,

169,  899,  1147

Zimmermann,  M.,  Baugeschäft  851.

Zimmermann,  Professor  1156,1158.

Zimmermann  1190.

Zingel,  F.,  Kaufladen  851.

Zinn,  Kaufladen  851

Zintgraff  425.

Zipp,  Ingenieur  980.

Zirzow,  Kapitänleutnant  318,  368,

Zlatosch,  Teiter  0.
Zniniewicz,  Oberveterinär  104.
Boepfs,  Dr.,  Regierungsrat  279.
Zoepfl,  Dr.,  Profefsor  715.
Zollenkopf,  Leutnant  325.
Zuber,  Gefreiter  670.
Zuckermann,  Händler  851.
Zupigtza,  Dr.,  Oberstabsarzt  165,  620
1

v.  Zülow,  Hauptmann  569.
Zweigert.  Intendanturrat  946.
Zwenger,  Moajor  520.
Zwickert,  Unteroffizier  9.
Zwillich,  Pflanzer  1157.

van  Zyl,  Dissenter  844.

 

1.
Zynda,  Polizeisergennt  947.
        <pb n="71" />
        Deutsches  Kolonialblatt

fimtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  nNeichs  ·  Nolonialamt.

 

19.  J  Berlin,  den  1.  Januar  1908.  nummer  1.

 

 

Gest  ensche  #n  ver  hel  am  1.  und  15.  Monats.  Dert#  werden  als  Bethefte  .—
jäh  vnefkaun  l  den  deutschen  &amp;amp;  herausne  aheiesan.  Dr.  Freiberr
v  Donat-atmen  Der  ——.  r  das  Sele  #  den  En  brder  *

75  "
W  lian  von  —  n  Wi  7  ö#

Inhale:  Amtlicher  Tell:  Bekanntmachung  des  Louwverneur  von  Kamerun,  betr.  Sperrung  eines  Teils  des

Bezirks  Bamenda.  Vom  19.  Oktöber  1907  (mit  Stizze)  S  —  Runderlaß  des  Londernru#s  von  Kamerun,  betr.
Beschränkung  der  Erlaubnis  zum  Aleinhandel  .  e  Getränken.  Vom  28.  Oktober  190.  5½#  2.  —  Bekanntmachung
  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  ouvernementsrat.  Vom  5.  November  1907  S.  2.  —  Verordnung

des  Gouverneurs  von  Deutsch-  ESt  rsN  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen.  Vom  24.  *-#  1907  S.  4.  —
Personalien  S.  4.  —  Bekleidungs-Vorschrift  für  die  berittene  Landespolizei  in  —  S.  1
Nichtamtlicher  Teil:  Personal-  acheichten  S.  18.  —  Patriotische  Gaben
Deutsch-  Weusninsn:  Neue  Taifun-Verwüstungen  S.  14.  —  Aus  dem  —  Khirt  Eitapé  S.  15.
Kamerun:  Durch  da  5  NAalegebiel  nordwestlich  der  Due  Station  S.  20.
Deutsch-Ostafrika:  Über  Salzgem#  “  in  Uniamwesi  S  »
Togo:  Aufforstungen  im  Schutzgebiet
Kolonialwirtschaftliche  geet  .72.  Baumwollbau  in  Deutsch-Südwestafrita  S.  391.  —  Kolonial=Wirtschaftliches

  Komitee  S.  32.
us  fremden  golonien  und  Produttionsgehietene  Welt-Boumwoolloerhran  S.  84.  —  Baumwollanbau
  in  Korea  S.  8  —Bemwollwaren  Fabriten  in  Peru  S.  35  Kaffeeernte  Costa  Nicas  4  S.  36.  —
H###  mit  Kakao  in  Singam  S.  36.—  Mneralproduptien  Sttausraaliens  im  Jahre  1906  S.  36.  —  Der  Bergbau
estaustraliens  im  Jahre  1906  S.  37.  —  Wirtschaftliche  Lage  in  den  Stratts  Settlements  S.  37.  —  Außenhandel

Niederländisch-Indiens  im  Jahre  1906  S.  38.  —  Handel  Siams  1906  S.  3  geplante  Einführung  von  Seimien
ans  Haisse  australische  Erzeugnisse  im  Australischen  Bund  S.  40.  —  Verbot  "6.  usfuhr  von  Angoraziegen,  Straußen
traußeneiern  aus  Mozambique  S.  41.—  Anderung  des  Zolltarifs  in  Französisch-Westafrik.  S.  41.  —  Zolltarif-—S
  in  Britisch=  Nordborneo  S.  41.
rschiedene  Mitteilungen:  Drahtlose  —8  in  Austrlien  S.  41.  —  Die  Eisenbahnen  Koreas  S.  41.
—  z  Niederländische  Handelsflotte  zu  Anfang  1  .  LiteratukeO—erkehröRqchrtchten
S.  6.  Schiffsbewegungen  S.  46.  —  Kurse  u  “  S.  50.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Teil

Gesetze:  Verordnungen  der  neichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachuns  des  Gouverneurs  von  siamerun,  betr.  Sperrung  eines  Teils  des
Bezi#ks  Bamenda.
Vom  19.  Oktober  1907.
(Mit  Seizze.)

Die  im  Nordwesten  des  Bezirks  Bamenda  gelegenen  Landschaften  Muntschi,  Bafum  und
Widekum  können  wegen  der  andauernd  feindlichen  Haltung  der  dort  angesessenen  Stämme  von
Europäern  und  nicht  angesessenen  Eingeborenen  ohne  Gefahr  für  Leib  und  Leben  nicht  betreten  werden.

Da  diese  Landschaften  sonach  als  nicht  reif  für  die  unbeschränkte,  Aufnahme  des  öffentlichen
im  Sinne  der  Verordnung  vom  13.  April  1907  bezeichnet  werden  müssen,  wird  hiermit

rfügt:

Auf  Grund  des  §  1  der  Verordnung  vom  13.  April  1907,  betreffend  die  Sperrung

unruhiger  oder  noch  nicht  verkehrsreifer  Gebiete  im  Schutzgebiete  Kamerun  (Deutsches  Kolonialblatt
  1907  Nr.  13,  S.  606),  wird  der  in  anliegender  Kartenskizze  bezeichnete  nordwestliche  Teil  des
irks  Bamenda  als  „gesperrtes  Gebiet“  im  Sinne  der  angezogenen  Verordnung  erklärt.

„

 

    

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        W  2  0

Das  geserrte  Gebiet  ist  begrenzt:

im  Nordwesten  durch  die  deutsch-englische  Grenze  von  dem  Schnittpunkt  der  Bezirke
Ossidinge  und  Bamenda  bei  Aligeti  nördlich  bis  zum  Katsenafluß,  im  Norden  durch  den  Katsenafluß
bis  in  die  Höhe  des  Dorfes  Lu,

im  Osten  durch  eine  Linie,  welche  vom  Katsenafluß  nach  Süen  läuft  und  zunächst  die
Landschaft  Bum  so  schneidet,  daß  die  Dörfer  Lu,  Banka  und  Isso  in  das  gesperrte  Gebiet  fallen,
dann  aber  der  Ostgrenze  der  Landschaften  Bekom,  Bafut  und  Bameta  folgt,  im  Süden  durch  den
Steilabhang  des  Platenus  von  Foreongmun  bis  zur  deutsch-englischen  Grenze,  d.  h.  durch  die  Grenze
zwischen  den  Bezirken  Bamenda  und  Offidinge  unter  Einschuß  der  Orte  Widekum,  Bamunbo
und  Befang.

Die  von  Bamenda  über  Bum  nach  Kentu  führende  Straße  liegt  außerhalb  des  gesperrten
Gebietes.

Unter  Hinweis  auf  die  Bestimmungen  der  Verordnung  vom  13.  April  1907  wird  besonders
darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  Nichteingborenen  und  Angehörigen  anderer  als  der  in  dem
gesperrten  Gebiet  ansässigen  farbigen  Stämme  der  Aufenthalt  in  dem  gesperrten  Gebiet  nur  nach
Einholung  einer  schriftlichen  Erlaubnis  der  Station  Bamenda  gestattet  ist.

Buea,  den  19.  Oktober  1907.

Der  Gouverneur.
Seitz.

Runderlaß  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  Beschränkung  der  Erlaubnis
Zum  Kleinhandel  mit  geistigen  Getränkhen.
Vom  28.  Oktober  1907.

Um  ein  weiteres  Umsichgreifen  des  Alkoholmißbrauches  im  Schutzgebiet  zu  verhindern.
bestimme  ich  auf  Grund  der  Verordnungen  vom  20.  Dezember  1900  (Kolonialblatt  1901  S.  145)
und  vom  4.  November  1904  (Kolonialblatt  1905  S.  39),  daß  in  solchen  Bezirken,  in  denen  der
Genuß  importierter  alkoholischer  Getränke  bis  jetzt  noch  unbekannt  ist,  die  Erlaubnis  zum  Kleinhandel
mit  geistigen  Getränken  jeder  Art  und  deren  Ausschank  nicht  gegeben  werden  darf.

In  denjenigen  Bezirken,  in  welchen  der  Kleinhandel  mit  geistigen  Getränken  und  deren
Ausschank  zur  Zeit  bereits  betrieben  wird,  dürfen  die  Lokalverwaltungsbehörden  von  der  ihnen  durch
die  Verordnung  vom  4.  November  1904  gegebenen  Befugnis  zur  Erteilung  der  Erlaubnis  zum
Kleinhandel  und  der  Errichtung  neuer  Schankstellen  nur  in  ganz  besonderen  Ausnahmefällen  und
mn  nach  Einholung  meiner  Genehmigung  Gebrauch  machen.

Buea,  den  28.  Oktober  1907.
Der  Gouverneur.
Seitz.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Ramerun,  betr.  den  Gouvernementsrat.
Bom  5.  November  1907.

Nachdem  der  zum  stellvertretenden  oußeramtlichen  Mitgliede  des  Gouvernementsrats
berufene  Kaufmann  Sonnenberg  in  Kribi  das  Schutzgebiet  verlassen  hat,  wird  auf  Grund  der
Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  24.  Dezember  1903  (Kolonialblatt  1904,  Seite  1)  an  seiner
Stelle  für  die  Zeit  bis  zum  81.  März  1908  der  Rechtsanwalt  Prange  zum  stellvertretenden  außeramtlichen
  Mitglied  des  Gouvernementsrats  berufen

Buea,  den  5.  November  1907

Der  Gouverneur.
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        W  4  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Kusfuhr
von  Kngoraziegen.
Vom  24.  Oktober  1907.
Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet
vom  31.  Januar  1903  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:
Hinter  Tarifnummer  8  2  des  Zolltarifs  ist  folgende  Tarifnummer  einzuschalten:
B  2a.  Angoraziegen,  männliche  und  weibliche,  1  Stück  2000  Mk.
Dieser  Ausfuhrzoll  wird  nicht  erhoben  bei  der  Ausfuhr  nach  solchen  südafrikanischen  Staaten,
welche  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen  mit  dem  gleichen  Zoll  belasten.
Windhuk,  den  24.  Oktober  1907.  ·
Der  Gouverneur.
von  Schuckmann.

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kassenvorstand
bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Rechnungsrat  Peter  Schüßler,  und  dem  Hauptmann
à  la  suite  der  Schutztruppe  für  Kamerun  Ludwig  Freiherrn  Stein  von  Lausnitz  den  Roten
Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Zollamtsassistenten
  3.  Klasse  Trikondas  Ratensi  in  Daressalam  die  Rote  Adler-Medaille  und  den  Zollamtsassistenten
  3.  Klasse  Machado  in  Bukoba  und  Macdi  in  Bagamojo  sowie  den  Sultanen  Kahigi
von  Kianja  und  Matahangarwa  von  Kisiba  die  Kronen-Orden-Medaille  zu  verleihen.

Seine  Königliche  Hoheit  der  Großherzog  von  Oldenburg  haben  Allergnädigst  geruht,
Seiner  Exzellenz  dem  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  Dernburg  das  Großkreuz  des  Hausund
  Verdienstordens  des  Herzogs  Peter  Friedrich  Ludwig  zu  verleihen.
kKalserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  Dezember  1907.
Dr.  Fabry,  Oberarzt,  scheidet  am  13.  Januar  1908  behufs  Rücktritts  zu  den  Sanitätsoffizieren  des
Beurlaubtenstandes  der  Marine  aus  der  Schutztruppe  aus.
Dr.  Schoenebeck,  Assistenzarzt  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  wird  mit  dem  14.  Januar
1908  zur  Schutztruppe  versetzt.
Es  werden  befördert:
die  Oberärzte:
Dr.  Marshall  und  Dr.  Breuer  zu  Stabsärzten.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  19.  Dezember  1907.
Am  31.  Dezember  1907  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Januar  1908
im  Heere  angestellt:
Scherbening,  Oberstleutnant,  im  Ostfriefischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  62,
die  Hauptleute:
Brosig  im  Trierschen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  44,
Anders  als  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  Prinz  Louis  Ferdinand  von  Preußen  (2.  Magdeburgischen)
  Nr.  27  und
Gräff  als  Kompagniechef  im  4.  Magdeburgischen  Infanterie-Regiment  Nr.  67,
die  Oberleutnants:
von  Lengerke  im  1.  Ober-Elsässischen  Infanterie-Regiment  Nr.  167,  dieser  wird  gleichzeitig  bis  auf
weiteres  zur  Dienstleistung  bei  der  Landesaufnahme  kommandiert,
        <pb n="75" />
        G  5  20

Sallwürk  v.  Wenzelstein  im  2.  Schlesischen  Jäger-Bataillon  Nr.  6,

v.  Dobschütz  im  Holsteinischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  24  und

Geisler  in  der  Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  5,

die  Leutnants:
Schoeneberg  im  1.  Thüringischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  19  und
Blome  im  Nassauischen  Pionier-Bataillon  Nr.  21,

die  Stabsärzte:

Dr.  Willerding  bei  den  Sanitätsoffizieren  der  Reserve  (Hildesheim)  und

Dr.  Ambros  als  Bataillonsarzt  des  III.  Bataillons  Infanterie-Regiments  von  Horn  (3.  Rheinischen)
  Nr.  29,

die  Oberärzte:

Dr.  Dörrien  im  5.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  144,

Eckert  im  Leib-Kürassier-Regiment  Großer  Kurfürst  (Schlefischen)  Nr.  1  und

Dr.  Heitzmann  im  1.  Garde-Ulanen-Regiment.

Ferner:  Am  31.  Dezember  1907  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden:

Peter,  Leutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste.

Zellenkopf,  Leutnant,  vom  14.  Dezember  1907  ab  ein  dreimonatiger  Nachurlaub  nach  Deutschland
  zur  Wiederherstellung  seiner  Gesundheit  bewilligt.

Meydam,  Hauptmann,  in  Genehmigung  seines  Abschiedsgesuches  mit  der  gesetzlichen  Pension  zur
Disposition  gestellt  und  zum  Bezirksoffizier  im  Landwehrbezirk  Woldenberg  ernannt.

v.  Oertzen,  Hauptmann,  beim  Stabe  des  1.  Pommerschen  Feldartillerie-Regiments  Nr.  2  zum
Major  befördert,  scheidet  am  10.  Januar  1908  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem
11.  Januar  1908  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  9.  Dezember  1907.

Hennig,  Oberveterinär,  am  31.  Dezember  1907  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung,  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  16.  Dezember  1907.

Meißner,  Feldlazarettrendant,  am  15.  Dezember  1907  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (Garnisonlazarett  Frankfurt  a.  O.)  aus  der  Schutztruppe
  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  17.  Dezember  1907.

Köstlin,  Intendanturrat,  am  30.  November  1907  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (Intendantur  des  Gardekorps)  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.


Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  19.  Dezember  1907.

Mueller,  Generalmajor  und  Kommandeur  der  Schutztruppe,  vom  1.  Januar  1908  ab  ein  zweimonatiger
  Nachurlaub  nach  Deutschland  zur  Wiederherstellung  seiner  Gesundheit  bewilligt.

v.  Wenckstern,  Leutnant,  am  31.  Dezember  1907  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem
1.  Januar  1908  im  10.  Rheinischen  Infanterie-Regiment  Nr.  161  angestellt.

Ostermayer,  Adametz,  Werner  und  v.  der  Marwitz,  Oberleumants,  und  Dickmann,  Leutnant,
  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
der  Schutztruppe  für  Südwestafrika.  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:
A.  K.  O.  vom  25.  November  1907.
Die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Hauptmann  Manger,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Infanterie-Regiment
  von  Horn  (3.  Rheinischen)  Nr.  29;
        <pb n="76" />
        G  b6  20

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Hauptmann  Grützmacher,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  5.  Lothringischen
Infanterie-Regiment  Nr.  144,

dem  Hauptmann  Benthien  in  der  I.  (Fuhrpark.)  Kolonnen-Abteilung,

dem  Hauptmann  v.  Rosenberg,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Bergischen
Feldartillerie-Regiment  Nr.  59,

dem  Hauptmann  Doerschlag  in  der  II.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,

dem  Leutnant  Kuntze,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jenn  im  Feldartillerie-Regiment
Nr.  72,  Hochmeister;

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande  mit  schwarzer
Einfassung:

dem  Intendanturrat  Dr.  Jacobs  in  der  Feldintendantur,

dem  Königlich  Sächsischen  Intendanturrat  Dr.  Bothe,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
jetzt  bei  der  Intendantur  des  XIX.  (2.  K.  S.)  Armeekorps,

dem  Militärbauinspektor,  Baurat  Meyer,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im
Vorstand  des  Militärbauamts  in  Rendsburg

dem  Intendanturassessor  Ohmstede,  bisher  in  del-  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  bei  der
Intendantur  der  3.  Division;

den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Major  Dony,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  2.  Nassauischen  Feldartillerie-Regiment
  Nr.  63  Frankfurt;

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Hauptmann  a.  D.  Friedrichs,  zuletzt  Oberleutnant  beim  Bekleidungs=  und  Ausrüstungsdepot,

dem  Oberleutnant  v.  Frantzius,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Königs-Infanterie-Regiment
  (6.  Lothringischen)  Nr.  145,

dem  Oberleutnant  Frhr.  v.  Breidbach-Bürresheim,  bisher  in  der  Schutzruppe.  für  Südwestafrika,
  jetzt  im  Leib-  ragoner-Regiment  (2.  Großherzoglich  Hessischen)  Nr

dem  Oberleutnant  Günther,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  in  der  III.  Ingenieur-Inspeltion,


dem  Oberleutnant  Patzig,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Ostpreußischen
Train-Bataillon  Nr.  1,

dem  Oberleutnant  Burtin  im  1.  Feldregiment,

dem  Oberleutnant  a.  D.  v.  Wedel,  zuletzt  im  4.  Niederschlesischen  Infanterie-Regiment  Nr.  51  als
Kiegsfreiwilliger

dem  Oberleutnant  a.  D.  Ziegler,  zuletzt  in  der  Reserve  des  1.  Badischen  Leib-Dragoner-Regiments

r.  20,

dem  Oberleutnant  der  Landwehr  a.  D.  Dieterici,  zuletzt  von  der  Infanterie  1.  Aufgebots  des
Landwehrbezirks  I  Dortmund,

dem  Bayerichen  Oberleutnant  Sertorius,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im

2.  Bayerischen  Infanterie-Regiment  Kronprinz,

dem  Leumant  v.  Reinersdorff-  Paczensky  u.  Tenczin,  bisher  in  der  Schutzruppe  für  Südwestafrika,
  jetzt  im  Dragoner-Regiment  von  Bredow  (1.  Schlefischen)  Nr.  4

dem  Leutnant  Dippe-Bettmar,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Jäger-Regiment
  zu  Pferde  Nr.  2

dem  Leutnant  Jacubowsky,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Kurmärkischen
Feldartillerie-Regiment  Nr.  39,

dem  Leutnant  Krüger  in  der  5.  Etappen-Kompagnie,

dem  Leutnant  Zedler  in  der  IV.  (Fuhrpark-)  Kolonnen-Abteilung,

dem  Leutnant  Muützlitz  in  der  I.  (Fuhrpark-)  Kolonnen-Abteilung,

dem  Leutnant  Erhard  in  der  II.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,

dem  Leutnant  Frhr.  v.  Haxthausen  im  1.  Feldregiment,

dem  Leutnant  Quellmalz  in  der  III.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,

dem  Leutnant  v.  Döhn  im  1.  Feldregiment  (Ersatz-Kompagnie),

dem  Leutnant  v.  Kleist  im  1.  Feldregiment,
        <pb n="77" />
        W  V20

dem  Leutnant  Gebhardt  in  der  V.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,

dem  Leutnant  Steffen  der  Reserve  des  Westfälischen  Pionier-Bataillons  Nr.  7  (I  Essen)

dem  Leutnant  Schneider  der  Reserve  des  Eisenbahn-Regiments  Nr.  2  (III  Berlin)  als  Kriegsfreiwilliger,


dem  Leutnant  a.  D.  v.  Frankenberg  u.  Proschlitz,  zuletzt  in  der  Reserve  des  2.  Garde-Regiments
zu  Fuß,  als  Kriegsfreiwilliger,

dem  Leutnant  a.  D.  Kosack,  zuletzt  im  Eisenbahn-Bataillon,

dem  Leutnant  a.  D.  Richters,  zuletzt  i  in  der  Reserve  des  3.  Schlessschen  Infanterie-Regiments  Nr.  156,

dem  Oberveterinär  Fontaine  im  2.  Feldregiment,

Oberveterinär  Tuche  im  Stab  des  Etappenkommandos  Süd,

dem  Proviantamtsassistenten  Dahms,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  einstweiligen
  Ruhestand;

2

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande
mit  schwarzer  Einfassung:

dem  Seuerwerksleumam  Enk,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  beim  Artilleriedepot
  in  Wesel,

dem  Oberveterinär  Krack,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  beim  2.  Ostpreußischen
Feldartillerie-  Negiment  Nr.  52,

dem  Oberveterinär  Kitzel  in  der  V.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,

dem  Oberveterinär  Bertram  in  der  2.  Ersatz-Batterie,

dem  Oberveterinär  der  Reserve  Darbsen,  zuletzt  bei  der  III.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,  jetzt
im  Landwehrbezirk  I  Hambur

dem  Oberveterinär  Reinecke,  zuletzt  beic  der  IV.  (Fuhrpark-)  Kolonnen-Abteilung,  jetzt  im  einstweiligen
  Ruhestande,

dem  Oberapotheker  des  Beurlaubtenstandes  Bräuning,  zuletzt  beim  Lazarettpersonal,  ietzt  im
Landwehrbezirk  Weißenfels,

dem  Gouvernementsbaumeister  Redecker,

dem  Ober-Militär-Intendantursekretär,  Rechnungsrat  Kuntz  in  der  Feldintendantur,

dem  Militär-Intendantursekretär  Werner,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  bei  der
Intendantur  des  X.  Armeekorps,

  
 
 
       
   

dem  Seiffert  in  der  Feldintendantur,
dem  Rupp  in  der  Feldintendantur,
dem  Grübel  in  der  Süd-Intendantur,
dem  Hille  im  Magazin  Karibib,

Hähndel  im  Magazin  Nomtsas,
Kaupert  im  Magazin  Gibeon,
Kirstein,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  beim  Proviantamt

  in  i.

 

dem  Weiser  im  Magazin  Windhuk,

dem  Müller  im  Magazin  Windhuk,

dem  Schüßler  im  Magazin  Otavi,

dem  Hiller  im  Magazin  Ukamas,

dem  Reinhold  im  Magazin  Hasuur,

dem  Behrens  im  Magazin  Keetmanshoop,

Proviantamtsassistenten  Bannier,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestjetzt

  beim  Proviantamt  in  Dresden,

dem  Königlich  Sächsischen  Proviantamtsassistenten  Kießling,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
  jetzt  beim  Proviantamt  in  Leipzig,

dem  Königlich  Sächfischen  Proviantamtsassistenten  Engst,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
jetzt  beim  Proviantamt  in  Dresden,

dem  penfionierten  Proviantamtsassistenten  Schmidt,  zuletzt  beim  Magazin  Windhuk,

dem  pensionierten  2  Kloß,  zuletzt  beim  Magazin  Kubub,

dem  Kaserneninspektor  Mück  in  der  Garnisonverwaltung  Swakopmund,

dem  Kaserneninspektor  Eimer  als  Feldlazarettrendant,  jetzt  bei  der  Garnisonverwaltung  in  Straßburg
  i.  E.,
        <pb n="78" />
        G  8  20

dem  Lazarettinspektor  Blümel  im  Etappenlazarett  Karibib,
dem  pensionierten  Lazarettinspektor  Marcus,  zuletzt  beim  Etappenlazarett  Swakopmund,
dem  Bekleidungsamtsassistenten  Strodthoff  im  Bekleidungs=  und  Ausrüstungsdepot;

die  Schwerter  zum  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  am  weißen  Bande  mit
schwarzer  Einfassung:

dem  Geheimen  Registrator  Meyer  im  Reichs-Kolonialamt,  zuletzt  Militär-Intendantursekretär  bei
der  Feldintendantur,

dem  Proviantamtsrendanten  Karst,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  beim  Proviantamt
  in  Zabern,

dem  pensionierten  Proviantamtskontrolleur  Werner,  zuletzt  beim  Magazin  Swakopmund,

dem  Garnison-Verwaltungsinspektor  Kerinnis,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt
Vorstand  der  Garnisonverwaltung  in  Görlitz,

dem  Oberapotheker  Meyer  im  Etappenlazarett  Keetmanshoop,

dem  Landrentmeister  Junker.

Das  Militär-Ehrenzeichen  1.  Klasse:

dem  Feldwebel  des  Landsturms  Bohr;

dem  Feldwebel  der  Landwehr  Hehde;

dem  Unteroffizier  der  Landwehr  Melchior;

den  Feldwebeln  Rübel,  Ohm,  Forcht,  Brunner,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
den  Wachtmeistern  Behlitz,  Thiem,  Delfs,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

dem  Vizefeldwebel  Eschberger,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Sergeanten  Sievers,  Jünke  (Trompeter),  Berg,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
den  Unteroffizieren  Köhler,  Schneider,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

dem  Gefreiten  Krüger,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

dem  Reiter  Kriegelmeier,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:

dem  Feldwebel  des  Landsturms  Lauterbach;

dem  Feldwebel  der  Landwehr  Spatz;

dem  Vizefeldwebel  der  Reserve  Pilz;

den  Vizewachtmeistern  der  Reserve  Kleine,  Eckhardt;

dem  Vizewachtmeister  der  Landwehr  Metzler:

dem  Sergeant  der  Reserve  Graßhoff;

den  Sergeanten  der  Landwehr  Otto,  Thalheim;

den  Sergeanten  des  Landsturms  Stern,  Abraham  (Kriegsfreiwilliger),  Hoffschmidt;

den  Unteroffizieren  der  Reserve  Brendel,  Herz;

den  Unteroffizieren  der  Landwehr  Karsunke,  Offschany,  Grammowsky,  Gathemann,  Behrendt,
Kuhrt,  Hesse,  Hauck;

dem  Unteroffizier  des  Landsturms  Leben;

den  Gefreiten  der  Landwehr  Vender,  Urban,  Klein,  Rave;

dem  invaliden  ehemaligen  Gefreiten  Helfer;

dem  Reiter  der  Landwehr  Lauterbach;

dem  Musketier  der  Landwehr  Deyerl;

den  Kriegsfreiwilligen  Dietrichs,  Hälbig;  4

den  Unterzahlmeistern  Bütow,  Schmidt,  Baumgaertner,  Karioth,  Gressenich,  Braßeler,
Miehe,  Koch,  Rackelmann,  Hoche,  Hahn,  Plesch,  Taube,  Buchholz,  Grotke,
Koch  (Feldintendantur),  Glogau,  Grandmontagne,  Hauer,  Jerszewski,  Wilhelm,
Granicky,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;  4  4

den  Feldwebeln  Richter,  Breitmeier,  Schmelzer,  Proch,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Wachtmeistern  Gründke,  Arnold,  Schroer,  Retzow,  Wappler,  Biedenkapp,  Podbielski,
v.  Förster,  Wollenhaupt,  Leis,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

dem  Wallmeister  Reuser,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Oberfeuerwerkern  Günther,  Wenzel,  Kellmann,  Krause,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
        <pb n="79" />
        den

den

G  9  20

Vizefeldwebeln  Mahlow,  Berker,  Kankel,  Wamprecht,  Sinnreich,  Lohe,  Jacobsen,

in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

Vizewachtmeistern  Epding,  Grüttemeyer,  Bethke,  Weber,  Spieske,  Schedlinski,

Koschitzki,  Lange,  Kötz,  Hennig,  Ziesemer,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

Sergeanten  Hemsath,  Perschmann,  Brettschneider,  Marx,  Hurz,  Neumann,  Ohrt,

Seiwert,  Jackisch,  Finke,  Torkler,  Schacht,  Heinsohn,  Bitzer,  Kirchgatter,
Bauer,  Teske,  Kirchner,  Konigorski,  Röseler,  Kapitzke,  Rutzen,  Diener,  Witte,
David,  Schulz,  Arnhold,  Klieschat,  Kayser,  Kasdorf,  Hahner,  Behling,
Redmann,  Schütt,  Ohmeis,  Klein,  Linde,  Barczynski,  Kalus,  Kelber,  Müller,
Reimann,  Günther,  Willbier,  Aßmus,  Wirtz,  Kohley,  Hilbrecht,  Stechel,  Doß,
Brandt  (Trompeter),  Thomé,  Voß,  Stralucke,  Zansler,  Voecks,  Schenk,  Horbach,
Geihe,  Katterbe,  Domagalla,  Hümmer,  Dehne,  Wolf,  Möhl,  Hahn,  Schmidt
(8.  Feldbatterie),  Schneider,  Gran,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

Sanitätssergeanten  Oberhoffer,  Nickl,  Hoffmann,  Albrecht,  Breitung,  Kern,  Gast,

chmidt,  Scholz,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

Unteroffizieren  Elsner,  Rubbel,  Uhrt,  Rohde,  Konrad,  Dietrich,  Saalfeld,  Trabandt,

Brauer,  Rieger,  Fischer  (Feldsignalabteilung),  Grallert,  Gummelt,  Kluckas,  Danger,
Pistor,  Feilner,  Reckin,  Siebenhaar,  Schindler,  Biene,  Wieske,  Gruhn  (Kar.),
Aschmann,  Gruhn  (Julius),  Ranoschek,  Sodtke,  Henning,  Krotofil,  Schmissek,
Lippelt,  Roth,  von  Reckowsky,  Kessler,  Mülstroh,  Milenz,  Henke,  Hoffmann,
Koch,  Sommerfeld,  Wille,  Gebser,  Witzel,  Döhler,  Biondino,  Lindermann,
Bueß,  Panitz,  Zimmermann,  Hüttner,  Ziesch,  Metelmann,  Wesely,  Hack,
Schröder,  Ginz,  Johne,  Bach,  Bode,  Haegele,  Nagengast,  Weiser,  Fischer  (Feldartillerie)h,
  Kensboek,  Fox,  Rößler,  Hennig,  Böge,  Diebolt,  Schönwitz,  Pohl,
Raesch,  Richter,  Engelhardt,  Rum,  Grigarczick,  Weber  (7.  Feldbatterie),  Fehlhaber,
Belz,  Wanzke,  Hennicke,  Weber  (8.  Feldbatterie),  Schipper,  Krampe,  Krauskopf,
Kindinger,  Pettinger,  Keister,  Rommerskirchen,  Humann,  Schepers,  Fiezick,
Thelen,  Gossow,  Dehnrich,  Schmidt  (Eisenbahn-Bataillon),  Weber  (Eisenbahn=Bataillon),
  Münz,  van  Treek,  Brückner,  Grimm,  Handleuke,  Jesche,  Sandbrink,
Thiele,  Möhle,  Lewin,  Schroeder,  Wunderlich,  Schroll,  Voigt,  Rücks,  Bozzetti,
Stöck,  Spieß,  Gloe,  Pagels,  Grunert,  Piontek,  Borowski,  Blome,  Hinz,
Reinke  (Fahnenschmied),  Muschler,  Hochheiser,  Neumann,  Spanknebel,  Weitzel,
Wetzel,  Schulze,  Nagel,  Siewertson,  Prange,  Weber,  II.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,
  Wieczoreck,  Liebich,  Wilhelm,  Tamke,  Peter,  Flegel,  Brunk,  Schmidt,
II.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,  Hermann,  Großmann,  Martin,  Zwickert,  Blank,
Schäfer  II,  Wustmann,  Fick,  Siebert,  Paul  (Trompeter),  Walter,  Petold,
Steinert,  Bandmann,  Fuchs,  Domröse,  Schwan,  Grigat,  Knapp,  Heuer,
Krumm,  Beyer,  Kowalewski,  Schulze,  Ritter,  Wauer,  Doege,  Hartwig,  Robbe,
Wilkening,  Geißen,  Hepfer,  Götz,  Beyer,  Gallwitz,  Kettler,  Diefendahl,
Kierstein,  Flamm,  Kegler,  Kruschke,  Boye,  Walkowski,  Rickelt,  Schuster,
Kleinhofen,  Friedrich,  Heße,  Holtz,  Schaitza,  Frhr.  v.  d.  Busche-Hünefeld,
Deparade,  Gliniecke,  Schlegel,  Block,  Gutmann,  Hoffmeister,  Jahn,  Stoltmann,
Nöll,  Stoß,  Goerke,  Franz,  Jäger,  Rohrig,  in  der  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Sanitätsunteroffzieren  Wiedemeyer,  Jedamzik,  Müller,  Driescher,  Tagge,  Lappe,

Keitel,  Reifschneider,  Rumm,  Rühle,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Gefreiten  Löffler,  Döhler,  Gabriel,  Vötchen,  Schäffer,  Schuler,  Brauer,  Derix,

Kranz,  Zimmermann,  Schlicke,  Niemeyer,  Kaschube,  Haase,  Grabolle,  Bollowsky,
Strempel,  Meissner,  Kiesewetter,  Freyschmidt,  Möller,  Unger,  Klein,  Wilhelm,
Eckardt,  Graf,  Seyß,  Bödeker,  v.  d.  Fecht,  Bohlmann,  Panzer,  Neu,  Kokur,
Adolph,  Korsich,  Hardel,  Hersing,  Littig,  Lethmate,  Moldenhauer,  Hauser,
Kummer,  Plotzitza,  Gläser,  Krause,  Rügheimer,  Wolff  II.,  Weitz,  Lup,  Pelka,
Müller,  Krokowski,  Berg,  Karras,  Mecheln,  Archut,  Altmann,  Barth,  Bastian,
Kehres,  Dulny,  Mangold,  Völker,  Schmidt,  Ficker,  Jurisch,  Bicks,  Seeger,
Bastians,  Biehl,  Boehm,  Bohr,  Dietrich,  Frömmchen,  Geißler,  Graap,  Pietzsch,
Ritters,  Sieber,  Hennig,  Jahns,  Jahnke,  Mager,  Beirowski,  Haars,  Schulz,
Lauschke,  Lorenz,  Luckow,  Mahlow,  Fitzner,  Renz,  Brecklinghaus,  Eversheim,
        <pb n="80" />
        G  10  20

Jahns,  Bleichert,  Koban,  Fuhlendorf,  Beer,  Kriemichen,  Fiebig,  Jürgensen,
Kliche,  Reinhardt,  Schünemann,  Kief,  Ringel,  Anhalt,  Legrat,  Kluthmann,
Schwabe,  Priß,  Birk,  Hetzer,  Faller,  Jakob,  Neujahr,  Freitag,  Uschkoreit,
Meyer,  Küstner,  Gude,  Dörsing,  Kersten,  Becker,  Freiberg,  Juhnke,  Lenz,
Spiegel,  Otto,  Grube,  Gollan,  Jansen,  Domning,  Rudat,  Schuhmacher,
Piazena,  Pusch,  Mruck,  Landau,  Lembrecht,  Peterßen,  Triebner,  OÖsterland,
Schrader,  Lahmeyer,  Müller,  III.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,  Grobler,  Boog,
v.  d.  Kerkhoff,  Kersten,  Tickwinski,  Frank  II,  Müller,  V.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,
  Riedel,  Gaartz,  Fischer,  V.  (Proviant-)  Kolonnen-Abteilung,  Hagner,
Bleidorn,  Koopp,  Laumert,  Wendt,  Grosse,  Lottes,  Kolter,  Hambuch,  Meyer,
Brobeil,  Teichmann,  Gersdorf,  Elstereit,  Fritzsch,  Pniszeck,  Firari,  Liebscher,
Dewitt,  Haack,  Götzel,  Westphal,  Jäschke,  Schulzki,  Hellriegel,  Heuduck,  Tuttas,
Böttcher,  Michaelis,  Schimkus,  Wölferts,  Quetschke,  Noeske,  Wagenknecht,
Ranft,  Rauter,  Nofs,  Lenke,  Schumann,  Uhlenhake,  Schulte,  Blesgen,  Reimer,
Fischer  (Etappenmagazin  Kub),  Lauschke,  Helmecke,  Wiggenhauser,  Hering,
Neumann  (Feldartillerie),  Oimmelmann,  Rettig,  Müller  (2.  Batterie,  Gebirgsbatterie),
Graeber,  Knobloch,  Siebenhaar,  Leßmeister,  Arnoldt,  Bayer,  Buckschat,
Fischer  I  (7.  Feldbatterie),  Fischer  II  (7.  Feldbatterie),  Hofemann,  Juhr,  Kämmer,
Kiessig,  Koch  (7.  Feldbatterie),  Lensky,  Meissner,  Meyer  I  (7.  Feldbatterie),  Otto,
Pawelczak,  Pietz,  Popp,  Pudlo,  Trumpf,  Wilde,  Wolf  I  (7.  Feldbatterie),
Schmidt  I  (7.  Feldbatterie),  Mohr,  Weißer,  Müller  (8.  Feldbatterie),  Brüstle,
Knappe,  Gebstädt,  Plank,  Pierau,  Riedel,  Lamoczyk,  Struwe,  Sickinger,
Lange  (Joseph),  Adomeit,  Mohring,  Appenzeller,  Kreykenbohm,  Greuling,
Kersten,  Beutel,  Weber,  Buchholz  II  (7.  Kompagnie  1.  Feldregiments),  Sander,
Teuber,  Meyer,  Schröder  II  (7.  Kompagnie  1.  Feldregiments),  Huschbeck,  Spiegel,
Schröder  III  (7.  Kompagnie  1.  Feldregiments),  Jäschke,  Fritzsche,  Folgert,  in  der
Schutztruppe  für  Südwestafrika;
den  Reitern  Schuhmacher,  Sturm,  Stude,  Maaß,  Rhode,  Binder,  Temmler,  Horn,
Ernicks,  Jakzst,  Müller,  Ullrich,  Possekel,  Bednarczick,  Jüsche,  Knuth,
Schimanski,  Klinke,  Hein,  Lühmann,  Wegener,  Odenwald,  Klapperich,
v.  d.  Merwe,  Greb,  Truber,  Büttner,  Kurzinski,  Bonnet,  Bischof,  Gebhardt,
Gorgas,  Pohl,  Lull,  Rothe,  Golda,  Wiedmann,  Deist,  Hagemann,  Hertel,
Reinemann,  Rüdiger,  Streuer,  Schulze,  Teßmer,  Schmidt,  Laubsch,  Wioska,
Becker,  Meißner,  Stauth,  Schopfer,  Heyse,  Laubert,  Immel,  Krüger,  Neumann,
Ullner,  Kirseck,  Kärcher,  Scherf,  Hoyer,  Faßheber,  Thon,  Fuchs,  Bachstein,
Lutz,  Karlowski,  Sauftl,  Klinger,  Zaniera,  Hilzinger,  Kampka,  Kirchhübel,
Treske,  Pichot,  Hoffmann,  Backert,  Reuter,  Klose,  Zlatosch,  Zeisig,  Hansen
gen.  Aßmußen,  Krüger,  Powilleit,  Schlenther,  Schwarz,  Urbach,  Weiß,  Zährer,
Ziegenhagen,  Stanko,  Hoyer,  Lomott,  Schubert,  Gruhn,  Kozinski,  Kuhns,
Neumann  (7.  Feldbatterie),  Plachta,  Schulz,  Vielwock,  Klahn,  Brockhausen,
Welling,  Abendroth,  Wagner,  Schulz,  Bollhorn,  Wilke,  in  der  Schutztruppe  für
Südwestafrika;  *47
dem  Zeughaus-Büchsenmacher  Anschütz,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
dem  Oberbäcker  Mies,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
dem  Schießer  Bollmeier,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
dem  Feldbäcker  Pein,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;  —  *
den  Pionieren  Duchstein,  Homberger,  Orlowski,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
dem  Wehrmann  Schramke,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika.

 

das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse  am  weißen  Bande  mit  schwarzer  Einfassung:

dem  Wallmeister  Jahn,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  !m

den  Büchsenmachern  Schmitz,  Horn,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Magazinaufsehern  Gruhn,  Deichselbohrer,  Kraemer,  Reichert,  Bertram,  Kraft,
Andreage,  Schaardt,  Remke,  Ruppartz,  Schneider,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
  4  çl  .

den  Oberbäckern  Grundmann  (Vizefeldwebel),  Wild,  Werner,  Fritz,  Latzke,  Hartbrich,  in  der
Schutztruppe  für  Südwestafrika;
        <pb n="81" />
        W  11  20

dem  Oberschlächter  Murlowsky  (Unteroffzier),  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
den  Schießern  Brandt,  Werner,  Seibt,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Feldbäckern  Rzeski,
Südwestafrika;

Sammann,  Schmid,  Becker,  Tabath,  Preiß,  in  der  Schutztruppe  für

dem  Freiwilligen  Krankenpfleger  Stiller  vom  Roten  Kreuz;

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:

dem  Unterzahlmeister  Grunow  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika.

 

Bekleidungs-Vorschrift  für  die  berittene  Landespolizel  in  Südwestafrika.

 

Lfd.
Nr.

Bezeichnung
des  Stückes

Nähere  Bezeichnung

 

4

 

Hut.

Mütze.

Dienstrock.

Hemdkragen.

Beinkleid.

 

I.  Beschreibung  der  Bekleidung  und  Ausrüstung.
A.  Dienstuniform.

Aus  braunem,  weichem  Haarfilz  mit  ovalem,  15  cm  hohem  Kopf  und
10  cm  breiter  Krempe.  Um  den  unteren  Rand  des  Kopfteiles  ein  in
Falten  gelegtes,  6  cm  breites  Band  von  braunem  Baumwollstoff  in  der
Farbe  des  Hutes.  Zu  beiden  Seiten  des  Kopfteiles  sind  Druckknöpfe  angebracht
  zum  Hochschlagen  der  Krempe,  die  zu  beiden  Seiten  entsprechend
mit  Drucklöchern  versehen  ist.  Auf  der  hochgeschlagenen  rechten  Seite
befindet  sich  eine  5  cm  hohe  und  5  em  breite  Kaiserkrone  aus  vergoldetem
Metall.  Vorn  ist  auf  der  Mitte  des  Hutbandes  die  deutsche  Kokarde
angebracht,  wie  die  Offiziere  sie  an  der  Mütze  tragen.  Am  Hut  wird
ein  verstellbarer,  braunlederner  Sturmriemen  befestigt.

Der  Form  nach  wie  für  die  ofstasiatischen  Besatzungstruppen,  jedoch  von
braunem  Sergestoff.  Mützenbund  von  grünem  Tuch  und  einem  ebensolchen
  Vorstoß  rings  um  den  Deckel.  Vorn  auf  dem  Mützenbunde  die
deutsche  Kokarde.  Mützenschirm  vorn  5  em  breit  vorstehend  aus  schwarzem
Lackleder.  Zu  beiden  Seiten  am  Bunde  sind  zwei  vergoldete  Knöpfe  angebracht,
  an  denen  ein  1½  em  breiter,  verstellbarer  Sturmriemen  aus
schwarzem  Lackleder  befestigt  ist.

Aus  einer  braunen  Serge-Litewka  im  Schnitt  des  Feldrocks  der  Kaiserlichen
Schutztruppen.  Der  Kragen  aus  grünem  Tuch,  leicht  gestreift  und  mit
zwei  Paar  Haken  und  Osen  zum  Schließen  versehen  (Umlegekragen).
7  em  vom  unteren  Armelrand  eine  graugrüne,  schleifenartig  aufgesetzte
Abzeichenschnnr.  Die  Knöpfe  vergoldet,  mit  Kaiserkrone.  Auf  den
Schultern  4  em  breite  Achselklappen  aus  graugrünem  Tuch.  Am  Kragen
tragen  die  Sergeanten  zu  beiden  Seiten  des  Kragenschlusses  je  einen
goldenen  Stern,  die  Wachtmeister  zwei  Sterne  schräg  übereinander.  Die
Armelabzeichen  der  Wachtmeister  bestehen  aus  der  Abzeichenschnur  und
einer  zweiten,  nicht  gewundenen,  grün-goldenen  Schnur  2  cm  unter  der
Abzeichenschnur.  Die  Armelabzeichen  der  Stationsältesten  aus  zwei  graugrünen
  Abzeichenschnüren  mit  2  cm  Abstand,  die  äußere  Schnur  schleifenartig
  gewunden.  Glatter,  jackettartiger  Schnitt,  mit  dem  Gesäß  abschneidend,
  mit  ausgearbeiteter  Taille,  hinten  an  den  Seitennähten  mit
zwei  12  cm  langen  Schlitzen.  Auf  jeder  Brustseite  und  jeder  vorderen
Schoßseite  eine  ausgenähte  Tasche  mit  einem  als  Falte  ausgenähten
Streifen.  Alle  Taschen  sind  mit  einer  spitzgeschnittenen  Klappe  und
einem  kleinen,  vergoldeten  Kaiserkronknopf  versehen.  Vorn  sechs  vergoldete
  Kaiserkronknöpse.

Weißer  Marine-Stehkragen.

Im  Schnitt  wie  für  die  Mannschaften  der  preußischen  Infanterie  vorgeschrieben,
  jedoch  von  brauner  Serge.  Vorstoß  von  grangrünem  Tuch.
        <pb n="82" />
        W  12  2e0

2  Bezeichnung  Nähere  Bezeichnung

6.Reitbeinkleid.Stiefelhose  wie  für  die  Mannschaften  der  preußischen  Kavallerie  vorgeschrieben,
jedoch  von  braunem  Köper  mit  Besatzleder  am  Knie.

7.  Säbelkoppel.  JUberschnallkoppel  aus  braunem  Naturleder  mit  Schulterriemen  über  die
rechte  Schulter.  Vorn  eine  Messingschnalle.  Zum  kleinen  Dienstanzuge
darf  ein  Unterschnallkoppel  getragen  werden.

8.  Portepee.  Nur  für  ehemalige  Portepee-Unteroffiziere.

9.Söbeltroddel.  Dunkelgrün  mit  Silber  durchwirkt,  wie  für  Oberjäger  der  preußischen  Armee,
jedoch  mit  ledernem  Riemen.

10.  Handschuhe.  JBraunlederne  Handschuhe,  wie  für  die  Offiziere  der  Armee  eingeführt.
11.  Fußbekleidung.  Schnürstiefel  aus  braunem  Naturleder.
12.  Gamaschen.  Aus  braunem  Naturleder,  von  unterhalb  des  Knies  bis  oberhalb  des  Knöchels
reichend  und  den  Unterschenkel  eng  umschließend.
13.  Anschnall=  Nach  Muster,  mit  schmalem  Sporenleder  von  naturfarbenem  Leder.  Der
sporen.  Sporn  wird  über  dem  Hakenleder  des  Stiefels  getragen.
14.  Mantel.  Wie  für  Mannschaften  der  preußischen  Kavallerie  vorgeschrieben.  Achselklappen
  von  grangrünem  Tuch,  für  Wachtmeister  mit  einer  goldenen
Schnur  eingefaßt.  Sechs  vergoldete  Kaiserkronknöpfe.
B.  Bewaffnung  und  Ausrüstung.
1.  Bewaffnung.  Säbel  nach  Probe.
Karabiner  M.  98.
Mehrlade-Pistole  (vorläufig  Revolver).
2.  Ausrüstung.  Patronentaschen  aus  naturfarbenem  Leder,  auf  das  Säbelloppel  aufzuschieben:
a)  für  Gewehrpatronen:
zur  Aufnahme  von  je  drei  Kahmen;
b)  für  Revolver:
zur  Aufnahme  von  je  15  Patronen.
Gewehrträger,  am  Sattel  zu  befestigen,  bestehend:
a)  aus  Gewehrträger,
b)  .  Trageriemen.
C.  Pferde-Ausrüstung.

1.  Zaumzeug.  Halfterzaum,  bestehend  aus  Paradehalfter  von  naturfarbenem  Leder  mit
Schnallstößel  in  den  Seitenringen,  zum  Einschnallen  des  Gebisses,  Pelhamgebiß
  mit  Scharnierbrechung  nebst  Kinnkette  (nicht  Trensenbrechung),
Kandaren  und  Trensenzügel,  Anbinderiemen  aus  geflochtenem  Leder,
auf  der  einen  Seite  mit  einem  Ring,  auf  der  anderen  mit  einem  Karabinerhaken
  versehen.

2.  Sattel.  Armeesattel  neuester  Probe,  Gestell  mit  Sitzriemen  aus  einem  Stüc  gearbeitet.
  Schnürgurt  aus  Hanf.

3.  Packtaschen.  Zwei  vordere,  eine  hintere  (bis  zur  Einführung  des  neuen  Gewehrträgers
eine  vordere,  zwei  hintere,  wie  bei  der  Kaiserlichen  Schutztruppe).

4.  Woylach.  Wie  bei  der  Kaiserlichen  Schuynuppe  (Unterlegdecke  aus  braungrünem
Tuch  mit  Kartentasche  und  Säbelwulst  aus  naturfarbenem  Leder).

5.  Spannfessel.Wie  bei  der  Kaiserlichen  Schußtruppe.

II.  Anzugs-Bestimmungen.
A.  Bezeichnung  der  Anzüge.

1.  Dienstanzug.,  Hut,  Dienstrock,  lange  Hose  oder  Stiefelhose  mit  Gamaschen,  Uberschnallkoppel,
  Mehrladepistole  oder  Söäbel.

2.  Kleiner  Dienst.Hut  oder  Mütze,  Dienstrock,  lange  Hose  oder  Stiefelhose  mit  Gamaschen,

anzug.  Unterschnallkoppel,  Säbel.

3.  Patrouillen.Hut,  Dienstrock,  Stiefelhose  mit  Gamaschen,  Uberschnallkoppel  mit  Patronen- 



anzug.

 

taschen,  Karabiner.
        <pb n="83" />
        G  13  20

 

fd.)Bezeichnun  *
d.  Bezeichnung  Nähere  Bezeichnung

 

B.  Bestimmungen  über  das  Tragen  der  unter  A
erwähnten  Anzüge.

Dienstanzug.Beim  Sicherheitsdienst  innerhalb  des  Standortes,  bei  Meldungen,  Appells

und  vor  Gericht;  für  Polizeiwachtmeister  beim  Revisionsdienst  außerhalb

des  Standortes.
Patrouillen---Beim  Dienst  außerhalb  des  Standortes,  bei  den  durch  die  Inspektion  an-1—



anzug.  geordneten  militärischen  Ubungen  und  Besichtigungen.
Kleiner  Dienst-,  Bei  Zustellungen  und  Botengängen  innerhalb  des  Standortes  sowie  als
anzug.  Ausgeheanzug,  mit  Hut  beim  Kirchenbesuch;  für  Wachtmeister  beim  Revisionsdienst

  innerhalb  des  Standortes.

 

 

C.  Sonstiges.

Die  Polizeiwachtmeister,  Polizeisergeanten  und  Anwärter  haben  in  und  außer  Dienst  Uniform

zu  tragen.
Das  Tragen  von  Zivilkleidern  ist  gestattet:

a)  den  dauernd  zur  Geheimpolizei  kommandierten  Beamten;

b)  den  übrigen  Beamten,  wenn  es  behufs  Ausführung  eines  dienstlichen  Auftrages  besonders

befohlen  wird,  wenn  sie  beurlaubt  oder  krank  gemeldet  find.

3.  Zivilkleider  müssen  angelegt  werden  bei  Reisen  auf  nichtdeutschen  Schiffen  auf  Heimatsurlaub
sowie  beim  Aufenthalt  im  Auslande.
Erscheint  es  einer  Behörde  zweckmäßig,  daß  unterstellte  Beamte,  die  nicht  der  Geheimpolizei
angehören,  im  Interesse  des  Dienstes  dauernd  Zivilkleider  tragen,  so  ist  hierzu  die  Genehmigung
des  Gouverneurs  einzuholen.

–4

D.  Schlußbestimmung.

Die  durch  die  Bekleidungsbestimmung  vom  1.  März  1905  vorgeschriebenen  Bekleidungsund
  Ausrüstungsstücke  können  bis  zum  1.  April  1908  aufgetragen  werden.  Bis  auf  weiteres  können
getragen  werden:

a)  zum  Patrouillenanzuge:  Kordlitewken  und  Kordreithosen  von  dem  für  die  Kaiserlichen  Schutztruppen
  vorgeschriebenen  Schnitt  und  Stoff  sowie  hohe  Stiefel;

b)  zum  Ausgeheanzuge:  Khakeydrell=  und  weiße  Köperanzüge  von  dem  für  die  Kaiserlichen
Schutztruppen  vorgeschriebenen  Schnitt  und  Stoff;  jedoch  sind  bei  a  und  b  die  Abzeichen,
die  nicht  für  die  Landespolizei  vorgeschrieben  sind,  zu  entfernen  und  dafür  die  vorgeschriebenen
  Achselklappen,  Abzeichen  und  Knöpfe  anzulegen.

Gernccocc  uuchtamtlicher  Teis————

*  am  25.  Oktober  1907:  die  Bezirksamtssekretäre
Dersonal-Machrichten.  Michels  und  Schulz,  Gouvernementssekretär
Deutsch-Ostafriho.  Brandenburg,  kommiss.  Sekretär  Meyer,  Lehrer

Die  Wiederauereise  nach  Ostafrika  haben  am  Lorenz,  Vermessungsgehilfe  Ruprecht,  Forst-1.
  Dezember  1907  angetreten:  Bureaugehilfe  aufseher  Reich  und  Vollziehungsbeamter  Fritz.
twabe  und  Wegebauaufseher  Schneider.  Aus  Ostafrika  sind  mit  Heimatsurlaub  ein-In
  Ostafrika  neu  eingetroffen:  Am  5.  Oktober  getroffen:  Zollinspektor  Broschell,  die  kommiss.
1907:  Lehrer  Krumm  und  Techniker  Augs-  Sekretäre  Kage  und  Wilbois  sowie  Wegebauzurger
  am  24.  Oltober  1907:  Landmesser  beamter  Buchner.
itler  und  Vermessungsgehilse  Frost.  Mit  Heimatsurlaub  find  am  11.  Dezember  1907
Vom  Heimatsurlaub  in  Ostafrika  wieder  ein=  in  Neapel  eingetroffen:  Stabsarzt  Dr.  Groß  und
benoen.  Am  4.  Oktober  1907  Tischler  Brühl;]  Unteroffizier  Pütthoff.
        <pb n="84" />
        S

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Neapel  aus  angetreten:
Am  9.  Dezember  1907  Feldwebel  Winkler;
am  30.  Dezember  1907:  die  Hauptleute  Nigmann
  und  Charisius  und  Oberstabsarzt
Dr.  Meixner.

Kamerun.
Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  Dezember  1907  von  Hamburg  aus  angetreten
  die  Unteroffiziere  Hofmann  und  Walch.

Logo.

Der  Oberrichter  Dr.  Schultz  ist  am  28.  Oktober
  1907  im  Schutzebiet  Togo  wieder  eingetroffen
  und  der  Stationsassistent  Bähr  ist  am
14.  November  1907  daselbst  eingetroffen.

 

Aus  Togo  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
Gouverneur  Graf  v.  Zech  und  Stationsassistent
Unger.

Deutsch-Südwestafrika.

Am  4.  Dezember  1907  haben  die  Ausreise
nach  Deutsch-Südwestafrika  angetreten:  Landmesser
  Dr.  A.  Gülland,  die  Polizeisergeanten
Wilhelm  Eggers,  Josef  Glatter,  August  Goldacker,
  Fridolin  Maier,  Otto  Schmidt  und
Albert  Gaertig.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Am  4.  September
  1907  der  Polizei--Inspektionsoffizier  Ernst
Müller;  am  9.  Oktober  1907  Steuerwächter
Faiß;  am  28.  Oktober  1907:  Oberbürgermeister
  Dr.  Külz,  Regierungspraktikant  Kakeldey,
Eisenbahnpraktikant  Wegeleben,  Lehrerin  Käthe
Guse,  Maschinist  Lüdicke  und  Steindrucker
Willmann.

Der  Techniker  van  Baerle  und  der  Gärtner
Reuter  sind  mit  Vertrag  eingestellt  worden.

Der  Eisenbahn-Stationsassistent  Beyer  ist  auf
Bertrag  mit  Beamteneigenschaft,  der  Zugführer
Normund,  Bureaugehilfe  Eckstädt  und  Schreiber

14  20

Coburg  find  auf  Vertrag  ohne  Beamteneigenschaft
angenommen  worden.

Die  Zollaufseher  Große  und  Franke,  der
Bureaubeamte  Liebert,  die  Bezirksschreiber
Müller  und  Koeppen  und  der  Tierarztgehilfe
Himrich  sind  auf  Vertrag  angenommen  worden.

Am  23.  November  1907  haben  die  Urlaubs
reise  nach  Deutschland  angetreten:  Zollamtsvor
steher  Weikusat  und  Gouvernementssschreiber
Retzlaff.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:

Am  8.  Dezember  1907  in  Cuxhaven:  Hauptmanm
Doerschlag,  die  Oberleutnants  Pirner,  Goetz.
Keil  und  Hosemann,  die  Leutnants  v.  Hoepfner,
  Mützlitz,  Reitzenstein  und  v.  Lehsten,
die  Stabsärzte  Dr.  Zabka  und  Dr.  Schulz,
die  Oberveterinäre  Schmidt,  Suchantke,
Bertram  und  Rau  sowie  612  Unteroffiziern
und  Mannschaften;

am  13.  Dezember  1907  in  Cuxhaven:  Hauptmann
Kuhn,  die  Oberleutnants  Leonhardi,  Rausch,
Wagner,  Rudolph  und  Pfaehler,  Leutnant
Limbert  sowie  475  Unteroffiziere  und  Mannschaften;


am  13.  Dezember  1907  in  Hamburg:  Oberstabsarzt
  Dr.  Simon,  die  Stabsärzte  Dr.  Busch
und  Dr.  Merdas,  die  Oberveterinäre  Fuchs,
König,  Just  und  Hawich,  Intendantur-Bausekretär
  König  und  Zahlmeister  Habrig.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  find  weiterhin  folgende  freiwillige  Gaben
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

1.  Von  dem  gaben-S  lungs-Ausschuß
für  Südwestafrika  durch  Vermittlung  des
Borsitzenden  Herrn  Oberstleutnant  a.  D.
Lehmann  in  Göttingen  vier  Kisten  mit
Zigarren,  Pfeisen,  Tabak,  Schokolade  und
Fruchtbonbons.

Von  Herrn  Gustav  Bucerius  in  Naumburg
  a.  S.  vier  Kisten  mit  Liebesgaben.

Oihea  à.  Aaschnt

2.

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Aboruck  der  Nachrichten  vollstämdig  oder  te#llwetse  uur  mit  Quellenangabe  gestatiet.)

Oeutsch-MNeuguinea.
Nneue  Taltun-Verwostungen.
Nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Koiserlichen
  Bezirksamtmanns  von  Jap  find  die  zu  den

Marianen  gehörigen  Inseln  Agrigan  und
Pagan  am  24.  September  1907  durch  einen
Taifun  verwüstet  worden.  Menschenverluste  find
nicht  zu  beklagen.
        <pb n="85" />
        Aus  dem  neuen  Bezirk  Eltapé.“)
Eine  Reise  nach  dem  Osten  des  Bezirks.

Am  28.  Juni  lief  auf  der  Station  eine  Melluug
  des  Paters  der  katholischen  Mission  Tumleo,
errn  van  Hemel,  ein,  daß  in  der  Umgegend
zu  Dallmannhafen,  wo  der  Pater  mit  Verefungsarbeiten
  beschäftigt  war,  größere  Unruhen
ner  den  Eingeborenen  ausgebrochen  seien.  Tags
nwrauf  ankerte  die  „Muruna“,  ein  Segelschiff  der
ima  Wahlen,  vor  Eitapé.  Die  „Muruna"“
ute  Befehl,  eine  Anwerbereise  gerade  nach  dem
einhigen  Gebiete  zu  machen,  so  daß  ich  mich
aungels  eines  anderen  Fahrzeuges  auf  die  „Mua“
  begab,  um  nach  Dallmannhafen  zu  geagen.
  Am  2.  Juli  ging  die  „Muruna“  in
er.  Meine  Polizeitruppe,  zwei  farbige  Unteriiziere
  und  zwölf  Mann,  begleiteten  die  „Muna“
  im  offenen  Boote.

Am  3.  Juli  ankerten  wir  bei  den  Landschaften
aup  und  Jakumul  am  Festlande.  Hier  hielten
d  die  Häupter  der  Inseln  Ali,  Seleo  und  Angel
“,  um  für  die  Kaiserliche  Station  zur  billigeren
koflegung  der  Arbeiter  Sago  einzuhandeln.
ir  nahmen  gleich  einen  großen  Teil  fertigen
agos  an  Bord.  Sago  ist  fast  an  der  ganzen
uite  des  Bezirks  Hauptnahrungsmittel  der  Einborenen
  und  in  solchen  Mengen  vorhanden,
z  der  Einkauf  einiger  Tonnen  keine  Schwierig-#ten
  macht.  Die  Küste  von  der  holländischen
wenze  bis  zum  Kaiserin  Augusta-Fluß  besteht
nahe  ausnahmslos  aus  einem  schmalen  Sandeien,
  auf  dem  die  Dörfer  und  Palmenbestände
zen  dahinter  erstrecken  sich  endlose  Lagunen
d  Sagosümpfe  meilenweit  bis  an  den  Fluß
r  Küstengebirge.  Nur  wo  diese  Gebirge  bis
die  Küste  herantreten,  ist  gutes  Pflanzland
’handen.  Dort  bilden  dann  Jam  und  Taro
Hauptnahrungsmittel  der  Eingeborenen.

Am  1.  Juli  erreichten  wir  Bogimhafen.
ogim  wird  der  Hafen,  welchen  einerseits  das
(Uand,  anderseits  die  Inseln  Juo  (Guap),
kan  (Paris-Inseln)  und  Nuei  bilden,  von  den
#geborenen  genannt.  Aus  diesem  Grunde  lege
,.  diesen  Namen  der  bisher  unbenannten  Bucht
Die  Lage  und  Küsten  der  Inseln  und  des
"„  ndes  sind  durch  Pater  van  Hemel  vermessen;
gat  mir  sein  Material  freundlich  zur  Verfügung
drut“  Außerdem  sind  durch  Lotungen  die
aAdläbe  und  sonstigen  Wassertiefen  bestimmt,
baß  das  Ganze  heute  schon  ein  kartographisch
nlich  zuverlässiges  Bild  ergibt.

stla

Zwei  i  Stati  ab  1
Bwei  Berichte  der  Stationschefe  von  Eitap
und  23.  Auguit.

 

15  20

Die  Gebirge  reichen  hier  fast  bis  zur  See.
Die  Küste  selbst  ist  unbewohnt  und  gehört  den
Bewohnern  der  vorgelagerten  Inseln.  Aber  schon
wenige  hundert  Meter  im  Innern  beginnen  die
Ansiedlungen  der  Buschleute.  Westlich  von  der
tiefsten  Einbuchtung  des  Festlandes  hat  die  Mission
  vom  heiligen  Geiste  (Tumleo)  ein  Grundstück
von  etwa  150  Hektar  erworben.  Ostlich  hieran
schließt  sich  ein  parallel  zur  Küste  laufender  Höhenzug,
  der  für  weitere  Anlagen  wie  geschaffen  ist.
In  der  erwähnten  Einbuchtung  können  Schiffe
bis  zu  zwei  Metern  Wassertiefe  auf  Sandboden
ankern  und  find  gegen  Seegang  geschützt.  Auf
dem  Höhenzug,  von  den  Eingeborenen  „Krepi“
genannt,  genießt  man  einen  Rundblick,  ähnlich
dem  Panorama  von  Eitapé,  vielleicht  noch  großartiger
  durch  die  wuchtige  Masse  der  vorgelagerten
Inseln  Kairiru  (d'Urville)  und  das  ausgedehnte
Muschu  (Gressien).

Am  nächsten  Tage  trafen  wir  vor  der  Insel
Juo  ein.  Hier  beabsichtigt  die  Mission  Tumleo
eine  Station  anzulegen.  Sie  ist  von  Pater  van
Hemel  als  Provisorium  bereits  geschaffen.

Karsan  (Paris-Insel)  ist  neben  Muschu  seit
Jahren  der  Schrecken  der  ganzen  Gegend.  Die
starke  Bevölkerung  seiner  drei  Dörfer  besitzt  Plantagen
  auf  der  Insel  Kairiru  und  auf  dem  Festlande.
  Hier  führen  die  Wilden  von  Zeit  zu  Zeit
ihre  UÜberfälle,  Raubzüge  und  Mordtaten  aus.
Besonders  das  Dorf  Tjiakur  auf  Kairirn  hat  unter
Karsan  schon  lange  schwer  zu  leiden.  Erst  vor
wenigen  Wochen  schnitten  Karsanleute  auf  Kairiru
ein  Kanu  mit  fünf  fischenden  Tjakurleuten  ab
und  schlugen  die  unbewaffneten  Insassen  tot.
Blutrache  liegt  nicht  vor,  da  Tjakur  gegen  Karsan
viel  zu  schwach  ist  und  deshalb  niemals  gegen
dieses  etwas  unternehmen  könnte.  Der  Hauptanstister
  jener  Mordtaten  ist  der  Häuptling  Pinus
aus  Karsan.  Karsan  hat  sich  mit  dem  tiefer  im
Innern  von  Kairirn  gelegenen  Dorse  Tseressing
verbündet  und  bereitete  gerade  wieder  einen
Schlag  gegen  Tjakur  vor.

Die  gleichen  Verhältnisse  wie  hier  bestehen
zwischen  Gr.  Muschu,  Muschu-Wei  und  dem
auf  Kairiru  gelegenen  Dorfe  Tiam.  In  Muschu-Wei
  ist  eine  in  Anwerbekreisen  bekannte  Persönlichkeit
  der  Wortführer  Tegabon.  Unter  Tegabons
  Führung  hatten  vor  kurzem  die  Muschu-Leute
  drei  harmlos  bei  ihnen  zu  Besuch  weilende
Tjam-Leute  ermordet.

Am  6.  Juli  fuhr  ich  nach  Karsan,  um  auf
friedlichem  Wege  die  Auslieferung  der  sieben  mir
dem  Namen  nach  bekannten  Mörder  zu  erlangen.
Ich  konnte  jedoch  mit  den  Eingeborenen  keine

4
        <pb n="86" />
        J—

Verbindung  herstellen.  Das  böse  Gewissen  hatte
sie  zum  größten  Teil  von  der  Insel  vertrieben.
Bei  einer  Streife  durch  die  Insel  wurden  drei
Eingeborene  eingefangen,  darunter  ein  alter,  halbblinder
  Mann.  Die  zwei  jüngeren  nahm  ich  mit
und  ließ  den  Alten  zurück,  nachdem  ich  ihm  auseinandergesetzt
  hatte,  daß  ich  in  kurzer  Zeit  wiederkäme
  und  die  beiden  verhafteten  Leute  entlassen
würde,  sobald  die  sieben  Mörder  ausgeliefert  seien.

Nachmittags  ging  die  „Muruna“  nach  Muschu.
Wir  konnten  keinen  Ankerplatz  finden  und  trieben
die  Nacht.  Am  nächsten  Morgen  bat  ich  den
Kapitän  der  „Muruna“,  allein  an  Land  zu  fahren
und  mir  den  Mörder  Tegabon  mitzubringen;  ich
rechnete  damit,  daß  Tegabons  Frechheit  und  Anwerbelust
  für  ihn  zur  Falle  werden  würde.  Kapitän
  Petersen  versuchte  jedoch  vergeblich  anzuwerben.
  Tegabon  bat  ihn  dabei  um  Dynamit,
um  Fische  zu  schießen.  Petersen  ging  scheinbar
darauf  ein  und  erwiederte,  er  habe  Dynamit  an
Bord.  Sogleich  war  Tegabon  mit  ihm  im  Boote
und  außerdem  Katschau,  einer  der  anderen  Gesuchten.
  An  Bord  der  „Muruna“  erhielten  die
beiden  zwar  kein  Dynamit,  aber  je  ein  Paar
feste  Hand=  und  Fußschellen.  Ich  gab  nunmehr
meine  Forderung:  Auslieferung  der  übrigen  vier
Mörder,  bekannt  und  sagte  den  Leuten,  daß  ich
zurückkäme  und  ihnen  bis  dahin  Zeit  zur  Überlegung
  lasse.  Petersen  hatte  nämlich  Rückarbeiter
auf  den  Schouten-Inseln  zu  landen.  Diese  Gelegenheit,
  den  entlegensten  Teil  meines  Bezirkes
kennen  zu  lernen,  konnte  ich  mir  nichtentgehenlassen.

Die  „Muruna“  versuchte  nördlich  um  Kairirn
zu  kreuzen,  der  Strom  war  jedoch  so  stark,  daß
wir  nach  Bogim  zurückmußten  und  nun  mit  Landwind
  durch  die  Muschu-Durchfahrt  gingen.  Muschu-Durchfahrt
  habe  ich  die  Straße  zwischen  Muschn
und  dem  Festlande  benannt,  Kairiru-Durchfahrt
diejenige  zwischen  Kairiru  und  Muschu.  Wir
passierten  Rabuin  (Meta-Insel),  wo  sich  der  Dallmannhafen
  befindet.  Dallmannhafen  verdient  den
Namen  eines  Hafens  viel  weniger  als  Bogimhafen.
  Die  Neu-Guinea-Kompagnie  besitzt  hier
Land,  welches  sie  fälschlicherweise  als  Rabuin
bezeichnet.  Das  Grundstück  heißt  Wom;  auch  auf
der  Admiralitätskarte  ist  der  Name  Rabuin  gänzlich
  unberechtigt.  Der  Besitz  der  Neu-Guinea-Kompagnie
  liegt  auf  der  flachen  Landzunge,  die
das  Kap  Pomone  bildet.

Schon  bald  hinter  Kap  Pomone  treten  die
Küstengebirge  zurück,  um  schließlich  ganz  zu  verschwinden
  und  der  gewaltigen  Ebene  des  Kaiserin
Augusta-Flusses  Platz  zu  machen.

Am  12.  Juli  sichteten  wir  Behm  (Lesson-Insel).
  Der  schroff  aus  dem  Meere  aussteigende,
nimmer  rastende  Vulkau  mit  seinen  zerklüfteten

 

16  20

Lavarinnen  ist  nur  auf  der  Nordseite  bewohnt.
Nirgends  findet  sich  ein  Ankerplatz.  Senkrecht
fallen  die  felsigen  Ufer  ins  Meer.  Ein  winziger
Geröllstrand  ermöglichte  uns,  endlich  an  der  Westseite
  zu  landen.  Dann  ging  eine  Kletterei  über
Steine  und  Schlacken,  über  Spalten  und  Risse
an,  bis  wir  auf  der  Nordseite  das  an  den  Fels
geklebte  Dorf  Behm  erreichten,  nach  dem  die  Eingeborenen
  die  Insel  benennen.  An  Häusern
zählte  ich  im  Dorf  etwa  vierzig;  daraus  wäre
auf  eine  Bevölkerung  von  etwa  dreihundert  Menschen
  zu  schließen.  Die  Leute  waren  freundlich:
sie  fristen  kümmerlich  genug  ihr  Dasein.  Frisches
Wasser  ist  auf  der  Insel  nicht  vorhanden.  Alte
Kokospalmen,  die  nicht  mehr  tragen,  werden  etwa
einen  Meter  über  der  Erde  abgehauen,  und  dann
wird  der  stehenbleibende  Stumpf  ausgehöhlt.  So
wird  Regenwasser  gesammelt.  Der  Boden  ist  zu
durchlässig,  als  daß  sich  Wasser  in  Felslöchern
sammeln  könnte.  Ein  sicheres  Zeichen  für  den
gänzlichen  Wassermangel  ist  das  Fehlen  der  sonst
alle  Inseln  in  Massen  bevölkernden  Taube.  Au
der  Westseite  der  Insel  machte  sich  der  Aschenregen
  äußerst  unangenehm  bemerkbar.  Alles  auf
dem  Schiff  war  rotbraun  überzogen.  Noch  am
Mittag  verließen  wir  das  unwirtliche  Eiland.

Tags  darauf  erreichten  wir  Blub-Blub
(Garnot)  und  fanden  an  der  Westseite  auf  gesunkenen
  Riffen  einen  Ankerplatz,  der  aber  nur
bei  Südost-Passat  geschützt  ist.  Bald  liefen  die
Eingeborenen  der  fünf  Dörfer  in  dem  größten
Dorfe  Genai  zusammen.  Ich  schätze  die  Einwohner
  auf  etwa  dreihundert  Seelen.  Blub-Blub
ist  wie  alle  Schouteninseln  vulkanischen  Ursprungs,
doch  sind  keine  tätigen  Krater  mehr  vorhanden.
An  der  kleinen  Insel  Mot-Mot  schossen  wir  abends
viele  Tauben.  Willkommene  Abwechslung  für
unser  einförmiges  Segelschiffs-Menu.

Auf  den  Besuch  von  Garuwar  (LBloßville)
mußten  wir  verzichten.  Noch  am  selben  Abend
landeten  wir  in  Keule  (Deblois).  Die  Insel
erscheint  im  Vergleich  mit  den  anderen  Schouteninseln
  ziemlich  flach.  In  fünf  Dörfern  wohnen
etwa  fünfhundert  Seelen.  Keule  ist  im  Innern
ganz  mit  Plantagen  bedeckt.  Die  Bevölkerung
dürfte  für  die  kleine  Insel  entschieden  zu  stark
sein,  daraus  erklären  sich  auch  die  fortwährenden
Versuche  dieser  Insulaner,  die  Insel  Jaquinot
zu  besiedeln.  Wiederholt  haben  Auswanderungen
nach  Jaquinot  stattgefunden,  aber  nach  Jahresfrist
  kehrten  die  Auswanderer  stets  nach  Keule
zurück.  Ich  habe  Jaquinot  selbst  nicht  besuchen
können.  Obwohl  Jaquinot  (Wiei)  guten  Boden
haben  soll  und  gut  bewaldet  ist,  wovon  ich  mich
im  Vorbeifahren  überzeugen  konnte,  gedeihen  trotzdem
  dort  keine  Erdfrüchte;  Kokospalmen  wachsen
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        W  17  20

l
ar,  aber  sie  tragen  nicht.  Auch  die  Erdfrüchte
imen  auf,  sterben  aber  nach  kurzer  Zeit  ab.
genwärtig  leben  auf  Jaquinot  nur  zwei  Faien
  mit  sieben  Personen  aus  Keule.  Jaquinots
erfläche  schätze  ich  auf  800  bis  1000  Hektar.
bald  ich  wieder  in  diese  Gegend  kommen  sollte,
rde  ich  mich  eingehend  mit  der  Untersuchung
Jusel  beschäftigen.

Den  15.  und  16.  Juli  verbrachten  wir  auf
ogeo.  Die  Insel  bietet  an  der  Nord-,  Westd
  Südseite  Unterschlupf  und  Ankerplätze  für
ine  Fahrzeuge.  Sie  ist  steil  und  felsig,  das
4  bis  zum  Fuß  der  Berge  mit  rundgewaschenen
einen  bedeckt.  Die  Versammlungsplätze  sind
dön  gepflastert.  UÜberhaupt  machen  diese  Dörfer
nen  etwas  saubereren  Eindruck  als  die  auf  den
lderen  Schouteninseln.  Vierzehn  Ansiedlungen
it  etwa  achthundert  Seelen  sind  um  die  ganze
nsel  verteilt.  Wogeo  darf  seiner  Bevölkerung
uch  als  die  bedeutendste  Schouteninsel  gelten.
airiru,  Muschu,  Ino,  Karsan,  Unai,  Tarawei
nd  Walis  gehören  wohl  geographisch,  nicht  aber
er  Bevölkerung  nach  zu  den  Schouteninseln.
Die  Bewohner  der  oben  kurz  beschriebenen
anseln  Bogim  bis  Wogeo  zeigen  einen  ausesprochen
  chinesischen  Einschlag.  Die  schräge
tellung  der  Augen  und  die  etwas  hellere  Hautibe
  ist  so  auffallend,  daß  man  aus  Hunderten
on  Eingeborenen  einen  Bewohner  der  Schouten
ort  herausfinden  würde.  Die  Schoutenewohner
  haben  wenig  Verkehr  mit  dem  Festmnde,
  umsomehr  aber  unter  sich.  Große  Segelimmus
  konnte  ich  nirgends  bemerken,  nur  auf
einen  Ruderkanus  durchrudern  die  Leute  selbst
obe  Entfernungen  zwischen  den  einzelnen  Inseln.

Die  durch  einen  merkwürdig  kurzen  Ausleger
ffallenden  Kanus  sind  kunstlos  und  ohne  Verkrungen;
  überhaupt  entbehren  die  Schouten  jedes
chmuckes  und  Zierrats.  Einige  Sorgfalt  verenden
  die  Eingeborenen  nur  auf  ihre  Kanudddeln.
  Findet  man  hübsch  verzierte  geflochtene
aschen,  schön  geschnitzte  Knochendolche,  Kalkalel
  und  Haarnadeln,  so  sieht  der  Kenner  auf
iuu  ersten  Blick,  daß  diese  Gegenstände  vom
etlande  stammen.  Außer  einigen  Fischspeeren
abe  ich  Waffen  kaum  zu  Gesicht  bekommen.
sie  Leute  sind  friedliebend,  sie  sagen,  daß
ireitigkeiten  und  Kämpfe  unter  den  Inseln
t  nicht  vorkämen.  Sie  sind  auch  zutraulich,
ne  aufdringlich  zu  sein,  und  betteln  nicht.
6  den  gangbarsten  Tauschartikel,  Angelhaken,
sonn  sie  nur  wenig  zu  bieten.  Kokosnüsse
den  wegen  des  Wassermangels,  Erdfrüchte
*  der  schweren  Bearbeitung  der  steilen
in  Hänge,  nur  gerade  zum  eigenen  Unteraus.

  Auf  Bl#lub-Blub  kauften  wir  für

 

Angelhaken  eine  ganze  Bootsladung  Kanariennüsse
  (Gallip),  in  den  Schouten  selbst  Kanari  genannt.
  Die  Insel  weist  große  Bestände  dieser
Bäume  auf,  deren  Früchte  die  Eingeborenen
trocknen,  aufbewahren  und  als  Zukost  essen.
Wie  schon  erwähnt,  sind  die  Eingeborenen  sehr
harmlos;  auch  das  am  Festlande  so  gefürchtete
„Chapel“  scheint  ihnen  unbekannt  zu  sein.
„Chapel“  heißt  die  Verzauberung  eines  von
einem  verhaßten  Manne  fortgeworfenen,  verlorenen
  oder  gestohlenen  Gegenstands.  Dadurch
erkrankt  der  ehemalige  Besitzer  und  muß  sterben.
So  großer  Unfug  mit  dem  „Chapel“  getrieben
werden  mag,  die  Sache  hat  doch  auch  ihre  guten
Seiten.  Da  nänmlich  beispielsweise  schon  ein
Speiserest,  eine  Bananenschale  oder  die  Erxkremente
  eines  Menschen  zum  „Chapel“  genügen,
so  wird  der  Eingeborene  durch  die  Furcht  vor
dem  „Chapel“  zur  peinlichsten  Ordnungsliebe
und  Reinlichkeit  erzogen.  Das  alles  verschlingende
Meer  ist  seine  Abfuhrstelle  für  jeglichen  Schmutz.
Diese  Sauberkeit  vermißt  man  auf  den  Schouten-Inseln
  vollständig.  Die  Speisereste  und  sonstigen
Abfälle  liegen  in  übelduftenden  Haufen  bei  den
Häusern  und  Tausende  von  Fliegen  leben  von
dieser  Unsauberkeit.

In  wirtschaftlicher  Beziehung  bieten  die
Schouten  wenig  Aussicht.  Soweit  die  steilen
Inseln  bebauungsfähig  erscheinen,  sind  sie  auch
bevölkert.  Überfluß  ist  weder  an  bebaubarem
Lande  noch  an  Produkten  vorhanden.  Im  Hinblick
  auf  die  numerische  Schwäche  der  Gesamtbevölkerung
  der  Schouten  können  diese  als  Anwerbegebiet
  nicht  besonders  in  Betracht  kommen.
Auch  sind  die  Bewohner  nicht  so  kräftig  gebaut
wie  die  Eingeborenen  des  Festlands  und  wegen
ihres  heimatlichen  Inselklimas  am  Festlande  auch
wenig  widerstandsfähig.

Am  17.  Juli  kehrten  wir  nach  Kairiru  zurück.
  An  der  Nordseite  der  etwa  3000  ha  großen
felsigen  Insel  landeten  wir  einen  Rückarbeiter  im
Dorfe  Tjakur.  Dieser  Mann  war  auf  eine  merkwürdige
  Weise  zu  dem  bekannten  Pflanzer  Wahlen
gekommen.  Vor  drei  Jahren  fuhr  er  mit  vier
anderen  Tjakur-Leuten  nach  Karsan  zu  Besuch.
Seine  Genossen  wurden  in  Karsan  sämtlich  ermordet,
  ihm  gelang  es,  schwimmend  die  Insel
Juo  zu  erreichen.  Hier  wurde  er  als  Gefangener
gehalten  und  als  Arbeiter  an  das  nächste  Anwerbeschiff,
  die  „Muruna“,  gegeben.  Mit  großem
Hallo  kamen  diesmal  die  Juo-Leute  an  Bord
der  „Muruna“,  um  Bianot  (so  heißt  der  Mann)
nach  Ablauf  seiner  Arbeitsperiode  erneut  in
Empfang  zu  nehmen.  Sehr  enttäuscht  waren
sie  jedoch,  als  man  ihnen  erklärte,  Bianot  würde
erst  in  seiner  Heimat  Tjakur  gelandet  werden.
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        —

Dadurch  entging  ihnen  nicht  nur  die  Abbezahlung
des  Bianot,  sondern  auch  die  Aussicht,  den
gleichen  Handel  zu  wiederholen.  Ich  erzähle
diesen  Fall  so  ausführlich,  um  dadurch  den  noch
in  jedem  Dorfe  üblichen  Menschenhandel  zu
kennzeichnen  und  darauf  hinzuweisen,  wie  notwendig
  es  ist,  daß  Anwerber,  Heimbeförderer,
Arbeitgeber  und  Behörde  sich  mit  jedem  einzelnen
Arbeiter  beschäftigen.

Ich  besuchte  die  Dörfer  auf  der  Nordseite
von  Kairiru,  Tjakur  und  Korokor.  Die  Bewohner
  hatten  ihre  Waffen  an  die  Häuser  gelehnt
  und  hielten  scharfe  Wache,  da  sie  jeden
Augenblick  einen  Überfall  der  verbündeten
Tseressing=  und  Karsan-Leute  erwarteten.  Soweit
  als  möglich  wurden  die  Leute  beruhigt;
zugleich  aber  sah  ich  ein,  daß  hier  ein  schnelles
und  energisches  Vorgehen  notwendig  sei.  Wir
fuhren  nach  Bogim  zurück,  um  meine  zurückgelassenen
  Polizeisoldaten  und  mein  Boot  zu
holen.  Unterwegs  trafen  wir  die  Patres  van
Hemel  und  Puff,  welche  auch  auf  Kairiru  gewesen
  waren.  Sie  bestätigten  mir  die  mißliche
Lage  der  Eingeborenen  von  Tjakur  und  Korokor
und  teilten  mit,  daß  die  Karsan-Leute  die  verlangte
  Auslieferung  abgelehnt  und  ihre  Insel
verlassen  hätten.  Der  größte  Teil  der  Karsan
befinde  sich  auf  Kairiru,  der  kleinere  auf  dem
Festlande.

Mit  einem  Boote  und  nur  vierzehn  Soldaten
war  ich  nicht  in  der  Lage,  einen  entscheidenden
Schlag  gegen  Kairiru  zu  führen.  Dies  veranlaßte
  mich,  die  Unterstütung  der  „Murung“  zu
erbitten.  Wir  gingen  in  der  Nacht  nach  Kairiru.
Von  starkem  Regen  begünstigt  und  ohne  Lichter
gelangten  wir  ans  Ziel.  Um  vier  Uhr  morgens
ging  ich  mit  meinem  Boote  bei  Thseressing
an  Land.  Der  Marsch  in  der  Stockfinsternis
nach  dem  hochgelegenen  Tseressing  war  sehr
schwierig.  Ich  verursachte  mit  meinen  Stiefeln
solchen  Lärm  auf  dem  steinigen  Boden,  daß  dadurch
  eine  Überraschung  des  Dorfes  in  Frage
gestellt  war.  Meine  Leute  baten  mich,  zurückzubleiben.
  Ich  übernahm  also  mit  zwei  Mann
die  Uberwachung  der  Kanulagerstätte  der  Tseresfing-Leute.
  Bei  Tagesgrauen  wurde  Tseressing  genommen.
  Dabei  fiel  nur  ein  einziger  Schuß,
der  einen  hartnäckigen  Verteidiger  des  Dorfes
unschädlich  machte.  Tseressing  wurde  niedergebrannt.
  Als  der  Tag  anbrach,  vernichtete  ich
die  Kanus  der  Tseressing  und  marschierte  dann
mit  meinen  beiden  Leuten  in  die  Berge.  Bald
darauf  hatten  wir  Verbindung  mit  der  Abteilung
des  Kapitäns  Petersen,  die  von  Viktoria-Bucht
aufgebrochen  war  und  durch  den  Rauch  von
Tseresfing  orientiert,  sich  uns  angegliedert  hatte.
Die  Streife  durch  das  Gebiet  der  Tseressing=  und

 

18  20

Karsan-Leute  dauerte  bis  zum  Nachmittage.  Die
Kanus  der  Karsan-Leute  wurden  zerstört  und  die
Häuser  in  den  Pflanzungen  niedergebrannt.
Trotz  der  größten  Anstrengungen  konnten  jedoch
nur  drei  Gefangene  gemacht  werden.

Durch  das  Klettern  auf  den  schlüpfrigen
Bergpfaden  waren  wir  ziemlich  erschöpft,  als
wir  die  „Muruna“  wieder  erreichten.  Aber  da
die  Zeit  knapp  war,  mußte  noch  mehr  geleistet
werden.  So  ging  es  denn  mit  der  „Muruna"“
nach  Muschu.  Am  Abend  setzte  ich  auf  der
Nordseite  der  Insel,  in  der  Kairiru-Durchfahrt,
die  Polizeitruppe  und  die  mir  von  der  „Muruna“
zur  Verfügung  gestellten  Leute  auf  zwei  gquer
durch  die  Insel  nach  Muschu-Wei  führenden
Wegen  an  Land  und  fuhr  selbst  um  die  Insel
herum  nach  dem  Dorfe.  Vom  Boote  aus  trat
ich  mit  den  Bewohnern  in  Unterhandlungen.
Diese  führten,  wie  vorauszusehen,  zu  keinem  Resultat.
  Die  Leute,  die  ich  haben  wollte,  sollten
angeblich  in  Sub,  einem  Dorfe  auf  der  anderen
Seite  der  Insel  sein.  Nach  halbstündigem  Hinund
  Herreden  sah  ich  die  Nutzlosigkeit  der  Unterhandlungen
  ein;  auch  mußte  jetzt  die  Polizeitruppe,
  des  Zeichens  zum  Vorgehen  gewärtig,
hinter  den  Dörfern  liegen.  Wie  bei  allen  meinen
Unternehmungen  hatte  ich  auch  hier  den  strikten
Befehl  gegeben,  daß  nur  in  der  Selbstverteidigung
  geschossen  werden  dürfe  und  daß  möglichst
viele  Gefangene  gemacht  werden  sollten.  Die
Polizeitruppe  drang  ins  Dorf  und  wurde  von
den  mit  Beilen  bewaffneten  Bewohnern  empfangen.
  Jedenfalls  waren  diese  Beile  für  mich
bei  einer  wohl  erwarteten  Landung  bestimmt
gewesen.  Im  unsicheren  Mondscheine  entspann
sich  ein  scharfer  Kampf,  in  den  ich  mit  meinen
Leuten  nur  noch  zum  Schlusse  eingreifen  konnte.
Von  der  Feuerwaffe  wurde  wenig  Gebrauch  gemacht.
  Es  blieben  fünf  Tote  auf  dem  Platze,
außerdem  wurden  drei  Gefangene  gemacht.  Die
Umgehung  des  Dorfes  war  vollständig  gelungen.
Nach  wenigen  Minuten  verstummte  der  Lärm
des  Kampfes,  und  nur  aus  der  Ferne  tönte  durch
die  Nacht  das  langgezogene  Heulen  der  die
fliehenden  Menschen  begleitenden  Hunde.  Auf
unserer  Seite  sind  zwei  Soldaten  leicht  verwundet
  worden.  Die  Dörfer  Kumer  und  Bongarau
ließ  ich  niederbrennen.  Dagegen  blieben  Baresu
und  Poul  unbehelligt,  weil  fie  bei  der  letzten
Mordtat  nicht  beteiligt  waren.

Noch  in  der  Nacht  giugen  wir  mit  der
„Muruna“  nach  Bogim  zurück.  Eine  weitere
Mordsache  aus  Kl.  Muschu  konnte  ich  vorläufig
nicht  fühnen.

Am  20.  Juli  ankerten  wir  vor  dem  Dorfe
Dagur,  westlich  von  Bogim.  Der  Eingeborene
Segamur,  begleitet  vom  Häuptling  Bun,  zeigte
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        ##

v,  sein  Vater  Bago  sei  von  dem  Eingeborenen
lagumur  aus  dem  Buschdorf  Maguere  vor  etwa
ierzehn  Tagen  beim  Sagohandel  mit  der  Axt
rschlagen  worden.  So  sehr  die  Zeit  drängte,
unschloß  ich  mich  doch,  diesen  Mord  zu  bestrafen,
jachdem  ich  die  Tatsache  durch  weitere  Verhöre
estgestellt  hatte.  Zum  ersten  Male  lag  hier  eine
inzeige  von  Eingeborenen  selbst  vor,  deshalb
urste  ich  die  Leute  in  ihrem  erwachenden  Verrauen
  nicht  täuschen.  Ich  marschierte  mit  zehn
bolizeisoldaten  nach  Maguero  ab.  Rechts  und
inks  um  den  Berg,  auf  dem  Maguere  liegt,
andte  ich  je  einen  Unteroffizier  mit  drei  Mann;
ch  selbst  nahm  mit  zwei  Mann  den  mittleren
Aufstieg.  Als  ich  noch  etwa  hundert  Meter
interhalb  des  Dorfes  war,  drang  die  rechte  Abeilung
  oben  schon  ein.  Es  fielen  mehrere
Schüsse.  Noch  ehe  ich  das  Dorf  kletternd  ercichen
  konnte,  kam  mir  jedoch  die  rechte  Abeilung
  entgegen.  Der  Unteroffizier  meldete,  daß
das  Dorf  stark  besetzt  sei  und  es  für  uns  wenige
reute  unmöglich  sei,  weiterzugehen,  da  von  den
kingeborenen  nur  der  Kopf  sichtbar  sei  und  sie
don  oben  auf  uns  herabschössen.  Ein  Hagel  von
Speeren  habe  ihn  empfangen.  Während  dieser
Meldung  ertönte  über  mir  ein  wüstes  Geschrei
ind  die  Musik  von  Muschelhörnern.  Als  das
Geschrei  verstummte,  unternahm  ich  mit  sechs
keuten  einen  neuen  Vorstoß.  Vorsichtig  kletternd
ahen  wir,  daß  auf  der  entgegengesetzten  Seite
ßes  Dorfes  dicker  Rauch  aufstieg.  Die  linke  Abeilung
  hatte  diesen  Teil  des  Dorfes  unbesetzt
ejunden,  aus  den  Schüssen  auf  einen  Kampf
eschlossen  und  die  Häuser  angesteckt.  Die  Eineborenen
  sahen  sich  umgangen  und  flohen.  Vier
ote  mit  Kopfschuß  blieben  im  Dorfe,  darunter
ser  Mörder  Nagumur.  Die  Führer  sagten,  daß
über  den  Maguere-Leuten  noch  die  Männer  der
ergdörfer  Abarim  und  Sablemen  in  Maguere
utgekämpft  hätten.
Zu  einem  weiteren  Vorstoß  in  die  unwegmen
  Berge  war  mir  die  Truppe  zu  klein.
ur  gingen  deshalb  zurück  und  fuhren  nach
Kbrawai  und  Walis.  Auf  beiden  Inseln  kam
dem  Wunsche  der  Eingeborenen  nach,  ihnen
mbtlinge  zu  geben.  Walis  und  Tarawai
terhalten  einen  starken  Verkehr  mit  dem  Festude
  und  den  Schouten-Inseln.
om  21.  Juli  kehrten  wir  zur  Küste  zurück
ankerten  vor  dem  großen  Dorfe  But.  Auch
a  matrte  mir  wieder  eine  Mordtat  von  Basss
*  det.  Das  Buschdorf  Kumenin  habe  den
mann  Jawein  erschlagen.  Da  aber  diese
schon  zwei  Monate  zurücklag,  sah  ich  von
Verfolgung  ab  und  schickte  nur  eine  War-16
  nach  Kumenin.

Ich  gebe  mich  der  Hoffnung  hin,  daß  die

 

19  20

in  Bogim  erfolgten  Bestrafungen  wenigstens  in
der  unmittelbaren  Umgegend  einige  Wirkung
hinterlassen  haben  werden.  Damit  ist  aber  keineswegs
  gesagt,  daß  ich  den  Bogim-Distrikt  für  beruhigt
  halte  —  im  Gegenteil!  Bald  wird  sicherlich
  ein  neues  Einschreiten  notwendig  werden.
Dazu  bedarf  ich  aber  eines  eigenen  Fahrzeuges
und  einer  stärkeren  Truppe.  Die  Station  konnte
ich  nicht  noch  mehr  schwächen,  denn  auch  im
Westen  der  Station  gärte  es  stark,  als  ich  nach
Osten  ging.  Es  wird  noch  lange  Jahre  ruhiger,
zielbewußter  Eingeborenenpolitik,  vieler  Nachsicht
und  Milde,  aber  zur  richtigen  Zeit  auch  eines
energischen  Einschreitens  bedürfen,  ehe  der  Bezirk
Eitapé  als  bernhigt  gelten  kann.  Dieser  Bezirk
ist  mit  Ausnahme  der  Ufergelände  des  Augusta-Flusses
  nicht  für  größere  wirtschaftliche  Unternehmungen
  geeignet.  Sein  Wert  liegt  in  der
für  die  Verhältnisse  Neu-Guineas  außergewöhnlich
  starken  Bevölkerung.  Diese  zu  brauchbarem
Arbeitermaterial  heranzuziehen,  wird  die  Hauptaufgabe
  meiner  Verwaltung  sein.

II.  Eine  Expedition  gegen  Maloll.
Das  erste  Dorf  westlich  von  Eitapé  heißt
Maloll.  Es  zählt  600  bis  700  Einwohner.
Maloll  hatte  sich  der  Station  von  ihrer  Einrichtung
  an  feindlich  gegenüber  gestellt.  Bei
ihren  häufigen  Durchmärschen  nach  dem  Westen
wurde  die  Polizeitruppe  von  den  Maloll  stets
umschlichen.  Auf  Schritt  und  Tritt  folgten  ihr
die  bewaffneten,  im  Busch  versteckten  Maloll  und
warteten  eine  günstige  Gelegenheit  zum  Überfall
ab.  Aus  diesem  Grunde  wurden  in  Maloll  stets
die  größten  Vorsichtsmaßregeln  angewandt  und
Patrouillen  nie  unter  fünf  Mann  an  Maloll  vorübergesandt.
  Beim  Uberschreiten  eines  hochgeschwollenen
  Flusses  versuchten  die  Maloll  einmal
sich  des  Gewehrs  eines  Soldaten,  der  dem  Ertrinken
  nahe  war,  zu  bemächtigen.  Nur  durch
das  energische  Einschreiten  eines  Unteroffiziers
konnten  Mann  und  Gewehr  gerettet  werden.
Am  30.  Juni  beauftragte  ich  einen  meiner
Leute,  aus  Maloll  sechzig  Arbeiter  zu  holen.  Es
gelang,  etwa  vierzig  Leute  zur  Station  zu  bringen.
Ich  war  überrascht,  daß  die  Sache  ohne  die  von
mir  erwarteten  Feindseligkeiten  abgelaufen  war.
Aber  schon  nach  drei  Tagen  liefen  die  Arbeiter
wieder  fort.  Am  8.  Juli  ging  der  Polizeimeister
nach  Maloll,  um  die  Leute  zur  Rückkehr  an  die
Arbeit  zu  veranlassen.  Doch  die  Leute  kamen  nicht.
Bei  einem  abermaligen  Versuch  gelang  es  jedoch
zweiundvierzig  Leute  zur  Station  zurückzubringen.
In  der  nächsten  Nacht  gingen  sie  wieder  durch.
Die  Maloll  haben  großenteils  bei  der
Mission  vom  Heiligen  Geiste  (Tumleo)  gearbeitet;
  dort  hatte  mein  maloai#scher  Diener  als
        <pb n="90" />
        W  20  20

Aufseher  über  die  Maloll  deren  Sprache  erlernt
und  einigen  Einfluß  auf  die  Leute  gewonnen.
Ich  sandte  nun  diesen  Diener  nach  Maloll.
Vergeblich.  Bei  seinem  zweiten  Besuch  fand  er
das  Dorf  verlassen.  Die  Eingeborenen  waren
über  die  Lagune  gezogen  und  lebten  im  Busch.

Nun  ließen  mir  die  Maloll  sagen,  sie  würden
mit  den  Siaute-Leuten  (Bergdorf)  zusammen  die
Wultalul-Leute  und  dann  die  Station  überfallen.
Wultalul  wandte  sich  um  Schutz  an  die  Station.
Erkundigungen  in  Siaute  ergaben  jedoch,  daß
dieses  treu  bleiben  und  sich  nicht  in  die  Malollsache
  mischen  wolle.  Eine  unmittelbare  Gefahr
für  Wultalul  lag  demnach  nicht  vor.  Kurz  danach
überfielen  die  Maloll,  unweit  Wultalul,  den  Schießjungen
  Nawe.  Beim  Handgemenge  ging  diesem
das  Gewehr  los  und  er  konnte  sich  in  die
Sümpfe  flüchten,  von  wo  er  nach  zwei  Tage
langem  Umherirren  den  Weg  nach  Eitapé  zurückfand.
  Gleichzeitig  traf  die  Meldung  ein,  daß
ein  großes  nach  der  Station  unterwegs  befindliches
  Kanu  aus  Arop  von  Maloll  überfallen
und  zerschlagen  worden  sei;  die  Arop  hatten
sich  durch  Flucht  gerettet.  Wultalul  meldeten
zugleich,  man  könne  das  Dorf  nicht  mehr  verlassen,
  da  der  Busch  voll  feindlicher  Maloll  stecke,
Nahrung  sei  auch  nicht  mehr  vorhanden.

Bis  zu  diesem  Augenblicke  war  von  der
Station  nicht  die  geringste  Feindseligkeit  gegen
Maloll  unternommen  worden.  Nun  aber,  da
jede  Aussicht,  auf  friedlichem  Wege  weiterzukommen,
  geschwunden  war,  entschloß  ich  mich,
gegen  Maloll  vorzugehen.

Zwei  Abteilungen  versuchten  Malon  von  der
Landseite  zu  überraschen,  das  Dorf  war  aber
verlassen.  Ich  mußte  mich  also  zum  Buschkriege
entschließen.  Eine  Abteilung  beließ  ich  mit  fünfundzwanzig
  Soldaten  in  Maloll;  sie  sollte  die
Schlupfwinkel  der  Eingeborenen  auffinden.  Diese
hatten  keinen  festen  Wohnsitz  mehr,  sondern  zogen
in  größeren  Banden,  rot  bemalt  und  mit  Blättern
behangen,  im  vollen  Kriegsschmucke  im  Busche
umher.  Stets  wenn  eine  solche  Bande  gestellt
wurde,  entspann  sich  ein  heftiges  Gefecht.  In
mehreren  Gefechten  verlor  der  Feind  sechzehn
Tote  und  vier  Gefangene.  Die  Polizeitruppe
hatte  einen  Schwerverwundeten.  Das  Gelände
war  äußerst  schwierig.  Unsere  Truppe  marschierte
oft  fast  bis  an  die  Hüsten  im  Sumpf.  Die  Wege
waren  mit  Fußangeln  besetzt,  in  die  trotz  größter
Vorsicht  doch  ein  Soldat  trat.

Schließlich  zeigte  sich,  daß  die  Polizeitruppe
zu  schwach  war,  um  in  solchem  Gelände  einen
numerisch  zwanzigfach  überlegenen  Feind  energisch
verfolgen  zu  können.  Fünfundzwanzig  Mann
standen  im  Felde,  nach  der  Stärke  der  Truppe
sollten  somit  ebensoviel  Mann  auf  der  Station

 

verbleiben.  In  Wirklichkeit  hatte  ich  nach  Abzug
der  Wache,  der  Pferdejungen,  der  Kranken,  kaum
eine  Bootsbesatzung  auf  der  Station,  da  einige
Leute  zum  Ersatz  für  im  Busch  Erkrankte  stets
unterwegs  sein  mußten.  Aus  diesem  Grunde
habe  ich  nunmehr  die  Feindseligkeiten  eingestell
und  werde  es  vorläufig  wieder  mit  friedlichen
Verhandlungen  versuchen.

Die  Kämpfe  mit  Maloll  waren  seit  Monaten
vorauszusehen,  aber  nicht  zu  vermeiden.  Leider
stehen  mit  dem  stark  bevölkerten  und  äußerst
kriegerischen,  von  der  Verwaltung  bis  jetzt  fast
ganz  unberührt  gebliebenen  Westen  überhaupt
noch  weitere  Verwickelungen  bevor.

O

samerun.

Durch  das  Makageblet  nordwestlich  der
Dume  Station.)

Von  der  Station  aus  gelangte  ich  am  4.  Juli
nach  sechsstündigem,  durch  Urwald  führenden
Marsch  zu  den  ersten  Niederlassungen  des  Häuptlings
  Ngila,  dessen  Dörfer  mit  über  200  bewohnten
  Hütten  stundenweit  die  Straße  beleben.
Am  5.  Juli  erreichte  ich  durch  das  Gebiet  des
Häuptlings  Mboma  hindurch  das  fast  100  Hütten
zählende  Hauptdorf  des  Sembiang  (Sambial).
Mit  dem  Verlassen  dieser  Dorsschaft  am  6.  Juli
betrat  ich  das  auf  der  Grenze  von  Gras=  und
Waldland  sich  hinziehende  Gebiet  der  noch  unzuverlässigen
  Makarbom.

Durch  die  freundlich  gesinnten,  westlich  von
den  Makarbom  sitzenden  Stämme  der  Bangen,
Bakene,  Bangab  hindurch  gelangte  ich  in  das
Land  der  Anfang  dieses  Jahres  von  Hauptmann
Dominik  niedergeworfenen  Anwangs.  Ihr
Häuptling  Gelemenduke,  der  nach  mannigfacher
Irrfahrt  seit  Ende  Juni  wieder  zu  den  Seinen
zurückgekehrt  ist,  hat  bereits  wieder  eine  größere
Anzahl  Leute  um  sich  versammelt  und  mit  ihnen
neue  Dörfer  angelegt.

Das  durchquerte  Gebiet  gehört  noch  zum
Waldland,  hat  jedoch  infolge  intensiver  Bodenkultur
  durch  eine  zahlreiche  Bevölkerung  bereits
viel  von  seinem  früheren  Charakter  verloren;  für
die  Entstehung  ausgedehnterer  Grasparzellen  und
das  Zurücktreten  des  dichten  Busches  dürfte  jedoch
auch  die  Höhenlage  günstig  gewesen  sein.

Im  Gebiet  der  Anwangs  ragt  die  schon  bei
den  Bangab  und  Bakene  beginnende  Olpalme  zu
vielen  Tausenden  über  den  niedrigen  Busch  empor
und  gibt  diesen  Landesteilen  das  Gepräge;  die

*)  Aus  einem  Reisebericht  des  Oberarztes

Dr.  Berk
        <pb n="91" />
        —

#ewohner  müssen  die  Olpalme  schon  in  jahrkhntelanger
  Pflege  kultiviert  haben,  um  doch  nur
men  dem  tatsächlichen  Werte  nicht  entsprechenden,
eringen  Gewinn  daraus  zu  erzielen.  In  die
freude  über  diesen  außerordentlich  großen  natürichen
  Landesreichtum  mischt  sich  daher  auch  das
zedauern,  daß  dieser  Reichtum  mangels  geeigneter
#erkehrsmittel  nicht  ausgenützt  werden  kann.  Hier
erdirbt  vieles,  was  zu  Hause  zu  hohen  Preisen
egehrt  wird.

Von  Jaunde  aus  läßt  sich  zur  Zeit  Gelemenuke
  von  Karawanen  in  sechs  bis  sieben  Tagen
rreichen;  von  letzterem  bis  zur  Station  braucht
lan  fünf  bis  sechs  Tage.  Von  Gelemenduke
bürde  man  auf  dem  Wege  Eba—Bamendze  —
zembiang  bis  Dume-Station  drei  bis  vier  Tage
rauchen,  und  somit  könnte  eine  Verbindung
saunde—Dume-Station  in  neun  bis  elf  Tagen
lesichert  werden.  Zudem  ziehen  auf  diesem  Wege
mr  wenige  und  nicht  tiefe  Sümpfe.  Könnte,  wie
ms  dem  neuen  Wege  wahrscheinlich,  der  Nyong,
velcher  zum  Sanaga  entwässert,  an  seinen  ersten
Anfängen  im  Busch  zwischen  Bandze  und  Semhlang
  passiert  werden,  so  ließe  sich  hier  wohl
ohne  allzu  bedeutende  Kraftleistungen  mit  Hilfe
von  Dämmen  eine  brauchbare  Straße  herstellen.

Die  derzeitigen  politischen  Zustände  lassen  die
Annahme  gerechtfertigt  erscheinen,  daß  diese  Straße
zt  schon  auch  von  kleineren  Karawanen  benutzt
verden  kann,  zumal  inzwischen  sich  auch  mehrere
der  Häuptlinge  zwischen  Sembiang  und  Bandze
#er  eingefunden  haben.

Auf  der  Straße  Alaman  Gelemenduke  habe
ch  Tsetsefliegen  vorgefunden;  ein  bei  Gelemenuke
  längere  Zeit  verbliebenes  Pferd  dürfte  nach
en  gemachten  Angaben  davon  befallen  gewesen
in.  Impfungen  wurden  an  dazu  geneigten
ingeborenen  vorgenommen.

MD

Deutsch-Ostafrika.
Uber  Salzgewinnung  in  Unlamwest

richtet  der  Bezirksamtmann  von  Tabora,  Haupt-#ann
  a.  D.  Herrmann,  folgendermaßen:

Im  Bezirk  Tabora  wird  Salz  an  verschienen
  Stellen  in  primitivster  Weise  aus  salzhaltiger
de  für  den  gelegentlichen  Hausbedarf  gewonnen.
.  Vorkommen  wird  sogar  so  umfassend  auseutet,
  daß  man  von  einer  Salzindustrie  und
Salzhandel  reden  kann.  Es  geschieht  dies
Igs  eines  Baches  „Mongo  gwa  musihu“  (Salz-7
  der  in  Ukune  entspringend,  in  seinem

ellauf  die  Grenze  zwischen  den  Landschaften
ungwa,  Ulewe,  Ubagwe  im  Norden  und  Usfistu-21



 

20

Nord,  Ussistu-Mitte  im  Süden  bildet  und  in  den
Gombefluß  mündet.  Die  Gegend  gehört  zu  dem
Gneisgranitplateau  des  mittleren  Ostafrika.  Das
Salz  wird  nur  auf  der  Strecke  des  Mittellaufes
gewonnen.

Der  Bach  fließt  in  einem  weiten,  flachen  Tal,
das  er  zur  Regenzeit  in  einer  Breite  von  50  bis
150  Metern  überschwemmt.  In  der  Trockenzeit
fließt  er  nicht,  sondern  bildet  eine  Kette  von
Tümpeln,  die  stellenweise  teichartig  erweitert  sind.
In  diesen  Teichen  halten  sich  das  ganze  Jahr
Fische,  Enten  und  vereinzelt  Krokodile.  Nachdem
das  Wasser  der  Regenzeit  abgelaufen  ist,  kommen
die  Bewohner  der  umliegenden  Landschaften  und
kratzen  von  der  schweren,  schwarzen  Erde  des
Überschwemmungsgebietes  die  oberste,  salzhaltige
Schicht  zu  Haufen  zusammen;  sichtbar  blüht  Salz
nur  an  wenigen  Stellen  aus.  Die  schwarze  Erde
wird  dann  in  große,  auf  Gerüsten  stehende  unten
durchlöcherte  Rindenschachteln  (Kilindo)  gefüllt,
deren  Boden  mit  einer  Grasschicht  als  Filter  bedeckt
  ist;  fortgesetzt  wird  Wasser  darauf  gegossen.
So  sickert  eine  salzhaltige  Flüssigkeit  in  darunter
stehende  Tongefäße,  welche,  wenn  sie  voll  sind,
solange  über  Feuer  gestellt  werden,  bis  das
Wasser  verdunstet  und  eine  grauweiße  Salzschicht
zurückbleibt.  Der  Betrieb,  der  den  alten  Weibern
zufällt,  ist  zeitraubend  und  mühsam,  besonders  da
das  Brennholz  in  dieser  recht  bevölkerten  und  abgeholzten
  Gegend  ziemlich  weit  hergeholt  werden
muß;  immerhin  ist  das  Salz  eine  Quelle  des
Wohlstandes  für  die  angrenzenden  Landschaften,
da  etwa  30  Pfund  schon  an  Ort  und  Stelle  mit
1  Rupie  bezahlt  werden  und  die  Produktion  den
Bedarf  für  einen  großen  Teil  von  Uniamwesi,
speziell  für  die  40  000  Köpfe  starke  Stadt  Tabora
decken  muß.  Das  Salz  ist  rein  und  gut  von
Geschmack,  wird  aber  von  den  Eingeborenen  gern
mit  einem  Zusatz  von  Asche  versehen.  Die  Gewinnung
  erfolgt  von  jeher,  die  Ausbeute  wechselt
mit  den  Jahren,  je  nach  Ausfall  der  Regenzeit.
Die  Länge  der  Strecke,  auf  der  Salz  gewonnen
wird,  beträgt  ungefähr  12  Kilometer.

Erwähnenswert  ist  noch,  daß  kein  Häuptling
den  Salzboden  betreten  darf,  da  dann  sofort  das
Salz  aufhören  würde;  muß  ein  Häuptling  den
Bach  passieren,  so  wird  er  auf  den  Schultern
eines  Mannes  hinübergetragen.  Die  Gewinnung
ließe  sich  vereinfachen  und  verbilligen,  wenn  am
Rande  des  Überschwemmungsgebietes  Pfannen
angelegt  würden,  in  denen  die  abgefilterte  Flüssigkeit
  durch  Sonnenwärme  verdunsten  könnte.“

M
        <pb n="92" />
        W  22  20

ogo.

Aufforstungen  im  Schutzgebiet.

Bericht  des  Forstassessors  Menger  über  eine  Reise
nach  den  Quellgebieten  des  Haho  und  Schio.

Die  Bereisung  des  Haho  und  Schio,  welche
in  der  Zeit  vom  27.  März  bis  1.  Mai  ausgeführt
wurde,  hatte  den  Zweck,  zu  untersuchen,  ob  dort
Aufforstungen  im  großen  möglich  und  empfehlenswert
  seien.  Während  dieser  Reise  wurden
folgende  Vegetationsverhältnisse  angetroffen:  Längs
der  Straße  von  Lome  nach  Chetschawi  befinden
sich  zahlreiche  Farmen;  es  herrschte  hier  bis  zum
Schio  niedere  Buschvegetation  vor.  Am  Schio
hat  sich  ein  schmaler  Waldrest  erhalten.  Nach
Ülberschreitung  des  Schio  war  ein  typisches  Beispiel
  von  Waldverwüstung  zu  sehen.  Auf  einer
Fläche  von  zwei  Hektaren  war  der  Wald  in  der
Weise  weggeschlagen,  daß  die  schwächeren  Stämme
in  Brusthöhe  gesällt  worden  waren,  die  stärkeren
Stämme  aber  eine  tiefe  Kerbe  rings  herum  erhielten,
  wodurch  naturgemäß  ein  rasches  Absterben
bewirkt  wird.  Zur  Beschleunigung  dieses  Absterbeprozesses
  war  unter  den  großen  Bäumen
noch  ein  mächtiges  Feuer  angelegt  worden.  Diese
Art  von  Waldrodung  sei  deshalb  hier  erwähnt,
weil  vielfach  die  Ansicht  laut  wird,  daß  der  Eingeborene
  viel  zu  bequem  sei  und  auch  nicht  die
nötigen  Werkzeuge  habe,  um  einen  Wald  behufs
Gewinnung  von  frischem  Farmland  zu  roden.
Vom  Schio  ab  vorwärts  nimmt  die  Landschaft
allmählich  Baumsteppencharakter  an.  Zwischen
Adetikovhe  und  Tshakho  ist  noch  da  und  dort  in
der  Baumsteppe  die  Chlorophors  excelsa  vertreten,
  ein  Beweis  dafür,  daß  die  Zeit  nicht
allzuweit  zurückliegt,  in  welcher  dieses  Gebiet  mit
Wald  bestockt  war.  Bei  Tshakho  setzt  eine  reiche
Olpalmenvegetation  ein,  nachdem  vom  Schio  ab
die  Palme  sporadisch  aufzutreten  begonnen  hat.
Diese  Olpalmenvegetation  wird  besonders  reich
einige  Kilometer  südlich  von  Chetschawi;  hier  wird
die  Palme  von  den  Eingeborenen  sichtlich  in
eifrige  Kultur  genommen.  Es  scheint,  daß  hier
die  Zusammensetzung  des  Bodens,  welcher  bisher
von  vorwiegend  sandiger  Beschaffenheit  war,  hier
aber  sandig-lehmig  wird,  der  Palme  sehr  zusagt;
ferner  scheint  hier  eine  günstige  mechanische  und
phyfikalische  Beschaffenheit  dem  Boden  die  genügende
  Wasserkapazität  und  Kapillarität  zu  verleihen.


Bon  Nuatjä  wurde  der  Marsch  nach  dem
Flußgebiete  des  Haho  in  Richtung  des  Weges
Latime  —Torefi  angetreten.  Eine  weit  ausgedehnte
Baumsteppe  zeigt  sich  hier  alsbald  nach  Berlassen
des  Dorfes  Adime.  Sie  setzt  sich  ohne  Unterbrechung
  fort  bis  an  den  Fluß  Ssido  und  ist

 

bald  sehr  dicht,  bald  weniger  dicht,  oft  nahezu
eine  Grassteppe.  Es  ist  nicht  unwahrscheinlich,
daß  diese  wechselnde  Dichte  ihre  Ursache  in  dem
häufigen  Wechsel  von  Farmland  hat.  Die  hauptsächliche
  floristische  Zusammensetzung  dieser  Baumsteppe
  ist:  Tamarindus  indica,  Acacia  Suma,
Prosopis  oblonga,  Butyrospermum  Parkü,  Lo-Phira
  alata,  Anogeissus  leiocarpus,  Parkia  africana.
  Oft  ist  die  eine,  oft  die  andere  dieser
Holzarten  vorherrschend,  ja  sogar  manchmal  in
nahezu  reinen,  lichten  Beständen  auftretend.
Ferner  kommen  hier  häufig,  aber  fast  immer  nur
einzeln  stehend  folgende  Holzarten  vor:  Pterocarpus
  erinaceus,  Daniella  thurifera,  Entada
abyssinica,  Afzelia  africana,  Erythrophloeum
guineense.  Besonders  häufig,  ja  mit  einer  gewissen
  Regelmäßigkeit  ist  in  dieser  Baumsteppe
die  durch  ihren  schönen,  astreinen  und  vollholzigen
  Wuchs  ausgezeichnete  Daniella  thurifera.
vertreten.

Sollte  die  Untersuchung  der  technischen  Eigenschaften
  ihres  Holzes  ein  günstiges  Resultat  ergeben,
  so  könnte  diese  Holzart  aus  diesem  Steppengebiete
  in  größerer  Menge  genutzt  werden,
vorausgesetzt  natürlich,  daß  der  Transport  durch
die  projektierte  Bahn  Lome—Atakpame  ermöglicht
  wird.  Auffallend  ist  in  dieser  Baumsteppe
  das  zahlreiche  Vorkommen  der  wertvollen
Afzelia  africana.

Anogeissus  leiocarpus,  welcher  sowohl  einzeln
als  in  kleinen  reinen  Beständen  auftritt,  entwickelt
sich  zu  besonders  schönen  langschäftigen  und  astreinen
  Exemplaren  in  Mischung  mit  Daniella
thurifera  oder  mit  Afzelia  africana.  Der  in
diesem  Habitus  der  Birke  sehr  ähnliche  Echechebaum
  ist  ein  ausgesprochenes  Lichtholz,  d.  h.  er
ist  eine  Holzart,  deren  Krone  sich  bald  lichtet,
indem  die  von  den  äußeren  Blattschichten  umschatteten
  Organe  im  Kroneninnern  nicht  mehr
lebensfähig  bleiben.  Die  oftmals  in  dieser  Baumsteppe
  angetroffenen  reinen  Echechebestände  sind
selbst  bei  dichtem  Stande  in  ihrem  Kronenraume
so  licht,  daß  ihr  Kronendach  die  Einwirkung  von
Sonne  und  Wind  nicht  in  solchem  Maße  vom
Boden  abzuhalten  imstande  ist,  daß  diesem  das
erforderliche  Maß  von  Feuchtigkeit  erhalten,  ein
normal  verlaufender,  stetiger  Gang  der  Humusbildung
  gesichert,  die  Laubdecke  bewahrt  und  die
Entwicklung  des  Graswuchses  hintangehalten
werden.  Vom  waldbaulichen  Standpunkte  aus
erscheint  es  daher  als  nicht  empfehlenswert,  die
Begründung  reiner  Echechebestände  vorzunehmen;
sondern  es  ist  ratsam,  diese  ausgezeichnete  Nutzholzart
  in  gemischtem  Bestande  zu  erziehen.  Zur
Mischung  eignen  sich  nach  den  gemachten  Beobachtungen
  Daniella  thurifere  und  Afzelia  africann,
  da  schon  das  natürliche  Vorkommen  dieser
        <pb n="93" />
        G  23  20

olzarten  in  Mischung  eine  ziemliche  Gewähr
istet,  daß  ihre  künstliche  Bestandsbegründung  in
bischung  Erfolg  haben  wird.  Daniella  thurifera
ad  insbesondere  Afzelia  africana  sind,  der
ichtigkeit  ihrer  Krone  entsprechend,  als  schattentragende
  Holzarten  zu  bezeichnen,  somit  zu  dennigen
  Holzarten  zu  rechnen,  welche  auch  in
öherem  Alter  gut  geschlossene  Bestände  zu  bilden
nd  demnach  dem  Boden  jeden  gewünschten  Schutz
auernd  zu  bieten  vermögen.

Gelegentlich  ist  in  dieser  Baumsteppe  auch  die
Alpalme  zu  bemerken.  Sie  ist  vielleicht  der  Überest
  von  ehemals  bewirtschaftetem  Farmlande,
zielleicht  ist  sie  auch  durch  Tiere  hierher  verchleppt
  worden.  Ihr  frohwüchsiges  Gedeihen
eigt,  daß  die  Kultur  der  Olpalme  in  der  Baumleppe
  keineswegs  als  ausgeschlossen  zu  berachten
  ist.

Der  Boden  dieses  Steppengebietes  ist  größtenkeils

  das  Verwitterungsprodukt  von  quarzreichem
Fneis  bzw.  von  Granit  und  als  solches  in  der
Hauptsache  von  sandiger  Beschaffenheit.
Die  erste  größere  Unterbrechung  dieser  Baumteppe
  erfolgt  durch  den  am  Flusse  Ssido  sich
#inziehenden  Waldsaum.  Von  hier  ab  wird  in
dem  durch  den  Ssido  und  Haho  eingeschlossenen
Flußnetze  die  Baumsteppe  in  regelmäßiger  Wiederehr
  durch  die  an  den  zahlreichen  Flüssen  geegenen
  Waldsäume  unterbrochen.  Diese  Waldeste
  sind  von  sehr  wechselnder  Breitenausdehnung.
Besonders  reich  ist  an  dem  Toresipfade  der  Medje
#ewaldet;  der  an  seinen  beiden  Ufern  sich  ausehnende
  Wald  ist  hier  nahezu  drei  Kilometer
reit.  Der  Grund,  warum  sich  an  diesen  sämtichen
  Flußläufen  der  Wald  erhalten  hat,  scheint
r  ein  doppelter  zu  sein.  Erstens  sind  an  einem
gasserlauf  die  Vegetationsbedingungen  für  den
hald  besser,  vor  allem  ist  genügend  Feuchtigkeit
orhanden,  so  daß  sich  Wald  auch  neu  auf  natür-#schem
  Wege  bilden  kann.  Zweitens  aber  gehen
dje  Eingeborenen  mit  der  Anlage  ihrer  Felder
icht  ganz  an  einen  Flußlauf  heran  wegen  der
amit  verbundenen  Überschwemmungsgefahr.

Der  Flußlauf  des  Haho  wurde  vom  Toresiege
  ab  in  südlicher  Richtung  bis  zur  Einadung
  des  Balos  vermessen;  von  diesem  Punkte
wurde  in  nördlicher  Richtung  der  Lauf  des
alos  wieder  bis  zum  Torefiwege  aufgenommen.

le  Route  wurde  geschlossen  durch  Vermessen  des
dischen  beiden  Flußläufen  gelegenen  Toresiegtückes.
  Der  Haho  ist  längs  der  ganzen  auf-Tommenen
  Route  bewaldet.  Manchmal  sind
„ur  mehr  schmale  Waldsäume,  die  sich  an
den  Ufern  auf  wenige  hundert  Meter  Breite
n#iehen,  oft  aber  erreicht  der  Wald  auch  eine
sreitenausdehnung  von  mehreren  Kilometern.
eu  seiner  floristischen  Zusammensetzung  ist  zu- 



nächst  ein  großer  mächtiger  Baum  mit  dicht  belaubter
  Krone  zu  nennen,  der  eine  durchschnittliche
  Höhe  von  25  bis  30  m  erreicht  und  astreiche
vollholzige  Stämme  ausbildet,  deren  Rinde  sehr
viel  Ahnlichkeit  mit  unserer  Rotbuche  hat.  Dieser
Baum  bildet  etwa  70  v.  H.  des  ganzen  Uferbestandes.
  Die  Ewe-Neger  nennen  den  Baum
Boklo;  sie  verwenden  sein  sehr  hartes  Holz  zu
Hackenstielen.  Das  Holz  scheint  demnach  nicht
bloß  hart,  sondern  auch  elastisch  zu  sein.  Blätter
und  Früchte  wurden  behufs  Bestimmung  des
wissenschaftlichen  Namens  des  Baumes  gesammelt.
Die  Ebenacee  Diospyrus  mespiliformis  kommt
hier  in  schönen  Exemplaren  vor,  ferner  die  Moracee
  Chlorophora  excelsa;  Ceiba  pentandra
und  Cola  cordifolia  sind  häufig  zu  sehen.  Weitere
Bürger  dieses  Uferwaldes  sind:  Afzelia  africana,
Erythrophloeum  guineense,  Khaya  senegalensis
  und  Khaya  Klamü,  Kigelia  africana,
Draceena,  Borassus  flabellifer,  Phoenix  reclinata,
  Raphia  vinifera,  Elzis  guineensis.  Auch
Anogeissus  leiccarpus  tritt  in  den  Wald  ein  und
bildet,  im  Schlusse  erwachsen,  mächtige  Stämme
aus.  Es  ist  jedoch  stets  zu  beobachten,  daß  er
mit  Vorliebe  lichte  Standorte  auswählt  und  besonders
  gern  die  Übergänge  von  Steppe  zu
Wald  bildet.

Der  Balos  ist  in  ähnlicher  Weise  bewaldet
wie  der  Haho,  nur  kommt  hier  der  von  den  Eingeborenen
  „Boklo“  genannte  Baum  nicht  in  einem
so  hohen  Prozentsatze  vor.

Doch  nicht  ausschließlich  allein  die  Flußläufe
sind  in  diesem  Gebiete  bewaldet,  sondern  auch
mitten  aus  der  Steppe,  oft  in  großer  Entfernung
von  dem  nächsten  Wasserlaufe,  erheben  sich  Waldparzellen.
  Wahrscheinlich  find  dies  Gebilde,
welche  sich  aus  der  Baumsteppe  auf  natürlichem
Wege  wieder  zu  Wald  regenerierten,  indem  sie
einige  Jahre  hindurch  zufällig  vom  Brande  verschont
  blieben  und  besonders  günstige  Vegetationsbedingungen
  antrafen.  Wenigstens  weisen  die
verschiedenen  Altersstadien,  in  welchen  diese  meist
gleichalterigen  waldartigen  Partien  vom  Jungholz
  bis  zum  haubaren  Bestande  angetroffen
wurden,  auf  diese  Vermutung  hin.  Von  diesen
waldartigen  Partien  die  haubaren  Bestände  als
die  Uberreste  des  zweifelsohne  auf  diesem  jetzigen
Steppengebiete  ehemals  steckenden  zusammenhängenden
  Waldgebietes  zu  erklären,  erscheint
mir  nicht  angängig,  denn  ihre  floristische  Zusammensetzung
  entspricht  mehr  der  Steppenformation.
  Bestätigt  sich  die  Annahme,  daß  diese
Waldparzellen  auf  natürlichem  Wege  wieder  entstanden
  sind,  so  würde  sich  daraus  eine  waldbaulich
  wichtige  Folgerung  ziehen  lassen,  nämlich,
daß  auf  diesem  Steppengebiete  die  Bodenverhältnisse
  noch  derartige  sind,  daß  die  Schaffung  von

5
        <pb n="94" />
        W  24  20

Wald  auf  künstlichem  Wege  und  vielleicht  sogar
teilweise  auf  natürlichem  Wege  Aussicht  auf  Erfolg
  hat.  Ferner  weisen  diese  natürlich  entstandenen
  Waldbildungen  darauf  hin,  daß  die  Gründe,
weshalb  auf  diesem  Gebiete  Steppenbildung  erfolgte,
  nicht  ausschließlich  in  natürlichen  Faktoren
zu  suchen  seien,  sondern  auch  in  den  Eingriffen
des  Menschen,  in  manchen  Gebieten  sogar  nur
in  letzteren.  Die  Eingriffe  der  Menschen  fanden
wie  folgt  statt:  Behufs  Gewinnung  von  Farmland
  wurde  der  Boden  zunächst  seiner  schützenden
Begetationsdecke,  des  Waldes,  beraubt;  dieses
neugewonnene  Farmland  wurde  einige  Jahre  bewirtschaftet.
  Sobald  hier  die  Erträge  nachzulassen
begonnen  hatten  —  ein  Umstand,  der  bei  dem
Mangel  jeglicher  Düngung  bald  einzutreten  pflegt
—  wurde  neuer  Wald  gerodet.  Das  verlassene
Farmland  aber  wurde  nicht  sich  selbst  überlassen,
sondern  die  sich  ansiedelnde  Vegetation  wurde
behufs  Vertilgung  des  Ungeziefers  zum  Zwecke
der  Jagd  alljährlich  niedergebrannt.  Diese  jährlich
  wiederkehrenden  Brände  im  Verein  mit  der
austrocknenden  Wirkung  der  tropischen  Sonne
mußten  naturgemäß  eine  rasch  sich  entwickelnde
Steppenbildung  zur  Folge  haben,  welche  bei  dem
stetigen  Wechsel  von  Farmland  im  Laufe  der  Zeit
eine  enorme  Ausdehnung  erreichen  mußte.  Daß
die  eben  geschilderte  Art  und  Weise  der  fortschreitenden
  Waldverwüstung,  welche  wahrscheinlich
  auf  viele  Jahrhunderte  zurückreicht,  tatsächlich
von  den  Eingeborenen  gepflegt  wird  und  daß
Hand  in  Hand  mit  der  Waldrodung  die  Steppenbildung
  weiterschreitet,  das  beweist  die  Gegenwart.
  Im  weiteren  Verlauf  dieser  Reise  durch
bewohnte  Gebiete  war  mehrmals  Gelegenheit  gegeben,
  typische  Beispiele  der  fortschreitenden  Waldverwüstung
  und  der  damit  verbundenen  Steppenbildung
  zu  beobachten.

Nach  Beendigung  der  Routenaufnahmen  am
Haho  und  Unterlaufe  des  Balos  wurde  der  Marsch
nach  Ele  behufs  Erforschung  des  Schio-Quellgebietes
  angetreten.  Die  Marschroute  war
folgende:  Vom  Haho  nach  Toresi,  von  da  nach
Godzo  (Alt-Dugba),  welche  Route  neu  aufgenommen
  wurde,  von  Godzo  nach  Gudewe  und  Ele.

Vom  Haho  führt  der  Weg  bis  Didome  wiederum
  durch  Baumsteppe;  an  einzelnen  Stellen
sind  noch  kleine  Waldreste  vorhanden,  von  denen
einige  noch  sogar  den  ausgesprochenen  Waldbaum
Chlorophors  exeelsa  beherbergen.  Auch  die  zur
Zeit  meines  Besuches  noch  kein  Wasser  führenden
Flüsse  Adetowi  und  Agodeka  sind  schmal  bewaldet.
  "

Von  Didome  ab  ändert  sich  mit  einem  Schlage
das  ganze  Vegetationsbild.  Das  von  den  Höhenzügen
  Kaito  und  Lato  eingeschlossene  Gelände  ist
bis  zu  dem  Farmdorfe  Anaokophe  ein  weit  aus- 



gedehntes,  dicht  geschlossenes  und  reiches  Waldgebiet,
  in  dem  die  Chlorophora  excelsa  in  herrlichen
  Exemplaren  und  sehr  zahlreich,  oft  in
reinen  Gruppen,  vorkommt.  Der  Weg  nach  Godzo
führt  im  Tale.  Längs  des  ganzen  Weges  ist  auf
mehrere  hundert  Meter  Breite  der  Wald  weggeschlagen.
  Die  Waldrodung  hat  hier  augenscheinlich
  vor  höchstens  10  bis  15  Jahren  eingesett.
  An  verschiedenen  Stellen  war  sie  in  der
schon  beschriebenen  Art  und  Weise,  nämlich  durch
Axt  und  Feuer,  erst  im  Vorjahre  sowie  in  diesem
Jahre  erfolgt.  Hier  reiht  sich  Farm  an  Farm.
Die  Olpalme  wird  auf  den  Feldern  eifrig  in
Mischkultur  genommen.  Auf  verlassenen  Farmen
hat  sich  stellenweise  eine  junge,  sehr  dichte  Palmenvegetation
  entwickelt.  An  einzelnen  Stellen  sind
aber  auch  bereits  Anfänge  zur  Steppenbildung
bemerkbar.  Diese  Tatsache  liefert  aus  der  Gegenwart
  einen  Beweis  dafür,  daß  es,  wie  bereits
erörtert,  vielfach  der  Mensch  ist,  der  auf  großen
Gebieten  die  erste  Veranlassung  zur  Steppenbildung
  gibt  und  daß  diese  Bildung  rasch  und
sicher,  selbst  mitten  in  dem  ausgesprochensten  und
dicht  geschlossensten  Waldgebiete,  vor  sich  geht,
sobald  der  Boden  seiner  schützenden  Vegetationsdecke
  beraubt  ist  und  jährliche  Brände  stattfinden
können.

Mit  dem  Farmdorfe  Anaokophe  schließt  im
Tale  der  Wald  ab  und  es  wird  längs  des  Weges
nach  Godzo  die  Buumsteppe  wieder  vorherrschend.
Die  nördlich  und  südlich  des  Weges  gelegenen
Höhen  aber  sind  bewaldet.  Zwischen  Godzo  und
Gudewe  befindet  sich  eine  ausgedehnte  Baumsteppe,
  welche  nur  an  den  Flußläufen  durch
schmale  Waldsäume  unterbrochen  wird.  Nach
Überschreitung  des  Gbahadje  konnte  von  dem
zwischen  Gowie  und  Ele  und  darüber  hinaus  sich
erstreckenden  Höhenzuge  ein  großer  Teil  der  Obstabhänge
  übersehen  werden.  Auf  diesen  gegenwärtig
  noch  gut  bewaldeten  Abhängen  brannten
an  sieben  verschiedenen  Stellen  die  behufs  Waldrodung
  angezündeten  Feuer.  An  vielen  Stellen
heben  sich  ferner  große  hellbraune  Flecke  von
dem  dunklen  Walde  ab;  sie  zeigten,  daß  hier
vor  kurzer  Zeit  der  Wald  gerodet  wurde.  Dies
ist  gewiß  wiederum  ein  deutlicher  Beweis
dafür,  wie  die  Waldverwüstung  jährlich  neue
Gebiete  in  Angriff  nimmt  und  dann  selbst  das
Gebirge  nicht  verschont  bleibt,  sobald  die  Ebene
durch  diese  Raubwirtschaft  den  Wald  gänzlich
verloren  hat.

Die  Begetation  längs  der  Straße  zwischen
Gudewe  und  Ele  läßt  heute  in  ihrem  Charakter
noch  erkennen,  daß  dieses  Gebiet  ehemals  ein
geschlossenes  Waldgebiet  war,  das  aber  durch
den  Eingriff  des  Menschen  eine  durchgreifende
Anderung  erfahren  hat.  An  die  Stelle  des
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        W  25

Waldes  ist  teilweise  eine  üppige  Grasvegetation,
teilweise  die  Baumsteppe,  teilweise  eine  reiche
Olpalmvegetation  getreten,  teilweise  ist  der  ehemalige
  Wald  noch  durch  einzelne  horst=  und
gruppenweise  vorhandene  Exemplare  von  Cola
cordifcolia,  Chlorophora  excelsa,  Ceiba  pentandra
  vertreten.  Ein  noch  ziemlich  geschlossener
größerer  Waldrest  befindet  sich  südlich  des  Dorfes
Aweho.  Auf  der  ganzen  Strecke  Gudewe  —Ele
sind  die  Spuren  von  Waldrodungen  jüngsten
Datums  erkennbar:  Der  ganze  Südabhang  des
Dafe  wurde  vor  kurzer  Zeit  vollständig  entwaldet.
  Ein  großer  Teil  des  Osteinhanges  zur
Gbaladjeschlucht  ist  kahl.  Die  Höhen  westlich  der
Straße  zwischen  den  Flüssen  Aklamapa  und  Agbimetowui
  sind  ihres  Waldes  beraubt,  und  eine
lichte  Baumsteppe  hat  hier  Platz  gegriffen;  unmittelbar
  daran  anschließend  steht  wieder  der
herrlichste  Wald.  Es  ist  anzunehmen,  daß  auf
geneigtem  Terrain  die  Steppenbildung  noch
rascher  vor  sich  gehen  wird  als  in  der  Ebene.
Denn  hier  kommt  zu  den  beiden  steppenbildenden
Faktoren,  der  direkten  Sonnenbestrahlung  und  den
Bränden,  noch  ein  dritter  Faktor  hinzu,  nämlich
die  mit  der  Entfernung  des  Waldes  erleichterte
Abwaschung  und  Auslaugung  des  Erdreiches
nach  heftigen  Regengüssen.  Zwischen  den  Dörfern
Agawe  und  Agote  ist  der  Wald  auf  einer  östlich
der  Straße  gelegenen  Höhe  jüngst  gerodet.
Von  Ele  aus  wurde  das  Schioquellgebiet  in
folgender  Richtung  erkundet:  Ausgehend  von  dem
nördlichen  der  beiden  nach  Patsani  führenden
Wege  ging  der  Marsch  über  Patsani,  Kubamwepo,
  Kolowego  zurück  nach  Ele.  Längs  des
nördlichen  Weges  herrscht  bis  zum  Fluß  Ameto
lichter  Wald  mit  ziemlich  reicher  Olpalmvegetation
vor.  Nach  UÜberschreitung  des  Ameto  setzt  wieder
die  Baumsteppe  ein,  welche  sich  bis  Patsani  ausdehnt
  und  nur  durch  die  an  den  Flußläufen
liegenden  Waldsäume  unterbrochen  wird.  Am
rechten  Ufer  des  Tjete  hat  sich  ein  gut  geschlosenes
  Jungholz  gebildet.  In  einiger  Entsernung
  vom  Flusse  ist  ein  Teil  dieses  etwa
zehnjährigen  Jungwaldes  unter  Schonung  der
lpalmen  frisch  gerodet  und  darauf  eine  Farm
angelegt.  Das  Farmdorf  Patsani  ist  nicht  mehr
bewohnt.  An  dem  Wege  nach  Kubamwepo  ist
bis  zum  Schio  ausgedehnte  Baumsteppe.  Sämtüche
  Flußläufe  sind  an  ihren  Ufern  bewaldet;
esonders  reich  an  Wald  ist  der  Fietoe.  Auch
mitten  aus  der  Baumsteppe  erheben  sich  hier
Daldreste,  von  denen  einige  sogar  wieder  die
ihlorophora  excelsa  zeigen.  Vom  Schio  ab
dis  Ele  ist  die  Waldvegetation  vorherrschend;
überall  jedoch  sind  Rodungen  behufs  Gewinnung
von  Farmland  bemerkbar.
Auf  dem  Rückmarsche  von  Ele  nach  Gudewe

 

20

wurde  behufs  weiterer  Erkundung  des  Schiogebietes
  von  Agawe  aus  der  nach  dem  Berge
Agoteji  bis  an  den  Schio  führende  Weg  begangen.
  Dieser  Weg  führt  zuerst  durch  ein  ausgesprochenes
  Waldgebiet,  das  aber  auch  bereits
größtenteils  seines  Waldes  beraubt  ist.  Einzeln
und  in  Gruppen  stehende  Exemplare  von  Chlorophora
  excelsa,  Ceiba  pentandra,  Anogeisus
leiocarpus,  Afzelia  africana,  Cola  cordifolig,
Erythrophloeum  guineense  legen  durch  ihren
langschaftigen  und  astreinen  Wuchs  Zeugnis  davon
  ab,  daß  sie  in  dichtem  Waldesschlusse  erwachsen
  sind.  Die  Agawe-Leute  haben  hier  zahlreiche
  Farmen  angelegt.  Manche  verlassene
Farm  hat  sich  wieder  mit  dichtem  Jungwuchs
besiedelt,  aus  dem  sich,  falls  er  vor  Bränden
geschont  würde,  zweifelsohne  wieder  gut  geschlossener
  Wald  entwickeln  würde.  Eine  besonders
  üppige  Olpalmvegetation  befindet  sich
zwischen  den  Flüssen  Latowui  und  Kesu.  Der
Berg  Agoteji  ist  nur  zu  einem  ganz  geringen
Prozentsatz  noch  bewaldet;  an  mehreren  Stellen
ist  hier  eine  kürzlich  vollzogene  Waldrodung  bemerkbar;
  auf  seinem  Ostabhang  befindet  sich  noch
ein  geschlossener  Waldrest  von  einigen  Hektaren
Größe;  unmittelbar  daran  anschließend  findet
aber  auch  schon  Steppenbildung  statt.  Der  Fluß
Balokwe  weist  an  seinen  beiden  Ufern  noch
schmale  Waldsäume  auf,  dann  aber  dehnt  sich
bis  an  den  Schio  und  über  denselben  hinaus
wieder  Baumsteppe  aus.  Der  Schio  ist  hier  an
seinen  beiden  Ufern  schmal  bewaldet.

Von  Gudewe  ab  wurde  die  Richtung  nach
Gotri,  Aschio,  Aku,  Togukovhe  eingeschlagen.  In
großen  Grundzügen  ist  die  Vegetation  hier  Baumsteppe,
  welche  durch  mehr  oder  minder  schmale
Waldsäume  an  den  Flußläufen  unterbrochen  wird.
Im  einzelnen  sind  die  Vegetationsverhältnisse
folgende:  In  der  Baumsteppe  östlich  von  Gudewe
  ist  die  Lophira  alata  sehr  zahlreich  und
auf  weite  Strecken  vorherrschend;  ferner  kommen
Pterocarpus  erinaceus,  Parkie  africang,  Butyrospermum
  Parkii,  Daniella  thurikera  und
Erythrophloeum  guineense  ziemlich  häufig  vor.
Hie  und  da  deutet  eine  Cola  cordifolia  und
eine  Afzelin  africana  auf  das  ehemalige  Waldgebiet
  hin.  Die  an  den  Flußläufen  liegenden
Waldreste  setzen  sich  hauptsächlich  aus  Cola
cordifolia,  Erythrophloeum  guineense,  Ceiba
Pentandra,  Elaeis  guineensis,  Phoenix  reclinata,
  Afzelia  africana,  Chlorophora  excelsa  und
den  beiden  Khaya  zusammen.  Der  Berg  Sito
ist  an  seinem  Westabhang  noch  bewaldet;  der
Ostabhang  zur  Hälfte  entwaldet,  Anfänge  zur
Steppenbildung  sind  hier  schon  deutlich  erkennbar.
  Das  Farmdorf  Aschio  ist  verlassen.  Seine
Bewohner  haben  sich  am  Westufer  des  Flusses
        <pb n="96" />
        W  26  20

Dodwi  niedergelassen;  sie  gaben  auf  die  Frage,
warum  sie  hieher  gezogen  seien,  als  Grund  an,
daß  sie  dem  hier  liegenden  Walde  nachgezogen
seien,  da  sie  hier  besseren  Boden  für  ihre  Farmen
hätten.

Die  Nordabhänge  des  Kaito,  welche  während
dieses  Marsches  zu  sehen  waren,  sind  gut,  etwa
zu  80  Prozent  bewaldet;  sichtlich  haben  auch  hier
die  Eingeborenen  bereits  an  verschiedenen  Stellen
eingegriffen.  Zwischen  den  Flüssen  Dodwi  und
Haho  sind  die  unmittelbar  nördlich  des  Weges
gelegenen  Höhenzüge  teilweise  noch  bewaldet,
teilweise  aber  ihres  schützenden  Waldes  beraubt,
und  Baumsteppe  ist  an  die  Stelle  des  Waldes,
der  sich  in  der  Steppe  noch  in  einzelnen  Resten
erhalten  hat,  getreten.  Am  Westufer  des  Haho
hat  sich  die  nahe  gelegene  Höhe  auf  natürlichem
Wege  mit  einem  frohwüchsigen,  gutgeschlossenen,
etwa  zehnjährigen  Jungholze  besiedelt.  Die  Höhe
nördlich  des  Weges  hat  ein  Bewaldungsprozent
von  80,  die  Höhe  südlich  des  Weges  ist  Baumsteppe,
  während  die  unmittelbar  sich  östlich  daran
anschließende  Höhe  wieder  bewaldet  ist,  obwohl
der  äußere  Befund  keinen  Unterschied  in  der
Bodenbeschaffenheit  erkennen  läßt.  Bis  Aku  ist
der  Boden  in  seiner  obersten  Schicht  von  sandiger
Beschaffenheit  und  von  roter  Farbe;  von  hier
ab  zeigt  der  Boden  eine  rötliche  Farbe  und
wird  sandig--lehmig,  was  auf  die  Verwitterung
von  Hornblende  zurückzuführen  ist,  die  hier  in
zutage  tretendem  Gestein  zu  sehen  ist.  Bis  Togukophe
  ist  das  Vegetationsbild  durch  die  zahlreichen
  bewaldeten  Flüsse  sehr  wechselnd.  Trotz
dieser  günstigen  natürlichen  Verhältnisse  ist  aber
die  Baumsteppe  auch  in  diesem  Gebiete  die  vorherrschende
  Vegetationsform.  Dieser  ständige
Wechsel  von  Steppe  und  Wald  und  verschiedene
Neubildungen  von  Jungholz  lassen  den  Schluß
zu,  daß  hier  einmal  ein  Waldgebiet  war  und
ferer,  daß  mit  dem  Aufhören  der  Brände  an
vielen  Stellen  sich  auf  natürlichem  Wege  wieder
Wald  bilden  würde.

Ganz  ungünstig  gestaltet  sich  das  Verhältnis
zwischen  Baumsteppe  und  Wald  von  Togukovhe
ab,  von  wo  aus  der  Marsch  in  nordöstlicher
Richtung  nach  der  Atalpamestraße  angetreten
wurde.  Eine  weite  Baumsteppe  dehnt  sich  aus,
welche  außer  an  den  wenigen  Flußläufen  nur
an  einzelnen  Stellen  durch  Wald  unterbrochen
wird.

Von  Alinu  führt  der  Weg  durch  dichte
Baumsteppen  von  ähnlicher  Zusammensetzung,
wie  die  schon  mehrmals  in  diesem  Berechte  beschriebene
  ist.  Nach  einem  Marsche  von  vier
Kilometern  setzt  auf  einmal  die  Olpalme  ein;
ganz  unvermittelt,  ohne  jeden  Übergang,  findet
sie  sich  in  mehreren  größeren  Horsten.  Wahr- 



scheinlich  sind  es  die  Überreste  ehemaliger  Farmen,
welche  die  Nuatjäleute  hier  bewirtschafteten.  Ich
möchte  an  dieser  Stelle  nicht  verfehlen,  zum
wiederholten  Male  darauf  hinzuweisen,  wie  dies
frohwüchsige  Gedeihen  der  Palme  mitten  in  der
Baumsteppe  den  fast  sicheren  Schluß  zuläßt,  daß
die  Kultur  der  Palme  in  der  dichten  Baumsteppe
  möglich  ist.  Jedenfalls  begründet  dies
Vorkommen  die  Notwendigkeit,  Kulturversuche
mit  der  Palme  in  der  Baumsteppe  des  südlichen
Togo  zu  machen.  Gelingen  aber  diese  Versuche,
dann  ist  ohne  weiteres  ersichtlich,  daß  die  Kultur
der  Olpalme  eine  ganz  bedeutende  Steigerung
zuläßt.  «

Die  auf  der  Karte  einpunktierten  Flüsse
Mamau  und  Nyrafe  konnten  im  Gelände  nicht
bemerkt  werden;  es  scheinen  dies  Bäche  zu  sein,
die  sich  nur  in  der  vorgeschrittenen  Regenzeit
bilden;  der  Dete  hingegen  war  zu  beobachten.
Überall  sind  hier  zahlreiche  Farmen  von  den
Eingeborenen  angelegt.  Die  erste  Unterbrechung
der  Steppe  durch  Wald  erfolgt  hier  am  Bule
und  am  Haho.  Am  Bule  hat  sich  ein  neues
Farmdorf  Namens  Ule  gebildet.  Am  östlichen
Hahoufer  befindet  sich  ein  etwa  1000  Meter
breiter  Jungwald.  Augenscheinlich  verdankt  derselbe
  seine  Entstehung  einem  glücklichen  Zufall,
der  diese  Stelle  einige  Jahre  von  den  jährlichen
Bränden  verschonte,  er  ist  ein  gleich  alter,  auf
natürlichem  Wege  entstandener,  ungefähr  zwanzigjähriger
  Bestand,  in  dem  einige  eingewachsene
krüppelhafte  Stämme  davon  Zeugnis  ablegen,
daß  hier  vorher  bereits  Steppe  war.  Nahe  am
Flußufer  ist  der  Wald  wieder  der  aus  allen
Altersklassen  zusammengesetzte  Uferurwald.  Nach
Ülberschreitung  des  Haho  dehnt  sich  ein  weites
Gebiet  aus,  in  dem  nicht  mehr  die  Baumsteppe,
sondern  die  Grassteppe  mit  vereinzelt  stehenden
Bäumen,  namentlich  mit  Butyrospermum  Parkü,
vorherrschend  wird.  Bis  zum  Mamau  ist  nur
ein  Viertel  des  Gebietes  als  Baumsteppe  anzusprechen.
  An  verschiedenen  Stellen  treten  saure
Gräser  auf;  hier  ist  der  Baumwuchs  ein  besonders
  spärlicher,  was  allem  Anschein  nach  an
ungünstigen  Bodenverhältnissen  liegt,  zum  erstenmal
  nimmt  die  Vegetation  wieder  waldartigen
Charakter  am  Mamau  an,  wo  namentlich  Alzelia
africana  und  Anogeissus  leiocarpus  in  Mischung
sehr  schöne  Stämme  bilden.  Vom  Mamau  ab
setzt  auch  wieder  die  dichte  Baumsteppe  ein,
welche  bis  zum  Schio  nur  durch  den  bewaldeten
Fluß  Kolon  unterbrochen  wird.  Bestlich  des
Schio  hat  die  VBegetation  vollendeten  Waldcharakter;
  es  find  neben  den  alten  Waldresten
an  vielen  Stellen  schöne  Jungholzbildungen  zu
sehen.  Zahlreiche  Farmen  sind  hier  angelegt.
Zwischen  den  Dörfern  Agokloe  und  Adhessido
        <pb n="97" />
        W  27  20

hat  sich  in  diesem  ausgeprägten  Waldlande  bereits
  wieder  Baumsteppe  gebildet.  Von  Ayhessido
ab  wird  der  waldartige  Charakter  wieder  vorherrschend;
  wenngleich  hier  an  vielen  Stellen
hohes  und  dichtes  Gras  Platz  gegriffen  hat,  so
sind  doch  die  Reste  des  ehemaligen  Waldes  noch
in  Gruppen  und  einzeln  stehenden  Bäumen  vorhanden.
  Auch  eine  reiche  Palmenvegetation  ist
hier  entstanden,  und  es  ist  klar,  daß  hier  die  Olpalme,
  indem  sie  auf  den  Wald  folgte,  besonders
günstige  Bedingungen  zu  frohwüchsigem  Gedeihen
fand.  Das  reichbewaldete  Agugebirge  hat  an
seinen  Ostabhängen  an  vielen  Stellen  den  Wald
eingebüßt.  Als  besonders  schädlich  muß  die
Entwaldung  der  beiden  Einhänge  zu  einer  tiefeingeschnittenen
  Schlucht  hervorgehoben  werden.
Soweit  von  der  Ferne  erkennbar  war,  hat  hier
Steppenbildung  begonnen.  Nördlich  von  Gadja
beginnt  wieder  die  Baumsteppe.

*#

Die  Vegetationsverhältnisse  des  ganzen  bereisten
  Gebietes  zusammengefaßt,  ist  das  Ergebnis
  folgendes:  Der  größte  Teil  ist  Steppenformation.
  Die  Gebiete,  welche  noch  ausgesprochenen
Waldcharakter  zeigen,  sind  hauptsächlich  auf  die
Gebirge  beschränkt;  die  angetroffenen  Waldgebiete
find  das  Toresigebirge,  das  Gebirge  zwischen  Ele
und  Gudewe,  das  nördlich  des  Weges  Aku—
Togukovhe  liegende  Udentogebirge  und  das  Agugebirge.
  Die  vorgefundenen  Verhältnisse  zeigen,
daß  Klima  und  Boden  das  Gedeihen  von  Waldbäumen
  und  auch  die  Bildung  von  Wald  in
großen  Teilen  des  bereisten  Gebiets  begünstigen,
sie  lassen  ferner  den  sicheren  Schluß  zu,  daß
weitausgedehnte  Gebiete,  welche  jetzt  Baumsteppe
find,  einst  mit  Wald  bestockt  waren,  und  endlich
bekunden  sie  nur  zu  deutlich,  daß  die  Entwaldung
  und  darauf  folgende  Steppenbildung
auf  große  Flächen  jährlich  fortschreitet.  Es  fragt
üch  nun,  ob  so  durchgreifende  Anderungen  in
den  Vegetationsverhältnissen  eines  Landes  auch
Vegleiterscheinungen  in  klimatischer  Beziehung
zur  Folge  haben,  das  heißt,  ob  sie  den  durchschninlichen
  Gang  der  Luftwärme  und  Feuchtigent
  einer  bestimmten  Gegend  beeinflussen.  Die
Beantwortung  dieser  Frage  legt  eine  kurze  Er-Werung
  über  die  Einwirkung  des  geschlossenen

aldes  aus  die  Luft=  und  Bodentemperatur  und
aur  die  Feuchugkeit  der  Luft  nahe.  Es  sei  mir
#  nachstehenden  gestattet,  die  wesentlichen
.  rundzüge  der  durch  zahlreiche  forstlich-meteoro-Kauche
  Beobachtungsstationen  des  europäischen
näntinents  in  dieser  Hinsicht  gefundenen  Resultate
".  her  auszuführen.  Dabei  ist  dann  in  Berücktigung
  zu  ziehen,  daß  diese  Beobachtungen

in  gemäßigtem  Klima  ausgeführt  sind,  daß  somit

 

nur  die  während  der  Sommermonate  stattgehabten
  Beobachtungen  analoge  Schlüsse  auf  tropische
  Gebiete  zulassen.

Die  an  den  verschiedensten  Stationen  Deutschlands
  und  der  Schweiz  ausgeführten  und  über
mehr  als  zwei  Jahrzehnte  sich  erstreckenden
Messungen  der  täglichen  Lufttemperatur  im  Walde
und  derjenigen  im  angrenzenden  Freilande  haben
ergeben,  daß  im  Durchschnitt  des  ganzen  Jahres
die  Waldluft  von  etwas  niedrigerer  Temperatur
ist  als  jene  des  Freilandes,  daß  aber  dieser  erkältende
  Einfluß  des  Waldes  auf  die  Lufttemperatur
  am  stärksten  im  Hochsommer  hervortritt.
Selbst  im  Durchschnitte  vieljähriger  zahlreicher
Beobachtungen  beträgt  die  Abstumpfung  der
höchsten  Julitemperatur  3  bis  4  Grad  Celsius.
Wenn  demnach  in  gemäßigtem  Klima  an  einzelnen
heißen  Tagen  solche  Differenzen  zwischen  Waldluft
  und  Feldluft  vorkommen,  so  ist  anzunehmen,
daß  unter  den  Tropen  die  Differenzen  noch  größere
sind  und  vor  allem,  daß  diese  Differenzen  im
Monatsmittel  vorhanden  sein  können,  zumal  da
in  den  Tropen  die  nächtliche  Abkühlung  eine
geringere  ist.

Aber  auch  auf  die  Bodentemperatur  übt  der
geschlossene  Wald  einen  nicht  zu  unterschätzenden
mäßigenden  Einfluß  aus.  So  haben  diesbezügliche
  Messungen  in  Württemberg  gezeigt,  daß  der
Unterschied  zwischen  den  höchsten  Bodentemperaturen
  des  Waldes  und  Feldes  bis  auf  6  Grad,
ja  selbst  bis  auf  8  Grad  steigt.  Hieraus  ergibt
sich  ohne  weiteres,  daß  besonders  in  tropischen
Gebieten  der  geschlossene  Wald  die  Bodentemperaturen
  bedentend  zu  erniedrigen  vermag.

Da  nun  die  Lufst  im  Walde  kühler  ist  als  im
Freien,  und  zwar,  wie  zahlreiche  Messungen  ergeben
  haben,  im  Verhältnis  um  so  kühler,  je
höher  die  Sommerwärme  ist,  so  folgt  daraus,
daß  Luftströmungen,  welche  durch  einen  geschlossenen
  Wald  streichen,  eine  Abkühlung  erleiden.
  Durch  diese  Abkühlung  wird  aber  der
Wasserdampfgehalt  der  Luft  seinem  Sättigungspunkte
  näher  gebracht  bzw.  es  scheidet  sich  tropfbar
flüssiges  Wasser  aus,  wenn  diese  durchstreichende
Luft  bereits  gesättigt  war.  Waldbestände  wirken
daher  in  gemäßigtem  Klima  besonders  während
der  Vegetationszeit  als  Kondensatoren  auf  die
Luftfeuchtigkeit,  indem  sie  gesättigten  Luftströmungen
  Wasser  entziehen  und  ihren  absoluten
Feuchtigkeitsgehalt  herabmindern,  den  relativen
Feuchtigkeitsgehalt  dagegen  erhöhen.  Hierzu
kommt  aber  noch  eine  Steigerung  der  Luftfeuchtigkeit
  auf  andere  Weise,  indem  nämlich  im  Walde
ein  weitverzweigtes,  tief  eindringendes  Wurzelsystem
  oft  aus  großen  Tiefen  das  Wasser  emporsaugt
  und  durch  die  Transpiration  der  Blätter
und  Zweige  den  Wasserdampfgehalt  der  Luft  er-
        <pb n="98" />
        G  28  20

höht.  In  dieser  Hinsicht  umfassend  ausgeführte
Beobachtungen  haben  übereinstimmend  ergeben,
daß  in  der  Vegetationszeit  der  Wald  eine
beachtenswerte  Einwirkung  auf  den  Wasserdampfgehalt
  der  Luft  erkennen  läßt.  Beispielsweise  ist
in  Buchenbeständen  nach  dem  Laubausbruche  die
Waldluft  um  8  bis  13  v.  H.  feuchter  als  die
Luft  im  Freien,  welcher  Unterschied  in  der  Luftfeuchtigkeit
  sich  aber  im  Herbst  wieder  stark  vermindert.
  In  den  Tropen,  wo  die  Temperaturen
das  ganze  Jahr  hindurch  hoch  sind,  wo  somit
der  Unterschied  in  den  Temperaturen  der  Waldluft
  und  der  Feldluft  stets  ein  sehr  merklicher
sein  wird  und  wo  die  Begetationszeit  sich  über
das  ganze  Jahr  erstreckt,  wird  demnach  auch  der
Einfluß,  den  der  Wald  auf  die  Erhöhung  der
Luftfeuchtigkeit  ausübt,  stets  bemerkbar  sein.

Die  von  tinzelnen  bestrittene  Fähigkeit  des
Waldes,  eine  direkte  Vermehrung  der  Niederschläge
herbeizuführen,  sei  hier  bei  der  Aufzählung  der
Faktoren,  welche  dem  Walde  hinsichtlich  seiner
Einwirkung  auf  das  Klima  mit  Recht  zugeteilt
werden,  außer  acht  gelassen,  wenngleich  auch  hierüber
  günstige  Beobachtungen  vorliegen.

Ich  kehre  nunmehr  zur  Beantwortung  der
Frage  zurück,  ob  die  großen  Veränderungen  in
den  Vegetationsverhältnissen  Togos,  hervorgerufen
durch  die  enorme  Entwaldung,  eine  Einwirkung
auf  das  Klima  zur  Folge  haben.  Nach  dem
Vorausgehenden  ist  diese  Frage  unbedingt  zu  bejahen.
  Wenn  auch  das  Klima  einer  bestimmten
Gegend  in  erster  Linie  durch  die  erwärmende
Wirkung  der  Sonnenstrahlen  bedingt  wird  und
daher  von  der  zweifachen  Bewegung  der  Erdkugel,
  von  der  geographischen  Lage  des  betreffenden
Ortes  sowie  von  der  Verteilung  von  Land  und
Wasser  und  von  der  Erhebung  über  dem  Meere
abhängt,  so  vermag  doch  die  Bepyetationsdecke
und  namentlich  der  Wald  an  den  gegebenen
klimatischen  Berhältnissen  Veränderungen  hervorzubringen.
  Diese  Modifßkationen  werden  indes
sehr  beachtenswert,  wenn  es  sich  um  ein  großes
Areal  handelt.  Man  vergegenwärtige  sich,  daß
heute  in  Togo  Flächen  von  ungeheuerer  Ausdehnung
  Baumsteppe  sind,  daß  diese  Flächen  somit
  fast  schutzlos  der  direkten  Sonnenbestrahlung
ausgesetzt  sind  und  auf  diese  Weise  eine  Erhitzung
des  Bodens  erleiden.  Da  nun  die  atmosphärische
Luft  nur  zum  geringeren  Teile  durch  unmittelbare
Absorption  der  Sonnenstrahlen  sich  erwärmt,  den
weitaus  größeren  Teil  ihrer  Wärme  vielmehr
durch  Rückstrahlung  und  durch  Leitung  von  dem
nicht  diathermanen  Boden  empfängt,  so  folgt
hieraus,  daß  die  Steppengebiete  unter  sonst
gleichen  Berhältnissen  eine  viel  höhere  Lufttemperatur
  haben  müssen,  als  geschlossene  Waldgebiete.


 

Mit  der  fortschreitenden  Entwaldung  unseres
Schutzgebietes  wurde  aber  nicht  bloß  der  Gang
der  Lufttemperatur,  sondern  auch  die  Feuchtigkeit
der  Luft  ungünstig  beeinflußt,  eine  Behauptung,
welche  sich  nach  den  obigen  Ausführungen  mit
Recht  aufstellen  läßt.  Gerade  aber  die  mit  der
Ausrottung  der  Wälder  Schritt  haltende  Überhitzung
  des  Bodens,  Erhöhung  der  Lufttemperatur
und  Erniedrigung  der  relativen  Luftfeuchtigkeit
bewirkten  nach  meiner  Ansicht  in  erster  Linie
neben  den  jährlichen  Bränden  auf  weiten  Gebieten
die  Steppenbildungen  und  unterwerfen  ganz  Togo
in  klimatischer  Beziehung  einem  Austrocknungsprozesse,
  der  unaufhaltsam  fortschreitet,  falls  nicht
energische  Schritte  zur  Erhaltung  der  noch
vorhandenen  Waldreste  getan  werden  und
gleichzeitig  neue  Waldungen  künstlich  geschaffen
werden.

Das  bereiste  Gebiet  ließ  aber  außer  den  klimatischen
  noch  andere  Schäden  erkennen,  welche
offenbar  Folgen  der  Zerstörung  der  Wälder  sind:
Der  Haho  stellt  in  seinem  Oberlaufe,  wie  man
sich  durch  einen  Blick  auf  die  Karte  leicht  überzeugen
  kann,  ein  reich  verzweigtes  Flußgebiet
dar.  In  Berücksichtigung  dieser  günstigen  hydrographischen
  Verhältnisse  ist  anzunehmen,  daß  hier
das  ganze  Jahr  oberirdisches  Wasser  (wenn  auch
zur  Trockenzeit  nur  in  geringer  Menge)  vorhanden
wäre.  Umsomehr  muß  man  sich  über  die  Tatsache
  wundern,  daß  gegen  Ende  der  Trockenzeit
dieses  ganze  Gebiet  sehr  wasserarm  ist.  In  dem
südlich  des  Weges  Latime—  Didome  durch  die
Flüsse  Haho  und  Balos  bzw.  Detowe  eingeschlossenen
  Gelände  habe  ich  Anfang  April
innerhalb  zehn  Tagen  nur  an  zwei  Stellen  kleine
Wassertümpel  angetroffen.  Alle  Flußläufe  waren
ausgetrocknet.  Die  abnorme  Wasserarmut  dieses
Gebietes  während  der  Trockenzeit  ist  nach  meinem
Dafürhalten  zu  einem  großen  Teil  als  eine  Folge
der  Entwaldung  anzusehen.  Denn  der  Wald
greift  in  den  Kreislauf  des  Wassers  insofern  ein,
als  das  in  Form  von  Niederschlägen  zu  Boden
gelangte  Quantum  Wasser  vor  rascher  Verdunstung
bewahrt  und  hierdurch  örtlich  erhalten  wird.  Es
beruht  dies  auf  der  durch  die  Pflanzendecke  gehemmten
  Luftbewegung,  der  niederen  Temperatur
des  Waldes  und  der  großen  relativen  Feuchtigkeit
  der  Waldluft.  Ferner  wird  die  rasche  Berdunstung
  der  Bodenfeuchtigkeit  in  hohem  Maße
durch  den  Schutz  vor  direkter  Sonnenbestrahlung
verhindert,  ein  Faktor,  welcher  in  den  Tropen
ganz  besonders  ausschlaggebend  wird  und  welcher
bewirkt,  daß  hier  Waldböden,  trotzdem  ihnen
durch  ein  reich  verzweigtes  Wurzelsystem  auf  dem
Wege  der  Transpiration  mehr  Wasser  entzogen
wird,  einen  dauernd  höheren  Feuchtigkeitsgehalt
haben  müssen,  als  Steppenboden.  Der  Wald  ver-
        <pb n="99" />
        29  20

hindert  außerdem  den  allzu  raschen  Abfluß  des
Wassers  und  wirkt  sonach  ausgleichend  auf  die
Extreme  des  Wasserstandes,  indem  er  die  mechanische
  Gewalt  der  Platzregen  durch  seinen  Kronenraum
  bricht  und  die  Wasseraufnahme  durch  seine
Bodenzusammensetzung  erleichtert,  Folgen,  welche
naturgemäß  in  Gebieten  mit  ausgesprochenen
Trocken=  und  Regenperioden  an  Bedeutung  gewinnen.
  Soweit  ich  bislang  Gelegenheit  hatte
zur  Beobachtung,  ist  die  oberste  Bodendecke  in
tropischen  Waldungen  eine  dünne  Streulage  mit
einer  geringen  darunter  liegenden  Humusschicht,
also  eine  Bodenzusammensetzung,  welche  für  die
Wasseraufnahme  als  sehr  günstig  zu  bezeichnen
it.  Ein  weiterer  Umstand,  der  in  tropischen  Gebieten
  die  Durchfeuchtung  von  Steppenböden  viel
ungünstiger  gestalten  muß,  als  die  von  Waldböden,
  ist  das  infolge  der  Trockenheit  der  obersten
Bodenlagen  erschwerte  Eindringen  des  Regenwassers
  in  den  Boden.  Infolgedessen  verliert
der  ausgetrocknete  Steppenboden  durch  Verdunstung
  viel  mehr  von  dem  gefallenen  Regen
als  der  stets  feuchtere  und  daher  das  Wasser
leichter  aufnehmende  Waldboden;  denn  die  Wasserverdunstung
  des  Bodens  vermindert  sich,  je  tieser
die  verdunstende  Schicht  liegt.  Als  Mitte  April
die  Regenzeit  einsetzte,  konnte  ich  beobachten,  daß
besonders  bei  den  ersten  Regenfällen  das  Wasser
noch  mehrere  Stunden  nach  dem  Aufhören  des
Regens  auf  dem  trockenen  Steppenboden  in  großen
Lachen  lag,  trotzdem  der  Boden  von  sandiger  Beschaffenheit
  und  somit  für  Wasser  sehr  durchlässig
war.  Dieses  schwere  Eindringen  des  Wassers
führe  ich  auf  die  enorme  Austrocknung  des
Steppenbodens  während  der  Trockenzeit  zurück.
Bon  den  längere  Zeit  dem  Boden  aufliegenden
Wasserlachen  wird  nun  ein  großer  Teil  des
Wassers  gar  nicht  in  den  Boden  gelangen,  sondern
  schon  vorher  verdunsten,  bevor  nur  der
Boden  wasseraufnahmefähig  wird.  Aus  diesem
Grunde  werden  namentlich  in  der  Trockenzeit
vereinzelt  fallende  Regen  dem  Steppenboden
bur  weniger  Feuchtigkeit  zuführen,  als  dem  Walden.


Eine  Reihe  von  Faltoren  bewirkt  also,  daß
das  Quellgebiet  eines  Flusses,  wenn  es  mit  Wald
bestockt  ist,  in  viel  größerem  und  vor  allem  auch
zu  viel  nachhaltigerem  Maße  Wasser  erhält,  als

enn  es  mit  Baumsteppe  oder  irgend  einer
andern  Vegetationsform  bedeckt  ist.  Umfangeiche
  Entholzungen  auf  Flußgebieten  werden
aus  den  oben  angeführten  Gründen  einerseits  zu
Gewisen  Zeiten  Mangel  an  Wasser,  anderseits
*  auch  extrem  hohe  Wasserstände  zur  Folge
dben  Das  Flußgebiet  des  Haho  liefert  hierfür
8  n  deutlichsten  Beweis.  Begreiflicherweise  werden
ie  Wirkungen  des  Waldes  als  Erhalter  der

 

Feuchtigkeit  und  der  Quellen  besonders  hoch  sein
in  den  Gebirgen,  welche  aus  verschiedenen
Gründen  meistens  höhere  Niederschläge  haben
und  welche  durch  ihre  Abhänge  und  Gräben
gewissermaßen  natürliche  Wasserfang-Apparate
darstellen.  Nach  Aussage  der  Eingeborenen  soll
beispielsweise  der  Fluß  Agbango  das  ganze  Jahr
reichlich  Wasser  führen,  der  Dine  hingegen  nicht.
Wenn  diese  Mitteilung  der  Eingeborenen  sich
bestätigt,  so  würde  sie  ihre  Erklärung  darin  finden,
daß  die  beiden  Flüsse,  obwohl  sie  hinsichtlich
ihrer  Lage  ein  gleichgünstiges  Quellgebiet  haben,
doch  ungleiche  Vegetationsverhältnisse  aufweisen.
Der  Agbango  entspringt  einem  reicher  bewaldeten
Gebiet.  Der  Gebirgswald  gewinnt  aber  außerdem
  noch  an  Bedeutung  dadurch,  daß  er  die
Geschwindigkeit  und  die  mechanische  Gewalt  des
abfließenden  Wassers  mäßigt  und  mittels  seines
dichten  Wurzelnetzes  das  lose  Erdreich  und  die
verwitternden  Gesteinsmassen  bindet.  Entwaldungen
  im  Gebirge  bergen  daher  stets  eine  große
Gefährdung  der  angrenzenden  Täler  in  sich.  Die
Notwendigkeit  der  Erhaltung  der  Gebirgswälder
erhellt  aus  den  großen  Anstrengungen  und  dem
Kostenaufwande  von  Hunderten  von  Millionen,
welche  einzelne  Staaten  Europas  machen  müssen,
um  die  enormen  Nachteile  der  planlosen  Entwaldung
  von  der  gefährdeten  Einwohnerschaft
ganzer  Provinzen  abzuwenden.

Ich  habe  an  die  Schilderung  der  während
dieser  Reise  angetroffenen  Vegetationsverhältnisse
die  kurze  Abhandlung  über  die  Einwirkung  des
Waldes  auf  Klima  und  den  Kreislauf  des
Wassers  und  die  Erörterungen  über  die  Folgen
von  ausgedehnten  Entwaldungen  deshalb  geknüpft,
  um  zu  zeigen,  daß  in  diesem  Gebiete
die  Ausdehnung  der  Waldverwüstung  nicht  bloß
ihre  äußerste  Grenze  erreicht  hat,  sondern  diese
Grenze  bereits  weit  überschritten  hat.  In  den
von  mir  bisher  bereisten  Gebieten  des  südlichen
Togo  ist  der  Prozentsatz  der  Bewaldung  ganz
abnorm  ungünstig;  ich  schätze  die  Bewaldungsziffer
  auf  ein  Prozent.  Beispielsweise
beträgt  die  Bewaldungsziffer  von  der  Gesamtlandesfläche
  des  Deutschen  Reiches  25,7,  Osterreichs
  32,5  Proz.  Wenn  aber  die  Vernichtung
der  Wälder  eines  Landes  Veränderungen  in  dem
physischen  Zustande  derselben  nach  sich  ziehen,  die
eine  nachteilige  Wirkung  für  die  Gesamtheit  der
Bewohner  haben,  so  rechtfertigt  dies  ein  Eingreifen
  der  Staatsgewalt,  um  die  Erhaltung  der
Wälder  da  zu  sichern,  wo  dieselbe  aus  den  erörterten
  Gründen  unbedingt  geboten  ist.  Und
tatsächlich  zeigt  auch  die  Rechtsgeschichte  fast  aller
Kulturstaaten  ein  Eingreifen  der  staatlichen  Obrigkeit
  zum  Schutze  der  Wälder  vor  maßloser  Zerstörung.
        <pb n="100" />
        W  30  20

Der  nahezu  einzige  Grund  für  die  in  Togo
stattfindende  ausgedehnte  Waldrodung  liegt,  wie
ich  oben  nachgewiesen  habe,  in  der  Gewinnung
von  Farmland.  Der  Eingeborene  weiß  nur  zu
gut,  daß  er  mit  seinen  landwirtschaftlichen  Kulturen
  auf  Waldboden  höhere  Erträge  erzielt  als
auf  Steppenboden.  Daher  unterzieht  er  sich  auch
gerne  der  einmaligen  Mühe  des  Waldrodens,  da
sich  diese  durch  reicheren  Fruchtertrag  auf  Jahre
hinaus  lohnt.  Bei  dem  ständigen  Wechsel  von
Farmland  hat  die  Entwaldung  solche  Dimensionen
erreicht,  daß  es  heute  nur  mehr  eine  verhältnismäßig
  geringe  Zahl  von  Dorsschaften  giebt,  in
deren  Grenzen  Waldungen  liegen;  die  Mehrzahl
ist  bereits  gezwungen,  sämtliche  Felder  auf
Steppengebieten  anzulegen.  Die  Bewohner  der
Steppe  erzielen  aber  ebenfalls  die  zu  ihrem
Lebensunterhalt  nötigen  Erträge,  wobei  noch
große  Flächen  unbebaut  bleiben.  Bei  dem  geringen
  Bewaldungsprozent  unseres  Schutzgebiets
stellt  somit  die  Waldrodung  in  denjenigen  Landschaften,
  deren  Bewohner  zur  Anlage  ihrer  Felder
Wald=  und  Steppengebiete  zur  Verfügung  haben,
eine  Handlung  von  einzelnen  dar,  welche  unnötigerweise
  das  öffentliche  Interesse  gefährdet
und  welche  daher  ein  auf  sämtliche  Waldungen
solcher  Gebiete  ausgedehntes  Rodungsverbot
rechtfertigt.  Die  geplante  Aufforstung  von
Steppengebieten,  um  dadurch  die  klimatischen
Extreme  Togos  allmählich  zu  lindern  und  zu
beseitigen  und  den  fortschreitenden  Austrocknungsprozeß
  zu  hemmen,  wird  nur  dann  Erfolge  in
dieser  Hinsicht  erzielen,  wenn  die  Waldverwüstung
aufhört,  durch  welche  alljährlich  Hunderte  von
Hektaren  Wald  verschwinden.  Sollte  jedoch  das
nach  meiner  Ansicht  notwendige  Rodungsverbot
für  sämtliche  Waldungen  des  Schutzgebiets  nicht
durchführbar  sein,  so  ist  hingegen  unbedingt  geboten
  die  Erhaltung  des  Waldes  überall  da,
wo  ihm  die  Eigenschaft  eines  Schutzwaldes  zukommt,
  wo  er  also  unmittelbar  Einfluß  auf  die
Feuchtigkeitsverhälmisse  und  zwar  auf  Quellbildung
  wie  Wasserabsluß  und  wo  er  Einfluß
auf  die  Festigkeit  des  Bodens  hat.  Es  ergeben
sich  sonach  hinsichtlich  der  Lage  folgende  Merkmale,
  nach  denen  in  Togo  ein  Wald  als  Schutzwald
  anzusehen  ist:  Alle  Waldungen  auf  Bergkuppen
  und  Höhenzügen,  an  steilen  Bergwänden,
Gehängen  und  sogenannten  Leiten,  ferner  solche
rundum  und  in  der  näheren  Umgebung  von
Quellen  und  stehenden  Gewässern  oder  längs
fließender  Gewässer  sind  Schutzwaldungen.

Nach  dieser  Definition  ist  sämtlichen  während
dieser  Reise  angetroffenen  Waldungen  Schutzwald-Eigenschaft
  zuzusprechen,  denn  alle  bestocken
Quellgebiete  und  Flußläufe  und  nahezu  alle
liegen  auf  Höhenzügen.  Ein  besonderes  Augen- 



merk  aber  ist  auf  die  Erhaltung  des  noch  vorhandenen
  Waldes  zu  richten  in  dem  langgestreckten
  von  S.  W.  nach  N.  O.  ziehenden  Gebirge,
  das  westlich  der  Straße  Gudewe,  Ete,
Ssodo,  Agome  Kotukpa  liegt,  weil  hier  der  Wald
in  enormem  Maße  die  Wasserstandsverhältnisse
zweier  wichtiger  Flüsse,  nämlich  des  Amu  und
des  Schio,  zu  beeinflussen  vermag.  Die  Strecke
Ele-Misahöhe  ist  mir  aus  eigener  Anschauung
noch  nicht  bekannt,  daher  unterlasse  ich  es  hier,
die  unbedingte  Erhaltung  des  Waldes  jetzt  zu
befürworten,  obwohl  nach  der  Karte  zu  urteilen
auch  hier  die  Waldschonung  geboten  erscheint.

Die  beiden  Flüsse  Schio  und  Haho  gehören
in  ihrem  ganzen  Laufe  dem  Schutzgebiete  an;
sie  durchströmen  beide  das  wirtschaftlich  bereits
mehr  erschlossene  südliche  Togo  von  N.  nach  S.
Es  ist  daher  der  Gedanke  naheliegend,  durch
eine  künstliche  Bewaldung  der  Quellgebiete
die  Wasserstandsverhältnisse  beider  Flüsse  und
somit  auch  die  allgemeinen  Feuchtigkeitsverhältnisse
  eines  großen  Gebietes  Südtogos  günstig  zu
beeinsflussen.  Sonach  müßte  die  Aufforstung
in  zwei  Quellgebieten  einsetzen.  Nach  meinem
Dafürhalten  hat  aber  eine  Verteilung  der  Aufforstungsversuche
  auf  zwei  Flußgebiete  eine  Zersplitterung
  der  Wirkungen  zur  Folge.  Ein  Ausweg
  bestände  darin,  für  die  Aufforstung  eine
Fläche  auszuwählen,  welche  einen  Teil  der
Quellgebiete  beider  Flüsse  einschließt.  Das  hierzu
geeignetste  Gebiet  wäre  das  zwischen  Ele  und
Kubamwepo  gelegene.  Die  Wirkung  einer  Aufforstung
  hier  würde  nach  der  ganzen  Lage  in
erster  Linie  dem  Quellgebiet  des  Schio  zu  gute
kommen,  zum  geringeren  Teile  nur  dem  Hahogebiete.


Das  Quellgebiet  des  Schio  ist  aber  in  zwei
Beziehungen  begünstigter  als  jenes  des  Haho;
es  hat  erstens  mehr  Gebirge  und  zweitens  mehr
Wald.  Eine  Aufforstung  ist  also  nicht  in  dem
Maße  dringlich  wie  im  Hahogebiete.  Für
den  Bezirk  Misahöhe  wäre  es  vielleicht  eine
dankbare  Aufgabe,  eine  entwaldete  Höhe  direkt
westlich  des  Rasthauses  Ele  wieder  zu  bewalden.
Eine  sehr  geeignete  Holzart  hierfür  wäre  Ficus
elasticae.  Das  Flußgebiet  des  Haho  hat  nur  in
seinem  obersten,  nördlichsten  Quellgebiet  Gebirge
  und  Wald,  welch  letzterer  hier  unter  allen
Umständen  vor  Rodung  geschont  werden  muß.
Eine  Aufforstung  in  diesem  nördlichsten  Quellgebiet,
  das  aus  zahlreichen  Gräben  und  kleinen
Flüssen  besteht,  halte  ich  zunächst  nicht  für  notwendig,
  da  ein  Teil  dieses  Gebietes  noch  bewaldet
  ist  und  ferner  nach  den  vorliegenden
Vegetationsverhältnissen  noch  Aussicht  besteht,  daß
sich  ein  Teil  selbst  bewalden  wird,  wenn  es  gelingt,
  Brandreservate  zu  schaffen.  Für  wichtiger
        <pb n="101" />
        G  31

erachte  ich  eine  durch  künstliche  Bewaldung  zu
bewerkstelligende  Unterbrechung  der  weit  ausgedehnten
  Baumsteppe,  welche  sich  längs  des
Haho  in  einem  breiten  und  langen  Gürtel  von
Aku-Togukovhe  nach  Süden  bis  zum  Breitenparallell
  von  Nuatjä  und  darüber  hinaus  ausdehnt.
  Gelingt  es,  diese  Baumsteppe  durch  ein
größeres  Waldgebiet  zu  unterbrechen,  dann  werden
auch  die  schädlichen  Wirkungen,  welche  diese  große
Fläche  in  klimatischer  Hinsicht  ausüben  muß,  gebrochen
  und  in  zwei  voneinander  getrennt
liegende  und  daher  minder  wirksame  Kompo-=neuten
  zerlegt.

Als  einen  besonders  geeigneten  Punkt  für
den  Beginn  der  Aufforstung  halte  ich  den  Zusammenfluß
  des  Haho  und  Baloö.  Gelegentlich
der  Routenaufnahmen  dieser  beiden  Flüsse  hat
sich  ergeben,  daß  hier  sehr  zahlreiche  Wasseradern
  in  der  Steppe  vorhanden  sind,  welche
jedoch  nur  in  der  Regenzeit  Wasser  führen.  Es
besteht  die  begründete  Aussicht,  daß  durch  künstliche
  Bewaldung,  welche  von  diesem  Punkte  allmählich
  nach  N.  in  parallelen  Streifen  zwischen
den  beiden  Flußläufen  Haho  und  Balos  fortzujühren
  wäre,  die  Wasserführung  dieser  Wasseradern
  und  damit  auch  der  ganze  Wasserstand
des  Haho  nachhaltiger  wird.  Ein  weiterer  Grund
spricht  für  die  Verlegung  der  Aufforstungsversuche
  nach  diesem  Gebiete:  ein  späterer  Trans- 



20

port  des  Holzes  aus  diesem  ebenen  Gelände
wird  leichter  zu  bewerkstelligen  sein,  als  aus  dem
durchschnittenen  Gelände  in  dem  nördlichsten
Quellgebiet.

Auf  die  Technik  des  Aufforstens  hier  näher
einzugehen,  würde  zu  weit  führen.  Bezüglich
der  für  die  Aufforstung  zu  wählenden  Holzarten
möchte  ich  aber  nicht  verfehlen,  an  dieser  Stelle
darauf  hinzuweisen,  den  Schwerpunkt  auf  die
in  Togo  heimischen  wertvollen  Nutzhölzer  zu
verlegen.  Versuche  mit  ausländischen  Holzarten
wären  nur  in  kleinerem  Maßstabe  zu  beginnen
und  dann  erst  weiter  auszudehnen,  wenn  es  erwiesen
  ist,  daß  dieselben  sich  hier  in  gleicher
Weise  entwickeln  wie  in  ihrer  Heimat.  Die  für
die  Aufforstung  zunächst  in  Betracht  kommenden
einheimischen  Holzarten  sind:  Afzelia  africana
Anogeissus  leiocarpus,  Butyrospermum  Parkil,
  Chlorophora  excelsa,  Erythrophloeum  guineense,
  Daniella  turifera,  Khaya  Klainü,  Khaya
senegalensis,  Diospyrros  mespiliformis,  Pterocarpus
  erinaceus,  Pseudocedrela  Kotschti,
Prosopis  oblonga.

Mit  dem  Beginn  der  Aufforstung  wären  auch
ständige  Regenmessungen  und  Messungen  der
Luft=  und  Bodentemperaturen  und  wenn  möglich,
der  Luftfeuchtigkeit  zu  verbinden,  um  nach  einer
Reihe  von  Jahren  einen  Anhalt  für  den  Gang
der  Wirkung  der  Aufforstung  zu  haben.

 

Kolonitalwirtschaftliche  Mitteilungen.

Baumwollbau  in  Deutsch-Südwestafriha.

Uber  Baumwollkulturen  in  Deutsch-Südwestafrika
  entnehmen  wir  einem  Bericht
des  Gouverneurs  vom  14.  Oktober  folgende
Einzelheiten  :

Baumwolle  wurde  in  der  verflossenen  Regenzen
  in  folgenden  Bezirken  und  Distrikten  des
Schutzgebietes  gezogen:

*  In  Karibib  nur  in  kleinerem  Maßstabe  auf
JFarm  Noitgedacht  und  in  Karibib  selbst  von
dem  dortigen  Stationsverwalter.

zun  n  Windhuk  ebenfalls  nur  unbedentend  vom
Geinsiedler  Ukleya  zu  Klein-Windhuk  und  im
onvernementsgarten.  Die  Wollkapseln  gelangen
lets  vor  Eintritt  der  Fröste  zur  Reife.

Im  Truppengarten  zu  Outjo  wird  seit
wmbren  Baumwolle  gebaut.  Sie  kommt  in  Baum-(ur
  Strauchform  vor  und  gibt,  wenn  sie  reich-“
  u  wird,  zwei  Ernten  im  Jahr.  Wähkun
  des  Krieges  1904/05  wurde,  trotzdem
*  ge  Arbeitermangel  der  Garten  überhaupt
sicht  künstlich  bewässert  war,  dennoch  eine  Ernte

 

erzielt.  Nach  den  dort  gemachten  Erfahrungen
trägt  die  angepflanzte  Baumwollsorte,  wenn  sie
in  Baumform  gezüchtet  wird  und  erst  eine  Höhe
von  1  bis  1,5  m  erreicht  hat,  auf  jedem  Boden
alljährlich  eine  Ernte  auch  ohne  künstliche  Bewässerung.


Im  Forstgarten  zu  Grootfontein  wurde  in
der  verflossenen  Regenzeit  eine  Fläche  von  0,3  ha
in  Kultur  genommen;  die  jungen  Pflanzen  litten
aber  so  sehr  durch  die  Heuschrecken,  daß  nur  eine
geringe  Ernte  erzielt  wurde.  Mehrere  um  ein
Vierteljähr  ältere  Büsche  von  etwa  1,7  m  durchschnittlicher
  Höhe  trugen  reichlich.

Außer  dem  Bezirksamt  hatte  auch  die  Otavi-Minen=
  und  Eisenbahn-Gesellschaft  die  Otavi-Versuchspflanzungen
  angelegt  und  zwar  ebenfalls
mit  der  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee
gesandten  Togobaumwolle,  teilweise  im  September
1906,  teilweise  im  Januar  1907.  Die  jüngeren
Pflanzen  haben  in  gleicher  Weise  wie  in  Grootfontein
  durch  die  Heuschrecken  gelitten,  während
die  ältere  Pflanzung  gut  steht  und  verhältnismäßig
  viel  mehr  Kapseln  geliefert  hat.  Die
        <pb n="102" />
        G  32

Ernte  wird  von  der  Gesellschaft  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitee  eingesandt.

In  Gibeon  wurde  im  vergangenen  Etatsjahre
  nur  im  Garten  des  Bezirksamts  Baumwolle
  im  kleineren  Umfange  gezogen.  Bepflanzt
waren  etwa  30  am,  die,  nachdem  die  Saat  aufgegangen
  war,  bis  zur  Ernte  außer  der  Bewässerung
  keine  Arbeit  verursachten.  Geerntet  wurden
etwa  6  kg.

Im  Truppengarten  der  Militärstation  Zeßfontein
  wird  seit  dem  Jahre  1903  Baumwolle
gezogen.  Es  find  sieben  Stauden  vorhanden,  die
zum  Teil  in  dauernd  feuchtem  Boden  stehen  oder
die  nur  alle  8  bis  14  Tage  bewässert  werden.
Die  Stauden  haben  eine  Höhe  von  2  bis  3  m
erreicht  und  tragen  alle  reichlich  Fruchtkapseln.
Der  Ertrag  der  Ernte  beträgt  seit  Januar  dieses
Jahres  etwa  7½  kg.  Nach  Ansicht  des  Gouverneurs
  würde  sich  ein  Anbau  von  größeren
Mengen  Baumwolle  in  dem  der  Regierung  gehörigen
  Gartenlande  lohnen,  da  dieses  Land
einen  vorzüglichen  Boden  hat  und  über  großen
Wasserreichtum  verfügt.  Weitere  Baumwollkulturen
sind  im  Distrikt  nicht  vorhanden.

Mit  den  Proben  der  gezüchteten  Baumwolle
hat  der  Gouverneur  zugleich  ein  kleines  Quantum
der  im  Lande  wild  vorkommenden  Baumwolle
übersandt.  Es  handelt  sich  um  eine  rankende
Staude  ähnlich  der  Clematis,  die  sich  an  niederen
Dornbüschen  emporrankt.  Die  eingesandte  Probe
stammt  aus  dem  Sandfelde  bei  Ekuja  am
Schwarzen  Nossob  und  wurde  im  Juni  dieses
Jahres  eingesammelt.

Kolonlal-Wirtschaftilches  Komltee.

In  Anwesenheit  von  Vertretern  industrieller
und  kaufmännischer  Körperschaften  sowie  der  kolonialen
  Wissenschaften  und  des  Reichstages  fanden
unter  dem  Borsiz  Karl  Supfs  am  18.  und
19.  Dezember  1907  wichtige  Berhandlungen  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  und  der  Baumwollbau-Kommission
  statt.  Hierüber  geht  uns  der
nachstehende  Bericht  zu:

„Unter  den  zahlreichen  kolonialwirtschaftlichen
Fragen,  die  zur  Verhandlung  gelangten,  steht  die
geplante
wasserwirtschaftliche  Erforschung  Deutsch-Ostafrikas


an  erster  Stelle.  Die  Frage  der  wasserwirtschaftlichen
  Erforschung  eines  Landes  ist  nicht  nur
wegen  der  Wasserversorgung  für  Bewässerungszwecke
  von  hoher  Bedentung,  sondern  auch  wegen
eptl.  Ausnutzung  der  vorhandenen  Flußläufe  und
Seen  als  Wasserwege  und  zur  Gewinnung  von

 

2

Wasserkraft.  Ohne  diese  Grundlage  ist  ein  rationeller
  Wasserhaushalt  und  die  Schaffung  eines
Wasserrechts  unmöglich.  Für  Deutsch-Ostafrika
ist  bei  dem  Wasserreichtum  seiner  Ströme,  bei
den  bedeutenden  Höhenunterschieden,  bei  dem
Vorhandensein  von  großen  Seen  und  bei  dem
zum  Teil  terrassenförmigen  Aufbau  des  Landes
anzunehmen,  daß  aus  einer  gut  vorbereiteten
und  zielbewußten  Wasserwirtschaft  ganz  bedeutende
Vorteile  erwachsen  werden.

Der  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee
beschlossenen  wasserwirtschaftlichen  Erforschung  von
Deutsch-Ostafrika,  deren  Leitung  einem  hervorragenden
  Fachmanne  üÜbertragen  werden  soll,
wird  eine  Studienreise  nach  Vorderindien  vorausgehen.


Die  Dauer  der  Arbeiten  in  Deutsch-Ostafrika
ist  auf  etwa  ein  Jahr  bemessen.  Die  der  Erforschung
  gestellten  Aufgaben  umfassen:

Untersuchung  der  Niederschlagsverhältnisse  und
Ausarbeitung  einer  zuverlässigen  Niederschlagskarte;


Untersuchung  der  Flußläufe  und  Seen,  sowie
der  Grundwasserverhältnisse  auf  ihre  Nutzbarmachung
  für  Landwirtschaft  und  Industrie.

Auf  Grund  der  Feststellung  der  wasserwirtschaftlichen
  Verhältnisse  Deutsch-Ostafrikas  sollen
Einzelentwürfe  für  kleinere  und  größere  Bewässerungsanlagen
  ausgearbeitet,  ihre  Wirtschaftlichkeit,
namentlich  auch  für  den  Baumwollenban,  soll  nachgewiesen,
  endlich  sollen  Vorschläge  für  die
Finanzierung  dieser  Entwürfe  durch  Privatunternehmer
  und  Gesellschaften  gemacht  werden.

Die  Kosten  des  Unternehmens  sind  auf
175  000  Mk.  veranschlagt.  Das  Unternehmen
wird  zur  Ausführung  gelangen,  sofern  es  gelingt,
die  Mittel  aufzubringen.  Zur  Feststellung  der
Einzelheiten  hinsichtlich  der  Ausführung  des  Unternehmens
  wurde  eine  besondere  Kommission  eingesetzt.


 

Seitens  der  Baumwoll-Kommission  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  wurde  beschlossen,  an
das  Reichs-Kolonialamt  sowie  an  das  Reichsamt
des  Innern  Eingaben  zu  richten,  dem  Komitee
auch  für  das  Jahr  1908  Beihilfen  zur
Fortführung  der  deutsch-kolonialen  Baumwollunternehmungen


zu  bewilligen.  Anträge  des  Kaiserlichen  Gouvernements
  von  Togo  auf  Uberlassung  der  Baumwollschule
  Nuatschä  und  der  Leipziger  Baumwollspinnerei-Aktiengesellschaft
  auf  Uberlassung  der
Versuchspflanzung  Sadani  wurden  in  gleicher
Weise  wie  frühere  Anträge  von  Togo=  und  Ostafrika-Firmen
  auf  Überlassung  von  Entkernungsanstalten
  behandelt:  nämlich  nach  dem  Grundsatz,
        <pb n="103" />
        W  33  20

ban  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  bestimmte
Borarbeiten  in  den  Kolonien  gegen  Erstattung
des  Wertes  abgibt,  sobald  direkte  Interessenten
ich  zur  Übernahme  bereitfinden.  Voraussetzung
dabei  ist,  daß  diese  Interessenten  die  Garantie
relen,  daß  die  Unternehmungen  dauernd  und
mur  Förderung  der  Baumwollkultur  fortgeführt
verden.

Die  Übernahme  seiner  Unternehmungen  durch
uteressenten  ist  dem  Komitee  die  beste  Quittung
r  die  Reife  seiner  Pionierarbeit.  Die  käufaiche
  Übernahme  bietet  dem  Komitee  ferner  den
Vorteil,  daß  es  seine  Mittel  mehrmals  umeen
  und  werbend  arbeiten  lassen  kann;  so
wverden  die  infolge  Übernahme  Nuatschäs  durch
das  Kaiserliche  Gouvernement  von  Togo  und
Sadanis  durch  die  Leipziger  Baumwollspinnerei
rei  werdenden  Mittel  sofort  anderweit  verwendet:
zum  Teil  für  Errichtung  neuer  Versuchsstationen
(Entkernungsanlagen)  in  den  für  Baumwollbau
aussichtsreichen  Gebieten  am  Rufidji  (wo  jetzt  ein
regelmäßiger  Frachtverkehr  durch  einen  Frachtdampfer
  eingerichtet  werden  soll)  und  im  Atakvame-Bezirk
  in  Pessi  (Togo),  zum  Teil  für  den
Ausbau  der  Mpanganya-Pflanzung  als  Baumwollschule.


Die  zur  Fortführung  der  kolonialen  Baumwollunternehmungen
  von  den  deutschen  Textilindustriellen
  bisher  gezeichneten  Beiträge  belaufen
sich  für  die  Jahre  1907,  1908  und  1909  auf
insgesamt  254  000  Mk.

Der  Bedarf  der

Guttapercha=  und  Kautschukindustrie
an  ihren  wichtigen  Rohstoffen  steigt  von  Jahr  zu
Jahr,  und  zwar  beginnt  die  Guttapercha  auch  in
Teutschland,  besonders  für  die  aufstrebende  Kabelmdustrie,
  immer  mehr  Bedeutung  zu  gewinnen.
Es  muß  daher  mit  Freuden  begrüßt  werden,  daß
durch  das  Guttapercha=  und  Kautschukunternehmen
des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  in  Neuuinea
  die  Möglichkeit  gegeben  ist,  Deutschland
wenigstens  zum  Teil  hinsichtlich  des  Bezuges
dieses  Rohstoffes  vom  ausländischen  Markte  frei
zu  machen.

6  Dank  der  tatkräftigen  Unterstützung  des  Kaiserachen
  Gouverneurs  Dr.  Hahl  kann  über  die  bisbetige
  Tätigkeit  des  Unternehmens  Günstiges  besichtet
  werden.  Ein  für  Saumtiere  gangbarer
Beg  in  das  Innere  des  Landes  ist  bis  zum
Jobengebirge  angelegt.  Bei  dem  Dorf  Kebel
2  km  von  Bulu)  wurde  die  erste  größere  Station
iangerichtet,  eine  zweite  ist  an  der  Wasserscheide
in  Oerbengebirge  in  Aussicht  genommen.  Diese
Ationen  sollen  neben  ihrer  Eigenschaft  als  Rastvläße
  für  den  Durchgangsverlehr  und  als  Opera- 



tionsbasis  für  die  Arbeit  auch  dazu  dienen,  durch
Anbau  von  verschiedenen  Feldfrüchten  Nahrung
für  die  Arbeiter  zu  beschaffen.

Der  wertvolle  Guttaperchabaum  ist  im  Gebirge
  in  drei  verschiedenen  Arten  überall  mit
reichlichem  Nachwuchs  festgestellt  worden.  Recht
befriedigend  erscheint  die  Ausbeute;  der  Durchschnittsertrag
  der  Bäume  wird  mit  6  Pfund  pro
Stamm  veranschlagt.  Mitte  Juli  konnte  eine
erste  Probesendung  von  7  Kisten  Gutta  zur  Bewertung
  nach  Europa  geschickt  werden;  Ende
September  waren  weitere  1000  Kilo  versandfertig.

Auch  verschiedene  Kautschuklianen  wurden  von
Dr.  Schlechter  entdeckt;  ihr  Produkt  ist  teilweise
recht  gut  bewertet  worden.

Neben  der  Ausbeutung  der  wildwachsenden
Bestände  ist  bei  Bulu  eine  Versuchspflanzung
angelegt  worden,  in  der  junge  Gutta=  und  Kautschukbäume
  ausgesetzt  sind,  die  von  Dr.  Schlechter
aus  Singapore  überführt  waren.  Die  jungen
Pflanzen  haben  sich  bis  jetzt  gut  entwickelt.

Das  Verhältnis  der  Expedition  zu  den  Eingeborenen
  war  durchweg  freundschaftlich;  die
Leute  der  von  der  Expedition  berührten  Dörfer
leisteten  bei  dem  Aufsuchen  von  Guttaperchabäumen
  und  beim  Wegebau  gute  Dienste.

In  der  Frage  des
Eisenbahnbaues  in  den  Kolonien

hat  das  Komitee  beschlossen,  zur  Unterstützung
der  Eisenbahnvorlage  des  Reichs-Kolonialamtes


1.  die  Aufklärungsarbeit  durch  wirtschaftliche
  Mitteilungen  über  die  in  Frage
kommenden  Eisenbahn-Interessengebiete  an
Fachzeitschriften  und  an  die  Tagespresse
fortzusetzen;

2.  eine  Eingabe  an  ven  Reichstag  zu
richten,  welche  die  Vorlage  insbesondere
vom  wirtschaftlichen  Standpunkte  aus  begründet;


3.  ein  Bild  mit  der  Gegenüberstellung  vom
Karawanenverkehr  und  Eisenbahnverkehr
  nebst  erläuterndem  Text  herauszugeben
  und  an  nationale  und  koloniale
Körperschaften  zur  Verteilung  bei  Vorträgen
  usw.  zu  liefern.

Von  besonderem  Interesse  waren  die  Mitteilungen
  des  Geheimen  Kommerzienrates  Lenz
über  die  Entwicklung  des  Verkehrs  auf  der  Usambara-Bahn
  und  der  Lome  —Palime  -Eisenbahn.
  Die  Usambara-Bahn  hat  im  dritten  Betriebsjahre
  neben  einer  Rücklage  von  80  000  Mk.
einen  Barüberschuß  von  100  000  Mk.  ergeben,
der  zur  Hälfte  der  Regierung  zugute  kommt.
Das  Gouvernement  von  Togo  hat  beim  Betriebe
        <pb n="104" />
        G  34  20

der  Lome  —Palime-Eisenbahn,  die  am  27.  Januar
  1907  dem  Verkehr  übergeben  wurde,  einen
Überschuß  von  rund  200  000  Mk.  erzielt.  Die
Verkehrsentwicklung  auf  beiden  Bahnlinien  übertrifft
  alle  Erwartungen;  man  glaubt,  aus  der
bisherigen  Entwicklung  schließen  zu  dürfen,  daß
die  Überschüsse  beider  Linien  ausreichen  werden,
um  die  Zinsen  für  das  zu  ihrem  Weiterbau  nötige
Kapital  aufzubringen.

Wertvolle  Anregungen  gab  ein  Bericht  des
Prof.  Dr.  Passarge,  der  jüngst  von  seiner  nordafrikanischen
  Studienreise  zurückgekehrt  ist;
dabei  wurden  interessante  Vergleiche  zwischen
den  Wirtschaftsverhältnissen  einzelner  nordafrika- 



nischer  Kolonien  und  einiger  Gebiete  Deutsch-Südwestafrikas
  angestellt.  Prof.  Passarge  machte
insbesondere  sehr  bemerkenswerte  Mitteilungen
über  Oasenkulturen  in  Algerien,  die  man  z.  B.
auch  in  den  Flußtälern  Deutsch-Südwestafrikas
schaffen  könne.

Zur  Frage  der  Verwertung  der  großen  Nutzholzbestände
  unserer  Kolonien  wurde  die
Einsetzung  einer  besonderen  Kommission  beschlossen,
welche  Erhebungen  über  die  in  den  einzelnen
Kolonien  vorkommenden  Nutzholzarten  anstellen
und  an  maßgebender  Stelle  für  die  Einrichtung
geregelter  Forstbetriebe  eintreten  soll.“

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Jahr,  wie  folgt:

Welt-Baumwollverbrauch.

Nach  einem  Berichte  des  amerikanischen  Vizekonsuls  in  Manchester  stellt  sich  der  Baumwollverbrauch
  in  den  einzelnen  Industriestaaten  für  das  mit  dem  31.  August  1907  abschließende

 

r„  Gesamtverbrauch  Da

Land  in  Ballen  Amerikanische  Ofndiiche-  Agyptische
Großbritannien  3  462  823  2939  389  58  967  331.19

Ver.  Staaten  v.  Anerika.  4987  000  4987  000  —  —
Deutschland  .  1  661  180  1  135  538  380  367  98  615
Frankreich  923  423  707541  128  856  66  016
Osterreich.  705  007  436  735  231  845  28  634
Jtalien  731  337  491  598  214  013  13  110
Schweiz  89  380  55  684  4117  27  601
Belgien  190  756  125  136  64  388  613
Japan  1  068  000  252  000  605  000  9  000
Spanien  255  754  186  555  38  746  13  209
Portugal.  86  936  45  500  200  505
Rußland  548  892  156  915  10  850  24  761
Holland  73  870  59  389  12  818  23

Schweden  76  559  63  010  13  125  —

Norwegen  10  647  9  492  1  155  —

Dänemark  20  143  16  903  3240  —

Levante  13  100  —  —
Agypten  41386  190  606  3  590
Zusammen  11  909  193  11  668  575  1  768  293  616  896

Die  Zahl  der  im  glechen  Jahre  wirklich  im  Spindeln  ,

Betriebe  gewesenen  Spindeln  betrug  100521078  Land  im  Betriebe  Besamtzahl
bei  einer  Gesamtzahl  (schätzungsweise))  Deutschland  9  191  940  9  339  448
114  096  168.  Diese  verteilen  sich  auf  die  ein=  Frankreich  6  603  105  6  800  000
zelnen  Industriestaaten  folgendermaßen:  Osterreich  3  584  434  3  616  434
Spindeln  Italien.  2  867  862  3  500  000
Land  im  ofriepe  Gesamtzahl  Schweiz.  1  413  396  144  450
Großbritannien  43  154  713  50  679  641|Belgien.  1  110  600  1  140  000
Ver.  Staaten  von  Japan  1  356  713  1  483  497
Amerika  26  242  000  26  242000  |  Spanien  1  387  500  1  850  000
        <pb n="105" />
        G  35  20

Land  E3  zinde  Gesamtzahl
Lortugal  358  000  420  000
Kußland  2  351  513  6  500  000
dolland.  395  678  395  678
Schweden.  326  360  415  000
Korwegen.  65  776  71776
Dänemark=  48  104  59  044
Levante  23  184  60  000
bigypten  39200  39200

 

Zusammen  100  521  078  114  096  168
(Daily  Consular  and  Trade  reports.)

Baumwollonbau  in  KRorea.

Im  April  1906  wurde  von  der  japanischen
legierung  in  Korea  mit  einem  Aufwande  von
60  000  den  eine  landwirtschaftliche  Versuchsnitalt
  in  Suwon,  südlich  von  der  Hauptstadt
un  der  Söul—FFusan-Bahn  errichtet  und  der
zeneralresidentur  unterstellt.  Das  der  Station
ur  Verfügung  stehende  Gelände  beträgt  90  ha,
avon  sind  zwei  Drittel  Reisfelder.  Die  Anstalt
ourde  vom  1.  April  1907  an  unter  Beibehaltung
és  japanischen  Beamtenstabes  von  der  korealischen
  Regierung  übernommen.  Die  Betriebsosten
  werden  für  das  Jahr  1907  auf  73000  Yen
veranschlagt.

Die  Versuchsstation  hat  im  Juni  1906  die
ei  Mokpo  (Provinz  Süd-Tschölla)  gelegenen
(60  Farmen  von  zusammen  175  Acres  (70  ba)
ibernommen,  auf  denen  eine  zur  Förderung  der
Jaumwollzucht  gegründete  Gesellschaft  mit  Relerungsunterstützung
  seit  1905  Versuche  mit
Jaumwollkulturen  vorgenommen  hatte.  Nach
mem  bei  der  japanischen  Generalresidentur  im
kai  1907  eingegangenen  Berichte  dieser  Gesellhaft
  wird  in  allen  Provinzen  Koreas  mit  Ausahme
  von  Nord=  und  Süd-Hamk#yöng  Baumbolle
  gepflanzt.  Es  mögen  nach  den  neuesten
cchätzungen  im  ganzen  etwa  120  000  ha  Land
er  Baumwollzucht  dienen,  wovon  ungefähr  ein
rittel  auf  Süd-Tschölla  entfällt.  Die  Koreaner
flanzen  nur  eine  einzige  Art  Baumwolle,  die
nen  besonderen  Namen  nicht  trägt  und  in  dem
sericht  als  „Koreanische  Baumwolle“  bezeichnet
ird.  .  Es  wurden  in  den  10  Versuchsstationen
sit  dieser  einheimischen  Baumwolle  und  außerm
  mit  12  verschiedenen  Samenarten  Bersuche
ergenommen.  Als  Ergebnis  dieser  Experimente
urde  festgestellt,  daß  „Kings  Improved“  während
Des  Jahres  513,4  kg,  „Shines  Early  Prolisic“
übrend  eines  Jahres  473,5  Lg,  „Griffins  Imoved
  399,5  kg  Baumwolle  pro  Acre  (2½.  Aere
1  ha)  ergeben  und  sich  am  besten  zum  An-1
  in  Korea  eignen.  Mit  dem  einheimischen

 

 

Samen  konnten  in  den  Farmen  bei  rationeller
Pflege  399  kg  pro  Aere  erzielt  werden,  doch  ist
die  Qualität  dieser  Baumwolle  bedeutend  geringer.
Der  Koreaner  erhält  bei  der  jetzt  üblichen  primitiven
  Methode  selten  mehr  als  227  kg  pro  Acre.
In  dem  Berichte  kommt  schließlich  zum  Ausdruck,
  daß,  falls  man  den  Koreaner  daran  gewöhnte,
  statt  des  einheimischen  Samens  amerikanischen
  Samen  zu  verwenden  und  die  Baumwollkultur
  nach  einer  dem  Boden  und  Klima
angepaßten  rationellen  Methode  zu  behandeln,
ganz  andere  Resultate  erreicht  werden  könnten.

Was  die  Ausdehnung  der  Ländereien  anlangt,
  die  in  Korea  der  Baumwollzucht  noch
nutzbar  zu  machen  sind,  so  hat  sich  neuerdings
ein  Sachverständiger  des  japanischen  Ackerbauministeriums
  dahin  ausgesprochen,  daß  zu  den
120  000  ha,  die  bereits  mit  Baumwolle  bebaut
werden,  noch  etwa  weitere  80  000  ha  unter
Kultur  gebracht  werden  könnten  und  man  dann  auf
einen  Gesamtertrag  im  Werte  von  25000000  Yen
rechnen  dürfte.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Sönl.)

Baumwollenwaren-Fabriken  in  Deru.

Nach  einem  Berichte  des  amerikanischen
Generalkonsuls  in  Callao  ist  in  Lima  eine  neue
amerikanische  Fabrik  zur  Herstellung  fertiger
Baumwollenzeuge  mit  einem  Anlagekapital  von
200  000  3  gegründet  worden.  Zweifellos  wird
hierdurch  der  Einfuhrhandel  mit  Baumwollenwaren
  in  Peru  beeinflußt,  um  so  mehr,  als  die
Erxzeugnisse  der  neuen  Fabrik,  hauptsächlich  wegen
der  Verwendung  peruanischer  Baumwolle,  den
aus  Amerika  und  Europa  eingeführten  und  auf
dem  dortigen  Markt  abgesetzten  Baumwollenwaren
  als  überlegen  gelten.  Die  neue  Fabrik
ist  imstande,  jährlich  bei  einem  Verbrauch  von
500  tons  Rohmaterial  4  000  000  Yards  Baumwollenstoffe
  herzustellen.

Zur  Zeit  gibt  es  sieben  Baumwollfabriken  in
Peru,  von  denen  fünf  in  Lima  oder  Umgegend
sich  befinden,  während  eine  in  Arequipa  und  die
letzte  in  Ica  ihren  Sitz  haben.  Die  Erzeugung
von  Baumwollenwaren  betrug  im  Jahre  1906
etwa  2  000  000  ards.

Die  peruanische  Regierung  verteilt  unentgeltlich
  Baumwollsaat  an  die  Pflanzer  und  sucht  in
jeder  Hinsicht  den  Anbau  von  Baumwolle  zu
fördern.  Es  ist  sehr  wahrscheinlich,  daß  in  absehbarer
  Zeit  der  Zoll  auf  Baumwollenwaren
derart  erhöht  wird,  daß  er  praktisch  prohibitiv
wirkt;  zum  mindesten  hegen  diese  Erwartung  die
jetzigen  Interessenten  an  der  dortigen  Fabrikation.

(Daily  Consular  and  Trade  Reports.)
        <pb n="106" />
        W  36  20

Koffeeernte  Costa  Ricas  1907/08.

Während  die  Kaffeeernte  1906/07  in  Costa
Rica  allgemein  sehr  reichlich  und  gut  ausgefallen
ist,  bietet  die  demnächst  beginnende  Ernte  1907/08
nur  sehr  geringe  Aussichten.  Der  vor  der  Blüte
des  Kaffees  zu  spät  eingetretene  Regenfall  hat
die  Hoffnungen  in  den  meisten  Kaffeedistrikten
des  Landes  verrnichtet.

Nachdem  Ende  Februar  in  den  atlantischen
Distrikten  sowie  in  Tres  Rios,  Curridabat  und
in  einigen  höher  gelegenen  Gegenden  ein  kurzer
Regen  geschllen  war,  trat  dort  eine  nicht  allzureichliche
  Blüte  ein,  die  aber  gut  anging.  Ihre
Früchte  werden  wohl  noch  während  der  Regenzeit
  geerntet  werden  müssen.  Nach  drei  weiteren
trockenen  Monaten  fiel  der  erste  reichliche  Regen
erst  gegen  Ende  des  Monats  Mai,  worauf  anfangs
  Juni  der  Kaffee  nochmals  zu  blühen  begann,
  ein  sehr  seltener  Fall.  Diese  Blüte  war
zwar  reichlich,  setzte  aber  schlecht  an.

In  Alajuela,  Heredia  und  den  übrigen  Teilen
des  Landes  begann  es  Anfang  Mai  zu  regnen,
worauf  dort  die  Blüte  eintrat,  die  zwar  viel
versprach,  aber  schlecht  ansetzte,  anscheinend  weil
die  Kaffeebäume  durch  die  vorhergehende  reichliche
  Ernte  geschwächt  waren.

Gute  Ernte  ist  immerhin  noch  zu  erwarten
in  den  Distrikten  von  Juan  Vinäs,  Turrialba  und
Tuis,  eine  mittlere  Ernte  in  Atenas,  San  Vicente,
Guadalupe,  San  Pedro,  Curridabat,  Tres  Rios,
Orosi,  Paraiso,  Cachi  und  La  Gloria.  In  den
übrigen  Kaffeebezirken  von  Costa  Rica  dürfte  die
Ernte  nur  klein  ausfallen.

Die  Gesamternte  des  Landes  wird  auf  etwa
150  000  Sack  geschätzt  gegen  282  000  Sack  der
Ernte  1906/07,  so  daß  Costa  Rica  eine  der
kleinsten  Kaffeeernten  vor  sich  sieht,  die  es  seit
langen  Jahren  gehabt  hat.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  San  Jose  de

Costa  Rica  vom  2.  November  1007.)

BGandel  mit  siakao  in  Singapore.

Kakao  wird  auf  der  Halbinsel  Malakka  für
den  Markt  nicht  gepflanzt.  Das  hier  in  den
Handel  kommende  Produkt  kommt  zu  65  v.  H.
von  Niederländisch-Indien  und  zu  35  v.  H.  von
Ceylon.  Von  der  niederländisch-indischen  Einfuhr
stammen  75  v.  H.  aus  Java,  der  Rest  aus
Celebes,  Bali  und  Sumatra.  Das  Geschäft  mit
niederländisch-indischem  Kakao  war  bisher  ausschließlich
  in  chinesischen  Händen.

An  der  Kakaveinfuhr  aus  Ceylon  nach  Singapore
  find  Chinesen  nicht  beteiligt:  dies  Geschäft
ist  in  enropäischen  Händen.  Infolge  hoher  Preise
in  Europa  und  geringer  Ernten  in  Ceylon  war
die  Lage  dieses  Geschäfts  zuletzt  wenig  günstig.

 

Von  Niederländisch-Indien  und  von  Ceylon
werden  im  allgemeinen  gute  Mittelsorten  hierher
gehandelt.

Nach  der  hiesigen  Statistik  ist  im  vergangenen
Jahre  mehr  Kakao  ausgeführt  als  eingeführt
worden  (5291,67  dz  im  Werte  von  314  130  3
und  4569,64  dz  im  Werte  von  250  216  3).
Die  Differenz  wird  zum  Teil  darauf  zurückzuführen
sein,  daß  Kakaomengen  in  Eingeborenenbooten
angebracht  und  nicht  deklariert  worden  sind.

Der  weitaus  größte  Teil,  nämlich  97  v.  H.
der  gesamten  Kakaoausfuhr  aus  Singapore,  geht
regelmäßig  nach  den  Philippinen,  wo  die  Bohnen
von  den  Eingeborenen  geröstet  und  wie  Kaffee
zubereitet  werden.

Die  Preise  für  Kakao  sind  im  Jahre  1906
um  30  v.  H.  und  im  Jahre  1907  um  weitere
15  v.  H.  gestiegen.  Zur  Zeit  kostet  Java-Kakao
42  8  und  Ceylon-Kakao  48  3  für  je  60  kg
(  1  Pikul).

Das  Kakaogeschäft  der  Chinesen  ist  in  der
Hauptsache  immer  noch  reiner  Tauschhandel.  In
der  europäischen  Handelswelt  gilt  das  Kakoogeschäft
  als  schwierig.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Singapore

vom  8.  November  1907.)

OMlneralprodultion  Süb-Ruftrallens  im  Jahre  1906.

Die  „Review  of  Mining  Operstions  in  the
State  of  South-Australia“  enthält  die  folgenden
Zahlen  über  die  Mengen  und  den  Wert  der  verschiedenen
  in  Süd-Australien  im  Jahre  1906  gewonnenen
  Metalle  und  Mineralien  unter  gleichzeitiger
  Angabe  der  Ergebnisse  für  das  Vorjahr.

Hiernach  beträgt  der  Gesamtwert  der  gewonnenen
  Mineralien  845  018  2  gegen  568796  2
im  Jahre  1905.  Es  wurden  gewonnen:

 

1905  1906
Mineralien  Menge  Wert  Menge  Weri
E  C
Kupfer  #t.  130  959  426  511  164  160°  118  609
Blei  1  040  369  1  000  550
Kupfererz  tons  2508  28  434  1  1D
old.  .  .  .  ozꝛ.  10  983  45  853  13  961  58  453
Eisenstein  tons  84  4838  48  577  75226  33  852
Kalksteii.  44  408  1791  31040  4701
Sallz  322500  13  000  55  000  27500
Andere  Metalle
u.  Mineralien  —  1261  —  1  263
Zusammen  5  845  018

The  ol  Dnade  Journal.)

)  einschl.  Kupfererz.
1)  in  Kupfer  enthalten.
        <pb n="107" />
        37  20

Der  Bergbau  Westaustrallens  im  Jahre  1906.

Im  Anschluß  an  die  früheren  Angaben  über  den  Bergbau  Westaustraliens  für  1905
(„Kol.  Bl.“  1907,  S.  1119)  werden  nachstehende  vom  -Report  of  the  State  Department  of
Mines  for  1906=  veröffentlichten  Zahlen  über  den  Bergbau  Westaustraliens  im  Jahre  1906  wiedergegeben.
  Hiernach  stellten  sich  die  Mengen  und  Werte  der  im  Staate  Westaustralien  im  Jahre  1906
gewonnenen  Mineralien  im  Vergleiche  zum  Vorjahre,  wie  folgt:

 

1905  1906
Menge  Wert  Menge  Wert
1+  1
Zinn.  tons  1  079  86  840  1  495  157  644
Kohle  -  127  364  55  312  149  755  57  998
Kupfererz  -  2389  16  266  7  430  50  337
Gold#  Fein=  Unzen  1  955  316  8  305  654  1  794547  7  622  749
Eisenstein  tons  3213  1  285  1  280  512
Kalkstein  -  9145  1220  9  472  1  691
Blockblei  -  2  730  34  471  2  681  4  460
Silber  Fein-Unzen  359  744  44  278  282  145  37  612
Tantalit.  ons  73  10  515  15  2  644
Zusammen  8  555  841  —  7975  647

Wirttschaftliche  Lage  in  den  Stralts  Settlements.

Der  Gouverneur  hat  vor  kurzem  im  Gesetzgebenden
  Rate  die  übliche  jährliche  Budgetrede
gehalten.  Die  Finanzlage  der  Kolonie  war  hiernach
  die  folgende:

Barvermögen  am  1.  Januar  1907  3222  758  8
Geschätzte  Einnahmen  für  1907  10  022  261.

Summa  13245  019  3
Geschäftliche  Ausgaben  für  1907.  9209  973.=Barbestand
  4  035  046  3

Ein  erheblicher  Betrag  von  Kleinfilber  ist  dem
Verkehr  entzogen  und  als  Metall  verkauft  worden.
Die  Mehrausgaben  der  Kolonie  sind  hauptsächlich
  durch  den  Ankauf.  der  Tanjong  Pagar
Dock  Co.  und  die  neuen  Hafenbauten  hervorgerufen.
  Bezüglich  der  Militärkontribution  wird
erwähnt,  daß  ein  über  den  proper  amountgezahlter
  Mehrbetrag  von  207  046  3  inzwischen
wieder  zurückgezahlt  worden  ist.  Der  Beitrag
der  Kolonie  ist  gesetzlich  auf  20  v.  H.  ihrer
Bruttoeinnahmen  mit  der  Maßgabe  festgesetzt,
daß  er  keinesfalls  die  wirklichen  Kosten  der
Garnison  übersteigen  darf.  Unter  den  Einnahmen
lwielen  wieder  Lizenses  (Opium)  die  Hauptrolle.
Neue  Verwaltungsgebäude  für  die  Opiumfarm  in
kLenang  find  vorgesehen,  ebenso  die  Erbauung
einer  Opiumfabrik  in  Teluk  Blanga,  Singapore.

Der  Ausfall  im  Landverkauf  wird  mit  der
Anziehungskraft  erklärt,  die  Zinnminen  und  Kautschuk
  auf  das  Kapital  ausüben.

Für  1908  wird  eine  Zunahme  der  Einnahmen
  sowohl  als  der  Ausgaben  erwartet.  Die
euchmurmabgaben  werden  ermäßigt,  wodurch  die

 

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Schiffahrt  wieder  mehr  zum  Kohleneinnehmen
nach  Singapore  und  Penang  gezogen  werden  soll.

Für  1908  wird  mit  einem  Fehlbetrage  von
über  400  000  3  gerechnet,  der  durch  die  Barbestände
  als  gedeckt  bezeichnet  wird.

Bezüglich  der  zu  Hafen=  und  Dock=  usw.
Bauten  neu  aufgenommenen  Anleihe  von  5
Millionen  2L  wird  bemerkt,  daß  die  Kolonie  3¾4
v.  H.  Zinsen  zu  bezahlen  haben  werde.

Für  eine  Eisenbahnfähre  nach  Johore  ist  ein
größerer  Betrag  eingestellt;  die  an  das  Bahnnetz
  der  Vereinigten  Malayenstaaten  anschließende,
3.  Z.  im  Bau  begriffene  Bahn  durch  das  Sultanat
  Johore  soll  im  nächsten  Jahre  fertiggestellt
und  eine  nach  Pahang  begonnen  werden.

Bezüglich  des  Handels  wird  eine  Zunahme
der  Aus-  und  Einfuhr  (auf  der  Sterlingbafis)
konstatiert.  Die  Hälfte  der  Zunahme  des  Wertes
der  Ausfuhr  wird  den  hohen  Zinnpreisen  zugeschrieben.


In  der  Währungsfrage  wird  die  Ansicht  ausgesprochen,
  überflüssiges  Silber  von  Zeit  zu  Zeit
zurückzuziehen  und  einzuschmelzen.

Der  Morphium=  und  Kokainverbrauch  unter
den  chinesischen  Kulis  wird  als  eine  größere  Gefahr
  als  der  Opiumgenuß  bezeichnet.

Die  chinesische  und  indische  Einwanderung
hat  zugenommen.  Ein  neuer  Vertrag  der  Regierung
  mit  der  British  India  Steam  Navigation
Co.  (Kombination  von  Post=  und  Einwanderungsdienst)
  wird  vorgelegt.

Die  Zinnindustrie  wird  ebenso  wie  der  Kautschukbau
  als  aufsteigend  bezeichnet.

Eine  neue  Zivil=  und  ebenso  eine  neue  Straf-
        <pb n="108" />
        G  38  20

prozeßordnung  sind  in  Vorbereitung,  ebenso  die
Vollendung  der  Schiffahrtsgesetzgebung.  Neu  ist
ein  Gesetzentwurf  über  die  Arbeitereinfuhr  aus
dem  Niederländisch-Indischen  Archipel,  durch
welchen  Fürsorgeeinrichtungen,  wie  sie  für  die  indischen
  Arbeiter  vorgeschrieben  sind,  auch  für  die
javanischen  eingeführt  werden  sollen.

Die  Ergebnisse  der  Tanjong  Pagar  Dockverwaltung

  (Regierungskonzern)  werden  als  befriedigend
  bezeichnet.  Die  Hafenbauten  haben  begonnen,
  und  die  Werft=  ufsw.  Bauten  sollen  demnächst
  beginnen.
E  Zum  erstenmal  wird  das  Interesse  der  Kolonie
an  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  der  Halbinsel
und  „der  anliegenden  Länder“  als  größer  als
das  an  der  Erhaltung  der  Bedeutung  der  Häfen
in  Handel  und  Verkehr  bezeichnet.  Johore  und
Pahang  werden  als  besonders  vielversprechend
hervorgehoben.

Die  Vereinigten  Malayenstaaten  haben  für
das  Jahr  1906  einen  Einnahmeüberschuß  von
über  5  Millionen  3.  Von  etwa  27  Millionen  3
Einnahmen  entfallen  etwa  12½  auf  Zölle  und
davon  über  10  Millionen  auf  den  Zinnausfuhrzoll,
  der  gegen  das  Vorjahr  fast  1  Million  3
mehr  gebracht  hat.  Das  überschüssige  Barvermögen
  der  Staaten  beträgt  über  27¼  Millionen  8.
Die  Einfuhr  hat  44½,  die  Ausfuhr  aber  79
Millionen  3  betragen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Singapore.)

Außenbandel  MiederländischIndiens  im  Jahre  1906.

Der  auswärtige  Handel  Niederländisch-Indiens
gestaltete  sich  im  Jahre  1906,  verglichen  mit  1905,
dem  Werte  nach,  wie  folgt:

 

.  1095  1906
Einfuhr  Wert  in  Gulden
I.  für  private  Rechnung:

Javauu.  Madura:
Wareneinfuhr  131  724  000  141  526  877
Einfuhr  v.  Edelmetall
  und
Münzen  5  017  639  5  555.229
Sonstige
Besitzungen:
Wareneinfuhr  64  482  360  71  476  743
Einfuhr  v.  Edelmetall
  und
Münzen  5  521  282  5  268  216
II.  für  Rechnung  der
Regierung  12  036  090  11  061  328
Zusammen  218  781  371  234  888  393

 

Ausfuhr
I.  für  private  Rechnung:


Java  u.  Madura:

Warenausfuhr  184  563  566

Ausfuhr  v.  Edelmetall

  und
Münzen
Sonstige
Besitzungen:
Warenausfuhr.
Ausfuhr  v.  Edelmetall
  und
Münzen
II.  für  Rechnung  der
Regierung  12  676  155  16250  290
Zusammen  309  103  428  330  929  642

Die  hauptsächlichsten  im  Jahre  1906  für
private  Rechnung  ein=  und  ausgeführten  Handelsartikel
  waren  ihrem  Werte  nach  (in  1000  Gulden)
die  folgenden,  die  Zahlen  für  Deutschland  sind
in  Klammern  beigefügt:

Grobe  Tonwaren  1997  (85)  —  Bier  in
Flaschen  1270  (162)  —  Blech  in  Platten  2264
Zement  945  (141)  —  Drogen  und
Arzneimittel  1140  (131)  —  Butter  2075  (16)
—  Gesalzene  oder  getrocknete  Fische  7413  (—)
—  Nicht  besonders  genannte  Eßwaren  7916  (108)
—  Fabrikeinrichtungen  und  Dampfmaschinen  7632
(651)  —  Garn  zum  Weben  3949  (9)  —  anderes
Garn  1638  (76)  —  Glaswaren,  anderweit  nicht
genannt  1044  (296)  —  Eisenbahnschienen  1127
(91)  —  eiserne  Dächer  und  Dachrinnen  1356  (8)
—  Gas=  und  Wasserleitungsröhren  1348  (11)  —
Eisen  in  Stäben  und  Bündeln  (bundels)  1720
(354)  —  Eisenwaren,  anderweit  nicht  genannt
2410  (335)  —  Kleidungsstücke  2749  (305)  —
Steinkohlen  3924  (32)  —  Krämerwaren,  nicht
besonders  genannt  4097  (569)  —  gewöhnliche
Zündhölzer  3211  (24)  —  Maschinen  für  Zuckersabriken
  3700  (439)  —  rohe  Baumwollenwaren
9609  (13)  —  desgl.  gebleichte  18  975  (129)  —.
desgl.  gefärbte  und  bedruckte  18  743  (241)  —
wollene  und  halbwollene  Waren  1225  (153)  —
seidene  und  halbseidene  Waren  1282  (349)  —
Säcke  2812  (—)  —  Kokosnußöl  2164  (—)  —
Olkuchen  919  (—)  —  Mehl  2852  (16)  —
Dünger  5847  (41)  —  Modewaren  1192  (66)
—  Petroleum  2611  (—)  —  Opium  2952  (—)
—  Paoapier  2607  (181)  —  geschälter  Reis  27  628
(—)  —  rollendes  Eisenbahnmaterial  735  (82)  —
Tee  1855  (—)  —  Farbwaren,  anderweit  nicht
genannt  978  (63)  —  Feuerwerkskörper  845  (□—)
—  Salz  1221  (2).

Ausfuhr:  Benzin  4295  (—)  —  Kakao  1109
(—)  —  Koprah  18  012  (715)  —  Eßwaren,

192  535  847
10  359  74  887
111  312  501  120  693  906

540  847  1  374  712
        <pb n="109" />
        W  39  320

anderweit  nicht  genannt  3121  (17)  —  Zinnerz
1434  (—)  —  Muskatblüten  695  (21)  —  Gambier
  1722  (—)  Arrak  585  (—)  —  Guttapercha
5631  (3)  —  Benzoeharz  1698  (—)  —  Dammarharz
  2258  (75)  —  Gummi  elastikum  4141
(49)  —  Kopalharz  2304  (45)  —  Schiffsbauund
  Zimmerholz  4032  (35)  —  Häute  4157  (35)
—  Indigo,  roh  843  (—)  —  Kapok  1877  (2)
Chinarinde  5219  (—)  —  Chinin  794  (—)
gFroher  Kaffee,  geschält  13  948  (366)  —  desgl.
in  der  Schale  3077  (—)  —  Tapioka  1729  (—)
—  Muskatnüsse  2539  (14)  —  Petroleum  18  783
(—)  —  weißer  Pfeffer  1450  (351)  —  schwarzer
Pfeffer  6892  (212)  —  geschälter  Reis  4505  (13)
Rotang  6668  (1323)  —  Zucker  79  730  (—)
Rohtabak  56  774  (—)  —  Tee  7216  (—)
—  Zinn  2792  (—).
(Statistiek  van  den  Handel  etc.  in  Nederlandsch-Indié
over  het  Jaar  1906.)

Bandel  Slams  1906.

Die  zollamtliche  Statistik  über  den  Einfuhrund
  Ausfuhrhandel  Siams  umfaßt  lediglich  den
über  Bangkok  gehenden  weitaus  größten  Teil  des
Gesamthandels;  daneben  besteht  ein  nicht  unbemächtlicher
  —  einstweilen  zollfreier  —  Üüberlandhandel
  im  Nordwesten  mit  Burma  und  an  der
Nordgrenze  mit  den  britischen  Shanstaaten  und
Dünan  (China).  Nach  dem  letzten  Berichte  des
englischen  Konsuls  in  Chiengmai  (Nordsiam)  für
das  Jahr  1906  ist  die  Ausfuhr  aus  Siam  nach
Burma  im  ganzen  auf  227  445  K,  die  Einfuhr
auf  175  144  &amp;amp;  zu  schätzen.  Ferner  besteht  noch
eine  nicht  unbedeutende  Ausfuhr,  insbesondere
von  Edelmetallen,  direkt  aus  der  malayischen
Lalbinsel,  ebenfalls  ohne  von  den  Zollbehörden
kontrolliert  und  gebucht  zu  werden.

Im  wesentlichen  aber  ist  der  Handel  Siams
Überseehandel  des  Hafens  Bangkok.  Dieser
Landel,  der  für  den  europäischen  Kaufmann  fast
allein  in  Betracht  kommt,  hat  sich,  nachdem  im
Jahre  1905  ein  kleiner  Rückgang  der  Einfuhr
eingetreten  war,  im  Jahre  1906  infolge  der  vorlährigen
  guten  Reisernte  wieder  günstiger  entwickelt;
  er  hat  den  hohen  Stand  des  Jahres  1904
erreicht  und  sogar  noch  um  einiges  übertroffen.
In  Vergleich  mit  den  Vorjahren  zeigt  folgendes

ild:

 

1904  1905  1906
Werte  in  Tikals
Einfuhr  78306687  68769329  76004954
Ausfuhr  101  386  456  103130699  110600  852
Gesamthandel

  179693143  171900028  186605806.

 

Ist  schon  nach  diesen  Ziffern  die  siamesische
Handelsbilanz  eine  ständig  günstige,  so  trifft  dies
noch  mehr  zu,  wenn  bei  Einfuhr  und  Ausfuhr
die  Beträge  für  Münztabelle  in  Abzug  gebracht
werden.

Es  ergibt  sich  für  den  Handel  an  eigentlichen
  Waren,  die  nicht  den  Charakter  eines
Zahlungsmittels  haben,  folgendes  Bild:

 

1905  1906
Werte  in  Tikals
Einfuhr  61  584  310  65  472  368
Ausfuhr  102  767  485  110  268  563
Gesamthandel  154  351  795  175  740  931
Handelsbilanz.  41  183  175  44  796  195

Eine  ähnlich  günstige  Handelsbilanz,  wenn
auch  mit  entsprechend  niedrigeren  Zahlen,  weisen
auch  die  Vorjahre  auf.  Es  wandert  aber  alljährlich
  nur  ein  Teil  der  Handelsbilanz  dem
Lande  in  Form  von  barem  Gelde  oder  Edelmetallen
  zu.  Der  Verbleib  des  weitaus  größten
Teils  der  Summe  ist  nicht  mit  Sicherheit  festzustellen.
  Es  scheint  als  Guthaben  der  Regierung,
der  Zivilliste,  insbesondere  aber  einzelner  reicher
Privater  (Reismüller,  Importhäuser  usw.)  bei
auswärtigen  Plätzen,  die  Goldwährung  haben
(London,  Berlin,  New  VNorkt),  stehen  zu  bleiben.
Dies  würde  seine  Erklärung  darin  finden,  daß
mangels  Hypothekenbanken  und  Sparkassen  im
eigenen  Lande  Gelegenheit  zur  sicheren  Vermögensanlage
  nur  in  beschränktem  Umfange  gegeben  ist.

Die  Handelsbilanz  erscheint  um  so  bedeutender,
wenn  die  Ziffern  des  siamesischen  Budgets  herangezogen
  werden.  Die  letzteren  sind  für  die  letzten
Finanzjahre  (vom  1.  April  bis  zum  31.  März)
folgende  gewesen:

1904/05  1905/06
Werte  in  Tikals

1906%

Netto-Einnahmen
  47500000  53000000  54  700000
Gesamtausgabe

  47241000  52873000  54430000.

Die  Handelsbilanz  erreicht  somit  etwa  ½  des
Gesamtbetrages  des  allerdings  noch  recht  wenig
ausgebildeten  Staatsbudgets.

Bis  1906  bestand  nur  eine  Staatsschuld  die
zum  Zweck  von  Eisenbahnbauten  im  Jahre  1905
in  Höhe  von  1000000  K  aufgenommen  wurde
und  deren  4½  prozentige  Zinsen  alljährlich  —
je  nach  der  Höhe  des  Tikalskurses  —  ungefähr
600  000  bis  700000  Tikals,  also  nur  einen  kleinen
Teil  des  Staatsbudgets  bzw.  der  Handelsbilanz
des  Landes  erfordern.  Eine  weitere  Anleihe  zu
3  Millionen  Pfund  Sterling  für  Eisenbahnbauten,
Einführung  der  Goldwährung  und  andere  Zwecke
wurde  erst  nach  dem  Abschluß  des  Berichtsjahres
perfekt.
        <pb n="110" />
        W  40  20

Wie  in  den  Vorjahren  waren  auch  1906  an
dem  Gesamthandel  des  Landes  Singapore  und
Hongkong  am  meisten  beteiligt;  unter  den  europäischen
  Ländern  rangiert  Großbritannien  wie
bisher  an  erster  und  Deutschland  an  zweiter
Stelle.  Bei  Frankreich  ist  im  Gegensatze  zum
Vorjahre  beim  Import  eine  nicht  unbedeutende
Steigerung,  beim  Export  dagegen  ein  Rückgang
eingetreten.  Immerhin  handelt  es  sich  bei
Frankreich  noch  um  verhältnismäßig  geringe  Beträge.
  Auffallend  schwankend  und  unbedeutend
ist  der  Anteil  Japans  an  dem  siamesischen  Handel.

Im  einzelnen  ergibt  eine  Vergleichung  der

Beteiligung  der  bedeutenderen  Einfuhr=  und
Ausfuhrländer  folgendes  Bild:
Einfuhr  nach  Siam  (Bangkoh.
1905  1906
Werte  in  Tikals

1.  Singapore  .  23  432  255  24  724  080

2.  Großbritannien  12  015  972  12  073  993

3.  Hongkong  5  613  635  18  270  932

4.  China.  3443  803  3  783  783

5.  Deutschland  3  190  995  4  691  748

6.  Indien  3  158  266  4  286  086

7.  Niederländisch-Indien

  1  866  701  940  463
8.  Schweiz  1247  659  1  026  279
9.  Vereinigte  Staaten
von  Amerika  980  462  1143  262

10.  Frankreich  648  098  798  383
11.  Cochinchina  640  049  843  308
12.  Belgien  .  624  555  762  578
13.  Niederlande  409  816  620  106
14.  Dänemark  397  288  198  943
15.  Italien  357  563  385  287
16.  Japan  283  362  120  780

Ausfuhr  aus  Siam  (Bangkok).
1905  1906
Werte  in  Tikals

1.  Hongkong  39  109  664  42  260  551
2.  Singapore  39513992  41  531  572
3.  Europa  6717  587  9  091  493
4.  Indien  8  202  069  7  983  978
5.  Deutschland  2  369  774  1147230
6.  Großbritannien  1  683  831  1  469  288
7.  Niederländisch-Indien
  1  491  352  1  119  438
8.  Azoren  502  160  906  040
9.  Dänemark  709  533  762  408
10.  Frankreich  605  150  438  929
11.  Cochinchina  240  882  372252
12.  Italien  .  93  890  283  799
13.  Jaban  .  ..  969  600  4110
14.  Südamerika  854  700  —

 

Die  hohen  Ziffern  von  Hongkong  und  Singapore,
  die  übrigens  in  den  neuen  anmtlichen
Statistiken  für  1906  für  das  Vorjahr  bezüglich
des  Imports  aus  Singapore  und  Hongkong  nicht
unbedentend  nachträglich  berichtigt  worden  find,
stellen  natürlich  nur  Durchgangshandel  dar,  der
bei  Hongkong  hauptsächlich  auf  das  Konto  von
China  und  Amerika,  bei  Singapore  auf  Rechnung
von  Großbritannien  und  Deutschland  zu  setzen  ist.
Der  Anteil  Deutschlands  hieran  mag  mit  etwa
¼  oder  ½  nur  annähernd  geschätzt,  jedoch  kaum
zu  hoch  gegriffen  sein.  Der  Anteil  Deutschlands
vermehrt  sich  weiter  um  eine  in  dem  Sammelnamen
  „Europa“  enthaltene  Quote,  deren  Höhe
sich  ebenfalls  nicht  bestimmen  läßt.

Die  in  der  obigen  bbersicht  enthaltenen
Ziffern  des  direkten  Handels  mit  Deutschland  ergeben
  als  Bilanz  des  wechselseitigen  Verkehrs
dieser  beiden  Länder:

1904  1905
Werte  in  Tikals

1906

Ausfuhr  von
Siam  nach
Deutschland

von

513  856  2  369  774  4147230

chland
nach  Siam  4649  951  3190  995  4  691  748

Gesamtumsatz  5  163  807  5  560  769  8  838  978

(Nach  einem  Bericht  zu  der  da  K#  Minister-Residentur
angkok.)

 

Geplante  Einführung  von  Drämlen  auf  gewisse
austroallsche  Erzeugnisse  im  AKustralischen  Bund.

Nach  einem  dem  Parlament  vorgelegten  und
vom  Unterhause  bereits  durchberatenen  Gesetzentwurfe
  —  Bounties  Act  1907  —  sollen  auf  gewisse
  australische  Erzeugnisse,  wenn  bei  ihrer  Gewinnung
  nur  weiße  Arbeiter  beschäftigt  werden,
während  eines  Zeitraums  von  5  bis  15  Jahren
gewisse,  in  einer  Anlage  zu  dem  Entwurfe  näher
bezeichnete  Prämien  gewährt  werden,  deren  Gesamtbetrag
  bis  zum  30.  Juni  1922  412  500  ..
nicht  überschreiten  darf.  Die  in  Betracht  kommenden
  Erzeugnisse  sind  folgende:  Entkkörnte
Baumwolle;  Faserstoffe  wie:  neuseeländischer
Flachs,  Flachs  und  Hanf,  Jute,  Sisalhanf;
Mohair;  Olstoffe,  die  an  eine  Olfabrik  zur  Herstellung
  von  Ol  geliefert  werden,  nämlich:  Kopra,
Baumwollensamen,  Leinsamen  (Flachssaat);  ungereinigter
  Reis;  Kautschuk;  roher  Kaffee;  Tabakblätter
  zur  Herstellung  von  Zigarren,  von  einer
vorzuschreibenden  besseren  Qualität;  gewisse  Fischkonserven;
  Datteln;  getrocknete  oder  kandierte
und  zur  Ausfuhr  bestimmte  Früchte  (außer  Korinthen
  und  Rofinen);  gekämmte  Wolle  oder
        <pb n="111" />
        G  41

Kammzug,  zur  Ausfuhr  bestimmt.  Eine  ähnliche
Vorlage  war  bereits  im  Vorjahr  an  das  Parlament
  gelangt,  indes  vom  Senat  nicht  angenommen
  worden.  Von  dieser  Vorlage  unterscheidet
sich  die  neue  im  wesentlichen  dadurch,  daß  eine
Anzahl  von  Erzeugnissen  wie  Kakao,  kondensierte
Milch  und  Kapok  gestrichen  sind,  während  andere
wie  Mohair,  Jute,  Trockenfrüchte  und  insbesondere
  Kammzug  neu  aufgenommen  sind.

Verbot  der  Kusfuhr  von  Angoraziegen,  Straußen
und  Straußelern  aus  (Dozambique.

Eine  Verordnung  des  Generalgouvernements
vom  28.  November  d.  Is.  verbietet  die  Ausfuhr
von  Angoraziegen,  Straußen  und  Straußeiern
über  die  Zollämter  der  Provinz  Mozambique
unter  Aufrechterhaltung  der  für  die  Ausfuhr
nach  den  benachbarten  Kolonien  gemäß  der  Verordnung
  vom  20.  September  1904  zulässigen
Anusnahmen.

(Diario  do  Govermo.)

Anderung  des  Jolltarifs  in  Französisch--Westafrika.

Gemäß  einer  mit  Bezug  auf  die  Brüsseler
Übereinkunft  vom  3.  November  1906  (betreffend
Erhöhung  des  Einfuhrzolls  für  Spirituosen  in
den  afrikanischen  Schutzgebieten  der  der  Brüsseler
Konvention  vom  8.  Juni  1899  angehörenden
Staaten)  erlassenen  Verordnung  der  Französischen
Regierung  vom  30.  November  1907  ist  der  Zolltarif
  für  Französisch-Westafrika  folgendermaßen
geändert:

 

 

2

Gebiete
nicht  zni  die  durch  die
mn  n  vom
den  Be-14.
  Juni  16#  erührte  stimmungen

bo
Bezeichnung  Fone  sallend
der

Miss-  spa-»ich«i«.:sk»kgg;»
für  fremde
Varen  —  1
Franken  Franken  Franken
Alkohol  und
Branntwein  1  hl  200,00  30  200,00
(reinen
Alkohols)
Liköre  von  mehr
als  25°  Alkoholgehalt
  1  hl  112,50  25  112,50
Liköre  von  257
Alkoholgehalt
oder  weniger  1=  60,00  15  60,00
Weine  über  16°  1  =  Derselbe  Zoll  wie  für
Branntwein.

(lournal  officiel  de  ln  République  Frnncnisc.)

Jolltarlfänderung  in  Britisch-Nordborneo.

Vom  1.  Januar  1908  ab  treten  an  die  Stelle
der  bisherigen  Zölle  für  Wein,  Spiritmosen  und
Malzgetränke  die  folgenden:
Spirituosen  aller  Art.  Gall.
Schaumweiien
Stille  Weien
Alle  anderen  gegorenen  oder

destillierten  Flüssigkeiten,
außer  Arrak  und  Samsoo,
die  zum  Gebrauch  als  Getränk
  bestimmt  sind  und
mehr  als  2  Gewichtsprozent
reinen  Alkohols  enthalten  0,24
(Dailr  Consular  and  Tiude  Reports,  Washington,
D.  C.  Nr.  305.

2,40  Doll.,
1,500
1,00  .

 

Verschiedene

Drahtiose  Telegraphle  in  Australlen.

In  einer  am  2.  d.  Mts.  abgehaltenen  Sitzung
der  Bundesminister  verkündete  der  Generalpostmeister
  seinen  Entschluß,  an  verschiedenen  Plätzen
kund  um  Australien,  so  auf  King  Island,  Tasmania,
  Rottnest,  an  einem  geeigneten  Punkte  der
Nordküste,  in  Port  Moresby  und  auf  der  Vorke
Peninsula  Stationen  für  drahtlose  Telegraphie
einzurichten  und  diesbezügliche  Angebote  einzufordern.
  Die  Installationen  sollen  in  den  Besitz
des  Bundes  üÜbergehen.  Das  Parlament  will
weder  direkt  noch  indirekt  ein  Privatmonopol
zulassen.  Die  Stationen  sollen  auch  Mitteilungen
vorüberlaufender  Dampfer  aufnehmen.

(The  British  Australssian.  London.)

 

Mitteilungen.

Die  Elsenbahnen  Horeas.

Auf  der  am  1.  Juli  1906  verstaatlichten
Söul  —  Fusan-Linie,  der  die  Strecke  Söul  —
Tschemulpo  angegliedert  ist,  wurden  von
dem  genannten  Zeitpunkte  bis  Ende  März  1907
1296  612  Passagiere  und  197  810  Tonnen
Güter  befördert.  Die  Einnahmen  betrugen
1  145  700  hqhen  aus  dem  Personenverkehr  und
624  193  Yen  aus  dem  Güterverkehr.  Die  Linie
ist  293,6  englische  Meilen  lang;  das  rollende
Material  besteht  aus  40  Lokomotiven,  87  Personenwagen
  und  273  Güterwagen.  Zwischen
Söul  und  Fusan  fährt  täglich  ein  durchgehender
Zug.  Die  Fahrzeit  beträgt  10  Stunden.  Daneben
  verkehren  mehrere  Züge  auf  den  Zwischen-
        <pb n="112" />
        G  42

strecken.  Zwischen  Sönl  und  Tschemulpo  verkehren
täglich  10  Züge  in  beiden  Richtungen,  darunter
seit  April  1907  vier  Expreßzüge,  die  die  Strecke
in  60  Minuten  zurücklegen.  Die  Einnahmen  für
das  Rechnungsjahr  1907  sind  auf  2279  111,
die  ordentlichen  Betriebsausgaben  auf  2  265  980
Yen  veranschlagt.

Die  von  der  japanischen  Militärverwaltung
erbaute,  am  1.  Juli  1906  der  Zivilverwaltung
übergebene  Söul  —  Widschu--Bahn  hat  von
diesem  Zeitpunkt  bis  Ende  März  1907  247  631
Passagiere  und  24  837  Tonnen  Güter  befördert.
Der  Personenverkehr  brachte  335  710  en,  der
Güterverkehr  121  489  Yen.  Die  Betriebskosten
beliefen  sich  während  der  9  Monate  auf  1  302  301
Yen.  Die  Strecke,  die  819,3  englische  Meilen
beträgt,  kann  bisher  nur  in  2  Tagen  mit  Unterbrechung
  in  Pyöngyang  zurückgelegt  werden.  Die
Betriebsleitung  verfügt  über  49  Lokomotiven,
63  Personenwagen  und  338  Frachtwagen.  Im
Voranschlage  für  1907  sind  die  Einnahmen  mit
950  680  en,  die  Ausgaben  mit  1  347  017  Den
angesetzt.

Die  Linie  Fusan  —  Masampo  mißt  25  englische
  Meilen.  In  der  Zeit  vom  1.  Juli  1906
bis  Ende  März  1907  haben  62  843  Reisende
die  Bahn  benutzt,  während  1763  Tonnen  Fracht
befördert  wurden.  Die  Einnahmen  betrugen
11  258  Yen  aus  der  Personenbeförderung  und
1602  Yen  aus  dem  Frachtverkehr;  die  Betriebskosten
  beliefen  sich  auf  74  598  Den.  Der  Verkehr
  wird  mit  4  Lokomotiven,  5  Personen=  und
25  Frachtwagen  unterhalten.  Die  Einnahmen
während  des  Rechnungsjahres  1907  werden  auf
37  692  Yen,  die  Ausgaben  auf  125  457  Yen
veranschlagt.

Der  Ausbau  der  bestehenden  Linien,  namentlich
  der  Sönl-Widschu-Linie,  wird  noch  bedeutende
Summen  erfordern  und  nicht  vor  dem  Jahre
1911  vollendet  sein.  Es  handelt  sich  namentlich
auch  darum,  die  provisorische  Holzbrücke  über  den
Taidong  und  die  beiden  Brücken  bei  Andschu
durch  permanente  Konstruktionen  zu  ersetzen  und
die  eiserne  Brücke  über  den  Nalu,  die  über
2  Millionen  Yen  kosten  und  eine  Länge  von
3345  englische  Fuß  haben  soll,  herzustellen.  Im
japanischen  Budget  für  1907  find  für  den  Ausbau
  der  koreanischen  Eisenbahnen  zusammen
10  344  389  9en  ausgesetzt;  außerdem  sind
3  849  150  Yen  für  die  Beschaffung  weiteren
rollenden  Materials  vorgesehen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Söul.)

 

r

Die  Mieberländische  Handelsflotte  zu  Anfang  1907.

Am  1.  Januar  1907  zählte  die  niederländische
Handelsflotte  775  Schiffe  mit  einem  Nettogehalt
von  1218  236  chm  gegen  750  Stück  und
1  164  065  ebm  am  gleichen  Tage  des  Vorjahres;
die  Zunahme  beträgt  mithin  25  Schiffe  und
54  171  ehm.  Vorstehende  Ziffern  umfassen  diejenigen
  Schiffe,  welche  mit  einem  in  Gemäßheit
des  Gesetzes  vom  28.  Mai  1869  ausgestellten
und  Ende  Dezember  1906  noch  geltenden  Seebriefe
  versehen  waren.

Die  Entwicklung  der  niederländischen  Handelsmarine
  hinsichtlich  der  Art  der  Schiffe  seit  dem
Jahre  1895  ist  nachstehend  ersichtlich  gemacht:

Segelschiffe  Damnpsschiffe  Zusammen
Jahr  Netto  Netto-  Netto-Zahl
  gehalt  Zahl  gehalt  Zahl  gehalt

chm  chm  chm
1885  634  550  0038  106  306  833  710  856  836
1890  500  359  974  118  368  686  618  723  660
1895  405  289  739  162  532  819  567  822559
1896  440  278  887  172  555  816  612  834  7
1897  441  269  400  171  568  510  612  837  910
1898  429  249  918  176  605  874  605  855  293
1890  1432  238543  192  667  961  624  906  505
1900  425  2221  213  759  657  638  981  791
1901  417  213  405  235  867  652  1  081  349
1902  206  257  939  180  693  1145
1903  489  164  812  268  956  707  1120  818
1904  165  114  2609  965  847  732  1  130  961
1905  479  154  365  271  1009  700  750  1  164  065
1906  492  151  274  283  1  066  962  775  1218  236

Wie  die  vorstehende  Tabelle  ersehen  läßt,  ist
die  niederländische  Segelschiffahrt  in  unaufhaltsamem
  Rückgang  begriffen.  Die  Zunahme  des
Dampferparks  im  Jahre  1906  ist  nicht  unbeträchtlich
  und  beträgt  dem  Vorjahre  gegenüber
rund  5  v.  H.

Die  Zahl  und  der  Raumgehalt  der  verschiedenen
  Schiffstypen  während  der  letzten  zwei
Jahre  ist  aus  folgender  Tabelle  zu  ersehen:

Bestand  am  31.  Dezember
5

190
Schiffsarten  Netto-  Netto-.
  Zahl  gehalt  Zahl  gehalt
chm  chm
Fregatten  3  15  374  3  15  374
Barken  10  36  100  9  31  150
Schonerbriggs  1  5  1
Schoner  2  214  31  20  393
Galioten  .  1037  3  10387
Kuffee  648  648
Tialls  3293  57542  341  59  393
Andere  Seglerarten  79  1  7  81  2746
Dampfschisse  271  1009  700  2839  1.066  962

 

(Aus  Statintiek  van  de  Zeeschecpraart  over  het  jaar  1906.)
        <pb n="113" />
        W  43  20

Citeratur.

Die  Eisenbahnen  Afrikas.  Grundlagen  und
Gesichtspunkte  für  eine  koloniale  Eisenbahnpolitik
  in  Afrika.  Mit  zahlreichen  Karten  und
einer  farbigen  Karte  über  die  Eisenbahnen  und
Wasserverkehrsstraßen  Afrikas.  Berlin  1908.
Verlag  von  Wilhelm  Süsserott.  Preis  5  Mk.
Mit  vorliegendem  Werk  hat  das  Kolonial-=politische
  Aktionskomitee  seine  von  den
letzten  Reichstagswahlen  noch  allgemein  bekannte
Tätigkeit  wieder  ausgenommen.  Durch  das  Entgegenkommen
  des  Reichstags  und  der  Kolonialverwaltung
  war  das  Komitee  in  den  Stand
gesetzt,  von  der  umfangreichen  amtlichen  Denkschrift
  über  die  Eisenbahnen  Afrikas,  eine  für  die
Allgemeinheit  bestimmte,  den  wesentlichen  Inhalt
getreu  wiedergebende  Ausgabe  zu  veranstalten.
Der  erste  Teil  des  Werks  enthält  ebenso  wie  das
amtliche  Original  in  bestimmter  Anordnung  eine
sachliche  Schilderung  der  Entwicklung  und  des
Standes,  des  Baues  und  Betriebs,  der  Unternehmungsform,
  der  Rentabilität,  der  wirtschaftlichen
  Wirkungen  und  der  strategisch-politischen
Bedeutung  aller  zur  Zeit  in  den  afrikanischen
Kolonien  vorhandenen  Eisenbahnen  sowie  der
zur  Zeit  bestehenden  Projekte.  Im  2.  Abschnitt
werden  in  derselben  Anordnung  die  sich  ergebenden
  Folgerungen  für  die  gesamte  kolonialpolitische
  Bedeutung  des  Eisenbahnwesens  mit
besonderem  Hinblick  auf  die  Deutsch-Afrikanischen
Kolonien  erörtert.

Die  Länge  des  gesamten  Eisenbahnnetzes  in
Afrika  bekrägt  rund  27  354  km.  Davon  kommen
auf  England  13  117  km,  Agypten  5252  km,
Frankreich  5657  km,  Deutschland  1398  km,
Portugal  1173  km.  Auf  Deutschland  fallen
demnach  nur  5,1  Proz,  der  Gesamtlänge.

Trotz  der  frühzeitigen  Anlage  einiger  Eisenbahnen
  ist  Afrika  am  spätesten  in  die  eigentliche
  Periode  des  Eisenbahnbaues  eingetreten.
Heute  steht  es  in  erster  Reihe,  denn  der  Zuwachs
an  Bahnen  weist  gegenüber  anderen  Ländern  die
größte  prozentuale  Steigerung  auf.  Deutschlands
Kolonien  find,  da  der  Kongostaat  mit  seinen  vortrefflichen
  Wasserstraßen  nicht  gut  zum  Vergleich
herangezogen  werden  kann,  wie  schon  die  obigen
Zahlen  zeigen,  am  schlechtesten  gestellt.  Fallen
doch  auf  je  10  000  Einwohner  in  den  deutschen
Kolonien  nur  1,21  km  Eisenbahn,  während
der  Durchschnitt  für  ganz  Afrika  2,34  km  und
in  Agypten  sogar  5,40  km  beträgt.

Englands  zielbewußte  Weltpolitik  setzt  sich  in
seinen  Kolonien  fort.  Frankreich  hat  sich  ein
ausgedehntes  Kolonialreich  geschaffen,  dessen  einzelne
  Glieder  systematisch  durch  Schienenstränge
miteinander  verbunden  werden.  Selbst  Portugal

 

ist  auf  dem  Wege,  seinen  Kolonialbesitz  in  Afrika
durch  Eisenbahnen  wertvoll  zu  machen.  Die  harte
Schale,  welche,  um  mit  Stanley  zu  reden,  die
kostbare  Nuß  Afrika  umgibt,  wird  durch  die
Eisenbahnen  gesprengt.  Afrika  ist  nicht  mehr  der
dunkle  Erdteil,  sondern  ein  gewaltiger  Markt  für
Erzeugnisse  der  europäischen  Produktion  und  ein
wichtiger  Produzent  der  für  Enuropa  unentbehrlichsten
  Rohstoffe  geworden.

Man  wird  in  Ländern,  wie  den  afrikanischen
Kolonien,  wo  die  Eisenbahnen  nicht  nur  ein
Mittel,  sondern  zur  Zeit  das  wichtigste  Mittel
zur  wirtschaftlichen  und  finanziellen  Entwicklung
des  Landes  sind,  noch  mehr  als  anderswo
zwischen  direkter  und  indirekter  Rentabilität  der
Eisenbahnen  unterscheiden  müssen.  Was  die
direkte  Rentabilität  angeht,  so  zeigt  es  sich  bei
der  Betrachtung  der  finanziellen  Verhältnisse,  daß
nahezu  alle  afrikanischen  Eisenbahnen  bereits  von
der  Eröffunng  an,  oder  innerhalb  sehr  kurzer
Frist  nachher,  mindestens  ihre  eigenen  Betriebsausgaben
  zu  decken  vermochten,  eine  größere
Anzahl  hatte  von  vornherein  eine  Rente.  Die
indirekte  Rentabilität,  die  vielfach  in  Wechselwirkung
  mit  der  direkten  steht,  darf  nicht  unterschätzt
  werden.  Sie  stellt  bei  den  Kolonien  eine
sehr  reale  Ergänzung  der  direkten  Rentabilität
der  Eisenbahnen  dar.  Import=  und  Exporthandel
  erhöhen  sich  erheblich  unter  dem  Einfluß
der  Eisenbahnen  und  damit  findet  eine  entsprechende
  Steigerung  der  Zolleinnahmen  statt;
so  sind  z.  B.  unter  dem  Einfluß  der  Ugandabahn
  die  Zolleinnahmen  des  deutschen  Platzes
Muansa  am  Viktoriasee  von  120  Rp.  im  Jahre
1900  auf  128  561  Rp.  im  Jahre  1905  gestiegen.


Die  deutschen  Schutzgebiete  in  Afrika  liegen
mit  Ausnahme  von  Südwestafrika,  dessen  teurer
Ochsenwagenverkehr  durch  den  Aufstand  hinlänglich
  bekannt  geworden  ist,  ausschließlich  in
der  Zone  des  Trägerverkehrs.  Erst  wenn  man
von  einem  Vergleich  der  Leistungsfähigkeit  der
Eisenbahnen  mit  den  früher  zur  Verfügung
stehenden  Verkehrsmitteln  ausgeht,  kann  man  die
wirtschaftliche  Wirkung  der  afrikanischen  Eisenbahnen
  richtig  würdigen.  Im  allgemeinen  kann
man  rechnen,  daß  der  Trägertransport  für
Tagemarschentfernung  (15,  höchstens  20  km)
von  der  Küste  den  Doppelzentner  Importware
oder  Exportware  um  8  Mk.,  die  Tonne  also  um
80  Mk.  verteuert.  Man  hat  berechnet,  daß
1  Tonne  Ware  im  Innern  Afrikas  durchschnittlich
  1000  bis  2000  Francs  mehr  kostet  als  an
der  Küste,  wenn  Eisenbahnen  für  den  Transport
nicht  vorhanden  find.  Die  bisherige  Gewinngrenze
  wird  beim  Vorhandensein  einer  Eisenbahnverbindung
  entsprechend  weit  in  das  Land
        <pb n="114" />
        GW  44  20

hineingeschoben,  d.  h.  mit  andern  Worten:  wenn
es  sich  bisher  lohnte,  ein  bestimmtes  Produkt
100  km  weit  von  der  Küste  anzubauen  und
von  dort  auszuführen,  ermöglicht  es  eine  Eisenkain
  dasselbe  Produkt  aus  einer  Gegend,  die

.  330  km  von  der  Küste  enifernt  liegt,  zu
golen.  Nachdem  man  in  England  nachgewiesen
hatte,  daß  in  den  westafrikanischen  englischen
Kolonien  die  Trägerkosten  für  den  Transport
von  Baumwolle  aus  dem  Innern  zur  Küste
bereits  so  groß  waren,  als  der  Preis  für  Baumwolle
  in  England  selbst,  beschloß  man,  Eisenbahnen
  zu  bauen,  um  die  für  die  englische  Industrie
  so  notwendige  Baumwolle  aus  den  westafrikanischen
  Kolonien  beziehen  zu  können.  Was
die  strategisch-politische  Bedeutung  der  Eisenbahnen
  in  Afrika  angeht,  so  hat  Deutschland  auf
diesem  Gebiete  in  Südwestafrika  so  reiches  Lehrgeld
  gezahlt,  daß  sich  eine  Erörterung  dieser
Gesichtspunkte  fast  erübrigt.

Es  ist  höchste  Zeit,  daß  auch  Deutschland
endlich  daran  geht,  in  seinen  Schutzgebieten  nicht
nur  wie  bisher  einige  kleine  Stichbahnen  zu
bauen,  sondern  eine  systematische  großzügige
Verkehrspolitik  zu  treiben.

Die  Erörterung  aller  einschlägigen  Fragen
in  der  vorliegenden  Schrift  bietet  wertvolle  Anregungen
  für  die  gesamte  wirtschaftliche  Erschließung
  und  Entwicklung  unserer  Kolonien  und
dient  so  zugleich  in  dankenswerter  Weise  der
Förderung  des  kolonialpolitischen  Verständnisses.
Man  darf  daher  dem  Werk  eine  gute  Verbreitung
  wünschen,  zumal  der  buchhändlerische  Ertrag
  dazu  bestimmt  ist,  dem  kolonialpolitischen
Aktionskomitee  weitere  Mittel  für  seine  Tätigkeit
zu  verschaffen.

Mola  Koko!  Grüße  aus  Kamerun.  Tagebuchblätter
  von  Grete  Ziemann.  Verlag  von
Berlin  190686.  Preis

Wilhelm  Stsserott.
6  Mk.

Die  Verfasserin,  eine  Schwester  des  Oberstabsarztes
  Professors  Dr.  Ziemann,  Regierungsarztes
  in  Kamerun,  veröffentlicht  hier  tagebuchartige
  Aufzeichnungen,  die  sie  vom  Beginn  ihres
afrikanischen  Aufenthaltes  an  gemacht  hat.  Das

ort  „Mola  Koko!“  bedeutet  einen  Gruß  des
Bakwiristammes  im  Kamerungebirge,  in  dem  die
Verfasserin  sich  längere  Zeit  aufhielt  und  heißt
wörtlich:  „Ich  grüße  Dich  lieber  Vet#er!“  Besonders
  „aktuelle“  und  aufregende  Begebenheiten
werden  nicht  verzeichnet.  Grete  Ziemann  verzichtet
  auch  auf  den  Versuch  kolonialpolitischer
Erörterungen,  die  sie  den  Männern  überläßt,  sie
gibt  aber,  namentlich  hinsichtlich  der  Psochologie
der  Negerrasse,  eine  Fülle  feinfinniger  und  neuer
Anregungen.  Die  schlichten  Schilderungen  ihrer

 

Erlebnisse  und  Eindrücke  werden  allenthalben
Interesse  erwecken  und  unsere  schöne,  leider  noch
manchmal  unterschätzte  Kolonie  in  hellerem  Lichte
erscheinen  lassen.  Manche  junge  Frau  wird
durch  dieses  Buch  die  Überzeugung  gewinnen,
daß  sie  dort  draußen  im  schwarzen  Erdteil,  wo
jetzt  so  redlich  und  treu  gearbeitet  wird,  als
Hausfrau  und  Gehilfin  ihrem  Gatten  oder
Bruder  noch  nützlicher  sein  kann  als  daheim,
daß  sich  ihr  ein  sehr  weites  Feld  einer  vielseitigen
  und  dankbaren  Tätigkeit  bietet,  indem  sie
gute  deutsche  Art  und  Sitte  mitverbreiten  hilft;
sie  wird  auch  erfahren,  wie  jene  wunderbar
herrliche  Natur  jeden  mit  magischer  Macht
zwingt,  unser  Neudeutschland  zu  lieben.

Das  hübsch  ausgestattete  und  mit  vielen
Bildern  versehene  Werk  kann
Weihnachtsgeschenk  für  jedermann
werden.

als  schönes
empfohlen

Zur  Geschichte  der  Kautschukforschung.  Zusammenstellung
  der  wissenschaftlichen  Veröffentlichungen
  aus  dem  Gesamtgebiete  des  Kautschuks
  von  A.  Slingervoet  Ramondt,  Chemiker-Ing.,
  Assistent  am  chemischen  Laboratorium
  der  Technischen  Hochschule  in  Delft.

Verlag  von  Steinkopff  &amp;amp;  Springer.  Dresden
1907.  Preis  1,50  Mk.
Die  Siedelungsgesellschaft  in  Deutsch-Südwestafrika.

  Vortrag,  gehalten  in  der
Staatswissenschaftlichen  Gesellschaft  zu  Jena
am  21.  November  1907  von  Prof.  Dr.  G.  K.
Anton,  Mitglied  der  Reichskommission  zur
Prüfung  der  südwestafrikanischen  Gesellschaften.
Mit  einer  lithographischen  Karte.  Verlag  von
Gustav  Fischer.  Jena  1908.  Preis  1,20  Mk.

Das  älteste  christliche  Kaiserreich  und  sein
Herrscher,  eine  afrikanische  Majestät.
Von  Hubert  J.  Boeken,  Zivilingenieur.  Verlag
von  Wilhelm  Süsserott.  Berlin  1907.  Preis
0,60  Mk.

Die  Siedelung  am  Kilimandscharo  und
Meru.  Von  Dr.  E.  Th.  Förster.  VBerlag
von  Wilhelm  Süsserott  (Koloniale  Abhandlungen
Heft  12).  Berlin  1907.  Preis  0,40  Mk.

Reisebriefe  von  Anna  v.  Werner:
Teneriffa,  Gran  Canaria,  Kamerun.
E.  Piersons  Berlag.

Madeira,
Dresden,

 

Zur  Reform  des  Reichs=  und  Staatsangehörigkeitsgesetzes.
  Bon  Dr.  Wilhelm  Cahn,
Geh.  Leg.  Rat  z.  D.  Berlag  von  J.  Guttentag.
  Berlin  1908.
        <pb n="115" />
        W  45  20

Das  Reichsgesetz  über  die  Erwerbung  und  Verlag  von  J.  Guttentag.  Berlin  1908.
den  Verlust  der  Reichs=  und  Staatsan-  Preis  12,50  Mk.,  geb.  13,75  Mk.
gehörigkeit  vom  1.  Juni  1870,  erläutert
mit  Benutzung  amtlicher  Quellen  und  unter  La  Politique  Coloniale  en  France  de
vergleichender  Berücksichtigung  der  ausländischen  1789  à  1830  par  P.  Gaffarel,  professeur  à
Gesetzgebung  von  Dr.  Wilhelm  Cahn,  Geh.  I  Université  d’'Aix-Marseille.  Felik  Alcan,
Leg.  Rat  z.  D.  Dritte  veränderte  Auflage.  éditeur.  Paris  1908.  Prix  7  Francs.

 

Verkehrs-Nachrichten.

Aufhebung  des  Feldpostverkehrs  mit  Deutsch-Südwestafrika.

Nachdem  die  zur  Niederwerfung  des  Aufstandes  in  Deutsch-Südwestafrika  erforderlich
gewesenen  Streitkräfte  aus  dem  Schutzgebiete  größtenteils  zurückgezogen  worden  sind,  wird  laut
Bekanntmachung  des  Reichs-Postamts  der  Feldpostdienst  vom  1.  Januar  1908  ab  aufgehoben.
Infolgedessen  kommen  die  für  die  Truppen  des  Schutzgebiets  und  für  die  Besatzungen  der  in  jenen
Gewässern  befindlichen  Kriegsschiffe  gewährten  Portofreiheiten  und  Portoermäßigungen  in  Wehfall;
auch  findet  eine  Nachsendung  von  im  Postwege  bezogenen  Zeitungen  gegen  Entrichtung  einer  Umschlaggebühr
  nicht  mehr  statt.

Im  Postverkehr  mit  diesen  Truppen  und  Schiffsbesatzungen  gelten  vom  1.  Jannar  1908
ab,  wie  vor  Einführung  des  Feldpostdienstes,  die  für  den  sonstigen  Verkehr  mit  dem  Schutzgebiet
und  für  den  Verkehr  mit  Kriegsschiffen  bestehenden  Taxen  und  Versendungsbedingungen.  Demnach
kommen  auf  Briefe,  Postkarten,  Drucksachen,  Geschäftspapiere,  Warenproben  und  Postanweisungen
im  Verkehr  mit  der  Schutztruppe  die  für  den  Postverkehr  innerhalb  Deutschlands  festgesetzten  Portosätze
  und  Gewichtsgrenzen  zur  Anwendung;  Drucksachen  und  Geschäftspapiere  sind  jedoch  auch  im
Gewicht  von  mehr  als  1  kg  bis  2  kg  gegen  eine  Gebühr  von  60  Pf.  zugelassen.  Über  die  für
andere  Gegenstände  sowie  für  den  Verkehr  mit  Kriegsschiffen  bestehenden  Taxen  und  Versendungsbedingungen
  geben  die  Postanstalten  Auskunft.

Es  ist  erwünscht,  daß  die  Sendungen  an  die  Truppen  in  Südwestafrika  allgemein  wieder
mit  der  Angabe  des  Stationsorts  der  Empfänger  versehen  werden.

In  Groß-Witvley  (Deutsch-Südwestafrika),  zwischen  Gobabis  und  Windhuk,  ist  am
1.  Oktober  1907  in  Verbindung  mit  der  daselbst  bereits  bestehenden  Reichs-Telegraphenanstalt  eine
Postanstalt  und  in  Berseba  (Deutsch-Südwestafrika),  an  der  alten  Straße  Gibeon  —  Keetmanshoop
gelegen,  ist  am  1.  November  1907  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden.

Die  postalische  Tätigkeit  dieser  Anstalten  erstreckt  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von
gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Uriessendungen.

ostdampfschiffeverbindungen  nach  den  deutschen  Schusgzebieten.  für  den  Monat  1  Dezember  1907.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  mass  en  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  30.  Jan.  Friedrich-Wilhelms.
(deuusche  Schtffe)  hafen  38  Tage
6#  Simpsonhafen  41  Tage0.  28.  Jan.  7.  Febr.
1.  bestich,  Neuguinen.  Brindisi  12.  Jan.  9.  Febr.  Simpsonhafen  38  Tage  10  abds.
(engl.  Schtffe)  Friedrich  Winie
i  en  41  Tage
Jap  38  Tage
Neapel  |!  Saipan  42  Tage
(beussche  Schifse)
Ponape  50  Tage  14.  Febr.  108  abds.
2.  den  “m  J.  Palau-·  Neopel  Vonape  51  Tagr  *
Inseln,  Marienen.  (engl.  Schiste)  16.  Febr.  Saipan  64  Tage
I  Jap  68  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japa#
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs-  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
        <pb n="116" />
        W  46  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
3.  Deutsch-Ostafriha.  Neapel  20.  Jan.  10.  Febr.  Mombasa  O  16—17  Tage;  7.  18.  Jan-  8.  Febr.
a)  nach  Butoba.  Muansa  undes  Meutsche  Schiffe)  108  a
r—  Viuansa  und  Marseile  10.  Febr.  Wombese  0  17  Tage81ah  bd8.
Von  *  —  et  ewio  12.  Jan.  Mombasa  O  14  Tage10.  Jan.  105  abds.
mit  der  U  eng.  (engl.  Schiffe)
——“i  ———.  Momhasa  18  Toge  17.  Jan.  10  abds.
mungsorten.  *  e)
Marseille  10.  Jan.  Mombasa  17  Tage  8.  Jan.  108  abds.
o)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  Neapel  9.  20.  Jan.  10.  Febr.  Tanga  19,  17,  17  Tage  7.  18.  Jan.  8.  Febr.
sct“  Brhene  we,  Mombo.])eursche  Schis  de  6  10  8  abds.
Laa  WSu  (Zridih  is.  Jan.  Tanga  16  Tage  10.  Jan.  idẽs  abds.
engl.  „
Neapel  20.  Jan.  10.  Febr.  Daressalam  18  Tage  1s.  9½%  8  br.
uruschre  —  “  *
Marseille  10.  jedes  Monats  18  Tage  8.  18.  *  10  abds.
bon  Zar  unmittelbar
ng  na
—  b
der  unt  d  b  indisi  .  Jan.  Jan.  .
»Im-m  Denkst-»F  KZFMFI  12.  Jan  Daressalam  17  Tage  10.  Jan.  105  abds.
1rindisi  19.  Jan.  r*:?  8  20  Tage  17.  Jon.  105  abds.
(eng-l.  Schiffe)  lam  weiter
27ß  Gelegenheit
Neapel  9.  Jan.  Doressalom  20  Tage  7.  Jan.  105  abds.
(deunsche  Schiffe)
4.  deutsch-Shdwestafriha  Hamburg  15.  Jaon.  5.  Febr.Swakopmund  25  Tage  14.  Jan.  4.  Febr.  50  is.
.  ,
babis  Antwerpen  20.  Jaon.  10.  Febr.  Swakopmund  20  Tage19.  Jan.  9.  Febr.
"  b  Sa,a  .  (eunsch-  Schtsse)  "  8#oms.
—“  Boulogne  21.  Jan.  11.  Febr.  Swakopmund  19  Tage  20.  Jann  10.  Febr.
2  EW*5  sdeische
Ha  g  *  Southampton!  1.  11.  25.  Jan.  Swakopmund  21,  25,  2#  10.7  *  Jan.
timdlinowe,  Siftwarongo,  21—25  Tage  112  oms
OQutio,  Owikokorero,  Reho.outhampton,  18.  Jan.  1.  8.  Febr.Swakopmund  27,  32,  17.  31.  änt  7.  Febr.
“*“*  Mist
  «  »fHatnbukg  3.  24.  Jan.  Swakopmund  25  Tage.  23.  *  7½  abds.
Southampton  4.  11.  25.  Jan.  Lüderitzbucht  20,  22,  22.8.10.24.81.  Jan.  7.  Febr.
1.  8.  J  Febr.  29,  22  Tage  11  2  oms.
Hamburg  15.  Jan.  Lüderitzbucht  26  Tage  14.  Jan.  52  nms.
Antwerpen  20.  Jan.  10.  Febr.  Lüderitzbucht  21  Tage  19.  Jan.  V.  Febr.
(deursche  Schiffe)  8#  oms.
.  *u  3  Kert-  Boulogne  21.  Jan.  11.  Febr.  Lüderitzbucht  20  Tage  20.  Jan.  10.  Febr.
boop  (beunche  )  19  nms.
1Southampton  18.  Jan.  Lüderitz4bucht  27  Tage⅛es.  Jan.  112  oms.
1Hamburg  3.  24.  Jan.  5.  Febr.  berihhuche  *  35,  2.  28.  Jan.  n  am-.
38  Tage  s  1.  Febr.  52  n
Ru  sd  Warm-  »  .  *  «
QÆMMMUHSMIOSeuche-www4.18.3qn.1.«zkhk.  Sack-M  17  Tage  1  31.  31.  uesu
Landwege  a#tr  Seiinkopf
Brindisi  12.  Jan.  Jaluit  56  Tage
(al  Seufeh  it  1  10.  Jon.  14.  Febr
5.  Marstel  zasels.  eeen  Jaluit  55  dage  165  n
Neapel  16.  Febr.  Jaluit  46  Tage
(engl.  Schiste)
Neapel  19.  Jon.  16.  Febr.  Apia  55  Tage
.  Jame.  (engee#  17.  24.  Jan.  14.  Febr.
Brindi  26.  Jan.  Apia  50  Tage  105  ums.
(engl.  !7
        <pb n="117" />
        G  47  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
TRIIIUIIL  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.iktoria  19,  23  Loge  3  jed.  Mts.  8es  pm
Duala  19,  22,  24  Tage
nda,  Banio,  Bi-  2  12
in  Bin  Kribi  20  u.  25—30  Tage  24  jed.  Mts.  7  C
woa,  e  za  Gol.  Boulogn-  11.  jedes  Monats  Viltoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10  nachm.
rm  cäqJaunde,  Johann-  Duala  Tage
lW–3  #erchch  Viktoria  25  Tage
Hlantation.  Biktoria  "  (ioiverpool.  11.  Jan.  8.  Febr.  Duala  26  Tage  9.  Jan.  6.  Febr.  105  abds.
25.  Jan.  Duala  23  Tage  23.  Jan.  10/3  abds.
Hamburg  25.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  33—36  Tage  21.  jed.  Mts.  7½  abds.
b)  nach  Rio  del  Rery8  #Liverpool  11.  Jan.  8.  Febr.  Nio  del  Ney  283  Tage  9.  Jan.  6.  Febr.
D.  10  abds.
Zc)  nach  dem  Tschadsc=  Geblet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage,  jeden  Donnerstag
eiter  3
(Garua,  Kufserh)  6  er.  wczwer  er  10  abds.
4  nach  Offidinga  Liverpool!  jeden  Sonnabend  Calabar  19  e  jeden  Donnerstag
«  von  dort  welter  über  Obokum  10|5  abds.
.  bis  Offidinge  (am  Crebsuh)
e)  nach  Molund  Antwerpen  16.  Jan.  6.  Febr.  Matadi  19—20  Te  15.  Jana  Febr.
en  uvoerd  *  10
Bordeaus  25.  jedes  Monats  08  gr  und,  "rn  28.  sen  Vis.  10  abde.
dem  Kongo.  Ssongea  und
l  Dlhtsmotuv
Neap  156.  30.  Jan.  Tsingtau  33—36  Tage  114.  28.  Jan.
den#  —  10½%  abds.
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  81—36  Tage  seden  Freitag  103  abde.
(engl.  Schtffe)
.  Kiantschon.  Marseille  5.  19.  Jan.  2.  Febr.  Tingtau  34—36  Tage  3.  17.  31.  Jan.
(franz-  Schise)  100  abds
Liverpooll  10.  Jan.  Tsingtau  31  Tage  9.  Jan.  "  oms.
Marseille  24.  Jan.  Tsingtau  36—38  Tage22.  Jan.
(engl.  e)  165  abds.
Hamburg  10.  25.  jed.  Ms.Lome  25,  21,  20,  26  Tage  11.  15.  24.  31.  Jan.
12.  Jan.  1.  Febr.  7½  abds.
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Lage  9.  jed.  Mts.  8  5  vmo.
Notterdam  20.  Jan.  5.  Febr.Lome  21,  22  Tage  9.  jed.  .  4.  Febr.
eussche  Schiffe)  9  um
Boulogne  s.  M.,  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  2  10  ums.
9.  Logo.  che  e)
tMarseille  12.  jedes  Monats  JCotonou  189  Tage  10.  jed.  Mts.  10  abds.
von  da  ab  Landverbindung
*  Bordeaur  25  jedes  Monats  Cotonon,  14  Tage  23.  jed.  Mts.  10“5  abds.
ab  Landverbindung
Livderpool  jeden  Sonnabend  nn  15  Tage  Donnerstag  9  3/  abds.
von  dom  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

 

 

 

)  Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  n.  f  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="118" />
        G  48  20

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

.
LandungssIDiePoftiitfällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
beutsch-NeugninenNeapel.  Ge.  14.  Jan.  3.  Febr.  Marshal=  uuseln  Brindisi.  5.  29.  Jan.  4.  April.
Neapel  .##.  24  7.  Jan.  —  *s—  ——  5232
deutsch-  Otafrina  .  Brindist  ..  111.  Jan.  .  Febr.  Neapell  “  15°  29°.  Jan-—
  —  Ratseile  ·  ¶  16  jed  Mis  Brindisi.  11.  25.  Jan.
beutsch-Sdwestafriha  *—  rseileB  *  2,28  debr.
ntwerpen..  .  25.  Jan.  Vancouver.
nördl.Tell  d.  Schuzgeb.  Hambutg  .  12*  Jan.  2.  Febr.  sKiautschon.  Plymouth,
Southampton  12.  26.  Jan.  Soushtgne  B.  5.  10.  16.  23.  Jan.
füdl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  12.  26.  Jan.  Le  Ha#re  oder  7.  Febr.
Antwerpen.  4.  25“.  Jan.  Queenstown.  1
—  ——  ———  Sibir.  Eisen-  6
1  Hamburg  17.  Jan.  —i  sed.  Montag  u.  Mitho.
amenn  Southampton  30“.  jed.  Mis.  ,  ..  .
.-  .  Queenstown  unbestimmt,  voraus-Plymouth
  5.  19.  Jon.  2.  FebrSamoaaa  cd.  Pomouth  sichtlich5.  Jan.  2.Febr.
den  Narolinen,  Hamburg.  177.  Jan.
Marianen,  Brindisi  .  29.  Jan.  4.  Febrlgoo  Southampton  30“.  jed.  Mts.
Palan-Inseln  Boulogne  19".  Jan.
Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Absahrt  des  Schiffes.)
S.  M.  S.  „Arcona"  Amoy  3/12.  —  6/12.  Shanghai.
S.  M.  S.  „Bremen“  Port  Castries  11/11.  —  22/11.  Bahia  2/12.  5  12.  Ilha  Grande
9/12.  —  Montevideo.
S.  M.  S.  „Bussard“  Bagamojo.  —  8/11.  Daressalam.
S.  M.  S.  „Charlotte“  Trinidad  11/11.  —  12/11.  Barbados  13/11.  —  16/11.  Guadeloupe  28/11.
—  23/11.  Kingstown  (Jamaika)  8/12.  —  Veracruz.
S.  M.  S.  „Condor"  Hodnolulu  8/10.  —  20/10.  Jaluit  3/11.  —  12/11.  Ponape  23/11.  —
12.  Jap.
S.  M.  S.  „Fürst  Bismarck“  Tsingtau  11/11.  —  13/11.  Shanghai  30  11.  —  3  12.  Amoy  4/12.
—  6/12.  Hongkong.
S.  M.  S.  „Iltiss  Shanghai  10/11.  —  12/11.  Ningpo  18°11.—  Nimrodfund.  20/11.
Shanghai.  —  6/12.  Nagasaki-.
S.  M.  S.  „Jaguar“-ö  Shanghai  26/11.  —  28/11.  Tschingkiang  30/11.—  30//11.  Nanking
3/12.  —  6/12.  Kinkiang  9/12.  —  Hankau.
M.  S.  „Leipzig“.  Shanghai  11/11.  —  13,11.  Nanking  18/11.  —  18/11.  Tschingkiang
22/11.  —  22/11.  Shanghai  2/12.  —  5/12.  Yokohama  14/12.  —
Kobe.
S.  M.  S.  „Luchss  HKobe  14/11.  17/11.  Nagasaki  19  11.  —  21°11.  Shanghai  7/12.  —
Hongkong.
S.  M.  S.  „Niobe“  singtau  2/12.  —  5/12.  Swatau.
S.  M.  S.  „Panther-  Duala  21/11.  —  22/11.  Bata  25/11.  —  26/11.  Alt  Calabar  3/12.
4/12.  Duala.
S.  M.  S.  „Planet“  .  Bermessungsgebiet  bei  Matupi.
S.  M.  S.  „Seeadler-.  Daressalam  7/12.  —  Mafia.
S.  M.  S.  „Sperber“-.  Biktoria  (Kamerun).  —  Duala  2/12.  —  5,.12.  Lome  13/12.  —  Sekondi.
S.  M.  S.  „Tiger“  .  [schifu  6/11.  —  8/11.  Niutschwang  10/11.  11  11.  Dalni  14/11.—

15/11.  Tsingtau.
        <pb n="119" />
        W  49  20

Ablösungstransporte:
wahrplanmäßiger  Escchißtstbauatr  „Vorck“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  ablösenden  Besatzung
für  M.  S.  „Planet“  (von  Hongkong  ab  Reichspostdampfer  „Prinz  Sigismund“).
Transportführer:  Kapitänleutnant  Nippe.

Neapel  8/11.  —  11/11.  Port  Said  11/11.  —  16/11.  Aden  16/11.  —  23/11.  Colombo  22111.
27/11.  Penang  27/11.  —  29/11.  Singapore  30/11.  —  5/12.  Hongkong  6/12.  —  Manila
Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Lucie  Woermam“  der  Woermann-Linie  mit  der  abgelösten

Besatzung  S.  M.  Schiff  „Sperber“.

Transportführer:  Kapitänleutnant  Meyer  (Justus).
Duala  (Kamerun)  7/11.  —  11/11.  Lagos  12/11.  —  13/11.  Lome  13/11.  —  14/11.  Sekondi
14/11.  —  15/11.  Gr.  Bassam  15/11.  —  17/11.  Monrovia.  —  18/11.  Conakry  18/11.  —
23/11.  Las  Palmas.  —  23/11.  Teneriffa.  —  28/11.  Boulogne  29/11.  —  1/12.  Hamburg.

 

————  der  Woermanu  ·  Linie  zwischen  Hamburgu  und  d  West.  und  Südwestafrika.

 

 

.  .  Reise  Letzte  Nochrichten

Postdampfer  von  nach  bis  27.  Dezember  1907.
„Adolph  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  27.  Dezember  in  Marseille.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  26.  Dezember  Dover  passiert.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  21.  Dezember  in  Kapstadt.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  22.  Dezember  Dover  passiert.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  19.  Dezember  in  Swakopmnnd.
„Ascan  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  26.  Dezember  in  Madeira.
„Carl  Woermann“  Accra  Hamburg  am  25.  Dezember  in  Dalar.
„Eduard  Bohlen“  .  Kapftadt  Swakopmund  am  23.  Dezember  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann  Lüderitbucht  »  Hamburg  am  8.  Dezember  in  HLambur
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  23.  Dezember  ab  Teneriffe.
„Ella  Woermann“  Hamburg  1  Assinie  am  11.  Dezember  in  Dakar.
„Erna  Woermann“  Hamburg  '  Läderibucht  am  1.  Dezember  in  Swalopmund.
„Frieda  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  23.  Dezember  in  Lome.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  "  Delagoabai  am  27.  Dezember  Vlissingen  passiert.
„Hans  s  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  23.  Dezember  in
Henriette  Woermann=  Hamburg  Calabar  am  22.  Dezeniber  in  Lagos.
.Irma  Woermann  Assinie  Hamburg  am  15.  Dezember  in  Lomburg.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Burutu  a#m  20.  Dezember  in  La
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  20.  Dezember  ab  Fomos.
„Lili  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  19.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  Nio  Nunez  Hamburg  am  25.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  15.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  23.  Dezember  in  Conakry.
.„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg:  am  26.  Dezember  ab  Sierra  Leonc.
„Martha  Wormann  Hamburg  Assinie  am  27.  Dezember  Dover  passiert.
Var  Bro  ..  Hamburg  ruͤderitzbucht  am  22.  Dezember  Dover  passiert.
„Otto  nn  Hamburg  Nio  Nuncz  am  109.  Dezember  in  Bissoo-„Laul
  Woermann-.  Calabar  Hamburg  am  21.  Dezember  in  Hantkurg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  ccra  am  26.  Dezember  in  Selondi.
König"..  Hamburg  Lüderitzbucht  am  1.  Dezember  in  Swakopmund.

Hamburg--Ameriks-Linie,  Afrika-Dienft.

Duala“  Hamburg  Rio  Nunez  am  25.  Dezember  in  Antwerpen.
„Edea“  Hamburg  Gabun  am  23.  Dezember  in  Viktoria.
»  «  Hamburg  Kotonou  am  18.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lome“  Kotonou  Hamburg  am  G6.  Dezember  in  Hamburg.
Otavi  ·  .  Hamburg  Mossomedes  am  16.  Dezember  in  Mossamedes.
Swakopmund  Hamburg  Mossamedes  am  14.  Dezember  in  Sao  Thomé.
„Togo“  Mossamedes  Hamburg  am  21.  Dezember  in  Hawburg.
„Windhuk“  Delagoabai  Hamburg  am  27.  Dezember  ab  Delagoabai.
        <pb n="120" />
        Mitgeteilt  vom  Bankhause  von  der  Heyde  6
Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.

50  20  .

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Co.,  Abteilung:  Kolonlalwerte,  Berlin  W.  64.
27.  Dezember  190.

 

 

 

 

    
  

 

 

 

GHrü,  Kapital  E#.  146.  Fachfrage,  angebot
dungs-  aos  *  Didi-  Freibleibend  age  Angebo
jahr  jahr  «  dende  r“  ·
Mark  ½  5%
1906  1250  000  1.  1..  105  110
1906  2  000  O000  1.  1  —  4  95.
19056)  1200  000  1.  1.  0  0  —  99
106  600  0oo  1.  11  5  100  105
1  500  OOdo  1.  1.  3z20  22  260  —
4h  2  600  Ooo  1.  100  5  7  7  *
220  000  1.  1.  —  18  130
10#  418000  1.1.  7  112
1878.  2  750  000  1.  1.  12  20
-P-  ,  ,  192  197
1885  1  2  000  OO0.  1.  M.  20  2  185  195
1907]  2  500  Odo  1.  1.  —  —  —  95
1902  1,000  000  1.  1.  0  ·0  —  77
19021  1  000  000  1.  5.  1  2  —  85
1885  3  721  000  1.  I.  3  5  100  102
*n  000  —  5  5  do  101  103
1888  29000  000  1.  1.  0  0  Deutsch-OÖstafrikanische  8  zojr  12zäfr.
1908  11  495  000  1.  1.  3½  3½  Deutsch-Ostafrikanische
bungen  (vom  Beich  091  92
1807  2250  000  1.  1  1  5  Deutsch-Westafrikanische  —  95
1899!7  4000  000  1.  1.  0  0  Vesellschft  ###dwoestkonn  A.  M  75.—
360  000;  0  0  o  B.)  —  M  12.—
1898  1000  000  1.  1.  5  10  Gesellcchaft=  Sübtamerun  .  A.  —  110
1000000  0  10  B.  —  95
1889  000  1.  10.  0  0  Guatemala  Vlantnen-Gcsetlschoft-  —  25
1897  1  158  000  1.  1.]  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  10
1880)  3000  000  1.  10  0  20  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  —  30
18837  1  200000  1.  1  15  20  dalnit:  Geselschaft.  geteilte  Altien  125  —
C  D  %  Genußscheine  .  105  —
1898  601  000  1.  7.)  0  0  hofterinane  Sakarre  Stamm-Aktien  10  15
447  000  .  do  —  —  40
1901  1.000  boo  1.  1.  —  K  —  10
1906  3  000  O0O0?0  1.  1.  —  1  ernLergwerkeartoengre  —  85
19038  1  000  000  1.  1.  —  0  RKantschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  60
1800  1  100000  1.  W  0  &amp;amp;0  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  —  78.
19885  6000  000  1.  1.  6  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  —  93
0  60  Stamm-Anteile  38  42
1906  1200000  1.  1.  —.  —  Ostafrika-Kompagnic  ...  —  99
1901  21.000000  1.  1.  3  3  Ostafrikanische  Eisembebnerseuthaft  Anteile
(vom  Deutschen  Reiche  3%  Zins  und
J  :  120%  Rückzahlung  —  91  92
1000  20  000  O000  1.  4.  0  Otavi-Minen=  und  Sesnenosaön.  100
1897  2000000  1.  10.  5  6  #antagengesellichast  t  Concep  12
1895"  1  500  000  1.  1.  0  0  nische  Eenekutamteernesegiaa.  35
1903  800  000  1.  1.  0  0  Sofata  Samoa-Gesellschaft  —  o
1905  2000000  1.  1.  1  4  Samoga-Kautschul-Compagnie  —  60
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  ’“  ·  Sosen  swait  —  100
Ti  500  000  1.  7.  0  South  African  Territories  2  sh  381  3h
1892  #  2U000  000  1.  7.  0  0  South  West  arn  ger  Co.  13  shb  13  h  6  d
1896  869  100  1.  41.  0  0  Ulsambara-  4  efeuschane  Summ  Sneeie  30  zefr
.  142  200  ·  0  o  orzugs-Anteile  50  zefr.
1897  1  500  000  1.  1  0  0  Bestafrikanische  rv  Bibundi
mm-Anteile  8o  85
600  000  0  6  geient  neteie  115  12
1897  4500  000  1.  1.  0  0  Vetafritanische  erstanuungsgeseirtunV  ictoria
msammengelegte  er  50  —
.  Vorz.-Aktien  120
18995  1  300  UIn  1.  1.  0  "wn  zosieneno  0
-«  II  .  i  —

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Vanthaus  stets  gern  bereit.
        <pb n="121" />
        —

 

Deutsches  Nolonialblat

 

 

1
Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee
Hherausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

19.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Januar  1908.  Uummer  2.
ße  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dertelben  werden  als  Beihefte  beigefügt  vire  zd

7  viertellebre.  erschfinenen  Mitteilungen  nus  den  demschen  Schutzgebicten-,  herauskegeben  von  ue  err
Dancke  2#n  —NiB  E  für  adas  Bemawiin  ziu  den  Bei  tihenen  beiragt  *  Berbi  *  vie

%  dund  dier  Bacho  an  soteru  M.  3.—,  direkt  #  Streifband  durch  die  Verfgsbuchbandlung:  a)  M.  1.—  für  Deu  aPugnn  einschl.

der  deutschen  Schu  P2d,7  und  Osterren  eich-  Un  lle  b!  M.  5  de  dr  die  Lanben  des  Weltpostvei  *—  —  Gusesie  Tent  und  Aufragen
sind  den  dle  Königliche  Hofbuchhandlung  von  rnfi  —  Mittler  und  Sohn.  reglrh  SW68.  Kochstraße  63—71.  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Jeanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Sperrung  eines  Teils  der
Bezirks  Dschang.  Vom  12.  Oktober  1907  S  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamernn,  betr.  die  Erbebum
einer  Wohnungsstener  im  Schutzgebiet  Poonsrel  Vom  15.  April  1907  S.  52.  —  Belanntmachung  des  Gouverneurs
von  Kamernn,  betr.  die  Erhebung  einer  Wohnsteuer.  Vom  15.  April  1907  S.  54.—  Verordnung  des  Gouverneurs
von  Togo,  betr.  den  öffentlichen  Verkehr  in  den“  Bezirken  Sokode-Vasari  und  Mangu=  Jendi.  Vom  20.  Septembrr  1907
S.  54.  Desgleichen  vom  5.  Oktober  1907  S.  55.  —  Desgleichen  betr.  Abänderung  der  Verordnung  vom  20.  September
  10  betr.  den  öffentlichen  Verkehr  in  den  Bezirken  Sokode-Basari  und  Mangu-Jendi.  Vom  22.  November
1007  S.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Daich-Neuguineg.  betr.  die  Einwanderung  mittelloser  nichteingeberener
  Personen  in  das  Inselgebiet.  Vom  14.  Oktober  1907  S.  55  —  Verordnung  dr#  Gouverneurs  von
Deutsch-Samoa,  betr.  Erhebung  einer  Hundesteuer.  Vom  1.  Oktober  1907  S.  56.  —  Auszug  aus  der  Sa#pung  der
Molive-Pflanzungsgesellschaft  in  Verlin  S.  56.  —  Personalien  S.  56.

ichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  59.  Patriotische  Gaben  S  S.  50.  —  Spenden  für  Errichtung
eines  Denlmals  zu  Ehren  der  Gefallenen  von  Sübwestafrika  (2.  Liste)  S.  60.  Deutsch-Afrikanischer  Eisenbahnbau
  1907  S.  63.

Kamerun:  D  Vamenda  an  die  Mestgrenze  (mit  einer  Skitze)  S  64.

Deutsch-Ostafrika:  Arztliche  Mission  in  Deutich-Ostafrika  S.  70.  Nachweisungen  der  Brutto-  Einnahmen  bei
den  Binnengrenz-ZNollstellen  von  Deutsch-  Ostafrika  in  den  Monaten  Mai,  W  gi  und  Ausust  1907  S.  75.  —

Desgleichen  bei  den  Kustenzollstellen  in  den  Monaten  September  und  Oktober  1

Rolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  .Tropenpftanzer“  S.  78

Aus  fremden  Rnolonien  und  Produktionsgebieten:  Das  oewwoll0geschartJ  in  Nußland  S.  78.  Stand
der  ägyptischen  Baumwollernte  im  November  1907  S.  70.  —  Landwirtschaftliche  und  indusrwielle  Erzeugnisse  Aguptens
im  Jahre  19006.07  S.  79.  —  Rakaoernte  San  Domingos  S.  79.—  Leinsamenernte  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  im  Jahre  1007  S.  80.  —  Seidenproduktion  und-  eboé  Japans  im  Jahre  1907  S.  80.  —  Teakholzausfuhr
  Siams  1906  S.  81.  —  Handel  Chinas  1006  S.  82.  uurdel  Massauas  1906  S.  833.  —  Handel  der
Kolonie  Gambia  1900  S.  85.  —  Pandel  Südafrikas  im  2  Stah  -  S.  85.  —  Die  Entwicklung  Reuseelands
in  den  letzten  Jahren  S.  86.  —  Branntweinzölle  in  den  afrikanischen  esigungen.  Portugals  S.  87.  —  Aug#uhrverbote
für  Strauße  und  Straußeneier  in  Swasiland,  Betschnanaland  und  Basutoland  S.  87.

Verschiedene  Mitteilungen:  Die  Handelssachverständigen  bei  den  Kaiserlichen  Konfularbehörden  S.  88.
Die  südafrikanische  Bergwerksgesetzgebung  S.  .  —  Der  Bergbau  in  Korea  S.  90.  —  Einfuhr,  Lagerung  und  Beförderung
  von  Erplosiostoffen  in  Neuseeland  S.  99.—  Literatur  S.  92.  —  Verkehrs-  Nachrichten  S.  005.
Schiffsbewegungen  S.  98.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  100.  —  Anzeigen.

EAHtlicher  Teis#
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Raomerun,  betr.  Sperrung  eines  Teils  des
Bezirks  Oschang.
Vom  12.  Oktober  1907.

Das  Betreten  des  bisher  noch  nicht  unterworfenen,  östlich  des  Nram-Flusses  gelegenen  Teiles
des  Bezirks  Dschang  ist  für  Europäer  und  nicht  angesessene  Farbige  mit  Gefahr  für  Leib  und
Leben  verbunden.  Das  Gebiet  kann  daher  als  reif  für  die  unbeschränkte  Aufnahme  des  Verkehrs
noch  nicht  bezeichnet  werden  und  wird  bis  auf  weiteres  auf  Grund  des  §  1  der  Verordnung  vom
13.  April  1907,  betreffend  die  Sperrung  unruhiger  oder  noch  nicht  verkehrsreifer  Gebiete  (Kolonialblatt
  1907,  Seite  606),  einem  Antrage  der  Station  Dschang  entsprechend,  als  gesperrtes
Gebiet  erklärt.

tigen  Nummer  liegt  das  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitce  craus  b
e  Pu  delio  Adreßbuch  für  88  bei.  schafilich  gegedene
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        G  52  20

Das  gesperrte  Gebiet  wird  begrenzt:

im  Westen:  durch  den  Nkam-Fluß;

im  Süden:  durch  das  etwa  südwest-nordöstlich  streichende  Randgebirge  zwischen  dem
Nkam-Fluß  und  dem  sich  etwa  20  km  westlich  Ba  Ngangte  erhebenden  Batscha-Gebirge;

im  Osten:  durch  eine  vom  Batscha-Gebirge  nach  dem  Orte  Batie  verlaufende  Linie,
welche  die  Dörfer  Batscha,  Bana,  Banka,  Bandumja  und  Batie  in  das  gesperrte  Gebiet  verweist,
dagegen  die  im  Bezirk  Bamenda  gelegenen  Ortschaften  Batschingu,  Bangu,  Bandenkop  und  Bapa
dem  Verkehr  offen  läßt;

im  Norden:  durch  eine  vom  Ort  Batie  südlich  der  Dörfer  Fotum,  Fomopöo,  Fombeb
verlaufende  Linie,  welche  den  Nkam-Fluß  nordöstlich  der  Ngökö=  (Ngenke-Kikem-)  Dörfer  trifft.

5  2  der  Verordnung  vom  13.  April  1907  ist  das  Betreten  des  gesperrten  Gebietes
sowie  der  Aufenthalt  daselbst  Nichteingeborenen  und  Angehörigen  anderer  als  der  dort  angesessenen
farbigen  Stämme  nur  mit  schriftlicher  Erlaubnis  der  Station  Dschang  gestattet.

Buea,  den  12.  Oktober  1907.

Der  Gouverneur.
Seitz.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Erhebung  einer  Wohnungssteuer
  im  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  15.  April  1907.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Verordnungsrecht  der  Behörden
in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird
hiermit  unter  Aufhebung  der  Verordnung,  betreffend  Erhebung  einer  Kopfsteuer  im  Verwaltungsbezirke
  Duala,  vom  16.  Mai  1903  für  das  Schutzgebiet  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Soweit  der  friedliche  Machtbereich  der  lokalen  Verwaltungsbehörden  reicht,  unterliegt
jede  zum  dauernden  Aufenthalte  von  Menschen  bestimmte  Behausung  einer  Wohnungssteuer.
Befinden  sich  in  der  Behausung  mehrere  selbständige  Haushalte,  so  unterliegt  jeder  einzelne
Haushalt  der  Steuer.
§  2.  Steuerpflichtig  ist  der  Eigentümer,  neben  dem  jeder  Bewohner,  der  einen  selbständigen
Haushalt  führt,  für  den  auf  seinen  Haushalt  entfallenden  Betrag  als  Gesamtschulden  haftet.
§  3.  Die  Steuer  wird  nicht  erhoben  für  Behausungen:
1.  die  im  Eigentum  des  Landes=  oder  Reichsfiskus  stehen,
2.  die  ausschließlich  dem  Gottesdienst  und  Religionsübungen  dienen,
3.  die  Erziehungs=  und  Unterrichtszwecken  oder  farbigen  Missionslehrern  als  Wohnung
dienen,
die  sanitären  Zwecken  dienen,
5.  die  als  Wohnung  lediglich  für  farbige  Diener,  Handwerker  und  Arbeiter  auf  Grundstücken
  der  Arbeitgeber  dienen.
Die  Steuer  wird  desgleichen  nicht  erhoben,  wenn  der  Steuerpflichtige  nicht  erwerbssähig  ist.
§  1.  Die  Höhe  der  Steuer  beträgt:
A.  in  Orten,  in  denen  eine  Kommunalverwaltung  besteht:
1.  wenn  die  Behansung  im  Eigentun  eines  Weißen  steht  oder  von  einem
Weißen  bewohnt  wird  220  Mark,
2.  in  anderen  Fällen  .  .12-liJmandckcnOktrn

I.IvcunduVclmtmmqun  Eigentum  eines  Beihen  L  oder  von  einem
Weißen  bewohnt  wird  .  ......10
2.  in  anderen  Fällen  6
§  5.  Die  Veranlagung  der  Wohnungsstener  riolgeé  für  sedes  Steuerjahr  durch  die  Lolalvermallungsbehörde.


—
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        53  20

Das  Steuerjahr  reicht  vom  1.  April  bis  zum  31.  März.  Während  des  Stenerjahres  eintretende
  Anderungen  sind  erst  bei  der  Besteuerung  für  das  folgende  Jahr  zu  berücksichtigen.

§  6.  Weiße  Steuerpflichtige  erhalten  über  die  Steuer,  zu  der  sie  veranlagt  sind,  einen
Steuerzettel.  Gegen  die  Veranlagung  steht  ihnen  binnen  einer  Frist  von  vier  Wochen  nach  Erhalt
des  Steuerzettels  die  Beschwerde  an  das  Gouvernement  zu.

Die  Beschwerde  ist  bei  der  Lokalverwaltungsbehörde  anzubringen  und  hat  keine  ausfschiebende
Wirkung.

Die  Entscheidung  des  Gouvernements  über  die  Beschwerde  ist  endgültig.

5  7.  Bei  Veranlagung  der  von  Farbigen  zu  entrichtenden  Steuern  bedient  sich  die  Lokalverwaltungsbehörde
  der  Mithilfe  der  von  ihr  bezeichneten  Häuptlinge.

Jeder  Häuptling  hat  bei  Beginn  des  Steuerjahres  lediglich  die  Zahl  seiner  Steuerpflichtigen
bei  der  Lokalverwaltungsbehörde  schriftlich  oder  mündlich  anzugeben.  Bei  Prüfung  dieser  Angaben
kann  sich  die  Behörde,  welche  das  Steuersoll  feststellt,  im  allgemeinen  auf  Stichproben  beschränken.

Der  Häuptling  erhält  mit  laufender  Nummer  versehene  Steuermarken  mit  der  Ausschrift:
„Steuerjahr  19.J/19..  Häuptling  N.  N.  Lide.  .  ..  ".  Er  muß  jedem  Stenerpflichtigen,  der
die  Steuer  an  ihn  bezahlt,  eine  solche  Steuermarke  als  Quittung  aushändigen.  Bei  Ablieferung  der
Steuer  (§  10)  hat  der  Häuptling  für  jede  nicht  zurückgelieferte  Steuermarke  den  Stenerbetrag  zu
entrichten.

5  8.  Die  Erhebung  der  Steuer  von  den  Weißen  erfolgt  alljährlich  in  einer  Summe  bis
spätestens  1.  Mai  jeden  Jahres;  sie  erfolgt  unmittelbar  durch  die  Lokalverwaltungsbehörde.

Im  Falle  der  Nichtentrichtung  der  Steuer  erfolgt  die  Beitreibung  gemäß  der  Kaiserlichen
Acrorduung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee,  vom  19.  Juli  1905.

e19.  Die  Erhebung  der  Steuer  von  den  Farbigen  erfolgt  alljährlich  in  einer  Summe  bis
spätestens  1.  Oktober  jeden  Jahres.  Die  Stener  ist  in  bar  zu  entrichten.  Annahme  von  Naturalleistungen
  ist  nicht  gestattet.

5  10.  Die  Einziehung  der  Steuer  von  den  Farbigen  erfolgt  zunächst  durch  die  Häuptlinge.
Die  Ablieferung  an  die  Lokalverwaltungsbehörde  erfolgt  an  den  von  dieser  festzusetzenden  Tagen
innerhalb  der  in  §  9  genaunten  Frist.  Bei  der  Ablieferung  sind  gleichzeitig  die  Namen  der  etwa
rückständigen  Steuerpflichtigen  vom  Häuptling  anzugeben.  Uber  die  Entrichtung  erhält  der  Häuptling
eine  Quittung.

5  11.  Die  von  Farbigen  nicht  entrichtete  Steuer  kann  von  dem  Steuerpflichtigen  beigetrieben,
  auch  kann  die  Abarbeitung  von  dem  Stenerpflichtigen  erzwungen  werden.

Die  Abarbeitung  hat  bei  den  öffentlichen  Arbeiten  des  Bezirks  zu  erfolgen.  Die  Arbeitszeit
darf  die  Dauer  von  24  Tagen  im  Stenerjahr  nicht  überschreiten.  Eine  Verrechnung  der  Stenerarbeit
findet  nicht  statt.

Eine  Verwaltung  von  Steuerrückständen  der  Farbigen  sowie  ein  Nachweis  über  unbeibringliche
  Steuerbeträge  der  Farbigen  findet  nicht  statt.

5  12.  Von  dem  von  Farbigen  eingehenden  Steuerbetrage  erhält  der  die  Stener  abliefernde
Häuptling  im  Falle,  daß  die  ganze  Steuer  am  festgesetzten  Tage  in  bar  eingeht,  10  v.  H.,  sonst
5  v.  H.  Dieser  Anteil  wird  ihm  sofort  bei  der  Ablieferung  ausbezahlt.

5  13.  Der  Gouverneur  ist  berechtigt,  infolge  Eintretens  besonderer  Umstände  wie  Hungersnot,
  Überschwemmung  und  dergl.  die  Steuer  in  einem  einzelnen  Bezirk  oder  Teilen  desselben  zu
erlassen  oder  zu  ermäßigen.

5  14.  Diese  Verordnung  tritt  in  den  vom  Gouverneur  durch  öffentliche  Bekanntmachung
zu  bezeichnenden  Bezirken  oder  Teilen  derselben  an  dem  in  gleicher  Weise  zu  bezeichnenden  Tage
in  Kraft.

Buea,  den  15.  April  1907.
Der  stellvertretende  Gouverneur.

Gleim.
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        W  54  20

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  HKomerun,  betr.  die  Erhebung  einer  Wohnsteuer.
Vom  15.  April  1907.

Die  Verordnung  vom  heutigen  Tage,  betreffend  die  Erhebung  einer  Wohnungssteuer  im
Schutzgebiete  Kamerun,  tritt  mit  Wirkung  vom  1.  April  1907  in  Kraft  in  den  Bezirken  Rio  del  Rey
östlich  des  Ndianflusses,  Viktoria,  Buea,  Johann-Albrechtshöhe  und  Duala.

Buea,  den  15.  April  1907.

Der  stellvertretende  Gouverneur.
Gleim.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  den  öffentlichen  Verbehr  in  den
Bezirken  Sohode-Basari  und  Mangu-  Jendi.
Vom  20.  September  1907.

Auf  Grund  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches
Kolonialblatt  Seite  509)  in  Verbindung  mit  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900
Seite  813)  wird  folgendes  verordnet:

§  1.  Der  Gouverneur  kann  durch  öffentliche  Bekanntmachung  die  Bezirke  Sokode-Basari
und  Mangu-Jendi  oder  die  in  der  Bekanntmachung  näher  zu  bezeichnenden  Teile  derselben  als
„gesperrtes  Gebiet“  erklären.

§  2.  Fremden,  d.  h.  Nichteingeborenen  und  solchen  Farbigen,  welche  nicht  zu  den  in  dem
gesperrten  Gebiet  gelegenen  Landschaften  gehören,  ist  der  Aufenthalt  in  dem  gesperrten  Gebiet  verboten.

§5  3.  Der  Bezirksleiter,  welchem  das  gesperrte  Gebiet  untersteht,  ist  ermächtigt,  den  landesüblichen
  Verkehr  der  eingeborenen  Bevölkerung  zwischen  dem  gesperrten  Gebiet  und  anderen  Landschaften
  und  den  Durchzug  farbiger  Händler  durch  das  gesperrte  Gebiet  zu  gestatten.

bgesehen  hiervon  kann  der  Gouverneur  in  besonderen  Fällen  auf  Antrag  Weißen  und  dem
sie  begleitenden  farbigen  Personal  den  Aufenthalt  in  dem  gesperrten  Gebiet  erlauben.

§  4.  Die  Erteilung  der  Erlaubnis  kann  an  Bedingungen,  insbesondere  die  Einhaltung  gewisser
  Verkehrswege,  die  Vermeidung  bestimmter  Ortlichkeiten,  die  Erfüllung  besonderer  Auflagen
hinsichtlich  des  Verkehrs  mit  den  eingeborenen  Stämmen  und  deren  Häuptlingen,  geknüpft  werden.

Für  die  Erfüllung  der  Bedingungen  kann  die  Bestellung  einer  Sicherheit  in  Geld  oder
sicheren  Wertpapieren  mit  der  Maßgabe  verlangt  werden,  daß  die  gestellte  Sicherheit,  wenn  die
Nichterfüllung  einer  Bedingung  amtlich  festgestellt  wird,  ohne  weiteres  an  den  Schutzgebietsfiskus  verfällt,
  und  daß  die  Rückzahlung  der  nicht  in  Anspruch  genommenen  Sicherheit  frühestens  nach  drei
Monaten  seit  dem  Verlassen  des  gesperrten  Gebiets  verlangt  werden  kann.

§*  5.  Die  Erlaubnis  darf  nur  erteilt  werden,  wenn  derjenige,  welcher  sie  nachsucht,  sich
dem  Schutzgebietsfiskus  gegenüber  vertragsmäßig  zur  Tragung  jedes  von  seinem  eingeborenen  Personal
in  dem  gesperrten  Gebiet  vorsälich  oder  fahrlässig  verursachten  Schadens  verpflichtet.

ic  die  Erfüllung  dieser  Berpflichtung  kann  die  Bestellung  einer  dem  §&amp;amp;  4,  Abs.  2  entsprechenden
  Sicherheit  verlangt  werden.

#l#  6.  Die  Erlaubnis  kann  auf  eine  bestimmte  Zeit  erteilt  werden.  Sie  ist  widerruflich.

5  7.  Durch  die  Erlaubnis  wird  eine  obrigkeitliche  Gewährleistung  für  die  Sicherheit  der  in
dem  gesperrten  Gebiet  sich  aufhaltenden  Personen  und  ihres  Eigentums  nicht  begründet.

8  8.  Die  Vorschriften  der  §§  2  bis  7  finden  keine  Anwendung  auf  in  amtlicher  Eigenschaft
  reisende  Beamte  des  Schutzgebiets  und  das  sie  begleitende  eingeborene  Personal.

5  9.  Zuwiderhandlungen  werden  an  Nichteingeborenen  mit  Geldstrafe  bis  zu  3000  Mk.
oder  Gefängnisstrafe  bis  zu  3  Monaten,  an  Eingeborenen  unter  analoger  Anwendung  des  vorbezeichneten
  Strafrahmens  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896  bestraft.

s  10.  Diese  Verordnung  tritt  heute  in  Kraft.

Lome,  den  20.  September  1907.
Der  Gouverneur.

Graf  Zech.
        <pb n="125" />
        G  55  20

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  TLogo,  betr.  den  öffentlichen  Verkehr  in  den
Bezirken  Sokode-Basari  und  Mangu  ·  Jendi.
Vom  5.  Oktober  1907.

Gemäß  §  1  der  Verordnung  vom  20.  September  d.  Js.,  betreffend  den  öffentlichen  Verkehr
in  den  Bezirken  Sokode-Basari  und  Mangu-Jendi  werden  die  Bezirke  Sokode-Basari  und  Mangu-Jendi
  als  „gesperrtes  Gebiet“  erklärt.  "·

Lome,  den  5.  Oktober  1907.  „
Der  Gouverneur.
Graf  Zech.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  logo,  betr.  Kbänderung  der  Verordnung  vom
20.  September  1907,  betr.  den  öffentlichen  Verkehr  in  den  Bezirken  Sohode-Basarl
und  Oangu-  Fendi.

Vom  22.  November  1907.

Auf  Grund  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches
Kolonialblatt  Seite  509)  in  Verbindung  mit  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900
Seite  813)  wird  folgendes  verordnet:

5  1.  Der  Absatz  2  des  §  3  der  Verordnung  vom  20.  September  dieses  Jahres  (Amtsblatt
  für  das  Schutzgebiet  Togo,  Seite  192)  erhält  folgende  Fassung:

Abgesehen  hiervon,  kann  der  Gouverneur  in  besonderen  Fällen  auf  Antrag  Fremden
den  Aufenthalt  in  dem  gesperrten  Gebiet  erlauben.

5  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  heutigen  Tage  in  Kraft.

Lome,  den  22.  November  1907.
Der  Gouverneur.
Graf  Zech.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-HNeugulnea,  betr.  die  Einwanderung
mittelloser  nichteingeborener  Dersonen  in  das  Inselgebiet.
Vom  14.  Oktober  1907.

Auf  Grund  des  5  15  des  Schutzebietsgesetzes  vom  10.  September  1900  (Deutsches
Kolonialblatt  1900,  Seite  699)  und  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September
  1903  (Deutsches  Kolonialblatt  1903,  Seite  509)  wird  für  das  Inselgebiet  der  Karolinen,
Palau,  Marianen  und  Marschallinseln  folgendes  bestimmt:

Einziger  Paragraph.

Die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  die  Einwanderung
mittelloser  nichteingeborener  Personen,  vom  12.  August  1905  (Deutsches  Kolonialblatt  Seite  693)
tritt  mit  dem  1.  Januar  1908  auch  im  Inselgebiete  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und
Marschallinseln  in  Kraft.

Mit  diesem  Zeitpunkte  treten  außer  Kraft:

1.  Die  Verordnung,  betreffend  unterhaltlose  Fremde  (Kolonial-Gesetzgebung  Band  I,

Seite  608),  vom  5.  Juni  1889  für  das  Schutzebiet  der  Marschallinseln;

2.  die  Verordnung  vom  238.  Juni  1900,  betreffend  unterhaltlose  Fremde,  für  den  Bezirk

der  Westkarolinen  und  Palau;

3.  die  Ausführungsbestimmungen  zu  der  zu  3  genannten  Verordnung  vom  30.  Dezember  1906.

Herbertshöhe,  den  14.  Oktober  1907.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Hahl.
        <pb n="126" />
        W  56  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Samoa,  betr.  Erhebung  einer  Hundesteuer.
Vom  1.  Oktober  1907.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die
seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  Seite  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§*  1.  Für  jeden  nicht  mehr  saugenden  Hund  im  Schutzgebiet  von  Samoa  hat  der  Eigentümer
  oder  Besitzer  eine  Steuer  von  jährlich  4  Mark  zu  zahlen.

5*  2.  Gegen  Entrichtung  der  Steuer  wird  je  ein  Halsband  mit  Nummer  ohne  weitere
Gegenleistung  verabfolgt.

5  3.  Die  Steuer  ist  für  das  ganze  Rechnungsjahr  im  voraus  zu  entrichten,  und  zwar
spätestens  bis  zum  1.  Mai.  Für  die  im  Laufe  des  Rechnungsjahres  steuerpflichtig  werdenden  Hunde
ist  die  Steuer  spätestens  vier  Wochen  nach  Eintritt  der  Steuerpflicht  zu  zahlen.  Tritt  die  Steuerpflicht
  erst  nach  dem  1.  Oktober  ein,  so  ist  nur  die  Hälfte  der  Steuer  zu  zahlen.

Hunde  von  vorübergehend  anwesenden  Personen  bleiben  steuerfrei,  wenn  die  Aufenthaltsdauer
  der  Hunde  im  Schutzgebiet  vier  Wochen  nicht  übersteigt.

4.  Wer  die  Hundesteuer  bis  zu  den  festgesetzten  Terminen  nicht  entrichtet  hat  oder
seinen  Hund  ohne  das  vorgeschriebene  Halsband  herumlaufen  läßt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu
60  Mark  bestraft,  an  deren  Stelle  im  Nichtbeitreibungsfalle  Haft  bis  zu  14  Tagen  tritt.

Die  fällige  Steuer  ist  außerdem  zu  zahlen.

5.  Ohne  das  vorgeschriebene  Halsband  frei  herumlaufende  Hunde  werden  von  der
Polizei  eingefangen  und  können  innerhalb  einer  Woche  gegen  ein  Pflegegeld  von  0,50  Mark  für
den  Tag  von  dem  Beditzer  abgeholt  werden.  Nach  Ablauf  der  Frist  verfallen  die  eingefangenen
Hunde  dem  Verfügungsrecht  der  Polizei.

*  6.  Wegen  der  Besteuerung  der  Hunde  der  Eingeborenen  bewendet  es  bei  dem  Tulafono
vom  1.  Oktober  1901  (Sam.  Gouv.  Bl.  Bd.  III,  S.  423).

§5  7.  Die  „Police  Ordinance  for  the  control  of  dogs  and  the  Umitation  of  their  number“
der  ehemaligen  Munizipalität  von  Apia  (Samoa  Royal  Gazette  Vol.  II  Nr.  2)  in  Verbindung  mit
der  Gouvernements-Verordnung  vom  1.  Juli  1901  Abschn.  F.  (Sam.  Gouv.  Bl.  Bd.  III  S.  35)
tritt  mit  dem  Tage  des  Inkrafttretens  dieser  Verordnung  außer  Kraft.

8g  8.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1908  in  Kraft.

Vailima,  den  1.  Oktober  1907.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

Auszug  aus  der  Satzung  der  Molive-Dflanzungsgesellschaft  in  Berlin
nach  Maßgabe  der  Anderungen,  welche  in  der  Generalversammlung  vom  9.  Oktober  1907
beschlossen  und  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  worden  sind.

Art.  4:  Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  2  000  000  Mk.  Gwei  Millionen  Mark),
eingeteilt  a  5500  (Fünftausendfünfhundert)  Anteile  zu  je  200  Mk.  (zweihundert  Mark)  und  in  900
(neunhundert)  Anteile  zu  je  1000  Mk.  (Eintausend  Mark).

Art.  20  Abs.  3:  In  der  Generalversammlung  hat  jeder  Anteil  für  jede  voll  eingezahlten
50  Mk.  (fünfzig  Mark)  eine  Stimme.

Art.  21:  Das  Wort  „Hamburg“  im  1.  Satz  wird  durch  „Berlin“  ersetzt.

 

Dersonalien.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungsrat
v.  Winterfeld  die  Stelle  des  Ersten  Referenten  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika
  zu  verleihen.
        <pb n="127" />
        W  57  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Leiter  der
Ostkamerun-Grenzexpedition,  Hauptmann  im  Königlich  Bayerischen  Infanterie-Regiment  Nr.  8,  Großherzog
  von  Baden,  Freiherrn  Adolf  von  Seefried  auf  Buttenheim  den  Roten  Adler-Orden  vierter
Klasse  und  den  Mitgliedern  dieser  Expedition,  dem  Oberlentnant  im  2.  Königlich  Sächsischen  Pionier=Bataillon
  Nr.  22  Erwin  Winkler  und  dem  Leutnant  im  Königlich  Bayerischen  Infanterie-Leib-Regiment
  Freiherrn  Erich  v.  Reitzenstein  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse
zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  24.  Dezember  1907.
Zu  Geheimen  Expedierenden  Sekretären  und  Kalkulatoren  ernannt:
Koch  (Wilhelm),  bisheriger  Intendantursekretär  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  mit  einem
Dienstalter  vom  24.  Dezember  1907,

die  Militär-Intendantursekretäre  Hoeft,  Neuhaus  und  Omonsky,  sämtlich  mit  einem  Dienstalter
vom  24.  Dezember  1907.

Zu  Intendantursekretären  ernannt:

die  Militär-Intendantursekretäre  Lucas  und  Isberner,  beide  mit  einem  Dienstalter  vom
4.  April  1899;

die  bisherigen  Intendantursekretäre  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika:
Kirchner,  mit  einem  Dienstalter  vom  14.  April  1902,

Krainick,  mit  einem  Dienstalter  vom  6.  April  1903  und
Kolbitz,  mit  einem  Dienstalter  vom  7.  September  1903.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  23.  Dezember  1907.
Dr.  Wittrock,  Stabsarzt,  im  Anschluß  an  den  am  20.  März  1908  ablaufenden  viermonatigen
Heimatsurlaub  ein  Nachurlaub  von  einem  Monat  genehmigt.
Dr.  Schuhmacher,  Stabsarzt,  im  Anschluß  an  seinen  mit  dem  19.  März  1908  ablaufenden  viermonatigen
  Heimatsurlaub  ein  Nachurlaub  von  einem  Monat  genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  21.  Dezember  1907.

Langkopf,  Oberapotheker,  am  31.  Dezember  1907,  behufs  Überweisung  zu  den  Oberapothekern
der  Reserve,  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Schutztruppe  für  Kamerun.
Verfügung  des  Reichskolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  21.  Dezember  1907.
Bock,  Zahlmeister  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  mit  dem  1.  Jannar  1908  in  die  Schutztruppe
  versetzt.

A.  K.  O.  vom  7.  Dezember  1907.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Sanitätsfeldwebel  Ziegelmeier
und  dem  Sanitätsunteroffizier  Meyer  (Friedrich)  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse  zu  verleihen.
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        W  88  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar:

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
des  Königlich  Bayerischen  Militärverdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Feldwebel  Demmel.  ·
Schutztruppe  für  Südwestafrika
des  Königlich  Bayerischen  Militärverdienstordens  4.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Oberleutnant  Goetz,  «.
den  Leutnants  Schwink  und  Motschenbacher,
dem  Zahlmeister  Kniepändl;
des  Königlich  Bayerischen  Militärverdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Unterzahlmeister  Behrendt,  dem  Sergeanten  Schmid,  den  Gefreiten  Bulang,  Schmid,
Conrad  und  Rahm,  dem  Sanitätsgefreiten  Herbst  und  den  Reitern  Vogelgesang  und
Kammerlehner:;
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichs-Ordens

mit  Schwertern:
dem  Leutnant  Riecker;

des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichs-Ordens:
dem  Intendantursekretär  Hebrank  bei  der  Feldintendantur;
der  Königlich  Württembergischen  silbernen  Militär-Verdienstmedaille:
den  Unterzahlmeistern  Klenk  und  Graf,  dem  Vizewachtmeister  Maier,  dem  Sanitätssergeanten
chumms,  dem  Sanitätsunteroffizier  Reiser,  dem  Gefreiten  Eußle  sowie  den  Reitern
Klein  und  Haier;
des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Militärverdienstkreuzes  2.  Klasse  am  roten  Bande:
dem  Proviantamtsassistenten  Ignnée  und  dem  Garnisonverwaltungsinspektor  Möller:;
des  Großherzoglich  Mecklenburg-Strelitzschen  Verdienstkreuzes  für  Auszeichnung
im  Kriege:
dem  Unteroffizier  Barteld;
der  Fürstlich  Schwarzburgischen  Ehrenmedaille  in  Silber;
dem  Sergeanten  Frommelt  und  dem  Unteroffizier  Klein;

der  Fürstlich  Reußischen  älteren  Linie  Ehrenmedaille  mit  Schwertern:
dem  Gefreiten  Müller  (Wilhelm).
Schutztruppe  für  Kamerun:

Der  Fürstlich  Reußischen  älteren  Linie  Ehrenmedaille  mit  Schwertern:
dem  Büchsenmacher  Strohbach.

 

Herr  Thomas  Carletti  ist  zum  italienischen  Generalkonsul  für  das  deutsch-ostafrikanische
Schuzgebiet  ernannt,  die  Erteilung  des  Exequatur  an  denselben  seitens  des  Reichs  ist  durch  den
„Amtlichen  Anzeiger“  zur  Kenntnis  des  Schutzgebietes  gebracht  worden.

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Kamerun  hat  die  Niederlassung  eines  zweiten  Rechtsanwalts
  im  Schutzgebiet  als  erwünscht  bezeichnet.
        <pb n="129" />
        W  59

r

 

Zene  Kähtamtlicher  Teilss#cbnr)

Dersonal-Machrichten.
Deutsch-Ostafrika.

Vom  Heimatsurlaub  sind  in  Ostafrika  wieder
eingetroffen:  Am  24.  Okt.  Botaniker  Dr.  Braun;
am  18.  November:  Gouvernementssekretär  Engel,
Bezirksamtssekretär  Bleich,  kommiss.  Sekretär
Kern,  kommiss.  Bureauassistent  2.  Klasse  Dietz,
Kanzlist  Kuhne  und  Kanzleigehilfe  Grasböck.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:

Am  11.  Dezember  1907  in  Neapel:  Oberleutnant
Hudemann;

am  23.  Dezember  1907  in  Hamburg:  Hauptmann
Frhr.  v.  Reitzenstein  und  Sanitätsunteroffizier
  Hiese;

am  2.  Jannar  1908  in  Neapel:  Oberleutnant
Kühl  und  Assistenzarzt  Dr.  Eckard.

Kamerun.

Der  Sanitätsvizefeldwebel  Bollmann  hat
am  23.  Dezember  1907,  Regierungsassessor
Wipfler,  Gerichtsassessor  Steinkopf  sowie  Bureaugehilfe
  Schmidt  haben  am  9.  Jannar  die
Ausreise  nach  Kamerun  angetreten.

Am  9.  Januar  1908  haben  die  Wiederausreise
  nach  Kamerun  angetreten:  Die  Sekretäre
Nagel,  Mötz  und  Bittner,  Stationsassistent
Enders  und  Schlosser  Ziegenbalg.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsbaumeister  Voigtländer,
Polizeimeister  Schreck,  Sekretär  Guiß,  Zollassistent
Wendt,  Landwirt  Godtknecht,  Kesselschmied
Nowarra  sowie  die  Gärtner  Hanke,  Mattner
und  Rappe.

Mit  Heimatsurlaub  ist  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsbaumeister  Schütz.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  31.  Dezember  1907
in  Hamburg  eingetroffen:  die  Leutnants  Weyse
und  v.  Oerten.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  9.  Januar  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Hauptmann  Stieber  und  Oberleutnant
Schipper.

Togo.
Der  Maschinenschlosser  Hintze  ist  am  27.  November
  1907  im  Schutzgebiet  eingetroffen,  der
Bausekretär  Schellens  und  der  Stationsassistent

 

Voß  sind  am  27.  November  im  Schutzgebiet
wiedereingetroffen.

Der  kommiss.  Stationsleiter  Mühring  aus
Togo  hat  am  13.  Dezember  1907  die  Heimreise
nach  Deutschland  angetreten.

Aus  Togo  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen
der  kommiss.  Zollvorstand  Reinhardt  und  der
kommiss.  Stationsassistent  Hoffbauer.

Deutsch-Südwestafriha.

Die  Ausreise  nach  Deutsch-Südwestafrika
haben  am  25.  Dezember  1907  angetreten:  Amtsgerichtssekretär
  Otto  Dunkel,  die  Polizeisergeanten
Wilhelm  Nannen,  Emil  Jörns,  Hermann
Schneider  und  Friedrich  Heuer.

Im  Schutzgebiet  eingetroffen  ist  am  21.  September
  1907  Regierungstierarzt  Edmund  Struwe.
Die  Gouvernementssekretäre  Gilsoul,  Bickel,
Link,  Frantz  und  Vogler  sind  am  18.  November
  1907  im  Schutzgebiet  wiedereingetroffen.

Der  Gerichtsschreiber  August  Besche  in  Swakopmund
  ist  zum  Amtsgerichtssekretär  in  Bochum
ernannt.

 

Die  Polizeisergeanten  Hirschmüller,  Schönbohm,
  Juzek,  Kittelmann,  Beirowski,
Urner,  Willi  Meyer,  Krauth,  Karl  Daecke,
Mathias,  Kegebein  und  Drews  sind  mit
Vertrag  eingestellt  worden.

Der  Regierungsrat  Kornmajer  ist  am  17.
November  1907  von  Swakapmund  auf  Urlaub
nach  Deutschland  gereist.

Der  Regierungslehrer  Dr.  von  der  Au  hat
am  14.  Dezember  einen  Heimatsurlaub  angetreten.

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:
  Am  5.  Januar  1908:  Stabsarzt
Dr.  Maillefert;  am  7.  Jannar  1908:  81  Unteroffiziere
  und  Mannschaften.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  ist  weiterhin  folgende  freiwillige  Gabe
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

Von  Herrn  Josef  Hartges  in  Burgwaldniel
(Birgen),  ehemaligem  Reiter  der  Schupztruppe  für
Südwestafrika,  100  Mk.
        <pb n="130" />
        W  60  20

Sypeuden  für  Errichung  eimes  Deukmals  zu  ehren  der  Gesallenen  von  Sünwestafrika.

2.  Ciste.
Am  11.  November  1907  eingegangen  von  Mark
Mart  Übertrag  1138,37
Oberstleutnant  Dahlmann,  Straßburg  i.  E.  10.—  Frhr.  v.  Beaulien-  ilssm,  Major,
Rittmeister  v.  Krüger,  Cassel  100,—  Karlsruhe  i.  B.  .  ,—
tu  *  «
Laspr  JZTILEFUkascheszgl  **  10.—  Am  14.  November  1907  eingegangen  von
v.  Finkle,  Generalmajor,  Hannover  3.—Ludwig,  Stabsveter.  in  der  Schutztruppe
G.  Hegenberg,  Osternienburg,  Anhalt  5.—  Südwestafrika,  z.  Zt.  Wiesbaden  10,  —
2  «  v.Heanigs,GeneralverKav-,Steglitz.5,——
an  12.  Movember  1907  eingegangen  von  R.  Semmelmann,  Leutnant  im  1.  Bayer.
Ortsgruppe  Cöln  d.  Alldeutschen-Verbandes  100,—  Inf.  Regt.  München  4  43.—
ereinigung  der  Wassenmeisteranwaͤrten  30,  —  Apotheker  Bremm,  Leisnig  i.  S.  18,75
Donnerstag-Statllub.  im  Heineschen  Gas-  "  Jeruh,  *  ahim  de  der  ResB,  Veefen-  20——

hause  in  Bergen  CCelle)  6.—  Lehmann,  Oberstleut.  a.  D,  en  73,50
Geheimrat  Professor  Dr.  Liebermann.  Lindner-Bromb

Berlin,  Matthäikirchstr.  29  .  6,——  H.  Lindner-Bromberg  ·  100,
E  Ulrich,  Bertin  we-  oi  (um  10-—  Am  15.  November  1907  eingegangen  von
asiern  Mu.  P.  bemt,  F69  10—  Dr.  E.  Leo,  Oberlehrer,  Lüdenscheid  i.  W.  2,—

König  Georg  Nr.  106,  Leipzig  5l.—  M.  v.  K.,  Klein-Oschersleben  20,
Musikkorps  des  Königl.  Bayer.  9.  In-  D.  Schumacher,  Schwartau  bei  Lübec,

santerie-Regiments,  Würzburg  365,  87  Lübeckerstr.  53.  5
n**  Dr.  Mummenbeft  Bochum  105.—  Sammelstelle  d.  Frankfurter  Oder-  Zeitung  35.—

Ubricht,  Aue  i.  Erzgeb.  «  5.—  Wilh.  Jennrich,  Apotheker,  Altona  (Elbe)  20.—
M.,  Cöln  a.  Rh.  2.—  Richard,  Hauptmann,  Arolsen  50.—
Sixt  v.  Armin,  Generalleutnant  und  De-  Fu  *-  hndee  Fubrmann=  10

partements-Direktor,  Berlin.  10,  —  ünden  i.  «  ---  -—

III-g  Phaner  älthggggxßl  Isldan  m-  Am  18.  November  1907  eingegangen  von
Frau  Generalleutnant  v.  Beeren,  Naum-  Hauptm.  Hahn,  Cöln,  durch  Cölner  Tageburg

  a.  S.  5.—  blatt  10),—
ungenannt  in  Insterburg  «  1,-  Sorauer  Tageblat,  Nauert  &amp;amp;  Pinius,
Kriegerverein  „Germania“,  Weilburga  a.  L.  50.—  .l  m.  b.  H.,  Sora  36.—
Militär-Schießschule,  Augsburg  ,  20,-—vL)eydebkeck  Generallcutnant  BeklmW
Vaterländischer  Verein  von  Liebertwolk-  Kulmbacherstr.  5  50.—

wih  und  Umgegend  .  13,45  Direktor  Dr.  Paar-Linz.  a.  Rh.  5,—
Von  einer  Witwe  in  Coburg,  Bergstr.  10  3.—  Jos.  Biffar,  Oberlt.  a.  D.,  Deidesdein  .  10,—
Kurhess.  Pionier-Batl.  Nr.  11,  Offizier-  3.  Schles.  Drag.  Regt.  Nr.  is,  Hagenau  i.  E.  100,

Korps  30,  —  A.  Brenn-Magdeburg  3—
Offizieren  und  Mannschaften  Jager  Vat  H.  Kauffmann,  i.  F.  2%  4  Co.,  Verlin,

Nr.  5,  Hirschberg  .  50.—  Charlottenstr.  6  .  10,
Ferdinand  Kreuter,  Luckenwalde  20,—  Expedition  des  Lildesheimer  Kurier  50,.
1.  Lothring.  Inf.  Regt.  Nr.  130,  zur  G.Mießler,  Hauptlehr.  in  Schönberg,  O.  K.  5.—

Offizier-Korps.  50,Freifrau  v.  Nauendorf,  Potsdam,  Am

li  Kanal  25  10,
Ge  Kicchbach  g  geb.  Freiin  v.  Liliencron,  2.—  Badisch.  Leib.Grenadier-Verein,  Lorlsruhe  20.—
v.  Rabe-Lesniau  b.  Schmenton  (Wesorr.)  20,  Verein  ehemaliger  Südwestafrikaner  in  *
v.  Haeften,  Hauptmann,  Schwerin  (Meckl.)  10,  0½  Gelsenkirchen  13,75
*  d  **
Genrral  der  urt.  v.  DuzBeren.  Am  19.  November  1907  eingegangen  von
Frau  Hedwig  Hirschberg  geb.  Baronesse  Offizieren  und  Sanitätsoffizieren  des  Iuf.

Digeon  v.  Monteton,  Gernrode  5.—  Regts.  Nr.  53,  Cöohn  —
Zusammen  1138,37  Zusommen  -  1968,37
        <pb n="131" />
        Am  21.  November  1907  eingegangen  on
tark
Übertrag  1968,37
Ungenannt,  Berlin  20,—
Hermann  Stamm,  Patriotischer  Verlag,
Hamburg,  Welkerstr.  66  10,—
Frau  v.  Bergius-  Berlin  W.,  Genthiner
straße  5.—
Major  a.  v.  Korff=  Krokifius,  Wernigerode
  a.  H.  10,—
M.  fl#,  Soartanenbur,  Guaregstr.  21  5.—
Dr.  Möhring  1.  l  5.—
Paul  Otto  Gericke,  Kaufmann  und  Stadtverordneter,
  Magdebunrg  41,40
Matthiaß,  Major  und  Adjutant,  Bromberg  10,05
Hugo  Hinze,  Rechtsanwalt  und  Notar,
Werdau  i.  .  10,—
Prof.  Dr.  D.  Schäfer,  Sieglit,  Friedrichstraße
  20,—
Verein  chemal.  46era.  Posen,  Kronprinzenstraße
  4e  10,—
Professor  Dr.  pbil.  Nichard  Schmit,  *
lottenburg  4.—
Bez.  Offizier  Obertt.  Cetto,  Kempen  i.  .  V.  23,35
Turnerschaft  „Eberhardina“,  Tübingen  30,10
Zweigverein  Berlin  des  Vereins  Deutscher
Militär=  und  Marine-Intendantursekretäre.
  ......  110,—
Am  23.  November  1907  eingegangen  von
L.  Bischoff,  Professor,  Freiburg  i.  Br.  5.—
Königl.  Sächs.  Mil.  Verein  3.  Juf.  Negis-Nr.
  102,  Dresden  5.
Kriegerverein  in  Zyrowa  (Hberschl.)  .  5,—
Hauptmann  a.  D.  Ackermann,  Wiesbaden,
Geisbergstr.  42  .  5,—
Kameradschaftl.  Verein  ziheschn  für
alle  Waffen,  Düsseldo  20,—
M.  Reinicke,  nde  dn  a.  D.,  Berlin
W.,  Bayreutherstr.  42  5.—
Offizierkorps  d.  Landwehrbezirks  Duisburg  73.—
Pfr.  F.  Frey,  Coblenz  5.—
von  den  Zöglingen  der  Königl.  Militär-Knaben-Erziehungsanstalt
  Annaburg  148,05
Dr.  Seyb,  Legationsrat,  Karleruhe,  Karlstraße
  42  .  20,05
Verein  ehem.  ö6er.,  Gelsenkirchen  10,05
Hauptmann  Gudewill,  Izehoo  24,20
Leutnant  v.  Eberstein,  Leib-Gren.  Regt.
Nr.  8,  Frankfurt  a.  10.—
(zumasin  Obertedne  Schmidt,  ois
O.  S.,  Karlstr.  7  I.  5.—
Dr.  Ernst  ziebem  Rechtsanwalt,  Hamburg,
  Gr.  Burstah  40  II.  .  3,—
Deutsche  Zeitung,  Berlin  .  148,  —
Zusammen  2773,62

G  61

 

0

Am  25.  November  1907  eingegangen  von
Mark

Übertrag  2773,62
Kriegerverein  Dembsen  u.  Gemeindevorst.
des  Distrikts  Fabianom.  16,50
Klingelhöffer,  Oberst,  Inf.  Regt.  Nr.  70,
Saarbrücken
Frl.  E.  **-  Wilmersdorf,  Nassauischestr.
  7/8  10,05
Ernst  Fiugshe,  Leipzig,  Karl  nchn

straße  3  .  00,—
Leptien,  isbauineiser,  Köslin  .  20,——
Otto  Raschke,  Liegnitz  .  .  20,—
Stadtkasse,  Falkenstein  i.  V.  50.—
Verein  ehemaliger  Königshusaren  zu  Berlin  5.—
Neumann,  Oberveterinär  a.  D.,  Wismar  5,.—
Radtke,  Kreisschulinspektor,  Ragnit  Ostpt.  3.—
v.  Bülow,  Zurawia  b.  Eiin  3.—
Kriegerverein  Lossa  5,—
Ritzler,  Geh.  Oberpostrat,  Erfurt.  10,—
Krieger-Bezirk  in  Altona  (Elbe)  100,

Offizierverein  des  bandwehrbezirs  Imufurt
  a.  M.  300,
Am  26.  November  1907  eingegangen  von
Dr.  Frhr.  v.  Bodenhausen,  Landrat  z.  D.

und  Kgl.  Kammerherr,  Burgkemnitz  200,—
Altmärk.  Feldart.  Regt.  Nr.  40,  Offizierkorps,
  Burg  b.  Magdeburg  30,  —
V.  C.  Turnerschaft  Alemannia,  Würzöurg  10,  —
Goedsche,  Oberstlt.,  Dresden  =  A.  16,
Gneisenaustr.  16  10,  —
Kriegerverein  Schluchlern,  Reg.  Besz.  Cassel  5.—
Expedition  der  Hartungschen  Zeitung,
Königsberg  i.  Pr.  2,05
Wilh.  Weicher,  oriagsbuchhänder,  bemh
Inselstr.  10  pt.  25.—
Am  27.  November  1907  eingegangen  von
Marburger  Freie  Studentenschaft.  8.—
Otto  Neumeister,  Schieferdeckermeister,
Jena  5.—
R.  Bialon,  **)“  Berlin  N.
Johannis  str.  2.  20,  —
Krieger=  und  Miltäkvereir  Vwiarienburs
(Westpr.)  10.—
Dr.  Stange,  Minden  3,—
Dücker,  Justizrat,  Altona  (Eu  7,05
W.  Parr,  Hungen  18,50

Am  29.  November  1907  eingegangen  von

Leßner,  Hauptmann,  Weilburg  a.  L.  50,  —
v.  Sulicke,  Gen.  Major,  Freiburg  i.  Br.  10,05
Offizierkorps  des  Jäger-Bats.  6,  Oels  30,—
v.  Estorff,  Major,  Saarbrücken  10,  —
Deutsche  Zeitung,  Berlin  37.—
Max  Leipheimer,  Karlsruhe  (Baden)  50,  —

Zusammen  3971,82
        <pb n="132" />
        #  62  20

Mark
Übertrag  3971,82

.  botnotkvührer  Verein  in  Buckau-  Magde.
burg  17,—

Am  30.  Novener  1907  eingegangen  von

X.  Y.  Z.  in  Hamburg  .  000,—
Matthias  Rohde  &amp;amp;  Co.,  Hamburg  .  100,  —

Am  2.  Dezember  1907  eingegangen  von

Deutsche  Kolonialgesellschaft.  Abteilung
Posen  .  104,—
H.  Goßmann,  Direktor,  Wilhelmshöhe
bei  Casee.  20,05
L.  Weyl-Elmshorn,  Königstraße  17  II
(Kriegerverein).  69,35
Offizierkasino  Ulanen-  Regt  Ar.  8  in  i  -Gumbinnen
  .  30,25

Am  3.  Dezember  1907  eingegangen  von
Krieger=  und  Militärverein  für  Stadtund

  Landkreis  Elbing  10,  —
Unteroffizierschule  in  Biebrich  60,—
H.  Raßler,  Breslau,  Goethestraße,  5.—
Breyer,  Hauptmann,  Ulm  a.  D.  .  50,—

Am  41.  Dezember  1907  eingegangen  von
Unteroffziervereinigung  Inf.  Regts.  Nr.  76,

Hamburg  10,  —
Offizieren  und  oberen  Beamien  des  Landwehrbezirks

  Oels=  .  75.—

Am  5.  Dezember  1907  eingegangen  von

A.  Bauer,  München,  Briemerstr.  3
Deutsche  Kolonial=  Sesellschaf,  Abteilung

Sprottau  118,65
Leutnant  Ziehm,  Inf.  Regt.  Nr.  14,
Goldap  15.—
Gemeindebeamten  in  fehtender,  Wannseebahn
  13,72
Offizierkorps  des  Iu-  2  Nr.  27,
Halberstadt  .  100,  —

Am  6.  ezember.  1907  eingegangen  von
Gladau,  Zahlmeister,  Feldart.  Regt.  74,

orgau.  10,.—
Wulff,  Hauptmann,  Straßburg  i.  Els.,
Schwarzwaldstr.  30  20,—

Von  den  mittleren  Wmciatfenmten  der
Stadt  Posen  .  4490
Kameradschaftsbund  der  76er  in  1  Lamburg  100,—
demiche-  Flottenverein,  Ortsgruppe  Wol-.
  ...  ..50,—
Eis  e  ...  .1,—
Am  9.  Dezember  1907  eingegangen  von
Fr.  ao  „Wittenberger  Tageblan“,
Witt  22.—
Jrmuenber  i,  Weißer  Hirsch  b.  Dresden  20,.—

Zusammen  6042,71

 

Mark
löertrag  6042,74
15  Real-Untertertianern  des  Zerbster

Gymnasiums

Friedrich  Beyer,  Postverwalter,  Steinan

Kreis  Schluchtern  ..  50,—
Offizierkorps  des  Inf.  neeP  Nr.  64  in
Prenzlau  ..  50,—

Offizieren,  Sanit.  Offizieren  u.  Beamten  d.
Landw.  Bezirks  Frankfurt  a.  O.

Mannschaften  des  Beurlaubtenstandes  d.  607,60
Landw.  Bezirks  Frankfurt  a.  O.
Elisabeth  Schall  in  Menz  b.  Gransee  1.—
E.  A.  Böhme,  Bautzen,  Moltkestr.  16  10,—
Offizierkorps  des  Inf.  Regts.  Nr.  87,
Mainz  100,—
Geh.  Justizrat  K  K  eller,  Heidelberg  5,.—
Militärverein  Ober-Glogan.  ..  15,—
Landwehrverein  Liemehna  u.  Umgegend  5.—

Stadtrat  Otto  Brocks,  Waldheim.  50,—
Graebenteich,  .bberveterinär,  a.  D.,  Erfurt,
Futterstr.  .
III.  Juf.  seck  Nr.  23  für  den  Standort
Neiße  209,50
Am  10.  Dezember  1907  *  von
v.  Sodenstern,  Major,  Jäger-Batl.  1
Marburg  a.
Latriolische.  Verein  für  den  Kreis  Ziegenrück
  und  Umgegend  20,.—
Offizierkorps  des  Landw.  Bez.  Altenburg  30,  —
Am  12.  Dezember  1907  eingegangen  von
Peter  Kind,  Königl.  Seminarlehrer  in

Linni  .  168.—
Fran  Justigrat  Barlach,  Wiesbaden  .  20,—
Clausnitzer,  Oberleutnant,  Inf.  Negt.  167,

Kriegsakademie  .  61.,—
Stammtisch  der  Ravencaner  in  Berlin  .  30,50

„Deutsche  Zeitung“,  Berlin  ..  246.—

Verein  Krinz  Albrecht-Füsiliere  (73ey),
Osnabrück

Scheidemantel  Antsgerihtsrai  zue

(Bez.  Halle)  5.—
Frau  Kreisdirektor  Schultze,  Cottbus.  20,05
„Ostpreußische  Zeiung“,  Königsberg  i.  Pr.  12,90
F.  v.  der  Trenck,  Major  a.  D.,  Hannover  20,—

Am  13.  Dezember  1907  eingegangen  von
Offizier-Mittagstisch  des  Inf.  Regts.

Nr.  137,  Hagenau  i.  Els.  36,.—

Am  5.  Dezember  1907  eingegangen  von
Redaktion  der  „Tägl.  Rundschau“,  Berlin  847,45

Am  14.  Dezember  1907  eingegangen  von
Verein  ehemal.  Pioniere  in  Mains-  dastel

und  Umgegend.  .  9—

Zufammen  8760,74

Es  sind  bis  jetzt  insgesamt  13  245,49  *ie
beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt
  eingegangen.
        <pb n="133" />
        GV  63  20

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestaueet.)

Deutsch-  afrikanischer  Sisenbahnbau  1907.

Der  Eisenbahnbau  in  den  deutschen  Kolonien  Afrikas  hat  im  Jahre  1907  einen  guten
Schritt  vorwärts  getan,  wie  die  folgende  Zusammenstellung  zeigt.

Anfang:  1907.  Ende:
Feldspur  Meterspur  Kapspur  Summe  Feldspur  Meterspur  Kapspur  Summe
m  m  km  km  km  km  km  km

I.  Im  Betriebe.

 

 

Kamerun  ..—  —  —  —  —  —  —
Togon  98  —  98  —  164  —  164
Südwestafrika  962  —4  140  1102  962  —  288  1250
Ostafriia.  —  150  —  150  —  338  —  338
Summe  92„62  248  140  1350  962  502  288  1752
II.  Im  Bau.
Kamerun  —  160  160  —  160  —  160
Tooon  66  —  66  —  —  —
Südwestafrika  —  —  91  —  80  171
Ostafriiaoao  188  —  188  19  —  19
Summie  —  414  «  414  91  179  80  350

 

Ausgenommen  sind  nur  die  dem  öffentlichen  Verkehr  dienenden  Bahnen.

Von  den  schon  vor  1907  begonnenen  Bauten  sind  im  vergangenen  Jahre  vollendet  worden:
in  Togo  die  Linie  Lome  —  Palime,  deren  letzte  66  km  im  Januar  v.  Is.  eröffnet  wurden,  und
in  Ostafrika  die  Linie  Daressalam  —  Mrogoro,  die  jetzt,  nach  der  kürzlichen  Gesamteröffnung,
209  km  Betriebsstrecke  (gegen  21  km  vor  Jahresfrist)  aufweist.

An  neuen  Bauten  sind  im  Jahre  1907  unternommen  worden:  die  kapspurige  Bahn
(106⅝8  cem)  Aus—Keetmanshoop,  von  der  schon  148  km  eröffnet  und  noch  etwa  80  km  zu
bauen  sind;  die  feldspurige  (60  cm)  Linie  Otavi—Grootfontein,  die  etwa  91  km  lang  und  in
Kürze  fertig  sein  wird,  sowie  die  meterspurige,  19  km  lange  Fortsetzung  der  Usambarabahn  über
Mombo  hinaus  bis  Mkumbara,  die  vor  einigen  Monaten  begonnen  ist.  Der  erste  Bau  ist
staatlich,  die  beiden  anderen  Bauten  sind  private  Unternehmungen.

Die  Betriebslänge  der  Bahnen  ist  von  1350  auf  1752  km,  also  um  402  km  oder

30  Prozent  gestiegen,  die  Bau=  und  Betriebslängen  zusammen  sind  von  1764  auf  2102  km,
also  um  338  km  oder  18½  Prozent  gewachsen.
        <pb n="134" />
        W  64  20

Kaomerun.

Von  Baomenda  an  die  Westorenze.)
Bericht  des  Stationsleiters  von  Bamenda,  Hauptmanns
Glauning,  über  eine  Expedition  nach  Bascho.
(Mit  einer  Skizze.)““

Nachdem  ich  am  12.  Juni  von  meiner
Erpedition  nach  dem  Südbezirk  und  Bamum
zurückgekehrt  war,  trat  ich  am  24.  Juni  mit
38  Soldaten  und  56  Trägern  den  Marsch  nach
Bascho  an.

Der  Zug  nach  Bascho  gab  mir  Gelegenheit,
auch  die  längst  geplante  Erkundung  der  projektierten,
  aus  politischen  und  wirtschaftlichen
Gründen  wichtigen  Verbindungsstraße  zwischen
Bamenda  und  Ossidinge  über  Widekum  und  das
noch  fast  unbekannte  Gebirgsland  nordwestlich
Bamenda  auszuführen.  Da  nach  dem  wenigen,
was  über  diese  Grenzgebiete  bisher  bekannt  war,
für  den  beabsichtigten  Marsch  auf  Feindseligkeiten
der  Eingeborenen  gerechnet  werden  mußte,  so
erschien  es  ratsam,  die  Expedition  durch  ein  genügend
  starkes  Begleitkommando  und  durch  Mitnahme
  reicher  Munition  zu  sichern  und  sie  in  die
Lage  zu  versetzen,  ihren  Durchmarsch  durch  die
zu  erkundenden  Gebiete  nötigenfalls  zu  erzwingen.

Der  Weg  von  Mamfe  bzw.  Bascho  Über
Widekum  nach  Bali  war  vor  kurzem  von  Kaufmann
  Willhöft  und  Oberleutnant  Adametz  begangen
  worden.  Beide  hatten  berichtet,  daß  die
Eingeborenen  von  Widekum  bei  ihrem  Kommen
stets  in  den  Busch  geflüchtet  seien,  ohne  indessen
Feindseligkeiten  zu  begehen;  nur  der  Häuptling
selbst  sei  in  seinem  Dorf  geblieben.  Da  dieser
dem  Oberleutnant  Adametz  erklärt  hatte,  daß
alle  seine  Versuche,  mit  der  Station  in  Verbindung
  zu  treten,  vom  Bali-Häuptling  verhindert
worden  seien,  sandte  die  Station  einen  unbewaffneten
  Dolmetscher  nach  Widekum,  um  mit
jenem  Häuptling  zu  verhandeln  und  ihn  auf
seinen  Wunsch  nach  Bamenda  zu  geleiten.  Dieser
Dolmetscher  kam  eben  zurück,  als  die  Expedition
in  Bali  eintraf.  Er  meldete,  der  Widekum-Häuptling
  habe  ihn  sehr  unfreundlich  aufgenommen
  und  bei  Vorzeigung  des  Ausweises  der
Station  erklärt,  daß  er  schon  mehrere  solcher  für
ihn  wertlosen  Zettel  von  Weißen  besitze,  und  daß  er
nicht  daran  denke,  nach  der  Station  zu  kommen.
Darauf  sei  er  verschwunden  und  habe  ihn  im

)  Die  in  diesem  Bericht  dargelegten  Verhältnisse
haben,  wie  in  der  levten  Nummer  dee  Kolonial-Blattes
amtlich  mitgeteilt,  den  Gouverneur  veranlaßt,  den
nordwestlichen  Teil  des  Bezirko  Bamenda  für  gesperrtes
  Gebiet  zu  erklären.

*““)  Als  Ergänzung  zu  dieser  Skizze  wird  auf  die
Karte  Nr.  10  in  den  „Mitteilungen  aus  den  deutschen
Schutzgebicten“  1907  Heft  4  verwiesen.

 

Dorf  allein  gelassen.  Am  nächsten  Morgen  sei
er  auf  dem  Weitermarsch  in  der  zu  Widekum
gehörigen  Landschaft  Baliben  samt  seinem  Boy
gebunden  und  schwer  mißhandelt  worden.  Dann
hätten  ihn  die  Eingeborenen  laufen  lassen;  andere
aber  seien  ihm  gefolgt  und  hätten  auf  ihn  geschossen,
  so  daß  er  sich  und  seinen  am  Knie
schwer  verwundeten  Boy  nur  mit  Mühe  retten
konnte.  Ein  zweiter  aus  Bascho  zurückkehrender
Stationsbote  war  rechtzeitig  gewarnt  worden  und
hatte  die  Landschaften  Widekum  und  Baliben  bei
Nacht  ungehindert  passiert.  Auf  diese  Nachricht
hin  sandte  ich  sofort  den  Befehl  zur  Station,
die  Straße  über  Widekum  vorläufig  für  den
Verkehr  zu  sperren.  Die  Expedition  lagerte  am
25.  Juni  in  Batibö  (Batebs  der  Karte  10
„Mitt.  a.  d.  Schutzgeb.“  1907)  und  marschierte
am  nächsten  Morgen  in  Baliben  ein.  Die
Dörfer  von  Baliben  liegen  etwas  abseits  des
Weges  im  Busch  versteckt  an  steilen  bewaldeten
Talhängen.  Während  des  Einmarsches  erschollen
ringsum  auf  den  Höhen  Kriegsgeheul  und  Hörnerund
  Trommelsignale;  wir  sahen  bewaffnete  Trupps
in  den  dichten  Busch  flüchten.  Das  auf  beherrschendem
  Bergrücken  gelegene  Häuptlingsdorf
  Makam,  in  dem  ich  Lager  bezog,  wurde
bald  darauf,  als  wir  begannen,  Schußfeld  freizuschlagen,
  heftig  beschossen,  ebenso  die  ausgesandten
  Patrouillen,  die  in  dem  schwierigen
unübersichtlichen  Gelände  den  leichtfüßigen  Gegner
nur  schwer  fassen  konnten.  Vom  Feinde  fielen
sechs  Mann,  auf  unserer  Seite  wurde  ein  Soldat
leicht  und  ein  Batibö-Kundschafter  schwer  verwundet.
  Da  sich  der  Gegner  in  Bamunbö,  am
liuken  Uferhang  des  Maflusses  gelegen,  festgesetzt
hatte,  griff  ich  diese  Landschaft  am  nächsten  Tag
von  drei  Seiten  an.  Die  Talschlucht  war  an
der  Stelle,  wo  die  von  mir  geführte  Patrouille
sie  überschritt,  100  bis  500  m  tief  eingeschnitten,
die  Hänge  waren  steil  und  schlüpfrig  und  fast
durchweg  dicht  bewaldet.  Der  Feind  leistete  anfänglich
  starken  Widerstand,  zog  sich  aber  gegen
Nachmittag  zurück.  Nach  den  übereinstimmenden
Meldungen  schien  sich  die  Hauptmacht  bei  Widekum
  zu  sammeln,  während  ein  Teil  nach  der  noch
unbekannten  Laudschaft  Fossungmun  (Eossongmun
der  Karte  10  „Mitt.  a.  d.  Schutzgeb.“  1907)
flüchtete.  Ein  Soldat  wurde  an  diesem  Tage
schwer  verwundet;  er  starb  tags  darauf  auf  dem
Transport  nach  Bali.  Am  28.  Juni  verlegte
ich  das  Lager  nach  dem  nur  50  Minuten  entfernten
  Widekum.  Die  Brücke  über  den  50  m
breiten  reißenden  Momafluß  war  zerstört.  Ihr
Wiederaufbau  nahm  den  halben  Tag  in  Anspruch.
Wie  die  zahlreich  vorhandenen  Spuren  bewiesen,
hatte  der  Feind,  der  unseren  Anmarsch  schon  am
27.  erwartet  hatte,  hier  in  großer  Zahl  das
        <pb n="135" />
        G  65

jenseitige  Ufer  besetzt  gehalten.
Bamunbö  hatten  ihn  dann  bestimmt,  seinen
Widerstand  am  Fluß  aufzugeben.  Widekum  war
verlassen.  Am  nächsten  Tage  ausgesandte  Patrouillen
  stießen  nur  auf  vereinzelte  Posten  und
schwache  Abteilungen  des  Gegners,  die  sofort
zurückwichen.  Am  30.  Juni  wurde  daher  der
Weitermarsch  angetreten.  Das  Reitpferd  hatte
ich  wegen  des  schwierigen  Geländes  bereits  am
28.  Juni  nach  Bamenda  zurückgeschickt.  Die
Verluste  des  Gegners  betrugen  im  ganzen  siebzehn
gezählte  Tote,  die  unsrigen:  ein  Soldat  tot,  ein
Soldat  und  ein  Hilfskrieger  verwundet.  Bei  dem
hartnäckigen  Charakter  der  Eingeborenen  am
Abfall  des  Bali-Plateaus  und  bei  der  Erbitterung,
mit  der  sie  —  wie  auch  die  Bamumun-Expedition
  im  März  und  April  1906  und  die  Bamumbu-Expedition
  im  April  und  Mai  1907
beweisen  —  gegen  die  Europäer  kämpfen,  wird
ein  energischer  Strafzug  gegen  Widekum  und
Baliben  erforderlich  sein,  um  die  völlige  Befriedung
  dieser  für  den  Verkehr  wichtigen  Gebiete
  herbeizuführen.  Gleichzeitig  wird  auch  die
Bestrafung  der  Befangs  nördlich  Widekum  durchgeführt
  werden  müssen,  deren  Unterwerfung  auch
von  der  Station  Ossidinge  erbeten  wurde,  da
die  Befangs  fortwährend  räuberische  Einfälle  in
die  an  der  Straße  gelegene  Landschaft  Bitekn
unternehmen.

Erwähnt  sei  noch,  daß  der  Baliben-Häuptling
  durch  die  befreundeten  Bakurube-Leute  sagen
ließ,  er  könne  fünf  Jahre  mit  den  Weißen
kämpfen  und  würde  nicht  um  Frieden  bitten;
eher  würde  er  in  ein  anderes  Land  auswandern.

Am  30.  Juni  erreichte  die  Expedition,  von
Widekum  aus  fast  fortwährend  durch  Wald  marschierend,
  den  etwa  60  bis  70  m  bereiten,
mannstiefen  und  reißenden  Mafluß;  hier  wurde
sie  einen  Tag  aufgehalten,  bis  von  den  Einwohnern
  des  nahegelegenen  Dorfes  Bascho  eine
Hängebrücke  erbaut  war.  Die  Lasten  wurden
auf  einem  gleichzeitig  von  der  Expedition  erbauten,
  an  einem  Tau  entlang  gleitenden  Floß
über  den  Fluß  geschafft.  Eine  Stunde  weiter
oberhalb  der  eigentlichen  Übergangsstelle  befindet
sich  ein  schöner  etwa  50  m  breiter  und  40
bis  50  m  hoher  Wasserfall.  Dicht  nördlich  des  Ma
beginnt  die  Landschaft  Biteku,  zu  der  die
Orte  Bascho  (Häuptling  Tschinta),  Bembe,  Otama,
Baia,  Aiwawa  gehören.  In  Aiwawa  traf  ich
mit  dem  Polizeimeister  aus  Ossidinge  zusammen,
der  mir  die  Vorschläge  des  dortigen  Bezirksamtmanns
  über  die  Abgrenzung  der  beiderseitigen
  Bezirke  überbrachte.  Von  Amebesso  aus
führt  der  Weg  durch  gebirgiges  Gelände  nach
Anjebesse  und  Mbu,  von  da  über  Ak6é  (Okoa
der  Karte  10  „Mitt.  a.  d.  Schutzgeb.“  1907)

Die  Kämpfe  in

 

r

zum  Posten  Bascho.  Die  Entfernung  von  Bamenda
  bis  Bascho  beträgt  im  ganzen  30⅛  Wegstunden
  (=  sechs  Tage).  Das  Gelände  ist  gebirgig.
  Der  Abstieg  nach  Widekum  beträgt
37  m,  sonst  bedeutendste  Höhenunterschiede  300
Meter.  Ein  Wegebau  wird  auf  keine  besonderen
Schwierigkeiten  stoßen.  Die  fünf  oder  sechs
größeren  Flüsse,  die  zu  überschreiten  sind,  bilden
nur  in  der  Regenzeit  Hindernisse;  sie  sind  aber
leicht  durch  Hängebrücken,  wie  sie  vorläufig  für
den  Verkehr  völlig  genügen,  zu  überwinden.
Von  Bascho  (Tschintas  Dorf)  zweigt  der  Weg
nach  Mamfe,  von  Aiwawa  derjenige  nach  Ossidinge
  ab.  Die  Entfernung  von  Bamenda  nach
Mamfe  beträgt  sieben  Tage  (32  Stunden),  von
Bamenda  nach  Ossidinge  sieben  bis  acht  Tage.

Die  Aufgaben  des  Postens  Bascho  beschränken
sich  zur  Zeit  auf  die  polizeiliche  Uberwachung
der  jetzt  völlig  friedlichen  Landschaft  Bascho.  Der
Verwaltungsbereich  des  Postens  erstreckt  sich  auf
15  km  im  Umkreis.  Außerdem  wird  der
Posten  als  Stützpunkt  für  die  Grenzexpedition
und  für  die  zur  Unterwerfung  der  noch  unbotmäßigen
  Stämme  westlich  Bamenda  notwendigen
militärischen  Unternehmungen  BWichtigkeit  erlangen.
  Die  Lage  in  Bascho  ist  ruhig.  Die
Eingeborenen  kehren  allmählich  aus  ihren  Verstecken
  im  Busch  zurück  und  bauen  sich  wieder
an.  Überall  sieht  man  neue  Häuser  und  Farmen
entstehen.  Auch  der  Marktverkehr  auf  der  Station
entwickelt  sich  immer  mehr,  so  daß  Verpflegungsschwierigkeiten
  zur  Zeit  nicht  vorhanden  sind.
Der  Posten  selbst  ist  einfach,  aber  zweckmäßig
angelegt;  die  Häuser  sind  zum  Teil  in  Ziegeln
aufgeführt.  Zu  Verteidigungszwecken  ist  die
Station  mit  einer  Pallisadierung  umgeben.  Zur
Zeit  befinden  sich  in  Bascho  zwei  Faktoreien.

Für  den  Rückmarsch  zur  Station  Bamenda
war  beabsichtigt,  zunächst  in  östlicher  Richtung
das  Plateau  zu  ersteigen,  dabei  gleichzeitig  nach
Möglichkeit  die  Grenzen  der  Bezirke  Ossidinge  und
Bamenda  zu  erkunden  und  darauf  nach  Nordosten
  abzubiegen,  um  eine  Verbindung  mit  dem
westlichen  Bafum-Ort  Wum  herzustellen.

Am  11.  Juli  marschierte  ich  mit  Oberleutnant
  Adametz,  42  Soldaten  und  etwa  70
Trägern  ab.  Der  Weg  führte  durch  Buschwald
und  gebirgiges  Gelände  über  die  friedlichen  Orte
Tabe,  Kelua,  Esobi,  Bankobe,  Dasumo  der  Landschaft
  Badio  und  nach  Übersteigung  eines  hohen
Bergrückens  (544  m  über  dem  Meere)  nach
Mbulo.  Alle  diese  Orte  gehören  zu  Anjang,
während  Mbaja  bereits  im  Lande  Anta  liegt,
ebenso  Akossu  (945  m  über  dem  Meere)  und
Banta.  Taku  ist  die  letzte  Anjang-Ortschaft  nach
Nordosten.  Am  14.  Juli  kamen  wir  in  Banta
an,  das  noch  im  Waldgebiet  liegt,  während  die
        <pb n="136" />
        66  ꝛ09

höheren  Bergkuppen  bereits  Graswuchs  aufweisen.
In  Banta,  dessen  Dörfer  geräumt  und  verlassen
waren,  benahmen  sich  die  Eingeborenen  zum
ersten  Male  feindselig,  ohne  daß  es  zu  ernsteren
Kämpfen  gekommen  wäre.  Am  16.  Juli  gelangte
die  Expedition  über  Musomewa  und  den  1359  m
hohen  Sattel  zwischen  Bnambajua  und  Kondensa-Berg
  in  die  völlig  zum  Grasland  gehörige  Landschaft
  Eko  (Tudu,  1220  m  über  dem  Meere),  in
prachtvoller  Gebirgsgegend  gelegen.  Die  Eingeborenen
  waren  aus  ihren  Dörfern  geflohen.  Sie
hielten  die  anliegenden  Höhen  besetzt  und  wagten
es  sogar,  von  Buschverstecken  aus  das  Lager  aus
nächster  Nähe  zu  beschießen.  Zurückgeworfen  und
durch  Patrouillen  verfolgt,  zogen  sie  sich  in  die
Landschaft  Okün  zurück,  in  die  wir  am  nächsten
Tage  unter  fortwährenden  Kämpfen  einrückten.
Den  Bergrücken,  welcher  die  den  Zugang  zu
Okün  bildende  Einsattelung  überragt,  fanden
wir  von  Haufen  lärmender  Eingeborenen  besetzt,
die  aber  bei  unserem  Anrücken  die  Flucht  ergriffen.
  Sie  setzten  sich  darauf  in  den  bewaldeten
Talschluchten  und  in  dem  hohen  Grase  fest,  wurden
aber  ohne  Mühe  zurückgeworfen.  Im  Häuptlingsdorf
  wurde  Lager  bezogen.  Trotz  ihrer  minderwertigen
  Bewaffnung  benahmen  sich  die  Okünleute
höchst  furchtlos.  Sie  kamen  nahe  an  das  Lager
herau,  bedrohten  Träger  und  Boys  beim  Wasserholen,
  beschossen  die  Patrouillen  aus  dem  Busch
und  hohen  Gras  und  folgten  zurückgehenden
schwächeren  Trupps  in  hellen  Haufen  bis  in  die
Nähe  des  Lagers.  Vom  Feind  fielen  fünf  Mann,
auf  unserer  Seite  wurde  ein  Soldat  leicht  verwundet.
  Durch  zwei  Nachtpatrouillen  und  eine
am  frühen  Morgen  unter  Oberleutnant  Adametz
entsandte  Patronille  wurden  dem  Feind  noch
starke  Verluste  beigebracht,  so  daß  er  weithin  in
die  Berge  entsloh.  Am  19.  Juli  konnten  wir
daher  den  Weitermarsch  antreten  und  erreichten
an  diesem  Tage  Bamesse,  das  ich  bereits  im  Juni
1905  bestraft  hatte.  Die  Eingeborenen  waren
geflüchtet,  kehrten  aber  auf  unsere  Zurufe  bald
zurück  und  zeigten  sich  völlig  friedlich.  Der
Häuptling  stellte  auf  meinen  Wunsch  auch  einen
seiner  Leute  als  Stationsboten.  Die  Anstellung
solcher  Stationsboten  aus  noch  wenig  bekannten
Ländern  bildet  ein  gutes  Mittel,  um  engere
Fühlung  mit  diesen  zu  bekommen.  Am  nächsten
Tage  marschierten  wir  nach  dem  kleinen  Ort
Mesang,  dessen  Einwohner  sich  feindlich  zeigten
und  auch  einen  Träger  verwundeten.  Zu  ihrer
Bestrafung  wurden  mehrere  Patrouillen  ausgesandt,
die  einige  Leute  erschossen.  Am  21.  Juli  trafen
wir  nach  sechsstündigem,  höchst  anstrengendem
Marsche  durch  tiefe  Schluchten  und  an  steilen,
schlüpfrigen  Hängen  entlang  in  Mubadji  (Bamubadji)
  ein.  Es  ist  der  von  mir  Baundu  ge- 



nannte  Ort,  den  ich  im  November  1905  auf
meinem  Marsche  Ossidinge—Bascho—Bali  besuchte.
Der  kluge  Häuptling  Hemifu  nahm  uns  freundlich
  auf.  Er  steht  im  Verkehr  mit  Bali  und  ist
auch  von  den  dortigen  Missionaren  schon  besucht
worden.  Nach  seinen  Angaben  soll  Bali-Mudi
etwa  vier  bis  fünf  Tage  von  hier  nach  Norden
liegen.  Als  wir  in  Kantji  (613  m  über  dem
Meere)  ankamen,  ließen  uns  die  Eingeborenen,
die  uns  im  Kriegsschmuck  erwarteten,  zwar  ungehindert
  bis  zum  Häuptlingsplatz  passieren;  sie
verhielten  sich  aber  gegenüber  allen  Versuchen
einer  friedlichen  Annäherung  ablehnend  und  begannen
  schließlich  die  Lebensmittelpatrouillen  und
die  Wasserholer  zu  beschießen,  so  daß  wir  auch
hier  wieder  zu  den  Waffen  greifen  mußten.  Am
23.  Juli  erreichten  wir  nach  beschwerlichem
Marsche  Esimbe  (Boregam).  Die  Eingeborenen
hatten  schon  vorher  die  Hütten  geräumt  und
waren  geflüchtet.  Ein  gefangenes  Weib  erzählte,
der  Häuptling  habe  seinen  Leuten  Auftrag  gegeben,
  sich  mit  Lebensmitteln  versehen  bei  seinem
etwa  anderthalb  Stunden  entfernten  Dorfe  zu
sammeln.  Nachdem  wir  an  diesem  Tage  und
dem  nächsten  Morgen  vergeblich  versucht  hatten,
die  Eingeborenen  von  unseren  friedlichen  Absichten
zu  überzeugen,  wurde  plötzlich  ein  bei  einer
Lebensmittelpatrouille  befindlicher  Bametaträger
aus  dem  Hinterhalt  erschossen.  Die  sofort  ausgesandten
  Patrouillen  stießen  schon  in  dem  Busch
dicht  beim  Lager  auf  zahlreiche  Haufen  gut  bewaffneter
  Eingeborener.  Es  zeigte  sich  bald,  daß
der  Feind  bereits  das  Lager  von  allen  Seiten
umstellt  hatte  und  nunmehr  auch  das  Lager  selbst
aus  Buschverstecken  zu  beschießen  begann.  Weitere
Haufen  sah  man  auf  den  nahegelegenen  Graskuppen
  sich  sammeln.  Der  Angriff  wurde  durch
Schnellfeuer  zurückgeschlagen.  Gleichzeitig  warfen
die  Patrouillen  den  Gegner  nach  heftigem  Kampfe
aus  seinen  Verstecken  und  verfolgten  ihn  weit  in
die  Berge.  Der  Feind  verlor  13  Tote;  auf
unserer  Seite  wurde  ein  Soldat  schwer  verwundet.
Zwei  Patrouillen  unter  Oberleumant  Adamesz
und  meiner  Führung  stießen  am  nächsten  Tage
noch  auf  mehrere  Haufen  von  Eingeborenen,  die
aber  nur  noch  schwachen  Widerstand  leisteten;
auch  eine  am  Tage  vorher  nach  einem  etwa  drei
Stunden  entfernten  Esimbedorfe  entsandte  Patrouille
  sah  nur  wenig  mehr  vom  Feind.  Am
26.  Juli  wurde  das  Lager  nach  dem  Häuptlingsdorf
  verlegt,  das  nahe  am  Mesam=  (Wotschumo)
Fluß  gelegen  ist.  Jenseits  dieses  Flusses,  über
den  zwei  Hängebrücken  führen,  stießen  die  Patrouillen
  bei  der  Landschaft  Bitam  nochmals  auf
den  Feind,  von  dem  sieben  Mann  fielen.  Von
Esimbe  aus  nach  Nord-Nord-Westen  soll  die  Landschaft
  Besang  zwei  Tage  entfernt  liegen,  nach
        <pb n="137" />
        GV  67  20

Nord-Nord-Osten  Ngaraku,  nach  Norden  Basaga
und  etwa  einen  Tagemarsch  entfernt  Mbandi.
Die  Bewohner  der  Landschaften  Besang,  Ngaraku
und  Mbandi  führen  Pfeil  und  Bogen,  gehören
also  jedenfalls  zum  Stamm  der  Muntschi.  Am
27.  Juli  erreichten  wir  die  friedliche,  inmitten
schöner  Olpalmenwälder  gelegene  Landschaft
Mukurn.  Sie  steht  in  Handelsbeziehungen  zu
Wum  (Bafum).

Am  28.  Juli  wurde  beim  kleinen  Ort  Befang
der  Metscham-(Montsumo)  Fluß,  den  wir  schon
von  Esimbe  aus  gesehen  hatten,  überschritten.
Der  Fluß  ist  30  bis  50  m  breit,  tief  und  reißend
(471  m  über  dem  Meere).  Wir  lagerten  im
kleinen  Bafumdorf  Nkangelo,  von  dem  man  einen
weiten  Überblick  auf  das  Tal  des  Metscham=  (von
den  Bafuts  Mija  genannten)  Flusses,  auf  den
Tuijaberg  sowie  nach  Mantum  und  den  Bafut-Dörfern
  Bagri  und  Mbokum  hin  genießt.

Im  großen  Bafumort  Wum,  den  ich  bereits
1905  besucht  hatte,  wurden  wir  freundlich  aufgenommen.
  Von  hier  aus  soll  die  Muntschilandschaft
  Witschs  mehrere  Tagemärsche  weit  nach
Nord-Nord-Westen  liegen.  In  Kuk  liefen  die
Leute  bei  unserer  Ankunft  zwar  weg,  benahmen
sich  aber  in  keiner  Weise  feindselig.  Dagegen
wurden  die  von  mir  nach  Me  vorausgesandten
Dolmetscher,  welche  die  Eingeborenen  zum  Bleiben
veranlassen  sollten,  von  diesen  beschossen  und
mußten  flüchten.  Als  wir  am  nächsten  Tage  in
Me  einmarschierten,  kam  uns  der  dortige,  sehr
alte  Häuptling  entgegen,  entschuldigte  das  unüberlegte
  Benehmen  seiner  Leute  und  bat  um
Frieden.

Da  gegen  Me  zahlreiche  Klagen  der  Landschaften
  Bekom,  Bafumbum  und  neuerdings  auch
von  Wum  wegen  Überfalls  kleiner  Karawanen
und  Gefangennahme  einzelner  Leute  vorlagen,  so
konnte  ich  mich  diesmal  mit  einer  einfachen  Entschuldigung
  nicht  begnügen  und  verlangte  als
Strafe  für  die  begangenen  lbergriffe  die  Stellung
von  20  Strafarbeitern  für  die  Station  auf  drei
Monate  und  den  Ausbau  des  Weges  nach  Kuk
und  Bekom.  Als  ich  diese  meine  Forderung  bekanntgemacht
  hatte,  verschwanden  im  Nu  die
sämtlichen  herumstehenden  Eingeborenen.  Der
alte  Häuptling  blieb  allein  zurück.  Er  ist  zwei
Tage  später,  verlassen  von  allen  seinen  Leuten,
gestorben.  Da  ich  kriegerische  Maßnahmen,  solange
die  Meleute  selbst  sich  nicht  feindselig  benahmen,
vermeiden  wollte,  so  blieb  mir  nichts  übrig,  als
einige  Tage  in  Me  zu.  bleiben  und  die  Strafarbeiter
  einzeln  festnehmen  zu  lassen.  Gleichzeitig
wurde  mit  dem  Wegebau  begonnen.  Bei  meinem
Abmarsch  ließ  ich  in  Me  eine  Abteilung  von
acht  Soldaten  zurück  mit  dem  Befehl,  den  von

 

mir  bereits  begonnenen  Weg  Me—Kuk—Wum
und  Me—Bekom  auszubauen  und  die  Eingeborenen
  allmählich,  ohne  Gewalt,  zur  Arbeit
heranzuziehen.  Sollten  sich  in  Me  wider  Erwarten
  weitere  Schwierigkeiten  ergeben,  so  würde
dann  allerdings  ein  energisches  Einschreiten  nicht
länger  hinausgeschoben  werden  können,  da  diese
Landschaft  im  südlichen  Bafumgebiet  als  der
einzige  Störenfried  gilt.  Von  Bum  sowie  von
den  Me  benachbarten  Landschaften  Njos  und
Fungom  waren  Abgesandte  erschienen,  um  die
friedliche  Gesinnung  dieser  Landschaften  zu  versichern.


Am  4.  August  besuchte  ich  das  auf  hohem
Bergrücken  (1907  m)  gelegene  Häuptlingsdorf  von
Bekom  und  wurde  von  dem  alten  Häuptling
freundlich  ausgenommen.  Bekom  ist  jetzt  völlig
friedlich  und  kommt  den  Wünschen  der  Station
pünktlich  nach.

Über  Babanki-—Bambui—Bafreng  traf  die
Expedition  am  8.  August  wieder  in  Bamenda  ein.

*#  *
#

Oro=  und  Hydrographisches,  Vegetation
und  Tierwelt,  Bevölkerung.

Das  Plateau  von  Mittel-Kamerun  steckt  sich
in  seinem  nordwestlichen  Teile  zunächst  in  schroffen,
zerklüfteten  Bergketten  ab,  während  es  in  seinen
untersten  Stufen  in  niedriges  Hügelland  übergeht,
  aus  dem  noch  einige  auffallende  höhere
Bergzüge  hervorragen.  Auf  diesen  untersten  Abstufungen
  führt  der  Weg  Widekum  —  Bascho  entlang.
  Außer  dem  Abstieg  von  Baliben  nach
Widekum  mit  377m  Differenz  betrug  der  von
mir  gemessene  bedeutendste  Höhenunterschied  bei
lbersteigung  der  Hügelkette  von  Amebesso  etwa
300  m.  Dagegen  liegt  der  östliche  Teil  von  Anjang
  und  das  ganze  Antagebiet  bereits  im  oberen
Teil  des  Plateauabfalls  und  zeigt  grof  Höhenunterschiede,
  steile  Bergformationen  und  enge,
tiefe  Täler.  Das  eigentliche  Hochplateau  wurde
bei  Musomewa  und  Eko  (1220  m  über  dem  Meere)
erreicht.  Dieses  Plateau  ist  kein  eigentliches
Massiv,  sondern  es  besteht  aus  zahlreichen,  von
tiefen  Tälern  durchfurchten  Bergketten.  In  seinem
mittelsten  Teil  bei  Bamesse,  Baminje,  Kantji
finden  sich  dagegen  auch  zahlreiche  wellige,  sanfte
Hügel  mit  breiten  Tälern  und  flachen  Mulden.
Wie  im  Westen,  so  zeigen  sich  auch  in  dem  von
uns  erreichten  nördlichsten  Teil  des  Plateaus  bei
Esimbe  (580  m  über  dem  Meere)  diese  schroffen
Bergketten;  sie  bilden  an  einzelnen  Stellen  durch
mittlere  Höhenzüge  schon  den  Übergang  in  das
niedrige  Hügelland  der  Benusebene,  während  das
Plateau  nach  Osten  in  den  Ländern  Bafum,
        <pb n="138" />
        W  68  20

Bekom,  Oku,  Bansso,  Kambo  und  Mambila  seine
größte  Höhe  erreicht.  Die  höchsten  Erhebungen
des  Plateaus  auf  seiner  Westseite,  soweit  sie  für
die  beigefügte  Kartenskizze  in  Frage  kommen,
dürften  bei  Eko  liegen.  Ihre  absolute  Höhe  beträgt
  etwa  2400  m.

Der  westliche  Teil  des  Plateaus  entwässert
zum  Croßfluß.  Von  den  zahlreichen  Flüssen  sind
besonders  zu  erwähnen  der  Mma,  der  in  dem
noch  unbekannten  Gebiete  nordwestlich  Befang
entspringt  und  sich  südlich  Biteku  mit  dem  von
Bamumun  und  Bali  kommenden  Moma  vereinigt.
  Er  war  an  der  Übergangsstelle  mannstief,
  etwa  60  bis  80  Meter  breit  und  sehr
reißend.  Der  Nordwestrand  des  Plateaus  wird
entwässert  vom  Mafifluß,  der  einen  der  Hauptzuflüsse
  des  Mun-Aja  bildet.  Er  war  Anfang
Juli  dieses  Jahres  etwa  60  bis  80  Meter  breit,
1,20  Meter  tief.  Die  Wassermengen  des  eigentlichen
  Innenplateaus  führt  der  Metscham=  (auch
Montsumo,  Wotschumo  und  Mija  genannte)  Fluß
dem  Katsenafluß  und  somit  dem  Stromgebiet  des
Benus  zu.  Seinem  Flußsystem  gehören  auch  die
Flüsse  an,  die  das  Bergland  von  Bamenda,
Babanki,  Bekom  und  Bafum  entwässern.  Entsprechend
  seinem  vulkanischen  Charakter  weist  das
Plateau  mehrere  aterseen  auf.  Außer  dem
bereits  bekannten  Mauwsssee  (2300  Meter,  Oku)
und  dem  Ndüsee  (1200  bis  1400  Meter  bei
Nijos,  Bafum)  wurde  zwischen  Kuk  und  Me  in
einer  Höhe  von  1400  Metern  noch  ein  dritter
See  aufgefunden.  Sein  Name  ist  (ebenso  wie
der  des  bei  Njos  gelegenen  Sees)  RNdüsee,  d.  h.
Gottessee.  Der  neuentdeckte  See  ist  etwa  600
Meter  lang  und  ebenso  breit,  ohne  sichtbaren
Zu=  und  Abfluß.

Während  die  Gebiete  an  den  unteren  Stufen
des  Plateauabfalles,  also  an  der  ganzen  Route
Widekum  Biteku—  Mbu—  Bascho  durchweg  mit
Urwald  bestanden  sind,  zeigen  die  Länder  Anjang
und  Anta  am  oberen  Plateaurand  in  ihren
höheren  Erhebungen  zahlreiche  Graskuppen;  in
Eko  beginnt  das  eigentliche  Grasland.  Im
nördlichen  Teil  bei  Esimbe  findet  sich,  wie  überall
in  den  Randgebirgen,  an  den  Hängen  und  in
den  Tälern  viel  Wald.  An  fast  allen  Wasserläufen
  wächst  die  Rophiapalme  in  meist  langgedehnten,
  schmalen  Hainen.  Bafum  kann  wieder
als  reines  Grasland  bezeichnet  werden.  Das
Gras  erreicht  je  nach  Höhenlage  und  Beschaffenheit
  des  Bodens  zum  Teil  eine  Höhe  von  3  bis
4  Meter,  zum  Teil  wächst  es  nicht  über  Hüfthöhe
  hinaus.  Die  Übergangsländer  find  reich

 

an  Olpalmen.  Besonders  weisen  Baliben,
Widekum,  Mesang,  Kantji,  Efimbe,  Muküru,  Befang,
  große  Bestände  an  Olpalmen  auf.  Gummi
ist  in  dem  Urwaldgebiet  am  Westabfall  des
Plateaus  reichlich  vorhanden  und  zwar  kommt
sowohl  Kickrig  wie  die  Gummi-Liane  vor.  In
Walo  brachten  mir  die  Eingeborenen  schon  im
November  1901  Gummibälle  zum  Verkauf.  Die
Eingeborenen  von  Mubadji  schneiden  Gummi
zwischen  Kantii  und  Esimbe,  die  von  Mantum
in  Mukürun.  Der  Gummi  soll  in  viereckigen
Klumpen  von  etwa  einem  Kilo  Gewicht  in  den
Handel  kommen.  Über  die  weiter  nördlich  gelegenen
  von  den  Muntschis  bewohnten  Waldgebiete
  habe  ich  nichts  in  Erfahrung  bringen
können.  Das  Vorkommen  von  Gummi  in  den
Wäldern  von  Bafut,  besonders  auch  am  Tuijaberg
  ist  bekannt.

Der  Wildstand  scheint  in  dem  ganzen  Gebiet
sehr  gering  zu  sein.  Beobachtungen  in  dieser
Richtung  wurden  durch  das  hohe  Gras  fast  unmöglich
  gemacht.  Doch  zeigten  die  in  Banta,
Esimbe,  Wum,  Me  und  anderen  Orten  vorgefundenen
  Antilopengehörne,  Affen=  und  Wildschweinschädel,
  daß  Wild  überall  wenigstens
vereinzelt  vorkommt.  Große  Elefantenherden
gibt  es  am  Tuijaberg  und  längs  des  Metschamflusses
  bis  in  die  Gegend  von  Bafut,  Bandeng
und  Bameta.

r“
*

Sowohl  die  Übergangs=  und  Waldländer  als
die  Graslandgebiete  sind  stark  bevölkert.  Die
Bevölkerung  an  der  Straße  Widekum—Bascho
sowie  die  Bewohner  von  Anta  und  Anjang
zeigen  ganz  den  Typus  der  Urwaldbewohner.
Auch  ihre  Hütten  sind  auf  dieselbe  Art  wie  am
Croßfluß  gebaut,  nur  sind  sie  zumeist  ärmlicher
und  niedriger.  In  den  im  Grasland  gelegenen
Landschaften  Eko  und  Okum  finden  sich  runde,
neben  viereckigen  Hütten.  Die  Dächer  sind  noch
mit  Palmblattmatten  gedeckt.  Bamesse,  Baminje,
Mesang,  Mubadji  und  die  Bafum-Landschaften
bauen  die  den  Grasländern  eigentümlichen  hohen
quadratischen  Häuser  mit  Grasdach.  Besonders
schön  gebaut  sind  diese  Häuser  in  Bafum.  Hier
findet  man  an  den  Türpfosten  auch  vielfach
schöne  Schnitzereien.  Ganz  abweichend  von
diesen  Bauarten  sind  die  Häuser  der  Landschaften
  Kantji,  Efimbe,  Muköüru  und  Befang.
Diese  Häuser  bestehen  ganz  aus  Lehm,  der  meist
mit  Sand  und  kleinen  Steinen  vermengt  ist.
Der  Grundriß  ist  quadratisch.  Meist  befindet
sich  an  der  Vorderseite  des  Hauses  noch  unter
dem  Grasdach  ein  Vorraum,  der  von  einer  etwa
einen  Meter  hohen  Mauer  eingefaßt  oder  ganz
        <pb n="139" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt  Nr.  2,  1908.

 

   

 

*  Nr#  ,
Skizze  „  -
des  —  -
Nordwest  -  Bezirks  Bamenda  .  N#-nach

  den  Aufnahmen  liptm.  Glaunin  14

 

 

  
 

 

 

 

 

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Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Minler  &amp;amp;  Sohn.  Berlin  SW%s.
        <pb n="140" />
        <pb n="141" />
        WV  69  20

offen  und  von  schönen  gemauerten  Säulen  oder
Holzstangen  gestützt  ist  —  eine  Art  Veranda.
Diese  Häuser  sind  wie  in  Kantji,  im  Häuptlingsdorf
  Esimbe,  zumeist  eng  aneinander  gebaut,  so
daß  die  Orte  einen  stadtähnlichen  Eindruck
machen.  An  vielen  Stellen  der  Mauer  werden
runde  Löcher  eingebohrt,  in  diese  Löcher  werden
daun  horizontal  Stäbchen  eingelassen  und  so
durch  darüber  gelegten  Bambus  bequeme  Wandregale
  geschaffen.  Solche  befinden  sich  auch  in
dem  erwähnten  Vorraum  oberhalb  der  Feuerstelle
  zum  Trocknen  von  Fleisch.  Die  hier  gebräuchlichen
  Stühle  stellen  sich  als  eine  Art
schrägstehender  Dreifüße  aus  gegabelten  Naturhölzern,
  mit  einer  als  Sitz  aufgebundenen
Bambusstange  dar.  Ton-,  Holz=  und  Rindengefäße
  für  Essen  und  Palmöl  sind  in  großer
Anzahl  und  zahlreichen  Arten  vorhanden.  Einen
eigenartigen  Eindruck  machen  die  fast  in  jeder
Hütte  aufgehängten  kleinen  runden  an  Stöcken
befestigten  Holz=  oder  Rindenschilde  für  Einzelkämpfe
  mit  kurzen  Haumessern;  sie  finden  bei
Weiberstreitigkeiten  zwischen  zwei  Dörfern  praktische
  Verwendung.

Die  Eingeborenen  gehen  gänzlich  nackt,
Männer  sowohl  wie  Weiber,  abgesehen  von  einzelnen
  Landschaften,  die  schon  zu  vorgeschrittenen
Ländern  wie  Bameta,  Bali,  Bali-Mudi  Beziehungen
  haben.  Die  Waffen  bestehen  in
Vorderladern,  Speeren  aller  Art,  angespitzten
Holzstöcken  und  Haumessern.  Zum  Kriegsschmuck
gehört  fast  überall  der  charakteristische  Lederhelm.
In  Mesang  trugen  die  Weiber  kleine  Stäbchen
durch  die  Nasenwand  gesteckt,  sowie  Messingund
  Eisennägel  in  der  Oberlippe,  ferner  sonstigen
Eisenschmuck  einfachster  Art.  Sowohl  die  Eingeborenen
  von  Banta,  Ekö,  Okön  wie  die  von
Kantji,  Esimbe,  Bidera  sind  Menschenfresser.  Die
Sprache  fast  aller  Stämme  ist  verschieden.  Anjang
spricht  eine  andere  Sprache  wie  Anta;z  Ekö  und
Okün  gehören  zum  nämlichen  Sprachstamm,
ebenso  Bamesse  und  Mufringeng;  Mubadji  hat
eine  andere  Sprache  wie  Kantji,  das  aber  mit
Esimbe  zu  einem  Sprachstamm  gehört.  Dagegen
spricht  Muküru  trotz  gleicher  Bauart  der  Häuser
einen  anderen  Dialekt  wie  Esimbe.  Die  Beschäftigung
  der  Eingeborenen  ist  fast  überall  die
gleiche:  Ackerbau,  Olgewinnung,  Töpferei,  Mattenflechterei,
  zum  Teil  wie  in  Esimbe,  Me,  Spinnerei
und  Weberei.  Angebaut  werden  in  den  Übergangsländern
  hauptsächlich:  Planten,  Mais,  Dams,
Koko,  Bohnen,  Erdnüsse,  im  Grasland  Planten,
Korn,  Koko,  Yams,  Süßlartoffeln,  Erdnüsse,
Baumwolle,  Tabak;  in  Bafum  auch  Durrha,
Steinnüsse,  Rizinus.  Ziegen,  Schafe,  Schweine,
Hühner  sind  überall  reichlich  vorhanden,  Rinder
sah  ich  nur  in  Wum.  Über  die  Handelsbe- 



ziehungen  der  einzelnen  Stämme  ist  bei  dem
Mißtrauen  und  oft  feindseligen  Verhalten  der
Eingeborenen  nur  wenig  bekannt  geworden.  Die
Stämme  in  der  Nähe  Baschos  verkaufen  ihren
Gummi  auf  den  dortigen  Faktoreien;  Bamesse
steht  in  Handelsbeziehungen  zu  Bameta,  Mubadji
zu  Bali  und  Bali-Mudi,  Kantji  zu  Mantum.
Esimbe  verkauft  Gummi  durch  Zwischenhändler
nach  Bali-Mudi.  Die  Eisenarbeiten  sollen
meist  aus  Wum  stammen.  In  Muküru  wird  von
den  Mantumleuten  Gummi  gewonnen  und  durch
Zwischenhandel  über  Bameta  nach  Bali,  von  da
nach  der  Küste  verkauft.  Mukürn  tauscht  Palmöl
in  Wum  gegen  Eisensachen,  wie  Speere,  Haumesser,
  Beile  Erdhacken.
1  1

Die  Erschließung  der  zum  Nordwestbezirk  von
Bamenda  gehörigen  Landschaften  hat  bisher  vor
dringenderen  Aufgaben  zurückstehen  müssen.  So
erklärt  es  sich,  daß  dieses  Gebiet  noch  mit  zu
den  am  wenigsten  bekannten  Kameruns  gehört.
Außer  der  Reise  Ramsays  im  Oktober  1900,
meinem  Marsch  von  Ossidinge  über  Bascho  nach
Bali  im  November  1901  und  meiner  Bereisung
Bafums  im  Oktober  1905  sind  bisher  nur  vereinzelte
  kleinere  Vorstöße  meist  bei  Gelegenheit
kriegerischer  Expeditionen  von  Bascho,  Bameta,
Bekom  oder  Bali  aus  in  diese  Grenzgebiete  unternommen
  worden.

Abgesehen  von  dem  durch  seine  Fruchtbarkeit
und  sein  Menschenmaterial  wichtigen  Bafum,
das  sich  allem  Anschein  nach  durch  allmähliche
Gewöhnung  ohne  die  Anwendung  stärkerer,
kriegerischer  Machtmittel  dem  Einflußgebiet  der
Station  angliedern  lassen  wird,  sind  die  zahlreichen
  kleinen,  oft  im  schwierigen,  fast  unzugänglichen
  Gebirgsland  des  Westplateaus  wohnenden
  Stämme  in  wirtschaftlicher  und  politischer
Beziehung  für  uns  vorläufig  von  geringem
Interesse.  Ihre  Unterwerfung  kann  daher  allmählich
  im  Anschluß  an  andere  Expeditionen
erfolgen.  Dagegen  erscheint  die  Pazifizierung  der
feindlichen  Stämme  an  der  Straße  Bamenda-—
Widekum—  Ossidinge  (Bascho)  sowie  der  Stämme
an  der  deutsch-britischen  Grenze  schon  für  die
nächste  Zukunft  als  eine  dringende  politische  und
wirtschaftliche  Notwendigkeit.
        <pb n="142" />
        W  V70  20

Deutsch-Ostafrika.
K-tliche  Mission  in  Deutsch-Ostafrika.

I.  Gesellschaft  zur  Beförderung  der  evangelischen
  Missionen  unter  den  Heiden
(Berlin).

Für  die  Njassamission  ist  es  von  höchster  Bedeutung
  gewesen,  daß  ihr  Begründer,  Missionsinspektor
  D.  Merensky,  auf  Grund  seiner
langjährigen  Tätigkeit  in  Südafrika  sich  den  Eingeborenen
  von  vornherein  als  Lehrer  und  Arzt
vorstellte  und  daß  er  diese  Einführung  durch
einige  glückliche  Kuren  bestätigte,  unter  denen
besonders  die  Heilung  eines  Augenleidens  des
gefürchteten  alten  Sangusultans  Merere  II.  Aufsehen
  erregte.  So  haben  sich  die  Farbigen  des
damals  noch  kaum  erschlossenen  Gebietes  von
vornherein  daran  gewöhnt,  unsere  Stationen  als
die  Orte  anzusehen,  an  die  sie  die  Kranken  bringen
können.

In  der  Regel  sind  auf  den  Stationen  ein
bis  zwei  Morgenstunden  der  Krankenfürsorge  gewidmet.
  Hierzu  erhalten  sämtliche  Missionare
vor  ihrer  Aussendung  einen  halbjährigen  theoretisch-praktischen
  Unterricht  durch  einen  Arzt  und
einen  Kursus  in  einer  Berliner  Unfallstation.
Auch  besuchen  sie  die  tropenhygienischen  Vorlesungen
  des  orientalischen  Seminars.  Alle  Stationen
  sind  mit  kleinen  Apotheken  versehen  (deren
Bestände  jährlich  nach  Bedarf  ergänzt  werden),
außerdem  jeder  Missionar  mit  einer  transportablen
Reiseapotheke  und  einem  chirurgischen  Bessteck.
Bedienung  und  Medizin  werden  den  Eingeborenen
im  Bedarfsfalle  stets  unentgeltlich  gewährt.  Doch
sind  die  Missionare  angewiesen,  so  oft  es  irgend
angeht,  die  Eingeboreuen  zu  einer  Gegenleistung,
meist  in  Früchten  oder  einer  Arbeit  bestehend,
anzuhalten.  Diese  heilsame  pädagogische  Maßregel
  schränkt  nach  unserer  Erfahrung  die  Nachfrage
  nach  Hilfe  nicht  ein.

Neben  diesem  täglichen  Samariterdienst  haben
unsere  Missionare  die  gesundheitlichen  Verhältnisse
dadurch  zu  hoben  sich  bemüht,  daß  sie  bei  drohenden
  Epidemien  (Pocken,  Pest)  die  Impfung  der
Eingeborenen  übernahmen  und  in  anderen  Fällen
(Lepra,  Geisteskrankheiten)  den  Bezirksämtern
Vorschläge  unterbreiteten.  In  letzter  Zeit  ist  von
den  Missionaren  der  Gedanke  erwogen  worben,
im  Bereich  unserer  Stationen  und  Außenstationen
allgemeine  Pockenimpfung  einzuführen.

Die  eingeborene  Bevölkerung  würde  sich,  seit
die  deutsche  Herrschaft  den  ewigen  Stammeskriegen

"*)  Wir  veröffentlichen  nachstehend  eine  Reihe  von
Berichten  der  in  Den  ch-Ostafrika  tätigen  evangelischen
  Missionen  über  die  von  ihnen  für  das
körperliche  Wohl  der  Eingeborenen  geübte  Fürsorge.

 

ein  Ende  gemacht  hat,  in  dem  fruchtbaren  Lande
erheblich  schneller  vermehren,  wenn  nicht  die
Säuglingssterblichkeit  so  überaus  groß  wäre,
teils  infolge  abergläubischer  Vorstellungen  und
Sitten,  teils  (und  hierin  liegt  der  Hauptgrund)
infolge  unverständiger  Wartung  und  Ernährung
der  Säuglinge  durch  die  Mütter.  Um  die
Missionarsfrauen  zu  befähigen,  dem  entgegenzuwirken,
  ist  für  alle  Missionarsbräute  ein  medizinischer
  Unterricht  von  uns  angeordnet,  welchen
der  Geheime  Ober-Medizinalrat  Dr.  Dietrich
erteilt.  In  der  Regel  ist  die  Folge  des  Kursus,
daß  jede  Braut  für  einige  Monate  in  ein  Krankenhaus
  eintritt,  um  dort  praktische  Krankenpflege
zu  erlernen.  Die  aufklärende  und  helfende  Arbeit
der  Missionarsfrauen  zeigt  bereits  jetzt  erfreuliche
Frucht.  Vor  kurzem  hat  Stabsarzt  Dr.  Dempwolff
  aus  Iringa,  der  zu  Pest=  und  Malariauntersuchungen
  auf  unserer  Station  Ilembula
(Ubena)  weilt,  mit  Befriedigung  konstatiert,  daß
der  Gesundheitszustand  der  Eingeborenenkinder
auf  der  Station  auffallend  günstiger  sei  als  auf
den  Heidendörfern.

Vor  einigen  Jahren  hatten  wir  auch  einen
deutschen  Arzt  in  unser  Njassagebiet  gesandt  und
in  Kidugala  (Ubena)  stationiert.  Wir  machten
aber  die  Erfahrung,  daß  für  rein  stationäre  Tätigkeit
  die  Bevölkerung  nicht  dicht  genug  war,  einer
ambulanten  aber  der  Mangel  an  Wagen  und
Verkehrsmitteln  große  Schwierigkeiten  bereitete.
Auch  sind  nicht  leicht  Ärzte  zu  finden,  welche
diesem  entsagungsvollen  Dienst  mehr  als  einige
Jahre  zu  weihen  bereit  sind.  Ihren  vollen  Wert
erhält  die  missionsärztliche  Tätigkeit  aber  erst,
wenn  sie  nicht  nur  vorübergehend  ausgeübt  wird
und  wenn  der  Arzt,  um  die  Eingeborenen  zu
verstehen  und  ihr  Vertrauen  zu  gewinnen,  sich
auch  ihre  Sprache  aneignet.  Gleichwohl  werden
wir  gern  wieder  Arzte  aussenden,  sobald  uns
geeignete  Persönlichkeiten  und  die  erforderlichen
Mittel  zur  Verfügung  stehen.

Wir  haben  inzwischen  dadurch  Abhilfe  gesucht,
daß  wir  einen  Missionar,  der  in  zehnjährigem
Dienst  draußen  besonderes  ärztliches  Geschick,  zumal
  bei  Bekämpfung  einer  Pestepidemie  in  Ilembula
  (Ubena,  Bezirk  Iringa),  gezeigt  hatte,  und
einen  jüngeren  Missionar,  der  vorher  Apotheker
gewesen  war,  mit  Erlaubnis  von  Geheimeat
Professor  Dr.  Gaffky  im  hiesigen  Institut  für
Infektionskrankheiten  (tropenhygienische  Abteilung)
eine  gründliche  Ausbildung  und  danach  ein  tropenklinischen
  Kursus  in  Hamburg  unter  Professor
Dr.  Nocht  haben  nehmen  lassen.  Der  erstgenannte
  Missionar  hat  dann  noch  auf  der  Reise
einige  Zeit  im  Gouvernementskrankenhause  und
im  Sewa-Hadji-Hospital  zu  Daressalam  gearbeitet,
der  letztgenannte  bei  Professor  Dr.  Brandt  eine
        <pb n="143" />
        W  V1

zahntechnische  Ausbildung  empfangen.  Beide
Missionare  sind  von  uns  nach  Möglichkeit  mit
Instrumenten  versehen  worden.  Einer  von  beiden
meldet  soeben,  daß  er  bereits  einen  starken  Zulauf
von  Kranken  habe  und  im  Begriff  stehe,  in
Lupembe  (Ubena)  ein  kleines  Hospital  für  Eingeborene
  zu  errichten.  Wir  versprechen  uns  von
diesem  Versuch  gute  Erfolge  und  beabsichtigen  auch
ferner,  geeigneten  Missionaren  eine  möglichst  sorgfältige
  medizinische  Vorbildung  zu  vermitteln.

Endlich  haben  wir  mit  Hilfe  einer  Vereinigung
christlicher  Jungfrauenvereine  in  der  Heimat  zwei
Krankenschwestern  ausgesandt.  Beide  haben
außer  der  üblichen  Schwesternbildung  eine  Hebammenschule
  besucht  und  ihre  Hebammenprüfung
abgelegt.  Durch  besonderen  Dispens  des  Preußischen
  Kultusministeriums  ist  der  geburtshilflichen
Universitätsklinik  in  Halle  a.  S.  (Direktor  Geheimer
  Medizinalrat  Dr.  Veit)  gestattet  worden,
diese  unsere  Schwestern  über  das  den  Hebammen
in  Preußen  verstattete  Maß  hinaus  frauenärztlich
auszubilden  und  nach  besonderer  Prüfung  durch
einen  Vertreter  der  Medizinalregierung  mit  den
erforderlichen  Instrumenten  zu  versehen.  Um
während  der  entsprechenden  Tätigkeit  draußen
jedem  Anstoß  bei  den  Bezirksärzten  vorzubeugen,
haben  wir,  so  oft  eine  derartig  ausgebildete  Dame
ausgesandt  wurde,  dem  Gouvernement  Anzeige
mit  Abschrift  der  Zeugnisse  und  der  ihr  gegebenen
Instruktion  erstattet.  Die  Schwestern  sind  gleichfalls
  mit  umfangreicher  Ausrüstung  versehen.  Die
chirurgischen  und  medizinischen  Instrumente  wie
die  Apotheken  sind  nach  Angabe  vom  Geheimen
Ober-Medizinalrat  Dr.  Dietrich,  die  geburtshilflichen
  nach  Vorschrift  des  Geheimen  Medizinalrats
  Dr.  Veit  zusammengestellt.  Verbandmittel,
Decken  usw.  werden  ihnen  zum  Teil,  wenn  auch
längst  nicht  ausreichend,  von  den  heimatlichen
Jungfrauenvereinen  gesandt.

Die  gleiche  Ausbildung  ist  auch  der  Frau
eines  Missionars  in  Daressalam  vermittelt  worden.
Dem  Gouvernement  haben  wir  mitgeteilt,  daß,
so  oft  die  von  der  Regierung  angestellte  Hebammenschwester
  krankheitshalber  oder  aus  anderen
Gründen  verhindert  sei,  die  Dame  nach  Möglichkeit
  auszuhelfen  bereit  sein  würde.  In  letzter
Zeit  haben  wir  sogar  allen  Missionarsbräuten
eine  geburtshilflich-frauenärztliche  Ausbildung  auf
unsere  Kosten  angeboten.  Zur  Zeit  befindet  sich
dazu  in  Halle  die  Braut  eines  Missionars  von
Mwakaleli  (Bezirk  Langenburg),  die  Frühiahr
1908  ausreisen  soll.

Alle  derartig  ausgebildeten  Damen  sind  angewiesen,
  nicht  nur  selbst  den  Eingeborenen  nach
Kräften  zu  dienen,  sondern  auch  die  farbigen
Hebammen  nach  Möglichkeit  zu  belehren  und

 

—

christliche  Frauen  und  Mädchen  nach  und  nach
zur  Kinder=  und  Krankenpflege  heranzubilden.

Die  betrübenden  Gesundheitsverhältnisse  find
wohl  mehr  als  durch  die  natürlichen  Schädigungen
des  tropischen  Klimas  noch  durch  den  Aberglauben,
  den  gesundheitlichen  Unverstand  und
besonders  durch  die  Lethargie  des  Negers  verschuldet,
  der  zum  Arzt,  Missionar  oder  Zauberdoktor
  mit  seinen  Beschwerden  und  Wunden  erst
zu  kommen  pflegt,  wenn  diese  sich  bis  zur  Unerträglichkeit,
  oft  Unheilbarkeit  verschlimmert  haben.
Eine  wesentliche  Besserung  der  Gesundheitsverhältnisse
  ist  daher  unseres  Erachtens  nicht  ohne
Bekämpfung  des  Aberglaubens,  ohne  fortschreitende
Aufklärung  und  Erziehung  zu  erreichen.  Damit
auch  die  künftigen  Lehrer  des  Volkes  in  diese
Arbeit  mit  eingreifen,  haben  wir  veranlaßt,  daß
in  den  Unterrichtsplänen  unserer  Seminare  in
Manow  (Bezirk  Langenburg)  und  Kidugala  (Bezirk
  Iringa)  und  an  der  Mittelschule  zu  Lupembe
(Bezirk  Iringa)  auch  Belehrung  über  Bau  und
Pflege  des  menschlichen  Körpers  Raum  finde.
Wir  beabsichtigen  auch,  wenn  wir  erst  in  der
Lage  sein  werden,  für  unsere  sich  jetzt  schnell
ausbreitenden  Volksschulen  Lesebücher  herzustellen,
in  diese  einige  Stücke  aus  der  Gesundheitslehre
aufzunehmen.

Einen  besonders  erfreulichen,  weil  aus  schönster
Arbeitsgemeinschaft  von  Regierung  und  Mission
erwachsenen  Zweig  der  Gesundheitsfürsorge  bildet
endlich  die  Aussätzigenpflege  im  Bezirk  Langenburg,
  die  durch  den  Aufstand  eine  Zeitlang  gestört
  war,  jetzt  aber  sich  in  gutem  Fortgang  befindet.
  Auf  Anregung  der  Missionare,  die  wegen
der  schrecklichen  Ausbreitung  der  Lepra  infolge
des  engen  Zusammenwohnens  von  Kranken  und
Gesunden  bei  dem  Bezirksamt  vorstellig  wurden,
veranstaltete  das  Bezirksamt  eine  Konferenz  von
Beamten  und  Missionaren,  deren  Ergebnis  jetzt,
was  unser  Missionsgebiet  anlangt,  darin  besteht,
daß  bei  Neuwangemannshöh  und  bei  Bulongwa
bereits  große  Aussätzigen  dörfer  bestehen,  bei
Kissale  eins  im  Bau  ist.  Die  Ausführung  erfolgte
  derart,  daß  die  Regierung  die  Eingeborenen
eines  gewissen  Bezirks  zur  Einlieferung  der
Leprösen  in  das  betreffende  Dorf  zwang,  ihr  Entweichen
  durch  Askari-Posten  verhinderte  und  die
Kosten  zum  Bau  darreichte,  die  Missionare  aber
mit  den  Eingeborenen  den  Bau  ausführten,  die
Pflege  der  Kranken  übernahmen  und  durch  Anstellung
  eines  Helfers  und  Bau  einer  Kapelle
auch  für  Gottesdienst  und  Unterricht  sorgten.  Der
missionarische  Erfolg  dieses  Dienstes  an  den
Elendesten  ist  so  erfreulich,  daß  wir  diese  Arbeit
nicht  wieder  missen  möchten.  Die  Tatsache,  daß

4
        <pb n="144" />
        G  V2  20

für  den  Umkreis  unserer  Konde=  und  Kingastationen,
  also  für  eine  Bevölkerung  von  etwa
30  000  bis  40  000  Seelen,  sofort  drei  Dörfer
nötig  waren,  von  denen  jedes  nach  Vollendung
etwa  150  Kranke  zählen  wird,  beweist  zur  Genüge,
  welche  ernste  Gefahr  die  Lepra  für  die
eingeborene  Bevölkerung  bedeutet.

Auf  unsern  drei  Usaramostationen,  die  wir  erst
vor  einigen  Jahren  von  einer  anderen  Missionsgesellschaft
  übernommen  haben,  hat  sich  (abgesehen
  von  der  Ausbildung  der  oben  genannten
Missionarsfrau  und  von  dem  selbstverständlichen
Samariterdienst  auf  den  Stationen  Kisserawe  und
Maneromango)  unsere  Gesundheitsfürsorge  bisher
darauf  beschränkt,  daß  unsere  Missionare  bei
drohenden  Epidemien  das  Gesundheitsamt  in
Daressalam  benachrichtigten  und  gegebenenfalls
die  Ausführung  seiner  Anordnungen  übernahmen.
In  Daressalam  selbst  haben  wir  angesichts  der
musterhaften  Organisation  der  staatlichen  Gesundheitsfürsorge
  und  angesichts  der  Sewa-Hadji-Hospitals
  von  missionarischen  Versuchen  in  dieser
Richtung  bisher  absehen  können.

 

II.  Leipziger  ärztliche  Mission.

Von  der  Evangelisch-lutherischen  Mission
  zu  Leipzig  waren  bisher  zwei  Personen,
ein  Missionsarzt  und  eine  Diakonisse,  mit  der
Behandlung  und  Pflege  der  Kranken  betraut.
Der  Missionsarzt  wurde  im  Jahre  1902  nach
Deutsch-Ostafrika  abgeordnet.  Seitdem  hat  er  in
den  dortigen  Missionsgebieten  am  Kilimandiaro,
Meru  und  auf  dem  Paregebirge  die  ärztliche
Praxis  ausgeübt.  Die  Diakonisse  war  seit  Dezember
  1906  auf  der  Missionsstation  Moschi
am  Kilimandiaro  stationiert.  Ihre  Vorbildung
befähigte  sie,  dem  Missionsarzt  in  seiner  ärztlichen
Wirksamkeit  tatkräftig  zur  Seite  zu  stehen  und  in
allen  Fällen,  die  nicht  eine  spezielle  medizinische
Durchbildung  erfordern,  die  eingeborenen  Kranken
selbständig  zu  behandeln.  Sie  eröffnete  zu  diesem
Zweck  eine  mit  einer  Apotheke  verbundene  Poliklinik,
  in  der  die  Kranken  ambulatorisch  behandelt
wurden.  Die  tägliche  Frequenz  betrug  durchschnittlich
  20  bis  25  Personen,  meist  Frauen  und
Kinder,  jedoch  auch  Männer;  sie  stieg  bis  zur
Höchstziffer  von  40.  In  der  Regel  wurde  die
Sprechstunde  am  Vormittag  eingehalten.  Bei
dringenden  Jällen  oder  wo  sich  ein  Transport
der  Kranken  in  die  Poliklinik  verbot,  machte  die
Diakonisse  Hausbesuche  bei  ihren  Patienten;  ein
Dschaggamädchen  konnte  dabei  zur  Assistenz  herangezogen
  werden.  Diese  Tätigkeit,  die  sich  natürlich
  in  den  gebotenen  Grenzen  bewegte,  darf  als
erfolgreich  bezeichnet  werden.  Die  Eingeborenen
brachten,  durch  gute  Heilerfolge  ermutigt,  der
Schwester,  großes  Vertrauen  entgegen  und  konsul- 



tierten  sie  auch  in  solchen  Fällen,  welche  die
Schwester,  als  über  den  Rahmen  ihrer  medizinischen
  Kenntnisse  hinausgehend,  an  den  Kaiserlichen
  Stabsarzt  der  Station  Moschi  verweisen
mußte.  Was  hier  von  der  ärztlichen  Tätigkeit
der  Diakonisse  und  ihren  Erfolgen  gesagt  ist,  gilt
in  erhöhtem  Maße  von  der  Wirksamkeit  des
Missionsarztes.

Obgleich  diese  Wirksamkeit  als  eine  Pflicht  der
christlichen  Nächstenliebe  betrachtet  wurde,  hielt
man  doch  schon  aus  pädagogischen  Gründen  an
dem  Grundsatz  fest,  überall,  wo  die  Eingeborenen
dazu  imstande  waren,  eine  geringe  pekuniäre
Entschädigung  für  gelieferte  Arzneien  und  ärztliche
Hilfe  zu  fordern.  Die  Erfahrung  hat  gezeigt,
daß  diese  Honorierung  von  den  Eingeborenen
willig  aufgebracht  wurde.

Auch  von  den  Missionaren  und  ihren  Frauen
wurde  auf  dem  gesamten  Missionsgebiete  in  einfacher
  gelagerten  Fällen,  bei  leichten  Erkrankungen,
Verwundungen,  Frakturen,  Geschwüren,  Fieberanfällen,
  Schlangenbissen,  insbesondere  bei  den
am  Kilimandjaro  so  häufigen  mangels  zweckentsprechender
  Pflege  nicht  selten  Lungenleiden
nach  sich  ziehenden  Erkältungen,  die  erste  Hilfe
geleistet,  unter  Umständen  auch  die  Weiterbehandlung
  übernommen.  Dies  war  um  so  leichter
durchführbar,  als  jedem  Missionar  bei  seiner  Ausrüstung
  für  die  Tropen  ein  Bestand  von  Medikamenten,
  Verbandzeug  und  Instrumenten  mitgegeben
  zu  werden  pflegt,  von  dem  er  für  sich,  seine
Familie  in  einfachen  Fällen  und  überall  da,  wo
der  Arzt  nicht  sofort  zur  Stelle  sein  kann,  Gebrauch
  macht.

Eine  planmäßige  Vorbildung  der  Missionare
für  die  Hilfeleistung  in  Krankheitsfällen  war  bisher
  in  den  Lehrplan  des  Missionsseminars  zu
Leipzig  nicht  vorgesehen.  Doch  wurde  es  als
erwünscht  bezeichnet,  wenn  die  Missionare  sich  in
Diakonissenhäusern  und  Krankenanstalten  mit  den
Grundbegriffen  der  Krankenbehandlung  und  pflege
vertraut  machten;  jede  dahin  zielende  Bestrebung
wurde  auf  das  kräftigste  unterstützt.  Mit  dem
Beginn  des  Wintersemesters  1907  ist  eine  gewisse
ärztliche  Vorbildung  in  den  offiziellen  Lehrplan
des  Seminars  aufgenommen,  zunächst  wurde  ein
zwei  Monate  währender  „Samariterkurs“  mit
wöchentlich  zweimaliger  theoretischer  und  praktischer
  Unterweisung  unter  der  Leitung  des
Generalarztes  Dr.  Düms,  Leipzig,  eingerichtet.
In  diesem  Kursus,  der  in  erster  Linic  die  grundlegenden
  anatomischen  Kenntnisse  vermitteln  soll,
wird  unter  steter  Berücksichtigung  der  Verhältnisse
in  den  Tropen  die  erste  Hilfeleistung  bei  Krankheiten
  und  Unfällen,  die  Anlegung  von  Verbänden
und  dergl.  gelehrt.
        <pb n="145" />
        W  73  20

Dies  erscheint  deshalb  besonders  wichtig,  weil
der  Missionsarzt  im  Herbste  1907  aus  dem
Missionsdienst  ausgetreten  ist,  um  sich  als  Farmer
ansässig  zu  machen.  Wenn  er  auch  seine  ärztlichen
Kenntnisse  dem  Missionsgebiet  nach  wie  vor  zugute
  kommen  lassen  will,  so  wird  doch  naturgemäß
  seine  Tätigkeit  eine  gewisse  Einschränkung
erleiden.  Auch  die  Krankenschwester  scheidet  Ende
dieses  Jahres  aus  dem  Diakonissenberuf  aus.
Sie  bleibt  jedoch  auch  nach  ihrer  Verheiratung
unmittelbar  in  der  Arbeit  der  Mission  und  wird
den  Kranken  der  Landschaft  nach  Möglichkeit  die
erforderliche  Hilfe  leisten.  An  ihre  Stelle  treten
voraussichtlich  zwei  Schwestern  aus  dem  Diakonissenhause
  in  Ludwigslust  (Mecklenburg-Schwerin),
von  denen  die  eine  mehrere  Jahre  in  einem
Krankenhause,  einer  Idiotenanstalt  und  einem
Krüppelheim  tätig  war,  während  die  andere  in
der  Kranken=  und  Siechenpflege  und  in  der  Gemeindediakonie
  sich  erprobte.  Ferner  wird  die
Missionslehrerin,  welche  bereits  in  den  Jahren
1905/06  in  Moschi  die  Krankenpflege  ausübte,
erforderlichenfalls  auch  weiterhin  als  Krankenpflegerin
  zur  Verfügung  stehen.

III.  Die  Evangelische  Missions-Gesellschaft
  für  Deutsch-Ostafrika  in  Usambara.

Den  Mittelpunkt  der  ärztlichen  Tätigkeit,  die
von  der  Bielefelder  ostafrikanischen  Mission
auf  ihrem  Missionsgebiet  Usambara  ausgeübt
wird,  bildet  das  im  Jahre  1905  begründete
Missionshospital  in  Wuga.

Der  leitende  Arzt  ist  vom  Epangelischen
Afrika-Verein  angestellt.  Die  Krankenpflegerin  in
Wuga  ist  freie  Hilfsschwester  des  Diakonissenhauses
Sarepta  bei  Bielefeld.  Im  Jahre  1906  fanden
im  Hospital  2400  Personen  poliklinische  Behandlung;
  59  Kranke  wurden  in  1470  Tagen  verpflegt,
  operiert  wurden  17  Personen.  Der  Arzt
macht  regelmäßige  Besuche  auf  den  Missionsstationen,
  um  die  ärztliche  Tätigkeit,  die  dort  von
anderen  Mitgliedern  der  Mission  ausgeübt  wird,
zu  überwachen.  Vier  Krankenschwestern  von
längerer  Erfahrung  find  jetzt  sämtlich  als  verheiratete
  Frauen  im  ärztlichen  Missionsdienst
tätig.  Zwei  von  diesen  Frauen  haben  das  Hebammenexamen
  abgelegt.  Außerdem  sind  zwei
Brüder  in  der  Diakonenanstalt  Nazareth  bei
Bielefeld  ausgebildet.  Alle  übrigen  männlichen
und  weiblichen  Mitglieder  der  Mission  haben
einen  Krankenpflegekursus  in  der  Anstalt  Bethel
bei  Bielefeld  durchgemacht.

Die  Krankenbehandlung  auf  den  Missionsstationen
  besteht  fast  nur  in  täglicher  Poliklinik;
alle  schweren  Fälle  werden  im  Missionshospital
zu  Wuga  behandelt.

 

Die  Schwierigkeit  der  ärztlichen  Tätigkeit  liegt
darin,  daß  der  heidnische  Aberglaube  die  angebotene
  Hilfe  mißtrauisch  abweist.  Hier  muß
eine  längere  Erziehungsvorarbeit  Abhilfe
schaffen.

Der  Kampf  gegen  die  Kindersterblichkeit
wird  auf  allen  Stationen  geführt;  am  weitesten
ist  man  in  Neu-Bethel,  wo  seit  Beginn  der  Arbeit
(1892)  bei  einem  Jetztbestande  von  213  Personen
nur  ein  kleines  Kind,  das  schon  krank  zur  Welt
kam,  gestorben  ist.  Einer  hygienischen  Erziehung
stehen  aber  bisher  nur  die  unter  christlichem  Einfluß
  stehenden  Schwarzen  offen.  Eingeborene
Krankenpfleger  werden  ausgebildet.  Auf  den
Außenstationen  üben  die  eingeborenen  Lehrer
selber  die  meist  nur  in  Wundbehandlung  bestehende
Hilfe  aus.

Bei  Hohenfriedeberg  befindet  sich  ein  Aussätzigenasyl.
  Da  bisher  noch  kein  Zwang  von
der  Regierung  in  bezug  auf  die  Unterbringung
ausgeübt  wird,  so  können  nur  die  ausgenommen
werden,  die  freiwillig  kommen.

IV.  Mission  der  Brüdergemeine.

Während  des  letzten  Jahrzehnts  ist  in  unserer
Missionsschule  zu  Niesky  ein  fachmännisch  geleiteter
  ärztlicher  Unterricht  eingeführt  worden.
Besonders  geeignete  Zöglinge  wurden  in  das
Livingston  College  in  London  geschickt;  hier  haben
sie  eine  weitergehende  theoretische  und  praktische
Ausbildung  erhalten.  Andere  sind  in  Krankenhäusern
  in  der  praktischen  Arbeit  unterwiesen
worden.  Weiter  haben  die  meisten  während  der
letzten  Jahre  ausgesandten  Missionsfrauen  vorher
für  einige  Monate  in  einer  Diakonissenanstalt,
z.  B.  dem  Elisabeth-Krankenhaus  in  Berlin,  praktische
  Anleitung  (namentlich  im  Verbinden)  erhalten.
  Durch  spezielle  Erlaubnis  des  sächsischen
Ministeriums  des  Innern  wurde  zwei  Brüdern
die  Möglichkeit  gegeben,  in  der  Königl.  Frauenklinik
  zu  Dresden  sich  einige  Ausbildung  in  der
Geburtshilfe  anzueignen.

Infolgedessen  können  wir  auf  allen  Stationen
ärztliche  Hilfsdienste  leisten,  die  sich  auf  die  Behandlung
  der  gewöhnlicheren  Krankheitsformen
sowie  auf  einfachere  chirurgische  Eingriffe,  Behandlung
  von  Wunden,  Arm=  und  Beinbrüchen,
Ausziehen  von  Zähnen  erstrecken.  Jede  Station
besitzt  ein  kleineres  Lager  von  Verbandzeug,  ein
ärztliches  und  zahnärztliches  Besteck.

Ohne  Zweifel  hat  die  ärztliche  Tätigkeit
unserer  Missionare  mit  dazu  beigetragen,  ihnen
das  Vertrauen  der  Eingeborenen  zu  erwerben.

V.  Englische  Missionsgesellschaften.

Die  Universities  Mission  hat  in  Msalabani
  (Magila)  einen  Arzt  stationiert.  Unter
        <pb n="146" />
        G274

den  in  Msalabani  wirkenden  fünf  Missionsschwestern
  ist  wenigstens  eine  snurse-,  d.  h.  berufsmäßige
  Krankenpflegerin;  in  Korogwe  und
Massassi  auch  je  eine.

Die  Mission  betrachtet  wie  die  meisten  englischen
  Missionsgesellschaften  die  „ärztliche  Mission“
schon  lange  als  ständigen  Zweig  ihrer  Tätigkeit.
Zwar  steht  ihr  keine  besondere  Ausbildungsanstalt
zur  Verfügung.  Ihr  Medical  Board,  dem  in
erster  Linie  die  Fürsorge  für  die  Gesundheit  der
Missionsarbeiter  obliegt,  sucht  die  Missionsärzte
aus  der  Reihe  der  heimischen  Mediziner  und  die
„nurses:  aus  den  Krankenhäusern  Englands  zu
gewinnen.

In  den  unter  englischer  Hoheit  stehenden
Gebieten  Ostafrikas  (Sansibar  und  User  des
Nyassasees)  hat  die  Missionsgesellschaft  die
Krankenpflege  noch  stärker  ausgebildet  als  in
Deutsch-Ostafrika.  Für  Sansibar  errichtete  sie
ein  stattliches,  steinernes  Krankenhaus,  am  Nyassasee
  sorgt  sie  auch  für  die  Blinden.  Dort  ist  der
Bischof,  zu  dessen  Diözese  die  Missionsstationen
im  deutschen  Gebiet  gehören,  sichtlich  darauf  bedacht,
  die  Krankenpflege  zu  heben.  Schon  Ende
des  vorigen  Jahrhunderts  wirkte  in  Msalabani
ein  Missionsarzt  Dr.  Ley.  Er  starb  1895.  Seine
Stelle  wurde  erst  im  Jahr  1904  durch  einen
Arzt  wieder  besetzt,  der  aber  schon  1905  nach
England  zurückkehrte.  Zum  Ersatz  kam  Anfang
1906  der  jetige  Missionsarzt.  Korogwe  und
Massassi  wurden  1904  erstmalig  mit  Krankenpflegerinnen
  besetzt.  In  Msalabani  wird  ein
Krankenhaus  unterhalten,  dabei  Poliklinik  mit
Apotheke  (dispensary).  Solche  dispensaries  haben
auch  die  Krankenpflegerinnen  in  Korogwe  und
Massassi.  Der  Arzt  sucht  auch  die  Schwerkranken
  auf  den  Nebenstationen  von  Msalabani
auf.  Über  den  Umfang  der  in  Msalabani  ge-Übten
  Krankenpflege  liegen  keine  fortlaufenden
Berichte  vor.  Der  dortige  Arzt  berichtete  im
„Central  Africa“  Oktober  1906  über  das  erste
Vierteljahr  seiner  dortigen  Tätigkeit:

„Vom  April  bis  Juni  d.  J.  wurden  646
Patienten  in  der  Klinik  behandelt  (428  männliche,
  218  weibliche);  100  davon  litten  an
Geschwüren,  73  an  Malaria,  72  waren  lungenkrank.
  Im  Hospital  wurden  15  Kranke  gepflegt.
  Ferner  kamen  in  diesem  Vierteljahr
58  Schüler  und  Arbeitsjungen  in  die  Krankenstube,
  die  an  Malaria  litten.  Im  Juni  trat
die  Influenza  epidemisch  auf.  Der  Missionsarzt
  und  seine  Gehilfinnen  konnten  auch  wiederholt
  kranken  Europäern,  die  nicht  zur  Mission
gehörten,  nützlich  sein.“

Daß  die  oben  erwähnten  646  Patienten  im
ersten  Vierteljahr  ungefähr  den  Durchschnitt  dar- 



r

stellen,  ergibt  sich  aus  einer  Bemerkung  des
Jahresberichts  für  1906,  wonach  vom  April  bis
Dezember  1906  in  der  Klinik  1815  Fälle  ärztlich
  behandelt  wurden.

Wie  sich  die  Tätigkeit  der  Schwestern  auf
den  Stationen  ohne  Arzt  gestaltet,  zeigt  der  Bericht
  einer  nicht  namhaft  gemachten  Schwester  in
der  populären  Zeitschrift  der  Universitätenmission
„African  Tidings“  von  1905.  Da  heißt  es
unter  anderem:

„In  den  letzten  Wochen  strömten  die  Leute
alle  Tage  herbei,  um  Medizin  gegen  die  Masern
zu  erbitten.  In  den  umliegenden  Dörfern
waren  viele  Kinder  krank.  Wenn  man  hingeht,
  findet  man  ein  Häuschen  kleiner  Patienten,
die  an  der  Sonne  sitzen  und  einen  jämmerlichen
  Anblick  bieten.  In  der  Regel  geht  es
ihnen  aber  nach  einigen  Tagen  besser.  Bei
Erwachsenen  tritt  die  Krankheit  schwerer  auf.
Es  gab  einige  Todesfälle.  Das  Volk  ist  so
unverständig,  Zzu  meinen,  die  Masernkranken
dürften  nicht  schlafen,  sonst  würden  sie  blind.
Infolgedessen  stoßen  die  Mütter  ihre  kranken
Kinder  fortwährend,  um  fsie  wach  zu  erhalten.“

Beachtung  verdient  ein  im  „Central  Africa“
Oktober  1903  veröffentlichter  Aufruf  des  Bischofs
von  Sansibar,  der  von  Haus  aus  Mediziner
war.  Er  schrieb,  um  einen  Missionsarzt  für
Deutsch-Ostafrika  zu  gewinnen:

„Eine  längere  Visitationsreise  im  Archidiakonat
  Magila  hat  mir  gezeigt,  welch
schönes  Arbeitsfeld  ein  Arzt  hier  hätte.  Wohin
  ich  auch  komme,  nach  Msalabani,  Korogwe
oder  sonstwo  im  Innern,  überall  werde  ich
von  Leuten  aufgesucht,  die  ärztliche  oder
chirurgische  Hilfe  beanspruchen;  oft  handelt  es
sich  um  Fälle  von  großem  wissenschaftlichen
Interesse.  In  Korogwe  mußte  ich  vorige
Woche  eine  ganze  Reihe  von  Operationen
vornehmen.  Es  gab  noch  mehrere,  die  eine
längere  sorgfältige  Behandlung  erfordert
hätten,  von  denen  ich  aber  wegen  Zeitmangels
absehen  mußte.  Ein  Arzt,  der  jetzt  im  Distrikt
wohnte,  hätte  ein  viel  größeres  Wirkungsfeld
als  der  1895  gestorbene.  Mit  Hilfe  der  uns
zur  Verfügung  stehenden  Krankenpflegerinnen
könnte  ein  geeigneter  Mann  auch  die  schwersten
Fälle  behandeln.  In  der  Likoma-Diözese  hatte
ich  früher  die  wertvolle  Hilfe  des  dortigen
Arztes.  Seine  Arbeit  wächst  zusehends,  da
das  Volk  an  den  Ufern  des  Nyassasees  seine
Hilse  zu  schätzen  weiß.  Wir  brauchen  einen
zweiten  Arzt  für  Magila.  Er  würde  vollauf
zu  tun  finden,  viele  interessante  wissenschaftliche
  Beobachtungen  machen  können  und  der
Mission  wertvolle  Dienste  leisten.  Ein  solcher
        <pb n="147" />
        E

Arzt  würde  natürlich  Sympathien  für  die

kirchliche  Arbeit  haben  müssen,  die  wir  hier

tun,  er  müßte  also  in  gewissem  Sinne  einen

Missionsberuf  in  sich  spüren,  obwohl  er  nichts

anderes  zu  tun  hätee,  als  seiner  speziellen

Aufgabe  nachzugehen.“

Dieser  Aufruf  hatte  Erfolg.  Zum  Gedächtnis
an  den  früheren  Missionsarzt  von  Magila  ist
übrigens  ein  -Ley  Memorial  Funde  angelegt,
von  dem  ein  schönes  Krankenhaus  im  deutschen
Gebiet  erbaut  werden  soll.

*#  *

Die  Kirchliche  Missionsgesellschaft  (Chureh
Missionary  Soeiety)  hat  in  Mamboya  (Usagara)
  einen  Arzt  stationiert.  Ob  unter  den  sieben
in  Deutsch-Ostafrika  wirkenden  Missionsschwestern
dieser  Gesellschaft  berufsmäßige  Krankenpflegerinnen
sind,  läßt  sich  nicht  feststellen.

Bei  dieser  Gesellschaft  ist  die  ärztliche  Mission
stark  entwickelt.  Sie  hat  einen  besonderen  Hilfsverein
  und  ein  besonderes  Blatt  „Merey  and
Truth“  dafür.  Die  Zahl  ihrer  geprüften  Arzte
und  Arztinnen  beläuft  sich  auf  76,  die  der  vollständig
  ausgebildeten  Krankenpflegerinnen  auf  52.
In  den  letzten  zwanzig  Jahren  hat  sich  die  Zahl
ihrer  Missionsärzte  verzehnfacht.  Die  in  den
Dienst  der  Gesellschaft  tretenden  Männer  sind
teils  fertige  Mediziner,  teils  wird  solchen,  die  das
Missionsseminar  durchlaufen  haben,  auf  Kosten

Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den

75  20

der  Missionsgesellschaft  ein  mehr  oder  weniger
vollständiges  medizinisches  Studium  ermöglicht.
Sie  sind  über  alle  Erdteile  zerstreut.

In  Mamboya  befindet  sich  ein  Krankenhaus.
Hier  und  auf  den  Nebenplätzen  Nyangala,
Itemba,  Kisokwe  und  Mpapua  sind  Polikliniken
  mit  Apotheken.  Der  Anrzt  besucht  die
Nebenplätze  von  Zeit  zu  Zeit.

Der  in  Ostafrika  tätige  Missionsarzt,  ein
„alter  Afrikaner“,  wirkt  seit  1877  in  Ostafrika.
Er  wurde  als  einer  der  Pioniere  für  die  Uganda-Mission
  ausgesandt,  deren  Reisen  anfangs  durchs
deutsche  Gebiet  gingen.  Mamboya  war  eine
ihrer  Etappen-Stationen.  Der  Missionsbischof
von  Mombassa,  dem  die  Mission  in  Usagara
unterstellt  ist,  rühmt  in  seinem  Visitationsbericht
(Church  Missionary  lIntelligencer,  Februar
1904,  S.  109  ff.)  die  große  Geschicklichkeit  des
Arztes  bei  Benutzung  der  einfachsten  Hilfsmittel
für  Operationen.  Ein  Arbeitsbericht  aus  den
letzten  Jahren  liegt  nicht  vor,  deshalb  mag  eine
Statistik  aus  dem  Jahre  1902  hier  stehen:  „Im
Hospital  und  den  Dispensaries  auf  den  Nebenstationen
  fanden  im  Jahre  11  250  Konsultationen
statt,  davon  waren  1480  Zugänge.  Das  Hospital
selbst  beherbergte  75  Patienten,  es  wurden  64
Operationen  vorgenommen.  Die  Hausbesuche  bei
Kranken  sind  dabei  nicht  mitgezählt.“  Der  Arzt
hat  sich  einen  Eingeborenen  als  Gehilfen  herangezogen.


 

Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

Im  Oonat  OMal  1907.

 

 

 

*  3Q  ur*“W'-e  Salz=  "  *-  *5  6  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Einfuhr  Jnsfuhr.  Perbrauchs-  Neben  Ausgesamt  Vorjahr
Jolls  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  MehrWeniger
LZup.  -.  D  rkPlMartiNarMa  Vf.
Moschi.  48286  908  37  425  4  331399  806  42N  —  160  89
Schirati.  200606  3  80  10  23  1  401.344  8  3—  29  65
Muansa-  1  11  0102  n55  0322  504  0%0  OoG  21/25  104  535111755B  —
Bukobar  48040  0020061  10%%%
Usumburea  —  —1  —  —  —  —  7  —  —  2  45  —  —  2  45
nnüddg  .·.  s-——  —  —  5  37.5  537,5  717  28  661  —  —  21  49
Bismarckburg  3—  —  —  –  50  150  407  55%  —  83
Unsiko-  Posten.  —  7—  —  —  —  7—  933—  —  34—  —
Neu-Langenburg  —  —  —  25—  25  33—  ——  33—
Mwaja  315  53  52  —  7  88  323  40  13120  596.3341—  165  16
Wiedhafen  4n  211625%HL195
Ssongea  —..—  —————  —  —  —
Summe  in  Nup.22  40010|12  62  311l8  6644%  098s2|
.  Mr.  29  8780  2  5050.  80
Mai  1906  Mk.18  18447|21  177531  63  66  754  I42  140  180  03
Gegen  Vorjahr  4  »
Zun.  —  Abn.  —1690  33  2  *161  23360  91  K13809  87
        <pb n="148" />
        W  V6  20

Im  Oonat  Juni  1907.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

o  „  Salz-  J  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Einfuhr=  Ausfuhr=  Hoerbrauchs-  Neben-  Insgesamt  Vorjahr  "
zoll  zoll  bgabe  Einnahmen  Mehr  Weniger
Rup.  H.]  Rup.  H.]  Rup.  H.]  Rup.  H.  Rup.  H.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  /(f.
"1  I  :
Moschi  .  1  ose  so  851  52  14  25  182  66827½N3
Schirati.  40522,5  91405  7  70  11  68L11
Muansa  21  59343,5  9  060  3Z34  —  217  88  80  9016,  5  41  202  231  583  5329  6018  7[—  —
Bukoba  4570  443005·90  66  60  20  55578  532143802  9117112  3200|  —
Usumbura  —.———————  —  61—  —  6  13
Udjidji  .  —  —  —  —l  —  —  1  25  125  167  73  471  —  —  71  30
Bismarckburg  6Göss55  —  —  5  —  1158,5  15  45  333  12  12—  —
Unsika-Posten  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenburg  —  —  4  —  4—  533  534—  —
Mwaia  629  10  —  ——  —  25  629  35  839  181  1224721  —  385  59
Wiedhafen  ——  —————  —  —  —  —  —
songea  ————————  —  ——————  —
Summe  in  Rup.  28  sosle  d  14731  79  88  55  482  07  19606,  5  58  92808  51777  341  7  150  741  —  —
s  -MI.88524871964288118.07  64276589281M
·J1!ni1906Mk.28488231972981  1961013418795177734  »
Gegen  VokjahkL  l
Zun.  ,  Abn.  10086  64  686  93  77  941  27710347  150  74
im  Monat  Juli  1907.
Moschi.  1643261  1  6  1222  40647)  —  —
Schirati.  385  83,5  510  12  05  85  21  993%  ,  5  1  325  S3SBBL  768  05
Muansa  17  6647210  681  76  1  0516  13.528  476  66,0|B7  068  80  41  378  88  3  109  09
Bukoba  1829651  454  18  68  50238  81  6676  148  L01  532883525  66  2—  —
Usumbura  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  152  11.  —  152  17
Udjidjii  ——43  25  1325  17  66  503  6#7
Bismarckburg  .  —  —  —  —  —  —  375,5  375.5  5  —  82  —  —  —  77  —
Unsika-Posten  ———-—  —  —  —  —  ————  —  —
Neu-Langenburg  150—  —  —  —  —  50  206  275280820  45
Mwaia  2415201  —  —  —  —  18  35.52433585.)321471  615072  629  07  —  —
Wiedhafen  41  55—  —  —  —  —  50  15  —  60  —  60  —
Ssongea  ————  —  —  —  —  —  —  —  11—  —  —  11  —
Summe  in  Nup.23984516  425  45103  11  5952  671136596  55  151  61  59249  1  —  —14094  52
Mk.31  979  63:321900  6037  191136  89  55154  61
Juli  1906  Mk.  40  622  1518  608  71  33  97—  15  7059219  13
Gegen  Vorjahr
Zun.  ,  Abn.  642  52%  3  29  8  521  2  59  4084  52
Im  Oonat  Ruguft  1907.
Moschi  1213  13.5  215  45  14  26,5  8  81  11  481  66  1  975  55227256  —  297  01
Schirati.  1153235  8031  68  2  584552232069  6442  —  1  sõ6  s
Muansa  11734091%¼  1  s0  50%  7  53  207218281  63300/12  8o0  410.
Bukoba-  1%07  50  COO  1811  5%%3
Usumbura  —  n  —  ———————  —  —
Udjiii  —  —  —  —  —  —  11  25  1125  15  —  74  6#7  —  —  59.  67
Bismarckburg  15  7.  —  —  —  —  15  75  1153  12  01  2303  7,:—  2261
Unjika-Posten.  —  ————  —  —  —  ——  ———702—  —702
Neu-Langenburg  1251  —  —  —  —  10  25  115  15  33  98  3  —  88  —
Mwaja  1  050  55  102  —  —  9  10S75  3  270  81  107  4  1  —
Wiedhafen.  60  z3  c  54  —  —  1  —  61  381  82  461  —  —  —.  —  —
Ssongea  —  —  —  —  —  —  EIIEEIDIEIE
Summe  in  Nup.20  26565%  26  —  406  4437  82  2  86  46  710  48  65  883  76  —  —lo  i7a  28
MMr.2  020  76  48
Im  Vorjahr  Mk.1  058  78|24  172  8H68  28  4  8665  883  76
Gegen  Vorjahr  «  «  "
Zun.  ,  Abn.  —14037  855  155  51179  3TÖ  901917328
        <pb n="149" />
        Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Küsten  Jollstellen  von  Deutsch-  Ostafrika.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.
Im  Oonat  September  1907.

 

Einfuhr=  Ausfuhr.  ue  al  %t.Schtabrs-Oouschag..Keben-  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Zoll  Zoll  Abgabe  Nbgabe,  GebahrenEmnahmen  Mehr  Weniger

Rup  H.  Ruv.  H.  Rup.  5.  Rup.  6Ö.  RNup.  .  Rup.  Ö.  Rup..  Mk.  VPf.  Ml.  Pf.  Ml.  !1  Pf.  Mk.  Pf.
"  I

Insgesamt  Vorjahr

 

 

Tangga  0  040222,¼3  41  O  10411  86  —
Pangarnrnt0  755  13.  —  154  10,  161580  21410  5622  2  5313011
Jagamoso422  9035  389  01  2.—rnsiuo  i  73  21  300  582802  77  —  —15

Daressalm.  81  261  361404  341|76  60  22  424M  OS  79,548  531  7869  295  72  —  —  2076399
Kildavuo  4300  03“61%  —-  42—48—219626575«4g,5870742519008·71  -——10-301!46
guwi.....680517180022447775:2s—155-40  74  4952  2417/220

5

Summe  in  Nup.  9  411120  17  619  05,51722  88  171  —  205  —  2564  .  73,5  1570%%%  183  789  40  —  —  26744  12

1.—
—
VO
—
—

 

 

Summe  in  Mark127  215.  022  102  07  27  17  228  —  3038  33  3419  30  157  0

 

 

S
—
*ie

Dagegen  im  !
Sept.  1900  Mt.  143  440  46  a2  606  33  41550  2  33871  —  011  188  789  40

Zun.  +,  Abn.  —  16  234  4%  262  1  3167  480  67/1102  38-—267444
im  Oonat  Oktober  1907.

 

 

 

4  Einfuhr--  Ausfuhr=  —ms  Schlffahrts-  Holzschlag-  Neben-Jollstelle
  Foll  Zoll  Abgabe  Abgabe  GebührenEmnahmen

Rup.  Ö.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  Ö.  Rup.  .  Rup.  H.  WMl.  Vf.  Mk.  PVf.  Ml.  PVf.  Wl.
»  .
Tallga.  ..3504543  246088  245  78  18  —  49  30  235  36,338  050  255550  733  07  30  938  »  15  19  705  52  —  —
Pangnnn  9  482  75  2256  54  1  66  8  —  9  —  100  16  11  867  11  15  822  81  21  803  30  —  —  5080  ·  40
Bagamoio  9  787  07,5  155  50  17  —  159  —  112  17,3  3x  152  80  45537  153862  15  11  675  —  —  —
Daressalam.  10  650  7000  070  32  182  71.5  42  —  —  —  2041  66459  166  61  —  —  5  219  85
Kilh  .  ..  4175  89  3  166  35  —  —  45  —  73  50  19  28,5  7  510  02,  51  37  21  375  70  —  —11362  33
Linnd.  6596  20  3  918  20  710  06  13  —  30  60  11126  11  148  11  15264  55  14  827  84  436.  71  —  —

Summe  in  Nup.  43251  138  —  330  0088  875  129  700  169  355,  60  9  344  5656—  —
Tr

Gegen  Vorjahr

Inogesamt  Vorjahr  Mehr  Weniger

 

 

 

—
.-2

r*5
S
S
5

 

Summe  in  Mark159  812  900|2  879  27  1767  62  184  —  11  20  17  700.  16

 

Dagegen  im  .  I  :  .
Oft.  1006  Mt.  1151  022  781  31953  27  2866  07  161  280  —  3052  1589  355  60

 

Zun.  J.  Abn.  8820  121  926  —  4U8  1  22  367/„/41161  20  46  583  02  9344  56

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

W  V7  20
        <pb n="150" />
        W  78  20

Kolonialwirtschaftliche  Mittellungen.

Aus  dem  „TKropenpflanzer“.

Die  jetzt  in  den  zwölften  Jahrgang  eintretende,
von  Prof.  Dr.  Warburg-Berlin  und  Geheimen
Regierungsrat  Prof.  Dr.  Wohltmann-Halle
herausgegebene  Zeitschrift  für  tropische  Landwirtschaft
  „Der  Tropenpflanzer“,  Organ  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees,  enthält  an
erster  Stelle  einen  von  Prof.  Warburg  verfaßten
  größeren  Aufsatz  „Zum  neuen  Jahr“,  der
wegen  seines  aktuellen  Inhalts  allgemeines
Interesse  verdient.  Professor  Warburg  gibt
hier  einen  großzügigen  überblick  über  den
Stand  und  die  Aussichten  der  hauptsächlichsten
Plantagen=  und  Volkskulturen  in  unseren  Kolonien.
  In  der  Einleitung  stellt  der  Verfasser  zunächst
  mit  Genugtuung  fest,  daß  der  frische  Zug,
der  in  letzter  Zeit  in  das  koloniale  Wirtschaftsleben
  hineindrang,  bereits  praktische  Konsequenzen
gezeitigt  hat,  die  in  dem  wachsenden  Interesse
des  deutschen  Kapitals  an  kolonialen  Unternehmungen
  zum  Ausdruck  kommen.  Sodann
werden  die  einzelnen  Kulturen  in  unseren  Kolonien,
  wie  die  des  Kautschuks,  Sisalhanfes,  Kakaos,
Kaffees,  der  Kokos=  und  Olpalme,  Baumwolle
u.  a.,  in  übersichtlicher  Weise  behandelt.  Der  Verfasser
  weist  darauf  hin,  daß  die  Volkskulturen
immer  mehr  an  Bedeutung  zunehmen  werden.

In  einem  weiteren  Kapitel  befürwortet  Prof.
Warburg  einen  engeren  Zusammenschluß  der
Pflanzer  zu  gemeinsamer  Arbeit,  wie  sie  namentlich
  in  englischen  Gebieten  zu  finden  ist.  Die
kürzlich  erfolgte  Vereinigung  von  Kameruner
Pflanzungen  bildet  den  ersten  Schritt  zu  solch

 

anspornender  und  fördernder  Zusammenarbeit.
Am  Schluß  weist  Warburg  auf  die  Notwendigkeit
hin,  in  den  Kolonien  weitere  wirtschaftliche  Institute
  nach  Art  des  in  Amani  (Deutsch-Ostafrika)
vorbildlich  geschaffenen  zu  errichten.  Er  möchte
die  Verlegung  des  Kameruner  Instituts  aus  dem
feuchtwarmen  Viktoria  nach  den  gesunden  mehr
zentralen  Höhenlagen  der  Manengubaberge  in
Betracht  gezogen  wissen.  Auch  erscheine  es  notwendig,
  in  Deutschland  selbst  eine  Zentrale  in
größerem  Umfange  zu  schaffen,  die  wie  das
Imperial  Institut  in  England  und  der  Jardin
colonial  in  Frankreich  alle  Fragen  der  tropischen
Landwirtschaft  zu  lösen  hat.

In  einem  Artikel  „Über  die  Kulturmög-=lichkeit
  des  Rotang"“  stellt  Dr.  M.  Koernicke
fest,  daß  durch  den  ständigen  Raubschnitt  der  Eingeborenen
  der  Rotang  in  Sumatra  und  Borneo
immer  mehr  ausgerottet  wird,  und  somit  die  Frage,
die  wichtige  Pflanze  zu  kultivieren,  immer  mehr
in  den  Vordergrund  tritt.  Die  Möglichkeit  ihrer
Kultur  in  großem  Stile  wird  bejaht,  und  für  die
Art  der  Kultur  werden  wichtige  Fingerzeige
gegeben.

In  den  ständigen  Rubriken  „Koloniale  Gesellschaften",
  „Aus  deutschen  Kolonien“,  „Aus
fremden  Produktionsgebieten“,  „Vermischtes“  und
„Auszüge  und  Mitteilungen“  sind  wieder  eine
Menge  interessanter  Mitteilungen  über  die  wichtigsten
  Zweige  der  tropischen  Agrikultur  enthalten;
besonders  der  Kautschuk,  die  Baumwolle,  der
Kakao,  Kaffee  u.  a.  werden  entsprechend  gewürdigt.


 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Das  Baumwollgeschäft  in  Rußland.

Nach  den  aus  Mittelasien  eingelaufenen  Nachrichten
  hat  sich  dort  die  Witterung  gebessert,  so
daß  man  die  Faserernte  wieder  aufnehmen  konnte.
Die  Ernte  der  ersten  Baumwollsorten  ist  im
Ferganagebiet  zu  Ende  geführt,  und  die  Ernte
der  niederen  Sorten  wird  nach  Mitte  Dezember
beendet  werden.  Die  flaue  Stimmung  des
Moskauer  Baumwollmarktes  beeinträchtigt  das
Geschäft  mit  Baumwolle  an  den  Produktions-=orten.
  Eine  solche  Geschäftslage  wird  voraussichtlich
  zur  Steigerung  der  Preise  für  Rohbaumwolle
  beitragen,  weil  die  früher  auf  die  Herbstmonate
abgeschlossenen  Vorverkäufe  infolge  Mangels  an
Ware  nicht  gedeckt  werden  können.  In  Andishan

 

müssen  die  Baumwollreiniger  für  Baumwolle
I.  Sorte  aus  den  Speichern  4  Rbl.  15  Kop.
zahlen.  Dazu  kommt,  daß  die  angeführte  Baumwolle
  um  eine  Sorte  niedriger  ist  als  die  verkaufte.
  Infolgedessen  entstehen  Streitigkeiten
zwischen  den  Käufern  und  den  Verläufern.  Auch
aus  Neu-Buchara  wird  von  einer  ungünstigen
Lage  des  Baummwollmarktes  gemeldet;  dort  ist
im  Oktober  eine  Menge  von  Verkäufen  erstklassiger
bucharischer  Baumwolle  abgeschlossen  worden,  doch
jetzt  ist  solche  Ware  nicht  vorhanden.
In  Transkaspien  wurde  Anfang  November
die  Ernte  aller  Baumwollsorten  von  einer  einzigen
Firma  zum  Preise  von  4  Rbl.  das  Pud  franko
Baumwollreinigungsfabrik  in  Merw  angekauft.
        <pb n="151" />
        W  79  20

Im  Gouvernement  Eriwan  befand  sich  zu
Mitte  November  noch  ½  der  Baumwollernte  auf
den  Wurzeln.  Die  Baumwollanfuhr  ist  schwach.

Im  Govuvernement  Kutais  erweist  sich  die
Baumwollernte  bedeutend  unter  mittel.  Der
Grund  hierfür  ist  in  der  ungünstigen  Witterung
im  Laufe  der  Vegetationsperiode  zu  suchen;  im
Sommer  litt  die  Baumwolle  unter  der  Dürre
und  im  Herbst  wieder  unter  dem  Überfluß  an
Feuchtigkeit.  Am  schädlichsten  aber  wirkte  auf  die
Baumwolle  die  früh  eingetretene  Kälte  ein.

(Nach  Torg.  Prom.  Gaz.  vom  23.  November/6.
  Dezember  1907.)

Stand  der  ägvptischen  Baumwollernte  im
November  1907.

Die  Witterung  ist  im  November  1907  mit
Aunsnahme  der  letzten  zehn  Tage  für  die  Baumwollpflanzen
  günstig  gewesen.  Da  aber  nur  noch
geringe  Baumwollmengen  zu  pflücken  übrig  blieben,
so  sind  die  Wirkungen  des  schönen  Wetters  auf
das  Ergebnis  der  Gesamternte  nur  von  untergeordneter
  Bedeutung.  Die  Nachrichten  lauten
nicht  ganz  so  gut  wie  Ende  Oktober,  und  infolgedessen
  wird  man  auf  eine  Ernte  von  etwa
6  750  000  Kantar  rechnen  können.

(Alexandrin  Genernl  Producc  Asscciation.)

Landwlrtschaftliche  und  Industrielle  Srzeugnisse
K##ptens  Iim  Jahre  1906/0T.

Nach  einem  Berichte  des  amerikanischen
Generalkonsuls  in  Kairo  hat  Agypten  im  Jahre
1906/07  6  936  121  Kantar  (1  Kantar  gleich
99,05  Pfund  —  44,493  kg  —)  oder  fast
693  612  100  Pfund  Baumwolle  hervorgebracht.
Das  ist  die  ergiebigste  Ernte,  die  Agypten  jemals
gehabt  hat.  Ihr  Wert  bezifferte  sich  auf
23  000  000  KE.  oder  115  000  000  S.  Die
Anbaufläche  umfaßte  1  500  000  Acres.  Davon
entfielen  auf  Unter-Agypten  1  260  000  und  auf
Ober-Agypten  240  000.  Die  Zollbehörde  in
Alexandria  gibt  den  Wert  der  Baumwollernte
etwa  15  v.  H.  geringer  an,  als  er  in  Wirklichkeit
  ist,  so  daß  der  tatsächliche  Wert  der  Baumwollernte
  für  das  Jahr  1906/07  etwa  13225000038
ausmacht.  Nach  den  Schätzungen  der  Zollbehörde
stellte  sich  die  Baumwollernte  Agyptens  in  den
letzten  fünf  Jahren,  wie  folgt:

Jahr  Pfund  Wert  in  8
1902/03  586  075  100  73928  720
1903/04.  614  455  100  88  909  000
1904/05.  637  612  700  75  029  800
1905/06  604  119  700  85  574  305
1906/07.  697  612  100  115  000  000

 

Als  Preis  für  November-Baumwolle  wurden
am  4.  Januar  1907  an  der  Börse  zu  Alexandria
18  3  pro  Kantar  notiert.  Während  dies  der
niedrigste  Preis  des  Jahres  1906/07  war,  stand
er  am  höchsten  im  letzten  Juli  mit  21,06  58.
Hierunter  sind  die  Preise  für  künftige  Lieferungen
zu  verstehen.  Bei  sofortiger  Lieferung  wurden
für  nicht  entkörnte  Baumwolle  je  nach  Beschaffenheit
  2  bis  4  3  pro  Kantar  mehr  erzielt.

An  Baumwollsaat  wurden  1906/07
3  787  375  Ardebs  geerntet  gegen  3  244  264  im
Jahre  1905/06,  während  die  Ernten  1904/05
3  231  518,  1903/04  2  976  057  und  1902/03
2  973  825  Ardebs  ergaben.  Ein  Ardeb  enthält
197,75  Liter.

Ob  der  niedrige  Nilwasserstand  die  Baumwollernte
  für  das  Jahr  1907/08  beeinflussen  wird,
steht  dahin.  Jedenfalls  dürfte  mit  Rücksicht  auf
das  vorzügliche  Bewässerungssystem  eine  ernstere
Schädigung  der  nächsten  Baumwollernte  ausgeschlossen
  sein.

Von  anderen  wichtigeren  Ausfuhrartikeln
  Agyptens  sind  die  nachstehenden  zu
nennen,  die  sich,  wie  folgt,  bewerteten:

.  1907
Artikel  1905  1906  8  Monate
Wert  in  8
Eier  410180  531125  371575
Häute  638480  901175  537600
Reis  717665  655  190  416933
Baumwollsamenmehl.
  10073820  1191465  595000
Zwiebeln.  1966745  1085  150  1083220
Zucker  1999980  215995  127905
Gummiarabikum  1085660  786650  509800
Zigaretten  2771860  2329  315  1282855

(Daily  Consular  and  Trade  Reports.)

k##kacernte  San  Domingos.

Die  Kakavernte,  die  im  Anfang  nächsten  Monats
  beginnt,  wird  sehr  klein  und  nicht  sehr  gut
ausfallen,  da  die  sieben  Monate  währende  Dürre
dieses  Jahres  die  Früchte  größtenteils  nicht  reif
werden  ließ.  Im  laufenden  Monat  sind  sehr
viele  Regengüsse  niedergegangen;  die  Bäume
treiben  eine  Unmenge  von  Blüten,  so  daß  eine
sehr  große  Ernte  für  März  und  April  zu  erwarten
  steht.

(Bericht  des-  Kais.  Konsulats  in  Nuerto  Plata
n  15.  November  1907.
        <pb n="152" />
        G  80  20

Ceinsamenernte  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Kmerika  Iim  Jaohre  1907.

am  8.  November  1907  in  Waslhington
versperuime  amtliche  Bericht  über  die  diesjährige
Leinsamenernte  in  den  Vereinigten  Staaten  gibt
als  Ertrag  25  440  000  Bushels  (zu  25,40  kg)
gegen  25516000  Bufhels  im  Vorjahre  an.  Durchschnittlich
  soll  der  Acre  9  Bushels  gegen  10,2
Bushels  im  Vorjahre,  11,2  im  Jahre  1905  und
9,6  im  Durchschnitt  der  letzten  fünf  Jahre  ergeben
haben.  Der  in  Duluth  erscheinende  „  Deily)  Commercial
  Recorde  vom  9.  November  1907  hält
diese  Schätzung  für  zuverlässiger  als  je  zuvor.
(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats  in
St.  Paul,  Minnesota,  vom  11.  November  1907.)

Seldenproduktion  und  Seldengeschäft  Japans
im  Jahre  1907.

Die  Rohseidemenge,  die  Japan  während  der
Seidenkampagne  1907/08  auf  den  Markt  bringen
wird,  unterlag  im  Verlauf  des  Jahres  äußerst
wechselnder  Schätzung.  Vor  der  Frühjahrsernte
gab  man  den  wahrscheinlichen  Rohseidenexport
auf  110,  120,  ja  selbst  auf  130  Tausend  Ballen
an,  nach  der  Sommerernte  gelangte  man  zu  geringeren
  Zahlen  und  nach  der  Herbsternte  wurde
nur  noch  von  einem  wahrscheinlichen  Export  von
100  bis  110  Tausend  Ballen  gesprochen.  Die
ursprüngliche  hohe  Schätzung  beruhte  darauf,  daß
die  Frühjahrs-Kokonsernte  ausnahmsweise  reich
war.  Die  Seidenraupenzucht  war  einmal  durch
die  Witterungsverhältnisse  begünstigt  worden,
ferner  waren  die  angelegten  Zuchten  erheblich
größer  als  in  den  Vorjahren,  da  die  hohen
Kokonspreise  einerseits  die  älteren  Seidenzüchter
zu  erweiterten  Anlagen  ermutigt  hatten,  anderseits
  zu  den  alten  neue  Züchter,  die  staatliche
Unterstützung  erhielten,  hinzutraten.

Die  Menge  der  aus  den  Frühjahrszuchten
gewonnenen  Kokons,  die  in  den  letzten  Jahren
zwischen  1  700  000  und  1  800  000  Kokus!)
schwankte,  wurde  auf  2  240  000  Kokus  geschätzt,
wies  also  eine  Steigerung  um  rund  20  v.  H.
gegenüber  den  früheren  Ergebnissen  auf.  Die
Sommerernte  entsprach  indessen  nicht  den  Erwartungen,
  und  die  Herbsternte,  die  teilweise
durch  ungewöhnliche  nasse  Witterung  vernichtet
wurde,  führte  alsdann  zu  einer  Reduktion  der
unter  den  Verhältnissen  der  Frühjahrs-Kokonsernte
  allzu  hoch  bemessenen  zahlenmäßigen  Annahme
  bezüglich  des  Exports.  Die  nachstehenden
Zahlen  mögen  ein  Bild  der  Kokonsernte  der
katten  Jahre  nach  den  verschiedenen  Jahreszeiten
geb  en:

1)  1  Kotu  =  etwa  180  Liter.

 

Menge  der  Kokons  im
Ernte  Frühjahr  Sommer  Herbst  insgesamt
Kokus  Kokus  Kokus  Kokus
1901  1798672  345617  381892  2526181
1902  1774936  359772  414516  2549224
1903.  1652385  378897  555800  2587082
1904  1850903  390958  583815  2825676
1905  1771754  367673  585906  2725333

Bei  einer  zahlenmäßigen  Betrachtung  des
japanischen  Seidenexportgeschäfts  ist  zu  berücksichtigen,
  daß  mit  den  alten  Seidenvorräten  vollständig
  geräumt  wird  und  daß  diese  nicht,  wie
es  häufig  geschieht,  die  Bestände  der  neuen  Ernte
mit  vergrößern  halfen  und  diese  somit  umfangreicher
  erscheinen  lassen,  als  sie  es  in  Wirklichkeit
sind.  Ferner  dürfte  die  ständig  zunehmende  Fabrikation
  von  Pongées  in  den  japanischen  Fabriken,
die  selbst  eine  beträchtliche  Menge  der  Rohseide
an  sich  ziehen,  die  Exportverhältnisse  mehr  und
mehr  beeinflussen.  Die  nachstehenden,  der  japanischen
  amtlichen  Zollstatistik  entnommenen  Ausfuhrzahlen
  für  japanische  Seidenstoffe  (Habutä
oder  Pongées)  und  Taschentücher  zeigen  die  diesbezügliche
  Steigerung:

Jahre  Habutä  Taschentücher
Wert  in  Yen
1900  17  436  381  4  318  553
1901  23  912  3599  3  951  192
1902  24  685  408  3  154  237
1903  27  510  478  2  839  421
1904  37  546  099  4  699  593
1905  28  057980  4  892  611
19066  32  768  525  56422  038

Eine  von  Carlo  Giussani  veröffentlichte  Zusammenstellung
  der  japanischen  Rohseideausfuhr,
die  bis  in  die  Saison  von  1859/60  zurückreicht,
gibt  das  nachstehende  Bild:

.  Nach  Nach  Gesamt-Saison
  Europa  Amerika  aussühr.
Ballen
1859/60.  5  000  —  5  000
1860/61.  12000  —  12  000
1861/62.  —  —  —
1862/63.  25740  —  25  740
1863/64.  15  930  —  15  930
1864/65.  16  530  —  16  530
1865/66.  11  540  50  11590
1866/67.  13  425  125  13550
1867/68.  11  650  650  12  300
1868/69.  14  200  800  15  000
1869/70.  14  140  260  14  400
1870/71.  8150  350  8  500
1871/72.  14  585  55  14640
1872/73.  14  255  175  14430
        <pb n="153" />
        W  81

..  Nach  Nach  Gesamt-Saison
  Europa  Amerika  ausfuhr
Ballen

1873/74.  14  370  160  14  530
1874/75.  11  825  115  11940
1875/76.  13  480  110  13590
1876/77.  21  070  150  21220
1877/78.  20  610  1  415  22  025
1878/79.  16  060  3  200  19260
1879/80.  12  725  5175  17900
1880/81.  16  965  5375  22340
1881/82.  14  750  7000  21  750
1882/83.  19  140  9590  28  730
1883/84.  20  130  9780  29  910
1884/85.  14  2600  11  140  25  400
1885/86.  10  850  15  035  25  885
1886/87.  12  370  14  000  26  370
1887/88.  18  035  20965  39  000
1888/89.  21  345  19  920  41  265
1889/90.  15  130  20  375  35  505
1890/91.  15  320  18  340  383  660
1891/92.  19  000  30040  49  040
1892/93.  19  415  27450  46  860
1893/94.  24  680  19  340  44  020
1894/95.  22  650  28750  51  400
1895/96.  25  4900  29285  54775
1896/97.  23  170  25  380  48  550
1897/98.  19730  37020  56  750
1898/99.  19  875  30  790  50  665
131000  21  370  34  820  56  190
1900/01.  31  450  35  .  150  66  600
1901/02.  27  000  44  400  71  400
1902/03.  28  160  48  440  76  600
1903/04.  24  630  49  370  74  000
1904/05.  28  730  65  980  94  710
1905/06.  20  670  55  070  75740
1906/07.  27  150  71  300  98  450

Bei  den  vorstehenden  Zahlen  ist  indessen  zu
berücksichtigen,  daß  das  Gewicht  der  Ballen  in
den  einzelnen  Jahren  ein  verschiedenes  gewesen
ist.  Das  Gewicht  für  den  Ballen  betrug:  seit
1900:  61  bis  62  kg,  1859  bis  1868:  50  kg,
1868  bis  1882:  51½  kg,  1882  bis  1883:
55½  kg  und  1888  bis  1889:  60  kg.

Eine  weitere  Nummer  des  „Bulletin  des
Soies  et  des  Soieries“,  dem  die  vorstehenden
Angaben  entnommen  sind,  enthält  noch  die  nachstehenden
  weiteren  Ausführungen  über  die  japanische
  Seidenproduktion  des  Jahres  1907:

Hiernach  gestaltete  sich  die  Produktion  von
Kokons  in  den  Jahren  1906  und  1907,  wie  folgt:

Zahl  der  Menge  der  Kokons  im
Jahr  Frühsahr  Sommeru.  insgesamt
Kartons  —1
1906.  2272757  3357000  2020264  5377264
1907  2454044  4034000  2231606  6265  606

 

—

Die  Kokonsernte  des  Jahres  1907  übersteigt
somit  diejenige  des  Vorjahres  um  888  342  h
d.  s.  ungefähr  16  v.  H.  Da  die  Rohseidenausfuhr
der  Saison  1906/07  rund  100  000  Ballen  betrug,
so  könnte  bei  Zugrundelegung  der  genannten  prozentualen
  Steigerung  für  1907/08  mit  einer
japanischen  Seidenausfuhr  von  116  000  Ballen
gerechnet  werden,  vorausgesetzt,  daß  der  Verbrauch
der  japanischen  Fabriken,  sei  es  für  Exportzwecke,
sei  es  für  den  einheimischen  Verbrauch,  nur  in
demselben  Verhältnis  steigt.

Zum  Schluß  mag  noch  das  nachstehende
Zahlenbild  Platz  finden,  das  einen  lberblick  über
die  Wechselbeziehung  zwischen  Produktion  und
Export  in  den  letzten  Jahren  gestattet:

Bablie  denerbomn
Rohseiden-  auen  E——  nach

produltion.  Verceuge  un  we
7ie  enhändler

Produktion
von  Kokons
Koku
1  797  842
1  258  173
1896  1  831  378
1897  2  121  944
2  027  339
2  512  562
2  753  903
2526  181
.  2549  224
.  2587  082
2  825  676  1  860  720  5  827  000
5.2  723  333  1  839  097  4  619  000
(Nach  dem  Bulletin  des  Soics  ct  des  Soicries.)

Jahr

Kwan  I
1  296  783
1  603  311
1  442  720
1537  561
1  479747
1754242
1  755  751
1  750  427
1  792  928
1  344  390

1894.
1895

3  rn  000
3  410  000
2999  000
3  507  000
3  122  000
3  542  000
4  25  000
4  500  000
4770  000.
4  608  000

 

eakholzausfuhr  Slams  1906.

Nächst  Reis  ist  Teakholz  der  wichtigste  Ausfuhrartikel
  Siams;  die  Ausfuhr  bewertete  sich  im
Jahre  1906  auf  12  800  428  Tikals  (96  843
Tonnen  und  eine  Anzahl  Bündel  von  Teakholzschindeln).
  Gegenüber  der  beträchtlichen  Zunahme
des  Vorjahres  weist  das  Jahr  1906  einen  kleinen
Rückgang  auf,  der  in  erster  Linie  der  Abnahme
der  Ausfuhr  von  Scantlings  und  Squares  zuzuschreiben
  ist.  Die  Höhe  der  Teakholzausfuhr
zeigte  in  den  letzten  Jahren  folgende  Bewegung:

Anzahl  Wert
Jahr  Tonnen  in  Tikals
1902  56  075  6  726  633
1903  58  146  8276  405
1904  77  531  10  051  725
1905  101  397  14  075  329
1906  96  813  12  800  428

Im  Jahre  1906  stellt  die  Ziffer  ungefähr
11½  vH.  der  Gesamtausfuhr  dar.

1)  1  Kwan  =  3750  g.
        <pb n="154" />
        G  82  20

Die  Namen  der  Absatzländer  für  Teakholz  sind
folgende:

Indien  .  mit  7  764  878  Tikals.
Hongkong  ’  1  335  314
Großbritannien  1  106  134=Azoren
  -  907  040
Singapore  .  -  426877-Europa
  ohne  nähere

Angabe  des  Landes  307  21066  =
Deutschlnd  225  150

Japan,  das  im  Jahre  1904  für  18  480  Tikals
bezogen  hatte  und  im  Vorjahr  eine  Steigerung
seines  Bezugs  auf  fast  1  Million  Tikals  (genau
969  000  Tikals)  zeigte,  ist  im  Jahre  1906  in
der  Liste  der  siamesischen  Teakholzkäufer  gänzlich
verschwunden.

Deutsche  Firmen  sind  an  der  Teakholzausfuhr
bisher  nicht  beteiligt;  es  sind  hauptsächlich  englische
und  französische  und  eine  dänische  Gesellschaft,  die
diesen  Handel  fast  monopolisiert  haben.

(Nach  einem  Berichte  der  Kais.  Minister-Residentur
  in  Bangkok.)

bandel  Chlnas  1906.

Für  die  Mehrzahl  der  am  auswärtigen  Handel
Chinas  Beteiligten  dürfte  das  Gesamtergebnis  des
Geschäftsjahres  1906  enttäuschend  gewesen  sein.
Verantwortlich  dafür  waren  hauptsächlich  die  Nachwehen
  des  russisch-japanischen  Krieges,  die  Ungunst
  der  Naturereignisse,  die  Uberspekulation  in
den  beiden  vorhergehenden  Jahren  und  die  Gestaltung
  der  Wechselkurse.

An  den  Hauptmärkten  für  ausländische  Waren,
insbesondere  Schanghai,  Tientsin,  Niutschwang
und  Hongkong,  waren  gewaltige  Lager  von  Einfuhrwaren
  vorhanden,  die  einer  aus  Uüberschätzung
der  Kaufkraft  Chinas  entspringenden  Spekulation
ihr  Dasein  verdankten,  so  daß  am  Schluß  des
Jahres  derartige  Waren  im  Werte  über  150
Millionen  H.-T.  noch  im  Besitze  der  ausländischen
Kaufleute  und  Banken  in  China  gewesen  sein  sollen.

Obschon  die  Einfuhr  im  Jahre  1906  etwas
zurückging,  überstieg  sie  immer  noch  bedeutend  die
Bedürfnisse  des  Landes.  Die  Ausfuhr  dagegen
zeigte  einen  höheren  Gesamtwert  als  1905.
Dringende  Not  bei  den  chinesischen  Landleuten,
die  unter  allen  Umständen  verkaufen  mußten,
Spekulation  der  chinesischen  wie  der  europäischen
Händler  und  hohe  Preise  im  Ausland  haben  es
veranlaßt,  daß  trotz  der  ungünstigen  Wechselkurse
und  der  schlechten  Ernten  die  Ausfuhr  ihrem
Gesamtwerte  nach  gestiegen  ist.  Freilich  ist  nicht
zu  Üübersehen,  daß  ein  großer  Teil  der  Ausfuhr
noch  der  Ernte  von  1905  entstammte.

Einfuhr  und  Ausfuhr  weisen  nach  Abzug  der

 

Wiederausfuhr  ausländischer  Waren  in  den  letzten
füuf  Jahren  folgende  Werte  auf:

Einfuhr  Auslhr
T.
1902.  315  363  905  214  v65  584
1903  326  739  133  214  352  467
1904  344  060  608  239  486  683
1905  447  100  791  227  888  197
1906  410  270  082  236  456  739

Dem  plötlichen  Emporschnellen  der  Einfuhr
im  Jahre  1905  mußte  ein  Rückschlag  folgen,  und
in  den  nächsten  Jahren  wird  der  Wert  der  Einfuhr
  sich  voraussichtlich  wieder  der  Zahl  des
Jahres  1904  nähern.  Dieser  anscheinende  Rückgang
  des  Einfuhrhandels  ist  mit  Freuden  zu  begrüßen,
  da  er  die  Wiederkehr  gesunderer  Verhältnisse
  anbahnt.  Die  obigen  Zahlen  umpfassen  nicht
den  gesamten  Außenhandel  Chinas.  Tatsächlich
sind  die  Einfuhr=  und  Ausfuhrwerte  höher  als
die  angegebenen,  denn  sie  berücksichtigen  nicht  den
Güteraustausch  mit  Rußland  über  die  Landgrenze.
Für  1906  kommt  außerdem  hinzu  der  Handel
mit  der  Mandschurei  über  Dalny  (Tairen)  und
Antung,  wo  noch  keine  Seezollämter  bestanden.
Der  Wert  der  Einfuhr  über  diese  beiden  Plätze
wird  auf  mindestens  6  bis  7  Millionen  H.-T.
geschätzt,  während  die  Ausfuhr  bedeutend  geringer
war.  Unter  den  Einfuhrwerten  fehlt  ferner  die
Hauptmenge  der  Lieferungen  an  die  Provinzialregierungen.


Der  Wert  der  Einfuhr  aus  dem  Auslande
ist  gegen  1905  um  etwa  8  vH.  zurückgegangen.
Er  betrug  1905:  447  100  791  H.-T.  und  1906:
410  270  082  H.-T.

Besonders  große  Ausfälle  erlitten  Baumwollenwaren,
  Metalle  und  Petroleum,  die  zusammen
  64,5  Millionen  H.-T.  eingebüßt  haben.
Die  meisten  übrigen  Artikel  haben  Zunahmen  erfahren,
  namentlich  Zucker,  Reis,  Eisenbahn-=materialien,
  Zigarren  und  Zigaretten,  Bauholz,
künstlicher  Indigo,  Weizenmehl  und  Papier.  Trotzdem
  bleibt  die  Einfuhr  um  fast  37  Millionen  H.-T
gegen  1905  zurück.

Von  der  gesamten  Einfuhr  des  Jahres  1906
gingen  nach  den  Häfen  der  nördlichen  Provinzen,
des  Yangtse  und  des  mittleren  China  73,7  vH.,
davon  nach  Schanghai  allein  52,6  v  H.,  nach  den
südlichen  Häsen  24,6  vH.  und  nach  den  geöffneten
Plätzen  an  der  Südgrenze  1,7  vH.  Während
1905  Schanghai  und  die  nördlichen  Häfen  den
Hauptanteil  an  der  außergewöhnlichen  Zunahme
der  Einfuhr  hatten,  weisen  dieselben  Häfen  im
Jahre  1905  den  größten  Ausfall  auf,  nämlich
zusammen  fast  43  Millionen  H.-T.

Die  Veränderungen  bei  den  hauptsächlichsten
Waren  sind  aus  der  nachstehenden  Zusammenstellung
  ersichtlich:
        <pb n="155" />
        CG  83  20

1906  1905
Wert  in  Millionen  H.-T.
Baumwollenwaren  152,7  181,4
Opium  32,3  34,1
Zucker  30,2  22,6
Metalle  17,3  45,4
Petroleum  12,5  20,2
is  11,7  8,5
Eisenbahnmaterialien.  11,4  7,3
Meereserzeugnisse  11,0  11,8
Kohlen  .  8,6  6,9
Weizenmehl  6,3  3,7
Zigarren  und  Biarenten  6,2  4,7
Maschinen  5.7  5,1
Bauholz  5,4  3,1
Streichhölzer  5,1  5,6
Wollenwaren  4,4  4,2
Papier  .  .  ..  4,1  3,0
Künstlicher  Indigo  3,2  1,7
Halbwollene  Stoffe  2,7  1,2
Anilinfarben  2,6  2,5
Leder  2,1  1,6
Arzneimittel  2,1  1,8
Wein,  Bier  und  andere
geistige  Getränke  1,9  3,0
Tabak  1,6  1,6
Uhren  1,5  0,9
Seife  1,3  1,6
Seidene  und  baumwollene
Bänder

.  „2  0,6

Der  Wert  der  Ausfuhr  nach  dem  Ausland
belief  sich  auf  236  456  739  H.-T.  Er  übertrifft
um  mehr  als  8½  Millionen  H.-T.  oder  3,6  v.  H.
den  Wert  des  Jahres  1905,  bleibt  aber  um
3  Millionen  H.-T.  hinter  dem  von  1904  zurück.
Die  Hauptausfuhr  —  63,4  v.  H.  —  fand  aus  den
Häfen  des  Nordens,  des  Yangtse  und  des  mittleren
China  statt;  der  Anteil  der  südlichen  Häfen  betrug
34,3  v.  H.  und  der  der  geöffneten  Plätze  an  der
Südgrenze  2,3  v.  H.  Auf  Schanghai  allein  fielen
50,3  v.  H.  aller  Verschiffungen  nach  dem  Ausland.

Die  drei  Artikel  Seide,  Tee  und  Baumwolle
machen  mit  109,5  Millionen  H.-T.  fast  die  Hälfte
der  Ausfuhr  aus.  Kein  weiterer  Artikel  erreicht
10  Millionen  H.-T.,  und  nur  5  Artikel  übersteigen
  5  Millionen  H.-T.  Die  wichtigsten  Ausfuhrerzeugnisse
  sind  mit  ihren  Werten  für  1906
und  1905  nachstehend  ausgeführ.

1

1905
Seide:  Wert  in  Millionen  H.-T.

Filaturenseide  —z29,6  27,4
Weide  Rohseide  16,5  13,5
Seidenzeusge  885  8,9
Wilde  Rohseide  6,4  8,6
Abfällel  .  3,  2  4,3
8  Bongees  1,3  1,0

.  1,1  1,3

 

1905

Tee:  Wert  i  m  Mchonen  H.-T.
Schwarzer  12,2  12,7
Grüner  7,6  8,3
Ziegeltee  6,5  4,2
Rohbaumwolle  11,6  12,0
Felle,  Pelze  u.  dal  8,8  7,3
Strohbänder  8,8  6,2
Bohnenkuchen  7,1  6,2
Wolell  5,5  6,9
Kuh=  und  Büffelhäute  5,5  4,9
dasle  4,5  4,1
Sesamsaat  4,5  2,3
Feuerwerkskörper  3,6  3,0
gZzin  3,5  3,4
Lebendes  Vieh  3,3  3,2
Papier  3,2  3,4
Mattengeflechte  3,1  3,1
Gespinstfasern  3,0  2,4
Borsten  2,7  2,5
imeiwdant  2,4  2,1
Tab  2,2  2,3

—
-

sarl  u.  andere  N

waren  1,8  1,7
Eier  1,7  1,5
Kampfer  .  1,3  0,4
Albumin  und  *  .  1,2  0,5
Federn  .  1,1  1,0
Grastuch  1,1  1,2
Cassia  1,0  1,0
Matten  1,0  0,9
Aanzentalg  1,0  0,6
Zucker  1,0  2,2

Wesentlich  zugenommen  haben  Strohbänder,
Felle,  Sesamsaat,  Kampfer,  Albumin  und  Eigelb,
Bohnenkuchen;  eine  bedeutende  Abnahme  weist
Zucker  auf.

(Nach  einem  Berichte  des  Handelssachverständigen
bei  dem  Kaiserl.  Generalkonsulat  von  Schanghai.)

 

bandel  Massauas  1906.

Der  Handel  Massauas  bewertete  sich  im  Jahre
1906  in  der  Einfuhr  auf  10  100  134  Lire  gegen
9  152  105  Lire  im  Jahre  1905  und  in  der  Ausfuhr
  auf  2  144  434  Lire  gegen  3  015  364  Lire.
Außerdem  wurden  noch  im  Transitverkehr  Waren
im  Werte  von  2  031  723  Lire  ein=  und  wieder
ausgeführt.

Von  dem  Einfuhrwerte  entfielen  4  645  626
Lire  gegen  3  471  318  Lire  im  Jahre  1905  auf
Italien  und  5  454  558  Lire  gegen  5  680  787
Lire  im  voraufgegangenen  Jahre  auf  fremde
Länder.  Der  Handel  des  Mutterlandes  hat  also
um  1  174  308  Lire  zugenommen,  während  die
fremden  Länder  gegen  das  Vorjahr  226  229  Lire
        <pb n="156" />
        G  84  20

eingebüßt  haben.  Unter  den  letzteren  steht  Indien
mit  einem  Einfuhrwerte  von  2575  141  Lire
(3  576  183  Lire  im  Jahre  1905)  an  erster  Stelle.
In  weitem  Abstande  folgen  Agypten  und  der
Sudan  mit  793  948  (765  423)  Lire,  Arabien
mit  518  904  (352  499)  Lire,  Aden  mit  409  829
(184  982)  Lire,  ÖOsterreich-Ungarn  mit  357  388
(95  647)  Lire,  Großbritannien  mit  313  415
(367  644)  Lire,  Belgien  mit  118  017  (8580)
Lire,  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  mit
113  879  (185  734)  Lire,  Frankreich  mit  93  419
(81  578)  Lire,  Rußland  mit  67  353  (—)  Lire
und  Deutschland  mit  58  598  (42  247)  Lire.

Seine  hervorragende  Stelle  im  Einfuhrhandel
der  fremden  Länder  verdankt  Indien  der  Einfuhr
  seiner  Baumwollwaren,  unter  denen  die
rohen  baumwollenen  Gewebe  sich  auf  578  197
Lire  bewerteten,  sowie  der  Einfuhr  von  Lebensmitteln,
  unter  denen  die  Lieferungen  von  Durra
einen  Wert  von  649  089  Lire  aufwiesen.  Der
Anteil  Agyptens  mit  dem  Sudan  stützt  sich  hauptsächlich
  auf  die  Lieferung  von  Durra  (für  517  564
Lire  aus  dem  Sudan).  Aus  Arabien  wurden
vorwiegend  Kamele  (257  180  Lire),  Rinder
(65  137  Lire),  Durra  (73775  Lire)  und  Gerste
(55  655  Lire)  bezogen,  aus  Aden  Rohtabak
(165  804  Lire),  Durra  und  Kaffee,  aus  Osterreich-Ungarn
  Zucker  (285.757  Lire),  aus  Großbritannien
  Steinkohlen,  Eisenwaren,  Mull  und
gefärbte  Baumwollwaren,  aus  Belgien  Eisenwaren
  (114  860  Lire),  aus  den  Vereinigten
Staaten  Petroleum,  aus  Frankreich  Liköre,  aus
Rußland  Holz  und  aus  Deutschland  vornehmlich
Eisenwaren.

Die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  hatten
folgende  Werte:
1906  1905
Werte  in  Lire

Rohe  Baumwollgarne  85  095  186  478
Gebleichte  -  21  233  909
Gefärbte  -  51  405  78  645
Rohe  Vaumwollgewebe  3  361  072  2  488  982

schwere  mit  Nand  151  072  84  690
Rohe  Baumwollgewebe,

leichte  mit  Rand  34  647  34  689
Farbige  Baumwollgewebe  142539  101  659
Gefärbte  -  73  627  58  387
Bedruckte  Oü  62  982  4  508
Gebleichte  -,  glatte  50  792  4  361

-  -„glitterartigese

  129  503  181  613
Gebleichte  Baumwollgewebe

mit  farbigem  Rand.  10  060  4548

ull.....  .  .  ...  55  387  70  692
Decken  aus  Baumwolle  40  113  7234
Genähte  Baumwollwaren  91  435  80  031

 

1906  1905
Wert  in  Lire
Wen  315  .957  361  216
Bier  20  975  24  880
Spirituosen  10  618  13  857
-  ,  verfüßte  26  847  88  428
Zucker  7395  249  390
Kaffe  ...  25  529  174  647
—  45  661  31  000
Rohtabk  221  190  99  565
Dureen  1  332  075  1  823  888
Gerstee  73124  75  084
Reiss  .  ...  129  671  226  296
Mehel  ...  171  470  113  752
Teigwaren.  53  243  63  201
Petrollen  115  119  91  374
Sbazkalien  u.  Arzneien  30  014  25  768
Seifelr  ...  97  860  94  094
Wollenwaren  36  081  28  264
Seidenwaren  80  108  153  967
Holz.  .  .  ..  .  .  .  .  ..  100  120  54  607
Holzwaren  35  261  26  071
Papier  und  Bücher  34  351  33220
Eisen  und  Eisenwaren.  331  936  112  019
Maschinen  und  Werkzeuge  36  734  49  447
Zemenet  16  127  23  908
Majolika,  Steingut,

Porzellen  12  137  17  032
Glaswaren  38778  43  562
Rindernr  65  137  17  015
Kamell  257  180  259  200

ose  35971  40  352
Licht  10  903  17  029

An  der  Ausfuhr  Massauas  war  Italien  im
Jahre  1906  mit  275  095  Lire  beteiligt  gegen
782  572  Lire  im  Vorjahre.  Ebenso  wie  nach
dem  Mutterlande  ist  auch  die  Ausfuhr  nach  den
fremden  Ländern  zurückgegangen;  sie  betrug  im
Jahre  1905  2232  792  Lire  und  sank  im
folgenden  Jahre  auf  1  869  389  Lire  herab.
Etwa  ein  Drittel  der  Ausfuhr  nach  fremden
Ländern  nimmt  seinen  Weg  über  Aden,  wohin
im  Jahre  1906  für  631  029  Lire  gegen  906  891
Lire  im  Vorjahre  verschifft  wurde.  Es  folgen
ihrer  Bedeutung  nach  Arabien  mit  402  412  Lire
(327  763  Lire  im  Jahre  1905),  Deutschland
mit  301  929  Lire  (455  .775  Lire),  Österreich-Ungarn
  mit  203  831  Lire  (257  872  Lire),
Deutsch-Ostafrika  mit  108  445  Lire  (—),
Belgien  mit  59279  Lire  (—),  die  Niederlande
mit  45  934  Lire  (—),  Agypten  mit  43  082  Lire
(56  353  Lire),  Frankreich  mit  29  539  Lire
(36741  Lire)  und  Großbritannien  mit  15  627
Lire  (68  718  Lire).

Die  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel  hatten
folgende  Werte:
        <pb n="157" />
        G  85

1906  1905
Werte  Werte  in  Lire
Getrocknete  Rindshäute  485  168  1  124  614
-  Ziegen=  und
Schaffelllel  354  089  677  400
Getrocknete  Felle  von  wilden
Tieren  295  4  410
Gegerbte  Ziegen=  und  Schaffele
  ...  11  844  8  100
Zu  Säcken  hergerichtete
Schaffelle.  .  .  ..  ...  8757  4400
Perlmutter  273  157  320  564
Wach  251  562  277  216
Gummi  ..  .  ..  .  .  ...  82  098  105  778
Butter  339  114  242  405
(Nach  Morimento  Commerciale  della  Dogann
dGi  Massaua  1906.)

 

2#·

Handel  der  Kolonle  Gambiao  1906.

Der  Handel  der  englischen  Kolonie  Gambia
bewertete  sich  im  Jahre  1906  in  der  Einfuhr
auf  447  657  (1905:  305  181)  X  und  in  der
Ausfuhr  aus  428  678  (280  272)  K.  Zieht  man
hiervon  die  Ein=  und  Ausfuhr  von  Münzen  ab,
so  verbleibt  für  das  Jahr  1906  eine  Wareneinfuhr
  im  Werte  von  280  489  (1905:  181  725)  L.
und  eine  Warenausfuhr  von  299252  (184  396)  K.

Die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  waren
in  den  genannten  beiden  Jahren  Baumwollenwaren
  89  688  (53  211)  L,  Kolanüsse  29  586
(30  248)  KX.  Reis  52  427  (23  239)  X,  Tabak
5650  (6382)  &amp;amp;,  Zucker  5229  (3965)  C  und
Spirituosen  6974  (3562)  K.

Die  Ausfuhr  besteht  fast  ausschließlich  aus
Erdnüssen,  deren  Verschiffungen  im  Jahre  1906
(1905)  einen  Wert  von  278  055  (169  426)  .
erreichten.  (Colonial  Reports-Annual,  1907.)

Handel  Südafrikas  im  1.  Halbjsahr  1907.

Der  Handel  Britisch-Südafrikas  bewertete
13  191  670  K  gegen  16  012  595  &amp;amp;  im  gleichen

sich  im  1.  Halbjahr  1907  in  der  Einfuhr  auf
Zeitabschnitte  des  Vorjahrs,  in  der  Ausfuhr  auf

23  813  065  &amp;amp;  gegen  20  423  081  K.  Er  wickelte  sich  über  folgende  Häfen  ab:

 

 

 

Einfuhr  Ausfuhr
1.  Halbjahr  1.  Halbjahr
1907  1906  1907  ·  1906
Werte  in  C
Kapstadtt  2  614  909  3  570  394  18  735  059  16  323  090
Port  Elizabeth  3  073  454  2  353  917  1  734  268  1  449  189
East  London  1  601  295  1  857  279  874  218  775728
Andere  Kaphüfen  301  293  320  675  795  318  506  000
Durban  ...  3638307  4  555  552  1  436  602  1  253  343
Britische  Häfen  zusammen  .  11229258  13  657  817  23  575  465  20  307  350
Delagoabay  .  1  686  603  2  069  873  90  387  48  741
Beira  275  809  284  905  147  213.  66  990
Portugiesische  dafen  dusammen  1  962  412  2  354  778  237  600  115  731
Insgesamt.  13  191  670  16  012  595  23  813  065  20  423  081

Nach  Warenklassen  bewertete  sich  die  Ein=  und  Ausfuhr  in  dem  1.  Halbjahre  1907,  verglichen

  mit  dem  entsprechenden  Zeitraum  im  Vorjahre,  in  folgender  Weise:

 

1.  Halbjahr
1907  1906
Einfuhr:  Werte  in  *
Lebende  Tiere  49  080  9261
Nahrungs=  und  Genußmittel.
  3  664  716  4626  301
Rohmaterialien  und
Halbfabrikate  1  205  334  1  760  597
Fabrikate  7  973  908  9148  733
Postsachen  298  632  377  703
Zusammen  13  191  670  16  012  595

 

1.  Halbjahr
190  1906

 

Ausfuhr  Werte  in  #
Gold  14  362  396  12  147  976
Diamanten  4701  810  4  295  676
Rohmaterialien  und

Halbfabrikate  4642  091  3  666  653
Lebende  Tiere  25  844  220  596
Nahrungs=  und  Genußmittel.

  55  443  37  832
Fabrikate  25  481  54  348

Zusammen  23  813  065  20  423  081
        <pb n="158" />
        W  86  20

Auf  die  wichtigeren  Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  entfielen  folgende  Anteile:

Einfuhr  Ausfuhr
1.  Halbjahr  1.  Halbjahr
1907  1906  1907  1906
Werte  in  #
Großbritannien  7  333  323  8  920  521  22  542  342  19  125  288
Britische  Kolonien  2  050  112  2  037  087  12  132  3  589
Osterreich-Ungarn  68  667  95  419  150  367
Belgien.  .  154  793  210  876  199  724  226  549
Dänemark.  23  193  28  430  10  —
Frankreich  215  451  246  146  45  857  28  849
Deutschland  980  343  1  238  858  655  174  502  177
Holland  169  489  162  604  8  439  410
Italien  94  906  78  435  7  637  6  099
Norwegen  72  034  57  127  —  —.
Schweden  158  804  189  941  55  —-Vereinigte
  Staaten  von  Amerika-  1  019  095  1  583  021  52  450  7  497

Von  Interesse  dürfte  die  Einwirkung  des  Preferentialtarifs  auf  die  Wareneinfuhr  im  1.  Halb- 



 

jahr  1907  sein;  sie  wird  in  der  folgenden  Tabelle  veranschaulicht:
.  Zoll-  Zoll-  Zollpflichtige
Dollfreie  befreite  ermäßigte  ohne  Insgesamt
Waren  Waren  Zollnachlaß
Britisches  Reich:  Werte  in  ##
Großbritannien  195  910  1  755  015  4  668  549  415  217  7  034  691
Kanada  415  25  173  130  499  11  412  167  499
Australien  17  546  17  857  1  048  295  34  028  1  117  726
Neuseeland  2  30  405  439  30  899
Zusammen  einschl.  anderer
Gebietsteile  .  380  827  1  798  078  5  877748  1  028  150  9  084  803
Fremde  Länder:  «
Belgien  11  625  —  —  143  168  154  793
Frankreich  7918  —  —  207  533  215  451
Deutschland  21  445  —  —  958  898  980  343
Holland  15  212  —  —  154  277  169  489
Ver.  Staaten  von  Amerika  89221  —  —  929  874  1  019  095
Zusammen  einschl.  anderer
Ländern  4  512  —  —  3  493  723  3  808  235

(Nach  Tradc  of  the  Colonies  and  Territories  forming  the  South  African  Customs  Union.)

Die  Sntwichlung  Ueu-Seelande  in  den  letzten  Johren.

Dem  „New  Zealand  Official  Vear  Bock“
1907  sind  die  folgenden,  das  Jahr  1906  betreffenden
  Zahlen  über  die  Entwicklung  Neu-Seelands
  entnommen;  zu  Vergleichszwecken  sind
auch  die  Zahlen  der  drei  vorhergehenden  Jahre
beigefügt.

Bevölkerung  (ausschließlich  der  Maoris  und
der  Bevölkerung  der  benachbarten  Inseln):

 

Männlich  Weiblich  Zusammen
1903).[  439  674  392  831  832  505
1904  4  53  992  403  547  857  539
19700.  467  366  415  096  882  462
1906  4381  651  427  075  908  726

Die  Zahl  der  Geburten,  Todesfälle  und  Eheschließungen
  stellte  sich  in  den  gleichen  Jahren,
wie  folgt:

Geburten  Sterbefälle  Eheschließungen
1903  .  ..  21829  8  528  6748
1904  22  766  8  087  6  983
19050.  23682  8  061  7200
1906  24  252  8  339  7592

Während  im  Jahre  1857  das  unter  Kultur
(einschließlich  der  Grasbestellung)  befindliche  Land
nur  einen  Umfang  von  121  648  Acres  aufwies,
erstreckte  sich  die  Kultur  in  den  letzten  Jahren
auf  folgende  Landflächen:  1903:  auf  13  504  004,
1904:  auf  13  868  074,  1905:  auf  14  114  925
und  1906:  auf  14  382  787  Acres.
        <pb n="159" />
        G  87  20

Die  Entwicklung  der  Viehzucht  erhellt  aus
den  folgenden  Zahlen:

1903.
1904.
1905.
1906.

Pferde

Rindvieh
Stück

298  714  1593547.  18  954  553
314  322  1  736  850  18  280  806
326  537  1  810  936  19  130  875
342  608  1  851  750  20  108  471

Schafe

Schweine

226  591
255  320
249  727
242273

Die  Ausfuhr  der  wichtigsten  neuseeländischen
Produkte  wird,  wie  folgt,  bewertet:

1903
1904
1905
1906

1903

1904

1905.
1906

1903  ..
1904
1905
1906

1903
1904
1905
1906

1903
1904).

Wolle  Getreide  e
*  ⁊
4041274  533  865  3  197  043
4  673  826  392  346  2793599
5381  333  294  574.  2  694  432
6  765  655  139  474  2  877  031
Flachs,
Butter  Käse  (bhormium
Fibre)
E  S  1
1  318  067  194  998  595  684
1  380  460  185  486  710  281
1  408  557  205  171  696  467
1  560  235  341  002  776  106
Lebensmittel.
Gold  Kaurigummi  Talg,
Bauholz  usw.
H#
2  037  832  631  103  2  288  327
1  987  501  501  817  1  976  471
2  093  936  561  444  2  167  616
2270  904  522  486  2587  453
Außenhandel:
Ausfuhr  Davon  aus
neuseeländischer  Einfuhr  den  Verein.
Produkte  Staaten
Gesamtwert  in  von  Amerika
14  338  192  12  788  675  1441  358
14  601  787  13  291  694  1527  915
15  503  530  12  828  857  1  438  501
17  840  346  15.211  403  1  405  781
Kohlenausbeute  in  Tons:
1  420  193  1900  1  585  756
1  537  838  1906  1  729  536
Schiffsverkehr:
Eingelaufen  Ausgelaufen
Reg.-Tons
.....  1  102  064  1  113  165
.....  1  154  569  1  144  764
.....  1  139  410  1141  552
.....  1243  652  1238214

 

Eisenbahnverkehr:
bröffnete  n  Ban  innghut
Erbinete  befindliche  Einnahmen
Meilen  #
19008  29328  175  2  180  641
1904  2374  173  2209  231
1900  24  07  194  2349  704
19006  2458  222  2  624  600
Telegraphenverkehr:
Länge  der
Telegraphen=  Zahl  der
linien  Telegramme
in  Meilen
1903Ö  7779  4  965  197
19004  7944  5  159  745
19000  8355  5  640  219
1906  8  953  6  396  332

Branntwelnzölle  in  den  afrikanischen  Besitzungen
Dortugals.

Ein  Königliches  Dekret  vom  28.  November
v.  Is.  regelt  die  Erhebung  der  Abgaben  von
geistigen  Getränken  in  den  afrikanischen  Besitzungen
  Portugals  gemäß  der  Brüsseler  Akte
vom  3.  November  1906.  Die  Einfuhrzölle  sind
für  Weingeist  und  Branntwein  bis  zu  50  Zentigrad
  Stärke,  wie  folgt,  festgesetzt  worden:

1.  im  Kongobezirk  und
Ambriz.  ..  .  .  .  .  ...  1  hl  18  000  Reéis
2.  im  Bezirke  von  Mozambique

  und  Sambesia:
Weingeist  und  einfacher
Branntwein  ausländischer
  Erzeugung,  aus
Portugal  eingeführt.
desgl.  portugiesischer  Erzeugung,
  aus  Portugal
eingeführtt  1.  21  362
Die  übrigen  Zollsätze  bleiben
Uunverändert.
4  Portugiesisch-Guinen  1-18  000
l  in  dem  Gebiete  der  Nyassa--Gesellschaft,  mit
Ausschluß  der  Verbotszone,  sollen  von  der
Einfuhr  von  Weingeist  und  Branntwein  dieselben
  Abgaben  erhoben  werden  wie  in  den
Bezirken  Mozambique  und  Sambesia.
.  Die  Zollsätze  in  Loanda,  Bengnella  und
Mossamodes  bleiben  unverändert.
(Dinrio  di  (ioverno.)

23232

n

—*

#

Ausfuhrverbote  für  Strauße  und  Straußeneler  in
Swastlland,  Betschuanaoland  und  Basutoland.
Durch  Proklamationen  des  High  Commissioner

vom  20.  November  v.  Is.  ist  in  Swasiland,  Bet-
        <pb n="160" />
        88  20

schuanaland  und  Basutoland  die  Ausfuhr  von
Straußen  und  Straußeneiern,  außer  nach  anderen
Gebieten  des  Südafrikanischen  Zollvereins,  in

denen  eine  gleiche  gesetzliche  Bestimmung  besteht,
verboten  worden.
(Official  Gazette  of  the  Fis  Commissioner
for  South  Africa.)

Verschiedene  Mitteilungen.

Die  bHhandelssachverständigen  bei  den  Kaiserlichen
Konsularbehörden.

Als  Handelssachverständige  bei  den  Kaiserlichen
Konsularbehörden  sind  zur  Zeit  tätig:

Buenos  Aires:  Gerichtsassessor  a.  D.  Hans

—
—
=

Ramelow,
Rio  de  Janeiro:  Dr.  Voß,
Schanghai:  Dr.  Delius,

Caleutta:  Gösling,

Johannesburg:  Renner,

Sydney:  W.  de  Haas,

Yokohama:  der  Königlich  preußische  Regierungsbaumeister
  a.  D.  Jonas,

St.  Petersburg:  Ingenieur  Goebel  und  Dr.
Karl  Müller,

Valparaiso:  Dr.  Gerlach,

Konstantinopel:  Jung,

New  ork:  der  Königlich  preußische  Gewerberat
  Waetzoldt,

Chicago:  Dr.  Quandt.

u  a  n  n  n

#uÖ  u

u

a

Die  sũdafrikanische  Bergwerksgesetzgebung.

In  der  Kapkolonie  sind  zwei  neue  Berggesetze
  ergangen,  ein  Gesetz,  betreffend  Abänderung
  des  „Precious  Stones  Act  von  1899“,
das  in  der  Cape  Government  Gazette  Nr.  8998a
vom  21.  September  v.  Is.  äbgedruckt  ist,  und
ein  Gesetz,  betreffend  Abänderung  der  Berggesetzgebung,
  insbesondere  des  „Precious  Minerals
Act  von  1898“,  das  in  der  Cape  Government
Gazette  Nr.  8995  vom  10.  September  v.  Js.
veröffentlicht  worden  ist.

Die  wesentlichsten  Vorschriften  der  beiden
neuen  Gesetze  und  eines  weiteren  vom  Parlament
nicht  mehr  verabschiedeten  Gesetzentwurfs  „o
provide  for  the  Registration  of  certain  Prospecting
  Contracts“  gibt  die  nachfolgende  Aufzeichnung
  wieder:

I.  Edelsteine.  (Precious  Stones  Act.)
A.  In  Reefs.

Solange  das  Edelsteinvorkommen  noch  nicht
als  Mine  proklamiert  ist,  hat  der  Schürfer  eine
„Prospecting  license“  von  monatlich  2  sh  6  d.
pro  „Prospecting  arena“  zu  bezahlen.  Das  neue
Recht  bringt  hierin  keine  Anderung.

 

Nach  der  Proklamation  als  Mine  hatte  bisher
der  Entdecker  Anspruch  auf  50  „Claims“
(à  30  kpldsche  Quadratfuß,  1  kpldscher  Fuß  gleich
0,3148584  mw),  falls  es  sich  um  Privatgrund
(nicht  Regierungsland)  handelt,  der  Grundeigentümer
  auf  gleichfalls  50  Claims;  der  Rest  wurde,
gleichviel  ob  Regierungs=  oder  Privatland,  in
Teilen  von  nicht  mehr  als  20  Claims  für  Rechnung
  der  Regierung  versteigert.  Der  Grundeigentümer
  hatte  fernerhin  eine  „Claim  license“
von  monatlich  1  &amp;amp;  pro  Claim  zu  bezahlen.  Der
Entdecker  war  hiervon  befreit;  falls  er  Claims
verkaufte,  hatten  die  Rechtsnachfolger  dieselbe
Lizenz  zu  bezahlen  wie  der  Grundeigentümer.

Künftig  wird  das  Eigentum  an  der  ganzen
Mine  zu  ideellen  Teilen  zwischen  der  Regierung,
dem  Entdecker  und,  falls  es  sich  um  Privatland
handelt,  dem  Privateigentümer  aufgeteilt  werden,
und  zwar  erhält  in  jedem  Falle  die  Regierung
½,  die  andere  Hälfte  fällt  bei  Kronland  ganz
an  den  Entdecker,  während  bei  Privatland  dem
Entdecker  und  dem  Eigentümer  je  ¼  zufallen.
Das  neue  Gesetz  geht  von  der  Annahme  aus,
daß  der  Entdecker  entweder  selbst  eine  Gesellchaft
gründet  oder  durch  ein  Finanzkonsortium  gründen
läßt,  wobei  die  verschiedenen  Berechtigten  eine
entsprechende  Anzahl  Aktien  erhalten.  Der  Regierung
  steht  das  Recht  zur  Einsicht  in  die  Bücher
der  Gesellschaft  sowie  überhaupt  zur  Überwachung
des  Geschäftsbetriebes  zu.

B.  Alluvialvorkommen.

Die  „prospecting  license“,  die  bis  zur  Proklamierung
  der  Fundstelle  als  „Alluvial  Digging“
zu  bezahlen  ist,  beträgt  wie  bei  ef-  Formationen
nach  wie  vor  monatlich  2  sh  6  d

Nach  Erlaß  der  erwähnten  Proklamation  darf
sich  zunächst  der  Entdecker  20  und  sodann  der
Grundeigentümer  50  Claims  abstecken;  insoweit
ist  das  bisherige  Recht  unverändert  geblieben.
Alsdaun  konnte  bisher  jeder  Erwachsene  einen
Claim  für  sich  abstecken,  in  Zukunft  1  bis  6  Claims,
und  zwar  innerhalb  der  ersten  7  Tage  einen
Claim,  nach  Ablauf  dieser  Zeit  weitere  5.  Die
siebentögige  Wartefrist  hat  den  Zweck,  auch  wenn
die  Fundstelle  nur  klein  ist,  zunächst  jedermann
die  Möglichkeit  zu  geben,  wenigstens  einen  Claim
zu  erhalten.

Die  „Claim

license“  ist  vom  Gesetz  auf
        <pb n="161" />
        G  89  20

höchstens  10  sb  monatlich  pro  Claim  festgesetzt.
Doch  hat  der  Gouverneur  die  Befugnis,  den  Betrag
  nach  seinem  Ermessen  heraufzusetzen.  Zur
Zeit  werden  zufolge  einer  Verordnung  des
Surveyor-Generals  nur  5  sh  erhoben.  Der  Entdecker

  und  nach  dem  neuen  Gesetz  auch  der  Grundeigentümer

  sind  von  der  Abgabe  befreit.

C.  Baggern  nach  Edelsteinen  in  Flüssen
und  anderen  Gewässern.

Das  alte  Gesetz  enthielt  keine  ausdrücklichen
Bestimmungen  über  das  Baggern  nach  Edelsteinen.
  Die  Vorschriften  des  neuen  Gesetzes  beziehen
  sich  nur  auf  öffentliche  Flüsse.

Vorbedingung  der  Erlaubnis  zum  Baggern
war  nach  dem  herrschenden  Rechtsgebrauch  bisher
der  Besitz  einer  „(Dredging)  Mining  Lease“
(Pacht),  die  hinwiederum  den  Nachweis  voraussetzte,
  daß  Edelsteine  in  lohnender  Menge  vorhanden
  sind.  Das  war  insofern  unzweckmäßig,
als  häufig  erst  gerade  durch  das  Baggern  festgestellt
  werden  kann,  in  welchen  Quantitäten  ein
Edelstein  vorkommt.  Die  Anschaffung  eines  kostspieligen
  Baggers  ohne  die  Gewähr,  nachher  die
„Mining  Lease“  zu  erhalten,  war  aber  ein  Risiko
von  solcher  Schwere,  daß  es  den  Prospektor  in
vielen  Fällen  schlechtweg  abschreckte,  einem  von
ihm  vermuteten  Edelsteinvorkommen  nachzuspüren.
Zudem  wurde  die  Pacht,  selbst  wenn  ein  genügender
  Reichtum  der  Fundstelle  nachgewiesen
war,  doch  nicht  ohne  weiteres  dem  Entdecker
übertragen,  sondern  an  den  Meistbietenden  versteigert.


Diesem  Übelstand  hilft  das  neue  Gesetz  ab.
In  Zukunft  kann  der  Gouverneur  die  Erlaubnis
zum  Baggern  ohne  vorgängigen  Nachweis  hinsichtlich
  der  Ergiebigkeit  und  ohne  Veranstaltung
einer  Versteigerung  an  den  ersten  Antragsteller
erteilen.  Die  Erlaubnis  erstreckt  sich  auf  ein
Gebiet  von  nicht  mehr  als  4  Meilen  Länge  und
gilt  für  3  bis  9  Jahre.  Im  ersten  Jahr  ist
eine  Gebühr  von  5  L  pro  Meile  zu  entrichten,
in  den  folgenden  Jahren  eine  sogenannte  „Royalty“
von  1  v.  H.  des  Roherlöses,  der  durch  Verkauf
der  gewonnenen  Edelsteine  erzielt  wird  (gross
amount  realized  by  the  sale  of  the  stones).

II.  Edelmetalle  (Gold,  Silber  und  Platin).
(Act  to  amend  the  Mineral  Law;  Fart  I.)
A.  In  Reefs.

Die  Schürflizenz  kostet  wie  bei  Edelsteinen
2  sh  6  d  monatlich;  das  neue  Recht  ändert
hieran  nichts.

Der  Entdecker  hatte  bisher  nach  der  Proklamation
  des  Edelmetallvorkommens  als  Mine
das  Recht  auf  50  einen  einheitlichen  Komplex

 

darstellende  Claims  à  150  X  800  kpldsche  Fuß.
Künftig  dürfen  die  50  Claims  in  zwei,  jedoch
nicht  mehr,  getrennten  Komplexen  liegen.

Der  Eigentümer  konnte  bisher  gegen  einen
Pachtzins  von  jährlich  2  sh  pro  Morgen  (gleich
8565  am)  eine  „Mining  Lease“  an  einem  Gebiet
im  Umfang  von  1/10  seiner  Farm  verlangen.
Künftig  hat  er  die  Wahl  zwischen  einer  solchen
„Mining  Lease“  und  50  Claims.

Die  bisherige  „Claim  license“  von  monatlich
1  &amp;amp;  pro  Claim  wird  durch  eine  Abgabe  (Royalty)
von  1  v.  H.  des  Roherlöses  ersetzt,  der  durch  Verkauf
  der  gewonnenen  Edelsteine  erzielt  wird.
Während  der  Eigentümer  des  Grund  und  Bodens
bisher  ¾  aller  Einnahmen  aus  den  Claim  licenses
  erhielt,  stehen  ihm  künftig  2/  der  neueingeführten
  „Royalty“  zu,  auch  der  von  ihm  selbst
zu  zahlenden,  so  daß  ihn  im  Resultat  also  nur
eine  Royalty  von  3/8  v.  H.  triftt.

B.  Alluvialvorkommen.

Hierin  bringt  das  neue  Gesetz  keine  Anderungen.


C.  Baggern.

Auch  über  das  Baggern  nach  Edelmineralien
enthielt  das  bisherige  Gesetz  keine  Vorschriften.

Die  Novelle  sieht  zunächst  eine  besondere
Schürflizenz  zur  Vorbereitung  des  Baggerns  vor.
Sie  gilt  für  ein  Jahr  und  für  ein  Gebiet  von
nicht  mehr  als  200  Acres  (à  40,5  Ar)  und  kostet
15  L.

Die  Erlaubnis  zum  Baggern  selbst  konnte
bisher  ebenso  wie  bei  Edelsteinen  nur  auf  dem
Umweg  einer  „Mining  Lease“  erworben  werden
und  war  denselben  Schwierigkeiten  unterworfen.
In  Zukunft  ist,  entsprechend  der  Abänderung  des
„Precious  Stones  Act“,  ein  Nachweis  der  Ergiebigkeit
  der  Fundstelle  nicht  mehr  erforderlich.
Die  Erlaubnis  wird  bei  öffentlichen  Gewässern
stets  an  den  Entdecker  erteilt,  und  zwar  für  eine
Strecke  von  nicht  mehr  als  2  Meilen  in  der
Stromrichtung  des  Flusses,  bei  einem  See,  einer
Lagune  oder  sonstigem  Alluvialboden  für  nicht
mehr  als  100  Acres.  Sie  gilt  zunächst  für  drei
Jahre  und  kann  im  ganzen  bis  auf  21  Jahre
erneuert  werden.  Befindet  sich  das  Ufergelände
in  privaten  Händen,  so  ist  die  Einwilligung  des
Ufereigentümers  zur  Erteilung  der  Baggererlaubnis
notwendig.

Bei  Gewässern,  deren  Bett  privates  Eigentum
ist,  sieht  das  Gesetz  eine  Baggererlaubnis  nur  für
den  Eigentümer  vor.  Letzterem  steht  es  indes
frei,  sie  weiter  zu  übertragen.

III.  Gewöhnliche  Mineralien.
(Act  to  amend  the  Mineral  Law;  Part  II.)

Das  alte  und  das  neue  Gesetz  behandeln
lediglich  Mineralvorkommen  auf  Kronland.
        <pb n="162" />
        G  90  20

A.  Auf  privatem  Grund  und  Boden  hängt
nicht  bloß  das  Schürfen,  sondern  auch  die  weitere
Gewinnung  unedler  Mineralien  ausschließlich  vom
Willen  des  Grundeigentümers  ab.  Der  Staat
erhält  auch  keinerlei  Abgaben.

B.  Kronland.  ÜMber  das  Schürfen  nach  gewöhnlichen
  Mineralien  gab  es  bisher  auch  für
Kronland  kein  Gesetz.  Die  Behörden  gaben  zwar
unentgeltlich  Erlaubnisscheine  aus,  aber  da  diese
der  gesetzlichen  Basis  entbehrten,  hatten  sie  z.  B.
gegenüber  dem  Inhaber  einer  Lizenz  zum  Schürfen
nach  Edelmetallen  keine  Gültigkeit.  Es  kam  infolgedessen
  mitunter  vor,  daß  sich  jemand  lediglich
in  der  Absicht,  das  Schürfen  nach  gewöhnlichen
Mineralien  unmöglich  zu  machen,  eine  Lizenz  für
Edelmineralien  ausstellen  ließ  und  sein  Schürfgebiet
  absteckte.

Das  neue  Gesetz  sieht  eine  Schürflizenz  vor,
die  gegen  monatlich  1  sh  für  ein  Gebiet  von
nicht  über  1000  Acres  erteilt  wird  und  von
Monat  zu  Monat  bis  längstens  ein  Jahr  erneuert
werden  kann.

Verpachtung  von  Kronland
zwecks  bergbaumäßiger  Gewinnung
gewöhnlicher  Mineralien.

Die  Ausdehnung  des  Geländes,  welches  zwecks
Einrichtung  des  Bergbaues  verpachtet  wird,  hing
bisher  lediglich  vom  Ermessen  der  Behörde  ab.
Der  Unternehmer  hatte  einen  Pachtzins  von  jährlich
  5  sh  pro  Morgen  sowie  eine  Royalty  von
nicht  mehr  als  10  sh  pro  Tonne  des  aus  der
Erde  gehobenen  Erzes  zu  entrichten.  Zufolge
Berordnung  des  Surveyor-Generals  betrug  die
„Royalty“  zuletzt  z.  B.  für  Kupfer  2  sh  6  d,  für
Kohle  6  d  pro  Tonne.  Den  Höchstsatz  von  10  sh
hat  sie  für  kein  Mineral  jemals  auch  nur  annähernd
  erreicht.

In  Zukunft  ist  die  Verpachtung  abhängig  vom
Nachweis,  daß  Mineralien  in  abbauwürdiger
Menge  vorhanden  sind.  Die  in  den  Pachtvertrag
aufzunehmenden  Bedingungen  sind  in  §&amp;amp;  42  des
„Act  to  amend  the  Mineral  Law“  enthalten.

Der  Pächter  hat  künftig  zu  bezahlen:

a)  einen  Pachtzins  von  jährlich  1  sh  pro
Acre;  es  steht  im  Ermessen  der  Behörde,
  diesen  Satz  im  einzelnen  Fall  zu
erniedrigen;
außerdem  eine  „Royalty“  von  1  v.  H.
des  Roherlöses,  der  durch  Berkauf  der
gewonnenen  Materialien  erzielt  wird.

Falls  die  „Royalty“  mehr  beträgt  als  der
Pachtzins,  ist  letzterer  vom  Betrag  der  Royalty
in  Abzug  zu  bringen  (§  42vf).

b

—

 

IV.  Probeuntersuchungen  des  Regierungsanalytikers.

(Act  to  amend  the  Mineral  Law;  Part  III.)
Schon  nach  dem  bisherigen  Gesetz  war  für
solche  Untersuchungen  eine  ganz  geringe  Gebühr
zu  entrichten,  die  kaum  die  Unkosten  der  Regierung
  deckte.  Das  neue  Gesetz  bringt  eine
weitere  Erleichterung  insofern,  als  Eisenbahn  und
Post  künftig  Probesendungen  umsonst  zu  befördern
haben.  Dies  gilt  für  Edelsteine,  Edel=  und  gewöhnliche
  Mineralien.

V.  Der  Gesetzentwurf  über  die  Registrierung
gewisser  Schürfverträge.

(Bill  to  provide  for  the  Registration  of

certain  Prospecting  Contracts.)

Sein  Zweck  war,  die  Eintragung  von  Schürfverträgen
  zwischen  dem  Privateigentümer  und
dem  Schürfer  ins  Grundbuch  zu  ermöglichen,  um
so  den  Schürfer  gegen  den  Rechtsnachfolger  des
Grundeigentümers  zu  schützen.  Nach  dem  bisherigen
  Recht  ist  diese  Eintragung  nicht  möglich.
Wem  daher  der  Grundeigentümer  sein  Land  verkauft,
  ist  der  neue  Erwerber  an  Verträge,  durch
die  sein  Vorgänger  einem  Dritten  Schürfrechte
eingeräumt  hatte,  nicht  gebunden,  falls  er  nicht
zur  Zeit  seines  Grunderwerbs  Kenntnis  davon
hatte.  Diesem  Ubelstande  wollte  der  Entwurf
abhelfen.

Der  vornehmste  Zweck  der  beiden  neuen  Gesetze
ist,  die  Stellung  des  kapitalarmen  Prospektors  zu
erleichtern  und  auf  diese  Weise  zu  eifrigem  Suchen
nach  Mineralien  anzuregen.  Sie  verfolgen  keinerlei
fiskalische  Zwecke,  und  es  sind  Bestimmungen  über
eine  Einkommensbesteuerung  der  Bergwerksgesellschaften
  in  ihnen  nicht  ausgenommen  worden.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats

in  Kapstadt.)

Der  Bergbau  In  Korea.

Das  koreanische  Minenwesen  ist  durch  Erlaß
eines  am  15.  September  1906  in  Kraft  getretenen
  kaiserlichen  Ediktes  nebst  Ausführungsbestimmungen
  gesetzlich  geregelt  worden.

Auf  Grund  der  neuen  Gesetzesbestimmungen
hat  die  Firma  E.  Meyer  &amp;amp;  Co.  für  das  „Deutsche
Korea-Syndikat"  im  März  1907  die  Konzession
für  fünf  in  dem  Distrikte  Söntschön  (Nord-Pyöngando)
  gelegene  „Claims“  von  zusammen  2  Millionen
Tsubo  (1  Tsubo  —  36  englische  Quadratfuß)
Flächeninhalt  erhalten.  Söntschön  ist  eine  Station
der  Söul—Widschu-Bahn.  Das  Goldbergwerk  ist
von  der  Bahn  ungefähr  10  km  entfernt.  Es  sind
alsbald  nach  der  Konzessionserteilung  deutsche
        <pb n="163" />
        G  91

Ingenieure  zur  Vornahme  von  Prospektierungsarbeiten
  nach  den  Minenfeldern  abgegangen.

Die  Konzession  für  das  in  Tangkogä  im
Distrikte  Kimsong  (Kangwön-do)  während  einiger
Jahre  bis  1903  betriebene  Bergwerksunternehmen,
das  sich  nicht  als  lohnend  erwies,  wurde  von
dem  Syndikat  aufgegeben.

Gleichzeitig  wurden  Minenrechte  in  Kuisöng
(östlich  von  Söntschön)  erteilt  an  den  britischen
Staatsangehörigen  Holloway  als  Vertreter  der
British  and  Korean  Corporation,  die  auf  ihre
alte  Konzession  in  Oensan  verzichtet  hat.  Der
Amerikaner  Deshler  und  der  Japaner  Tsuda  erhielten
  die  Konzession  für  Heui-tschon,  dem  Engländer
  Dr.  Rutherford  Harris  als  Vertreter  der
Anglo  Japanese  Company  Limited  (London)
wurden  Minenrechte  in  Tschosan  gewährt.  Alle
diese  Goldminen,  auch  Söntschön,  waren  Kronminen
  und  sind  in  Nord-Pyöngan-do  gelegen.

Seit  Inkrafttreten  der  Minengesetzgebung
wurden  auch  an  eine  größere  Anzahl  Japaner
und  Koreaner  Konzessionen,  namentlich  für  Goldwäschereien,
  bewilligt.

Was  die  in  früheren  Jahren  erteilten  Konzessionen
  anlangt,  so  nimmt  die  mit  einem  Kapitale
von  5  Millionen  amerikanische  Dollar  ausgestattete
Oriental  Consolidatec-  Mines,  die  in  Unsan
(Pyöngan-do)  mit  240  Pochhämmern  arbeitet,
bei  weitem  die  erste  Stelle  ein.  In  Suan  werden
die  im  Jahre  1905  begonnenen  Prospektierungsarbeiten
  von  dem  Korean  Syndicate  Ltd.  (London)
  fortgesetzt.  Das  Goldbergwerk  in  Tschiksan
(Tschung-tschöng-do),  das  früher  von  einer  japanischen
  Gesellschaft  im  kleinen  Maßstabe  bearbeitet
worden  war,  ist  kürzlich  von  der  Korean  Exploration
  Company  of  Columbia,  Ohio,  übernommen
worden.

Über  die  Konzession  für  die  Kupferlager  in
(Hamkyöng-do),  für  die  eine  Reihe  von  Bewerbern
aufgetreten  sind,  ist  eine  Entscheidung  noch  nicht
erfolgt.  Der  kaiserliche  Haushalt  soll  in  letzter
Zeit  den  Wunsch  zu  erkennen  gegeben  haben,  diese
Minen  auf  eigene  Rechnung  bearbeiten  zu  lassen.

Die  Kohlenminen  bei  Pyöngyang  in  der  Nähe
des  Taidongflusses  harren  ebenfalls  noch  einer
systematischen  Bearbeitung.  Nach  Außerungen
eines  japanischen  Sachverständigen  können  die
Lagerungen  mit  denen  von  Karatsu  verglichen
werden.  Es  sollen  10  Millionen  Tonnen  Kohlen
600  Fuß  unter  der  Erde  lagern.

Was  bis  jetzt  geschehen  ist,  reicht  noch  nicht
aus,  ein  Urteil  über  die  Möglichkeiten,  welche  die
Erschließung  der  koreanischen  Bodenschätze  zu  bieten
vermag,  zu  fällen.  Die  nächsten  Jahre  werden
in  dieser  Hinsicht  Aufklärung  bringen.

Im  Jahre  1906  hat  die  Goldausfuhr

4  666  130  Yen,  seit  1900  das  ungünstigste  Jahres- 



—

ergebnis,  betragen.  Die  einzelnen  Häfen  waren
daran,  wie  folgt,  beteiligt:

Häfen  1903  1904  1905  1906
Tschinnampo  1732  200  1980201  2082  000  5367  426
Tschimulpo  2  128  704  2  094  450  2  082  200  3  270  650

dunsan.  6840  13  490  8  425  11  650

olpo  3  156  8  490  1460  11  680
Fusaun  117686  434  185  149  412  85  585
Wönsan  1  467111  483  780  880  308  719  189

 

 

5.009  596  5  206  805  4  666  130
Es  steht  außer  Frage,  daß  nicht  unbedeutende
Mengen  Gold  von  Koreanern,  die  ein  Interesse
daran  haben,  ihre  Ausbeute  vor  habgierigen
Magistraten  zu  verbergen,  heimlich  ausgeführt
werden.  Man  schätzt,  daß  der  Wert  des  so  der
Kontrolle  der  Zollverwaltung  entzogenen  Goldes
jährlich  gegen  3  Millionen  Yen  beträgt.
(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Sönul.)

Zusammen  5  455  697

Einfuhr,  Lagerung  und  Beförderung  von  Sxplostvstoffen
  in  Ueuseeland.

In  Neuseeland  ist  der  Verkehr  mit  Explosivstoffen
  durch  folgende  Gesetze  geregelt:

1.  The  Explosives  Act  1882;

2.  The  Explosives  Amendment  Act  1897;

3.  The  Sale  of  Explosives  Act  1906.

Das  Gesetz  vom  Jahre  1882  behandelt  nur
die  Zulassung  und  den  Betrieb  von  Sprengstofffabriken
  mit  besonderer  Beziehung  auf  Schießpulver.
  Gesetzliche  Bestimmungen  über  die  Einfuhr
  und  Beförderung  von  Sprengstoffen  fehlen;
das  Gesetz  vom  Jahre  1897  enthält  mit  Bezug
hierauf  nur  einen  Hinweis  auf  den  Verordnungsweg.


Zu  den  vorgenannten  Gesetzen  sind  nun  unterm
24.  April  1907  Ausführungsbestimmungen  erlassen,
die  am  1.  Juli  1907  unter  Aufhebung  aller
früheren  denselben  Gegenstand  betreffenden  Verordnungen
  in  Kraft  getreten  sind  und  Bestimmungen
  über  die  Einfuhr  und  Bezeichnung  von
Explosivstoffen  enthalten.  Danach  werden  die
Explosivstoffe  in  ähnlicher  Weise  wie  durch  die
Geheimratsverordnungen  vom  5.  August  1875
und  12.  Dezember  1891  für  Großbritannien  in
7  Klassen  eingeteilt  und  näher  bestimmt.  Die
wichtigsten  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  sind
folgende:

Explosivstoffe  dürfen  nach  Neuseeland  nur  eingeführt
  werden,  wenn  sie  zur  Zufriedenheit  eines
Inspektors  gut  und  sicher  in  geeigneten  Kästen
oder  Umschließungen  verpackt  und  letztere  mit  dem
wirklichen  Namen  und  Gewichte  der  in  ihnen
enthaltenen  Explosivstoffe  bezeichnet  sind.  Alle
Explosivstoffe,  deren  Zusammensetzung,  Beschaffenheit,
  Grad  und  Charakter  nach  der  Meinung
        <pb n="164" />
        G  92

eines  Inspektors  nicht  den  einschlägigen  Vorschriften
  dieser  Ausführungsbestimmungen  entsprechen,
  sowie  alle  Explosivstoffe,  welche  von  einer
zuständigen  Behörde  außerhalb  Neuseelands  oder
von  einem  Inspektor  in  Neuseeland  für  unbrauchbar
  erklärt  werden  oder  welche  nach  der  Meinung
eines  Inspektors  nicht  gut  und  sicher  in  geeigneten
Kästen  oder  Umschließungen  verpackt  sind,  sind
als  zu  gefahrvoll  für  den  Gebrauch  erklärt;  ihre
Einfuhr,  Lagerung,  Beförderung  und  ihr  Verkauf
ist  daher  in  Neuseeland  verboten.  Andere  Erplosivstoffe
  müssen  vor  der  Einfuhr  einem  Inspektor
vorgelegt  werden,  der  sie  nur  einlassen  darf,  wenn
sie  den  Vorschriften  dieser  Bestimmungen  entsprechen.
  Die  Einführer  haben  spätestens  14  Tage
vor  der  erwarteten  Ankunft  die  Explosivstoffe  dem
Inspektor  in  dem  Ankunftshafen  oder  in  dessen
nächster  Nähe,  ebenso  dem  dortigen  höchsten  Zollbeamten
  eine  Einfuhrnotiz  in  der  dafür  bestimmt
vorgeschriebenen  Form  einzureichen.  Es  dürfen
alsdann  keine  Explosivstoffe  von  einem  Schiffe,
mit  dem  diese  Stoffe  in  Neuseeland  ankommen,
nach  einem  anderen  als  dem  in  der  Einfuhrnotiz
angegebenen  Orte,  oder  ohne  schriftliche  Erlaubnis
eines  Inspektors  auf  ein  anderes  Schiff  verbracht
werden,  ebenso  müssen  Art  und  Menge  der  auf
einem  Schiffe  eingeführten  Explosivstoffe  mit  den
Angaben  in  der  Einfuhrnotiz  übereinstimmen.  Zum
Zwecke  der  Prüfung  oder  Untersuchung  ist  von
dem  Einführer  auf  Erfordern  eines  Inspektors
oder  Zollbeamten  jedes  Explosivstoffe  enthaltende
Packstück  zu  öffnen  und,  nachdem  daraus  ohne
Entgelt  Proben  in  der  einem  solchen  Inspektor
oder  Zollbeamten  notwendig  erscheinenden  Menge
verabfolgt  sind,  sofort  wieder  gut  und  sicher  zu
verschließen.  Alle  nach  Neuseeland  unter  Nichtbeachtung
  der  gegenwärtigen  Bestimmungen  eingeführten
  oder  von  einem  Inspektor  für  unbrauchbar
  erklärten  Explosivstoffe  sollen  vernichtet  oder
es  soll  über  sie,  wie  der  Minister  es  anordnet,
anderweit  verfügt  werden.
(The  Nev  Zcaland  Gazettc.)

 

Citeratur.

Kolonial-Handelsadreßbuch  1908.  12.  Jahrgang.
  Herausgegeben  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitee,  Berlin  NW.,  Unter  den
Linden  43.  Preis  2,80  Mk.  einschließlich  Versendung.


Das  Adreßbuch  zeigt  gegenüber  den  Vorjahren
  wiederum  eine  bedeutende  Vervollkommnung
  und  Erweiterung.  Die  Ülbersichtlichkeit  hat
insofern  eine  Verbesserung  erfahren,  als  der  offizielle
  Teil  (Behörden,  Vereine,  Institute  usw.)
zusammengefaßt  und  an  den  Aufang  gestellt  ist,

 

—

während  der  eigentliche  wirtschaftliche  Teil  (Produktion,
  Handel  und  Verkehr)  den  zweiten  Teil
des  Buches  bildet.  Der  wirtschaftliche  Teil  enthält
  eine  Übersicht  über  das  in  den  Kolonien
arbeitende  Kapital  und  über  die  Ansiedlungen,
ferner  über  die  Schiffsverbindungen,  Eisenbahnen,
Post  und  Telegraphen,  Fahrpläne,  Tarise  und
ölle

Über  den  Warenaustausch  unserer  Kolonien
unterrichten  Tabellen  der  Ein=  und  Ausfuhr  sowie
eine  Statistik  des  Gesamthandels  der  Schutzgebiete.


Neu  ausgenommen  in  das  Adreßbuch  wurden:
Eine  Anleitung  für  Auswanderer  und  Stellungsuchende,
  ferner  ein  Verzeichnis  der  in  den
deutschen  Kolonien  erscheinenden  Zeitungen  sowie
anderer  wichtiger  überseeischer  Zeitschriften  und
schließlich  die  im  Auslande  tätigen  deutschen  Gesellschaften,
  die  ihren  Stammsitz  in  Deutschland
haben.

Das  Interesse  des  heimischen  Handels  und
der  heimischen  Industrie  zeigt  eine  Aufstellung
der  Importeure  und  Fabrikanten  (Verarbeitung
der  Rohstoffe)  in  Deutschland,  der  Vertriebsstellen
deutscher  Kolonialerzeugnisse  und  der  Exporteure
nach  den  deutschen  Kolonien.

Eine  Karte  der  Kolonien  mit  wirtschaftlichen
Erläuterungen  erleichtert  die  Übersicht.  Dem
Buche  ist  außerdem  eine  Tafel  „Die  Rückständigkeit
  des  Eisenbahnbaues  in  den  deutschen  Kolonien
  in  Afrika“  sowie  eine  Karte  der  wirtschaftlichen
  Eisenbahnerkundungen  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  in  Deutsch-Ostafrika
beigegeben.

Taschenbuch  für  Südwestafrika.  1908.
Unter  Mitwirkung  von  Bartoschat,  Kaiserl-Oberpostpraktikant,
  Behrens,  Prokurist  der
Afrika-Bank-Hamburg,  Cramer,  Hauptmann
beim  Kommando  der  Schutztruppen,  Professor
Dr.  K.  Dove-Jena,  Judt,  Missionar  a.  D.
der  Rheinischen  Missionsgesellschaft,  Professor
O.  Knopf-Jena,  Dr.  Lotz,  Bezirksgeologe,
Rickmann,  Kaiserl.  Veterinärrat  a.  D.,  Marinestabsarzt
  a.  D.  Dr.  Sander,  Professor
Dr.  Schinz-Zürich,  Professor  Dr.  L.  Schultze-Jena,
  Hauptmann  a.  D.  Volkmann:  herausgegeben
  von  Dr.  Philalethes  Kuhn)  Stabsarzt
  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im
Reichskolonialamt  und  Kurt  Schwabe,  Hauptmann
  im  Infant.  Regt.  von  Boyen,  kommandiert
  zur  Dienstleistung  beim  Königl.  Preuß.
Kriegsministerium.  Leipzig,  Verlag  von  Wilhelm
Weicher.  Preis  geb.  Mk.  3,50.

Die  Herausgeber  des  „Taschenbuchs“  hatten
bereits  vor  Jahren  den  Plan  gefaßt,  ein  Taschenbuch
  für  jedermann  im  Schutzgebiet,  einen  prak-
        <pb n="165" />
        #

tischen  Ratgeber  für  alle  Stände  und  Berufe
  zu  schaffen.  Der  Zeitpunkt  zur  Verwirklichung
  dieses  Planes  war  gekommen,  nachdem
nach  der  Wiederherstellung  des  Friedens  das
südwestafrikanische  Schutzgebiet  einem  wirtschaftlichen
  Aufschwung  entgegensieht,  der  nunmehr,
nach  Beseitigung  der  Eingeborenengefahr,  auf
sicherer  Grundlage  stetigere  Bahnen  einhalten
wird,  als  vor  dem  Unglücksjahre  1904.  Die  inzwischen
  zum  Allgemeingut  gewordene  Erkenntnis,
in  erster  Linie  auf  die  Erzielung  solcher  Produkte
  hinzuwirken,  die  für  den  Weltmarkt  in  Betracht
  kommen,  gibt  den  kulturellen  Bestrebungen
und  Zielen  im  Lande  eine  neue,  hoffnungsvolle
Basis.  Diesen  Bestrebungen  will  das  „Taschenbuch“
  dienstbar  sein,  wenn  es  sich  in  dem  vorliegenden
  ersten  Jahrgang  1908  neben  den  auf
den  rein  praktischen  Gebrauch  zugeschnittenen  Abschnitten
  vor  allem  mit  der  Erörterung  der
grundlegenden  wirtschaftlichen  Fragen  in  allgemeinverständlicher
  Form  beschäftigt.  Es  soll  dies  die
Basis  sein  für  eine  immer  speziellere  und  eingehendere
  Behandlung  aller  Wirtschaftszweige  in
den  folgenden  Jahrgängen.  Einzeldarstellungen
aus  der  Feder  berufener  Sachkenner  werden
hier  in  erster  Linie  klärend  und  fruchtbringend
wirken.

Aus  dem  reichen  Inhalt  heben  wir  zunächst
den  Kalender  hervor,  dessen  Tabellen  mit  Sonnenund
  Mond-Auf=  und  Untergängen  allen  im  Lande
Reisenden  ebenso  willkommen  sein  werden,  wie
die  Eisenbahntarife  und  -fahrpläne.  Die  Personen-,
  Frachttarise  und  Fahrpläne  der  Dampferlinien
  sind  unentbehrlich  zur  schnellen  Orientierung
  über  den  Verkehr  mit  dem  Mutterlande
und  auf  der  Linie  Swakopmund  —Lüderitzbucht—.
Kapstadt.  Die  Abschnitte  „Klima,  Post  und
Telegraphie,  Geld-,  Bank=  und  Kreditverhältnisse,
die  heimischen  Kolonialbehörden  und  die  Behörden
  im  Schutzgebiet“  erscheinen  besonders
wertvoll  auch  für  Neuankömmlinge,  die  sich  über
die  einschlägigen  Verhältnisse  im  Schutzgebiet  eingehend
  unterrichten  wollen.  Auch  die  „Militärverhältnisse“
  (mit  Mustern  für  militärische  Meldungen
  usw.)  sind  ausführlich  geschildert.  Ein
breiter  Raum  ist  nun  der  Produktion  und  den
Wirtschaftszweigen  gewidmet.  Hierher  gehören
die  Kapitel:  „Geologischer  Aufbau,  Berggerechtsame
  (mit  Karte),  Das  Wasser  (Wassererschließung
und  zförderung,  Brunnenanlagen  usw.),  Gemüse
und  Ackerbau,  Wein  und  Südfrüchte,  Bekämpfung
der  Heuschrecken,  Fischzucht,  Tierzucht  (Tierkrankheiten,
  Operationen,  Medikamente)  u.  a.  m.  Der
Abschnitt  „Jagd  und  Wildpret“  bietet  eine  gedrängte
  und  doch  eingehende  Behandlung  dieses
wichtigen  Themas  unter  besonderer  Berücksichtigung
  der  Verwertung  des  Wildes,  während  in

 

 

93  20

der  „Pflanzenwelt  Südwestafrikas“  eine  vorzügliche
  Schilderung  der  eigenartigen  Vegetation  gegeben
  wird.  Die  UÜbersichten  über  die  „Vergünstigungen
  für  Ansiedler  und  Schutztruppenangehörige“
  und  das  „Versorgungswesen  der
Militärpersonen“  sind  für  breite  Schichten  der
Bevölkerung  ebenso  unentbehrlich  wie  für  jedermann
  im  Schutzgebiet  die  für  den  praktischen
Gebrauch  wichtigen  „Gesetze  und  Verordnungen“
und  endlich  das  Kapitel:  „Erste  Hilfe  bei  Unglücksfällen
  unterwegs“.

Zahlreiche  Tabellen  von  allgemeiner  Bedeutung
  und  Notizblätter  vervollständigen  das
Taschenbuch,  in  dem  ebenso  der  Interessent  in
der  Heimat  und  der  Auswanderungslustige  wie
der  Farmer,  Ansiedler,  Kaufmann,  Beamte  und
Soldat  im  Schutzgebiet  einen  treuen  Berater
finden  werden.

Wie  erschließen  wir  unsere  Kolonien?  Im
Auftrage  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  bearbeitet
  von  Dr.  Ing.  Otto  Blum,  Professor
an  der  Königl.  Technischen  Hochschule  zu
Hannover  und  Erich  Giese,  Regierungs-Baumeister.
  Mit  zahlreichen  Abbildungen  und
fünf  Tafeln.  Berlin  1907.  Verlag  von
Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  Broschiert
Mk.  2.

Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  hat  es  unternommen,
  zwei  Eisenbahntechniker  zu  gewinnen,
die  durch  ihre  Erfahrungen  bei  der  Bereisung
der  verschiedensten  Kolonialbahnen  befähigt  sind,
ein  fachmännisches  Urteil  über  die  Frage  „Wie
erschließen  wir  unsere  Kolonien?"“  zu  sällen.  Sie
haben  sich  dieser  Aufgabe  in  der  vorliegenden
Schrift  unterzogen.  Der  Wert  des  Buches  besteht
  darin,  daß  es  ein  vollständiges,  übersichtliches
  und  klares  Bild  über  die  geographischen
und  handelspolitischen  Verhältnisse,  die  Bevölkerung,
  die  vorhandenen  Wasserwege  und  Landverkehrsmittel
  in  Afrika  gibt  und  damit  dem
Leser  ermöglicht,  sich  in  Kürze  über  die  Ziele
unserer  afrikanischen  Verkehrspolitik  zu  unterrichten.
  Als  erster  Grundsatz  wird  bezeichnet,  daß
wir  unsere  Kraft  nicht  verzetteln.  Keine  Eisenbahnen,
  wo  wir  mit  Wagen,  Feldbahnen  und
Automobilen  auskommen  können:  das  Notwendige
aber  sofort!  In  dem  Abschnitt  über  die  technische
  Ausgestaltung  von  Kolonialbahnen  sind
besonders  bemerkenswert  die  Ausführungen  über
sogenannte  Bahnen  mit  gemischtem  Betrieb  (vereinigte
  Reibungs=  und  Zahnstangenbahnen).  Als
gegebene  Spur  für  Afrika  wird  der  Meterspur
das  Wort  gesprochen.  Die  Abhandlung  schließt
mit  einem  Abschnitt  über  die  Finanzierung  und
Unternehmungsform,  Bauleitung  und  Verwaltung
und  die  Tarife.  Überall  wird  vergleichsweise
        <pb n="166" />
        G  94  20

auf  die  Verhältnisse  anderer  Länder  Bezug  genommen
  und  namentlich  auf  die  Entwicklung
hingewiesen,  welche  das  Eisenbahnwesen  in  französischen
  und  englischen  Kolonien  genommen  hat.
Eine  Reihe  charakteristischer  Abbildungen  von  den
verschiedensten  Kolonialbahnen  aus  allen  Weltteilen
  tragen  wesentlich  dazu  bei,  die  besprochenen
Fragen  zu  veranschaulichen.

Deutsches  Kolonial-Handbuch.  Nach  amtlichen
  Quellen  bearbeitet  von  Dr.  Rudolf
Fitzner.  7.  Ausgabe.  Berlin  1907.  Verlag
von  Hermann  Paetel.  Preis  broschiert  Mk.  3.
Das  „Deutsche  Kolonial-Handbuch“  gehört

unstreitig  zu  den  besteingeführten  Erscheinungen

unserer  kolonialen  Literatur.  Auch  die  neue

Ausgabe  bietet  wieder  alles  auf  den  jetzigen

Stand  vervollständigte  amtliche  Material:  Darstellung

  der  Verwaltungs=  und  Wirtschaftsverhältnisse

  der  Kolonien,  Ortschaften  und  Niederlassungen
  von  Europäern  sowie  die  Missionen,

ein  ausführliches  Personenverzeichnis,  über  5000

Adressen  von  Farmern,  Missionaren,  Kaufleuten,

Gewerbetreibenden,  Handwerkern  usw.  Allen

Kolonialfreunden  sei  dies  außerordentlich  zuverlässige

  Nachschlagebuch  warm  empfohlen.

Die  Studienreise  des  Staasssekretärs
Dernburg  nach  Deutsch-Ostafrika  von
Dr.  Oscar  Bongard.  Berlin.  Verlag  Wilhelm
Süsserott.  Preis  broschiert  Mk.  1.

Das  Büchlein  enthält  in  hübscher  Ausstattung
  eine  Zusammenstellung  der  Reiseberichte,
die  der  Verfasser  als  Begleiter  des  Herrn
Staatssekretärs  auf  der  Fahrt  nach  Deutsch-Ostafrika
  in  den  „Leipziger  Neuesten  Nachrichten“
veröffentlicht  hat.

Die  Wahehe.  Ihre  Geschichte,  Kult-,  Rechts-,
Kriegs=  und  Jagdgebräuche.  Von  Hauptmann
Nigmann.  Mit  drei  Karten  und  elf  Skizzen
im  Text.  Berlin  1908.  E.  S.  Mittler  #
Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung.  Mk.  3,75,
geb.  Mk.  5.

Der  Verfasser  ist  während  des  ostafrikanischen
Eingeborenen-Aufstandes  1905/1906  durch  seine
weitreichenden  Kriegszüge  zum  Entsatz  bedrängter
Nachbarstationen  bekannt  geworden;  seinem  persönlichen
  Einfluß  ist  es  in  erster  Linie  mit  zuzuschreiben,
  wenn  das  kriegerische  Volk  der
Wahehe  von  der  Teilnahme  am  Aufstande  abgehalten
  wurde.  Dieses  interessante  Volk,  dessen
Unterwerfung  größere  Opfer  gekostet  hat,  als  die
aller  anderen  Völker  des  Schutzgebiets  zusammen,
hat  der  Verfasser  in  langjähriger  friedlicher  Tätigkeit
  als  Verwaltungschef,  wie  in  längerer  Kriegsperiode
  als  militärischer  Führer  kennen  gelernt.

 

Er  gibt  in  seinem  Buch  eine  ausführliche  Schilderung
  der  Anschauungsweise,  des  Herkommens
und  der  Gebräuche  dieses  eigenartigen  Volkes.
Besonders  eingehend  behandelt  sind  die  Kapitel
der  Kriegs=  und  Rechtsgebräuche,  in  denen  der
Verfasser  zeigt,  auf  welcher  Höhe  die  militärische
Ausbildung  und  Organisation  der  Wahehe  gestanden
  und  in  welch  hochentwickelter  Weise  sie
die  Rechtsbegriffe  bereits  geklärt  haben.

Das  Buch  dürfte  außer  in  kolonialen  auch
in  militärischen,  juristischen  und  Missionskreisen
viele  Freunde  finden.

Zielpunkte  der  Exportpraxis.
Schanz.  Berlin  1908.
kammer  &amp;amp;  Mühlbrecht.
geb.  Mk.  4,50.

Dieses  neueste  Werk  des  bekannten  kolonialund
  handelspolitischen  Schriftstellers  und  Großkaufmanns
  wird  in  den  beteiligten  Kreisen  zweifellos
  großem  Interesse  begegnen.  Ist  es  doch
äußerst  selten,  daß  ein  Praktiker  von  Ruf  sich
bereitfinden  läßt,  seine  in  Jahrzehnten  gesammelten
wertvollen  Erfahrungen  schriftlich  niederzulegen
und  Nachstrebenden  im  Berufe  als  willkommene
Gabe  darzubieten.

Das  reiche  Material  umfaßt  die  folgenden
Fragen  von  aktuellem,  wie  bleibendem  Werte;
Allgemeine  Organisation  des  Exports;  Konsignationen;
  Kaufverträge;  Indents;  Reisende;  Ständige
  Vertreter;  Musterläger  und  Ausstellungen  im
In=  und  Ausland;  Deutsche  Warenhäuser  im
Ausland;  Export  der  schweren  Industrien  und
Auslandvertretungen  großer  Werke;  Ausschreibungen;
  Sprachkundige  Techniker  und  Bergingenieureim
  Ausland;  Angebote,  Mustersendungen,
Kataloge  und  Preislisten;  Reklame;  Lieferung,
Aufmachung,  Packung;  Fakturen,  Zollangaben,
Konnossemente,  Versand;  Zahlungsweise,  Kreditgewährung,
  Auskunftswesen;  Deutsche  Ausland-Banken;
  Reklamationen,  Surveys,  Rechtsverfolgungen
  im  Ausland;  Konsulartätigkeit;  Handelssachverständige;
  Handelskammern  im  In=  und  Ausland;
  National-Exportämter;  Handelshochschulen.

Schanz'  Mitgliedschaft  an  den  von  der  Reichsregierung
  entsandten  Handelskommissionen  nach
Ostasien  1897)  und  nach  Südafrika  (190  2/03)  srricht
wohl  am  besten  für  die  Kompetenz  des  Verfassers
in  der  Behandlung  des  vorliegenden  Stoffes.

Von  Moritz
Verlag  von  Putt-Preis
  geh.  Mk.  3,60,

Weltpolitik,  Imperialismus  und  Kolonialpolitik
  von  Ernst  Hasse.  (Deutsche  Politik
von  Ernst  Hasse.  Zweiter  Band:  Weltpolitik.
1.  Heft.)  München  1908.  J.  F.  Lehmanns
Verlag.  Preis  geh.  Mk.  1,50,  geb.  Mk.  2,50.
Wir  Deutsche  gehören  zu  den  gesunden  Bölkern.

Darum  dehnen  wir  uns  aus.  Wir  müssen  uns
        <pb n="167" />
        W  95  20

ausdehnen,  wenn  wir  nicht  an  uns  selbst  zugrunde  politik  für  das  deutsche  Volk  die  einzige  Gewähr
gehen  sollen.  Hasse  führt  aus,  daß  das  der  dafür,  daß  es  den  Kampf  ums  Dasein  bestehen  wird.
Weltpolitik,  dem  Imperalismus  und  der  Kolonialpolitik

  Gemeinsame  die  Ausdehnungslust  eines  Kalender  für  die  Gummi-Industrie  und
Volkes  oder  Staates  ist,  er  zeigt  uns  aber  auch  verwandte  Betriebe.  3.  Jahrgang  (1908).
am  Beispiel  der  einzelnen  Weltmächte  die  wesent-  Mit  der  literarischen  Beilage:  Jahrbuch  der
lichen  Unterschiede  dieser  drei  Formen  der  Aus-  Kautschuk-Industrie.  Ein  Hilfsbuch  für
dehnungsbestrebungen.  Es  ist  lehrreich,  Hasses  Kaufleute,  Techniker,  Händler,  Reisende  der
Ausführungen  über  britischen,  amerikanischen,  Kantschuk-,  Asbest-  und  Celluloidbranche.  Herasiatischen,
  russischen,  deutschen  und  den  Impe-  ausgegeben  von  Edgar  Herbst,  Fabrikdirektor.
rialismus  anderer  Weltmächte  zu  folgen.  Im  Verlag  von  Steinkopf  &amp;amp;  Springer,  Dresden-A.
zwanzigsten  Jahrhundert  ist  eine  kräftige  Welt-  Geb.  Mk.  4,50.

Verkehrs-Nachrichten.

In  Ramanzdrift  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  17.  Dezember  1907  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Ramansdrift  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach
Windhuk  und  den  übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.  Sie  beträgt  zur  Zeit  2  Mk.  75  Pf.

Der  Postpaket=  und  Postfrachtstückdienst  ist  nunmehr  auch  nach  Ukamas  (Deutsch-Südwestafrika)
  eingerichtet  worden.  Eine  Beschränkung  der  Zahl  der  gleichzeitig  aufzuliefernden  Pakete
besteht  nicht,  dagegen  gelten,  wie  bei  Warmbad,  die  Taxen  nur  bis  Lüderitzbucht;  die  Weiterbeförderungsgebühren
  werden  vom  Empfänger  eingezogen.

In  Ukamas  können  sortan  Pakete  auch  ausgeliefert  werden.

In  Otjihawera  (Deutsch-Südwestafrika),  einer  Eisenbahnstation  zwischen  Okahandja  und
Windhnk,  ist  am  25.  November  1907  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf
die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briessendungen  erstreckt.

Am  29.  Dezember  1907  ist  in  Abonolinga  (Kamerun)  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für
den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Akonolinga  ist  dieselbe  wie  für  Duala  und  die  übrigen
Anstalten  des  Schutzgebiets.

Die  Eröffnung  der  Postanstalt  in  Tschole  (Deutsch-Ostafrika)  hat  am  2.  November  1907
stattgefunden.  Die  Tätigkeit  dieser  Postanstalt  erstreckt  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von
gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen,  auf  den  Postanweisungs=  und  Postpaketdienst  im
Verkehr  innerhalb  des  Schutzgebiets  sowie  auf  die  Annahme  von  Postanweisungen  nach  Deutschland.

Postdampsfschifsverhindungen  nach  den  deutschen  Schutgebieten  für  den  Monat  Jannar  1908.

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  #am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:

 

Neapel  30.  Jan.  Friedrich-Wilhelms-(deursche
  Schiffe)  hafen  38  Tage
Simpsonhafen  41  Tage

mn  an  7.  br.
1.  Deutsch--Neuguinea.  indisi  9.  Febr.  Simpsonhafen  38  Tage  .

 

Brindis
(engl.  Schiffe)  Friedrich  5  Kilhelme- 



Neapel  19.  Jan.  16.  Febr.  Apia  55  Tage
2.  Samoa.  (engt.  Schiffe
Arindisi  —
(engl.  Schiffe)

1½  27  an-  14.  Febr.
26.  Jan.  Apia  50  Tage
        <pb n="168" />
        WG  96  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Verlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:

 

3.  Deutsch-Ostafrika.  20.  Jan.  10.  Febr.  Mombasa  O  16-—17  Tage18.  1n  2  8.  Febr.

Neapel  2
Oeneche  Schiffe)

*  zutoo.  ansa  zun  Tareill  0.  Febr.  Mombasa  O  17  Tage  8.  Febr.  1  abds.
Von  Mombafa  Bruet  ......  Mombaia014aage......  033b
bewentaqantde  (esigl  Sch  e)
ahmung  von  der  ".  en  Brin  19.  Jan.  Mombasa  18  Tage  17.  Jan.  1035  abds.
mungsorten.  (engl.  dl
Marseilll  Mombasa  17  Tage  .  ...  105  abds.
h)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,  Neapel  20.  Jan.  10.  br.Tanga  19,  17,  17  Tages  18.  de#.  9.  br.
7  *  so  a#l##t..  Fe  g  de
Gangan  Brindisi  .  .  .  .  ..  Tanga  16  Tage  ..  .  .  ..  abra.  abds.
Wualti  und  Ha  lbelmstal)  L  (engl.  Schif)
Techel  20.  Jan.  10.  Febr.  Daressalam  18  Tage  18.  Jan.  8.  Febr.
(deutsche  Schiffe)  10  abds.
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  6.  jed.  Mts.  10  abds.
(von  Janzibar  unminelbar
—  vederu#  eannacken,
O#)  nach  Deutsch-Ostafrika  Pnnss  ag  W--  5Surd
sschl.  der  t  d  b  "......  Toge.
(au  ##l.  abrr.  uum  ern  arun  4  Beiroaf  r  Varessalam  17  Tage  10  abds.
rindisi  19.  Jan.  Zanzibar  20  Tags  17.  Jan.  105  abds.
(engl.  Schiffe)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Wiegenben
Daressalam  20  Tage  10s8  abdbs.

Neapel
(deutsche  Schiffe)

 

1.  beutsch-Südwestafriha  Hamburg  Febr.  Swakopmund  25  Tage,  4.  Febr.  5  5  nms.

5
Antwerpen  20.  Jan.  10.  Febr.  Swakopmund  20  Tage.  Jan.  9.  Febr.
i-  v  l  s
HENKZZMIZGQÆÆMDeutsch-Schme)  sspw
oqälsqurwfkaäbcohe  Ab  BouloÆ  21.  Jan.  11.  Febr.  Swalopmund  19  Tage  J20.  Jan.  10.  Febr.
s,  Mallahöhe  Nauchas.)  (deuische  Schiffe)  10  ms.

Haiz  #i  Wtem.Southampton  25.  Jan.  Swakopmund  21,  25.  24.  Jan.

#ninne  viet  !  *  21—25  Tage  #er  vms.

ho  “  *  —  ASouthampton  18.  Jan.  1.  8.  Febr.  Swakopmund  .  2  32,  *7130  Han.  7.  Febr.
25  Tage  ms.

iurindi  W#aldan  Baeren.  #Hamburg  21.  Jan.  Swakopmund  25  Tage.  honv  72  abds.

Southampton  25.  Jan.  1.  3.  Febr.  buderisbucht  2,  20.  *  22.24.  31.  Jan.  7.  Febr.
20,  22  Tage  *’ms.

11
HLamburg  Lüderitzbucht  26  Tage  höomnms.
Antwerpen  20.  Jan.  10.  Febr.  Lüderitzbucht  21  Tage  0.  Jan.  9.  Febr.
(beutsche  Schlffe)  g88  vms.

b  88  —W  Boulogne  21.  Jan.  11.  Febr.Lüderitzbucht  20  Tagr  Jan.  10.  Febr.
Ode  )  1  s

manshoop  utsche  ffe

 

Southampton  18.  Jan.  Lüderitzbucht  27  Tage8  Jan.  112  oms.
Hamburg  24.  Jan.  5.  Febr.  olbeerigbucht  26,  35,  23.  Jan.  71  ums.
*  u  28—38  Tage1.  Febr.  5  38  ums.
5)  bash  ailemane  Southampton  18.  Jan.  1.  Febr.  Capstadt  17  Tage  17.  31.
kad  tfontein  lechen  mmdSauthamy  5*“v  d  dort  weiter  dem  #112  Sen-Landwege
  über  Steinkopf  «
Jap  38.  TZage
Neapel  s  Saipan  42  Tage
leunsche  Schiste)  1  Vonape  50  Tage

14.  Febr.  108  abds
Vonape  54  Tase  5„%  abds.
den  Narolinen,  Palan=  Saipan  64  Tage

Neapel  1  b
*:s  1  16.  Febr.
Inseln,  Marianen.  (engl.  Schtffe)  de  Jap  68  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briessendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

-
        <pb n="169" />
        G  9  0

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

b)  nach  Rio  del  Rer.

Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am
s
6.  Kamerun.  Hamburg  .  10.  25.  jed.  Mts.  utoria  zueihetn  (o.  jed.  Mts.  #mo,
9  «  ,  ---  c)  7
be.  »  g-.s«i-0«-«—so:«2»Ast-»sp-Zslqrw
  Tät-BE  DIREqu  Bontognc-11.jedesJMonat-JViktorialsTage  10.  jed.  Mts.  10  nachm.
en  sur  Mer  Duala  18  Tage
#3  nors  (deursche  Schtffe)  Viktoria  25  Tage
Moberf,  er  5*5Livepool  8.  Feb  Duala  26  Tage  9.  Jan.  C.  Febr.  105  abds.
26.  Jan  Duala  23  Tage  23.  Jan.  108  abds.
Hamburg  25  Rio  del  Rey  88-86  Tages  24.  jed  ee.  7ua  abds.

«  Liverpool

5.  jedes  Monats
B.  Febr.

Rio  del  Rey  23  Tage

 

6.  Fe
10/  bdo.

 

 

 

e)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Foreados  17  age,  jeden  Donnerstag
6  l  rt  w
(Corua.  Kufsery  Sen  0  abds.
d)  nach  Osfstdine  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  10  *—  jeden  Donnerstag
E  ban  dort  welter  bolum  10|  abds.
1  *  Sirnr  P1eo4„  Croßsluß)
e)  nach  Molunbd  Antwerpen  10.  Jon.  6.  Febr.  |  Mn  di  19—20  T  15.  Jan.  5.  Febr.
von  da  weiter  mit  der  sen  ·  10  nachm.
Bordeaux  25.  jedes  Monats  1  bahn  1008  fern  un  23.  jed.  Mts.  10/5  abds.
dem  r—  Ssongea  und
Diab  bis  Molundu
Neapel  30.  Jan.  Tsingtau  33—96  Tage8.  Jan.
—  *  abds.
Brin  jeden  Sonntag  Ts  Hgtau  31—36  Tage  seden  Freitag  105  abds.
(engl.  an
7.  Kiantschon.  Marseille  19.  Jan.  2.  Febr.  Tsingtau  31—36  Tage17.  31.  Jan.
(franz.  Schiffe)  100  abds.
Liverpooll  Tsingtau  31  Tage  .  .  .  .  88  vms
Marseille  24.  Jan  Tsingtau  36—38  Tage2.  Jan.
(engl.  Schiffe))  10  abds
Brindisi  .  .  .  ...  Jaluit  56  Tage
(engl.  Schtffe)  14.  deb
Neaopel  Jaluit  58  Tage  Febr.
s.  Marshal=  zafeln.  rwerve  d  6  10  abd
Neapel  16.  Febr.  aluit  46  Tage
(engl.  Schiffe)  “  d  6
Hamburg  16.  25.  jed.  Mts.  Lome  25,  21,  26,  26  Tages  15.  24.  31.  Jan.
1.  Febr.  7½  abds.
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8  3  oms.
Notterdam  20.  Jan.  5.  Febr.  Tome  21,  22  Tage  19.  u  Mus-  4.  Febr.
(beutsche  Schifte)  -
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  ser.  Ma.  10  ums.
9.  (ogo.  eussche  Schtsf
1Marseille  12.  jedes  Monats,  Cotonou  19  Tage  10.  jed.  Mts.  10“  abds.
"  von  da  ab  Landverbindung
1Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  14  Tage  2.  jed.  Mts.  10“  abds.

Liverpool

 

jeden  Sonnabend

 

8
von  da  ab  Landverbindung

Akkra  15  Tage
on  dort  weiter  auf  dem

Donnerstag  9  3  abds.

 

Landwege  in  4—5  Tagen

)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Frieffendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerl  verlangt  hat.
        <pb n="170" />
        E

98  20

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

Landungs- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fälli  .
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am  6
beutsch-Neuguinen  Neapel  .  14.  Jon.  3°.  Febr.Marshall-InselnBrindii..  29.  Jan.  4.  April.
Neapel.  .  .  .  24*.  Jan  —  —  0  —
beutsch-Otafria.  Brindiff  .  Fr.  Neapell  135'.  20-.  Jan.
E  EELEIEIIIII  Brindisi  .  .  .  25.  Jan.
.-  Marseille...i23.Jan.6.Febk.
Vclltsch-SIDWOHquC  Antwerpen.  .  25*.  Jan  Siverpool  20.  Jan.  ũber
nordl.Tell  d.  Schutgeb.Lamburg  2.  Febr.  KNiontschn.  .oouth  Jancowwer.
Southampton  26.  Jan.  3  «  2
füdl.  Teil  des  Schutzeb.  Southampton  26.  Jan.  Sorthempenn-  -  13  d
Antwerpen.  25“.  Jan  Queenstown.  1  geor.
-m  Sibir.  Eisen
n  Haniburg  ..  17.  Jan.  bahn  jed.  Montag  u.  Mittw.
amenn  S  30".  jed.  Mts.  .-Plolrlsgalsllkths
  1.  m*-m  samoa  Queenstown  unbestimmt,  voraus-“
  ZIl  '  -  od.  Plymouth  sichtlich  5.  Jan.  2.Febr.
den  Karolinen,  "  ·  -  Hamburg  17.  Jan.
-larianen,  Brindisi  29.  Jan.  1.  Febr.  looo  Southampton  30“.  jed.  Mts.
Palan-Inseln  1A  Voulogne  19".  Jan.

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft.  binter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)
Shanghai  2/1.  —  4/1.  Futschau  6/1.  —  7/1.  Amoy.

Ilha  Grande  9/12.  —  13/12.  Montevideo  28/12.  Buenos  Aires  3/1.  —

Kingstown  (Jamaika)  3/12.  —  11/12.  Veracruz  2/1.  —  7/1.  Havana.

Jap.  —  11/12.  Marianen  13/12.  —  21/12.  Jap  (Westkarolinen)  28/12.

Nagasaki  11/12.  —  13/12.  Itsukushima  15/12.  —  16/12.  Kobe  3/1.—

Yokohama  14/12.  —  16/12.  Kobe  19/12.  —  20/12.  Nagasaki  28/12.  —

Shanghai  7/12.  —  10/12.  Hongkong  17/12.  —  Canton  19/12.  —
Pakhoi.
Port  of  Spain  7/12.  —  9/12.  Fort  de  France  13/12.  —  15/12.  Sk.

Thomas  27/12.  —  28/12.  San  Juan  de  Portorico  31/12.  —

30|/12.  Manila.

Daressalam  7/12.  —  7/12.  Mafia.  —  9/12.  Kilwa  Kiwindje  11/12.  —

11/12.  Kilwa  Kisiwani.  —  14/12.  Lindi  17/12.  —  18/12.  Zanzibar
  23/12.  —  23/12.  Daressalam  6/1.  —  6/1.  Bagamojo.

Lome  13/12.  —  15/12.  Sekondi  18/12.  —  22/12.  Conakry  2/1.  —

S.  M.  S.  „Arcona“
S.  M.  S.  „Bremen“
Rio  de  Janeiro.
S.  M.  S.  „Bussard“  Daressalam.
S.  M.  S.  „Charlotte“
S.  M.  S.  „Condor“
—  Palau  (Westkarolinen).
S.  M.  S.  „Fürst  Bismarck“  Hongkong  27/12.  —  30./12.  Manila.
S.  M.  S.  „Iltis“
8/1.  Tsingtau.
S.  M.  S.  „Jaguar“  Kiukiang  9/12.  —  11/12.  Hankau.
S.  M.  S.  „Leipzig“.
30/12.  Shanghai.
S.  M.  S.  „Luchs"“.
Hongkong  7/1.  —  Hoihow  —
S.  M.  S.  „Moltke“.
4/1.  Kingston  (Jamaica).
S.  M.  S.  „Niobe“  Swatau  11/12.  —  12/12.  Hongkong  27/12.
S.  M.  S.  „Panther“  Duala  2/1.—  8/1.  San  Paolo  de  Loanda.
S.  M.  S.  „Planet“.  Vermessungsgebiet  bei  Matupi.
S.  M.  S.  „Seeadler“
S.  M.  S.  „Sperber“
6/1.  Arim  (Aschanti)  8/1.  —  Forcados.
S.  M.  S.  „Tiger“  Tsingtau  7/1.  —  Futschau.
        <pb n="171" />
        W  99  20

Ablösungstransporte:
Fahrplanmäßiger  mleich  posthamfer  Irins  Sigismund“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  ablösenden
Besatzung  für  S.  Plan
unspursführer.  Kapitänleutnant  Nippe.
9/12.  Manila  9/12.  —  18/12.  Simpsonhafen.
Die  abgelöste  Besatzung  hat  mit  demselben  Dampfer  die  Heimreise  angetreten  und  ist  in  Sydney
auf  den  Reichspostdampfer  „Gneisenau“  übergegangen.
Transportführer:  Kapitänleutnant  Kurtz.
Simpsonhafen  19/12.  —  27/12.  Sydney  28/12.  —  30/12.  Melbourne  31/12.  —  2/1.  Adelaide
  3/1.  —  7/1.  Fremantle  7/1.  —  Colombo.

 

Schifshewegungen  de  der  Woermann  -  Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Sudwestafrita·

 

 

Posedampfer  Reise  #  —*-  Nachrichten
von  nach  bis  27.  Dezember  1907.
—
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Durban  am  27.  Dezember  in  Marseille.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  26.  Dezember  Dover  passiert.
„Aline  Woermann"  Swakopmund  witadt  am  21.  Dezember  in  Kapstadt.
„Anna  Woerman  ..  Hamburg  —  rutu  am  22.  Dezember  Dover  passiert.
„Arnold  Amsinckkck  Hamburg  “.  am  19.  Dezember  in  Swakopmond.
„Ascan  Woermann"  Hamburg  "„  Mossamedes  am  26.  Dezember  in  Modeira.
„Carl  Woermann"  Accra  ·  Hamburg  am  25.  Dezember  in  Dakar.
„Eduard  Bohlen  4"  Rapstadt  «  Swakopmund'  am  23.  Dezember  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  8.  Dezember  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  23.  Dezember  ab  Teneriffe.
„Ella  Woerman..  ..  Hamburg  Assinie  am  11.  Dezember  in  Dakar
„Erna  Woermann"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  1.  Dezember  in  Statopmn.
„Frieda  Woermann“  .  ..  Gabun  Hamburg  am  23.  Dezember  in
„Gertrud  Woermann“"  Hamburg  |  Delagoabai  am  27.  Dezember  !177  passiert.
„Hans  Woerman.  Kotonou  |  Hamburg  am  23.  Dezember  in
„Henriette  Woermann“.  Hamburg  E  Calabar  am  22.  Dezember  in  L0go.
„Irma  Woermann“  Assinie  1  Hamburg  am  15.  Dezember  in  Hamburg.
„Jeannette  Verrnam“  Hamburg  r  Burutu  am  20.  Dezember  in  Lagos.
„Kurt  Woermann“.  ..-  Hamburg  s  Accra  am  20.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woormonn  ....  Burutu  Hamburg  am  19.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann"  Nio  Nunez  .  Hamburg  am  25.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen"  Hamburg  Calabar  am  15.  Dezember  ab  Las  Palmas.
2*  Woermann.  Hamburg  nala  am  23.  Dezember  in  Conakry.
Marie  Woermann"  Assinie  Hamburg  am  26.  Dezember  ab  Sierra  Leone.
Martha  Woermann  Hamburg  Assinie  am  27.  Dezember  Dover  passiert.
„Max  Brock“.  Hamburg  "  Lũderitzbucht  am  22.  Dezember  Dover  passiert.
„Ouo  Woermannz  Hamburg  Rio  Nunez  am  19.  Dezember  in  Bissao.
„Paul  Woermann“.  ...  Calabar  Hamburg  am  21.  Dezember  in  Hamburg.
„Thekla,  Vohlen“  ....  Hamburg  Accra  am  26.  Dezember  in  Sekondi.
„Nönig-  ...-  Hamburg  Lũderitzbucht  am  1.  Dezember  in  Swalopmund.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“..  Hamburg  Rio  Nunez  am  25.  Dezember  in  Antwerpen.
„Evea“  Hamburg  Gabun  a#m  23.  Dezember  in  Viktoria.
„Kamerun“  Hamburg  Kotonou  am  18.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Lome“  Notonou  Hamburg  am  0.  Dezember  in  Hamburg.
DOtavi·  .  Hamburg  Mossamedes  am  16.  Dezeniber  in  Mossamedes.
„Swakopmund  Hamburg  Mossamedes  am  14.  Dezember  in  Sao  Thomé.
„Togo  ......  Mossamedes  Hamburg  am  21.  Dezember  in  Hawburg.
„Windhut“  ...-...  Delagoabai  Hamburg  am  27.  Dezember  ab  Delagoabai.

 

 

Die  Firma  von  der  Heydt  teilt  mit,  daß  sie  die  unter  der  Bezeichnung  „Abteilung
für  Kolonialwerte“  betriebene  Sonderabteilung  ihres  Geschäftes  in  eine  besondere  Gesellschaft
unter  der  Firma  „von  der  Heydt'sches  Kolonialkontor“  G.  m.  b.  H.  eingebracht  habe.
        <pb n="172" />
        Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-  Adresse:  „Heydtbank“.

W  100  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  von:  von  der  hHKeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.64.
11.  Januar  1908.

 

vor- 



 

 

  

 

 

      
     
 
   

 

Grün-  '  letzte  .  .
dungs-  Kapital  **  le  etzte  Divi-  Freibleibend  Nachfrage  Angebot
jahr  jahr  Divi-  dende  6
!  "„  Mark  1  1  dende  b%%  %
7
1906  1250000  1.  10.  —  —  .-G.  105  110
1906,  2000000  1.  1.  —  4  —  95
1905“  1  200  000  1.  44  0  0  —  96
1905  600  000/1.  1.]  5  5  103  108
1890  1  500  000  (1.  1.  30  22  260  —
18911  2  600  000  (1.  10  5  7  80  85
19006  220  0001.  .  —  130  —
1900  118000  1  1.1.  7  7  —  110
1878  2  750  000  11.  1./  12  .  20
1885  2  000  0O00  1.  4  20  20  185  195
1907  2500  000  1.  1.  —  —  —  90
1902  1,000  Ooo  1.  1.  O  0  —  77
1902  1  000  000  1.  5.  1  2  —  85
1885  3  721  000  1.  1.  3½  5  100  102
3000  000  5  5  do  101  103
1886  2000  1.  1.  0.  0  Deutsch-Ostafrikanische  —  ·  9zsfk,
19031149500011.«31J.·,;81X,Deutsch-Osmerkanuche  »
·  -  bungen  (vom  Reich  9V3  94
1897  2250  000  1.  1  4  5  Deutsch-Westafrikanische  .  —  95
899  1000  000  1.  1  0  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  A.  —  M  60.—
360  000  0  0  do  o  B.  —  1X  12.—
1898  1  000  000  1.  1.  5  10  Gesellschaft  Südkamerun  A.  —  110
1  000  000  0  10  B.  —  95
1880  2  000  000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  ..·—  25
1897  1  153  000  1.  1.]  0  0  Honseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  3  000  000  1l.  10.0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  3060
1887  1  200  O000  1.  140  20  Joluit-Gesellschaft.  Perteilte  Aktien  125  —
#  Genußscheine  105  —
1898  000  1.  7.  0  ·  sieAe  Salcter  Sah  Aktien—  14
1447000.  1  do  Vorzugs-Aktien—  40
1904  1  000  000  6%  1.  1.1  —  ·  Kamerun  Vergwerts  #tienges-ugaast  .  —  460
1906  3  000  Oo0  1.  11  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —  85
1909  1  1000000  1.  11  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  *  —  600
1899  1  100  000  „1.  7.  D.  ·  0Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  ...«—,  j78
1885  000  1.  4,  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile.  —  9
1  0  0  Stamm-Anteile  38  42
1906  1200  000  1.  10  —  —  Ostafrika-Kompagnie  —  99
1904  21  000000  1.  1  3  3  Ostafrikanische  Fiewgoicefrcgnn  Anteile
(vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zus  ½  u  d
120%  Rückgahlung  geam  92  9z
1  20  000  000  1.  4.  ·  DOtavi-Minen=  und  Eizenbahngesellshaft  98  103
1897  2  000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  —  92
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Abeinische  Handel-  Nlanagengeseuschaft.  —  35
1903  800  000  1.  1.  ·0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  60
1905  2000  000  1.  1.  414  4  Samoa-Kautschuk-  Compagnie  —  50
1897  500  000  1.  1.  0  „0  Sicgi  Pflanzungs-Geiellschaft  —  350
1900  500  000  1.  W.  0  1  South  Affican  Territories  —  —
1892  2000  Ooo  1.  7.  0  0D  South  Wiest  Afriea  Co.  16  sh  04  178b  6d
1893  869  100  1.  4.  0  0  Ulsambara  Kafferbaugesellshaft.  Stemm  nteile  —  930  zefr.
142  200  0  0  do  orzugs-Anteile  —  do  zofr.
1897  1  500  000  1.  1  0  0O0  Westafrikanische  Pflanzungsgefellschaft  Bibundi
tamm-Anteile  75  —
00  000  0  6  Vor  rus  pänteile  105  115
1897  4500  000  1.  1  0  rhe  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
Wieleegt  Stamm-Aktien  50  —
i  Vorz--Aktien  120  1  —
1895  1  800  000.  1.  0  0;„  nmephh  ors;  und  Plantagengesellschaft  1
11  Düsseldorf  70  i

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  —m—““2  Vanthaus  stets  gern  bereit.
        <pb n="173" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrikka  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Februar  1908.  Nummer  3.
e  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  iedes  Wont,  Derfelben  werden.  als  Setheße-,  beigefügt  bee.  mindestendit
  viertelsähr"!  erschtimenpene  Lamne  ungen  au  tschen  Schutzgebie  ausgegeben  voanckealm

  ernellg  hrliche  Ubonmerkentspreis  Er!  Hei  nialblau  mit  ker  Behrhen  öfnügt  beim  #on
dost  #  n6  Büchhandiunger  M.  3.—,  direkt  unter  sd-  durch  die  Ver  erasitand  uns  a)  M.  4.—  für  Deutschland  n
der  d  Schutzgebiete  in  ÖOsterreich=  Ungarns,  p)  M.  5.—  für  die  Länder  des  eins.  —  Einsendungen  und  Anfrro#
sind  8  2  ern  ahe  Fobuulbhan  bon  Ern  fi  Siegfoed  Mittler  und  Sechelt  ste  SW8.  Kochstraße  68—71,  zu  gt  2

Inhalt:  Amtlicher  Teil;  Allerhöchste  Ordre,  betreffend  Niederschlagung  verwirkter  Vertragsstrafen.  Vom
21.  Dezember  1907  S.  101.  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Zusatzbestimmung  zur  Verordnung
vom  13.  April  1907  über  die  Sperrung  unruhiger  oder  noch  nicht  verkehrsreifer  Gebiete  im  Schutzgebiete.  Vom
19.  November  1907  S.  102.  —  Desgleichen  beir.  Zusatzbestimmung  zur  Verordnung  vom  20.  Oktober  1906  über  die
Beschränkung  des  Handels  im  Bezirk  Ebolova.  Vom  19.  November  1907  S  #1.  —  Despgleichen  betr.  Verbot  der
Ausfuhr  von  und  des  Handels  mit  Sh  unter  zwei  Kilogramm.  Vom  21.  November  1907  S
Personalien  S.  103.  Die  Brüsseler  internationale  Spirituosenkonvention.  Vom  3.  November  1906  551
Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  109.  —  Patriotische  Faben  .  110.
Kamerun:  Die  Beendigung  der  Südexpedition  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  110.
Deutsch-Ostafrika:  Die  zentralafrikanische  Erpedition  Sr.  Hoheit  des  rs  Adolf  Friedrich  zu  Mecklenburg-Schwerin

  S.  111.  —  Nochweisungen  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Monat  September  1907  S.  12
Togo:  Dammbau  zwischen  .  ho  und  Adjido  S.  122.  —  Der  Degbo-Kanal  S.  123.  —  Übersicht  über  die

Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  II.  e  des  Kalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Landel
im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  123.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Speiseöl  aus  Kamerun  S.  125.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Materialien  zur  afrilanischen  Eingeborenen-  und
Arbeiterpolitik  S.  126.  —  Die  Entwicklung  Ceylons  190/0  S.  131.  —  Lage  der  Landwirtschaft  in  Britisch-Indien
  S.  133.  —  Die  Erschließung  von  Betschuanaland  S.  135.  Nasseeeente  in  Meriko  S.  136.  —  Nelkenausfuhr
  Zanzibars  S.  137.  —  Die  Zwiebelernte  in  Agypten  190  138.  —  Aussichten  der  indischen  Reisernie
  1007/08  S.  138.  —  Die  indische  Baumwollernte  1907  /  08  zo  —  Die  Aaumwollernte  Rußlands  im
Jahre  1907  S.  142.  —  Der  Baumwollanbau  in  Buchara  S.  142.  .  Ausfuhr  von  Rohbaumwolle  und  Einfuhr  von
Baumwollenwaren  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  143.  —  Henequen-=  Ausfuhr  aus  Dncatn  in  den
lepten  zehn  Jahren  S.  1138.  —  Gummizufuhren  in  Parä!e  und  Manios  im  3.  Vierteljahr  1907  S.  113.  —  Einfuhr
von  Geweben  in  der  FHorkugiesischen  Rolonie  Mozambique  S.  143.  —  Einfuhr  von  Faherädem  und  Vorsahifu
nach  Mozambique  S.  144.  —  Ausfuhr  von  Mangrovenrinde  aus  der  Kolonie  Mosambique  S  S.  111.  —  Ausbeutung
von  Nhosphallagern  in  Algier  S.  145.  Ausbeutung  der  Wälder  in  Korea  S.  145.  —  Die  Nutzhölzer  Brasiliens

146.  —  Seidenkokonsernte  Frankreichs  1907  S.  116.—  Außenhandel  der  Insel  Madeira  S.  147.  —  Handel  von
B  mit  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  147.  —  Jolltarifänderung  in  Sierra  Leone  S.  147.  —  Geplanle
Nollfreiheit  für  gewisse  Nahrungsmittel  in  Süd=  Nigeria  S  .  147.  —  Opiumzoll  in  Mozambique  S.  147.  —  Verbot  der
Ausfuhr  von  Kühen  und  Färsen  aus  Madagaslar  S.  147.  —  Einführung  des  neuen  Zolltarifs  auf  den  Cook=  usw.
Inseln  S.  148.—  Zollfreie  Ausfuhr  von  Angora  Vocken  und  -Ziegen  aus  der  Kapkolonie  nach  Deutsch-Südwestafrika  S.  118.

Verschiedene  Mitteilungen:  Die  Gründung  eines  Deportations-Verbandes  S.  1418.  —  Unruhen  in  Nord-Nigeria
  S  119.  —  Die  Eisenbahnen  in  der  portugiesischen  Nolonie  Mozambique  S.  152.  —  Der  Hafen  von  Lourenco
Marques  S.  153.  —  Literatur  S.  154.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  155.  —  Schiffsbewegungen  S.  158.  —
Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  160.  —  Anzeigen.

E—  ——B1————————.N

–
—  G.

6

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

RAllerhöchste  Ordre,  betr.  Mederschlagung  verwirkter  Vertragsstrafen.
Vom  21.  Dezember  1907.
Sie  werden  mit  rückwirkender  Kraft  ermächtigt,  für  den  Bereich  der  Schutzgebiete:
I.  von  der  Einziehung  verwirkter  Vertragsstrafen  (Konventionalstrafen)  ganz  oder  teilweise  abzusehen,
  sofern:
a)  die  Handlung  oder  Umerlassung,  welche  den  Anspruch  auf  Zahlung  der  Strafe  begründet,
einen  Schaden  für  die  Schutzgebietsverwaltung  nicht  zur  Folge  gehabt  hat,
        <pb n="174" />
        G  102  20

b)  dem  Antrag  auf  Erlaß  der  Strafe  erhebliche  Billigkeitsgründe  zur  Seite  stehen,  und

c)  der  Vertrag,  in  welchem  die  Strafe  bedungen  ist,  nicht  unter  dem  Vorbehalte  der  Zustimmung
  der  gesetzgebenden  Körperschaften  zu  den  sich  daraus  ergebenden  finanziellen
Folgen  abgeschlossen  worden  ist;

II.  die  vorbezeichnete  Ermächtigung,  soweit  es  sich  um  Strafen  bis  zur  Höhe  von  500  Mark  —
für  Ostafrika  bis  zu  400  Rupien  —  handelt,  auf  die  Gouverneure  der  Schutzgebiete  zu
übertragen.

Neues  Palais,  den  21.  Dezember  1907.
gez.  Wilhelm  I.  B.
ggez.  Bülow.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt  und  Reichs-Marine-Amt).

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  Jusatzbestimmung  zur  Verordnung
vom  13.  RKpril  1907  über  die  Sperrung  unruhiger  oder  noch  nicht  verkehrsreifer
Gebiete  im  Schutzgebiete.

Vom  19.  November  1907.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)
und  mit  §88  20  und  34  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der
Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  717),  wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

An  Stelle  der  nach  §  8  der  Verordnung  vom  13.  April  1907,  betreffend  die  Sperrung
nuruhiger  oder  noch  nicht  verkehrsreiser  Gebiete  im  Schutzgebiete  zu  bestellenden  Sicherheit  kann  für
Angestellte  von  Firmen,  welche  im  Schutzgebiete  ansässig  sind,  mit  Genehmigung  des  Gouverneurs
oder  der  von  ihm  ermächtigten  Behörden  eine  vom  Chef  oder  dem  gehörig  bevollmächtigten  Hauptagenten
  der  Firma  schriftlich  abzugebende  Erklärung  treten,  daß  die  Firma  in  Höhe  der  nach  §  8
dieser  Verordnung  zu  erstellenden  Sicherheit  Gewähr  leistet.

Buea,  den  19.  November  1907.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Seiß.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  Jusatzbestimmung  zur  Verordnung
vom  20.  Oktober  1906  über  die  Beschränkung  des  bandels  im  Bezirk  Ebolova.
Vom  19.  November  1907.  ·

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)
und  mit  §§  20  und  34  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der
Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  717)  wird  hierdurch  verordnet,  was  folgt:

An  Stelle  der  nach  §  5  zweiter  Absatz  der  Verordnung  vom  20.  Oktober  1906,  betreffend
Beschränkung  des  Handels  im  Bezirk  Ebolova  zu  bestellenden  Sicherheit  in  Geld  oder  sicheren
Wertpapieren  kann  für  Angestellte  von  Firmen,  welche  im  Schutzgebiete  ansässig  sind,  mit  Genehmigung
  des  Gonverneurs  oder  der  von  ihm  ermächtigten  Behörden  eine  vom  Chef  oder  dem  gehörig
bevollmächtigten  Hauptagenten  der  Firma  schriftlich  abzugebende  Erklärung  treten,  daß  die  Firma
in  Höhe  der  nach  §  5  Absatz  2  dieser  Verordnung  festzusetzenden  Sicherheit  Gewähr  leistet.

Buca,  den  19.  November  1907.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.
        <pb n="175" />
        W  103  20

Verordnung  des  Souverneurs  von  Kamerun,  betr.  Verbot  der  Kusfuhr  von  und
des  Handels  mit  elefantenzähnen  unter  zwei  Kilogramm.
Vom  21.  November  1907.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kolonialblatt
Seite  509)  wird  unter  Aufhebung  der  Verordnung  vom  26.  Oktober  1906,  betreffend  Verbot  der
Ausfuhr  von  und  des  Handels  mit  Elefantenzähnen  unter  fünf  Kilogramm  (Deutsches  Kolonialblatt
  1907,  Seite  144)  folgendes  verordnet:

5  1.  Kauf  und  Tausch,  jede  Veräußerung  sowie  das  Feilhalten  von  Elefantenzähnen,  die
weniger  als  zwei  Kilogramm  wiegen,  ist  verboten.

Die  Ausfuhr  von  solchen  Elefantenzähnen  ist  nur  mit  besonderer  Genehmigung  des
Gouvernements  gestattet.

2.  Nach  dem  1.  Januar  1908  kann  sämtliches  mindergewichtige  Elfenbein  (5§  1)  eingezogen
  werden,  sofern  der  Besitzer  nicht  glaubhaft  nachweist,  daß  sich  dasselbe  bereits  vor  diesem
Zeitpunkt  in  seinem  Besitz  befunden  hat.

3.  Im  Schutzgebiet  lagernde  Bestände  an  mindergewichtigem  Elfenbein  (§  1)  dürfen
bis  zum  1.  April  1908  ausgeführt  werden,  sofern  die  Bestände  der  Verwaltungsstelle,  in  deren
Bezirk  sie  lagern,  bis  zum  15.  Februar  unter  genauer  Angabe  der  Stückzahl  und  des  Einzelgewichts
schriftlich  angemeldet  werden.  Zu  diesem  Zwecke  sind  die  einzelnen  Zähne  durch  Aufschrift  oder
Etikettierung  mit  dem  Namen  des  Besitzers  und  fortlaufenden  Nummern  zu  versehen  und  es  ist  über
den  Bestand  ein  Verzeichnis  aufzustellen  und  der  Verwaltungsstelle  einzureichen,  in  das  die  Zähne
der  Nummernfolge  nach  mit  ihrem  genauen  Gewicht  einzutragen  sind.

Zuwiderhandlungen  werden  an  Nichteingeborenen  mit  Geldstrafe  bis  zu  einhundertfünfzig
  Mark,  im  Wiederholungsfalle  bis  zu  zehntausend  Mark,  im  Nichtbeitreibungsfalle  mit  Haft
oder  Gefängnis  nach  Maßgabe  des  Strafsgesetzbuchs  bestraft.

Die  Bestrafung  von  Eingeborenen  im  Sinne  des  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend
die  Rechtsverhältnisse  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  9.  November  1900  (Deutsches  Kolonialblatt
  Seite  859)  erfolgt  nach  den  Vorschriften  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  22.  April  1896
(Deutsches  Kolonialblatt  Seite  241)

§  5.  Mindergewichtige  Elefantenzähne,  welche  bereits  zu  Ziergegenständen  verarbeitet  sind
oder  noch  vor  dem  1.  Januar  1908  zu  solchen  verarbeitet  werden,  unterliegen  den  Vorschriften  der
Verordnung  nicht.

§  6.  Vorstehende  Verordnung  tritt  mit  dem  heutigen  Tage  in  Kraft.
Buea,  den  21.  November  1907.

Der  Gouverneur.
Seitz.

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  bei  dem  diesjährigen  Ordensfeste  dem
Kaiserlichen  Gouverneur  von  Neuguinea  Dr.  Hahl  und  dem  Kaiserlichen  Gouverneur  von  Togo
Grafen  von  Zech  auf  Neuhofen  den  Königlichen  Kronen-Orden  dritter  Klasse  mit  Schwertern
am  Ringe,  dem  Regierungsrat  v.  Brauchitsch,  zweiten  Referenten  bei  dem  Gouvernement  Kamerun,
und  dem  Regierungsrat  Dr.  Krauß,  kommissarischen  Referenten  beim  Gouvernement  Neuguinea,  den
Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse,  dem  Rechnungsrat,  Kalkulaturvorstand  Liedtke  und  dem  Vorstand
des  Zentralmagazins  Cohrs  —  beide  beim  Gonvernement  von  Ostafrika  —  und  dem  Hafenmeister
Klein  beim  Gouvernement  Kamerun  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse  sowie  dem
Materialienverwalter  beim  Gouvernement  von  Südwestafrika  Zachalowsky  das  Allgemeine  Ehrenzeichen
  Allergnädigst  zu  verleihen  geruht.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  den  nachstehenden  Beamten
im  Reichs-Kolonialamt  Ordensauszeichnungen  zu  verleihen  geruht,  und  zwar:  dem  Unterstaatssekretär
Dr.  v.  Lindequist  den  Königlichen  Kronen-Orden  zweiter  Klasse  mit  Schwertern  am  Ringe;  dem
Ministerialdirektor  Dr.  Conze  den  Königlichen  Kronen-Orden  zweiter  Klasse;  dem  vortragenden  Rat,
Geheimen  Baurat  Baltzer  den  Königlichen  Kronen-Orden  dritter  Klasse  und  dem  Rittmeister  im
Garde-Kürassier-Regiment  Grafen  Henckel  v.  Donnersmarck,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim
Reichs-Kolonialamt,  die  Königliche  Kronc  zum  Roten  Adler-  Orden  vierter  Klasse.
        <pb n="176" />
        W  104  20

Seine  Moajestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  bei  dem  diesjährigen
Krönungs=  und  Ordensfeste  den  nachstehenden  Beamten  des  Reichs-Kolonialmts,  und  zwar:  dem
Wirklichen  Legationsrat  Dr.  Schnee  den  Königlichen  Kronen-Orden  dritter  Klasse,  den  Hofräten
Breuer,  Hering,  Kujawa,  Kunow,  Schmidt  und  Geyger  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse,
den  Geheimen  Kanzleisekretären  Karge,  Dorn  und  Herbst  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter
Klasse  und  den  Geheimen  Kanzleidienern  Müller  und  Ruff  und  dem  Pförtner  Liebe  das  Allgemeine
  Ehrenzeichen  zu  verleihen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kaiserlichen
Bezirksamtmann  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Hans  Zache  den  Charakter
als  Kaiserlicher  Regierungsrat  zu  verleihen.

 

Dem  früheren  Landeshauptmann  des  Schutzgebiets  der  Marschall-Inseln  Eugen  Brandeis
ist  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Baden  das  Ritterkreuz  erster  Klasse  mit
Eichenlaub  des  Ordens  vom  Zähringer  Löwen  verliehen  worden.

Dem  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,  Geheimen  Regierungsrat  Dr.  Anton  Meyer,
ist  von  dem  Senat  der  freien  und  Hansestadt  Hamburg  gestattet  worden,  fernerhin  den  Namen
Anton  Meyer-Gerhard  zu  führen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  7.  Jannar  1908.
Lequis,  Major  im  Generalstabe  des  Gonvernements  von  Metz,  am  10.  Januar  aus  dem  Heere
ausgeschieden  und  mit  dem  11.  Jannar  d.  Is.  angestellt.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  7.  Januar  1908.
Maercker,  Major  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  mit  dem  11.  Januar  d.  Is.
in  die  Schutztruppe  versetzt.
Rosenhahn,  Feuerwerksleutnant  beim  Artilleriedepot  in  Mainz,  am  10.  Januar  aus  dem  Heere
ausgeschieden  und  mit  dem  11.  Januar  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  27.  Dezember  1907.
Weißenfels,  Intendanturregistrator,  bisher  bei  der  Intendantur  XV.  Armeekorps  und
Urban,  Bekleidungsassistent,  bisher  beim  Bekleidungsamt  IX.  Armeekorps,  mit  dem  11.  Januar  1908
in  der  Schutztruppe  angestellt.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  7.  Januar  1908.
Zniniewicz,  Oberveterinär,  am  31.  Januar  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  20.  Januar  1908.

Müller  (Waldemar),  Proviantamtsassistent,  am  31.  Januar  1908  behufs  Wiederanstellung  im
Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  Bromberg),  aus
der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Kloy,  Zahlmeister,  am  31.  Januar  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich  Preußischen
Heeresverwaltung  (beim  I.  Bataillon  Infanterie-Regiments  Nr.  136)  aus  der  Schutztruppe
ausgeschieden.

Schutztruppe  für  Kamerun.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  8.  Januar  1908.

Heßler,  Oberarzt,  im  Anschluß  an  seinen  mit  dem  29.  Februar  d.  Is.  ablaufenden  viermonatigen

Heimatsurlaub  ein  Nachurlaub  von  einem  Monat  genehmigt.

A.  K.  O.  vom  19.  Januar  1908.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:
        <pb n="177" />
        W  105  20

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
Den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:

den  Hauptlenten  Göring  und  v.  Stuemer;

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:

den  Unterzahlmeistern  Deininger  und  Hüttig,
den  Feldwebeln  Demmel  und  Heilmann,
dem  Sanitätsfeldwebel  Eckert  sowie

dem  invaliden  Feldwebel  Münzner,  bisher  in  der  Schutztruppe.
Schutztruppe  für  Sübdwestafrika.

Das  Allgemeine  Ehrenzeich

en:

dem  Unterzahlmeister  Geh,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schuttruppen  im

Reichs-Kolonialamt.

Die  Brüsseler  internationale  Spirituosenkonvention.
Vom  3.  November  1906.

Sa  Majesté  I'Empereur  d’Allemagne,
Roi  de  Prusse,  au  nom  de  Il’Empire
Allemand;  Sa  Majesté  le  Roi  des  Belges;
Sa  Majesté  le  Roi  d’Espagne;  Sa  Majesté
  le  Roi-Souverain  de  I’Etat  Indépendant
  du  Congo;  le  Président  de  la
République  Française;  Sa  Majesté  le
Roi  du  Royaume-Uni  de  la  Grande-Bretagne
  et  d’lrlande,  Empereur  des  Indes;
Sa  Majesté  le  Roi  d’Italie;  Sa  Majesté
la  Reine  des  Pays-Bas;  Sa  Majesté
le  Roi  de  Portugal  et  des  Algarves,
etc.,  etc.;  Sa  Majesté  I’'Empereur  de
toutes  les  Russies;  et  Sa  Majesté  le
Roi  de  Suede;

Voulant  pourvoir  à  I’exécution  de  la  clause
de  Particle  I  de  la  Convention  du  8  juin  1899,
Prise  elle-meme  en  exéecution  de  artiche  XCII
de  UActe  général  de  Bruxelles,  et  en  vertu
de  laquelle  le  droit  d’entrée  des  spiritueu
dans  certaines  régions  de  ’Afrique  devait  etre
soumis  à  revision  sur  la  base  des  résultats
Droduits  par  la  tarification  précédente,

Ont  résclu  de  réunir  à  cet  effet  une  Con-Hérence
  à  Bruxelles  et  ont  nommé  Pour  Leurs
Plénipotentiaires,  savoir:

Sa  Majesté  1’Empereur  d’Allemagne,

Roi  de  Prusse,  au  nom  de  l’Em-Pire
  Allemand,
le  Sieur  Nicolas,  Comte  de  Wallwitz,
Son  Conseiller  intime  actuel,  Son
Envoyé  Extraordinaire  et  Ministre
Plnipotentiaire  près  Sa  Majesté  le
Roi  des  Belges,
t

e
le  Sieur  Guillaume  Göhring,  Son  Conseiller
  intime  actuel  de  Légation;
Sa  Majesté  le  Roi  des  Belges,
le  Sieur  Lé0n  Capelle,  Son  Envoy)é
Extraordinaire  et  Ministre  Plénilbersetzung.



Seine  Majestät  der  Deutsche  Kaiser,
König  von  Preußen,  im  Namen  des  Deutschen
Reichs;  Seine  Majestät  der  König  der
Belgier;  Seine  Majestät  der  König  von
Spanien;  Seine  Majestät  der  König-Souverän
  des  Unabhängigen  Kongostaates;
der  Präsident  der  Französischen  Republik;
Seine  Majestät  der  König  des  Vereinigten
Königreichs  von  Großbritannien  und  Irland,
  Kaiser  von  Indien;  Seine  Majestät
der  König  von  Italien;  Ihre  Majestät  die
Königin  der  Niederlande;  Seine  Majestät
der  König  von  Portugal  und  Algarvien,  usw.;
Seine  Majestät  der  Kaiser  aller  Reußen  und
Seine  Majestät  der  König  von  Schweden;

von  dem  Wuntsche  geleitet,  die  Bestimmung  des
Artikels  I  der  Konvention  vom  8.  Juni  1899,
welche  ihrerseits  in  Ausführung  des  Artikels  XCII

der  Brüsseler  Generalakte  getroffen  ist,  und  kraft

deren  der  Einfuhrzoll  auf  Spirituosen  in  gewissen
Gebieten  Afrikas  auf  der  Grundlage  der  durch
die  bisherige  Tarifierung  erzielten  Resultate  einer
Revision  unterzogen  werden  soll,  auszuführen,

haben  beschlossen,  zu  diesem  Zwecke  eine  Konferenz
  in  Brüssel  zusammentreten  zu  lassen  und
zu  Ihren  Bevollmächtigten  ernannt:

Seine  Majestät  der  Deutsche  Kaiser,
König  von  Preußen,  im  Namen  des
Deutschen  Reichs:

den  Herrn  Nikolaus  Grafen  von  Wallwitz,
  Ihren  Wirklichen  Geheimen  Rat,
Außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  bei  Seiner  Majestät
dem  König  der  Belgier,
und
den  Herrn  Wilhelm  Göhring,  Ihren
Wirklichen  Geheimen  Legationsrat;
Seine  Majestät  der  König  der  Belgier:
den  Herrn  Léon  Capelle,  Ihren  außerordentlichen
  Gesandten  und  bevollmäch-
        <pb n="178" />
        #  106  20

potentiaire,  Directeur  général  du
Commerce  et  des  Consulats  au  Ministere
  des  Affaires  strangeres,

et.

le  Sieur  J.  Kebers,  Directeur  général  des
Douanes  et  Accises  au  Ministere  des
Finances  et  des  Travaux  publics;

Sa  Majesté  le  Roi  d’Espagne,

le  Sieur  Arturo  de  Baguer,  Son  En-Vvoyé
  Extraordinaire  et  Ministre  Plénipotentiaire
  prèes  Sa  Majesté  le  Rci
des  Belges;

Sa  Majesté  le  Roi-Souverain  de  l’Etat

Indépendant  du  Congo,

le  Sieur  Hubert  Droogmans,  Seerétaire
  général  du  Département  des  Finances
  de  I’Etat  Indépendant  du  Congo,

et

le  Sieur  A.  Mechelynck,  Avocat  à  la
Cour  d'appel  de  Gand,  Membre  de
la  Chambre  des  Représentants  de
Belgique;

le  Président  de  la  République  Française,.



le  Sieur  A.  Gérard,  Envoyé  Extraordinaire
  et  Ministre  Plénipotentiaire  de
la  République  Française  près  Sa  Majesté
  le  Roi  des  Belges;

Sa  Majesté  le  Roi  du  Royaume-Uni
de  la  Grande-Bretagne  et  d’Irlande,
  Empereur  des  Indes,

Sir  Arthur  Hardinge,  Son  Envoyés
Extraordinaire  et  Ministre  Plénipotentiaire
  près  Sa  Majesté  le  Roi
des  Belges,

et

le  Sieur  A.  Walrond  Clarke,  Chef  du
Département  d’Afrique  au  Foreign
Office;

le  Sieur  H.  J.  Read,  Chef  du  Département
  de  I’Afrique  orientale  au  Colonial

ffice;

Sa  Majesté  le  Roi  d’ltalie,

le  Sieur  Lelio,  Comte  Bonin  Longare,
Son  Envoyé  Extraordinaire  et  Ministre
  Plénipotentiaire  près  Sa  Majesté
le  Roi  des  Belges;

Sa  Majesté  la  Reine  des  Pays-Bas,

le  Jonkheer  O.  D.  van  der  Staal  de
Piershil,  Son  Chambellan,  Son  Envoyé
  Extraordinaire  et  Ministre  Plénipotentiaire
  pres  Sa  Majesté  le  Roi
des  Belges;

Sa  Najesté  le  Roi  de  Portugal  et  des
Algarves,

le  Sieur  Carlos-CyrilIo  Machado,

Vicomte  de  Santo  Thyrso,  Son  Entigten

  Minister,  Generaldirektor  des
Handels  und  der  Konsulate  im  Ministerium
  der  auswärtigen  Angelegenheiten,
und
den  Herrn  J.  Kebers,  Generaldirektor  der
ölle  und  Akzisen  im  Ministerium  der
einanzen  und  der  öffentlichen  Arbeiten;
Seine  Majestät  der  König  von  Spanien:
den  Herrn  Arturo  de  Baguer,  Ihren
außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  bei  Seiner  Mgjestät
dem  König  der  Belgier;
Seine  Majestät  der  König-Souverän  des
Unabhängigen  Kongostaates:
den  Herrn  Hubert  Droogmans,  Generalsekretär
  des  Finanzdepartements  des  Unabhängigen
  Kongostaates,
und

Gern

 

den  Herrn  A.  Mechelynck,  Anwalt  bei  dem
Appellationshof  von  Gent,  Mitglied  der
belgischen  Repräsentantenkammer;

der  Präsident  der  Französischen  Republik:


den  Herrn  A.  Gérard,  Außerordentlichen
Gesandten  und  bevollmächtigten  Minister
der  Franzöfischen  Republik  bei  Seiner
Majestät  dem  König  der  Belgier;

Seine  Majestät  der  König  des  Vereinigten
  Königreichs  von  Groß---britannien
  und  FIrland,  Kaiser
von  Indien:

Sir  Arthur  Hardinge,  Ihren  außerordentlichen
  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  bei  Seiner  Majestät  dem
König  der  Belgier,

und

den  Herrn  A.  Walrond  Clarke,  Chef  des
afrikanischen  Departements  im  Auswärtigen
  Amt,

den  Herrn  A.  J.  Read,  Chef  des  ostafrikanischen
  Departements  im  Kolonialamt;

Seine  Majestät  der  König  von  Italien:
den  Herrn  Lelio  Grafen  Bonin  Longare,
Ihren  außerordentlichen  Gesandten  und
bevollmächtigten  Minister  bei  Seiner
Majestät  dem  König  der  Belgier;

Ihre  Majestät  die  Königin  der  Niederlande:


den  Jonkheer  O.  D.  van  der  Staal  de
Piershil,  Ihren  Kammerherrn,  außerordentlichen
  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  bei  Seiner  Majestät  dem
König  der  Belgier;

Seine  Majestät  der  König  von  Portugal
und  Algarvien:

den  Herrn  Carlos-Cyrillo  Mackado,
Vicomte  de  Santo  Thyrso,  Ihren
        <pb n="179" />
        W

voyé  Extracordinaire  et  Ministre  Plénipotentiaire
  près  Sa  Majesté  le  Roi
des  Belges,
et
le  Sieur  Thomaz-Antonio  Garcia  Rosado,
  Lieutenant-Coloneld'’Etat-Major,
Membre  de  Son  Conseil  et  Son  Officier
  Tordonnance  honoraire;
Sa  Majesté  I'Empereur  de  toutes  les
Russies,
le  Sieur  N.  de  Giers,  Son  Envoyé
Extraordinaire  et  Ministre  Plénipotentiaire
  près  Sa  Majesté  le  Roi
des  Belges;
Sa  Majesté  le  Roi  de  Suede,
le  Sieur  Gustave  M.  M.  Baron  Falkenberg,
  Son  Envoyé  Extraordinaire
et  Ministre  Plénipotentiaire  près  Sa
Majesté  le  Roi  des  Belges;

Lesquels,  munis  de  pouvoirs  en  bonne  et
due  forme,  ont  adopté  les  dispositions  suivantes:


Article  I.

A  partir  de  la  mise  en  vigueur  de  la  présente
  Convention,  le  droit  d'’entrée  sur  les
spiritueux  sera  porté,  dans  toute  I’étendue  de
la  zone  o  Mn'existerait  pas  le  régime  de  la
prohibition  visé  à  Farticle  XCOI  de  l’Acte
général  de  Brugelles,  au  taux  de  100  franes
Par  hectolitre  à  50  degrés  centésimaux.

Toutefois  ül  est  entendu,  en  ce  qdui  concerne
IErythr#e,  que  ce  droit  pourra  M’etre  que  de
70  franes  Phectolitre  à  50  degrés  centésimaux,
  le  surplus  étant  représenteé  d'’une
manière  générale  et  constante  par  Densemble
des  autres  droits  existant  dans  cette  colonie.

Le  droit  d’entrée  sera  augmenté  proportionnellement
  pour  chaque  degré  au-dessus  de
50  degrés  centéesimaux;  ü  pourra  etre  diminus
broportionnellement  pour  chaque  degré  audessous
  de  50  degrés  centésimaux.

Les  FPuissances  conservent  le  droit  de
maintenir  et  d’elever  la  taxe  au  delà  du
minimum  finé  par  le  Présent  article  dans
les  régions  on  elles  le  Possèdent  actuellement.


*  Articie  II.

"  Ainsi  quil  résulte  de  DPartiele  XCIII  de
läcte  géenéral  de  Bruxelles,  les  boissons
distillées  qui  seraient  fabriques  dans  les  ré-Bions
  visées  à  Vartiele  XCll  dudit  Acte  général
et  destinées  à  etre  livrées  à  la  consommation,
Seront  grevees  d'un  droit  d’accise.

,  Ce  droit  d’accise,  dont  les  Puissances
engagent  à  assurer  la  perception  dans  la
limite  du  bossible,  ne  sera  pas  inférieur  au

107  „

außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  bei  Seiner  Majestät
dem  König  der  Belgier,

n

u
den  Herrn  Thomaz-Antonio  Garcia
Rosado,  Oberstleutnant  im  Generalstab,
Mitglied  Ihres  Rates  und  Oifizier  des
Ehrendienstes;
Seine  Moajestät  der  Kaiser  aller  Reußen:
den  Herrn  N.  de  Giers,  Ihren  außerordentlichen
  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  bei  Seiner  Majestät  dem
König  der  Belgier;

Seine  Majestät  der  König  von  Schweden:
den  Herrn  Gustav  M.  M.  Baron  Falkenberg,
  Ihren  außerordentlichen  Gesandten
  und  bevollmächtigten  Minister

bei  Seiner  Majestät  dem  König  der

elgier;
welche,  versehen  mit  Vollmachten  in  guter  und
gehöriger  Form,  die  nachfolgenden  Bestimmungen
angenommen  haben:
Artikel  I.

Vom  Inkrafttreten  gegenwärtiger  Konvention
an  wird  der  Einfuhrzoll  auf  Spirituosen  im
ganzen  Gebiet  der  Zone,  wo  das  im  Artikel  XCI
der  Brüsseler  Generalakte  vorgesehene  Verbot
nicht  in  Kraft  stehen  sollte,  auf  die  Höhe  von
100  Fr.  für  das  Hektoliter  von  50  Centigrad
Alkoholgehalt  gebracht.

Es  besteht  jedoch  Einverständnis  darüber,  daß
für  Erythraea  diese  Abgabe  nur  70  Fr.  für  das
Hektoliter  mit  50  Centigrad  Alkoholgehalt  betragen
  darf,  wobei  die  Gesamtheit  der  übrigen
in  dieser  Kolonie  bestehenden  Abgaben  eine  allgemeine
  und  gleichmäßige  Ergänzung  auf  100  Fr.
darstellt.

Der  Einfuhrzoll  ist  für  jeden  Grad  über
50  Centigrad  Alkoholgehalt  verhältnismäßig  zu
erhöhen;  er  darf  für  jeden  Grad  unter  50  Centigrad
  verhältnismäßig  herabgesetzt  werden.

Die  Mächte  behalten  das  Recht,  in  denjenigen
Gebieten,  wo  sie  dazu  berechtigt  sind,  die  Zollsätze
  auch  über  das  im  gegenwärtigen  Artikel
festgesetzte  Minimum  aufrecht  zu  erhalten  oder  zu
erhöhen.

Artikel  II.

Wie  aus  Artikel  XCIII  der  Brüsseler  Generalakte
  sich  ergibt,  sind  die  Spirituosen,  welche  in
den  im  Artikel  XOII  bezeichneten  Gebieten  fabriziert
  werden  sollten  und  für  den  Bedarf  im
Innern  bestimmt  sind,  mit  einer  Steuer  zu
belegen.

Diese  Steuer,  deren  Erhebung  die  Mächte,
soweit  möglich,  zu  sichern  sich  verpflichten,  soll
nicht  niedriger  sein  als  der  im  Artikel  I  gegen-
        <pb n="180" />
        W  108  20

minimum  du  droit  d’entree  fixé  par  Darticle  1
de  la  présente  Convention.

Toutefois,  il  est  entendu,  en  ce  qui  concerne
  Angola,  que  le  Gouvernement  portugais
pourra,  en  vue  d'’assurer  la  transformation
graduelle  et  complete  des  distilleries  en  fabriques
  de  sucre,  prélever  sur  le  produit  de
ce  droit  de  100  franes  une  somme  de

30  franes,  qui  sera  attribuse  aux  producteurs,

à  charge  pour  eux,  et  sous  son  contröle,  de
réaliser  cette  transformation.

Si  le  Gouvernement  portugais  faisait  usage
de  cette  faculté,  Ie  nombre  des  distilleries  en
activité  et  la  capacitc  de  production  de
chacune  d'elles  ne  pourraient  dépasser  le
nombre  et  la  capacité  constatés  à  la  date
du  31  Octobre  1906.

Article  III.

Les  dispositions  de  la  présente  Convention
  sont  établies  pour  une  période  de
dix  ans.

A  L’expiration  de  cette  période,  le  droit
d’entrée  fiké  à  ’article  Ier  sera  soumis  2  revision
  en  prenant  pour  base  les  résultats  produits
  par  la  tarification  préeédente.

Toutefois,  chacune  des  Puissances  contractantes
  aura  la  faculté  de  provoquer  la
revision  de  ce  droit  à  l’expiration  de  la
huitisme  anne.

Celle  des  Puissances  qui  kerait  usage  de
cette  faculté  aurait  à  notifier  son  intention,
six  mois  avant  cette  Cchéance,  aux  autres
Puissances  par  Pintermédiaire  du  Gouvernement
  belge  qui  se  chargerait  de  convoquer
la  Conférence  dans  le  délai  de  six  mois  eidessus
  indiqué.

Article  IV.

II  est  entendu  due  les  Puissances  qui  ont
signé  I’Acte  général  de  Bruxelles  ou  y  ont
adhéré,  et  qui  ne  sont  pas  représentées  dans
la  Conférence  actuelle,  conservent  le  droit
d’adhérer  à  la  présente  Convention.

Articie  V.

La  présente  Convention  sera  ratifiée  et  les
ratifications  en  seront  déposées  au  Ministère
des  Affaires  Etrangères  à  Bruxelles  dans  un
délai  qui  sera  le  plus  court  possible  et  qui,
en  aueun  cas,  ne  pourra  exeéder  un  an.

Une  copie  certifice  du  proeès-verbal  de
dépöt  sera  adressée  par  les  soins  du  Gouvernement
  belge  à  toutes  les  Puissances
intéressées.

Articie  VI.

La  présente  Convention  entrera  en  vigueur

dans  toutes  les  possessions  des  Putuissances

wärtiger  Konvention  festgesetzte  Minimalsatz  des
Einfuhrzolls.

Es  besteht  jedoch  Einverständnis  bezüglich
Angolas,  daß  die  portugiesische  Regierung,  um
die  allmähliche  und  vollständige  Umwandlung

der  Brennereien  in  Zuckerfabriken  zu  sichern,
von  dem  Ertrag  dieser  Abgabe  von  100  Fr.  eine

Summe  von  30  Fr.  vorwegnehmen  darf,  welche
den  Produzenten  überwiesen  wird,  mit  der  in
ihrer  Erfüllung  von  der  Regierung  zu  kontrollierenden
  Verpflichtung,  diese  Umwandlung  zu  verwirklichen.


Macht  die  portugiesische  Regierung  von  dieser
Befugnis  Gebrauch,  so  darf  die  Zahl  der  in
Tätigkeit  befindlichen  Brennereien  und  die  Produktionsfähigkeit
  einer  jeden  derselben  den  am
31.  Oktober  1906  festgestellten  Stand  nach  Zahl
und  Produktionsfähigkeit  nicht  übersteigen.

Artikel  III.

Die  Bestimmungen  der  gegenwärtigen  Konvention
  werden  für  einen  Zeitraum  von  zehn
Jahren  festgesetzt.

Nach  Ablauf  dieses  Zeitraums  wird  der  in
Artikel  1  festgesetzte  Einfuhrzoll  auf  Grundlage
der  durch  die  bisherige  Tarifierung  erzielten  Resultate
  einer  Revision  unterzogen.

Jedoch  wird  jeder  der  vertragschließenden
Mächte  die  Befugnis  eingeräumt,  eine  Revision
dieser  Abgabe  mit.  Ablauf  des  achten  Jahres  zu
verlangen.

Diejenige  Macht,  welche  von  dieser  Befugnis
Gebrauch  macht,  hat  ihre  Absicht  6  Monate  vor
Ablauf  des  achten  Jahres  den  anderen  Mächten
durch  Vermittlung  der  belgischen  Regierung  anzuzeigen,
  welche  sich  verpflichtet,  die  Konferenz
in  der  oben  angegebenen  Frist  von  6  Monaten
zusammenzurufen.

Artikel  IV.

Es  besteht  Einverständnis  darüber,  daß  die
Mächte,  welche  die  Brüsseler  Generalakte  unterzeichnet
  haben  oder  ihr  beigetreten  sind,  und
welche  nicht  auf  der  gegenwärtigen  Konferenz
vertreten  sind,  das  Recht  behalten,  dieser  Konvention
  beizutreten.

Artikel  V.

Die  gegenwärtige  Konvention  soll  ratifiziert
werden  und  die  Ratifkationen  sollen  im  Ministerium
  der  Auswärtigen  Angelegenheiten  zu
Brüssel  binnen  kürzester  und  keinesfalls  den  Zeitraum
  eines  Jahres  überschreitender  Frist  niedergelegt
  werden.

Eine  beglaubigte  Abschrift  des  Hinterlegungsprotokolls
  wird  durch  die  belgische  Regierung  an
alle  beteiligten  Mächte  gesandt  werden.

Artikel  VI.

Die  gegenwärtige  Konvention  soll  in  allen,
in  der  in  Artikel  XC  der  Brüsseler  Generalakte
        <pb n="181" />
        ontractantes  situées  dans  la  zone  déterminée
Mar  D’article  X#OO  de  UP’Acte  général  de  Brugelles,
e  trentième  jour  à  partir  de  celui  on  aura
#é  clos  le  procès-verbal  de  dépöt  prévu  à
artiche  préeédent.

A  partir  de  cette  date,  la  Convention
sur  le  regime  des  Spirituenz  en’  Afrique
signée  4  Bruxelles  le  8  juin  1899  cessera
ses  effets.

En  foi  de  quci,  les  Plénipotentiaires  respectifs
ont  signé  la  présente  Convention  et  y  ont
aDbposé  leur  cachet.

Fait,  en  un  seul  exemplaire,  à  Bruxelles,
le  troisieme  jour  du  mois  de  novembre  mil
neuf  cent  six.

(L.  S.)  signé:  Graf  (L.  S.)  signée:

von  Wallwitz.  Göhring.

(L.  S.)  signé:  (L.  S.)  signé:
Capelle.  Kebers.
(L.  S.)  signé:
Arturo  de  Baguer.

(L.  S.)  signé:  (L.  S.)  signé:

H.  Droogmans.  A.  Mechelynck.
(L.  S.)  signé:
A.  Gérard.

(L.  S.)  signé:  Arthur

(L.  S.)  signé:
H.  Hardinge.

A.  W.  Clarke.
(L.  S.)  signé:
H.  J.  Read.
(L.  S.)  signé:  Bonin.
(IL  S.)  signé:
Van  der  Staal  de
Piershil.
(L.  S.)  signé:  Santo
Thyrso.
(L.  S.)  signé:
N.  de  Giers.
(L.  S.)  signé:
Falkenberg.

(L.  S.)  signé:
Gareis  Rosado.

Die  vorstehende  Konvention  ist  ratifiziert  worden.

109  20

festgesetzten  Zone  gelegenen  Besitzungen  der  Vertragsmächte
  in  Kraft  treten  am  30.  Tage  nach
dem  Tag,  an  welchem  das  im  vorigen  Artikel
erwähnte  Hinterlegungsprotokoll  geschlossen
worden  ist.

Von  diesem  Tage  an  soll  die  Konvention
über  die  Spirituoseneinfuhr  in  Afrika,  welche  in
Brüssel  am  8.  Juni  1899  unterzeichnet  worden
ist,  außer  Kraft  treten.

Zur  Beglaubigung  dessen  haben  die  betreffenden
Bevollmächtigten  gegenwärtige  Konvention  unterzeichnet
  und  ihr  Siegel  beigesetzt.

Geschehen,  in  einem  einzigen  Exemplar,  am
3.  November  1906.

(L.  S.)  gez.  Graf  (L.  S.)  gez.  Göhring.
v.  Wallwitz.

(L.  S.)  gez.  Capelle.
(L.  S.)  gez.  Arturo
de  Baguer.

(L.  S.)  gez.  H.  Droog=  (L.  S.)  gez.  A.  Mechemans.
  lynck.

(L.  S.)  gez.  Kebers.

(L.  S.)  gez.  A.  Gérard.
(L.  S.)  gez.  Arthur  (L.  S.)
H.  Hardinge.  gez.  A.  W.  Clarke.
(L.  S.)  gez.  H.  J.  Read.
(L.  S.)  gez.  Bonin.

(L.  S.)  gez.  van  der
Staal  de  Piershil.
(L.  S.)  gez.  Santo

(L.  S.)  gez.  Garecia
Thyrso.  s

osado.

(L.  S.)  gez.  N.  de  Giers.
(L.  S.)  gez.  Falkenerg.

Die  Niederlegung  der  Ratifikationen  im

Ministerium  der  Auswärtigen  Angelegenheiten  zu  Brüssel  hat  stattgefunden.  Das  Hinterlegungsvrotokoll
  ist  am  3.  November  1907  geschlossen  worden.

...

«  YYllllichtamtticherTeil  I

Perionalsllachrichtem
Deutsch-Ostafrika.
Aus  Ostafrika  sind  mit  Heimatsurlaub  eingejroffen:
  Die  kommiss.  Sekretäre  Paulssen  und
Frericks.
Der  Laboratoriumsgehilfe  Pauly  hat  am

20.  Januar  1908  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  angetreten.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  an- 



getreten:  Am  30.  Dezember  1907:  Oberrichter
Vortisch,  Bezirksamtmann  Zache,  Bootsmann
Schaa;  am  10.  Jannar  1908:  Zollamtsassistent
2.  Klasse  Baron;  am  20.  Januar:  Bureauassistent
1.  Klasse  Wendt  und  Maschinist  Wallenstein.

In  Ostafrika  sind  am  18.  November  1907
neu  eingetroffen:  die  kommiss.  Sekretäre  Schmidt,
Berndt,  Fritz,  Häuser,  Bopp,  Neugebauer
und  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher  Soltau.
        <pb n="182" />
        G  110  20

Ostafrika  hat  am  16.  Dezember  1907  mit
Heimatsurlaub  verlassen  Rektor  Blank.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:

Am  2.  Januar  1908  in  Neapel:  Oberleutnant
Knecht,  Leutnant  Claus,  Feldwebel  Herzog,
Unteroffizier  Tost  und  Sanitätsunteroffizier
Herzog

am  15.  J#uar  1908  in  Marseille:  Hauptmann
Graf  v.  Freyen-Seyboltstorff  Herr  zu
Seyboltstorff.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  20.  Januar  1908  von  Neapel  aus  angetreten:
Major  Frhr.  v.  Schleinitz  und  Hauptmann
Wendland.

k#merun.

Der  Ziegler  Borchard  hat  am  23.  Januar
die  Ausreise  nach  Kamerun  angetreten.

Togo.

Die  Sergeanten  Groß  und  Kallweit  haben
am  9.,  der  Sergeant  Schark  und  der  Unteroffizier
  Schulz  am  25.  Januar  1908  die  Ausreise
  nach  Togo  angetreten.

Die  Wiederausreise  nach  Togo  haben  am
25.  Januar  1907  angetreten:  Gerichtsassessor
Hermans,  Gouvernementssekretär  Heß  sowie  die
Stationsassistenten  Mucke  und  Schneider.

 

Aus  Togo  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:

  kommiss.  Stationsleiter  v.  Parpart,

Zollamtsassistent  Lang  sowie  die  Stationsassistenten
Hauffe  und  Schulz.

Deutsch-Südwestafrika.
Die  Ausreise  nach  Südwestafrika  haben  am
15.  Januar  1908  angetreten:  Oberlehrer  Alfred
Zedlitz  und  Bautechniker  Wilhelm  Gillkötter.

 

Auf  Heimatsurlaub  ist  eingetroffen  der  Lokomotivführer
  Borsch.

Zum  Betrieb  des  Wosserwerts  in  Lüderitzbucht
  sind  ohne  Beamteneigenschaft  angestellt
worden:  Werkführer  Braunschmidt,  stellvertr.
Werkführer  Friedrich,  die  Heizer  Schuhmacher
gen.  Keinecke,  Preuß  und  Stunitz  sowie  die
Apparatwärter  Janson,  Seyfried  u.  Wallraff.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  am
in  Hamburg  eingetroffen:  die
Renner  und  Wahler.

7.  Jannar  1908
Oberleutnants

 

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
15.  Januar  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Majore  Maercker  und  v.  Oertzen.

Somoa.

Der  Lazarettgehilfe  Klebert  ist  am  29.  September
  1907  im  Schutzgebiet  Samoa  eingetroffen.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  sind  weiterhin  folgende  freiwillige  Gaben
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

1.  Von  der  Abteilung  Weißenfels  der  Deutschen
Kolonialgesellschaft  durch  Vermittlung  der
Täuchen  Kolonialgesellschaft  in  Berlin

15

.  Von  Hcmt  Cuno  Clauß,  Chemisches  Laboratorium
  in  Landau  (Pfalz),  eine  Kiste  mit
Mundwasser  und  Zahnpasta  als  Liebesgabe.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilwetse  m#r  mit  Quellenangabe  gestanet.)

Kamerun.

Die  Beendigung  der  Süberpedition.
(ierzu  eine  Kartenskizze.)

Nachdem  in  der  Tätigkeit  der  Südexpedition,
über  welche  im  „Kolonialblatt"  Nr.  13  vom
1.  Juli  v.  Is,  berichtet  worden  ist,  infolge  dringender
  Verwaltungsgeschäfte  des  Führers  zu  Ende
Dezember  1906  ein  vorläufger  Stillstand  eingetreten
  war,  konnte  Hauptmann  Schlosser  Anfang

Februar  1907  an  die  noch  ausstehende  Unterwerfung
  der  Makas  zwischen  Njong  und
Long-Mapfok  herantreten.  Am  4.  Februar  1907
traf  er  in  Olea  (Mwoo-  osten),  dem  Hauptlager
der  9.  Kompagnie,  ein  und  marschierte  über  Malögle
  in  nördlicher  Richtung  an  den  Long-Mapfok,
dessen  Südufer  am  14.  Februar  1907  erreicht
wurde.

Der  Übergang  war  sehr  schwierig  und  zeitraubend,
  da  die  Uferstrecken  weit  versumpft  waren,
        <pb n="183" />
        mm:  Demsches  Nolonialblatt  Nr.  3,  1006.

KARTE  DER  CCPEDITION  GEGEN  DIE  SOO-MAKA

 

 

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*5  6  OTNU  –)4
.  x

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Akono-Linga.
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w  ½  le  4vou  Lomie

 

 

Verlag  der  Köriglichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Miuler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW/68.
        <pb n="184" />
        <pb n="185" />
        W  111  20

Unerklärlicherweise  leisteten  die  Eingeborenen  in
den  Sümpfen  keinen  nachhaltigen  Widerstand.
Am  14.  Februar  ging  Hauptmann  Schlosser
mit  einigen  Leuten  auf  das  nördliche  Long-Mapfok-Ufer
  über.  Hierbei  wurde  die  Abteilung
zwar  mehrfach  angegriffen,  doch  ließ  die  Kampflust
  des  Gegners  merklich  nach,  als  Schlosser
durch  den  Übergang  stärkerer  Kräfte  die  Möglichkeit
  gegeben  war,  selbst  angriffsweise  vorzugehen.
Noch  vor  Beendigung  des  Überganges  hatte  der
Posten  Ebolobingon  Befehl  erhalten,  eine  Patrouille
  am  rechten  Long-Mapfok-Ufer  flußaufwärts
entgegen  zu  senden.  Am  19.  Februar  sandte
Schlosser  ferner  von  Mentabul  aus  den  Leutnant
  v.  Michaelis  nach  Nordwesten.  Michaelis
gelangte  am  20.  Februar  nach  Mekamejegele,
fand  noch  einigen  Widerstand,  erreichte  aber  durch
geschicktes  Auftreten,  daß  sich  die  ersten  Häuptlinge
zur  Unterwerfung  stellten,  als  Schlosser  selbst  am
21.  Februar  in  Mekamejegele  ankam.  In  Mekamejegele
  war  inzwischen  auch  die  vom  Posten
Ebolobingon  aus  entsandte  Patrouille  eingetroffen.
Sie  hatte  keinerlei  ernsten  Widerstand  gefunden.
Hauptmann  Schlosser  beließ  Leutnant
v.  Michaelis  vorläufig  in  Mekamejegele  und  erreichte
  Ebolobingon  am  25.  Februar  1907.
Tags  darauf  stellte  sich  der  Oberhäuptling  der
Dibusung  und  bot  seine  Unterwerfung  an.
Ebenfalls  günstig  lauteten  die  in  den  nächsten
Tagen  einlaufenden  Meldungen  der  Patrouille
v.  Michaelis.  Bereits  am  25.  Februar  hatten
sich  in  Mekamejegele  fünf  am  Long-Mapfok  ansässige
  Häuptlinge  gestellt,  die  bisher  unbotmäßig
gewesen  waren.  Weitere  Häuptlinge  ergaben  sich
beim  Vormarsch  der  Patrouille  auf  Atok,  und
zwar  solche  der  Stämme  Bekel  und  Blakanda,
die  noch  im  November  1906  von  Hauptmann
Freiherrn  v.  Stein  als  durchaus  kriegerisch  gesinnt
  bezeichnet  waren.  Sie  brachten  freiwillig
Arbeiter  mit.
Die  Verluste  der  Expeditionstruppe  betrugen

zwei  Soldaten  schwer,  vier  Soldaten  leicht  verwundet.


Daß  die  beiden  Unternehmungen  gegen  die
Makas  so  rasch  und  glücklich  und  mit  verhältnismaßig
  geringen  Kräften  durchgeführt  werden
lonnten,  ist  in  erster  Linie  ein  Verdienst  des
Hauptmanns  Scheunemann.  In  rastlosen
Kämpfen  hat  er  in  den  Jahren  1901  bis  1906
nacheinander  alle  umwohnenden  Stämme,  die
Esums,  Ndsimus,  Njems  und  Schos  so  nachhaltig
  niedergeworfen,  daß  ein  großer  Teil  der
Makas  die  Nuplosigkeit  eines  Widerstandes  einsah.
Der  verbliebene  Rest  konnte  dadurch  leichter  bezwungen
  werden.

 

Am  3.  März  1907  löste  der  Kommandeur
der  Schutztruppe  in  Ebolobingon  die  Südexpedition
  auf.

M

Deutsch-Ostafrika.

Die  zentraolafrikanische  Sxpebition  S.  5.  des  Berzogs

Kdolf  Friedrich  zu  Oechklenburg-Schwerin.“)

29.  Juli.

Am  17.  Juni  1907  brach  die  Expedition  mit
600  Trägern  von  Bukoba  auf.  Der  Weg  ging
zunächst  durch  üppige  Bananenschamben  zum
Sultan  Mutatschangarwa  nach  Pera.  Da
bei  unserer  Ankunft  in  Bukoba  und  unserem
großartigen  Empfange  dort  alle  Großsultane  anwesend
  gewesen  waren,  und  zwar  in  Begleitung
aller  ihrer  Würdenträger,  der  Ruga-Ruga-Truppen
und  Musikkorps,  so  war  es  ebenso  ein  Akt  der
Höflichkeit  wie  der  Klugheit,  diese  Besuche  nach
Möglichkeit  zu  erwidern,  zumal  das  Gelingen
unserer  Arbeiten  zum  großen  Teil  von  der  materiellen
  Unterstützung  der  Sultane  abhängig  war.
Mutatschangarwa  empfing  uns  am  Eingang  seiner
geschmackvoll  und  weitläufig  angelegten  Residenz
und  geleitete  uns  durch  eine  endlose  Reihe  seiner
Untertanen  bis  an  das  Rasthaus,  bei  dem  die
Zelte  aufgeschlagen  waren.  Der  große  Platz,  der
das  Rasthaus  von  den  Vorhöfen  seines  intimeren
Wohnsitzes  trennt,  war  angefüllt  mit  vielen
Tausenden  tanzender  Leute,  die  unseren  Ethnographen
  in  Entzücken  versetzten.  Sie  begleiteten
ihre  Tänze  mit  den  üblichen  Gesängen,  Trommeln
und  Pfeifen  und  weckten  bis  in  die  späte  Nacht
den  Widerhall  der  Berge.

Daß  die  Verpflegung  im  Bezirk  Bukoba  in
so  reichlichem  Maße  vorhanden  war,  war  in
erster  Linie  dem  Entgegenkommen  des  keiserlichen
Residenten  zuzuschreiben.  Die  Verpflegungsschwierigkeiten
  für  eine  so  bedeutende  Truppenzahl
  sind  ungehener  und  werden  am  besten  beleuchtet,
  wenn  ich  erwähne,  daß  die  Anzahl  der
genossenen  Bananentrauben  vom  17.  Juni  bis
1.  Juli  (einschließlich  zweier  mit  Proviant  voransgesandter
  Karawanen)  rund  20  000  beträgt,
wobei  bemerkt  sein  möge,  daß  jede  Traube  etwa
50  Bananen  enthält.  Dazu  kommen  dann  noch
300  Sack  Bohnen,  über  30  Rinder,  Wild,  Mehllasten,
  Ziegen  usw.  Ganz  abgesehen  von  der
Arbeitsleistung,  war  also  schon  aus  diesem  Grunde
die  Teilung  der  großen  Karawane  geboten;  sie
erfolgte  zuerst  in  Kifumbiro,  einem  Unteroffizierposten
  am  Kagera,  nachdem  einen  Tagemarsch

*)  Auszüge  aus  den  Reiseberichten  des
Herzogs  in  der  „Täglichen  Rundschau“.
        <pb n="186" />
        I12  20

zuvor  sein  Nebenfluß,  der  Ngomo,  überschritten
war.  In  zwölf  Einbäumen  ging  die  Übersetzung
des  Stromes  sehr  schnell  und  glatt  von  statten.
In  Kifumbiro  wurde  für  einige  Tage  Standlager
  bezogen,  das  durch  die  Verschiedenheit  der
Arbeitsinteressen  bedingt  war.

Während  Dr.  Schubotz  und  Mildbread  eine
an  Resultaten  reiche  Erkundung  des  südlichen  Buddu-Waldes
  unternahmen,  bezogen  ich,  Resident  Hauptmann
  v.  Stuemer,  Dr.  Raven  und  Leutnant
v.  Wiese  auf  einige  Tage  ein  Steppenlager  in
Kitengule,  um  zoologisch  zu  sammeln.  Dr.  Czekanowski
  hatte  sich  schon  vorher  abgezweigt,
um  auf  der  Missionsstation  Marienberg,  die  wir
schon  von  Bukoba  aus  besucht  hatten,  und  Buia
ethnographisch  tätig  zu  sein  und  eine  große  Zahl
anthropologischer  Messungen  fortzusetzen,  die  bereits
  in  Voi,  bei  einem  Besuch  des  Herrn  Hubner,
bei  dem  Stamme  der  Wataita,  ihren  Ausgang
genommen  hatten.  Er  sowohl  wie  Oberleutnant
Weiß  und  Dr.  Kirschstein,  welch  letztere,  durch
Instrumentenvergleiche  und  Zeitbestimmungen  in
Bukoba  aufgehalten,  der  großen  Karawane  auf
einem  kürzeren  Wege  gefolgt  waren,  stießen  in
Kifumbiro  wieder  zu  uns.

Es  erfolgte  eine  neue  Teilung.  Die  Hauptkarawane,
  Hauptmann  v.  Stuemer,  Dr.  v.  Raven,
Dr.  Czekanowski  sowie  Leutnant  v.  Wiese  und
ich  setzten  am  25.  über  den  Kagera,  um  seinem
Laufe  auf  dem  Nordufer  nach  Westen  zu  folgen.
Oberleutnant  Weiß  und  Dr.  Kirschstein  wurden
abermals  detachiert,  um  die  heißen  Quellen
Mtagatas  südlich  des  Kagera  zu  untersuchen  und
dann  weiter  nach  möglichst  genauer  Erforschung
Karagwes  nach  Rufuha  am  Nordwestknie  des
Kagera  zu  marschieren,  wo  eine  abermalige  Vereinigung
  vorgesehen  war.

Unser  Marsch  am  Nordufer  des  Kagera  setzte
sich  zunächst  über  Missenje,  die  Residenz  des
Sultans  Ruhikika  von  Buddu,  der  uns  mit
großem  Pomp  empfing,  und  bei  dem  kurze  Rast
gemacht  wurde,  weiter  bis  Katojo  fort,  wo  die
aus  dem  Buddu-Walde  heimkehrende  Karawane
Schubotz  und  Milbread  zu  unserer  stieß.

Waren  bis  dahin  die  im  Bukoba-Bezirke
typischen  Bananenschamben  vorherrschend  gewesen,
so  nahm  hier  die  Gegend  allmählich  Steppencharakter
  an  und  begann  wildreicher  zu  werden.
Das  Katojo-Lager  lag  schon  inmitten  einer  Steppe,
die  fast  ausschließlich  Kandelaber-Euphorbien=Bestände
  aufweist,  eine  Erscheinung,  die  ich  in
so  typischer  Form  bisher  noch  nicht  gesehen  hatte,
und  die  —  zumal  in  dem  Golde  der  untergehenden
  Tropensonne  —  einen  unendlich  reizvollen
  Anblick  gewährte.  Ein  notwendig  werdender
  Pürschgang  lieferte  einige  Swala=  und  Riedböcke,
  sowie  eine  nicht  zu  bestimmende  Art

 

Zwerg-Antilopen,  während  Elen,  Zebra  und
Gnu,  die  hier  noch  vorkommen  sollen,  nicht  gesichret
  wurden.

Der  Weitermarsch  erfolgte  über  Kiboruga  —
Kenshambi  in  Ankole-Nyawatura  nach  Kesimbili,
wo  die  Grenzsteine  des  englischen  Gebietes
berührt  wurden,  die  im  Jahre  1902  von  der
deutsch-englischen  Grenzkommission  errichtet  worden
waren.  Dieser  letzte  Marsch  gehört  wohl  zu  den
interessantesten  und  landschaftlich  schönsten  dieses
Striches,  da  der  zum  Teil  über  hohe  Felspartien
steil  austeigende  Pfad  unmittelbar  an  den  Schnellen
des  wild  dahinrauschenden  Kagera  entlang  führt,
dessen  Ufer,  mit  breitem  Papyrusgürtel  und  Borassus=
  und  Phönixpalmen  umsäumt,  jedes  Malers
Auge  begeistern  könnte.

Die  Temperatur  war,  der  Höhenlage  entsprechend,
  in  den  frühen  Morgen=  und  späten
Abendstunden  sehr  frisch.  Das  Thermometer
zeigte  durchschnittlich  vor  Sonnenaufgang  8  Grad
Celsius,  mittags  28  Grad  Celsius  und  abends
um  sieben  Uhr  20  Grad  Celsius.  Diese  niedrigen
  Temperaturen  machten  die  Wanderungen
in  den  frühen  Morgenstunden  außerordentlich
angenehm  und  blieben  auch  auf  die  Leistungsfähigkeit
  der  Träger  nicht  ohne  Einfluß.  Am
Abend  war  ein  dicker  europäischer  Rock  nicht  zu
verachten.

Die  Expedition  ist  insofern  vom  Glücke  begünstigt
  gewesen,  als  fast  mit  dem  Tage  unserer
Ankunft  in  Bukoba  die  Regenzeit  ihr  Ende  erreichte.
  Für  alle  Sammlungen  ist  dies  ein
äußerst  günstiger  Faktor;  zumal  die  zoologischen
Präparate  konnten  in  tadellosem  Zustande  versandt
  werden.

Am  1.  Juli  erreichten  wir  den  früheren,  jetzt
verfallenen  Posten  Rufuha  an  der  Ostgrenze  von
Mpororo,  hart  nördlich  der  Kanyonga-Fähre,
an  dem  Nordwestknie  des  Kagera.  Hauptmann
v.  Grawert  hatte,  da  dieser  Strich  schon  zum
Usumbura-Bezirke  gehört,  den  Leutnant  Wintjens
zu  unserer  Unterstützung  dorthin  entsandt.  Von
Hauptmann  v.  Stuemer  hatten  wir  uns  am  30.
in  Kesimbili  getrennt.

Die  Ruhetage,  die  in  Rufuha  eingeschoben
wurden,  dienten  sowohl  der  Vervollständigung
und  Bereicherung  der  verschiedentlichen  Sammlungen,
  als  auch  deren  Verpackung  zum  Versand;
und  am  6.  Juli  konnte  abermals  eine  größere
Kollektion  ethnographischen,  zoologischen,  botanischen
  und  geologischen  Inhalts  mit  Spezial-Karawane
  nach  Europa  abgeschickt  werden.

Wer  die  Hermannsche  Karte  von  Usumbura
zur  Hand  nimmt,  wird  westlich  des  Kagera,  von
dem  Nordwestknie  bei  Mpororo  bis  südlich  an
den  Mohasi-See  und  von  diesem  wiederum  südöstlich,
  zwischen  dem  Kagera  und  der  Goetzenschen
        <pb n="187" />
        W  113  20

Reiseronte,  im  Lande  Kisakka  zwei  große  „weiße
Flecke"  finden.  Diese  einer  eingehenden  Erforschung
  zu  unterziehen  und  sie  kartographisch
aufzunehmen,  mußte  nun  eine  Hauptausfgabe  der
Expedition  bilden,  da  diese  Gegend  bisher  noch
von  keinem  Europäer  betreten  war,  außer  von
dem  Grafen  Goetzen,  dessen  Rontenaufnahme
aber,  von  Süden  kommend,  über  den  Mohasi
führt,  während  die  Stanleysche  nur  den  Süden
Kisakkas  berührt.

Oberleutnant  Weiß  als  Topograph  und  Dr.
Kirschstein  als  Geologe  gingen  daher  zu  diesem
Zwecke  direkt  von  den  heißen  Quellen  Mtagatas
an  die  Kanyonga-Fähre,  wo  sie  mit  Hilfe  eines
Faltbootes,  das  sich  trefflich  bewährt  hat,  ihre
Lasten  übersetzten  und  das  Signal  Oregero
bauten.  Leutnant  v.  Wiese  marschierte  am  4.
von  Rufuha  ab,  um  auf  dem  Mpungu=  und
Ruashama-Berge,  westlich  des  Kakitumbe-Baches,
Signale  zu  errichten,  eine  Tätigkeit,  die  er  später
auf  die  Nerubanga=  und  Ndama-Berge  ausdehnte.
Vom  Nerubanga  nahm  er  dann  eine  genaue
Routenaufnahme  bis  zum  Mohafi-Sce  (Ost-Ende)
vor  und  arbeitet  so  dem  Oberleutnant  Weiß  in
die  Hand,  dessen  Aufnahmen  im  Osten  ergänzend.
Oberlemnant  Weiß  ist  zurzeit  noch  damit  beschäftigt,
  nachdem  schon  in  Karagwe  eine  Fülle
astronomischer,  magnetischer  und  barometrischer
Beobachtungen,  ständige  Uhrvergleiche  mit  acht
Uhren,  eine  größere  Anzahl  stereosfkopischer  und
photographischer  Aufnahmen  gemacht  waren,  diese
an  dem  West-Ufer  des  Kagera  nach  Süden  fortzusetzen,
  um  mit  Klein-Triangulation,  verbunden
mit  Tovographie,  in  einigen  Wochen  den  Mohasi-See
  zu  erreichen.  Dr.  Kirschstein  als  Geologe
ist  ihm  auch  dort  eine  wertvolle  Unterstützung,
denn  so  konnten  an  den  geologisch  interessanten
Puntten  auch  genaue  topographische  und  stereo—
skopische  Aufnahmen  gemacht  werden,  die  wiederum
durch  Handstücke  belegt  wurden.

Dr.  Kirschstein  ist  es  ferner  gelungen,  in
Karagwe  die  stratigraphischen  sowohl  wie  die
tektonischen  Verhältnisse  dieses  geologisch  interessanten
  Berglandes  in  seinem  nördlichen  Teile
klarzustellen  und  namentlich  die  Beziehungen  des
Bukoba-Quarzites  zu  den  Kifumbiro-Schiefern  zu
erkennen,  sowie  wertvolle  Beobachtungen  über  die
Genesis  der  langen  Nordwest-Südost  streichenden
Senken  und  Quertäler  zu  gewinnen.  Ferner
konnten  interessante  Beobachtungen  über  die  Entstehungsweise
  und  Verbreitung  des  allgemein  als
Rasen-Eisenerze  bezeichneten  Gesteins,  Verwitterungserscheinungen
  usw.  angestellt  werden.  Auch
liegt  die  Wahrscheinlichkeit  jungvulkanischen  Gesteines
  auf  dem  Nerubanga-Berge  vor,  während
ich  selber  auf  dem  Bugiri  am  Runoni  solches

 

vorgefunden  habe.  Irgendwelche  nutzbringenden
Mineralien  wurden  jedoch  nicht  gefunden.

Dr.  v.  Raven  marschierte  am  gleichen  Tage
wie  Leutnant  v.  Wiese  von  Rufuha  ab  und  zog
mit  einer  kleinen  Karawane  westlich  des  Kakitumbe
  und  Lubogora  in  kleineren  Märschen  zum
Mohasi-See  (West-Ende)  hinunter,  um  dort  in
längerem  Standlager  die  Umgegend  auf  Tsetse,
Zecken,  Anopheles  usw.  zu  untersuchen.  Seine
Befunde  sind  vom  „ärztlichen“  Standpunkte
wenig  befriedigend;  „Mensch  und  Tiere  unangenehm
  gesund“,  lautet  sein  Bericht,  Krankheitserreger
  fehlen  fast  ganz.  Bei  ihm  befindet  sich
Dr.  Mildbread,  um  die  Sumpfflora  des  Mohasi-Sees
  einem  eigenen  Studium  zu  urnterziehen,
wolche  anregendere  Details  als  die  Steppenflora
bietet.  Dr.  Czekanowski  ist  momentan  auf  den
Missionsstationen  Sassa  und  Issawi  tätig,  wo  die
unbekannten  Gebiete  Kissakkas  und  die  wenig  erforschten
  Süd-Rnandas  ihm  ein  reiches  Feld  der
Tätigkeit  bieten.  Er  wird  dann  selbständig  zum
Kiwu  folgen,  von  wo  ein  gemeinsamer  Abstecher
zu  den  Batwa-Zwergen  vorgesehen  ist.

Leutnant  Wintjens,  Dr.  Schubot  und  ich
selbst  marschierten  mit  einer  möglichst  beschränkten
Trägerzahl  am  5.  Juli  ebenfalls  ab,  um  die
unbetretenen  Gebiete  zwischen  dem  Lubogora
und  dem  Kagera  zu  erkunden  und  faunistisch
klarzustellen.  Wir  bezogen  ein  längeres  Standlager
  am  Lubogora  und  dann  mitten  im  Pori,
gegenüber  dem  Ndama-Berge,  an  einem  sumpfigen
Flußlauf,  der  zum  Kagera  abzuwässern  scheint
und  von  den  Eingeborenen  abwechselud  mit  den
Namen  Schaogaranga  und  Kalangassa  bezeichnet
  wird.  Dieser  Flußlauf  wurde  auf  einem
Erkundungsritt  entdeckt,  der  von  Leutnant  Wintjens
  und  mir  auf  das  Geratewohl  vom  Lubogora
in  östlicher  Richtung  unternommen  wurde.  Wir
waren  mit  Proviant  und  Wasser  versehen  und
nur  von  wenigen  Askari  und  zehn  Trägern  begleitet.


Dieser  ganze  Teil  ist  außerordentlich  wildreich;
  die  Hauptvertreter  der  Fauna  sind  Njimära,
Elen,  Zebra,  Swala,  Riedbock  sowie  eine  anscheinend
  neue  Art  Zwerg-Antilope  und  ein  grauer
Ducker.  In  zwei  Fällen  nur  sahen  wir  Pferde-Antilopen.
  Hier  konnte  zum  ersten  Male  der
Tele=  und  Bilitlichtapparat  in  wirkungsvolle
Tätigkeit  treten.  Das  Nashorn  dagegen  fehlt
hier  gänzlich  und  scheint  nur  östlich  des  Kagera,
in  Karagwe,  häufig  zu  sein.  Das  ganze  Gebiet
aber  beherbergt  einen  Reichtum  an  Löwen,  der
wohl  schwerlich  seinesgleichen  finden  dürfte.  Schon
bei  dem  Erkundungsritt  sichteren  wir  ein  fünf
Köpfe  starkes  Rudel,  bei  dessen  Verfolgung  von
Leutnant  Wintjens  eine  starke  Löwin  geschossen
wurde,  während  ich  selber  einem  heftig  an-
        <pb n="188" />
        G  114  20

greifenden  Mähnenlöwen  auf  knapp  fünf  Schritt
die  Kugel  geben  konnte,  als  er  den  neben  mir
stehenden  Askari  niedergeschlagen  hatte  und  auf
ihm  lag.  Der  Askari,  ein  Massai,  kam  zwar
davon,  doch  hatte  sein  linker  Arm  so  heftige
Bißwunden  davongetragen,  und  auch  sonst  hatten
die  Krallen  des  Löwen  seinen  Körper  so  tief
gepackt,  daß  er  tagelang  an  Wundfieber  litt  und
zur  Hauptkarawane  gesandt  werden  mußte.  Zwei
Tage  darauf  wurde  von  Dr.  Schubotz  ein  Rudel
von  sechs  Löwen  gesichtet  und  bis  in  ein  dichtes
Buschwerk  in  einer  Talschlucht  verfolgt.  Obgleich
die  Raubtiere  ihn  teilweise  in  dem  sehr  hohen
Grase  bis  unmittelbar  heranließen,  ehe  sie  mit
elnem  grollenden  Tone  flüchtig  wurden,  um  dann
bies  Spiel  aufs  neue  zu  wiederholen,  war  doch
ein  guter  Schuß  des  Grases  wegen  nicht  möglich.
Als  mit  einem  Aufgebot  von  fünfzig  Trägern
dieses  Buschwerk  am  Nachmittag  durchgetrieben
wurde,  gelang  es  mir,  zwei  Löwen  zu  erlegen,
während  zwei  krankgeschossene  leider  noch  entkamen;
  Leutnant  Wintjens  schoß  ebenfalls  ein
starkes  weibliches  Exemplar.  Einen  ganz  kapitalen,
  alten  schwarzgemähnten  Löwen  konnte  ich
dann  noch  zur  Strecke  bringen,  als  ich,  in  der
Nacht  dem  Gebrüll  nachgehend,  ihn  im  ersten
Morgengrauen  am  geschlagenen  Wilde  überraschte.
Das  häufige  Vorkommen  dieser  Tiergattung,  und
zwar  in  zwei  völlig  verschiedenen  Arten,  einer
langhaarigen  hellen,  schlechtgemähnten,  und  einer
kurzhaarigen,  dunkleren,  sehr  stark  gemähnten,  ist
insofern  hier  von  Interesse,  als  von  fachmännischer
Seite  dies  stark  bezweifelt  oder  als  höchst  unwahrscheinlich
  bezeichnet  worden  ist.

Die  Aufrechterhaltung  der  Verbindungen  in
diesen  völlig  unbewohnten  und  unbekannten  Gebieten
  bot  nicht  geringe  Schwierigkeiten.  Die
Eingeborenen  gaben  öfter  völlig  widersprechende
und  erlogene  Berichte,  so  daß  die  Askari,  die
mit  der  Beförderung  der  Briefe  beauftragt  waren,
schweren  Stand  hatten,  die  Richtung  fälschlich
änderten,  die  Einzelkarawanen  verfehlten  und
daher  Konfusionen  unangenehmer  Art  verursachten.
Während  in  der  ersten  Zeit  Lichtsignale  in  Form
von  Leuchtraketen  gewechselt  werden  konnten,
mußte  dieses  Hilfsmittel  bald  der  Unübersichtlichkeit
  des  Geländes  wegen  (wellenförmiges  Terrain
mit  nach  Süden  dichter  werdendem  Buschbestand)
eingestellt  werden.  So  blieben  wir  oft  längere
Zeit  ohne  Nachricht  voneinander.

Leutnant  Wintjens,  Dr.  Schubotz  und  ich
marschierten  am  14.  Juli  auf  Umwegen  durch
die  Steppe  wieder  nach  Südwesten  an  den  Lubogora,
  der  hier  den  Namen  Lulenge  führt,
zurück,  um  dann  das  Lager  weiter  südlich  an  den
Runoni  zu  verlegen,  wo  überall  durch  reichliche
Geschenke  Beziehungen  mit  den  Mtuales  Ost- 



Ruandas  angeknüpft  wurden.  Denn  hier  traten
uns  schon  die  vornehmen,  fast  zwei  Meter  hohen
Gestalten  der  Watussi  entgegen,  die,  zur  Begrüßung
  kommend  oder  Verpflegung  bringend,
im  Lager  erschienen,  sich  hier  den  neuen  Eindrücken
  mit  unverhohlenem,  schlecht  verborgenem
Erstaunen  hingaben,  und  dann,  alle  eng  aneinandergedrückt,
  den  Speer  aufrecht  gestellt,  in
hockender  Stellung  in  die  Europäerzelte  hineinstarrten.


Hier  treunte  sich  Dr.  Schubotz  von  uns  und
marschierte  direkt  an  das  Westende  des  Mohasi,
um  dort  der  noch  unerforschten  Sumpf=  und
Wasserfaung,  dem  Plankton  und  der  Tiefsee  eine
zeitlang  seine  besondere  Aufmerksamkeit  zu  widmen.

Wintiens  und  ich  erreichten  am  28.  das
Ostende  des  Mohasi,  zu  unserer  Überraschung
einen  Tag  früher,  als  erwartet.  Leutnant  v.
Wiese  hatte  hier  schon  seit  längerer  Zeit  sein
Standlager  dazu  benutzt,  um  interessante  ethnographische
  Sammlungen  anzulegen  und  Beobachtungen
  zu  machen.  So  wurde  eine  größere
Anzahl  Amulette  gesammelt  und  eine  Liste  aller
hier  vorkommenden  Tätowierungen  angelegt,  die
wertvolle  neue  Aufschlüsse  bringen  wird.

Die  meteorologischen  Aufzeichnungen  ergaben
am  Ostende  der  Mohasi  recht  geringe  Temperaturunterschiede.
  Die  Messungen  ergaben  als
Durchschnitt  folgende  Ablesungen:  Früh  6  Uhr:
17,5  Grad  Celsius,  nachmittags  2  Uhr:  25,5  Grad
Celsius,  abends  9  Uhr:  19,5  Grad  Celsius.  Die
Windstärke  ist  ebenfalls  nur  unerheblichen  Schwankungen
  unterworfen  und  hat  als  Durchschnitt,  zu
denselben  Zeiten  gemessen,  ergeben:  Früh  6  Uhr:
Stärke  2,  nachmittags  2  Uhr:  Stärke  3,  abends
9  Uhr:  Stärke  2—3,  während  nur  einmal  Windstärke
  5  registriert  werden  konnte.

Am  Kiwu-See.

27.  August.
24  Kanus,  Einbäume  mit  vorne  weggeschnittenem
  Bug  und  etwas  eingezogenem  Heck,  erwarteten
  uns  in  Buyonde,  als  wir  mit  der
Karawane  den  letzten  Steilabfall  zur  Mecklenburg-Bucht
  des  Kiwu-Sees  (von  Dr.  Kandt  so  genannt)
hinabkletterten.  Die  Boote  waren  ans  Ischangi
am  Südende  des  Sees  und  Kissenyi,  unserem
Zielpunkte  am  Nordende,  hierherbestellt.  Von
Dr.  Schubotz  und  Mildbread,  dem  Zoologen  und
Botaniker,  hatten  wir  uns  bei  dem  Sultan
Msinga  getrennt,  da  diese  beiden  Herren  eine
Entdeckungstour  in  die  Urwaldgebiete  zwischen
der  Hauptstadt  Niansa  dieses  Herrschers  und
dem  Südende  des  Sees  zu  unternehmen  beabsichtigten,
  während  Dr.  Czekanowski  sein  reichhaltiges
ethnographisches  Material  durch  die  Unterstützung

der  Mission  noch  zu  vervollständigen  gedachte.
        <pb n="189" />
        G  115  20

Steil  fallen  der  Mshegesha  und  der  Niavihanga,
  beide  annähernd  1540  m  hoch,  in  die
Buyonde-Bucht  ab,  Norwegens  Fjorde  imitierend,
mit  denen  die  Landschaft  viel  Ahnlichkeit  hat,
wenn  ihr  auch  die  majestätische  Erhabenheit  der
nordischen  Bergwelt  fehlt.  Buyonde  ist  ein
kleines,  an  einem  Bergabhang  klebendes  Negerdörschen
  Ruandas,  von  dessen  Existenz  man  durch
die  Karte  erfährt.  Ein  hübscher  Lagerplatz  liegt
unterhalb  im  Schatten  eines  alten  Fikus  im  Taleinschnitt
  unmittelbar  am  Seec.  Dort  schlugen
wir  die  Zelte  auf.  Ein  wenig  Schilf  bot  sicheren
Unterschlupf  für  die  Boote.

Es  ist  eine  angenehme  Eigenschaft  des  Kivu-Sees,
  daß  in  seinem  kalkhaltigen,  klaren  Wasser
keine  Krokodile  leben,  und  dieser  Umstand  wurde
von  schwarzen  und  weißen  Menschen  weidlich  zu
erfrischendem  Baden  und  Schwimmen  ausgeuntzt.

Am  folgenden  Morgen  fand  eine  Besichtigung
der  Flottille  statt,  die  allgemein  befriedigte.  Die
Boote  waren  hübsch,  geräumig  und  ganz  symmetrisch
  gebaut  und  je  nach  Größe  mit  sechs  bis
zehn  Ruderern  bemannt.  Diese  kräftigen  muskulösen
  Leute  der  Seenbevölkerung,  meist  Wahntu,
Wasugamba  oder  Waniongumba,  sitzen  à  deus
auf  einer  Bank  und  bedienen  die  Ruder,  deren
Schaufeln  herzförmig  oder  lanzett  geschnitten  sind,
nach  Paddelart,  indem  sie  das  Wasser  von  vorn
nach  binten  fortdrücken.  Auch  waren  die  Kanus
ziemlich  wasserdicht,  wenigstens  war  ein  Leckwerden
  über  das  gewöhnliche  Maß  nicht  zu  konstatieren.
  Jeder  von  uns  dreien  erhielt  acht
Boote  zur  persönlichen  und  Lastenbeförderung
zugewiesen.

·  Wüstes  Geschrei  der  Ruderer  und  Träger
leitere  den  Morgen  des  17.  August  ein,  als  die
ersten  Strahlen  des  anbrechenden  Tages  in  die
Zelte  der  Schläfer  schauten,  und  niachte  das
Wechsignal  des  Trompeters,  das  jeden  Morgen
in  den  besten  Schlaf  hineintönte,  überflüssig.  Um
halb  sieben  war  alles  fertig,  die  letzten  Instruktionen
  für  den  Rest  der  Karawane,  der  auf  dem
Landwege  den  wenig  beneidenswerten  Krarelweg
unter  unseres  Unteroffiziers  und  meines  bewährten
Dieners  Führung  zurückzulegen  hatte,  wurden
erteilt,  ein  kurzes  Winken  zum  Ufer  zurück,  und
gleich  darauf  rauschte  die  stattliche  kleine  Flottille,
von  den  kräftigen  Armen  der  rudergeübten  Mannschaft
  getrieben,  pfeilschnell  über  den  glatten
Spiegel  des  Kiwu  dahin,  während  die  ersten
Sonnenstrahlen  die  Gipfel  der  Berge  zu  vergolden
anfingen.  Es  war  frisch  auf  dem  Wasser  und
so  ging  es  ohne  Pause  drei  Stunden  dahin,
während  der  eintönige  Schlag  der  Ruder  nur
durch  den  Gesang  der  Leute  unterbrochen  ward.
Dann  näherten  wir  uns  der  Insel  Mugarura,
einem  langgezogenen  Eiland,  das  auf  dem  Nord- 



 

ende  mit  dichtem  Urbusch  bewaldet  ist.  Dicht  am
Strande,  der  mit  seinen  flachen,  moosbesetzten
Felsen  einen  vorzüglichen  Anlegeplatz  bot,  wurde
angelegt  und  Lager  gemacht.  Weit  auseinandergezogen
  kamen  die  einzelnen  Boote  ein.

Ein  Nachmittags-Spaziergang  galt  einer  hier
lebenden  Zwergantilopenart,  deren  zoologisch
wichtige  Existenz  ich  gerne  durch  Erlegung  eines
Exemplars  konstatiert  hätte.  Doch  machte  der  undurchdringliche

  Urwaldbusch  jede  Aussicht  und
jedes  Vorwärtskommen  unmöglich.  Statt  dessen
sah  ich  einen  Schwarm  von  Tausenden  von

fliegenden  Hunden,  jener  großen  Fledermausart,
die  unter  Pfeisen  und  Kreischen  an  den  Asten  der
Büsche  herumkrochen  oder  wie  die  reifen  Pflaumen
von  ihnen  herabhingen.  Ich  erlegte  mehrere
Eremplare  zu  Studienzwecken.

Am  Abend  konnten  wir  Neulinge  eine  merkwürdige
  Erscheinung  am  Kiwn-See  beobachten,
daß  nämlich,  ohne  daß  sich  ein  Lufthauch  rührt,
plötzlich  eine  starke  Brandung  aufläuft,  um  dann
ganz  unregelmäßig,  erst  nach  Stunden  oder  schon
in  ganz  kurzer  Zeit,  wieder  abzuflanen.  Man  ist
geneigt,  diese  sehr  merkwürdige  Erscheinung  mit
dem  Vulkangebiet  in  Verbindung  zu  bringen.

Eine  kurze,  schnelle  Fahrt  brachte  uns  am
folgenden  Tage  nach  der  Mündung  des  Flüßchens
Murra,  das  kurz  vor  seinem  Ausflusse  von  den
Bergen  in  das  Tal  hinabstürzt.  Ein  recht  mühsamer
  Anstieg  brachte  Herrn  v.  Grawert  und  mich
bis  an  den  Fall  heran.  In  der  Nacht  pfiff  ein
schneidend  kalter  Wind  durch  die  Talschlucht  hin
und  rüttelte  kräftig  an  den  Zelten.

Dann  bekamen  wir  Kissenyi  in  Sicht;  durch
den  Duntt,  der  sich  zur  Trockenzeit,  die  Fernsicht
hemmend,  über  die  Landschaft  lagert,  erkannte
man  am  Strande  die  sanber  weiß  getünchten
Häuser  der  Askari  und  weiterhin  die  Grasdächer
eines  langgedehnten  Ortes,  dessen  Ostseite  durch
Bambusbauten  für  unser  Standlager,  dessen  Westseite
  durch  das  Stationshaus  und  das  Wachgebäude
  abgeschlossen  wird.  Eine  schnurgerade,
mit  Enkalyptus  eingefaßte  Straße,  die  sich  einer
Strandpromenade  gleich  am  Ufer  hinzieht,  verbindet
  den  Ort  mit  der  Station.  Ein  reizendes
Fremdenhäuschen,  ebenfalls  weiß  getüncht  und
mit  sauberem  Grasdach  versehen,  von  dem  meine
Landesflagge  grüßte,  von  einem  sanber  gehaltenen
Garten  mit  Bananen  und  bunten  Blumen  umgeben,
  vor  wenigen  Tagen  erst  vollendet,  kennzeichnete
  die  Umerkunft;  ein  in  demselben  Stile
gehaltenes  „Techaus“  winkte  einladend  vom  Berge
herab.

Kissenyi  liegt  am  Fuße  des  erlöschenden
Vulkaus  Niragongo  und  macht  den  Eindruck  eines
primitiven  kleinen  Östseebadeortes.  Die  Promenade
  erwähnte  ich  schon,  und  auf  der  Haupt=
        <pb n="190" />
        W  116  20

straße  des  Ortes  müssen  die  Häuser  der  Griechen
und  der  arabischen  Händler  die  eleganten  Juwelierläden
  der  „Kolonnaden“  unserer  Badeorte  ersetzen.

Der  Ort  ist  ganz  auf  Lava  aufgebaut;  die
an  der  Sonne  getrockneten  Luftziegel  sind  aus
Lehm  und  Asche  fabriziert.  Die  Grundmauern
der  neu  gebauten  Häuser  bestehen  aus  Lavablöcken,
  ja  man  sieht  sogar  solche,  deren  Wände
vollständig  aus  jungvulkanischem  Gestein  hergestellt
werden.

Das  Erstaunlichste  an  Kissenyi  ist  wohl  seine
Entwicklung.  Als  vor  einem  Jahre  diese  Militärstation
  angelegt  wurde,  bestand  der  Ort  aus
wenigen  alten  Negerhütten.  Um  die  neu  anzulegenden
  Wege  zu  trassieren,  mußte  man  sich  mit
der  Axt  in  der  Hand  einen  Weg  durch  das  dichte
Buschwerk  schlagen.  Und  jetzt,  nach  Jahresfrist,
bietet  sich  dem  erstaunten  Auge  ein  täglich
wachsender,  blühender  Handelsort  mit  fast  800
Seelen.

Das  Klima  ist  vortrefflich;  die  frische  Brise
des  Sees  sorgt  für  die  nötige  Kühle;  keine
menschenquälenden  Moskitos  rauben  dem  Europäer
  den  Schlaf.  Kissenyi  dürfte  ein  schlagender
Beweis  für  die  Entwicklungsfähigkeit  unseres
deutschen  Schutzgebietes,  auch  hier  oben,  sein.

17.  Oktober.
Der  Expedition  war  in  Kissenyi  eine  nur
verhältnismäßig  kurze  Ruhe  gegönnt.  Am

30.  August  trafen  Dr.  Schubotz  und  Mildbread
und  am  3.  September  Oberleutnant  Weiß  mit
Dr.  Kirschstein  ein.  Die  erstgenannten  Herren
hatten  sich  beim  Sultan  Msinga  von  der  Hauptkarawane
  getrennt,  um  dem  von  der  Hauptstadt
dieses  Sultans  südöstlich  gelegenen  Rugege-Wald
einen  Besuch  abzustatten.  Die  beiden  letzteren
hatten,  wie  gleichfalls  schon  erwähnt,  eine  genaue
Topographie  der  sogenannten  „weißen  Flecke“,  jener
noch  völlig  unbekannten  Buschsteppen  südlich  von
Mpororo,  vollendet.  Über  den  goeologischen
Charakter  dieses  Gebietes  sagt  Dr.  Kirschstein
unter  andrem  folgendes:  „Der  Charakter  der
außerordentlich  zerrissenen  Gebirgslandschaft  erinnert
  sehr  an  den  von  Karagwe.  Hier  wie
dort  läßt  sich  ein  annähernd  nordsüdliches
Streichen  der  Häupttäler  und  der  Gebirgsrücken
beobachten,  und  auch  in  stratigraphischer  Hinsicht
herrschen  die  gleichen  Verhältnisse  vor.  Im
wesentlichen  sind  es  versteinerungsleere,  rötliche
bis  blaugraue  Tonschiefer,  sowie  archäische
Glimmerschiefer  und  Gneiße,  aus  denen  sich  die
Gebirge  aufbauen.  Unsere  Arbeiten  wurden  sehr
erschwert  durch  die  teilweise  unbotmäßige  Bevölkerung
  dieses  Gebietes,  deren  kriegerischer
Sinn  dank  der  reichen  Pombe-Ernte  einen  bedenklichen
  Grad  erreicht  hatte."

 

Zum  ersten  Male  seit  Bukoba  waren  die
Mitglieder  der  Expedition  bis  auf  Dr.  Czekanowski,
der  seine  beim  Mfinga  und  in  Kissakka  gesammelten
Erfahrungen  durch  weitere  Studien  in  Ruasa  ergänzte,
  wieder  vollzählig  versammelt.  So  galt
es  nun,  das  gesammelte  Material  hier  aufzuarbeiten,
  zu  etikettieren,  zu  ergänzen  und  in
Kisten  zu  verpacken,  denn  wieder  sollte  eine
größere  Karawane  zum  Versand  über  Bukoba
nach  Europa  abgeschickt  werden.  Tagebücher
wurden  vervollständigt,  Briefe  und  Berichte  geschrieben,
  kurzum,  die  erhoffte  Ruhe  verwandelte
sich  in  angestrengte  Tätigkeit.

Nun  wurde  der  folgende  Arbeitsplan  entworfen:
  Oberleutnant  Weiß  wurde  damit  betraut,
  zunächst  eine  genaue  Topographie  von  der
Nordspitze  des  Kiw#-Sees  bis  Niragongo  und
Kissenyi  vorzunehmen;  er  ist  jetzt  damit  beschäftigt,
  diese  Tätigkeit  an  der  Grenzlinie  entlang
bis  zum  Schnittpunkt  von  1°207  südl.  Breite  und
30  östl.  Länge  fortzusetzen.  Weiß  konnte  feststellen,
  daß  die  Nordspitze  des  Sees  viel  weiter
nordwestlich  liegt,  als  auf  der  Hermannschen
Karte  angegeben  ist.  Er  konnte  ferner  den  neuen,
1904  entstandenen  Krater  kartographisch  festlegen.
Weiß  hat  ferner  vom  Ngoma=  Berge  ein  vollständiges
  stereoskopisches  Rundbild  des  Vulkangeländes
  aufgenommen  und  eine  hochinteressante
phototheodolithische  Aufnahme  eines  starken  Ausbruches
  des  Namlagira-Vulkanes  fertiggestellt,  die
durch  eine  Nachtaufnahme  Dr.  Kirschsteins  vom
Issowi-Krater  vervollständigt  worden  ist.

Über  die  Vulkane  selber  ein  abgeschlossenes
Urteil  zu  bilden,  ist  zur  Zeit  noch  nicht  möglich,
da  die  Arbeiten  Dr.  Kirschsteins  noch  im  vollen
Gange  sind;  doch  konnte  er  während  der  Dauer
seines  Aufenthaltes  im  hiesigen  Gebiet  schon
einige  sehr  bemerkenswerte  Punkte  konstatieren.

Er  berichtet  darüber  folgendes:  „Ich  stellte
Untersuchungen  über  den  früheren  Wasserstand
des  Kiwu-Sees  an,  die  zu  dem  Ergebnis  führten,
daß  der  Spiegel  des  Sees  einst  um  5  bis  5½  m
höher  gelegen  haben  muß  als  heute.  Auch  gelang
  es  mir,  in  den  Sinterkalken  des  Kiwu-Sees,
die  das  ganze  Nordost=  und  Nordufer  mit  Ausnahme
  des  flachen  Sandstrandes  von  Kissenye
umrahmen,  eine  reiche,  jetzt  ausgestorbene  Faunazu
  sammeln,  die  Aufschluß  über  das  zoologische
Alter  des  Sees  geben  dürfte,  dessen  Entstehung
bekanntlich  mit  der  Entstehung  des  großen
zentralafrikanischen  Grabens  in  Zusammenhang
gebracht  wird,  auf  dessen  Sohle  ja  auch  der
Tanganjika  sowie  der  Albert-Edward  und  der
Albert-Rjansa  liegen.  Weitere  Untersuchungen
erstreckten  sich  auf  die  heißen,  schwefelwasserstoffhaltigen
  Quellen  von  Irungatscho,  deren  höchste
Temperatur  auf  72=  C.  kestgestellt  wurde,  ferner
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        W  117  20

auf  den  Abbruch  des  Nengu-Rückens  bei  Kissenyi
und  die  Schlacken=  bzw.  Aschenkrater  im  Süden
und  Südwesten  des  Niragongo,  die  hier  in  großer
Zahl  vorhanden  sind.  Gemeinsam  mit  Oberleutnant
  Weiß  besuchte  ich  den  nahe  der  Nordspitze
  des  Kiw#-Sees  inmitten  eins  eng  verwachsenen,
  fast  undurchdringlichen  Urbuschwaldes
gelegenen  Vulkan,  eine  der  jüngsten  Schöpfungen
der  vulkanischen  Kräfte  im  zentralafrikanischen
Grubengebiete.  Dieser  Vulkanberg  ist  durch  eine
einmalige  Eruption  im  Mai  1904  gebildet
worden  und  hat  einen  Lavastrom  südwärts  in
den  Kiwu-See  entsandt.  Ein  eigentlicher  Krater
ist  nicht  zu  erkennen.  Vielmehr  stellt  der  Berg
einen  von  zahlreichen  großen,  noch  dampfenden
Spalten  durchzogenen  Schlackenkegel  dar,  an
dessen  Ostseite  einige  mehr  oder  weniger  tiefe
Einsenkungen  vorhanden  sind;  an  dieser  Stelle
darf  wohl  das  eigentliche  Eruptionszentrum  vermutet
  werden,  umsomehr,  als  auch  der  Lavastrom
  hier  unter  den  Schlackenmassen  hervortritt.
Der  eigentliche  Krater  scheint  von  den  zurückfallenden
  Schlackenmassen  vollständig  verschüttet
worden  zu  sein.  Die  Lage  des  Kegels  und  der
Verlauf  des  Lavastromes  wurden  durch  Oberleutnant
  Weiß  kartographisch  festgelegt.  Es  zeigte
sich  hierbei,  daß  seine  Lage  auf  den  bisher  vorhandenen
  Kartenstizzen  nicht  richtig  eingetragen
  war.“

Kirschstein  konnte  ferner  mit  Sicherheit  feststellen,
  daß  die  Vulkane  von  Ost  nach  West  im
Erlöschen  sind,  denn  während  die  Ost=  und
Mittelgruppe  vollkommen  untätig  ist,  haben  im
Westen  noch  Neubildungen  stattgefunden;  und
wenn  auch  die  Tätigkeit  des  Niragongo  in  den
letzten  Jahren  (der  letzte  Ausbruch  fand  vor
zwei  Jahren  statt)  sehr  im  Zurückgehen  begriffen
Ut,  so  konnten  wir  im  August  einige  und  in  der
letten  Zeit  unseres  Hierseins,  Mitte  Oktober,  fast
allabendlich  heftige  Ausbrüche  des  Namlagira
eobachten,  die  den  nächtlichen  Sternenhimmel
weithin  glutrot  überstrahlten.

Gemeinsam  mit  Oberleutnant  Knecht,  dem
Postenführer  von  Kissenyi,  und  Leutnant  v.  Wiese
abe  ich  den  Niragongo  bestiegen.  Der
grandiose  Anblick  des  gewaltigen  vier  Kilometer
in  Umfang  messenden  Kraters  entschädigt  reich  für
alle  Mühen  des  steilen  Aufstieges,  der  auf  der
zackigen  Lava  der  letzten  500  m  uns  manchen
beimlichen  Seufzer  abrang.

er  nach  innen  mit  70“  abfallende  (nach
Hermam)  etwa  200  m  hohe  Kraterrand  endet
n  einem  Kraterboden  von  annähernd  700  m
.  chlkchWIICJJ  der  die  beiden  eigentlichen  Eruptionsschlote
  umfaßt.  Diese  sind  vollkommen  untätig,
er  nur  aus  den  Ritzen  und  Spalten  der  Asche,

*den  Kraterboden  bedeckt,  steigen  kleine

 

Schwefeldampfwolken  auf.  Einige  starke  Regengüsse
  klärten  den  Dunst,  der  die  Gegend  zur
Trockenzeit  völlig  umhüllt,  und  zeigten  die  gesamte
  Vulkankette  in  voller  Klarheit,  den
Mikeno,  Karissimbi  und  Muhawurga  schneebedeckt.


Einer  dankbaren  Aufgabe  unterzogen  sich
Dr.  Schubotz  und  Mildbread,  der  Zoologe  und
der  Botaniker,  die,  nach  kurzem  Aufenthalte,  den
Inseln  und  dem  Westufer  des  Sees  einen  Besuch
abstatteten.  Die  großen  Inseln,  wie  Kwidschwi,
sind  in  ihrem  Innern  noch  gänzlich  unerforscht,
und  über  Flora  und  Fauna  herrschte  völlige
Unkenntnis.  Um  so  interessanter  sind  die  Ereignisse
  dieser  Tour.  Ein  kurzer  Bericht  beider
Herren  vom  Rugege-Walde  an  möge  hier  folgen:
Dr.  Schubotz  schreibt:  „In  biologischer  Beziehung
  bot  der  Marsch  durch  das  eigentliche
Ruanda,  vom  Mohasisee  bis  nach  Niansa,  wenig
Interessantes.  Die  relativ  dichte  Bevölkerung
des  intensiv  bewirtschafteten  Landes,  der  Mangel
dieses  Teiles  von  Ruanda  an  Wäldern  und
eigentlichem  „Pori“  verhindert  das  Vorkommen
der  großen  Wildarten,  die  uns  in  den  Steppen
zwischen  dem  Kagera  und  dem  Mohasisee  in
reichlicher  Menge  begegneten.  Die  sich  bis  nach
Kissenyi  gleichbleibende  absolute  Gleichförmigkeit
des  Landes  veranlaßte  die  Biologen  der  Erxpedition,
  sich  von  der  Hauptkarawane  zu  trennen
und  in  südwestlicher  Richtung  auf  Ischangi  zu
marschieren,  den  deutschen  Posten  am  Südufer
des  Kiwu.  Diese  Marschroute  führte  durch  den
nördlichen  Teil  jenes  großen  Bergurwaldes
(Rugegewald),  der  sich  vom  nördlichen  Urundi
ins  südliche  Ruanda  erstreckt  und  hier  den  östlichen
  Rand  des  zentralafrikanischen  Grabens
darstellt.  Der  Botaniker  Dr.  Mildbread  und  ich
als  Zoologe  hatten  also  hier  zum  ersten  Male
Gelegenheit,  an  die  Aufgabe  heranzutreten,  die
für  uns  die  wichtigste  der  Reise  ist,  sowohl  auf
dem  östlichen  wie  westlichen  Grabenrande  zu
sammeln,  um  dadurch  für  unsere  Kenntnis  von
der  pflanzen=  und  tiergeographischen  Bedeutung
dieser  großen  Senkung  neue  Beiträge  zu  liefern.
Wir  drangen  auf  der  alten  Marschronte  Dr.  Kandts,
dem  sogenannten  Rugege-Wege,  in  den  Urwald
ein  und  bezogen  hier  unweit  der  Quelle  des
Rukarara,  der  nach  Kandt  als  ursprünglicher
Quellfluß  des  Nils  zu  gelten  hat,  für  mehrere
Tage  in  etwa  zweitausend  Meter  Höhe  ein  Lager.

„Dem  Walde  ist,“  so  berichtet  Dr.  Mildbread,
  „im  Osten  eine  Gebirgssteppe  vorgelagert,
die  die  steilen  Hänge  des  Katandaganya-Massivs
bedeckt  und  durch  das  Auftreten  der  ersten
Erikazeen  und  einer  Protea  charakterisiert  ist.
Umgeben  wird  der  Wald  von  einer  breiten  Zone
von  Adlerfarn,  in  der  eine  Menge  großer  Lobelien
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vier  bis  sechs  Meter  hoch  aufragen,  hohle,  gerade
Schäfte  mit  einem  Büschel  großer  Blätter  und
einer  langen  dichten  Blütenähre.  Über  dieser
Krautwildnis  erheben  sich  einzelne  mächtige
Bäume,  zum  Teil  noch  in  voller  Kraft,  zum
Teil  angebrannt  und  verdorrte  Aste  wie  anklagend
  aufreckend,  traurige  Reste  einer  rücksichtslos
  vernichteten  Waldvegetation.  Der  eigentliche
Wald  dürfte  in  seinem  Charakter  und  auch  in
seiner  floristischen  Zusammensetzung  dem  der
Usambara-Berge  und  des  Kilimandscharo  am
nächsten  kommen,  wenigstens  der  östliche  Teil.
Dafür  spricht  u.  a.  das  Vorkommen  des  vom
Kilimandscharo  zuerst  beschriebenen  Cornus
Volkensii,  eines  mit  der  Kornelkirsche  ververwandten
  Baumes,  sowie  des  Stearodendron,
einer  Guttifere  von  mächtigen  Dimensionen  mit
schönen  kirschroten  Blüten,  eines  Riesen  des
Waldes.  Sehr  häufig  ist  ein  Olbaum,  mit
geradem  grauen  Stamm  und  aufstrebenden  Asten,
die  eine  flache  Krone  tiefdunkelgrünen  Laubes
tragen.  Bemerkenswert  sind  die  zahlreichen
Moore  und  Brüche  an  den  Quellbächen  des
Rukarara,  in  denen  eine  andere  Art  hochschäftiger
Lobelien  besonders  auffällt;  Torfmoosarten,  eine
rosa  blühende  Erika  und  Myrikabüsche  erinnern
an  heimische  Moore.  Ganz  heimatlich  muten
auch  die  vielen  grauen  Bartflechten  an  den
Zweigen  an.  Jenseits  der  Wasserscheide  ändert
sich  der  Charakter;  die  Flechten,  der  Olbaum,
der  Cornus  verschwinden,  es  treten  aber  zwei
Arten  von  Podocarpus,  allerdings  nur  spärlich,
auf;  eine  Meliazee,  mit  sehr  großen  lederigen
Fiederblättern,  wahrscheinlich  eine  Eckebergia,
wird  hier  häufiger,  und  ein  riesiges  Parinarium
kommt  hinzu.  Am  westlichen  Rande  bildet  eine
große  Dimensionen  erreichende  Faurea  von  ganz
weidenartigem  Habitus  geschlossene,  aber  lichte
Bestände.  Darauf  folgt  wieder  eine  Vernichtungszone
  mit  Adlerfarn  und  gegen  den  Kiwn
auch  Hänge  mit  ursprünglicher  Gebirgssteppe,  die
sich  freilich  in  dem  reich  angebauten  Lande  nur
in  Resten  und  stark  verändert  erhalten  hat.“
„Die  Fauna  dieses  Bergurwaldes  enthält,"
wie  Dr.  Schubotz  angibt,  „Formen,  die  wir
vom  Kilimandscharo,  den  Bergwäldern  von
Usambara  und  vom  Ruwenzori  her  kennen.
Cynniris  medioeris,  ein  reizender  kleiner  kolibriähnlicher
  Vogel,  der  schöne  blangrüne  Pisangfresser,
  Turacus  Johnstoni,  Charaktervogel  des
Rugege-Waldes,  ein  mit  drei  Hörnern  versehenes
Chamäleon  und  ein  Kolobusaffe  sind  solche
typischen  Hochgebirgsformen.  Von  großen  Säugern
leben  hier:  Elefanten,  Büffel,  offenbar  die  westliche
  Form,  der  sogenannte  Rotbüffel  der  Kongolesen,
  Buschböcke  und  Schweine.  Von  wirbellosen
  Tieren  beanspruchen  besonderes  Interesse

 

Strudelwürmer  (Planarien),  die  in  dem  eisigkalten
  Wasser  des  Rukarara  häufig  sind.  Schmetterlinge
  und  andere  Insekten  sind  spärlich  und  entsprechen
  nicht  den  Vorstellungen,  die  man  sich
in  Europa  von  einem  zentralafrikanischen  Urwalde
zu  machen  pflegt.  Aber  man  bedenkt  dort  auch
nicht,  daß  hier,  wenige  Grade  unter  dem  Aquator,
die  Temperatur  des  Nachts  bis  auf  0  Grad  sinkt
und  am  Tage  oft  nicht  über  10  Grad  Réaumur
steigt.  Unter  diesen  Umständen  machte  sich  der
Einfluß  der  Wasserscheide  zwischen  Nil  und  Kongosystem,
  die  auf  dem  Marsche  nach  Ischangi  überschritten
  wurde,  auffallend  bemerkbar.  Die  mehr
tropische  Natur  dieses  westlichen  Waldteiles  offenbarte
  sich  in  dem  plötzlichen  Auftreten  großer
Scharen  von  Graupapageien,  die  bisher  nur
spärlich  waren,  und  des  Riesenturaco  (Corythaeola
  cristata),  eines  bisher  noch  ganz  fehlenden
Charaktervogels  des  westlichen  Afrika.“

„Von  Ischangi  aus  gelangten  wir  nach  dreitägiger
  Bootfahrt  über  den  Kiwu-See  nach
Kissenhi.  Hier  im  Standlager  der  Expedition
wurden  die  Sammlungen  geordnet  und  versandt,
die  Ausrüstung  vervollständigt  und  dann  zur
Erforschung  des  Sees  und  seiner  Inseln
geschritten.  Durch  Fisch-,  Dredge=  und  Planktonzüge
  ergab  sich  eine  ganz  auffallende  Artenarmut
dieses  Gewässers,  die  sehr  wohl  mit  der  Theorie
von  seiner  rezenten  Entstehung  übereinstimmt.
Der  See  ist  durchaus  nicht  fischarm,  aber  die
Arten  gehören  bis  auf  wenige  Ausnahmen  einer
einzigen  Familie,  den  Chromiden,  barschähnlichen,
sehr  schmackhaften  Fischen,  an.  Muscheln  und
Wasserschnecken  fehlen  völlig,  von  Krustazeen
finden  sich  nur  Taschenkrebse  und  Planktonformen
vor.  Die  fossile  Fauna,  Bryozoen  (Moostierchen)
und  Spongien  (Schwämme)  scheinen  ebenfalls
völlig  zu  fehlen,  was  wohl  mit  der  Armut  des
Sees  an  Wasserpflanzen  zusammenhängt.“

„Dredgezüge  brachten  ausnahmslos  nur  reinen
Kiessand,  wie  er  namentlich  das  Nordufer  bei
Kissenyi  bedeckt,  ans  Tageslicht.  Ahnlich  wie  die
Fische  verhält  sich  das  Plankton.  Es  ist  quantitativ
  reich,  aber  sehr  einförmig.  Bei  weitem
vorherrschend  sind  in  ihm  Kopepoden,  mikroskopisch
kleine  Krebschen,  die  auch  unsere  heimischen  Gewässer
  reich  bevölkern.

Eine  zweiwöchige  Exkursion  machten  der
Botaniker  und  ich  nach  den  großen  Inselu
Magarura,  Wau  und  Kwidschwi.  Magarura
ist  zum  größten  Teil  mit  dichtem  Buschwald  bestanden,
  der  seiner  Zusammensetzung  nach  ganz
den  Charakter  des  östlichen  Steppenbusches  trägt.
Wau  hat  eine  ganz  andere  Vegetation,  zum  Teil
hohes  Elefantengras  mit  einigen  Steppenbäumen,
zum  Teil  aber  einen  fast  undurchdringlichen  Baumbuschwald,
  in  dem  die  große  Zahl  (7  bis  8)  von
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Ficus-Arten  auffällt.  Einige  von  ihnen  erreichen
beträchtliche  Dimensionen,  starke  Stämme  mit  ausgesprochener
  Bretterwurzelbildung  und  kugligen
dichten  Laubkronen,  die  sich  wie  riesige  Lauben
über,  dem  dichten  Buschwerk  erheben.  Charakteristisch
  sind  ferner  eine  große,  auffallend  schöne
Anthocleista-Art,  eine  Mesogyne  mit  grauen
Säulenstämmen,  die  zu  Einbäumen  verarbeitet
werden,  und  horizontal  abstehenden  Asten,  sowie
besonders  eine  schöne  Leguminose  mit  feinem
dunkelgrünen  Fiederlaub  und  zahllosen  gelblichweißen
  Blütentrauben.  Ganz  ähnlich  ist  der
Wald  auf  den  kleinen  Inseln  nördlich  von
Kwidschwi  und  an  einigen  Stellen  in  der  Uferzone
  dieser  großen  Insel  selbst.

Das  nur  wenige  Geviertkilometer  große,  von
Kwidschwi  etwa  vier  Kilometer  entfernte  Wau  beherbergt
  von  größeren  Säugetieren  nur  Antilopen,
und  zwar  eine  Tragelaphus-(Buschbock-)  Art,
wie  an  einem  erlegten  Exemplare  festgestellt
werden  konnte.

Das  Zentralmassiv  von  Kwidschwi,  das  sich
bis  achthundert  Meter  über  dem  Seespiegel  erhebt,
  trägt  einen  Wald  von  ganz  anderem
Charakter  als  Wau,  herrlichen  Bergwald  mit
quellenreichen  Schluchten,  in  denen  Baumfarne
nicht  selten  sind.  Dieser  Wald  erinnert  etwas
an  den  westlichen  Rugege.  Die  Eckebergia,  die
hier  im  Schmuck  gelblich-weißer  Blütenrispen
prangte,  und  das  große  Parinarium  bilden  einen
wichtigen  Teil  des  Bestandes.  Aus  der  Krautflora
  des  Niederwuchses  möge  hier  das  Vorkommen
  mehrerer  Begonien=  und  Balsaminenarten
  Erwähnung  finden.  Bemerkt  soll  noch
werden,  daß  in  allen  durchzogenen  Wäldern  der
Hauptwert  auf  die  Erlangung  möglichst  vollständigen
  Blüten=  und  Fruchtmaterials  der  tonangebenden
  Bäume  gelegt  wurde.
Der  Urwald  auf  Kwidschwi  beherbergt  eine
sehr  reiche  Wirbellosen-Fauna,  namentlich  fallen
hier  wundervolle  Großschmetterlinge  in  die  Augen,
die  bisher  noch  nicht  in  nennenswerter  Menge
angetroffen  wurden.  Von  größeren  Vertretern
“  westlichen  Faunengebiets  wurden  ferner  zwei
Meerkatzenarten  und  wiederum  der  Riesenturaco
estgestellt.“
b  Von  Kissenyi  aus  werden  die  Herren  Mild-*
  nud  Schubotz  noch  einen  Abstecher  zum
uuhonde=  und  Mwuleru-See  unternehmen,
außer  floristischen  Fragen  eine  interessante
Wologische  zu  lösen,  um  diese  Seen  vor  allem  auf
ibre  Fischfauna  hin  zu  untersuchen,  deren  Existenz
,  Hauptmann  Herrmann  bestritten  wird.  Ich
7  zer  besuchte  mit  den  Residenten  v.  Grawert
und  vberleumant  Knecht,  Leumant  v.  Wiese
viel  .  v.  Raven  diesen  See  und  fand  in
elen  Hütten  eine  rege  Industrie  von  Fischreusen,

 

so  daß  die  Annahme,  man  habe  es  mit  einem
Fischervolk  par  excellence  zu  tun,  berechtigt  erschien.
  Wir  fanden  indes  niemals  Fische  in  den
Hütten,  wohl  aber  beherbergten  diese  eine  Fülle
großer  und  kleiner  Körbe,  bis  zum  Rande  mit
zum  Teil  noch  lebenden  Fröschen  gefüllt,  ebenso
viele  in  getrocknetem  Zustande,  zu  acht  bis  zehn
untereinander  zwischen  zwei  Stäbchen  geklemmt,
ganz  symmetrisch,  den  Kopf  einmal  rechts,  einmal
links.

Die  Wasserfaung  im  Ruhondo-See  ist  sonst
reich;  Fischotter,  Reiher,  Entvögel  aller  Art  sind
sehr  häufig.  Wir  erlegten  eine  große  Anzahl.

Von  hier  zurückkehrend,  machten  Leutnant
v.  Wiese,  Dr.  v.  Raven  und  ich  einen  Abstecher
an  die  Ostgruppe  der  Vulkane,  und  zwar  bezogen
  wir  ein  Standlager  auf  dem  Sattel  zwischen
Sabyino  und  Mgahinga.  Es  galt  dem  hier
bisher  erst  in  zwei  Exemplaren  erlegten  Gorilla
(impundu  der  Waruanda),  dem  Bergelefanten
und  dem  bisher  hier  noch  nicht  erbeuteten  Leoparden
  sowie  der  übrigen  hiesigen,  noch  ganz
unbekannten  Faung.  Es  gelang  uns,  zwei  Elefanten
  zur  Strecke  zu  bringen,  wovon  einer  auf
mein  Konto  kam,  und  einen  kapitalen  Leoparden
im  Eisen  zu  fangen.

Der  Bergelefant  ist  tatsächlich  ein  solcher,
denn  wir  spürten  ihn  nur  in  Höhenlagen  von
3400  bis  2200  m.  In  die  Ebenen  scheint  er
nicht  hinabzusteigen.  Der  größte  erlegte  maß
3,05  m  Rückenhöhe  bei  einer  Körperlänge  von
3,50  m  und  einer  Zahnlänge  von  2,05  m;  er
muß  als  ein  starkes  Exemplar  der  Bergrasse  angesehen
  werden.

Eine  mühsame  Tour  durch  den  dichten  Bambus
in  den  Sattel  zwischen  Mgahinga  und  Muhawura,
  auf  der  (außer  auf  Elefantenpfaden)  die
langen  Buschmesser  helfen  mußten,  zeigten  uns
die  frische  Losung  und  Fährte  des  Gorilla
sowie  fünf  über  eine  Waldblöße  wechselnde  Elefanten.
  .

Festgestellt  wurden  ferner  vereinzelt  der  Löwe
sowie  anscheinend  zwei  Arten  Leoparden  verschiedener
  Größe,  Wildkatzen  und  verschiedene
Affenarten,  von  denen  der  Kmia,  der  Rothaarffe,
  vorherrscht.  Ferner  der  Buschbock,  von  denen
ich  ein  Exemplar  auf  einer  Waldwiese  hart  am
sumpfigen  Wasser  schoß.

Die  Erzählungen  der  Eingeborenen  beschäftigen
sich  ferner  viel  mit  einem  Raubtiere,  das  ein
Mittelding  zwischen  Löwe  und  Leopard  sein  soll
und  von  den  Leuten  Kimisi  genannt  wird.  Bis
jetzt  hat  noch  kein  Europäer  dieses  Tier  gesichtet;
es  dürfte  sich  wohl  um  eine  große  Wildkatzenart
handeln.

Die  Temperatur  war  sehr  niedrig.  Im  Durch
schnitt  zeigte  das  hundertteilige  Thermometer

1

S
        <pb n="194" />
        13  Grad  zur  Mittagszeit,  während  es  zweimal
nachts  auf  den  Gefrierpunkt  sank,  so  daß  am
frühen  Morgen  die  weißen,  stark  bereiften  Wiesen
die  Vision  einer  deutschen  Herbstlandschaft  heraufbeschworen
  und  die  Mitglieder  der  Expedition
des  Abends  in  der  aus  Bambus  schnell  gebauten
Messe-Banda  mit  ihren  dicken  Mänteln  und
Decken  und  hochgeschlagenen  Kragen  beim  Glase
Grog  eher  den  Eindruck  einer  Nordpol=  als  den
einer  afrikanischen  Reisegesellschaft  machten.

Die  Wälder  bestehen  hier  vorwiegend  aus
Bambus,  die  bis  17  m  Höhe  erreichen  und  bis
in  Höhenlagen  von  etwa  3400  m  hinaufgehen,
während  sie  in  den  tieferen  Lagen  teilweise  prachtvollen
  Laubwaldbeständen  (vorwiegend  Chungn,
Musebeya  und  Mubalebale  der  Waruanda)  Platz
machen,  deren  Aste  und  Kronen  entweder  durch
Lianen  mit  der  Erde  verbunden  sind  oder  die
bis  70  m  Höhe,  mit  astfreien  Stämmen  bis  oben
hinauf,  frei  emporragen.  Ein  solcher  Laubwaldgürtel
  findet  sich  am  Sabyino  und  Mgahinga
auch  auf  3000  m  Höhe.  Die  mit  diesen  Baumarten
  bestandenen  Schluchten  sind  die  Schlupfwinkel,
  in  denen  das  seltene  und  begehrte  Wild
des  Gorilla  haust.  Leutnant  v.  Wiese  gelang
es  als  erstem  Europäer,  den  Sabyino  zu  besteigen.


Von  hier  ging  es  in  das  Gebiet  der  interessanten
  Batwa-Leute,  in  den  Bugoie-Urwald.
Wir  marschierten  südlich  am  Mkungo  entlang,
der  nach  Auffassung  einiger  Missionare  das
eigentliche  caput  Nili  ist,  bis  zu  dessen  Nebenflusse
Mtasche,  dessen  Lauf  wir  nach  Südwest  folgten,
und  vereinigten  uns  nach  einigen  recht  anstrengenden
  Märschen  über  die  steilen  Höhen  des
noch  völlig  unbekannten  Gebietes  des  nördlichen
Tschingogo  am  Muhembe-Bach  mit  dem  Pere
supérieur  der  Missionsstation  Nyundo,  um  noch
am  selben  Tage  den  Urwaldrand  bei  Lukolati
zu  erreichen,  einem  Bergrücken,  wo  gelagert  wurde.

Während  bei  dem  ersten  Besuch  des  Dr.  v.  Raven
und  des  Pere  supérieur  Barthélemy  die  Batwa
sich  außerordentlich  mißtrauisch  und  scheu  gezeigt
hatten,  wurden  sie  diesmal  vertranter.  Einer
der  mißtrauischsten  war  der  Batwa-Häuptling
Gunsu,  aber  mit  gutem  Grunde.  Gerabe  vor
wenigen  Tagen  war  ihm  wieder  einmal  ein
schöner  Karawanenüberfall  geglückt,  und  so  witterte
er  Verrat.  Kein  Rufen  half,  er  blieb  unsichtbar,
und  selbst  die  schönsten  Versprechungen  lockten  ihn
nicht  aus  seinen  Schlupfwinkeln  heraus.  Er
schickte  aber  seinen  Sohn,  um  die  Stimmung  der
Europäer  zu  ergründen.

Die  Batwa  sind  ein  Volk  vorwiegend  kleinerer
Leute,  doch  können  sie  niemals  zu  den  Zwergvölkern
  gerechnet  werden.  Unsere  Messungen
bewegten  sich  zwischen  142  und  172  cm  Körper- 



120  20

länge,  die  meisten  zwischen  150  und  160  em.
Sie  leben  nur  vom  Diebstahl  und  von  der  Jagd,
die  sie  meisterhaft  ausüben.  Sie  verstehen  es  in
bewundernswerter  Weise,  zu  gewissen  Zeiten  sich
katzenartig  und  unter  Vermeidung  jeden  Geräusches
durch  den  dichten  Busch  an  den  Büffel  heranzuschleichen
  und  dem  Ahnungslosen  die  breite  Lanze
in  den  Leib  zu  stoßen,  um  im  selben  Momente,
wie  vom  Erdboden  verschlungen,  zu  verschwinden.
Persönlicher  Mut  ist  nicht  ihre  starke  Seite.
Außerdem  sind  sie  unzuverlässig  und  faul.  Von
den  Wahutu  sind  sie  außerordentlich  gefürchtet;
niemand  würde  es  wagen,  ohne  „Bedeckung“
den  Wald  zu  passieren.  Denn  mit  derselben  Gewandtheit
  wie  auf  der  Jagd  schleichen  sie  sich
völlig  geräuschlos  und  unsichtbar  an  die  Karawane
  heran,  die  dann  buMchstäblich  bis  auf  den
letzten  Zeuglappen  ausgeplündert  wird.  Nur  wer
mit  dem  Häuptling  Blutsbrüderschaft  getrunken
hat,  ist  gefeit.  Er  wird  dann  häflich  bis  zum
sofort  verständigten  Nachbarhäuptling  geführt,  mit
dem  ihn  dieses  Band  nicht  verknüpft,  um  dann
—  diesem  in  die  Hände  zu  fallen.  Gerade  Gunsu
genießt  bei  den  Batwa  hierin  einen  außerordentlichen
  Ruf,  da  er  es  verstehen  soll,  besonders  fein
und  künstlerisch  in  dieser  Branche  zu  arbeiten.

Wir  lagerten  vierzehn  Tage  im  Walde,  während
welcher  uns  die  Batwa,  die  ständig  im  Lager
wohnten,  jedoch  von  unseren  Leuten  ängstlich  getrennt
  schliefen  und  ihre  Mahlzeiten  einnahmen,
vorzügliche  Dienste  leisteten.  Erlegt  wurde  ein
Elefant,  und  obgleich  wir  zehnmal  etwa  bis  auf
einige  Meter  an  die  Büffelherden  heranschleichen
konnten,  wurde  doch  nur  ein  Exemplar  erlegt.
Die  Jagd  in  diesem  Walde  ist  im  höchsten  Grade
anstrengend,  und  das  Buschwerk  unter  dem
Bambus  so  dicht,  daß  auf  wenige  Schritte  kein
Haar  des  Wildes  zu  sehen  ist.  Das  vorsichtige
Vorhalten  der  Lanze  von  seiten  der  Batwa  zeigt
die  Nähe  des  Rudels  an,  und  gleich  darauf  gibt
das  donnerartige  Brechen  des  flüchtig  werdenden
Wildes  um  den  Jäger  herum  die  Bestätigung.
Der  Wald  ist  außer  einigen  ganz  vereinzelten
„Wegen“  nur  auf  Elefantenpfaden  zu  kreuzen,
was  bei  fortwährendem  Hängenbleiben  der  Füße
in  Schlinggewächsen,  Kriechen  durch  Büsche  und
Wurzeln  usw.,  über  Berge,  deren  höchste  Kuppe
3000  m  beträgt,  nicht  jedermanns  Sache  ist.  Der
erlegte  Büffel  zeigte  die  westliche  Form  mit  zurückliegendem
  Gehörn,  Decke  schmutzig  braun,  dem
Rotbüffel  ähnlich,  wie  überhaupt  der  Graben  als
Scheide  zwischen  östlicher  und  westlicher  Fauna
zu  bezeichnen  ist.

Für  alle  Mühen  wurde  ich  aber  entschädigt
durch  Erlegung  des  ersten  hier  von  einem
Europäer  beobachteten  Gorilla,  dem  am  nächsten
Morgen  noch  zwei  weitere  des  Paters  folgten.
        <pb n="195" />
        Es  handelt  sich  um  eine  kleinere  Form  dieser
Menschenaffen  (1,70  m  vom  Scheitel  zur  Sohle),
die  nun  ihrer  wissenschaftlichen  Bestimmung
harrt.  Das  Fell  ist  schwarz,  bei  einem  alten
Männchen  der  Rücken  grau  meliert.  Hände  bei
jüngeren  Tieren  hell,  mit  dem  Alter  zunehmende
Schwärze.

Festgestellt  wurde  ferner  der  Leopard,  von
dem  ein  Exemplar  sich  leider  aus  der  Falle  losriß,
  ein  Wildschwein  (augenscheinlich  Flußschwein,
issenge),  Kmia  (Rothaaraffe,  von  dem  mehrere
Exemplare  erlegt  wurden),  Ukanda,  eine  Art
Buschbock,  die  von  einem  Europäer  noch  nicht
gesichtet  ward,  Baumschliefer  (mbereri),  eine  Art
Fuchs  (mbuge-  mbuge),  die  Schakalart  gunsu
mit  hellbraun-gelblichem  Fell,  ferner  die  Zibetkatze
und  mehrere  Wildkatzen.  Außerdem  erlegte  ich
einen  vollkommen  blaugefärbten  Turako,  dessen
einziges  Abzeichen  eine  ins  graue  schimmernde
Brust  ist.  Die  Ornis  wird  bei  dem  bevorstehenden
Abstecher  unseres  Zoologen  einer  intensiveren
Erforschung  unterzogen  werden;  ebenso  wird
Dr.  Mildbread  auf  dem  Rückwege  von  Mikeno,
dessen  steile  Zacken  wir  jetzt  hoffen  als  erste
Europäer  besteigen  zu  können,  vergleichende  Studien
  mit  dem  Rugege-Walde  und  den  Kiwu-Inseln
vornehmen.

Auf  dem  Rückwege  nach  Kissenyi  begegnete
uns  Dr.  Czekanowski,  der  ebendorthin  marschierte,
  lumsich  nach  seinem  Aufenthalt  in  Mulereo
wieder  mit  der  großen  Karawane  zu  vereinen.
Seine  Resultate  müssen  für  die  nicht  zu  lange
Zeit  seines  dortigen  Aufenthaltes  als  sehr  günstig
bezeichnet  werden.

Da  er  ebenfalls  dem  Grundsatze  huldigt,  daß
nur  große  Sammlungen  und  ausgedehnte
Messungen  von  wissenschaftlichem  Nutzen  sind,  so
hat  er,  stets  längere  Zeit  an  einem  Orte  bleibend,
eingehende  soziale  Studien  machen  können.  Bei
den  soziologischen  Untersuchungen  wurde  die  Hauptaufmerksamkeit
  dem  Klanwesen  geschenkt,  da  diese
Institution  eine  allgemein  verbreitete  Basis  der
sozialen  Organisation  bildet.  Czekanowski  hat
außerdem  750  Schädel  gesammelt  und  1200  Leüte
gemessen  und  eine  große  Anzahl  Ethnographika
nach  Curopa  abgesandt,  deren  Gesamtzahl  mit
ten  übrigen  Sammlungen  der  anderen  Mitglieder
Ereits  zweitausend  Nummern  übersteigt.

Czekanowski  ist  ebenfalls  der  Ansicht,  daß  die
siel  wa  tein  Zwergvolk  find,  denn  auch  seine
160|9  Messungen  ergeben  einen  Mittelwert  von
Man  cm.  Der  kleinste  von  ihm  gemessene

ann  hatte  143,  die  kleinste  Frau  129  em,  der
größte  171  em.
bieg  der  Gesundheitszustand  der  Europäer  war
des  er  tadellos,  wie  in  diesem  herrlichen  Klima
es  Ruanda-Berglandes  auch  nicht  anders  zu  er-121



 

*—

warten  war,  doch  treten  Krankheiten  der  Träger
verhältnismäßig  häufig  auf,  so  daß  Dr.  v.  Raven
auch  an  diesen  eine  größere  Anzahl  Untersuchungen
  und  Blutproben  vornehmen  konnte,
über  deren  Hauptresultate  er  folgendermaßen  berichtet:


„Bei  meinen  Untersuchungen  an  Eingeborenen
  kam  es  mir  einerseits  darauf  an,  durch
Benutzung  eines  größeren  Materials  Anhaltspunkte
  für  die  Beurteilung  des  Vorkommens  und
der  Verbreitung  einiger  Infektionskrankheiten,  besonders
  solcher,  die,  vom  hygienisch-ärztlichen
Standpunkt  aus  betrachtet,  den  Tropen  ein  spezifisches
  Gepräge  geben,  wie  Malaria,  Rückfallfieber,
Tsetseerkrankungen,  Küsten=  und  Texasfieber,  zu
gewinnen,  um  aus  den  Resultaten  der  Untersuchungen
  Schlüsse  auf  eine  eventuelle  Besiedlungsmöglichkeit
  durch  Europäer  und  die  Aussichten
für  Aufzucht  von  Nutz=  und  Lasttieren  ziehen  zu
können,  anderseits  aber  darauf,  festzustellen,  ob
unter  Umständen  die  Gefahr  vorlag,  daß  aus
verseuchten  Bezirken  die  Krankheiten  durch  den
Verkehr  in  bis  dahin  noch  gesunde  Gegenden  verschleppt
  werden  könnten,  so  daß  prophylaktische
Maßnahmen  zur  Berhütung  dieses  Ereignisses  am
Platze  und  zu  empfehlen  wären.  Für  die  Feststellung
  des  ersten  Punktes  schien  mir  unser  Trägermaterial,
  das,  aus  allen  Teilen  des  Bezirkes
stammend,  aus  den  unter  ihm  vorkommenden
Krankheiten  einen  einigermaßen  sicheren  Schluß
auf  die  gesundheitlichen  Zustände  in  der  Heimat
gestattete,  sehr  geeignet,  und  ich  stellte  dementsprechend
  an  den  Leuten  bei  jeder  sich  mir  bietenden

  Gelegenheit  eingehendere  Untersuchungen,

besonders  des  Blutes,  an.

Wenn  die  Zahl  der  Untersuchungen  keine
höhere  ist,  so  liegt  dies  einmal  an  der  Schwierigkeit
  von  Blutuntersuchungen  während  der  Reise
überhaupt,  anderseits  an  der  Indolenz  der  Neger,
die  nach  dem  Schwinden  der  Krankheitssymptome,
  bei  Fieber,  eine  weitere  Behandlung  und
Beobachtung  meist  für  unnötig  halten  und  sich
ihr  entziehen,  wenn  nicht  schon  ein  Teil  aus
Furcht  vor  der  Medizin  der  Europäer  überhaupt
jeder  Beobachtung  ausweicht.  In  dieser  Gruppe
von  Untersuchungen  ist  auffallend  die  prozentual
hohe  Zahl  von  Fieberkranken,  deren  Krankheit  sich
meist  als  durch  Malaria  und  in  zweiter  Linie
als  durch  Rückfallfieber  bedingt  herausstellte.  Hierbei
  möchte  ich  darauf  aufmerksam  machen,  daß
die  größte  Anzahl  der  Malariakranken  ihre  Krankheit
  von  Hause  mitbrachten,  was  aus  der  durch
Blutuntersuchung  festgestellten  Zahl  alter  Fälle
hervorgeht.  Rückfallfieber  häufte  sich  erst  in  der
dritten  Woche  des  Aufenthaltes  auf  der  Karawanen-=straße.
        <pb n="196" />
        W  122  20

Die  Untersuchungen  an  in  Ruanda  ansässigen
Leuten  zeigten,  daß  auch  Ruanda,  das  vorläufg
noch  für  Karawanenverkehr  gesperrt  ist,  in  keiner
Weise  trotz  seiner  Höhenlage  frei  von  Malaria
ist,  wenn  sich  auch  aus  der  Zahl  der  Untersuchungen,
  die  aus  äußeren  Gründen  nur  an
Fieberkranken  gemacht  werden  konnten,  und  der
positiven  Befunde  keine  bindenden  Schüsse  auf  die
Häufigkeit  ihres  Vorkommens  ziehen  lassen.  Nach
allem,  was  ich  beobachtet  habe,  scheint  sie  mir  im
Verhältnis  zur  Bevölkerungsdichte  keine  große
Rolle  zu  spielen.

Was  schließlich  die  Verseuchung  der  Rinder
in  Ruanda  anbetrifft,  so  zeigten  von  121  auf
Ruanda  entfallenden  Tieren  nur  vier  deutliche
Krankheitssymptome,  eins  aus  Bugoi  starb  an

Küstenfieber,  eins  wurde,  schwer  krank,  getötet.
Beide  zeigten  anatomische  Veränderungen  des
Darms,  wie  sie  bei  Küstenfieber  charakteristisch
sind.  Berücksichtigt  man,  daß  wegen  der  Sperre
von  Ruanda  Vieh  aus  anderen  Bezirken  kaum
eingeführt  wird,  so  wird  man  zu  dem  Schluß
kommen,  daß  das  Küstenfieber  jetzt  schon  festen
Fuß  in  diesen  Gebieten  gefaßt  hat  und  Absperrungsmaßnahmen
  nur  von  untergeordneter
Bedeutung  wenigstens  für  diese  Erkrankungen  sein
dürften.“

In  kürzester  Zeit  betritt  die  Karawane,  wiederum
getrennt,  das  Gebiet  des  Kongostaates,  um
sich  in  Rutschurru  bzw.  am  Albert-Edward-See
  wieder  zu  vereinen.

 

Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Binnengrenz-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Monat  September  1907.

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*r“  Einiunr.  Aussubre  Salz-  geben—-  Gegen  Vorjahr
Zollstell  Einfuhr-  Ausfuhr-  verbrauchs-  Neben-  Insgesamt  Vorjahr  .
Zollstelle  goll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Mehr  Weniger

Rup.  O.]  Nup.  H.]  Rup.  H.]  Rup.  H.]  Nup.  H.]Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  #f.
T  i  ;  it  .  !  i

Mofchi.  180177  582•65  29  99  —  —  2414  41  321921  44260.29
Schirati.  931,  561  59  67  10  .50  20844  1  .70  85  513  55—  —
Muansa  19  8722214  075/25  7  65  64  88  34  020  —45  360  —86  843  80/10  01620  —  —

oba  186632,51  4  795  90  —  —  7  53  666975,58  89301|11  4926q——  12569  68
Usumbura  ——  —  —  —  —  —1  —  —  4051  —  —  4  05
Udjidii  —  —  —  —  —  2  —  2  —  267  37306—  —  370  39
Bismarckburg  140  —  —  —  —  9  50  10  90  14531  1080  50/  —  —16065  87
Unjika-Posten  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenburgg  ——  —  —  —  1  50  1•50  2  —  6081—4t:t  —6079
Mwaja  193/|12  1  286  88  —  EXIIEIIIIII  772971  1212871  —  —
Wiedhafen  61|20„  50  8170  108  o8  7581  33602  —  —
Ssongea.  —  —  —  —  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  —  —

.

Summe  in  Rup.24  74772,|21  302  46  97  311105  4516  2520/4,  5|61  670  5961  190  73  79786  —  —

-  .  Mk.2  09696  28  403  281  129  751  140  6061670  59
Sept.  1906  Mt.  82  õs06927  782  89  4  50844  06161  190  73  #
Gegen  Vorjahr  «  «  -  .  «
Zun.4,Abn.-4437274620894125216—70346H47986

Togo.

Dammdau  zulschen  AKnecho  und  ndjido.

Im  Kolonialblatt  Nr.  19  vom  1.  Oktober
v.  Is.  wurde  über  einen  Dammbau  durch  den
Lagunenarm  zwischen  Anecho  und  Adjido  berichtet;
  die  wirtschaftliche  Bedeutung  dieses  Baues
fand  damals  bereits  ihre  Würdigung.

Der  zuerst  nur  für  Fußgänger  benutzbare
Damm  ist  inzwischen  fertiggestellt  worden.

Der  Damm,  in  den  für  den  Bootsverkehr

eine  Länge  von  240  Meter;  seine  Kronenbreite
beträgt  4  und  die  größte  Höhe  an  der  tiefsten
Stelle  der  Lagune  rund  8  Meter  über  Sohle.
Die  Dammkrone  hat  eine  20  em  starke  Lateritabdeckung
  erhalten,  die  als  Fahrbahn  dient;
die  Böschungen  sind  bis  zum  Niedrigwasserspiegel
mit  Rasen  belegt,  der  auf  einem  festen  Klaiboden
  wurzelt.  In  der  Niedrigwasserlinie  ist  zum
Schutz  gegen  die  Beschädigung  der  Böschung  durch

ein  6  Meter  breiter  Durchlaß  eingebaut  ist,  hat  Wellenschlag  eine  Buschpackung  angebracht.
        <pb n="197" />
        —

Die  Dammschüttung  erforderte  eine  Erdbewegung
  von  22  185  chm.  Als  Arbeiter  wurden
ausschließlich  Steuerarbeiter  und  als  Aussichtspersonal
  Polizisten  verwendet,  so  daß  durch  die
eigentliche  Dammschüttung  Kosten  nicht  entstanden.
Aufwendungen  waren  nur  erforderlich  für  den
Durchlaß,  für  Grundstücksentschädigungen  und  für
den  Transport  des  beim  Bau  erforderlichen  Feldbahnmaterials.


Die  beim  Dammbau  verwendeten  Steuerarbeiter
  arbeiteten  je  sechs  Tage.  Es  waren  immer
ungefähr  100  Mann  gleichzeitig  tätig.  Insgesamt
  wurden  rund  2200  Steuerarbeiter  beschäftigt.
  ·

Der  Degbo-Ranal.

Nahe  der  Mündung  des  Hahoflusses  in  den
Togosee  liegt  —  von  letzterem  durch  einen  etwa
1  km  breiten  Sumpfgürtel  getrennt  —  das  Dorf
Degbo.  Das  Dorf  hat  einen  Marktplatz,  auf  dem
jeden  fünften  Tag  Markt  abgehalten  wird.

Durch  den  Sumpf  schlängelt  sich  in  vielfachen
Krümmungen  eine  sehr  schmale  Wasserrinne;  zur

 

123  20

Zeit  der  höheren  Wasserstände  können,  wenn  auch
mit  Schwierigkeiten  und  nicht  ohne  beträchtlichen
Kraftaufwand  der  Bootsleute,  größere  Einbäume
diese  Rinne  benutzen.  In  den  Monaten  Dezember
  bis  April  halten  jedoch  nur  noch  Einbäume
  der  kleinsten  Abmessung  mit  etwa  100  kg
Ladefähigkeit  den  Verkehr  notdürftig  aufrecht.

Die  Störung  des  bedeutenden  Markterkehrs
durch  die  inangelhaften  Abfuhrverhältnisse  und
deren  ungünstiger  Einfluß  auf  die  Preisbildung
wurden  daher  von  Europäern  und  Eingeborenen
äußerst  unangenehm  empfunden.

Um  dem  Übelstande  abzuhelfen,  ist,  wie  wir

dem  Amtsblatt  von  Togo  entnehmen,  unter  teilweiser

  Benutzung  der  alten  Fahrrinne  ein  gerader
  ungefähr  einen  Kilometer  langer  und  zehn
Meter  breiter  Kanal  ausgehoben  worden,  der
durchweg  eine  Tiefe  hat,  daß  alle  zur  Zeit  auf
den  Lagunen  und  dem  Togosee  verkehrenden
Fahrzeuge  ihn  benutzen  können.

Die  Aushebungsarbeiten  sind  von  Steuerarbeitern
  aus  den  Bezirksämtern  Lome-Land  und
Anecho  ausgeführt  worden.

übersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Logo  im  II.  Viertel  des  Ralenderjahres  1907
im  Verglelich  mit  dem  bandel  im  gleichen  eitraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

--  Einkuhr.  #
In  Im  "  "
II.  trtet  II.  Wiertel  rrn  e  nnenn  e
Benennung  der  Warengruppen
.  oen  ein  Wert  Wert
«  Mk.  Mk.  Mk.  Mk.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  13  410  10754  2  656  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  11915  18  718  —  6808
F  Lotonmigie  Verzehrungsgegenstände.  Genußiitel  127  792  109  238  18  554  —
Olfrüchte.  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs-  685  157  528  —
e)  Gehwanste  (außer  Mineralwasser  123  172  136  383  13211
h  Sämereien,  lebende  Pflanzen,  Futtermittel  iebiere
soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  aenannt)  774  515  259
*57  Faserpflanzen.  ·  400  400  —
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirrschaft.  88  324  17  167  21  157  —
Zusammen  1  316  472  292  932  28  540  —
ll.  Tiere  und  tierische  Ergeugnisse:
a)  Lebende  Tierc  1  188  1  1187  —
b  Fleisch  und  nerische  Erzengnisse  aller  Art.  34  833  53  500  18  607
1  Zusammen  II  36  021  53  501  —  17  480
I.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  92  618  59  412  33  236  —
7  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  10  838  13  653  —  2  815
«  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
vi  Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  44  473  31  187  13286  —
Tefxtil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  *
WVI  (außer  Lederwaren).  866  814  485  682  —  118  868
VIII.  Eber  und  Lederwaren,  Vaholuch  Arichnerwaren  8  808  7  002  1  806  —
IX  ummi=  und  Kautschukwarer  1  884  145  1  739  —
**  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnigwa  iren  9272  10  608  —  1  836
Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunsigegenstände  15  110  8  021  7089
        <pb n="198" />
        G  124  c

 

 

 

 

 

  
    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im  ¾  "
II.  Vertelul.  Viertel!  Ius-  -*„  ##it  e
Beuennung  der  Warengruppen  1907  1906
Wert  Wert  Wert  Wert
in  Mk.  in  Mk.  in  Mk.  in  Mkt.
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glasware  30  895  15  519  15  376  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  laußer-  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  d  Lalbzeug  34  352  5  457  28895  —
b)  Fabrikate  ..  62  858  54  792  8  066  —
Zusammen  xũ  97210  60  249  86  961  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  37  761  84  577  —  16  816
XIV.  Bassen  und  Munition.  50  567  27143  28  424  —
XV.  Geld  277  556  161  072  116  44  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1907.  1396  329  1  310  703  85  626  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1  656  123  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  259  794  —  —  —
B.  Rusfuhr.
I.  und  der  Forstwirtschaft
120  350  14  893  5  457
523  132  312  063  211.069
180  305  —  125
92  030  35  837  56  193  —-der
  Forstwirtschaft.  249  000  228  873  20  217  —
Zusammen  I  984  782  591  981  392  801
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse
a)  Lebende  Tie  14904  13  761  1143
b)  Tierische  Erzeugnisse  .....  31497  29  312  8  185  —
Zusammen  II  46  401  37073  9328  —-III.
  Mineralische  und  fossile  Rohstoffer  .  —  —  —  —
IV.  Heweröliche  Erzeugnisie  ..  46  127  10  637  35  490  —
V.  Geld  .  346  531  232  480  114051  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1907  1  423  841  872  171  551  670
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  091  061  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  +  329  780  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1907.  2820  170  2182874  637  296
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr  2  750  184  —  —  —.
Zunahme  —.  Abnahme  ++  1|  +  69  v986  —  —  I
Wichtigste  Warenpofltionen.
Imll.  Viertel  1907|  Imll.  Viertel  1006  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  WarenMenge  Wert  Menge  WertlMenge  WertMenge  Werr
kg  Mk.  k  Mk.  kg  Ml.  ke  Mk.
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backware  ....  22784  11229  15  47  8206  7337  3023  —  —
Gemüsc=  und-  hihonierven  eingemachtes
  Ob  ..  8  362  8311  16  033,  16  747  —  —  7171  8  436
Kolanüssers  22  147  28519  30  482  36  980  —  —  8  335.  8461
Tabalt  .......  56  993  62042  53  731  50  113  3262  11  929  —  «  —
Iaboqubtllatc  .......  411  5656  7951  6668  —  —  384  1  012
Stille  Weine  .  Witer)  28  590  14681  19  595.  14  6109  3  995  32  —  —
Branntweine  aller  Ari  .  (Liter).66  326790  151  988  88  534  —  —  30  372  5  855
Bier  (Liter)  27022  1309.41  41  648  24587  —  —  17626  10646
        <pb n="199" />
        W  125  20
Im  II.  Viertel  1907|  Im  II.  Viertel  1906  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Menge,  Wert  Menge  Wert  Menge!  WertMenge  Wert
kg  Mk.  kg  M.t.  —  Mk.  kg  Mk.
Bau=  und  Autzholz.  1465  804  35  656502292/  15  72063  512  19  935  —  —
Fleisch  und  #bbereikunden  von  1

Fleisch,  einsa  l.  Fleischkonserven  6283  9089  6  029  10220  254  —  —  1131
Fi  ische,  Stetiere  und  Süßwasser-  I  ;

tiere  aller  49  712  11  30075  902,  31  144  —  —  260  160  19  844
Milch,  Butter,  Gäse,  Eier,  Honig

und  sonstige  tierische  Nahrungs=  6  Z

nuttel.  9190  12724  8  8on  10  491  380  2238  —  —
Zement,  Kalk,  reide,  *27  ,  '  ;

Erden  und  Steine  339  293  20  462826  022  17441  1327  1,  3021  —  —
Sa  248  912  14  534256  dis  19  347  —  12  1066  4  813
S  acinie,  Irmunthien,  Britenns  62  300)  32  576  8282911  14359  *  18  217  —  —
Peirol  er)  114819  22  454  32  144  5998882  075  16  456  —  —
*x*  eoller  Art  14348  6614  12  640  4989  1  708  1525  —  —
Baumwollgarne.  16  3068730||26  650)  63  588  —  —  10  342  26288
Baumwollgewebe  90  995,  276  936124  140  375274  —  —  33  15  98  338
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,

Posamentierwaren,  Schirme,

Filzwaren  8  82  408  66942  878  1  909  9530  —

Schuhe  und  Sresel-  5  119  7781  5708  —  66  589
Glas  und  Glasw  13  2  2  866  3  608  4001  9  674  16  265  —  —
Roheisen,  wäleine  Tienen  Stau

gen,  Blöcke  ##  83  192  23246  3  537  1250  79  655  21  996  —  —
Bellolecch  22  518/  8177/4  195  284612328  5831
Eisenwaren,  nicht  besonders.  genaunt  56  008.  38  6114  165),  40  853  —  —  18  1571  2236
Waren  aus  anderen  unedlen  Me-  |  4

..  2385  9827  3357  8555  —  1272  972  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  ..  5900  3240  2651.  2977  3249)  263  —.  —
Vaschinen  für  industrielle  Betriebe  5034  7336.  6915  —  679  2302  —

aller  znt,  auch  Fahrräder  ..  585019888104648H67904  —-.—«  98798748016
Feuerwaffe  Stück)  1  8000  17  116  935,  9217  865.  7899  —  —
Schiespulerr.  und  Zundhüüchen  23  13822  15317045  13693  6  093  8460  —  —
Goldmünzen  50]  140  —  —  90
Silbermistezen  —  272506  —  160  332  —  112  174  —  —

.  B.  Rusfuhr.

Mais  .  .  .  II  41#  105  25  118  260  8542s1  600  59,  96  688  —
Kalao  ...-....  1964  1461  1  809  122  222  —  —
Kolmteme.  155311  823  7991  Ol  910  201  115  5  1  122  684  —  —
Palmöl.  431  185190  660  46  102  529157  716  18  —  —
Na0beunmoon:  o692  92  023120  35  83765  612  56  109  —
Laurschuk  ......  39  991  248  480  25  426  228  527  14  1565  19  953  —  —
Elfenbein  1445.  20  062  1926  21  448  1614  481.  —
Silbermünzen  —  344  951  —  225  480  —  119  471  —  —
—

 

Rolonialwirtschastliche  Mitteilungen.

Spelseöl  aus  Kamerun.

60  In  der  hydrotherapeutischen  Anstalt  der
Deiglichen  Universität  Berlin  sind  die  Früchte
d  im  Bezirk  Ossidinge  sehr  verbreiteten,  wild
6  achse  anden  Njove-Njole-Baumes  untersucht
weor  en.  Über  das  Ergebnis  der  Untersuchung
ieser  von  Bezirksamtmann  Dr.  Mansfeld  eingesandten
  Früchte  schreibt  der  Leiter  der  genannten

ssaalt.  Geheimer  Medizinalrat  Prof.  Dr.  Brie-#
  wie  soler  edizinalrat  Prof.  Dr.

„Die  Samenkörner  enthalten  ein  vorzügliches
  Speiseöl  von  gutem  Geschmack,  das  durch
einfache  kalte  Pressung  gebrauchsfähig  gewonnen
werden  kann.  Die  Kerne  wiegen  1,2  bis  1,4  g
und  enthalten  etwa  62  v.  H.  Ol.  Irgend  eine
gesundheitsschädliche  Substanz  konnte  nicht  nachgewiesen
  werden,  so  daß  die  Kerne  zur  Speiseölbereitung
  verwandt  werden  können.  Es  wurden
nach  dieser  Richtung  auch  eingehende  Versuche
angestellt  (wie  Verfütterung  der  Kerne,  intraperi-
        <pb n="200" />
        W  126  20

toneale  und  subkutane  Einspritzungen  von  Extrakten),
  welche  die  Unschädlichkeit  der  Früchte  beweisen.


Jede  Frucht  (Nuß)  enthält  zwei  bis  drei

Kerne.  Der  Preßrückstand  der  Kerne  enthält
6,7  v.  H.  Stickstoff  bzw.  41,88  Rohprotein  (Eiweiß),
  ist  also  zur  Kraftfuttermittelfabrikation
  gut  zu  verwenden.“

 

Aus  fremden  Polonien  u  und  Droduktionsgebieten.

Materialien  zur  afrikanischen  eingeborenen.  und  Krbeiterpolitik.

Die  Verhandlungen,  welche  der  Staatssekretär
des  Reichs  =  Kolonialamts  während  seiner  Anwesenheit
  in  Deutsch-Ostafrika  über  die  Fragen
der  afrikanischen  Eingeborenen=  und  Arbeiterpolitik
  geführt  und  die  Erläuterungen,
welche  er  zum  gleichen  Thema  jüngst  in  Oldenburg
  gegeben  hat,  haben  das  allgemeine  Interesse
  erneut  auf  diese  Fragen  gelenkt.  Um  ihre
Beurteilung  zu  erleichtern,  beginnen  wir  in  der
vorliegenden  Nummer  mit  dem  Abdruck  offiziellen
Materials  über  die  Handhabung  der  Eingeborenenund
  Arbeiterpolitik  in  den  unseren  Kolonien  benachbarten
  Gebieten.

I.
Mr.  Churchill  über  seine  Reise  nach  Britisch-Ostafrika
  und  Uganda.

Winston  Churchill,  der  britische  Unterstaatssekretär
  der  Kolonien,  ist  am  Freitag,  den  17.  Jannar,
  von  seiner  in  der  Tagespresse  wiederholt
erwähnten  Reise  nach  Britisch-Ostafrika  und
Uganda  in  die  Heimat  zurückgekehrt.  Schon
Tags  darauf  hat  er  bei  einem  ihm  zu  Ehren
veranstalteten  Festmahl  des  „National-Liberal-Club«
  über  die  Ergebnisse  seiner  Afrikafahrt
Bericht  erstattet.  Wir  geben  die  Ausführungen
des  Unterstaatssekretärs  nach  den  Berichten  englischer
  Blätter  in  ihrem  wesentlichen  Gedankengang
  und  in  freier  Uübersetzung  wieder.

Sie  haben  mich  heute  Abend  bei  der  Rückkehr
von  meiner  afrikanischen  Reise  willkommen  geheißen.
  Ich  glaube  annehmen  zu  dürfen,  daß
Sie  mehr  von  Dingen,  die  sich  auf  meine  Reise
beziehen,  als  von  politischen  Fragen  zu  hören
wünschen.  Es  war  von  einem  Unterstaatssekretär
ein  ziemlich  bedenkliches  Unterfangen,  diese  überseeischen
  Länder  zu  besuchen.  Wohl  lagen  Präzedenzfälle
  vor,  aber  sie  waren  nicht  zahlreich.
Auch  die  geübte  Kritik  war  nicht  immer  sehr
freundlich.  Aber  ich  glaube  es  als  eine  bedeutsame
  Aufgabe  —  besonders  für  die  Kolonialverwaltung
  —  bezeichnen  zu  dürfen,  daß  diejenigen,
  denen  ein  verantwortlicher,  wenn  auch

daß.

 

kleiner  Anteil  an  großen  politischen  Entscheidungen
zukommt,  aus  erster  Hand  über  die  Länder  und
über  die  Verwertung  der  Hilfsquellen  dieser
Länder  sich  unterrichten,  über  die  sie  zu  entscheiden
  haben.  Noch  eine  andere  Erwägung:
Parteien  kommen  und  gehen,  aber  wir  alle
kämpfen  für  ein  großes  Endziel.  Diejenigen,  die
in  fernen  Gegenden  hart  zu  arbeiten  und  ihr
Leben  in  schlechtem  Klima  wie  unter  schwierigen,
selbst  dumpfen  und  eintönigen  Verhältnissen  zu
führen  berufen  sind,  müssen  das  Gefühl  haben,
daß  die  große  Umwälzung  des  Jahres  1906
nicht  die  Bedeutung  hatte,  als  ob  man  dem
Studium  der  Probleme  und  Bedürfnisse  der
großen  überseeischen  Kronländer  nicht  die  nötige
Sympathie,  das  nötige  Interesse  und  den  nötigen
Eifer  entgegenbringe.

Wenn  Sie  mich  nach  dem  überwiegenden
Eindruck  fragen,  den  ich  auf  dieser  Reise  gewann,
  so  moöchte  ich  frei  heraussagen:  es  war
der  des  Erstaunens.  Nicht  das  erste  Mal  ist
es,  daß  ich  ins  Ausland  gefahren  bin.  Ich  hatte
Gelegenheit,  Afrika  von  beiden  Enden,  vom  Sudan
und  vom  Süden  her  zu  durchforschen;  ich  bin
auch  sehr  weit  durch  ganz  Indien  gereist.  Aber
ich  muß  gestehen:  niemals  sah  ich  außerhalb
Europas  so  fruchtbare  und  schöne  Länder,
wie  diejenigen,  die  ich  auf  meiner  letzten  Reise
besuchte.  Es  gibt  Gegenden  des  ostafrikanischen
Protektorats,  die  in  bezug  auf  Schönheit,  auf  die
Frische  der  Luft,  die  Ertragfähigkeit  des  Bodens,
in  bezug  auf  ihr  Grün  und  den  Reichtum  an
fließendem  Wasser  die  in  jeder  Beziehung
alle  anderen  erwähnten  Länder  übertreffc.  und
die  den  Vergleich  mit  den  schönsten  Gegenden
Englands,  Frankreichs  oder  Italiens  herausfordern.
  Ich  habe  in  Uganda  ein  Land  gesehen,
das  von  einem  Ende  zum  andern  ein  Garten  ist,
unerschöpflich,  überwältigend  und  von  der  üppigsten
  Fruchtbarkeit  auf  allen  Seiten;  ich  habe
keinen  Zweifel,  daß  das  gewaltige  System  von
See=  und  Wasserwegen,  die  Sie  bei  einem  Blick
auf  die  Karte  von  Afrika  bemerken,  einst  ein
großes  Zentrum  tropischer  Produktionen  werden
        <pb n="201" />
        W  127  20

und  eine  hochbedentsame  Rolle  in  der  wirtschaftlichen
  Entwicklung  der  ganzen  Welt  spielen  wird.
#  1
2

Aber  es  wäre  sehr  unrecht,  und  ich  würde
meine  Pflicht  vernachlässigen,  wenn  ich  im  Gefühl
der  erklärlichen  Begeisterung  und  des  Vergnügens,
das  ich  beim  Anblick  solch  ausgedehnter  Gebiete
empfunden  habe,  mich  zu  einem  unrichtigen  oder
unvollkonimenen  Bericht  über  ihre  Eigenschaften
verleiten  ließe.  Es  gibt  eine  Kehrseite  der
Medaille,  die  niemand  zu  verheimlichen  suchen
sollte.  Die  Tatsache,  daß  die  Luft  in  Ostafrika
kühl  ist,  darf  uns  nicht  vergessen  lassen,  daß  man
sich  unter  dem  Aquator  befindet;  die  Tatsache,
daß  die  Luft  heiter  und  erfrischend  ist,  kann  die
weitere  Tatsache  nicht  beseitigen,  daß  eine  Höhe
von  6000  oder  7000  Fuß  als  eine  für  enropäisches
Leben  sehr  ungewöhnliche  erscheint.  Die  Schönheit
  der  Landschaft  kann  niemals  die  wilden
Tiere,  die  schädlichen  Insekten  und  die  gefährlichen
  Krankheiten  aus  der  Welt  schaffen,  die  sich,
wo  es  auch  sein  möge,  dem  Ansiedler  und  Pionier
entgegenstellen.  Ich  glaube,  es  wäre  ein  großer
Fehler,  wenn  wir  versuchen  wollten,  durch  künstliche
  Mittel  die  Auswanderung  nach  diesen
Gegenden  zu  vermehren  oder  zu  erhöhen,  Der
beste  Weg,  um  der  Bevölkerung  die  Möglichkeit
der  Entwicklung  zu  geben,  ist  der,  daß  man  den
Leuten,  die  schon  dort  sind,  zum  Erfolge  verhiltt
  und  daß  man  durch  den  auf  natürlicher
und  wirtschaftlicher  Basis  errungenen  Erfolg  dieser
Teute  andere  ermutigt,  dem  Beispiel  jener  zu
folgen  und  ihr  Lebenslos  zu  teilen.  Es  ist
selbit  für  die  besten  Teile  von  Aquatorial-Afrika
nhicht  erwiesen,  daß  der  weiße  Mann  zehn  bis
zwolf  Jahre  dort  leben  kann,  ohne  in  seinen
Nerven  oder  physischen  Kräften  herunterzukommen.
Noch  weniger  ist  es  erwiesen,  daß  er  seine  Kinder
aumziehen  und  ihnen  ihre  Art  für  mehrere  Generalionen
  bewahren  kann,  ohne  daß  eine  fühlbare
Kercchlechterung  einträte.  Solange  aber,  als  diese
Tinge  nicht  erwiesen  sind,  muß  die  letzte  Form
der  Enwicklung  jener  Länder  —  ich  sage  nicht
ihr  Wert,  denn  der  steht  außer  Zweifel  —  eine
auherst  unsichere  bleiben.  Immerhin  glaube  ich,
ah  viele  der  gegenwärtigen  Schwierigkeiten  bei
santgesetter  Anwendung  moderner  Wissenschaft,
elier  ortgeeseter  Entwicklung  der  Verkehrs=  und
bon  nderen  Zivilisationsmittel  im  wesentlichen
Landht  werden  können.  Die  Entwicklung  des
werten  sollte  jedenfalls  unermüdlich  fortgesetzt
puntt  u  Schon  vom  rein  finanziellen  Stand-Sache
  tuss  dürften  wir  nicht  unser  Geld  für  eine
zum'eemerichwenden,  wenn  wir  ihr  doch  nicht
wir  derolge,  helfen  wollten.  Die  Summen,  die
en  afrikanischen  Kolonien  und  Protektoraten

 

als  Zuschüsse  bezahlen,  sind  bedeutend  und  werden
bedeutend  bleiben,  bis  diese  Länder  auf  die  Höhe
eines  wirtschaftlichen  Besitztuns  gebracht  sind.

r

Wir  dürfen  bezüglich  dieser  Protektorate,  die
wir  auf  jeder  Seite  von  Afrika  so  leicht  in  unseren
Besitz  gebracht  haben,  nicht  vergessen,  daß  sie  in
steigendem  Maße  unsere  Arbeiter=  und  Industriebevölkerung
  mit  dem  unentbehrlichen  Rohmaterial
  versehen  werden.  Baumwolle,  Gummi,
Fasern,  Hauf  und  viele  andere  Waren  werden
in  wachsender  Flut  hereinströmen.  Bei  der
Baumwolle  kann  bewiesen  werden,  daß  der  bestehende
  Mangel,  daß  unsere  Abhängigkeit  von
einer  einzigen  Bezugsquelle  die  Spekulation  vielfach
  in  den  Stand  gesetzt  hat,  den  Preis  des
Rohmaterials  auf  eine  übertriebene  Höhe  zu
steigern  und  von  dem  fleißigen,  angestrengt
arbeitenden  Volk  der  ganzen  Grasschaft  Lancashire
eine  drückende  Steuer  zu  nehmen.

*#  1

r

Aber  als  den  Hauptgrund,  warum  wir  in
unseren  Bemühungen,  diese  Länder  zu  entwickeln,
nicht  erlahmen  dürfen,  möchte  ich  jedoch  das
Interesse  an  den  eingeborenen  Rassen  ins
Feld  führen.  Natürlich  kommen  in  so  großen
Verwaltungen  von  Zeit  zu  Zeit  Dinge  vor,  die
jedermann  bedauert  und  die  kaum  irgend  jemand
verteidigen  wird.  Ich  muß  jedoch  sagen,  daß  ich
äußerst  angenehm  überrascht  war  —  —  nein,  ich
will  nicht  sagen  „überrascht“.  Ich  gewann  einen
sehr  angenehmen  Eindruck  von  der  Art,  wic  ein
großer  Teil  unserer  Zivil=  und  Militärbeamten,
die  ich  traf,  der  Eingeborenenbevölkerung  gegenüber
  seine  Pflicht  erfüllte.  Ich  fand  unsere
Beamten  entschlossen,  die  ihnen  anvertrauten
Bölker  vor  Ausbentung  und  Spekulation  gegen
diejenigen  zu  schützen,  die  den  Eingeborenen
lediglich  zu  pekuniären  Vorteilen  auszunützen
wünschen.  Ich  bin  sicher,  es  wäre  ein  böser  Tag
für  die  ausgedehnte  Bevölkerung  von  Ostafrika
und  Uganda,  wenn  sie  von  der  besorgten,  selbstlosen
  Herrschaft  britischer  Beamter  losgelöst  und
dafür  der  reinen  Selbstsucht  einer  kleinen  lokalen
Gemeindeverwaltung  überantwortet  würde.

1  r—
*

Das  anziehendste  und  interessanteste  Schauspiel,
  von  dem  ich  Augenzeuge  gewesen  bin,  war
der  Eingeborenenstaat  Uganda.  Mein  Freund,
Mr.  Hemphill,  hat  Ihnen  von  einem  Volke
erzählt,  dem  man  so  lange  keine  Handschuhe  verkaufon
  konnte,  bis  es  sich  erst  mit  den  anderen,
noch  unerläßlicheren  Gegenständen  schneiderlicher
Kunst  vertraut  gemacht  hatte.  Wohlan,  kein
größerer  Gegensatz  kann  dem  Geist  eines  Mannes

:)
        <pb n="202" />
        W  128  20

entgegentreten,  der  durch  das  ostafrikanische  Protektorat
  gereist  ist,  als  das  Schauspiel  von  Uganda.
In  jenem  Gebiet  sehen  Sie  auf  Hunderte  von
Meilen  ein  Land,  bewohnt  von  Wilden,  deren
Ehrenbezeugung  darin  besteht,  daß  sie  sich  mit
allen  unter  der  Sonne  möglichen  Farben  bemalen,
  ihre  Köpfe  mit  Federn,  ihre  Körper  mit
Muscheln  schmücken  und  daß  sie  zum  Klange  eintöniger
  Klagelieder  um  den  Stuhl  tanzen,  auf
dem  der  Besucher  Platz  genommen  hat.

Aber  wenn  Sie  nach  Uganda  kommen,  kommen
Sie  in  eine  andere  Welt.  Sie  finden  dort  eine
vollkommen  organisierte  Verwaltung,  jeden  an
seinem  Platz  und  einen  Platz  für  jedermann.
Sie  finden  bekleidete,  kultivierte  und  gebildete
Eingeborene.  Sie  finden  zweihunderttausend
Menschen,  die  lesen  und  schreiben  können,  eine
sehr  große  Zahl,  die  sich  aufrichtig  dem  christlichen
Glauben  ergeben  und  die  infolge  ihrer  Bekehrung
die  Vielweiberei  aufgegeben  hat.  Kurzum  —
Sie  finden  in  Uganda  nahezu  alles,  was  als
das  Ideal  gelten  kann,  das  der  Negerfreund  so
oft  vor  dem  britischen  Publikum  aufgestellt  und
das  anderwärts  so  oft  enttäuscht  hat.  Ich  glaube,
wir  verdanken  Uganda  zum  guten  Teil  einer  auf
unerreichter  Stufe  stehenden  Entwicklung  der
Mission.  Vielfach  habe  ich  im  britischen  Reiche
gefunden,  daß  die  Beamtenklasse  dem  Werk  der
Mission  sehr  verächtlich  gegenüberstand.  In  Uganda
fand  ich,  daß  sie  der  Mission  sehr  dankbar  war.
Hingebende  Christen  verschiedener  Kirchen,  alle
von  einer  gemeinsamen  Menschenliebe  beseelt,
haben  ernstlich  und  anhaltend  jahraus,  jahrein
gearbeitet,  um  die  sittlichen  und  geistigen  Fähigkeiten
  einer  der  intelligentesten  Rassen  auf  dem
ganzen  afrikanischen  Kontinent  zu  heben.  Und
sie  hatten  unzweifelhaft  Erfolg,  sie  brachten  ein
Element  des  Fortschritts  und  der  Wohlanständigkeit
  in  das  Leben  von  Uganda,  das  diesen  Staat
zu  einem  der  interessantesten  macht,  für  den  das
britische  Volk  jemals  verantwortlich  geworden  ist.

Es  ist  sehr  traurig,  daß  diese  so  fortgeschrittene
willige  und  aufnahmefähige  Rasse  zu  einer  Zeit,
die  mit  unserer  Ankunft  im  Lande  zusammenfällt,
die  Beute  einer  so  schrecklichen  Geißel,  wie  der
Schlafkrankheit,  werden  sollte.  Ich  hoffe,  daß
die  getroffenen  Maßnahmen  uns  in  den  Stand
setzen  werden,  die  Sterblichkeit  zu  beschränken,
auf  jeden  Fall  aber  die  Weiterausbreitung  dieser
furchtbaren  Krankheit  zu  verhindern.  Sie  werden
sicher  dahin  mit  mir  einig  sein,  daß  Wissenschaft
und  Zivilisation,  wenn  sie  eine  so  liebenswürdige
und  des  Fortschritts  so  fähige  Rasse  vor  einer
schrecklichen  Zerstörung  bewahren,  eine  Aufgabe
zu  erfüllen  haben,  die  niemand,  von  welchem
Punkte  er  auch  die  Sache  nimmt,  bemängeln
oder  bekämpfen  kann.

r

 

Im  weiteren  Verlauf  seiner  Rede  beschäftigte
sich  Mr.  Churchill  mit  dem  Problem  der  indischen
Einwanderung.  Er  heißt  die  Inder  in  den
ostafrikanischen  Besitzungen  Englands  willkommen,
da  sie  —  wenigstens  auf  absehbare  Zeit  —  für
die  billige  und  angemessene  Entwicklung  des
Handels  und  Verkehrs  über  weite  Gegenden  hin
unentbehrlich  seien.  Wenn  auch  selbstverständlich
den  Rechten  und  dem  Expansionsbedürfnis  des
eingeborenen  und  des  weißen  Elements  nachdrücklicher
  Schutz  und  jede  mögliche  Rücksicht  gewährt
  werden  müsse,  so  sei  doch  in  jenen  herrlichen
  Ländern  Raum  für  alle  drei  Rassen,  die
Weißen,  Eingeborenen  und  Inder  vorhanden.

II.
Regelung  der  Dienstverhältnisse  in
Britisch-Ostafrika.
A.  Aus  dem  Gesetz  vom  2.  April  1906.
Übersicht  der  Bestimmungen.

§  2.  Ein  Dienstkontrakt,  welcher  nicht  schriftlich
  abgeschlossen  und  von  den  Beteiligten  unterzeichnet
  ist,  gilt  für  nicht  länger  als  einen  Monat.

§  3.  Schriftliche  Dienstkontrakte  können  gegen
des  Schreibens  und  Lesens  unkundige  Personen
nur  dann  geltend  gemacht  werden,  wenn  sie  die
schriftliche  Bescheinigung  einer  Urkundsperson
tragen  dahin,  daß  der  betreffende  Kontrakt  in  der
Gegenwart  der  Urkundsperson  vorgelesen  und  erklärt
  und  daß  er  von  dem  betreffenden  Arbeiter
freiwillig  und  in  vollem  Verständnis  seiner  Bedingungen
  angenommen  worden  ist.

§  5.  Keine  Urkundsperson  darf  einen  Dienstvertrag
  bescheinigen,  es  sei  denn,  daß  dieser  so
genau  als  angängig  enthält:

a)  Art  und  Dauer  des  Dienstes,

b)  den  Ort  oder  die  Gegend,  innerhalb

welcher  der  Dienst  zu  leisten  ist,

Tc)  die  zu  zahlende  Vergütung.

8  6.  Die  Gebühr,  die  für  die  Bescheinigung
von  Dienstkontrakten  zu  zahlen  ist,  bestimmt  der
Gouverneur.

§  8.  Personen,  welche  andere  verleiten,  außerhalb
  des  Schutzgebiets  auf  Arbeit  zu  gehen  oder
sie  dabei  unterstützen,  sind  zu  bestrafen  mit  Gefängnis
  bis  zu  einem  Jahre  oder  Geldstrafe  von
1000  RNp.  oder  beidem.

§  10.  Auch  ein  schriftlicher  Dienstkontrakt  hat
keine  längere  Gültigkeit  als  drei  Jahre.

11.  Jeder  Dienstkontrakt,  in  dem  eine
Dauer  nicht  angegeben  ist,  gilt,  sofern  er  nicht
auf  die  Ausführung  einer  bestimmten  Arbeit
lautet,  als  von  Tag  zu  Tag  geschlossen  und  kann
von  beiden  Seiten  ohne  Kündigung  aufgegeben
werden.
        <pb n="203" />
        129  2

§l  12.  Sollte  bei  Ablauf  des  Kontraktes  der
Bedienstete  auf  einer  Reise  unterwegs  sein,  so
darf  der  Arbeitgeber  die  Dienstzeit  bis  zur  Beendigung
  der  Reise  verlängern.

5*s  13.  Mangels  anderweitiger  kontraktlicher
Bestimmungen  sind  die  Löhne  an  die  Arbeitnehmer
  in  bar  zu  zahlen.  Bestimmungen,  welche
Zahlung  in  Waren  vorsehen,  sind  gültig.  Lohn,
der  in  Waren  zu  zahlen  war,  darf  nicht  in  Geld
oder  in  anderen  Waren  bezahlt  werden  und  umgekehrt.


5  15.  Wer  einen  Arbeiter  zum  Verlassen  des
Dienstes  verleitet  oder  einen  solchen,  der  den
Dienst  unrechtmäßigerweise  verlassen  hat,  wissentlich
  aufnimmt  und  beherbergt,  ist  zu  bestrafen
mit  einer  Geldstrafe  von  100  Rp.  bzw.  im  Unvermögensfalle
  mit  Gefängnis  bis  zu  zwei  Monaten
mit  oder  ohne  Zwangsarbeit.

Über  Kontraktbruch  und  Streitigkeiten  zwischen
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  sagt.

§  16.  Für  zivile  und  strafrechtliche  Klagen
der  Arbeitnehmer  oder  der  Arbeitgeber  aus  dem
Kontraktverhältnis  ist  die  Klage  beim  Magistrat")
äuständig.  Der  Magistrat  ist  zuständig,  gleichviel,
  ob  beide  Parteien  oder  eine  derselben  europäischer
  Rasse  sind.

§*  18.  Falls  nach  Einreichung  der  Klage  der
Gerichtsbeamte  die  Überzeugung  bekommt,  daß
Fluchtverdacht  vorliegt,  kann  er  den  Beklagten
arretieren  lassen,  es  sei  denn,  daß  derselbe  Bürgschaft
  stellt.

#5J  19.  Auf  Grund  der  vorliegenden  Verordnung
  werden  dem  Magistrat  noch  die  folgenden
Befugnisse  beigelegt:  ç

a)  das  Recht,  Forderungen  zwischen  Arbeitgeber
  und  -nehmer  zu  kompensieren,

b)  die  Erfüllung  des  Vertrages  sicherzustellen
durch  Verlangen  einer  Bürgschaft,  eventuell
  durch  Erzwingung  einer  solchen,

e)  die  Auflösung  des  Bertrages,

d)  die  Auflösung  des  Vertrages  und  Verhängung
  einer  Geldstrafe  gegen  Kontraktbrüchige.


§  20.  An  Stelle  der  in  §  19  ausgesprochenen
Strafe  kann  in  geeigneten  Fällen  über  Personen,
welche  nach  Ansicht  des  Gerichtshofes  das  16.
Lebensjahr  noch  nicht  überschritten  haben,  eine
körperliche  Strafe,  welche  mit  einem  dünnen  Rohr
auf  dem  nackten  Rücken  zu  vollziehen  ist  und
16  Schläge  nicht  überschreiten  darf,  verhängt
werden.

§  21.  Jeder  Arbeitnehmer  kann  bis  zur
Höhe  eines  Monatslohnes  in  Strafe  genommen
werden  und  mangels  Zahlung  in  entsprechende
Gefängnisstrafe:

)  Ein  mit  2  222  2
Verwaltungkt  richterlichen  Befugnissen  ausgestatteter

 

1.  wenn  er  nach  Abschluß  eines  Vertrages  den
Dienst  nicht  zur  bestimmten  Zeit  antritt,

2.  wenn  er  ohne  Urlaub  sich  von  der  Arbeitsstätte
  entfernt,

l.wenn  er  sich  während  der  Arbeitsstunden
betrinkt,

4.  wenn  er  eine  Arbeit  unterläßt,  welche  zu
machen  seine  Aufgabe  gewesen  wäre,  oder
wenn  er  dieselbe  unsorgfältig  und  unordentlich
  ausführt,  «

5.  wenn  er  ohne  Erlaubnis  und  eigennützig
Pferde,  Wagen  oder  anderes  Eigentum  seines
Arbeitgebers  in  Gebrauch  nimmt,

6.  wenn  er  sich  frecher  oder  beleidigender
Sprache  seinem  Arbeitgeber,  dessen  Frau
oder  einer  von  dem  Arbeitgeber  ihm  vorgesetzten
  Person  gegenüber  bedient.

Ein  Arbeiter  kann  bis  zur  Höhe  des

Lohnes  von  zwei  Monaten  bestraft  werden,  eventuell

  auch  mit  Gefängnis:

1.  wenn  er  absichtlich  oder  in  trunkenem  Zustande

  Eigentum  seines  Arbeitgebers  dem

Verlust,  der  Beschädigung  oder  ernster  Gefahr

  aussetzt,

.  wenn  er  absichtlich  oder  in  trunkenem  Zustande
  Maßnahmen  verweigert  oder  unterläßt,
  das  ihm  von  seinem  Arbeitgeber  anvertraute
  Gut  vor  Schaden  zu  bewahren,

4.  wenn  er,  als  Hirt  angestellt,  den  Tod  oder
Verlust  des  ihm  anvertrauten  Viehes  zu
melden  unterläßt  usw.,

.  wenn  er  seinem  Arbeitgeber  gegenüber  den
Verlust  ihm  anvertrauter  Gegenstände  behauptet
  und  der  Arbeitgeber  den  Nachweis
führt,  daß  diese  Gegenstände  nur  durch
Handlungen  oder  Unterlassung  des  Arbeiters
verloren  gegangen  sein  können,

.  wenn  er  unrechtmäßigerweise  den  Dienst  des
Arbeitgebers  verläßt  mit  der  Absicht,  nicht
zurückzukehren.
§  23.  Durch  keine  dieser  Bestrafungen  wird

der  Dienstvertrag  aufgehoben.

*  24.  Jede  Bestrafung  mit  Gefängnis  verlängert
  den  Dienstvertrag  um  die  gleiche  Zeitdauer.


§  25.  Ebenso  verlängert  sich  die  Kontraktdauer
  um  diejenige  Zeit,  während  welcher  der
Arbeiter  unrechtmäßigerweise  sich  vom  Dienst  entfernt
  hatte.

26.

2

—2

O

Für  Verlust  oder  Zerstörung  von
Gegenständen  des  Arbeitgebers  ist  der  Arbeiter
bis  zur  Hälfte  seines  Monatslohnes  haftbar.
§  27.  Arbeiter,  welche  Vorschuß  entnehmen
und  den  Dienst  verlassen,  ehe  sie  denselben  abgearbeitet
  haben,  können  mit  Gefängnis  bis  zu
drei  Monaten  bestraft  werden.
2  Die  in  den  vorhergehenden  Para-
        <pb n="204" />
        W  130  20

graphen  aufgeführten  Vergehen  sind  Antragsvergehen.
  Der  Arbeitgeber  hat  den  Antrag  unmittelbar,
  nachdem  er  Kenntnis  von  dem  Vergehen
  erhalten  hat,  zu  stellen.

§  29.  Jeder  Arbeitgeber  ist  zu  bestrafen  mit
einer  Geldstrafe  nicht  über  1000  Rp.,  mangels
Zahlung  mit  Gefängnis  nicht  über  einen  Monat:

1.  wenn  er  dem  Arbeitnehmer  seinen  Lohn
vorenthält,

2.  wenn  er  dem  Arbeitnehmer  während  oder
nach  Abschluß  der  Dienstzeit  sein  Eigentum
  vorenthält,

3.  wenn  er  die  kontraktmäßige  Lieferung  von
Nahrungsmitteln,  Bettzeug  und  anderen
Artikeln  unterläßt  oder  wenn  er  ungenügend
  liefert.

4.  Für  die  Zeit  der  Gefängnishaft  hat
ein  Arbeitnehmer  auf  Lohn  keinen  Anspruch.

§  35.  Neben  den  Bestimmungen  dieser  Verfügung

  bleiben  diejenigen  des  indischen  Strafgesetzbuchs
  oder  anderer  in  Britisch-Ostafrika
gültiger  Gesetze  in  Kraft.

Zweiter  Anhang
zum  Gesetz  vom  2.  April  1906.
Form  eines  Vertrages  gemäß  Abschnitt  4.

r  Aufzeichnung  einer  Vereinbarung,  getroffen

......  905toischn.·.......··
(weiterhin  der  Arbeitgeber  genannt)  einerseits  und
den  Personen,  deren  Namen  sich  aus  dem  Verzeichnis
  ergeben  (weiterhin  der  Arbeiter  genannt)
anderseits.

1.  Jeder  Arbeiter  geht  hierdurch  einen  Vertrag
  mit  dem  Arbeitgeber  ein  des  Inhalts,  ihm
zu  digen  in  der  Eigenschaft

für  die  Zeitdauer  von  .  ..
berechnet  vom  190

2.  Der  Arbeitgeber  geht  hiermit  einen  Vertrag
  mit  dem  Arbeiter  ein  des  Inhalts,  daß  er
während  des  oben  erwähnten  Zeitraumes  jedem
Arbeiter  die  Zahlungen  und  Vergütungen  leisten
wird,  welche  neben  seinem  Namen  in  dem  angefügten
  Verzeichnis  angeführt  sind,  und  daß  er
nach  Ablauf  des  erwähnten  Zeitraumes  jeden
Arbeiter,  der  es  verlangt,  mit  den  notwendigen
Mitteln  versehen  wird,  um  nach  dem  Platze,  an
welchem  er  gedungen  worden  war,  zurückkehren
zu  können.

Zum  Zeugnis  dieses  haben  die  genannten
Parteien  hier  unterschrieben  oder  ihr  Handzeichen
gemacht  n  vor  den
Tag  und  Jahr  wie  oben.

Unterschrift  des  Arbeitgebers.

 

Verzeichnis.

 

Name  und

Handzeichen  Lebensmittelration

Zahlung  per

 

 

 

Die  obengenannten  Parteien  unterschreiben
oder  machen  ihr  Handzeichen  hierzu  in  meiner
Gegenwart,  indem  die  Vereinbarung  von  ihnen
anerkannt  wird,  nachdem  dieselbe  in  meiner
Gegenwart  vorgelesen  und  erklärt  worden  ist.
Ich  bezeuge  hiermit,  daß  der  Vertrag  freiwillig
von  ihnen  eingegangen  ist  mit  dem  vollen  Verständnis
  seiner  Bedeutung  und  seiner  Wirkung.

B.  Bekanntmachung  zu  dem  Gesetz  vom
2.  April  1906.
Vom  18.  November  1907.

Es  wird  hiermit  bekannt  gemacht,  daß  die
Beamten  der  Verwaltung  und  der  Eingeborenen-Angelegenheiten
  ihr  Bestes  tun  werden,  um  Arbeitskräfte
  für  Ansiedler,  Pflanzer,  Unternehmer
und  andere  Personen  unter  folgenden  Bedingungen
zu  beschaffen:

1.  Der  Arbeitgeber  soll  geeignete  Hütten  für
die  Arbeiter  errichten  oder  dafür  Sorge  tragen,
daß  sie  in  angemessener  Weise  untergebracht  sind.

2.  Der  Arbeitgeber  soll  jeden  Arbeiter  unentgeltlich
  mit  einer  guten  wollenen  Decke  versehen,
und  zwar  bei  seiner  Ankunft  am  Arbeitsplatze
zum  Gebrauch  für  den  Arbeiter  während  seiner
Beschäftigung.

3.  Der  Arbeitgeber  soll  sich  bemühen,  den
Arbeitern  solche  Nahrung  zu  geben,  wie  sie  sie
in  ihrer  Heimat  gewohnt  sind.  Er  soll  jedem
Arbeiter  täglich  2  Pfd.  Reis,  Mais  oder  anderes
und  geeignetes,  bekömmliches  Korn  oder  2  Pfd.
Mehl  oder  Bohnen  liefern.  Er  soll  ferner  jedem
Arbeiter  zweimal  wöchentlich  2  Pfd.  süße  Kartoffeln
  oder  einen  geeigneten  Ersatz  liefern,
welcher  von  dem  Bezirkskommissar  oder  dem
Untersekretär  für
gebilligt  wird.  Anstatt  der  Nahrung  kann  dem
Arbeiter  mit  Genehmigung  des  Rekrutierungsbeamten
  eine  Vergütung  bezahlt  werden;  diese
ist  täglich  zu  zahlen.

4.  Der  Arbeitgeber  soll  für  je  10  Mann  einen
großen  Kochtopf  und  eine  große  Schüssel  liefern.

5.  Der  Arbeitgeber  soll  einen  Mann  in  jeder
Abteilung  von  50  Mann  dazu  bestimmen,  die
Nahrung  für  den  Rest  der  Abteilung  zu  kochen.
Diesem  Manne  soll  erlaubt  werden,  mindestens
drei  Stunden  vor  den  anderen  zur  Behausung
zurückzukehren.

6.  Der  Arbeitgeber  soll  durch  Telegramm  oder
auf  dem  schnellsten  Wege  dem  nächsten  Bezirks-
        <pb n="205" />
        W  131  20

kommissar  oder  dem  Assistenten  des  Sekretärs  für
Eingeborenen-Angelegenheiten  (labour  officer)
jegliche  Unruhen  oder  Reibereien  mit  seinen
Leuten,  das  unberechtigte  Verlassen  der  Arbeit
und  den  Ausbruch  von  Krankheiten  oder  Todesfällen
  unter  seinen  Leuten  melden.

7.  Der  Arbeitgeber  soll  einen  angemessenen
Vorrat  von  geeigneten  Arznei=  und  Verbandmitteln
  auf  jeder  Arbeitsstatt  halten.

8.  Im  Falle  ein  Arbeiter  ernstlich  erkrankt,

soll  der  Arbeitgeber  für  seinen  Transport  per
Eisenbahn  oder  auf  dem  schnellsten  Wege  nach
dem  nächsten  Hospital  Sorge  tragen.
9.  Im  Falle  das  Wasser  auf  einer  Arbeitsstatt
  verunreinigt  oder  gesundheitsschädlich  wird,
soll  der  Arbeitgeber  dafür  sorgen,  daß  es  gekocht
wird,  bevor  es  den  Leuten  zum  Trinken  gegeben
  wird.

10.  Der  Arbeitgeber  soll  bei  dem  Rekrutierungsbeamten
  die  notwendige  Summe  hinterlegen,
  um  jenen  Beamten  instandzusetzen,
einen  genügenden  Vorrat  von  Nahrung  für  den
Unterhalt  der  Leute  auf  dem  Wege  nach  und
von  ihrer  Heimat  und  zum  Arbeitsplatz  zu  kaufen.

Die  Entwicklung  Cevlons  1904/07.“)

Einnahmen  und  Ausgaben.

Die  Gesamteinnahmen  von  Ceylon  sind  von
29423  308  Rp.  im  Jahre  19032  auf  35  030  660  Rp.
im  Jahre  1906  gestiegen.  Das  bedeutet  eine
Steigerung  von  19  v.  H.  Al  derselben  sind  alle
Einnahmeposten  beteiligt.  Besonders  auffallend
sind  die  Steigerungen  bei  den  Kapiteln  Zölle
(1906  782000  Rp.  mehr  als  1903),  Hafenabgaben,
  welche  um  50  v.  H.  gestiegen  sind  und
letzt  über  2  Millionen  Rp.  einbringen.  Lizenzen
usw.  welche  von  6  300  000  Rp.  auf  7  600  000  Rp.
gestiegen  sind.  Die  Einnahmen  aus  den  Eisenbahnen
  betragen  jetzt  über  10  Millionen  Rp.e
gegen  8300000  Rp.  im  Jahre  1903.  Am
gewaltigsten  ist  die  Steigerung  bei  den  Einnahmen
aus  Landverkauf,  welche  von  735000  Rp.  im
Jahre  1903  auf  2600000  Rp.  im  Jahre  1906
gestiegen  sind.  Besonders  die  unerreichte  Nachage
  nach  Land  zum  Zweck  des  Kautschukanbaues
dat  diese  Steigerung  hervorgerufen.  Innerhalb
er  letzten  drei  Jahre  beliefen  sich  die  Einnahinen
aus  dem  Landverkauf  auf  4400000  Rp.  eine
Summe,  welche  den  Gesamterträgnissen  der  vorderhegangenen
  acht  Jahre  gleichkommt.  Auch
3  Ausgaben  sind  gestiegen.  Sie  betrugen  1904

Millionen  Rp.  und  1906  32600000  Rp.

W  o  Ansg  aus  „Progress  of  the  Colony  of  Ceylon“
os  Cerion  4  Reriew,  by.  Sir  H.  A.  Blake.  Governor

Colombo  100r.

 

11.  Der  Arbeitgeber  soll  bei  dem  Rekrutierungsbeamten
  die  Löhne  der  Arbeiter  hinterlegen,
oder  er  soll  eine  geeignete  Sicherheit  oder
Garantie  geben,  durch  welche  es  ermöglicht  wird,
daß  die  Löhne,  welche  den  Arbeitern  zustehen,
ihnen  monatlich  ausgezahlt  werden.

12.  Der  Arbeitgeber  von  Leuten,  welche  an
oder  nahe  der  Uganda-Eisenbahn  arbeiten,  soll
die  notwendigen  Schritte  tun,  um  Leute,  deren
Beschäftigungszeit  abgelaufen  ist,  von  der  nächsten
Station  seines  Arbeitsplatzes  zur  Abfahrtstation
nach  ihrer  Heimat  zu  schaffen.

13.  Die  Höhe  der  Löhne,  welche  in  den  verschiedenen
  Bezirken  gezahlt  werden,  wird  von
Zeit  zu  Zeit  in  der  Official  Gazetter  durch
den  Sekretär  für  Eingeb  Angelegenheit
veröffentlicht  werden.

14.  Die  Gebühren  für  die  Bescheinigung  von
Dienstverträgen  sollen  diejenigen  sein,  welche  in
der  Proklamation  unter  Abteilung  Nr.  6  der
Verordnung,  betreffend  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer
  1906,  festgesetzt  sind.

Nairobi,  den  18.  November  1907.

J.  Hayes  Sadler,  Gouverneur.

#  9

Für  Eisenbahnzwecke  wurden  im  Jahre  1906
5100000  Rp.  ausgegeben,  gegen  4500000  Rp.
im  Jahre  1903.  Gestiegen  sind  die  Ausgaben
für  das  Vermessungswesen,  die  Medizinal-Abteilung
  und  besonders  für  die  öffentlichen  Arbeiten,
bei  denen  die  Zunahme  über  1  Million  Rp.
(4200000  Rp.  1906  gegen  3200000  Rp.  im
Jahre  1903)  beträgt.

Die  öffentliche  Schuld  ist  von  rund  5  Millionen  &amp;amp;
auf  4300000  K  gefallen.  Sie  ist  also  jetzt  weniger
  wie  doppelt  so  groß  als  die  jährliche  Einnahme,
  und  selbst  nach  Aufnahme  einer  neuen
Anleihe  von  1  Million  K,  die  im  Jahre  1905
beschlossen  wurde,  wird  sie  nicht  größer  sein  als
2½  mal  so  groß  als  die  Einnahmen.

Mit  Ausnahme  von  473313  K,  die  zu  Bewässerungszwecken
  und  für  die  Wasserwerke  von
Colombo  ausgenommen  wurden,  ist  die  gesamte
öffentliche  Schuld  für  den  Bau  von  Eisenbahnen
und  Verbesserung  des  Hafens  von  Colombo
kontrahiert  worden.

Am  31.  Dezember  1906  betrugen  die  Kapitalkosten
  für  die  Eisenbahnen  rund  5468000  K,
welche  sich  mit  annähernd  6  v.  H.  verzinsen.
Die  Kapitalkosten  für  den  Hafen  beliefen  sich  auf
2400  000  L,  welche  nach  Zahlung  der  Zinsen
und  Amortisation  einen  Reingewinn  von  8800  S.
brachten.

Politische  Reform.

In  den  letzten  drei  Jahren  ist  in  der  Kolonie

eine  umfassende  Reform  des  Polizei=  und
        <pb n="206" />
        W  132  20

Gerichtswesens  vorgenommen  worden.  Sie
bezieht  sich  hauptsächlich  auf  eine  neue  Ordnung
der  Bestimmungen  betr.  Aufnahme  und  Neuorganisation
  der  Polizeibeamten.

Eisenbahndepartement.

Eine  Reihe  neuer  Linien  ist  seit  dem  Jahre
1904  teils  in  Angriff  genommen,  teils  erkundet
worden.  In  Bau  genommen  wurde  eine  Eisenbahn,
  die  sogenannte  Negombo-Linie,  während
für  die  Ratnapura-Linie,  die  Manar-Linie  u.—a.
die  notwendigen  Vorarbeiten  und  Berechnungen
abgeschlossen  wurden.  Die  Nordlinie  wurde  am
1.  August  1905  fertiggestellt.  Gleich  im  ersten
Jahre  wurden  auf  ihr  325  802  Personen  und
31797  Tonnen  Waren  befördert.  Es  ist  begründete
  Aussicht  vorhanden,  daß  die  Nordlinie
sich  ebenso  verzinsen  wird,  wie  alle  anderen  Teile
des  Eisenbahnsystems.  Dieses  stellt  sich  zur  Zeit
wie  folgt  dar:

1903  1906
cres
Länge  (miles)  291¾/  562⅛
Einnahmen  (Rp.).  8  338  614  10  103  595
Ausgaben  4  603  440  6  075  970
Reineinnahmen  3  735  174  4  027  625
v.  H.  der  Reineinnahmen
  von  den
Kapitalkosten  5,58  5,94
Post.

Die  Einnahmen  aus  dem  Postwesen  beliefen
sich  im  Jahre  1903  auf  1091.0000  Rp.  und  sind
bis  1906  auf  1249000  Rp.  gestiegen.  Die
Ausgaben  wuchsen  während  der  gleichen  Zeit  von
1104000  Rp.  auf  1445.000  Rp.  Die  Ermäßigung
der  Taxen  für  den  Verkehr  mit  dem  Auslande,
sowohl  im  Postverkehr,  wie  im  Telegraphenverkehr,
hat  eine  bedeutende  Steigerung  im  Postverkehr
hervorgerufen.  Die  Beförderung  ausländischer
Telegramme  hat  um  20  v.  H.  zugenommen,  zweifellos
  eine  Folge  der  Ermäßigung  des  Tarifs  nach
Europa  von  4  Schilling  auf  2  Schilling,  welche
im  Jahre  1902  stattfand.  Kein  Fortschritt  ist  zu
verzeichnen  im  Telephonwesen.

Unterricht.

Eine  Kommission  macht  Vorschläge:

Es  ist  wünschenswert,  daß  die  gesamte  männliche
  Bevölkerung  einen  Elementarunterricht  erhält.
In  Orten,  wo  Schulen  existieren,  soll  der  Besuch
derselben  obligatorisch  gemacht  werden,  mögen
diese  Schulen  Regierungsschulen  oder  von  der
Regierung  unterstützte  Schulen  sein.  Es  sollten
Maßregeln  ergriffen  werden,  daß  die  Gewissensfreiheit
  gewahrt  bleibt.  In  allen  Teilen  der
Insel,  wo  die  Bevölkerung  dicht  genug  ist,  soll  die

 

Errichtung  von  Schulen  für  Knaben  obligatorisch
werden,  und  eine  Lokalorganisation  zu  diesem
Zwecke  geschaffen  werden.  Diese  Organisationen
sollen  die  Form  von  Distriktsschulkomitees  und
Bezirkskomitees  annehmen.

Es  ist  gegenwärtig  nicht  möglich,  die  Unkosten
durch  neue  Steuern  zu  decken.  Die  Bezahlungen
der  Gehälter  bei  den  Regierungsschulen  und  bei
den  unterstützten  Schulen  soll  auch  fernerhin  aus
den  allgemeinen  Einnahmen  erfolgen.  Die
Lokalfonds,  welche  jetzt  für  den  Bau  und  Unterhalt
  von  Schulgebäuden  bestimmt  sind,  sollen
dadurch  vermehrt  werden,  daß  man  den  Distriktsschulkomitees
  einen  Teil  der  Straßensteuer  überweist.
  Wenn  es  sich  um  Pflanzungen  handelt,
so  soll  der  Schulzwang  nicht  rigoros  durchgeführt
werden,  sondern  es  soll  den  Pflanzern  zur  Pflicht
gemacht  werden,  soweit  es  möglich  ist,  für  den
Elementarunterricht  der  Kulikinder  zu  sorgen,
wobei  die  Regierung  ein  ständiges  Aufsichtsrecht
hat  und  der  Gouverneur  unter  Umständen  auf
Kosten  der  Pflanzer  den  Kulikindern  Unterricht
verschaffen  kann.

Im  ganzen  empfingen  im  Jahre  1906
267691  Kinder  Schulunterricht.  Auch  der  höhere
Unterricht  wird  nicht  vernachlässigt,  so  gibt  es
auf  Ceylon  ein  Royal  College,  das  von  der
Regierung  unterhalten  wird,  ebenso  eine  technische
Schule.  In  der  letzteren  soll  in  Zukunft  dem
Irrigationswesen  besondere  Aufmerksamkeit  gewidmet
  werden.

Forstdepartement.

Die  Wälder  stellen  den  größten  Reichtum  der
Insel  dar.  1899  wurden  die  wertvolleren
Wälder  der  alleinigen  Kontrolle  des  Conservator
of  Forests  überwiesen,  auch  wurden  Waldreservate
  geschaffen  (1906  waren  582911  Acres
reserviert).  Von  den  höheren  Beamten  wird  jetzt
verlangt,  daß  sie  einen  zweijährigen  Instruktions-=kurfus
  in  Oxford  durchgemacht  haben.

Die  Perlfischerei.
Die  Perlfischerei  ist  in  die  Hand  einer  Gesellschaft
  übergegangen,  die  eine  spystematische
Ausbente  der  Perlbänke  vornehmen  läßt.

Mineralogische  Untersuchungen.
Mineralogische  Untersuchungen  werden  seit  1902
von  der  Regierung  unternommen.  1904  wurde  ein
neues  Mineral,  Thorianit,  entdeckt.  Jeder,  der
etwas  von  dem  Mineral  fand,  lieferte  es  an
die  Regierung  ab,  und  diese  verteilte  dann  unter
die  Finder  den  erzielten  Gewinn  (Marktwert

zur  Zeit  1600  K  bis  1700  K  pro  Tonne).  Auch
Monazit  wurde  entdeckt.
Salz  ist  ein  Staatsmonopol.  Importiertes
        <pb n="207" />
        W  133  28

Salz  zahlt  eine  Abgabe  von  2,13  Rp.  pro
Hundredweight.  Die  Gesamteinnahme  aus  dem
Salzmonopol  betrug  über  1300000  Rp.

Opium.

Der  Opiumverbrauch  geht,  soweit  er  kontrolliert
werden  kann,  zurück.  Von  1901  bis  1903  wurden
63783  Pfund  und  von  1904bis  1906  60  665  Pfund
importiert.  Vorschläge,  die  dahin  gehen,  die
Einfuhr  von  Opium  überhaupt  zu  verbieten,
soeinen  keine  Aussicht  auf  Verwirklichung  zu

aben.
Bewaffnete  Macht.

Die  Gesamtstärke  der  Ceylon  Volunteer  Force
betrug  am  1.  April  1907  2324  Mann.  Sie
ist  seit  dem  Jahre  1905  auf  die  Hauptorte  der
Insel  verteilt,  während  sie  früher  mehr  zentralisiert
  war.

Gesetzgebung.

Während  der  letzten  drei  Jahre  wurden  über
70  Ordonnanzen  erlassen.  Die  meisten  waren
indes  nur  Abänderungen  schon  bestehender  Gesetze.
  Auf  die  Einzelgesetze  braucht  nicht  eingegangen
  zu  werden,  da  schon  im  vorhergehenden
die  wichtigsten  erwähnt  wurden.

Der  Bericht  geht  ferner  noch  auf  das  Justizwesen
  der  Insel  ein  und  gibt  auch  eine  übersicht
  über  die  Tätigkeit  der  Botanischen  Gärten.

Zum  Schluß  mögen  noch  einige  statistische
Angaben  gegeben  werden.

Die  Gesamtbevölkerung  der  Insel  belief  sich

1903  auf  3703615  und  1906  auf  3968541
Bewohner,  von  denen  6396  bzw.  6  484  Europäer

  wären.  Es  waren  unter  Kultur  mit:
1903  1906
Acres
Tee  460  715  461  260
Kokosnutt  880  409  987  030
alao  .......  33  725  40  498
Zinnamom.  .  .  ..  41790  43  383
Kautschuk  .....  11595  50  472
Tabak  *#  14  327  78  401
Kassee  4875  3174
Handel.
1903  1906

cre

Zolleinnahmen  (Rp.)  8  043  062,94  8  875  178,75
Vert  des  Imports.  102  277  852  112  789  269
Wert  des  Exports  113  520  963  123  525  884
Total  ........  215  798  815  236  315  153
Reis-Import  (bus.)  9  519  161  10  280  328
Baumwollwaren=  .
—  Import  (Rpi)..  6182762  8194217
Tee-Export  (lb.).149  227  236  170  527  126
Wert  des  Tee-Exports

(Rp.)  58  198  622  61  389  765

 

1903  1906
cres
Kautschuk-Export  ((b.)  43  568  414  960
Wert  des  Kautschuk-Exports
  (Rp.)  84  784  1527  539
Wert  des  Exports

von  Erzeugnissen

der  Kokospalme  25  945  893  23  006  303

Graphit-Exportlewt.)  482  105  701  845

Wert  des  Graphit-Exports
  6  026  319  10  457  490

Der  Handel  betrug  in  Lacs  Rp.:

1901-1.  2  042  1904)4  2  198
19022.  2  086  1900.  2240
1903.  2158  1906.  2  363
6286  6  801

Die  Zolleinnahmen  sind  von  23  120  000  Rp.
während  der  Jahre  1901  bis  1903  auf  25  862000
Rp.  während  der  Jahre  1904  bis  1906  gestiegen.

Von  Import  und  Export  entfielen  auf:

1903  1906
das  Vereinigte  Königreich  25,22  v.  H.  26  v.  H.
Britische  Besitzungen  63,34  63
fremde  Länder  11,44  11

Von  den  Produkten  Ceylons  gingen  nach:

1903  1906
dem  Vereinigten  Königreich
  53,42  v.  H.  48,5  v.  H.
den  Britischen  Besitzungen  15,46  =  19,0
fremden  Ländern.  31.12  —-  32,5

Nach  Deutschland  gingen  aus  Ceylon  Waren
im  Werte  von:
1903:  7  069  000  Rp.  1906:  8  202  000  Rp.
Aus  Deutschland  kamen  Waren  im  Werte  von:
1903:  2  061  000  Rp.  1906:  2  815  000  Rvp.
Die  Häfen  von  Ceylon  wurden  angelaufen
im  Jahre  1903  von  3452  Schiffen  mit  einer
Gesamttonnage  von  5184  690  Tonnen,  1906  von
3894  Schiffen  mit  einer  Gesamttonnage  von
6  697  329  Tonnen.

Cage  der  Candwirtschaft  in  Britisch-Indlen.

Soweit  sich  die  Lage  der  Landwirtschaft  in
Britisch-Indien  zur  Zeit  übersehen  läßt,  bietet  sie
ein  etwas  hoffnungsvolleres  Bild,  als  sich  anfangs
  bei  dem  frühen  Aufhören  der  Monsunregen
  im  August  und  der  seither  fortgesetzten
Trockenheit  erwarten  ließ.  Immerhin  ist  sie  aber
noch  ernst  genug,  um  die  schweren  Befürchtungen
zu  rechtfertigen,  die  auf  seiten  der  Regierung,
namentlich  hinsichtlich  der  kritischen  Zeiten  im
Frühjahr,  von  Anfang  an  gehegt  worden  sind.
        <pb n="208" />
        W  134  20

Am  härtesten  sind  die  Vereinigten  Provinzen
Agra  und  Oudh  von  der  Dürre  betroffen.  Hier
ist  nun  in  den  durch  künstliche  Bewässerung  geschützten
  Teilen  die  Herbsternte  (Kharif)  vor  der
gänzlichen  Vernichtung  bewahrt  worden.  Was
das  bedeutet,  wird  verständlich,  wenn  man  bedenkt,
  daß  gerade  die  Kharifernte  die  billigeren
Früchte  (Hirse,  Reis)  trägt,  auf  denen  die  Nahrung
  der  Bevölkerung  beruht.  Für  die  Provinz,
als  Ganzes  genommen,  schwankt  der  Ertrag  der
hauptsächlichsten  Nahrungsmittelfrüchte  zwischen
einem  Viertel  und  der  Hälfte  einer  normalen
Ernte.  Die  Hälfte  der  Baumwollernte  und
56  oder  noch  mehr  von  der  Zuckerernte  der
genannten  Provinz  ist  zugrunde  gegangen.  Die
Fläche,  die  am  schlimmsten  daran  ist,  wird  auf
51  000  Quadratmeilen  mit  einer  Bevölkerung
von  21½  Millionen  Seelen  angegeben;  etwas
weniger  hart,  aber  immer  noch  ernstlich  betroffen
ist  ein  weiteres  Gebiet  von  9000  Quadratmeilen
mit  5  Millionen  Seelen.  Diese  Zahlen  umfassen
  mehr  als  die  Hälfte  der  Provinz.  Der
Flächeninhalt  der  Vereinigten  Provinzen  Agra
und  Oudh  beläuft  sich  auf  107  164  Quadratmeilen
  (engl.),  ihre  Bevölkerung  betrug  bei  dem
Zensus  von  1901  147  Millionen.  Das  Schicksal
derselben  wird  nun  im  wesentlichen  vom  Ausfall
der  Frühjahrsernte  (Rabi)  abhängen.  Die
herrschende  Hitze  und  Trockenheit  war  freilich  der
Aussaat  bisher  ungünstig,  auch  ist  die  Aussaat
dadurch  verzögert  worden,  daß  die  Bauern  ihr
äußerstes  getan  haben,  um  die  noch  stehende
Kharifernte  durch  künstliche  Bewässerung  zu  retten.
In  anmtlichen  Berichten  wird  nunmehr  von
„heroischen  Anstrengungen“  der  Bauern  gesprochen,
  soviel  Land  als  möglich  für  die  Rabiernte
  zu  bestellen.  Allein  der  Felder,  deren
Bestellung  ohne  künstliche  Bewässerung  einigermaßen
  möglich  ist,  gibt  es  nicht  viele,  und  selbst
bei  solchem  Boden  ist  es  zweifelhaft,  ob  die
Keime  sich  gut  entwickeln.  Aber  es  gibt  keinen
Bericht  der  einzelnen  Bezirksbeamten,  aus  denen
diese  allgemeine  lbersicht  zusammengestellt  ist,  der
nicht  von  dem  mutigen  Geist  des  Optimismus
Zeugnis  ablegte,  mit  dem  die  Landbevölkerung
den  nahenden  schweren  Tagen  entgegenschaut.
Demjenigen,  der  in  diesen  Wochen  diese  Gebiete
auch  nur  mit  der  Eisenbahn  durchfahren  hat,
mußte  es  auffallen,  wie  verhältnismäßig  viele
Felder  Spuren  der  Bestellung  zeigten.  Aber  es
war  auch  kein  seltener  Anblick,  wie  mühselig  mit
der  Schöpfkanne  die  Bauern  versuchten,  die  für
das  Aufkeimen  der  Saat  nötige  Feuchtigkeit  dem
Feld  aus  einer  vielleicht  fern  gelegenen  Quelle
zuzuführen.

Die  Regierung  hat  ihrerseits  der  Landwirtschaft
  weitgehende  Hilfe  angedeihen  lassen.  In

 

erster  Linie  hat  sie  das  System  der  sogenannten
takavia-Anleihen  in  einer  bisher  noch  nie  geübten
  Freigebigkeit  benutzt,  um  die  Bauern  instandzusetzen,
  über  die  ärgsten  Schwierigkeiten
hinwegzukommen.  Die  Regierung  verleiht  nämlich
  —  und  zwar  auch  unter  normalen  Verhältnissen,
  um  die  Bauern  aus  der  Gewalt  des
Dorfwucherers  zu  befreien  —  in  bestimmten
Grenzen  das  zur  Finanzierung  des  landwirtschaftlichen
  Betriebes  nötige  Kapital  selbst.  Solche
Summen  werden  vorgestreckt  zu  einem  Zins  von
5  bis  6¼  v.  H.  gegen  die  12  bis  24  v.  H.  und
noch  mehr,  die  vom  Dorfverleiher  erpreßt  werden.
Im  allgemeinen  hat  diese  Staatshilfe  im  landwirtschaftlichen
  Kreditwesen  Indiens  indessen  keine
durchgreifende  Anderung  hervorgebracht,  nicht  nur
weil  die  Darlehen  lediglich  auf  bestimmte  Zwecke
(Meliorationen,  Saat=  und  Viehankäufe,  Zuchtzwecke)
  ausgegeben  werden,  sondern  auch  weil
damit  viel  mehr  Formalitäten  verbunden  sind
als  mit  den  Abmachungen  mit  dem  Dorfbaniah
und  diese  auch  mit  größerer  Schärfe  zurückgefordert
  werden  als  die  Vorschüsse  des  letzteren.
Aber  in  Zeiten  einer  drohenden  Hungersnot  sind
derartige  Regierungsanleihen  von  großem  Nutzen
gewesen,  denn  auch  der  Dorfkredit  versagt  in
solchen  Zeiten  oder  wird  nur  zu  Bedingungen
gegeben,  die  seine  Inanspruchnahme  mit  wirtschaftlichem
  Ruine  gleichbedeutend  erscheinen  lassen.
Sobald  die  kritische  Lage  einigermaßen  sich  zeigte,

wurden  in  den  Vereinigten  Provinzen  allein

14  Millionen  Rupien  an  solchen  Darlehen
verteilt,  um  die  Bauern  instand  zu  setzen,  Saat
für  die  Rabikultur  zu  kaufen  und  Arbeiter  für
die  Ausgrabung  von  Waseerstellen  zu  dingen.
Der  moralische  Effekt  dieser  Maßregel  scheint  die
Freigebigkeit,  mit  der  man  dabei  verfahren  ist,
gerechtfertigt  zu  haben.  Damit  wurde  auch  für
eine  Zeitlang  noch  der  Bedarf  an  landwirtschaftlichen
  Arbeitern  hochgehalten,  was  bei  der  im
Laufe  der  Jahre  stetig  fortschreitenden  Bermehrung
der  grundbesitzlosen  landwirtschaftlichen  Arbeiterklasse
  von  besonderer  Wichtigkeit  ist.  Diese  Vermehrung
  hat  sich  gerade  in  den  von  Teuerung
und  Hungersnot  am  öftesten  heimgesuchten  Bezirken
  gezeigt  und  hat  teils  infolge  von  Gewohnheit,
  teils  mit  Rücksicht  auf  Kaste  und  Sprache
keinen  Ausgleich  durch  Abwanderung  in  weniger
eng  bevölkerte  Gebiete  gefunden.  Dadurch,  daß
diese  Klasse  jetzt  für  einige  Zeit  noch  Beschäftigung
  gefunden  hat,  scheint  das  Stadium,  das
sich  bei  jeder  Hungersnot  in  Indien  zu  zeigen
pflegt,  das  ziellose  Umherwandern  auf  der  Suche
nach  Nahrungsgelegenheit,  noch  hinausgeschoben
zu  sein.

Neben  diesen  takavi-Darlehen  hilft  die  Regierung
  noch  mit  Abgabennachlässen.  Von  den
        <pb n="209" />
        135  20

31  bis  32  Millionen  Rupien,  die  in  den  Vereinigten
  Provinzen  als  Abgaben  von  der  Kharifernte
  fällig  gewesen  wären,  sind  einstweilen  11
bis  12  Millionen  gestundet  worden,  und  die
Hälfte  dieser  Summe  wird  voraussichtlich  gänzlich
  erlassen  werden.

So  nimmt  es  nicht  wunder,  wenn  die  Berichte
  die  allgemeinen  Verhältnisse  der  Bevölkerung
als  noch  immer  ausgezeichnet  im  Vergleich  mit
früheren  mageren  Jahren  schildern.  Mit  der
Beendigung  der  Wintersaaten  freilich  wird  die
Not  nach  außen  sichtbar  werden  und  das  Bedürfnis
  nach  weiteren  Hilfsmaßregeln  hervortreten.
Dies  wird  nach  dem  Ende  des  Kalenderjahres
mit  ziemlicher  Sicherheit  der  Fall  sein.  Programme
  für  eine  Anzahl  von  Notstandsarbeiten
(an  Straßen,  Kanälen,  Eisenbahnen)  sind  bereits
im  voraus  von  den  Bureaus  der  öffentlichen
Arbeiten  festgestellt.

Sollten  die  üblichen  Winterregen  ausbleiben,
so  wird  die  Frühjahrsernte  sich  allein  auf  die
Felder  beschränken,  die  künstlich  bewässert  werden
konnten,  also  kaum  auf  mehr  als  2  Millionen
Acres  oder  ungefähr  ein  Zehntel  der  für  die
Frühjahrsernte  unter  gewöhnlichen  Verhältnissen
in  Betracht  kommenden  Fläche.
Im  vorstehenden  ist  die  Lage  in  den  Vereinigten
  Provinzen  ausführlicher  behandelt  worden,
weil  dieses  Gebiet  das  am  ärgsten  betroffene  ist,
und  die  von  der  Regierung  getroffenen  Maßregeln
  in  den  übrigen  von  der  Ungunst  des
Sommers  in  Mitleidenschaft  gezogenen  Landesteilen
  den  geschilderten  analog  sind.  Was  diese
anlangt.  so  lauten  die  Nachrichten  ziemlich  unbestimmt,
  wenn  auch  günstiger,  als  die  Berichte
ursprünglich  annehmen  ließen.  In  Bengalen
werden  in  einzelnen  Teilen  Notstandsmaßregeln
notwendig  sein,  die  sich  aber  wohl  auf  Darlehen
und  Nachlässe  beschränken  dürften.  In  der  Präsidentschaft
  Bombay  kommen  für  ein  Eingreifen
er  Regierung  namentlich  das  Dekkan  und  zwei
Distrikte  in  der  Landschaft  Guzerat  in  Betracht,
wo  gleichfalls  takavi-Darlehen  und  Steuernachlässe
  gewährt  werden  müssen  und  später  auch
eigentliche  Notstandsarbeiten  in  Aussicht  genommen
sind.  Im  Punjab  ist  die  Trockenheit  allgemein
schwer  gefühlt  worden,  am  schlimmsten  daran  ist
er  Bezirk  von  Delhi,  wo  eigentliche  Hungersnot
eintreten  wird.  Annähernd  genaue  Schätzungen
der  sinanziellen  Beihilfe  durch  die  Regierung
lassen  sich  jedoch  für  das  Punjab  nicht  machen.
Ziemlich  viel  Notleidende  wird  Zentralindien  aufvergen-
  Besser  als  erwartet  stehen  die  Aussichten
wo  adschrutana,  ebenso  in  den  Zentralprovinzen,
wein  er  Chief-Commissioner  hofft,  mit  einer  Erlih
  rung  des  gewöhnlichen  Programms  der  öffenten
  Arbeiten  auszukommen,  um  die  nötige

 

Arbeitsgelegenheit  für  die  Notleidenden  zu  beschaffen.
  In  Madras  glaubt  man  zunächst  besonderer
  Maßregeln  entraten  zu  können.

Alles  in  allem  genommen  werden  die  Anforderungen,
  die  infolge  der  Hungersnot  an  die
indischen  Finanzen  gestellt  werden,  ganz  bedeutend
sein.  Sie  werden  auf  35,6  Millionen  Rupien
für  Darlehen,  40  Millionen  für  Nachlässe  und
Stundungen,  25  Millionen  für  eigentliche  Notstandsarbeiten
  geschätzt.  Ein  Teil  der  erstgenannten
  beiden  Posten  wird  zwar  wieder  hereingebracht
  werden,  wie  viel  dies  aber  sein  wird,
das  hängt  von  der  Entwicklung  der  nächsten
Monate  ab.

(Bericht  des  Kaiserlichen  Generalkonsulats  in  Calcutta
vom  9.  Dezember  1907.)

Die  erschließung  von  Betschuanaland.“)

Bei  den  augenblicklichen  schlechten  Finanzverhältnissen
  sind  selbst  mutige  Kapkolonisten
pessimistisch.  Und  doch  ist  es  wahr,  wenn  man
sagt,  daß  die  wirkliche  landwirtschaftliche  Entwicklung
  von  Millionen  Acres  Land,  die  gar  nicht
weit  von  Kapstadt  und  anderen  Zentren  entfernt
liegen,  kaum  begonnen  hat.  Eines  Tages  werden
die  Reichtümer  der  Karoo,  die  wahrscheinlich  den
reichsten  Boden  der  Welt  besitzt,  erschlossen  werden.
Die  Kalahari  (die  den  Namen  „Wüste“  zu  Unrecht
führt)  ist  ein  weiterer  Schatz;  ein  dritter  ist
Betschuanaland.  Sei  „rooi  grond"“  stellt  die
beste  Weide  dar  und  sein  Hochlandklima  ist
außerordentlich  gut.

Im  Norden  und  Süden  laufen  „laagts“,  einst
Flußbetten,  aber  später  wurde  das  Klima  trockner.
Die  weise  Maßregel  der  Regierung,  Mr.  H.  M.
Oakley,  die  bekannte  Autorität  in  der  Wassererschließung,
  heraufzusenden,  hat  sich  belohnt  gemacht.
  Auf  dreizehn  der  wertvollen  Regierungsfarmen
  ist  gutes  frisches  Wasser  in  einer  mittleren
Tiefe  von  118  Fuß  und  einer  durchschnittlichen
fließenden  Wassermenge  von  140000  Gallonen  pro
Tag  erschlossen  worden.  Die  Wahl  der  Bohrplätze
  war  außerordentlich  schwierig  wegen  des
Untergrundes,  der  dicken  Vegetation  usw.  Das
Resultat  ist  eine  schlagende  Illustration  dazu,
was  unter  solchen  Umständen  durch  die  Kombination
  technischer  Kenntnis  und  reifer  Erfahrungen
erlangt  werden  kann.  Daß  das  der  Wildnis  auf
diese  Weise  abgewonnene  Land  ein  wirkliches
Aktivum  für  die  Kolonie  darstellen  wird,  kann  in
keiner  Weise  bezweifelt  werden.  Das  Wasser
genügt  für  die  Viehzucht  jeder  Art  und  für  allgemeine
  Zwecke,  und  es  kann  kein  Zweifel  bestehen,
  daß  Betschnanaland,  wenn  ihm  nur  die

*)  Aus  der  „Cape  Times“  vom  16.  Oktober  1907.
        <pb n="210" />
        W  136  20

richtigen  Ansiedler  —  besonders  „Söhne  des
Bodens",  mögen  sie  britischer  oder  holländischer
Abkunft  sein  —  gegeben  werden,  aufblühen  wird.
Mr.  Oakley  und  seine  Kolonne  haben  eine
sechsmonatige  angestrengte  Zeit  hinter  sich.  Bei
Beginn  ihrer  Tätigkeit  fanden  sie  gerade  soviel
Wasser  in  einem  Brunnen,  als  ausreichte,  um
das  erste  Bohrloch  fertig  zu  stellen,  und  später
mußte  das  Wasser  von  Bohrloch  zu  Bohrloch
herbeigeschafft  werden  über  Entfernungen  von
5  bis  6  Meilen.  Zu  jedem  Bohrloch  waren  rund
400  Gallonen  pro  Tag  nötig,  und  da  die  Wasserbehälter
  mittlerer  Größe  nur  60  Gallonen  fassen,
so  hatten  die  Ochsen=  und  Maultiergespanne
viele  Touren  über  pfadloses  Land  zu  machen.

*  *
r

„Das  Klima“,  sagt  Mr.  Oakley,  „ist  sehr  gesund,
allerdings  bestehen  große  Temperaturschwankungen.
In  der  Nacht  fror  das  Wasser  in  den  Behältern
zu  Eisstücken.  Für  den  Farmer  und  Sportsmann
  ist  es  ein  gutes  Land.“

„Nein“,  sagt  er  in  Beantwortung  einer  Frage,
„ich  habe  niemals  einen  Distrikt  gesehen,  der
besser  für  Wasserbohrungen  geeignet  wäre,  als

Betschnanaland,  und  ich  kenne  die  meisten
Distrikte  der  Kolonie.  Das  Wasiser  ist  durch  verwitterte
  Granit=  und  Gneisschichten  hindurchgesickert,

  es  fließt  jetzt  unterirdisch  und  man  muß
nach  ihm  bohren.  Bei  einer  ausreichenden
Wassermenge  hat  Betschuanaland,  davon  bin  ich
überzeugt,  eine  große  und  glückliche  Zukunft.
Vieh  und  Strauße  gedeihen  hier.  Zerealien,
Früchte,  Gemüse  und  Geflügel  kommen  gut  voran;
auch  ist  es  ein  großes  Holzland.  Das  erschlossene
Wasser  war  von  ausgezeichneter  Qualität,  ganz
frisch.“  Mr.  Oakley  sprach  sich  über  die  Politik
der  Regierung,  welche  nur  Land  verkauft,  nachdem
  für  eine  genügende  Wassermenge  gesorgt  ist,
anerkennend  aus.  „Wasserloses  Land  verkaufen,
heißt  praktisch  den  Ansiedler  töten,  bevor  er  nur
angefangen  hat.“

Mr.  Oakley  beschreibt  Betschuanaland  als  ein
weites  wellenförmiges  Land,  hauptsächlich  ist  es
Grasfeld;  an  den  Hängen  wachsen  Kameldornbestände,
  ein  edler  Baum  von  langsamem  Wachstum.
  Zuviel  von  diesem  wertvollen  Wald  wird
durch  die  Feldfeuer  der  Eingeborenen  zerstört.
Die  Eingeborenen  brennen  die  jungen  Bäume
nieder,  die  alten  Bäume  sterben  ab,  und  es  gibt
keinen  Nachwuchs.  Es  müßten  Maßregeln  dagegen
  getroffen  werden.

Für  den  Sportsmann  bietet  Betschuanaland
viel.  Außer  kleinen  Antilopen  trifft  man  die
Kuhantilope,  das  Kudu,  die  Säbelantilope,  blaue
Guus,  wilde  Strauße  usw.

Gegenwärtig  ist  das  Land  sehr  dünn  be- 



völkert,  hier  und  dort  trifft  man  kleine  Farmen
britischer  und  holländischer  Siedler,  die  hauptsächlich
  von  Wild  und  Mehlspeisen  leben.  Es
gibt  auch  Händler  aller  Art,  Juden,  Hindus  u.  a.
Der  Eingeborene  ist  friedlich,  aber  faul,  doch  kann
ihn  der  Farmer  zur  Arbeit  verwenden.  In  den
meisten  Gegenden  trägt  er  europäische  Kleider.
Mr.  Oakley  vertraut,  daß  die  Brunnenbohrungen
sich  als  eine  Rettung  vieler  Teile  der  Kolonie
darstellen  wird,  die  Kalahari  nicht  ausgeschlossen,
welche,  weit  davon  entfernt,  eine  Wüste  zu  sein,
teilweise  ganz  vorzüglichen  Boden  hat.

In  betreff  der  Bedingungen  des  Landverkaufs
in  diesem  frisch  erschlossenen  Land  werden  amtliche
  Mitteilungen  in  Kürze  erlassen  werden.
Gesuche  werden  durch  eine  Behörde  geprüft  und
die  Bezahlung  wird  auf  zwanzig  Jahre  verteilt
werden.  Die  Farmen  sind  im  Durchschnitt
5500  Morgen  groß  und  der  Preis  wird  sicher
mäßig  sein.  In  der  Auswahl  der  Siedler  wird
sorgfältig  vorgegangen  werden  und  die  Inbesitznahme
  durch  Vertreter  wird  nur  unter
besonderen  Umständen  gestattet  werden.
Nach  Ablauf  von  fünf  Jahren  werden  Besitzrechte
  unter  den  folgenden  allgemeinen  Bedingungen
gewährt:

Alle  Straßen  müssen  frei  und  ununterbrochen
gelassen  werden,  wenn  sie  nicht  durch  die  Behörde
geschlossen  werden;  Straßen,  um  welche  von  benachbarten
  Farmern  gebeten  wird,  können  durch
die  Farm  gelegt  werden,  natürlich  gegen  eine
entsprechende  Entschädigung;  die  Regierung  soll
das  Recht  haben,  Straßen,  Eisenbahnen  usw.
anzulegen,  Telegraphenlinien  über  das  Land  zu
errichten  im  öffentlichen  Interesse,  die  Entschädigung
  wird  durch  Schiedsrichter  festgestellt;  die
Regierung  kann  gegen  Entschädigung  das  Land
wieder  zurücknehmen,  wenn  es  der  öffentliche
Nuten  erfordert  und  wenn  Mineralrechte  der
betreffenden  Regierung  erwachsen.

Kaffeeernte  in  Oexiko.

Im  Staate  Veracruz  war  die  Ernte  die
kleinste  seit  Jahren.  Die  Ursache  lag  in  den
ungünstigen  Witterungsverhältnissen.  Die  Qualität
dagegen  war  vortrefflich,  so  daß  entsprechend  gute
Preise  erzielt  wurden.  Das  gleiche  läßt  sich  vom
Staate  Oaxaca  sagen.  Auch  im  Territorium  Tepie
war  die  Ernte  der  Menge  nach  gering,  aber  an
Qualität  gut.  Sie  betrug  etwa  4000  Quintales
zu  je  46  kg,  die  zu  guten  Preisen  verkauft  wurden.
Gegen  1000  Quintales  wurden  von  Tepic  nach

Hamburg  und  Havre  ausgeführt,  wo  sie  zu
76  Pf.  und  93  Centimes  pro  Pfund  verkauft
wurden.
        <pb n="211" />
        W  137  20

Im  Staate  Chiapas  war  die  Ernte,  den  gehegten
  Befürchtungen  entgegen,  sowohl  der  Menge
als  auch  der  Beschaffenheit  nach  günstig.  Im
Bezirke  Tapachula  allein  betrug  sie  etwa  120  000
Zentner,  würde  aber  noch  größer  gewesen  sein,
wenn  nicht  im  Oktober  1906  ein  schweres  Unwetter
  den  Distrikt  heimgesucht  hätte.

Da  die  Ernte  in  den  Staaten  Veracruz  und
Oaxaca  gering  war,  und  von  Tepic  sowie  Chiapas
größere  Mengen  ausgeführt  wurden,  so  mußte
besonders  im  Norden  des  Landes  trotz  des  hohen
Einfuhrzolls  von  10  Pesos  pro  Kilogramm,  um
den  inländischen  Bedarf  zu  decken,  Brafilkaffee
eingeführt  werden.

Die  Ernteaussichten  sind  in  den  Staaten
Veracruz  und  Oaxaca  günstig,  ebenso  im  Tepicterritorium,
  weniger  gut  dagegen  in  Chiapas.
Der  Preis  wird  sehr  wesentlich  von  dem  Erfolg
  oder  Mißerfolge  der  Kaffeevalorisation  in
Brasilien  abhängen.  In  Chiapas  hofft  man  aber
auf  gleichmäßig  gute  Preise,  da  die  dort  wachsenden
  Sorten  zu  den  besseren  Qualitäten,  den  sogenannten
  „elases  de  fantasia“  gehören,  nach  denen
stets  und  überall  lebhafte  Nachfrage  besteht.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Mexiko
vom  9.  Dezember  1907.)

Helkenausfuhr  Sanzibars.
Die  Ausfuhr  von  Nelken  aus  Zanzibar  betrug:

Menge  Wert

Engl.  Pfund  Rupien
1903  12  092  138  2  795  980
1904  14  502  775  4  986  449
1905  15  312  952  4  306  090
1906  15  105  760  5  349  545

Die  Ausfuhr  des  Jahres  1906  stellt  37,5  v.  H.
der  Gesamtausfuhr  Zanzibars  dar.
Die  Ausfuhr  verteilte  sich,  wie  folgt:
1903  1904  1005  1906
Menge  in  engl.  Pfund

Hurova-  3551  966  7  312  375  5  673  319  8  939  789
Anerita  .  852  361  2  056  175  1  769  86ö0  717  900
ien  ’wFN79560  852  4  839  524  7  810  508  5  355  875
frika.  126  959  94  701  59  265  92  196
Wert  in  Rupien
Enropa-  7065  411  2633  787  1  676  468  3  170  924
Umerita  .  189  102  718  420  101  027  238  975
Ann  ’w11  N812  787  1  601  061  2  123  255  1  901  368
Afrika  28  680  38  181  15  340  32  278

A  Auf  die  europäischen  Märkte  verteilte  sich  die
usfuhr  in  folgender  Weise:

1905  1906  1905  1906
d  Menge  in  engl.  Pfund  Wert  in  Rupien
herdam.  1814460  1543  310  554  887  557  320
Hambue  2762  850  2650  919  820  638  915  629
Marseurs  633  284  3  811  300  181  335  1387  202
e28  750  585  760  54230  207  338

 

Neben  Europa  nimmt  Indien  einen  sehr
großen  Teil  der  Nelkenausfuhr  auf,  nämlich:

1904  1905  1906
Wert  in  Rupien
1  554  191  1  985  878  1  782  609

Die  Anteile  der  hauptsächlich  in  Betracht
kommenden  Länder  stellen  sich  nach  Prozenten:

1904  1905  1906
Indien  31,2  46,5  33½
Deutschland  297  4,2  235,9
Großbritannien.  37,0  19,3  17,0
Niederlande  7,5  13,0  100,0
Vereinigte  Staaten.  14,3  11,5  5,4
Frankreich.  4,9  1,0  3,8

Die  Nelkenernte  pflegt  im  August  zu  beginnen.
Das  Erntejahr,  von  August  bis  Juli  gerechnet,
gibt  folgendes  Bild  der  Nelkenernten  seit  1893/94:

-  nsel  Insel  Ins-Jahresdurch-Erntejahr
  gaͤncht  #-  e  ahr
Menge  in  Frasilah  (zu  je  35  Pfd.  engl.)  Rs.
1893/94  197710  402621  600  331  unbekannt
1894/95  102208  307860  410068  5.2.—
1895/96  165  901  413  124  579025  4.—.—
1896/97.  34592  224362  308954  3.9.—
1897/98  44941  150703  195644  6.3—
1898/99  149417  481565  630  9882  6.8.9
1899/1900  59741  206640  266  381  6.1.—
1900001  37567  201192  238759  7.—.—
1901/(02  43626  321599  365225  6.6.6
1902/03  175  420  251780  427200  6.8.6
1903/04  28369  96792  125161  13.4.—
1904/05.  79860  675683  755543  9.5.6
1905/06  181536  109931  261  467  11.14.3
Die  Durchschnittsgröße  der  Ernten  war
399  595  Frasilah.  Der  Durchschnittspreis  der
letzten  zwölf  Ernten  betrug  Rs.  8.3.9.  Dieser

Preis  gilt  nur  für  die  Pemba-Nelken,  Zanzibar-Nelken
  sind  im  Preise  etwas  höher.
An  Nelkenstengeln  wurden  ausgeführt:

1904  1905  1906

Menge  in  engl.  Pfund
Europa  1  001  666  3777  062  2  317  305
Asien.  145  845  63  835  63  056
Amerika  86  755  149  426  —
Afrika  —  —  2065

Wert  in  Rupien

Europa  96  536  285  818  222  608
Asien  12  671  32  622  6  831
Amerika  10  003  9  680  —
Afriko  —  —  285

Wie  im  Vorjahre,  nahm  auch  im  Jahre  1906
Hamburg  beinahe  die  ganze  Einfuhr  auf,  nämlich
  für  213  618  Rupien  von  einer  Gesamtausfuhr
  von  229724  Rupien.
        <pb n="212" />
        W  138  20

Auch  die  Ausfuhr  von  Mutternelken  geht  zum
großen  Teil  nach  Deutschland.

Insgesamt  bewertete  sich  die  Ausfuhr  von
Nelken,  Nelkenstengeln  und  Mutternelken  aus
Zanzibar  im  Jahre  1906  auf  5  580  179  Rupien
gegen  4507  460  Rupien  im  Vorjahre.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Zanzibar.)

Die  swiebelernte  in  figypten  1907.

Der  Kaiserliche  Konsul  in  Alexandria  berichtet:
In  der  Zeit  vom  1.  März  bis  zum  15.  Juni  1907
sind  von  hier  aus  1  149  120  Sack  Zwiebeln  im
Einzelgewicht  von  annähernd  50  kg  verschifft
worden;  hiervon  gingen:  nach  Liverpool  422  653
Sack,  Hull  224  260  Sack,  London  100  618  Sack,
Manchester,  Glasgow  und  Leith  24  042  Sack,
Triest  234  646  Sack,  Genua  und  Venedig  17323
Sack,  Marseille  26  813  Sack,  Hamburg  56  652
Sack,  Antwerpen,  Dünkirchen  und  Rotterdam
22  396  Sack,  nach  den  Levante-Häfen  einschl.
Odessa  20  717  Sack.

Das  schließliche  Ergebnis  ist  für  die  hiesigen
Verschiffer  kein  günstiges  gewesen,  da  die  Verkaufspreise
  in  Europa,  zum  Teil  wegen  Beschädigung
  der  gesandten  Ware,  hinter  den  hiesigen
Einkaufspreisen  zurückgeblieben  sind.  Günstiger
gestalteten  sich  die  Verkäufe  der  über  Liverpool  nach
Nordamerika,  insbesondere  nach  New-York,  Boston
und  Philadelphia,  versandten  Ware.  Der  Versand
  nach  diesen  Plätzen  ist  in  der  für  Liverpool
angegebenen  Zahl  mit  enthalten.  Er  dürfte  mehr
als  die  Hälfte  der  gesamten  Zwiebeleinfuhr  Liverpools
  betragen  haben.

Aussichten  der  indischen  Relsernte  1907/08.

Das  zweite  Memorandum  über  die  gesamte
Reisernte  Britisch-Indiens  für  die  Saison  1907/08
ist  unter  dem  19.  Dezember  1907  veröffentlicht
worden.  Die  Schätzungen,  die  diesem  Berichte
zugrunde  liegen,  umfassen  ein  Areal,  das  78,3
v.  H.  der  gesamten  in  Britisch--Indien  unter  Reiskultur
  stehenden  Fläche  ausmacht,  wie  sie  aus  dem
Durchschnitte  der  fünf  mit  1905/06  abschließenden
Jahre  berechnet  ist.

Während  die  Oktoberschätzung  einen  Rückgang
in  der  Reisanbaufläche  von  1,2  v.  H.  erkennen
ließ,  lauten  die  Dezemberberichte  günstiger  und  ermäßigen
  den  Rückgang  auf  1  v.  H.  Der  Sommerreis
  in  Bengalen,  Ostbengalen  und  Assam  hat  eine
Zunahme  im  Anbau  von  70  000  Acres  erfahren,
auch  im  unteren  Burma  und  im  Anbau  von
Herbstreis  in  Bengalen  hat  sich  eine  Zunahme
bemerkbar  gemacht.  Dagegen  hat  die  Kultur  von
Winterreis  in  Ostbengalen  und  Assam  beträchtlich

 

nachgelassen,  ebenso  in  Bengalen.  Ferner  ist  in
Madras  weniger  Reis  angebaut  worden,  und  in
Ostbengalen  und  Assam  hat  auch  der  Anbau  von
Herbstreis  eine  Einschränkung  erfahren.

Die  gesamte  in  Britisch-Indien  mit  Reis  bestellte
  Fläche  beträgt  52  216  500  Acres  im  Vergleich
  mit  52  746  200  Acres  im  Vorjahre,  woraus
  sich  eine  Abnahme  im  Reisanbau  von
529  700  Acres  oder  1  v.  H.  ergibt.

Nur  aus  Burma  wird  der  Verlauf  der  Witterung
  als  günstig  gemeldet,  und  der  für  die
Ausfuhr  verfügbare  Überschuß  dieser  Provinz
wird  auf  2  514  000  Tons  Kargoreis  oder  auf
42  610  000  ewts  gereinigten  Reis  geschätzt.

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  dem  sie  an  der  gesamten
Reisfläche  in  Britisch-Indien  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende  Angaben
  hervorgehoben  werden:

Bengalen  (34,8  v.  H.).  Die  mit  Herbstreis
  bestellte  Fläche  wird  zu  4  446  200  Acres
gemeldet  gegen  4  309  000  Acres  im  Vorjahre,
woraus  sich  eine  Zunahme  von  3,2  v.  H.  ergibt.
Die  Witterung  ist  im  großen  ganzen  wegen  des
unzeitgemäßen  und  schlecht  verteillen  Regens  keine
günstige  gewesen.  Nimmt  man  den  Ertrag  zu
72  v.  H.  einer  Normalernte  an,  so  kann  der
Rohertrag  an  gereinigtem  Reis  auf  23519  500  cwts
bemessen  werden  gegen  22  160  000  cwts  im
Vorjahre.

Das  Areal  unter  Winterreis  wird  zu  19  845  300
Acres  angegeben  gegen  20  043  400  Acres  im
Vorjahre,  es  ist  also  um  1  v.  H.  zurückgegangen.
Für  den  Winterreis  ist  die  letzte  Zeit  besonders
ungünstig  gewesen.  Der  Regenfall  im  Mai  und
zu  Anfang  Juni  blieb  hinter  der  durchschnittlichen
Regenmenge  zurück,  und  erst  in  der  letzten  Hälfte
des  Monats  Juni  fiel  ausreichender  Regen  für
das  Fortkommen  der  Saaten.  Im  Juli  litten
die  Felder  mit  Ausnahme  von  Nordbihar  sehr
unter  dem  Mangel  an  Feuchtigkeit,  und  erst  spät
im  Angust  fiel  Regen,  so  daß  in  den  meisten
Bezirken  die  Verpflauzung  sehr  aufgehalten  wurde.
In  Orissa,  Chota  Nagpur  und  in  Teilen  von
Südbihar  und  Südwestbengalen  litten  die  Reisfelder
  anfangs  unter  der  Dürre  und  später  im
August  unter  den  Überschwemmungen.  Im  September
  erhielten  einige  Bezirke  zwar  Regen,  der
Monat  Oktober  verlief  aber  regenlos.  Auf  den
höher  gelegenen  Ländereien  stellte  sich  infolgedessen
  eine  vollständige  Mißernte  ein,  und  der
durchschnittliche  Ertrag  pro  Acre  wird  nur  auf
53  v.  H.  einer  Normalernte  geschätzt.  Auf  dieser
Basis  würde  sich  ein  Gesamtertrag  von  1156270000
ewts  ergeben  gegen  172  291  400  ewts  im  Vorjahre.
        <pb n="213" />
        W  139  20

Eine  Fläche  von  181  700  Acres  und  ein  Ertrag
  von  1  014  600  ewts  ist  im  März  1907  für
Sommerreis  gemeldet  worden  gegen  163  600  Acres
und  1  093  800  ewts  zur  entsprechenden  Zeit  im
voraufgegangenen  Jahre.

Ostbengalen  und  Assam  (23,1  v.  H.).  Die
mit  Herbstreis  bestellte  Fläche  wird  auf  3450  000
Aeres  geschätzt  gegen  3  481  900  Acres  im  Vorjahre,
  woraus  sich  eine  Abnahme  der  Anbaufläche
von  0,9  v.  H.  ergibt.  In  keinem  Teile  der  Provinz
  ist  seit  dem  Oktoberschätzungsberichte  Regen
gefallen,  der  größte  Teil  der  Ernte  war  indes  zu
jener  Zeit  schon  eingeerntet.  Weitere  Umfragen
haben  die  Angaben  im  Oktoberbericht  bestätigt,
und  mit  Ausnahme  der  Beschädigungen  durch
frühzeitige  Uberflutungen,  die  aber  nur  verhältnismäßig
  kleine  Flächen  betrafen,  und  durch
Insektenplage  sind  die  Witterungsverhältnisse  für
den  Herbstreis  günstig  verlaufen.  Der  durchschnittliche
  Ertrag  pro  Acre  wird  auf  einen  Normalertrag
  oder  100  v.  H.  geschätzt.  Auf  dieser
Basis  dürfte  auf  einen  Rohertrag  von  24  150  000
ewts  zu  rechnen  sein  gegen  16  249  000  ewts  im
Vorjahre,  was  einer  Steigerung  um  49  v.  H.
gleichkommen  würde.

Das  Areal  unter  Winterreis  wird  auf  11325000
Acres  geschätzt  gegen  12  012  100  Acres  im  Vorjahre,
  es  hat  also  einen  Rückgang  um  5,7  v.  H.
erfahren.  Mit  Ausnahme  von  verhältnismäßig
kleinen  Strecken,  wo  sich  eine  Bewässerung  ermöglichen
  ließ,  ist  die  Ernte,  was  Niederschläge
anbetriftt,  auf  den  Taufall  angewiesen  gewesen.
Die  Aussichten  sind  daher  für  diejenigen  Felder,
die  später  als  Mitte  Juli  bepflanzt  wurden,  durch
den  Mangel  an  Regen,  der  für  den  Monat  August
charakteristisch  war,  nachteilig  beeinflußt  worden.
Nur  teilweise  trat  im  September  eine  Erleichterung
  durch  leichte  Regenschauer  ein,  auf  die  aber
wiederum  völlige  Dürre  folgte.  Breitwürfig  geläter
  Reis,  der  zwischen  Februar  und  April  in
die  Erde  gebracht  wurde,  und  solcher  Reis,  der
vor  Mitte  Juli  verpflanzt  wurde,  dürfte  einen
normalen  und  stellenweise  einen  noch  höheren
Ertrag  liefern.  Derjenige  Reis  aber,  welcher  auf
höher  gelegenen  Ländereien  später  verpflanzt
wurde,  brachte  sehr  leichte  Ahren;  stellenweise  war
er  ganz  verwelkt  und  wurde  dem  Vieh  gegeben.
Nimmt  man  den  durchschnittlichen  Ertrag  pro
lere  auf  77  v.  H.  einer  Normalernte  an,  so  beläuft
  sich  der  Rohertrag  aus  87  203  000  ewts
gegen  102  103  000  ewts  im  Vorjahre,  was  einem

dgange  von  15  v.  H.  gleichkommen  würde.

Für  Sommerreis  ist  die  Fläche  und  der  Ertrag
  im  Mai  1907  (für  die  Bezirke  Ostbengalens)
Ku  281  300  Aeres  bzw.  1  798  000  ewts  gemeldet

worden  gegen  229  500  Acres  und  1  483  800  cwts
im  Vorjahre.

 

Madras  (10,6  v.  H.).  Die  in  den  Raiyatwaridörfern
  bis  Ende  November  1907  mit  Reis
bestellte  Fläche  (etwa  zwei  Drittel  der  Provinz)
wird  zu  5  391  000  Acres  gemeldet,  das  sind
142  000  Acres  oder  2,6  v.  H.  weniger  als  im
Vorjahre.  In  den  übrigen  Nicht-Raiyatwaridörfern
  hat  die  Reisfläche  349  000  Aeres  oder
eine  zweieinhalbmal  so  große  Anbaufläche  wie
im  Vorjahre  eingenommen;  die  Berichte  sind
indes  unvollständig.  Die  Felder  stehen  im  allgemeinen
  ziemlich  gut  bis  gut.  Der  durchschnittliche
  Ertrag  wird  jetzt  auf  79  v.  H.  einer
Normalernte  geschäzt.

In  Unterburma  (9,8  v.  H.)  beträgt  die  ganze
mit  Reis  bestellte  Fläche  in  den  15  hauptsächlich
Reisbau  treibenden  Bezirken  7  296  000  Aeres,
was  einer  Steigerung  der  Reisfläche  gegen  das
Vorjahr  um  322  300  Acres  oder  4,6  v.  H.  gleichkommt.
  Die  für  die  Ausfuhr  verfügbare  Reismenge
  wird  jetzt  auf  2  514  000  Tons  Kargoreis
geschätzt,  die  einer  Menge  von  42  610  000  cwts
gereinigtem  Reis  entsprechen.

Die  indische  Baumwollernte  1907/08.

Das  dritte  Memorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1907/08,  welches
am  19.  Dezember  1907  veröffentlicht  ist,  baut  sich
auf  auf  den  aus  den  einzelnen  Provinzen  bis  zum
30.  November  1907  eingegangenen  Berichten  und
gibt,  soweit  es  möglich  ist,  Vergleiche  mit  der
Ernte  in  dem  voraufgegangenen  Jahre.  Der
Bericht  aus  Ajmer-Merwara  ist  nicht  rechtzeitig
eingegangen  und  konnte  daher  nicht  berücksichtigt
werden;  da  aber  auf  diese  Provinz  im  Durchschnitt
  der  fünf  mit  1905/06  abschließenden  Jahre
nur  0,2  v.  H.  der  indischen  Baumwollfläche  entsielen,
  so  ist  dem  Ausbleiben  dieses  Berichts  keine
Bedeutung  beizumessen.

Die  Witterung  ist  im  allgemeinen  sehr  ungünstig
  gewesen.  In  weiten  Gebieten  ist  fast  gar
kein  Regen  gefallen.  In  anderen  Gegenden
wieder,  in  denen  genügend  Regen  niederging,
war  seine  Verteilung  ungleich  und  ebenso  nachteilig
  als  die  plötzlich  nach  der  Saatzeit  einsetzende
und  während  der  ganzen  Wachstumsperiode  anhaltende
  Dürre.  Von  19  Gegenden,  aus  denen
Berichte  eingegangen  sind,  meldeten  14  einen
Rückgang  der  bebauten  Fläche  und  16  einen
Ausfall  im  Ertrage.

Die  Gesamtfläche  der  Baumwollernte  Britisch-Indiens
  für  das  Jahr  1907/08  wird  zu
20  314  600  Acres  angegeben  gegen  22  175  300
Acres  im  Vorjahre.  Hieraus  ergibt  sich  eine  Abnahme
  um  1  860  700  Acres  oder  um  8,4  v.  H.
Auf  den  Ertrag  hat  die  ungünstige  Witterung
        <pb n="214" />
        W  140  20

einen  noch  nachteiligeren  Einfluß  ausgeübt  und

einen  Rückgang  von  etwa  1  956  200  Ballen  oder
von  40  v.  H.  mit  sich  gebracht.  Es  ist  indes  in
Berücksichtigung  zu  ziehen,  daß  die  vorjährige
Ernte  außerordentlich  günstig  ausgefallen  ist.  Der
Gesamtertrag  wird  auf  2  923  400  Ballen  geschätzt
gegen  4  879  600  Ballen  im  Vorjahre.

Die  britischen  Gebietsteile,  welche  für
gewöhnlich  mit  67,7  v.  H.  an  der  gesamten  Anbaufläche
  beteiligt  sind,  melden  eine  Anbaufläche
von  12  334  000  Acres  und  einen  Ertrag  von
1  758  000  Ballen  gegen  13  372  000  Acres  und
2  891  000  Ballen  im  Vorjahre;  sie  weisen  also
in  der  Fläche  einen  Rückgang  um  7,8  v.  H.  und
im  Ertrage  einen  Ausfall  von  39,2  v.  H.  nach.

In  den  Eingeborenenstaaten  ist  die  Anbaufläche
  von  8  803  300  Acres  im  Jahre  1906/07
auf  7  980  600  Acres  und  der  Ertrag  von
1  988  600  Ballen  auf  1  165  800  Ballen  zurückgegangen.
  In  Prozenten  ausgedrückt  beläuft  sich
der  Rückgang  auf  9,3  bzw.  41,4.

Im  einzelnen  ergeben  sich  nach  dem  Dezemberschätzungsbericht
  für  die  einzelnen  Gebietsteile
Britisch-Indiens  im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre
solgende  Anbauflächen  und  Erträge:

Provinzen  und  102  %  00%  104000/%
Staaten  Acres  Ballen  Acres  Ballen
Bombay,  einschl.  der
Eingeborenen-—)
  5  651  707  6  690  1538

Zemralprovinzen  u.
Berar  ..  ..  .  ...  4  456  595  4678  881
Madras  Raiyat-=waridörfer
  1  388  125  1  392  145
Prasad,  einschl.  der
Eingeborenenstaaten  1468  354  1  413  8357
Vereinigte  Provinzen,
  einschl.  der
Eingeborenenstaaten  1461  263  1489  639
Sind,  einschl.  der
Eingeborenenstaaten  220,6  100,1  250.,3  154,6
Burma  .  .  .  .  .  ...  183  187  6
Bengalen  ohne  Eingeborenenstaaten")
  71  14  75  16
Osibengalen  und
Assa  78  24  76  17

Ajmer-Merwara“")
Nordwestliche  Grenz- 



provinz  .  .  .  .  ...  48  9  61  13
Oyderabodd  ..  3  100  386  3  480  41490
arodoa  ..  552  103  693  224
Zentralindien  .  .  ..  1118  63  1  174  228
Rajputaaan  436  134  428  172
Mysore  84  17  89  10
Zusammen  ..  20314,6  2923,4  23  175.,3  4879.6.

*)  Für  die  Eingeborenenstaaten  wird  der  Ertrag
in  goher  Schätzung  ja  700  Ballen  angegeben  gegen
750  Ballen  im  Vo
"")  Nachträglich  "7  erns  Ajmer-Merwara  das  Areal
zu  41.000  Acres  und  der  Ertrag  zu  52.000  Ballen
gemeldet  worden  gegen  40  000  Acres  und  54
Ballen  im  Vorjahre.

 

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtanbaufläche
  Britisch-Indiens  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende  Angaben
  über  die  Ernte  hervorgehoben  werden:

Bombay  (27,4  v.  H.)  Die  gesamte  in  den
britischen  Gebietsteilen  mit  früher  und  später
Baumwolle  bepflanzte  Fläche  wird  zu  3  137  000
Acres  angegeben,  das  sind  786  000  Aeres  oder
20  v.  H.  weniger  als  im  Vorjahre.  Die  Eingeborenenstaaten
  (ohne  Baroda)  weisen  eine  Fläche
von  2  514  000  Acres  auf  gegen  2  767  000  Acres
im  Vorjahre,  sie  haben  den  Anbau  also  um
9  v.  H.  eingeschränkt.  Im  Gujerat  und  in  Norddekkan
  war  der  Regenfall  für  die  Aussaat  der
frühen  Baumwolle  im  allgemeinen  mangelhaft.
Im  Juli  und  August  trat  dann  ungefähr  6  Wochen
lang  unaufhörlicher  Regen  ein,  der  im  Gujerat
die  Aussaat  der  späten  Baumwolle  unterbrach
und  an  anderen  Stellen  die  Sämlinge  zerstörte.
Die  späten  Regen  hörten  dann  plätzlich  auf,  und
die  Pflanzen  litten  während  der  Zeit  des  Ansetzens
  der  Früchte  an  Feuchtigkeit  Mangel.  In
Satara  und  den  meisten  Teilen  von  Karnatak
waren  die  Niederschläge  für  die  Aussaaten  im
allgemeinen  günstig,  an  manchen  Stellen  sogar
zu  groß.  Für  die  britischen  Gebietsteile  wird  der
Ertrag  auf  282  000  Ballen  geschätzt  gegen  692000
Ballen  im  Vorjahre;  er  ist  also  um  59  v.  H.
geringer  ausgefallen.  In  den  Eingeborenenstaaten
wird  er  zu  425  000  Ballen  angegeben,  das  ist
etwa  die  Hälfte  der  846  000  Ballen  betragenden
Ernte  des  Vorjahres.  Es  ist  indes  zu  berücksichtigen,
  daß  die  vorjährige  Ernte  ungewöhnlich
günstig  ausgefallen  ist.

Für  den  Staat  Baroda  (3,1  v.  H.)  wird  die
Anbaufläche  auf  552  000  Acres  geschätzt  gegen
693  000  Acres  im  Vorjahre;  sie  hat  hier  also
um  141.000  Acres  oder  20  v.  H.  abgenommen.
Wie  in  den  angrenzenden  britischen  Gebietsteilen
sind  auch  hier  die  Aussaaten  zuerst  durch  unaufhörliche
  Regen  aufgehalten  und  späterhin  durch
Mangel  an  Regen  benachteiligt  worden.  Die
Pflanzen  verwelkten  an  vielen  Stellen.  Der  Ertrag
  wird  auf  103  000  Ballen  geschätzt  gegen
224  000  Ballen  im  Vorjahre,  er  hat  also  um
54  v.  H.  abgenommen.

Sind  (1,1  v.  H.).  Die  mit  Baumwolle  bepflanzte
  Fläche  wird  auf  221.000  Acres  geschätzt
gegen  250  000  Acres  im  Vorjahre;  der  Rückgang
um  11,6  v.  H.  wird  der  geringen  Überschwemmung
zugeschrieben.  Der  Stand  der  Ernte  ist  ziemlich
gut.  Der  Ertrag  wird  auf  100  000  Ballen  geschätzt
  gegen  155  000  Ballen  im  Vorjahre,  er  ist
also  um  35  v.  H.  geringer  ausgefallen.  Eine
Fläche  von  5092  Acres  ist  mit  ägyptischer  Baum-
        <pb n="215" />
        W  141  20

wolle  bestellt  worden;  man  verspricht  sich  hiervon
einen  Ertrag  von  1782  Ballen.

Zentralprovinzen  und  Berar  (23,4  v.  H.).
Die  gesamte  Baumwollfläche  von  4  456  000  Acres
verteilt  sich  mit  1  386  000  Acres  gegen  1  389  000
Acres  im  Vorjahr  auf  die  Zentralprovinzen  und
mit  3070  000  Acres  gegen  3  289  000  Acres  auf
Berar,  sie  ist  um  4,7  v.  H.  kleiner  als  im  Vorjahre.
  Die  Saatzeit  fiel  spät,  war  aber  sonst
günstig.  Der  Regenfall  im  Juli  und  August
war  nicht  nur  stark,  sondern  auch  so  andauernd,
daß  keine  Gelegenheit  zum  Unkrautjäten  auf  den
Feldern  übrig  blieb.  Nach  der  letzten  Hälfte  des
Monats  September  fiel  wenig  oder  gar  kein  Regen,
und  die  Pflanzen  litten  nicht  nur  unter  dem
Mangel  an  Feuchtigkeit,  sondern  auch  unter  ungewöhnlicher
  Hitze.  Ihr  Wachstum  wurde  infolgedessen
  gehemmt.  Ende  November  fiel  dann
leichter  Regen  in  der  ganzen  Provinz,  und  der
Stand  der  Pflanzen  besserte  sich  etwas.  Der  Gesamtertrag
  ist  um  32  v.  H.  geringer  ausgefallen
als  im  Vorjahre;  er  verteilte  sich  mit  224  000
Ballen  gegen  328  000  Ballen  im  Vorjahr  auf
die  Zentralprovinzen  und  mit  371.000  Ballen
gegen  553  000  Ballen  im  Vorjahr  auf  Berar.

Madras  (8,8  v.  H.).  Die  gesamte  Baumwollfläche
  in  den  Raiyatwaridörfern  ist  zwar
hinter  der  vorjährigen  um  4000  Acres  zurückgeblieben,
  sie  ist  aber  um  9  v.  H.  größer  als  im
Durchschnitt  der  voraufgegangenen  5  Jahre.  Der
Stand  der  Felder  ist  infolge  der  letzten  Regengüsse
  im  allgemeinen  gut.  Der  Ertrag  wird  zu
13,8  v.  H.  geringer  angegeben  als  im  Vorjahre.
In  den  Nicht-Raiyatwaridörfern  wird  die  Fläche
auf  136  000  Acres  und  der  Ertrag  auf  16  000
Ballen  geschätzt;  die  Berichte  lauten  indes  unvollständig.


Punjab  (7,9  v.  H.).  Die  im  Punjab  mit
Baumwolle  bepflanzte  Fläche  beträgt  1  311  000
Acres,  sie  ist  um  52  000  Acres  oder  um  4  v.  H.
hrößer  als  im  Vorjahre.  Es  ist  indes  zu  berücksichtigen,
  daß  die  Verwüstung  der  Baumwollselder
  durch  den  Bollwurm  im  Jahre  1905/06
zu  einer  Einschränkung  des  Baumwollanbaues  im
nachfolgenden  Jahre  führte,  die  sich  auf  600000
Aeres  belief  und  sich  gänzlich  auf  die  bewässerten
Gebiete  erstreckte.  Es  hat  sich  also  nur  eine
mäßige  Erholung  von  dem  Schaden  bemerkbar
gemacht,  und  zwar  aus  verschiedenen  Gründen.
Das  Vorherrschen  der  Pest  in  den  meisten  bewässerten
  Gegenden  des  mittleren  und  südwestlichen
  Punjab  verursachte  zur  Saatzeit  einen  Arbeitermangel.
  Außerdem  brach  der  Monsun  im
Osten  der  Provinz  etwas  spät  an,  so  daß  es
nicht  möglich  war,  die  ganze  verfügbare  unbemallerte
  Fläche  dem  Baumwollanbaue  nutzbar  zu
nachen.  Schließlich  übte  die  Furcht  vor  dem

 

Wiederauftreten  des  Bollwurmes  eine  abschreckende
Wirkung  aus.  Das  frühzeitige  Aufhören  des
Monsuns  erwies  sich  für  die  unbewässerten  Felder
in  der  Gegend  von  Delhi  als  nachteilig.  Auch
die  bewässerten  Felder  haben  in  der  ganzen  Provinz
  infolge  des  mangelhaften  Regenfalls  und
des  frühzeitigen  Aufhörens  der  Bewässerung  aus
den  Kanälen  gelitten.  Ferner  hat  das  Auftreten
von  Ratten  und  Insekten  den  Baumwollfeldern
Schaden  getan.  Der  Ertrag  wird  auf  319  000
Ballen  geschätzt  gegen  303  000  Ballen  im  Vorjahre,
  er  ist  also  um  5,3  v.  H.  höher  ausgefallen.
—  In  den  Eingeborenenstaaten  belief  sich  die
Fläche  auf  157  000  Acres  und  der  Ertrag  auf
35  000  Ballen  gegen  154  000  Acres  und  54  000
Ballen  im  Vorjahre.

In  den  Vereinigten  Provinzen  (6,4  v.  H.)
belief  sich  die  Anbaufläche  auf  1  443  000  Acres
gegen  1  473  000  Acres  im  Vorjahre.  Die  Abnahme
  betrug  also  2  v.  H.  Der  Regen  dauerte
in  günstiger  Weise  bis  zur  letzten  Augustwoche  an,
darauf  hörte  er  in  allen  hauptsächlich  Baumwolle
pflanzenden  Gegenden  der  Provinz  auf,  und  es
setzten  trockene  westliche  Winde  ein.  Die  bewässerten
  Felder  erlitten  infolge  der  anhaltenden
Dürre  wenig  oder  gar  keinen  Schaden;  auf  den
unbewässerten  Feldern  verwelkten  aber  die  Pflanzen
in  den  meisten  Gegenden,  und  der  Ertrag  von
denselben  war  nur  gering.  Der  Gesamtertrag
wird  auf  261000  Ballen  geschätzt  gegen  634000
Ballen  im  Vorjahre,  woraus  sich  ein  Ausfall  von
58,8  v.  H.  ergibt.

In  dem  Eingeborenenstaat  Rampur  wird  die
Anbaufläche  auf  18  000  Acres  und  der  Ertrag
auf  2000  Ballen  geschätzt  im  Vergleich  mit
16  000  Acres  und  5000  Ballen  im  Vorjahre.

In  Burma  (0,9  v.  H.)  hat  die  Anbaufläche
um  2  v.  H.  abgenommen.  Der  Regenfall  in  den
letzten  beiden  Monaten  brachte  Enttäuschungen;
der  Monsun  führte  für  den  größeren  Teil  der
Baumwollgegend  nur  einen  kurzen  Regenfall  mit
sich.  Die  Aussichten  sind  daher  auch  trübe.  Man
schätzt  daher  den  Ertrag  um  19  v.  H.  geringer
als  im  Vorjahre.

Aus  Bengalen  (0,4  v.  H.)  wird  die  Anbaufläche
  zu  71.000  Acres  gemeldet  gegen  75  000
Acres  im  Vorjahre;  die  Aussaat  der  späten  Sorte
dauerte  indes  in  Teilen  von  Orissa  noch  an.  Im
September  und  Oktober  litten  sowohl  die  frühe
als  auch  die  späte  Baumwolle  unter  dem  Regenmangel.
  In  Cuttack  verursachten  die  üÜberschwemmungen
  Schaden.  Der  Gesamtertrag  wird
auf  14  000  Ballen  geschätzt  gegen  16  000  Ballen
im  Vorjahre,  woraus  sich  eine  Abnahme  von
12,5  v.  H.  ergibt.  Für  die  Eingeborenenstaaten,
aus  denen  keine  statistischen  Angaben  vorliegen,
schätzt  man  den  Ertrag  auf  700  Ballen.
        <pb n="216" />
        W  142  20

In  Ostbengalen  und  Assam  (0,3  v.  H.)
wird  die  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche  auf
78.000  Acres  geschätzt  gegen  76  000  Acres  im
Vorjahre.  Die  Zunahme  ist  auf  das  günstige
Wetter  zur  Saatzeit  zurückzuführen.  Der  Ertrag
wird  auf  24  000  Ballen  angegeben  gegen  17  000
Ballen  im  Vorjahre,  er  hat  sich  also  um  41  v.  H.
gesteigert.

In  der  nordwestlichen  Grenzprovinz
(0,2  v.  H.)  hat  sich  die  Anbaufläche  gegen  die
Oktoberschätzung  nicht  geändert.  Infolge  der
Dürre  im  September  und  Oktober  ist  der  Ertrag
von  den  unbewässerten  Feldern  unter  dem  Durchschnitt
  geblieben,  während  die  bewässerten  Felder
eine  höhere  als  durchschnittliche  Ernte  versprechen.

In  Hyderabad  (13,3  v.  H.)  hat  die  Anbaufläche
  um  11  v.  H.  abgenommen.  Die  Witterung
war  ungünstig  und  die  Ernte  in  der  Gegend  von
Mahratwara  dürfte  einen  geringeren  Ertrag
liefern,  als  der  Durchschnitt  beträgt.  In  den
Bezirken  von  Carnatic,  in  denen  die  Baumwolle
im  Frühjahr  gepflanzt  wird,  verspricht  man  sich
einen  guten  Ertrag.  Insgesamt  wird  der  Ertrag
um  14  v.  H.  geringer  sein  als  im  Vorzjahre.
Diese  Schätzung  wird  indes  eine  Berichtigung
erforderlich  machen,  wenn  noch  etwas  Regen  fällt,
der  die  Aussichten  günstiger  gestaltet.

In  Zentralindien  (4,1  v.  H.)  hat  die  Fläche
um  4,8  v.  H.  abgenommen,  während  der  Ausfall
im  Ertrage  auf  72  v.  H.  geschätzt  wird.

In  Rajputana  (2,1  v.  H.)  hat  sich  die
Baumwollfläche  im  Vergleiche  mit  dem  Vorjahre
um  2  v.  H.  vergrößert;  der  Ertrag  wird  jedoch
auf  22  v.  H.  geringer  geschätzt  als  im  Vorjahre.

Die  Baumwollernte  Rußlands  im  Jahre  1907.

In  Transkaspien  haben  die  Fröste  in  den
ersten  Tagen  des  Oktober  den  Baumwollplantagen
sehr  erheblichen  Schaden  zugefügt,  im  Kreise
Merw  z.  B.  litten  die  Samenkapseln  derartig,  daß
nicht  mehr  als  25  v.  H.  von  ihnen  unverletzt
blieben.  Die  Ernte  wird  hier  als  mittel  bezeichnet,
  die  Qualität  der  Faser  ist  gut,  der  Ertrag
an  reiner  Baumwolle  von  1  Pud  Rohbaumwolle
amerikanischer  Sorten  beträgt  11,5  bis  12,8  Pfund,
ausnahmsweise  sogar  bis  zu  14  Pfund.  Die
Preise  für  amerikanische  Baumwolle  schwanken
zwischen  2  Rbl.  80  Kop.  und  3  Rbl.  90  Kop.  das
Pud.  Während  der  Ernte  machte  sich  Arbeitermangel
  fühlbar,  und  die  Tagelöhne  waren  infolgedessen
  hoch.

Im  Gebiete  von  Samarkand  ergab  die  erste
Baumwollernte  40  bis  50  Pud  von  der  Krons-Dessätine.
  An  reiner  Baumwollfaser  erzielte  man
aus  1  Pud  roher  amerikanischer  Baumwolle

 

10  Pfund.  Die  Pflanzer,  welche  auf  amerikanische
Baumwolle  Handgeld  entgegengenommen  hatten,
mußten  die  rohe  Baumwolle  zu  dem  vereinbarten
Preise  von  2  Rbl.  40  Kop.  bis  2  Rbl.  70  Kop.
pro  Pud  liefern,  obgleich  der  Preis  im  Herbst
bis  zu  3  Rbl.  60  Kop.  betrug.

Im  Syr-Daria-Gebiet  wird  die  durchschnittliche
  Baumwollernte  auf  30  Pud  pro  Dessätine
angegeben.  Die  einheimische  Baumwolle  ist  vom
Froste  fast  vollständig  vernichtet  worden,  amerikanische
  wurde  mit  3  Rbl.  15  Kop.  pro  Pud
bezahlt.

Im  Ferghana-Gebiet  hatte  man  eine  schlechte
Ernte  zu  verzeichnen.  Die  Preise  für  amerikanische
  Rohbaumwolle  schwankten  zwischen  3  Rol.
50  Kop.  und  4  Röl.  10  Kop.  pro  Pud.

In  Transkaukasien  erzielte  man  eine  mittlere
Baumwollernte,  die  erste  Ernte  ergab  20  bis
30  Pud  von  der  Krons-Dessätine.  Die  Preise  für
amerikanische  rohe  Baumwolle  schwankten  zwischen
3  Rbl.  und  3  Rbl.  75  Kop.  pro  Pud,  die  einheimische
  wurde  zu  3  Rbl.  verkauft.  Die  Pflanzer,
welche  Handgeld  genommen  hatten,  mußten  sie
zum  Preise  von  2  Rbl.  bis  2  Rbl.  70  Kop.  pro
Pud  liefern.  (Praw.  Wiestnik.)

Der  Baumwollanbau  in  Buchara.

Die  gesamte  Baumwollanbaufläche  beträgt  im
Chanat  Buchara  115  000  bis  120  000  Dessätinen,
welche  1,2  bis  1,4  Millionen  Pud  Baumwolle
liefern.  Als  am  meisten  produktiv  erscheint  das  Tal
des  Flusses  Sarjatschan,  wo  gegen  3750  Quadrat-Werst
  mit  Wasserkanälen  durchzogene  Ländereien
vorhanden  sind;  diese  Kanäle  haben  eine  gesamte
  Länge  von  950  Werst.  Doch  auch  hier
leidet  noch  die  Baumwollkultur  stark  unter  dem
Mangel  an  Wasser.  Dies  kommt  daher,  daß
diese  Gegend  von  dem  Flusse  Sarjatschan  zugleich
mit  dem  Gebiete  Samarkand  bewässert  wird,  das
auch  eine  große  Anzahl  Bewässerungskanäle  befitzt.
Im  ganzen  werden  einstweilen  in  dem  Tale  nicht
mehr  als  ½⅛  des  geeigneten  Bodens  bebaut.

Von  Ländereien,  die  durch  neue  Bewässerungsanlagen
  mit  Wasser  versorgt  werden  könnten,  sei
insbesondere  die  Gegend  zwischen  Kermine  und
Karschi  erwähnt,  die  ein  vollkommen  ebenes
Plateau  mit  sehr  gutem  Ackerboden  bildet.  Für
die  Bewässerung  dieses  Landstriches  sind  zwei
Projekte  ausgearbeitet  worden.  Beide  Projekte
nahmen  die  Herstellung  eines  Kanals  aus  dem
Amu-Darja  für  diesen  Zweck  in  Aussicht,  sie  sind
jedoch  von  der  bucharischen  Regierung  abgelehnt
worden.

Einer  Entwicklung  der  bucharischen  Baumwollkultur
  steht  ferner  noch  der  Umstand  entgegen,
        <pb n="217" />
        G  143  20

daß  es  im  ganzen  Chanat  nicht  eine  einzige  Olmühle
  gibt.  Es  arbeiten  ausschließlich  nur  kleine
Olpressen,  die  von  Pferden  in  Bewegung  gesetzt
werden.

(Nach  d.  Torg.

Kusfuhr  von  Rohbaumwolle  und  Einfuhr  von
Bhaumwollenwaren  in  den  Vereinigten  Staaten
von  Kmerika.

Die  Menge  der  während  des  Fiskaljahres  1906
aus  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  ausgeführten
  Rohbaumwolle  belief  sich  nach  amtlicher
Feststellung  auf  insgesamt  9  036  434  Ballen  zu
le  500  Pfund.  Von  diesen  gingen  3  966  119
Ballen  oder  11  v.  H.  nach  Großbritannien,
2  315  651  Ballen  oder  26  v.  H.  nach  Deutschland
  und  1  006  633  Ballen  oder  11  v.  H.  nach
Frankreich.  An  diese  drei  Länder  gelangten  also
81  v.  H.  der  Gesamtausfuhr.

Seit  dem  Jahre  1820,  also  in  87  Jahren,
ist  der  Export  von  Rohbaumwolle  in  den
einigten  Staaten  von  250  000  Ballen  zu  je
500  Pfund  auf  mehr  als  9  000  000  Ballen  ge-#egen.
  Bemerkenswert  für  die  Entwicklung  des
amerikanischen  Baumwollausfuhrhandels  ist  auch
das  Jahr  1880.  In  diesem  bezifferte  sich  der
Abnehmeranteil  Großbritanniens  auf  23,  Frankreichs
  auf  ½10  und  Deutschlands  auf  112  der
gesamten  Baumwollausfuhr,  während  im  Jahre
1906  auf  Großbritannien  etwa  ½%,  auf  Deutschland
  14  und  auf  Frankreich  1½  entfiel.  In  den
26  Jahren  seit  1880  ist  also  die  Ausfuhr  nach
Großbritannien  um  45  v.  H.,  nach  Deutschland
um  fast  400  v.  H.  und  nach  Frankreich  um
82  v.  H.  gestiegen.  Abgenommen  hat  die  Ausühr
  nach  Rußland  und  den  Niederlanden.  Der
Bedarf  Rußlands  ist  von  267  714  Ballen  im
Jahre  1880  auf  121  141  Ballen  im  Jahre  1906
Wunken,  während  bei  den  Niederlanden  eine
Abnahme  von  67502  auf  29092  Ballen  stattfand.
die  Einfuhr  von  Baumwollenwaren  nach
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  innerhalb
des  Fiskaljahres  1906  betrug  nach  der  amtlichen
Statistik  73  704  636.  8;  von  diesem  Werte  en  el
mehr  als  die  Hälfte  auf  Spitzen  und  Stickereien.
die  lührende  Rolle  in  diesen  Exportartikeln  spielte
die  Schweiz  mit  13  979  808  3,  das  ist  etwa  13
des  Gesamteinfuhrwertes.  Dann  folgte  Frankreich
mit  eetwa  121,  Millionen,  Großbritannien  mit
den  und  Deutschland  mit  etwa  5  ½  Millionen
*  lar.  An  der  Einfuhr  von  gebleichten,  gefärb-9
  oder  bedruckten  Stoffen  war  Großbritannien
aun  n  v.  H.  beteiligt.  Großbritannien  versorgte
4%  den  amerikanischen  Markt  zu  mehr  als  ¼¾
Zwirn,  Garn  und  Kettengarn.  Für  die

 

Einfuhr  von  Strumpf=  und  Strickwaren  kam  in
der  Hauptsache  nur  Deutschland  allein  in  Betracht,
das  an  der  Gesamteinfuhr  von  8  671  848  8  mir
7  830  986  s  beteiligt  war.

(Nach  Supplr  and  Distrihution  of  cotton.  #

Henequen-Ausfuhr  aus  Vucatän  in  den  letzten
10  Jahren.

Einer  Mitteilung  aus  Mérida  zufolge  sind
während  der  letzten  10  Jahre  aus  Yucatän  mehr
als  5  Millionen  Ballen  Henequen  im  Werte  von
etwa  240  Millionen  Pesos  ausgeführt  worden.

Eine  Firma  in  Mérida  soll  im  Begriffe  stehen,
40  000  Henequenpflanzen  nach  Peru  zu  senden.

(le  Nouteau  Aonde.  Paris.

Gummizufuhren  in  Dord  und  MOandos  i
3.  Vierteljahr  1907.

Die  Gummizufuhren  in  Parä  und  Manäos
betrugen  während  der  ersten  drei  Monate  der
am  1.  Juli  1907  begonnenen  Ernte  1907,08,
verglichen  mit  den  Zufuhren  der  betreffenden
Monate  des  Vorjahres:

Ernte  1907/08  Ernte  1906),07
Tonnen

Juli.  1370  1840
August  1500  1690
September  2410  2070

5280  5600

Im  August  meldeten  Pard-Zeitungen,  daß  in
den  Gebieten  zwischen  den  Flüssen  Araguaya  und
Tapirapé  an  der  Grenze  des  Staates  Matto
Grosso  bedeutende  Mangabeira-Bestände  ausgefunden
  seien.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  bei  dem
Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Rio  de  Janeiro.)

Einfuhr  von  Geweben  in  der  portugiesis

siolonie  Moʒambique.

In  dem  Absatze  von  Geweben  nach  der  portugiesischen
  Kolonie  Mozambiqgue  beherrschen
Deutschland  und  Großbritannien  den  Markt.
Die  infuhr  beider  Länder  hat  aber  gegen  das
Vorjahr  abgenommen.

Im  einzelnen  gestaltete  sich  die  Einfuhr  nach
der  amtlichen  portugiesischen  Statistik,  wie  folgt:

1904  1905  1906
Gewebe:  Werte  in  Milreis
a)  nicht  besonders

spezifiziert,  in

Stücken  und  verarbeitet.
        <pb n="218" />
        W  144  20

1904  1905  1906

davon  aus:  Werte  in  Milreis

Deutschland  66307  62764  52414
Belgeien  3173  9107  5077
Frankreich  ..  11647  12000  9825
Großbritannien.  151  401  166284  152773
Brit.  Besitzungen.  61244  45380  38557
Holland  2518  1496  1909
Portugal,  ausgeführt
  20830  10985  13826
-  wilderausgefährt  1061  1309  41491
b)  baumwollene,
roh  u.  gebleicht  37863  34123  30588
davon  aus:
Deutschland  2594  3727  2336
Großbritannien.  7501  10480  11602
Brit.  Besitzungen.  27053  17054  14670
Portugal,  ausgeführt
  37  183  196
wiederausgeführt  397  1396  975
c)  baumwollene,  gefärbt
  u.  bedruckt  420654  339518  275282
davon  aus:
Deutschland  173274  145062  80460
Belgien  —  255  308
Großbritannien.  134  475  116629  100664
Portugal,  ausgeführt.
  .  17088  8808  7501
wiederausgeführt  18327  10449  45851
Brit.  Besitzungen.  56032  44744  30137
Zu  den  nicht  spezifizierten  Geweben  gehören

auch  fertige  Kleider.  Diese  werden  fast  ausschließlich
  von  England  eingeführt.  Sie  sind  wie
europäische  Frühlings=  oder  Sommeranzüge  aus
leichtem  Tuch  oder  Flanell  gefertigt  und  werden
während  der  kälteren  Jahreszeit  viel  getragen.
Sie  schwanken  in  der  Preislage  zwischen  2  bis
3  4  10  sh.  Im  allgemeinen  wird  der  gute
Schnitt  anerkannt.  In  letzter  Zeit  werden  aber
auch  viel  Klagen  über  mangelhafte  Ausführung
und  schlechten  Sitz  laut.  Die  deutsche  Konkurrenz.
in  diesem  Artikel  ist  fast  kaum  vertreten.

Die  baumwollenen  Gewebe  (roh  und  gebleicht)
kommen  hauptsächlich  aus  Indien.  Der  Hauptartikel
  Deutschlands  in  gefärbten  und  bedruckten
baumwollenen  Geweben  ist  der  sogenannte  Blaudruck.
  Dieser  Blaudruck  ist  hauptsächlich  für  den
Eingeborenenhandel  bestimmt.  Dagegen  steht
England  an  erster  Stelle  in  der  Fabrikation
sonstiger  bunter  Tücher,  wie  sie  von  den  eingeborenen
  Frauen  getragen  werden.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats.
in  Lourenço  Marques.)

 

Einfuhr  von  Fahrrädern  und  Ootorfahrzeugen
nach  MOozambique.

Zweiräder  und  Zubehörteile  finden  in  der
Statistik  der  portugiesischen  Kolonie  Mozambique
im  Jahre  1906  zum  erstenmal  eine  gesonderte
Erwähnung.  Es  wurden  im  ganzen  für  2049
Milreis  Fahrräder  und  Zubehörteile  eingeführt,
und  der  Anteil  Deutschlands  daran  wird  auf
854  Milreis  bemessen.  Der  Gebrauch  von  Zweirädern
  hat  in  der  letzten  Zeit  in  der  Provinz
Mozambique  verhältnismäßig  stark  zugenommen.
Groß  wird  der  Absatz  aber  noch  für  längere  Zeit
nicht  werden,  da  die  Ausdehnung  der  fahrbaren
Straßen  nur  gering  ist.  Dasselbe  trifft  noch  in
höherem  Grade  für  Automobile  zur  Personenbeförderung
  zu.  Bessere  Absatzmöglichkeiten
dürften  dagegen  vielleicht  für  Lastwagen  bestehen.
Da  das  Halten  von  Pferden  infolge  der  häufig
stark  grassierenden  Pferdesterbe  teuer  ist,  sollten
als  Lastwagen  gebaute  Automobile  eine,  wenn
auch  geringe,  Absatzfähigkeit  haben.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl  Konfulats
in  Lourengo  Marques.)

Ausfuhr  von  Oangrovenrinde  aus  der  Kolonie
Mozamblque.

Ein  Ausfuhrartikel  der  portugiesischen  Kolonie
Mozambique,  der  in  letzter  Zeit  mehr  Aufmerksamkeit
  auf  sich  gelenkt  hat  und  dessen  Ausfuhr
im  Jahre  1906  nicht  unbedeutend  gestiegen  ist,
ist  die  Mangrovenrinde.  Sie  erreichte  1906  einen
Ausfuhrwert  von  7100  Milreis,  wovon  2722  Milreis
  auf  die  Verladungen  nach  Deutschland  und
3225  Milreis  auf  den  Absatz  nach  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  entfielen.  Dieser  Ausfuhrartikel
  hat  in  Deutschland  gute  Preise  erzielt.
Die  Rinde  kommt  von  den  großen  Mangrovewaldungen,
  die  sich  längs  der  in  die  Delagoa-Bay
  mündenden  Flüsse  hinziehen.  Die  Ausfuhr
in  diesem  Artikel  wird  aber  wieder  erheblich  abnehmen.
  Die  meisten  Konzessionen  zum  Schlagen
der  Rinde  sind  abgelaufen  und  nicht  wieder  erneuekt
  worden.  Die  Regierung  soll  infolge  übermäßigen
  Schlagens  eine  Vernichtung  der  Wälder
und  damit  eine  Verminderung  des  Regenfalles
befürchten.  Die  Stämme  der  Mangrove  sind  zum
Teil  für  Bergwerksarbeiten  in  den  Randminen
verwertet  worden.  Es  mag  dabei  erwähnt  werden,
daß  seit  Anfang  des  Jahres  1907  in  Inhambane
Rinde  geschlagen  wird,  die  in  Qualität  besser  als
die  der  Delagoa  Bay  sein  soll.  Sie  soll  etwa
40  v.  H.  Tannin  enthalten.  Die  Rinde  ist  größtenteils
  mit  Schiffen  der  Deutschen  Ostafrika-Linie
nach  Hamburg  gesandt  worden  und  soll  dort
einen  Preis  von  5  L  10  sh  pro  Tonne  er-
        <pb n="219" />
        W  145  20

zielt  haben.  Es  sind  monatlich  40  bis  50  Tons
verschifft  worden.
(Nach  einem  Berichte  des  Rais.  Konsulats  in
Loureneo  Marqucs.)

RKusbeutung  von  Dbosphatlagern  in  Klgler.

Nach  Durchführung  der  in  dem  Senatus-Consult
  von  1863  vorgesehenen  Operationen,  die
im  Jahre  1889  begonnen  haben,  sollen  nunmehr
die  im  Süden  von  Tebessa  gelegenen  Phosphatlager
  in  Tasbent  der  Ausbeutung  zugängig  gemacht
  werden.  Zeitungsnachrichten  zufolge,  die
anscheinend  offizieller  Quelle  entstammen,  wird
ein  Erlaß  des  Generalgouverneurs  bekannt  gemacht
  werden,  der,  wie  dies  für  außerordentliche
Fälle  vorgesehen  ist,  durch  Anschlag  mit  der
Wirkung  veröffentlicht  werden  soll,  daß  seine  Be-##mmungen
  sofort  in  Kraft  treten.  Von  diesem
Zeitvunkt  ab  können  Interessenten  ihre  Gesuche
zur  Vornahme  von  Schürfungsarbeiten  auf  den
in  Rede  stehenden,  dem  Stamme  der  Baracha-Allaouna
  zugehörigen  Ländereien  bei  den  zuständigen
  Behörden  anbringen.  Da  jene  sowohl  im
Zivil=  als  Militärterritorium  belegen  sind,  so  sind
die  an  den  Generalgouverneur  zu  richtenden  Eingaben
  entweder  dem  Präfekten  von  Constantine
oder  dem  Generalkommandanten  dortselbst  zu
übergeben  oder  an  sie  zu  übersenden;  dabei  ist
il  bemerken,  daß  das  Gebiet  des  oben  bezeichneten
  Stammes  in  12  Douars  geteilt  worden  ist,
von  denen  der  von  D’'Youks  im  Zivilterritorium,
die  übrigen  im  Militärterritorium  belegen  sind.

Die  Gesuche  müssen,  um  berücksichtigt  zu
verden,  in  Gemäßheit  der  Bestimmungen  des
Lekrets  vom  25.  März  1898  abgefaßt,  auf
tempelpapier  geschrieben  sein  und  unter  anderm
olgendes  enthalten:

1.  Name,  Vorname,  Nationalität  und  Wohnsitz
es  Gesuchstellers;

2.  genaue  Angabe  der  Fläche,  für  welche  die
mkmächtigung  zur  Vornahme  der  Schürfungsrbeiten
  beantragt  wird.

»  Hat  dann  die  Registrierung  des  Gesuches
attgefunden,  so  muß  innerhalb  15  Tagen  eine
(ganzung  desselben  dahin  folgen,  daß  der  An-Ghhueller
  au  einem  bestimmten  Ort  des  Departen9
  n  Constantine  einen  Wohnsitz  begründet  und
*  die  Fläche,  die  er  ausbeuten  will,  behufs
ebung  ihrer  Grenzen  einen  Plan  im  Maß-=abe
  von  1•:  10  000  oder  1:20  000  in  doppelter
efertigung  einreicht.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Algier
vom  9.  Dezember  1907.)

rn

 

Ausbeutung  der  Wälder  in  Korea.

Neben  den  ausgedehnten  Forsten  am  Yalu
und  Tumen  kommen  auf  der  Halbinsel  Korca
größere  Wälder  an  dem  oberen  Laufe  des  Taidong
  (Provinz  Süd-Pyöng-an)  und  des  Tschungtschöng
  (Provinz  gleichen  Namens)  sowie  im
Innern  der  Provinzen  Kangwon  und  Kyöngsang
vor.  Es  handelt  sich  überwiegend  um  Tanne
und  daneben  Kiefer  und  Lärche.  Im  übrigen
findet  man  trotz  günstiger  natürlicher  Vorbedingungen
  im  Lande  nur  noch  schwache  Reste  von
Waldvegetation.  In  den  dicht  bevölkerten  Landesteilen
  kommen  nur  Kiefernwaldreste  und  wuchernde
Eichenausschläge  vor.  Nach  sachverständiger
Schätzung  sind  in  Koren  gegen  10  Millionen  Hektar
Land  vorhanden,  das  zur  Beforstung  geeignet  ist.
Davon  sind  90  v.  H.  zur  Zeit  völlig  entwaldet.
Um  der  koreanischen  Bevölkerung  die  Vorteile
eines  rationellen  Forstbetriebs  vor  Augen  zu
führen,  hat  die  japanische  Generalresidentur  ein
Programm  aufgestellt,  wonach  in  den  Jahren
1907  bis  1912  in  der  Nähe  von  Söul,  Pyönghang
  und  Taiku  auf  neun  verschiedenen  Parzellen
  mit  einer  Gesamtfläche  von  etwa  3300  ha
17  800  000  Bäume  (Tanne,  Eiche,  Lärche,  Zeder
und  Kastanie)  gepflanzt  werden  sollen.  Die  Gesamtausgaben
  werden  auf  293000  Ven  angegeben.
Daneben  soll  eine  im  September  1906  eröffnete
land=  und  forstwirtschaftliche  Schule  unter  Korcanern
  Kenntnisse  im  Waldanban  verbreiten.

Im  Oktober  1906  ist  zwischen  der  koreanischen
und  japanischen  Regierung  ein  Abkommen  geschlossen
  worden,  das  die  Ausbentung  der  auf  der
koreauischen  Seite  gelegenen  Wälder  am  Yaln
und  Tumen  zu  einem  gemeinschaftlichen  Unternehmen
  der  beiden  Regierungen  macht.  Das
Betriebskapital  ist  vorläufig  auf  1  200  000  Yen
festgesetzt  worden;  jede  Regierung  trägt  die  Hälfte
hierzu  bei;  am  Reingewinn  sind  die  beiden  Regierungen
  gleichmäßig  beteiligt.  Die  Verhandlungen
  zwischen  China  und  Japan  wegen  Gründung
  eines  ähnlichen  Unternehmens,  das  die
Ausbeutung  der  auf  dem  nördlichen  (mandschurischen)
  Ufer  des  Dalu  und  Tumen  gelegenen
Waldungen  zum  Gegenstande  haben  sollte,  haben
bisher  zu  keinem  Ergebnisse  geführt.  Japan  wird
daher  vorläufig  auch  weiterhin  die  seit  Ausbruch
des  Krieges  begonnene  Abholzung  der  mandschurischen
  Dalu=  und  Tumenforsten  allein  unternehmen.
Zur  Durchführung  des  japanisch-koreanischen
Holzfällungsunternehmens  ist  im  Mai  1907  in
Antung  an  der  Yalumündung  eine  Forststation
(Eirin  shio)  errichtet  worden,  die  der  Leitung  des
japanischen  Generals  Kojima  untersteht.  Die
Station  wird  am  Nalu  drei  Zweigstellen  errichten
und  zunächst  mit  700  Japanern  und  1000  Koreanern
  arbeiten.  Man  rechnet  im  großen  und
        <pb n="220" />
        S

ganzen  nur  auf  die  Ausfuhr  von  Nadelhölzern.
Die  in  den  Waldungen  vorkommenden  Eichen
sollen  hohen  Anforderungen  nicht  entsprechen  und
daher  zum  Versand  ungeeignet  sein.

Seit  Ausbruch  des  Krieges  ist  das  in  den
Maluforsten  geschlagene  Holz  kaum  mehr  in  den
Handel  gekommen.  Die  gefällten  Stämme  wurden
fast  ausschließlich  von  der  japanischen  Militärverwaltung,
  die  in  Dongampo  und  Neu-Widschn
große  Sägemühlen  unterhält,  für  Bahnbauten  usw.
verwendet.  In  früheren  Jahren  sollen  dagegen
von  Ta-tung-hau  aus  jährlich  Stämme  (meistens
Tanne)  im  Werte  von  3  bis  4  Millionen  nach
China  verschifft  worden  sein.

Die  Wälder  auf  der  koreanischen  Seite  des
Dalu  bedecken  170  englische  Quadratmeilen,  diejenigen
  auf  der  mandschurischen  Seite  280  Quadratmeilen.


(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Söunl.)

Die  Unutzhölxer  Brasiliens.

Der  Handelssachverständige  bei  dem  Kaiserlichen
  Generalkonsulat  in  Rio  de  Janeiro  hat  38
Probestücke  der  hauptsächlichsten  und  nach  Angabe
von  Kennern  der  Wälder  von  Espirito  Santo
dort  in  bedeutenden  Mengen  vorkommenden  Hölzer
eingesandt.

Der  Sammlung  sind  beigefügt:  #

1.  Erläuternde  Angaben  über  Eigenschaften,
Wert  und  Verwendbarkeit  der  Hölzer,  spezifisches
  Gewicht,  mittleren  Durchmesser,  mittlere
  Höhe  der  Baumstämme  usw.

Ein  Verzeichnis  der  Ergebnisse  von  Versuchen,

die  hinsichtlich  der  Verwendbarkeit  brasilianischer

  Hölzer  zu  Bahnschwellen  von  der  brasilianischen
  Zentraleisenbahn  angestellt  worden
sind.

.  Adressen  deutscher  Firmen  in  Rio  de  Janeiro,
  die  sich  mit  der  Ausfuhr  von  Holz
befassen.

.  Eine  vom  Direktor  des  Museums  in  Säo
Paulo  herausgegebene  Karte  über  die  Verteilung
  von  Wald  und  Steppe  in  Südamerika.


Die  Sammlung  liegt  im

Innern  zur  Einsichtnahme  aus.

*

#

r*“

Reichsamte  des

Seldenkohonsernte  Frankreichs  1907.

Vom  französischen  Landwirtschaftsministerium
wird  die  Kokonsernte  Frankreichs  im  verflossenen
Jahre,  wie  folgt,  geschätzt:

 

146  20

ur  Aus  7
Zahl  der  I  Prodution.
Departements  Seiden=  ausgelegte  an  is  ben
züchter  Eier
Unzen  kg
Ain  ..  554  458  24  504
Alpes  (Basses).  3249  2953  158  861
Alpes  (Hautes)  590  446  26  023
Alpes-Maritimes  259  369  18  887
Ardeche.  23  167  42  718  1  798  319
Aveyron  99  180  6  861
Bouches-du-  Rhone  4866  6  833  265  100
Corse  1  036  1818  32217
Dröme  26  603  33  538  1  615  247
Gard.  25  421  52  680  2  184  346
Hérault.  2126  3778  157  44
Isèere  8372  8235  373  098
Loire  102  92  4  308
Lozere  1779  2  760  123  432
Pyrénées-Orientales
  337  452  30  015
Savoie  734  558  32  303
Tann  .  214  136  5  760
Tarn-et=  Garonne  .  125  111  3  769
Barr  .  8  444  9  891  481  730
Vaucluse  16  366  20  313  1  002  143

 

Zusammen  einschlder
  übrigen  Departements.
  124  463  188  360  8  396  201
In  den  letzten  zehn  Jahren  gestaltete  sich  die
französische  Kokonsproduktion  folgendermaßen:

Zur  Aut-Zahl
  der  brütu  Produktion
Jahr  Seiden-  an  frischen
Jah  7*  asrgie  Kokon
Ungen  ku
1907  124  463  188  360  8  39  201
1906  122  045  178  303  7  520  477
1905  123  7761  189  279  8009  398
1904  125  244  183  443,  7  825  485
1903  120  266  182  712  5  985  581
1902  128  199  198  427  7  286  541
1901  132  694  205  174  8  451  839
1900  136  514  205  584  9  180  404
1899  128  114  182  945  6  993  339
1898  123  288  184  980  6  893  033

Die  #  okonsernte  1907  war  hiernach  eine  weit
höhere  als  im  Vorjahre,  was  insbesondere  den
günstigen  Witterungsverhältnissen  während  der
Zucht  zuzuschreiben  ist,  da  sowohl  die  Menge  der
im  verflossenen  Jahr  aufgezogenen  Seidenwurmeier
  als  auch  die  Anzahl  der  Seidenzüchter  verhältnismäßig
  nicht  so  bedeutend  zugenommen  hat
wie  die  geerntete  Kokonsmenge.

Es  hat  übrigens  den  Anschein,  als  ob  die
Bevölkerung  im  Süden  Frankreichs  immer  mehr
zur  Seidenzucht  zurückkehrt.

(Bulletin  des  soies  et  des  soicries,  Lyon.)
        <pb n="221" />
        W  147  20

Außenhandel  der  Insel  Madeira.
Von  dem  gesamten  Außenhandel  der  Insel  Madeira  während  des  Jahres  1906  entfielen

auf  die  Einfuhr  2  233  433  3;

diese  Summe  übertraf  den  Wert  der  Einfuhr  des  Jahres  1905  um

108  729  3.  Die  Ausfuhr  des  Jahres  1906  schloß  mit  1  158  928  3,  d.  h.  mit  einem  überschuß

von  117  301  3  gegen  das  Jahr  1905  ab.
und  Ausfuhr  zusammengenommen,

Der  gesamte  Außenhandel  des  Jahres  1906,  Einfuhr
ergab  3  392  361  3,  und  zwar  226  030  3  mehr  als  das

 

Jahr  1905.  ,
An  dem  Außenhandel  waren  die  nachstehenden  Länder,  wie  folgt,  beteiligt:
Einfuhr  Ausfuhr
Länder  1905  1906  1905  1906
8  8  8  8

Vereinigte  Staaten  von  Amerika  385  787  163  872  22  657  29  144
Argentinen  —  586  491  —  885
Großbritannien  910  035  401  299  178  732  154  912
Deutschland  222  651  331  855  337  836  518  286
Frankreich.  33  758  26  468  149  660  218  065
Marokko  162  097  46  378  —  424
Alle  anderen  Länder  ..  .410376  677  070  352  742  237  212

Zusammen.  2  124  704  2  233  433  1  041  627  1  158  928

Handel  von  Kden  mit  den  Verelnigten  Staaten
von  Kmerika.
Nach  einem  Berichte  des  amerikanischen  Konsuls
  in  Aden  stellte  sich  die  Einfuhr  von  Waren
aus  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  nach

Aden  während  des  Fiskaljahres  1907  (bis
J1.  März  1907)  folgendermaßen  dar:
Artikrel  “*
Wagen  und  Wagenteill  3  604
aumwollenwaren  .  2599  987
Drogen  und  Arzneien  -
Weizenmehl  .  4332

Maschiien
Gereinigtes  Brenn-Petroleum  (Kerosen)  151  264
i  ...  86

Lebensmittel

Wollendecken  und  Teppiche.  934
dols  und  Holzwaren  928
Alle  anderen  Ärtilel.  5  331

Zusammen  2  769  452
Die  Ausfuhr  nach  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  während  des  gleichen  Zeitraums
belief  sich  auf  insgesamt  2  765  210  3  und  bestand
in  der  Hauptsache  aus  folgenden  Waren:  Felle
im  Werte  von  2  288  183  8,  Kaffee  im  Werte  von
399  565  s.  Elfenbein  im  Werte  von  62  111  8;
lerner  kamen  in  Betracht  Zibeth  mit  7434  8,
Wachs  mit  1262  S,  spanischer  Pfeffer  mit  3262  8.
und  Myrrhenharz  mit  1158  8.
ul  Die  Zunahme  in  dem  Export  gegen  das  Fist
  Uahr  1906  betrug  bei  Fellen  750  314  3  und
ei  Kaffe  30  707  5.
(Daily  Consular  and  Trade  Reports.)

 

(Nach  Alontble  Consular  and  Trade  Reports.)

Solltarifänderung  in  Sierra  Leone.

Laut  Verordnung  Nr.  25  vom  Jahre  1907
ist  unter  Aufhebung  der  Verordnung  vom  Jahre
1903  die  Zollfreiheit  für  Maschinen  wieder  auf
solche  für  landwirtschaftliche  und  gewerbliche  Zwecke
beschränkt  worden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Geplonte  Sollfreiheit  für  gewisse  Dahrungsmittel
in  Süd-Ulgeria.

Nach  einer  Gesetzesvorlage  sollen  Zucker,  feines
Mehl,  Brot,  Zwieback,  Rindfleisch,  Schweinefleisch
sowie  gesalzene  und  eingelegte  Fische  vom  1.  Januar
  19068  ab  bei  der  Einfuhr  nach  Süd-Nigeria
zollfrei  sein.  (Ebenda.)

Oplumzoll  in  Oozamblque.

Eine  Verordnung  des  Generalgouverneurs
vom  4.  Dezember  1907  setzt  den  Eingangszoll
für  Opium  einstweilen  auf  15  Milreis  für  1  kg
fest.  Der  Verkauf  von  Opium  zu  anderen  als
Heilzwecken  ist  bei  Strafe  von  500  Milreis  nur
mit  obrigkeitlicher  Genehmigung  gestattet.

(Bolctim  Official  do  Governo  Geral  da  Provincin
de  Moçambiquc.)

Verbot  der  Kusfuhr  von  Kühen  und  Färsen
aus  (ODadagaskar.
Laut  Verordnung  der  Französischen  Regierung
ist  das  Verbot  der  Ausfuhr  von  Kühen  und  Färsen
        <pb n="222" />
        W  148  2c□

aus  der  Kolonie  Madagaskar  nebst  Zubehörgebieten
bis  zum  31.  Dezember  1908  mit  der  Einschränkung
  verlängert,  daß  jeder  Ausführer  von  Ochsen
gleichzeitig  eine  dem  zehnten  Teile  der  ausgeführten
  Stückzahl  Ochsen  entsprechende  Anzahl
Kühe  und  Färsen  ausführen  kann.  Diese  Vergünstigung
  darf  jedoch  nicht  von  einem  Ausfuhrposten
  auf  einen  anderen  übertragen  werden.

Für  die  ausgeführten  Kühe  und  Färsen  wird
ein  Ausfuhrzoll  von  2,50  Franken  für  das  Stück
erhoben.

(Journal  officiel  de  ln  Républigquc  Frunçaise.)

Einführung  des  neuen  Jolltarilfs  auf  den
Cook-  usw.  Inseln.

Der  neue  Zolltarif  für  Neuseeland  ist  vom
1.  Januar  d.  Is.  ab  auch  auf  den  Cook-Inseln

Verschiedene

Die  Gründung  eines  Deportations-Verbandes

ist  jüngst  hier  in  Berlin  erfolgt.  Der  Verband
erläßt  einen  Aufruf,  in  dem  es  heißt:

„Zufolge  der  sich  mehrenden  selbständigen
Schriften  wie  der  Kontroversen  in  der  Presse  über
die  Frage,  ob  man  in  Deutschland  eine  Strafverschickung
  von  Verbrechern  nach  unseren
Kolonien  einführen  solle,  und  in  Anbetracht  der
Wichtigkeit  dieser  Frage,  die  je  nach  der  Art
ihrer  Lösung  unseren  Kolonien  zum  Nutzen  oder
Schaden  gereichen  konnte,  hatte  vor  etwa  zwei
Jahren  der  damalige  Vorsitzende  des  Deutschen
Kolonial-Bundes  einen  „Deportations-Ausschuß
  begründet,  der  sich  eingehend  mit  dem
Studium  der  gedachten,  volkswirtschaftlich  und
kolonisatorisch  außerordentlich  wichtigen  Materie
zu  befassen  hatte.  Dieser  Deportations-Ausschuß
unternahm  es  nach  stattgehabter  Prüfung  zunächst,
die  verschiedenen  Richtungen  unter  den  Freunden
einer  Strafverschickung  auf  einem  Mittelwege  zu
einigen.  Nachdem  ihm  dies  im  wesentlichen  gelungen,
  wandte  er  sich  mit  einer  Eingabe  an  den
Reichskanzler,  in  welcher  dieser  gebeten  wurde,
zunächst  den  Versuch  einer  fakultativen
Strafverschickung  von  500  Verbrechern  nach
den  Admiralitäts-Inseln  zur  Ausführung  zu
bringen.  Alsdann  wandte  sich  der  genannte
Ausschuß  im  vergangenen  Jahre  in  einer,  zum
Teil  auf  den  Darlegungen  des  bekannten  Deportations-Verfechters,
  Oberlandesgerichtsrats
C.  Wagner,  bafierten  Petition  an  den  Deutschen
Reichstag  mit  derselben  Bitte.  Die  Petition
wurde  im  November  vorigen  Jahres  in  der

und  den  anderen  in  dem  „Cook  and  other  Islands
Government  Act  1901“  genannten  Inseln  in
Kraft  gesetzt.  (rhe  Board  of  Trade  Journal.)

Jollfreie  Kusfuhr  von  fingora-Böchen  und  Siegen
aus  der  Raopkolonie  nach  Deutsch-Südwestafrika.

Die  Gouvernements-Zeitung  der  Kapbkolonie
vom  20.  Dezember  v.  Is.  veröffentlicht  eine  Bekanntmachung
  des  Gouverneurs  vom  16.  genannten
Monats,  nach  welcher  der  Ausfuhrzoll  von  &amp;amp;  100
auf  Angora-Böcke  und  -Ziegen  bei  der  Ausfuhr
aus  der  Kapkolonie  nach  Deutsch-Südwestafrika
  in  Zukunft  nicht  mehr  zu  erheben  ist.

 

([Mitteilungen.
Petitions-Kommission  des  Reichstages  besprochen
und  der  Regierung  als  Material  überwiesen.

Die  Verhandlungen  haben  ergeben,  daß  die
Frage  erst  dann  als  spruchreif  zu  betrachten  sein
wird,  wenn  sich  breitere  Volksströmungen  zu  ihren
Gunsten  bemerkbar  machen.

Nach  reiflicher  Erwägung  dieser  Sachlage
hat  sich  auf  Veranlassung  und  unter  Beteiligung
einer  Reihe  von  Persönlichkeiten  juristischer,
kriminalistischer,  volkswirtschaftlicher  und  kolonialer
Richtung  ein  unabhängiger  „Deportations-Verband
  gebildet,  in  welchem  sich  alle  Freunde
des  Gedankens  einer  Strafverschickung  zusammenfinden
  sollen.

Der  Deportations-Verband  steht  allelt  Fragen
der  äußeren  und  inneren  Politik,  die  sich  nicht
auf  seine  Zwecke  und  Ziele  beziehen,  durchaus
neutral  gegenüber,  er  wird  also  im  Gegensatz  zu
dem  früheren  Deportations-Ausschuß  auch  damit
rechnen  dürfen,  daß  sich  niemand  aus  kolonialpolikischen
  Gründen  von  seinen  Bestrebungen  fern
hält,  der  diese  an  und  für  sich  als  zweckmäßig
oder  notwendig  anerkennt.

Der  Deportations-Verband  wendet  sich  daher
an  die  Männer  aller  Parteirichtungen  und  an
alle  die  Kreise  des  deutschen  Volkes,  welche  eine
geeignete  Anderung  des  Strafvollzuges
für  notwendig  erachten  und  der  Ansicht  sind,  daß
es  weiterhin  nicht  angängig  sei,  die  größer  und
größer  werdenden  Scharen  von  Verbrechern  aller
Art  unaufhörlich  wieder  in  die  gesittete  Gesellschaft
hinein  zu  lassen.

Er  wendet  sich  auch  an  diejenigen,  welche  sich
der  Einsicht  nicht  verschließen  wollen,  daß  an
        <pb n="223" />
        W  149  20

Stelle  des  vielfach  (bei  rückfälligen  Verbrechern
sfast  immer)  wirkungslosen,  Millionen  kostenden,
Körper  und  Geist  schwächenden  Systems  der  Einsperrung
  in  jahrelange  Zellenhaft  in  zahlreichen
Fällen  ein  anderes  treten  müsse,  das  durch
straffes  Anhalten  zu  nützlicher  Tätigkeit  in
freier  Luft  und  durch  die  Aussicht  auf  spätere
Verwendung  des  Gelernten  in  der  Freiheit  allen
Büßern  einen  Ansporn  zur  Besserung  bietet  und
in  ihre  Seelen  den  Hoffnungsstrahl  leuchten  läßt
auf  ein  neues  und  geachtetes  Leben.

Er  wendet  sich  ferner  an  die,  welche  die
große  Masse  unseres  Volkes  davor  schützen  wollen,
daß  dauernd  aus  den  Gefängnissen  heraus,  in
denen  man  trotz  aller  neueren  hygienischen  Einrichungen
  die  Entwicklung  der  verderblichsten
Krankheiten,  insbesondere  der  Tuberkulose,  nicht
hindern  kann,  die  Infektionskeime  durch  die  entlassenen
  langjährigen  Sträflinge  in  seine  Mitte
getragen  werden.

Er  wendet  sich  auch  an  die,  welche  den  unliebssamen
  Wettbewerb  der  preisdrückenden
Sträflingsarbeit  gemindert  sehen  möchten,  und
endlich  an  die,  welche  die  nützliche  Verwendung
eines  Teiles  unseres  Kolonialbesitzes,  der  sonst
noch  lange  seiner  Entwicklung  harren  müßte,
nicht  nur  billigen,  sondern  auch  im  Hinblick  auf
das  Beispiel  Australiens  willkommen  heißen.

Der  Deportations-Verband  kennt  und  würdigt
zwar  die  Verdienste  jener  Vereine  und  Männer,
die  sich  mit  der  Fürsorge  für  die  entlassenen
Sträflinge  befassen,  und  es  liegt  ihm  fern,  jenen
rrgendwie  hindernd  in  den  Weg  treten  oder  ihre
Leistungen  bemängeln  zu  wollen,  er  glaubt  aber,
daß  deren  Wirken  nicht  zureichend  sein  kann,  weil
das  System  und  die  Prinzipien  unseres  Strafvollzuges
  wie  unsere  sozialen  Verhältnisse  jenem
Wirken  vielfach  im  Wege  stehen.

Nach  der  Uberzeugung  der  dem  Verbande
angehörenden  und  ihm  nahestehenden  Sachkenner
haben  die  Mißstände,  die  durch  das  Anwachsen
der  rückfälligen  Kriminalität  eingetreten  sind,
so  bedenkliche  Dimensionen  angenommen,  daß
wir  nicht  mehr  zögern,dürfen,  das  einzig  mögliche
und  heilende  Mittel,  die  Strafverschickung,
anzuwenden  und  mit  diesem  dem  drohenden
inneren  Gegner  entgegenzutreten.  Deshalb  rufen
wir  dem  deutschen  Volke  zu:

Baut  Schulen,  Bahnen,  Kanäle  und  Schiffe
statt  weiterhin  Strafanstalten,  deren  Trümmer
emst  der  Nachwelt  einen  traurigen  Beweis  für
die  mangelnde  Erkenntnis  unserer  Zeit  liefern
würden!  Lähmt  nicht  weiterhin  Geist  und  Körper,

ergie  und  Arbeitsfähigkeit  von  gesunden

Venschen  durch  ein  jahrelanges  Käfigdasein,
sendern  stellt  den  Verbrecher  in  den  Dienst  unserer
kolonialen

Erschließung  und  zwingt  ihn  zu  nutz- 



bringender  Tätigkeit,  die  allein  imstande  ist,  ihn
wieder  auf  den  Weg  einer  sittlichen  Weltanschauung
zu  führen!“

Unruhen  in  Nord-UMigeria.

Bei  der  unmittelbaren  Nachbarschaft  Britisch-Nigerias
  und  Deutsch-Adamauas,  des  Schauplatzes
  der  letzten  Unruhen  in  Kamerun,  verdienen
  die  Vorgänge  in  Nigeria  unsere  besondere
Aufmerksamkeit.  Schon  früher  (Kol.  Bl.  1907,
Nr.  18)  haben  wir  einen  Aufsatz  des  Capt.  Rud-=kin
  aus  dem  United  Service  Magazine  über
eine  Strafexpedition  britischer  Truppen  in  Süd-Nigeria
  (Juni  bis  August  1906)  abgedruckt.  Ein
im  Herbst  letzten  Jahres  dem  englischen  Parlament
vorgelegtes  Blaubuch  zeigt,  daß  jene  Expedition
im  Süden  Nigerias  nicht  vereinzelt  dasteht,
sondern  daß  auch  Nord-Nigeria  unter  Unruhen
der  —  ebenso  wie  in  Adamaua  —  stark  unter
mohammedanischen  Einflüssen  stehenden  Stämme
zu  leiden  hatte.  Diese  Unruhen  sind  teils  rein
lokaler  Natur,  teils  haben  sie  politische  und
religiöse  Ursachen.

1  r“

Zunächst  ereignete  sich  in  den  letzten  Tagen
des  Jahres  1905  aus  geringfügigem  Anlaß  ein
Zwischenfall  in  Abinsi  am  mittleren  Benus.
Ein  Haussa-Weib  und  ein  Jukum-Mann  hatten
Streit,  in  dessen  Verlauf  der  Jukum  das  Weib
erschlug.  Der  Jukum-Häuptling  ordnete  die  Verhaftung
  des  Mannes  an,  um  die  Sache  vor  das
Provinzialgericht  zu  bringen.  Die  Jukums  verweigerten
  aber  ihrem  Häuptling  den  Gehorsam;
die  Haussa  ihrerseits  suchten  die  Verhaftung  zu
erzwingen.  So  entstand  ein  förmliches  Gefecht.
Die  Haussa  besetzten  die  Gebäude  der  Niger
Company  Faktorei,  die  Jukums  stürmten  die
Faktorei,  unterstützt  von  den  Munshis  der  umliegenden
  Dörfer.

Schließlich  wurden  die  Haussa  überwältigt,
etwa  80  Mann  feielen,  die  übrigen  gerieten  in
die  Sklaverei.

Am  4.  Januar  1906  rückte  eine  Kompagnie
mit  einem  Geschütz  unter  Capt.  Short  von
Lokoja  auf  Abinsi  mit  dem  Auftrag,  die  Schifffahrt
  auf  dem  Benus  bis  Ibi  freizuhalten  und
Abinsi  zu  besetzen.  Capt.  Short  fand  Abinsi
verlassen,  beerdigte  etwa  zwanzig  Tote,  die  er
auf  dem  Platz  der  ehemaligen  Faktorei  vorfand  —
zahlreiche  Leichen  hatte  er  auf  dem  Benus
treiben  sehen  —  und  sicherte  durch  Patrounillen
bis  Ibi.

Vierzehn  Tage  darauf  erreichte  dann  Oberstleutnant
  Hasler  mit  fünfhundert  Mann  und
zwei  Schnellfeuergeschützen  Abinsi.  Die  nachweis-
        <pb n="224" />
        #

lich  an  der  Niedermetzelung  der  Haussa  beteiligten
Dörfer  wurden  verbrannt,  Viehbestände  sowie  die
Hälfte  der  Lebensmittel  konfisziert,  die  Sklaven
befreit  und  die  geraubten  Güter  zurückgegeben.
Fünfzig  Haussa  erhielten  die  Freiheit  zurück.
Die  Expedition  verlief  ohne  ernstlichen  Widerstand
  und  hatte  infolgedessen  keine  nennenswerten
Verluste.

Die  englische  Truppe  mußte  auf  Befehl  des
Gouverneurs  vorzeitig  umkehren,  da  inzwischen
im  Bezirk  Sokoto,  im  Nordwesten  der  Kolonie,
noch  weit  ernstere  Unruhen  ausgebrochen  waren.
Hier  hatte  ein  wegen  Ermordung  dreier  französischer
  Offiziere  aus  der  französischen  Nachbarkolonie
  flüchtig  gewordener  Mensch  namens  Dan
Makafo  eine  Schar  Unzufriedener  und  entlaufener
  Sklaven  um  sich  gesammelt,  mit  denen
er  die  Dörfer  brandschatzte.  In  Satirn,  einem
Dorfe  südlich  Sokoto  zwang  er  einen  gewissen
Mallam  Isa,  den  Sohn  eines  Mannes,  der
sich  im  Jahre  1904  zum  Mahdi  ausgerufen  hatte,
die  Führerschaft  der  Bewegung  zu  übernehmen.
Entgegen  den  ursprünglichen  Gerüchten  hatte
Mallam  Isa  sich  aber  selbst  nicht  zum  Mahdi
erklärt;  er  nannte  sich  nur  Annabi  Isa  (Prophet
Jesu),  obwohl  es  in  der  Absicht  das  Dan  Makafo
gelegen  haben  mag,  seiner  Bewegung  mahhdistischen
Charakter  beizulegen.  Die  Aufrührer  bildeten
einen  regellosen,  nur  mit  Axten,  Hacken  und
sonstigen  landwirtschaftlichen  Geräten.  versehenen

Haufen.
Auf  das  Gerücht  von  der  Erhebung  eines
Mahdi  in  Satiru  marschierte  der  Resident

Mr.  Hilkary  in  der  Frühe  des  14.  Februar  1906
mit  der  Besatzung  von  Sokoto  nach  Satiru.
Die  Expedition  bestand  aus  fünf  Europäern,
70  Mann  eingeborener  berittener  Infanterie,
1  Maximgeschütz  und  30  Trägern.  Der  Resident
hatte  die  Absicht,  zunächst  einen  gütlichen  Versuch
zu  machen  und  nur  im  Notfall  Gewalt  zu
brauchen.  Sowie  man  Satiru  in  Sicht  bekam,
sah  man  auch  schon  die  Scharen  des  Feindes
aus  dem  Dorfe  herauskommen.  Hillary  ritt  mit
seinen  eurvpäischen  Begleitern  sowie  einem  Dolmetscher
  dem  Feind  entgegen  und  ließ  ihm  in
einer  Entfernung  von  800  ards  zurufen,  er
komme  nicht  als  Feind,  sondern  als  Freund.
Die  Schwarzen  waren  dadurch  aber  nicht  zu  beruhigen;
  sie  rannten  vielmehr  im  Sturmlauf
heran.  -

Leutnant  Blackwood,  der  inzwischen  hatte
Karree  formieren  lassen,  wollte  den  Residenten,
der  fest  auf  seinem  Platze  blieb,  nicht  im  Stiche
lassen.  Er  gab  den  Befehl  zum  Vorgehen.  Das
ungewohnte  Kommando,  im  Karree  vorzugehen,
brachte  eine  ungeheure  Verwirrung  hervor.

 

150

Statt  in  der  Hauptfront  zu  marschieren,  behielt
jede  Karreeseite  ihre  eigene  Front  bei.  Das
Ganze  lief  auf  diese  Weise  einfach  auseinander.
Die  Europäer  bemühten  sich  vergebens,  eine
richtige  Front  herzustellen.  Als  dann  Leutnant
Blackwood  endlich  den  Befehl  zum  Halten  gab,
war  es  bereits  zu  spät.  Der  Feind  war  schon
eingebrochen  und  im  Kampf  Mann  gegen  Mann
wurde  die  Truppe  von  dem  etwa  zweitausendfünfhundert
  Mann  starken  Gegner  fast  völlig
aufgerieben.  Unter  den  Gefallenen  befanden
sich  der  Resident,  sein  Adjutant  und  Leutnant
Blackwood.  Das  Maschinengeschütz  fiel  in  die
Hände  des  Feindes,  bevor  es  hatte  in  Tätigkeit
treten  können.  Die  wenigen  überlebenden
retteten  sich  unter  ständigen  Kämpfen  nach  Sokoto.

Zum  Glück  stieß  der  Feind  nicht  sofort  nach;
so  hatte  die  schwache  Besatzung  (30  Mann  und
ein  Sergeant  waren  in  Sokoto  zurückgeblieben)
Zeit,  Sokoto  zusammen  mit  den  allerdings  sehr
demoralisierten  Flüchtlingen  leidlich  zur  Verteidigung
  einzurichten.  Was  jedoch  nicht  nur  Sokoto
rettete,  sondern  das  Ansehen  Englands  überhaupt
vor  einem  nur  schwer  zu  überwindenden  Schlage
bewahrte,  war  die  bewundernswerte  Haltung  der
Emire,  namentlich  des  Mächtigsten  unter  ihnen,
des  Marafo  von  Godabawa.  Auf  die  Nachricht
von  dem  unglücklichen  Ausgang  des  Gefechts
hatten  die  Emire  sofort  Hilfstruppen  nach  Sokoto
geschickt.  So  konnte  die  Stadt  bereits  in  der
ersten  Nacht  durch  einen  Patrouillenring  von
mehreren  hundert  Reitern  gesichert  werden.  Am
16.  Februar  traf  Major  Burdon,  den  die  Kunde
von  dem  Unglück  auf  der  Reise  nach  Zungern
erreicht  hatte,  in  Sokoto  ein  und  übern  ahm  den
Oberbefehl.

Mittlerweile  hatte  der  Marafo  etwa  dreitausend
Mann  in  Sokoto  zusammengezogen.  Er  brannte
vor  Begier,  die  Rebellen  anzugreifen.  Moajor
Burdon  hatte  zwar  Bedenken,  glaubte  aber
anderseits  das  Ansehen  Englands  noch  mehr  zu
gefährden,  wenn  er  den  Angriff  nicht  zulasse.
So  gab  er  dem  Drängen  des  Marafo,  auf  eigene
Faust  angreifen  zu  dürfen,  nach.  Am  Morgen
des  17.  eröffnete  der  Marafo  den  Sturm  aus
Satiru;  es  gelang  ihm  auch,  in  das  Dorf  einzudringen.
  Der  Erfolg  schien  sicher.  Da  geriet
plötzlich  seine  Reserve  in  einen  Hinterhalt  und
ergriff  die  Flucht.  Dies  zwang  auch  die  Hauptmacht
  zurückzugehen.  Der  Marafo  selbst  entkam
mit  knapper  Not  der  Gefangenschaft.

Auch  dieser  Mißerfolg  machte  die  Treue  der
Emire  nicht  wankend;  vielmehr  bestürmten  sie
den  Major  Burdon,  die  Scharte  wieder  auswetzen
zu  dürfen.  Ein  zweites  Mal  gab  dieser  aber
die  Erlaubnis  zu  einem  so  gefährlichen  Wagnis
nicht.  Bei  dem  Gefecht  am  16.  war  der  Mallam
        <pb n="225" />
        G  151  20

Isa  gefallen  und  Dan  Makafo  hatte  nunmehr
auch  nominell  die  Führerschaft  des  Aufstandes
übernommen.

Im  Laufe  des  Februar  und  zu  Anfang  März
trafen  fast  durchweg  unter  bewundernswerten
Marschleistungen  die  Abteilungen  der  Schutztruppe,
welche  der  Gouverneur  zu  Hilfe  schickte,  in  Sokoto
ein.  Major  Goodwin  übernahm  den  Oberbefehl
und  griff  am  10.  März  mit  22  Offizieren,
9  englischen  Unteroffizieren,  517  eingeborenen
Soldaten  und  mehreren  Schnellfeuergeschützen
Satiru  an.  Der  Feind  focht  trotz  seiner  schlechten
Bewaffnung  mit  viel  Geschick  und  großer  Tapferkeit;
  Satiru  mußte  mit  dem  Bajonett  genommen
werden.  Nachdem  die  Stadt  in  Brand  gesetzt
war  und  einige  Abteilungen  die  Verfolgung  aufgenommen
  hatten,  wurde  der  Rückmarsch  auf
Sokoto  angetreten.

Die  Leichen  der  drei  an  jenem  Unglückstag
gefallenen  Europäer  wurden  auf  dem  alten  Kampfplatz
  gefunden  und  beerdigt.  Das  Geschütz  und
eltwa  25  Gewehre  wurden  allerdings  in  völlig
unbrauchbarem  Zustande  zurückerobert.

Die  geringen  eigenen  Verluste  führt  Major
Goodwin  auf  die  straffe  Disziplin  der  Europäer
und  auf  das  gute  Schießen  der  Mannschaft
zurück.  Dan  Makafo,  der  am  12.  März  durch
einen  Schuß  ins  Bein  verwundete  Anstifter  der
ganzen  Bewegung,  war  gefangen.  Er  wurde  mit
fünf  anderen  Rädelsführern  vom  Eingeborenen=Gericht
  zum  Tode  verurteilt  und  auf  dem  Markt
in  Sokoto  öffentlich  hingerichtet.

Nur  ein  einziger  der  Emire,  der  von  Gando,
haue  mit  den  Rebellen  Beziehungen  angeknüpft
lund  ihnen  für  den  Fall  anfänglicher  Erfolge  seine
Hilfe  zugesagt.  Er  wurde  durch  einen  der  treugebliebenen
  Emire  ersetzt.  Der  Wechsel  vollzog
sich  ohne  Zwischenfall,  da  der  Emir  von  Gando
sreiwillig  über  die  Grenze  ging.

r  1

Gleichzeitig  waren  auch  in  Bauchi,  dem
alten  Herd  des  Fanatismus,  Unruhen  ausgebrochen,
die  jedoch  in  keinem  inneren  Zusammenhang
Kanden  mit  denen  von  Sokoto.  Hier  war  das
religiöse  Moment  nur  eine  Begleiterscheinung  insofern
  als  Mallam  Isa,  der  von  dem  Makafo
vorgeschobene  nominelle  Führer  und  Sohn  des
srüheren  Mahdi  sich  —  wie  oben  bemerkt  —
lelbt  zum  Propheten  Jesu  ernannt  hatte.  In

auchi  dagegen  hatte  man  es  mit  einer  weitvrrzweigten
  mahdistischen  Bewegung  zu  tun,
6r  teilweise  auch  auf  deutsches  Gebiet  übergrif.
bestand  der  Plan,  der  Mahd  solle  sich  in  Bima
(Bauchi)  und  in  Bulda  erheben.  Gerüchtweise
verlautete,  daß  in  Bulda  bereits  eine  große  Zahl
dullah  versammelt  sei.  Die  Deutschen  hatten

 

Kenntnis  von  dem  Plan;  sie  ließen  die  Ereignisse
an  der  Grenze  scharf  beobachten.  Inzwischen  erhob
sich  in  Bauchi  ein  Mallam  und  predigte  den  heiligen
Krieg.  Der  Resident,  Sir  Howard  machte  jedoch
kurzen  Prozeß.  Der  Unruhestifter  wurde  einfach
festgesetzt,  vom  Eingeborenen-Gericht  verurteilt  und
gehängt.  Als  sich  kurz  darauf  ein  zweiter  Mallam
erhob,  wurde  er  gleichfalls  festgenommen  und
verbannt.  Zwei  anderen  gelang  es,  zu  entfliehen.
Der  Resident  verlegte  die  in  Nafada  stationierte
Bauchi-Kompagnie  im  Einverständnis  mit  dem
Gouverneur  nach  Bima,  wo  ein  Fort  errichtet
wurde.  Dies  rasche  und  entschlossene  Zugreifen
des  Residenten  erstickte  die  Bewegung  im  Keim.
1*  9  r—

Auch  in  dem  nur  wenig  nördlich  von  Bauchi
gelegenen  Hadeija  gärte  es  bedenklich.  Hier
ging  die  Bewegung  nicht  vom  niederen  Volk,
sondern  vom  Emir  selbst  und  von  einer  einflußreichen
  Kriegspartei  unter  seinen  Vasallen  aus.
Der  Emir  von  Hadeija  hatte  immer  eine  unbotmäßige
  Haltung  eingenommen.  Als  vor  drei
Jahren  der  Resident  den  Versuch  gemacht  hatte,
ihn  zu  versöhnen,  wurde  dies  der  Regierung  als
Schwäche  und  Furcht  ausgelegt.  Namentlich  im
Hinblick  auf  die  Niederlage  in  Satiru  war  es
hohe  Zeit,  das  Prestige  der  englischen  Herrschaft
auch  dort  zu  festigen.  Gleichzeitig  sollte  die
Unterwerfung  Hadeiias  der  Mahdistenbewegung  in
Bauchi,  welche  in  Hadeija  immer  ihren  Rückhalt
sah,  definitiv  ein  Ende  machen.  Schon  war  in
Hadeija  der  Plan  beraten  worden,  das  Fort
durch  einen  Handstreich  zur  Nachtzeit  zu  überrumpeln.
  Außerdem  war  ein  Soldat  getötet  —,
wie  es  allgemein  hieß,  auf  Befehl  des  Emirs,
ohne  daß  man  jedoch  Beweise  dafür  hatte.

Nachdem  die  Truppen  von  Abinsi  und  Sokoto
zurückgekehrt  waren,  marschierte  Oberst  Lorry-Cole
  am  16.  April  in  Begleitung  des  Residenten
Kapt.  Philipps  auf  Hadeija.  Unter  Einrechnung
  der  Garnison  Hadeija  bestand  die  Expedition
  aus  24  Offizieren,  10  britischen  Unteroffizieren,
687  Mann  und  zwei  Schnellfeuerkanonen.  Die
waffenfähige  Mannschaft  war  auf  Befehl  des
Emirs  auf  dem  ganzen  Bezirk  in  Hadeija  zusammengekommen.
  Oberst  Coli  ließ  den  Emir
auffordern,  binen  24  Stunden  die  Führer  der
Kriegspartei,  deren  Namen  man  kenne,  auszuliefern.
  Aber  der  Emir  schlug  den  Boten  (die
schwerste  Beleidigung  bei  den  Fullahs)  und  ließ
dem  Oberst  antworten,  er  solle  selbst  kommen  und
die  Leute  holen.  Nachdem  der  englische  Führer,
um  Blutvergießen  zu  vermeiden,  die  Bewohner
viermal  hatte  auffordern  lassen,  ihre  Waffen
niederzulegen,  der  Feind  aber  statt  einer  Antwort
zum  Angriff  übergegangen  war,  entschlof  sich
        <pb n="226" />
        G  152  20

Oberst  Cole,  die  Stadt  zu  stürmen.  Er  griff  gleichzeitig
  von  vier  Seiten  an,  und  nach  etwa
anderthalbstündigem,  vom  Feind  mit  großer  Bravour
  und  Hartnäckigkeit  geführten  Gefecht  trafen
die  Kolonnen  vor  dem  Gebäude  des  Emirs  zusammen.=
  Der  Emir  selbst  und  sein  Sohn  waren
im  Kampf  gefallen.  Oberst  Cole  schreibt  die  erstaunliche
  Tapferkeit  des  Feindes  hauptsächlich  dem
Umstande  zu,  daß  er  vorher  noch  nie  dem  Feuer
der  Magazingewehre  gegenüber  gestanden  hatte
und  seit  Generationen  von  seinen  Nachbarn  sehr
gefürchtet  war.  «
Während  des  Kampfes  waren  etwa  3000  bis
4000  wehrlose  Einwohner  zu  den  Engländern
übergegangen.  Es  trug  sehr  zur  Beruhigung
des  Landes  bei,  daß  diese  von  den  Engländern
gut  ausgenommen  wurden  und  nach  Eroberung  der
Stadt  wieder  ihre  Hütte  angewiesen  erhielten.

#
4

Weitere  Gerüchte  von  einer  Bewegung  der
Senussi  im  Nordosten  Nigerias  —  es  hieß  sogar
ein  Senussenheer  marschiere  auf  Kanem  —  bestätigten
  sich  nicht.  Offenbar  hatte  das  starke
Truppenaufgebot,  das  die  Franzosen  an  der
Grenze  unterhielten,  die  Bewegung  nicht  zum
Ausbruch  kommen  lassen.

Die  Sisendahnen  In  der  portuglesischen  Kolon#e#
Mozambique.

Auf  der  Eisenbahnstrecke  von  Lourenco
Marques  bis  Ressano  Garcia,  der  Grenzstation
nach  Transvaal,  wurden  im  Jahre  1905  an
Gütern  549  964  Tonnen  befördert  (die  Tonne
zu  2000  engl.  Pfund  gerechnet).  Von  Januar
bis  Ende  September  1906  belief  sich  die  Anzahl
auf  409  003  Tonnen.  An  Reisenden  wurden  im
Jahre  1905  85  112  Personen  befördert  und  von
Januar  bis  September  1906  79  850  Personen.

In  der  Mitte  des  Jahres  1905  wurde  mit
dem  Bau  der  Swaziland-Bahn  begonnen.  Die
Linie  hat  bis  zur  Swaziland-Grenze  eine  Ausdehnung
  von  etwa  72  km.  Sie  wird,  wie  man
annehmen  darf,  auf  englischem  Gebiet  bis  nach
Johannesburg  fortgesetzt  werden.  Der  gerade
Lauf  der  Linie  wird  die  Verbindung  von  Lourengo
  Marques  nach  Johannesburg  zeitlich  auf
etwa  12  Stunden  ermäßigen.

Man  erwartet  wohl  mit  Recht  von  dieser
Linie  große  Vorteile  für  Lourenco  Marques.
Einmal  bedeutet  die  schnelle  Verbindung  mit  Johannesburg
  einen  weiteren  Vorzug  von  Lourenco
Marques  gegenüber  den  britischen  Hafenplätzen
Südafrikas.  Weiterhin  ist  aber  zu  hoffen,  daß
die  Linie  das  Swaziland  erschließt,  das  nach  An- 



sicht  von  Kennern  des  Landes  reiche  Mineral-=schätze
  bergen  soll.  Der  Abbau  dieser  Mineralien
wird  der  portugiesischen  Linie  wie  dem  Hafen
von  Lourenco  Marques  reichen  Verkehr  zuführen.

In  Voraussicht  hierfür  ist  die  Linie  dem  südafrikanischen
  Bahnsystem  angepaßt.  Die  Bahn
wird  ferner  so  gebaut  werden,  daß  die  schwersten
Lasten  darüber  befördert  werden  können.

twa  zwei  Drittel  der  Linie  sind  bis  jetzt
fertiggestellt  worden,  und  man  denkt  die  ganze
Strecke  Ende  des  Jahres  1907  dem  Verkehr  übergeben
  zu  können.  Abgesehen  von  der  etwa  914  m
langen  Brücke  über  den  Umbelusi-Fluß  wird  allerdings
  der  Bau  des  letzten  Drittels  der  Bahn  der
schwierigste  Teil  sein.  Er  erfordert  unter  anderm
den  Bau  von  zwei  Tunnels,  von  denen  der  eine
etwa  800  m  lang  sein  wird.

Die  Bahnstrecke  ist  zunächst  mit  leichterem
Schienenmaterial  belegt  worden.  Man  wird
dieses  Material  jetzt  durch  schwereres  ersetzen  und
die  bisher  benutzten  Schienen  für  den  Bau  einer
innerkolonialen  Bahn  von  Lourenco  Marques
nach  dem  Gazaland  benutzen.  Diese  Bahn,  die
zunächst  nur  bis  Maracuene  geführt  werden  kann,
hofft  man  später  über  Chai-Chai  bis  nach  Inhambane
  fortzusetzen.  Diese  Bahn  wird  wesentlich
  zur  wirtschaftlichen  Hebung  des  Gazalandes
beitragen.  Die  ganze  Strecke  bis  nach  Inhambane
würde  eine  Ausdehnung  von  350  km  haben.

Anläßlich  dieses  Bahnprojektes  mag  auch  noch
das  der  Selatibahn  Erwähnung  finden,  das
ebenfalls  für  die  Entwicklung  von  Lourenco
Marques  von  hoher  Bedeutung  werden  kann,
dessen  Ausführung  aber  in  den  Händen  der
Transvaal-Regierung  ruht.  Die  Selatibahn  soll
von  Komatipoort  an  der  portugiesisch-englischen
Bahn  bis  nach  den  Murchison-Goldfeldern  bei
Leydsdorp  geführt  werden.  Von  Komatipoort
aus  gerechnet,  sind  bereits  etwa  70  km  fertiggestellt
  worden,  die  Bahnstrecke  wird  aber  zur
Zeit  nicht  benutzt.  Es  ist  wohl  anzunehmen,  daß
die  Bahn,  die  den  Zoutpansberg-Distrikt  erschließen
wird,  fertiggestellt  wird,  sobald  sich  wieder  die
Geldverhältnisse  in  Transvaal  bessern.  Es  besteht
  dann  die  weitere  Absicht,  die  Bahn  von
Leydsdorp  über  Pietersburg,  Rhodes-Drift  bis
nach  Bulowayo  fortzusetzen.  Es  liegt  auf  der
Hand,  daß  Lourengo  Marques  von  dieser  Bahn
großen  Nutzen  ziehen  würde.  Die  Verlängerung
der  Bahn  bis  nach  Bulowayo  muß  aber  vorläufig
  noch  als  Zukunftsmusik  bezeichnet  werden.

An  tatsächlichen  Verbesserungen,  die  von  der
Eisenbahnverwaltung  ausgeführt  worden  sind,  ist,
abgesehen  von  dem  Bau  der  Swaziland-Bahn
und  sonstigen  Bauten,  noch  der  Ankauf  zahlreicher
Waggons  von  der  kapländischen  Eisenbahnverwaltung
  zu  erwähnen.  Auch  die  Einstellung  dieser
        <pb n="227" />
        W  153  20

Waggons  wird  wesentlich  zu  einer  noch  schnelleren
Güterbeförderung  beitragen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats
in  Lourenco  Marques.)

 

Der  Hbafen  von  Lourenco  Marques.

Während  im  Jahre  1904  in  Lourengo  Marques
  nur  drei  größere  Dampfschiffe  gleichzeitig  am
Kai  anlegen  konnten,  ist  jetzt  der  Kai  auf  900  m
verlängert  worden,  so  daß  Platz  für  sieben  größere
Dampfer  und  zwei  oder  drei  kleinere  Fahrzeuge
vorhanden  ist.  Ferner  ist  am  östlichen  Ende  des
Kai  ein  Dock  zum  Löschen  und  Laden  von  Leichtern
angelegt  worden,  das  Platz  für  etwa  15  Leichter
gibt.  Eine  weitere  Verbesserung  ist  die  Vollendung
des  Passagierpiers,  der  90  m  lang  und  50  m
breit  und  mit  vier  Landungstreppen  versehen  ist.

Eisenbahnschienen  laufen  am  Kai  entlang,  so
daß  die  Passagier=  und  Güterzüge  unmittelbar
vor  den  Schiffen  anfahren  können.  Zum  Laden
und  Löschen  der  Güter  sind  vorhanden  vier
kemperlen  Transporters  mit  einer  Hebekraft  von

1¼  Tons,  ferner  ein  20  Tons-,  ein  10  Tons-,

ein  5  Tons=  und  drei  3  Tons-Krane.  Diese
Krane  werden  mit  Elektrizität  betrieben.  Man
rechnet,  daß  sie  täglich  etwa  2450  Tons  klöschen
können.  Für  das  Leichterdock  sind  außerdem
noch  Dampfkrane  mit  einer  Hebekraft  von  2½  Tons
vorhanden.

Ferner  werden  im  November  1907  sechs
Gangspills  (Capstans)  in  Betrieb  gesetzt  werden.
Sie  sollen  in  der  Hauptsache  dazu  dienen,  in
schnellerer  Weise  als  bisher  vollgeladene  Waggons
sort=  und  leere  Waggons  zum  Laden  heranzubringen.
  Auch  diese  Gangspills  werden  elektrisch
  berrieben  werden.  Die  elektrische  Anlage
ist  von  einer  deutschen  Firma  eingerichtet  worden.
#  Gangspills  selbst  hat  eine  englische  Firma
geliefe

“  der  Kaistraße  hat  man  sieben  große
Schuppen  mit  einem  Flächenraum  von  30  000  qm
errichtet.  Zwei  weitere  Schuppen  sind  im  Bau
begriffen.  Auch  hinter  dem  Leichterdock  befinden
sich  noch  zwei  kleinere  Schuppen,  einer  für  die
Güter  zum  Laden  und  der  andere  für  die  Güter
äum  Löschen  dienend.

Zur  Erleichterung  des  Verkehrs  sind  am  Kai
eine  Post-,  eine  Telegraphen=  und  eine  Telephonanstalt
  sowie  ein  Eisenbahnschalter  und  eine  Gepäckabfertigungsstelle
  errichtet  worden.

Die  sämtlichen  Hafenanlagen  sind  elektrisch
beleuchtet.  Bis  11  Uhr  nachts  können  daher  ankommende
  Schiffe  noch  am  Kai  anlegen.

Die  Wasserzufuhr  für  den  Hafen  erfolgt  von
den  Wasserwerken  am  Umbelusifluß,  die  gutes
Trinkwasser  liefern.  Die  Tonne  Wasser  kostet

 

2/2  sh.  Eine  größere  Anzahl  von  Wasserhydranten
  dient  zur  Sicherung  des  Hafens  bei
Feuersgefahr.

Als  Zeichen  für  die  Güte  der  Hafenanlagen
und  Eisenbahnverwaltung  kann  angeführt  werden,
daß  für  Johannesburg  bestimmte  Güter  in
manchen  Fällen  bereits  30  Stunden  nach  ihrem
Eintreffen  an  ihren  Bestimmungsort  gelangten.
Es  ist  hierbei  zu  berücksichtigen,  daß  von  dieser
Zeit  etwa  22  Stunden  auf  den  Schienenweg
nach  Johannesburg  entfallen.

Zum  Löschen  der  Segelschiffe,  die  Holz
bringen,  dient  in  der  Hauptsache  Matoll.  "E
Platz  liegt  am  Ende  der  Delagoabai,  wenige
englische  Meilen  den  Matollafluß  hinauf.  Von
der  Lingham  Timber  &amp;amp;  Trading  Co.  ist  hier  ein
Pier  errichtet  worden,  der  mit  Kranen  versehen
ist  und  von  dem  Eisenbahnschienen  in  einer  Länge
von  7  km  die  Güter  nach  der  Swaziland=  und
Transvaal-Eisenbahn  führen  können.  Das  Löschen
der  Güter  erfolgt  hier  durch  Leichter.

Zur  weiteren  Verbesserung  des  Hafens  trägt
man  sich  mit  vielerlei  Plänen.  In  erster  Linie
wird  beabsichtigt,  einen  5  Tons-Kran,  drei  2  bis
3  Tons-Krane  und  einen  schwimmenden  Kran
mit  einer  Hebekraft  von  50  bis  60  Tons  anzuschaffen.
  Die  ersten  vier  Krane  sollen  elektrisch
betrieben  werden.

Weiterhin  plant  man,  die  Einfahrt  zum  Hafen
so  zu  vertiefen,  daß  Schiffe  mit  27  Fuß  Tiefgang
auch  bei  niedrigstem  Wasserstand,  und  Schiffe  mit
32  Fuß  Tiesgang  fast  zu  jeder  Zeit  ungehindert
einlaufen  können.  Die  Fahrstraße  soll  am  Boden
eine  Breite  von  100  m  haben.  Man  rechnet,
daß  zu  der  beabsichtigten  Erweiterung  und  Vertiefung
  der  Fahrstraße  etwa  2  Millionen  Kubikmeter
  auszubaggern  sind.  Diese  Baggerarbeiten
werden  etwa  drei  Jahre  Zeit  in  Anspruch  nehmen.
Man  hofft,  daß  nach  Fertigstellung  dieser  Arbeiten
auch  die  englischen  Postdampfer  anlegen  werden.

Es  wird  weiterhin  geplant,  den  Kai  noch  um
1000  m  zu  verlängern,  um  dann  im  ganzen
15  großen  Dampfern  Platz  zum  Anlegen  geben
zu  können.  Während  der  jeetzt  bestehende  Kai  aus
Holz  errichtet  ist,  soll  die  Fortsetzung  massiv  gebaut
  werden.

Schließlich  will  man  noch  ein  Dock  zum
Reparieren  von  Schiffen  anlegen,  das  geräumig
genug  sein  soll,  um  einen  Dampfer  von  12  000
Tons  aufzunehmen,  und  Verbesserungen  treffen,
um  das  Laden  von  Kohlen  zu  erleichtern.

In  etwa  fünf  Jahren  hofft  man,  diese  Pläne
durchgeführt  zu  haben.

Um  weiterhin  den  Hafen  konkurrenzfähig  zu
erhalten.  hat  die  Regierung  die  Kaigebühren  von
2/4  auf  1/0  sh  herabgesetzt.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl-  Konsulats
in  Lourengo  Maraucs.)
        <pb n="228" />
        W  154  20

Literatur.
Deutsch-Südwestafrika.  Amtlicher  Ratgeber
für  Auswanderer.  Mit  einem  Panorama,
31  Bildern  und  einer  farbigen  Karte  des
Schutzgebiets.  Zweite,  veränderte  Auflage.
Preis  1  Mark.  Berlin  1908.  Verlag  von
Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).

Die  Neuausgabe  des  „Amtlichen  Ratgebers"
bietet  wertvolle  Erweiterungen  des  Textes  und
ist  auf  den  neuesten  Stand  des  Wissenswerten
  gebracht.  Insbesondere  hat  das  Kapitel
  über  die  Rechtspflege  eine  Ergänzung
dadurch  erfahren,  daß  die  Rechtsanwälte  unter
Angabe  ihres  Niederlassungsortes  und  Namens
aufgeführt  sind  und  daß  auch  die  im  Schutzgebiet
bestehende  Rechtslage  in  kurzen  Umrissen  zur
Darstellung  gelangt.  Ebenso  ist  den  veränderten
Schiffahrts=  und  Postverhältnissen  Rechnung
getragen.

Der  Ratgeber  erscheint  in  seiner  neuen  Gestalt
noch  mehr  wie  früher  als  geeignetes  Orientierungsmittel
  auch  für  Nichtauswanderer,  die  sich  über
unser  Schutzgebiet  unterrichten  wollen.  Als  erfreulicher
  Beweis  für  das  wachsende  Interesse,
das  die  kolonialen  Kreise  der  Heimat  an  Deutsch-Südwestafrika
  nehmen,  darf  wohl  die  Tatsache
gelten,  daß  die  erste  dreitausend  Exemplare  starke
Auflage  schon  nach  wenigen  Monaten  vergriffen  war.

Eine  deutsche  Frau  im  Innern  Deutsch-Ostafrikas.
  Elf  Jahre  nach  Tagebuchblättern
erzählt  von  Magdalene  v.  Prince  geb.  v.  Massow.
Dritte  vermehrte  Auflage.  Mit  einem  Titelbilde,
22  Abbildungen  und  einer  Skizze.  Berlin  1908.
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königl.  Hofbuchhandlung.

Von  diesem  prächtigen  Buche  ist  nach  wenigen

Jahren  die  dritte  Auflage  erschienen.  Das  beweist

mehr  als  jede  Anpreisung,  welch  starkes  Echo  die

warmherzigen  Schilderungen  der  „deutschen  Frau

im  Innern  Deutsch-Ostafrikas“  in  der  Heimat,

namentlich  bei  unserer  Frauenwelt,  geweckt  haben.

Möge  auch  die  Mahnung  der  Verfasserin  im

Vorwort  zur  neuesten  Auflage  nicht  ungehört

verhallen:  „Wir  brauchen  noch  viel  mehr  Verkehrswege

  und  Eisenbahnen,  ehe  die  Kolonie  ihrem

 

Werte  nach  erblühen  kann.  Je  mehr  Frauen  an
ihrem  Aufbau  mitwirken,  um  so  schneller  und
mächtiger  wird  sie  erstehen."“

 

Deutsch-Südwestafrika.  Kriegs=  und  Friedensbilder.
  Selbsterlebnisse,  geschildert  von  Frau§
Margarete  v.  Eckenbrecher,  Frau  Helene
v.  Falkenhausen,  Stabsarzt  Dr.  Kuhn,
Oberleutnant  Stuhlmann.  Mit  7  Bildern
und  1  Portrait.  Leipzig  1907.  Verlag  von
Wilhelm  Weicher.

Der  Verleger  hat  recht,  wenn  er  im  Geleitwort
  bemerkt,  daß  an  wirklich  populären  Werken
über  Deutsch-Südwestafrika  noch  immer  kein  Überfluß
  herrsche.  Jedenfalls  trägt  das  vorliegende
Büchlein  einen  echt  volkstümlichen  Charakter.  Die
beiden  Frauen,  deren  frühere  Aufzeichnungen  zum
Besten  gehören,  was  aus  Südwest  auf  unseren
Büchermarkt  gekommen  ist,  schildern  hier  das
„Padleben  in  Südwestafrika“  und  „Ein  Farmerheim
  im  Hereroland“.  Oberleutnant  Stuhlmann
gibt  packende  Bilder  aus  dem  letzten  Feldzug,
Stabsarzt  Dr.  Kuhn  einen  interessanten  Bericht
über  einen  im  Jahre  1897  unternommenen  Ritt
ins  Sandfeld.  Die  kleine  Schrift  kann  jedem
Freunde  unserer  schwer  heimgesuchten  Kolonie
empfohlen  werden,  von  der  einer  unserer  verdientesten
  südwestafrikanischen  Toten,  der  am  Unglückstage
  von  Ovikokorero  gefallene  Oberleutnant
Eggers  einst  die  prächtigen  Soldatenworte  schrieb:

„Jedes  Land  hat  seine  besondere  menschenbildende
  Energie.  Rauhe  Länder  bilden  energische,
tüchtige  Bewohner;  sie  zwingen  den  Mernschen,
der  in  ihnen  zu  leben  hat,  alle  ihm  innewohnende
Spannkraft  in  Anwendung  zu  bringen,  lebendig
werden  zu  lassen,  damit  er  seinen  Lebensunterhalt
finde.  Deswegen  ist  aus  den  streitbaren  Siedlern
der  rauhen,  unwirtlichen  Mark  der  Stamm  hervorgegangen,
  der  die  Kraft  hatte,  das  neue  Reich
mit  Eisen  und  Blut  zu  einen.  Der  Hohenzollernstamm
  ist  in  der  Mark  groß  geworden,  Bismarck
mußte  ein  Märker  sein.  Umgekehrt  sind  auch  alle
Tropenbewohner  nichtsnutzige  Schlaraffen.

In  Südwestafrika  steckt  eine  gewaltige  Energie.
Sie  liegt  in  seiner  Unwirtlichkeit.  Diese  ist  das
beste  an  dem  Gebiet.  Sie  gibt  den  Boden  für
ein  tüchtiges,  starkes  Volkstum.  Das  Land  ist
schlecht  genug,  daß  die  Deutschen  darin  deutsch
bleiben  können.  Es  kann  die  =  Mark=  des  größeren
Deutschlands  werden.  Deswegen  ist  es  die  beste
Kolonie,  die  wir  haben.“
        <pb n="229" />
        W  155  20

Verkehrs-Nachrichten.

In  Aruscha  (Deutsch-Ostafrika)  ist  am  1.  Januar  d.  Is.  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Aruscha  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Daressalam.
  Sie  beträgt  zur  Zeit  2  Mk.  75  Pf.

Postanstalten  sind  eingerichtet  worden  in  Richthofen  (Deutsch-Südwestafrika)  am
27.  November  1907,  in  Groß-Barmen  (Deutsch-Südwestafrika)  am  30.  November  1907  und  in
Neudamm  (Deutsch-Südwestafrika)  am  1.  Dezember  1907.  In  Groß-Barmen  ist  die  Postanstalt
mit  der  daselbst  bereits  bestehenden  öffentlichen  Fernsprechstelle  vereinigt.  Die  postalische  Tätigkeit
der  neuen  Postanstalten  erstreckt  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen
  Briefsendungen.

Richthofen  ist  eine  Eisenbahnstation  zwischen  Swakopmund  und  Jakalswater,  Groß-Barmen
  liegt  28  km  südwestlich  von  Okahandja  an  der  alten  Straße  Swakopmund  —Windhuk  und
Neudamm  liegt  40  km  östlich  von  Windhuk.

 

 

Postanstalten  sind  eingerichtet  worden  in  Osona  (Deutsch-Südwestafrika)  am  27.  November
  1907  sowie  in  Aub  (Deutsch-Südwestafrika)  und  in  Gochaganas  (Deutsch-Südwestafrika)
am  6.  Dezember  1907.  Die  Postanstalt  in  Osona  ist  mit  der  daselbst  bereits  bestehenden  öffentlichen
Fernsprechstelle  vereinigt.  Die  postalische  Tätigkeit  der  neuen  Postanstalten  erstreckt  sich  auf  die
Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen.

Osona  liegt  etwa  6  km  südwestlich  von  Okahandja,  Aub  etwa  50  km,  Gochaganas  etwa
35  km  südlich  von  Windhrk.

Am  1.  Januar  d.  Is.  ist  in  Gibeon  (Deutsch-Südwestafrika)  ein  Orts-Fernsprechnetz  in
Betrieb  genommen  worden,  an  das,  soweit  bis  jetzt  bekannt,  acht  Teilnehmer  angeschlossen  sind.

Auf  das  Gesuch  des  Norddeutschen  Lloyds  vom  26.  November  1907,  betreffend  Genehmigung
  zur  Erhöhung  der  Raten  des  offiziellen  Frachttarifs  der  ofstasiatischen
Reichspostdampferlinien  ist  die  Erhöhung  für  Maßgut  der  1.  und  2.  Klasse  nach  Penang  und
Singapore  um  2,50  Mk.  und  weiter  —  abgesehen  von  Nagasakt  —  um  5  Mk.  sowie  für  Maßgut
der  3.  Klasse  nach  Hongkong  und  weiter  —  abgesehen  von  Nagasaki  —  um  2,50  Mk.  von  dem
Herrn  Staatssekretär  des  Innern  und  des  Reichs-Postamts  genehmigt  worden.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Febrnar  1908.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  #  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
.
Neapel  27.  Febr.  Friedrich-Wilhelmsdeutscht
  Schiffe)  hafen  38  Tage
1.  D  .  Simpsonhafen  41  Tage  7.  25.  Febr.  6.  März
eutsch·  Neugninea.  Brindisn  oO.  Febr.  8.  Marz  s  Simpsonbasen  as  Tase  iõ  ards.
(engl.  Schiffe)  Friedrich=  Wilhelms-I
  M
2.  de  -
utsch·  Ostafrika.  Neapel  10.  20.  Febr.  2.  MärzMombasa  O  16—17  TLage  P.  18.  20.  Febr.
nach  Bukoba.  Muansa  und,  eursche  Schiffe)  108  abds.
5  Von  Momgat  Wter.  Marseille  10.  jedes  MonatsMombasa  O  17  Tage  B.  jed.  Mts.  103  abds.
s-  tion  23.  Feb  Mombasa  18.  1  2.  4.2  os
en  Bestim  ·  Brindisi  16.  23.  Febr.  ombasa  18,  14  Tage  J  14.  21.  Febr.  10  abds.
munosorten.  (engl.  Shho,  *•  6
br  nach  Tonga  (el  Negpel  10.  20.Febr.  2.  Marʒ  Tanga  17,  19,  17  Tages  8.  18.  20.  Febr.
Snß  ge
%  «-  k-  5  -
Waice  E  4rindist-  *]  23.  Febr.  Tanga  16  Tage  21.  Febr.  103  abds.
        <pb n="230" />
        W  156  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

n  dort  weiter  auf  dem
Pnd  in  4—  Faem.

 

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
Neapel  10.  20.  Febr.  2.  März!  Daressalam  18  Tage  8.  18.  29.  Febr.
(eutsche  Schisfe),  0  abds.
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  3  Tage,  lber  8.  jed.  Mts.  10  abds.
I  el
e)  nach  Deutsch  ·  Ostafritia.  Weilterb  be  nach
(ausschl.  der  unter  a  *  b  Darrssolam  durch  28
henannten  Postorte  Brindisi  23.  Febr.  Daressalam  17  Tage  21.  Febr.  10#  abos.
(engl.  *
Brindisi  16.  Febr.  nzibar  20  Tage  4.  Febr.  108  abds.
.  elleiai
  dan-  —5  n  n
S.  beutsch-s#bwestafriha.  Hamburg  5.  26.  Febr.  Swakopmund  25  Tage  4.  25.  Febr.  5  uUms.
Antwerpen  10.  Febr.  2.  März  Swakopmund  20  Tage  9.  D  1.  Mär
/  e  bls,  SteaG.  eursche  Schi  H.  1  Ni
Boulogne  11.  Febr.  3.  März,  Swakopmund  19  Tage  10.  *  .  März
z  ie  Mcs  eutsche  Schtste)
boße,  Omruru  Diaw#l  Ot.,  Southampton  15.  22.  Febr.  7.  März  Swakopmund  21,  2  .  7  6.  März
owwe.  Obttwarongo,  21—25  Tage
7  2  Meb  Southampton  8.  29.  Febr.  Swakopmund  25,  28  Tage  11  3  Fe.
Usalos.  Waldan,  Waterbery,  *  urin  *  —  115  oms.
Windh#e  1Hamburg  1.  Febr.  6.  März  Swakopmund  25  Tage.  Fäor  5.  März
7½  abds.
Southampton  8.  15.  22.  Febr.  Lüderitzbucht  22,  20,  22.J.  14.  21.  Febr.  G.  März
7.  März  20—22  Tage  11  22  oms.
Hamburg  26.  Febr.  Lüderitzbucht  26  Tage  25.  Febr  52  ums.
Antwerpen  10.  Febr.  2.  März  Lüderitzbucht  21  Tage  9.  Febr.  1.  März
b)  #%  gertgauche.  r  ut.  (deutsche  Schiffe)  8  oms.
E  Boulogne  11.  Febr.  3.  März  Lüderitzbucht  20  Tage  10.  Febr.  2.  März
(eutsche  e)  1%  ms.
Southampton  29.  Febr.  Lüveritzbucht  27  Tagesss8.  Febr.  112  oms.
Hamburg  5.  14.  Febr.  6.  Märzs  Lüderitzbucht  26,  28,  1.  Febr.  5  m  uUms.
85  10  13.  Febr.  5.  Mer  712nms.
K  o.  Fe  Southampton  15.  29.Febr.  14.  März  GCopftant  17  Tage  14.  28.  Febr.  13.  Nrz
Post-  von  dort  weiter  auf  dem  112  oms.
—*  d  rnß  üuck-  Landwege  über  Steinkopf
un
enproben  wie  rime
bucht)
.  Neapel  16.  Febr.  15.  März,  Apia  55  Tage
4.  Samoa.  (engl.  Schiffe)  .  eb  —  14.  521,  Febr.  13.  März
Brindist  23.  r.  pia  age  108  nins.
(engl.  D.  1  de
Hamburg  2.  7.  jed.  Mts.  Lome  24,  18  Tage  36.  jed.  Mts.
abds.
Nordenham  28.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  eXt  Mts.  11.
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  888  oms.
Notterdam  16.  jedes  Monats  Lome  20  Tage  15.  jed.  Mts.  9#  ums.
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  10  nms.
5.  Logo.  (deutsche  Schiffe)
#Pamburg  25.  jedes  MonatsLome  21  Tage  24  jed.  Mts.  7½  abds.
1  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou,  18  16  Kage  10.  jed.  Mts.  10“  abds.
von  Landverbindung
f  Bordeaux  25.  jedes  Monats  -  18  Tage  28.  jed.  Mis.  104  abds.
da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  06  15  Zages  Donnerstag  03  abds.
        <pb n="231" />
        W  157  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Vriefe  massen  aus
Nach  vom  Ein-  dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahr!  abgesandt  werden  am
G.  Namerun.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Viktoria  19,  26  Tage

a)  bes  Bamenda,  Bansjo,
I  Uhu-user  Donat-ers
Campo,  Duala,  Worl=Plantation,

  Viktori

b)  nach  Rio  del  Ry
c)  nach  dem  Tschadsee=  Geblet
Garua,  Kusseri)

d)  nach  Osstdinge

e)  nach  Molundu

1

,U

(Liverpool  .

Boulogne

ur  Mer,
(deutsche  Schtffe)
8.  Febr.
22.  Febr.

Hamburg
Liverpool  8.  Febr.

11.  jedes  Monats
r

7.  März

25.  jedes  Monats
.  7.  März

uala  18,  24,  25  Tage
Kribi  20  u.  26—30  Tage

Viktoria  18  Tage
Duala  18  Tage
Kribi  19  Tage

Duala  23  Tage

Nio  del  Rey  382—35  Tage
Rio  del  Rey  23  Tage

Forcados  17  Toge
von  dort  weiter  über
Lokodfa—Vola

Calabar  19  Tage
von  dort  welter  über  Oboku
(am  Eroßstuß  bis  Sbbune

6  bis  10  Tag
WPatadi  19—20  Tage
von  da  weiter  mit  der  bn
bahn  br0  oiggeh  balen  umd
dann  mir  us
dem  Tät  Bern,  und
is  Molundu

9.  jed.  Mts.  Z#8  oms.
24.  jed.  Mts.  717  abds.

10.  jed.  Mts.  10  nachm.

6.  Febr.  5.  Maͤrz  10  abds.
20.  Febr.  10½  abds.

24.  jed.  Mis-—  7½  *i
6.  Febr.
10“  b
jeden  Dnerstog
10“  abds.
jeden  Donnerstag
10½  abds.
5.  26.  Febr.  18.  März
10  nachm.
28.  jed.  Mts.  10  abds.

 

7.  den  Karolinen,  Palau-Inseln,
  Marianen.

Liverpool  jieden  Sonnabend
Liverpool  jieden  Sonnabend
|
Antwerpen  6.  27.Febr.  19.  März
1
Bordeaux  25.  jedes  Monats
Neapel  9  ·
OmncheSchma  23.  April
Neapel  I
(engl.  Schiffe)  16.  Febr.

1

Jap  30  Tage

Saipan  44  Tage

Ponape  51  Tage

Ponape  54  Tage

Saijpan  64  Tage
ap  68  Tage

14.  Febr.  21.  April
168  abds.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

geleitet;  von  Yokohama  weiter

sechs=  bis  siebenmal  jährl

ich  mit  Segelschiffen.

 

Neapel  13.  27.  Febr.  Tsingtau  33—96  Tage11.  25.  Felr.
(deutsche  Schiffe)  10  a

Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  31—36  Tagesßeden  gonen  10  abds.
oen  (engl.  Schiffe)
.  Kiantschon.  Marseille  16.  Febr.  1.  März  Tsingtau  34—36  Tage4.  28.  Febr.

46  (kranz.  Schiffe)  10  abds.

Liverpool  7.  Febr.  6.  März  Tsingtau  31  Tage  6.  Febr.  5.  März  88  oms.

Marseille  7.  21.  Febr.  6.  März  Tsingtau  36—38  Tage  5.  19.  Febr.  4.  März
—  (engl.  Schisse)  abds.

 

.  Marshall-Inseln.

 

15.  März
16.  Febr.

Neapel
(engl.  Schiffe)
Neapel
(engl.  Schiffe)

Jaluit  etwa  54  Tage

Jaluit  46  Tage

14.  Febr.  13.  März
105  abds.

 

 

di  H  Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Driesfendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
ie  Befoͤrderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat
        <pb n="232" />
        W  158  2.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  "  in  Berlin  am
beutsch-Ueuguinea.  Neapel....  2.  11-.  Feb.  1.  10  .M.  marshal  ·  Inseln  sBrindiñ  ·  20.  März  4.  April.
Neapel.  .  ..  14*.  Febr.  G.=  März  o„  9
deutsch·  Ostafrina..  ——  1  2.  Fbr.  6.  Man  e  —  12-.  26.  debr
A  Norseille  16.  Fr.  Brindii  .  3.  21.  Febr.  6.  März
Marseille  6.  20.  Febr.  5.  März
beutsch-Südwestafriha  ——  17.  Febr.  ũber
Antwerpen..  —  7“.  März  Vancouver.
nördl.Tell  d.  Schutgeb.]  Hamburg  1.  br.  Klantschen.  Plymouth.
Southampton  9.  23.  *  8.  März  Southamp  F.  127.  17.
tüdl.  Tell  des  Schutzgeb.  Southampton  0.  23.  Febr.  8.  März  9e  Havre,  crdenrn  Febr.  7  1
Antwerpen.  15“.  Febr.  7.  33  Queenstown.  1½
—  —27  Sibir.  Eisen-Lamburg
  17..  Febr.  bahn.  .  .  .  jed.  ied.  Montag  u.  Mittw.
Namenn  Southampton  1°.  März
Tueenstown  unbestimmt.  poraus  ·
Plymouth  2.  16  1.  Rarzs  Somnoa  .  Ioh  3  l*  ch  2.  25..Febr.
den  Nerolinen,  Hamb  br.
Marianen.  Brindisi  ..  4.  April  looo  Tyuthorzoton.  "17.

Dalau-Inseln  Boulogne  19“.  jed.  Mts.
Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

S.  „Arcona"  Shanghai  2/1.  —  4/1.  Futschau  6/1.  —  7/1.  Amoy.

S.  „Bremen“  Ilha  Grande  9/12.  —  13/12.  Montevideo  28/12.  Buenos  Aires  3/1.  —
Rio  de  Janeiro.

S.  „Bussard“  Daressalam.

S.  „Charlotte“  Kingstown  (Jamaika)  3/12.  —  11/12.  Veracruz  2/1.  —  7/1.  Havana.

S.  „Condor"  Jap.  —  11/12.  Marianen  13/12.  —  21/12.  Jap  (Westkarolinen)  28/12.
—  Palau  (Westkarolinen).

S.  „Fürst  Bismarck"  Wie  27/12.  —  30/12.  Manila.

S.  „Iltis"'  .  Nagasaki  11/12.  —  13/12.  Itsukushima  15/12.  —  16/12.  Kobe  3/1.  —
%%  Tsingtau.

S.  „Jaguar"  Kinukiang  9/12.  —  11/12.  H

S.  „Leipzig“  Dobkohama  14/12.  —  16/12.  er  19/12.  —  20/12.  Nagasaki  28/12.  —

S

S

cu  cnm  can  S#  ##t
*8  8#  8#8  888  88

30/12.  Shanghai.

„Luchs“  .  .  Shanghai  7/12.  —  10/12.  Hongkong  17/12.  Canton  19/12.  —
Hongkong  7/1.  —.  Hoihow  —  Pakhoi.

.„WMoltle“.  .  Port  of  Spain  7/12.  —  9/12.  Fort  de  France  13/12.  —  15/12.  St.
Thomas  27/12.  —  28/12.  San  Juan  de  Portorico  31/12.  —
4/1.  Kingston  (Jamaica).

S.  M.  S.  „Niobe“"  Spwatau  11/12.  —  12/12.  Hongkong  27/12.  30/12.  Manila.

S.  M.  S.  „Panther"  Duala  2/1.—  8/1.  San  Paolo  de  Loanda.

S.  M.  S.  „Planet"  Vermessungsgebiet  bei  Matupi.

S.  M.  S.  „Seeadler“  Daressalam  7/12.  —  7/12.  Masia.  —  9/12.  Kilwa  Kiwindje  11/12.  —
11/12.  Kilwa  Kisiwani.  —  14/12.  Lindi  17/12.  —  18/12.  Zanzibar
  23/12.  —  23/12.  Daressalam  6/1.  —  6/1.  Bagamoio.

M.  S.  „Sperber“=  Lome  13/12.  —  15/12.  Sekondi  18/12.  —  22/12.  Conakry  2/1.  —
6/1.  Axim  (Aschanti)  9|1.  —  Forcados.
M.  S.  „Tiger"  Tsingtau  7/1.  —  Futschau
        <pb n="233" />
        Ablösungstransporte:

Fahrplanmäßiger  Neich-esthamfer  Ifins  Sigismund“
Besatzung  für  S.

S.  „Plan

W  159  20

des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  ablösenden

Tuanenugüyrer.  Kapitänleutnant  Nippe.
9/12.  Manila  9/12.  —  18/12.  Simpsonhafen.
Die  abgelöste  Besatzung  hat  mit  demselben  Dampfer  die  Heimreise  angetreten  und  ist  in  Sydney
auf  den  Reichspostdampfer  „Gneisenau“  übergegangen.
Transportführer:  Kapitänleutnant  Kurtz.
Simpsonhafen  19/12.  —  27/12.  Sydney  28/12.  —  30/12.  Melbourne  31/12.  —  2/1.  Adeide
  3/1.  —  7/1.  Fremantle  7/1.  —  Colombo.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West  und  Südwestafrika.

 

Postdampfer

Reise

Letzte  Nachrichten

 

 

von  "  nach  bis  28.  Jannar  1908.
l

„Adolph  Woermann“  Hamburg  n  Durban  am  21.  Januar  in  Mozambique.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  1  Gabun  am  15.  Jannar  in  Biktoria.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  19.  Jonuar  in  Kapstadt.
„Anna  Woermann“  Hamburg  «  Burutu  am  20.  Januar  in  Lagos.
„Arnold  Amsinc“  Lüderiybucht  Hamburg  am  23.  Januar  in  Lagos.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  3  am  3.  Februar  ab  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  1  Swakopmund  a#m  15.  Januar  ab  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  I  Lüderitzbucht  am  17.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  23.  Januar  in  Conakry.
„Ella  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  27.  Januar  ab  Sierra  Leone.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  dantun  am  19.  Januar  ab  Lome.
„Frieda  Woermann“  Gabun  1  Hambur  am  18.  Januar  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  T  Dllagdalte  am  22.  Januar  in  Kapstadt.
dans  Woermann“.  Hamburg  D  Gabun  am  27.  Januar  Curhaven  passiert.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  30.  Januar  ab  Hamburg.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  18.  Januar  in  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  27.  Januar  ab  Las  Palmas.
„Kurt  Woermann“.  Haomburg  Accra  am  23.  Januar  in  Sekondi.
„Lili  Woermann“  Homburg  Burutu  am  25.  Januar  ab  Notterdam.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Rio  Nunez  am  27.  Januar  in  Antwerpen.
Lothar  Bohlen“  Calabar  :  Hamburg  am  17.  Januar  in  Lagos.

Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  23.  Januar  ab  Teneriffe.
„Narie  Woermann“  Assinie  s  Hamburg  am  14.  Jannar  in  Lamburg.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  12.  Januar  in  Dakar.

„Max  Brock“  Hamburg  1  Lüderitzbucht  am  16.  Januar  in  Swakopmund.
„Otto  Woermann“.  Rio  Nunez  «  Hamburg  am  23.  Januar  ab  Madeira.

„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  27.  Januar  in  Sierra  Leone.
„Thekla  Bohlen“  Accra  Hamburg  am  24.  Januar  ab  Las  Palmas.

„Duala"

Swaloomund-„To


vWönpnnn

„Friderun“

„Immo“
„Ingbert"“.
„Ingraban

Hamburg
Gabun

Hamburg

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Durban

Hamburg
Hamburg
Hamburg

 

Hamburg

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika  ·  Di

Rio  Nunez
Hamburg
Kotonou
Kotonou
Hamburg
amburg
Lüderigbucht
Hamburg

Assinie
Kotonou
Mossamede-Lüderipbucht


 

Januar  in  Conakry.
a#m  25.  Januar  ab  Duala.

am  13.  Januar  in  Rotonou.
am  27.  Januar  ab  Hamburg.
am  27.  Januar  ab  Gabun.
a#m  22.  Januar  in  Gabun.
am  27.  Januar  Dover  passiert.
am  24.  Januar  ab  Neopel.

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.

am  25.  Januar  Hoek-Feuerschiff  passiert.
am  25.  Januar  ab  Las  Palmas.
am  25.  Januar  ab  Madeira.

 

am  26.  Januar  ab  Hamburg.
        <pb n="234" />
        Telephon:  Amt  I1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.

W  160  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HKeydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  j.  Berlin  W.  64.
27.  Jannar  1908.

 

Grün- 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

      
  

 

 

1
-  Ge-  letzte
dungs=  Kapital  schäfts=  letztes  Divi-  Freibleibend  „Nachfrage  Angebot
#ahr  jahr  Divi=  dende  %  o
Mark  dende  -„  Vo  7
1908  1  250  000  1.  10  —  —  105  110
1906.  2000  000  1.  1.  —  4  —  95
1905  1  200  Ooo  1.  4.  0  5½  —  100-1905
  600  000  1.  1.3  5  58  10  108
1890  1  500  000  1.  1  320  22  260  —
1891  2  600  O000  1.  10.  5  7  80  85
1905  220  000  1.  1.)  —  18  125  —
1900  418  000  1.  1.4  7  71#  —  106
1878  2  750  000  1.  1.7  12  20  a
·.  T  175  182
1885  2  000  000  1.  4.  20  20  185  195
19071  2  500  000  1.  1.  ——  —  835
19002  1,000  Ooo  1.  1  0  0  —  70.
1902  10000  O00  1.  5.1  1  2  —  80
1885  3  721  000  1.  1.,  3½  5  100  102
000  000  1  5  5  do  101  103
1886  2  000000  1.  11  0  „O  Deutsch-Ostafrikanische  —  9zsfr
1908  11  495.000  1.  1.  3½  3½  Deutsch-Ostafrikanische
1  bungen  (vom  Reich  *2  93
1897  2250  000  1.  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  .  —  98
1899  1000000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Tordwestkamere  A.  —  M  50.—
360  000  0  0  B.  —  N  12.—
1808  1  000  000  1.  1.  1  5  10  Geiellchat  Sudiguierun  .  A.  —  110
1  000  000  10  10  B.  —  ç5
1889  2  000  O0o  1.  10.  0O  0  1  —  —  Planngen-Gesellschaff#  —  25
1897  1  158  000  1  1  0  Hoanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  .—  «40
1880  38000000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887  1  200  000  1.  1.1  15  20  Jaluit-Gesellschaft,  Eteilte  Aktien  125  —
)u0  ußscheine  —YY  N1200.—  —
1898.  601  000  1.  Jv/  0  0  suffe-entn  *  Stamm-Aktien—  15
147.000  l  4  do  sesoru  Aktien  —  10
1904  10000  Ooo  1.  1.#  —  0  A  haf  —  40
1906  3  000  O000  1.  1.  —  4  4  Kaur  schuk-  Compagnie  —  85
1903  1  000  1.  1.1  —  0  rüuischul.  Pilmnenng  Meanja  A.-G.  .  —  60
1899  1  100  1.  7.:  0  0  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  —  75
1885  6  000  O000  1.  4.  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  —  93
0  ·0  Stamm-Anteile  38  4
1906  1200  1.  1  —  —  Ostafrika-Kompagnie  ...  —  99
1904  21.000  000  1.  1.  -  3  3  Ostaf  ikanische  Eiienorongefellcheft  Anteile
s  eutichRetcheauthuad
i  sI  120  %  Rückzahlung  garantiert)  92  93.
1900  20  000  O000  1.  4.  0  Otavi-Minen=  und  Ernngeseufchaf  102  107
1897  2000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  ncepcion  —  686
1895  1  500  000  1.  1.  0  4  Rheinische  in2  —  35
1903  800  O000  1.  1.  0  0  Sefena  Sand,Gesenh  schaft.  —  90
1905  2  000  OO0o0  1.  1  14  4  Samoa-Kautschuk-Compa  mie  —  15
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Planzungs  Gesellsch  aft  75  85
1900  500  000  1.  7.  0  0  South  African  —.—.—
1892  F  2000  Od0  1.  7.  0  0  S##h  West  afte.  en  14  ah  d  15  sh
1898  869  100  1.  4.  0  AUsambara  Fuuffecbangeseuschat  .  inteile  26  zofr.  80  zsjr
142200  0  o  sit-ate11e—«50z—sfk
1897  1  500  000  1.  1.  0  ·0  Bestafrikanischr  ainenee  bundi  ·«
-  ssnteile  75
600  000  0  6  *  u  Iinteile  105  115
1897  4500  000  1.  1.  0  0  wneeimni  Pflanzungsgesellscha  ria  êr
«  «  sammengelegte  Stamm-Aktien  1  50  Ü
s  l  Vor  Akti  tien  20  «-  —
1895  4  1  800  000.  1.  1..  0  —s5  erors;  und  sengoenecseisc
15

34  jeder  un-  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Vankhaus  stets  gern  bereit.
        <pb n="235" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Sũdsee

Herausgegeben  im  Reichs-Rolonialamt.

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Februar  1908.  Nummer  4.

e  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  un  1.  und  15.  jedes  Moats  Dertelben  werden,  als  Bethefte  betgefngt  de  mindestens

s  veerhell3orI  erschemmenden:  „Mitteilungon  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-,  herausgegeben  Dr.  Frelberr

Dancke  Dn  ublertelsihrt  nibonnenespeis  für  ds  Kolonltalblamn  mit  den  Vetbeeen  l  at  denn  Beu  e  durch  die

vos  nnd  Vlchd  andlungen  ,  Streffbat  chdleBcsbuhtdl  ng  a)  M.  4.—  für  Der  “  end  einschl.
der  de  Schufgebete  und  Mi  5  M.  5  7  dle  4  os  eltpostvereins.  —  Aulschbune#  und  Anfragen
sind  der  te  nchnr  e  Hofbuchhandlung  hen  n  Steofried  Mittler  und  Sohn.  Herh  SWös,  Kochstraße  668—71,  zu  richten.

f  Der  vorliegenden  Nummer  des  „Deutschen  Kolonlalblatts“  ist  die  Teuescrift  über  die
Entwicklung  der  Schutzgebiete  in  Afrika  und  der  Südsee  im  Jahre  1906/07  als
Anlage  beigegeben.

-  Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Ordre,  betr.  Anrechnung  von  Kriegsdienjtjahren.  Vom  14.  Januar  1908
S.  161.  —  Verordnung  des  Gouperneurs  von  Deutsch-  Ostafrika,  betr.  Erhebung  eines  Ausfuhrzolls  auf  Sisalpflanzgut.
Vom  23.  November  1907  S.  162.  —  Personalien  S.  162.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  165.  —  Patriotische  Gaben  s  166.  —  Außenhandels-Statistil
O  stafrikas,  Südwestafrikas,  Neuguinegs  und  der  Marshall=  il  für  1906
Namerun:  Die  Unr  uhen  n  Deutsch-Adamaua  1907

Togo:  Der  Handel  im  Bepirr  Sokode-Bassari  S.  14.  —  öra  Entwicklung  des  Post=  und  Telegraphenverkehrs
zwischen  Lome  und  Atakpame  S.  178

Deutsch-  Südwestafrika:  Außenhandel  des  Schutgebiets  Deutsch-Südwestafrika  1906  S.  166.  —  Die  Bahn
L#tavi—Grootfontein  S.  1

Deutsch-Ostafrika:  übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch  ostafrikanischen  Schutzgebiets  über
die  Jollstellen  der  Küste  im  I.  Vierteljahr  1907  im  Vergleich  mit  den  dandel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
S.  e.0.  —  Außenhandel  des  Schutzgebiets  Deutsch-Ostafrika  1906  S

Deutsch,  1Beuguinea-  Die  Verwüstung  von  Agrigan  und  5  S.  13.  —  Die  deutsche  Marine-Expedilion
1907/09  S.  18J.  —  Außenhandel  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinen  1906  S.  166.
Vorftall,  Inseln:  Außenhandel  des  Schutzgebiets  der  Marshall  Inseln  #000  S.  166.
Samoa:  Nachweisung  der  bei  dem  Zollamt  Apia  im  II.  Viertel  1907  fällig  gewordenen  Jollbeträge  S.  181.
Kolonialwirtschaftliche  NMitteilungen:  Baumwollkulturversuche  im  Bezirk  Sokode-Bassari  S.  1841.  —  Baumwollkultur
  in  Togo  und  Deutsch-  DieiZ&amp;amp;  S.  186.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S  S.  186.

Aus  fremden  Kolonien  und  odu  ustion  gebieten:  Materialien  zur  frikanischen  Eingeborenen.  und
Arbeiterpolitik:  Die  neue  Kolonialpolitik  Foanktreichs  S.  —  Eingeborenen-Angelegenheiten  in  Natal  S.  189.
Aüaten  in  Transvaal  S.  193.  —  Arbeiter-Verordnung  .4  die  Eingeborenen  von  Britisch  tui  S.  191.
Direkte  Besteuerung  der  Eingeborenen  in  den  britischen,  deutschen  und  französischen  Besigungen“  des  tropischen  und
Ubircyischen  Afrika  S.  195.  —  Der  Lissaboner  Kakaomarkt  und  die  Nalaozufuhren  von  S.  Thomé  und  Principe

196.  —  Aussichten  der  „Indigoernte  Britisch=  Indiens  1907/08  S.  106.  —  Lage  des  Baumwollmarktes  in  den  Vernn
  Staaten  von  Ameri  .  197.  —  Aupferfunde  i  in  Srisch-  -stefeila  e  S.  197.  —  Die  Nutzhölzer  auf  den  Bbilippinen

Ausbeutung  Fi  Worphrlag  in  Algier  S.  198.  —  Der  Handel  des  Kongostaats  1906  S
—*“  von  Britisch-Guayana  im  Jahre  1906/07  S.  199.  —  Verbot  des  Verkaufs  und  der  Einfuhr  Srn  ere,
waffen  und  Munition  in  Nzambue  S.  199.  —  Jollbegünstigte  Einfuhr  von  Vanille  aus  den  franzosischen  Besitzungen
der  Südsce  nach  Frankreich  S  190.  —  Neue  Zollordnung  in  Zanzibar  S.  100.  —  Jollfreiheit  für  gewisse  Nahrungsmittel
in  Süd-Nigeria  S.  200.  Zollbefreiungen  in  Süd  Nigeria  S.  20.  —  Zolltarif  für  die  spanischen  Besitzungen
am  Golf  von  Guinea  S.  200.

Verschiedene  Mitteilungen:  Die  Zugange  für  die  Kolonialsammlung  der  Gologischen  aandeganssalt.  1907
Die  San  José:  Schildlaus  in  Südafrika  S.  201.  —  Hafenbau  auf  Hawaii  S.  202.  —  Literatur  S.

—  nl“r  Nachrichten  S.  202.  —  Schiffsbewegungen  S.  205.  —  Kurse  deutscher  Kolontalwerte  S.  207.

—  —  “-—“-“———1——1————..—
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

1

6“%

 

RKllerhöchste  Ordre,  betr.  Knrechnung  von  Kriegsdienftjahren.
Vom  14.  Januar  1908.
Ich  bestimme  im  Anschluß  an  Meine  Ordre  vom  30.  Januar  1907:
1.  Der  Anfang  August  1905  ausgebrochene  Aufstand  in  Deutsch-Ostafrika  ist  mit  dem  18.  Februar
1907  als  beendet  anzusehen.
        <pb n="236" />
        W  162  20

2.  Als  Kriegsteilnehmer  sind  diejenigen  Deutschen  anzusehen,  welche  während  der  Dauer  des
Aufstandes  "

a)  an  einem  Gefechte  teilgenommen  haben,

b)  in  den  Aufstandsgebieten  Daressalam,  Mohoro,  Kilwa,  Lindi,  Ssongea,  Neu-  angenburg,
Mahenge,  Iringa,  Mpapua,  Morogoro,  Moschi  und  Muansa  mindestens  einen  Monat  in
fortlaufender  Zeit  militärische  Verwendung  gefunden  haben.

3.  Jedes  der  Jahre  1905,  1906  und  1907  ist  als  Kriegsjahr  anzurechnen,  sofern  die  Voraussetzungen
  unter  2a  oder  2b  in  jedem  dieser  Jahre  zutreffen.  Hat  die  Beteiligung  in  den
Jahren  1905  und  1906,  beziehungsweise  1906  und  1907  zusammen  mindestens  einen  Monat
in  fortlaufender  Zeit  betragen,  so  ist  dasjenige  Jahr,  in  welches  die  längere  Beteiligung  fällt,
als  ein  Kriegsjahr  anzurechnen,  sofern  keines  der  beiden  Jahre  bereits  sonst  als  Kriegsjahr  zu
erhöhtem  Ansatz  kommt.
Berlin,  den  14.  Januar  1908.  (gez.)  Mlhelm  I.  K.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).  ggez.  Bülow.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Erhebung  eines  Ausfuhr-Jolls
  auf  Sisalpflanzgut.
Vom  23.  November  1907.

Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  vom  13.  Juni  1903  wird,  nach  erfolgter  Genehmigung

  durch  das  Reichs-Kolonialamt  in  Vertretung  des  Reichskanzlers,  hierdurch  verordnet,
was  folgt:

In  die  Liste  der  ausfuhrzollpflichtigen  Gegenstände  Zolltarif  C  ist  aufzunehmen:
Nr.  22:  Sisalpflanzgut:
Bulbillen  1  Stück  10  Heller
Pflänzlinggeée....  159  Stück  25  Heller.
Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  heutigen  Tage  in  Kraft.
Daressalam,  den  23.  November  1907.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
v.  Winterfeld.

Dersonalien.

Seine  Mojestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  kommissarischen
Bureauassistenten  I.  Klasse  bei  dem  Gouvernement  in  Deutsch-Ostafrika  Wendt  den  Königlichen
Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Kalserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-O  stafrika.
A.  K.  O.  vom  27.  Jannar  1908.
Es  werden  befördert:
die  Oberleutnants:
Frhr.  v.  Wangenheim  und  Abel  zu  überzähligen  Hauptleuten,
Schön,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,
Dr.  Eckard,  Asfistenzarzt,  zum  Oberarzt.
Frhr.  v.  Schleinitz,  Major  und  Kommandeur  der  Schutztruppe,  und
Schlobach,  Hauptmann,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,
—  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.
        <pb n="237" />
        G  163  2O

Dr.  Skrodzki,  Stabsarzt,  am  31.  Januar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem
1.  Februar  d.  Is.  als  Bataillonsarzt  des  I.  Bataillons  Infanterie-Regiments  von  Alvensleben
  (6.  Brandenburgischen)  Nr.  52  angestellt.

5.  Schönberg,  Hauptmann  und  Kompagniechef,  am  31.  Januar  d.  Is.  behufs  Rücktritts  in  Königlich
Sächsische  Militärdienste  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  O.  K.  vom  27.  Januar  1908.  6
Bethe,  Hauptmann  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  unter  Beförderung
zum  Major  in  die  Schutztruppe  versetzt  und  gleichzeitig  zur  Dienstleistung  beim  Kommando
der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  kommandiert.

Am  31.  Januar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Februar  d.  Is.  im  Heere
angestellt:

die  Hauptleute:
Barack  als  Kompagniechef  im  5.  Badischen  Infanterie-Regiment  Nr.  113,
Schulz  als  Kompagniechef  im  1.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  130  und
Flaskamp  im  Telegraphen-Bataillon  Nr.  1;

die  Oberleutnants:

v.  Pusch  im  Infanterie-Regiment  Herwarth  von  Bittenfeld  (1.  Westfälischen  Nr.  13)  und
v.  Damm  in  der  Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  5;

die  Leutnants:
v.  Detten  im  10.  Rheinischen  Infanterie-Regiment  161  und
Pischel  im  2.  Niederschlesischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  41,
Dr.  Duden,  Oberstabsarzt,  als  Regimentsarzt  des  Metzer  Infanterie-Regiments  Nr.  98;
die  Stabsärzte:
Dr.  Poleck  als  Bataillonsarzt  des  III.  Bataillons  3.  Thüringischen  Infanterie-Regiments  Nr.  71  und
Jodtka  als  Bataillonsarzt  des  III.  Bataillons  Infanterie-Regiments  von  Goeben  (2.  Rheinischen)

Nr.  28.

Ferner  am  31.  Januar  d.  Zs.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden:
Quellmalz,  Leutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste  und
Frhr.  v.  Crailsheim-Rügland,  Leutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische

Militärdienste.
Es  werden  befördert:
die  Oberleutnants:

Rudolph,  Haedicke  und  Moliere,  zu  überzähligen  Hauptleuten,
v.  Lehsten,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,
Rösener,  Assistenzarzt,  zum  Oberarzt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
6  vom  16.  Januar  1908.
Friedrich,  Intendanturassessor,  bisher  bei  der  Intendantur  VI.  Armeekorps,  mit  dem  11.  Januar  d.  Is.
in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  17.  Januar  1908.
Stuebel,  Leutnant,  im  Anschluß  an  den  ihm  auf  Grund  des  §  18  der  Schutztruppen-Ordnung
bewilligten  mit  dem  11.  Februar  d.  Is.  ablaufenden  viermonatigen  Heimatsurlaub  ein
Nachurlaub  von  einem  Monat  bewilligt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  21.  Janur  1908.

Dr.  Dieckmann,  Oberveterinär,  am  31.  Januar  1908,  behufs  übertritts  zu  den  Oberveterinären
der  Reserve,  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
        <pb n="238" />
        W  164  20

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  21.  Januar  bzw.  vom  23.  Januar  1908.
Unter  gleichzeitiger  Verleihung  des  Charakters  als  Oberveterinär  am  28.  Januar  d.  Is.  in
die  Schutztruppe  eingestellt:
die  untgoeterinae:

Hölscher  im  Thüringischen  Ulanen-Regiment  Nr.
Dr.  Lüttschwager  im  Feldartillerie-Regiment  von  Scharnhorst  (1.  Hannoverschen)  Nr.  10,
Fry  im  2.  Badischen  Dragoner-Regiment  Nr.  21,
Dürschnabel,  im  1.  Westpreußischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  35  und
Hoppe,  der  Reserve  vom  Bezirkskommando  Wurzen.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  27.  Januar  1908.
Schroedter,  Oberarzt,  im  Anschluß  an  seinen  viermonatigen  Heimatsurlaub  Nachurlaub  mit  der
Maßgabe  bewilligt,  daß  er  die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  mit  dem  Dampfer  ab
Hamburg  den  18.  März  d.  Is.  antritt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  27.  Januar  1908.
v.  Puttkamer  und  Nitschmann,  Leutnants,  zu  Oberleutnants  befördert.
v.  Raven  und  v.  Heigelin,  Oberleutnants,  sowie
Heßler,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  dieser  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
Liebe,  Leutnant,  am  31.  Jannar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Februar  d.  Js.
im  5.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  144  angestellt.
A.  K.  O.  vom  30.  Januar  1908.
Gungge,  Leutnant,  im  Feldartillerie-Regiment  General-Feldzeugmeister  (1.  Vandenburgicchen  Nr.  3,
am  6.  Februar  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  7.  Februar  d.  IJs.  unter  Beförderung
  zum  Oberleutnant  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Sanitätsoffizieren
  usw.  in  Anerkennung  ihrer  Beteiligung  an  der  Expedition  zur  Erforschung  der  Schlafkrankheit
  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:

die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adlerorden  4.  Klasse  mit  der  Berechtigung,  diesen
am  schwarz-weißen  Bande  zu  tragen:
dem  Stabsarzt  Professor  Dr.  Kleine  vom  2.  Ober-Elsässischen  Infanterie-Regiment  Nr.  171;

den  Roten  Adlerorden  4.  Klasse  am  schwarz-weißen  Bande:
den  Stabsärzten  Dr.  Feldmann  und  Dr.  Kudicke  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika;

das  Allgemeine  Ehrenzeichen  am  schwarz-weißen  Bande:
dem  Sanitätssergeanten  Sacher  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen
Orden  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Verdienstordens
mit  der  Kriegsdekoration:
dem  Oberleutnant  Leonhardi;
des  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Albrechtsordens
mit  der  Kriegsdekoration:
dem  Stabsarzt  Dr.  Dunzelt  und
dem  Feldintendanturrat  Dr.  Heyne;
        <pb n="239" />
        —

165  20

des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Albrechtsordens
mit  der  Kriegsdekoration:

dem  Intendantur-Registrator  Kemter  und
dem  Zahlmeister  Schurig;

der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaille  in  Silber  mit  dem  Bande
für  Kriegsdienste:

dem  Unterzahlmeister  Bräunig,
dem  Sergeanten  Wauer  und
dem  Sanitätsunteroffizier  Löffler;

der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaille  in  Bronze  mit  dem  Bande
für  Kriegsdienste:
den  Gefreiten  Büttner,  Mocha  und  Hiemann  und  dem  Pionier  Müller  (Max);
des  Großherzoglich  Hessischen  Allgemeinen  Ehrenzeichens  mit  der  Inschrift
für  Tapferkeit  am  Kriegsbande:

dem  Sanitätssergeanten  Lampe.

 

SEssnchl]  Kichtamtlicher  Teil  .

Dersonal-Nachrichten.
Stationsleiter  Geppert  .

Telegraphischer  Nachricht  zufolge  ist  der  Kaiserliche
  Stationsleiter  in  Nauru  (Marshall-Inselu),
Oberleutnant  a.  D.  Konrad  Geppert,  am
9.  Jannar  1908  im  Alter  von  49  Jahren  an
Dysenterie  verstorben.

Geppert  trat  am  18.  April  1903  in  den
Dienst  der  Kaiserlichen  Landeshauptmannschaft
für  das  Schutzgebiet  der  Marshall-Inseln  ein;
seit  dem  1.  Januar  1904  war  er  als  Stationsleiter
  in  Nauru  tätig.

Während  seiner  Verwendung  im  Kolonialdienst
des  Reichs  hat  sich  Geppert  stets  als  außerordentlich
  fleißiger  und  gewissenhafter  Beamter  bewährt.
  Die  Kolonialverwaltung  wird  sein  Andenken
  als  das  eines  geraden,  selbstlosen  Mannes,
der  in  treuester  Pflichterfüllung  aufging,  stets  in
Ehren  halten.

Deutsch-Ostafriha.

Die  kommiss.  Sekretäre  Jopp  und  Maeffert
sowie  der  Zollassistent  Grützner  werden  am
2.  März  1908  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
antreten.  "

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  hat  am
10.  Februar  1908  angetreten  Kapitän  Stiehler.

 

In  Ostafrika  sind  vom  Heimatsurlaub  am
5.  Dezember  1907  wieder  eingetroffen:  Lehrer
Sendke  und  Laboratoriumsdiener  Poppe.

Mit  Heimatsurlaub  find  am  24.  Januar  1908
in  Neapel  eingetroffen:  Oberleutnant  Kühl,

 

Leutnant  v.  Lindeiner  gen.  v.  Wilden  und
Unteroffizier  Weckauf.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  am  10.  Februar  1908  von
Neapel  aus  angetreten:  Oberleutnant  Wagner
und  Assistenzarzt  Dr.  Schönebeck.

Kamerun.
Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  kommists.
Sekretär  Lange,  Materialienverwalter  Eller
und  Landwirt  Schopper.

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  Räbiger,  Sekretär
Jung,  Gärtner  Stoeßel  und  Maurer  Meckel.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  31.  Januar  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Leutnant  Dühring,
Oberstabsarzt  Dr.  Zupitza,  die  Feldwebel
Schriefer  und  Greca.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben

von  Hamburg  aus  angetreten:

Am  10.  Januar  1908:  Sergeant  Dambacher,
die  Unteroffiziere  Exner  und  Sußieck;

am  26.  Januar  1908:  Unteroffizier  Staniszewski;


am  10.  Februar  1908:  Leutnant  Dickmann.

Togo.
Der  Regierungsarzt  Dr.  Liebe  und  der
kommiss.  Sekretär  Clemens  haben  am  9.  Februar
  die  Ausreise  nach  Togo  angetreten.
        <pb n="240" />
        W  166  20

Der  Stationsassistent  Fritz  Dehn  ist  am
20.  Dezember  1907  im  Schutzgebiet  Togo  wieder
eingetroffen.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Ausreise  nach  Südwestafrika  haben  am
7.  Februar  angetreten:  Regierungsrat  Dr.  Siller,
Generalkommissionszeichner  Albert  Trümper,
Bahnmeisterdiätar  Karl  Hillbrecht,  Rektor  Waldemar
  Baumgart  und  Polizeisergeant  Max
Scholz.

Auf  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen  die  Polizeisergeanten
  Heinlin,  Kurth  und  Magerkurth.

Die  bisherigen  Polizeisergeanten  George  und
Tetzlaff  sind  zu  Polizeiwachtmeistern  ernannt.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:

Am  24.  Januar  1908  in  Neapel:  die  Leutnants
Meier  und  Schulze;

am  29.  Januar  1908  in  Hamburg:  Oberarzt
Dr.  Sasserath.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  5.  Februar  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Kriegsgerichtssekretär  Roeckner.

Samoa.

Der  Gouvernementssekretär  Wilmans  ist  am
25.  November  1907  im  Schutzgebiet  Samoa
wieder  eingetroffen.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  sind  weiterhin  folgende  freiwillige  Gaben
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

1.  Von  dem  Königlich  Saächsischen  Kriegsgerichtsrat
  bei  der  32.  Division  Herrn
Dr.  Roth  in  Blasewitz-Dresden  200,05  Mk.
und  10  Exemplare  der  von  ihm  verfaßten
„Einjährigen-Erinnerungen“.

.  Von  Herrn  Rittergutsbesitzer  Georg  Kries
auf  Klein  Waczmirs  bei  Danzig  durch  Vermittlung
  der  deutschen  Kolonialgesellschaft-Abteilung
  in  Danzig  35  Mk.

2#2

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nu#  mrit  Quellenangabe  gestauet.)

Kußenhandels-Statiftik

Ostafrikas,  Sübwestafrihas,  Ueuguineas  und  der  Marshall-Inseln
für  1006.

Die  Statiftin  des  Außenhandels  der  Schutzgebiette  Deutsch-Ostafrika,  Deutsch-Südwestafrika
  und  Deutsch--neuguinea  für  das  Nalenderjahr  1906  erscheint  in  der

dieser  Nummer  des  „Deutschen  Kolonialblatts“  belliegenden

„Denkschrift  über  die

Entwichelung  der  Schutzgeblete  in  Afrika  und  der  Südsee  im  Jahre  1906/07“,

und  zwar:

1.  die  seitin  von  Ostafrika  in  Teil  B.

2.  "
3.  -  -
Wishelmsland)  in  Teil  F.l.

Stüdwestafrika  in  Teil  E.
Deutsch-Neuguinea  (Bismarch--chipel  und  Kaiser=4.

  Die  im  „Deutschen  Kolonlalblatt“  1907,  Seite  1058  fr.,  enthaltene  Statiftik  des
Kubtenhandels  der  Marshall-Inseln  im  KNalenderjahre  1906  wird  durch  die  neueren
Tabellen  in  der  erwähnten  Denkschrift  (Teil  F.  1I)  im  Schlußergebnis  richtigHestellt.
        <pb n="241" />
        W  167  20

K#merun.

Die  Unruhen  in  Deutsch-Kdamaua  1907.·)

Die  Berichte  des  Residenten  der  deutschen
Tschadseeländer,  Hauptmanns  Zimmermann,
und  des  Residenten  von  Deutsch-Adamana,  Oberleutnants
  Strümpell,  über  die  bekannten  Unruhen
  in  Deutsch-Adamaua  vom  Juli  und
August  letzten  Jahres  liegen  nunmehr  im  Zusammenhang
  vor.

I.
Der  Zusammenstoß  bei  Malampetel.
Bericht  des  Hauptmanns  Zimmermann.
Marua,  12.  Juli  1907.

Mit  dem  Residenten  von  Garua  hatte  ich
zum  Zweck  der  Regelung  von  Grenzstreitigkeiten
zwischen  Mandara  und  Marua-Madagali  eine
Zusammenkunft  verabredet.  Als  Treffpunkt  für
den  6.  Juli  war  Dukba,  halbwegs  Marua-Mora,
in  Aussicht  genommen.  Infolge  verspäteter  Ankunft
  meines  Schreibens  konnte  jedoch  Oberleutnant
Strümpell,  der  Resident  von  Adamaua  (Garua),
frühestens  am  10.  Juli  in  Dukba  eintreffen.  Ich
war  am  24.  Juni  von  Kusseri  nach  Ngulmu,
westlich  Musgum,  aufgebrochen;  am  1.  Juli  trat
ich  den  Marsch  nach  Westen  über  Girwidig—
Balda-—Malampetel  nach  Dukba  an.  Das  zu
Marua  gehörige  Malampetel  war  am  4.  Juli
erreicht.  An  allen  Orten  des  Durchmarsches
wurde  willig  Verpflegung  geliefert.  Auch  der
Lauan  von  Malampetel  hatte  bald  nach  meinem
Eintreffen  reichen  Proviant  herangeschafft.  Kurz
nach  zwölf  Uhr  mittags  trat  ich  aus  meinem  Zelt,
als  plötzlich  der  Lauan  von  Malampetel  und  ein
mir  vom  Lamido  von  Marua  entgegengeschickter
Gesandter  aufgeregt  mit  der  Meldung  zu  mir  kamen,
die  zu  Mindif  gehörigen  Ngundum-Ngundumleute")
  zögen  in  kriegerischer  Absicht  heran.  Zuerst
glaubte  ich  nicht  an  die  Geschichte.  Einige
Schritte  seitwärts  des  Zeltes  tretend  sah  ich  aber
schon  einen  Haufen  von  etwa  300  Köpfen  und
einigen  Reitern  heulend  und  Speere  schmingend
im  Lausschritt  auf  mein  Lager  zustürmen.  Sie
waren  knapp  noch  300  m  entfernt;  über  ihnen
flatterte  eine  schwarze,  von  weißen  Koransprüchen
bedeckte  Flagge.  Ich  gab  Alarmsignal.  Was
von  meinen  Soldaten  zur  Stelle  war,  griff  zum

ewehr;  die  am  Wasser  beschäftigten  Leute  trafen

.Für  die  Berichte  I.  II,  III  und  IV  verweisen
on  auf  die  Karte  des  „Deutschen  Logonc'“  in  den
Einntellungen  aus  den  Deutschen  Schutzgebieten“  1905.

Skilzze  zu  Bericht  V  folgt  in  der  nächsten  Nummer
des  .Lol.  “  iei:  ie
*Rgundum-Rgundum,  das  auf  der  Logonel*s

  angegeben  ist,  liegt  halbwegs  Musgum—

 

erst  während  des  kurzen  Gefechtes  ein.  Die  ersten
Schüsse  fielen,  als  der  Haufe  schon  auf  50  m
heran  war.  Dann  aber  lagen  auch  binnen  kurzer
Zeit  einige  zwanzig  am  Boden,  die  Vorwärtsbewegung
  kam  ins  Stocken;,  und  nach  einem  Feuer
von  kaum  fünf  Minuten  wandte  sich  die  Masse
zur  Flucht.  Einige  Fanatiker  drangen  bis  in  die
Schützenlinie  vor.  Beim  Anlauf  waren  vom
Feinde  Rufe  vernommen  worden:  sie  kämen,  um
den  Weißen  zu  töten,  der  nur  wenig  Soldaten
habe  und  die  Wege  nicht  kenne.  Glücklicherweise
verkoren  meine  Soldaten  keinen  Augenblick  die
Ruhe.  Einschließlich  der  Verfolgung  hatte  der
Feind  36  Tote.  Auf  unserer  Seite  war  niemand
  verletzt.

Die  Verfolgung  wurde  nur  bis  auf  eine  Entfernung
  von  zwei  Kilometern  durchgeführt;  dann
beschloß  ich  gegen  Marua  zu  marschieren.  Der
Lauan  von  Malampetel  hatte  mit  seinen  bewaffneten
  Leuten  dem  Gefecht  untätig  zugesehen.  Ich
war  erst  im  letzten  Moment  von  dem  Anmarsch
benachrichtigt  worden,  trotzdem  der  Lauan,  wie
ich  sofort  feststellte,  bereits  am  Morgen  erfuhr,
daß  der  gleiche  Haufe  die  Lauan-Fenz  von
Balda,  wo  ich  zwei  Tage  vorher  geschlafen,  in
Brand  gesteckt  hatte.

Im  ersten  Augenblick  wußte  ich  nicht,  ob  ich
es  mit  einem  Ausbruch  des  lokalen  Fanatismus
oder  aber  mit  einer  allgemeinen  Erhebung  der
Lamidate  Marna-Mindif  zu  tun  hatte.  Da  ich
den  Residenten  von  Garua,  Oberleutnant  Strümpell,
  im  Anmarsch  auf  Marua  glaubte,  schien  mir
der  doppelte  Druck  auf  das  Zentrum  einer  möglicherweise
  allgemeinen  Erhebung  das  beste
Mittel  zu  sein,  um  sie  im  Keime  zu  ersticken.
Der  festgenommene  Lauan  von  Malampetel  haftete
mir  mit  seinem  Leben  dafür,  daß  ich  während
des  Anmarsches  auf  Kosseoa  nicht  überraschend
angefallen  wurde.  Seine  Reiter  begleiteten  seitlich
im  Busch  meinen  Marsch.  Als  ich  gegen  Abend
Kosseoa  erreichte,  erfuhr  ich,  daß  der  Lamido  von
Marua  mir  zur  Begrüßung  entgegenziehe.  Gleichzeitig
  kam  von  Oberleutnant  Strümpell  die  Mitteilung,
  daß  er  erst  am  10.  Juli  in  Dukba  sein
könne.  Aus  der  Unterredung  mit  dem  Lamido
von  Marua,  der  mir  sein  gesamtes  Kriegsvolk
für  einen  Zug  gegen  Ngundum-Ngundum  zur  Verfügung
  stellte,  gewann  ich  die  Überzeugung,  daß
Marua  ruhig  war.  Ich  wandte  mich  deshalb,
nachdem  ich  vorher  an  Oberleutnant  Strümpell
Nachricht  über  das  Gefecht  von  Malampetel  abgesandt
  hatte,  am  5.  Juli  nach  Mora,  um  die
Tage  bis  zum  10.  zur  Erledigung  verschiedener
Angelegenheiten  mit  dem  Mandara-Sultan  zu
benutzen.  Am  10.  traf  ich  dann  in  Marua  ein,
wo  bereits  der  Oberleutnant  v.  Raven  von
Binder  her,  der  Feldwebel  Mellenthin  von
        <pb n="242" />
        W  168  20

Garua  und  am  gleichen  Vormittag  mit  mir  auch
Oberleutnant  Strümpell  angelangt  waren.  Dieses
Zusammenströmen  von  allen  Seiten  machte  natürlich
  auf  die  Eingeborenen  starken  und  heilsamen
Eindruck.  Die  von  Oberleutnant  Strümpell  in
Marua  angestellte  Untersuchung  hat  ergeben,  daß
ich  es  mit  dem  Angriff  eines  als  Mahdi  aufgeputzten
  Malam  zu  tun  hatte,  der  durch  diesen
Handstreich  sein  Ansehen  und  seinen  Anhang
mehren,  im  Verein  mit  Mindif  den  Lamido  von
Marua  stürzen  und  dann  gegen  die  Herrschaft
der  Weißen  vorgehen  wollte.  Einzelheiten  hierüber
  werden  vom  Residenten  von  Garua  (Oberleutnant
  Strümpell)  berichtet.

II.
Die  Mahdi-Erhebung  in  Nord-Adamaua.
Bericht  des  Oberleutnants  Strümpell.
Gasaua,  13.  Juli  1907.

Die  Mahdi-Erhebung,  die  in  der  Hauptsache
einen  religiösen  Charakter  zeigte,  ist  durch  einen
Mekkapilger  verursacht  worden,  der  sich  schlechtweg
Alhadji  genannt  hat.  Wann  er  aus  Mekka
zurückkam  und  auf  welchem  Wege,  ist  noch  nicht
bekannt.  Er  scheint  sich  indessen  geraume  Zeit
in  Marua  —  Feinde  des  dortigen  Lamido  behaupten:
  sechs  Monate  —  verborgen  und  auf
seinen  heiligen  Beruf  durch  Beten  und  Fasten
vorbereitet  zu  haben.  Seine  Heiligung  nahm  er
übrigens  keineswegs  in  der  Stille  vor.  Das  ergibt
  sich  schon  daraus,  daß  allmählich  die  Kunde
durchsickerte,  in  Marua  sei  ein  großer  Malum
(Priester)  erstanden.  Der  Lamido  von  Mindif
behauptete  —  wohl  in  der  Hoffnung,  den  ihm
verhaßten  Lamido  von  Marua  durch  diese  Aussage
  zu  schädigen  —  der  Alhadji  habe  sich  bei
dem  Malum  Liman  in  Marua  vorbereitet.  Dieser
Malum,  ein  arabisierter  Fullah,  steht  im  Rufe
großer  religiöser  Weisheit;  er  bietet  durchziehenden
Mekkapilgern  Unterkunft  und  scheint  in  religiösen
Dingen  einen  weitgehenden  Einfluß  auszuüben.
Eselbst  bestreitet,  daß  bei  ihm  ein  hervorragender
Alhadji  geweilt  habe.  Bei  der  großen  Zahl  der
unter  seinem  Dache  weilenden  Pilger  wisse  er
auch  gar  nicht,  wer  der  angebliche  Mahdi  sein
könne.  Seinen  Angaben  ist  indes  kein  Glauben
zu  schenken.  Der  fanatische  Alte  dürfte  von  den
Vorgängen  recht  viel  wissen;  zu  Geständnissen
wird  er  sich  indes  nie  beqguemen.  Da  der  Lamido
von  Marna  für  ihn  bürgt,  so  scheint  es  ein  Gebot
politischer  Klugheit  zu  sein,  den  Malum  Liman
vorläufig  unbehelligt  zu  lassen  und  nicht  ohne
positive  Anhaltspunkte  gegen  ihn  vorzugehen.

Der  Lamido  Sudi  Abderrhaman  wurde  auf
das  Treiben  des  Alhadji  erst  aufmerksam,  als
dieser  seine  öffentliche  Tätigkeit  in  einem  Vorort

 

von  Marua  begann.  Einem  Haftbefehl  des
Lamido  entzog  sich  der  Alhadji  durch  die  Flucht
nach  Ngundum-Rgundum.  Die  Flucht  war  ihm
jedenfalls  leicht  gemacht,  da  wohl  keiner  mehr
offen  gegen  ihn  aufzutreten  wagte.  Jetzt  bezeichnete
  er  sich  als  Mahdi,  als  Gottesgesandter,  der
geschickt  sei,  die  Herrschaft  der  Weißen  zu  brechen.
In  Ngundum-Ngundum,  das  bereits  zum  Lamidat
Mindif  gehört,  scheint  der  Mahdi  den  geeigneten
Boden  für  seine  Tätigkeit  gefunden  zu  haben.
Wie  festgestellt  und  von  dem  Lauan  Bokari  von
Balda  auf  den  Koran  beschworen  ist,  hat  der
Lauan  Bazir  von  Ngundum-Ngundum  dem  „Heiligen“
  das  Gehöft  eines  kürzlich  verstorbenen
Bruders  angewiesen  und  ihm  seine  Mannschaft
für  den  bevorstehenden  Kampf  zur  Verfügung
gestellt.  Zunächst  scheint  es  Absicht  des  Mahdi
gewesen  zu  sein,  sich  das  Lamidat  Marna  zu  erobern,
  um  so  die  nötige  Mannschaft  zum  Kampfe
gegen  die  Weißen  in  die  Hand  zu  bekommen.
Der  Mahdi  konnte  bei  der  zwischen  Marna  und
Mindif  herrschenden  Spannung  mit  Recht  annehmen,
  daß  Mindif  ihm  nicht  hinderlich  sein
würde.  Unter  verschiedenen  Zeremonien  entfaltete
er  in  N  gundum-Rgundum  seine  schwarze,  mit  weißen
Koransprüchen  bestickte  Flagge  und  verkündete  den
Krieg  gegen  den  Lamido  von  Marua.  Er  bezeichnete
  ihn  als  unrechtmäßigen  Herrscher,  da  er
von  einem  Weißen  und  nicht  von  einem  Gläubigen
  eingesetzt  sei.  Allah  habe  ihm,  dem  Mahdi,
befohlen,  den  Lamido  Sudi  Abderrhaman  zu
stürzen  und  sich  selbst  zum  Lamido  zu  machen.
Zunächst  wandte  sich  der  Mahdi  gegen  Bogo  und
Balda,  die  Herrschaft  des  Lauan  Bokari.  Dieser
hatte  noch  Tags  zuvor  den  Hauptmann  Zimmermann
  in  Balda  begrüßt;  einem  Kampf  mit  dem
Mahdi  wich  er  jedoch  aus.  An  diesem  Tage
(3.  Juli)  übernachtete  Hauptmann  Zimmermann
in  Malam-Manga.  Als  dies  der  Mahdi  in  Balda
hörte,  beschloß  er,  Zimmermann  angzugreifen.
Von  seiner  göttlichen  Mission  scheint  er  derart
durchdrungen  gewesen  zu  sein,  daß  es  ihm  eine
Kleinigkeit  dünkte,  den  deutschen  Führer  zu  überwältigen.
  Der  Resident  war  am  Vormittag  des
4.  Juli  in  Malampetel  angelangt  und  hatte  hier
sein  Lager  ausgeschlagen.  Gegen  Mittag  überbrachte
  ihm  der  Lauan  Bokari  von  Malampetel
die  Nachricht,  daß  ein  Haufe  von  Ngundum-Ngundum
  heranrücke.  Schon  am  Morgen  hatte
der  Lauan  von  dem  beabsichtigten  Angriff  gehört
und  sofort  Späher  in  der  Richtung  auf  Balda
vorgeschickt.  Der  Angriff  der  Aufständischen  wurde
abgeschlagen  und  der  Haufe  zersprengt.  Der
Lauan  von  Malampetel  hatte  sich  mit  einer  gerüsteten
  Mannschaft  an  dem  Kampf  nicht  beteiligt;
er  wollte  sich  die  Hände  frei  halten.  Seine
Sympathien  waren  aber  zweifellos  aufs  der  Seite
        <pb n="243" />
        W  169  20

des  Mahdi.  Für  seine  Haltung  wurde  er  von
mir  bestraft.  Das  von  dem  Alkali  ausgesprochene
Todesurteil  habe  ich  jedoch  aus  politischen  Gründen
nicht  vollstrecken  lassen.  Es  erscheint  mir  nützlich,
daß  die  zwischen  Marua  und  Mindif  herrschende
Spannung  erhalten  bleibt.

Den  Vorschlag  zu  einem  Zusammentreffen
mit  dem  Residenten  der  Tschadseeländer  (Kusseri)
erhielt  ich  erst  am  26.  Juni;  es  war  mir  darum
nicht  mehr  möglich,  an  dem  von  Zimmermann
in  Aussicht  genommenen  Tag  rechtzeitig  in  Dubka
einzutreffen.  Die  Nachricht  von  dem  Gefecht  bei
Malampetel  hatte  mich  am  7.  Juli  in  Pomla
erreicht.  Das  bereits  aufgeschlagene  Lager  wurde
sofort  abgebrochen,  und  in  Eilmärschen  ging  es
auf  Marua  los.  Zwei  Tage  vor  meiner  Ankunft
  am  7.  Juli  waren  die  Führer  des  Residenturpostens
  Binder  und  der  Feldwebel  Mellenthin
ebenfalls  in  Marua  angelangt.  Dem  durch  diese
Konzentration  hervorgerufenen  starken  Eindrucke
ist  es  neben  der  ausgezeichneten  Haltung  der  in
das  Gefecht  von  Malampetel  verwickelten  Truppe
zu  verdanken,  daß  die  Bewegung  vorläufg  keine
weiteren  Kreise  gezogen  hat.

Die  Lage  ergibt  augenblicklich  folgendes  Bild:
Der  Lamido  von  Marua  ist  zuverlässig,  da  seine
Interessen  mit  denjenigen  der  Regierung  identisch
sind.  Sein  Einfluß  nimmt  aber  bedeutend  ab,
sobald  er  sich  in  Gegensatz  zu  den  in  Maruadominierenden
  Priestern  setzt.  Die  Haltung  der
Bevölkerung  Maruas  war  stets  unsicher;  sie  ist
es  auch  noch  jetzt.  Es  kann  keinem  Zweifel
unterliegen,  daß  der  geringste  Erfolg  des  Mahdi
die  Zahl  seiner  Anhänger  durch  Überläufer  aus
Marua  in  gefahrdrohender  Weise  anschwellen
ließe.  Nur  die  Furcht  hält  die  Fullah  noch  zurück.
  Diese  Furcht  ist  durch  den  glücklichen  Ausgang
  des  Gefechts  bei  Malampetel  erheblich  verstärkt.

 

Die  Gegend  bei  Balda  mußte  von  jeher  als

der  Wetterwinkel  Nord-Adamauas  bezeichnet  werden.
Die  Bevölkerung  ist  dafür  bekannt,  daß  sie  jeden
Abenteurer  bereitwillig  unterstützt.  Das  letzte  Beispiel
  hierfür  bietet  das  Auftreten  des  Sokoto-Jerima
  Haijatu,  der  in  Balda  eine  Herrschaft
errichtete.  In  die  Umgegend  von  Balda  sollen
sich  auch  viele  Anhänger  des  im  vorigen  Jahre
von  den  Engländern  niedergeworfenen  Mahdi
geflüchtet  haben.  Eine  Fullah-Sage  läßt  ferner
in  Balda  den  Mahdi  erscheinen,  der  das  Land
von  der  Herrschaft  der  Weißen  befreien  und  das
Fullahreich  in  alter  Herrlichkeit  wieder  erstehen
lassen  wird.

Alle  diese  Umstände  waren  dem  Alhadji  wohl
bekannt.  Dementsprechend  hat  er  das  Feld  seines
ersten  Auftretens  gewählt.  Die  Bevölkerung  dieser
Gegend  bildet  bei  ihrem  Fanatismus  eine  um  so
größere  Gefahr,  als  sie  eigentlich  unbewacht  ist.

 

Unzuverlässig  erscheint  auch  die  Haltung  Mindifs,
sowohl  die  des  Lamido  Sadu  wie  die  seines
Volkes.

Zur  Zeit  ist  wieder  Ruhe  eingetreten.  Der
Aufenthalt  des  Mahdi  ist  aber  unbekannt.
Würde  der  Mahdi  wieder  erscheinen,  dann  könnte
die  Erhebung  aufs  neue  beginnen.  Ich  habe
mich  vorläufig  darauf  beschränkt,  den  Lauan  von
Ngundum-RNgundum  sowie  zwei  weitere  in  Waffen
ergriffene  Anhänger  des  Mahdi  einem  nach  Marua
  einberufenen  Alkaligericht  zu  übergeben.  Die
Todesurteile  sind  vollstreckt  und  die  Verurteilten
auf  dem  Markte  von  Marua  während  der  Marktstunden
  aufgehängt  worden.  Das  Eigentum
des  Lauan  ist  beschlagnahmt.

Den  Schauplatz  des  Ausstandes  selbst  jetzt
gleich  zu  betreten,  erscheint  mir  zwecklos,  da  die
Bevölkerung  zersprengt  ist.  Sie  muß  sich  erst
wieder  in  Ngundum-Ngundum  sammeln.  Erst  dann
kann  die  Bestrafung  des  Ortes  erfolgen.  Ich
werde  daher  zunächst  mit  Hauptmann  Zimmermann
  die  Grenzbereisung  durchführen  und  dann
nach  Ngundum-Ngundum  marschieren.  Die  Besatzungen
  der  zu  Kusseri  gehörigen  Residenturposten
  Musgum  und  Bongor  sind  mir  von  dem
Residenten  zur  Verfügung  gestellt  worden,  so  daß
ein  umfassendes  Vorgehen  erfolgen  kann.  Am
1.  August  sollen  sämtliche  Abteilungen  in  Ngundum-Ngundum
  eintreffen.

Da  die  Möglichkeit  einer  religiösen  Erhebung
in  Adamana  eine  dauernde  geworden  ist,  so  muß
eine  Besatzung  in  Marua  verbleiben.  Nur  dem
Zufall  war  es  zu  verdanken,  daß  die  jetzige  Revolte
  im  Keime  erstickt  werden  konnte;  mit  derartigen
  Glücksfällen  können  wir  aber  nicht  immer
rechnen.  Der  Tag  von  Malampetel  hat  deutlich
gezeigt,  wie  sehr  das  Selbständigkeitsgefühl  der
Fullah  im  Wachsen  begriffen  ist.

III.

Eine  Bezirksreise  von  Kusseri  über
Musgum  —  Marua  nach  Madagali  und
zurück  über  Keraua  —  Dikoa.

Aus  einem  Bericht  des  Hauptmanns  Zimmermann.

Kusseri,  12.  August  1907.

Zu  der  (schon  früher  erwähnten)  mit  dem
Residenten  von  Deutsch-Adamaua,  Oberleutnant
Strümpell,  verabredeten  Zusammenkunft  bei
Dubka  brach  ich  am  24.  Juni  von  hier  auf.
Der  Weg  führte  über  Logone  —Ngodeni—Djina
nach  Ngulmu  (gegenüber  Musgum).  überall  beschäftigten
  sich  die  Eingeborenen  mit  Farmenherrichtung,
  da  wenige  Tage  z#ar  die  ersten
Regen  niedergegangen  waren.  Viel  Wild,  Antilopen
  und  Gazellen,  stand  südlich  von  Ngodeni
        <pb n="244" />
        —  W  170  20

und  Sarassara.  Je  näher  ich  der  Heidengrenze
kam,  desto  besser  schienen  mir  die  Befestigungen
der  Logone-Orte  erhalten  und  bewacht  zu  sein.
Im  Gegensatz  hierzu  liegen  die  Heidenorte  offen;
unter  zahlreichen  Delebpalmen  sind  die  einzelnen
Weiler.  weitläufig  zerstreut.  Sie  zählen  fast  regelmäßig
  vier  jener  charakteristischen  Bischofsmützen,
welche  durch  ihre  verschiedene  Höhe  die  Würde
des  Familienhauptes,  seines  Weibes  und  Nachwuchses
  ausdrücken  und  meist  um  einen  kleinen
Hof  gruppiert,  mit  einer  niedrigen  Mauer  verbunden
  sind.  Wie  die  einzelnen  Heiden  gruppen,
so  scheinen  auch  deren  Einzelfamilien  ein  ausgesprochenes
  Sonderleben  zu  führen.  Kuh,  Getreide,
  Hund  und  Ziege  gehören  zu  jedem  Hausstand;
  die  Milch  ist  ein  so  wichtiger  Bestandteil
der  täglichen  Nahrung,  daß  der  Musgumheide
glaubt  verhungern  zu  müssen,  wenn  er  sie  einmal
  entbehren  soll.

Von  Ngulmu  wandte  ich  mich  westlich  nach
Girwidig,  einem  fast  vollständig  fullahnisierten
Heidenstamm,  der  nach  Angabe  seines  Häuptlings
früher  noch  weiter  westlich  in  Balda  gesessen  und
von  jeher  nach  Marua  Tribut  gezahlt  hatte.  Ich
hielt  es  deshalb  für  das  beste,  den  Stamm  bei
Marua  zu  belassen.  Damit  erklärte  sich  später
auch  der  Resident  von  Garua  einverstanden.

Der  Mao  Girwidig  bildet  künftig  die  Grenzezwischen

  Marna  und  dem  Heidenbezirk.

Als  ich  nun  an  den  folgenden  Tagen  durch
eine  herrliche  Parklandschaft  über  Balda,
Malam-manga  und  Malampetel  nach  Dukba
marschieren  wollte,  wurde  ich,  wie  schon  berichtet,
am  Mittag  des  4.  Juli  im  Lager  von  Malampetel
  von  einem  als  Mahdi  auftretenden  Fullah-Malum
  angefallen.  Die  später  in  Maruna  angestellte
  Untersuchung  hat  ergeben,  daß  es  dieser
Fanatiker  zunächst  auf  die  Lamidate  Marna  und

Mindif  und  im  Auschluß  hieran  auf  die  Vertreibung

  des  Weißen  abgesehen  hatte.  Er  ist
mittlerweile  festgenommen  und  der  Residentur
Adamana  ausgeliefert  worden.

Im  Zusammenhang  mit  einer  dieser  Tage
von  einem  anderen  Fullah-Malum  südlich
Garua  hervorgerufenen  Erhebung  beweist
dieser  Fall,  daß  die  Zeiten,  in  denen  der  Reiz
der  Neuheit  unserer  hiesigen  Herrschaft  eine  minimale
  Bemessung  der  Besatzungstruppe  gestattete,
zu  Ende  gehen.  Noch  scheinen  die  hiesigen  Sultanate
  von  dieser  Bewegung  unberührt.  Unberechenbar
  sind  indes  die  Verhältnisse,  wo  das
religiöse  Moment  mitspielt.  Ob  die  jetzige  Bewegung
  von  außen  hereingetragen  oder  unter  der
Fullahbevölkerung  selbst  hochgekommen  ist,  konnte
noch  nicht  festgestellt  werden.

Nach  Abwehr  des  Angriffes  war  ich  zunächst
auf  Marna  und  auf  das  vermeintliche  Zentrum

 

der  Aufstandsbewegung  losmarschiert.  Als  ich
aber  noch  am  späten  Abend  des  4.  Juli  in
Kosséoa  die  Gewißheit  erhielt,  daß  Marua  und
Mindif  ruhig,  Strümpell  aber  erst  am  10.  Juli
in  Marua  zu  erwarten  war,  wandte  ich  mich
nach  Mora,  um  mit  dessen  Sultan  wegen  der
Grenzstreitigkeiten  Rücksprache  zu  nehmen.  Mai-Umer,
  der  von  dem  Angriff  bei  Malampetel
bereits  erfahren  hatte,  ließ  sich  im  Interesse  seiner
Sache  natürlich  die  Gelegenheit  nicht  entgehen,
die  Falschheit  und  Heimtücke  der  Fullahbevölkerung
  in  den  schwärzesten  Farben  zu  schildern.
Im  übrigen  ist  dieser  Herrscher  durch  Körpergewicht
  und  Gicht  noch  seßhafter  geworden  als
früher.  Es  wäre  kein  Schaden  für  seine  Herrschaft,
  wenn  er  bald  einer  beweglicheren  Kraft
den  Platz  räumte.  Gerade  die  Erledigung  der
bestehenden  Grenzstreitigkeiten  hat  gezeigt,  daß
die  Großen  seines  Landes  sich  die  körperliche  Unbeholfenheit
  ihres  Herrschers  zunutze  zu  machen
beginnen.

Am  10.  Juli  traf  ich  dann  in  Marna  mit
Oberleutnant  Strümpell  zusammen.  Das  Ergebnis
  der  am  11.  und  12.  Juli  von  Strümpell
geführten  Untersuchung  ist  bereits  erwähnt  worden.
Da  im  Augenblick  wenig  Hoffnung  war,  den
flüchtigen  Malam  zu  stellen,  wurde  für  die  ersten
Augusttage  ein  konzentrischer  Angrif  gegen  die

ge  n  Aussicht  genommen;
während  Oberleutnant  Strümpell  von  Marua,
Oberleutnant  v.  Raven  von  Binder  her  überraschend
  angreisen  wollten,  sollte  der  Musgum-Posten
  bei  Girwidig  die  Wege  nach  Norden
sperren  und  Bongor  sollte  von  Südost  her  vorstoßen.
  Dieses  Kesseltreiben  kam  indes  jedoch
nicht  zur  Ausführung,  da  der  flüchtige  Malam
mittlerweile  vom  Logone-Sultan  festgenommen
war  und  da  anderseits  Oberleutnant  Strümpell  bedrohliche
  Nachrichten  über  den  südlich  Garna
ausgebrochenen  Aufstand  erhalten  hatte.

Oberleutnant  v.  Raven  kehrte  am  13.  Juli
nach  Binder  zurück,  während  wir  anderen  drei
Europäer  über  das  Mandara-Massiv  nach  Madagali
marschierten  und  dort  in  tagelangen  Palavern
die  zahlreichen  Streitigkeiten  der  beiden  Herrschaften
  schlichteten.  Die  strittigen  Gebiete  von
Dissa,  Idjige,  Sufue  und  Goso  verblieben  dem
Mandara-Sultan,  der  von  der  Maruastraße  das
Gebiet  Hossere  Dukba  an  Marua  hatte  abtreten
müssen.

Am  20.  Juli  trennten  wir  uns:  Oberleutnant
Strümpell  ging  mit  Feldwebel  Mellenthin
südwärts  nach  Galak,  um  dann  über  Kamale-Gauar
  nach  Marua  zurückzumarschieren.  Ich  zog
nordwärts  gquer  über  die  steilen  Berge  von  Guduf
nach  Keraua  und  wandte  mich  dann  über  Bame
nach  Dikoa,  wo  ich  am  28.  Juli  eintraf.
        <pb n="245" />
        Dikoa  macht  einen  recht  blühenden  Eindruck;
ich  habe  nur  wenig  leerstehende  Hütten  gesehen.
Nach  des  Sultans  Angaben  findet  seit  Monaten
ein  bedeutender  Zuzug  aus  den  Nachbargebieten
nach  Dikoa  statt.  Acht  Tage  später  kehrte  ich
nach  Kusseri  zurück.

IV.
Das  Ende  des  Mahdi  Alhadji.
Bericht  des  Oberleutnants  Strümpell.
Uban,  8.  August  1907.

Am  24.  Juli  wollte  ich  von  Mada  über
Marua  nach  Ngundum-Ngundum  marschieren,
um  mich  dort  mit  den  Abteilungen  Binder,
Bongor  und  Musgum  zu  vereinigen.  Unmittelbar
  vor  dem  Aufbruch  bekam  ich  jedoch  eine
Meldung  des  Leutnants  Nitschmann,  meines
Vertreters  in  Garna,  über  die  Erfolge  des
Malum  Wadai  südlich  Garua.  Nitschmann
hielt  die  Lage  in  diesem  neuen  Aufstandsgebiet
für  so  ernst,  daß  er  mich  bat,  sofort  nach  Garua
zu  kommen.  Gleichzeitig  mit  dieser  Nachricht  traf
von  Oberleutnant  v.  Raven  aus  Binder  und
von  dem  Lamido  Sudi  Abderrhaman  aus  Marua
die  Mitteilung  ein,  daß  der  Mahdi  Alhadji  durch
Marua-Reiter  bei  Logone  festgenommen  und
als  Gefangener  nach  Marua  übergeführt  worden
sei.  Die  Lage  im  nördlichen  Ausstandsgebiet
war  nunmehr  wesentlich  vereinfacht.  Ich  trat

deshalb  den  Eilmarsch  nach  Süden  an  (Bericht  V

#

Der  Mahdi  wurde  durch  den  Lamido  von
Marua  nach  Binder  gebracht  und  dort  auf  Grund
rechtskräftiger  Verurteilung  durch  den  Alkali  hingerichtet.
  Das  Dunkel,  das  bislang  über  seiner
Person  schwebte,  ist  nunmehr  gelichtet.  Der
Mahdi  stammte  aus  Mekka;  er  will  dort  die
göttliche  Botschaft  erhalten  haben.  Interessant
war  seine  Angabe,  daß  auch  sein  Vater,  von
Allah  begnadet,  in  die  Ferne  gezogen  und  im
Kampf  gegen  die  Christen  verschollen  sei.  Nach
langer  Wanderung  in  Marua  angekommen,  hatte
der  Mahdi  tatsächlich  bei  dem  Liman  (Vorbeter)
Arabu  Quartier  genommen.  Dort  bereitete  er
sich  vor  und  trat  dann  in  Ngundum-Ngundum
als  Mahdi  auf.  Seine  Aussagen  stimmen  demnach
  mit  den  in  Marua  ermittelten  Tatsachen
überein.  Allerdings  steht  nunmehr  auch  fest,  daß
der  Zweck  der  Vorbereitungen  des  Mahdi  in
„Marua  und  Umgegend  reichlich  bekannt  war.
Der  Malum  Liman  Arabu  wird  deshalb  ein  für
alle  Mal  unschädlich  gemacht  werden  müssen.  Die
Erhebung  selbst  ist  als  völlig  gescheitert  zu  betrachten.
  Was  noch  zu  tun  übrig  bleibt,  ist  eine
Bereisung  der  Gegend,  die  Bestrafung  etwaiger
Teilnehmer  und  die  Einziehung  der  Rgundum-Agundum
  auferlegten  Strafzahlung.

 

171  20

V.

Der  Aufstand  des  Malum  Wadai.
Bericht  des  Oberleutnants  Strümpell.
Uban,  8.  August  1907.

Die  Erhebung  des  Malum  Wadai  fällt
zeitlich  mit  derjenigen  des  Mahdi  Alhadji  zusammen;
  sie  scheint  aber  im  Gegensatz  zu  der
bisherigen  Annahme  innerlich  nicht  mit  ihr  zusammenzuhängen.
  Das  geht  schon  daraus  hervor,
  daß  auch  der  Malum  Wadai  mit  der  ausgesprochenen
  Absicht,  der  Herrschaft  der  Weißen
ein  Ende  zu  bereiten,  sich  in  Uro  Kohel  zum
Mahdi  erklärt  hat.  Sein  Ziel  reichte  über  Garua
hinaus;  auch  Yola  war  ihm  ein  Dorn  im  Auge.
Die  beiden  Erhebungen  weisen  viele  gemeinsame
Züge  auf;  vor  allem  sind  beide  durch  Ausländer
ausgeführt.  Wie  schon  der  Name  besagt,  stammt
der  Malum  Wadai  aus  Wadaiz;  er  ist  aber  schon
vor  längerer  Zeit  nach  Ngaundere  ausgewandert.
Hier  hatte  er  sich  allmählich  einen  derartigen
Anhang  gesammelt,  daß  sein  Treiben  dem  Lamido
Maigalli  gefährlich  erschien  und  er  ihn  des  Landes
verwies.  Nach  längerer  Wanderung  setzte  sich  der
Malum  in  Uro  Kohel,  etwa  drei  Tagemärsche
südlich  Garua,  fest,  während  ihm  in  Schuari  und
Baki  vorher  ein  ungnädiger  Empfang  bereitet
worden  war.  Urol  Kohel  gehört  zu  Garua  und

liegt  in  einem  Distrikt,  dessen  Fullah  sich  sehr

rein  erhalten  haben.  Sie  zeichnen  sich  zudem
durch  Wissen  und  Fanatismus  aus,  bieten  also
ein  geeignetes  Bearbeitungsobjekt  für  angehende
Mahdis.  In  seinem  neuen  Wirkungskreise  sammelte
  der  Malum  rasch  Anhänger  und  blieb  dabei

  mit  seinen  Getreuen  von  Ngaundere  in  steter

Verbindung.  Seine  Tätigkeit  zog  allmählich  weitere
  Kreise;  selbst  in  Garua  machte  sich  ein  steigender
  Fanatismus  bemerkbar.  Schuljungen  entliefen,
  bei  Europäern  angestellte  Dolmetscher  oder

Jungen  erzählten,  man  predige,  wer  mit  dem

Weißen  in  Verbindung  stehe,  komme  zur  Hölle.
Ich  habe  bereits  im  Juni  den  Lamidos  von
Garua  und  Tscheboa,  denen  die  entlaufenen
Jungen  gehörten,  ernste  Vorhaltungen  gemacht
und  sie  auf  die  Gefahren  hingewiesen,  die  ihnen
erwachsen  könnten.  Vor  allem  wurden  sie  aufgefordert,
  Nachforschungen  nach  dem  mir  und
wohl  auch  ihnen  unbekannten  Agitator  zu  halten.

Kurz  nachdem  die  Nachricht  von  den  Vorgängen
  bei  Malampetel  nach  Garua  gelangt  war,
teilte  der  Lamido  Baba  mit,  in  Uro  Kohel  befinde
  sich  ein  Prediger,  der  die  Leute  zum  Kampfe
gegen  die  Europäer  aufstachle.  Sein  Anhang  sei
jedoch  sehr  gering.  Baba  erhielt  Befehl,  den
Mann  festzunehmen.  Er  entsandte  seinen  Sohn,
den  Jerima  Atiku,  mit  zehn  Reitern  und  fünf
Fußsoldaten  nach  Uro  Kohel.  Der  Jerima  kam

3
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        W  172  20

zwar  ohne  den  Malum  Wadai,  dagegen  mit  einem
Verlust  von  zwei  Toten  und  fünf  Verwundeten
nach  Garua  zurück.  Nun  gab  Leutnant  Nitschmann,
  welchem  immer  noch  berichtet  wurde,  der
Anhang  sel  gering  und  zähle  kaum  50  Mann,
dem  Jerima  eine  farbige  Patrouille  von  sieben
Mann  unter  Führung  des  besten  farbigen  Unteroffiziers
  der  7.  Kompagnie,  des  Sergeanten  Atangana,
  mit.  Der  Patrouille  gehörte  als  Freiwilliger
  auch  der  ehemalige  Feldwebel  Massadn
an.  Am  17.  Juli  traf  die  Patrouille  bei  Uro
Ssedu,  etwa  eine  Marschstunde  südlich  Lagdo,
auf  den  Malum.  Dieser  hatte  sich  inzwischen
zum  Mahdi  erklärt,  die  obligate  Fahnenweihe
vorgenommen  und  einen  mehrere  Hundert  Mann
starken  Anhang  um  sich  gesammelt.  Sein  Lager
befand  sich  hart  beim  Dorfe  Ssedu.  Es  war
ringsum  mit  Lappen  umfenzt,  auf  denen  Koransprüche
  leuchteten.  Der  neue  Mahdi  hielt  sich
meist  im  Innern  seiner  Hütte  auf,  wo  er  angeblich
  betete.  Morgens  „verschluckte“  er  Koransprüche,
  d.  h.  er  beschrieb  Papier  mit  Stellen  aus
dem  Koran,  löste  sodann  die  Tinte  in  Wasser
auf  und  trank  das  Wasser.  Ebenso  heiligte  er
die  Giftpfeile.  Schließlich  verkündete  er  seinen
Anhängern  Unverwundbarkeit.  Mit  all  diesem
Hokuspokus  feuerte  er  seine  Anhänger  zu  größter
Begeisterung  an.  Ja  noch  mehr:  er  schüchterte
seine  Gegner  so  ein,  daß  sie  bei  seinem  Anblick
entflohen.  Kaum  war  jene  Patrouille  Atanganas
in  Sicht,  so  stürmten  die  Leute  des  Malum  Wadai
auf  die  kleine  Truppe  los,  während  die  Garua-Fullahs
  ausrissen.  Atangana,  ein  Soldat  und
der  Freiwillige  Massadu  fielen  sofort,  der  Rest
der  Patrouille  mußte  die  Flucht  ergreifen.  Die
starken  Verluste  des  Mahdi  hatten  durchaus  keinen
Eindruck  auf  seine  Leute  gemacht.  Als  nach  der
ersten  Salve  eine  größere  Zahl  der  Mahdianhänger
  im  Feuer  fiel,  stürzte  sich  der  Rest
über  die  Leichen  hinweg  auf  die  Patrouille.
Angeführt  wurden  die  Leute  des  Malum  durch
einen  früheren  Fullah-Polizeisoldaten,  den  Wadjiri
Hamidn  von  Agorma.

Dieser  unbestreitbare  Erfolg  des  Malum  vermehrte
  seine  Anhänger  derart,  daß  er  nunmehr
einen  entscheidenden  Schlag  führen  zu  können
glaubte.  Die  sämtlichen  Diauro  der  Umgegend
mit  Ausnahme  des  nach  Garua  geflüchteten  Ando
Fariku  von  Lagdo  schlossen  sich  ihm  rückhaltlos
an.  Aus  Bibene,  Be,  Djaebake  stießen  Leute  zu
ihm,  während  sich  die  Ardo  von  Rei-Buba  und
Bibene,  der  Djauro  von  Be  und  der  Lauan  von
Diaebake  passiv  verhielten.  Rei-Buba  verbot  allerdings
  dem  Malum  das  Betreten  seines  Gebietes.
Es  kann  aber  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß
alle  diese  Machthaber  sich  dem  Malum  hätten  anschließen
  müssen,  sobalb  er  weitere  Erfolge  errang.

Der  Mahdi  trat  nunmehr  den  Marsch  auf

 

Garua  über  Lagdo,  das  eingeäschert  wurde,
Dangi  und  Be  an.  Leutnant  Nitschmann  hatte
—  mit  Rücksicht  auf  seine  geringe  Truppe  von
nur  35  Mann  —  zunächst  jeder  Entscheidung
ausweichen  wollen.  Er  benachrichtigte  mich  durch
Eilboten  und  harrte  auf  meine  Rückkehr.  Als
ihm  jedoch  der  Vormarsch  des  Malum  Wadai
gegen  Garua  gemeldet  wurde,  zog  er  am  Abend
des  18.  Juli  nach  Diaebake  und  griff  am
Morgen  des  folgenden  Tages  den  vorgehenden
Malum  an.  Ein  heftiges  zweistündiges  Gefecht
  entspann  sich;  schließlich  wurden  die  Mahdisten
  mit  schweren  Verlusten  geschlagen
und  völlig  zersprengt.  Sie  waren  straff
disöipliniert,  in  Fähnlein  geteilt  auf  nahe  Entfernung
  vorgegangen  und  hatten  dem  deutschen
Führer  den  Sieg  schwer  bestritten.  Jedenfalls
ist  Adamaua  durch  diesen  Sieg  vor  einem  großen
Unglück  bewahrt  geblieben.  Hier  eine  Niederlage,
und  alles  hätte  sich  dem  Mahdi  angeschlossen.
Wie  groß  das  Vertrauen  des  Mahdi  war,  geht
aus  einer  Botschaft  hervor,  in  der  er  den  Ardo
von  Rei-Buba  zum  Anschluß  aufforderte:  „Ich
töte  jetzt  die  Weißen  und  Soldaten  in  Garna,
brenne  das  Dorf  ab,  nehme  Wohnung  in  dem
Hause  des  Residenten  und  greife  dann  Vola  an.
Folge  mir,  oder  ich  vernichte  auch  dich.“

Anfangs  bestanden  über  das  Schicksal  des
Malum  Wadai  Zweifel.  Später  wurde  seine
Leiche  unter  einem  Knäuel  von  Toten  bei  der
Fahne  gefunden.

Am  28.  Juli,  also  nach  erfolgter  Entscheidung,
traf  ich  in  Garug  ein.  Obwohl  der  Ausgang
des  Gefechtes  bei  Djaebake  unmöglich  unbekannt
sein  konnte,  erfuhr  ich  davon  erst  am  26.  Juli.
Die  an  mich  gesandten  Meldungen  hatten  mich
verfehlt;  die  Fullahs  teilten  mir  trotz  wiederholten
Befragens  nichts  mit.

Schon  vom  Marsche  aus  lud  ich  die  erreichbaren
  Machthaber  auf  den  30.  Juli  nach  Garua
zu  Gericht.  An  diesem  Tage  fand  die  Verhandlung
  zunächst  gegen  diejenigen  Häupter  statt,  die
dem  Malum  Wadai  gefolgt  waren.  Sie  hatten
sich  teils  freiwillig  gestellt  —  „nachdem  der  Mahdi
tot  ist,  wollen  wir  wieder  dem  Residenten  gehorchen“
  —,  teils  waren  sie  gefangen  genommen

worden.  Ihre  Verurteilung  erfolgte  nach  den
Satzungen  des  Korans.  Ausleger  des  Gesetzes
waren  die  Alkali  von  Garua,  Danßa  und
Tscheboa.  Im  Beisein  der  Europäer,  der  Truppe
und  der  sämtlichen  Machthaber  wurden  aufgehängt:


der  Lamido  von  Agorma,

-Dijauro  ame,

-  -  -Uboao,

Jerima  =  Lagdo,

-Lamido  =  Bengi,

Ardo  Dengi.
        <pb n="247" />
        S

Abgesetzt  oder  zu  einer  Gefängnisstrafe  verurteilt
  wurden  die  Djauro  von  Riao,  Balda,
Nakljai  und  Subali.

Während  bereits  am  29.  Juli  eine  farbige
Patrouille  nach  Alhadjin-Galibu  gesandt  war,  um
die  Straße  Ubao—Alhadjin—Galibu  zu  sperren,
ritt  Leutnant  Nitschmann  am  31.  zur  Sperrung
der  Straße  Garua—  Alhadjin  ab.  Ich  selbst
marschierte  am  1.  August  in  Begleitung  des  Lamido
  von  Rei-Buba  nebst  100  Reitern  über
Diaebake-Be  in  das  Aufstandsgebiet.  Es  handelte
sich  jetzt  darum,  etwa  noch  vorhandene  Aufstandsgelüste
  endgültig  niederzuwerfen,  die  Schuldigen
aufzugreifen,  zu  bestrafen  und  schließlich  durch
Einsetzung  neuer  Machthaber  wieder  Ordnung  zu
schaffen.

Diese  Aufgaben  sind  ohne  weitere  Feindseligkeiten
  gelöst  worden.  Zu  geringem  Widerstand
kam  es  nur  bei  Ubao  anläßlich  der  Festnahme
des  Malum  Gamin  Sawana.  Am  7.  August
traf  Leutnant  Nitschmann  mit  mir  in  Ubao  zusammen.
  Sofort  wurde  durch  den  Lamido  von
Garna  Gericht  über  die  Gefangenen  abgehalten.
Es  war  geglückt,  vier  Hauptanhänger  des  Mahdi
festzunehmen,  nämlich  den  Wadjiri  Hamidu  von
Agorma,  den  Malum  Gorni  Sawana,  den  Malum
Bana  von  Ubao  und  den  Fullah  Mande.  Diese
vier  wurden  aufgehängt,  die  übrigen  Gefangenen
  zu  einer  längeren  Gefängnisstrafe  verurteilt.
  Weitere  Hinrichtungen  folgen,  sobald

fünf  noch  flüchtige  Anhänger  des  Malum  Wadai

aufgegriffen  sind.  Ihre  Namen  habe  ich  den
angrenzenden  Verwaltungsstellen  mit  der  Bitte
um  Nachforschungen  und  um  eventuelle  Vollstreckung
  der  verhängten  Todesstrafe  übermitteln
lassen.

Schließlich  ist  eine  Bestrafung  des  gesamten
Aufstandsgebietes  durch  Stellung  von  Strafarbeitern
und  von  Vieh  zur  Deckung  der  durch  die  Expedition
  entstandenen  Unkosten  erfolgt.  Die  Ortschaft
  Uro  Kohel,  deren  flüchtiger  Diauro  Ganni
eine  Hauptstütze  des  Malum  Wadai  gewesen  ist,
hat  außerdem  noch  eine  Herde  für  die  Regierungsschule
  zu  liefern,  da  dieser  Schule  durch  die
Machenschaften  des  Djiauro  Ungelegenheiten  bereitet
  worden  sind.  Die  Uro  Kohel  auferlegte
Strafe  kommt  also  der  Schuljugend  und  damit
dem  Lande  zugute.

1
#

Uro  Karewa,  11.  Angust  1907.
Die  Aufstände  halte  ich  für  beendet.  Auch
aus  Ngaundere  und  Binder  sind  Nachrichten
eingetroffen,  die  das  Abflauen  der  natürlichen
Erregung  der  Bevölkerung  melden.  Ich  möchte
aber  vor  dem  Glauben  warnen,  daß  die  Gefahr
nunmehr  dauernd  beseitigt  sei.  Bei  der  allgemein

 

173  20

zunehmenden  mohammedanischen  Agitation  ist  es
selbstverständlich,  daß  diese  sich  auch  bei  uns,  sowohl
  in  Adamaua  wie  in  Bornu,  mehr  und  mehr
fühlbar  macht.  Mit  der  Gefahr  erneuter  Aufstände
  muß  gerechnet  werden.  Infolge  der  sozialen
Verhältnisse  Adamauas  finden  geschickte  Agitatoren
jederzeit  geeigneten  Boden  für  ihre  Lehren.  Sie
werden  aus  der  Schar  der  jüngeren  Brüder  der
Machthaber,  die  meist  kein  beneidenswertes  Leben
führen,  und  aus  der  Masse  des  Fullah-Proletariats,
der  Besitzlosen  und  Arbeitsscheuen  stets  sofort
Zuzug  erhalten.

Es  ist  bezeichnend,  daß  die  beiden  Mahdis
nicht  nur  die  Macht  der  Christen  brechen,  sondern
daß  sie  sich  eine  Herrschaft  errichten  wollten.  Zur
Ausführung  dieser  weltlichen  Pläne  schien  ihnen
gerade  unser  Gebiet  geeignet.  Bisher  nahm  man
stets  an,  das  Gebiet  der  Residenturen  Adamana
und  Bornu  fände  gewissermaßen  natürlichen
Schutz  durch  die  günstige  Lage  zwischen  den  beiden
größeren  und  stark  besetzten  Nachbarkolonien
Britisch-Nord-Nigeria  und  Französisch-Kongo.  Gerade
  das  Gegenteil  hat  sich  jetzt  erwiesen.  Wie
festgestellt  ist,  glanbten  die  „mahdistischen“  Agitatoren
  unser  Gebiet  leicht  erobern  zu  können.
„Die  Deutschen  haben  im  Gegensatz  zu  den  Franzosen
  und  Engländern  nur  eine  kleine  Kolonie
und  verfügen  über  nur  wenige  Soldaten.  Deshalb
  werden  wir  mit  ihnen  schnell  fertig  werden“
—  so  lauten  die  Aussagen,  die  mir  berichtet
worden  sind.  Gewiß  haben  die  Eingeborenen
zunächst  durch  unsere  Siege  bei  Malampetel
und  Djaebake,  die  wohl  die  Schlappe  bei  Ssedu
reichlich  aufwiegen,  sowie  durch  das  scharfe  Vorgehen
  gegen  die  beteiligten  Machthaber  eine  ernste
Warnung  erhalten.  Aber  wie  die  schon  früher
empfangenen  Lehren  vergessen  sind,  so  wird  auch
die  Erinnerung  an  die  Gefechte  und  an  die  Hinrichtungen
  vom  30.  Juli  und  7.  August  bald
verblassen.  Die  Hetzereien  irgend  eines  Abenteurers,
  der  sich  Alhadji  nennt  und  den  Mut
hat,  sich  zum  Mahdi  zu  erklären,  können  bald
wieder  Anklang  finden.  Religiöse  Begeisterung
vermag  —  das  hat  sich  jetzt  gezeigt  —  aus  dem
Fullah  noch  immer  einen  rasenden  Krieger  zu
machen,  der  selbst  gegen  das  Feuer  der  Maschinengewehre
  Sturm  läuft.  Diese  Lehre  werden  wir
fortan  zu  beherzigen  haben.

Zum  Schlusse  darf  ich  mit  Stolz  darauf  hinweisen,
  daß  das  Verhalten  der  Europäer  und
Farbigen  in  dieser  anstrengungsreichen  Zeit  stets
ausgezeichnet  war.  Sowohl  im  Gefecht  wie  auf
den  weiten  Kriegsmärschen  —  niemals  hat  einer
versagt.

7D
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        Dieser  Handel  gravitiert,  soweit  es  sich  um  Einkäufe  europäischer  Waren  handelt,

174  20

Der  handel  im  Bezirk  Sohkode  ·  Bassari.

Die  Bezirksleitung  von  Sokode-Bassari  hat  seit  dem  Jahre  1899  Aufzeichnungen  über
Umfang  und  Wert  des  durch  die  beiden  Hauptorte  Sokode  und  Bassari  gehenden  Handels  geführt.

nach  der  Küste,

soweit  es  sich  um  Einkäufe  oder  Eintausch  von  Kolanüssen,  dem  den  Sudanvölkern  unentbehrlichen

I.  Übersicht  über  den  Warenverhehr  der  Station  Sohode

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  1899  1900  1901  1902
—
Gegenstand  eine  Anzahl  Wert  Anzahl  Wert  Anzahl!  Vert  Anzahl!  Vert
Last  der  der  der  der
Mi.Lasten#  M.Lasten  MI.  Lasten#  MW.#Lasten  me.
1.  Europäische  Waren.  E
Salz  20723144602718543604122»824404559391180
ff  .  150  422  63  300  414  62  100  226  33  900  363  54  450
Steinschogewehre  .  100  2  2001  —  —  16  1  600  92  9200
Greybaft  .  120——  —  —  —-  —  —  140  16  800
Pulver  80  -  —  —  —  —  —  72  5760
Garn#  50½nniI[lF  —  —  66  3300
Perlen  50  —  —  —  —  ——  4  200
Spirituosen  70  115  8050  —  —  —  —  6  420
Eisen.  50  —  —  —  —  —  4  200
Messing  75—  —  —  —  —.—  —  —
Emaille  50  —  —  —  —  —  —  —  —
Farbe  Anilin)  401  —  —  —  —  —  —  —  —
Zucker  20—-  —  —  —  —  —  —  —
Petroleum  30—  —  —  —  —  —  —  —
Zündhölzer  50.  —  —  —  —  —  —  –  —-Summe1—1262!860103132I1164604364k1179405306«
  181510
2.  Einhelmische  Waren.
Kola  402708  108  3201054  42  16ö070  28120  1527  61  080
Stoffe.  125900  i  112500546E68250255318751131’41375
Gewürz  20  721|  14  4201978  39  5602698  53  960565  831  00
Seise  10  463  4  63591  5910|  1400  14  000  1200  12  090
Leder  50  35  1750210  10  500%21  1  050588  29  400
Zwiebeln.  10  30  300  665  6  650125  1250  234  2340
Kauris  10  5  50  4  4088  880)  172  1  720
10  33  —  330  173  1730255  2550877  8770
40  13  5320100  4  40130  5  200  526  21  040
isen  30  5  150|  —  3  999  —
Schibutter  10  6  601  27  270|  5  350132  18  320
Palmöl  10  —  8  801  166  1  664  740
Kalabassen  15  80  1  200  50  7500767  11  505  506  7590
Pferdesalz  301071  32  1302787  83  6100220  6  600801  24  030
Eßwaren  2—  —  —  —  —  —  —  —
Indigo  3—  —  —  —  —  —
Perlen  55—  —  —  —  —  —  30  1500
Töpfe  4  —  —I  —  4  161  —
Elfenbein.  250—  —  —  —  —  —  —  —
Gehörne  101  —  —  —  —  —  —  —  —
Gummi  3001  —  —  —  —  —  —  4  1  200
Summe  2  —  6190  281  160|  8203  263  910/  6870  159  106  9376  345  495
        <pb n="249" />
        W  175  20

Genußmittel  handelt,  nach  den  in  der  englischen  Goldküste  gelegenen  Kola-Produktionsgebieten  und
Kolamärkten.  Wir  sind  heute  in  der  Lage,  zwei  ausführliche  Statistiken  über  diesen  Warenverkehr,
getrennt  nach  den  beiden  Hauptorten  Sokode  und  Bassari,  zu  veröffentlichen;  sie  geben  ein  ganz
überraschendes  Bild  von  dem  Umfang  des  dortigen  Handels.  Besonders  bemerkenswert  ist,  daß  dieser
gesamte  Handel  bisher  ausschließlich  in  den  Händen  Farbiger  liegt.

in  den  Rechnungsjahren  1809/00  bis  1000/07.

 

 

 

 

1908  1904  1905  1906  Zusammen
Anzahl  Anzahl  4  anzahl  Anzahl  Anzahl
der  Wert  der  Wert  der  Wert  der  1  Wert  der  Wert
Lasten  Me.  Lasten  Mi.  Lasten  Mi.  Lasten  Mk.  Lasten  Mu.
E  „

6368  127  3600  6205  124  100  5607  70  087,507769  97  112,5038  071  I  661  100
1229,  184  360  1290  193  500  990.  148  500  692  103  800  5  626  843  900
60  6000  129.  12  900  93.  9300  15.  1  500  407  40  700
—  —  —  —  63  7560  37  4440  240  28  800
177  14  160  348  27  840  152  12160  70  5600  819  65  520
169  8450  34  1700  48  2400  11  550  328  16  400
—  —  —  —  37.  1  850  27  1350  68  3  400
124  8  630  4  220  4  2980  18  1260  27118  970
14.  700  344  17200  337  16  850  354417700  1  053  52  650
164  12  300  147  11  025  63  4725  20  1  500  394  29.550
1  50  2  1000  —  2  100  5  250
—  —  86  34401  —  —  —  —  86  3  440
2  40  —  2  4%0  —  4  so
—  —  —  —  —  —  2  60  2  60
23  1  150  17  850  9  450  7.  350  56  2  800
8331  363  2439  935  7405.  274  202,50  9024)0  235  322,50  47  430|  1  767  620
4416  176  644737  189  480  3759  150  360  139  165  560  23  043  921  720

 

1238  154  700|205  150  625  370  46250  692  86  500  6  337.  792  125
2891  57  82002234  44  680)  3346  66  920  2700  54  000  18  133  362  660
1706  17060  3482  34  820  12  455  124  550

563  28  150  795.  39  750  288  14  400  185,  9250  2  685  134250
44  4444  —  4  40  3  30  1  105  11  050
82  820  135  1  350  98  980  13  130  597  5970

1482  14  82046  14650  1578  15780  1672  16.720  7535  75  350

780  31  200  974  38  960  585  23  400  766.  30  640  4004  I  160  160

34  10201  —  —  4  120  15  450  61  1  830

1344  13  44442014  20  141|22  25  020  2533  25  330  8  593  85  930
4  40  13  13—  —  —  —  265  2  650
433  6  495  565  8  475  386  5790  399  5985  3  186  47  790
1039  31  170  118  3  .540  144  4320  132.  3  960  6  312  189  360

703  1  406  757  151295  2590  1164  2  3328  3919  7838
72  216  93  279  126  378  67.  201  358  1  074
21  1  050  106  5  300  130  6500  64  3200  351  17  550

—  —  51  204  16  184  44  176  145  580
750  31  7750  47  11750  90  22  500  171  42  750

5  501  —  9  90  —  —  14  140

—  —  19  11  700  129  38  700  144  43200  326  97  800

 

 

 

 

 

16860  537  337/16468  552  787/17324  438  352  18304  504  980  99  595  3  083  127
*)  In  den  Jahren  1905  und  10906  ist  der  Wert  für  eine  Last  Salz  mit  12.50  Mk.  angegeben.
        <pb n="250" />
        W  176  2
„Wert  18999  1900  1901  1902
itrenef  neßfoscot  *  2
-  L  s  s  .-  Il«ll
Gegenstand  b  der  Lasien  Wert  sper  Lasten!  er!  sper  Lasten  Wert  *im  Wert
1  Stück  bzw.  bzw.  bzw.  bzw.
Mk.Sckkahll  MI.  Stückzahl.  Mk.  Stückkahl  Mk.  Stückzah!l  Mtl.
5.  bieh.
Pferde  120000  12000  168  20  160  70  8  4050  180000
Esel  40%884  35  36ö0  692  27  680108  4  3200279  11  160
Rinder  50|  9650179  8950  102  5100  254  12  700
Schafe  und  vieen  5214  1070|  233543  7151  468  2340
Strauße  500——  —  —  —  —  —  —  —
Summe  3—  58  080  59  125  23  18  5335  4420
2—  6190  281  160)  8203  263  910|  6870  159  1069376  345  495
1  1262  86  010|  3132  116  4601  4364  117  9400  5306  181  510
Zusammen  —  8843  425  250|12841  439  49511657  295  58115833  571  205
1.
II.  Ubersicht  über  den  Warenverkehr  der  Station  Bassari
Wert  18909  1900  1901  1902
für  sd*p*pßsQçQ*  —-—92
Gegenstand  eine  A  zahl  Wert  Anzahl  Wert  Anzahl  Wert  Anzahl  Wert
Last  der  der  der  der
del  Lasten  grt.  JLasten  M..Lasten  MI.  Lasten  Mr.
1.  Enropaiscet  Waren.  #
Salz  20  1285  25  700|1259  25  1801160  23  200  808  16  160
Stoffe  .  150623  93  450  653  96  950  522  78  300  393  58  950
Semschtogewehre  .  100  2  2001  —  —  15  1  536060—
Greybaft  .  120  —  —  —  —  —  68  8  160
Pulver  80  18  1  444  —  25  2  0000  —  —
Garn  .  50  —  26  1  300  67  3  3500  106  5  300
Perlen  50]0  —  —  —  —  —  —
Spirituosen  70  27  1890  —  8  5601  —  —
isen  505|—  —  —  —  —  —  29  1450
Messing  75—  —  —  —  —  —  —  —
Emaille  —  2  100  —  —-  ——  —
Farbe  (Antltn)  400—  —  —  —  —  —  —
Zucker  20  —  —  —  —  —  —  ——  —
Zündhölzer  50  —  —  ——  —  —  —  —  —
Summe  1  11|195  122  6801940  123  530|1797  108  91014014  90  020
2.  Einhemische  Waren.
Kola  401797  71  880  6065  242  600|8903  356  12010468  418  720
Stoffe.  1253271  408  875/2075  259  3752951  368  875/2869  358  625
Gewürz  20  1614  32  280556  31  1201884  37680|1305  26  100
Seife  10  54  4540|1098  10  980|1218  12  180  877  8770
Leder  50  76  3  800  75  3750379  18  950  161  23  050
Zwiebeln  10  58  580  166  1  660375  3  750|1674  16740
Kauris  10  29  2900224  22400208  2  080  413  4130
Tabak  100—  13  4300  175  1  7500729  7290
Palmgeflechte  40132  5  280  84  3  360  151  6040  241  9760
        <pb n="251" />
        W  17  20
sussusuttssssers-sm—
Anzahl  Anzahl  Anzahl  Anzahl  Anzahl
vereensen  Wert  dergasten  Wert  derLasten  Wert  dergasten.  Wert  der  Lasten  Wert
w.  zw.  zw.  zw.  zw.
Stückjahll  Mk.  Stückzahl.  Mk.  Stückzahl!  Mk.  Stückzahl  Mk.  Stückzahl  Mk.
6  :
I-  l  :
162  19  440  —  56  6720  81.  9720  873  104  760
691  27640  456  18240  164  6560  185  7  400  3  459  138  360
340  17  000  533  26  650  456  22  800  515  25  750  2572  128  600
586  D  21930  649  3245  451.  2255  1  011  5  055  3  989.  19  945
1  500—  —  2  100  —  —  3  150
1780  670600724  88  4551129  38  435  1  792  47  925  10  896  391  815
16  860  537  337/16  468  552  787/17  324  438  352  18  304  504  980  99  595  3  083  127
8  331  363  2408  606,  392  935/  7  405  274  202,50  9  024  235  322,50  47  130°1  767  620

 

26  5n1  967  637

in  den  Rechnungsjahren  18999/00  bis  1900/07.

 

26  7981  004  177

25  858  750  989,50

29  120  788  227,50

 

 

 

157  9221  5242  562

 

 

 

1903  1904  1905  1906  Zusammen
"  «
Anbabl  Wert  Anzaht  Wert  Awbabl  Wert  Angabl  Wert  Anzahl  Wert
Lasten  grt.  Lasten  MI.  Lasten  Mr.  Lasten  1  Mt.  Lasten  Mil.
"  *  *

1999  39  9802247  44  94023  24  037,50  1645  D.  20  562,50|12  326  219  760
477  71550  400  60  000  292  43  800  349  529  350  3  709  555  350
68  6  800  97  9  700  89  8900  12  1200  283  28  300
—  —  —  —  —  —  —  —  68  8  160
150  12  000  309  24  720  142  11360  58  4440  702  56  160
140  7  000  43  2  150  95  4750  92  4  600  569  28  450
129  6  450  131.  6  550  27  1350  9  450  296  14  800
26  1  82024  16804  700  8  560  103  7210
18  900  —  —  74  3  700  1611  8050  282  1  100
10  750  103  7725  4  300  28  r  2  100  145  10  875
4  2001  —  —  3  150  —  —  9  450
—  —  6  240  —  —  —  —  6  240
—  —  —  —  9  180  —  —  9  180
19  950)  —  —  —  —  —  —  197  950
3040  148  40|03360  157  7052668  99  227,502362  94  512,50/18  526  944  985
11058  562  32009103  364  120|10271  410  840  12101  484  040  72  766  2  910  640
1279  159  8751023  127  875  711  88  875  574  71750  14  753  1  844  125
1188  23  760  330  6  600  837  16  740  614  12  280  9  328  186  560
1473  14730  215  12  150o1152  11520  1218  12  180  89  705  87  050
375  18  750  473  23  650  236  11  800  292  14  600  2  367  118  350
638  6  380  —  —  97  970  45  450  3  053  30  530
ß64  8  640  765  7  650  172  1  720  136  1  360  2  811  28  110
1724  17240129  16  2992110  21.400  2257  22750  8  697  86  970
122  16  880  433  17  320  275  11000  332  13  280  2  073  82  920

 

 

 

 

"*)  In  den  Jahren  1905  und  1906  ist  der  Wert  für  eine  Last  Salz  mit  12,50  Mk.  angegeben.
        <pb n="252" />
        G  178  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vert  1899099  190A1901  1902
füren  Aza  *.  nzagtAnzahl
-  Last
Gegenstand  ömn.  per  Lnn  Wert  8  8  Wert  spder  *-  Wert  verdussten  ert
1  Stück  bzw.  bzw.
Smchzahl!  Ml.  Sn  1  Mk.  ant  Mk'.  Stückzahl  Mk.
Eisen  %o  2à1132  3  660  109  3  270|  2610
Schibutter  10  -  —  54  540  108  10801  464  4640
Palmöl  101  —  —  16  160  80  800  59  590
Kalabassen  15  —  7  105  54  810  40  600
Pferdesalz  30  368  11040  106  3  180  27  810  1012  30  360
Eßwaren  2  —  —  —  —  —  —  102  204
Indigo  3  —  —  —  —  —  —  —  —
Perlen  50  3  150  4  200.0—  —  —  —
Stricke  15  —  1  —  —  —  —  —  —  —
Töpfe..  44  —  —  —  —  —
Elfenbein.  250  —  —  13  32500—  —  —  —
Gehörne  10  —  —  —  —  —  —  —  —
Gummi  300  —  —  —  —  —  —  —  —
Gen-ne.  50—  —  —  —  —  —  —
Summe2—  7829.53952511718566910  16622  814  195  20  804  912  189
.
3.  Vieh.  „
s  .  .  120  91  10  920  152  18  2401  288  34  560  191  22920
Esel  40  %1022  40  8801809  72  360  2188  87  520  3023  120  920
Rinder  50  1072,  53  6600%934  46  700965  48  250  679  33  950
Schafe  und  viegen  51  3178  15  88901  1003  5015  1  042  521001260  6  300
Strauße  55  1  ——  ——:——  —
Kamel.  250—»—  —  —  —.—  —  —
Summe  3—  5363  121  290  3898.  142  315  4483  175  540  5153  184  090
:  «
-  2—  7829  539  52511718  566  910|16622  814  195  20804  912  189
-  1  —  1955  122  680  1940  123  530  1797,  108  91001404  90  020
#
Zusammen—  15147|783  495|17556  832  755  22  802  1088645  27361  1186299

 

Diee  Entwichlung  des.  Dost-  und  Telegraphenverkhehrs
zwischen  LCome  und  RKtahpame.

Am  1.  Januar  1907  wurde  in  Atakpame
eine  Postagentur  eröffnet.  Nach  Ferrigstellung
der  an  dem  vorhandenen  Fahrweg  von  Lome
nach  Atakpame  entlang  führenden  Telegraphenleitung
  wurde  am  23.  Januar  1907  auch  der
Telegraphen=  und  Fernsprechverkehr  dorthin  aufgenommen.
  Schon  Anfang  Juni  des  Jahres  1907
konnte  die  Postverwaltung  in  Lome  dem  Gouvernement
  über  die  Entwicklung  des  Verkehrs
zwischen  Lome  und  Atakpame  folgende  beachtenswerten
  Mitteilungen  machen:

Die  Entwicklung  des  postalischen  und  des  telegraphischen
  einschließlich  des  Fernsprechverkehrs
zwischen  Lome  und  Atakpame  ist  bisher  recht  erfreulich
  gewesen.  War  der  Umfang  dieses  Ver- 



kehrs  (nämlich  die  Anzahl  der  beförderten  Briefsendungen,
  der  Erlös  für  Postwertzeichen  bei  der
Postagentur  in  Atalpame,  die  Anzahl  der  dort
aufgegebenen  und  eingegangenen  Telegramme  und
der  ausgetauschten  Ferngespräche,  endlich  die  auf
Postanweisungen  zur  Ein=  und  zur  Auszahlung
gelangten  Beträge)  schon  an  sich  erheblich,  so  eröffnen
  sich  auch  für  die  Fortentwicklung  des  Verkehrs
  günstige  Aussichten,  da  in  den  seit  der  Eröffnung
  der  Postagentur  in  Atakpame  (1.  Jannar)
verflossenen  fünf  Monaten  bei  sämtlichen  Verkehrszweigen
  eine  mehr  oder  minder  beträchtliche  und
gleichmäßige  Zunahme  zu  verzeichnen  ist.  Nicht
unerwähnt  mag  bleiben,  daß  auch  die  Verkehrsentwicklung
  der  vom  Postkurs  und  vom  Telegraphen
  Lome—Atakpame  berührten  Zwischenorte
Chetschawi  und  Nuatjä  zufriedenstellend  ist  und

 

zu  guten  Hoffnungen  für  die  Zukunft  berechtigt.
        <pb n="253" />
        W  179  20
10903  1904  169056  10906  Zusammen
Anzahl  Anzahl  Anzahl  Anzahl  Anzahl
vergasten  Wert  derommieen.  Wert  vrsnhahnn  Wert  h  Wert  dersumten  Vert
zw.  bzw.  bzuw.  bzw.  bzw.
Stückzahl  Mk.  Stückzahl  Mk.  Stückzahl!  Mk.  Stückzahl  Mk.  Stückzahl!  Mk.
Z  "k#  .

—:  —  —  —  281  8  430  324  9720  960  28  800
537.  5  370  450  4500  457  4570  188  1  880  2258  r  22  580
428  4280  364  3640  121.  1210  99  990  1  167  v  11  670
176.  2640  160  2  400  69  1  035  80.  1200  586  8  790
456.  13  680  374  11220  413.  12  390  438  13  140  3  1914  95  820
189  378  1647  3294425583  5  166  1  081  2  162  5  602  11  204
156.  468  189  567  52  156  99  297  496  1  488

—  —  20  1  000  102  5  100  73  3650  202  10  100

76.  1140—  —  —  —  —  —  76  1  140

–  —  142  568  61  244  75.  300  278  1  112

—  —  17  4250  30  7  500  19  4750  791  19  750

—  —  6  60  16  160  —  —  22  220

—  —  4  1200  20.  6000  23  6  900  47  14  100

–—  —  —  15  750  15  750

24  oss  856  531  18  344  608  35420  096  626  826  20  083  678  429  139  535  5  602779
154  18  480  133  15  960  110  13  200  118  14  160  1  237  148  440

3  403  136  12001195  47800  2  050  82  000  2  085  83  400  16  775  n  671  000
531  26  550  475  23750  512  25  600  524  268.200  5  692  284  600

1010  5050  010  5  050  639  3  195  1  369  6  845  10  5111  52555

2  100—  —  —  —  —  —  2  100
1  250)  —  ——  —I—  —  —  1  250

l  ;
5  101  186  5501  2813  92  5603  311.  123  995  4  096  130  605  34  218  1  156  945
24  039  856  53118  344  608  354  20  096  626  826  20  083  678  429  139  535  5  602  779
3  040  148  4003  360,  157  7052668.  99227,500  2  362  94  512,50  18  526  944  985
32  180  1  191  48124  517.  858  61926  075  850  048,50|26  541  903  546,50|192  279  l  7704709

 

 

 

Interessant  ist  es,  zu  vergleichen,  in  welchem
Grade  der  Verkehr  zwischen  Lome  und  Atakpame
einerseits  heute  zunimmt  und  in  welchem  Maße
anderseits  der  Verkehr  zwischen  Lome  und  Agome-Palime,
  wo  am  1.  Jannar  1903  eine  Postagentur
in  Wirksamkeit  getreten  ist,  seinerzeit  zugenommen
hat.  Zwar  ist  das  Postamt,  da  die  Postagentur
in  Atakpame  erst  seit  kurzem  eröffnet  ist,  nicht  in
der  Lage,  hier  Vergleichzahlen  angeben  zu  können;
ein  guter  Maßstab  bietet  sich  indes  in  Gestalt  der
Anzahl  der  Postengänge,  deren  Einrichtung  den
jeweiligen  Verkehrsbedürfnissen  entsprechend  erforderlich
  gewesen  ist.  Ließ  sich  diesen  Bedürfnissen
  nach  der  Eröffnung  der  Postagentur  in
Agome-Palime  —  abgesehen  von  der  gelegentlichen
  Abfertigung  von  Extraposten  im  Anschluß
an  die  Postdampfer  —  noch  anderthalb  Jahre
(bis  Mitte  1905)  durch  eine  wöchentlich  einmal

 

in  jeder  Richtung  zwischen  Lome  und  Agome-Palime
  verkehrende  Botenpost  gerecht  werden,  so
wäre  eine  wöchentlich  nur  einmal  verkehrende
Botenpost  Lome  —  Atakpame  vielleicht  in  den
beiden  ersten  Monaten  nach  der  Eröffnung  der
Postagentur  in  Atakpame  ausreichend  gewesen;
sie  würde  aber,  entsprechend  der  Zunahme  der
Verkehrsbeziehungen  zwischen  Lome  und  Atakpame,
heute  völlig  ungenügend  sein.  In  dieser  Voraussicht
  wurden  von  vornherein  zwei  wöchentliche
Postverbindungen  zwischen  Lome  und  Atakpame
hergestellt;  trotzdem  mußte  in  einem  Falle  den
Postboten  ein  Beibote  zur  Beförderung  der  vorliegenden
  Post  mitgegeben  werden.

Aus  den  vorstehenden  Darlegungen  geht  hervor,
  daß  sich  die  Verkehrsentwicklung  des  Schutzgebiets
  auf  postalischem  und  telegraphischem  Gebiete
  heute  in  einem  wesentlich  anderen  Stadium

4
        <pb n="254" />
        befindet,  daß  sie  heute  innerhalb  eines  gleichen
Zeitraums  schneller  vorwärts  schreitet  als  noch
vor  drei  bis  vier  Jahren.  Dementsprechend
nimmt  das  Postamt  an,  daß  sich  schon  nach  Ablauf
  von  etwa  zwei  Jahren  (spätestens  zu  Anfang
  1909)  die  Besetzung  der  Postagentur  in
Atakpame  mit  einem  europäischen  Beamten  als
erforderlich  erweisen  wird,  während  bei  der  Postagentur
  in  Agome-Palime  damit  bis  Mitte
1906  —  d.  i.  dreieinhalb  Jahre  nach  ihrer  Eröffnung
  —  gewartet  werden  konnte.

Wenn  es  nun  zulässig  ist  —  und  das  wird
im  allgemeinen  sicherlich  der  Fall  sein  —,  von
den  postalischen  auf  die  Gesamtverkehrsverhältnisse
  des  Schutzgebiets  und  im  besonderen
  auf  diejenigen  im  Lome=  und  im
Atakpame-Bezirk  zu  schließen,  dann  darf  auch  für
diese  künftig  eine  ungleich  schnellere  Entwicklung
  erwartet  werden.  Wer  hiermit  im
Zusammenhang  das  Bahnprojekt  Lome  —  Atakpame
  (und  weiterhin  Bassari  und  Banjeli)
betrachtet,  muß  demnach  notwendigerweise  zu  dem
Schlusse  gelangen,  daß  die  schleunigste  Inangriffnahme
  dieses  Bahnbaues  sowohl  vom  Standpunkt
des  Verkehrsbedürfnisses  wie  voraussichtlich  auch
von  dem  der  Rentabilität  aus  durchaus  notwendig
erscheint.

702

Deutsch-Jüdwestafrika.
Die  Bahn  Otavl—Grootfontein.

Über  den  Bahnbau  Otavi—Grootfontein
entnehmen  wir  einem  Schreiben  der  Bauleitung

180

 

*

aus  Grootfontein  vom  19.  November  1907  folgende
  Einzelheiten:

Die  Vermessung  der  Linie  begann  am  8.  Juni
1907  in  Otavi  und  wurde  mit  Ablauf  August  zu
Ende  geführt.  Die  Erdarbeiten  wurden  am  16.  Juli
in  Angriff  genommen.  Die  Zahl  der  Arbeiter,
die  anfänglich  nur  60  betrug,  stieg  mit  dem  Baufortgang
  bis  Ende  August  auf  annähernd  700
Farbige  (60  Hereros  und  Kaffern,  im  übrigen
Ovambos),  bis  Ende  Oktober  auf  etwa  800.
Versuche  der  Bauleitung,  die  Zahl  der  Arbeiter
auf  1000  zu  bringen,  waren  bisher  ohne  Erfolg.

Der  Unterbau  war  Ende  August  bis  Km.  15,
Ende  Oktober  bis  Km.  51  fertiggestellt.  Das  Vorstrecken
  des  Gleises  begann  am  15.  Oktober;
Ende  Oktober  waren  die  Schienen  bis  Km.  16
gelegt.  Zur  gleichen  Zeit  war  die  Telephonanlage
  bis  Km.  9  und  ebenso  bereits  ein  größerer
Teil  der  Gebäude  fertiggestellt.

Im  November  gerieten  die  Arbeiten  infolge
Entlaufens  von  etwa  200  Eingeborenen  ins
Stocken.  Da  die  Bauleitung  beabsichtigt,  die
Bahn  erst  mit  Fertigstellung  der  ganzen  Strecke
zu  eröffnen,  so  wird  mit  einem  geordneten  Betriebe
  vor  Ende  der  Regenzeit  (das  ist  Anfang
März  1908)  nicht  zu  rechnen  sein.

Die  Länge  der  Bahn  beträgt  91,3  Kilometer;
die  Maximalsteigung  in  der  Richtung  Otavi—
Grootfontein  1:67,  in  der  Richtung  Grootfontein
—Otavi  1:  100  mit  Ausnahme  einer  kurzen
Strecke  bei  Guchab,  die  gleichfalls  eine  Steigung
von  1:67  aufweist.

Oeutsch-Ostafrika.

Uversicht  über  dle  Bewegung  des  Hhandels  des  deutsch-oftofrikanischen  Schutzgeblets  über  die  Jollstellen
der  Kü##ste  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  eltraum  des
Vorjahres.

 

Beuennung  der  Warengruppen

A.  Einfuhr.
und  der  Forstwirtschaft  sowie  der

  
   
   

und

der  Forstwirtschaft

und  Futtermittel

Summe  1

1  I  ½7  Im
Vierte  Viertel  se
1007  1900  Zunahmes  Abnahme

Wert  Mk.Wert  Mk.]Wert  Mk.  Wert  Mk- 



 

 

 

 

7190131480S  —
60  ö3t8  "  —
155  50!006  7r.  11218.
112322  242J4.  1150
.—-8880
  7020  1  8680ä#0
1827  1512  288
36003  109  087]  —  084
1168  653  —

roso  4  38  200
        <pb n="255" />
        G  181  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  Im  Im  an  r*
I.  Viertel!  I.  Viertel  ZunahmeAbnahme
Benennung  der  Warengruppen  1907  1906
Bert-Mk-Wert-Mk.  ert  Mt—Vert  Mt.
II.  Tiere  und  tierische  (Erzeugnis4e.
a)  Lebende  Tier  17  577  14  831  746  —
b)  Fleisch  und  fetnn  lierijhe  Etzeugiisse  aller  Art  198222  174  58  23  642  —
I)  Tierische  Rohstoff  931  1  625  —  694
Sunme  216  730  191  036  25  694  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  262  829  145  007117  822  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  49570  10  921  649  —
V.  Chemische  u.  bharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln  72900  72  314  556  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  2  leaßer
Lederwaren)  .  5413551190i1.3350642  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  ürschnerwaren  51  153  48  959  2194  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  3575  3333  242  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwa  .  114  566  289  85  618  —
X.  Labier-  und  Pappwaren,  Ulrrerihe  und  Kunstgegenstände  .  59  763  53  101  6  662  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswa  79222  73  335  5887  —
XII.  Metalle  und  Metallwarene  blaußer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Maarbeitet  Metalle  und  Halbzeug  162  112  271  042  —  108  930
b)  Fabrikate  612  692  1  137  672  —  524  980
Summe  xn  774  804408  714  —  633  910
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  172  989  -  38  —  44  987
XIV.  Gaffen  und  Munition  .  .  0  —  46  857
XV.  Geld  2  003  5½  *  —  737  360
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1907  4854  0725625  011  —  770  939
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  5  760  547  —  —  —
Zunahme  +F.  Abnahme  —.  .1912  475  —  —  —
B8.  Rus  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengew
a)  Körner=  und  Bmibsrüute  ..  8896  1194  2702  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  583  2011  —  1  428
JP)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemahmiteel  146  122  253  976  —  107  854
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  498  654  285  337|213317  —
e)  Getränke  .  388  2486  —  2  103
r  —  iebende  Pflanzen  und  Fultermiteel  10  094  22  672  —  12  578
8)  Faserpfla  .  548900995886258064—
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  .  349  147  42  344  —  93  197
Summe  l  15577791305856251923  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  2  .  18  990  6  17  12  513  —
b)  Tierische  Gbsinmimiur  .  7  484  17  983  —  10  499
)  Tierische  Rohstosse  474  95  237  420|  2  341
Summe  II  501  128  261  880289  548  —
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  .  40  813  42  502  —  1  779
IV.  Lewerbtiche  Erzengnifse  .  24  928  26  667  —  1739
V.  Geld  –  1093  —  1093
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1907.  2  124  94168  641  08843  860  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  851  638  —  —  —
Zunahme  —.  Abnahme  —.  .  .  4  273  310  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1907  6979020  7266  099  —  287  079
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  7  618  185  —  —

 

Zunahme  Abnahme  —.

.  3  639  165
        <pb n="256" />
        W  182  20

Wichtgste  Warenpositionen.

 

 

 

 

Im  l  Viertel  Im  1.Pertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  "
Menge  ert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kWMt.  |ii..  kg  Mk.  ———21
A.  Einfuhr.
Rei  .  .25812162592521226927548557331194lI106948  —  —
D  und  Backwaren  .  24175971579151979488068978422773  —I.
Zucker,  roh  und  woffniert  103  899·  32  063203  324454  —  —  99  425  27  435
Tabaklfabrikate  22  159.  71287  16  426  67524  5733,  3763  —  —
etille  Weine  -auer  Art  38  936.  38  44855780|  50628  —  —  16  8441  12  180
Branntweine  aller  Art  38  396  54  051  67  28  302  21  696  25749  —+(
Bier  114  819  57  1057  737  39  889  37082  17216  —
Bau-  und  Nutzholz  254  818.  35  553851  983  108  656  —  —  597  165  73  108
Fleisch  u.  öhbare:  leriche  Erzenon.  353  319  198  222261  675/174  5800%91  644  23  612  —
ement  .  067  546  136  508841  086)  61  8211  226  510  84687  —  —
I  411070.16646551351·962355935«11684—  —
-tem-  Braunfohlut  Bnkcttss  37624817489124588512625171012363  —  —
Petrolen  401  720  83  86037  279  586  41  3274  —
Seifen  aller  Art  77927  41  129  64  360)  33  519  13  567  7610  —  —
Baumwollgewebe  .  289069739387243217361753445845J121853  —  —
Baumwollene  Bekleidungen.  165  5  654950  452  91.18558  202029  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  D

halbwollen  .....  366328954  215719982  150643972—  —

Garne  und  Waren  aus  Leinen,

te  usw  17922  36  562  24  050  31  771  —  11791  6  128  —
Posamentierwaren,  Schirme,  Beug-  I-  .

835224725  5740°  16  060  2612,  8665  —

Lederne  Schuhe  und  Stiefel  2867  18812  2  903,  13  088  5658324  966  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  1  330,  9543  4051129  979  —  —  2  721  20  486
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  54  998,  83  02  18  979911  8841  O19  71  140  —  —
Papier  u.  Pappe,  Waren  daraus  52  1844  40  380661447465880|8  ron  8  776  —  —
Tonwaren  und  Vorzell  an  98  7471  18849  33700|28764  —  —  243  254  10415
Glas  und  Glaswar  .  39754I5604330  0191  37993  9735  18605—  —
Roheisen,  eiserne  Lnwienen.

Stangen  usw.  .  880478z1587751  562  #4  269  993  —  —  732276  111218
Wellblech  .  78933480127575j32858  —  622  19  486  —
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren  1  044  864.  457  732|3  028  593  1044359  —  —  1  983729  586  627
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen586865  98  2900  31  1831  40  0027503,  49  2u  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen.  21  587  1798383)  85  00%  90  378  —  —  68  465  78395
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  27  868  43  7931  25  910,  36  201  1958  7592  —  —
Transportmaschinen  und  Fahr-  1.

zeuge  aller  Art,  auch  Fahrräder  91  324  7768998  61  61  275  —  16  414  70371—
Feuerwaffen  .  (Stückzahl)  59  15  131  1  136.  16  439  —  —  Stck.  977  1  308
Goldmünzen  .....  —  —  —  2640  —  —  2640
Silbermünzen  —  2411  077  —  951  100  —  —  —  710  023

B.  Ausfuhr.

Mais  2135,  200  1  1  2134  208  —  —
Mtama  688“  703  89  9  5599  694  —  —
Hülsenfrüchte.  25  120  2001  8364  939  16  756  1962  —
Kaffe  117  494  117  0824  114  220  098  —  —  101  (620  103  016

irud  Nelasse  .  62  618,  10  3345719  20001  9  101.  1  739
Tabak  ...  19299  17316  5  088  5729  14211  11587  –—
Ko  opra  1  266  121.  178  550  2  BSGCO  1  76  109  681  —  ·  —
Erdnüsse  35  85:  4932  125  —  —  1129  405
Sesam  85  073,  19  251  25  112  1635  59  961  14616  —  —
Aohbaumwolle  62997.  84215  88  567  86  012  —  —  25  570  1  797
Sisalagad  5814  805  462  6225  1  S00  948  273  822  —  —
Bau-,  irt  und  Edelhölzer.  roh

bearbei  91  r0%  3315786  3120  —  1921  62846  —
Breunholz  und  polztohleu  .  i34358  329  1  625  192  733  280  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinde  1235  5011  12  36329  2066  6735|806205  5618  —  —
Kautschuk  und  Gunn#apercha  .  47  366  331  0855  58235.  432  013  —  —  10  869  100  928
Rindvieh  12  2369  58  2609  —  16  210
Milch,  Butter.  7m  Eier  T  3976.  5302  11  815  12557  —  78609  7255
Elsenbein  ,  8  669.  219  613  3929  81  151  1740  138  462  —  —
Häute  und  Felle  70  415  93  616  52  197  59  001  18218  31615  —
Inseltenwachs  16  850  108  577  30  565  71121  16  2865  37  56  –  –
Glimmer  5289  15320  7211  19  333  —  —  1952  4013
Kopal  23  8411  24  068  17  121  19945  6  720  5  023  —  —
Gold.  -—  —  —  —  —  —  —  —
        <pb n="257" />
        W  183  2S

Deutsch-UNeuguinea.
Die  Verwüstung  von  Kgrigan  und  Dagan.

Über  die  bereits  erwähnten  Verwüstungen  der
Marianeninseln  Agrigan  und  Pagan  durch  einen
Taifun  (Kol.  Bl.  1908,  Nr.  1)  liegt  jetzt  ein  Bericht
  des  Bezirksamtmanns  in  Jap  vor.  Dieser
hat  mit  S.  M.  S.  Schiff  „Kondor“  die  Insel
Pagan  besucht.  Ein  großer  Teil  der  Kokoskulturen
  ist  gänzlich  vernichtet,  besonders  im  Süden
und  Norden.  Die  Pflanzung  an  der  Bucht  hat
weniger  gelitten;  indessen  bedarf  es  auch  dort
mehrerer  Jahre,  ehe  wieder  nennenswerte  Ernten
zu  erwarten  sind.  Menschenleben  sind,  wie  schon
berichtet,  nicht  verloren  gegangen.  Ein  von
Japan  kommender  Schuner  brachte  die  sämtlichen
Pflanzungsarbeiter  von  Agrigan  und  den  größten
Teil  der  auf  Pagan  beschäftigten  Leute  nach
Saipan.

Da  die  beiden  Inseln  verpachtet  sind,  werden
amtliche  Fonds  zur  Beseitigung  der  Schäden
nicht  in  Anspruch  genommen  werden.

Die  deutsche  Darine-Sxpedition  1907  09.,)
Erster  Bericht.
Matupi,  20.  November  1907.

Die  deutsche  Marine-Expedition  traf  nach  achtwöchiger
  glatter  Fahrt  auf  den  Lloyddampfern
„Bülow“  und  „Prinz  Sigismund“  am  3.  November
  1907  in  Simpsonhafen  auf  Neu-Pommern
  ein.  Der  Leiter  der  Expedition,  Marine-Stabsarzt
  Dr.  Stephan,  machte  noch  am
selben  Tage  dem  Kommandanten  S.  M.  S.
„Planet“,  Kapitänleutnant  Kurtz,  und  am  nächsten
  Tage  dem  Kaiserlichen  Gouverneur  Dr.  Hahl
Mitteilung  von  der  Ankunft  der  Expedition.  Herr
Walden  erhielt  alsbald  die  Erlaubnis,  sich  auf
dem  Regierungsdampfer  „Seestern“  einzuschiffen,
der  schon  am  4.  November  nach  Norden  abfuhr.
Es  wurde  eine  Kreuzfahrt  durch  die  Admiralitätsinseln
  unternommen,  Luf  und  St.  Mathias  angelaufen
  und  über  Käwiang  die  Rückreise  nach
Herbertshöhe  angetreten,  das  am  19.  November
erreicht  wurde.  Soweit  es  die  Kürze  der  verfügbaren
  Zeit  zuließ,  benutzte  Herr  Walden  die
Gelegenheit,  in  den  berührten  Ortschaften  ethnographisch
  zu  sammeln.  ·

Dr.  Schlaginhaufen  wurde  vom  Kommando
S.  M.  S.  „Planet“  gestattet,  an  einer  Fahrt  nach
Kieta  auf  Bougainville  in  den  Salomonsinseln
teilzunehmen.  Die  Reise  dauerte  vom  9.  bis

bef  *)  Aus  der  „Marine-Rundschau“  1908,  Februarbeft.
  Vgl.  auch  „Deutsches  Kolonialblatt“  1007,
Seite  795  ff.

 

19.  November.  Dr.  Schlaginhaufen  beschränkte
sich  auf  anthropologische  Studien  und  Messungen,
da  schon  zu  Anfang  1908  Dr.  Thurnwald  vom
Berliner  Museum  für  Völkerkunde  zu  längerem
Aufenthalt  in  Kieta  eintrifft  und  sich  vornehmlich
mit  ethnographischen  Studien  beschäftigen  wird.
Sammlungen  sind  bei  flüchtigem  Aufenthalte  nicht
mehr  anzulegen.

Marine-Stabsarzt  Dr.  Stephan  blieb  in  Matupi
  und  beschäftigte  sich  mit  den  unmittelbaren
Vorbereitungen  zur  Expedition,  Vervollständigung
der  Ausrüstung,  Anwerbung  von  Arbeitern  und
Erkundigungen  mannigsacher  Art.  Er  ließ  außerdem
  durch  den  Photographen  Schilling  eine
größere  Anzahl  Bilder  aufnehmen,  die  das  Wirken
und  die  Schöpfungen  des  Gouvernements,  des
Norddeutschen  Lloyd,  der  Neu-Guinea-Kompagnie,
der  Firma  Hernsheim  und  die  Tätigkeit  des  Vermessungsschiffes
  „Planet“  veranschaulichen.  Sie
werden  veröffentlicht  werden  und  hoffentlich  dazu
beitragen,  die  vielen  falschen  Vorstellungen  richtig
zu  stellen,  die  in  der  Heimat  über  unsere  Südseebesitzungen
  verbreitet  sind.  Kennt  man  sie  doch
nur  als  ganz  entlegene  Inseln,  wo  Mord  und
Totschlag  und  Menschenfresserei  an  der  Tagesordnung
  sind,  während  sie  in  Wahrheit  nur  wenige
Dampfertage  von  Australien  entfernt  liegen  und
bei  dem  fast  überall  schon  herrschenden  Landfrieden
  ein  rasches  Aufblühen  unverkennbar  ist.

In  mehrfachen  Besprechungen  mit  dem  Gouverneur
  wurde  das  eigentliche  Arbeitsgebiet  festgelegt.
  Der  Vorschlag  des  Gouverneurs,  wenn
möglich  die  Erforschung  einer  der  großen  Inseln
zu  Ende  zu  führen,  begegnete  sich  mit  dem  von
vornherein  gefaßten  Plane,  nicht  große  Gebiete
oberflächlich  zu  bereisen,  sondern  einen  kleinen
Bezirk  gründlich  zu  durchsorschen.  Dazu  gehörte
vor  allem,  daß  man  die  Sprache  seines  Gebiets
erlernte  und  sich  für  die  Verständigung  mit  den
Eingeborenen  nicht  auf  das  höchst  mangelhafte
englische  Kauderwelsch  verließ.  Von  diesen  leitenden
  Gesichtspunkten  aus  wurde  folgender  Arbeitsplan
  festgelegt.

Herr  Walden  übernimmt  die  Erforschung  des
Nordens  von  Neu-Mecklenburg.  Das  Land
ist  dank  den  energischen  Bemühungen  des  Stationschefs
  Boluminski  völlig  beruhigt  und  hat
ausgezeichnete  Wege,  Fahrgelegenheiten,  Unterkunftshäuser,
  Farmen,  Handelsstationen  und  sonstige
  Stützpunkte.  Trotz  alledem  ist  es  in  volklicher,
  soziologischer,  sprachlicher  und  religiöser
Hinsicht  noch  unbekannt  und  bietet  dem  Forscher
kurz  vor  dem  Untergang  seiner  ursprünglichen
Kultur  ein  überreiches  Arbeitsfeld.

Die  drei  anderen  Expeditionsmitglieder  werden
sich  dem  Süden  der  Insel  zuwenden  und  zunächst
  auf  der  Ostküste  ein  Zeltlager  beziehen.
        <pb n="258" />
        W  184  20

Die  Westküste  von  Süd-Neu-Mecklenburg  hat  der
Leiter  der  Expedition  im  Jahre  1904  auf  S.  M.  S.
„Möwe“  bereist  und  in  einer  Monographie  geschildert.
  Die  Ostküste  ist  wissenschaftlich  unbekannt;
  die  Gebirge  des  Südens  sind  zum  großen
Teil  überhaupt  noch  nicht  von  Weißen  betreten
worden.  Die  Forschung  wird  von  dem  Lager
als  Stützpunkt  strahlenförmig  nach  Norden  und
Süden  die  Küste  entlang  und  in  die  Berglandschaften
  hinein  betrieben  werden.  Polizeisoldaten
stellt  das  Gouvernement,  das  überhaupt  der  Expedition
  die  weitgehendste  Unterstützung  zuteil
werden  läßt.

Die  von  der  landeskundlichen  Kommission  zur
Erforschung  der  deutschen  Kolonien  entsandte  Ex- 



pedition,  Professor  Dr.  Sapper  und  Dr.  Friederici,
  die  im  Frühjahr  hier  eintreffen  wird,
soll  sich  hauptsächlich  der  Erforschung  des  Schleinitzgebirges
  in  Mittel-Neu-Mecklenburg  widmen,  so
daß  nach  Abschluß  der  Arbeiten  Neu-Mecklenburg
  die  erste  vollständig  erforschte  große
Insel  des  Bismarck-Archipels  sein  dürfte.
Das  planmäßige  Zusammenarbeiten  der  beiden
Expeditionen  wird  durch  eine  mündliche  Besprechung
  an  Ort  und  Stelle  im  einzelnen  festgelegt
  werden.

S.  M.  S.  „Planet“  wird  die  Expedition  Ende
November  in  ihr  Arbeitsgebiet  bringen  und  ihr
beim  Aufschlagen  des  Lagers  behilflich  sein.

Samoa.

Nachweisung  der  bei  dem  Jollamt  des  Schutzgebiets  Samoa  (Apila)  Iim  II.  Verrtel  1907  fällig
Lewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fölig  zewordenen  (nen  deklarierten)  Zölle  im  Gegen  den  gleichen
obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Zeitraum  des  Vor-10907
  —.—.—.  —9ä1993
Einfuhr  ê%  Ausfuhr  zusammen  Eirfuhr  Ausfuhr  zusammen  mehr  weniger
Mk.  1.  Mk.  -  Mk.  Mk.  Mk.  Ml.  Mk.  Mk.
94  936,04  —  94  936,0493  204,94  —  93204,94  1731,10  —

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Boumwollkulturversuche  im  Bezirk  Schode-Bassari.

Die  Bezirksleitung  von  Sokode-Bassari  hat
schon  seit  mehreren  Jahren  ausgedehnte  Kulturversuche
  mit  Baumwolle  vorgenommen  und
darüber  auch  einen  Bericht  erstattet,  welcher  in
der  „Denkschrift  über  die  Entwicklung  der  Schutzgebiete
  1906/07“  veröffentlicht  ist.

Die  Anstellung  von  Baumwollkulturversuchen
erfordert  besondere  Vorkenntnisse  und  Erfahrungen.
Um  nun  ein  sicheres  Urteil  über  die  Ergebnisse
der  seitherigen  Baumwollkulturversuche  zu  gewinnen
  und  um  Fingerzeige  für  ihre  zukünftige
Fortführung  zu  erlangen,  bat  die  Bezirksleitung,
daß  der  in  Togo  anwesende  Baumwollsachverständige
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
eine  Reise  nach  Sokode-Bassari  unternehmen
möchte,  um  an  Ort  und  Stelle  die  dortigen
Baumwollkulturversuche  nachzuprüfen.  Der  Baumwollsachverständige
  ist  diesem  Ersuchen  nachgekommen
  und  hat  an  das  Gouvernement  folgende

 

Mitteilungen  über  seine  Beobachtungen  gelangen
lassen:

„Die  Baumwollkulturversuche  dehnen  sich  über
eine  Fläche  von  etwa  60  ha  aus.  Nicht  allein
sind  sämtliche  erhaltbaren  Baumwollsorten  versuchsweise
  angepflanzt,  sondern,  um  die  geeignete
Pflanzzeit  zu  ermitteln,  sind  die  Felder  der  einzelnen
  Sorten  noch  in  drei  bis  vier  Abteilungen,
und  zwar  in  Intervallen  von  14  Tagen,  gepflanzt.
Ferner  werden  Arten  mit  perennierenden  Eigenschaften
  auf  ihre  Ertragfähigkeit  im  zweiten  Jahre
geprüft  und  Feststellungen  gemacht,  für  welche
Art  der  Kultivation  sie  dankbar  sind.

Die  Versuche  sind  bereits  mehrere  Jahre  hindurch
  gemacht  worden  und  können  für  verschiedene
Baumwollarten  als  abgeschlossen  gelten.

Versucht  wurden:

Abarten  von  Gossypium  barbadense:

Togo-Sea-Island  (Ho-Sorte),
Goss.  Punctatum  (Sokode-Sorte),
        <pb n="259" />
        185  20

Goss.  Peruvianum  (Kpandu-Sorte),
Caravonica  (von  Queensland).
Arten  der  amerikanischen  Upland:
MNortgage  Gifter,
King  u.  a.
Indische  Sorten  (Bastards  von
Goss.  Herbaceum):
Goss.  arboreum,
Goss.  Neglectum,
Hinganghat.
Eine  perennierende  Baumwolle  unter  dem
Namen  Arboreum:
Sokode-Weiß  (vermutlich  G.  Hirsutum),
Goss.  Herbaceum  Galinas  (von  Sierra-Leone),

Algodao  gigante.

Sea-  Island-Sorten  bevorzugen,  wie  ihr
Name  schon  andeutet,  das  Insel=  oder  Küstenklima.
  Mir  ist  nur  eine  Gegend  auf  der  ganzen
Welt  bekannt,  wo  Sea-Island  rentabel  in  größerer
Entfernung  vom  Meere  angebaut  wird,  nämlich
in  Carolina,  Nordamerika.  Es  wunderte  mich
deshalb  nicht,  daß  ich  auf  Grund  der  Versuche
Dr.  Kerstings  konstatieren  mußte,  daß  Togo-Sea-Island
  dauernd  schlechte  Resultate  geliefert
hat;  von  Krankheiten  und  Insekten  war  sie  die
meist  angegriffene  Sorte.  Ihre  Erträge  waren
klein,  und  in  jeder  Beziehung  stehen  ihre  Resultate
  im  Gegensatz  zu  dem,  was  sie  in  Süd-Togo
  liefert.

Goss.  Punctatum  (Sokode  =  Baumwolle),
auch  zu  den  Sea-lsland-Sorten  gehörend,  gedeiht
besser  als  Togo-Sea-lsland.  Die  Mutterpflanze
von  Punctatum  ist  vermutlich  Togo-Sea-Island,
welche  allmählich  zum  Hinterlande  vordrang,  sich
im  Hinterlande  mit  der  wirklich  einheimischen
Goss.  Arboreum  kreuzte  und  nun  in  dieser  veränderten
  Form  leidlich  im  Hinterlande  gedeiht.

Die  Station  hat  sich  die  große  Mühe  gegeben,
  die  verschiedenfarbige  Saat  der  Goss.
Punctatum  nach  ihren  drei  Färbungen,  grün,
schwarz  und  braun,  zu  verlesen.  Die  verschiedenen
Färbungen  kehrten  wieder,  doch  in  abgeschwächter
Form.  Jetzt  nach  mehrjährigem  Verlesen  sind
die  Farben  fixiert  und  drei  Sorten  nach  Färbung
der  Saat  geschaffen.  Alle  drei  Sorten  stehen
sich  an  Güte  etwa  gleich;  hebt  sich  eine  von  den
dreien  hervor,  so  ist  es  „Grün“.  Goss.  Peruvianum
  gedeiht  in  Sokode  noch  schlechter  als
Togo-Sea-lsland,  Versuche  hiermit  wurden  schon
früher  ausgegeben.

Caravonica  ist  zum  erstenmal  in  einer
kleinen  Probe  angepflanzt.  Es  war  importierte
Saat,  die  offenbar  auf  der  Seereise  gelitten  hatte;
nur  wenige  Samen  sind  aufgegangen.  Die
Pflanzen  sehen  (im  September)  sehr  gut  aus,
jedoch  zweifle  ich  an  hohen  Erträgen,  weil  sie

 

 

auch  zu  den  hoch  entwickelten  Sea-lsland-Sorten
gehören.

Von  den  amerikanischen  Sorten  gaben  zwei,
Nortgage  Gifter  und  King,  leidliche  Erträge.

Die  Küsten-Varietät  liefert  bereits  Erträge,
die  auf  eine  rentable  Anbauung  hoffen  lassen.
In  Bassari  hat  diese  Baumwolle  einen  Ertrag
von  508  kg  Kernwolle  pro  Hektar  gegeben,  also
reichlich  /8  Ballen.  Bewertet  wird  diese  Baumwolle
  etwa  1  Pfennig  unter  Middling,  für  auf
trockenem  Gebiet  gezogene  Baumwolle  ein  sehr
guter  Preis.  Vorteilhaft  ist  die  große  Strauchausdehnung
  dieser  Pflanze.  Reihen  und  Pflanzweite
  sind  dementsprechend  erweitert  und  folglich
ist  das  Pflügen  und  Hacken  erleichtert.  Ferner
ist  diese  Pflanze  perennierend;  sie  liefert  im  zweiten
Jahre  noch  etwa  dieselben  Ernten  wie  im  ersten,
wobei  sie  aber  im  zweiten  Jahre  nur  wenig  Aufmerksamkeit
  verlangt.  Etwa  8  bis  9  Wochen
vor  Eintritt  der  Trockenzeit  werden  die  Fruchtzweige
  des  alten  Jahres  abgeschnitten.  Die  auf
diese  Weise  gestutzte  Pflanze  bringt  nun  sofort
neue  Triebe  hervor  und  hat  mit  Eintreten  der
Trockenzeit  ihre  Frucht  zur  Reife  entwickelt.  Wird
das  Ausschneiden  zu  früh  vorgenommen,  so  wirkt
dles  genau  wie  zu  frühes  Pflanzen;  die  zu  früh
gereisften  Früchte  verkommen  in  der  Regenzeit.
Vorsicht  ist  zu  üben,  daß  die  Pflanzen  nicht  zu
viel  beschnitten  oder  sogar  kurz  über  dem  Boden
abgehauen  werden;  in  diesem  Falle  hat  man  zu
wenig  Triebe,  oder  sie  sind  zu  gedrängt,  um  eine
gute  Ernte  zu  liefern.  Es  sind  also  nur  Zweige,
die  bereits  getragen  haben,  zu  entfernen.

Die  Resultate  der  Küstenbaumwolle  sind  nicht
schlecht.

Die  indischen  Sorten  haben  quantitativ  verblüffende
  Resultate  gezeitigt.  Die  Sorte  Neglectum
  lieferte  in  Bassari  1058  kg  pro  Hektar
Kernwolle,  also  18  Ballen  pro  Hektar.  Die
übrigen  Sorten,  Hinganghat  und  sog.  Arboreum,
haben  etwa  28  Ballen  pro  Hektar  geliefert.  Hier
ist  zu  bemerken,  daß  diese  Erträge  sich  nicht  nur
auf  den  ersten  Versuch  stützen,  wobei  die  zwei
letztgenannten  Varietäten  auf  äußerst  schlechten
Boden  gepflanzt  wurden.  Die  Versuche  mit  indischer
  Baumwolle  können  also  noch  nicht  als
ganz  abgeschlossen  gelten.  Der  Marktpreis  der
indischen  Baumwolle  ist  wohl  niedriger  als  der
für  Togo-Sea-Ilsland,  doch  ist  der  Ertrag  ein  so
entschieden  größerer,  daß  die  Preisdifferenz  mehrfach
  durch  das  Quantum  ausgewogen  wird.  Die
indische  Baumwolle  bleibt  ferner  fast  frei  von
Schädlingen,  wogegen  die  übrigen  Sorten  schwer
darunter  leiden.  Das  Verhältnis  Gewicht  zu
Wert  wird  durch  die  Einführung  der  indischen
Baumwolle  nachteilig  geändert,  aber  auch  diese
        <pb n="260" />
        W  186  20

Frage  wird  ihre  Wichtigkeit  verlieren,  sobald  die
Verkehrsverhältnisse  besser  werden.

Sokode-Weiß  und  Galinas  scheinen  wenig
fürs  Hinterland  geeignet  zu  sein;  Algodao  gigante
  hat  noch  keine  Ernte  gebracht.“

Baumwollkultur  in  TLogo  und  Deutsch-Ostafrika.

Wie  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
mitteilt,  ist  es  nach  langwierigen,  auf  der  Ackerbauschule
  in  Nuatjä  (Togo)  unternommenen
Kreuzungsversuchen  gelungen,  aus  der  sog.  Küstenbaumwolle
  eine  Varietät  zu  erzeugen,  die  eine
erheblich  größere  Ernte  gibt  als  die  früher  gezogenen
  Sorten.  Nach  der  ersten  Ernte,  die  von
dem  Leiter  der  Ackerbauschule  John  W.  Robinson
auf  etwa  900  kg  unentkernte  Baumwolle  pro
Hektar  veranschlagt  ist,  werden  die  Baumwollstauden
  zurückgeschnitten  und  tragen  im  nächsten
Jahre  eine  zweite  Ernte,  die  Robinson  auf  etwa
600  kg  unentkernte  Baumwolle  pro  Hektar  schätzt.
Die  Gesamternte  pro  Hektar  bei  einmaliger  Aussaat
  dürfte  daher  etwa  zwei  Normalballen  à
250  kg  entkernte  Baumwolle  betragen.

Auch  mit  der  in  letzter  Zeit  vielgenannten
Caravonica-Baumwolle  wurden  Kulturversuche
  angestellt.  Sie  gedeiht  dort  ausgezeichnet.
Die  jungen  Pflanzen  stehen  drei  Monate  nach
der  Aussaat  80  cm  hoch.  Die  Sorten  „Silk“
und  „Alpace“  entwickelten  sich  schneller  als  die
„Wool“.  Robinson  empfiehlt  das  Aupflanzen
von  Caravonica  als  Zwischenkultur  mit  Mais;
er  ist  der  Ansicht,  daß  Caravonica-Baumwolle
sich  besonders  für  den  Süden  von  Togo  eigne,
während  die  oben  beschriebene  Küstenvarietät
besser  in  den  nördlichen  Gebieten  von  Togo
gedeiht.

·
r

Nach  einem  Bericht  des  Leiters  der  Baumwollschule
  Pangani  (Deutsch-Ostafrika)  macht
die  Baumwollkultur  am  Rufidji  erfreuliche
Fortschritte.  Nicht  nur,  daß  die  Eingeborenen
in  jenen  Gebieten  mehr  und  mehr  dem  Anbau
von  Baumwolle  zuneigen,  seit  einiger  Zeit  beginnen
  auch  europäische  Interessenten  sich  dort
für  die  Baumwollkultur  zu  interessieren.  So
haben  die  Gebr.  Pentzel  zusammen  mit  der
Firma  Schubert-Zittau  einen  Komplex  von  etwa

 

2000  Hektar  belegt.  Sie  beabsichtigen,  sobald
die  in  kleinerem  Maßstabe  begonnenen  Kulturversuche
  ein  günstiges  Ergebnis  zeitigen,  einen
größeren  Pflanzungsbetrieb,  voraussichtlich  mit
Dampfpflug,  in  Angriff  zu  nehmen.

Die  Nachfrage  nach  Baumwollsaat  ist  in
Deutsch-Ostafrika  in  der  diesjährigen  Pflanzzeit
sehr  beträchtlich  gewesen.  Das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  hat  aus  Agypten  für  rund
22000  Mark  Baumwollsaat  kommen  lassen  und
diese  teils  an  die  bestehenden  europäischen  Pflanzungsbetriebe
  und  an  weiße  Baumwollfarmer,
teils  an  die  Kommunen  zur  kostenlosen  Verteilung
unter  die  Eingeborenen  abgegeben.

Aus  dem  „Kropenpflanzer“.

Das  Februarheft  des  „Tropenpflanzer“"  enthält
an  erster  Stelle  einen  Aufsatz  von  Dr.  Paul
Alexander  und  Dr.  Bing  über  die  Gewinnung
von  Kautschuk  aus  getrockneten  Kautschukpflanzen.
Die  Verfasser  teilen  hier  die  Resultate  von  Versuchen
  mit,  die  zunächst  mit  den  afrikanischen
Kautschukpflanzen  Kickxia  elastica  und  Kickxia
africana  gemacht  wurden.  Wenn  die  Ausbeute
an  durch  Extraktion  gewonnener  eigentlicher  Kautschuksubstanz
  auch  hier  nur  sehr  gering  war,  und
diese  Methode  überhaupt  bei  unseren  meisten
Kautschukpflanzen  wenig  Aussicht  auf  Erfolg  verspricht,
  so  wird  doch  der  Hoffnung  Ausdruck  gegeben,
  daß  mit  dem  billigeren  Alkaliverfahren
(besonders  wenn  es  sich  an  Ort  und  Stelle  ausführen
  läßt)  bessere  Resultate  erzielt  werden.  Die
im  Sinne  einer  rationellen  Kautschukgewinnung
wichtigen  Untersuchungen  sollen  fortgesetzt  werden.

In  einem  Artikel  „Über  Kalidüngung
tropischer  und  subtropischer  Gewächse“
weist  Dr.  Vageler  auf  den  enormen  Wert  des
Kalis  als  Düngungsmittel  hin  und  teilt  an  Hand
zahlreicher  authentischer  Statistiken  die  Erfahrungen
mit,  die  man  bisher  bei  den  wichtigsten  Nutzpflanzen
  gemacht  hat.  Geheimrat  Professor
Dr.  Brieger  und  Dr.  M.  Krause  berichten  in
einem  kleinen  Artikel  über  eine  neue  Fettfrucht
aus  Kamernn,  die  wegen  ihres  reichen  Olgehaltes
  wohl  demnächst  als  Exportartikel  eine
Rolle  spielen  wird.
        <pb n="261" />
        G  187  20

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Materialien  zur  afrikanischen  Eingeborenen-  und  Krbeiterpolitik.

Die  neue  Rolonlalpolltih  Frankreichs.“)

Unter  der  alten  Regierungsform  im  17.  und
18.  Jahrhundert  war  die  Kolonialpolitik  Frankreichs,
  ebenso  wie  diejenige  Englands,  eine  Eroberungs=
  und  Beherrschungspolitik.  Zu  dieser
Zeit  war  der  Zweck  der  Siedlung  die  Gründung
vollständiger  und  dauerhafter,  von  Franzosen
bevölkerter  Niederlassungen  auf  neuen  Erdteilen;
es  waren  wahrhafte  Zweigeinrichtungen  des
Mutterlandes:  es  waren  Neu-Frankreich,  Louisiana,
  Französisch=  Guyana,  das  orientalische
Frankreich.

Und  man  entriß  sich  beständig  mit  den
Waffen  den  Besitz  dieser  ersten  Ansiedlungen,  als
ob  es  sich  um  neue  Provinzen  des  Mutterlandes
selbst  gehandelt  hätte;  man  machte  sich  die  Vorherrschaft
  zur  See  oder  die  Überlegenheit  über
die  Völker  streitig.

Im  19.  Jahrhundert,  nach  der  Zergliederung
unseres  ersten  Kolonialreiches  zum  Vorteile
Englands,  wurden  die  Ausbreitungsgedanken  von
Erwägungen  eingegeben,  die  allem  Eroberungsgeiste
  fremd  waren:  dem  kriegerischen  Kampfe
war  der  wirtschaftliche  Kampf  gefolgt.  Es  ist
die  Ausdehnungspolitik  durch  den  Handel  und
das  Gewerbe,  die  unter  der  Restauration  beginnt
und  bis  heute  —  unter  dem  Einflusse  der  Handelsund
  gewerblichen  Entwicklung  Frankreichs  selbst
—  verfolgt  wird.

Im  Laufe  dieses  Jahrhunderts  wurden  die
kolonialen  Niederlassungen  nach  einer  neuen  Art  geschaffen,
  die  der  Marineminister  schon  1821  auf  der
Tribüne  der  Kammer  angezeigt  hat:  „erwerben
statt  erobern,  denn  der  Besitz  der  Gebiete,  die
man  erwirbt,  ist  sicherer  als  der  eroberte  Besitz“.
In  dem  Ausdruck  „Eroberung“  muß  hier  der
Kampf  zwischen  zwei  fremden  Völkern  um  den
Besitz  eines  Gebietes  verstanden  werden,  nicht  die
unmittelbare  Erwerbung  dieses  Gebietes  durch
bewaffnete  Gewalt.  So  ist  der  Wiederaufbau
unseres  neuen  Kolonialreiches  während  des
19.  Jahrhunderts  durch  die  unmittelbare  Erwerbung
  von  überseeischem  Land  betrieben
worden;  dieses  soll  als  Absatzgebiet  für  unsern
Handel  und  unser  Gewerbe  dienen:  es  waren
Erwerbungen,  die  zuweilen  mit  den  Waffen,  aber
oft  auch  durch  das  friedliche  Werk  der  Wissenschaft
  (Erforschungen,  Missionen,  Schutzverträge)
errungen  wurden.  Hauptsächlich  im  letzten  Teile
des  Jahrhunderts,  unter  der  dritten  Republil,
hat  sich  diese  neue  Politik  der  „dfried  lichen

8  Druchkschrif  D  i
Zeisi  aunndee  en  schristen  der  5  eputiertenkammer,

 

Durchdringung“  mehr  und  mehr  gefestigt.
Heute,  an  der  Schwelle  des  20.  Jahrhunderts,
legt  die  Regierung  der  Republik  vor  den  Augen
der  gesamten  Menschheit  Ehre  ein,  indem  sie  die
Kolonialpolitik  Frankreichs,  wie  ihre  auswärtige
Politik,  dem  allgemeinen  Frieden  und  der  allgemeinen
  Zivilisation  dienstbar  gemacht  hat.  Sie
hat  kühn  die  Lösung  der  kolonialen  Streitpunkte
auf  dem  friedlichen  Wege  der  internationalen
Vereinbarungen  ins  Auge  gefaßt;  da  ist  zunächst
der  französich-englische  Vertrag  vom  8.  April
904,  der  der  freundschaftlichen  Regelung  der
Grenzschwierigkeiten  oder  Einflußgebiete  gilt,
überall,  wo  die  beiden  Länder  in  Berührung
kommen;  dann  wird  es  zu  einem  englisch-französisch-italienischen
  Vertrage  kommen,  der  den  Zweck
hat,  die  wechselseitige  Betätigung  der  drei  Länder
in  Abessinien  zu  bestimmen.

Die  Republik  begnügt  sich  also  nicht,  zu
wiederholen,  daß  das  Zeitalter  der  kolonialen
Eroberungen  geschlossen  ist;  sie  bemüht  sich
gleicherweise,  alle  Ursachen  der  den  vorhandenen
Zuständen  anhaftenden  Schwierigkeiten  zu  verringern.
  Unsere  heute  mit  der  auswärtigen
Politik  verbundene  Kolonialpolitik  muß  ausschließlich
  auf  den  Frieden  und  die  Arbeit  gerichtet,
auch  sie  muß  von  den  Bestrebungen  der  republikanischen
  Partei  eingegeben  sein;  von  einem
Kollegen,  Herrn  Dubief,  wurde  dies  in  seinem
Bericht  über  den  Haushalt  des  Ministeriums  der
auswärtigen  Angelegenheiten  für  1905  so  beredt
ausgedrückt.  Es  hieß  in  diesem  Bericht:

„Frankreich,  dem  man  ehemals  seinen  Militarismus
  und  seine  kriegslustige  Neigung  vorwerfen
  konnte,  das  Frankreich  der  großen  Heldenzeiten,
  hat  der  Republik  des  Friedens  den  Platz
abgetreten;  so  gewiß  es  desselben  Heldenmutes
wie  ehedem  fähig  ist,  wenn  schmerzliche  Möglichkeitsfälle
  sich  ihm  aufdrängen  würden,  so  hat  es
heute  nur  den  Schwung  für  die  fruchtbaren  Eroberungen
  der  Wissenschaft  und  der  Arbeit."“

Dann  muß  Frankreich  auch  in  der  Erfüllung
seines  Kolonisationswerkes  handeln.  Wegen  der
geringen  Dichtigkeit  seiner  Bevölkerung  und  der
tropischen  Lage  seiner  Kolonien  hat  es  nicht  mehr
den  Ruhm  zu  erstreben,  in  der  Ferne  „Neu-Frankreich"
  zu  gründen;  heute  kolonisiert  es
nicht  mehr  im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes,
es  „Zivilisiert".  Frankreich  ist  also  an  einem
Zeitabschnitt  seiner  Entwicklung  angekommen,  wo
es  seine  Kolonialpolitik  nach  dem  einzigen
Gesichtspunkt  richten  muß,  der  möglich  bleibt,
nach  dem  der  „wirtschaftlichen  Eroberungen“.
        <pb n="262" />
        GW  188  20

Da  ihm  noch  der  Vorzug  zugute  kommt,  „ein
altes  und  reiches  Land“  zu  sein,  so  muß  es,
dem  weisen  Rate  Stuart  Mills  folgend,  durch

die  Anwendung  seiner  Kapitalien  koloniale
Arbeit  treiben.
Sein  von  der  republikanischen  Regierung

vorgezeichneter  und  befolgter  Kolonisationsplan
wird  von  jetzt  an  das  Ziel  haben,  nicht  die
Stecklinge  der  französischen  Rasse  selbst  in  neuen
Ländern,  wie  einst  auf  den  Antillen  und  in
Canada,  einzupflanzen,  sondern  die  wirtschaftliche
Entfaltung  dieser  Länder  mit  der  Absicht  zu
fördern,  sich  „Handelsmärkte“  zu  sichern.  Um
diesen  Zweck  zu  erfüllen,  muß  Frankreich  streben,
die  sittliche  und  wirtschaftliche  Entwicklung  der
eingeborenen  Bevölkerungen,  die  es  in  die
Bewegung  des  allgemeinen  Reichtums  und  in
den  Vormarsch  der  Menschheit  mit  sich  fortreißt,
zu  beleben  und  zu  beschleunigen.  Das  Programm

wird  also  wesentlich  wirtschaftlicher  und
gesellschaftlicher  Art  sein.
Auf  dieser  Kolonisationsbasis  ist  in  den

letzten  Jahren  eine  Eingeborenenpolitik  betrieben
worden,  die  1903  von  Herrn  Dubief  gerühmt
und  1905  von  Herrn  Clementel,  als  er  damals
Minister  der  Kolonien  war,  eifrig  befolgt  wurde.
Diese  Politik  hat  von  dem  neuen,  heute  angenommenen
  Kolonisationsverfahren  die  Eingebung
  erhalten.  Sie  geht  dahin,  eine  Kolonie
durch  die  Bereicherung  der  Eingeborenen
wertvoll  zu  machen:  Einerseits  die  Produktions-=kraft
  der  Eingeborenen  zu  vermehren,  damit  das
Mutterland  aus  seinen  Kolonien  die  Lebensmittel
entnehmen  kann,  die  sein  eigener  Boden  ihm
nicht  liefert,  und  damit  es  sich  die  Roherzeugnisse
sichert,  die  es  jetzt  gezwungen  ist,  sich  vom  Auslande
  zu  verschaffen.  Anderseits  die  Verbrauchskraft
  der  Eingeborenen  zu  vermehren,
damit  die  verarbeiteten  Erzeugnisse  des  kolonisirenden
  Landes  dort  abgesetzt  werden  können.
Dieser  doppelte  Zweck  wird  durch  die  körperliche,
  geistige  und  sittliche  Entwicklung  des  Eingeborenen
  erreicht  werden.  Es  genügt  nicht,
seine  Muskelkraft  durch  gesundheitliche  Maßnahmen
  und  durch  die  Hebung  der  Rasse,  sowie
seine  berufliche  Geschicklichkeit  durch  die  Verwendung
  der  neuzeitlichen  vervollkommneten  Mittel
zu  erhöhen.  Man  muß  ihm  ebenso  eine  sittliche
Stütze  und  eine  materielle  Hilfe  gewähren,  indem
  ihm  die  persönliche  Freiheit  und  das  Eigentum
  des  Bodens,  der  sein  Hauptmittel  zum
Reichtum  ist,  verbürgt  wird,  indem  ein  seinen
Bräuchen  angepaßter  Bodenkredit  eingerichtet
wird,  indem  die  vorhandenen  Verkehrswege  verbessert
  oder  neue  geschaffen  werden.  Das  gewünschte
  Resultat  wird  durch  die  Entfaltung  der
Ausfuhrbewegung  der  Kolonie  und  durch  den

 

wachsenden  Reichtum  ihrer  Bewohner  in  die  Erscheinung
  treten.  Es  wird  dann  leicht  sein,  diese
Zunahme  des  Reichtums  beim  Eingeborenen  durch
Umgestaltung  seines  Geschmackes  und  seiner  Bedürfnisse
  auszunutzen.  So  machen  wir  aus  ihm
einen  „Teilhaber“.

Es  ist  die  „Geschäfts"  politik,  die  von  jetzt  ab
an  die  Stelle  der  Beherrschungspolitik  tritt:  Beteiligung
  der  eingeborenen  Völker  auf  Grund
ihrer  eigenen  Entwicklung  an  dem  materiellen
und  sittlichen  Wohlstande,  der  uns  durch  unsere
wirtschaftlichen  und  gesellschaftlichen  Fortschritte
gebracht  wird.  Wie  muß  diese  Politik  gefestigt
werden  und  auf  welche  Betätigungsmittel  muß

sie  sich  stützen?

Unsere  erste  Pflicht  ist,  die  materielle
Besserung  der  eingeborenen  Bevölkerung  zu
suchen,  indem  der  öffentliche  Beistand  organißiert
wird.  In  Asien  und  in  Afrika  kann  uns  nichts
das  Vertrauen  dieser  Völker  besser  erwerben  und
unser  Zivilisationswerk  mehr  fördern,  als  die
ärztliche  Hilfe.  Wir  müssen  die  Eingeborenen
als  Mitglieder  der  großen  Menschheitsfamilie  behandeln
  und  ihnen  alle  Eroberungen  zugute
kommen  lassen,  die  die  Wissenschaft  der  Menschheit
  schon  gebracht  hat.  Außer  der  ärztlichen
Fürsorge,  bestimmt  ihre  Leiden  zu  mildern,
müssen  sie  von  uns  belehrende  Ratschläge  über
die  Mittel  erwarten,  durch  die  sie  die  Krankheiten
  vermeiden  und  den  Seuchen  vorbeugen
können.  Als  Hauptsteuerzahler,  von  denen  wir
ohne  Unterlaß  Erhöhung  der  Abgaben  fordern,
müssen  sie  deren  Verwendung  besonders  in  ihrem
Privatleben  wiederfinden;  sie  müssen  sehen,  daß
die  ihnen  auferlegten  Opfer  auch  zur  Erfüllung
der  gemeinsamen  gesellschaftlichen  Pflichten  dienen.
So  werden  die  Eingeborenen  durch  die  mächtigen
Bande  der  Erkenntlichkeit  an  uns  gefesselt;  man
hat  mit  Recht  sagen  können,  daß  neben  der
Eisenbahnschiene  der  Arzt  das  beste  Mittel
sei,  um  die  friedliche  Eroberung  der  Bölker  auf
dauerhafte  Grundlagen  zu  stellen.

Dieses  zunächst  menschliche,  dann  koloniale
Werk  ist  nur  die  Vorbereitung  des  Bodens,
in  den  wir  das  gute  Korn  einer  wohlverstandenen
Kolonisation  legen  wollen.  Die  materielle  Hebung
der  Eingeborenen  muß  durch  ihre  geistige  und
gesellschaftliche  Befreiung  vervollständigt  werden.
Wir  selbst  müssen  zu  dieser  Befreiung  durch  die
Verbreitung  des  Gebrauches  unserer  Sprache
und  durch  eine  große  Entfaltung  des  Unterrichts
helfen.  Ist  es  nicht  in  der  Tat  die  erste  Notwendigkeit
  für  ein  zivilisierendes  Volk,  daß  es
mit  seinen  Schützlingen  in  unmittelbare  Berbindung
  zu  treten  und  daß  es  aus  seiner  eigenen
Sprache  ein  Band  zu  knüpfen  versteht,  das,  wie
die  Geschichte  der  Welt  lehrt,  als  das  sicherste
        <pb n="263" />
        189  2

und  dauerhafteste  anzusehen  ist?  Es  genügt
nicht,  daß  wir  uns  bemühen,  die  Sprache  und
die  verschiedenen  Mundarten  der  Eingeborenen
zu  kennen:  das  ist  offenbar  das  beste  Mittel,
um  die  Eingeborenen  selber  zu  studieren  und  die
Verbesserungen  zu  erfahren,  die  sie  nötig  haben.

an  muß  auch  den  Gebrauch  unserer  Sprache
bei  ihnen  verbreiten,  das  ist  das  Mittel,  durch
das  wir  am  besten  die  Eingeborenen  an  das
Studium  unserer  wissenschaftlichen  und  gesellschaftlichen
  Fortschritte  fesseln.

So  werden  sie  zu  verständiger  und  aufgeklärter
  Mitwirkung  in  der  Leitung  der  Angelegenheiten
  ihres  Landes  vorbereitet  sein.
Wir  müssen  ihnen  eine  tatsächliche  Beteiligung
an  der  Verwaltung  ihrer  Angelegenheiten  zugestehen:
  das  ist  die  Grundlage  der  ins  Werk  gesetzten
  Vereinigung,  nicht  nur  auf  wirtschaftlichem
Gebiet,  sondern  auch,  und  namentlich,  in  politischer
  Beziehung.  Wir  müssen  sie  auch  in  die
Wohltaten  der  Staatswirtschaft  einführen,  indem
wir  in  ihnen  die  Pflege  der  menschlichen  Wechselbeziehungen
  und  der  sie  umgebenden  Hilfseinrichtungen
  (Sparkassen,  Versicherungskassen,  Gegenseitigkeitsgesellschaften)
  entwickeln.

Die  Verwirklichung  dieses  Programmes,  über
das  man  heute  einig  zu  sein  scheint,  kann  nur
verfolgt  werden,  wenn  man  endgültig  auf  das
System  der  Assimilation  verzichtet.

Man  muß  endgültig  darauf  verzichten,  in
unseren  Kolonien  entlegene  Departements  zu  erblicken,
  wo  unsere  Einrichtungen,  unser  Verwaltungsverfahren,
  unsere  Gebräuche  in  Ehren  gehalten
werden  müssen.  Sie  müssen  als  Sondergruppierungen
  betrachtet  werden,  die  vom  Mutterlande
  nicht  nur  durch  die  Bedingungen  des
Klimas  und  der  Gestaltung,  sondern  auch  durch
die  Einrichtungen  verschieden  sind.  Man  beschleunige
  diese  Umgestaltung  dadurch,  daß  man
den  Kolonien  entschlossen  die  Pforten  der  Autonomie
  öffnet.

Der  Grundsatz  weitester  Dezentralisation  müßte
bei  der  Leitung  der  kolonialen  Angelegenheiten
maßgebend  sein:  die  Kolonien  müßten  sich  am
Orte  selbst  verwalten,  sie  dürfen  nicht  von  Paris
aus  verwaltet  werden.  Die  heimische  Regierung
würde  lediglich  vollkommener  und  unbedingter
Weise  ihren  Schutz  auszuüben  haben;  ihre  Verwaltungseingriffe
  hätten  sich  auf  die  politische
Leitung  und  die  Prüfung  dieser  Sonderverwaltung
zu  beschränken.

Aber,  um  dieses  System  anzuwenden,  das
die  neue  Kolonialpolitik  fordert,  ist  es  unabweislich,
  daß  unsere  Kolonialeinrichtungen  selbst
durch  eine  Reihe  tiefgreifender  Anderungen  resormiert
  werden:

Umgestaltung  der  Zentralverwaltung  in

 

der  Richtung,  sie  auf  ihren  wirklichen  Zweck
zurückzuführen;  Umgestaltung  der  politischen  und
Verwaltungseinrichtungen  der  Kolonien  zu  dem
Zwecke,  die  Mitarbeit  der  Eingeborenen  in
der  Verwaltung  der  allgemeinen  Angelegenheiten
ihres  Landes  zu  beginnen  und  auszudehnen;
Umgestaltung  des  Geldwesens,  in  der  Absicht,
die  Bewohner  unserer  neuen  Besitzungen,  besonders
  die  Eingeborenen,  an  der  Einrichtung
der  Steuer  und  an  der  Verwaltung  des  Geldwesens
  ihres  Landes  unmittelbar  teilnehmen  zu
lassen.  (Ein  Schlußartikel  folgt.)

 

**  1  .

in  Natal.“)

Der  Bericht  der  Kommission  für  die  Eingeborenen-Angelegenheiten
  von  Natal  war  im
Hinblick  auf  den  Eingeborenen-Aufstand,  der  in
dieser  Kolonie  im  Jahre  1906  stattgefunden
hatte,  sicherlich  ein  Dokument  von  großem  Interesse,
  aber  sein  Wert  wird  erhöht  durch  die
Tatsache,  daß  die  Kommissare  nicht  gezögert
haben,  die  Grundprobleme  der  Verwaltung  der
Eingeb  Angelegenh  durch  eine  weiße
Kommune  zu  erörtern,  und  daß  sie  Schlüsse  daraus
gezogen  haben,  die,  wenn  sie  folgerichtig  sind,
auf  viel  größere  Gebiete  als  die  von  Natal  oder
von  Südafrika  angewendet  werden  können.  Der
Bericht  ist  ein  sehr  umfangreiches  Dokument;  wir
wollen  hier  nur  versuchen,  einen  summarischen
Bericht  zu  geben,  und  diejenigen  Teile  desselben
hervorheben,  die  von  großem  allgemeinen  Interesse
  sind.

In  ihrer  allgemeinen  Übersicht  über  die  Resultate
  der  eingeborenen  Verwaltung  sind  die
Kommissare  viel  offenere  Pessimisten,  als  irgend
eine  außenstehende  Kritik  voraussichtlich  bei  ihnen
vermutet  hätte.

Da  beim  Verschweigen  nichts  gewonnen  wird,
so  muß  hier  ausgesprochen  werden,  daß  die  Kluft
zwischen  den  Rassen  sich  für  Jahre  hinaus  verbreitert
  hat,  und  daß  die  Eingeborenen  sich  jetzt
abseits  halten  und  eine  mißtrauische  Haltung  einnehmen.
  Beim  Mangel  an  Urteilsschärfe  und
Ülberlegung  schreiben  sie  alle  ihre  Unannehmlichkeiten
  der  Regierung  zu,  von  der  sie  glauben,
daß  sie  entweder  alles  das,  was  ihr  Leben  von
der  Einfachheit  der  vergangenen  Zeiten  zu  den
unsicheren  Bedingungen  der  Gegenwart  verändert
hat,  veranlaßt  oder  doch  gestattet  und  gutgeheißen
habe.  Sie  sehen  die  Einwirkung  des  Gouvernements
  in  den  hohen  Pachtzinsen  und  der  Arbeit,
die  von  den  Grundeigentümern  verlangt  wird;
ferner  in  den  verschiedenen  Steuern,  die  sie  zu

6é  v  —2

34—

*)  Aus  The  (olonial  Ofsice  Journal.  Januar  1908
r.  3.
        <pb n="264" />
        G  190  20

bezahlen  haben,  und  den  zahlreichen  Pässen  oder
Erlaubnisscheinen,  mit  denen  sie  sich  zu  versehen
haben;  in  den  beschränkenden,  unbeliebten  und
unbekannten  Gesetzen,  denen  sie  sich  zu  unterwerfen
  haben;  in  den  Frondiensten,  die  sie  für
öffentliche  Arbeiten  zu  leisten  haben,  und  in  der
Auflösung  ihres  Stammes=  und  Familiensystems.
Dies  sind  ihre  hauptsächlichen  Klagen,  von  denen
später  noch  mehr  im  einzelnen  zu  reden  sein
wird.  Obwohl  die  Eingeborenen  ihren  Verbindlichkeiten
  sowohl  öffentlicher  wie  privater  Natur
bis  zu  einem  gewissen  Grade  während  des  letzten
Jahres  haben  gerecht  werden  können,  ist  ihre
Fähigkeit,  denselben  gegenwärtig  nachzukommen,
bedeutend  verringert  worden  durch  Verlust  ihres
Viehes  infolge  Krankheiten,  durch  Mißernten  infolge
  der  Heuschreckenplage  sowie  infolge  einer
wachsenden  Vernachlässigung  der  Kultivierung,
namentlich  seitens  der  Frauen,  und  schließlich
durch  eine  allgemeine  Ermäßigung  der  Löhne  und
Arbeitsmöglichkeiten.

Die  Kommissare  sind  der  Ansicht,  daß  Lage
und  Haltung  der  Eingeborenen  im  Zululand  in
einem  augenfälligen  Gegensatz  zur  Lage  und
Haltung  der  Eingeborenen  in  Natal  stehen;  sie
schreiben  diesen  Umstand  allein  der  Tatsache  zu,
daß  diese  sich  selbst  mehr  überlassen  worden  sind
als  jene  und  nicht  unter  den  ungebührlichen
Forderungen  der  Grundeigentümer  gelitten  haben.
Aber  selbst  in  gewissen  Distrikten  des  Zululandes
haben  die  Eingeborenen  für  die  Veräußerung  ihres
Landes  zwecks  eunropäischer  Okkupation  —  eine
Politik,  die  unzweiselhaft  die  Keime  von  Unruhen
in  sich  enthält  —  ein  feines  Gefühl.  Die  Kommissare
  empfehlen  deshalb  den  Vorbehalt  einer
größeren  Fläche  des  Zululandes  für  die  sich  ausbreitende
  eingeborene  Bevölkerung  und  „den
engeren  Zusammenschluß  und  den  wohltätigeren
Gebrauch  der  Eingeborenen-Reservate  sowohl  in
Natal  als  im  Zululand“.

„Um  zusammenzufassen:  Wir  haben  keine  der
verschiedenen  Klassen  zufriedengestellt,  die  die
Eingeborenen-Gemeinschaften  des  Staates  bilden.
Die  Eingeborenen  in  gehobener  Stellung  glauben,
daß  man  ihnen  auf  ihre  Bitte  um  Brot  Steine
gegeben  hat,  indem  man  ihnen  die  vollen  Vorrechte
  der  Europäer  versagte.  Die  christlichen
oder  gebildeten  Eingeborenen  wünschen  noch  mehr
Ausbildung,  Landpachtzuweisungen  auf  Missionsreservaten
  und  ausreichende  Gelegenheiten  für  die
Beschäftigung  ihrer  Kinder.  Die  Halbblutrassen
beklagen  sich,  weil  ihr  Verlangen,  von  den  eingeborenen
  Gesetzen  befreit  und  mit  ihren  europäischen
  Vorfahren  gesetzlich  gleichgestellt  zu  werden,
beständig  ignoriert  worden  ist.  Im  Gegensatze
aber  zu  diesen  nach  Besserstellung  Strebenden
stehen  die  Kraal-Eingeborenen,  die  die  große

 

Masse  der  Bevölkerung  darstellen  und  die  einfach
verlangen,  in  Ruhe  gelassen  zu  werden  und  unter
der  Herrschaft  ihres  Häuptlings  ihr  eigenes  Leben
in  der  bisherigen  trägen  Weise  weiterführen  zu
können.“  Auf  die  Wirkungen  der  Eifersucht  der
einzelnen  Stämme  aufeinander  ist  jetzt,  wo  das
alte  System  des  Zusammenlebens  der  Eingeborenen
in  großem  Maßstab  verlassen  worden  ist,  länger
kein  Verlaß  mehr  in  der  Richtung,  daß  dadurch
einem  gemeinsamen  Vorgehen  gegen  die  Regierung
vorgebeugt  werden  könnte:  eine  positive  Politik
an  Stelle  einer  negativen  ist  deshalb  ein  dringendes
  Erfordernis.  „Welches  wird  das  Schicksal
dieser  Kolonie  mit  ihrer  überwältigend  großen
Eingeborenen-Bevölkerung  sein?  Bei  ihrer  bekannten
  Fruchtbarkeit  und  Manneskraft  werden
sie  nicht  aussterben  oder  einem  gewöhnlichen
Gegner  unterliegen,  und  da  wir  sie  weder  uns
gleichstellen  noch  sie  vernichten  können,  so  verlangen
  politische  Voraussicht  und  der  gesunde
Menschenverstand  in  gleicher  Weise  die  Lösung
der  Frage  auf  einer  breiten,  klaren  und  dauernden
  Basis.“  Es  muß  dabei  klargestellt  sein,  daß
die  Vorherrschaft  der  weißen  Rasse  gegen  alle
Zufälle  gesichert  werden  muß,  und  daß  kein  Versuch,
  sie  zu  zerstören,  geschehe  er  offen  oder  im
stillen,  geduldet  werden  darf.  Aber  der  Nimbus
des  weißen  Mannes  ist  beeinflußt  worden  durch
die  Annahme  eines  Systems,  das  ihm  nur  in
einem  sehr  geringen  Maße  erlanbt,  seine  persönlichen
  Fähigkeiten  zu  verwerten.  „Bei  einer  Bevölkerung,
  die  an  eine  persönliche  Herrschaft  gewöhnt
  ist  und  keine  andere  begreifen  würde,  ist
ein  wesentliches  Erfordernis,  daß  der  anziehende
und  mächtige  Einfluß  menschlicher  Leutseligkeit
und  Sympathie  nicht  ignoriert  werden  darf,  da
er  zu  deren  erfolgreicher  Ausübung  unerläßlich
ist.  Indem  man  an  Stelle  des  Mitgefühls  das
Gesetz  stellte,  hat  man  lediglich  den  Erfolg  gezeitigt,
  daß  das  Vertrauen  der  Eingeborenen  geschwächt
  und  zerstört  wurde.“  „Die  Verwaltung
für  eingeborene  Angelegenheiten.  muß,  wenn  sie
erfolgreich  sein  soll,  eine  eigene  sich  in  mäßigen
Grenzen  haltende  Verfassung  haben,  die  auf  dem
autokratischen  Prinzip  der  Kontrolle  gegründet  ist.“
Unter  der  Herrschaft  der  verantwortlichen  Regierung
  ist  dieser  Grundsatz  weniger  berücksichtigt
worden,  als  dies  unter  dem  Regime  der  Kronkolonie
  der  Fall  war.  Insbesondere  übersteigt
die  Veränderlichkeit  in  der  Person  der  Verwaltungsbeamten
  das  Begriffsvermögen  der  Eingeborenen
  und  erregt  ihren  Argwohn.  Sie  verstehen,
  weshalb  mit  dem  Gouverneur,  als  dem
Vertreter  des  Monarchen,  gewechselt  werden  muß,
aber  es  erfüllt  sie  mit  Erstaunen,  daß  Minister
kommen  und  gehen  sollen  ohne  ersichtlichen
Grund.“  Auch  wird  ein  Minister,  der  der  Ab-
        <pb n="265" />
        G  191  20

setzung  unterworfen  ist,  kaum  der  Leiter  einer
unternehmenden  und  vorwärts  schaffenden  Politik
sein.  „Der  gewöhnliche  Minister,  der  sich  so
vielen  Problemen  dieser  endlosen  Fragen  gegenübergestellt
  sieht,  wird  sich,  da  er  des  Verbleibens
im  Amte  nicht  sicher  ist,  damit  zufrieden  geben,
wenn  er  über  die  Schwierigkeiten  hinwegkommt
und  den  Status  quo  aufrecht  erhält.“  „Er  lebt
so  von  Anfang  an  unter  Schwierigkeiten.  Ist  es
so  zu  verwundern,  fragen  die  Kommissare,  daß
die  einsichtsvolleren  Eingeborenen  so  häufig  einen
Vergleich  zogen  zwischen  der  Aufmerksamkeit  in
der  Behandlung,  die  ihnen  in  den  Tagen  des
ehemaligen  verantwortlichen  Gouvernements  gezeigt
  wurde,  als  noch  der  persönliche  Einfluß  die
Oberherrschaft  hatte,  und  zwischen=  dem,  das  jetzt
besteht,  nachdem  der  wesentliche  Faktor  des  persönlichen
  Einflusses  gänzlich  ausgeschaltet  worden
ist?“  Gewicht  wird  auch  auf  das  üÜbel  der
übertriebenen  Gesetzmacherei  gelegt.  Seit  1893
sind  nicht  weniger  als  48  Verordnungen,  die  sich
besonders  auf  die  Eingeborenen  bezogen,  Gesetz
geworden,  während  13  andere  es  beinahe  geworden
  wären.  Dieser  Zustand  rechtfertigt  die
Klagen  der  Eingeborenen,  daß  sie  die  Gesetze
nicht  kennen,  deren  Erfüllung  man  von  ihnen
erwartet.

Die  Kommissare  machen  einige  interessante
Betrachtungen  über  die  Gründe  des  Eingeborenen-Aufstandes
  von  1906.

„Obwohl  die  Ergründung  der  Ursachen  des
letzten  Aufstandes  nicht  innerhalb  des  Bereiches
dieser  Untersuchung  liegt,  so  möge  doch  gestattet
sein,  festzustellen,  daß  sie  sowohl  materieller  als
psychologischer  Art  waren.  Es  war  in  erster
Linie  ein  Auflehnen  gegen  einengende  Lebensbedingungen,
  verbunden  mit  dem,  wie  die  Geschichte
  zeigt,  bei  unterworfenen  Rassen  natürlichen,
  allgemein  verbreiteten  Wunsche,  zu  ihrer
eigenen  Lebensweise  in  Stämmen  und  Familien
zurückzukehren.  All  ihre  Ansichten  über  die  Regierung,
  über  deren  Handlungen  und  Unterlassungen,
  über  deren  Wohltaten  und  Mängel
sind  in  beträchtlichem  Maße  gefärbt  und  beeinflußt
  durch  ihre  satalistischen  Überlieferungen,
welche  unter  Verhinderung  der  Entwicklung  des
Selbstvertrauens  und  der  individuellen  Ausbildung
  des  Charakters  sie  gelehrt  haben,  ihre
eigenen  Herrscher  als  die  einzige  und  natürliche
Quelle  aller  Gewalt,  aller  Bestrafung,  aller  Belohnung
  und  Wohlfahrt  zu  betrachten.  Dies
erklärt,  warum  die  Haltung  gegen  die  Regierung
zwischen  Hoffnung  und  Verzweiflung  wechselte.
Der  Glaube,  daß  die  Bedingungen,  die  sie  unerträglich
  fanden,  in  irgend  einer  Weise  auf  eine
Handlung  oder  Untätigkeit  der  Regierung  zurückzuführen
  seien,  erklärt  es,  warum  dem  persön- 



lichen  Eigentum  während  der  letzten  Unruhen  so
wenig  Schaden  zugefügt  wurde.  Aufschauend  zu
dem  Gouvernement  als  dem  Faktor,  der  die
Gesetze  macht  und  sie  in  Kraft  setzt,  der  Steuern
anferlegt  und  sie  eintreibt,  der  mit  seinen  überall
befindlichen  Beamten  die  Quelle  aller  Autorität
ist,  wundern  sie  sich,  warum  es  erlaubt  sein  soll,
daß  ihr  Familiensystem  zerstückelt  wird  und  daß
ihre  Töchter  verführt  werden,  sowie,  warum  sie
durch  die  Gerichte  gezwungen  werden,  schwere

Pachten  und  wucherische  Zinsen  zu  zahlen,  sowie

sich  dem  anmaßenden  Benehmen  der  Polizei  zu
unterwerfen  und  Gesetzen  zu  gehorchen,  die  sie
nicht  kennen  und  bei  deren  Abfassung  ihre  Stimme
nicht  gehört  wurde.  Gleichwohl  haben  wir  uns
während  der  ganzen  Zeit  geschmeichelt,  unsere
volle  Schuldigkeit  ihnen  gegenüber  getan  zu  haben,
da  wir  ihnen  den  Frieden,  eine  beständige  Regierung
  und  eine  unantastbare  Gerichtsbarkeit
gaben.  Wir  haben  immer  geglaubt,  daß  unser
System  für  die  große  Masse  unentbehrlich  geworden
  ist,  immer  haben  wir  die  pathetische  Art
beobachtet,  mit  der  ein  so  einfaches  Volk  väterlichen
  Rat  und  Beistand  bei  einem  rein  juristisch
ansgebildeten  Beamten  suchte  oder  mit  dem  es
den  Rat  eines  gereizten  und  vollkommen  unnahbaren
  Beamten  zu  erhalten  trachtete.  Der
Chef  der  Abteilung  für  Eingeborenen-Angelegenheiten
  war  für  die  große  Masse  niemals  zu  erreichen,
  während  er  für  die  Häuptlinge  nur  bis
zu  einem  gewissen  Grade  und  nur  auf  Grund
gewisser  Förmlichkeiten  zu  sprechen  war.  Wir
leben,  bewegen  uns  und  denken  in  einer  ganz
verschiedenen  Weise:  um  die  Eingeborenen  mit
unserer  Herrschaft  zufrieden  zu  machen,  müssen
unsere  Methoden  weniger  künstlich  und  weniger
verwickelt  sein,  müssen  sie  dem  Bereiche  ihres
Verstandes  näher  kommen.“

In  seinen  Empfehlungen  für  das,  was  in  der
Zukunft  geschehen  soll,  ist  der  Bericht  nicht  weniger
  interessant,  als  in  seinem  Urteil  über  die  gegenwärtige
  Lage.  Die  Einführung  eines  Native
Council“  (Eingeborenenrats),  oder  eines  „Advisory
Board  on  Native  Affaires:  (eines  Rates  für
Eingeb  Angelegenheiten,  oder  einer  beratenden
  Behörde  für  Eingeborenen-Angelegenheiten),
  bestehend  aus  vier  Beamten  und  drei
außerordentlichen  Mitgliedern,  die  von  dem  Gonverneur
  nach  Anhörung  seines  Rates  zu  ernennen
sind,  wird  empfohlen.  Es  wird  ferner  vorgeschlagen,
  daß  die  Gesetzgebung,  die  speziell  Eingeborenen-Angelegenheiten
  betrifft,  von  diesem  Rate
vorbereitet  und  in  der  Folge  dem  Parlament  zur
Vollziehung  vorgelegt  werden  soll.  Ferner  empfiehlt
  die  Kommission  die  Anstellung  von  wenigstens
  vier  Exekutivbeamten  von  hohem  Range,  mit
dem  Namen  „Eingeborenen-Kommissare“,  die  mit
        <pb n="266" />
        GW  192  20

"  r  J,  Roint

der  Verwaltung  der  Eing  gelegenh

in  der  ganzen  Kolonie  betraut  werden  sollten.
Sie  sollen  keine  Gerichtsbarkeit  haben,  aber  in
der  Lage  sein,  über  die  Beamten  in  der  Ausübung
  ihrer  Verwaltungstätigkeit  eine  Art  Aufsicht
  auszuüben.  Die  Zahl  der  Beamten  muß
vermehrt  werden.  Die  Eingeborenen-Häuptlinge
sollten  mehr  als  Friedensrichter  behandelt,  ihre
Gerichtsbarkeit  sollte  mehr  zu  einer  territorialen
als  persönlichen  gemacht  werden,  und  sie  sollten

förmliche  Bestallungsurkunden  erhalten  und  förmlicherweise

  von  den  Eingeborenen  =  Kommissaren
in  ihr  Amt  eingesetzt  werden.  Die  Machtvollkommenheit
  des  Gouverneurs  als  des  hcbchsten
Oberhauptes  sollte  erweitert  und  klarer  festgestellt
werden.  Das  Amt  des  Ministers  für  Eingeborenen-Angelegenheiten
  sollte  unabänderlich  in  der  Hand
des  Premierministers  liegen.  Man  sieht  daraus,
daß  alle  diese  Empfehlungen  auf  dem  Grundgedanken
  beruhen,  die  Würde  und  Verantwortlichkeit,
  die  mit  der  offiziellen  Stellung  verknüpft
sind,  hervorzuheben  und  das  System  der  persönlichen
  Herrschaft  zu  stärken.

Wir  können  nur  den  allerkürzesten  Auszug  aus
den  anderen  Vorschlägen  der  Kommission  geben.
Sie  wünschen,  daß  die  Erreichung  der  Befreiung
von  den  Eingeborenen-Gesetzen  für  die  zivilisierten
und  gebildeten  Eingeborenen  leichter  und  sicherer
gemacht  werde.  Die  Mehrheit  der  Kommissare
ist  für  die  Wahl  von  zwei  oder  drei  Mitgliedern
des  Parlaments  durch  die  nicht  mehr  unter  den
Eingeborenen-Gesetzen  stehenden  Eingeborenen
und  zwar  für  die  Wahl  von  solchen  Mitgliedern,
die  durch  geheime  Abstimmung  aus  Europäern
auszuwählen  wären,  die  von  dem  Gouverneur
und  seinen  Räten  ernannt  worden  sind.  Der
Bericht  bemerkt,  daß  nicht  einer  von  den  vielen
gebildeten  und  außerhalb  der  Eingeborenen-Gesetze
  stehenden  Eingeborenen,  die  sich  über  die
Frage  der  direkten  parlamentarischen  Vertretung
sehr  eindringlich  äußerten,  die  Ansicht  vertrat,  daß
einer  ihrer  Rasse  Mitglied  des  Parlaments  sein  sollte.

Die  Kommission  erachtet  die  weitgehende  Verschuldung
  der  Eingeborenen,  gegenüber  Europäern
und  Asiaten  für  ein  großes  lbel,  das  ernste  Aufmerksamkeit
  verdient.  Sie  empfiehlt,  daß  Zinsen
zu  einem  höheren  Fuße  als  15  v.  H.  pro  Jahr
nicht  klagbar  sein,  und  daß  die  Gerichtshöfe  die
Macht  haben  sollten,  alle  Umstände,  die  zu  einem
Darlehn  führten,  genau  zu  untersuchen.  Wo  ein
Darlehn  gegeben  wird,  um  Arbeit  zu  sichern,
sollte  der  Vertrag  nur  im  Zivilprozeßverfahren
erzwingbar  sein,  aber  nicht  unter  der  Akte  betr.
Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer.

Die  Kommissare  sind  der  Ansicht,  daß  die
Auferlegung  der  Kopfsteuer  ein  Mißgriff  war,  und
daß  die  Eingeborenen-Besteuerung  nochmals  durch- 



gesehen  oder  in  der  Form  einer  einzigen  Steuer,
nämlich  der  Hüttensteuer,  befestigt  werden  sollte,
einer  Art  der  Besteuerung,  die  von  den  Eingeborenen
  gut  verstanden  wird  und  die  bei  der
Eintreibung  keinerlei  Schwierigkeiten  verursacht.
Gleichzeitig  mit  dieser  Anderung  reden  die  Kommissare
  der  Abschaffung  des  Fronarbeitsystems
das  Wort:  Da  die  Natur  dieses  Systems  in  Natal
oft  mißverstanden  und  falsch  dargestellt  worden
ist,  sollen  hier  die  Ausführungen  des  Berichts
über  den  Gegenstand  etwas  ausführlicher  wiedergegeben
  werden.

Das  Frondienstsystem  ist  nur  in  Kraft  in
den  Ansiedlungen  von  Natal  und  in  den  Eingeborenen-Reservaten
  im  Zululand.  Die  Häuptlinge
  werden  ersucht,  Leute  entsprechend  der
Größe  ihrer  Stämme  zu  liefern.  Die  Zahl  der
im  Dienst  Befindlichen  beläuft  sich  durchschnittlich
auf  3000  mit  einer  Arbeitsdauer  von  sechs  Monaten.
  Diese  offensichtlich  hohe  Zahl  von  Eingeborenen
  wird  zur  Unterhaltung  von  nahezu
6000  Meilen  Straßen  in  Natal  und  im  Zululande
  verwendet  und  besteht  aus  ungefähr  15  v.  H.
der  Gesamtzahl  der  jungen  Leute  allein  in  den
Natal-Ansiedlungen.  Sie  bekommen  eine  reichliche
  Ration  Maismehl,  werden  mit  Zelten  und
Hütten  ausgestattet  und  erhalten  einen  Lohn  von
20  Schilling  per  Monat.  Es  besteht  kein  besonderes
  System  des  Wechsels  oder  der  Beschränkung
  in  den  Aushebungen.  Vieles  ist  beil
der  Art  der  Auswahl  der  Leute  den  Launen  und
der  Parteilichkeit  des  Häuptlings  und  seiner  „Indunas“
  überlassen,  von  denen  man  weiß,  daß  sie
die  gleichen  Leute  immer  und  immer  wieder  ausheben,
  während  Günstlinge  und  diejenigen,  die
sie  (und  zwar  oft  recht  erheblich)  bestechen,  ganz
und  gar  frei  bleiben.  Eine  kürzere  Arbeitsdauer
als  sechs  Monate  würde  an  und  für  sich  schon
die  Unbeliebtheit  dieses  Frondienstes  erheblich
vermindert  haben.  Die  Departements  für  eingeborene
  und  öffentliche  Arbeiten  und  die  Beamten
hätten  schon  lange  einige  einfache  Regeln  aufstellen
  können,  durch  die  das  System  von  einigen
der  am  meisten  bemängelten  Übungen  befreit
worden  wäre.  Nicht  ein  einziger  sollte  z.  B.  angehalten
  werden  können,  für  mehr  als  zwei  oder
drei  Dienstperioden  ausgehoben  zu  werden;  die
Löhne  für  jede  folgende  Aushebung  hätten  sollen
erhöht  werden.  Für  junge,  unfertige  Burschen
sollte  eine  niedrigere  Rate  bezahlt  werden  als  für
Männer,  und  diejenigen,  die  eine  vernünftige
Anzahl  privater  Dienstleistungen  nachweisen  können,
sollten  von  einer  oder  mehreren  Perioden  öffentlicher
Beschäftigung  befreit  oder,  wenn  möglich,  überhaupt
  nicht  zu  einer  solchen  herangezogen  werden.

Obwohl  die  Arbeit  an  den  Wegen  höchst
unpopulär  ist,  namentlich  wegen  ihres  Zwangs-
        <pb n="267" />
        G  193  20

charakters,  so  ist  doch  die  Frage  nach  ihrer  rein
persönlichen  Seite  vielleicht  nicht  so  sehr  von  Bedeutung,
  da  die  Arbeiter  gut  behandelt  werden
und  einen  anständigen  Lohn  erhalten.  Dieser
ist  viel  höher,  als  er  in  der  Regel  von  Farmern
an  ihre  Arbeiter  gezahlt  wird.  (Und  selbst  bezüglich
  dieses  geringeren  Farmerlohns  hört  man  —
nebenbei  bemerkt  —  außer  von  den  betroffenen
Eingeborenen  keinerlei  Klagen.)

Vom  öffentlichen  Standpunkt  aus  betrachtet,
stellt  der  Frondienst  einen  gewichtigen  der  engeren
Besiedlung  der  Eingeborenendistrikte  entgegenwirkenden
  Faktor  dar.  Denn,  wie  bestimmt  versichert
  wird,  ist  die  Abneigung  der  Eingeborenen
gegen  den  Frondienst  so  stark,  daß  viele  davor
zurückschrecken,  in  jenen  Distrikten  zu  leben,  selbst
wenn  sie  anderswo  eine  Hüttenstener  bezahlen
müssen.  Da  aber  der  engere  Zusammenschluß  der
Eingeborenen-Ansiedlungen  einer  derhervorragendsten
  Charakterzüge  der  hier  vorgeschlagenen  Politik
ist,  so  sollte  alles,  was  dem  vollen  Erfolg  dieser
Politik  entgegenwirken  könnte,  beseitigt  werden.

Zu  dem,  was  imbesonderen  gegen  den  Frondienst
vorgebracht  worden  ist,  kommt  vor  allen  Dingen
die  gewaltige  Kraft  der  heutigen  öffentlichen  Meinung
  hinzu,  die  der  Fronarbeit  in  irgend  einer
Form  aufs  schärste  abgeneigt  ist.  Es  ist  demgemäß
dringend  darauf  hingewiesen  worden,  daß  die  Regierung
  ohne  Zeitverlust  einen  befriedigenden  Ersatz
finden  sollte,  um  Arbeitskräfte  für  die  öffentlichen
Arbeiten  zu  schaffen.  Das  kann  nach  den  Anträgen
der  Kommission  auf  zweierlei  Art  geschehen:  einmal
  durch  das  vorgeschlagene  öffentliche  Arbeitsbureau
  mit  oder  ohne  private  Anwerber  oder  Unternehmer,
  oder  zweitens  dadurch,  daß  mit  den  Häuptlingen
  der  Ansiedlung  eine  Vereinbarung  getroffen
wird,  Leute  für  öffentliche  Arbeiten  anzuwerben,
indem  man  sie  belohnt  mit  einer  nach  der  Kopfzahl
zu  berechnenden  Prämie.  Der  Marktpreis  der  Löhne
müßte  bezahlt  und  der  Vertrag  müßte  auf  einer
monatlichen  Grundlage  abgeschlossen  werden.
Kontrakte  für  Unterhaltung  und  Wiederherstellung
der  Wege  in  bestimmten  Abschnitten  würden  notwendigerweise
  bei  der  Erwägung  irgend  einer  Anderung
  des  Systems  mit  in  Betracht  zu  ziehen  sein.

Die  Aufhebung  der  Fronarbeit  sollte  nicht  nur
rein  auf  dem  Papier  ausgeführt,  sondern  öffentlich
  verkündet  und  über  die  ganzen  Ansiedlungen
hin  als  ein  Teil  des  vorgeschlagenen  Programms
erklärt  werden.  Falls  dieses  Programm  angenommen
  würde,  bestände  es  darin,  daß  die  Besiedlungssteuer

  wieder  eine  zweckmäßigere  Form

erhielte.  Man  würde  nämlich  die  Abgaben  innerhalb
  jener  Distrikte  in  der  Weise  festlegen,  daß  die
Hüttensteuer  erhöht,  die  Kopfsteuer  abgeschafft  und
die  Hundetaxe  abgeändert  würde.  Es  ist  von
Wichtigkeit,  daß  die  Abschaffung  der  Kopfsteuer  zu- 



gleich  mit  dem  Wechsel  in  der  Besteuerung  als
solcher  ausgeführt  werden  sollte.  Die  Aufhebung
oder  selbst  Verkürzung  der  jetzt  dem  Oberhäuptling
zustehenden  Befugnisse,  die  Eingeborenen  in  Zeiten
dringenden  Bedürfnisses  zur  Leistung  von  Diensten
für  das  öffentliche  Wohl  heranzuziehen,  bildet  keinen
Bestandteil  dieses  Vorschlages.  Diese  Frage  ist
wohl  erwogen  worden;  jene  Befugnisse  sollten
aber  keine  Veränderung  erleiden.

Der  Bericht  in  seiner  Gesamtheit  liefert  viel
Stoff  zum  Nachdenken.  Die  Natal-Regierung  hat
sich  Zeit  genommen,  den  Bericht  zu  prüfen,  und
sie  hat  es  während  der  ganzen  letzten  parlamentarischen
  Session  überhaupt  abgelehnt,  vor  der
Offentlichkeit  eine  Erklärung  über  ihre  Politik  in
dieser  Frage  abzugeben.

Ksiaten  in  Transvaal.)

In  einer  Rede,  die  der  Kolonialsekretär  in
Pretoria,  Mr.  Smuts,  kürzlich  gehalten  hat,
führte  er  aus,  die  Regierung  habe  nicht  gedacht,
daß  die  Registrations-Akte  zu  den  gegenwärtigen
  Schwierigkeiten  führen  würde.  Er  nahm
Bezug  auf  die  Tausende  von  falschen  Erlaubnisscheinen,
  welche  während  der  letzten  fünf  Jahre
verkauft  worden  sind,  und  stellte  fest,  daß  während
jener  Zeit  1500  Verfolgungen  von  Indiern  stattgefunden
  haben,  weil  sie  im  Besitze  falscher  Erlaubnisscheine
  waren  oder  weil  sie  versuchten,
ohne  solche  Erlaubnisscheine  in  das  Land  zu
kommen.  Das  System  der  Fingerabdrücke  war
in  Indien  in  Anwendung,  hat  dort  aber  keinen
Widerspruch  in  religiöser  Beziehung  erfahren.

Die  Verordnung  schützte  die  Indier,  die  gesetzlich
  berechtigt  waren,  in  Transvaal  sich  aufzuhalten.
  Die  weiße  Bevölkerung  war  bezüglich
dieser  Frage  einmütig  derselben  Ansicht,  und  deshalb
  stimmte  die  Britische  Regierung  der  Maßnahme
  bei.  Mr.  Gandhi  und  seine  Freunde
aber  entfachten  eine  Agitation  und  suchten  Indier
zusammen,  die  infolge  davon  sich  davor  fürchteten,
ihre  Eintragung  zu  beantragen.

Unter  Bezugnahme  auf  die  Weigerung  von
Chinesen,  sich  der  Verordnung  zu  unterwerfen,
bemerkte  Mr.  Smuts,  daß  der  chinesische  Konsul
ihm  versichert  habe,  es  beständen  keine  Bedenken
gegen  die  Registrierung  von  Chinesen.  Die  Agitation
  und  die  Beschränkung  waren  weit  verbreitet,
  und  das  einzige,  was  die  Regierung  tun
konnte,  war,  nach  dem  Gesetze  zu  verfahren.

Ein  guter  Erfolg  des  Gesetzes  war,  wie  der
Kolonialsekretär  ausführte,  darin  zu  erblicken,  daß
5000  Asiaten,  die  kein  Recht  hatten,  sich  in  Trans-“)

  Aus  The  Times  Weerklx  Edirion-,  10.  Januar
  1908.
        <pb n="268" />
        G  194  20

vaal  aufzuhalten,  aus  Furcht  das  Land  verlassen
haben.  Er  schätzte,  daß  9500  zurückblieben,  die
sich  geweigert  hatten,  sich  eintragen  zu  lassen,  und
daß  hiervon  5000  von  der  Regierung  die  Erlaubnis
  hatten,  Handel  zu  treiben.  Er  war  der
Ansicht,  daß  diejenigen,  die  sich  geweigert  hatten,
von  Agitatoren  irregeführt  worden  sind.  Tausende,
erklärte  er,  waren  willens,  sich  eintragen  zu  lassen,
aber  sie  wurden  eingeschüchtert;  dafür  habe  er
Beweise.  Die  Absicht  des  Gesetzes  war,  alle  diejenigen
  Asiaten  anzuerkennen,  die  vor  dem  Kriege
in  Transvaal  waren.  Wenn  die  Indier  als
Körperschaft  zugaben,  daß  sie  von  ihren  Leitern
irregeführt  worden  sind,  so  war  es  Pflicht  der
Regierung,  die  Frage  ernstlich  zu  erwägen,  wie
man  denselben  eine  andere  Gelegenheit  geben
könnte,  sich  eintragen  zu  lassen.  Aber  den  Leitern
selbst  hätte  man  keine  Gnade  angedeihen  lassen
dürfen.  Das  Gesetz  konnte  nicht  einfach  beiseite
gesetzt  werden.  Die  Angelegenheit  sei  jetzt  in  den
Händen  der  Indier  selbst.  Wenn  sie  ihren  Widerstand
  fortsetzen  würden,  so  würde  das  Ergebnis
ein  bitteres  für  sie  werden,  aber  sie  allein  wären
dann  nur  schuld  daran.  Unparteilichkeit  und
Gerechtigkeit  würden  geübt,  aber,  soweit  er  die
Ansicht  der  Regierung  kenne,  würde  das  Gesetz
nachdrücklich  zur  Anwendung  gebracht  werden.

Arbeiter-Verordnung  für  die  Eingeborenen  von
Britisch-Sentralofrika.“)
Vom  29.  September  1906.
3.  Als  „Arbeitgeber“  sind  bei  einer  Gesellschaft
  deren  Leiter  oder  irgend  ein  anderer  zu
Verhandlungen  gehörig  ermächtigter  Vertreter  zu
verstehen,  dagegen  nicht  die  Landbesitzer  bezüglich
solcher  eingeborenen  Pächter,  die  kraft  eines  Vertrags
  Land  in  Besitz  haben,  wonach  sie  an  Stelle
einer  Geldrente  oder  neben  einer  solchen  Arbeit
leisten  müssen.

5.  Jeder  Eingeborene,  der  einen  Arbeitskontrakt
  abgeschlossen  hat,  soll  eines  Vergehens
für  schuldig  erachtet  und  bei  Uberführung  im
summarischen  Verfahren  bestraft  werden:

a)  wenn  er  es  unterläßt  oder  sich  ohne  gesetzlichen
  Grund  weigert,  den  Dienst  zur  verabredeten
  Zeit  aufzunehmen;

wenn  er  wegläuft  oder  den  Dienst  seines
Arbeitgebers  mit  der  Absicht  verläßt,  wegzulaufen,
  bevor  die  Zeit  seines  Kontraktes
mit  einem  solchen  Unternehmer  vorüber  ist;

b

—

*)  Die  vorstehende  Arbeiter-Berordnung  von  1906
bildet  den  Weiterbau  auf  der  Grundlage  einer  bririschzentralafrikanischen
  Arbeiter-Verordnung  von  1901.

 

c)  wenn  er  ohne  Erlaubnis  oder  gesetzlichen
Grund  sich  während  der  Dauer  seines  Vertrages
  von  den  Grundstücken  seines  Arbeitgebers
  oder  von  einem  anderen  Platze  entfernt
  hält,  der  ihm  zur  Ausübung  seines
Dienstes  angewiesen  ist;

wenn  er  sich  während  der  Arbeitsstunden

für  die  gehörige  Ausübung  seiner  Arbeit

dadurch  unfähig  macht,  daß  er  sich  betrinkt;
wenn  er  es  unterläßt,  pflichtgemäß  irgend
eine  Arbeit  auszuführen,  wenn  er  diese  nachlässig
  oder  ungehörig  ausführt,  wenn  er  sich
weigert,  einem  ordnungsmäßigen  Befehl  seines

Arbeitgebers  oder  dem  einer  anderen  von

dem  Arbeitgeber  ordnungsgemäß  bestellten

Aufsichtsperson  zu  gehorchen,  wenn  er  durch

vorsätzliche  Unterlassung  oder  Vernachlässigung

seiner  Pflicht  eine  Situation  schafft,  die  zu
einem  unmittelbaren  Verlust,  Schaden  oder
zu  ernstlicher  Gefährdung  eines  ihm  von
seinem  Arbeitgeber  anvertrauten  Gegenstandes
führen  kann,  wenn  er  sich  in  friedenstörender

Weise  ungehöriger  Redensarten  gegenüber

seinem  Arbeitgeber  oder  einer  anderen  zur

Aussicht  über  ihn  bestellten  Person  bedient.

6.  Jeder  Eingeborene,  der  sich  eines  Vergehens
  gegen  §  5  schuldig  macht,  soll  bestraft
werden:

a)  im  ersten  Fall  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu
3  sh  eventuell  mit  Einsperrung  (mit  oder
ohne  Zwangsarbeit)  bis  zu  einem  Monat;

b)  bei  jeder  folgenden  Verurteilung  mit  einer
Geldstrafe  bis  zu  9  sh  eventuell  mit  Einsperrung
  (mit  oder  ohne  Zwangsarbeit)  bis
zu  drei  Monaten  mit  oder  ohne  Wahlrecht
zwischen  Geld=  oder  Freiheitsstrafe.

7.  Wenn  ein  Eingeborener  einer  Übertretung
dieser  Verordnung  für  schuldig  befunden  ist,  kann
sein  Arbeitsvertrag  auf  Ansuchen  des  Arbeitgebers
von  dem  erkennenden  Gericht  für  ungültig  erklärt
werden.  Aber  das  Gericht  kann  ein  solches  Ansuchen
  auch  zurückweisen,  wenn  dies  nach  den
Umständen  angemessen  erscheint;  falls  ein  solches
Ansuchen  nicht  gestellt  wird,  soll  das  Gericht  nach
Bezahlung  der  Geld=  oder  Verbüßung  der  erkannten
  Freiheitsstrafe  den  Verurteilten  anweisen,
zur  Arbeit  zurückzukehren  und  seine  Arbeitszeit,
die  im  Augenblicke  der  Bestrafung  noch  übrig
geblieben  war,  ganz  oder  teilweise,  je  nachdem
es  dem  Gerichte  angemessen  erscheint,  abzudienen.

Jeder  Eingeborene,  der  einem  solchen  Befehl
nicht  nachkommt,  soll  mit  einer  Gefängnisstrafe
bis  zu  drei  Monaten  (mit  oder  ohne  Zwangsarbeit)
  bestraft  werden.

8.  Jeder  Eingeborene,  der  zu  einer  einmonatlichen
  oder  längeren  Arbeit  angenommen

d

—

e

—
        <pb n="269" />
        G  195

ist,  soll  seinen  Lohn  am  letzten  Tage  jeden  Monats
  erhalten.  Wenn  der  letzte  Tag  des  Monats
auf  einen  Sonntag  fällt,  muß  die  Bezahlung  an
dem  vorhergehenden  Tage  erfolgen.

9.  Jeder  Arbeitgeber,  der  absichtlich  mit  der
Lohnauszahlung  zurückhält,  die  er  einem  in  seinem
Dienste  stehenden  Eingeborenen  schuldig  ist,  soll
bei  Überführung  im  summarischen  Verfahren  bestraft
  werden.

10.  Jeder,  der  sich  einer  Übertretung  des  §  9
dieser  Verordnung  schuldig  macht,  soll  verurteilt
werden:

a)  bei  der  ersten  Aburteilung  zu  einer  Geldstrafe
  bis  zu  5  K,  im  Nichtzahlungsfalle  zu
einer  Freiheitsstrafe  von  einem  Monat  (mit
oder  ohne  Zwangsarbeit);

b)  bei  der  zweiten  Aburteilung  zu  einer  Geldstrafe
  bis  zu  10  L,  im  Nichtzahlungsfalle  zu
einer  Freiheitsstrafe  von  zwei  Monaten  (mit
oder  ohne  Zwangsarbeit);

T)  bei  jeder  folgenden  Aburteilung  zu  einer
Geldstrafe  bis  zu  50  &amp;amp;  oder  zu  einer  Freiheitsstrafe
  bis  zu  sechs  Monaten  (mit  oder
ohne  Zwangsarbeit).

Das  Wahlrecht  zwischen  Geld=  und  Freiheitsstrafe
  kann  ausgeschlossen  werden.

11.  Wenn  ein  Arbeitgeber  der  gleichzeitigen
vorsätzlichen  Einbehaltung  des  Lohnes  an  mehr
als  einem  Eingeborenen  überführt  worden  ist,
so  soll  er  zu  der  in  §  10  festgesetzten  Geld-oder
Freiheitsstrafe  verurteilt  werden,  und  zwar  bezüglich
  jedes  einzelnen  Eingeborenen,  dessen  Löhnung
  er  nachweislich  zurückbehalten  hat.  In
keinem  Falle  aber  dürfen  die  erkannten  Geldbzw.
  Freiheitsstrafen  mehr  als  das  Dreifache  der
Strafe  betragen,  die  im  §  10  für  die  erste,  zweite
oder  dritte  Übertretung  festgesetzt  sind.

12.  Abgesehen  von  dem  hinterher  vorgesehenen
Falle  soll  von  dem  Gericht  kein  Anspruch  auf
Lohnabzüge  anerkannt  werden,  es  sei  denn,  daß
ein  solcher  Anspruch  binnen  der  letzten  drei  Tage
des  Monats,  in  dem  der  Anspruch  für  solche
Abzüge  entstanden  ist,  bei  dem  Distriktsmagistrat
oder  dessen  Assistenten  im  Unterdistrikt  gehörig
angemeldet  worden  ist.

Wenn  der  Arbeitgeber  dem  Gerichte  dartun
kann,  daß  er  infolge  Krankheit  oder  irgend  eines
anderen  stichhaltigen  Grundes  unvermeidlich  daran
verhindert  war,  einen  solchen  Anspruch  binnen  der
vorbenannten  drei  Tage  einzureichen,  darf  das
Gericht  eine  derartige  Klage  auch  noch  zu  einem
späteren  ihm  angemessen  erscheinenden  Zeitpunkte
annehmen  und  zur  Aburteilung  bringen.

Für  die  Aburteilung  und  Entscheidung
über  eine  diese  Verordnung  betreffende  Angelegenheit
  ist  der  Bezirks=  oder  Unterbezirksgerichtshof
zuständig.  Hierbei  wird  verfügt,  daß  jedes  Urteil,

 

S

das  von  einem  Unterbezirksgerichtshofe  in  Überschreitung
  der  Verordnung  für  untergeordnete
Gerichtshöse  von  1903  erlassen  worden  ist,  der
Bestätigung  des  Obergerichts  bedarf.

14.  Neben  einer  auf  Grund  dieser  Verordnung
  ausgesprochenen  Strafe  kann  das  Gericht
die  Zahlung  des  Lohnes  verlangen,  den  ein
Arbeitgeber  zu  zahlen  für  schuldig  befunden  worden
ist,  und  zwar  zusammen  mit  einer  entsprechenden
Summe  für  Schäden,  Kosten  und  Auslagen.

Zomba,  Britisch-Zentralafrika,  29.  Sept.  1906.
(gez.)  Alfred  Sharpe,  Kommissar.

Oirehkte  Besteuerung  der  eingeborenen  in  den
britischen,  deutschen  und  französischen  Besitzungen
des  tropischen  und  subtropischen  RKfrikao.")

Die  nachfolgende  Darstellung,  der  die  neuesten
statistischen  Angaben  zugrunde  gelegt  sind,  wird
zweifellos  für  unsere  Leser  von  Interesse  sein.  Zu
bemerken  ist,  daß  das  Kongo-Regime  nicht  in  die
Darstellung  einbezogen  ist.

I.  Britische  Besitzungen.
Gambia:  j
Eigentümer  oder  Bewohner  eines  Hofes
mit  mehr  als  vier  Hütten
für  jede  weitere  Hütte  im  Hof,  die  von
einem  Familienglied  bewohnt  ist
für  jede  weitere  Hütte  im  Hof,  die  von
einem  Fremden  bewohnt  ist
Sierra-Leone:
für  eine  bessere  Hütte  .
Goldküste,  Lagos  und  Süd-  „Rigeria:
keine  direkte  Besteuerung.
Nord-Nigeria:

Die  Eingeborenenbesteuerung  erfolgt  durch  die
Häuptlinge  nach  Eingeborenenrecht  und  Gewohnheit;
  sie  wird  jedoch  allmählich  fest  geregelt  und
gerechter  verteilt.  Als  Kontrollbehörde  der  machtvollen
  und  geordneten  Eingeborenenregierungen
fungiert  die  britische  Verwaltung.
Uganda:  jährlich

für  die  Hütte
volljährige  Männer,  die  keine  duerährlich:



1  sh
2  sh

5  sh

steuer  zahlen.  2  sh  8d
Britisch-Ostafrika:
für  die  Hütte  in  den  Proviuzen  Kisumu
und  Naivasha  .  ..4sh
in  anderen  Distrikten  2  sh  84

II.  Deutsche  Vesitzungen.

ogo:
keine  direkte  Besteuerung.

)  Aus:  „The  Afftican  AIlnil#“  1908,  Nr.  15.
        <pb n="270" />
        G  196  20

Kamerun:

Kopfsteuer  versuchsweise  eingeführt.  Einzelheiten
  nicht  bekannt.“)
Ostafrika:  jährlich:
a)  In  Städten  nahe  der  Küste:
Sektion:  Hüttensteuer.  .15  sh
-  -  .  .  12sh

3.  -  -  8s8sh
b)  In  den  Landbezirken  nahe  der  Küste:
Hüttensten
c)  Im  Innern  opftteuer  (Höchstsat)
III.  Französische  Besitzungen.
Dort,  wo  in  den  französischen  Besitzungen
direkte  Besteuerung  besteht,  erstreckt  sie  sich  auf
Männer,  Frauen  und  Kinder  über  zehn  Jahre,
mit  Ausnahme  der  armen  und  bedürftigen
Personen.  In  jedem  Teil  der  französischen  Be-*)

  Diese  Angabe  ist  unrichtig.  In  Kamernn  ist
bisher  nur  eine  Wohnungssteuer  in  den  Küstendistrikten
  eingeführt  worden  (s.  Kol.  Bl.  1908,  S.  52  ff.).

4  sh
4  sh

sitzungen  richtet  sich  die  Steuer  —  ebenso  wie  in

Deutsch-Ostafrika  —  nach  dem  Wohlstand  des  der

Steuer  unterworfenen  Bezirks.

Senegambien:  osseuer
a)  Gebiete  unter  direkter  Verwaltung  3  Ssh  4  d
b)  Grotektoratsgebiete:

Sektion  3  sh  4  d
=  II  2  Sh  6d
=  III  .  1Sh8d

Ober-Senegal  und  Nigro:
Kopfsteuer  variiert  je  nach  dem  örtlichen
  Wohlstand  zwischen  2¼4dbis  38h9
Französisch-Guinea:
Kopfsteuer  2  Sh  6  d
Elfen  beinküste:
Kopfsteuer  2  sh  1  d
Dahomey:
In  den  auptstädten  ur  und  der  dusten  ·
gegend  h  10  d
Im  Innern  1  sh

 

Der  Lissaboner  Kohküomarkt  und  die  fiakaczufuhren
von  Ss.  Thomé  und  Drincipe.

Die  starke  Nachfrage  nach  S.  Thomé-Kakao
hat  fast  ganz  nachgelassen,  hauptsächlich  weil  ein
großer  Teil  des  Bahia-Kakaos,  der  nach  Nordamerika
  zu  gehen  pflegte,  infolge  der  amerikanischen
  Krifis  für  den  europäischen  Markt  frei
geworden  ist  und  billiger  angeboten  wurde.  Dann
aber  hat  auch  die  allgemeine  Geldteuerung  di
Käufer  zurückgehalten.  Die  Folge  ist,  daß  die
Vorräte  in  Lissabon  sich  häufen  und  die  Preise
von  73000  Reis  für  15  kg  (102  Mk.  für  50  kg)
auf  63000  Reis  für  15  kg  (83  Mk.  für  50  kg)
in  erster  Hand  gesunken  sind.  Aber  auch  zu
diesem  Preise  findet  man  noch  nicht  viele  Abnehmer,
  trotzdem  aber  versucht  man,  ihn  zu
halten,  weil  man  annimmt,  daß  die  Bahia-Vorräte
bald  erschöpft  sein  werden.

Die  Zufuhren  von  S.  Thomé  und  Principe
sind,  wie  zu  erwarten  war,  in  den  letzten  Monaten
  des  Jahres  gestiegen,  ohne  daß  jedoch  die
Gesamtzufuhr  die  Ziffer  von  1906  erreicht  hätte.

Im  abgelaufenen  Jahre  betrug  die  Zufuhr
406  786  Sack  gegen  411  496  Sack  im  Jahre  1906.

Die  Vorräte  im  Lissaboner  Freilager  beliefen
sich  am  1.  Jannar  1908  auf  97  182  Sack  gegen
90  610  Sack  am  1.  Jannar  1907.

Im  Januar  sind  bereits  30  000  Sack  angekommen.
  Man  erwartet  in  der  zweiten  Hälfte
des  Monats  noch  20  000  Sack  und  im  Februar
den  Rest  der  Ernte,  etwa  45  000  Sack

(Bericht  des  Laiserlichen  Nonsulats  in  Liffabon
om  18.  Januar  d.  Js.

'

 

 

Aussichten  der  Iindigoernte  Britisch-Indiens  1907  08.

Das  Endmemorandum  über  die  gesamte  Indigoernte
  Britisch-Indiens  für  die  Saison  1907/08
ist  unter  dem  26.  Dezember  v.  J.  erschienen.  Die
darin  behandelten  Provinzen  enthalten  98  v.  H.
der  gesamten  in  Britisch-Indien  mit  Indigo  bestellten
  Fläche,  wie  sie  auf  Grund  von  Durchschnittsberechnungen
  aus  den  fünf  mit  dem  Jahre
1905/06  abschließenden  Jahren  berechnet  ist.
Innerhalb  dieser  Periode  belief  sich  die  durchschnittliche
  unter  Indigokultur  stehende  Fläche
auf  617  000  Acres;  im  Jahre  1906/07  sank  sie
auf  421  200  Acres,  und  für  das  Jahr  1907/08
wird  sie  auf  371  300  Acres  geschätzt,  sie  hat  also
gegen  das  Vorjahr  wiederum  abgenommen.

Für  Bihar,  Madras  und  einige  Teile  der
Vereinigten  Provinzen  wird  der  Stand  der  Indigofelder
  als  ziemlich  gut  bezeichnet.  Für  Punjab
ist  die  Saison  ungünstig  gewesen.

Der  Stand  der  Indigofelder  wird  im  allgemeinen
  als  ziemlich  gut  bis  gut  gemeldet;  in
einigen  Teilen  Bengalens  haben  aber  Insekten  und
unregelmäßiger  Regen  etwas  Schaden  verursacht,
und  in  Madras  macht  sich  Regenmangel  fühlbar.

Die  Schätzung  lautet  für  die  einzelnen  Provinzen,
  wie  folgt:

4  1907/08  1906.07  1907  08  1906/07
Provinzen

 

Flächen  in  Acres  Ertrag  in  e#ts

Bengalen  146  800  137  800  20  000  17300

Madra  .  119300  180  700  16  800  32300

Verein.  Vrobinzen  47300  40  100  5  600  5  100

Punjab  57900  62  300  9  000  11  000
Zusammen  371  300  421  200  51  400  65  700.
        <pb n="271" />
        W  197  20

In  Bengalen  (37,7  v.  H.)  hat  das  mit
Indigo  bestellte  Areal  gegen  das  Vorjahr  um
6,5  v.  H.  zugenommen.  Die  Witterungsverhältnisse
  sind  in  den  Hauptanbaubezirken  von  Bihar
im  allgemeinen  günstig  gewesen.  In  anderen
Bezirken,  in  denen  die  Indigvoernte  weniger  Bedentung
  hat,  litten  die  Pflanzen  unter  Trockenheit.

In  Madras  (31  v.  H.)  hat  die  in  den
Raiyatwaridörfern  bebaute  Indigofläche  gegen
das  Vorjahr  um  34  v.  H.  abgenommen.  Geringere
  Nachfrage  nach  Indigo  und  Mangel  an
rechtzeitigem  Regen  haben  diesen  Ausfall  verursacht.
  Der  Stand  der  Felder  wird  als  ziemlich
  gut  bis  gut  gemeldet.

In  den  Vereinigten  Provinzen  (19,6  v.  H.)
hat  sich  die  Indigofläche  wegen  der  im  Vorjahre
erzielten  hohen  Preise  um  17  v.  H.  vergrößert.
In  den  östlichen  Distrikten  litten  die  Pflanzen
unter  Trockenheit,  in  Doab  war  die  Ernte  gut.

Im  Punjab  (9,8  v.  H.)  hat  die  Indigofläche
  um  7  v.  H.  abgenommen.  Im  Multandistrikt
  führten  die  günstigen  Preise  des  Jahres
1906  eine  Ausdehnung  der  Anbaufläche  herbei,
dagegen  ging  sie  in  anderen  Distrikten  wegen
Regenmangels  und  Wassermangels  in  den  Bewässerungskanälen
  zurück.

LTage  des  Baumwollmarktes  in  den  Vereinigten
Staaten  von  RKmerika.

Die  allgemeine  Depression  im  amerikanischen
Geschäftsleben  ist  auch  auf  den  dortigen  Baumwollmarkt
  nicht  ohne  Einfluß  geblieben  und  hat
zu  einem  zeitweiligen  vollständigen  Stillstand  auf
dem  Baumwollenwarenmarkt  geführt.

Während  der  letzten  Wochen  haben  fast  alle
amerikanischen  Baumwollspinnereien  ihre  Produktion
  eingeschränkt.  Wie  lange  dieser  Zustand
jortdauern  wird,  wird  wesentlich  von  dem  Zeitpunkt
  abhängen,  in  dem  das  amerikanische  Geschäftsleben
  wieder  in  normale  Bahnen  zurückgekehrt
  sein  wird.  Wann  dieser  Zeitpunkt  eintreten
  wird,  läßt  sich  heute  schwer  voraussagen.
Die  Optimisten  erblicken  in  dem  gegenwärtigen
Zustand  der  wirtschaftlichen  Verhältnisse  das  Ende
einer  Panik,  die  Pessimisten  erst  den  Beginn
einer  Krisis.

Die  diesjährige  Baumwollernte  ist  vom  landwirtschaftlichen
  Departement  in  Washington  auf
11  687  000  Ballen  geschätzt  worden.  Diese
Schätzung  hat  unmittelbar  zu  einem  Preissturz
geführt  —  der  jedoch  nicht  lange  angehalten  hat  —,
weil  sich  in  den  Kreisen  der  Fachleute  die  Ansicht
behauptete,  daß  die  offizielle  Schätzung  um  etwa
1  Million  Ballen  zu  niedrig  angesetzt  war.

 

Infolge  der  gegenwärtig  herrschenden  wirtschaftlichen
  Verhältnisse  in  der  Union  haben  die
amerikanischen  Spinner  nur  geringe  Mengen
Baumwolle  gekauft,  weil  sie  nicht  in  der  Lage
sind,  die  geforderten  Preise  zu  zahlen.  Während
die  Spinnereien  in  den  Südstaaten,  und  namentlich
  diejenigen  in  Nord=  und  Süd-Karolina,  bisher
  ihren  Gesamtbedarf  an  Baumwolle  in  den
Monaten  Oktober,  November  und  Dezember  gedeckt
  haben,  d.  h.  solange  die  geerntete  Baumwolle
  sich  noch  in  den  betreffenden  Staaten  selbst
befand,  ist  dies  in  dieser  Saison  nicht  geschehen,
und  große  Mengen  Baumwolle  haben  bereits  das
Territorium  der  Staaten  verlassen,  aus  denen  in
früheren  Jahren  nicht  ein  einziger  Ballen  Baumwolle
  exportiert  worden  ist.

Seit  dem  1.  September  bis  zum  14.  Dezember
  1907  sind  5  500  000  Ballen  Baumwolle
auf  den  Markt  gebracht  worden,  oder  1  300  000
Ballen  weniger  als  in  demselben  Zeitraum  der
letzten  Saison.  Hiervon  sind  3  Millionen  Ballen
exportiert  worden,  oder  400  000  Ballen  weniger
als  im  gleichen  Zeitraum  der  vorigen  Saison.
Die  Baumwollspinnereien  der  Nordstaaten  haben
in  dem  genannten  Zeitraum  600  000  Ballen
Baumwolle  bezogen,  die  der  Südstaaten  850  000
Ballen.

Zahlreiche  Mitglieder  der  Pflanzervereinigung
halten  ihre  Vorräte  nach  wie  vor  zurück,  um  den
von  ihnen  festgesetzten  Minimalpreis  von  15  Cent
pro  Pfund  zu  erzielen.  Die  Pflanzer  werden  bei
diesem  ihrem  Verhalten  vermutlich  verharren,  es
sei  denn,  daß  der  nächste  Frühling  die  Aussicht
auf  eine  besondere  große  Baumwollernte  für  das
Jahr  1908  eröffnen  sollte.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Atlanta  vom

21.  Dezember  1907.)

kK#upferfunde  in  britisch.Oftafriha.

Nach  sorgfältiger  Prüfung  der  Kupferfunde
in  Britisch-Ostafrika  hat  es  sich  herausgestellt,
daß  die  Felder  trotz  genügenden  Kupfergehalts
der  ersten  Proben  nicht  abbauwürdig  sind.  Das
kupferhaltige  Gestein  hört  in  geringer  Tiefe  auf,
die  Schicht  an  der  Oberfläche,  aus  der  die  Proben
stammten,  war  angereichert.  Auch  der  bekannte
deutsche  Geologe  Professor  Fragas-Stuttgart,
der  die  Gegend  bereiste,  hat  sich  ungünstig  über
die  Aussichten  der  Kupferfelder  am  Tsavo  gedußert.


(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Bizekonsulats

in  Mombassa.)
        <pb n="272" />
        W  198  20

Die  Nutzhölzer  auf  den  Dhilippinen.

The  Philippine  Journal  of  Science  vol.  II
fasc.  5  (Sect.  Botany)  enthält  einen  wertvollen
Artikel:  Philippine  Wocds  by  Fred.  W.  Foxworthy.
  U.  a.  werden  darin  von  55  Holzarten
Photographien  von  Querschnitten,  Angaben  über
spezisisches  Gewicht,  Farbe,  Bearbeitungsfähigkeit,
einheimische  Namen,  wissenschaftliche  Namen,  geographische
  Verbreitung  usw.  gegeben.  Das  Heft
liegt  während  der  nächsten  Wochen  im  Königl.
Botanischen  Museum  Dahlem  zur  Einsicht  aus.

Kusbeutung  von  Dbosphatlagern  in  Algier.

Im  Anschluß  an  den  früheren  Artikel  mit
gleicher  Überschrift  (Kol.  Bl.  1908,  S.  145)  kann
mitgeteilt  werden,  daß  der  Beschluß  (Arrêté)  des
Generalgouverneurs  am  16.  Dezember  1907  ergangen
  ist.  Durch  ihn  wird  lediglich  die  Genehmigung
  für  die  in  Gemäßheit  des  Senatskonsults
  von  1863  vorgenommene  Abgrenzung  und
Aufteilung  des  Gebietes  des  Brarcha-Allaouna-Stammes
  unter  Mitteilung.  des  Ergebnisses
des  Verfahrens  erteilt.  Damit  ist  das  Hindernis
beseitigt,  das  bisher  der  Annahme  und  Genehmigung
  von  Gesuchen  um  Aufsuchung  und  Ausbeutung
  der  in  diesen  Territorien  belegenen
Phosphatlager  entgegenstand.  Bezüglich  ihrer
Abfassung  gilt,  wie  ergänzend  bemerkt  werden
mag,  außer  dem  Dekret  vom  25.  März  1898
"relatif  à  la  recherche  et  à  Dexploitation  des
gisements  de  phosphates  de  chaux  en  Algérie:
die  dazu  ergangene  Ausführungsverordnung  vom
16.  Mai  desselben  Jahres  (Reglement  sur  les
autorisations  de  recherches  de  phosphates  de
chaux).

Der  Arreté  ist  gleichzeitig  in  den  amtlichen
Organen  Le  Mobacher  vom  21.  Dezember  1907
und  dem  Bulletin  OÖfficiel  du  Gouvernement
Général  de  V’Algérie:  Nr.  1859  vom  gleichen
Datum  veröffentlicht.  Daß  er  auch  durch  Anschlag
  bekannt  gemacht  worden  sei,  erhellt  nicht.
Ein  Exemplar  der  letzteren  Veröffentlichung  liegt
während  der  nächsten  Wochen  im  Reichsamt  des
Innern  für  Interessenten  zur  Einsichtnahme  aus.
Ihm  geht  ein  Bericht  vorher,  der  neben  geschäftlichen
  Notizen  über  den  Stamm  der  Brarcha-Allaouna,
  über  die  geographische  Lage,  den
Flächeninhalt,  die  Bodenbeschaffenheit,  das  Klima
und  die  Bevölkerung  ihres  Gebietes  Auskunft
gibt  und  den  Gang  des  Abgrenzungs=  und  Aufteilungsverfahrens
  darstellt.  Es  handelt  sich  um
eine  Fläche  von  968  829  ha  96  a,  die  zwölf
Donaren  zugeteilt  ist.  Als  solche,  in  denen  das
Borkommen  von  Phosphaten  bisher  festgestellt  ist,

 

werden  die  Douara  von  Tasbent,  Troubia  und
Gourigneur  bezeichnet.
(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Algier.)

 

Der  Handel  des  Kongostaates  1906.“)

Der  Generalhandel  des  Kongostaates  erreichte
  im  Jahre  1906  dem  Werte  nach  die  Höhe
von  106  483  059,33  Fr.  Es  entfielen  auf  die
Ausfuhr  76  781  358,86  Fr.,  auf  die  Einfuhr
29  701  700,47  Fr.  Die  Zunahme  gegen  das
Vorjahr  betrug  12  055  440,58  Fr.  oder  12,77

v.  H.

Der  Spezialhandel  belief  sich  im  ganzen
auf  79755  419,78  Fr.,  von  denen  58277830,70
Fr.  auf  die  Ausfuhr  und  21477589,08  Fr.  auf
die  Einfuhr  entfielen.  Gegen  das  Vorjahr  bedeutet
  dies  bei  der  Ausfuhr  eine  Zunahme  um
rund  10  v.  H.  und  bei  der  Einfuhr  um  rund
7  v

.  H.

Bei  der  Ausfuhr  (Spezialhandel)  zeigen
Kopal,  Palmöl,  Kakao  und  Reis  eine  Zunahme.
Der  Export  betrug  bei  diesen  vier  Artikeln
868  735  kg,  1  994  628  kg,  402  429  kg  und
91  019  kg;  die  Zunahme  beträgt  bei  ihnen:
23271  kg,  72  304  kg,  207791  kg  und
57  890  kg.

Eine  Abnahme  zeigt  die  Ausfuhr  von  Erdnüssen
  (im  ganzen  17  347  kg),  Kaffee  (im  ganzen
74  916  kg),  Kautschuk  (im  ganzen  4  848  931  kg),
Elfenbein  (im  ganzen  178  201  kg)  und  Palmnüssen
  (im  ganzen  4  895  570  kg).  Sie  betrug
bei  diesen  fünf  Artikeln  32  337  kg,  32  990  kg,
12  836  kg,  32  119  kg  und  151  392  kg.

Die  vermehrte  Ausfuhr  einzelner  Produlte
würde  die  Steigerung  der  Gesamtausfuhrziffer
nicht  erklären;  diese  ist  vielmehr  eine  Folge  des
höheren  Marktwertes,  besonders  des  Kautschuks,
Elfenbeins  und  Kopals.

Die  Steigerung  der  Einfuhrziffer  resultierte
vornehmlich  aus  der  vermehrten  Einfuhr  von
Baumaterialien,  Eisenbahnschienen,  Briketts,  Kleidungsstücken
  und  Wein.  Auch  die  Spirituoseneinfuhr
  (4127  195,57  Fr.)  ist  gewachsen  —  eine
Folge  der  bevorstehenden  Erhöhung  des  Einfuhrzolles.


Der  Anteil  Belgiens  betrug  (Spezialhandel)
bei  der  Einfuhr  15  285  291,56  Fr.,  bei  der
Ausfuhr  54  304  695,71  Fr.

Bei  der  Ausfuhr  (Generalhandel)  betrug  der
Anteil  Kameruns  876  050  Fr.;  für  Deutschland
  waren  bestimmt  Waren  im  Werte  von
150  609,60  Fr.  (Spezialhandel)  bzw.  152  594,10
Fr.  (Geeneralhandeh.

Nach  dem  Bulletin  Officiel  de  I’Etat  Indépendant
du  Congo  Nr.  9.
        <pb n="273" />
        W  199  2

Bei  der  Einfuhr  stammten  Waren  im  Werte
von  2010,84  Fr.  von  den  deutschen  Besitzungen
der  afrikanischen  Westküste,  während  der  Anteil
Deutschlands  800  712,66  Fr.  beim  Spezialhandel
  und  1231  822,88  Fr.  beim  Generalhandel
  ausmachte.

Kußenhandel  von  Britisch-Guavona  im  Jahre  1906/07.

Die  Einfuhr  Britisch-Guayanas  bewertete  sich
im  Jahre  1906/07  (April  bis  März)  einschließlich
des  Durchgangsverkehrs  auf  8  115  862  3  gegen
7978  588  3  im  Jahre  1905/06.  Davon  entfallen
  auf  Großbritannien  4  424  086  3  (1905/06:
4  127  781);  Kanada  547  232  8  (562  351);  sonstige
  britische  Besitzungen  271  950  8  (415  477);
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  2  300  530  5
(2258  475).

Der  Wert  der  Ausfuhr  belrug  im  Jahre
1906/07:  8  846  417  8  und  im  Jahre  1905/06:
9  .573  094  3.  Hiervon  gingen  nach  Großbritannien
3  850  386  8  (1905/06:  4  136  476);  Kanada
2278  860  8  (3  126  129);  sonstigen  britischen
Besitzungen  205  052  8  (113  181);  nach  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  1  991  220  8B
(1  571  568).

Bei  den  Einfuhrartikeln  entfallen  auf  Mehl
731  842  3  (1905/06:  803  946);  auf  Waren
aus  Leinen,  Baumwolle  und  Wolle  895  198  86
(820  129);  Düngemittel  686  713  8  (vo6  375);
Maschinen  einschließlich  Nähmaschinen  358  859  8
(6565  697);  Schnitt=  und  Putzwaren  220  750  3
(217  540);  Ole  214  487  38  (189  116);  eingepökeltes
  Schweinefleisch  204  422  8  (190  233);
Reis  131  562  8  (274  406).

Den  wesentlichen  Anteil  an  der  Ausfuhr
haben  Zucker,  Rum,  Balata  und  Melasse.

Die  Ausfuhrwerte  für  diese  Waren  stellten
sich,  wie  folgt:

Rohzucker  5  085  617  8  (1905/06:  5799  145);
davon  nach  Großbritannien  11550405#  (1262393);
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  1  685  352  8
(1424  372);  Kanada  2240  746  8  (3  108  199).

Rum  520  610  8  (1905/06;  584  300);  davon
nach  Großbritannien  474  646  8  (543  655);  Kanada
  15  488  8  (9188).

Balata  277  113  8  (1905/06:  222  859  4);
davon  nach  Großbritannien  188  738  3  (199  965);
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  80  569  3
(19  049).

Melasse  56  781  8  (1905/06:  42  873);  davon
nach  Großbritannien  31  343  8  (5068);  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  1510  #8  (—j);
Kanada  1722  3  (4960).

(Monthle  Report  of  the  Department  of  Trade
and  Commerce  of  Canada.  September  1907.)

 

Verbot  des  Verkaufs  und  der  Einfuhr  von  Feuerwaffen
  und  Munition  in  Oozambique.

Im  Bezirke  Mozambique  und  in  den  Gebieten
von  Kap  Delgado  ist  für  zwei  Jahre  —  gerechnet
vom  30.  November  v.  Is.  ab  —  der  Verkauf
und  die  Einfuhr  von  Feuerwaffen,  Munition  und
Pulver  sowie  die  Entnahme  dieser  Gegenstände
aus  öffentlichen  Niederlagen  verboten.

(Boletim  Official  do  Governo  Geral  da  Provincia
de  Moçambique.)

Jollbegünstigte  Sinfuhr  von  Vanille  aus  den  fran-3ösischen
  Besitzungen  der  Südsee  nach  Frankreich.

Die  Menge  Vanille,  die  aus  den  französischen
Besitzungen  in  der  Südsee  in  der  Zeit  vom
1.  Juli  1907  bis  zum  30.  Juni  1908  unter  den
durch  die  Verordnung  vom  30.  Juni  1892  vorgeschriebenen
  Bedingungen  nach  Frankreich  eingeführt
  werden  kann,  ist  auf  20  000  kg  festgesetzt.

(Journal  officiel  de  la  République  Françaisc.)

Neue  Jollordnung  in  Sanzibar.

Unterm  9.  Oktober  1907  ist  in  Zanzibar  eine
neue  Zollordnung  erlassen,  wonach  zur  Förderung
des  Durchfuhrhandels  in  Zukunft  bei  der  Wiederausfuhr
  von  Waren  der  volle  Zoll  vergütet
werden  soll,  während  früher  nur  87½⅛  v.  H.  des
gezahlten  Zolles  rückvergütet  wurden.  Auf  Waren,
die  schnell  verderben,  wie  Früchte,  Kartoffeln  usw.,
wird  keine  Rückvergütung  gewährt.  Zur  Erleichterung
  der  Einfuhr  im  allgemeinen  sind  die
Lagerhausgebühren  für  Kohle  und  alle  Zölle  für
Warenmuster  abgeschafft.  Ferner  ist  zur  Hebung
der  Landwirtschaft  der  Zoll  auf  lebendes  Vieh
aufgehoben  und  der  Einfuhrzoll  auf  landwirtschaftliche
  Geräte,  Maschinen,  auf  Pflanzen,  Saat
und  Stecklinge  sowie  auf  Packmaterial  (Matten
und  Kandas)  für  Zanzibarerzeugnisse  abgeschafft.

Nach  der  alten  Zollordnung  wurde  für  gewisse
in  das  Zanzibarzollamt  eingehende,  aus  dem
Sultanat  stammende  Güter  ein  Einfuhrzoll  erhoben.
  Tatsächlich  war  dieser  Zoll  ein  Ausfuhrzoll,
  da  die  in  Betracht  kommenden  Erzeugnisse
zum  großen  Teile  Ausfuhrwaren  waren  und  das
Zollamt  nur  zur  Überseeischen  Ausfuhr  wieder
verließen.  Nach  der  neuen  Verordnung  wird
dieser  Zoll  als  Ausfuhrzoll  erhoben.  Gleichzeitig
ist  bei  einer  Reihe  von  Artikeln,  deren  Erzeugung
in  Zanzibar  und  Pemba  sehr  gering  ist  oder  die
nur  von  auswärts  zwecks  Weiterbeförderung  eingehen,
  der  alte  Einfuhrzoll  gänzlich  aufgehoben
worden.  Diese  Artikel  sind  Boritis,  Kopal,  Ebenholz,
  Korn,  Reis,  Chiroki,  Erdnüsse,  Flußpferd=
        <pb n="274" />
        W  200  20

zähne,  Elfenbein,  Orseille,  Rhinozeroshörner,  Zucker,  feines  Mehl,  Brot,  Zwieback,  Rind-Schildpatt.

  fleisch,  Schweinefleisch,  Fisch,  andere  Lebensmittel
Alle  aus  dem  britisch-ostafrikanischen  und  aus  (provisions),  Reis  und  Tee.

dem  Uganda-Schutzgebiete  nach  Zanzibar  ein-  (The  Board  of  Trade  Journal.)

geführten  Erzeugnisse  sind,  soweit  sie  nicht  aus  –
den  genannten  Ländern  selbst  stammen,  zollpflichtig.  Sollbefrelungen  in  Süb-Uigeria.

Laut  Verordnung  des  Gouverneurs  vom
29.  November  1907  sind  alle  Waren,  die  von
Jollfrelhelt  für  oewne  rungsmittel  *h  dem  zur  Zeit  der  Veröffentlichung  dieser  Verord-4

  s  .  nung  im  Amte  befindlichen  Gouverneur  für  seinen

Das  Gesetz,  betreffend  Zollfreiheit  gewisser  Privatgebrauch  in  die  östlichen  und  die  Zentral-Nahrungsmittel
  bei  der  Einfuhr  nach  Süd-Rigeria,  provinzen  der  Kolonie  Süd-Nigeria  eingeführt
ist  mit  Wirksamkeit  vom  1.  Januar  1908  ab  in  werden,  zollfrei.  Ahnliche  Bestimmungen  sind
Kraft  gesetzt.  Danach  können  folgende  Nahrungs=  bereits  für  die  westliche  Provinz  (Lagos)  erlassen.
mittel  zollfrei  eingeführt  werden:  (Ebenda.)

 

 

Solltarif  für  die  spanischen  Besitzungen  am  Golf  von  Gulnea.

Die  Zollverhältnisse  in  den  spanischen  Besitzungen  am  Golf  von  Guinea,  die  sich  bisher  in
einem  mehr  oder  weniger  provisorischen  Zustande  befanden,  sind  durch  eine  Verordnung  vom
9.  Dezember  v.  Is.  neu  geregelt  worden.

Der  neue  Zolltarif  stellt  sich  als  ein  Differentialtarif  dar,  der  den  spanischen  Erzeugnissen,
die  unter  spanischer  Flagge  eingeführt  werden,  zumeist  sehr  erhebliche  Vergünstigungen  gegenüber
den  fremden  Erzeugnissen  oder  den  unter  fremder  Flagge  eingeführten  Waren  gewährt.

Der  Tarif  soll  am  1.  April  d.  Is.  in  Kraft  treten.  Laut  Verordnung  vom  27.  Dezember
v.  Is.  gelten  jedoch  die  Sätze  für  die  nachsteheud  aufgeführten  „alkoholhaltigen  Getränke“  bereits
seit  dem  1.  Jonnar  d.  Is.  wenn  die  Sendungen  den  Ursprungs=  oder  Durchfuhrhafen  nach  dem
31.  Dezember  1907  verlassen  haben.  Auf  Sendungen,  die  nachweislich  vor  dem  1.  Januar  1908
den  Ursprungs=  oder  Durchfuhrhafen  verlassen  haben,  finden  die  bisherigen  Sätze  Mnwendung.

Fremde  Lerhn  9  1  w  Her-Nr.

  Waren  Maßstab  Ar  der  pder.  bei  der  bei  der
5.  Alkoholhaltige  Getränke,  ohne  irgend  einen  Verzollung  E  sé  biubene

Zusatz,  von  geringerem  Werte  als  1  Peseta

für  1  Liter,  wie  Rum,  Genever,  Alkohol,

cafia  de  Cuba  und  dergl.,  weder  versüßt

noch  gemischt  mit  einem  Stoffe,  der  die  Feststellung

  ihres  Alkoholgehalts  mittels  des

Alkoholometers  verhindern  könnte,  bis  zu

50  Zentesimalgraden  einschl.  kg  Rohgewicht  1,25  1,25
6.  Dergleichen,  für  jeden  Grad  darüber,  ein

verhältnismäßiger  Zuschlagszoll  von  0,05  0,05—

7.  Alkoholhaltige  Getränke,  mit  irgend  einem
Zusatze,  von  geringerem  Werte  als  1  Peseta
für  1  Liter,  wie  Rum,  Genever,  Alkohol,
cafia  de  Cuba  und  dergl.,  verfüßt  oder  gemischt
  mit  einem  Stoffe,  der  die  Feststellung
ihres  Alkoholgehalts  mittels  des  Altoholometers
  verhindern  könnt  .  1,35  1,35
(Gaccta  de  Aladrid.)
        <pb n="275" />
        W  201  20

Verschiedene  Mitteilungen.

Die  zugänge  für  die  Kolonialsammlung  der
Geologischen  Landesanftalt  1907.

Die  Kolonialsammlung  der  Königlich
Preußischen  Geologischen  Landesanstalt  zu
Berlin  entwickelt  sich  durch  Vereinigung  möglichst
aller  geologischen  Aufsammlungen  der  Kolonialbehörden
  und  ihrer  Vertreter,  der  bergmännischen
und  technischen  Expeditionen  und  der  wissenschaftlichen
  Forschungsreisenden  immer  mehr  zu  einer
Zentralstelle  für  die  geologischen  Kenntnisse  unserer
deutschen  Kolonialgebiete.  Zahlreiche  Interessenten,
sowohl  von  amtlicher  wie  privater  Seite,  finden
jederzeit  Auskunft  und  Rat.  Bei  dem  stetig
wachsenden  Interesse,  das  jetzt  mehr  und  mehr
auch  in  bergbaulichen  und  wasserwirtschaftlichen
Fragen  unseren  Kolonien  entgegengebracht  wird,
hat  die  Sammtung  heute  bereits  eine  umfangreiche
Erweiterung  erfahren.  Dank  dem  regen  Eifer
zahlreicher  Stationsbeamter  und  Schutztruppenoffiziere
  sowie  der  Führer  unserer  Expeditionen
sind  dem  Institut  in  den  letzten  Jahren  Aufsammlungen
  von  Gesteinen  und  Mineralien  zugegangen,
  deren  jede  einen  hohen  wissenschaftlichen,
  wenn  auch  manchmal  nur  rein  örtlichen
Wert  für  die  Erweiterung  und  Vertiefung  der
geologischen  Kenntnisse  des  betreffenden  Kolonial-=gebiets
  hat.

Im  Jahre  1907  erhielt  die  Kolonialsammlung
der  Geologischen  Landesanstalt  die  ostafrikanischen
  Sammlungen  des  Professors  Uhlig-Berlin
  aus  dem  Vulkangebiete  des  großen  Grabens
und  der  Massaisteppe,  vom  Kilimandscharo  und
Mern;  sie  liefern  besonders  zur  Kenntnis  der
dortigen  sehr  verbreiteten  jungvulkanischen  Gesteine
einen  schätzenswerten  Beitrag.  Eine  Ergänzung
dieser  Sammlungen  bietet  weiterhin  die  Kollektion
von  Dr.  Fritz  Jaeger;  dieser  hat  im  Auftrage
der  Kolonialverwaltung  und  der  Landeskundlichen
Kommission  die  gleichen  Gebiete  bereist.  Ferner
ist  von  hoher  Bedeutung  die  umfangreiche  Sammlung
  des  Geologen  Dr.  Tornau,  der  den  südlichen
  und  zentralen  Teil  des  Schutzgebietes  besuchte
  und  besonders  die  Goldvorkommen  von
Ikoma  studierte.

Aus  Südwestafrika  gelangten  in  die  Sammlung
  durch  Bergrat  Duft  Gesteine  und  Mineralien
aus  der  Gegend  von  Hohenwarte  und  Pforte;  ferner
wurden  aufgenommen  ein  aus  den  Aufstandswirren
geretteter  Teil  der  Sammlung  des  gefallenen  Bergassessors
  Dr.  Semper  von  der  Gegend  Lüderitzbucht—Keetmanshoop
  —Gibeon,  einige  Bohrproben
und  Gesteine  des  Bezirksgeologen  Dr.  Lotz  und
des  Herrn  Scholz  aus  dem  Gebiete  der  Lũderitzbuchtgesellschaft.
  Schriftsteller  Seiner  in  Graz

 

übergab  in  Ergänzung  seiner  früheren  Sammlung
Gesteine  aus  dem  sogenannten  Caprivizipfel;  sie
stellen  besonders  schätzenswerte  Beiträge  zur
Kenntnis  der  ganzen  Ablagerungen  im  Gebiete
der  Kalahari  dar.

Die  Sammlungen  von  Kamerun  erfuhren
eine  Bereicherung  durch  Übersendungen  des  Stabsarztes
  Dr.  Mansfeld-Ossidinge  und  der  Hauptleute
  Scheunemann  und  Glauning  vom  oberen
Diahfluß  und  aus  dem  Baussolande'  sowie  durch
Zuwendungen  der  Südk
aus  der  Gegend  Edea—-Jaunde.  Sehr  umfangreiche
  und  wissenschaftlich  wertvolle  Sammlungen
übergaben  Hauptmann  Freiherr  v.  Seefried  von
der  deutsch--französischen  Grenzkommission  in  Ostkamerun
  und  Dr.  uillemain.  Die  erstgenannte
  Sammlung  umfaßt  Gesteinsproben  aus
dem  Gebiete  des  Benub  in  Nord-Nigeria  sowie
aus  dem  Gebiete  von  YDola—Garua  ostwärts  über
Binder  bis  Busso,  Rei  Buba,  Kunde  und  Gaza.
Im  wesentlichen  sind  es  neben  den  Sandsteinbildungen
  der  Benusformation  Gesteine  der  altkristallinen
  Schieferformation  und  alte  Eruptivgesteine.
  Die  Sammlung  Guillemain  umfaßt
die  Gegend  von  Victoria,  Edea,  Jabassi,  Johann-Albrechtshöhe,
  Esudan,  Mamfe  —Tinto—Bamenda
—  Bamum—Banjo—Galim—Tibati  und  Ngambe.
Interessant  sind  die  Proben  der  genau  studierten
zum  Teil  fosfilreichen  Mungokalke  sowie  der  Sandsteine
  und  pflanzenführenden  Schiefer  von  Mamfe
und  der  Glimmerlagerstätte  von  Esudan.

Aus  Togo  gingen  durch  den  Bezirksgeologen
Dr.  Koert  Proben  des  Eisenerzvorkommens  von
Banjeli  sowie  des  in  jener  Gegend  aufgefundenen
Dwyka-Konglomerates  ein.

Aus  dem  Gebiete  der  Südsee-Inseln  übersandte
  das  Reichs-Kolonialamt  Gesteine  des
jüngsten  Vulkanausbruches  auf  Savail  (Samoa);
ferner  stellten  Gouverneur  Dr.  Hahl  und  Bezirksamtmann
  Fritz-Saipan  Proben  von  den  Marianen
und  Karolinen,  Marine-Oberstabsarzt  Dr.  Krämer-Kiel
  Gesteine  von  den  Palau-Inseln,  vom  Truk-Archipel
  und  von  den  Luf-Inseln  zur  Verfügung.
Die  eingesandten  Materialien  sind  zum  Teil  besonders
  dadurch  von  hohem  wissenschaftlichen
Wert,  daß  sie  den  Nachweis  des  Vorkommens
altkristalliner  und  alteruptiver  Gesteine  auf  diesen
Inseln  erbringen  und  damit  das  hohe  Alter
dieser  Inselkerne  beweisen.

Die  San  José-Schildlaus  in  Südafrika.

Ende  Oktober  1907  ist  in  Bloemfontein
das  Auftreten  der  San  José-Schildlaus
        <pb n="276" />
        W  202  20

(aspidiotus  perniciosus)  entdeckt  worden,  die
bisher  hauptsächlich  in  Amerika  großen  Schaden
unter  den  Fruchtbäumen  angerichtet  hat,  in  Südafrika
  aber  unbekannt  war.  Die  Regierung  der
Orangefluß-Kolonie  hat  daraufhin  unter  dem
31.  Oktober  1907  die  Ausfuhr  aller  Arten  von
Pflanzen,  Bäumen  und  Sträuchern  mit  Ausnahme
von  Küchengemüsen  aus  Bloemfontein  verboten
und  unter  Strafe  gestellt.

 

Hafenbau  auf  hawaii.

Die  den  Bau  der  Mole  und  des  Hafens  von
Hilo,  Insel  Hawaii,  betreffenden  Pläne  des
Captain  Otwell  vom  U.  S.  Engineer  Corps  haben
die  Zustimmung  der  Washingtoner  Regierung  erhalten.
  Da  die  Gelder  für  diese  Zwecke  schon

 

vor  längerer  Zeit  bewilligt  worden  sind,  hofft
man  im  Februar  oder  März  1908  den  Bau
beginnen  zu  können.  Nach  Vollendung  der  Mole
wird  der  Hafen  von  Hilo  eine  größere  Fläche
haben  als  der  von  Honolulu  und  wird  wirtschaftlich
  unzweifelhaft  sehr  viel  zur  Entwicklung
der  größten  Insel  dieses  Archipels  beitragen.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Honolulu.)

 

Citeratur.

Prof.  Dr.  Hartmann:  Chinesisch-Turkestan.
Geschichte,  Verwaltung,  Geistesleben  und  Wirtschaft.
  Mit  zwei  Karten.  Halle  a.  S.  1908.
Verlag  von  Gebauer-Schwetschke.  Preis  geb.
Mk.  3,50.

 

Verkehrs-Nachrichten.

Zwischen  dem  Kaiserlichen  Konsulat  in  Seattle  und  der  „Australian  Mail  Line“

ist  eine  Vereinbarung  zustande  gekommen,

wonach  sich  die  Dampfsschiffahrts-Gesellschaft  verpflichtet,

ihre  in  vierwöchentlichen  Abständen  zwischen  San  Francisco  und  Australien  verkehrenden  Dampfer

regelmäßig  in  Apia  anlegen  zu  lassen.

Der  erste  nach  Apia  fahrende  Dampfer  wird  am  13.  März

von  San  Francisco  abgehen.

Nachdem  nunmehr  die  Postverbindung  mit  Apia  über  San  Francisco  gesichert  ist,
werden  die  Briefsendungen  nach  dem  Schutzgebiet  von  Samoa,  die  seit  der  Aufhebung  der  amerikanischen
  Linie  San  Francisco  —  Samoa—Auckland  —Sidney  der  Oceanic  Steamship  Co.  über  Sidney

geleitet  worden  sind,  wieder  über  New  York—San  Francisco  befördert  werden.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Februar  1908.

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "%  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  27.  Febr.  Friedrich=  Wilhelms.
(eutsche  Schiffe)  de  88  Tage
·  Ocmpsonhavren  41Tage25.«’5ebr.6.Mätz
1sVEIUch-U««W"««  Brindisi  8.  März  Simpfonhafen  38  Tagß0  ob
(engl.  Schtffe)  Friedrich-Wilhelms-.  –
hafen  41  Tage
2  beutsch-Ostafrika.  Neapel.  20.Febr.  2.  Märba  O  16—17  Tages18.  29.  Febr.
a)  —  Buloba,  Muansa  und  weucte  Schlffe).  10  abds.
be  n  lienrte  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10*  abds.
7  und  von  der  End  attom  «
Schlss  nach  den  Bestim  Brindisi  238.  Febr.  Mombasa  18,  11  Tage21.  Febr.  10  abds.
mangsonte  (engl.  Schiffe)
Neapel  20.  Febr.  2.  März  Tanga  17,  19,  17  Tage18.  29.  Febr.
5)  noch  a  einschr  -  Dinchn.  I  Obrunsche  Schifte)  U#  1.  10%  a
4  ¾l  ·  23.  Febr.  —  16  T  21.  6
oct  un  —  i  3.  Febr  anga  Tage  Feiad  2  abds.
        <pb n="277" />
        W  203  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

 

 

 

Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  20.  Febr.  2.  Mär  Daressalam  18  Tage  18.  29.  Febr.
Gaenshe  beine  v  s  10°  a  La
Marseille#10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  7  105  abds.
1  (von  3csibarn  unmittelbar
nach  Deutsch-Ostafrito  b  Fscshurosc  rren  ine  nn-  nach!-lausschl.
  —  b  mentsdampfer  in  S#e
o  Brindisi  28.  Febr  Daressalam  17  Tage  21.  Febr.  10  5  abos.
(engl.  Schiffe)
Brindisi  .  .  .  .  ...  nzibar  20  Tage  .  .  .  .  ...  108  abds.
(engl.  Schiffe)  funz  Daressalam  weiler
,  mit  nächster  Gelegenheit
C  S  25  J  5  J.  535
3.  deutsch-Südwestafriha.  *  T  *  d  -  5  Tage  *  d  575  ums.
#  antwerpen  2.  März  Swakopmund  20  Tage  ärz
boch  Sbabt,  St  Eir  (eutcche  Schiffe),  88  vnis.
ein,  Haris.  Hohewarte.  s  .  .  a#
kalswater,  Karibib,  Kub  Boulogne  3.  März  Swakopmund  19  Tage  2Mär
Kubas,  Maltahöhe,  Nauchas  (deutsche  —
Hahal  taob  tem.outhampton,  22.Febr.  7.  März  Swakopmund  21  41  Fir-  6.  März
simbingwe,  Olliwarongo,  I  21—25  a  e  12  pms.
h-  “  9  Southampton  29.  Febr.  Swakopmund  25,  28  Tage  28.  Fäbr.
ba.  Sn  Waldau,  Waterberg,  «  »  «  -«.,  11  ooms
Windhuk  [VH#mburxg  6.  März  Swakopmund  25  Tage  5.  März
«  712  abds.
Southampton  22.  Febr.  7.  März  Lũderitzbucht  22,  20,  22,  21.  Febr.  6.  März
z  20—22  Tage  112  oms.
Hamburg  #  26.  Febr.  Lüderitzbucht  26  Tage  25.  Febr  525  Ums.
Antwerpen  2.  März  Lüderitzbucht  21  Tage  1.  März
b)  uch,  ##berigo  Kubuh  (deutsche  Schiffe)  8  #8  oms.
n  I  ·
mänsaäloel  auNTee  Bo  3.  März  Lüderitzbucht  20  Tage  2.  März
Oeuhchen  4  10  ums.
Southampton  29.  Febr.  Lũderitzbucht  27  Tage  28.  Febr.  118  vms.
Hamburg  6.  März  Lüderitzbucht  26,  288.  5.  März
I  35  Tage  71  ums.
1
()  nach  mansdrifte  Warm,Southampton,  29.Febr.  14.  März,  Capftadt  17  Tage  28.  Febr.  13.  März
b4o  (nur  Briefe,  Post-  1  on  dort  weiter  auf  dem  112  oms.
karren  und  Zeiumgen.  Druck-  1  Landwege  über  Steinkopf
sachen.  Geschäftspepiere  und
Warenproben  wie  Lüderitzbucht)

4.  Samoa.  Queenstown.  1.  März  Apia  29—31  Tage  28.  Febr.  1127
Hamburg  2.  7.  jed.  Mts.  Lome  24,  18  Tage  36  jed.  Mts.
S  7  abds
Nordenhani  28.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  jed.  its.  11.  22.
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  888  vms.
Notterdam  16.  jedes  Monats  Lome  20  Tage  15.  jed.  Mts.  9  ums.
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1°  ms.
5.  Logo.  (deursche  Schiffe)
Hamburg  25.  jedes  Monats  Lome  21  Tage  24  jed.  Mts.  7½  abds.
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10“  abds.
von  da  ab  kan  hndn
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  10  abds.
von  da  ab  kundverhdung
1#Liverpool  Akkra  1  5  T  Donnerstag  94  abds.

 

jeden  Sonnabend

 

dort  weiter  r  dem
kondpuege  in  5  Tagen
        <pb n="278" />
        W  204  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am
-.  ..
6.  Kamerun.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Viktoria  40  23  T’ge  .  jed.  Mts.  868  oms.
nach  Bamenda  rr  Duala  19,  24,  25  Tagee2  jed.  Mts.  7  abds
o  beche  S  Sut  Kribi  20  u.  26—80  Tage  leod.  «  «
zaid  ontemd  ol.  Bouloan-  111.  jedes  MonatsViktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10  nachm.
wouasg.  Jaunde,  Johann-  er⅜  Duala  18  Tage
Abrechtghohe,  Hoto,  Frit  Arrundh-  22%  Kribi  19  Tage
Plantation,  Gocia  Liverpool  7.  März  Viktoria  25  Tage  5.  März  1085  abds.
22.  Febr.  Duala  26  Tage  20.  Febr.  1045  abds.
Duala  28  Tage
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Ney  32—35  Tage  *  n  Mu  7½  abds.
b)  nach  Rio  del  Rey  .  .  Liverpool  T.  März  Rio  del  Rey  23  Tage
14  C.
„Gebiet  Liverpool  jeden  Sonnabend  orcados  17  Tage  jeden  Donnersta
q  nach  (O#n  e,  Gebie  rp  —  *  von  vort.  weise  #We  1!  10·  abds.  9
Lokod  ola
d)  nach  Osffldine  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  jeden  Donnerstag
·  vondoknveitekuher  botum  10“5  abds.
I  kßnwdomouiq
bis  10  Tage
e)  nach  Molund  Antwerpen  %  27.  Febr.  19.  März))  Matadi  19—20  Tage  26.  Febr.  18.  März
von  da  weiter  mit  der  Eisen-  14  nachm.
Bordeaux  1  25.  jedes  Monats  35  giu  —.  dsß23.  fer  Mts.  10“  abos.
1  dem  Ka  Ssongea  und
is  Molundu
I
·  Jap  39  Tage
Neapel  23.  April  (12D  Saipan  44  Tage
(beutsche  Schiffe)  Ponape  51  Tage  21.  April
J.  den  Narolinen,  Palan-Neapel  Ponape  54  Tage  10  abos.
Inseln,  Marianen.  (engl.  Schlssee  ...  Saipan  64  Tage
Jap  68  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet:  von  Yokohama  weiter  sechs  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
Neapel  27.  Febr.  Tsingtau  33—86  Tage5.  Febr.
(beutsche  Schiffe)  U  s  105  abos.
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  31—36  Tage  jeden  Freitag  1058  abds.
(engl.  Schifsen
B.  Kiautschon.  Marseille  1.  März  Tsingtau  31—36  Tage  28.  Febr.
(franz.  Schiffe)  1  abds.
Liverpool  6.  März  Tsingtau  31  Tage  5.  März  8#  oms.
Marseille  21.  Febr.  6.  MärzTsingtau  36—38  Tage.  Febr.  4.  März.
Cengl.  Schiffe)  100  abds.
Neapel  15.  März  Jaluit  etwa  54  Tage  «  ·
o«  (engl.  Schtffe)  4  13.  März
Marshas-Inseln  Neapel!:  Jaluit  46  Tage  10  F  abos.
(engl.  Schiffe)

 

 

 

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="279" />
        W  205  20

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  «  Die  Post  ist  fällig  Landungs=  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Nengninea#.  Neapell.  1.  10°.  März  Marshal-Inseln  Brindisf  «  20.  März  4.  April.
Neapel.  6.  März  (oae
beutsch-Onafrita.  rindist.  6.  Bäsz  Neapel  26  ,  Febr.
Marseille  u  cn  Snt  21.zehr  6.  Mihd
arseille..  ebr.  5.  Mär.
deutsch-Südwestafriha  «  give-pop!..l17z,eok.ihek
ntwerpen.  .  15*.  Febr.  7*.  März  I  Vancouver.
nördl.Teil  d.  Schutzgeb.Hamburg.  r  23“.  Febr.  Klautschon  Plymouth,
Southampton  23.  Febr.  8.  März  She  44%%  17.  26.  Febr.
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  23.  Febr.  8.  März  Je  Havre  oder7.  März
Antwerpen.  15“".  Febr-  7.  VMarz  Queenstown  9
—  –  Sibir.  Eisen=1
  bahn  jed.  Montag  u.  Mittw.
k  Hamburg  .  t
amernn  outhampton,  4.  r3  Queenstown  unbest
—  «  stimmt,  voraus-Plymouth
  .  16.  Febr.  1.  März  Samoa..  .  ...  cd.  Plymouth  iutuutu  25  .  Febr.
den  Karolinen,  "  Hamburg  .  Fär-Narianen,
  Brindisi  ..  4.  April  ooo  Southampton  ärz
Palau:  Inseln  I  Boulogne  14.  jed.  Mts.
6

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Absahrt  des  Schiffes.)

„Arcona“  Amoy  16/1.  —  17/1.  Hongkong  28/1.  —  1/2.  Shanghai.

„Bremen"  9/1.  Rio  de  Janeiro  22/1.  —  5/2.  Port  of  Spain.

„Bussard"T  Daressalam.

„Charlotte“  Lavana,  41  —  21/2.  Charleston  (Täübtarolin)  28/1.  —  2/2.  Ver-—
  Horta  aus  Faya

„Condor"“  29/12.  Tunn  3  2/1.—  n.  Friedrich-Wilhelmshafen  14/1.
—  16/1.  Herbertshöhe.

„Fürst  Bismarck“  Manila.  —  20/1.  Bangkok  28/1.  —  1/2.  Singapore  7/2.  —  Batavia.
„Iltis"  Tisingtau.

.  „Jaguar!"  Hankau.
Shanghai  3/2.  —  6/2.  Swatau.
„Luchs'  Hongkong  7/1.  —  Hoihow.  —  9/1.  Pakhoi  10/1.  —  17/1.  Bangkok  28/1.
—  31/1.  Saigon  5/2.  —  Hongkong.
„Moltke“.  Kingston  (Jamaica)  13/1.  —  18/1.  Havana  28/1.  —  4/2.  Bermudas
8/2.  —  Punta  Delgada  (Sao  Miguel,  Azoren).
„Niobe“  Manila.  —  20/1.  Bangkok  28/1.  —  1/2.  Singapore  7/2.  —  Batavia.

.  „Panther"  Zan  Paolo  de  Loanda  15/1.  —  16/1.  Lobito  Bay  20/1.  —  21/1.  Mossamedes
  28/1.  —  31/1.  Swakopmund.
„Planet"  .  Vermessungsgebiet  bei  Matupi.

„Seeadler“  Bagamojo  10/1.  —  11/1.  Tanga  18/1.  —  18/1.  Zanzibar  22/1.  —

22/1.  Daressalam  29/1.  —  Bartholomeo  Diaz.

„Sperber"  10/1.  Forcados  17/1.  —  19/1.  Victoria.  —  23/1.  Duala.

.„Tiger“  .  Tasingtau  7/1.  —  11/1.  Futschau  17/1.  —  19/1.  Hongkong  22/1.
24/1.  Amoy  30/1.  —  31/1.  Hongkong  4/2.  —  4/2.  Canton  10/2.
—  Hongkong.

&amp;amp;*M  CG#&amp;amp;  MVMt  E  CoOOOGQ  U  GCG-EWceM

Ss  Ss  ss  8  s#ss  8  sS

a  a  a  u  st
*
        <pb n="280" />
        satzung  S

W  206  20

Ablösungstransporte:
Vahrnlanmäßiger  Tüeschsposthampfer  „Gneisenau“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  abgelösten  Be-.
  M  Plan

Transportführer:  gepiasleumnene  Kurtz,  von  Neapel  ab  Oberleutnant  zur  See  Hermann  (Kurt).
16/1.  Colombo  17/1.—  23/1.  Aden  23/1.  —  29/1.  Port  Said  29/1.  —  1/2.  Neapel  2.

3/2.  Genua  3/2.  —  Southampton.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann--Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

Postdampfer  Reise  Lehte  Nachrichten
von  l  nach  bis  11.  Februar  1908.
„Adolph  Woermann“  Durban  Hamburg  am  7.  Februar  ab  East  London.
„Alexandra  Woermann“  Gabun  amburg  am  6.  Februar  in
„Aline  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  5.  Fegruar  in  *8S
„Anna  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  8.  Februar  in  Lagos
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  1.  Februar  ab  Logos.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  8.  Februar  Dover  passiert.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  1.  Februar  in  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  1.  Februar  in  Swakopmund.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  9.  Februar  ab  Viktoria.
„Ella  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  5.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Februar  in  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  18.  Januar  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoabai  Hamburg  am  5.  Februar  ab  Delagoabai.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  6.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  7.  Februar  Quessant  passiert.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  30.  Januar  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  8.  Februar  in  Hamburg.
„Kurt  Woermann“  Hamburg  am  7.  Februar  in  Sierra  Leone.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  6.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Rio  Nunez  am  7.  Februar  in  Madeira.
„Lothar  Bohlen“  Calabar  Hamburg  am  17.  Januar  in  Lagos.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  10.  Februar  Curhaven  passiert.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  14.  Jannar  in  Lamburg.
„Nartha,  Woermann“  am  Assinie  am  7.  Februar  in  Assinie
„Max  B  .  Lũderitzbucht  Hamburg  am  8.  Februar  ab  Swaloomuno.
„Otto  Boinan#  Rio  Nunez  Hamburg  am  3.  Februar  in  Hambur
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  27.  Jannar  in  Sierra  Leone.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  "„  Kotonon  am  12.  Februar  ab  Hamburg.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika=  Dienst.
„Duala“  Rio  Nunez  Hamburg  am  7.  Februar  in  Conakry.
„Edea“  Gabun  Hamburg  am  10.  Februar  ab  Lome.
„Kamerun“  Kotonou  Hamburg  am  6.  Februar  in  Dakar.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  6.  Februar  ab  Las  Pamas.
„Otavrim  Mossamedes  Hamburg  am  8.  Februar  ab  Lagos.
„Swakopmund“  .  Mossamedes  Hamburg  am  4.  Februar  in  Laga
„Tog  Hamburg  Swakopmund  am  41.  Februar  ab  -  Palmas.
„Winohuk“  Durban  Hamburg  am  7.  Februar  in  Hamburg.
Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie.
„Friderun“=  Hamburg  Assinie  am  6.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Immo“'“  Hamburg  Kotonou  am  4.  Februar  in  Lome.
„Ingbert"“.  Hamburg  Mossamedes  am  2.  Februar  in  Dakar.
„Ingraban“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  Februar  in  Las  Palmas.
„Walburg“  Hamburg  Mossamedes  am  8.  Februar  ab  Hamburg.
        <pb n="281" />
        W  207  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Keudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  64.

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.

11.  Februar  1908.

 

’  vor-  6  .
Gein-,  Kapital  uss,  or-  Fe:  „Nachfrage  Angebot
jahr  jahr,  Divi=  dende  -
lahr  Mark  „jhr  |dende  «  koxoloxo
.:
1906.  1250  000  *  10.  —  —  ’—  112
1900.  20000  000  1.  11—  4  1—  95
1905  1200  000  1.  4.  ·  0  .!.  —  100
1905  600  000  1.  1.  5  5  100  105
1890  1  500  000  1.  1.]  30  22  200  —
1891.  2  600  000  1.  10.  5  7  83  883
1905  220  000  1.  11—  13  15  —
1900  418  000  1.  1  7  —  106
1878  2  750  000  1.  012  20  n  T
C  .  175  182
1885  2  000  000  1.  4,00  20  185  100
1907  2  500  000  Il.  1  —  —  —  835
1902  1  000  000  1.  1.  0  0  .  70
1902°  1,000  Obo  1.  5.  1  2  0  80
i6655.  3721000  1.  i.  3½  5  100  102
3000  000  5  5  101  103
1886  20000  000  1.  1.  ·  0  1  —  «  szsfr.
1903  11495  000  1l.  1  3%  3½
6  I  93  94
1897  2250  000  1.  1.  4  5  —  100
1899  4  000  000  1.  1.  ·  0  —  M  40.—
360  000.  0  0  do  —  12.—
1898  1  000  000  1.  1.  5  10  Südkamerun.  —  110
1  000  000  „0  10  do  .  —  95
1889  2000000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  118  25
1897  1  158  000  51.  11  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889.  3000  000  1.  10.!  0  20  Hanseatische  Plantagengesellschatt—  30
1887  1200  000  1.  1|  15  20  FalnesGeseuscha,  geteilie  Aktien  14130  —
«  do  Genußscheine  .M  1200,—  —
1898  604  000  ]  1.  7.  0  ·0  affee-Plantage  Sakarre  Stamm-Aktien  —  15
447  000  do  Vorzugs-Aktien  —  40
1904  1.  000  Ooo  1l.  1.  —  0  gamershVergwerte  s-Aktiengesellschaft  —  35
1906  Z3000  000  1.  1.  —  4  —  85.
1908  1  000  000  1.  1.  —  0  Kautschul-Pflanzung  Meanja  A--G.  —  60
1899  1  100  O00  1.  7.]  0  0Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  m—  75
1885  6000  000  1l.  4.  0  [Neu  Guinea  omaie  Votzugs-  Anteile  .  —  98
.  ·  Z  Stamm-Anteill38  42
1906  1  200  000  1.  1.  —  —  Ostafrika-Kompagn  ...»—  99
1904  21.000  000  1.  1.  3  3  Ostafrilanische  Eensioetacgen.  Anteile
H  l(vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
%  "  120  %  Rückzahlung  garantiert)  97  98
1900  20  000  000  1.  4.  0  0  Otavi-  Kinen-  und  Ei  Labnhneeesellchaft  98  108
1897  2000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  [—  86
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  l  Rheinische  Dande-iamtagengelelliaft.  —  85
1008  800  000  1.  1.  0  20  Safata-Samoga-Gesellschaft  .:—  90
1905  2000000  1.  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-Compa  nie  —  45
1897]  500  000  1.  1.  0  40  Sigi  nsslanzungs=  Gesellschat  735  85
1900  /  500  0O00  1.  7.  0  0South  African  I.  ernitort  ries  .....  2818d4  8sh
1892  22000000  1.  7.  0  0  )  Sah  West  Africa  16  ah  17  sh
1893  869  100  1.  4.  0  0  Usambara  *  Siamn-  Anteile  25  zsfr.  30  zsfr.
Q  142  200  0  0  do  Vorzugs-Anteile  —  50  zsfr.
1897  1500  000  1.  1.  0  0  Wesiafrilanische  wiinningeeh  Vibundi!
"  "  m-Anteile  80  —
.  600  000,  0  6:  5  wi  Anteile]  105  115
1897  4500  000  1.  1.  0  0  mestafritanissd  Pflanzungsgesellschaft  Victoria  4
-  zusammengelegte  Stamm-Aktien  50  —
*  Vorz.-Aktien  120  —
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  *  o  nenseschn  ·
«  ll  J  Düsseldorf.  )75  75

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  gem  bereit.
        <pb n="282" />
        Anzeigen.

 

hInserate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  Deutschen  Kolonialblattes“,  Berlin  8W  68,  Kochsraße  68—71,  einzusenden.

Bekatmachung.

In  das  Handelsregister  B  Nr.  1  ist
heute  folgendes  eingetragen  worden:

Dem  Pflanzer  Emanuel  Lindenberg
  zu  Herbertshöhe  ist  für  die
Zweigniederlassung  der  Neu-Guineaompagnie

  zu  Herbertshöhe  Prokura
erteilt.  *

Herbertshöhe,  den  10.  Dezbr.  1907.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.
J.  V.:  Fuß.

 

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abteil.
  B  Nr.  2  ist  bei  der  Damara=  aund
Namaquan-Handelsgesellschaft  m.
in  Hamburg  mit  Zweigmederlassungen
in  Lüderibbucht  und  Gibeon  heute
folgendes  eingetragen  worden:

Die  dem  Kaufmann  Carl  Wilhelm
Steckmest  erteilte  Gesamtprokura  ist
erloschen.  (sia)

Keetmanshoop,  den  24.  Dezbr.  1907.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

Der  Rechtsanwalt  Theodor  Walter
Scharf  aus  Dresden  ist  zur  gemeinschaftlichen
  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft
  mit  dem  Aechtsanwalt
Dr.  Oo  Forkel  bei  dem  hiesigen
Kaiserlichen  Bezirksgericht  zugelassen
worden.  (Slb)

Keelmanshoop,  den  30.  Dezbr.  1907.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

gez.  Bach.

 

Bekanntmachung.

Die  Eintragungen  in  das  Handelsregister
  des  Kaiserlichen  Bezirksgerichts
zu  Keetmanohoop  werden  im  Jahre  1908

1.  im  Deutschen  Kolonialblatte  und

2.  in  der  Deutsch-Südwestafrikanischen

  Zeitung
bekannt  gemacht  werden.  (aic
Keetmanshoop,  den  2.  Januar  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

In  das  Lanveloregister  Abteilung  A

wurde  heule  unter  Nr.  50  eingetragen

die  Firma

Oskar  Harms  in  Swakopmund.

Alleininhaber  der  Firma  ist  der  Kaufmann

  Oskar  Harms  daselbst.  (3)
Swakopmund,  den  10.  Januar  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

55½0

 

IEDERölnoctE


dER

     

 

Prismen-Fernrohre  für  Theater,
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Jagd  und  Alurine.  Kutaloge  und  Bezugsbelingungen
  für  photozuphische
Artikel  und  Fernglüser  auf  Anfrage.

e  C.  GOERZ
nen#m-Talepennu  d

LONDON  PARIS  NEWVORK  CHCAGO.

 

 

 

 

F.  C.  Heinemann,  Erkurt  123.

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Velt  ader,  Kultur  -  Anc

  
  
 

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  vorsichtsaussklsscns  1#
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Deutsche  Nausbau-Gesellschuft,  "  W  e

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Erote  Spezialfabrik  des  Konlinents.  —  Ilata#oge  ud  Anschläge  gralis
        <pb n="283" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmteblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

19.  Lahrgang  Berlin,  den  1.  Oärz  1908.  Uummer  5.

Dlese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derfelben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  lin

 

ial  veertelsähr##  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deut  bhen  Schu  ursgebete  een-,  herausgegeben  von  Dr.  Freiherr
alman.  Der  sierriepr  wiennenea  für  do  Kol  gnigbian  mit  den  Zehenen  Hrenat  beim  Bezuge  durch  d
Vost  wE,  da  S  ,,  essan  trch  die  Verlagsbuchhandlung:  )  für  Deutfe  e  Wischt
der  deutft  Schuf  t  d  She  aliege  erg  M.  5.—  fur  dle  Kuinurtan  n  s8  Weltpostwereins  scc  iige  und  Anfragen
find  an  t  #nn  ebet  eicbsn  terr  von  Erns  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  Mi’'  Kochstraße  66—71.  zu  richten.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  de  Reichs-Nolonialamts,  betr.  Aufhebung  der  dem  Hüongolf-Syndikat

erteilten  Konzession.  Vom  7.  Februar  1908  S.  200.  —  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Erteilung  einer
Sonderberechtigung  zum  Schürfen  und  Bergbau.  Vom  7.  Februar  1908  S.  210.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  den  Gouvernementsrat.  Vom  12.  Dezember  1907  S.  210.  —  Bekanntmachung  des

Gouverneurs  von  Deutsch-Samoa,  betr.  den  Gouvernementsrat.  Vom  16.  Dezember  1007  S.  210.  —  Personalien  S.  211.
Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  213.  —  Patriotische  Gaben  S.  213.  —  Spenden  für  Errichtung
eines  Denkmals  zu  Ehren  der  Gefallenen  von  Südwestafrika  (3.  Liste)  S.  214.  —  RNede  Seiner  Erzellenz  des  Herrn
Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  Dernburg  in  der  Sibung=  er  Budgetkommission  des  Reichstags  vom
18.  Februar  1908,  besonders  über  Fragen  der  Eingeborenenpolitik  S
Deutsch-Neuguinea:  Die  Unruhen  bei  Potsdamhafen  S.  231.
Deutsch-  Südwestafrika:  Namensänderungen  von  geographischen  Ortsbezeichnungen  S.  232.
Deutsch-Ostafrika:  Jachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-O#tafrika  im
Monat  November  1907  S  .
Die  Ausfuhr  Togos  1907  S.  233.  —  Schiffsverkehr  auf  der  Reede  von  Lome  1907  S.  233.
noloniatwirtschaftliche  Mitteilungen:  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellschaft  S.  231.  —  Kakao  und
Ralaobutter  im  Jahre  1907  S.  237.

Aus  fremden  Rolonien  und  Produkrtionsgebicten:  Materialien  zur  afrikanischen  Eingeborenen=  und

Arbriterpolitil  Die  neue  Rolonialpolitik  Frankreichs  (1))  S  S.  211.  —  Baumwollkultur  in  Britisch=  Nordnigerien

258.  —  Die  Sesamernte  Britisch-Indiens  1907,08  S.  258.  —  Die  Phosphatproduktion  im  Jahre  1907  S.  260.
Handel  Agyptens  1907  S.  260.  —  Der  Handel  zusschen  dem  ägyptischen  Sudan  und  Abessinien  über  Gambela
262.  —  Einfuhrhandel  Neuseclands  im  Jahre  1906  S  263.  —  Ausfuhrhandel  Neuseelands  im  Jahre  1906/07
264.  —  Zollerhöhungen  in  Zanzibar  S.  265.  —  3  ollbegünstigte  Einfuhr  von  Erzeugnissen  des  französischen
Nongogebiets  nach  Frankreich  S.  265.1  Desgleichen  von  Kakao  in  Bohnen  und  Schalen  aus  Dahomey  nach  Frankreich
  S.  265.  —  Verschiedene  öffentliche  Arbeiten  in  Senegambien  S.  265.  —  Transporterleichterungen  für  die  Ausfuhr
  von  Mais  und  Kohlen  aus  dem  Transvaal  über  Lourenco  Marques  oder  Kaphäfen  S.  266.

Verschiedene  Mitteilungen:  Der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  im  Jahre  1907  S.  267.  —  Der  Staatshaushalt
Transvaals  für  1907.08  S.  267.  —  Der  Eisenbahnbau  in  Angola  S.  268.  —  Verstaatlichung  der  Eisenbahnlinie
Clerksdorp—Fourteen  Streams  (Transvaal)  S.  269.  —  Literatur  S.  270.  —  Koloniale  Preßstimmen  S.  270.  —
Verkehrs=  Nachrichten  S.  271.  —  Schiffsbewegungen  S.  274.  —  Kurse  deutscher  Nolonialwerte  S.  276.

II  IIAmtlicherTeilllYI

—
rE

*

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichs-HKolonialamts,  betr.  Aufhebung  der  dem  Hüongolf-Syndikat
erteilten  Konzession.
Vom  7.  Februar  1908.

Nachdem  das  Syndikat  zur  bergbaulichen  Erforschung  des  Hinterlandes  des  Hüongolfes
in  Kaiser-Wilhelmsland  der  ihm  in  §  5  Abs.  1  der  Konzession  vom  17.  Juni  1901  gemachten
Auflage,  binnen  fünf  Jahren  vom  Tage  der  Erteilung  der  Konzession  an  gerechnet  eine  oder  mehrere
deutsche  Kolonialgesellschaften  im  Sinne  des  Schutzgebietsgesetzes  zu  bilden  und  auf  sie  die  ihm  durch
die  Konzession  zugewiesenen  Rechte  und  Pflichten  entsprechend  zu  übertragen,  nicht  nachgekommen  ist,
werden  gemäß  §  5  Absatz  2  a.  a.  O.  die  aus  der  Konzession  sich  ergebenden  Rechte  und  Pflichten
für  verfallen  erklärt.

Berlin,  den  7.  Februar  19068.
Der  Staatssekretär.
Dernburg.
        <pb n="284" />
        W  210  20

Verfügung  des  Reichs-Holonialamts,  betr.  Ertellung  einer  Sonderberechtigung  zum
Schürfen  und  Bergbau.
Vom  7.  Februar  1908.

Auf  Grund  des  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Jannar  1906  bestimme
ich  hiermit,  daß  die  westlich  vom  Kap  Arkona  liegenden  Flußgebiete  in  Kaiser-Wilhelmsland,
deren  Wasserläufe  an  der  Hüongolfküste  oder  deren  südöstlicher  Fortsetzung  auf  deutschem  oder  erst
auf  englischem  Gebiet  münden,  dem.  Landesfiskus  des  Schutzgebiets  Deutsch-Neuguinea  zur  ausschließlichen
  Aufsuchung  und  Gewinnung  der  in  der  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  unter
§5  1  Ziffer  1  und  II  genannten  Mineralien  bis  auf  weiteres  vorbehalten  werden,  soweit  dem  nicht
wohlerworbene  Rechte  Dritter  entgegenstehen.

Berlin,  den  7.  Februar  1908.
Der  Staatssekretär.
Dernburg.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Meuguinea,  betr.  den  Gouvernementsrat.
Vom  12.  Dezember  1907.
Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  24.  Dezember  1903,  betr.  die  Bildung

von  Gouvernementsräten,  sind  für  die  Kalenderjahre  1908  und  1909  zu  amtlichen  Mitgliedern
des  Gonvernementsrats

1.  der  Bezirksamtmann  Full,
2.  der  Bezirksrichter  Dr.  Klug,
3.  der  Regierungsarzt  Dr.  Wendland,

 

4.  der
und  zu  außeramtlichen
Bischof  Ludwig  Couppé  (Stellvertreter  Pater  Johann  Dicks),

Missionar  Heinrich  Fellmann  (Stellvertreter  Missionar  Paul  Wenzel),
.  Kaufmann  Max  Thiel  (Stellvertreter  Kaufmann  Emil  Timm),
.  Administrator  Hubert  Geisler  (Stellvertreter  Pflanzer  und  Händler  Fritz  Guyot),
.  Pflanzer  und  Händler  Richard  Parkinson  (Stellvertreter  Pflanzer  und  Händler
Georg  P.  Kaumann),
6.  Pflanzer  und  Händler  Rudolf  Wolff  (Stellvertreter  Pflanzer  und  Händler
Robert  Hildebrandt),
.Kaufmann  Oscar  Haesner  (Stellvertreter  Kaufmann  Theodor  Wendt)
ernannt  worden.
Herbertshöhe,  den  12.  Dezember  1907.
Der  Gouverneur.

Hahl.

Sekretär  Warnecke

u  eb

7

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Samoa,  betr.  ben  Couvernementsrat.
Vom  16.  Dezember  1907.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  24.  Dezember  1903,  betr.  die  Bildung
von  Gouverhememstäten,  sind  für  die  Zeit  vom  1.  November  1907  bis  31.  Oktober  1909

1.  Kaufmann  W.  C.  Dean,

.  Pflanzer  F.  Harman,

.Rechtsanwalt  R.  Hetherington-Carruthers,
.Pflanzer  R.  Kramp,

Kaufmann  A.  Krause,

.Polizeichef  a.  D.  F.  Marquardt,

Pflanzer  C.  Wetzell

als  außeramtliche  Mitglieder  in  den  Gouvernementsrat  berufen  worden.

#*é
        <pb n="285" />
        G  211  20

Außerdem  gehört  dem  Gouvernementsrat  der  im  Oktober  1906  berufene  Kaufmann
K.  Hanssen  als  außeramtliches  Mitglied  bis  zum  31.  Oktober  1908  an.
Apia,  den  16.  Dezember  1907.
Der  Gouverneur.
Solf.

 

Dersonalien.

RKaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  18.  Februar  1908.

Kraut,  Hauptmann  im  1.  Ober-Elsässischen  Infanterie-Regiment  Nr.  167,  kommandiert  zur  Dienstleistung

  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-  Kolonialamt  aus  dem  Heere  ausgeschieden

  und  angestellt.
Dr.  Kuhn,  ztubsarz,  ein  auf  den  17.  Oktober  1899  La#?  vordatiertes  Patent  seines  Dienstgrades

erhalten

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Februar  1908.
Die  Anträge:

Seyfried,  v.  Kleist  und  Göring,  Hauptleute  und  Kompagniechefs,
Baumstark  und  Frhr.  v.  Wangenheim,  überzählige  Hauptleute,
Wagner,  Hudemann,  Frhr.  v.  Nordeck  zur  Rabenau  und  Bock  v.  Wülfingen,  Oberleutnants,
Wintgens,  v.  Dobbeler  und  Ulrich,  Leutnants,
Dr.  Engeland  und  Dr.  Greisert,  Stabsärzte,
Dr.  Brünn,  Fehlandt  und  Dr.  Schumacher,  Oberärzte,  —  um  Belassung  in  der  Schutztruppe

auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Am  29.  Februar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  März  d.  Is.  im  Heere
angestellt:
Pierer,  Hberleutnant,  im  Füsilier-Regiment  General-Feldmarschall  Graf  Blumenthal  (Magdeburgischen)
r.  36  und

Schlũter  Leutnant,  im  Infanterie-Regiment  Hamburg  (2.  Hanseatischen)  Nr.  76.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  O.  K.  vom  18.  Februar  1908.
Am  29.  Februar  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  März  d.  Is.  im  Heere
angestellt:

Anz,  Oberleutnant,  unter  Beförderung  zum  Hauptmann  vorläufig  ohne  Patent  mit  einem  Dienstalter
  vom  11.  September  1907,  als  Kompagniechef  im  Pionier-Bataillon  von  Rauch
(Brandenburgischen)  Nr.  3;

die  Oberlentnants:

Ritzler  im  3.  Thüringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  71,

Pirner  im  Füsilier-Regiment  Prinz  Heinrich  von  Preußen  (Hrandenhurgischen)  Nr.  35,

Pfaehler  im  5.  Hannoverschen  Infanterie-Regiment  Nr.  16

Burtin  im  3.  Magdeburgischen  Infanterie-Regiment  Nr.  66

Heinroth  im  Hinterpommerschen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  53  und

v.  Lehsten  im  Infanterie-Regiment  Graf  Bose  (1.  Thüringischen)  Nr.  31;

die  Leutnants:

Reitzenstein  im  Infanterie-Regiment  Freiherr  von  Sparr  (3.  Westfälischen)  Nr.  16,

Schonert  im  Infanterie-Regiment  von  Alvensleben  (6.  Brandenburgischen)  Nr.  52,

Stamm  im  Abeinichen  Jäger-  Bataillon  ar.  8  und
        <pb n="286" />
        W  212  25

die  Stabsärzte:
Dr.  Merdas,  als  Bataillonsarzt  I.  Bataillons  5.  Großherzoglich  Hessischen  Infanterie-Regiments
Nr.  168,
Dr.  Busch,  als  Bataillonsarzt  III.  Bataillons  Füsilier-Regiments  von  Gersdorff  (Kurhesfischen)
Nr.  80  un
Dr.  Schulz  (Albert),  als  Bataillonsarzt  III.  Bataillons  2.  Unter-Elsässischen  Infanterie-Regiments
Nr.  137.  «

Ferner  am  29.  Februar  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden:
Goetz,  Oberleutnant  und
Schwink,  Leutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste  und
Leonhardi,  Oberleutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste.

Urlaub  zur  Wiederherstellung  der  Gesundheit  nach  Deutschland  bewilligt:
Schmidtborn,  Hauptmann,  im  Anschluß  an  den  ihm  gewährten  neunmonatigen  Heimatsurlaub
vom  28.  Februar  d.  Is.  ab  ein  zweimonatiger  Nachurlaub  und
Klausa,  Leutnant,  vom  18.  Februar  d.  Is.  ab  ein  weiterer  viermonatiger  Nachurlaub.
Dr.  Werner,  Stabsarzt  und
Schroedter,  Oberarzt,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.
v.  Puttkamer,  Hauptmann  und  Kompagniechef,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der
Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  27.  Januar  1908.

Schmidt,  Oberveterinär,  am  29.  Februar  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  8.  Februar  1908.
Neumann  und  Nuhn,  Feldlazarettrendanten,  am  29.  Februar  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  als
Lazarettinspektoren  im  Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (ersterer  beim
Garnisonlazarett  Hannover,  letzterer  beim  Garnisonlazarett  Rastatt),  aus  der  Schutztruppe

ausgeschieden.
Suchantke,  Oberveterinär,  am  29.  Februar  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung,  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  11.  Februar  1908.

Dr.  Saßerath,  Oberarzt,  im  Anschluß  an  den  bis  zum  31.  Mai  d.  Is.  reichenden  viermonatigen
Heimatsurlaub  ein  Nachurlaub  von  einem  Monat  bewilligt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  18.  Februar  1908.  4

Mueller,  Generalmajor  und  Kommandeur  der  Schutztruppe  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der
Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen  Uniform  sowie  unter  Verleihung  des  Roten  Adler-Ordens
  2.  Klasse  mit  Eichenlaub  und  Schwertern  am  Ringe  zur  Disposition  gestellt.

Puder,  Major  im  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  kommandiert  zur  Vertretung
  des  beurlaubten  Kommandeurs  der  Schutztruppe,  zum  Kommandeur  der  Schutztruppe
  ernannt.

v.  Oertzen  und  v.  Michaelis,  Leutnants,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere
2  Jahre  genehmigt.
        <pb n="287" />
        W  213  20

 

EGGGGGGGGG  Nnichtamtlicher  Teil  [  BEEGGEGGGGOGG)

Dersonal-Nachrichten.
Deutsch-Ostafrika.

Sekretãr  Karl  Rern  .

Am  8.  d.  Mts.  verschied  plötzlich  an  Schwarz-=wasserfieber
  der  kommiss.  Sekretär  Herr  Karl  Kern.
Infolge  seines  lanteren  Charakters  erfreute
sich  der  Verstorbene  allgemeiner  Beliebtheit.  Das
Gonvernement  verliert  in  ihm  einen  pflichttreuen
und  fleißigen  Beamten.  Sein  Andenken  wird
stets  in  Ehren  gehalten  werden.
Daressalam,  den  15.  Januar  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
v.  Winterfeld.

In  Ostafrika  sind  neu  eingetroffen:  Am  6.  Dezember
  1907  Assessor  Beckler;  am  26.  Dezember
1907  die  Gerichtsassessoren  Dr.  v.  Boxberger
und  Stier.

In  Ostafrika  vom  Heimatsurlaub  wieder  eingetroffen:
  Am  6.  Dezember  1907  kommiss.  Gouvernementssekretär
  Kiene;  am  24.Dezember  1907
Bureaugehilse  Schwabe;  am  17.  Januar  1908
Oberrichter  Vortisch  und  Regierungsrat,  Bezirksamtmann
  Zache.

Aus  Ostafrika  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
  Geheimer  Regierungsrat  Stuhlmann,
Bezirksamtmann  Spieth,  Assessor  Fehler,  Chemiker
  Lommel,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
Fischer,  die  kommiss.  Sekretäre  Wolf  und  Sembritzki,
  kommiss.  Zollamtsassistent  2.  Klasse  Mensing,
  die  kommiss.  Bureauassistenten  2.  Klasse
Schneider  und  Wiegandt,  Steuermann  Giese
und  Maschinist  Engel.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  12.  Februar  1908
in  Neapel  eingetroffen:  Hauptmann  v.  Kleist,
Oberarzt  Fehlandt,  Assistenzarzt  Dr.  Weck,
Sanitätsfeldwebel  Lemke,  Sanitätsunteroffizier
Hunzinger  und  Büchsenmacher  Kretsch.

siamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  9.  Fe“
bruar  angetreten:  Geologe  Otto  Mann,  Landmesser
  Steinwarte,  Stationsleiter  Otto  Liebert,
Zollassistent  Franz  Schmidt,  Wegebauer  Adolf
Mever,  Steuermann  Hermann  Janssen  und

Senne  Ludwig  Sontheim.

 

Die  Wiederausreise  nach  Kamerun  haben  am
9.  Februar  angetreten:  Stationsleiter  Frank,
Bezirksrichter  Kirchhof,  Kassenvorstand  Kräuter,
Polizeimeister  Seiler,  Lazarettinspektor  Nierling
  und  Landwirt  Kammerer.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  9.  Februar  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Sergeant  Mayer  sowie  die  Unteroffiziere
Becker,  Röder,  Junghänel  und  Wirsing.

 

Togo.

Aus  Togo  ist  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen
der  Wegebauer  Jurischka.

Deutsch-Südwestafrika.

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:
  Am  29.  Januar  1908  Garnisonverwaltungsinspektor
  Möller;  am  17.  Februar  1908:
Oberleutnant  Klotz  u.  Leutnant  v.  Knobelsdorff.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
26.  Februar  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Oberveterinäre  Hölscher,  Dr.  Lüttschwager,
Fry,  Dürschnabel  und  Hoppe.

Deutsch-MNeugulnea.

Der  Gerichtsassessor  Dr.  Klug  ist  am  27.  Dezember
  1907  im  Schutzgebiet  Neuguinea  eingetroffen.
  *-#

Der  Bureaugehilfe  Anton  Mayer  hat  am
26.  Februar  1908  die  Ausreise  nach  Neuguinea
angetreten.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  sind  weiterhin  folgende  freiwillige  Gaben
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

1.  Von  Herrn  Emil  Paßburg  in  Berlin  NW.  23,
Milch-Konserven-Fabrik,  eine  Kiste  mit
100  Dosen  Trockenmilch.

2.  Vom  Alldeutschen  Verband  in  Berlin  W.  35
140  Exemplare  des  vom  Didisionspfarrer
Schmidt  verfaßten  Buches  „Aus  unserem
Kriegsleben“.

75
        <pb n="288" />
        17.  12.  07:

20.
21.

23.

27.

28.

31.

.12.

12.
12.

n

.0

—

07:

07:
07:

·0

–

07:

S
—

:  Friedr.

:  Deutsche  Zeitung,  Berlin

Es  spendeten  Gaben  am
Dautsche  holonial-  -Gesellschaft
Metz

—  Deusccher  Reichsangehöriger
  in  Prag
Offizier=  Kasino  2.  Garde
Regts.  zu  Fuß,  Berlin,  davon
  4,25  Mk.  von  den  Unteroffzieren
  und  Mannschaften
der  5.  Komp.  gesammelt
Ghezzi,  Ingenieur,
Wurzen  (Sachsen)
Deutscher  -  in  Habana

1.  Pomm.
Nr.  2,  Kolberg
Frankfurter  Oder-  Zeitung  .
F.  Rose,  Geh.  Legationsrat
z.  D.,  Südende  .
Herrenvon  der  bakteriologisch.
Abteilung,  Höchst#
Boerner,  Rechtsanw.,  Leipzig

Ernst  Krat,  Hamburg  I,
Posthof
dao  Mainer,  ech#prabmkan,
Bamberg

Redaktion  der  zeitung  für
Pommern,  Kolberg
Deutsche  Zeitung,  Berlin

:  Alwin  Scholz,  Zittau  i.  S.,

Bautzenerstr.  71.

Deutsche  #  Kolonial-Gesellschaft
Abt.  Berlin

Nonne,  Major  a.  D.,  Wiesbaden


Offiziere  und  Sanitätsoffz.
des  Landw.  Bes.  Mühlhausen
  i.  Th.

Ernst  Schmid,  l.  der  Res.
Feldart.  Rgts.  70,  Magdeburg

Landw.  Verein  i.  Osterode=  O.  Pr.

Alfred  Direktor,

Regensburg

Müller,

:  Kreisausschuß  des  Kreises

Eiderstedt
v.  Sandersleben,  Rittergutsbesitzer,
  Hörnitz

:  „Dämmerschoppen  im  schwarzen

  Roß  bei  Mutter  Donat",
Berlin

v.  Schauroth,  Generallentnant
z.  D.,  Reinsdorf

Zusammen

24
Feldart.  Regt.

16,
13485

G  214  20

Syrenven  für  Errichtung  eines  Denkmals  zu  ehren  der  Gefanenen  von  Südwenafrika.

.  Ciste.
Mark

„12  31.  12.
100,—
161,80

5,  3.  1

12—

130,60

50,

94,40

D20,05
10.—

10.—

*

7

0

.  3574,12

 

4.  1
6.  1
7.  1
8.  1
10.  1

.  0

.  0

.  0

.0

.0

07:

□#

□O

□

□#

·□#

08:

:  Deutsche  Zeitung,  Berlin

Mark
Übertrag  3574,12
v.  Schauroth,  Oberleutnant,
Königin  Augusta-Regt.  Nr.  4  20,—
„Bergpartie  der  Gubener
Studenten".  30,10
Deushen  Lolonial.  Gesellcchaft
—  1.  Lyck  in  Ostpr.  19,69
„Turnzemlein  Pirna“  durch
die  Kolonial=  Gesellschaft
Berlin  ..  —
Sanitätsofffziere  der  Kaiser
Wilhelms-Akademie,  Berlin.  100,  —
Diers,  Oberpostinspektor,  Trier  20,—
Greifswalder  Zeitung,  Verlag
  von  Julius  Abel  65,10
Inf.  Regt.  Freiherr  von  Sparr
Nr.  16,  Mülheim  a.  RK.  90.—
:  Ziemann,  Vorsitz.  des  Kriegervereins
  Unruhstadt  bei  Bomst  27,
v.  Altrock,  Hauptmann,  Neu-Ruppin
  .30,—
Kriegerverein  „Wilhelm“,
Magdeburg  .  5,
:  Minden-  W%  Kreisblatt,
Minden  i.  .  72,
Offiziere  *  Pionier=  „Batls.
Nr.  7,  Deutz
Offizierkasino  2.  Garde-  NRegts.
z.  Juß,  Berlin.
Offizierkorps  des  Juf.  Negts.
Nr.  91,  Oldenburg  .  43,55

Offiziere  usw.  im  Korpsbereich
des  XVI.  Armeekorps,  Metz  1339,20
172,35
Deutsche  Kolonial-  Gesellschaft

Abt.  Magdeburg  36,60
Richter,  Max,  Bankier,  Berlin,

Alte  Leipzigerstraße  3

7

:  Verein  ehemaliger  Ostasiaten

und  Afrikaner,  Braunschweig  12,30
Fromm,  Major  a.  D.,  Naumburg
  a.  d.  Saale  10,—
Offiziere  des  Feldart.  Regts.
Nr.  5,  durch  Kolonialgesellschaft
  Berlin  44.—

Neue  Gütersloher  zeitung,
Schmäling  und  Ohlbrock  3,.—
G.  u.  A.  v.  Estorff  in  Veerßen
b.  Uelzen  .

Schelle  Generalmajor,  Thorn
Jobst,  Oberleutnant  a.  D.
Eberswalde

Zusammen  5806,01
        <pb n="289" />
        11.  1.  08:
13.  1.  08:
15.  1.  08
16.  1.  08:
17.  1.  08:
18.  1.  08:
21.  1.  08
22.  1.  08
23.  1.  08:
24.  1.  08:
28.  1.  08:

 

W  215  20

Mark
Übertrag  5806,01
Tägl.  Rundschau,  Berlin  223,05
Offizierkorps  des  Landwehrbezirks
  Posen  100,—
Landwehr  unterstützungsverein
  Althaldensleben  5,.—
Ziemann,  Vorsitz.  d.  Kriegervereins
  Unruhstadt  .  3,—
Ohmstede,  Schuldirektor,  Berlin,
  Weißenburgerstr.  2  5.—
:  Landwehrverein,  Schmiegel.  10,—
Graf  v.  Matuschka-Blasewitz
bei  Dressen  8,—
v.  Schweinichen,  Generalleutnant
  z.  D.  Strelitz  (Posen)  100,—
Landwehrbezirt  Burg  bei
Magdeburg  .  .250,—
Landwehr-Offiziervereinigung
Hameln.  86,10
Kriegerverein  Osterode  O.  Pr.  10,—
Offiziere  des  4.  Hann.  Inf.
Regts.  Nr.  164,  Hameln  20,—
:  Ihre  Königlichen  Hoheiten
der  Großherzog  und  die  Frau
Großherzogin  von  Mecklenburg-Schwerin
  200,—
:  Gustav  Kühn,  Märkische  zeitung,
  Neu-Ruppin  165,65
Oberpostinspektor  Eichhorst,
  Bromberg  3.—
Deutsche  Kolonial-Ge-  46—
sellschaft,  Abt.  Kreuzwaldl.
  43.—
Kreiskriegerverband  Eckartsberga
  b.  Cölleda-  5.—
Oskar  Semler  ;  15.—
Karl  Maret  15.—
Hauptmann  Josephi  so  20,—
Amtsrichter  Maret)s  20,—  70,—
Kreiskriegerverband  Niederbarnim
  (Gruppe  3  Oranienburg
  24555
Walter  Grabe,  Burg  b.  Magdeburg
  .  51,45
Natslsler  Mittagstich  in
Mockau  b.  Leipzig  17,60
Offizierkorps  des  Landwehrbezirks
  St.  Johann  a.  Saar  25.—
Major  z.  D.  Breßler,  Aschaffenburg,
  Elisenstr.  9  10,—
Wandersleben,  Geheimer
Bergrat,  Bonn  ..  30,——
Deutsche  Kocbntalwücho,
Abtl.  Offenburg  i  25,  27
hnn  —  7296,68

 

28.

29.

30.

31.

10.

12.

0

50

0

à„  d

0

.  0

 

Mark
Übertrag  7296,68
8:  Mttzierkorb-  des  Jäger-Batls.
und  Masch.  Gewehr-Aeu
  56  dan  Gäste,  Oels  101,05
8:  Neumärk.  Feldartillerie-Rgt.
Nr.  54,  Cüstrin-A.  20,—
Kolonialvereinin  Helmörechts  12,—
8:  Freiherr  von  Ende,  Königl.
Schloßhauptm.,  Salö,  Italien  10,—
Hermann  Pieper,  Gastwirt,
Heudeber  25.—
08:  Frau  Geh.  Oberregierungsrat
Dr.  Semper,  Berlin  100,—
08:  Deutsche  Zeitung,  Berlin,
Wilhelmstr.  9.  26,30
08:  Hannoversches  Tageblatt  10,—
Emil  Wagner,  Buchdruckereibesitzer,
  Helbra  (Mansfeld)  35,10
08:  Fräulein  Salémon,  Naumburg
  a.  S.  6,05
Dr.  Eggert,  Stabsarzt  III/79,
Hildesheim.  .  .10,—
08:  Miltar  Verein  in  Wismar  62,—
P.  J.  in  Seh  (Sachsen).  5.—
Infanterie  Regt.  Nr.  166,
Hana  10.—
Oberbeamte  der  Garnison-=verwaltung
  Metz.  18,75
08:  Militärverein  „Kriegerbund"
Cunewalde  i.  S.  20,—
Semmelmann,  Leutn.,  1.  Infanterie=
  Regiment,  München  10,—
8:  Veteranen=  und  Landwehrverein
  in  Schöneberg  10,—
Kriegerverein  „Kameradschaft",
  Schönebetererg  5,.—
Unteroffizierverein  der  reit.
Abt.  Feldart.  Regts.  12,
Königsbrück  5,
Brücker,  Buchdruckereiesitzer,
Friedenau  .  5.—
.  08:  Frau  Emma  kw  Berlin,
Eislebenerstr.  8  5.—
8:  Emma  Schmidt,  Bäckeburg,
Parkstr.  3.—
Großer  Generali.  der  Armee,
Berlin  1081,75
zusommen  8992,68

Beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt

  sind  bis  jetzt  insgesamt  eingegangen:
21  238,17  Mk.

O
        <pb n="290" />
        W  216  20

Rede

Seiner  Exzellenz  des  Perrn  Staatssekretärs  des  Reichs-Kolonialamts  Dernburg

in  der  Sitzung  der  Budgetkommission  des  Reichstags  vom  18.  Februar  1908,
besonders  über

Fragen  der  Eingeborenenpolitik.

Meine  Herren!  Ich  habe  bei  der  ersten  Lesung
des  Reichshaushalts-Etats  keine  Veranlassung
nehmen  können,  mich  über  die  Gestaltung  der
Haushalte  der  Schutzgebiete  zu  äußern.  Ehe  ich
daher  auf  das  Schutzgebiet  Ostafrika  eingehe,
werden  Sie  mir  vielleicht  einen  kurzen  Uberblick
gestatten  über  die  Gesamtlage,  weil  wir  die  Dinge
im  wesentlichen  ja  auch  vom  finanztechnischen
Standpunkt  des  Reiches  aus  als  einen  Wirtschaftszweig
  zu  untersuchen  haben  werden.  Sie  wissen
aus  dem  von  dem  Herrn  Vorsitzenden  verlesenen
Schriftstück,  daß  eine  Anzahl  von  Eisenbahnvorlagen
  in  Vorbereitung  sind.  Ich  verstehe
und  teile  durchaus  die  Bedenken,  welche  dagegen
bestehen,  daß  vom  Bundesrate  noch  nicht  verabschiedete
  Vorlagen  hier  diskutiert  werden;  ich  muß
mich  deshalb  darauf  beschränken,  bei  den  einzelnen
Schutzgebieten  anzugeben,  wo  und  in  welchem
Umfange  die  Kolonialverwaltung  eine  Eisenbahn
für  notwendig  erachtet.  Wir  können  dann  über
diese  Notwendigkeit  im  allgemeinen  ganz  ruhig
diskutieren.  Ob  die  Vorlagen  kommen,  wird
davon  abhängen,  ob  der  Bundesrat  sie  verabschiedet
  und  ob  sie  die  Kaiserliche  Sanktion  finden.

Das  Schutzgebiet  von  Togo,  das  später  noch
ausführlich  zur  Diskussion  gestellt  werden  wird,
hat  diesmal  wieder  sein  Gleichgewicht  gehalten.
Immerhin  ist  an  dem  letzten  Rechnungsabschlußz
eine  Unterbilanz  von  117  000  Mk.  vorhanden,
welche  zeigt,  daß  wir  vielleicht  etwas  zu  scharf
vorgegangen  sind,  Togo  unter  allen  Umständen
von  dem  Reichszuschuß  freizustellen.  Diese  Unterbilanz
  wäre  allerdings  nicht  eingetreten,  wenn
nicht  ein  technischer  Fehler  in  der  Eisenbahnvorlage
vom  Jahre  1904  gemacht  worden  wäre.  Wir
haben  nämlich  die  Tilgung  der  darin  dargeliehenen
Summe  vom  Jahre  1904  an  beginnen  lassen,
während  die  letzte  Rate  für  die  Eisenbahn  bis
heute  noch  nicht  bezahlt  ist.  Wenn  Togo  das
nicht  hätte  zu  leisten  brauchen:  nämlich  Geld  zurückzahlen,
  das  es  noch  nicht  erhalten  hatte,  dann
würden  wir  auch  dort  im  Gleichen  stehen.  Nun
ist  die  Sache  erfreulicherweise  so,  daß  die  Eisenbahn
  einen  ganz  außerordentlichen  Erfolg  hatte,
einen  Erfolg,  den  niemand  vorausgesehen  hat.

M.  H.!  Am  27.  Jannar  1907  ist  die  Eisenbahn
  in  Gebrauch  genommen  worden.  Das  gewährte
  Darlehen  betrug  7  800  000  Mk.  Es  müssen
dazugerechnet  werden  die  Kosten  der  Landungs- 



brücke,  die  auf  einen  nicht  rückzahlbaren  Vorschuß
genommen  worden  sind.  Es  ist  gelungen,  einen
längeren  Pachtvertrag  festzustellen,  über  den  noch
zu  reden  sein  wird,  mit  einer  Minimalpachtsumme
von  306  500  Mk.  auf  das  Jahr,  das  heißt  etwa
4  v.  H.  auf  die  tatsächlichen  Kosten.  Nach  den
306  500  Mk.,  die  unter  allen  Umständen  zu  zahlen
sind,  erhält  der  Pächter  30  000  Mk.  für  sich  und
der  Rest  wird  mit  90  v.  H.  für  den  Fiskus  und
10  v.  H.  für  den  Pächter  geteilt.  Aus  diesem
Grunde  und  weil  306  000  Mk.  vom  nächsten
Jahre  an  den  Fonds  des  Schutzgebietes  ohne
weiteres  zufließen  können,  wird  Togo  aktiv  bleiben.
Aber  die  Reichsverwaltung  hält  es  für  notwendig,
daß  dieser  Überschuß  benutzt  wird,  um  eine  zweite
neue  Linie  zu  bauen.  Bei  den  Wünschen,  die
ich  an  den  Bundesrat  richten  werde,  beabsichtige
ich  mich  in  Rücksicht  auf  die  Finanzlage  des
Reiches  auf  Vorlagen  zu  beschränken,  welche  ihre
Deckung  in  sich  tragen.  Wo  dieser  Nachweis  nicht
mit  der  wünschenswerten  Sicherheit  gelingt,  müssen
die  Bahnbauten  zurückstehen.  Wenn  ich  sage
„Deckung  in  sich  tragen“,  so  meine  ich,  daß  man
eine  Rente  nachweise,  oder  daß  unnütze  Ausgaben
durch  den  Bahnbau  aufgehoben  werden  können.

Auch  für  Kamerun  kann  ich  eine  außerordentliche
  Belebung  des  Handels  feststellen.  Wir
haben  im  Jahre  1906  23  Millionen  Mark  Handel
gehabt,  im  Jahre  1907  kommen  wir  auf  über
34  Millionen  Mark.  Das  sind  40  v.  H.  mehr,
und  es  ist  daher  anzunehmen,  daß  der  lberschuß
der  Zolleinnahmen,  der  natürlich  erst  dem  Etat
des  Jahres  1909  zugute  kommen  kann,  eine
Million  über  den  Etat  betragen  wird.  Die  günstige
Situation  in  Kamerun  kommt  aber  schon  im  vorliegenden
  Etat  zum  Ausdruck.  Wir  haben  zum
ersten  Male,  ich  will  nicht  sagen,  ein  erhebliches,
aber  doch  ein  ansehnliches  Minus  im  Reichszuschuß
und  dabei  noch  einen  Fehlbetrag  von  240  811  Mk.
gedeckt.  Wenn  wir  —  entgegen  dem  im  vorigen
Jahre  angenommenen  Etatsgrundsatz,  den  ich
übrigens  durchaus  billige  und  für  zweckmäßig
finde,  daß  nämlich  die  Uberschüsse  oder  Mankos
nicht  des  vorhergehenden,  sondern  erst  die  des
zweitvorhergehenden  Jahres  eingestellt  werden
sollen  —  nach  der  früheren  Praxis  verfahren
wären,  hätte  tatsächlich  Kamerun  etwa  eine  halbe
Million  weniger  Zuschuß  bedurft;  wenn  dazu  die
Zölle  eine  Million  mehr  betragen  haben,  so  wird
        <pb n="291" />
        W  217  20

sich  der  Zuschuß  für  1907  auf  wenig  mehr  als
eine  Million  belaufen,  einschließlich  der  laufenden
einmaligen  Ausgaben  in  dieser  Höhe  und  einschließlich
  sämtlicher  Militärkosten.  Das  ist  gewiß
sehr  erfreulich.

Ich  glaube,  daß  es  im  Interesse  der  Vereinfachung
  der  Verhandlungen  liegt,  wenn  ich  Südwestafrika,
  das  ein  caput  per  se  ist,  hier  ausschalte
  und  zu  Ostafrika  übergehe.  Hier  darf
ich  auch  die  erfreuliche,  Ihnen  ja  bekannte  Tatsache
  wiederholen,  daß  wir  mit  dem  Reichszuschuß
um  über  eine  Million  Mark  zurückgehen  und  zwar
auch,  indem  wir  (während  1906  die  Ersparnis
um  rund  400  000  Mk.  größer  war)  aus  den
Resten  von  1905  900  000  Mk.  einfetzen.  Nach
der  früheren  Praxis  hätte  also  der  Zuschuß  für
1908  um  1  400  000  Mk.  geringer  bemessen  werden
  können;  das  sind  volle  33  v.  H.

Auch  in  Ostafrika  ist  der  Handel  außerordentlich
erfreulich.  Es  zeigt  sich,  daß  die  Schätzungen,  die
ich  in  dem  vorigen  Jahre,  ohne  das  Land  selbst
gesehen  zu  haben,  vorgenommen  habe,  richtig  sind,
daß  wir  allerdings  gerade  in  diesem  Lande  die
ungeheuren  Schätze,  welche  es  enthält,  nur  „angekratzt"
  haben.  Wir  können  annehmen,  daß  in
Ostafrika  eiwa  zehn  Millionen  Menschen  leben
und  daß  das  ungefähr  zweieinhalb  Millionen
Hütten  ausmacht.  Wenn  diese  alle  zur  Hüttensteuer
  herangezogen  werden  könnten,  würde  sich
eine  Hüttensteuer  von  10  Millionen  Mark  ergeben.
Heute  haben  wir  1  800  000  Mk.  Hüttensteuer,
also  18  v.  H.  des  Soll.  Daß  die  Summe  nicht
voll  eingekommen  ist  und  für  die  nächste  Zeit  nicht
einkommt,  liegt  an  der  Schwierigkeit,  den  Eingeborenen
  die  notwendige  Geldwirtschaft  zu  ermöglichen,
  ohne  welche  Steuern  nicht  bezahlt  werden
können.

Auch  plantagenmäßig  ist  das  Land  bisher  ganz
unbedentend  besetzt,  und  zwar  wesentlich  nur  im
äußersten  Nordosten.
zur  Zeit  etwa  15.000  Hektar  Land.  Sie  sind  zum
Teil  fertig,  zum  Teil  halbfertig.  Dies  Areal  ist
ein  Sechstel  vom  Tausend  der  Grundfläche  von
Ostafrika,  in  Dezimalen  0,00016.  Ich  werde  auf
die  Frage  der  Plantagen  späterhin  einzugehen
haben,  nachdem  der  Herr  Vorsitzende,  wie  ich  gesehen
  habe,  eine  Eingabe  des  Pflanzerverbandes
der  Nordbezirke  mit  auf  die  Tagesordnung  der
heutigen  Sitzung  gesetzt  hat.  Ich  bitte  um  die
Erlaubnis,  diese  Angelegenheit  gleich  mit  behandeln
  zu  dürfen,  da  ich  so  wie  so  auf  die  Arbeiterfrage
  zu  sprechen  kommen  werde.

Also  auch  in  Ostafrika  können  wir  mit  großer
Sicherheit  einer  weiteren  sehr  erheblichen  Ermäßigung
  des  Reichszuschusses  entgegensehen.

Ebenso  erfreulich  liegt  es  in  der  Südsee.
Das  ist  besonders  angenehm,  als  wir  dort  bisher

Diese  Plantagen  besetzen

 

keine  besondere  Seide  gesponnen  haben.  Samoa
allerdings  hat  nur  einen  kleinen  Zuschuß  und
jetzt  fünf  Millionen  Mark  Handel.  Der  Genugtuung
  über  diesen  Südseebesitz  hielt  man  bisher
stets  entgegen,  daß  wir  seinerzeit  einen  großen
Betrag  für  die  Marianen  und  Karolinen  ausgegeben
  haben,  wobei  nicht  einzusehen  sei,  wie  wir
das  Geld  wiederbekommen  könnten.  Das  hat  sich
nun  geändert.  Auf  den  Marianen  und  Palau
sind  große  Phosphatlager  gefunden;  es  haben  sich
Gesellschaften  gebildet,  welche  sie  ausbeuten  wollen;
wir  haben  Verträge  abgeschlossen,  wonach  wir  in
dem  einen  Falle  eine  feste  Rente  von  30000  Mk.
und  eine  Abgabe  von  50  Pf.  per  Tonne  bekommen.
Nun  sind  dort  angeblich  40  Millionen  Tonnen
gewinnbaren  Phosphats  vorhanden,  die  schon  in
großen  Mengen  gefördert  werden.  Auch  in  den
Palau-Inseln  hat  sich  ein  ähnliches  Unternehmen
gebildet,  dessen  Phosphatbesitz  allerdings  nur  auf
zwei  Millionen  Tonnen  geschätzt  wird.  Der  Norddeutsche
  Lloyd  macht  sich  zusammen  mit  der
Nationalbank  in  Bremen  auf  Grund  einer  neuen
Gründung  von  fünf  Millionen  Mark  anheischig,
dieses  Lager  abzubauen.  Dabei  soll  die  Regierung
im  Minimum  25  000  Mk.  und  eine  Abgabe  von
1,25  Mk.  pro  Tonne  haben  und  einen  Anteil
am  Gewinn.  Ich  habe  schon  im  vorigen  Jahre
eine  kleine  Andeutung  davon  gemacht.  Also  auch
da  sind  wir,  glaube  ich,  auf  gutem  Wege.

Das  ist  ja,  wie  ich  zugebe,  eine  ziemlich  optimistische
  Auffassung  der  Situation.  Aber  diese
Medaille  hat  auch  ihren  Revers.  Der  Revers
liegt  darin,  daß,  je  stärker  das  Eindringen  des
deutschen  und  überhaupt  des  fremden  Einflusses
ist,  je  größer  die  Ansprüche  sind,  die  an  die  Eingeborenenbevölkerung
  gestellt  werden  in  bezug  auf
Anderung  ihrer  Lebensweise,  ihrer  Arbeitsweise,
auf  die  Steuern  und  Lasten  für  den  Fiskus,  ebenso
in  bezug  auf  die  Veränderung  ihrer  Rechtsprechung,
desto  größere  Reibungsflächen  entstehen.  Und  desto
größere  Vorsicht  und  Weisheit  muß  von  der  Kolonialverwaltung
  verlangt  werden,  damit  wir  die
laufende  und  dauernd  steigende  Rente  nicht  gegen
außerordentlich  große  Verluste  und  Kosten  aufzurechnen
  haben,  die,  wie  unser  Krieg  in  Südwestafrika
  zeigt,  leicht  Proportionen  finanzieller  Art
annehmen  können,  die  das  Reich  auf  Jahre  hinaus
  mit  Lasten  belegen,  welche  außer  Verhältnis
mit  dem  Nutzen  des  Schutzgebietes  stehen.  Erheben
  wir  also  diese  Ansprüche  an  die  Eingeborenen
  zu  schnell,  zu  eifrig,  zu  energisch,  so  werden
wir  unsere  günstige  Position  nicht  halten  können.

.!  Es  gibt  in  den  Kolonien  und  auch
hier  eine  große  Anzahl  wohlmeinender  Leute,  die
da  glauben,  daß  die  Kolonisation  von  Afrika  durch
verwaltungstechnische  Maßregeln  erledigt  werden
könne  und  daß  man  durch  Ausübung  von  Druck
        <pb n="292" />
        W  218  20

lauf  die  Urbevölkerung  oder  durch  Erlaß  von  allen
'möglichen  Verordnungen  nun  die  ganze  Natur
dieser  Leute  binnen  kurzem  würde  umändern
können.  Ich  kann  es  diesen  Herren  nicht  verdenken,
  wenn  sie  von  ihrem  Standpunkte  aus  den
Wunsch  hegen,  daß  nun  solche  Maßregeln  ergriffen
werden;  denn  es  handelt  sich  ja  für  sie  nicht  wie
für  das  Deutsche  Reich  darum,  auf  eine  planmäßige
  Weise  einen  wichtigen  Zugang  zu  den
Aktiven  der  Nation  zu  erhalten,  sondern  für  sie
handelt  es  sich  darum,  in  verhältnismäßig  kurzer
Zeit  Geld  zu  verdienen.  Zu  lange  können  sie
nicht  draußen  existieren  und  je  mehr  sie  erwerben,
um  so  besser.  An  den  Lasten,  die  uns  Kriege  und
Aufstände  bringen,  tragen  sie  zudem  nicht  mit.
Auf  der  anderen  Seite  muß  die  Reichsverwaltung
—  die  ja  dafür  eingesetzt  ist,  diese  Länder  zu
entwickeln,  den  Austausch  solcher  Güter,  die  in
Deutschland  entweder  erzeugt  oder  verbraucht
werden,  zu  fördern  —  sich  auf  den  Standpunkt
stellen,  daß  sie  in  erster  Linie  die  Hüterin  der  in
den  Kolonien  gültigen  Rechts=  und  Staatsinstitutiomen
  ist,  daß  sie  demnächst  darüber  wachen
muß,  daß  die  finanziellen  Opfer  für  die  Kolonien,
welche  das  Reich  bringt,  in  verständigen  Grenzen
bleiben;  drittens,  daß  sie  die  einzige  bisher  existierende

  Instanz  ist,  die  in  der  Lage  ist,  die  Rechte

der  Eingeborenenbevölkerung,  die  ja  doch  auch
estehen,  währzünehmen.  Und  wenn  ich  deshalb
bei  manchen  dieser  Wünsche  und  Beschwerden,  die
an  mich  gekommen  sind,  mich  auf  den  Standpunkt
stellen  mußte:  „Nein“  oder  „Noch  nicht"“,  so  muß
man  daraus  nicht  entnehmen,  daß  ich  etwa  unfreundlich
  oder  ablehnend  oder  voreingenommen
bin,  sondern  daß  ich  lediglich  das  Tempo  nicht
billigen  kann,  in  dem  man  einer  Bevölkerung,  die
Tausende  von  Jahren  in  einem  anderen  Kulturzustande
  war,  eine  andere  Art  von  Rechtsauffassung,
von  Familienverhältnissen  und  Arbeitsmethode  beibringen
  will.  Da  muß  man  andere  Wege  gehen,
wenn  man  nicht  die  schönen,  von  meinen  Vorgängern
  und  allen  deutschen  Beamten  in  den
Kolonien  erzielten  Resultate  durch  gewaltsame,
unnatürliche,  aufgepfropfte  Versuche  in  Frage
stellen  will.  (Bravol)

Das  ist  der  Revers  dieser  Medaille.  Eine
Vergleichung  beider  Seiten  sollte  uns  wieder  auf
den  Boden  der  nüchternen  Erwägungen  führen,
die  ja  in  dieser  Kommission  grundsätzlich  gepflegt
werden  müssen.  Wenn  ich  nun  von  Ostafrika
selbst  spreche,  so  ist  den  Herren  bekannt,  daß  ich
dorthin  eine  Reise  gemacht  und  daß  ich  mich  nicht
mit  dem  begnügt  habe,  was  man  dort  gewöhnlich
zu  sehen  bekommt,  sondern  daß  ich  mir  gesagt
habe:  willst  du  einen  Einblick  in  das  Land  haben,
wie  es  in  seiner  großen  Masse  ist,  dann  darsst  du
nicht  an  der  Küste  bleiben,  sondern  mußt  dich  so- 



 

weit  als  möglich  in  das  Innere  des  Landes  begeben.
  Die  Reise  war  nicht  übermäßig  lang.
Ich  habe  aber  doch  in  dreißig  Tagen  von  Muanza
nach  Tabora  und  zurück  ein  gutes  Stück  Ostafrika
gesehen,  besonders  da  ich  für  Hin=  und  Rückreise
verschiedene  Routen  gewählt  hatte.  Ich  habe
mich  mit  den  dortigen  Produktionsmethoden  befaßt,
  ebenso  wie  ich  mich  sehr  ausführlich  mit  den
Produktionsmethoden  der  Europäer  an  der  Küste
abgegeben  habe.  Ich  glaube  über  beide  ein  sachverständiges
  Urteil  gewonnen  zu  haben,  soweit  es
sich  ein  volkswirtschaftlich  vorgebildeter  Mensch,
der  das  kleine  Einmaleins  kennt,  überhaupt  in  so
kurzer  Zeit  bilden  kann.  Ich  kann  mich  selbstredend
  auch  irren.  Aber  im  allgemeinen  glaube
ich,  daß  ich  mehr  und  besseres  aus  eigener  Anschauung
  gesehen  habe,  als  die  allermeisten  derjenigen,
  die  über  Afrika  schreiben  und  die  der  öffentlichen
  Meinung  ihre  Autorität  aufzwingen  wollen.

H.!  Ich  stelle  den  Satz  an  die  Spitze,
den  die  Petition  der  Farmer  in  Ostafrika  auch
trägt,  nämlich  daß  das  wichtigste  Aktivum  in
Afrika  der  Eingeborene  ist.  Da  kommt  es
nun  darauf  an,  einmal  festzustellen:  wie  ist  denn
die  Situation  der  Eingeborenen  da  draußen?
Jede  Betätigung  des  Weißen  führt  ihn  natürlich
mit  dem  Schwarzen  zusammen.  Nur  mit  ihm
kann  er  seinen  Boden  bestellen  lassen  und  nur
mit  ihm  den  Handel  betreiben.  Ohne  ihn  wäre
jede  Kolonisation  Ostafrikas  ganz  ausgeschlossen.
Wie  aus  einem  Zusammenleben  von  Weißen  und
Schwarzen  dort  allein  eine  Blüte  entstehen  kann,
so  liegt  auch  überall,  wo  das  Zusammentreffen
stattfindet,  der  Keim  größerer  Konflikte  —  sowohl
für  die  Beziehungen  der  Regierung  zu  den
Schwarzen,  als  auch  für  die  aller  anderen  Stände:
der  Farmer  und  Pflanzer,  der  Kaufleute,  selbst
der  Missionare.

Die  Beziehungen  der  weißen  Regierung  zu
den  schwarzen  Schutzgenossen  und  das  Maß  ihres
Einflusses  richtet  sich  stark  nach  örtlichen  Umständen.
  Sie  wissen,  daß  wir  in  den  volksreichsten
  und  wahrscheinlich  auch  viehreichsten
Teilen  des  ostafrikanischen  Schutzgebietes  so  gut
wie  gar  keine  Macht  ausüben,  z.  B.  über  das
ganze  Land  Ruanda  und  Urundi.  Diese  Provinzen
  sollen  ungefähr  fünf  Millionen  Einwohner
haben  und  sehr  wohlhabend  sein.  In  Ruanda
wird  jetzt  der  Versuch  einer  Residentur  gemacht,
lediglich  der  Versuch.  Wir  glauben  einen  sehr
geeigneten  Mann  in  Dr.  Kandt  gefunden  zu
haben,  der  diesen  Versuch  machen  kann.  Aber
von  einem  Erwerb  dieser  beiden  Länder  für  die
Kolonie  Ostafrika,  für  Deutschland,  ist  vorläufig
weder  materiell  noch  politisch  die  Rede.  Das
bezieht  sich  aber  auf  ungefähr  die  Hälfte  der
sämtlichen  in  diesem  Lande  ansässigen  Einwohner.
        <pb n="293" />
        W  219  20

Die  Bevölkerung  im  Schutzgebiet  ist  keineswegs
gleichmäßig.  An  der  Küste  ist  eine  Mischung
aller  möglichen  Negerarten  vorhanden,  natürlich
ohne  Stammeszugehörigkeit  und  natürlich  auch
ohne  entsprechende  einheimische  Obrigkeit.  Im
Innern  hat  man  überall,  wo  kriegerische  Zusammenstöße
  zwischen  Weißen  und  Schwarzen
stattgefunden  haben,  die  einheimischen  Sultane
und  Häuptlinge  entfernt  und  durch  Beamte,  auch
schwarze  Beamte,  ersetzt.  Im  Westen  herrschen
die  eingeborenen  Sultane  unter  der  deutschen
Oberherrschaft;  dabei  ist  auch  wieder  zu  unterscheiden,
  daß  in  manchen  dieser  Länder,  wie  in
Unjamwesi  und  Usukuma,  die  deutsche  Gerichtsbarkeit
  allein  herrscht,  während  in  den  anderen
Ländern  die  einheimische  Gerichtsbarkeit  zum  Teil
geblieben  ist.

Es  ist  eine  Frage,  die  der  Vergangenheit  angehört,
  ob  es  richtig  gewesen  ist,  jene  einheimischen
Sultane  einfach  zu  entfernen.  Ich  habe  mehr
oder  weniger  die  Empfindung  gehabt,  daß  sich
der  Neger  unter  Umständen  besser  fühlt  unter  der
einheimischen  Herrschaft  der  Sultane.  Aber  das
ist  nun  einmal  geschehen  und  war  vielleicht  auch
nicht  zu  vermeiden.

Es  würde  nunmehr  die  Frage  sein:  was  soll
mit  den  Ländern  in  Ostafrika  geschehen,  die  noch
unter  der  Zwischenherrschaft  dieser  einheimischen
Sultaue  oder  Fürsten  oder  Dorfschulzen  stehen?
Es  würde  schwierig  sein,  das  zu  ändern,  weil
man  dazu  erhebliche  Machtmittel  braucht.  Ich
glaube,  daß  ich  nicht  noch  einmal  darauf  aufmerksam
  machen  muß,  daß  wir  in  Ostafrika  bei
einer  Bevölkerung  von  zehn  Millionen  Einwohnern,
  darunter  über  drei  Millionen  Männern,
nur  4000  schwarze  Soldaten  und  Polizisten  und
vielleicht  120  oder  150  deutsche  Offziere  haben.
Wir  müssen  —  und  das  ist  die  Bafis  unserer
Macht  —  in  Ostafrika  durch  das  Ansehen,
die  Verwaltung  besitzt,  durch  die  Schärfe,  mit  der
sie  gegen  jede  Unbotmäßigkeit  vorgeht,  durch  die
technischen  Hilfsmittel  der  Eisenbahnen,  die,  wie
Sie  wissen,  ihr  noch  unvollkommen  zur  Seite
stehen,  und  durch  das  Maß  von  Vertrauen,
welches  sie  bei  den  Schwarzen  genießt,  alles  zusammenhalten.
  Wir  müssen  eine  kräftige,  gerechte,
vertrauenswerte  Verwaltung  dort  einführen  und
halten,  wir  müssen  vor  allen  Dingen  den  Leuten
beibringen,  daß  sie  von  der  deutschen  Herrschaft
einen  Vorteil  haben.  Das  ist  ihnen  sehr  schwer
beizubringen,  schon  deshalb,  weil  die  Vorteile,
die  sie  bisher  hatten,  sehr  gering  waren  gegenüber
  den  Nachteilen,  welche  die  deutsche  Verwaltung
  für  sie  nach  ihrem  Empfinden  in  bezug
auf  Abänderung  ihrer  Gewohnheiten,  auf  Steuerzahlen,
  Kontrollen  usw.  gehabt  hat.

Ich  möchte  mit  meinen  Ausführungen  in  der

das.

 

Kommission  die  UÜberzeugung  erwecken,  daß  die
Regierung  nur  prosperieren  kann,  wenn  sie  eine
vorsichtige,  langsame,  wie  manche  sagen  „negerfreundliche“
  und,  wie  ich  sage,  negererhaltende
Politik  einschlägt,  daß  sie  sich  von  diesem  Wege
durch  irgend  welche  Interessen  oder  Ansichten
nach  keiner  Richtung  abdrängen  lassen  darf.  Sie
muß,  wie  in  der  Heimat,  zwischen  allen  Erwerbsund
  Berufsständen  ausgleichend  wirken  und  kann
sich  unmöglich  auf  die  Seite  der  einen  schlagen,
um  der  anderen  Seite  einen  Nachteil  zuzufügen.

Ostafrika  ist  in  deutsche  Verwaltung  genommen
auf  Grund  eines  kaiserlichen  Schutzbriefes,  der  den
Eingeborenen,  und  zwar  jedem  einzelnen  kleineren
Häuptling,  von  Zeit  zu  Zeit  wieder  ausgestellt
wird.  Gegenüber  den  vielen  Anforderungen,  die
an  die  schwarze  Bevölkerung  sowohl  von  der
weißen  Regierung  als  auch  von  den  weißen  Ansiedlern
  gestellt  werden,  muß  man  untersuchen,
welche  Folgen  dieser  kaiserliche  Schutz  bisher  für
die  Eingeborenen  gehabt  hat.  Es  ist  festgestellt
worden,  daß  der  Einzug  von  Ruhe  und  Ordnung
dem  Neger  eine  größere  Erwerbsfähigkeit  gestattet
und  daß  mit  dem  Ausbau  von  Eisenbahnen  und
Verkehrswegen  diese  Erwerbsfähigkeit  noch  gestärkt
werden  wird.  Dagegen  ist  der  Neger  belastet
mit  einer  Unzahl  von  Kontrollen  und  Verordnungen.
  Er  fühlt  unter  Umständen  die  Hand
der  Obrigkeit  sehr  schwer.  Er  teilt  sich  mit  der
Heimat  in  die  Aufbringung  der  gesamten  Lasten.

M.  H.!  Die  Plantagenprodukte  des  Schutzgebietes
  stellen  ungefähr  einen  Wert  von  16000000
Mark  gegenüber  einem  Gesamthandel  von  36  Millionen
  Mark  dar  und  die  Negerprodukte  ungefähr
9¾  Millionen.  Die  Hüttensteuer,  die  in  den
Plantagen  von  den  Arbeitern  aufgebracht  wird,
beträgt  60  000  Mk.  Der  Rest  wird  von  den
übrigen  nicht  in  den  Plantagen  beschäftigten
Schutzbefohlenen  mit  jetzt  1740  000  Mk.  aufgebracht.
  Die  Ausfuhrprodukte  des  Negers,  Gummi,
Häute  usw.,  zahlen  einen  Ausfuhrzoll.  Die  Ausfuhrprodukte
  der  Plantagen  zahlen  keinen  Zoll,
selbst  wenn  es  Gummi  ist.  Kurzum,  die  gesamte
Last,  die  Ostafrika  trägt,  diese  11  Millionen,
teilt  sich  zwischen  dem  Neger  und  der  Heimat.
Die  Plantagen  haben  daran  keinen  Teil,  höchstens
2½  v.  H.  im  ganzen.  Die  Konsumartikel  der
Weißen  kommen  noch  in  Frage,  sie  sind  aber
sehr  mäßig  besteuert.

Auf  Grund  dieser  Betrachtung,  wie  die  deutsche
Herrschaft  den  Negern  Vorteil  zu  bringen  hat,
wenn  sie  nicht  ein  leeres  Wort  bleiben  soll,  habe
ich  später  noch  verschiedene  Vorschläge  zu  machen.
Die  Hauptforderung  aber,  die  im  Interesse  des
deutschen  Ansehens  und  der  Ruhe  und  Sicherheit
des  Schutzgebiets  liegt,  ist  die,  daß  das  Vertrauen
  der  schwarzen  Bevölkerung  zur  Re-
        <pb n="294" />
        G  220  20

gierung  gestärkt  wird.  Deswegen  habe  ich
mich  grundsätzlich  um  die  Rechtspflege  im  Schutzgebiet
  gekümmert.  In  der  Natur  der  Neger  liegt
es,  daß  die  bestehende  Rassenjustiz  auf  längere
Zeit  nicht  wird  geändert  werden  und  daß  gewisse
Züchtigungsmittel,  welche  die  Heimat  perhorresziert,
auch  nicht  abgeschafft  werden  können.  Ich  habe
mich  nach  dieser  Richtung  ganz  besonders  umgeschaut.
  Um  so  wichtiger  ist  es  aber,  daß  diese
Rechtslage  mit  Garantien  umgeben  bleibt,  die
eine  willkürliche  und  unüberlegte  Handhabung
der  Strafmittel  durch  die  mit  richterlichen  Befugnissen
  ausgestatteten  Personen  ausschließen.  Ich
habe  mich  bereits  in  einer  in  Oldenburg  gehaltenen
  Ansprache  damit  beschäftigt,  wie  es  in
den  Negergerichten  zugeht  und  ich  kann  mich  hier
darauf  beschränken,  zu  sagen,  daß  ich  sehr  viel
positives  Recht  gefunden  habe,  das  zur  Beilegung
von  Rechtsstreitigkeiten  und  zur  Ahndung  von
Rechtsbrüchen  in  der  Bevölkerung  gesprochen  wird.
Das  ist  zu  erkennen  auch  an  der  Haltung  der
Schwarzen.

Dagegen  ist  bei  einem  Streit  zwischen  einem
Schwarzen  und  einem  Weißen  die  Lage  des
Schwarzen  ungünstig.  Hat  ein  Weißer  gegen
einen  Schwarzen  etwas  vorzubringen,  so  schreibt
er  einen  Zettel,  und  die  Sache  wird  durch  ein
Schauri  abgemacht.  Hat  ein  Schwarzer  eine
Klage  gegen  einen  Weißen,  so  muß  er  hingehen
zum  Gericht,  muß  Vorschuß  zahlen;  er  wird  mit
den  in  der  Heimat  üblichen  Formalitäten  belastet,
  er  bekommt  schließlich  ein  Urteil  oder  einen
vollstreckkaren  Titel  in  die  Hand,  mit  dem  er
nichts  anzufangen  weiß,  mit  laufenden  Terminen
und  Fristen.  (Heiterkeit.)

Sie  dürfen  nicht  vergessen,  daß  es  in  dem
ganzen  Schutzgebiet  (es  ist  zweimal  so  groß  wie
Deutschland)  drei  Gerichte  gibt,  wo  der  Schwarze
gegen  den  Weißen  etwas  vorbringen  kann.  Wenn
ein  Schwarzer  eine  Klage  gegen  einen  Weißen
in  Tabora  hat,  so  muß  er  sich  in  17  Tagereisen
nach  Muansa  begeben;  wenn  einer  in  Morogoro
oder  in  Mombo  oder  in  dem  Hinterlande  wohnt,
das  zu  dem  Daressalamer=  oder  Tanga-Gebiet
gehört,  muß  er  mit  der  Eisenbahn  einen  Tag  lang
fahren.

Nun  will  ich  versuchen,  an  einem  einfachen
Beispiel  festzustellen,  wie  diese  Rechtslage  wirkt.
Angenommen,  der  Weiße  A.  hat  den  Schwarzen  B.
als  Plantagenarbeiter  angeworben.  Er  hat  ihm
einen  Kontrakt  vorgelesen,  wonach  der  Schwarze
so  und  so  viel  Tage  zu  arbeiten  hat;  der
Schwarze  hat  sich  einverstanden  erklärt.  Nach
vierzehn  Tagen  läuft  der  Schwarze  wegen  schlechter
Behandlung  oder  aus  einem  sonstigen  Grunde  weg.
Der  Weiße  macht  eine  Anzeige,  der  Schwarze
wird  ergriffen  und  wegen  Kontraktbruchs  bestraft

 

—  mit  Prügel  natürlich  —  und  zwangsweise
wieder  zurückgeführt.  Unmittelbar  darauf  kommt
der  Weiße  in  Konkurs;  das  ist  schon  öfter  vorgekommen
  und  wird  immer  wieder  vorkommen.
Nun  hat  der  Schwarze  zu  klagen.  Es  wird
Termin  angesetzt.  Er  hat  die  Forderung  im
Konkurs  anzumelden,  hat  dem  Termine  beizuwohnen,
  er  bekommt  ein  vollstreckbares  Urteil  und
wartet  —  und  wenn  die  Konkursmasse  nach  zwei
oder  drei  Jahren  ausgeschüttet  wird,  weiß  man
nicht,  wo  der  Gläubiger  überhaupt  geblieben  ist.

Das  sind  Dinge,  die  es  den  Schwarzen  unmöglich
  machen,  Recht  zu  finden.  Es  ist  ein  Gebot
  einfachster  Gerechtigkeit,  daß  das  geändert
wird.  Dies  kann  durch  die  Einsetzung  von  weißen
Eingeborenenkommissaren  mit  schiedsrichterli
  mit  richkerlicher  Befugnis  geschehen.
Die  Einrichtung  würde  dort  zu  treffen  sein,  wo
die  Reibflächen  zwischen  Schwarz  und  Weiß  erbeblich
  sind.  Es  sind  erhebliche  Reibslächen  vorhanden
  im  Norden,  wo  es  etwa  15  000  Sachsengänger

  gibt  und  wo  mancherlei  übergriffe
vorkommen  —  nicht  nach  den  Wünschen  der
Plantagenleiter,  aber  aus  dem  dort  vielfach

wechselnden  Personal  und  aus  Lederstrumpfideen
heraus,  die  jüngere  Leute  mitbringen  und  für
welche  die  Plantagenleiter  selbst  nachher  einzutreten
  haben.

Solche  UÜbergriffe  kamen  oft  genug  aus  Denkfaulheit
  und  auch  Eigennutz  vor.  Ich  spreche
mit  Ehrlichkeit  und  sage  alles,  was  zu  sagen  ist.
Ich  werde  auch  den  Weißen,  die  dort  sind,  alle
Gerechtigkeit  widerfahren  lassen.

An  der  Küste  macht  es  einen  unangenehmen
Eindruck,  daß  so  viele  Weiße  mit  der  Peitsche
spazieren  gehen.  Auf  dem  Tische  der  Hauptkasse
in  Daressalam  habe  ich  eine  vorgefunden.  (Bewegung.)
  Es  ist  heute  noch  stark  üblich,  und
die  Herren,  die  dort  gewesen  sind,  werden  es
mir  bestätigen.  Jeder  Weiße  hat  ein  gewisses
Züchtigungsrecht  gegenüber  seinen  Dienstboten,
Arbeitern  usw.  (Zuruf.)  Sie  üben  es  nicht
überall  aus,  wie  ich  gern  bestätigen  will,  sondern
schicken  ihre  Sachen  nach  dem  Gericht.

Nun  kommt  es  vor,  daß  mancherlei  Fehler
gemacht  werden.  Das  liegt  vielfach  daran,  daß
der  Weiße,  der  hinauskommt,  sich  nicht  die  Mühe
gibt,  die  Landessprache  zu  erlernen  und  daß  er
dann  mancherlei  für  Bösartigkeit  oder  Schlechtigkeit
  ansieht,  was  es  tatsächlich  nicht  ist.

Daneben  steht  noch  weiter  auf  Grund  von
Verordnungen  den  Plantagenleitern  und  den  Karawanenführern
  ein  Züchtigungsrecht  zu.

M.  H.!  Ich  gebe  diese  ganzen  Auseinandersetzungen
  nur  zu  dem  ausschließlichen  Zweck,  damit
Sie  sehen,  wie  schwer  es  sein  muß,  Schwarze,
die  im  Innern  als  freie  Bauern  ein  Leben  nach
        <pb n="295" />
        G  221  2#0

ihrem  Gusto  führen,  in  die  Plantagen  zu  bringen.
(Sehr  richtigl)  Deswegen  kann,  wenn  diese
Dinge  nicht  geändert  werden,  die  Regierung  mit
dem  besten  Willen  nicht  dafür  einstehen,  daß  die
Plantagen  Arbeiter  bekommen.  Das  ist  ganz
ausgeschlossen.

Die  Geldstrafe  —  das  ist  ein  Vorwurf,  den
ich  der  Verwaltung  in  gewissem  Umfange  mache
—  wird  nicht  beliebt.  Ich  habe  bereits  oben
gesagt,  daß  die  Prügelstrafe  als  solche  nicht  entbehrlich
  ist.  Ich  kann  auch  hinzufügen,  daß  —
besonders  auf  Grund  einiger  Verordnungen,  zu
denen  ich  mich  bekenne  —  darauf  gesehen  wird,
daß  die  Prügelstrafe  in  ordentlicher  Weise  vollzogen
  wird.  Ich  bin  dabei  gewesen  und  habe
es  mir  angesehen.  Es  ist  natürlich  unangenehm.
  Ich  habe  es  mir  aber  sehr  viel  ekelhafter
vorgestellt.

In  dieser  Rechtslage  liegt  eine  Hauptschwierigkeit
  für  das  Verhältnis  zwischen  den  Schwarzen
und  den  Weißen.  Eine  weitere  liegt  in  der
Auffassung  vieler  Weißen  über  ihre  Stellung  den
Schwarzen  gegenüber.  Die  Argumentation  ist
diese:  Deutschland  kolonisiert,  es  soll  die  Schwarzen
entwickeln.  Dazu  gehört  Erziehung  zum  Fleiß
und  zu  wirtschaftlicher  Tätigkeit.  Wir  sind  —
und  da  kommt  der  Trugschluß,  dem  man  leider
öfters  begegnet  —  die  Deutschen,  die  Erzieher,
wir  erziehen.  Die  Entwicklung  des  Landes  und
der  Eingeborenen  ist  aber  die  Aufgabe  der  Regierung
  im  Interesse  der  zu  Entwickelnden  und
der  Gesamtinteressen  des  Schutzgebiets.  Dies  ist
die  Hauptquelle  der  Konflikte.  Ich  behaupte,  daß
dadurch  das  Ansehen  des  Weißen  sehr  geschädigt
wird.  Ich  weise  auf  die  englischen  Kolonien  hin,
wo  das  Ansehen  des  Weißen  ganz  gewiß  nicht
untergraben  ist  und  wo  diese  bei  uns  in  Afrika
eingeführte  Praxis  nicht  existiert.  Ich  habe  zur
vollen  Information  der  Kommission  die  englischen
Arbeiterverordnungen  im  „Deutschen  Kolonialblatt“
  abdrucken  lassen.  Ich  habe  einige  Exemplare
  hier  und  werde  nachher  den  Zustand,  wie
er  heute  in  Ostafrika  ist,  den  Zustand,  wie  ihn
die  Pflanzer  in  Ostafrika  haben  wollen,  mit  dem
Zustande  vergleichen,  wie  er  unmittelbar  über  der
Grenze  herrscht.  Da  werden  Sie  sehen,  daß  es
unmöglich  ist,  bei  unserer  bisherigen  Praxis  zu
verharren  und  daß  man  die  Pflicht  hat,  sie  zu
ändern.

Es  ist  also  beabsichtigt,  einen  Eingeborenenkommissar
  mit  der  Durchführung  entsprechender
Maßnahmen  dort  zu  betrauen,  wo  eine  größere
Anzahl  Schwarzer  im  Dienst  der  Weißen  tätig
ist.  Die  Hauptaufgabe  der  Kommissare  soll  die
Wahrnehmung  der  Interessen  der  Schwarzen
gegen  die  Weißen  auch  vor  Gericht  ex  oklicio
sein.  Darauf  lege  ich  Wert,  daß  die  Beschwerden

 

der  Schwarzen,  falls  sie  der  Kommissar  für  begründet
  erachtet,  ohne  Kostenvorschuß  aufgenommen
werden  müssen.

Ebenso  ist  zu  überlegen  die  Einschränkung
des  Züchtigungsrechts  des  Karawanenführers  wie
des  Plantagenleiters;  ebenso  notwendig  wird  es
sein,  mehr  Geldstrafen  zu  verhängen.  Vor  allem
wird  es  notwendig  sein,  daß  die  weißen  Gerichte
gegen  Weiße,  die  sich  Grausamkeiten  haben  zuschulden
  kommen  lassen,  ebenso  unnachsichtlich
vorgehen,  wie  es  gerechtfertigt  ist,  daß  gegen
Schwarze  darin  unnachsichtlich  vorgegangen  wird.
Ich  mache  den  weißen  Gerichten  keinen  Vorwurf,
aber  die  Empfindung,  was  recht  und  was  unrecht
ist,  ist  bei  den  Schwarzen  vielleicht  die  einzig
ausgebildete  moralische  Empfindung.

M.  H.!  Den  moralischen  Wert  des  Schwarzen
kann  man  sehr  schwer  schätzen.  Er  ist  wahrscheinlich
  sehr  gering  und  die  Evolution  auf
kulturellem  Gebiete  ist  sehr  schwierig  und  langsam.
  Man  kann  sich  dabei  ungefähr  auf  die
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  beziehen,  wo
heute  9  oder  10  Millionen  Neger  leben,  die  sehr
lange  unter  der  Kultur  gestanden  haben  und  die
seit  über  40  Jahren  Vollbürger  eines  Landes
sind,  das  sich  der  größten  staatlichen  Freiheit
rühmt.  Es  ist  nicht  viel  daraus  geworden;  aber
daß  der  Neger  eine  Empfindung  für  Schuld  und
Strafe  und  daß  er  eine  Neigung  für  Reichtum
und  Wohlleben  und  Erwerb  hat,  darüber  ist  gar
kein  Zweifel.  Der  Neger  ist  sehr  geneigt,  sich
gegen  Verordnungen  zu  vergehen,  wie  alle  Naturvölker,
  die  natürlich  mit  allen  Mitteln  arbeiten,
weil  sie  nicht  mit  den  entsprechenden  Rechtsgarantien
  umgeben  sind.  In  Deutschland  ist
es  dasselbe:  wo  jemand  glaubt,  daß  er  keinen
Rechtsschutz  findet,  greift  er  zur  Selbsthilfe.  Der
Schwarze  erwartet  dann  Strafe,  er  wünscht  aber
die  gleiche  Strafe  gegenüber  allen  angewendet
zu  sehen.  "

Die  Situation  der  Behörde  gegenüber  der
schwarzen  Bevölkerung  des  Landes  ist  durch  die
von  weißen  Ansiedlern  und  Pflanzern  immer  an
die  Regierung  gestellten  Forderungen  und  durch
die  Arbeiterfrage  in  den  Plantagen  ganz  besonders
  erschwert.  Wir  haben  Plantagen  in
Usambara,  im  Bagamojo-Bezirk  und  an  der
Südküste.  Aber  in  diesen  Landstrichen  ist  nicht
genügend  Bevölkerung  vorhanden,  um  für  den
intensiven  Betrieb  einer  Plantage  die  notwendigen
Arbeiter  liefern  zu  können.  Manche  Negerstämme
sind  dafür  dauernd  nicht  zu  gebrauchen.  Ich  erinnere
  an  das  Bergvolk  im  Ulugurugebirge,  die
Wakua,  die  man  als  Arbeiter  nicht  gewinnen
kann  und  die  einer  Aufsaugung  oder  einer  Vermischung
  entgegengehen.  Besonders  geschätzt  sind
nun  die  Wanyamwesi.  Aber  sie  sind  nicht  geneigt,
        <pb n="296" />
        G  222  20

ihre  Arbeitskraft  abzugeben  und  sie  bleiben  in
der  Woche  gern  zwei  oder  drei  Tage  von  der
Arbeit  weg.

M.  H.!  Das  ergibt  sich  alles  aus  einer  ganz
natürlichen  Konfiguration.  Sie  sehen  da  an  der
Karte  diesen  kleinen  dunklen  Strich  rechts  vom
Kilimandjaro:  dort  ist  das  Gebiet,  wo  sich  sämtliche
  Plantagen  zusammengedrängt  haben.  Welchen
Grund  das  hat,  habe  ich  nie  recht  erfahren
können.  Ich  nehme  an,  daß  es  damit  zusammenhängt,
  daß  man  dort  zunächst  mit  Kaffee=  und
Tabakplantagen  hat  anfangen  wollen  und  daß
man  in  die  Ebene  übergetreten  ist,  weil  dort
zuerst  die  Eisenbahn  vorhanden  und  der  Güterverkehr
  möglich  war.  Dort  sitzen  diese  Plantagen.
Nun  wissen  Sie,  m.  H.,  daß  wir  eine  Landesgesetzgebung
  haben,  welche  sagt,  daß  kein  Eingeborener
  von  seiner  Schamba  vertrieben  werden
darf  und  daß  er  so  viel  Land  haben  muß,  wie
er  für  seine  Familie  und  deren  Ernährung
braucht.  Da  die  Plantagen  nur  auf  sehr  großen
zusammenhängenden  Landflächen  eingerichtet  werden
  können,  so  müssen  sie  dorthin  gehen,  wo
wenig  Bevölkerung  ist.  Wo  dichte  Besiedelung
vorhanden  ist,  kann  kein  Plantagenbau  stattfinden.
Infolgedessen  müssen  die  Plantagenarbeiter  von
anderswoher  geholt  werden.  Das  ist  die  Ursache,
weswegen  die  Arbeiter  aus  dem  Innern  gezogen
werden.  Nun  verlangt  aber  eine  Plantage  bei
dem  intensiven  Betriebe  eine  sehr  große  Menge
von  Arbeitern.  In  ihrem  Entwicklungsstadium,
d.  h.  bis  sie  überhaupt  dazu  kommt,  etwas  einzubringen,
  braucht  eine  Plantage  ungefähr  einen
halben  Arbeiter  pro  Hektar  und  wenn  sie  in
Betrieb  ist,  braucht  sie,  je  nachdem,  einundeinviertel
  bis  einundeinenhalben  Arbeiter.  Das  ist
wenigstens  von  den  Pflanzern  in  einer  Schrift
niedergelegt,  die  sie  mir  überreicht  haben.  Wenn
sie  also  15.000  Hektar  dort  in  Bebauung  genommen
  haben,  müssen  sie  mindestens  15  000  Arbeiter
  hinbringen,  und  diese  15  000  Arbeiter
müssen  von  den  dort  ansässigen,  in  den  Plantagen
nicht  arbeitenden  Schwarzen  ernährt  werden.
Deswegen  mache  ich  darauf  aufmerksam,  daß  die
Arbeiterfrage  gerade  dort  akut  ist,  weil  die
Plantagen  in  einem  verhältnismäßig  menschenarmen
  Lande  liegen  und  viele  Menschen  brauchen.
Wir  werden  das  bei  der  These,  die  die  Pflanzer
aufgestellt  haben,  beachten  müssen.  Es  ist  selbstverständlich
  nicht  ausgeschlossen,  daß  man  in
einem  Bezirke,  wo  viele  Arbeiter  ansässig  sind,
einen  gewissen  Zwang  ausüben  könnte.  Daß  man
sie  aber  mit  Gewalt  an  die  Küste  treiben  kann,
das  halte  ich  für  ausgeschlossen.

Also  diese  Arbeiter  sind  nicht  geneigt,  in  einer
Strecke  die  ganze  Woche  hindurch  zu  arbeiten.  Das
ist  unerwünscht.  Die  Pflanzer  verlangen,  daß

 

der  Fiskus  mit  Machtmitteln  eintritt  und  die
Schwarzen  zum  Zuzug  nach  Usambara  und
zweitens  zur  Arbeit  zwingt.  Ich  glaube,  die
ganze  Diskussion  wäre  überflüssig,  wenn  die
Pflanzer  einfach  für  sich  selbst  sorgen  wollten  und
vom  Fiskus  nichts  weiter  verlangten,  als  daß  er!
allen  Erwerbskräften  im  Schutzgebiet  seine  Fürsorge
  zuwende.  Die  Pflanzer  können  aber  nicht
verlangen,  daß  die  Regierung  mit  Machtmitteln
eingreift  und  daß  dadurch  ihre  Kraft  zugunsten
eines  einzelnen  Erwerbs=  standes  untergraben
wird.

Es  ist  nicht  zu  leugnen,  daß  ein  gewisser
Notstand  vorliegt  oder  demnächst  vorliegen  kann.
Allerdings  hat  der  Führer  der  Pflanzer  in  der
„Deutschen  Kolonialzeitung“  erklärt:  Zurzeit  gibt
es  keine  Arbeiternot.  Ich  glaube,  daß  die
Plantagenbesitzer  und  die  kleinen  Ansiedler  in
gutem  Glauben  den  Schutz  der  Regierung  anrufen.
  Wir  dürfen  bei  diesen  Fragen  nicht  vergessen,
  und  ich  bin  der  letzte,  der  es  vergißt,  daß
die  Leute  zum  großen  Teil  hinausgekommen  find
auf  Grund  von  Münschen,  die  auch  von  der
Regierung  geteilt  worden  sind;  die  Regierung
muß,  soweit  sie  es  kann,  für  diese  Leute  eintreten,
  und  sie  wird  eintreten.

Der  gegenwärtige  Zustand  ist  aber  entstanden
aus  einer  Kette  von  falschen  und  unbedachten?
Maßnahmen  der  Pflanzer  und  der  Neigung  zu
einer  sehr  heftigen  Behandlungsart,  für  die
vielleicht  das  Klima  verantwortlich  ist.

Nun  hat  man  der  Regierung  eine  besondere  "
Schwarzenfreundlichkeit,  ja  Weichlichkeit  gegenüber
  den  Eingeborenen  angedichtet.  Ich  muß
demgegenüber  konstatieren,  daß  von  der  Regierung
die  Interessen  sämtlicher  in  den  Schutzgebieten
tätigen  Personen  abzuwägen  sind,  daß  auch  besonders
  auf  das  Deutsche  Reich  und  seinen  Säckel
Rücksicht  genommen  werden  muß.  Vor  allem
darf  man  nicht  vergessen,  daß  der  weiße  Plantagenbesitzer
  und  der  Ansiedler  jede  Möglichkeit
hat,  seine  Wünsche  zur  Geltung  zu  bringen:  er
macht  Immediatgesuche,  er  schreibt  an  den  Reichskanzler,
  an  die  Reichs-Kolonialverwaltung,  an
das  Gouvernement,  an  den  Bezirksamtmann  und
an  zwei  Zeitungen.  Er  hat  jetzt  auch  an  das
Hohe  Haus  geschrieben  und  an  unzählige  Andere.
Er  waltet  in  den  Kolonialgesellschaften  als  Aktionär
und  da  seine  Beschwerden  gewöhnlich  auch  die
allgemeine  Aufmerksamkeit  auf  Grund  des  neuen
und  alten  Interesses  für  die  Kolonien  in  Anspruch
nehmen,  so  hat  er  immer  eine  sehr  große  Resonanz.
  Ich  habe,  seitdem  ich  aus  Afrika  zurückgekommen
  bin,  heute  die  erste  Gelegenheit,  mich
zu  rechtfertigen  gegen  unzählige  Angriffe,  die
gegen  mich  gerichtet  worden  sind.  Die  Presse
        <pb n="297" />
        223  20

steht  mir  nicht  zur  Verfügung;  Preßgesetz  gibt  es
im  Schutzgebiet  nicht.

Der  Schwarze  hat  gar  keine  Möglichkeit,
seine  Beschwerde  anzubringen;  seine  Sache  bleibt
ungehört,  er  kann  nicht  schreiben,  kann  nicht
lesen,  seine  einzige  Vertretung  ist  das  Gouvernement
  und  das  Bezirksamt.  Wenn  der  Gouverneur
Rückgrat  genug  hat,  ist  für  ihn  die  Sache  leichter.
Die  Bezirksamtleute  sind  aber  in  weit  schwierigerer
  Lage.  (Hört!  hört!)  Es  kommt  hier  der
ungeheuer  häufige  Wechsel  der  Beamten  an
manchen  Stellen  in  Betracht.  Der  Beamte  hat
sich  noch  nicht  eingelebt,  er  muß  sich  erkundigen
und  erkundigt  sich  bei  denen,  die  ihn  umgeben.
Er  wünscht,  sich  dort  gut  einzuführen,  um  sich
nicht  von  vornherein  die  Stellung  zu  erschweren.
So  widerspricht  er  oft  nicht  so,  wie  es  sein  sollte.
Nun  muß  ich  aber  vom  Standpunkt  der  weißen
Pflanzer  und  Ansiedler  zugeben,  daß  auch  für  sie
dieser  Zustand  nicht  bequem  ist  und  daß  er  auch
ihnen  gegenüber  eine  Ungerechtigkeit  in  sich  schließt.
Denn  wenn  man  sich  gegenüber  einem  Schwarzen
beschweren  will,  wenn  man  die  ganze  Entwicklung
nicht  für  richtig  hält,  wenn  man  überhaupt
irgendwie  eine  Anderung  oder  Besserung  seiner
Lage  erzielen  will  gegenüber  der  schwarzen  Bevölkerung,
  dann  muß  man  sich  an  das  Gouverne-=ment
  wenden.  Nun  ist  aber  das  Gouvernement
ex  okficio  Verteidiger  der  Gegenpartei,  und  wenn
auch  vielleicht  der  Gouverneur  in  der  Lage  ist,
völlig  unabhängig  und  gerecht  zu  entscheiden,  so
wird  doch  das  Vertrauen  zwischen  den  Weißen
und  der  Regierung  dadurch  erheblich  erschüttert.

Die  Klagen  über  Arbeitermißstände,  von  denen
eine  Anzahl  berechtigt  ist,  werden  bei  der  Regierung
  angebracht,  die  Richter  sein  und  die
Sache  der  Schwarzen  mitvertreten  muß.  So
kommt  auch  die  Regierung  in  Schwierigkeiten,
während  es  besser  wäre,  wenn  sie  als  über  den
Parteien  stehende  Instanz  fungieren  könnte.  Das
ist  ein  weiterer  Grund  für  die  Einführung  der
Eingeborenenkommissare.

Die  Lage  des  schwarzen  Plantagenarbeiters
habe  ich  Ihnen  geschildert.  Das  Gouvernement
hat  sie  in  dem  Jahresbericht  über  Ostafrika  dargestellt,
  der  diesmal  außerordentlich  umfänglich
geworden  ist  und  auch  so  bleiben  soll.  Ich  weiß
nicht,  ob  den  Herren  das  kleine  Heft  durch  die
Hand  gegangen  ist,  welches  das  Gouvernement
durch  das  Reichsamt  des  Innern  herausgegeben
hat.  Es  bezweckt,  die  deutsche  Kaufmannschaft
in  kaufmännisch-technischer  Weise  auf  das  Absatzgebiet
  aufmerksam  zu  machen  und  die  Waren  zu
beschreiben,  für  welche  Deutschland  in  Konkurrenz
treten  kann.

Der  Lohn  der  Plantagenarbeiter  ist  in  der
letzten  Zeit  etwas  gestiegen,  aber  unbeträchtlich.

 

Er  hat  sich  seit  zehn  Jahren  kaum  verändert.
Ich  kann  darüber  die  Tabellen  vorlegen.  Er
geht  je  nach  Bedarf  bis  zu  60  Pfennig  (40  Heller),
ist  also  an  sich  nicht  gering.  Aber  im  übrigen
sind  die  Bedingungen,  wie  ich  schon  gesagt  habe,
nicht  günstig  und  da  komme  ich  auf  einen  allgemeinen
  Gesichtspunkt.

Man  spricht  oft  von  der  Faulheit,  von  der
geringen  Leistung  der  Schwarzen  und  es  ist  ja
ein  so  allgemein  angenommener  Satz,  daß  ich
mich  gegen  ihn  nicht  wehren  möchte.  Ich  bin
aber  der  Sache  nach  einer  anderen  Methode
nachgegangen  und  habe  gesagt:  Ihr  Mediziner,
bitte  erzählt  mir  einmal  etwas,  was  die  Wissenschaft
  über  die  physische  Leistungsfähigkeit  des
Schwarzen  weiß.  Wenn  man  sagt,  der  Schwarze
ist  faul,  muß  man  doch  sagen,  wie  fleißig  kann
er  denn  sein,  was  kann  er  denn  leisten?  Da
habe  ich  nun  gefunden,  daß  darüber  außerordentlich
  wenig  existiert.  Ich  habe  auf  den  Reisen
die  Beobachtung  gemacht,  daß  von  den  Schwarzen
sehr  schnell  und  ausdauernd  gegangen  wird,  daß
große  Lasten  auf  dem  Kopfe  sehr  lange  Strecken
(bis  zu  50  km  an  einem  Tage  ohne  Pause)  getragen
  werden.  Ich  habe  ebenso  gefunden,  daß
z.  B.  im  Heben  und  in  allem,  was  mit  den
Armen  und  mit  den  Bauchmuskeln  gemacht  werden
muß,  die  Kraft  der  Schwarzen  außerordentlich
gering  ist.  Da  stehen  immer  zwei  Männer  zusammen;
  wenn  ein  Neger  eine  Last  aufnehmen
will,  muß  ein  anderer  ihm  dabei  helfen.  Wenn
Sie  den  Bericht  lesen,  den  Baumeister  Schubert
über  die  Beobachtungen  gemacht  hat,  die  sich  bei
den  Arbeitern  in  Mrogoro  zeigen,  so  werden  Sie
sehen,  daß  es  nicht  möglich  ist,  daß  die  Schwarzen
die  Erde  wie  der  deutsche  Arbeiter  mit  der
Schaufel  werfen.  Sie  hoben  den  Sand  in  kleinen
Körbchen,  gingen  zehn  Schritt  und  haben  ihn
dann  ausgeschüttet.  Daraus  ergibt  sich,  daß  über
die  Körperverhältnisse  des  gesunden  Negers  noch
weitere  Beobachtungen  gemacht  werden  müssen,
ehe  man  sagen  kann:  das  und  das  ist  dem  Mann
zuzumuten.  Ich  will  auf  die  Frage  der  Sanität
nachher  eingehen,  wollte  aber  das  vorausschicken,
weil  es  nicht  unwichtig  ist.

Eine  Mahlzeit  nimmt  dieser  Arbeiter  am  Ende
des  Tages.  In  vierundzwanzig  Stunden  bekommt
er  einmal  warm  zu  essen.  Dazu  kommt,  daß  das
Klima  in  Usambara  von  dem  seiner  Heimat  sehr
verschieden  ist,  daß  die  Arbeitszeit  zehn  Stunden
beträgt,  daß  es  sich  zum  Teil  um  schwere  Arbeit
handelt,  daß  die  Arbeiter  in  der  Plantage  noch
ihre  Hütten  bauen  müssen,  daß  sie  ihr  eigenes
Feld  zu  bestellen  haben,  wenn  sie  nicht  auf  den
Markt  einkaufen  gehen  wollen.  Ich  habe  öfter
gehört  von  Plantagenleitern,  sie  hätten  den  zugewanderten
  Arbeitern  Land  zur  Erzeugung  ihres

4
        <pb n="298" />
        W  224  20

Bedarfes  gegeben.  Aber  der  Mann  kommt  am
1.  April  an  und  er  kann  am  1.  September  erst
ernten.  Was  soll  er  inzwischen  machen?  Die
Plantagen  liegen  von  den  Märkten  oft  5  bis
6  Stunden  entfernt.  Ich  habe  in  keiner  Plantage
einen  Markt  gesehen,  der  ausgereicht  hätte,  um
die  gesamten  Arbeiter  zu  verproviantieren.  Der
Tag,  an  welchem  der  Proviant  eingekauft  wird,
ist  auch  ein  schwerer  Tag.  Usambara  ist  ein
Höhenland.  Der  Arbeiter  steigt  hinunter,  kauft
ein,  besucht  auch  wohl  ein  paar  Freunde,  dann
geht  er  mit  dem  Eingekauften  wieder  zurück  in
die  Berge.  Daß  er  sehr  raschen  Temperaturschwankungen
  ausgesetzt  ist,  kommt  hinzu.  Ein
Mann,  der  bis  zehn  Stunden  schwer  gearbeitet
hat,  muß,  da  er  seine  Familie  aus  dem  Innern
nicht  mitbringen  kann,  sein  Essen  selbst  bereiten,
also  bekommt  er  erst  zwei  Stunden  nach  beendeter
Arbeit  etwas  zu  essen.

Der  Kontrakt  ist  oft  sehr  lästig.  Er  lautet
nicht  auf  Kalendermonate,  sondern  auf  Arbeitsmonate.
  Ein  Lohn  von  12  Rupien  versteht  sich
für  30  abgearbeitete  Tage.  Die  Sonntage  werden
nicht  bezahlt.  Die  Regentage  werden  auch  nicht
bezahlt;  da  gibt  es  aber  wohl  Zehrgelder.  Kommen
  Betriebsstörungen  vor  oder  wird  der  Mann
krank,  so  bekommt  er  nichts,  aber  um  alle  Tage,
wo  er  nicht  gearbeitet  hat  oder  wo  kein  Betrieb
war,  verlängert  sich  der  Kontrakt.  Nach  dreißig
Arbeitstagen  bekommt  er  eine  Monatsmarke  und
nach  sechs  Arbeitsmarken  seinen  Lohn,  wie  der
Kontrakt  gewöhnlich  lautet,  d.  h.  nach  neun
Kalendermonaten,  aber  auch  erst  nach  einem
Jahre  und  länger.  Nimmt  der  Arbeiter  Vorschuß,
so  verlängert  sich  seine  Dienstzeit  automatisch.

Das  sind  alles  Maßnahmen,  die  eine  gewisse
Not  den  Pflanzern  ausgezwungen  hat.  Es  ist
nicht  etwa  der  böse  Wille  oder  Ausbeutungssucht
oder  die  Neigung,  die  Leute  zu  drücken.  Die
Regierung  hat  seit  1897  nichts  getan  für  eine
Arbeitergesetzgebung,  weil  Erfahrungen  fehlten.
Wir  haben  1897  ein  Gesetz  gehabt,  dann  ist  es
aufgehoben  worden  und  nichts  an  die  Stelle  gekommen.
  Die  Leute  sind  dadurch  auf  die  Selbsthilfe
  verwiesen  worden  und  wenn  sich  jetzt  Notstände
  herausstellen,  so  darf  man  die  Plantagenbesitzer
  nicht  allein  verantwortlich  machen.  Aber
die  Situation  ist  jetzt  unerquicklich.

Es  kommt  folgendes  dazu.  Darunter,  daß
der  Mann  dreiviertel  Jahre  weg  ist,  leidet  die
Fortpflanzung  außerordentlich;  die  Familien  find
verwaist.  Ansiedeln  im  Küstengebiete  will  sich
der  Neger  nicht.  Wo  er  es  tut,  wird  aus  dem
Arbeiter  schnell  ein  kleiner  Bauer.  Das  mögen
aber  zum  Teil  die  Pflanzer  nicht  und  zwar  aus
berechtigten  Gründen.

 

Nun  ist  aber  doch  nicht  zu  verwundern,  daß
unter  solchen  Umständen  die  Schwarzen  sehr  ungern
  nach  der  Plantage  gehen,  wo  sie  solchen
Dingen  ausgesetzt  sind.  Ich  stehe  ganz  auf  dem
Standpunkt,  daß  wir  die  Arbeiter  beschaffen  sollen
und  wohlfeil  beschaffen  müssen  auf  Grund  von
Maßnahmen,  die  den  Mann  dazu  veranlassen,
gern  hinzugehen.  Nun  hat  sich  aber  jetzt  die
Situation  dort  verändert.  Früher  war  es  im
Innern  von  Ostafrika  schwer,  etwas  zu  verdienen;
an  der  Küste  konnte  der  Schwarze  etwas  verdienen.
  Jetzt  gehen  die  Karawanen  über  den
Viktoria-Nyansa  nach  Tabora,  nach  Udjiji.  Nach
Mrogoro  haben  wir  die  Bahn  und  wollen  sie
weiterführen.  Überallhin  kommt  der  Handel  und
der  Mann  wird  angereizt,  sich  Angenehmes  und
Nützliches  zu  verschaffen.  Die  Leute  fangen  an
zu  bauen,  besonders  als  Ackerbauer,  nachdem  sie
die  Sicherheit  haben,  ihre  Ernte  hereinzubekommen.
So  werden  die  Leute  im  Innern  des  Landes
begehrlicher.  Sie  werden  besser  gestellt  und
können  sich  alles  besorgen,  ohne  45  Tage  bis  zur
Küste  laufen  zu  müssen.  Dadurch  wird  die
Situation  an  der  Küste  erheblich  erschwert.  Ich
will  hier  Licht  und  Schatten  gleich  verteilen.

Auf  die  verschiedenen  Einzelheiten  will  ich
nicht  eingehen,  aber  ich  muß  noch  eins  bemerken:
Die  Art,  wie  die  Arbeiter  angenommen  werden,
macht  auch  große  Schwierigkeiten.  Es  sind  nicht
sehr  geschickte  Leute  und  manchmal  auch  nicht
ehrliche  Leute,  die  das  machen.  Sie  zahlen  den
Sultanen  einen  Backschisch  und  dafür  bestimmen
diese  die  Leute  zur  Arbeit.  „Und  gehst  du  nicht
willig,  so  brauch  ich  Gewalt.“  Dafür  kann  auch
der  Pflanzer  nichts,  ganz  und  gar  nichts,  aber
es  ist  eine  der  Schwierigkeiten  mehr,  die  die  Regierung
  hat,  die  Leute  zu  besorgen.

Nun  will  ich  nur  der  Vollständigkeit  halber
sagen,  wie  denn  die  Pflanzer  selber  diese  Mißstände
  abstellen  wollten  und  dabei  bemerken,  wie
die  Engländer  sowohl  in  Britisch-Ostafrika  als
auch  im  Süden  diese  Frage  gelöst  haben.

Es  wird  zunächst  verlangt,  daß  die  Steuer
von  3  auf  12  Rupien  per  Jahr  erhöht  werde,
und  zwar  natürlich  nur  in  den  Küstenbezirken.
weil  dort  die  Leute  bessere  Arbeitsgelegenheit
haben.  Das  ist  ein  Argument,  gegen  das  an
und  für  sich  nichts  zu  sagen  ist;  es  klingt  ungeheuer
  plausibel.  Wenn  Sie  es  aber  untersuchen,
kommen  Sie  darauf:  Die  Arbeiter,  welche  die
Plantagen  haben  wollen,  wohnen  nicht  an  der
Küste;  infolgedessen  wird  niemand  aus  dem
Taborabezirk,  wo  er  eine  oder  hbchstens  drei
Rupien  bezahlt,  sich  nun  mit  Vergnügen  nach
der  Küste  wenden,  wo  er  das  Vierfache  bezahlen
soll.  Aber  dazu  kommt  noch  etwas  anderes.  Vom
Gesichtspunkt  der  allgemeinen  Verwaltung  muß
        <pb n="299" />
        W  225  20

man  wissen,  daß  Ostafrika  durch  die  vielen  Karawanen,
  die  dort  durchgehen,  beständig  mit  einem
schwarzen  Telegraphennetz  überzogen  ist.  Die
Leute  berichten,  wenn  ein  Weißer  oder  Schwarzer
totgeschlagen  wird;  sie  können  das  schneller  erfahren
  als  mit  dem  optischen  Telegraphen.
Nun  haben  wir  in  Ruanda  und  Urundi  noch
keine  Steuer.  Im  Ugogobezirk  und  in  Usukuma
ist  eine  Rupie  Steuer,  an  der  Küste  und  im
Taborabezirk  drei  Rupien.  Im  Taborabezirk
kommen  aber  noch  kaum  6  bis  7  v.  H.  der
Steuer  ein.  Wie  schon  erwähnt:  Von  den
ganzen  10  Millionen  Steuern,  die  einkommen
müßten,  kommen  1  800  000  ein.  Glauben  Sie,
daß  wir  die  Einführung  allgemeiner  Steuern
möglich  machen,  wenn  man  hört,  erst  haben  die
Deutschen  mit  einer  Rupie  angefangen,  nun  sind
sie  schon  auf  12  gekommen?  „Da  wollen  wir
lieber  die  Leute  zum  Lande  hinauswerfen.“  Das
darf  man  alles  nicht  vergessen.

Ich  habe  nun  darauf  geantwortet:  Verlangt
ihr  die  hohe  Steuer,  dann  wird  niemand  nach
Usambara  in  die  Plantagen  gehen.  Darauf  haben
die  Leute  gesagt:  ja,  dann  müßt  ihr  eben  einen
gewissen  Zwang  anlegen.  Der  Zwang  soll  ein
gewisser  „leiser  Druck“  sein.  M.  H.!  Zwang  ist
Zwang.  Entweder  tuts  der  Mann,  weil  es  sein
Interesse  ist,  oder  er  tut  es,  weil  es  befohlen
war.  Ich  bitte  Sie,  zu  überlegen:  Im  Bezirk
von  Tabora,  wo  die  Leute  herkommen  sollen  und
im  Bezirk  von  Usukuma  haben  wir  im  ganzen
vierhundert  Mann  Soldaten  und  Polizei  gegenüber
  einunddreiviertel  Millionen  Schwarzen.  Nun
bitte  ich  Sie,  mir  zu  sagen,  wie  der  Fiskus  einen
solchen  Befehl,  daß  jemand  nach  der  Küste  gehen
soll,  durchführen  sollte.  Wenn  der  Fiskus  aber
einen  Befehl  nicht  durchführt,  dann  ist  die  Sache
überhaupt  alle.  Die  deutsche  Herrschaft  ist  dann
zu  Ende.
nichts  befehlen,  was  wir  nicht  durchführen
können.

Man  hat  gesagt:  Nehmt  die  12  Rupien  und
stellt  dafür  Polizei  an;  für  3  Millionen  Rupien
könnt  ihr  so  viel  Polizei  stellen,  daß  ihr  die  Leute
hindern  könnt,  nach  dem  englischen  Gebiet  auszuweichen.
  Nun  sehen  Sie  sich  auf  der  Karte
mal  die  Länge  der  Grenze  an!  Der  Viktoria-Nyansa
  ist  so  groß  wie  das  Königreich  Bayern,
die  Grenzen  sind  940  Kilometer  lang.  Ein
solches  Gebiet  absperren  zu  wollen,  das  hat  schon
keine  Raison  mehr.

Wenn  ich  also  die  Steuern  an  der  Küste  so
stark  erhöhe,  bekomme  ich  im  Innern  erst  gar
nichts,  wenn  ich  einen  Arbeitszwang  einführe,
wo  wir  dies  vielleicht  könnten,  bekommen  wir
den  Widerstand  der  kräftigen  Elemente  im  Innern,
welche  der  deutschen  Herrschaft  heute  noch  nicht

(Sehr  richtig!l)  Wir  dürfen  deshalb

 

unterworfen,  vor  allen  Dingen  der  großen  Länder,
die  in  sich  vollständig  abgeschlossen  sind.

Nun  aber  komme  ich  auf  die  Zollgesetzgebung.
Es  sollten,  so  wird  gewünscht,  die  Einfuhrzölle
für  die  Negereßwaren  bis  auf  25  v.  H.  erhöht,
also  hohe  Nahrungemittelzölle  eingeführt  werden;
das  in  einem  Lande,  welches  so  fruchtbar  ist  wie
kaum  irgend  ein  zweites,  wo  aber  heute  noch
nicht  die  notwendige  Frucht  gebaut  wird,  um
die  Leute  zu  ernähren.  Wir  führen  1  800  000  M.
Reis  ein.  Nicht  etwa,  um  die  Reisproduktion
dort  zu  stärken,  sondern  um  dem  Arbeiter  sein
Leben  zu  verteuern  und  ihn  dadurch  zu  zwingen,
eine  erhöhte  Produktion  zu  leisten,  soll  dieser
Zoll  auf  25  v.  H.  erhöht  werden.  Dafür  sollten
allerdings  die  Alkoholzölle,  z.  B.  für  Rotwein,
erniedrigt  werden.  (Heiterkeit  und  hörtl  hörtl)
Sodann  sollten  Arbeitskarten  eingeführt  werden
usw.
M.  H.!  Auch  dies  habe  ich  Ihnen  nicht  gesagt,
weil  ich  dadurch  diejenigen,  die  es  betreiben,  in
ein  ungünstiges  Licht  bringen  möchte;  das  liegt
mir  ganz  und  gar  fern.  Ich  bin  der  lberzeugung,
daß  die  Leute  nur  das  tun,  was  sie  nach  ihrer
Kenntnis  für  richtig  halten.  Aber  ich  muß  es
Ihnen  vortragen,  weil  ich  dazu  in  Kontrast
stellen  will  das,  was  die  Engländer  gemacht
haben.

Ich  habe  in  der  Nummer  vom  1.  April  im
„Deutschen  Kolonialblatt"“  eine  Verordnung  abdrucken
  lassen.  Sie  lautet  wie  folgt:  (Redner
verliest  die  im  „Kol.  Bl.“  1908  Nr.  3  abgedruckte
  Verordnung  betr.  „Regelung  der  Dienstverhältnisse
  in  Britisch-Ostafrika“).

Damit  Sie  sehen,  daß  es  nicht  ein  Experiment
ist,  habe  ich  in  der  nächsten  Nummer  (S.  194)
eine  Verordnung  abdrucken  lassen,  die  schon  länger
besteht  und  jener  zum  Muster  gedient  hat.  Die
„Deutsch-Ostafrikanische  Zeitung“  hat  dazu  bemerkt,
  das  wäre  einfach  und  vernünftig.

Die  bestehenden  Zustände  erschweren  uns  ganz
außerordentlich  den  Kampf  mit  den  Engländern
um  unser  deutsches  Arbeitermaterial.  Sie  müssen
die  lange  Grenze  sehen  und  die  sehr  bequemen
Dampfer  beachten.  Kein  Mensch  ist  eben  dort
zu  halten.  Als  ich  in  Britisch-Ostafrika  war,
kam  am  letzten  Tage  der  Finanzkommissar  von
Zanzibar  und  Britisch-Ostafrika  zu  mir  und  hat
mir  gesagt:  Sagen  Sie  mal,  können  Sie  mir
nicht  zehntausend  Familien  von  Arbeitern  geben,
die  brauchen  wir  notwendig.  Ich  habe  natürlich
abgelehnt.  (Heiterkeit.)  Aber  die  Situation  in
Britisch-Ostafrika  ist  einfach  folgende:  Das  Land
ist  genau  so  groß  wie  unseres;  es  hat  aber  nur
den  dritten  Teil  der  Einwohner.  Man  hat  auf
den  Höhen  versucht,  größere  Ansiedlungen  von
Weißen  anzulegen.  Diese  haben  aus  demselben
        <pb n="300" />
        G  226  20

Grunde  nicht  nach  Wunsch  reüssiert,  aus  dem  auch
gewisse  kleine  Siedlungen  in  Deutsch-Ostafrika  in
einer  gewissen  Gefahr  sind.  Das  liegt  daran,
daß  der  Europäer  in  den  Tropen  ohne  erhebliche
Geldwirtschaft  nicht  auskommt.  Er  muß  für  seine
Kleider,  Schuhe,  für  Bücher,  Medizin  usw.,  für
Kinder  bares  Geld  in  der  Hand  haben,  weil  er
das  in  seiner  neuen  Heimat  nicht  produzieren
kann,  nicht  beschaffen  kann;  er  muß  schon  exportieren.
  Ein  exportierender  Bauer  hat  es  schwer,
wenn  er  nicht  eine  Kultur  entdeckt,  die  man  anderwärts
  nicht  herstellen  kann.

Nun  sage  ich:  Deutsch-Ostafrika  ist  merkantil
viel  besser  entwickelt  als  Britisch-Ostafrika.  Wenn
wir  die  Bahnen  früher  gebaut  hätten,  würden
wir  die  Engländer  um  verschiedene  Pferdelängen
schlagen.  Jetzt  kommt  der  britische  Unterstaatssekretär
  und  sagt:  Macht  das  wie  die  Deutschen
in  Usambara,  baut  Plantagen,  gebt  es  auf  mit
eurer  Kleinwirtschaft!  Was  daraus  wird,  will  ich
nicht  sagen;  aber  hier  haben  Sie  die  Konkurrenz.
Deswegen  meine  ich:  wir  müssen  unsere  Kräfte
nach  allen  Richtungen  hin  zu  konzentrieren
suchen.  Wir  können  es  aber  nicht  tun  auf  dem
Wege  der  Gewalt  und  des  Zwanges,  weil  wir
die  Mittel  nicht  haben;  nicht  auf  dem  Wege  der
Bedrückung  durch  Steuern  und  Lasten,  weil  uns
die  Leute  sonst  unfehlbar  in  das  benachbarte  Gebiet
  ausweichen.  Wer  z.  B.  die  Zustände  an
der  russischen  Grenze  kennt,  der  weiß,  daß  jeder
herauskommen  kann,  aber  keiner  herein.  So  auch
hier.  Jeder  kann  hinaus,  aber  keiner  kann
herein,  denn  dann  wird  er  bestraft.  Also  bleibt
er  draußen.

Wir  müssen  uns  mit  den  verständigen  Mitteln
versehen,  welche  die  Engländer  schon  lange  haben,
nämlich  mit  einer  physisch-sanitären  Besserstellung
gegenüber  einfachen  Verhältnissen  und  einer  menschlichen
  und  gerechten  Behandlung.  (Bravol)

M.  H.!  Im  Munde  der  Pflanzer  klingt  das
alles  so,  als  ob  das  ganz  neue  Dinge  wären,
die  von  Herrn  v.  Rechenberg  oder  mir  verlangt
  werden.  Im  Jahre  1905  hat  aber  Herr
Graf  Götzen  in  langen  Reskripten  die  selben
Forderungen  zurückgewiesen.  Er  hat  überhaupt
auf  einem  den  hier  entwickelten  Grundsätzen  durchaus
  analogen  Standpunkt  gestanden.  Als  Herr
v.  Rechenberg  zum  Gouverneur  von  Ostafrika  bestimmt
  wurde,  hatte  ich  die  Plantagengesellschaften
in  Berlin  versammelt  und  ihnen  Vorschläge  gemacht:
  Organisiert  euch,  macht  eine  Genossenschaft,
  wir  wollen  euch  helfen!  Die  Pflanzergesellschaften
  waren  verständig  und  haben  es  getan.
Sie  haben  einen  Mann  hinausgeschickt  und  als
der  ankam,  haben  die  dortigen  Pflanzer  den  Vertrag
  nicht  anerkannt  und  einen  neuen  mit  dem
betreffenden  Anwerber  gemacht.  Es  ist  ein  großer

 

Prozeß  daraus  entstanden,  und  heute  sind  wir
wieder  da,  wo  1906  Herr  v.  Rechenberg  angefangen
  hat.  Ich  muß  es  zum  Lobe  der  hiesigen
Leitungen  der  großen  Plantagen  sagen,  daß  sie
das  Vorgehen  ihrer  Vertreter  draußen  weder  jetzt
noch  früher  billigten.

Also  die  Herren  da  draußen,  die  sich  beschwerdeführend
  an  das  Hohe  Haus  gewendet
haben,  mögen  sich  beruhigen.  Es  ist  das  warme
Interesse  für  sie  und  der  Wunsch  vorhanden,
  sie  zufrieden  zu  stellen;  aber  es
kann  nur  mit  solchen  Mitteln  geschehen,  die
nichts  Gleichberechtigtes  im  Schutzgebiete
verletzen.  Und  jetzt  komme  ich  auf  diese
anderen  Interessen  im  Schutzgebiete.

Ich  habe  Ihnen  j  ja  vorhin  schon  über  die  Beobt,
  die  ich  dortanstellte.
teh  habe  in  Bukoba,  Schrrati,  in  Usukuma,  in
Unjamwesi  lange  Strecken  gefunden,  die  regelmäßig
  bestellt  waren,  auf  denen  die  Leute  prosperieren
  mit  Ackerbau  und  Viehzucht.  Zunächst
habe  ich  mir  diese  Gegenden  auf  das  angesehen,
was  dort  eigentlich  natürlich  wächst,  d.  h.  auf
Nahrungsmittel,  von  denen  man,  ohne  etwas  zu
tun,  leben  kann.  Solche  gibt  es  dort  aber  gar
nicht.  Niemand  kann  in  Ostafrika  im  Hochplateau
leben,  wer  nicht  für  sich  selbst  etwas  arbeitet.
Ob  er  Gummi  oder  Wachs  einsammelt,  ob  er
Viehzüchter  ist,  ob  er  Reis,  Hirse  oder  etwas
anderes  baut  —  irgend  etwas  muß  er  tun.  Das
wird  bewiesen  durch  die  Ziffern,  welche  der  Handel
von  Ostafrika  zeigt.  Der  größte  Ausfuhrhafen
des  Schutzgebietes  ist  Muansa.  Wenn  Sie  nachsehen
  wollen,  was  dort  ausgeführt  ist,  so  ist  es
mehr  als  in  Tanga.  Muansa  hat  aber  keine
Plantagen,  und  wenn  jemand  sagt,  daß  das  ein
Urteil  sei,  das  auf  falschen  Voraussetzungen  beruhe,
  so  weise  ich  die  Herren  auf  Togo  hin.
Dort  wird  gleichfalls  Handel  getrieben,  werden
Steuern  bezahlt,  dort  ist  aber  nur  eine  einzige
Plantage.

Daraus  habe  ich  den  Schluß  gezogen,  daß
wir  für  die  Zukunft  von  Ostafrika  sehr  gutes  erwarten
  können,  wenn  wir  neben  der  Pflege  der
dort  eingewanderten  europäischen  Unternehmungen
uns  auch,  und  zwar  sehr  stark,  mit  der  Förderung
  und  Entwicklung  der  Negerkulturen
beschäftigen.  Die  Leute  sind  durchaus  gelehrig,
und  wenn  sie  auch  nicht  so  arbeitswillig  sind,  so“
sind  sie  doch  sehr  erwerbsbegierig.  Dazu  haben
sie  bisher  nicht  die  Möglichkeit  gehabt;  es  hat
kein  Verkehr  und  kein  Handel  in  genügendem
Umfange  stattgefunden;  jetzt  aber  können  Sie
sehen,  daß  aus  Schirati  schon  eine  große  Menge
von  Erdnüssen  kommen,  Sie  können  sehen,  daß
auf  150  km  von  Muansa  dasselbe  geschieht  und
Sie  können  sehen,  daß  sich  ein  Handel  von  8  Mil-
        <pb n="301" />
        W  227  20

lionen  Mark  am  Viltoriasee  nur  auf  der  Basis
der  Negerproduktion  etabliert  hat.

Daraus  habe  ich  geschlossen,  daß  die  Aufgabe,
die  uns  hier  zunächst  obliegt,  darin  besteht:  die
Produktion  und  die  Konsumfähigkeit  des  Schwarzen
zu  heben.  Der  Weiße  sorgt,  wie  Sie  sehen,  für
sich  selbst,  auch  wir  sorgen  für  ihn.  Aber  der
Schwarze  muß  in  seiner  Konsumfähigkeit  und  vor
allem  in  seiner  Sanität  gehoben  werden.  Das
liegt  ebenso  im  Interesse  der  Plantagen.  Je
kräftiger  der  Arbeiter  ist,  desto  mehr  leistet  er.

Die  Gesundheitspflege  liegt  sehr  im  argen.
Es  gibt  sehr  wenig  alte  Neger.  Die  Sterblichkeitsziffer
  der  Neger  steht  noch  nicht  fest,  sie  ist
aber  zweifellos  größer  als  die  der  Weißen.  Wir
haben  verschiedene  Seuchenherde,  Pest  und  Lepra,
alle  Sorten  von  Magenkrankheiten,  von  Darmkrankheiten;
  wir  haben  große  Syphilissterblichkeit,
wir  haben  viele  Malaria,  die  Schlafkrankheit.
Kurzum,  die  Anzahl  der  Krankheiten,  von  denen
diese  Neger  verfolgt  werden,  ist  Legion.

Bis  jetzt  haben  wir  Arzte  gehabt,  die  vorzugsweise
  im  militärischen  Dienste  standen,  den  Eingeborenen
  auch  viel  genützt  haben,  aber  auch  sehr
schnell  versetzt  wurden.  Zu  einem  organisierten
Studium  ist  es  nicht  gekommen.  Diesem  Mangel
soll  abgeholfen  werden.  Ich  will  als  Erstes  hier
versuchen,  ein  Sanitätsamt  einzurichten,  welches
sämtliche  mit  der  Negersanität  zusammenhängende
Fragen  studiert  und  alle  Mittel  angibt,  um  eine
bessere  Sanität,  vor  allen  Dingen  um  eine  bessere
Fortpflanzung  zu  ermöglichen.  Es  ist  eine  sehr
merkwürdige  Situation,  daß  im  Durchschnitt  auf
die  Hütte  in  Ostafrika  drei  bis  dreieinhalb  Menschen
kommen,  d.  h.,  daß  die  Kinderzahl  entgegen  allen
anderen  Beobachtungen  bei  diesen  Negern  sehr
gering  ist.  Dem  Oberstabsarzt  von  Ostafrika  ist
der  Auftrag  erteilt  worden,  einen  Plan  auszuarbeiten,

  wonach  das  Land  in  einzelne  Physikatsbezirke

  geteilt  werden  soll.  Die  Mittel  dafür
werden,  wie  ich  Ihnen  später  erläutern  werde,
aus  den  Kommunalfonds  genommen.

Ebenso  müssen  wir  aber  auch  die  wirtschaftlichen
  Kräfte  zusammenfassen,  um  eine  bessere
Landeskultur  einzuführen,  Versuche  mit  besseren
Getreidearten  zu  machen  und  Wasserstellen  aufzusuchen.
  Ich  meine,  die  Wasserfrage  in  Ostafrika
  ist  nahezu  so  wichtig  wie  die  in  Südwestafrika.
  Aufforstungen,  Anpflanzungen  von
Kulturbäumen  müssen  vorgenommen  werden.  Die
Vertilgung  der  Viehkrankheiten,  die  Einführung
besserer  Sorten  Vieh  —  alle  diese  Dinge  muß
ein  Landeskulturamt  in  die  Hand  nehmen.
Die  Mittel  sollen  auch  dafür  aus  den  Kommunalfonds
  fließen.

Ich  komme  hiermit  auf  die  von  dem  Herrn
Abg.  Dr.  Semler  bereits  gemachte  Mitteilung  zurück,
  daß  die  Absicht  besteht,  im  nächstjährigen

 

Etatsentwurfe  nicht  mehr,  wie  es  jetzt  geschieht,
50  v.  H.  der  Erträgnisse  der  Häuser=  und  Hüttensteuer
  und  30  v.  H.  der  Gewerbesteuer  für  die
Kommunalkassen  auszuscheiden.  Die  beiden  Steuern
sollen  vielmehr  ganz  vereinnahmt  werden.  Dafür
sollen  in  Form  von  Pauschalen  in  jedem  der
einzelnen  Bezirke  —  ich  will  die  Kommunen
möglichst  aufheben  —  solche  Summen  eingesetzt
werden.  Dagegen  müssen  Daressalam  und  Tanga
eine  städtische  Verfassung  haben.

Damit  komme  ich  auf  die  Verwaltung  des
Schutzgebietes  und  habe  darüber  sehr  ausführlich
  zu  sprechen.

Die  Kommunen,  die  im  Jahre  1901  gebildet
worden  sind,  sind  nur  dem  Namen  nach  Kommunen
  und  wenn  Sie  sehen,  wer  diese  Bezirksräte
  sind,  die  bei  der  Aufstellung  des  Etats  mitwirken,
  so  kommen  Sie  zu  sehr  merkwürdigen
Sachen.  Da  ist  z.  B.  der  Bezirk  Rufiji.  Dort
ist  ein  Landwirt  und  sind  zwei  staatliche  Förster
die  Bezirksräte,  drei  Unteroffzziere  sind  Stellvertreter.
  So  ist  es  an  vielen  Stellen.  Die
Mittel  aber,  die  diesen  eigentlich  nicht  existierenden
  Kommunen  zugeführt  werden,  sind  ganz  gewaltig.
  Sie  würden  in  diesem  Jahre  750000  Mk.
aus  Hüttensteuer  und  90  000  Mk.  aus  Gewerbesteuer
  sein.  Das  schien  mir  schon  viel  zu  viel.
Ich  habe  ihnen  deshalb  250  000  Mk.  für  die
Landespolizei  abgenommen.

Wenn  man  die  Wirtschaftspläne  ansieht,  so
findet  man,  daß  nicht  sehr  wirtschaftlich  gearbeitet
wird.  (Diese  Pläne  sind  im  amtlichen  Anzeiger
von  Ostafrika  vom  15.  Juni  1907  abgedruckt.)
Das  könnte  man  abändern.  Aber  der  organische
Grundfehler  ist,  daß  die  reichen  Bezirke,  die  viel
aufbringen,  die  Hälfte  gar  nicht  zweckmäßig  verwenden
  können  und  daß  sie  deshalb  thesaurieren,
während  andere  Bezirke,  die  das  Geld  außerordentlich
  brauchen,  überhaupt  nichts  bekommen.
Deshalb  will  ich  diese  Einrichtung  aufheben  und
an  deren  Stelle  Pauschale  setzen.  Der  Etat  soll
wie  bisher  durch  die  Bezirksräte  aufgestellt  werden;
der  Gouverneur  soll  nicht  nach  Maßgabe  des
Aufkommens,  sondern  des  Bedürfnisses  diese  Fonds
verteilen;  ich  beabsichtige,  alle  diese  Pauschale  dem
Etatsrecht  des  Reichstags  zu  unterstellen.  Eine
zweckmäßige  Anderung  des  ostafrikanischen  Etats
wird  in  der  Einführung  solcher  Pauschalfonds
liegen.

Ich  bin  dagegen,  daß  die  vielen  Abrechnungen
  für  Reisen  usw.  durch  den  Rechnungshof
geprüft  werden  müssen.  Das  ist  eine  Unmöglichkeit.
  Ich  kann  eine  Anderung  aber  nur  verlangen,
  wenn  der  Reichstag  absolutes  Vertrauen
hat  und  hinter  diese  Pauschalfonds  hineinsehen
kann.  Ich  habe  mit  dem  Rechnungshof  des
Deutschen  Reiches  verhandelt;  er  ist  geneigt,  sich
solchen  Vorschlägen  anzuschließen.
        <pb n="302" />
        W  228  20

Nun  möchte  ich  einmal  auf  die  Verwaltung
als  solche  eingehen.  Ich  kann  nur  sagen,  daß
ich  einen  ausgezeichneten  guten  Willen  und  bei
sehr  vielen  Herren  ein  sehr  erhebliches  Sachverständnis
  gefunden  habe.  Aber  die  Art,  wie  der
Beamtenersatz  bisher  gewesen  ist,  hat  dazu  geführt,
  daß  nicht  überall  so  vorgebildete  Leute
hinkommen  konnten,  wie  notwendig  gewesen  wäre
und  wie  diese  selbst  es  gewünscht  hätten.

Sie  sehen,  daß  man  im  Hauptetat  erhebliche
Summen  für  die  Ausbildung  anfordert.  Aber
auch  die  Ausbildung  im  Schutzgebiete  ist  nicht
richtig.

M.  H.!  Im  Wilhelmstaler  Bezirk  hat  der
Bezirksamtmann  in  einem  Jahre  sehr  oft  gewechselt
  (Zuruf:  sechsmal).  Ich  gebe  noch  ein
paarmal  zu!  (Heiterkeit).  Warum?  Weil  dieser
Bezirk  ein  harmloser  Bezirk  ist,  weil  man  jemand
hinsetzen  kann,  von  dem  man  noch  nicht  weiß,
was  er  macht.  Dort  muß  er  sich  erst  bewähren,
dann  kommt  er  weiter.  Im  Innern  des  Landes
find  zu  wenig  und  an  der  Küste  zuviel  Beamte.
Da  ist  z.  B.  der  Taborabezirk  mit  einer  Million
Einwohner;  dort  sind  zwei  weiße  Beamte,  ein
Bezirksamtmann  und  ein  Sekretär.  (Zuruf:
Militärs!)  —  Ja,  m.  H.,  wenn  Sie  Militär
neben  dem  Bezirksamtmann  mit  Zivdilfunktionen
betrauen,  dann  kommen  beide  in  Konflikt  und
wenn  da  der  Schwarze  dazwischen  steht,  so  führt
das  zu  nichts  Gutem.  —  Diese  beiden  genannten
Beamten  haben,  wie  gesagt,  die  Jurisdiktion
über  eine  Million  Einwohner  zu  leiten,  und  zwar
nicht  eine  Jurisdiktion  allein  strafrechtlicher,  sondern
  auch  vielfach  zivilprozessualer  Natur.  Es
find  z.  B.  viele  Wanjamwesi  vorhanden,  die  schon
Eigentum  haben;  der  Grenzstreitigkeiten  sind  unzählige.
  Viele  Suaheli  von  der  Küste  treiben
Handel  in  Tabora,  wo  ungefähr  8  bis  9  Millionen
  Mark  Handel  ist.  Dazu  die  Araber  und
Inder.  Das  muß  der  Bezirksamtmann  alles  erledigen.
  Dann  muß  er  in  diesem  ganzen  Bezirk
die  Steuer  überwachen,  die  Polizei  ausüben;  er
soll  die  Nachweisungen  für  die  Etatsaufstellungen,
die  Abrechnungen  usw.  machen,  und  wenn  er
einmal  von  Zeit  zu  Zeit  krank  wird  oder  abgelöst
werden  muß,  dann  sitzt  sogar  der  Sekretär  allein
da.  Das  ist  ein  ganz  unhaltbarer  Zustand.

Die  schwache  Besetzung  hat  dazu  geführt,  daß
das  gesamte  Rechnungs=  und  Kassenwesen,  soweit
es  überhaupt  möglich  war,  an  die  Küste  gedrängt
wurde,  daß  man  an  der  Küste  erst  alles  verbucht
hat.  Dadurch  sind  natürlich  mehr  Leute  nötig.
Diese  sitzen  auch  alle  lieber  an  der  Küste  als  in
Tabora.

Was  ich  nun  vorschlage  und  was  sich  im
nächsten  Jahre  im  Etat  vorfinden  wird,  ist  folgendes:
  Die  jungen  Beamten,  die  für  Ostafrika

überhaupt  nicht  kennen  lernt;

 

angenommen  werden,  sollen  folgende  Bildung
haben.  Sie  sollen  in  Berlin  bzw.  Hamburg  an
der  Akademie  gründlich  vorgebildet  werden,  und
dann  sollen  sie  nicht  nach  Daressalam  zur  Verwendung
  in  der  dortigen  Zentrale  kommen,  denn
dann  bekommen  sie  ganz  falsche  Begriffe,  sondern.
sie  sollen  auf  ein  Bezirksamt  geschickt  werden  zur
Unterstützung  des  Bezirksamtmanns  und  zu  seiner
Entlastung  und  Vertretung;  sie  sollen  zwei  Jahre
als  Adjunkt  dort  bleiben.  Dadurch  wird  erzielt,
ohne  daß  die  Stellvertretungskosten  wesentlich  erhöht
  werden,  daß  der  Amtmann  in  seinen  Bezirk
wieder  zurückkommen  kann,  wenn  er  inzwischen
einen  Stellvertreter  hat.  Das  ist  jetzt  nicht  möglich.
  Wenn  Sie  aus  dem  künstlichen  Bau  einen
Stein  herausgenommen  haben,  müssen  Sie  in  dem
ganzen  Kasten  Ostafrika  alle  anderen  Steine
herumschieben.  Kaum  einer  kann  auf  seinem
Platze  bleiben;  das  kann  bei  den  kurzen  Dienstperioden,
  die  höchstens  zwei  Jahre  rechnen,  zu
nichts  Gutem  führen.

Durch  diese  Maßnahme  wird  aber  auch  weiter
erzielt,  daß  dieser  Mann,  der  zwei  Jahre  Adjunkt
gewesen  ist  und  dann  Urlaub  bekommt,  ein  fix
und  fertiger  Bezirksamtmann  ist,  der  genau  weiß,
was  er  zu  tun  hat.  Der  junge  Mann  kann
einen  eigenen  Bezirk  bekommen,  der  alte  Bezirksamtmann
  kann  seinen  Bezirk  wieder  haben,  mit
ihm  verwachsen;  es  wird  ihm  wieder  ein  junger
Beamter  zur  Ausbildung  und  zur  Stellvertretung
überwiesen.  Genau  wie  ich  es  im  Reichs-Kolonialamt
  halte,  daß  für  ein  Schutzgebiet  nur  jemand
Referent  sein  kann,  der  sein  Schutzgebiet  kennt.
Aber  von  allen  Beamten  in  Daressalam  ist  überhaupt
  kein  einziger  über  den  Küstengürtel  weggekommen.
  Der  erste  Referent  war  in  Morogoro)

das  ist  das  weiteste.

Diese  außerordentlich  geringe  Besetzung  der
inneren  Posten  an  verantwortlichen  Stellen  führt
dazu,  daß  der  Bezirksamtmann  seinen  Distrikt
denn  er  kann  tatsächlich
  nicht  vom  Dienstort  weg.  Er  ist  direkt
angenagelt  an  seinen  Schreibtisch.  Da  wird  die
und  die  Nachweisung  verlangt,  dann  eine  Aufstellung
  der  Strafen,  dann  ein  Handelsberichk
usw.  usw.  Da  entsteht  ein  kolossaler  Terminkalender
  und  der  Bezirksamtmann  kann  nicht
weg.  Wenn  man  fragt:  sind  Sie  da  und  dort
gewesen,  so  muß  er  sagen:  es  tut  mir  leid,  ich
möchte  gerne  hin,  aber.  hier  werde  ich  verlangt.
Glauben  Sie,  daß  ich  eine  zuverlässige  Auskunft
über  die  Straße  von  Muansa  nach  Tabora  oder
rückwärts  habe  erhalten  können,  von  einem
Weißen  oder  von  einem  Schwarzen,  der  den  Weg
ganz  kannte?

Der  Schwarze  wußte  Bescheid  von  einem  Ort
zum  nächsten,  aber  einen  Weißen,  der  mir  genau
        <pb n="303" />
        W  229  20

angeben  konnte,  wieviel  Wasser  vorhanden  ist,
wie  lang  die  Märsche  sind,  wo  die  Verpflegung
erfolgt,  den  konnte  ich  überhaupt  nicht  finden.
Das  Militär  wird  sich  in  Zukunft  darum  kümmern.
Das  ist  die  Schwäche  der  Verwaltung,  daß  das
Innere  zu  wenig  Leuten  bekannt  ist  und  daß  sie
zu  oft  abgelöst  werden.  Dem  soll  mit  dem  genannten
  einfachen  Mittel  entgegengetreten  und
das  Ziel  wird  sicher  erreicht  werden.

Nun  komme  ich  auf  die  Frage  der  Zentralverwaltung.
  Die  Zentralverwaltung  ist  außerordentlich
  stark  zentralisiert.  Eine  Entscheidung
trifft,  wie  es  natürlich  nicht  anders  sein  kann,
schließlich  der  Gouverneur.  Er  hat  das  Recht
ausgeübt,  für  gewisse  Arbeitsgebiete  andere  Beamte
  zu  delegieren,  in  die  Forstverwaltung,  in
die  Bauverwaltung,  aber  eine  feste  Verwaltungspraxis
  gibt  es  nicht.  Jeder  Gouverneurwechsel
ist  ein  Systemwechsel.  Es  wird  deshalb  notwendig
  sein,  daß  zwischen  Berlin  und  Ostafrika
ein  Austausch  der  Meinungen  dahin  stattfindet,
daß  Grundsätze  vereinbart,  daß  auch  da  die  Fäden
enger  gezogen  werden.  Eine  Reise  nach  Afrika
ist  nicht  sehr  teuer.  Ich  habe  gelesen,  die  meine
soll  Hunderttausende  gekostet  haben.  Aber  die
gewöhnlichen  Diäten  und  Reisekosten  für  das
Ausland  haben  ausgereicht.  Deshalb  müssen
auch  die  Beamten  der  Zenutrale  Reisen  unternehmen.
  Es  ist  erforderlich,  daß  der  Gouverneur
sein  Land  genau  kennt  und  seine  Beamten  in
ihrer  Tätigkeit  beobachten  kann.  Es  ist  zuzugeben,
  daß  dies  augenblicklich  schwierig  ist;  aber
es  mutet  eigentümlich  an,  wenn  man  hört,  daß
unser  jetziger  Gouverneur  über  den  Kilimandjaro
nicht  vorgedrungen  und  daß  überhaupt  seit
Bestehen  des  Schutzgebietes  kein  aktiver  Gouverneur
  in  Tabora  gewesen  ist.  (Hört!  hört!)  Dasselbe
  ist  bezüglich  der  Beamten  der  Zentralverwaltung
  der  Fall,  ich  habe  es  schon  erzählt.

Ich  habe  mich  in  jedes  einzelne  Bureau  der
Zentralverwaltung  von  Ostafrika  gesetzt  und  habe
gefunden,  daß,  was  Abrechnung  und  Buchführung
betrifft,  alles  unnötig  kompliziert  ist.  Ich  habe
deshalb  die  Deutsche  Treuhandgesellschaft  veranlaßt,
  einen  Beamten  hinauszusenden,  um  ein
den  Vorschriften  entsprechendes  Buchungsformular
auszuarbeiten.  Ferner  ist  mit  dem  Rechnungshof
des  Deutschen  Reiches  besprochen  worden,  daß
die  Abnahme  der  Rechnungen  prinzipiell  draußen
stattfinden  und  daß  nach  Deutschland  überhaupt
nur  noch  kontiert  werden  soll;  das  heißt,  es  wird
keine  Schutzgebietsrechnung  in  Berlin,  sondern  es
wird  nur  ein  Konto  für  Ostafrika  geführt.  Dadurch
  wird  viel  gespart.

Sodann  ist  mit  dem  Rechnungshofe  gesprochen
worden,  ob  sich  nicht  die  Einrichtung  von  gewissen
Selbstverwaltungsfonds  durchführen  läßt.  Schließ- 



lich  habe  ich  geglaubt,  daß  man  mit  der  Einführung
  von  Pauschalen  innerhalb  der  Verwaltung
weiterkommt.  Ob  eine  Reise  nach  Tabora  230
oder  240  Mk.  kostet,  das  ist  gleichgültig.  Also“
setzen  Sie  die  höhere  Summe  als  Pauschale  an
und  überlassen  dem  Beamten,  wie  er  hinkommt.
Aber  vermeiden  Sie  diese  umständlichen  Reiserechnungen,
  von  denen  jede  ein  Buch  darstellt.

Außerdem  habe  ich  angeordnet,  daß  mit  Zollkrediten,
  Zollmarken  viel  stärker  gearbeitet  werden
soll.  Da  fällt  ein  ganzer  Mann  bei  der  Zollkasse
weg.  Eine  erhebliche  Verminderung  des  Personals
läßt  sich  jedoch  nicht  ausführen.  Bedenken  Sie
doch,  Sie  bekommen  jedes  Jahr  1  Million  oder
1½  Millionen  Mehreinnahme.  Wenn  Sie  statt
180  000  Mk.  10  Millionen  einnehmen,  kann  man
das  nicht  mit  denselben  Leuten  erreichen.  Aber
der  Effekt  muß  immer  sein:  es  darf  kein  Beamter
mehr  kosten  als  ein  Sechstel  bis  ein  Zehntel  von
dem,  was  er  einbringt.

Ich  komme  nun  auf  den  Handel.  M.  H.]
Man  hat  mir  in  der  Eingabe,  die  die  Farmer
gemacht  haben,  die  an  das  hohe  Haus  gelangt
ist,  nachdem  sie  lange  vorher  in  der  Zeitung  stand,
vorgeworfen,  daß  ich  aus  Ostafrika  mit  dem
Hamburger  Ring  eine  Neger=  und  Handelskolonie
machen  wolle.  Davon  ist  gar  keine  Rede.  Eine
Verwaltung  kann  überhaupt  nichts  nach  dieser
Richtung  machen.  Ich  habe  Ihnen  gesagt,  daß
36  Millionen  Mark  Handel  und  1  600  000  Mk.
Plantagenprodukte  vorhanden  sind.  Das  ist  der
Zustand,  den  ich  gefunden  habe,  den  ich  nicht
ändern  kann,  der  bleiben  muß.  Das  ist  der
natürliche  Zustand.  (Folgen  geheime  Mitteilungen.)
  Nun  komme  ich  auf  ein  sehr  umstrittenes
Gebiet.  Es  betrifft  die  Lage  der  Inder.

Der  Handel  hat  die  Tendenz,  die  Leute  zu
reizen,  möglichst  viele  Dinge  zu  kaufen.  Daran
verdient  er,  und  da  die  Eingeborenen  nur  Austauschmittel
  haben,  so  hat  er  die  Tendenz,  sie
auch  zu  erhöhter  Produktion  anzuregen.  Hier
kommt  nun  etwas,  womit  die  Plantagen  in  Konflikt
  bleiben:  die  Pflanzer  haben  natürlich  ein
Interesse  an  besonders  billigen  Löhnen.  Je
billiger  aber  der  Lohn  ist,  desto  geringer  ist  die
Konsumkraft.

Es  ist  sehr  merkwürdig,  daß  die  Pflanzer  mit
der  Regierung,  mit  den  Missionaren,  mit  den
Indern,  mit  den  Soldaten,  mit  den  Eingeborenen
in  Konflikt  kommen.

Nun  ist  für  den  Kleinhandel  der  Inder  zur
Zeit  der  einzig  richtige  Mann;  er  ist  der  einzige,
der  die  Landessprache  spricht,  der  lange  genug  im
Lande  leben,  der  sich  viele  Stunden  hinsetzen  kann,
um  mit  den  Schwarzen  zu  handeln.  Er  ist  der
gleichen  Gerichtsbarkeit  unterstellt.  Der  Weiße
ist  ja  einer  anderen  unterstellt.  Ich  nehme  in
        <pb n="304" />
        230  ꝛ

Sachen  des  Handels  keine  Partei  hin  und
her.  Ich  weiß  aus  eigener  Erfahrung,  daß  der
Handel  ganz  genau  weiß,  was  er  braucht  und
will.  Ich  muß  mich  gegen  ihn  bloß  dann  wenden,
wenn  statt  usus  abusus  eintritt.  Und  da  hat
man  gesagt:  der  Inder  wuchere  die  Schwarzen
aus.  Das  sagen  die  Leute.  Aber  wenn  jemand
einen  anderen  auswuchert,  dann  kann  man  ihn
bestrafen  lassen.  Meldet  es  nur!  Wir  werden
ihn  strafen.

Dann  ist  es  doch  sehr  wunderbar,  daß  gerade
die  kleinen  Pflanzer  sagen:  der  Inder  wuchere
die  Schwarzen  aus.  Was  will  aber  der  kleine
Pflanzer?  Er  will  an  die  Stelle  des  Inders
treten.  Der  Inder  muß  geradezu  vernichtet
werden,  damit  der  kleine  Pflanzer  arbeiten  kann.
Warum?  Wenn  jemand  mit  Kosten  und  Kapitalausstattung
  nach  Afrika  geht,  wenn  er  rechnen
muß,  daß  er  höchstens  zehn  Jahre  dort  leben
kann,  wenn  er  europäische  Bedürfnisse  nicht  aufgeben
  kann,  dann  muß  er  eben  eine  größere
Summe  Geldes  im  Jahr  einnehmen.  Er  braucht
das  Vermögen,  mit  dem  er  nach  Hause  gehen
will;  denn  in  der  Heimat  hat  er  sich  entwurzelt.
Alles  das  braucht  der  Inder  nicht.  Er  lebt  sein
ganzes  Leben  dort.  Er  hat  geringe  Bedürfnisse
und  vererbt  sein  Geschäft  vom  Vater  auf  den
Sohn.  So  habe  ich  die  Behauptung  für  unrichtig
  gefunden,  die  Inder  verschleppten  das
Geld  außer  Landes.  Vielmehr  sind  es  die  Inder,
die  lange  dort  bleiben,  viel  länger  als  die  Europäer.
  Es  sind  oft  große  Häuser.  Ein  Beamter
hat  mir  einmal  gesagt:  sehen  Sie,  was  für  Geld
nach  Bombay  kommt!  Jedes  Jahr  geht  so  und
so  viel  hinaus  in  Postanweisungen.  M.  H.,
wenn  aber  jemand  ein  großes  Vermögen  macht,
schickt  er  sein  Vermögen  nicht  in  Postanweisungen
mit  Maximalsummen  von  400  Mk.  fort  und  wenn
jemand  ein  Kaufmann  ist,  schickt  er  nicht  den
Überschuß  an  eine  Bank,  sondern  er  steckt  ihn
ins  Geschäft  und  erweitert  es.  Dieser  Abfluß  des
Geldes  nach  Indien  ist  die  Bezahlung  für  die
Tücher,  für  den  Reis  usw.  Keine  kleine  Summel
Daraus  ist  aber  nichts  zu  entnehmen.  Im
Gegenteil:  ich  habe  viel  mehr  alte  Inder  in  Ostafrika
  gesehen  als  alte  Deutsche.

Heute  kann  jeder  Weiße  neben  dem  Inder
sein  Geschäft  machen.  Aber  der  Weiße  ist  nicht
so  konkurrenzfähig.  Deshalb  wird  verlangt,  daß
der  Inder  entfernt  werde.  Nun,  m.  H.,  daß  der
Inder  ein  hbchst  anständiger  und  sauberer  Geschäftsmann
  ist,  kann  kein  Mensch  behaupten.
Das  ist  gar  nicht  die  Frage.  Was  können  Sie
von  einem  Hausierer  verlangen?  (Heiterkeit.)  Was
für  Erfahrungen  haben  wir  mit  den  deutschen
Kleinhändlern  gemacht?  (Heiterkeit.)

Unsere  Erfahrungen  lehren,  daß  wir  immer

 

die  größten  Schwierigkeiten  mit  den  deutschen
Händlern  gehabt  haben.  Sie  haben  den  Eingeborenen
  ihr  Vieh  weggetrieben,  sich  mit  den
Sultanstöchtern  verheiratet.  Sie  haben  mit  dem
schwarzen  Sultan  getrunken  und  den  deutschen
Namen  fast  mehr  heruntergebracht  als  irgend
etwas  anderes.  Warum  sollen  wir  uns  darüber
echauffieren?  Lassen  wir  den  Händler  seinen  Weg
gehen!  Sind  die  Gesetze  nicht  ausreichend,  um
die  Auswucherung  der  Schwarzen  durch  Inder
zu  verhindern,  so  machen  wir  sie  schärfer.  Aber
ich  habe  keine  Lust,  die  Zerstörung  des  Handels
von  36  Millionen  und  einen  Ausfall  an  den  vier
Millionen  Fiskaleinnahmen  zustande  zu  bringen.
Die  deutschen  Kaufleute  sagen,  ohne  den  Inder
können  wir  nicht  arbeiten.  Und  ich  glaube  ihnen
das.  Alle  diese  Einnahmen,  die  wir  haben,  basieren
  auf  dem  Handel.  Es  ist  ein  Unrecht  zu
verlangen,  man  solle  den  Inder  vernichten.

Nun  zur  Kleinsiedlung.  Ich  moöchte  sie
gern  unterstützen.  Die  kleinen  Siedler  in  Ostund
  West-Usambara  werden  schon  von  der  Regierung
  möglichst  unterstützt  in  einer  Form,  die
sich  etatmäßig  nicht  zeigt.  Bei  den  Straßenbauten
  gibt  man  ihnen  Lose,  um  ihnen  bares
Geld  in  die  Hand  zu  geben.  Aber  dann  kommen
sie  wieder  und  sagen:  Die  Regierung  ist  gegen
eine  deutsche  Besiedlung  in  Ostafrika.  Wie  unrichtig
  ist  das!  Am  23.  September  hat  mir  der
Farmerverein  in  West-Usambara  eine  Eingabe
übermittelt,  aus  der  ich  folgendes  vorlese.  Es
sind  17  Kolonisten  in  West-Usambara  und  die
hatten  geschrieben:

In  dem  Gebirge  im  Westen  von  Usambara
haben  20  Familien  Platz;  17  sind  schon  da,  nun
wollen  sie  noch  drei  hereinlassen  und  das  soll  die
Regierung  betreiben.

M.  H.!  Auch  sonst  sind  die  Anforderungen
dieser  kleinen  Farmer  nicht  besonders  bescheiden;
weil  es  sich  aber  um  schwer  kämpfende  Existenzen
handelt,  möchte  ich  besonders  mild  verfahren  und
denen,  die  dort  sind,  nach  allen  Richtungen  hin
gern  helfen.  Aber  eine  große  Einwanderung
nach  Ostafrika  ist  heute  nicht  an  der  Zeit.
Es  sind  schon  zuviel  Reibungsflächen  vorhanden
und  dann  müssen  Sie  selbstverständlich  so  und  soviel
  Polizisten  und  so  und  soviel  Ausgaben  für
die  Rechtspflege  mehr  haben,  daß  das  nicht  lohnt.
Wenn  wir  einmal  die  Oberhand  haben  und  wissen,
was  der  Deutsche  in  den  Tropen  leisten  kann,
sind  wir  gern  bereit,  uns  darüber  zu  äußern.
Heute  sage  ich:  Wer  hinausgeht,  ist  willkommen;
  er  wird  behandelt  wie  jeder  andere,
aber  einen  Gegenstand  für  besondere  Benefizien
  kann  er  nicht  bilden.

Um  dieser  Frage  überhaupt  näher  zu  treten,
habe  ich  das  Kaiserliche  Gesundheitsamt  veran-
        <pb n="305" />
        W  231

laßt,  in  Erwägungen  einzutreten,  wie  die  Akklimatisationsfähigkeit
  der  Weißen  in  den  Tropenländern
  überhaupt  ist.

Bei  größerer  sanitärer  und  wirtschaftlicher
Fürsorge  für  die  Schwarzen,  bei  einem  verständigen
Ausbau  der  Verkehrswege,  bei  einer  schärferen
Organisation  der  Verwaltung  ohne  größeren  Aufwand,
  aber  mit  mehr  Zusammenfassung  der  vielen
guten  Dinge,  die  wir  schon  geleistet  haben,  glaube
ich,  daß  wir  in  Ostafrika  ein  Land  von  ganz
außerordentlichem  natürlichem  Reichtum  besitzen.
Sie  müssen  ihm  nur  Zeit  lassen,  sich  zu  entwickeln.
Was  man  heute  von  uns  verlangt,  ist  nicht  an

 

—

und  für  sich  unrichtig;  aber  es  ist  viel  zu  viel
Tempo  für  den  Orient.  Zweitausend  Jahre  sind
die  Schwarzen  hinter  Europa  zurück.  Mit  einer
Verordnung  läßt  sich  diese  Kulturdifferenz  nicht
überbrücken.  Die  Sache  muß  ihren  Gang  selbst
gehen;  wir  sind  umsomehr  verpflichtet,  sie  zu
fördern,  als  es  sich  um  unsere  Schutzgenossen
handelt.

Ich  habe  in  der  ganzen  Entwicklung  das  Wort
Ethik  nicht  gebraucht,  aber  hier  sage  ich:  wir
müssen  in  Wahrung  unserer  eigenen  Würde  als
Kolonisatoren  auch  diesen  Gesichtspunkten  zum
Durchbruch  verhelfen.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestatiet.)

Deutsch-Neuguinea.
Die  Unruhen  bei  Dotsdamhafen.

Über  die  jüngst  von  der  Presse  gemeldete
Eingeborenen  -Erhebung  im  Hinterlande
von  Potsdamhafen  (Kaiser  Wilhelmsland)  liegt
jetzt  ein  Bericht  des  Bezirksamts  Friedrich-Wilhelmshafen
  vor.  Die  Vermutung,  daß  die  Unruhen
  nur  lokaler  Natur  waren,  hat  sich  danach
bestätigt.  Es  handelt  sich  um  die  zum  Stamme
der  Arepagon  gehörigen  Orokozaleute,  die  einige
Stunden  landeinwärts  von  Monumbo  (hinter
Potsdamhafen)  wohnen  und  mit  sämtlichen  Küstendörfern
  von  Awar  bis  Bogia  in  ständiger  Fehde
leben.  Namentlich  in  letzter  Zeit  haben  sie  die
Bewohner  der  Strandorte  und  die  Arbeiter  der
Neu-Guinea-Kompagnie  sowie  der  Mission,  die  bei
Potsdamhafen  Stationen  besitzen,  wiederholt  überfallen.
  Mehrfach  sind  von  ihnen  auch  bei  ihren
Streifzügen  Eingeborene  ermordet  worden.  Ein
Einschreiten  der  Regierung  gegen  diesen  Stamm,
mit  dem  sie  bisher  noch  nicht  in  Berührung  gekommen
  war,  erschien  daher  mit  der  Zeit  dringend
nötig,  namentlich  auch,  um  einem  Angriff  des
Stammes  auf  die  Station  Potsdamhafen  vorzubengen.
  Mehr  als  einmal  hatten  die  Orokoza
den  Küstenbewohnern  hinter  Bogia,  den  einzigen,
mit  denen  sie  Handelsbeziehungen  unterhalten,
sagen  lassen,  sie  fürchteten  die  Weißen  und  deren
Feuergewehre  nicht.

Über  den  Verlauf  der  Expedition  selbst  berichtet
  der  Bezirksamtmann  wie  folgt:

Mit  der  letzten  „Siar“  begab  ich  mich  nach
Potsdamhafen.  Der  aus  15  Soldaten  bestehenden
  Truppe  schlossen  sich  Pater  Vormann  und
einige  Männer  des  Monumbodorfes  Koza-Koza
an.  In  sechsstündigem  Marsche  landeinwärts

 

 

wurde  das  Gebiet  der  Orokoza  mit  seinen  ausgedehnten
  Pflanzungen  erreicht.  Der  Versuch
einer  friedlichen  Verständigung  mißlang  leider
gleich  im  Anfang,  weil  ein  in  den  Pflanzungen
arbeitender  Eingeborener  uns  entdeckt  hatte  und
laut  schreiend  das  Dorf  alarmierte.  Auf  der  Kuppe
eines  mit  lichtem  Busch  bedeckten  Hügels  befand
sich  ein  Trupp  Eingeborener,  auf  den  alsbald
Feuer  eröffnet  wurde.  Da  ich  das  Dorf  auf  der
Kuppe  vermutete,  ließ  ich  den  Hügel  ersteigen;
er  erwies  sich  jedoch  als  schmaler,  nach  beiden
Seiten  steil  abfallender  Grat.  Nur  einige  weggeworfene
  Waffen  bekundeten  die  Anwesenheit  der
Orokoza.  Wir  hatten  uns  kaum  etwas  von  dem
schnellen  Anstieg  erholt,  als  wir  die  Orokoza  im
Tal  an  unserem  vorigen  Standpunkt  entdeckten.
Es  war  ein  großer  Trupp  wohlgewachsener,  mit
Speeren  und  Schilden  bewaffneter  Leute,  die
ihren  Kriegstanz  aufführten,  die  Speere  schüttelten
und  uns  mit  Hohnworten  herausforderten.  Ich
stellte  nunmehr  die  Polizeisoldaten  in  Linie  auf
und  marschierte,  selbst  in  der  Mitte  der  Linie,
den  Berg  langsam  herunter.  In  halber  Höhe
angekommen,  ließ  ich  halten  und  auf  die  uns
bergan  entgegenstürmenden  Orokoza  eine  Salve
abgeben.  Durch  diese  Salve  fielen  drei  Mann;
der  große  Haufe  zog  sich  zurück  und  ergriff,  als
wir  ein  lebhafteres  Feuer  unterhielten,  die  Flucht.
Wir  hatten  nunmehr  unseren  alten  Standplatz
wiedergewonnen,  während  die  Eingeborenen  sich
auf  die  gegenüberliegenden  Berge  zurückzogen.
Soweit  die  Geländeverhältnisse  es  zuließen,  wurde
das  Feuer  weiter  unterhalten.  Mit  einem  durch
Rippenschuß  und  Armschuß  schwer  verletzten  Orokoza,
  der  nur  mit  Mühe  vor  der  Wut  der  Monumboleute
  geschützt  werden  konnte,  gelang  eine
durch  Monumbo=  und  Ikussprache  verdolmetschte
        <pb n="306" />
        W  232  20

Unterhaltung.  Der  Orokoza  bat,  es  möchte  ihm
doch  nicht  der  Kopf  abgeschnitten  werden.  Es
wurde  ihm  gesagt,  weshalb  der  Angriff  auf  seinen
Stamm  erfolgt  sei.  Weitere  Versuche,  die  Orokoza
zu  stellen,  blieben  erfolglos,  weil  sie  sich  von  nun
an  mehr  in  Deckung  hielten.  Da  der  sechsstündige
  Marsch,  das  Gefecht  in  stärkster  Sonnenhitze
  und  die  Verfolgung  unsere  Polizeitruppe
ziemlich  angegriffen  hatte,  sie  auch  den  ganzen
Tag  noch  nicht  zum  Abkochen  gekommen  war,
beschloß  ich  den  Rückmarsch  anzutreten.

Als  wir  schon  wieder  über  eine  Stunde  marschiert
  waren,  wurden  wir  ganz  überraschend
nochmals  angegriffen.  Ich  hatte  die  wenig
mutigen  Monumboleute  und  die  schwächeren
Polizeisoldaten  vorausgehen  lassen  und  war  mit
Pater  Vormann  und  drei  zuverlässigen  Jungen
am  Schluß  des  Zuges  marschiert.  Wir  waren
einen  Augenblick  stehen  geblieben  und  nahmen
eine  Erfrischung  zu  uns,  als  ganz  plötzlich  an
einer  Krümmung  des  Kanakenpfades  in  einer
Entfernung  von  etwa  sechs  Schritt  die  Orokoza
aus  dem  Busch  auftauchten.  Es  war  gerade  noch
Zeit,  Feuer  auf  die  Angreifer  abzugeben,  worauf
sie  die  Flucht  ergriffen.  Es  wurden  hier  acht
schön  geschnitzte  und  mit  Baumbärenfell  verzierte
Speere  erbeutet.

Wie  später  bekannt  wurde,  sind  fünf  Orokozaleute
  gefallen  und  sechs  bis  acht  verwundet
worden.  Von  der  Polizeitruppe  wurde  niemand
verwundet.  Die  Orokoza  haben  inzwischen  durch
Übersendung  eines  Schweines  zu  erkennen  gegeben,
  daß  sie  die  Feindseligkeiten  einstellen
wollen,  und  es  soll  nunmehr  der  Versuch  einer
friedlichen  Annäherung  gemacht  werden.

r*2

Deutsch-Südwestafrika.

Hamensänderungen  von  geogrophischen  Ortsbe
  zeichnungen.

Dem  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika
ist  unter  gewissen  Voraussetzungen  Vollmacht  erteilt
  worden,  einheimische,  d.  h.  aus  dem  Wortschatz
  der  Eingeborenen  oder  aus  der  holländischen
und  englischen  Sprache  stammende  Ortsbezeichnungen
  auf  Antrag  der  Ansiedler  in
deutsche  Ortsbezeichnungen  umzuändern.  Voraussetzung
  ist,  daß  eine  genaue  Prüfung  den  Nachweis
  eines  wirklichen  Bedürfnisses  für  einen
Namenswechsel  erbringt.  Dies  ist  z.  B.  der
Fall,  wenn  in  einem  Bezirke  einheimische  gleiche
oder  sehr  ähnlich  lautende  Ortsnamen  mehrfach
vorkommen,  so  daß  tatsächlich  die  Gefahr  einer
Verwechselung  gegeben  ist.  Alteingebürgerte  auf

 

Nachwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  bel  den  HRülstengollstellen  von  Deutsch-Ostafrlha  im  Monat  Uovember  1907.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

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        W  233  20

den  Karten  verzeichnete  Ortsnamen  sollen  nur
im  äußersten  Notfall  eine  Umänderung  erfahren,
z.  B.  wenn  es  sich  um  sehr  schwer  auszusprechende
Namen  in  der  Herero=  oder  Hottentottensprache
handelt.  In  solchen  Fällen  sollen  als  Ersatz  nach
Möglichkeit  solche  deutsche  Namen  gewählt
werden,  die  zu  einem  besonderen  landschaftlichen
oder  geographischen  Charakteristikum  der  betreffenden
  Gegend  oder  des  betreffenden  Platzes
in  Beziehung  stehen.  Vor=  oder  Personennamen
sind  möglichst  zu  vermeiden,  da  die  Gefahr
besteht,  daß  bei  zunehmender  Besiedelung  aus
einer  Häufung  von  Orten  mit  gleichen  oder
ähnlichen  Namen  besonders  für  die  Postverwaltung
Unzuträglichkeiten  erwachsen.

Von  dem  Gouvernement  in  Windhuk  sind  im
verflossenen  Jahre  folgende  Namensänderungen
genehmigt  worden:

Lord  Hill
Schroffenstein,

Okowakuatjiwi  (Bezirk  Omaruru)  in  Kalkstein,


Auplatz  (Bezirk  Grootfontein)  in  Waldstein,

Okongawa-West  (Bezirk  Karibib)  in  Neu-Schwaben.


(große  Karrasberge)  in

75

Schiffsverkehr  auf  der  Reede  von  Lome  1907.

 

Togo.
Die  Rusfuhr  Togos  1907.

Im  Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Togo  wird
allmonatlich  die  Ausfuhr  der  wichtigsten  Produkte
(über  die  Seegrenze)  veröffentlicht.  Diese  Angaben
liegen  nunmehr  für  alle  Monate  des  Jahres
1907  vor.  Wir  geben  nachstehend  die  Zahlen
summarisch  wieder  und  fügen  zum  Vergleich  die
entsprechenden  Zahlen  der  Handelsstatistik  für

906  bei.

Mithin
1906:  1907:  1907  mehr:
ka  kg  ks

Palmkerne  3  320  116  4  096  003  775  887

Palmöl  457  465  960  413  502  948

Mais.  7  492  376  19  295  927  11  803  551

Kautschuk  133  970  163  744  29774
Rohbaum-=wolle

  175  509  277  903  102  394

Aus  dieser  Übersicht  ist  zu  ersehen,  daß  die
Ausfuhr  gewaltig  gestiegen  ist.  Dieser  Erfolg
  ist  neben  günstigen  Niederschlagsverhältnissen
in  erster  Linie  der  Ende  Januar  1907  erfolgten
Eröffnung  der  Bahn  Lome—Palime  zu  verdanken.


 

 

 

 

 

 

 

 

Nationalität  der  Schiffe  Kolenderjahr  Zunahme  Abnahme  Bemerkung
1907  1906
I.  Anzahl  der  Schiffe:

a)  Dampfer:  deutschee  "*)  170  132  38  —  *7  P2  Kre
englische  49  36  13  —  ··
französische  28  25  3  —
norwegische  1  —  1  —

b)  Segelschiffe:  amerikanische  2  1  1  —
norwegische  1  —  1  —

zusammen.  251  194  57  —
II.  Registertons:

a)  Dampfer:  deutsche  *)  347  691  268  709  78  982  —  *7  hn  o
englische  69  642  60  813  8  829  —  ««
französische  35  605  33  804  1  801  —-norwegische
  1  017  —  1  017  —

b)  Segelschiffe:  amerikanische  1579  867  712  —
norwegische  645  —  645  —

zusammen.  456  179  364  193  91  986  —
        <pb n="308" />
        W  234

·

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Otavi-Oinen-  und  Sisenbahn-Gesellschaft.“)

Das  abgelaufene  Geschäftsjahr  ist  für  die  Entwicklung
  des  Unternehmens  insofern  von  besonderer
  Bedeutung  gewesen,  als  es  während  desselben
gelungen  ist,  den  Bau  der  Otavibahn  zu
vollenden  und  die  Bahn  in  ihrem  vollen  Umfang
  in  Betrieb  zu  nehmen.  Die  Arbeiten  an
der  Bahn  sind  derart  gefördert  worden,  daß  die
Erdarbeiten  bis  zur  Endstation  Tsumeb  und
einschließlich  des  Anschlußgleises  an  die  Mine
Tsumeb  am  1.  August  1906  und  die  Gleislegungsarbeiten
  am  24.  August  fertiggestellt  waren.
Die  in  der  Konzession  festgesetzte  Frist  für  den
Bau  der  Otavibahn  ist  somit  eingehalten  worden.
Der  Betrieb  der  Strecke  Omaruru—Tsumeb  wurde
am  12.  November  1906  eröffnet.  Die  Betriebsübernahme
  seitens  der  Otavi-Minen=  und  Eisenbahn-Gesellschaft
  erfolgte  am  16.  Dezember  1906.

Die  Arbeiter  für  den  Bahnbau  setzten  sich
aus  Ausländern  verschiedener  Nationalitäten,  aus
Kriegsgefangenen  sowie  aus  im  Felde  angeworbenen
  Klippkaffern  und  Ovambos  zusammen.  Ein
Mangel  an  Arbeitern  ist  während  der  Zeit  bis
zur  Baubeendigung  nicht  mehr  eingetreten.  Die
Höchstzahl  der  Arbeiter  betrug  632  Weiße  und
2891  Eingeborene,  die  Mindestzahl  480  Weiße
und  831  Eingeborene.

Die  Entlöschung  der  Dampfer  ist  dank  der
Landebrücke  regelmäßig  bewirkt  worden.  Die
Verbreiterung  der  Brücke  durch  Anfügung  eines
dritten  Gleises  und  die  damit  erzielte  Verstärkung
haben  sich  während  des  Berichtsjahres  von  großem
Nutzen  erwiesen.  Der  für  die  Löschungsarbeiten
schlechteste  Monat  war  der  Monat  August,  in
welchem  die  stürmische  See  ein  Löschen  überhaupt
nur  an  15  Tagen  zuließ.  Die  auf  der  Brücke
aufgestellten  7  Kräne  haben  im  Laufe  des  Berichtsjahres
  die  von  den  anlaufenden  Dampfern
überbrachten  Gütermengen  bewältigt  und  seitdem
bewiesen,  daß  sie  neben  der  Einfuhr  auch  noch
die  Verladung  zahlreicher  Ausfuhrgüter  erledigen
können.  Die  seit  dem  1.  April  1907  vorgenommenen
  Verschiffungen  lassen  aber  ersehen,  daß  die
Verbesserung  der  Hafeneinrichtungen  nicht
mehr  hinausgeschoben  werden  darf,  wenn  eine
empfindliche  Schädigung  der  sich  an  vielen
Punkten  des  Schutzebietes  regenden  Minenindustrie
  vermieden  werden  soll.

Zur  Beschaffung  des  Wassers  für  Trinkzwecke
  und  für  den  Lokomotivbetrieb  sind  längs
der  Bahn  an  einer  Anzahl  von  Stationen  An-*)

  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  siebente  Geschäftsjahr,
  1.  April  1906  bis  31.  Märg  1907.

 

lagen  hergestellt,  welche  brauchbares  Wasser  liefern.
Die  mit  Personal  besetzten  Zwischenpunkte  und
Bahnmeistereien  werden  woöchentlich  durch  die
Betriebszüge  mit  Wasser  versorgt.

Auf  der  Farm  Usakos  und  der  im  Anschluß
an  die  Eisenbahnstation  des  gleichen  Namens  geplanten
  Ortschaft  sind  die  Straßen  ausgelegt
worden.  Es  sind  von  Privaten  mehrfach  Wohnund
  Geschäftsgebäude  und  Gasthäuser  errichtet
worden.  Die  katholische  Mission  hat  im  Süden
der  Ortschaft  ein  schmuckes  Gebäude  nebst  Kapelle
und  Schule  errichtet  sowie  im  Anschluß  daran  ein
im  Khantal  gelegenes  größeres  Gartengelände  in
Bewirtschaftung  genommen.  Die  Wasserversorgung
  nebst  Hochreservoir  ist  zwar  noch  nicht  im
Berichts-,  aber  im  laufenden  Jahre  fertiggestellt
worden.

Das  rollende  Material  der  Gesellschaft
umfaßte  am  31.  März  1907:  34  Stück  ¾  gekuppelte
  Tenderlokomotiven,  20  Schlepptender,
96  Niederbordwagen,  20  Niederbordwagen  mit
Aussätzen  zur  Koksbeförderung  für  die  Mine,
12  Niederbordwagen  für  Wasserbeförderung,
55  hochbordige  offene  Güterwagen,  20  gedeckte
Güterwagen,  109  anderweitige  Güterwagen,
3  Personen=  und  1  Juspektionswagen.  Inzwischen
sind  hinausgesandt:  3  Rangierlokomotiven,  3  Motordraisinen,
  10  Hebeldraisinen  und  5  Personendampfwagen
  werden  voraussichtlich  im  Dezember
folgen.  40  Güterwagen  sind  außerdem  abgerufen.

Die  Kriegs-,  Regierungs=  und  Privatfrachten
  beliefen  sich  in  der  Zeit  vom  1.  April
1906  bis  zum  15.  Dezember  1906  auf  15  756
Reisende,  40  988t  Güter,  367  Stück  Großvieh
und  4427  Stück  Kleinvieh.

Nach  der  am  16.  Dezember  1906  seitens  der
Gesellschaft  erfolgten  Betriebsübernahme  ist  der
Verkehr  auf  der  Otavi-Eisenbahn  durch  einen
täglichen  gemischten  Zug  in  jeder  Richtung  auf
der  Strecke  Swakopmund  —Usakos—Karibib  und.
durch  zwei  gemischte  Züge  wöchentlich  in  jeder
Richtung  zwischen  Usakos  und  Otjivarongo  sowie
zwischen  Otjivarongo  und  Tsumeb  bewirkt  worden,
außer  welchen  je  nach  Bedarf  besondere  Güterzüge
  abgelassen  wurden,  die  zwischen  Swakopmund
und  Usakos,  Usakos  und  Otjivarongo,  Otjivarongo
und  Tsumeb  sowie  umgekehrt  liefen.

Im  Betriebsjahre  vom  16.  Dezember  1906
bis  31.  März  1907  sind  von  den  Betriebsmitteln
der  Gesellschaft  geleistet  worden:  405  Züge  mit
76,285  Zugkilometern,  darunter  297  gemischte
Züge  mit  56,182  Zugkilometern,  101  Güterzüge
mit  16,952  Zugkilometern,  7  Sonderzüge  mit
        <pb n="309" />
        G  235  20

3,151  Zugkilometern.  Die  durchschnittliche  Zugstärke
  betrug  42,53  Achsen.

Die  Gesamtbeförderung  für  die  Zeit  vom
16.  Dezember  1906  bis  31.  März  1907  betrug
bei  einer  Betriebslänge  von  580  km  5874  Personen
  und  6080  t  Güter.  Die  Gesamteinnahme
für  die  gleiche  Zeit  betrug  479  672,25,  die  Gesamtausgabe
  450  812,46  Mark.  Während  des
laufenden  Geschäftsjahres  hat  sich  der  Verkehr
der  Bahn  erheblich  gehoben.  Es  ist  insbesondere
  möglich  gewesen,  die  bedeutenden
Transporte,  welche  durch  die  im  Juni  d.  Is.
begonnene  Verschiffung  unserer  Kupfererze  von
Tsumeb  nach  Swakopmund  über  die  Bahn  gingen,
neben  den  Leistungen  für  den  allgemeinen  Verkehr
  zu  bewältigen.

Die  Bergbauarbeiten  haben  sich  in  erster
Linie  auf  die  Vorrichtungsarbeiten  zum  Abbau
des  Kupfererzlagers  in  Tsumeb  erstreckt.  Daneben
  wurden  Wohngebäude  für  die  Beamten,
Angestellten  und  Arbeiter  an  Stelle  der  provisorischen
  Unterkunftsräume  hergestellt.

Der  am  Ostende  des  Vorkommens  begonnene
Tagebau,  dessen  erster  Stoß  auf  7  Meter  Tiefe
erreicht  wurde,  ist  bestimmt,  nach  Wegschaffung
des  tauben  Abraums  eine  neue  Angriffsstelle  zunächst
  zum  Abbau  des  Ostfeldes  zu  schaffen.

Sowohl  am  Ost=  wie  am  Westerzkörper  ist  im
Laufe  des  Berichtsjahres  die  Förderung  am  Ausbiß
  in  Angriff  genommen  worden.  Im  Interesse
der  Verhüttung  der  Erze  am  Gewinnungsorte
wurden  vier  größere  Erzmuster  von  50  Tonnen
nach  Europa  verschifft,  wo  dieselben  auf  verschiedenen
  Hüttenwerken  verschmolzen  wurden.
Diese  Versuche  begegneten  keinen  Schwierigkeiten.

Die  Fundamente  für  die  Kessel=  und  Maschinenanlage
  der  Hütte  sind  zum  größten  Teile  fertiggestellt
  worden;  desgleichen  sind  die  Stützmauern

für  die  am  Bergeshang  liegenden  Beschickungsund

  Erztaschensohlen  vollendet  worden.

Die  Lieferungen  für  den  Hauptförderschacht,
die  maschinelle  Anlage  der  Seilebene,  die  Maschinen
und  Gebläseanlage  der  Hütte,  die  Eisenteile  des
ersten  Schmelzofens  sind  zu  Ende  des  Berichtsjahres
  in  Tsumeb  angelangt.  Im  ganzen  wurden
an  bergbaulichem  Material  2070t  und  11  167  ehm
verschifft  und  an  Ort  und  Stelle  gebracht.

Die  Hochdruckwasserleitung  vom  Otzjikoto-See
  nach  Tsumeb  ist  mit  äußerster  Kraft  gefördert
und  im  Januar  1907  mit  einer  Dampfpumpe  in
Betrieb  genommen  worden.  Durch  die  Anlage
der  Wasserleitung  und  die  Entfernung  des  bis
dahin  für  Aufspeicherung  des  für  die  Banuarbeiten
benötigten  Stauwassers  hofft  die  Direktion  den
gesundheitlichen  UÜbelständen  abgeholfen  zu  haben.
Die  Wirkungen  der  Wasserleitung  gegen  die  besonders
  in  den  Monaten  März  bis  Mai  1907

 

mit  besonderer  Heftigkeit  aufgetretenen  Malariaerkrankungen
  werden  sich  allerdings  erst  in  und
nach  der  Regenzeit  des  Jahres  1908  zeigen  können.

Die  Beschaffung  der  Bergbauarbeiter
ist  Gegenstand  besonderer  Sorge  gewesen,  da  sich
mit  dem  Fortschreiten  der  Arbeiten  herausgestellt
hat,  daß  nur  wenige  Ovambos  für  die  unter
Tage  vorgenommenen  schwereren  Arbeiten  tauglich
  sind,  zu  welchen  in  der  Hauptsache  Hereros
verwendet  werden.  Für  die  Aufbereitung  und
Handscheidung  der  gewonnenen  Erze  werden  nebst
Eingeborenenfrauen  meist  Ovambos  verwendet.
Die  Mindestzahl  der  Arbeiter  betrug:  17  Weiße,
112  Eingeborene,  die  Höchstzahl  betrug:  96  Weiße
und  740  Eingeborene.

Während  des  gegenwärtigen  Geschäftsjahres
sind  sowohl  die  Vorrichtungsarbeiten  für  den
Abbau  der  Kupfererze  in  Tsumeb  kräftig  gefördert,
  als  auch  der  Abbau  selbst  nachhaltig  betrieben
  worden.  Die  weiteren  Aufschlußarbeiten
nach  der  Tiefe  hin  haben  erwiesen,  daß  das  Erz
des  Ostfeldes  wesentlich  reicher  ist  als  bisher  angenommen
  wurde.  Beim  Abbau  des  Ausbisses
wurden  namentlich  im  Ostfelde  besonders  reiche
Erze  gewonnen.  Die  Gesamtförderung  an
Erzen  betrug  bis  November  1907  etwa  15  000  t.

Nachdem  Mitte  Juni  1907  mit  der  Verschiffung
  von  Kupfererzen  nach  Europa  begonnen
wurde,  sind  bis  Mitte  November  7181t  Erze  zur
Verschiffung  gelangt.

Die  Hüttenanlage  wurde  soweit  vollendet,
daß  am  10.  September  1907  der  erste  Schmelzofen
  angeblasen  werden  konnte;  die  Schmelzversuche
  zur  Erzielung  einer  richtigen  Beschickung
dauern  noch  fort.

Die  South  West  Africa  Company,  Limited,
hat  sich  am  Ende  des  Berichtsjahres  entschlossen,
an  die  Hauptlinie  der  Gesellschaftsbahn  auf  eigene
Rechnung  die  Zweiglinie  Otavi—  Grootfontein
  anzubauen;  eine  Strecke  von  etwa
92  km,  welche  unsere  zum  späteren  Abbau  bestimmten
  Kupfererzvorkommen  im  Otavital  mit
der  Hauptlinie  verbindet.

In  Erfüllung  eines  Beschlusses  des  Verwaltungsrats
  hat  sich  der  Vorsitzende  der  Direktion,
Baurat  Gaedertz,  am  11.  Mai  1907  nach  Südwestafrika
  begeben,  um  eine  Besichtigung  der
Arbeiten  vorzunehmen  und  mit  den  Behörden
des  Schutzgebiets  über  die  Arbeiterfrage  in  Verhandlungen
  einzutreten.  Die  Ergebnisse  dieser
Reise  sind  in  eingehenden  Berichten  an  den  Verwaltungsrat
  niedergelegt  und  in  ihren  wesentlichen
  Teilen  zu  dessen  Kenntnis  gebracht  worden.
Zu  unserem  schmerzlichen  Bedauern  ist  Baurat
Gaedertz  an  den  Folgen  eines  Eisenbahnunfalles,
den  er  am  23.  Juli  während  der  Bereisung  der
Regierungsbahn  im  Bahnhof  Karibib  erlitten
        <pb n="310" />
        W  236  20

hatte,  nach  seiner  Rückkehr  am  6.  November  gestorben.
  Wir  beklagen  in  ihm  einen  durch  ungewöhnliche
  Tatkraft,  reiche  Erfahrung  und  volle
Hingebung  ausgezeichneten  Leiter,  dessen  Name
mit  unseren  Unternehmungen  unzertrennlich  verbunden
  bleiben  wird.

Das  Gesellschaftskapital  von  20  000  000  Mk.,
wovon  1.000  000  Mk.  bei  Errichtung  der  Gesellschaft
  voll  eingezahlt  waren,  ist  durch  Einforderung
  der  sechsten  und  siebenten  Rate  des
Kapitals  von  19  000  000  Mk.  von  je  12½  v.  H.
gleich  je  2  375  000  Mk.  zum  2.  April  und
15.  Juni  1906  voll  eingezahlt  worden.

Im  Januar  1907  ist  ein  Teil  der  Anteile,
und  zwar  nominal  3  000  000  Mk.  in  Hamburg
und  3.000  000  Mk.  in  London  im  Wege  der
Zeichnung  ausgegeben  worden.  Ein  Betrag  von
12  000  000  Mk.  der  Otavi-Anleihe  wurde  zum
Handel  und  zur  Notierung  an  der  Börse  in
Hamburg  zugelassen.

Die  Bilanz  des  Bergbaues  weist  unter
anderen  Aktivposten  nach:  Uberlieferte  Land=  und
Minenrechte  nebst  den  bis  31.  März  1907  ausgewendeten
  Kosten  für  Vorarbeiten  mit  1  591  351  Mk.,
Gebäude  mit  111  462  Mk.,  Viehbestände  mit
206  399  Mk.,  Wasserleitung  und  Pumpstation  Otjikoto
  321  417  Mk.,  Hüttenanlage  mit  277  927  Mk.,
Material  und  Inventar  mit  345  362  Mk.,  Kohlen
und  Schmelzkoks  mit  352  925  Mk.,  Vorrat  an
Kupfererzen  mit  233  300  Mk.  Die  in  die  Gewinnund
  Verlustrechnung  eingesetzten  Erträge  belaufen
sich:  Aus  Landverpachtungen  auf  3833  Mk.,  aus
dem  Verkaufsgeschäft  in  Tsumeb  und  Otavi  auf
6  970  Mk.,  aus  Kupfererzen  auf  288  719  Mk.
Die  Ausgaben  betragen  für  Löhne,  Gehälter  und
Verwaltungskosten  usw.  204  070  Mk.,  für  Hospital
und  Landesvermessung  zusammen  21  035  Mk.,
Verfrachtung  und  Verschiffungsspesen  der  Erze
23010  Mk.,  Abschreibungen  112  476  Mk.

Der  unter  den  Aktiven  am  31.  März  1907
in  der  Bergbaubilanz  nachgewiesene  Bestand  von
2333  t  Kupfererzen  ist  in  der  diesmaligen  Bilanz
mit  dem  ungefähren  Bruttowert  von  100  Mk.
die  Tonne  angesetzt.  In  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung
  umfaßt  die  im  Kredit  aufgeführte
Position  von  288  719,81  Mk.  außer  dem  Betrage
des  am  31.  März  1907  vorhandenen  Kupfererzbestandes
  noch  den  Erlös  für  die  probeweise  nach
Europa  verschifften  und  dort  verkauften  Posten
von  viermal  je  50t  Erz.  Die  im  Debet  der
Gewinn=  und  Verlustrechnung  vorgesehenen  Abschreibungen
  auf  Viehbestände,  Gebäude  sowie
Material  und  Inventar  entsprechen  dem  wirklichen
  Verschleiß  und  sind  an  den  für  diese  Positionen
  in  die  Bilanz  eingesetzten  Beträgen
abgesetzt.

 

Die  Aktiven  der  Eisenbahnbilang.  bektehen
aus:  Eisenbahnanlage  mit  17  308  .,
Material  und  Inventar  mit  899  899  100  Passen“
bestand  mit  39716  Mk.  und  Debitoren  mit
154  472  Mk.  Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung
weist  nach:  einen  Ertrag  aus  Frachten  bis
16.  Dezember  1906  von  800  651  Mk.,  Betriebseinnahmen
  bis  31.  März  1907  mit  479  672  Mk.
und  Ertrag  aus  Mieten  mit  4170  Mk.  Dem
stehen  gegenüber  folgende  Ausgaben:  Verwaltungskosten
  bis  16.  Dezember  1906  mit  157  951  Mk.,
Betriebsausgaben  bis  31.  März  1907  mit
450  812  Mk.,  Abschreibungen  auf  Eisenbahnanlage
mit  288  916  Mk.

In  der  Eisenbahnbilanz  entsprechen  die  an
den  Lokomotiven,  dem  sonstigen  rollenden  Material
und  dem  Oberbau  vorgesehenen  Abschreibungen
dem  durch  die  örtlichen  und  klimatischen  Verhältnisse
  bedingten  Verschleiß.

Der  in  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung
der  Eisenbahnbilanz  erscheinende  Betrag  von
800  651,92  Mk.  setzt  sich  aus  dem  Anteil  der
während  der  Zeit  von  1904  bis  15.  Dezember
1906  aufgekommenen  Frachten  zusammen,  welcher
der  Gesellschaft  nach  dem  Vertrage  mit  der  Bauunternehmung
  an  diesen  Frachten  zustand,  soweit
dieser  Anteil  nicht  auf  die  Baurechnung  bereits
abgeschrieben  war.

Das  Gesamtvermäögen  der  Gesellschaft  ist  in  der
Generalbilanz,  wie  folgt,  dargestellt:  Auf  der
Passivseite  das  Anteilskapital  mit  20  000  000  Mk.,
diverse  Kreditoren  mit  2  067  940  Mk.,  Trattenkonto
  mit  93  413  Mk.;  auf  der  Aktivseite  der
Kassenbestand  mit  493  Mk.,  Bankguthaben  und
diverse  Debitoren  mit  zusammen  392  958  Mk
die  Farm  Usakos  mit  84  258  Mk.,  der  Bergbau
mit  3  633  043  Mk.  und  die  Eisenbahn  mit
18  400  745  Mk.

Die  General-Gewinn=  und  Verlustrechnung
weist  nach:  Ertrag  aus  Zinsen  mit  49  848  Mk.,
die  Überträge  vom  Bergbau  mit  1063  Mk.,  von
der  Eisenbahn  mit  386  814  Mk.  und  von  der
Farm  Usakos  mit  33  007  Mk.  Dem  stehen  gegenüber
  der  Verlustsaldo  aus  1905/06  mit  54  131  Mk.,
die  Verwaltungskosten  mit  49  562  Mk.,  die  Ausgaben
  für  die  Okovango-Expedition  mit  16  894  Mk.
und  der  Jahresgewinn  von  350  145  Mk.

Der  in  der  Generalbilanz  eingesetzte  Betrag
von  84  258  Mk.  für  die  Farm  Usakos  setzt  sich
zusammen  aus  dem  Kostenpreis  des  Geländes,
der  darauf  errichteten  Gebände  und  der  Materialien
  für  die  Wasserleitungsanlage  sowie  aus
den  Debitoren  abzüglich  der  Kreditoren  und  endlich
aus  dem  bei  Landverkäufen  erzielten  Gewinne
von  33  007  Mk.,  der  mit  dem  gleichen  Betrag
in  die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  eingesetzt
worden  ist.
        <pb n="311" />
        W  237  20

Den  aus  der  Generalbilanz  sich  ergebenden
Gewinn  von  350  145  Mk.  schlägt  die  Direktion
vor,  als  Gewinn  für  das  achte  Geschäftsjahr
(1.  April  1907  bis  31.  März  1908)  vorzutragen.

Rakao  und  Rakaobutter  im  Johre  1907.
Kakoo.

Das  Jahr  1907  kennzeichnete  sich  durch  große
Unbeständigkeit.  Es  begann,  noch  unter  dem
Eindruck  der  gespannten  Marktlage  zu  Ende  des
Vorjahres,  in  ruhiger  und  abwartender  Stimmung,
  und  es  wurden  daher  bei  den  fast  täglich
schwankenden  Preisen  alle  Verkäufe  mit  großer
Vorsicht  abgeschlossen.  Die  Abnehmer  fühlten  zu
Beginn  des  Jahres  noch  nicht  den  Druck,  der
später  schwer  auf  ihnen  lasten  sollte,  und  man
versorgte  sich  mäßig  in  der  Hoffnung  auf  einen
möglichen  Rückgang  des  Marktes.  Im  Hinblick
auf  die  Ernteergebnisse  und  die  regelmäßigen  Zufuhren
  konnten  die  Käufer,  wenigstens  zu  Anfang
des  Berichtsjahres,  sich  noch  zu  ziemlich  annehmbaren
  Preisen  mit  der  nötigen  Ware,  namentlich
was  die  Mittelsorten  betrifft,  versehen.  So  blieb
der  Markt  während  der  ersten  sechs  Monate  in
fester  Stimmung,  bis  eine  ungeheuere  Preissteigerung
  eintrat.  Die  ausländischen  Stapelplätze
  hatten  wohl  noch  Vorräte,  doch  waren
diese  zu  gering,  um  die  durch  den  hohen  Preisstand
  auf  das  Notwendigste  beschränkte  Nachfrage
mit  billigeren  Angeboten  beantworten  zu  können.
Inzwischen  wurden  die  Zufuhren  der  beliebtesten
Mittelsorten  geringer,  so  daß  jeder  Preisrückgang
ausgeschlossen  blieb.  Dazu  kam,  daß  auch  die
Spekulation  eine  sehr  starke  Hausse  zu  Wege
brachte,  deren  Ursache  unerklärlich  war,  denn
wenn  auch  Amerika  große  Verträge  abgeschlossen,
Deutschland  mehr  Bestellungen  für  seinen  Verbrauch
  gemacht  hatte  und  Frankreich  nach  langem
Warten  endlich  zum  Kauf  gezwungen  wurde,  so
war  die  eingetretene  Preissteigerung  nicht  nur
ungewöhnlich,  sondern  sogar  unvernünftig  zu
nennen.  Den  Vorteil  hiervon  hatten  die  Importeure,
  während  die  Fabrikanten  bei  den  von
ihnen  geforderten  hohen  Preisen  ihre  Produktion
einschränken  oder  auch  ihrerseits  die  Preise  erhöhen
  mußten.  Eine  Anderung  dieser  ungesunden
Verhältnisse  trat  infolge  der  amerikanischen  Geldkrisis
  ein,  die  in  ihren  Nachwirkungen  auch  nicht
ohne  Einfluß  auf  den  Kakaomarkt  blieb.  Der
November  brachte  einen  allgemeinen  Preissturz,
der  einzelne  Sorten  empfindlich  traf;  so  fiel
Bahia-Kakao  z.  B.  in  kurzer  Zeit  um  30  bis
40  v.  H.  Dieser  Rückgang  war  jedoch  nicht  von
langer  Dauer,  da  die  Vorräte  auf  den  europäischen
  Stapelplätzen  bald  erschöpft  waren,  die

 

Nachfrage  in  England  zunahm  und  die  amerikanischen
  Zustände  sich  besserten.  Bahia-Kakao  stieg
wieder  und  zwar  in  einer  Woche  um  6  bis
15  Cents,  und  Accra-Kakao  um  9  bis  10  Cents
für  ½  kg.  Auch  die  anderen  Kakaosorten  folgten
dieser  Steigerung,  wenn  auch  in  bescheidenerem
Umfange,  so  daß  der  Zustand  um  diese  Zeit  mit
dem  der  Monate  September  und  Oktober  viel
Ahnlichkeit  hatte  und  wieder  zu  großer  Vorsicht
mahnte.  Kurz  darauf  trat  abermals  ein  Preisrückgang
  ein;  Bahia-Kakao,  dessen  höchster  Preis
bisher  66  bis  68  Cents  gewesen,  fiel  auf  etwa
50  Cents,  und  Accra-Kakao,  der  vorher  60  bis
62  Cents  gestanden  hatte,  ging  auf  45  Cents
zurück.  Dieser  Rückgang  drückte,  allerdings  in
geringerem  Maße,  auch  auf  die  Preise  der  anderen

orten.  In  ruhiger  Stimmung  schloß  das  Jahr,
da  jedermann  davon  überzeugt  war,  daß  auf
andere  Weise  eine  normale  Marktlage  nicht  zurückzugewinnen
  sei,  und  daß  man  vermeiden  müsse,
durch  übereilte  und  gezwungene  Käufe  falsche
Preisverhältnisse  zu  unterstützen.

Wie  immer,  waren  auch  diesmal  wieder  die
Mittelsorten  besonders  gesucht;  im  Berichtsjahre
trat  diese  Nachfrage  jedoch  noch  stärker  hervor,
da  die  besseren  Sorten  besonders  hoch  im  Preise
standen.  Starke  Nachfrage  war  nach  St.  Thoms=Kakao,
  von  dem  viel  gekauft  wurde;  der  Markt
dafür  in  Lissabon  blieb  jedoch  das  ganze  Jahr
hindurch  äußerst  fest.  Feiner  Thomé-Kakao  stand
zu  Anfang  des  Jahres  auf  etwa  51  Cents  und
stieg  bis  September  auf  70  Cents  für  ½  kg,
siel  im  November  aber  auf  etwa  52  Cents,  um
sodann  in  Verbindung  mit  der  Preissteigerung  für
Bahia-Kakao  auf  55  Cents  hinaufzugehen.  Infolge
  des  hohen  Standes  des  St.  Thomé-Kakaos
kamen  die  Samana=  und  sodann  auch  die  Accra-Sorten
  mehr  in  den  Vordergrund;  Accra-Kakao
wurde  wegen  geringerer  Güte  zunächst  etwas
vernachlässigt;  der  Umsatz  in  beiden  Sorten  war
jedoch  nicht  unbedeutend.  Samana-Kakao  wurde
lebhaft  gekauft,  so  daß  beim  Abnehmen  der  Vorräte
  die  Preise  sehr  hoch  stiegen  und  fast  den
Stand  des  St.  Thomé-Kakaos  erreichten.  Gewöhnlicher
  Accra-Kakao  wurde  im  Berichtsjahre
in  großen  Partien  abgesetzt;  die  Beschaffenheit
war  fortlaufend  befriedigend,  zumal  auch  die
neuen  Zufuhren  von  der  Goldküste  sich  sehr  verbessert
  hatten.  Trinidad=  und  Grenada-Kakao
spielten  zugleich  mit  Arriba-Kakao  bezüglich  des
Preisstandes  gleichfalls  eine  große  Rolle;  die
beiden  ersten  Sorten  standen  im  Anfang  des
Jahres  etwa  52  bis  55  Cents  und  erzielten
später  für  feine  Plantagensorten  einen  Preis  von
72  Cents  und  mehr.  Im  November  fielen  diese
Preise  wieder  auf  58  bis  60  Cents,  stiegen  im
Dezember  vorübergehend  auf  62/63  Cents,  um
        <pb n="312" />
        W  238  2

zu  Ende  des  Jahres  bis  auf  57/58  Cents  zurückzugehen.
  Der  Absatz  von  Trinidad-Kakao,  der
unter  normalen  Verhältnissen  stets  ziemlich  groß
ist,  war  infolgedessen  im  Berichtsjahre  geringer,
und  auch  in  Grenada-Kakao  wurden  keine  nennenswerten
  Verkäufe  abgeschlossen.  Die  Venezuelasorten
  standen  ebenfalls  hoch  im  Preise,  doch
nicht  in  dem  Maße,  daß  nicht  trotzdem  gute  Abschlüsse
  gemacht  werden  konnten.  Besondere  Nachfrage
  war  nach  ungerottetem  Kakao,  jedoch  war
gerade  dieser  nicht  ausreichend  vertreten.  Feiner
Caracas=  und  Puerto  Cabello-Kakao  wurden  in
guter  Beschaffenheit  auf  den  Markt  gebracht;  die
Preise  waren  im  Verhältnisse  zu  den  anderen
Sorten  nicht  hoch.  Von  Maracaibo-Kakao  lagen
gute  Angebote  vor,  doch  wurde  von  dieser  Sorte
hier  nur  wenig  gekauft.  Von  bestem  Sommer=Arriba-Kakao
  wurden  große  Mengen  in  guter  Beschaffenheit
  auf  den  Markt  gebracht,  die  größtenteils
  noch  in  günstiger  Zeit  und  zu  billigen  Preisen
verkauft  wurden.  Später  gingen  auch  die  Preise
für  Arriba-Kakao  sehr  in  die  Höhe  und  erreichten
im  Oktober  den  Stand  von  etwa  75  Cents.  Dem
solgenden  allgemeinen  Preisrückgang  mußten  sich
auch  die  Arribasorten  anschließen;  Epoca-Arriba-Kakao
  fiel  erst  auf  65  Cents  und  sodann  mit
Sommer-Arriba-Kakao,  der  auf  67  bis  69  Cents
gesunken  war,  weiter  auf  58  bis  60  Cents.  Sehr
gute  Nachfrage  war,  namentlich  im  ersten  Teile
des  Berichtsjahres,  nach  Machala  =  Kakao.  Die
Guayaquilsorten  teilten  das  Schicksal  der  übrigen;
sie  mußten  den  Preisschwankungen,  wenn  auch
in  geringerem  Maße,  folgen  und  werden,  da  die
Zufuhren  geringer  als  im  Vorjahre  waren,  voraussichtlich
  noch  eine  Zeitlang  einen  hohen  Preisstand
  behalten.

Aus  Ceylon  wurde  mehr  Kakao  als  im  Vorjahre
  zugeführt;  die  Beschaffenheit  genügte,  und
die  erzielten  Preise  waren  im  Verhältnis  zu  den
übrigen  Preisen  nicht  hoch  zu  nennen.

Von  Jérémie-Kakao  wurden  ansehnliche
Mengen,  namentlich  in  der  zweiten  Hälfte  des
Jahres,  gehandelt;  die  Preise  waren  verhältnismäßig
  niedrig,  die  Beschaffenheit  ließ  nichts  zu
wünschen  übrig.  Von  dem  gewöhnlichen  Domingound
  Haiti-Kakao,  die  beide  an  und  für  sich  auf
dem  hiesigen  Markte  nicht  sehr  beliebt  sind,  da
sie  den  gestellten  Anforderungen  zumeist  nicht  genügen,
  lagen  wohl  Angebote  vor,  fanden  jedoch
nur  wenig  Beachtung.  Zu  den  guten  Erscheinungen
auf  dem  hiesigen  Markte  gehört  noch  der  Kongo-Kakao;
  er  wird  regelmäßig,  wenn  auch  nicht  in
großen  Mengen,  aber  in  guter  Beschaffenheit  angeboten.


Zu  Beginn  des  neuen  Jahres  waren  die  Verhältnisse
  nach  dem  Urteile  sachverständiger  Kenner
kaum  etwas  besser  geworden.  Der  Markt  ist  un- 



regelmäßig  und  schwankend,  die  Preise  sind  unnatürlich
  hoch,  das  Verhältnis  der  einzelnen
Sorten  zueinander  ist  ungesund,  und  noch  immer
wird  ein  Teil  des  Marktes  von  der  Spekulation
beherrscht.  Eine  Neigung  zur  Besserung  kann
vielleicht  in  dem  Preisrückgang  der  guten  Mittelsorten
  gefunden  werden.  Und  wenn  auch  die
Preise  infolge  der  zu  erwartenden  Nachfrage  und
der  verminderten  Vorräte  vermutlich  noch  geraume
Zeit  hoch  bleiben  werden,  so  hofft  man  doch  in
den  beteiligten  Kreisen,  daß  bei  regelmäßigen  Zufuhren
  und  einem  nicht  künstlich  hochgehaltenen
Preisstande  der  Kakaomarkt  bald  wieder  in  normale,
gesunde  und  vertrauenerweckende  Verhältnisse,  auch
für  bessere  und  geringere  Sorten,  gelangen  wird.

Eingeführt  wurden  nach  Amsterdamer  Berechnungen:


Nach  1906  1.  1905  1904
Tonnen

den  Niederlanden  21  231  19265  21  126

Großbritannien.  23  576  24  748  27  729

Frankreich  42194  46  569  48  395

Hamburg  47  694  43  894  47  348
Ballen

Amerika  532  977  470  481  413  298

und  soweit  Angaben  bereits  vorliegen:

Nach  1907  Tonnen
Großbritannien  1.  Jan.  bis  30.  Nov.  22  533
Frankreich  1.  Jan.  bis  31.  Okt.  39  944
Deutschland  .  -  -  30  550
den  Niederlanden  -  -  18  368
Amerika  -  -  32  137

Javakakao.  Das  Ergebnis  der  Kakaokultur

auf  Java  kann  für  das  Berichtsjahr,  verglichen
mit  dem  Ertrage  des  Vorjahres,  befriedigend  genannt
  werden.  Das  energische  Vorgehen  zur
Ausrottung  der  bekannten  Pflanzenplagen  ist
augenscheinlich  nunmehr  mit  Erfolg  gekrönt,
wenigstens  lassen  die  Ernteziffern  diese  Annahme
nicht  unwahrscheinlich  erscheinen.  Die  Stimmung
war  zu  Anfang  des  Jahres  für  Javakakao  sehr
gut;  namentlich  die  Mittelsorten,  die  besonders
vorteilhaft  ausgefallen  waren,  fanden  angemessene
Beachtung.  Beste  Sorten  waren  in  der  ersten
Hälfte  des  Jahres  weniger  gesucht,  weckten  jedoch
später  mehr  Interesse.  Im  allgemeinen  wurde
während  des  ganzen  Jahres  die  gesamte  Zufuhr
in  und  außerhalb  der  öffentlichen  Versteigerungen
zu  guten  Preisen  abgesetzt.  Zum  öffentlichen
Verkauf  wurden  gestellt:

im  Jannar  1766  Ballen;  von  diesen  wurden
beste  Sorten,  Taxwert  54/56  Cents,  wenig  verkauft,
  dagegen  fanden  Mittelsorten,  Taxwert
48  Cents,  guten  Absatz,  auch  über  den  Taxpreis
hinaus;
        <pb n="313" />
        W  239  20

im  Februar  1973  Ballen;  nach  besten  Sorten
hiervon  war  wenig  Nachfrage;  hauptsächlich  wurden
Mittelsorten,  auch  für  ausländische  Rechnung,  zu
1  und  2  Cents  über  den  Taxpreis  (25  bis
46  Cents)  verkauft;

im  April  2075  Ballen  Java  und  50  Ballen
Ceylon;  für  beste  Sorten  hiervon  war  wenig
Interesse,  nur  einige  Partien  fanden  zu  Taxpreisen
(50/53  Cents)  Abnehmer;  große  Kauflust  war
indessen  für  Mittelsorten  vorhanden.  Ceylonkakao
  wurde  zu  42  Cents  abgesetzt;

im  Mai  1727  Ballen  Java  und  38  Ballen
von  den  Molukken;  die  Stimmung  war  lebhaft,
die  Preise  gingen  für  einige  Sorten  auf  10  bis
12  Cents  über  die  Taxe.  Auch  nach  besten
Sorten  war  Nachfrage.  Man  zahlte  etwa  2  Cents
über  den  Taxpreis  (50  bis  51  Cents).  Die  geringeren
  Sorten  fanden  glatten  Absatz;  einige
Partien  wurden  10  Cents  über  den  Taxpreis
verkauft;

im  Juli  1397  Ballen;  es  herrschte  besonders
lebhafte  Stimmung  für  alle  Sorten;  beste  Sorten
waren  gleichfalls  gefragt;  Taxpreis  50  bis  55
Cents;  höchster  gezahlter  Preis  55¾  Cents.
Mittelsorten  wurden  durchweg  zu  2  bis  8  Cents
über  den  Taxwert  (38  bis  44  Cents)  abgesetzt;

im  August  2412  Ballen;  die  Kauflust  war
sehr  groß,  wozu  namentlich  der  hohe  Stand  des
ausländischen  Marktes  beitrug;  für  beste  Sorten
wurden,  weit  über  die  Taxe  von  56  Cents,  nämlich
  64½  Cents  bezahlt;  Mittelsorten  erzielten
fast  gleich  hohe  Preise;

im  Oktober  2229  Ballen;  die  Kauflust  war
geringer,  wenn  auch  beste  und  Mittelsorten  noch
guten  Absatz  fanden.  Von  geringeren  Sorten
wurde  nur  wenig  verkauft.  Der  Taxpreis  für
beste  Sorten  stellte  sich  auf  65  Cents,  gezahlt

wurden  66⅛½;  Mittelsorten  erzielten  6  Cents.

über  die  Taxe;

im  November  1194  Ballen;  auf  dieser  Versteigerung
  fand  auch  Java-Kakao  infolge  des  allgemeinen
  Rückganges  des  Marktes  nur  wenig
Käufer.  Einige  Partien  bester  Sorten  wurden
zu  8  bis  10  Cents  unter  der  Taxe  verkauft,
ebenso  Mittel-  und  geringere  Sorten.  Im  allgemeinen
  hält  die  Nachfrage  nach  Java-Kakao  an.
In  Vorrat  verblieben  am  Ende  des  Berichtsjahres
  rund  1700  Ballen  (Zzu  50  kg).  Von
Java-Kakao  wurden  nach  den  Niederlanden  eingeführt:


1907:  etwa  14  000  Ballen
1906:  000
1905:  =  100%  -
19041  130,00

Die  öffentlichen  Versteigerungen  sind  für  das
Jahr  1908  auf  den  8.  Januar,  19.  Februar,

 

1.  April,  13.  Mai,  1.  Juli,  26.  August,  7.  Oktober
  und  11.  November  festgesetzt.

Surinam-Kakoo.

Auch  im  Berichtsjahre  hat  die  Kakaokultur  in
Surinam  erfreuliche  Fortschritte  gemacht.  Auf
den  meisten  Plantagen  wurde  besondere  Sorgfalt
angewandt,  um  den  Ertrag  zu  verbessern  und  zu
vermehren;  auch  die  Stein=  und  Krullotenkrankheit
ist  den  kräftigen  Maßnahmen  gegenüber  merkbar
gewichen.  Dessen  ungeachtet  war  der  Ertrag  doch
nur  beschränkt,  die  Zufuhren  waren  unzureichend
und  von  den  zugeführten  Mengen  war  ein  Teil
in  der  Güte  unbefriedigend.  Nicht  zu  übersehen
ist  jedoch,  daß  Amerika  einen  großen  Teil  des
Surinam-Kakaos  zu  hohen  Preisen  aufgekauft  hat.

Die  Ausfuhr  in  Surinam-Kakao  wird  angegeben
  auf:

854  034  kg.  für  das  Jahr  1904
1  681  881  10905
1  480  56688  1906
1  623  04172  5  die  Zeit  vom  1.  Jonuar

  bis  30.  November  1907.

Die  Kakavernte  ist  für  die  nachstehend  aufgeführten
  Bezirke,  wie  folgt,  berechnet  worden:

Tonnen

Ecuador  vom  1.  Jan.  bis  15.  Dez.  1907  17  624
gegen  1.  15.  -  1906  20  298

1.  15.  1905  17  611

Trinidad  vom  1.  .  .  30.  Nov.  1907  13  879
gegen  1..  3016  10  285

=  1.  30.  1905  16  101

St.  Thomé  vom  1.  30.10  19775
gegen  11.  30..  1906  20  575

1.  -230.  --  15905  22507

Bahia  vom  1.  -31.  Oft.  1907  15  700
gegen  1..  31.-1  17  632

1.  --231.  -15905  11358

Goldküste  vom  1  20.  Sept.  190  3938
gegen  1.  1906  3  419

-  1  20  .  1905  2430

Grenada  vom  1.  -  .  31.Okt.  1907  3448
gegen  1J.  31.  1906  3211

=  1.  .  31.  1905  4  413

Surinam  vom  1.  é.  30.Nov.  1907  1  523
gegen  1.  .  30.  =  19006  1  41

=  1.  30.  1905  1  670

Ceylon  vom  1.  18.1907  3  495
gegen  11.  18..  1906  2364

1..  18..  1905  2  587

Pikuls

Java  vom  1.  31.Okt.  1907  27  442
gegen  1.  -31.  -  1906  23  090

.  1.  .  31.  1905  10  414

1.  31.  1904  12  090

1.  31.  -  1903  22231

6
        <pb n="314" />
        W  240  20

Der  Kakaoverbrauch  ist  für  einzelne  Länder
angegeben  auf:

1906  1905  1904
Land  Tonnen
Deutschland  35  261  29  633  27  101
Frankreich  23  404  21738  21  800
Großbritannien  20  132  21  089  20  554
Ballen
Amerika  524  571  453  171  397  066

und  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  31.  Oktober:

Land  1907  1906  1905
Deutschland  30  550  29  862  24  835
Frankreich  19  167  19  024  17  482
Großbritannien  16  113  17293  16939

Nach  Amsterdamer  Berechnungen  stellte  sich
die  Ausfuhr  auf:

1906  1905  1904
Aus:  Tonnen
Ecuador  20  677  18  331  24771
St.  Thom  24  620  25  669  20  526
Trinidad  11  287  19262  18  392
Venezuela  12  865  12701  13  049
Bahia  22  682  17  123  18  780
Paraa  2105  4  096  3360
Goldküste  (Westafrika)  9739  5  620  5773
Grenadda  3684  4  365  4923
San  Domingo  14  518  12785  13  558
Surinam  1  481  1  682  854
Ceylon  2507  3222  306055
Java-  1  642  1228  868
Die  Vorräte  werden  angegeben  auf:
1907  1906  1905
Land  Ballen
Deutschland  am  30.November
  (allein  Hamburg).
  JN  21  370  31  070  36  190
Tonnen
Frankreich  am  31.  Oktobeer
  10  409  10  382  19  280
Großbritannien  am
30.  November  2  119  3110  4327

Auf  dem  Amsterdamer  Markt  sind  insgesamt
öffentlich  zum  Verkauf  gestellt  worden:
Javg  Hnlao  Surizam  Kakgo  Andere  Sorten  Zusammen

Jahr  le  iu  dallen,  a  Ballen

1907  3  538  452  98  14  088
1906  15  366  276  444  16  086
1905  12  679  731  382  13  792

Die  amtliche  niederländische  Statistik  enthält
noch  folgende  Angaben  über  den  Artikel  Kakao
(in  1000  kg#:

 

Einfuhr  Ausfuhr  Oberschuß

Jahr  sum  aus  dem  der
Verbrauch  freien  Berkehr  Einfuhr
1847—1846  Durchschnit  225  22  203
1857—1866  -  386  165  221
1867—1876  -  1187  653  633
1877—1886  -  2282  1152  1130
1887—1896  -  7483  4075  3  409
1897—1906  -  16  252  6743  9510
1897  15  073  5441  9631
1898  .  13  900  5  565  8  335
1899  14  309  5  881  8428
1900  11  815  5  987  5828
1901  14  363  5  055  9  317
1902  .  14666  5  944  8722
1903  16  742  6011  10  731
1904  .  21  126  8  940  12  186
1905  .  19295  8557  10  738
1906  21  231  10  049  11  182
Kakaobutter.  Eine  Firma  in  Weesp  brachte

im  Berichtsjahre  rund  860  000  kg  Kakaobutter
zum  Verkauf.  Die  Preise  waren  sehr  viel  höher,
als  je  bisher  im  Durchschnitt  bezahlt  worden  ist.
Hatte  der  Preis  für  ½  kg  Kakaobutter  im  Dezember
  1906  84  Cents  betragen,  so  mußte  man
für  die  gleiche  Menge  im  folgenden  Januar  bereits
  90  Cents  und  einen  Monat  später  sogar
95  Cents  zahlen.  Trotz  der  hohen  Kakaopreise
fielen  die  Preise  für  Kakaobutter  vom  Februar
bis  Mai  auf  78  Cents,  dann  aber  erfolgte  eine
Preissteigerung,  die  im  Oktober  ihren  Höhepunkt
mit  121  Cents  erreichte.  Im  November  und
Dezember  erzielte  man  immerhin  noch  Preise  von
104  und  93  Cents.  Mitbestimmend  für  diese
Höhe  der  Preise  scheint  der  Umstand  gewesen  zu
sein,  daß  eine  Firma  in  London  in  den  letzten
Monaten  des  Berichtsjahres  keine  Kakaobutter
auf  den  Markt  brachte.

Ferner  wurde,  wie  alljährlich,  noch  die  Sorte
„De  Jong“  (Preis  80  bis  119  Cents)  und
weniger  regelmäßig  die  deutsche  Marke  „Mignon“
zum  Verkauf  gestellt.  Im  Dezember  wurden
außerdem  noch  20  Tonnen  Suchard  zur  Versteigerung
  angeboten,  die  jedoch  wegen  des  allzu
hohen  Preises  nicht  abgesetzt  werden  konnten.
Nach  der  Versteigerung  ist  die  Hälfte  hiervon  zu
günstigen  Preisen  verkauft  worden.  Auch  diejenigen
  niederländischen  Fabrikanten,  welche
Kakaobutter  nicht  zur  Versteigerung  gaben,  fanden
unter  der  Hand  Abnehmer  zu  angemessenen  Preisen.

Der  Preis  der  Kakaobutter  einer  holländischen
Firma  stellte  sich  für  ½  kg  durchschnittlich  in  den

Jahren:

1899  auf  81  1//8  Cents  1904  auf  66⅛  Cents
1900  92  -  1905  66⅛½

190)  .  79  -  1906  72½
1902.  6  1907  96½  O
1903  —

(Bericht  des  haiserl.  Generalkonsuls  in  Amsterdam.)
        <pb n="315" />
        G.  241  20

AKus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

[Oaterialien  zur  afrikanischen  Eingeborenen-  und  Krbeiterpolitik.

Die  neue  Holonlalpolitik  Frankreichs)
II.
Die  Durchführung  der  Eingeborenenpolitit.

Das  amtliche  Versprechen,  daß  die  Assimilationspolitik
  endlich  aufhören  soll,  ist  von  allen  denen
mit  Freude  begrüßt  worden,  die  an  der  sittlichen
und  wirtschaftlichen  Entwicklung  unserer  Kolonien
Anteil  nehmen.  Es  ist  Zeit,  ein  für  alle  Mal
und  auf  allen  Anwendungsgebieten  mit  dieser
Politik  zu  brechen.  Die  Assimilation  ist  ein  politischer
  und  wirtschaftlicher  Irrtum.  Als  die
Revolution  erklärte,  daß  die  Kolonien  fortan  einen
integrierenden  Teil  Frankreichs  bilden  sollten,  indem
  die  Eingeborenen  förmlich  mit  den  Rechten
und  den  Pflichten  französischer  Bürger  ausgestattet
würden,  dachte  sie  nicht  daran,  daß  sich  diese
„Assimilation“,  aus  der  man  ein  bürgerliches
Ideal  machte,  in  Wirklichkeit  gegen  diejenigen
wenden  würde,  die  davon  Vorteil  haben  sollten.
Der  Grundsatz,  edel  in  seiner  Absicht,  wurde
selbstsüchtig  in  seiner  Anwendung.  Die  Meere,
die  die  Menschen  trennen,  machen  sie  unterschiedlich,
geben  ihnen  verschiedene  geistige  Fähigkeiten.  Ihre
Art  zu  denken,  zu  leben  ist  nicht  dieselbe.  Was
hier  gut  ist,  ist  da  unten  schlecht,  und  was  in
einer  gewissen  Umgebung  und  unter  gewissen  Umständen
  eine  Wahrheit  ist,  kann  anderswo  ein
Irrtum  werden.  Die  Assimilation  war  einer.
Entschuldbar  für  die  Männer  der  Revolution,  die
das  Uberseegebiet  nur  unvollkommen  kannten,  war
und  ist  sie  mehr  als  je  unentschuldbar  für  uns,
die  wir  es  kennen  gelernt  haben.

Durch
Assimilationspolitik  unsere  absolute  Überlegenheit
als  Grundsatz  aufgestellt  —  in  der  Verwaltung,
im  Recht,  in  staatlicher,  selbst  in  religiöser  Beziehung.
  Außerhalb  kein  Heil!  So  haben  wir
bis  heute,  von  einigen  glücklichen,  aber  seltenen
Ausnahmen  abgesehen,  die  Einrichtung  unseres
Kolonialreiches  aufgefaßt.  Planmäßig  haben  wir
den  Grundsatz  abgelehnt,  daß  Länder,  die  in  der
Rasse  ihrer  Bewohner  und  im  Klima,  die  durch
den  Grad  der  geistigen  Fähigkeiten  und  der  Gesittung
  durchaus  voneinander  abweichen,  verschiedene
  Gesetze  und  Vorschriften  nötig  haben.

)]  Aus  den  Druckschriften  der  Depuriertenkammer.
Session  1906,  Nr.  311:

2°  Anncxe  au  Rappor  fait  nu  nom  de  la  Commission
  du  Budget  chan##c  d'examiner  le  projet  de  loi
Portant  fixation  du  Budget  général  de  T’exercicc  1907.
(Alinistre  des  Colonies.)  Pur  N.  A.  (iervais,  Dépmé.

ihren  Verallgemeinerungsgeist  hat  die

 

Unser  Starrsinn  hat  uns  verhindert,  zu  fassen,
daß  es  gleich  schwierig  und  gegen  die  Natur  ist,
ob  wir  unsere  Einrichtungen  in  die  Seele  der
Eingeborenen  versenken  oder  ob  wir  auf  unsern
Boden  die  Pflanzenwelt  des  fremden  Landes
übertragen  wollen.  Wie  es  Herr  Leygues  vorzüglich
  gesagt  hat:  „Es  gibt  in  der  geistigen  Anlage
  der  verschiedenen  Rassen,  die  die  Erde  bevölkern,
  Gleichwertigkeiten,  aber  es  gibt  kein
Einerlei.  Warum  demnach  unsere  Geistesgewohnheiten,
  unsern  Geschmack,  unsere  Sitten  und  unsere
Gesetze  Völkern  aufdrängen,  für  die  die  Worte
Familie,  Gesellschaft,  Eigentum  verschiedene  Bedeutungen
  haben?  Das  hieße  ein  Werk  versuchen,
unnütz,  weil  es  nicht  gelingen,  und  gefährlich,  weil
es  gegen  uns  nur  Mißtrauen  und  Unwillen  aufrühren
  könnte.“

Man  darf  sich  in  der  Tat  die  Wahrheit  nicht
verbergen.  Die  Assimilationspolitik  hat  dem  kolonisierenden
  Frankreich  den  größten  materiellen  und
sittlichen  Nachteil  zugefügt.  Durch  den  Geist  der
Umständlichkeit,  durch  den  Hang  zur  Gleichmacherei
hat  es  die  Bedürfnisse  verkannt,  die  jeder  unserer
Kolonien  eigen  sind,  indem  es  ihnen  so  die  Vorteile
  aller  Art  entzog,  die  wir  ihnen  versprochen
hatten  und  die  sie  berechtigt  waren,  von  uns  zu
erwarten.

Aus  Herrschsucht  haben  wir  —  zuweilen  roh  —
von  heute  auf  morgen  eine  Jahrhunderte  alte
Einrichtung  umgestürzt,  was  in  dem  geschädigten
Kreise  nur  Haß  und  Aufruhr  erzeugt  hat.  In
der  Sucht  nach  einer  ausschließlich  unmittelbaren
Verwaltung  haben  wir  endlich  jede  unserer  Besitzungen
  mit  einem  überaus  verwickelten  Räderwerk
  versehen,  dessen  größtes  Verdienst  zum  guten
Teil  eine  Belastung  des  Haushaltes  mit  neuen
und  drückenden  Ausgaben  gewesen  ist.

Den  Kolonien  mit  Ausbentewirtschaft  muß  eine
Eingeborenenpolitik  entsprechen.  Da  sich  die
meisten  unserer  Besitzungen  in  den  Tropen  befinden,
  erlauben  uns  die  Schwierigkeiten  des  Klimas
und,  als  unmittelbare  Folge,  die  schwache  Auswanderungsbewegung
  die  Hoffnung  auf  Besiedlungskolonien
  nicht.  Sie  sind  und  müssen  Ausbeutungskolonien
  bleiben,  das  heißt  Besitzungen,
wo  der  kolonisierende  Bestandteil  nur  einen
schwachen  Teil  in  der  Gesamtzahl  der  Bevölkerung
bildet.

Unsere  Lage  ist  sehr  klar:  allein  vermögen
wir  nichts.  Mit  dem  Eingeborenen  können
wir  alles.  Er  ist  bei  sich  daheim  Herr  des
Bodens  und  seiner  Reichtümer.  Also  als  „Teil-
        <pb n="316" />
        W  242  20

haber“  und  nicht  als.  Unterdrücker  müssen
wir  uns  vorstellen.  Wir  können  nicht  bei  den
mühevollen  Arbeiten  unmittelbarer  Bewirtschaftung
an  seine  Stelle  treten,  das  Klima  verbietet  es
uns;  was  wir  tun  können  und  müssen,  ist  mit
ihm  arbeiten,  indem  wir  ihn  führen  und  zur
Betätigung  erziehen.  Wir  müssen  im  Austausch
der  Körperkraft,  der  Handarbeit,  die  er  uns  verschafft,
  ihm  als  Einlage  in  die  Gesellschaft  die
Geldmittel,  das  Wirtschaftsgerät  und  die  neuzeitlichen
  Arten  seiner  Verwertung  anbieten.  Alles
drängt  uns  diese  Genossenschaft  auf,  sowohl  der
wirtschaftliche  wie  der  politische  Vorteil.

Herr  Le  Myre  de  Villers  sagte  in  seinem
Berichte  über  den  Haushalt  der  Kolonien  von
1901:  „Die  Verteidigung  der  Kolonien  ist  viel
mehr  eine  Frage  der  Verwaltung  und  der  Eingeborenenpolitik
  als  eine  militärische  Frage."“

Mehr  als  je  ist  das  wahr.  Es  ist  tatsächlich
das  von  uns  praktisch  mit  den  Eingeborenen  geschlossene
  sittliche  Bündnis,  aus  dem  wir  das
materielle  Bündnis  erwarten  müssen,  das  auf
einer  vollkommenen  Interessengemeinschaft  beruht.
Die  Menschen  aller  Zeiten  und  aller  Länder  haben
nur  das  zu  bewahren,  was  ihnen  nützlich  und
angenehm  ist.  Die  Eingeborenen  werden  also
unsere  Macht  erst  von  dem  Tage  an  achten  und
demnach  verteidigen,  an  dem  ihnen  durch  eine
folgerichtige  und  menschliche  Politik  mehr  Gerechtigkeit
  und  mehr  Wohlfahrt  verschafft  worden  ist.

Alles  gebietet  uns  sonach  diese  Eingeborenenpolitik:
  „sie  ist  zu  gleicher  Zeit  eine  Notwendigkeit
  wie  eine  Pflicht.“"  Und  treffend  sind  die
Namen,  mit  denen  man  sie  getauft  hat:  Eingeborenenpolitik,
  Schutzherrschaft,  Rassenpolitik,
  Genossenschaftspolitik.

Dieses  Verwaltungssystem  hat  übrigens  seine
Probe  in  der  Vergangenheit  bei  uns  und  bei
unseren  Nachbarn  abgelegt.  Die  erhaltenen  Ergebnisse
  müssen  eine  Lehre  für  die  Zukunft  sein.
Wenn  auch  die  Erfolge,  welche  die  kolonialen
Versuche  Englands  gekrönt  haben,  zu  einem
gewissen  Teile  auf  die  vorherrschende  Lage  im
Meere  zurückzuführen  sind,  so  ist  doch  ohne
Zweifel  der  größte  Teil  der  Weisheit  des  angewendeten
  Verfahrens  zuzuschreiben.

In  erster  Linie  ist  es  der  private,  verständige
und  tätige  Selbstantrieb,  dem  England  sein
Kolonialreich  verdankt.  Vom  Augenblick  seiner
Ankunft  auf  der  neuen  Erde  prüft  der  englische
Ansiedler  sein  Selbstvertrauen;  er  untersucht  einfach
  und  praktisch  die  Sitten,  Einrichtungen  und
die  Überlieferungen  ihrer  Bewohner.  Als  letzter
Ankömmling  begreift  er  sofort,  daß  nicht  die  neuen
Zustände  sich  ihm  anzupassen  haben,  sondern,  daß
er  im  Gegenteil  streben  muß,  sich  ihnen  zu  nähern,
sich  in  gewisser  Weise  zu  „assimilieren“.  Er

 

denkt.  gar  nicht  daran,  von  der  Regierung  seines
Landes  zu  fordern,  daß  diese  seiner  neuen  Heimat
die  Gesetze  und  Einrichtungen  des  Mutterlandes
aufdränge.  Auf  sich  selber  rechnet  er  und  nicht
auf  die  allmächtige  Verwaltung,  über  die  der
Franzose  sich  lustig  macht  und  ohne  die  er  nicht
leben  kann.  Wiestellteres,  nachdemergelandetist,  an,
sich  den  Boden,  aus  dessen  Bewirtschaftung  er
Vorteil  ziehen  will,  zu  verschaffen?  Das  Verfahren
  ist  einfach  und  praktisch:  er  wendet  sich
an  den  Eingeborenen  und  sichert  ihm  für  das
überlassene  Gebiet  eine  Jahreseinnahme  zu  oder
er  zahlt  auf  einmal  eine  Geldsumme.  Da  es
ihm  nicht  möglich  ist,  alles  allein  zu  machen,
zieht  er  den  Eingeborenen  in  seine  Unternehmung,
  er  leitet  ihn  in  seinen  Arbeiten  und
sichert  ihm  einen  Anteil  am  Gewinn.

Die  „Action  coloniale-  hat  neulich  eine  lehrreiche
  Übersicht  veröffentlicht,  deren  Zahlen  den
Beweis  für  den  Geist  der  Billigkeit  und  des
wohlverstandenen  Vorteils  bilden,  der  das  Zusammenarbeiten
  des  Eingeborenen  mit  dem  englischen
  Ansiedler  leitet.

Das  Goldförderungsgewerbe  Südafrikas
(Transvaal  und  Rhodesia)  erzeugt  jährlich  30  Millionen
  Pfund  Sterling,  750  000  000  Franken,  die
in  der  Weltwirtschaft  zu  dem  Satze  von  75  v.  H.
für  die  Arbeit  und  25  v.  H.  für  die  Vergütung
und  zur  Tilgung  des  festgelegten  Kapitals  verteilt
  werden.

Die  75  v.  H.,  die  für  die  Arbeit  bestimmt
sind,  zerlegen  sich  folgendermaßen:
28½  v.  H.  für  die  weißen  Arbeiter  (Ingenieure,

Kommis  und  Arbeiter);

25  v.  H.  für  die  farbigen  Arbeiter;

10  v.  H.  für  die  örtlichen  Sprengstoffabriken;

8  v.  H.  für  Brennstoff,  einschl.  seiner  Beförderung
  und  für  Eisenbahnangestellte;

3½  v.  H.  für  verschiedene  Erzeugnisse:  Cyanür,

Lichte,  Verbrauchsgegenstände  usw.

Jedes  Jahr  werden  also  Werte  von  750  Millionen
  Franken  in  irgend  einer  Form  in  die  gewerbliche
  Weltgemeinschaft  eingeführt;  davon
nimmt  der  Eingeborene  140  Millionen  vorweg,
was  ihm  Wohlstand,  selbst  Reichtum  und  den
Ansporn  zur  Arbeit  verleiht.

Das  ist  in  die  Praxis  umgesetzte  Genossenschaftspolitik.
  Nur  zwanzig  Jahre  waren  nötig,
um  aus  Südafrika  eine  neue  Welt  zu  machen,
„die  mehrere  Milliarden  Franken  für  Maschinen
und  Waren  an  das  alte  Europa  zahlt“.  Wir
haben  nur  nötig,  bei  uns  selbst  Umschau  zu  halten,
um  uns  von  der  Wirksamkeit  dieser  Eingeborenenpolitik
  zu  überzeugen.  Haben  wir  ihr  nicht  unsere
Kolonisationserfolge  in  Algier  und  Tunis  zu
danken?  Beginnt  nicht  die  Entwicklung  Indo-Chinas
  an  dem  Tage,  wo  aufgeklärte  Geister,
        <pb n="317" />
        W  243  20

mit  der  Assimilationspolitik  brechend,  endlich  den
Eingeborenen  unserer  Arbeit  eingefügt  haben?

Leider  ist  dieses  Verfahren  der  Gerechtigkeit
und  Weisheit  nicht  allgemein  angewendet,  oft  ist
es  selbst  da,  wo  es  ausgezeichnete  Ergebnisse
hervorgebracht  hatte,  törichterweise  aufgegeben
worden.  Wir  sind  soweit  gekommen,  zu  glauben,
daß  die  Kolonien  nicht  für  die  Ansiedler  und  Ureinwohner,
  sondern  nur  für  die  Beamten  geschaffen
seien.

Wie  ist  die  Eingeborenenpolitik  anszuühren?


Herr  Clementel  hat  sehr  richtig  festgestellt,
daß  wenn  die  Genossenschaftspolitik  allgemein  und
ohne  Ausnahme  unsere  Beziehungen  mit  den
untergebenen  Völkern  leiten  soll,  man  die  Mittel
nach  dem  Grade  der  geistigen  Fähigkeit  und  der
Gesittung  der  Eingeborenen  einrichten  müsse.
Gegenüber  den  urzuständlichen  und  trägen  Rassen
Afrikas  kann  und  darf  unsere  Eingeborenenpolitik
nur  in  einer  Art  „Vormundschaft“  bestehen.
Wir  müssen  die  Erzieher,  die  Anreger  ihrer
geistigen  Fähigkeiten  sein.  Wir  müssen  in  ihnen
den  sittlichen  Sinn  erwecken,  sie  uns  durch  die
Milde  näher  bringen,  statt  sie  uns  durch  Heftigkeit
  zu  entfremden  —  bis  zu  dem  Tage,  wo  ihre
Mitarbeit  an  unserem  Werke  möglich  geworden
sein  wird.

Gegenüber  den  verständigen  und  gesitteten
Rassen  Indo-Chinas  und  Madagaskars  müssen
wir  die  Beschützer  sein,  die  den  Arbeiter,  den
Angestellten  aus  Gerechtigkeit  und  zu  seinen
Gunsten  als  „Teilhaber“  annehmen.  Wir  müssen
sie,  im  bildlichen  und  wahren  Sinne  des  Wortes,
an  unseren  Mühen  und  Versuchen  in  jeder  Richtung
  Anteil  nehmen  lassen.  Unsere  Pflicht  ist,

ihre  Fähigkeiten  zu  erkennen  und  zu  benutzen,

ihre  Betätigungsmittel  zu  achten  und  sie  allmählich,
ohne  Verletzung  nach  unseren  Grundsätzen  mitarbeiten
  zu  lassen.  Vor  allem  machen  wir  ihnen
begreiflich,  daß  ihr  Borteil  mit  dem  unseren  eng
verknüpft  ist.  Verwirklichen  wir  mit  allen  Mitteln
was  der  Marschall  Niel  richtig  die  „Fusion  der
Interessen“  nannte.  Und  diese  Mittel  finden
sich  kurz  ausgedrückt  in  diesen  drei  Worten:
Schutz,  Erziehung,  Teilhaberschaft.

Durch  Anweisungen  an  die  Gouverneure  unserer
  verschiedenen  Besitzungen  hat  Herr
Clementel  die  großen  Linien  des  Programms
genau  bestimmt.  Indem  wir  über  die  verschiedenen
Fragen,  die  darin  behandelt  sind,  unsere  persönliche
Meinung  ausdrücken,  werden  wir  zugleich  berufen
sein,  diese  sehr  wichtigen  Schriftstücke,  die  ein
neues  Zeitalter  einleiten  und,  nach  einer  treffenden
Außerung  „das  wahre  Regierungs=  und  Verwaltungsgesetzbuch
  unserer  Kolonialbeamten“
bilden,  anzuführen  und  kurz  wiederzugeben.

 

Unbedingte  Achtung  der  Eigentümlichkeit
  der  Eingeborenen.  Wir  halten  es  für
nutzlos,  uns  bei  diesem  ersten  Punkte  des  Programms
  aufzuhalten,  den  uns  die  einfachen
Pflichten  der  Menschlichkeit  auferlegen;  es  ist
gleichwohl  gut,  diesen  Grundsatz  von  neuem  zu
bekräftigen.  Grobe  Fehler  sind  dagegen  begangen
worden;  jeder  von  uns  hat  noch  die  Erinnerung
an  empörende  Handlungen,  auf  die  wir  nicht
zurückkommen  wollen,  da  sie  ja  bestraft  worden
sind,  wie  sie  es  verdienten.  Jeder  unserer  Beamten
  muß  sich  von  der  unbedingten  Wahrheit
des  Satzes  überzeugen,  daß  der  Eingeborene
trotz  seiner  körperlichen  und  sittlichen  Verschiedenheiten
  nicht  weniger  ein  Mensch,  eine  Persönlichkeit,
  wenn  nicht  desselben  Grades,  wenigstens  mit
derselben  Berechtiguug  wie  er  selbst  ist.  Die
Persönlichkeit  des  Eingeborenen  muß  also  geachtet
und  verteidigt  werden  wie  die  des  Europä“ers.
Zu  lange  ist  der  Eingeborene  als  geistig  minderwertig
  betrachtet  worden.  Das  ist  gerade  der
Grundfehler,  der  dazu  beigetragen  hat,  den  Graben
täglich  mehr  zu  vertiefen,  welcher  den  Ansiedler
vom  Eingeborenen  trennte.  „Die  Kolonisation“
(nach  dem  Worte  des  Herrn  Leugues),  „die  nicht
den  Zweck  und  das  Ergebnis  hätte,  die  Völker,
in  die  sie  dringt,  zur  Würde  und  Sittlichkeit  zu
erheben,  würde  ein  grobes  und  rohes,  eines
großen  Volkes  unwürdiges  Werk  sein.“

Erhaltung  und  Entwicklung  der  Rasse.
Das  ist  ebenfalls  eine  unserer  ersten  Pflichten  den
Eingeborenen  gegenüber.  Mit  allen  Mitteln  müssen
wir  die  beschützten  Völker  vor  der  Entartung  bewahren.
  Das  Übel  ist  beunruhigend,  voll  von
Gefahren  für  die  Zukunft;  die  Zahlennachweise
über  die  Geburten  und  die  Sterblichkeit  der  Eingeborenen
  sind  in  dieser  Hinsicht  lehrreich.  Die
gesundheitlichen  Grundsätze,  die  allein  den  Niedergang
  hemmen  können,  sind  noch  nicht  genügend
verbreitet.

Die  meisten  Seuchen,  die  jedes  Jahr  in
unseren  Besitzungen  ausbrechen  und  sich  mit  einer
so  fürchterlichen  Schnelligkeit  in  die  benachbarten
Gegenden  verbreiten,  finden  ihren  Ausgangspunkt
in  der  Unkenntnis  der  Eingeborenen  über  die
ersten  Grundsätze  der  Gesundheitspflege.  Die
Frage  des  Gesundheitszustandes  in  den  Kolonien
ist  übrigens  auf  dem  Kongreß  in  Marseille  aufgeworfen
  worden;  die  vorgebrachten  Wünsche
lassen  sich  kurz  zusammenfassen:

Fortschreitende  Umgestaltung  der  Sitten  auf
dem  Gebiet  der  Gesundheitslehre  durch  Unterricht
und  Schule,  durch  Anschlag,  durch  die  Ratschläge
der  Arzte  des  öffentlichen  Hilfsdienstes,  durch  das
Beispiel,  durch  die  Maßnahmen  der  öffentlichen
Verwaltungen;

Verbot  der  Verunreinigung  der  zur  Trink-=
        <pb n="318" />
        W  244  2

wasserversorgung  benutzten  Wasserläufe  und  der
Wassersammelbecken;

Zuführung  von  gutem  Trinkwasser  und  Schutz
aller  Trinkwasserbecken  gegen  die  Moskitos;

Beigabe  von  Sterilisierungseinrichtungen  oder
Entgiftungsanlagen  bei  den  Hauptverwaltungen;

Ausdehnung  des  öffentlichen  Hilfsdienstes
durch  die  Vermehrung  der  eingeborenen  Arzte,
die  von  europäischen  Arzten  überwacht  werden
müssen;

Vermehrung  der  Entbindungsanstalten,  Arzneisammlungen,
  Krankenhäuser  für  Eingeborene,
Impfstätten  und  Schaffung  eines  Sonderhaushaltes
  für  öffentlichen  Hilfsdienst  in  allen  unseren
Besitzungen.  —

Diese  Erziehung  des  Eingeborenen  hat  eine
hervorragende  Bedeutung.  Indem  ihre  Auwendung
  eine  größere  Lebensfähigkeit  der  Rasse
sichert,  gewinnt  sie  uns  das  Vertrauen  und  die
Freundschaft  der  Eingeborenen,  deren  körperliche
Leiden  wir  durch  diese  Mittel  unterdrücken.

Achtung  des  Eigentums.  Wir  müssen  das
Eigentum  der  Eingeborenen  achten.  Dort  unten
wie  hier  stellt  es  die  Frucht  der  Arbeit  dar  und
muß  in  dieser  Hinsicht  als  geheiligt  betrachtet
werden.  Die  unausgebeuteten  Gebiete  sind  übrigens
  groß  genug,  daß  der  Europä“er  neben  den
bereits  bewirtschafteten  noch  neue  Teile  finden
kann,  wo  seiner  Betätigung  Spielraum  geboten
wird.  Die  Verkennung  dieser  einfachen  Wahrheit
ist  oft  die  Ursache  zahlreicher  und  bedauerlicher
Reibereien  gewesen.  Oft  ist  der  Ansiedler  durch
eigene  Ungeschicklichkeit  als  Räuber  erschienen,
indem  er  sich  bloß  deshalb,  weil  er  den  Fuß  ans
fremde  Ufer  gesetzt  hatte,  als  Herrn  und  Meister
des  ganzen  Landes  ansah.  Noch  heute  bedroht
eine  Gefahr  derselben  Art,  zwar  weniger  roh,
aber  ebenso  bedenklich,  das  kleine  Besitztum  des
Eingeborenen;  das  ist  die  Einziehung  in  die  Konzessionen.
  „Man  muß  vermeiden“,  sagte  Herr
Clementel,  „daß  das  Eigentum  der  Eingeborenen
in  europäische  Konzessionen  eingezwängt,  damit
in  seiner  Entwicklung  beschränkt  und  von  vornherein
  zur  Aufsaugung  durch  den  mächtigen
Nachbar  verurteilt  wird,  der  nicht  nur  über  die
Geldmacht,  sondern  auch  über  die  amtliche  Unterstützung
  verfügt.“

Zur  Bekräftigung  dieser  sehr  richtigen  Bemerkung
  lenkte  der  ehemalige  Minister  die  Aufmerksamkeit
  auf  die  Lage  in  Java,  wo  einige
Bewirtschafter  großer  Anlagen  danach  streben,  alle
durch  den  Eingeborenen  bereits  bewirtschafteten
Felder  wucherisch  an  sich  zu  reißen.  Durch  ein
geschicktes  System  von  Lohnvorschüssen  gibt  der
letztere  seinen  Acker  auf,  um  der  Arbeiter  des
europäischen  Konzessionärs  zu  werden.  „Wir
dürfen  nicht“,  fügte  Herr  Clementel  hinzu,  „die

 

 

Bildung  eines  elenden,  von  Anbeginn  zur  Armut
und  zum  Verschwinden  verurteilten  Proletariats
fördern.  Wir  müssen  die  gegenteilige  Entwicklung
begünstigen,  die  in  Europa,  zum  größten  Nutzen
der  Produktion,  aus  dem  Sklaven  einen  Unfreien,
aus  dem  Unfreien  einen  Pächter,  aus  dem  Pächter
einen  Eigentümer,  aus  dem  Eigentümer  den  Teilhaber
  eines  Ackerbausyndikats  gemacht  hat.“

Da  ist  die  Wahrheit.  Wir  müssen  nicht  nur
dieses  kleine  Eingeborenen-Besitztum  achten,  sondern
wir  müssen  auch  alle  unsere  Bemühungen  darauf
richten,  es  zu  befestigen  und  zu  entwickeln.  Es
ist  der  wahre  Grundbau  der  wirtschaftlichen  Entwicklung
  eines  Landes.  Es  ist  die  Quelle  des
Tauschhandels  und  darum  die  festeste  Grundlage
des  Reichtums  sowohl  der  Kolonie  als  auch  des
Mutterlandes.

Um  seinen  Wohlstand  zu  vermehren,  wird  der
kleine  eingeborene  Eigentümer  die  Grenzen  seines
Besitzes  ausdehnen  wollen.  Er  wird  reicher  und
verbraucht  mehr.  Er  wird  die  Erzeugnisse  des
Mutterlandes  schätzen  und  nicht  vor  der  nötigen
Anstrengung  zurückweichen,  sie  sich  zu  verschaffen.
Durch  die  Schaffung  neuer  Bedürfnisse  und  durch
den  Tauschhandel  bringen  wir  dem  Eingeborenen
den  Geschmack  an  der  Arbeit,  dieser  wahren
Grundlage  der  menschlichen  Sittlichkeit,  bei.

Uns  kommt  zu,  den  Eingeborenen  in  der
Wahl  der  Anpflanzungen  zu  leiten,  ihm  diejenigen
  zu  bezeichnen,  die  sich  am  besten  für
dieses  oder  jenes  Klima  eignen,  diejenigen,  deren
Absatz  auf  den  europäischen  Märkten  am  ertragreichsten
  und  sichersten  sein  wird.

Die  Generaldirektion  des  Ackerbaues,  des
Handels  und  des  Gewerbes  in  Indo--China  erforscht
  zur  Zeit  die  besten  Mittel,  um  die  landwirtschaftlichen
  Erzeugnisse  zu  entwickeln,  indem
sie  Versuchsstellen  schafft  und  auf  praktischem  Gebiete
  einen  Unterweisungsdienst  einrichtet.

Unter  Anwendung  dieser  Grundsätze  wurden
in  einigen  unserer  Kolonien  verständigen  Eingeborenen
  Grundstücke  überlassen,  die  vorher  als
geeignet  für  bestimmte  Pflanzungen  erkannt  worden
sind.  Man  darf  gute  Erfolge  von  dieser  Maßregel
  erwarten,  die  ein  wertvolles  Beispiel  für
die  übrige  Bevölkerung  bildet.  So  lernt  der
Eingeborene  den  Wert  unserer  Ratschläge  und
unseres  Verfahrens  beurteilen;  er  wird,  durch  den
Erfolg  gewonnen,  nicht  zögern,  sie  seinerseits  anzuwenden.


Besser  angepaßtes  staatliches  Verwaltungssystem.
  „Die  weisen  staatlichen  Maßnahmen“,

  sagte  neulich  der  stellvertretende  Gouverneur
  von  Cochinchina,  Herr  Rodier,  „machen
die  gute  Eingeborenen--Politike.“  Keine  Frage
scheint  in  der  Tat  schwieriger  zu  lösen,  als  die
der  Steuer  in  den  Kolonien.  Unserer  Verwal-
        <pb n="319" />
        G  245  20

tung  hat  in  dieser  Hinsicht  die  Vorsicht  gefehlt.
Unruhen,  die  auf  Steuererhebung  zurückzuführen
sind,  bilden  leider  eine  noch  schwebende  Frage.
Die  Schaffung  gewisser  Monopole  in  Indo-China
  hat  z.  B.  schwerwiegende  Proteste  der
Eingeborenen  heraufbeschworen.  Sie  haben  sich
lebbaft  gegen  diese  Auflagen  ausgesprochen,  die
ihnen  als  gewalttätige  Willkür  erschienen.  Die
praktische  Einführung  dieser  Monopole,  besonders
desjenigen  der  Erzeugung  und  des  Verkaufes  von
Alkohol,  setzt  die  Bevölkerung  verdrießlichen  Verfolgungen
  aus.  Der  Eingeborene,  der  sich  in
seiner  Freiheit  und  in  seinen  Gewohnheiten  verletzt
  fühlt,  schreitet  zur  Gewalt.  Monopole  bilden
in  einem  verhältnismäßig  neuen  Lande  ein  Mittel,
das  mit  der  größten  Vorsicht  zu  benutzen  ist.  Der
Eingeborene  versteht  nicht,  warum  man  ihm  von
heute  auf  morgen  das  Recht  nimmt,  den  Spiritus,
den  er  verbraucht,  selber  herzustellen.  Er  gibt
sich  von  den  Gründen  dieser  Maßregel  keine
Rechenschaft.  Dieses  Besteuerungsverfahren  wird
dem  weisen  staatlichen  Grundsatze  nicht  gerecht,
daß  der  Eingeborene  auf  greifbare  und  unmittelbare
  Art  soviel  wie  möglich  den  Vorteil  verstehen
  soll,  den  man  ihm  rückwirkend  aus  der
auferlegten  Steuer  verschafft,  wie  immer  deren
Natur  oder  die  Art  ihrer  Erhebung  sein  mag.
Eine  sehr  lehrreiche  Bemerkung  über  dieses
Thema  enthält  der  allgemeine  Bericht  über  die
Ausstellung  in  Lüttich  (Abteilung  für  Kolonisierungsverfahren):
  „Wer  zahlt,  muß  sich  beim
Zahlen  sagen:  Ich  mache  ein  gutes  Geschäft,
weil  die  Verwaltung  mir  dafür  einen  höheren
Wert  als  die  Gebühr,  die  sie  mir  auflegt,  gegeben
  hat.“  Damit  die  Steuer  leicht  genommen
werde,  ist  in  gewissen  Fällen  sogar  nötig,  daß  sie
für  die  Eingeborenen  die  Gelegenheit  des  Empfangs

  einer  unmittelbaren  und  greifbaren  Wohltat!

bedeutet.  So  wird  im  Kongostaate  die  Steuererhebung
  sehr  weise  derart  ausgeführt,  daß  jeder
Eingeborene,  der  seinen  Kautschuk  bringt,  womit
er  die  Steuer  bezahlt,  dafür  eine  kleine  Summe
Geldes  erhält;  diese  Summe  ist  natürlich  geringer
als  der  übliche  Wert  des  Kautschuks,  aber  sie
bildet  für  den  Eingeborenen  einen  ergänzenden
Vorteil,  denn  ohne  die  Verpflichtung,  die  Steuer
zu  zahlen,  würde  er  sich  enthalten  haben,  den
Kautschuk  zu  gewinnen,  den  man  ihm  bezahlt
hat.  Diese  Behandlungsweise  erzielt  also  ein
doppeltes  Ergebnis:  Sie  sichert  dem  Eingeborenen
eine  materielle  Wohltat  und  verschaft  ihm  wie
dem  Staate  den  sittlichen  Vorteil  seiner  erhöhten
Arbeitsfreudigkeit.

Sittliche  Entwicklung  des  Eingeborenen.
  Neben  dem  materiellen  Wohlstande,  den
wir  dem  Eingeborenen  sichern  müssen,  sind  wir
auch  gehalten,  ihm  das  sittliche  Wohlbefinden  zu

 

verschaffen,  indem  seine  geistigen  Fähigkeiten  entwickelt
  und  nutzbar  gemacht  werden.  Unsere
Pflicht  ist,  den  Eingeborenen  zu  erziehen,  ihn  zu
unterweisen,  „seinen  Verstand  durch  einen  seinen
Bedürfnissen  immer  besser  angepaßten  Unterricht
zu  fördern“.  Diese  Aufgabe  ist  schon  vor  einigen
Jahren  durch  den  Kongreß  für  koloniale  Soziologie
  sehr  treffend  gekennzeichnet  worden:

„Die  kolonisierenden  Mächte  müssen  dem
Unterricht  der  Eingeborenen  eine  ganz  besondere
Sorgfalt  widmen.  Sie  dürfen  nicht  vergessen,
daß  dieser  Unterricht  ein  zurechtgemachter  Unterricht
  sein  muß,  das  heißt,  daß  seine  Lehrarten
und  seine  Pläne  den  geistigen  Eigenschaften  der
Eingeborenen  angepaßt  sein  müssen.  Er  muß
ferner  wesentlich  erzieherisch  sein,  d.  h.  er  darf
nicht  nur  den  Zweck  haben,  den  Eingeborenen
gewisse  berufliche  Kenntnisse  beizubringen,  sondern
er  muß  dauernd  darauf  ausgehen,  ihre  sittliche
Besserung  zu  sichern.“

Allerseits  haben  sich  Gruppen  gebildet,  um
dieses  Streben  zu  fördern.  Der  „Ausschuß  für
republikanische  Betätigung  in  den  Kolonien“  unter
dem  Vorsitze  unseres  hervorragenden  Kollegen,
Herrn  Guieysse,  ehemaligen  Ministers  der  Kolonien,
  hat  sich  als  Ziel  gesteckt,  unser  überseeisches
Reich  zu  „demokratisieren“  und  darin  endlich
„die  Grundsätze  des  Fortschritts,  der  Gerechtigkeit
und  des  Laientums“  triumphieren  zu  lassen.  In
diesem  Geiste  hat  der  Ausschuß  einen  weitausgreifenden
  Plan  entworfen,  aus  dessen  Gesamtheit
wir  die  nachstehenden  Grundlinien  herausziehen;
der  Ausschuß  will:

1.  die  Sklaverei,  die  Mißbräuche  der  Macht,
den  Alkoholismus  und  den  Mißbrauch  des  Opiums
bekämpfen;

2.  an  allen  Werken  zur  Verbesserung  des
Loses  der  Eingeborenen  und  zu  ihrer  Befreiung
tätig  mitarbeiten;

3.  die  Einrichtungen  auf  Gegenseitigkeit,  den
genossenschaftlichen  Beistand,  Hilfsgesellschaften,
Syndikate,  Ruhegehaltskassen,  Unterstützungen  usw.
fördern;

4.  den  Anstoß  zur  Erziehung  der  Eingeborenen
durch  eine  Zusammenfassung  des  Unterrichts  in
all  seinen  nützlichen  und  praktischen  Arten  geben
(Laien-Missionen,  Schaffung  von  Ackerbauschulen,
Holzbearbeitungswerkstätten,  Schlossereien,  wissenschaftliche
  und  ärztliche  Stellen,  Krankenhäuser,
Heime  für  Aussätzige  usw.);

den  Unterricht  mit  Gründlichkeit  und  Weisheit
  entwickeln,  das  heißt,  danach  streben,  die
Schranke  umzustürzen,  die  bis  jetzt  den  Eingeborenen
  vom  Europäer  getrennt  hat.

Wie  soll  man  einander  verstehen,  einander
kennen,  wenn  man  abweichende  Sprachen  spricht?
Wie  läßt  sich  von  einem  sittlichen  Verstehen
        <pb n="320" />
        W  246  208

träumen,  wenn  das  materielle  Verständnis  nicht
da  ist?  Zu  Anfang  unserer  kolonialen  Ausdehnung
  haben  wir  in  unserem  sinnlosen  Wunsche,
den  Eingeborenen  zu  assimilieren,  verfügt,  daß
dieser  letztere  die  Mundarten  seines  Landes  aufgeben
  müsse,  um  die  französische  Sprache  zu
sprechen.  Von  vornherein  sah  man  es  als  unzulässig
  an,  daß  der  erobernde  Franzose  herabsteigen
  und  die  Sprache  des  eroberten  Landes
lernen  solle.  Dies  führte  zu  dem  unheilvollen

Ergebnis,  daß  Beamte  ausgedehnte  Gebiete  verwalteten,

  ohne  die  von  ihnen  Regierten  verstehen

oder  sich  ihnen  verständlich  machen  zu  können.

Beiderseits  nahm  man  damals  Zuflucht  zu  der

unseligen  Vermittlung  der  Dolmetscher,  welche  die

Lage  unehrenhaft  ausnutzten,  indem  sie  Erpressungen

  begingen  und  noch  begehen,  für  die

der  Eingeborene  (Übrigens  folgerichtig)  den  Europäer
  verantwortlich  macht.

Fast  überall  ist  die  Tätigkeit  der  Dolmetscher
nachteilig  gewesen,  ganz  besonders  in  Indo-China.
  Sobald  wir  uns  ihrer  entledigen  können
—  die  Unterweisung  der  Eingeborenen,  ebenso
wie  die  bessere  Ausbildung  unserer  Beamten  muß
uns  diesem  Zeitpunkt  rasch  näher  bringen  —,
wird  ihre  Beseitigung  ein  ebenso  politisches  wie
sittliches  Werk  sein.

Die  erste  Art  der  Unterweisung  des  Eingeborenen,
  die  wir  anzuwenden  versucht  haben,
bestand  also  in  der  allgemeinen  Regel:  die  Eingeborenensprachen
  durch  die  französische  Sprache
zu  ersetzen.  Als  Folge  trug  man  das  Unterrichtsverfahren,
  so  wie  es  im  Mutterlande  angewendet
wird,  in  alle  vier  Ecken  unseres  Kolonialreiches,
ohne  es  zu  verbessern,  ohne  zu  versuchen,  es  dem
besonderen  Fassungsvermögen  unserer  Untertanen
anzupassen.  Man  glanbte  (abgesehen  von  den
glücklichen  Versuchen  der  „Alliance  française:
und  der  .  Mission  laiquer),  daß,  sobald  die  benutzten
  Lehrpläne  für  die  Franzosen  Frankreichs
gut  seien,  sie  für  die  neuen  Franzosen  der  Kolonien
nicht  schlecht  sein  könnten.

Seit  einigen  Jahren  sind  wir  von  diesem
schweren  Irrtum  abgekommen.  Neue  Gedanken
drängen  vor.  Sie  lassen  sich  in  folgende  vier
Grundsätze  zusammenfassen:

1.  der  Eingeborenen-Unterricht  muß  sorgfältig
gepflegt  werden;

2.  er  muß  vor  allem  beruflich  sein;

3.  der  französische  Unterricht  muß  elementar
sein;

4.  jede  Kolonie  muß  einen  Unterrichtsplan  im
Einklange  mit  ihren  Bedürfnissen  und  ihren
Bestrebungen  besitzen.

Wir  werden  sogleich  auf  diese  verschiedenen
Fragen  zurückkommen.  Für  den  Augenblick
wollen  wir  einen  ganz  neuen  Erlaß  hervorheben,

 

durch  den  Herr  Leygues  den  „höheren  Beratungsausschuß
  für  den  öffentlichen  Unterricht
der  Kolonien“  neu  eingerichtet  und  neben  ihm
ein  „ständiges  Sekretariat“  geschaffen  hat.  Das
ist  eine  nützliche  Maßregel.  Unser  Unterrichtswesen
  bedurfte  wesentlich  der  praktischen  Einrichtung,
  mit  der  es  soeben  ausgestattet  worden  ist.
Neben  den  hohen  Beamten  der  Ministerien
der  Kolonien  und  des  öffentlichen  Unterrichts,
den  Lehrern  der  Hochschule,  des  technischen  und
des  wissenschaftlich-politischen  Unterrichts,  finden
wir  in  dem  Ausschuß  fünf  Gewerbetreibende,
Kauflente  und  Leiter  von  Gesellschaften,  die  in
den  Kolonien  Ankagen  oder  Geschäfte  haben.
Die  Erziehung  des  Eingeborenen  muß  in  der  Tat
zuvörderst  praktischer  Natur  sein.  Vom  Handel,
dem  Gewerbe,  der  Landwirtschaft  muß  seine  Betätigung
  die  Richtung  erhalten.  Niemand  kann  besser
das  Gehirn  des  Eingeborenen  bilden,  als  die
Leute  vom  Beruf.  Der  durch  den  Erlaß  vorgezeichnete
  Plan  selbst  ist  folgender:  Der  Ausschuß
  wird  beauftragt,  alle  Fragen  durchzuprüfen,
welche  betreffen:
1.  Einrichtung  des  Unterrichtswesens
Kolonien;
2.  Schuleinrichtung  (Lehrgänge,  Pläue  und
Bücher);

in  den

3.Ersatz  des  Personals,  Schaffung  und  Überwachung

  von  kolonialen  Lehrerbildungsanstalten;



Einreihung  und  Beförderung  des  nach  den

Kolonien  entsendeten  Personals  im  Rahmen

des  heimischen  Organismus.

Das  „ständige  Sekretariat“  (unter  der  Leitung

des  stellvertretenden  Vorsitzenden  des  Ausschusses)

ist  mit  der  Prüfung  und  Behandlung  der  folgenden

  Angelegenheiten  beauftragt:

1.  Schriftwechsel  des  Ministers.  Anweisungen
für  die  Gouverneure  über  den  Unterricht;

2.  Vorbereitung  der  ministeriellen  Verfügungen
und  Erlasse,  Prüfung  der  örtlichen  Verfügungen,
  betreffend  die  Einrichtung  des
Unterrichts  und  die  Lage  des  Lehrpersonals;

3.  Zusammenfassung  der  Zahlenübersichten  über.
den  öffentlichen  Unterricht  in  den  Kolonien;

4.  Prüfung  der  Berichte  der  Inspektoren  der
Kolonien,  betreffend  den  Unterricht;

5.  Prüfung  der  Lehrpläne;

6.  Prüfung  der  Anstellungsgesuche  für  den  Schuldienst
  in  den  Kolonien,  Ersatz  des  Personals;

7.  Aufsicht  über  die  den  örtlichen  Haushalten
gewährten  Beihilfen;

8.  Aufsicht  über  den  Lehrplan  der  kolonialen
Lehrerbildungsschulen;

9.  Einrichtung  von  Wettbewerben  für  die  Veröffentlichung
  von  Schulbüchern,  die  jeder
Gruppe  von  Kolonien  angepaßt  find  usw.
        <pb n="321" />
        G  247  20

Das  ständige  Sekretariat  ist  beauftragt  mit
der  Vorbereitung  des  Jahresberichtes  des  höheren
Ausschusses  über  die  Lage  des  Unterrichts  in  den
Kolonien.

Man  darf  von  der  gänzlichen  umgestaltung
des  Unterrichtes  in  den  Kolonien  viel  erhoffen.
Bis  jetzt  fehlten  in  der  Tat  Programme  und
Lehrgänge  —  alles.  Von  Madagaskar  und
Indo-China  abgesehen,  entbehren  die  meisten
unserer  Kolonien,  wie  sich  aus  der  folgenden
Übersicht  ergibt,  der  Schulen  und  Lehrer.

Übersicht  über  die  Zahl  der  Schulen  jeder

 

 

Kolonie.
Koloni  Joahl  4
olonien  Schelen  Bemerkungen
St.  Pierre  u.  Miquelon  7
Martinique  .  .  .108
Guadeloupe  117
Guyan32
Congo  51
Reunion  .173
Mayotte  5
Somaliküste  3
Indien.  45
Indo-Chnnn—
Kambodscche6  Dazu  350  Bonzenschulen.

Kochinchina  378  Daz  2°8  Schreibu

Tonkin.  106  Jau'I  1633  Schreibschulen

Annaa  é.  die  Bemerkungen
Laos  fiber  Indo-China.
Neu-  Caledonien  .  1659
Französische  Nieder-etwa
lassungen  in  Ozeanien  20
Madagaskar  525
Französisch-  Vestafrika  2
Senegal  39
weer  Senepaln.  wier  47.
Guincea  23  Dazuzahlreiche  Koranschulen.

Elfenbeinküstt  23
Dahome.  .  .  .1  24

 

 

Unter  der  Herrschaft  des  neuen  Erlasses  wird
den  Gouverneuren  ebenso  wie  den  Kolonialräten
nicht  mehr  die  eigene  Initiative  unterbunden
sein.  Ihre  Berichte,  ihre  Vorschläge  werden  im
Gegenteil  von  einer  Gruppe  zuständiger  Männer
durchgesehen,  beraten  und  genehmigt  werden.
Es  wird  gewissermaßen  eine  Art  von  Gleichstellung
  der  Tätigkeit  des  Gouverneurs,  des
Kolonialrates  und  des  Ausschusses  geschafen  sein.
So  wird  jede  Kolonie  einen  Schulplan  in  Über- 



einstimmung  mit  ihrer  Entwicklung,  ihren  Bestrebungen
  und  ihren  Bedürfnissen  haben  können.

Es  würde  ein  ebenso  nutzloses  wie  unpolitisches
  Werk  sein,  die  französische  Sprache  und
Sitte  von  Grund  aus  an  Stelle  der  verschiedenen
Sitten  der  eroberten  Länder  setzen  zu  wollen.
Man  schafft  nicht  mit  einem  Federstrich  die  heidnischen
  Gesetze  ab,  deren  Grundlagen  auf  Jahrhunderten
  ruhen.  Jedermann  ist  sich  heute  über
diesen  Punkt  klar.  Unsere  Pflicht,  zu  gleicher
Zeit  unser  Vorteil  ist  im  Gegenteil  die  geistige
oder  sittliche  Eingeborenenerziehung  zu  achten,
sie  sogar  zu  entwickeln  und  ihr  die  französische
Erziehung  beizugesellen.  Die  französische  Unterweisung
  kann  sich  der  Eingeborenenunterweisung
nur  anschließen,  sie  einigermaßen  vervollständigen,
sie  kann  und  darf  nicht  beanspruchen,  sie  zu  ersetzen.
  Dieses  Zusammenwirken  beider  Erziehungsmethoden
  ist  vollkommen  ausführbar.  Die  Eingeborenen
  dürfen  in  der  Tat  „nie  aufhören,  Eingeborene
  zu  sein.“  Wir  sollen  sie  vervollkommnen,
aber  in  dem  Geiste  ihrer  Nberlieferungen.

Wenn  man  die  indochinesische  Gesellschaft
betrachtet,  müssen  wir  tatsächlich  anerkennen,  daß
ihre  sittliche  und  geistige  Entwicklung  nicht  geringer
als  die  unsere,  daß  ihre  Sittenlehre  nach  einem
auf  dem  Kongreß  der  „Laienmission“  gefallenen
Ausspruche  zugleich  „verstandesmäßig  und  überaus
  menschlich  ist,  daß  sie  keinerlei  Widerspruch
mit  den  erhabensten,  sittlichen  Vorschriften  des
Abendlandes  enthält.“

Warum  ist  seinerzeit  versucht  worden,  diese
überkommene  Sittenlehre  durch  eine  der  abendländischen
  Glaubenslehren  zu  ersetzen,  ein  unglücklicher
  Versuch,  der  nur  dazu  gedient  hat,
uns  das  Vertrauen  der  Eingeborenen  zu  entfremden.
  In  diesem  Geiste  verfaßt,  bilden  die
folgenden  programmatischen  Aufstellungen  einen
wertvollen  Plan  sittlicher  Erziehung;  sie  fordern:

daß  man  den  Eingeborenen  die  Ahnlichkeit  der
Lehre  des  Confucius  mit  der  unsrigen  vor  Augen
führe  und  daß  ein  kleines  Buch  über  Sittenlehre
in  Anamitisch  und  Französisch  erscheine,  worin
sich  die  wesentlichen  Regeln  der  beiden  Weltanschauungen
  aufgezeichnet  finden;

daß  die  überkommene  Sittenlehre  der  Eingeborenen
  die  Grundlage  ihrer  sittlichen  Erziehung
bleibe;

daß  die  Bemühungen  der  europäischen  Erzieher
  darauf  ausgehen  sollen,  diese  überkommene
Sittenlehre  fortschreitend  und  mit  Klugheit  umzugestalten,
  gewisse  Gebräuche  zu  beseitigen;

daß  sich  die  europäischen  Erzieher  einer
tiefen  Ergründung  der  Fassungskraft  der  Eingeborenen
  widmen;  daß  sie  das  Eigentümliche,
        <pb n="322" />
        W  248  0

das  Besondere  der  Rasse,  die  geistige  Betätigungsmöglichkeit
  ihrer  Schüler  achten;  daß  diese  geistige
Betätigung  sich  auf  Gegenstände  erstrecke,  die
ihrer  Weltanschauung  nicht  fremd  sind;  daß  sich
jedoch  die  europäischen  Erzieher  bemühen,  die
abendländische  Wissenschaft  und  ihre  Verwendungen
bekannt  zu  machen.

Was  besonders  die  geistige  Erziehung  betrifft,
so  hat  die  „Laienmission“  gleichfalls  eine  Reihe
von  Thesen  herausgegeben.  Ferner  hat  der
Kolonialkongreß  in  Marseille  neulich  die  folgenden
Forderungen  erhoben:

1.  daß  die  Unterweisung  der  Eingeborenen  gefördert
  werde  in  ihrer  eigenen  Sprache,  in
der  französischen  Sprache,  den  Bedürfnissen
der  Völkerschaften,  der  Verwaltung  und  der
Kolonisation  gemäß;
daß  der  landwirtschaftliche  und  ärztliche
Berufsunterricht  unter  den  jeder  Kolonie
eigenen  Bedingungen  gleichfalls  gefördert
werde;

3.  daß  die  Kenntnis  der  Eingeborenensprachen
tatsächlich  von  den  Beamten  und  obrigkeitlichen
  Personen  verlangt  werde;

4.  daß  den  fähigen  Leuten  Erleichterungen
gewährt  werden,  um  auf  den  Universitäten
des  Mutterlandes  den  höheren  Unterricht
zu  genießen.

Was  besonders  Indo-China  betrifft:

daß  den  Gemeinden  Erleichterungen  bewilligt
werden  zur  Verbesserung  und  zum  Unterhalt  der
Dorsschulen;

daß  die  Schulen  der  Hauptorte  der  Pro
vinzen  derart  eingerichtet  werden,  um  den  Unterricht
  des  Französischen  und  den  praktischen  Berufsunterricht
  dort  gewähren  zu  können,  wo  der
letztere  einer  Entwicklung  der  örtlichen  Gewerbetätigkeit
  günstig  sein  würde;

daß  in  Saigon  eine  gehobene  Volksschule
geschaffen  werde.

Aus  der  Gesamtheit  der  Meinungen  geht
hervor,  daß  dieser  Eingeborenenunterricht  teils
in  der  eigenen,  teils  in  französischer  Sprache  gegeben
  werden  soll.

Der  Eingeborenenunterricht  wird  eingeborenen
Lehrern  anzuvertrauen  sein.

Eingebornenpersonal.  Die  Schulen,  wo
der  Ortsunterricht  erteilt  wird,  müssen  in  allen
unseren  Besitzungen  ohne  jede  Ausnahme  erhalten
oder  wieder  hergestellt  werden.  Die  Bildung
des  Eingeborenenpersonals  muß  der  Gegenstand
einer  beständigen  Sorge  sein.

In  Westafrika,  in  Saint-Louis,  lehrt  die  ehemalige
  „Schule  der  Geiseln“,  später  „Schule  der
Häuptlingssöhne“  und  jetzt  „Normalschule“  genannt,
  den  Söhnen  der  früheren  Provinzvorsteher
allgemeine  und  praktische  Kenntnisse,  welche  sie

1!

 

nach  dem  Verlassen  der  Schule  ihren  Stammesgenossen
  beibringen  sollen.

In  Madagaskar  wird  das  eingeborene  Personal
  der  Elementarschulen  unter  den  Schülern
der  amtlichen  Normalkurse  ausgewählt.  Sie
werden  auf  den  Vorschlag  des  Vorstandes  des
Unterrichtsdienstes  vom  Generalgouverneur  ernannt.
  Das  Fähigkeitszeugnis,  das  sie  besitzen
müssen,  wird  ihnen  nach  einer  Prüfung  ausgestellt,
  die  sich  auf  die  madagassische  und  die
französische  Sprache,  Rechnen,  Geschichte  und  Erdkunde,
  eine  Unterrichtsstunde  über  einen  Stoff
des  Lehrplanes  und  auf  die  Ausführung  einer
Handarbeit  erstreckt.

Die  Besoldung  schwankt  zwischen  30  bis
40  Franken.  Den  Angestellten  wird  ein  ausgedehntes
  Gebiet  mit  Reispflanzung  überlassen,
das  als  Versuchsfeld  für  den  landwirtschaftlichen
Unterricht  dient,  den  sie  ihren  Schülern  geben
müssen.

Über  diesen  Lehrern  und  aus  ihnen  durch
Wettbewerb  hervorgehend,  befinden  sich  eingeborene
  Inspektoren.  Das  europäische  Personal
ergänzt  sich  aus  der  Jules  Ferry-Schule,  die  mit
viel  Hingebung  und  Umsicht  die  Anwärter  für
die  kolonialen  Stellen  heranbildet.

In  Indo-China  hat  jede  Kolonie  ihre  besondere
  Einrichtung.  Die  Art  der  Ergänzung
des  eingeborenen  Personals  ist  fast  überall  die
gleiche.  Bedingung  ist  der  Besitz  des  Zeugnisses
über  die  Beendigung  des  Eingeborenen-Ergänzungsunterrichts.
  Die  Prüfung,  nach  der  es
bewilligt  wird,  erstreckt  sich  ungefähr  auf  dieselben
Gegenstände,  die  von  den  Anwärtern  in  Madagaskar
  verlangt  werden.

Europäisches  Personal.  Vollkommen  unwissende
  und  oft  träge  Gehirne  zu  schulen,  ihnen
den  Sinn  für  Arbeit  und  Pflicht  beizubringen,
sie  zu  einer  dauernden  Anstrengung  zu  zwingen,
die  in  den  Augen  des  Eingeborenen  ihr  nutzbringendes
  Ergebnis  und  ihren  materiellen  Lohn
nicht  unmittelbar  in  sich  trägt,  das  sind  schwierige
und  mühsame  Aufgaben,  für  die  eine  lange  und
verständige  Vorbereitung  nötig  ist.

Die  Heranbildung  guter  kolonialer  Lehrer  hat
die  französische  Laienmission,  die  Gründerin
der  bereits  erwähnten  Jules  Ferry-Schule,  unternommen
  und  schon  mit  Erfolg  ausgeführt.  Die
Anhänger  dieser  erst  1902  begründeten  Laienmission
  zählen  schon  nach  Tausenden.  Sie  hat
die  amtlichen  Gesuche  um  Gestellung  von  heranvevildetem
  Personal  für  die  Schulen  in  Senegal,
Guinea  und  Dahome  heute  schon  erfüllt.  Sie
ist  es  auch,  die  auf  das  Gesuch  der  Regierung
das  französische  Lyzeum  in  Saloniki  errichtet  hat.
Sie  macht  aus  ihren  Schülern  sittliche  und  geistige
Erzieher  des  Eingeborenen;  sie  bezeichnet  ihnen
        <pb n="323" />
        W  249  20

genau  alle  Schwierigkeiten  der  Aufgabe,  der  sie
sich  widmen,  um  sie  zu  deren  Überwindung  vorzubereiten.
  Der  gründliche  und  praktische  Unterricht,
  den  die  Mission  ihren  Schülern  in  zehn
Monaten  erteilt,  umfaßt  außer  den  Lehrgängen
des  kolonialen  Unterrichts  besonders  Kurse  der
Eingeborenensprachen,  technische  und  landwirtschaftliche
  Arbeiten.  Ein  Lehrgang  in  praktischer
Heilkunde  setzt  die  Schüler  instand,  etwas  Vorbeugungskunst
  zu  betreiben,  indem  bei  dem  Eingeborenen
  der  Sinn  für  Sauberkeit,  die  Sorge
um  die  Gesundheit  entwickelt  wird.  Der  Lehrer
muß  bei  dem  Eingeborenen  gewisse  Heilmethoden
unterdrücken,  die  dem  verfolgten  Zwecke  zuwider
sind.  Ferner  kann  er  in  gewissen  dringenden
Fällen  nützlich  eingreifen  und  den  Arzt  ersetzen,
wenn  dieser  sehr  weit  von  dem  Orte  entfernt
ist,  wo  sich  der  Kranke  befindet.

Der  Senator  Saint-Germain  hat  deutlich
zum  Ausdruck  gebracht,  wie  in  dieser  Beziehung
die  Haltung  der  kolonialen  Lehrer  sein  soll:  „Sie
müssen  weitsichtiger  und  tätiger  sein  als  diejenigen,
die  ihnen  überantwortet  sind.  Sie  sind  die  Geschäftsführer
  der  Zivilisation;  aber  sie  müssen
auch  die  Mitarbeiter  der  rzte  sein.

Man  darf  also  von  der  Laienmission  viel
erwarten.  Auf  ihre  Schüler  müssen  wir  rechnen;
sie  sind  es,  die  in  Geist  und  Herz  der  ihnen
Anvertrauten  die  Liebe  für  Frankreich  zu  entwickeln
  haben.

*

Unterricht.  Der  Unterricht,  den  die  französischen
  und  eingeborenen  Lehrer,  jeder  in  seinem
Wirkungskreise,  erteilen  müssen,  soll  vor  allem
elementar  sein.  Die  Auserlesenen  müssen  ihre

Lernarbeit  weiter  treiben  und  eine  ihrer  Fassungs-Es


kraft  zusagende  höhere  Schulung  anstreben.

ist  schwierig,  in  dieser  Sache  eine  allgemeine
Regel  festzusetzen;  ein  gleicher  Rahmen  würde
nicht  zu  derselben  Zeit  für  den  urzuständlichen
Neger  des  Kongo  und  für  den  fein  veranlagten
Menschen  Anams  passen.  Aber  das  Bessere  ist
manchmal  der  Feind  des  Guten.  Hüten  wir  uns,
dem  Unterrichte  eine  zu  weite  Ausdehnung  zu
geben,  die  schnell  eine  Überfülle  von  Beamtenanwärtern
  unter  unvermeidlichem  Zulauf  deklassierter
  Elemente  schaffen  würde.  Hüten  wir
uns,  unserm  Unterricht  ein  zu  sehr  berechnendes
Wesen  zu  geben.  Geben  wir  ihm  eine  praktische
berufsmäßige  Gestaltung,  so  werden  wir  uns
sowohl  den  schaffenden  Verstand  als  auch  die
Muskelkraft  des  Eingeborenen  dienstbar  machen.
„Es  wird  immer“,  sagte  geistreich  unser  Kollege
Dubief,  indem  er  von  Guyana  sprach,  „da
unten  genug  Advokaten  und  gelehrte  Männer
geben.  Es  empfiehlt  sich  vielmehr,  Landwirte

 

und  Gewerbetreibende  heranzubilden.“  Es  wäre
in  der  Tat  ein  grober  Irrtum,  ebenso  gefahrvoll
für  uns  wie  für  die  Eingeborenen,  wenn  wir
ihnen  jetzt,  da  allerorts  die  Handarbeit  fehlt,  eine
zu  lange  Lehrzeit  aufnötigen  und  die  Felder  entvölkern
  wollten,  um  die  Schulen  zu  bevölkern.

England  bietet  uns  ein  doppeltes  Beispiel  für
das  rechte  Maß  der  Eingeborenenunterweisung.

Seit  1835  dehnte  man,  unter  dem  Einfluß
Macaulays,  den  Unterricht  der  englischen  Sprache
und  Literatur  über  die  meisten  Hindu-Provinzen
aus.  Man  führte  verwickelte  Schulpläne  und
strenge  Prüfungen  ein.  Angezogen  von  dem
Köder  der  Verwaltungsposten,  welche  die  englische
  Regierung  den  Schülern  vorbehielt,  vermehrte
  sich  die  Zahl  der  geschulten  Eingeborenen
trotzdem  in  einer  Weise,  daß  jetzt  eine  zu  große
Zahl  von  Anwärtern  und  daher  von  Unzufriedenen
  und  Deklassierten  vorhanden  ist.

In  den  mittleren  Provinzen  dagegen  ist  ein
ganz  anderes  Unterrichtsverfahren  angewendet
worden.  Die  Einwohner  dieses  Teiles  von  Indien
sind  Ackerbauer  oder  Hirten.  Die  Engländer  haben
beschlossen  sie  zu  unterweisen  und  haben  zahlreiche
  Schulen  eingerichtet,  denen  sie  den  bezeichnenden
  Namen  „Ackerbauschulen“  gaben.
Der  Generaldirektor  des  Erziehungswesens  für
Britisch-Indien  hat  die  Wirksamkeit  dieser  Schulen
genau  umschrieben;  unser  Kollege  Chailley  hat
davon  sehr  anregende  und  belehrende  Einzelheiten
  veröffentlicht.  Der  erste  Grundsatz  dieses
Unterrichtsverfahrens  ist  die  unbedingte  Achtung
der  Eingeborenenerziehung.  Der  Unterricht  wird
in  der  Sprache  des  Landes  erteilt.  Mehr  als
das!  Da  jede  Völkerschaft  der  Mittelprovinzen
ihre  eigene  Mundart  hat,  sind  die  Unterrichtsbücher
  in  jede  dieser  Mundarten  übersetzt.  Die
Erziehung,  die  sich  für  diese  Stämme  eignet,  muß
wesentlich  praktisch  sein;  der  Zweck  ist  also,  ihre
Kenntnisse  zu  vervollkommnen,  zu  erweitern,  und
nicht,  ihnen  zu  wissenschaftliche  Dinge  einzupfropfen,
  für  deren  Aufnahme  ihr  Verstand  nicht
vorbereitet  ist,  Kenntnisse,  die  ihnen  bei  ihrer  gewohnheitsmäßigen
  Beschäftigung  von  keinerlei
Nutzen  sein  würden.  Der  Schulplan  erstreckt  sich
also  hier  nur  auf  die  dem  täglichen  Leben  unentbehrlichen
  Stoffe:  Lesen,  Schreiben,  Rechnen,
Erdkunde  und  Geschichte,  Buchführung,  Ackerwirtschaft
  und  körperliche  Ausbildung.  Die  Landwirtschaft
  bildet  natürlich  den  Gegenstand  eines
sehr  entwickelten  Sonderunterrichtes,  da  er  unmittelbar
  den  Bedürfnissen  der  Eingeborenen  entspricht.


Die  Regelung  der  Unterrichtsstunden,  wie  sie
bei  dieser  Lehrart  durchgeführt  ist,  sollte  in  jeder
unserer  Kolonien  nachgeahmt  werden.  Man
        <pb n="324" />
        250  ꝛ

spricht  von  „Halbzeit“  und  geht  von  dem  Grundsatze
  aus,  daß  die  bei  den  Feldarbeiten  beschäftigten
  Eingeborenen  nicht  ohne  Störung  auf
einen  zu  großen  Teil  des  Tages  der  Hilfe  ihrer
Kinder  beraubt  werden  können.  Die  Schule
hält  die  Schüler  nur  drei  Stunden  täglich,  von
7  bis  10  Uhr  fest.  Die  übrige  Zeit  sind  sie  frei,
ihre  Familie  kann  über  sie  nach  Gutdünken  verfügen.
  Übrigens  soll  die  Ausbildung  des  Kindes
in  fünf  oder  sechs  Jahren  vollendet  sein.  Und
das  ist  ganz  in  Ordnung,  da  die  Verwaltung
dafür  sorgt,  daß  sich  der  Schulplan  auf  die  unentbehrlichen
  Kenntnisse  beschränkt.

Diese  letzte,  der  ersten  entgegengesetzte  Lehrart
hat  naturgemäß  entgegengesetzte  Ergebnisse  gehabt.
Man  hat  den  Völkerschaften  der  Mittelprovinzen
Indiens  ihre  ganze  Unabhängigkeit  und  ihre
ganze  Eigentümlichkeit  bewahrt;;  sie  sind  geblieben,
was  sie  vorher  waren:  Stämme  von  Ackerbauern.
Aber  man  hat  sie  mit  dem  besten  Verfahren  der
Bodenverwertung  vertraut  gemacht.

Was  also  der  Eingeborene  braucht  ist  eine
praktische  Unterweisung;  diesem  Bedürfnis  scheint
die  Elementarschule  zu  entsprechen.  Die
Elementarschule  lehrt  ihn  ganz  einfach  in  seiner
eigenen  Sprache  schreiben  und  rechnen.  Keine
Schulbuchweisheit,  keine  philosophischen  Abhandlungen;
  praktische  Kenntnisse,  die  den  Verstand
schulen,  ohne  das  Gedächtnis  zu  belasten.  Auf
diesen  festen  Grundlagen  kann  die  berufsmäßige
Unterweisung  sicher  glückliche  Ergebnisse  liefern.
Der  Eingeborene  lernt  ein  Handwerk,  das  ihm
erlaubt,  besser  zu  leben.

Der  gehobene  Volksschulunterricht  muß
mit  Umsicht  erteilt  werden,  wenn  die  von  uns
hervorgehobenen  Klippen  vermieden  werden  sollen;
sein  Lehrplan  wird  weiter  und  entwickelter  sein.
Der  französische  Sprachunterricht  muß  hier  eine
bevorzugte  Stelle  einnehmen,  und  er  muß  vervollständigt
  werden  durch  einige  Kenntnisse  in
der  Geschichte  und  Erdkunde  Frankreichs  und  in
der  Geschichte  der  Heimat  des  Eingeborenen.

Der  mittlere  Unterricht  endlich,  der  den
Auserlesenen  vorbehalten  bleiben  muß,  soll  die
Eingeborenen  so  erziehen,  daß  sie  nach  einigen
Lehrjahren  unsere  Mitarbeiter,  unsere  Teilhaber
werden  können.  Wir  werden  in  der  Folge  den
materiellen  und  sittlichen  Vorteil  wahrnehmen,
den  wir  haben,  wenn  wir  die  Fähigkeiten  der
Eingeborenen  nutzbar  machen  und  sie  an  der  Verwaltung
  unserer  Besitzungen  mitarbeiten  lassen.

Auf  dem  Kongreß  in  Marseille  hat  unser
Kollege,  Herr  Chailley,  in  einem  bemerkenswerten
  Vortrage  das  Verhältnis  der  Beteiligung
der  Eingeborenen  an  diesen  verschiedenen  Unterrichtsarten
  so  ausgedrückt:

 

 

—  □
———
irm

der  Schũlerschast.  Berufsunterricht,

:  Gehobene  Volksschule,

:  Mittlerer  Unterricht,

:  Teilhaber  an  unserem
Werke  in  Wissenschaft
  und  Staatsverwaltung.


Wir  werden  bei  jeder  unserer  Besitzungen
prüfen,  was  seit  1898  im  Unterrichtswesen  getan
worden  ist  und  was  heute  noch  zu  tun  ist.

Die  folgende  Übersicht  gibt  die  Kosten  für  den
öffentlichen  Unterricht  in  unseren  Besitzungen  an.

Übersicht  der  für  den  Unterricht  in  den
französischen  Kolonien  ausgeworfenen

 

 

 

 

 

Beträge.
Vetrat  der
Maggor.  .  1  2
Kolonien  für  den
öffentlichen  7#
Unterricht  gabe
Franken
Saint-Pierre  und  Miquelon  27  328,1906
Martinique  752  674—
Guadeloupe  719  902  —
Guyana  199  266,1905
Kongo  23  000  —
Reunion  669  575/1906
Mayotte  ....  6  400/1905
Somaliküst  —  1905
Indien  .....  280  000/1906
Cambodscha  198  541  —
Cochinchina  1  138  826—
.  Laos  34  594
Indo-China  Anam  80  177.  —
Tonkiün  8513  124  —
Neu-  Caledonien  .  195  iss  180s
Französische  Niederlassungen  in
Ozeanien  42  n  —
Madagaskar  645  350  —
Wesufeit  .  142  500  1906
Senega  458  651  —
—s  und  iger  264  492  —
Guinea  184  000  —
Elfenbeinrüste  .  40  700  —
Dahome  89  627  —

Französisch-Westafrika.
Generalgonverneur  Roume  äöbhßerte  sich
folgendermaßen:  „Der  öffentliche  Unterricht  trägt
auch  zur  Vermehrung  des  wirtschaftlichen  Wertes
der  Kolonie  bei,  seine  Gesamtausstattung  mit
Geldmitteln,  die  sich  1905  auf  1  183  000  Franken
beläuft,  wird  nach  den  Voranschlägen  des  Haus-
        <pb n="325" />
        251  20

haltes  für  1906  auf  1  252  000  Franken  und
die  Lehrerzahl  von  124  auf  135  erhöht  werden;
unser  Unterricht  wird  sich  also  regelrecht  im
Rahmen  der  grundliegenden  Verfügung  vom
24.  November  1903  entwickeln;  die  vollständige
Ersetzung  der  Ordensleute  durch  Laien  erzeugt
fortgesetzt  die  günstigen  Wirkungen,  die  ich  Ihnen
im  letzten  Jahre  anzeigte.  Aber  man  darf  sich
nicht  verhehlen,  daß  dieser  Unterricht  noch  weit
davon  entfernt  ist,  die  tiefen  Schichten  der  eingeborenen
  Bevölkerung  zu  erreichen,  und  daß  er,
sogar  vermehrt  und  vervollkommnet,  noch  nicht
ausreichen  wird,  die  Bedürfnisse  der  mit  jedem
Tage  zahlreicheren  Volksmengen  zu  befriedigen,
denen  der  Islam  sein  starkes  Gepräge  aufgedrückt
  hat.  Der  Koran-Unterricht  durch  die
mohammedanischen  Priesterschulen  entspricht  diesen
Bedürfnissen,  die  unterdrücken  oder  selbst  übersehen
  zu  wollen  ebenso  vergeblich  wie  gefährlich
sein  würde;  wir  müssen  uns  im  Gegenteil  bemühen,
  diesen  Unterricht  zu  beaufsichtigen,  ihn
weniger  unfruchtbar  zu  machen  und  vor  allem
ihn  genau  zu  kennen.

Zu  diesem  Zwecke  werden  wir  für  den
Herrn  Unterrichtsinspektor  einen  Amtsgehilfen  für
Algerien  beantragen;  er  wird  besonders  mit  der
Prüfung  der  mohammedanischen  Schulen  beauftragt
werden;  ferner  soll  eine  Schule  in  Djeune  errichtet
  werden,  das  einst  ein  wichtiger  Sammelpunkt
  mohammedanischer  Bildung  gewesen  ist;  dort
soll  neben  dem  Koran-Unterricht  auch  Französisch
erteilt  werden.“

Senegal.

Die  am  Senegal  erzielten  Ergebnisse  sind
mit  am  befriedigendsten  gewesen;  so  äußerte
sich  der  Herr  stellvertretende  Gouverneur  Guy
in  einer  neulich  gehaltenen  Rede:  „Überall  sind
die  von  Lehrern  und  Lehrerinnen  geleiteten

Schulen  eröffnet  worden;  überall  waren  sie  gleich

nach  der  Eröffnung  gefüllt.  Mehr  als  1800  Schüler
beiderlei  Geschlechtes  drängen  sich  von  jetzt  ab  in
unseren  Anstalten  zusammen.  Der  Erfolg  überschreitet
  alle  unsere  Erwartungen.“

Ende  1898  zählte  man  am  Senegal  neun
öffentliche  Elementarschulen;  eine  einzige  war  Laienschule.
  Diese  Schulen  wurden  von  2101  Schülern
besucht.  Es  gab  ferner  eine  öffentliche,  von
Ordensleuten  geleitete  Mittelschule  (59  Schüler)  und
35  Eingeborenen-Schulen.  Jetzt  gibt  es  34  amtliche
  Schulen  (3431  Schüler)  und  5  katholische
Privatschulen  (161  Schüler).

Dahome.

1898  gab  es  in  Dahome  1  amtliche  Laienschule,
  1  freie  Laienschule,  6  Regimentsschulen,
12  religiöse  Schulen.  1906  gibt  es  8  amtliche
Schulen  (600  Schüler)  und  15  Privatschulen
mit  2000  Schülern.

 

Guinea.

1898  bestanden  in  Guinea  8  von  363  Schülern
besuchte  Privatschulen;  jetzt  gibt  es  17  amtliche
Schulen  und  1400  Schüler,  6  katholische  Schulen
(200  Schüler),  1  protestantische  Schule  (20  Schüler).

Elfenbeinküste.
1898:  7  Ordensschulen  und  einen  Handwerkerkursus.
  1906:  16  amtliche  Schulen  und
459  Schüler,  7  Ordensschulen  und  400  Schüler.

Sudan.

Bis  1902  war  die  Einrichtung  der  Schulen
in  der  Gegend  des  oberen  Senegal  und  Niger
ziemlich  primitiv.  Das  Lehrpersonal  setzte  sich
aus  Angestellten,  Unteroffizieren,  lierseteen  zusammen.
  Um  jene  Zeit  ernannte  man  Berufsbeamte,
  die  man  hauptsächlich  aus  dem  Personal
Algeriens  auswählte.  So  besetzte  man  mit
einem  besonders  vorbereiteten  Personal  die
Schulen  in  Médine,  Bafoulabé,  Baufora,  Timbuktu,
  Segu  und  Bobo  Diulasso.

Heute  kann  man,  wie  sich  aus  einem  neulich
erschienenen  Inspektionsbericht  ergibt,  die  öffentlichen
  Schulen  mit  französischem  Unterricht  in
4  Klassen  einteilen:

1.  die  von  europäischen
behrerinnen  geleiteten  Schulen;

die  Schulen  unter  Leitung  eines  mit  den
iten  Beauftragten;

3.  die  den  eingeborenen.  Monitoren  anvertrauten
  Dorsschulen;

die  Unteroffizieren  anvertrauten  Schulen
des  Militärdistrikts.

Aus  dem  angeführten  Berichte  geht  hervor,
daß  die  ehemalige  Schule  der  Söhne  von
Häuptlingen  in  Cayes  den  guten  Ruf  ihres
Lehrsystems  und  ihrer  geschickten  und  hingebenden
Lehrer  bis  an  die  äußersten  Enden  des  Sudans
getragen  hat.

Die  Schule  in  Medine  liefert  fortgesetzt  dem
Handel  und  der  Verwaltung  einen  wichtigen
Stamm  von  mittleren  Angestellten.

1898  zählte  man  18  amtliche  Schulen  und
4  katholische  Privatschulen;  1906:  41  amtliche
Schulen  und  1400  Schüler,  6  Privatschulen  und
90  Schüler.

Die  Zahl  der  Schulpflichtigen  in  Westafrika
kann  auf  1  200  000  Kinder  geschätzt  werden;  in
den  Schulen  sind  10  000.  Man  muß  jedoch
die  Koranschulen  berücksichtigen,  die  von
43  000  Schülern  besucht  werden.

Unterscheidet  man  den  an  Eingeborenen  und
den  an  Franzosen  erteilten  Unterricht,  so  kann
man  die  Schulen  des  Senegal  als  „französische"“
betrachten,  weil  die  meisten  Schüler  das  französische
Bürgerecht  haben.

Lehrern  oder
        <pb n="326" />
        W  252  20

Es  gibt  eine  französische  Schule  in  Konakry,
in  Dakar  eine  Handwerkerschule,  die  Pinet-Laprade-Schule
  und  im  Innern  mehrere  Gewerbeoder
  Ackerbauschulen.  Dort  müßte  der  berufsmäßige
  Unterricht  noch  erweitert  werden.

„Nur  zwei  Schulen,  Cayes  und  Timbuktu“,
sagt  Herr  Mairot  in  seinem  Berichte,  „besitzen
Werkstätten  für  Handarbeiten.  Aus  einer
primitiven  Einrichtung  in  Timbuktu  herausgewachsen,
  sind  diese  Werkstätten  in  Cayes  unter
die  sachmäßige  Leitung  zweier  Handwerker  vom
Pionierkorps  gestellt;  sie  liefern  der  Eisenbahn  gute
Holzarbeiter  und  Monteure.  Eine  Abteilung
Maurer  und  Steinhauer  soll  in  kurzer  Zeit  in
Tätigkeit  treten.“

„So  gut  sie  auch  eingerichtet  ist“,  fügt  er
hinzu,  „eine  einzige  Schule  kann  für  eine  so
ausgedehnte  Kolonie  wie  Ober-Senegal  nicht  genügen.
  Ist  es  zulässig,  daß  von  Cayes  im
äußersten  Westen  des  Sudan  bis  Timubktu,  den
vorgeschobenen  Posten  der  Kolonie  im  Nordosten,
keine  Anstalt  den  eingeborenen  Schülern  die
Mittel  bietet,  sich  in  Handarbeiten  zu  üben?“

Saint-Pierre  und  Miguelon.

1896  waren  dort  alle  öffentlichen  Schulen
Ordensschulen;  es  gab  deren  sechs.  Heute  sind
alle  diese  Schulen  Laienschulen;  es  gibt  nur  eine
Privatschule.  Man  kann  die  Zahl  der  Kinder,
die  sie  besuchen,  auf  tausend  schätzen,  die  75  v.  H.
der  schulpflichtigen  Kinder  überhaupt  darstellen.

Martinigque.

1898  gab  es  in  Martinique:  1.  eine  von
94  Studenten  besuchte  Rechtsschule;  2.  ein
Knabenlyceum  mit  450  Schülern;  3.  ein  Kolonialpensionat
  für  junge  Mädchen;  4.  zwei  Normalkurse,
  einen  für  Lehrer,  den  andern  für
Lehrerinnen;  5.  80  öffentliche,  von  6585  Knaben
und  4861  Mädchen  besuchte  Elementarschulen;
6.  62  Privatschulen  (55  Laien=  und  7  Ordensschulen),
  die  an  571  Knaben  und  an  1480
Mädchen  Unterricht  erteilten.

1906  zählt  die  Rechtsschule  54  Studierende;
das  Lyceum  237.  Dieses  Lyceum  umfaßt:
1.  eine  Abteilung  für  Elementarunterricht;  2.  eine
Abteilung  für  mittleren  Unterricht  zu  zwei  Kursen;
3.  einen  Normalkursus;  4.  einen  Kursus  von
drei  Jahren  zur  Vorbereitung  für  Kunst=  und
Handwerkerschulen;  5.  einen  Seemannskursus  für
die  eingeschriebenen  Schiffer,  die  das  Führerzeugnis
  für  Küstenschiffahrt  zu  erhalten  wünschen.

Das  Kolonialpensionat  für  junge  Mädchen
wird,  wie  das  Lyceum,  durch  einen  Normalkurfus
  und  eine  Abteilung  für  Handfertigkeitsunterricht
  ergänzt.  Es  hat  237  Schülerinnen.

Elementarschulen  gibt  es  105,  davon  73  öffent- 



liche  und  32  Privatschulen;  unter  den  letzteren
sind  29  Laien=  und  3  Ordensanstalten.  Das
Unglück  von  Saint-Pierre  erklärt  die  Abnahme
der  Zahl  der  Schulen.  1898  schätzte  man  die
Zahl  der  Schulbesucher  auf  14  000;  1905  zählte
man  20  000  Kinder  (Knaben  und  Mädchen  von
sechs  bis  zu  dreizehn  Jahren)  und  nur  10  000
sind  in  die  Schullisten  eingetragen  (etwa  89  v.  H.
in  die  öffentlichen  und  11  v.  H.  in  die  privaten).
Man  kann  also  sagen,  daß  50  v.  H.  der  Kinder
keinerlei  Schulung  erhalten.
Guadeloupe.

Auf  Guadeloupe  zählte  man  1897/98
119  Schulen  (102  öffentliche,  17  private),  die
von  10  850  Schülern  (5558  Knaben  und  6322
Mädchen)  besucht  wurden.  Der  Unterricht  der
Knaben  war  schon  fast  ganz  in  den  Händen  der
Laienlehrer  (5076  gegen  432);  dagegen  war  der
Unterricht  der  Mädchen  zu  einem  sehr  großen
Teile  den  Schwestern  anvertraut;  die  öffentlichen
Ordensschulen  für  Mädchen  hatten  3727  Schülerinnen,
  die  Laienschulen  nur  1009.

1898  gab  es  auf  Guadeloupe  zwei  Normalkurse
  zur  Ausbildung  der  Lehrer.  Auch  ein
mittlerer  Kursus  für  junge  Mädchen  war  vorhanden,
  ebenso  eine  Privatschule  und  ein  Lyceum
für  die  Knaben.  Dieses  Lyceum  zählte  1898
320  Schüler,  das  Ordenshaus  283.

1905  zählt  das  Lyceum  266  Schüler,  die
Ordensanstalt  besteht  nicht  mehr.  Es  gibt  außerdem
  öffentliche  mittlere  Kurse  für  junge  Mädchen
und  4  mittlere  Privatkurse.  Offentliche  Schulen
sind  99  vorhanden  (51  für  Knaben,  43  für
Mädchen,  5  gemischte).  Privatschulen  gibt  es  12
(2  Knaben-,  9  Mädchen-,  1  gemischte  Schule).
Das  Lyceum  hat  einen  Lehrerausbildungs-(Normal-Kursus.


Die  Elementarschulen  werden  von  12  702
Schülern  besucht  (11  998  in  öffentlichen  und  704
in  den  Privatschulen).  Die  Hälfte  der  schulpflichtigen
  Kinder  genießt  keinen  Unterricht.

Guyana.

Bis  jetzt  gehörte  das  in  dieser  unserer  alten
Kolonie  bestehende  Unterrichtswesen  zu  den  mangelhaftesten.
  Durch  eine  Reihe  von  Erlassen  vom
30.  Oktober  1889  hat  man  die  den  Elementarunterricht
  betreffenden  Vorschriften  des  Mutterlandes
  in  Anwendung  gebracht.

Um  dieselbe  Zeit  wurde  das  Gymnasium  in
Cayenne,  das  um  1880  gegründet  worden  war,
in  eine  höhere  Elementarschule  verwandelt.  1894
wurde  es  wieder  Gymnasium  mit  nenzeitlichem
Unterricht.

Alle  Wandlungen  brachten  aber  nur  sehr
schlechte  Ergebnisse  —  trotz  der  200  000  Franken
Ausgaben  im  Kapitel  für  öffentlichen  Unterricht.
        <pb n="327" />
        W  253  20

Durch  drei  Erlasse  vom  17.  Dezember  1905
hat  Herr  Leygues  eine  gänzliche  Umgestaltung
vorgenommen.  Sie  betreffen:

1.  die  Einrichtung  des  Elementarunterrichts;

2.  die  Einrichtung  des  Gymnasiums;

3.  die  Bedingungen  zur  Erlangung  von
kolonialen  oder  mutterländischen  Freistellen  für
die  jungen  Leute  Guyanas.

„Diese  drei  Erlasse“,  sagt  der  Bericht  an  den
Präsidenten  der  Republik,  „wollen  ein  Unterrichtswesen
  schaffen,  das,  indem  es  der  Bevölkerung
der  Kolonie  die  freisinnige  Erziehung  sichert,  die
überall  die  französischen  Bürger  erhalten  sollen,
den  Bedürfnissen  des  Landes  angepaßt  ist  und
ein  wichtiger  Antrieb  seiner  wirtschaftlichen  Entwicklung
  werden  wird.“

Bei  ihrem  Abgange  von  der  Elementarschule,
welche  die  Schüler  fünf  Jahre  besuchen  müssen,
haben  sie  die  Wahl  zwischen  einer  Abteilung  für
mittleren  Unterricht,  einer  Abteilung  für  höheren
Elementarunterricht  und  einer  Gewerbeabteilung,
die  einer  praktischen  Gewerbeschule  zu  vergleichen
  ist.

Diese  Umgestaltung  entspricht  einer  wirklichen
Notwendigkeit.  Die  peinliche  wirtschaftliche  Lage
Guyanas  ist  zu  einem  großen  Teile  auf  allgemeine
  Fehler  in  der  inneren  Einrichtung  zurückzuführen.
  Diese  Wandlung  im  Unterrichtswesen
kann  zur  neuen  Hä  unserer  Besitzung  beitragen.
  So  wird  z.  B.  durch  einen  dieser  Erlasse
  ein  Sonderausschuß  zur  Vervollkommnung
der  Gewerbeabteilung  des  Gymnasiums  gebildet.
Dieser  Ausschuß  setzt  sich  zusammen  aus:

1.  dem  Vorstand  des  öffentlichen  Schulwesens
  als  Vorsitzenden;

2.  dem  Vorstand  des  Ressorts  für  öffentliche
Arbeiten;

3.  dem  mit  der  Leitung  der  Artillerie  beauftragten
  Offizier;

4.  dem  Vorsitzenden  der  Kammern  für  Handel
und  für  Bergwerke;

5.  einem  von  seinen  Amtsgenossen  gewählten

Generalrat;
6.  dem  Bürgermeister  von  Cayenne;
7.  vier  hervorragenden  Gewerbetreibenden

der  Kolonie,  die  vom  Gouverneur  auf  drei  Jahre
ernannt  werden;

8.  dem  Hauptlehrer  für  praktische  Arbeiten
in  der  Gewerbeabteilung.

Dieser  Ausschuß  soll  sein  Gutachten  über  die
zu  schaffenden  oder  zu  entwickelnden  technischen
Unterrichtszweige  sowie  über  die  zu  ergreifenden
Maßnahmen  abgeben,  um  den  Unterricht  mit  den
örtlichen  Bedürfnissen  in  Beziehung  zu  bringen.
Am  Schlusse  des  Unterrichts  und  nach  einer
Prüfung  über  die  vorgetragenen  Stoffe  erhalten
die  Schüler  ein  Zeugnis  über  praktische  Gewerbe- 



tätigkeit.  Dieses  Zeugnis  ist  bei  der  Zulassung
zu  allen  örtlichen  Dienstzweigen  vorzuweisen.

Ende  1898  zählte  man  in  der  Kolonie:
5  Schulen  in  Cayenne  (1  Knaben-,  1  Mädchen-,
1  Kleinkinderschule,  je  1  Privatordensschule  für
Knaben  und  Mädchen)  und  in  den  Gemeinden
9  Knaben-,  5  Mädchen-,  3  gemischte  Schulen.
Zusammen  22  Elementarschulen  mit  2127  Kindern.
Das  Gymnasium  in  Cayenne  zählte  90  Schüler.

1906  gibt  es  in  Guyana:  1.  ein  Gymnasium
mit  160  Schülern;  2.  einen  Lehrerbildungskursus;
  3.  25  öfffentliche  Elementarschulen
(8  Knaben-,  7  Mädchen-,  10  gemischte);  4.  2  öffentliche
  Kleinkinderschulen;  5.  3  private  Elementarschulen.
  Das  Gymnasium  hat  eine  Abteilung  für
mittleren  Unterricht,  eine  Abteilung  für  höheren
Elementarunterricht,  eine  Abteilung  für  Gewerbeunterricht.


Die  schulpflichtige  Bevölkerung  der  Kolonie
kann  auf  3750  Kinder  geschätzt  werden;  ein
Drittel  dieser  Kinder  erhält  keinerlei  Unterricht.

Kongo.

1896  unterhielten  verschiedene  Missionen  am
Kongo  52  Schulen  mit  2654  Kindern.  Man
zählt  heute  (bei  etwa  1  300  000  schulpflichtigen
Kindern)  51  Schulen,  darunter  28  protestantische
und  21  katholische,  die  3000  bis  4000  Schüler
haben.  Die  Privatschulen  werden  von  der  Kolonie
unterstützt;  die  ihnen  zugewendeten  Unterstützungen
sind  1905  auf  23  000  Franken  erhöht  worden.
Es  ist  geplant,  dem  Unterricht  eine  weitere  Ausdehnung
  zu  geben.  „Der  Schaffung  zweier  Handwerkerschulen
  in  Libreville  und  Brazzaville“,  sagt
Herr  Gentil,  „und  einer  Elementarschule  an
letzterem  Orte  wird  sofort  die  Gründung  einer
Schule  zur  Heranbildung  der  eingeborenen  Lehrer
für  die  wichtigsten  Orte  folgen.  Der  Gouvernementsrat
  wird  überdies  demnächst  einen  Plan
für  den  Unterricht  und  die  Hilfeleistung  an  Eingeborene
  ausarbeiten,  den  wir  nach  dem  Maße
unserer  verfügbaren  Mittel  anwenden  werden.“

Réunion.

1898  wurde  der  Unterricht  auf  Réunion  in
folgenden  Anstalten  erteilt:

1  Lyzeum  mit  415  Schülern,  2  Gymnasien
und  1  Ordensschule  für  mittleren  Unterricht,
1  Lehrerbildungsanstalt  beim  Lyzeum,  119  öffentlichen
  Elementarschulen,  36  Privatschulen.  Diese
Schulen  hatten  gegen  7000  Knaben  und  9000
Mädchen.

Jetzt  zählt  das  Lyzeum  270  Schüler;  fünf
Ergänzungskurse  haben  deren  191;  es  gibt  16  533
eingetragene  Schulkinder  (7781  Knaben  und  8752
Mädchen)  in  den  Elementarschulen  aller  Art,
d.  h.  11  997  in  127  öffentlichen,  3783  in  26
        <pb n="328" />
        W  254  20

privaten  Ordensschulen  und  753  in  14  privaten
Laienschulen.  Wenn  man  berücksichtigt,  daß  von
den  16  533  in  die  Schullisten  eingetragenen
Kindern  nur  12  400  regelmäßig  die  Schule  besuchen,
  so  kann  man  behaupten,  daß  50  v.  H.
der  Kinder  im  schulpflichtigen  Alter  keinerlei
Unterricht  erhalten.

Das  Lyzeum  Leconte-de-Lisle  hat:  eine  Abteilung
  für  mittleren  Unterricht  zu  2  Stufen,
ferner  3  Abteilungen  für  technischen  Unterricht
(1  Abteilung  für  Gewerbe,  1  Ackerbau,  1  Handelsabteilung).


Mayotte  und  Zubehörgebiet.

1898  zählte  man  auf  den  Comoren  2  amtliche
  (1  Knaben-,  1  Mädchen-)  und  2  Privatschulen.
  .

1906  gibt  es  je  eine  öffentliche,  von  Lehrern
französischer  Herkunft  geleitete  Knaben-  und
Mädchenschule  sowie  drei  von  Eingeborenen  geleitete
  Schulen.  Es  gibt  mindestens  11.000
Kinder  im  schulpflichtigen  Alter;  am  vergangenen
1.  Januar  gingen  nur  72  zur  Schule.

Es  gibt  auch  auf  den  Komoren  eine  große
Zahl  Koranschulen.

Somaliküste.
1898  gab  es  nur  eine  Privatschule  in  Djibuti;
am  1.  Jannar  1906  gibt  es  deren  drei.  Es  ist
keine  amtliche  Schule  vorhanden.

Neu-Kaledonien.

Die  Schuleinrichtungen  Neu-Kaledoniens  waren
1898  die  folgenden:  1  Gymnasium  für  neuzeitlichen
  Unterricht  (46  Schüler);  37  Elementarschulen
  mit  2000  Schülern  europäischen  Ursprungs;
  31  Elementarschulen  mit  1500  eingeborenen
  Kindern.  1906  gibt  es  ein  Gymnasium
(66  Schüler),  eine  Berufsschule  (25  Schüler),  eine
Ackerbauschule  (67  Schüler),  32  öffentliche  Schulen,
12  private  Elementarschulen  (5  Laien-,  7  Ordensschulen).
  Diese  Schulen  werden  von  den  Kindern
der  französischen  Familien  besucht.  Für  die  Eingeborenen
  gibt  es  12  amtliche  und  22  private,
von  2000  (unter  5000)  schulpflichtigen  Kindern
besuchte  Schulen.

Indien.

Am  31.  Juli  1897  gab  es  in  Indien  270
Schulen:  59  öffentliche  (19  für  Knaben,  26  für
Mädchen,  4  gemischte),  221  Privatschulen.  Die
öffentlichen  Schulen  waren  von  9108,  die  privaten
von  6608  Schülern  besucht.

Außer  den  Elementarschulen  gab  es  das
Calvé-Gymnasium  mit  371  Schülern,  eine  ähnliche
  Anstalt  in  Chandernagor  und  für  die  Mädchen
ein  von  den  Schwestern  vom  Heiligen  Joseph  von
Cluny  geleitetes  Pensionat.

 

Von  etwa  40  000  schulpflichtigen  Kindern
lernten  9268  Französisch.

1906  gibt  es  in  Indien:  1.  2  Knabengymnasien
  in  Pondichery  und  Chandernagor;
2.  ein  Pensionat  für  junge  Mädchen  in  Pondichery;
3.  einen  mittleren  Kursus  in  Karikal;  4.  41  Elementarschulen
  (13  für  Kuaben,  15  für  Mädchen,
13  gemischte).

Der  Privatunterricht  wird  in  239  Schulen
(120  für  Knaben,  8  für  Mädchen,  111  gemischten)
erteilt.  Fünf  dieser  Schulen  werden  von  der
Kolonie  unterstützt,  9  von  der  Alliance  francaise;
8  haben  durchaus  religiösen  Charakter.  Die  anderen
  werden  von  eingeborenen  Lehrern  geleitet
und  heißen  Poyalschulen.  9073  Kinder  besuchen
die  amtlichen  und  9825  die  Privatschulen.  Die
Zahl  der  schulpflichtigen  Kinder  beträgt  etwa
41  000,  ungefähr  die  Hälfte  der  Knaben  und  vier
Fünftel  der  Mädchen  erhalten  keinerlei  Unterricht.
Auch  muß  bemerkt  werden,  daß  die  meisten  keinen
französischen  Unterricht  genießen;  85  v.  H.  der
schulpflichtigen  Knaben,  96  v.  H.  der  Mädchen
lernen  nicht  Französisch.

Das  Calvé-Gymnasium  in  Pondichery  hat  eine
Gewerbeabteilung  (59  Schüler),  einen  Lehrerbildungskursus
  und  eine  Abteilung  für  mittleren
Unterricht  mit  zwei  Stufen.

Indo-China.

In  den  letzten  Jahren  ist  es  mit  dem  Unterricht
  sehr  erfreulich  vorwärts  gegangen.  Die
Bevölkerung  ist  verständiger  als  in  allen  unseren
sonstigen  Kolonien,  einige  Stämme  sind  sogar  bemerkenswert
  begabt.  Sie  besitzen  eine  geistige
und  künstlerische  Vergangenheit,  die  wir  sehr  zu
Unrecht  verkannt  haben.

Man  weiß,  daß  die  Asiaten,  treu  der  alten
chinesischen  Bildung,  gegen  das  Handwerk  und
gegen  Handarbeiten  meist  einen  gewissen  Widerwillen
  hegen.  Zur  Bekämpfung  dieser  lästigen
Überlieferung  hatte  Herr  Doumer  den  Orden
für  „Eingeborenen-Verdienst“  eingerichtet,  der  die
Mandarinengrade  den  Handwerkern,  Ackerbauern
und  Händlern  öffnet.

Um  diese  neue  Einrichtung  auf  feste  Grundlagen
  zu  stellen,  wandte  sich  der  jetzige  Generalgouverneur
  von  Indo-China  an  die  Mitwirkung
„der  Franzosen  oder  Asiaten,  die  durch  ihre  Erfahrung
  in  den  Gebräuchen  und  dem  Geistesleben
der  Eingeborenen,  durch  ihre  Kenntnis  der  Geschichte,
  der  Philosophie  und  der  Sprachen  des
äußersten  Ostens,  oder  durch  ihre  vergleichenden
Arbeiten  über  die  Erziehungsarten  der  Nachbarländer
  befähigt  sind,  eine  zutreffende  Meinung  zu
äußern.“
        <pb n="329" />
        W  255  20

Dieser  Gedanke  hat  zur  Einsetzung  eines  Rates
für  Vervollkommnung  des  Unterrichts  geführt,  er
ist  beauftragt:

Alle  die  Schaffung  oder  Umgestaltung  des

Eingeborenennnterrichts  betreffenden  Fragen

zu  prüfen;

den  Wortlaut  der  von  der  Verwaltung  oder

unter  ihrer  Förderung  veröffentlichten  Lehr-,

Lese-,  Nachschlage-,  oder  Wörterbücher  der

Hauptsprachen  des  Landes  durchzusehen;

.  den  Plan  einer  für  die  eingeborenen  Lehrer
und  Gelehrten  bestimmten  Zeitschrift  aufzustellen
  und  deren  Veröffentlichung  zu  überwachen:


l#Wnter  den  einheimischen  alten  und  neuen
Werken  über  Literatur,  Philosophie  oder
Geschichte  diejenigen  auszusuchen,  die  zu  erhalten
  oder  neu  herauszugeben  sind.

„Das  Studium  der  Geschichte“,  sagte  Herr
Beau  bei  Eröffnung  der  ersten  Sitzung  des  genannten
  Rats,  „hat  die  befangenen  Ansichten  von
ehemals  geändert  und  hat  die  frühere  Lehrmeinung
  von  der  Assimilation  beseitigt.  Wir
müssen  uns  bemühen  —  und  es  erscheint  nicht
unmöglich,  dahin  zu  gelangen  —  wenigstens  auf
dem  Gebiete  des  Unterrichts  einige  unserer  Irrtümer
  zu  verbessern.  Sie  werden  also  das  Mittel
zu  suchen  haben,  den  einheimischen  Gelehrtenunterricht
  wieder  herzustellen.  Ich  brauche  die
Wichtigkeit  dieses  Unterrichts  nicht  zu  betonen,  er
bildet  die  Grundlage  der  sittlichen  Erziehung  der
Anamiten  und  die  ihrer  Familieneinrichtungen.
Die  Verwaltung  von  Cochinchina  stellt  fest,  daß
das  Aufgeben  der  chinesischen  Schriftsprache  eine
beträchtliche  Unsicherheit  bei  den  Eingeborenen
hervorgerufen  hat.  In  vielen  Dörfern  findet
man  nur  noch  mit  Schwierigkeit  Eingeborene,  die
fähig  sind,  die  früheren,  in  der  Schriftsprache  verfaßten
  Verwaltungsurkunden  oder  Eigentumsnachweise
  zu  entziffern.“

Der  Rat  für  Vervollkommnung  hat  sich  mit
allen  Ländern  besonders  beschäftigt,  die  unser
indochinesisches  Reich  bilden.  So  ist  jedes  der
Gegenstand  einer  Sonderprüfung  geworden,  die
erlaubt,  seinem  Unterricht  eine  mit  seiner  Gesittung
  übereinstimmende  Richtung  zu  geben.

Cochinchina.

1899  zählte  man  in  Cochinchina  ungefähr
200  Schulen  ersten  Grades  mit  etwa  10  000
Schülern;  der  Unterricht  wurde  von  eingeborenen
Lehrern  gegeben;  man  lehrte  nur  die  chinesische
Schriftsprache  und  die  annamitische  Sprache.
Ferner  bestanden  19  von  3800  Schülern  besuchte
sogenannte  Elementarschulen;  der  Lehrplan  war
ungefähr  der  der  Gemeindeschulen  Frankreichs.
Außerdem  gab  es  das  Gymnasium  in  Mytho  und

—

2

2

 

das  in  Chasseloup-Laubat,  das  eine  Gewerbe—
abteilung  hatte.  Zusammen  besuchten  15  000
Kinder  die  Schulen,  300  000  waren  im  schulpflichtigen
  Alter.

Jetzt  umfaßt  der  amtliche  Unterricht  in  Cochinchina:
  1.  das  Gymnasium  Chasseloup-Laubat
(160  französische  und  160  eingeborene  Kinder);
2.  die  Bildungsstätte  für  eingeborene  Lehrer;  3.  die
Gewerbeschule  in  Saigon  (60  Schüler,  davon
57  eingeborene);  4.  17  Provinzialschulen;  5.  17
Kantonalschulen;  6.  die  Gemeindeschulen  in
Sailgon;  im  ganzen  42  Schulen,  die  ungefähr
6500  Schülern  französischen  Unterricht  erteilen.

Ferner  gibt  es  236  von  mehr  als  10  000
Kindern  besuchte  Dorsschulen.

Der  Unterricht  durch  Ordensleute  wird  an
5000  bis  6000  Kinder  in  etwa  100  Schulen
erteilt.

Es  besteht  auch  ein  Privatunterricht,  den  Eingeborene
  in  den  sogenannten  Schreibschulen  erteilen
  (278  Schulen  mit  5300  Schülern).

Mit  Hinzurechuung  der  Schüler  der  Ordensschulen
  empfangen  22500  Kinder  —  von  300000
—  französischen  Unterricht.

Der  Unterricht  in  Cochinchina  hat  unter  Herrn
Doumer  während  der  letzten  Jahre  eine  gedeihliche
  Entwicklung  genommen.  Der  Rat  hat  sich
besonders  darüber  geäußert,  daß  in  einem  Lande,
das  ständige  Handelsbeziehungen  mit  dem  Reiche
der  Mitte  unterhält,  der  Unterricht  der  chinesischen
Schriftsprache  fast  ganz  ausgegeben  worden  ist.
Als  sehr  nützliche  Maßregel  gegen  diesen  Zustand
ist  die  Herausgabe  eines  kleinen  Handbuches  in
chinesischer  Schrift  mit  volkstümlichen  sittlichen
Vorschriften  erfolgt.

Cambodscha.

1898  (vor  der  Ankunft  des  Herrn  Doumer)
gab  es  in  Cambodscha  zwei  französische  Schulen.
Die  Eingeborenen  besuchten  die  von  Bonzen  gehaltenen
  Schulen.

1906  zählt  der  amtliche  Unterricht  neun  Schulen,
darunter  eine  Gewerbeschule.  Diese  Schulen  werden
von  785  Schülern  besucht.

Der  Privatunterricht  wird  in  sieben,  von  245
Schülern  besuchten  Ordensschulen  erteilt;  nur
80  Schüler  davon  erhalten  französischen  Unterricht.

Es  gibt  ferner  in  der  Kolonie  gegen  350
Bonzenschulen  (8000  Schüler),  in  denen  das
Französische  nicht  gelehrt  wird.

Mithin  erhalten  von  200  000  noch  nicht  1000
Kinder  französischen  Unterricht.

Herr  Beau  führte  über  die  Entwicklung  des
Unterrichts  in  Cambodscha  u.  a.  folgendes  aus:
„Außer  dem  herkömmlichen  und  besonderen  Unterricht,
  den  die  jungen  Cambodschaner  im  Tempel
erhalten,  gab  es  sozusagen  bis  in  die  letzten
        <pb n="330" />
        W  256  20

Jahre  hinein  keinen  öffentlichen  franco-cambodschanischen
  Unterricht.  Seit  drei  Jahren  ist  dieser
sehr  wichtige  Zweig  der  Verwaltung  nach  allen
Seiten  eingerichtet  und  befindet  sich  in  vollem
Aufschwung.  Pnom-Penh  wird  bald  eine  Gruppe
von  Schulen  besitzen,  wo  der  Unterricht  in  drei
verschiedenen  Stufen  erteilt  wird:  erster  Elementarunterricht,
  höherer  Elementarunterricht  und  Berufsunterricht.
  Kurse  in  praktischer  Heilkunde  und
Gesundheitspflege,  in  Tierarzueikunde,  in  cambodschanischem
  Recht  werden  den  Schülern  des
höheren  Kurfus  erteilt.  Die  meisten  Provinzialhauptorte
  sind  dem  Beispiele  der  Hauptstadt  gefolgt,
  und  in  fast  allen  sind  von  zahlreichen
Schülern  besuchte  Elementarschulen  eingerichtet
worden.
Laos.

In  Laos  gibt  es  zwei  Provinzial=  und  einige

Kantonalschulen.  1898  war  nichts  vorhanden.

Annam-Tonkin.

In  diesem  Teile  Indochinas  kann  der  Unterricht
  am  ausgedehntesten  und  nützlichsten  erfolgen.
Die  Geldmittel  sind  bedeutend.  Die  Eingeborenen
sind  nicht  nur  bereit,  den  Unterricht  anzunehmen,
sondern  sie  erbitten  ihn  selbst,  sobald  sie  seine
Nützlichkeit  begreifen.  Der  Rat  hat  entschieden,
daß  es  drei  Stufen  von  Eingeborenen-Unterricht
geben  soll;  die  erste  Stufe  soll  durch  die  Gemeinden,
  die  zweite  und  dritte  durch  den  Staat
unterhalten  werden.  Die  wichtigsten  Gegenstände
des  Lehrplanes  sind:  Sittenlehre  und  klassische
Literatur,  Mathematik  und  Physik,  Gesundheitspflege,
  Geschichte  und  Erdkunde  des  äußersten
Ostens  in  Chinesisch  und  Annamitisch.  Die  Erlernung
  des  Chinesischen  ist  in  der  zweiten  und
höheren  Stufe  obligatorisch,  die  des  Französischen
wird  auf  einfache  Kenntnisse  beschränkt.  Es  versteht
  sich  von  selbst,  daß  der  wissenschaftliche  Lehrplan
  in  den  beiden  letzten  Stufen  eine  beträchtliche
Ausdehnung  erfährt.  So  ist  die  Gemeindeschule
in  Hanol  in  ein  Gymnasium  umgewandelt  worden;
man  hat  Freistellen  zum  Aufenthalt  in  Hongkong,
Schanghai  und  Singapore  geschaffen.  Der  Lehrerersatz
  wird  durch  eine  besondere  Schule  in  Hanol
gesichert.  Eine  andere  Schule  soll  das  Personal
für  die  öffentlichen  Arbeiten,  das  Grundbuchamt,
die  Eisenbahnen,  die  Post  und  Telegraphie,  den
Handel,  das  Gewerbe  und  die  Landwirtschaft
vorbereiten.  Die  Lehrlingsschulen  müssen  in  Indochina,
  wie  übrigens  überall,  vermehrt  werden.

Bis  jetzt  hatte  man  sich,  wie  anderswo,  damit
begnügt,  die  Eingeborenen  als  Abschreiber  oder
Absender  zu  verwenden;  es  waren  die  einzigen
Stellungen,  die  sie  auf  Grund  einer  mehr  als
oberflächlichen  Unterweisung  in  den  Laien=  und
Ordensschulen  ausfüllen  konnten.  Man  hatte  noch

 

nicht  daran  gedacht,  den  Europäer  in  allen
Subalternstellungen  durch  den  Eingeborenen  zu
ersetzen.  Seit  1901  förderte  der  Generaldirektor
dieses  Ressorts  die  Bemühungen  einiger  seiner
Angestellten,  welche  die  berufliche  Unterweisung
und  Heranbildung  eingeborener  Sekretäre  für  die
Bureaus  in  Hanok  unternommen  hatten.  Die
abends  nach  den  Dienststunden  abgehaltenen  Kurse
vereinigten  einige  arbeitsame  und  begabte  Schüler.
Man  gab  ihnen  Französisch  (Diktat  und  Aufsatz),
Rechnen,  Geometrie,  etwas  Physik,  Chemie  und
Buchführung,  sowie  Unterweisung  in  der  Handhabung
  der  Feldmeßgeräte.  Eine  Verfügung  vom
27.  Februar  1902  schuf  das  Korps  der  technischen
Angestellten  und  setzte  die  Prüfungsbedingungen
für  diese  Amter  fest,  die  große  Geld=  und  andere
Vorteile  für  die  Inhaber  mit  sich  brachten.

Der  Annamit  ist  ein  bewundernswerter,  strebsamer
  und  geduldiger  Schüler;  es  genügt,  daß
man  ihm  die  Mittel  zum  Unterricht  gibt  und  daß
man  vermeidet,  ihn  durch  zu  schwierige  Arbeiten
zu  entmutigen.

Die  Verfügung  vom  8.  Juni  1902  setzte  in
Hanoi  und  in  Saigon  Kurse  fest,  die  zu  den
durch  die  Verfügung  vom  27.  Februar  vorgesehenen
Prüfungen  vorbereiten.  Die  Kurse  fanden  stets
nach  der  Bureauarbeit  statt;  sie  umfassen  drei
Jahre.  Der  erste  Jahrgang  ist  allen  zugänglich;
man  unterrichtet  dort  in  den  ersten  Anfängen  der
Wissenschaften,  die  zum  Verständnis  der  wirklich
berufsmäßigen  Kurse  der  beiden  anderen  Jahre
nötig  sind.

Auf  Grund  von  Prüfungen  werden  die
Schüler  zum  2.  und  3.  Jahrgang  zugelassen.

Die  Ergebnisse  in  Hanoi  waren  vom  ersten
Jahre  an  ausgezeichnet.  Fünf  Schüler  bestanden
mit  Erfolg  die  erste  Prüfung;  die  Zahl  der
Schüler  wuchs  schnell.  Die  Schule  zählte:

1.  Jahrgang:  2.  Jahrgang:  3.  Jahrgang:

1903  17  5  —  Schüller
1904  32  8  3  „
1906  65  12  6  „

Die  Anstrengungen  waren  also  erfolgreich.
Die  Schule  konnte  auf  einer  breiteren  Grundlage
wirken,  und  durch  eine  Verfügung  vom
17.  Mai  1905  wurden  die  Kurse  weiter  ausgebaut.


Die  Ergebnisse  der  in  Saigon  eingerichteten
Kurse  sind  nicht  so  glänzend  gewesen,  und  die
Vorbereitungskurse  haben  aus  Mangel  an  Schülern
geschlossen  werden  müssen.  Ein  einziger  Schüler
hat  1904  die  Zulassungsprüfung  bestanden.

Auch  für  den  Eisenbahnbetrieb  Indo-Chinas
sind  Berufsschulen  eingerichtet  worden,  in  denen
sich  die  Angestellten  außerhalb  der  Dienststunden
vervollkommnen  können.
        <pb n="331" />
        W  257  20

Der  Eisenbahnbetrieb  beschäftigt  ungefähr
5000  Eingeborene,  die  zuerst  nur  die  untergeordnetsten
  Stellen  innehatten.

Die  Ausdehnung  des  Schienennetzes,  das  mit
der  Linie  von  Haiphong  nach  Lao-Kay  1151  km
umfaßt,  erforderte  die  Vermehrung  des  Nachwuchses;
  man  kann  heute  schon  mit  dem  Augenblick
  rechnen,  in  dem  selbst  die  Aufseher  Eingeborene
  sein  werden.

Eine  Einrichtung,  die  uns  nutzbare  Ergebnisse
liefern  kann,  ist  schließlich  die  Schaffung  einer
Universität;  sie  veranstaltet  eine  Anzahl  von  höheren
Unterrichtskursen  für  die  aus  der  Kolonie  und  den
Nachbarländern  stammenden  Studenten.  Diese
Universität  wird  besonders  durch  die  Vermittlung
der  französischen  Sprache  im  äußersten  Osten  die
Kenntnis  der  europäischen  Wissenschaften  verbreiten.


Tonkin.

1898  gab  es  in  Tonkin:  3  Elementarschulen
in  Hanol,  2  in  Haiphong,  die  den  französischen
Kindern  vorbehalten  waren,  sowie  14  francoanamitische
  Schulen.  Jetzt  sind  die  von  den
Europäern  besuchten  Schulen:  das  Gymnasium
Paul-Bert  (125  Schüler),  das  Institut  für  junge
Mädchen  in  Hanol  (99  Schülerinnen),  eine
Elementar-Knabenschule,  eine  solche  für  Mädchen
und  sieben  gemischte.  Diese  Elementarschulen
werden  von  250  Kindern  besucht.

Privatschulen  gibt  es  3;  alle  sind  Ordensschulen:
  ein  Gymnasium,  eine  Töchterschule,  eine
Elementarschule.  Sie  zählen  300  Kinder.

besond  Eingeb  terricht  erteilen:
85  öffentliche  Elementarschulen,  die  4000  Schüler
zählen;  eine  Lehrerbildungsschule;  ein  Gymnasium
für  die  Dolmetscher;  eine  für  die  Mandarinentöchter
  bestimmte  Schule;  eine  Berufsschule  für
Kunst  und  Handwerk,  wo  160  Schüler  unter
der  Leitung  eines  japanischen  Lehrers  das  künstlerische
  Gießen  und  das  Lackieren  erlernen;  eine
Schule  für  Heilkunde;  eine  Handelsschule  in
Haiphong;  in  Nam-Dinh  die  Gelehrtenschule,  die
auch  die  technischen  Angestellten  für  die  verschiedenen
  Dienstzweige  der  Verwaltung  Indo-Chinas
vorbildet;  endlich  hat  eine  Gesellschaft,  die  Vereinigung
  für  gegenseitigen  Unterricht  der  Tonkinesen,
Kurse  eingerichtet;  zuletzt  muß  noch  die  von
chinesischen  Studenten  gegründete  Schule  Pavie
erwähnt  werden;  sie  ist  der  Ansatz  zu  einer  Eingeborenenuniversität,
  wie  sie  Herr  Beau  ins
Leben  zu  rufen  beabsichtigt.  Im  ganzen  gibt  es
ungefähr  5000  Schüler  in  den  amtlichen,  den
Eingeborenen  vorbehaltenen  Schulen;  in  den

Den

 

Schreibschulen,  wo  kein  französischer  Unterricht
erteilt  wird,  gibt  es  33  000  Kinder.  Die  Zahl
der  schulpflichtigen  Kinder  kann  aber  auf  mindestens
  800  000  Kinder  geschätzt  werden.

Annam.
1899  erhielten  396  Schüler  in  fünf  amtlichen

Schulen  von  23  Lehrern  franco-anamitischen
Unterricht.  Der  Privatunterricht  umfaßte  sieben
Schulen,  wovon  eine  durch  die  Alliance

françaises  gegründet  war.

1906  gab  es  in  Hus  eine  bedeutende  Schule,
im  übrigen  Lande  einige  für  die  Eingeborenen
bestimmte  Kantonalschulen.

Französische  Niederlassungen  in  Ozeanien.
Etwa  tausend  Kinder  besuchen  20  Elementarschulen;
  die  Lage  hat  sich  seit  1898  etwas  verändert.

Madagaskar.

Der  Unterricht  ist  Gegenstand  beständiger
Sorgfalt  seitens  des  Generals  Gallieni  gewesen;
er  wünschte  die  eingeborenen  Beamten  an  der
allgemeinen  Verwaltung  mehr  und  mehr  teilnehmen
  zu  lassen.

1896,  bald  nach  der  Eroberung,  gab  es  auf
der  Insel  nur  Privatschulen  der  verschiedenen
Missionen.  Diese  Schulen  waren  von  sehr  ungleichem
  Werte.

Der  amtliche  Unterricht  auf  Madagaskar  beginnt
  1897.  Angenblicklich  besuchen  22  500
Eingeborene  550  amtliche  Schulen.  9  dieser
Schulen  sind  Berufsanstalten  (2  landwirtschaftliche,
4  Lehrerbildungs-,  3  Verwaltungsabteilungen),
die  anderen  sind  gemischte  Elementarschulen.
Außerdem  gibt  es  in  Tananarive  eine  Berufsanstalt,

  eine  Schule  für  Heilkunde,  eine  Schule

für  Seidenbau.
Von  eigentlichen  Privatschulen  sind  182  vorhanden;
  einige  davon  sind  Handwerker=  oder
Ackerbauschulen.  Sie  haben  etwa  20  000  Schüler.
„Kinderschulen“  gibt  es  etwa  3500.  Die
Zahl  der  schulpflichtigen  Kinder  kann  auf  40  000
geschätzt  werden.

r—
·

All  diese  wohldurchdachten  und  zweckentsprechenden
  Bemühungen  auf  dem  Gebiete  der
Eingeborenenunterweisung  bilden  die  Grundlage
jener  Assoziationspolitik,  die  sich  uns  so  gebieterisch
aufdrängt.
        <pb n="332" />
        W  258  20

Baumwollkultur  in  Britisch-Uordnigerien.

Die  British  Cotton  Growing  Association  hat
mit  dem  Entkörnen  von  Baumwolle  in  Nordnigerien
  am  1.  Februar  1906  in  Lokoja,  unweit
der  Einmündung  des  Benue  in  den  Niger  gelegen,
  den  Anfang  gemacht  und  bis  zum  Ablaufe
des  Jahres  1847  Ballen  im  Gewichte  von
159  Tons  erzielt.  Auf  Grund  dieses  günstigen
Ergebnisses  ist  bereits  eine  zweite  Entkörnungsmaschine
  mit  hydraulischer  Ballenpresse  in  Lokoja
aufgestellt  worden.

In  Agudu,  in  der  Nähe  von  Schonga  in
der  Provinz  Ilorin,  ist  ebenfalls  die  Aufstellung
einer  Entkörnungsmaschine,  und  zwar  einer  3  Gin-Maschine
  zu  je  70  Sägen,  nebst  dazu  erforderlichen
  Vorratsräumen  beendet  worden.  Von  hier
aus  sind  bereits  über  1000  Ballen  Baumwolle
zur  Versendung  gekommen.  Die  jährliche  Ausbeute
  dieser  Maschine  wird  mindestens  3000  bis
4000  Ballen  betragen.  Die  ganze  in  der  Provinz
  Jlorin  gezogene  Baumwolle  wird  aus  einer
wolligen  Baumwollsaat  gewonnen.

In  Lokoja  wird  eine  beträchtliche  Menge  von
Baumwollsaat  aus  den  Provinzen  Nassarawa  und
Bassa  umgesetzt:  es  ist  dies  eine  glatte  schwarze
Saat,  die  die  beste  Baumwolle  in  Westafrika
hervorbringt.  In  dem  südlichen  Teile  der  Provinz
  Kabba  wird  diese  Sorte  ebenfalls  von  den
Einwohnern  angebaut  und  zu  Kleidungsstoffen
verarbeitet.  Sie  liefert  nicht  nur  die  beste  Baumwolle,
  sondern  ist  auch  wegen  ihrer  Reinheit  nach
der  Entkörnung  vorzüglich  für  die  Olgewinnung
und  Herstellung  von  Baumwollsaatkuchen  geeignet.
Wegen  ihrer  Überlegenheit  über  die  übrigen  Abarten
  der  Baumwollsaat  hat  die  British  Cotton
Growing  Association  ihren  Vertreter  in  Lokoja
angewiesen,  diese  Saat  zurückzuhalten  und  sie
unter  die  Eingeborenen  zur  Aussaat  zu  verteilen.
200  Tons  dieser  Sorte  sind  auch  bereits  in  den
Baumwollgegenden  Südnigeriens  und  kleinere
Mengen  auch  in  anderen  Bezirken  zur  Verteilung
gekommen.

Eine  weitere  Entkörnungsanstalt  wird  sich
voraussichtlich  bald  am  oberen  Benue,  etwa  in
Loko  oder  Ibi,  als  erforderlich  erweisen.

Es  würde  sich  auch  empfehlen,  an  denjenigen
Plätzen,  die  weiter  entfernt  von  den  Flußläufen
des  Niger  und  Benue  liegen,  wie  z.  B.  in  Kabba,
Nassarawa,  Keffi,  Dekina,  Bida  usw.,  Entkörnungsmaschinen
  mit  etwa  50  Sägen  aufzustellen,
  die  mit  tierischer  Kraft  betrieben  werden
könnten.  Auch  in  Yola  am  oberen  Benne  und
in  YDelwa  am  oberen  Niger  würde  die  Aufstellung
solcher  mit  tierischer  Kraft  zu  betreibender  Entkörnungsmaschinen
  sich  als  ratsam  erweisen,  um
Baumwollsaat  aus  den  Bezirken  von  Bornu  und
Argungu  zu  erhalten.

 

Für  den  Anbau  von  Baumwolle  geeignetes
Land  findet  sich  in  weiten  Flächen  an  den  Ufern
des  Niger  und  Benue,  wo  die  Schwierigkeiten
eines  längeren  Transports  über  Land  nicht  in
Frage  kämen.  Aber  der  größere  Teil  dieser  Gebiete
  ist  durch  den  Sklavenraub  im  vorigen
Jahrhundert  entvölkert  worden  und  hat  sich  von
den  Folgen  desselben  bisher  noch  nicht  erholen
können.

Die  Sefamernte  Britisch-Indiens  1907/08.

Das  Schlußmemorandum  über  die  Sesamernte
  Britisch-Indiens  während  der  Saison
1907/08  ist  unter  dem  16.  Januar  d.  J.  veröffentlicht
  worden.  Nach  ihm  entfallen  im  Durchschnitt
  der  fünf  mit  1905/06  abschließenden  Jahre
auf  diejenigen  britischen  Provinzen,  auf  welche
sich  das  Memorandum  bezieht,  etwa  70  v.  H.
der  gesamten  in  Britisch-Indien  mit  Sesam  (Til
oder  Jinjili)  bestellten  Fläche.  Die  Frühsaat
litt  sehr  unter  ungünstigen  Witterungsverhältnissen.
Das  in  den  meisten  Gegenden  zur  Zeit  der
Aussaat  günstige  Wetter  hatte  zu  einem  vermehrten
  Anbau  verleitet.  Dann  richteten  übermäßige
  Regenfälle  in  Bombay,  den  Zentralprovinzen
  und  Berar  gleich  zu  Beginn  Schaden
an,  bis  dann  in  diesen  Gebieten  und  noch  mehr
in  den  Vereinigten  Provinzen  und  im  Punjab
das  frühzeitige  Aufhören  der  Regenfälle  und  die
hierdurch  übermäßig  verlängerte  Trockenperiode
den  Ertrag  erheblich  minderte,  so  daß  allein
Madras  bei  vergrößerter  Anbaufläche  einen  Mehrertrag
  ergab.  Das  gesamte  in  Britisch-Indien
unter  Sesamkultur  stehende  Areal  mit  Ausnahme
Bengalens,  welches  bis  zur  Aufstellung  des  Memorandums
  noch  nicht  berichtet  hatte,  aber  gewöhnlich
  500  000  Aeres  besät,  beträgt  4  024  000  Acres
gegen  3  930  000  Acres  zu  Beginn  des  Jahres
1907  und  zeigt  somit  eine  Zunahme  um
94  000  Acres.

Das  Gesamtergebnis  der  Sesamernte  schätzt
man  auf  187  400  Tons  gegen  425  300  Tons
im  Jahre  1906/07.  Von  diesem  Rückgang  um
237  900  Tons  entfallen  auf  das  britische  Indien,
das  146  100  Tons  gewann,  157  900  Tons  und
auf  die  Eingeborenenstaaten  80  000  Tons.

Die  nachfolgend  den  einzelnen  Provinzen  in
Klammern  beigefügten  Zahlen  geben  die  Prozente
an,  mit  denen  die  Provinzen  an  der  gesamten
Sesamfläche  in  Britisch-Indien  gewöbulich  beteiligt
  sind.

Für  die  Vereinigten  Provinzen  (20v.  H.)
wird  die  mit  unvermischter  Sesamsaat  bestellte
Fläche  auf  329  800  Acres  angegeben  gegen
309  200  Acres  im  Vorjahre,  woraus  sich  eine
        <pb n="333" />
        G  259  20

Zunahme  um  6,7  v.  H.  ergibt,  die  den  günstigen
Witterungsverhältnissen  der  Saatzeit  zuzuschreiben
ist.  Die  Herbstregen  setzten  zu  Ende  der  dritten
Juliwoche  ein  und  hörten  Ende  August  auf.
Infolge  der  längeren  Trockenheit  verdorrten  die
Pflanzen  entweder  oder  wiesen  nur  geringen
Ertrag  auf.  Die  Ausbeute  an  unvermischtem
Sesam  wird  auf  9900  Tons  geschätzt;  sie  bleibt
hiermit  um  72,6  v.  H.  hinter  der  Ausbeute  des
Vorjahrs  zurück.  Das  Areal  und  der  Ertrag  der
mit  Sesam  im  Gemenge  mit  anderen  Saaten
bestellten  Flüche  werden  auf  900  000  Aecres  bzw.
30  000  Tons  geschätzt  gegen  775  000  Acres
bäw.  90  000  Tons  im  Vorjahre.

In  den  Zentralprovinzen  und  Berar
(18,5  v.  H.)  wird  die  gesamte  Sesamfläche
zu  843  300  Acres  angegeben,  davon  747  700
Acres  in  den  Zentralprovinzen  und  95  800  Acres
in  Berar.  Diese  Fläche  ist  um  4,3  v.  H.  größer
als  die  vorjährige.  Der  Beginn  der  Saison  gestaltete
  sich  im  allgemeinen  günstig  und  förderte
die  Aussaat  sowohl  der  Früh=  wie  auch  der
Spätsorten.  Indessen  schädigten  die  dann  folgenden
fortwährenden  und  heftigen  Regen  die  Pflanzen
und  hinderten  sie  in  vielen  Distrikten  am  Wachstum.
  Schaden  wurde  dann  durch  das  frühzeitige
Aufhören  der  Regen  verursacht.  Die  Novemberschauer

  gestalteten  die  Aussichten  etwas  günstiger.

Der  Gesamtertrag  wird  zu  47  900  Tons  (davon
37  800  Tons  in  den  Zentralprovinzen  und
10  100  Tons  in  Berar)  angegeben  gegen  70  400
Tons  (davon  60  700  Tons  in  den  Zentralprovinzen
  und  9700  Tons  in  Berar)  im  Vorjahre;
  er  ist  um  32  v.  H.  geringer  als  der  vorjährige.


Madras  (17,2  v.  H.).  Die  gesamte  in  den
Raiyatwaridörfern  bis  Ende  Dezember  1907  mit
Sesam  bestellte  Fläche  wird  auf  387  000  Acres
geschätzt;  sie  ist  um  8,4  v.  H.  größer  als  die
vorjährige,  dagegen  um  18,7  v.  H.  kleiner  als
die  fünfjährige  Durchschnittsfläche.  Der  Stand
der  Saaten  wird  als  ziemlich  gut  bis  gut  bezeichnet.
  Der  Ertrag  wird  auf  31  100  Tons
geschätzt  gegen  29  600  Tons  im  Vorjahre.  Die
von  den  anderen  als  den  Raiyatwaridörfern  ge-1

  v.  H.  ergibt.

 

meldete  Anbaufläche  wird  auf  31  400  Acres,
d.  h.  2½  mal  mehr  als  im  entsprechenden  Zeitraume
  des  Vorjahres,  angegeben,  indessen  sind
die  Berichte  unvollständig.  Der  Ertrag  wird
auf  etwa  3200  Tons  geschätzt.

In  den  britischen  Bezirken  von  Bombay
(8  v.  H.)  und  Sind  (2  v.  H.)  wird  die  mit
Sesam  besäte  Fläche  zu  426  600  Acres  gemeldet;
sie  ist  um  15,6  v.  H.  geringer  als  die  vorjährige.
Für  die  Eingeborenenstaaten,  einschließlich  Barodas,
  wird  das  Areal  auf  568  300  Acres  geschätzt
gegen  599  900  Acres  im  Vorjahre,  was  einer
Abnahme  um  5,3  v.  H.  gleichkommt.  Die  Saaten
litten  sehr  unter  der  Trockenheit,  und  an  manchen
Plätzen,  insbesondere  in  Nord-Gujarat,  in  den
östlichen  Teilen  des  Dekkan  und  Karnatak  verdorrten
  die  Pflanzen.  Von  einigen  Plätzen  wurde
auch  Insektenschaden  gemeldet.  Der  Gesamtertrag
wird  für  Bombay  und  Sind  auf  63  800  Tons
(davon  22  500  Tons  in  den  britischen  Bezirken
und  41  300  Tons  in  den  Eingeborenenstaaten)
oder  auf  66,5  v.  H.  niedriger  geschätzt  als  der
vorjährige,  welcher  sich  auf  190  300  Tons  belief.
Zu  dem  Gesamtertrage  steuern  72  v.  H.  Gujarat
und  13  v.  H.  Dekkan  bei.

Für  das  Punjabgebiet  (4  v.  H.)  wird  die
mit  Sesam  besäte  Fläche  zu  84  100  Aeres
angegeben  gegen  95  500  Acres  im  vergangenen
Jahre.  Hieraus  ergibt  sich  eine  Abnahme  von
12  v.  H.,  welche  dem  Mangel  an  Niederschlägen
und  dem  Wassermangel  in  den  Bewässerungskanälen
  zugeschrieben  wird.  Die  Ausbeute  wird
auf  4700  Tons  geschätzt  und  ist  um  46,6  v.  H.
geringer  ausgefallen  als  im  Vorjahre.

In  Hyderabad  wird  die  Sesamfläche  zu
484  900  Acres  gemeldet  gegen  480  200  Aeres
im  Vorjahre,  woraus  sich  eine  Abnahme  um
Der  Stand  der  Saaten  ist  mit
Ausnahme  eines  Distrikts  ungünstig,  und  man
erwartet  einen  Ertrag  von  48  v.  H.  einer  Normalernte
  gegen  63  v.  H.  im  Vorjahre.

Anbaufläche  und  Ertrag  stellen  sich  nach  dem
Schlußmemorandum  in  übersichtlicher  Anordnung
für  die  einzelnen  Teile  Britisch-Indiens,  wie  folgt:

Anbaufläche

 

.  Laufende  Vorjährige  Fünfjährige  Zehnjährige
Provinzen  Ernte  Durchschnittsfläche

Vereinigte  Provinzen:  Acres  cres
Reine  Saat.  329  800  309  200  305  300  244  900
Mischsaat  900  000  775  000  675  000  648  000
Jemiratrbdinte  und  Berar.  843  300  807  900  897  000  869  800
adras  387  000  357  000  476  000  493  000
Bombay  mit  Eingeborenenstaaten  944  300  1  049  500  906  700  776  700
Sind  mit  Eingeborenenstaaten  50  600  55  900  102  500  121  900
Punjab.  84  100  95  500  183  700  171  600
Hyderabad  484  900  480  000  539  300  454  400
Zusammen  Reir  Saat  3  124  000  3  155  000  3  410  500  3  132  300
Mischsaat  900  000  775  000  675  000  648  000
        <pb n="334" />
        W  260  20

 

Ertrag
Vereinigte  Provinzen:  Tons  Tons
Reine  Saat.  9900  36  200  248  600  217  800
Mischsaat  30  000  90  000  58  000  60  000
Zentralprovinzen  und  Berar  47  900  70  400  68  900  63  500
Madras  31  100  29  600  40  400  41  100
Bombay  mit  Eingeborenenstaaten  59  900  186  000  129  800  104  500
Sind  mit  Eingeborenenstaaten  3  900  4  300  6200  7200
Punjab  .  ...  4700  8  800  16  100  16  100
Hyderabad  48  v.  H.  63  v.  H.  —  —
einer  Normalernte
Zufammen  [Reine  Saat  157  400  335  300  510  000  450  200
[Mischsaat  30  000  90  000  58  000  60  000
Die  Dbosphatproduktion  im  Johre  1907.  1907  1906
Die  Hauptproduktionsgebiete  von  Phosphat  Menge  int
sind  Amerika,  Tunesien,  Algerien,  Belgien,,  Belgien  ·  180000155000
Frankreich  und  einige  Südseeinseln.  Außerdem  *  übrigen  Produnionswerden
  Phosphate  noch,  allerdings  nur  in  ge-  gebiete  1002000100
ringen  Mengen,  in  Norwegen,  Spanien,  Rußland  Zusammen  4  237  000  4  042  000
und  auf  einigen  kleinen  Inseln  der  Antillen  ge-  Die  gesamte  Phosphatgewinnung  hat  sich

wonnen.

Im  verflossenen  Jahr  stellte  sich  die  gesamte
Produktion  an  Phosphaten  im  Vergleich  zu  der
des  Jahres  1906,  wie  folgt:

hiernach  um  195  000  t  vermehrt,  nachdem  sie
im  Jahre  1906  eine  Steigerung  um  220  000  t
gegen  das  Jahr  vorher  erfahren  hatte.

In  Tunesien  hat  die  Produktion  wesentlich

 

1907  1906  zugenommen,  ein  Mehr  ergibt  sich  ferner  noch
Menge  int  bei  den  Südseeinseln,  Algerien  und  Belgien.
Amerika  1  917000  2052  000  |  Dagegen  hat  Amerika  in  der  Phosphatgewinnung
Tunesien  1  040  000  758  000  bedeutend  nachgelassen,  und  Frankreich  weist  im
Algerien  325000  302  000  abgelaufenen  Jahr  eine  um  50  000  t  geringere
Südseeinseln.  300  000  250  000  Ziffer  als  1906  auf.
Frankreich  375  000  425  000  (Le  Bulletin  des  Halles,  Bourses  et  Marchés.)

Hoandel  Agyptens  1907.

Der  Handel  Agyptens  hat  auch  für  das  Jahr  1907  seine  steigende  Tendenz  beibehalten.
Der  Wert  der  Einfuhr  betrug  im  Jahre  1907:  26  120  777  ägyptische  Pfund  gegen  24  010  795  LE.
im  Vorjahre;  hierunter  befanden  sich  für  25  404  576  (1906  für  23  315  343)  X  E.  Waren  und  für
716  201  (695  452)  E.  Tabak.  Die  Ausfuhr  bewertete  sich  insgesamt  auf  28  013  185  2L  E.,
während  sie  im  Jahre  1906  einen  Wert  von  24  877  280  K  E.  erreichte;  hiervon  eutfielen  auf  die
Ausfuhr  von  Waren  27  61  "T6  (1906:  24  411  417)  &amp;amp;  E.  und  auf  die  Ausfuhr  von  Zigaretten
393  509  (1906:  465  863)  æ

Die  haup  Isn  hosne  Länder  waren  am  Handelsverkehr  Agyptens  in  den  beiden  letzten
Jahren  folgendermaßen  beteiligt:

Einfuhr  Ausfuhr
07  7  1906

1906  190

Wert  in  EE.
Großbritannien  8  492  847  7  856  655  15  225  116  13  408  996
Deutschland  1392381  1  307  675  2252  954  2  035  054
Amerika  .  572  704  609  604  2  101  785  1  532  180
Osterreich-  Ungarn  2059  423  1  718  813  1  315  397  1.259  584
Belgien  .  1027  590  1229  698  90  251  165  781
Frankreich  3  166  890  2742•  559  2  040  533  2  146  215
Niederlande  67  314  51  389  107  871  87  278
Italien  1  361  457  1210.221  791  044  771  757
Rußland  676  868  527  944  1599  580  1  399  954
Türkei.  21973  108  3  041  237  337  410  335  927
        <pb n="335" />
        W  261  20

Die  Einfuhr  nach  Warengruppen  und  die  Beteiligung  der  hauptsächlichsten  Importländer
  stellte  sich  für  das  Jahr  1907  folgendermaßen:

 

 

Davon  aus:
Warengruppen  Gesamt  ori  Svoft  Deutschland  Frankreich")
Werte  in  ägyptisch
Tiere  und  tierische  Erzeugnise  zu  Gemußzwecken
  1  280  811  99  293  3  477  47  975
Felle  und  Waren  daraus  464  637  131  595  19  902  55  167
Andere  tierische  Erzeugnisse  und  Wle  92  476  30  636  2976  26  019
Getreide,  Gemüse,  Mehl.  2  963  981  273  077  12  044  919  802
Kolonialwaren,  Drogen  759  495  93275  4946  32  884
Spirituosen,  Getränke,  Ole  1  151  518  203  376  47  628  253229
Lumpen,  Papier,  Bücher  405  357  69  527  55  605  61  329
Holz,  Holzwaren,  Kohlen  3  407  021  1  515  011  43  603  133  612
Steine,  Erden,  Glas,  Kristall.  774  420  139  921  61  970  145  310
Farbstofe,  Farben  291  969  47  016  75  115  32  961
Chemische  Erzeugnise,  eilwiuel,  verfümerien
  762  111  112  851  68  577  86  172
Textilwaren  7  006  851  3  820  324  303  656  694  081
Metalle  und  Metallwaren.  3  960  854  1  905  732  492  086  468  533
Verschiedene  Waren.  2  083  075  254  884  199  610  270  441
Zusammen  25  404  576  8  696  518  1  391  195  3227  515
Tabak  und  Tabakfabrikate  716  201  9399  1  186  154
Insgesamt  26  120  777  8  705  917  1  392  381  3227  669
Die  Ausfuhr  nach  Warengruppen  und  der  Anteil  der  hauptsächlichsten  Bezugsländer

gestaltete  sich  im  Jahre  1907,  wie  folgt:
Warengruppen

Tiere  und  tierische  Erzeugnise.  zu  Genufzwecken


Felle  und  Waren  daraus

Andere  tierische  Erzeugnisse  und  Abjaue

Getreide,  Gemüse,  Mehl

Kolonialwaren,  Drogen

Spirituosen,  Getränke,  Ole

Lumpen,  Papier,  Bücher

Holz,  Holzwaren,  Kohlen

Steine,  Erden,  Glas,  Kristall.

Farbstoffe,  Farben  .

Chemische  Erzeugusse,  veilminei  ver
fümerien

Textilwaren

Metalle  und  Metallwaren.

Verschiedene  Waren.

 

Zusammen
Tabak  und  Tabakfabrikate

 

Insgesamn

*)  Nebst  Besitzungen  im  Mittelmeer.

Davon  nach

Gesamt-  Groß=  Denti  Ir,  ;ch*
ausfuhr  britannien')  Deutschland  Frankreich)

Werte  in  2&amp;amp;  ägyptisch
131  010  101  236  4  350  10  473
148  256  23979  5  881  16  128
110  274  73  352  7  052  15  733
3  189  506  2  546  331  169  516  157  319
113  323  29  566  8  996  15  544
13  957  2e268  3  3  800
19  725  2  385  52  3  140
17  909  1  446  332  240
5  100  292  20  2  093
23  859  121  —  3208
28  753  3  672  552  654
23  732  570  12  373  604  1  929  616  1797247
3  906  501  91  1  314
81  528  5  832  3  467  3243
27  619  676  15  164  585  2  129  928  2  030  136
393  509  72  836  123  026  18  864
28  013  185  15  237  421  2252  954  2  049  000

(Bulletin  Alensuch  üu  Commerce  Extérieur  de  I’Egyptc.)
        <pb n="336" />
        W  262  20

Der  Handel  zulschen  dem  ägypiischen  Sudan  und
RAbessinlen  über  Cambela.

Der  Handel  zwischen  dem  ägyptischen  Sudan
und  Abessinien  über  Gambela  hat  erst  vor  einigen
Jahren  begonnen,  seitdem  die  Anglo-Sudan-Regierung
  die  Konzession  Gambela  erworben  hat.

Gambela  (von  den  Eingeborenen  Finkjo  genannt)
  liegt  auf  dem  rechten  Ufer  des  Baro
435  m  über  dem  Meere  an  der  Stelle,  wo  der
Baro  beginnt  schiffbar  zu  werden  (auf  Marchands
Karte  Pinkao  genannt).  Die  Konzession  der
Anglo-Sudan-Regierung  ist  1  aqkm  groß,  auf
40  Jahre  gegeben  zu  dem  Zweck,  daselbst  eine
Handelsstation  zu  errichten.  Es  befinden  sich  daselbst
  1  ägyptischer  Mamur,  1  ägyptischer  Zollbeamter,
  1  abessinischer  Dolmetscher  und  13  sudanische
  Polizeisoldarten.  Es  wehen  daselbst  die
ägyptische  und  englische  Flagge.  England  ist  berechtigt,
  seine  Dampfer  von  Khartum  dorthin  nach
Belieben  verkehren  zu  lassen,  und  verpflichtet,  die
Zollerhebung  zu  kontrollieren  und  auszuführen,
alle  Unkosten  zu  decken  und  dem  Negus  die  Hälfte
des  Bruttogewinns  der  Zolleinnahme  zu  zahlen.
Ein  Beamter  des  Negus  befindet  sich  zur  Zeit  zwar
in  Gambela,  jedoch  ohne  Befugnisse.  Gambela
ist  anglo-ägyptisches  Terrain.  Mehrmals  im
Jahre  kommt  ein  englischer  Inspektor  zur  Revision
dieser  Station,  die  zum  Gouvernement  Kodok
(Faschoda)  gehört.

Der  Handel  begann  im  Jahre  1904,  regelmäßig
  verkehren  die  Dampfer  seit  1905.  Die
Schiffahrt  beginnt  im  Juni  und  endigt  im  November,
  richtet  sich  jedoch  nach  dem  Wasserstande,
so  daß  die  Schiffahrt  zuweilen  einen  Monat  früher
oder  später  beginnt  oder  endigt.  Fahrplanmäßig
verläßt  am  8.  jeden  Monats  ein  Schiff  Khartum,
trifft  am  20.  in  Gambela  ein,  verläßt  dasselbe
am  21.  und  erreicht  Khartum  am  30.  oder  31.
Unregelmäßigkeiten  kommen  vor.  Die  Schiffe
sind  kleine  Hinterraddampfer  mit  1  bis  6  Kabinen
für  Passagiere,  die  ihre  Bedienung  und  ihren
Proviant  selbst  mitbringen  müssen;  2  Barken
werden  zur  Aufnahme  der  Waren  mitgeschleppt.

Ausgeführt  werden  über  Gambela:  Kaffee,
Wachs,  etwas  Gold,  Zibeth  und  Häute,  auch
Maultiere.

Eingeführt  werden  hauptsächlich:  Baumwollstoffe,
  etwas  Perlen,  Glaswaren  und  Provisionen
  für  Europäer.

Die  Ausfuhr  bewertete  sich  im  Jahre  1904
auf  445  E.  =  9256  Mk.,  1905  anf  2945  E.
61256  Mk.,  1906  auf  7654  E.  4  =  159  203  Mk.
Sie  bestand  fast  ausschließlich  zur  Hälfte  aus
Wachs,  zur  anderen  Hälfte  aus  Kaffee.

Im  Jahre  1907  (1.  Jannar  bis  1.  Juli)
wurden  ausgeführt:

 

Wert:
39277kg  Kaffee  1781  L  37045  Mk.
213390  Wachs  4969-  —  103355  =
360  Stück  Häute  112  —  2330
160  =  Maultiere  635--  =  13582=zusammen
  156312  Mk.,

womit  die  Ausfuhr  und  der  Handel  dieses  Jahres
fast  erschöpft  sein  dürfte.  *-Außerdem

  führte  die  Imperial  Ethiopian
Rubber  Comp.  Ltd.  im  Jahre  1907:  520  Kantar
-—  26  t  Kautschuk  über  Gambela  aus,  das  der
Kontrolle  des  Zollamts  in  Gambela  nicht  unterliegt.
  Sie  ist  in  Goré,  Buré,  Sajo,  Gedami,
Djimma  und  Kaffa  seit  1906  vertreten.  Als
Inhaberin  des  Monopols  für  Kautschuk  in
Abessinien  zahlt  sie  ihre  Steuern  (12  v.  H.  pro
Frasila  und  außerdem  10  v.  H.  des  Wertes)  direkt
an  den  Negus;  in  Gambela  zahlt  sie  keine
Steuern,  sondern  läßt  ihre  Waren  als  Transit
nach  London  gehen.  Ihre  Gesamtausfuhr  betrug
im  Jahre  1906:  10  Tons,  im  Jahre  1907:
43,5  Tons  Kautschuk.  Der  Preis  desselben  beträgt
  beim  Einkauf  10  bis  12  Maria-Theresientaler
  pro  Frasila  (17  kgP)  und  beim  Verkauf  in
London  15  bis  20  2  pro  Kantar  (50  kg).  Die
Gesellschaft  beabsichtigt,  im  Jahre  1907  in  der
Ebene  von  Gambela  eine  Kautschukpflanzung  zu
beginnen;  der  Boden  und  die  klimatischen  Verhältnisse
  sind  von  einem  Experten  als  vorzüglich
begutachtet  worden.

Die  Einfuhr  bewertete  sich  im  Jahre  1904
auf  682  E.  L  =  14  186  Mk.,  1905  auf  7090  E.  C
—  146  472  Mk.,  1906  auf  19  649  E.  L  —
408  699  Mk.  und  war  1907  bedeutungslos.

Die  Einkaufspreise  der  Güter  in  Goré  sind
etwa  folgende:  1  Frasila  (20  kg)  Kaffee  2  bis  3  8
(M.  T.  Taler),  1  Frasila  (17  kg)  Wachs  7  bis
8  8,  1  Ochsenhaut  1,5  bis  3  5,  1  Ziegenhaut
0,2  bis  0,5  #5,  1  Frasila  (17  kg)  Kautschuk  10
bis  12  8,  1  Maultier  30  bis  40  8,  1  Okett  (289)
Gold  28  bis  35  S,  1  Okett  (28  9)  Zibeth  1  bis
1,5  S.

In  Gambela  wird  von  der  Sudanregierung
laut  Abmachung  mit  dem  Negus  folgender  Zoll
erhoben:  für  Kaffee  6  v.  H.,  für  Wachs  6  v.  H.,
für  Häute  10  v.  H.,  für  Gold  6  v.  H.,  für  sonstige
Waren  6  v.  H.  ihres  Wertes.

Bei  der  Verzollung  werden  zur  Zeit  den  Waren
folgende  Werte  zugrunde  gelegt  (veränderlich  nach
der  Marktlage):  1  Kantar  (50  kg)  raffiniertes
Wachs  —  330  Piaster  (66  Mk.),  1  Kantar  rohes
Wachs  —  280  Piaster  (56  Mk.),  1  Kantar  Kaffee
—  130  Piaster  (26  Mk.),  1  Rotl  (1  kg)  Zibeth
—  130  Piaster  (26  Mk.).  Einfuhrgüter  werden
mit  9  v.  H.  ihres  Wertes  verzollt,  Transit-Ein-
        <pb n="337" />
        W  263  20

fuhrgüter  nach  Abessinien  zahlen  im  Sudan  außerdem
  1  v.  H.

Die  Transportkosten  betragen:

Von  Goré  nach  Buré  per  Maultierlast  (110  kg)
2,5  8  (von  andern  Plätzen  der  Entfernung  entsprechend
  mehr  oder  weniger),  von  Buré  nach
Gambela  per  Trägerlast  (35  kg)  1,5  5  für  Kaffee,
von  Buré  nach  Gambela  per  Trägerlast  (35  kg)
2  3  für  andere  Waren.

Von  Gambela  nach  Khartum  und  umgekehrt:
für  1  Kantar  (50  kg)  Kaffee  4  Mk.,  für  1  Kantar
Wachs  2,5  Mk.,  für  1  Kantar  Getreide  2,25  Mk.,
für  1  Kantar  verschiedene  Güter  5  Mk.

Die  Kosten  von  Khartum  bis  Port  Sudan
betragen  für  alle  Güter  66  Mk.  pro  engl.  Tonne,
von  Port  Sudan  bis  London  36  Mk.  pro  engl.
Tonne.

Außer  den  Einkaufs-,  regulären  Zoll=  und
Transportkosten  hat  der  Kaufmann  noch  10  v.  H.
des  Warenwertes  an  Ras  Tassama  bzw.  Dedjas
Matsch  Djoté  (Fürst  von  Sajo)  zu  zahlen,  auch
wird  ihm  auf  der  Reise  an  den  verschiedenen
Flußübergängen  und  Kellas  (Zollstationen)  eine
Steuer  auferlegt,  so  daß  er  keinesfalls  unter
20  v.  H.  Verzollung  durchkommt.  Nach  Versicherung
  der  Kaufleute  steigert  sich  die  Steuer
zuweilen  bis  auf  30  v.  H.

Wenn  man  die  Frage  aufwirft,  was  der
Kaufmann  im  Handel  über  Gambela  verdient,
so  kann  von  vornherein  der  Import  ausgeschaltet
werden.  Die  Güter,  die  in  den  ersten  drei
Jahren  (besonders  1906)  eingeführt  wurden,  sind
zum  größten  Teil  noch  heute  unverkauft,  teilweise
sind  sie  zum  Selbstkostenpreise,  teilweise  unter
dem  Preise  verkauft  worden.  Die  Kaufkraft  und
der  Bedarf  in  dem  geldarmen  Lande  sind  noch
zu  gering.

Es  bleibt  nur  der  Export;  in  diesem  sind  die
beiden  wichtigsten  Artikel  Kaffee  und  Wachs:

50  kg  Kaffee  kosten  beim  Einlaufi  in

Gors  .  ..1430  Mk
Transport  bis  Buré  1,25

-Gambela  4,  90  -

-Khartum  4,00

20  v.  H.  Zolletwa  3,50

Zusammen  28,00  Mk.

Der  Verkaufspreis  in  Khartum  ist  etwa  42  Mk.,
der  Gewinn  also  etwa  14  Mk.  pro  50  kg.

50  kg  achs  kosten  beim  Eintauf  in
Gor  .  51,50  Mk.
rene  bis  Buré  10,25=Gambela
  6,50
Khartum  2,50
6,00  =

67,75  Mk.

20  v.  P.  gon

Zusammen.

 

Der  Verkaufspreis  in  Khartum  für  raffiniertes
Wachs  beträgt  etwa  95  Mk.  pro  50  kg,  so  daß
27  Mk.  verdient  werden.

Hier  bei  diesen  Beispielen  sind  die  Regiekosten
  des  Kaufmanns  außer  acht  gelassen,  die
nicht  unbedeutend  sind.  Jedoch  ist  die  Preislage
nicht  ungünstig,  trotzdem  klagen  die  Kaufleute,
bisher  noch  nichts  verdient,  ja  ihr  Kapital  nicht
genügend  verzinst  zu  haben.  Es  liegt  dies  daran,
daß  sie  bisher  nicht  genügend  haben  einkaufen
können.  Zum  guten  Teil  liegt  ihr  Kapital  in
Importgütern  fest,  ein  Fehler,  den  ihre  eigene
anfängliche  Unkenntnis  des  Landes  verursacht
hat.  Es  ist  bisher  auch  selten  gelungen,  das
Kapital  öfter  als  einmal  im  Jahr  umzusetzen.
Die  Schiffahrt  ist  nur  von  Juni  bis  November
offen,  und  meist  gelingt  es  nicht,  die  Waren  mit
dem  ersten  Schiff  abzusenden,  zu  verkaufen,  das
Geld  in  Taler  umzutauschen,  dieselben  nach  Goré
zu  transportieren,  neue  Waren  zu  kaufen  und
einen  zweiten  Transport  mit  dem  letzten  Schiff
auszuführen.  Erschwerend  dabei  ist  auch,  daß  es
gerade  in  dieser  Zeit  regnet,  daher  der  Transport
  und  der  Handel  stockt.

Als  Exportgebiet  für  Gambela  kommen  in
Frage:  Afillo,  Sajo,  Gedami,  Illu  Babor,  Kaffa,
ein  Teil  von  Wollaga,  auch  Gurafarda  und
Gimira  (letztere  sind  noch  wenig  erschlossen).  Je
weiter  der  Kaufplatz  liegt,  um  so  kostspieliger  ist
der  Transport,  umsomehr  Kellas  sind  zu  passieren,
um  so  höher  also  ist  der  Zoll.

Am  günstigsten  liegen  die  Verhältnisse  in  Illu
Babor  und  Sajo  sowohl  der  geographischen  Lage
als  der  Produktionsfähigkeit  wegen.

Die  Hauptprodukte  (Wachs  und  wilder  Kaffee))
sollen  von  sehr  guter  Qualität  sein.  Nach
Meinung  der  Kaufleute  ist  das  Land  zu  einer
weit  höheren  Produktion  fähig.  Häute  sind  wenig
vorhanden.  Das  wertvollste  Produkt,  Elfenbein,
ist  für  den  Handel  gesperrt,  da  es  jedesmaliger
besonderer  Erlaubnis  des  Ras  Tassama  zu  seiner
Ausfuhr  bedarf.  Elfenbein  soll  in  großen  Vorräten
  besonders  in  den  Jambo-Ländern  am  Baro
und  Sobat  vorhanden  sein.  Eingehandelt  kann
es  nur  durch  Tausch  gegen  Rindvieh  werden,
welches  aus  Hochabessinien  zu  exportieren  ist.
Auch  der  Export  von  Rindvieh  und  Maultieren
wird  durch  die  Abessinier  gehindert.

Der  Handel  zeigt  im  Jahre  1907  einen  Rückgang,
  und  die  Befürchtung  liegt  nahe,  daß  er
überhaupt  eingeht.

Einfuhrhandel  Ueuseelands  im  Jahre  1906.

Die  Gesamteinfuhr  nach  Neuseeland  einschließlich
  des  Münzverkehrs  belief  sich  im  Jahre  1906
auf  15  211  403  K.  Hiervon  entfielen  auf  Groß-
        <pb n="338" />
        W  264  20

britannien,  den  Australischen  Bund  und  andere  brit.
Kolonien  12  890  016  L,  auf  die  Vereinigten
Staaten  von  Amerika,  Deutschland  und  andere
fremde  Länder  2  321  387  L.  Im  einzelnen  bewertete
  sich  der  Anteil  Großbritanniens  an  der
Gesamteinfuhr  nach  Neuseeland  auf  9  003229  K,
während  die  Einfuhr  aus  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  einen  Wert  von  1  405  781

reichte.  Aus  Deutschland  wurden  im  Jahre
1906  Waren  im  Werte  von  336  960  K  eingeführt.

  An  Haupteinfuhrwaren  kamen  folgende
in  Betracht:
1906
Aus  Aus  den  Aus
Groß=  Ver.  Staaten  Deutschbritannien
  von  Amerika  land
Wert  in  #.
Kleidungsstücke  620  341  15  878  4  906
Stiefel  und  Schuhe  205  335  47558  1  129
Baumwollene  Schnittwaren
  573  145  14  965  1  609
Tuchwaren  520  307  1234  4253
Kurzwaren  110  072  4491  1  680
Hüte  und  Mützen  88  970  492  94
Strumpfwaren  156  615  349  2707
Leinenwaren  69  451  18  101
Putzwaren  56  672  —  6
Seidenwaren  53  898  1215  57
Wollenwaren  444  017  41  3  857
Andere  Textilfabrikate  77  334  53  578
Messerschmiedewaren.  33  643  1  440  1  308
Eisenkurzwaren  ..  290  497  56  082  11  159
Eisenbahnschienen  und
Eisenbahnbaumaterial  242  730  2288  662
Sonstige  Eisen=  und
Stahlwaren.  968  882  60  333  25  631
Maschinen,  einschl.  landwirtschaftlicher
  Geräüüte
  ..  438  571  168  654  9  918
Nägel  6  072  31  243  4  195
Eisenbahnbetriebsmatericl
  82  224  2109  730
Nähmaschinen  3293  19206  5  847
Handwerkszeug  für
nstler  .  .  .  .  ..  64  764  43  352  2536
Messing  und  Messingaaren
  21  435  1  388  146
Zinn  und  Zinnwaren  55  784  3722  605
Zuckker  ..  429  4745  —
Te  558  —
Bier  43  465  282  633
Spirituosen,  einschl.
des  denaturierten
Spiritus,  parfümierten
  Spiritus  und
Weingeistes  243  464  2517  7340
Tabak  80  049  167  198  2  091

 

1906
Aus  Aus  den  Aus
Groß=  Ver.  Staaten  Deutschbritannien
  von  Amerika.  land

Wert  in  4

Wen  30  925  68  1  122
Papier  152  515  28  404  11  251
Gedruckte  Bücher  128  872  6349  162
Schreibmaterial  .  ..  124  476  12  894  12  419
Waffen,  Munition  und

Explosivstoffe.  75  200  13  945  1200
Automobile,  Motorfahrzeuge

  und  Zubehörteile

  51  536  10  289  1942
Säcke  aller  AÄt  348  13  —
Zwei=  und  Dreiräder  67  525  1258  165
Fahrradteile  68  723  2595  776
Kerzen  32242  58  16
Kanebpoas  49  370  —  114
Teppichstoffe  69  283  17  213
Wagen,  Kutschen  und

deren  Teile.  33  194  7584  85
Zement.  60  434  1  1
Chinesisches,  Biskuitund

  anderes  Porzellan

  sowie  Tonwaren

  30  024  268  6  930
Kohlen  142  —  —
Drogen  u.  Chemikalien  194  995  17  056  6  178
Galanteriewaren  103  315  9  781  30  168
Fischkonservn.  27  860  5  825  443
Fußbodenbelag  aus

Wachstuch  u.  Wachstuch

  94.931  42  884
Früchte,  frisch,  eingemacht

  und  getrocnene

  10722  63  068  204
Möbel  und  Kunsttischlerarbeiten.

  24  309  10  881  4  522
Glas  und  Glaswaren  86  134  7  531  16  369
Leder  und  Lederwaren  57  065  26  857  1149
Düngemittel  29772  26  050  17  489
Musikinstrumente  und

Teile  davon.  .  ..  71449  5003  53  467

le  54  741  194  432  760
Bauhollsz  1  244  9521  72

(Nach  *  upon  the  Conditions  and  Prospects
British  Trade  in  New  Zealand.)

 

Rusfuhrbondel  Neuseelands  im  Jahre  1906/07.

In  dem  mit  dem  30.  September  1907  endenden
  Jahre  1906/07  und  in  dem  vorhergehenden
Jahre  wurden  aus  den  hauptsächlichsten  Häfen
Neuseelands  und  aus  der  ganzen  Insel  Waren
in  folgenden  Werten  zur  Ausfuhr  gebracht:
        <pb n="339" />
        G  265  20

*  1906/07  1905/06
Haupthäfen  hshnen  in  4
Nordinsel:
Auckland  3  516  731  2  905  663
Wellington  3  711  681  3  338  762
Napier  1  561  723  1  398  793
Andere  Häfen  2  959  408  2  319  989
Südinsel:
Lyttelton  2939  980  2  782  647
Dunedin  1  498  494  1  632  457
Bluff  1  177  086  976  700
Timary  1  233  738  1  134  100
Andere  Häfen  1  062  119  1  050  823

Die  Ausfuhr  der  e  beue  ch  hiernach
im  Jahre  1906/07  auf  1  gegen
9  963  207  LK  im  Jahre  t%  fwen  von
der  Südinsel  in  den  Jahren  1906/07  und  1905/06
Waren  im  Werte  von  7  911  417  2&amp;amp;  beziehungsweise
  7  576  727  &amp;amp;  ausgeführt  wurden.  Die  Gesamtausfuhr
  Neuseelands  stellte  sich  im  Jahre
1906/07  auf  19  687  573  K  und  1905/06  auf
17  560  724  K.  Einschließlich  der  Wiederausfuhrwaren
  und  der  Münzen  erreichte  die  Gesamtausfuhr
  Neuseelands  im  Jahre  1906/07  einen
Wert  von  19984272  K  (1905/06:  17734  798  4).

Für  die  wichtigeren  Exportwaren  gestalteten
sich  die  Ausfuhrwerte  Neuseelands  in  den  bezeichneten
  Jahren,  wie  folgt:

V  1906/07  1905/06
aren  Ausfuhrwerte  in  ##

Wolle  7  429727  6650  103
Fleisch,  gefroren.  3  449  176  2  854  692
Fleischkonserven  99  432  98  852
Fleisch,  gepökelt,  gesalzen  17  894  14  696
Talllgagagag  560  269  439  705
Butter.  1  654  991  1  532774
Käse  571  350  299  708
Schaffelle  786  438  682  853
Kaninchenfelle  40  563  66  002
Wurstdärme  65  841  58  157
Lebendes  Vieh  78  786  72  863
Häute  .  174  934  138  131
Leder  59  452  50  027
Gold  2  135  593  21564  625
Silber  164  745  144  769
Kaurigummi.  576  722  575  742
Nutzholz  340  309  291  698
Kohle  126  754  121  374
Weizen  3  025  36  157
Hafer  23  466  85  863
Grassamen  80  336  84  763
Neuseeländischer  Hanf-  864  280  742  354

(Nev  Zealand  Trade  Reriew  and  Price  Curreit.)

 

Sollerhöhungen  in  Sanzibar.

Laut  Bekanntmachung  der  Regierung  vom
24.  Dezember  1907  ist  der  Einfuhrzoll  auf  alle
Waren,  außer  Spirituosen,  mit  Wirksamkeit  vom
1.  Januar  1908  von  5  auf  7½  v.  H.  des  Wertes
erhöht  worden.  Für  Spirituosen  ist  der  Zoll
auf  5  Rupien  (bisher  2  Rupien)  für  das  Gallon
unter  Zugrundelegung  der  für  die  Alkoholstärke
bestehenden  Vorschriften  festgesetzt.  Die  zur  Zeit
der  Bekanntmachung  bereits  unterwegs  befindlichen
Waren  unterliegen  noch  dem  alten  Zollsatze.  Zur
Weiterbeförderung  bestimmte  Waren  waren  gemäß
einer  Verordnung  vom  30.  Dezember  1907  aus
den  Zollagerhäusern  bis  zum  27.  Januar  1908
noch  zu  den  alten  Zollsätzen  abzulassen.

In  zwei  weiteren  Verordnungen  des  Sultans
und  des  britischen  Generalkonsuls  vom  17.  und
14.  Januar  1908  ist  bestimmt,  daß  die  Zollerhöhungen
  für  Waren,  hinsichtlich  welcher  die
Kaufverträge  noch  unter  Zugrundelegung  der
alten  Zölle  abgeschlossen  sind,  von  den  Verkäufern,
falls  die  Erhöhungen  von  ihnen  gezahlt  sind  oder
gezahlt  werden  sollen,  zu  den  in  den  Kontrakten
festgesetzten  Preisen  zugeschlagen  werden  können.

Jollbegünstigte  Sinfuhr  von  Erzeugnissen  des  fran-Zösischen
  Kongogebiets  nach  Frankreich.

Eine  Verordnung  der  französischen  Regierung
setzt  für  Kaffee  und  Kakao  in  Bohnen  die  Mengen,
die  aus  dem  französischen  Kongogebiete  (konven-=tionellen
  Kongobecken)  während  des  Jahres  1908
unter  der  in  der  Verordnung  vom  22.  April  1899
angegebenen  Vergünstigung  in  Frankreich  eingeführt
  werden  können,  auf  50  000  kg  bzw.

25  000  kg  fest.

(ournal  officiel  de  ln  République  Française.)

 

Sollbegünstigte  Einfuhr  von  Kakao  in  Hbohnen  und
Schalen  aus  Dahomey  nach  Frankreich.

Gemäß  einer  Verordnung  der  französischen
Regierung  ist  für  Kakao  in  Bohnen  und  Schalen
dahomeyischen  Ursprunges  die  Menge,  die  während
des  Jahres  1908  unter  der  in  der  Verordnung
vom  17.  August  1907  angegebenen  Vergünstigung
nach  Frankreich  eingeführt  werden  darf,  auf
10  000  kg  festgesetzt.  (Ebenda.)

Verschiedene  öffentliche  Krbeiten  in  Senegambien

sollen  nach  einer  Bekanntmachung  im  Journal
Officiel  du  Sénégal  vom  30.  Jannar  d.  Is.
demnächst  zur  Ausführung  kommen,  und  zwar:
        <pb n="340" />
        W  266  20

Kanalisations=  und  Kaianlagen  in  Saint-Louis,
Dakar  und  Rufisque,  Flußlaufverbesserungen  am
Senegal  und  eine  Trinkwasserleitung  in  Dakar.
Die  Kosten  sollen  durch  eine  Anleihe  gedeckt  werden.
(La  Politique  Coloniale.)

Transporterleichterungen  für  die  Rusfuhr  von  Mais
und  Rohlen  aus  dem  kransvaal  über  Lourengo
Marques  oder  Kaphäfen.

Die  Regierung  von  Transvaal  hat  zwei  wichtige
  Vereinbarungen  über  die  Ausfuhr  von  Mais
und  Kohle  mit  den  Behörden  der  portugiefischen
Provinz  Lourengo  Marques  abgeschlossen.

Nach  dem  ersten  Abkommen,  das  zwischen  der
Transvaal-,  der  Kapregierung  und  der  genannten
portugiesischen  Regierung  abgeschlossen  worden  ist,
soll  die  Maximalfrachtrate  von  irgend  einer  Station
  aus  im  Transvaal  oder  in  der  Orangeflußkolonie
  für  Mais,  der  über  See  ausgeführt  wird,
auf  jeder  Eisenbahnlinie,  einschließlich  der  Lieferung
  bis  auf  das  Schiff,  10/—  für  die  engl.
Tonne  betragen,  wodurch  eine  Ermäßigung  von
ungefähr  33½/8  v.  H.  gegen  den  früheren  Frachtsatz
entstehen  würde.  Ferner  sollen  die  Konkurrenz-Dampferlinien
  ihre  Frachtraten  von  15  auf  10/—
für  die  Tonne  Mais  nach  sämtlichen  europäischen
Häfen  herabsetzen.  Der  Landwirt  in  jedem  Teile
des  Transvaal  weiß  daher  jetzt  und  kann  damit
rechnen,  daß  der  von  ihm  zu  zahlende  Frachtsatz
bis  zum  europäischen  Hafen  nicht  mehr  als  1  L
pro  Tonne  kostet.  Daß  dieses  Abkommen  für
Lourengo  Marques  von  großem  Nutzen  sein  wird,
ist  zweifellos;  es  geht  dies  im  übrigen  auch  daraus
hervor,  daß  beabsichtigt  sein  soll,  eine  geeignete
Person  in  diesem  für  die  Ausfuhr  besonders
wichtigen  Hafen  von  Amts  wegen  mit  der  Untersuchung
  und  Gradierung  des  Mais  zu  beauftragen.
Es  erscheint  aber  fraglich,  ob  die  Ausfuhr  von
Südafrika  gegenüber  den  großen  Zufuhren  von
Mais  aus  Nord=  und  Südamerika  in  Europa
einen  nennenswerten  Umfang  annehmen  wird,
insbesondere  wenn  man  bedenkt,  daß  fast  alljährlich
  Hagel,  Heuschrecken,  Wasserfluten  oder
Dürre  die  Ernten  zerstören  können.  In  diesem
Jahre  soll  die  Ernte  recht  guten  Erfolg  versprechen,
  während  sonst  große  Mengen  von  Mais
nach  Transvaal  eingeführt  werden,  da  für  den
Eingeborenen  Mais  die  Hauptnahrung  bildet.  Die
Ein=  und  Ausfuhrziffern  der  letzten  vier  Jahre
für  Mais  find  aus  nachstehender  übersicht  zu
entnehmen:

 

Transvaal.
Einfuhr
Menge  in  Wert  in
1000  Ibs  +
1903  123  058  413  506
1904  79  687  196  894
1905  71  531  155  519
1906  60  373  168  506
Ausfuhr
Menge  in  Wert  in
1000  Ibs  #
1903  982  5218
1904  613  3797
1905  678  1854
1906  6  546  20  260

Die  Ausfuhr  ist  demnach  in  der  Zunahme
begriffen  gegenüber  der  sehr  beträchtlichen  Einfuhr,
  deren  Abnahme  im  Vergleich  mit  den  beiden
Jahren  nach  dem  Friedensschluß  natürlich  sehr
bedeutend  gewesen  ist.  Hierbei  muß  noch  berücksichtigt
  werden,  daß  im  ersten  Jahre  die  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  und  Argentinien
für  etwa  92  000  K  Mais  lieferten.  Dies  hat
jetzt  ganz  aufgehört,  und  fast  die  gesamte  Maiseinfuhr
  stammt  aus  Südafrika.  Im  Jahre  1906
wurden  60  179  000  lbs  von  den  60  373  000  lbs
als  South  African  Produce  bezeichnet.

Noch  wichtiger  für  die  beiden  Länder,  Transvaal
  und  Portugiesisch-Ostafrika,  ist  das  Abkommen,
das  die  Verwaltung  der  Transvaal=  und  Delagoabay-Eisenbahnen
  mit  den  Eigentümern  der
Kohlengruben  im  Middelburg-Distrikt  abgeschlossen
haben.  Im  Hinblick  auf  die  mangelhaften  Ladevorrichtungen
  in  Lourengo  Marques,  so  heißt  es
in  dem  Abkommen,  und  auf  die  infolgedessen
hervorgetretenen  Mißstände  verpflichtete  sich  die
Eisenbahnverwaltung  der  portugiesischen  Kolonie,
zunächst  7000  K,  später,  wenn  nötig,  mehr  für
die  Verbesserung  der  Ladevorrichtungen  auszugeben.
Die  neuen  Ladevorrichtungen  sollen  am  1.  Februar
1908  soweit  hergestellt  sein,  daß  mit  der  planmäßigen
  Kohlenverladung  begonnen  werden  kann.
Zur  Deckung  der  Ausgaben,  die  die  portugiesische
Bahnverwaltung  übernommen  hat,  soll  ihr  von
der  Transvaal-Eisenbahnverwaltung  4½  d  pro
Tonne  Ausfuhrkohle  bezahlt  werden.

Das  Abkommen  ist  dazu  berechnet,  wesentlich
die  Lage  der  Transvaal-Kohlengrubenbesitzer  in
ihren  Bestrebungen  zu  bessern,  einen  Teil  des
Kohlenausfuhrhandels  für  sich  zu  sichern.

(Bericht  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Pretoria.)
        <pb n="341" />
        W  267  20

Verschiedene  ittellungen.

Der  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  im  Jahre  1907.

Das  Jahr  1907  war,  ebenso  wie  das  Vorjahr,
  für  den  Antwerpener  Elfenbeinmarkt  von
großer  Bedeutung.  Die  1906  eingetretene  Preissteigerung
  für  schwere  und  mittlere  Elfenbeinzähne
dauerte  im  Jahre  1907  fort  und  erreichte  im
Mai  ihren  Höhepunkt.  Die  Preise  gingen  darauf
nach  den  im  August  bei  flauer  Marktlage  stattgehabten
  Versteigerungen  zurück,  immerhin  schloß
das  Jahr  gegen  1906  noch  mit  einer  allgemeinen
Preiserhöhung  von  10  v.  H.  ab.  Auch  der
Durchschnitt  der  1907  gezahlten  Preise  übertrifft
die  in  den  Vorjahren  erreichten  hohen  Durchschnittspreise
  beträchtlich.  Aber  nicht  nur  in  bezug
auf  die  Verteuerung  des  Artikels,  sondern  auch
hinfichtlich  der  eingeführten  Mengen  und  der  Bedeutung
  der  Verkäufe  ist  das  verflossene  Jahr
bemerkenswert  gewesen.

Die  am  Platze  angebotene  und  verkaufte
Ware  war  im  Jahre  1906  auf  303  800  kg  gegen
  339  500  kg  im  Jahre  1905  zurückgegangen,
ist  1907  aber  wieder  auf  312  400  kg  gestiegen.
In  London  wurden  dagegen  im  letzten  Jahre
nur  241.000  kg  (1906:  208  500  kg)  und  in
Liverpool  22  000  kg  (1906:  37  250  kg)  verkauft.

Die  Gesamteinfuhr  von  Elfenbein  in  Antwerpen
  im  Jahre  1907  belief  sich  auf  rund
327  800  kg  gegen  287  000  kg  im  Vorjahre.
Die  Vorräte  am  Jahresschlusse  wurden  auf
160  700  kg  geschätzt  gegen  146  000  kg  Ende
1906.

Die  im  abgelaufenen  Jahre  zum  Verkauf  gelangten
  312  400  kg  Elfenbein  setzen  sich  aus
folgenden  Gattungen  zusammen:

Kongo,  hart  204  100  kg
é  weich  7076
Angola  76  507
Senegal.  8  317
Gabun  8  672
Abessinien  435—
Ambriz  1  589
Kamerun  3  907
Ostküste  269.
Siam  ..  58-Flußpferdzähne
  475—
Seltenheiten  usw.  945=Mammutt
  50
Zusammen  312  400  kg

Die  Preise  für  Kongo-Elfenbein  hart,  das
allein  zwei  Drittel  der  auf  den  Antwerpener
Markt  gebrachten  Menge  darstellt,  stellten  sich
Ende  1907,  wie  folgt:

 

Gesunde  Zähne

35¼—43¾  Frcs.
Mehr  oder  weniger  dejelte
Zähne

—43  -

Defekte  Zähne  33  —40
Sehr  defekte  ähne  ’  16  —36¼
Oversizes  36  —38  -
36  —38½  —-Vangles

  382½—38½
leicht  29  —314
Hfilach  30½  —38¼½

ach  und  leicht

27¾—28¾
gãhne  für  Billardkugeln:

28/3  —3  englische  Zoll  40  —46  -

2  englische  Zoll  36¼—38⅛½  =
2  31  —34
30½—32  -

Scivailles,  sest  ·.  23½  2–25%  -
-  bohl,  grer  221½.25  .  -

-  leicht.  .  20  —1½

Der  Durchschnittspreis,  ohne  Rücksicht  auf
Qualität  oder  Gewicht,  betrug  im  Jahre  1907:
33,52  Frcs.  pro  Kilogramm  (1006:  27,90),  das
Durchschnittsgewicht  8⅜  kg  (1906:  8⅝⅜  kg).

Die  für  1908  in  Aussicht  genommenen  Elfenbeinverkäufe
  sind  auf  den  4.  Februar,  5.  Mai,
28.  Juli  und  3.  November  d.  Is.  festgesetzt
worden.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Antwerpen.)

 

Der  Staatshaushalt  Transvaals  für  1907/08.

Der  Voranschlag  für  die  Einnahmen  und  Ausgaben
  des  Transvaal  im  Jahre  1907/08  weist
in  Einnahme  4  468  500  K  auf,  dem  als  Ausgabe
  im  Ordinarium  4  520  660  K  und  im  Extraordinarium
  67000  K,  zusammen  also  4587  660  .
gegenüberstehen.

Hiernach  würden  noch  etwa  129  000  K  mehr
zu  decken  sein,  die  man  durch  Sparsamkeit  in
den  einzelnen  Ressorts  und  Ausdehnung  der
Einschränkung  des  Beamtenmaterials  flüssig  zu
machen  hoffft.

Unter  „Einnahmen“  verdienen  die  folgenden
Veränderungen  hervorgehoben  zu  werden:

ie  Zölle,  deren  Einnahme  im  Vorjahre  mit
1  850  000  K  veranschlagt  war,  sind  entsprechend
der  letztjährigen  Isteinnahme  auf  1  600  000  4
angesetzt.  Die  Einnahme  aus  den  Diamantminen
  ist  mit  200  000  L  um  20  000  K  höher
gegen  das  Vorjahr  angesetzt.  Eine  Erhöhung  um
130  000  K  weist  die  sich  auf  600  000  K  belaufende
  Bergwerkssteuer  auf,  was  wohl  auf  die
erhöhte  Einnahme  im  verflossenen  Jahre  und  die
        <pb n="342" />
        W  268  20

Hoffnung  zurückzuführen  ist,  daß  der  Ausschwung
anhalten  werde.

In  den  „Ausgaben“  weisen  Mehrausgaben
namentlich  die  nachstehenden  Posten  auf:  Landwirtschaft
  und  Forsten  mit  161  000  ,  Staatsdruckerei
  mit  99  381  &amp;amp;,  Posten  und  Telegraphen
mit  459  966  &amp;amp;  und  Unterricht  mit  501  815  K.
Die  Mehrausgaben  waren  hauptsächlich  durch
Ausgaben  für  die  Parlamentswahlen  und  Kommissionen
  veranlaßt  worden.  Erheblich  geringere
Beträge  sind  ausgesetzt  worden  für  den  Kolonialsekretär
  mit  64  022  2,  für  die  Freiwilligen  mit
118  500  L  gegen  202  000  K  im  Vorjahre,  verursacht
  durch  allgemein  geringere  Ausgaben  für
Munition  und  Abschaffung  des  Dispositionsfonds,
und  in  der  Verwaltung  für  öffentliche  Arbeiten
mit  etwa  668  000  K.

(Bericht  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Pretoria.)

 

Der  Sisenbahnbau  in  Kngola.

Der  Verwaltungsrat  der  Eisenbahngesellschaft
von  Benguella  hat  der  ordentlichen  Generalversammlung
  am  25.  November  1907  den  Jahresbericht
  über  den  Bahnbau  in  Afrika  vorgelegt,
der  im  wesentlichen  folgende  Angaben  enthält:

Die  Arbeiten  sind  auch  im  vergangenen  Jahre
in  befriedigender  Weise  vorgeschritten.  Die  Firma
Griffiths  &amp;amp;  Co.,  der  im  Oktober  1906  der
Bau  bis  zum  Kilometer  320  übertragen  worden
war,  hat  die  Arbeiten  mit  aller  Energie  betrieben.
So  wird  trotz  der  größten  Schwierigkeiten  —
Unebenheit  des  Geländes,  welches  zudem  aus
Granitgestein  besteht,  Mangel  an  Wasser  und
Arbeitskräften  infolge  sehr  dünner  Bevölkerung,
ungesundes  Klima  —  die  Bahn  noch  im  Dezember
  1907  bis  zum  Kilometer  154,  Ribeira
da  Sapa,  völlig  betriebsfähig  sein.

Jenseits  des  Tales  des  Sapabachs  werden
die  Bodenunebenheiten  merklich  geringer,  so  daß
der  Bahnbau  ohne  größere  Erdarbeiten  bewerkstelligt
  werden  kann;  der  Wassermangel  fällt  gänzlich
  fort.

Auch  die  Arbeiterfrage,  die  bislang  die  Unternehmer
  zwang,  Werbeagenten  nach  allen  Häfen
Westafrikas  und  Cap  Verdes  zu  schicken  und  in
Natal  2000  indische  Kulis  anzuwerben,  ist  dann
gelöst,  da  das  Land  dort  dichter  bevölkert  ist.
So  dürfte  dann  das  Werk  im  Jahre  1908  beträchtlich
  schneller  fortfahren  als  bisher.

Da  die  im  Baue  befindliche  Strecke  ausgedehnte
  Steigungen  bis  zu  2,5  v.  H.  und  eine  beträchtliche
  Anzahl  Kurven  mit  einem  kleinsten
Radius  von  100  m  aufwies,  beschloß  die  Verwaltung
  auf  Rat  der  Ingenieure,  statt  1230
Schwellen  pro  Kilometer,  wie  veranschlagt,  deren

 

1300  pro  Kilometer  einzubauen,
mehr  pro  Kilometer  ausmacht.

An  Kunstbanten  befinden  sich  auf  der  Strecke:
352  Röhren  von  30  bis  90  em  Durchschnitt,
26  Wasserleitungen  verschiedenen  Typs,  38  Brücken
und  Viadukte  mit  einer  Gesamtlänge  von  810  m.
Die  Spannungen  dieser  Bauten  sind  meist  gering,
die  größte  hat  die  Brücke  bei  Catumbella  mit
76  m.  Alle  diese  Brücken  haben  eisernen  Oberbau
  und  sind  mit  demselben  Sicherheitskoeffizienten
wie  die  der  Rhodesia-Eisenbahn  gebaut.

Wasserstationen  befinden  sich  in  Lobito,  Catumbella
  13  km,  Cavaco  36  km,  Bimbas  43  km,
Catengue  122  km,  Sapa  154  km.

Zwischen  Bimbas  und  Catengue  waren  alle
Bohrversuche  nach  Wasser  erfolglos.  Daher  wurde
bei  Bimbas  ein  großer  Brunnen  gebaut,  aus  dem
das  Wasser  mittels  Dampfpumpen  in  hochgelegene
Reservoirs  gepumpt  wird,  so  daß  man  auch  in
der  trockenen  Jahreszeit  153  chm  in  24  Stunden
bekommt.  Aus  den  Reservoirs  werden  die
Zisternenwagen  gefüllt,  welche  in  den  Materialienzügen
  laufen  und  die  Arbeiterlager  bis  dicht  bei
Catengue  mit  Wasser  versorgen.

Der  Entwurf  für  die  Station  in  Lobito
wurde  von  der  Regierung  genehmigt.  Die  Station
bestehtaus  Bahnhof,  Beamtenwohnungen,  Bureaus,
Magazinen,  Reparaturwerkstätten,  Hotel  usw.  und
wird  sich  etwa  1800  m  am  Hafen  entlang  ziehen
und  eine  Fläche  von  247  000  am  bedecken.

An  die  Station  schließt  sich  der  Kai,  vorläufig
  aus  Holz  gebaut,  der  indes  bald  durch
einen  aus  dauerhaftem  Eisenwerk  ersetzt  werden
wird,  wozu  das  Material  schon  bestellt  ist.  Für
die  Dauer  dieser  Arbeiten  wurde  eine  kleine  Mole
ebenfalls  aus  Holz  gebaut,  an  der  kleinere  Lastschiffe
  anlegen  können.  Vier  solche  Schiffe  zu
30  Reg.-Tons  hat  die  Gesellschaft  angekauft.

Das  rollende  Material  der  Gesellschaft  ist  beträchtlich.
  Sie  besitzt  15  verschiedene  Lokomotiven,
7  Personenwagen,  7  Gepäckwagen,  150  Wagen
mit  niedriger  Seitenwand  für  je  20  Tons,
4  Wagen  à  20  Tons  mit  hohen  Wänden,
4  Zisternenwagen  und  eine  Anzahl  Draisinen  und
einen  fahrbaren  Kran  mit  10  Tons  Tragfähigkeit.
Dieses  Material  hat  der  Gesellschaft,  eingerechnet
Transport  und  Montage,  rund  92  961  2  gekostet.

Nachdem  der  Regierung  die  Pläne  über  den
Weg  der  Bahn  bis  Caconda,  320  km,  vorgelegt
  waren,  wurden  neue  und  ausgedehnte  Geländeerkundungen
  vorgenommen,  und  man  fand
einen  geraderen  Weg  nach  Bihé,  der  auch  mit
geringeren  Kosten  pro  Kilometer  verknüpft  sein
wird.  Man  verwarf  daher  die  frühere  Trace
und  entschied  sich  für  eine  neue,  vom  Tale  des
Sapabachs  aus  direkt  nach  Bihé.  Ein  Teil  dieser
neuen  Strecke,  77,5  km,  wurde  schon  höheren

was  2734  kg
        <pb n="343" />
        W  269  20

Orts  genehmigt,  ein  weiterer  von  60  km  wird
der  Regierung  demnächst  eingesandt  werden,  so
daß  damit  der  Weg  der  Bahn  bis  zum  Kilometer
  291  festgelegt  ist.

Nachdem  ferner  die  Erforschung  des  Quellengebiets
  des  Quanza  und  des  Landes  östlich  dieses
Flusses  abgeschlossen  war,  begann  man  ungesäumt
mit  Studien,  welche  sich  bis  zum  Kilometer  740
erstreckten  und  deren  Ergebnis  in  drei  Monaten
ausgearbeitet  sein  wird.  Sie  haben  gezeigt,  daß
von  Kilometer  300  ab  bei  der  Gleichmäßigkeit
des  Geländes  die  Bahn  leicht  und  schnell  gebaut
werden  kann.

Der  Hafen  von  Lobito,  der  an  Ausdehnung
und  Tiefe  nichts  zu  wünschen  übrig  läßt  und  in
jeder  Jahreszeit  bei  Ebbe  und  Flut  erreicht
werden  kann,  ist  zur  Zeit  schlecht  beleuchtet.  Die
Regierung  hat  daher  beschlossen,  den  Leuchtturm
auf  der  Spitze  des  Riffs  durch  einen  neuen  mit
Blinkfeuer  und  mit  größerer  Leuchtkraft  zu  ersetzen.


Die  Bemühungen  der  Gesellschaft,  zur  Hebung
des  Verkehrs  in  Benguella  eine  geregelte  Verbindung
  mit  Katanga  durch  Burenwagen  herzustellen,
  wurden  fortgesetzt  und  führten  zu  einem
neuen  Vertrag  mit  den  Unternehmern  auf  drei
Jahre.  Der  Vertrag  verpflichtet  die  Buren,
Waren  von  Benguella  nach  Katanga  und  Metallbarren
  zurück  zu  führen  für  110  &amp;amp;  pro  Tonne
auf  dem  Hinweg  und  75  K  pro  Tonne  auf  dem
Rückweg.  Von  diesem  Gelde  bezahlt  25  bzw.
30  &amp;amp;  die  Gesellschaft  und  85  bzw.  45  K  die
Union  Minidre.  Schon  jetzt  gehen  Transporte
ohne  Schwierigkeit  bis  an  den  oberen  Quanza.

Sobald  nun  die  Bahn  die  Hochebene  erreicht
haben  wird,  werden  alle  jene  „transport-drivers",
welche  jetzt  von  den  Frachten  zwischen  der  Küste
und  Caconda-Bihs  leben,  dazu  übergehen,  Transporte
  nach  Katanga  zu  übernehmen,  und  zwar
um  so  billiger,  je  mehr  die  Bahn  dorthin  fortschreitet.
  Diese  neuen  Transportunternehmungen
werden  dann  Niederlassungen  an  Zwischenpunkten
zur  Folge  haben  und  ein  richtiges  Urteil  gestatten
betreffs  der  Orte,  an  denen  am  zweckmäßigsten
Eisenbahnstationen  zu  errichten  sein  werden;  zugleich
  werden  sie  eine  genaue  Kenntnis  des
Landes  bezüglich  der  Bedingungen  für  Ackerbau
und  Viehzucht  oder  Industrie  ermöglichen.

Die  mineralogischen  Forschungen,  die  im
Gebiete  der  Gesellschaft  fortgesetzt  wurden,  sind
bisher  ohne  Erfolg  geblieben.

Der  Schienenweg  war  1906  bis  zum  Kilometer
  60  fertig,  im  November  1907  ist  er  an
Kilometer  125  angekommen  und  wird  im  Dezember
  bis  Kilometer  154  vollendet  sein.

Dazu  mußte  eine  beträchtliche  Zahl  von  Brücken
und  Aquädukten  gebaut  und  396  776  chm  Terrain

 

fortgeschafft  werden,  wovon  297  544  ebhm  harter
Fels  waren.

Die  Anschaffung  von  eingeborenen  Arbeitern
in  hinreichender  Zahl  ist  in  einer  für  alle  Beteiligten
  befriedigenden  Weise  gesichert.  Die  Zahl
der  Arbeiter  ist  durch  das  Hinzukommen  der  indischen
  Kulis  und  europäischer  Arbeiter  im  August
1907  auf  6675  gestiegen.

Gutes  rollendes  Material  ist  zur  Genüge  vorrätig,
  um  die  fertiggestellten  Strecken  sofort  in
regelmäßigen  Betrieb  zu  nehmen;  auch  ist  schon
hinreichendes  Material  im  Depot,  um  die  Bahn
bis  Kilometer  237  weiterzubauen.

Die  Vermessungen  sind  bis  zum  Kilometer  740
beendet  und  haben  gezeigt,  daß  von  Kilometer  300
ab  der  Bau  schneller  fortschreiten  wird.

Der  Entwurf  der  Station  in  Lobito  mit  Kai
und  Nebengebäuden  wurde  der  Regierung  vorgelegt
  und  von  dieser  gebilligt.

Verstaatlichung  der  Eisenbahnlinie  Rlerksdord—
Fourteen  Streams  (Transvaal).

Die  Bahnlinie  Klerksdorp—Fourteen  Streams,
die  bisher  auf  Kosten  einer  Privatgesellschaft  geführt
  worden  war,  ist  nunmehr  vom  Intercolonial
  Council  übernommen  und  dem  Bahnnetz  der
Central  South  African  Railways  zugefügt  worden.
Das  Abkommen  ist  am  16.  November  1907
zwischen  dem  Intercolonial  Council  und  der
Klerksdorp—  Fourteen  Streams  Railway  Company,
Limited,  abgeschlossen  worden.

Der  Enteignungspreis  beträgt  813  746.3.10  C
und  wird  belegt  mit  630  000  K  für  die  von  der
Bahngesellschaft  ausgegebenen  Obligationen  und
183  746.3.10  K  für  sonstige  Ausgaben,  zum  Beispiel
  rollendes  Material  usw.  Die  Enteignung
soll  am  5.  April  1911  stattfinden.

Die  De  Beers  Company  soll  auch  fernerhin  die
bevorzugten  Kohlenfrachtraten  genießen,  die  ihr
nach  dem  Konstruktionsabkommen  vom  29.  Juni
1904  bis  zum  4.  April  1926  zugestanden  waren.

Wegen  Geldmangels  wurde  seiner  Zeit  der
Bau  der  Bahn  an  die  De  Beers  Company  gegeben.
  Der  frühzeitige  Rückkauf  rechtfertigt  die
Ansicht,  daß  sich  die  Bahn  gut  bezahlt  macht;
die  Company  hat  dagegen  den  Vorteil,  daß  sie
mit  ihren  Kohlenfeldern  in  der  Nähe  von  Vierfontein
  in  direkte  Verbindung  treten  und  diese
Kohle  zu  einem  für  sie  günstigen  Frachtsatze  nach
Kimberley  bringen  kann.  Für  den  Personenverkehr
  kommt  die  Bahn  einstweilen  nur  als
Verbindungsbahn  nach  Kimberley  in  Betracht,
da  sie  die  Fahrt  um  12  Stunden  abkürzt.  Da
sie  trotz  Verringerung  der  Entfernung  um  etwa
56  Meilen  die  Strecke  nach  Kapstadt  in  der
        <pb n="344" />
        W  270  20

gleichen  Zeit  wie  bisher  zurücklegt,  verkehrt  die
Mehrzahl  der  direkten  Züge  nach  Kapstadt,  insbesondere
  der  für  den  Postdampfer  bestimmte
wöchentliche  Schnellzug,  noch  über  Bloemfontein.
(Bericht  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Pretoria.)

 

Citeratur.

Rickmann,  Kreiserlicher  Veterinärrat:  Tierzucht
und  Tierkrankheiten  in  Deutsch-Südwestafrika.
  Berlin  1908.  Verlag  von  Richard
Schoetz.  364  S.

Der  Verfasser  hat  in  dem  vorliegenden  Buche
seine  in  zwölf  Jahren  gesammelten  reichen  südwestafrikanischen
  Erfahrungen  über  Tierzucht  und
Tierkrankheiten  niedergelegt.  Er  gibt  wertvolle
Ratschläge  über  Auswahl  und  Beschaffenheit  der
Farmen,  über  die  Zucht  der  Haustiere,  die  vorhandenen
  sowie  die  drohenden  Tierkrankheiten,
ferner  Angaben  über  die  nötigsten  Operationen
und  Heilmittel.  In  einem  Anhang  werden  die
wirtschaftlich  wichtigen  Zecken  und  ihre  Bekämpfung
  besprochen.

Das  Buch  ist  für  die  Farmer  im  Lande  bestimmt,
  die  ja  nur  selten  die  Hilfe  eines  Tierarztes
  in  Anspruch  nehmen  können.  Wer  das
Rickmannsche  Werk  aufmerksam  benutzt,  wird
gleichwohl  nicht  in  den  Fehler  verfallen,  der
Hilfe  des  Tierarztes  entraten  zu  wollen;  er  wird
vielmehr  gerade  VBerständnis  für  die  großen  Aufgaben
  gewinnen,  welche  die  Tierärzte  in  Südwestafrika
  zu  bewältigen  haben.

In  einer  Neuauflage  wäre  die  Anfügung  eines
Sachregisters  sehr  wünschenswert.

 

über  die  deutschen
Schutzgebiete  für  das  Jahr  1905/06.
Herausgegeben  vom  Reichs-Kolonialamt.  Mit
vier  Skizzen  im  Text  und  zwei  Plänen.  Berlin
  1907.  Verlag  von  E.  S.  Mittler  K&amp;amp;  Sohn,
Königliche  Laoftuchhamulung,  Kochstr.  68—71.
Preis  gebunden  7  Mk.  50  Pf.

Medizinal-Berichte

Dr.  Rohrbach:  Die  Kolonie.  Frankfurt  a.  M.
1908.  Literarische  Anstalt  Rütten  &amp;amp;  Loening.
Preis  kartoniert  Mk.  1,50,  geb.  Mk.  2  (Band  19
der  Monographien-Sammlung  „Die  Gesellschaft“,
  herausgegeben  von  Martin  Buber).

La  question  d’'’extrème  orient  par
E.  Driault.  Paris  1908.  Féelix  Alcan,  éditeur.
  Preis  7  Francs.

 

Koloniale  Dreßstimmen.

„Was  verdankt  die  Togo-MOission  der  deutschen
Kolonlal-Regierung?“

Ülber  dieses  Thema  sprach  beim  Jahresfest  des
Missions-Vereins  Bremen-Stadt  am  9.  Februar
der  kürzlich  aus  Lome  zurückgekehrte  Missionar
D.  Westermann.  Nachdem  er  die  verschiedenen
Ziele  der  Mission  und  der  Kolonisation  dargelegt
und  darauf  hingewiesen  hatte,  wie  dennoch  beide
aufeinander  angewiesen  sind,  machte  er,  nach
den  Berichten  verschiedener  Blätter,  die  folgenden
Mitteilungen:

Die  Kolonialregierung  hat  dem  Lande  Sicherheit
und  geordnete  Zustände  gegeben.  Früher  war  das
Land  in  Zahlreiche,  miteinander  nicht  zusammenhängende
  Stämme  zerteilt;  eine  gemeinsame  Regierung,
überhaupt  das  Gefühl  nationaler  Fusammengehörigkeit
fehlte  gänzlich.  Immer  wieder  lag  ein  Stamm  mit

m  anderen  in  Hader  und  Streit,  der  nicht  stets  in
ofSenen-  Krieg  ausartete,  aber  viel  schlimmer  als  dieser
war,  da  er  sich  oft  durch  viele  Jahre  hinzog.  Auf
beiden  Seiten  benutzte  man  jede  Gelegenheit,  dem
andern  zu  schaden,  aus  dem  Hinterhalt  ein  Glied  des
feindlichen  Stammes  zu  morden,  ein  Kind  oder  auch
Erwachsene  wegzufangen  und  als  Sklaven  zu  verkaufen.
  So  war  wegen  der  herrschenden  Unsicherheit
oft  durch  weite  Strecken  jeder  Verkehr  unterbunden,
jede  Handelstätigleit  gehemmt  und  alle  Unternehmungslust
  gelähmt.  Auch  die  Blutrache,  die  trotz  der  in
sicherer  Aussicht  stehenden  strengen  Bestrafung  noch  in
neuerer  Zeit  gelegentliche  Opfer  fordert,  ruhte  oft  wie
ein  Alp  auf  einem  Stamm,  da  niemand  seines  Lebens
sicher  war,  bis  der  geschehene  Mord  durch  einen  zweiten
Mord  gerächt  war.

So  wenig  es  eine  über  das  ganze  Volk  sich  erstreckende
  Herrschaft  gab,  so  drückend  und  tyrannisch
war  *s012  Regiment  der  Dorf=  und  Stammeshäup
  ge.  Es  war  oft  genug  ein  Regiment  der
Sauberl  Süniuch.  Der  Häuptling  und  die  Dorfältesten
  sahen  bei  der  Schlichtung  von  Streitigkeiten
meistens  mehr  auf  ihren  eigenen  Vorteil  als  auf  die
Gerechtigkeit  der  Sache.  Ihr  Einfluß  und  Ansehen
beruhten  im  wesentlichen  auf  ihrem  größeren  Besitz.
Sobald  deshalb  einer  ihrer  Untertanen  durch  Einsicht
und  Unternehmungslust  es  zu  etwas  brachte,  war  er
schon  damit  ein  geährlicher  Nebenbuhler  des  Häuptlings
  geworden,  und  dieser  konnte  nur  ein  Interesse
daran  haben,  den  Mann  zu  beseitigen.  Dazu  bot  sich
leicht  eine  Handhabe.  Der  Emporkömmling  wurde  vom
Häuptling  selbst  oder  vom  Priester  beschuldigt,  er  sei
ein  „böser  Zauberer“  und  habe  durch  seine  Zauberei
den  oder  jenen  umgebracht.  Darauf  erfolgte  sofort
eine  öffentliche  Vorladung.  sich  der  Giftprobe  zu  unterziehen,
  und  der  Vollstrecker  dieses  „Gottesurteils“
sorgte  schon,  daß  der  Angeklagte  als  Schubdiger  abging
  oder  gar  tot  auf  dem  Platze  blieb.  Bei  den
Gerichtssipungen  spielten  die  größere  Bestechung,  der
einflußreichere  Anhang,  den  man  mit  zum  Gerichtsplatze
  orachte,  oft  die  wichtigste  Rolle.

Jetgt  herrscht  im  ganzen  Süden  des  Ewelandes
vollständige  Sicherheit.  Wir  haben  oft  gesagt:
„Man  kann  hier  draußen  gee  reisen  als  daheim  in
Deutschland.“  Das  ist  tatsächlich  so.  Hier  und  da
zeigen  die  Stämme  noch  Lust,  irgend  eine  Streiterei
mit  den  „Waffen“  auszutragen,  aber  sie  besinnen  sich
stets  rechtzeitig  eines  Besseren.  Sie  lernen  es  auch
immer  mehr  schätzen,  daß  es  eine  Stelle  gibt,  wo  ihre
        <pb n="345" />
        W  271  20

Palaver,  seien  sie  nun  persönlicher  Art  oder  seien  es
Stammesfehden,  nicht  nach  Gunst  oder  irgend  welchen
auderen  Mücichten  entschieden  werden,  sondern  nur

h  Recht:  ind  die  Regierungsstationen.  Es  ist
echmecht  as  auch  hier  noch  manchmal  Versehen
vorkommen  durch  mangelhafte  Kenntnis  der  Sprache
oder  durch  mangelhaftes  Eingehen  auf  die  Sitten  und
Anschauungen  der  Eingeborenen;  manche  ganz  richtige
Entscheidung  mag  auch  die  Eingeborenen  bei  ihren
Inschamungen  seltsam  anmuten;  aber  im  allgemeinen
das  Vertrauen  der  Eingeborenen  zu  den  deutschen
lekalen  doch  groß  und  im  Zunehmen  begriffen

Das  Gefühl  der  Sicherheit  hat  auch  den  friedlichen
  Verkehr  der  Stämme  untereinander,  insbesondere
  den  Markt=  und  Handelsverkehr,  gesteigert.
Der  Eweer  ist  zwar  Bauer,  aber  er  versteht  sich  auch
sehr  Zut  auf  den  Handel  und  treibt  ihe  mit  Vorliebe.
Dieser  Neigung  ist  die  Regierung  entgegengekommen
durch  Anlage  von  Wegen  und  Brücken.
ganze  Land  zieht  sich  ein  Netz  von  Wegen,  die  meisten
größeren  Orte  kann  man  auf  bequemer  Straße
erreichen,  so  daß  die  Landschaften  und  Stämme  einander
  viel  näher  gerückt  sind  als  früher.  Das  bedeutet
  auch  für  die  so  viel  reisenden.  Eingeborenen
eine  große  Erleichterung,  die  sic  allerdings  noch  nicht
recht  zu  schätzen  wissen,  da  sie  nach  wie  vor  in
schmalem  Gänsemarsch  gehen  und  ihnen  die  Aulage
urd  Iustandhaltung  der  Wege  ein  nicht  eben  süßes
Stür  #  is
Vor  allem  hat  sich  die  Negierung  die  Erziebung
der  Eingeborenen  zu  freiwilliger  eit  angelegen
  sein  lassen  und  damit  schon  jent  schone  Erfolge
erreicht.  Es  ist  eine  bequeme  und  allgemach  abgestandene
  Redensart:  „Der  Neger  ist  faul“.  Man
bedenke  aber  nur,  wozu  der  Neger  mehr  arbeiten
sollte,  als  er  zum  Lebensunterhalte  gebraucht.  Es
war  ja  niemand  da.  der  ihm  seine  Produkte  abkaufte.
Was  sollte  ihn  veranlassen,  Palmkerne  an  die  Küste
zu  bringen,  wenn  er  für  seinen  Unterhalt  unterwegs
mehr  ausgeben  mußte,  als  der  Wert  seiner  Last  betrug?
  Seitdem  eine  Eisenbahn  ghebaut  ist  und  die  in
ihrer  Nähe  wohnenden  Eingeborenen  eine  Möglichkeit
sehen,  ihre  Produkte  gegen  entsprechenden  Preis  abzusetzen,
  hat  sich  die  Ausfuhr  ganz  bedentend  gehoben.
Besonders  Mais,  neuerdings  auch  Bohnen  und  Erdnüsse
  werden  von  den  Eingeborenen  in  ganz  anderen
Mengen  wie  früher  angebaut  und  an  die  Europäer
verkauft.

 

#  San#

 

 

 

 

Die  Regierung  ist  auch  bemüht,  den  Eingeborenen
eine  bessere  und  einträglichere  Methode  des  Ackerbaus
  zu  lehren.  Sie  em  Zweck  in  Verbindung
  mit  dem  Kolonialwirtschaftlichen  Komitee  in
Nuatjä  eine  Ackerbauschule  gegründet,  in  der  junge
Leute  aus  den  verschiedensten  Teilen  des  Landes  in
der  Landwirtschaft  unterrichtet  werden.  Der  Kursus
dauert  drei  Jahre:  zwei  Jahre  arbeiten  die  Zöglinge
auf  den  Feldern  der  Schule,  im  dritten  erhalten  sie
ein  eigenes  Feld  zu  selbständiger  Bebauung.  Insbesondere
  werden  sie  auch  in  der  Handhabung  des
Pfluges  unterwiesen.  Nach  rriche  des  Kursus
werden  die  Schüler,  ein  jeder  mit  landwirtschaftlichen
Geräten,  auch  mit  Pflug  und  Ochsen  versehen,  wieder
in  ihre  Heimat  geschickt,  um  das  Gelernte,  zugleich  als
Beispiel  für  ihre  Landsleute,  praktisch  zu  verwerten.
Die  Erträge  ihrer  Arbeit  sind  ihr  volles  Eigentum,
dagegen  müssen  sie  sich  in  ihren  Arbeiten  den  Anweisungen
  ihrer  Behörde  fügen.  Auch  Handwerker
bildet  die  Regierung  in  ihren  Werkstätten  zu  Lome  aus.

So  sucht  die  Regierung  auf  vielfache  Weise  das
Volk  vorwärts  zu  bringen  und  zu  größeren  Leistungen
anzuspornen.  Wenn  die  Regierung  dabei  natürlich
auch  in  erster  Linie  ihre  eigenen  Interessen  im  Auge
hat,  so  wird  damit  doch  auch  den  Eingeborenen  in
hohem  Maße  gedient.  Das  Volk  merkt  allmählich,
daß  eine  neue  Zeit  angebrochen  ist,  in  die  der  altgewohnte
  Schlendrian  nicht  mehr  paßt;  die  Teate
zeigen  immer  mehr  Lust,  die  Forderungen
dieser  neuen  Zeit  zu  erfüllen  und  von  uns  Europäern-“
  zu  lernen.

das  auch  für  die  Missionsarbeit  ein
groter  Vorteil  ist,  liegt  auf  der  Hand.  Es  ist
etwas  anderes,  unter  einem  aufwachenden,  vorwärtsstrebenden
  Volke  zu  arbeiten,  als  unter  einem  stumpf
dahin  lebenden.  Wir  können  auch  an  unsere  Gemeinden
  in  bezug  auf  ihre  zu  erreichende  finanzielle
Selbständigkeit  größere  Anforderungen  stellen  als
früher  und  werden  damit  bei  ihnen  auch  immer  mehr
Verständnis  finden.  Der  neue  Zug,  der  in  das  Volk
gekommen  ist,  hat  ein  starkes  Verlangen  nach  Schulbildung
  hervorgerufen.  Überall  werden  wir  und
unsere  Lehrer  begehrt.  Wenn  wir  auch  nicht  in  erster
Linie  um  des  Evangeliums  willen  gerufen  werden,  so
erhalten  wir  doch  die  Möglichkeit,  alle  diese  Ortschaften,
  in  die  wir  Lehrer  schicken,  regelmäßig  mit
dem  Evangelium  bekannt  zu  machen.

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Hoachanas  (Deutsch-Südwestafrika),  etwa  70  km  südöstlich  von  Rehoboth,  ist  am
5.  Januar  1908  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und
Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briessendungen  erstreckt.

Die  Eröffnung  der  Postanstalt  in  Palau  (Palau-Inseln)  hat  am  4.  Oktober  1907

stattgefunden.
        <pb n="346" />
        W  272  20.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  März  1908.

 

Nach

vom  Ein-Die

  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.
auer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

 

riedrich,  Hubehe

n  88  Tage
Simpfon  41  Tage
Simpsonhafen  88  Tage
Friedrich  Wilhelme- 



Mombasa  O0  16—17  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  18,  14  Tage

Tanga  17,  19  Tage

Tanga  16  Tage

Daressalam  18  Tage

Janzior  18  Tage

n  Zanzibar  unmittelbar
u  ö#rderung  nach
salam  durch  ankie.
mentsdampfer  in  6  Stund.)
Daressalam  17  Tage

Zanzibar  20  Tage
nach  Daressfalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

 

schiffungshafen  am:
Neapel  26.  März
(deutsche  Schiffe)
1.  deutsch·  Neugninea.  Brindisi  8.  März  5.  April
(engl.  Schiffe)

.  i
Avmschostqmsqs  Neaeis23.Meikz2.Aprii
a)  —  Bukoba,  Muansa  und  weur#e  Schiffe).

..

46  ve  Marseile  10.  jedes  Monats
ii  und  von  der  Endstation  1
zu  S  Sil  mach  den  Daetm.  Brindisi  15.  März  5.  April
mungsort  (engl.  Schiffe)
"ur
23.  März  2.  April
v)  ¼  E  on  s  bn
Mosch#  Muhesa,  Pangand,  5.  April
Wugtiri  und  Wilhelmstal)  uchri  *1
Neapel  23.  März  2.  April
(deursche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats
c)  sach  Deutsch-Ostafrika  Darcs
usschl.  der  unter  a  und  b  .
genannten  Postorte)  5.  April
edt
Brin  15.  März,
Cengl.  —
"“  -  q.
3.  benthcheüdeefr  Hamburg  „  nn  rre  6„
Antwerpen  2.  23.  März  13.  Apri
a)  hach  Sbbabts,  Se  En.  (bentsche  Schiff)  3
gemleiEnr-  eabbwa  Boulogne  3.  24.  März  14.  April
Kubas,  Maliahöhe,  Nauchas,)  deutsche  Schifee)
Habarso.  Sia  88  Southampton  7.  28.  März
Fo  2“  ballina  Pu,  14  21.  Marz  1.  April
ikokorero,  Neho.  14.  21.  März  1.
9E  tio.  *  rn  Southampton  14.  21.  März  prik
aa  dhuk  ierbers.  +Hamburg  6.  27.  März
i
Southampton  7.  21.  28.  März
11.  April
Hambucreg  ..
Antwerpen  2.  28.  März
b)  6  *—v*s  §iDeE  (deutsche  Schiffe)
WVehnhn,  basir,  Keri-  Boulogue  3.  24.  März
(deutsche  chläfe)
Southampton  14.  März  4.  April
Hamburg  6.  27.  März
18.  März  8.  April
c%  h  Stteaiehlehen  Southampton  14.28.  März  11.  pil

ein
ddL8,  0  (nur  B.  e
karten  un  unge  i  Druck
payimiiiid
atkiipisobcii  wie  Lüderis= 



Swakopmund  25  Tage
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  19  Tage
Swakopmund  21  Tage
Swakopmund  30,  23,
2
Swakopmund  25  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitz4bucht  26  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Luderitzbucht  34  Tage
Lüderitzbucht  38  Tage
Lüderitzbucht  26  Tage

Capstadt  17  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Steinkopf

fen  41  Tage

6.  24.  März  3.  April
10  5  abds.

21.  23.  März
10  abds.

8.  jed.  Mts.  10  5  abds.

13.  März  3.  April
10  3  abds.

21.  31.  März
10  abds.

3.  April  10  3  abds.

21.  31.  Micz
1038  a
8.  jed.  gi  1088  abds.

3.  April  103  abds.
13.  März  105  abds.

17.  März  7.  April  575  ems.

1.  29.  März  12.  April
vms.
zunge  ä  13.  April
s  knn
112

10.  ½#  3.  April

s.
z  3  Merz
7  abds.
20.  27.  Mär
de  April  113  vms.
.......  55  ums.

1.  22.  März
88  oms.
2.  23.  März
1°  ums.

13.  Wrn  April  11#ms.
6.  März  7½  ums.
12  ehd  7  April  55  ums.
13.  27.  März  10.  April
112  oms.
        <pb n="347" />
        W  273  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

1

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

 

Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen)  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am
l
4.  Kamerun.  Hamburg  1  10.  25.  jed.  Mts.  *d  4023  ###e  6H  b  9.  jed.  Mts.  s  pus.
*  l*  —  92.  "  9  —

5  ch  Kribi  20  u.  27—31  Tage  24.  jed.  Ms.  7  abds.
woa,  "..  ala.  Goo  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  10,  jed.  Mts.  10  nachm.
Abog  Jaunde,  Sohann-  fur  Mer  Duala  18  Tage

übrechesböe.  Toto-  v  (deutsche  *'  Kribi  19  Tage
Plantation,  Viktoria  Fr  ((Liverpool  7.  März  4.  April  Viktoria  25  Tage  54ö  2  .  April
T  Duala  26  Tage  10  5
Liverpool  21.  März  Duala  23  Tage  19.  n  abds.
iHamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Ney  33—86  Tages  24.  jed.  Mts.  77  abds.
b)  nach  Rio  del  Nger  iverpool  7.  März  4.  April  Rio  del  Rey  23  Tage  5.  März  2.  April
10  abds.
e)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  j  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage  jeden  Donnerstag
(Garua.  Kusseri)  von  derwe  ber  10“  abds.
4)  nach  Osstdinneee  Liverpool  jieden  Sonnabend  Calabar  19  da  5n  jeden  Donnerstag
,  von  dort  weiter  über  106  abds.
|  (am  Froßstuh  bis  7  nm
is  10  Tag
e  nach  Molund  Antwerpen  19.  März  9.  April  Matadi  19—20  Ta  18.  März  8.  April
3  bLon!  da  zieiter.  mit  —  #  10  nachm
K  1  razzam
Bordeaux  25.  jedes  Monats  *  .  San  un28.  jed.  M—.  10  abds.
1  is  Sl
6  Paliege  9.  Zese
r——o--  Da
(deutsche  Schiffe)  D  ,  #  Tage  .
Ponape  51  Tage  21.  Wril.

5.  den  Karolinen,  Palan-NReapel.  51  10  abos.
7n  M  eape  Ponape  54  Tage

nseln,  Marianen.  (engl.  Schiffe)  Saipan  64  Tage
Jap  68  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter

sechs=  bis  siebenmal  jährl

ich  mit  Segelschiffen.

 

Neapel
Geunsah  Schiffe)

12.  26.  März  9.  April

Tsingtau  83—36  Tage

10.  24.  März  7.  April
10

 

Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  81—36  Tageseden  Freitag  10  abds.
(engl.  s  «  '
G.  Niantschon.  Mar  15.  29.  März  Tsingtau  34—36  Tage3  27.  März
(frans.  “  10  abds
Liverpool  6.  März  3.  April  Tsingtau  31  Tage  5.  März  2.  u  8#  oms.
Marseille  20.  März  Tsingtau  36—38  Tage  18.  März  100  abds.
(engl.  Schiffe)
Hamburg  "  12.  25.  27.  jed.  Mts.Lome  25,  21,  19  Tage  24  26.  jed.  Mts.
'7/  abds.
Nordenham  28.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  jied.  Mts.  11.
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  s#on  oms.
Notterdam  16.  jedes  MonatsLome  21  Tage  15.  jed.  Mts.  03  ums.
(deutsche  *
—  Voul  M.  11.  jedes  MonatsLome  16  Tage  10.  jed.  Mis.  1°9  ums.
J.  (ogo.  e  iio  6  1
Marseille  12.  jedes  Monats  Catenen  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10“  abos.
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonon  18  Tage  23.  jed.  Mts.  10“  abds.
on  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  9/  abds.

 

 

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
        <pb n="348" />
        W  274  20

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
—  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neap  #15.  März  Jaluit  etwa  54  Tage  ·  «
8.  Marshall-Inseln.  (engl.  Seln  -  18.  März  21.  April
sta  Neapel.  23.  April  Jaluit  57  Tage  10F  abds.
(eutsche  Schiffe  *
9.  Samoa.  Queenstown  29.  März  26.  AprilApia  29—31  Tage  27.  März  24.  April  112

 

 

 

Den  vurch  z  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebicten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  Die  Pofst  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Neuguinea  Neapel  .  .  1.  10.  209.  März  “  Brindisi  .  ..  20  März  3.  April.
—  311  —  Marshall-Inseln  Neapel  15.  März
veutsch=  onafrin  Neapel.  0  27..  März  i7*.  A.  «
entsch-  rika  Brindisi  6.  März  3.  April  ose  #.#4
Marseille..  16  jed.  Mts.  Neapel  ·  I1.  25.  Marz
.  ·  —  —  Brindisi  .  .  .  6.  20.  Maͤrz  3.  April
deutsch-Südwestafrika  ———*—*:.  Marseille..  5.  19.  März  2.  April
Antwerpen.  7“.28“.  März  187.  .  Liverpool  15.  März  über
nördl.Tell  d.  Schutgeb.]  Lamburg  .  157.  März  4°.  April  i  Vancouver.
Southampton  8.  März  autschon  Plymouth,  1  über  San  Franeisto
Southampton  3.  22.  Mär  1.  .  »  oder  Seattle
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Houth,  *W  E—  2  rri  uor  Leaore  oder  T-.  11.  18.
—  —  —  —  ——  Queenstown  )25“.  März  1“.8“.  Ap.
Sibir.  Eisendamburg
  19.  März  .  .
Kamekau......  Southampton  1-  30--Mär  bahn  jed.  Montag  u.  Nittw.
.  2  ä
Plymouth.  1.  16.  29.  März  Ssamoa  t  unbestinmimt,  vorausfichtl
–EP  --------—-——---"«««  odimoutzMühR
den  qupliukm  »------..---—  ,  h  »«-E(,u..  ancouver)
Brindisi  3.  April  Togo  Hamburg  ’"19.  21“.  März  27.2.
ralanfem  1  9  Southampton  1“.  30“.  März

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schißes.)

S.  M.  S.  „Arcona"  Amoy  16/1.  —  17/1.  Hongkong  28/1.  —  1/2.  Shanghai.

S.  M.  S.  „Bremen“  9/1.  Rio  de  Janeiro  22/1.  —  5/2.  Port  of  Spain.

S.  M.  S.  „Bufsard"“  Daressalam.

S.  M.  S.  „Charlotte“  Havana  17/1.  —  21/2.  Charleston  (Sübkarolina)  28/1.  —  2/2.  Vermudas
  6/2.  —  Horta  auf  Fayal.

S.  M.  S.  „Condor"  29/12.  Palau  (Westkarolinen)  .  —  8/1.  Friedrich-Wilhelmshafen  14/1.
—  16/1.  Herbertshöhe.

S.  M.  S.  „Fürst  Bismarck“  Manila.  —  20/1.  Bongkor  28/1.  —  1/2.  Singapore  7/2.  —  Batavia.

S.  M.  S.  „Leipzig“.  Shanghai  3/2.  —  6/2.  Swatau.

S.  M.  S.  „Luchs  Hongkong  ½  —  Hoihow.  —  9/1.  Pakhoi  10/1.  —  17/1.  Bangkok  28/1.

31/1.  Saigon  5/2.  —  Hongkong.
        <pb n="349" />
        .„Moltke“.

„Niobe“.
.  „Panther“

„Planet“.
.  „Seeadler“

.  „Sperber“
.„Tiger“

an  a  #  HGi
Ss  8  8
a#n  ####

W  275  2C

Kingston  (Jamaica)  13/1.  —  18/1.  Havana  28/1.  —  4/2.  Bermudas
8/2.  —  Punta  Delgada  (Sao  Miguel,  Mzoren).

Manila.  —  20/1.  Bangkok  28/1.  —  1/2.  Singapore  7/2.  —  Batavia.

San  Paolo  de  Loanda  15/1.  —  16/1.  Lobito  Bay  20/1.  —  21/1.  Mossamedes
  28/1.  —  31/1.  Swakopmund.

Vermessungsgebiet  bei  Matupi.

Bagamojo  10/1.  —  11/1.  Tanga  18/1.  —  18/1.  Zanzibar  22/1.  —
22/1.  Daressalam  29/1.  —  Bartholomeo  Diaz.

10/1.  Forcados  17/1.  —  19//1.  Victoria.  —  23/1.  Duala.

Tsingtau  7/1.  —  11/1.  Futschau  17/1.  —  19/1.  Hongkong  22/1.  —
24/1.  Amoy  30/1.  —  31/1.  Hongkong  4/2.  —  4/2.  Canton  10/2.

 

 

 

 

 

 

—  Hongkong.
Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
Postdampfer  von  nach  bis  26.  Februar  1908.
„Adolph  Woermann“  Durban  Hamburg  am  15.  Februar  ab  Swakopmund.
„Alexandra  Worrmann“  Gabun  Hamburg  am  22.  Februar  in  Duala.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Kapstadt  am  16.  Februar  in  Kapstadt.
„Anna  Woermann“  rutu  Hamburg  am  18.  Februar  ab  Lome.
„Arnold  Amsinck“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  Februar  in  Hamburg.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Accra  a#m  23.  Februar  in  Sierra  hrone.
„Eduard  Bohlen"“.  Kapstadt  Swakopmund  am  12.  Februar  ab  Kapstad
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  Februar  ab  SR
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  23.  Februar  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Februar  in  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  27.  Februar  ab  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Delagoabai  Hamburg  am  16.  Februar  ab  Zanzibar-„Haus.
  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  18.  Februar  in  L
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  14.  Februar  ab  20  Patmas.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  15.  Februar  in  Bonny.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg.  Burutu  am  21.  Februar  Dover  passiert.
„Kurt  Woermann“  cera  Hamburg  am  15.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  a#m  18.  Februar  in  Lagos.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Rio  Nunez  am  25.  Februar  in  Conakry.
„Lothar  Bohlen“  Calabar  Hamburg  am  20.  Februar  in  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  22.  Februar  in  Conakry.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  24.  Februar  in  Rotterdam.
„Martha  Woermann“=  Assinie  Hamburg  am  24.  Februar  in  Sierra  Leone.
„Max  Bro  -  Laden  bucht  Hamburg  am  15.  Februar  in  Gabun.
Diuis  e  mburg  Rio  Nunez  am  16.  Februar  in  Antwerpen.
„Vaul  Woermann“.  ha  Hamburg  am  25.  Februar  in  Sekondi.
„Thekla,  Bohlen“  Hamburg  Kotonon  am  21.  Februar  Ouessant  passiert.
„Ahaliff?e###  Hamburg  Lüderitzbucht  am  23.  Februar  ab  Las  Palmas.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“  Rio  Nunez  Hamburg  am  23.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Edea“  n  Gabun  Hamburg  am  22.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Kamerun  Kotonou  Hamburg  am  22.  Februar  in  Hamburg.
„Lome,  Hamburg  Kotonon  am  24.  Februar  in  Kotonon.
„Otavi  *’)  Mossamedes  Hamburg  am  21.  Februar  ab  Las  Palmas.
-Swaktnnon  Mossamedes  Hamburg  am  25.  Februar  in  Hamburg.
„Togo  »·-  Hamburg  Swakopmund  am  21.  Februar  in  Swakopmund.
„Windhuk“  Hamburg  Durban  am  25.  Februar  in  Tanger.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.
„Freiderun“  Hamburg  D.  Assinie  am  zI.  Februar  ab  Rufisque.
„Immo“,  Hamburg  .-  uotonou  am  7.  Februar  in  Lome.
5„  ngbert“.  •’  Hamburg  Mossamedes  am  *  Februar  in  Benguella.
„In  rahan  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  6.  Februar  ab  Las  Palmas.
„Walburg  Hamburg  Mosiamedes  am  24  gebruar  Quessant  passiert.
        <pb n="350" />
        W  276  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialhontor  G.  m.  b.  HP.,  Berlin  W.ö4.

 

 

 

 

       

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1le  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.  28.  Februar  1908.
Grün-  1  vor=  sextzte  1
dungs-  Kapital  schäfts-  letie  Le  Nachfrage  Angebot
jahr  Mart  ahr  dende  dende  5%“  5%
1906  1250  000  1.  10.  —  —  fritanische  Kompagnie  A.G.  —  115
1906  2000000  1.  1.  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  —  95
1905  1200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Verguberksgesellschaft  90  100
1905  600  O000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft.  100  105
1890  1  500  000  1.  1,  30  22  Ching-Export-,  Import=  u.  Bank-  Comvasnie  260  —
1891  —  2  600  000  1.  100  5  7  Chocold  Plantagen-Gesellschaft  87  92
1905  220  000  1.  1.,  —  18  Debundscha-Pflanzung  125  —
1900  418  000/  1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  108
1878  2750000  1.  1.  12  20  Deutsche  Handels-.  und  Plantagen-Gesellschaft
der  Südsee-Inselr  175  182
1885  2  000  O00  1.  4)  20  20  Deutsche  C  blenkal-  Geseüsch.  für  Zudwesr  afrita  175  185
1907  2  500  000  1.  1.0  —  —  „Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  —  85
1902  1  000  O00  1.  1.  0  0  1  Deutsche  SawonlSeelschat.  —  70
1902  0001.  5“  1  2  Druutsche  Togogesellschaf  70  80
1885  3  721  000  1.  118  ½  5  Deutsch--O  aeescbenin  Stamm-Ant.]  100  102
"  000  5  5  orzugs-Anteile  101  108
1886  400  000  1.  1.  0  0  Deutsch--Oltafranische  Plantagengesellshaft  —  12zsfr.
—  —  o.  do.  Vorz-Aktien  102  107
1908  11  495  000  1.  1.,.  3½  3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Stebirrfiret
1  bungen  (vom  Reich  sichergestell  .  92  98.
1897  2250  000  1.  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgeseuschaft  —  100
1899  4000  000  1.  1.  0  0  Geienlichait  Nordwestlamerun  .  t.  A.  —  M  25.—
360  000  0  0  .  Lit  B.  —  M  10.—
1898  1  000  000  1.  1.  5  10  Sesedehaft  Sudigiicrun  .  .Lit.  A.  —  110
1000  0  oa  2  HKlt.  B.  —  95
1889  2  000  000  1.  10.  0  0  Guatemala  Planteigen-Geselsschöft  —  25
1897.  1  153.000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  3  000  000  1.  10.  ·  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  .—  80
1887  1200  000  7  1.  1.  15  20  Jaluit-  Gesellschaft,  geteilte  Aktien  125  135
.  "6  s  do  Genußscheine  M  1200
1898  604  000  11.  7.  0  0  Kafee-  Plantage  Salarre  Biamm-  Aktien  —  15
447  000  C1  .  orzugs-Aktier  —  40
1904  1  000  O000  1.  1.  —  0  gLamend  —Vergwerks-  burenüchon  Ü  —  35
1906  3  000  O0o0  1.  1.  —  4  „Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —  85
1903  1  000  OOo  1.  1.4  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.G.  —  60
1899  1  100  000  1.  7.  0  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  —  75
1885  6u000  000  1.  4.  0  0  '#v2Zen  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  —  98
"0  0  Stamm-Anteile  —  41
1906  1  200  000  1.  1.0  —  DOtstafrika-Kompagnie  —  99
1904  21.000  000  1.  1.)  3  3  Ostafrikanische  Cisenbahngesellichaft.  Anteile
Zins  und
"6u  .  98
1900  20  000  O000  1.  4.  0  ·  .100  05
1902  125  000  1.  1.,  30  40  7  Söch?  iüöch
189“  20000  000  1.  10.  5  6  .  –  86
1895  1  500  000  1.  1.]  0  0  1—  95
1903  800  1.  1.  0  0  —  90
1905  2000  000  (I.  1.  4  4  1  —  85
1897  500  000  /  1.  1.]  0  o  70  80
1900  500  000  1.  7.  0  0  2863d4  Bsh
1892  K  2000  Oo0  1.  770  0  a  Co.  168h  17  sb
18939  869  100  1.  4.  ·0  0  Usambara  3.n  W  Sienmsutete  25  zsfrr  30  zefr.
142  200  ·  ·  do  nteile  —  50  zsfr
1897  1  500  000  .1.  1.  ·  0  T  Westafrikanische  Planzungsgeselhezug  Libund  D
"v°  «  «  Stamm-Anteile  80  –
Q  600  000  10  6  Vorzugs-Anteile  105  115
1897  4500  000  1.]  0  0  Veliafrilanisate  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
s  zusamntengelegte  Stamm-Aktien  15  —
#  1  Aktien  2  —
1895  1.  l  0  %  Se  u  *  und  wunmnewwichh
|  sseld  75

 

 

Zu  jeder  Art  von  —ie  5  obemseherde.  Banthaus  stets  gern  bereit.
        <pb n="351" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  März  1908.  Uummer  6.
W3  eint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  bbeigefügt  ur:.  mindesiene

31  r-*er  Uebrnt  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  #4½  deutschen  Schutzgebieten-,  herausgegeb  von
Danckelman.  Den  rvier  ertel  fͤl  eitss  #ibonnemnentspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Sttheiten  r  beun  Detbr.  5  die
Post  und  dien  Buchhandlungen  —  ru  EW———  uch  die  Verrlagsbuchhandlung:  für  Deutschland  einschl.
utschen  Schutz  zdl,n  ind  ÖOsterrerch  rl-  dle  Länder  8  el#tpostvereins  M.  iuns  d  und  Ansragen

fza  deutschen
2  an  die  Königliche  Eoealihbchbe  bon  kent  Jl  Mittler  und  Sohn.  Berlin  Sces,  Kochstraße  66—71,  zu  richien

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  die  e  Aufhebung  des  Kolonialrats  und  die  Bildung  von
Kommissionen  beim  Neichs-Kolonialamt.  Vom  17.  Februar  1908  S.  277.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika.,
  betr.  die  Abänderung  der  Baupolizeiordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  12.  September  1898.

Vom  14.  Januar  1908  S.  278.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Samoa,  betr.  das  Mietsfuhrwesen  für
den  Personenverkehr.  Vom  31.  Dezember  1907  S.  r*s*5*35  —  Personalien  S.  279.
Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  2
Togo:  Der  Dammbau  Anecho—Adjido  (mit  zwei  lhe  .  282.  —  Maßregeln  gegen  Einschleppung  der
Pest  S.  283.  —  Das  Kolkuagg  er  von  Tolpli  S.  283.
Deutsch-Ostafrika:  E  über  die  d.  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-  ostafrikanischen  Schutzgebiern  über
die  Zollstellen  der  Küfte  *

Viertel  des  Kalenderjahre  im  Verg  leich  mit  dem  Handel  in  gleichen  Zeitraum
des  Voriahres  S.  284.  —  Dice  über  die  Zollstetken  der  Binnengrenze  im  I.  Bierteljahr  1907  S.  286.

Deutsch-Südwestafrika:  Die  weiße  Zivilbevslkerung  des  Schutzgebiets  S.  289.  —  Zwischen  On  und  Grootfontein
  S.  289.

Deutsch-Neuguincai  Der  Taifun  auf  den  Mortlock-Inseln  S.  291.  —  Die  deutsche  Marine-Expedition  1907/08
S.  291.  —  Eine  Reise  nach  den  Karolinen=  und  Marschall-Inseln  S.  292.

Rolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Baumwollbau  in  Deutsch-Südwestafrika  S.  204.—  Aus  dem
„Tropenpflanzer“  S.  295.

Aus  fremden  nolonien  und  Produktionsgebieten:  Materialien  zur  afrikanischen  Eingeborenen=  und
Arbeiterpolitik:  Dienst=  und  Arbeitsordnung  in  der  Orange  River  Colon  295.  —  Die  wirtschaftlichen  Verhälmnisse
und  der  Handel  von  Britisch-Nordborneo  und  Labnan  im  Jahre  1906  N0  —  Die  RNakao-Herbsternte  und  die  Kakao-=*
  Geylons  S  S.  305.—  Baumwollanbau  in  Britisch-Zentralafrika  S  7965.  —  Golderzeugung  Australasiens  im  Jahre  1907

Eisensteinlager  an  der  Nordostküste  W  estaustraliens  S.  306.  —  Bergwerksgesetze  für  Kaffraria  (Kapkolonie)
S.  .  DHandel  Abessiniens  S.  307.  —  Handel  Adens  im  Jahre  1900/07  E.  308.  —  Der  Handel  von  Britisch=Londuras
  in  den  letzten  zjahren  S.  300.  Handel  der  Elfenbeinküste  im  1.  Halbjahr  1907  S  .310.  —  Handel
Jamaikas  im  Jahre  1906/07  S.  310.  —  Eingangszol  für  geistige  Getränke  im  Kongostaat  S.  310.  —  Aufhebung  der
Quittungs-  Scheck=  und  Wechselstempelsteuer  in  Neu-Südwales  S.  310.  —  Vorschriften  für  die  Einfuhr  gesundheitsschädlicher
  Drogen  in  den  Straits  Settlements  S.  311.—  Waffeneinfuhr  nach  dem  Sudan  S.  311.—  Gewerblicher
Rechtsschutz  in  Eritrea  S.  311.—  Beschränkung  der  —  von  Feuerwaffen  in  das  chansigebte.  S.  311.  —  Verzollungwerte
  für  einige  Ausfuhrartikel  im  Njassaland  S.  312.—  Transporterleichterungen  für  die  Ausfuhr  von  Mais
aus  dem  Transvaal  und  der  Orangefluß-Nolonie  S.  312

Verschiedene  Mitteilungen:  Berliner  Verein  für  ärztliche  Mission  S  S.  312.  —  Die  Präfektur  der  apuzinermission
  für  die  FKäralinen:  Inseln  S.  312.  —  Vermessungsarbeiten  im  Britisch=  stafrika-=  Protektorat  S.  312.
Literatur  S.  313.  Dertehrs:  Nachrichten  S.  313.  —  Schiffsbewegungen  S.  317.  —  Kurse  deutscher  holonialwerte

  S.  319.  —  Anzeigen
Kmtlicher  Teil
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

      

Kllerhöchster  erlaß,  detr.  die  Kufhebung  des  Kolonlalrats  und  die  Biüldung  von
Kommissionen  beim  Beichs-Kolonlalamt.
Vom  17.  Februar  1908.

Unter  Aufhebung  Meines  Erlasses  vom  10.  Oktober  1890,  betr.  die  Errichtung  eines
Kolonialrats,  genehmige  Ich,  daß  beim  Reichs-Kolonialamt  unter  Hinzuziehung  von  Sachverständigen
Kommissionen  äu  dem  Zwecke  gebildet  werden,  um  das  Reichs-Kolonialamt  bei  der  Verwaltung  der
Schusgebiete  in  beratender  Weise  zu  unterstützen.  Sie  haben  hiernach  das  Weitere  anzuordnen.

Berlin,  den  17.  Februar  1908.
gez.  Wilhelm  I.  R.

An  den  Reichskanzler.  ggez.  Bülow.
        <pb n="352" />
        W  278  2

Verordnung  des  Souverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  die  Kbänderung  der
Baupollzelordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom  12.  September  1898.
Vom  14.  Jannar  1908.

Auf  Grund  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betr.
die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  bestimme  ich  hiermit  folgendes:

§  1.  Der  §  9  der  Baupolizeiordnung  vom  12.  September  1898  (Kol.  Bl.  1898  S.  767  ff.)
erhält  folgene  Fessung:

weit  nicht  schon  wegen  Übertretung  des  §  367  Nr.  15  des  Strasgesehöch  für  das
Deutsche  —  eine  Bestrafung  eintritt,  werden  Zuwiderhandlungen  gegen  die  §§  2,  5,  6  und  8
dieser  —  Galdstrafe  bis  zu  150  Mark  oder  mit  Haft  bestraft.

§*  2.  Verordnung  tritt  am  15.  Jannar  1908  in  Kraft.

Winh##  den  14.  Januar  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
von  Schuckmann.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Samoa,  betr.  das  (MMietsfuhrwesen
für  den  Dersonenverkehr.
Vom  31.  Dezember  1907.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  Seite  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  ZJeder  Mietswagen  für  den  Personenverkehr  muß  bei  der  Polizei  angemeldet  werden.
8  2.  Der  Vermieter  beziehungsweise  der  Kutscher  ist  verpflichtet,  Wagen,  Pferde  und
Geschirr  in  gutem,  gebrauchsfähigen  Zustand  zu  halten.
§  3.  Die  Pferde  dürfen  auf  der  Straße  nicht  ohne  Aufssicht  gelassen  werden.
&amp;amp;  4.  Der  Polizeivorsteher  bestimmt  die  Anzahl  der  Personen,  die  jeder  Wagen  aufnehmen
  darf.
§5  5.  Der  Fahrpreis  beträgt:
a)  für  zweirädrige  Wagen  für  die  erste  Stunde  oder  einen  Teil  6  Mark,  für  jede  weitere
Stunde  3  Mark,
b)  für  vierrädrige  Wagen  mit  Raum  bis  zu  vier  Personen  einschließlich  des  Kutschers:
2  Mark  für  die  erste  Stunde,
6  Mark  für  jede  weitere  Stunde,
e)  für  vierrädrige  Wagen  mit  Raum  für  mehr  als  vier  Personen  einschließlich  des  Kutschers:
14  Mark  für  die  erste  Stunde,
7  Mark  für  jede  weitere  Stunde.
Bruchteile  einer  Stunde  werden  bis  zu  ½  Stunde  mit  dem  halben,  über  ½  Stunde  mit
dem  vollen  Fahrpreis  bezahlt.
Die  Preise  verstehen  sich  für  den  Wagen  ohne  Rücksicht  auf  die  Anzahl  der  Fahrgäste.
§  6.  Zede  Fahrt  gilt  als  eine  Rundfahrt,  gleichviel,  ob  der  Wagen  zum  Abfahrtspunkt
zurückkehrt  oder  nicht.
7.  Für  die  in  §  5  festgesetzten  Preise  muß  der  Vermieter  beziehungsweise  der  Kutscher
die  Fahrt  übernehmen.
Vereinbarungen  zu  billigeren  Preisen  sind  zulässig.
5  8.  Bei  Streitigkeiten  entscheidet  der  Polizeivorsteher  oder  sein  Vertreter.
§  9.  Die  Stände  für  Mietswagen  für  den  Personenverkehr  sind:
a)  an  der  Bismarck-Brücke,
b)  am  Postgebäude.
10.  Jeder  Mietswagen  muß  ein  gedrucktes  Exemplar  dieser  Bestimmungen  in  deutscher,
englischer  und  samoanischer  Sprache  enthalten,  das  auf  Verlangen  den  Fahrgästen  vorzuzeigen  ist.
        <pb n="353" />
        W  279  20

§*  11.  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung  werden  als  Übertretung  bestraft.
Im  Wiederholungsfalle  kann  die  Konzession  entzogen  werden.
8  12.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Februar  1908  in  Kraft.
Vailima,  den  31.  Dezember  1907.  v
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

Personalien.
Der  ständige  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt,  Regierungsrat  Dr.  Zoepfl,  bisher

Privatdozent  in  der  Philosophischen  Fakultät  der  Friedrich-Wilhelms-Universität  Berlin,  ist  zum
außerordentlichen  Professor  in  derselben  Fakultät  ernannt  worden.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten

Schutzgebietsbeamten  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu
erteilen,  und  zwar:

des  Komturkreuzes  des  Mecklenburgischen  Greifenordens:
dem  stellvertretenden  Gouverneur,  Wirklichen  Legationsrat  Dr.  Gleim  (Kamerun),
dem  Gouverneur  Julius  Graf  von  Zech  auf  Neuhofen  (Togoz);

des  Ehrenkreuzes  des  Mecklenburgischen  Greifenordens:
dem  stellvertretenden  1.  Referenten,  Legationsrat  Dr.  Kalkmann,
dem  stellvertretenden  Oberrichter,  Regierungsrat  Knake,
dem  2.  Referenten,  Regierungsrat  v.  Brauchitsch,  Kamerun;
dem  Bezirksamtmann,  Regierungsrat  Dorbritz,
dem  Regierungsarzt,  Professor  Dr.  Ziemann

des  Ritterkreuzes  des  Mecklenburgischen  Greifenordens  mit  der  Krone:
dem  Bezirksrichter  Schlettwein,  l
dem  Gerichtsassessor  Hermanns,
dem  Regierungsarzt  Dr.  Krueger  1A

des  Ritterkrenzes  des  Mecklenburgischen  Greifenordens:
dem  Bezirksrichter  Kirchhoff,
dem  Gerichtsassessor  Dr.  Schürmann,
dem  Regierungsbaumeister  Schütz,  Kamerun;

dem  Arbeiter-Kommissar  Freiherrn  von  Lüdinghausen  gen.  Wolff,
dem  Stationsleiter  v.  Houwald

des  Verdienstkreuzes  vom  Hausorden  der  Wendischen  Krone  in  Gold:
dem  Landrentmeister  Gärtner  (Togo);

Togo;

dasselbe  in  Silber:
dem  Materialienverwalter  Poetsch,  dem  Zollamtsassistenten  2.  Klasse  Jacobi,  beide  in  Togo;

der  von  dem  hochseligen  Großherzog  Friedrich  Franz  II.  gestifteten  silbernen
Medaille:
dem  Bureaugehilfen,  Kanzlisten  Röhr  (Kamerun)
der  von  dem  hochseligen  Großherzog  Friedrich  Franz  III.  gestifteten  silbernen
e:

E—  Medai

dem  Polizeimeister  Vasel  (Kamerun),

dem  wolbeimeeser  Schulz,  dem  Werkmeister  Dehl,  dem  Oberbootsmannsmaat  Köhn,  sämtlich
in  Togo;
des  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des  Württembergischen  Friedrichsordens:

dem  Regierungsrat  Dr.  Hintrager  (Deutsch-Südwestafrika);
        <pb n="354" />
        W  280  20

des  Großherzoglich  Hessischen  Ritterkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern  vom  Orden
Philipps  des  Großmütigen:
dem  Bezirkssekretär  Schulz  (Deutsch-Ostafrika);
des  Ritterkreuzes  1.  Klasse  des  Sachsen-Ernestinischen  Hausordens:
dem  Hauptmann  in  der  Schutztruppe  für  Ostafrika,  kommandiert  zum  Reichs-Kolonialamt,  Fonck.

RKaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  O.  K.  vom  20.  Februar  1908.

Schönewerk,  Kriegsgerichtsrat,  am  29.  Februar  d.  Is.  von  seiner  Stellung  enthoben  behufs
Wiederverwendung  in  einer  Kriegsgerichtsratsstelle  der  Königlich  Preußischen  Militär-Justizverwaltung.


A.  K.  O.  vom  25.  Februar  1908.
Frhr.  v.  Falreuhausen,  Oberleutnant  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  III.  (2.  Schlesischen)

Nr.  11,  kommandiert  zur  Dienstleistung  bei  der  Landesaufnahme,  am  13.  März  aus  dem
Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  14.  März  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  18.  Februar  1908.
Rau,  Oberveterinär,  am  29.  Februar  d.  Is.,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste,
  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  20.  Februar  1908.

Laepke,  bisher  Feldlazarettrendant,  zum  Lazarettinspektor  mit  einem  Rangdienstalter  vom  18.  November
  1907  ernannt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  26.  Februar  1908.

Schüßler,  Proviantamtsassistent,  am  29.  Februar  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  Wesel),  aus  der  Schutztruppe
ausgeschieden.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  20.  Februar  1908.

Thiel,  Leutnant  im  Niedersächfischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  46,  am  6.  März  aus  dem  Heere

ausgeschieden  und  mit  dem  7.  März  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  18.  Februar  1908.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenanmen  Unteroffizieren

u1sw.  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:

die  Schwerter  zum  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  #  am  weißen  Bande  mit
schwarzer  Einfassung:
dem  Gouvernementssekretär  Gruschka  beim  Gouvernement  für  Südwestafrika;
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:

den  Unteroffizieren  Glatter  und  Bruckner,  dem  Sanitätsunteroffizier  Noeske,  den  Gefreiten  Cords,
Croy,  Müller,  Otto,  3.  Feldartillerie,  Nauheimer,  Poniatowski  und  Reichert  sowie
den  Reitern  Dölling  und  Mannfrast,  sämtlich  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
        <pb n="355" />
        W  281  20

dem  Vizefeldwebel  der  Landwehr  II.  Aufgebots  Denecke,

dem  Sergeanten  der  Reserve  VBespermann,

dem  Sergeanten  der  Landwehr  II.  Aufgebots  Bernhardt,

dem  invaliden  Sanitätssergeanten  Joschlinger,

der  Reserve  v.  Schoenermarck,  Finke  und  Hassenstein,

der  Landwehr  I.  Aufgebots  Krieß  und  Möhring,

der  Landwehr  II.  Aufgebots  Ihde,  Lengfeld  und  Kiene,

des  Landsturms  Henker,  Roehlig  und  Panzlaff,

den  invaliden  Unteroffizieren  Nitschke,  Kindt  und  Maiwaldt,

dem  Obergefreiten  der  Landwehr  I.  Aufgebots  Glose,

den  Gefreiten  der  Reserve  Hammermeister,  Paul  und  v.  Suchodoletz,

den  Gefreiten  der  Landwehr  I.  Aufgebots  Noße  und  Steinfurth,

den  Gefreiten  der  Landwehr  II.  Aufgebots  Kitt,  Schmitting,  Hollenbach,  Dunaiski,  Hoppe,
Denevill,  Kirsten  und  Kötting,

dem  Gefreiten  des  Landsturms  Gutsche,

den  invaliden  Gefreiten  Meszalla  alias  Michalla  und  Siebers,

dem  Torpedo-Obermatrosen  der  Seewehr  II.  Aufgebots  Glose,

dem  Reiter  der  Reserve  Jooste,

dem  Reiter  der  Landwehr  I.  Aufgebots  Berger,

den  Landsturmmännern  Keunecke  und  Oberprieler,

dem  Ersatzreservisten  Bacher,

den  Invaliden  Setecki,  Rapsch  und  Stäbe,

dem  Kriegsfreiwilligen  Bax.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachgenannten  Offizieren  usw.
der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen
Orden  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Königlich  Bayerischen  Militär-Verdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Bizefeldwebel  Koch,
den  Unteroffizieren  Schwarzott  und  Siedersbeck,
den  Sanitätsunteroffizieren  Hartmann  und  Ullrich,
den  Gefreiten  Weigert  und  Kreutzer,
den  Reitern  Derbfuß,  Probst  und  Hennemann;

des  Ehrenritterkrenzes  2.  Klasse  mit  den  Schwertern  des  Großherzoglich
Oldenburgischen  Haus=  und  Verdienstordens  des  Herzogs  Peter  Friedrich  Ludwig:
dem  Oberarzt  Vorwerk;

des  Ehrenkreuzes  3.  Klasse  mit  den  Schwertern  desselben  Ordens:

dem  Gefreiten  Toussaint  und
dem  Feldbäcker  Friedrich;

des  Ritterkrenzes  2.  Klasse  mit  Schwertern  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Ordens
Heinrichs  des  Löwen:
dem  Leutnant  v.  Linsingen;

des  neben  dem  Herzoglich  Braunschweigischen  Orden  Heinrichs  des  Löwen
gestifteten  Verdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Gefreiten  Schmidt  und
dem  Militärkrankenwärter  Wedekind.
        <pb n="356" />
        W  282  20

 

SE&amp;amp;Neneec  Nichtamtlicher  Teilseleoeombbd)

Dersonal-Nachrichten.
Deutsch  -Ostafrika.
Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  am
2.  März  1908  angetreten:  die  kommiss.  Sekretäre
Weber  und  Witte,  der  kommiss.  Bureauassistent
2.  Klasse  Sachse  und  Tischler  Fledderjohann.
Der  Schiffszimmermann  Karl  Dähn  wird  am
23.  März  d.  Is.  die  Ausreise  nach  Ostafrika  antreten.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:

Am  25.  Februar  1908  in  Hamburg:  Unteroffizier
Hennemann;

am  5.  März  1908  in  Neapel:  Stabsarzt  Ullrich
und  Assistenzarzt  Scherschmidt.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  Februar  1908  von  Neapel  aus  angetreten:
Sergeant  Schneemann,  die  Sanitätsunteroffiziere
Scholles  und  Erler.

Komerun.

Die  Wiederausreise  nach  Kamerun  haben  am
9.  März  1908  angetreten:  Sekretär  Schmeiser
und  Zimmermann  Huhn.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Regierungsrat
  Hansen,  Regierungsarzt  Dr.  Ufer,  Gerichtsassessor
  Dr.  Steinkopf,  die  Sekretäre  Gehrts
und  Nagel,  die  Bureaugehilfen  Schmidt  und
Oswald  Schmidt,  Zollassistent  Fické,  Polizeimeister
  Seelmann,  Gärtner  Reußner,  Wegebauer
  Dorn,  Werkmeister  Vetterlein  und
Schlosser  Ziegenbalg.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:  Regierungsrat
  Krücke,  Assessor  Dr.  Schünemann,
Landmesser  Hahn,  Vermessungstechniker  Haubold,
  die  Sekretäre  Hellweg,  Neßler  und
Rück,  Materialienverwalter  Wichert  und  Schlosser
Wagner.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  10.  Februar  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Oberleutnant  Guügge.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  3.  März  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Feldwebel  Raddatz
und  Sergeant  Bitzinger.

—  6
Die  Wiederausreise  nach  Togo  hat  am
10.  März  1908  angetreten:  Gärtner  Unger.
Die  Stationsassistenten  Paul  Schulz  und
Scharck  sind  am  11.  Januar  1908,  die  Stationsassistenten
  Kallweit  und  Groß  am  28.  Januar
1908  im  Schutzgebiet  Togo  eingetroffen.

Der  Gärtner  Glemser  ist  aus  dem  Dienst
des  Schutzgebiets  Togo  ausgeschieden.

Deutsch-Südwestafrika.
Ausgereist  nach  beendetem  Urlaub  sind  am
26.  Februar  1908  der  Zollamtsassistent  Pätzold
und  der  Bezirksamtsschreiber  Schiöberg.

Deutsch-Meuguinea.

Der  Regierungssupernumerar  Schulz  und
der  kommiss.  Sekretär  Brauckmann  werden  am
25.  März  1908  die  Ausreise  nach  Neugninea
antreten.

Samoa.

Die  Lehrerin  Fräulein

22.  Dezember  1907  im
wieder  eingetroffen.

Schultze  ist  am
Schutzgebiet  Samoa

Uachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilwetse  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

ogo.

Der  Dammbau  Anecho  —  Rdflld  .
(Mit  zwei  Abbildungen.)
Im  Kolonialblatt  Nr.  19  vom  1.  Oktober  v.  Is.
und  in  Nr.  3  vom  1.  Februar  d.  Is.  wurde  über

einen  Dammbau  durch  die  Lagune  zwischen
Anecho  und  Adjido  berichtet.  Wir  sind  jetzt
in  der  Lage,  zwei  Photographien  des  fertigen
Dammes  zu  veröffentlichen.  Beide  Bilder  zeigen
den  Damm  von  der  Anecho-Seite  der  Lagune  aus.
        <pb n="357" />
        Zu:  Deuiches  Kolonialblau  Nr.  6.  1908.

DOer  Dammbau  Knecho  —  Zdsido.

 

 

 

 

Im  Vordergrund  Fahlkoreigleis,  im  Pintergrund  Kdl##do.

 

 

Im  Hiniergrund  Adjido,  links  ein  modernes  Eingeborenenhaus.
        <pb n="358" />
        <pb n="359" />
        283  2S

Maßregeln  gegen  Einschleppung  der  Dest.

Der  Ausbruch  der  Beulenpest  in  Akra  hatte
das  Gouvernement  des  Schutzgebietes  Togo  Mitte
Januar  veranlaßt,  über  die  von  Akra  her  Lome
anlaufenden  Schiffe  die  Quarantäne  zu  verhängen.
Ende  Januar  d.  Is.  war  dann,  um  der  Einschleppung
  der  Seuche  durch  den  Landverkehr
vorzubeugen,  die  Quarantäne  für  den  Grenzverkehr
  über  den  südlichen  Teil  der  Westgrenze  Togos
angeordnet  worden.  Nach  einem  Telegramm  des
Gouverneurs  haben  nunmehr  pestverdächtige  Fälle
in  Anamaboe  und  Brewa,  kleinen  Küstenorten
der  englischen  Goldküstenkolonie,  die  Erweiterung
der  Quarantäne  für  sämtliche  Häfen  der  Goldküste
  von  Cape  Coast  Castle  bis  Prampram
notwendig  gemacht.  Es  ist  anzunehmen,  daß
durch  die  energischen  Maßnahmen  der  Verwaltung
die  gefährliche  Krankheit  von  unserem  Schutzgebiet
jerngehalten  wird.

Das  Kalklager  von  Tohpli.

Beim  Dorfe  Adabion,  etwa  1,5  km  südlich
der  Zollstation  Tokpli,  liegt  im  Monu,  dem
Grenzflusse  zwischen  Togo  und  Dahomey,  zur  Zeit
des  Niedrigwassers  (also  in  den  Monaten  Dezember
bis  Mai)  auf  mehrere  hundert  Meter  ein  Kalklager
  zutage,  welches  für  die  kalkarme  Kolonie
von  großem  Werte  zu  werden  verspricht.  Der
Kalk  besteht  fast  nur  aus  den  in  Kalkspat  verwandelten

  Gehäusen  von  Mollusken,  Echinodermen

und  Korallen;  er  hinterläßt  beim  Lösen  in  Salzsäure
  nur  einen  ganz  geringen  Rückstand.  Eine
Analyse  hat  L.  v.  Ammon  in  seiner  Arbeit:  „Zur
Geologie  von  Togo  und  vom  Nigerlande“  (Mitteilung
  der  Geograph.  Ges.  in  München  Bd.  I,
S.  469)  veröffentlicht,  sie  ergab:  "

Kohlensauren  Kalk  95,59  v.  H.
Kohlensaure  Magnesia  0,76

Kieselsänrne  1,30
Titansäure.  0,06  6
Tonerde  044
Eisenoxryd  1,16  =
Manganoxydul  0,24
Kait  0,12
Natro  0,16

Aus  dieser  Analyse  geht  schon  die  große  Reinheit
  des  Kalksteines  zur  chon?  hrnon,  insbesondere
  auch  seine  Armut  an  der  unerwünschten
Magnesia.  Gebrannt  und  gelöscht  muß  daher
dieser  Kalkstein  einen  „fetten“  Mörtelkalk  liefern;
tatsächlich  wurde  dies  bei  Brennversuchen  stets
festgestellt.

 

Die  Mächtigkeit  des  Lagers  ist  zwar  nirgends
mit  Sicherheit  ermittelt,  da  liegende  Schichten  des
Kalkes  nicht  zutage  treten;  aber  die  Klippen  im
Flußbett  zeigen,  daß  der  Kalkstein  mächtiger  als
2  m  sein  muß.  Zunächst  käme  wohl  für  die  Ausbeutung
  die  größere,  am  meisten  flußabwärts  befindliche
  Fläche  in  Betracht,  ein  Kalkgebiet  von
etwa  250  m  Länge  und  durchschnittlich  45  m
Breite,  nämlich  nur  bis  zum  Talweg  des  Flußbettes,
  der  Landesgrenze  gegen  das  französische
Dahomey.  Legt  man  nun  selbst  keine  größere
Mächtigkeit  als  2  m  der  Berechnung  zugrunde,
so  könnten  demnach  auf  der  angegebenen  Fläche
zur  Zeit  des  Niedrigwassers  250  Xx  45  K  2
—  22  500  ehm  Kalkstein  gewonnen  werden,  welche
etwa  22  500  K  1,35—  30  375  Tonnen  gebrannten
Kalk  ergeben  würden.  Bemerkt  sei,  daß  nach  Angaben
  des  Bauamts  in  Lome  dem  Gouvernement
die  Tonne  gebrannten  Kalks,  von  Deutschland
bezogen,  auf  etwa  110  Mk.  zu  stehen  kommt.

Der  obigen  äußerst  vorsichtigen  Schätzung  des
Kalksteinvorrats  ist  nur  ein  sehr  kleiner  Teil  des
Lagers  zugrunde  gelegt;  die  Ziffern  erhöhen  sich
noch  beträchtlich,  wenn  einmal  die  weiter  oberhalb
  im  Flußbette  belegene  etwa  3500  am  große
Fläche  hinzugenommen  wird.

Das  Brennen  des  Kalkes  muß  in  erster  Linie
mit  dem  Holze  der  angrenzenden  Baumsteppe  erfolgen;
  daneben  kann  aber  noch  vorteilhaft  ein
stark  zusammengepreßter,  holzreicher  Torf  verwertet
  werden,  wie  er  nur  wenige  Kilometer  oberhalb
  Tokpli  bei  Esse  Anna  in  der  Niedrigwasserlinie
  des  Monu  an  den  Ufern  und  auf  kleinen
Inseln  sehr  verbreitet  ist,  von  wo  ihn  die  Eingeborenen
  in  ihren  Einbäumen  leicht  heranbringen
könnten.

Zur  Ausbeutung  des  Kalklagers  erscheint  folgender
  Weg  durch  die  Jahreszeit  und  den  Wasserstand
  des  Flusses  geboten.  In  der  Trockenzeit
muß  der  Kalk  gebrochen  und  gleichzeitig  das  nötige
Brennholz  geschlagen  werden.  Gegen  das  Ende
der  Trockenzeit  könnte  der  Kalk  in  ununterbrochenem
Betriebe  gebrannt  werden.  In  der  Regenzeit,
also  etwa  von  Juli  bis  Oktober,  führt  der  Monn
so  reichlich  Wasser,  daß  ein  Transport  des  Kalkes
auf  großen  Einbäumen  nach  dem  45  km  Luftlinie
entfernten  Anecho  stattfinden  kann.  Von  Anecho
aus  ist  bekanntlich  die  weitere  Verfrachtung  auf
der  Küstenbahn  nach  Lome  usw.  möglich.  Es
ist  auch  nicht  ausgeschlossen,  daß  ein  Teil  des  angrenzenden
  Dahomey  mit  dem  Kalke  versorgt  wird
und  daß  eine  Verschiffung  nach  anderen  westafrikanischen
  Kolonien,  insbesondere  nach  Kamerun,
stattfindet.
        <pb n="360" />
        W  284  20
Deutsch-Ostafrika.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bhandels  des  deutsch-Ostafrikanischen  Schutzgeblets  über  die  Sollstellen
der  Rüste  im  II.  Vertel  des  Ralenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Bandel  im  gleichen  Zeitraum  des

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorjahres.
*  u  #  D  1  Im
..  .  .Viettcl.Vic1-tel-  .
Benennung  der  Warengruppen  1907  1206  ZunahmesAbnahme
Wert  Mk.]  Wert  Mk.  Wert  Mk.]Wert  Mk.
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbanes  und  der  Forstwirtschaft  sowic  der
zugehörigen  Nebengewe
a)  Körner=  und  Pülfenfrüchte  677  063  560  476|7w«  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  51  998  6  086  —  14  088
I)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemminel  182  482  188  989  —  1507
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  7601  13  77.  —  6  178
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser  176  817  148  45528362  —
s)  Santerctem  lebende  Pflanzen  und  Funerbitel  6206  2883  3323  —
2)  Faserpflan  2865  2229  636  —
*5#  Ergengnests  #  Forstwirtschaft  ..·.  72  127  25  845  46282  —
Summe  1  1  177  110  1  012  742446  40  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a.  e  Tier  20012  24  489  —  1  477
b)  Fleisch  und  bare  tieriche  Eczeuanisse  aller  Art  178  222  161  77r3649  —
e)  Tierische  Rohstoffe  1173  1  168  —  1.  295
Summe  *  199  407  1877301  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  231  946  217582  14364  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  36  817  63  912  —  27  095
V.  Chemische  ii  phariiiazeiitische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf  —
und  Sprengmitteln)  120  017  96  861  23  156
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usjw.  leußer  —
Lederwaren)  2257  5584601  653  655  905
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  irichnerwaren  .  153  91  1644  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  3308  1514  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwaren.  .  38  97  811  —  59  355
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literariche  und  Kunstgegenstände  .  73  932  53  2150  717
XlI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren—  94  685  677016  978  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (aßer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbcarbeitete  Metalle  und  Halbseng  6244  40  8834361  —
b)  Fabrikate  401  7014464  185—  2431
Summe  xnl  525  998  511  068  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  ahrzeuge  .  118  983  325  667  —  176  684
XIV.  Waffen  und  Munition  ·  40  142  28541  11  601  —
XV.  Geld  .  87618  77900  9718  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1907.  5  192  871  O1  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  4854  072  5  625  011  —  —
Zunahme  F.  Abnahme  —.  +  338  7991  185  150  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  7  764  8140  6915  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  un-  Früchte  .  1223  1  422  —  199
P)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemahmitel  52210  61  952  —  9  736
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  478  543  318  076  160  467  —
e)  Getränke  1  1745  —  265
M  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  zutterzuitel  4707  4110  597  —
6)  Faserpstanzen.  «  487894276842211052—
h)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  ..  559  808  513  09316715  —
umme  l  15936351208089385548  —
II.  Tiere  und  nierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  27  643  137663875
b)  Tierische  Shtenpnnitele  20  527  16  757  9  770  —
c)  Tierische  Rohstoffe  474  420  3  3  —
Summe  II  528590  389  062139  528  —
        <pb n="361" />
        T

285  25

 

A

rucnnung  der

Warengr

uppen

II.

Wert  Mit.

Im  Im

Viertel.  Viertel

1907  1906

Wert  Mk.

pzunahmesbnahme

Wert  WMiit.Wert  Mt.

 

III.  Mineralische  und  sofsile  Nohstoffe

P1  Gewerbliche  Ersengnife
Geld

Summie  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1907.
Dagegen  im  vorhergehenden  VBierteljahr.

Zunahme  #,

C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1907

dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr

Benennung  der  Waren

Zunahme  —.  Abnahme  —

Abnahme

11  n  550r  15  329
31  17  421
933.  #  6/860

11050
1½  660
25  467

 

2287  76
2124948

127767

1  641  088

560  002

 

 

Wichtigste  Warenpositionen.

Im  II.  Viertel
1907

Im  II.  Vieriel
1900

162

7180  640
61079020

821  S866790

 

6(#  167  628
7266  099

501.  620  1098471

nunahme

 

 

313

2

Abnuhbme

 

 

 

 

 

 

 

Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Mt.  kE  Ml.  k  Mt.  kg  Mt.
A.  Sinfuphr.
Neis  .....  229376851970124237544710537  —  18  667L  129  980
Mehl  und  Backwaren  376  388  10307222262  70  20153  768  f2  778
Zucker,  roh  und  raffiniert  188  897  61  988159  1356088  20  762  13900
Tabakfabrikate  .  23  140  68  578  22  8241  79  795  316  11217
Stille  Weine  aller  Ari  56  51I7  16125  7  548  35  104  18969.  11  021
Branntweine  aller  Art  32  327  13  851  23  812  37229  §  185  6#U022
6rP%  .  112  319  55  085  77672  12636  34647  12449
Lesre  and  u  ubholz  226  71473  ";..s  "·-  muss
»l-U)bnrc  tremchc  Elzenqin  Zlöuiulssszgz  .-..  tust-m
pun  c  .  130100593911604015WIMII696992453542
Salz  695  007  29977H¼8P3  36  001250212  607/1
Siein  ¶Zrauntoolen.  Briketis  120  416  172162L  1092215  735  294
Petrol  433  735  78  36168  767  §5  532349  102
Piben  aleer  Art  18  3½53  29  9771  124870  51922  76517  21945
Laumwollgewebe  136  691  1  151  23111331  576  888  806105  115  262  41
manmwollene  Bekleidungen  2292  893  867|1½7500  549  700  §1  773  344  167
Wollengarne  und  swaren.  auch
balbwollene  ....  Inn-HAde  »Hu-Wiss  ums-Lärm
GUEW  und  Waren  aus  Leinen.
Inte  usw  ·  223293441921:;tisi:3t3()72  SGO  18347
Pofiamemerwaren.  Schirme,  Zeug-¶
  *ii  13  621  12  815521  500  1  207  11  0#  1
ederne  Schuhe  und  Stiefel  10  841  103  508  7  357  61  168.  1181  12335
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  4638  12164  2  356  24  353  2282  17811
Möbel  und  jonftige  Lischlerwaren  20  270  27355/27/980  8S7670  106  801  (0  u1
Kavier  u.  Pappe.  Waren  daraus  We#n  4628441203  „60122  4100%  212
ininen  und  Porzellan  :30  808  24943  12  754  13476  18054  11467
h  4  und  Glaswarer  11211  66  148  1  806  51  1068  12  108  14  980
loheisen.  eiserne  Schienen.
Faeilangen  usw.  325  862  61  160381581  11758.  19  407  8722
Aue  84  331  31  870181  630  76  419  1m  296  11519
nicht  genannten  Eisenwaren  .  8084543084095564-ni:-.n.'12·.«3Arztqu  ::11:-Waren
  aus  and.  unedlen  Metallen  49  983  106  967  54187  607733  46  194  1204
uuenhnsie  Maschinen  12  136  13539  2  50  98%  127188
aschinen  für  industrielle  Betriebe  19  588  34  871  1  n57910
Tranepormnaschinen  und  Fahrzeuge
  aller  Art.  auch  Fahrräder  21  400  66067  119  1#8.  18  476
nerwnfen  Stückzahl)  230  20  121  7  80  161
dmunzen  10  25  992
Silberminzen  162  1968  176  1321
        <pb n="362" />
        W  286  20

 

 

 

 

 

 

 

Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
Benennung  der  Waren  1907  1806  Zunahme  Abnahme
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Mk.  ka  Mk.  ke  Mik.  kg  1  Mk.
8.  Rusfuhr.
Mais  51  450.  4215  16.  551  4344210  —  —
LIkzasua..........7678-858  ,-—  7678i858—  —
Hülsenfrücht  2643  5407  25439  181  —
Ka  4119626  31  885720,  53341|1  —O  26  094  21  658
Sirup.  Melasse  *  351  62771  85  700  5535653651  742  —
Tabcbkkss  107  13  420  .  2614013T13194—;——
ssopkg».........  1947  08014458281064761!2894411823214156387—!——
aedmie  .........  72  56  17  7883  34  699.  7854  87  657  934  —  i  —
Sesan  ...  ...  58  539,  13  510  91  067  19  096  —  —  35528  5  586
9  #eltlemwole  .......  19964i138441744112537  —  1297  4477!—
Sisalag  616  90),  47207051287  263  8S22265  676  208  249  —  —
Bau-,  "7nr  cind  Edelhöizer.  rob  «  !
bear  100  036  2  13681  3066  6743  —  —  184  2700  4307
nrcbearbe  bobn  Holzkohlen  ...  13  342  06  2254  111S  295  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinderr692  3257  6920  217017  240  475  308  4446  —  —-dkantschuk
  unthtttapcuha...  81  390  648  891  75367  532  948  6  023.  15948  —  —
Rindo  Stck.  207  10  580  171  7707  36  282  —
Mich  duiter  Käse.  Eier  usw.  .  15  652  21441  11  587  11948  10605.  9493
Elfenbein  ...  .  1  727  118  785  3  784  83  685  943  35  100
Häute  and  Felle  ....  .  75806j10453260795573127  15  011,  31  405  —  —
Insektenwachs  ...  854301979547417917190911251’20045  —  —
Hlimmer  3  817.  13201  6  426  21  803  —  —  2609  8.602
Kopal  20  892  26  967  1#.  379.  23348  2513  :#  619  -
Gold.  —  —  —  —  —

Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsqh  ·  ostafrlkanischen  Schutzgeblets  ũber  die  ollstellen
der  Binnengrenze  im  l.  Vlertel  des  Ralenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeltraum

  des  Vorjahres.

 

Benennung  der  Warengruppen

 

—

—
—

III.
IV.
V.

*—

VII.
VIII.
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren

A.  Einfuhr.

.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der

zugehörigen  Nebengewerbe.

a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .

b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früch  te
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gezuinutel.
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs

e)  Getränke  (außer  Mineralwasser  .
H  Sämereien,  elebende  Pflanzen  und  Zutternittel  .
)  Faserpflanz  -
li)  Ekzcngmnc  dcx  Fokmontschask  .

 

 

Summe  l-.

.  Tiere  und  tierische  Ergengnisse.

a)  Lebende  Tie
b)  Fleisch  und  Fioe  terische  Erzeugnise  aller  Art
J)  Tierische  Rohstoffe

 

Smume  ñ
Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle
Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und
Chemische  u.  pharmageutische  Glzengniße.  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln  n)

.  Textil-  und  Filzwaren.  Bekleidungsgegenstände  usw.  lander

Lederwaren)
Leder=  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kurschnerwaren-.
Gummi=  und  Kautschukwaren  .

 

 

 

 

Im  Im
I.  Viertel,tl.  Viertel  ZunahmesAbnahme
1907  1906
Wert  Mk.
7  01  8  562  —  1  161
4787  3  981  806
17  602  14  588  3  014
46  1  198  —  782
22989  10  201——8  733  —
*  355  —  128
25  551  —
s  7s  6330  31  958  —
92205  51  2099  40  996  —
280  43  237  —
5176  5  113  63  —
6131  35802551—
11  587  8  736  2851  —
5  722  5  164  558  —
4264  4879  —  6815
8  416  8  690  —  283
676  873  513  520163  358  —
7370  8  405  —  1  035
198  9  105  —
2212  5  200  —  3  087
        <pb n="363" />
        E  287  20

 

 

 

 

 

 

 
 
   
  
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    

 

   

 

     

     

 

 

  

wDE  6  JZr]  Im  6
.»...  .  LVicrtclLViektelZusmhmcbnahme
Beuennung  der  Warengruppen  1907  1900
Wert  Mk.]Wert  Mk.  Wert  Mk.IWeri  Mk.
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  4084  5  537  —  1  453
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswa  12  177  26  495  —  14318
.XII.  Metalle  und  Metallwaren“  lauper  Insirumenten.  Maschinen
und  Waffen).
a)  Unhenrbeitete  Metalle  und  Dalbzeng:  ......  3  741  5293  —  1552
b)  Fabrikate  ..  55210  53902  1308  —
Summe  xñ  ..  58  951  59  195  —  244
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahr  zeuge  .......  7342  95900  —  2  248
XIV.  Saffen  und  Munitio  .......  5275  2  626  2  649  —
XV.  Geld  HHH„„„  1205  —  1205  *m—"
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  19007  897  971  709  537188  31  —-DagcqcnitnvorhergehendenVierteljahr-...1258933
  590  184  —  —
Znnahntc1—,2lbnahnte——...—360962-f—119353  —  —
B.  Ausfuhr.
J.  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
31  793  51  020  10  227
.  181  —  181  —
und  13  058  14  575  1  517
143  466  39  687  3  779  —
lebende  Pflanzen  und  duttermittel  *  —  253  —  253
21  102  333  21  069  —
der  Forstwirtschaft  ...  175  150  105  000  70141  —
Sunme  l..  285  050  210  877  173  —
II.  Tiere  und  kieriiche  Erzengnif  .
s)-.ebencT  ..........  5366  8  452  —  X
b)  Tierische  Fhungemitcel  28  093  13  174344
I)  Tierische  Rohstoffe  ..........  491  530  415  776  75752  —
Summe  II.  524  989  137  97787012  —.
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  ........·  10  666  220  10  114
N.  Hewerbliche  Erzengusse  .  .........  12  646  10  507  2  0000
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  19007  833  351  659  671173680  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr33  539  856  310  —  —
Zunahme  -#—.,  Abnahme  —  2200  188  □  190  645  —  —
C.  Esemtvonbel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  19007)  .  11731322  1369  206  1  –
agegen  im  vorhergehenden  Vierteljahrr  2292  1721146500  —  -—
Znnalnnc-—j—,Abnal)snc-—...—-561150—77202  —  —-Wichtigste
  Warenpositionen  ·
—  ——  ——  —  »  —  —
Im  I.  ,  ieriel  Im  10iertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren
e  Wert  Menge  Wert  s  Menge  Wert  s  Menge  Wert
—  keg  Mlk.  kg  Mk.  kg  Mt.  kg  Mk.
9  A.  Einfuhr.
Mehl  ....  137  107  968  315  —-  -  ZZH  208
zun  und  VBackwaren  ...  154006726232857837  —  —  7  885  1111
Tober.  *  und  raffinierr  10  22  12115518  5241  —  —  5266  1  024
rt-  sa  ....  23467708  861.  4025  1485  36831  —
5  e  Beinet  *-  ari  3330  4859  7081  4528  —  331  #  721
Branntweine  aller  irt  1293  8  822  2  669  1688  1  624  41131  —
        <pb n="364" />
        #

288  20

 

Benennung  der  Waren

Im  I.  Viertel  3
1907

6  Im  I  Viertel  .
1906

 

 

 

Menge  Wert  Menge  Wert
tkNMi.  kg  Mk.
13  533  7  060  10  212  1181
7  und  Nu  utzholz  742  249  21  98
Fleisch  n.  m  ehbare  7  Erzeuan  1970  5176  4579  3  113
Zemen  —  —  8  672  1396
Salz  .  8278  893  12  073  1  099
Stein-,  Brauntoblen.  Briteus  658  112  —  —
Petroleum  16  6z76  4606  9133  2304
Seifen  aller  Art  7177  3  791  7  097.  3  934
Baumwollgewebe  812  39  415  584182  449  O46
Baumwollene  Bekleidungen.  77  187,  2417181  12000  37  979
Wollengarne  und  -waren,  auch
halbwollene  1178  7006  1  254  63873
Garne  und  Waren  aus  Leinen,
Jnic  usw.  2972  3  337  15009  69906
Posamenierwaren.  Schirme,  Feugschuhe
  1  095  3  307  1980  3  997
Lederne  Schuhe  und  Sneefel  698  4317  747  14797
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  318.  2132  192  3255
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  1  099  1  603  357  41283
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  1289  2333  2-325  #439
Tonwaren  und  Porzellan  132  378  1478.  735
Glas  und  Glaswaren.  *580  11  562  21183  25326
Roheisen,  eiserne  Schiemer.  1
*  usw  6  663  ½582  533.  171
Wellbl  16  149  6032  28174  v9088
Alle  u  genaumen  Eisenwaren.  24  549  28  992  18661120394
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  13  775.  2192016  072R|  23428
Landwirtschaftliche  Maschinen.  344.—  656  618.  690
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  1451  956  531.  1  333
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge  T.
aller  Art,  auch  Fahrräder  2  023  2912  1281  2  028
Feuerwaffen  iSüüchtaph  50  3949  20  1  635
Goldmünzen  —  —  *  —
Silbermünzen  9  1205  —  —
8.  Rusfuhr.
Reis.  200  302  30  768243  796  50  606
...  3846  289  -—
Hülsenfrüchte  40  4  695  75
Kaffer  20  947  12983  20  059  13819
Sirup,  Mclasse  31  64  —  -—
Tabak  —  —  331  95
Nopra  —  —  —  —
Shrue  280  900,  42  0.005271301  38  888
11748,  1461  7341  762
PShhteunole  21318  —  —
Sisalagar  —  —  —
Sau,¾  Fuen  und  Edelhölzer.  roh.
ea  ...  —  —  -
Brennholz  und  Holzkohlen  .  —  —  —-Gerbhölzer.
  Gerbrinden  —  —
Kautschuk  und  zutter  25  192  175  150  11  773  105  doo
Rindvieh  czahl)  148,  1  889
Milch,  Zuuter.  nãse  citẽ  14  30  571  27960  27  076  13.  425
Elfen  71  938  325,  5892
Gsenb  um  Feue  210  795  394  281  349  3600  514

Insektenwachs
Glimmer
Kopal

Gold

 

2
45  164  953

 

20  554  43  212
2

 

Zunahme

Menge  Wert
kgMirl.
3321  2579
—  63
658  112
7543  2302

80.

147.
r65  187.

2  B3  739

133

3361

3½  598
119V2

884
2311

1205

289

61

3122

70  141

1889
14  535
37  699
52  105

10  660

9%
21  318

 

Abnahme

Menge  Werrt
kg  Mk.
1  367  149
2  609
8672  1  386
3  795  206
—  143
—  33  462
76  —
1537  3659
885  690
19  180
174  1123
2258.  2  680
1086  1  106
346  357
16  9038  13  764
12  025  3  056
2297  —
274  34
80  577
3  194  19  836
655  7
—  B6
331  95
254  951
2  *  1
        <pb n="365" />
        G  289  20

Deutsch-Südwestafrika.
Ole  welße  Bevölkerung  des  Schutzgebiets

war  nach  einer  soeben  eingetroffenen  telegraphischen
Meldung  des  Gouvernements  am  1.  Januar  1908
auf  achttansendeinhundert  Köpfe  angewachsen.

Jwischen  Otawi  und  Grootfontein.
Landschaftsbilder  von  Hauptmann  Flaskamp.

I.
Die  Höhle  Harasib.

Im  März  v.  Js.  besuchte  ich  die  Höhle  Harasib.
  Sie  liegt  etwa  eine  halbe  Stunde  südlich
des  Punktes,  wo  die  Pad  nach  Abachobib  von
der  Pad  Ghaub—Grootfontein  abzweigt.  Augenscheinlich
  ist  sie  —  ähnlich  wie  der  Otjikoto=  und
der  Guinas-See  —  durch  Einsturz  unterirdischer
Hohlräume  im  Kalkstein  entstanden.  Man  kommt
äuerst  an  eine  ovale,  offene  Bodeneinsenkung,  die
etwa  15  m  lang,  8  m  breit  und  einige  Meter
tief  ist;  dann  muß  man  sich  durch  Gestrüpp  und
Schlingpflanzen  den  Weg  zum  eigentlichen  Höhleneingang
  bahnen.  Die  Höhle  ist  etwa  25  m  tief
und  geht  schräg  nach  unten  in  einer  Neigung
von  anfangs  etwa  60,  später  von  45  Grad.
Der  Eingang  der  Höhle  ist  mehrere  Meter  hoch;
sie  verengt  sich  aber  trichterförmig  nach  unten
und  ist  seit  undenklichen  Zeiten  die  Wohn=  und
Tränkstätte  von  Pavianen.

lber  Felsgeröll  kletterte  ich  nicht  ohne  Mühe
so  tief  wie  möglich  hinunter  und  stellte  dann
durch  Steinwürfe  fest,  daß  tief  unten,  dem  Auge
unsichtbar,  Wasser  steht;  dieses  Wasser  muß  unbedingt
  einen  Abfluß  haben,  denn  sonst  hätte  in
der  Höhle,  der  ja  ein  Wassersammelbecken  vorgelagert
  ist,  am  Schluß  dieses  ungemein  reichen
Negenjahres  mehr  Wasser  stehen  müssen.  Im
Innern  fand  ich  ein  Pavianskelett  von  beträchtnccher
  Größe.  Nach  Ansicht  des  Kapitäns  Johannes

rüger  in  Ghaub  soll  die  Höhle  bis  jetzt  noch
von  keinem  Weißen  betreten  sein;  doch  ist  bestimmt
  das  Gegenteil  anzunehmen.

II.
Buschmannszeichnungen  bei
Ghaub  —Nabis.

Eia  anderthalb  Kilometer  nördlich  des  Gabeldr
  "n  der  Wege  Chorab—Ghaub  und  Otawi—
Wans  liegt,  zwischen  Hügeln  eingebettet,  die
Soheerstell  Nabis;  sie  stellt  ein  von  Norden  nach
dar  8  gZerichtetes,  etwa  300  m  langes  Rivier
Das  as  nur  in  der  Regenzeit  Wasser  führt.

Rivier  kommt  aus  einem  flachen,  hoch- 



gelegenen  Talkessel,  seinem  Sammelbecken.  Im
Laufe  der  Zeiten  hat  sich  das  Wasser  dieses
Beckens  einen  engen  Durchbruch  (eben  das  Rivier)
durch  einen  Bergsattel  in  die  etwa  15  m  tiefer
gelegene  Ebene  gearbeitet.  Die  Wände  des
Riviers  sind  stellenweise  10  bis  12  m  hoch.  In
der  Regenzeit  stürzt  das  Wasser  kaskadenartig
über  Felsgeröll  hinunter,  versinkt  dann  im  fruchtbaren
  Humusboden  und  ruft  eine  üppige  Vegetation
  hervor.  Gras  und  Sesampflanzen  stehen
hier  2  bis  Zm  hoch,  zahlreiche  prächtige  Marulabäume
  umkränzen  die  Riviermündung.  Dieser
idyllische  Platz  ist  auch  botanisch  interessant.  In
den  kühlen  Felsspalten  des  Riviers  fand  ich
mehrere  Arten  Farnkräuter,  die  im  Schutzgebiete
sonst  selten  sind.  Auf  den  umliegenden  Höhen
bemerkte  ich  einen  baumartigen  Strauch  mit
schöner,  glatter,  zinnoberroter  Rinde  und  dunkelgrünen
  Blättern.  Der  Baum  trägt  essigsaure
Früchte,  welche  die  Eingeborenen  als  durststillende
Feldkost  verzehren.  Nirgends  sonst  habe  ich  diesen
Baum  bemerkt.  In  dem  Rivier  und  an  einer
zweiten  Stelle,  auf  dem  Sattel  östlich  des  Riviers,
habe  ich  etwa  200  bis  300  ins  harte  Gestein
eingeschnittene  Wildspuren  entdeckt,  die  ganz
täuschend  nachgemacht  sind.  Der  erste  Eindruck
ist  der,  daß  man  die  natürlichen  Eindrücke  des
Wildes  in  das  ehemals  weiche  Gestein  vor  sich
zu  sehen  glaubt,  denn  nicht  schematisch,  sondern
mit  einem  gewissen  Kunstsinn,  naturgemäß  geordnet,
  sind  die  Spuren  angebracht,  oft  da,  wo
das  Wild  hintreten  und  abspringen  mußte.  Ich
bin  sehr  bald  zu  der  Ansicht  gelangt,  daß  es  sich
hier  um  Buschmannszeichnungen  handelt,  die  sich
ja  vielfach  in  Südafrika  vorfinden  und  über  die
3.  B.  Peters  in  seinem  Buch  „Im  Goldlande  des
Altertums“  eingehend  berichtet.  Er  versucht  aus
ihnen  eine  Verwandtschaft  zwischen  Hottentotten,
Buschleuten  und  den  Agyptern  herzuleiten.  Auch
in  dem  Buch  „Afrika“  von  Sievers-Hahn  werden
diese  Buschmannszeichnungen  erwähnt.  Dagegen
ist  die  Existenz  derartiger  Zeichnungen  in  unserer
Kolonie  bis  jetzt  so  gut  wie  unbekannt  geblieben.

Nach  eigener  Kenntnis  und  mit  Hilfe  von
Johannes  Krüger  in  Ghaub  habe  ich  die  Spuren
von  folgenden  Wildarten  festgestellt:  Kleine  Böcke,
Deucker,  Wildebeest,  Eland,  Zebra,  Büffel,  Rhinozeros,
  Tiger  oder  Leopard  im  ganzen  etwa
zwanzig  verschiedene  Spuren.

Dann  fand  ich  zwei  Menschenspuren,  und
zwar  anscheinend  eine  männliche  und  eine  weibliche.
  Beide  sind,  was  ja  noch  heute  für  Buschmannsspuren
  charakteristisch  ist,  auffallend  klein.
Nirgends  habe  ich  Zeichnungen  ganzer  Tiere,
also  Tierbilder,  sondern  immer  nur  die  Abzeichnungen
  von  Spuren  gefunden.  Ich  glaube  deshalb,
  daß  wir  es  hier  mit  den  ersten  Anfängen
        <pb n="366" />
        W  290  20

der  Buschmannskunst  zu  tun  haben,  daß  die  Künstler
noch  nicht  imstande  waren,  Tierbilder  zu  zeichnen
und  auszuhauen,  sondern  daß  sie  vorerst  nur
Spuren  der  ihnen  bekannten  Wildarten  in  natürlichem
  Maßstabe  wiedergeben  konnten.  Die
meisten,  etwa  3  bis  5  mm  tief  eingehauenen,
zum  Teil  schon  etwas  verwitterten  Spuren  liegen
im  Rivier  selbst,  unmittelbar  am  Wasser,  d.  h.  da,
wo  jetzt  noch  in  der  Regenzeit  Wasser  steht  oder
fließt.  Hier,  im  kühlen  Grunde,  im  Schatten  der
hohen  Felswände  und  der  Laubbäume,  hatten  die
Arbeiter  —  ich  nehme  mehrere  an,  da  die  Spuren
verschiedene  Grade  von  Kunstfertigkeit  und  Geschicklichkeit
  verraten  —  schattige  und  angenehme
Arbeitsplätze  und  dicht  neben  sich  kühles,  klares
Wasser,  einmal  zum  Trinken,  dann  aber  auch  zum
Schärfen  der  Meißel,  denn  das  harte  Gestein  erforderte
  harte  und  scharfe  Bearbeitungsinstrumente.

Welchen  Zweck  diese  Buschmannszeichnungen
gehabt  haben,  läßt  sich  sehr  schwer  beurtilen.
Noch  heute  wohnen  die  Buschleute  sehr  weit,  oft
20  bis  30  km,  vom  Wasser  entfernt.  Die  Wasserholer
  pflegen  stets  längere  Zeit  am  Wasser  zu
verweilen,  um  sich  recht  satt  trinken  zu  können;
sie  nehmen  dann  das  Wasser  für  sich  und  den
Rest  der  Werft  auf  viele  Tage  in  Gefäßen  mit
sich  zurück.  Vielleicht  hatten  die  Wasserträger  damals
  das  Bedürfnis,  während  der  Zeit,  wo  sie
am  Wasser  weilten,  sich  irgendwie  zu  beschäftigen,
vielleicht  auch  wollten  sie  gewissermaßen  Instruktionstafeln
  für  ihre  Jugend  herstellen.  Die  Zeichnungen
  sind  wohl  das  älteste  kulturhistorische
Denkmal,  welches  wir  in  unserer  Kolonie  besitzen;
sie  beweisen  ohne  Frage,  daß  die  damaligen  (vorübergehenden
  oder  dauernden)  Bewohner  der
Otawi-Berge  auf  einer  wesentlich  höheren  Kulturstuse
  standen  als  die  jetzt  in  unserer  Kolonie
lebenden  Eingeborenen.  Die  Zeichnungen  bieten
uns  aber  auch  wertvolle  Anhaltspunkte  für  die
Fauna  der  damaligen  Zeit,  denn  unzweifelhaft
haben  die  Tiere,  deren  Spuren  wir  heute  noch
eingezeichnet  sehen,  damals  in  unserer  Kolonie
gelebt.

Das  Alter  der  Zeichnungen  ist  außerordentlich
schwer  festzustellen.  In  der  Felsennische  sind  die
Zeichnungen  sehr  gut  erhalten;  hier  blieben  sie
vor  Witterungseinflüssen,  insbesondere  vor  Schlagregen
  und  Triebsand,  geschützt.  An  anderen
Stellen  dagegen  haben  Wasser,  Steine  und  Sand
das  Ihrige  getan,  um  trotz  des  außerordentlich
harten  Gesteins  die  Konturen  der  Zeichnungen  zu
verwischen.  Im  Gedächtnis  und  Bewußtsein  der
Eingeborenen  von  Ghaub  (Nama,  Buschleute,
Bergdamara)  hat  sich  auch  nicht  die  geringste  Erinnerung
  an  den  Ursprung  dieser  Zeichen  erhalten.
Teilnahmslos  starren  sie  die  Spuren  an,  und  nur
ganz  wenige  Eingeborene  kennen  überhaupt  die

 

betreffenden  Stellen.  Mit  vieler  Mühe  habe  ich
herausbekommen,  daß  noch  mehrere  derartige
Spurenstellen  in  der  Gegend  von  Ghaub,  und
zwar  alle  nordwestlich  des  Platzes,  vorhanden
sein  sollen.

Es  wäre  in  hohem  Grade  verdienstlich,  wenn
alle  in  Frage  kommenden  Stellen  gründlich  untersucht
  und  die  Ergebnisse  der  Wissenschaft  zugänglich
  gemacht  würden.

III.
Der  Riesenpontok  von  Haiseums.

Einc  knappe  Stunde  westlich  von  Nabis  liegt
Haiseums  (zu  deutsch:  der  falsche  Pontok),  eine
gewaltige  Felsmasse  in  der  Form  eines  Riesenpontoks
  oder  Bienenkorbes.  Er  lehnt  sich  an
einen  Bergsattel  an,  und  zwar  so,  daß  man  auf
dem  Wege  von  Ghaub  her  über  den  Sattel  nur
wenige  Schritte  zu  steigen  braucht,  um  plötzlich
auf  seinem  Dache  zu  stehen.  Man  ist,  aus  dem
Buschwald  kommend,  ganz  überrascht  über  die
weite  Fernsicht  auf  eine  große,  viele  Kilometer
breite  Ebene,  die,  fast  überall  von  Hügelketten
umgeben,  sich  zu  Füßen  des  Pontoks  ausbreitet.
Das  Wunderbare  ist,  daß  die  Wände  des  Felsens,
der  aus  gl  ich  G  gl  1  miti  s  13341.  ss  g
besteht,  in  das  auch  die  erwähnten  Spuren  eingemeißelt
  find,  wie  Mosaikboden  gleichmäßig  glatt
abgeschliffen  sind.  Erst  wenn  man  in  die  Ebene
hinuntersteigt,  bekommt  man  den  richtigen  Begriff
  von  den  Größenverhältnissen  des  Pontoks.
Ich  schätze  die  Höhe  auf  15  bis  20  m,  den
Durchmesser  in  der  Basis  auf  25  bis  30  m.
Derartig  barocke  Formen  sind  hier  häufig  und
verdanken  ihre  Gestalt  der  Verwitterung,  die  infolge
  des  herrschenden  Klimas  ganz  enorm  ist.

IV.
Die  Wasserstelle  Gaus.

Die  Pferde  der  10.  Kompagnie,  von  einem
Tiger  geschreckt,  waren  einstmals  weggelaufen.
Ihre  Spuren  führten  in  die  Otawi-Berge  zu  der
vorzüglichen  Wasserstelle  Gaus.  Sie  liegt  etwa
1700  m  hoch.  Wenn  man  die  Pad  Ghaub—
Rietfontein  verläßt  und  im  gewundenen,  romantischen
  Gebirgstal  nach  Gaus  reitet,  kommt  man,
immer  bergan,  durch  neun  immer  kleiner  werdende
Gebirgskessel.  Die  Landschaft  wird  immer  mehr  und
mehr  alpin,  und  bei  Gaus  selbst  kann  man  sich  mit

geringer  Phantasie  in  die  Voralpen  versetzt  glauben.

Der  Platz  ist  von  größtem  Werte,  denn  Malaria
und  Pferdesterbe  sind  dort  oben  selbst  in  diesem
starken  Regen=  und  Sterbejahre  nicht  vorgekommen.
Nebenbei  möchte  ich  bemerken,  daß  der  Weg  von
Otawi  über  Gaus  nach  Ghaub,  namentlich  die
zweite  Hälfte,  zu  den  schönsten  im  Norden  gehört,
die  ich  kenne.  Die  Gebirgsformen,  die  sonst  im
        <pb n="367" />
        291  20

Norden  weich  und  langweilig  sind  und  mit  denen
des  Sũdens  keinen  Vergleich  aushalten  können,
erscheinen  hier  zackig,  zerklüftet  und  wildromantisch.
Sie  erinnern  geradezu  an  den  Harz  und  das
Elbsandsteingebirge.

V.
Das  ehemalige  Seebecken  Kobas.

Mit  Mũhe  und  Not  brachte  ich  aus  den  Eingeborenen
  von  Ghaub  heraus,  daß  sich  auch  südöstlich
  Ghaub  ein  interessanter  Platz  befinde.
Etwa  9  km  Reitweg  von  Ghaub  liegt  Kobas,  ein
ehemaliges,  jetzt  ausgetrocknetes  Seebecken.  Es
ist  wie  der  Otjikoto=  und  Guinas-See  durch  Einsturz
  von  Kallsteinmassen  entstanden  und  merkwürdigerweise
  auf  dem  schrägen,  von  Osten  nach
Westen  sich  neigenden  Plateau  einer  etwa  70  m
hohen  Hügelkuppe  eingebettet.  Der  recht  respektable
  Talkessel  hat  ovale  Form.  Die  Wände  sind
ausgezahnt,  genau  wie  beim  Otjikoto=  See.  Im
Innern  findet  sich  fruchtbarer  Boden  und  üppige
Vegetation,  hohes  Gras,  kräftige  Laubbäume.
Als  Merkwürdigkeit  erwähne  ich  eine  Rizinusart
mit  acht=  bis  zehnspitzigen,  riesengroßen  Blättern.
Soweit  mir  bekannt,  ist  der  Rizinusstrauch  in
Afrika  nicht  heimisch,  sondern  importiert.  An  den
Abhängen  soll  eine  tabakähnliche  Pflanze  wachsen,
welche  die  früher  hier  lebenden  Klippkaffern  kultiviert
  haben.  Wenn  man  in  das  Innere  des
Talkessels  hinabsteigt,  steht  man  nach  Südosten
zu  mächtigen,  etwa  40  m  hohen  Felsen  gegenüber.
  Nach  Nordwesten  sind  die  Uferklippen  niedriger.
  Wasser  ist  in  der  Nähe  nirgends  vorhanden.
  Trotzdem  habe  ich  auch  hier  an  schattigen
Stellen  schöne  Farnkräuter  gefunden.

75

Deutsch-Meuguinea.
Der  Taltun  auf  den  Mortlock-Inseln.

Auf  Ersuchen  des  Gouvernements  in  Herbertshöhe
  lief  der  Reichspostdampfer  „Germania“  zu
Ende  vorigen  Jahres  die  im  März  1907  durch
einen  Taifun  heimgesuchten  Mortlock-Inseln
(Kol.  Bl.  1907  Nr.  17  S.  864  ff.)  an,  um  Reis
die  Eingeborenen  zu  landen  und  die  sich  zur

bersiedlung  Meldenden  nach  Saipan  zu  bringen.

er  Kapitän  des  Dampfers  erstattet  hierüber
folgenden  Bericht:
„Die  Inseln  Satawan  und  Lukunor  sind
n4  sehr  schlechtem  Zustande,  die  Eingeborenen
7  zu  Skeletten  abgemagert  und  ganz  kraftlos.
übn  beiden  Inseln  zusammen  wurden  angeblich

er  45  Menschen  beim  Fischen  abgetrieben;  sie
hatten  nicht  mehr  die  Kraft,  die  Insel  zu  er-4



 

reichen.  Auf  Lukunor  war  wenigstens  Taro
und  anderes  nachgepflanzt,  so  daß  in  einiger  Zeit
dem  ärgsten  Mangel  abgeholfen  sein  wird.  Auf
Satawan  ist  dagegen  überhaupt  nichts  gealles
  lag  noch  so  wie  gleich  nach  dem
Die  Notlage  wird  mit  jedem  Monat
schlimmer  werden.  Es  gelang  uns  jedoch  nur,
44  Männer,  Frauen  und  Kinder  zum  Mitgehen
zu  bewegen.  Saipan  war  den  Leuten  unbekannt,
sie  weigerten  sich  deshalb,  mitzugehen.  Der  mitgegebene
  Reis  wurde  gelandet.  Die  Insel  Etal
war  in  bedeutend  besserem  Zustand.  Die  Eingeborenen
  sahen  alle  glatt  und  wohlgenährt  aus;
Todesfälle  sind  nicht  vorgekommen.  Es  war
auch  kein  Mensch  zum  Verlassen  der  Insel  zu
bewegen.“

Die  deutsche  MOarine-Sxpedition  1907/09.)
Zweiter  Bericht.

Muliama,  8.  Dezember  1907.
Am  28.November  1907  ging  S.  M.  S.  „Planet“
mit  der  gesamten  Expedition-  von  Matupi  nach
Käwieng  in  See.  Hier  wurde  Herr  Walden
ausgeschifft,  der  zunächst  in  Nusa  bleibt  und  unter
Mitwirken  des  Kaiserlichen  Stationschefs  Bolnminski
  in  Nord-Neumecklenburg  arbeiten  wird.

Am  29.  November  dampfte  „Planet“  nach
Namatanai  und  traf  hier  am  nächsten  Mittag  ein.
Nach  einer  Besprechung  mit  dem  dortigen  Stationschef
  Wostrack  erschien  es  am  zweckmäßigsten,
als  Stützpunkt  für  die  Arbeiten  im  Süden  den
Hafen  von  Muliama  zu  wählen.  Am  nächsten
Morgen  traf  Gouverneur  Dr.  Hahl  in  Namatanai
ein  und  erklärte  sich  mit  dem  Plane  einverstanden.
Unmittelbar  darauf  steuerte  „Planet“  nach  Südosten
  und  erreichte  bald  das  Kap  Matanteberen
(richtig  Matanatamberan  —  Gespensterloch),  das
die  Elisabethbucht  nach  Süden  abschließt.  Muliama
war  auf  keiner  Karte  angegeben  und  seine  Lage
nur  nach  einer  ungefähren  Beschreibung  bekannt.
Nachdem  noch  Kap  Senna  unmschifft  war,  sollte
auf  die  Küste  zu  gehalten  werden,  aber  es  setzte
eine  so  schwere  tropische  Regenbö  ein,  daß  es
völlig  unsichtig  wurde.  Als  es  nach  einiger  Zeit
wieder  aufklarte,  hob  sich  zwischen  zwei  Streifen
schwerer  Brandung  eine  schmale  ruhige  Stelle  ab,
allem  Anscheine  nach  zwei  Korallenriffe,  die  eine
enge  Durchfahrt  freiließen.  Diese  wurde  vom
Kommandanten  zur  Einsteuerung  benutzt,  wobei
häufige  Lotwürfe  und  die  wechselnde  Farbe  des
Wassers  als  Wegweiser  dienten.

*)  Aus  der  „Marine-Rundschan“  1908,  Märzheft.
Agl.  auch  „Deutsches  Kolonialblatt“  1908,  Seite  183  ff.
        <pb n="368" />
        W  292  20

Bei  der  in  den  nächsten  Tagen  vorgenommenen
Vermessung  erwies  sich  der  nach  Angabe  der  Eingeborenen
  zum  erstenmal  von  einem  Dampsschiff
besuchte  Hafen  als  ein  annähernd  rundes,  gegen
alle  Winde  geschütztes  Becken,  das  allerdings  nur
für  ein  größeres  Schiff  Raum  bietet,  aber  trotzdem
  an  der  hafenarmen  Ostküste  von  Neumecklenburg
  von  Wichtigkeit  werden  dürfte.  Wie  in  allen
solchen  Fällen  wurde  die  neue  Karte  sogleich  durch
Pausen  vervielfältigt  und  den  an  der  Schiffahrt
beteiligten  Kreisen  zugänglich  gemacht.

Als  wir  das  Land  betraten,  kamen  uns  einige
der  vom  Gouvernement  eingesetzten  Häuptlinge
entgegen,  um  uns  zu  begrüßen.  Der  Gouverneur
hatte  den  Stationschef  von  Namatanai  von  der
Ankunft  der  Expedition  in  Kenntnis  gesetzt,  und
dieser  hatte  alle  seine  Häuptlinge  bis  hinunter
nach  Kap  St.  Georg  durch  Boten  von  unserem
Kommen  benachrichtigt.  Am  4.  Dezember  kam
der  Gouverneur  mit  dem  „Seestern“  selbst  nach
Muliama  und  setzte  den  Häuptlingen  nochmals
Zweck  und  Absichten  der  Expedition  auseinander.
„Planet“  schiffte  das  Gepäck  der  Expedition  aus
und  war  beim  Ban  des  Lagers  so  lange  behilflich,
bis  die  Expedition  mit  den  Eingeborenen  allein
die  Arbeiten  fortsetzen  konnte.  Am  6.  Dezember
verließ  er  den  Hafen  und  dampfte  nach  Matupi
zurück.

Das  Lager  besteht  aus  einigen  Hütten  am
Strande,  die  vor  einigen  Jahren  von  zwei  Chinesen
  erbaut  worden  sind.  Beide  Besitzer  starben
ohne  Erben,  ihr  Besitz  siel  an  das  Gouvernement
zurück.  Auf  einer  Korallenstufe  von  etwa  15  Metern
Höhe  stehen  die  drei  Zelte,  und  noch  etwas  höher
sind  aus  Eingeborenenmaterial  einige  weitere
Häuser  errichtet.  Das  Ganze  liegt  in  einer  Kokospflanzung,
  grenzt  im  Osten  an  ein  Dorf,  im  Süden
und  Westen  an  hohen  Urwald  und  im  Norden
an  das  offene  Meer,  das  in  schweren  Brandungswellen
  seine  Kraft  an  dem  vorgelagerten  Riff
bricht.  Das  Wasser  wird  von  einem  kühlen  Gebirgsbach
  geliefert,  der  über  viele  Korallenterrassen
herabstürzt  und  unmittelbar  an  der  See  einen
Wasserfall  bildet.  Marine-Stabsarzt  Dr.  Stephan,
Dr.  Schlaginhaufen  und  der  Photograph  Schilling
  bilden  die  weiße,  der  chinesische  Koch,  neun
Polizeisoldaten  und  elf  Arbeiter  die  farbige  Besatzung.


Die  Lage  des  Ortes  muß  als  sehr  günstig
bezeichnet  werden.  Das  Arbeitsgebiet  wird  sich
an  der  Küste  südlich  bis  Likkilikki  (etwa  120  km)
und  nördlich  bis  Namatanai  (gegen  100  km)
erstrecken.  Außerdem  wird  es  möglich  sein,  ins
Gebirge  vorzudringen,  wahrscheinlich  sogar  die
Insel  an  ihrem  breitesten  Teil  zu  durchaueren
und  endlich  die  Inseln  Janirr  (St.  John),  Tanga
(Caan-Insel)  und  vielleicht  auch  Lihirr  (Gerrit

 

Denys)  zu  besuchen,  die  alle  drei  in  Sichtweite
von  Muliama  liegen.  Obwohl  ferner  das  Gebiet
erst  seit  etwa  zwei  Jahren  beruhigt  ist,  bietet  es
heute  schon  genügende  Sicherheit,  um  eingehende
ethnographische  Forschungen  zu  ermöglichen;  anderseits
  ist  es  noch  so  unberührt,  daß  die  Sitten  und
Gebräuche  des  Volkes  in  ihrer  ganzen  Ursprünglichkeit
  studiert  werden  können.  Besonders  interessant
  dürfte  die  Erforschung  zweier  Geheimbünde,
des  Dudduk  und  des  Iniet,  werden,  deren  Vorhandensein
  schon  festgestellt  werden  konnte.  Ebenso
ließ  sich  bereits  eine  weitgehende  Verwandtschaft
der  Bewohner  der  Landschaft  Muliama  mit  den
Leuten  der  Westküste  von  Neumecklenburg  nachweisen,
  die  von  dem  Leiter  der  Expedition  vor
drei  Jahren  erforscht  worden  sind.

Eine  Reise  nach  den  Karolinen  und  Marschallinseln.“)

Am  12.  September  1907  ging  der  Regierungsdampfer
  „Seestern“  von  Herbertshöhe  in
See.  Das  erste  Ziel  war  die  bisher  nur  wenig
bekannte  Tensch-Insel  im  Osten  von  St.  Matthias;
  ihre  genaue  Lage  war  noch  nicht  festgelegt.
  Nachdem  wir  am  nächsten  Morgen  die
Steffenstraße  zwischen  Neu-Mecklenburg  und  Neu-Hannover
  durchfahren  hatten,  kamen  wir  mittags
vor  Tensch-Insel  an.  Die  Bevölkerung  dieses
kleinen,  mit  Kokosnüssen  gut  bewachsenen  Eilandes
ist  anscheinend  nicht  über  hundert  Köpfe  stark.
Die  Leute  gehen  vollständig  unbekleidet.  Die
Männer  tragen  lange,  in  drei  filzigen  Enden  über
die  Brust  herabfallende  Bärte.  Die  ersten  beiden
Kanoes,  welche  von  Land  abstießen,  hielten  sich
in  angemessener  Entfernung.  Als  jedoch  das
dritte  Kanoe  längsseit  gekommen  war  und  wir
den  Insassen  ihre  geringen  Tauschartikel  mit
Messern  und  sehr  begehrten  leeren  Flaschen  abgekauft
  hatten,  fuhr  die  gesamte  Flottille  der
Insel  heran.  Die  Eingeborenen  waren  sehr  scheu.
Keiner  ließ  sich  bewegen,  an  Bord  zu  kommen.
Der  beabsichtigte  Besuch  der  Insel  wurde  bis  zu
einer  späteren  Anwesenheit  des  Regierungsdampfers
  verschoben.  Das  Vertrauen  dieser  von
der  Kultur  noch  gänzlich  unberührten  Eingeborenen
ist  erst  nach  mehrfachem  Besuche  zu  gewinnen.

Am  15.  September  bekamen  wir  die  zur
Gruppe  der  Ost-Karolinen  gehörigen  Mortlock-Inseln
  in  Sicht.  Die  früher  mit  Kokosnüssen
und  Brotfruchtbäumen  reich  bewachsenen  Mortlock-Inseln
  haben  durch  den  letzten  Taifun  stark  gelitten.
  Bei  der  Durchquerung  von  Satawan
konnten  wir  uns  von  den  furchtbaren  Verheerungen

*)  Bericht  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neugnuinea
vom  8.  November  1907.
        <pb n="369" />
        GW  293  20

überzeugen.  Sämtliche  Brotfruchtbäume  sind  vernichtet,
  an  den  stehen  gebliebenen  Kokospalmen
hängt  fast  keine  Nuß  mehr;  es  wird  noch  Monate
dauern  bis  diese  Bäume  wieder  anfangen  zu
tragen.  Ein  trauriger  Anblick!  Überall  umgewehte
  Bäume  und  Häuser!  Nur  die  aus  massivem
Mauerwerk  aufgeführte  Schule  war  verschont  geblieben.
  Noch  schwerere  Verwüstungen  hat  der
Taifun  auf  der  Nachbarinsel  Ta  angerichtet.
Hier  ist  der  Humus  völlig  weggeschwemmt;  die
Hoffnung  auf  Wiederaufforstung  erscheint  gering.

Von  den  übrigen  zu  der  Mortlok-Gruppe  gehörigen
  Inseln  ist  Fabikal  durch  den  Taifun
nicht  verwüstet.  Die  Tosson-Gruppe  und
Faitafaumor  haben  auch  nicht  in  dem  Maße
gelitten  wie  Satawan  und  Taz  eine  Not  ist  dort
nicht  vorhanden.  Die  nicht  bewohnte  Insel
Onupuku  hat  ebenfalls  nicht  gelitten,  ihre
Kokosnußbestände  werden  von  den  Bewohnern
der  Insel  Kulu  ausgebeutet.  Nach  den  Schilderungen
  des  Häuptlings  Robin  Fimas  ist  die
Taifun-Flutwelle  in  Höhe  der  Kokospalmen  über
die  Inseln  hereingebrochen  und  hat  auf  den
ersten  Schlag  die  entstandenen  Verheerungen  angerichtet.
  Auf  Ta  sind  hierbei  hundertsiebzig
Menschen  ums  Leben  gekommen.  Zur
Steuerung  der  ersten  Not  ließen  wir  auf  Satawan
und  Ta  je  2400  Pfund  Reis  landen.

Am  16.  September  meldeten  sich  viele  Eingeborene;
  sie  wollten  mit  nach  Truk  und  Ponape,
um  dort  bei  Freunden  und  Bekannten  ein  neues
Unterkommen  zu  finden.  Zur  Verhütung  einer
Hungersnot  wurde  diesem  Wunsche  entsprochen.
Von  Satawan  und  Ta  wurden  68  Männer,
51  Frauen  und  50  Kinder  an  Bord  genommen.
zauf  beiden  Inseln  blieben  etwa  190  Eingeborene
zurück.

In  Lukunor,  wo  wir  am  Mittag  des  genannten
  Tages  landeten,  hat  der  Taifun  die
gleichen  Verwüstungen  angerichtet  wie  in  der
Satawan-Gruppe.  Nach  Angabe  des  Häuptlings
sind  im  Taifun  selbst  14  Menschen  ums  Leben
gekommen,  an  Nahrungsmangel  später  13  gestorben.
  Von  beiden  Gruppen  hat  der  Postdampfer
  „Germania“  bereits  700  Eingeborene
nach  Ponape  und  Saipan  überführt.  Auf  der
zur  Inselgruppe  gehörenden  Insel  Oneop  wohnen
noch  210  Menschen.  Der  Häuptling  Läjon  bat,
da  die  Not  sehr  groß  sei,  sein  Volk  so  viel  als
möglich  mit  nach  Truk  und  Ponape  zu  nehmen
und  dort  unterzubringen.  Auch  dies  wurde  zugesagt
  mit  der  Maßgabe,  daß  die  rüstigsten
Männer  mit  ihren  Familien  auf  den  Inseln
bleiben  müßten,  um  die  Aufräumungs=  und
Pflanzungsarbeiten  weiter  zu  führen.  Hier  wurden
2600  Pfund  Reis  an  Land  gegeben.  Von  dieser
Inselgruppe  nahmen  wir  82  Männer,  180  Frauen

 

und  198  Kinder  an  Bord.  Vierzig  Männer  mit
ihren  Familien  blieben  zurück.

Am  17.  September  sichteten  wir  die  Truk-Inseln
  und  gingen  bei  der  Insel  Eten  vor  der
Station  der  Jaluit-Gesellschaft  vor  Anker.  An
die  einzelnen  Häuptlinge  der  Inselgruppe  wurde
die  Weisung  gesandt,  daß  sie  sich  am  nächsten
Morgen  auf  Eten  zu  einer  Versammlung  einfinden
sollten.  Die  Häuptlinge  kamen  und  hatten  aus  den
mitgebrachten  Eingeborenen  bereits  ihre  Verwandten
  ausgesucht,  die  sie  auf  den  Truk-Inseln
behalten  wollten.  Es  blieben  hier  109  Männer,
178  Frauen  und  183  Kinder.  In  der  Versammlung
  wurden  mit  den  Häuptlingen  unter
Anwesenheit  eines  großen  Teils  der  Bevölkerung
der  umliegenden  Inseln  dringende  Verwaltungsangelegenheiten
  besprochen.

Ponape  war  am  20.  September  erreicht.
Die  Insel  hat  sich  von  dem  durch  den  Taifun
vor  zwei  Jahren  angerichteten  Schaden  teilweise
wieder  erholt;  der  frühere  herrliche  Hochwald  ist
jedoch  verschwunden.  Die  Europäerkolonie  wurde
neu  aufgebaut,  ein  Teil  der  noch  aus  spanischer
Zeit  stammenden  Umfassungsmauer  geschleifst.  Die
auf  dem  „Seestern“  befindlichen  Eingeborenen
der  Mortlock-Inseln  —  41  Männer,  53  Frauen
und  65  Kinder,  zusammen  159  Personen  —
fanden  sofort  bei  den  Eingeborenen  Unterkommen.
Am  23.  September  wurde  auf  dem  Bezirksamte
eine  große  Versammlung  sämtlicher  Oberhäuptlinge
abgehalten.  Ihre  Unterhäuptlinge  und  viele
Stammesangehörige  waren  gleichfalls  zur  Stelle.
Als  besonderer  Erfolg  dieser  Versammlung  ist
die  schriftliche  Verpflichtung  der  Oberhäuptlinge
zu  bezeichnen,  daß  sie  die  Einziehung  besetzter
oder  durch  Tod  angefallener  Hufe  (Lehen)  unterlassen
  werden.  Tags  darauf  fand  in  Not  ein
großes  Tanzfest  (Uinanuin)  statt.

er  „Seestern“  hatte  in  der  Zuwischenzeit
seinen  Kohlenvorrat  ergänzt.  Vom  Bezirksamt
wurden  uns  115  Personen  mitgegeben,  welche
wir  auf  der  Fahrt  nach  Kusaie  in  Mokil  und
Pingelap  landen  wollten.  Dies  geschah  in  den
nächsten  Tagen.

Auf  Kusaie  galt  ein  Ausflug  den  etwa
15  Minuten  vom  Landungsplatz  Lele  entfernten
Ruinen  aus  großen  Basaltfelsen.  Auch  Kusaie
hat,  was  die  Lebenshaltung  der  Eingeborenen
anlangt,  die  Verheerungen  des  Taifuns  überwunden.
  Auf  Ausfuhrwerte  dagegen  kann,  wie
bei  Ponape,  in  den  nächsten  zehn  Jahren  nur  in
bescheidenem  Maße  gezählt  werden.  Am  Morgen
des  1.  Oktober  machten  wir  an  der  Brücke  von
Jaluit  fest.  Auch  hier  sieht  man  noch  überall
Spuren  des  Taifuns.  Die  Gebäude  des  Bezirksamts,
  der  Jaluit-Gesellschaft  und  der  Mission  sind
neu  errichtet.  Das  bei  der  Station  befindliche

3
        <pb n="370" />
        294  20

Eingeborenendorf  hinterläßt  einen  sauberen,  freundlichen
  Eindruck.

Die  von  Jaluit  aus  besuchte,  zur  Marshallgruppe
  gehörige  Insel  Nauru  fällt  steil  in  die
See  ab.  Auf  der  durch  einen  deutschen  Ingenieur
gebauten  vorzüglichen  Landungsbrücke  begrüßte
uns  der  stellvertretende  Direktor  der  Pacific
Phosphate  Company.  Der  Stationsleiter  war
bereits  vorher  an  Bord  des  „Seestern“  gewesen.
Zunächst  ging  es  auf  gut  gepflegten  Wegen  nach
der  etwa  eine  Stunde  von  der  Landungsbrücke
entfernten  Regierungsstation;  dann  besichtigten
wir  unter  Führung  des  Direktors  die  Anlagen
der  Pacific  Phosphate  Company,  die  hier  in
Gemeinschaft  mit  der  Jaluit-Gesellschaft  die  reichen,
auf  der  Insel  vorhandenen  Phosphatlager  ausbeutet.
  Bei  Schaffung  der  Anlagen  ist  sowohl
für  die  europäischen  Angestellten  wie  für  die
farbigen  Arbeiter  Erfreuliches  geleistet.  Auf  Naurn
leben  zur  Zeit  etwa  70  Europäer,  darunter

 

60  Angestellte  der  Company.  Sie  sind  in  wohnlichen
  Häusern,  meist  Einzelwohnungen,  untergebracht.
  Das  gut  eingerichtete  Hospital  für  farbige
Arbeiter  untersteht  einem  deutschen  Arzt,  der  für
die  Beamten  des  Reichs,  für  Beobachtung  der
Quarantänevorschriften  usw.  zu  gleicher  Zeit  die
Funktionen  eines  Regierungsarztes  wahrnimmt.
Die  chinesischen  Arbeiter  wohnen  gleichfalls  in
guten,  luftigen  Heimstätten.  Augenblicklich  befinden
sich  etwa  250  Chinesen  auf  Nauru,  doch  wird
die  Zufuhr  in  nächster  Zeit  bedeutend  werden.
Von  der  Landungsbrücke  führt  eine  Feldbahn  auf
die  Höhe  der  Insel,  wo  an  zwei  Stellen  mit
Ausbeutung  der  Phosphatlager  begonnen  ist.  Am
Fuße  des  Hügels  wurde  ein  großer  Trockenschuppen
  für  5000  Tons  Phosphat  fertig  gestellt,
mit  dem  Bau  eines  weiteren,  10  000  Tons
jase  den  it  begonnen  worden.

Am  11.  Oktober  ging  der  „Seestern“  wieder
auf  der  *  von  Herbertshöhe  vor  Anker.

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Baumwollbau  in  Deutsch-Südwestafrika.

Über  Baumwollkulturen  in  Deutsch-Südwestafrika
  hatten  wir  im  „Kol.  Bl.“  1908  Nr.  1
auf  Grund  eines  Berichts  des  Gouvernements
vom  141.  Oktober  1907  Einzelheiten  berichten
können,  die  größtenteils  recht  erfreulich  waren.
Inzwischen  sind  die  damals  vom  Gouvernement
mitgesandten  Proben  von  der  Bremer  Baumwollbörse
  und  der  Chemnitzer  Aktienspinnerei
  begutachtet  worden.  Dem  Gutachten
der  Bremer  Baumwollbörse  entehmen  wir  folgende
  Urteile:

1.  Wilde  Baumwolle  aus  dem  Bezirk
Gobabis:

Für  Baumwollhandel  unverwendbar,
leicht  für  Filzfabriken.

2.  Pflanzung  aus  Grootfontein
oberen  Stationsgarten:

Seidiger  schöner  Stapel  und  schöne  Farbe,
Wert  von  fullgood-middling  American  28/30mm
Stapel.

3.  Vom
sontein:

Gutfarbig,  Wert  fullygood-miadli
28  mm  Stapel.

4.  Geringere  vom  unteren  Garten  von
Grootfontein:

Farbe  geringer  als  Nr.  2  und  3,  Wert  von
good-middling  American  28  mm  Stapel.

5.  Truppengarten  von  Ontjo:

vielvom



unteren  Garten  in  Groot-American


8

 

Schönes  Produkt,  Wert  von  good-middling
American  30/32  mm  Stapel.

6.  Truppengarten  von  Zeßfontein:

Ebenfalls  schönes  Produkt,  Farbe  etwas  mangelhaft,
  Wert  von  fullygood-middling  American.
Stapel  sehr  gemischt,  28  bis  32  mm.

Die  Sachverständigen  waren  sich  darin  einig,
daß  es  ungemein  schwer  ist,  den  Wert  von  Baumwolle
  nach  Proben,  die  noch  nicht  entkernt  sind,
festzustellen.

*  r□

Die  Chemnitzer  Aktienspinnerei  schreibt:

1.  Truppengarten  in  Outjo.

Baumwollmuster  in  Saat,  daher  schwierig  zu
bestimmen,  sehr  weiß,  rein,  kräftige  Baumwolle
von  teilweise  vorzüglichem  Stapel  und  unausgereisten
  Stellen,  die  bräunlich  in  Farbe  sind.
Ich  schätze  nach  der  überwiegenden  weißen
Baumwolle,  ihres  sehr  kräftigen,  langen  und
etwas  rauhen  Stapels  wegen  auf  etwa  65  Pfg.
pro  ⅛  kg.

2.  Vom  unteren  Garten  in
fontein  ohne  Bewässerung.

Baumwolle  in  Saat,  sehr  weiß,  sehr  rein,
Stapel  kürzer,  seidig,  zart  und  weich.  Wert  58
bis  59  Pfg.  pro  1:  kg.

3.  Geringe  vom  unteren  Garten  in
Grootfontein  ohne  Bewässerung.

Ahnliche  Art  wie  Nr.  2,  jedoch  viel  kürzer
und  ungleicher.  Wert  47  bis  48  Pfg.  pro  ½  kg.

Groot-
        <pb n="371" />
        W  295  0

4.  Pflanzung  in  Grootfontein  vom
oberen  Stationsgarten.

Baumwolle  scheint  etwas  länger  zu  sein  wie
Nr.  2,  enthält  aber  viel  Sand.  Wert  55  bis
56  Pfg.  pro  ½  kg.

5.  Geringere  vom
garten  in  Grootfontein.

Wert  50  Pfg  pro  ½  kg.

6.  Wilde  Baumwolle  aus  Bezirk  Gobabis
  aus  dem  Sandfelde  bei  Ekuja  am
schwarzen  Nosob.

Sehr  kurze,  aber  seidig  glänzende  schöne
gelbliche  Baumwolle,  die  für  gewisse  Zwecke
wertvoll  sein  könnte.  Wert  40  Pfg.  pro  ½  kg.

7.  Großer  Sack  aus  Gibeon  enthält
Baumwolle  von  ganz  vorzüglicher  Qualität.  Die
Reinigung  ist  noch  mangelhaft,  der  Stapel
größtenteils  vorzüglich,  über  40  mm  lang,
dabei  kräftig.  Wert  der  ungenügenden  Reinigung
wegen  schwer  zu  bestimmen.  Bei  nur  einigermaßen
  guter  Handhabung  müßte  die  Baumwolle
mit  90  bis  100  Pfg.  pro  ½  kg  zu  verwerten  sein.

8.  Baumwolle  aus  Zeßfontein.

Baumwolle  in  Saat,  teilweise  sehr  gelbfleckig,
kurzer  Stapel,  entspricht  ungefähr  miädling
American.  Wert  55  bis  57  Pfg.  pro  15  kg.

1  1*

oberen  Stations-4

  Dem  Gouvernement  ist  nahegelegt  worden,
über  weitere  Anpflanzungsversuche  von  Baumwolle
  in  Deutsch-Südwestafrika  auch  in  Zukunft
regelmäßig  zu  berichten.

fs  dem  „Tropenpflanzer“.
Das  Märzheft  des  „Tropenpflanzer"  enthält
wieder  eine  Reihe  interessanter  Aufsätze  aus  dem
Gebiete  der  subtropischen  und  tropischen  Agrikultur.

 

An  erster  Stelle  bespricht  Agronom  Walta  den
„Reisbau  in  den  russischen  mittelasiatischen  Besitzungen“;
  er  schildert  anschaulich,  wie  diese
Kultur  in  dem  eigenartigen  Turkestan  teilweise
noch  recht  primitiv,  aber  dennoch  mit  gutem  Erfolge
  betrieben  wird  und  wie  sie  für  Mittelasien
eine  große  wirtschaftliche  Bedeutung  erlangt  hat.
In  einem  Aufsatz  „Studien  über  die  Kolanuß"“
behandelt  Korpsstabsapotheker  a.  D.  Bernegau
diese  als  Tauschmittel  im  afrikanischen  Handelsverkehr
  so  wertvolle  Frucht,  die  sich  in  neuester
Zeit  auch  in  Europa  als  koffeinhaltiges  Anregungsmittel
  schon  viele  Freunde  erworben  hat.  s
werden  hier  von  einem  erfahrenen  Fachmann
wertvolle  Fingerzeige  für  die  Unterscheidung  der
verschiedenen  Arten,  die  Wertprüfung  und  Konservierung
  der  Früchte  u.  a.  gegeben.  Dr.  Sofer
beschreibt  in  einem  kurzen  Artikel  „liber  Schwarzwasserfieber“
  das  Wesen  und  die  Behandlung
dieser  gefährlichen  Krankheit  der  Tropen,  des  unheimlichen
  Zwillingsbruders  der  Malaria“.  Die
„Mitteilungen  über  die  Rassen  der  wichtigsten
Haustiere  in  Afrika“  von  D.  Kürchhoff
werden  mit  dem  „Rind“  fortgesetzt.

Der  Nummer  ist  als  Beiheft  ein  größerer
Aufsatz  von  Moritz  Schanz  über  die  „Baumwolle
  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Nordamerika“  angefügt.  Der  bekannte  Verfasser
  hatte  im  vorigen  Jahre,  anläßlich  des
Internationalen  Baumwoll-Kongresses  in  Atlanta,
Gelegenheit,  die  Baumwollkultur  und  -ndustrie
Nordamerikas  persönlich  kennen  zu  lernen;  er
legt  seine  wertvollen  Erfahrungen  hier  nieder.
Besonderes  Interesse  verdienen  die  in  den  Kapiteln
„Ausblick  in  die  Zukunft“  und  „Kolonial-Baumwolle“
  für  die  deutsche  Industrie  gezogenen
Konsequenzen.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Oaterialien  Zur  afrikanischen  Eingeborenen-  und  Krbeiterpolitik.

blenst.  und  arbeitsordnung  in  der  Orange
Rilver  Colonv.

Auszug  aus  der  Verordnung  vom  8.  April  1904.
(Corernment  Gazette  of  the  Orange  River  Colony
Vol.  VII  Nr.  281.)

I.  Teil.  Allgemeines.
8  3.  Die  Bestimmungen  des  Teils  1  und  IV
finden,  falls  nicht  ausdrücklich  anders  angegeben,
auf  alle  Arbeiter,  sowohl  weiße  wie  farbige,

*1  deren  Arbeitgeber  gleichmäßig  An-§

  4.  Bis  zum  Beweise  des  Gegenteils  soll
die  Überzeugung  des  Gerichtshofes,  daß  das  Verhältnis
  von  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer  zwischen
zwei  Personen  besteht,  ausreichender  Beweis  dafür
  sein,  daß  ein  Dienstkontrakt  von  den  Beteiligten
  abgeschlossen  worden  ist.

5.  Wenn  in  einem  Dienstkontrakt  die  Zeit
seiner  Dauer  nicht  ausdrücklich  angegeben  und
begrenzt  ist,  so  soll  bis  zum  Beweis  des  Gegenteils
  angenommen  werden,  daß  dieser  für  einen
Monat  mit  monatlicher  Verlängerung  abgeschlossen
        <pb n="372" />
        W  296  2

wurde;  jedoch  soll,  falls  der  Arbeitskontrakt  für
die  Fertigstellung  irgend  einer  bestimmten  Arbeit
abgeschlossen  wurde,  derselbe  mit  der  Vollendung
dieser  Arbeit  erlöschen.  Auch  kann  der  Arbeitgeber,
  falls  die  Arbeit  nicht  innerhalb  einer  zu
ihrer  Vollendung  ausreichenden  Zeit  fertiggestellt
wurde,  dem  Arbeitsverhältnis  ein  Ende  machen.
§5  6.  Falls  kein  bestimmter  Schluß  der
Dienstzeit  im  Arbeitskontrakt  vorgesehen  ist,  ist
bei  beabsichtigter  Auflösung  des  Dienstverhältnisses
von  den  Parteien  eine  einmonatliche  Kündigungsfrist
  einzuhalten,  es  sei  denn,  daß  eine  Kündigungsfrist
  durch  den  Arbeitskontrakt  ausdrücklich  ausgeschlossen
  wurde.
8  7.  Ist  eine  Kündigung  erfolgt,  und  der
Arbeitgeber  gestattet,  daß  der  Arbeitnehmer  noch
im  Dienst  verbleibt,  oder  der  Arbeitnehmer  verbleibt
  noch  im  Dienste  nach  dem  Tage,  an  dem
der  Kündigung  gemäß  der  Dienstkontrakt  sein
Ende  finden  würde,  so  soll  der  Dienstvertrag
weiterhin  in  Kraft  bleiben,  es  sei  denn,  daß  ein
neuer  zwischen  den  beiden  Parteien  vereinbart  wird.
§5  8.  In  jedem  wegen  der  Nichtzahlung  des
auf  Grund  des  Dienstverhältnisses  zustehenden
Lohnes  vor  einem  Gerichtshof  anhängig  gemachten
Verfahren  hat  dieser  Gerichtshof,  falls  die  Höhe
des  vereinbarten  Arbeitslohnes  nicht  sicher  festzustellen
  ist,  die  Lohnhöhe  nach  dem  ortsüblichen
Lohn  zu  bemessen  unter  Berücksichtigung  der
Arbeitsbefähigung  des  Arbeitnehmers  und  der
Art  der  Arbeit,  für  die  er  engagiert  war.
§*  9.  Ist  die  Zahlung  des  Lohnes  in  Geld
vereinbart  worden,  so  darf  der  Lohn  nicht  in
Waren  ausgezahlt  werden  und  umgekehrt,  es  sei

denn,  daß  der  Arbeitnehmer  ausdrücklich  dem
zustimmt.
§  10.  Ein  anßerhalb  der  Kolonie  abgeschlossener

  Dienstvertrag  hat  innerhalb  der  Kolonie
nur  dann  Gültigkeit,  wenn  er  schriftlich  abgeschlossen
  wurde.

§5  11.  Derartige  Kontrakte  müssen  vom
Resident  Magistrate  geprüft  und  beglaubigt  werden.
In  diesem  Falle  haben  sie  für  jeden  in  ihnen
festgesetzten  Zeitraum  Gültigkeit,  jedoch  darf  die
vereinbarte  Dienstzeit  nicht  länger  als  drei  Jahre,
vom  Tag  der  Ankunft  des  Arbeitnehmers  in  der
Kolonie  an  gerechnet,  währen.

12.  In  Europa  abgeschlossene  Dienstverträge
  haben  in  der  Kolonie  Gültigkeit,  wenn
die  vereinbarte  Dienstzeit  nicht  mehr  als  drei
Jahre,  vom  Tage  der  Ankunft  des  Arbeitnehmers
in  der  Kolonie  an  gerechnet,  beträgt.

§  13.  Dienstkontrakte,  die  in  einer  außereuropäischen
  britischen  Besitzung  vor  der  zuständigen
  Behörde  abgeschlossen  sind,  sowie  Dienstkontrakte,
  die  in  nichteuropäischen  fremden  Staaten
vor  dem  britischen  Konsul  abgeschlossen  wurden,

 

 

haben  in  der  Kolonie  Gültigkeit;  jedoch  muß,
falls  eine  der  beiden  Parteien  nichteuropäischer
Herkunft  ist,  die  zuständige  Behörde  auf  dem
Kontrakt  vermerken,  daß  die  im  Kontrakt  stipulierten
  Bedingungen  vorgelesen,  erklärt,  und
wenn  nötig,  übersetzt  wurden,  und  daß  die  kontrahierenden
  Parteien  denselben  zugestimmt  haben.
Indessen  haben  derartige  Kontrakte  auch  Gültigkeit,
  falls  der  zuständige  Resident  Magistrate  die
Überzeugung  erlangt  hat,  daß  tatsächlich  ein
Dienstkontrakt  abgeschlossen  ist.

§*s  14.  Alle  in  den  letzten  beiden  Paragraphen
  vorgesehenen  Dienstverträge  müssen  innerhalb
  zweier  Monate  nach  Ankunft  des  Arbeitnehmers
  in  der  Kolonie  dem  Resident  Magistrate
vorgelegt  und  von  demselben  anerkannt  werden.

§  15.  Für  diese  Prüfung  und  Beurkundung
des  Arbeitskontraktes  hat  der  Arbeitgeber  5  sh
Stempelgebühr  zu  zahlen.

16.  Jeder,  der  unter  Kenntnis  des
zwischen  einem  Arbeitgeber  und  einem  Arbeitnehmer
  bestehenden,  im  Auslande  abgeschlossenen
Dienstverhältnisses  den  Arbeitnehmer  veranlaßt,
den  Dienst  des  Arbeitgebers  zu  verlassen,  oder
den  Arbeitnehmer  in  seine  eigenen  Dienste  nimmt
oder  sonstwie  einen  Vertrag  mit  dem  Arbeitnehmer
  abschließt,  durch  den  ein  Bruch  des  bestehenden
  Dienstverhältnisses  herbeigeführt  wird,
verfällt  einer  Geldstrafe  bis  zu  25  L  oder  einer
Gefängnisstrafe  mit  oder  ohne  schwere  Arbeit  bis
zu  drei  Monaten  oder  beiden.  Auch  hat  der
Gerichtshof  das  Recht,  die  Leistung  eines  Schadenersatzes
  an  den  Arbeitgeber  für  die  von  diesem
etwa  geleisteten  Vorschüsse  sowie  für  die  von
ihm  etwa  gezahlten  Reisekosten  für  den  Arbeitnehmer
  anzuordnen.  Dieser  Beschluß  des  Gerichtshofes
  hat  dieselbe  Wirkung  und  kann  in
derselben  Weise  vollstreckt  werden  wie  das  Urteil
in  einem  Zivilprozeß.

17.  Jeder,  der  unter  Kenntnis  eines
zwischen  einem  Arbeitgeber  und  einem  Arbeitnehmer
  bestehenden  Dienstvertrages  versuchl,  den
Arbeitnehmer  zum  Aufgeben  seines  Dienstes  zu
veranlassen,  damit  dieser  in  seine  Dienste  oder
die  einer  anderen  Person  eintritt,  verfällt  einer
Geldstrafe  bis  zu  10  L,  an  deren  Stelle  im  Unvermögensfalle
  eine  Gefängnisstrafe  mit  oder
ohne  schwere  Arbeit  bis  zu  14  Tagen  tlitt.

§5  18.  Jeder,  der  sich  der  folgenden  Vergehen
  schuldig  macht,  verfällt  einer  Gesängnisstrafe
  mit  oder  ohne  schwere  Arbeit  bis  zu  sechs
Monaten:

1.  wenn  er  durch  Gewaltanwendung  gegen
eine  Person  oder  deren  Eigentum  oder  durch
Drohung  oder  Einschüchterung  oder  sonstwie

a)  einen  Arbeitnehmer  (oder  eine  andere
gegen  Lohn  beschäftigte  Person)  zwingt  oder  zu
        <pb n="373" />
        GW  297  20

zwingen  versucht,  den  Dienst  oder  seine  Arbeit
zu  verlassen,  oder  seine  Arbeit  dem  Arbeitgeber
zurückzustellen,  ehe  diese  beendet  ist;

)  einen  Arbeitnehmer  oder  eine  andere
Person,  die  sich  noch  nicht  vermietet  hat,  oder
nicht  beschäftigt  ist,  an  der  Vermietung  oder  an
der  Dienstannahme  bei  einer  anderen  Person
verhindert  oder  zu  verhindern  sucht;

e)  einen  Arbeitnehmer  zwingt  oder  veranlaßt,
oder  zu  zwingen  und  zu  veranlassen  sucht,  einem
Klub  oder  einer  Genossenschaft  beizutreten,  oder
für  eine  gemeinsame  Kasse  Beiträge  zu  zahlen;

2.  wenn  er  gegen  eine  Person  (oder  deren
Eigentun)  Gewalt  oder  Drohung  oder  Einschüchterung
  usw.  anwendet,  und  zwar  deshalb:

a)  weil  diese  nicht  einem  Klub  oder  einer
bestimmten  Genossenschaft  angehört,  und  weil  sie
nicht  in  eine  gemeinsame  Kasse  Beiträge  zahlt,
oder  sich  geweigert  hat,  Beiträge  zu  zahlen,  oder
weil  sie  keine  Strafe  bezahlt  hat,  oder

b)  weil  diese  Person  sich  geweigert  hat,  Verordnungen,
  Resolutionen  oder  Anordnungen  sich
zu  fügen,  welche  zu  dem  Zweck  erlassen  wurden,
um  eine  Lohnerhöhung  oder  Lohnreduktion  zu
erlangen,  oder  um  die  Arbeitsmenge  zu  vermindern
  oder  abzuändern,  oder  um  die  Art  der
Ausführung  einer  Arbeit  oder  eines  Geschäftes
oder  deren  Leitung  zu  regulieren;

3.  wenn  er  durch  Gewalt,  Drohung,  Einschüchterung,
  Belästigung  usw.  einen  Produzenten
oder  jemand,  der  einen  Handel,  ein  Geschäft  usw.
betreibt,  zwingt  oder  zu  zwingen  versucht,  die
Leitung,  den  Betrieb  des  Geschäftes  usw.  zu
öändern,  die  Zahl  seiner  Angestellten  zu  vermehren
oder  zu  begrenzen  usw.

19.  Der  vorhergehende  Paragraph  hat
nicht  den  Zweck,  Personen  einer  Bestrafung  zu
unterwerfen:

1.  die  zu  dem  einzigen  Zweck  zusammenkommen,
  um  über  die  Höhe  des  Lohnes,  welchen
die  anwesenden  Personen  für  ihre  Dienste  verlangen
  oder  fordern  sollen,  oder  die,  wenn  es
sich  um  Arbeitgeber  handelt,  zusammenkommen,
um  über  die  Höhe  des  Lohnes,  welchen  sie  ihren
Angestellten  für  ihre  Arbeit  zahlen  sollen,  zu  beraten
  und  zu  beschließen;

2-  welche  ein  mündliches  oder  schriftliches
Abkommen  unter  sich  eingehen,  um

2)  die  Lohnhöhe  festzusetzen,  welche  sie  für

die  Arbeit  verlangen  oder  fordern  sollen,  oder

welche  sie  ihren  Angestellten  bewilligen  sollen;

h  )  um  die  Arbeitsstunden  festzufetzen,  welche

sie  verlangen  oder  fordern  sollen.

enn  Personen  zu  diesem  Zwecke  sich  versammeln

  oder  eine  Abmachung  eingehen,  dann

verfallen  sie  keiner  Strafe  und  keiner  Verfolgung.
Kein  Arbeitgeber  ist  verpflichtet,  seinen

 

Arbeitern  ein  Zeugnis  auszustellen,  oder  den
Grund  anzugeben,  weshalb  er  es  nicht  tut.

5*  21.  Jeder  Arbeitgeber,  der  seinen  Arbeitern
  wissentlich  ein  unrichtiges  Zeugnis  ausgestellt
  hat,  ist  zum  Schadenersatz  einer  dritten
Person  gegenüber  verpflichtet,  die  auf  Grund
dieses  Zeugnisses  veranlaßt  wurde,  den  Arbeiter
in  ihren  Dienst  zu  nehmen,  und  die  dadurch
Schaden  erlitten  hat.

5  22.  Jeder,  der  ein  betrügerisches  Zeugnis
ausstellt,  oder  von  einem  solchen  Gebrauch  macht,
verfällt  einer  Geldstrafe  bis  zu  50  K  oder  einer
Gefängnisstrafe  mit  oder  ohne  schwere  Arbeit
bis  zu  einem  Jahr.

§*  23.  Jeder  Arbeitgeber,  der  einem  Arbeitnehmer
  ohne  seine  Zustimmung  oder  ohne  einen
triftigen  Grund  dafür  zu  haben,  daß  der  Lohn
nicht  wirklich  verdient  war,  den  Lohn  vorenthält,
verfällt  einer  Geldstrafe  bis  zu  5  L,  an  deren
Stelle  im  Unvermögensfalle  eine  Gefängnisstrafe
mit  oder  ohne  schwere  Arbeit  bis  zu  einem  Monat
  tritt.

§  24.  1.  Wenn  jemand  auf  Grund  des  vorhergehenden
  Paragraphen  verurteilt  worden  ist,
so  soll  der  das  Urteil  fällende  Resident  Magistrate
außerdem  noch  über  die  Höhe  des  ungesetzlich
vorenthaltenen  Lohnes  sowie  über  die  Kosten  des
Verfahrens  (welche  ebenso  hoch  sein  sollen  als  in
Zivilfällen)  sein  Urteil  abgeben.

Falls  der  Lohn  und  die  Kosten  nicht  eintreibbar
  sind,  so  sollen  sie  aus  dem  beweglichen
Eigentum  des  Arbeitgebers  auf  Grund  eines
Scheines  des  Resident  Magistrate  bestritten  werden.

3.  Wenn  der  Resident  Magistrate  den  Arbeitgeber
  von  den  genannten  Vergehen  freisprechen
sollte,  aber  doch  findet,  daß  der  Arbeitgeber  dem
Arbeitnehmer  noch  Lohn  schuldet,  so  soll  der  Resident
  Magistrate  ein  Urteil  über  die  Höhe  des
Lohnes,  welchen  der  Arbeitnehmer  noch  zu  fordern
hat,  abgeben.  Die  Tragung  der  Kosten  richtet
sich  dann  nach  dem  vorliegenden  Fall.

§*  25.  Keine  einem  Arbeitgeber  dieser  Verordnung
  gemäß  auferlegte  Strafe,  sei  es  eine
Geldstrafe  oder  eine  Gefängnisstrafe,  soll  die  Wirkung
  haben,  den  Arbeitskontrakt  aufzulösen,  es  sei
denn,  daß  der  Gerichtshof,  welcher  den  Arbeitnehmer
  aburteilt,  anders  beschließt.

§  26.  Falls  ein  zuständiger  Gerichtshof  in
einem  durch  einen  Arbeitgeber  gegen  einen  Arbeitnehmer
  oder  durch  einen  Arbeitnehmer  gegen  einen
Arbeitgeber  anhängig  gemachten  Verfahren  findet,
daß  der  Dienstkontrakt  nicht  nach  Treue  und
Glauben  durch  die  betreffenden  Parteien  oder  durch
eine  derselben  innegehalten  worden  ist,  so  kann
der  Gerichtshof  auf  Verlangen  einer  der  beiden
Parteien  die  Aufhebung  des  Dienstkontraktes  verfügen.
        <pb n="374" />
        G  298  20

§  27.  Wenn  der  Arbeitgeber  eines  wegen
lbertretungen  dieser  Verordnung  bestraften  Arbeitnehmers
  die  Aufhebung  des  Dienstkontraktes  wünscht,
so  kann  der  Gerichtshof  die  Aufhebung  des  Dienstvertrages
  verfügen,  jedoch  soll  dadurch  nicht  die
Vollstreckung  des  gefällten  Urteils  verhindert  werden.

5  28.  Wenn  ein  Arbeitgeber  wegen  schlechter,
ungesetzlicher  körperlicher  Behandlung  seines  Arbeitnehmers
  bestraft  wird,  so  kann  der  Gerichtshof
auf  Wunsch  des  Arbeitnehmers  den  Dienstkontrakt
für  aufgehoben  erklären.

29.  Die  Minderjährigkeit  eines  Arbeitnehmers
  soll  die  Verfolgung  des  Anspruches  eines
solchen  gegen  den  Arbeitgeber  ohne  Vermittlung
eines  Vormunds  nicht  verhindern.

(II.  Teil.  Weiße  Arbeitnehmer.)

III.  Teil.  Farbige  Arbeiter.

§5  31.  Ein  schriftlicher  Dienstkontrakt  darf  nur
für  die  Dauer  von  zwei  Jahren  und  ein  mündlicher
  Dienstkontrakt  nur  für  die  Dauer  von  einem
Jahre  eingegangen  werden.

5  32.  Kein  schriftlicher  Dienstvertrag  bindet
länger  als  ein  Jahr,  wenn  der  Kontrakt  nicht  mit
dem  Namen  oder  dem  Handzeichen  der  den  Vertrag
  eingehenden  Parteien  in  Gegenwart  eines
Resident  Magistrate  oder  Friedensrichters  unterzeichnet
  wird.  Ein  derartig  eingegangener  und
unterzeichneter  Dienstvertrag  soll  ungefähr  die  im
Anhang  1  angegebene  Form  haben.

33.  Alle  Dienstkontrakte,  die  auch  die  Dienstverpflichtung
  eines  Weibes  eines  Arbeitnehmers
gleichzeitig  mit  der  ihres  Mannes  festsetzen,  sollen
von  ihr  in  derselben  Weise  eingegangen  und  vollzogen
  werden  wie  von  ihrem  Manne.

§5  34.  Die  Eltern  oder  der  Vormund  eines
Kindes  unter  16  Jahren  haben  das  Recht,  gleichzeitig
  mit  ihrem  Dienstkontrakt  auch  für  das  Kind
ein  Dienstverhältnis  einzugehen,  und  zwar  in  derselben
  Weise,  wie  sie  für  sich  den  Dienstvertrag
eingehen,  mit  der  Bestimmung:

1.  daß  bei  einem  schriftlichen  Dienstvertrag
der  Name  und  das  Alter  jedes  Kindes  genau  im
Vertrag  angegeben  werden  muß;

2.  daß  dem  Arbeitgeber  der  Eltern  oder  des
Vormundes  kein  Anrecht  auf  die  Dienste  des  Kindes
für  eine  längere  Zeit  als  für  die  Dienstzeit  der
Eltern  oder  des  Vormundes  zusteht.  Auch  hat
er  kein  Anrecht  auf  die  Dienste  des  Kindes,  wenn
dieses  das  16.  Jahr  überschreitet.  Ebensowenig
darf  er  auf  die  Dienste  eines  anderen  Kindes  der
Arbeitnehmer  Anspruch  machen,  unter  dem  Vorwande,
  daß  das  Kind  von  ihm  ernährt  oder  gekleidet
  sei,  oder  daß  es  geboren  wurde,  während
die  Eltern  in  seinem  Dienst  standen,  oder  sonst
unter  irgend  einem  Vorwand.

§5  35.  Im  Falle  des  Todes  eines  Mannes,

 

der  mit  seinem  Weib  oder  mit  seinen  Kindern
kontraktmäßig  zur  Arbeit  verpflichtet  war,  soll  der
Kontrakt  in  bezug  auf  das  Weib  und  die  Kinder
einen  Monat  nach  dem  Tode  dieser  Person  null
und  nichtig  sein.

5  36.  Keinem,  der  einen  Dienstkontrakt  eingeht,
  durch  welchen  festgesetzt  wird,  daß  der  Arbeitnehmer
  in  den  Räunllichkeiten  des  Arbeitgebers
Wohnung  nimmt,  ist  es  gestattet,  sein  Weib  und
seine  Kinder  mit  in  die  Räumlichkeiten  des  Arbeitgebers
  zu  nehmen,  es  sei  denn,  daß  dies  im  Dienstkontrakt
  ausdrücklich  gestattet  ist.  Der  Arbeitgeber
hat  nicht  das  Recht,  die  Dienste  der  Frau  und
Kinder  allein  aus  dem  Grunde  zu  verlangen,
weil  sie  in  seinen  Räumlichkeiten  wohnen.

§*  37.  Jeder  Arbeitnehmer  verfällt  der  in
Artikel  60  der  „Magistrates  Courts  Ordinance
1902=  oder  in  Artikel  19  der  „Justice  of  the
Peace  Ordinance  1902=  vorgesehenen  Strafe,
wenn  er  folgendes  sich  zuschulden  kommen  läßt:

1.  wenn  er  nach  Eingehen  eines  Dienstkontraktes
  ohne  gesetzlichen  Grund  die  Aufnahme  des
Dienstes  zur  bestimmten  Zeit  versäumt  oder  verweigert;


2.  wenn  er  ohne  Erlaubnis  oder  ungesetzlicherweise
  sich  aus  den  Räumlichkeiten  des  Arbeitgebers
  oder  von  dem  ihm  zugewiesenen  Arbeitsplatz
  entfernt;

3.  wenn  er  während  der  Arbeitsstunden  infolge
  Trunkenheit  sich  zur  Ausführung  seiner  Arbeit
ungeeignet  macht;

4.  wenn  er  eine  Arbeit,  zu  der  er  verpflichtet
war,  überhaupt  nicht  oder  nachlässig  und  sorglos
ausführt;

5.  wenn  er  sich  weigert,  einem  Befehl  des
Arbeitgebers  oder  dem  einer  ihm  sonst  vorgesetzten
Person  zu  gehorchen;

6.  wenn  er  in  oder  bei  dem  Wohnhaus  des
Arbeitgebers  oder  auf  dessen  Farm  trotz  Aufforderung
  zur  Ruhe  ruhestörenden  Lärm  verübt;

7.  wenn  er  unter  Verletzung  oder  Vernachlässigung
  seiner  Pflicht  oder  in  der  Trunkenheit
etwas  begeht,  wodurch  das  ihm  übergebene  Eigentum
  seines  Arbeitgebers  verloren  geht  oder  beschädigt
  wird;

8.  wenn  er  unter  Verletzung  oder  Vernachlässigung
  seiner  Pflicht  irgend  eine  für  die  Erhaltung
  und  Sicherheit  des  ihm  übergebenen  Eigentums
  des  Arbeitgebers  nötige  Handlung  zu  tun
sich  weigert,  oder  dieselbe  nicht  ausführt;

9.  wenn  er  als  Hirt  angestellt  ist  und  seinem
Arbeitgeber  von  dem  Tod  oder  dem  Verlust  eines
ihm  anvertrauten  Stückes  Vieh  nicht  sobald,  wie
möglich  Mitteilung  macht.

10.  wenn  durch  seine  Schuld  oder  seine  Unachtsamkeit
  ihm  anvertrautes  Eigentum  verloren
gegangen  ist;
        <pb n="375" />
        299

11.  Wenn  er  ohne  gesetzlichen  Grund  den
Dienst  seines  Herrn  verläßt;

12.  wenn  er  gegen  seinen  Arbeitgeber  oder
die  Angehörigen  seines  Arbeitgebers  oder  gegen
eine  sonstige  ihm  vorgesetzte  Person  eine  ungehörige,
  beleidigende  oder  drohende  Sprache
führt  oder  Handlung  begeht;

13.  wenn  er  ohne  Erlaubnis  zu  eigenen
Zwecken  von  dem  Pferd,  dem  Wagen  usw.  seines
Herrn  Gebrauch  macht;

14.  wenn  durch  seine  Schuld  oder  seine  Nachlässigkeit
  sich  die  Schafe  oder  Ziegen  seines  Arbeitgebers
  mit  den  Schafen  und  Ziegen  dritter  Personen
  vermischen;

15.  wenn  durch  seine  Schuld  oder  Nachlässigkeit
  ihm  anvertrautes  Rindvieh  oder  ihm  anvertraute
  Schafe  sich  unter  andere  Rindvieh=  oder
Schafherden  mischen,  von  denen  er  wußte,  daß
sie  an  einer  ansteckenden  Krankheit  litten.

§ls  38.  Falls  ein  Arbeitnehmer  wegen  der
üÜbertretung  eines  der  Unterabschnitte  des  vorhergehenden
  Paragraphen  angeklagt  wird  und  die
Prüfung  des  Tatbestandes  ergibt,  daß  er  einen
anderen  Unterabschnitt  des  vorhergehenden  Paragraphen
  übertreten  hat,  so  soll  er  nach  dem  vorliegenden
  Tatbestand  bestraft  werden.

#5l#  39.  1.  Dem  Arbeitgeber  steht  es  zu,  wenn
er  begründete  Ursache  hat,  zu  vermuten,  daß  der
Arbeitnehmer  gegen  irgend  eine  der  Bestimmungen
des  dritten  Teils  dieser  Verordnung  sich  vergangen
  hat,  dem  Arbeiter  zu  befehlen,  sich  in
seiner,  des  Arbeitgebers  Begleitung  vor  den  zuständigen
  Magistrate  zu  begeben,  um  auf  die
Anklage  zu  antworten.

2.  Jeder  Arbeitnehmer,  der  einem  solchen
Befehl  nicht  nachkommt,  kann  von  dem  Arbeitgeber
  ohne  Verhaftungsbefehl  verhaftet  und  unter
seiner  Aufsicht  vor  den  Magistrate  geführt  werden;
jedoch  ist  kein  Arbeitnehmer  verpflichtet  einem
solchen  Befehl  zu  gehorchen,  wenn  ihm  nicht
vorher  von  der  Art  der  Anklage,  die  sein  Arbeitgeber
  gegen  ihn  vorzubringen  gedenkt,  Mitteilung
gemacht  worden  ist.

IV.  Teil.  Verschiedenes.
J7  40.  Kein  Arbeitnehmer  darf  den  Bestimmungen
  des  zweiten  und  dritten  Teiles  dieser
Verordnung  gemäß  bestraft  werden,  wenn  der
Arbeitgeber  nicht  spätestens  einen  Monat,  nachdem
  er  von  dem  Vergehen  Kenntnis  bekommen
hat,  die  Anklage  einreicht.

11.  Wenn  der  Arbeitgeber  eine  Anklage
gegen  den  Arbeitnehmer  erhebt  und  unter  Eid
vor  dem  Resident  Magistrate,  Assistent  Resident
Magistrate  oder  Friedensrichter  mit  Angabe  der
Gründe  erklärt,  daß  es  notwendig  sei,  den  Arbeitnehmer
  zu  verhaften,  um  sein  Erscheinen  vor  dem

 

zuständigen  Gerichtshof  sicher  zu  stellen,  so  kann
der  Resident  Magistrate  usw.  einen  Verhaftungsbefehl
  ohne  vorhergehende  Verwarnung  oder  AuffoFrderung
  erlassen.  Wenn  aber  der  Arbeitgeber
seine  Aussagen  aus  Böswillen  oder  ohne  vernünftige
  und  einleuchtende  Gründe  abgibt,  so  soll
er  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  5  L,  an  deren
Stelle  im  Unvermögensfalle  eine  Gefängnisstrafe
bis  zu  einem  Monat  tritt,  belegt  werden.

*  42.  Wenn  ein  Arbeitnehmer  verklagt  wird,
weil  er  ohne  gesetzliche  Ursache  den  Dienst  seines
Herrn  verlassen  hat,  so  kann  der  Resident  Magistrate
  usw.  einen  Verhaftungsbefehl  gegen  ihn
ohne  vorhergehende  Verwarnung  oder  Aufforderung
erlassen.

§  43.  Kein  Arbeitnehmer,  der  seinen  Arbeitsplatz
  nur  zu  dem  Zweck  verläßt,  um  gegen  seinen
Arbeitgeber  eine  Klage  anzubringen,  nachdem  ihm
ein  Urlaub  hierfür  verweigert  wurde,  darf  nur
aus  diesem  Grunde  wegen  Verlassung  des  Dienstes
oder  der  Ubertretung  einer  sonstigen  Bestimmung
dieser  Verordnung  verurteilt  werden.

.  44.  Die  Zahl  der  Tage,  während  welcher
ein  Arbeitnehmer  aus  dem  Dienst  seines  Arbeitgebers
  durch  Entfernung,  unerlaubte  Abwesenheit,
durch  die  Gefängnishaft  wegen  einer  Übertretung
dieser  Verordnung  oder  durch  den  Weg  von  und
zu  der  Behörde  im  Zusammenhange  mit  einer  ihm
nachgewiesenen  Übertretung  dieser  Verordnung  abwesend
  ist,  soll  der  ursprünglich  vereinbarten
Dienstzeit  zugefügt  werden.

8  45.  Falls  ein  Arbeitnehmer  von  einem
zuständigen  Gerichtshof  zu  einer  Geldstrafe  verurteilt
  und  diese  Strafe  vom  Arbeitgeber  bezahlt
wurde,  so  kann  dieser  sie  vom  Lohn  des  Arbeitnehmers
  abziehen.

46.  Jeder  Arbeitnehmer,  der  wegen  einer
Übertretung  dieser  Verordnung  zur  Gefängnisstrafe
  verurteilt  wurde,  soll  sofort  nach  Ende
seiner  Gefängnishaft  zu  seinem  Arbeitgeber  zurückkehren.
  Falls  er  dies  nicht  tut,  soll  er  gemäß
den  Bestimmungen  des  Unterabschnitts  des  §  3
oder  des  Unterabschnitts  2  des  §  27  dieser  Verordnung
  verurteilt  werden.

e  47.  Die  Gerichtshöfe  der  Resident  Magistrate
  sind  für  alle  unter  Teil  1  und  2  dieser
Verordnung  fallende  Vergehen  zuständig,  und  die
Gerichtshöfe  der  Resident  Magistrate  und  Spezialfriedensrichter
  sind  für  alle  Vergehen,  die  unter
Teil  3  dieser  Verordnung  fallen,  zuständig.  Jedoch
darf  keine  durch  einen  Spezial-Friedensrichter  verhängte
  Geldstrafe  höher  sein,  als  dies  in  §  19
der  „Justice  of  the  Peace  Ordinance  1902
festgesetzt  ist.

§5  48.  Die  Gerichtshöfe  der  Resident  Magistrate
  sind  zuständig  für  alle  Fälle  zwischen
Arbeitgebern  und  Arbeitnehmern,  welche  sich  auf
        <pb n="376" />
        W  300  2O

deren  Rechte  und  Pflichten  beziehen,  sowie  auf
alle  Angelegenheiten,  für  die  sonst  noch  in  dieser
Verordnung  Bestimmungen  getroffen  sind.
Jedoch  erstreckt  sich  ihre  Zuständigkeit  nicht
a)  auf  Fälle,  in  denen  die  Höhe  des  Lohnes,
Schadenersatzes  usw.  50  K  übersteigt.
b)  auf  Fälle,  bei  denen  es  sich  um  die
Durchsetzung  oder  Auflösung  eines  Dienstkontraktes
  handelt,  falls  der  festgesetzte
Dienstkontrakt  ein  Jahr  überschreitet.
§5  49.  Jeder  Gerichtshof  eines  Resident  Magistrate
  oder  Spezialfriedensrichters  ist  für  vor  ihn
gebrachte  Fälle  zuständig,  mag  der  Streitfall,  der
vor  ihn  gebracht  wird,  in  seinem  Amtsbezirk  entstanden
  sein  oder  nicht,  oder  mag  die  Person
ihren  Wohnsitz  in  seinem  Amtsbezirk  haben  oder
nicht.
§  50.  Falls  es  notwendig  ist,  wegen  Übertretung
  einer  dieser  Bestimmungen  der  Verordnung
  gegen  eine  Person,  die  an  einer  öffentlichen
  Arbeit  der  Kolonie  beschäftigt  ist,  vorzugehen,
so  soll  die  Anklage  von  dem  Beamten  erfolgen,
der  bei  der  betreffenden  Arbeit  die  Aufsicht  hatte.
§  51.  Alle  unter  dieser  Verordnung  fallenden
Strafen  fließen  in  den  Colonial  Treasury.

Anhang.
Form  eines  Arbeitskontraktes.

Es  wird  hiermit  beurkundet,  daß  am.

Tage
des  Monas  im  Jahre  .....  .

aus  und  C.  D.  aus  vor  mir
E.  F.  (Magistrate  oder  Friedensrichter)  erschienen
und  in  meiner  Gegenwart  ihre  Namen  (bzw.
ihre  Handzeichen)  unter  den  folgenden  Dienstkontrakt
  setzten.

Der  genannte  A.  B.  mietet  die  Dienste  des
genannten  C.  D.,  und  der  genannte  C.  D.  vermietet
  dem  genannten  A.  B.  seine  Dienste  zu  jeder
angemessenen  Zeit  in  der  Eigenschaft  als

für  beginnend  am  .  .  .  ..
und  endend  am  .  .  .  ..  des  Jahres.  .Ferner
  kommen  sie  darin  überein,  daß  der  genannte
A.  B.  dem  genannten  C.  D.  für  seine  Arben  einen
Lohn  in  der  Höhe  von  .  .  .  .  .  .  o  Tag
(Woche,  Monat  oder  Jahr)  zahlt,  und  150  der
Lohn  monatlich  (oder  wie  es  sonst  vereinbart
wird)  gezahlt  werden  soll.

(Hier  sind  noch  die  besonderen  Abmachungen,
soweit  sie  nicht  gegen  dieses  Gesetz  verstoßen,  zu
inserieren.)

(Unterzeichnet)  6  B.
C.  D.

Die  oben  stehenden  Abmachungen  wurden
durch  die  oben  genannten  Parteien  in  meiner
Gegenwart  am  oben  genannten  Datum  freiwillig
unterzeichnet  und  von  beiden  Parteien,  soweit  ich
beurteilen  kann,  auch  verstanden.

(gez.)  E.  F.  Magistrate
(oder  Friedensrichter).

 

Die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  und  der  Handel  von
Britisch-Uordborneo  und  Labuan  im  Jahre  1906.

Bergbau.  1.  Labnan.  Der  Bergbau  beschränkt
  sich  auf  die  Förderung  von  Kohlen,  die
hier  in  bedeutenden  Massen  und  guter  Beschaffenheit
  vorhanden  sind.  Die  Mine,  deren  Eigentümerin
  die  Labuan  Coalfields  Company  Ltd.  ist,
steht  mit  dem  Hafenplatz  Victoria  durch  eine
Eisenbahn  in  Verbindung.  Die  Gesellschaft  besitzt
in  Victoria  gute  Hafenanlagen,  die  ihr  eine
schnelle  Beladung  der  hier  kohlenden  Schiffe  ermöglichen.
  Die  Kohle  findet  teils  gute  Abnehmer
in  den  dem  Lokalverkehr  dienenden  Küstendampfern,
  teils  wird  sie  nach  Singapore  und
Hongkong  ausgeführt.  Die  Mine  hat  mit  großen
Schwierigkeiten,  wie  Betriebsstörungen  durch  lberschwemmungen
  infolge  der  starken  Regen,  zu
kämpfen  gehabt,  was  die  Menge  der  geförderten
Kohle  erheblich  schmälerte.  Gefördert  wurden  im
Jahre  1906:  26  000  Tons  à  1016  kg.

2.  Br.  Nordbornco.  Die  einzigen  Minengesellschaften
  in  Br.  Nordborneo  sind:  1.  die
Cowie  Harbour  Coal  Company  Ltd.  und  2.  die
British  Borneo  Exploration  Company.

 

 

Die  Cowie  Harbour  Coal  Company  Ltd.  besitzt
  am  Selimpopon-River  ein  sehr  wertvolles
Steinkohlenbecken  mit  Kohlen  von  vorzüglicher
Qualität.  Die  Mine  befindet  sich  erst  seit  kurzem
in  Betrieb,  und  es  wurden  bisher  nur  geringe
Mengen  Oberflächenkohle  gefördert,  da  die  Gesellschaft
  sich  in  der  Hauptsache  noch  mit  dem
Ausbau  der  Minenanlagen,  der  Verbesserung  der
Transportmittel  und  dem  Bau  von  Leichtermaterial,
  Landungsbrücken  (auf  Sebattik  Island)Z
und  Kohlenschuppen  beschäftigte.  Die  bisher  mit
Selimpoponkohle  gemachten  Versuche  fielen  befriedigend
  aus.  Ferner  hat  die  Gesellschaft  einen
Kohlenpier  mit  Schuppen  in  Sandakan  errichtet,
woselbst  ein  sestes  Lager,  von  mehreren  hundert
Tons  vorläufig,  gehalten  werden  soll.

Von  der  vorgenannten  Kohlenmine  abgesehen,
befindet  sich  das  alleinige  Recht,  Bergbau  zu
treiben,  in  den  Händen  der  British  Borneo  Exploration
  Company.  Die  Tätigkeit  der  Gesellschaft
  beschränkte  sich  einstweilen  fast  ganz  auf
den  Abbau  der  im  Hintergrunde  der  Marudn
Bay  gelegenen  Manganlager.  Der  Reichtum
dieser  Erzlager  scheint  jedoch  geringer  zu  sein,
als  zur  Zeit  von  den  Forschern  angenommen
        <pb n="377" />
        W  301  20

wurde.  Die  Transportanlagen  dieser  Gesellschaft
haben  durch  die  heftigen  Regen  Ende  1906  stark
gelitten.

Perlenfischerei.  Die  Ergebnisse  der  Perlensischerei
  waren  sehr  unbefriedigend.  Die  gefundenen
  Schalen  und  Perlen  waren  zu  klein
und  in  viel  zu  geringer  Menge  vorhanden,  um
das  Unternehmen  nutzbringend  zu  gestalten.

Rotang.  Die  Ausfuhr  von  Rotang  ist  1906
quantitativ  und  qualitativ  hinter  dem  Vorjahre
zurückgeblieben.  Die  Verschiffungen  von  Rotang
Segah,  der  besten  dortigen  Sorte,  haben  stark  abgenommen,
  diejenigen  von  minderwertigen  Arten,
wie  Rotang  Merah,  Rotang  Ayer,  Rotang  Laimkan
usw.,  haben  dagegen  etwas  zugenommen.  Rotang
Segah  und  Rotang  Batu  gehen  nach  Singapore
und  von  da  zumeist  weiter  nach  Europa  oder
Amerika,  während  Rotang  Ayer,  Rotang  Merah
und  Rotang  Lainkan  hauptsächlich  nach  Hongkong
ausgeführt  werden,  wo  sie  zur  Verfertigung  von
Körben,  billigen  Möbeln,  Matten  und  Tauwerk
Verwendung  finden.  Der  hiesige  Rotang  erzielt
wegen  seiner  geringeren  Länge  stets  ungünstigere
Preise  als  der  aus  den  anderen  Landschaften
Borneos  (Sarawak,  Kotei  und  Bandjermasin  usw.)
stammende.  Die  stärkste  Abnahme  in  der  Ausfuhr
  von  Rotang  zeigt  die  Ostküste  mit  den  Häfen
Lahaddatu  und  Tawao,  nämlich  23  v.  H.  in  der
Menge  und  44  v.  H.  in  bezug  auf  den  Wert
gegenüber  dem  Jahre  1905.  Eine  Erklärung
hierfür  dürfte  wohl  darin  zu  finden  sein,  daß
Tawao,  welches  früher  Freihafen  war,  seit  dem
20.  Juni  1906  zum  Zollgebiet  von  Br.  Nordborneo
  gehört.

Harz-Damar.  Im  Jahre  1906  wurden
ganz  besonders  große  Mengen  Baumharz  ausgeführt.
  und  zwar  von  der  Nord=  und  Ostküste
zumeist  der  billigere  Damar  Batu,  während  die
Westküste  bessere  Sorten  wie  Damar  Daging  und

amar  Merah  nach  Singapore  exportiert.  Die
Zunahme  gegenüber  1905  betrug  120  v.  H.  Dabei
  dürfte  an  der  Westküste  die  Eisenbahn  Jesselton—Tenom
  zur  Belebung  des  Handels  mit  den
im  Innern  ansässigen  oder  nomadisierenden  Völkerschaften
  das  Ihrige  beigetragen  haben.
4  Guttapercha.  Die  Ausfuhr  von  Gutta  ist
sehr  zurückgegangen,  und  die  Guttasucher  müssen
immer  tiefer  in  das  Land  eindringen.
Vogelnester.  Das  Jahr  1906  ergab  eine
sehr  gute  Ausbeute,  obschon  verschiedene  Grotten
ausgeranbt  worden  waren.  Die  Nester  wurden
befühen  Preisen  zumeist  nach  Singapore  aushrt.



 

ge

“  „Holz.  Die  Wälder  der  Nord-  und  Ostküste
Hoern  große  Mengen  vortrefflicher  Weich=  und
Harthölzer.  Der  vornehmste  Abnehmer  für  hiesiges

 

Bauholz,  Eisenbahnschwellen  und  Bohlen  ist  Hongkong.
  Bauholz  wird  zumeist  in  mächtigen  runden
oder  vierkantig  behauenen  Stämmen  verfrachtet;
für  Billian  (Eisenholz),  Merbau  (sogenanntes
Borneo-Teak),  Camphorholz  und  Serayah  (Borneo-Cedar)
  besteht  jederzeit  gute  Nachfrage.  Borneo-Cedar
  und  Bornea-Teak  gehen  in  vierkantigen
Stämmen  und  in  Bohlen  regelmäßig  auch  nach
Europa  und  haben  in  England  gute  Aufnahme
gefunden.  Das  Geschäft  mit  Hongkong  litt  1906
sehr  unter  der  ungünstigen  Marktlage,  die  teils
in  den  großen  Anfuhren  von  Kiefernholz  aus  den
Weststaaten  der  Union,  teils  in  der  verminderten
Nachfrage  nach  besseren  Holzsorten  ihre  Ursache
hatte,  und  besserte  sich  erst,  nachdem  infolge  des
Taifuns  vom  19.  September  1906  sich  eine  große
Nachfrage  nach  starkem  Bauholz  für  die  Herstellung
  von  Werften,  Landungsbrücken  und
anderen  Hafenbauten  geltend  gemacht  hatte.  Zur
Ausfuhr  gelangten  gegen  800  000  englische  Kubikfuß.
  Kleinere  Bestellungen,  und  zwar  hauptsächlich
  für  gesägtes  Holz,  kommen  ferner  regelmäßig
  von  den  Südphilippinen.

Kopra  und  Kokosnüsse.  Die  Kokospalme
findet  sich  in  Br.  Nordborneo  nur  in  kleineren
Beständen,  die  zumeist  verschiedenen  malalischen
Familien  oder  chinesischen  Kaufleuten  gehören.
Es  fehlt  an  einem  systematischen  Betriebe,  und
fast  alle  Anlagen  sind  zu  dicht  bepflanzt.  Nur
einige  wenige  europäische  Plantagen  machen  hiervon
  eine  Ausnahme.  Die  Bäume  haben  1906
unter  der  Trockenheit  gelitten  und  sind  in  ihren
Erträgen  gegen  früher  zurückgeblieben.  Die
Kokosnüsse  werden  entweder  in  frischem  Zustande
über  Hongkong  und  China  ausgeführt,  wo  die
Milch  und  der  Kern  zur  Bereitung  chinesischer
Delikatessen  dienen,  oder,  nachdem  sie  geöffnet
sind  und  der  Inhalt  getrocknet  ist,  als  Kopra  in
Singapore  auf  den  Markt  gebracht.

Sago.  Die  Sagopalme  wird  an  der  Westküste
  durch  die  Eingeborenen  gebaut;  jedoch  geschieht
  die  Bearbeitung  des  sagohaltigen  Stammes
nur  in  sehr  primitiver  Weise.  Die  Ausfuhr,  die
ausschließlich  nach  Singapore  geht,  hat  stark  zugenommen,
  wohl  infolge  der  etwas  besseren  Preise.

Salzfisch.  Die  Eingeborenen  haben  den
Fischfang  an  der  ganzen  Küste  mit  größerem  Eifer
als  in  den  vergangenen  Jahren  betrieben.  Hauptabnehmer
  war  wie  früher  Hongkong,  während
nur  geringe  Sendungen  nach  Singapore  gemacht
wurden.

Pfeffer  und  Gambier  werden  ausschließlich
auf  chinesischen  Pflanzungen  gebaut.  Die  Ausfuhr
beider  Produkte  hat  um  eine  Kleinigkeit  zugenommen.
        <pb n="378" />
        G  302  20

Cutch  zeigt  eine  erhebliche  Zunahme  in  der
Ausfuhr,  da  diesem  Artikel  neue  Absawgebiete
erschlossen  worden  waren,  die  eine  entsprechend
größere  Nachfrage  bedingten.

Kaffee  wird  nur  noch  in  ganz  geringen
Mengen  erzeugt.  Die  Kaffeepflanzungen  mußten
wegen  der  ungünstigen  Preise  teils  ganz  aufgegeben
  werden,  teils  der  Kultur  von  Tabak  oder
Rubber  weichen.  Der  Wert  der  Einfuhr  übersteigt
  den  der  Ausfuhr  bereits  bedeutend.

Tabak.  Die  Ausfuhr  von  inländischem  Tabak
hat  stark  abgenommen,  da  die  Nachfrage  nicht
mehr  im  Verhältnis  zum  Angebot  steht  und
andere  Gegeuden  billiger  liefern  können.

Die  europäischen  Pflanzungen  dagegen  haben,
veranlaßt  durch  die  günstigen  Preise  für  Ernte
1905,  ihren  Betrieb  ausgedehnt.  Es  wird  hier
ausschließlich  Deckblatt  =  Tabak  gebaut,  der  in
Amsterdam  auf  den  Markt  gebracht  wird.  Die
Gesamtzahl  der  Unternehmungen  beläuft  sich  auf
zehn  Estates,  die  etwa  4500  Kulis  beschäftigen  und
während  1906:  18  281  Ballen  zu  je  etwa  80  kg
zur  Ausfuhr  brachten.

Para-Rubber.  Im  Laufe  des  Jahres  1906
sind  zu  den  bereits  bestehenden  fünf  Pflanzungen
noch  sechs  weitere  Unternehmungen  hinzugekommen.
  Die  Aussichten  für  diese  Kultur  sind
sehr  befriedigend.  Von  den  elf  nunmehr  bestehenden
  Estates  liefert  eine  Plantage  bereits
eine  Kleinigkeit  Rubber  aus  den  europäischen
Markt.  In  Tenom  unterhält  die  Regierung,  die
an  der  Kultur  dieser  Pflanze  ein  großes  Interesse
nimmt,  einen  besonderen  Versuchsgarten,  wodurch
den  Pflanzern  manche  unnütze  Ausgaben  erspart

bleiben.  Der  Bau  der  Pflanze  beschäftigt  etwa
1500  Kulis.
Biehzucht.  Die  Eingeborenen  im  Innern

und  in  der  an  der  Westküste  gelegenen  Ebene
von  Papar  treiben  eine  nicht  unbedentende  Viehzucht.
  Es  werden  vor  allem  Rindvieh,  ein
kleiner,  jedoch  kräftiger  Schlag,  serner  Wasserbüffel
  sowie  Pferde  (Sulu-Ponies)  gehalten.  Im
Jahre  1906  wurden  größere  Sendungen  von
Hornvieh  nach  Manila  gemacht,  indessen  ist  seitdem
  die  Ausfuhr  von  Rindvieh  in  großer  Anzahl
von  der  Regierung  untersagt  worden.

Import.  Die  direkte  Einfuhr  von  europäischen
  Industrieerzeugnissen  ist  ganz  unbedeutend.
  Die  hiesigen  Händler  wollen  entsprechend
der  geringen  Nachfrage  von  den  meisten  Waren
jeweils  nur  ganz  kleine  Mengen,  jedoch  in  reichhaltigen
  Sortimenten,  kaufen  und  können  ihren
Bedarf  von  den  Freihäfen  Singapore  und  Hongkong
  mit  einem  unwesentlichen  Preisausschlag  beziehen.
  Die  Mehrzahl  der  hier  eingeführten  Webwaren
  und  Garne  sind  Erzeugnisse  der  britischen

 

Baumwollindustrie;  für  Woll=  und  Seidenwaren
besteht  nur  wenig  Nachfrage.  Der  Markt  und
fast  sämtliche  Handelsgebräuche  richten  sich  nach
Singapore.  Die  Kreditverhältnisse  sind  nicht  besonders
  günstig;  die  einzelnen  Händler  verfügen
nur  über  geringe  Mittel  und  müssen  ihrer  weit
zerstreuten  Kundschaft  lange  Kredite  gewähren.

Verkehrswesen.  Den  Verkehr  zwischen
Singapore  und  Labnan  sowie  Br.  Nordborneo
vermitteln  drei  Dampfer  des  Norddeutschen  Lloyd,
von  denen  zwei  eine  regelmäßige  vierzehntägige
Fahrt  im  Anschluß  an  die  Reichspostdampfer
unterhalten  und  Labnan  mit  Br.  Nordborneo,
die  einzelnen  Häfen  des  Landes  unter  sich,  sowie
mit  den  Südphilippinen  verbinden,  während  der
dritte  Dampfer  in  sechswöchentlicher  Reise  eine
Verbindung  für  Labnan  und  Br.  Nordborneo
mit  Singapore,  den  Südphilippinen  und  Celebes
(Menado)  unterhält.

Zwischen  Br.  Nordborneo  und  Hongkong
fahren  zwei  für  die  Verfrachtung  von  Holz  besonders
  eingerichtete  Schiffe,  von  denen  eins
dem  Norddeutschen  Lloyd  und  das  andere  einer
britischen  Gesellschaft  gehört.

Dem  Lokalverkehr  dienen  zwei  kleinere  Küstendampfer,
  die  in  mehr  oder  weniger  regelmäßiger
Fahrt  von  Sandakan  aus  nach  den  Küstenplätzen
der  Ost=  und  Westküste  von  Br.  Nordborneo  sowie
nach  Labnan  fahren.

Eine  hauptsächlich  für  die  Kohlentransporte
angelegte  Eisenbahn  durchquert  die  Insel  Labuan.
Ferner  verbindet  die  Br.  Nordborneo-Staatsbahn
das  an  die  Westküste  anstoßende  Hochplateau  mit
den  Häfen  Jesselton  sowie  Weston  an  der  Brunei
Bay;  letzterer  Hafen  ist  indessen  nur  für  kleine
Boote  zugänglich.  Die  Eisenbahn  erschließt  ein
sehr  fruchtbares  Gebiet,  das  eine  große  Zukunft
verspricht.  Der  Bau  einer  Eisenbahn  von  Tenom,
der  jetzigen  Endstation  der  Br.  Borneo-Eisenbahn,
  quer  durch  Nordborneo  nach  Cowieharbour,
sowie  von  Kudat  nach  Sandakan,  ist  in  Aussicht
genommen,  jedoch  stellen  sich  der  Ausführung  des
Planes  Schwierigkeiten  entgegen.

Im  Straßenbau  ist  Br.  Nordborneo  noch  sehr
zurück.  Die  Straßen,  die  einigermaßen  fahrbar
find,  beschränken  sich  auf  wenige  Kilometer,  und
die  einzelnen  Häsen  sind  auf  dem  Wasserwege
miteinander  verbunden.  Nach  dem  Innern  bilden
außer  den  Eisenbahnen  die  Flüsse  die  einzigen
Verkehrswege.

Die  gesetzliche  Währung  ist  der  Straits-Dollar,
doch  sind  die  von  der  British  Borneo  Company
ausgegebenen  Kassenscheine  von  25  Cts.  bis  zu
25  8  und  Nickelmünzen  von  1,2½  und  5  Cts.
das  fast  ausschließlich  hier  zirkulierende  Geld.
Silber  wird  nur  ausnahmsweise  angetroffen.
        <pb n="379" />
        G  303  20

Arbeiterfrage.  Fast  die  sämtlichen  Arbeiter
für  die  von  Europäern  und  Chinesen  betriebenen
Pflanzungen  müssen  von  auswärts  eingeführt
werden.  Die  chinesischen  Kulis  werden  zumeist
von  Singapore  und  Hongkong  bezogen;  sie  werden
auf  ein  Jahr  kontraktlich  angenommen  und  bilden
infolge  der  hohen  Werbekosten  ein  ziemlich  teures
Arbeitermaterial.  Für  die  Anlage  von  Wegen,
Waldschlagen  und  die  Urbarmachung  des  Landes,
sowie  den  Häuserbau  werden  malaische  und  javanische
  Kulis  von  den  Straits  her  eingeführt.  Seit
kurzer  Zeit  haben  auch  einige  Unternehmungen

 

von  der  niederländisch-ostindischen  Regierung  die
Erlaubnis  zur  Einfuhr  einer  bestimmten  Zahl
javanischer  Kulis  erhalten,  die  sich  auf  drei  Jahre
zu  verpflichten  haben.  Freie  Arbeiter  sind  nur
in  ganz  geringer  Anzahl  zu  erhalten  und  bilden
für  die  Pflanzungen  aus  dem  Hochplateau  der
Westküste  eine  willkommene  Aushilfe;  die  großen
Estates  dagegen  sind  lediglich  auf  ihre  Kontraktkulis
  angewiesen.

Den  Handel  von  Br.  Nordborneo  in  den
Jahren  1905  und  1906  zeigen  folgende  Zahlen:

 

Einfuhr:
Mengen  te
Artikel  1905  1906  1905  1906
*  5

Kohlensaures  Wasser  Kisten  2  899  2534  43  284  33  343
Waffen  und  Munition  —  —  —  4  068  3  795
Messingwaren  —  —  —  7  008  11  667
Baumaterialien  —  —-  —  22  404  20  958
Tuch  —  —  368  351  387  164
Kohlen  Tons  307  207  3  376  2540
Kaffee  Pilul  154,84  171,76  4123  4935
Kopra  Säcke  2  058  696  14775  7777
Baumwolle  —  —  —  725  1000
Dammarharz  Pikul  2502,04  3  197,71  12  863  12594
Getrocknete  Fische  .  -  1240,70  287,26  9  427  3573
Ton=  und  Glaswaren  —  —  —  18997  23787
Früchte  und  Gemüse  —  —  —  18  606  15  401
l  ..  —  —  —  24  074  18  918

r*—iss.  .  Pikul  5,95  —  1  134  —
Schießpulver  lbs  10  503  14  503
Hauf,  Seide,  Tauwerk  Ballen  628  643  9971  9  789
Häute  und  Leder  Pikul  238,48  145,69  8  667  8  665
India  Rubber  -  9,33  11,69  856  1  031
Eisenwaren  —  —  61229  82  548
Schmehpenstnee.  —  —  —.  7  353  7  931
erosen-OSl  Kisten  22  157  23  788  59  095  57720
Lebendes  Vieh  .  —  —  —  14  110  11  721
Baschinen  und  *  —  —  38  105  76  007
idhölzer.  .  Kisten  534  500  11670  11538
nnde  e  ene  —  —  —  3033  6  181
7  Pikul  2241,94  2463,30  42  436  42  560
Opium  Kisten  357  351  151601  126  188
Paddd  Pikul  2  508,46  1  873,18  6  575  4902
Farben  und  Farbenöle  —  —  —  17  716  20  645
Perlen  und  Muscheln  Pikul  1  207,44  277,94  7  917  2  794
Parfümerien.  ..  —  —  —  8639  8198
Lebensmittel.  —  —  —  182  363  173  317
zäicnh  und  Telegr.  Material  —  —  —  33510  57  479
.  Pilul  670,94  1  573,81  6304  5720
"  2  Getreide  -  163  723,83  163  160,73  753  305  702  241
Sal  -  19  725,29  22  655,99  24  873  29  69
*d  und  Wein.  Kisten  16  185  12  146  127  341  109  410
Hchkeibwaren  —  —  —  21370  23120
Pikul  9  949,13  9  589,49  94  044  70  966
!  Ibs.  66  286  75  650  19  928  19  768
        <pb n="380" />
        G  304  20

 

 

Mengen  Werte
Artikel  1905  1906  1905  1906
8  8

Holz  Kub.  Fuß  2  880  15  301  1  494  7  564
Tabak  Pikul  1  521,77  1  467,96  98  787  86  875
Edelmetalle  ·  —  —  —  305  839  479  266
Zwirn  und  Garne  —  —  —  24  987  25  957
Wachs.  Pikul  131,93  4,52  5  175  1  453

Insgesam  (Cinschl.  ander  —  —  —  2  836  676  2  988  976

Ausfuhr:

Armadilloschalen  —  —  —  2285  2124
Matten,  Kajangs  uiv.  —  —  —  819  1102
Bienenwachs  .  .  Pikul  592,70  270,89  26  022  9349
Vogelnester  -  268,98  317,72  64  848  80  869
Blachan  -  200,21  526,66  1084  2248
Kampfer  -  "92  10,25  32  675  35  191
Kopra  -  3077,82  2  099,00  20  458  14  859
Kaffee  -  306,75  92,28  5311  2437
Baumwolle  -  535,81  535,98  1  636  1  874
Katechn  (Cutch)  Tons  45  717  89  695  143  520
Dammarharz.  Pikul  20  301,38  38  333,92  50  938  111  467
Getrockneter  Fisch  und  Schalentiere  -  28  381,84  30  597,04  180  487  182  715
Früchte  und  Kokosnüsse  .  —  —  —  26  133  17  044
Brennholz.  Pikul  27717  42  189  5  067  3  467
Gambier  O  1  041,85  1  559,89  10  249  11270
Gharuholz-Rinde  und  meen:  -  1  618,55  792,30  20  593  15  738
Guttapercha  -  374,25  187,35  27  409  21  867
Häute  -  843,53  868,44  10  682  12  062
Hanf  —  —  105  1
Hörner  —  —  —  1705  4  404
India-  Rubber  Pikul  1  040,86  1  079,69  101  214  104  853
Elfenbein  -  0,96  2,23  403  673
Lebendes  Vieh  —  —  —  13  474  33  638
Messing,  alt  Pikul  86,72  79,46  2391  1  354
Opin  —  —  —  11  986  2  655
Pfeffer  und  Hieferiatn°  Pikul  118,94  273,31  2  734  5  345
Nahrungsmittel.  —  —  1652  21  088  14  653
Reis  und  Paddy  Pikul  7270,94  7  453,13  31  060  23  707
Rotang  .  -  47  537,52  423385,39  189317  162  483
Taue  -  —  —  155  437
Sagomehl  .  -  41  887,55  47  160,27  72  314  93773
Sago,  ungereinigt  .  -  3  968,10  9  063,18  3969  9046
Haifischflossen.  -  277,23  365,98.  12  038  10  908
Muscheln.  -  4  676,04  3  066,22  25  901  18  634
Zucker  -  214,53  202,93  2  377  1  792
Holz.  Kub.  Fuß  919  997  969  370  528  522  479  304
Tabak  (von  den  Estates)  Ballen  16  629  18  281  2  652  689  2  934  645
Tabak  (von  Eingeborenen  und

chinesischen  Pllanzungen)  Pikul  615,59  350,52  24  123  19595
Edelmetalll  —  —  —  152  683  106  822
Trepang  .  Pikul  1  084,61  1  510,02  18  366  21  614
Schildkrötenschalen  .·.  -  14,50  20,49  7  326  11  787
Schildkröteneier  und  Samenperten  —  —  —  8413  10314
Schiffe  und  Maschinen  —  —  —  796  7061

Insgesamt  (einschl.  ander  —  —  4537  486  4  857  943

(Nach  einem  en  Bericht  des  Kais.  Bizekonsulats  in  Sandakan.)
        <pb n="381" />
        GW  305  20

Die  Kakoo-Herbsternte  und  die  Kakacausfuhr
Ceylons.

Die  Kakao-Herbsternte  auf  Ceylon  hat  die
gehegten  Erwartungen  sowohl  in  Qualität  als
auch  in  der  Quantität  bei  weitem  übertroffen.
Die  Ursache  hierfür  dürfte  in  der  Hauptsache
wohl  in  dem  Ende  Oktober  unerwartet  eingetretenen,
  für  die  Ernte  außerordentlich  günstigen
Wetter  zu  erblicken  sein,  welches  ein  frühes  Reifen
zur  Folge  hatte  und  bewirkte,  daß  ein  großer
Teil  der  Ernte  bereits  im  November  und  Dezember
  zur  Verschiffung  gelangte,  anstatt  wie  in
früheren  Jahren  im  Januar  und  Februar.

Die  Preise  sind  seit  Oktober  stetig  gesunken
und  bewegen  sich  heute  zwischen  47  Rs.  bis
57  Rs.  Die  gehandelten  Qualitäten  waren  im
allgemeinen  zufriedenstellend.

Die  Ausfuhrzahlen  sind  für  die  einzelnen
Länder  in  den  Jahren  1906  und  1907  die
folgenden:

Bestimmungsländer  190  1506
England  64  954  33  661
Deutschland  8290  5  027
Holland.  .  2  485  350
Frankreich  2  966  1  716
Amerika.  2  359  550
Australien  2  691  2  173
China  ..·  1380  1139

Die  Gesamtausfuhr  betrug  in  den  Jahren:
1905  1906  1907
ewts  ewts  ewts
69  463  54020  92511

Wie  aus  vorstehenden  Zahlen  hervorgeht,  überragt
  das  Jahr  1907  die  vorhergehenden  bei
weitem.  Dieses  dürfte  jedoch  zum  Teil  darauf
zurückzuführen  sein,  daß  die  Herbsternte  des
Jahres  1906  erst  verhältnismäßig  spät,  das  heißt
in  den  Monaten  Januar  und  Februar,  zur  Verschiffung
  gelangte,  während  in  diesem  Jahre  die
derbsternte  bereits  in  den  Monaten  Rovember
und  Dezember  1907  zur  Ausfuhr  kam.  Somit
fallen  in  das  Jahr  1907  die  Verschiffungen  von
zwei  Haupternten  zusammen.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Calcutta

vom  4.  Februar  1903.)

Baumwollanbau  in  Britisch-Sentralofrika.

Der  Anbau  von  Baumwolle  auf  Plantagen
5r  Europäern  hat  in  dem  Protektorat  Britischentralfrikg
  seit  dem  Jahre  1902/03  folgende  Entwicklung
  genommen:

von

 

Anbau=  Jahresausfuhr  Lokaler

Jahr  flüche  bis  31.  März  Wert
Acres  lbs.  ·
1902/03  580  692  3
1903/04  7  000  56  577  1777
1904/05.  21  900  285  185  5914
1905/06  10  012  776  621  16  180
1906/07  70717  526  119  158345

Dabei  ist  zu  bemerken,  daß  die  Ausfuhr  des
einen  Jahres  stets  auf  der  Anbaufläche  des  vorangegangenen
  Jahres  gewonnen  ist.

Der  Anbau  hat  im  Jahre  1904/05  seinen
Höhepunkt  erreicht  und  ist  seitdem  stetig  zurückgegangen.
  Einen  entsprechenden  Verlauf  hat  auch
die  Ausfuhr  von  Baumwolle  genommen.  Eine
gewisse  Entschädigung  haben  die  Pflanzer  in  den
hohen  Baumwollpreisen  gefunden;  sie  erzielten
11  d  bis  1  s  pro  lb.  für  ausgewählte  Partien,
während  Upland-Baumwolle  von  den  Hochländern
  8¼  d  pro  lb.  brachte.  Der  Rückgang
in  der  Baumwollausfuhr  ist  darauf  zurückzuführen,
daß  viele  Pflanzer,  ermutigt  durch  die  hohen
Baumwollpreise,  den  Anbau  ohne  Rücksicht  auf
die  Baumwollsorte,  auf  Boden  und  klimatische
Verhältnisse  ausgenommen  haben,  was  natürlich
in  vielen  Fällen  zu  Enttäuschungen  führte.  Es
haben  sich  dadurch  aber  auch  im  Laufe  der  Jahre
die  Verhältnisse  geklärt,  und  es  besteht  jetzt  eine
Reihe  von  Pflanzungen,  die  sehr  wohl  auf  ihre
Rechnung  kommen  und  andere  zu  erneuten  Anbauversuchen
  ermutigt  haben.  Im  allgemeinen
hat  die  Erfahrung  die  Pflanzer  gelehrt,  daß  man
in  der  Regel  einmal  in  zwei  Jahren  auf  eine
lohnende  Baumwollernte  rechnen  kann,  und  daß
es  sich  daher  empfiehlt,  sich  nicht  von  dem  Ertrage
  einer  einzigen  Kulturpflanze  abhängig  zu
machen,  sondern  neben  dem  Baumwollanbau  auch
die  Kultur  anderer  für  die  lokalen  Verhältnisse
geeigneter  Früchte  aufzunehmen.

Auf  die  einzelnen  Bezirke  verteilten  sich  Anbau
und  Ernte,  wie  folgt:
Ernte  1906,  Ernte  1907,.
nicht  nicht

 

Bezirke  Fläche
entkörnt  entkörnt
Acres  Tons  Tons.
Unteres  Schiregebiet  415  43  30
uvo  17700  60½  134
Westliches  Schiregebiet  1  616  110½  234
Blantyre  1392  158  237½
Mlanje  453  9  60
Zomba  .  .  133  11  23
Chikala  200  5  19
Oberes  Schiregebiet  1  108  96½  113
zusammen  7017  493½  850½.

In  den  letzten  drei  Jahren  hat  der  Baumwollanbau
  in  den  einzelnen  Bezirken  folgende
Schwankungen  durchgemacht:
        <pb n="382" />
        G  306  2rO

Anbaufläche  in  Acres
19  906

 

Bezirke  05  1  1907
Unteres  Schiregebit  414  500  415
uvo  24452  1911  1700
Westliches  Schiregebiet  3  627  2797  1  616
Blantyre  11729  2  352  1  392
Mlanfje  .  743  470  453
Zomba  133
Chikalaa  1297  176  1  200
Oberes  Schiregebiet  1  639  1  693  1  108

Südliches  Nyassagebiet  —  2  —

Zentral-Angoniland  —  101  —

Nördliches  Nyassagebiet  —  10  —
zusammen  21  900  10  012  7  017.

(Nach  dem  Jahresbericht  1906,07  des  Acting  Commisssioner
von  Britisch-Zentralafrika.)

Golderzeugung  Rustralasiens  im  Jahre  1907.

Die  Goldgewinnung  Australasiens  belief  sich
im  Jahre  1907  auf  3  090  621  Unzen  Feingold
gegen  3  416  164  Unzen  im  Jahre  1906.  Von
dieser  Gesamtsummc  entfielen  im  Jahre  1907  auf
den  Anstralischen  Bund  2582  413  Unzen  Feingold,
während  das  Jahr  1906  mit  2  852  421  Unzen
abschloß.  An  den  genaunten  Mengen  war  Viktoria
mit  701  988  Unzen  (1906:  781  502),  Neusüdwales
  mit  247  363  Unzen  gegen  253  987  Unzen
im  Jahre  1906,  Queensland  mit  457596  Unzen
(1906:  536  786),  Westaustralien  mit  1  097  553
Unzen  gegen  1  194  546  im  Jahre  1906  beteiligt.
Neuseeland  gewann  im  Jahre  1907  508  208  Unzen
  Feingold;  die  Ausbeute  des  Jahres  1906
stellte  sich  auf  564  043  Unzen.

(The  British  Austinlusinn.)

Eisenstelnlager  an  der  Nordosthüfte  Westaustraliens.

Bei  Derby  am  Kings  Sound,  der  Nordostküste
  Westanstraliens,  ungefähr  17  ½/  Grad  südlicher
  Breite  und  123½  Grad  östlicher  Länge
von  Greenwich  gibt  es  große  Lager  von  Eisenstein,
  die  angeblich  viele  Millionen  von  Tonnen
liefern  können.  Nach  verschiedenen  Analysen  sollen
die  Erze  66,48  bis  71  v.  H.  metallisches  Eisen,
4,16  bis  5  v.  H.  Silikate  und  je  bis  zu  0,075  v.  H.
Schwefel  und  Phosphor  enthalten.

Ein  Queensländer  Syndikat  hat  die  Abbaurechte
  erworben,  beabsichtigt  aber  nicht,  selbst  die
Lager  auszubenten  oder  das  Material  in  Australien
weiter  zu  verarbeiten,  sondern  möchte  die  Rechte
sobald  wie  möglich  weiter  verkaufen.  Als  Abnehmer
  dürfte  vornehmlich  die  britische  Eisenindustrie
  in  Frage  kommen,  weil  die  von  Colombo

 

usw.  zurückkehrenden  Kohlendampfer  jederzeit
genügend  günstige  Verfrachtungsgelegenheit  bieten
würden.  Auch  der  Abbau  soll  keinerlei  Schwierigkeit
  bieten,  da  der  Transport  des  Erzes  zum
Hafen  bei  der  Kürze  der  Strecke  durch  eine
Drahtseilbahn  geschehen  könnte.

(Nach  einem  Berichte  des  Handelssachverständigen  beim

Kaiserlichen  Generalkonsulat  in  Sydney.)

Bergwerhsgesetge  für  Haffrario  (Kapkolonie).

Zwei  Verordnungen  des  Gouverneurs  der
Kapkolonie  vom  9.  Jannar  d.  Is.  (The  Cape  of
Good  Hope  Government  Gazette  Nr.  9030  vom
10.  Januar  1908)  setzen  die  beiden  neuen  Berggesetze
  (Kol.  Bl.  1908  Nr.  2,  S.  88  ff.),  den
Act  to  amend  the  Precious  Stones  Act  und
den  Act  to  amend  the  Mineral  Law,  in  Kraft
für  die  im  Osten  der  Kolonie  gelegenen  Eingeborenengebiete,
  Transkei  einschließlich  Galekaland,
Tembuland,  Ost-Griqualand,  Port  St.  Johns  und
Pondoland,  die  man  auch  unter  dem  Namen
Kaffraria  zusammenfaßt.  Dabei  wird  indes  besonders
  bestimmt,  daß  keine  Schürflizenz  für  diese
Gebiete  ohne  Zustimmung  des  obersten  Verwaltungsbeamten
  (Chief  Magistrate)  Kaffrarias  ausgestellt
  werden  darf,  und  daß  letzterer  seine  Einwilligung
  nach  freiem  Ermessen,  anscheinend  ohne
zur  Angabe  von  Gründen  genötigt  zu  sein,  erteilen
oder  verweigern  kann.  Außerdem  muß  wenigstens
  acht  Tage  vor  dem  Beginn  der  Schürfarbeiten
  dem  zuständigen  Bezirksbeamten  eine
entsprechende  Anzeige  erstattet  werden,  damit  dieser
Gelegenheit  hat,  die  Vorleute  und  sämtliche  sonstigen
  Eingeborenen  über  die  Natur  der  bevorstehenden
  Arbeiten  aufzuklären;  der  Bezirksbeamte
ist  auch  dann  noch  befugt,  durch  seinen  Einspruch
den  Beginn  der  Tätigkeit  des  Schürfers  zu  verhindern.


Die  beiden  Verordnungen  treffen  weiterhin
Vorsorge  für  die  Entschädigung  der  Eingeborenen
in  gewissen  Fällen,  in  denen  die  Eröffnung  des
Bergbaubetriebs  ihnen  Schaden  verursacht.  Die
Entschädigungen  werden  durch  Vermittlung  der
Behörden  ausgezahlt.

Endlich  wird  vorgesehen,  daß  in  bestimmten
Fällen,  in  denen  der  Bergbauunternehmer  von
einem  Eingeborenen  die  Räumung  eines  bisher
von  letzterem  innegehabten  Grundstücks  verlangen
kann,  der  Anspruch  auf  die  Räumung  erst  geltend
gemacht  werden  darf,  nachdem  der  Eingeborene  den
ihm  dafür  zustehenden  Schadenersatz  erhalten  hat.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)
        <pb n="383" />
        W  307  28

Haondel  Kbessiniens.

Bei  dem  Mangel  einer  amtlichen  Zollstatistik
in  Abessinien  kann  man  ein  Bild  des  Einfuhrund
  Ausfuhrhandels  dieses  Landes  nur  dadurch
gewinnen,  daß  man  die  statistischen  Veröffentlichungen
  der  Nachbarländer  einer  Betrachtung
unterzieht.

Solche  Veröffentlichungen  liegen  nunmehr  für
das  Jahr  1906  bezüglich  der  beiden  wichtigsten
Durchgangsländer  des  Handels  nach  Abessinien
vor,  nämlich  für  die  französische  Somaliküste  mit
dem  Hafen  Dsibuti  und  für  die  italienische  Kolonie
Erythräa  mit  dem  Hafen  Massaua.

1.  Nach  der  Zollstatistik  der  Verwaltung  der
französischen  Somaliküste  wurden  im  Jahre
1906  Waren  im  Werte  von  13  976  829  Fros.
in  die  Kolonie  eingeführt.  Hiervon  ist  der
größte  Teil,  nämlich  für  etwa  10  Millionen  Frcs.,
nach  Abessinien  weiterbefördert  worden.  Vergleicht
man  diese  Einfuhr  mit  der  des  Vorjahres  1905,
so  ergibt  sich  eine  Zunahme  von  fast  3  Millionen
Frcs.  Eine  Mehreinfuhr  hat  namentlich  in  Baumwollstoffen
  amerikanischer  Herkunft,  Glaswaren
und  Zucker  stattgefunden.

Die  hauptsächlichsten  nach  Abessinien  weitergeführten
  Artikel  waren  folgende:

Frcs.  Frcs.

Ungebleichte  Kurzwaren  159  506
Baumwoll=  Spirituosen  158  216
stoffe.  5  029  080  Zgucker  1857  549
Andere  Baum-  Wellblech  121  730
wollwaren  1  233  667  Feuerwaffen  112  433
Patronen  461  430  Hausgeräte.  104  813
Glaswaren.  385  225

Der  Anteil  der  einzelnen  Herkunftsländer
soll  schätzungsweise  betragen  haben:

Frcs.  Frcs.

Amerika  5  000  000  Ostterreich-Ung.  350  000
Frantreich  1200  000  Jalien  40  000
Großbii-  Türkei  320  000
tannien  850  000  Deutschland  220  000
kitisch-Indien

  750  000

Die  Einfuhr  Amerikas  besteht  fast  ausschließlich
  aus  ungebleichten  Baumwollstoffen  (Abu
biedid  genannt).  Frankreich  liefert  Konserven,
Zucker,  Weine,  Alkohol,  Parfümerien,  Seidenwaren,
  Papier,  Waffen  und  Patronen  (insbesondere
  Munition  für  das  in  Abessinien  verbreitete
  Gewehr  Gras).  Aus  Großbritannien
werden

M  baumwollene  Garne  und  Gewebe  sowie
6.  niallwaren  importiert,  aus  Britisch-Indien  Reis
Osur  Tee  und  baumwollene  Gewebe,  aus
Iterreich-Ungarn  Bier,  Zucker,  Alkohol,  gußelserne
  Röhren  usw.

 

Der  Anteil  Deutschlands  ist  in  obiger  Zusammenstellung
  vermutlich  seinem  Werte  nach
unterschätzt  worden,  da  eine  nicht  unerhebliche
Menge  deutscher  Waren  auf  dem  Umwege  über
die  Häfen  anderer  Länder,  so  namentlich  über
Aden,  nach  Abessinien  gelangt  und  als  deutsche
Einfuhr  nicht  mehr  erkannt  wird.  Man  findet
in  Adis  Abeba  die  verschiedensten  Waren  deutscher
Herkunft,  insbesondere  in  folgenden  Artikeln:
Alkohol,  Bier  in  Flaschen,  Glasperlen,  Kurzwaren,
  Messerschmiedewaren,  emaillierte  Eisenwaren,
  Samte,  Säbelklingen,  Zucker  usw.

Die  Ausfuhr  der  französischen  Somaliküste
ist  fast  ausschließlich  abessinischen  Ursprungs.  Sie
bezifferte  sich  im  Jahre  1906  auf  8  875  078  Frcs.
und  zeigte  gegen  das  Vorjahr  1905  eine  Abnahme
  um  etwa  680  000  Frcs.,  die  vornehmlich
auf  einen  Rückgang  der  Ausfuhr  von  Elefantenzähnen
  zurückzuführen  ist.

Die  Ausfuhr  umfaßte  im  Jahre:

1906  1905

Frcs.  Frcs.
Kassesee  für  3  485  000  gegen  3  547  434
Häute  2  459  000  =  2  s21  808
Wachs  1  680  O0C00  =  1  63  238
Elfenben..  805  000  =  1  835  800
Zibet  =  460  O000  283  440

Der  Anteil  der  einzelnen  Bestimmungsländer
an  obiger  Ausfuhr  läßt  sich  nicht  feststellen,  da
der  größte  Teil  der  abessinischen  Exporte  zunächst
nach  Aden  gelangt  und  von  dort  weiter  versandt
wird.  Der  abessinische  Kaffee  soll  in  der  Hauptsache
  von  Amerika  ausgenommen  werden;  Elfenbein
  wird  nach  den  Märkten  von  London  und
Antwerpen,  Zibet  nach  Frankreich  verschifft.
Deutschland  scheint  von  abessinischen  Exportprodukten
  bisher  nur  Häute  und  Wachs  aufzunehmen.


2.  Der  Handel  zwischen  der  italienischen
Kolonie  Erythräg  und  Abessinien  zeigte  im
Jahre  1906  folgendes  Bild:

Ausfuhr  aus  Abessinien  nach  Erythräg  im
Jahre  1906:  2  090  027  Maria  Theresientaler")
(etwa  4,5  Mill.  Mk.)  gegen  1  887  631  Maria
Theresientaler  (etwa  4,1  Mill.  Mk.)  im  Jahre  1905.

Einfuhr  aus  Erythräg  nach  Abessinien  im
Jahre  1906:  3  159  098  Maria  Theresientaler
(etwa  6,9  Mill.  Mk.)  gegen  1  760  965  Maria
Theresientaler  (etwa  3,8  Mill.  Mk.)  im  Jahre  1905.

Auch  hier  ist  eine  Zunahme  des  Handels,
insbesondere  in  der  Einfuhr  nach  Abessinien,  zu
verzeichnen.

 

*)  1  Maria  Theresientaler  =  etwa  2.00  Mk.
        <pb n="384" />
        W  308  e

Die  Ausfuhr  abessinischer  Produkte  nach
Erythräa  setzte  sich,  wie  folgt,  zusammen:
.Th.  T.  M.Th.T.
Häute  1  117  905  Kamellel  47  860
Getreide  2358  886  Verschiedenes  40  224
Wachs.  151  092  Ochsen  27292
Kassee  137  046  Schafe.  15  559
Pferde  128  290  Butter.  13771
Berberi  Gold  ..  .  ..  13  414
(Pfeffer)  73734  Gummii  9  034
Honig  54  320  Elsenbein.  1  600

Eine  Zunahme  der  Ausfuhr  hat  dem  Jahre
1905  gegenüber  stattgefunden  in  Häuten,  Kaffee
und  Pferden.  Eine  Abnahme  zeigt  der  Export
von  Honig  und  Wachs.

Obiger  Ausfuhr  gegenüber  empfing  Abessinien
auf  dem  Wege  über  die  Kolonie  Erythräg  die
folgenden  Waren:

Th.  T.  M.Th.T.
Baumwollene  Petroleum.  ..  23844
Gewebe.  .  2709533  Kamele  .  .  ..  20425
Verschiedenes  126  542  Ochsen  .19495
Weinu.  Liköre  68  439  Reis  u.  Getreide  19  212

Seidene  Ge-  Zibet  u.  Weihwebe

  .  ..  53  418  rauch  .  .  .  .  14110
Drogen,  Par-  Glaswaren  ..  4626

fümerien,  Kurzwaren  ..  3939

Tabak.  ..  51  891  Pferde.  2  042
Eisenwaren.  41  582

Eine  erhebliche  Mehreinfuhr  gegenüber  dem
Vorjahre  1905  hat  in  baumwollenen  Geweben
stattgehabt.  Der  Wert  derselben  hat  sich  von
1  446  300  Maria  Theresientaler  im  Jahre  1905
auf  2709  533  Maria  Theresientaler  (etwa
5,9  Mill.  Mk.)  gehoben.  Iunsbesondere  haben
ungebleichte  Baumwollstoffe  italienischer  Herkunft
vermehrten  Absatz  in  Abessinien  gefunden.  Desgleichen
  zeigt  die  Einfuhr  von  Petroleum,  Eisenwaren,
  Weinen  und  Drogen  eine  Zunahme.

Die  steigende  Tendenz,  die  der  Verkehr  der
beiden  wichtigsten  Durchgangsländer  für  den
Handel  mit  Abessinien  aufweist,  läßt  auf  eine
allmähliche  Steigerung  der  Kaufkraft  der  Bevölkerung
  Abessiniens  oder  doch  auf  die  Verallgemeinerung
  des  Bedarfes  an  europäischen  Erzeugnissen
  schließen.  Zieht  man  in  Betracht,  daß
diese  Zunahme  des  Handels  eingetreten  ist,  ohne
daß  seit  der  im  Jahre  1903  erfolgten  Fertigstellung
  der  Bahn  von  Djibuti  nach  Diredaua
die  Verkehrsmittel  in  Abessinien  eine  Verbesserung
erfahren  haben,  so  darf  man  einen  weiteren
Aufschwung  des  Handels  erwarten,  sobald  der
in  Aussicht  genommene  Ausbau  der  abessinischen
Bahn  bis  zur  Hauptstadt  des  Landes  erfolgt
sein  wird.

Über  den  Handel  des  Britisch-Somalilandes

 

und  des  ägyptischen  Sudans  mit  Abessinien  liegen
bisher  statistische  Veröffentlichungen  für  das  Jahr
1906  hier  nicht  vor.
(Bericht  der  Kais.  Gesandtschaft  für  Abessinien
in  Adis  Abeba.)

Handel  Kdens  im  Jahre  1906/07.

Der  Gesamtwert  des  See=  und  Binnenhandels
  Adens  in  dem  mit  dem  31.  März  1907
endigenden  Geschäftsjahre  1906/07  belief  sich
unter  Ausschluß  der  Regierungswaren,  des  Geldverkehrs
  und  der  mit  Durchgangsfrachtbrief  versehenen
  Güter  auf  99  476  768  Rupien  gegen
98  802  803  Rupien  im  Jahre  1905/06  und
stieg  somit  im  Vergleiche  zum  Vorjahr  um
673  965  Rupien.  Der  Handelsverkehr  Adens
gliedert  sich  in  den  Handel  mit  fremden  Ländern,
mit  indischen  Häfen  und  auf  dem  Landwege.
Im  Jahre  1906/07  entfielen  auf  den  Handel
mit  fremden  Ländern  78  350  928  Rupien
(1905/06:  73249  831),  auf  denjenigen  mit  indischen
  Häfen  17  139  862  Rupien  gegen  20798922
im  Jahre  1905/06  und  auf  den  Binnenhandel
3  985  978  Rupien  (1905/06;  4  754  050).  Der
Seehandel  erreichte  hiernach  im  Jahre  1906/07
einen  Gesamtwert  von  95  490  790  Rupien  und
übertraf  den  des  Vorjahres  um  1  442  037  Rupien.
Der  Seehandel  stieg  in  der  Einfuhr  von  49  130  333
Rupien  im  Jahre  1905/06  auf  52  720  932
Rupien  im  Jahre  1906/07.  Die  Ausfuhr  beim
Seehandel  bewertete  sich  im  Jahre  1905/06  auf
41918  420  Rupien,  während  das  Jahr  1906/07
einen  Wert  von  nur  42  769  858  Rupien  aufwies.

Vom  Werte  der  Einfuhr  im  Jahre  1906/07
entfielen  auf  fremde  Länder  zusammen  39  267  883
Rupien  und  auf  indische  Häfen  13  453  049
Rupien.  Unter  den  ersteren  waren  hauptsächlich
Somaliland  einschließlich  Berbera,  Bulhar,  Zaila,
Dschibuti  und  Obok  mit  9244  287,  die  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  mit  8  537  152,
Großbritannien  mit  4348514,  Hodeida  in  Arabien
mit  3  688  331  und  Osterreich=  Ungarn  mit
1  683  587  Rupien  beteiligt;  unter  den  letzteren
nahmen  Bombay  mit  11.007  698,  Karachi  mit
1  374  377  und  Kalkutta  mit  939  809  Rupien
die  ersten  Stellen  ein.

Vom  Werte  der  Ausfuhr  kamen  im  Jahre
1906/07  39  083  045  Rupien  auf  fremde  Länder
und  3  686  813  Rupien  auf  indische  Häfen.
Unter  der  ersteren  Gruppe  standen  Somaliland
einschließlich  Berbera,  Bulhar,  Zaila,  Dschibuti
und  Obok  mit  8  220  016,  die  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  mit  6  823  846,  Hodeida  mit
4755  769,  Großbritannien  mit  2  951  822,
        <pb n="385" />
        W  309  20

Frankreich  mit  2  757  701  und  Abessinien  mit
1  819  525  Rupien  als  Hauptabnehmer.  Von
indischen  Häfen  waren  Bombay  mit  3  238  952
und  Kalkutta  mit  383  669  Rupien  am  meisten
beteiligt.  Der  Handel  Adens  mit  Deutschland,
der  im  Jahre  1906/07  im  Vergleich  zum  Vorjahr
  in  der  Einfuhr  um  47  631  Rupien  und  in
der  Ausfuhr  um  113  653  Rupien  zugenommen
hat,  bezifferte  sich  im  Jahre  1906/07  auf
1  088  837  Rupien.  Davon  entfielen  233  093
Rupien  auf  die  Einfuhr  und  855  744  Rupien
auf  die  Ausfuhr.

Die  hauptsächlichsten  Waren,  welche  Aden
auf  dem  Seewege  im  Jahre  1906/07  ein  führte,
-waren:  Kohlen,  Kaffee,  Baumwollengarn  und
Twist,  baumwollene  Stückwaren,  Rohtabak,  frisches
Gemüse,  Körner=  und  Hülsenfrüchte,  Gummi  und
Harz,  rohe  Häute  und  rohe  Felle,  Elfenbein,
Bier,  Ale  und  Porter,  Datteln  (getrocknet),  Ghi
Cerlassenes  Fett),  Olsaaten,  seidene  Schnittwaren,
Ingwer,  raffinierter  Zucker.  Ausgeführt  wurden
von  dort  in  dem  gleichen  Jahre  vornehmlich:
Kaffee,  Baumwollengarn  und  Twist,  baumwollene
Stückwaren,  Rohtabak,  Körner=  und  Hülsenfrüchte,
er  Häute  und  rohe  Felle,  Elfenbein,  raffinierter
Zucker.

Ein  im  Verhältnis  zum  Umfange  des  Seehandels
  nur  geringer  Teil  von  Adens  Handel
vollzieht  sich  auf  dem  Landwege.  Der  Wert
des  Binnenhandels  im  Jahre  1906/07  betrug  in
der  Einfuhr  2  411  042  Rupien  und  in  der  Ausfuhr
  1  574  936  Rupien.

(Nach  Report  on  the  Trude  und  Navigution  Returns
of  Aden  for  the  Fear  1906/0.)

Der  Bandel  von  Britisch-Sonduras  in  den  letzten
Jabren.

In  den  letzten  Jahren  gestaltete  sich  der
Außenhandel  von  Britisch-Honduras  dem  Werte
nach,  wie  folgt;

Einfuhr:

3  Vereinigte
Volo-  Steannr

Andere
Länder

Gesamt=Groß=


  ausfuhr

Jahr  ritannien
  v.  Amerika
8  #
938  414  368  055  1
991  60138  291  636  1
957  481  413  014  1  87
8  309  1  123  681  481  095  2
Ausfuhr:
Vereinigte
—.  Andere
Saaten  a  Länder

8
2592

Kolotannien

  nien  v.  Ameri

Gesamt--einfuhr


8
897  291
156  884
391  505
471592

470  750  17  400

570  241  20  800  941  373

Drogen

 

Die  aus  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
(und  aus  Großbritannien)  im  Jahre  1906  nach
Britisch-Honduras  gelieferten  Haupteinfuhrartikel
hatten  nachstehende  Werte  aufzuweisen:  Speck  und
Schinken  28  001  §  (—);  Rind=  und  Schweinefleisch
  79  827  8(—);  Bier,  Obstwein,  Porter  usw.
10  788  8  (9485);  Schuhwerk  83  924  8  (3322);
Butter  22  837  3  (5558);  Kleider  11  934  8
(18807);  Baumwollenwaren  1669223  (144  385);
und  Chemikalien  26  583  3  (4455);
Weizenmehl  88  812  8(—);  Hüte  53895  (10  982);
Eisenkurz=  und  Messerschmiedwaren  43  601  S
(27  028);  Heu  und  Hafer  12  830  8S  (777);
Schweineschmalz  16  807  3  (—);  Nutzholz  41370  8
(—);  Maschinen  43  543  8§  (5752);  Mineralöle
15  .527  §  (—);  Farben  3459  S  (11  304);  Konserven
  in  Büchsen  125  515  8S  (92  818);  Reis
1303  5  (39  346);  Seife  4788  3  (31  176);  Spirituosen
  2935  3  (12  186);  Wein  1113  l  (13  581);
Wollenwaren  —  4  (9425).

Hiernach  bezieht  Britisch-Honduras  viele  Artikel,
  die  früher  hauptsächlich  Großbritannien
lieferte,  wie  Kleider,  Baumwollenwaren,  Drogen,
Chemikalien  usw.,  jetzt  auch  aus  den  Vereinigten
Staaten.

Von  den  übrigen  Bezugsländern  liefern
Mexiko,  Honduras  und  Guatamala  namentlich
Mahagoniholz,  Zedernholz,  Blauholz,  Kautschuk,
Chiclegummi,  Vieh,  Zigarren,  Zigaretten  und  Kaffee.
Aus  Deutschland  und  Frankreich  gelangen
hauptsächlich  zur  Einfuhr:  Baumwollenwaren,
Steingut=  und  Glaswaren,  Messerschmiedwaren,
Spirituosen  und  Wein.

An  der  Ausfuhr  aus  Britisch-Honduras
sind  nach  obiger  Ausfuhrtabelle  beteiligt:  Die
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  mit  etwa  47  v.  H.,
Großbritannien  nebst  Kolonien  mit  30  v.  H.,  die
übrigen  Länder  mit  23  v.  H.

In  den  Jahren  1903  bis  1906  hatte  der
Ausfuhrhandel  von  Britisch-Honduras  in  den
wichtigeren  Waren  folgende  Werte  aufzuweisen:

 

1908  1904  1905  1906
8  8  8  8

Mahagoniholz  492  554  574  548  549  090  584  598
Zedernholz.  85  505  36270  21  239  35  659
Blauholz,  274  303  205  515  184  229  1741466
Bananen  1358  913  127  450  142  225  181  150
Pisangs  (pluntains)  17885  15201  11  806  12731
Kokosnüsse.  17322  48074  74  804  383077
Kautschukl  .  13  002  18262  15921  18362
Chicleguimmi.  74  951  171  806  299  000  329  975
Sassaparilla  766  941  592  328
Schildpatt.  14507  12272  14115  26008

(Coloninl  Reports-  Annnnl.  Nr.  552.)
        <pb n="386" />
        310  20

Handel  der  elfenbelinhüste  im  1.  Halbsahr  1907.

Der  Handel  der  französischen  Elfenbeinküste
hat  nach  den  amtlichen  Bekanntmachungen  im
1.  Halbjahr  1907  folgenden  Verlauf  genommen:

Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen
1.  Halbjahr  Wert  in  Franken
1907  9547507  6  103  722  15  651229

1.  Halbjahr
190

6  8105  585  5  842  053  13  947  638.

Zunahme  1441  922  261  669  1  703  591

Die  wirtschaftliche  Entwicklung  der  Kolonie
hat  also  einen  günstigen  Fortgang  genommen.
Der  Gesamthandel  im  1.  Halbjahr  1907  übertrifft
  denjenigen  im  1.  Halbjahr  1906,  der  schon
den  vorjährigen  beträchtlich  überragt  hatte,  um
12  v.  H.

Bei  der  Einfuhr  haben  sich  die  Werte
namentlich  bei  folgenden  Waren  erhöht:  bei  Zucker
von  32  000  auf  52  000  Franken,  Tabak  von
257  000  auf  279  000  Franken,  Alkohol  von
213  000  auf  450  000  Franken,  Petroleum  von
42  000  auf  70  000  Franken,  Salz  von  76  000
auf  119  000  Franken,  Parfümerien  von  78  000
auf  110  000  Franken,  Seife  von  78.000  auf
108000  Franken,  Baumwollengewebe  von
1  664  000  auf  2  083  000  Franken,  fertigen
Kleidern  von  87  000  auf  136  000  Franken.

Ferner  haben  Mehrwerte  bei  der  Einfuhr
aufzuweisen  gehabt:  Eisenwaren,  Maschinen,  für
die  weiße  Bevölkerung  bestimmte  Nahrungs=  und
Genußmittel,  insbesondere  Gemüse=  und  Fleischkonserven
  und  Wein.

Minderwerte,  die  aber  größtenteils  auf  natürliche
  Einflüsse  zurückzuführen  sind,  haben  sich
ergeben  bei  der  Einfuhr  von  Kalk,  Holz,  Ziegelsteinen,
  Reis,  Ol  und  Genever.

Läßt  man  bei  der  Ausfuhr  die  Geldausfuhr
  außer  Betracht,  so  ergibt  sich  ein  Warenwert
  von  6  090  122  Franken,  der  den  Ausfuhrwert
  im  1.  Halbjahr  1906  um  564  544  Franken
überragt.  Hervorgerufen  wurde  dieser  Aufschwung
  namentlich  durch  die  vermehrte  Ausfuhr
von  Palmkernen  (1  507  387  kg  gegen  1039700  kg),
Palmöl  (3  798  768  kg  gegen  3  174  978  kg)  und
Mahagoniholz  (6  141  007  kg  gegen  3771995  kg).
Hervorzuheben  ist  hierbei  namentlich  die  gesteigerte
  Mahagoniholzausfuhr,  die  gegen  das  1.  Halbjahr
  1906  um  2  400  000  kg  sich  vergrößert
hat.  Die  Kautschukausfuhr  ist  infolge  der  behördlichen
  Maßnahmen  gegen  den  Raubbau  und  die
Fälschungen  der  Eingeborenen  von  882  596  kg
im  1.  Halbjahr  1906  auf  869  715  kg  zurückgegangen.


(Nach  einem  im  „Bulletin  Commercial  veröffentlichten
Bericht  des  belgischen  Generalkonsuls  in  Santa  Cruz
de  Tenerifa.)

 

bHbandel  Jamalkas  im  Johre  1906/07.

Der  Gesamtwert  der  Einfuhr  Jamaikas
betrug  im  Jahre  1906/07:  2  261  469  &amp;amp;  gegen
1  941  937  K  im  Jahre  1905/06.  Bei  nachstehend
  genannten  Einfuhrartikeln  war  im  Jahre
1906/07  ein  erheblicher  Mehrwert  zu  verzeichnen:
Mehl  5000  K,  Fisch  (getrocknet  oder  gesalzen),
Whisky,  Tabak  und  Ol  je  über  2000  L.  Ein
Rückgang  um  mehr  als  1000  4  war  nur  bei
frischen  Fischen  zu  verzeichnen.

Die  Ausfuhr  aus  Jamaika  bewertete  sich
im  Jahre  1906/07  auf  1  992  007  K  gegen
1  568  224  &amp;amp;  im  Jahre  1905/06.  Sie  verteilte
sich  auf  Großbritannien  mit  21,6  v.  H.  (1905/06:
19,3  v.  H.),  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
mit  57,2  v.  H.  (57,4),  Kanada  mit  7,5  v.  H.
(6,1),  andere  Länder  mit  13,7  v.  H.  (17,2).

Die  Ausfuhr  hat  zugenommen  bei  Kakao  um
57  000  &amp;amp;,  Bananen  37  800  L,  Rum  35  200  2&amp;amp;,
Kokosnüssen  15  800  K,  Zigatren  4500  L,  Schildpatt
  1700  L,  Blauholz  3700  K,  Blauholzextrakt
16  600  K.

Zurückgegangen  ist  die  Ausfuhr  von  Kaffee
um  45  800  2,  Apfelsinen  19  500  &amp;amp;,  Piment
1300  K,  Vieh  13  000  L.

(Colonial  Repons  —Annual,  Jr.  549).

Eingangszoll  für  geistige  Getränke  im  Kongostaat.

Laut  Verordnung  des  König-Souveräns  vom
12.  November  v.  Is.  ist  auf  Grund  der  Brüsseler
Konvention  vom  3.  November  1906  unter  Aufhebung
  der  Verordnung  vom  12.  Juni  1900
der  Einfuhrzoll  für  geistige  Getränke  im  Unabhängigen
  Kongostaate  vom  2.  Dezember  v.  Is.
ab  auf  100  Franken  für  das  Hektoliter  von
50  Zentigrad  oder  weniger  festgesetzt  worden;
bei  höherer  Stärke  erhöht  er  sich  entsprechend  für
jeden  Grad  über  50  Zentigrad.

(Bulletin  Officiel  de  D’Etat  Indépendant  du  Congo.)

Aufhebung  der  Qulttungs-,  Schech-  und  Wechselstempelsteuer
  in  Ueu-Südwales.

Die  Regierung  von  Neu-Südwales  hat  mit
Zustimmung  des  Parlaments  vom  1.  Januar
d.  Is.  ab  verschiedene  Steuern  ermäßigt  oder
ganz  ausgehoben.  Zu  den  ganz  ausgehobenen
gehören  die  Quittungs-,  Scheck=  und  Wechselstempelsteuer.


(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsuls  in
Sydney.)
        <pb n="387" />
        G  311  20

Vorschriften  für  die  Sinfuhr  gesundheltsschädlcher
Drogen  in  den  Straits  Settlements.

Durch  eine  Verordnung  des  Gouverneurs
vom  12.  Juli  1907  sind  die  in  der  Morphine
Ordinance  vom  Jahre  1904,  welche  selbst  aufgehoben
  ist,  enthaltenen  Bestimmungen  über  die
Einfuhr  und  den  Vertrieb  von  Morphium  auch
auf  Kokain  und  dessen  Salze  und  Lösungen  sowie
andere  Drogen,  die  vom  Gouverneur  im  Rate
für  gesundheitsschädlich  erklärt  werden,  ausgedehnt
  worden.  Die  Hochstmenge,  welche
jemand,  der  nicht  als  praktischer  Arzt,  Chemiker
oder  Drogist  eine  besondere  Lizenz  für  den
Vertrieb  usw.  solcher  Drogen  hat,  im  Besitze
haben  darf  und  die  für  Morphium  bisher  58
betrug,  ist  für  alle  unter  das  Gesetz  fallenden
Drogen  auf  12  offizielle  Dosen  festgesetzt,  deren
jede  nach  einer  Bekanntmachung  der  Regierung
vom  28.  August  1907  ein  halbes  Gran  beträgt.
Die  vorstehende  Verordnung  ist  vom  Bigh
Commissioner  auch  der  Regierung  der  Vereinigten
  Malayenstaaten  zur  Einführung  vorgelegt
  worden.

Wafkeneinfuhr  nach  dem  Sudan.

Nach  einer  in  der  „Sudan  Gazette“  vom
1.  Jannar  d.  Is.  veröffentlichten  Waffenverordnung
  „Arms  Ordinance  19074  darf  niemand
ohne  eine  von  dem  Zivilsekretär,  dem  Agenten
des  Sudans  oder  anderen  von  dem  Generalgouverneur
  dazu  besonders  ermächtigten  Beamten
ausgestellte  Genehmigung  Feuerwaffen  oder  deren
Teile  in  den  Sudan  einführen;  ferner  darf
niemand  Waffen,  einschließlich  Bajonette,  Säbel,
Lanzen  usw.,  zu  Handelszwecken  oder  in  einer
größeren  Menge,  als  für  den  eigenen  Bedarf
ersforderlich  ist,  einbringen.  Von  einem  noch
besonders  in  der  Sudan  Gazette  bekannt  zu
machenden  Zeitpunkt  ab  soll  ferner  niemandem
mehr  die  Erlaubnis  zur  Einfuhr  gezogener  Gewehre
  von  0,303  goll  Kaliber  erteilt  werden;
ausgenommen  hiervon  bleiben  Militärpersonen
und  europäische  Regierungsbeamte,  ferner  Personen,
  denen  die  Einfuhr  besonders  gestattet  ist,
und  gehörig  anerkannte  Schützenvereine.

Der  Durchfuhrverkehr  mit  Waffen  und  Schießbedarf
  durch  das  Gebiet  des  Sudans  nach  dem
Gebiet  einer  anderen  Macht,  die  keinen  unmittelbaren
  Zugang  zum  Roten  oder  Mittelländischen
  Meere  hat,  kann  über  Port  Sudan,
Suakin  und  Wady-Halfa  gestattet  werden,  sofern
der  Einbringer  den  Zollbeamten  dieser  Plätze  die

klärung  eines  Gouverneurs,  Kommandanten,
Ministers,  Staatssekretärs  oder  anderer  in  gleich
hoher  Stellung  befindlicher  Beamten  einer  solchen

 

Macht  vorlegt,  daß  die  zur  Durchfuhr  bestimmten
Waffen  oder  der  Schießbedarf  nicht  zum  Verkaufe
  bestimmt  sind,  sondern  zum  Gebrauche  von
Behörden  oder  für  militärische  Zwecke  behufs
Schutzes  von  Missions=  oder  Handelsniederlassungen
  oder  von  anderen  nicht  eingeborenen,
in  der  Erklärung  namentlich  zu  bezeichnenden
Personen  dienen  sollen.
(The  Bonrd  of  Tmde  Journal.)

 

Gewerblicher  Rechtsschutz  in  Eritrea.

Durch  Königliche  Verordnung  vom  5.  Dezember
  1907  sind  die  unter  dem  gleichen  Datum
für  die  Kolonie  Eritrea  erlassenen  Bestimmungen
über  den  Markenschutz,  die  Unterscheidungszeichen
im  gewerblichen  und  Handelsverkehre,  den  unlauteren
  Wettbewerb  und  das  gewerbliche  Eigentumsrecht
  genehmigt  worden;  sie  sind  veröffentlicht
in  der  Gazzetta  Ufficiale  Nr.  44  vom  22.  Februar
d.  Is.  Die  Bestimmungen  entsprechen  im  allgemeinen
  den  für  Italien  erlassenen,  wie  auch
vorgesehen  ist,  daß  der  in  Italien  erworbene
Rechtsschutz  ohne  weiteres  von  den  eritreischen
Behörden  anzuerkennen  ist.  Solange  ferner  für
Eritrea  keine  Bestimmungen  über  den  Schutz  der
Fabrikmarken  und  Modelle  bestehen,  sollen  die
italienischen  Bestimmungen  Anwendung  finden.

Beschränkung  der  Einfuhr  von  Feuerwaksen  in  das
Aschantigeblet.

Nach  einer  in  der  Gold  Coast  Governmem
Gazette  vom  30.  November  1907  veröffentlichten,
zur  Regelung  der  Einfuhr,  Lagerung  usw.  von
Feuerwaffen,  Schießpulver  und  Blei  im  Aschantigebiet
  erlassenen  und  am  1.  Jannar  d.  Js.  in
Kraft  getretenen  Verordnung  ist  die  Einfuhr  aller
Feuerwaffen  sowie  von  Munition,  Schießpulver
oder  Blei  in  Stangen  oder  Blechen  in  das
Aschantigebiet  nur  unter  gewissen  Bedingungen
gestattet.  Der  Oberkommissar  (Chief  Commissioner)
kann  für  die  Einfuhr  besonders  bezeichneter  Feuerwaffen
  sowie  von  solcher  Minition  und  von
Schießpulver,  mit  Ausnahme  von  Steinschloßflinten
  mit  nicht  gezogenen  Läufen,  Handels-Schießpulver
  und  Blei  in  Stangen  oder  Blechen,
eine  Lizenz  erteilen

a)  an  Personen,  die  eine  ausreichende  Gewähr
dafür  leisten,  daß  die  Feuerwaffen  usw.
nicht  an  dritte  Personen  gegeben,  abgetreten
oder  verkauft  werden;
an  Reisende,  die  mit  einer  Erklärung  ihrer
Regierung  darüber  versehen  sind,  daß  die
Feuerwaffen  usw.  ausschließlich  für  ihre
persönliche  Verteidigung  bestimmt  sind.

b

—
        <pb n="388" />
        W  312  20

Von  dem  Oberkommissar  kann  auch  eine  Erlaubnis
  zur  Einfuhr  von  Steinschloßflinten  mit
nicht  gezogenen  Läufen,  von  Handels-Schießpulver
und  Blei  in  Stangen  oder  Blechen  aus  der
Goldküstenkolonie  unter  gewissen  in  dem  Erlaubnisscheine
  genannten  Bedingungen  erteilt  werden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Verzollungswerte  für  einige  Rusfuhrartikel  im
HMassaland.

Laut  Bekanntmachung  des  Zollkontrolleurs
vom  1.  Dezember  1907  sind  für  Zwecke  der
Ausfuhr  von  Erzeugnissen  des  Schutzgebiets  und
von  Durchfuhrwaren  aus  dem  Schutzgebiete  folgende
  Tarifwerte  festgesetzt:

Sisalhaunf  Tonne  30  Pfd.  Sterl.
Mauritiushanf  .  25=  -
Sansevierafaser  -  25  —  -
Baumwollensamen  -  5  =  -

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Transporterleichterungen  für  die  Kusfuhr  von  Mais
aus  dem  Transvaal  und  der  Orangefluß-  Kolonie.

Die  mit  der  Natalregierung  bezüglich  der
Frachtraten  für  die  überseeische  Ausfuhr  von  Mais
aus  dem  Transvaal  und  der  Orangefluß-Kolonie
von  den  Central  South  African  Railways  eingeleiteten
  Verhandlungen,  die  auf  derselben  Grundlage
  wie  bei  dem  zwischen  der  Transvaalregierung
und  den  Regierungen  der  Kapkolonie  und  der
portugiesischen  Kolonie  Mozambique  getroffenen
Abkommen  (Kol.  Bl.  1908  Nr.  5,  S.  266)  aufgenommen
  worden  sind,  sind  inzwischen  zum  Abschluß
  gekommen,  so  daß  nunmehr  die  Maximalfrachtrate
  für  die  überseeische  Ausfuhr  von  Mais
aus  dem  Transvaal  und  der  Orangefluß-Kolonie
von  jeder  beliebigen  Station  der  Central  South
African  Railways  aus  auch  über  die  Häfen  Natals,
  einschließlich  der  Verstauungskosten,  nicht
mehr  als  10  Schilling  für  die  Tonne  von  2000
engl.  Pfund  beträgt.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats

 

in  Johannesburg.)

 

Verschiedene

Berliner  Verein  für  ärzstliche  VMission.

Am  19.  Februar  d.  Is.  wurde  hier  ein
„Berliner  Verein  für  ärztliche  Mission“
gegründet.  Er  will  die  Berliner  Missionsgesellschaft
  durch  Beschaffung  von  ärztlichem  Personal  und
hygienischen  Einrichtungen,  insbesondere  für  die
Schutzgebiete,  kräftig  unterstützen.  Der  Verwaltungsrat
  des  Vereins  besteht  aus  den  Herren:  Geheimer
  Sanitätsrat  Dr.  Aschenborn,  Kabinettsrat
  Dr.  v.  Behr-Pinnow,  Geheimer  Obermedizinalrat
  Dr.  Dietrich,  Wirklicher  Geheimer
Rat  v.  Eucken-Addenhausen,  Kaufmann  Gerold,
  Wirklicher  Geheimer  Rat  D.  v.  Meyeren,
Generalarzt  Dr.  König,  Oberkonsistorialrat  Paul,
Geheimer  Sanitätsrat  Dr.  Schwechten,  Oberstabsarzt
  Dr.  Stendel,  Pastor  Richter-Schwanebeck,
  Missionsinspektor  Lie.  Axenfeld,  Missionsinspektor
  Wilde.

Die  Dräfekhtur  der  H##puzinermission  für  die
kKa#rolinen-Inseln
ist  nach  Jap  verlegt  worden.  Der  Apostolische
Präfekt  Venantius  a  Prechthal  hat  mit  dem
Postdampfer  „Germania“  bereits  am  10.  d.  Mts.
Ponape  verlassen  und  sich  nach  seinem  neuen
Amtssitz  begeben.

Mitteilungen.

Die  Leitung  hat  in  Ponape  der  bisherige
Schulpater  Crescentius  als  Superior  übernommen.


Vermessungsarbelten  im  Britisch-Ostafrika-Drotehtorat.)


Die  Abteilung  setzt  sich  gegenwärtig  zusammen
aus  einem  Vermessungsdirektor  (Offizier)  mit  Gehilfen,
  einer  trigonometrischen  Sektion  (2  Offizieren,
2  Unteroffizieren)  und  einer  Kataster-Sektion
(1  Direktor,  1  Direktor-Assistenten,  5  Landmessern,
1  Plan-Kontrolleur,  4  Zeichnern  und  5  indischen
Landmessern).  Eine  topographische  Sektion  soll
gebildet  werden.  Die  Abteilung  ist  der  Landkommission
  angegliedert  mit  dem  Sitz  in  Nairobi.

Die  oben  angegebene  Stärke  der  trigonometrischen
  Sektion  ist  für  alle  jetzigen  Ansprüche
als  genügend  erachtet  worden.  Ihre  Arbeiten
lehnen  sich  an  die  Mombasa—  Victoriasee-Eisenbahn-Vermessung
  und  an  die  deutsch-englische
Grenztriangulation  an.

Von  dem  Gebrauch  der  bis  jetzt  gebräuchlichen
eisernen  Triangulationssignale  wird  in  Zukunft
abgesehen  werden;  dafür  sollen  nur  noch  aus

*)  Aus  dem  Bericht  der  Vermessungs-Abteilung
des  Gouvernements  vom  Britisch-Ostafrika-Protektorat.
        <pb n="389" />
        G  313  20

einheimischen  Hölzern  errichtete  Signale  in  Anwendung
  kommen.  Zur  Basismessung  dienen
400  Fuß  lange  Stahlbänder,  deren  Korrektionen
mit  100  Fuß-Invaxdraht  bestimmt  werden.

Die  Dreiecksmessung  soll  auf  sechs  Bogensekunden
  genau  erfolgen.  Die  Winkelmessung  der
Hauptdreiecke  erfolgt  mit  8zölligem  Mikrometer-Theodolit.


Die  Kleintriangulation  wird  von  der  Kataster-Sektion
  ausgeführt.

Um  die  zahlreichen  vom  Gouvernement  an
enropäische  Ansiedler  abgegebenen  Grundstücke
rasch  vermessen  zu  können,  werden  zum  Katasterdienst
  noch  Privatlandmesser  zugezogen.

Der  Bericht  wendet  sich  scharf  gegen  das
System,  bei  Landverkaufsabschlüssen  genaue  Flächeninhaltswerte
  einzusetzen.  Ob  der  Farmer  beispielsweise
  10  bis  20  Hektar  mehr  oder  weniger
zugewiesen  erhalte,  sei  zunächst  gleichgültig.  Die
Hauptsache  sei  sofortige  Vermarkung  des  Grundstückes
  und  auf  Grund  dieser  Ausführung  eine
genaue  Grenzbeschreibung  im  Kaufvertrage.  Die
erste  Grundstücksvermessung  möge  etwa  auf  5  v.  H.
des  Flächeninhaltswertes  genau  ausgeführt  werden.

Das  Gehalt  der  Landmesser  soll  dahin  geregelt
  werden,  daß  der  Chef  der  Kataster-Sektion
7200  bis  8000  Mk.,  die  älteren  Landmesser
6000  bis  6800  Mk.  und  die  jüngeren  5000  bis
5600  Mk.  erhalten.

(Colonial  reports,  Miscellaneous,  Nr.  41.)

 

Literatur.

1

Die  Bedeutung  der  Alkoholfrage  für  unsere
  Kolonien  von  Dr.  Fiebig,  Oberstleutnant
  des  Sanitätsdienstes  a.  D.  Berlin  1908.
Verlag  von  Wilhelm  Süsserott.  Preis  80  Pf.

Das  äußere  und  das  innere  Problem  im
heutigen  Britisch-Indien.  Vortrag,  gehalten
  in  der  Denutschen  Kolonialgesellschaft,
Abteilung  Heidelberg,  von  Dr.  Karl  Stählin,
Privatdozent  an  der  Universität.  Heidelberg
1908.  Carl  Winters  Universitätsbuchhandlung.
Preis  1  Mk.

Léo  Byram:  Petit  Jap  deviendra  grand!
L'’Expansion  japonaise  en  Extreme-Orient.
Préface  de  M.  Jules  Claretie  de  D’académie
françgaise.  Berger-Levrault  et  Cie.,  Editeurs.
Paris  1908.  Preis  3,50  Fr.

Postkarte  und  Anschauungsmittel  zugleich  bietet
  der  Verlag  der  Evang.-luth.  Mission  zu
Leipzig,  Karolinenstr.  17,  in  Form  neuer  24  künstlerisch
  kolorierter  Ansichtskarten  mit  Bildern  aus
der  Leipziger  Mission  in  Afrika  und  24  desgleichen
mit  Bildern  aus  der  Leipziger  Mission  in  Indien.
Eine  Karte  kostet  10  Pf.,  12  verschiedene  Kartren  in
Umschlag  1  Mk.  Gegen  Einsendung  von  4  Mk.
48  verschiedene  Karten  portofrei.

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postagentur  in  Otavi  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  in  Erweiterung  ihres  Geschäftskreises
ermächtigt  worden,  auch  am  internationalen  Postanweisungsdienste  sowie  allgemein  am  Nachnahmedienste
  (Verkehr  mit  Deutschland,  dem  Schutzgebiete  und  andern  Ländern)  teilzunehmen.

«  Bei  der  Beförderung  der  Telegramme  zwischen  Lüderitzbucht  und  Keetmanshoop  mußte
bisher,  da  die  an  dem  Bahngestänge  angebrachte  Reichs-Telegraphenleitung  vorläufig  nur  bis  Feldschuhhorn
  reicht,  auf  der  Strecke  Feldschuhhorn—Keetmanshoop  der  Militärtelegraph  vermittelnd

eintreten.

·  Um  die  hieraus  entstandenen  Betriebsschwierigkeiten  zu  beseitigen,  ist  auf  Veranlassung
des  Kaiserlichen  Gouvernements  das  Militärkabel  Keet  h  Feldschuhb

n  an  die  Reichs-3

  9

Telegraphenverwaltung  abgetreten  worden.  Das  Postamt  in  Windhuk  hat  nunmehr  zwischen  Lüderitzsi


nationalen
dieselbe

2  Mt.  75  Pf

bucht  und  Keetmanshoop  einen  durchgehenden  Reichs-Telegraphenbetrieb  eingerichtet.

Infolgedessen

nd  die  Reichs-Telegraphenanstalten  in  Lüderitzbucht,  Aus  und  Brackwasser  als  dem  inter-Verkehr
  eröffnet  bekannt  gegeben  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  dorthin  ist

wie  für  Telegramme  nach  den  übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.  Sie  beträgt  zur  Zeit

,  Zu  den  Anstalten  Deutsch-Südwestafrikas,  die  zur  Zulassung  telegraphischer  Postanweisungen
im  Verkehr  untereinander  ermächtigt  worden  sind,  treten  nunmehr  die  Postanstalten  in  Lüderitzbucht

  und  Aus  hinzu.

·  Zu  den  Postanstalten  in  Deutsch-Südwestafrika,  die  zum  telegraphischen  Postanweisungsdienst
im  Verkehr  untereinander  zugelassen  sind,  ist  am  29.  Januar  d.  Js.  die  Postagentur  in  Kub

hinzugetreten.
        <pb n="390" />
        G  314  20

In  Okaukwejo  (Deutsch-Südwestafrika),  nördlich  von  Outjo  an  der  in  das  Owamboland
führenden  Straße  gelegen,  ist  am  1.  Januar  1908  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren
Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen
  erstreckt.

Nach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Konsulats  in  Lourengo  Marques  vom  11.  v.  Mts.
hat  die  „Eastern  &amp;amp;  South  African  Telegraph  Company  Ltd.“  von  dem  von  Lourengo  Marques
nach  Mocambique  gehenden  Kabel  Abzweigungen  nach  Beira  und  Quelimane  gelegt.  Es
besteht  somit  von  Lourengo  Marques  aus  jetzt  direkte  Kabelverbindung  mit  den  beiden  letztgenannten
  Plätzen.

Am  25.  Januar  1908  ist  in  Aklaku  (Togo)  eine  mit  einer  öffentlichen  Fernsprechstelle  verbundene
  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  dorthin  ist  dieselbe  wie  nach  den  übrigen  Orten  des
Schutzgebiets.

Die  Postanstalt  in  Bibundi  (Kamerun)  nimmt  fortan  am  Postanweisungs=  und  Nachnahmedienste
  teil.

Zwischen  der  Reichs-Postverwaltung  und  der  Woermann-Linie  ist  unter  dem  5.  Februar  d.  Js.
ein  Vertrag  wegen  Unterhaltung  einer  Postdampfschiffsverbindung  Capstadt  —  Deutsch-Südwestafrika
  abgeschlossen  worden.  Die  Woermann-Linie  verpflichtet  sich  danach,  vom  1.  März  1908
ab  eine  Postdampfschiffsverbindung  zwischen  Capstadt  und  Deutsch-Südwestafrika  zu  unterhalten.  Zur
Aufrechterhaltung  dieser  Verbindung  dient  der  Dampfer  „Eduard  Bohlen“.  Auf  jeder  Hin=  und
Rückfahrt  sind  Lüderitzbucht  und  Swakopmund  anzulaufen.  Die  Fahrten  sind  dreiwöchentlich,  die
Fahrt  zwischen  Capstadt  und  Swakopmund  ist  in  längstens  sieben  Tagen  auszuführen.

 

Postdarpfschifsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  März  1908.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am;  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
·
I.  beutsch-Ostafriha.  Ncapel  23.  März  2.  April'  Mombasa  O  16—17  Tage  21.  23.  März
a)  wa  Bukoba.  Muansa  und  Oanecr  Schiffe)  10  abds.
........
t  -  ga  Marseille  .  10.  jedes  Monats,  Mombasa  O  17  Tage  .  jed.  Mts.  105  abds.
k  Schts  ach  den  Beiiin-  rindisi.  6.  April  Mombasa  18,  14  Lage3.  April
mungsort  (engl.  Schiffe)  10  abds.
b)  zag  ach  zanga  igenfs  a  (einschl.  man.  1  wopel  chifed  28.  März  2.  April  JTanga  17,  19  Tage  it  31.  NMacz
M  W  indisi  5.  Apri  T  s
Ptolåm  und  dlöelmassttqqsa  mäkmsthttss  5.  April  Tanga  16  Tage  3.  a  %  abds.
Nechel  23.  März  2.  AprilDaressalam  18  Tage  21.  31.  März
(deutsche  Schiffe)  10  abds.
Marseille  10.  jedes  Monats  Fauzioer  18  Tage  8.  jed.  Mis.  103  abds.
«  qubak  unmittelbar
«)aqchD-utichoicqmtq..  —  moch
(ausschl.  der  unter  a  und  b  ⅞  dampfer  in  6  Sumd.)
Venannten  Vostorte  Brindisi  5.  April  Daressalam  17  Tage  3.  April  10#  abos.
Cengl  Schife)
Brindisi  Zanzibar  20  Tage  J.  .  .  .  .  ..  10*  abds.
(enal.  Schiffe)  nach  Daressalam  h%  e⅜
mit  nächster  Gelegenheit
        <pb n="391" />
        G  315  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

die  Beför

 

 

 

Bordeaux
l

 

dem  .  oS  Ssanga  und
Djab  bis  Molundu

Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
2.  deutsch-Südwestafriha.  Hamburg  18.  März  8.  April!  Swakopmund  25  Tage  17.  März  7.  April  55  ms.
a)  nat  #u  uliro,  Gi-  Antwerpen  23.  März  18.  April  j  Swakopmund  20  Tage  J  29.  März  12.  April
E  —2  3°#  ns.
*  **  —m—*  -  .-  ..  ,  .
nibib,  Kub,  Boulogne  24.  März  14.  April  Swalopmund  19  Tage23.  eär  13.  April
w46  snoe  e,  Nahas  (deursche  gurte
Hiaste  e  me5ESouthampton)28.  März  Swakopmund  21  Tage  7.
Sre  r  de
—  —  n  fSouthampton  21.  Mãrz  4.  April  Swalopmund  30.  23,  *  April
Ufalos,  Waldan,  ai  30  Tage
Windhür  u.  Aelen  tHamburg  27.  März  Swakopmund  25  Tage  260  *n**
JNuu  abds.
Southampton  21.  28.  März  Lüderitzbucht  20  Tage20.  27.  März
11.  April  10.  April  1122  oms.
Hamburg  «  .......  Lsknybucht964age........  5%  ums.
Ant  n28.  März  Lũderitzbucht  21  Tage  J  22.  März
b)  —  we  .  Gwe  “  88  vms.
n  afil  I  -
qh  ""·Boutoue  24.  März  Lüderitzbucht  20  Tage  23.  März
(eutsche  Schiffe)  "/  10  ums.
Southampton  4.  April  Lüderitzbucht  31  Tage.  n  112  oms.
Hamburg  27.  Mär.  Lüderitzbucht  38  Tage  März  717  nms.
1  18.  Mä  AprilLuderitzbucht  26  Tage  *  -  April  55  ums.
5)  nach  33  Southampton  28.  März  11.  April  Capstadt  17  Tage  27.  März  10.  April
kamas  ricfe.  «  von  dort  weiter  auf  dem  112½  oms.
karten  Fan  ehen  Dranl  Landwege  über  Steinkopf
achen,  chäftspepiere  und
arenproben  wie  Lüderigbucht)
  «
Zuqsttllu  Hamburg  .  10.  25.  jed.  Mts.  Biktoria  19,  23  Tage
·  :"·«'«·  «"  9.1ed.Mt-J.859vmiz.
Machqup  Duala  19.  24—26  n  .  -»»
II  Ddl,  E  u  “7732  -  Kribi  20  u.  27—31  Tage  24-  jed.  Mts.  abd.
wog.  r*!  al.  2  b  Boulogne  11.  jedes  Monats.Viktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10  nachm.
*dnm  unss  E6t  -  farMcri-  Duala  18  Tage
W—s  ei  (deutsche  Schisfe),  Kribi  19  Tage
l  on,  Liverpool  4.  April  Viktoria  25  Tage  2.  April
«  Duala  26  Tage  10“  abds.
Liverpool  21.  März  Duala  23  Tage  19.  März  106  abds.
h)  Hamburg  235,  jedes  Monats.Nio  del  Ney  33—36  Tage21.  jed.  Mts.  71  abds.
nach  Rio  del  Ser.  Liverpool  4.  April  Rio  del  Rey  23  Tage.  April
10“½  abds
c)  nach  dem  GebietLiverpool  3  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Lage  jeden  Donnerstag
(Gorua,  Kussert  1  von  ben  gyee  iber  10“  abds.
l
d)««chDIIdIllae-----  Liverpooll  jeden  Sonnabend  Calabar  19  1  jeden  Donnerstag
1.  von  dort  wetter  5  -on#  10“5  abds.
(am  Grestut)  bis  Ostoiutge
a  bis  10  Tagen
5  nach  Molund  Antwerpen  19.  März  9.  April  Matadi  19—20  2  18,  Marz  8.  Aprii
von  da  weiter  mi  der  hen  10  nachm.
25.  jedes  Monats  nh  ““J3  12P  28  iev.  Mis.  10  abds.

 

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
derung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="392" />
        G  316

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolg"“

vom  Einam:



Ausschiffungshafen.
Dauer

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens

 

 

 

schiffungshafen  der  lierfahrt  abgesandt  werden  am
Nea  20.  März  Friedrich-Wilhelms-Gesc
  —  hafen  38  Tage
6  Simpsonhafen  41  Tage24.  März  3.  April
4  beutsch-Neugninea.  Brindisi  5.  April  Eimpsonhafen  38  Tage10  abds.
Cengl.  Schifke)  %  Friedrich  Wilhelms-1
  hafen  41  Tage
Palau  37  Tage
Neap  Jop  39  Tage
##n#  *  Schite,  23.  April  T  Saipan  44  Tage  21.  April
Ponape  51  Tage  1083  abb-5.
  den  Narolinen,  Palau-  Neapel  Ponape  54  Tage  abds.
Inseln,  Marianen.  Cengl.  Schiffe)  Saipan  64  Tage
Jap  68  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

geleitet;  von  Yokohama  weiter

sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

 

 

 

Neapel  26.  März  9.  AprilTsingtau  33—36  Tage  24.  März  7.  April
(deutsche  Schiffe)  102
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  341—36  Tageseden  Freitag  10  3  abds.
(engl.  Schiffe)
6.  Klautschou.  Marseille  29.  März  Tsngtau  31—36  Tage27.  März
(franz.  Schiffe)  100  abds.
Liverpool  3.  April  Tsingtau  31  Tage  2.  April  8#  oms.
Marseille  20.  März  Tsingtau  36—38  Tage  März  100  abds.
(engl.  Schiffe)
Neapel  ..  .  .  ...  Jaluit  etwa  54  Tage  n
—  .  (engl.  Schisfe)  21.  April
7.  Marshall-Inseln.  Neapel  23.  April  Jaluit  57  Tage  10#  abds.
Oeutsche  Schiffe)
8.  Samoa.  Queenstown  29.  März  26.  April  Apia  20  —31  Tage  27.  März  24.  April  1127
Hamburg  12.  25.  27.  jed.  Mts.  Lome  25,  21,  19  Tage.  24.  26.  jed.  Mis.
717  abds.
Nordenham  28.  jedes  Monats  Lome  18  Tage  27.  jed.  Mts.  11.
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  O.  jed.  Mts.  s#on  oms.
Mickatterdam  16.  jedes  MonatsLome  21  Tage  15.  jed.  Mts.  934  ums.
eutsche  Schiffe)  E—
d  e  s.  M.  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1°0  Ums.
9.  Logo.  (deursche  Schiffe)
1  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mtis.  10“  abds.
von  da  ab  Landverbindung
VBordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonon  18  Tage  28.  jed.  Mts.  10“  abds.
.  in  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  —  15  Tage  Donnerstag  9  abds.

 

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
        <pb n="393" />
        W  317  20

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am.
deutsch-  Neugnine  .Neapel  ...  29.  März  “  Brindii  20.  März  3.  April.
—  —  -  ----«---—must-usw«Neapec....«15.M-ikz
deutsch·  d  Neapel.  *  usr-  17..  April  —  ..·,,—  ,-,«  —
eutsch-Ostafrikba  .  Brindisi  Apr  295*  Märr
Marseille.  ..  *  ’ns.  Neapel  25“.  März
·  Bkiiidi1...20.Måk3.-21ki1
Deutsch-Sabwcstcfkith  »··  ««  Matfeilllr.  ..119.  2.  Anru
»  YIMVVTPULUYssMakölssAPkll  Liverpool..15.Må-zübek
nördl.Teil  d.  Schutgeb  Hamburg  15".  März  4  .  April  Riaut  Vanrouver.
Southampton  autschon  Plymouth,  D1  über  San=  Francisto
sidl.Teil  des  Schutgeb.  Southampton  22.  März  Southampton,
Antwe  k  26.  Mã  18..  l  Le  Havre  oder1-  25“.  März
A#ntwe  Narz  April  Queenstom.  1-87.  Irpril?
Sibir.  Eisen-Hamburg
  .  .  19*.  März  »-  -
Kamektln......  Southampton  30“.  März  bahn  *  ##.  Man  u.Mittw.
Plymouth  *  16.  29.  März  somon  Queenstown  unbesümmt,  voraussichtl.
den  1arsitee  6  2  —  od.  Plymouth  2.  Maͤrt  (ib.  Rancouver  )
Marian  seinot  ..  B.  April  Cogo  Hamburg  19*.  218  Marz  2  2°.A.
Palau-  #n  4  99  Southampton!  30*.  März

*  Fälligleitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

r

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M.

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M.

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M.
M.

M.
M.
M.
M.

M.
M.

M.
M.

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

ag

R

ir

*

W

RT

„Arcona“  .  Shanghai  20/2.  —  22/2.  Tsingtau

singtau.
.  „Bremen"  Port  of  Spain  27/2.  —  29/2.  Willemstadt  (Curacao)  5/3.  —  7/3.  Kingston

  (Jamaica).

„Bussard"  Daressalam  10/2.  —  Tirenibucht  15/2.  —  15/2.  Kilwa  Kiwindje  16/2.
—  21/2.  Daressalam  24/2.  —  Bagamojo  16/2.  —  Daressalam.
„Charlotte“"  Vermudas  6/2.  —  17/2.  Horta  auf  Fayal  24/2.  —  5/3.  Antwerpen.
„Condor"  Herbertshöhe  i6/2.  —  24/2.  Brisbane  7/3.  —  Sydney.
„Fürst  Bismarck“  Singapore  7/2.  —  9/2.  Batavia  18/2.  —  25/2.  Balikpapan  (Borneo)
28/2.  —  7/3.  Hongkong.
„Iltis"  Tfingtau  17/2.  —  19/2.  Shanghai.
„Jaguar“  Hankau  11/2.  —  16/2.  Nanking  21/2.  —  22//2.  Shanghai  27/2.  —
27/2.  Wusung  29/2.  —  2/3.  Amoy  12/3.  —  #ongkong,
„Leipzig“.  Spvwatau  19/2.  —  20/2.  Hongkong  26/2.  —  27/2.  Amoy.
„Luchs'  Saigon  5/2.  —  11/2.  Hongkong  15/2.  —  21/2.  Tsingtan.
„Moltke“  Bermudas  8/2.  —  9/2.  Punta  Delgada  (Azoren)  27/2.  —  6/3.  Dartmouth
  7/3.  —  Dlissingen.
„Niobe“  Singapore=  7/2.  —  9/2.  Batavia  17/2.  —  25//2.  Balikpapan  (Borneo)
—  28/2.  Menado  (Celebes)  29t2.  —  2/3.  Zamboanga
—  —  7/3.  Hongkong.
„Panther“  Spvwakopmund.
„Planet"  Vermessungsgebiet  bei  Matupi.
„Seeadler“"  Daressalam  29/1.  —  4/2.  Bartholomeo  Diaz  5/2.  —  7/2.  Lorenzo
Marques  12/2.  —  18/2.  Kapstadt.
„Sperber“  T  Duala.
„Tiger"  Canton  10/2.  —  10/2.  Hongkong  25/2.  —  1/3.  Shanghai  4/3.  —

5/3.  Tschingkiang  /3.  —  7/3.  Nanking  9/3.  —  Nganking  (Yangtse).
        <pb n="394" />
        für  die  Besatzung

Bremerhaven  19/2.  —  20/2.  Antwerpen  22/2.
—  2/2.  Neapel  3/3.  —  6/3.  Port  Said  6/3.  —

Transportführer:  .

Ablösungstransporte:
.  3  Reichspostdampfer  „Gneisenau“  des  Norddeutschen  Loyd  mit  der  abgelösten  Besatzun
  Planet“

W  318  20

Oberleutnaut  zur  See  Hermann  (Kurt).
Genua  3/2.  —  10/2.  Southampton  10/2.  —  12/2.  Antwerpen  14/2.  —  15/2.  Bremerhaven.
Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Roon“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  dem  Ablösungstransport
S.  M.  S.  „Condor“.

Transportführer:  Kapitänleutnant  Zirzow.

—  Southampton  23/2.0  —  29/2.  Genna  1½3.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

..  .  Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer  -
THW  von  l  nach  bis  18.  Marz  1008.
„Adolph  Woermann“  Durban  !  Hamburg  am  10.  März  in  Hamburg.
„Alexandra.  Woermoonn“  Gabun  Hamburg  am  9.  Merz  ab  Las  Palmas.
„Aline  Woermann“  Kapstadt  Swakopmund  am  3.  März  in  Swakopmund.
„Anna  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  11.  März  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Kilwa  am  17.  März  ab  Hamburg.
„Carl  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  13.  März  in  Accra.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  29.  Februar  in  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  6.  März  ab  Gabun.
„Eleonore  eermem  amburg  Duala  am  12.  März  Quessant  passiert.
„Erna  Woerma  rric  Hamburg  am  9.  März  in  Hamburg.
„Frieda  Woermann  Hambu  Kotonou  am  7.  März  ab  Las  Palmas.
„Gertrud  Woermann“.  Mlageake  Hamburg  am  11.  März  ab  Marseille.
„Hans  Woermann“.  mbu  Gabun  am  28.  Februar  in  Duala.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  1.  März  in  Lagos.
„Irma  Woermann“  Calabar  7  Hamburg  am  6.  März  ab  Lagos.
„Jeannctte  Woermamm  Hamburg  1  Burutu  am  13.  März  in  Lagos.
„Kurt  Woermann“  Accra  T.  Hamburg.  am  7.  Märr  in  Hamburg.
„Lili  Woermann“  Burutu  1  Hamburg  am  11.  März  in  Lome.
„Linda  Woermann“  RNio  Nunez  ’  Hamburg  am  9.  März  in  Sierra  Leone.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  1  Accra  am  8.  März.  Tungene  passiert.
„Lucie  Woermann“.  uala  Hamburg  am  13.  März  in
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  12.  März  ur
„Martha  oermam“  .  Assinie  .  Hamburg  am  10.  März  ab  Las  Palmas.
.„Max  Bro  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  März  ab  Madeira.
„Otto  Wetntans  .  Hamburg  Rio  Nunez  am  11.  März  ab  Las  Palmas.
„Paul  Woermann“.  Accra  Lamburg  am  D.  März  ab  Sierra  Leone.
„Thekla  Bohlen·  Hamburg  Kotono  am  11.  März  in  Lome.
„Nhalif“  ....—.  Hamburg  8  Lidertgbucht.  am  0.  März  in  Swakopmund.
Hamburg-  Amrrika=  6  Linee,  Afrika-Dienst.  ·
„Duala“  Rio  Nunez  Hamburg  am  7.  März  in  Hamburg.
„Edea“  «  mbu  Burutu  am  16.  März  ab  Hamburg.
„Kamerun“  Hamburg  Gabun  am  11.  März  ab  Las  Palmas.
„Lome“  .  Kotonon  Hamburg  am  12.  März  ab  Las  Palmas.
„Otao“  .  Hamburg  L#üderitzbucht  am  13.  März  Cuxhoven  passiert.
.„Swokopmund“  .  Hamburg  Mossamedes  am  10.  März  in  Antwerpen.
„Togo“  .  Swatopuumd  Haniburg  am  5.  März  ab  Swakopmund.
„Windhuk“  Hamburg  Durban  am  8.  März  ab  Suez
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.
„Friderun“  Hamburg  Assinie  am  09.  März  l-  *  Vassam.
„Immo“  Hamburg  Rotonou  am  7.  März
„Ingbert“  Hamburg  Mossamedes  am  5.  Närs  in  S
„  "“#  Hamburg  Calabar  am  4.  März  ab“  Notterdam.
„Ingraban"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  28.  Februar  in  L##e#rritzbucht.
„Walburg“  Hamburg  Mossamedes  am  O9.  März  in  Dakar.
        <pb n="395" />
        G  319  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  HZeuydt'sches  Kolonialkhontor  G.  m.  b.  P.,  VBerlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

TDelephon:  mt  Ia  9229  und  9224.  Telegramm  ·  Adresse-  Heydtbant  ·  13.  März  1908.
vor-  «
HEXE  Kapital  ch  4%%  #.  "„  ——  r  ochfrage  Angebot
ivijahr
  Mark  jahr  dende  dende  v  3%  7v%
.  v
1906  1250  000  1.  10.  —  —  Afntannchc  KompagchG.  ....  —  108
1906  2  000  000  1.  1.  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.  G.  .  98
1905  1  200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Bergwerksgesellschaft  —  —  935
1905  600  000  1.  1.  5  5  Eentralafrikaniiche  Seengesellschaft  1  100  .105
1890  1  500  000  1.  1.  30  22  China-Expo  Import=  u.  Bank-  conpahne  260  —
1891  2  600  000  1.  10.,  5  7  Chocold  Fertereruibo  87  92
1905  220  000  1.  1.  —  18  I  Debundscha-Pflan  126  —
1900  418000  1.  1.  7  7  ODeutsche  P#beM-eschscha  aft  —  109
1878  2  750  000  1.  "1  12  20  Oeutsche  Handels=  und  Plantagen-Geseüschaft
-  I  detSudIee-Jnielu.  Il7ös182
1885  2000  000  1.  4.  20  |Deutsche  Colonial-  Geseusch.  für  Südwest=  Afrita  175  185
1907  2  500  000./|1.  "5n  —  —  Deutsche  tschuk-Aktiengesellschaft  —  1  85
1902  1,000  O000  1.  110  0Dentsche  Gesellschaft  —  75
1002  „1  0000  1l.  J]  Dautcche  2  7  «  s70I80
1885  3  721.000  11.  1.  3½  5  Deutsch-O  Gesells  chaf  st  Stamm-Ant.,  100  102
3000  Ooo  5  5  I  VorzugS-Antetle  101  108
1886  400  000  1.  1.  0  0  hbé  #lagengesenche  —  11268  r.
1V  "  —  —  —
1908  11  495  000  1.  1  3  3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Szzudlrsrer  II
i  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  .  92  98
1897  2250  000  1.  1.)  4  5  Deutsch-Westafrikanische  Handelsceseusct  I  —  100
1899  4  000  000  1.  110  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  “  —  M  25.—
360  000,  0  o  d  do  .L:c  B  »I—M10.—
1898  1  000  000  1.  1.  .  5  10  crielssan  Sübblamerun  .  .LItA.-—  100
1000  000  0  10  HLt.  B.  —  95
1839  2  000  000  1.  10,  0  0  Guauala  Plantagen-Gesellshaf  ...»—  25
1897  1158  000  1.  1.  ·  0  Hanseatische  ngeronerekshon.  —  I  40
i8690  3000000  1.  10.  „0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  —  80
1887  1200  000  1.  1.  15  20  Jaluit=  beselchaft.  geteilte  Akttzen  125  185
4  Genußscheine  NMM  1200,+  —
1896  604  000  1.  7.  I  0  0  ’Katfee-Plantage  Salarre  ctanthttcen..!I-"  15
1.  447  000  |1  Vorzugs-Aktien.  —  10
1004  000  OOo  1.  11  —  0  KomermneVergwerts.  bienrstüsen  —  D  35
1606  3  000  000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compa  agnie  —  85
1506  L000  Ooo  1.  1.!  —  20  Kautschul-Pflanzung  Meanja  #."  .  —  50
185  1  100  000  1.  7.  0  Moliwe-Pflan  zguns-Ceel  chaft  —  15
6000  000  J11.  4.  0  0  en  Guinea  Compagnie  Borzugs-  Anteiie  —  98.
1905  «  0  ·  Stamm-Anteile.  —  41
1904  1200  000  1.  1.  —  —  Ostafrika-Kompag  ..;—  99
21,000  000  1.  1.  8  3  Ostafrikanische  eraziwesia  Anteile  1  (
6  6  go,  El*  Reiche  mit  3%  Zins  un  nd;  os  «  5%
»  i  1200/  Rückzahlung  garantiert).  .
20  000  000  1.  4.  I  0  0IOtam-Mmen-und  Eisenbahngesellschaft  98  108
8  7  125  000  1.  1.  30  40  Paeific  Phosphate  C.  7  ösh  7  Flöch
1605  2000  ooo  1.  10.4  5  6  Plantagengesellschaft  Concep  —  66
1002  1  500  000  1.  1.  0  0  Aheinische  gor  esaioett  —  35
1005  800  Oooo  1.  11  0  0  5  s  —  90
1892  2000  Odoo  1.  1  4  4  Samog-Kautschul-Lompn  nie  ...  ..—  85
1900  500  O000  1.  1.  0  0  Sigi  Flanzunge  -Gesellschaft  70  80
1892  500  000  1.  7  0  I  0.south  emwnas  ...-..728h42sh6(l
199332000000»1.7.I0-0-Southwesfki  iöshqiosh
889100»1.4."400anbaka  Kasseebtmgefellschksst  SMMUIAMMSII  26  zsft.  30  zofr
1807  142  200  0  0  Anteil  r  —  603zefr
1  500  000  1.  1.  0  0  estafritanische  #nnzungsgesebäzuß,  Bibundi  ·-.
  S  antrit-Anteile80  I-1897
  600000s  0  6  czugs-Anteile  105  115
4500  000  1.  1.  0  40  Vestafrikanische  J—#2  Victoriae
%  zusammengelegte  St  tammn-Aktien  50  —
1895  1  I  o  Vorz.A  en  120  (—
I  800000  1  1.  0  0  westheutsche  Handels-  und  siengencrfeushaf,  4%  1
1  1  Düfseldorf.  75

Z1  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Vankhaus  stets  gern  bereit.
        <pb n="396" />
        zZnserate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolonialblattes“,

Bekanntmachung.

Im  hiesigen  Handelsregister  ist  am

14.  Januar  1908  in  Abteilung  A  unter
26  neu  eingetragen  worden  die
"

Alfred  Schmidt  in  Jabassi
und  als  deren  Inhaber  der  Kaufmann
#n  Karl  Emil  Schmidt  in
Jabas  58

Mia,  den  14.  Januar  1908.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

Bekanntmachung.

In  der  Strassache  gegen  den  Kaufmann
  John  James  wegen  Unterschlagung
  wird  in  Gemäßheit  des
§*  332  Strafprozeßordnung  das  im
südwestafrikanischen  Schutzgebiet  befinde
liche  Vermögen  des  ins  Ausland  geflüchteten
  Angeklagten  mit  Deschbe

belegt.  56)
Keetmanshoop,  den  22.  Januar  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.
Aufgebot.

 

Die  Kol

Kompoguse  zu  Berlin  hat  beantragt,
für  das  ihr  gehörige,  im  Grundbuchbezirk
  Berlinhafen  am  Dellmannhafen
belegene  Grundstück  „Rabuin"  mit  der
vorgelagerten  Metainsel  ein  Grundbuchblatt
  anzulegen.  „Rabuin“  ist
S80  ha  44  a  0S  an.  —8  die  Metainsel
  10  ha  02  u

Gemäß  §  11  der  —  Verordnung
  vom  21.  November  1902  werden
alle  die,  welche  das  Eigentum  oder
ein  anderes  zur  Eintragung  in  das
Grundbuch  geeignetes  Recht  an  bem
Grundstück  in  Anspruch  nehmen,  auf.
gesordert,  ihre  Rechte  und  Ansprüche
spätestens  in  dem  auf  den

1.  Juli  1908,  vormittags  8  Uhr,
bestimmten  Termin  bei  dem  unterzeichneten
  Bezirksrichter  anzumelden  und
glaubhaft  zu  machen,  widrigenfalls  die
Anlegung  Grundbuchblattes  ohne
Rücksicht  auf  ihre  Rechte  und  Ansprüche
erfolgen  wird.  (57)

Friedrich=  Wilhelmshafen.

n  8.  Januar  1808.

Der  Aallerlken  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.
In  das  hiesige  Handeloregister  Abteilung

  A  Nr.  47  ist  die  Firma

Alfred  Dobbertin,

Sib  in  Daressalam,
als  deren  Inhaber  Photograph  Alfred
Dobbertin  in  Berlin,  Schönhauser
Allee  112,  und  als  Prokurist  Photograph
  Walter  Dobbertin  in  Daressalam
  eingetragen  worden.  (63b)
Daressalam,  den  25.  Januar  1908.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Anzeigen.

Berlin  S8W68,  Kochstaße  69—71,  einzusenden.

Corn

—

 

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        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrikka  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Rpril  1908.  Nummer  7.
Diese  Zeitschrift  erschein  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dexiriben  werden  als  Belibefte  beigefügt  die  mindesteninmal
  vcertelfähr  ui  Wwerschein  enden:  laem  eilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  von  Dr.  ei

kel  fierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  elemign  mit  den  Weihren  berrägt  beilm  Bezugen  dur  an
vos  u  diem  Smch  lnq  M.  3.—,.  „irekt  unter  Sch#tshan  md  durch  die  Verlagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschla  dnder
  deutschen  Schutz  *  ete  nnd  Osterreich-Un  abaue  b)  M.  5.—  für  die  Hanern  os  Weltpostvereins.  —  Eusenwrunen  *  —
sind  an  die  btan  e  Hofbuchhandlung  von  rnsi  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  w  t  SWös,  Kochstraße  68—71,  zu  richien.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Gouverneurs  vou  Ramerun,  betr.  Abänderung  der  Verordnung
321

vom  20.  Juni  1906  über  die  Erhebung  eines  Gummiausfuhrzolles.  Vom  23.  Dezember  1907  321.  —  Bekanntwachung
  des  Gouverneurs  von  namerun,  betr.  Ausführung  der  vorstehenden  Verordnung.  45  3.  Dezember  1907
322.  —  Desgleichen  betr.  das  Geldwesen  im  Schutzgebiete  Kamerun.  Vom  24.  Januar  1908  S.  322.—  Desgleichen

ber.  den  Umtausch  von  Nickel=  und  Kupfermünzen  gegen  Silbermünzen  und  die  Annahme  von  englischen  und  franzöüschen
  Gold=  und  Silbermünzen  bei  den  öffentlichen  Kassen  im  Schutzgebiet  Kamerun.  Vom  4.  Jannar  1908  S.  323.
—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Samoa,  betr.  den  Pflanzenschutz.  Vom  11.  Januar  1908  S.  323.  —
Personalien  S.  324.  —  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  zollfreie  Einfuhr  von  Erbschaftsgut  S.  327.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  327.

Deutsch-  Neuguinear  Eine  Erpedition  Segen  die  Lahé-Womba  S.  328.  —  Nachweisung  der  bei  den  Jollämtern
des  Schuögebiets  7  Deutsch-  Neuguinea  im  I.,  und  III.  Vierteljahr  1907  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  330.

eeutsc-  Ostafrika:  Die  zentralafrikanische  Expedition  S.  H.  des  Herzogs  Adolf  Friedrich  zu  Mecklenburg-Schwerin
  S.  331.

Deutsch-Südwestafrika:  Der  Vorstoß  seeßen!  Simon  Copper  S.  335.  —  übersicht  über  die  Bewegung  des
Landels  des  Schutzgebicts  Südwestafrika  im  I.  nd  III.  Viertel  des  Kalendersahres  1907  im  Vergleich  mit  dem
Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  337.

Namerun:  nämpfe  an  der  Nordwestgrenze  S.  313.  —  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schusgebiets
  Namerun  im  III.  Biertel  des  Kalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des
Vorjahres  S,  343.

Togo:  über  die  Pestfälle  in  Accra  S.  845.

Kolonialwirtschaftliche  Mickteilungen:  Naoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft  S.  345.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Materialien  zur  afrikanischen  Eingeborenen=  und
Arbeiterpolitik:  Vorschrift  für  eingeborene  Bedienstete  und  Arbeiter  im  Bezirk  Lourengo  Marques  S.  346.  —  Erhöhung
des  Ausfuhrzolls  auf  Kautschuk  in  der  westlichen  Zone  des  konventionellen  MKongobecens  S.  352.  —  Reisernte  Britisch-Indiens
  1907/08  S.  352.  —  Di  indische'  Baumwollernte  1907/08  S.  353.  —  Die  wirtschaftliche  Lage  des  Distiikts
von  Tete  in  der  Rolonie  Mozatabgue,.  S.  355.  —  Der  Gummimartt  ceylons  S.  8  —  Handel  Britisch=  Südafrikas
  1907  S.  356.  —  Der  Handel  Agyptens  im  Januar  1908  S.  3

Verschiedene  Mitteilungen:  Kolonialwissenschaftliche  kei  S.  357.  —  Zur  Frage  des  kolonialen  Eisenbahnbaues
  S.  357  Der  Bergbau  in  der  Oranjefluß-Kolonie  S.  3  —  Die  südrhodesische  „Alines  and  Minerals
Amendment  *28  1907“  vom  31.  Dezember  1907  S.  361.  —  Flanee  Vorschriften  für  den  Vertrieb  von  Heilmitteln
  in  Neuseeland  ."363.  —  Vorschriften  gut  erhiderns  der  unschlcppung  ansteckenber  Krankheiten  nach  den
alomons-Inseln  S.  553.  —  Literatur  S  Verkehrs-Nachrichten  364.  —  Schiffsbewegungen

367.  —  Kurse  deutscher  Nolonialwerte  S.  *“  —  Anzeigen.“

lll  Amtlicherteilll
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Raomerun,  betr.  Kbänderung  der  Verordnung
vom  20.  Juni  1906  über  die  Erhebung  eines  Gummiausfuhrzolles.
Vom  23.  Dezember  1907.

»  Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Verordnungsrecht  der  Behörden
n  kniS  Schutgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September  1903,  wird  hiermit  verordnet,

Artikel  1.  Der  §  1  der  Verordnung  vom  20.  Juni  1906  erhält  folgenden  Zusatz:
Auf  Plantagen  gezogener  Gummi  ist  zgollfrei,  wenn  für  ihn  die  durch  den  Kaiserlichen
        <pb n="398" />
        W  322  20

Gonverneur  zu  erlassenden  besonderen  Vorschriften  in  bezug  auf  Form,  Aufbewahrung,  Verpackung
und  Versendung  befolgt  werden.
Artikel  2.  Diese  Verordnung  tritt  mit  Wirkung  vom  1.  Juli  1906  in  Katt.
Buea,  den  23.  Dezember  1907.
Der  Kaiferliche  Gouverneur.
Seit.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  seamerun,  betr.  Kusführung  der
vorstehenden  Verordnung.
Vom  23.  Dezember  1907.

In  Ausführung  des  Artikels  1  der  Verordnung  vom  heutigen  Tage  wegen  Abänderung
der  Verordnung  vom  20.  Juni  1906,  betreffend  die  Erhebung  eines  Gummiausfuhrzolles,  bestimme
ich,  daß  bezüglich  der  Form,  Verpackung  und  Versendung  von  zgollfrei  auszuführendem  Gummi
folgende  Formalitäten  zu  beobachten  sind.

1.  Dem  aus  dem  aufgefangenen  Milchsaft  gewonnenen  Produkt  ist  die  Form  von  runden
oder  viereckigen  Kuchen  zu  geben  und  diese  sind  mit  dem  Stempel  oder  der  Handelsmarke  derjenigen
Firma  zu  versehen,  auf  deren  Pflanzungsgebiet  der  Gummi  gewonnen  wurde.

Die  Kisten  beziehungsweise  die  Fässer,  in  denen  auf  Pflanzungen  gewonnener  Gummi
aufbewahrt  bzw.  ausgeführt  wird,  sind  mit  einer  deutlich  erkennbaren  Marke  in  roter  Farbe:
„Pfl.  G.“  (Pflanzungsgummih)  zu  kennzeichnen.

3.  Wer  auf  Pflanzungen  gewonnenen  Gummi  aus  dem  Schutzgebiete  zollfrei  auszuführen
beabsichtigt,  hat  dies  der  zuständigen  Zollbehörde  spätestens  acht  Tage  vor  dem  Termine  der  Verschiffung
  schriftlich  anzumelden.

Die  Anmeldung  ist  in  doppelter  Ausfertigung  einzureichen  und  hat  zu  enthalten:

a)  Zahl  und  Bezeichnungsort  der  Frachtstücke,

b)  Gewicht  des  Gummis,

c)  Bestimmungsland,  Bestimmungsort,  Name  und  Wohnung  (bei  Gesellschaften  der  Sitz)

des  Versenders,  das  zur  Verschiffung  bestimmte  Fahrzeng,  dessen  Nationalität  sowie

Namen  und  Wohnort  des  Schiffseigentümers,

d)  Name  der  Pflanzung,  in  welcher  der  Gummi  gewonnen  wurde,

e)  die  eidesstattliche  Versicherung,  daß  der  auszuführende  Gummi  lediglich  in  der
betreffenden  Pflanzung  gewonnen  worden  ist,

s)  die  Unterschrift  des  Ausstellers  der  Anmeldung.

Die  eine  Ausfertigung  der  Anmeldung  erhält  der  Versender  mit  dem  Visum  der  Zollbehörde
  versehen  zurück.

Durch  diese  Anmeldung  wird  die  im  §  5  der  Verordnung  vom  20.  Juni  1906  verlangte
Anmeldung  ersetzt.

4.  Schiffsführer  dürfen  die  Verschiffung  von  Pflanzungsgummi  nur  gegen  Vorzeigung
einer  mit  dem  Visum  der  Zollbehörde  versehenen  Anmeldung  vornehmen.

Buea,  den  23.  Dezember  1907.  –—2
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Seitz.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  das  Geldwesen  im  Schutzgebiet
  Kamerun.
Vom  24.  Januar  1908.

Die  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Geldwesen  der  Schutzgebiete  außer
Deutsch-Ostafrika  und  Kiautschou,  vom  1.  Februar  1905  (Deutsches  Kolonialblatt  Seite  103)  wird
in  Ausführung  des  §  8  Ziffer  5  dieser  Verordnung  mit  dem  1.  März  1908  in  Kraft  gesetzt.

Buea,  den  24.  Januar  1908.
Der  Gouverneur.
Seitz.
        <pb n="399" />
        323  20

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  den  Umtausch  von  Nickelund
  Kupfermünzen  gegen  Silbermüngen  und  die  finnahme  von  englischen  und
französischen  Gold-  und  Silbermünzen  bei  den  äöffentlichen  Kassen  im  Schutzgebiet
  Kamerun.
Vom  24.  Januar  1908.

Auf  Grund  der  §§  3  und  8  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Geldwesen
der  Schutzgebiete  außer  Deutsch-Ostafrika  und  Kiautschon,  vom  1.  Februar  1905  wird  hiermit
folgendes  bekannt  gemacht:

§5  1.  Die  Bezirksamtskassen  Duala,  Victoria  und  Kribi  sowie  die  Deutsch-Westafrikanische
Bank  in  Duala  und  ihre  noch  zu  errichtenden  Nebenstellen  werden  Reichssilbermünzen  auf  Verlangen
gegen  Einzahlung  von  Nickel-=  und  Kupfermünzen  in  Beträgen  von  mindestens  100  Mark  verabfolgen.

.  Die  Einlieferung  der  umzutauschenden  Münzen  hat  an  den  von  den  im  §  1  genaunten
  Kassen  und  Bankstellen  zur  allgemeinen  Kenntnis  zu  bringenden  Tagen  in  kassenmäßig
formierten  Beuteln,  deren  Inhalt  bei  Nickelmünzen  100  Mark  und  bei  Kupfermünzen  20  Mark  zu
betragen  hat,  zu  erfolgen.

s  3.  Die  Auszahlung  des  Gegenwertes  in  Silber  an  den  Einlieferer  erfolgt  nach  bewirkter
Durchzählung  der  eingelieferten  Beutel,  welche  von  den  genannten  Kassen  in  der  Regel  sofort,
spätestens  aber  binnen  fünf  Tagen  nach  der  Einlieferung  zu  bewirken  ist.  ,

8  4.  Englische  und  französische  Gold-  und  Silbermünzen  werden  bis  auf  weiteres  von
den  öffentlichen  Kassen  des  Schutzgebiets  nach  dem  Wertverhältnis  von  L  =  20  Mark  und  von
20  Francs  =  16  Mark  in  Zahlung  genommen.

§  5.  Diese  Bekanntmachung  tritt  mit  dem  1.  März  1908  in  Kraft.

Buea,  den  24.  Januar  1908.

Der  Gouverneur.
Seitz.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Saomoa,  betr.  den  Dflanzenschutz.
Vom  11.  Jannar  1908.

Zum  Schutze  gegen  Einschleppung  fremder  pflanzlicher  und  tierischer  Schädlinge  durch  Saat
und  Pflanzenmaterial  wird  auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,
Seite  813)  in  Verbindung  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  Seite  509),  hiermit  verordnet,  was  folgt:

*  §  1.  Sämereien,  Pflanzen  und  Teile  von  ihnen,  die  zur  Einfuhr  in  das  Schutzgebiet
bestimmt  sind,  müssen  bei  der  amtlichen  Pflanzen-Untersuchungsstelle  angemeldet  und  vorgelegt  werden.

·  Gemüse-Sämereien  aus  Deutschland,  Sydney  und  Auckland  sowie  pflanzliche  Nahrungsmittel
  sind  von  der  Anmeldung  und  Untersuchung  befreit.

#§*  2.  Für  die  Einführung  von  Sämereien,  Pflanzen  und  Teilen  von  ihnen  aus  den  Tropen
und  Subtropen  ist  die  vorherige  Erlaubnis  des  Gouvernements  erforderlich.  Die  Einführung
5*8  Pflanzen  in  Ward'schen  Kästen  ist  nur  gestattet,  wenn  eine  Einfuhr  in  anderer  Weise  nicht

öglich  ist.
½m  §5  3.  Über  alle  zur  Anmeldung  verpflichteten  Sämereien,  Pflanzen  und  Teile  von  ihnen
ist  eine  amtliche  Bescheinigung  vorzulegen,  daß  sie  aus  nicht  verseuchten  Gegenden  stammen.

§  4.  Die  zur  Anmeldung  verpflichteten  Sämereien,  Pflanzen  und  Teile  von  ihnen  sind
auf  Anordnung  der  amtlichen  Untersuchungsstelle  sofort  nach  ihrer  Einführung  in  das  Schutzgebiet
zu  desinfizieren.

5  5.  Die  Untersuchung,  Desinfektion  und  die  Ausfertigung  des  Eingangs-Zeugnisses
geschieht  kostenfrei  durch  die  amtliche  Untersuchungsstelle.
——e’  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe
  bis  zu  2000  Mark  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  bestraft,  auch  kann  auf  Vernichtung
  des  eingeführten  Pflanzenmaterials  erkannt  werden.

«  Die  Verordnung  tritt  am  1.  April  d.  Is.  in  Kraft.

Vailima,  den  11.  Jannar  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Solf.

16
        <pb n="400" />
        W  324  20

Dersonalien

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,
  Wirklichen  Legationsrat  Dr.  Otto  Gleim  zum  Geheimen  Ober-Regierungsrat  zu  ernennen,
  sowie  dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  Eduard  Schumacher  und  dem
Geheien  expedierenden  Sekretär  Gustav  Kölzsch  bei  derselben  Behörde  den  Charakter  als  Hofrat
zu  verleihen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Vertreter  der
Lindi-Schürfgesellschaft  Bernhard  Sattler  in  Lindi  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse
mit  Schwertern  am  schwarz-weißen  Bande  und  dem  Kaufmann  (Ansiedler)  Richard  Peter  in  Ssongea
das  Militär-Ehrenzeichen  zweiter  Klasse  am  schwarz=  weißen  Bande  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  21.  März  1908.

Jördens,  Hauptmann,  ein  Patent  seines  Dienstgrades  erhalten.

Becker,  Oberleutnant  im  1.  Pommerschen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  2,  kommandiert  zur  Dienstleistung
  beim  großen  Generalstabe,  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  unter  Beförderung
zum  Hauptmann  angestellt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  21.  März  1908.
Frhr.  v.  Reitzenstein,  Hauptmann,  mit  der  gesetzlichen  Pension  ausgeschieden.
Es  werden  befördert:

die  Assistenzärzte:

Dr.  Schoenebeck  und  Dr.  Weck  zu  Oberärzten.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  9.  März  1908.

Dr.  Eckard,  Assistenzarzt,  im  Anschluß  an  den  bis  zum  1.  Mai  d.  IJs.  und
Dr.  Weck,  Assistenzarzt,  im  Anschluß  an  den  bis  zum  11.  Juni  d.  Is.  reichenden  viermonatigen
Heimatsurlaub  ein  Nachurlaub  von  je  einem  Monat  bewilligt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  10.  März  1908.
Ulbrich,  Stabsarzt,  im  Anschluß  an  den  bis  zum  3.  Juli  d.  Is.  reichenden  Heimatsurlaub  ein
Nachurlaub  von  einem  Monat  bewilligt.  EB
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  12.  März  1908.
Joachim  Albrecht  Prinz  von  Preußen  Königliche  Hoheit,  Major,  kommandiert  zur  Dienstleistung
  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  der  Abschied  bewilligt.
A.  K.  O.  vom  21.  März  1908.

v.  Mühlenfels,  Oberstleutnant,  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  unter  Beförderung  zum
Obersten  im  Heere  als  Kommandeur  des  10.  Rheinischen  Infanterie-Regiments  Nr.  161
angestellt.

Am  31.  März  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  April  d.  Is.  im  Heere
angestellt:
Heye,  Major,  bisher  im  Generalstabe  der  Schutztruppe,  im  Generalstabe  der  Armee  unter  Uberweisung
  zum  Generalstabe  der  33.  Divifion;
        <pb n="401" />
        W  325  20

die  Oberleutnants:
Raabe  im  Ulanen-Regiment  von  Katzler  (Schlefischen)  Nr.  2,
Wahler  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  I.  (4.  Ostpreußischen)  Nr.  5  und
Walther  im  4.  Magdeburgischen  Infanterie-Regiment  Nr.  67,
Dr.  Braasch,  Stabsarzt,  als  Bataillonsarzt  des  III.  Bataillons  Infanterie-Regiments  von  Borcke
(4.  Pommerschen)  Nr.  21  und
Blumers,  Oberarzt,  bei  den  Sanitätsoffizieren  der  Reserve  (III  Berlin).

Ferner:  Am  31.  März  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden:
Benthien,  Hauptmann,  und
Zollenkopf,  Leutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste  und
Renner,  Oberleutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische  Militärdienste.
Lutter,  Oberleutnant,
v.  Knobelsdorff  und  Müller,  Leutnants,  und
Jungels,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  2.  März  1908.
Hawich,  Oberveterinär,  am  31.  März  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung,  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  7.  März  1908.

Boenisch,  Kriegsgerichtssekretär,  am  8.  März  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bis  zum  Freiwerden  einer  etatmäßigen  Militärgerichtsschreiberstelle
  aushilfsweise  bei  der  Landwehr-Inspektion  Berlin  in  Schöneberg)  aus
der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  11.  März  1908.

Bertram,  Oberveterinär,  scheidet  am  15.  April  d.  Is.,  behufs  Ubertritts  zu  den  Oberveterinären
der  Reserve,  aus  der  Schutztruppe  aus.

Meißinger,  Feldintendantursekretär,  am  31.  März  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  XVIII.  Armeekorps),
aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  20.  März  1908.  ·

Grobler  und  Rupp,  Feldintendantursekretäre,  am  22.  März  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im
Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (Grobler  bei  der  Intendantur
XVI.  Armeekorps  in  Metz,  Rupp  bei  derjenigen  des  VIII.  Armeekorps  in  Coblenz),  aus
der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  21.  März  1908.

v.  Rheinbaben,  Leutnant,  zum  Oberleutnant,

Dr.  Colin,  Range  und  Stechele,  Assistenzärzte,  —  zu  Oberärzten  —  befördert.

der  S  Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.

8  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  und  für  Südwestafrika  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,

zwar:
Die  Schwerter  zum  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse:

m  Hauptmann  v.  Grawert  (Werner)  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika;

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Königlich  Bayerischen  Hauptmann  Raila  im  12.  Bayerischen  Feldartillerie-Regiment,  bisher  in
der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

de
        <pb n="402" />
        G  326  20

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Leutnant  Keil  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,
dem  Leutnant  Runck  der  Infanterie  1.  Aufgebots  des  Landwehrbezirks  II  Berlin,  früher  Kriegsfreiwilliger
  bei  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
das  Militär-Ehrenzeichen  1.  Klasse:
dem  Unterzahlmeister  Janecke  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
den  Sergeanten  Koch  und  Lühmann,  dem  Unteroffzier  Schmidt,  —  in  der  Schutztruppe  für
Südwestafrika,
dem  Unteroffizier  der  Landwehr  2.  Aufgebots  Wiedorn;
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:
den  Unterzahlmeistern  Billmann,  Blank,  Fischer,  Rohlfs,  Haferkorn,  dem  Wachtmeister
"  Thielo,  —  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrikaa.
dem  pensionierten  Feldwebel  Pawlassek,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
dem  Bizefeldwebel  Nathow,  dem  Vizewachtmeister  Adler,  den  Sergeanten  Sprögel,  Simon,
Ebel,  Müller,  Thiel,  Leumann,  Blum,  Thein,  Burchard,  Lallo,  Sokolowsky,
dem  Sanitätssergeanten  Pohl,  den  Unteroffizieren  Betz,  Thurm,  Ullrich,  Riechel,
Kozik,  Möller,  Ehm,  Keiser,  Steinhauf,  Walter,  Kipp,  Hammermann,  Jauch,
Bartsch,  Kiepke,  Naas,  Kuhl,  Grabe,  Zenschel,  Gretschel,  Jüsten,  Döge,
Gahbler,  Weißpflug,  Werner,  Gieseler,  Regel,  Pohlen,  Schmolke,  Herbertz,
Kempe,  Stier,  Bennewitz,  Rolling,  Meuche,  sämtlich  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,

dem  Unteroffizier  der  Reserve  Steckel,
dem  pensionierten  Unteroffizier  Tripmacher,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,
den  Gefreiten  Bardehle,  Röhm,  Albrecht,  Voit,  Ende,  Wittau,  Fredow,  Koll,  Laurich,
Brücher,  Prokop,  Zeruch,  Krug,  Stark,  Sellin,  Euller,  Hohlfeld,  Roß,
Barthlen,  Stahl,  Beyer  (Karl),  Wiegemann,  Bähr,  Weiß,  Schurgott,  Beyer
(Max),  Krämer,  Kühn,  Stobrawe,  Jäger,  Menge,  Heinsch,  den  Reitern  Kießlich,
Msyk,  Bader,  Gemeinhardt,  Schmidt,  Beck,  Foß,  sämtlich  in  der  Schutztruppe  für
Südwestafrika,
dem  Farmer  Stillger;
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse  am  weißen  Bande  mit  schwarzer  Einfassung:
dem  Büchsenmacher  Armeit,  dem  Waffenmeister  Hötzel,  —  beim  Munitionsdepot  in  Warmbad.

Ferner  haben  Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
  farbigen  Angehörigen  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  usw.  die  Krieger-Verdienstmedaille
  2.  Klasse  in  Silber  zu  verleihen,  und  zwar:  den  Sols  Adam  Ibrahim  und  Achmed
Fadl,  den  Schauchs  Kambeti  und  Maganga,  sowie  dem  Araber  Raschid  bin  Masud.

Nachruf.
Major  z.  D.  von  Simons  Ff.

Der  am  6.  März  unerwartet  aus  dem  Leben  abgerufene  Major  z.  D.  von  Simons  hat
in  seiner  Eigenschaft  als  Leiter  des  Arbeitsausschusses  des  Zentral-Hilfskomitees  für  Deutsch-Südwestafrika
  eine  Tätigkeit  entfaltet,  deren  Segen  Hunderte  von  Teilnehmern  an  dem  Kriege  in
Südwestafrika  und  zahlreiche  Hinterbliebene  solcher  Kriegsteilnehmer  dankbaren  Herzens  empfunden
haben.  Rastlos  und  mit  seltenem  Erfolge,  selbstlos  und  in  edler  Bescheidenheit  hat  der  zu  früh
Verstorbene  seine  Kraft  und  seine  hervorragenden  organisatorischen  Fähigkeiten  in  den  Dienst  warmherziger,
  opferfreudiger  Nächstenliebe  für  in  Not  befindliche  ehemalige  Angehörige  der  Kaiserlichen
Schutztruppe  für  Südwestafrika  gestellt.

Sein  Andenken  wird  für  immer  in  Ehren  gehalten  werden  und  sein  Name  unvergessen  bleiben.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
Quade,  Oberstleutnant.
        <pb n="403" />
        W  327  20

Der  Bundesrat  hat  in  der  Sitzung  vom  18.  April  1907  beschlossen:

1.  den  Hauptzoll=  und  Hauptsteuerämtern  die  Befugnis  zu  verleihen,  die  Genehmigung  zur
zollfreien  Einfuhr  von  Erbschaftsgut  in  den  deutschen  Schutzgebieten  verstorbener
Deutscher  oder  ehemaliger  Deutscher  zu  erteilen  auf  Grund  einer  Bescheinigung  der  zuständigen
Schutzgebietsbehörde  oder  eines  Schutztruppenkommandos,  daß  die  in  einem  angesiegelten  Verzeichnis
  aufgeführten,  gebrauchten  Sachen  zum  Nachlaß  des  im  Schutzgebiete  verstorbenen,
namhaft  zu  machenden  Deutschen  oder  ehemaligen  Deutschen  gehören  und  von  der  Schutzgebietsbehörde
  oder  dem  Schutztruppenkommando  an  die  namhaft  zu  machenden  inländischen

Erben  gesandt  werden;

2.  die  Direktivbehörden  zu  ermächtigen,  diese  Befugnis  im  Bedürfnisfalle  auch  einzelnen  Unterstellen

  beizulegen.

 

IEEAIIIIIIII

Dersonal-Nachrichten.
Nachrufe.
Stationsleiter  Oberleutnant  Achenbach  Ff.

Telegraphischer  Nachricht  zufolge  ist  der  Stationsleiter
  Oberleutnant  Achenbach  in  Lolodorf
(Kamerun)  Anfang  März  d.  Is.  im  Alter  von
31  Jahren  an  Dysenterie  verstorben.

Der  Verstorbene  gehörte  dem  2.  Badenschen
Grenadier-Regiment  Kaiser  Wilhelm  I.  Nr.  110
an;  er  war  vom  6.  November  1902  bis  30.  November
  1905  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für
Kamerun  zugeteilt  und  wurde  seit  Mitte  August
1907  als  Stationsleiter  im  Zivildienste  des  Schutzgebietes
  Kamerun  verwendet.

Oberleutnant  Achenbach  hat  sich  während  seiner
Verwendung  im  Kolonialdienst  sowohl  als  Offizier
wie  auch  als  Verwaltungsbeamter  nicht  nur  in
jeder  Hinsicht  hervorragend  bewährt,  sondern  auch
durch  seine  liebenswürdige  Persönlichkeit  überall
Freunde  erworben,  die  sein  Hinscheiden  schmerzlich
betrauern.  Die  Kolonialverwaltung  wird  sein
Andenken  stets  in  Ehren  halten.

Stationsverwalter  BReichel  f.

Nach  einem  am  12.  März  d.  Is.  eingegangenen
  amtlichen  Telegramm  ist  der  Landwirt
und  Stationsverwalter  Volkmar  Reichel  in
Jap  (Westkarolinen)  im  Alter  von  41  Jahren
an  einer  Gehirnkrankheit  gestorben.

„Reichel  trat  am  9.  Oktober  1901  in  den
Dienst  des  Schutzgebiets  Kamerun;  seit  dem
5.  April  1903  war  er  als  Stationsverwalter  im
Inselgebiete  der  Karolinen  tätig.

Während  seiner  Verwendung  im  Kolonialdienst
des  Reichs  hat  sich  Reichel  stets  als  ein  außerordentlich
  fleißiger  und  gewissenhafter  Beamter
bewährt.

 

Die  Kolonialverwaltung  wird  sein  Andenken
als  das  eines  tüchtigen,  selbstlosen  Mannes,  der
in  treuester  Pflichterfüllung  aufging,  allezeit  in
Ehren  halten.

Deutsch-Ostafrika.

Der  Amtsgerichtssekretär  Rudan,  der  Gerichtsaktuar
  Scheffler,  der  Regierungssupernumerar
Paul,  der  kommiss.  Sekretär  Peschke  und  der
Vermessungsgehilfe  Lenhardt  haben  am  23.  März
die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  Ostafrika
angetreten.

Der  Regierungsbaumeister  Koenig  wird  am
13.  April  1908  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  antreten.

In  Ostafrika  ist  neu  eingetroffen:  Landmesser
Henderkott;  vom  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:
  kommiss.  Bezirksamtmann  Wendt,  Bootsmann
  Schaa  und  Maschinist  Wallenstein.

Aus  Ostafrika  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
  Assessor  Dr.  Nötzel,  Gouvernementssekretär
Bayha,  Bureauassistent  1.  Klasse  Stollowsky,
Bureaugehilfe  Störzbach,  Kanzleigehilfe  Pfister,
Maschinist  Götz  und  Segelmacher  Backhus.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben

von  Neapel  aus  angetreten:

am  2.  März  1908:  Sanitätssergeant  Keitel  und
Sanitätsunteroffizier  Geißler;

am  23.  März  1908:  die  Oberleutnants  v.  Kornatzkty
  und  Hudemann,  die  Leutnants
v.  Dobbeler  und  Wintgens.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  5.  März  1908
in  Neapel  eingetroffen:  Oberleutnant  v.  Einsiedel
  und  Leutnant  Stieler  v.  Heydekampf.
        <pb n="404" />
        G  328  20

Kamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  9.  März
angetreten:  Aktuar  Daletzki,  Techniker  Beyer,
Gärtner  Schelske,  Geologengehilfe  Neu.

Im  Schutzgebiet  ist  eingetroffen  der  Stationsassistent
  Enders.

Das  Schutzgebiet  hat  mit  Heimatsurlaub  verlassen:
  Assessor  Röhm.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  5.  März  1908  in
Hamburg  eingetroffen:  Feldwebel  Kaltenbach.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  9.  März  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Sanitätsunteroffizier  Stragierowicz.

Togo.

Der  Gerichtsassessor  Hermans,  der  Gouvernementssekretär
  Heß  und  die  Stationsassistenten
Mucke  und  Schneider  sind  am  18.  Februar
im  Schutzgebiet  Togo  wieder  eingetroffen.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Ausreise  nach  Südwestafrika  haben  am
18.  März  angetreten:  Landmesser  Curschmann,
Lehrerin  Helene  Barth,  die  Polizeisergeanten
Karl  Kähler,  Friedrich  Meier,  Richard  Stade,
Albert  Stachowitz,  Franz  Franiczek  und
Robert  Baginski.

Am  18.  März  sind  wiederausgereist:  kommiss.
1.  Referent  Regierungsrat  Dr.  Hintrager,
kommiss.  Gouvernementssekretär  Buchmann,  Bezirksschreiber
  Rumpf  sowie  die  Polizeisergeanten
Mangold  und  Jochler.

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:



am  10.  März  1908:  die  Hauptleute  Bender
und  Frhr.  v.  Gaisberg-Helfenberg,  Oberleutmant
  Lutter  und  Leutnant  Pieper;

am  18.  März  1908:  Oberarzt  Dr.  Ohly.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  18.  März  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Leutnant  Stuebel.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(AMbdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilwelse  nur  mit  Quellenangabe  gestauet.)

Deutsch-Neuguinea.
Eine  expedition  gegen  die  Lahé-Womba.

Über  den  im  Gebiete  des  Markham-Flusses,  im
Hinterlande  des  Hüon-Golfes  (Kaiser-Wilhelmsland)
  wohnenden  Eingeborenenstamm  der  Lahé-Womboa
  sind  schon  oft  von  den  an  der  Küste  angesiedelten
  Eingeborenen  Klagen  geführt  worden.
Wiederholt  haben  die  Lahé-Womba-Leute  die
Küstendörfer  überfallen  und  eine  größere  Anzahl
Eingeborener  niedergemacht.  Die  Verwaltung  hat

daher  schon  mehrfach  Veranlassung  gehabt,  gegen.

den  genannten  Eingeborenenstamm  vorzugehen.
Bei  der  Unzugänglichkeit  des  von  Schluchten  und
Gebirgsbächen  stark  zerklüfteten  Geländes,  durch
dessen  Urwalddickicht  gangbare  Wege  nicht  führen,
ist  es  jedoch  bis  jetzt  leider  nicht  gelungen,  gegen
jene  Eingeborenen  erfolgreich  einzuschreiten.
Über  eine  erneute  Expedition  erstattet  der  Bezirksamtmann
  von  Friedrich-Wilhelmshafen  folgenden
Bericht:

Der  „Seestern“  lief  am  16.  August  1907
Finschhafen  an.  Dort  erhielt  ich  ein  Schreiben
des  Seniors  der  Neudettelsauer  Mission,  aus
welchem  hervorging,  daß  sich  seit  meiner  letzten
Anwesenheit  die  Zustände  am  Markham  noch  be- 



deutend  verschlechtert  hatten.  Ich  beschloß  deshalb,
  unter  allen  Umständen  den  Versuch  eines
nochmaligen  Eingriffs  zu  machen.  Auf  der  Missionsstation
  am  Kap  Arkona  wurde  mir  erzählt,  die
Logamu-Leute  hätten  die  Namen  sämtlicher  Erschlagener
  aufgezählt;  die  Keckheit  der  Lahs-Womba
sei  so  groß  geworden,  daß  fie  sich  dicht  an  der
Küste  in  den  oberen  Dorfschaften  der  von  ihnen
bedrängten  Küstenbewohner  festgesetzt  hätten.  Die
Logamu-Leute  schliefen  nicht  mehr  in  ihrer  Dorfschaft,
  sondern,  aus  Angst  vor  Überfällen,  am
Strande.

Am  17.  August  traf  der  „Seestern“  in  Logamu
  ein.  Auch  mir  berichteten  die  Logamu-Leute
  von  ihrer  Niederlage.  Die  Lahs-Womba
hätten  sie  Sonntags  in  der  Kirche  überfallen;
was  sie  erreichen  konnten,  sei  niedergemacht  worden.
Die  Zahl  der  Getöteten  gaben  die  Logamu  auf
über  25  an.  Ihr  Dorf  war  verbrannt  worden.
Verschiedene  Leute  hatten  noch  frische  Speerwunden.
  Ich  verabredete  mit  den  Logamn-Leuten,
daß  ich  (diesmal  auf  dem  Landwege  und  nicht
wieder  wie  früher  mit  Kanus)  Markham  aufwärts
  einen  Zug  ins  Innere  unternehmen  wolle.

Tags  darauf  setzte  sich  die  Expedition  in  Bewegung:
  sie  bestand  aus  40  Polizeisoldaten  und
        <pb n="405" />
        W  329  20

etwa  50  mit  Speeren  und  Schwertern  bewaffneten
Eingeborenen.  Unser  Weg  führte  zunächst  durch
die  Pflanzungen  der  Eingeborenen,  dann  im  Flußbett
  des  Adler-Flusses  stromaufwärts.  Er  ging
dann  abbiegend  meist  in  nordwestlicher  Richtung
durch  dichten,  sumpfigen  und  von  schweren  Regen
völlig  aufgeweichten  Busch.  Nachmittags  kamen
wir  durch  die  verlassenen  früheren  Pflanzungen
der  Logamu-Leute  und  marschierten  später  im
Bachbette  eines  in  den  Adler  mündenden  Nebenilüßchens.
  Schon  den  ganzen  Tag  über  hatten
wir  zahlreiche  frische  Spuren  bemerkt,  die  vor  uns
herliefen.  Von  den  Logamu-Leuten  wurde  mir
erklärt,  die  Spuren  stammten  von  einem  Kundschaftertrupp
  der  Lahé-Womba,  die  offenbar  die
Gelegenheit  zu  einem  neuen  Überfall  auf  ihr  Dorf
hätten  erspähen  wollen.  Meine  Hoffnung,  die
offenbar  kurz  vor  uns  hermarschierenden  Leute
einzuholen,  erfüllte  sich  leider  nicht.
infolgedessen  gegen  Sonnenuntergang  im  Flußbett
  Lager  bezogen.  Obwohl  wir  uns  ganz  dicht
in  der  Nähe  der  Niederlassungen  der  Lahs-Womba
befanden  —  wir  konnten  während  der  Nacht  deutlich
  das  Geschrei  vom  Tanzfeste  hören  —,  zündeten
wir  Feuer  an  und  kochten  ab,  weil  unser  Lager
nach  Angabe  der  Logamu-Leute  niedriger  lag  als
das  Dorf  der  Lahs-Womba.  Am  andern  Morgen
Zing  es  eine  Stunde  im  Flußbett  auswärts,  als
wir  ganz  nahe  die  Trommeln  der  Lahs  hörten.
Von  den  Logamu-Leuten  wurden  mir  die  Zeichen
dahin  ausgelegt,  die  Lahs  riefen  zur  Arbeit  in
den  Pflanzungen.  Das  Flußbett  verengte  sich;
bei  einer  Biegung  erreichten  wir  die  ersten  Hütten,
das  Dorf  war  gerade  verlassen,  die  Feuer  brannten
noch  vor  den  Hütten.  Diese  selber  waren  nichts
weiter  wie  armselige  Alangschober,  wie  sie  der
Eingeborene  in  wenigen  Augenblicken  zum  Zwecke
vorübergehender  Nächtigung  baut.  Ohne  uns
aufzuhalten,  wateten  wir  im  Flußbett  weiter;
halb  im  Laufschritt  ging  es  durch  eine  kleine
Trrecke  gerodeten  Busches,  und  dann  begann  der
Anstieg  auf  einen  kleinen  Alanghügel,  der  leider
bbensosehr  den  Blicken  ausgesetzt  war,  wie  er  selber
eine  vorzügliche  Aussicht  ins  Tal  und  in  die  Ferne
bor.  Wir  befanden  uns  auf  den  westlich  des
Adler  gelegenen  Ausläufern  der  Rawlinson-Berge.
Auf  dem  nächst  höheren  Alanghügel  (uns  gegenüber)
  bewegte  sich  ein  Trupp  von  etwa  fünfzehn
ingeborenen,  die,  obwohl  wir  uns  rasch  ins  Gras
niederwarfen,  verdächtige  Geräusche  wahrg

haben  mußten.  Da  wir  zweifellos  bemerkt  waren,
1  5  ich  Feuer  geben.  Ein  kurzes,  sehr  heftiges
Schnellfeuer  genügte,  um  die  Eingeborenen  zur
schleunigsten  Flucht  zu  veranlassen.  Mit  Anpannung
  der  äußersten  Kräfte  wurde  die  Versolgung
  wieder  ansgenommen,  leider  erfolglos;
auch  Tote  oder  Verwundete  wurden  nicht  gefunden.

Es  wurden.

 

Wenn  man  bedeukt,  daß  die  Polizeitruppe  schon
eine  gute  Strecke  im  Laufschritte  vorgegangen  war,
daß  sie  im  äußersten  Tempo  bei  praller  Sonnenhitze
  den  kerzengrade  ansteigenden  Pfad  im  Alang
hatte  emporklimmen  und  dann,  noch  mit  den  Traglasten
  bepackt,  hatte  Feuer  geben  müssen,  dann
wird  der  Mißerfolg  erkärlich  erscheinen.

Ich  hatte  anfangs  auf  das  passierte  Dorf
zurückgehen  wollen,  entschloß  mich  dann  jedoch,
nach  dem  Markham-Tal  zu  marschieren,  da  mir
von  meiner  letzten  Expedition  her  das  Vorhandensein
  von  Dörfern  der  Lahé-Womba  auf  dem  linken
Markham-Ufer  bekannt  war  und  ich  diese  unbemerkt
zu  erreichen  hoffte.  Der  weitere  Vormarsch  brachte
uns  bald  auf  den  Kamm  der  sogenannten  Markham-Berge,
  der  eine  so  interessante  und  prachtvolle
  Aussicht  gewährte,  daß  wir  mit  allen  Strapazen
  der  Expedition  versöhnt  waren.  Rückwärts
ferne  glänzte  das  Meer  mit  den  deutlich  sichtbaren
  Mündungen  des  Adler  und  Markham,
rechts  vor  uns  stand  in  imposanter  Kette  der
Gebirgszug  der  Rawlinson-Berge,  links  vor  uns
in  bläulichem  Dunst  am  fernen  Horizont  grüßten
die  Herzogberge,  zwischen  beiden  Gebirgsketten
schimmerten  zu  unseren  Füßen  die  Flußbetten  des
Adler  und  Markham,  die  man  bis  zu  ihrer  Vereinigung
  (oder  vielmehr  bis  zu  ihrer  Trennung,
denn  es  ist  ein  einheitlicher  Fluß,  der  dem  Meere
in  zwei  großen  Armen  entgegengeht)  deutlich  verfolgen
  konnte.  Gerade  vor  uns  aber  öffnete  sich
das  Tal  des  Markham-Adler-Flusses,  jene  sagenhafte
  Ebene  im  Innern,  jene  große  Steppe,  die
bis  zum  Ramu-Flußgebiet  reichen  soll  und  den
Schauplatz  der  geheimnisvollen  Erzählungen  alter
Neu-Guinea-Buschleute  bildet.

Der  Abstieg  ins  Markham-Tal  war  steil  und
äußerst  beschwerlich.  Am  äußersten  Seitenarm
des  Markham  wurde  kurze  Mittagsrast  gehalten.
Der  Sicherheit  halber  hatte  ich  einen  Posten  ausgestellt,
  und  wir  waren  gerade  daran,  unser  frugales
  Mahl  zu  beginnen,  als  ein  Schuß  fiel.  Ich
eilte  alsbald  zu  dem  Posten  und  sandte  eine  Patrouille
  von  sechs  Mann  vor.  Der  Posten  hatte,
wie  sich  später  ergab,  auf  drei  des  Weges  kommende
Eingeborene  geschossen,  obwohl  er  sich  hätte  verbergen
  können.  Durch  die  Patrouille  wurde  dann
festgestellt,  daß  sich  ein  größeres  Dorf  der  Eingeborenen
  in  der  Nähe  befand.  Die  Eingeborenen,
welche  sich  in  den  Pflanzungen  befanden,  waren
natürlich  durch  den  Schuß  alarmiert  und  hatten
schleunigst  die  Flucht  ergriffen.  Ein  Erfolg  konnte
nicht  mehr  erzielt  werden.  Ich  trat  daher  den
Weitermarsch  nach  dem  Markham  an.  Erst  mit
Sonnenuntergang  konnte  die  ermüdete  Truppe
Lager  beziehen.

Der  Marsch,  der  am  nächsten  Morgen  den
Markham  am  linken  Ufer  abwärts  führte,  war  für
        <pb n="406" />
        mich  in  mehr  wie  einer  Beziehung  interessant.
Die  Strecke,  die  ich  früher  in  zwei  Stunden,  bequem
  auf  einem  Kann  liegend,  zurückgelegt  hatte,
mußte  jetzt  in  einem  volle  zwölf  Stunden  dauernden
Marsche  überwunden  werden,  einem  Marsche,  der
zu  den  strapaziösesten  zählte,  die  ich  hier  mitgemacht
  habe  und  der  namentlich  an  die  Leistungsfahigkeit
  der  Polizeitruppe  die  höchsten  Anforderungen
  stellte.  Was  der  Neu-Guinea-Busch  an
unwillkommenen  Überraschungen  für  den  einsamen
Wanderer  bereithält,  blieb  uns  an  jenem  Tage
nicht  erspart:  stundenlanges  mühsames  Sichdurchhauen
  durch  Rottangdickicht,  Stachelpalmen  und
übermannshohes  wildes  Zuckerrohr  wurde  abgelöst
  durch  einen  mühsamen  Marsch  in  Sogosümpfen.
  Dazu  kam,  daß  alle  Nebenarme  des
Markham,  von  denen  eine  erkleckliche  Zahl  durchwatet
  werden  mußte,  sowie  das  trockene  Uferbett
im  höchsten  Grade  muddig  und  schlickig  sind;  oft
wateten  wir  bis  an  die  Kniee  in  der  zähen,
sumpfigen  Masse.  Dafür  war  in  den  größeren

Hachweisung  der  bel  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Deutsch-Meuguinena  im  I.,

330  26

Armen  die  Strömung  so  stark,  daß  wir  verschiedentlich
  zum  Schwimmen  gezwungen  waren.
Der  Weg,  den  seinerzeit  der  Leiter  der  Hüongolf-Expedition
  und  jetzige  Stationschef  von  Eitap
angelegt  hat,  ist  nur  noch  teilweise  vorhanden;
teilweise  ist  er  in  der  Strömung  des  Markham
verschwunden.

Zusammenfassend  darf  ich  bemerken,  daß  die
Expedition  einen  vollen  Erfolg  leider  nicht  brachte.
Ob  sie  wenigstens  erreicht  hat,  daß  die  Lahé-Womba-Stämme
  sich  nunmehr  auf  die  Abhänge
der  Rawlinson-Berge  und  des  Schloßberges  beschränken
  werden,  muß  die  Zukunft  lehren,  Falls
die  jetzigen  Fehden  weiter  andauern,  wäre  den
Küstenbewohnern  eine  Verlegung  ihrer  Wohnsitze
anzuraten  und  zu  versuchen,  ob  nicht  einige  Geiseln
der  Lahé  erlangt  werden  könnten.  (Nach  einer
späteren  Meldung  des  Gouvernements  wird  voraussichtlich
  ein  Polizeiposten  vorübergehend  in
Lugamo  stationiert  werden).

 

II.  und  III.  Viertel  1907

fällig  gewordenen  JSollbeträge.
I.  und  II.  Veertel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gesamtbetrag  der  füällig  gewordenen  Gegen  den  gleichen  geitraum
(neu  dellarierten)  Zölle  des  Vorjahres
Name
·  1907  1906  «

der  Zollämter  Einfuhr  Einfuhr  mehr  weniger
Mt.  Fif.  Mk.  BPi.  Mk.  BPi.  Mt.  VPij.
Herbertshöhe.  143  492  60  61693  31  —  —  18  200  71
Simpsonhafen  .  41839  61  580  34  41  259  27  —
Friedrich=  Wibeinehoen  .  6  437  09  16  555  83  —  —  10  118  74
Kieto  .  530  37  129  25  401  12  –  —
Zusammen  92299  67  78  958  «  73  41660  39  28319  45

13  340  94
III.  Viertel.
Herbertshöhe.  47  072  18  28  164  04  18  908  14  —
Simpsonhafen  .  19  859  04  3  168  35  16  690  69  —  —
Frichrich-  Mibemsbhale  .  stehen  noch  aus

Zusammen  66  931  22  31  332  39  35  598  83
        <pb n="407" />
        W  331  2

Deutsch-Ostafrika.

Die  zentralofrikanische  Sxpebitton  S.  5.  des  Perzgogs
Kdolf  Friedrich  Ju  Oechienburg-Schwerin.“)

Katana  am  Südende  des  Albert-Edward-Sees,
Ende  November  1907.

Während  die  anderen  Herren  der  Expedition
noch  mit  Erfüllung  ihrer  Spezialaufgaben  in  den
Gebieten  des  Nord-Kivu  und  im  Vulkangebiet
beschäftigt  waren,  marschierten  Dr.  v.  Raven,
Leutnant  v.  Wiese  und  ich  nach  dem  kongolesischen
Posten  Rutschuru  voraus,  der  auf  halbem  Wege
etwa  zwischen  der  deutschen  Grenze  und  dem
Albert-Edward-See  liegt.  Dort  erwartete  uns
der  liebenswürdige  „Commandant  supérieur  des
territoires  Russissi-Kivou“,  dessen  Machtbereich
sich  vom  Tanganjika  bis  Béni  erstreckt.  In  Bosuenda
  meldete  sich  der  Leutnant  Vériter,  der
uns  für  die  kommende  Zeit  attachiert  worden  war.

Bosuenda  ist  ein  hochgelegenes,  aus  gut
gebauten  Banda  bestehendes,  einen  Tagemarsch
von  Rutschuru  entferntes  Lager  (gite),  von  dem
man  an  klaren  Tagen  den  schimmernden  Spiegel
des  Albert-Edward-Sees  sehen  und  die  Konturen
des  150  km  fern  liegenden  Ruwensori-Schneegebirges
  unterscheiden  kann.  Von  hier  fällt  der
Weg  ziemlich  steil  in  die  Ebene  des  Rutschuruslusses
  ab,  was  sich  in  der  wachsenden  Temperatur
bemerkbar  machte  und  von  uns  Kältegewohnten
—  kamen  wir  doch  gerade  von  der  Besteigung
der  Vulkane,  auf  denen  ein  eisiger  Wind  wehte
—  besonders  empfunden  wurde.

Am  JFuße  des  Hügels,  der  den  Namen
Rutschurn  trägt,  wurde  auf  einer  gangbaren
Brücke,  der  einzigen,  die  ich  bis  jetzt  im  Kongostaate
  sah,  der  wildrauschende,  in  schönem  Galeriewald
  dahinfließende  Rutschuru  überschritten.  Ein
breiter  Weg  führt  von  hier  zum  Posten  hinauf,
an  dessen  Eingang  uns  der  Commandant
Supérieur  mit  den  kongolesischen  Herren  und  der
etwa  150  Mann  starken  Kompagnie  empfing,  die
einen  vorzüglichen  Eindruck  machte.

Rutschuru  besteht  aus  einem  kleinen,  fast  europäisch
  angelegten  Fort  mit  Wall  und  Graben,  dem
300  m  abgelegenen  Askaridorf  und  einer  kleineren
Anzahl  strohgedeckter  Europäerhäuser.  Es  ist  Sitz
des  „Chef  de  zone“,  Kapitäns  Baudelet,  und
des  „Chet  de  secteur“,  Leutnants  Spiltoir.

Eine  Schilderung  der  von  Deutsch-Ostafrika.
wesentlich  abweichenden  Einrichtungen  des  Kongostaates
  würde  hier  naturgemäß  zu  weit  führen.
Erwähnt  möge  nur  das  System  der  Steuerzahlung

zoge  Aushüe  aus  den  Reiseberichten  des  Her-K
  cr  „  s  «  «
mosan  äglichen  Rundschan  .Bygl.  „Kol.  Bl.

3.  Seitc  111

 

sein.  Ihre  Höhe  wird  vom  Chek  de  secteur
bestimmt  und  schwankt  zwischen  6  bis  24  Fr.
Kopfsteuer  für  das  Jahr,  während  der  gewöhnliche
  Satz  1  Fr.  für  den  Monat  =  12  Fr.  für
das  Jahr  beträgt.  Im  Nichtzahlungsfalle  tritt
an  Stelle  der  Steuer  eine  monatliche  Leistung
von  vier  Arbeitstagen,  die  aber  wiederum  mit
2  Cts.  täglich  vergütet  werden.  Die  Zahlung
geschieht  in  Stoffen  oder  Perlen;  Geld  ist  völlig
unbekannt.

Nach  viertägigem  Aufenthalt  in  Rutschuru,  der
uns  durch  das  liebenswürdige  Entgegenkommen
aller  dortigen  Herren  äußerst  angenehm  gestaltet
wurde,  brachen  v.  Raven,  Wiese  und  ich  in  Begleitung
  des  Leutnants  Vériter  und  einer  kleinen
Eskorte  kongolesischer  Askari  weiter  nach  Norden
auf,  um  die  Ebene  des  Rutschuru  bis  zum
Albert-Edward-See  nach  allen  Richtungen
einer  genaueren  Erkundung  zu  unterziehen.  Der
sehr  windungs=  und  wasserreiche  Fluß,  der  mit
mäßiger  Geschwindigkeit  dahinfließt,  hat  eine
Durchschnittsbreite  von  etwa  30  m  und  mündet
östlich  des  Unteroffizierpostens  Vitschump,  in  der
Nähe  des  Dörschens  Katana  in  den  Albert-Edward-See.
  An  seinen  beiden  Seiten  zeigt  sich
ein  ganz  ungewöhnlicher  Reichtum  an  Wild.

Unsere  zoologische  Sammlung  konnte  hier
außerordentlich  komplettiert  werden.  Da  ich
glaube,  daß  diese  Sendungen  die  ersten  größeren
aus  diesem  Gebiete  sind,  welche  dem  Berliner
Zoologischen  Museum  vorliegen  werden,  so  dürften
sie  einen  wesentlichen  Beitrag  zur  Frage  der
Matschieschen,  die  Formenverschiedenheit  in  den
einzelnen  Seen=  und  Flußgebieten  betreffenden
Theorie  liefern.  Besonders  interessieren  dürfte
dieser  Vergleich  bei  einer  größeren  Anzahl  der
von  uns  hier  erlegten  Büffel  und  bei  sechs  Löwen.
Die  teilweise  recht  starken  Büffelgehörne  zeigen
einige  Ahnlichkeit  mit  dem  Kaffern-Büffel  Ostafrikas,
  sind  aber  gedrungener  in  der  Form,  bei
mehr  nach  oben  gebogenen  Spitzen.  Von  der
im  Bugoie-Wald  vorkommenden  Art  unterscheiden
sie  sich  wesentlich.  Während  wir  diese  letztere
nur  im  dichtesten  Walde  an  fast  unzugänglichen
Stellen  fanden,  konnten  wir  die  hiesige  Form
stets  im  lichten  Busch  oder  auf  ganz  freier  Fläche
zu  allen  Tageszeiten  beobachten.  Ein  ganz
kapitaler  alter  Einzelgänger  hat  über  der  Stirn
eine  Breite  von  30  cm  bei  einer  Auslage  von
97  cm.

Raubzeug  ist  sehr  häufig.  Von  Holz
sammelnden  Trägern  wurden,  nicht  300  m  vom
Lager,  zwei  Mähnenlöwen  und  zwei  Löwinnen
mit  drei  größeren  Jungen  schlafend  gemeldet.
Im  ersteren  Falle  kam  ich  zu  spät,  im  zweiten
gelang  es  mir,  eine  schwächere  Löwin  zu  erlegen,
        <pb n="408" />
        W  332  20

während  im  hohen  Grase  eine  angeschossene  noch
entkam.  Es  verging  hier  keine  Nacht  ohne  anhaltendes
  Konzert,  das  einmal,  von  vier  Löwen
gleichzeitig  unweit  des  Lagers  ausgeführt,  tatsächlich
  jeden  Schlaf  verscheuchte.

Am  28.  November  erreichten  wir  bei  Katana
den  Albert-Edward-See.  Die  Steppe  taucht
hier  ganz  allmählich  in  den  See  ein;  zahlreiche
Muschelreste  auf  der  ganzen  letzten  Marschroute
lassen  auf  ein  langsames  Zurücktreten  des  Wasserspiegels
  schließen,  eine  Erscheinung,  die  am  Südost=
  und  Ostufer  ebenfalls  auftritt,  während  am
Westufer  die  Berge  steil  in  den  See  abfallen.
Das  Südende  ist  außerordentlich  schilfreich  und
beherbergt  eine  Ornis  von  ungeahnter  Qualität
und  Menge.

Wir  blieben  hier  nur  wenige  Tage,  da  unsere
Anwesenheit  in  Kasinde,  unserem  vorläufigen
Ziel  am  Nordende  des  Sees,  erforderlich  war.

Kasinde  am  Albert-Edward-See,
Mitte  Dezember  1907.

Von  den  größeren  Vulkanen  des  Kivn-Seegebietes
  ist  der  Namlagira  der  einzige,  der
momentan  in  voller  Tätigkeit  ist.  Ihm  galt  ein
Besuch,  den  ich  am  1.  November  von  Borunga,
dem  ersten  kongolesischen  Lager  nördlich  der
deutschen  Grenze,  unternahm.  Dieses  Lager  (gite)
wird  vom  Namlagira  durch  ein  ganz  junges,
sehr  breites  und  Tagemärsche  langes  Lavafeld
getrennt,  das  im  allgemeinen  in  der  Richtung
von  Südost  nach  Nordwest  läuft  und  seinen  Ursprung
  einem  Ausbruch  des  Jahres  1904  verdankt.
  Es  besteht  aus  einem  Gemisch  von  Blockund
  Fladen-Lava  und  ist  einem  parasitären  Krater
am  Südostfuße  des  Vulkans  entströmt.

Während  wir  am  ersten  Marschtage  unmittelbar
an  diesem  Lavafelde,  am  Westrand  eines  schönen
Waldes  lagerten,  brachte  uns  der  zweite  Tag
über  das  eigentliche  Feld  erst  bis  an  den  parasitären
  Krater  und  weiter  bis  auf  den  eigentlichen
Kraterrand  des  Berges.  Die  wild  übereinander
getürmten  Blöcke  und  Schollen  sind  von  einer
dichten  Moosschicht  bewachsen,  die  im  Sonnenlicht
weißlich  erscheint  und  vollkommen  den  Eindruck
eines  ungeheuren  Eisfeldes  oder  Gletschers  macht.
Dieser  Eindruck  wird  durch  den  unerläßlichen
Gebrauch  der  langen  Bergstöcke  noch  verstärkt.
Vielfach  ist  der  Wanderer  genötigt,  von  Scholle
zu  Scholle  zu  springen  oder  vorsichtig  die  Spitzen
der  Blöcke  zu  überklettern,  die  in  ihrer  Porosität
sehr  häufig  zum  Bröckeln  neigen.  Es  waren  sehr
schmerzhafte  Operationen  für  die  Schienbeine  und
andere  betroffene  Körperstellen  und  der  Tod  für
die  Stiefel,  denn  die  Kanten  der  Lava  sind
messerscharf.  Obgleich  die  Arbeit  bei  Uberwindung

 

des  Feldes  für  die  Träger  außerordentlich  war,
erreichte  doch  das  Gros  nach  vierstündigem
Marsche  ohne  wesentliche  Verletzungen  den  Fuß
des  Berges,  wo  auf  der  Lava  selbst  in  der  Nähe
eines  wasserführenden  Bachlaufes  ein  Lager  bezogen
  wurde.

Es  ergab  sich  von  selbst,  daß  sich  jeder  bei
diesem  Marsche  seinen  eigenen  Weg  suchte.  Da
ich  gut  gangbare  Stellen  fand,  erreichte  ich  zuerst
den  Rand  des  parasitären  Kraters,  dessen  Schlon
ein  dicker,  nur  wenig  nach  Schwefel  riechender
Dampf  entstieg.  Die  Umgebung  dieses  Kraters
hat  viele  Schlote  und  Risse.  Dicht  oberhalb  befindet
  sich  ein  kleiner  Kratersee.  Mit  offenbarem
Mißtranen  schauten  die  Askari  in  die  rauchende
Tiefe,  während  ein  als  „Führer“  mitgenommener
Mann  aus  der  Umgegend  Borungas  in  übergroßer
  Bescheidenheit  und  Ehrfurcht  vor  dem
zweifellos  dort  wohnenden  Scheitani  (Teufel)
nicht  zu  bewegen  war,  heranzukommen.

Bald  darauf  trafen  Dr.  v.  Raven  und
Leutnant  v.  Wiese  ein,  während  Herr  Grauer,
ein  deutsch-österreichischer  Ornithologe,  und  Dr.
Kirschstein  etwas  später  nachkamen.  Wir  fünf
machten  uns  auf  den  Weg,  um  durch  den  vorliegenden
  Buschwald  den  obersten  Kraterrand  des
Vulkans  zu  erreichen.  Dies  gelang  ohne  große
Schwierigkeit.  Trotz  der  Notwendigkeit,  den  Weg
durch  den  Busch  mit  Buschmesser  und  Axt  zu
bahnen,  erreichten  wir  in  mäßiger  Steigung,  im
letzten  Teil  über  nackte  Lava,  den  Kraterrand
nach  zwei  Stunden.

Diese  Besteigung  war  die  erste  von  der  südlichen
  Seite  aus,  während  Leutnant  Schwartz,
der  seinerzeit  der  englisch-deutschen  Grenzkommission
zugeteilt  war,  im  Jahre  1902  den  ersten  Auf
stieg  zum  Nordrand  des  Kraters  ausgeführt  hat.

Der  Krater  selber  hat  ganz  außerordentliche
Dimensionen  und  übertrifft  den  des  Uniagongo
bedeutend.  Sein  Umfang  dürfte  mit  5  km  nicht
zu  hoch  bemessen  sein.  Die  nordöstliche  Ecke  des
Kraterloches  enthält  eine  stark  ausgeprägte,  hochliegende
  Terrasse,  welche  die  eigentlichen  tätigen
drei  Schlote  einschließt.

Während  es  uns  nicht  vergönnt  war,  zur  Zeit
unseres  Aufenthaltes  am  Berge  selber  einen
größeren  Ausbruch  zu  sehen,  hatte  Dr.  Kirschstein,
  der  sich  noch  längere  Zeit  dem  Studium
dieses  höchst  interessanten  Berges  widmete,  das
Glück,  elf  heftige  Ausbrüche  aus  unmittelbarer
Nähe  beobachten  zu  können.  Zu  Lavaergüssen
ist  es  nach  seinem  Berichte  nicht  gekommen,  wohl
aber  zu  mächtigen  Aschen=  und  Lapilli-Ausbrüchen,
die  jedesmal  von  starken  Detonationen  und  Entgasungen
  begleitet  waren.  Die  Auswurfmaterialien
sind  teilweise  in  den  Krater  zurückgefallen,  teils
        <pb n="409" />
        G  333  20

aber  weit  über  dessen  Rand  hinausgetragen  worden.
Besonders  bei  den  Nachtausbrüchen,  schreibt  Kirschstein,
  hätten  die  in  großer  Menge  niederfallenden
Auswürflinge  einen  grandiosen  Anblick  geboten:
der  reine  Goldflitterregen!

Während  der  ganzen  Zeit  seines  Aufenthaltes
wurden  von  Kirschstein  die  meteorologischen  Verhältnisse
  genau  registriert,  ebenso  wurden  eingehende
  Untersuchungen  über  das  Verhalten  des
erwähnten  parasitären  Kraters  vor,  während  und
nach  den  Ausbrüchen  angestellt.  Am  5.  Dezember
gelang  es  Kirschstein,  nach  einem  mißglückten
Versuch  am  Tage  vorher,  auf  die  der  inneren
Kraterwand  zunächstliegende  Seite  der  Terrasse
zu  gelangen,  die  den  Rest  des  ursprünglichen
Kraterbodens  darstellt.  Es  war  ein  kurzer,  aber
gefährlicher  Versuch,  da  ein  erneutes  Erwachen
der  eruptiven  Kräfte,  verbunden  mit  Nebel  und
heftigem  Regen,  zum  Rückzuge  zwangen,  und  die
aus  dem  Krater  ausströmenden  Gase  stark  atembenehmend
  wirkten.  Diese  Gase  rochen  ebenfalls
nur  schwach  nach  Schwefel;  Kirschstein  vermutet,
daß  es  zum  großen  Teil  Kohlensäureexhalationen
seien.  Die  Lava  der  Terrasse,  der  Kraterwände
und  des  Kraterbodens  sind  zum  großen  Teil  mit
Auswurfmaterialien  bedeckt.

Der  Böschungswinkel  der  inneren  Kraterwand
beträgt  oberhalb  der  Terrasse  70  bis  75  Grad,
während  die  Wände  der  Terrasse  selber  senkrecht
zum  Kraterboden  abfallen.  Ebenso  gehen  die
Innenwände  des  jetzt  tätigen  Haupteruptionsschlotes
  senkrecht  in  die  Tiefe.

Endlich  möchte  ich  noch  ein  weiteres  allgemein.

interessantes  Ergebnis  der  Arbeiten  Kirschsteins  in
dem  Gebiete  des  Namlagira  nicht  unerwähnt
lassen.  Ihm  ist  nämlich  gelungen,  in  der  Umgebung
  südlich  des  Namlagira  eine  Reihe  jener
interessanten  Gebilde  aufzufinden,  die  Professor
Branco  zuerst  aus  Schwaben  beschrieben  und
„Vulkan  =  Embryonen“  genannt  hat.  Es  sind
schußartig  gebildete  Eruptionsschlote,  die  durch
ein  einmaliges  Ausstoßen  fester,  flüssiger  oder
gasförmiger  Produkte  aus  einem  unterirdischen
Herde  in  der  äußeren  Erdrinde  entstanden  sind.
Alles  wurde  genau  vermessen  und  kartographisch
jestgelegt.

Dr.  Kirschstein  befindet  sich  noch  im  Vulkangebiet.
  Seine  Arbeiten  werden  in  kurzer  Zeit
abgeschlossen  sein.  Es  ist  zu  hoffen,  daß  diese
erste  geologisch-fachmännische  Untersuchung  eines
schier  unerschöpflich  reichen  und  interessanten
Gebietes  den  Fachgenossen  daheim  wertvolles
neues  Material  und  interessante  Aufschlüsse  zuführen
  wird.

 

Heiligabend  1907.

Am  30.  November  rückte  der  größte  Teil  der
Karawane  zum  Ostufer  des  Sees  ab,  um  in  dreitägigem
  Marsche  das  hart  am  Wasser  gelegene
Dörschen  Kissenyi  zu  erreichen.  Raven,  Wiese,
Vériter  und  ich  wollten  uns  am  nächsten  Tage
per  Boot  dorthin  begeben.  Zu  unserer  Verfügung
  standen  zwei  kongolesische  Stahlboote,  die
von  uniformierten  Gestalten  mit  Rudern  oder
durch  lange  Stangen  fortbewegt  wurden  und  bequem
  je  zwei  Europäer,  einige  Neger  und  etwa
zwanzig  Lasten  aufnehmen  konnten.  Außerdem
hatten  wir  zehn  Eingeborenenboote  von  zweifelhafter
  Zuverlässigkeit.  Von  diesen  Booten  sieht
man  hier  zwei  Typen,  den  aus  einem  Stamme
geschnittenen  Einbaum  und  eine  andere  Form,
die  aus  biegsamen  Planken  konstruiert  ist.

Die  Fahrt  des  ersten  Tages  dauerte  fünf
Stunden  und  zog  die  kleine  Flottille  weit  auseinander.
  Mittags  erreichten  wir  bei  drückender
Hitze  unseren  Lagerplatz  bei  dem  Dorfe  Katanda;
dieses  liegt  in  einer  stillen  Bucht  verborgen,
mitten  auf  der  Wasserfläche  und  —  schwimmt,
denn  die  Hütten  stehen  auf  Flößen,  die  durch
unsichtbare  Pfahlbauten  gehalten  werden.  Der
Boden  gibt  bei  jedem  Tritte  nach.  Wir  fanden
interessantes  Flechtwerk.  Form  und  Einrichtung
der  Hütten  ist  die  in  Ruanda  übliche.

Die  Route  des  folgenden  Tages  führte  in
zehnstündiger  Fahrt  bis  Kissen  yi.  Oberhalb
des  Dorfes,  auf  der  Höhe  eines  terrassenförmig
ansteigenden  Plateaus,  zeugen  die  Reste  eines
Standlagers  von  der  vor  einem  halben  Jahre
hier  beendeten  Tätigkeit  der  kongolesisch-englischen
geographischen  Mission.  Sonst  ist  der  Aufenthalt
hier  wenig  angenehm,  da  wir  genötigt  sind,
unmittelbar  am  sumpfigen  Ufer  des  Sees  zu
kampieren,  wo  Millionen  winzig  kleiner  Mücken
den  Aufenthalt  verleiden.

Wir  hatten  hier  einen  weiteren  Tag  unfreiwilligen
  Aufenthalt,  da  die  Landkarawane  noch
nicht  eingetroffen  war.  Ihr  war  es  schlecht  ergangen.
  Die  zu  passierenden  Gegenden  und
Niederungen  waren  teilweise  hoch  überschwemmt.
Viele  Stunden  lang  hatte  das  Wasser  den  Leuten
bis  an  Knie  und  Hüfte,  zweimal  bis  an  den
Hals  gereicht.  Hunde  und  Maultiere  waren  genötigt,
  lange  Strecken  schwimmend  zurückzulegen
und  kamen  in  sehr  erschöpftem  Zustande  an.

Am  Tage  darauf  wurde  bei  Ruisamba  der
lange,  nach  Nordost  sich  erstreckende  Arm  des
Albert-Edward-Sees  übersetzt  und  auf  einem  Hügel
mit  prachtvoller  llbersicht  über  den  größten  Teil
des  Sees  gelagert.

Das  Ostufer  bis  hierher  bietet  im  ganzen
wenig;  es  ist  nur  spärlich  im  Süden  von  Wa-
        <pb n="410" />
        334  20

rondo,  ferner  von  den  Pfahldorfbewohnern
Wakingua,  abermals  Warondo,  Wamraguru  und
Wasongora  bewohnt,  deren  Sultan  Kasigano  ein
Mhima  ist.

Eigene  Kultur  ist  noch  nicht  zu  finden.  Bananenschamben
  gibt  es  bei  Kissenyi  und  Ruisamba
vereinzelt.  Interessant  und  sehr  der  Beachtung
wert  ist  aber  das  nördlicher  gelegene  Kaiwe,
das  eine  eigene  Salzsaline  hat  und  die  Gegend
weithin,  sogar  bis  Bukoba,  mit  Salz  versorgt.

Der  größte  Teil  der  Bewohner  ist  mit  Europäern
  noch  wenig  in  Berührung  gekommen  und
zeigt  sich  diesen  gegenüber  im  allgemeinen  wenig
zugänglich  und  schen.  Die  Zurückhaltung  verliert
sich  aber  bei  entsprechender  Behandlung.

Über  die  Nordost-Ecke  des  Sees  wurde  Kasinde
  erreicht,  wo  für  einige  Zeit  Standlager
vorgesehen  war.  Dieser  Posten  ist  vor  Jahresfrist
  angelegt  worden  und  liegt  auf  einer  Höhe
3/8  Stunden  vom  See  entfernt.  Er  wird  von
einem  agent  militaire  verwaltet  und  hat  eine
militärische  Besatzung  von  50  Mann.  Die  unmittelbare
  Umgegend  ist  völlig  kahl;  nur  unterhalb
  des  Postens  am  Seenfer  bringt  ein  üppiger
Akazienwald  Abwechslung  in  die  Eintönigkeit  der
Landschaft.  Die  ebene  Grassteppe  dehnt  sich  im
Westen  bis  an  die  nahen  Berge,  die  Kasinde  vom
Tale  des  Semliki  trennen;  im  Osten  bildet  ein
südost-nordwestlich  laufender  Rücken  die  Grenze,
über  dessen  Höhen  der  gewaltige  Bergkomplex  des
Ruwensori  zu  uns  herniederschaut,  dessen  schneebedeckte
  Gipfel  allabendlich  im  Schein  der  untergehenden
  Sonne  wundervoll  erstrahlen.

Da  uns  hier  ein  neues  Lastendepot  aus
Entebbe  erwartete,  gab  es  für  den  Führer  der
Karawane,  Leutnant  v.  Wiese,  viel  Arbeit.  Der
Abschluß  aller  Sammlungen  brachte  gleichfalls
angestrengte  Tage.  Leutnant  v.  Wiese  gelang  es,
die  Einwohner  zur  Abgabe  ethnographischer  Gegenstände
  zu  bewegen,  so  daß  bald  darauf  eine
ansehnliche  Sammlung  registriert  werden  konnte.
Eine  neu  angelegte  Liste  hiesiger  Tätowierungen
ergänzt  die  frühere.

Während  Dr.  Czekanowski  nach  sehr  eingehenden,
  erfolgreichen  Forschungen  gestern  hier
anlangte,  werden  die  anderen  Herren  heute  mittag
erwartet,  nachdem  auch  sie  ihre  Arbeiten  im
deutschen  Gebiet  endgültig  abgeschlossen  haben.

Wissenschaftliche  Ergebnisse  der  Expedition.

Wie  der  Direktor  des  Königlich  Botanischen
Museums  in  Dahlem  berichtet,  hat  der  mit  Unterstützung
  der  Königlichen  Akademie  der  Wissenschaften
  an  der  Expedition  des  Herzogs  Adolf
Friedrich  zu  Mecklenburg  teilnehmende  Botaniker

 

Dr.  Mildbraed  bis  jetzt  schon  1347  Nummern
getrockneter  Pflanzen  in  recht  gutem  Zustande  und
mit  vortrefflicher  Etikettierung  versehen  eingesandt.
Die  zwischen  Viktoria-See  und  dem  Gebirgsland
im  Osten  des  Kiwu-Sees  gemachten  Sammlungen
enthalten  wenig  Neues.  Dagegen  sind  die  auf
dem  Gebirge  am  Kiwu-See  in  der  Höhenwaldregion
  zusammengebrachten  Sammlungen  reicher
an  Neuheiten  und  auch  von  pflanzengeographischer
Bedeutung.  Je  weiter  westlich,  nord=  und  südwestlich
  die  Expedition  gelangen  wird,  desto  mehr
wissenschaftlicher  Gewinn  ist  zu  erwarten.

1
r

Nach  einem  Bericht  des  Direktors  des  Königlich
  Zoologischen  Museums  sind  von  der
Expedition  bisher  folgende  Sendungen  in  gutem
Zustande  eingegangen:

1.  Am  2.  Dezember  1907:  Zwanzig  Kisten
aus  Ruanda,  enthaltend:

46  Felle  und  108  Schädel  von  Säugetieren
(Zebra,  Büffel,  sechs  verschiedene  Antilopengattungen,
  Schwein,  Hyänen,  Schakale,
  Löwen,  Sumpfböcke,  Otter),

3  Skelette.
4  Blechbüchsen  und  2  Gläser  (wirbellose
Tiere  und  kleine  Säugetiere),

34  Vogelbälge.

2.  Am  9.  Januar  1908:

Kiwu-See,  enthaltend:

27  Felle  von  Säugetieren  (Meerkatzen,  Colobus,
  Hyrax,  Hase,  Ichneumon,  Ottern,
Serval,  Ginsterkatzen,  Katzen),

1  Blechdose  mit  Eichhörnchen,
Mäusen.
3.  Am  24.  Jan.  1908:  Eine  Kiste,  enthaltend:

30  Felle  von  Säugetieren  (Cercopithecus,
Herpestes,  Felis,  Lutra).

4.  Am  10.  Februar  1908:  Drei  Kisten,  enthaltend:


14  Felle  und  2  Schädel  von  Säugetieren
(Löwe,  Antilopen,  Otter,  Herpestes,  Meerkatzen,
  Affen),

11  Gläser  mit  kleinen  Säugetieren,  Reptilien,
Amphibien  und  wirbellosen  Tieren,

1  Krokodilhaut  mit  Schädel,  Chamäleon,
160  Vogelbälge,
4  Kästen  mit  verschiedenen  Insekten.
5.  Am  22.  Februar  1908:  Acht  Kisten,  enthaltend:

3  Elefantenschädel  und  1  Elefantenhaut,
1  großes  Glas  mit  Reptilien,  Amphibien
und  Fischen,
2  Raupennester.

Eine  Kiste  vom

Ratten,
        <pb n="411" />
        W  335  20

Deutsch-Südwestafrika.
Der  Vorstoß  gegen  Simon  Copper.

Nach  einem  am  19.  März  eingegangenen  Telegramm
  des  Oberstleutnants  v.  Estorff  griff  das
Expeditionskorps  des  Hauptmanns  v.  Erckert  am
16.  März  die  Werft  Simon  Coppers  mitten  in
der  Kalahari,  etwa  100  km  nordöstlich  Geinab,
an.  Der  Feind  verlor  an  Toten  58  Männer:
7  Männer  und  einige  Weiber  wurden  gefangen
genommen.  Simon  Copper  entkam  im  dichten
Busch,  der  Rest  der  Werft  zerstreute  sich  nach
Süden  und  Südwesten.

Hauptmann  v.  Erckert,  Leutnant  Ebinger
und  12  Mann  sind  gefallen,  9  Mann  wurden
schwer,  3  Offiziere,  5  Mann  leicht  verwundet.

Das  Expeditionskorps  war  in  zwei  Kolonnen
von  Gochas,  der  alten  Heimat  Simon  Coppers,
am  6.,  von  Arahoab  (am  Großen  Nossob  nordnordöstlich
  von  Gochas)  am  8.,  in  der  Gesamtstärke
  von  430  Weißen  mit  4  Maschinengewehren
und  700  Kamelen  aufgebrochen.  Am  11.  vereinigte
  sich  das  Korps  bei  Geinab.  Nach  vier
Tagen  wurde  zum  ersten  Male  abgekocht.  Die
tägliche  Wasserration  für  den  Mann  betrug  bei
heißer  und  trockener  Witterung  zuerst  zwei,  dann
einen  Liter.  Bei  Geinab  war  das  letzte  Vleywasser
  gefunden  worden;  es  reichte  aber  nicht
zum  Tränken  der  Kamele.

Hauptmann  v.  Erckert  hatte  auf  der  Spur
Simon  Coppers  am  Abend  des  15.  dessen  Werft
erkundet.  Am  16.  mit  Tagesanbruch  griff  er  die
Werft  mit  zwei  Detachements  unter  den  Hauptleuten
  Grüner  und  Willeke  an,  fiel  jedoch  gleich
bei  Beginn  des  Gefechts.  Hauptmann  Grüner
übernahm  das  Kommando  und  befahl  dem  im
Halbkreis  um  die  Werft  liegenden  Expeditionskorps
  den  ununterbrochenen  Anlauf  gegen  den
Feind.  Dieser  wurde  zwei  Stunden  lang  von
Stellung  zu  Stellung  geworsen,  bis  er  vormittags
½8  Uhr  seinen  verzweifelten  Widerstand  aufgab
und  in  regelloser  Flucht  nach  Süden  und  Südwesten
  auseinander  lief.  Erbeutet  wurden  29  Gewehre,
  zahlreiche  Munition,  eine  kleine  Herde  Vieh
sowie  einige  Pferde.

Das  Hottentottenkommando,  das  am  8.  nördlich
  Koes  eine  Patrouille  überfallen  hatte,  scheint
bereits  am  15.  wieder  bei  Copper  gewesen  zu  sein.

Hauptmann  Grüner  geht  zunächst  zum  Nossob
zurück,  weil  er  Wasser  haben  muß.  Dort  findet
er  das  letzte  sichere  Wasser  in  Arahoab.  Simon
Copper  ist  schwer  geschädigt,  aber  noch  nicht  endgültig
  beseitigt.  Weitere  Grenzbewachung  und
erneute  Expeditionen  bleiben  nötig.

 

Nach  Meldung  des  Oberstleutnants  v.  Estorff

muß  die  Leistung  des  Expeditionskorps  als
ganz  hervorragende  Waffentat  bezeichnet
werden.  Mit  dem  tapferen  und  bewährten  Führer
Hauptmann  v.  Erckert  verliert  die  Schutztruppe
einen  ihrer  besten  Offiziere.
Auf  den  Seiner  Majestät  dem  Kaiser  unterbreiteten
  Bericht  über  das  Gefecht  gegen  Simon
Copper  am  16.  d.  M.  ist  dem  Kommando  der
Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt  nachstehendes
Telegramm  Seiner  Majestät  zugegangen.

Die  Meldung  von  der  hervorragenden  Waffentat
  des  Expeditionskorps  Erckert  hat  Mich  mit  freudigem
  Stolz,  zugleich  aber  auch  mit  tiefer  Trauer
um  den  Verlust  der  Offiziere  und  Mannschaften
erfüllt,  welche  den  Erfolg  über  den  Feind  mit  dem  Tode
besiegelten.  Ich  spreche  dem  Kommando  Meine  wärmste
Teilnahme  an  dem  Tode  dieser  Braven  und  ganz  besonders
  an  demjenigen  des  Hauptmanns  v.  Erckert,
eines  der  besten  und  ritterlichsten  Offiziere  der  Schuttruppe,
  aus.

Wilhelm  I.  R.
1

1*
*

Über  die  Expedition  wird  von  zuständiger
Stelle  weiter  mitgeteilt:

Simon  Copper  war  seit  etwa  Jahresfrist  mit
200  bis  300  Mann  Gefolgschaft,  unter  denen  sich
auch  einige  Leute  von  der  im  Februar  vorigen
Jahres  zersprengten  Lambert-Bande,  sowie  einige
aus  der  Gefangenschaft  entflohene  Witbois  und
Hereros  befinden,  in  der  Kalahari  nahe  der  englischen
  Grenze  bei  Geinab  festgestellt.  Er  bildete
eine  dauernde  Gefahr  für  die  am  Westrand  der
Kalahari  liegenden  Farmen.  So  wurde  durch
Hottentotten  seiner  Bande  die  Farm  Daberas
ausgeraubt,  ihr  Besitzer  Duncan  getötet;  auch
Patrouillen  wurden  mehrfach  angefallen  und  teilweise
  niedergemacht.  Versuche  der  Truppe,  im
Frühjahr  vorigen  Jahres  den  Gegner  zu  fassen,
mußten  wegen  Wassermangels  aufgegeben  werden.
Die  hierbei  gemachten  Erfahrungen  haben  gelehrt,
daß  bei  einem  Unternehmen  in  der  Kalahari-Wüste
  die  Wasserversorgung  der  Truppe  mehr  als
sonst  in  Afrika  die  Hauptschwierigkeit  bietet.  In
dieser  Beziehung  wurden  daher  für  die  —  gegenwärtig
  einschließlich  der  Etappentruppen  etwa
700  Mann  starke  —  Expeditionsabteilung  die  eingehendsten
  Vorbereitungen  getroffen.

Die  vormarschierende  Truppe  (1.,  7.,  16.  Kompagnie,
  eine  kombinierte  Maschinengewehr-Abteilung,
  zwei  Feldsignal-Abteilungen  und  1  Zug
der  zweiten  Feldtelegraphen-Abteilung,  zusammen
etwa  400  bis  500  Mann)  wurde  auf  Kamelen

4
        <pb n="412" />
        336  20

beritten  gemacht.  Dadurch  wurde  nach  vorherigem
  Training,  bei  Fütterung  der  Tiere  mit
Tsamas,  eine  vierzehntägige  Operationsdauer  ohne
Tränken  ermöglicht.  Der  Wasserbedarf  für  die
Mannschaften  wurde  zum  Teil  auf  den  Reit-,  zum
Teil  auf  den  Packtieren  und  durch  eine  besondere
Kamelabteilung  mitgeführt.  Die  letztere  bildete
für  das  Expeditionskorps  außerdem  eine  besondere
bewegliche  Munitions=  und  Sanitätsstaffel  von
etwa  100  Tieren.  Auf  ihr  wurden  (bei  Belastung
des  Kamels  mit  zwei  Zentnern)  verladen:  3  Tagesrationen,
  2  Wasserrationen  zu  1½  Liter,  50  Patronen
  pro  Gewehr,  2500  Patronen  pro  Maschinengewehr,
  Material  und  Vorratsgegenstände.

Im  ganzen  wurden  etwa  700  Kamele  verwendet.
  Die  Vorbereitungen  zur  Verwendung
der  Kamele  für  den  Transport  und  die  Ausbildung
  der  gesamten  Mamschaften  im  Reiten
auf  den  Kamelen  nahmen  viel  Zeit  in  Anspruch.
Die  Wasserversorgung  erfolgte  von  zwei  an  den
Etappenlinien  —  dem  Auob  und  dem  Nossob  —
angelegten  Wasserstationen.  Auch  ist  durch  zwei
Bohrkolonnen  der  Versuch  gemacht  worden,  weitere
Quellen  zu  erschließen.  Dabei  mußte  zum  Teil
bis  zu  einer  Tiefe  von  200  m  hinabgegangen
werden.  Auf  jeder  Etappenlinie  wurden  ferner
mehrere  Magazine  und  Depots  mit  je  einem  Fuhrpark
  angelegt.  Während  der  Operationen  war
die  Nossob-Linie  durch  die  8.  Kompagnie,  die
Auob-Linie  durch  die  1.  Batterie  gesichert.

Zur  Sicherstellung  der  Nachrichtenverbindung
nach  rückwärts  wurde  eine  200  km  lange  Telegraphenlinie
  am  Auob  und  Nossob  entlang  gebant.
Der  Gebrauch  von  Heliographen  wird  durch  das
ebene  und  dadurch  für  diesen  Zweck  unübersichtliche
  Gelände  erschwert,  so  daß  auf  einzelnen
Stationen  besondere  Türme  bis  zu  10  m  Höhe
errichtet  werden  mußten.  Mit  Hilfe  von  Leuchtpistolen
  ist  es  gelungen,  zwischen  einigen,  50  km
von  einander  entfernten  Orten  Signalverbindung
herzustellen.  Auch  wurden  Versuche  mit  Brieftaubenpost
  angestellt,  die  jedoch  infolge  der  in
jener  Gegend  befindlichen  zahlreichen  Raubvögel
keine  große  Aussicht  auf  Erfolg  boten.

Wenn  uun  auch  alle  Vorbereitungen  aufs  sorgfältigste
  getroffen  waren,  so  erschien  es  doch  sehr
fraglich,  ob  die  Expedition  einen  entscheidenden
Erfolg  zeitigen  würde.  Bei  dem  ungeheuer  großen,
etwa  der  ganzen  Provinz  Brandenburg  entsprechenden
  Operationsgebiet,  das  dem  Simon
Copper  zur  Verfügung  stand,  lag  die  Gefahr  vor,

 

daß  der  Feind  sich  allen  Weiterungen  durch  einen
vorzeitigen  Abmarschentziehen,  die  vormarschierende
Truppe  also  einen  Luftstoß  führen  würde.  Ein
umfassendes  Vorgehen  verboten  die  Wasserverhältnisse
  der  Kalahari.  Zeitlich  waren  die  Operationen
an  die  Monate  der  Tsamasreife  gebunden;  auch
verfügte  Simon  Copper  über  ein  wohl  eingerichtetes
Spionagesystem,  so  daß  eine  Überraschung  kaum
möglich  erschien.

Wenn  es  nun  doch  gelungen  ist,  den  Gegner
am  16.  zu  stellen  und  ihm  einen  empfindlichen
Schlag  beizubringen,  so  spricht  diese  Tatsache  besonders
  für  die  geschickten  Maßnahmen  des  leider
zu  früh  gefallenen  Führers,  Hauptmanns  v.  Erckert.
Wiec  schwer  Simon  Copper  geschädigt  sein  muß,
geht  schon  aus  seinen  Verlusten  an  Toten  hervor.
Wohl  kaum  jemals  dürften  in  einem  Gefecht  gegen
Hottentotten  beim  Gegner  58  Tote  gemeldet
worden  sein.

Leider  ist  es  nicht  geglückt,  des  Kapitäns  selbst
habhaft  zu  werden,  dem  es  wohl  in  der  von  den
Kapitänen  meist  beliebten  Art  gelungen  ist,  sich
rechtzeitig  in  Sicherheit  zu  bringen,  während  ein
Teil  seiner  Orlogleute  sich  für  ihn  opferte.

Der  errungene  Erfolg  hat  gezeigt,  was  unsere
Schutztruppe  auch  unter  außerordentlichen  Verpflegungsschwierigkeiten
  zu  leisten  imstande  ist.
Bezeichnend  ist,  daß  der  Gouverneur  nach  einem
am  20.  März  eingegangenen  Telegramm  die  Wirkung
  des  Sieges  noch  höher  einschätzt,  als  sie
schon  nach  den  bisherigen  Nachrichten  eingeschätzt
werden  mußte.

2  1

Die  Werft  Simon  Coppers  ist  dadurch
aufgefunden  worden,  daß  man  der  Spur  der
Bande  folgte,  die  am  8.  März  eine  deutsche
Patrouille  am  Anob  überfallen  hatte.  In  dem
Gesecht  am  16.  stand  der  ganze  Orlog  Simon
Coppers  und  Lamberts  mit  über  zweihundert
Mann  und  mehr  als  hundert  Gewehren  unserem
Kamelreiterkorps  gegenüber.  Der  Gegner  verlor
auch  zwei  Großleute,  darunter  einen  Bruder
Simon  Coppers.  Der  infolge  der  großen  Anstrengungen
  und  Entbehrungen  sehr  geschwächte
Zustand  der  Kamele  sowie  der  Mangel  an  Wasser
verboten  weitergehende  Verfolgung;  auch  machte
sich  die  Nähe  der  englischen  Grenze  als  Hindernis
geltend.
        <pb n="413" />
        W  337  20

übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Südwestafrika  im  I.  Viertel  des  Kalender--lahres

  1907  im  Verglesch  mit  dem  Handel  im  gleichen  eitraum  des  Vorjfahres.

 

 

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1907
Sagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.  Gesamthandel.

Zunahme  —,  Abnahme  —

.  l-—  10  15%

7  642  171
17  787258

 

 

13  368  411

1  Im  1  Im
Beuennung  der  Warengr  e  Viertel  Viertell  Zunahme  Abnahme
g  de  eugruppen  1907  1000“  mnah  5
WerlMWWern-Mt-Wert.  Mr1e#t-Mt  —
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Tebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hilsenfrüchte  985  429  1  074  119  88  690
b)  Kuollengewächfe,  Gemüse  —  Fri  349  112  323  865  25247  —
)  Kolonia  wichse  Gemige  und.  Pel  7  420  824  774  366  —  347  542
Getränke  (außer  Mineralwasser)  859  121  1191  419  —  632  298
e)  Sämereien,  lebende  Pflauzen  und  gutiermitiel  249.221  911  369  662  148
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  200447  752  244  —  551  797
Zusammen  I  3  070  154  5327382  —  2257228
II.  Tiere  und  sieriiche  Erzeugniser
a)  Lebende  Tie  256  224  222  680  33  544  —
b)  Fleisch  und  nerrische  Cxzeugnisse  aller  Art.  769  997  871  113  101  116
Zusammen  11  1  026  221  1  093  793  —  67572

III.  Wineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  422  749  767  192  —  344  443

IX.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  105  016  113  727  —  8711

V.  Chemische  und  pnnenihe  Erzeugnisse  (außer

n  Schießbedarf  und  Sprengmitteln  112  046  208  560  —  96  514

VI.  Textil=  und  Filzwaren.  Bekleidungsgegenstände  njw.

·  Coltlzcl  Lederwaren).  619  791  1277  723  —  657  932
VII.  Leder  und  Lederwaren,  r*  zunrschnerwaten.  393  179  789  00.  395  825
VIII.  Gummi  und  Kautschukwaren  6831  10  900  1019

IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzware  186  722  339  475  —  152  753

X.  Papier=  und  Pappwaren,  nermriihe  und  #nstgegen-.

  stände  ..  .  100  461  92992  7469  —

XI.  Stein-,  TonOD  und  Glaswaren  91  129  50  227  902  —-XII.
  Metalle  u.  Metallwaren  (außer  Instrumenten.  Maschinen

und  Waffen):
u)  Unbearbeitete  Metalle  und  Lalbzeug  187  573  75  975  —  188  402
)  Fabrikate  .  8478662068830  —  1220964
Zufammen  xñ  1  035  439  2444  805  –  1  409  366
Dll.  Instrumente,  Maschinen  und  ahrzeuge  208  623  5  158  —  42  535.
XIU  «  Atmen  unthmmot  131  723  83  718  18  005.  —
XV.  Geld.  ..  5  +  5  —
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Vieriel  1907  7  510  199513274656  —  5764517
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  17  678  977  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  10  163  838  —  —  —
B.  Ausfuhr.
J.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirrichaft
sowic  der  zugehörigen  Nebengewerbe  3  19  –  16
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  300  300  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  .  60149  80448  —  20  290
Zufamnen  II  60  440  80  448  —  19  990

II.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  ·  47052  1147041  —-.

  5“5  Hewerbliche  Erzeugnißse  .  24531  13  247  11281
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Biertel  1907  132  035  5555  38280  –

Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  113281  —

Zunahme  4A-,  Abnahme  —  —  18  754  —  —  —
        <pb n="414" />
        W  338  20
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
es  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1907|Kalenderjahres  1906
w  Wert  Menge  Wert  sMenge  Wert  s  Menge  Wert
M.  k#.  Mkt  kee  M1  kg.  Mk.
A  einfkuhr.
Rei  245  284  62e279  380  503  97278.  —  —  185  219  999
W  und  Backwaren  753  111)  268  088003  985,  363771q  —  250  874,  95683
Gemüse=  und  Obstkonserven,  eingemachtes
  Obst.  .  197  269  170  7544K  —  —  59  475.  7141
Zucker,  Sirup,  Iugerwaren  174  l  64  886  22  897  95  696  —  —  960  860
Tabak  .  466298126  58  905  106  695  —  —  7  278,  8  469
T  baiigdrinate  *  26  645196  477  50  107)  348  360  —  —-  2846251883
Stille  127  030  1417321  212181  2126691  —  —  85  101,  70  987
Suammneein  aller  Art.  Liter  62977  178  7551  135  884  354  872  —  —  72  907  181  117
Bie  .  1253168I4466752430  969!  -86505—  —1177801k339830
Maus  und  e  .  10006761191612-6024SLH  645  —  1601  786  657  083
Pferde  .  St  Ick  2  22060  19,  13  400  13  —  —
Rindvi  eh  418  14  930  374  122220  44  22  710  —  —
Seichietberen  .  1045561190240936469i618556  —  —  81906  128816
h.  Butter,  Käsc,  Eier.  Honig  .
Mu=  sonstige  tierische  Nahrungsmittel
  ...  253  113  206  750  271  388.  371992  —  20  975.  782sT2
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  «  i
Erden  und  Steine  ...  958422923611060890  103  138  —  —  808  468  70777
Salg  .  .....  175624755  31  831  56771  —  —  14  269  o22
Steinkohlen.B  kohlen.  Briketts9  003  952  355  66319711  776  583  799  —  —  617  824  228  136
1  zetroleum  .  RZ7526580  186493l34407  —  —  55  118,  7827
Seifen  aller  Art  32  636,.  22  200  111  188  430  —  —  78  550)  44230
Gewebe  aller  Art  98  154.  236  1460  105  3644  282148  —  —  11810  47  002
Leibwäsche.  Kleider,  Posamemiier=  T!
waren,  Schirme.  Filzwaren  76  993,  352  182  159  614.  906  127  82  621  553  945
Schuhe  und  Stiefe.  18  881  1460  155  23790  281  849  —  —  4909  135  6094
Möbel=  und  Tischlerwaren  122  405.  158  453241  158  198  209  133  701
Glas  und  Glaswaren  52538  46  845  76  57  4161  —  —  15  070)  10  571
Roheisen,  eiserne  Schienen.  D
Stangen,  Blöcke  usw.  536  95481  61401  935  293  369  731  —  —1398339J288091
ell  136  793  39  6831575  273  221  976  —  —  1  488  182343
Eifemweren.  nicht  besonders  ge-14“¼73
  727910545  894  1  578  756  —  —  3  101  421,  850  807
Waren  aus  anderen  unedlen  6  1
Metallen  27571.  67  650  72  482  234  098  —  —  44  9111  166  448
Landwirtschaftliche  Maschinen  3  269  4324  22  573  34880  —  19  305,  30  356
Maschi  für  industrielle  Betriebe  125  758.  101  307  48  6560  71  1507  30  157  —  —
Tranoportmaschinen  und  Fahr-  i
zeuge  aller  Art,  auch  Fahr-  —
räd  Stück  58  38  118  210  418  713  —  —  157  380  595
Fenerwaffen  sts-  E  27105  —  4322  66%  —
Goldmünzen  .  —  —  —  —  —  —  —
Silbermüngen  —  5  —  —  —  5  —  i  —
Weizen,  Nogagen  und  sonstige  1  n
Körnerfrüchte  004  322  638  879  2258  818  584  777  —  54  102  254  490  —
Heu,  Klee  und  sonstige  zutier
mittel.  .  893  7155242  829  3  694  214.  908  804  —  —  2  800  499  665  975
Fleisch  und  „Fleichwernen  .  115760225928  6432119887351439127091  —  —
stig  un  55  227  2877151  99  080,  491  7814  —  —  43  853|  254  069
B.  RAusfuhr.
Rindvieh  —  —  —  —  —  —  —  —
Rindvieh  1  800  —  —  1  900  —  —
....  —  —  s  —  —«  —  —  —
19  211  26032  13341  21  372  5370  4680  —  1
36  800  1642  33  330  —  1606  82  680
42  7344  86.  13743  —  —  44  6390
593  362  12000  6“  3  dos  ass  i1  do-  —s—
11941340932  )—119418I40932—I—
2  063.  77  "  7217  579  —  —
1269  6028  372  47244  97  1  —
und  Verschiedenes.  25  780  21  288  1  0397  8  989  24  750  12290  —  —
        <pb n="415" />
        W  339  20

Desgleichen  im  II.  Viertel  des  Rolenderjahres  1907.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
B  d  II.  Viertel  UI.  Viertel  Zunahme  Abnahme
enennung  der  Warengruppen  1507  1900
Wert  Mk.  Wert  Mk.  Wert  Mk.  Wert  Mtk.
A.  Einkuhr.  "
1  Gztucisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
vie  der  zugehörigen  Nebengewerber
u  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  931  740  1  121  673  —  189  938
b)  Knollengewächse,  Genüse  und  r  rüchte.  207  805  340  025  —  132220
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel  380  655  602  375  —  221  720
4)  Getränke  (außer  Mineralwasser).  707922  1  461  859  —  753  937
Tc)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  duitermitei  36  981  778  450  —  741  469
f)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  205  089  152  538  —  247  449
Zusammen  1  .  2  470  192  4756  920  —  2  286  728
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse·
n)  Lebende  Tie  421  724  6u009  228  —  5  587504
b)  Fleisch  und  kerische  Erzeugnisse  aller  Art.  548  773  852  936  —  304  163
Zusammen  II.  70  497  6862  164  —  5  891  667
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  402  164  761  292  —  359  128
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  .  77  750  87  996  —  10246
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  lander
4  Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  137726  193  640  —  55  914
VI.  Texiii-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  *
taußer  Lederwarern)  635  148  1421  319  —  786  171
VII.  Leder  und  Seberwaren,  Vachstuch,  Krschnerwaren  699  333  704  815  —  11  482
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  4604  14  35  —  9711
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  202  276  298  341  —  96  065
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  73  478  102  165  —  28  687
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  69  183  69  303  180  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Ma--schinen
  und  Waffe
a)  nbearulteie  Metalle  und  Halbzeug  .  392  750  1682  296  —  1  289  546
b)  Fabrikate  .  79711  1  505  284  —  825  573
Zusammen  xi  1072  461  3  187  580  —  2  115  119
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  89227  989  357  —  900  130
XIV.  Waffen  und  M  56  odn  234  090  —  178  037
XV.  Geld.  24350  —-  2435  —
Summe  der  Einfuhe  im  II.  Viertel  1907  6978742  19  683  297  —  12  704  555
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  7510  139  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —  331  397  —  —  —
B.  Ausfuhr.
J.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  10  37  3  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  1203  1  208
b)  Tierische  Erzeugnisse  .....  45853  56  592  —  10  739
Zusammen  II.  4  056  56  592  —  9536
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe.  88  773  315  88  458  —
.  Hewerbliche  E  Erzeugnisse  ..  18  420  5884125  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1907  154289  62  828  91  461  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  132  035  —-  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  1  22254  —  —  —
-  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1907  .  7  133  031  19  746  125  12  613  09.4
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7642  174  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  —  509  143  —  ——  —
        <pb n="416" />
        G  340  20

Wichtigste  Warenvositionen.

 

 

 

 

 

 

 

   
  
 

Im  II.  Viertel  Im  II.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Beuennung  der  Waren  Kalenderjahres  1907  Kalenderjahres  1906
Menge  Wert  Menge  Bert  Menge  Wert  *⅝  VBVert
l  ke  öAMl  x  ku.  Mk.
A.  Einfuhr.
Reis  867  422  91  184  314  559  75  678  52  863  18  506  —  —
Mehl  und  Backwaren  909  153  260  7561114817  382765  —  —  1205664  122  009
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  .  .

gemachtes  Obst.  .  9780««82580280733«91.)o4  —  —  182  926.  108  971
4  cer-  Sirup,  Ziderwaren  266  01  103  8990  219  639  104  5156377  —  —  646
Ta  11  610  25  0607  38  617  85  566  —  —  27  007  60  499
3  aobalfabeilate  13  20444  858  47  658  293  593  —  —  341454  144  735

etille  ne  ......  50670148698  221964193614  —  —  171  294  144  921
Branntweine  aller  Art.  Liter  41  945  116211  114  328  206  525  —  —  72  378  180314
Bier  .  9809204552192263738853125  —1282818:’897906
Bau-  und  Nutzholz  .  ..1188699  0291417761440743  —  —229062s245714
Pferde  ..Stiück  15  113  100  2205  2  177600  —  2055•20645
Rindvi  eh.  ..  .-  389.121090  1201  1548  298  —  —  3  862  1427206
Fleischionferoer  4½*  136  179  187  456306  818  401  001  —  1170639  214  445
Milch,  Butter,  Käse,  Eier.  Honig

und  sonstige  tierische  Nahrungsmittel.

  ...  180  590  221  400  221  047  275291  —  40  457  53  891
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige

erden  und  Stein1730028  123  1906|563  1412  91  8601  216  886  31  336  —  —
.......  44  154  6124  51  373  10  592  —  —  7219  1408
inkohlen,  Braunkohlen,  Briketts  4299  858  133  101  H0  461  474  568  29c—  —  6161616  385  118
Petroleum  179  932  555  135  122  41  618  44  810  139500  —  —
Seifen  aller  r*  17965  30  1  47  172  30  123  793  —  23
Gewebe  aller  7  905  221  540  207916  316  —  —  140  011  95  060
Leibwäsche,  zurci  Hüte,  Mitzen.

Posamentierwaren,  Schirme,

Filzwaren  ....  63  755  388  315  151  639  1  080  823  897884  692  508
Schuhe  und  Stiefe.  26  694  3140  652  17  533  197  656  9  161  112  996  —  —
Möbel  und  Rllchlerwaren.  218  550  182  8225878  260  7328  77987
Glas  und  Glaswar  45  873  43792  66  010  55  463  —  —  20  167  11  671
Roheisen,  eiserne  Sieren

Stangen,  Blöcke  usw.  2204  393  386  416  10  832  400  1  680  511  —  —86280071294095
Wellblech  199  930  69  291  259  157  86  736  —  59  527  17445
Eisenwaren,  nicht  besonders  ge-  D

nannt  ........  66869052184516808751364441  —  —  1212185  842  506
Waren  aus  anderen  unedlen  Z

Metallcn.......  36  731  75  183  11  351  30  197  25  383  4  966  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  5423  6  168  1  607  774  3816  5394  —  —
Maschi  für  industrielle  Betrieb  8381  6532  35  120  41896  —  —  26  739  38  364
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge

aller  Art,  auch  Fahrräder  Stück  23  16  193  264  789  823  —  —  241  773630
Feuerwafsen  425  39  101  728  57056  —  303  17  955
Goldmünzen  —  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen  ..  —  28  750  —  —  —  23  700  —  —

Weizen,  Roggenn.  sonstige  Körnerfrüchte.

  1  835  670  555  886|2387  604  629  171  —  —  551  934  73285
Hen,  Klee  undsonstige  Furtermittel  155  744  20  1405  220  097.  776  085  —  —  5064353  740945
Fleisch  und  Fleischwaren  (ohne  .

Konserven  65  723  84  691  41  904  65  863  23729  18  828  —  —
Sonstige  Leder-  u.  Sattlerwaren  51  082  341  578  144  250  188  275  —  —  93  227  146  697

B.  Ausfuhr.
Rindvieh  Stück  —  —  —  —  —  —  —  —
Riiidvich...-  —  —  —  —  —  —  —
......-  50  1  173  —  —  50  1  173

Ochsen,  Ziegen,  Schafen  15  149  21  052  13  168  22653  1981  —  —  1  601

Sptück  16  970  9  128  7  842  —  —
125  9367  100  13  315  25  —  —  3  918
—  —  172359  12  000  —  —  172  359  12000

31205  88688  114  130  684  791  88  558  —  —

1  700  6317  1876  5660  —  657  176  —

..·.....  786  8  037  460  2  836  326  5201  —  —

und  Verschiedeneo  24  801  16  085  1269  3181123532  12  9091X  —
        <pb n="417" />
        G  341  20

Desgleichen  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1907.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Beuennung  der  Warengruppen  III.  et  III.  Mertel  Zunahme  Abnahme
1906
—  rn  Wert  Mk.  Wert  Mk.  Wert  Ml.
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:  «
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  744  585  3  670  677  21926  092
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Frü  ichte  247  536  508  399  260  863
)  Koloniale  Vergehrungsgegenstände,  Geiminie  190  759  1126.258  —  635  499
)  Getränke  laußer  Mineralwasser).  820  134  1984  030  —  1  163  896
)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  ðvutierminiel  119  123  1279  375  1  160  252
fo  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  271480  838  128  —  561  648
Zusammen  I  2  693  617  9  101  867  —  6  708  250
II.  Tierc  und  tierische  Erzenguisse
u)  Lebende  Tie  305  494  418  455  —  142  961
b)  Fleisch  und  kerssche  Erzeugnisse  aller  Art  694  780  1  671  833  —  977  053
Zusammen  II.  1  000274  2120  288  —  1120014
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  108287  925  903  —  517616
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Llle  ..  52  828  143  777  —  90  949
V.  Chemische  und  v#arnseüch  Erzeugnisse  (außer
.  Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  118  870  243  030  —  124  160
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstäude  usw.
(außer  Lederwaren)  614  626  905  986  —  261  360
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Senchsuch,  krschnerwanen  241  846  167  440  —  225  594
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  5  812  15.232  —  9420
IX.  Holzwaren,  Flechl=  und  Schnitzwa  194  397  319  667  —  125  270
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  —  n.  Lunsigegenftände  70  656  107  746  —  37  090
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glas  .  73  747  128  724  —  54  077
XII.  Metalle  und  ldallneasu  anßer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen::
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Lalbzeng  1  820  059  59  121160  938  —
b)  Fabrikate  .  1  305  878  2  229  412  —  923534
Zusammen  XII  3  125  937  2288  533837404  —
TXlll.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge,  277979  703  563.  125  584
#  Saffen  und  Munition  84  968  221  844  —  136  876
XV.  Geld.  —  —  —  —.
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1007  8  993  844  17093  600  —  8  999  756
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  6978742  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  +32  015  102  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Er  rzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Foritwirischaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  90  20  70  —
II.  Tiere  und  ticrische  Er  zeugnisse
a)  Lebende  Tiere  100  100  —
5)  Tierische  Erzeugnisse  ....  12  603  73  354  —  30  751
Zusammen  II.  142  703  73  354  —  30651
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe.  .  702320  34  80607522  —
I.  Gewerbliche  Erzeugnise  27242  4993  22240  —
Summe  der  Auofuhr  im  III.  Viertel  1907.  772361  113  171  659  190  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  154289  —  —  —
Zunahme  —.  Abnahme  —.  +  618  072  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Auofuhr  im  III.  Viertel  1907  9  706  20058  106  771  —  8  310  566
Lagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  7133031  —  —  —- 



Zitstahtnc—I—,Al-tmhmc—...

2  633  174
        <pb n="418" />
        W  342  20

Wichtig#ste  Warenpositlonen.

 

 

 

 

 

 

 

Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
es  es  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres  1907|Kalenderjahres  1906
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge!  Wert-  Menge  Wert
###  M.  KkK  Myu#r  kg  I  Mc  kg  Mi
A.  Einfuhr.
.  655180s1624171031844i256138  —  376  158.  93  721
LVeig  und  Backwaren  412  15  311  600O  743  0471/1  —  —691  *  431  417
Gemüse=  und  Döstkonserven.  ein-  l  I

gemachtes  .  .  1344272111427  3966541325424  —  —  262  27  213  997
Zucker,  Sirup,  ies  .  422380s164839297691l12902612468935813  —
Tabak  10  58  269321  885)  137  377  6„rt’302  110445
2  abalabrilate.  21  4561  191017  97293,  565  915  —  —  75  837  374  898

„ötille  Weine  .  95  768  112  791  270  181  232969  —  —  174  413  120  178
8  bronntweine  aller  Art.  Liter  54  3271  141  300  136  460  358  172  —  —  82  133  213  782
Bie  .  1  166  269  515  2028253  329  1  195  331  —  —  2087060.  6039
Bun-  und  Nutzholg  .  13423472686123937373832384  —  22595026  563  772
Pfere  Stüch  157  111.280  83  606  070  74  44  310  —  —
Rindviie.  353  99  960  603  232  677  —  —  250  132  717
Fleischkonserven  166  010  205  5600535  902  874  032  —  —  869862  668  463
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  „"  T

und  „jonftige  tierische  Nahrungs-  E

193  24  231  988  431  082  455242  —  —  240  838  223  254
gembe  Kall.  Kreide,  *“

Erden  und  Steine  1255  242  1078533143  426  138687  —  —  188  184  30  834
Salz  ...  82  946  13  129  123  004  18  188  —  —  10  058.  5059

inkohlen,  B  lohl  Griketts  5176  918  218  3686334  376  685  394  —-  —1657458467026
Petroleum  155  050  46  975  274  597,  76559  —  119  538  29  584
Seifen  aller  44  178  29991  68  440  16546  —  —  21271.  16555
Gewebe  aller  55  088  183  166  90  624  268  956  —  —  41  536  85  790
Leibwäsche,  let.  Hitez  Mützen.

Posamentierwaren.  Schirme,

Filzwaren  73  538  388  970113  546  572  505  —  40  00S  183  526
Schuhe  und  St  22955  175  039  31  271  246  417  —  —  8316  71378
Möbel  und  Sheeln7  197  195  168310%230  927  253  015  —  —  33  732  34  675
Glas  und  Glaswaren  62  114  39  45718064%  986  —  —  44  266  59  410
Roheisen,  eiserne  Schienen.

Shugen.  Blöcke  usw  10  269  817  1  745  527  128  721  57  320  110  141096  1687707  —  —
Wellblech  378911  137250  631  215  267  901  —  —  252  334  130  651
Gisen  nicht  besonders  ge-  1

umt  2  498  289  1  025  75144  —  —6571200836027
Makcii  aus  anderen  unedlen

Metallen  .  176  820  126391  50  712  84  01526  4237  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  6  138  7430  3160  3  762  2978  3668  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  57  139  97  002  6546  11  816  50593  82  186  —  —
Trausport  maschinen  u.  Fahrzeuge  «

aller  Art,  auch  Fahrrader  Stück  67  101.  080  118  488  234  —  —  51  387  154

Feuerwaffen  555.  41  462  1131  92754  —  —  576.  51292
Goldmünzen  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen  —  —  —  —  —  —  —  —
Weizen,  Roggen  u.  sonstige  Körner.  .  «-.

  779310i24135299976872574606  —  —9218371;2330314
Heu,  Klee  und  sonstige  Furtermittel  333  916  106  18696  498  1  274  447  —  —  9282582  1168261
Fleisch  und  Fleischwaren  (ohne  «  »  ".

Konserven)  ..  146  142  164  888  128  262  195  528  17  880  —  —  30640

Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  20  765  51  504  41  391  184  0905  —  20  626  133  491
B.  Musfuhr.
Männliches  Rindvieh  .  Stück  —  —  —  —  —  —  —
Weibliches  Rindvieh.  —  —  —  —  —  —  —
Kleinvieh  3  75  —  3  751  —  —
Häute  ent  Dusen.  ziegen,  uhe  13  120  18898  27  802  4  188  —  —  1477225290
Robbe  tück  16.  460  964  1811  —  —  1351
ziarsensnen  130  7  669  114  10  632  16  —  —  2963
Guano  —  —  —  —  —  —  —
Kupfererz  4812  023  702  120  129  8228  34  7824  712  195  667  g38  —  —
Hörner  2200  7  114  --l  9  840  —  —  850  2226
Wildhäute  384  4811  330  1383  54  128  —  —
Kurdofihütren  und  Verschiedenes  20  262  15  928  194  19024  19  768  14  00|—  —
        <pb n="419" />
        W  343  20

Kamerun.

Kämpfe  an  der  Nordwestgrenze.

Um  die  bevorstehenden  Arbeiten  der  Grenzkommission
  an  der  deutsch-englischen  Westgrenze
  Kameruns  zu  ermöglichen,  mußten  die
dort  wohnenden  kriegerischen  Stämme  zur  Anerkennung
  der  Oberhoheit  des  Deutschen  Reiches
gebracht  werden.

Infolgedessen  war  Major  Puder,  der  Kommandeur
  der  Schutztruppe  für  Kamerun,  auf  Befehl
des  Gouverneurs  am  28.  Oktober  1907  mit  der
6.  Kompagnie  von  der  Küste  aufgebrochen,  um  im
Verein  mit  der  2.  und  4.  Kompagnie  (Bamenda
und  Banjo)  die  Gebiete  längs  der  deutsch-englischen

 

Grenze  zu  durchqueren  und  zu  befrieden.  Das
Häuptlingsdorf  von  Alkasim  wurde  am  19.  Dezember
  ohne  Kampf  besetzt;  dann  erhielt  die
4.  Kompagnie,  welche  aus  dem  Verband  der
Expedition  ausschied,  den  Auftrag,  das  Alkasim-Gebiet
  und  die  nördlich  und  nordwestlich  davon
im  Banjo-Bezirk  liegenden  Gebiete  unter  Verwaltung
  zu  nehmen.

Die  6.  und  2.  Kompagnie  setzten  die  Expedition
  in  das  westliche  Grenzgebiet  am  Katsena
fort.  Hierbei  ist  am  5.  März  nach  siegreichem
Gefecht  gegen  die  Muntschis  Hauptmann  Glauning,
  der  Führer  der  2.  Kompagnie  und  Chef
des  Bezirks  Bamenda,  gefallen.

Uvbersicht  über  die  Bewegung  des  Bondels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  III.  Viertel  des  Kalenderlahres

  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  lm  #iten  Zeltraum  des  Vorsahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  III.  Viertel  III.  Viertel!  Zunahmelslbnahme
1907  1906
Wert  Mk.  Wert  Mk..  Wert  Mk.  Wert  Mk.
A.  Einfuhr.
l.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
Körner=  und  Hülsenfrüchte  225  633  100  821  34  812  —
5  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früch  13  940  36  285  7  655  —
)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  —–-p.  209  916  139  041  70  905  —
d)  Getränle  (außer  Mineralwasser)  .  272887  285  509  —  12  622
c)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Iuttemnirel  .  2892  1222  1  070  —
s)  Faserpflanzen  .  —  1:  —  18
g)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  57  115  17.  181  9  634  —
Zusammen  I.  812  413  700  372  112  041  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  2321  1  400  012
)  Fleisch  und  Mrische  Erzeugnisse  aller  Art  .  514796  354  887  159  909  —
Zusammen  II  517  117  3560  206  160  821  —

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  245  472  226  671  18  798  —

IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Feiten  und  O  47  126  29  737  17  689  —

½s  SEhemische  und  pharmazeutische  Elen,  iss  (außer

Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  85  812  108  127  —  22285

VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Veileidungsgehenftände  usw.

"  (laußer  Lederwaren)  2  004  164  906  808  —
VII.  Leder  und  Lederwaren.  Wachstuch,  urschnerwaren  62  890  65  132  -  2283
III.  Gummi=  und  Kautschukwaren  5371  8  048  —  2  674

IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnigzwar  38240  55  218.  16  978

X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  g  Kunstgegenstände  12  649  40  570  2079  —

XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  50  4  10  375  7  104
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Jnstrunienien,  Maschinen

  und  Waffen):

a)  Unbrarbekkutt  Metalle  und  Halbzeug  20  052  10  364  18  688  —

b)  Fabrikate  519  319  362  245  157  071  —

Zusammen  An  518  871  372609  175  762

TIIl.  Instrumente,  Maschinen  und  ahrzeuge  154  494  51589  102  905  -—-XII,
  anennnd  Mutntton  40011  54  349  —  14  888
XV.  Geld  .  244578821200  —  586  622

Summe  der  Einfuhr  im  ’n.  viertel  1  1907  vers„  1904  f400F  52046  C  858  907  —

Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  3  166  6560J  2  349  363  —  —-Zunahme

  —.  Abnahme  1738B879  1697  199  —  —
        <pb n="420" />
        GW  344  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  III.  Viertel  III.  Viertel  Zunahme  Abnahme
1907  1906
Wert  Mk.  Wert  Mlk.  Wert  Ml.  Wert  Mtk.
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Tebengewerbe
a)  Erzeugnisse  des  Landbaun  2  476  828  1335  880  1140  948  —
b)  Erzeugnisse  der  Fansbaues  n  2  168  311  I1  444  412  718  899  —
Zusammen  1.  4640  19992  780  292  1859  847  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  174  404  221.60  —  46  856
III.  Mineralische  und  fossile  Nohsioffe  9754  912  8842  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnifse  .  .  28483  13  748  9  685  —
V.  Geld  .  25  600  –  25  600
Summe  der  Ausfuhr  im  In.  Viertel  1907  ti.  1906  4873  330211  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  3  780  8512  656  400  —  —
Zunahme  +—.  Abnahme  +  1  092  479—+  359  812  —
C.  6Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  u.  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1907  baw.  19067yCOSS  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  694750150005  763  —  —
Zunahme  —.  Abnahme  —.  +2831  *  2  057  011  —  —
Ficht#g#te  Warenvolsitionen.
m  uu.  Viertel  Im  III.  Viertel
Ben  nung  des  Jahres  1907  des  Jahres  1000J„  unahme  Abnahme
r
Waren  Menge  Wert  s  Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert
kg  Mi.  kg  Mk.  kggMk.  kg  Mk.
A.  Einfuhr.
Reieiiss  632  679  15228117112  991  139  276  13  005160  312.  —
Mehl  und  Backwaren  1  56  324  63911888  642  46  G  G  17  8S  1  —
Taba  ...  93898  120  360  71  531  83  752  22367  36  608  —.—
kabacmbkitati.  ...  9821.  19278  2786  27  906  7035  21872  —  i  —
5Stille  Weine  Liter  31  165  31  315795  31  137  —  —  1  630  2797
Branntweine  aller  Art  ....-  3080201690524643931Alöll  —  —  106  373  12459
Bi  .  -  89  423  53321  82  024  15  092  7399  8229  —  —
Bau=  und  Nuthoolz  ..  112  325.  57115326  286.  47  35586  OB  97600  —
Fleisch,  Fische,  Eier,  Milch  Lonig  und  Z  1
sonstige  tierische  Nahrungsmittel  582  957  513  907  851  17“  354  887  231  040  159  020  —  —
Zement,  Kalk,  Kreide,  sonstige  Erden  »  :  ;
und  Steine  121  152  33933679  837  48  993  —  —  258  685  15  060
Salz  1  940  340  131  098  1  7906  211  107719150  078  26  374  —
S  Ekelhohlen  VBraunlohlen.  Briletts  1  086  875  49  026062  051  4  187  4830  —  —
Petroleum  89251  20  406  80  798  20  473  8  153.  —  67
Seifen  aller  Art  89  710  31  05066  201  20  37828446  10  681  —  —
Gewebe  aller  Art  435  807  1629983218  567  746  831217  240  883  152  —  —
Leibwäsche,  Nieider,  Hüte,  Mützen,  Posamentierwaren,
  Schirme,  Filzwaren  88  628  340  061  70  174  327818  18154  12243  —  —
Schuhe  und  Stiefel.  .  .  8i244420  548542568  3387i857  —  —
Glas  und  Glaswaren  .  26845422053130338383  --—  38224458—
Roheisen,  eiserne  Schienen.  Ztangen
Alöche  usw.  .  tH82923274  23866  86114096·!14668  —  —
Well  9100  128  30  62830  367  38  420  120830  239.  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  mÜI41578  500  385  46651  102  257339  227  338  i2  1271  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen  46  805  88  4664  958  20  987  27  5081  —  —
Feuerwaffen  Stüc  128  8739  783  24320  —  660  15  581
Goldmünzen  —  000  —  100000  —  —  —  80000
Silbermünzen  —  221578  —  721  200  —  —  —  166622
        <pb n="421" />
        W  345  20

 

 

 

 

 

 

 

B  enennun  g  Im  III.  Viertel  Im  III.  Viertel
der  des  Jahres  1907/des  Jahres  1906  Zunahme  Abnahme
Waren  Menge  Wert  Mengee  Wert  Menge  WertMenge  Wert
keMt.  kg  Ml.  kg  Mk.  kg  Mk.
B.  Kusfuhr.
Kakao  721  417|1  074  151143  165]  415  033278252·659  118  —  —
Palmlkerne  .  .4369852101578783177656380941051  587  377  693  —  —
almöl.  .  .  ..  1  045  417  5969869  915282  426175  502-·103  54  —  —
Bau=  und  Nutzholz  338  934  30  45252  50317  3016  341  18  1571  —  —
Kautschlk  394  3072  132  813)  308  249|1  427111186  058  705  732  —  —
Elfenbein  .  ...  8  224  158  4251  14  369  210  392  —  —  6  145,  51  967
ieh  .Stück  460  13  780  249  7505  211  6275  —  —
Togo.

Über  die  Desttälle  in  Accra,

welche  bekanntlich  die  Verhängung  der  Quarantäne
über  die  Häfen  Togos  erforderlich  gemacht  haben,
wird  vom  Gouvernement  berichtet,  daß  nach  einer
amtlichen  Mitteilung  der  englischen  Regierung  bis

Mitte  Februar  achtzig  Fälle  mit  tödlichem
Ausgange  zu  verzeichnen  waren.
Im  Krankenhause  befanden  sich  zu  demselben

Zeitpunkt  11,  im  Isolierlager  29  Personen.

 

Kolonialwirtschaftli

k#oko-Land-  und  Minen--Gesellschaft.

Die  Gesellschaft  teilt  in  ihrem  Berichte  über
das  zwölfte  Geschäftsjahr  (1907)  mit,  daß
die  Expedition  des  Herrn  Elers-London  in  das
Kaokofeld  zur  Erforschung  von  Guanovorkommen.
leider  resultatlos  verlaufen  ist.  Der  Bericht  fährt
dann  fort:  Inzwischen  ist  das  Reichs-Kolonialamt
  wegen  Erschließung  unseres  Landgebietes
durch  Absteckung  von  Farmen,  Ausschließung  von
Wasserstellen  und  wegen  Überlassung  eines  Teils
des  Gesellschaftsgebietes  an  die  Regierung  zwecks
Verkaufs  von  Farmgelände  für  Rechnung  der
Gesellschaft  sowie  wegen  Einführung  der  Kaiserlichen
  Bergverordnung  vom  8.  August  1905
innerhalb  des  Bergwerkseigentums  unserer  Gesellschaft
  an  uns  herangetreten.  Dem  Reichs-Kolonialamt
  ist  darauf  seitens  der  Gesellschaft  in
entgegenkommendem  Sinne  erwidert  worden.  Es
schweben  zur  Zeit  weitere  Verhandlungen  in
dieser  Angelegenheit.

„Da  zur  Zeit  eine  unerfreuliche  Mißstimmung
gegen  die  Land=  und  Konzessionsgesellschaften  im.
deutsch-südwestafrikanischen  Schutzgebiete  bei  einem
großen  Teil  der  Bevölkerung  Deutschlands  herrscht
und  vielfach  irrige  Ansichten  über  die  Art  der
Besitzerwerbung  der  einzelnen  Gesellschaften  sowie
über  ihre  Tätigkeit  vorhanden  find,  so  halten  wir
es  für  geboten,  diesem  Berichte  eine  kurz  zu- 



che  (itteilungen.

sammengefaßte  Übersicht  über  das  Eigentumsrecht
  und  die  Tätigkeit  unserer  Gesellschaft
  anzufügen.

Die  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft,  die
keine  Konzessionsgesellschaft  ist,  sondern  deren  Besitztitel
  auf  der  käuflichen  Erwerbung  von  vorhandenen
  anerkannten  Rechten  beruhen,  wurde
als  eine  Deutsche  Kolonialgesellschaft  mit  einem
Kapital  von  10  000  000  Mk.,  von  denen
8  000  000  Mk.  begeben  sind,  mit  dem  Sitz  in
Berlin  am  11.  April  1895  gegründet,  nachdem
sie  von  der  Firma  L.  Hirsch  &amp;amp;  Co.,  London,
teils  durch  Barzahlung,  teils  durch  Überweisung
von  Anteilen  das  Kaokofeld  mit  seinem  Landund
  Bergbaubesitz  käuflich  erworben  hatte.  Die
ebengenannte  Firma  hatte  das  Kaokofeld  von  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika
gekauft.

Das  Kaokofeld  umfaßt  ein  Areal  von  etwa
100  000  akm,  wird  begrenzt  im  Norden  durch
den  Kunenefluß,  im  Süden  durch  den  Ugabfluß,
im  Westen  durch  den  Atlantischen  Ozean;  die
Ostgrenze  zieht  sich  in  gerader  Linie  von  Zwartboois
  Drift  südlich  bis  zur  geographischen  Breite
von  Otjikuare,  dann  in  einer  Linie  ostsüdöstlich
abbiegend  bis  zum  Meridian  von  Otjitambi,  von
dort  über  Franzfontein  bis  zu  dem  Punkt,  wo
der  Ugabfluß  von  dem  15.  Grad  östlicher  Länge
geschnitten  wird.
        <pb n="422" />
        346  20

Der  Zweck  der  Gesellschaft  besteht  in  der
wirtschaftlichen  Erschließung  und  Verwertung  des
von  ihr  in  Deutsch-Südwestafrika  erworbenen
Grundbesitzes  und  der  dazugehörenden  Berggerechtsame.


Zur  Erforschung  ihres  fast  gänzlich  unbekannten
  Besitzes  hat  die  Gesellschaft  in  den  Jahren
1894,  1895,  1897  und  1906  Expeditionen  in
das  Kaokofeld  entsandt,  um  dasselbe  auf  seinen
Wert  für  Farmzwecke,  an  Mineralien,  Guano  usw.
zu  erforschen.  Für  diese  Expeditionen  hat  die
Gesellschaft  insgesamt  327  439,35  Mk.  verwendet.
Leider  war  das  Ergebnis  dieser  Erforschungen
bisher  nicht  günstig.  Hoffentlich  werden  weitere
Expeditionen  von  einem  besseren  Erfolg  begleitet
  sein.

Versuche  der  Gesellschaft,  durch  finanzielle
Unterstützung  ein  Ansiedlungsunternehmen  in  die
Wege  zu  leiten,  sind  daran  gescheitert,  daß  es
den  Unternehmern  nicht  gelang,  das  erforderliche
Kapital  in  Deutschland  aufzutreiben.

Die  mannigfaltigen  Bemühungen  für  die  Besiedlung
  des  Landgebietes  durch  den  Gesellschaftsvertreter,
  der  seit  dem  Jahre  1901  für  die  Gesellschaft
  mit  seinem  Wohnsitz  im  Kaokofelde  wirkt,
waren  bis  jetzt  vergeblich.  Es  sind  zwar  Anfragen
  Ansiedlungslustiger  an  die  Gesellschaft  bzw.
ihren  Vertreter  herangetreten,  jedoch  offenbar
lediglich  mit  dem  Wunsch  nach  informatorischer
Mitteilung  und  nicht  mit  wirklicher  Absicht  eines
Kaufes.  Dieses  ist  auch  in  der  Natur  der  Sache
begründet,  denn  das  Kaokofeld  liegt  weit  von
Eisenbahnen,  Kommnnikationswegen  und  bevölkerten
  Ortschaften  entfernt,  so  daß  ernstzunehmende
  Ansiedlungslustige  bisher  umsoweniger
Interesse  für  das  Kaokofeld  zeigten,  als  noch
außerordentlich  umfangreiche  unverkaufte  Geländestrecken
  in  der  Nähe  von  Eisenbahnen,  Kommunikationswegen
  und  bevölkerten  Ortschaften  vorhanden
  sind.  Außerdem  kommt  für  die  nächste
Zukunft  in  Betracht,  daß  fast  das  ganze  Kaokofeld
  bis  auf  einen  verschwindend  kleinen  Geländekompler
  durch  Erlaß  des  Kaiserlichen  Gouvernements
  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  11.  Juni

 

1907  von  dem  polizeilichen  Schutze  durch  die
Regierung  ausgeschlossen,  also  den  Farmlustigen
im  Kaokofelde  kein  Schutz  von  Leben  und  Eigentum
  gewährleistet  ist.  Das  ist  natürlich  ein
weiteres  schwerwiegendes  Moment,  um  die  Besiedlung
  des  Landbesitzes  der  Kaoko-Land=  und
Minen-Gesellschaft  zu  erschweren  und  jedenfalls
hinauszuschieben.

Mit  der  Frage  der  Besiedlung  hängt  die  der
Verwertung  der  Berggerechtsame  zusammen.  Bisher
  sind  keine  Anmeldungen  Dritter  zwecks
Schürfens  an  den  Vertreter  der  Gesellschaft  gelangt.
  Verhandlungen  über  ein  von  der  Gesellschaft
  zu  erlassendes  Bergregulativ  sind  in  der
Schwebe.  Mit  dessen  Veröffentlichung  beabsichtigt
die  Gesellschaft,  Schürffreiheit  einzuführen.

Eine  nutzbringende  Erschließung  des  Kaokofeldes
  würde  nur  durch  eine  durch  dasselbe  geführte
  Eisenbahn  möglich  sein,  deren  Bau,  wenn
die  Regierung  ihn  unternehmen  wollte,  die  Gewlschaft
  nach  Kräften  zu  unterstützen  bereit  sein
wird.

Wir  hoffen,  daß  die  obigen  Darlegungen  sowohl
  für  die  Interessenten  wie  auch  für  weitere
Kreise  klärend  wirken  und  den  Anschuldigungen
gegen  die  Leitung  der  Gesellschaft  ein  Ziel  setzen
werden.“

Die  Bilanz  weist  folgende  Aktiva  auf:
Landbesitz,  Grundrechte  7  200  000  Mk.,  Bankguthaben
  304  486  Mk.,  Hypotheken  19  873  Mk.,
Effekten  204  130  Mk.,  Kasse  11  Mk.

Als  Passiva  find  ansesahrr
8  000  000  Mk.,  1  Kreditor  833  M

Das  Gewinn=  und  Farun  zeigt
folgende  Einnahmen:  Bank=  und  Hypothekenzinsen
  20  991  Mk.

Hiervon  gehen  ab  an  Ausgaben:
verlust  auf  Effekten  10  650  Mk.,
kosten  11  219  Mk.

Es  bleibt  demnach  ein  Verlustsaldo  von
907  Mk.,  der,  dem  Verlustvortrag  aus  1906  von
271  426  Mk.  hinzugefügt,  einen  Gesamtverlust
von  272  333  Mk.  ergibt.

Kapital

Kurs-Handlungsun-




Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Oateriallen  zur  afrikanischen  Eingeborenen-  und  Krbeiterpolitik.

Vorschrift  für  eingeborene  Bebienstete  und  Arbeiter
im  Bezirh  Lourencço  Maraques.
Vom  9.  September  1904.
Art.  1.  Als  Eingeborene  werden  betrachtet
die  von  eingeborenen  Eltern  im  überseegebiet
geborenen  Personen,  die  sich  nicht  durch  ihre  Erziehung

  und  ihre  Gewohnheiten  von  der  Gemeinschaft
  ihrer  Rasse  unterscheiden.

Art.  2.  Die  Eingeborenen,  denen  der  Aufenthalt
  in  der  Stadt  erlaubt  ist,  sind  verpflichtet,
Kleidung  zu  tragen,  die  ihnen  den  Rumpf  und
die  Beine  bis  mindestens  zum  Knie  bedeckt.
        <pb n="423" />
        W  347  28

Art.  3.  Innerhalb  der  Stadt  Lourenco  Marques
  ist  das  Verweilen  nur  den  Eingeborenen
erlaubt,  die

a)  Eigentümer  liegender  Güter  oder  von  Handels=
  oder  Gewerbeanlagen  sind;

b)  im  Dienste  des  Staates  oder  der  Gemeinde
stehen;

T)  Beschäftigung  suchen,  indem  sie  die  Bestimmung
  im  Artikel  6  erfüllen;

d)  Bedienstete  einer  vorübergehend  in  der  Stadt
anwesenden  Privatperson  sind;

e)  nach  den  Bestimmungen  des  Art.  8  ein  Ausweispapier
  haben,  wonach  sie  kommen,  um
Fragen  in  berechtigten  persönlichen  Angelegenheiten
  zu  behandeln;

)  aus  den  Ortschaften  des  Innern  in  die  Stadt
zum  Verkaufe  ihrer  Handelswaren  kommen;

6)  Lohnbedienstete  einer  in  der  Stadt  wohnenden

  Privatperson,  Handwerker  oder  Tagelöhner

  sind;

als  Frauen,  zwar  unter  keiner  der  vorstehend

aufgeführten  Bedingungen,  gleichwohl  als

Familienglieder  nach  ihren  Bräuchen  und

Gewohnheiten  mit  einem  Eingeborenen  leben,

dem  das  Verweilen  in  der  Stadt  erlaubt  ist;

als  Kinder  unter  zwölf  Jahren  bei  ihren

Eltern  sind,  denen  der  Aufenthalt  in  der

Stadt  erlaubt  ist;

im  Dienste  ihrer  außerhalb  wohnenden  Arbeitgeber

  mit  der  Erklärung  kommen,  auf

die  sich  der  Art.  12  bezieht;

durch  eine  Behörde  krankheitshalber  in  die

Stadt  geschickt  werden.

Art.  4.
den  Bedingungen  des  Absatzes  a  des  vorigen
Artikels  befinden,  wird  in  der  Gemeindeverwaltung
auf  Grund  eines  Ausweispapieres  unentgeltlich
ein  Zeugnis  bewilligt,  zu  dessen  Vorzeigung  bei
den  Polizei=  und  Verwaltungsbehörden  sie  auf
Verlangen  stets  verpflichtet  sind  und  das  seinen
Besitzer  von  irgendwelchem  Verfahren  wegen  Übertretung
  der  Bestimmung  in  dem  genannten  Artikel
  befreit.  Dies  Zeugnis  ist  ein  Jahr  lang
gültig,  nach  dessen  Ablauf  es  auf  der  Gemeindeverwaltung
  entsprechend  gekennzeichnet  wird,  sosern
  zur  Verlängerung  seiner  Gültigkeit  Anlaß
vorliegt.

Art.  5.  Den  Eingeborenen,  mit  Ausnahme
der  in  die  Heereslisten  Eingetragenen,  wird  unter
den  Bedingungen  des  Absatzes  b  des  Art.  3  vom
Vorstande  der  Abteilung  oder  des  Dienstzweiges,
von  dem  sie  abhängen,  ein  Zeugnis  ausgestellt,
das  auf  der  Gemeindeverwaltung  gekennzeichnet
werden  muß.  Dort  wird  denen,  die  nicht  dauernd
Uniform  tragen,  welche  die  Art  ihres  Dienstes
angibt,  ein  Metallschild  mit  den  Buchstaben  S.  N.  R.

—
—

–4

—.

k

—

Den  Eingeborenen,  die  sich  unter

 

übergeben,  das  auf  der  Kleidung  gut  sichtbar
getragen  werden  muß.

Die  Zeugnisse  müssen  bei  den  Polizei=  und
Verwaltungsbehörden  auf  Verlangen  stets  vorgezeigt
  werden.

Die  Vorstände  der  Abteilungen  oder  Dienstzweige,
  die  diese  Zeugnisse  ausgestellt  haben,  müssen
sie  von  den  aus  dem  Dienste  entlassenen  Eingeborenen
  zurückziehen  und  diese  Tatsache  der  Gemeindeverwaltung
  unter  gleichzeitiger  Rücksendung
der  den  Eingeborenen  gelieferten  Abzeichen  mitteilen.


Art.  6.  Den  Eingeborenen  wird  unter  den
Bedingungen  des  Absatzes  c  des  Art.  3  auf  der
Gemeindeverwaltung  eine  Sondererlaubnis  zum
Aufenthalte  in  der  Stadt  auf  sechs  Tage  bewilligt,
nach  deren  Ablauf  sie  zurückgezogen  wird;  ihre
Besitzer  werden,  wenn  sie  keine  Anstellung  oder
keinen  Dienst  bei  einem  Privaten  erhalten  haben
und  nicht  dementsprechend  eingetragen  worden
sind,  aufgefordert,  die  Stadt  zu  verlassen,  sofern
sie  nicht  vorziehen,  sich  als  Arbeiter  oder  Tagelöhner
  eintragen  zu  lassen.

Art.  7.  Den  Eingeborenen  wird  unter  den
Bedingungen  des  Absatzes  d  des  Art.  3  auf  Verlangen
  der  Personen,  denen  sie  dienen  und  für
die  von  diesen  angegebene  Zeit,  aber  nie  über
einen  Monat,  unentgeltlich  eine  Erlaubnis  zum
Aufenthalte  in  der  Stadt  erteilt;  sie  kann  von
der  Verwaltungsbehörde  ihres  Wohnortes  oder
von  der  Gemeindeverwaltung  ausgestellt  werden,
in  letzterem  Falle  haben  sie  48  Stunden  Frist,
sie  zu  erbitten.

Die  Gültigkeitsdauer  kann  von  der  Gemeindeverwaltung
  allmählich  auf  nicht  mehr  als  je  einen
Monat  auf  Ansuchen  dessen,  dem  die  Eingeborenen
dienen,  verlängert  werden.

Art.  8.  Das  Schriftstück,  auf  das  sich  der
Absatz  e  des  Art.  3  bezieht,  gibt  seine  Gültigkeitsdauer
  (nicht  über  sechs  Tage)  an  und  wird  kostenlos
  von  dem  Verwalter  des  Bezirks,  dem  der
Eingeborene  angehört,  ausgestellt.

Die  Gültigkeitsdauer  dieser  Erlaubnis  kann
von  der  Gemeindeverwaltung  auf  Ansuchen  des
Beteiligten  allmählich  (nicht  über  je  sechs  Tage)
verlängert  werden,  wenn  dazu  berechtigter  Anlaß
vorliegt.

Art.  9.  Den  Eingeborenen  wird  unter  den
Bedingungen  des  Absatzes  7  des  Art.  3  von  der
Verwaltungsbehörde  des  Ortes,  dem  sie  angehören,
oder  von  der  Gemeindeverwaltung  kostenlos  eine
Erlaubnis  erteilt;  darin  wird  die  Gültigkeitsdauer
angegeben,  die  sich  nach  derjenigen  des  Gewerbesteuerscheines
  richtet,  falls  diese  Steuer  zu  zahlen
ist;  sie  kann  vierteljährlich  ausgestellt  und  allmählich
  verlängert  werden,  wenn  diese  Steuer
nicht  geschuldet  wird.
        <pb n="424" />
        G348  2

Art.  10.  Die  Eingeborenen  sind  unter  den
Bedingungen  des  Absatzes  g  des  Art.  3  verpflichtet,
sich  eintragen  zu  lassen.  Sie  zahlen  dafür
1000  Reis  auf  der  Gemeindeverwaltung,  die
ihnen  ein  Zeugnis  ihrer  Eintragung  und  außerdem
denen,  die  nicht  auf  Privatlohndienst  eingetragen
find,  ein  Metallschild  liefert,  das  gut  sichtbar  die
Buchstaben  A.  C.  L.  M.  enthält.

Wenn  ein  Eingeborener  die  Beschäftigung,  für
die  er  eingetragen  ist,  wechseln  oder  aufgeben  will,
so  muß  er  es  auf  der  Gemeindeverwaltung  mitteilen;
  im  zweiten  Falle  müssen  die  Zeugnisse  und
Abzeichen  eingezogen  werden;  die  betreffende  Eintragung
  ist  zu  löschen.  Wenn  nur  ein  Wechsel
der  Beschäftigung  stattfindet,  so  erfolgen  die  geeigneten
  Vermerke  auf  dem  Zeugnisse  und  in  der
Eintragung;  die  Abzeichen  werden  übergeben,
wenn  die  neue  Beschäftigung  zu  deren  Gebrauch
verpflichtet;  entgegengesetztenfalls  werden  sie  eingezogen,
  wenn  sie  vorher  ausgehändigt  waren.

Die  Zeugnisse  müssen  jährlich  auf  der  Gemeindeverwaltung
  gegen  Zahlung  von  100  Reis  mit
dem  Prüfungsvermerk  versehen  werden.

Art.  11.  Den  Frauen  und  Kindern  werden
unter  den  Bedingungen  der  Absätze  h  und  i  des
Art.  3  auf  Ersuchen  des  Eingeborenen,  von  dem
sie  abhängen,  kostenlos  Erlaubnisscheine  erteilt;
diese  müssen  bei  den  Polizei=  und  Berwaltungs-=behörden
  auf  Verlangen  vorgezeigt  werden.  Ihre
rechtmäßigen  Besitzer  sind  von  dem  Verfahren
wegen  Ubertretung  der  Bestimmung  in  dem  erwähnten
  Artikel  befreit.

Diese  Scheine  werden  vierteljährlich  auf  der
Gemeindeverwaltung  mit  dem  Prüfungsvermerk
versehen,  sofern  sie  nicht  vor  Ablauf  dieser  Frist
eingezogen  werden  müssen.

Art.  12.  Die  außerhalb  der  Stadt  wohnhaften
Privaten,  die  einen  ihrer  Bediensteten  schicken
müssen,  haben  ihm  eine  schriftliche  Erklärung  zu
übergeben;  diese  gilt  für  sechs  Tage  und  befreit
den  Vorzeiger  von  der  Verantwortlichkeit  der
lbertretung  des  Art.  3.

Die  Gültigkeitsdauer,  auf  die  sich  der  vorliegende
  Artikel  bezieht,  kann  von  der  Gemeindeverwaltung
  für  aufeinanderfolgende  Zeiträume  bis
zu  sechs  Tagen  verlängert  werden,  wenn  berechtigter
  Grund  dazu  vorliegt.

Art.  13.  Den  Eingeborenen  wird,  unter  den
Bedingungen  des  Absatzes  k  von  der  Behörde,
die  sie  dienstlich  beschäftigt,  ein  Ausweis  geliefert;
darin  wird  von  der  Abteilung,  der  sich  der  Eingeborene
  vorstellt,  die  Frist  angegeben,  während
der  ihm  der  Aufenthalt  in  der  Stadt  erlaubt  ist.

Art.  14.  Es  ist  unbedingt  verboten,  die  erteilten
  Erlaubnisscheine,  Zeugnisse  und  Abzeichen
von  einem  auf  den  andern  Eingeborenen  zu
wechseln  oder  in  irgend  einer  Form  zu  übertragen;

 

als  Übertreter  der  vorliegenden  Vorschrift  wird
sowohl  derjenige  betrachtet,  der  den  Wechsel,  die
Abgabe  oder  Übertragung  ausführt,  als  auch  der,
dem  sie  zugute  kommt.

Falls  eines  jener  Schriftstücke  oder  Abzeichen
abhanden  kommt,  muß  der  Eingeborene,  dem  es
gehörte,  diese  Tatsache  sofort  der  Gemeindeverwaltung
  mitteilen,  damit  gegen  Zahlung  von
1000  Reis  der  nötige  Ersatz  erfolgt,  wenn  der
Mitteilende  zur  Zahl  derer  gehört,  auf  die  sich
der  Art.  10  bezieht.  In  den  anderen  Füällen
sind  500  Reis  zu  zahlen.

Art.  15.  Von  allen  Zeugnissen  oder  Erlaubnisscheinen
  werden  bei  der  ausstellenden  Behörde
Bücher  geführt;  darin  sind  die  Namen  der  betreffenden
  Eingeborenen,  ihre  Einteilung  gemäß
Art.  3,  ihr  Bezirk,  Heimatsort,  Häuptling  und
Ortsältester  sowie  alle  Angaben,  die  zu  ihrer  Feststellung
  dienen  können,  vermerkt.  Die  gleichen
Angaben  müssen  auf  den  Schriftstücken  vorhanden
  sein.

In  den  Büchern  der  Gemeindeverwaltung
werden  für  jeden  Eingeborenen  die  ihm  auferlegten
  Strafen  vermerkt.  Das  Nachschlagen
wird  jeder  Person  freigestellt,  die  einen  der  eingetragenen
  Eingeborenen  für  ihren  Dienst  anzuwerben
  gedenkt.  Wenn  bei  oder  nach  der  Eintragung
  eines  Eingeborenen  festgestellt  wird,  daß
ein  verfallenes  Buch  auf  diesen  Bezug  hat,  so
werden  alle  darin  erwähnten  Strafen  in  das  neue
Buch  übertragen.  Die  in  dieser  Beziehung  von
den  Eingeborenen  gemachten  falschen  Angaben
werden  als  Übertretung  der  vorliegenden  Vorschrift
  angesehen  und  als  solche  bestraft.

Art.  16.  Die  Eingeborenen,  die  angetroffen
werden,  ohne  ihre  Anwesenheit  in  einer  der  in
den  Art.  4  bis  13  festgestellten  Form  rechtfertigen
zu  können,  werden  das  erstemal  verwarnt  und
aufgefordert,  die  Stadt  zu  verlassen,  sofern  sie  sich
nicht  in  geeigneter  Weise  eintragen  lassen  wollen.

Beim  zweiten  und  bei  den  folgenden  Malen
werden  sie  von  dem  Gemeindeverwalter  wegen
Ungehorsams  mit  14  Tagen  bis  zu  drei  Monaten
Arbeit  bestraft  (zum  Satze  von  100  Reis  für  den
Arbeitstag  nebst  Nahrung).

Die  Gemeindeverwaltung  verteilt  die  derart
bestraften  Eingeborenen  im  Einvernehmen  mit  den
betreffenden  Vorständen  auf  die  verschiedenen
Dienstzweige  des  Staates  oder  der  Stadt  und  auf
die  Privaten  nach  den  Bestimmungen  des  Art.  39;
dabei  muß  der  Verwalter  die  nötigen  Vorkehrungen
treffen,  um  ein  Entweichen  zu  verhindern.

Gegen  diese  Strafe  ist  Berufung  an  den
Gouverneur  nebst  Beirat  zuläsfig.

Art.  17.  Von  9  Uhr  abends  bis  zum  Tagesanbruch
  ist  es  den  Eingeborenen  nicht  erlaubt,
stehen  zu  bleiben  oder  durch  die  Straßen  der
        <pb n="425" />
        G  349  20

Stadt  zu  gehen;  ausgenommen  sind  die  nachstehend
  vorgesehenen  Fälle:

a)  Die  Privaten,  die  in  ihrem  Dienste  einen  eingeborenen
  Bediensteten  nach  9  Uhr  abends  in  den
Straßen  verwenden  müssen,  haben  ihm  eine  schriftliche
  Erklärung  zu  übergeben;  diese  gilt  nur  für
den  Tag  der  Ausstellung  und  befreit  ihren  Besitzer
von  der  Verantwortlichkeit  als  Übertreter  der  Bestimmung
  des  vorliegenden  Ariikels.

b)  Die  Privaten,  die  Eingeborene  gewerbsgemäß
  nach  9  Uhr  abends  in  den  Straßen  verwenden
  müssen,  z.  B.  als  Führer  von  Rickschaws,
Auflader  usw.,  können  auf  der  Gemeindeverwaltung
  für  jeden  Bediensteten  gegen  Zahlung  von
200  Reis  einen  Erlaubnisschein  erhalten;  darin
wird  der  Dienst  vermerkt,  zu  dem  der  Eingeborene
bestimmt  ist.  Diese  Erlaubnis  wird  nur  erteilt,
wenn  sich  die  betreffenden  Privaten  schriftlich  zur
Zahlung  der  Geldstrafen  verpflichten,  in  die  die
Bediensteten  während  der  Gültigkeitsstunden  verfallen;
  die  Strafen  können  von  dem  Lohne  abgezogen
  werden.  Ferner  müssen  sich  die  betreffenden
Privaten  verpflichten,  die  Gemeindeverwaltung  von
dem  Zeitpunkt  zu  benachrichtigen,  an  dem  die  Bediensteten
  aus  ihrem  Dienste  treten  und  an  dem
daher  das  Recht  der  Erlaubnis  erlischt;  der  Schein
wird,  wenn  möglich,  zurückgeliefert.  Im  Falle
der  Nichterfüllung  dieser  Verbindlichkeiten  können
—  unbeschadet  der  Geldstrafe  wegen  Übertretung
dieser  Vorschrift  —  alle  von  dem  Übertreter  erbetenen
  Erlaubnisscheine  zurückgezogen  werden.

Art.  18.  Die  Besitzer  von  Schankwirtschaften,
in  denen  nach  der  Stunde,  bis  zu  der  sie  für  das
Publikum  offen  sein  dürfen,  Eingeborene  angetroffen
  werden,  verfallen  für  jeden  Eingeborenen
in  eine  Geldstrafe  von  5000  Reis.  Wenn  von
diesen  Personen  die  Erklärung  abgegeben  wird,
daß  die  in  ihrer  Wirtschaft  angetroffenen  Eingeborenen
  Bedienstete  seien  und  diese  nicht  gehörig
eingetragen  sind,  oder  wenn  sich  ergibt,  daß  solche
Erklärung  falsch  ist,  dann  verfallen  die  Schankwirte
  für  jeden  Eingeborenen  in  das  Höchstmaß
der  in  Art.  24  festgesetzten  Geldstrafe.

Art.  19.  Die  Eingeborenen  dürfen  den  Dienst
ihrer  Herren  nicht  verlassen,  ohne  mindestens  acht
Tage  vorher  gekündigt  zu  haben.  Ahnlich  dürfen
die  Dienstherren  ihre  eingeborenen  Bediensteten
ohne  die  gleiche  vorherige  Kündigung  nicht  entlassen;
  andernfalls  müssen  sie  ihnen  den  jener
Zahl  von  Tagen  entsprechenden  Lohn  zahlen.

Art.  20.  Die  Eingeborenen  dürfen  sich  nicht
weigern,  ihren  Dienstherren  den  Dienst,  zu  dem
sie  gedungen  sind,  zu  leisten;  die  Geldstrafe,  in
die  sie  wegen  Ubertretung  der  Bestimmung  des
vorliegenden  Artikels  verfallen,  kann  ihnen  vom
Lohn  abgezogen  werden;  gleichwohl  bleibt  ihnen
das  zu  ihrer  Ernährung  Nötige  verbürgt.  Bei

 

rückfälligem  Vergehen  gegen  denselben  Dienstherrn
wird  die  Geldstrafe  unter  den  Bedingungen  des
Art.  16  durch  Arbeit  ersetzt,  nach  deren  Ablauf
der  Bedienstete  erneut  seinem  Dienstherrn  übergeben
  wird,  sofern  dieser  es  wünscht.

Art.  21.  Alle  Klagen  wegen  Übertretung  der
Bestimmungen  in  den  beiden  vorigen  Artikeln
müssen  binnen  drei  Tagen,  von  den  Ereignissen
an  gerechnet,  die  Anlaß  dazu  gaben,  vorgebracht
werden.

Art.  22.  Die  als  Arbeiter  oder  Tagelöhner
eingetragenen  Eingeborenen,  welche  nicht  im  Lohn
stehen  und  sich  an  den  als  Vereinigungspunkten
bestimmten  Plätzen  zur  Verfügung  halten,  dürfen
sich  nicht  weigern,  den  Dienst  zu  leisten,  zu  dem
sie  von  einem  Privaten  aufgefordert  werden,  noch
dürfen  sie  höhere  Löhne  als  500  Reis  für  den
Tag,  oder  100  Reis  für  die  Stunde  fordern.

Die  Bestimmung  dieses  Artikels  bezieht  sich
nicht  auf  Bedienstete,  die  für  mehr  als  einen  Tag
gelöhnt  werden.

Art.  23.  Den  Eingeborenen,  auf  die  sich  der
vorige  Artikel  bezieht,  ist,  wenn  sie  nicht  irgend
einen  Dienst  ausführen,  nur  erlaubt,  an  den
Stellen  zu  stehen,  die  der  Gemeindeverwalter
mittels  Anschlagzettel  angibt,  ausgenommen  bei
gehörig  gerechtfertigter  Sonderermächtigung  derselben
  Behörde.

Art.  24.  Den  in  der  Stadt  wohnhaften  Privaten
  ist  verboten,  in  ihrem  Dienste  Eingeborene
zu  haben,  die  nicht  bei  der  Gemeindeverwaltung
gehörig  eingetragen  sind;  sie  bleiben  bei  ihren
Forderungen  oder  Klagen  gegen  nicht  eingetragene
Bedienstete  unberücksichtigt,  es  sei  denn,  daß  es
sich  um  ein  im  Strafgesetzbuch  vorgesehenes  Verbrechen
  handelt.  Die  Übertretung  der  Bestimmung
des  vorliegenden  Artikels  wird  mit  Geldstrafe  von
2500  bis  zu  10  000  Reis  bestraft.

Es  wird  keine  Anzeige  angenommen,  noch
polizeiliche  Nachforschung  erlaubt,  die  ausschließlich
bestimmt  ist,  dieses  Vergehen  zu  entdecken,  um
die  Geldstrafe  auferlegen  zu  können;  diese  Strafe
wird  vielmehr  nur  verhängt,  wenn  eine  übertretung
  des  vorliegenden  Artikels  in  einem  der
folgenden  Fälle  zur  Kenntuis  gelangt:

1.  Wenn  aus  irgend  einem  Grunde  von  einem
nicht  eingetragenen  Bediensteten  gegen  seinen
Dienstherrn  (oder  umgekehrt)  Klage  erhoben
wird.

2.  Wenn  ein  nicht  eingetragener  Bediensteter
mit  der  Erklärung,  auf  die  sich  Art.  15
Abs.  2  bezieht,  angetroffen  wird.

3.  Wenn  ein  Privater  einen  als  Landstreicher

festgehaltenen  Eingeborenen  als  seinen  Bediensteten

  für  sich  in  Anspruch  nehmen  will.
.  Wenn  der  im  letzten  Teil  des  Art.  18  vorgesehene
  Fall  eintritt.

—
        <pb n="426" />
        350  20

Art.  25.  Die  Privaten,  die  außer  ihren
Hausbediensteten  Eingeborene  dauernd  für  ihren
Dienst  wünschen,  um  sie  als  Auflader,  Führer
von  Lohn-Rickschaws,  Arbeiter  usw.  zu  verwenden,
zahlen  vierteljährlich  eine  Gebühr  von  2000  Reis
für  je  sechs  Eingeborene,  bzw.  einen  entsprechend
steigenden  Bruchteil.  Als  Hausbedienstete  können
mehr  als  fünf  Eingeborene  nicht  angesehen  werden.

Art.  26.  Es  ist  verboten,  die  Arbeit  der
Eingeborenen  zu  stören  oder  diese  zu  veranlassen,
den  Dienst  ihrer  Dienstherren  aufzugeben.

Art.  27.  Die  Eingeborenen  im  Alter  von
über  15  Jahren  können  (vom  Hausdienste  abgesehen)
  nicht  verpflichtet  werden,  mehr  als  sechs
Stunden  ununterbrochen  oder  zehn  Stunden  zu
arbeiten,  von  denen  dann  mindesteus  zwei  Ruhestunden
  sein  müssen.  Die  Eingeborenen  im  Alter
von  weniger  als  15  Jahren  dürfen  nicht  mehr
als  vier  Stunden  ununterbrochen  oder  sieben
Stunden  mit  jener  Unterbrechung  arbeiten.  Ihre
Verwendung  muß  dabei  stets  ihren  Kräften  angemessen
  sein,  was  im  Zweifelsfalle  von  dem
Vorstande  des  Krankenhauses  oder  von  einem
ihm  unterstellten  Arzte  auf  Verlangen  des  Gemeindeverwalters
  festgestellt  wird.  Die  Übertretung
der  Bestimmung  des  vorliegenden  Artikels  wird
mit  einer  Geldstrafe  von  10  000  bis  20  000  Reis
geahndet,  wenn  nicht  etwa  Grund  zu  strafrechtlichem
  Einschreiten  vorliegt.

Art.  28.  Die  Dienstherren  können  die  Vertragsbedingungen
  vor  dem  Gemeindeverwalter
im  Einvernehmen  mit  den  Bediensteten  aufstellen;
darüber  wird  ein  Schriftsatz  aufgenommen,  von
dem  eine  Abschrift  dem  Anwalt  für  Bedienstete
und  Ansiedler  zuzustellen  ist.

Art.  29.  In  dem  Wortlaute  des  Vertrages
  muß  hervorgehoben  werden:

1.  Die  Art  des  Dienstes,  zu  dem  der  Eingeborene
  verpflichtet  wird,  sowie  die  wirkliche
Dienstzeit  (nie  über  ein  Jahr,  für  die  der
Vertrag  gültig  ist.

Die  Zahlungsbedingungen.

Ob  sich  der  Dienstherr  verpflichtet,  Nahrung
zu  liefern;  bejahendenfalls  ist  die  Mindestmenge
  der  Nahrung  festzusetzen;  sie  darf  nie
geringer  sein  als  die  vom  Rentmeisteramte
seinen  bediensteten  Eingeborenen  gelieferte.
Ob  sich  der  Dienstherr  verpflichtet,  Unterkunft
zu  gewähren.

Die  dem  Dienstherrn  auferlegte  Verpflichtung,
den  Bediensteten  in  Krankheitsfällen  zu  unterstützen,
  wenn  dieser  es  vorzieht,  dabei  werden
die  durch  die  Behandlung  erwachsenden
Ausgaben  von  dem  Lohne  abgezogen;  der
durch  Belege  nachgewiesene  Betrag  der  Ausgaben
  ist  dem  Gemeindeverwalter  mitzuteilen,
damit  dieser  den  Lohnabzug  genehmigt,  im

*—

*- 



Vertrage  den  erforderlichen  Vermerk  anbringt
sowie  die  Verpflichtung  einträgt,  wonach  der
Bedienstete  die  Dienstzeit  um  die  Frist  verlängert,
  die  nötig  ist,  um  die  durch  die
Krankheit  verlorene  Zeit  auszugleichen.

Die  Verpflichtung,  dem  Eingeborenen,  soweit
dies  ohne  Nachteil  für  den  Dienst  geschehen
kann,  den  Besuch  der  Schulen  zu  ermöglichen,
die  der  Staat  in  irgend  einer  Form  unterhält
  oder  unterstützt.

Art.  30.  Durch  den  derart  aufgestellten  Vertrag
  erhalten  die  Dienstherren,  vorausgesetzt,  daß
kein  unmittelbares  oder  mittelbares  Eingreifen  der
Behörde  erfolgen  kann,  nachstehende  Besugnisse:

1.  Die  Bediensten,  die  ein  durch  die  Strafgesetze
  vorgesehenes  Vergehen  begangen  haben,
für  diejenige  Zeit  festzunehmen,  die  unbedingt
nötig  ist,  um  sie  der  Verwaltungsbehörde  zu
übergeben.

Sich  einer  Entweichung  der  Eingeborenen

vor  Ablauf  der  ausbedungenen  Zeit  zu

widersetzen.

Die  wieder  ergriffenen  Flüchtlinge  der  Verwaltungsbehörde
  zu  geeigneter  Bestrafung

gefangen  zuzuführen,  ebenso  die  Arbeitunwilligen
  und  diejenigen,  die  einen  von
ihnen  verursachten  Schaden  nicht  beseitigen
wollen.

Außerhalb  und  während  der  Arbeitstunden

diejenigen  bewachen  zu  lassen,  die  zu  entweichen
  versucht  haben  oder  deutlich  die

Absicht  der  Entweichung  kundtun.

.  In  maßvoller  Weise  die  Vergehen  zu  bestrafen,
  welche  sich  die  Bediensteten  zuschulden
  kommen  lassen,  sowie  die  nötigen
Vorbeugungsmaßregeln  anzuwenden,  um  sie
von  Trunksucht,  Spiel  und  sonstigen  Lastern
abzubringen,  die  ihnen  schweren  leiblichen
und  sittlichen  Schaden  zufügen  können.  Zu
diesen  Maßregeln  gehört  nicht  die  Anwendung
von  Handfesseln,  Fußeisen,  Halsketten  und
anderen  Werkzeugen,  welche  die  Bewegungsfreiheit
  hemmen,  ebensowenig  die  Auferlegung
von  Geldstrafen  und  die  Entziehung  von
Nahrung.

Art.  31.  Den  Dienstherren  ist  ausdrücklich

verboten,  die  Bediensteten  unmittelbar  oder  mittelbar

  zu  zwingen,  von  ihnen  oder  ihren  Beauftragten
  Gegenstände  zu  kaufen,  die  sie  wünschen
oder  anschaffen  müssen;  desgleichen  ist  es  verboten,
  den  Bediensteten  unter  irgendwelchem

Vorwande  ihren  Lohn  oder  sonstige  ihnen  gehörige

  Werte  zu  entziehen;  ausgenommen  sind  die

in  vorliegender  Verordnung  vorgesehenen  Fälle,
und  Voraussetzung  ist  stets  die  Zustimmung  der

Gemeindeverwaltung.

*P'

#

*

O
        <pb n="427" />
        G  351  20

Art.  32.  In  Fällen  von  Klagen  der  Bediensteten
  gegen  ihre  Dienstherren  wegen  Unterlassung
  der  Lohnzahlung  oder  wegen  dauernder
Lohnverweigerung  ist  durch  die  Gemeindeverwaltung
  ein  Protokoll  aufzunehmen,  das  dem
Beauftragten  des  Kronanwaltes  zu  gesetzmäßigem
Einschreiten  zugestellt  wird.

Art.  Wer  Bedienstete  oder  Arbeiter  in

den  Bezirken  zum  Dienste  in  der  Stadt  anwerben
  will,  kann  dies  mit  Ermächtigung  der
Bezirksregierung  tun.  Es  wird  ihm  ein  auf
einen  Monat  gültiger  Begleitschein  ausgestellt,
worin  die  Höchstzahl  der  anzuwerbenden  Ein-Leborenen
  erwähnt  ist.  Mit  diesem  Schein  stellt
sich  der  Anwerber  dem  Verwalter  des  Kreises
vor,  damit  ihm  die  Anwerbung  nicht  untersagt
wird.  Nach  Beendigung  der  Anwerbung  müssen
sich  die  Personen,  denen  die  Ermächtigung  erteilt
war,  mit  den  angeworbenen  Eingeborenen  dem
genannten  Verwalter  vorstellen.  Dieser  setzt  den
Wortlaut  der  Verdingung  auf  und  fertigt  eine
Liste  an,  die  die  Namen  der  Eingeborenen  und
alle  Angaben  enthält,  auf  die  sich  der  Art.  15
bezieht;  den  Dienstherren  wird  eine  Abschrift  ausgehändigt,
  mit  der  sie  sich  bei  der  Gemeindeverwaltung
  einfinden  müssen,  damit  auf  Grund
dieses  Schriftstückes  die  Eintragung,  auf  die  sich
der  Art.  10  bezieht,  unter  den  darin  ausgedrückten
Bedingungen  erfolgen  kann.
Außer  dem  Betrage  für  die  Eintragung  wird
für  je  sechs  Monate  oder  den  Bruchteil  dieses
Zeitraumes  eine  Gebühr  von  2000  Reis  bezahlt.
Die  Zahlung  erfolgt  das  erste  Mal  bei  der  Eintragung
  und  dann  in  den  ersten  drei  Tagen  nach
Ablauf  des  Vierteljahres.

Art.  34.  Wer  in  den  Kreisen  eingeborene
Bedienstete  oder  Arbeiter  zum  Dienste  in  irgend
einem  Teile  des  Bezirks  Loureneo  Marques,  aber
außerhalb  des  Weichbildes  der  Stadt,  dingen  will,
kann  dies  unter  den  Bedingungen  des  vorigen
Artikels  tun;  zur  Ermächigung  ist  der  Verwalter
des  Kreises  zuständig,  wo  die  Anwerbung  erfolgen
soll.  Die  Befugnisse,  die  durch  diese  Verordnung
dem  Gemeindeverwalter  zukommen,  werden  von
dem  Verwalter  des  Kreises  wahrgenommen,  wo
der  Dienst  der  Eingeborenen  geleistet  werden  soll.
Auf  die  in  Übereinstimmung  mit  dem  vorliegenden
  Artikel  angeworbenen  Eingeborenen  und
auf  die  betreffenden  Dienstherren  sind,  soweit
möglich,  die  Bestimmungen  der  vorliegenden  Verordnung,
  besonders  die  der  Art.  19  bis  21,  26
bis  32  und  35  bis  38,  anwendbar.

Art.  35.  Es  ist  ausdrücklich  verboten,  einen
der  Eingeborenen,  auf  die  sich  die  beiden  vorigen
Artikel  beziehen,  zu  anderen  als  zu  den  Diensten
heranzuziehen,  zu  denen  sie  gedungen  und  eingetragen
  worden  sind;  die  Strafe  im  UÜbertretungs- 



falle  beträgt  20  000  Reis,  sofern  nicht  für  die
Tat  auf  Grund  einer  besonderen  gesetzlichen  Bestimmung
  eine  schwerere  Strafe  zulässig  ist.

Art.  3  Mit  Geldstrafe  von  3000  bis
18  000  Reis  werden  alle  Übertretungen  der  vorliegenden
  Verordnung  geahndet,  mögen  sie  von
Eingeborenen  oder  von  Nichteingeborenen  begangen
sein,  und  mag  für  sie  auch  keine  besondere  Festsetzung
  in  einem  der  vorstehenden  Artikel  erfolgt
  sein.

Art.  37.  Die  eingeborenen  Übertreter  werden
festgenommen,  bis  sie  die  ihnen  auferlegten  Geldstrafen
  zahlen;  wenn  dies  nicht  sofort  geschehen
kann,  wird  die  Geldstrafe  durch  Arbeit  unter  den
Bedingungen  des  Art.  16  ersetzt.

Art.  38.  Bei  Verhängung  von  Geldstrafen
über  Nichteingeborene  werden  die  Schuldigen  benachrichtigt,
  damit  sie  die  Zahlung  freiwillig
leisten  können;  im  Weigerungsfalle  wird  ein
Protokoll  ausgenommen  und  dem  Gerichtsschreiber
übersandt,  der  dann  die  Zwangseinziehung  des
Betrages  betreibt;  dieser  Betrag  stellt  eine  Schuld
an  die  Staatskasse  dar,  bei  der  die  Bestimmungen
über  staatliche  und  verwaltungsrechtliche  Vollstreckungen
  zur  Anwendung  kommen.

Gegen  die  Verhängung  der  Geldstrafen,  auf
die  sich  der  vorliegende  Artikel  bezieht,  ist  Berufung
  an  den  Gouverneur  des  Bezirks  zulässig;
dieser  verhört  erforderlichenfalls  weitere  Personen
und  entscheidet  endgültig.  Die  Berufung  ist
binnen  drei  Tagen  —  vom  Tage  der  Zustellung
zur  freiwilligen  Zahlung  ab  gerechnet  —  einzulegen
  und  wird  gegen  Empfangsschein  dem
Gemeindeverwalter  übergeben,  der  die  Sache
weiterleitet  und  die  Abgabe  des  Protokolls  an
den  Gerichtsschreiber  bis  zur  Entscheidung  des
Gouverneurs  aufschiebt.

Art.  39.  Die  unter  den  Bedingungen  des
Art.  16  zur  Arbeit  gezwungenen  Eingeborenen
können  zu  Arbeiten  von  Privaten  auf  deren
Antrag  verwendet  werden,  wenn  die  Eingeborenen
bei  den  Arbeiten  des  Staates  oder  der  Gemeinde
entbehrlich  sind.

Art.  40.  Die  Beträge  an  Geldstrafen,  diejenigen
  für  Eintragungen,  Zeugnisse  sowie  sonstige
in  Übereinstimmung  mit  den  Bestimmungen  der
vorliegenden  Verordnung  erhobenen  Einnahmen
bilden  einen  Baarbestand,  der  in  der  zuständigen
Abteilung  aufbewahrt  wird  und  zur  Bezahlung
aller  Ausgaben  dient,  die  zur  gebührenden  Ausführung
  dieser  Verordnung  nötig  sind;  es  wird
darüber  Rechnung  geführt.

Wenn  dieser  Geldbestand  1  000  000  Reis
übersteigt,  so  bildet  der  Überschuß  endgültig  eine
Staatseinnahme.

Die  Bezirksgeldabteilung  soll  den  zur  Bestreitung
  von  Ausgaben  bei  Ausführung  der  vor-
        <pb n="428" />
        W  352  20

liegenden  Verordnung  nötigen  Betrag  vorstrecken;
die  Rückzahlung  erfolgt  aus  dem  Überschuß  des
Geldbestandes,  auf  den  sich  der  vorige  Paragraph
  bezieht.

Art.  41.  Die  vorliegende  Verordnung  tritt
sechzig  Tage  nach  ihrer  Veröffentlichung  in  Kraft.
Palast,  den  9.  September  1904.
Manoel  Raphael  Gorjäo.

 

Erhöhung  des  Ausfubhrzolls  auf  Kautschuk  in  der
Westlichen  Jone  des  Ronventionellen  KRongobechens.

Die  Regierungen  der  Französischen  Republik,
Portugals  und  des  Kongostaates  sind  —  laut
Notenwechsel  vom  25.  Juni  v.  Is.  zwischen  dem
portugiesischen  Minister  der  auswärtigen  Angelegenheiten
  und  dem  französischen  Gesandten  sowie
dem  belgischen  Geschäftsträger  in  Lissabon  —  in
Abänderung  des  Artikels  2  des  Lissaboner  Protokolls
  vom  8.  April  1892,  betreffend  die  Zollerhebung
  in  der  westlichen  Zone  des  konventionellen
  Kongobeckens  (Kol.  Bl.  Nr.  10  vom
15.  Mai  1892)  übereingekommen,  vom  2.  Juli
1907  ab  die  Ausfuhrzölle  auf  Kautschuk  unter
Zugrundelegung  eines  Wertes  von  6  Francs
(anstatt  4  Francs)  für  das  Kilogramm  zu  erheben.

BRelsernte  Britisch-Indilens  1907/08.

Das  Schlußmemorandum  über  die  gesamte
Reisernte  Britisch-Indiens  für  die  Saison  1907/08
ist  unter  dem  20.  Februar  d.  Is.  veröffentlicht
worden.  Die  Schätzungen,  die  diesem  Berichte
zugrunde  gelegt  sind,  umfassen  ein  Areal  von
78,3  v.  H.  der  gesamten  in  Britisch-Indien  unter
Reiskultur  stehenden  Fläche.  Keine  Berichte
wurden  im  Februar  geliefert  von  Bengalen
(34,8  v.  H.)  und  Ost-Bengalen  und  Assam
(23,1  v.  H.).  Für  diese  Provinzen  ist  die  im
Dezemberbericht  (vgl.  Kol.  Bl.  1908,  S.  138f.)
gemeldete  Anbaufläche  zugrunde  gelegt.  Der
Landwirtschaftsdirektor  hat  indessen  die  Schätzung
des  Ertrags  an  Winterreis  für  Ost--Bengalen  und
Assam  abgeändert,  die  jetzt  auf  92  v.  H.  einer
normalen,  statt  77  v.  H.  nach  der  Dezemberschätzung,
  angegeben  wird.  Auf  dieser  Grundlage
wird  der  Ertrag  auf  104  190  000  ewts  statt  auf
87  203  000  ewts  berechnet.

Die  Gesamtanbaufläche  wird  jetzt  zu
53  747  100  Acres  gemeldet,  so  daß  sie  hinter
der  vorjährigen  Fläche  um  410  500  Acres  oder
0,8  v.  H.  zurückbleibt.

Die  Gesamtausbente  wird  auf  384484700
ewts  geschätzt,  das  sind  10  v.  H.  weniger  als  im
Vorjahre.

Einen  Überblick  über  die  Anbaufläche  und  den
Ertrag  der  Reisernte  1907/08  in  den  einzelnen
Provinzen  ergibt  die  folgende  Zusammenstellung:

 

 

 

 

-  Fünfjähriger
Provinzen  1907/08  1906/07  Durchschnitt
Anbaufläche  in  Acres
Bengalen:
Sommerreis  181  700  163  600  173200
Herbstreis  4446  200  4309  000  4212500
Winterreis.  19845  300  20  043  400  19  958  400
zusammen  24  473200  24  516  000  24  374  100
Ostbengalen  und  Assam:
Sommerreis")  281  300  229  500  270200
Herbstreis  3450  000  3  481  200  38817  000
Winterreis.  11  .825  000  12  012  100  12303  300
zusammen  15  056  300  15  723  500  16390  500
Madras  6925  400  69044  400  7  125  800
Unterburma  7292200  6  978  700  6699  000
Insgesamt  53747  100  54  157  600  54  589  400
Bengalen:  Ertrag  an  gereinigtem  Reis  in  cwis
Sommerreis  1  014600  1098  800  1177800
Herbstreis  23519  500  22  160  600  26  067  700

Winterreis  115  627  000  172291  400  100  217800
zusammen  140  161  100  195  545  800  217  463  800

Ostbengalen  und  Assam:

 

 

Sommerreis")  1  708  000  1  488  800  1  727000
Herbstreis.  24  150  000  16249  000  )
Winterreis  104  190  000  102  108  000  )
zusammen  130  138  000  119  835  800  —
Madras  49445  000  50  438  200  54  360  500
Unterburma  44  740  000  61  924  000  59  812  000
Insgesamt  3384  484  700  427  748  800  —

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtanbaufläche
  Britisch  =  Indiens  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  folgende  Angaben
über  die  Ernte  hervorgehoben  werden:

In  Madras  (10,6  v.  H.)  wird  die  in  den
Raiyatwaridörfern  mit  Reis  bestellte  Fläche  auf
6  925  400  Acres  geschätzt  gegen  6  944  400  Acres
im  Vorjahre;  sie  ist  also  um  0,3  v.  H.  zurückgegangen.
  Der  Stand  der  Ernte  ist  im  allgemeinen
  ziemlich  gut  bis  gut,  und  man  erwartet
  einen  Ertrag  von  49  445  600  ewts  gegen
50  438  200  ewts  im  Vorjahre,  woraus  sich  eine
Abnahme  um  2  v.  H.  ergibt,  die  dem  Wassermangel
  zur  Reifezeit  beizumessen  ist.  Die  nicht
Raiyatwaridörfer  haben  351  400  Acres  mit  Reis
besät,  doch  sind  die  Angaben  hierüber  unvollständig.
  Der  Ertrag  wird  auf  2  815  500  ewts
geschätzt.

In  Unterburma  (9,8  v.  H.)  wird  die  Gesamtanbaufläche
  in  den  fünfzehn  hauptsächlichsten

)  Nur  für  Ostbengalen.
*"#)  Nicht  bekannt.
        <pb n="429" />
        W  353  20

Reisbilteien  jetzt  auf  7  292  200  Acres  gegen
973  700  Acres  im  letzten  Jahre  geschätzt,  das
8  4,6  v.  H.  mehr.  Der  Gesamtertrag  wird  auf
64  740  000  ewts  gegen  61  924  000  cwts  im
letzten  Jahre  angegeben,  das  wären  4,5  v.  H.
mehr.  Die  für  die  Ausfuhr  verfügbare  Menge
wird  zu  2  486  000  Tons  Kargoreis  angenommen,
die  42  135  600  ewts  gereinigtem  Reis  entsprechen.
In  den  letzten  fünf  Jahren  sind  an  Reis  nach
fremden  Ländern  zur  See  folgende  Mengen  ausgeführt
  worden:

zus  ale  rd  Machras

Aus  oiteh  alens  und

Sind

Burma  und  Assams  überhaupt
Menge  in  ewts
1903.  34  407  598  6818  205  4  683  877  45  904  680
1901.  37  589  361  8003  699  4  130  310  49  723  370
1905.  34  200  758  8  996  514  2553  832  45  751  104
1906.  298  093  470  6096  027  4265  155  38  454  652
1907  28  339  452  3  664  579  6527  565  38  531  596

Aus  Burma  sind  in  den  letzten  fünf  Jahren
nach  indischen  Hafenplätzen  folgende  Reismengen
verschifft  worden:

ewts  ewts
1903  3  794  673  1906  14  462  870
1904  5  793  429  1907.  17  781  191
1905  6  615  659

Die  indische  Baumwollernte  1907/08.

Das  Schlußmemorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1907/08,  welches
am  20.  Februar  d.  Is.  veröffentlicht  ist,  baut

sich  auf  den  aus  den  einzelnen  Provinzen  bis

zum  1.  Februar  d.  Is.  eingegangenen  Berichten
auf  und  gibt,  soweit  es  möglich  ist,  Vergleiche
mit  der  Ernte  in  dem  voraufgegangenen  Jahre.
Mit  Ausnahme  von  Alwar  State  in  Rajputana
sind  die  Provinzialberichte  vollständig  eingegangen.
Der  ausgebliebene  Bericht  fällt  aber  nicht  ins
Gewicht,  und  es  sind  die  für  den  Dezemberbericht
gelieferten  Angaben  in  diesem  Schlußmemorandum
angesetzt  worden.

Die  Saison  ist  wegen  der  unzulänglichen  und
schlecht  verteilten  Regenfälle  äußerst  ungünstig
verlaufen.  Von  den  sechzehn  unten  angeführten
Distrikten  zeigen  sechs  eine  Zunahme  des  Baumwollareals,
  boch  nur  zwei  weisen  einen  erhöhten
Ertrag  auf,  der  auch  nur  unbedeutend  ist.

Die  gesamte  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche
wird  jetzt  zu  21  074  000  Acres  angegeben;  sie
ist  um  1  414  000  Acres  oder  6  v.  H.  geringer
als  die  vorjährige.  Der  Gesamtertrag  beläuft
sich  auf  3  056  000  Ballen  von  je  400  engl.
Pfund  gegen  4  945  700  Ballen  im  Vorjahre  und
ist  also  um  1  889  700  Ballen  oder  um  38,2  v.  H.
kleiner  als  der  vorjährige.  Allerdings  scheint  die

 

vorjährige  Schätzung  hinter  der  Wirklichkeit  zurückgeblieben
  zu  sein,  denn  nach  den  Angaben  der
„Bombay  Cotton  Trade  Association  Ltd.“  waren
die  Zahlen  für  den  Export  und  den  Verbrauch
für  das  mit  dem  30.  September  1907  endende
Jahr  die  folgenden:

Netto  Export  2717  000  Ballen
Baumwolleverbrauch
in  den  Spinnereien  1  895000  =
außerhalb  der  Spinnereien  750  000

Zusammen  5  362  000  Ballen

Gegenüber  der  Schätzung  auf  4  946  000  Ballen
würde  sich  mithin  ein  Unterschied

  von  ..
ergeben.

Im  einzelnen  ergeben  sich  nach  dem  endgültigen
  Schätzungsberichte  für  die  einzelnen  Gebietsteile
  Indiens  im  Vergleich  mit  dem  Vorjahre
folgende  Anbauflächen  und  Erträge:

416  000  Ballen

 

1907/08  1906/07
Provinzen  1000  1000  1000  1000
und  Staaten  Acres  Ballen  Acres  Ballen
Bombay')  5979  857  6690  1538
Zentralprovinzen
und  Berar  4  455  595  4678  881
Madras“")  1  849  184  1  703  (“157
Punjab“")  .  1  475  357  1  413  357
Vereinigte  Provinzen")
  1  461  268  1  489  639
Sind“)  232  121  250  154
Burma  189  28  187  36
Bengalen“)  74  14  75  16
Ostbengalen  und
Assam.  ..  78  24  76  17
Nordwestliche
Grenzprovinz  48  9  61  13
Aimer-Merwara  41  32  40  57
Hyderabad  3  100  310  3  480  449
Zentralindien  990  55  1136  221
Baroda  581  103  693  224
Rajputana  438  92  428  176
Mysore  84  7  89  10
Zusammen  .  21074  3056  22488  48945

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtanbaufläche
  Britisch  =  Indiens  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende  Angaben
  über  die  Ernte  hervorgehoben  werden:

Bombay  (27,4  v.  H.).  Die  gesamte  mit  früher
oder  später  Baumwolle  in  den  britischen  Gebietsteilen
  bepflanzte  Fläche  wird  zu  3  453  000  Acres

*)  Einschließlich  der  Eingeborenenstaaten.
*)  Ausschließlich  nicht  Raiyatwaridörfer  und  Eingeborenenstaaten

*“  )  Ohne  Eingeborenenstaaten.
        <pb n="430" />
        G  354  20

gemeldet,  woraus  sich  eine  Abnahme  von  470  000
Acres  oder  12  v.  H.  gegen  das  Vorjahr  ergibt.
Die  Eingeborenenstaaten  (mit  Ausnahme  von
Baroda)  haben  2  526  000  Acres  mit  Baumwolle
bestellt  gegen  2  767  000  Acres  im  Vorjahre;  sie
haben  hiernach  das  Anbauareal  um  8,7  v.  H.
verringert.  Seit  dem  Dezemberbericht  (vgl.  Kol.
Bl.  1908,  S.  140)  hat  die  Späternte  in  Gujarat,
die  damals  nicht  vielversprechend  war,  sich  insbesondere
  im  Süden  gut  entwickelt.  Auch  in
Karnatak  sind  die  Aussichten  bessere  geworden,  und
die  Ernte  verspricht  einen  ziemlich  guten  Ertrag.
Der  Gesamtertrag  stellt  sich  jetzt  auf  857  000
Ballen  (388  000  Ballen  in  den  britischen  Gebietsteilen
  und  469  000  Ballen  in  den  Eingeborenenstaaten)
  gegen  1  538  000  Ballen  (692  000
Ballen  in  den  britischen  Gebietsteilen  und  846  000
Ballen  in  den  Eingeborenenstaaten)  im  Vorjahre.
Er  ist  also  um  681  000  Ballen  oder  44  v.  H.
gesunken.  Allerdings  ist  zu  berücksichtigen,  daß
die  Verhältnisse  des  Vorjahres  außerordentlich
günstige  waren.  Der  Ertrag  für  1905/06  wurde
auf  1.009  000  Ballen  geschätzt.

In  den  Zentralprovinzen  und  Berar
(23,4  v.  H.)  wird  das  Areal  jetzt  auf  4  455  000
Acres  (1  384  000  in  den  Zentralprovinzen  und
3  071  000  in  Berar)  angegeben  gegen  4  678.000
Acres  (1  389  000  in  den  Zentralprovinzen  und
3289  000  in  Berar)  im  Vorjahre,  das  ist  ein
Rückgang  um  fast  5  v.  H.  Die  Schätzung  des
Ertrages  hat  gegen  den  Dezemberbericht  keine
Abweichung  ergeben;  595  000  Ballen  gegen
881  000  Ballen  im  Vorjahre.

In  Madras  (8,8  v.  H.)  wird  die  in  den
Raiyatwaridörfern  (etwa  zwei  Drittel  der  ganzen
Provinz)  bis  Ende  Januar  besäte  Fläche  zu
1  621  000  Acres  angegeben;  sie  überragt  die
vorjährige  Fläche  um  5  v.  H.,  eine  Folge  der
zeitgemäßen  Regenfälle.  Der  Stand  der  Felder
ist  im  allgemeinen  ziemlich  gut.  Der  Rohertrag
wird  auf  155  000  Ballen  geschätzt  gegen  157  000
Ballen  im  Vorjahre.  Die  nicht  Raiyatwaridörfer
haben  eine  Fläche  von  204  000  Acres,  das  sind
etwa  56  v.  H.  mehr  als  im  Vorjahre,  mit  Baumwolle
  bepflanzt;  doch  sind  die  Berichte  hierüber
unvollständig.  Der  Ertrag  von  dem  gemeldeten
Areal  wird  auf  28  000  Ballen  geschätzt.  Die
Eingeborenenstaaten  haben  24  000  Aecres,  das
sind  4  v.  H.  weniger  als  im  Vorjahre,  bestellt.
Der  Ertrag  wird  auf  2000  Ballen  geschätzt.

Aus  dem  Punjab  (7,9  v.  H.)  wird  die  Anbaufläche
  zu  1  319  000  Aeres  gemeldet  gegen
1  259  000  Acres  im  Vorjahre,  das  sind  fast
5  v.  H.  mehr.  Die  Pflücke  wurde  durch  die
scharfen  Fröste  Mitte  Dezember  beeinträchtigt.
Der  Gesamtertrag  wird  auf  322  000  Ballen  geschätzt
  gegen  303  000  Ballen  im  Vorjahre.  In

 

den  Eingeborenenstaaten  sind  156  000  Acres  mit
Baumwolle  bepflanzt  worden,  deren  Ertrag  auf
35  000  Ballen  geschätzt  wird.  Im  Vorjahre
wurden  154  000  Aeres  bestellt  und  54  000  Ballen
geerntet.

Aus  den  Vereinigten  Provinzen  (6,4  v.  H.)
wird  das  gleiche  Areal  wie  im  Dezemberbericht
  gemeldet,  nämlich  1  443  000  Acres  gegen
1  473  000  Acres  im  Voriahre.  Der  Ertrag  wird
auf  266  000  Ballen  gegen  634  000  Ballen  im
Vorjahre  geschätzt,  das  sind  58  v.  H.  weniger.

Für  Baroda  (3,1  v.  H.)  wird  die  Anbauflüäche
  auf  581  000  Acres  angegeben  gegen
693  000  Acres  im  Vorjahre.  Während  die  Frühernte
  stellenweise  verdorrte,  stand  die  Späternte
gut.  Der  Ertrag  wird  auf  103  000  Ballen  geschätzt
  gegen  224  000  Ballen  im  Vorjahre,  so
daß  hier  eine  Abnahme  von  54  v.  H.  zu  verzeichnen
  ist.

Aus  Sind  (1,1  v.  H.)  melden  die  Berichte
eine  Gesamtfläche  von  232  000  Acres  gegen
250  000  Acres  im  Vorjahre.  Der  Gesamtertrag
der  Ernte  wird  auf  121  000  Ballen  angegeben,
womit  sie  hinter  der  vorjährigen  Ernte  von
154  700  Ballen  um  nahezu  22  v.  H.  zurückbleibt.
Etwa  6100  Acres  sind  mit  ägyptischer  Baumwolle
bestellt  worden;  es  werden  hiervon  2200  Ballen
erwartet.

In  Burma  (0,9  v.  H.)  wird  die  Gesamtfläche
jetzt  auf  189  000  Acres  gegen  187  000  Acres
im  Vorjahre  angegeben.  Der  Ertrag  wird  auf
28  000  Ballen  gegen  36  000  Ballen  im  Vorjahre
geschätzt  (das  sind  22  v.  H.  weniger).

Aus  Bengalen  (0,4  v.  H.)  wird  die  Gesamtfläche
  jetzt  zu  74  000  Acres  gemeldet  gegen
75  000  im  letzten  Jahre.  Der  Ertrag  wird  auf
14  000  Ballen  gegen  16  000  im  Vorjahre  geschätzt.
  Daneben  wird  in  den  Eingeborenenstaaten,
  für  welche  keine  statistischen  Angaben  erhältlich
  sind,  auf  einen  Ertrag  von  700  Ballen
gerechnet.

Das  Areal  in  Ostbengalen  und  Assam
(0,  3  v.  H.)  beläuft  sich  auf  78  000  Acres  gegen
76  000  Acres  im  Vorjahre.  Der  Ertrag  wird
auf  24  000  Ballen  geschätzt  gegen  17  000  Ballen
im  vorangegangenen  Jahre.

ür  die  Nordwestliche  Grenzprovinz
(0,2  v.  H.)  ist  das  Baumwollareal  zu  48  000
Acres  gemeldet  worden  gegen  61  000  Acres  im
Vorjahre.  Der  Ertrag  wird  auf  9000  Ballen
gegen  13  000  Ballen  im  vorhergehenden  Jahre
geschätzt.

In  Ajmer-Merwara  (0,2  v.  H.)  ist  seit  dem
Dezemberbericht  keine  Veränderung  in  dem  Areal
zu  verzeichnen  gewesen.  Der  Ertrag  wird  auf
32  000  Ballen  gegen  57  000  Ballen  im  Vorjahre
geschätzt.
        <pb n="431" />
        355  20

In  Hyderabad  (13,3  v.  H.)  hat  sich  in  der
Anbaufläche  gegen  die  Dezemberschätzung  keine
Anderung  ergeben.  Die  Ernte  wird  jetzt  auf
310  000  Ballen  angegeben  gegen  449  000  Ballen
im  Vorjahre.

In  Zentralindien  (4,1  v.  H.)  sind  990000
Acres  mit  Baumwolle  bestellt  worden  gegen
1  136  000  Acres  im  Vorjahre,  woraus  sich  eine
Abnahme  um  fast  13  v.  H.  ergibt.  Der  Ertrag
wird  auf  55.000  Ballen  geschätzt  gegen  221000
Ballen  im  Vorjahre,  was  einem  Rückgang  um
75  v.  H.  gleichkommt.

Aus  Rajputana  (2,1  v.  H.)  wird  eine  Anbausläche
  von  438  000  Acres  und  ein  Ertrag  von
92  000  Ballen  gemeldet  gegen  428  000  Acres
und  176  000  Ballen  im  Vorjahre.

Aus  Mysore  (0,4  v.  H.)  wird  eine  Anbaufläche
  von  84  000  Acres  und  ein  Ertrag  von
7000  Ballen  gemeldet  gegen  89  000  Acres  und
10  000  Ballen  im  Vorjahre.

Die  überseeische  Ausfuhr  von  Rohbaumwolle
hat  sich  in  den  letzten  Jahren  folgendermaßen
gestaltet:

April  bis  Dezember  1903  4  941  376  ent.
—-  —  1904  3  615  046
--  -  1900.4865593--
  -  -  1906  4  370  952  =
--  -  1907.6373599-Die

  Preise  für  Broach-Baumwolle  in  Bombay
haben  in  den  letzten  Jahren  folgende  Schwankungen
  ergeben:

1903  1904  1905  1906  1907
Preise  in  Rupien  pro  Kandy  von  784  engl.  Pfund

September  225  270  250  235  268⅛½
Oktober.  225  256  —  241½  270
November  237½  243  245  243  265
Dezember  257  227  252  245  271

Dle  wirtschaftliche  Lage  des  Distrihts  von  Tete  in
der  Kolonie  MOocambique.

Der  Distrikt  von  Tete  in  der  portugiesischen
Kolonie  Mocambique,  der  etwa  100  000  qkm
umfaßt,  befindet  sich  größtenteils  in  den  Händen
der  Zambesia-Gesellschaft.  In  der  Vorrede  zu
seinem  Jahresbericht  für  1906/07  erhebt  der
Gouverneur  von  Tete  gegen  diese  Gesellschaft  den
Vorwurf,  daß  sie,  obwohl  sie  in  dem  Genusse  fast
sämtlicher  Konzessionen  stände,  bisher  so  gut  wie
nichts  für  die  Entwicklung  des  Landes  getan  habe
und  der  Distrikt  sich  daher  noch  in  demselben
Zustande  wie  etwa  vor  30  Jahren  befände,  obwohl
  er  reiche  Bodenschätze  aufweise.  Als  einziges
  Heilmittel  schlägt  er  vor,  das  bisher  ge- 



handhabte  Prinzip  zu  verändern  oder  gänzlich
fallen  zu  lassen  und  das  weite  Land  in  kleine
Landkonzessionen  aufzuteilen.  Je  nach  der  von
ihnen  entfalteten  Tätigkeit  sollten  alsdann  die
Konzessionäre  allmählich  Eigentümer  ihres  Landes
werden.

Nach  dem  Bericht  betrugen  die  Einnahmen
des  Distrikts  in  den  Jahren  1904/05:  14  950  T,
1905/06:  15  600  TC,  1906/07:  19  500  KT,
während  sich  die  Ausgaben  1904/05  auf  47  400  E,
1905/06  auf  42  800  L,  1906/07  auf  34  800  K.
beliefen.

Die  Haupteinnahmegquelle  besteht  in  Zolleinnahmen,
  die  jährlich  etwa  6750  D  betragen.

Die  Abnahme  der  Ausgaben  hat  seinen  Grund
darin,  daß  die  militärischen  Unternehmungen  in
den  Distrikten  Baruk  und  Mozuc  eingestellt  sind.

Die  Hauptexportartikel  sind  Wachs  und  Kaffernkorn.
  An  Wachs  wurden  etwa  34  Tons  im  Werte
von  3000  &amp;amp;  und  an  Korn  etwa  600  Tons  im
Werte  von  2600  &amp;amp;  ausgeführt.

Während  des  Jahres  1906  kamen  49  Dampfer
und  47  Segelschiffe  nach  Tete.  Die  ersteren
brachten  1319  Tons  Ladung  und  nahmen  189  Tons,
während  von  den  Segelschiffen  159  Tons  gelöscht
und  117  Tons  geladen  wurden.  Die  Zahl  der
auf  dem  Zambesi  verkehrenden  Schiffe  betrug  im
letzten  Jahr  26;  darin  sind  eingerechnet  drei
Kriegsschiffe.

Prospektionsarbeiten  sollen  im  Jahre  1906  zu
guten  Resultaten  geführt  haben,  dennoch  ist  ein
Minenbetrieb  erst  an  einigen  Plätzen  wie  Chifumbaze
  und  Missale  begonnen,  wo  nach  Gold  und

Kupfer  gebohrt  wird.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in
Lourengo  Marques.)

Der  Gummimarkt  Cevions.

Der  Gummimarkt  auf  Ceylon  befolgt  noch
immer  eine  langsam  rückwärtsgehende  Tendenz,
und  man  glaubt  nicht,  daß  in  nächster  Zeit  eine
Wendung  zum  Besseren  eintreten  wird.

Die  heute  bezahlten  Preise  sind:

Feiner  Biskuit  Rabbeer  2,40  bis  2,60  Rs.
S——  .  1,25  1,50

Die  erzeugung  ist  wiederum  beträchtlich  gewachsen.

  Die  Verschiffungszahlen  für  die  Jahre
1905  1906  1907
stellen  sich  wie  folgt:  168547  417661  556080

Wie  man  allgemein  annimmt,  ist  infolge  der
niedrigen  Preise  nicht  die  ganze  Erzeugung  des
Jahres  1907  zur  Ausfuhr  gelangt,  und  es  sollen
sich  verschiedene  größere  Lager  in  Ceylon  befinden.
        <pb n="432" />
        G  356  20

Die  Ausfuhrzahlen  für  die  einzelnen  Länder
d:

1907  1906

Ibs  lbs
England  315  423  285  722
Deutschland.  15  501  12  522
Amerika  181  156  105  172
Australien  11  034  3  581
Belgien.  5  634  4672
Frankreich  1  774  5  964

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Calcutta
vom  4.  Februar  1908.)

 

bandel  Britisch-Südafrihos  1907.  6
Der  Handel  Britisch-Südafrikas  wickelte  sich
im  Jahre  1907  über  die  einzelnen  Ein=  und
Ausfuhrhäfen,  wie  folgt,  ab:

Einfuhr.
1907  1906
Einfuhr  über  Wert  in  L.
Kapstadt  4  604  845  5  900  650
Kapstadt:  Postsachen  659  085  743  311
Port  Elizabeth  004952  6564  103
East  London.  3  075  431  3717  049
Mossel  Bay  360  211  364  550
Andere  Kaphäfen.  206  849  215  978
Port  Natal  (Durban)  6  949  597  8  148  833
Delagoa  Bay  Coureneo
Marques)  .  3395  923  3654120
Beira  640  454  554  290
Feira  (am  Zambesh  und
über  Land  22  931  24  292
Zusammen:
über  britische  Häfen  21  883  901  25  678  766
=  portugies.  =  4  036  377  4  208  410

Insgesamt  25  920  278  29  887  176

 

 

1907
Einfuhr  über  Wert
Waren  für  die  Kolonialregierungen
  1  562  764
ünen  806  414
Überhaupt.  28  289  456
Ausfuhr.
Ausfuhr  über
Diamanten  8  973  148
Rohgold  28  225  185
Kapstadt)  And.  südafrikan.
  Produkte  796  326
Port  Elizabeth  3  150  681
East  London  1  456  044
Mossel  Bay  909  018
Andere  Kaphäfen  581  813
Rohgold.  1  200  596
Natal]  Goldkonzentrate  33  021
(Durban)])  And.  südafrikan.
  Produkte  1  762  684
Delagoa  Bay  261  517
Rohgold.  78  669
.  Goldkonzentrate  82  861
Beira)  Andere  südafrikan.
  Produkte  84  052

Feira  #om  Bambes)

Zusam
*  brisiche  Häfen  47  088  566

.  portugies.  =  504  099
Insgesamt  47  595  665
Postsachen.  56  710
Wiederausfuhr  589  435
Münzen.  158  735
Überhaupt  48  400  585

1906
in  L

1  754  640
711  467

32  353  283

9  257  531
24  398  208

820  783
2  627  020
1  304  268

724  363

486  574
1  156  233

24  215

1  181  808
210  994

41  981  832
414  479
42  396  311
41  508
612  629
863.222

43  913  670

(The  Cape  of  (iood  llope  Goremment  Gazette.)

5Handel  Agyptens  im  Januar  1908.

Der  Handel  Agyptens  bewertete  sich  im  Januar  1908  in  der  Einfuhr  auf  1  921  911  L  E.
gegen  2  036  463  K  E.  im  Vorjahr  und  in  der  Ausfuhr  auf  3248  599  4&amp;amp;  E.  gegen  3  808  655  4  E.

im  Jannar  1907.
114  552  L  E.,  letztere  um  560  056  1

Ein=  und  usuhr  sind  also  gegen  das  Vorjahr  zurückgegangen,

erstere  um

Auf  die  einzelnen  ae  verteilen  sich  die  Werte  der  Ein=  und  Ausfuhr  folgendermaßen:

Warengruppen:

Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  zu  Gennkwecken
Felle  und  Waren  daraus  .
Andere  tierische  Erzenguisse  und  .
Getretde,Gemusel.  .
Kolonialwaren,  Frogen  .
Spirituofen,Getränke,Olc.

Lumpen,  Papier,  Bücher.

Einfuhr:  Ausfuhr:
Jannar  Jannar

1907  1908  1907  1908
89  674  80  233  30  376  29  723
42  066  29  486  13  036  6716
7  199  7  874  14  356  5  436
250  662  250  753  366  448  399  825
72  912  122  898  7  901  5144
97.523  127  107  1204  1  183
26  074  29227  1  404  1  698
        <pb n="433" />
        W  357  20

 

 

Einfuhr:  Ausfuhr:
Warengruppen:  Januar  Januar

1907  1908  1907  1908
Holz,  Holzwaren,  Kohlen  166  935  168  956  1  303  1  005
Steine,  Erden,  Glas,  æritai  55  784  74  170  327  105
Farbstoffe,  Farben.  .  22  461  25  632  1246  923
Chemische  Erzeugnisse,  beinmite,  Bersimerien  45  585  53  799  1  928  2  010
Textilwaren  599  932  461  133  3  332  819  2759  988

Metalle  und  Metallwaren  300  786  263  883  178  1
Verschiedene  Waren  .  199  040  152  325  6  462  5  049
Zusannen  1  976  633  1  848  476  3778  988  3218  949
Tabak  und  Tabakfabrikate  59  830  74  435  29  667  29  650
Insgesam  2  036  463  1  921  911  3  808  655  3248  599

Der  Rückgang  der  Einfuhr  ist  durch  die  verminderte  Einfuhr  von  Textilwaren  verursacht
worden,  von  denen  im  Januar  1908  für  138  799  L  E.  weniger  eingeführt  wurden  als  im  Jannar  1907.
Erhebliche  Mindereinfuhren  zeigen  daneben  noch  die  Gruppe  der  Metallwaren  (—  36  903  L  E.)  und
die  Gruppe  der  verschiedenen  Waren  (—  46  715  &amp;amp;K  E.).  Deutschlands  Anteil  an  der  Einfuhr  hat
im  Januar  1908  diese  rückgängige  Bewegung  nicht  mitgemacht,  obwohl  seine  Hauptlieferungen  gerade
unter  die  drei  Gruppen  fallen,  deren  Einfuhren  am  meisten  nachgelassen  haben;  sein  Anteil  hat  sich

vielmehr  von  94  377  &amp;amp;  E.  im  Januar  1907  auf  114  499  K  E.  im  Januar  d.  Is.  gehoben.
Der  Ausfall  in  der  Ausfuhr  ist  durch  die  geringeren  Baumwollverschiffungen  hervorgerufen

worden,  die  gegen  den  Monat  Januar  1907  ein  Minus  von  572  831  L  E.  ergeben.

Da  Baumwolle

  auch  der  hauptsächlichste  Ausfuhrartikel  nach  Deutschland  ist,  so  ist  auch  der  deutsche  Anteil  an

der  Ausfuhr  von  325  099  L  E.
gegangen.

im  Jannar  1907  auf  320  561  L  E.

(Bulletin  Mlensuel  ün  Commerce  Extéricur  de  PEgxpte.)

im  Jannar  d.  Is.  zurück- 



Verschiedene  Mitteilungen.

K#olonkalwissenschaftliche  Ferlenhurse

werden,  wie  man  uns  mitteilt,  an  der  Universität
Jena  vom  5.  bis  18.  August  für  Damen  und
Herren  abgehalten.  Die  Abteilung  für  Kolonialwissenschaft
  ist  besonders  für  Beamte,  Lehrer  und
Lehrerinnen  eingerichtet.  Es  werden  lesen:  Prof.
Dr.  Anton  12  Stunden  über  vergleichende
Kolonialpolitik;  Prof.  Dr.  Uhlig-Berlin
6  Stunden  über  Deutsch-Ostafrika;  Prof.
Dr.  Dove  6  Stunden  über  Deutsch-Südwestafrika;
  Prof.  Dr.  Voigt-Hamburg  12  Stunden
über  die  pflanzlichen  Handelsprodukte  der
deutschen  Kolonien.

Jur  Frage  des  kolonialen  Eisenbahnbaus

hat  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
an  den  Reichstag  soeben  die  nachstehende  Einhabe
  gerichtet:

„Dem  Reichstage  beehren  sich  das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitec  und  die  ihm  angeschlossenen
300  Handelskammern,  Städte,  Missionen,  kaufmännischen,
  industriellen  und  kolonialen  Körperschaften
  die  ergebenste  Bitte  zu  unterbreiten,  den

 

Vorlagen  der  Reichsregierung  hinsichtlich  des

Ausbaues  der  Eisenbahnen  in  den  afrikanischen

Kolonien  seine  Zustimmung  erteilen  zu  wollen.
Die  Wirkungen  des  Eisenbahnbaues  in  Afrika

sind:

1.  Friedliche  Eroberung  der  noch  nicht  in  Verwaltung
  genommenen  Gebiete.  Verringerung
der  Kriegsgefahr  und  damit  der  Opfer  an
Gut  und  Blut.

Einzug  der  Kultur.  Freiwerden  der  Karawanenträger

  für  die  produktive  Arbeit.  Einführung

  der  modernen  Technik.  Ermöglichung
der  Ansiedlung  von  Weißen.  Erleichterung
der  Missionstätigkeit.  Vermeidung  von

Hungersnot  und  Hebung  des  Gesundheitszustandes

  von  Mensch  und  Tier  durch  erleichterte

  Zufuhr  von  Lebensmitteln  und  erleichterte
  sanitäre  Hilfeleistung.  Hebung  der

Lebenshaltung  und  der  Kaufkraft  der  Bevölkerung.



Entwicklung  des  Handels.  Vermehrung  der
Ausfuhr,  insbesondere  der  für  den  heimischen
Markt  wichtigen  Rohstoffe  und  Produkte  und
Vermehrung  der  Einfuhr  heimischer  Industrieerzeugnisse.


i-S
        <pb n="434" />
        W  358  20

4.  Vorbereitung  der  finanziellen  Selbständigkeit
der  Kolonien  durch  erhöhte  Steuerkraft  und
durch  erhöhte  Zolleinnahmen  auf  Grund
einer  vermehrten  Produktions=  und  Konsumfähigkeit.


Ein  Vergleich  des  Eisenbahntransportes
gegenüber  dem  Karawanentransport  führt  zu
dem  folgenden  Ergebnis:

Ein  Güterzug  mit  30  Wagen  =  3000  dz
Last  bei  30  km  Fahrgeschwindigkeit  ersetzt  10  000
Karawanenträger  zu  30  kg  Last  bei  durchschnittlicher
  Marschzeit  von  3  km  pro  Stunde.  Der
Eisenbahntransport  stellt  sich  gegenüber  dem  Karawanentransport
  um  das  Zwanzigfache  billiger  und
erspart  das  Zehnfache  an  Zeit.

Ein  erfolgreicher  Wettbewerb  von  Stapelartikeln,
  wie  Baumwolle,  Olfrüchten,  Hölzern,
Mineralien  usw.,  auf  dem  Weltmarkt  ist  bei  dem
Transport  auf  den  Köpfen  der  Eingeborenen  so
gut  wie  ausgeschlossen.  Ein  Transport  durch  Tiere
ist  wegen  der  herrschenden  Viehseuchen,  die  noch
ihrer  Bekämpfung  harren,  vielfach  nicht  angängig.

Tatsache  ist,  daß  die  meisten  afrikanischen
Eisenbahnen  nach  kurzer  Frist  ihre  eigenen  Betriebsausgaben
  einschließlich  der  Unterhaltungskosten
  zu  decken  vermochten,  und  daß  eine  größere
Anzahl  von  vornherein  eine  Rente  erzielte.

Die  Rückständigkeit  des  Eisenbahnbaues  in
den  deutschen  Kolonien  wird  heute  von  allen
politischen  und  wirtschaftlichen  Richtungen  anerkannt.
  Während  die  Produktionsfähigkeit  und
Verbrauchsfähigkeit  der  deutschen  Kolonien  gegenüber
  den  unter  gleichen  Verhältnissen  arbeitenden
englischen  und  französischen  Kolonien  in  keiner
Weise  zurücksteht,  besitzt  England  in  Afrika
15  166  km  Eisenbahnen  im  Betrieb  oder  im  Bau,
Frankreich  8975  km,  Deutschland  nur  2061  km.

Vom  rein  wirtschaftlichen  Standpunkt  aus  beurteilt,
  bieten  die  Vorlagen  der  Reichsregierung
hinsichtlich  des  Ausbaues  der  Eisenbahnen  in  den
afrikanischen  Kolonien  die  folgenden  Vorteile:

Verlängerung  der  Eisenbahn  Daressalam
  —Morogoro  nach  Tabora:  Erschließung
der  reichen  Landschaft  Kilossa  für  die  europäische
Plantagenwirtschaft,  z.  B.  für  Baumwolle;  Ermöglichung
  der  Ausfuhr  von  Vieh  aus  den  viehreichen
  Ländern  Ugogo,  Turu  usw.,  die  wegen
der  zahlreichen  Viehkrankheiten  jetzt  nahezu  ausgeschlossen
  ist;  Versorgung  der  europäischen
Plantagen  an  der  Küste  mit  Arbeitskräften  aus
der  dicht  bevölkerten  Landschaft  Uniamwesi;
Steigerung  der  Produktion  dieses  Landes  durch
Volkskulturen,  wie  Baumwolle,  Erdnüsse,  Reis.

Verlängerung  der  Usambara-Eisenbahn
  am  Paregebirge  entlang  zum  Kilimandjaro
  und  Meru:  Erschließung  weiter  Gebiete
  für  die  europäische  Plantagenwirtschaft,  Kaut- 



schuk,  Sisalhanf,  Baumwolle;  Ermäöglichung  der
Ausbeutung  der  reichen  Holzbestände  von  West-Usambara;
  Schaffung  einer  Absatzmöglichkeit  der
Erzeugnisse  des  Ackerbaues  und  der  Viehzucht  für
die  Ansiedler  in  den  gesunden  Siedlungsgebieten
des  Kilimandjaro  und  Mern.

Eisenbahn  Lome—Atakpame:  Erschließung
eines  weiteren  Teiles  des  Olpalmengürtels  und
der  Baumwollgebiete  der  Atakpame-,  Pessi=  und
Sokodé--Bassari-Bezirke,  sowie  weiterer  Teile  von
Mittel=  und  Südtogo  für  den  Anbau  von  Mais
und  Erdnüssen;  Ermöglichung  des  Transportes
von  Rindvieh  aus  den  viehzüchtenden  Atakpameund
  nördlicheren  Bezirken  durch  die  tsetseverseuchten
  Gegenden  Südtogos  nach  der  Küste.

Eisenbahn  von  Duala  über  Edea  nach
Widimenge  am  Nyongfluß:  Erschließung  der
fruchtbaren  und  volkreichen  Bakoko=  und  Jaunde-Gebiete
  und  des  weiteren  Hinterlandes  für  den
Anbau  von  Mais  und  Erdnüssen,  und  Ermöglichung
  der  Ausbeutung  der  in  diesen  Gebieten
  waldartig  vorkommenden  ÖOlpalmenbestände;
  Ausnutzung  der  in  den  dortigen  Urwäldern
zahlreichen  Edel=  und  Bauhölzer;  Ermäöglichung
der  Zufuhr  von  Pferden,  Rind=  und  Kleinvieh
aus  Adamaua  und  den  Tschadseeländern,  deren
Transport  durch  den  Urwaldgürtel  jetzt  wegen
der  Tsetsegefahr  ausgeschlossen  ist;  Versorgung  der
Plantagen  an  der  Küste  mit  Arbeitern  aus  den
Bakoko=  und  den  mit  diesen  verwandten  Babimbi-Stämmen;
  Wirtschaftliche  Ausnutzung  der  schiffbaren
  Ströme  Nyong  und  Dume.

Zweiglinie  der  Lüderitzbuchtbahn  von
Seeheim  nach  Kalkfontein:  Erschließung  weiter
Gebiete  für  die  Zucht  von  Wollschafen  und  Angoraziegen.


Die  Zustimmung  des  Reichstages  zu  den  neuen
Bahnlinien  würde  demgemäß  einen  wesentlichen
Fortschritt  in  der  wirtschaftlichen  Erschließung-der
Kolonien  bedeuten.  Nach  dem  Ermessen  des
Komitees  ist  eine  rationelle  Eisenbahnpolitik  das
sicherste  Mittel,  unsere  Kolonien  finanziell  selbständig
  zu  machen  und  sie  zu  nutzbringenden
Gliedern  der  heimischen  Volkswirtschaft  zu  entwickeln.“


Der  Bergbau  in  der  Oranjefluß-Holonlie.

Mit  der  Oranjefluß-Kolonie  ist  lange  die  Vorstellung
  eines  nahezu  ausschließlich  Viehzucht  und
Ackerbau  treibenden  Landes  verbunden  gewesen.
Der  kürzlich  erschienene  vierte  Jahresbericht  der
Bergbuubehörde  der  Kolonie  beweist  indessen,  daß
der  Bergbau,  und  zwar  insbesondere  die  Diamantenund
  Kohlengewinnung,  in  der  Kolonie  in  den
letzten  Jahren  einen  ganz  beträchtlichen  Aufschwung
        <pb n="435" />
        G  359  20

genommen  hat  und  bereits  in  seinem  jetzigen
Stande,  der  durchaus  noch  nicht  als  der  Abschluß
der  aufsteigenden  Entwicklung  anzusehen  ist,  sowohl
für  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  des  Landes  im
allgemeinen  wie  für  die  Finanzen  des  Staates
von  wesentlicher  Bedeutung  ist.

Zu  der  im  Südwesten  der  Kolonie  gelegenen
Jagersfontein-Mine,  die  mit  De  Beers  in  Kimberley
  verbunden  ist  und  seit  Jahren  mit  recht  gutem
Erfolg  arbeitet,  sind  in  den  letzten  Jahren  an
Diamantminen  namentlich  die  Roberts  Viktor=Mine
  bei  Boshof  (unweit  von  Kimberley  in
nordöstlicher  Richtung)  und  neuestens  die  Voorspoed-Mine
  bei  Kroonstad  gekommen.  Von  der
Jagersfontein-Mine  stammt  der  im  Jahre  1893
gefundene  971  Karat  schwere  Diamant  „Excelsior"“,
bis  zur  Auffindung  des  in  den  letzten  Monaten
vielgenannten  „Cullinan“  von  der  Premier-Mine
bei  Pretoria  der  größte  weiße  Diamant.  Im
Jahre  1895  wurde  in  demselben  Bergwerk  der
Diamant  „Reitz“  gefunden,  der  zwar  nur  634  Karat
wog,  aber  für  den  schönsten  und  vollkommensten
Diamanten  der  Welt  gilt.  Bei  der  Roberts
Victor-Mine,  die  im  Berichtsjahre  (Juli  1906  bis
Juni  1907)  zufriedenstellend  gearbeitet  hatte,  hat
man  seitdem  ungünstigere  Entdeckungen  über  die
Beschaffenheit  des  tieferliegenden  Grundes  gemacht.
Der  Voorspoed-Mine  wird  allgemein  auch  in  dem
amtlichen  Bericht  eine  gute  Zukunft  vorausgesagt;
es  wird  indes  noch  etwa  ein  Jahr  dauern,  bis
sie  voll  in  Betrieb  genommen  werden  kann.
Neben  den  genannten  ist  noch  die  schon  etwas
ältere  Koffyfontein-Mine  zu  erwähnen,  die  nach

dem  Berichte  nach  einer  langen  Zeit  unrentablen

Geschäftsganges  nunmehr  gleichfalls,  voraussichtlich
dauernd,  in  ein  verdienendes  Stadium  getreten  ist.

Der  Vaalfluß  zieht  seit  langem  in  den  drei
Kolonien,  die  er  berührt,  eine  große  Zahl  Diamantengräber
  an.  Ihre  Zahl  ist  in  der  Oranjefluß-Kolonie
  indes  im  Berichtsjahre  von  800  auf
600  zurückgegangen.  Neue  Methoden,  die  jetzt
vielfach  in  Anwendung  kommen,  sind  die  Anlegung
von  Schächten  von  über  40  Fuß  Tiefe  und  unterirdischer
  Abbau  sowie  Ablenkung  des  Flusses  und
Trockenlegen  des  früheren  Bettes.  Die  Diamantengewinnung
  ist  bei  Alluvialformationen  in  viel
höherem  Maße  von  Zufälligkeiten  abhängig  und
daher  unberechenbarer  als  bei  Reefs.  Während
ein  einziger  Fund  dem  Entdecker  ein  kleines  Vermögen
  einbringen  kann,  dürfte  die  Mehrzahl  der
am  Vaal  beschäftigten  Diamantensucher  kaum  soviel
  verdienen,  als  zu  ihrem  Lebensunterhalt  nötig
ist.  Der  Bericht  berechnet  als  monatliches  Durchschnittseinkommen
  9.10  L.  Die  Flußgräber  der
Oranjefluß-Kolonie  haben  sich  im  Berichtsjahre
mit  Genehmigung  der  Regierung  als  eine  Art
Gemeinde  organisiert.

 

Im  ganzen  wurden  in  der  Kolonie  Diamanten
gewonnen:

Karat  im  Werte  von  2
im  Jahr  1903/4.  259  8399  779  792
-  -15904/5.  .  320  548  938  617
-  -  1905/6  J  289  470  902  727
-  -15906/7.  .  398703  1222202

Von  den  für  1906/7  mitgeteilten  Zahlen  entfallen:

auf  die  Bergwerke  391  600  Karat  im  Werte
von  1  185  307  E,
auf  den  Vaalfluß  7  103  Karat  im  Werte
von  36  895  K.
Die  im  Alluvialvorkommen  gefundenen  Steine
sind  bekanntlich  im  Durchschnitt  von  verhältnismäßig
  höherem  Werte  als  die  in  Reefs  enthaltenen.
  Zum  Teil  hängt  diese  Erscheinung  allerdings
  damit  zusammen,  daß  die  Flußgräber  infolge
ihrer  weniger  vollkommenen  Technik  nicht  imstande
sind,  die  im  Grunde  enthaltenen  kleineren  Steine
zu  finden.  Im  Berichtsjahre  betrug  der  Durchschnittswert
  der  gewonnenen  Diamanten  pro  Karat
in  Bergwerken  3.0.6½  &amp;amp;,  im  Vaal  5.3.10½  K.
Das  Schürfen  nach  Diamanten  ist  im  abgelaufenen
  Jahre  so  lebhaft  betrieben  worden  wie
nie  zuvor  in  der  Geschichte  der  Kolonie.  Namentlich
  in  den  Distrikten  Boshof  und  Smaldeel  hat
sich  ein  sehr  lebhaftes  Geschäft  mit  „Optionen“
(Vorkaufsrechten)  auf  Farmen  und  Aktien  neuer
Gründungen  erhoben.  Im  ersteren  Bezirke  sind
Optionen  an  nahezu  der  Hälfte  aller  Farmen
genommen  worden.  Trotzdem  ist  bis  jetzt  kein
einziges  weiteres  abbauwürdiges  Edelsteinvorkommen
  entdeckt  worden.  Im  Hinblick  auf  die
gewaltige  Zunahme  der  Diamantenproduktion  infolge
  der  Entdeckungen  neuer  Minen  in  den  letzten
Jahren  und  mit  Rücksicht  auf  den  erheblichen
Rückgang  der  Nachfrage  nach  Diamanten  auf  dem
Weltmarkte  bezeichnet  der  Bericht  den  Mißerfolg
der  Schürfer  als  nicht  unbedingt  bedauerlich.  Die
Oranjefluß-Kolonie  hat  von  der  Bewegung  noch
insofern  einen  Gewinn  von  Tausenden  von  Pfunden
Sterling  gehabt,  als  die  Schürfer  und  Optionskäufer
  durchweg  Auswärtige  waren,  die  Gelder
aber  für  die  Schürflizenzen  und  Optionen,  die
von  den  Schürfern  bezahlten  Arbeitslöhne  und
ihre  sonstigen  Ausgaben  dem  Fiskus,  den  Farmern
und  dem  Lande  im  allgemeinen  zugeflossen  sind.
Von  den  Spekulanten  haben  sich  die  Einheimischen
in  der  dem  Buren  eigenen  Bedachtsamkeit  und
infolge  einer,  wie  sich  gezeigt  hat,  wohl  berechtigten
  Vorsicht  so  gut  wie  ganz  zurückgehalten.
Die  Farmer  haben  sich  darauf  beschränkt,  den
allzu  optimistischen  Fremden  gegen  klingendes
Geld,  von  50  bis  1000  2  pro  Jahr,  Vorkaufsrechte
  an  ihren  Farmen  einzuräumen.  Wie  leb-
        <pb n="436" />
        W  360  20

haft  sich  die  auswärtige,  größtenteils  wohl  Johannesburger
  und  Londoner  Spekulation  betätigte,
dafür  führt  der  Bericht  als  Beispiel  ein  Syndikat
mit  weniger  als  10  000  à  Kapital  an,  in  dessen
Gebiet  ein  paar  Karat  Diamanten  gefunden  waren.
Die  Aktien  dieses  Unternehmens  wurden  derart
in  die  Höhe  getrieben,  daß  sie  einen  Gesamtwert
von  erheblich  über  1  000  000  K  darstellten,  um
kurz  darauf  nach  Feststellung  des  wahren  Sachverhalts
  unter  Pari  zu  sinken.

Die  Kohlengruben  befinden  sich  zum  größten
Teil  im  Norden  der  Kolonie,  nahe  der  Grenze
von  Transvaal.  Die  bedeutendsten  sind  die  Cornelia-Mine
  (Vereeniging  Estates  Ltd.),  die  Clydesdale-Mine
  (Clydesdale-Collieries  Lid.)  und  die
Vierfontein-Mine  (Kroonstad  Coal  Estate  Co.  Ltd.).
Der  Ertrag  sämtlicher  Kohlengruben  des  Landes
betrug:

Tonnen  im  Werte  von  #.
im  Jahr  1903/4  1098  989  53  864
-  .  1904/5.  118  636  55  293
-  .  1905/6  263  232  85  303
-  1906/7.  499590  139  674

Die  bedentende  Zunahme  des  Berichtsjahrs
im  Vergleiche  zum  Vorjahre  ist  erfolgt,  ohne  daß
ein  neues  Bergwerk  in  Betrieb  gekommen  wäre.
Die  vorhandenen  Gruben  wären  zur  Förderung
erheblich  größerer  Mengen  imstande,  wenn  sich
nur  Gelegenheit  zum  Absatze  fände  und  bessere
Verkehrswege  nach  den  vorhandenen  Märkten  beständen.
  Die  Kohlenbergwerke  von  Transvaal,
die  bisher  in  heftiger  Konkurrenz  standen  und  den
Kohlenpreis  sehr  gedrückt  hatten,  haben  kürzlich
einen  Ring  gebildet,  um  eine  gewisse  Kontrolle
über  die  Preise  zu  erlangen.  Man  hofft,  daß  die
hiervon  erwartete  Preissteigerung  auch  den  Gruben
der  Oranjefluß-Kolonie  zugute  kommen  wird.
Klage  führt  der  Jahresbericht  über  das  Verhalten
der  Central  South  African  Railways,  der  vereinigten
  Staatseisenbahnen  von  Transvaal  und
des  ehemaligen  Freistaats,  die  selbst  die  auf  Linien
der  Hranzeluß-KolonieverbrauchtenKohlen  größtenteils
  aus  Transvaal  bezögen.  Die  Eisenbahnverwaltung
  hat  nur  einer  einzigen  Grube  der
Oranjefluß-Kolonie  eine  Kohlenlieferung  (4500  bis
5000  Tonnen  monatlich)  übertragen.  Sie  steht
damit  selbst  der  Staatseisenbahn-Verwaltung  der
Kapkolonie  nach,  deren  größere  Aufträge  an  die
Oranjefluß-Kolonie  als  Beweis  dafür  angeführt
werden,  daß  deren  Kohlen  zur  Verwendung  für
Lokomotiven  geeignet  sind.  Ob  der  Kohlenbergbau
  der  Kolonie  künftig  in  demselben  Maße  wie
in  den  letzten  Jahren  fortschreiten  wird,  ist  schwer
vorauszusagen,  da  die  weitere  Entwicklung  weniger
von  dem  Mineralreichtum  der  Gruben  als  von
anderen  Umständen,  namentlich  der  Absatzfrage,
bedingt  wird.

 

 

An  dritter  Stelle  ist  die  Gewinnung  von
Salzen  zu  nennen.  Der  Ertrag  der  Salzwerke
hat  vom  1.  Juli  1906  bis  zum  30.  Juni  1907
22  791  600  englische  Pfund  in  einem  Werte  von
13  660  K  betragen  gegen  22  221  800  lbs  im
Vorjahre.  Die  Entwicklung  entspricht  den  Erwartungen
  nicht,  da  sich  übermäßiger  Regen  und
Verkehrsschwierigkeiten  in  ungünstiger  Weise  bemerkbar
  gemacht  haben.  Zur  Lösung  des  Salzes
von  den  anderen  Bestandteilen  wird  ausschließlich
die  Methode  natürlicher  Verdunstung  angewendet.
Bemerkenswert  ist  die  Mannigfaltigkeit  der  Zusammensetzung
  der  an  den  verschiedenen  Stellen
gewonnenen  Salze.  Hauptbestandteile  sind  Chlor,
Natrium,  Kalzium,  Magnesium  und  schwefelsaures
Kali.  Meistens  überwiegt  chlorsaures  Natrium,
das  mitunter  bis  zu  95  v.  H.  der  in  einer  Lösung
vorhandenen  Salze  ausmacht.  Daneben  kommen
schwefelsaures  Natrium  und  in  anderen  Zusammensetzungen
  kohlensaures  Natrium  in  Mengen  bis
zu  30  v.  H.  vor.  Die  folgenden  beiden  Analysen
  können  als  typische  Fälle  angesehen  werden:

 

1.  Chlor  111021  v.  H.
Natrium  .  8,20-Katzin-In
  0,12-Magncsium....
  0,06-Schwefelsaure
  Salze  1,64.

21,23  v.  H

2.  Schwefelsaures  Natrium  9,41  v.  H

Chlorsaures  Natriuiem  16,11

„

Chlorsaures  Kali.  0,31
Kohlensaures  Natrium  2,10  -
Unlösbare  Salze  0,#19  -

28,  12  v.  H.

Der  Jahresbericht  weist  auf  die  Möglichkeit
der  gewinnbringenden  Verwendung  einiger  Nebenprodukte,
  z.  B.  die  Herstellung  von  Atznatron  und
Zyannatrium,  hin.  —

Geschürft  worden  ist  außerdem  nach  Petroleum,
  Gold  und  Kupfer,  doch  bis  jetzt  nirgends
mit  durchschlagendem  Erfolg.  An  einer  Stelle
ist  Mangan  gefunden  worden.  Außerdem  wurde
das  Vorkommen  von  gelbem  und  rotem  Ocker,
ausnahmsweise  reinem  Lehm,  der  sich  für  die
Fabrikation  von  Porzellan  und  Terrakotta  eignet
sowie  großen  Niederlagen  von  Kalk  und  Gips
berichtet.

Die  Beschaffung  der  nötigen  Arbeitskräfte
ist  in  den  Diamantminen  nicht  auf  Schwierigkeiten
  gestoßen,  während  die  Kohlengruben  das
ganze  Jahr  hindurch  unter  starkem  Arbeitermangel
empfindlich  zu  leiden  hatten.  Die  verhältnismäßig
leichte  Arbeit  über  der  Erde  in  den  Diamantbergwerken
  und  die  Aussicht,  einen  Edelstein  zu  finden
und  dafür  belohnt  zu  werden,  üben  eine  gewisse
Anziehungskraft  aus,  während  die  härtere  Arbeit
        <pb n="437" />
        W  361

in  den  unterirdischen  Kohlengruben  den  Eingeborenen
  besonders  verhaßt  ist.  Im  ganzen  waren
im  Bergbaue,  einschließlich  der  Flußgrabungen
nach  Diamanten  und  der  Salzwerke,  beschäftigt:

Weiße  Farbige
1905/6  998  6564
1906/7  1626  8360

Das  Verhältnis  der  Zahlen  weißer  und  farbiger
  Arbeiter  betrug  im  Jahre  1903/4  13,8  v.  H.,
im  Jahre  1904/5  12,1  v.  H.,  im  Jahre  1905/6
15,2  v.  H.  und  im  Berichtsjahre  19,4  v.  H.

An  Löhnen  sind  bezahlt  worden:

·  n  Weiße  an  Farbige
im  Jahre  1905/6  191  512  L  235  994  #K
-  -15906/7  220  391=  283  901=Die

  von  den  sogenannten  Diamantenwäschern
(Flußgräbern)  gezahlten  Löhne,  die  sich  der  Kontrolle
  entziehen,  sind  hierin  nicht  einbegriffen.
Ein  weißer  Arbeiter  hat  durchschnittlich  18.  1.  4½  ,
der  Eingeborene  (außer  freier  Kost)  2.  18.  11½  #.
im  Monat  erhalten.

Für  den  Gesundheitszustand  der  Arbeiter
und  Sicherheitsvorkehrungen  in  den  Betrieben
ist  im  abgelaufenen  Jahre  vielerlei  geschehen,  und
die  Sterblichkeits=  und  Unfallziffern  sind  erheblich

zurückgegangen.  Von  1000  Arbeitern  sind  gestorben:
  ·
im  Jahre
1905/6  1906/7
infolge  von  Krankheiten.  18,17  11,41
-Unglücksfällen  2,97  1,2

Dabei  ist  zu  beachten,  daß  die  Gesamtzahl  der

Arbeiter  und  bei  den  Diamantminen  damit  auch

die  Zahl  der  innerhalb  desselben  begrenzten  Raumes
(Compounds)  untergebrachten  Leute  nicht  unerheblich
  gewachsen  ist,  was  eine  absolut  und  relativ
erhöhte  Krankheitsgefahr  bedeutet.  Die  meisten
Todesfälle  infolge  von  Krankheit  ereignen  sich  bei
den  Eingeborenen  kurz  nach  ihrer  Einstellung.
Dies  kommt  daher,  daß  der  Eingeborene  infolge
der  in  ihm  wurzelnden  Abneigung  gegen  das
Arbeiten  sich  vielfach  erst  anwerben  läßt,  wenn
er  sich  bereits  in  größter  Not  und  stark  heruntergekommenem
  Gesundheitszustande  befindet  und
kein  anderes  Mittel  mehr  weiß,  zu  seinem  täglichen
  Brot  zu  kommen.

Der  Staat  hat  an  bergbaulichen  Abgaben
eingenommen  (vom  Staate  selbst  betriebene  Bergwerke
  gibt  es  bis  jetzt  nicht  in  Britisch-  Süboseita)
im  Jahre  1902/3  .  6  909  K.
1903/4  (dem  ersten  Jahre,  in

dem  es  ein  Bergbau-Departement

  gab)  16  075=é.
  19015  19129
.  1905/6  20  857.
1906/7  31  644.

 

—

Für  das  laufende  Etatsjahr  schätzt  der  Jahresbericht
  die  Einnahme  auf  120  000  à,  hauptsächlich
  infolge  der  neuen  Precious  Stones  Ordinance,
derzufolge  der  Fiskus  40  v.  H.  des  ein  gewisses
Minimum  übersteigenden  Reinertrags  der  Diamantminen,
  und  zwar  auch  der  vor  Erlaß  des  Gesetzes
betriebenen,  erhält.  Die  Einnahme  aus  den  Minen
würde  demnach  mehr  als  ein  Siebentel  der  Gesamteinnahmen
  der  Kolonie  (818  000  )  betragen.
Der  Bericht  warnt  angesichts  der  in  der  Natur
des  Bergbaues  begründeten  Ungewißheit  der  Dauer
dieser  Einnahmen  vor  ihrer  Verwendung  zu  ordentlichen
  Ausgaben  und  schlägt  vor,  daß  mindestens
25  v.  H.  zur  Bildung  eines  Reservefonds  und
25  v.  H.  für  außerordentliche  Ausgaben  verwendet
werden  sollten.

Die  Oranjefluß-Kolonie  hat  drei  Berggesetze,
eine  Precious  Stones  Ordinance,  eine  Precious

Metals  Ordinance  und  eine  Base  Metals  Ordinance.

  Alle  drei  sind  in  der  Zeit  der  Kronkolonie
gemacht  worden  und  gelten  als  mustergültig.
Besonders  bemerkenswert  ist  die  erwähnte  Bestimmung
  der  Preeious  Stones  Ordinance  über
den  Anteil  des  Fiskus  am  Reinertrag.  Nach  dem
Gesetz  des  alten  Freistaats  von  1899,  das  bis
dahin  galt,  erhielt  der  Entdecker  eines  Diamantenvorkommens
  die  Hälfte  des  betreffenden  Gebiets,
während  die  andere  Hälfte  dem  Publikum  zur
Absteckung  von  „Claims“  freigegeben  wurde.  Die
Geschichte  des  Diamantenbergbaues,  insbesondere
in  Kimberley,  wo  die  überaus  zahlreichen  Unternehmungen,
  die  anfangs  bestanden,  nach  und  nach
alle  vereinigt  worden  sind,  bis  schließlich  nur  noch
zwei  Gesellschaften  und  nach  der  Einigung  der
Barnato-Gruppe  mit  De  Beers  letztere  als  einzige
übrig  blieben,  hat  indes  gelehrt,  daß  es  äußerst
unwirtschaftlich  ist,  ein  Edelsteinvorkommen  von
mehreren  Personen  oder  Gesellschaften  abbauen
zu  lassen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats

in  Kapstadt.)

Die  füdrhodesische  „Mines  and  Minerals  Amendment
  Ordinance  1907“  vom  31.  Dezember  1907.

Das  im  Jahre  1903  erlassene  und  inzwischen
mehrfach  abgeänderte  Berggesetz  für  Südrhodesien
  hat  durch  die  Novelle  vom  31.  Dezember
  1907  eine  Anderung  erfahren,  die  bestrebt
  ist,  den  Wünschen  der  Interessenten  in
weitem  Maße  entgegenzukommen,  und  die  durchgehends
  günstig  beurteilt  wird.  Das  Bergbaurecht
  steht  in  Südrhodesien  ausschließlich  der
British  South  Africa  Company  (Chartered  Co.)
zu.  Die  Mining  ordinance  von  1903  hatte  im
wesentlichen  mit  dem  Großbetrieb  durch  kapital-
        <pb n="438" />
        362  20

kräftige  Unternehmer  gerechnet.  Es  zeigte  sich
jedoch,  daß  wegen  des  über  das  ganze  Land
zerstreuten  Goldvorkommens  in  geringen  Mengen
kleine  Betriebe  mit  niedrigem  Anlagekapital  und
nicht  mehr  als  5  bis  10  Pochstempeln  vielfach
lebensfähig  sind  und  den  Verhältnissen  mehr  entsprechen
  als  die  in  den  neunziger  Jahren  in  der
ersten  Begeisterung  gegründeten  großen  Gesellschaften,
  die  fast  durchgängig  schlechte  Erfahrungen
gemacht  haben.  Die  Novelle  von  1907  zielt
vornehmlich  darauf  ab,  durch  Erleichterung  der
Bedingungen  dem  Kleinbetrieb  einen  weiteren
Spielraum  zu  schaffen  und  dadurch  die  Erschließung
  des  Mineralreichtums  des  Landes  zu
fördern.  Diesem  Zweck  sollen  insbesondere  zwei
Maßnahmen  dienen:  einmal  die  Herabsetzung  der
Bergwerksabgaben  und  sodann  die  Verhinderung
des  Brachlegens  großer  Landkomplexe  durch  Gesellschaften,
  die  sich  Ausbentungsrechte  sichern,
aber  keinen  Gebrauch  davon  machen.

Nach  dem  bisherigen  wie  dem  künftigen  Recht
haben  in  der  Zeit  zwischen  der  Registrierung  eines
Bergbaurechts  (mining  location)  und  dem  Beginn
  des  eigentlichen  Bergbaubetriebes  (working
for  profit)  sowie  während  etwaiger  späterer
Stillegungen  des  Betriebes  regelmäßig  wiederkehrende
  Inspektionen  durch  die  Bergbehörde
stattzufinden  zum  Zweck  der  Feststellung,  daß
ein  bestimmtes  Maß  von  Aufschließungsarbeiten
(development  work)  durchgeführt  wird.  Das
alte  Gesetz  gestattete  indes  für  unbegrenzte  Zeit
die  Ersetzung  des  Nachweises  der  Aufschließungsarbeiten
  durch  die  Bezahlung  einer  aulsteigennen
Gebühr,  diese  Möglichkeit  wird  durch  die  neue
Verordnung  auf  das  erste  Jahr  nach  der  Registrierung
  beschränkt.  Unterbleibt  späterhin  die
Aufschließung,  so  zieht  dies  den  Verlust  des  Bergbaurechts
  und  unter  Umständen  eine  Geldstrafe
von  30  T—  nach  sich.

Der  Inhaber  eines  Bergbaurechts  (Claims),
der  auf  seinem  Gebiet  mehr  Aufschließungsarbeiten
vornimmt,  als  vorgeschrieben  ist,  konnte  bisher
verlangen,  daß  das  Mehr  auf  einen  anderen  ihm
gehörigen  Claim  angerechnet  werde,  auf  dem
das  vorgeschriebene  Maß  nicht  ausgeführt  war.
Dies  wird  durch  die  Novelle  auf  den  Fall  beschränkt,
  daß  die  beiden  Claims  (oder  Komplexe
von  Claims)  aneinander  grenzen.  Anderseits
können  nach  der  neuen  Verordnung  auch  Aufschließungsarbeiten
  an  einer  Mine,  die  sich  bereits
in  regelrechtem  Betrieb  (working  kor  profit)  befindet,
  auf  noch  nicht  erschlossene  benachbarte
Claims  desselben  Eigentümers  angerechnet  werden.

Die  Herabsetzung  der  für  den  Bergbau  auf
Gold  zu  entrichtenden  Gebühren  war  schon  bisher
in  die  Wege  geleitet  worden.  Nach  dem  früheren
Recht  waren  grundsätzlich  alle  Bergwerke  für  ge- 



meinschaftliche  Rechnung  des  Abbauberechtigten
und  der  Chartered  Company  zu  betreiben;  die
Anteilsquote  des  eigentlichen  Betriebsinhabers  betrug
  70  v.  H.,  diejenige  der  Gesellschaft  30  v.  H.
Kein  Bergwerk  durfte  ohne  vorgängige  Verständigung
  mit  der  Chartered  Company  in  Betrieb
  genommen  werden.  Doch  war  dieses  Prinzip
bereits  für  einen  wichtigen  Fall  durchbrochen,
nämlich  den  Abbau  eines  Goldvorkommens  im
Kleinbetrieb.  Danach  hatte  der  Claiminhaber,
falls  nicht  mehr  als  fünf  Pochstempel  auf  einem
Claim  arbeiteten  und  nicht  mehr  als  monatlich
750  Tonnen  Gestein  aus  dem  Claim  gefördert
wurden,  nur  eine  sogenannte  royalty  von  2½  v.  H.
des  Bruttoertrages  an  Gold,  und  wenn  der  Reinertrag
  des  Claims  nur  100  K  oder  weniger  im
Monat  betrug,  gar  keine  Abgabe  an  die  Gesellschaft
  zu  entrichten.  Die  recht  populär  gewordene
Regierungsbekanntmachung  vom  18.  August  1904
brachte  weitere  Erleichterungen  für  kleine  Goldbergwerksbetriebe.
  Die  neue  Verordnung  gibt
das  System  eines  dreißigprozentigen  Anteils  der
Chartered  Company  an  den  Betriebsergebnissen,
das  einen  der  hauptsächlichsten  Beschwerdepunkt
der  Ansiedler  von  Südrhodesien  gebildet  hatte,
vollständig  preis.  Das  alte  System  hat  zweifellos
die  Kapitalverwässerung  zahlreicher  rhodesischer
Minengesellschaften  mitverschuldet  und  im  weiteren
Verlauf  das  Seinige  dazu  beigetragen,  um  europäisches
  Kapital  überhaupt  von  der  Anlage  in
rhodesischen  Werten  abzuschrecken.  Die  nach  der
neuen  Verordnung  zu  entrichtende  Abgabe  ist
eine  progressive  Rohertragssteuer,  bei  deren
Ansatz  jedoch  gleichzeitig  auf  die  Rentabilität  der
Mine  Rücksicht  genommen  wird.

Neben  der  eigentlichen  Goldsteuer  hat  der
Bergwerksunternehmer  eine  sogenannte  Claimlizenz
  zu  entrichten,  welche  durch  die  Novelle
ebenfalls  ermäßigt  worden  ist.

Zu  beachten  ist,  daß  die  neue  Verordnung
sich  nur  auf  Goldminen  bezieht,  nicht  auch  auf
Vorkommen  von  Silber  und  Platin,  obwohl  diese
auch  zu  den  Edelmetallen  gehören.

Auch  bezüglich  der  unedlen  Metalle  hat  die
Novelle  Abänderungen  getroffen.  Während  die
bisherige  Verordnung  nur  Bestimmungen  über
Kohle,  Kupfer,  Eisen,  Blei  und  Zinn  enthielt,
ist  eine  große  Anzahl  weiterer  Stoffe  den  bisherigen
  Bestimmungen  über  Kupfer  unterstellt
worden.  Die  Klausel  über  den  dreißigprozentigen
Anteil  der  Chartered  Company  an  allen  Bergwerken
  galt  auch  für  Kupfer,  Eisen,  Zink  und
Blei.  In  Zukunft  ist  eine  royalty  zu  bezahlen.
Eine  Bekanntmachung  der  Direktoren  der  Gesellschaft
  bemerkt  dazu,  es  fehle  in  Rhodesien  bisher
an  Erfahrungen  hinsichtlich  der  Produktionskosten
  bei  unedlen  Metallen;  auch  erschwere
        <pb n="439" />
        WG  363  2.

der  schwankende  Marktwert  dieser  Metalle  die
Fixierung  der  Abgabe.  Die  neueingeführten  Sätze
sollten  daher  nur  als  ein  Versuch  angesehen  werden,
der  unter  Gewährung  einer  angemessenen  Übergangsfrist
  berichtigt  werden  solle,  sobald  hinreichende
  Erfahrungen  gesammelt  sein  würden.
Für  Kohle  war  bisher  eine  royalty  von  1  sh
für  jede  einen  Jahresertrag  von  20  Tonnen  pro
50  Morgen  übersteigende  Tonne  zu  bezahlen;  die
Abgabe  ist  nunmehr  auf  6  d  ermäßigt.

Die  dem  Administrator  von  Südrhodesien  erteilte
  weitgehende  Befugnis  zum  Erlaß  von  Ausführungsbestimmungen
  ist  durch  die  Novelle  auf
Anordnungen  zur  Sicherung  angemessener  Kost
und  Unterkunft  für  die  eingeborenen  Arbeiter
ausgedehnt  sowie  auf  Vorschriften  über  die  Bestellung
  geeigneter  Aufsichtspersonen,  über  das
Wohlergehen  der  eingeborenen  Arbeiter  und  die
Befolgung  aller  damit  zusammenhängenden  Bestimmungen.
  Die  Aufsichtspersonen  sind  von  den
Unternehmern  zu  ernennen  und  zu  besolden.

Die  neue  Verordnung  gilt  nicht  für  Alluvialvorkommen
  und  ist  beschränkt  auf  Mineralvorkommen,
  die  nach  dem  31.  Dezember  1907  und
vor  dem  1.  Januar  1914  registriert  werden.
Die  zeitliche  Beschränkung  dürfte  teilweise  damit
zusammenhängen,  daß  man  grundlegende  Veränderungen
  in  der  politischen  Verfassung  Südrhodesiens
  im  Sinne  einer  stärkeren  Anteilnahme
der  Bevölkerung  an  der  Regierung  erwartet  und
es  den  zukünftigen  gesetzgebenden  Körperschaften
überlassen  will,  weiter  reichende  Vorschriften  zu
erlassen.

 

Geplante  Vorschriften  für  den  Vertrieb  von  Hellmittein
  in  Meuseeland.

Im  Juli  1907  ist  im  neuseeländischen  Repräsentantenhause
  von  einem  Abgeordneten  ein
Gesetzentwurf  zur  Regelung  des  Vertriebs  von
Geheimmitteln  und  zur  Unterdrückung  von  Quacksalbern
  eingebracht  worden.  Dieser  Entwurf  wurde
vom  Parlament  nach  kurzer  Beratung  einem  besonderen
  Ausschusse  überwiesen.  Der  Ausschuß
hat  in  seinem  inzwischen  erstatteten  Berichte  die
Ablehnung  des  Entwurf  und  Vorlegung  eines
neuen  Entwurfs  seitens  der  Regierung  empfohlen.
Für  den  neu  vorzulegenden  Entwurf  sind  dabei
von  dem  Ausschusse  folgende  Vorschläge  gemacht
worden:

1.  Das  Anpreisen  und  Feilhalten  gesundheitsschädlicher
  oder  wertloser  Heilmittel  und  Instrumente
  ist  zu  verhindern.

2.  Der  Verkauf  von  Heilmitteln  ist  davon
abhängig  zu  machen,  daß  ihre  Bestandteile  auf  der
Verpackung  deutlich  angegeben  sind,  ausgenommen:

 

a)  wenn  solche  Heilmittel  auf  Grund  ärztlicher
Verordnung  verabreicht  werden;

b)  wenn  in  einem  gerichtlichen  Verfahren  nachgewiesen
  wird,  daß  ein  solches  Heilmittel
ein  Original-Geheimmittel  ist  und  gewissen
sonstigen  Bedingungen  entspricht.

3.  Die  ungerechtfertigte  Benutzung  des  Namens
eines  Arztes  oder  die  Anwendung  anderer  irreführender
  Bezeichnungen  zur  Anpreisung  des  Mittels
ist  zu  untersagen.

4.  Die  Verabreichung  von  Mitteln,  die  der
Empfängnis  vorbeugen  sollen,  ist  nur  zugelassenen
Arzten  und  Tierärzten  zu  gestatten.

Das  Parlament  hat  den  Bericht  des  Ausschusses
  zur  Kenntnis  genommen,  ist  jedoch  bis
zum  Schlusse  der  vorjährigen  Tagung  auf  die
Angelegenheit  nicht  zurückgekommen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
  in  Sydney.)

Vorschriften  Jur  Verhinderung  der  Einschleppung
anstechender  Krankheiten  nach  den  Salomons-Inseln.

Der  britische  High  Commissioner  für  den  westlichen
  Teil  des  Stillen  Ozeans  hat  laut  Verordnmg
  Nr.  1  vom  Jahre  1907  zur  Verhütung
der  Einschleppung  ansteckender  Krankheiten  nach
den  britischen  Salomons-Inseln  unter  Aufhebung
der  Verordnung  Nr.  1  vom  Jahre  1897  neue
Vorschriften  erlassen,  wonach  alle  die  Inselgruppe
anlaufenden  Schiffe  zuvörderst  in  den  Hafen  von
Gavatu  oder  nach  einem  anderen  vom  High
Commissioner  als  Einfuhrhafen  zu  bestimmenden
Platze  gehen  und  dort  bis  zur  Untersuchung  und
Zulassung  zum  Handelsverkehre  durch  den  Gesundheitsbeamten
  in  Quarantäne  liegen  müssen.

Jedes  bei  der  Gruppe  eingehende  Schiff  hat
bei  der  Ankunft  innerhalb  drei  Meilen  von  der
Küste,  bis  die  Verkehrserlaubnis  gegeben  ist,  bei
Tage  eine  gelbe  Flagge  am  Fockmast  und  bei
Nacht  ein  rundes  rotes  Licht  zu  zeigen.

 

Lliteratur.

Maercker,  Major  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika:
  Unsere  Kriegsführung  in  Deutsch-Südwestafrika.
  Berlin  1908.  Verlag  von
Hermann  Paetel.

Die  Schrift  enthält  einen  Vortrag,  den  Major
Maercker  am  21.  November  1907  in  der  Abteilung
  Berlin-Charlottenburg  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  gehalten  hat.  „Das  alte  Südwestafrika
ist  tot,  die  Bahn  ist  frei,  ein  neues  soll  erstehen.
Beherzigen  wir  die  Lehren,  dann  wird  uns  der
        <pb n="440" />
        G  364  20

Erfolg  nicht  fehlen.  Mit  ihm  setzen  wir  unsern
toten  Kameraden  das  schönste  Denkmal.“

 

Dernburgs  Programm.  Ein  Wendepunkt  im
Schicksal  Deutsch  =  Ostafrikas.  Kolonie  oder
Negerland  unter  deutscher  Flagge?  Von
Africanus  minor.  Berlin  1908.  Martin
Oldenbourg,  Verlagsbuchhandlung.  Preis  1  Mk.

Die  kleine  Schrift  gibt  im  wesentlichen  die
programmatischen  Erklärungen  Sr.  Exzellenz  des

Herrn  Staatssekretärs  in  der  Budgetkommission

des  Reichstags  wieder.  Da  die  Kommissions- 



berichte  in  ihrer  ausführlichen  authentischen  Fassung
der  breiteren  Offentlichkeit  nicht  zur  Verfügung
stehen,  so  darf  die  vorliegende  Broschüre  als  ein
brauchbares  Werkzeug  für  die  koloniale  Werbearbeit
bezeichnet  werden.

Dr.  Cramer,  Gymnasialdirektor  in  Eschweiler:
Afrika  in  seinen  Beziehungen  zur  antiken
  Kulturwelt.  Mit  34  Abbildungen  und
drei  Karten.  Gütersloh  1907.  Verlag  von
C.  Bertelsmann.  Preis  2,40  Mk.,  geb.  3  Mk.

 

Verkehrs--Machrichten.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Postamts  hat  die  Einrichtung  einer  Postanstalt  in  Muaja

(Deutsch-Ostafrika)  genehmigt.
Langenburg.

Die  Postagentur  Langenburg  führt  jetzt  die  Bezeichnung  Neu-In

  Osona  und  Großbarmen  (Deutsch-Südwestafrika)  sind  am  16.  März  1908  Reichs-Telegraphenanstalten
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
Die  Worttaxe  für  Telegramme  dorthin  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den  übrigen

Anstalten  des  Schutzgebiets.

In  Akonolinga  (Kamerun)  ist  am

Sie  beträgt  zur  Zeit  2  Mk.  75  Pf

5.  Februar  1908  in  Verbindung  mit  der  daselbst
bereits  bestehenden  Reichs-Telegraphenanstalt  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,

deren  postalische

Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen
sowie  auf  die  Ausgabe  von  gewöhnlichen  Pakcten  erstreckt.

Postbampfschifsverbindungen  nach  den  deutschen  Schntgebieten  für  den  Monat  Aprit  1908.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  ausschiffungshafen  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spãtestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
I.  beutsch-Ostafriha.  Meel  13.  April  4.  Mai  Mombasa  O  16  Tage  11.  April  2.  Mai
8)  gah  Butoba,  Muansa  und  ss  (deuische  Schiffe)  10  abds.  *!5|
e  Weer.Porseille  10.  jedes  MonatsMombosa  O  17  Tage  jed.  Mts.  10  abds.
5  und  von  der  End  «  «
zu  Schiff  0  ch  den  Besem-  Brindisi  5.  April  Mombasa  17  Tage  3.  April  108  abds.
Rngsorte  -  (Mal.SchMt)’12-Apkil  Mombasa  18  Tage  10.  April  108  abds.
Neapel  13.  April  4.  Mai  Tanga  17  Tage  11.  ##  Fil  2.  Mai
b  !6  77  Soennn,  !A  Geu  7  —  a##  #6  6  g  B¾  *
esa,  Pangani  5.ü5  Te  Te
Vai-s  9.  1n  Wt.  beite  *  E  GWrindi,  5  5.  April  Tanga  Tage  m  April  10  abds.
Neapel  13.  April  4.  Mai  Daressalam  18  Tage  11.  April  2.  Mai
(deutsche  Schiffe)  10  abds
Marseille  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  abds.
(von  Zaonzibar  unminelbar
ch  nach  Deutsch  ·  Ostafrita·  wa  idt  u
(ausschl.  der  unter  a  rund  b  ·  gentsdampfer  in  6  Sund.)  .
enannten  Vostort  Brindisi  5.  April  Daressalam  17  Tage  3.  April  10#  abds.
(engl.  Schiffe)  -
Brindisi  12.  April  10.  Mai  Banzibar  20,  22  Tag  10.  April  8.  Mai
Cengl.  Schiffe)  alam  we  108  abds.
mit  a  E
        <pb n="441" />
        GW  365  20

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  23.  April  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  age
-  Simpfonhafen41Tage3.,20.Aprill.Mai
2  deutsch-Neuguinea.  Brindisi  5.  April  3.  Mai  Simpsonhafen  38  Tage  10  abds.
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage
3.  deutsch-Südwestafrihda.]  Hamburg  1  28.  29.  April  Swakopmund  25  Tage  .  28.  April  5  5  uUms
a)  nach  Swakopmund  sowie  Antwerpen  i  18.  April  4.  Mai  Swakopmiund  20  Tage  J  12.  April  8.  Mai
gu  Abba  li  -
Wus  prspwsszs  wes-weitaus  87  oms.
Boulogne  14.  April  5.  Mai  Swakopmund  19  Tage  13.  April  4.  Mai
15  nin  s4nheahn  o  i.
diao.  Okasise,  "  .  .  -  .  .
nocasgfaoggathhqefl  eint-O  Southampton  18.  April  9.  Mai  Swakopmund  21  Tage7.  April  8.  Mai
llt  en  hlsbenen  T.  -  112  oms.
72  Southampton,  4.  11.  25.  Aprill!  Swakopmund  30,23.3.  10.24.  April  1.  Mai
-  Zwl  ei  WTI  di  b  ·  2.  Mai  80,  28  Tage  112  vms.
u.  Wat  H  Mai  95  Mai
was  Wa  W  erg.Hamburg  ai  Swakopmund  25  Tage  Mal  abds.
I
Southampton  4.  11.  18.  25.  AprilLũderitzbucht  27,  20,  20,1  3.,  10.  17.  24.  April
2.O.  Mai  27,  20  Tage  1.  8.  Mai  112  vms.
Antwerpen  13.  April  4.  Mai  Lüderitzbucht  21  Tage12.  April  3.  Mai
b)  a  g#derisducht  gern  (deutsche  Schiffe)  838  oms.
I
I  «  Gb  Boulogne  124.  April  5.  Mai  Lüderitzbucht  20  Tage13.  April  4.  Mai
oo  Ghenssche  anth  *  zuuch  6  bns.
##Hamburg  2.  Mai  Lüderitzbucht  38  Tage  1.  Mai  7½  nms.
8.  29.  April  Lüderitzbucht  26  Tage  7.  28.  April  57  Ums.
5  "  Fisorn  Nerm.)Southampton.  11.25.  April  9.  Mais  Capftadt  17  Tage  10.  24.  April  S.  Mai
mas  (nur  Briefe,  Post-  "  von  dort  weiter  auf  dem  112  oms.
Hnn  und  Jeiumgen).  Druck-  !Z  Landwege  über  Steinkopf
sachen,  Geschäftspepiere  und  ·
Baker-prevent  wiLüdkiy  s
bucht  zu  leiten
*  9
4.  Kamernn.  Hamburg  „  10.  25.  jed.  Mts.  torio  40  2-  57  P#.  2.  jed.  Mts.  *  pms.
5  n  .  Sienem  7  3  Kribi  20  u.  20—30  Tage  24.  jed.  Mts.  712  abds.
Dant  Due,  xw  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viltoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10  nachm.
Edea,  #al  e  Jo-  sur  Mer  uala  18  Tage
—  l  3  r*ls  weil  (beutsche  Schiffe).  tribi  19  Ta
Vlantanon,  B  Liverpooll  4.  April  2.  MWiiHPirtoria  25  Tage  2.  30.  April
Duala  26  Tage  10  abds.
Liverpool  .18.  April  Duala  23  Tage  16.  April  10/3  abds.
IHamburg  125.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  32—35  Tages  24.  jed.  Mts.  7½  abds.
b)  nach  Rto  del  Ney  Liverpool  4.  April  2.  Mei  Nio  del  Rey  23  Tage2.  30.  April
10#½  abbe.
c)  nach  dem  —  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  1#.  Toge,  jeden  Donnerstag
von  dort  weit  .-(Garua.
  Kusseri  esleocpie  Porn  er  10  abds.
d)  nach  Ossidinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  aga  jeden  Donnerstag
von  dort  weiter  10%  abds.
«  I  Ckoßflttß)  bis  Olfldlaqe
;  IoT
s)«qchmxpiqu.....  Aatwekpea39.30.Apkic21.wkqiMac-9—Oo  8.  29.  April  20.  Mai
vomunester  unt  ale  10  nachm.
Bordeauur  ahn  bis  Ber  28.  jed.  Mts.  10“5  abds.

 

25.  jedes  Monats

 

dann  mit  3  anbiev  znn
dem  Kongo,  Ssanga  un
Djah  dis  Molundu
        <pb n="442" />
        G  366  20

 

 

Die  Absahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  |  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am
#  1  Palau  37  Tage
Jap  30  Tage
Neapel  7.  Mai
Oenssche  Schie)  Saipan  44  Tage
Ponape  51  Tage  5.  Mai  8  Jum
5.  den  Narolinen,  Palan=  6  |A  Ponape  54  Tage  105  a
Infeln,  Marianen.  Neapel  2  21.  Juni  Saipan  64  Tage

(engl.  Schiffe)

I  Jap  68  Tage
Paulau  71  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

Pua  von  Yokohama  weiter

sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

Nea  9.  23.  April  7.  Mai
*  Se

Brin  jeden  Sonntag
(engl.  n  L

HIIngtauss-864age
singtau  341—36  Tage

7.  21.  April  5.  Mai
10  abds.
jeden  Freitag  10  3  abds.

 

 

 

6.  Niantschon.  Marseille  12.,  26.  April  Tsingtau  341—36  Tage  10.  24.  April
(kranz.  n*“  **  abds
Se  B.  April  1.  Mai  Tsingtau  31  Tage  30.  April  88  vms.
Marseill  17.  April  Tsingtau  36—38  Tage  8  *  100  abds.
(engl.  Shiße)
Brindisi  17.  Mai  Jaluit  etwa  52  Tage
(eng-l.  Schiffe)  5.  15.  Mai  19.  Zuni
7.  -  .  Neapel  7.  Mai  aluit  57  Tage  2.  10.  Mal  19.  Jum
7.  Marshall=  Unseln  ——“ies  an  ¾-  10  5  abds.
Neapel  21.  Juni  Jaluit  46  Tage
(engl.  Schiffe)
S.  Samoa.  Queenstowmn.  26.  April  24.  Mai  Apia  29—32  Tage  24.  April  22.  Mai  1122
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.Lome  26,  25—27,  15.  24.  u.  lepten  jedes
21  Tage  Monats  7#  abds.
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  88  oms.
Rotterdam  7.  20.  jed.  MonatsLome  20,  21—23  Tage6.  19.  jedes  Monats.
(deutsche  Schiffc)
Boulogne  f.  M.  11,  jedes  MonatsLome  16  DTage  10.  jed.  Mts.  1°  ums.
9.  Togo.  (beunsche  Schiffe)
7  Marseille  12.  jedes  Monats  GCotonon  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10  abds.
von  da  ab  Landverbindung  —
#nBordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  10  abds.
von  da  ab  Landverbindung
s#  Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  9/  abds.

 

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

 

 

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="443" />
        G  367  20

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Neuguine  —  7*.  20.  April  5.  Mai  Neapel.  .  .  .  12.  April
—  «  «quthl-JnfeluMatfeille..11.Junioder
el.  .17*.  80*.  April  8*.  Mai  Brindisi  14.  Juni
deutsch-Sstafrina  Ha  .  3.  April  1.  Mai
Marseille  13.  jed.  Mts.  nl  3#  aprl  -  Zaa
rindisi  .  ..  .  17.  April  1.  Mai
Deutsch-Südbwestafriha  4  Marseille.  .  .  2.  16.  80.  April
Antwerpen.  18“.  April  9°.  Mai  A#verpool  12.  April  über
nördl.Teil  d.  Schutzgeb.)  Lamburg  4.25°  April  16°-Mai  Vancouver.
Southampton  5.  19.  Aril  3.  Massciautschon  ...  Plymouth,  über  San  Francisco
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  5.  19.  April  3.  Mai  Southampton,  .oder  Seattle
——————.—  #26  Havre  oder12.  15.
0  *mn--  209*.  April  10.  Mai
ibir.  Eisenamenn
  nnn  20  *½  Monais  bahn.  54  Montag  u.  Mittw.
Plymo  12.  20.  **  Neapel  (üb.Auckland)  12.April
Samoaoa  Plymouth  (üb.Nancouver)  24.Ap.
den  Karolinen  .  12.  April  eapel  '(üb.  Auckland)  12.  Mat
-Carianen,  Bea  .I1.  Juni  oder  Logo  Hamburg  ..  2*.  17*.  jed.  Mts.
alan-Inseln  rindisis.  14.  JuusNMD  M2„  outhampton  ril
palau-Infel  8  1911.  Juni  s  South  30.  Apri

*Füälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

S.  M.  S.  „Arcona“  Shanghai  20/2.  —  22/2.  Tsingtau.

S.  M.  S.  „Bremen“  Port  of  Spain  27/2.  —  29/2.  Willemstadt  (Curagao)  5/3.  —  7/3.  Kingston
  (Jamaica).

S.  M.  S.  „Bussard“  Daressalam  10/2.  —  Tirenibucht  15/2.  —  15/2.  Kilwa  Kiwindje  16/2.
—  21/2.  Daressalam  24/2.  —  Bagamojo  16/2.  —  Daressalam.

S.  M.  S.  „Charlotte“  Bermudas  6/2.  —  17/2.  Horta  auf  Fayal  2½.  —  rn  Antwerpen.

S.  M.  S.  „Condor“  Herbertshöhe  16.  —  24/2.  Brisbane  7/3.  ney.

S.  M.  S.  „Fürst  Bismarck“  Singapore  7/2.  —  9/2.  Batavia  18/2.  —  5  zn  (Borneo)
28/2.  —  7/3.  Hongkong.

S.  M.  S.  „Iltis“  Tsingtau  17/2.  —  19/2.  Shanghai.

S.  M.  S.  „Jaguar“  Hankau  11/2.  —  16/2.  Nanking  21/2.  —  22/2.  Shanghai  27/2.  —
27/2.  Wusung  29/2.  —  2/3.  Amoy  12/3.  —  Dongkong,

S.  M.  S.  „Leipzig“.  Swatau  19/2.  —  20|.  Hongkong  26/2.  —  27/2.  Amoy.

S.  M.  S.  „Luchs“  Saigon  5/2.  —  11/2.  Hongkong  15/2.  —  21/2.  Tsingtau.

S.  M.  S.  „Moltke“.  Bermudas  8/2.  —  9/2.  Punta  Delgada  (Azoren)  27/2.  —  6/3.  Dartmonth
  7/3.  —  Ailissingen.

S.  M.  S.  „Niobe“  Singapore  7/2.  —  9/2.  Batavia  17/2.  —  25/2.  Balikpapan  (Borneo)
26/2.  —  28/2.  Menado  (Celebes)  29/2.  —  2/3.  Zamboanga
(Mindanao).  —  7/3.  Hongkong.

S.  M.  S.  „Panther“  Swakopmund.

S.  M.  S.  „Planet“.  Vermessungsgebiet  bei  Matupi.

S.  M.  S.  „Seeadler“  Daressalam  29/1.  —  4/2.  Bartholomeo  Diaz  5/2.  —  7/2.  Lourenco
Marques  12/2.  —  18/2.  Kapstadt.

S.  M.  S.  „Sperber“  Duala.

S.  M.  S.  „Tiger"“  Canton  10/2.  —  10/2.  Hongkong  25/2.  —  1/3.  Shanghai  4/3.  —

5/3.  Tschingkiang  7/3.  —  7/3.  Nanking  9/3.  —  Nganking  (Yangtse).
        <pb n="444" />
        G  368  20

Ablösungstransporte:

Etnhbe  Reichspostdampfer  „Gneisenau“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  abgelösten  Besatzung
  S.  M.

„Planet“.
Transportführer:

Oberleutnant  zur  See  Hermann  (Kur.).

Genua  3/2.  —  10/2.  Southampton  10/2.  —  12/2.  Antwerpen  14/2.  —  15/2.  Bremerhaven.

Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Roon“
für  die  Besatzung  S

S.  M.  S.

„Condor“
Transporfführer-Kapitänleutnant

  Zirzow.

des  Norddeutschen  Lloyd  mit  dem  Ablösungstransport

Bremerhaven  1⅝.  —  20/2.  Antwerpen  22/2.  —  Southampton  23/.  —  29/2.  Genua  1/3.

—  2/5.  Neapel  3/3.  —  6/3.  Port  Said  6/3.  —  Ade

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Kinie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
mpfer
Vostdamof  von  nach  bis  27.  März  1908.
„Adolph  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  10.  März  in  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  abun  am  27.  März  Dover  passiert.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  am  15.  März  ab  Swakopmund.
„Anna  Woermann“  urutu  Hamburg  am  11.  März  in  Hamburg
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Kilwa  am  21.  März  Cuxhaven  Xhsiert.
„Carl  Woermann“  Accra  Hamburg  am  26.  März  in  Sierra  Leone.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  22.  März  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  26.  März  ab  Teneriffe.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  27.  März  in  Lome.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  0.  März  in  Hamburg.
„e  Woermann“  amburg  Kotonou  a#m  23.  März  in  Kolonou.
eertrud  Woermann“.  Hamburg  J  Durban  am  28.  März  ab  Hamburg.
Hans  Woermann“.  Gabun  v  Hamburg.  am  16.  März  ab  Lagos.
„Herriette  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  15.  März  in  Bonny.
„Irma  Woermann“.  Calabar  Hamburg  am  27.  März  Dussant,  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  138.  März  in  Lagos
„Kurt  Woerman  Hamburg  6  Assinie  am  26.  März  Dover  passiert.
„Lili  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  23.  März  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann"“  Rio  Nunez  Hamburg  am  26.  März  in  Dakar.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Accra  a#m  24.  März  in  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  24.  März  ab  Teneriffe.
„Marie  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  16.  März  in  Rufisque.
rtia  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  22.  März  in  Hamburg.
»  rock“.  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  März  in  Hamburg.
„Otto  *  Hamburg  RNio  Nunez  am  20.  März  in  Bissao.
„Paul  Woermann.  Accra  Hamburg  am  17.  März  Cuxhaven  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Kotonou  am  27.  März  in  Kotonon.
„Khalif"“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  März  in  Swakopmund.
Hamburg-Amerika--Linie,  Afrika-  Dienst.
„Duala“"  Rio  Nunez  I  Hamburg  am  7.  März  in  Hambu
„Edea“  Hamburg  Burutu  am  21.  März  Dover  passtrr.
„Kamerun“  Hamburg  Gabun  am  26.  März  in  Victoria.
„Lome“  Kotonon  Hamburg  am  22.  März  in  Hamburg.
„Otari!é  Hamburg  Lüderitzbucht  am  22.  März  ab  Las  Palmas.
„Swakopmund““  Hamburg  Mossamedes  am  25.  März  ab  Las  Velmas.
„Tog  Swakopmund  Hamburg  am  20.  März  in
.W##hut-  Hambur  Durban  am  25.  März  ab  Nozambiaue.
Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie.
„Feiderun“  Hamburg  Assinie  am  5.  März  in  Grand  Bassam.
„Immo  Kotonou  Hamburg  am  20.  März  in  Axi
?3  Hamburg  Mossamedes  am  5.  März  ab  Wando.
Hamburg  Calabar  am  15.  März  ab  Las  Palmas.
Jhrwor-  biern  bucht  Hamburg  am  12.  3  ab  Sertbut
urg  Rio  Nunez  am  25.  in  Antw
„Waurg-  Zomouth  Mossamedes  am  21.  Nn  in  Sao  W.
        <pb n="445" />
        GW  369  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Keudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.  64.

 

 

Zu  jeder  ent  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Banthaus  stets  gern  bereit.

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Is  8229  und  9224.  Telegramm-  Adresse:  „Heydtbank“.  27.  März  1908.
n
*  *
Grin-  Kapital  *  öfts.  1  E  1  Gte  Nachfrage  Angebot
iinr  Mart  jahr  Düe  dende  5%  5%%
i  I  !
1906  1250  000  .  10.  —  —  —  —  105
1906.  2000000  1l.  1.  4  —  95
1905,  1200  000  Hl.  44„%l  0  —  95
1905  600  000  1.  1.  5  5  100  105
1890  1  500  000  1.  1.  380  22  260  —
1891  2  600  000  1.  10  5  7  88  93
19005,  220  0001.  1..  —  13  125  —
1900  418.000  "  1.  1.  7  7  —  103
1878  2  750  000  b  1.  11  12  20  Z
4  165°  182
1885  2000  000  1.  420  20  185.  —
1907.  2  500  Odo  1.  1.  —  —  —  835
1902  1  000  Oodo  1.  1.  0  K—  —  75
1902  1  000  000  1.  5.)  1  2  80
1885  3  721  000  1.  1.)  3½  5  100  102
3  000  0O000  5  5  101  103
1886  400  000  1.  0  0  —  12zofr
1908  11  495  000  1.  3½  3½
92  93
1897  2250  000  1  4  5  —  100
1899  4000  000  1  ·  0  r  —  M  20.—
360  000  0  0  do  —  M  10.—
1898  1  000  000#1  5  10  Südlkamerun  —  105
1000  000  0  10  —  90
1889  2000  000  1  0  ·  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  —  25
1897  1  153  000),  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  3  000  000  1  ·  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887  1200  000  1  15  20  Jalnit-Gesellschaft,  Peteilte  Aktien  125  185
zur  uußscheine  .  1200,--—
1898.  604  000  15  ·0  0  Laffee-  laniee  Salchre  Stamm-Aktien  .  —  15
47  000  do  Vorzugs-Aktien  —  40
1904  1  000  000  1  —  o  gamerut  Bergwerts  Altiengesellschaft  —  35
1906  8  000  000  1  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —  85
1903  1  000  000  1  —  0  autschut-flanzung  Meanja  A.-G.  —  50
1899  1  100  000  1  0  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  70  —
1885  6000000  1  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  —  96
«  0  0  Stamm-Anteile  37  41
1906  1  200  000  11  —  —  D„stafrika-  Kompagn  —  99
1904  2s.000  000  1  3  3  Otstafrikanische  gee  teiee
(vom  Deutschen  Reiche  m  %  Zins
«  120%  Rückzahlung  s  98  99
1900  20000000  1.  4.  0  0  Otavi-Minen=  und  Sairongebeaioan  108  108
1902  E  125  000  1.  1.]  80  40  Pacific  Phosphate  C.  .  10  „  8
1897  2000  1.  10.  5  6  HPlantagengesellschaft  Concepcion  .  —  86
1895  1500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Lander  lamnogengesellchaft  —  35
1808  800  1.  1..  0  O  S  —  90
19055.  2  000  Ooo  1.  1.7)  4  4  Ennnons-Kamtschub=  ompa  —  85
1897  500  000  1.  1.  0  „0  Sigi  Flanzungs,  Gesels  n  "  70  80
1900  500  000  1.  71  0]  O  South  Afri  glerrikopies  .  ’12h  2shsd
1892  22  000  1.  7.70  0  South  Wee  rica  Co  14  sh  64  15  eh  6  d
18936  869  100  1.  4.)  O0  O  Usambara  kersiren  Kor.  Suumm-Smteite  25  zaefr.  30  zsfr.
142200  0  0  brzugs-Anteile.  —  50  zsfr.
1897  1  500  000  1.  1.  0  0  Bestafrikanische  siibebeet  hast  Bibundi“
#  '.  mam-Anteile  80  —
600  000  0  6  —n-nm-  Anteile  105  115
1897  4  500  000  1.  0  0  9  Pilanzunggesellschaft  Victoria
"  zusammengelegte  50  1400
Pr.  «  o  —  K
1895  1  800  000  0  u:  Handels-  z  ineeshaf  «
l  Dü  —  70
        <pb n="446" />
        Anzeigen.

 

OOO  Inserate  sind  an  die  Gelchafivstele  des  Deunchen  Kolonialblattes“,  Berlin  SW  68,  Kochstrabe  68—71,  einzusenden  2

2  22

 

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  B
ist  heute  bei  der  Firma  Swakopmunder
Buchhandlung,  Geselschafee  san  beschränkter
  Haftung  in  Sw  mund
(Nr.  2  des  Registers),  foswa  eingetragen
  worden:

Dus  Stammkapital  der  Gesellschaft
ist  in  der  Generalversammlung  vom
15.  Februar  1908  auf  250  000  Mark
rhöht.  (650)

Swakopmund,  den  18.  Februar  1908.

Der  Katserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  A
ist  beute  bei  der  Firma  Wecke  &amp;amp;  Boigts

in  Swakopmund  Nr.  13  des  Registers

folgendes  umgenagen  worden:  (s5b)

1.  daß  der  Kaufmann  Friedrich
Wecke  aus  der  Gesellschaft  ausgeschieden
  ist  und

2.  daß  gleichzeitig  die  Kaufleute

Gustav  Voigts  in  Windhul  und
Richard  Voigts  in  Okahandja  in
die  Gesellschaft  als  persönlich  haftende
  Gesellschafter  eingetreien  sind.
Swakopmund,  den  13.  Februar  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Aufgebot.

Der  Farmer  Adolf  Bernhard  in
Namseb  hat  die  Anlegung  eines
Grundbuchblattes  für  seine  im  Distrikt
Maltahöhe  liegende  Farm  Namseb,
Ilurkarte  von  der  Farm  Namseb,  betragt.

  Das  Grundstück  hat  eine
Gree  von  19  32.1  hu,  ist  bebaut  mit

 

Sornz

ANSCNHOTLI-½  „ANGo-'

Objektir:  ris
9  apparat  für
doe  D  1
derz  Vobbe  Fachleute  und
Amateure.

 

Annstigmat.

 

Neues  Modell.  Der  von  auben  verstellbare,  geschlossen  auf-Zzuziehende
  Schlitwverschluß  gestattet:
Momentaufnahmen  Dis  1  1000  Sckunde.  Zeitaufnahmen,  einfache  Ball
aufnahmen.  Ballaufnahmen  mit  einstellbarer  Zeitdauer  von  ½  bis

Fropen-Ango,  Speriaimoden  furcle  Tropen  und  überseeländer.

5  Skunden
Kataloge  über  photographische  Artikcl.  (#oerz-Tricder-Binocles
und  (iocrz-Zielfernrohre  kostenfrei!
Bezugz  durch  alle  photographischen  IHlandlungen  und  durch

e  C.  GERZ
nenum-aiebe#n#Un

LONOÖON  PARIS  NEWVORK  CHCAGO.

 

 

 

einem  Wohnhause  aus
zwei  Vorratsräumen,  drei  Schachtbrunnen
  und  einem  Staudamm  und
hat  folgende  Lage:  Sie  grenzt  im
Norden  an  die  Farm  Gluckauf,  im
Westen  an  die  Farm  Karab,  im  Süden
an  Regierungoland,  im  Often  an  die
Farmen  Alt-Maltahöhe  und  Dareb
und  Regierungsland.  #
Gemäß  &amp;amp;  11  der  Kaiserlichen  Verordnung
  vom  21.  November  1902  werden
hiermit  alle  diejenigen,  welche  dag?
Eigemum  oder  ein  zur  Eintragung  in
die  zweite  und  dritte  Abteilung  des
GGrundkucheo  geeigneteo  Recht  an  dem
Grundstuck  in  Anspruch  nehmen,  aufgefordert,
  7r  Nechte  und  Anspruche
bis  zum  1.  Juni  1908  bei  dem
Kaiserlichen  Bezirkogericht  in  Keetmanohoop
  anzumelden  und  glaubhaft  zu
machen.  Im  anderen  Falle  erfolgt  die
Anlegung  des  Grundbuchblaues  ohne
Rucksicht  auf  diese  Rechte  und  Anspruche.
Keetmanohoov,  den  23.  Dezbr.  1907.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

F.  C.  Helnemann,  Erfurt  123.

Kosflieteraat  Sr.  Maj.  d.  Destech.  Kalsers  v.  Kösige  v.  Preuases.

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Geseralkatalog  kesteos  Iin  deutscher  ———  200  Selten.
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der  ein  hequemes  ller  zmun  je  hach  1
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Deutrche  HNausbau-Gesellschaft,  Eäen  e  uiasm.

Crößte  Spoeziallbrik  des  Koniinents.  —  etsiege  u#sd  Auschite  gratis.
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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

19.  Jahrgang  Berin-  den  15.  April  1908.  Nummer  8.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  dle  mindestens
cimnal  vierteljährlt  gelee  „Nitteilungen  nus  den  demschen  Schmazgebieten“-,  heruuskegebe  on  reiherr

Dunckalmun.  Der  rieljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblan  Sutt  den  Beiheften  bemwägt  dehn  Be-  ezuge  d  urch  die
Vo  ost  und  die  Buch  Wier  Mir  3,—,  direkt  umer  Steifband  durch  die  Ver#agsbuchhandlung:  n)  M.  1.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Jucht  zianasn  PWeenn  Osterreich  .  Ungarns.  b)  M.  5.—  für  die  Länder  8  Weltpostverelns.  —  Einlenungon  und  Anfragen
sind  an  die  Knihte  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Baid  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SWôs,  Kochstraße  68—71,  zu  richien.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung  des  Neichskanzlers,  betr.  Abänderung  der  Zollverordnung  für  das
deutsch-  ostafrilanische  Schubgebiet  vom  13.  Juni  1903.  Vom  6.  März  1908  S.  371.  —  Verfügung  des  Reichskanzlers,
betr.  das  Standesamtswesen  im  Schutzgebict  Deutsch-Neuguinca.  Vom  19.  Narz  1908  S.  372.  —  Verfügung  des
#eschstungers,  betr.  die  standesamtliche  Zuständigkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee.  Vom  27.  März

372.  Verordnung  des  Gouverncurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Erhebung  von  Abgaben  für  den
*  Vom  7.  Dezember  1907  S.  373.  —  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  Jautich-Ostafrika
  zur  Verordnung,  betr.  die  Erhebung  von  Abgaben  für  den  Gewerbebetrieb.  Vom  3.  Januar  1908
—  Nunderlaß  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  beir.  die  Verwaltung  von  Südkamerun.  Vom  4.  März  2908  3
—  Personalien  S.  379.  —  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  vierteljährliche  Gehaltszahlung  an  die  Beamten  S.  379.

Nichtamtlicher  Teil:  Personal-Nachrichten  S.  380.

Deutsch-  Neuguinca:  Eine  Reise  nach  den  Salomons-Inseln  und  nach  Neu-Mecklenburg-Süd  S.  382.  —  Eine
Tropfsteinhöhle  in  Raiser-Wilhelmsland  S  S.  385
Kamerun  Ein  versteinerter  Wald  S.  385.

Deutsch-Ostafrika:  Nachweisung  der  Brutto-  Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  in  den
Monaten  Dezember  1907  und  Jamar  1908  S.  386.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutschostafrikanischen
  Schußgebiets  über  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1907  im  Vergleich
mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  387.

nolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Ulber  Kautschuklultur  in  Südostasien  S.  389.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“
  S.  392.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Kautschukausfuhr  aus  dem  Staate  Ciudad-Bolivar
(Venezuela)  1907  S.  03.  —  Zwiebelernte  Agyptens  1908  S.  393.  —  Die  Goldproduktion  der  Welt  im  Jahre  1907

S.  W  —  Der  WMachsbeerenstrauch  als  Mittel  zur  Befestigung  von  Dunensand  S.  303.  —  Handel  der  Kapkolonie
1007  S  I.  394.  —  Handel  der  britischen  Kolonie  St.  Vincent  im  Jahre  1906/07  S.  396.  —  Aufhebung  des  Einfuhrverbots
  für  Weinfköcke,  Stecklinge  davon  und  Weintrauben  in  Neuseeland  S.  396.  —  Zollerhöhungen  i  in  Zanzibar  S.  396.

Verschiedene  Mitteilungen:  Auswanderung  und  olonien  S.  3097.  Die  Lage  der  Baumwollindustrie  .  Großbritanniens
  im  Jahre  1907  S.  397.—  Zusammenlegung  von  Goldbergwerken  am  Witwatersrand  (Transvaal)  S.  398.
—  Verwendung  von  Lada  als  Mörtel  in  Japan  S.  399.  —  Literatur  S.  399.  —  Koloniale  Preßstimmen  S  S.  101.
—  Verkehrs-Nachrichten  S.  402.  —  Schiffsbewegungen  S.  105.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  107.

 

ee  Astlicher  Teis#—

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  abänderung  der  Sollverordnung  für  das
deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  vom  13.  Junl  1903.
Vom  6.  März  1908.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  wird  verordnet,
  was  folgt:
1.  Der  §  9  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  vom  13.  Juni  1903
erhält  folgende  Fassung:
„Zur  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung  der  Ein=  und  Ausfuhrzölle  sind  die  Hauptzollämter
  und  die  Zollämter  1.  bis  3.  Klasse  bestimmt.  An  Stelle  der  letzteren  treten  an  der
Binnengrenze  die  Zollstationen."“
        <pb n="448" />
        G  372  20

2.  Der  §  11  gedachter  Zollverordnung  erhält  als  Absatz  2  folgenden  Zusatz:

„Gegenstände,  welche  zur  Bearbeitung  im  Zollinlande  mit  der  Bestimmung  der  Wiederausfuhr
  eingeführt  werden,  können  auch  ohne  Festhalten  der  Identität  vom  Einfuhrzoll  befreit
werden.  Die  Namhaftmachung  der  Gegenstände,  auf  welche  sich  diese  Vergünstigung  erstrecken
darf,  bleibt  dem  Gouverneur  vorbehalten."“

3.  Der  §  49  erhält  folgenden  Zusatz:

„6.  Wenn  auf  Grund  des  §  11  Abs.  2  dieser  Verordnung  die  zgollfreie  Einfuhr  von
an  sich  zollpflichtigen  Gegenständen  beansprucht  wird,  welche  überhaupt  nicht,  oder  nur  in  geringerem
  Umfange  zu  beanspruchen  war.  Kann  jedoch  der  Beschuldigte  nachweisen,  daß  eine
Zollhinterziehung  nicht  beabsichtigt  war,  so  ist  nur  eine  Ordnungsstrafe  gemäß  §  52  zu  verhängen.“
  «

iegegemvårtigcVerordnungtrittmitdemZeithquteihrerVekkündigungimSchutzgebiet
1  Kraft.

—

in
Berlin,  den  6.  März  1908.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  das  Standesamtswesen  im  Schutzgebiet
Deutsch-MNeuguinea.
Vom  19.  März  1908.

Auf  Grund  des  §  15  Abs.  1  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  bestimme
  ich  hiermit  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea:

Die  von  der  Direktion  der  Neu-Guinea-Kompagnie  am  12.  November  1886  erlassene
Instruktion  zu  dem  Gesetze  vom  4.  Mai  1870,  betreffend  die  Eheschließung  und  die  Beurkundung
des  Personenstandes,  tritt  mit  dem  1.  Januar  1909  außer  Kraft.  Von  jenem  Tage  ab  ist  im
ganzen  Schutzgebiet  einschließlich  des  Inselgebiets  nach  der  Instruktion  des  Reichskanzlers  zu  dem
erwähnten  Gesetze  vom  1.  März  1871  und  dem  Erlaß  an  die  auf  Grund  des  letzteren  zur  Ausübung
  standesamtlicher  Befugnisse  ermächtigten  diplomatischen  Vertreter  und  Konsuln  des  Reichs  vom
11.  Dezember  1885  (D.  Kol.  Gesetzgebung  Bd.  I,  S.  58  bzw.  66)  sowie  den  diese  Vorschriften
ergänzenden  und  abändernden  Bestimmungen  zu  verfahren.

Berlin,  den  19.  März  1908.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  standesamtliche  Zuständigkeit  in  den
Schutzgebieten  Kfrikas  und  der  Südsee.
Vom  27.  März  1908.
Auf  Grund  des  §  7  Abs.  1  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  wird
für  die  Schutzgebiete  Afrikas  und  der  Südsec  folgendes  bestimmt:
#&amp;amp;*#  1.  Zur  Eheschließung  und  zur  Beurkundung  des  Personenstandes  werden  ermächtigt:
I.  In  sämtlichen  Schutzgebieten  die  Bezirksrichter  innerhalb  ihrer  Gerichtsbezirke,  soweit  nicht
durch  die  im  nachstehenden  erteilten  Ermächtigungen  die  Zuständigkeit  anderer  Beamten  begründet
  ist;  ·
II.  1.  in  Deutsch-Ostafrika:
a)  die  Bezirksamtmänner,  mit  Ausnahme  derjenigen  in  Daressalam,  Tanga  und  Muanza,
innerhalb  ihrer  Amtsbezirke,
b)  die  Residenten  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke,
ac)  die  Stationschefs  in  Iringa,  Mahenge  und  Kilimatinde  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke;
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        W  373  20

2

H  in  Deutsch-Südwestafrika:
a)  die  Distriktschefs  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke,
b)  die  Bezirksamtmänner  innerhalb  derjenigen  Teile  ihrer  Amtsbezirke,  welche  keinem
Distriktschef  unterstellt  sind;
.  in  Kamerun:
die  Bezirksamtmänner  in  Edea  und  Jaunde  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke;
Hin  Togo:  ·
die  Bezirksamtmänner  der  Bezirke  Anecho  und  Misahöhe  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke;
.in  Deutsch-Neuguinea  (einschließlich  der  Marschallinseln,  Karolinen,  Palau  und  Marianen):
a)  die  Stationsleiter  innerhalb  ihrer  Amtsbezirke;
b)  der  vom  Reichskanzler  besonders  ermächtigte  Standesbeamte  in  Finschhafen  innerhalb
seines  vom  Gouverneur  abzugrenzenden  Bezirks;
Für  den  Fall  der  Behinderung  oder  bei  Erledigung  des  Amts  eines  nach  Nr.  I,  II  ermächtigten
  Beamten,  für  dessen  Amtsbezirk  der  zu  seiner  Vertretung  im  Hauptamt  berufene
beziehentlich  der  mit  der  Verwaltung  des  letzteren  betraute  Beamte.
§  2.  Ist  die  Vornahme  einer  standesamtlichen  Handlung  durch  den  örtlich  zuständigen
Beamten  nicht  möglich  (z.  B.  infolge  Nichtbesetzung  des  Amts,  gleichzeitiger  Behinderung  des  Beamten
  und  seines  Vertreters)  oder  wesentlich  erschwert  (z.  B.  wegen  großer  Entfernung  seines  Amtssitzes),
  so  ist  jeder  andere  nach  §  1  zur  Eheschließung  und  Beurkundung  des  Personenstandes  in
dem  betreffenden  Schutzgebiet  berechtigte  Beamte  ermächtigt  und  auf  Anordnung  des  Gouverneurs
verpflichtet,  für  ihn  einzutreten.

In  den  Fällen  des  Abs.  1  hat  der  vertretende  Beamte  die  Beurkundungen  von  Eheschließungen,
  Geburten  und  Todesfällen  in  den  für  seinen  Standesamtsbezirk  geführten  Registern  zu
bewirken  und  die  eingetragenen  Verhandlungen  seinerseits  auszufertigen.  Dem  vertretenen  Beamten
ist  eine  beglaubigte  Abschrift  der  Verhandlung  zu  übersenden,  welche  dieser  bei  den  Akten  aufzubewahren
  (nicht  in  seine  Register  einzuheften)  hat.  Entsprechendes  gilt  für  Nachtragsverhandlungen.

§  3.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Januar  1909  in  Kraft.  Gleichzeitig  erlöschen  alle
vorher  erteilten  Ermächtigungen  zur  Eheschließung  und  Beurkundung  des  Personenstandes.

§5  4.  Soweit  nach  §  1  eine  Teilung  vorhandener  Standesamtsbezirke  stattfindet,  verbleiben
die  bis  zur  Abtrennung  des  neuen  Bezirks  geführten  Register  bei  dem  für  den  Stamm-(Rest-)  Bezirk
zuständigen  Beamten.  Der  letztere  hat  sich  allen.  Amtshandlungen  (Erteilung  von  Auszügen,  Eintragung
  von  Randvermerken,  Entgegennahme  von  Legitimationserklärungen  usw.)  zu  unterziehen,
welche  die  in  jenen  Registern  enthaltenen  Beurkundungen  betreffen.

Geburts=  und  Todesfälle,  welche  sich  in  einem  abzutrennenden  Bezirke  vor  dem  Inkrafttreten
dieser  Verfügung  ereignet  haben,  bis  dahin  aber  noch  nicht  zur  Eintragung  gelangt  sind,  hat,  sofern
sie  zu  jenem  Zeitpunkt  bereits  angemeldet  waren,  der  für  den  Stamm-(Rest-)  Bezirk,  andernfalls  der
für  den  neuen  Bezirk  zuständige  Beamte  zu  beurkunden.

Die  vorstehenden  Bestimmungen  finden  bei  einer  später  eintretenden  Anderung  der  Standesamtsbezirke
  entsprechende  Anwendung.

Berlin,  den  27.  März  1908.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

S

*

O#

III.

—

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch  Ostafrika  betr.  die  Erhebung  von  Abgaben
fũr  den  Gewerbebetrieb.
Vom  7.  Dezember  1907.

§  1.  Der  Betrieb  eines  Gewerbes  ist  jedermann  gestattet,  soweit  nicht  die  Gesetze  oder
Verordnungen  Ausnahmen  oder  Beschränkungen  enthalten.

Die  Polizeibehörde  kann  die  Ausübung  von  Betrieben,  welche  das  Leben  oder  die  Gesundheit
  des  Publikums  gefährden,  untersagen,  beschränken  oder  von  der  Vornahme  von  Sicherheitsmaßregeln
  abhängig  machen.

2
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        374  20

§  2.  Der  Gouverneur  kann  für  das  ganze  Geltungsgebiet  dieser  Verordnung  oder  für
Teile  desselben  bestimmen,  daß  jeder,  der  ein  Gewerbe  selbständig  zu  betreiben  beabsichtigt,  vor
Beginn  des  Betriebes  der  lokalen  Verwaltungsbehörde,  in  deren  Bezirk  das  Gewerbe  betrieben
werden  soll,  hiervon  Anzeige  zu  machen  hat.

§*s  3.  Die  in  Deutsch-Ostafrika  betriebenen  selbständigen  Gewerbe  unterliegen  der  Besteuerung,
  soweit  sie  nicht  ausdrücklich  von  derselben  ausgenommen  sind.

§  4.  Von  der  Gewerbesteuer  sind  befreit:

1.  der  deutsch-ostafrikanische  Landesfiskus,
2.  die  Kommunalverbände.
§  5.  Der  Gewerbesteuer  unterliegen  nicht:

1.  die  Viehzucht,  die  Land=  und  Forstwirtschaft,  der  Fischfang,  die  Jagd,  der  Gartenbau  einschließlich
  des  Absatzes  der  selbst  gewonnenen  Exzeugnisse.  Dagegen  sind  steuerpflichtig  Plantagenunternehmungen,
  die  nichteuropäische  Gewächse  im  Großbetriebe  behufs  Weiterveräußerung  oder
Verarbeitung  der  Erzeugnisse  ziehen,

2.  der  Betrieb  von  Eisenbahnen,

3.  die  gewerbsmäßige  Beförderung  von  Personen  oder  Waren  mit  Ausnahme  der  Speditionsgeschäfte,


4.  die  Ausübung  eines  amtlichen  Berufs  oder  einer  wissenschaftlichen  Tätigkeit,  insbesondere  der
Beruf  als  Arzt,  Rechtsanwalt,  Land=  und  Feldmesser,  Hebamme  usw.

5.  die  von  den  Eingeborenen  betriebene  Hausindustrie,

6.  der  gewerbsmäßige  Betrieb  eines  Handwerks,  wenn  mit  demselben  nicht  der  gewerbsmäßige
Verkauf  der  verarbeiteten  Gegenstände  verbunden  ist,

7.  der  Betrieb  eines  Bergwerks  oder  eines  Steinbruchs,

8.  der  einer  anderweitigen  Besteuerung  unterliegende  Ausschank  von  alkoholischen  Getränken  eingeborener

  Art,
9.  die  Gewerbe,  für  deren  Ausübung  die  Lösung  eines  Gewerbescheins  erforderlich  wird  (§  11).

§  6.  Die  zu  entrichtende  Steuer  beträgt  4  v.  H.  des  jährlichen  Reinertrags  des  Gewerbes
oder,  falls  die  Höhe  des  Reinertrages  nicht  zu  ermitteln  ist,  1½  v.  H.  des  Umsatzes.  Ist  kein
Reinertrag  oder  ein  solcher  von  weniger  als  1500  Rup.  erzielt  worden,  so  ist  bei  Betrieben,  deren
Anlage  und  Betriebskapital  40  000  Rup.  und  mehr  beträgt,  ein  Jahressteuerbetrag  von  1  pro
Tausend  des  Anlage=  und  Betriebskapitals  zu  erheben,  jedoch  nicht  mehr  als  400  Rup.

§  7.  Das  Stenerjahr  läuft  vom  1.  April  bis  31.  März.  Die  Steuerpflicht  beginnt  mit
dem  Anfange  des  auf  die  Eröffnung  des  Betriebes  folgenden  Kalendervierteljahres  und  dauert  bis
zum  Ende  desjenigen  Kalendervierteljahres,  in  dem  der  Gewerbebetrieb  gänzlich  eingestellt  wird.

§  8.  Die  Gewerbesteuer  ist  vierteljährlich  im  Voraus  bis  zum  Ablauf  des  ersten  Monats
des  iertellahee  an  die  Kasse  der  lokalen  Verwaltungsbehörde  zu  entrichten.

Anspruch  des  Fiskus  auf  Zahlung  nicht  beigetriebener  oder  gestundeter  Steuer  verjährt
in  vier  Johren  vom  Ablauf  des  Rechnungsjahres,  in  dem  die  Zahlung  fällig  geworden  ist.
9.  Die  Einschätzung  der  Steuerpflichtigen  erfolgt  alljährlich  durch  die  bei  der  lokalen
Verwaltungsbehörde  gebildete  Einschätzungskommission.

Die  von  dieser  ausgestellten  Steuerlisten  werden  sechs  Wochen  lang  öffentlich  ausgelegt  und
die  Auslegung  öffentlich  bekannt  gemacht.  Innerhalb  des  Steuerjahres  erforderlich  werdende  Einschätzungen
  erfolgen  durch  den  Vorsitzenden  der  Einschätzungskommission.

Gegen  die  Steuerfestsetzung  der  Einschätzungskommission  ist  bis  zum  Ende  der  Frist,  während
der  die  Steuerlisten  ausliegen,  gegen  die  Stenerfestsetzung  des  Vorsitzenden  der  Einschätzungskommission
  binnen  sechs  Wochen  Berufung  an  die  bei  dem  Gounvernement  gebildete  Obereinschätzungskommission
  zu  Händen  des  Vorsitzenden  der  Einschätzungskommission  zulässig.

Der  Einschätzungskommission  steht  das  Recht  zu,  auf  die  Berufung  die  Steuer  ihrerseits  zu
ermäßigen.

Die  Berufung  steht  sowohl  dem  Steuerpflichtigen  wie  dem  Vorsteher  der  lokalen  Verwaltungsbehörde
  zu.

Die  Berufung  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

Die  von  der  Obereinschätzungskommission  getroffenen  Entscheidungen  sind  endgültig.

§5  10.  Die  Zusammensetzung  und  der  Geschäftsbetrieb  der  Einschätzungskommissionen  sowie
der  Obereinschätzungskommission  wird  vom  Gouverneur  bestimmt.
        <pb n="451" />
        W  375  20

5*  11.  Einen  Gewerbeschein  (§  5,  Ziffer  9)  haben  vor  Beginn  des  Gewerbebetriebes
zu  lösen:
uSchankwirte,  Gastwirte  und  Speisewirte,

Viehhändler,
u  gewerbsmäßige  Pfandleiher,
4  gewerbsmäßige  Auktionatoren  und  Geschäftsvermittler,
Personen,  die  ohne  einen  offenen  Laden  oder  eine  feste  Handelsstelle  zu  besitzen  gewerbsmäßig
Waren  verkaufen  oder  ankaufen.

§  12.  Die  Gebühr  für  die  Erteilung  eines  Gewerbescheins  beträgt  6,  12,  24,  36,  60,
100,  150,  240,  360,  500,  750,  1000,  1500  und  2000  Rup.  mit  der  Maßgabe,  daß  für  Wirte,
welche  alkoholische  Getränke  europäischer  Art  ausschenken,  ein  niedrigerer  Satz  als  100  Rup.  für
das  Steuerjahr  nicht  zur  Anwendung  gelangen  darf.

13.  Die  Ausstellung  der  Gewerbescheine  sowie  die  Festsetzung  der  Gebühr  erfolgt  durch

die  lokale  Verwaltungsbehörde,  in  deren  Bezirk  das  Gewerbe  ausgeübt  wird,  an  die  unter  §  11,
Ziffer  5  genannten  Gewerbetreibenden  durch  die  lokale  Verwaltungsbehörde  desjenigen  Bezirks,  in
welchem  der  Gewerbetreibende  seinen  Wohnsitz  hat

Über  Beschwerden  entscheidet  der  Gouverneur.  Die  Frist  für  die  bei  der  örtlichen  Behörde
einzulegende  Beschwerde  beginnt  mit  dem  Tag  nach  erfolgter  Bekanntgabe  des  Bescheides  und  beträgt
  vier  Wochen.

§5  14.  Der  Gewerbeschein  wird  für  das  Steuerjahr  ausgestellt.  Wird  das  betreffende
Gewerbe  erst  im  Laufe  des  Steuerjahres  eröffnet,  so  kann  der  Gewerbeschein  auch  für  den  Rest  des
Jahres,  jedoch  immer  nur  für  volle  Vierteljahre  einschließlich  des  Vierteljahres,  in  dem  der  Gewerbebetrieb
  begonnen  hat,  ausgestellt  werden.  Es  findet  alsdann  eine  entsprechende  Ermäßigung
der  Gebührensätze  (§  12)  statt.

Im  Falle  der  Entziehung  des  Gewerbescheins  oder  der  Aufgabe  des  Gewerbes  wird  die
für  denselben  gezahlte  Gebühr  nicht  rückerstattet.

§5  15.  Von  Gewerbetreibenden,  die  Viehhandel  zu  treiben  beabsichtigen,  kann  außerdem  zur
Sicherung  der  Eingeborenen  gegen  Gewalttätigkeiten  die  Hinterlegung  einer  Kaution  verlangt  werden.

Die  Hinterlegung  ist  auf  dem  Gewerbeschein  zu  vermerken.

.  Gewerbsmäßige  Pfandleiher  haben  alle  Pfandgeschäfte  nach  der  Zeitfolge  in  ein

besonderes  Buch  (Pfandbuch)  einzutragen.  Die  Eintragung  muß.  enthalten:
.  eine  laufende  Nummer,
.  Ort  und  Tag  der  Verpfändung,
den  Namen  des  Verpfänders,
.  die  Bezeichnung  des  Pfandes,
.  die  Bezeichnung  der  Forderung,  welche  durch  das  Pfand  gesichert  werden  soll,
Bezeichnung  des  Verfalltermins,
.die  Art  und  Höhe  der  etwa  ausbedungenen  Vergütung.

§5  17.  Der  Gewerbeschein  kann  verweigert  werden,  wenn  der  Nachsuchende  in  den  letzten
zwei  Jahren  wegen  strafbarer  Handlungen  gegen  das  Eigentum,  die  Sittlichkeit  oder  die  Bestimmungen
  dieser  Verordnung  oder  wegen  tätlichen  Angriffs  auf  Leib  und  Leben  bestraft  worden
ist  oder  sonst  erhebliche  Gründe  öffentlichen  Interesses  entgegenstehen.

Schankwirten,  welche  alkoholische  Getränke  europäischer  Art  ausschenken,  kann  der  Gewerbeschein
  außerdem  verweigert  werden,  wenn

a)  das  Lokal  ungeeignet  ist,
b)  kein  Bedürfnis  vorliegt.

Viehhändlern  kann  der  Gewerbeschein  außerdem  versagt  werden,  wenn  sie  wegen  Zuwiderhandlung
  gegen  die  zur  Verhütung  der  Viehseuchen  erlassenen  Bestimmungen  in  den  letzten  zwei
Jahren  bestraft  sind.

ie  Entziehung  des  Gewerbescheines  kann  unter  denselben  Voraussetzungen  wie  die  Verweigerung
  desselben  erfolgen.

*  18.  An  Mohammedaner  oder  an  Angehörige  einheimischer  Negerstämme  dürfen  Branntwein
  und  branntweinähnliche  Getränke  nur  mit  behördlicher  oder  ärztlicher  Genehmigung,  an  Askari
der  Kaiserlichen  Schutztruppe  sowie  der  Polizeitruppe  nur  mit  Genehmigung  eines  Arztes,  eines
Offiziers  bzw.  eines  im  Offizierrang  stehenden  Beamten  verabfolgt  werden.

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        376  2

5  19.  Kaufleute  und  Händler,  die  einen  neuen  Laden  zu  eröffnen  beabsichtigen,  haben
vor  der  Eröffnung  oder  Wiedereröffnung  der  lokalen  Verwaltungsbehörde  hiervon  Anzeige  zu  erstatten
  und  eine  einmalige  Gebühr  von  24,  60,  120  und  240  Rup.,  je  nach  dem  Umfange  des
Ladens,  zu  entrichten.

Wird  ein  geschlossener  Laden  vor  Ablauf  von  sechs  Monaten  von  demselben  Inhaber
wieder  eröffnet,  so  ist  nur  die  Hälfte  der  Gebühr  zu  entrichten.

5  20.  Steuer=  und  Gebührenpflichtige,  welche  bei  der  Veranlagung  oder  Erhebung  übergangen
  worden  sind,  sind  zur  Nachentrichtung  der  Steuer  oder  Gebühr  verpflichtet.  Diese  Verpflichtung
  erstreckt  sich  auch  auf  die  drei  Steuerjahre  zurück,  welche  dem  Steuerjahr,  in  dem  die
Verkürzung  festgestellt  worden  ist,  vorausgegangen  sind.  Die  Verpflichtung  zur  Nachzahlung  der
Steuer  geht  auf  die  Erben  über,  jedoch  nur  bis  zur  Höhe  ihres  Erbteiles.

5  21.  Wer  die  nach  §  2  der  Verordnung  etwa  vorgeschriebene  Anmeldung  eines  Gewerbes
  unterläßt  und  infolgedessen  in  die  Steuerliste  nicht  ausgenommen  ist,  wird  nachträglich  eingeschätzt
  und  hat  die  Steuer  von  dem  Kalendervierteljahr  nach  Beginn  des  Betriebes  nachzuzahlen,
sowie  außerdem  deren  doppelten  Betrag  als  Strafe  zu  entrichten.  Die  aus  diesem  Grund  angedrohten
  Strafen  verfügt  der  Vorsteher  der  lokalen  Verwaltungsbehörde  durch  Strafbescheid.

5  22.  Mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Rup.,  im  Unvermögensfalle  mit  Haft  bis  zu  zwei
Wochen  wird  bestraft:

1.  wer  ein  Gewerbe,  zu  dessen  Betriebe  er  eines  Gewerbescheins  bedarf  (§5  11),  vor  Lösung  eines
solchen  betreibt  oder  nach  Entziehung  des  Gewerbescheins  fortsetzt,
2.  wer  die  in  §  19  vorgeschriebene  Anmeldung  unterläßt.

Beruht  die  vorzeitige  Eröffnung  des  Gewerbebetriebes  oder  des  Ladens  auf  einem  entschuldbaren
  Versehen,  so  ist  eine  Ordnungsstrafe  von  1  bis  50  Rup.  zu  verhängen.

§  23.  Zuwiderhandlungen  gegen  §  16  dieser  Verordnung  werden  mit  Geldstrafe  bis  zu
200  Rup.,  im  Unvermögensfalle  mit  Haft  bis  zu  vier  Wochen  bestraft.

§  24.  Wer  ohne  die  vorgeschriebene  Genehmigung  Branntwein  oder  branntweinähnliche
Getränke  an  eine  der  im  §  18  bezeichneten  Personen  verkauft,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  100  Rup.,
im  Unvermögensfalle  mit  Haft  bis  zu  zwei  Wochen,  und  ist  dieser  Verkauf  gewerbsmäßig  betrieben
worden,  mit  Geldstrafe  bis  zu  400  Rup.,  im  Unvermögensfalle  mit  Haft  bis  zu  sechs  Wochen  bestraft.

§  25.  Wird  ein  Ausschank  mit  alkoholischen  Getränken  europäischer  Art  ohne  vorherige
Lösung  eines  Gewerbescheins  eröffnet  oder  nach  Entziehung  des  Gewerbescheins  fortgesetzt,  oder  hat
ohne  die  vorgeschriebene  Genehmigung  ein  Verkauf  von  Branntwein  oder  branntweinähnlichen  Getränken
  an  eine  der  in  §  18  bezeichneten  Personen  stattgefunden,  so  kann  neben  der  Strafe
(§5  22,  24)  die  Einziehung  sämtlicher  bei  dem  Täter  vorgefundenen  alkoholischen  Getränke  ausgesprochen
  werden.

§  26.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1908  in  den  Bezirken  Tanga,  Pangani,
Bagamojo,  Daressalam,  Rufiyi,  Kilwa,  Lindi,  Wilhelmstal,  Moschi,  Muanza,  Bukoba,  Tabora,
Morogoro  und  Iringa  in  Kraft.  In  genannten  Bezirken  werden  zugleich  außer  Kraft  gesetzt:

.  der  Runderlaß  vom  5.  Januar  1897,  L.  G.  Nr.  167,
.  der  Runderlaß  vom  26.  Juni  1899,  L.  G.  Nr.  168,
.  die  Randverfügung  vom  12.  Oktober  1899,
.  die  Verordnung  des  Gouvernements  rEEs-  Den  Ausschank  und  den  Verkauf  von  geistigen
Getränken  vom  17.  Februar  1894,  L.  G.
die  Verordnung  des  Gouverneurs  l5  90  Erhebung  einer  Gewerbesteuer  vom  22.  Februar
  1899,  L.  G.  Nr.  377  nebst  Auslührnngsbestimmungen,  L.  G.
.  der  Runderlaß  vom  18.  April  1899,  L.  G.  Nr.  379,
.der  Runderlaß  vom  16.  März  1900,  L.  G.  Nr.  381,
der  Runderlaß  vom  28.  Juni  1901,  L.  G.  Nr.  383,
die  Verordnung  des  Gouverneurs  betreffend  den  Ausschank  und  Verkauf  geistiger  Getränke  an
Farbige  vom  17.  Juli  1902,  L.  G.,  Nachtrag  I,  Nr.  43
Daressalam,  den  7.  Dezember  1907.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
von  Winterfeld.

Ou  N  Sq  d  —

*
        <pb n="453" />
        W  377  20

Kusführungsbestimmungen  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika  zur  Verordnung
betr.  die  Erhebung  von  Kbgaben  für  den  Gewerbebetrieb.
Vom  3.  Januar  1908.
Zu  §  6.  Die  Berechnung  des  Ertrages  erfolgt  in  der  Weise,  daß
1.  sämtliche  Betriebsunkosten  und  Abschreibungen,  die  einer  angemessenen  Berücksichtigung  der
Wertverminderung  entsprechen,  in  Abzug  gebracht,
2.  die  aus  Betriebseinnahmen  bestrittenen  ##gabeen  für  Verbesserungen  und  Geschäftserweiterungen
hinzugerechnet  werden.

Für  den  Unterhalt  des  Gewerbetreibenden  und  seiner  in  seinem  Haushalt  befindlichen  Angehörigen
  kann  ein  mäßiger  Abzug  gemacht  werden.  Die  Einschätzungskommission  wird  gut  tun,
sich  für  verschiedene  Klassen  der  Bevölkerung  je  nach  deren  Lebensbedürfnissen  und  den  örtlichen
Preisgestaltungen  der  Lebensmittel  in  der  Regel  in  Abzug  zu  bringende  Sätze  aufzustellen.

Unter  Umsatz  ist  nicht  nur  der  Wert  der  für  eigene  Rechnung  abgesetzten,  sondern  auch  der
Wert  derjenigen  Güter  und  Besitzobjekte  zu  verstehen,  welche  auf  Grund  eines  Vermittlungs=  oder
Agenturgeschäfts  von  Hand  zu  Hand  gehen.  Z.  B.  bei  einem  kaufmännischen  Agenturgeschäft  der
Wert  der  zum  Verkauf  vermittelten  Waren,  bei  einem  Versicherungsgeschäft  der  Wert  der  gezahlten
Prämien  usw.

Das  Anlage=  und  Betriebskapital  umfaßt  die  sämtlichen  dem  betreffenden  Gewerbebetriebe
gewidmeten  Werte.  Hierzu  gehören  die  Maschinen  und  Werkzeuge,  Arbeits=  und  Lasttiere,  Vorräte
an  Waren,  Geld,  Wertpapieren  usw.,  Gebäude,  Grundstücke,  Einrichtungen  zur  Gewinnung  von
Naturprodukten  usw.,  soweit  sie  für  gewerbliche  Zwecke  benutzt  werden,  bzw.  diejenigen  Mittel,
welche  aufgewendet  sind,  um  diese  Dinge  zu  beschaffen  oder  herzustellen,  nach  Abzug  angemessener
Abschreibungen.

Unter  Zugrundelegung  des  nach  Vorstehendem  ermittelten  Ertrages  bzw.  Umsatzes,  bzw.
Anlage  und  Betriebskapitals  haben  die  Einschätzungskommissionen  die  zu  erhebenden  Steuersätze  unter
Mitteilung  des  Merkmals,  nach  welchem  die  Einschätzung  erfolgt  ist,  festzusetzen  und  in  die  Steuerlisten
  einzutragen.

der  Ertrag  eines  Gewerbebetriebes  ermittelt  und  der  Steuersatz  nach  diesem  festgestellt
werden  kann,  unterliegt  dem  pflichtgemäßen  Ermessen  der  Einschätzungskommissionen.  Grundsätzlich
kann  die  Besteuerung  nach  dem  Umsatze  nicht  zur  Anwendung  gebracht  werden,  wenn  der  Reinertrag
durch  ordnungsmäßige  und  einwandfreie  Buchführung  dem  Vorsitzenden  nachgewiesen  worden  ist.

Ist  die  Besteuerung  nach  dem  Umsatze  erfolgt,  so  prüft  im  Berufungsfalle  die  Obereinschätzungskommission
  die  Steuer  auch  lediglich  nach  diesem  Merkmale  nach,  es  sei  denn,  daß
zugleich  wegen  der  Nichtbesteuerung  nach  dem  Merkmal  des  Ertrages  Beschwerde  erhoben  ist.

Mehrere  in  demselben  Verwaltungsbezirk  belegene  steuerpflichtige  Betriebe  derselben  Person
werden  als  ein  steuerpflichtiges  Gewerbe  zur  Steuer  veranlagt.  Dasselbe  kann  der  Gouverneur
bezüglich  mehrerer  im  Schutzgebiet  belegener  steuerpflichtiger  Gewerbebetriebe  derselben  Person  auordnen,
  falls  anderen  Falles  eine  offenbare  Unbilligkeit  hervorgerufen  würde.  Der  Gouverneur  bestimmt
  alsdann  auch  den  Bezirk,  in  welchem  die  Einziehung  zu  erfolgen  hat.

u  §  7.  Wird  ein  Betrieb  durch  Tod  oder  Krankheit  des  Inhabers,  Brandunglück,  Übersüwemmung
  oder  sonstige  außergewöhrliche  Ereignisse  derartig  geschädigt,  daß  das  Weiterbestehen
desselben  in  Frage  gestellt  ist,  so  kann  die  Steuer  auch  im  Laufe  des  Steuerjahres,  auf  Grund  einer
Neueinschätzung,  für  den  Rest  des  Steuerjahres  ermäßigt  oder  ganz  in  Abgang  gestellt  werden.

Zu  §  9.  Während  der  öffentlichen  Auslegung  der  BSteuerlisten  ist  jeder  Steuerpflichtige
nur  zur  Einsicht  der  ihn  selbst  betreffenden  Einschätzung  berechtigt.

Zu  §  10.  Die  Einschätzungskommissionen  treten  mindestens  alljährlich,  womöglich  vor  dem
15.  Februar  zusammen.

Jeder  Bezirksamtmann  (Resident,  Stationschef)  beruft  für  denjenigen  Bezirk,  in  welchem
ihm  die  Verwaltung  zusteht,  eine  Einschätzungskommission.  Diese  Kommission  besteht  aus  dem  Bezirksamtmann
  (Resident,  Stationschef)  bzw.  dessen  Stellvertreter  als  Vorsitzendem,  einem  weiteren
Beamten  (wo  ein  Zollamt  vorhanden  ist,  dem  Vorsteher  desselben)  sowie  zwei  europäischen  und
zwei  farbigen  Gewerbetreibenden.

Falls  geeignete  europäische  Gewerbetreibende  nicht  vorhanden  sind,  kann  anstatt  eines  derselben
  ein  weiterer  Farbiger  berufen  oder  aber  die  Kommission  beschränkt  werden,  mit  der  Maßgabe,
daß  die  Anzahl  der  farbigen  Kommissionsmitglieder  die  der  europäischen  nie  überschreiten  darf.  Die
Stimme  des  Vorsitzenden  gibt  bei  Stimmengleichheit  den  Ausschlag.

3
        <pb n="454" />
        G  378  20

Die  Kommission  ist  beschlußfähig,  wenn  mindestens  drei  Mitglieder,  einschließlich  des  Vorsitzenden,
  zugegen  sind.  Eine  nach  Beschlußunfähigkeit  der  ersten  einberufene  zweite  Kommissionssitzung
  ist  one  Rücksicht  auf  die  erschienene  Mitgliederzahl  stets  beschlußfähig.

Vor  dem  Eintritt  in  die  Verhandlung  hat  der  Vorsitzende  die  Mitglieder  in  entsprechender
Weise  auf  die  Bedeutung  ihrer  Tätigkeit  hinzuweisen  und  sie  zu  gewissenhafter  und  unparteiischer
Pflichterfüllung  sowie  zur  Amtsverschwiegenheit  zu  ermahnen.

Die  Obereinschätzungskommission,  der  die  Entscheidung  der  Rechtsmittel  über  die  Steuerfestsetzungen
  der  Einschätzungskommission  obliegt,  wird  von  dem  Kaiserlichen  Gouverneur  ernannt.

Sie  setzt  sich  außer  dem  Vorsitzenden  zusammen  aus  zwei  Beamten,  zwei  europäischen  und
zwei  farbigen  Gewerbetreibenden.

Auf  die  Beschlußfähigkeit  der  Obereinschätzungskommission  finden  dieselben  Bestimmungen
wie  für  die  Einschätzungskommissionen,  bezüglich  der  Geschäftsordnung  die  Bestimmungen  des  Runderlasses
  vom  17.  Mai  1899  (L.  G.  Nr.  380)  Anwendung.

u  §  11.  Die  Gewerbescheine  haben  zu  enthalten:

1.  den  vollen  Namen  des  Gewerbetreibenden,
2.  die  Art  des  Gewerbes,  für  welches  der  Gewerbeschein  ausgestellt  ist,
3.  die  Zeit  der  Gültigkeit  des  Gewerbescheins,
4.  die  für  den  Gewerbeschein  bezahlte  Gebühr.

Die  an  die  unter  Nr.  1  in  §  11  genannten  Gewerbetreibenden  erteilten  Gewerbescheine
haben  außerdem  das  Lokal  zu  bezeichnen,  in  welchem  das  Gewerbe  ausgeübt  wird.  Das  Lokal
darf  nur  mit  Genehmigung  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  geändert  werden,  widrigenfalls  der
Gewerbeschein  seine  Geltung  verliert  und  der  Gewerbetreibende  als  solcher  gilt,  der  einen  Gewerbeschein
  nicht  gelöst  hat

Zu  den  in  §  11  unter  5  genannten  Personen  gehören  auch  solche,  welche  den  Verkauf
oder  Ankauf  für  fremde  Rechnung  betreiben.

u  §  12.  Die  Höhe  der  festgesetzten  Gebühr  soll  durchschnittlich  für  Schankwirte,  welche
alkoholische  Getränke  europäischer  Art  ausschenken,  Viehhändler  und  Pfandleiher,  das  1½  fache,  bei
den  übrigen  genannten  Gewerbetreibenden  die  gleiche  (Summe  betragen,  die  bei  einer  Veranlagung
zur  Gewerbesteuer  voranssichtlich  festgesetzt  worden  wäre.

Betreibt  eine  Person  mehrere  der  im  §  1  Fenanuen  Gewerbe,  so  hat  sie  für  jedes  derselben
  einen  besonderen  Gewerbeschein  zu  lösen.

Betreibt  einer  der  in  §  11  genannten  Gewerbetreibenden  außerdem  ein  anderes  steuerpflichtiges
  Eewerbe  so  unterliegt  er  bezüglich  dieses  der  Gewerbesteuerpflicht.

19.  Die  Gebühr  ist  für  jeden  weiteren  offenen  Laden,  auch  falls  derselbe  nur  als
Filiale  eides  bereits  bestehenden  Ladens  eingerichtet  wird,  in  voller  Höhe  zu  entrichten.

Wird  ein  Laden  verlegt,  so  ist  derselbe  so  lange  als  ein  neueröffneter  zu  betrachten,  bis
der  Verwaltungsbehörde  die  Verlegung  unter  der  ausdrücklichen  Erklärung  mitgeteilt  ist,  daß  der
frühere  Lden  geschlossen  sei.

e  Betriebsstatten  der  im  §  11  unter  1  bezeichneten  Gewerbetreibenden  gelten  als  Laden
nur  dann,  wenn  ein  Verkauf  über  die  Straße  gewerbsmäßig  stattfindet.
Daressalam,  den  3.  Januar  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
von  Winterfeld.

Runderlaß  des  Couverneurs  von  KRamerun,  betr.  die  Verwaltung  von  Südkamerun.
Vom  4.  März  1908.
Bis  zu  einer  endgültigen  Regelung  der  Verwaltung  von  Südkamerun  wird  vorläufig
folgendes  angeordnet:

I.  Die  Regierungsstation  Lolodorf  wird  mit  dem  1.  Mai  1908  aufgelöst.  Von  dem  Gebiet
derselben  wird  die  Ngumba-Bevölkerung  einschließlich  des  bisherigen  Stationsortes  dem  Bezirksamt
  Kribi,  die  Bakoko-Bevölkerung  dem  Bezirksamt  Edea,  die  Jaunde=  und  Bane-Bevölkerung
  dem  Bezirksamt  Jaunde  und  die  Mpfong-Bevölkerung  der  Militärstation  Ebolova
zugeteilt.  Der  letzteren  werden  auch  diejenigen  Banes  üÜberwiesen,  welche  an  und  südlich  der
Bane-Straße  nach  Ngulemakong  sitzen.
        <pb n="455" />
        W  379  20

II.  Auf  der  bisherigen  Station  Lolodorf  wird  mit  dem  1.  Mai  eine  Impfstation  eingerichtet.

III.  Die  Militärstation  Joko  wird  mit  dem  1.  Juni  1908  in  Zivilverwaltung  übernommen  und
dem  Bezirksamt  Jaunde  unterstellt.

IV.  Der  Dume-Bezirk  wird  in  der  Weise  neu  abgegrenzt,  daß  die  früheren  Grenzen  des  Bezirksamtes
  Jaunde  und  der  Station  Joko  wiederhergestellt  werden.  Dem  Dume--Bezirk  bleiben
demnach  nur  unterstellt  die  Bajas  mit  Ausnahme  der  Landschaft  Deng-Deng,  welche  der
Station  Joko  zufällt,  sowie  die  eigentlichen  Makas,  soweit  sie  nicht  Nanga  Eboko  unterstanden
  haben.

Die  genauen  Grenzen  nach  Maßgabe  dieser  Bestimmung  werden  demnächst  bekannt  gegeben.
Buea,  den  4.  März  1908.
Der  Gouverneur.
Seitz.

Durch  Beschluß  des  Bundesrats  vom  20.  Februar  d.  Is.  —  §  149  der  Protokolle  —  sind
die  etatsmäßigen  Beamten  des  Reichs-Kolonialamts  unter  diejenigen  Beamten  ausgenommen,  an
welche  gemäß  §  5  des  Reichsbeamtengesetzes  die  Gehaltszahlung  vierteljährlich  stattfinden  soll.

 

Dersonalien.
Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  6.  März  1908.
Brühlmeyer,  Oberveterinär,  am  31.  Mai  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  25.  März  1908.
Dr.  Schulze,  Oberapotheker,  am  31.  Mai  d.  Is.  behufs  Übertritts  zu  den  Oberapothekern  der  Reserve
  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  27.  März  1908.
König,  Militär-Bausekretär,  am  31.  März  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (Bauamt  Rastatt)  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  28.  März  1908.
Laubis,  Oberveterinär,  am  28.  März  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  bei  der  Königlich  Württembergischen
  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schuttruppen)
vom  31.  März  1908.
Annighöfer,  Kaserneninspektor,  am  31.  März  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Garnisonverwaltung  Mülhausen  i.  E.)  aus
der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen
  Orden  zu  erteilen,  und  zwar:
        <pb n="456" />
        380  20

des  Ehrenkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:

dem  Major  Johannes  beim  Stabe;

des  Ritterkreuzes  mit  der  Krone  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:
den  Hauptleuten  v.  Grawert  (Werner),  Kompagniechef  und  v.  Stuemer;

des  Ritterkreuzes  desselben  Ordens:
den  Oberleutnants  Knecht  und  Schulz  sowie  dem  Leutnant  Wintgens;

der  Großherzoglich  Necklenburg-  Schwerinischen  silbernen  Medaille:

dem  Feldwebel  Mierswa;

der  Großherzoglich  Mecklenburgischen  bronzenen  Verdienstmedaille:
den  Sergeanten  Meyer  und  Hagemann  sowie  dem  Unteroffizier  Czeczatka.

 

Nachruf.

Soppo  (Kamerun),  den  7.  März  1908.

i  6.  März  1908  verschied  in  Lolodorf  der  Oberleutnant  im  2.  Badischen  Grenadier-Regiment
  ine  Wilhelm  I1.  Nr.  110,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt,

Herr  Wilhelm  Achenbach

Die  Schutztruppe,  der  der  Entschlafene  vom  6.  November  1902  bis  zum  30.  November  1905
angehört  hat,  betrauert  in  dem  Entschlafenen  einen  hochgeschätzten  und  beliebten  Kameraden.

an  Dysenterie.

Von  größtem  Interesse  für  die  koloniale  Sache  beseelt,

seinen  Tod  gefunden.

hat  er  im  Dienste  der  Kolonie

Sein  Andenken  wird  bei  uns  stets  in  Ehren  gehalten  werden.
Im  Namen  der  Offziere,  Sanitätsoffiziere  und  Beamten  der  Schutztruppe  für  Kamerun:
J.  A.  d.  K.:
Fabricius,  Hauptmann.

 

nnee  Kichtamtlicher  Teis###cc

Dersonal-Machrichten.
Nachruf.

Rechtsanwalt  Dr.  Scharlach  #F.

Am  28.  März  entschlief  in  Hamburg  der  bekannte
  Kolonialpolitiker,  Rechtsanwalt  Dr.  Julius
Scharlach  im  67.  Lebensjahre.  Die  Vielseitigkeit
des  Verstorbenen  auf  kolonialem  Gebiete  ergibt
sich  schon  aus  einer  einfachen  Aufzählung  der

Stellungen,  die  er  innerhalb  großer  kolonialer
Gesellschaften  bis  zu  seinem  Lebensende  eingenommen
  hat.  So  war  er  u.  a.  Vorsitzender  des
Aussichtsrats  der  Gesellschaft  Südkamerun,  Hamburg,
der  Hanseatischen  Kolonisationsgesellschaft,  Hamburg,
  der  Hanseatischen  Land-,  Minen=  und  Handelsgesellschaft
  für  Deutsch-Südwestafrika,  der
Westafrikanischen  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi,
Hamburg,  Mitglied  des  Aufsichtsrats  der  Kaoko- 



Land=  und  Minengesellschaft,  Berlin,  der  Otavi-Minen=
  und  Eisenbahngesellschaft,  Berlin,  und
der  South  West  Africa  Company,  London.

Dr.  Scharlach,  einer  der  angesehensten  Anwälte
Hamburgs,  war  einer  der  ersten  Wortführer  praktischer
  deutscher  Kolonialpolitik.  Dem  Kolonialrate
gehörte  er  seit  vielen  Jahren  an.  Durch  seine
Sachkenntnis  und  unermüdliche  Arbeitskraft  nahm
er  in  dieser  nunmehr  aufsgelösten  Körperschaft  bald
eine  hervorragende  Stellung  ein.  Die  Kolonialverwaltung
  wird  das  Andenken  eines  Mannes,
der  auch  in  trüber  Zeit,  als  das  Verständnis  für
die  Bedeutung  unseres  überseeischen  Besitzes  über
enge  Kreise  noch  nicht  hinausgedrungen  war,  seine
ganze  Persönlichkeit  für  die  Ausbreitung  des  kolonialen
  Gedankens  eingesetzt  hat,  allezeit  hoch  in
Ehren  halten.
        <pb n="457" />
        W  381  20

Deutsch-Ostafrika.

Die  Ausreise  bzw.  Viederanse  se  nach  Ostafrika
  haben  am  d.  Is.  angetreten:
die  Regierungsräte  Graß  r  Gunzert,  Lehrer
Urban,  Techniker  Lergenmüller  und  Wegebaubeamter
  Buchner.

Der  Techniker  Spachmann  wird  am  4.  Mai
die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika  antreten.

Vom  Heimatsurlaub  in  Ostafrika  wieder  eingetroffen:
  Zollamtsassistent  2.  Klasse  Baron.

 

Ostafrika  haben  am  8.  März  mit  Heimatsurlaub
  verlassen:  Regierungsrat  Methner,  Regierungsbaumeister
  Walther,  Techniker  Keller,
Bauleiter  Müller,  Kanzleigehilfe  Erich  Müller
und  Kanzlist  Binding.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:

Am  5.  März  1908:  Oberleutnant  v.  Einsiedel
und  Leutnant  Stieler  v.  Heydekampf;  %

am  25.  März  1908:  Major  Johannes,  Hauptmann
  Frhr.  v.  Wangenheim,  Oberleutnant
Frhr.  v.  Nordeck  zu  Rabenau,  Stabsarzt
Dr.  Dempwolff,  Feldwebel  Wirbel,  Sanitätsfeldwebel
  Czajkowski,  Unteroffizier  Seidel
sowie  die  Sanitätsunteroffiziere  Tschirch,  Holzapfel,
  FJenischewski  und  Wolff.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  23.  März  1908  von  Neapel  aus  angetreten:
die  Sanitätsunteroffiziere  Lerch  und  Pohlig.

Ramerun.
Am  25.  März  hat  der  Gerichtsschreibergehilfe
Meincke  die  Ausreise  nach  Kamerun  angetreten.
Am  9.  April  haben  die  Wiederausreise  nach
Kamerun  angetreten:  Regierungsarzt  Professor
Dr.  Ziemann  und  Steuermann  Borbe.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Regierungsassessor
  Wipfler,  Geologe  Dr.  Mann,  die  Sekretäre
  Mätz  und  Bittner,  Polizeimeister  Beyler
und  Maurer  Frank.

Mit  Heimatsurlaub  haben  das  Schutzgebiet
verlassen:  Bezirksamtmann  Dr.  Mansfeld,  Sekretär
  Schäfer,  Maschinist  Zielesch  und  Obersenn
  Zech.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:
Am  3.  März  1908  in  Hamburg:  Leutnant

v.  Hagen;
am  9.  März  1908  in  Barcelona:  Major  Langheld;


 

am  1.  April  1908  in  Hamburg:  Oberleutnant
Königs,  Leutnant  v.  Hanstein,  Feldwebel
Rippa,  die  Unteroffiziere  Geßler  und  Porzig;
am  April  1908  in  Hamburg:  Stabsarzt
ros  Kreyher.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben

am  10.  April  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Oberleutnants  Rausch  und  v.  Raven.

Togo.
Der  Regierungsarzt  Dr.  Liebl  und  der
kommiss.  Sekretär  Clemens  sind  am  27.  Februar
im  Schutzgebiet  Togo  eingetroffen.

 

Aus  Togo  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
Regierungsarzt  Dr.  Krueger  und  kommiss.  Sekretär
  Leix.

Dem  Königlich  gresrianwi  Generalkonsul
für  das  Schutzgebiet  Togo,  Major  John  Grey
Baldwin,  ist  namens  des  Reichs  das  Exequatur
erteilt  worden.

Deutsch-Südwestafrika.

Die  Ausreise  nach  Deutsch-Südwestafrika  haben
am  8.  April  angetreten:  Gerichtsassessor  Dr.  Brill,
Regierungsbaumeister  Schubert  und  Polizeisergeaut
  Blum.

Die  Polizeisergeanten  Fleck,  Hupel,  Otto
Schneider,  Koch  und  Kaufmann  sind  vom
Kaiserlichen  Gouvernement  mit  Vertrag  angestellt
worden.

Der  kommiss.  Zollaufseher  Schulte  ist  mit
Vertrag  beim  Zollamt  Ramanspdrift,  der  Bezirksamtsschreiber
  Löffler  beim  Bezirksamt  Windhuk
angestellt  worden.

Der  Hilfsgerichtsschreiber  Thiel  ist  auf  Vertrag
  mit  Beamteneigenschaft  angenommen  worden.

Mit  Vertrag  sind  ferner  eingestellt  worden:
Bautechniker  Völkel,  die  Polizeiwachtmeister
Skobel,  Rößler  und  Bauer,  die  Polizeisergeanten
  v.  Dufving,  Löffler,  Kelber,  Ebrecht,
  Osterholz,  Reichelt,  Lange,  Klages,
Rausch,  Eggerglüß,  Nakanz,  Magerkurth,
Leß  nund  Kunow.

 

Der  Lehrer  Berger  ist  am  1.  August  1907
in  Karibib  angestellt  worden.

 

Der  kommiss.  Gouvernementssekretär,  Eisenbahnpraktikant
  Belger  tritt  mit  dem  15.  April
d.  Is.  in  die  heimische  Eisenbahnverwaltung  zurück.
        <pb n="458" />
        W  382  20

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  29.  März  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Oberleutnant  Eymael
und  Leutnant  Schmidt.

Deutsch-HNeugulnea.
Der  kommiss.  Stationsbeamte  und  Sekretär,
Leutnant  a.  D.  Waldemar  Krempien  wird  am
6.  Mai  d.  Is.  die  Ausreise  nach  Jaluit  antreten.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilwetse  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Neugquinea.

Eine  Belse  nach  den  Salomonsinseln  und  nach
Meu-Mechlenburg-Süb.“)

Am  Abend  des  15.  Juli  verließ  der  „Seestern“
  bei  mäßig  bewegter  See  und  klarem  Wetter
die  Reede  von  Herbertshöhe.  Bald  war  die
Küste  mit  ihren  in  den  Palmpflanzungen  gelegenen
  weißleuchtenden  Häusern  unseren  Augen
entschwunden,  und  nur  am  Horizont  grüßten  noch
die  von  der  untergehenden  Abendsonne  beleuchteten,
rötlich  schimmernden  Bainingberge  herüber.  Bei
Südostdünung  durchfuhren  wir  den  St.  Georgskanal,
  um  am  nächsten  Morgen  die  steilabfallende
Küste  Bukas,  der  zweitgrößten  deutschen  Salomoninsel,
  in  Sicht  zu  bekommen.  Die  ganze  Formation
  läßt  sofort  erkennen,  daß  die  Insel  aus  gehobener
  Koralle  besteht.  Senkrecht  steigen  die
Wände  auf,  mit  lichtem  Busche  bedeckt,  der  vielfach
  die  grau  bis  weißlich  schimmernden  zerrissenen
und  ausgewaschenen  Hänge  sehen  läßt.  Nur  ein
schmaler  Streifen  angeschwemmten  Landes  ist
noch  vorgelagert,  auf  dem  wir  zuweilen  einige
von  Kokospalmen  umgebene  Eingeborenenhütten
gewahrten.  Auf  dem  Rande  des  Hochplateaus
sind  dagegen  ziemlich  umfangreiche  Palmbestände
zu  sehen,  die  durch  ihre  Häufigkeit  auf  eine  starke
Bevölkerung  schließen  lassen.  „Seestern“  fuhr
dicht  unter  Land  an  Karolahafen  vorbei,  von
wo  sich  eine  herrliche  Aussicht  auf  das  Gebirge
von  Bougainville  darbietet.  Bei  dem  Dorfe
Hanahan  machten  wir  zum  ersten  Male  kurz
Halt,  um  ausgediente  Polizeisoldaten  und  Arbeiter,
  deren  Vertrag  zu  Ende  ist,  abzusetzen.
Bald  ist  das  Fallreep  von  Kanoes  der  Eingeborenen
  umgeben,  welche  die  Heimkehrenden  erwarten
  und  durch  die  ziemlich  schwere  Brandung
an  Land  bringen.  Zuerst  werden  die  Kisten  in
Sicherheit  gebracht,  deren  Inhalt  aus  Handelsartikeln,
  wie  Lendentüchern,  Petroleum,  Hacken,
Beilen  und  nicht  zuletzt  aus  manchem  unnützen
Kram  besteht,  den  sich  der  Betreffende  von  seiner
Löhnung,  die  ihm  während  seiner  Vertragszeit
zum  Teil  gestundet  und  nun  ausbezahlt  worden

*)  Aus  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Gouvernementssekretärs
  Merz  von  Ende  Oktober  1907.

 

ist,  gekauft  hat.  Besonderes  Gaudium  erweckte
—  hauptsächlich  auch  bei  unseren  schwarzen  Mitreisenden
  —  die  Absetzung  eines  schwarzen  Polizeiunteroffiziers,
  der  fünfzehn  Jahre  in  der  Truppe
gedient  hatte.  Nachdem  er  nacheinander  ein
halbes  Dutzend  umfangreiche  Kisten,  einen  Pack
Hacken  und  Beile  in  das  Kanoe  gerettet  hatte,
brachte  er  noch  etliche  junge  Schweine,  Hühner
und  Hunde  zum  Vorschein;  endlich  gelang  es
ihm  auch  noch,  Frau  und  Kind  in  das  schwanke
Fahrzeug  zu  schieben.

Zum  gleichen  Zwecke  wie  vor  Hanahan  halten
wir  vor  Gunai,  wo  es  wegen  der  ziemlich  schweren
Dünung  schwer  ist,  die  Leute  mit  ihren  Habseligkeiten
  abzusetzen.  Bewundernswert  sind  die  Kanoes
der  Eingeborenen,  die  mit  Leichtigkeit  über  die
Wellen  dahingleiten.  Sie  bestehen  aus  leichten
dünnen  Planken,  sind  mit  Harz  verkittet  und
unseren  sogenannten  Grönländern  sehr  ährlich.
Sowohl  vorne  wie  hinten  laufen  sie  in  einen
hohen  zweiteiligen  Schnabel  aus.  Auf  den  innen
angebrachten  Sitzen  können  bequem  zwei  Mann
nebeneinander  sitzen,  ohne  den  Rand  des  Kanoes
zu  berühren.  Mit  kurzen,  etwa  1  m  langen,
fast  durchwegs  bemalten  oder  geschnitzten  Rudern,
bewegen  sie  mit  großer  Schnelligkeit  und  Geschick
ihre  Boote  vorwärts.

Mittags  ankerten  wir  in  der  Buka-,  auch
König  Albert-Straße  genannt,  in  einem  von  einem
Inselkranz  gebildeten  Hafen.  Bei  der  größken
der  zahlreichen  Inseln,  Taysha,  gingen  wir  an
Land.  Sie  erhebt  sich  bis  zu  rund  300  m  Höhe
und  scheint  günstiges,  wenn  auch  nicht  allzu  umfangreiches
  Land  zu  Pflanzungszwecken  zu  bieten.
Geführt  von  Eingeborenen,  welche  uns  am  Strande
erwartet  und  begrüßt  hatten,  besuchten  wir  einige
Dörfer,  die  aus  sechs  bis  acht  tonnenartig  gebauten
  Hütten  bestehen.  Ihre  Anordnung  ist  so,
daß  sie,  in  zwei  geraden  Linien  stehend,  eine
kleine  Straße  bilden.

Gegen  Abend  dampften  wir  weiter  die  Küste
Bougainvilles  entlang,  um  am  Morgen  des
17.  Juli  im  Hafen  von  Kista  vor  Anker  zu
gehen.  Da  zwei  vorspringende  Sandbänke  das
Anlegen  der  Dampfer  direkt  an  der  Küste  verhindern,
  ist  eine  Steinmole  zum  Anlegen  der
Boote  hergestellt.
        <pb n="459" />
        W  383  2

Nachdem  der  Gouverneur  die  Meldung  des
Stationschefs  entgegengenommen  hatte,  begaben
wir  uns  an  Land.  Ich  schloß  mich  dem  mit  uns
reisenden  Ethnologen  zu  einem  Ausflug  nach  der
Insel  Popoko  an.  Wir  landeten  mit  unserem
Boot  an  einem  hart  an  der  Küste  gelegenen
Dorfe,  von  dessen  Einwohnern  wir  freundlich
empfangen  wurden.  Die  Häuser  stehen  fast  durchweg
  auf  etwa  2  m  hohen  Pfählen  und  sind  auf
der  Vorderseite  mit  einer  kleinen  Veranda  versehen,
  von  der  aus  die  Weiber  —  ihre  Männer
waren  fast  alle  am  Wegebau  auf  Bougainville
beschäftigt  —  unserm  Tun  zuschauten.  Mein  Begleiter
  fand  hier  infolge  des  freundlichen  Entgegenkommens
  der  Eingeborenen  für  seine  Studien
reichen  Ertrag.  Erwähnt  sei  die  kunst=  und  geschmackvolle
  Art,  wie  die  Wände  der  Häuser  geflochten
  waren.  Das  Dorf  selbst  ist  ziemlich
groß.  Unmittelbar  dahinter  erheben  sich  steil
anstrebende,  schwer  zugängliche  Höhen.

Am  18.  Juli  dampfte  der  „Seestern“  nach
Toberei.  Der  die  Küste  entlang  führende  Weg
ist  breit  ausgeschlagen,  zu  beiden  Seiten  vom
Busche  begrenzt  und  daher  meist  schattig.  Häufg
wird  er  von  kristallklaren  Bergbächen  unterbrochen.
  Bald  sahen  wir  unseren  Marsch  durch
einen  breiteren  Fluß  gehemmt,  dessen  Brücke  bei
dem  letzten  starken  Regen  zur  Hälfte  weggerissen
war.  Da  weder  Boot  noch  Kanoe  zur  Stelle
war,  so  erübrigte  nur,  den  Fluß  zu  durchwaten.
Das  einzige  unangenehme  Gefühl  hierbei  ist,  daß
all  die  größeren  Flußläufe  hier  mit  Krokodilen
bevölkert  sind.  Doch  bekamen  wir  weder  hier
noch  später  eines  zu  sehen.  .

Die  Vegetation  ist  wundervoll.  Der  Weg
wird  umsäumt  von  schlanken  Bäumen,  die  hin
und  wieder  von  der  Würgfeige  umklammert  sind.
Mit  Hunderten  von  pfahlwurzelgleichen  Stämmen
wächst  sie  aus  dem  Boden  heraus  und  umstrickt
ihr  Opfer  so,  daß  man  einen  mit  tausend  Wurzeln
aus  dem  Boden  ragenden  Baum  vor  sich  zu
haben  glaubt.  Wir  marschieren  an  der  (durch
Erguß  eines  Lavastromes  ins  Meer  entstandenen)
Insel  Bava-Reboin  vorbei,  überschreiten,  teilweise
  schwimmend,  die  Mündung  des  Aropaflusses
und  gelangen  in  das  an  seinem  rechten  Ufer  gelegene
  Dorf  Reboin.  Seine  Bewohnerschaft,
ein  Bergvolk,  hat  sich  hier  infolge  der  Gründung
der  Regierungsstation  vor  kurzem  angesiedelt.
Früher  konnten  diese  Leute  kaum  wagen,  von
ihren  Bergen  herab  an  die  Küste  zu  kommen,
ohne  fürchten  zu  müssen,  von  den  Uferbewohnern
erschlagen  zu  werden.

Von  Reboin  begaben  wir  uns  an  dem  rechten
Ufer  des  Aropa  entlang  landeinwärts,  um  das
Land  auf  seine  Tauglichkeit  zu  Pflanzungszwecken,
insbesondere  zur  Kautschukkultur,  zu  untersuchen.

 

Die  tiefeingeschnittenen  festen  Flußufer  lassen  die
Formation  des  Bodens  erkennen,  eines  Bodens,
der  für  Gummikultur  als  geradezu  ideal  bezeichnet
  werden  muß.  Der  Busch  ist  nicht  allzu
dicht;  die  Ebene  selbst  dürfte  einen  Flächeninhalt
von  6000  bis  8000  ha  umfassen.  Sie  ist  von
steilaufsteigenden  Bergen  umgeben.  Günstig  sind
auch  die  Niederschläge,  wie  die  bisherigen  Beobachtungen
  der  Station  Kieta  zeigen.

Der  in  ebenem  Gelände  längs  des  Strandes
führende  Weg  bringt  uns  an  den  Fluß  Ziar,
an  dessen  südlicher  Seite  sich  ein  bis  zu  50  m
ansteigender  Hügel  erhebt:  ein  von  der  Natur
geschaffener  Platz  für  die  Zentralanlage  eines
Pflanzungsunternehmens!  Nachdem  auch  der  Ziar
durch  Schwimmen  überwunden  ist,  überschreiten
wir  noch  den  kristallklaren  Tavatava  und  begeben
uns  dann  an  Bord  des  „Seestern“,  der  mittlerweile
  von  Toberei  hierher  gedampft  war.

Staunenswert  sind  die  Wegebauten.  Mit  den
geringfügigen  Mitteln,  die  der  Station  zur  Verfügung
  standen,  hat  es  der  Stationsleiter  verstanden,
  durch  Heranziehung  der  Eingeborenen,
besonders  der  Bergbewohner,  die  noch  vor  wenigen
Monden  Kannibalen  waren  und  als  absolut  unzugänglich
  galten,  trotz  der  größten  Geländeschwierigkeiten
  einen  schon  fast  durchweg  bequem
reitbaren  Weg  bis  zum  Ziar  herzustellen.

Um  Mittag  setzte  der  „Seestern“  hart  unter
Land  die  Fahrt  fort.  Zahlreiche  Buschfeuer  ließen
auf  eine  starke  Bevölkerung  schließen.  Bald
ankerten  wir  in  Buin,  einer  Zweigstation  der
in  Kieta  ansässigen  Maristenmission.  Interessant
war  die  Fahrt  durch  jetzt  englisches  Gebiet  gewesen,
  nachdem  wir  Kap  Freundschaft  umfahren
hatten.  Zahlreiche  kegelförmige  und  mit  dichtem
Busch  bewachsene  Eilande  zogen  an  unseren  Augen
vorbei;  in  der  Ferne  sahen  wir  Choiseuls  langgestreckte
  Küste  und  die  Shortlandsinseln  —  alles
ehemals  deutsches  Gebiet,  das  wir  gegen  Samoa
eingetauscht  haben.

In  Buin  begrüßten  uns  die  beiden  Patres
und  der  Bruder.  Kurze  Zeit  vorher  war  die
Missionsstation  gezwungen  gewesen,  wegen  der
feindseligen  Haltung  der  Eingeborenen  den  Schutz
der  Regierung  anzurufen.  Die  Ruhe  war  nunmehr,
  insbesondere  durch  das  rasche  Eingreifen
des  Stationschefs  von  Kieta  soweit  wieder  hergestellt,
  daß  die  Mission  auf  weiteren  Polizeischutz
verzichten  zu  können  glaubte.

Am  nächsten  Morgen  traten  wir  mit  den
Eingeborenen  in  regen  Tauschverkehr.  Sie  brachten
Speere,  Pfeile  und  Bogen,  die  sie  gerne  gegen
weiße  Steingutarmringe  abließen.  Abends  traf
der  „Seestern“  wieder  im  Hafen  von  Kieta  ein.

Am  21.  Juli  früh  marschierten  wir  von  der
Landungsmole  ab.  Der  Weg,  der  zuerst  in
        <pb n="460" />
        W  384  20

5iemlicher  Breite  die  Bucht  entlang  läuft,  führt
bald  die  Höhe  empor  in  den  Schatten  des  Urwaldes.
  Nachdem  wir  die  Spitzen  überschritten
hatten,  bot  sich  uns  eine  wahrhaft  herrliche  Aussicht:
  rechts  unten  ruht  die  von  Wald  umsäumte
Meeresbucht,  links  drohen  wildzerrissene  Bergketten,
deren  zum  Teil  unbewachsene  Basaltfelsen  gleich
Zinnen  einer  alten  Trutzburg  emporragen,  vor  uns
in  weiter  Ferne  steigen  die  massigen  Berge  des
Kaisergebirges  empor.  Seine  höchste  Erhebung,
der  Vulkan  Balbi,  entfaltet  eine  starke  Tätigkeit,
wie  aus  den  weißgrauen  Rauchmassen  zu  ersehen
ist,  die  seine  Spitze  umlagern.

Nach  Überschreiten  eines  Flußlaufes  führte
uns  der  Weg  zu  den  Dörfern  Arawa  und  Roruwan.
  Hier  begaben  wir  uns  an  Bord,  dampften
  nach  Kap  Le  Cras  weiter  und  ankerten  am
nächsten  Tage  in  der  Bukastraße.  Am  23.  Juli
lange  vor  Tagesgrauen  war  das  Schiff  umgeben
von  Kanus,  deren  Insassen  Feldfrüchte  (Taros,
Jams)  sowie  Kokosnüsse  gegen  Tabak,  Lendentücher
  und  andere  Handelsartikel  einzutauschen
versuchten.  So  fanden  wir  auch  hier  wieder  die
Bestätigung  der  schon  einigemal  gemachten  Beobachtung,
  daß  der  Buka  seinen  Markt  vor
Sonnenaufgang  abhält  und  mit  dem  Sonnenaufgang
  beendet.  «

In  Hanahan  wurde  ein  alter  Mann,  der
einen  seiner  Stammesgenossen  durch  Zauberei  getötet
  haben  soll,  an  Bord  gebracht.  Jedenfalls
ist  dieser  Vorfall  der  beste  Beweis  für  den  großen
Einfluß,  den  die  Regierung  hier  bereits  gewonnen
hat.  Vor  einem  Jahre  noch  würde  der  Mann
ohne  Zweifel  dem  Tode  verfallen  gewesen  sein,
obwohl  er  höchst  wahrscheinlich  an  dem  Tode
seines  Mitmenschen  völlig  unschuldig  ist.  Der
Eingeborene  glaubt  eben  nur  dann  an  einen
natürlichen  Tod,  wenn  dieser  infolge  Altersschwäche
eintritt,  andernfalls  muß  einer  der  Mitmenschen
die  Schuld  tragen.  Nachmittags  wurden  vor
Nissan,  einer  im  Nordwesten  von  Buka  gelegenen
Inselgruppe,  mehrere  Gefangene  an  Land  gesetzt.
Sie  waren  vor  einem  halben  Jahre  bei  einem  zur
Bekämpfung  des  Kannibalismus  unternommenen
Strafzuge  von  Nissan  mit  nach  Herbertshöhe  genommen
  worden.  Seit  jener  Expedition  wurde
der  Friede  nicht  mehr  gestäört.

Am  nächsten  Tage  gingen  wir  auf  der  Reede
von  Namatanai,  der  Regierungsstation  für  den
Bezirk  Neu-Mecklenburg-Süd  vor  Anker.  Die
Stationsgebäude  sind  auch  hier  auf  der  Höhe  erbaut.
  Die  ganze  Anlage  macht  einen  recht  netten
Eindruck.  Am  Strande  liegt  eine  Handelsstation
der  Deutschen  Handels=  und  Plantagengesellschaft
der  Südsee-Inseln,  etwas  höher  das  Gebäude  der
katholischen  Mission,  auf  der  Höhe  selbst  das  Haus
des  Stationsleiters  und  des  Polizeimeisters,

 

zwischen  diesen  die  aus  Buschmaterial  hergestellte
Kaserne  der  Polizeitruppe.

Während  der  Gouverneur  eine  Inspektion  der
Station  vornahm,  begab  ich  mich  mit  dem  bereits
erwähnten  Experten  ins  Landinnere,  um  für
Pflanzungszwecke  geeignetes  Gelände  auszusuchen.
Auf  breitem,  gut  ausgeschlagenem  Wege  kamen
wir  herunter  zum  Nabutu,  der  sich  hier  ins  Meer
ergießt  und  durch  das  Geröll,  das  er  mit  sich
führt,  den  Hafen  von  Namatanai  immer  mehr
versandet.  Die  Verbindung  zwischen  den  beiden
Ufern  ist  durch  Herstellung  eines  breiten,  rund
1  km  langen  Steindammes  geschaffen,  der  durch
verschiedene  mit  Planken  überbrückte  Durchlässe
unterbrochen  wird.  Der  ganze  Damm  ist  mit
Hilfe  von  eingeborenen  Arbeitern  gebaut  worden.
Nach  Überschreitung  des  Nabutu  führt  der  Weg
bergan  in  die  Landschaft  Po.  Schon  die  üppigen
Pflanzungen  der  Eingeborenen  zeigen,  daß  der
Boden  fruchtbar  und  zu  Pflanzungszwecken  wohlgeeignet
  ist.  Die  Eingeborenen,  mit  denen  wir
in  Berührung  kamen,  erklärten  sich  gerne  bereit,
in  einer  neu  anzulegenden  Pflanzung  arbeiten  zu
wollen.  Dies  ist  ja  auch  erklärlich.  Braucht  der
Eingeborene  dann  doch  nicht  mehr  über  See;  er
kann  seine  Feiertage  zu  Hause  verbringen,  kann
seine  Angehörigen  besuchen,  kann  ihre  Feste  mit
ihnen  feiern  und  erhält  ebenso  viel  Lohn,  wie
wenn  er  außer  Landes  gegangen  wäre.

Am  25.  Juli  fuhren  wir  bei  Sonnenaufgang
zwischen  Simberi  und  Tabar  (den  Vischer=  und
Gardner-Inselu)  hindurch,  die  mit  üppigem  Walde
bedeckt,  sich  bis  zu  300  bis  400  m  Höhe  erheben.
Die  großen  Palmbestände  an  der  Küste  weisen
an  sich  auf  eine  starke  Bevölkerung  hin;  leider
ist  sie  nicht  mehr  vorhanden.  Gegenseitige  Fehden,
die  gar  oft  mit  dem  Untergange  eines  ganzen
Stammes  endeten,  dann  auch  verschiedene  Seuchen
haben  nur  einen  kleinen  Rest  des  einstigen  kriegerischen
  Volkes  übrig  gelassen.  Auf  der  Hauptinsel
  Tabar  sind  bereits  kilometerlange  Wege
quer  durch  die  Insel  und  am  Strande  entlang
angelegt.  Die  geräumigen,  mit  einem  seitlichen
An=  und  einem  Vorbau  versehenen  Hütten  der  Eingeborenen
  machen  einen  sauberen  Eindruck.  Auch
die  Dorfplätze  sind  äußerst  reinlich  gehalten.  Bemerkenswert
  war  in  fast  allen  Dörfern  ein  mit
einer  Mauer  aus  Korallenblöcken  umgebener  Platz,
der  durch  dichte  Sträucher  gegen  neugierige  Augen
geschützt  und  von  mehreren  hohen  Bäumen  überschattet
  wird.  In  diesen  abgegrenzten  Plätzen,
zu  denen  den  Frauen  der  Zutritt  verboten  ist,
werden  die  Totenfeste  geseiert;  oft  befinden  sich
innerhalb  dieser  Plätze  auch  noch  Versammlungshäuser.
  Sie  dienen  verschiedenen  Geheimgesellschaften
  zur  Abhaltung  ihrer  Feste,  die  in  Tänzen
mit  Gesang  und  großem  Schweineessen  bestehen.
        <pb n="461" />
        G  385  20

Die  Schädelknochen  der  geschlachteten  Schweine
werden  dann  an  den  Schattenbäumen  ausgehängt.
Steil  erhebt  sich  Lihir  (Gerrit-Dennys)  aus
dem  Meere.  Leider  hinderte  uns  der  strömende
Regen,  die  interessante  Insel  mit  ihren  Schlammvulkanen
  und  Geisern  kennen  zu  lernen.

In  nicht  ganz  drei  Stunden  hatten  wir  am
27.  Juli  Namatanai  wieder  erreicht  und  verwandten
  den  Rest  des  Tages  zur  Besichtigung
der  von  dem  Stationschef  angestellten  Pflanzversuche.
  Ficus  elastica  zeigte  gutes  Wachstum,
Kakao  dagegen  will  nicht  fortkommen.

Am  nächsten  Tage  setzten  wir  die  Fahrt  nach
Kaan-Insel  (Tanga)  fort.  Die  Wohnhäuser
der  Eingeborenen  sind  tonnenartig  gebaut.  Auffallend
  groß  erscheinen  die  Vorratshäuser.  Ich
sah  solche  von  40  bis  50  m  Längez  selbst  solche
von  100  m  Länge  sollen  auf  der  Insel  anzutreffen
  sein.  Mit  den  Eingeborenen  verständigen
wir  uns  leicht,  da  die  meisten  schon  bei  Europäern
gearbeitet  haben.

Abends  setzten  wir  die  Reise  fort  und  fuhren
am  29.  an  der  Südküste  von  Neu-Mecklenburg
durch  den  ziemlich  schmalen  Lambom-Kanal,
der  zu  beiden  Seiten  von  malerischen,  waldbestandenen
  Hügelketten  eingesäumt  wird.  Nach
kurzem  Aufenthalt,  der  zur  Absetzung  von  Leuten
notwendig  war,  erreichten  wir  Lambom-Hafen
(Port  Breton),  den  Schauplatz  der  unglückseligen
Marquis  de  Raysschen  Expedition.  Wir  gingen
an  Land,  um  uns  die  Überreste  des  Unternehmens
äu  beschauen.  Dann  wurde  auf  der  weiteren
Heimfahrt  nach  Herbertshöhe  noch  die  Chinesenansiedlung
  Wapi  besucht.  Die  Leute  sind  fleißig
gewesen.  Der  für  eine  längere  Reihe  von  Jahren
gepachtete  Boden  lohnt  aber  auch  ihren  Fleiß.
Kokosnüsse  und  Ficus  zeigen  ein  Wachstum,  wie
wir  es  vorher  noch  in  keiner  Pflanzung  gesehen
haben.

Eine  Tropfstelnhöhle  in  Kaiser-Wilhelmslond.

Über  die  Auffindung  einer  großen  Tropfsteinhöhle
  in  Kaiser-Wilhelmsland  berichtet  der  Bezirksamtmann
  von  Friedrich-Wilhelmshafen:

Auf  eine  Mitteilung  des  Paradiesvogeljägers
Richards  und  der  Katholischen  Mission  über  die
Auffindung  einer  großen  Tropfsteingrotte  begab
  ich  mich  in  Begleitung  des  Paters  Lörcks
und  des  Dr.  Born  mit  der  Pinasse  nach  der
südlich  vom  Kap  Croisilles  gelegenen  Innospitze,
von  wo  der  Marsch  ins  Innere  angetreten  wurde.
Der  Weg  führte  über  die  zum  Rempibezirk  gehörigen
  Eingeborenendörfer  Gadbit  und  Ibuga
zum  rechten  Ufer  des  Baches  Jukan.  Im  Bachbett
  wurde  ungefähr  eine  halbe  Stunde  aufwärts

 

marschiert;  der  Eingang  zur  Höhle  befindet  sich
oberhalb  der  Bachoberfläche  am  abschüssigen  Südufer.
  Leider  gestattete  der  vorgeschrittene  Spätnachmittag
  nur  eine  kurze  Besichtigung  der  Höhle.
Aber  schon  der  erste  Eindruck  rechtfertigt  das  Urteil,
  daß  es  sich  um  eine  imposante  Grotte  von
staunenswerten  Dimensionen  handelt.  Nach  der
Angabe  der  Mission  soll  sie  sich  über  1  km  hinziehen.
  Von  dem  Vorhof  gelangt  man  durch
Erklettern  einer  in  die  Felswand  mündenden
Spalte  in  eine  riesige  Halle,  die  die  Größe  einer
mächtigen  Kirche  hat.  An  sie  schließen  sich  weitere
Abteilungen  an.  Der  Ausgang  oder  Abschluß
der  Grotte  wurde  bisher  nicht  festgestellt.  Im
Innern  ist  es  stockfinster;  umherliegende  Fackeln
bezeugen,  daß  die  Höhle  den  Eingeborenen  bekannt
  ist.  Die  Höhle  wurde  von  Richards  zufällig
  entdeckt  und  gegen  den  Willen  der  Eingeborenen
  betreten.  Sie  versuchten  auch  mich  von
dem  Betreten  der  Grotte  abzuhalten.  Erst  durch
Anwendung  von  Zwang  gegen  die  Bewohner
von  Sambi  gelang  es  mir,  nachdem  ich  drei
Stunden  in  die  Irre  geführt  worden  war,  auf
den  richtigen  Weg  geleitet  zu  werden.  Der
Grund  des  zurückhaltenden  Benehmens  der  Eingeborenen
  ist  offenbar  Furcht  vor  bösen  Geistern.

Die  Grotte  ist  von  der  Küste  bequem  in  zwei
Stunden  zu  erreichen.

75

Kamerun.

Ein  verstelnerter  Wald.

Einem  Berichte  des  Bezirksamtmanns  Dr.
Mansfeld-Ossidinge  über  eine  im  Oktober  1907
unternommene  Dienstreise  nach  dem  Bakogolande
entnehmen  wir  folgende  interessante  Stelle;

„Beim  Abstieg  von  dem  auf  der  Spitze  eines
Berges  errichteten  Dorfe  Barika  (auf  der  Karte
fälschlich  als  Mukuri  bezeichnet;  Mukuri  =  Berg)
nach  dem  Bakogolande  zu  wurde  auf  einem  noch
nicht  betretenen  Gebirgspfade  ein  vollständig
versteinerter  Wald  gefunden,  der  sich  etwa
3  km  lang  an  einer  Berglehne  hinzieht;  neben
einer  großen  Reihe  von  10  bis  20  m  langen
und  40  bis  90  cm  dicken  verkieselten  Stämmen
wurde  auch  eine  Menge  noch  senkrecht  im  Erdboden
  steckender  versteinerter  Holzstämme  vorgefunden.“


Ob  in  der  Gegend  des  versteinerten  Waldes
Steinkohle  vorkommt,  wird  durch  eine  eingehende
  sachmännische  Untersuchung  festzustellen  sein.

*
        <pb n="462" />
        386

 

 

 

 

 

   
  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

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—  —  98  I6  89s1  568  20  604  Ct  08  PI  fli’G  CZ3  —  —  —  151  2  81  16  7°64  S.  popoouor
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        <pb n="463" />
        G  387  20

Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-Ostafrikanischen  Schutzgeblets  Über  die  Jolistellen
der  Binnengrenze  im  II.  Vertel  des  Kalenderjsahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  zeitraum

  des  Torjahres.

 

 

—

—
—

III.

–

VII.
VIII.
IX.

—

XIII.
XIV
XV.

—
—

I.
XII.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

u  Im  u  Im
Viertel  Viertel  ZunahmesAbnahme
K
Benennung  der  Warengruppen  1907  190
Wert  Mk.]  Wert  Mk.  Wert  Mk.  Wert  Mk.
A.  Einfuhr.
Erzgengnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  14  160  5942  8218  —
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Frü  üchte  6  185  4352  1833  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände.  Genumel  24  131  16  137  7994  —
ch  Olfrũchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  949  790  159  —
e)  Getränke  (außer  Mits  alwangen  .  26  802  18  686  8  116  —
s)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  öFuttermittel  105  102  3  —
g)  Faserpflanzen  219  13  206
D)  Ergeugnisse  der  Forstwirtschaft.  6814  57  881  —  51  007
umme  iĩ  1  79  365  103  903  —  24  538
Tiere  und  tierishe  Ergeugnisse.
a)  Leben  i  1  5  610  94
b)  Fleisch  ud  -  lierijche  Erzeuuise  aller  Ari  6322  5360  962  —
c)  Tierische  Rohstoffen.  8178  9  030  —  852
Smume  ñ  16  084  15  030  1  054  —
Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  10  973  8  744  2229
.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  3  835  5272  —  1437
.  Chemische  u.  pvhormazenische  Ergengnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitt  15  713  8629  7  084  —
.  Textil-  und  Filzwaren.  Bekleidungsgegenstände  usw.  lauher
Lederwaren  753  706  505  544  248  252  —
Leder-  zud  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren.  7574  1874  2  700  —
Fgummi=  und  Kautschukwaren  164  343  —  179
Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  3  700  1511  —  811
.  Papier  und  Pappwaren=  aliterarische  und  Kunstgegenstände  9  5906  6  056  3540
Sftein-,  Ton=  und  Glasn  13  701  374414  23  713
Metalle  und  Münllwasiee.  lener  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen).
aà)  Unhenköeitete  Mctalle  und  1  Halbzeng  356  1  422  —  1  066
b)  Fabrikate  89  024  49  008  10  016  —
Summe  An  89  380  50  430  38950  —-Instrumente,
  Maschinen  und  Jahrzenge  9011  9875  864
Lassen  und  Munition  4  305  3  006  1299  —
Geld  —  —  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1907  1  017  19711763  6311253  566—
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr=  897  971  *  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  119  226  —  —
B.  Ausfuhr.
Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
d  Körner=  und  Hülsenfrü  40  041  23  627  10  414  —
b)  Knollengewächse,  ree  und  Früch  1  —  10
)Koloniale  Verzehrungsgegenstände  Lur,  Gemhmite  10  718  31  —  20  481
4))  Olfrüchte.  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  12  078  23579  —  10901
)  Getränke  —  —⅛  —  —
)  (-aiiiekeieii  lebende  Pfianzen  und  duttermittei  —  —  —  —
5  Faserpflan  13235  6400  6835  —
Erzeomsise  ver  Forstwirtschaft  .  110  758  37078  73  680  —
Summe  l  197446  121  8865560  —
Tiere  und  tierische  Erzengnisse.
a)  Lebende  Tiere  26  378  11  0001169
b)Tierische  Nahrungsmittel.  35  551  48256  —  12  705
c)  Tierische  Rohstoffe  .....  619  161  436  188182978
Summe  II  681  090  199  3481181742  —
        <pb n="464" />
        WG  388  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im
II.  Viertel
Benuennung  der  Warengruppen  1907
Wert  Mk.W.
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  12272  8338  3  931  —
IV.  Cewerbliche  Erzeugnif  en.  9803  5  687  4116  —
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1907  890  611  635  259255352  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  833  351  —  —  —
Zunahme  —+,  Abnahme  —.  57260  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Vertel  1907  1  907  808  398  890  508  918  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  1731322  —  —  —
Zunahme  Abnahme  1  —  1  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
»  «
Im  II  Giertel  Im  11  Giertel  Zmoyme  Abnahme
Benennung  der  Waren
Menge  BWert  s  Menge  Wert  sMenge  Bert  sMenge  Wert
kg  Mk.  1.  Mk.  kg  Mk.  kg  Mk.
A.  Ein  fuhr.
Ress  7583  1263  379  112  7204  1  151  —  —
Mehl  und  Backwaren  40  0099  12  101  9475  5291180624  810  —  —
Zuder,  roh  und  raffiniert  28  663  11252  17219  6527  11  444  4726  —  —
Tabakfabrikate  1  355  5  417  863,  4259  192  1  158  —  —
„Sötille  Weine  aller  Ari  9715  91641  2525.  2211  7100  6923  —  —
L  Itanntwcinc  aller  Art  4538  9660  3  413  5443  1  125  4226  —  —
Bie  11  340  36203318  6860  —  —  1978  3240
9  u  und  Au  uWhol  14  741  25644251832  302705  —  10  441  461
Fleisch  u.  ehbare,  Kerie  Etzeugn.  2501  68322  2873  5360  —  962  372
Zement.  10  179  844  8  425  792  1  754  52  —  —
5  alz  12  6  1  115  9  109  741  3575  374  —
Stein-,  Braunkohlen,  Britetio  ..  —  —  —  —  —  —  —  —
Petroleum.  .  ..  40008826526094s11519141150  —  -
Seifen  aller  Art  3945  2551  9680  194  —  —  5735  2
Baumwollgewebe  137  178  307  438188  321  456  501  —  —  51  143.  149  063
Baumwollene  Bekleidungen.  .  1434  421  125  8601  339188.135  743  387207  —  —
Wollengarne  und  -waren,  auch

halbwollen  885  4620  349  2304  536  2316  —  —
Garne,  eund  Waren  aus  Leinen,  «

Jute  usw  8524  7506  3  190  5  533  5334  1973  —  —
nerr  Schirme,  veus·  «-ch

  1257  3837  622  1  680  635  2207  —-  —
Lederne  Schnze  und  Stiefel  669  3984  580  3360  89  624  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  250  2309  285  484  —  825  35  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  1351  1  937  1  787  3555  —  i6  1618
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  2327  5022  1  630  3290  607  1  723  —
Tomwvaren  und  Porgellan  256  436  298  518  —  —  42  82
Glas  und  Glaswaren.  .  8151’127582500136783  —  —  16  850  24  025
Roheisen,  eiserne  Schienen.  «  I

Fiangen  —  607.  138  354  900  258  —  —  762
Wellb  40  972,.  13  807286  5861423686  7947  —  —
Alle  sucht  genannten  Eisenwaren.  21  804.  29  644  17080  15830  4724  13814  —  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  20  661  44926  22471  26377  —  18519  1  807  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  962  1  598  802  1  651  160  —  —  53
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  505  1010  1  363  2978  —  —  858  1  968
Transportmaschinen  u.  Ihtgeuge  «

aller  Art,  au  Fahrcc  1  8  1  880  2100  2741  ——  618  861
Feuerwassen  ..  *  36  281  1  22  2272  14  569  —  —
Goldwmingen  —  —  --—  [–⅞  —  —  —  —
Silbermünnzen  —  —  —  —  —  —
        <pb n="465" />
        G.  389  20

 

 

 

 

 

Im  II.  Viertel
1907
n  n  n
Benennung  der  Ware  Menge  Wert
kg  Mk.
B.  RhRu
Reis.  192  133  39  652
982  4
Hüsenfrüchte:  —  —
Ka  .  24251  10  149
et,  Wele  .  —  —
abak  .  45  33
Kopra  —  —
rdnüsse  77762  12171
Sesam  .  2  805  394
Bohheumwole  .  1397  695
Sisalagaven  27719  12540
Dau,  #  htno  und  Edelhölzer,  roh,  |
ea  ...  —  —-Nkcnnholz
  und  Holzlohlen  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden.  —
Lauschul  und  Guttaperche  18  131  110  758
ieh  v.Stückzahl)  1384  22318
7  “—  Käse,  Eier  uiw.  57397,  35  407
Elfenbein  ..  196-4490
Häute  zund  FelleZ  836  556  512  869
Insektenwachs  48  105  100  797
limmer  —  —
Kopal  —
Gold  4  12000

Im  I  Verrtel  Zunahme  Abnahme
Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert
kag  Mik.  kg  Mil.  kg  Mk.
s  fuhr.

138.  33592  22  895  53  541  16  757  —  —
—  2(2  —

520  351  —  520  35.

80  371  31  191  —  —  56  120  21042
—  45%  33  —

181  027  228410  —  —  103  20%  10  669

4315,  476  —  —  1510  82

5  567  6280  —  —  1170  5  585
—  —  27  710  125401  —  —
—  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —  E
5983  37  078  12  148,  73680  —  —
12  1207  572  99111  —

83  1  41  178  —  —  26  117  5711
1166  136  3  324  —  —
230  "  395  60505  668]  117  174  —  —
18  §*n*i  29  611  34  207,  71  186  —  —
2  8000  2  4000  —  —

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

*  Über  Hautschukkultur  in  Südostasien

entnehmen  wir  einem  Berichte  des  Kaiserlichen
Generalkonsulats  in  Singapore  vom  5.  F
bruar  d.  Is.  die  nachstehenden  Ausführungen:

Entwicklung  im  Jahre  1907.

Die  Kautschukkultur  hat  auf  der  Halbinsel
Malakka  im  Jahre  1907  annähernd  denselben
Aufschwung  genommen  wie  im  Vorjahre.  Nach
amtlicher  Schätzung  sind  jetzt  in  den  Straits
Settlements,  den  Vereinigten  Malayenstaaten  und
in  Johore  rund  150  000  Acres  mit  Heveabäumen
bepflanzt  (gegen  rund  90  000  im  Jahre  1906
und  etwa  40  000  im  Jahre  1905).  Die  mit
Rubber  bebaute  Fläche  hat  sich  also  in  zwei
Jahren  fast  verviersacht.  Die  in  Perak  unter
Kautschukkultur  befindliche  Fläche  wird  amtlich
auf  125  555  Acres  angegeben;  dabei  ist  anscheinend
  das  zum  Rubberbau  abgegebene,
noch  nicht  bepflanzte  Land  mitgerechnet.  Der
Direktor  der  landwirtschaftlichen  Abteilung  der
Vereinigten  Malayenstaaten  gibt  die  wirklich  bebaute
  Fläche  auf  47  300  Acres  an.

Die  Zahl  der  gepflanzten  Bäume  wird  nun
auf  15  Millionen  angegeben  (durchschnittlich  107
Bäume  auf  den  Acre).

e-Für

  die  zu  dem  Wirtschaftsgebiet  der  Straits
Settlements  gehörigen  Länder,  wie  Sumatra  und
Borneo  wird  die  bepflanzte  Fläche  auf  14  000
bzw.  4000  Acres  angegeben.  Nach  Angaben  der
Fachblätter,  die  alle  Kautschuk  produzierenden
Länder  der  asiatischen  Aquatorialzone  in  der
Regel  als  ein  Produktionsgebiet  behandeln,  sollen
in  Sumatra,  Borneo,  den  siamesischen  Tributärstaaten
  und  Burma  etwa  100  000  Aeres  teils
mit  Kautschukbäumen  bepflanzt  oder  dafür  in
Aussicht  genommen  sein.

Es  ist  hier  bereits  von  einer  Rubberüberproduktion
  auf  der  Halbinsel  Malakka  die  Rede
gewesen.  Man  hat  sogar  angeregt,  daß  die  Regierung
  die  allzugroße  Ausdehnung  dieser  Kultur
verhindern  solle.  Die  Kautschukkultur  steht  dabei
zur  Kokosnußkultur,  zur  Zuckerkultur  und  zur
Gambir=  und  Tapiokakultur  zur  Zeit  in  einem
Verhältnis  von  etwa  3  zu  4.  Land,  das  bisher
zum  Anbau  der  genannten  Plantagenprodukte  als
ungeeignet  oder  überhaupt  als  unfruchtbar  galt,
ist,  soweit  sich  dies  zur  Zeit,  da  die  Versuche
noch  nicht  abgeschlossen  sind,  beurteilen  läßt,  anscheinend
  mit  Erfolg  mit  Heveabäumen  bepflanzt
worden.  Die  Heveakultur  erlangt  für  die  Vereinigten
  Malayenstaaten  unzweifelhaft  immer
        <pb n="466" />
        G  390  20

mehr  eine  wirtschaftliche  Bedeutung  allerersten
Ranges.  Bisher  sind  Verheerungen  durch  Insekten
  und  andere  Schädlinge  nicht  bekannt
geworden.  Doch  rät  der  tropenerfahrene  Landwirtschaftsdirektor
  fortgesetzt  zu  größter  Wachsamkeit.
  Die  Regierung  hat  eine  besondere  Druckschrift
  über  die  Maßregeln  zur  Vernichtung  von
Schädlingen  unter  den  Pflanzern  verteilen  lassen.

Handelswert  des  Lalang-Grases.

Das  bisher  als  wertlos  angesehene  und  in
den  Kautschukplantagen  energisch  bekämpfte  Lalang-Gras
  (Imperata  arundinacea)  soll  nach  neuerlichen
  Untersuchungen  bei  entsprechender  Bearbeitung
  und  Mischung  mit  anderen  geeigneten
Gräsern  oder  Stoffen  ein  brauchbares  Papier
liefern.  Nähere  Ausführungen  hierüber  finden
sich  im  Novemberheft  des  Agricultural  Bulletin
für  die  Straits  Settlements.

Analyse  des  Plantagenkautschuks.

Die  Londoner  wissenschaftliche  und  technische
Abteilung  des  Reichsinstituts  zur  Untersuchung
und  Feststellung  des  Handelswertes  wenig  bekannter
  oder  besonders  wichtiger  Produkte  und
Mineralien  hat  bei  Untersuchung  von  sechzehn
Mustersendungen  von  Plantagenkautschuk  aus  den
Vereinigten  Malayenstaaten  festgestellt,  daß  die
eingereichten  Proben  von  ausgezeichneter  Qualität
waren.  Der  Gehalt  an  Kautschuk  betrug  zwischen
92,64  und  96,35  v.  H.,  der  Proteinstoffe  von
1,35  bis  3,58  v.  H.,  der  Harze  von  1,38  bis
3,58  v.  H.,  Asche  von  0,14  bis  0,56  v.  H.  und
der  Feuchtigkeit  von  0,22  bis  0,60  v.  H.  Vier
Proben  enthielten  95  v.  H.  Kautschuk  und  sieben
andere  zwischen  94  und  95  v.  H.

Kautschuk-Ausstellung.

Auf  der  vom  9.  bis  11.  August  v.  Is.  in
Kuala  Kangsar  (Peral)  abgehaltenen  landwirtschaftlichen
  Ausstellung  wurden  Proben  von
Plantagenkautschuk  ausgestellt,  die  die  bei  früheren
Ausstellungen  gezeigten  Proben  nach  Menge  und
Güte  weit  übertrafen.  Die  Sheet=  und  „Biscuit“-=Klasse
  war  am  meisten  vertreten.  Die  bekannte
blasse  Farbe,  die  von  den  Käufern  auf  dem
Londoner  Markt  verlangt  wird,  zeigten  nur
wenige  Stücke  dieser  Klasse.  Es  wurde  vermutet,
daß  die  heiße  trockene  Witterung,  die  vor  der
Ausstellung  geherrscht  hat,  die  Nachdunklung  des
Kautschuks  mit  veranlaßt  hat;  verschiedene  Pflanzer
erklärten  auch,  daß  Kautschuk  von  dieser  Farbe
bei  trockenem  Wetter  schwieriger  herzustellen  sei.“)

*)  Im  hiesigen  botanischen  Garten  wurde  dagegen
  festgestellt,  daß  das  Einsammeln  und  Verarbeiten
des  later  bei  bedecktem  Himmel  und  feuchtem  Wetter
nicht  dunkleren  sondern  helleren  Kantschuk  ergebe.

 

Kautschuk  in  trockenen  Blöcken  —  eine  nur  wenig
vertretene  Form  —  war  von  erster  Güte  und  die
Blöcke  von  gleichmäßiger  Größe;  Kautschuk  in
nassen  Blöcken  (auch  nur  in  einzelnen  Exemplaren
ausgestellt)  war  von  leidlich  guter  Qualität.  In
der  „Rambong“-Klasse  (Kautschuk  von  Ficus
Elastica)  war  eine  größere  Gleichmäßigkeit  in
der  Qualität  zu  konstatieren  als  bei  den  anderen
Gruppen.

Zapfungsmethoden.

Nach  den  hiesigen  Erfahrungen  ist  die  Menge
des  Kautschuks  in  latex  hauptsächlich  vom  Alter
der  Rinde  abhängig.  Die  Pflanzer  in  den  Staaten

zapfen  daher  an  jungen  Baumen  nur  ein  Viertel

der  Rinde  von  den  untersten  fünf  Fuß  des
Stammes  vom  Boden  aufwärts  und  zwar  so,  daß
dieser  Teil  des  Stammes  in  zwei  Jahren  gezapft  ist.
Für  die  nächste  Zapfung  wird  der  dem  bereits  abgezapften
  Teil  gegenüberliegende  Teil  von  der  Größe
des  vorher  gezapften  Biertels  ausgewählt  und  die
Zapfung  so  vorgenommen,  daf  dieser  Teil  in  weniger
als  zwei  Jahren  gezapft  ist.  Mit  dieser  Methode
wird  abwechselnd  fortgefahren,  bis  der  ganze
Stamm  gezapft  ist.  Bei  älteren  Bäumen  wird
der  Stamm  in  Hälften  abgezapft.  Dadurch  bedecken
  die  durch  das  Zapfen  entstandenen  Streifen
diese  Stammeshälfte  in  weniger  als  zwei  Jahren.
Nach  dieser  Zeit  wird  auf  der  anderen  Hälfte  des
Baumes  fortgefahren.  Die  zweite  Rinde  (die
alte  Rinde  ist  durch  das  Zapfen  nach  und  nach
entfernt  worden)  hat  daher  drei  Jahre  Zeit  zur
Bildung,  was  als  Mindestzeitmaß  für  die  Ausreifung
  des  Kautschuks  angesehen  wird.  Von
anderer  Seite  wird  dagegen  dringend  empfohlen,
dem  Baum  eine  kurze  Ruhezeit  zur  Erholung  zu
geben.  Die  beim  Zapfen  entstandene  Wunde  in
der  Rinde  bleibt  etwa  eine  Woche  offen.  Innerhalb
  eines  Monats  soll  nicht  mehr  als  ½  Zoll
der  Rinde  weggeschnitten  werden.  Die  Pftanzer
der  Vereinigten  Malayenstaaten  sollen  den  Grätenschnitt
  dem  Spiralschnitt,  wie  er  in  Ceylon  angewendet
  wird,  vorziehen.  Die  Funktionen  des
lates  stehen  auch  hier  noch  nicht  fest.  Man
nimmt  in  zuständigen  sachverständigen  Kreisen
jedoch  an,  daß  der  later  mit  dem  Saft  des
Baumes  nicht  identisch  ist  und  daß  er  sich  von
diesem  als  besonderes  Produkt  absondert.

Handelswert  des  Samens.

Da  die  Nachfrage  nach  Hevea  Brasiliensis=Samen
  für  die  in  der  Bildung  begriffenen  Plantagen
  noch  groß  und  die  dafür  gezahlten  Preise
noch  hoch  sind,  kommt  eine  anderweitige  Verwertung
  desselben  vorerst  hier  noch  nicht  in
Frage.  Er  scheint  zu  Futtermitteln  geeignet,  da
er  von  Tieren  gerne  genommen  wird.  Doch  ist
        <pb n="467" />
        GW  391  20

sein  Wert  für  die  Viehfütterung  in  der  Form
von  Futterkuchen  hier  noch  nicht  erprobt.  Der
Handelswert  richtet  sich  nach  der  Menge  und  der
Qualität  des  im  Kerne  enthaltenen  Oles.  Dieses
soll  dem  Leinsamenöl  ähnlich  und  zur  Farben=  usw.
Fabrikation  geeignet  sein.

Farbenfabrikanten  haben  bisher  10  bis  12  S
für  eine  Tonne  enthülsten  Samen  von  guter  Beschaffenheit
  geboten.  In  den  Vereinigten  Malayenstaaten
  werden  111  Samenkörner  auf  1  Pfund,
12  432  Samen  auf  112  Pfund  und  248  640
Samen  auf  die  Tonne  berechnet.  Das  Gewicht
des  Kernes  beträgt  60  v.  H.  des  Gesamtgewichts
des  Samenkorns,  daher  ergeben  414  400  Samenkerne
  eine  Tonne  enthülsten  Samens.  Zur  Produktion
  von  414  400  Samenkernen  sind  etwa
1036  Bäume  oder  5,4  Acres  erforderlich.  1  Acre
ergibt  daher  etwa  415  Pfund  Samen  im  Werte
von  15,88  8.  Bei  einem  angenommenen  Marktpreis
  von  11  &amp;amp;  bis  93,50  f  für  die  Tonne  Samen
ergibt  sich  nach  Abzug  aller  Unkosten,  einschließlich
Fracht  bis  Europa,  ein  Gewinn  von  7  3  für
den  Acre.

Arbeiterfrage.

Die  Kautschukplantagen  sind  zur  Zeit  mit
Arbeitskräften  hinreichend  versehen.  Mitunter,
anscheinend  aber  mehr  in  den  nördlichen  Staaten,
sind  Tamils  und  Javanesen  auf  den  Plantagen
fest  angesiedelt.  Man  hat  Häuser  für  die  verheirateten
  Leute,  Moscheen  und  Tempel,  sogar
Theater  errichtet.

Zum  Zapfen  werden  gelegentlich  Kinder
Farbiger  mit  Erfolg  verwendet.  Eine  weitere
Neuerung  ist,  daß  den  Arbeitern  Land  zum  Anbau
  ihrer  Lebensmittel  gegen  Abarbeitung  auf
der  Plantage  überlassen  wird.  Die  regierungsseitig
  nunmehr  betonte  sanitäre  Ordnung  auf  den
Plantagen,  wie  Beschaffung  guten  Trinkwassers,
Anlage  von  Kuli-Hospitälern,  Entwässerungsanlagen
  haben  eine  Steigerung  der  Betriebsausgaben
  verursacht,  die  bei  der  Plantagengründung
in  der  Regel  nicht  vorgesehen  war  oder  werden
konnte.

Ein  Gesetzesvorschlag,  genannt  die  „Tamil  Immigration
  Fund  Ordinance“,  der  auf  eine  bessere
Arbeiterversorgung  bei  billiger  Arbeit,  sowie  die
Heranziehung  der  Plantagenbesitzer  zu  den  Kosten
der  Arbeitereinführung  im  Verhältnis  zum  Zuwachs
  der  Plantagen  abzielte,  ist  anscheinend
wegen  des  letzten  Widerstandes  älterer  Pflanzer,
die  von  der  neuen  Steuer  zumeist  getroffen
werden  sollten,  bisher  nicht  Gesetz  geworden.

Aktienmarkt.
Im  August  und  September  v.  Js.  erreichten

die  Aktien  der  Kautschukgesellschaften  in  den  Vereinigten
  Malayenstaaten  den  bisher  höchsten  Stand.

 

Sie  fielen  dann  infolge  der  verminderten  Nachfrage
  nach  Rubber,  hervorgerufen  durch  die  Abschwächung
  des  amerikanischen  Marktes.  Außer
durch  Nachrichten  von  der  Herstellung  eines  künstlichen
  Kautschuks  wurde  der  Rubberaktienmarkt
der  Staaten  auch  noch  durch  die  oben  erwähnte
Ausgabensteigerung  beunruhigt,  die  für  ältere
Plantagen  bei  einem  Arbeiterstand  von  rund
1000  Köpfen  jährlich  etwa  5000  3  betragen  soll.

Ausfuhr  und  Preise.
An  Plantagenrubber  wurde  in  den  Jahren
1907  und  1906  aus  den  Vereinigten  Malayenstaaten
  ausgeführt:

 

1907  1906  Zunahme
engl.  Pfund

Perak  255  530  149  640  105  890
Selanger  1  198751  681  040  517  711
Negri  Sembilan  530  004  198  112  331  892

Pahang  —  —  —
Zusammen  19842851028792955493
d5433618371217062,3

Da  die  Vereinigten  Malayenstaaten  keine
direkte  Schiffahrtsverbindung  mit  den  Konsumländern
  haben  und  die  Ausfuhr  über  die  Häfen
Singapore  und  Penang  geht,  so  sind  die  vorstehenden
  Posten  in  der  Statistik  der  Straits
Settlements  enthalten.

Aus  den  Straits  Settlements  wurden  ausgeführt:


1907  1906  Zunahme
2  42  2z
13  947  4202  9745

Folgende  Länder  erscheinen  in  der  Statistik
als  Hauptabnehmer:

England  mit  10  847  dr
Ceylon  .  1575  =
Belgien  -  689
Australien  -  233
Deutschland  =  151

Nach  der  Selangor  Government  Gazette

wurden  in  Singapore  zu  Anfang  des  Jahres
1908.  folgende  Preise  notiert:

Sheet  und  Biscuit  220,00  8  per  Pikul

Fine  Crepe  220,00

Best  Scrap  in  Crepe  Form  190,00  -
artk  150,00  OD

Rough  untreated  Serap  150,00  -

Rambong  untreated.  155,00

(Rambong  wird  der  von  Ficus  Elastica
stammende  Kautschuk  genannt).

Die  meisten  Plantagen,  namentlich  die  in
London  finanzierten,  senden  ihr  Produkt  direkt
nach  London.  In  Singapore  sind  nur  kleine
Mengen  Plantagenkautschuk  gehandelt  worden;
        <pb n="468" />
        G  392  20

die  dafür  gezahlten  Preise  waren  im  Durchschnitt
höher  als  die  Londoner  Preise.  Der  hier  gehandelte
  Kautschuk  ging  überwiegend  nach  dem
europäischen  Kontinent,  nur  kleine  Probesendungen
nach  Amerika.  Das  Geschäft  trug  in  letzter  Zeit
häufig  spekulativen  Charakter,  oft  in  Erwartung
höherer  Preise.

„Sheet"  und  „Crepe“  erzielten  die  besten
Preise,  hellfarbige  höhere  wie  dunkle.  „Biscuits“
stellen  nunmehr  meist  die  jüngeren  Plantagen  her,
die  noch  mit  Handbetrieb  arbeiten  und  größere
Mengen  von  Kautschuk  nicht  erzielen.  Zur  Herstellung
  von  „Sheets“  und  „Crepe“  sind  Waschmaschinen
  erforderlich;  „Blocks“  können  nur  mit
besonderen  Maschinen  hergestellt  werden.  „Wet
blocks“  enthalten  einen  gewissen  Prozentsatz  Wasser;
bei  diesen  Marken  handelt  es  sich  meistens  um
Versuchssendungen,  da  der  Kautschuk  in  dieser
Form  am  wenigsten  dem  Verderben  ausgesetzt
sein  soll.  Als  das  beste  Mittel  zur  Verhinderung
der  Fäulnis  gilt  gutes  Auswaschen  und  Trocknen
im  Rauch.  Namentlich  sollen  gutes  Waschen  und
nachheriges  Auspressen  genügen,  um  Proteinstoffe
und  zersetzende  Säuren  zu  entfernen.  Das
Trocknen  im  Rauch  ist  bei  „Crepe“  und  „Block“"
überflüssig,  weil  diese  Formen  schon  nach  drei
bis  vier  Tagen  verladungsfähig  sind.  Räuchereinrichtung
  gilt  als  kostspielig;  diese  Frage  befindet
  sich  noch  im  Versuchsstadium.

„Scrap“  wird  seitens  einer  hiesigen  holländischen
  Gummiwarenfabrik  direkt  auf  den  Plantagen
gekauft.  Von  den  nach  London  verschifften  Sendungen
  von  „Scrap“  ist  in  einem  Fall  ein  um
2  bis  3  Pence  höherer  Preis  erzielt  worden  als
für  die  besten  „Sheets“  oder  „Crepe“.

Pflanzerorganisation.

Die  Pflanzer  der  Vereinigten  Malayenstaaten,
der  Straits  Settlements  und  von  Johore  haben
sich  zur  Vertretung  ihrer  Interessen  meist  staatenweise
  in  verschiedenen  Körperschaften  organisiert.
Solche  sind:

The  Malay  Peninsula  Agricultural  Association,
The  Perak  Planters  Association,

The  United  Planters  Association  of  Selangor,
The  Negri  Sembilan  Planters  Association.

Aus  dem  „TKropenpilanzer“.

Die  soeben  erschienene  Aprilnummer  des
„Tropenpflanzer"“,  Organs  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees,  bringt  an  erster  Stelle  einen
beachtenswerten  Artikel  von  Dr.  Endlich  über
die  Zapupekultur  in  Mexiko.  Der  VBerfasser,
einer  der  besten  Kenner  der  merikanischen  landwirtschaftlichen
  Verhältnisse,  gibt  hier  wertvolle

 

Aufschlüsse  über  die  Wachstumsbedingungen,  Kultur
und  Ernte  dieser  Agavenart,  die  den  Indianern
zwar  schon  seit  Jahrhunderten  als  faserliefernde
Pflanze  bekannt  war,  aber  erst  in  den  letzten
Jahren  in  Mexiko  in  Kultur  genommen  wurde.
Die  Zapupefaser  ist  feiner,  biegsamer  und  durchschnittlich
  länger  als  der  Sisalhanf,  außerdem
sehr  widerstandsfähig  und  bei  sorgfältiger  Behandlung
  glänzend  und  von  weißer  Farbe;
namentlich  wird  sie  auch  zur  Herstellung  von
Schiffstauen  empfohlen.  Die  günstige  Beurteilung
der  Faser  auf  dem  amerikanischen  Markte  läßt
erwarten,  daß  sie  sich  im  Falle  einer  Üüberproduktion
  an  Sisalhanf  diesem  gegenüber  als
Konkurrent  behaupten  wird.  Da  die  Wachstumsbedingungen
  des  Zapupe  denjenigen  der  Sisalagave
  ähnlich  sind,  so  rät  der  Verfasser  an,  in
Deutsch-Ostafrika  und  Togo  Kulturversuche  mit
der  neuen  aussichtsreichen  Faserpflanze  anzustellen.

In  einem  Aufsatz  „Die  Malletrinde  als
Gerbmaterial“  beschreibt  Dr.  Paeßler  die
Herkunft,  Eigenschaften  und  den  Wert  dieses
neuen  Gerbmaterials,  das  sich  in  den  letzten
Jahren  in  der  Lederindustrie,  besonders  in  der
deutschen,  sehr  gut  eingeführt  hat.  Dem  westaustralischen
  Baume  Eucalyptus  occidentalis  entstammend,
  kommt  die  Malletrinde  hinsichtlich  des
Gerbstoffgehaltes  den  bisher  bekannten  gerbstoffreichsten
  Materialien  wie  Dividivi,  Mangrovenrinde
  u.  a.  nicht  nur  vollständig  gleich,  sondern
übertrifft  sie  in  mancher  Beziehung.  Da  die
Malletbestände  Australiens  nicht  sehr  umfangreich
sind  und  schon  nach  einigen  Jahren  erschöpft  sein
dürften,  so  wäre  es  eine  dankbare  Aufgabe,  auch
diesen  Baum  wie  früher  die  Gerberakazie  von
Australien  nach  Afrika  zu  verpflanzen  und  besonders
  in  Natal  und  Deutsch-Ostafrika  in  Kultur
zu  nehmen.

Unter  den  ständigen  Rubriken  des  „Tropenpflanzer“
  finden  sich  interessante  Angaben  über
den  Schutz  der  Bäume  gegen  schädliche  Insekten
und  Krankheiten,  über  synthetischen  Kampfer,
Baumwolle,  Kautschuk,  Kakao  und  andere  tropische
  Produkte.

Der  Nummer  ist  als  zweites  Beiheft  der  Bericht
  über  eine  Reise  beigegeben,  die  Gouverne-=mentsgärtner
  Deistel  mit  finanzieller  Unterstützung
des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  nach
Britisch=  und  Niederländisch-Indien  ausgeführt
  hat.  Deistel  legt  darin  seine  während
der  Reise  gemachten  Beobachtungen  und  Erfahrungen
  nieder  und  regt  zu  ihrer  Nutzan--wendung
  in  Kamerun  an.

*E
        <pb n="469" />
        W  393  20

Kus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Kautschukausfuhr  aus  dem  Staate  Ciudad-Bollvar
(Vencezueld)  1907.

Wie  der  britische  Konsul  in  Ciudad-Bolivar
berichtet,  ist  die  dortige  Kautschukproduktion  im
Jahre  1907  durch  die  Witterungsverhältnisse  sehr
begünstigt  und  die  Kautschukausfuhr  größer  gewesen
  als  je  zuvor.  Immerhin  seien  die  Aussichten
  für  die  Zukunft  ungünstig,  da  die  Folgen
der  Raubwirtschaft  sich  fühlbar  zu  machen  beginnen
  und  die  zugänglicheren  Waldungen  bereits
ausgebeutet  sind.  Die  Saison  1908  hätte  überdies
  sehr  trocken  eingesetzt,  und  es  sei  wahrscheinlich,
  daß  die  Kautschukverschiffungen  während  des
Jahres  1908  nachlassen  würden.  Die  Kautschukausfuhr
  aus  Ciudad-Bolivar  gestaltete  sich,  wie
folgt:

Art  1907
Pará  und  Caura  179234  47  456
Balata  1232  148  176  039
1906
ku
Pars  und  Caura  258  404  71  607
Balata  1  455  973  224  414

(The  Board  of  Trade  Journal.)

zwiebelernte  figvptens  1908.

Die  Zwiebelernte  hat  begonnen.  Es  treffen
täglich  etwa  fünf=  bis  siebentausend  Säcke  zu  je
50  kg  hier  ein,  übrigens  zur  Zeit  noch  von  sehr
verschiedener  Qualität.  Die  Preise  bewegen  sich
zwischen  3,50  Mk.  und  4  Mk.  für  je  50  kg  franko
Bord.

Die  Berichte  von  auswärtigen  Märkten  lauten
bis  jetzt  nicht  sehr  günstig,  da  in  Europa  noch
alte  Vorräte  vorhanden  sind.  Die  Lage  dürfte
sich  indessen  beim  Eintritt  der  wärmeren  Jahreszeit
  wohl  verbessern,  da  die  alten  Bestände  alsdann
  dem  Verderben  ausgesetzt  sind.  Anderseits
soll  die  in  Texas  bevorstehende  große  Ernte  den
hiesigen  Markt  ungünstig  beeinflussen.

Im  ganzen  wird  hier  eine  dem  vorjährigen
Ergebnis  entsprechende  Ernte  erwartet  (vgl.  „Kol.
Bl.  1908,  S.  138).

(Bericht  des  Aaierl-  Konsulats  in  Alerandrien

om  17.  März  1908).

 

Oie  Goldproduktion  der  Welt  im  Jahre  1907.

Nach  den  vorläufigen  Ermittlungen  einer  nordamerikanischen
  Minenzeitschrift  stellt  sich  die  Gold- 



produktion  der  Welt  im  Jahre  1907,  verglichen
mit  1906,  wie  folgt:

Goldproduktion

Produktionsgebiet  1907  1906

in  1000  Dollar
Transvaal  132  908  119  609
Vereinigte  Staaten  89  616  94374
Australasien  75  144  82  237
Rußland  21  500  22  469
Mexiko  17250  16  639
Ostasien.  11  500  11  500
Rhodesia  11250  9902
Ostindien  10  090  11  031
Kanada  9  500  12  023
Westafrika  5  620  4122
Andere  Länder  23  000  22  024
Zusammen  407  378  405  930.

(Buenos  Aires  Handels-Zeitung.)

Der  Wachsbeerenstrauch  als  Ottel  zur  Besestigung
von  Dünensand.

Der  Wachsbeerenstrauch  ist  in  den  Anfangsstadien
  der  Festlegung  des  Dünensandes  nicht
verwendbar,  weil  er  nicht  rasch  genug  Wurzel
faßt.  Dagegen  dient  er,  nachdem  mit  anderen
Pflanzen,  namentlich  mit  dem  Halm  —  Sandhalm,
  Marramgras  —  und  dem  Strandweizen,
ein  Anfang  gemacht  ist,  später  zur  weiteren  Befestigung
  des  Sandes.  Mit  dem  Halm  und  mit
dem  Strandweizen  sind  nicht  nur  in  Südafrika,
insbesondere  an  der  Küste  der  False  Bay  von
Muizenberg  bis  Somerset  Strand,  sondern  auch
in  Europa,  namentlich  auch  an  der  deutschen
Küste  der  Ost=  und  Nordsee,  seit  vielen  Jahren
von  Erfolg  begleitete  Versuche  gemacht  worden.
Als  ein  anderes  Gras,  das  zu  dem  angeführten
Zwecke  verwendbar  sein  soll,  wird  eine  Chymococens
empetroides  genannte  Pflanze  bezeichnet;  doch
sollen  mit  dieser  noch  nicht  viele  praktische  Versuche
  angestellt  worden  sein.

m  Wachs  der  Wachsbeere  dient  denselben
Zwecken  wie  anderes  Wachs,  z.  B.  zur  Herstellung
von  Lack,  von  Kerzen,  Seifen  und  dergleichen.

Eine  im  Imperial  Institute  untersuchte  Probe
von  Kapbeerenwachs,  das  in  der  Kapkolonic  in
in  großen  Mengen  vorkommt,  aber  bislang  wenig
beachtet  wurde,  glich  in  seinen  Haupteigenschaften
sehr  dem  von  Myrica  cerifera  stammenden  sogenannten
  Myrtenwachs.  Wahrscheinlich  stammt
das  Beerenwachs  von  einer  in  Südafrika  vorkommenden
  Spezies  von  M.  quercifolia,  M.  cordifolia,
  M.  latiniata  und  Al.  serrata.  Bei  der
        <pb n="470" />
        394  20

Untersuchung  wurden  folgende  Konstanten  gefunden:



Kapbeeren-  Myrtenwachs

  wachs

Lerseisungszahl  211,1  205—217
Jodzahl  .  1,06v.H·1,95-3,9v.H.
Saurezahl  .  4,09mg  —
Mittleres  Molekulargewicht
  der  Fettsäuren  236,1  243
Schmelzpunkt  des
Wachsee  40,5°  C.  40,8°C.
Schmelzpunt  der  Fettsäuren
  40,5  C.  47,5  C.
ebcnisiches  Gewicht

.  0,8741  0,975—0,878

gunner-  Versuche  der  Industrie  haben  ergeben,
daß  das  Wachs  zur  Kerzenfabrikation  sich  nicht,
jedoch,  wie  auch  die  hohe  Verseifungszahl  erkennen
läßt,  zur  Seifenfabrikation  gut  eignet.

Es  liefert  eine  harte  weiße  Seife.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats

in  Kapstadt.)

Handel  der  Kapkolonie  1907.

Der  Handel  der  Kapkolonie  bewertete  sich  im
Jahre  1907  in  der  Einfuhr  aus  49  276  224  4
gegen  47  129  882  K  im  Vorjahre  und  in  der
Ausfuhr  auf  53  221  146  K&amp;amp;  gegen  49  769  614  2
im  Jahre  1906.

Die  Zunahme  der  Einfuhr  ist  auf  den  gesteigerten
  Transitverkehr  zurückzuführen,  der  sich
bei  den  Verschiffungen  südafrikanischer  Produkte
über  die  Kapkolonie  abwickelt.  Insonderheit  sind
es  die  vermehrten  Ausfuhren  von  Gold  und
Diamanten  gewesen,  die  den  Wert  der  Einfuhr
in  die  Kapkolonie  haben  anschwellen  lassen.  So
ist  die  Rohgoldeinfuhr  von  24,4  auf  28,2  Millionen
  L  und  die  Einfuhr  von  Diamanten  von
2,4  auf  3  Millionen  L  gewachsen.  Dieser  Verkehrssteigerung
  gegenüber  ist  die  überseeische  Einfuhr
  erheblich  zurückgeblieben,  und  ihr  Wert  ist
von  17  Millionen  &amp;amp;  im  Jahre  1906  auf  14,5
Millionen  L  im  Jahre  1907  gesunken.  Dabei
ist  besonders  der  Rückgang  in  der  Einfuhr  von
Nahrungs=  und  Genußmitteln  sowie  von  Fabrikaten
hervorzuheben.  Ersterer  beläuft  sich  dem  Vorjahre
  gegenüber  auf  0,9  Millionen  L,  letzterer
auf  1,4  Millionen  K.

Bei  der  Ausfuhr  ist  die  Wertsteigerung  auf
die  vermehrten  überseeischen  Goldverschiffungen
zurückzuführen,  die  dem  Jahre  1906  gegenüber
um  3,9  Millionen  L  zugenommen  haben,  während
die  Ausfuhr  von  Diamanten  um  0,3  Millionen  #.
nachgelassen  hat.  Die  überseeische  Ausfuhr  anderer
südafrikanischer  Produkte  als  Gold  und  Diamanten

 

hat  eine  Zunahme  von  0,9  Millionen  K  zu  verzeichnen.


Einen  näheren  Überblick  über  die  Gestaltung
der  Ein=  und  Ausfuhr  in  den  letzten  beiden  Jahren
geben  folgende  Tabellen:

Einfuhr.
1907  1906
Überseeische  Einfuhr:  Verte  in
1.  Lebende  Tiere  76  523  139  186
2.  Nahrungs=  u.  Genußmittel
  3  510  399  4  456  442
darunter:
Ale  und  Bier  30  999  71225
Biskuit  und  Kakes  37  048  55  855
Butter  .  131217  265  182
Käse  .  76515  94744
Noper  Kaffee  .  289  275  383  631
Zuckerwerk.  .  91  634  98  360
Weien  813  687  919  917
Weizenmehl  134  096  160  009
Eieer  62  335  69  347
Fischkonserven.  .  79898  112  302
Fleisch,  frisch  oder  *
frorren  135  903  373  357
Speck  und  Schinken.  112  077  98  972
Fleisch,  gesalzen  oder
in  Blechbüchsen  32  625  80  871
Kondensierte  Milch  220  482  225.223
Hafer=  u.  andere  Mehlpräparate
  83  405  66  972
Reis  105  960  84  277
Spirituosen  123  878  148  300
Zucker  427  504  460  651
Tee  ·..  129  034  133  829
3.  Rohmaterial  und
Halbfabrikate  965  647  1  159  556
darunter:
Loßlen  Koks  u.  Preß-  –
kohlen  106  228  110  472
Olygerin  zu  Fabrikationszwecken
  76234  116  787
Eisenblohe  glatt  und
gewellt  167  905  161137
Nitrate  zu  Fabrikationszwecken.
  91  037  103  841
Mineralöl.  101  194  206  625
Andere  Ole,  nicht  für
den  Genuß.  74  346  74  410
Unbearbeitetes  Holz.  112  995  113  933
4.  Fabrikate  9  699  719  11.007  146
«  darunter
LandmtktschaftltchcGe-.
  146  560  133  333
wann  und  Munition  94  460  116  503
Kleidungsstücke  1  104  451  1  203  017
        <pb n="471" />
        Säcke

Z  Sprengstoffe
Bücher  und  Noten
Stiefel  und  Schuhe  .
Lichte

Zement.  .
Baumwoll.  Stückgüter
*  Strumpfwaren

And.  Baumwollwaren

Arzneien

Chemikalien  u.  Farbstoffe.


Ton-,  Porzellan-  und
Glaswaren.

Telegrapbenkabel  und
Zube

Möbel  u.  Luschlerwaren

Posamentier=  u.  Putz-Eisenkurzwaren


Hüte  und  Mützen
Schmucksachen.
Leder  und  Lederwaren
Maschinen  aller  Art.
Musikinstrumente
Delikateßwaren  .
Druck-,  Packpapier  u.
Tapeten.  ..
Röhrenu.  Zubehörteile
Eisen-u.  Straßenbahnmaterial.
  .
Seife,  gewöhnliche
Schreibmaterialien
Tabak,  unbearbeitet
Zigarren
Zigaretten
bearbeitet.
Fahrzeuge:
Karren  und  Wagen
Motorwagen  u#.Teile
andere
Holz,  gehobeltu.  genutet
verarbeitet
Wollene  Stückgüter
Strumpfwaren
Andere  Wollwaren
5.  Postsachen

G  395

1907  1906
Wert  in  8#.

143  183  129  129
147  490  150  629
179  634  172  799
666  252  767  639
46  505  73  532
74.576  94.572
813  411  1  010  267
250  089  317  074
314  582  302  455
62281  72  648
232  620  240  436
137  593  169  986
49  789  65  179
257  380  371  095
743  305  834  978
700  828  840  721
152  397  199  956
78  494  80  932
170212  180  801
833  445  809  077
49  614  66  963
81227  94  947
128  491  124  999
90  078  139  918
63  513  93  189
109  171  130  950
255  107  296  264
36  455  42  935
34  054  39  829
18  429  41  257
3579  10  652
22  553  13726
61  165  45  571
105  398  120  855
68  871  105  212
83  333  125741
187.271  167  802
37  401  45  963
221  368  221  029
267  616  295  454

 

Zusammen  überseeische
Wareneinfuhr.

14519  904  17  057  781

Einfuhrausanderen  Staaten  der  Zollunion.
Südafrikanische  Produkte:

Gold  aus
Transvaal
Südrhodesia

2  042  184

26  159  121  22  576  306

1  802  706

 

 

 

0
1907  1906
Wert  in  S
Nordwestrhodesia  1  424  —
Bechuanaland  20  393  18  860
Diamanten  aus
Transvaal  1  881  841  1  588  267
Orangeflußkolonie  1  108  525  831  589
Südrhodesia  14  570  5  850
Andere  1  977214  1  882  736
Nichtsüdafrikanische
Produkte:
Rohgold  im  Tranitverkehen
  23  117  19  692
Andere,  verzollt  421  342  40  791
im  gebundenen  Verkbber
  9  679  6  608
Gesamte  Wareneinfuhr  48  179  314  46  211  189
Einfuhr  für  die  Kapregierung)
  451  004  480  489
Einfuhr  für  die  anderen
Regierungen  260  968  131  281
Münzeneinfuhrv.  übersee  124  658  97  252
-  -anderen
Staaten  der  union  .  260  280  209  671
Gesamteinfuhr  49  276  224  47  129  882
Ausfuhr.
Südafrikanische  Produkte:
nach  überseeischen
Ländern  44  092  215  39  618  747
davon
Diamanten  8973  148  9  257  531
und  zwar  aus
Kapkolonie  5  968  212  6  831  825
Transvaal  .  1  881  841  1  588  267
Orangeflußkolonie  1  108  525  831  589
Rhodesia  .  14570  5  850
Rohgold  28  226  185  24  398  208
und  zwar  aus
Kapkolonie  .  3  063  336
Transvaal  26  159  121  22  576  306
Südrhodesia  2  042  184  1  802  706
Nordwestrhodesia  1  424  —
Bechuanaland  20  393  18  860
Andere  Waren  6  892  882  5  963  008
darunter:
Kupfererz  u.  Regulus  577  395  481  619
Straußfedern  1  8141  210  1  406  119
Angorawolle.  914597  795  601
Rindshäute  96  049  84  579
Ziegenfelle  246  227  205  197
Schaffelle.  150  924  397  302

)  Mit  Ausnahnie  der  Kohleneinfuhr  aus  Transvaal
  77  der  Orangeslußkolonie  für  die  Staatsbahnen.
        <pb n="472" />
        G  396  20

 

 

1907  1906
Wert  in  ##
Wolle,  gewaschen  11245  10  331
gereinigt  282  026  206  864
im  Schweiß.  2  197  026  1  956  684
nach  anderen  Staaten
der  Zollunion.  2995  912  2  864  427
Zusammen  47  088  127  42  483  174
Wiederausgeführte  Waren:
nach  überseeischen
Ländern
im  gebundenen  Verkber
  124  836  144  749
verzollt  261  142  258  267
Postsachen  25  257  26  930
nach  anderen  Staaten
der  Zollunion.  4915  479  5  885  418
Zusammen  52  415  841  48  798  538
Ausfuhr  nach  anderen
Kolonialregierungen  237  637  143  133
Münzenausfuhr  n.  übersee  10  033  443  540
-  -andcten
Staaten  der  Zollunion  557  635  384  403

 

Überhaupt  53  221  146  49  769  614
The  Cupe  of  Gdood  Hope  Government  Guzcttc.)

Handel  der  britischen  Kalonie  St.  Vincent  im
Jabre  1906,07.
Es  bewertete  sich

1906/07  1905/06  1004/05
die  Einfuhr  St.  Vin-  +  «
ccntsans».·.  78  008  69  097  74  238
die  Ausfuhr  St.  Vincents
  auf.  83  755  53  078  51  902

Auf  die  einzelnen  Warengruppen  verteilten
sich  die  Ein=  und  Ausfuhrwerte  in  folgender  Weise:

 

Einfuhr  Ausfuhr
1906.07  1905/06  1906/07  1905/06

“  14  +  2
Vieh,  Nahrungomintel.
Getränke  usw.  2  000  31  575  40  393  40  935
Rohmaterialien  3  268  6566  21899  10289
Fabrikate  33710  30  956  15  463  1  854
Zusammen  78008  69  077  83755  53  078

Auf  die  Herkunfts=  und  Bestimmungsländer
  entfielen  folgende  Werte:

 

 

Herkunfts-=  Einfuhr  Ausfuhr
und  1906/07  1905/06  1906/07  1905/06
Bestimmungsländer  r2  #
Großbritannien  27  126  25  471  39  878  24  405
Britische  Kolonien  82  870  30  691  43  184  27920
Ausland  18  012  12935  693  753
Zusammon  78008  69  097  83755  53  078

Für  die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  ergaben
  sich  im  Jahre  1906/07  (und  1905/06)
nachstehende  Werte  in  L:  Biskuits  1611  (2042),
Butter  1654  (1518),  Fische,  gesalzene  usw.  5954
(4875),  Weizenmehl  8386  (7864),  Gesalzenes
Schweinefleisch  1917  (1922),  Reis  2279  (2179),
Petroleum  1383  (1211),  Holz  und  Dachschindeln
7000  (2595),  Textilwaren  16  581  (15  185),  Metallwaren
  5922  (4822),  Seife  1569  (1375).

Die  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel  hatten
im  Jahre  1906/07  (und  1905/06)  folgende  Werte
in  L  aufzuweisen:  Kassawastärke  1439  (1531),
Baumwolle  und  Baumwollsamen  18  949  (8280),
Walfischtran  250  (254),  Gemüse  2690  (3545),
Zucker  (Muscovado)  3555  (3793),  Erdnüsse  1929
(2444),  lebendes  Vieh  5192  (5076),  Arrowroot
24  351  (20  522),  Kakao  3838  (5426).

(Colonial  Reports  —  Annual  Nr.  555.)

Kufhebung  des  Einfuhrverbots  für  Weinstöche,
Stechlinge  davon  und  Weintrauben  in  Neuseeland.

Laut  Proklamation  vom  27.  Januar  d.  Js.
ist  die  Proklamation  vom  10.  Januar  1883,  wodurch
  die  Einfuhr  von  Weinstöcken,  Stecklingen
davon  und  Weintrauben  nach  Neuseeland  verboten
war,  aufgehoben  worden.  Durch  eine  Verordnung
im  Rate  vom  22.  Januar  d.  Is.  ist  indessen  die
Einfuhr  von  Trauben  aus  dem  Australischen
Bunde  nur  unter  gewissen  besonderen  Bedingungen
  gestattet.

(The  Board  of  Trade  Journal.).

Jollerböhungen  in  Sanzibar.

Laut  Verordnung  vom  5.  Februar  d.  Js.
dürfen  alle  Waren,  die  vor  dem  24.  Dezember
v.  Is.  verschifft  waren  und  zur  Zeit  unverzollt
im  Zollamte  lagern,  bis  auf  weiteres  noch  zum
alten  Zollsatz  eingeführt  werden.  Ursprünglich
war  die  Einfuhr  zum  alten  Zollsatze  nur  bis  zum
27.  Jannar  d.  Is.  gestattet.  (S.  Kol.  Bl.  1908,

—
        <pb n="473" />
        W  397  20

Verschiedene  Mitteilungen.

Kuswanderung  und  KRolonien.

Die  Zentralauskunftsstelle  für  Auswanderer
  veröffentlicht  soeben  eine  Statistik  für
die  Zeit  vom  1.  Oktober  1906  bis  30.  September
  1907,  der  wir  nachstehende  Einzelheiten
entnehmen:

An  die  Auskunftsstelle  wurden  in  dem  genannten
  Zeitraum  5657  schriftliche  und  1803
mündliche  Anfragen  gerichtect.  Die  Gesamtzahl
der  schriftlichen  und  mündlichen  Anfragen  beträgt
also  7460.  Von  den  Anfragen  kamen  aus
Preußen  4544,  aus  Elsaß-Lothringen  89,  aus
den  übrigen  Bundesstaaten  2494,  aus  dem  Ausland
  317  und  aus  den  deutschen  Kolonien  16
(Deutsch-Südwestafrika  11,  Kamerun  2,  Deutsch-Ostafrika
  1,  Kiautschon  2).

Dem  Berufe  nach  standen  unter  den  Anfra-=genden
  die  Kaufleute,  Landwirte,  Gärtner  und
Handwerker  weitaus  an  der  Spitze.  Das  Alter
der  Anfragenden  ist  bekannt  von  4173  Personen.
Es  stehen  im  Alter  von  bis  zu  20  Jahren  414,
20  bis  30  Jahren  2558,  30  bis  40  Jahren  902,
40  bis  50  Jahren  242,  über  50  Jahre  57.
Die  Angaben  fehlten  bei  3287  Personen.  Dem
Familienstande  nach  waren  ledig  2921,  verheiratet
  1521,  verwitwet  20  Personen  (ohne  Angabe
  2998).  Mitteilungen  über  die  ihnen  zur
Verfügung  stehenden  Mittel  wurden  von  den  Anfragenden
  in  2051  Fällen  gemacht.  Danach
besaßen  unter  1000  Mk.  185  Personen,  von
1000  bis  9000  Mk.  675  Personen,  von  10  000
bis  49000  Mk.  548,  von  50000  bis  100000  Mk.
67,  von  120  000  bis  500  000  Mk.  15  Personen.

Auf  die  deutschen  Kolonien  bezogen  sich
im  ganzen  10  506  Anfragen,  und  zwar  auf
Deutsch-Südwestafrika  4286,  Deutsch-Ostafrika
  1815,  Kamerun  795,  Togo  698,
Samoa  461,  die  Karolinen,  Palau  und
Marianen  399,  Deutsch-Neuguinea  351,
Kiautschon  68,  die  deutschen  Südsee-Inseln  im
allgemeinen  38,  die  deutschen  Kolonien  im  allgemeinen
  1595.

Die  Summe  der  Aufstellung  nach  den  verschiedenen
  Ländern  (also  auch  nach  den  einzelnen
Kolonien)  übersteigt  die  Gesamtsumme  der  schriftlichen
  und  mündlichen  Anfragen  ganz  erheblich,
was  daraus  zu  erklären  ist,  daß  sich  die  Anfragen
in  zahlreichen  Fällen  auf  mehrere  Auswanderungsgebiete
  beziehen.

 

 

Die  Lage  der  Baumwollindustrie  Großbritanniens
im  Jahre  1907.

Für  die  Baumwollindustrie  brachte  bereits
das  Jahr  1905  einen  großen  Aufschwung.  Die
vorteilhafte  Situation  hielt  auch  1907  bis  gegen
das  Ende  des  Jahres  an.

Die  günstige  Lage  der  Industrie  erhellt  aus
dem  größeren  Verbrauch  an  Rohmaterial.  Es
gingen  an  roher  Baumwolle  ein:
1907:21313284  Engl.  Ztr.  (Ver--1906:
  1792301t9  é.  55749640
1905:  19674900  (  é.  52182656.)

Es  wurden  ins  Ausland  wieder  ausgeführt:

70463  023  L)

1907:  2949572  Engl.  Ztr.  (Wert:  9539317.9)
1906:  219170T  (6605053)
1905:  2528274  (68561673)

Es  blieben  also  der  einheimischen  Industrie
1907  zur  Verfügung:  18  585712  Euglische
Zentner  gegen  15  731  346  und  17  146  586  in
den  beiden  Vorjahren.

Insbesondere  war  die  Lage  der  Spinnereien
anßerordentlich  günstig.  Wie  oben  bemerkt,  war
das  Rohmaterial  im  Preise  mehr  und  mehr  gestiegen.
  Den  Spinnern  aber  war  es  trotzdem
möglich,  erhebliche  Gewinne  zu  erzielen.  Sie
konnten  mit  den  Garnpreisen  mit  Leichtigkeit  in
die  Höhe  gehen,  da  die  Nachfrage  zeitweilig  die
Lieferungsfähigkeit  der  Spinnereien  beträchtlich
überstieg.  Um  Pfingsten  herrschte  ein  solcher
Mangel  an  Garn,  daß  eine  Anzahl  von  Webstühlen
  vorübergehend  die  Arbeit  einstellen  mußte.
Nicht  nur  die  inländische  Nachfrage  nach  Garn
war  groß;  auch  die  Ausfuhr,  insbesondere  nach
dem  Kontinent,  nahm  beträchtlich  zu.  Es  wurden
an  baumwollenen  Garnen  ausgeführt:

1907:  241115800  Pfund  (Wert:  15417081  L)
1906:  207378700  (119835603)
1905:  205  100500  10318554)

Auf  Deutschland  entfallen  davon:
1907:  67  082  300  Pfund  (Vert-  5  084  969  L)
1906:  41  013  600  é.  3227  921  )
1905:  39  513  100  (  -2697219-)

Am  Ende  des  Jahres  trat  auch  für  die
Baumwollspinnereien  eine  Abschwächung  der  Konjunktur
  ein,  indes  noch  nicht  in  sehr  fühlbarer
Weise.  Erst  im  neuen  Jahr  ist  der  Rückschlag
stärker  hervorgetreten.  Die  Rohbaumwolle  zog
gegenüber  dem  Preise  wieder  an,  auf  den  sie  bis
gegen  Ende  Dezember  1907  herabgegangen  war.
Die  Spinnereien  mußten  aber  die  Garnpreise
herabsetzen  und  sammeln  gleichwohl  langsam
        <pb n="474" />
        G  398  20

Vorräte  an,
scheinung.

Weniger  günstig  als  die  Lage  der  Spinnereien
war  1907  die  der  Webereien.  Sie  konnten  mit
ihren  Preisen  nicht  im  Verhältnisse  der  Verteuerung
  des  Garnes  in  die  Höhe  gehen.  Sie
wurden  auch  durch  den  zeitweiligen  Mangel  an
Garn  empfindlich  geschädigt.  Gleichwohl  hatten
sie  im  größeren  Teile  des  Jahres  einen  flotten
Absatz,  so  daß  sie  mit  dem  Geschäftsergebnis
immerhin  zufrieden  sein  konnten.  Das  Inland
war  ein  guter  Abnehmer.  Auch  das  Ausland
hat  mehr  bezogen,  wenngleich  der  Menge  nach
der  Unterschied  gegenüber  den  Vorjahren  nicht
sehr  erheblich  war.  Es  wurden  an  baumwollenen
Geweben  ausgeführt:

1907:  6298040  500  Yard  (Wert:  81048  337  )
1906:  6260771400  (.  75372268  )
1905:  6196782900  =  (=  70821119  .

Auf  Deutschland  entfallen  hiervon:

1907:  85  931  900  Yard  (Wert:  1  557  062  4)
1906:  72  658  300  (=  1  238  238)
1905:  65  916  380  („=  1  094  015  ).

Deutschland  war  also  ein  wesentlich  besserer
Kunde  als  in  den  Vorjahren.

Wie  die  Webereien  im  allgemeinen.  ungünstiger
standen  als  die  Spinnereien,  so  hat  sich  für  sie
auch  der  Rückschlag  gegen  Ende  des  Jahres  früher
und  stärker  bemerklich  gemacht.  Anfang  1908
mußten  die  Webereien  fast  sämtlich,  sei  es  durch
Stillstellen  eines  Teiles  der  Webstühle,  sei  es
durch  Verkürzung  der  Arbeitszeit,  eine  Verminderung
  der  Erzeugung  eintreten  lassen.  Die
Verkaufspreise  gingen  gleichwohl  auf  einen  verlustbringenden
  Stand  zurück  und  die  Anhäufung
von  Lagervorräten  wurde  nicht  verhindert.

Die  Hilfsindustrien,  wie  Appreturanstalten,
Druckereien  und  Färbereien,  leiden  noch  mehr
unter  der  Depression.  Für  sie  war  schon  das
ganze  Jahr  1907  ein  ungünstiges.

Mit  ihren  Arbeitern,  die  über  500  000  betragen,
  ist  die  Baumwollindustrie  in  den  letzten
Jahren  im  allgemeinen  gut  ausgekommen.  Zur
Regelung  der  Lohnfragen  besteht  zwischen  Arbeitgebern
  und  Arbeitnehmern  das  sogenannte  „Brooklands-Ubereinkommen“,
  das  schon  im  Jahre  1903
geschlossen  wurde  und  welches  bestimmt,  daß  die
Löhne  jeweils  nur  um  hcöchstens  5  v.  H.  erhöht
oder  herabgesetzt  werden  sollen,  und  daß  innerhalb
  der  nächsten  zwölf  Monate  keine  weitere  Erhöhung
  oder  Herabsetzung  gefordert  werden  darf.
Allerdings  schienen  gerade  im  Jahre  1907  die
Arbeiter  allmählich  mit  diesem  Übereinkommen
unzufrieden  zu  werden,  wohl  weil  sie  meinten,
daß  ihnen  ein  größerer  Anteil  an  dem  Gedeihen
der  Industrie  gebühre.  Verschiedene  Kategorien

eine  seit  Jahren  ungewohnte  Er- 



von  Arbeitern  machten  Versuche,  sich  dem  Übereinkommen
  zu  entziehen,  und  es  schien  infolgedessen
  wiederholt  im  Jahre  1907  und  zu  Anfang
von  1908,  als  ob  es  zu  ernsten  Lohnkämpfen
kommen  würde.  Der  Friede  wurde  aber  schließlich
  immer  wieder  hergestellt,  und  jetzt  ist  die
Lage  der  Industrie  eine  so  gedrückte  geworden,
daß  es  den  Arbeitern  wohl  sehr  fern  liegen  wird,
sich  vom  Übereinkommen  loszusagen.
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  London.)

Jusammenlegung  von  Goldbergwerken  am  Witwatersrand
  (Transvaal).

Eins  der  wichtigsten  Mittel,  deren  die  Bergwerksgesellschaften
  sich  seit  einiger  Zeit  bedienen,
um  ihre  Betriebe  ökonomischer  zu  gestalten,  ist
die  Zusammenlegung  von  mehreren  einander  benachbarten
  Bergwerken  zu  einem  Bergwerke.  Einer
derartigen  Zusammenlegung  muß  natürlich  eine
Verschmelzung  der  Gesellschaften  vorausgehen,
welche  die  Eigentümer  der  betreffenden  Bergwerke
  sind.  Diese  Verschmelzung  geschieht  gewöhnlich
  in  der  Weise,  daß  sich  eine  oder  mehrere
Bergwerksgesellschaften  von  einer  anderen  Bergwerksgesellschaft
  gegen  Hingabe  einer  Anzahl
Aktien  seitens  der  letzteren  aufkaufen  lassen.  Die
von  der  ausgekauften  Gesellschaft  erworbenen
Aktien  werden  dann  unter  deren  Aktionäre  je
nach  der  Zahl  der  Aktien,  mit  denen  ein  jeder  an
ihr  beteiligt  war,  verteilt.  Kommen  auf  eine  der
erworbenen  Aktien  mehrere  Eigentümer,  so  werden
die  Aktien  auf  der  Börse  in  Johannesburg  verkauft
  und  der  Erlös  anteilsgemäß  den  bisherigen
Akionären  ausgezahlt.

Durch  solche  Verschmelzungen  wird  es  möglich,
  größere  Bergwerkskomplexe  mit  sehr  viel
weniger  Schächten  zu  bearbeiten  und  auch  an
maschinellen  Einrichtungen  und  Administrationskosten
  große  Ersparnisse  eintreten  zu  lassen.

Eine  der  größten  Verschmelzungen  dieser  Art,
die  in  nächster  Zukunft  bevorstehen,  ist  die  Verschmelzung
  von  5  sogenannten  „Deep  Level“-Bergwerksgesellschaften,
  die  unter  der  Kontrolle  der
Firma  Eckstein  &amp;amp;  Co.  stehen.  Die  diesen  fünf  Gesellschaften,
  der  City  Deep  Lid.,  Wolhuter  Deep
Ltd.,  South  City  Lid.,  South  Wolhuter  Lid.  und
Kliprivers  Estate,  gehörigen  Bergwerke,  die  noch
nicht  im  Betriebe  sind,  sollen,  wie  in  den  Einladungen
  der  Aktionäre  der  verschiedenen  Gesellschaften
  zu  einer  Generalversammlung  auf  den
27.  März  d.  J.  angekündigt  wird,  in  der  Weise
vereinigt  werden,  daß  die  South  City  Ltd.  die
übrigen  vier  Gesellschaften  aufkauft.  Zweck  der
Verschmelzung  ist,  eine  Bearbeitung  des  den  Ge-
        <pb n="475" />
        G.  399  2.0

sellschaften  zusammen  gehörigen  Areals,  die  bisher
  noch  nicht  begonnen  worden  ist,  wirtschaftlich
zu  ermöglichen.

Außer  dieser  Verschmelzung  ist  bereits  angekündigt
  eine  Verschmelzung  der  Gesellschaften
Knight  Central  Ltd.  und  South  Knights  Ltd.

In  Aussicht  genommen,  wenn  auch  noch  nicht
öffentlich  angekündigt,  soll  ferner  die  Vereinigung
von  sechs  von  Osten  nach  Westen  neben  einander
liegenden,  hauptsächlich  unter  der  Kontrolle  der
East  Rand  Proprietary  Mines  Ltd.  stehenden
Ausbißwerken  mit  drei  südlich  davon  liegenden
Deep  Levels  sein.  Die  erwähnten  sechs  Ausbißwerke
  sind  die  der  Driefontein  Consolidated  Mines
Ltd.,  der  Angelo  Gold  Mines  Ltd.,  der  New
Comet  Gold  Mining  Co.  Ltd.,  der  Cason  G.  M.
Co.  Ltd.,  der  Cinderella  G.  M.  Co.  Ltd.  und  der
New  Blue  Sky  G.  M.  Co.  Ltd.;  die  drei  südlich
davon  belegenen  „Deep  Levels“  sind  die  der
Driefontein  Deep  Ltd.,  der  Angelo  Deep  Ltd.  und
der  Hercules  G.  M.  Co.  Lid.  Letztere  sind  bisher
noch  nicht  in  Betrieb  genommen  worden.  Ihre
Inbetriebsetzung  aber  würde,  so  nimmt  man  an,
nach  der  Verschmelzung  leicht  von  den  näördlich
belegenen  Bergwerken  aus  erfolgen  können.

Eine  weitere  Verschmelzung  soll  bevorstehen
zwischen  der  Ecksteinschen  Bergwerksgesellschaft
Crown  Deep  Ltd.  und  der  South  Rand  G.  M.  Co.
Ltd.,  die  ihr  Bergwerk  unmittelbar  südlich  von  dem
der  erstgenannten  Gesellschaft  hat.

Verwendung  von  Lava  als  (Dörtel  in  Japan.

Eine  bei  Karatsu  auf  Kiushin  gefundene  Lavaart
  liefert  mit  Zement  oder  mit  Leim  oder  mit
beidem  vermischt  einen  wirksamen  und  dauerhaften
Mörtel,  der  sich  besonders  bei  Unterwasserbauten
gut  bewähren  soll.  Da  die  Lava  mit  wenig  Unkosten
  gewonnen  und  gemahlen  werden  kann,  so
ist  das  Mischprodukt  erheblich  billiger  als  Zement
oder  Leim  und  scheint  sich  einer  steigenden  Beliebtheit
  zu  erfreuen.

Zur  Ausbeutung  des  Produktes  haben  sich
mehrere  Gesellschaften  gebildet,  von  denen  die
japanische  Lavaasche-Aktiengesellschaft  (Nippon
Kazambai  Kabushiki  Kaisha)  in  Osaka  die  bedeutendste
  ist,  einflußreiche,  kapitalkräftige  Aktionäre
hat  und  die  anderen  Gesellschaften  aufzukaufen
beabsichtigt.

Die  Gesellschaft,  deren  eingezahltes  Kapital
2,1  Millionen  Mk.  beträgt,  gewinnt  aus  ihren
Gruben  bei  Karatsu  monatlich  7800  t  Lavaasche
und  verkauft  sie  zum  Preise  von  1,37  bis  1,58  Mk.
für  einen  Sack  von  75  1  Inhalt.  Als  Abnehmer
werden  u.  a.  Marine-,  Armee=  und  Eisenbahnbehörden
  genannt.  Der  Artikel  geht  vielfach  nach

 

Formosa,  Korea  sowie  Nordchina  und  soll  neuerdings
  versuchsweise  nach  dem  weiteren  Ausland
exportiert  werden.
Es  wird  behauptet,  daß  er  dem  deutschen  Traß
und  dem  italienischen  Puzzolana  ähnlich  ist.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Nagasaki.)

 

Literatur.

Prof.  Dr.  Köbner,  Wirkl.  Admiralitätsrat  und
vortragender  Rat  im  Reichs  =  Marine-Amt:
Einführung  in  die  Kolonialpolitik.  Jena
1908.  Verlag  von  Gustav  Fischer.  XII  und
227  S.  Preis  5  Mk

Das  Werk  stellt  sich  nach  der  Vorrede  als

eine  erheblich  erweiterte  Buchausgabe  des  vom
Verfasser  bearbeiteten  Abschnitts  „Kolonien  und
Kolonialpolitik“  in  Elsters  „Wörterbuch  der  Volkswirtschaft"
  dar.  Einer  umfassenden,  die  jüngsten
amtlichen  und  wissenschaftlichen  Veröffentlichungen
berücksichtigenden  Neuredaktion  sind  namentlich
diejenigen  Materien  unterworfen  worden,  welche,
wie  das  koloniale  Finanzwesen,  das  Eisenbahnwesen,
  die  Eingeborenenpolitik,  die  Landpolitik
usw.,  gegenwärtig  ein  besonderes  praktisches  Interesse
  beanspruchen.

Von  den  fünf  Abschnitten,  in  welche  das  Buch
gegliedert  ist,  behandelt  der  erste,  einleitende,  den
Begriff  und  die  Bedentung  der  Kolonisation
  sowie  die  Einteilung  der  Kolonien.
Der  Verfasser  unterscheidet  Gebiete  der  Urproduktion
  (Siedlungs-,  Pflanzungskolonien)  und  koloniale
  Stützpunkte  (Handelskolonien,  politisch-militärische
  Stützpunkte).  Hieran  schließt  sich  eine
kurze  Erörterung  der  Einrichtung  der  Strafkolonien,
in  welcher  der  Verfasser  unter  Berücksichtigung  der
Erfahrungen  verschiedener  anderer  Kulturnationen
zu  dem  Ergebnis  kommt,  daß  die  kolonialpolitischen
  Bedenken  gegen  die  Deportation  deren
Vorzüge  überwiegen.

Der  zweite  Abschnitt  schildert  in  knappen  Zügen
die  Entstehung  dermodernen  Kolonialreiche.
Er  beginnt  mit  einem  Abriß  der  neueren  Kolonial-=geschichte
  der  fremden  Kolonien,  wobei  auch  die
Entstehung  und  die  gegenwärtigen  Probleme  des
Kongostaates  behandelt  werden.  Hieran  schließt
sich  eine  tabellarische  Übersicht  über  alle  einzelnen
fremdländischen  Kolonien  nach  Größe  und  Einwohnerzahl,
  deren  auf  umfangreiche  Vorarbeiten
gestützte  Angaben,  wie  der  Verfasser  betont,  zum
Teil  von  denjenigen  der  gebräuchlichen  Nachschlagewerke
  abweichen.  Sodann  folgt  eine  Darstellung
der  Entstehung  und  des  heutigen  Standes  des
deutschen  Kolonialbesitzes,  wobei  namentlich  einige
Mitteilungen  aus  der  Vorgeschichte  der  deutschen
Kolonialpolitik  Interesse  erregen.
        <pb n="476" />
        G  400  20

Der  dritte  Abschnitt  hat  die  innere  Entwicklung
  der  Kolonialpolitik  Deutschlands
und  der  fremden  Nationen  zum  Gegenstande,
und  zwar  wird  diese  nach  der  aktiven  und  nach
der  passiven  Seite  behandelt.  Auf  der  aktiven
Seite,  d.  h.  auf  Seiten  der  kolonisierenden  Faktoren,
  unterscheidel  der  Verfasser  die  Kolonisation
durch  privilegierte  Privatunternehmungen  und  die
durch  den  Staat.  Er  zeigt,  welche  Rolle  die
Kolonialgesellschaften  in  der  deutschen  Kolonialgeschichte
  und  derjenigen  anderer  Nationen  gespielt
haben,  und  erörtert  die  Bedenken  gegen  das
System  der  mit  Hoheitsrechten  ausgestatteten  Privatgesellschaften.
  Diese  hätten  denn  auch  dahin
geführt,  daß  das  Reich  jetzt  überall  selbst  in  seinen
überseeischen  Besitzungen  die  staatliche  Hoheit  ausübe,
  welche  sich  damit  aus  „Schutzgebieten“  zu
wirklichen  Kolonien  entwickelt  hätten.  Eine  ähnliche
  Entwicklung  habe  sich  sowohl  in  den  deutschen
wie  in  den  fremden  Kolonien  auf  der  passiven
Seite,  nämlich  im  Verhältnis  der  kolonisierenden
Macht  zu  der  Eingeborenen-Bevölkerung  vollzogen.
Auch  den  letzteren  gegenüber  habe  sich  in  den
deutschen  Kolonialgebieten  mit  dem  Fortfall  der
„Schutzverträge“  die  Schutzgewalt  zur  vollen
Staatsgewalt  ausgestaltet.  Der  Verfasser  behandelt
  sodann  unter  Ausblicken  auf  die  Verhältnisse
in  den  fremden  Kolonien  die  wichtigsten  Probleme
der  Eingeborenenpolitik,  insbesondere  das  Gerichtswesen
  —  wobei  die  Frage  der  Kodifikkation  des
Eingeborenenrechts  berührt  und  die  gegen  eine
solche  sprechenden  Bedenken  hervorgehoben  werden
—  die  Regelung  des  Arbeitsverhältnisses  und  die
Sklavenfrage.  Das  Ergebnis  der  geschichtlichen
Entwicklung  faßt  er  dahin  zusammen,  daß  die
scheinbar  so  entgegengesetzten  Prinzipien  der  Humanität
  auf  der  einen  Seite  und  der  Betonung
der  Interessen  des  „Herrenvolkes“  auf  der  andern
Seite  im  Grunde  keine  unüberbrückbaren  Gegensätze
  bilden.  Die  Hebung  der  Eingeborenen  sei
nicht  nur  Grundsatz  der  Humanität,  sondern  auch
einer  gesunden  kolonialen  Realpolitik.  Nur  mit
einer  als  Produzenten  wie  als  Konsumenten  kräftigen
  Eingeborenen-Bevölkerung  könne  auf  die
Dauer  eine  erfolgreiche  Kolonialpolitik  betrieben
werden.

Der  vierte  Abschnitt  ist  der  Organisation
der  Verwaltung  (Zivil=  und  Militärverwaltung)
  sowie  der  Rechtspflege  in  den
Kolonien  gewidmet.  Nach  einem  überblick  über
den  gegenwärtigen  Rechtszustand  werden  die  Aufgaben
  erörtert,  welche  bei  dem  ferneren  Ausbau
des  Kolonialrechts  zu  lösen  sind.  Als  wichtigste
Forderung  bezeichnet  der  Verfasser  die  endgültige
Loslösung  des  Kolonialrechts  vom  Konsularrecht
und  die  Schaffung  eines  selbständigen,  in  sich  geschlossenen
  und  den  besonderen  Bedürfnissen  der

 

Schutzgebiete  angepaßten  deutschen  Kolonialrechts.
Weiter  wird  unter  Hinweisungen  auf  das  englische,
  französische  und  holländische  Kolonialsystem
die  Frage  der  kolonialen  Selbstverwaltung  behandelt,
  zu  welcher  sich  auch  in  den  deutschen
Kolonien  bereits  Ansätze  finden.  Im  Anschluß
daran  wird  das  finanzielle  Verhältnis  zwischen
Mutterland  und  Kolonien  erörtert.  Hierbei  wird
der  gegenwärtige  Stand  des  deutschen  kolonialen
Staatshaushalts  dargestellt  und  zum  Vergleiche
werden  einige  wichtige  Daten  über  die  englischen,
französischen,  holländischen,  spanischen  und  portugiesischen
  Kolonialfinanzen  mitgeteilt.

Der  fünfte  und  letzte  Abschnitt  beschäftigt  sich
mit  den  Aufgaben  der  kolonialen  Wirtschaftspolitik.
  Als  wichtigste  wird  die  Förderung
der  kolonialen  Produktion  vorangestellt,  auf  deren
große  Bedeutung  für  das  Mutterland  hingewiesen
wird.  Dazu  bedarf  es  der  Heranziehung  des
Kapitals,  insbesondere  des  Privatkapitals.  Es
werden  nun  die  Möglichkeiten  erörtert,  welche  sich
für  dessen  Organisation  darbieten  (Form  der
Kolonialgesellschaft,  der  Aktiengesellschaft  usw.).
Weiter  wird  das  koloniale  Handels=  und  Verkehrswesen,
  einschl.  des  Geld=  und  Bankwesens  behandelt.
  Der  Verfasser  hebt  dabei  namentlich
hervor,  wie  überaus  dringend  der  Ausbau  des
Bahnnetzes  für  die  deutsch-afrikanischen  Schutzgebiete
  sei.  Endlich  folgt  eine  Darstellung  der
kolonialen  Bodenpolitik,  welche  der  Verfasser  als
das  zentrale  Problem  aller  Kolonialpolitik  bezeichnet.
  Nach  einer  Betrachtung  der  Bodenpolitik
  der  fremden  Kolonialmächte  erörtert  der
Verfasser  die  Landfrage,  wie  sie  sich  für  die
einzelnen  deutschen  Schutzgebiete,  insbesondere
unter  Berücksichtigung  der  den  großen  Gesellschaften
  erteilten  Landkonzessionen,  gestaltet.  Der
Verfasser  geht  dabei  des  näheren  auf  die  eigenartige
  Lösung  ein,  welche  jene  Frage  in  der
Landordnung  für  Kiautschon  gefunden  hat.Die
Grundsätze  der  letzteren  sind  freilich,  was  der
Verfasser  ausdrücklich  anerkennt,  auf  Gebiete  der
Urproduktion,  wie  sie  die  anderen  Schutzgebiete
darstellen,  nicht  ohne  weiteres  übertragbar.  Aber
auch  für  die  letzteren  fordert  er  eine  weitblickende
Bodenpolitik.  Einige  zusammenfassende  Leitsätze
über  die  künftigen  Aufgaben  der  kolonialen  Landpolitik,
  in  welchen  u.  a.  betont  wird,  daß  das
System  der  Landkonzessionen  mehr  und  mehr
aufgegeben  werden  und  der  Staat  selbst  die  Besiedelung
  seiner  überseeischen  Besitzungen  in  die
Hand  nehmen  müsse,  bilden  den  Abschluß  des
Buches.

Wie  der  Verfasser  in  der  Vorrede  bemerkt,
soll  sein  Werk  in  erster  Linie  der  Einführung  in
die  Kolonialpolitik  durch  Darbietung  einer  knapp
zusammenfassenden  Bearbeitung  der  Gesamtheit
        <pb n="477" />
        G  401  20

der  kolonialen  Probleme  dienen  und  so  eine  —
zweifellos  vorhandene  —  Lücke  in  der  Kolonialliteratur
  ausfüllen,  welche  sich  bisher  fast  ausschließlich
  aus  monographische  und  historische  Darstellungen
  beschränkt  hat.  Man  wird  anerkennen
müssen,  daß  der  Verfasser  seine  Aufgabe  gut  gelöst
  hat.  Die  in  knapper,  klarer  und  gemeinverständlicher
  Sprache  gehaltenen,  dabei  von
wissenschaftlichem  Geiste  getragenen  Ausführungen
des  Verfassers  werden  jedem,  der  sich  für  Kolonialpolitik
  interessiert,  das  Hineinarbeiten  in  die  Fragen
der  letzteren  erleichtern.  Aber  auch  der  Fachmann
wird  aus  dem  Werke,  das  auf  gründlichen  Studien
beruht,  eine  Fülle  zuverlässigen  Materials  bringt
und  zu  jedem  Abschnitt  ein  ausführliches  Verzeichnis,
  sowohl  der  deutschen  als  der  fremden
Literatur  gibt,  reiche  Belehrung  schöpfen  können,
ganz  abgesehen  von  dem  Interesse,  welches  die
Stellungnahme  des  Verfassers  zu  den  verschiedenen
Problemen  der  Kolonialpolitik  darbietet.

A.  Seidel:  Praktische  Grammatik  der  Malayischen
  Sprache.  Nebst  einem  Lesebuche
sowie  einem  malayisch-deutschen  und  einem
deutsch-malayischen  Wörterbuche.  Zweite,  vermehrte
  und  verbesserte  Auflage.  Wien  und
Leipzig.  A.  Hartlebens  Verlag.  Preis  2  Mk.

Das  Malayische  ist  die  allgemeine  Handelsund

  Verkehrssprache  des  ganzen  hinterindischen
Archipels,  dessen  Bedeutung  für  die  gesamte  abendländische
  Handelswelt  von  Tag  zu  Tag  zunimmt.
Seine  Kenntnis  ist  ferner  der  Schlüssel  zu  einer
reichen  und  interessanten  Literatur.  Es  ist  daher
nicht  zu  verwundern,  daß  in  kurzer  Zeit  die  nun
vorliegende  zweite  Auflage  der  Malayischen  Sprache
notwendig  wurde,  umsomehr,  als  die  Bölker
deutscher  Zunge  in  den  letzten  Jahrzehnten  einen
namhaften  Anteil  an  der  kommerziellen  Entwicklung
des  hinterindischen  Archipels  sich  errungen  haben.
Die  Neuauflage  kommt  den  praktischen  Bedürfnissen
  des  Kaufmanns,  des  Plantagenbeamten,
wie  dem  wissenschaftliche  Belehrung  Suchenden
gleicherweise  entgegen.  Die  an  und  für  sich  einfache
  und  leichte  Grammatik  ist  in  ihrer  zweiten
verbesserten  Auflage  übersichtlich  dargestellt,  die
Aneignung  eines  reichen  Wortschatzes  durch  systematische
  Anordnung  erleichtert,  zahlreiche  Analysierübungen,
  Gespräche  und  Lesestücke  —  in  lateinischer
  Umschrift  mit  gegenüberstehendem  Text  in
arabischen  Lettern  —  dienen  zur  Einübung  des
grammatischen  Stoffes.
umfangreiches  malayisch-deutsches  und  deutschmalayisches
  Wörterbuch,  das  dem  täglichen  Bedürfnisse
  vollauf  entspricht.

Den  Schluß  bildet  ein

 

Dietrich  Reimers  Mitteilungen  für  Ansiedler,
  Forschungsreisende  und  Kolonialfreunde.
  1908.  Heft  1.  43  Seiten  mit
Abbildungen.  Verlag  von  Dietrich  Reimer
(Ernst  Vohsen),  Berlin  SW.,  Wilhelmstr.  29.
Preis  30  Pf.

Die  deutsche  Kolonialliteratur  im  Jahre
1906.  Zusammengestellt  von  Maximilian  Brose,
Hauptmann  a.  D.,  Bibliothekar  der  „Deutschen
Kolonialgesellschaft".  Berlin  1908.  Verlag  von
Wilhelm  Süsserott.  Preis  2  Mk.

Das  Wachstum  der  deutschkolonialen  Bewegung
  vermag  nichts  so  sehr  zu  bekunden  als  die
Tatsache,  daß  sie  imstande  war,  zu  ihrer  wissenschaftlichen
  Vertiefung  eine  Zeitschrift  zu  schaffen,  deren
Name  im  In=  und  Auslande  mit  Achtung  genannt  wird.
Mit  dem  eben  erschienenen  1.  Hefte  hat  die  „Deutsche
Erde“  ihren  7.  Jahrgang  eröffnet.  und  mit  berechtigtem
  Stolze  stellt  ihr  Herausgeber  Prof.  Langhans
fest,  daß  „in  über  75  006  Exemplaren  bisher  die  grünen
Hefte  mii  den  Eichblättern  in  alle  Welt  geflattert  sind,
daß  in  über  200  000  Stück  die  Karten  der  »Deutschen
Erde«  Kennmis  vom  Deutschtum,  seiner  Arbeit  und
seinen  Kämpfen  in  allen  Erdteilen  verbreitet  haben.“

 

Der  Deutsche  Verband  vom  Jugendbund  für
Entschiedenes  Christentum  hat  eine  hübsche  Serie
von  kolonialen  Ansichtspostkarten  herausgegeben.

 

Koloniale  Dreßstimmen.

Eine  französische  Stimme  über  Togo.

Die  Zeitschrift  „Messidor“  bringt  in  ihrer
Nummer  vom  23.  WMärz  unter  der  Uberschrift  „Die
Kolonie  Togo,  Beispiel  einer  planmäßig  ent
wickelten  *.—  folgende  Mitteilung:

Der  Kommandant  Lenfant  hat  vor  einigen
Tagen  vor  einem  Publikum,  das  sich  aus  Autoritäten
der  militärischen,  gelehrten  und  kolonialen  Welt
zusammensetzte,  in  der  Geographischen  Gesellschaft
  Vericht  über  die  Ewebition  erstattet,  die  er
im  Kongo-,  Sanga=  und  oberen  Logone-Gebiet  geleitet
  hat.  Bei  dieser  Gelegenheit  hob  der  Reduer
die  natürlichen  Schäye  unferer  reichsten  afrikanischen
Kolonie,  wie  er  sich  ausdrückte,  rühmend  hervor.

Sie  birgt“.  so  führte  er  aus,  „in  ihrem  Schoß  ein
Hülfaches  von  den  Reichtümern  FSnzöflsch-  Ostafrikas“.


Mit  Bezug  hierauf,  schreibt  die  genannte  (Feisschrift.
dürften  einige  Angaben  über  ein  deutsch  Schutzgebiet
  in  Afrika  interessieren,  das  reichste  *P  allen,
die  unsere  Nachbarn  jenseits  des  Rheins  in  Afrila  besiben
  und  zugleich  das  einzige,  welches  sich  durch  seine
eigenen  Einnahmequellen  zu  erhalten  vermag.  Man
wird  daraus  die  koloniale  Arbeitsleistung  unserer  Nachbarn
  entnehmen  können  sowie  die  Lehren,  die  wir
daraus  ziehen  können.
        <pb n="478" />
        G  402  20

Deutsch-Togo  liegt  an  der  Sklavenküste,  zwischen
der  englischen  Goldküsten  =  Kolonie  und  Französisch-Dahomey.
  Die  Deutschen  haben  dort  außer  der  Bahnlinie,
  welche  die  beiden  Haupt-Küstenpunkte,  die  ie  Hauptstadt
  Lome  und  Anecho,  verbindet.  Ende  eine
zweite  Eisenbahn  von  Lome  nach  Palime  i  L0  neine
ausgebaut.  In  den  beiden  ersten  Betriebsmonaten  hat
diese  Linie  eine  Bruttoeinnahme  von  32  000  Mk.  erzielt.
Eine  Straße  von  Jo  nach  Kame  bildet  die  Fortsetzung
dieser  Linie  ins  Gebirge  hinein.

Dieser  erste  Versuch,  ins  Hinterland  vorzudringen,
ist  so  gut  ausgefallen,  daß  man  im  Reichstag  die
nötigen  Gelder  zur  Anlage  einer  zweiten  Linie  von
Lome  -uach  Atakpame  verlangen  wird.

ee  planmäßige  Entwicklung  des  Schutzgebietes
hat  sehr  beträchtliche  Erfolge  gezeitigt.

Die  Ausfuhr  von  Palmöl,  Gummi  und  Mais
(19  000  t)  ist  außerordentlich  gestiegen.

Was  die  Baumwolle  betrifft,  so  hat  sich  ihre  Erzeugung
  von  519  Ballen  im  Zeitraum  1904/05  auf
857  Ballen  im  Beitraum  aiche  behoben,  was  einer
Zunahme  von  60,5  v.  H.  entsprich

Im  übrigen  sind  die  i  auf  den  Gedanken
gekommen,  landwirtschaftliche  Ausstellungen  zu  ver- 



anstalien,  welche  die  besten  Früchte  zu  zeitigen  versprechen.
  Die  erste  dieser  Ausstellungen  hat  einen
derartigen  Erfolg  gehabt  und  einen  solchen  Wetteifer
unter  den  Eingeborenen  hervorgerufen,  daß  die  Verwaltung
  diesen  Versuch  schon  1910  erneuern  will.

Unsere  Nachbarn  haben  auch  Wiriuchsgirten
urganiste.  und  deren  mehrere  neue  angele

Endlich  hat  der  land=  und  spensun  rieae  Sachverständige
  dessen  ellung,  neu  geschaffen  wurde,  dem
Gouvernement  als  nis  von  Studienreisen  durch
Süd-Togo  (wo  er  nahentiich  auch  Goldlager  entdeckt
hat)  einen  wohldurchdachten  Wirtschaftsplan  für  diese
Gegend  zur  Prüfung  vorgelegt.

In  sechs  Jahren  (1900  bis  1906)  hat  Deutsch-Togo
seinen  Gesamthandel-  von  G200  S3  Ml.  auf  10632  148  Mk.
auwachsen  sehen.  Einfuhr  ist  um  mehr  als  das
Dobelte  gestiegen  C  17  786  Mk.  im  Jahre  1900  gegen

2  Mk.  im  Jahre  1906),  die  Ausfuhr  im  näm-443
  W““½  von  3.058  902  Mk.  auf  4  199  586  Mk.

Heute  steht,  wie  man  sieht,  Deutsch-Togo  als
eine  blühende  Kolonie  da,  und  dieses  Beispiel
kann  uns  nur  nutigen  zur  planmäßigen  und
sterigen  Enwichlini  nuferge  überseeischen  Besitzungen.

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Die  in  Deutsch-Ostafrika  gelegenen  Postagenturen  in  Amani,  Muansa,

Tabora  und

Udjidji  sind  zum  Nachnahmedienst  bei  Sendungen  aus  Deutschland  zugelassen  worden.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  April  1908.

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Briefe  müssen  aus

 

Nach  vom  Ein-  "1  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen!  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  deutsch-Ostafrihe.  Neapel  #"4.  Mai  Mombasa  O0  16  Tage  2.  Mai
#a)  na  utoba,  Muansa  und  Mmeuse  Schiffe)  10  abds.
Schlrat#U  –—2
b  e  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  Mts.  10  abds.
bahn  und  von  drsn  Endstarion  1
zu  den  Bestim-  Brindisi  .  .  ....  Mombasa  17  Tage  ...  10  abds.
wungsorten  Eengl.  Schsfe)n  Mombasa  18  Tae  10  5  abds.
4.  Mai  Tanga  17  Tage  ai
b)  88  d  e  d  n  eu  n  g  «  ge  vëVW
#t  u,  a  ET  Ws#n  anga  16  Taggee  10  abds.
Negpel  1.  Mai  Daressalam  18  Tage  2.  Mai
(eutsche  Schtffe)  108  abds.
Marseille  10.  jedes  Monato#Zanzibar  18  Tag  8.  jed.  Mts.  10  abds.

—
—

nach  Deutsch-Ostafrikao
dausfell  der  unter  a  und  b
enannten  Postorte)

Brindisi
(engl.  Schiffe)
Brindisi  «
(enql-Schtsse)i

 

ivon  .  ibar  ueelbar
Weiterbeförderung  nach

brrtsganiel  in  6  Stund.)
Daressalam  17  Tage

Zanzibar  20.  22  nage:
nach  Dar

 

essal
mit  nächster  aüa

Dam  —  l  durch  Gouverne

 

108  abds.

Mai
8  abds.
        <pb n="479" />
        W  403  20

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "1  dauer  Berlin  spätestens
«  schiffungshafen  am.  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  23.  April  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  afen  38  Tage
·  Simpsonhafen  41  Tage  Il  20.  M  al.  Mai
2  Denisch-Neuguineg.  Zrindis  8.  Mai  Simpsonhafen  88  Tage  10  a
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage
3.  Deutsch-Südbwestafrikha.  Hamburg  29.  April  Swakopmund  25  Tage  28.  April  5  ums.
a)  na  Heaenn  sowie  Antwerpen  4.  Mai  Swakopmund  20  Tage.  Mai
Abbabis,  Aris,  kiro,
u.  E
oher  t  ;  —  7
.  «  Boulogne  5.  Mai  Swakopmund  19  Tage  .  Mai
*°  ];7  IS3S2
ahandja.  asise,  2
kwelo,  Okombahe,  mcheme  Southampton  18.  April  9.  Mai  Swakopmund  21  Taget.  nn  3  Mai
88  mali.  Otawi.  O  *8  l
ltnt  S  she  Southampton  25.  April  2.  Mai  Swakopmund  80  uin  1  „Mai
terbe  i
e  ri  ers.  Hamburg  l  2.  Mai  Swakopmund  25  Tage  1.  Wi  abds.
l
Southampton  18.  25.  April  Lüderitzbucht  27,  20,  20|7.  24.  April
2.  9H.  Moi  27,  20  Tage  1.  8.  Mai  112  vms.
n  4.  Mai  Lũderitzbucht  21  Tage  8.  Mai
b)  dch  güdenstncht  2  aulige  hine  8  #  oms.
rseba,  Bethanien,
  Brackwafsser.  Gi  Voulogne  «  5.Mai  Lüderitzbucht  20  Tage  .  Mai
e  e  6  (eutsche  %%  1%  ums.
böhe  1#Hamburg  2.  Mai  Lüderitzbucht  38  TageMai  7u  ums.
29.  April  Lüderitzbucht  26  Tage28.  April  5  5  ms.

e)  nach  ud  S  Southampton,  25.  April  9.  Mai  Capstadt  17  Tage  24.  April  8.  Mai
Ukamas  (nur  Briefe,  Post-  I  von  dort  weiler  auf  dem  112  oms.
karten  und  Zeinmigen).  Druck,  Landwege  über  Steinkopf
achen,  7  fto  9.  und
Warenproben  wie  Lüderitzbucht
  zu  leiten.

1.  Kamerun.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Biktoria  19,  24-25  Tage  ;

a)  nach  Akonolinge.  Bamenda,  Duala  19,  24—25  Tage  21  s-  imp
Jauto,  bund,  Bipindihos,  D  Kribi  20  u.  26—80  Tage  «  '  «
DfsänesDuqlkY  qutw  Boulogn-  11.  jedes  Monats  JViltoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10  nachm.
SEdea,  Jabasst,  Jaunde,  Jo-  «  Duala  18  Tage

—  edoe  -waunche  2%  Kribi  19  Tage
4  Binoria  lLiverpool  2.  Mai  Viltoria  25  Tage  30.  April
Duala  26  Tage  10  abds.
Liverpool  18.  April  Duala  23  Tage  16.  April  108  abds.
tHamburg  25.  jedes  Monats  JRio  del  Rey  32—35  Tages  24,  jed.  Mts.  71  abds.

b)  nach  Rio  del  RNc..  Liverpool  i  Rio  del  Rey  23  Tage  .  Apri

,I  #  10½  abds.

)  nach  dem  Tschadsee  GebietLiverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage  jeden  Donnerstag
(Garua,  Kuffert)  1.  von  don,  wetzelh  ber  10  abds.

4  nach  Offduge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Ca  labar  9  19  Tage.  P  jeden  Donnerstag
von  d  lum  10½  abds.

(am  5  8  Esseeb
s  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  30.  April  21.  Mai)Matsdi  19—20  Tage  29.  sclon  20.  Mai
von  da  weiter  mit  der  br  nachm.
Bordeaux  25.  jedes  Monats  bahn  ie  sle  unn.  "  231  4#  Mts.  10  abds.

 

dem  vs  o,  Slartga,  uund
is  Molund
        <pb n="480" />
        G  404  20

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt.  abgesandt  werden  am
1!  Palau  37  Tage
—  .  Jap  39  Tage
Neapel  *ê½1½  J.  Mai  Saipan  44  Dage
(beursche  Schiffe)  Ponape  51  Tage  5.  Mai  19.  Juni
5.  den  Narolinen,  Palan-  |A  Vonape  54  Tage  10  abds.
Inseln,  Marianen.  Neapel  21.  Juni  Zrg  S  a
Cengl.  Schiffe)  Paulau  71  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
Neapel  #  23.  April  7.  Mai  Tsingtau  33—36  Tage21.  W—4—  .  Mai
(deutsche  Schiffe)
Brindisi  jeden  Sonntag.  Tsingtau  84—36  Tage  an  E——  10  abds.
(engl.  Schiffe)
6.  Niantschon.  Marseille  26.  April  Tsingtau  31—36  Tage  24.  April
(franz.  Schiffe)  100  abds.
Liverpool  1.  Mai  Tsingtau  31  Tage  30.  April  88  oms.
Marseille  17.  April  Tsingtau  36—38  Tageß5.  April  100  abds.
(engl.  Schiffe)
Brindisi  17.  Mai  Jaluit  etwa  52  Tage
(engl.  Schiffe)  5.  15.  Mai  19.  Juni
—  "%  J.  Mai  t  d7  Ta  .  15.  Mai  19.  Juni
7.  Narshal-Inseln.  —“.—e  Jaluit  57  Tage  10  abds.
Neapel  21.  Juni  Jaluit  46  Tage
(Cengl.  Schiffe)
8.  Samoa.  Queenstorpn  26.  April  24.  MaiApia  29—32  Tage  24.  April  22.  Mai  1122
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.Lome  26,  25—27,  15.  24.  u.  letzten  jedes
21  Tage  Monats  77  abds.
Hamburg  10.  jedes  MonatsLome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  858  oms.
Notterdam  7.  20.  jed.  Monats.Lome  20,  21—23  Tage.  19.  jedes  Monats.
OeFutsche  Schiffe)  9  ums.
Houlogue  s.  3  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  10  nms.
Marseille  12.  jedes  Monats  GCotonon  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10  abds.
n  von  da  ab  Landverbindung  –
Bordeaux  25.  jedes  Monats  J  Cotonou  18  Ta  28.  jed.  Mts.  10*  abds.
von  da  ab  handbellendung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  9#  abds.
on  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

 

 

 

17)  Den  durch  s  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="481" />
        W  405

2

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

I  s
Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Landungs=  Die  Pogst  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Neuguinea  Neapel.  I  26.  April  ö*.  Mai  marshaũ  ·  Insel  —  13  3  April  d
—  –4  —  ——Marshall-Inseln  arseille  uni  oder
VNe  apel.  17°.  *  April  8*.  Mai  sn  aeit  ...  UT  »Um
deutsch-Ostafribea  Brindis..  -  »--—.--  -
Marseille.  ..  16.  jer.  Mts.  Neapel.  22-.  April  64.  Moai
Brindisi  .  .  .  17.  April  1.  Mai
deutsch-Südwestafriha  ,  Marieiae...-1(230Apk-t
Antwekpen..18«.Apr119«.Ma1  Ljpekool«1)A«1uhek
-  .  .  P  p
nõrdl.  Teil  d.  Schutzgeb·  Hamburg  .  .  25*.  April  16..  Mai  Vancouver.
Southampton  19.  April  3.  Maie  Uiautschon  Blaeb,  I  über  en  Eranse
.  .Soutat19.A·cB.M«  Southampton,  oder  Seattie
sbe  el  des  Schuszgeo  Za  187.  o  *  ##  *  Huore  —½v  15“.  ’
Sibir.  Eisen-Kamerun
  Lamurg  «  jsdes  Monats  ahn  ..  jed.  Montag  u.  Mittw.
......  outhampton  .  –  —.  —  .  -—-----———--Pkymoukh»96
  Apnk  Neapel  (nbAuckland)1-)lkal
Scllwcl......  Plymouth  (üb.Vancouver)  24  Ap  .Ap.
?T
den  Karolinen,  Neapel  .  ..  12.  April  —  Peapel  .—“gs-'’e
Marianen,  Marseille  .  11.  Juni  oder  Togo  Hamburg  .  .2*.  17*.  20*.  jed.  Mts.
pᷣolau  ·  Inseln  Brindiii  14.  Juni  699  Southampton  30.  April

Fülligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Absahrt  des  Schifses.)

S.  M.  S.  „Arcona“  Tsingtau  27/3.  —  29/3.  Nagasaki  29/(3.  —  1/4.  Kobe  4/4.—  6  1.
Yokohama.

S.  M.  S.  „Bremen“  Kingston  (Jamaica)  16/3.  —  16/3.  Port  au  Prince  27/3.  —  283.
Kingston  (Jamaica)  30/3.  —  31/3.  Port  au  Prince.

S.  M.  S.  „Bussard“  Daressalam  17/3.  —  19/3.  Tanga  27/3.  —  27/3.  Zanzibar.  —  1/1.
Daressalam.

S.  M.  S.  „Charlotte“  Antwerpen  10/3.  —  12/3.  Adorer  See  (Rendsburg).  —  16/3.  Kiel.

S.  M.  S.  „Condor“  Brisbane  7/3.  —  10/3.  Sydnen

S.  M.  S.  „Fürst  Bismarck“  Hongkong  24/3.  —  26/3.  Vanu-  Reede  28/3.  —  1/4.  Kobe  4/1.
6/4.  Yokohama.

S.  M.  S.  „Iltis“  Shanghai  28/3.  —  31/3.  Tsingtau.

S.  M.  S.  „Jaguar“  Amoy  17/3.  —  18/3.  Futschau  28/3.  —  30/3.  Hongkong  8/4.  —  Canion.

S.  M.  S.  „Leipzig“.  Amoy  25/3.  —  26/3.  Matsu-Reede  28/3.  —  1/4.  Kobe  4/4.  —  6|/1.
Yokohama.

S.  M.  S.  „Luchs“"“.  Tsingtau  25/3.  —  27/3.  Shanghai.

S.  M.  S.  „Moltke“.  Dartmouth  7/3.  —  10//3.  Blissingen  18/3.  —  20/3.  Audorfer  See.  —
23/3.  Kiel  (7/4.  außer  Dienst  gestellt).

S.  M.  S.  „Niobe“  Longtong  *  —  14/3.  Amoy  25/3.  —  26/3.  Matsu-Reede  28/3.  —

4.  Kobe  4/4.  —  6/4.  Yokohama.

S.  M.  S.  „Panther“  Semarerien  23/3.  —  27/3.  Kapstadt.

S.  M.  S.  „Planet“.  Vermessungsgebiet  bei  Matupi.  —  4/4.  Brisbane  *  —  Spydney.

S.  M.  S.  „Seeadler"  Kapstadt  16/3.  —  19/3.  Swakopmund  23/3.  —  27/3.  gcmitade'  31/3.
—  4/4.  Durbau  8/4.  —  Mozambigque.

S.  M.  S.  „Sperber“  Dnala  18/3.  —  25/3.  Loanda  29/3.  —  30)/3.  Lobito  3/4.  —  3/1.
Bengusla  5/4.  —  Mossamedes.

S.  M.  S.  „Tiger“  —  12/3.  Kiukiang

Nanking  *#  —  —  10//3.  Nganking  (Yangtse)  11/3.
14  —  26/3.  Hankau  6/4.  7/4.  Kinkiang  (Yangtse)  12,4.
—  diganti
        <pb n="482" />
        W  406  20

Ablösungstransporte:
Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Roon“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  dem  Ablösungstransport
für  die  Besatzung  S.  M.  S.  „Condor".
Transportführer:  Kapitänleutnant  Zirzow.
Port  Said  6/3.  —  12/3.  Aden  12/3.  —  19/3.  Colombo  19/3.  —  Fremantle  30/3.  —  3/4.
Adelaide  4/4.  —  6/4.  Melbourne  8/4.  —  Sydney.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

.  Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer

Postdampf  von  nah  bis  10.  April  1908.
„Avolph  Woermonn"  Hamburg  Delaga  Bay  am  10.  April  Vlissingen  passter.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  3.  April  in  Conakry
„Aline  Woermann  ..  Swakopmund  Hamburg  am  8.  Auil  ab  Weeriè
„Anna  Woermannt  Hamburg  Calabar  am  6.  April  —  passiert.
„Arnold  Amsinckkk  Hamburg  hlua  am  8.  April  ab  S
„Carl  Woermann"  Accra  amburg.  am  26.  März  in  *-  Leone.
„Eduard  Bohle"  Kapstadt  Sda  am  8.  April  ab  Rapstadt.
„Eduard  Woermann)  Lüderitzbucht  Hamburg  am  3.  April  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann!  Hamburg  Duala  am  2.  April  in  Duala.
„Erna  Woermann"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  April  Suesiant  passiert.
„Frieda  Woermann  Kotonou  D4  Hamburg  am  1.  April  ab  L  "
»UektkudWoermaIm..  Delagoa  Bay  Hamburg  am  7.  April  ab  Ta#ger.
„Hans  Woermann,6""t.  Gabun  Hamburg  am  3.  April  in  Conakry.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  30.  März  ab  Lagos.
„Irma  Woermann  Calabar  Hamburg  am  30.  März  in  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  8.  April  ab  Lagos.
„Kurt  Woerman.  Hamburg  Assinie  am  6.  April  in  Dakar.
„Lili  Woermann  .  ..  Burutu  Hamburg  am  2.  April  in  Hamburg.
„Linda  Woermann  ..  Rio  Nunez  Hamburg  am  1.  April  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohle  4—  Hamburg  Aeccra  a#m  21.  März  in  Sierra  Leone.
„Lucie  Woerman..  Hamburg.  |  Duala  am  10.  April  Cuxhaven  passiert.
„Marie  Woermann  ..  Hamburg  Assinie  am  5.  April  in  Assinie.
„Martha  Woermann)  Assinie  #  Hamburg  am  10.  April  Ouessant  passiert.
„Max  Brockckcckk.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  März  in  Hamburg.
„Otto  Woermann“.  .  Rio  Nunez  Hamburg  am  9.  April  in  Conakry.
„Pau  oermann6  ".  Accra-  Hamburg  am  O9.  April  Dover  passiert.
„Thekla  Bohlen"  Kotonou  Hamburg  am  7.  April  in  Lome
„Khalff##  Lüderitzbucht  H  Hamburg  am  O.  April  in  Gaben.

1
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“...  .  Rio  Nunez  1  Hamburg  am  3.  März  in  Hamburg.
„Edea“  .....  Hamburg  «  Burutu  am  30.  März  ab  Las  Palmas.  —
„Kameru  ..  Hamburg  «  Gabun  am  26.  März  in  Victoria.
„Lome  .  Kotonon  Hamburg  am  22.  März  in  Hamburg.
„Otavri“  .....  Hamburg  Lüderitzbucht  am  22.  März  ab  Las  Palmas.
„Swakopmund“.  '....  Hamburg  Mossamedes  am  G6.  April  in  Sao  Thomé.
......  Swakopmund  l  Hamburg  am  30.  März  ab  Gabun.
„Windhuk“  ......  Hamburg  l  Durban  am  5.  April  in  Durban.
Hamburg  ·  Bremer  Afrika·  Linie.
„Friderun  ·.  ..  Assinie  ·  Hamburg  am  4.  April  ab  Dakar.
SE————.B  Kotonou  Hamburg  am  3.  April  ab  Las  Palmas.
„Ingbertt.  Mossamedes  Hamburg  am  31.  März  in  Matadi.
.Ingoo  .  Hamburg  Calabar  am  1.  April  ab  Lagos.
„Ingraban"t  ..  Lüderitzbucht  C  Hamburg  am  26.  März  ab  Swakopmund.
„Irmfrieedmdm  Hamburg  -  Mossamedes  am  9.  April  Aiiüngen.  Zasniert.
——  d  Hamburg  .  Rio  Nunez  am  5.  April  ab  Made
„Walburgg  Hamburg  1  Mossamedes  am  31.  März  in  Sen
J
        <pb n="483" />
        W  407  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Beudt'sches  Kolonialhontor  G.  m.  b.  BH.,  Berlin  W.  ö4.

 

 

 

 

 

 

 

     
  

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  12  9229  und  9224.  Telegramm=  Adresse  „Heydtbank“.  13.  April  1908.
ün-  .
*  Kapital  4%  .  letie  Nachfrage  Angebot
jahr  Mark  5  jahr  dende  dende  5%  5%
1  I  "
1908  1250  000  /1.  10.  l  —  —  100  108
19064  2000  Oodd0  1.1.  —  4  —  95
1905  1200  000  1.  4  OO  —  95
1905  600  000  1.  1,  5  5  100  105
1890  1  500  000  .1.  1.5  30  22  260  m—
1891  2  600  O000  1.  10,.  5  7  88  93
1905  220  000  1.  1.  —  13  125  —
1900  418  1.  1.  7  7  —  103
18  2  750  000  1.  1.  12  20
»  st.  175  180
18385  2000  O00  1.  4.  20  20  185  195
1907  2  500  000  1.  1l.  —  —  80
1502.  1000000  1.  1.]  o  4o  —  75
1902  1  000  000  1.  5  1  2  —  85
1885  3  721  000  1.  1.  3½  5  100  102
3000000  5  5  do  101  103
1886  400  000  1.  1.  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  —  12  zäfr.
1  1513  *.  —  —  O.  —
1903  11  95  000  1.  1.  3  8½  Deutsch-Ostafrikanische
1  s«  '  bungen  (vom  Rei  92  93
1897  2250000  1.  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  —  100
1899  4000000  1.  1.  6  #  Geselschaft  Nordwestkamerun  —  M  20.—
4  360  000  0  0  o  —  M  10.—
1898.  1,000  000  1.  1.,  5  10  gheielltn  Siddlamerun  .  —  105
1  000  000  6  ·0  10  .  —-  90
1889  2000000  1.  10.  0  0  Cnadonal  Planteyen=  Gesellschaft  -.  —  25
1897  1  153000  1.  1  0  0  Hanseatische  Lolonisationsgesellschaft.  —
1889833000000;.1.10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887  1  200  000  1.  1.  15  20  6  Jaluit=  Gesellschaft,  geteilte  Er  125  135
do  Genußscheine  .  ..M1200,—-—
1898  604  000  1.  7.  0  0  Kaffee-  Plantage  Salarte  Siamm=  Akttzen  —  15
1447000  I.  orzugs-Aktien.  —  40
1904  1  000  000  1.  1.  —  0  ameren  Hergwerks  kensben  .  —  35
1906  3000000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compag  —  85
1908  1  000  O000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Moanhn  #.%  —  50
1899  1  100  000  1.  7.)  0  .Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .0  75
1935  6000  Ooo  1.  4  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  —  96
*7  0  Stamm-Anteile.  88
1906  1  200  O00  1.  1.  —  —  T  Ostafrika-Kompagnie  ..’—  90
1901  21000000  1.  1.  8  8  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile
r  Ivom  Deutschen  Reiche  mit  83%  Zius  und  —b
.  I,  120%  Rückzahlung  garantiert)  ’1u10  108
1900  20  000  0O000  1.  4.  0  0  Otavi-Minen-  und  Esenbahngeseaschaft  110
1902  2  125  000  1.  1.]  30  40  „Pacific  Phosphate  Co.  .  7  7.  10shi  8S
1897  2000  Odo  1.  10  5  6  Feie  Bazoe  Concepcion  .  86
1895  1500  000  1.  1.5  0  ·  Rheinische  hoonlamtegenceseuscaft.  —  35
1903  800  000  1.  1.  ¾Pv'  0  Safata-Samoa-Gesellsch  ..—  90
1905  2  000  O00  1l.  1.  4  4  SpieSm  Beseulch  mie  ..  —  85
1897  500  000  1.  1.)  0  0  Sic  in  stanzungs-Gese  Er-  ..  ..70  80
900  500  000  „1.  7.)  0  115  .  ..  2Sh  2Sh6cl
1892J2000000s;1.7.f»0  0  bot-Hi  West  Africa  “  .  ..14Sh6(llöshs(1
1893  869  100  1.  4.  0  /Usambara  Kaffeebaugeselschaft  Stamm-ünteile  25  zsfrr  30  zsfr.
1  2200  0  ·0  do  Vorzugs-Anteile  —  50  zefr.
1897  1  500  000  1.  1.  0  0  Westafrikanische  VMilanzungsgesellse  best  Bibundi
“  mm-Anteile  80  85
600  000  0  6  zugs  mteiler  105  115
1897  4500  000  1.  1  0  0  eeike  sitanzungsgeiellrug  Victori
amufammengelecte  gen  T  —  50
1
1895  1  800  000  6  1.  1.  0  "  iww  r  *  und  wnr  ici  gn  t
C  üss  —  7

 

38  jeder  ut  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Vonkhaus  stets  ze#n  bereit.
        <pb n="484" />
        O  O  Inserate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolonialblattes“,

Bekanntmachung.
Während  des  Jahres  1908  werden
die  im  §  10  des  Handelsgesetzbuchs
vorgesehenen  Veröffentlichungen  im
Deutschen  Reichsanzeiger  und
Deutschen  Kolonialblatt
erfolgen.  (umn)
Kribi,  den  25.  Februar  1908.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

Bekanntmachung.
Über  den  Nachlaß  des  Polizeimeisters
Karl  König  ist  am  24.  F
der  Konkurs  eröffnet.  Verwaltre  Kaufmann
  Remy  in  Kribi.  Anmeldefrist
bis  31.  August  1908.  Erster  Gläubigertermin
  und  allgemeiner  Prüfungstermin
den  15.  September  1908,  vormittags
10  Uhr.  (2.
Kribi  (Kamerun),  24.  Februar  1908.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Gffentliche  Hekanntmachung.

In  Band  II  des  hiesigen  Handelsregisters
  Abteilung  B  unter  Nr.  13,
betreffend  die  Ambus  Bay  Tradinz
Company  I.imited,  ist  eingetragen
worden:

Spalte  2:  Ambas  Bay  Trading  Combany
  Limited,  Handelgzgesellschaft
mit  beschränkter  Haftung,  Liverpool,
England.  Jweigniederlassung  in
Victoria,  Kamerun

Spalte  3:  Die  Aussührung  von  Handelsgeschäften
  irgendwelcher  Art  —
senleiche  Ziffer  3  der  Gesellschaftstatut


Spalte  4:  &amp;amp;  10  000,  verteilt  auf
2000  Aktien  von  je  2  5

Spalte  5:  John  Turner,

 

Lancassire,

orstan
John  Burnet,  Munchester-  Direltor,
Gottlieb  Friedrich  Emil  Ost,  Livervool.

  Direktor
Walter  Denis  Vo  odin,  Cheihire,
Direktor  und  Geschäftefuhrer,
John  RKirlham  Turner,  Lancassire,
Schriftführer.

Spalte  7:  Trading  Company  Limited
(Handelsgesellschaft  mit  beschränkter
Haftung).

Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am
22.  November  1888  festgestellt.  Die
Gesellschaft  istam  24.  November  1888
gesetzlich  in  die  Gesellschaftsakten
1862—1886  der  Compnnies  Registration
  Ofüce  zu  London  eingetragen
  worden.

Spalte  9:  II.  H.  R.  B.  13.

101.  12)
18.  Februar  1908.
Victoria,  den  18.  Februar  1908.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

Anzeigen.

Berlin  SW’  6S,Kochstraße  68—71,  einzusenden.

GOER2

—

2  290

 

lEDER·
BlNOcES

 

 

Prismen-Fernrohre  für  Theater,
Jagd,  Reise,  Sport,  Militär  u.  Marine.

Droduktion:  Dber  1300000  Stück!

In  der  deutschen  und  in  ausländischen
Armeen  al#  offizielle  Dienstgläser
cingeführt.  Spezialmodellc  für  Theater,
Jatd  und  AMurine.  Katnloge  und  Be-Zuksrlingunken
  für  Pphotozraphische
Amikel  und  Ferngläser  auf  Anfiuge.

C.  GOERZ3
sen#m-Falebenu

LONDON  PaRIS  NeEwvVORK  CHICAGO.

 

 

 

 

F.  C.  Heinemann,  Erkurt  123.

Mofteferast  Sr.  Mal.  d.Oestach  a

Samemucht  Luast-  u.  Asn  —-ssirsss
  Unwissde
—  #der.  Kult##-  #leitung  usw.,  lerner:
frraaöslsche  Aus
Seemössig  verpickte  auserlesene
Erfurter  Gamsesamen-  und
Blumensamen-Sortlmente
mit  neuem  lofidlchten  Verschluß  der  KS#nen  ½)
der  Prein.  eiuemes  lHeraus#chmen  je  nac  1%
dars  Jzederzelt  gestattet.
Leeferant  #ieler  dberseeischer  1%
Aliss#a  3%8  #und  Privratkunden.

Baracken  u.  Polzhäuser  leder  ##n
Deutsche  Hausbau-Gegellschat,  Em  weoe

Golm  a.  Hl.  bei  Wildpark.
CErößte  Spezinlinbrik  des  Kontfinents.  —  lalsloge  usd  Auschlige  graiis.
        <pb n="485" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-NRolonialamt.

 

16.  Jahrgang

Berlin,  den  1.  Oai  1908.

Nummer  9.

chrift  erscheint  in  der  Regel  ga  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dertelben  werden  als  Beibene  betgefügt.  *##  mindestens

Diese  Zeirf

ss  vuertellehri  erscheimendene  eilungen  aus  4½
Danckelm  Der  ve  Frsehsshrhe  Wenneckemekclv7

#“  ost  nn  dle  vu  uchhant  —  ,

der  demschen  Hchuwt  ebiete  13  Osterreichfind

  an  die  Königliche  Hofbuchbandlung  von

dee#  ai
Inhalt:  Antlicher  Teil=18.

  April  1908  S.  409.

verhängten  Sverre.  Vom  4.  März  1908  S
Nichtamtlicher  Teil:  uusssn

Deutsch-  Ostafrika:
Schwerin  S.  429.
Samoa:

b)  M.  5.—  für  die  Län  ren  4%
rnfi  Sicafried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  E—i  Kochstraße  68—71.  zu  dascheen

r  W  Schutzgebieten-  gegeben
lonlalblan  mit  den  Süuitct  #at  Men  Trcher
d  e  die  Verragsbuchhandlung:  a)  M  eutschland  o

—  asnsgemn  eins  Guiury  Del  und  Anfrag

Abkommen,  betr.  die  Abgrenzung  zwischen  Kamerun  und  Französisch-Congo  vom
—  bern  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Aufhebung  der  über  den  Bezirk  Ebolowa
420.

—

—  Personalien  S.  120.
Das  deutsch-  feanzüishe  Grenzabkommen,  betreffend  Kamerun  und  den
Conge  frangais  vom  18.  April  1908  (mit  einer  Karte)  S.
Deutsch-Südwestafrika:  Vom  Bau  der  Südbahn  %.  —
Die  zentralafrikanische  Expedition  S.  H.

Zur  Arbeiterfrage  S.  129
des  Herzogs  Adolf  Friedrich  zu  Mecklenburg-Nachweisung

  der  beim  Zollamt  Apia  im  III.  Viertel  1907  fällig  gewordenen  Vollbeträge  S.  433.

Togo:  Die  Auefuhr  an  Palmkernen,  Palmöl,  Mais,  Rautschuk  und  Nohbaumwolle  über  die  Seegrenze  im  Jahre

g
1007  .  4134.
jahres  1907  im  ergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen

Aus  fremden  Nolonien  und  Produktionsgebieten:
Der  Baumwollanbau  in  Südnigerien  S.  437.
Anlage  von  Kampherkulturen  in  Oberbirma  S..  438.
Die  nördlichen  Territoien  der  Goldküste  im  Jahre  1906  S.  430.  —

S.  441.  —  Handel  Französisch-Guayanas  1907  S.
Die  Gold=  und  Platin-Lagerstätten  Kolumbiens  und  ihre

136.  —
Staaten  von  Amerika  S.  138.  —
Nigeria  S.  438.  —
Jahre  1900  S.  410.  —  Außenhandel  Chiles  19
der  wichtigsten  Ausfuhrprdukte  Brasiliens  1907  S  153.
Ausbeutung  S.  413.

Verschiedene  Mitteilungen:
Kapstadt  .
—  Koloniale  Preßstimmen  S  S.  450
deutscher  Kolonialwerte  S.  455.  —  Anzeigen.

—  Ertrag  der  Baumwollernte  1907  in  den

1448.  —  Aufruf  der  Abteilung  Lippstadt  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
—  Verkehrs-Nachrichten  S.  450.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schugebiets  Togo  im  III.  Viertel  des  Ralender-Zeitraum
  des  Vorjahres  S.  434.

Die  Baumwollernte  Agyptens  im  Jahre  1907  /  08
Vereinigten
—  Nollordnung  in  Süd-Die
  Fiji=  Inseln  im
1443.  —  Werte

Errichtung  einer  Handelsauskunftsstelle  beim  Kaiserlichen  Generalkonsulat  in

—  Literatur  .HV.

—  »chinsbeiveguiigen  408  nurse

 

E—  ——————1  1

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Kbkommen,  betreffend  die  Kbgrenzung  zwischen  Kamerun  und  Französisch-Congo
vom  18.  AKpril  1908.

Nachdem  die  Regierung  Seiner  Majestät  des
Deutschen  Kaisers  und  die  Regierung  der  Französischen
  Republik,  vom  Geiste  gegenseitigen  guten
Einvernehmens  beseelt,  beschlossen  haben,  das  von
ihren  beiderseitigen  Delegierten  behufs  Abgrenzung
der  Kolonie  Kamerun  und  Französisch-Congo  vorbereitete
  Abkommen  in  Kraft  zu  setzen,  bestätigen
die  Unterzeichneten,  nämlich

Seine  Exzellenz  Herr  v.  Schoen,  Staatssekretär
des  Auswärtigen  Amtes  des  Deutschen
Reiches,

und

Le  Gouvernement  de  Sa  Majesté  I’Empercur
H  'Allemagne  et  le  Gouvernement  de  la  République
  Française,  ayant  résolu,  dans  un
esprit  de  bonne  entente  mutuelle,  de  donner
force  et  vigueur  à  l’accord  préparé  par  leurs
délégués  respectifs  pour  la  deélimitation  des
colonies  du  Cameroun  et  du  Congo  Francais,
les  soussignés:

Son  Excellence  Monsieur  de  Schoen,  Secrétaire
  d’Etat  des  Affaires  Etrangeères  de
’Empire  d’Allemagne

et
        <pb n="486" />
        G  410  20

Seine  Exzellenz  Herr  Jules  Cambon,  außerordentlicher
  und  bevollmächtigter  Botschafter
der  Französischen  Republik  bei  Seiner  Majestät
  dem  Deutschen  Kaiser,

gebührend  hierzu  bevollmächtigt,  dos  am  9.  April
d.  Is.  zu  Berlin  aufgestellte  Protokoll  nebst  Anlagen,
  dessen  Wortlaut  hier  folgt:

Protokoll.
Die  Unterzeichneten:

Dr.  Friedrich  v.  Lindequist,
im  Reichs-Kolonialamt,

Dr.  Otto  Gleim,  Geheimer  Ober-Regierungsrat
im  Reichs-Kolonialamt,

Dr.  Alexander  Freiherr  v.  Danckelman,  Professor
  und  Geheimer  Regierungsrat  im  Reichs-Kolonialamt,


Albert  Duchene,  Chef  der  afrikanischen  Subdirektion
  im  Kolonialministerium,

Henry  Moll,  Moajor  (breveté)  und  Bataillonskommandeur
  in  der  Kolonialinfanterie,

Louis  Hermite,  Botschaftssekretär,

beauftragt  von  der  Kaiserlich  deutschen  Regierung
und  von  der  Regierung  der  französischen  Republik
ein  Abkommen  vorzubereiten,  welches  bestimmt
ist,  in  Ausführung  der  Bestimmungen  des  Abkommens
  vom  15.  März  1894,  insbesondere  der
§§  III  und  VII  des  Anhangs  des  Protokolls
vom  4.  Februar  1894,  die  Grenze  zwischen
Kamerun  und  Französisch  Congo  genau  festzusetzen
  und  gewisse  damit  zusammenhängende
Fragen  zu  regeln,  haben  sich  über  die  nachstehenden
  Artikel  geeinigt.

Unterstaatssekretär

Artikel  1.

A.  Die  Grenze  zwischen  Kamerun  und  dem
Congo  françgais  folgt,  von  Spanisch-Guinea  (El
Muni)  ausgehend  (Meridian:  11°  20“  östlich
Greenwich,  9“  östlich  Paris):

dem  KjeiKye)-Flusse  von,  der  Einmündung  des
Mwese  (Mwézen)  bis  zu  seiner  Mündung  in
den  Ntem  (Campo),

dem  Ntem,  von  der  Mündung  des  Kje  bis  zum
Einfluß  des  Kom,

dem  Kom,  von  seinem  Zusammenfluß  mit  dem
Ntem  bis  zu  demjenigen  linken  Zufluß,  welcher
dem  Flußgebiet  des  Arina  (Ajene,  Invindo)
am  nächsten  kommt  und  welcher  den  Parallel
2  15·  N.  schneidet  oder  in  seiner  Nähe  verläuft,

dem  Lauf  dieses  Zuflusses  von  seiner  Mündung
in  den  Kom  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit
dem  Parallel  2°  15°  N.,

dem  Parallel  2°  15°  N.  von  seinem  Schnittpunkt
mit  dem  erwähnten  Zufluß  des  Kom  bis  zu
seinem  Schnittpunkt  mit  demjenigen  linken  Zu-Son

  Excellence  Monsieur  Jules  Cambon,
Ambassadeur  extraordinaire  et  plénipotentiaire
  de  la  République  Française  auprès
de  Sa  Majesté  I’Empereur  d’Allemagne

düment  autorisés  à  eet  effet,  confirment  le
Protocole  (avec  ses  annexes),  dressé  à  -Berlin
le  9  avril  dernier  et  dont  la  teneur  sutt:

Protocole.

Les  scussignés:

Dr.  Frédéric  v.  Lindequist,  Sous-Serétaire
d’Etat  au  Ministere  des  Colonies,

Dr.  Otto  Gleim,  Conseiller  intime  supérieur
du  Gouvernement  au  Ministère  des  Colonies,

Dr.  Alexandre  Baron  de  Danckelman,  Professeur
  et  Conseiller  intime  du  Gouvernement
au  Ministère  des  Colonies,

Albert  Duchene,  chef  de  la  sous-direction  de
IV  Afrique  au  Ministere  des  Colonies,

Henry  Moll,  chef  de  bataillon  breveté  d’infanterie
  coloniale,

Louis  Hermite,  Seerétaire  d’'Ambassade,

délégués  par  le  Gouvernement  de  I’Empire
allemand  et  par  le  Gouvernement  de  la  République
  française  à  Heffet  de  préparer  un  accord
destiné  à  préciser  la  frontière  entre  Ie  Camercun
et  le  Congo  français  et  à  régler  certaines
duestions  connexes,  en  exécution  des  dispositions
  de  la  convention  du  15  mars  1894,
spécialement  des  paragraphes  III  et  VII  de
Dannexe  du  protocole  de  4  février  préesdent,
sont  convenus  des  dispositions  suivantes

Artiele  1.

A  La  frontière  entre  le  Cameroun  et  le
Congo  français  à  partir  de  la  Guinée  espagnole
(EIl  Muny  [Méridien  9%  Est  Paris,  11  20’E.
Greenwichl),  suit:

la  rivière  Kyé  (Kie),  depuis  le  confluent  de  la
Mvéezeu  (Mwése)  jusqu'à  son  confluent  avec
le  Ntem  (Campo

le  Ntem,  du  confluent,  de  la  KyEéE  au  confluent
du  Kom,

le  Kom,  de  son  confluent  avec  le  Ntem  au
confluent  de  son  affluent  de  gauche  le  plus
rapproché  du  bassin  de  I’Aina  (Ayem,  Ivindo),
Ccoupant  le  parallele  2°  15“  Nord  ou  situs
dans  son  voisinage,

le  cours  de  cet  affluent,  de  son  confluent  avee
le  Kom  à  son  intersection  avec  le  parallele
2..  15°  N

le  parallsie  2  15  N.  depuis  son  intersection
avec  P’affluent  du  Kom  préeité  jusqufà  son
intersection  avec  P’affluent  de  gauche  de
        <pb n="487" />
        411  0

fluß  des  Arna,  der  dem  Flußgebiet  des  Kom
am  nächsten  kommt,  und  der  von  dem  Parallel
2  15°  N.  geschnitten  wird  oder  in  seiner  Nähe
verläuft,

dem  Lauf  dieses  Zuflusses  von  seinem  Schnittpunkt
  mit  dem  Parallel  2°  15“  N.  bis  zu  seiner
Mündung  in  den  Aina,

dem  Lauf  des  Aina  bis  zu  seinem  tüichen
Schnittpunkt  mit  dem  Parallel  2°  10°  20“  N
bei  Pfeiler  13,

dem  Parallel  2°  10°  20“  N.  vom  Arna  bis  zum
Pfeiler  4  am  Wege  vom  Dongo  (Ndongo)  nach
Eta  (Long)  durch  das  JualsDjua)-Tal,

der  Wasserscheide  zwischen  dem  Jug=  und  Masimlo
(Masimbo)  vom  Pfeiler  4  bis  zum  Zusammenfluß
  der  beiden  Gewässer  (Pfeiler  2).

s  herrscht  Einverständnis,  daß  für  den  Fall,
daß  die  Wasserscheide  zwischen  den  beiden  Punkten
(Pfeiler  Nr.  4  und  Pfeiler  Nr.  2)  den  deutschen
Weg  vom  Dongo  nach  Eta  durch  das  Masimlo-Tal
  schneiden  sollte,  die  Grenze  in  gleicher  Entsernung
  zwischen  dem  deutschen  und  dem  französischen
  Wege  —  wie  solche  auf  der  dem  gegenwärtigen
  Protokoll  beigefügten  Karte  dargestellt
sind  —  verlaufen  würde.

Die  Grenze  folgt  weiter  dem  Laufe  des  Jua
vom  Einfluß  des  Masimlo  bis  zum  Dscha  (Ngoko)
und  dem  Laufe  des  Dscha  bis  zum  Ssanga
(Sangha).

Die  Inseln  des  Kie,  Ntem  und  des  Kom
bleiben  bei  Deutschland.

Die  Inseln  des  Aina  und  des  Dscha  fallen
an  Frankreich.

B.  Die  Grenze  folgt  dem  Ssanga  (Sangha),
ausgehend  von  der  DschalNgoko)  -Mündung  bis
zur  Mündung  des  Njue  (Nyouê),  in  den  Ssanga,
und  zwar  derart,  daß  sämtliche  Inseln  im  Ssanga
bblih  eines  Punktes  5  km  nördlich  des  Dorfes

Balbal,  wie  auf  der  Vertragskarte  eingetragen,

—*  noͤrdlich  davon  bis  zur  Niue-Mündung
deutsch  fi

C.  Die  Grenze  folgt  weiterhin  dem  Njue  bis
zu  einem  Punkte  etwa  5  km  südlich  Ngombaco,
wie  auf  der  diesem  Vertrage  beigefügten  Karte
angegeben  ist.  Dann  geht  sie  in  gerader  Linie
von  diesem  Punkt  bis  zu  einem  Punkt  15  km
südlich  Mauwei.

D.  Der  weitere  Verlauf  der  Grenze  nach
Norden  wird  mit  der  Maßgabe,  daß,  wenn  nicht
ausdrücklich  anders  bestimmt  ist,  die  im  einzelnen
hier  genannten  Grenzpunkte  durch  gerade  Linien.
verbunden  werden,  wie  folgt,  festgesetzt:

’Aina  le  plus  voisin  du  bassin  du  Kom,
coupant  le  parallele  2°  15°  N.  ou  situé  dans
son  voisinage,

le  cours  de  cet  affluent  depuis  le  parallele
2°  15°N.  jusqufa  son  conflueut  avec  I’Alna,

le  cours  de  I’Alnsa,  jusquf’à  son  intersection
orientale  avec  le  parallele  2°  10°720“  N.,  pres
du  pilier  No.  13,

le  parallele  2°  10°  20  N.,  de  PAfna  au  pilier
No.  4,  situé  sur  ia  route  dui  va  de  Ndongo
(ongo)  à  Eta  (Long)  par  la  vallée  du
Djiua  (Jua),

la  ligne  de  partage  des  eaux  entre  le  Djua  et
le  Masimbo  (Masimlo),  du  pilier  No.  4  au
confluent  de  ces  deux  cours  d’eau  (pilier
No.  2)

II  est  entendu  que,  si  entre  ces  deux  points
(pilier  No.  4  et  pilier  No.  2)  la  ligne  de  partage
des  eaux  coupe  la  route  allemande  qui  va  de
Ndongo  2  Eta  par  la  vallée  du  Masimbo,  la
frontière  passera  à  égale  distance  des  routes
allemande  et  française  telles  qurelles  sont  figurées
  sur  la  carte  annexée  au  présent  protocole.

La  frontière  se  prolonge  en  suite  par  le
cours  du  Diua,  du  confluent  du  Masimbo  à  la
Ngoko  (Dscha)  et  le  cours  de  la  Ngoko  jusqu’'à
la  Sangha  (Ssanga).

Les  iles  de  la  Kyé  du  Ntem  et  du  Kom
reviennent  à  I’Allemagne;  les  lles  de  DPAina
et  de  la  Ngoko  reviennent  à  la  France.

B.  La  frontieère  remonte  la  Sangha  (Ssanga),
de  Pembouchure  de  la  Ngoko  à  celle  de  la  Nroué
(Njue).  Toutefois,  sont  françaises  toutes  les
lles  de  la  Sangha  situées  au  sud  d'’un  point
fiké  à  5  kilomètres  au  nord  de  la  position
Portée  pour  le  village  de  Balbal  sur  la  carte
du  protocole;  sont  allemandes  toutes  les  fles
situées  au  nord  de  ce  point  jusqufa  l’embouchure
  de  la  Nyoué.

La  frontière  suit  ensuite  la  Nyoué
jusqu'fà  un  point  situé  à  environ  5  kilomstres
au  sud  de  Iemplacement  assigné  à  Ngombaco
sur  la  carte  du  protocole,  puis  une  ligne  droite
Partant  de  ce  point  et  aboutissant  à  un  point
situk  &amp;amp;  15  kilometres  au  sud  de  Mauvey
(Mauwei).

D.  La  frontière  se  poursuit  vers  le  nord
ainsi  qdu’il  suit;  et  il  est  entendu  que  les
Points  successifs  de  la  frontière  mentionnés
dans  le  présent  accord  seront  reliés  entre  eux
pa##des  lignes  droites  toutes  les  fois  qu'il  n'en
sera  pas  autrement  indiqué.
        <pb n="488" />
        W  412  20

Die  Grenze  geht  von  dem  in  Absatz  C  genannten
  Punkt  15  km  südlich  Mauwei  zur  nördlichsten
  Furt  des  Baches  Boné  (M'Boné)  am
Wege  Jukaduma-Molei  (Yocoduma-Molai),  ungefähr
  7  km  südwestlich  Molei.

Von  diesem  Punkt  zur  Furt  des  Baches
Baturi  (Batouri)  am  Wege  Babna-Benda  (Yanga)=Bulambu,
  dann  Baturi  abwärts  in  den  Kadel.

Dann  Kadel  auswärts  bis  zur  Mündung  des
Bumbe  2  (Boumbs  II)  und  den  Bumbe  2  aufwärts
  bis  zur  Furt  des  Weges  WandatVanda)=Janga
  (Déson).

Dann  zur  Furt  des  Baches  Mana  am  Weg
Ngia  Nguia)-Bagari,  etwa  16  km  nordöstlich  von
Ngia,  dann  zur  Furt  des  Gliba  (Guirma)  am
Weg  BingekeBingus)-Aladji,  etwa  10  km  südlich
Aladji,  dann  Gliba  abwärts  bis  zur  Mündung
in  den  Kadel,  dann  Kadei  aufwärts  bis  zur
Quelle.

E.  Von  da  zur  Quelle  des  Bere,  diesen  Bach
abwärts  bis  zu  seiner  Mündung  in  den  Lom,
Lom  aufwärts  bis  zur  Mündung  des  Bali,  diesen
Bach  aufwärts  bis  zur  Furt  am  Weg  Kunde-Böne
  (Kounds-M'Bone  1),  etwa  18  km  nordöstlich
  von  Kunde.

Dann  zu  einem  Punkt  3  km  nördlich  der  auf
der  Vertragskarte  eingetragenen  Quelle  des  Mämbere,
  dann  zur  Furt  des  Baches  Böndo  am  Weg
Kumbo-Bertua-Nu  (Z.  Coumbo-Bertoug-Z.  No),
dann  zur  Furt  desselben  Baches  am  Weg  Kumbo-Karanga,
  dann  zum  Schnittpunkt  der  Wasserscheide
  zwischen  Lom  und  Congo  mit  dem  Weg
Bélo  Ngam(Gam)-Käranga,  etwa  6  km  südöstlich
  Belo  Ngam.  Von  hier  aus  zu  dem  Berg
etwa  9  km  nördlich  vom  Mini  am  Weg  Käranga-Näbemo
  (Nabémon).  Von  hier  aus  zur  Furt
des  Mide  am  Weg  Bougouda-Jakunde,  zur  Ngu-Furt
  am  Weg  Bone  (Z.  Boné  II)--Baname,  Nguabwärts
  zur  Mündung  in  den  Mbérs.  Dann
den  Mbérs  abwärts  bis  zu  seiner  Vereinigung
mit  dem  Wina  (M.Bina).

F.  Dann  zu  einem  Punkt  5  km  westlich  des
Ortes  Di,  dann  zu  einem  Punkt  5  km  westlich
des  Ortes  M'Bé,  dann  zur  Furt  des  Baches
N'Diki  am  Weg  Manti-Dol,  etwa  14  km  nordwestlich
  von  Dol.

Dann  zu  einem  Punkt  halbwegs  Mbongo
(Bongo)-Manda  Bosoro,  dann  zur  Furt  des
Baches  Giemgie  am  Wege  Mbongo-M  'Baquen,

Du  point  specifiéc  au  paragraphe  C,  situs  à
15  kilomeètres  au  sud  de  Mauvey,  elle  va  au
gué  le  plus  au  nord  du  ruisseau  Boné  (M'’Bonc),
sur  la  route  de  Vokodouma  (Jukaduma)-Molal
(Molei),  à  environ  7  kilometres  sud-duest  de
Molal.

De  ce  point,  elle  va  au  gus  de  la  rivière
Batouri  (Baturi)  sur  le  chemin  Baboua  (Babua)
—  anga  (Benda)—Boulambo  (Bulambu);  puis
elle  descend  la  Batouri  jusqufa  la  Kadel.

Elle  remonte  la  Kadel  jusqura  confluent
de  la  Boumbé  II  (Bumbe  2)  puis  la  Boumbé  II
jusqu'au  gus  du  chemin  Vanda  (Wanda)—
Déson  (anga).

De  ce  gué,  elle  va  au  gué  du  ruisseau
Mana,  sur  le  chemin  Nguia  (Ngia)  —Bagari,
à  16  kilomeèetres  au  nord-est  de  Nguia;  ensuite
au  gué  de  la  Guirma  (Güba)  sur  le  chemin
Bingus  (Binge)  —MAladsji,  à  environ  10  kilomeètres
sud  d’Aladsi;  puis  elle  descend  la  Guirma
jusqufà  son  confluent  avec  la  Kadel  et  remonte
la  Kadel  jusqu’à  sa  source.

E.  De  la,  elle  va  à  la  source  de  la  Beéreé,
descend  cette  rivière  jusqu'à  son  confluent  avec
le  Lom,  remonte  le  Lom  jusqu'au  confluent
de  la  Bali,  remonte  cette  rivière  jusqu'’au  gus
du  chemin  Koundé  (Kunde)  —Mboné  1  (Bone)
à  environ  18  kilomètres  Nord-Est  de  Koundé.

Elle  va  ensuite  à  un  point  situé  à  3  kilometres
  au  nord  de  la  scuree  de  la  Mambéré,
telle  qu'elle  est  indiquee  sur  la  carte  du  protocole,
  puis  au  gus  du  Bondo  sur  la  route
Zaoro  Coumbo  (Kumbo)  —Bertoua  (Bertua)—
Zaoro  Nô  (Nu),  au  gué  du  Bondo  sur  le  chemin
  Z.  Coumbo—Karanga,  à  Pintersection  de
la  ligne  de  partage  des  eaux  entre  Lom  et
Congo  avec  le  chemin  Gam  (Belo  Ngam)  —
Karanga,  à  environ  6  kilomeètres  sud-est  de
Gam,  de  làa  à  la  montagne  qui  est  à  environ
9  kilomstres  au  Nord  du  point  o  la  rivière
Mini  coupe  le  chemin  Karanga—Nabemo,  au
gué  de  la  Midé  sur  le  chemin  de  Bougouda
à  Yakoundé  (Jakunde),  au  gus  de  la  Ngou
(Ngu)  sur  le  chemin  de  Zaoro  Mboné  II  (Bonc)
à  Baname  et  descend  ensuite  la  Ngou  jusqu'ts
son  confluent  dans  la  Mbéré.  Ehe  descend  le
cours  de  cette  rivièere  jusqu'à  sa  jonction  avee
la  Mbina  ou  Logone  occidental  (Wina).

F.  Elle  va  à  un  poeint  pris  à  5  kiloméètres
à  POuest  de  Di,  puis  à  un  point  pris  à  5  kilometres
  à  I’Ouest  de  Mbé,  puis  au  gué  du
ruisseau  Ndiki  sur  la  route  de  Dol  à  Mandi
(Manti)  à  environ  14  Kilometres  au  Nord-Ouest
  de  Dol.

Deo  R  elle  gagne  le  chemin  de  Bongo
(Mbongo)  à  Manda  Bossoro,  à  mi-distance  de
ces  deux  villages.  Elle  va  ensuite  au  gué  de
        <pb n="489" />
        W  413  20

dann  zur  Furt  desselben  Baches  am  Weg  Samdsche
  (Diamdies)-M'Baquen,  dann  zur  Furt  des
Sinabu  (Sinambou)  Samdsche-Tschimiang  (Tiemieng),

  dann  Sinabu  abwärts  bis  zur  Furt  des

Weges  Dschöbo-Wiléska  (Djiebo-Ouaklega).

Dann  zur  Furt  des  Baches  Bundeka  am  Weg
Dari  (Daré)  -Weimba,  ungefähr  11  km  siüdlich
Dari.  Dann  zur  Furt  des  Baches  Ginganfen
am  Weg  Mbade-Mbere  (Bagi-M'Bérc),  etwa
12  km  südwestlich  von  Mbade.  Dann  zur  Furt
des  Baches  Njebi  (Ibi)  an  der  Wegegabelung
Läme-Audjäli  und  Läme-Bibsne,  dann  Nijebi  aufwärts
  zum  Weg  Läme-Degolguia,  dann  auf  einen
Punkt  halbwegs  zwischen  Dschalume  (Djaloumel)
und  Wodepane  (Guessal-),  dann  nordwärts  zum
Mao-Käbi  (Mayo-Kabbi),  dann  diesen  Fluß  abwärts
  bis  zum  Meridian  von  Bipäre,  dann  in
einem  Kreisbogen  von  etwa  2,5  km  Radius
westlich  um  den  Mittelpunkt  von  Bipare  herum
bis  zum  Weg  Bipäre-Hamaiadschi  (Hamajadi).

G.  Daun  zu  einem  Punkt  etwa  5  km  ästlich
Figil  (Figuil)  am  Wege  Figil-Diabili  (Yabili).
Dann  zur  Furt  eines  Baches  etwa  6  km  südlich
Bidjar  (Biguerh)  am  Weg  Bidjar-Bursu  (M'bourson).
  Dann  zur  Furt  eines  Baches  etwa  3  km
südöstlich  Bidjar  am  Weg  von  dort  nach  Gusbagné.
  Dann  zur  Furt  des  Baches  More  etwa
8  km  nordöstlich  Bidjar  am  Weg  Bidjar-Sökeu
(Sokol).  Dann  zum  Sasaiken  an  der  Furt
Bursu-Beduwa  (Boudouba),  etwa  3  km  nordwestlich
  von  Bursu.

Dann  zu  einem  Punkt  am  Weg  Bipare-=Gubara
  (Goubara),  etwa  2  km  nördlich  Bipare.
Dann  zu  der  Furt  des  Baches  Diro  (Toucoufal)
am  Weg  Binder-Garei  (Binderé-Garê),  etwa
8  km  nordwestlich  Binder  (astronomischer  Beobachtungspfeiler).
  Dann  zu  einem  Punkt  am  Weg
Binder-Dumurn  (Dumru),  4  km  nördlich  Binder,
dann  zu  einem  Punkt  am  Wege  Binder-Gidigis
5  km  nordöstlich  von  Binder,  dann  zu  einem
Punkte  5  km  südlich  von  Dsigilau  (Diguélao)  am
Weg  Dsigilau-Mindiff.

ann  zu  einem  Punkt  halbwegs  Dudula
(Doudoula)-Gouyou,  dann  zu  einem  Punkt  halbwegs
  Duei  (Douc)-Gouyou,  dann  zu  einem  Punkt
halbwegs  Soei-Boulambali,  dann  zu  einem  Punkt
halbwegs  Soei-Nim  Bak'ri,  dann  zu  einem  Punkt
halbwegs  Koumana-Nim  Bakrri,  dann  zu  einem
Punkt  halbwegs  Koumana-Forkumak,  dann  zu
einem  Punkt  halbwegs  Tänla  (Tala)-Forkumak,
dann  zu  einem  Punkt  halbwegs  Sakumkeia  (Soum- 



la  rivière  Guiemguié  (Giemgié)  sur  le  chemin
de  Bongo—Mbaqueu,  au  gué  de  cette  meme
rivière  sur  le  chemin  Diamdié  (Samdsche)  —
Mbaqueu,  au  gué  du  Sinabou  (Sinambou)  sur
le  chemin  Diamdié—Tiémieng  (Tschimiang),
puis  descend  le  Sinabou  jusqu'au  gus  du
chemin  Diebo  (Dschebo)  —  Ouallega  (Wileka).

Elle  gagne  ensuite  le  gué  du  ruisseau
Budeka  (Bundeka)  sur  le  chemin  Dari—Weimba
à  environ  11  kilomètres  au  Sud  de  Dari,  le

6  du  ruisseau  Ginganfeu  sur  le  chemin  Bagi
(Mbade)  —Mbéré,  à  environ  12  kilomèetres  Sud-Ouest
  de  Bagi,  le  gus  du  ruisseau  Ibi  (Njebi)
à  la  bifurcation  des  chemins  de  Lamé  à  Aoudjali
  (Audjali)  et  de  Lamé  à  Bibene.  Ell  remonte
  I’Ibi  jusqu’au  chemin  Lamé  —Degolguia,
va  de  Ià  en  ligne  droite  à  un  point  à  michemin
  entre  Djaloumé  (Dschalume)  et  Guessal
(Wodepane),  puis  vers  le  Nord  jusqu’au  Mayo-Kabbi
  (Mao-Kabi),  descend  cette  rivière  jusqufau
méridien  de  Biparé,  suit  alors  vers  I'Ouest  un
arc  de  cercle  d'environ  2  kilometres  ½  de
Tayon  décrit  autour  du  centre  de  Biparé  jusqu’au
chemin  Biparé—Hamajadi  (Hamatadschi).

G.  Elie  gagne  ensuite  un  peint  situé  à
5  kilomstres.  Est  de  Figuil  (Figil)  sur  le
chemin  Figuil—  Diabili  (Vabili),  le  gus  de
ruisseau  qui  coupe  le  chemin  Biguerh  (Bidjar)
—  Boursou  (Bursu)  à  environ  6  kilomeètres  au
Sud  de  Biguerh,  le  gué  du  ruisseau  qui  coupe
le  chemin  de  Biguerh—Guébagné  à  3  kilometres
au  Sud-Est  de  Biguerh,  le  gué  du  ruisseau
Moré  sur  le  chemin  Biguerh.—Sokoel  (Sokeu)
à  environ  8  kilomeètres  Nord-Est  de  Biguerh,
et  le  gus  du  ruisseau  Sasalken  sur  le  chemin
Boursou  —  Boudouba  (Beduwa)  à  environ
3  kilomètres  Nord-Ouest  de  Boursou.

Elle  coupe  le  chemin  Bipäré  —  Goubara
(Gubara)  à  2  kilomètres  au  Nord  de  Bipärc
gagne  le  gué  du  ruisseau  Toukoufal  (Diro)
sur  le  chemin  Binder—Garé  (Garel)  à  environ
8  kilomeèetres  au  Nord-Ouest  de  Binder  (pilier
d'obser  vations  astronomiques),  coupe  le  chemin
Binder—Doumrou  (Dumuru)  à  4  kilomeètres
au  Nord  de  Binder,  le  chemin  Binder—Guidiguis
  (Gidigis)  à  5  kilomètres  Nord-Est  de
Binder  et  le  chemin  Diguclao  (Dsigilau)—
Mindiffi  à  5  kilometres  sud  de  Diguclao.

Elle  va  ensuite,  à  mi-chemin  de  Doudoula
(Dudula)  —Gouyou,  de  Dous  (Duei)—Gouyou,
de  Soel—Boulambali,  de  Soet—  Nimbakri,  de
Koumana—Nimbakri,  de  Koumana—Forkoumai,
de  Tala—Forkoumal,  de  Soumkafa  (Sakumkein)
  —Forkoumeai,  de  Soumkaila—Folmat  (Fornumel),
  atteint  la  rive  decidentale  du  Toubouri
(Lac  de  Fienga)  à  2  kilomètres  au  Sud  de
Kamargui—rie  (Komergi)  et  la  rive  orientale
        <pb n="490" />
        W  414  20

kaia)-Forkumask,  dann  zu  einem  Punkt  halbwegs
Sakumkeia-Fornumei  (Folmal),  dann  zu  einem
Punkt  2  km  südlich  Komergi  (Kamargui-Irle)  am
westlichen  Ufer  des  Tuburi  =  Sumpfes  (Fianga-Sees),
  dann  zu  einem  Punkt  am  östlichen  Ufer
2  km  südlich  von  Gisei-Gibi  (Guibi).

Dann  zu  einem  Punkt  halbwegs  Pia-Made,
dann  zu  einem  Punkt  halbwegs  Folokoi-Goumoune,
  dann  zu  einem  Punkt  3  km  südlich  Karam.

H.  Von  hier  aus  zu  einem  Punkt  am  rechten
Logone-Ufer  2  km  nordwestlich  von  Ham  (Vermessungszeichen).“
  Von  hier  aus  zu  einem  Punkt

Tschoymla),  dann
zu  einem  Punkt  halbwegs  Tschaken  Gogodon
(Tchaguen-Bouloussou,  dann  zur  Furt  des  Ba-Ili
  am  Weg  von  Tschaten  Gogodon  nach  Maula,
dann  zu  einem  Punkt  halbwegs  Mudigil-Aloa
3  km  östlich  Mudigil,  dann  zu  einem  Punkt  5  km
westlich  Tauan,  dann  zur  Mündung  des  BaIli
in  den  Schari  (Chari).

J.  Von  hier  aus  läuft  die  Grenze  Schari
abwärts  bis  zu  seiner  Mündung  in  den  Tschad
(Tchad)-See.

K.  Von  der  Mündung  des  schiffbaren  Haupt-Schari-Armes
  in  den  Tschad-See,  so  wie  sie  in
der  dem  Vertrag  beigefügten  Karte  dargestellt  ist,
geht  die  Grenze  bis  zum  Schnittpunkt  des  Meridians
  14°  28“  östlich  Greenwich  (12°  8“  östlich
Paris)  mit  dem  Parallel  13°.5°  N.,  läuft  dann
auf  diesem  Parallel  nach  Westen  bis  zur  franzöfisch-englischen
  Grenze  (französisch-englisches  Abkommen
  vom  29.  Mai  1900).

Es  herrscht  Einverständnis  darüber,  daß  die
westlich  und  südlich  der  im  vorstehenden  Absatz
beschriebenen  Grenze  liegenden  Inseln  des  Tschad
zum  deutschen  Gebiet  gehören.  Die  östlich  und
nördlich  der  genannten  Grenze  liegenden  Infeln
gehören  zu  französischem  Gebiete.

Artikel  2.

Deutschland  bezüglich  der  Gewässer  des  Benue
und  seiner  Zuflüsse,  soweit  sie  im  deutschen  Gebiete
  liegen  und  Frankreich  bezüglich  desjenigen
Teils  des  Mao  Kabi  und  der  anderen  Zuflüsse
des  Benue,  welche  im  französischen  Gebiete  liegen,
erkennen  gegenseitig  ihre  Verpflichtungen  an,  die
in  den  Artikeln  26,  27,  28,  29,  31,  32,  33  der
Berliner  Akte  vom  26.  Februar  1885  aufgeführten,
  auf  die  Freiheit  der  Schiffahrt  und  des
Handels  bezüglichen  Bestimmungen  anzuwenden
und  ihnen  Geltung  zu  verschaffen.

Deutschland  und  Frankreich  sichern  sich  beiderseitig
  den  Genuß  dieser  nämlichen  Bestimmungen

à  2  kilomètres  au  Sud  de  Guissel-Guibi
(Gisei-Gibi).

Elle  va  ensuite,  aux  points  à  mi-chemin
de  Pia  à  Made  et  de  Folokoi  à  Goumoune,
puis  au  point  situk  à  3  kilomstres  au  sud
de  Karam.

H.  De  la  elle  gagne,  un  point  sur  Ia  rive
droite  du  Logone  à  2kilometres  au  nord-ouest  de
Ham  (pilier  d'’observations  astronomiques),  un
point  à  mi-chemin  de  Gaya  (Gaia)  à  Tchoymla
(Tschoimbla),  un  point  à  mi-chemin  de  Tchaguen
  (Tschaken  Gogodon)  à  Bouloussou,  le
gué  du  Ba-Ili  sur  le  chemin  de  Tchaguen  à
Maula,  puis  un  point  à  mi-chemin  de  Moudiguil
  (Mudigil)  à  Aloa,  à  3  kilomeètres  à  D’Est.
de  Moudiguil,  un  point  à  5  kilomètres  à  POuest
de  Tacuane  (Tauan)  pour  atteindre  l’embouchure
  du  Ba-Ili  dans  le  Chari.

J.  De  l  elle  descend  le  Chari  (Schari)
jusqufà  son  embouchure  dans  le  Lac  Tchad
(Tschad).

K.  De  embouchure  de  la  branche  principale
  navigable  du  Chari  dans  le  Tchad,
telle  qurelle  est  déterminée  dans  la  carte
annerée  au  présent  protocole,  la  frontière
atteint  H’intersection  du  méridien  14°  28°  Est
de  Greenwich  (12°  08’'  Est  de  Paris),  avec  le
Parallele  13°  05“  de  latitude  Nord,  suit  ensuite
vers  I’Ouest  ce  parallsle  jusqu'à  ln  frontière
franco-anglaise  (Convention  franco-anglaise  du
29  mai  1906).

II  est  entendu  due  les  les  du  Tchad
situées  à  I’ouest  et  au  sud  de  la  frontière  cidessus
  indiquée  font  partie  du  territoire  allemand;
  celles  qui  sont  à  Dest  et  au  Nord  font
Partie  des  possessions  françaises.

Article  2.

L'’Allemagne,  en  ce  qui  concerne  la  partie
des  eaux  de  la  Bénoué  et  de  ses  affluents
comprise  dans  son  territoire;  la  France,  en  ce
dui  concerne  la  partie  des  eaux  du  Mayo-Kebbi
et  des  autres  affluents  de  la  Bénoué  comprise
dans  son  territoire,  se  reconnaissent  respectivement
  tenues  d'appliquer  et  de  faire  respecter
les  dispositions  relatives  à  la  liberté  de  navigation
  et  de  commeree  enumérées  dans  les
articlhes  26,  27,  28,  29,  31,  32,  33  de  l’acte
de  Berlin  du  26  février  1885.

L'Alemagne  et  la  France  S'assurent
respectivement  le  bénéfice  de  ces  memes  dis-
        <pb n="491" />
        W  415  20

zu,  soweit  sie  sich  auf  die  Schiffahrt  auf  dem
Schari,  Logone  und  ihren  Zuflüssen  beziehen.

Die  vertragschließenden  Mächte  verpflichten
sich  gegenseitig,  die  erforderlichen  Vorkehrungen
zu  treffen,  um  die  Freiheit  der  Schiffahrt  auf  den
vorerwähnten  Gewässern  tatsächlich  zu  sichern.
Zu  dem  Zwecke  werden  sie  nach  erfolgter  Ratisizierung
  des  gegenwärtigen  Abkommens  ein  gemeinsames
  Schiffahrtsreglement  vorbereiten.

Die  Bestimmungen  dieses  Schiffahrtsreglements
  sollen  auf  die  Schiffahrt  auf  dem  Congo,
dem  Ssanga  und  seinen  Nebenflüssen  in  gleicher
Weise  Anwendung  finden.

Artikel  3.

In  den  beiderseitigen  Besitzungen,  welche  in
den  Becken  des  Benue  und  seiner  Zuflüsse,  des
Schari,  des  Logone  und  ihrer  Zuflüsse  liegen,
sowie  auch  in  dem  französischen  Gebiete  südlich
des  dreizehnten  Grades  nördlicher  Breite  sollen  die
Staatsangehörigen,  die  Schutzgebietsangehörigen
und  die  Schutzbefohlenen  der  beiden  Länder  bezüglich
  der  Benutzung  der  Landstraßen  und  anderer
  Verbindungswege  zu  Lande  auf  dem  Flusse
vollkommener  Gleichheit  behandelt  werden.  In
den  genannten  Gebieten  sollen  die  beiderseitigen
Staatsangehörigen,  Schutzgebietsangehörigen  und
Schutzbefohlenen  bezüglich  der  zur  Ausübung  und
Entwicklung  ihres  Handels  und  ihrer  Industrie
erforderlichen  Erwerbungen  und  Anlagen  denselben
  Vorschriften  unterworfen  sein  und  dieselben
Vergünstigungen  genießen.

4  Ausgenommen  von  diesen  Bestimmungen  sind
die  Landstraßen  und  Verbindungswege  zu  Lande
in  den  Küstenbecken  von  Kamerun  und  in  den
Küstenbecken  des  Französisch-Congo,  die  nicht  in
dem  in  der  Berliner  Akte  festgesetzten  konventionellen
  Congobecken  belegen  sind.
Deoagegen  finden  die  oben  gedachten  Bestimmungen
  Anwendung  auf  die  Straße  Yola—
Ngaundere—Kunde—Gasa—Bania  und  zurück.

In  den  in  Absatz  1  dieses  Artikels  bezeichneten
Gebieten  sollen  die  Zoll=  oder  Steuertarife,  welche
etwa  von  dem  einen  oder  dem  anderen  Teile
aufgestellt  werden,  hinsichtlich  der  Staatsangehörigen,
  Schutzgebietsangehörigen  und  Schutzbefohlenen
  beider  Lönder  keinerlei  verschiedenartige
Anwendung  zulassen.

Artikel  4.

Die  beiderseitigen  Uferbewohner  sollen  in  den
deutschen  und  französischen  Territorialgewässern
des  Tschad-Sees  und  in  den  in  den  vorstehenden
Artikeln  genannten  Gewässern,  soweit  die  letzteren
einen  Teil  der  Grenze  bilden,  gleiche  Rechte  betreffs
  Fischkang  und  Schiffahrt  haben.

positions  en  ce  qui  concerne  la  navigation  du
Chari,  du  Logone  et  de  leurs  affluents.

Les  Puissances  contractantes  s'engagent
respectivement  à  prendre  les  dispositions
nécessaires  pour  assurer  pratiquement  la
liberté  de  la  navigation  sur  les  cours  d’eau
ci-dessus  mentionnés.  Elles  prépareront  dans
ce  but,  après  la  ratification  du  présent  accord,
un  réglement  commun  de  navigation.

Les  dispositions  de  ce  réglement  S'applidueront
  é6galement  à  la  navigation  sur  le
Congo,  sur  la  Sangha  et  ses  affluents.

Article  3.

Dans  leurs  possessions  respectives  comprises
  dans  les  bassins  de  la  Bénoué  et  de
ses  affluents,  du  Chari,  du  Logone  et  de  leurs
affluents  ainsi  qdue  dans  la  partie  du  territoire
  français  situfe  au  sud  du  13#ème  parallèle
N.,  les  nationaux,  les  sujets  et  les  protegés
des  deux  pays  seront  traités  sur  le  pied  d’'’une
Parfaite  6galité  en  ce  qui  concerne  D’'usage
des  routes  ou  autres  voies  de  communiecation
terrestre.  Dans  ces  ménees  territoires,  les
nationaux,  les  sujets  et  les  protegés  des  deux
pays  seront  soumis  aus  memes  regles  et
jouiront  des  memes  avantages  au  poeint  de
vue  des  acquisitions  et  installations  nécessaires
à  P’exercice  et  au  développement  de  leur
commerce  et  de  leur  industrie.

Sont  esclues  de  ces  dispositions  les  routes
et  voies  terrestres  de  communication  des
bassins  cötiers  du  Cameroun  ou  des  bassins
cötiers  du  Congo  français  non  compris  dans
le  basin  conventionnel  du  Congo  tel  qu’'il  a
été  défini  par  I'Acte  de  Berlio.

Ces  dispositions  toutefois  s'appliquent  à  la
route  Vola—Ngaocundéré  —  Koundé  —  Gaz#—
Bania  et  vice  versa.

Dans  les  territoires  vises  à  D’alinea  1er
du  présent  article  les  tarifs  des  taxes  ou
droits  qui  pourront  étre  établis  de  part  et
d’autre  ne  comporteront,  à  LUégard  des  nationaux,
  sujets  et  protegés  des  deux  pays,  aucun
treitement  différentiel.

Article  4.

Sur  le  lac  Tehad  dans  les  eaux  territoriales
  de  I’Allemagne  et  de  la  France  et  sur
les  cours  d’eau  mentionnés  dans  les  articles
précédents,  pour  la  partie  de  leur  cours  on
ils  forment  la  krontièrre,  les  riverains  ressortissant
  à  Pune  ou  ’autre  puissance  ont  les
memes  droits  de  peche  et  de  navigation.

3
        <pb n="492" />
        W  416  20

Artikel  5.
Das  Protokoll  vom  4.  Februar  1894  nebst
Anhang,  ebenso  wie  das  Abkommen  vom  15.  März
1894  rreten  außer  Kraft.

Artikel  6.
Zur  Urkund  dessen  haben  die  Beauftragten
das  gegenwärtige  Protokoll  errichtet  und  ihre
Unterschrift  darunter  gesetzt.

Geschehen  zu  Berlin  in  doppelter  Ausfertigung
am  9.  April  1908.

Article  5.
Le  protocole  du  4  février  1894  aveec  son
annere  ainsi  due  la  convention  du  15  mars
suivant,  sont  et  demeurent  abrogés.

Article  6.

En  foi  de  duoi  les  delsgués  ont  dressé  le
Présent  protocole  et  y  ont  apposé  leurs  signatures.


Fait  à  Berlin,  en  double  expédition,  le
9  avril  1908.

(gez.)  v.  Lindequist.  Gleim.  v.  Danckelman.
Duchene.  Moll.  Hermite.
Anhang.  Annexe.
Artikel  1.  Artiele  1.

Die  Vermarkung  der  im  vorstehenden  Abkommen
  beschriebenen  Grenze  soll  innerhalb  einer
Frist  von  vier  Monaten  nach  der  Ratifkation
des  Abkommens  an  Ort  und  Stelle  beginnen.

Artikel  2.

Die  mit  der  Grenzvermarkung  zu  beauftragenden
  Kommissare  sollen  ermächtigt  sein,  in
Fällen,  in  denen  die  Grenze  zwei  Punkte  des
nämlichen  Wasserlaufs  in  gerader  Linie  verbindet,
diese  gerade  Linie  durch  den  betreffenden  Wasserlauf
  zu  ersetzen,  sofern  er  sich  nicht  allzuweit  von
ihr  entfernt.  In  gleicher  Weise  sollen  sie  ermächtigt
  sein,  unbedeutende  Anderungen  in  Anlehnung
  an  die  natürlichen  Geländelinien  zu
treffen,  so  oft  sie  es  nach  gemeinsamem  Übereinkommen
  für  nützlich  und  angemessen  halten,  jedoch
mit  der  Einschränkung,  daß  die  territoriale  Zugehörigkeit
  der  im  Vertrag  erwähnten  Dörfer  nicht
geändert  werden  darf.

Solche  Abänderungen  müssen  auf  Spezialkarten
  klar  verzeichnet  und  den  heimischen  Regierungen
  zur  Genehmigung  unterbreitet  werden.
Doch  sollen  diese  Abänderungen  der  geradlinigen
Grenzen  vorbehaltlich  der  Ratifkation  vorläufig
als  Grenzen  gelten  und  als  solche  beachtet  werden.

Artikel  3.

Wo  irgend  welches  Land  auf  Grund  des
gegenwärtigen  Abkommens  der  Jurisdiktion  der
einen  Macht  entzogen  und  der  der  anderen  unterstellt
  wird,  soll  den  Bewohnern  solchen  Landes
gestattet  sein,  frei  zu  wählen,  auf  welcher  Seite
der  Grenze  sie  sich  ansiedeln  wollen,  und  es  soll
ihnen  innerhalb  eines  Jahres  nach  Abschluß  der

L'abornement  de  la  frontière  déecrite  dans
le  présent  accord  devra  commencer  d’une
maniere  effective  dans  un  deélai  de  quatre
mois  après  la  ratification  de  la  convention.

Article  2.

Les  commissaires  chargés  de  ’abornement
seront  autorisés,  lorsque  la  frontière  joint  en
ligne  droite  deux  points  d’'un  meme  cours
d'eau,  à  substituer  ce  cours  d’eau  à  la  ligne
droite  en  question,  s'il  ne  s'en  Ccarte  que
d'une  faible  distance.  IIs  seront  également
autorisés  à  faire  de  léegères  modifications  répondant
  aux  lignes  naturelles  du  sol  toutes
les  fois  due  d'un  commun  accord  üs  le
jugeront  util  et  convenable  mais  à  la  condition
de  ne  pas  changer  attribution  des  villages
mentionnés  dans  le  protocole.

Ces  déviations  devront  étre  indiquées
clairement  sur  des  cartes  spéciales  et  soumises
à  T’approbation  des  deux  Gouvernements.
Toutefois,  en  attendant  du’elles  scient  approu-Vées,
  elles  seront  provisoirement  valable  et
Par  suite  respectées.

Article  3.

Partout  on,  sur  les  bases  du  présent  accord,
une  portion  de  Territoire  sera  soustraite  à  la
juridiction  d'une  Puissance  pour  passer  sous
celle  de  I’autre  les  habitants  en  seront  autorisés
  à  choisir  librement  le  cöté  de  la  frontière
  sur  lequel  ils  désirent  se  fixer.  IlIs
pourront,  dans  le  délai  d’un  an  apreès  l’change
        <pb n="493" />
        W  417  20

Ratifikation  gestattet  sein,  auf  dem  Felde  stehende
Ernten  einzubringen  und  die  Produkte  nebst  allem
ihrem  Eigentum  mit  sich  zu  nehmen.

Nach  Ablauf  eines  Jahres,  von  der  Ratifikation
  an  gerechnet,  hat  jede  der  vertragschließenden
  Mächte  die  Berechtigung,  je  nach  Maßgabe
ihrer  Verfassung  die  Bestimmungen  festzusetzen,
welche  die  Ein=  und  Auswanderung  der  eingeborenen
  Bevölkerung  regeln  sollen.

Artikel  4.

In  allen  Fällen,  in  denen  ein  Fluß  oder
Bach  die  Grenze  bildet,  soll  der  Talweg  desselben
  die  Grenze  abgeben;  wenn  jedoch  ein
eigentlicher  Talweg  nicht  zu  erkennen  ist,  sowie
bei  Flußschnellen,  soll  die  Mitte  des  Bettes  die
Grenze  bilden.

Außerdem  verläuft  die  Grenze  in  dem  Bereich
der  Inseln  halbwegs  zwischen  diesen  und  demjenigen
  Ufer,  welches  nicht  der  gleichen  Macht
gehört  wie  die  Inseln.

Artikel  5.

Unbeschadet  der  im  Artikel  4  des  Anhanges
getroffenen  allgemeinen  Bestimmung,  daß  im  Kadel,
Bumbe  2  und  Schari  der  Talweg  dieser  Flüsse
die  Grenze  bildet,  behalten  sich  die  beteiligten
Regierungen  vor,  in  denjenigen  Fällen,  in  denen
eine  anderweitige  Regelung  des  Besitzstandes  an
den  Inseln  der  genannten  Flüsse  im  Interesse
der  beiderseitigen  Uferbewohner  sich  später  als
wünschenswert  herausstellen  sollte,  Anderungen
in  der  territorialen  Zugehörigkeit  dieser  Inseln
auf  Grund  von  gemeinsamen  Vorschlägen  der
beiderseitigen  örtlichen  Verwaltungsorgane  aus
Billigkeitsgründen  unter  Gewährung  von  entsprechenden
  Kompensationen  eintreten  zu  lassen.

Sollte  es  sich  ferner  später  herausstellen,  daß
die  in  dem  Artikel  1,  Absatz  A  und  B  des  gegenwärtigen
  Abkommens  hinsichtlich  der  Regelung
des  Besitzstandes  der  im  Kie,  Ntem,  Kom,  Aina,
Dscha  und  Ssanga  gelegenen  Inseln  getroffenen
Bestimmungen  zu  Unzuträglichkeiten  führen,  so
behalten  sich  die  beteiligten  Regierungen  eine  Abänderung
  dieser  Vereinbarungen  jedoch  unter  der
Voraussetzung  vor,  daß  keiner  der  beiden  Teile
ohne  entsprechende  Kompensation  für  den  anderen
einen  Vorteil  erhält.

Artikel  6.
Durch  übereinkunft  der  deutschen  und  französischen
  Abteilung  der  Süd-Grenz-Expedition
werden  für  die  Breiten  der  Pfeiler,  welche  den
Parallel  2  1020“  N.  bestimmen  sollen,  die
folgenden  Werte  festgesetzt:

des  ratification  susvisées,  enlever  leur  recolte
sur  pied  ainsi  due  leurs  biens.

Lorsque  Pannée  qdui  suivra  la  ratification
sera  Scoulée,  1l  appartiendra  à  chacune  des
puissances  contractantes  de  déterminer  d’après
sa  lEgislation  intérieure,  les  conditions  dans
lesquelles  aura  lieu  '’émigration  ou  P’immigration
  des  populations  indigenes.

Article  4.

Dans  tous  les  cas  ol  la  frontière  est
déterminée  par  le  cours  d'une  rivière  ou  d'un
ruisseau,  c'est  le  talweg  qui  sert  de  limite.
Si  cependant  le  talweg  proprement  dit  ne  peut
S#tre  déterminé,  de  meme  que  sur  les  points
où  il  existe  des  rapides,  la  ligne  médiane  du
cours  d’eau  sera  la  frontière.

En  outre,  dans  le  voisinage  des  dles,  la
limite  passera  à  mi-distance  entre  les  lles  et
la  rive  dui  n’'appartient  pas  à  la  meme
puissance  que  celles-dei.

Article  5.

Sans  porter  atteinte  à  la  disposition  générale
  de  T’article  4  de  Pannezxe  d'après  laquelle,
en  ce  qdui  concerne  la  Kadel,  la  Boumbé  II,
et  le  Chari,  ce  sera  le  talweg  de  ces  rivières
dui  formera  la  frontière,  les  puissances  contractantes
  font  la  réserve  suivante:  dans  les
Ccas  ol  un  réglement  de  I’stat  de  possession
sur  les  ifles  des  rivières  préeitées  serait
ultérieurement  reconnu  désirable  dans  P’intéerst
des  habitants  de  I’une  et  Pautre  rive,  1  y
aura  lieu  d’admettre  des  modifications  dans
Tattribution  de  ces  lles,  conformément  à  des
propositions  faites  de  concert  par  les  représentants
  de  D’administration  locale,  et  avee
la  garantie  de  compensations  Cquitables  et
correspondantes.

S'il  apparaissait,  dans  Davenir,  qdue  les
dispositions  prévues  par  Farticle  1  paragraphe
A  et  B  du  présent  accord,  visant  I’stat  de
Possession  des  iles  situses  dans  les  rivières
Kié,  Ntem  Kom,  Alna,  Ngoko  et  Sangha,
Pouvaient  comporter  des  inconvénients,  les
puissances  contractantes  se  réservent  de
modifier  ces  dispositions,  mais  sous  la  réserve
dufaucune  des  deux  parties  ne  recevra  un
avantage  sans  consentir  à  un  avantage  correspondant
  pour  l’autre.

Artiele  6.

D’un  commun  accord,  les  sections  allemande
  et  française  de  la  Mission  de  deélimitation
  de  sud  adoptent,  pour  la  latitude  des
Piliers  —  repères  du  parallele  2°  10°  20“  N,
les  valeurs  suivantes:
        <pb n="494" />
        W  418  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nr.  Entfernung  X.  Distance  en
des  in  m  vom  %  metres  du
»  Bezeichnung  Breite  Parallel  des  Désignation  Latitude  ꝑaralldle
Pfei-  20  10  20“  Piliers  2°  10“20“
e  ..-..  au  pilier
lers  tüdlich  nördlich  au  n  n  Sud
„  „  %o  „  I
4  Wegvon  Dongo  nach  4  KRoute  de  Ndongo  à  1
Eta  durch  das  Ina-  -  .  par  la  vallée  du  i
Tal......2959,06447—  .20959,0—2644
5  Direkter  Weg  von  :  5  Reie  directe  de  Sa-Suanke
  (Suangé,)  anguc  (Suanké)  à
nach  2  10  18,21  55  —  Eta  2  10  182  —  55
6  Westlicher  Weg  von  #NRoutce  ouest  de  Su.
Suanke  nach  Eta2  10  2000—.  —  angué  à  Eta  2  10  2000—  —
7  Am  Sua  (Zoa)-Bach2  10  21./—  532  7  Riridre  20a  (Sua)  2  10  21,52  —
8  Am  See-Bach.2  10  22,5  77  8  PRKRividre  Sée  2  10  22,.577  —
Am  Missum-Missum  I  9RmdkeMtssoum-(Mi
  Missoum)  Missoum  (Missum-Bach
  2  10  19104„  —  Missum  2  10  1990  —  31
10  Am  B  ch  .12  10  18,01  61  —  10  HRividre  Karngon  2  10  18.000  —  61
11  Nördlich  von  Maka.2  10  21,81  —  55  11  Jau  Xord  de  t  2  10  21,85  —
12  Am  Nsanga-Bach  2  9  ö7.4494  —  12  Rivière  Nsaangg  09  57.1—  694
18  Am  Aina-Fluß  2  10  13.4403  —  13  KRiridre  Alnn  2  10  131141—  203
Artikel  7.  Article  7.

Die  Grenzpfeiler  Nr.  4,  5,  6,  7,  8,  9,  10,
11,  12,  13  längs  der  Südgrenze  sowie  die  bei
der  in  Aussicht  genommenen  Grenzvermarkungslinie
  längs  der  Ostgrenze  neu  zu  errichtenden
Grenzpfeiler  stehen  unter  gemeinsamem  Schut  der
deutschen  und  französischen  Regierung.  Sollte  es
später  nötig  werden,  einen  Grenzpfeiler  zu  erneuern,
  so  soll  jede  Regierung  zu  diesem  Zwecke
einen  Vertreter  entsenden.  Sollte  es  ferner  später
nötig  werden,  die  Grenze  durch  weitere  Pseiler
genauer  zu  markieren,  so  soll  jede  Regierung  zu
dem  Bau  von  Zwischenpfeilern  einen  Vertreter
entsenden.  Die  Lage  dieser  Zwischenpfeiler  soll
durch  den  auf  der  Vertragskarte  niedergelegten
Verlauf  der  Grenze  bestimmt  werden.

Artikel  8.

Die  französische  Regierung  sichert  Deutschland
östlich  der  von  Bomassa  zum  Punkt  15  km  südlich
  Mauwei  führenden  geraden  Linie  den  zusammenhängenden
  Besitz  von  2500  qkm  zu.

Für  den  Fall,  daß  die  Fläche  zwischen  dieser
geraden  Linie  und  der  durch  Artikel  1,  Absatz  B
und  C  bestimmten  Grenze  weniger  als  2450  dkm
betragen  sollte,  würde  sie  auf  2500  qkm  zu  ergänzen
  sein  mit  Hilfe  eines  Gebietes,  das,  ausgehend
  von  der  Vereinigung  des  Niue  mit  dem
Ssanga,  im  Osten  und  Westen  durch  diese  Flüsse,
im  Norden  durch  einen  entsprechenden  Parallel
begrenzt  wird.

Les  bornes  Nr.  4,  5,  6,  7,  8,  9,  10,  11,
12,  13  qui  marquent  la  frontière  sud,  aussi
bien  due  celles  qu'il  7  a  aura  lieu  d’ériger
sur  la  frontière  de  Est,  sont  placées  sous
la  protection  commune  des  gouvernements
français  et  allemand.

S’il  devient  ultérieurement  nécessaire  de
remplacer  une  borne  de  frontière,  chaque
gouvernement  deéléguera  à  cet  effet  un  représentant.
  S'il  devient,  en  outre,  ultérieurement
  nécessaire  d’indiquer  avec  plus  d'’exactitude
  le  tracé  de  la  frontière  par  de  nouvelles
  bornes,  chaque  gouvernement  déléguera
un  représentant  pour  I’érection  des  bornes
supplémentaires.  La  position  de  ces  bornes
supplémentaires  sera  déterminée  par  le  cours
de  la  frontière  telle  qu’felle  est  fixée  sur  la
carte  du  protocole.

Article  8.

Le  Gouvernement  français  garantit  à  PAllemagne
  la  possession  d’un  territoire  de  2500
kilomeètres  carrés  d’'un  seul  tenant  à  I’Est  de
la  ligne  droite  allant  de  Bomassa  au  point
situk  à  15  kilomstres  au  sud  de  Mauvep).

Dans  le  cas  on  la  superficie  comprise
entre  cette  ligne  droite  et  la  frontière  déterminee
aux  paragraph  B  et  C  de  Farticle  1  serait
inférieure  à  2450  kilomètres  carrés  elle  serait
completéte  à  2500  kilomètres  carrés  par
Pappoint  d'un  territoire  qui,  Ccommencçant  au
confluent  de  la  Nuoué  et  de  la  Sangha,  serait
limité  à  I’'Ouest  et  à  l’Est  par  ces  deux
rivières  et  par  le  parallèle  convenable.
        <pb n="495" />
        GW  419  20

Für  den  Fall,  daß  das  fragliche  Gebiet  sich
als  größer  wie  2550  qkm  herausstellen  sollte,
würde  es  auf  2500  qkm  zu  verkleinern  sein,
indem  man  den  in  Artikel  1,  Absatz  C  ins  Auge
gefaßten  Ausgangspunkt  der  Grenze,  von  dem  sie
nach  dem  Punkt  15  km  südlich  Mauwei  verlaufen
soll,  weiter  westlich  rückt.

Falls  das  fragliche  Gebiet  zwischen  2450  und
2550  qkm  groß  ist,  soll  keine  Veränderung  an
der  Grenzlinie,  wie  sie  im  Artikel  1,  Absatz  C  beschrieben
  ist,  vorgenommen  werden.

Die  Dörfer  Ngombaco  und  Licagota  bleiben
französisch,  sowohl  in  dem  Fall,  daß  spätere  Vermessungen
  eine  Lageveränderung  von  weniger  als
5  km  in  ost-westlicher  Richtung  gegenüber  der
Vertragskarte  feststellen  sollten,  auch  wenn  die
Dörfer  dabei  westlich  der  Grenzlinie  zu  liegen
kämen,  als  auch  in  dem  Fall,  daß  die  Lageveränderung
  5  km  übersteigt,  solange  die  Dörfer
dabei  noch  östlich  der  Grenzlinie  bleiben.

Dagegen  werden  sie  deutsch,  wenn  die  ostwestliche
  Lageveränderung  5  km  übersteigt  und
sie  dadurch  zugleich  westlich  der  Grenze  zu  liegen
kommen.

Auf  jeden  Fall  bleibt  die  Grenze  mindestens
5  km  vom  Mittelpunkte  dieser  Dörfer  entfernt
und  wird  nötigenfalls  zu  diesem  Zweck  in  einem
Kreisbogen  von  5  km  Radius  westlich  bzw.  östlich
um  den  Dorfmittelpunkt  herumgeführt.

Artikel  9.

Für  die  in  diesem  Abkommen  getroffenen
Bestimmungen  sind  die  demselben  beigefügten
Karten  maßgebend.

Als  Anlage  zum  Protokoll  vom  9.  April  1908
genehmigt.

Berlin,  den  9.  April  1908.

(I.  S.)  (gez.)

v.  Lin  dequist.
Ducheêéne.

Dans  le  cas  oi  la  superkficie  en  qduestion
serait  supérieure  à  2550  kilomèetres  carrés  elle
serait  ramenée  à  2500  kilomètres  carrés  en
repoussant  vers  I’'Ouest  le  point  visé  au  paragraphe
  C  de  Tarticle  1  duquel  doit  partir  la
frontière  pour  atteindre  le  point  situé  à  15  kilometres
  au  sud  de  Mauvey.

Si  la  superficie  en  question  est  comprise
entre  2450  et  2550  kilomètres  carrés  il  ne
sera  apporté  aucune  modification  au  tracé  de
la  frontière  déterminé  au  paragraphe  C  de
l'article  1.

Les  villages  de  Ngombaco  et  Licagota
resteront  français  dans  les  cas  on,  à  la  suite
Fobservations  ultérieures,  iüs  viendraient  à  étre
placés  à  I’Ouest  de  la  ligne  frontière,  pourvu
due  leur  position  ait  été  reconnue  déplacée  de
moins  de  5  kilomeèetres  par  rapport  à  celle
du'ils  ont  sur  la  carte  du  protocole,  et  Sgalement
  dans  le  cas  on  le  déplacement  de  leur
Position  vers  I’Ouest  serait  trouvé  supérieur
à  5  kilomstres,  pourvu  quils  restent  à  I’Est
de  la  ligne  frontiere.

Au  contraire,  ces  villages  deviendraient
allemands  si  le  changement  de  position  vers
DOuest  dépassait  5  kilomeètres  et  s'ils  venaient,
de  ce  fait,  à  etre  situés  à  I’Ouest  de  la  ligne
frontière.

Dans  Dun  et  Lautre  cas,  la  frontière  restera
distante  d’au  moins  5  kilomdètres  de  ces  villages
et  sera,  s'il  est  nécessaire,  formée  par  un  are
de  cercle  de  5  kilomstres  de  rayon  décrit  soit
à  POuest,  soit  à  I'Est  autour  de  leur  centre.

Article  9.

Les  cartes  annexrées  au  présent  Protocole
serviront  de  base  à  son  application.

Vu  pour  etre  annexé  au  protocole  du
9  avril  1908.  "
Berlin  le  9  avril  1908.
Gleim.
Moll.

v.  Danckelman.
Hermite.

Das  gegenwärtige  Abkommen  wird  ratifzziert
und  die  Ratifkationsurkunden  werden  in  Berlin
spätestens  am  1.  August  1908  ausgetauscht  werden.

In  einer  Frist  von  längstens  vier  Monaten
nach  erfolgtem  Austausch  der  Ratifikationsurkunden
sollen  die  Verwaltungs=  und  militärischen  Posten
zurückgezogen  sein,  welche  von  jeder  der  vertragschließenden
  Mächte  außerhalb  der  für  sie  durch
das  jetige  Abkommen  bestimmten  Grenzen  in  den
beiderseitigen  Besitzungen  etwa  errichtet  find.

La  présente  convention  sera  ratifice,  et  les
ratifications  seront  Cchangées  à  Berlin  au  plus
tard  le  1er  aoht  1908.

Dans  un  délai  maximum  de  quatre  mois
après  I’'échange  de  ces  ratifications,  l'évacuation
des  stes  administratifs  et  militaires  qui
auraient  été  Stablis  par  chacune  des  Puissances
contractantes  hors  des  lmites  assignées  par
le  présent  accord  à  ses  possessions  respectives
devra  etre  accomplie.
        <pb n="496" />
        W  420  20

Mit  Ablauf  dieser  Frist  gelten  die  im  gegen-  Par  le  seul  fait  de  ’expiration  de  ce  délai,
wärtigen  Abkommen  vereinbarten  gegenseitigen  les  changements  de  souveraineté  resultant  des
Gebietsabtretungen  als  vollzogen.  modifications  de  frontière  prévues  par  le  présent

  accord,  seront  considérés  Comme  réalisées.
Geschehen  zu  Berlin,  den  18.  April  1908,  Fait  à  Berlin  le  18  avril  1908
in  zwei  Exemplaren.  en  double  exemplaire.

(gez.)  v.  Schven.
(gez.)  Jules  Cambon.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Raomerun,  betr.  Kufhebung  der  über  den  Bezirk
Ebolowa  verhängten  Sperre.
Vom  4.  März  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  sowie  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,
  betr.  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der
Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  27.  September  1908  wird  verordnet,
wie  folgt:

Einziger  Paragraph.
Die  Verordnung,  betr.  die  Beschränkung  des  Handels  im  Bezirk  Ebolowa  vom
.  Oltober  1906  .  .  .  .  .
*  Jannar  1907  (Kolonialblatt  vom  1.  März  1907  Seite  193)  wird  mit  deu  1.  April  1908
aufgehoben.
Buea,  den  4.  März  1908.
Der  Gouverneur.
Seitz.

 

,DDersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  ständigen  Hilfsarbeiter  im
Reichs-Kolonialamt,  Legationsrat  Dr.  v.  Spalding,  zum  Geheimen  Regierungsrat  und  vortragenden
Rat,  sowie  den  kommissarischen  Referenten  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Neuguinea,  Regierungsrat
Dr.  Krauß,  zum  Regierungsrat  und  ständigen  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

Im  Reichs-Kolonialamt  sind  ernannt:  –

Hofrat  Tesch  zum  ständigen  Hilfsarbeiter,  Regierungsbaumeister  Meier  zum  Bauinspektor;

zu  Geheimen  expedierenden  Sekretären  und  Kalkalatoren:  Geh.  Registraturassistent  Goetz,  Geh.
Sekretariatsassistent  Liebert  und  der  Sekretär  bei  den  Königlichen  Bernsteinwerken  in  Königsberg
  i.  Pr.  Eggers;

zu  Geheimen  Registratoren:  die  Geh.  Registraturassistenten  Kittel  und  Schönefeldt;

zu  Geheimen  Sekretariatsassistenten:  Geh.  Registraturassistent  Henkel,  Reg.  Sekretär  Lachnitt,
Gerichtssekretär  Stadelmann,  Regierungssekretär  Richters,  Bausekretär  Kiepenheuer,
Eisenbahnpraktikant  Hopf,  Gerichtssekretär  Ehrath  und  Gouvernementssekretär  Nopp;

zu  Geheimen  Registraturassistenten:  die  Bureaudiätare  Matthies,  Sangmeister  und  Schneider;

zu  Assistenten  in  der  Kolonial-Hauptkasse:  der  Polizeisekretär  Winzer  und  die  Bureaudiätare
Grunwald,  Merkel  und  Markgraf.

 

 

 

nachruf.
Justizrat  Georg  Wasserfall  .
Am  21.  April  verstarb  im  Kreiskrankenhause  zu  Pinneberg  der  Kaiserliche  Justizrat  Georg
Wasserfall,  Rechtsanwalt  und  Notar  in  Swakopmund,  auf  einem  Heimatsurlaub,  auf  welchem  er
        <pb n="497" />
        W  421  20

Genesung  von  einem  inneren  Leiden  zu  finden  hoffte,  das  er  sich  durch  aufopfernde  Tätigkeit  im
Schutzgebiete  zugezogen  hatte.  ·

Der  Verstorbene,  welcher  1885  das  Assessorexamen  bestanden  hatte,  ließ  sich  im  Jahre  1898
als  Rechtsanwalt  in  Windhuk  nieder,  wo  er  als  erste  deutsche  Zeitung  im  Schutzgebiet  die  „Windhuker
Nachrichten“  herausgab.  Später  siedelte  er  nach  Swakopmund  über,  wo  er  neben  seiner  Praxis  als
Rechtsanwalt  und  Notar  die  „Deutsch-Südwestafrikanische  Zeitung“  leitete.  Zu  Ende  des  Jahres  1905
wurde  ihm  von  Seiner  Majestät  dem  Kaiser  in  Anerkennung  seiner  Verdienste  der  Charakter  als
Kaiserlicher  Justizrat  verliehen.

Justizrat  Wasserfall  erfreute  sich  als  Anwalt  und  Notar  infolge  der  außerordentlichen
Gewissenhaftigkeit  und  Pflichttreue,  mit  welcher  er  seiner  Berufstätigkeit  oblag,  eines  besonderen
Ansehens  und  Vertrauens  sowohl  bei  den  Behörden  als  auch  bei  der  Bevölkerung  des  Schutzgebiets.
Durch  seinen  offenen,  vornehmen  Charakter  und  sein  liebenswürdiges  Wesen  hat  er  sich  die  Freundschaft
  aller  gewonnen,  die  mit  ihm  in  nähere  Berührung  getreten  sind.  Rastlos  und  selbstlos  hat
der  leider  zu  früh  Verstorbene  auch  außerhalb  seines  amtlichen  Berufes,  namentlich  in  seiner  Eigenschaft
  als  Publizist,  seine  hervorragenden  Fähigkeiten  eingesetzt,  um  das  Wohl  und  Gedeihen  des
Schutzgebiets  zu  fördern.  Die  Bevölkerung  verliert  in  ihm  einen  tüchtigen  Beistand,  die  Verwaltung
einen  bewährten  Beamten,  das  Schutzgebiet  einen  seiner  treuesten  Freunde  und  Fürsprecher.  Die
Kolonialverwaltung  wird  sein  Andenken  allezeit  in  Ehren  halten.

Berlin,  den  25.  April  1908.

Reichs-Kolonialamt.
J.  V.:
"  Conze.

RKaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  10.  April  1908.
Rogalla  v.  Bieberstein,  Oberleutnant  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  III.  (2.  Schlesischen)
Nr.  11,  und
v.  Buchwaldt,  Leutnant  im  1.  Unter-Elsässischen  Infanterie-Regiment  Nr.  132,  —  am  28.  April
aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  29.  April  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  21.  April  1908.
Brentzel,  Oberleutnant,
v.  Blumenthal  und  Ruff,  Leutnants,
Ullrich,  Stabsarzt,
Wolff,  Dr.  Eckard  und  Dr.  Weck,  Oberärzte,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf
weitere  2½  Jahre  genehmigt.
Claus,  Leutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste  am  30.  April  d.  Is.  aus
·  er  Schutztruppe  ausgeschieden.
Sibberns,  Leutnant,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  11.  April  1908.
Dr.  Schumacher,  Oberarzt,  im  Anschluß  an  den  ihm  durch  Verfügung  vom  23.  Dezember  1907
genehmigten.  Urlaub  ein  Nachurlaub  bis  auf  weiteres  zur  Wiederherstellung  seiner  Gesundheit
illigt.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  21.  April  1908.
Am  30.  April  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Mai  d.  Is.  im  Heere
angestellt:
die  Hauptleute:
v.  dem  Hagen  als  Kompagniechef  im  Garde-Füfilier-Regiment  und
Blume  als  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  von  Lützow  (1.  Rheinischen)  Nr.  25;
        <pb n="498" />
        W  422  20

die  Oberleutnants:
Rechtern  im  Ostfriesischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  62,
Krüger  im  6.  Thürineischen.  Infanterie-  Regiment  Nr.  95,
v.  Bismarck  in  Füsilier-  **  Nr.  90  und
Gerlich  im  5.  Westprenchüchen  Infanterie-Regiment  Nr.  148

die  Leutnants:

Mützlitz  im  3.  Magdeburgischen  Infanterie-Regiment  Nr.  66  und
Nolte  im  Dragöbner-Regiment  Freiherr  von  Manteuffel  (Rheinischen)  Nr.  5,
John,  Feuerwerks-Oberleutnant,  unter  Überweisung  zur  7.  Feldartillerie-Brigade;

die  Stabsärzte:
Dr.  Liesegang  als  Bataillonsarzt  des  II.  Bataillons  Infanterie-Regiments  Graf  Bülow  von

Dennewitz  (6.  Westfälischen)  Nr.  55  und

Dr.  Zabka  als  Bataillonsarzt  des  III.  Bataillons  1.  Oberrheinischen  Infanterie-Regiments  Nr.  97.

Ferner:  Am  30.  April  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden:
Quaas,  Leutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste.
Dr.  Maillefert,  Stabsarzt,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt.
Es  werden  befördert:
Henschke,  Leutnant,  zum  Oberleutnant;
Dr.  Weindel  und  Dr.  Mayer,  Stabsärzte,  zu  überzähligen  Oberstabsärzten.

 

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  7.  April  1

Lindbeck,  Kaserneninspektor,  am  31.  März  d.  Is.  —*  iederanstelung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Garnisonverwaltung  auf  dem  Truppenübungsplatz  in
Lockstedt)  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Labes,  Intendantur-Bausekretär,  am  31.  März  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  X.  Armeekorps)  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  10.  April  1908.
Mataré  und  Becker,  Intendanturdiätare,  mit  Wirkung  vom  1.  April  d.  Is.  zu  Intendantursekretären
ernannt.
Kuhlicke,  Feldintendanturrat,  am  31.  März  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  XV.  Armeekorps)  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.  (
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  13.  April  1908.
Graebenteich,  Oberveterinär,  am  30.  April  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  [#ommande  der  Schutztruppen)
vom  14.  April  1
Runge,  Unterzahlmeister,  mit  einem  Dienstalter  vom  5.  '  1907  zum  Intendanturdiätar  ernannt.

Schutztruppe  für  Kamernun.
A.  K.  O.  vom  6.  April  1908.
Die  Hauptleute:
Dominik  und  Frhr.  Stein  v.  Lausnitz,  à  la  suite  der  Schutztruppe,  unter  Enthebung  von  dem
Kommando  zum  Auswärtigen  Amt  in  die  Schutztruppe  eingereiht.
Schwartz,  Oberleutnant  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  1,  vom  Kommando  zur  Dienstleistung  beim
Reichs-Kolonialamt  enthoben,  am  22.  April  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem
23.  April  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.
        <pb n="499" />
        423

A.  K.  O.  vom  21.  April  1908.

v.  Hagen,  Leutnant,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  zwei  Jahre  genehmigt.
Dr.  Berké,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  befördert.

Heßler,  Oberarzt,  am  30.  April  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Mai  d.  IJs.

beim  Fußartillerie-Regiment  von  Hindersin  (Pommerschen)  Nr.  2  angestellt.
Es  werden  zur  Dienstleistung  kommandiert:

die  Leutnants:
v.  Oertzen  bei  der  Garde-Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  1,
Weyse  bei  der  Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  7  vom  1.  Mai  bis  30.  Juni  d.  Is.  und
Dühring  bei  der  Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  8  vom  1.  bis  30.  Juni  d.  Is.

 

Uachrufe.
Am  8.  März  1908  starb  an  den  Folgen  einer  schweren  Malaria-Erkrankung  in  Las  Palmas
der  Major  der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Südwestafrika  «
UdoFlügge.
Er  gehörte  ihr  seit  dem  8.  Februar  1907  an,  hatte  sich  sehr  schnell  in  die  Verhältnisse  des
Landes  und  des  hiesigen  Dienstes  gefunden  und  ihn  mit  hoher  Freudigkeit  und  Frische  ergriffen.
Er  zeichnete  sich  durch  vorzügliche  Gaben  des  Geistes  und  Körpers  aus,  sie  schienen  ihm  eine  große
militärische  Zukunft  zu  eröffnen.  Durch  die  Lauterkeit  und  Biederkeit  seines  Charakters,  seine  Liebenswürdigkeit,
  sein  Wohlwollen  und  seine  ritterliche  vornehme  Gesinnung  hatte  er  sich  bald  in  hohem
Grade  die  Achtung  und  die  Zuneigung  seiner  Kameraden  erworben.  Um  so  größer  ist  unsere  Trauer
bei  seinem  plötzlichen  und  frühen  Hinscheiden  mitten  in  der  Blüte  seiner  Kraft.  Wir  werden  ihm
immer  ein  treues  und  ehrendes  Andenken  bewahren.
Windhuk,  den  10.  März  1908.
Im  Namen  des  Offiierkorps  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika:
v.  Estorff,  Oberstleutnant  und  Kommandeur.

"  Am  16.  März  1908  fiel  im  siegreichen  Gefecht  gegen  die  Simon  Kopper-Hottentotten
inmitten  der  Kalahari  der  Hauptmann
Sriedrich  v.  Erchert.

Er  hatte  der  Schutztruppe  mit  Unterbrechung  seit  27.  Dezember  1899  angehört  und  mit
hoher  Auszeichnung  an  dem  vergangenen  Feldzug  gegen  die  Hottentotten  teilgenommen.  Die  jetzige
Unternehmung  in  die  Kalahari  hatte  er  in  mustergültiger  Weise  vorbereitet,  die  Truppen  eingeübt
und  mit  hervorragender  Umsicht  und  Entschlossenheit  an  den  Feind  geführt,  als  er,  einer  der
ersten,  fiel.  Hauptmann  v.  Erckert  hatte  vorzügliche  militärische  Gaben.  Eine  hohe,  schlanke  Soldatengestalt,
  war  er  mit  seinem  ruhigen,  ernsten,  entschlossenen  und  klaren  Wesen  ein  geborener  Führer,
dem  die  Untergebenen  unbedingt  vertrauten.  Sein  lauterer,  ritterlicher  Sinn  sicherte  ihm  die  allgemeine
  Achtung  und  Verehrung.  Sein  Tod  wird  von  der  ganzen  Schutztruppe  mit  tiefer  Trauer
empfunden.  Er  wird  in  unserem  Andenken  als  ein  ragendes  Vorbild  soldatischer  und  menschlicher
Tugenden  fortleben.

Windhuk,  den  16.  März  1908.

Im  Namen  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika:
v.  Estorff,  Oberstleutnant  und  Kommandeur.

*-  Am  16.  März  1908  fiel  im  siegreichen  Gefecht  gegen  die  Simon  Kopper-Hottentotten
inmitten  der  Kalahari  der  Leutnant
Gshar  Ebinger.

Er  gehörte  der  Schutztruppe  seit  3.  Februar  1906  an  und  hatte  bereits  mit  Auszeichnung
am  vergangenen  Feldzug  teilgenommen.  Er  war  ein  hervorragend  pflichtgetreuer,  tapferer  und
umsichtiger  Offizier,  ein  liebenswürdiger,  treuer  Kamerad.

Wir  werden  sein  Andenken  immer  mit  Treue  in  Ehren  halten.

Windhnk,  den  16.  März  1908.
Im  Namen  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika:
v.  Estorff,  Oberstleutnant  und  Kommandeur.
        <pb n="500" />
        W  424  20

Deutsch-Ostafriha.
Der  Techniker  Heinrich  Hilgert  wird  am
4.  Mai  d.  Is.  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
antreten.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:
Am  25.  März  1908:  Oberleutnant  Correck;
am  15.  April  1908:  Hauptmann  v.  Stuemer,

Oberleutnant  Tiller,  Leutnant  Ullrich,  Oberstabsarzt

  Hösemann  und  Sanitätsfeldwebel

Becher.

sRamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  9.  April
angetreten:  Regierungsarzt  Dr.  Seibert  und
Eisenbahnpraktikant  Justus  Kilian.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  9.  April  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
Feldwebel  Höhne,  Unteroffizier  Schneider  und
Sanitätsunteroffizier  Stehr.

Togo.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  Togo
haben  angetreten:  Am  10.  April  d.  Is.  kommiss.
Sekretär  Madretzke  und  Lehrer  Ehni;  am
27.  April:  Gouverneur  Graf  v.  Zech,  Leutnant
Gaißer  und  Bautechniker  Wunderlich.

Aus  Togo  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
die  Stationsassistenten  Hintz  und  Pape.

Deutsch-Sübwestafriha.

Polizeisergeant  Rothkegel  hat  am  29.  April
d.  Is.  die  Ausreise  angetreten.

 

Der  früher  in  Ostafrika  tätig  gewesene  kommiss.
  Hauptzollamtsvorsteher  Herz  ist  in  das  südwestafrikanische
  Schutzgebiet  versetzt  worden  und
tritt  am  21.  Mai  die  Ausreise  an.

 

Eingetroffen  im  Schutzgebiet  sind:  die  Polizeisergeanten
  Heuer  und  Scholz  sowie  der  Zahlmeister
  bei  der  Inspektion  der  Landespolizei
Schurig.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Hamburg  aus  angetreten:
Am  8.  April  1908:  Sergeant  Wyppler;
am  29.  April  1908:  Oberleutnant  Weitzenberg
und  Oberveterinär  König.

 

Deutsch-MNeugulnea.

Der  Regierungsrat  Stuckhardt  ist  am  11.  Februar
  1908  in  Ponape  eingetroffen  und  hat  die
Geschäfte  des  Kaiserlichen  Bezirksamts  daselbst
übernommen.

Der  kommiss.  Regierungsarzt  Dr.  Schnee  ist
am  9.  Februar  1908  in  Ponape  eingetroffen.

##  r
r“

Der  Kaufmann  Heinrich  Rudolph  Wahlen
in  Maram  (Bismarck-Archipel)  ist  seitens  der
Königlich  Schwedischen  Regierung  zum  Konsul
für  das  Schutzgebiet  von  Deutsch-Neuguinea
einschließlich  des  Inselgebietes  der  Karolinen,
Palau  und  Marianen  sowie  der  Marshall-,  Brownund
  Providence-Inseln  ernannt  worden.  Nachdem
  Herr  Wahlen  namens  des  Reichs  das  Exequatur
  erhalten  hat,  ist  er  auch  seitens  des
Gouvernements  in  der  gedachten  Amtseigenschaft
anerkannt  und  zugelassen  worden.

 

E.Sichtamtlicher  Teilllmmn.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  mur  mit  Quellenangabe  gestattet.),

Kamerun.
Das  deutsch  französische  Grengabkommen,  betr.
Kamerun  und  den  Congo  françals  vom  18.  Hprll  1908.
(Hierzu  eine  RKarte.)

Durch  das  deutsch-französische  Grenzabkommen
vom  21.  Dezember  1885,  welches  als  Südgrenze
von  Kamerun  den  durch  den  Schnittpunkt  des

Kampo  mit  dem  10.  ö.  Gr.  gezogenen  Breitengrad
  —  im  Jahre  1901  durch  eine  gemischte
deutsch-französische  Grenzkommission  als  sogen.
„Kampoparallel“  zu  2°  10°  207  n.  Br.  ermiteelt
—  bis  zum  15.  ö.  Gr.  festsetzte,  waren  die  beiderseitigen
  Grenzbeziehungen  zum  ersten  Male  in
jenen  Gebieten  vertragsmäßig  geregelt.

Auf  Grund  dieses  Vertrages  stand  es  Deutschland
  in  jenen  ersten  Jahren  der  Kolonialbewegung
        <pb n="501" />
        W  425  20

noch  frei,  nördlich  vom  Kampoparallel  seinen
Besitzstand  über  den  15.  Meridian  in  das  Innere
Afrikas  weiter  auszudehnen.  Die,  durch  die  Expeditionen
  von  Kund,  Zintgraff,  Morgen,
von  Stetten  u.  a.  in  dieser  Richtung  unternommenen
  Versuche  scheiterten  aber  an  der
Schwierigkeit  der  Erschließung  des  damals  noch
völlig  unerforschten  Urwaldgebietes  und  an  dem
Widerstand  der  Eingeborenen.  Die  deutschen
Forscher  mußten  teils  krank,  teils  verwundet  zur
Küste  zurückkehren  oder  sie  wurden  bei  dem  Vordringen
  gegen  Osten  nach  Norden  in  der  Richtung
  auf  Yola  am  Benue  abgedrängt.  Keinem
einzigen  gelang  es,  den  15.  Meridian  ostwärts
zu  überschreiten.  Die  französischen,  um  die  gleiche
Zeit  einsetzenden  Expansionsbestrebungen  hatten
viel  leichteres  Spiel,  da  die  ihnen  dienenden
Reisenden  für  ihren  Zweck  den  Congo  und  seine
nördlichen  Nebenflüsse,  wie  den  Ssanga  und
Ubangi  benutzen  konnten,  mit  deren  Hilfe  sie  ohne
große  Schwierigkeiten  in  das  jenseits  des  15.9
5.  Gr.  gelegene  Hinterland  von  Kamerun  einzudringen
  und  sich  dort  festzusetzen  vermochten.

Da  dieses  erfolgreiche  und  zielbewußte  Vordringen
  der  französischen  Reisenden  Deutschland
vom  Benue  und  den  Tschadsee-Ländern  gänzlich
abzuschließen  drohte,  entschloß  sich  die  Reichsregierung
  1893  zu  weiteren  Grenzverhandlungen
mit  Frankreich.  Das  Abkommen  vom  15.  März
1894  setzte,  den  mittlerweile  erfolgten  französischen
Besitzergreifungen  im  Osten  dieses  Meridians  entsprechend,
  im  allgemeinen  den  15.  als  Ostgrenze
Kameruns  fest.  Um  jedoch  den  Südosten  des
Schutzgebietes  für  die  kaufmännische  Erschließung
vom  Congo  her  zu  öffnen  und  ihm  einen  Zugang
  von  dieser  Seite  frei  zu  halten,  mußte  es
für  Deutschland  das  wesentlichste  Ziel  bei  den
damaligen  Verhandlungen  sein,  an  dem  schifbaren
  Ssanga  jenseits  des  15.  festen  Fuß  zu
sassen,  auf  welchen  Fluß  Deutschland  an  sich
keinen  Anspruch  hatte,  da  er  in  das  schon  längst
von  französischen  Emissären  für  Frankreich  erworbene
  Gebiet  fiel.  Als  damals  Frankreich  trotzdem
einen  30  km  langen  Uferstreifen  am  rechten
Ssangaufer  an  Deutschland  abtrat,  verlangte  und
erhielt  es  dafür  als  Gegenleistung  einen  Zutritt
zum  Mao  Kabi,  einem  rechten  schiffbaren  Nebensluß
  des  Benue,  um  sich  auf  diese  Weise  einen
Zugang  zu  seinen  Besitzungen  vom  Niger-Benue
her  zu  sichern.  Nur  nördlich  vom  10.  Breitengrad
  gelang  es  damals  Deutschland,  über  den
15.  Grad  hinaus  bis  zum  Schari  seinen  Besitz  an
den  Tschadsee-Ländern  auszudehnen,  und  zwar
unter  dem  Hinweis  auf  den  Umstand,  daß  es
wesentlich  deutsche  Forscher  gewesen  waren,  die
in  den  fünfziger  und  sechziger  Jahren  des  vorigen
Jahrhunderts  jene  Gebiete  zuerst  mit  Erfolg  bereist
  hatten.

 

So  kam  auf  dem  Wege  eines  gegenseitigen
Kompromisses  jene  auf  den  Karten  seltsam  aussehende,
  aber  in  den  Verhältnissen  begründete
Gestaltung  der  Ostgrenze  Kameruns  zustande,
deren  Umänderung  und  Anpassung  an  natürliche
Grenzlinien  nach  entsprechender  genauerer  kartographischer
  Erforschung  der  Grenzgebiete  die
beiden  vertragschließenden  Mächte  sich  schon  damals
  ausdrücklich  vorbehielten.

Mit  der  Vollendung  der  Congobahn  zwischen
Matadi  und  Stanley-Pool  (1898)  setzte  bald  die
Erschließung  von  Südost-Kamerun  für  den  Handel
vom  Congo  her  ein.  Die  an  der  Küste  von
Südkamerun  alteingesessenen  und  neu  hinzutretenden
  Firmen  drängten  ihrerseits  lebhaft  nach
Osten  und  Südosten  zur  Ausbeutung  der  reichen
Kautschukschätze  in  den  Urwaldgebieten  des  oberen
Kampo,  Ivindo,  Dscha  usw.  So  stießen  in  den
Gebieten  der  nur  theoretisch  festgelegten  Grenzen
bald  die  Kameruner  Handelsinteressen  mit  denen
der  neu  gegründeten  großen  französischen  Konzessionsgesellschaften
  lebhaft  zusammen;  Konflikte
und  Grenzstreitigkeiten  waren  an  der  Tagesordnung.


Ein  in  den  Jahren  1900  bis  1902  unternommener
  Versuch  der  beteiligten  Regierungen,
durch  Festlegung  des  sog.  Kampoparallels  wenigstens
für  die  Südgrenze  klarere  Verhältnisse  zu  schaffen,
hatte  nur  teilweise  Erfolg,  weil  es  auf  Grund
der  außerordentlich  schwierigen  örtlichen  Umstände
und  der  zahlreichen  Erkrankungen  unter  den  Expeditionsmitgliedern
  nicht  gelang,  die  ganze  Südgrenze
  astronomisch  festzulegen,  die  Kommission
vielmehr  ihre  Arbeit  auf  die  Grenzecke  zwischen
Dscha  und  Ssanga  beschränken  mußte.  Die
deutsche  Anregung,  alsbald  wenigstens  an  dieser
beschränkten  Grenzstrecke  den  für  eine  leicht  erkennbare
  Scheidung  namentlich  in  einem  Urwaldgebiet
  sehr  wenig  geeigneten  Kampoparallel  durch
eine  natürliche  Grenze  zu  ersetzen,  fand  in  Paris
keinen  Anklang.  Die  französische  Regierung  vertrat
  den  Standpunkt,  daß  eine  allgemeine  Grenzregelung
  erst  in  Erwägung  gezogen  werden  könne,
wenn  die  Süd=  und  Ostgrenze  ganz  erforscht  sei,
und  somit  beide  Grenzteile  dann  bei  etwaigen
Grenzverhandlungen  als  ein  Ganzes  behandelt
werden  könnten.

So  dauerten  die  ungeordneten  Zustände  und
mit  ihnen  die  Reibereien  und  Streitigkeiten
zwischen  den  Privatinteressenten  fort;  es  bedurfte
erst  des  bedauerlichen  Zwischenfalles  bei  Missum-Missum
  (1905),  um  allseitig  der  Überzeugung
zum  Durchbruch  zu  verhelfen,  daß  eine  baldige
Regelung  der  gesamten  Grenze  von  Süd=  und
Ostkamerun  unabweisbar  sei.

Die  im  Herbst  1905  zum  Zwecke  einer  vollständigen
  Aufnahme  der  Grenzstrecke  von  der
        <pb n="502" />
        G  426  20

Kampomündung  bis  zum  Tschadsee  (2500  km)
ausgesandten  gemeinschaftlichen  Doppelexpeditionen
kehrten  im  Frühjahr  1907  nach  Europa  zurück.
Die  Bearbeitung  ihrer  umfangreichen  Ergebnisse
war  Ende  1907  abgeschlossen,  so  daß  am  2.  März
1908  in  Berlin  eine  gemischte  Kommission  zusammentreten
  konnte,  deren  Aufgabe  es  war,  den
beteiligten  Regierungen  auf  Grund  des  vorliegenden
  Kartenbildes  der  Grenzgebiete  Vorschläge  für
eine  anderweitige  Regelung  der  im  Vertrag  von
1894  geschaffenen  Grenze  zu  unterbreiten.

Der  Rahmen  für  die  Arbeiten  dieser  Kommissionen
  war  also  von  vornherein  gegeben  und
feststehend.  Es  konnte  sich  bei  denselben  weder
um  eine  großzügige  Umgestaltung  der  vertraglich
festgelegten  Grenze,  noch  um  die  Anstrebung  einseitigen
  Gewinnes  zum  Vorteile  der  einen  Macht
und  zum  Nachteil  der  andern  handeln,  sondern
in  erster  Linie  nur  um  eine  Abänderung  der  im
Vertrag  von  1894  festgesetzten,  meist  künstlichen
geradlinigen  Grenzen  unter  möglichst  umfangreicher
  Benutzung  der  in  der  Nähe  dieser  Grenzen
festgestellten  Wasserläufe  bei  gleichzeitiger  möglichster
  Wahrung  der  beiderseitigen  Interessen-In

  zweiter  Linie  galt  es,  die  Bestimmungen
des  §  III  des  Anhanges  des  Vertrages  von  1894
zu  erörtern  und  sie  sinngemäß  zur  Anwendung
zu  bringen.  Der  genannte  Paragraph  lautet:

Wenn  sich  auf  Grund  neuerer,  gehörig  geprüfter
  Beobachtungen  herausstellen  sollte,  daß
die  Lage  von  Bania,  Gaza  oder  Kunde
irrig  angenommen  ist,  und  wenn  infolge  dessen
die  Grenze,  wie  sie  durch  das  gegenwärtige
Protokoll  festgelegt  ist,  sich  bezüglich  eines  dieser
drei  Punkte  um  mehr  als  10“  westlich  des
15.57  ö.  G.  zurückschieben  wird,  so  werden  sich
beide  Regierungen  ins  Einvernehmen  setzen,
um  zu  einer  Grenzberichtigung  zu  schreiten,
durch  welche  Deutschland  in  dem  fraglichen
Gebiete  eine  gleichwertige  Kompensation  erhält.

Eine  gleiche  Berichtigung  würde  behufs
Zubilligung  einer  Kompensation  an  Frankreich
einzutreten  haben,  wenn  sich  herausstellen  sollte,
daß  der  Schnittpunkt  des  10.5-  u.  Br.  mit  dem
Schari  die  Grenze  um  mehr  als  10  Bogenminuten
  östlich  des  auf  der  Karte  bezeichneten
Punktes  verschiebt  (17  10“  5.  Gr.).

Dieser  Paragraph  war  seinerzeit  auf  Antrag
der  deutschen  Bevollmächtigten  in  den  Vertrag
aufgenommen  worden,  weil  bei  ihnen  Zweifel
an  der  Zuverlässigkeit  der  damaligen  französischen
Karten  des  Flußgebietes  des  Ssanga  bestanden.
Er  sollte  verhindern,  daß,  falls  das  Gebiet  zwischen
Kunde  und  dem  Grenzpunkt  62“  westlich  von
Bania  auf  Grund  späterer  zuverlässiger  astronomischer
  Längenbestimmungen  eine  erhebliche  Ver- 



schiebung  nach  Westen  erfahren  würde,  der  deutsche
Besitzstand  westlich  des  15.  Meridians  durch  die
Bestimmungen  des  Artikel  1  des  Vertrages  eine
erhebliche  Einbuße  erfahren  könnte.

Nun  haben  die  Beobachtungen  der  Grenzexpedition
  von  1906  ergeben,  daß  die  Lage  von
Kunde  sich  gegen  die  Annahmen  vom  Jahre  1894
um  28“,  die  von  Gaza  um  33°nach  Westen  verschiebt,
  während  die  Lage  von  Bania  sich  gegen
die  früheren  Angaben  nicht  wesentlich  geändert
hat.  Da  mithin  die  Lage  des  Grenzpunktes  bei
Kunde  14°  31“,  die  des  Punktes  43°  westlich
von  Gaza  auf  14°  27  feststand,  trat  der  §  III
des  Anhanges  in  Kraft,  demzufolge  Deutschland
für  den  in  dem  durch  den  Grenzpunkt  von  Kunde
und  Gaza,  sowie  durch  den  15.  Meridian  bezeichneten
  Geländestück  eingetretenen  Territorialverlust
  eine  gleichwertige  Kompensation  zu  fordern
hatte.  Das  gleiche  war  für  Frankreich  hinsichtlich
des  äußersten  östlichen  deutschen  Gebietes  am
Schari,  soweit  es  als  jenseits  des  17°  10°  5.  Gr.
gelegen  festgestellt  war,  der  Fall.  Hier  hatte
Frankreich  von  Deutschland  eine  Kompensation
für  den  Miltubezirk  zu  verlangen.

Auf  seiten  der  französischen  Unterhändler
neigte  man  zu  der  Ansicht,  daß  diese  Angelegenheit
  unter  Umständen  durch  einfache  Aufgabe  des
bisherigen  französischen  Besitzstandes  westlich  des
15.  Meridianes  bei  Kunde  erledigt  werden  könnte,
bäw.  durch  Aufgabe  des  deutschen  Miltugebietes.
Da  indessen  das  erstere  Gebiet  durch  die  langjährige
  Tätigkeit  der  in  ihm  und  seiner  Nachbarschaft
  gelegenen  Faktoreien  der  Konzessionsgesellschaften
  als  seines  natürlichen  Reichtums  an
Elfenbein  und  Kautschuk  entäußert  angesehen
werden  durfte,  und  da  die  Vertragsbestimmungen
nicht  eine  Rückgabe,  sondern  die  Gewähr  einer
Kompensation  stipulierten,  mußte  letztere  an  einem
anderen  Teil  der  Grenzlinie  gesucht  werden.  In
der  unmittelbaren  Nähe  des  Kunde  —Gazagebietes
war  eine  Kompensation,  wenn  die  Grenze  sich
hier  nicht  ganz  unförmlich  gestalten  sollte,  nicht
zu  finden.  Auch  war  zu  erwägen,  daß,  da  die
langgedehnte  Grenze  durch  Länder  von  sehr  verschiedenem
  wirtschaftlichen  Wert  führt,  die  Größe
der  zu  gewährenden  Landkompensation  von  dem
jeweiligen  Wert  derselben  abhängig  zu  machen
war.  Bei  dem  Kunde  —Gazagebiet  handelt  es
sich  im  allgemeinen  um  ein  mit  Galeriewäldern
längs  der  Wasserläufe  ausgestattetes,  mäßig  bevölkertes
  Savannengebiet,  dessen  wirtschaftliche
Bedeutung  eine  andere  ist  als  die  der  waldlosen,
stellenweise  aber  gut  bevölkerten  Savannengebiete
weiter  im  Norden  und  wieder  eine  andere  als
die  der  urwaldbestandenen,  mehr  oder  weniger
elfenbein=  und  kautschukreichen,  aber  fast  menschenleeren
  Regionen  weiter  im  Süden.  Die  durch
        <pb n="503" />
        GCG  427  20

Bevölkerungszahl  einerseits,  durch  den  Charakter
der  Bodenbedeckung  anderseits  bedingte  Wertrelation
  landschaftlich  so  verschiedenartiger  afrikanischer
  Gebiete  ist  natürlich  nur  sehr  schwierig
und  nur  unter  genauer  Abwägung  aller  in  Betracht
  kommenden  Verhältnisse,  zu  denen  auch  die
Lage  an  schiffbaren,  mit  dem  Weltverkehr  in  Verbindung
  stehenden  Wasserstraßen  als  nicht  unwichtiges
  bestimmendes  Moment  hinzutritt,  zu
ermitteln.

Die  Kommission  hat  sich  nach  langen  Verhandlungen
  endlich  darauf  geeinigt,  daß  Deutschland
  gegen  Aufgabe  des  größten  Teils  des
Kundegebietes  —  auf  den  Ort  Kunde  hatte  es
nach  dem  Wortlaut  des  Vertrages  von  1894
ohnehin  keinen  Anspruch  —  durch  UÜberlassung
eines  2500  qkm  großen  Urwaldgebietes  am
Ssanga  zwischen  Bomassa  und  dem  Nijue,  einem
rechten  Nebenfluß  des  Ssanga  seitens  Frankreichs
zu  entschädigen  sei.  Was  nebenher  von  dem
ehemaligen  französischen  Kundegebiet  an  Deutschland
  gelangt,  ist  bedingt  durch  das  stete  Streben
der  Kommission,  hier  wie  überall  längs  der
Grenze  natürliche  Scheidelinien  in  Form  von
Wasserläufen  zur  Anwendung  zu  bringen.

Längs  der  Südgrenze  boten  der  Kie,  der
Ntem  (Oberlauf  des  Kampo),  sein  rechter  NebenlÜluß
  Kom,  der  Aina  (Oberlauf  des  Ivindo),  der
Jua  und  der  Dscha  sehr  geeignete  natürliche
Grenzen.  Nur  zwischen  den  von  der  Südgrenzerpedition
  1906  errichteten  Grenzpfeilern  Nr.  13
bis  4  bot  sich  in  dem  sumpfigen  und  menschenleeren
  Urwaldgebiet  im  Osten  des  Aina  und  im
Westen  des  Jua  keine  irgendwie  geeignete  natürliche
  Grenze  und  ist  deshalb  an  dieser  Stelle
auf  eine  Entfernung  von  etwa  110  km  die  künstliche,
  durch  die  genannten  Grenzpfeiler  leidlich
markierte  Grenze  notgedrungen  beibehalten  worden.

Wenn  Deutschland  längs  der  Südgrenze  im
Westen  derselben  etwas  mehr  Gebiet  abgetreten

hat,  als  es  von  Frankreich  am  Dscha  und  an

der  Mündung  desselben  in  den  Ssanga  erhalten
hat,  so  erklärt  sich  dies  in  der  naturgemäßen
Höherbewertung  dieses  von  Frankreich  abgetretenen
Gebietes,  da  es  an  den  zum  Congobecken  mit
leinen  guten  Verkehrsmöglichkeiten  gehörigen
Flüssen  liegt.  Der  Erwerb  des  im  Norden  von
Wesso  an  der  Mündung  des  Dscha  in  den  Ssanga
gelegenen  Gebietes  für  Deutschland  wurde  nur
dadurch  verwirklicht,  daß  dieses  Gebiet  zum  Teil
in  die  von  Frankreich  an  der  Ostgrenze  zu  gewährende
  Kompensation  für  das  Kunde—Gazagebiet
  am  Njue-Ssanga  mit  verrechnet  wurde.

4  Im  Norden  der  Grenze  drehte  sich  der  Widerstreit
  der  Interessen  hauptsächlich  um  das  Lamidat
Binder,  dessen  Hauptstadt  nach  den  Feststellungen
der  Grenzkommission  unzweifelhaft  auf  französischem

 

Gebiet,  allerdings  nur  3,7  km  südlich  von  dem
die  Grenze  bildenden  10.  Parallel  gelegen  ist,
und  auf  die  Deutschland  nach  den  Vertragsbestimmungen
  keinen  rechtlichen  Anspruch  hatte.
Im  ganzen  fallen  nur  etwa  900  akm  von  dem
Lamidat  auf  französisches  Territorium.  Trotz  der
gegenseitig  gebotenen,  räumlich  sehr  ausgedehnten
Kompensationen  für  die  einseitige  Aufgabe  der
Ansprüche  auf  den  betreffenden  Teil  des  Gebietes
konnte  hier  eine  Einigung  auf  eine  einheitliche
Ülberweisung  des  Lamidates  an  eine  der  beiden
Mächte  nicht  erzielt  werden.  Weder  wollte  Frankreich
  im  Interesse  seines  ohnehin  schon  räumlich
beengten  Zutrittsgebietes  zum  Benue-Niger  am
Mao-Kabi  und  der  von  ihm  in  der  Zukunft  hier
beabsichtigten  Ausgestaltung  seiner  Verkehrswege
nach  dem  Schari-Tschadgebiet  auf  seinen  Anteil
an  Binder  verzichten,  noch  war  Deutschland  in
der  Lage,  schon  im  Hinblick  auf  die  geringe
räumliche  Erstreckung  seines  Gebietes  am  Benue,
das  den  Zutritt  zu  Deutsch-Bornu  von  Adamaua
im  Süden  offen  hält,  auf  seinen  Anteil  am
Bindergebiet  zu  verzichten.  So  einigte  man  sich
an  dieser  Grenzstrecke  denn  schließlich  auf  geringfügige,
  eine  Scheidung  der  Dorsfgebiete  möglichst
berücksichtigende  Grenzänderungen  bis  an  den
Logone.

Der  deutsche  Besitz  am  westlichen  Schariufer
war  für  die  Verwaltung  von  Kamerun  seit  der
tatsächlichen  Besitznahme  ein  Sorgenkind.  Das
gänzlich  flache,  wohl  als  ehemaliger  Seeboden
des  vor  langen  Zeiten  wesentlich  größeren  Tschadsees
  anzusprechende  Gelände  bildet  in  der  Regenzeit
  vielfach  unpassierbare  Sumpfstrecken,  die  von
trägen  Wasserläufen  mit  wenig  ausgeprägten
Ufern  durchzogen  werden;  in  der  Höhe  der
Trockenzeit  herrscht  dort  vielerorts  oft  ein
empfindlicher  Wassermangel.  Ehemals  zweifellos
gut  bevölkert,  ist  das  Land  durch  Sklavenjagden
von  der  Bornuseite  her,  dann  durch  die  Rabehwirren
  am  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  und
durch  die  ständigen,  auch  heute  noch  nicht  völlig
gehemmten  räuberischen  Einfälle  der  Bagirmi
sehr  stark  entvölkert  und  in  seinem  Wert  zurückgegangen.
  »

Der  einzige  deutsche  Posten  in  Miltu  am
Schari  war  nicht  in  der  Lage,  die  Bagirmi—
Räuberbanden  an  der  1lberschreitung  des  Schari
und  an  gelegentlichen  Einfällen  zu  hindern  und
den  spärlichen  Resten  der  seßhaften  Bevölkerung
einen  umfangreichen  Schutz  zu  gewähren.  Die
französische  Verwaltung  auf  dem  rechten  Schariufer,
  überdies  durch  viele  Aufgaben  anderweitig
in  Anspruch  genommen,  hatte  ihrerseits  wenig
Interesse,  ihre  unbotmäßigen  Bagirmi-Schutzbefohlenen
  an  diesen  längs  der  ausgedehnten
Flußufer  an  sich  schon  schwer  kontrollierbaren
        <pb n="504" />
        W  428  20

Überschreitungen  des  Stromes  zu  hindern.  Um
hier  dauernd  Ruhe  und  Ordnung  zu  schaffen  und
im  Laufe  verschiedener  Menschenalter  allmählich
wieder  eine  dichtere  Bevölkerung  heranzuziehen,
hätte  es  in  diesem  weitab  von  den  Zentren  der
Verwaltung  gelegenen  Lande  einer  ganzen  Reihe
von  Stationen  und  Militärposten  und  nebenbei
auch  der  Einrichtung  einer  Dampferverbindung
auf  dem  Schari  bedurft,  welche  den  Etat  des
Schutzgebietes  auf  lange  Zeit  hinaus  schwer  belastet
  haben  würden.

Unter  diesen  Umständen  und  weil  Frankreich
seinerseits  für  den  östlich  des  17°  10°  Meridians
entfallenden  deutschen  Teil  dieses  Gebietes  mit
dem  Posten  Miltu  ohnehin  eine  Kompensation
auf  Grund  des  oben  erwähnten  §  III  des  Anhanges
  des  Vertrages  von  1894  zu  verlangen
berechtigt  und  gewillt  war,  erschien  es  rätlich,
wenigstens  den  am  weitesten  nach  Osten  zu  gelegenen,
  für  die  deutsche  Verwaltung  in  Kusseri
am  schwierigsten  zu  überschauenden  Teil  des
Scharigebietes  gegen  eine  Gebietserweiterung  von
Kamerun  östlich  von  Ngaundere,  am  oberen  westlichen
  Quellfluß  des  Logone,  an  Frankreich  abzutreten.


Betrachtet  man  das  Ergebnis  der  Berliner

g  als  Ganzes,  so  wird
man  die  Überzeugung  gewinnen,  daß  von  beiden
Regierungen  Opfer  gebracht  sind  und  Opfer  gebracht
  werden  mußten,  um  zu  dem  vorliegenden
Resultat  zu  gelangen.  Die  französischen  Vertreter
hätten  es  ausgesprochenermaßen  am  liebsten  gesehen,
  wenn  an  den  bestehenden  Verhältnissen
möglichst  wenig  geändert  worden,  und  wenn  die
seit  1894  in  Kraft  gesetzte  künstliche  Grenzlinie
aufrecht  erhalten  geblieben  wäre,  so  daß  das
ganze  Resultat  der  Verhandlungen  sich  auf  eine
durch  den  §  III  des  Anhanges  zum  Vertrage  von
1894  bedingte  Rückgabe  der  westlich  vom  15.  Meridian
  gelegenen  Gebiete  bei  Kunde-Gaza  an
Deutschland  und  auf  eine  Auslieferung  des  Miltugebietes
  an  Frankreich  beschränkt  haben  würde.
Eine  solche  einfache  Regelung  der  Angelegenheit
würde  aber  weder  den  §8  III  und  VII  des  Vertragsanhanges
  entsprochen,  noch  auch  auf  die  Dauer
zu  für  beide  Mächte  befriedigenden  Grenzverhältnissen
  geführt  haben.  Es  ist  daher  erfreulich,
daß  trotz  dieser  prinzipiell  abweichenden  Anschauungen
  der  französischen  Unterhändler  in  dieser
grundlegenden  Frage  die  Verhandlungen  durchweg
  im  Geiste  gegenseitigen  Entgegenkommens
und  möglichster  Berücksichtigung  der  beiderseitigen
Wünsche  geführt  werden  konnten.  An  der  Südgrenze
  sind  soweit  als  möglich  natürliche  Grenz-=linien
  gewonnen.  Deutschland  hat  hier  im  linken
Dschaufer  eine  leicht  erkennbare,  von  den  Ham- 



 

—“77  G.  g.

burger

Grenze  an  einer  fahrbaren  Wasserstraße  des  Congobeckens
  erworben,  die  ihm  nach  dieser  Richtung
den  Anschluß  an  den  Weltverkehr  sichert.  Am
rechten  Ssangaufer  ist  der  deutsche  Besitzstand  von
30  auf  etwa  150  km  Uferlänge  gestiegen.  Sache
der  Südkamerun-Interessenten  wird  es  jetzt  sein,
den  hier  erworbenen  neuen  Besitz  an  Waldland
im  Wettbewerb  mit  den  Vertretern  der  französischen
  Gesellschaften  am  Ssanga  wirtschaftlich  zu
erschließen.

Ein  Erwerb  des  ganzen  rechten  Ssanga=  und
Kadeiufers  nördlich  von  Bomassa  für  Deutschland
war  von  vornherein  ausgeschlossen,  weil  die  Ekela-Kadei-Sanga-Konzessionsgesellschaft
  in  der  Region
westlich  von  Nola  ihr  Hauptarbeitsfeld  und  durch
Anlage  von  Kautschukpflanzungen  und  zahlreiche
Faktoreien  beträchtliche  Privatinteressen  geschaffen
hat,  welche  die  französische  Regierung  schützen  mußte.

Die  Ansprüche  Frankreichs  auf  Kunde  und
Binder  waren  nach  dem  Wortlaut  des  Vertrages
von  1894  unanfechtbar;  wollte  Deutschland  im
Südosten  Kameruns  den  uneingeschränkten  Zutritt
zu  den  Wasserstraßen  des  Dscha  und  Ssanga  erlangen
  und  dort  nach  den  Wünschen  der  Hamburger
  Interessenten  und  sehr  gegen  die  Intentionen
  der  französischen  Konzessionsgesellschaften,
welche  jede  etwaige  Stärkung  der  deutschen  Konkurrenz
  an  dieser  Stelle  perhorreszierten,  festen
Juß  fass  sen,  „o  konnte  dies  nur  mit  Hilfe  der  ihm

d  g  für  das  Kunde-IALLILAL

  n—n

 

 

Gazagebiet  geschehen.

Nachdem  sich  die  Kolonialverwaltung  auf  Andrängen
  und  unter  ausdrücklicher  Billigung  der
interessierten  Hamburger  Kaufmannskreise  dazu
entschlossen  hatte,  die  Verhandlungen  in  dem  Sinne
einer  Abrundung  des  deutschen  Besitzstandes  in
Südostkamerun  und  des  Erwerbes  von  möglichst
ausgedehnten  Ufergrenzen  in  diesem.  Gebiete  zu
führen,  war  nach  der  Vertragslage  ein  Erwerb
von  Kunde  und  Binder  bei  der  großen  Bedeutung,
die  vor  allem  letzterer  Ort  in  den  Augen  der
französischen  Regierung  für  die  Entwicklung  ihrer
Kolonialpläne  in  den  Tschadseeländern  hat,  ausgeschlossen.
  Es  blieb,  nachdem  die  Wahl  des
Entschädigungsobjektes  getroffen  war,  kein  weiteres
Tauschobjekt  von  genügendem  Wert  für  Deutschland
  übrig,  dessen  Preisgabe  Frankreich  vielleicht
hätte  veranlassen  können,  noch  in  eine  Aufgabe
des  einen  oder  andern  der  beiden  genannten  Gebiete
  zu  willigen.

Die  sonstigen  vorgenommenen  kleinen  Grenzänderungen
  hatten  nur  das  Ziel,  die  politischen
Scheidelinien  möglichst  mit  natürlichen  Grenzen
in  Einklang  zu  bringen  und  ihnen  unter  Wahrung
der  beiderseitigen  Interessen  eine  den  Verhältnissen
besser  angepaßte  Gestaltung  zu  geben.
        <pb n="505" />
        G  429  20

Deutsch-Südwestafrika.
Vom  Bau  der  Südbahn.

Ende  April  ist  nach  einer  amtlichen  telegrabhischen
  Meldung  die  am  linken  Ufer  des  Großen
Fischflusses  gelegene  Station  Secheim  eröffnet
worden.  Nachdem  somit  die  schwierige  Strecke
des  Modder-,  Gunab-,  Naiams=  und  Fischflußriviers
in  zeitraubendem  Vortrieb  bewältigt  ist,  wird  die
Gleisspitze  auf  dem  letzten,  günstigeren  Abschnitte
wieder  rascher  vorrücken  und  in  wenigen  Monaten
  in  Keetmanshoop  sein  können.

Jur  Kröbeiterfrage.

Der  Mangel  an  ausreichendem  Arbeitermaterial
  hat  sich  beim  Bau  der  Otavibahn  und
im  bergbaulichen  Betrieb  von  Tsumeb  wiederholt
empfindlich  bemerkbar  gemacht.  Um  so  erfrenlicher
  ist  die  vom  Gouvernement  soeben  übermittelte
  Nachricht,  daß  neuerdings  ein  starker
Zuzug  von  Ovambos  zum  Bahn=  und  Minenbau
  im  Norden  des  Schutzgebietes  stattfindet.
Jüngst  sind  in  einer  Woche  annähernd  tausend
Ivambos  bei  der  Tsumeb=  und  Guchab-Mine
neu  eingestellt  worden.  Die  Leute  meldeten  sich
—  angeblich  auf  Befehl  ihrer  Kapitäne  zunächst
  beim  Bahnbau  Otavi—Grootfontein;  sie
wurden  dann,  da  sie  wegen  der  inzwischen  ersolgten
  Vollendung  nicht  mehr  benötigt  wurden,
an  die  Minen  überwiesen.

Dieser  Zuzug  von  Ovambo-Arbeitern  ist  auf
Linen  Werbezug  zurückzuführen,  den  der  Bur
Dirk  Oosthnizen  im  Novoember  unternommen
hat.  Der  Gouverneur  hatte  diesem  die  Erlaubnis
zur  Arbeiteranwerbung  erteilt.  Oosthuizen  ist
don  Ovambohäuptlingen  bekannt.

Unter  den  bei  der  Guchab-Mine  eingestellten
OLvambo  befinden  sich  übrigens  auch  einige  Herero,
die  ebenfalls  aus  dem  Ovamboland  gekommen
lind  und  als  Ovambo  gelten  wollten.  Sie  sind
wie  diese  nur  mit  einem  Lendenschurz  bekleidet
kand  haben  nach  Ovambo-Art  das  Kopfhaar  bis
aur  einen  Haarbüschel  in  der  Mitte  kurz  geschoren.
Als  Grund  für  ihre  Verkleidung  führten  sie  an,
ie  hätten  Furcht  gehabt,  als  Herero  erkannt  und
eshalb  gestraft  zu  werden.  Sie  erzählten  weiter,
imi  Ambolande  hielten  sich  noch  viele  (7)  Herero
auf,  die  gerne  zurückkommen  wollten;  sie  fürchteten
ber,  wegen  ihrer  Teilnahme  am  Aufstand  besan
  zu  werden  und  den  Rest  ihrer  Viehbestände
verlieren.  Im  allgemeinen  geht  es  ihnen
nach  ihrer  Aussage  bei  den  Ovambos  schlecht.

 

Für  den  Fall,  daß  wirklich  weitere  Hereros
aus  dem  Ovambolande  zurückkehren  sollten,  hat
der  Gouverneur  Anweisung  gegeben,  ihnen  ihr
Vieh  zu  belassen.  Dafür  müssen  sie  sich  aber
verpflichten,  unter  Aufsicht  in  Gegenden  zu
wohnen,  die  ihnen  im  Hererolande  als  Wohnund
  Weideplätze  zugewiesen  werden.

75

Deutsch-Ostafrika.

Die  zentralafrikanische  Sxpedition  S.  P.  des  Perzogs

AKdolf  Friedrich  Zu  ecklenburg-Schwerin.-)

Béni  am  Semlikifluß  (Zentralafrika),
0.  Januar  1908.

OÖstlich  von  der  zum  Kivugebiet  gehörigen
Landschaft  Bugoie  dehnt  sich  jener  große,  nach
Westen  fast  bis  an  den  Stebeyafluß  heranreichende
Urwaldkomplex  aus,  der  erst  an  wenigen  Stellen
von  Weißen  betreten  worden  ist.  Er  birgt  das
Volk  der  Watwa,  jenes  Räuber=  und  Jägervolk,
dessen  ich  früher  schon  Erwähnung  tat.  Dr.  v.  Raven,
der  pôre  supéricure  der  Missionsstation  Njundo,
der  ein  passionierter  Jäger  und  guter  Schütze  ist,
und  ich  streiften  mit  diesen  Kerlen  im  September
schon  seit  14  Tagen  im  Urwald  herum,  um  die
Geheimnisse  dieses  zoologisch  noch  völlig  unbekannten
  Bergwaldes,  dessen  größte  Höhen  bis
auf  3000  m  ansteigen,  nach  Möglichkeit  zu  lüften.
Manche  Rarität  hatten  wir  schon  gesammelt,  aber
noch  keinem  von  uns  war  es  bisher  gelungen,
des  Menschenaffen  ansichtig  zu  werden,  dessen
Vorkommen  im  Bugoiewalde  nach  den  Angaben
der  Eingeborenen  und  Missionare  erwartet  werden
konnte.

Aus  dem  Kivugebiet  war  bisher  erst  ein
Eremplar  des  Menschenaffen,  das  im  Jahre  1904
von  Hauptmann  v.  Behringe  am  Saoyino  erlegte,
  bekannt  geworden.  Es  erhielt  im  Berliner
zoologischen  Museum  den  Namen  CGorilla  Behringei.
  Nach  Aussage  von  Eingeborenen  am
Mgahinga  wurde  dort  im  letzten  Jahre  ein  zweites
Erxemplar,  zweifellos  ebenfalls  Behringei,  auch
Kimanda  impundu  genannt,  von  einem  belgischen
Herrn  geschossen.  Ich  habe  näheres  hierüber  nicht
in  Erfahrung  bringen  können.

Die  Erlegung  eines  Vertreters  der  im  Bugoiewalde
  lebenden  Gattung  mußte  also  einen  wertvollen
  zoologischen  Beitrag  liefern.

Nach  unseren  späteren  Beobachtungen  lieben
die  Gorillas  besonders  die  Ränder  des  hohen

*)  Auszüge  aus  den  Reiseberichten  des  Lerzogs
  in  der  „Täglichen  Rundschau".  Vgl.  „KNol.  Bl.“

1908  Nr.  3.  Seite  111  ff.  und  Nr.  7.  Seite  ½31  fl.
        <pb n="506" />
        Urwaldes.  Am  Mgahinga  hatten  wir  frische
Losung  und  Fährte  an  der  Grenze  der  Bambusmit
  der  Hochwaldzone  gefunden,  im  Innern  des
Waldes  dagegen  niemals  Anzeichen  ihres  Vorkommens
  bemerkt.  Über  die  Lebensweise  des
Gorilla  ist  noch  wenig  bekannt.  Mit  Bestimmtheit
  konnten  wir  die  Benutzung  von  Schlafbäumen
während  der  Nacht  konstatieren,  unter  denen  ein
Mungu  genannter,  sehr  hoher  und  bis  zur  Krone
astfreier  Podocarpus  sowie  eine  Sopotacee,  hier
Mutoie  benannt,  der  großen  Ubersicht  und  damit
verbundenen  Sicherheit  wegen  bevorzugt  werden.
In  den  Morgenstunden,  etwa  zwischen  7  und
9  Uhr,  verlassen  die  Gorilla,  die  ein  Familienleben
  zu  5  bis  8  Mitgliedern  führen,  ihre  Schlafbäume,
  um  zu  äsen.  Der  Gorilla  ist  nicht
wählerisch  in  seiner  Nahrung.  Nach  Angaben
der  Watwa  werden  Blätter,  Rinde,  Blüten,
Knospen  und  junge  Triebe  gern  genommen;  doch
decken  sich  meine  Beobachtungen  hierin  nur  in
bezug  auf  die  Sopotacee  (Mutoie),  während
Dr.  Schubotz  später  bei  der  Verfolgung  auf  der
Erde  befindlicher  Gorillas  frisch  gekaute  junge
Bambustriebe  fand.

Bei  Sonnenaufgang  und  abends,  wenn  die
kurze  Dämmerung  naht,  hört  man  weithin  das
schwach  einsetzende,  dann  anschwellende,  durchdringende
  Geschrei  der  Gorillas,  das  die  Watwa
auf  Zwistigkeiten  innerhalb  der  „Familie“  zurückführen.
  Dies  ist  der  Augenblick  für  den  Jäger,
einzugreifen  und  ein  Anschleichen  zu  versuchen.

Wir  hatten  unser  Lager  an  den  Südrand  des
Waldes,  in  die  Nähe  des  Häuptlings  Chuma  verlegt.
  Hart  unter  uns  dehnte  sich  eine  steile,  tiefe
Schlucht,  auf  deren  Grund  ein  Wildbach  rauschte;
sie  trennte  uns  vom  jenseitigen  Hange  des  Berges,
auf  dem  sich  das  Geschrei  meist  hören  ließ.  Die
einzelnen  Familien  haben  stets  ein  bestimmtes
Revier,  das  ungern  verlassen  wird.

Einen  Versuch,  am  Abend  bei  schwindendem
Lichte  mich  heranzupürschen,  mußte  ich  als  völlig
undurchführbar  ausgeben,  da  das  fast  undurchdringliche
  Unterholz  nur  auf  Händen  und  Knieen
zu  durchkriechen  war.  Ich  mußte  also  bis  zum
Morgen  warten.

Noch  vor  Tagesgrauen  saßen  wir  drei  schon
fertig  vor  den  Zelten  und  erwarteten  den  ersten
Schrei.  Als  einzigen  Begleiter  hatte  ich  mir  einen
Watwa  ausersehen.  Dies  hatte  anfangs  viel
Schwierigkeiten  gemacht.  Alle  größeren  Familien
der  Ruanda  bewohnenden  Bevölkerung,  der  Watussi,
  der  Wahutu  und  so  auch  der  Watwa,  haben
ein  ihnen  geheiligtes  Tier,  musiro  genannt,  dessen
Tötung  durch  ein  Mitglied  der  Familie  schweres
Unheil  heraufbeschwören  würde.  So  hat  die
Familie  der  Sultans  Mfingo  beispielsweise  den
Kronenkranich,  die  Familie  des  Mtualen  Kaware

 

430  2

den  Frosch  als  musiro.  Unglücklicherweise  bezeichnen
  nun  die  Watwa  gerade  den  Gorilla  als
ihren  musiro,  woraus  sich  die  Ablehnung  meines
Führers  erklärte.  Auf  die  Vorstellung  hin,  daß
er  sich  ja  nicht  selber  an  der  Erlegung  zu  beteiligen
  habe,  sondern  daß  dies  meine  Sache  sei
und  er  mir  nur  den  Standort  zeigen  solle,  willigte
er  schließlich  ein.

Allmählich  wurde  es  heller  und  heller;  schon
konnte  man  durch  die  Dämmerung  einzelne  Partien
  der  Waldschlucht  erkennen,  aber  noch  immer
herrschte  Totenstille.  Dann  ertönte  hier  und  da
der  erste  Ruf  eines  erwachenden  Vogels.  Von
allen  Seiten  begann  es  bald  freudig  dem  Tag
entgegenzuzwitschern,  und  als  die  ersten  Strahlen
über  die  Wipfel  der  Bäume  leuchtende  Bänder
zogen,  da  ertönte  endlich  auch  der  ersehnte  Ton
zu  uns  herüber  und  zeigte  uns  den  Standort  des
wertvollen  Wildes  gegenüber  am  anderen  Hange,
jenseits  der  Schlucht.

Der  Kriegsrat  war  schnell  fertig:  Raven  links,
im  Falle  die  Gorillas  dort  ausbrechen  sollten,  der
Pater  rechts,  ich  gerade  darauf  los.  Der  kleine
Körper  des  Watwa  rutschte  mit  bewundernswerter
Geschmeidigkeit  durch  das  unglaubliche  Gewirre
von  Lianen,  Bambus  und  Dornen  hindurch,
während  die  Kleider  des  Europäers  an  den  Dornen
beständige  Hindernisse  fanden.  Dem  Vorschlage,
den  Raven  von  einem  Watwa  einmal  bekam,
während  des  Pirschens  im  Walde  die  Kleider  abzulegen,
  konnte  ich  leider  nicht  nachkommen.

Endlich  war  der  Grund  der  Schlucht  erreicht,
der  Bach  überschritten.  Nun  galt  es:  schnell  den
Hang  hinauf,  bevor  die  Affen  den  Baum  verließen,
  von  dem  eben  wieder  jener  unvergeßliche
Schrei  ertönte,  denn  einmal  auf  der  Erde,  waren
sie  für  uns  verloren.

War  es  bergab  schon  schwierig  fortzukommen,
so  galt  dies  bergauf  in  doppeltem  Maße.  Die
Hände  zeigten  unzählige  Schrammen  und  Risse,
der  Schweiß  lief  in  Strömen  am  Körper  herab.
Endlich  brachte  ein  alter  Elefantenwechsel  Erleichterung.
  Mittlerweile  war  es  schon  7  Uhr
geworden;  nach  unserer  Schätzung  mußten  wir
jetzt  in  der  Nähe  des  gesuchten  Baumes  sein.
Eine  Ubersicht  war  durch  das  dichte  Unterholz,
das  jede  Aussicht  nahm,  unmöglich.

Mein  Führer  blieb  jetzt  stehen  und  lauschte
mit  vorgebeugtem  Kopfe,  die  Augen  auf  die  Erde
geheftet.  Dann  deutete  er  langsam  nach  oben:
.Wanakula  flüsterte  er,  „sie  fressen“.  Mit
äußerster  Vorsicht  krochen  wir  nun  weiter,  ängstlich
jedes  Reis  und  jedes  trockene  Blatt  mit  den
Händen  beiseite  räumend.  Dann  blieben  wir
wieder  stehen  und  lauschten.  Kein  Ton  vernehmbar!
  Meine  Hoffnung  sank  bedenklich.  Unschlüssig,
wohin  wir  uns  weiter  wenden  sollten,  schlichen
        <pb n="507" />
        W  431  20

wir  wenige  Schritte  vorwärts,  als  plötzlich  das
Kreischen  in  unmittelbarer  Nähe,  fast  über  unsern
Köpfen,  ertönte.  Die  Situation  war  kritisch,  denn
die  Gefahr  lag  nahe,  daß  die  Gorillas  jeden
Augenblick  den  Baum  verlassen  konnten.  Da
endlich  erreichte  ich  eine  Stelle,  wo  das  Blätterdach
  eine  Durchsicht  gestattete.  Durch  diesen  Kreis
bemerkte  ich  fast  zu  meinen  Häupten  einen  mächtigen
  Affen  auf  dem  Aste  eines  wohl  60  m  hohen
Mutoie.  Unverzüglich  flog  die  Büchse  an  die
Schulter,  krachend  rollt  der  Schuß  durch  den
Wald.  Ein  schwerer  Schlag  und  wütendes  Gebrüll
  war  die  Antwort.  Da  schiebt  sich  ein  zweites,
anscheinend  jüngeres  Exemplar  durch  die  Laubkrone.
  Der  dumpfe  Kugelschlag  gibt  mir  auch
hier  die  Gewißheit  eines  Treffers.

So  schnell  als  möglich  arbeiteten  wir  uns
nun  bis  an  den  Baum  heran,  an  dessen  Stamm
eine  sehr  starke  Schweißfährte  herunterführte.
Sie  verlor  sich  im  Gebüsch,  in  dem  wir  den
Gorilla  schwerkrank  den  Hang  hinunterflüchten
hörten.  Einem  Affen,  selbst  einem  kranken,  im
Walde  zu  folgen,  ist  für  den  Europäer  zwecklos.
So  gab  ich  auch  bald  erschöpft  die  Nachsuche  auf.
Auf  den  Schuß  erschienen  aber  nach  kurzer  Zeit
einige  unserer  Leute,  die  in  weitem  Abstand  gefolgt
  waren.  Das  Versprechen  eines  hohen  Bakschisch
  spornte  ihre  Kraft  an,  und  im  Augenblick
glitten  sie  auf  der  Fährte  dem  Wilde  nach.
Einige  Minuten  höchster  Spannung  folgten,  dann
tönten  schwach  gedämpfte  Rufe  zu  uns  hinauf,
die  in  mir  ein  unbeschreibliches  Siegesgefühl  auslösten.
  Unten  in  der  Schlucht  hatten  die  Leute
den  Affen  gestellt  und  mit  einem  Speerstich  endgültig
  gestreckt.  Da  die  Leute  erklärten,  den
schweren  Burschen  nicht  allein  herausschaffen  zu
können,  sandte  ich  ihnen  vom  Lager  aus  einen
Askari  mit  einer  Hilfskarawane.  Zwei  Stunden
später  wurde  er  an  einer  starken  Bambusstange
im  Triumphe  eingebracht.  Es  war  ein  starkes
lüngeres  Männchen.  Das  kleinere  Exemplar  konnte
trotz  starken  Schweißverlustes  nicht  zur  Strecke
gebracht  werden.

Der  erlegte  Affe  ist  der  erste  im  Bugoiewalde
von  einem  Europäer  gesichtete  Gorilla.  Aber  die
enge  faunistische  Verwandtschaft  dieses  Gebietes
läßt  auch  hier  die  Annahme  einer  nahen  Verwandtschaft
  mit  Gorilla  Behringei  zu,  falls  sich
aant  sogar  die  Identität  mit  diesem  herausstellen

Der  nächste  Tag  brachte  dem  pdre  supérieur
ein  gleiches  Weidmannsheil.  Nach  ähnlichen  Anstrengungen
  gelang  es  ihm,  den  Schlafbaum  zu
erreichen,  von  dem  er  ein  jüngeres  Exemplar
herunterschoß.  Als  er  sich  schnell  dem  Verendenden
nähern  wollte,  wurde  plötzlich  der  Busch  lebendig;
auf  wenige  Schritte  erschien  das  fletschende  Gebiß

 

eines  alten  Männchens,  das  nicht  übel  Lust  zeigte,
ihn  anzugreifen.  Mit  der  Kugel  in  der  Brust
verendete  aber  auch  dieses  nach  wenigen  Minuten.
Trotzdem  räumte  die  Herde  noch  nicht  das  Feld;
um  den  Jäger  her  zeigten  sich  noch  längere  Zeit
die  erbosten  Tiere,  die  sich  erst  allmählich  und
langsam  verzogen.

Das  Fell  des  Alten  war  mit  grau-gelben
Haaren  durchmengt,  die  Hände  und  das  Gesicht
zeigten  in  Übereinstimmung  mit  meinem  Exemplar
tiefe  Schwärze,  während  das  jüngere,  ein  Weibchen,
von  bedeutend  geringerer  Körperlänge  war  und
bei  tiesschwarzem  Haarkleide  eine  gelbliche  Färbung
  des  Gesichtes  und  der  Handflächen  aufwies.

1.  Februar  1908.

Von  Kasindi,  am  Nordende  des  Albert-Edwardsees,
  wo  wir  Weihnachten  verlebten,  erreichte
  die  Expedition  in  vier  Tagemärschen
Béni.  Bei  Karim  wurde  der  Semliki  überschritten
  und  am  Tage  darauf  bei  der  Missionsstation
  St.  Gustave  gelagert,  wo  uns  der  pere
supérieur  sehr  gastlich  aufnahmen.  Die  Häuser
und  Kapellen  machten  einen  wohlgepflegten  Eindruck,
  der  durch  das  symphatische  Auftreten  der
Geistlichen  noch  verstärkt  wurde,  die  sich  wegen
ihrer  Nichteinmischung  in  politische  Angelegenheiten
  der  besonderen  Achtung  der  Kongolesen
erfreuen.

Das  folgende  Lager  Sumbia  brachte  uns
die  völlig  überraschende,  aber  um  so  erfreulichere
Begegnung  mit  einem  österreichischen  Jagdgenossen,
dem  Husarenrittmeister  Oreydt;  der  13.  Januar
zeigte  uns  schon  von  weitem  die  sauberen  Häuser
von  Béni.  Viele  Büffel=  und  Elefantenpfade
verrieten  die  Häufigkeit  dieses  Wildes.

In  Béni  empfing  uns  der  commandeur
supérieur  Derch  mit  den  Herren  seines  Stabes,
die  ihren  Inspektionsaufenthalt  freundlicherweise
bis  zu  unserem  Eintreffen  ausgedehnt  hatten.
Denn  der  Posten  gehört  noch  zum  Gebiet  des
Russissi-Kivu  und  zur  selben  Zone  wie  Rutshura,
die  dem  Kapitän  Baudelet  untersteht,  während
als  chef  de  secteur  Kapitän  Béngets  seines
Amtes  waltet.  Nächst  dem  deutschen  Posten
Kissenyi  am  Kivusee  ist  Béni  wohl  der  ansprechendste
  Innenposten,  den  wir  berührten.  Der
plateauartige  Hügel,  der  ihn  trägt,  wird  am  Südrande
  vom  zentral-afrikanischen  Graben  bis  auf
eine  trennende  Ebene  begrenzt.  An  seinem  Westrande
  wird  er  vom  großen,  bis  nach  Kamerun
ausgedehnten  Walde  berührt,  während  der  Südosthang
  steil  zum  Semliki  abfällt,  der  sich  in
einer  Durchschnittsbreite  von  etwa  100  m  dicht
unterhalb  des  Postens  entlangwindet.

Der  Posten  hat,  wie  Rutschurru,  eine  starke
militärische  Besatzung.  Der  kommerzielle  Verkehr

5
        <pb n="508" />
        W  432  20

ist,  wie  überall  hier,  der  scharfen  Bestimmungen
wegen  sehr  gering.  Daß  viele  Schmuggelkarawanen
  die  Vorteile  des  Waldes  ausnutzen,
ist  bei  seinen  Riesendimensionen  und  der  daraus
sich  ergebenden  unzulänglichen  Kontrolle  natürlich.

Dr.  v.  Raven  und  Czekanowski  waren  während
dieser  Zeit  zur  Ergänzung  begonnener  Arbeiten
wiederum  auf  Spezialreisen  am  Südrand  des
Ruwensori  bzw.  Toro  und  Unyoro  beschäftigt,
während  sich  Herr  Kirschstein  zu  den  Schlußarbeiten
  im  Vulkangebiet  des  Kiwu  noch  eine
etwas  verlängerte  Arbeitszeit  erbeten  hatte,  die
durch  fortwährende  Neufunde  bedingt  wurde.
Czekanowski  fand  auf  seiner  Tour  einen  Stamm
von  Watwa-Leuten,  die  —  offenbar  kleiner  als
dieselben  Leute  des  Bugoiewaldes  —  zu  den
Pygmäen  zu  rechnen  wären,  während  die  Bugoie-Watwa
  keineswegs  zu  diesen  zu  zählen  sind.
Dr.  v.  Raven  hatte,  als  er  sich  zur  Blutuntersuchung
  in  das  Gebiet  der  Wasongora  begab,
das  Unglück,  von  einem  angeschossenen  Büffel,
dem  er  auf  der  Schweißfährte  folgte,  ganz  unvorhergesehen
  angenommen  und  in  die  Luft  geworfen
  zu  werden.  Nach  „Rückkehr“  auf  den
Boden  warf  sich  der  wütende  Büffel  nochmals
auf  seinen  Gegner,  worauf  das  Tier  von  zwei
Askari  zusammengeschossen  wurde.  Herr  v.  Raven
trug,  wenn  auch  keine  gefährlichen,  so  doch  sehr
erhebliche  Verletzungen  am  Ellenbogen,  in  der
Muskulatur  des  Oberarmes  und  an  der  Brust
davon,  die  seiner  ärztlichen  Tätigkeit  für  längere
Zeit  ein  Ende  setzen  werden.

Der  übrige  Teil  der  Expedition,  die  Herren
Dr.  Schubotz  und  Mildbraed,  Oberleutnant
Weiß,  Leutnant  Wiese  und  ich,  sowie  der
belgische  Leutnant  Vériter,  unternahmen  am
18.  Jannar  eine  Exkursion  in  den  westlich  von
Beni  gelegenen  Teil  des  Urwaldes.  Oberleutmant
Weiß  hatte  nach  umfangreichen  Arbeiten  im  kongolesisch-englisch
  -strittigen  Gebiete  genaue  Routenaufnahmen
  bis  hierher  gemacht,  eine  Aufgabe,
die  ihm  auch  jetzt  wieder  zufiel.

Je  mehr  wir  in  den  Wald  eindrangen,  desto
mehr  erregte  die  Neuheit  der  Flora  die  Aufmerksamkeit
  unseres  Botanikers  Dr.  Mildbread,
da  sich  keinerlei  verwandtschaftliche  Formen  mit
der  Flora  bis  dahin  gesehener  Wälder  zeigten.
Formen=  und  Artenreichtum  ist  ungeheuer  groß,
so  daß  der  botanische  Sammler  fast  in  Verlegenheit
  über  sein  Programm  geriet.

Wir  sind  hier  im  Gebiete  des  Okapi,  das
überall  im  Flußgebiet  des  Aruwimi  und  Uälle
vereinzelt  vorkommt;  doch  ist  seine  Erlegung  ganz
außerordentlich  schwer  und  hängt  für  den  Europäer
  lediglich  vom  Zufall  ab.  Es  war  uns  durch
Vermittlung  ihres  Chefs,  des  Sultans  Muera
gelungen,  einige  der  Urbewohner  des  Kongo- 



 

Urwalds,  der  Mombutta-Pygmäen,  als  Begleiter
zu  erhalten,  ohne  deren  Hilfe  ein  Umherstreifen
im  Walde  unmöglich  ist,  sobald  man  die  Verkehrswege
  nach  Irumu  oder  Mawambi  verläßt.  Die
einzige  Kommunikationsmöglichkeit  besteht  in  den
sich  permanent  kreuzenden  alten  und  frischen
Elefantenpfaden,  wodurch  einem  Weißen  jede
Orientierung  geraubt  wird.

Die  Mombutta  machten  einen  intelligenten,
netten  Eindruck  und  nahten  ohne  Schen.  Trotzdem
  wir  nach  ihrer  Angabe  die  ersten  Europäer
waren,  mit  denen  sie  in  Fühlung  kamen,  fanden
sie  sich  schnell  in  die  neue  Situation.  Ihr
Orientierungsvermögen  ist  fabelhaft.  Die  Färbung
ist  auffallend  hell  und  der  Körperbau  kräftig.
Aus  gutmütigen  Gesichtern  schauen  intelligente
Augen,  die  einen  Rückschluß  auf  stark  entwickelte
natürliche  Sinne  zulassen.  Der  Gesamteindruck
wird  vielleicht  nur  durch  die  Breite  der  Nasenflügel
  etwas  beeinträchtigt.  Im  Gegensatz  zu  den
Watwa  im  Bugoiewalde,  deren  Indolenz  den
ruhigsten  Europäer  zur  Verzweiflung  treiben  kann,
schlugen  die  Mombutta  ohne  Scheu  ihre  Schlafstätte
  zwischen  unseren  Trägern  auf,  jedes  Winks
zu  Führerdiensten  gewärtig.

Meine  eigenen  Messungen,  die  aber  auf  keinen
anthropologischen  Wert  Anspruch  machen  wollen,
ergaben  bei  einer  Anzahl  Vertreter  dieses  Pygmäenstammes
  Höhen  zwischen  136  und  142em,  während
nur  ein  Mann  mit  145  cm  dieses  Maß  überschritt.

Feste  Wohnplätze  kennen  sie  allem  Anschein
nach  nicht;  diese  werden  vielmehr  fortwährend
gewechselt,  aber  niemals  nach  außerhalb  der
Waldzone  verlegt.  Sie  bestehen  aus  Lianengerüst,
  das  mit  Blätterwerk  überdacht  ist.

Die  Kleidung  besteht  aus  einem  durch  den
Spalt  gezogenen,  vorn  und  hinten  herabhängenden
  Schurz  aus  grauem,  wollartigem  Rindenstoff,
der  vom  Supabaume,  tief  im  Inneren  des  Waldes,
gewonnen  wird.  Bei  den  Frauen,  die  sich  in
der  Größe  von  den  Männern  nicht  unterscheiden,
findet  man  als  Schmuck  gelegentlich  durch  die
Lippen  gezogene,  dünne  Kupferringe,  an  denen
je  eine  Kaurimuschel  hängt.  Die  Weiber  starren
fast  alle  im  „Urschmutz“  und  sind  von  abschreckender
  Häßlichkeit.

Die  Kinder  werden  auf  der  Hüfte  der  Mutter
sitzend  getragen  und  von  einer,  manchmal  ganz
dünnen  Schnur  unterstützt,  die  über  die  Schulter
der  Mutter  läuft  und  manchem  kleinen  Wurme
durch  tiefes  Einschneiden  in  den  weichsten  Körperteil
  jämmerliche  Tränen  der  Qual  entlockt.  Körbe
und  ähnliche  Lasten  werden  an  breiten  Bastbändern
  mit  der  Stirne  getragen,  während  der
getragene  Gegenstand  über  den  Rücken  hängt.

Die  anderen  Bewohner  des  Waldes  und
seiner  Grenzen  sind  die  Wabuba,  zu  denen  sich
        <pb n="509" />
        G  433  20

nach  den  Außenrändern  hin  die  Wanenda  gesellen.
  Beide  sind  ansprechende  Menschenschläge.
Bezüglich  der  reichgeschmückt  einhergehenden
Weiber  der  Wabuba  kann  man  sogar  von  auffallend
  hübschen  Gesichtern  mit  schönen,  etwas
melancholisch  dreinblickenden  Augen  reden.  Eine
Erscheinung,  die  noch  mehr  auf  die  Kinder  zutrifft.

Doch  zurück  zum  Okapi.  Die  Pygmäen  erlegen
  dieses  seltene  Wild  zur  Regenzeit,  indem
sie  seine  Fährte  an  Flußläufen  und  Bächen  suchen.
Da  das  Okapi  viel  wechselt  und  ängstlich  jeden
Sonnenstrahl  meidet,  so  wird  die  Fährte  dann
tagelang  verfolgt,  bis  es  den  Jägern  gelingt,
das  schlafende  Tier  zu  beschleichen  und  auf  wenige
Schritte  durch  Speere  zu  erlegen.  Uns  wurden
mehrere  Gürtel  aus  Okapifell  gebracht,  das  dem
Leder  des  Zebra  ähnelt.

Mehr  noch  als  das  Okapi  (auch  vielfach  Kwapi
genannt)  erregte  unsere  Aufmerksamkeit  die  Beschreibung
  eines  anderen  Waldbewohners,  der  von
Mombutta  und  Wambuba  übereinstimmend  beschrieben
  und  Soli  genannt  wird.  Als  charakteristisches
  Unterscheidungsmerkmal  beider  Tiere
gelten  die  beim  Soli  den  Rücken  deckenden
weitzen  Längs=  und  Querstreifen,  die  bei  dem
Okapi  nur  an  den  Läufen  und  unteren  Bauchseiten
  zu  finden  sind,  während  sein  Rücken  einförmiges
  Braun  zeigt.  Das  Soli  trägt  ferner
im  Gegensatz  zum  Okapi  ein  aufrechtstehendes
Gehörn  von  etwa  40  em  Länge.  Die  Existenz
dieses  in  der  Zoologie  wohl  noch  nicht  bekannten
Tieres  darf  durch  die  übereinstimmenden  Beschreibungen
  völlig  unabhängiger  Erzähler  als
erwiesen  gelten.

Ein  Wald-Camp  in  einem  früheren  Mombuttalager
  brachte  uns  in  mühsamen  Pürschgängen
einige  Affenarten,  sowie  durch  Leutnant  v.  Wiese
einen  Elefanten,  der  nach  seiner  minimalen  Allgemeinerscheinung,
  verglichen  mit  den  Zahnflächen
und  dem  entwickelten  Elfenbein,  als  Zwergvertreter
seiner  Gattung  angesprochen  werden  muß.  Leider
fanden  Dr.  Schubotz  und  ich  am  nächsten  Morgen
nur  noch  die  Rückenwirbel  nebst  dem  sorgsam  mit
der  Haut  abgetrennten  Kopfe  vor,  da  der  Rest
bereits  in  den  Magen  der  findigen  Mombutta

 

und  Träger  gewandert  war.  Die  Länge  dieser
Rückonsäule  bis  zum  Becken  betrug  nur  112  em.
Die  Maße  des  längsten  Zahnes  einschließlich  des
im  Schädel  befindlichen  Teiles  betrugen  78  cm
bei  23  cm  Dicke  am  Austritt  aus  dem  Schädel.
Alle  Waldbewohner  unterscheiden  „kleine“  und
„große“  Elefanten.  Aus  diesen  Angaben  kann
freilich  kein  Schluß  auf  Alter  oder  Rasse  gezogen
werden;  ihre  Richtigkeit  wird  aber  durch  die  auffallend
  vielen  kleinen  Fährten,  die  man  neben
den  großen  sieht,  bestätigt.  Um  so  bedauerlicher
war  der  Mangel  an  Zeit  zur  genaueren  Untersuchung
  dieses  interessanten  Problems.

Eine  weitere  Überraschung  war  die  Erwerbung
eines  Felles  von  einer  mir  bis  dato  fremd  gebliebenen
  Antilope,  die  von  den  Mombutta  Dotzi
genannt  wird.  Das  Fell  ist  von  einförmig  brauner
Farbe  und  zeigt  auf  dem  Rücken  einen  vom
Widerriß  zum  Wedel  breiter  werdenden  gelben
Strich  von  derselben  Haarlänge  des  Rumpies,
der  am  Spiegel  ausläuft.  Wenn  ich  dann  nur
noch  zwei  weitere  Antilopenarten  zu  erwähnen
vermag,  so  liegt  dies  an  der  Kürze  der  uns  für
dieses  Riesengebiet  zur  Verfügung  stehenden  Zeit.

Es  sind  dies  eine  auf  Kingwana  Lindo,  auf

Kinande  Haissuku  benannte  bräunlich-silbergraue
und  eine  hellbraunfarbige,  Munso  genannte  Antilope.
  Beide  gehören  zur  Gattung  der  Zwergantilopen.


Das  Waldgebiet  von  der  vielfachen  Größe
des  Deutschen  Reiches  bietet  naturgemäß  eine
solche  unendliche  Fülle  von  Problemen,  daß  sie
von  einer  Expedition,  die  sich  nicht  lediglich  und
für  Jahre  hinaus  deren  Lösung  zur  Aufgabe
macht,  unmöglich  recht  erforscht  werden  kann.
Wenn  man  bedenkt,  daß  der  Major  Powell
Cotton,  der  vor  zwei  Jahren  in  einem  weiter
südlich  bei  Mokala  gelegenen  Teile  des  Waldes
jagte,  in  fast  halbjähriger  Frist  nur  ein  einziges
Okapi  durch  die  Mombutta  erlangte,  so  mag  man
die  Schwierigkeiten  ermessen.  Daß  trotzdem  in
kurzer  Zeit  ein  bedeutendes  Material  gesammelt
wurde,  ist  dem  unermüdlichen  Fleiß  der  einzelnen
Herren  unserer  Expedition  zu  danken.

Samoa.
——.——  der  beim  Sollamt  Hplo  im  III.  Viertel  1907  fälllg  gBewordenen  Jollbeträge.

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  im
obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres

Gegen  den  gleichen
Zeitraum  des  Vorjahres


 

 

1907  *  10906
Einfuhr  Ausfuhr  zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  zusammen  mehr  weniger
Mk.  Mk.  Mk.  Mk.  Mk.  Mi.  ·  Mk.
88  516,09  —  88  516,09  85  914,66  —  85  914,66  2601,43
        <pb n="510" />
        W  434  20
Togo.

Die  Rusfuhr  an  Dalmhernen,  Dalmöl,  Oais,  Kautschun  und  Rohbaumwolle  über  die  Seegrenze

im  Jahre  1907.

 

 

 

Zollant  Lome:  —  Zollat  Anecho:
I  l  —f’—
-  Roh-  2*  «  ’R
Palm-  p  Kant-  Palm-  *'  Kaut-  1l
s  almöl  Mais  baum-  Palmöl  Mais  baumkerne
  6  schuk  wolle  kerne  6  schuk  wolle
ke  g  E—  e  ku  kt  m—umm.-  1  kE
L  -
I.  Viertel  162  733r  88  826,  287  096  51  109.—  50  180  328  162  590917.  583  7566.  765  2289
II.  »..  789  054  340  420  78  292  39  991,  106  892  516  656  89  901  1162.325  —  —
III.  »..  883402238410310444131016.81314  913  13  854  3  081  481  636  —
IVV.  675  789  181  069/  4  113  964  40  1311  87228  152  117  7  1  137.  5  813  188  36  —

 

 

 

1

Zusammen811  ors  848  725  3028  793,  162  217,  275  614  11  00  1  64  0  50  1137  2289
Dagegen  19061  742  344  217  804  3  017  337  125  889  160  511|  1  560  722  239743  4  422  373  5886  932

 

1  068  684  630  921  53011456  36858  115  103  250  112  128  934  6218677  49  1357
mehr  mehr  mehr  mehr  mehr  weniger  weniger  mehr  weniger  mehr

 

 

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Hondels  des  Schutggeblets  Logo  im  III.  Viertel  des  Ralenderjahres  1907

im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  glelchen  eitraum  des  Vvorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A.  Snkudr
Im  m
meßh  .Btei  u.  0.6
Benennung  der  Warengruppen  1907  1906  nahme'  nahme
Wert  Wert  Wert  Wert
Ml.  Mk.  Mk.  Mk.
J.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  17792  11  739  6  053  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Fri  üchte  .  18  905  14  800  —  395
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmitte.  .  133  244  165  441  —  32  197
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  .  364  270  94  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  ..  107  309  279  085  —  171  776
s)  Sämereien,  lebende  Pflansen,  Futtermittel  (letziere
soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  denannt)  275  185  90
g)  Faserpflanzen  ...  ..  160  —  160  —
h)Ekzcugnncher  Forstwirtschaft.  ...  ...  38  451  30  480  7971  —
Zusammen  1  ...  311500  501  500  —  190  000
ll.  Tiere  und  tirrische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tier  1981  1  286  695  —
b)  Fleisch  und  neerischer  Erzeugnisse  aller  *  ...  92567  52  053  40  514  —
Zusammen  1  94.548  53  339  41  209  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.,  Mineralöle  82  434  52  102  30  332  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  8271  9617  —  1  316
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (ander
Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  144  4147  41750  —  am
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Betleidungsgegenstände  *
(außer  Lederwaren)  559  571  464  310  95261  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch  rschneranne.  8  944  8891  53  —
VIII.  Gummi=  und  Knutschukwaren  .  7162  1526  5636  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwa  14  345  13  284  1  061  —
X.  Papier-  u.  Pappwaren,  iniur  ¾  nunstgegenstände  21  566  13  490  8  076  —
Xl.  Stein-,  Ton=  und  Glasw  .  41  688  22376  22312
XII.  Metalle  und  8  ’mußer  Iustrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Lerb  urbesten.  Metalle  und  d  Lalbzeug  .....  36  457  2424  34  033  —
b)  Fabrikate  ...  97459  95  800  1  659  —
Zufammen  NlII  133  916  98224  35  692  —
        <pb n="511" />
        G  435  20
Im  Im  "
III.  Viertel.11.  erer  Zu=  Ab-Beunennung
  der  Warengruppen  1907  nahmenhme
Wert  keen  Wert  Wert
in  Mk.  in  Mk.  in  Mk.]  in  Mk.

XIII.  Instrumente,  Maschinen  n  und  Fahrzeuge  30  782  27265  3  517  —

XIV.  Hafen  und  Munition  53  989  66  223  —  12234
XV.  Gel  306  353  121  666  184  687  —

Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1907.  1722  516  1  498  563  223  953  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1396  329  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  —+  326  187  —  —
"B.  Rusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Pflanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  386  693  109  697  276  996  —
b)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  103  924  304  931  98  993  —
c)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  1574  20  1  554  —
)  Faserpflanzen  63  766  60  6938  9  073  —
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  208  369  205  366  3  003  —
Zusammen-—  I  1  064  326  680  707  383  619  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisje  .
a)  Lebende  Tiere  19  700  15  050  4650  —
b.  Tierische  Erzeugnisse  .....  55  088  12219  42  869
Zusammen  II  74  788  27269  47  519  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstofe  ..  —  —  —  —
IX.  Geweröliche  Erzeugnisse  19298  18  930  30  368  —
V.  Geld  .  100  957  257  324.  143  633  —
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1907)1589  369  984  280  605  139  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1423  841  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  +  165  528  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1907  3  311  885  24482  793  829  092  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2  820  170  —  —  —
Zunahme  —,  ebnahme  —.  +  491  715  1  —  —  I  —
Wichtigste  Warenpostttonen.
In  ll.  b  iertel  Im  nl-  1iereel  Zunahme  Abnahme
Beuennung  der  Waren
Menge  WertMenge  Bert  Menge  Bert  Menge  Wert
krg  Mi.  kg  Mk.  keMi.  ke
A.  Einfuhr.

Mehte  und  Backuaren  29  827  12643  23052  9972  5  875  2671  —  —
emüse=  und  Köstkonserven.  ein-  s  1
gemachtes  Obs  6057  6282  11  981  11  796  —  —  5924  5514

Kolanüsse  ..  19720221783339951530  —  —  13  679  29352

5005  60  783  66  540  77009  —  12  544  16226
Kbatfabritat-  ...  686  9  133  3243  10  721  —  2557  1588

Siille  Weinc.  .  (Liter)  14  081  9  867  18  769  15  999  —  —  4688  6132

Lsanmweine  aller  Art  (Liter)33  02  75  050|352  406  238  647  —  —  219  381  163  597

Bier-  (Liter)  28  950  16  649  33  013,  16  329  —  320  1.054  —
au-  und  Nubholz.  ..  ..1883.·-3038123195  793  30  480  —  70643  7388  —

Fleisch  und  Zrbtreitungen  von  «  I
Fleisch.  einschl.  Fleischkonserven  8  700  9999  anst  10  562  1  816  —  —  563
        <pb n="512" />
        W  436  20

 

 

   
  
 
  
        

 

 

 

 

 

 

Im  I.  Biertel  Im  III  Vertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren
Menge  Wert  s  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge.  Wert
kg  Mk.  egMk.  ka  Mk.  kte  Ml.
—  ·
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser-  D
tiere  aller  159  987  68  428102  154  25  344833  43  084  —
Milch,  Uuter.  Käse,  Eier,  Honig  "
und  sonstige  tierische  Nahrungs-  1
mittel  ...  9  178  11  375  10  834  12522  —  —  1  356  1147
Zement,  Kalk,  Preide,  Wonstige  D
Erden  und  Steine  332  627.  16  408111932  6960220  695  9  443  —  —
452  856  28  82933297241  23  693|155  615  5  130  —  —
r  runbien.  Fre  37  4411  1352  19  520  731  17921  621  —  —
.  (Li  iter)  166  571  32  192  94  971  18  997  71  597  13  195  —  -
Art  1177  5  862  18  321  8  117  —  —  6  550  2255
......  1339535514  17927  39658  —  -—  4532  414
......  123978I423046107447366172  16  531  56  871  —  —
Hüte,  Mützen.
Schirme,
....-  10  118  41  778  6  069  26  832  4079  11946  —
1  0661  5  023  813  5519  218  —  —  496
—  264  28  130  7  326  8  858  11  938  19277  —  —
Stan-38
  524  10  840  6126  2  000  27408  8810  —  —
...-...  10  681  14  465  17222.  5  4144  0  —  —
besonders  genannt  93652  66111  93  137  64536  515  1  575  —  —
aus  unedlen  Me-  s  «  ·
tallen  .  «2675114971  12197  21094  —  —  9  522  6  123
Landwirtschaftliche  Maschinen  .  17075.  7600  4513  55502532  2050  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  3  726)  4  908  3061  4528  665]  380  —  —
aller  Art,  auch  Fahrräder  ..  45938821  10  908  13964  —  —  6  315  5113
Feuerwaffen  (Stück)  1522  15331  2458  18  733  —  —  936  3  102
Scherhorelver  und  2  Jundbüchen  .  432433777024Al43760  8712  —  —  84
Goldmünzen  .  —  2560  —  3  890  —  —  —  1330
Silbermünzen  —  300  243  —  115  346  —  184  897  —
B.  Ausfuhr.
Mais  16270  516  377  891  1  736  414  100  899  4  540  102  276  992  —
Kalao  1919  2  059  562  373  1  387  1  686  —  —
Palmkerne.  .  12251773895081188287927861  36  890  61647  —  —
Palmö.  252  671  104019  14793  59  568107878  44438  —
Rohbaumwolle  83  894  63  76672692  60  693  1202  3  073
8  guschn  31  652  207615  22948  201  905  87  2  710
Elfenbein  2377  45  781  956  11  177  1  421  34  604  –
Silbermünzen-  —  100  637  —  256  874  —  143  763  —  —

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten.

Die  Baumwollernte  Agvptens  im  Jahre  1907  os.

Über  den  Ausfall  der  Baumwollernte  Agyptens
im  Jahre  1907/08  liegen  von  sachkundiger  Seite
die  nachstehenden  vorläusigen  Angaben  vor.

Für  die  Ernte  1907/08  hat  laut  den  Mitteilungen
  desägyptischen  Finanzministeriums  ein  Mehranbau
  von  beinahe  100  000  Feddan  (42  000  ha)
gegen  das  Erntejahr  1906/07  stattgefunden
(1  603  272  gegen  1  506  288  Feddan,  das  ist
673  374  ha  24  a  gegen  632  640  ha  96  a),  und
zwar  entfielen  hiervon  67  000  Feddan  auf  Oberägypten,

  was  auf  den  Gesamtanbau  in  diesem
Distrikt  ein  Plus  von  mehr  als  20  v.  H.  ausmacht.

Gewachsen  ist  die  Ernte  1907/08  im  allgemeinen
  unter  recht  günstigen  Verhältnissen;  mit
der  Bewässerung  war  man  überall  sehr  zufrieden,
Klagen  über  Raupenschaden  hat  man  kaum  zu
hören  bekommen.  Dennoch  aber  haben  die  ungünstigen
  Witterungsverhältnisse  im  September
und  in  der  ersten  Hälfte  Oktober  genügt,  Schaden
hervorzurufen  und  namentlich  der  Qualität  der
Baumwolle  Abbruch  zu  tun.

 

Mit  den  Schätzungen  des  Gesamtergebnisses
        <pb n="513" />
        437  20

hat  man  in  dem  Berichtsjahre,  wenn  nicht  alles
trügt,  gleich  zu  Anfang  mit  etwa  6  ¾  Millionen
Kantar  (3  032  643  dz)  das  Richtige  getroffen.

Man  sagt  zwar  jetzt,  und  zum  Teil  mit  Recht,
daß  Baumwolle  in  den  Dörfern  in  Erwartung
höherer  Preise  zurückgehalten  worden  sei,  immerhin
  aber  dürften  diesbezügliche  nachträgliche  Zufuhren
  das  Resultat  von  6¾  Millionen  Kantar
kaum  nennenswert  vergrößern.

Das  Ergebnis  beim  Entkernen  ist  durchschnittlich

  um  1  bis  2  v.  H.  besser  gewesen  als  im.

Vorjahre.
Ganz  bedeutende  Veränderungen  haben  sich

im  Berichtsjahr  in  der  Preisgestaltung  ägyptischer

Baumwolle  herausgebildet.

Als  man  im  Jahre  1907  die  kommende
Ernte  zu  handeln  begann  —  und  dies  geschah
schon  im  Februar  1907  —  stand  man  unter
dem  frischen  Eindrucke  der  hohen  Preise,  die
man  die  Spinnerei  für  damals  disponible  Ware
bezahlen  sah,  und  so  war  es  natürlich,  daß  das
oben  angedeutete  frühzeitige  Eingreifen  des  Konsums
  die  Erwartungen,  welche  man  von  dem
voraussichtlich  noch  gesteigerten  Verbrauch  ägypltischer
  Baumwolle  hegen  zu  dürfen  glaubte,  auf
das  höchste  spannte.

Es  gab  dann  während  des  Sommers  zu
Zeiten  fast  keine  Verkäufe  neuer  Ernte,  die
Spinnerei  schien  jeden  Preis  anlegen  zu  können,
so  daß  es  geschehen  konnte,  daß  Baumwolle  für
Lieferung  November  1907  im  Juli  1907  auf
etwa  21  Tallaris  (88,14  Mk.)  stand,  während
à.  B.  derselbe  Termin  pro  1908  heute  15  3/16  Tallaris
  (63,75  Mk.),  also  pro  Kantar  nahezu  6  Tallaris
(25,18  Mk.)  weniger  kostet.

Dieser  starke  Rückgang  der  Preise  ägyptischer
Baumwolle  ist  im  allgemeinen  auf  die  seit  dem
Herbste  1907  eingetretene  Verschlechterung  der
Gesamtgeschäftslage  zurückzuführen.

Die  erhoffte  Steigerung  des  Bedarfes  an
Makobaumwolle  blieb  aus.  Auf  die  Periode  der
früheren  Einkäufe  folgte  im  Baumwolleneinkauf
ein  Stillstand,  der  sich  bis  über  die  Zeit  erstreckte,
welche  man  sonst  als  Hochsaison  anzusehen  gewohnt
war  und  noch  jetzt  andauert.  Eine  spekulative
Unterstützung  des  Marktes  ließ  sich  infolge  der
ungünstigen  Finanzlage,  die  vor  etwa  einem
Jahre  ihren  Anfang  nahm,  auf  die  Dauer  nicht

 

Geld  zu  bekommen,  und  mehrere  Haussespekulanten

wurden  zur  Liquidation  ihrer  Positionen  gezwungen.
Durch  diese  Vorgänge  hat  allerdings  auch  eine

Reinigung  des  Marktes  von  schwachen  Elementen

stattgefunden,  und  die  Stimmung  ist  nun  im

allgemeinen  wieder  zuversichtlicher  geworden.
(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Alexandrien  vom

arz

Der  Baumwollanbau  in  Stdnigerien.

Der  Baumwollanbau  ist  der  bedeutendste  Erwerbszweig
  in  der  englischen  Kolonie  Südnigerien;
er  gibt  der  Bevölkerung  eine  dauernde  Beschäftigung
  und  die  Aussicht  auf  einen  beständigen  und
sicheren  Gewinn.  Im  Hinterlande  der  Kolonie
wird  schon  seit  vielen  Jahren  von  den  Eingeborenen
  Baumwolle  für  ihren  eigenen  Bedarf
angebaut,  ein  Umstand,  der  darauf  schließen  läßt,
daß  sie  für  die  Methode  des  Anbaues  bereits  ein
gewisses  Verständnis  haben.  Durch  Errichtung
von  Entkörnungsmaschinen  in  den  bedeutendsten
Mittelpunkten  der  Anbaugegenden,  durch  Verteilung
  von  Baumwollsaaten,  die  sich  für  den  Anbau
  in  diesen  Gegenden  eignen  und  durch  Verbesserung
  der  Verkehrsstraßen  läßt  sich  dieser
Erwerbszweig  noch  bedeutend  steigern.  Bevor
sich  indessen  Baumwollplantagen  in  der  Kolonie
mit  Nutzen  anlegen  lassen,  wird  wohl  noch  eine
gewisse  Zeit  vergehen,  da  eine  sichere  und  gewinnbringende
  Methode  für  den  Anbau  von  Baumwolle
  in  Westafrika  bisher  nicht  ausfindig  gemacht
und  die  Arbeiterfrage  noch  nicht  geregelt  ist.  Die
Eingeborenen  der  Kolonie  betreiben  lieber  den
selbständigen  Baumwollanbau  auf  einer  kleinen
Fläche,  als  daß  sie  sich  dazu  verstehen,  unter  der
Aufsicht  anderer  auf  einer  Plantage  eine  bestimmte
Anzahl  von  Stunden  zu  arbeiten  und  eine  bestimmte
  Aufgabe  täglich  zu  verrichten.  Der
Baumwollanbau  hat  aber  in  Südnigerien  bisher
größere  Fortschritte  gemacht  als  in  irgend  einem
anderen  Teile  der  westafrikanischen  Küste.  Entkörnungsmaschinen
  sind  bereits  in  Aro  aufgestellt,
und  weitere  sollen  in  Oyo,  Iwo,  Lafenwa  und
Eruwa  Road  errichtet  werden.

Inwieweit  der  Baumwollanbau  Südnigeriens
über  den  Eigenbedarf  der  Kolonie  hinausgegangen
ist,  zeigt  die  folgende  Tabelle,  die  die  Ausfuhr

 

mit  Erjolg  durchführen.  Die  Eigner  von  Baum=  von  Baumwolle  und  Baumwollsaat  für  das
wolle  mußten  dieselbe  schließlich  losschlagen,  um  Jahr  1906  widergibt:
Baumwolle  Baumwollsaat
Provinz  Ballen  Gewicht  Wert  Säcke  Gewicht  Wert
**  ·  Anzahl  lbs.  4+  Anzahl  lbs.  4
Westprovinz,  (Lagos)  6038  2294  629  30  715  57  737  6  466  513  8808
Zentralprovinz  .  .  2229  401  294  10  848  5  614  449  101  727
Zusammen  8267  2  695  923  41  563  63  351  6  915  614  9535.
        <pb n="514" />
        W  438  20

In  den  Mengenangaben  für  die  Zentralprovinz
  ist  die  Ausfuhr  von  Rohbaumwolle  und
Baumwollsaat  aus  Nordnigerien  einbegriffen;  sie

betrug  im  Jahre  1906:  344  438  lbs.  Baumwolle
und  449  101  lbs.  Baumwollsaat.
(Aus  dem  Jahresberichte  des  Gonverneurs  von  Südnigerien

  für  1

Ertrag  der  Baumwollernte  1907  in  den  Vereinigten  Staacten  von  RKmerika.

dem  am  20.  März  d.  Is.  erstatteten  letzten  vorläufigen  Bericht  des  amerikanischen

Bundesamts  für  Handel  und  Arbeit  über  den  Ertrag  der  Baumwollernte  von  1907  stellt  sich
der  Gesamtertrag  auf  11  261  000  Handels-Ballen  (ein  zylindrischer  für  ½  würfelförmigen  gezählt)
oder  11  303  000  statistische  Ballen  (zu  500  Pfund  Rohgewicht).  Die  Ernte  bleibt  hiernach  um
ungefähr  300  000  Ballen  hinter  der  Summe  zurück,  die  die  am  Baumwollhandel  interessierten  Kreise
erwartet  hatten.  Nichtsdestoweniger  ist  nach  Veröffentlichung  des  Berichts  der  Preis  im  Termingeschäft
  herabgegangen.  Die  Gründe  hierfür  sind  abgesehen  von  der  Lage  auf  dem  New  Vorker
Terminmarkte,  wo  man  Lösungen  für  die  bestehenden  Positionen  sucht,  in  den  starken  sichtbaren
Vorräten  —  5  387  400  Ballen  gegen  4  788  974  im  vorigen  Jahre  —  und  in  der  mangelnden
Nachfrage  seitens  der  Industrie  zu  suchen.  Dieser  Lage  wird  sich  auch  der  Preis  für  effektive
Ware  anbequemen  müssen.
Die  von  der  Zensusabteilung  für  1907  im  Vergleich  mit  1903  bis  1906  veröffentlichten

Zahlen  sind  die  folgenden:

 

 

Ballen.  wie  sie  von  r  den  Enlörungsanstallen
geliesert  w  worden  sind  (rumning)
·  ·  "--—  Umgcrcchnct
Upland  Baumwolle  Sea-Island=  Insgesamt  in  statistische
Pflanzjahr  —  Baum-  Linters  —  Ballen  von
Bürfel.  «  anlnr  wolle  einem  halben  500  Pfund
-  Rohgewicht
förmige  «  drische  würfel-6
  Wrielfßrmi  förmigen
Ballen  Ballen  Würfelförmige  Ballen  gerechnet
1907  10  798  596  198  549  86  798  276  500  11261  163  11  302  872
1906  12  791  541  268  219  57550  322  064  13  305  265  13  595  498
1905  10  242  648  279  836  112  539  280  497  10  725  602  10  804  556
1904  13  198  944  296  151  104  317  245  973  13  697  310  13  679  954
100  9  359  472  770208  75393  195.752  10  015  721  10  045  615

 

Die  Zuhlen  für  1907  sind  gegründet  auf  vorläufige  Ermittlungen.  Sie  werden  in  geringem
Maße  Berichtigungen  erfahren  auf  Grund  der  erwarteten  schriftlichen  Einzelberichte  über  jede  Entkörnungsanstalt.
  Die  Zahlen  schließen  diejenigen  Mengen  von  Baumwolle  ein,  die  zur  Zeit  der
Erhebungen  für  den  letzten  vorläufien  Vericht  noch  nicht  durch  die  Entkörnungsanstalten  gegangen
waren.  Sie  sind  nach  den  Schähzungen  der  Besiter  der  Entkörnungsanstalten  auf  127  646  Ballen

Gylindrische  =  ½  würfelförmige)  geschätzt  worden.

Anlage  von  Kampferhulturen  in  Oberbirma.

In  den  an  die  chinesische  Provinz  Yünnan
angrenzenden  Teilen  Oberbirmas  werden  neuerdings
  erfolgreiche  Versuche  mit  der  Anlage  von
Kampferkulturen  gemacht.  Es  wird  in  Anregung
gebracht,  diese  Versuche  auch  auf  die  Schan-Staaten
auszudehnen.

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Calcutta.)

 

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  New  Orleans.)

Zollordnung  in  Ssid  Nigeria.

Der  Gouverneur  von  Süd-Nigeria  hat  unterm
30.  Januar  d.  Is.  eine  in  der  „Southern  Nigeria
Government  Gazette“  vom  19.  Februar  1908
veröffentlichte  neue  Zollordnung  (The  Customs
Ordinance,  1908)  erlassen,  wodurch  die  bisherigen
Vorschriften  über  das  Zollabfertigungsverfahren
abgeändert  und  zusammenfaßt  sind.  Diese  Zollordnung
  erstreckt  sich  auf  die  Kolonie  und  das
Schutzgebiet  sowie  auf  die  zu  beiden  gehörigen
Gewässer.
        <pb n="515" />
        G  439  20

ble  nördlichen  Territorien  der  Goldküst
im  Jahre  1906.“)

Im  allgemeinen  wurde  im  Laufe  des  Jahres
1906  die  Ruhe  in  den  nördlichen  Territorien
der  Goldküste  (Protektorat  Northern  Territories)
nicht  gestört.  Der  englische  Einfluß  befestigt  sich
mehr  und  mehr.  So  haben  sich  z.  B.  die  Häuptlinge
  des  Lobi-Dagarti-Landes,  welche  bisher  in
Unabhängigkeit  und  beständiger  Fehde  miteinander
lebten,  auf  Zureden  des  Chief  Commissioner
Oberhäuptlingen  unterstellt.  Zwei  neue  Stationen
wurden  im  Distrikt,  der  stark  bevölkert  ist  und
dessen  Städte  große  Märkte  besitzen,  errichtet.

Nur  der  sog.  Nabrigo-Hügel-Distrikt,  der  eine
Tagereise  weit  nordwestlich  von  Gambaga  liegt,
hat  bisher  die  englische  Autorität  noch  nicht  anerkannt.


In  Süd-Dagomba  wurde  bei  der  Wahl  eines
neuen  Oberhäuptlings  ein  interessantes  Experiment
versucht.  Da  sieben  Bewerber  um  die  Häuptlingschaft
  aufgetreten  waren  und  keiner  der  80  Unterhäuptlinge
  es  wagte  für  einen  derselben  seine
Stimme  abzugeben,  so  wurde  nach  Anweisung
des  britischen  Residenten  unter  Anwendung  des
geheimen  Wahlverfahrens  gewählt.  -

Das  Dagombaland  ist  in  der  Zivilisation  am
meisten  vorgeschritten.  Es  hat  bedeutende  Märkte;
aus  diesem  Grunde  wird  auch  die  Verlegung  des
Hauptortes  der  nördlichen  Territorien  von  Gambaga
  nach  Tamale,  welches  im  Mittelpunkte  dieses
Distriktes  liegt,  vorgenommen  werden.

Verwaltung.

Des  alte  Verwaltungssystem  hat  mit  dem
Jahre  1906  sein  Ende  gefunden.  Unter  dem
alten  System  bestand  keine  Trennung  zwischen
Militär=  und  Zivil-Behörden.  Die  Offiziere  des
2.  Bataillons  des  Goldküstenregiments  waren  auch
gleichzeitig  die  Distriktskommissare.  Unter  diesem
System  litt  besonders  die  Zivilverwaltung.  Das
Bataillon  ist  aus  dem  Lande  gezogen  worden
und  an  seine  Stelle  ein  Konstabler-Korps  getreten.
Die  Folge  wird  sein,  daß  mehr  Stationen  eröffnet
  werden  können  und  daß  eine  Reihe  von
Distrikten  mit  der  Verwaltung  in  Berührung  gebracht
  wird.

Als  Südgrenze  des  Protektorats  wurde  der
Volta  festgelegt.

Handel.

Der  Handel  nimmt  einen  großen  Aufschwung.
Immer  mehr  Karawanen  kommen  vom  Norden,
und  die  Händler  des  Südens  ziehen  das  Vieh
der  Nordterritorien  dem  Moshi-Bieh  vor.  Durch

u  Nach  dem  Colonial  Report  No.  530.  Northern
ermtorics  of  the  (joll  Coast  1906.  Cd.  3285/07.

 

eine  im  Jahre  1906  erlassene  Verordnung  wurde
auf  alle  Waren  aus  den  anliegenden  deutschen
und  französischen  Kolonien  eine  Zollabgabe  von
10  v.  H.  ad  valorem  eingeführt.  Es  ist  indes
nicht  leicht,  diese  Verordnung  durchzuführen,  da
das  Land  offen  ist  und  die  Schmuggler  überall
die  Grenzen  überschreiten  können.  Die  wenigen
guten  Straßen  indes,  welche  von  Togo  herführen,
sind  gut  bewacht  und  die  Märkte  von  Salaga
und  Gambaga  werden  ständig  inspiziert.  Die
französische  Seite  ist  nicht  so  wichtig,  da  die
meisten  fremden  Waren  auf  den  Märkten  deutscher
Herkunft  sind.

Silbermünzen  kommen  von  Jahr  zu  Jahr
mehr  in  Gebrauch.  Gegen  Ende  des  Jahres
wurden  auch  Kupfermünzen  in  Zirkulation  gesetzt.

Salz  von  Ada  und  Kolanüsse  bilden  die
Hauptanziehung  für  die  Karawanen,  und  die
Nachfrage  ist  größer  als  das  Angebot.  Das
meiste  Salz  wird  auf  dem  Volta  befördert.  Es
kommt  nach  Yeji  und  findet  einen  Markt  in  Togo.
An  dem  bisherigen  Fluß-Convoy-System  soll
nichts  geändert  werden,  solange  nicht  die  Händler
von  Togo  in  der  Lage  sind,  durch  Verbesserung
ihrer  Straßen  und  durch  die  Eisenbahnen  Salz
in  die  nördlichen  Territorien  billiger  einzuführen,
als  dies  britische  Händler  auf  dem  Flußweg  tun
können.

Mit  der  Ausdehnung  des  Mohammedanismus
wächst  die  Nachfrage  nach  purpurnen  und  grünen
Mänteln,  Gebets-Perlen,  -Kränzen  usw.  Sonst
besteht  die  Einfuhr  hauptsächlich  aus  Glaswaren,
Baumwollwaren,  Sämaschinen,  Baumwollhaspeln
usw.

Finanzen.

Die  Haupteinnahmequelle  der  nöäördlichen
Territorien  ist  die  Karawanensteuer.  Sie  brachte
im  Jahre  1906  11  803  &amp;amp;  gegen  11  130  L  im
Jahre  1905.  Die  Gesamteinnahmen  der  nördlichen
  Territorien  beliefen  sich  im  Jahre  1906
auf  14  100  K  gegen  13  414  &amp;amp;  im  Jahre  1905.

Produktion.

Die  Eröffnung  der  neuen  Station  in  der
Lobi-Dagati=  und  der  Fra-Fra-Gegend  hat  die
englische  Regierung  mit  einem  außerordentlich
dicht  bevölkerten  Distrikt  in  Berührung  gebracht.
Man  nahm  die  Gelegenheit  wahr,  den  Häuptlingen
klar  zu  machen,  wie  vorteilhaft  es  wäre,  wenn
sie  ihre  jungen  Leute  in  die  Minendistrikte  der
Goldküstenkolonie  sendeten.  Um  ihnen  die  Vorteile
  ad  oculus  zu  demonstrieren,  wurden  intelligente
  Leute  aus  allen  Teilen  des  Landes  zu  den
Minendistrikten  geführt,  wo  ihnen  die  Minenarbeit,
die  dortige  Lebensweise,  der  Lohn  usw.  klar  gemacht
  wurden.  Ein  Erfolg  ist  nicht  ausgeblieben,
        <pb n="516" />
        G  440  20

da  sich  bald  eine  Reihe  von  Eingeborenen  zur
Arbeit  nach  den  Abbontiakoon-Minen  begab.
Wegen  einer  ausgebrochenen  epidemischen  Krankheit
  (Cerebrospinal-Meningitis)  fand  jedoch  die
Arbeiterrekrutierung  ein  zeitweiliges  Ende.

Baumwolle  wird  in  stets  wachsender  Menge
von  den  Eingeborenen  zu  ihrem  persönlichen
Bedarf  angebaut.  Auf  Veranlassung  der  British
Cotton  Growing  Association  finden  Anbauversuche
mit  amerikanischer  Black  Nattler=  und  Voltafluß-Baumwollsaat
  statt.

Kautschuk  wächst  in  Nordwesten  des  Protektorats.
Sheabutter  und  Dawa-Dawa  werden  in  großen
Mengen  nach  dem  Protektorat  ausgeführt.

Handwebestühle  sind  von  der  britischen  Regierung
  eingeführt  worden  und  werden  voraussichtlich
  dem  Handel  mit  Eingeborenen-Tüchern
Anregung  geben.

*  Die  Fil-Inseln  im  Jahre  1906.“)
Finanzen.

Die  Gesamteinnahmen  der  Fiji-Inseln  im
Jahre  1906  beliefen  sich  (ausschließlich  einer
außerordentlichen  Einnahme  von  27  037  L)  auf
158  386  L  gegen  136  620  K  (ebenfalls  ausschließlich
  einer  außerordentlichen  Einnahme)  im
Vorjahre.  Die  Haupteinnahmequelle  waren  die
Zölle,  welche  99  593  2&amp;amp;  gegen  82  725  &amp;amp;  im  Vorjahre
  brachten.  Die  Eingeborenenbesteuerung
brachte  16  309  L  und  die  Lizenzabgaben,  Akzisen
usw.  11854

Die  Gesamtausgaben  betrugen  1906:  149  373
gegen  132  043  L  im  Vorjahre.  Von  den  Ausgaben
  wurden  24  928  K  als  außerordentliche
Ausgaben  für  öffentliche  Arbeiten  verwendet.
Die  öffentliche  Schuld  der  Kolonie  betrug  am
31.  Dezember  1906  143  450  L.  Von  dieser  entfallen
  60  815  auf  ein  unverzinsliches  Reichsdarlehn
  und  82  600  K  auf  4  ½  prozentige  Schuldscheine.


Das  Reichsdarlehn  wird  jährlich  mit  5000  K.
abgetragen.  1500  C  werden  zum  Rückkauf  der
Schuldscheine  jährlich  verwendet,  ebenso  die  ersparten
  Zinsen.

Geldwesen.

Gesetzliches  Zahlungsmittel  und  einziges  Umlaufsmittel
  ist  der  britische  Sterling.  Regierungsnoten
  werden  nicht  ausgegeben,  jedoch  geben  die
Bank  von  Neu-Seeland  und  die  Bank  von  Neu-Südwales,
  welche  Niederlassungen  auf  den  Inseln
haben,  Noten  aus.

*)  Nach  dem  Coloninl  Report:  Fiji  1906.  Cd.  3729/0.

 

Handel,  Landwirtschaft  und  Industrie.
Der  Gesamthandel  der  Inseln  belief  sich  auf:

Einfuhr  Ausfuhr

C  C
1904  439  995  589  990
1905  442  852  706  403
1906  609  496  603  410

Die  Stapelprodulte  der  Kolonie  sind  Zucker,
Kopra  und  Früchte,  von  denen  1906  dem  Werte
nach  ausgeführt  wurden  347  198  L,  143  683  #.
nnd  97  678  K.

Die  Einfuhr  in  die  Kolonie  kommt  fast  ausschließlich
  über  Sidney,  das  Ursprungsland  der
importierten  Waren  läßt  sich  deshalb  kaum  nachweisen.
  Wenn  auch  der  englische  Handel  naturgemäß
  überwiegt,  so  soll  er  doch  zum  Teil  durch
deutsche  Waren,  (besonders  Glas=  und  Irdenwaren,
  baumwollene  und  Wollstoffe)  sowie  durch
belgische  und  japanische  Waren  verdrängt  werden.

Die  Industrie  der  Inseln  beschränkt  sich  auf
einige  Zuckermühlen,  Teefaktoreien,  Bootswerften
usw.

Von  der  Gesamtfläche  der  Kolonie  waren
40  519  Acres  mit  Zuckerrohr,  sowie  27  477  Acres
mit  Kokosnußpalmen  und  3  973  Acres  mit  Bananen
  und  Ananas  bepflanzt,  ausschließlich  der
Kulturen  der  Eingeborenen.  Die  Gesamtgröße
der  Kolonie  wird  auf  etwa  fünf  Millionen
Acres  geschätzt.

Im  Jahre  1905  wurde  ein  Landwirtschaftsdepartement
  errichtet,  dem  zwei  Versuchsstationen
unterstellt  wurden.  Mit  Baumwolle,  Sisal  und
Kautschuk  wurden  Erfolg  versprechende  Anbau-Versuche
  angestellt.

Das  Kronland  der  Kolonie  ist  rund  27  700
Acres  groß,  im  Besitz  der  Europäer  befinden  sich

go  000  Acres,  im  Besitz  der  Eingeborenen  rund

I  Millionen  Acres.  Außer  dem  obengenannten
gerunn  hat  sich  die  Regierung  durch  Pachtung
auf  99  Jahre  rund  57  000  Acres  Land,  die  sich
zur  Weide  und  zum  Teil  auch  zum  Anbau  von
Kokospalmen  und  kautschukliefernden  Gewächsen
eignen,  in  der  Provinz  Bua  gesichert.  Die  Bedingungen,
  unter  denen  dieses  Land  abgegeben
wird,  bestehen  in  einer  Zahlung  von  3  d  pro
Acre  und  Jahr  für  die  ersten  fünf  Jahre,  6  d
pro  Acre  und  Jahr  für  die  folgenden  fünf  Jahre,
9  d  pro  Acre  und  Jahr  für  die  dann  folgenden
fünf  Jahre  und  dann  von  1  sh  pro  Acre  und
Jahr.  Etwa  30  000  Aeres  sind  schon  unter  diesen
Bedingungen  abgegeben  worden.  Die  Regierung
hat  Maßregeln  getroffen,  um  auch  in  anderen
Teilen  der  Kolonie  Land  sich  zu  sichern.

Unterricht.

Es  gibt  zwei  von  der  Regierung  unterstützte
Schulen  für  Weiße  in  der  Kolonie.  Der  Unter-
        <pb n="517" />
        G  441  20

richt  erfolgt  kostenlos.  Der  Unterricht  der  Eingeborenen
  erfolgt  fast  ausschließlich  durch  die
Wesleyaner=  und  die  römisch-katholische  Mission.
Um  auch  den  Eingeborenen  höheren  Unterricht
beizubringen,  hat  die  Regierung  bei  Suva  eine
Schule  eingerichtet,  auf  der  der  wichtigste  Unterrichtsgegenstand
  die  englische  Sprache  ist.
Bevölkerung.

Die  Bevölkerung  belief  sich  ausf  87  125  Fijianer,
28  150  Indier,  3362  Europäer  usw.  Im  Berichtsjahr
  überstieg  die  Zahl  der  Geburten  von
Eingeborenen  die  Zahl  der  Todesfälle  um  32.

Während  des  Jahres  1906  wurden  2520  Indier
von  Kalkutta  und  Madras  eingeführt  und  321
repatriiert.  Die  durchschnittlichen  Kosten  der  Einfuhr
  für  die  letzten  fünf  Jahre  betragen  15  #
10  sh  6  d.  Die  Inder  kommen  in  die  Kolonie  für
eine  Zeit  von  zehn  Jahren,  von  denen  sie  während
der  ersten  fünf  Jahre  kontraktmäßig  verpflichtet
sind.  Am  Ende  der  zehn  Jahre  werden  die
Einwanderer  mit  ihren  Frauen  und  Familien
auf  Kosten  der  Regierung  frei  nach  Indien  zurückbefördert.


Die  Arbeitslöhne  betragen  für  Handwerker,
Zimmerer  und  Bootsbauer  14  sh  pro  Tag,
Schmiede  4  2  pro  Woche,  Aufseher  2  K  bis  5  4.
pro  Woche.  Welche  Löhne  die  eingeborenen
ungelernten  Arbeiter  erhatten,  wird  im  Bericht
nicht  angegeben.

-

Außenhandel  chlles  1906.

Der  Außenhandel  Chiles  scheint  sowohl  in
der  Einfuhr  wie  in  der  Ausfuhr  im  Aufsteigen
begriffen  zu  sein.

Die  Einfuhr,  die  im  Jahre  1905:  188596  418
Pesos  (zu  18  d)  betrug,  ist  im  Jahre  1906  auf
225  265  516  Pesos  gestiegen.  In  diesen  Zahlen
ist  die  Wareneinfuhr  über  Arica  mit  2  135  128
Pesos  und  die  über  Punta  Arenas  mit  10  296  998
Pesos  nicht  enthalten.  Die  Einfuhr  über  Arica
ist  hauptsächlich  für  Bolivien  bestimmt,  umfaßt
namentlich  Nahrungsmittel  und  Textilwaren  und
ist  nach  dem  chilenisch-bolivianischen  Bertrage
einem  chilenischen  Zoll  in  Arica  nicht  mehr  unterworsen.
  Von  der  Einfuhr  über  Punta  Arenas
entfallen  auf  England  3  165  378,  auf  Deutschland
2  222  137  und  auf  Argentinien  1  349  217  Pesos.
Die  amtliche  Handelsstatistik  führt  die  Wareneinfuhr
  über  die  genannten  Häfen  besonders  auf,
weil  Arica  bekanntlich  strittiges  Gebiet  und  daher
noch  nicht  dem  chilenischen  Staatsgebiet  eingegliedert,
  und  Punta  Arenas  Freihafengebiet
ohne  Zollbehörde  ist.  In  Zukunft  wird  die
sanea  Handelsstatistik  auch  diese  Gebiete  ummüßte



 

Die  Ausfuhr,  die  im  Jahre  1905:
265  209  192  Pesos  (zu  18  d)  betrug,  ist  im
Jahre  1906  auf  271  448  216  Pesos  gestiegen.
Dabei  ist  wiederum  die  Ausfuhr  über  Arica,  die
sich  hauptsächlich  nach  England  richtet,  mit
1  392  890  Pesos  und  die  von  Punta  Arenas
mit  10  961  564  Pesos,  wovon  etwa  8  Millionen
für  England  und  2  Millionen  für  Deutschland
bestimmt  sind,  nicht  berücksichtigt,  und  ebenso  nicht
die  Ausfuhr  nationalisierter  Waren,  d.  h.  solcher
Waren,  für  die  in  Chile  Zoll  entrichtet  ist.  Für
letztere  Kategorie  von  Waren,  die  hauptsächlich
nach  Peru  (1  731  421)  und  Bolivien  (452  245)
gehen,  würde  sich  die  Ausfuhr  um  3  635  458
Pesos  (gegen  1595  537  im  Jahre  1905)  zuzüglich
  134  431  Pesos  (für  Arica),  zusammen
um  3  769  889  Pesos  erhöhen.  Auch  bei  Punta
Arenas  führt  die  Handelsstatistik  sogenannte
nationalisierte  Produkte  (productos  naecionalizados)
  mit  2  048  838  Pesos  auf,  die  jedoch,  da
Punta  Arenas  Freihafengebiet  ist,  keinen  Zoll
entrichtet  haben.  Von  den  Produkten  gehen  für
1  480  770  Pesos  nach  England  und  für  400  554
Pesos  nach  Argentinien.  Zu  diesen  Ausfuhrzahlen
zur  Vervollständigung  noch  derjenige
Warenverkehr  hinzugerechnet  werden,  der  zur
Versorgung  der  Schiffe  mit  Kohlen,  Lebensmitteln
  usw.  bestimmt  ist  und  mit  insgesamt
(nationale  und  nationalisierte  Produkte)  9  773  793
Pesos  in  der  Handelsstatistik  figuriert.

Die  Beteiligung  der  für  die  Einfuhr  nach
Chile  wichtigsten  Herkunftsländer  war  in  den
Jahren  1906,  1905  und  1904  folgende:

Herkunfts-  1906  1905  1904
länder  Pesos  chil.  %  Pesos  chil.  Pesos  chil.
olnie  84  639  214  37,573  71  120  120  57  345  488
Deutschland")


55  630  091  24,695  47  587  686  42  156  638

 

Ver.  Staaten  24  010  865  10,072  18  867  910  13  997  927
Frankreich  14371  259  6.380  14  225  817  10  929  907
Australien  9  485  017  4.211  7  566  663  3  865  912
Pen  6  006  397  3.066  4  945  432  6608  829
Argentinien  6216649  2.760  6333572  5  v969  965
Belgien  6  180  608  2.744  2653  6903  3313  000
Italien  5  237  945  2,325  5  118  607  4736205
Indien  4628  894  2,055  2  519  548  2  128  628
-panien  1  607606  0.714  1  719  225  1  127  419
Urugnay  1  529  568  0.679  1  081  557  613  473
Brasilien  1  364  057  0,606  798  061  1  503  171
Schweiz  1  100  007  0.401  1543  314  838  000
Ecuador  978  910  0,135  933  099  676  125

Die  Tabelle  läßt  eine  weitere  starke  Zunahme
der  englischen  Einfuhr  erkennen,  auch  die  deutsche
Einfuhr  hat  einen  starken  Aufschwung  genommen,
der  freilich  relativ  noch  bedeutender  bei  den

*)  Nach  der  amtlichen  deutschen  Statistik  bewertete
sich  die  Cinfuhr  aus  Deutschland  nach  Chile
in  den  Jahren  1905  1904

f  Mark  .  ..  53  535  000.  14  688  000

1
au  72  129  000
        <pb n="518" />
        W  442  20

Vereinigten  Staaten  ist.  Die  französische,  wie
auch  argentinische  und  italienische  Einfuhr  ist
stabil  geblieben,  diejenige  von  Australien  und
Peru  um  rundsje  2  Millionen  gewachsen.  Besonders
auffällig  ist  nach  dem  Rückgang  im  Jahre  1905
die  enorme  Steigerung  der  belgischen  Einfuhr
um  weit  über  das  Doppelte;  sie  hängt  wohl  in
der  Hauptsache  damit  zusammen,  daß  ein  großer
Teil  der  über  Antwerpen  verschifften  Waren  als
belgische  Ware  figuriert,  und  das  Herkunftsland
nicht  genügend  berücksichtigt  ist.  Auch  die  Vermehrung
  der  indischen  Einfuhr  um  mehr  als
2  Millionen  ist  beachtenswert  und  darf  auf  das
gesteigerte  Geschäft  in  Salpeter=  und  Weizensäcken
zurückgeführt  werden.  Die  spanische  Einfuhr  ist
nach  einer  Zunahme  im  Jahre  1905  wieder
zurückgegangen,  ebenso  die  der  Schweiz.

Zu  beachten  ist  ferner,  daß  Osterreich-Ungarn,
Rußland,  Schweden  und  Norwegen,  die  hier
nicht  aufgeführt  sind,  noch  immer  mit  viel  zu
geringen  Zahlen  in  der  Statistik  erscheinen.  Die
Ausfuhr  aus  diesen  Ländern  vollzieht  sich  fast
ausschließlich  über  Hamburg  und  Antwerpen  und
dürfte  daher  in  den  Zahlen  für  Deutschland  und
Belgien  miterscheinen.  Bei  den  Vereinigten
Staaten  und  Großbritannien  wird  nach  dieser
Richtung  eine  wesentliche  Fehlerquelle  nicht
bestehen.

Hinsichtlich  der  Zuverlässigkeit  bezw.  der  Ungenauigkeit
  der  chilenischen  Einfuhrstatistik  wäre
noch  zu  erwähnen,  daß  die  Einfuhr  nach  dem
sogenannten  Tarifwerte  kalkuliert  wird.  Es  wird
für  eine  Reihe  von  Jahren  ein  gewisser  Wertabschätzungstarif
  festgelegt.  Der  auf  diese  Weise
gebildete  Wert  deckt  sich  natürlich  angesichts  der
schwankenden  Preise  nur  selten  mit  dem  wirklichen
Werte  der  Ware  und  noch  um  so  weniger,  wenn,
wie  das  in  dem  Jahre  1906  der  Fall  war,  die
Warenpreise  eigentlich  durchweg  eine  Steigerung
erfahren  haben.  Um  dieser  Wertsteigerung
gerecht  zu  werden,  ist  daher  der  seit  1.  Januar
1903  in  Kraft  gewesene  Wertabschätzungstarif
abgeändert  mit  Geltung  vom  1.  Januar  1908
ab,  d.  h.  die  für  die  Verzollungspraxis  zu

Grunde  zu  legende  Wertabschätzung  ist  nach
Möglichkeit  mit  dem  tatsächlichen  Preise  der
Waren  in  Einklang  gebracht.  Für  1906  erscheinen

  daher  die  Einfuhrzahlen  durchschnittlich
zu  niedrig.

Im  einzelnen  stellt  sich  die  Einfuhr  nach
Warengruppen  im  Jahre  1906,  wie  folgt:

1.  Tierische  Produkte  13  367  730  58,  und
zwar:  Lebende  Tiere  5  688  509  8,  Nahrungsmittel
  3  047  647  3,  Gewerbliche  Hilfsstoffe
32  337  062  S8,  Fabrikate  1  294  512  5.

2.  Vegetabilische  Produkte  31  359  785  3,
und  zwar:  Früchte,  Getreide,  Gemüse  und  Kräuter

 

12  390  889  8,  Nahrungsmittel  11  125  867  3,,
Gewerbliche  Hilfsstoffe  1  701  261  83,  Fabrikate
862903  8,  Hölzer  4  833347  8,  Tabak  445  518  S.

3.  Mineralische  Produkte  44  644  987  8,
und  zwar:  Edelmetalle  und  Juwelen  5  949  371  8,
Eisen  und  Stahl  27  332  952  3,  andere  Metalle
3  454  156  3,  Steine  und  Erden  7  908  508  8.

4.  Textilwaren  und  ihre  Fabrikate
52828002  8,  und  zwar:  Rohstoffe  und  Fabrikate
aus  Stroh,  Palmblatt,  Hanf,  Jute  ufsw.
8  114  459  8,  desgl.  aus  Baumwolle  27230  332  8,
desgl.  aus  Leinen  749  614  3,  desgl.  aus  Wolle
13  367  495  8,  desgl.  aus  Seide  3  366  102  KS.

5.  Industrielle  Ole  und  Fette,  Breunstoffe
  und  Farben  28  704  925  3,  und  zwar:
Industrielle  Ole  1792  184  3,  Firnisse  und  Fette
236  280  8,  Brennstoffe  25  484  100  §,  Farben
und  Tinten  1  192  361  S.

6.  Papier,  Pappe  und  deren  Fabrikate
5249  248  8.

7.  Getränke  und  Liköre  2  876  739  8,
und  zwar:  Mineralwasser,  Limonaden,  Fruchtsaft
usw.  866  102  8,  Liköre  (alkoholische  Getränke)
2  010  637  8.

8.  Parfümerie-,  pharmazeutische  und
chemische  Produkte  3  906  257  3,  und  zwar:
Parfümerien  503  113  3,  Pharmazeutische  Produkte
1  939  779  3,  Chemische  Produkte  1  463  365  S.

9.  Maschinen,  Instrumente,  Werkzeuge
und  Apparate  38  999  673  3,  und  zwar:  Für
Künste  und  Wissenschaften  2  852  101  8,  Bergwerksmaschinen
  12  947  873  3,  Landwirtschaftliche
Maschinen  3  841  733  3,  Industrielle  Maschinen
11  767  981  3,  Lokomotoren  7  589  985  8.

10.  Waffen,  Munition  und  Explosivstoffe
  1554  152  3,  und  zwar:  Weaffen
367  384  8,  Munition  113  805  8,  Explosivstoffe
1  072  963  8.

11.  Verschiedenes  670  053  3.

Zu  diesen  Einfuhrartikeln  kommen  noch  für
1  112  965  3  Postsendungen,  wovon  etwa  die
Hälfte  auf  die  Rubrik  „Materias  Minerales“
(hauptsächlich  für  Uhren  usw.)  entfällt.

Auf  die  wichtigsten  Bestimmungsländer
verteilt  sich  die  Ausfuhr  aus  Chile,  wie  folgt:
Bestimmungs-  1905  1904
Gre  länder  Pesos  chil.  Pesos  chil.

roizbritannien.

  122681  581  45.195  101321794  70546667

1906
Pesos  chil.  %

Deutschland“)
  51690  434  19,042  731574739  62632942
Ver.  Staaten  48074213  17.710  428014991  30715150

17520194  6.454
12531372  4,610

22321590  28823  135
3154333  6975133

Frankreich
Niederlande

*)  Nach  der  amtlichen  deutschen  Staristik  bewertete
sich  die  Ausfuhr  aus  Chile  nach  Deutschland
in  den  Jahren  1906  1905  1904
auf  Martk  .  .  .  145  313  000  168  555  000  112  760  000
        <pb n="519" />
        W  443  20

Bestimmungs-  1906  1905  1904
länder  Pesos  chil.  %  Pesos  chil.  Pesos  chil.
Belgien.  5015460  1,849  4507782  3294700
Italien.  3283863  1,206  4047943  4295597
Spanien  3012516  1.109  1825902  946044
Argentinien  2080  510  0,.66  15525678  686•1  408
#een  1446984  0,533  5009627  3836724

HOonoluln  1131969  0,418  655  265  —
Bolivien  861316  0.318  1176  144  1115555
lruguay  502227  0.185  376060  327573

Die  Ausfuhrzahlen  sind  wie  in  den  früheren
Jahren  fast  ganz  von  der  Salpeterausfuhr  abhängig.
  Bekanntlich  führt  die  Ausfuhrstatistik
der  Salpeterkombination  die  Sammelrubrik  „Vereinigtes
  Königreich  oder  europäischer  Kontinent
nach  Order".  Dadurch  kommt  es,  daß  in  der
chilenischen  Statistik  die  sehr  bedeutende  Ausfuhr,
die  in  dieser  Weise  rubriziert  wird,  ganz  der
Ausfuhr  nach  England  zugezählt  wird.  In
Wirklichkeit  gilt  Deutschland  als  der  größte
Salpeterkonsument,  und  es  würde  bei  Richtigstellung
  der  Fehlerquelle  die  Differenz  zwischen
der  Ausfuhr  nach  Deutschland  einerseits  und
England  anderseits  weit  geringer  sein.

Die  Abnahme  der  Ausfuhr  nach  Deutschland
hängt  sicherlich  im  wesentlichen  mit  der  Tatsache
zusammen,  daß  der  Salpeterexport  nach  Deutschland
  zum  großen  Teil  über  englische  Häfen  geleitet
  wird.

Der  Transitverkehr  ist  weiter  gestiegen  und
geht  fast  ausschließlich  nach  Bolivien  über  die
Zollstätte  Antofagasta.  Der  betreffende  Vertrag
Chiles  mit  Bolivien  enthält  nur  eine  allgemeine
Bestimmung,  nach  welcher  seitens  Chiles  freie
Durchfuhr  nach  Bolivien  gewährleistet  wird.  In
Antofagasta  befindet  sich  eine  bolivianische
Jollbehörde,  welche  dort  schon  (also  auf  chilenischem
Territorium)  Zölle  erhebt,  was  in  Arica  nicht
der  Fall  ist.  Der  Transitverkehr  über  den
letzteren  Hafen  hat  viel  weniger  Bedeutung.
Ein  besonderes  Abkommen  zwischen  Chile  und
Bolivien  über  die  Form  des  Transitverkehrs
besteht  zurzeit  nicht.  Nach  den  Angaben  der
bolivianischen  Zollbehörde  in  Antofagasta  beträgt
der  Transitverkehr  8  540  659  Pesos.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  bei  dem  Kais.
0

Generalkonsulat  in  Valparaiso.)

Bandel  Französisch--Guavanas  1907.

Der  Gesamthandel  Französisch-Guayanas
bewertete  sich  im  Jahre  1907  auf  26  344  780  Fr.,
d.  i.  1297  229  Fr.  mehr  als  im  Jahre  1906
und  3  767  833  Fr.  mehr  als  der  Durchschnitt
des  Jahrfünfts  1902—1906.

Auf  die  Einfuhr  entfielen  14  013  078  Fr.,
d.  i.  535  678  Fr.  weniger  als  im  Jahre  1906

 

und  2  546  682  Fr.  mehr  als  der  Durchschnitt
des  Jahrfünfts  1902—1906.

Auf  die  Ausfuhr  entfielen  12  321  702  Fr.,
d.  i.  1  832  997  Fr.  mehr  als  im  Jahre  1906
und  1  221  151  Fr.  mehr  als  der  Durchschnitt
des  Jahrfünfts  1902—1906.

Frankreichs  Anteil  am  Gesamthandel
Französisch-Guayanas  belief  sich  im  Jahre  1907
auf  19  710  735  Fr.  (—  75  v.  H.),  und  zwar  an
der  Einfuhr  auf  10  044  668  Fr.  (—=  71,6  v.  H.)
und  an  der  Ausfuhr  auf  9  666  047  Fr.  (—  78,5
v.  H.).

(Journal  Officiel  de  la  République  Francaise.).

 

Werte  der  wichtigsten  Kusfuhrprodukte
Brasiliens  1907.

Die  Gesamtausfuhr  Brasiliens  bewertete  sich  im
Jahre  1907  auf  54  176  8984  gegen  53  059  480  K.
im  Jahre  1906.  Auf  die  wichtigsten  Ausfuhrprodukte
  Brasiliens  entfielen  in  den  Jahren  1907
und  190é6  folgende  Werte:

1907  1906
#  4+A
Kaffee  28  559  063  27  615  884
Gummi  12  827  926  14  055  911
Tabak  1  284  036  931  854
Yerba  1  609  914  1  856  574
Kakao  2  012  796  1  386  441
Baumwolle  1  734  597  1  656  730
Zucker  135  700  606  217

Kaffee,  dessen  Ausfuhrwert  im  Jahre  1905
nur  21,4  Millionen  L  betrug,  stellt  noch  immer
mehr  als  die  Hälfte  des  Gesamtausfuhrwertes
Brasiliens  dar;  doch  sind  in  den  letzten  Jahren
nennenswerte  Zunahmen  auch  bei  der  Ausfuhr
von  Tabak  und  Kakao  zu  bemerken  gewesen,  während
  die  Ausfuhr  von  Gummi  zurückgegangen  ist.

Der  Ausfuhrwert  für  Yerba  ist  im  vorigen
Jahre  etwas  kleiner  gewesen  als  im  Jahre  1906,
doch  blieb  er  immer  noch  Über  dem  Werte  von
1905,  welcher  nur  1  236  550  K  betragen  hatte.
Bemerkenswert  ist,  daß  der  Ausfuhrwert  von
Kakao  sich  in  den  letzten  beiden  Jahren  verdoppelt
  hat,  denn  im  Jahre  1905  hatte  er  nur
1  039  535  &amp;amp;  betragen.

(Buenos  Aires  Handels-Zeitung.)

Die  Gold-  und  Platin-Cagerstätten  kf#olumblens  und
Ihre  Rusbeutung.

Zur  Zeit  der  spanischen  Herrschaft  nahm
Kolumbien  als  goldproduzierendes  Land  unter
den  Kolonien  die  erste  Stelle  ein.  Die  Goldgewinnung
  erstreckte  sich  damals  über  weite  Ge-
        <pb n="520" />
        W  444  20

biete,  wurde  indessen  nur  oberflächlich  betrieben.
Das  gegenwärtige  System  des  Bergbaubetriebes
verlangt  größere  Ausgaben  für  Maschinen  und
erste  Anlagen,  erstrebt  aber  gleichzeitig  eine  gründlichere
  Ausbentung  der  Minen.  Eine  Beeinträchtigung
  erfuhren  die  bergbaulichen  Unternehmungen
  in  der  Republik  bisher  durch  Arbeitermangel,
  ungünstige  klimatische  Verhältnisse  in
einigen  Landesteilen,  durch  die  Schwierigkeit  der
Beschaffung  hinreichender  Verkehrsmittel,  unzulängliche
  Versorgung  mit  Lebensmitteln  und,
bis  unlängst,  durch  einen  Zustand  politischer  Unruhe.
  Dieser  letztere  Übelstand  kann  indessen
jetzt  als  beseitigt  gelten,  und  was  die  übrigen
Punkte  anlangt,  so  kann  durch  zweckentsprechende
vorherige  Vereinbarung  im  einzelnen  Falle  Vorsorge
  getroffen  werden.

Der  Teil  Kolumbiens,  der  wegen  seiner
Goldproduktion  einen  Namen  erlangt  hat,  ist
das  Departement  Antioquia;  es  folgen,  nach
dem  Grade  ihrer  Produktion,  die  Departements
Cauca,  Bolivar,  Tolima,  Santander,  Magdalena,
Boyaca  und  Cundinamarca.  Antioquia  umfaßt
einen  Komplex  von  Gebirgszügen,  der  in  bezug
auf  das  Vorhandensein  von  Goldadern  ungewöhnlich
  begünstigt  ist.  Die  Arbeitsbedingungen
sind  ausgezeichnet,  das  Klima  ist  nicht  nur  gesund
  und  milde,  sondern  auch  für  Ackerbau  und
Biehzucht  geeignet.

Für  die  Ausbeutung  zu  erschließende  Abschnitte
  sind  das  Gebirge  östlich  und  südöstlich
von  Remedios,  die  Flüsse  Tamar  und  Ite,  das
Gebiet  Alicante,  die  Nebenflüsse  auf  dem  linken
Ufer  des  Magdalena  und  der  nordöstliche  Distrikt.
Anderseits  sind  die  reichen  Lager  von  Teitiribi
und  Andes  im  Südwesten,  von  Sonson  im  Südosten,
  die  Ufer  des  Cauca  im  Norden,  die  Ufer
des  Ponce  sowie  Zaragoza  im  Nordosten  der
Ausbeutung  bereits  erschlossen.  Es  wird  dort
ein  lebhafter  Betrieb  entfaltet.  Viele  einheimische
Besitzer  sichern  sich  durch  Zahlung  einer  geringen
Steuer  dauerndes  Eigentum  an  ihrem  Grund
und  Boden  und  warten  auf  das  Kommen  ausländischen
  Kapitals,  um  ihren  Besitz  angemessen
zu  entwickeln.  Bei  der  Erwerbung  verlassener
Minen  ist  es  wichtig,  daß  der  Käufer  zuvor  den
Grund  der  Aufgabe  des  Betriebes  ermittelt.

Die  Hauptgruppe  der  Minen  umfaßt  Remedios
und  Zaragoza  sowie  die  Flüsse  Nechi,  Tigui  und
Ponea.  Viele  Dörfer  sind  auf  goldführendes
Alluvium  gebaut  und  von  Goldminen  umgeben,
die  früher  glänzende  Ergebnisse  aufwiesen,  heute
aber  so  gut  wie  nicht  ausgebentet  werden.  Das
gesamte  Porca-Tal  ist  in  hohem  Maße  goldführend.
  Das  Bett  des  Flusses  ist  von  Zeit  zu
Zeit  von  Tauchern  erfolgreich  ausgebeutet  worden,
das  Baggern  ist  dagegen  wegen  der  reißenden

 

Strömung  und  des  geologischen  Charakters  der

Ufer  und  des  Bettes  fast  unmöglich.  Dagegen

bietet  der  Nechi-Fluß,  der  sich  in  den  Cauca  ergießt,
  wegen  seines  sandigen  Ufers,  geringen
Kiesgehalts  und  flachen  Bettes  für  das  Baggern
große  Vorteile.  Amerikanische  und  französische
Gesellschaften  haben  kürzlich  diese  goldhaltigen
Stätten  mit  einigem  Erfolge  mit  Monitors  und
Dampfschaufeln  bearbeitet.  Im  allgemeinen  jedoch
  ist  der  Nechi-Fluß  für  die  erfolgreiche  Bearbeitung
  mit  Monitors  nicht  geeignet,  und
hudraulische  Verfahren  sind  nur  in  einiger  Entfernung,
  zuweilen  viele  Seemeilen  vom  Flußbett,
möglich.  Das  Auspumpen  des  Wassers  aus  dem
Flusse  vermittelst  Dampfkraft  ist  kostspielig  und
dort  nur  unanwendbar,  wo  das  Geröll  sich  nicht
sehr  gut  bezahlt  macht.  Die  durchschnittlichen
Erträge  dieser  goldhaltigen  Stätten  belaufen  sich
auf  40  bis  60  Cent  für  die  Tonne.

Von  der  Mündung  des  Ponca  ausgehend,
gelangt  man  in  folgende  Hauptdistrikte:  Dos
Bocas,  wo  eine  französische  Gesellschaft  im  Begriff
  steht,  die  La  Punta-Mine  in  Betrieb  zu
nehmen;  Pato,  im  Besitz  und  Betrieb  einer
amerikanischen  Gesellschaft;  Pinea  und  Santa
Isabel,  alle  oberhalb  Zaragoza;  während  unterhalb
  Santa  Margarita,  La  Llana,  Caseri,
Barberi  —  letzterer  Abschnitt  im  Betrieb  einer
amerikanischen  Gesellschaft  —  und  San  Pedro
liegen.  Auf  dem  rechten  Ufer  des  Nechi  find
Zaragoza  und  Remedios  48  Meilen  von  der
Küste,  mit  der  telegraphische  und  Fahrwegverbindung
  sowie  Flußverbindung  über  den
Magdalena  besteht.  Die  Reise  nach  Barranquilla
dauert  fünf  Tage.

Eine  englische  Gesellschaft  hat  die  Remedios-Minen
  dreißig  Jahre  lang  unter  Benutzung
moderner  Maschinen  und  Verfahren  abgebaut.
In  San  Nicolas  und  Anfora  arbeiten  eine
französische  und  eine  amerikanische  Gesellschaft,
deren  Dividenden  vom  Beginn  des  Betriebes
an  regelmäßig  gezahlt  worden  sind.  Auch  andere
kleinere  Gesellschaften  daselbst  stehen  sich  gut.

Die  Remedios-Zaragoza-Gegend  ist  im  allgemeinen
  heiß,  es  herrscht  Malariasieber.  Das
Land  ist  nicht  besiedelt.  Schlachtvieh  wird  aus
Marganto  im  Departement  Bolivar,  das  einige
150  Meilen  entfernt  ist,  bezogen.  Der  Preis
für  das  Haupt  am  Platze  beträgt  ungefähr
40  Dollar.  Die  Arbeitsbedingungen  sind  angemessen.


Das  Tigui=  oder  Guamoco-Gebiet  besitzt  noch
unbekannte  Hilfsquellen  und  bietet  modernen
Schürfern  ein  ungeheures  Feld.  Von  den
Spaniern  ist  wenig  gearbeitet  worden,  aber  seit
dem  Jahre  1890  sind  verschiedene  Gesellschaften
zur  Ausbeutung  dieses  Abschnitts  gebildet  worden.
        <pb n="521" />
        G  445  20

—

Die  hauptsächlichsten  Lagerstätten  sind  „Panama“
am  Canaverales-Flusse,  „Atara"  und  „La
Colorado“.  In  ihrer  Nachbarschaft  ist  auch
Goldquarz  entdeckt  worden.  Das  goldbaltige
Schwemmland  hat  eine  Dicke  von  3  bis  10  Fuß
und  sein  Gold  ist  sehr  fein.  Vereinzelte  Pfannenwäscher
  erzielen  3  bis  5  8  täglich.  Einige
Stellen  auf  dem  Grunde  der  Henriquex-Ader  ergaben
  240  g  bis  zu  einem  Pfund  feines  Gold  auf
die  Tonne.  Andere  lieferten  beim  Versuch  160  g
auf  die  Tonne.  Am  Tigui  arbeiten  gegenwärtig
  zwei  omerikanische  Gesellschaften,  und  eine
französische  Gesellschaft  hat  daselbst  erfolgreiche
Versuche  angestellt.  Die  klimatischen  Verhältnisse
find  günstig  und  die  Ländereien  in  der  Nachbarschaft
  für  den  Betrieb  der  Landwirtschaft  geeignet.

Am  Cauca,  oberhalb  seines  Zusammenflusses
mit  dem  Nechi  liegen  die  Alluvialminen  von
Caceres,  wo  viele  amerikanische  Gesellschaften
tätig  sind.  In  diesem  Abschnitt  ist  noch  ein
gutes  Stück  Gebiet  nach  dem  hydraulischen  Verfahren
  auszubeuten;  hier  herrscht  Überfluß  an
Wasser,  hier  gibt  es  natürliche  Wasserläufe  und
Abladegelegenheiten.  Noch  weiter  flußaufwärts
am  linken  Ufer  sind  die  öden  Gegenden  von
Sinatabe  und  Dabeiba.  Dieses  Dabeiba  ist  von
dem  neuen  Dabeiba  im  Choco-Gebiet  zu  unterscheiden,
  das  vor  einigen  Jahren  an  der  Quelle
des  Andagueda-Flusses  entdeckt  wurde  und  von
einer  einheimischen  Gesellschaft  ausgebeutet  wird.
Weiter  südlich  sind  die  Minen  von  Frontino,
Buritica  und  Canasgordas  auf  dem  linken  Ufer
und  von  Titiribi  und  Zaucudo  auf  dem  rechten
Ufer.  Die  letztere  Mine  ist  seit  vierzig  Jahren
in  Betrieb  und  liefert  Gold  und  Silberquarz  mit
hübschem  Gewinn.  Die  Anwendung  besonderer
und  verwickelter  Gewinnungsmethoden  haben  den
Betrieb  sehr  kostspielig  gemacht.

Die  Gruppe  der  Andesminen,  die  weiter
südlich  auf  dem  linken  Ufer  des  Cauca  liegt,
wird  teilweise  von  englischen  Gesellschaften  ausgebeutet
  und  liefert  lohnende  Erträge.

Im  Mittelpunkte  von  Antioquia,  sübdöstlich
von  Modellin,  liegt  „Sonson“,  wo  Schwemmsand
  wie  auch  Gold=  und  Silberquarz,  Kupfer
und  andere  Metalle,  alles  durcheinander,  gefunden
  werden.  Das  Mineral  wird  dort  konzentriert
  und  behufs  der  Amalgamierung  nach

igland  versandt.  Dasselbe  findet  bei  verschiedenen
  Erzen  statt,  die  aus  dem  Departement
Tolima  erhalten  werden.

In  den  hochgelegenen  Zonen  der  Cordilleren
finden  sich  zwischen  dem  Cauca  und  dem  oberen
Magdalena  viele  unausgebeutete  Goldadern.
Am  Fuße  der  Hügel  westlich  von  Puriicacion,
Natagaima  und  Neiba  liegt  Schwemmsand.  Gewisse
  andere  Minen  find  einige  Jahre  lang  von

 

französischen  Interessenten,  jedoch  ohne  glänzende
Ergebnisse,  abgebaut  worden.

Im  Departement  Cauca  führen  alle  in  den
Stillen  Ozean  mündenden  Flüsse  Gold,  indessen
sind  nur  einige  bisher  untersucht  worden.  In
diesem  Abschnitt  liegt  das  große  Choco-Gebiet,
das  in  hydrographischer  und  orographischer  Beziehung
  viel  Ahnlichkeit  mit  der  Westküste  der
Vereinigten  Staaten  aufweist  und  derselben
geologischen  Periode  anzugehören  scheint.  Es
schließt  die  Täler  des  Atrato-Flusses  und  des
San  Inan-Flusses  ein,  die  die  ungeheure  Fläche
von  mehr  als  5000  Quadratseemeilen  Schwemmland
  einnehmen,  von  der  ein  guter  Teil  reich
und  ausbentungsfähig  ist.  Bis  jetzt  ist  hier  nur
wenig  Arbeit  verrichtet  worden,  obwohl  eine
amerikanische  Gesellschaft  in  Bagado  einen
Monitor  in  Betrieb  hat.  Eine  andere  arbeitet
mit  einer  Baggermaschine  an  der  Mündung  des
Andagueda;  weitere  Baggermaschinen  werden
mit  zweifelhaftem  Erfolge  im  unteren  Laufe  des
Atrato  und  im  Auito-Flusse  angewendet.  Eine
französische  Gesellschaft  ist  zwischen  den  Flüssen
Bebara  und  Bebarama,  rechten  Nebenflüssen  des
Atrato,  tätig  gewesen,  und  eine  kolumbische  Gesellschaft
  hat  die  Quarz-Mine  von  „Dabeiba“  am
oberen  Andagueda  erschlossen.  Die  sind  in  Wirklichkeit
  die  einzigen  Betriebe,  die  in  diesem  ungeheuren
  Gebiet  angetroffen  werden.

Die  Bergbaubezirke  von  Medio  bilden  ein
ungeheures  Lager,  und  Millionen  Dollars  sind
in  dem  Chocobezirk  seit  der  Eroberung  erbeutet
worden;  viele  Goldlager  lieferten  1  bis  2  Unzen
auf  das  Kubik-YDard  Geröll.  In  der  Cargozan-Mine,
  bei  Barbacoas  an  der  pazifischen  Küste,
sind  10  300  Unzen  Gold  aus  200  Kubik-Yard
goldhaltigem  Geröll  gewonnen  worden.

Der  Andagueda,  einer  der  Hauptnebenflüsse
des  oberen  Atrato,  bietet  wunderbare  Bedingungen
für  das  hydraulische  Abbauverfahren.

Auf  der  Wasserscheide  zwischen  den  Quellen
des  Atrato  und  des  San  Juan  ist  die  „Tado“=Gruppe,
  die  Platin  liefert,  dessen  Gewinnung
kürzlich  zum  Monopol  der  Regierung  gemachk
worden  ist.

Das  Choco-Gebiet  bietet  für  die  hydraulische
Goldgewinnung  günstige  Aussichten.  Wenn
Arbeitskräfte  auch  selten  und  teuer  sind,  so  ist
doch  Antioquia  nicht  weit,  das  Arbeiter  im  Überfluß
  liefern  könnte.

Die  Gegend  am  Golf  von  Darien,  südlich
vom  Isthmus  von  Panama  und  westlich  vom
Golf  von  Uraba,  wurde  zur  Zeit  der  Spanier
ausgebeutet,  ist  jedoch  heute  fast  unbekannt.  Ihre
Lage  ist  indessen  vorteilhaft,  auch  hat  sie  viele
gute  Bergbaubezirke.

Die  Departements  Bolivar  und  Atlantico  ent-
        <pb n="522" />
        W  446  20

halten  viele  bedeutende  Petroleumlager,  hauptsächlich
  in  der  Nähe  der  Mündung  des  Sinu-Flusses
  und  von  Tubara  am  Atlantischen  Ozean.
Kürzlich  ist  eine  kanadische  Gesellschaft  gebildet
worden,  auch  sind  einem  kolumbischen  Schürfer
Konzessionen  verliehen  worden.

Kupfer  wird  in  Bolivar  gefunden.  Eine
Gesellschaft  in  Barranquilla  hat  kürzlich  den  Abbau
  einer  in  Sabaneta,  zwei  Seemeilen  von
Simiti  gelegenen  Mine  in  Angriff  genommen.
Nördlich  von  der  Simiti-Lagune  liegt  ein  ausgedehntes
  goldhaltiges  Gebiet  im  San  Lucas-Gebirge.


Cundinamarca  ist  reich  an  Kohlenlagern,  die
unglücklicherweise  zu  weit  von  Transportgelegenheiten
  entfernt  liegen,  so  daß  sie  nur  für  den
lokalen  Verbrauch  in  Betracht  kommen.

Das  Gleiche  gilt  von  Boyaca.  In  diesem
Departement  sind  zwei  Smaragdminen,  „Somon-=duco“
  und  „Muzo“,  die  Eigentum  und  Monopol
der  Regierung  sind.  Die  erstere  wird  nicht  mehr
ausgebeutet,  aber  die  letztere  liefert  einen  guten
Ertrag.

Die  Quarz-Minen  von  Santander,  die  von
den  Spaniern  in  ausgedehntem  Maße  abgebaut
worden  sind,  sind  heute  nicht  mehr  produktiv;
gleichwohl  hat  sich  kürzlich  eine  französische  Gesellschaft
  zu  ihrer  Ausbeutung  gebildet.  Petroleum
wird  im  Norden  von  Cucuta  gefunden.

Das  Departement  Magdalena  ist  so  gut  wie
unausgebeutet,  obwohl  die  Anwesenheit  von  Gold
in  einigen  seiner  Flüsse  beobachtet  worden  ist.
Auch  Kohle  ist  entdeckt  worden;  sie  könnte  durch
den  Bau  einer  kurzen  Eisenbahn  nach  dem  Hafen
leicht  nutzbar  gemacht  werden.

Wie  man  sieht,  bietet  Kolumbien  für  Bergingenieure
  und  Kapitalisten  ein  weites  Feld.  Es
sind  ungeh  Sch  land-Minen  von  mittlerem
Reichtum  vorhanden,  die  zwar  nicht  in  einem
Tage  reich  machen,  aber  bei  einem  durchschnittlichen
  Ertrage  von  50  Cent  auf  die  Tonne  noch
gute  Erträgnisse  geben  können.  Was  die  Quarz-Minen
  anlangt,  so  sind  sie  fast  unberührt.  Da
der  Bau  von  mehr  Eisenbahnen  zum  Programm
des  modernen  Kolumbianers  gehört,  so  dürfte
dem  Mangel  an  Beförderungsgelegenheiten,  der
die  Entwicklung  dieser  Minen  bisher  gehindert
hat,  abgeholfen  werden.

Ein  erfolgreicher  Abbau  der  Minen  Kolumbiens
ist  wohl  möglich,  aber  es  gehören  dazu  Energie,
Ausdauer,  Fachkenntnisse,  Verständnis  für  das
Land  und  außer  Gesundheit  eine  entsprechende
Menge  Geldes,  um  die  anfänglichen  Fehlschläge
auszuhalten.

Der  Betrieb  der  Bergwerke  ist  in  der  Regel
ein  einfacher,  und  die  eingeborenen  Arbeiter  find
mit  Umsicht  und  Freundlichkeit  zu  behandeln.

 

Gold  wird  allenthalben  gefunden,  aber  es
ist  über  ein  großes  Gebiet  verbreitet  und  selten
in  großen  Mengen  an  bestimmten  Plätzen  vorhanden.


Die  lange  Isolierung,  aus  der  Kolumbien
jetzt  unter  der  Verwaltung  des  Präsidenten  Rafael
Reyes  hervortritt,  ist  der  Grund  gewesen,  daß
bisher  so  wenig  über  den  wunderbaren  Mineral-=reichtum
  dieses  Landes  bekannt  geworden  ist.
Silber  wird  in  Antioquia,  Caura  und  Tolima,
Kupfer  in  Boyaca,  Platin  in  Cauca  und  Petroleum
  in  Tolima  gefunden,  während  Kalk,  Alaun,
Kreide,  Magnesia,  Schwefel,  Marmor,  Asphalt,
Zinnober,  Blei  und  Quecksilbererz  in  großen
Lagern  in  vielen  Teilen  des  Landes  gefunden
werden.

Die  mineralischen  Hilfsquellen  Kolumbiens,
besonders  seine  Edelmetalle,  haben  frühzeitig  die
Aufmerksamkeit  der  spanischen  Eroberer,  Enddecker
und  Herrscher  auf  sich  gezogen.  Während  der
dreihundertjährigen  spanischen  Herrschaft  waren
die  kolumbischen  Goldfelder  anerkanntermaßen  die
reichsten  auf  der  Erde  und  bis  zum  Jahre  1848,
wo  diejenigen  Kaliforniens  entdeckt  wurden,
lieferten  sie  ein  volles  Drittel  der  gesamten  Ausbeute
  an  amerikanischem  Golde,  ungeachtet  der
äußerst  primitiven  Methoden,  die  von  den  Spaniern
angewendet  wurden.  Bei  der  mit  Tausenden
indianischer  Sklaven  betriebenen  Gewinnung  von
Gold  und  Silber  aus  den  Alluvialbecken  der
Ströme  und  Flüsse  des  südlichen  Kolumbiens
wurden  die  ersten  Spuren  Platin  entdeckt.  Das
neue  Metall  kam  im  Preise  so  hoch,  daß  im
Jahre  1904  Don  Ventra  Salzas  Malibran,
Unterstatthalter  der  Provinz  Atara,  einen  Bericht
an  den  Vizekönig  Don  Antonio  Amar  erstattete,
in  dem  er  zu  beweisen  versuchte,  daß  Platin  in
Wirklichkeit  eine  Art  weißen  Goldes  sei.  Ob  es
nun  wahr  ist  oder  nicht,  daß  Platin  zuerst  im
Jahre  1720  entdeckt  wurde,  jedenfalls  ist  bezeugt,
daß  im  Jahre  1788  4202  Pfund  davon  an  den
spanischen  König  gesandt  wurden.  In  Europa
wurde  die  Aufmerksamkeit  zum  ersten  Male  im
Jahre  1748  auf  dieses  Metall  gelenkt.  Vorher
war  es  von  Minengräbern  in  den  Bezirken  von
Choca  und  Barbacoas  beobachtet,  jedoch  als
nutzlos  beiseite  geworfen  worden.  Im  Jahre
1720  soll  das  Berfahren,  es  von  Gold  mittelst
Quecksilber  zu  scheiden,  in  Popoyan,  Cauca,  bekannt
  gewesen  sein.  Im  Jahre  1778  befahl
die  spanische  Regierung,  daß  alles  Platin  an  die
königliche  Schatzkammer  zu  senden  sei,  ohne  jedoch
  dafür  irgend  welche  Vergütung  anzubieten.
Zehn  Jahre  später  wurden  namens  des  Königs
zwei  Dollar  für  ein  Pfund  geboten  und  Ende
1788  waren  ungefähr  3820  Pfund  Platin  im
Chocobezirk  zusammengebracht  worden.  In  den
        <pb n="523" />
        W  447  20

Minen  des  Opagado,  eines  Nebenflusses  des
Atrato,  wurde  damals  das  meiste  Platin  gewonnen.
  Der  niedrige  Preis,  den  die  Regierung
zahlte,  führte  dazu,  daß  das  Metall  an  Ausländer
  verkauft  wurde,  die  12  Dollar  für  das
Pfund  gaben  und  durch  Wiederverkauf  in  Europa
Vermögen  erwarben.  Nach  Alexander  von  Humboldt
  kostete  das  Pfund  Platin  zu  Anfang  des
19.  Jahrhunderts  an  Ort  und  Stelle  8  Dollar
oder  40  Francs,  in  Paris  im  allgemeinen  aber
130  bis  150  Francs.

Das  Choco-Platin  ist  das  reinste  und  beste,
das  auf  ausländischen  Märkten  verkauft  wird,  da
es  80  bis  85  Proz.  reines  Metall  enthält.  Sein
Preis  war  bereits  im  Jahre  1894  auf  900  Francs
das  Pfund  gestiegen.  Trotz  des  hohen  Preises
findet  es  Absatz  auf  dem  Weltmarkt.  Die  Ausbeutung
  der  verhältnismäßig  reichen  Platinlager
Kolumbiens  ist  so  gering,  daß  im  Jahre  1905
im  Choco-Bezirk  nur  661  Pfund  erzeugt  wurden.

Im  westlichen  Departement  Cauca,  besonders
in  den  südzentralen  und  südlichen  Bezirken  von
Choco,  Barbacoas  und  Supia,  zwischen  den  westlichen
  Vorbergen  der  Anden  und  dem  Stillen
Ozean  wird  Platin  in  größtem  UÜberflusse  gefunden.
  Das  ganze  Gebiet  des  Departements
Cauca  hat  seit  den  frühesten  Tagen  der  spanischen

oberung  in  dem  Rufe  gestanden,  der  reichste
aller  Erze  führenden  Abschnitte  Kolumbiens  zu
sein.  Von  1654  bis  1890  lieferte  das  Departement
  für  137  000  000  Dollar  Gold,  wovon  auf
das  Choco-Gebiet  allein  115  000  000  Dollar
entfallen.

Das  einträglichste  Feld  für  die  Extraktion  von
Platin  liegt  auf  der  Wasserscheide  zwischen  den
Quellen  der  Flüsse  Atrato  und  San  Juan,  im
Chocogebiet,  in  der  Nähe  von  Tado  und  in  der
Nachbarschaft  des  San  Juan,  Condoto  und  Iro,
zwischen  1°  30°  und  6  nördlicher  Breite,  also
in  dem  südlichen  und  äquatorialen  Teile  von
Columbia.  Das  Platin  findet  sich  in  dem  goldhaltigen
  Sande  und  in  dem  angeschwemmten
Boden  der  Ströme,  die  durch  den  schmelzenden
Schnee  der  Anden  gespeist  werden  und  westwärts
in  den  Stillen  Ozean  fließen.  In  diesen  Bezirken
  findet  man  eine  Zone  oder  Schicht  von
Kies,  Sand,  Stein  und  verschiedenartigem  Ton.
Der  niedrigste  Teil  dieser  Schicht  liegt  ungefähr
80  oder  100  Yard,  der  höchste  ungefähr  800
oder  820  Yard  über  dem  Meeresspiegel,  die
Dicke  der  Schicht  beträgt  ungefähr  720  ard.
Oberhalb  oder  unterhalb  der  angegebenen  Grenzen
wird  auch  nicht  ein  Korn  Platin  gefunden.  Je
weiter  von  der  See,  desto  schwieriger  ist  die
Extraktion.  Die  Zone  ist  10  bis  12  Seemeilen
breit.  Die  Arbeit  vieler  Tausend  Neger  seit  der
Entdeckung  hat  diese  Lager  nicht  zu  erschöpfen

 

vermocht.  Ihr  Reichtum  ist  nicht  unveränderlich;
es  gibt  reiche  und  arme  Stellen  in  der  Zone.
Von  1°  30“  nördlicher  Breite  nach  Süden  zu
nimmt  der  Reichtum  der  Lager  gradweise  ab,
auf  1°  nördlicher  Breite  werden  sie  kaum  noch
abgebaut  und  am  Aquator  werden  die  Ausdrücke
Gold,  Platin,  Adern,  Minen  usw.  niemals  gehört.

Die  Platinlager  Kolumbiens  sind  so  gelegen,
daß  der  Ausfuhr  des  gewonnenen  Metalls  keine
Hindernisse  erwachsen.  Das  meiste  extrahierte
Platin  wird  aus  dem  pazifischen  Hafen  Buenaventura,
  an  der  Bai  von  Choco,  ausgeführt,  der
in  wenigen  Tagen  durch  von  Panama  City  südwärts
  fahrende  Dampfer  bequem  erreicht  wird.
Von  Panama  City  landeinwärts  nach  den  Platinlagern
  zu  gelangen,  ist  nicht  schwierig.  Ein
anderer  Transportweg  führt  zunächst  nach  Cartagena
  (Nord-Kolumbien),  am  Golf  von  Darien,
von  dort  südlich  nach  der  Landspitze  dieses
Golfes  und  den  Atratofluß  400  Meilen  aufwärts
bis  zu  seiner  Quelle,  wo  er  von  dem  San  Inan
durch  eine  so  niedrige  und  schmale  Wasierscheide
getrennt  ist,  daß  diese  Route  als  vorteilhaft  für
einen  interozeanischen  Kanal  zur  Verbindung  des
Atlantischen  Ozeans  mit  dem  Stillen  Ozean  angesehen
  worden  ist.  Die  Reise  kann  von  Cartagena
  aus  in  vier  bis  fünf  Tagen,  mit  Einschluß
des  Aufenthalts  auf  den  Wegstationen,  zurückgelegt
  werden.

Die  reichsten  Minen  befinden  sich  am  Rio
Condoto,  einem  Zuflusse  des  San  Juan,  ferner
am  Apagado  und  am  Tamanal,  die  Arme  des
San  Juan-Flusses  sind.  In  der  Provinz  Atrato
gibt  es  nur  einen  kleinen  Bezirk,  in  dem  Platin
gewonnen  wird,  nämlich  Negna.  Kürzlich  sind
in  Nobitu  mehrere  neue  Minen  entdeckt  worden,
die  vielversprechend  sind.  Eine  Gesellschaft
französischer  Kapitalisten  hat  unlängst  sehr  große
Erwerbungen  im  Platindistrikt  gemacht.  Sie
wird  von  Albert  L.  de  Lantreppe  (London)  geleitet
  und  wird  demnächst  Sachverständige  zum
Zwecke  der  sorgfältigen  Untersuchung  der  Gegend
und  besonders  ihres  dortigen  Besitztums  entsenden.
General  Ramön  Buendia,  ein  Kolumbianer  hat
umfangreiche  Erzfelder  in  Condoto  und  Nobitu
gekauft.  Es  ist  noch  Land  in  großer  Ausdehnung
vorhanden,  das  reich  an  Mineralien  aller  Art
ist  und  in  dem  Platin  in  großen  Mengen  vorkommen
  muß,  aber  es  ist  noch  nicht  erforscht
worden.  Für  den  Schürfer  und  Bergmann  bietet
sich  hier  ein  großes  Arbeitsfeld.

Nach  den  Mitteilungen  verschiedener  Erxporteure
  in  Cartagena  wird  eine  große  Menge
Platin  und  Gold  aus  dem  Departement  Cauca
über  Buenaventura  und  Panama  ausgeführt  und
zwischen  Frankreich  und  den  Vereinigten  Staaten
geteilt.  Noch  bis  vor  kurzem  sollen  Frankreich
        <pb n="524" />
        W  448  20

und  andere  europäische  Länder  den  größeren
Teil  erhalten  haben;  aber  gegenwärtig  scheint
das  Bestreben  zu  bestehen,  den  größeren  Teil
des  Ertrages  nach  den  Vereinigten  Staaten  zu
liefern,  wo  die  Nachfrage  erstaunlich  zugenommen
hat  und  ein  befriedigender  Preis  gezahlt  wird.

Die  Hauptplätze  des  Platindistrikts  sind  Quibdo
und  San  Pablo,  besonders  Quibdo,  das  die
Hauptstadt  der  Provinz  gleichen  Namens  ist.
Hier  sind  keine  Minen  in  Betrieb.  Das  von  hier
ausgeführte  Erz  stammt  vom  Grunde  der  von
Flüssen  durchströmten  engen  Schluchten,  wo  es
in  Pulver=  oder  Staubform  angetroffen  wird,  und
von  den  Flußbarren.  Die  Gewinnung:  erfolgt
nach  einem  sehr  primitiven  Verfahren,  ähnlich
demjenigen,  das  in  alten  Zeiten  in  Brauch  war.
Arbeitskräfte  sind  im  ÜUberflusse  vorhanden.  Der
ungeheure  Erzreichtum  dieser  Gegend  ist  nahezu
unberührt  und  unerforscht,  was  zum  Teil  dem
Mangel  an  Kapital  und  der  Ungesundheit  des
Klimas  zuzuschreiben  ist.  Es  regnet  hier  nämlich
zehn  Monate  im  Jahre,  und  der  Distrikt  ist  sehr
sumpfig.  Es  würde  gewagt  sein,  die  jährliche
Ausfuhrmenge  bestimmt  anzugeben,  da  die  Regierung
  einen  Ausfuhrzoll  auf  Metalle  gelegt  hat,
und  in  Gegenden,  wo  sie  nur  eine  unzulängliche
Überwachung  ausübt,  wohl  90  Proz.  der  Ausfuhr

Schmuggelware  sind.  Es  ist  der  Regierung  der
Vorschlag  gemacht  worden,  die  Platinlager  zum
Nationaleigentum  zu  erklären;  aber  diese  sind  so
ausgedehnt  und  verschieden  im  Werte,  daß  die
Regierung  in  dieser  Richtung  nichts  unternommen
hat.  Es  werden  wissenschaftliche  Untersuchungen
zur  Entdeckung  der  Erzlager  notwendig  sein,  aus
denen  das  Platin  kommt,  das  jetzt  aus  den  Betten
der  Flüsse  gewonnen  wird.

Obgleich  es  wahr  ist,  daß  die  Entwicklung
der  Platinindustrie  in  Kolumbien  durch  die  ungesunde
  Natur  der  Gegenden,  wo  Erzlager  vorhanden
  sind,  verzögert  worden  ist,  so  gibt  es
dessenungeachtet  ausgezeichnete  platinführende  Abschnitte,
  wie  Supia  auf  5°  21  “  nördlicher  Breite
und  1°  40°  westlicher  Länge  von  Bogota,
4144  Fuß  über  dem  Meeresspiegel,  die  ganz
gesund  sind.  Es  mag  betont  werden,  daß  durch
strenge  gesundheitliche  Maßnahmen,  durch  geeignete
Diät,  durch  Regelung  der  Lebensgewohnheiten
und  passende  Kleidung  den  Einwirkungen  des
tropischen  Klimas  begegnet  und  auch  den  ungesündesten
  der  Erzgegenden  Kolumbiens  ihre
Schrecken  genommen  werden  können.

(Nach  Monthly  Bullctin  of  the  Ioternational  Bureau
of  the  American  Republics.)

 

 

Verschiedene

Errichtung  einer  bHandelsauskunftsstelle  beim
Kalserlichen  Generalkonsulat  in  Rapstadt.

In  den  Räumen  des  Kaiserlichen  Generalkonsulats
  in  Kapstadt  ist  eine  Handelsauskunfts-=stelle
  errichtet  worden.  Es  werden  dort  sämtliche
  von  deutschen  Firmen  eingehenden  Kataloge,
Zeitschriften  usw.  sowie  die  zur  Verfügung
stehenden  deutschen  Adreßbücher  ausgelegt  und
den  Interessenten  an  der  Hand  eines  in  einem
deutschen  und  englischen  Exemplar  vorhandenen
Firmenregisters,  in  dem  die  in  den  Katalogen
usw.  deutscher  Firmen  erwähnten  Waren  in
alphabetischer  Reihenfolge  und  daneben  Vermerke
über  liefernde  Firmen  und  ihre  Kataloge  usw.
enthalten  sind,  zur  Verfügung  gestellt.  Da  die
englischen  Firmen  in  Südafrika  nur  selten  Angestellte
  haben,  die  des  Deutschen  mächtig  sind,
so  kommen  in  erster  Linie  in  englischer  Sprache
abgefaßte  Kataloge  usw.  in  Betracht,  deren  Einsendung
  an  das  Kaiserliche  Generalkonsulat  in
Kapstadt  den  deutschen  Interessenten  anheimgestellt
wird.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats
in  Kapstadt).

WMitteilungen.

Die  Rbtellung  Lippstadt  der  Deutschen
Kolonialgeiellschaft

ersucht  uns  um  Abdruck  des  nachstehenden  Aufrufs:


„Wir  beabsichtigen  in  den  ersten  Tagen  des
Oktobers  eine  Kolonialausstellung  für  Westfalen,
  Lippe  und  Umgebung  zu  eröffnen  und
erbitten  Ausstellungsgegenstände,  welche  sich  auf
die  Bedeutung  der  Kolonien  für  das  Deutsche
Volk  auf  den  Gebieten  von  Wissenschaft,  Kunst,
Mission,  Industrie,  Handel,  Verkehrs=  und  Auswanderungswesen
  beziehen.

Insbesondere  sind  erwünscht:  Rohprodukte,
halbfertige  und  ganzfertige  Waren  aus  Kolonialprodukten,
  Darstellungen  über  die  Fabrikationsart,
  Zusammenstellungen  über  die  Steigerung
der  Benutzung  kolonialer  Rohprodukte,  naturwissenschaftliche,
  ethnographische,  geschichtliche  oder
dekorative  Gegenstände,  Bilder,  Karten,  Bücher
und  dergleichen.  -

Der  Reinertrag  der  Ausstellung  soll  verwandt
werden  zum  Denkmal  für  die  im  südwestafrikanischen
  Kriege  Gebliebenen  oder  für
andere  gemeinnützige  koloniale  Zwecke."
        <pb n="525" />
        W  449  20

Die  Abteilung  bittet  ihr  genau  mitzuteilen,  ob
und  inwieweit  man  die  ihr  anvertrauten  Gegenstände
  zurückzuerhalten  wünscht,  oder  welche  davon
benutzt  werden  dürfen  als  Grundstock  für  eine
volkstümliche  koloniale  Wanderausstellung,
  die,  als  Ganzes  oder  in  Spezialsammlungen
geteilt,  den  Abteilungen  und  Vereinen  z.  B.  zur
Erläuterung  von  Vorträgen  zur  Verfügung  gestellt
  werden  soll.

Indem  wir  uns  der  Hoffnung  hingeben,
daß  man  in  Würdigung  des  patriotischen  und
praktisch-kolonialpolitischen  Unternehmens  uns  eine
Unterstützung  nicht  versagen  wird,  fügen  wir  noch
die  Mitteilung  bei,  daß  das  Zustandekommen
einer  großen  Ausstellung  bereits  heute  gewährleistet
erscheint.

Zusendungen  erbitten  wir  möglichst  vor
dem  1.  September.  Am  12.  Oktober  ist  voraussichtlich
  Schluß  der  Hauptausstellung.  Die
Wanderausstellung  bleibt  selbstverständlich  dauernd.

Zu  großem  Dank  würde  man  uns  verpflichten,
wenn  man  uns  recht  bald  mitteilen  wollte,  auf
welche  Zusendung  von  Ausstellungsgegenständen
wir  rechnen  können,  und  wieviel  Tisch=  oder
Wandfläche  hierzu  zur  Verfügung  gestellt  werden  soll.

Die  eingesandten  Gegenstände  bitten  wir  nach
Herkunft  und  Einsender  bezw.  Firma  genau  zu
bezeichnen.  In  vielen  Fällen  werden  von  den
Herren  Einsendern  kleine  geordnete  Sammlungen
uns  zur  Verfügung  gestellt  werden  können.  Rücksendungen
  in  die  Schutzgebiete  sind  wegen  der
Kosten  ausgeschlossen.“

Briefe  sind  an  den  Vorsitzenden  Th.  Eichholz,
die  Gegenstände  an  die  „Kolonialausstellung  zu
Lippstadt“  zu  richten.

 

Citeratur.
Jahrbuch  über  die  deutschen  Kolonien.
Herausgegeben  von  Dr.  Karl  Schneider.
Erster  Jahrgang.  Mit  einem  Bildnisse  des

Präsidenten  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft,
Herzogs  Johann  Albrecht  zu  Mecklenburg,
  Regenten  von  Braunschweig.  Essen
1908.  Verlag  G.  D.  Baedeker.  Preis  gebunden
  5  Mk.
Der  erste  Versuch  des  Herausgebers,  ein
jedes  Jahr  erscheinendes,  die  verschiedenartigsten
kolonialen  Themata  und  Probleme  behandelndes
Sammelwerk  zu  schaffen,  muß  als  recht  gelungen
  und  vielversprechend  bezeichnet  werden.
In  dem  kolonialen  Jahrbuch  sind  u.  a.  Aussätze
von  Redakteur  Müllendorf-Köln  über  den
Herzog  Johann  Albrecht  zu  Mecklenburg,  von
Professor  Dr.  Eckert  über  die  Fortschritte  in  der
eographischen  Erschließung  unserer  Kolonien  seit

 

1905,  von  Professor  Dr.  Meinhof  über  das
Seelenleben  der  Eingeborenen,  von  Major
Märker,  Oberleutnant  Kramer  und  Hauptmann
Stieber  über  die  deutschen  Schutztruppen,  von
Stabsarzt  Dr.  Kuhn  über  die  Gesundheitsverhältnisse
  in  unseren  Kolonien,  von  Professor
Dr.  Anton  über  die  koloniale  Entwicklung  im
Jahre  1906/07  und  über  die  Siedelungsgesellschaft
  für  Deutsch-Südwestafrika,  von  Dr.  Fleischmann
  über  die  Verwaltung  der  Kolonien,  von
Pater  Acker  über  die  Erziehung  der  deutsch-ostafrikanischen
  Eingeborenen  zur  Arbeit,  von  Oberstleutnant
  Richelmann  über  Art  und  Charakter
des  Negers,  von  Missionar  Spieth  über  die
Rechtsanschauungen  der  Togoneger,  von  Dr.  Arning
  über  die  Besiedelung  von  Deutsch-Ostafrika,
von  Dr.  Rohrbach  über  Südwestafrika  nach
dem  Kriege,  u.  A.  m.  enthalten.

Diese  Antorenliste  zeigt,  daß  das  Jahrbuch
sich  jeder  parteipolitischen  Einseitigkeit  fernhält.
Es  steht  seiner  ganzen  Anlage  nach  auf  dem
Boden  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft,  ohne
doch  von  ihr  unmittelbar  auszugehen.  In
fesselnder  Weise  sind  die  Ergebnisse  deutscher  Arbeit
in  unseren  Schutzgebieten  dargestellt.  Die  Ausstattung
  ist  gediegen,  die  beigefügte  Photogravüre
des  Herzogs  Johann  Albrecht  zu  Mecklenburg
vorzüglich  gelungen.

Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  1882  bis
1907.  Im  Auftrage  des  Ausschusses  der
Deutschen  Kolonialgesellschaft  dargestellt.  Berlin
1908.  Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst
Vohsen).  Preis  Mk.  2.

Die  Abfassung  der  vorliegenden  Jubiläumsschrift
  hat  Erich  Prager  mit  unleugbarem
Geschick  unternommen.  Von  den  ersten  Anfängen
  der  kolonialen  Bewegung  im  neugeeinten
Deutschland,  der  Gründung  des  deutschen  Kolonialvereins
  an,  wird  der  Leser  in  anschaulicher
Schilderung  auf  die  Höhe  geführt,  auf  der  die
Deutsche  Kolonialgesellschaft  heute  steht.  Mit  berechtigtem
  Stolz  bemerkt  der  Verfasser,  daß  die
Gesellschaft  sich  ihres  fünfundzwanzigjährigen
Schaffens  nicht  zu  schämen  brauche,  aber  er  hat
ebenso  recht,  wenn  er  hinzufügt,  daß  ihrer  noch
große  Aufgaben  harren.  Das  Werk,  für  dessen
erste  Kapitel  der  Verfasser  die  Mitarbeit  eines
Kolonialpolitikers  gewonnen  hat,  der  einst  schon
dem  Vorstande  des  Kolonialvereins  angehörte,
darf  als  eine  außerordentlich  dankenswerte  Bereicherung
  unserer  kolonialen  Literatur  bezeichnet
werden.

M.  R.  Gerstenhauer:  Die  Landfrage  in
Südwestafrika.  Ihre  finanzpolitische  und
außerpolitische  Seite.  Ein  Beitrag  zu  der
        <pb n="526" />
        W  450  e

Frage:  Wie  machen  wir  Deutsch-Südwestafrika
rentabel?  Herausgegeben  vom  deutschnationalen
Kolonialverein.  Berlin  1908.  Verlag  von
Wilhelm  Süsserott.

Dr.  A.  Lion:  Die  Kulturfähigkeit  des
Negers  und  die  Erziehungsaufgaben  der
Kulturnationen.  (Koloniale  Abhandlungen,
Heft  15).  Berlin  1908.  VBerlag  von  Wilhelm
  Süsserott.  Preis  40  Pfg.

Dr.  H.  Sunder:  Kann  die  weiße  Rasse
sich  in  den  Tropen  akklimatisieren?  (Koloniale
  Abhandlungen,  Heft  16).  Berlin  1908.
Verlag  von  Wilhelm  Süsserott.  Preis  40  Pfg.

Dr.  W.  Vallentin:  Ein  unerschlossenes

Kulturland.  Nöuqnén  und  Rio  Negro
(Argentinien).  Mit  47  Illustrationen  nach
photographischen  Originalaufnahmen.  Zweite

Auflage.  Berlin  1907.

Paetel.
A.  Pohlmann:  Laienbrevier  der  National-=ökonomie.

  Leipzig  1908.  R.  Voigtländers
Verlag.  Preis  Mk.  2,  geb.  Ml.  2,40.

Verlag  von  Hermann

 

P.  Eichmann:  Potaazupbische  Belichtungetabelle
  -Helios".  Berlin  1908.  Verlag  von
Gustav  Schmidt  (vormals  Robert  Oppenheim).
Preis  Mk.  2,60.

 

Koloniale  Dreßstimmen.

Uber  die  wirtschaftliche  Lage  in  Samoa
wird  der  „Welt-Korrespondenz“  aus  Apia  unter
dem  1.  Märg  geschrieben:
Es  ist  ein  nicht  unerheblicher  Nachteil  für  Samoa,
daß  der  Preis  der  Kopra  auf  dem  Weltmarkte  stark

 

gewichen  ist.  Denn  während  die  Kakaopflanzungen
sich  im  Besitze  weißer  Ansiedler  befinden,  bildet  die
Kopra  das  Haupterwerbsmittel  des  Samoaners.  Sind
also  die  Koprapreise  niedrig,  so  der  Samoaner
wenig  Geld  und  kann  wenig  beim  Händler  kaufen.
Hierunter  wiederum  leidet  der  Import.  Auch  die  Regierung
  wird  von  dem  Nachteil  betroffen,  da  die  Eingänge
  an  Stenern  und  Zöllen  geringer  werden.

Um  so  erfreulicher  sieht  es  auf  den  Kakaopflanzungen
  aus.  Sie  haben  sich  vortrefflich  entwickelt.
die  Ernte  fällt  quantitativ  gut  aus,  und  die  Qualitär
ist  so  vorzüglich,  daß  ausgezeichnete  Preise  erzielr
werden.  Die  Kalaopflanzer  sehen  mit  um  so  größeren
Hoffnungen  in  die  Zukunft,  als  die  Besorgnis  vor  den
zerstörenden  Wirkungen  des  Kakaokrebses  sich  gelegt

.  Das  Gouvernement  hat  gleich  energische  Maßregeln
  gegen  diesen  Schädling  getroffen.  Die  Bäume
werden  desinfiziert  und  solche  Stämme,  die  „rindenkrank“
  geworden  sind,  werden  herausgerissen.  Durch
regelmäßige  Inspizierungen  wird  festgestellt,  ob  die
Verordnungen  auch  innegehalten  werden.  Auch  die
kleinen  Kalaopflanzungen  gedeihen  gut.  Trotzdem  muß
vor  solchen  kleinen,  mit  geringem  Kapital  unternommenen
  Anpflanzungen  dringend  gewarnt  werden.  Es
ist  nur  als  glücklicher  Zufall  zu  betrachten,  daß  in  den
wenigen  Jahren  seit  dem  Bestehen  der  Kalaopflanzungen
Samoa  nicht  von  den  sonst  gar  nicht  so  seltenen  gewaltigen
  Orkanen  heimgesucht  worden  ist.  Ein  solcher
Orkan  kann  die  jungen  Anpflanzungen  entwurzeln.
und  während  der  wohlhabende  Großpflanger  in  der
Lage  ist,  wieder  von  vorn  anzufangen  und  den  Schaden
durch  spätere  gute  Ernten  auszugleichen,  ist  der  kleine

Pflanzer  mit  einem  Schlage  ruiniert.

Was  vom  Kakao  gesagt  ist,  gilt  noch  mehr  vom
Gummi.  Die  von  einer  Berliner  Gesellschaft  unternonimene
  Zgroße  Gummipflanzung  läßt  si  gut  an,  die

Qualität  der  bisher  gewonnenen  Proben  ist  eine  sehr
gute.  So  ist  es  möglich,  daß  der  Gummi  ebenso  wie
Ropra  und  Kalao  ein  sehr  guter  Exportartikel  wird.

aber  bei  den  Gummipflanzungen  ist  ausschließlich  der

Großbetrieb  denkbar.  Überhaupt  sind  für  die  Kolonie
nur  wohlhabendere  Ansiedler  erwünscht,  nicht
nur  aus  wirtschaftlichen.  sondern  auch  aus  moralischnationalen
  Gründen.  Der  Kleinsiedler  läßt  sich  leicht
auf  Mischehen  ein,  und  darnnter  leidet  das  Ansehen
der  gesamten  weißen  Rasse  in  der  Rolonic.

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Postamts  hat  die  Einrichtung  einer  Post=  und  Telegraphenanstalt
  für  Fernsprechbetrieb  in  Mkumbara  (an  der  Verlängerung  der  Usambarabahn  nordwestlich
von  Mombo  und  zur  Zeit  deren  Endpunkt)  genehmigt.

Bei  der  Postagentur  in  Palau  wird  der  Postanweisungsdienst  vom  1.  Juni  d.  Is.  ab

eingeführt  werden.
        <pb n="527" />
        W  451  20

Pestdamfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Mai  1908.

 

Nach

vom  Einschiffungshafen


Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

1.  Deutsch-Neugninea.

Neapel
leusser  Schlffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

21.  Mai  18.  Juni

3.  31.  Mai

Friedrich-Wilhelmsafen
  38  Tage
Simpsonhafen  41  Tage
Simpsonhafen  38  Tage
Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage

 

 

2.  deutsch-Sstafriha.

N
(eutsche  —

4.  141.  25.  Mai

MombasaO  16—18  Tage

1.  19.  29.  Mai  16.  Juni
10  2.

2.  12.  23

B.  Mai  10.8

 

Uamas  (nur  Bu  "“

larten  zuh  E  vosi

Dru  *r*  en.  S  sbe
ro

Lidtrihbuah  zu  leiten.  wie

 

 

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Steinkopf

 

a)  2  Bukoba,  Muansa  und
je  2  s  7  T  jed.  Mts.  K24
Mombola  Wetler-  aneue  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed  Nis  10  0.
besörderung  mit  der  Uganda-  Brin  17.  Mai  7.  Juni  Mombasa  15,  20  Tage  15.  Mai  5.  Juni  10  3
er  **ir
mungso  Brir  10.  Mai  Mombasa  20  Tage  8.  Mai  10:2
(#ner  We.
o  sach  Tanga  euscht,  ien.  D  4.  14.  25.  Mai  Tanga  17—19  Tage  2.  12.  28.  Mai  12.  Juni
I  Behn  hor  *  Schiffe),  14.  Juni
e  da  1  r  17.  Mai  Tanga  16  Tage  15.  "n  10  2
Neapel  "4(.  11.  25.  Mai  Daressalam  18,  21,  132.  12.  23.  Mai  10
t  Schlffe),
MarseilleF  10.  jedes  Monats  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  0.
len  Sansshor  u  umnitttelhar
e)  nach  Deutsch-Ostafrita.
(ausschl.  der  unter  a  und  b  rr⅛h  d  7  "ö0.
henannten  Postorie)  Brindisi  17.  Mai  Daressalam  18  Tage  15.  Mai  10
(engl.  Schiffe)
Brindisi  10.  Mai  nzibar  22  (Tage  8.  Mai  10  06
(engl.  Schiffe)  Zangite  Daressalam  weiter
.  mlt  nächster  Gelegenhen
3.  deutsch-Südwestafrika.  Hamburg  20.  Mai  2.  10.  Juns  Swakopmund  25  Tage.  Mai  9.  Juni  5.2
]  rE  ’s  71  2
à  nach  Swak  d
nach  Swale  ##nnnd  l  Antwerpen  4.  25.  Mai  Swakopmund  20  Tage  i  38.
V  is,  1  t.  (deutsche  Schiffe)
r  .
Jakalswater,  Saleizse  Boulogne  5.  26.  Mai  Swakopmund  19  Tage  1.  25.  Mai  1.0
dicha  #a  (deuusche  e)
barsie.  s-  W
Wen  2  en  Southampton  p.  30.  Mai  Swakopmund  21  Tage,.  29  Mai  11.10.
sÜosonds  Seion  ati  Ouflol  2.  16.23.  Mai  6.  i  15.  22.  i  5.  i
—NG  8  fSouthampton  2.  16.  23.  Mai  6.  Juni  Swalopmun  3  Sa-  #1  150  Mai  5.  Juni
.  u.  .  «.
Wilhktmmqt,M-phgs  »Na-using  2.  Mai  Swakopmund  25  Tage1.  Mai  712
I
Southampwnjede115onnabend  Ludettybucht  202027jedes-Freitagll.16
27,  20,  20  Tage
Antwerpen  4.  25.  Mai  Lüderitzbucht  21  Tage  B.  24.  Mai  8.38
b)  183  üdeklstucht  sowie  Geuncche  Schiffe)
en  h  e  S.4VBoulogne  3.  20.Mai  Lüderitzbbucht  20  Tage  4.  25.  Mai  1.0
Gochas.  suur.  Kanus.Keet=  (eutsche  iffe)  b  ch  9
oonn  ie  Walia  -
e  sHamburg  2.  Mai  2.  Juni  Lüderitzbucht  31,  34  Tages  1.  Mai  1.  Juni  7.12
Hamburg  20.  Mai  Lüderitzbucht  26  Tages9.  Mai  5.25
rl  hach  Aent  (Su  Southampton  0.  23.  Mai  6.  Juni  Capstadt  17  Tage  8.  22.  Mai  5.  Juni

11.16
        <pb n="528" />
        W  452  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am
l
4quetll11.  Hamburg  loLojethsBittertalsZstLaTage  .
.  9.1ed.Mts-8.56
·  Duala  19,  24—25  Tage  .
a)  —  P.  s“  Kribi  20  u.  26—30  Tage  24,  jed.  Mts.  712
ue  Duala,  Ebo  47  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
abasst,  Jaunde,  Io#v  sur  Mer  Duala  18  Tage
Suen.  rnhe  Schife  Kribi  19  Tage
Plamation,  Vikto  Liverpool  D  30.  Mai  Viktoria  25  Tage  28.  Mai  1045
"  Duala  26  Tage
Liverpool  16.  Mai  Duala  23  Tage  14.  Mai  1045
i
annIbutg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  32—35  Tages  24.  jed.  Mts.  70#  abds.
b)  nach  Rlo  del  Reh  Liverpool  30.  Mai  27.  Juni  Rio  del  Rey  23  Tage  28.  Mai  25.  Juni  10.5
1
e)  nach  dem  d  Gebiet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage  jeden  Donnerstag  104#6
(Garua,  Kuflert  1  von  dort  weiter  über
Lokodja-olad0
  nach  Osstonee  Liverpool  jeden  Sonnabend  vooal  labar  1  9  e*  jeden  Donnerstag  10#
n  ei  u  Piet
s  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  21.  Mai  11.  Juni  Matadi  19—20  Ta  20.  Mai  40.  Juni  1.0
von  da  wetter  m  mit  der  e  -
Bordeaux  25.  jedes  Monats  konn  bie  re  ani  uan,r  28.  jed.  Mts.  1046
dem  Lon=  Sfanga  un
Dsah  bis  Molundu
1  !  Palau  37,  84  Tage
Neapell  .  Nai  22.  Jamsab  ,  #  gek
*-  a  otze  ·
Ponapeol(«-k·age,0Mat)03um
5.  den  Rarolinen,  Palau-  T  Vonape  54  Tage  3.  Juli  108
Inseln,  Marianen.  Neapel  5.  Juli  Saipan  64  Tage

(engl.  Schlffe)

geleitet:  von  Yokohama  weiter

Jap  68  Tage
Palau  71  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefjendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

 

Neapel  7.  21.  Mai  4.  Juni  Tsingtau  33—36  Tage  5.  19.  Mai  2.  Juni  10.
(deunsche  Schiffe)
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  341—30  Tage  eden  Freitag  1035
(engl.  Sche),  6  6  *d“
G.  Kiantschon.  Marseille  10.  24.  Mai  Tsingtau  31—86  Tage#8.  22.  Mai  100
frans.  Schiffe)
nesvoct  29.  Mai  Tsingtau  81  Tage  28.  Mai  8.38
Marsei  15.  Mai  Tsingtau  386—38  Tage13.  Mai  100
(engl.  .h
Brindisi  17.  Mai  Jaluit  etwa  52  Tage
(engl.  Schtffe)  5.  15.  Mai  20.  J
7  Neapel  7.  Mai  22.  Juni  dJaluit  57,  59  Tage  5.  Mai  r  uni
7.  Marshal-Juseln.  dmenn  Seel  5  J  J  g  3.  Auli  10.
Neapel  5.  Juli  Jaluit  46  Tage
(engl.  Schlffe)
S.  Samoa.  Qucenstopn  24.  Mai  21.  Juni  Apia  29—32  Tage  22.  Mai  19.  Juni  11.16

 

 

 

 

)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender

ie

2

Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerl  verlangt  hat.
        <pb n="529" />
        W  453  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abkahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.Lome  26,  25—27,  15.  24.  14  letten  jedes
21  Tage  Mona
Hamburg  10.  jedes  Monats  J  Lome  17  Tage  .  jed.  *  8356
Rotterdam  7.  20.  jed.  Monats  Lome  20,  21—28  Tage6.  19.  jed.  Mts.  931
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  f.  M.  11.  jedes  MonatsLome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
9.  Togo.  (Seutsche  Schiffe)
1  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10.0.
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  10
von  da  ab  Landverbindung
1Liverpool  jeden  Sonnabend  Aktra  15  Tage  Donnerstag  931
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
in  n  der  Post  anus  den  deutschen  utzgebieten.
Eintreffen  d  s  den  deutschen  Schutzgebiet
Landungs-  Die  eest  ist  fällig  Landungs-  6  Post  ist  aus
Von  hafen  «  in  Berlin  am  Von  hafen  erlin  a
deutsch-Neuguinea  Neapel.  b.  26.  Mai  4*.  Juni  Marshal:  Inseln  Marsfeille.  .  .  25.  Juni  od.  17.  Mai
—  Brindisi  .  ..  2  ·
vtschostmh  Neapel  ·  29..  Mai  11*.  Juni  —  Veindif  268.  Juni
entsch-Ostafrika  Andist  31.  Maia  *  u
Neapel.  061.  21“.  Mai  4.  Juni
—  Marseille.  (1  .  Brindisi-  ...  .  17.  31.  Mai
Marseille.  ..  .  28.  Mai
deass3h-sfhwegefrihe,  Narseile...  10.  26.  Nail-Antwerpen.
  9“.  30“.  Mai  p  «
nimm-u  www-di  Hambsrkgssszssykqssxsuui  Niautschon  mmm.—  Voncatt  v
Southampton  3.  17.  31.  Rai  Seuthamgion,  I  "«"I""·"
lülekungchgtzgkhimiithamptoai  3  17.  31.  Mai  Le  Havre  *l  10.  *  2  Mai
Antwerpen.  .  30  Mai  Queenstown  32.  Juni
—  Sibir.  Eisen=  jed.  Nantag,  Mittw.  u.
Hamburg  jedes  Monats  tbeahn  ·  .  Sonnaben
Namenn  Bbeen  *  1  Monats  Brindisi  17.  Mai
Plymouth  4.  Mai  samo  Plymouth  .  (üb.Vancouver)  22.  Mai
!½m  eapel.  (üb.  Auckland)  12.  Mai
—  —  Queenstown  üb.S.Francisco-0.Mai
bPenr,  Norolinen,  Marseille.  .25.  Juni  oder  0°  1—  20  #N  KTr
anen.  Brindisi  228.  Juni  Logo  LHamb  2-120  ziev.  Mis.
Dalan--Inseln  1  v202.  6t9  TJouthanhpton)  3o#  jed.  Mil'

 

Füölligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

 

 

#

„Bremen“

G

.  „Bussard“

„Condor“

er
n  G  6

M.

*

„Niobe“

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Absahrt  des  Schiffes.)

Kingston  (Jamaica)  16/3.
Kingston  (Jamaica)  30/3.
Daressalam  17/3.
Daressalam.
—  10/Z.  Sydne
.  „Fürst  Bismarck“  Hongkong  2½  —  26  Moghn-  Reede  28/3.  —  1/1.  Kobe  4/4.  —

Brisbane

7/3.

—  31/3.  Port  au
19/3.  Tanga  27/3.

6/4.  Yolohama.
Hongkong  10/3  —  14/3.  Amoy  25/83.  —  26/3.  Matsu-Reede  28/3.
1/4.  Kobe  4/4.  —  6|/4.  Yokohama.

—  16/3.  Port  au  Prince  27/3.

—  268.
Prince.

27/3.  Zanzibar.  —  1/4.
        <pb n="530" />
        W  454  20

S.  M.  S.  „Panther“  Swakopmund  23/3.  —  27/J.  Kapstadt.

S.  M.  S.  „Planet“  Vermessungsgebiet  bei  Matupi.  —  4/4.  Brisbane  9/4.  —  Syd

S.  M.  S.  „Seeadler"  Kapstadt  16/3.  —  19/3.  Swakopmund  36  —  27/8.  ganenn  3½.
—  4/4.  Durban  8/4.  —  Mozambigque.

S.  M.  S.  „Sperber“  Duala  18/3.  —  25/3.  Loanda  29/3.  —  301.  Lohito  3/4.  3/4.
Bengusla  5/4.  —  Mossamedes

S.  M.  S.  „Tiger“  Nanling  8  —  —  103.  Nganking  (YDangtse)  11/3.  —  12/3.  Kiukiang

14/3.  —  26/3.  Hankau  6/4.  —  7s/4.  Kiukiang  (Yangtse)  12/4.

—  Mganking.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestefrika.

 

 

.  .  Reise  Letzte  Nachrichten
t
Vostdanpfe  von  nach  bis  28.  April  1008.
1
„Adolph  Woermann“  Hamburg  1  Delagoa  Bay  am  20.  April  ab  Las  Palmas.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  12.  April  in  Lome.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  am  18.  April  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg.  Calabar  am  12.  April  ab  Las  Palmad.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Kilwa  am  24.  April  ab  Zanzibar.
„Carl  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  24.  April  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  .  Swakopmund  Kapstadt
„Ednard  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  3.  April  in  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg.  am  24.  April  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Hamburg  i  Lũderitzbucht  am  27.  April  in  Swakopmund.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  23.  April  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  .  Durban  am  18.  April  ab  Sucz.
„OLans  Woermann“.  Hamburg  Dr  Gabun  am  29.  April  ab  Hamburg.
„Oenriette  Woermann“  Hamburg  T.  Kotonon  am  1.  Mai  ab  Hamburg.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  24.  April  Ouessant  Wipert.
„Jcannette  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  22.  April  ab  Las  Palmas.
„NKurt  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  25.  Avril  in  Grand  Bassam.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  30.  April  ab  Hamburg.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Assinie  a#m  25.  April  in  Notterdam.
„Lothar  Bohlen“  Accra  Lamburg  am  23.  April  in  Axim.
„Lucic  Woermann“.  damburg  Duala  am  27.  April  in  Lome.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  23.  April  in  Sierra  Leone.
Mrtte,  Wermann“  Hamburg  Kotonon  am  17.  April  ab  Las  Palmas.
.„Max  B  .  Hamburg  Kilwa  am  25.  ti  Dover  passiert.
„Otto  Wo⅝hmrn=  .  Rio  Nunez  Hamburg  am  27.  April  ab  Las  Palmas.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  23.  April  in  Sierra  Leone.
„Thekla  Bohlen“  Rotonon  «  Hamburg  am  27.  April  ab  Las  Palmas.
„Khalif“  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  April  in  Lome.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“  Rio  Nunez  1  Hamburg.  am  7.  März  in  Hamburg.
„Edea“".  Hamburg  Burutu  am  10.  April  in  Lome.
„Kamerun"  Gabun  Hamburg  a#mm  27.  April  in  Lome.
„Lome“  Kotonou  mburg  am  22.  März  in  Hamburg.
„Otavri“  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  April  in  Swakopmund.
v-Swakopmund  Hamburg  ssamedes  am  18.  April  in  Loanda.
„Togo“  Swakopmund  Hamburg  am  22.  April  in  Hamburg.
„Windöuk“  Hamburg  a#m  18.  April  ab  Swakopmund.
Hamburg.  .„Vremer  Afrika-Linie.
„Friderun“  Assinie  Hamburg  am  23.  April  in  Hamburg.
enner.  Hamburg  Rio  Nunez  am  24.  April  in  Antwerpen.
„Immo  Kotonon  Hamburg  am  20.  April  in  Hamburg.
e  Mossamedes  Hamburg  am  23.  April  ab  Lagos.
„I  mburg  Calabar  am  21.  April  in  Bonnv.
„Inheabon=  Lüderitzbucht  Hamburg  am  10.  April  ab  Gabun.
NSr#ieie  Hamburg  Mossamedes  am  24.  April  ab  Las  Palmas.
„Ivo  .·.  Hamburg  Rio  Nunez  am  24.  April  ab  Bissao.
W#urge.  Hamburg  Mossamedes  am  9.  April  ab  Mossamedes.
        <pb n="531" />
        W  455

*—

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
  
  
 

 

Telephon:  Amt  1  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.  27.  April  1908
Grün-  -  Ie-vo-lete  -
dungs-  Kapital  schäfts-  Pette  Eee.  Nochfrage  Angebot
jahr  Mark  jahr  dende  dende  2%  5%
.  1
1900  1250  000  1  10.  —  10  Afrikanische  Kompagnie  A.  Su  100  105
1906  2000  O00  1.  11—  4  Borneo-Kautschuk-Compagni  —  85
1905  H  1200  000  1.  4  0  0  Centralafrikanische  irt  tn  —  95
1905  ]  600  000/1  .  5  5  |Centralafrikanische  Seenge  100  105
*  1  500  O000  1.  1.0  22  China-Export-,  Im  *8  u  Bank-Companue  260  —
1891  2  600  000  1.  10.  5  7  Chocola  Plantagen-Gesellschaft.  88.  93
1905  4  220  000,  1.  1113  20  Debundscha-Pflan  ung.  —  150
1900  18  000  1.  1117  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  103
1878.  2750  000  1.  141  20  Deussche  Handels--  und  Manngen-Oeseilschafs

der  Südsee-Inselr  175  180
1885/,  2  000  O0odo  1l.  4  20  Deutsche  Colensal-Gesellsch.  für  Stzwestfeita“  185  195
1907  2  500000  1.  11  —  Deutsche  Kautschul-Aktiengesellschaft  .  —.  55
1902  1  000  000  1.  1.  0  Deutsche  Famfcheieulschaft  .  .»  75
1802  000  000  1.  5.  1  2Deutsche  Togogesellschaft  —  80
1885  3  721  000  1.  1M|3½  5  eutsch-Osta  —  ðeseuihaft  Stamm-Ant.  00  102

3  000  000,  5  5  orzugs-Anteile  101  108
1886  400  000/1.  1.  0  ·  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  12zsfr
.-  —  —  org.-  en  —  5
1903  11  495  000  .1.  1.1  8½  *.  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Schuldverschrei-“

1  ungen  (vom  Reich  sichergestellt)  92  93
1897“  2250  000  1.  1.  4  5  Deutschecgesrofr  kamison  “"s  !5  4  —  100
1809  000  1.  1.  0  6  k  Gesellschaft  Nordwestkamern  z.  ⅛h  1  —  4  20.—

»  Ho  Lit.  B.  —  10.—
1898  1  000  000  1.  1.)  5  10  *  ein  .  .Lit.’-—  105
1000  000  l  o  10  Li.  B.  —  90
1889  2p000  000  1.  10.  0  0  guerne  Plantagen-Geselscchoft  .  —  25
1897  1168000  1.  1.0  ·  Hansea  tische  Tinselorigslcho  !  —  40
1889  3  000  000/1.  10.)  0  Hanseatische  Plantagengese  —  80
1887  1200  000  1.  1.  15  20  Foliensa.  Fteilte  9  n  180  140
Genußscheine  ..M  1200,—M  1275.—
1898  604  000  1.  7.  0  Kaffee-  eunnas-  Sakarre  Stamm-Aktien—  15
«  447000II  Vorzugs-Aktien.  .—  40
1904  1  000  O000  1.  1.—  0  gemerengergmerlt  äldenueffütba  .  35
1908  3000  000  „1.  1.]  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compa  1  —  65
1903  000  000  1.  1.,  —  0  Kautschul-Pflanzung  Meanja  #.  —  85
1899  1  100  000  1.  7,  0  QCMoliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  .I70  75
18866  000  000  u1  4%  %  0  Neu  Guinea  *  Vorzugs-Anteile.  93  —
.  0  0  Stamm-Anteile  —
1906  1  200  000  1.  1.  —  —  DOstafrika-Kompagnie  —  85
1904  21  000  000  1  1.  3  8  Östafrikanische  Eisenbahngeselsschaft.  Anteile
r  #(vom  Deutschen  Reiche  mit  6  Zins  und
3L  6  120%  Rückzahlung  garantier  102  103
1900,  20  Ooo  Ooo  1.  4.  T  ·0  0Otavi-Minen=  und  Sissprelsienn,  109  112
1902  #  125  000  11.  1.)  30  40  PHPaeific  Phosphate  Ee.  7  F  108s2  8
1897  2000  000  1.  10.  6a  5  6  Slanhegenpesehschaft  ncepcio  —  86
1895  1500  000  1.  1.  0  Rheinische  bonesen  escarn.  —  85
1908  800000  1.  1.  ·0  0  Ü  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  75
1905  2000000  1.  1.)  4  4  Samoa-K  autschuk-Compagnie  —  85
1897  500  000  1.  1.  0  ·0  Sig  ie#slnzungs-Gesellchaft  70  800
1900  500  000  (1.  7.  ·  o  seshgdoshod
1892  2000  0oo  g  7.]  0  ·  S  West  Aftica  Co.  14  h  14  sb  6  d
1899  6869  100  1.  4  0  0  Usambara  Kaffeebaugeselschaft  235  68fr.  30  zefr.
.  142  0  ·0  do  5  zafr.  50  zefr.
189  1  500  000  1.  1.  O  2  Westafrikanische
83  —
60  ooo  o  6  do  —  110
1897  4500  000  1.  104  0  0  1  Westafriikanische
—  105
1895  1  soo  oo  1.  %  0  0  i  Befidieutfchlef  Handels-  o
—

zi  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Vankhaus  stets  hern  bereit.
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#i  Inserate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolontalblattes“,  Berlin  8Wö8,  Kochstrabße  68—71,  einzusenden.  E

Aufgebot.

Der  Farmer  Stephanus  Naude  in
Kameelhaar  hat  die  Anlegung  eines
Grundbuchblattes  für  seine  im  Bezirk
Bibeon  liegende  Farm  Kameelhaar,
Flurkarte  von  Kameelhaar,  beantragt.
Die  Farm  hat  eine  Größe  von
21  588  ha,  ist  bebaut  mit  drei  Wohnhäusern
  aus  Lehmsteinen  und  zwei
Schachtbrunnen  und  hat  folgende  Lage:
Sie  liegt  ungefähr  26  km  östlich  von
Gibeon  und  grenzt  im  Süden  und
Westen  an  Regierungsland,  im  Norden
an  die  Farmen  Korrakorrabes,  Noronaub
  und  Regierungeland,  im  Osten

an  die  Farm  Gaus.  (150d)

Gemäß  §  11  der  Kaiserlichen  Verordnung
  vom  21.  November  1902  werden
hiermit  alle  diejenigen,  welche  das
Eigentum  oder  ein  zur  Eintragung  in
die  zweite  und  dritte  Abteilung  des
Grundbuches  geeignetes  Recht  an  dem
Grundstück  in  Anspruch  nehmen,  aufgefordert,
  ihre  Rechte  1#n  Ansprüche
bis  zum  1.  Oktober  1908  bei  dem
Kaiserlichen  Steber  in  Keetmanshaop
  anzumelden  und  glaubhaft  zu

rachen.  Im  anderen  Falle  erfolgt  die
Aakegung  des  Grundbuchblaites  ohne
Rücksicht  auf  diese  Rechte  und  Ansprüche.

Keetmanshoop,  den  6.  März  1908.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

Aufgebot.

Die  Südwestafrikanische  Schäfereigesellschaft
  in  Berlin  hat  die  Anlegung
eines  Grundbuchblattes  jür  ihre  im
Bezirk  Gibeon  liegende  Farm  Dabib,
Flurkarte  der  Farm  Dabib,  beantragt.
hat  eine  Größe  von
„ist  nicht  bebaut  und  hat
jolgende  Lage:  Sie  liegt  ungefähr
20  km  nordwestlich  Marienthal  und
wird  begrenzt  im  Westen,  Norden  und
Osten  von  ehemaligem  Witbooi-Gebiet,
im  Süden  von  den  Farmen  Naris
und  Hardob.  Die  in  der  obigen  Größe
vermessene  eorm  jetzt  sich  zusammen
aus  den  früheren  Farmen  Dabib,
Nauchab  und  Garus.  (use

Gemäß  §  11  der  Kaiserlichen  Verordnung
  vom  21.  November  1902  werden
hiermit  alle  dieienigen,  welche  das
Eigentum  oder  ein  zur  Eintragung  in
die  zweite  und  dritte  Abteilung  des
Grundbuches  geeignetes  Recht  an  dem
Grundstück  in  Anspruch  nehmen,  aufgefordert,
  ihre  Rechte  und  Ansprüche
bis  zum  1.  Oktober  1908  bei  dem
Kaiftriichen  Bezirksgericht  in  Keetmanshoop
  anzumelden  und  glaubhaft  zu
machen.  Im  anderen  Falle  erfolgt  die
Anlegung  des  Grundbuchblattes  ohne
Rücksicht  auf  diese  Rechte  und  Ansprüche.

Keelmanshoop,  den  16.  März  1908.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

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        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Mai  1908.  Nummer  10.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  und  15.  jedes  Monats.  Derielben  werden  als  Beihefte  beigesügt  .  mindeslens
einmal  vrerselfsbrit  erscheinenden:  (aan  n  aus  den  deutschen  Schutzge  -ebieten-,  herausgetgeben

v.  Danckuelman.  hen  Meeelsh  E  2  für  das  Kolonialblan  mit  den  Beiheften  brrögt.  benm  dS  —  En-Vost
  und  die  Buch  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verragsbu  handiung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  d
der  deutschen  Si  andlun  r  Österreich=  .=  Unga  b)  M.  5,—  für  dle  Länder  des  tpostvereins.  —  airn  und  An  frage
lind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  1t  Siegfried  Mittler  und  r-  SWs,  Kochstraße  63—71,  unchlen

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Bergbehörde.  Vom  22.  August
1907  S.  457.  —  Desgleichen  betr.  die  Einrichtung  des  Berggrundbuchs.  Vom  22.  August  1907  S.  458.  —  Ausfibnesimmungen
  für  Kamerun  zu  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete
mit  Ausnahme  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  27.  Februar  1906.  Vom  6.  März  1908  S.  4586.  —  Bekanntmachung
des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  den  Gouvernementsrat.  Vom  6.  April  1908  S  46.  —  elanmtmachung  des
Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,.  betr.  den  Gouvernementsrat.  Vom  16.  När  1908  .  —  Bekannt-*-
  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Gouvernementsrat.  Vom  31.  März  1908  S.  *“  —  Personalten

—  Patriotische  Gaben  S.  465.

n#  ichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Südwestafrika:  Von  der  Südbahn  (Lüderitzbucht—Keetmanshoop)  (mit  zwei
Abbildungen)  S.  466.  —  Eine  Programmrede  des  Gouverneurs  S.  467.  —  Der  Kampf  gegen  Simon  Copper  S.  468.

Kamerun:  Hebung  der  Ninderzucht  in  Kamerun  durch  Einführung  von  Allgäuer  Bullen  S.  469.

2  Togo:  Eine  Hütten=  und  Biehzählung  im  Bezirk  Mangu-Jendi  S.  478.

Deutsch-  Ostafrika:  Tochweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im
Monat  Februar  1908  S.  472.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets
über  die  Zollstellen  der  Küste  im  III.  Jentel  des  Nalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
Beitraum  des  Vorjahres  S.  473.

Samoa:  Ubersicht  über  den  Außenhandel  des  Schutzgebiets  Samoa  im  FSalenverfahre  1907  S.  476.  —  Schiffsvertehr
  im  Hafen  von  Apia  während  der  Ralenderjahre  1907  und  1906  S  S.  478.

Deutsch-Neuguinea;  Die  deutsche  Marine-Expedition  1907/00  S.  478.
„Nolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Eine  Ausstellung  von  ll-Ernteb  schi  in  Berlin
S.  19.  —  Eine  landwirtschaftliche  Ausstellung  an  der  Goldküste  S.  480.  —  Aus  dem  ireesel  S.  182.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  *  Britisch-Zentralafrika  (Nyassaland)  im  Jahre  1907
S.  3.  —  .  Mauritius  im  Jahre  1906  S.  485.  —  Organisation  der  Maisausfuhr  aus  Südafrika  S.  486.  —  Kakaoausfuhr
  Javas  1907  S.  467.  —  Sisalhanf-Ausfuhr  aus  Meriko  1907  S.  487.  —  Tabakkultur  in  der  Dominilanischen
Nepublit  1907  S.  487.  —  Kautschukausfuhr  aus  Brasilien  1907  S.  488.  —  Phosphatproduktion  in  Algerien  und
Tunefien  1907  S.  4189.  —  Petrolcum-Vorkommen  in  Argentinien  S.  400.  —  Mineraliengewinnung  in  Kanada  im  Jahre
1####  S.  491.  —  Das  Zinngeschäft  in  den  Straits  Settlements  und  den  Vereinigten  Malaienstaaten  im  Jahre  1907
.  192.  —  KNonzessionserteilung  für  Guttaperchagewinnung  in  Nicaragua  S.  403.  —  Konzessionserteilung  für  Gewinnung
  der  Majaguafaser  in  Megragua  S.  4941.  —  Bergbau  und  Mineralienausbeute  in  Algerien  S.  19.4.
Mang—  Mlangkultur  in  Cochinchina  S.  105.  —  Molframitiunde  in  Britisch=  Indien  S.  495.  —  Mineraliengewinmung
armaniens  im  Jahre  1907  S.  195.  —  Der  Handel  Natals  1907  S.  196.—  Vorschriften  füvg.  gie  c  Nückvergütung  von
Einjubrzollen  im  Australischen  Bund  198.  —  Außenhandel  Persiens  im  Jahre  1906/07  S  Brschränkung  der
Ausiu  hr  von  Butter  aus  Neufeeland  S.  500.  —  Zollfreiheit  für  Geschäfteanzeigen  und  Sassbeuen  in  Sierra  Leone
2.  500.—  Ausfuhrverbot  für  Strauße  und  Straußeneier  sowie  Angoraziegen  in  Süd-RNhodesia  S.  500.  —  Ausfuhrzoll
auf  Anugoraziegen  iu  Swasiland  und  Betschuanaland  S  S.  501.  —  Aau  eines  Trockendocks  in  Adelaide  S.  501.
Verschiedene  Mitteilungen:  Der  Verkehr  auf  den  vom  Reiche  subventionierten  Dampferlinien  S.  501.  —
Die  Eisenbahn  von  Bloecmfontein  nach  Kimberley  S.  503.  —  Drahtlose  Telegraphie  in  Australien  S.  503.  —
Literatur  S.  503.  —  VDerkehrs-Nachrichten  S.  504.  —  Schiffsbewegungen  S.  507.  —  Rurse  deutscher
Nolonialwerte  S.  500.  —  Anzeigen.

“ö—  —————t—x

 

Gesetze;  Verordnungen  der  KReichsbehoͤrden;  Verträge.

Verfügung  des  Couverneurs  von  HRamerun,  betr.  die  Bergbehörde.
Vom  22.  August  1907.
Auf  Grund  des  §  2  der  Verfügung  des  Auswärtigen  Amts,  Kolonial-Abteilung,  zur  Ausführung
  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  für  die  afrikanischen  und  Südsee-
        <pb n="534" />
        W  458  20

Schutzgebiete  mit  Ausnahme  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  26.  Juli  1906  wird  hierdurch  mit
Zustimmung  des  Auswärtigen  Amts,  Kolonial-Abteilung,  bestimmt:

Die  Bergbehörde  für  Kamerun  hat  ihren  Amtssitz  in  Buea.  Der  Schriftverkehr  mit  der
Bergbehörde  findet  ohne  Inanspruchnahme  des  Gouvernements  statt.  Der  Name  des  Vorstehers
der  Bergbehörde  und  in  Fällen  seiner  Verhinderung  der  Name  seines  Vertreters  wird  öffentlich
bekannt  gegeben.

Buea,  den  22.  August  1907.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  A.:
Kalkmann.

Verfügung  des  Couverneurs  von  KRamerun,  betr.  die  Sinrichtung  des  Berggrundbuchs.
Vom  22.  August  1907.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  zur  Ausführung
der  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.  die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom
21.  November  1902  in  Verbindung  mit  der  Verfügung  des  Auswärtigen  Amts,  Kolonial-Abteilung,
vom  26.  Juli  1906  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und
Südsee-Schutzgebiete  mit  Ausnahme  Deutsch-Südwestafrikas  vom  27.  Februar  1906  wird  hiermit
folgendes  bestimmt:

§  1.  Das  Berggrundbuch  ist  bei  den  Bezirksgerichten  für  den  Umfang  der  Gerichtsbezirke
einzurichten.

Die  Einrichtung  des  Berggrundbuchs  hat  in  sinngemäßer  Anwendung  der  Vorschriften
in  der  eingangs  bezeichneten  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  über  die  Einrichtung
  des  Grundbuchs  mit  folgenden  Maßgaben  zu  erfolgen:

1.  In  dem  Formular,  Anlage  II  zu  §  3,  wird  das  Wort  „Grundbuch“  durch  das  Wort
„Verggrundbuchr-  und  das  Wort  „Grundstücks“  durch  das  Wort  „Bergwerks“  ersetzt.

2.  Der  Titel  enthält  in  der  ersten  Hauptspalte  eine  Beschreibung  des  Bergwerks,  welche
den  wesentlichen  Inhalt  der  das  Bergwerkseigentum  begründenden  Urkunde  (8  48  der  Kaiserlichen
Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906)  wiedergibt.

3.  Ist  das  Bergwerkseigentum  durch  Konsolidation,  Teilung  von  Bergbaufeldern  oder
Austausch  von  Feldesteilen  erworben,  so  enthält  der  Titel  in  der  ersten  Hauptspalte  den  wesentlichen
Inhalt  der  das  Bergwerkseigentum  an  jedem  Bergbaufeld  begründenden  Urkunde  und  des  von  der
Bergbehörde  bestätigten  (§  50  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906)  Konsolik][
  dations-,  Teilungs=  oder  Austauschakts.

§*  3.  Die  in  den  Artikeln  23  bis  25  des  Preußischen  Ausführungsgesetzes  zur  Grundbuchordnung
  vom  26.  September  1899  bezeichneten  Obliegenheiten  des  Oberbergamts  sind  von  der
Bergbehörde  für  Kamerun  wahrzunehmen.

§  4.  Diese  Verfügung  tritt  sofort  in  Kraft.

Buea,  den  22.  August  1907.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
A.:

Kalkmann.

Ausführungsbestimmungen  für  Ramerun  zu  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die
afrikanischen  und  Südsee-Schutzgeblete  mit  Husnahme  von  Deutsch-Südwestafrina  vom
27.  Februar  1906.

Vom  6.  März  1908.

Allgemeine  Vorschriften.

(Zu  §  27  der  B.  V.)

1.  Die  Schürfgebühr  ist  an  die  Kasse  des  Bezirksamts  (Residentur)  (Stationen),  in  dessen
Bezirk  das  Schürffeld  liegt,  zu  entrichten.
        <pb n="535" />
        W  459  20

Liegt  das  Schürffeld  in  mehreren  Verwaltungsbezirken,  so  ist  die  Schürfgebühr  an  die  Kasse
des  Bezirksamts  (Residentur,  Station)  zu  zahlen,  in  dessen  Bezirk  das  Schürfmerkmal  (§  24  der
B.  V.)  aufgerichtet  worden  ist.

Durch  das  Angebot  der  Zahlung  bei  der  Bergbaubehörde  bzw.  bei  der  Hauptkasse  des
Gouvernements  wird  die  Frist  des  §  27  Absatz  2  der  B.  V.  nur  bei  der  erstmaligen  Zahlung  der
Schürfgebühr  gewahrt,  wenn  auch  die  Anzeige  von  der  Belegung  des  Schürffeldes  (§  28  der  B.  V.)
bei  der  Bergbehörde  erstattet  wird.

(Zu  §§  28,  29  der  B.  V.)

2.  Die  Anzeige  von  der  Belegung  des  Schürffeldes  (§  28  der  B.  V.)  ist  bei  der  Verwaltungsbehörde
  (Bezirksamtmann,  Resident,  Stationsleiter)  des  Bezirks  anzubringen,  in  welchem
das  Schürffeld  liegt,  und,  wenn  das  Schürffeld  in  mehreren  Bezirken  liegt,  bei  der  Verwaltungsbehörde
  des  Bezirks,  in  welchem  das  Schürfmerkmal  (8  24  der  B.  V.)  aufgerichtet  worden  ist.

Die  Erstattung  der  Anzeige  bei  der  Bergbehörde  ist  zulässig.

Jede  nach  den  vorstehenden  Bestimmungen  für  die  Entgegennahme  der  Anzeige  zuständige
Behörde  ist  befugt,  eine  Nachfrist  für  die  Vervollständigung  der  Anzeige  (§  28  Absatz  4  der
B.  V.)  zu  setzen.

Die  Länge  der  Nachfrist  ist  dem  Schürfer  nach  den  Vorschriften  in  §  29  der  Allerhöchsten
Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee  vom  14.  Juli  1905  (Reichsgesetzblatt  Seite  717),  bekannt  zu  geben.

(Zu  §  34  der  B.  V.)

3.  Die  Bergbehörde  hat  das  Schürfregister  nach  dem  im  Kolonialblatte  für  1906  auf
Seite  630  abgedruckten  Muster  zu  führen.

Das  Aufhören  der  Schließung  des  Schürffeldes  infolge  Nichtzahlung  der  fälligen  Schürfgebühr
  (§  27  Absatz  2  der  B.  V.)  wird  von  Amts  wegen  eingetragen.

Die  Löschungen  erfolgen  durch  Unterstreichen  der  Eintragungen  mit  roter  Tinte.

(Zu  §  37  der  B.  V.)

4.  Zuständig  zur  Entgegennahme  des  Antrags  auf  Umwandlung  des  Schürffeldes  in  ein
Bergbaufeld  ist  außer  der  Bergbehörde  die  Verwaltungsbehörde  des  Bezirks,  bei  welcher  die  Anzeige
von  der  Belegung  des  Schürffeldes  (§  28  der  B.  V.)  anzubringen  war.

Die  Bergbehörde  kann  von  dem  Antragsteller  die  Einzahlung  eines  Kostenvorschusses  zur
Deckung  der  bei  dem  Verfahren  gemäß  §§  43,  44,  45  erwachsenden  amtlichen  Kosten  verlangen.

(Zu  §§  41,  Abs.  3,  42,  43  der  B.  V.)

5.  Die  Vermessung  und  Vermarkung  des  in  ein  Bergbaufeld  umzuwandelnden  Schürffeldes
hat  durch  einen  unter  deutschem  Rechte  mit  öffentlichem  Glauben  versehenen  Markscheider  oder  Feldmesser
  zu  geschehen.

Die  Vermessung  muß  mindestens  die  in  der  Anlage  zu  §  2  Abs.  2  der  Verfügung  des
Reichskanzlers  vom  30.  November  1902  zur  Ausführung  der  Allerhöchsten  Verordnung,  betreffend
die  Rechte  an  Grundstücken  in  den  deutschen  Schutzgebieten  vom  21.  November  1902,  oder  in  den
an  ihre  Stelle  tretenden  Vorschriften  hinsichtlich  der  Grundstücksvermessungen  gestellten  Forderungen
  erfüllen.

Die  Bergbehörde  kann  in  besonderen  von  ihr  zu  bezeichnenden  Fällen  ihre  (kommissarische)
Mitwirkung  bei  der  Vermessung  und  Vermarkung  verlangen.

(Zu  §§  43,  45  der  B.  V.)

6.  Findet  im  Falle  des  §  43  der  B.  V.  die  Verhandlung  über  das  Ergebnis  der  Vermessung
  und  Vermarkung  außerhalb  des  Amtssitzes  der  Bergbehörde  oder  der  anderweit  von  dem
Gouverneur  bezeichneten  Behörde  statt,  oder  werden  im  Falle  des  §  45  der  B.  V.  aus  Anlaß  angemeldeter
  Widersprüche  gegen  die  Umwandlung  des  Schürffeldes  in  ein  Bergbaufeld  örtliche  Ermittlungen
  der  Behörden  außerhalb  ihres  Amtssitzes  erforderlich,  so  hat  der  Schürfer  außer  der
Schreibgebühr  (§  3  der  Verfügung  des  Auswärtigen  Amts,  Kolonial-Abteilung  vom  26.  Juli  1906)
einen  Betrag,  welcher  den  reglementsmäßigen  Reisekosten  und  Tagegeldern  der  beteiligten  Beamten
entspricht,  zu  erstatten.

Die  Hinterlegung  eines  Kostenvorschusses  kann  verlangt  werden.

(Zu  §  58  der  B.  V.)
7.  Die  im  §  58  der  B.  V.  vorgeschriebenen  Anzeigen  sind  an  die  Verwaltungsbehörde
(Bezirksamtmann,  Refident,  Stationsleiter)  des  Bezirks  zu  erstatten,  in  welchem  das  Bergbaufeld  liegt.
        <pb n="536" />
        W  460  20

Liegt  das  Feld  in  mehreren  Bezirken,  so  ist  die  Anzeige  an  die  Verwaltungsbehörde  des

Bezirks  zu  richten,  in  welchem  sich  der  hauptsächlichste  Förderungspunkt  befindet.
(Zu  §  59  der  B.  V.)

8.  Der  Bergwerkseigentümer  bzw.  der  im  §  67  der  B.  V.  bezeichnete  Nutzungsberechtigte
oder  im  Falle  des  §  3  der  B.  V.  ihr  Vertreter  hat  der  Verwaltungsbehörde  (Bezirksamtmann,
Resident,  Stationsleiter)  des  Bezirks,  in  welchem  das  Bergwerk  liegt,  für  jedes  einzelne  Bergbaufeld
bis  zum  1.  Inni  und  bis  zum  1.  Dezember  jeden  Jahres  eine  das  mit  dem  31.  März  und
30.  September  zu  Ende  gegangene  Halbjahr  umfassende,  von  ihm  selbst  oder  dem  verantwortlichen
Betriebsführer  (§  60  der  Bergverordnung)  unterzeichnete  Nachweisung  einzureichen,  aus  welcher  ersichtich
  sein  müssen:

Art,  Beschaffenheit  und  Gewicht  der  Förderung;
1  Wert  der  Gewichtseinheit  der  Förderung  auf  dem  Bergwerk,  bei  verschiedenen  Sorten  nach
letzteren  getrennt;
3.  Kosten  der  weiteren  Verarbeitung  der  Gewichtseinheit  der  Förderung  auf  dem  Bergwerk
oder  anderweit;

4.  Kosten  des  Transports  der  Gewichtseinheit  der  Söhrderung  nach  dem  Absatzpunkte;

5.  Erlös  für  die  verwertete  Förderung  am  Absatzpun

6.  Anzahl  der  auf  dem  Bergwerke  durchschnittlich  zunt  beschäftigten  Arbeiter,  getrennt  nach
Eingeborenen,  anderen  Farbigen  und  Nichteingeborenen;

7.  Art  der  Löhnung  der  farbigen  Arbeiter  (Tagelohn  oder  Werklohn).

8.  Höhe  der  einzelnen  Lohnsätze  und  Gesamtbetrag  der  an  Farbige  gezahlten  Löhne;

9.  Art  und  Wert  der  den  farbigen  Arbeitern  neben  dem  Lohn  gewährten  Unterkunft  und

Verpflegung.

Liegt  das  Bergbaufeld  in  mehreren  Bezirken,  so  ist  die  Anzeige  hinsichtlich  des  ganzen
Feldes  an  die  Verwaltungsbehörde  zu  richten,  in  deren  Bezirk  der  Hauptförderungspunkt  sich  befindet.

Ist  die  Nachweisung  bei  der  Berwaltungsbehörde  bis  zu  den  bezeichneten  Zeitpunkten  nicht
oder  nicht  vollständig  eingegangen,  oder  bestehen  Zweifel  hinsichtlich  einzelner  Angaben,  so  kann  die
Verwaltungsbehörde  oder  die  Bergbehörde  die  Vorlegung  der  nach  §  59  der  B.  V.  zu  führenden
Bücher  an  Amtssstelle  oder  auf  dem  Bergwerke  verlangen.

(Zu  §  62  der  B.  V.)
9.  Der  Betrag  der  Förderungsabgabe  wird  halbjährlich  von  der  Bergbehörde  festgesetzt.

(Zu  §8§  63,  64  der  B.  V.)
10.  Die  Feldsteuer  (§  63  der  B.  V.)  und  die  festgesetzte  Förderungsabgabe  (§  64  der
B.  V.)  sind  an  die  Kasse  der  örtlichen  Verwaltungsbehörde  zu  zahlen,  welcher  die  Nachweisung
gemäß  Ziffer  9  dieser  Ausführungsbestimmungen  einzureichen  war.
Im  Falle  der  Verzichtleistung  des  Bergwerkseigentümers  auf  sein  Bergwerkseigentum  bleibt
die  Feldsteuer  bis  zum  Ablauf  des  Monats  zu  entrichten,  in  welchem  die  Verzichtleistung  der
Bergbehörde  erklärt  worden  ist  (§  74  Abs.  1  der  B.  V.)

(Zu  §  82  der  B.  V.)

11.  Finden  aus  Anlaß  der  Feststellungen  auf  Grund  des  §  82  der  B.  V.  örtliche  Ermittlungen
  außerhalb  des  Amtssitzes  der  Behörden  statt,  so  hat  der  Bergbautreibende  neben  der
Schreibgebühr  einen  Betrag,  entsprechend  den  Reisekosten  und  Tagegeldern  der  beteiligten  Beamten,
zu  erstatten.

Die  Hinterlegung  eines  Kostenvorschusses  kann  verlangt  werden.

Von  der  Bergpolizei.

12.  Die  polizeiliche  Aufsicht  über  das  Schürfen  und  den  Bergbau  wird  in  sämtlichen
Verwaltungsbezirken  des  Schutzgebiets  bis  auf  weiteres  den  Vorstehern  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden
  (Bezirksamtmann,  Resident,  Stationsleiter)  übertragen.

Die  Zuständigkeit  der  Vorsteher  der  örtlichen  Verwaltungsbehörden  wird  in  denjenigen
Teilen  ihrer  Verwaltungsbezirke  ausgeschlossen,  für  welche  die  Wahrnehmung  der  Bergpolizei  durch
öffentliche  Bekanntmachung  dem  Vorsteher  der  Bergbehörde  oder  einem  besonderen  Bergpolizeibeamten
  übertragen  worden  ist.
        <pb n="537" />
        G  461  20

Übergangsbestimmungen.
(Zu  §  97  der  B.  V.)

13.  Mit  Ablauf  der  durch  einen  Schürsschein  erteilten  Schürferlaubnis  finden  auf  das  auf
Grund  des  durch  den  Schürfschein  gewährten  Rechts  belegte  Schürffeld  die  Vorschriften  der  Kaiserlichen
  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  ohne  weiteres  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß
von  dem  ersten  Tage  des  auf  den  Ablauf  des  Schürfscheins  folgenden  Kalendermonats  die  Schürffeldgebühr
  von  Monat  zu  Monat  an  die  unter  Ziffer  2  dieser  Ausführungsbestimmungen  bezeichnete
Behörde  zu  zahlen  ist.  Das  Schürffeld  wird  von  Amts  wegen  in  das  gemäß  Ziffer  4  dieser  Ausführungsbestimmungen
  zu  führende  Schürfregister  mit  der  Wirkung  übertragen,  daß  das  Schürffeld
im  Sinne  des  §  38  der  B.  V.  als  von  dem  ersten  Tage  des  auf  den  Ablauf  des  Schürsscheins
folgenden  Monats  als  belegt  gilt.  Über  die  Übertragung  wird  dem  Schürfer  auf  Antrag  gebührenfrei
  eine  Bescheinigung  erteilt.

14.  Vorstehende  Ausführungsbestimmung  tritt  mit  Wirkung  vom  22.  August  1907  in  Kraft.

Buea,  den  6.  März  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur:
Seitz.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Ramerun,  betr.  den  Couvernementsrat.
Vom  6.  April  1908.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  24.  Dezember  1903,  betr.  die  Bildung
von  Gouvernementsräten,  werden  hiermit  für  die  Zeit  bis  zum  31.  März  1909  als  außeramtliche
Mitglieder  des  Gouvernementsrates  von  Kamerun  bzw.  als  deren  Stellvertreter  berufen:

A.  Außeramtliche  Mitglieder:
Der  Kaufmann  Heuser  in  Kribi,
der  Missionar  Hofmeister  in  Duala,
der  Kaufmann  Lohff  in  Duala  (als  Vertreter  der  Handelskammer  Duala),
der  Pflanzungsdirektor  van  de  Loo  in  Kakaohafen,
der  Kaufmann  Paschen  in  Longji,
der  Rechtsanwalt  Prange  in  Kribi  (als  Vertreter  der  Handelskammer  für  Süd-Kamerun),
der  Kaufmann  Steinhausen  in  Victoria,
der  Kaufmann  Steyer  in  Duala,
der  Missionar  Stolz  in  Duala,
der  apostolische  Präfekt  Bischof  Vieter  in  Duala,
der  Pflanzungsleiter  Weiler  in  Bibundi.

l

—  —

B.  Als  stellvertretende  außeramtliche  Mitglieder:
der  Kaufmann  Pröpsting  in  Plantation,
der  Missionar  Wolff  in  Duala,
der  Kaufmann  Lauchstaedt  in  Duala,
der  Pflanzungsdirektor  Volley  in  Idenau,
der  Kaufmann  Dunckhorst  in  Longji,
der  Kaufmann  Dacqué  in  Plantation,
der  Kaufmann  Reimers  in  Kakaohafen,
der  Kaufmann  Diehl  in  Duala,
der  Missionar  Gutbrod  in  Buea,
der  Missionar  Pater  Banken  in  Groß-Batanga,
der  Pflanzungsdirektor  Refior  in  Kriegsschiffhafen.
Buca,  den  6.  April  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Seittz.

mm

—  —
        <pb n="538" />
        462  0

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  den
Couvernementsrat.
Vom  16.  März  1908.

Auf  Grund  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  24.  Dezember  1903,  betreffend  die
Bildung  von  Gouvernementsräten,  sind  folgende  Personen  als  außeramtliche  Mitglieder  des
Gouvernementsrats  für  Deutsch-Südwestafrika  berufen  worden:

1.  der  Generalvertreter  der  Sonth  West  Africa  Company,  Ingenieur  Toennessen

in  Grootfontein,
2.  anstelle  des  in  Deutschland  weilenden  Kaufmanns  Busch  in  Keetmanshoop  der
Bäckermeister  Franz  Schuster  in  Lüderitzbucht.
Windhuk,  den  16.  März  1908.
Der  Gouverneur.
v.  Schuckmann.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Couvernementsrat.
Vom  31.  März  1908.
Gemäß  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  24.  Dezember  1903  (K.  G.  G.  Bd.  VII
S.  284)  werden  für  das  Rechnungsjahr  1908  (1.  April  1908  bis  31.  März  1909)  in  den
Gouvernementsrat  berufen:
1.  als  außeramtliche  Mitglieder:

Kaufmann  Armerding,  Kaufmann  Lempp,
Missionar  Däuble,  Bauunternehmer  Ring,
Kaufmann  Grunitzky,  Pflanzungsleiter  Woeckel;

Pater  Kost,
2.  als  außeramtliche  stellvertretende  Mitglieder:

Kaufmann  Ebner,  Kaufmann  Lutze,
Missionar  Diehl,  -  Klingler,
Kaufmann  Fette,  Pflanzungsleiter  Schleinitz.

Pater  Schönig,
Lome,  den  31.  März  1908.
Der  Gouverneur.
J.  V.:
Dr.  Meyer.

 

oDersonalie.  —

Mit  Genehmigung  des  Herrn  Reichskanzlers  hat  der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,
  Wirklicher  Geheimer  Rat  Dernburg,  am  9.  Mai  d.  Is.  eine  etwa  fünfmonatige  Informationsreise
  nach  Deutsch-Südwestafrika  und  den  englischen  Kolonien  Südafrikas
angetreten.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen
Legationsrat  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Angelo  Golinelli  die  Erlaubnis  zur  Annahme  und  Anlegung
  des  ihm  von  Seiner  Majestät  dem  König  von  Italien  verliehenen  Großoffizierkreuzes  des
Ordens  der  Italienischen  Krone  zu  erteilen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  kommissarischen
Ersten  Referenten  beim  Gouvernement  von  Südwestafrika,  Regierungsrat  Dr.  Hintrager,  den  Roten
Adler-Orden  vierter  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande  mit  schwarzer  Einfassung  zu  verleihen.
        <pb n="539" />
        W  463  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ehemaligen
Kapitän  in  der  Handelsmarine  Christian  Albert  Spring  in  Berlin  den  Roten  Adler-Orden  vierter
Klasse,  dem  Bierbrauereibesitzer  Wilhelm  Friedrich  Heinrich  Schultz  in  Daressalam  den  Königlichen
Kronen-Orden  vierter  Klasse  und  dem  Drucker  beim  Reichs-Kolonialamt  Karl  Ludwig  Lichtenberg
das  Allgemeine  Ehrenzeichen  zu  verleihen.

Im  Reichs-Kolonialamt  sind  die  bisherigen  Geheimen  Kanzleidiätare  Weißenburger,
Bohm,  Rudat,  Schimmel,  Bandte,  Leo,  Radefeld  und  Krüger  zu  Geheimen  Kanzleisekretären
  ernannt  worden.  .

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  27.  April  1908.

Reitzenstein,  Leutnant  im  4.  Magdeburgischen  Infanterie-Regiment  Nr.  67,  scheidet  am  17.  Mai
aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  18.  Mai  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  21.  April  1908.

Frhr.  v.  Gaisberg-Helfenberg,  überzähliger  Hauptmann,  am  30.  April  d.  Is.  behufs  Rücktritts

in  Königlich  Württembergische  Militärdienste  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  27.  April  1908.

Habrich,  Zahlmeister,  am  30.  April  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (im  Bezirk  des  VI.  Armeekorps),  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.


A.  K.  O.  vom  18.  April  1908.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Leutnant  Krüger  in  der

Schutztruppe  für  Südwestafrika  die  Erinnerungsmedaille  für  Rettung  aus  Gefahr  zu  verleihen.

·  Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar:
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  mit  Eichenlaub  und  Schwertern  des  Großherzoglich
Badischen  Ordens  vom  Zähringer  Löwen:
dem  Hauptmann  v.  Boße.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.

der  Großherzoglich  Mecklenburgischen  bronzenen  Verdienstmedaille:
den  Sols  Said  Achmed  und  Marjan  Hamed;

der  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen  bronzenen  Medaille:
den  Schausch  Hassani  und  Achmed  Elias,  den  Ombaschas  Faragalli  Nubi,  Mapuri  und

Kasimoto  sowie  dem  Askari  Kissaka.

Nachrufe.
In  einem  Gefecht  gegen  die  Atschos  ist  am  5.  März  d.  Is.  der  Hauptmann  der  Kaiserlichen
Schutzwuppe  von  Kamerun

gefallen  Herr  Kans  Glauning

jähri  Belannt  als  hervorragend  tüchtiger  Offizier,  hat  der  Dahingeschiedene  während  seiner  lang-“*mm
  persbemet  in  unseren  Kolonien  auch  der  Verwaltung  des  Schutzgebiets  Kamerun  wertvolle
Beleistet.
        <pb n="540" />
        W  464  20

Im  Januar  1903  von  der  Kolonial-Abteilung  mit  der  Leitung  der  deutsch-englischen  Jola-Tsadsee-Expedition
  betraut,  hat  er  sich  dieser  schwierigen  Aufgabe  mit  ungewöhnlichem  Geschick  entledigt.
  Ebenso  vorzüglich  hat  er  sich  späterhin,  nachdem  er  Anfang  1905  unter  erschwerten  Verhältnissen
  die  Station  Bamenda  übernommen  hatte,  als  Stationschef  bewährt.  So  bedeutet  der  Tod
dieses  auf  eine  selten  reiche  koloniale  Erfahrung  zurückblickenden  Offiziers  nicht  nur  für  die  Kaiserliche
  Schutztruppe,  sondern  auch  für  die  Verwaltung  einen  unersetzlichen  Verlust.

Buea,  den  25.  März  1908.

Der  Gouverneur.
Seitz.

Am  5.  März  d.  Is.  fand  im  Kampfe  gegen  die  Atschos  an  der  deutsch-englischen  Grenze
nach  siegreichem  Gefecht  bei  der  Verfolgung  des  heimtückischen  Gegners
Hauptmann  Hans  Glauning,
Kompagniechef  in  der  Schutztruppe  für  Kamerun,  Ritter  vieler  Schwerterorden,
den  Heldentod.
Ein  aus  hohem  Grase  aus  nächster  Nähe  mit  einem  Vorderlader  abgegebener  Schuß  in  den
Kopf  führte  seinen  sofortigen  Tod  herbei.  Über  13  Jahre  lang  hat  Hauptmann  Glauning  den
Schutztruppen,  erst  der  für  Ost-Afrika  und  seit  7  Jahren  der  für  Kamerun  angehört.  In  ihm  verliert
die  Schutztruppe  für  Kamerun  einen  der  tüchtigsten  und  bewährtesten  Offiziere,  die  kolonialen  Wissenschaften
  einen  ihrer  strebsamsten  eifrigsten  Förderer.  Hervorragend  begabt  und  wissenschaftlich  gebildet,
war  er,  ein  glühender  Verehrer  der  Kolonien,  auch  nach  den  größten  Anstrengungen  rastlos  bemüht,
sich  wissenschaftlich  zu  betätigen.  Seine  sorgsamen  vielen  Routenaufnahmen  in  Kamerun  und  Ost-Afrika
  und  seine  fleißigen  Sammlungen  geben  Zeugnis  hiervon  und  haben  ihm  für  immer  ein  Denkmal
gesetzt.  Seine  vornehme  ritterliche  Gesinnung,  seine  vorzüglichen  gediegenen  Charaktereigenschaften,
seine  persönliche  Tapferkeit,  die  unermüdliche  Fürsorge  für  seine  Untergebenen  und  die  stets  gerechte
und  wohlwollende  Behandlung  erwarben  ihm  treue  Hingebung  und  aufrichtige  Bewunderung  bei
seinen  schwarzen  Soldaten  und  allseitige  Liebe  und  Verehrung  bei  seinen  Kameraden  und  Freunden.
Alkassom-Muntschi,  Bascho-Expedition,  6.  März  1908.
Im  Namen  der  Schutztruppe:
Puder,  Major  und  Kommandeur.
Oberleutnant  Achenbach  .
Am  6.  März  d.  Is.  ist  Herr  Oberleutnant  Achen  bach  vom  2.  Badischen  Grenadier-Regiment
Kaiser  Wilhelm  I.  Nr.  110,  welcher  zur  Dienstleistung  abkommandiert  und  mit  der  Leitung  der
Station  Lolodorf  beauftragt  war,  nach  kurzem  Krankenlager  im  fast  vollendeten  32.  Lebensjahre
gestorben.  Vom  6.  November  1902  bis  30.  November  1905  gehörte  der  Dahingeschiedene  der
Kaiserlichen  Schutztruppe  an  und  leitete  während  dieser  Zeit  nacheinander  die  Stationen  Lolodorf
und  Banjo.  Im  Jahre  1907  trat  er,  nachdem  er  sich  inzwischen  verheiratet  hatte,  in  den  Dienst
des  Gouvernements  über.  Seine  junge  Frau  hat  ihn  nach  Lolodorf  begleitet.  Er  hat  es  stets  verstanden,
  sich  das  Wohlwollen  seiner  Vorgesetzten,  die  Liebe  seiner  Kollegen  und  Kameraden  sowie
die  Achtung  aller  derer,  mit  denen  er  hier  dienstlich  und  außerdienstlich  in  Berührung  gekommen
ist,  in  seltenem  Maße  zu  erwerben.  Mit  der  tiesgebeugten  Witwe  betrauert  das  Schupßgebiet
in  seinem  Heimgang  den  allzu  frühen  Verlust  dieses  ebenso  tapferen  Soldaten  wie  umsichtigen
und  treuen  Verwaltungsbeamten.
Bnea,  den  10.  März  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seiß.

Am  28.  März  d.  Is.  verstarb  in  Bare  (Nordwest-Kamerun)  nach  kurzer  Krankheit  an  Herzschwäche

  infolge  Schwarzwasserfieber  und  Gehirnentzündung
Sergeant  Heinrich  Max  Kerbe
der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamernn.

Der  Entschlafene  gehörte  seit  dem  6.  Mai  1905  der  genannten  Schutztruppe  an.  Er  war
ein  überaus  tüchtiger  und  pflichttreuer  Soldat,  bei  Vorgesetzten  und  Kameraden  allgemein  beliebt
und  geachtet.  Die  Angehörigen  der  Truppe  werden  ihm  stets  ein  ehrendes  Andenken  bewahren.

Soppo,  den  31.  März  1908.

In  Abwesenheit  des  Kommandeurs:
Fabricius,  Hauptmann.
        <pb n="541" />
        GW  465  20

Deutsch-Ostafrika.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  am
4.  Mai  1908  angetreten:  die  kommiss.  Sekretäre
Frericks  und  Paulsen.

 

Ostafrika  haben  am  29.  März  1908  mit  Heimatsurlaub
  verlassen:  Bezirksamtmann  Dr.  Latz,
Gouvernementssekretär  Schmeiser,  die  kommiss.
Gouvernementssekretäre  Freitag  und  Windisch,
Werkmeister  Bergé,  Maschinist  Eidner  und
Sattler  Blaschke.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
angetreten:

Am  18.  April  1908  ab  Neapel:  Unteroffizier
Krukow  und  Sanitätsunteroffizier  Weiser;
am  18.  April  1908  ab  Hamburg:  Sanitätsfeldwebel

  Sacher;
am  4.  Mai  1908  ab  Neapel:
Brentzel.

Oberleutnant

Komerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
  Am  28.  April  1908:  Gerichtsschreibergehilfe
  Schoknecht  und  Heilgehilfe  Lauck;  am
9.  Mai:  Landwirt  Klimowitz,  Landmesser  Seekamp,
  Werftverwaltungssekretär  Ahrens,  appr.
Arzt  und  Marine-Oberassistenzarzt  d.  R.  Höhnel.

Im  Schutzgebiet  find  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Bezirksrichter  Kirchhof,  Zollamtsverwalter
  Schmidt,  Landmesser  Steinwarte,
Kassenvorstand  Kräuter,  Sekretär  Daletzki,  die
Polizeimeister  Peter  und  Seiler,  Lazarettinspektor
  Nierling,  Heilgehilfe  Vollmann,  Landwirt
Kammerer  und  Senne  Sontheim.

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimatsurlaub
am  9.  April  1908  verlassen:  Stationsleiter
v.  Houwald,  stellvertretender  Leiter  der  Versuchsanstalt
  Dr.  Bücher,  Arbeiterkommissar  Freiherr
v.  Lüdinghausen,  Zollverwalter  Fischer,  Zollasfstent
  Kerber,  die  Sekretäre  Fabian  und
Stein,  die  Polizeimeister  Hornke,  Max  Müller
und  Vasel  sowie  der  Maurer  Klemmt.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:



Am  21.  April  1908:  Leutnant  v.  Michaelis;

am  2.  Mai  1908:  Hauptmann  Schloßer,  Oberseuerwerker
  Wegener,  Feldwebel  Handke,
Vizefeldwebel  Güttler  und  Sanitäts-Vizefeldwebel
  Laugner.

 

Togo.

Dem  Obergrenzkontrolleur  Reinhardt  ist  die
etatsmäßige  Stelle  des  Zollvorstandes  bei  dem
Kaiserlichen  Gouvernement  Togo  übertragen
worden.

 

Der  Stationsassistent  Unger  ist  am  27.  März
1908  im  Schutzgebiet  Togo  wieder  eingetroffen.

 

Aus  Togo  ist  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
Stationsassistent  Hahndorf.

Deutsch-Südwestafrtika.

Amtsgerichtssekretär  Dorn  und  Polizeisergeant
Ritter  haben  am  4.  Mai  die  Ausreise  nach
Südwestafrika  angetreten.  Regierungsassessor
Dr.  Kohler  und  Gerichtsassessor  Werner  werden
am  21.  Mai  die  Ausreise  antreten.

 

Der  Polizeisergeant  Otto  Schneider  ist  zum
Polizeiwachtmeister  ernannt.

 

Der  Aktuar  Ehlers,  zur  Zeit  in  Keetmanshoop,
  ist  durch  Verfügung  des  Oberlandesgerichtspräsidenten
  in  Kiel  zum  Gerichtsschreiber  ernannt
und  bei  dem  Amtsgericht  in  Neumünster  angestellt
worden.

 

Auf  Urlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:
Polizeisergeant  Frahm,  Kanzlist  Goetze,  Lokomotivführer
  Bublitz  und  Kesselschmied  Ritzau.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  21.  April  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Oberleutnant  Hunger.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  sind  weiterhin  folgende  freiwillige  Gaben
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:
1.  Von  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  —
Abteilung  Mülhausen  i.  E.  —  in  Mülhausen
i.  E.  der  Erlös  eines  von  dem  Kaiserlichen
Hauptmann  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika
  Herrn  Kuhn  gehaltenen  Vortrages
mit  87  Mk.

.  Von  dem  Fabrikbesitzer  und  Leutnant  d.  L.
Herrn  Adolf  Ammon  in  Augsburg  durch
Sammlung  50  Mk.

2#
        <pb n="542" />
        W  466  20

 

HS##se4NMichtamtlicher  Teisi####  N

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  mur  mit  Quellenangabe  gestattet)

Deutsch-HSüdwestafrika.
Von  der  Südbahn  (Cüd#

I.  Wassererschließung  in  der  Namib.

Auf  der  ganzen  140  km  langen  Strecke
zwischen  Lüderitzbucht  und  Aus  fehlte  es  —
abgesehen  von  einem  Brunnen  bei  Kilometer  134
—  bisher  vollkommen  an  Speisewasser  für  die
Lokomotiven;  das  sämtliche  Wasser  mußte  entweder
aus  dem  Wasserwerke  (Seewasser-Verdampfer)  in
Lüderitzbucht  oder  aus  den  Brunnen  in  Aus
entnommen  und  auf  die  Zwischenstationen  verfahren
  werden:  eine  betriebserschwerende,  kostspielige
  Maßnahme.  .

Von  Anfang  an  war  die  Verwaltung  darauf
bedacht,  eine  Zwischenwasserstelle  zu  schaffen.
Günstig  waren  die  Aussichten  nicht.  Die  genannte
Bahnstrecke  führt  so  gut  wie  ganz  durch  die  fast
regenlose  Namib,  in  die  hier  überdies  nur  ein
sehr  schmaler  Streifen  des  etwas  regenreicheren,
östlich  anstoßenden  Gebietes  entwässert.  Die  Gesteinsunterlage
  der  Namib  ist  Gneis;  diese  Gesteinsart
  gilt  schon  im  allgemeinen  als  wasserarm.
Der  Gneis  steht  längs  der  Bahnstrecke  in  einzelnen
Kuppen  und  Ketten  zutage,  in  den  Senken  aber
ist  er  von  gewaltigen  Schuttmassen  bis  zu  100  m
und  mehr  üÜberlagert.  Wenn  irgendwo,  durfte
in  der  (unterirdischen)  Talrinne  einer  solchen
Senke  Wasser  erhofft  werden.  Betriebstechnisch
am  vorteilhaftesten  wäre  eine  Wasserstelle  in  der
Nähe  der  Station  Garub  (Kilometer  104),  wo
die  Bahn  in  einer  breiten  Senke  zwischen  dem
Garubberge  und  dem  Tsirubgebirge  ihren  schweren,
etwa  650  m  hohen  Aufstieg  zum  Ausgebirge
beginnt.

Hier  setzten  denn  auch  vornehmlich  die  Bemühungen
  zur  Wassererschließung  ein.  Die  beiden
ersten  Bohrungen,  die  eine  46,  die  andere  100  m
tief,  waren  aber  erfolglos.

Jetzt  kommt  aus  dem  Schutzgebiete  die  erfreuliche
  Nachricht,  daß  die  dritte  Bohrung

———  #71417—  4n  5
4

n

 

glücklicher  gewesen  ist.  Der  Eisenbahnkommissar
berichtet  darüber:

„Die  Wasserbohrungen  bei  Garub  haben
endlich  am  29.  Februar  zu  einem  günstigen
Ergebnisse  geführt.  Die  vom  Landrat  v.  Uslar
und  neuerdings  vom  Geologen  Dr.  Range
ausgesuchte  Stelle,  die  2½  km  nordöstlich  der
Bahnstation  Garub  liegt,  ergab  in  60  m  Tiefe
Wasser;  es  wurde  bis  68  m  in  den  festen  Felsen
gebohrt;  die  Wassersäule  stieg  auf  54  m,  das
Abpumpen  förderte  4  chm  in  der  Stunde,
ohne  daß  der  Wasserspiegel  sank.  Wenn  diese
Leistung  auch  nicht  auf  die  Dauer  anhalten
dürfte,  so  kann  man  doch  mit  einer  reichlichen
  Wasserlieferung  für  den  Bahnbetrieb
  rechnen;  die  Wasserzüge  können  in
Wegfall  kommen,  und  die  hohen  Selbstkosten
des  Betriebes  werden  geringer.  Das  Wasser  ist
weich  und  nach  den  bisherigen  Untersuchungen
seitens  des  Bahnarztes  als  Speisewasser  für
Maschinen  wohl  geeignet.“

Inzwischen  ist  zur  weiteren  Sicherung  des
Betriebes  eine  zweite  Bohrung,  50  m  von  der
ersteren  entfernt,  begonnen  worden.

II.  Vom  Bahnbau  Aus—Keetmanshoop.
(Mit  zwei  Abbildungen.)

Bei  dem  mit  so  beachtenswerter  Schnelligkeit
bewirkten  Vorbau  der  Linie  von  Aus  nach  Keetmanshoop
  konnte  die  Gleisspitze  nicht  auf  die
Vollendung  der  zahlreichen  Brückenbauten  warten;
sie  mußte  vielmehr  vorläufig  einfach  auf  Erddämmen
  durch  die  Flußbetten  gelegt  werden.
Man  war  darauf  gefaßt,  daß,  wenn  die  Regenzeit
während  dieses  Provisoriums  einsetzte,  solche  Stellen
von  den  abkommenden  Rivieren  zerstört  werden
würden.  Tatsächlich  ist  das  denn  auch  eingetreten,
wie  das  erste  Bild  an  einem  Beispiele  zeigt:  im
Vordergrunde  der  gebrochene  Damm  mit  dem
jetzt  gleich  einer  Hängebrücke  in  der  Luft  schwebenden
  Gleise,  im  Hintergrunde  die  im  Gerüst
stehende  eiserne  Brücke,  zu  deren  vorläufiger  Umfahrung
  der  Damm  geschüttet  war.  Das  zweite
Bild  zeigt  dieselbe  Brücke  (über  den  Konkip  bei
Brackwasser)  nach  ihrer  Vollendung  im  Augenblick
ihrer  Probebelastung.
        <pb n="543" />
        Zu:  Demsches  Kolonialblatt  Nr.  10,  1908.

 

Von  der  Sũüdbahn  (Cũderitʒbucht  —  Reetmanshoop).

 

Das  Ronkip-Rivier  wãhrend  des  Abkommens.
Der  vorläufige  Bahndamm  ist  weggespült.  Das  Gleis  hängt  in  der  Luft.
Im  Hintergrunde  die  Eisenbahnbrücke  während  des  Susammendaues.

 

 

   

——  —  —  —

Bonkip-Brüchke  bei  Brakwasser.

Belastungsprobe  während  der  Fahrt.
        <pb n="544" />
        <pb n="545" />
        W  467  20

Die  Dammbrüche,  die  sozusagen  zum  Bauprogramm
  gehörten,  wurden  stets  in  kürzester
Zeit  beseitigt;  irgend  welche  Unfälle  sind  nicht
vorgekommen.

Eine  Drogrammrede  des  Couverneurs.

Am  28.  März  wurde  in  Windhuk  die  zweite
Tagung  des  Gouvernementsrats  für  Deutsch-Südwestafrika
  eröffnet.  Zur  Einleitung  hielt
Gouverneur  v.  Schuckmann  eine  programmatische
Ansprache,  in  der  er  nach  dem  Berichte  der
„Windhuker  Nachrichten“  u.  a.  folgendes  ausführte:


„Als  nach  jahrelangen  aufopfernden  Kämpfen
zu  Anfang  v.  Is.  der  Friede  kam,  war  das
Land  in  trostlosem  Zustande.  Deutscher  Fleiß
und  deutsche  Unternehmungslust  haben  dem
Lande  in  Jahresfrist  bereits  ein  anderes  Aussehen
  gegeben,  obwohl  wir  noch  im  vorigen
August  durch  einen  neuen  Aufstand  bedroht
wurden  und  noch  kürzlich  in  der  Kalahari  unter
schweren  Verlusten  einen  alten  Feind  durch  eine
Expedition  niederwerfen  mußten,  die  eine  großartige
  militärische  Leistung  für  alle  Zeiten  bleiben
wird,  deren  heldenmütiger  Führer,  Hauptmann
v.  Erckert,  unsere  Bewunderung  und  unseren
Dank  für  seine  Umsicht  und  seine  Tatkraft  mit
ins  Grab  genommen  hat.

Die  Zeit  nach  dem  Ausfstande  ist  noch  zu
kurz.  Die  Eingeborenen,  denen  wir  die  Hand
zum  Frieden  gegeben,  müssen  sich  erst  beruhigen
und  an  geordnete  Verhältnisse  gewöhnen.  Dabei
können  wir  zwar  auf  die  treue  Mitwirkung  der
Missionen  rechnen.  Wir  bedürfen  aber  noch
länger  eines  starken  militärischen  Schutzes.  Soweit
  es  möglich  ist,  dringt  der  Siedler  vor;
überall  regen  sich  schaffende  Hände,  die  Städte
wachsen.  Ansiedlungen  und  Farmen  entstehen,
die  Schätze  des  Landes  werden  erforscht  und  die
Entwicklung  geht  vorwärts.  Pflicht  der
Regierung  ist  es,  diese  Entwicklung  zu  fördern
und  ihr  die  Wege  zu  ebnen.  Sie  find  berufen,
Ihren  Rat  dazu  zu  geben.

Es  muß  unsere  Aufgabe  sein,  dafür  zu  sorgen,
daß  das  Land  sich  in  einer  gesunden  Entwicklung
befindet,  wenn  die  Entschädigungsmillionen  verbraucht
  sind.  Ich  fürchte,  es  steht  eine
Krisis  im  wirtschaftlichen  Leben  bevor,
da  das  Geld  nicht  mehr  in  solchen  Mengen  ins
Land  kommen  kann  und  Absatzprodukte  noch
nicht  in  ausreichendem  Maße  vorhanden  sind.
Wir  dürfen  auch  die  Augen  nicht  verschließen,
sondern  wollen  offen  bekennen,  daß  nicht  alles
im  Lande  ist,  wie  es  sein  sollte.  Wir  müssen
zu  verhindern  suchen,  daß  die  Depression
eine  allzuscharfe  wird.

 

Diese  Erwägungen  und  die  schuldige  Rücksicht
auf  das  Vaterland,  das  so  große  Opfer  für  dies
Land  gebracht  hat,  mahnen  uns  zur  größten
Sparsamkeit.

Wir  werden  daher  die  Ausgaben  einschränken,
die  Einnahmen  vermehren  und  nur  das  von  der
Heimat  erbitten,  was  für  die  Entwicklung  des
Landes  unbedingt  erforderlich  ist.  Unser
Streben  muß  stets  bleiben,  das  Land  aus
eigenen  Mitteln  zu  verwalten,  und  ich
hoffe,  das  wird  in  nicht  zu  ferner  Zeit  gelingen,
wenn  die  Entwicklung  des  Landes  fortschreitet
und  Opferwilligkeit  vorhanden  ist,  wenn  der
Satz  „Hilf  dir  selbst“  allgemeine  Losung  wird.
In  welcher  Weise  die  Regierung  die  Ausgaben
beschränken  will,  werden  Sie  aus  dem  Etatsentwurf
  ersehen.

Das  Land  ist  keine  Streusandbüchse,
sondern  es  wird  sich  fähig  zeigen,  auch  Steuern
aufzubringen  und  Einnahmen  für  die  Verwaltung
zu  schaffen.

Ihrer  Begutachtung  werden  daher  der  Entwurf
  einer  Grundsteuer,  Umsatzsteuer,  Biersteuer
  und  für  Erhöhung  einige  Zollpositionen
  vorgelegt  werden.

Wenn  wir  die  Entwicklung  des  Landes
fördern  wollen,  so  müssen  wir  uns  fragen:
Worin  bestehen  die  werteschaffenden  Kräfte
des  Landes?  Mit  Freude  begrüßen  wir  die
Anfänge  der  Industrie,  Wagenbau,  Lederverarbeitung,
  Brauereien,  Sandsteinwerke.  Aber,
meine  Herren,  wie  in  dem  übrigen  Südafrika
wird  sich  die  Industrie  in  gleicher  Weise  nur
langsam  zu  einem  großen  Umfange  entwickeln
können.  Wie  dort  so  wird  auch  bei  uns  die
Ausfuhr,  die  uns  Werte  bringen  soll,  noch  lange
auf  der  Erzeugung  landwirtschaftlicher
Produkte  und  auf  der  Ausbeutung  der  Schätze
des  Bodens  beruhen.

Somit  wurzelt  das  Wohl  des  Landes  in
erster  Linie  in  dem  Gedeihen  des  Farmers,  in
zweiter  Linie  in  der  Entwicklung  des  Bergbaues.
Der  Farmer  und  Siedler  muß  in  Menge  Vieh,
Wolle,  Tabak,  Weintrauben  für  Rosinen  und
gewisse  Fruchtsorten,  die  verschifft  werden  können,
produzieren.  Dazu  müssen  wir  die  Wege  ebnen
durch  Einführung  von  Zuchtvieh,  Sorge
für  Veterinärwesen,  Wassererschließung
und  durch  Schaffung  von  Absatzmöglichkeiten.


Es  besteht  hier  kein  Gegensatz  zwischen  Stadt
und  Land.  übertragen  Sie  diese  zu  Hause
geschaffenen  künstlichen  Gegensätze  nicht  hierher,
wo  sie  nicht  hingehören.  Das  Auffinden  der
Schätze  des  Bodens  wird  nach  jeder  Richtung
gefördert  werden,  dem  Handel  und  Verkehr  wird
jede  Bewegungsfreiheit,  jede  mögliche  Erleichterung
        <pb n="546" />
        W  468  20

zuteil  werden.  Ich  habe  Jahre  meines  Lebens
ausschließlich  dafür  gearbeitet,  ich  habe  es  auch
hier  nicht  vergessen.

Dem  Wunsche  der  Bevölkerung  entsprechend
wird  ein  Entwurf  für  Einrichtung  der  Selbstverwaltung
  in  Gemeinden  und  Bezirken  vorgelegt.
  Ich  hoffe,  daß  dies  die  Grundlage  für
eine  weitere  Mitwirkung  der  Bevölkerung  bei
der  Verwaltung  des  Landes  sein  wird.  Für
den  Ausbau  und  Weiterbau  der  Bahnen  wird
Ihr  Rat  erbeten.  Da  das  Geld  für  den  Bahnbau
  dem  Lande  nur  vorgestreckt  wird,  ist  wohl
zu  erwägen,  welche  Ausgaben  dafür  gemacht
werden  sollen.  Wir  müssen  dann  stets  im  Auge
behalten,  daß  die  Kolonie  finanziell  selbständig
werden  soll.  Endlich  wird  auch  die  Eingeborenenfrage
  zur  Erörterung  kommen.  Eine
Vorlage  wegen  des  Verbots  des  Kreditgebens
an  Eingeborene  wird  Ihnen  vorgelegt  werden,
und  es  wird  sich  fragen,  welche  Vorschläge  Sie
machen,  um  alle  Eingeborenen  zur  schaffenden
Arbeit  heranzuziehen.

Für  alle  diese  Fragen  wünscht  die  Regierung
Ihren  Rat.  Es  kommt  nicht  darauf  an,  ob  die
Vorschläge  der  Regierung  Ihre  Zustimmung
finden,  es  handelt  sich  darum,  etwas  Gutes  zu
schaffen,  das  Bestand  hat.  Jeder  gute  Rat  ist
mir  willkommen.“

Der  Kampf  gegen  Simon  Copper.

lber  die  letzte  Expedition  gegen  Simon
Copper  werden  von  zuständiger  Stelle  noch
weitere  Einzelheiten  mitgeteilt.  Das  zunächst  in
zwei  Kolonnen  von  Arahoab  und  Gochas  vormarschierende
  Expeditionskorps  vereinigte  sich  am
11.  März  in  Geinab  und  stieß  am  14.  auf  eine
verlassene  Werft  Simon  Coppers  nördlich  Klip-Kolk.
  Da  die  von  dort  nach  Norden  führende
Abzugsspur  in  der  nächsten  Nacht  wegen  starker
Bewölkung  nicht  verfolgt  werden  konnte,  so  nutzte
Hauptmann  v.  Erckert  diesen  Umstand  aus,  um
die  Kamele,  die  schon  seit  acht  Tagen  kein  Wasser
mehr  erhalten  hatten,  durch  die  allerdings  nur
sehr  spärlich  vorhandenen  alten  und  welken  Tsamas
zu  erfrischen  und  die  Tiere  dadurch  für  das  unmittelbar
  bevorstehende  Zusammentreffen  mit  dem
Gegner  widerstandsfähiger  zu  machen.  Neue
Tsamas  waren  in  dieser  Gegend  infolge  außerordentlicher
  Trockenheit  nicht  gewachsen  und  die
wenigen  vorhandenen  alten  Früchte  hatten  die
Hottentotten  zum  größten  Teil  als  Depots  eingegraben,
  um  bei  ihren  Unternehmungen  darauf
zurückgreifen  zu  können.  So  bildete  der  vom
Expeditionskorps  durchzogene  Teil  der  Kalahari
ein  absolutes  Durstfeld.

 

Wenn  es  trotz  der  außerordentlichen  Schwierigkeiten
  in  der  Wasserversorgung  gelang,  den  Gegner
überraschend  zu  stellen,  so  ist  dies  in  erster  Linie
der  Maßnahme  zu  danken,  daß  Wasser  wie  Verpflegung
  nicht  auf  Fahrzeugen,  sondern  nur  auf
Reitochsen  und  Kamelen  mitgeführt  wurde,  die
der  Truppe  überall  hin  folgen  konnten.  Simon
Copper  hat  sich  hierdurch  täuschen  lassen.  Nach
Aussage  seiner  gefangenen  Frau  hielt  er  das  ohne
Fahrzeuge  heranrückende  Expeditionskorps  nur  für
eine  zur  Unterhandlung  bestimmte  Kompagnie.
Infolgedessen  soll  er  befohlen  haben,  nicht  zu
schießen,  wenn  die  Deutschen  eine  weiße  Flagge
zeigten,  da  er  dann  unter  Hinzuziehung  des  Magistrats
  der  zunächst  gelegenen  britischen  Station
Matsa  hätte  verhandeln  wollen.  Demgegenüber
ist  aber  festgestellt,  daß  die  Copperleute  zuerst
das  Feuer  eröffnet  haben,  wobei  Hauptmann
v.  Erckert  als  einer  der  ersten  fiel,  nachdem  er
alle  Anordnungen  getroffen  hatte.

Während  des  Gefechts  wollen  mehrere  Reiter
zwei  Weiße  auf  gegnerischer  Seite  gesehen  haben,
von  denen  der  eine,  schwer  verwundet,  einen
Reiter  beim  Sturmanlauf  in  gebrochenem  Deutsch
angerufen  habe.  Nach  dem  Sturm  war  der  Weiße
jedoch  verschwunden.  Die  Frau  Simon  Coppers
stellt  die  Anwesenheit  von  Weißen  zur  Zeit  des
Gefechts  in  Abrede,  bekundet  aber,  daß  drei  Wochen
vor  dem  Gefecht  der  Magistrat  von  Matsa  und
ein  Händler  im  Lager  gewesen  seien.  Ersterer
habe  ihren  Mann  aufgefordert,  auf  deutsches
Gebiet  zurückzukehren.

Coppers  Frau  gibt  ferner  an,  daß  der  am
5.  Juni  v.  Is.  erfolgte  Uberfall  der  Farm  Daberas
am  Westrand  der  Kalahari,  wobei  deren  Besitzer
Duncan  ums  Leben  kam,  durch  den  früheren
Unterkapitän  der  Hottentotten  Christian  Lambert,
ausgeführt  wurde,  dessen  Bande  Anfang  vorigen
Jahres  mehrfach  angegriffen  und  zersprengt  worden
war.  Lambert  hat  auch  an  dem  Gefecht  am
16.  März  teilgenommen.  Weitere  Hottentottenführer
  sollen  sich  nur  vorübergehend  bei  Simon
Copper  aufgehalten  haben,  unter  anderen  der  im
Jahre  1906  viel  genannte  Bandenführer  VBielding,
  der  seinerzeit  von  den  kleinen  Karras-Bergen
  aus  seine  Raubzüge  und  Viehdiebstähle
unternahm,  bis  er  Ende  November  1906  von
den  Patrouillen  unter  Oberleutnants  Rausch  und
Moliere  über  die  englische  Grenze  gejagt  wurde.
Von  dort  hat  er  sich  dann  zu  Simon  Copper
durchgeschlagen  und  soll  nach  kurzem  Aufenthalt
bei  diesem  in  seine  alten  Schlupfwinkel  in  den
Karras-Bergen  zurückgekehrt  sein.  Mit  seiner
Rückkehr  hängen  vermutlich  die  dort  kürzlich
wieder  vorgekommenen  Viehdiebstähle  zusammen.

Durch  Aussage  Gefangener  sowie  durch  Auffinden
  von  Gegenständen  in  der  feindlichen  Werft
        <pb n="547" />
        469  2

ist  bestimmt  festgestellt,  daß  die  in  letzter  Zeit  am
Westrand  der  Kalahari  auf  eine  Patrouille  und
einen  Verpflegungswagen  unternommenen  üÜberfälle
  von  Leuten  Simon  Coppers  ausgeführt
worden  sind.  Bei  einem  dieser  Überfälle  haben
die  Hottentotten  eine  Strecke  von  450  km  in  fünf
Tagen  zurückgelegt  —  ein  Beweis,  welch  außerordentliche
  Beweglichkeit  der  Gegner  besitzt.

Hauptmann  Grüner,  der  Nachfolger  des  gefallenen
  Hauptmanns  v.  Erckert  in  der  Führung
des  Expeditionskorps,  beurteilte  die  Lage  nach
dem  Gefecht  am  16.  März  folgendermaßen:  Nach
seinem  persönlichen  Eindruck,  nach  den  Aussagen
und  Ansichten  der  Eingeborenen,  die  früher  bei
Copper  waren,  sowie  von  Gefangenen  und  Landeskundigen
  sei  das  Gefecht  am  16.  März  ein  äußerst
schwerer  Schlag  für  Copper  gewesen.  In  geschlossener
  Werft  könne  er  mit  dem  ihm  gebliebenen
  Bieh  nicht  bestehen,  da  nur  noch  einige
alte  Tsamas  vorhanden  und  diese  zur  Wasserbereitung
  und  als  Futter  für  längere  Zeit  unbrauchbar
  seien.  Die  neue  Frucht  komme  vor
vier  Wochen  nicht  in  Betracht.  Dadurch  würde
Simon  Copper  gezwungen  sein,  sich  entweder  der
englischen  Regierung  zu  stellen  oder  seine  Truppe
für  die  nächste  Zeit  in  kleine  Teile  zu  zersplittern,
um  die  erforderlichen  Lebensbedingungen  zu  finden.
Nach  Aussage  eines  verwundeten  Eingeborenen
sollen  die  Hottentotten  infolge  des  schnellen  Angriffs
  keine  Zeit  gefunden  haben,  einen  späteren
Sammelpunkt  zu  verabreden  und  jetzt  weit  zerstreut
  in  der  Kalahart  sitzen,  so  daß  sie  mindestens
der  Zeit  bis  zur  nächsten  Tsamareife  bedürften,
un  sich  wieder  zu  sammeln.  Hauptmann  Grüner
ist  daher  mit  dem  gesamten  Expeditionskorps
unter  Mitnahme  der  Besatzung  der  wasserlosen
Stationen  Geinab  und  Akanous  an  die  Wasserstellen
  um  Arahoab  marschiert,  um  dort  das  Expeditionskorps
  wieder  operationsfähig  zu  machen.

Um  die  Schwierigkeiten  der  Wasserversorgung
bei  einer  erneuten  Unternehmung  nach  Möglichkeit
zu  verringern,  werden  die  Brunnenbohrungen  am
Nossob  mit  allen  Mitteln  gefördert.  Oberstleutnant
v.  Estorff  und  Landrat  v.  Uslar  haben  sich  an
den  Nossob  begeben,  letzterer  um  neue  Wasserstellen
  aufzusuchen.

70

Kaomerun.
Bebung  der  Rinderzucht  in  Kamerun  durch  einführung
  von  Kllgduer  Bullen.
Bericht  des  Tierarztes  Dr.  Springefeldt.

Bakossi  und  die  Gebiete  um  das  Manengubagebirge
  stehen  augenblicklich  mit  im  Vorder- 



grund  des  kolonialen  Interesses,  denn  dort  liegt
der  vorläufige  Endpunkt  der  Kamerun-Nordbahn.

Jene  Länder  sind  durch  verschiedene,  bereits
früher  an  dieser  Stelle  veröffentlichte  Berichte
(vgl.  u.  A.  Kol.  Bl.  1903  S.  359,  1904  S.  409,
1905  S.  498)  allgemeiner  bekannt  geworden.  Ackerbau
  und  Viehzucht  stehen  in  diesem  gesunden  und
fruchtbaren  Grasgebiet  in  verhältnismäßig  hoher
Blüte;  namentlich  für  die  Rinderzucht  eignet  sich
das  von  vielen  kleinen  Flüssen  und  Bächen  durchzogene
  Hügelland,  das  in  einzelnen  schroffen,
felsigen  Bergen  bis  über  2000  m  ansteigt.  Die
Eingeborenen  betreiben  indessen  die  Viehzucht
irrationell.  Deshalb  ist  der  Viehreichtum  nicht
so  groß,  wie  man  bei  den  vorhandenen  günstigen
Bedingungen  erwarten  sollte.  Im  Hinblick  auf
die  Bedeutung  Bakossis  für  die  Versorgung  der
Küste  Kameruns  mit  Fleisch  sind  von  Dr.  Ziemann
und  von  landwirtschaftlichen  Sachverständigen
praktische  Vorschläge  für  die  Hebung  der  dortigen
Rinderzucht  gemacht  worden.  Alle  stimmen  darin
überein,  daß  die  Eingeborenen  nur  durch  sanften
Zwang  zur  Anderung  ihres  Zuchtsystems  und
somit  zur  Verbesserung  der  einheimischen  Rasse
gebracht  werden  könnten.  In  Bakoffi,  meinen
die  Sachverständigen,  müßte  ein  mit  Strafgewalt
versehener  Beamter  (Landwirt)  stationiert  werden,
der  die  notwendigen  Anweisungen  zu  erteilen  und
deren  Ausführung  zu  überwachen  hätte.

Im  Sinne  dieser  Vorschläge  verfügte  das
Gouvernement,  daß  zur  Verbesserung  der  Rinderrasse
  vier  Allgäuer  Bullen  in  Bakossi  stationiert
werden  sollten.  Ferner  sollten  in  Johann-Albrechtshöhe
  eine  Allgäuer  Kuh  und  ein  Bulle  untergebracht
  werden,  deren  männliche  Nachzucht
wiederum  nach  Bakossi  abzugeben  wäre.  Daß
hier  die  Rinder  durch  Tsetse  nicht  bedroht  find,
hat  bereits  Dr.  Ziemann  nachgewiesen.  Offen
blieb  dagegen  die  Frage,  ob  Tiere,  ohne  infiziert
zu  werden,  die  Straße  Buea  —Bakosfi  passieren
könnten.  Deshalb  gab  mir  das  Gouvernement
den  Auftrag,  mit  Unterstützung  des  landeskundigen
und  viehzuchterfahrenen  Landwirtes  Godtknecht
die  Bullen  zweckmäßig  in  Bakossi  zu  stationieren
und  auf  dem  Wege  dahin  etwa  vorhandene
Viehkrankheiten  zu  untersuchen.

Am  16.  Oktober  1906  marschierten  wir  mit
den  hierfür  auserlesenen  Tieren  (fünf  tuberkulosefreien
  Jungbullen  und  einer  Kuh)  von  Buea  ab.
Der  Missionar  Spellenberg,  der  auf  der  Rückkehr
  nach  Nyassoso  zwei  Kühe,  eine  Stute  und
ein  Fohlen  mitführte,  schloß  sich  uns  an.  Mit
den  Pferden  war  er  bereits  von  dort  nach  Buea
geritten.  Alle  Tiere  befanden  sich  in  gutem  Gesundheitszustande.
  Zu  ihrer  Schonung  wurden
nur  kleine  Tagemärsche  gemacht.  Die  Wege
waren  überall  gangbar.  Wasser  und  Futtergräser
        <pb n="548" />
        W  470  2c0

fanden  sich  zur  Sättigung  der  Tiere  allenthalben
in  ausreichender  Menge.  Am  19.  Oktober  kamen
wir  in  Bombe  an.  Hier  trennten  sich  unsere
Wege.  Der  Mungo  führte  nämlich  noch  so  viel
Wasser,  daß  die  Furt  bei  Etam,  wo  die  gewöhnliche
  Zugangsstraße  nach  Bakossi  ist,  für
Bieh  unpassierbar  war.  Deshalb  setzten  wir  die
hierfür  bestlimmten  Tiere  bei  Bombe  mit  Hilfe
eines  Kanus  über  den  Strom  und  schickten  sie
mit  einem  schwarzen  Unteroffizier  über  Mamelo
nach  Nyassoso.  Spellenberg,  der  gleichfalls
diesen  Weg  einschlug,  beaufsichtigte  den  Transport.
  Wir  selbst  gingen  mit  der  wertvollen  trächtigen
  Kuh  und  einem  Bullen  nach  Johann-Albrechtshöhe.
  Die  Tiere,  die  wir  hier  ablieferten,
waren  gesund  und  munter.  Bis  dahin  hatte  ich
bei  den  unterwegs  untersuchten  Tieren  keine  Tsetse
gefunden.  Dagegen  konnte  ich  an  Schafen,  die
durch  ihren  schlechten  Ernährungszustand  aufsielen,
  auf  dem  Weitermarsch  die  alte  Tatsache
bestätigen,  daß  Mundame  tsetseverseucht  ist.
Von  diesem  Ort  gingen  wir  über  die  Mango-beach,
das  Dorf  Mpain  und  Mbule  nach  Nyassoso,
wo  wir  am  27.  Oktober  unsere  über  Mamelo
hierher  geschickten  Tiere  in  bestem  Gesundheitszustand
  antrafen.

Nyassoso  ist  eine  der  viehreichsten  Ortschaften
in  Bakosfi.  Die  hier  gezüchteten  Rinder  zeigen
große  Ahnlichkeit  mit  dem  nordafrikanischen  Rind
(Boctaurus  brachycephus  africanus)  und  find
wohl  ursprünglich  auch  von  Norden  her  eingeführt.
  Das  Bakossi-Rind  hat  schwarzbraune,
schwarze,  schwarzweiße,  weiße,  selten  braunrote
Farbe.  Sein  Kopf  ist  kurzbreit,  mit  kleinen
Hörnern  geschmückt,  der  Hals  kurz  und  kräftig,
das  Widerrist  stark,  der  Rücken  häufig  senkig.
Die  Beine  sind  verhältnismäßig  kurz,  fein,  kräftig
bemuskelt,  meist  gut  gestellt.  Es  sind  kleine  gedrungene,
  ziemlich  mastfähige  Tiere,  deren  Milchleistung
  äußerst  gering  ist.  Auch  die  Rinder  der
übrigen  Küstengebiete  Kameruns  dürften  derselben
Rasse  angehören.

Die  Tierhaltung  ist  in  den  Bakosfi-Ländern
überall  gleich.  Am  Tage  weiden  die  Tiere  im
hohen  Elefantengras.  Selten  sind  mehr  als  zehn
Rinder  beieinander,  nachts  kommen  nur  wenige  in  die
Ortschaften  und  tummeln  sich  zwischen  den  Häusern.
Ställe  gibt  es  nur  für  Kleinvieh.  So  sind  die
Rinder  in  der  Regenzeit  schutzlos  den  Unbilden
der  Witterung  ausgesetzt.  Die  mangelnde  Pflege
verursacht  bedeutende  Viehverluste.  Erkrankungen
des  Darmes  bilden  die  häufigste  Veranlassung
zum  Verenden  von  Kälbern  und  älteren  Rindern.
Es  handelt  sich,  wie  ich  aus  den  mir  mitgeteilten
Beobachtungen  schließen  darf,  dabei  um  Krankheiten,
  die  der  Kälber=  und  Rinderruhr  sehr
ähnlich,  vielleicht  mit  ihr  identisch  find.  Eine

 

 

 

solche  sporadische  Erkrankung  sah  ich  auch  in  Buea
unter  den  Vorwerksrindern.

Außer  durch  Krankheiten  sollen  Viehverluste
durch  Leoparden  verursacht  werden.  Die  Klagen
hierüber  find  aber  meistens  offensichtliche  Lügen.
Sie  werden  dann  vorgebracht,  wenn  man  die
Eingeborenen  nach  ihrem  Viehbesitz  fragt,  und
sollen  ihre  Angaben  hierüber  glaubhaft  machen.
Die  Höhe  ihrer  Viehbestände  wird  von  den  Eingeborenen
  auch  sonst  auf  alle  mögliche  Weise
verschleiert.  Schon  die  Art  der  Viehhaltung  verhindert
  eine  auch  nur  annähernd  richtige  Schätzung
der  Rinderherden.  Von  Landeskundigen  wird  behauptet,
  daß  etwa  2000  Stück  Großvieh  in
Bakossi  vorhanden  sind.  Wenn  man  bedenkt,
daß  vor  1½  Jahren  über  100  weibliche  Rinder
für  das  Kaiserliche  Gouvernement  ohne  große
Mühe  aufgebracht  werden  konnten,  so  darf  man
wohl  die  obige  Zahl  als  ungefähr  zutreffend  annehmen.


Zum  Verkauf  ihres  Biehs  sind  die  Eingeborenen
  schwer  zu  bewegen.  Für  50  kg  Lebendgewicht
  fordern  sie  einen  Preis  von  50  Mk.  Bei
festlichen  Gelegenheiten  verzehren  sie  die  schönsten
Tiere  selbst.  Solchen  Festen  fällt  oft  sogar  der
Dorfbulle  zum  Opfer,  der  in  vielen  Ortschaften
auf  Gemeindekosten  zur  Zucht  gekauft  wird.  Ein
gleiches  Schicksal  hatte  gerade  den  Zuchtstier  in
Nyassoso  ereilt,  als  wir  mit  den  großen  Allgäuer
Bullen  dort  eintrafen.  Offensichtlich  war  daher
die  Freude  darüber,  daß  die  Ortschaft  einen
dieser  Bullen  erhalten  sollte.  Auch  schon  vorher,
im  Dorfe  Mbule,  war  der  Wunsch  nach  einem
der  Tiere  laut  geworden.  Etwas  Verständnis
für  Viehzucht  besitzen  die  Eingeborenen;  aber  ihre
Energie  reicht  nicht  aus,  ein  Zuchtziel  zu  verfolgen.
  Der  Häuptling  Adjeve  als  Vertreter
der  Ortschaft  Nyassoso  verpflichtete  sich,  einen
Stall  für  den  ihm  überlassenen  Bullen  zu  bauen,
letzteren  allabendlich  darin  unterzubringen,  ihn
am  Tage  mit  den  Kühen  weiden  zu  lassen  und
ihm  täglich  drei  Pfund  Mais  zu  geben.  Die
gleiche  Verpflichtung  legten  wir  den  anderen  Ortschaften
  auf,  welche  nachher  einen  Bullen  erhielten.
  Die  Bullen  bleiben  sämtlich  Eigentum
der  Regierung.  Die  Missionsstation,  die  auch  einige
Rinder,  darunter  zwei  Allgäuer  Kühe,  besitzt  und
den  größten  Vorteil  von  dem  Zuchtbullen  haben
dürfte,  erbot  sich,  die  Ausführung  der  genannten
Bestimmungen  zu  überwachen.

Wenige  Stunden  von  Nyassoso  entfernt,  ist
bereits  seit  zwei  Jahren  auf  der  Farm  Esosong,
dicht  bei  der  viehreichen  Ortschaft  Ndum,  ein
Allgäuer  Bulle  stationiert.  Am  29.  Oktober  besichtigten
  wir  das  Unternehmen.  Der  der  Regierung
  gehörende  Bulle  befand  sich  in  vorzüglichem
  Zustande;  ein  erfreulicher  Beweis  dafür,
        <pb n="549" />
        W  471  20

daß  auch  europäisches  Rind  dort  gut  gedeiht.  Der
Gründer  der  Farm  hat  von  seinen  etwa  20  Bakoss-Kühen
  schon  einige  Kreuzungskälber  gezüchtet.
Leider  hat  bisher  kein  Eingeborener  eine  Kuh
hier  decken  lassen;  angeblich  wollen  sie  das  Deckgeld
  von  5  Mk.  nicht  zahlen.  Das  Tierzuchtunternehmen
  auf  Esosong  steht  noch  in  den  Anfängen.
  Wie  mit  Rinderzucht  ist  auch  mit
Schaf-,  Schweine=  und  Pferdezucht  begonnen
worden.  Der  Versuch  verspricht  wirtschaftliche
Rentabilität  des  Unternehmens,  namentlich  wenn
der  Kartoffelbau  weiter  ausgedehnt  wird.

In  RNdum  hatten  wir  die  Häuptlinge  der
benachbarten  Ortschaften  am  30.  Oktober  zu  einer
Besprechung  eingeladen,  um  zugleich  ihre  etwaigen
Wünsche  nach  Allgäuer  Bullen  vorher  berücksichtigen
  zu  können.  Es  erschienen  13  Häuptlinge.
  Sie  wurden  nach  einer  Belehrung  über
Tierzucht  und  über  die  Vorteile  von  Kreuzungen
zwischen  ihren  Kühen  und  Allgäuer  Bullen
gefragt,  wer  einen  solchen  nehmen  wollte.  Niemand
meldete  sich.  Einzelne  wollten  wohl  einen  Zuchtstier
  für  ein  Spottgeld  kaufen,  aber  nicht  für
Zuchtzwecke  übernehmen.  „Wenn  dieser  stirbt,
bekommen  wir  Palaver  mit  der  Regierung“  war
ihre  Antwort.  Im  übrigen  hätte  ihr  Gemeinderat,
ohne  dessen  Einwilligung  sie  keine  Zusicherungen
machen  könnten,  die  Annahme  eines  Bullen  aus
dem  erwähnten  Grunde  abgelehnt.  Wir  zogen
daher  mit  unseren  Tieren  weiter,  um  sie  selbst
in  geeignet  erscheinenden  Ortschaften  unterzubringen.


Am  31.  Oktober  marschierten  wir  nach
Ngombo,  wo  wir  uns  durch  Augenschein  von
dem  relativ  großen  Rinderbestand  überzeugen
konnten,  und  übergaben  dem  Häuptling  einen

ullen  —,  ein  Dangergeschenk  in  seinen  Augen!
Erst  nach  energischem  Zureden  und  auf  die  Versicherung,
  daß  kein  „Palaver“  entstände,  wenn
der  Bulle  ohne  Schuld  des  Dorfes  zugrunde
ginge,  beruhigte  er  sich.

In  dem  hochgelegenen,  kühlen  Ninong,  einer
Ortschaft,  in  der  Planten  nicht  mehr  gut  gedeihen,
brachten  wir  ein  weiteres  Tier  bei  dem  alten
Häuptling  Ngose  unter.  Dieser  bat  flehentlich,
wir  möchten  das  Tier  doch  wieder  mitnehmen.
Es  gäbe  vorher  so  viele  Ortschaften,  die  zunächst
mit  Allgäuern  versehen  werden  müßten.  Erst
wenn  das  geschehen  wäre,  käme  er  an  die  Reihe.
„Der  Fluß  fließt  doch  nicht  bergauf“,  ebensowenig
  wäre  es  richtig,  wenn  er  jetzt  einen
deutschen  Bullen  bekäme.  Als  alles  Reden  nichts
half,  wollte  er  uns  ein  großes  Rind  schenken,
wenn  wir  nur  den  Regierungsstier  zurücknähmen.
Betrübt  willigte  er  schließlich  ein,  den  Bullen  zu
behalten.  War  seine  anfängliche  Weigerung  auf

 

wirkliche  Furcht  oder  Eigensinn  zurückzuführen?
Vielleicht  traute  er  seinen  eigenen  Leuten  nicht.

Am  2.  November  besuchten  wir  die  drei
Stunden  von  Ninong  entfernt  gelegenen  beiden
Kraterseen  (Eboga).  Schroff  abfallende  Felsen
schließen  das  kleinere,  runde  Kraterbecken  ein.
An  einer  mit  Busch  bewachsenen  Stelle  entspringt
hier  eine  Quelle  und  stürzt  rauschend  in  das
tiefdunkelgrne  Wasser.  Die  Eingeborenen  meiden
diese  Stätte  mit  heiliger  Scheu.  Der  andere
größere  See,  der  schätzungsweise  500  m  breit  und
800  m  lang  ist,  besitzt  nur  nach  Osten  steile  Felsufer.
  Im  übrigen  gestatten  die  grünen,  grasigen
Abhänge  den  Abstieg  zu  dem  kristallklaren  Wasserspiegel.
  Wer  das  Wasser  dieses  Sees  trinkt  oder
darin  badet,  muß  sterben;  so  glauben  die  Eingeborenen.
  Um  diesen  Aberglauben  zu  bekämpfen,
durchschwamm  ich  den  See.  Fische  konnten  wir
darin  nicht  entdecken.  Einige  Frauen  suchten  am
Ufer  Frösche.  Zur  Anlage  einer  Fischzucht  dürften
diese  Wasserbecken  sehr  geeignet  sein.

Nach  unserer  Rückkehr  nach  Ninong  zogen
wir  mit  unserem  letzten  Bullen,  einer  Kreuzung
zwischen  Allgäuer  und  Bakossi-Rind  mit  Farbe
und  Form  der  ersteren,  über  Ngommoi,  Jaudom
nach  Elong.  Der  alte  Häuptling  Nocke  war
ebenfalls  wenig  erfreut  über  den  Zweck  unseres
Besuches,  die  Übergabe  des  Zuchtstieres.  Da  er
sich  aber  als  guter  Freund  des  Gouvernements
betrachtet,  so  nahm  er  das  Tier  in  Empfang.
Der  dortige  schwarze  Missionslehrer,  der  die
deutsche  Schriftsprache  beherrscht,  verpflichtete  sich,
über  das  Befinden  des  Bullen  zu  berichten.  In
Elong  wird  sehr  viel  Ackerbau,  namentlich  auch
Maiskultur  betrieben.  So  weit  der  Blick  reicht,
sieht  man  dort  bestellte  Felder  in  dem  hügeligen,
von  zahlreichen,  auch  in  der  Trockenzeit  Wasser
führenden  Bächen  durchflossenen  Gelände.  Männer
und  Weiber  sind  dort  bei  der  Arbeit.  In  zwei
Tagemärschen  gelangt  man  von  hier  über  Mboshe,
Maueka,  wo  der  Busch  beginnt  und  Haine  von
Olpalmen  auftreten,  nach  dem  Endpunkt  der
Manenguba-Bahn.  Die  Wege  hierher  sind  auch
für  Schlachttiere  gut  passierbar.  Am  8.  November
  trafen  wir  in  Konzamba  ein.  In  dem
Gebiete  zwischen  dem  Nlonako  und  Manenguba-Gebirge
  blüht  die  Kleinviehzucht.  Schafe  und
Ziegen  sind  hier  halb  so  teuer  als  in  Bakoffi
(3  bis  4  Mk.  für  ein  Stück).  In  Mamena,
am  südlichen  Abhang  der  Manengubaberge,
wenige  Stunden  von  der  Bahnlinie  entfernt,
liegen  wieder  ausgedehnte  Flächen  Grasland,  die
der  Besiedlung  und  Ausnutzung  harren.

Nach  einem  kurzen  Besuch  in  Ninong,  wo
ich  mich  von  dem  Wohlbefinden  des  Bullen  überzeugte,
  kamen  wir  am  10.  November  wieder  in
Ngombo  an.  Auf  dem  Weitermarsch  nahmen
        <pb n="550" />
        E

wir  von  Esosong  ein  dem  Gouvernement  gehöriges
  Buckelrind  mit  und  schickten  es  mit  drei
angekauften  Bullen  und  etlichen  Schafen  über
Mamelo—Bombe  nach  Buea.  Wir  selbst  kehrten
auf  dem  Wege  Nyassoso  —  Etam—  Johann-Albrechtshöhe
  zurück.  Die  von  Buea  mitgebrachten
Tiere,  die  ich  auf  dem  Rückwege  nochmals  untersuchte,
  waren  sämtlich  gesund,  insbesondere  frei
von  Tsetse.  Am  20.  November  langten  wir
wieder  in  Buea  an.

Mit  unserer  Reise  ist  der  Versuch,  die  Rinderzucht
  Bakoffis  durch  Einführung  deutscher  Rinder
zu  heben,  glücklich  eingeleitet  worden.  Es  find
nunmehr  in  folgenden  Ortschaften  Allgäuer  Bullen
untergebracht:  Johann-Albrechtshöhe,  Esosong,
  Ngombo,  Ninong  und  Elong.  Das
Gelingen  des  in  jeder  Beziehung  interessanten
Versuches  dürfte  von  hoher  Bedeutung  sein.

Weiter  bestätigt  unsere  Reise  die  praktische
Erfahrung,  daß  man  Tiere  von  Bakossi  ohne
Gefahr  einer  Infektion  nach  der  Küste  bringen
kann,  wenn  man  in  der  Übergangs=  und  Trockenzeit
  die  Wege  Bakossi—Etam—Johann-Albrechtshöhe
  oder  Mamelo—Bombe  benutzt.

Ob  die  Eingeborenen  Bakosfis  das  Vertrauen
des  Gouvernements  rechtfertigen  und  seine  Absichten
  verstehen  werden,  ist  immerhin  etwas
zweifelhaft.  Wenn  es  trotzdem  —  namentlich
unter  dem  Einfluß  des  Stationsleiters  —  zuträfe,
  so  wäre  damit  ein  bedeutender  kultureller
Fortschritt  erzielt.

Zur  höchsten  Entwicklung  wird  indessen  die
Rinderzucht  erst  dann  gelangen,  wenn  es  möglich
ist,  einen  Teil  des  Viehreichtums  von  Adamaua
in  das  Grasland  von  Bakossi  zu  verpflanzen.
Leider  wird  dies  wohl  erst  gelingen,  wenn  die
Bahn  bis  zu  den  eigentlichen  Tierzuchtdistrikten
  weitergeführt  ist.  Aber  auch  dann
wird  es  der  Intelligenz  deutscher  Ansiedler
vorbehalten  sein,  die  Reichtümer  Bakossis  durch
rationellen  Betrieb  nutzbar  zu  machen  und  von
hier  aus  die  Fleischversorgung  des  Küstengebiets
sicherzustellen.

 

Uachwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  del  den  Rüftenollitellen  von  Deutsch-Ostafriha  im  Monat  Februar  1908.

472  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«  Dos-  2
8  ãj  S82311
#  S222  S
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Togo.

Elne  Biltten-  und  Viehʒãahlung  im  Bezirk
OMangu-Jendi.“)

Die  Station  hat  schon  eine  —  erstmals  das
ganze  Gebiet  von  Mangu-Jendi  umfassende  —
Hütten=  und  Vieh  zählung  vorgenommen.  Im
Bezirk  Mangu-Jendi  wurden  1550  Ortschaften
mit  23  879  Einzelgehöften,  81  354  Hütten  und
224  552  Einwohnern  gezählt.

Abweichend  von  früheren  Zählungen  wurden
nur  diejenigen  Hütten  gerechnet,  welche  den  Eingeborenen
  zum  Schlafen  dienen;  die  Versammlungs-,
  Wohn=  und  Wirtschaftshütten  fanden
keine  Berücksichtigung.  Die  Kopfzahl  pro  Hütte
schwankt  zwischen  zwei  und  drei  Bewohnern.
Während  die  auf  einer  höheren  Kulturstufe
stehenden  Dagomba  und  Dyakossi  mehr  und  zugleich
  größere  Hütten  benutzen,  sind  die  Ansprüche,
  welche  die  kinderreichen  Moba=  und  Konkomba-Leute
  in  bezug  auf  Wohnung  stellen,
weniger  entwickelt.

Die  Dagomba  bilden  nur  6  v.  H.  und  auch
mit  Einschluß  der  gleichsprachigen  Kusafi  erst
12  v.  H.  der  Gesamtbevölkerung.  Die  Ureinwohner
  der  heutigen  Dyakossi-Landschaft  am  Oti,
die  vielsprachigen  Stämme  der  Nadyago,  Kumongu,
  Legyol,  Kadogu,  Dyie-Leute  usw.  sind

)us  einem  im  „Amtsblatt  für  Togo“  vereulicheen
  Bericht  des  Bezirksleiters  Oberleutnants
elli

 

im  Verschwinden  begriffen  oder  nehmen  Sprache
und  Gebräuche  der  Dyakossi  an.  Ein  Merkzeichen
ihrer  ehemals  gut  bevölkerten  Ortschaften  sind
die  vielen  Begräbnisstätten  —  kenntlich  an  den
über  die  Gräber  gestellten  großen  Tontöpfen.

In  Verbindung  mit  der  Hüttenzählung  wurde
eine  Pferde=  und  Großviehzählung  vorgenommen.
  Die  Pferdezucht  steht  noch  auf  einer
sehr  niedrigen  Stufe  (209  Hengste,  258  Stuten).
Trotzdem  beweisen  einige  Orte.  z.  B.  Kantidi,
daß  sie  erfolgreich  und  gewinnbringend  sein  könnte.
Ein  erfreuliches  Resultat  brachte  die  Rinderzählung,
  die  rund  50  000  Rinder,  demnach  —
wenn  das  Stück  zu  30  Mk.  gerechnet  wird
(Marktpreis  für  eine  Mutterkuh  45  bis  60  Mk.)
—  einen  wirtschaftlichen  Wert  von  anderthalb
Millionen  Mk.  ergeben  hat.  Das  Kleinvieh  ist
sehr  zahlreich.  Auf  jedes  Einzelgehöft  acht  Schafe
gerechnet,  ergibt  sich  eine  Gesamtziffer  von  rund
200  000  Stück,  deren  Wert  bei  einem  Einzelpreis
von  5  Mk.  eine  Million  Mk.  beträgt.

Im  nördlichen  Teil  des  Bezirks,  in  den
Landschaften  Moba,  Kasasi,  Dapong  usw.  werden
die  Viehbestände  der  Eingeborenen  von  ungefähr
470  Fullani-Familien  gegen  Nutzung  der  Milch
verwaltet.

Die  Zählung  hat  den  Beweis  geliefert,  daß
das  Schutzgebiet  in  seinem  näördlichsten  Bezirk
volk=  und  viehreiche  Landschaften  besitzt,  deren
Wert  mit  jedem  weiteren  Kilometer  einer  Hinterlandbahn
  zunehmen  wird.

Oeutsch-Ostafrika.

Ubersicht  üÜber  die  Bewegung  des  bandels  des  deutsch-ostafrikanlschen  Schutzgeblets  über  die  ollstellen
der  Küste  im  III.  Viertel  des  Kalendersahres  1907  im  Verglelch  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeltraum  des
Vellahres

 

Benennung  der  Warengruppen

 

A.  Eintkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der

zugehörigen  Nebengewerbe.
5  Körner=  und  Hülsenfrüchte
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Frü  ichte

0)  Koloiale  Berzehrungsgegenstände,  Gemmhminet

d)  Olfrüchte,  Pflanzenölc,  Alleenwochs
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)

Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  guitermütei

g)  Faierpflanzen  ..
b)  Erzengnisse  der  Forstwirtschaft  .

 

Summe  l

—·—«—«·"—J·i;1
111.Vickte1
1907

Wert  Mk.

 

 

554  908  353  02301  885  —
62943  65  421  —  2  478
207  492  249  130  —  41  688

16  100  1810  11200  —

199  280  189  208  919901  —

5822  1  465  4457  —

2724  2634  90  —
37374  12808  —  5434

1  086  752  —

 

 

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Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  III.  Viertel  III.  Biertel  ZunahmeAbnahme
Wert  Mk.]  Wert  Mk.  Wert  Mk.]Wert  Mk.
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  18834  88  242  —  19  408
b)  Fleisch  und  eßbare  tierijche  Erzeuanisse  auer  “  ..  171  848  146  01025829  —
)  Tierische  Rohstoffe  ..  4  907  1  600  3307  —
Summe  11  190  580  180  861  9728  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöbbe  202  738  193  501  9284  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  63  121  63  948  —  827
V.  Chemische  u.  bharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Spenmttel  )  135  357  134  867  490  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Belleidungsgegenstände  .  (eauber
Lederwaren)  ..  16473561742249  —  94  898
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  **  57  729  126  478  —  68744
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  4975  4710  265  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  67  956  65  411  2545  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literaricche  und  Kunstgegenstände  .  59  739  54  001  5738.  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  102  918  100  050  2  868  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (uußer  Instrumenien,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeng  ......  77  476  157  706  —  80  230
b)  Fabrikate  .·  5792771168264  —  583  987
Summe  xũ  ..  6567531820970  —  664  217
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  ..  259  989  118  098111  891  —
XIV.  Waffen  und  Munition  .....·..  115  790  128  198  —  7403
XV.  Geldd.l.  ....  160378  LLIVU  —  21  533
Summe  der  Einfuhr  i  im  III.  Viertel  190o7.  .  41812  140  6  848  885  —  536  695
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr.  5  192371  —  —  —
Zunahme  ,  Abnahme  —.  .  .-  380  781  —  —  —
B.  Rus  kuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbanes  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebenge
83  örner-  und  Biüthenfrüchee.  .  ......  29372  309526277  —
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Früchte  .  .  7024  8  660  3364  —
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Benuhmmittel  .  149190  41819187380  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  ..  .  115  513  172  151  —  56  638
e)  Getränke  322  934  —  612
O  Sren  iebende  Pflanzen  und  önitermirtei  ...  1328  3  4c33  895  —
g)  Faserpfla  .  ...  652  143  460  611  182  532  —
b)  Sh  •  Forsewirtschaft  .........  479567  724  834  —  215  317
Summe  l376746881719  5897S1  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.  6
a)  Lebende  Tiere  ...........  54  526  29  686624840  —
b)  Tierische  Kahrungsmittel  ...........  20  015  14  101  11911
P))  Tierische  Rohstofee:  —  -  458  6066  4  447
Summe  11  590  594  502  399388201  —
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  ..........  54  783  86  995517818  —
IV.  D#enerbliche  Ergeugnisse  ..  ..........  183  735  330  671  —  146  936
V.  Gel  ...  .  1737  —  737  —
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  19000  98  311589  586  8731  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr  22  709  —  —  —
Zunahme  #+.  Abnahme  —.  □  310  543  —  —  —

 

 

 

 

C.  Gesomthandel.

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Biertel  19000  7  410  457  7938  121  —  527964
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljlahr  ..  7V  180640  —

Zunahme  —,  Abnahme  —  —  70  183  —  —  —
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        W  475  0

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

v  der  B  Im  III.rViertel  Im  II.  Wiertel  Zunahme  Abnahme
enennung  der  n
e  6  der  are  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  BWeer
g  Mlllig  MrliWMu.  ##MAMt
A.  Eeinfuhr.
.  .11913824711741137801250817843581220857  —  —
Mehl  und  Backwaren  .  .1481805816019750965259  —  —  49  8212099
Zucker,  roh  und  raffniert  288  6441009555292  34587095  —  3860  3  704  —
Tabakfabrikate  1981273  007  42  9607  118  988  —  —-  2815540981
:-nlleWe-neallerA1-t  51919545435572054748  —  —  4801  200
Branntweine  aller  Art  774  53936  2692845361  11  846  8575  —  —
Bi  121  249  5801311076686  931  13  581  1  082  —
Bau-  und  Nubholg  1  70586  384277  087  41  575  14  618  —  —  5  191
Fleisch  u.  m  eßbare  *  Etzeuon.  214  311171  8852941446  019  1  370  25  829  —  —
Zement  16  156379220927  620  1121  —  6  117  11  467  —

aalz  538  17229898958  28015  —  —  45  10  786
eiein,  Brauntoblen.s  Vritetis  1348  8521  54  057651  07|251611697  781,  28  896  —  —
Petroleum  223  476425052  60  992  —  —  83'7297  18491
zeifen  aler  Art  98  047  45  882  79  527)  44  107  18  520  1  725  —  —
Baumwollgewebe  248  853  74706658  321948  577  —  —  114  468  196  511
Baumwollene  Bekleidungen  182  71205  OCCC  163  025620  2701  84  725  —  —
Bollengarne  und  -waren,  auch

halbwollene  6399929  631  4683  27764  1716  1867  —  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen.

36  080  52  284  2599657063  10  0844  —  —  4779
oamentierwaren,  Schirme.  ZBeus-15

  048  44  045  10  342  30  696  47011  19349  —  —
W  Schuze  und  Stiesel  3881  24621  5966¼  60  654  —  —  2  085  36  033
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  2670  22  984  4098  45776  —  —  1  42822792
Möbel  und  donftige  Tischlerwaren  84  550  40  997/112  875,  51  438  —  —  78  319,  10  441
pier  u.  Pappe,  Waren  daraus  38  4589959999  81  285.  87  180  7166.  2779  —-Tonwaren
  und  Porzellan  40  584  15  822  16  8914  762  703  —  —
Glas  und  Glaswaren.  .  4268064569  3460451962  807612607  —  —
Roheisen,  eiserne  Scheenen,

Stangen  usw.  .  11012737351708860103858  —  —  098733110507
Bellblech  204  823.  73  733210  1399  70  20—  34355  5316,  —
Alle  nicht  gena  nnten  Eisenwaren  478  765  377968  8  933  583.1010075  —  —B454818632107
Baren  aus  and.  unedlen  Metallen  66  824,  139  3732  73  27322  66  782  —  —

Landwirtschaftliche  Maschinen  174290  87761145  190  41  2729  100  46  491  —  —
Maschinen  für  induftrielle  Betriebe  384  649  56  428  34  088  425661  616  13  877  —  —
Transportmaschinen  und  rzeuge

  aller  Art,  auch  Fahlrräde  76  260)  81  77v|2386  58  775  -
Feuerwaffen  .  hh  247  .  53  801166320  –  —  554  26395
Goldmünzen  ·  1  1  8  786  —  1214  —
Silbermünzen  1090  181  “  1028  129664  62  2141  —

8.  Rus  fuhr.
Nie  139  910.  15  978  —.  —  139  910  15  978  —  —
ma  35  1299  42201  12  670  17472450  2471  —  —
iest  70  514  9069  7  0211  958  16  8118  —
kaffee  116  509  140  6214054  18  065892455  130  999—  —
*  elafe  47815  10656  62  187]  9059  —  1597  14  372|  —
Tab  ii  dis  12  8514%  11  59%  9018  UU..  —
gia#l  936  250  201  4531  384  779  413  53ö  —  4529  122  031
Erdnüsse  180  391,  36  547204  10  5414831871  25  99J7  —
Sesam.  280  4611  82  81/12220  729,  47  992  59  732  34850  —  —
Nohbaumwolle  10  8o4  8832212  2408592  631  —
Sisalagaven  820  130  638  088630  697|464  372189  739,  1  73  711  —  —

u.,  Kutz-  und  Edelhölzer,  roh.  ·  l

bearbeitet.  86137,  6044455  40%  2425  —  —  19  0566  1731
Brennholz  und  Holstehlen  .  97s20419028i430  —  *  32
Gerbhöl  ·——  .  429  3961  4.563398840«4047  W  556  516  —  —
ausfchul  und  achrie  .  70067471360106  372  716  501  —  35  705  246  141
Rindvieh  tck.  509  31  391  1700os11109  1%

PPnhl  „Haneer-  liãse.  Eier  T  17248  23  606112  35  11  8000  48711  11  380n  .  —

Elfen  .  4829180782  1103.)5—«20427  -;

baute  und  Felle  70  612,  89  1  8  115  055  —  —  24  378  25  411

Inseltenwacho  103  723  243  673  88  459|)  206  185  15  264.  37  488  —
mmer  5  384.  15  694  4342  8  706  1  012  6988  —’—

Fall-ZU  .  24a839610225492128064—  goes  MI-
        <pb n="554" />
        W  476  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Uversicht  über  den  Kußenhandel
A.  Einkuhr.
Davon  für
—  Benennung  4  .  Rcckmm
J  d  GesamteEinfuhr  #n  6  Einfuhr  1906  Zunahme
2  er  Negierung
Waren  ·  —  —
S  Menge  Wert  Menge  Vert  Menge,  Wert  Menge  Weri
Mark  Mark  Mark  Mark
l
1  58.  8  58.  —  —  )9810  79810  ——  —
2  15448  30800  83  6  410  28  820  1088  2076
3  19  912  29  868  54  118  995  20  9935917  8875
4  1  2s5  74700  —  —  1  207  7242  838  22
5  1695  5933  —  —  1883  6  591  —
6  1  04  20  9100  —  —  1  026  20  50  21  420
7  137  274001  2  000  56  1  12  81  1  620
8  5651  14181  28  571  —  —  565|  1  413
9  —  1  034  970  —  1216  —  977  704  —  57  266
10
..  —  578  140  758  636  646  —  —
11  (außer  83010  —  —  741  —  —
12  333  001|—  25  111  206  782  —  86222
13.  64  795  400  877111  —  —
14  516  005  —  20  1756—  608  590  —  —
Gesamtsumme  10907  2767314—  60  59  2871  2900  —  108120
Dagegen  im  Jahre  190  —  28712801  —  7705—  —  —
1
Zunahme  —.  Abnahme  —  —  —  103  00600  —  —  16  45—  —  —
15Gold-  und  Silbermünzen  —  58  0011—  —  —  17  343  —  419300
B.  Ausfuhr.
ii  —  —
*
Benennung  der  Anofuhr  1907  Auofuhr  1906  Zunahme  Abnahme
2  Waren  Wert  rt  Wert  Bert
-  Wer  Wer  Wer  er
S  Menge  Mark  Menge  Mark  Menge  Mark  Menge  Mark
—  s  i
1Kovm.  kgös78  000l  15596209635  0005  2890  500  p  —  4257000  1  330  880
2  Kakao  kg  116  500  116  500  92219,  101.441  24281  15  059  —
3  Kaff#3  kg  —  —  1019  1  010  —  —  1  019  1  019
4Tabak  k8g  1  000  3u000.  688,  2  049  317  951  —
5  Kawawurzeln  k  48  8  000  16  940  25  410  31  060  58  500  —  —
6  Hokosnüsse  EtM.  83  730  5024  5  663  —  —  29  530  69
7  nanas  ku  8  000  1  600  1  060.  212  6  940  1  380  —  —
Ausfuhr  1907:  1  769  741  —  /026  294  —  75  99  1332538
Dagegen  1906:  3  020  204  —  —  —  —  —  —
Zunahme  —.  —11595  —  —  —  —  599533550
Abnahme  —  6  1256  550  12565
Gesamthandel  1007:  –  1983705  56  0  57  —  —  —  1330  516
Dagegen  1906:  —  53897574  —  —  —  —  —  —
Zunahme  —.  A  1  360  516  —  —  —  —  —  —
Abnahme
        <pb n="555" />
        W  477  20
des  Schutzgeblets  Samoa  im  Ralenderjahr  1907.
A.  Eeinfuhr.
Länder  der  Herkunft  der  Waren.
Abnahme  Deutschland  Australien  und  Vereinigte  Staaten  England  Andere
—  h  Südsee-Inseln  von  Nordamerika  9¾9  *
Menge  Vert  Menge  Bert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
S#zsuk  Mark  Mark  Mark  ark  Mark
21  770  21770  48571  "%  48  571  8299  8299  404  1011  2611505  505
–  —  5051  10  10  47  20  294  14  ·  28145  290  91  182
—  —  6237,  9356  7966  11  949  3227  1840  —  —  2482  3  723
5  —  ——  114  FW  [  —  —  144,  864
188  658  249  87  738  2588  28  98  —  —  680  2380

—  761  1522091  5220  1.  20  1022  440
—  —  125  2500  7  140  14  80  —  —  1.  20

—  1,  3  48  100  521  1802  —  —  —

*r  —  438259  —  870  311  —  9V5530  —  4504  —  19  366
—  58  506  15397376  —  881  378  —  9  804  ——  256-k3—  3  939
—  15  731  —  20  991  —„  46  492  —  11484  —  3578  —  465
—  ——57085—s126298—.14o503—s2177——l941

22917  —  110097  —  47  422  —  557  6499  —  —
92  501  —  134  937  —  290  285  84  071  751  19288
212  086  —  519  291  —  1811  461  —  309  743  —  41  7061  —  82  113
—  —  705  191  -  1  701  551  —  272  690  —  81  1921  —  110  656
I  (
1a5906—"—185900  ;—Hoomo—i«—:-37058—  I—36486——28543
—  —  —  —  —  5804  —  —  —  —  —
l  l
B.  Rusfuhr.
*  Lä  2  er  der  B  e  st  imm  ung  der  a  r  en
Deutschland  Übriges  Europa  Anstralien  und  Südsee-  Vereinigte  Staaten  von
Inseln  Nordamerika
Menge  Wert  Mark  Menge  Wert  Mark  Menge  GBert  Mark  Menge  Wert  Mark
2  890  Coo  838  100  —  —  2  005  000  581  450  483  000  140  070
72200  72200  30  300  30  300  14  000  14  000  —
—  —  —  1  000  3  000  —
—  —  —  48  000  84  000  —  —
—  —  —  83  730  5  024  —  —
—  —  —  8000  1  600  —  —
——  ——  ——  «
—  910300  —  30  300  X  —  140070
—  1  504  589  —  770  081  740  149  —  11  475
.
594  289  —  —  739  781  —  51075  —  128  595
s  l
—  —
1420  591  —  157  119  —  2500  535  —  119  813
2209  780  —  961  929  —  2  441  700  —  284  165
—
730  189  —  —  804  810  —+  58  835  —  —  165  648
        <pb n="556" />
        W  478  20

C.  durchfuhr.
Kopra,  produziert  auf  anderen  Inseln  der  Südsee:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Kalenderjahr  1907  387  Tonnen  zu  290  Mk.  =  112  230  Mk.
-  -  19006  273  -  zu  300  =  =  81  900  =
Mithin  mehr  1907  114  Tonnen  =  30  330  Mk.
Schiffsverkehr  im  Hafen  von  Aplo  während  der  Kalenderjahre  1907  und  1906.
A.  Handelsschiffe.
I.  Eingang.
Dampfer  Segelschiffe  Zusammen
Nationalität  —
Anzahl  Reg.-Tons  AnzahlReg.-Tons  Anzahl  Reg.-Tons
1907  |  1906  1907  1906  1007  1906  106|  1906  1807  1906
#  "  s
Deutschland  —  1  —  11801  1  8  8  72½8011  183  1  85#
Großbritanniu  66  70  56  160  18  33211  12  330  86277  82  56  0049  2
Vereinige  Staaten  von
lika  —  —  —  —  19  6  2082  52199  6  2  082  522
Norwegen  und  Dänemark  —  I  —  —  —  —  7  —  3940  —  7  —  8940
Zusammen  66  1  71  56  160  40  512851  332  505  60ö0  1041  ö58  755/55562
.  l  l
II.  Ausgang.
Deutschland  „  1130  „  83  SeS5S  215
Großbritannien  66  77  56  100  48  3712  1  587  8771  76  88  56  1  19  217
Vereinigte  Staaten  von
—  —  –  —  19  6  2082  5241  6  20  522
Norwegen  und  Dänemark  —  —  —  —  —  7—4289—s7  —  4989
-Zitfanntthtt56  78  56  100  49  50032  312852727398  10059  *  773
B.  Kriegsschiffc.
Nationalität  Name  Art  Deplacement  Besatzun  WHäufigleit  des
9  Anlausens
Deutschland  .  Condor  Kl.  Kreuzer  1600  160  3
Vereinigte  Staaten  von  Ameritla  Adams.  Kanonenboot  1400  180  1
-  Arnnapolis  -  1060  64  8
Deutsch  ·  Neuguinea.  Muliama  ist  der  Name  einer  Landschaft,  die

Die  deutsche  MOarine-Expebition  1907/09.)
Dritter  Bericht.
Muliama,  Mitte  Januar  1908.
Die  erste  Hälfte  des  Dezember  verging  in
Muliama,  dem  Hauptlager  der  Expedition,  mit
Einrichtungsarbeiten  und  Anknüpfung  von  Beziehungen
  zu  den  Häuptlingen  und  Leuten  in  der
näheren  Umgebung.  Später  wurden  verschiedene
weitere  Märsche  unternommen.  Bis  jetzt  konnte
etwa  folgendes  festgestelt  werden:

der  „Marine=  Rundschau“  1908,  „WMaeiheft.
Lal.  9  e  Kolonialblatt“  1008.  S.  183  ff.,

 

von  den  Bewohnern  der  Süd=  und  der  Westküste
Maiat  genannt  wird.  Sie  erstreckt  sich  vom  Kap
Senna  bis  zu  dem  Fluß  Uilo,  etwa  vier  Wegstunden
  weit,  und  umfaßt  sechs  Ortschaften,  von
denen  eigentlich  nur  zwei  den  Namen  von  Dörfern
verdienen.  Nördlich  und  südlich  davon  finden
sich  schon  beträchtlich  abweichende  Mundarten,  die
nur  noch  von  einzelnen  Leuten  aus  Muliama
verstanden  werden.

In  kleinerem  oder  größerem  Abstande  von  der
Küste  wird  das  mit  hohem  Urwald  bestandene
Gebirge  von  dem  Stamm  der  Butam  bewohnt,
dessen  Sprache  bedeutend  von  der  der  Küstenbewohner
  verschieden  ist.  Die  bis  jetzt  besuchten
Dörfer  bestehen  aus  wenigen  Hütten  und  zeugen
        <pb n="557" />
        G  479  2

von  einer  außerordentlichen  Armut.  Die  Butam,
die  an  der  Küste  nur  wenig  und  tiefer  in  den
Bergen  überhaupt  noch  nicht  mit  Europäern  in
Berührung  gekommen  find,  dürften  zu  den  am
tiefsten  stehenden  Stämmen  gehören,  die  es  überhaupt
  noch  auf  der  Erde  gibt;  ihr  genaueres
Studium  wird  demnach  für  die  Wissenschaft  wertvolle
  Ergebnisse  liefern.  Wie  weit  die  Butams
der  süd-neumecklenburgischen  Berge  mit  den  Bergstämmen
  der  Gazelle-Halbinsel,  den  Bainingern,
den  Taulil  und  den  Mitte  der  achtziger  Jahre
des  vorigen  Jahrhunders  ausgestorbenen  Butams,
die  in  der  Nähe  des  Varzin-Berges  gesessen  haben,
verwandt  sind,  bedarf  noch  näherer  Untersuchung.
Wenn  die  genannten  Bergstämme  jemals  zusammengehangen
  haben,  muß  die  Verbindung  seit
undenklichen  Zeiten  unterbrochen  sein,  wie  allein
aus  der  Verschiedenheit  der  Sprache  und  der  Kunst
geschlossen  werden  kann.  Während  die  Baininger
bis  in  die  jüngste  Zeit  Sklaven  der  Uferbevölkerung
waren,  besteht  ein  solches  Verhältnis  zwischen  den
Butam  und  den  Küstenstämmen  nicht  und  hat
allem  Anschein  nach  auch  früher  nicht  bestanden.
Ein  Zwergvolk,  wie  behauptet  worden  ist,  sind  die
Butam  nicht,  es  wurden  sogar  auffallend  große,
schlanke  Leute  unter  ihnen  gefunden.

4  In  dem  Dorfe  Unfutt  wurden  bei  der  Feier
eines  Papau  genannten  Geheimbundes  interessante
photographische  und  phonographische  Aufnahmen
gemacht.  Um  in  das  Bergdorf  Kau  zu  gelangen,
mußten  mehrere  tiefe  und  reißende  Bergströme
durchwatet  werden.  Bei  dem  größten,  dem  Danfu,
diente  eine  zwischen  den  beiden  Ufern  ausgespannte
starke  Liane  zum  Festhalten  und  verhütete,  daß
man  von  der  Strömung  mit  fortgerissen  wurde.
Das  Tal  dieses  Flusses,  der  seine  Wassermassen
zwischen  tief  eingeschnittenen  Felsen  und  dunklen
Urwäldern  in  brausendem  Laufe  zum  Meere  führt,
ist  von  überwältigender  Schönheit;  der  oft  nur
handbreite  Pfad  quert  zu  wiederholten  Malen
senkrechte  Felswände.  Das  Dorf  Kau  war  noch

 

niemals  von  einem  Weißen  betreten  worden.  Die
Männer  gingen  völlig  nackt,  die  Frauen  waren
nur  mit  einem  Schurz  bekleidet  und  stützten  sich
auf  lange  Bergstöcke,  um  die  auf  dem  Kopf  getragenen
  Taro-Lasten  die  steilen  Wege  hinaufzubringen.


Dem  weiteren  Vordringen  in  das  gänzlich
unbekannte  Innere  der  Insel  setzte  die  Ende  Dezember
  beginnende  Regenzeit  vorläufig  ein  Ziel,
weil  dann  ein  Teil  der  Flüsse  ungangbar  wird.
Aus  diesem  Grunde  mußte  auch  der  Besuch  eines
Inietfestes  unterbleiben.  Zu  Ende  des  Jahres
mußte  wegen  schweren  Nordweststurmes  das  Zeltlager
  vorübergehend  niedergelegt  werden.  Die
Regenzeit  wurde  zur  Aufzeichnung  und  Erlernung
der  Sprache  von  Muliama,  zu  soziologischen  und
anthropologischen  Studien  und  zur  Verwahrung
der  Sammlungen  benutzt,  auch  wurden  regelmäßig
meteorologische  Beobachtungen  gemacht.  Täglich
findet  ärztliche  Behandlung  der  Eingeborenen  statt,
die  jetzt  schon  von  weit  her  kommen,  um  sich  ihre
tiefen,  entsetzlich  vernachlässigten  Wunden  behandeln
  zu  lassen.  Der  Gouverneur  hat  den  Leiter
der  Expedition  aufgefordert,  seine  Aufmerksamkeit
auch  der  Erhaltung  der  Bevölkerung  zuzuwenden
und  ein  Gutachten  über  die  Ursachen  des  Volksrückganges
  abzugeben.

Mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit  soll  die
Tanga-Gruppe  (Caans-Inseln)  besucht  werden,
die  geographisch  noch  nicht  genau  festgelegt  ist.
Die  Gruppe  liegt  etwa  45  Seemeilen  nordwestlich
vom  Hafen  von  Muliama  und  soll  in  vieler  Hinsicht
  noch  ursprünglicher  sein  als  die  Landschaft
Muliama,  die  mit  ihr  die  Sprache  gemein  hat.
Der  Verkehr  zwischen  den  beiden  Gebieten  erfolgt
zur  guten  Jahreszeit  in  den  „Mou“  genannten
Plankenbooten  der  Eingeborenen,  die  schwerem
Wetter  allerdings  nicht  gewachsen  und  gewöhnlich
verloren  sind,  wenn  sie  von  solchem  überrascht
werden.

Kolonialwirtschaftliche  Oitteilungen.

Eine  ZKusstellung  von  Baumwoll-Erntebereltungsmaschinen
  In  Berlin.

Zur  Einführung  eines  neuen  Maschinenindustriezweiges
  in  Deutschland  im  Interesse  des
lolonialen  Baumwollbaues  hat  das  Kolonial=Wirtschaftliche
  Komitee  mit  Unterstützung  des
Reichsamtes  des  Innern  in  der  Maschinenhalle
des  Instituts  für  Gärungsgewerbe  in  Berlin,
Seestr.  4a  eine  Ausstellung  amerikanischer
undenglischer  Baumwoll-Erntebereitungsmaschinen
  veranstaltet,  die  noch  bis  3.  Juni

von  vormittags  10  Uhr  bis  nachmittags  5  Uhr
bei  freiem  Eintritt  geöffnet  ist.

Zum  ersten  Male  werden  in  Deutschland
Baumwoll-Entkörnungsmaschinen  (Walzen=  und
Sägensystem),  Ballenpressen  und  Baumwoll-Sämaschinen
  im  Betrieb  vorgeführt.  Die  Rohbaumwolle
  stammt  aus  Togo  und  Deutsch-Ostafrika.
Die  Vorführungen  im  Betrieb  finden  noch  am
20.  Mai,  27.  Mai  und  3.  Juni  vormittags  von
10  bis  12  Uhr  statt.

In  den  deutschen  Kolonien  sind  bereits  Baum-
        <pb n="558" />
        480  20

«  oll-E  4%#

i  im  Werte  von  etwa
1¼  Million  Mk.  im  ali  bei  dem  fortgesetzt
zunehmenden  Baumwollanbau  in  den  Kolonien
—  durch  die  von  der  Budget-Kommission  des
Reichstages  bewilligten  Eisenbahn  in  Togo  und
Deutsch-Ostafrika  werden  weite  Gebiete  für  die
Baumwoll-Plantagenkultur  und  —  für
die  B  kultur  erschlossen  —
wäre  es  daher  zum  Nutzen  unserer  heimischen
Maschinenindustrie  wünschenswert,  wenn  der  fortgesetzt
  wachsende  Bedarf  an  diesen  Maschinen  in
Zukunft  im  Mutterlande  gedeckt  werden  könnte.

Neben  den  genannten  Maschinen  gelangt  eine
Kollektion  von  Halb=  und  Ganzfabrikaten  aus
deutsch-kolonialer  Baumwolle,  wie  Garnen  und
Geweben,  Hemden,  Hosen,  Jacken  und  Strümpfen
zur  Vorführung.  Die  Fabrikate  sind  von  der
Chemnitzer-Aktien-Spinnerei  und  anderen  sächsischen
Fabriken,  sowie  von  der  Mechanischen  Trikotweberei
  Hechingen  Liebmann  &amp;amp;  Levi  in  dankenswerter
  Weise  zur  Verfügung  gestellt.  Sie  zeigen,
in  welch  mannigfacher  Weise  die  deutsch-koloniale
Baumwolle  bereits  Verwendung  findet;  einige
dieser  Artikel  haben  sich  schon  im  Auslande  einen
guten  Namen  erworben.

Ferner  hat  das  Kalisyndikat  in  Leopoldshall-Staßfurt
  die  Ausstellung  durch  eine  Sammlung
instruktiven  Materials  bereichert,  das  die  Vorteile
der  Düngung  bei  der  Baumwollkultur  vor  Augen
führen  soll.  Gepreßte  Baumwollballen  verschiedener
  Größe  zeigen  sehr  anschaulich  das  Verhältnis
  auf  gedüngtem  und  ungedüngtem  Boden,
und  mehrere  Tafeln  und  Diagramme  zeigen  die
Erfolge  der  künstlichen  Düngung  bei  der  Baumwollkultur,
  andere  den  Kaliverbrauch  der  Landwirtschaft
  in  den  wichtigsten  Ländern,  den  Weltgeschäftsverkehr
  des  Syndikats  u.  a.  m.  Eine
Sammlung  von  Salzen,  sowie  eine  Baumwollstaude
  mit  reisen  Kapseln  vervollständigen  das  Bild.

Anläßlich  dieser  Etappe  der  deutsch-kolonialen
Baumwollbau-Bestrebungen  sei  daran  erinnert,
daß  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  unter
Verzicht  auf  weitere  theoretische  Erörterungen  im
Jahre  1900  die  Einführung  der  Baumwollkultur
in  den  deutschen  Kolnien  nach  einem  wohl  vorbereitetem
  und  systematischen  Plane  unternommen
und  nicht  nur  den  Anstoß  zur  Organisation  der
europäischen  B  egeben,
  sondern  auch  mit  seiner  Arbeitsmethode
vorbildlich  gewirkt  hat.  Dieses  Verdienst  des
Komitees  wird  auch  vom  Auslande  neidlos  anerkannt.


Die  am  4.  Mai  im  Beisein  von  Vertretern
der  Reichsregierung,  der  Industrie,  Kolonialwirtschaft
  und  der  Presse  stattgehabte  Vorbesichtigung
  erregte  lebhaftes  Interesse.

Die  interessante  Ausstellung  dürfte  nicht  nur

 

für  Industrielle  und  Arbeiter  einen  Anziehungspunkt
  bilden,  sondern  jedermann,  insbesondere
auch  allen  Kolonialinteressenten,  wie  Regierungsund
  Privatbeamten,  Pflanzern  und  Kaufleuten,
zum  Besuche  zu  empfehlen  sein.

Eine  laondwirtschaftliche  Kusstellung  an  der

oldkhüfte.“)

Die  landwirtschaftliche  Ausstellung,  die  am
29.  und  30.  November  v.  IJIs.  in  Serondi
stattffand,  zeigte  den  ganzen  Reichtum  eines
tropischen  Waldlandes.  Denn  das  ganze  Hinterland
  von  Secondi  ist  dichter  Urwald.  Ich  hatte
Gelegenheit,  von  Secondi  mit  der  Bahn  nach
dem  über  250  Kilometer  entfernten  Kumassi  zu
fahren.  Dort  konnte  ich  feststellen,  daß  mit  verschwindend
  kleinen  Ausnahmen  —  Lichtungen  im
Umkreise  der  Minenorte  und  einiger  unbedeutender
  Dörfer  —  alles,  soweit  das  Auge  reichte,  von
dichtem  Urwald  bestanden  war,  einem  Urwald,
der  bei  der  flüchtigen  Besichtigung,  die  eine
Bahnfahrt  gestattet,  mit  seinen  ins  Auge  fallenden
  Musangen,  Calamuspalmen  und  Anthocleisten
ganz  an  den  Bergwald  des  Misahäöhebezirks  erinnert.


Diesem  Reichtum  des  Landes  entsprechend
waren  die  sehenswertesten  Ausstellungsgüter  denn
auch  Erzeugnisse  des  Waldes  oder  des  Waldbodens:
Nutzholz,  Kopal  und  Kakao.

Schon  äußerlich  zeigte  die  Ausstellung  den
Reichtum  des  Landes.  Während  auf  der  Ausstellung
  von  Palime  einige  dicke  Bambusstangen
als  besonders  bemerkenswerte  Ausstellungsgegenstände
  zu  sehen  waren,  war  hier  der
ganze  Ausstellungsplatz  mit  einem  dichten  Zaun
von  Bambusstangen  von  erheblicher  Stärke
umgeben.  Die  einzelnen  Gruppen  waren  in
langen,  zu  diesem  Zwecke  besonders  aus  England
bezogenen,  Zelten  untergebracht.  Die  Preisrichter
hatten  schon  ihres  Amtes  gewaltet,  als  die  Ausstellung
  eröffnet  wurde;  die  mit  ersten  Preisen
bedachten  Gegenstände  waren  kenntlich  gemacht.
Das  erleichtert  dem  flüchtigen  Besucher  das  Erkennen
  des  Wertvollen  aus  dem  Wust  des  Gleichgültigen.


Der  wertvollste  und  am  reichsten  beschickte
Teil  der  Ausstellung  war  die  Gruppe  Nutzholz.
Mit  Staunen  und  nicht  ohne  Neid  sah  ich  die
riesigen  Blöcke  von  „Mahagoni“,  „Zedernholz“,
„Bastard-Mahagoni“  usw.,  die  das  weite  Zelt
füllten.  Es  lagen  dort  kantig  behauene  Blöcke
bis  zu  anderthalb  Meter  Durchmesser,  viele
Schnittflächen  waren  poliert  und  zeigten  die

)  Aus  einem  Bericht  des  vom  Gouverneur  von
Togo  entsandten  Regierungsvertreters.  Hauptmanns
v.  Doering.
        <pb n="559" />
        481  20C

köstlichen  Maserungen  des  Holzes.  Leider  zeigten
die  Hölzer  nur  einheimische  Namen,  so  daß,  da
das  gehörige  Herbarmaterial  fehlte,  es  für  den
Berichterstatter  schwer  ist,  anzugeben,  welchen
Hölzern  der  Preis  gebührt.  Erwähnen  möchte
ich  nur  außer  Clorophora  excelsa  und  Afzelia
africana  das  schöne,  Kaku  genannte  Holz  von
Lophira  procera,  das  Holz  von  Khaya  macrophylla
  und  ein  herrlich  gemasertes  Holz,  das
man  Sapele  nannte.  Auch  Pterocarpus  erinaceus
und  Mimusops  multinervis  fehlten  nicht.  Von
den  von  Süd-Nigerien  ausgestellten  Hölzern
möchte  ich  Albizzia  Brownii  und  Zanthoxylon
senegalensis  erwähnen,  das  —  auch  in  der
Rinde  —  eine  solch  überraschende  Ahrlichkeit
mit  Fagara  xanthoxyloeides  besitzt,  daß  ich  der
Ansicht  zuneigte,  daß  beide  Namen  denselben
Baum  bezeichnen.

Überhaupt  sei  hier  bemerkt,  daß  die  Ausstellung
  von  Süd-Nigerien  viel  Interessantes  bot.
Die  Fasersammlung  von  dort  war  ausgezeichnet.
Es  fanden  sich  Fasern  von  Pandanus  candelabrum,
  von  mehreren  Hibiscus-Arten,  von  Corchorus
  capsularis,  Grewia  carpinifolia,  Böhmeria
nivea,  von  Sisal  und  Fourcroya,  von  Eriodendron
  anfractuosum,  Monodora  brevipes,
Sterculia  Barteri  und  Dombeya  Büttneri.

Um  bei  Süd-Nigerien  zu  bleiben,  so  sei  hier
noch  das  Harz  von  Anacardium  occidentale,
einem  aus  Westindien  eingeführten  Baum,  und
von  der  Acacia  catechu  erwähnt.  Auch  sog.
Gabun-Chokolade,  ein  wie  Kopra  aussehendes
Genußmittel  aus  der  Frucht  der  Irwinga  Barteri,
fand  sich  vor.

Die  vierte  Abteilung  umfaßte  die  zur  Ausfuhr
  geeigneten  Exzeugnisse.  Kautschuk  war
gut  und  reichhaltig  vertreten.  Es  fand  sich  sehr
gut  aufbereiteter  Plattenkautschuk  von  Aschanti
und  von  den  Northern  Territories,  der  von
Kickria  und  Hevea  gewonnen  war;  auch
Landolphien-Kautschuk  fehlte  nicht,  und  in  einem
Säckchen,  das  aus  dem  Ausstellungstisch  „Dahomey“
lag,  fand  ich  Kautschuk  von  Manihot  Glaziovü.
Ich  muß  bei  der  Kautschukausstellung  auch  die
Sammlung  sehr  guter  Messer  und  Anzapfgeräte
hervorheben,  die  ebenfalls  auf  dem  Tische
„Dahomey“  sich  fand.  Zu  erwähnen  find  hier
wohl  auch  die  Blätter  von  Baubinia  reticulata,
die  ja  neuerdings  bei  der  Aufbereitung  des
Kautschuks  an  der  Goldküste  eine  Rolle  spielen
und  die  von  den  Northern  Territories  ausgestellt
waren.

Die  Ausstellung  von  Kopal  fesselte  mich  besonders,
  weil  Kopal  in  Togo  ganz  fehlt.  Es
waren  sehr  schöne,  bis  einen  Meter  große  Stücke
von  Kopal  aus  Aschanti  und  vom  Norden  ausgestellt
  und  zahlreiches  zum  Teil  vorzügliches

 

kleinstückiges  Kopal  feinster  Güte.  Man  gewinnt
das  Kopal  dort  angeblich  von  der  Daniells
oblonga.  Erwähnen  möchte  ich  hier  auch,  daß
mir  in  der  Abteilung  „Northern  Territories“  auch
Gummi  gezeigt  wurde,  der  angeblich  von  der
Acacia  arabica  stammen  sollte  (2).

Spanisches  Rohr  war  reichlich  vorhanden.
Für  Waldboden  sprach  auch  die  reiche  Menge
des  ausgestellten  Kakaos.  Von  dem  ausgestellten
Kaffee  schien  der  beste  aus  Süd-Nigerien  zu
stammen.  Von  den  Northern-Territories  war
arabischer  Kaffee  ausgestellt.

Die  Goldküste  ist  das  Herkunftsland  der  Kola.
So  war  denn  auch  die  Kola-Ausstellung  gut  beschickt.
  Neben  zahlreichen  Kolanüssen  sah  man
ganze  Kolafrüchte  und  auch  getrocknete  Nüsse,  wie
sie  nach  Europa  ausgeführt  werden.

Sehr  zahlreich  waren  Olfruchtstände  vertreten
  doch  wollte  es  mir  scheinen,  als  ob  davon
  in  Palime  besseres  zu  sehen  war.  Auch
Ol  in  Gläsern  war  ausgestellt,  Palmkerne  fehlten
nicht,  und  sogar  ein  Fläschen  Palmwein  hatte
Unterkommen  gefunden.  Gute  Olfruchtstände  hatte
auch  Dahomey  gesandt.

Kokosnüsse  und  Kopra  befanden  sich  ebenfalls
  in  der  vierten  Abteilung.  Auch  hier  wollte
es  mich  bedünken,  als  hätte  ich  klareres  Kokosöl
in  Palime  gesehen.  Überhaupt  gewann  ich  den
Eindruck,  daß  die  Erzeugnisse  des  Waldbodens
in  Secondi  weit  besser  waren,  als  die  in  Palime
ausgestellten,  daß  dagegen  die  Erzeugnisse  des
Steppenbodens  in  Palime  vorteilhafter  vertreten
gewesen  find.

Das  galt  auch  von  der  Baumwolle.  Die
Goldküste  ist  Togo  gegenüber  eben  das  reichere
Land,  und  man  hatte  vielleicht  an  die  Ausstellung
geringwertigerer  Ausfuhrprodukte  nicht  so  viel
Fleiß  verwandt,  wie  auf  die  geldbringenden  Erzeugnisse
  des  Urwaldbodens.  So  war  auch
Baumwolle,  der  geringen  Bedeutung  dieses  Erzeugnisses
  für  die  Ausfuhr  der  Goldküste  entsprechend,
  nur  spärlich  und  in  mangelhafter  Güte
vorhanden.  Übrigens  hatte  m.  E.  unser  Nachbar,
der  Häuptling  Ocloo  aus  Kitta,  die  beste  Baumwolle
  ausgestellt.  Auch  Dahomey  hatte  sich  an
der  Ausstellung  von  Baumwolle  beteiligt.

Kapok  war  nur  in  ganz  geringer  Menge  und
in  ganz  geringer  Güte  ausgestellt.

Die  Ausstellung  von  Faserstoffen  war  dagegen
  sehr  reichhaltig  und  das  Ausgestellte  zum
Teil  recht  gut.  Die  von  Süd-Nigerien  ausgestellten
  Faserstoffe  sind  schon  gewürdigt  worden.

er  auch  die  der  Goldküste  waren  vorzüglich
und  machten  diesen  Teil  der  Ausstellung  besonders
fesselnd.  Sehr  schön  war  die  aus  Ananas  hergestellte
  Faser;  vielfach  sah  ich  Kokosfaser  ausgestellt,
  die,  so  viel  ich  mich  erinnere,  in  Palime

4
        <pb n="560" />
        ganz  fehlte.  Die  Nordbezirke  hatten  Faser  von
der  Sansiviers  guineensis  und  von  der  Olpalme
ausgestellt;  Piassava  war  in  recht  guter  Beschaffenheit
  vorhanden.  Auch  die  Früchte  der  Weinpalme
  waren  beigelegt.  Als  Merkwürdigkeit
möge  hier  ein  Ballen  weißen  Rindenstoffs  Erwähnung
  finden,  der  aus  der  Rinde  des  Chenchen-Baumes,
  einer  Antiarisart,  hergestellt  war.

Die  dritte  Abteilung  umfaßte  die  Erzeugnisse
der  eigentlichen  Ackerwirtschaft.  Sie  war  wohl
nicht  so  reichhaltig  beschickt,  wie  die  denselben
Bereich  umfassende  Abteilung  der  Ausstellung
von  Palime.  Aber  es  kann  im  allgemeinen
nichts  schaden,  wenn  eine  etwas  größere  Auswahl
  bei  Annahme  von  Ausstellungsgegenständen
waltet.  In  Palime  hatte  gerade  bei  diesen
Gruppen  manches  Minderwertige  Einlaß  gefunden,
  was  hier  nicht  der  Fall  war.  Ich  fand
Jams  und  Kassava,  Bataten  und  Coleus
Tuberosus,  Taro,  Zwiebeln  und  Ingwer,  vermißte
  aber  Knoblauch  und  Kassada-Stärke.  Dahomey
  hatte  sich  auch  an  der  Ausstellung  dieser
Gruppe  beteiligt;  von  dort  lag  zugleich  ein
Herbarium  mit  gut  behandelten  Pflanzen  aus.
Ich  sah  in  reichlicher  Menge  Bohnen  und  Erdnüsse,
  Tigernüsse,  Wassermelonen,  Ochro  und
Arrowroot,  das  in  Palime  ganz  fehlte.  Es
fanden  sich  Pfeffer  und  Amomum  melegueta,
auch  die  Früchte  von  Monodora  myristicia  und
von  Kylopia  zthiopica  sah  ich,  aber  keine  Tomaten.
  Ich  erwähne  ferner  Zimt,  Zuckerrohr,
Eierfrucht,  vermißte  aber  eßbare  Pilze.  Von
europäischen  Gemüsen  sah  ich  Radieschen  und
Mohrrüben.  Auch  etwas  Tabak  lag  hier  aus.
Von  Getreiden  waren  Mais,  Reis,  Kolben=  und
Rispenhirse,  nicht  aber  Panicum  vertreten.  Auch
Küstensalz  und  Butter  von  den  Nordbezirken
waren  in  dieser  Gruppe  anzutreffen.  An
Früchten  fand  ich  sehr  schöne  Bananen  in  reicher
Menge,  Ananas  und  Apfelfinen;  von  den  riefigen
Früchten  von  Citrus  decumanga  konnte  ich  mir
etwas  Somen  verschaffen.  Auch  die  Früchte
von  Mimusops  Diare  und  von  Pentaclethea
macrophylla  waren  zu  finden.

Von  Fetten  aus  Bäumen  der  Wildnis  war
nur  Schiebutter  zu  sehen,  die  auch  von  Dahomey
ausgestellt  war.  Al  die  vielen  Ole,  Fette  und  Fettfrüchte,
  die  man  auf  der  Ausstellung  in  Palime
fand,  fehlten.

Wunderschön  war  die  Gruppe  „Blumen“
beschickt,  wenigstens  im  Vergleich  zu  dem,
Togo  in  dieser  Beziehung  bieten  kann.  Ich  sah
köstliche  Rosen  in  großer  Menge,  Nelken,
Balsaminen  Holunder,  Flieder  und  Gardenien
in  großer  Pracht,  dazu  von  Liebhabern  ganze
Sammlungen  von  Orchideen  und  Farnen,  —

 

482  20

vielleicht  ein  Zeichen  größerer  Muße  oder  doch
feineren  Schönheitssinnes  der  dortigen  Europber.

Von  der  zweiten  Gruppe,  die  das  Vieh  enthielt,
  ist  wenig  zu  sagen.  Ein  Paar  putzige
Kätzchen  mit  roten  Seidenbändern  um  den  Hals,
die  ein  zartes  Gemüt  ausgestellt  hatte,  gehörten
zu  den  besten  Exemplaren  des  Tierreichs  auf  der
Ausstellung.  Rindvieh  war  nur  in  wenigen
Stücken  vorhanden;  ihr  Anblick  erfreute  wohl
niemanden.

Auf  der  Ausstellung  fanden  auch  Erzeugnisse
des  Gewerbefleißes  Aufnahme.  Da  waren
denn  die  prächtigen  Ausstellungen  der  Minen-Gesellschaften
  recht  belehrend.  Außer  goldhaltigen
Quarzen  mit  außergewöhnlich  reichem  Goldgehalt
fand  sich  dort  auch  eine  bildnerische  Darstellung
der  jährlichen  Ausfuhrwerte  des  Goldes,  die  den
staunenswerten  Aufschwung  der  Minenwirtschaft
vor  Augen  führte.

Der  Chief  Commissioner  von  Aschanti  hatte
von  dortigen  Großleuten  alten  Schmuck  zur
Ausstellung  überbracht:  Goldschilder  und  platten,
beschläge  und  Perlen.  Die  Verzierungen  der
Schmucksachen  waren  meiner  Ansicht  nach  durchaus
  indisch-buddhistischer  Art;  es  schien  mir,  als
ob  die  Aschantier  die  Bearbeitungskunst  mittelbar
von  Portugiesen  überkommen  hätten,  die  wohl
ihrerseits  Muster  von  Goa  oder  Diu  angewendet
haben.

Über  die  große  Menge  von  sog.  Kuriositäten
will  ich  schweigen.  Doch  war  mir  die  Ausstellung
von  Sträflingsarbeiten  höchst  lehrreich.  Außer
Schuster=  und  Böttcherarbeiten  fand  sich  dort  eine
reiche  Menge  von  Kokosfasermatten,  die  mir  recht
gefielen.  Ihre  Herstellung  dürfte  auch  für  Togo
von  Nutzen  sein.

Ich  kann  meinen  Bericht  nicht  schließen,  ohne
der  Ausstellung  der  Eisenbahnwerkstätten  zu
gedenken.  Die  Eisenbahnverwaltung  hat  in
Secondi  sehr  umfangreiche  Werkstätten.  Durch
das  Entgegenkommen  des  stellvertretenden  Betriebsleiters
  fand  ich  Gelegenheit,  mich  eine
Stunde  in  diesen  Werkstätten  aufhalten  zu  können.
Man  ist  dort  imstande,  ganze  Lokomotiven  (bis
auf  die  Räder)  herzustellen.  Neben  Wagenfedern
und  Erzeugnissen  der  Gelbgießerei  war  auch  eine
Draisine  aufgestellt.

Kus  dem  „Kropenpfianzger“.

Das  Maiheft  des  „Tropenpflanzer“  bringt
zunächst  einen  ausführlichen  Bericht  über  die  vom
Kolonial.  Wirtschaftlichen  Komitee  veranstaltete,  an
anderer  Stelle  besprochene  Ausstellung  amerikanischer
  und  englischer  Baumwoll-Erntebereitungsmaschinen.
  In  einem  größeren
        <pb n="561" />
        W  483  20

Aussatz  „Negererziehung  in  Nordamerika
und  Booker  T.  Washington“  bietet  Moritz
Schanz  einen  überblick  über  die  allmähliche
geistige  und  wirtschaftliche  Emanzipation  der  Neger
in  Nordamerika  seit  der  Aufhebung  der  Sklaverei.
Der  Hauptteil  des  Artikels  ist  der  berühmten
Negerschule  in  Tuskegee,  dem  „Tuskegee  Normal
and  Industrial  Institute“  und  ihrem  hervorragenden
  Leiter,  dem  genialen  Negerführer  Booker
I.  Washington,  gewidmet.  Der  Verfasser  gibt  in
seiner  lebhaften  Darstellungsweise  von  der  Entwicklung
  dieser  Schule,  ihrer  Organisation,  ihres
Arbeitsprogrammes  u.  a.  ein  anschauliches  Bild.

 

In  einem  weiteren  Artikel  schildert  der  unseren
Lesern  von  einem  früheren  Aufsatz  über  „Eine
Reise  nach  Ceylon,  Indien  und  Birma“  (Kol.
Bl.  1907,  S.  168  ff.,  207  ff.,  306  ff.)  bekannte
Berliner  Industrielle  D.  Sandmann  die  Teekultur
  auf  Ceylon;  er  teilt  über  ihre  Ausdehnung,
den  Plantagenbetrieb,  die  Erntebereitung  und  die
Rentabilität  der  Kultur  wichtige  Daten  mit.

Unter  den  Mitteilungen  aus  fremden  Produktionsgebieten
  sei  besonders  auf  einen  Artikel
über  die  Förderung  der  ägyptischen  Baumwollkultur
  und  die  Stanwerke  am  Nil  verwiesen.


 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

britisch  Sentralafrika  (Dvassaland)  im  Jahre  190r.“)
1.  Finanzen.
Die  Einnahmen  des  Protektorats  beliefen
sich  im  Jahre  1906/07  auf  82  107  K,  die  Gesamtausgaben
  auf  111  564  L.  Von  den  Einnahmen
  entfielen  35  619  L  auf  die  Hüttensteuer,
die  somit  4545  2  mehr  brachte  als  im  Vorjahre.
Bei  den  Ausgaben  entfielen  75  922  L  auf
die  Zivilverwaltung,  einschließlich  Polizei,  35  642  S.
für  militärische  Zwecke.  Es  betrugen  die  Einnahmen
  und  Ausgaben:
Einnahmen  Ausgaben

1902/03:  67  477  K  107  257  L
1903/04:  75  895  =  102  527=1904/005:
  67553  =  122771=1905/06:
  76738  -108  682
1906/07  82  078  =  111  535=2.
  Handel.
Der  Gesamtaußenhandel  des  Protektorats

stellte  (ausschließlich  der  Waren  die  das  Protektorat

  im  Transit  passierten)  einen  Wert  von

293  182  c  dar  (13  823  2  mehr  als  im  Vorjahre).

  An  Zöllen  wurden  vereinnahmt  26  916  K.
Es  wurden  eingeführt:

1905  06  1806/07

Waffen  und  Munition.  1454  1  976  2
Alkoholische  Getränke  2  203  2518.
Nahrungsmittel  26  248  19  343-Eisenwaren
  25  860  13  802
Woll=  u.  Baumwollwaren  96  337.  128  587-Freigüter
  61  666.  56  199.
Verschiedenes  3  813  11  410.
Geld  5  000  9  100  =
Total  222  581  242  935  &amp;amp;

(Unter  „Freigüter-  sind  Materialien  für

den  Eisenbahnbau  usw.  zusammengefaßt.)
“)  Nach:  Colonial  Report,  Nr.  537  (Cd.  3729—1.)

 

Bei  der  Ausfuhr,  welche  sich  im  ganzen  auf
50  247  K  belief  (gegen  56  778  im  Vorjahre),
ist  eine  Abnahme  um  6  531  f  festzustellen.  Diese
ist  zum  Teil  auf  das  Fehlschlagen  der  Baumwollernte
  im  Schire-Tal  zurückzuführen.  Tabak
wurde  in  bedeutender  Menge  ausgeführt.  Der
Anbau  von  Kaffee  wird  wegen  der  niedrigen
Weltmarktpreise  ausgegeben.  Auch  die  Ausfuhr
von  okkupatorisch  gewonnenem  Kautschuk  ist  im
Rückgang  begriffen,  und  der  Anbau  von  kautschukliefernden
  Pflanzen  ist  noch  nicht  so  weit  fortgeschritten,
  daß  er  den  Ausfall  von  Plantagenkautschuk
  wettmachen  könnte.  Erdnüsse  und  Olsaaten
  werden  nicht  besonders  für  die  Ausfuhr
angebaut.  Der  Handel  mit  diesen  Artikeln  liegt,
ebenso  wie  der  Handel  mit  Bienenwachs,  in  den
Händen  von  Indern.

Es  betrug  die  Ausfuhr  von:

1905/06  1906/07
Kaffee.  16  123  S.  9  461  4
Elfenbein.  1.290=  1  793.
Flußpferdezähnen  29.  29.
Kautscktr  2160  3  486
Olsaaten  58.—  235.=Bienenwachs.
  5  832  3339.
Strophanthus  8  219.  3  335
Pfeffer  339.  106
Tabak  3  317.  6  889.
Baumwolle  16  179.  15  345
Erdrüsse  2453  2930
Verschiedenes  779.  1590
Gelddl  —  1  109.
Total  56  788  L  50  247  L

3.  Verkehrswesen.
Die  Eisenbahn  zwischen  Chiromo  und  Blantyre
war  im  Berichtsjahre  noch  im  Bau,  und  zwar
war  die  Schienenlegung  nur  um  20  Miles  ge-
        <pb n="562" />
        W  484

fördert  worden.  Am  Bahnbau  wurden  durchschnittlich
  6000  Menschen  beschäftigt.  Der  Eisenbahnabschnitt
  zwischen  Chiromo  und  Port  Herald
war  während  des  ganzen  Jahres  im  Betrieb.

Im  Schiffsregister  von  Chiromo  waren  141
Schiffe  eingetragen.  Außerdem  verkehrte  auf
dem  Schire  eine  große  Flotte  von  Kanus,  welche
meistens  Indern  gehören.  Zwischen  Chinde  und
dem  Protektorat  verkehren  auch  zwei  Dampfer
unter  portugiesischer  und  einer  unter  deutscher
Flagge.  Auf  den  Schiffen  wurden  6615  Tons
Waren  und  294  europäische  Passogiere  ein-,
sowie  986  Tons  Waren  und  199  europäische
Passagiere  ausgeführt.  Der  Regierungsdampfer
„Guendolen“,  welcher  auf  dem  Nyassa-See  verkehrt,
  macht  monatlich  einmal  eine  Tour  um  den
See  und  außerdem  verschiedene  Extrafahrten  nach
Kota-Kota,  Fort  Maguire  und  Saidin  Mzumbgn
während  der  Zeit  der  Reisernte.  Der  Hafen
von  Kota-Kota  scheint  allmählich  zu  verschlammen;
wegen  des  Fallens  des  Wasserstandes  im  See
und  der  allgemeinen  Veränderung  der  Küstenlinie
sind  sowohl  Karonga  wie  Nkata-Bay  keine  sicheren
Ankerplätze.

Wie  in  den  vorhergehenden  drei  Jahren,  so
war  auch  im  Berichtsjahr  der  Schire  während
der  Trockenzeit  unbefahrbar.  Vom  April  bis
November  konnten  Dampfschiffe  das  Protektorat
nicht  erreichen.  Während  dieser  Zeit  wurden  die
Waren  vom  Endpunkt  der  Schiffahrt  bis  Port
Herald  in  Barken  befördert,  die  von  Menschen
gezogen  wurden.  Zwischen  November  und
Januar  war  der  Fluß  nur  zeitweilig  bis  Chiromo
befahrbar.

Die  Schwierigkeiten,  denen  die  Ausfuhr  der
Produkte  des  Landes  während  des  größten  Teils
des  Jahres  begegnet,  hindern  alle  Unternehmungen
und  verbieten  die  Exploitierung  vieler  Produkte,
welche  bei  geringeren  Frachtkosten  auf  dem  Weltmarkt
  wohl  rentabel  sein  würden.  So  kostet
z.  B.  der  Transport  von  Kaffee  von  einer  Plantage
  nach  Blantyre  und  von  Blantyre  nach
London  im  ganzen  rund  15  2à  für  die  Tonne,
für  Tabak  kostet  er  ungefähr  ebensoviel,  für
Baumwolle  (einschließlich  des  Entkernens)  18  2L
für  die  Tonne.  Das  macht  z.  B.  bei  Tabak
mittlerer  Qualität  mehr  als  50  v.  H.  seines
Marktwertes  aus.  Ein  Aufblühen  des  Ausfuhr-=handels
  der  Kolonie  wird  erst  möglich  sein,  wenn
sich  billigere  Frachtraten  erzielen  lassen.

4.  Landwirtschaft.

Mit  Baumwolle  waren  im  Jahre  1906/07
7017  Acres  bepflanzt,  uneingerechnet  die  von  den
Eingeborenen  bebauten  Flächen.  Bon  den  Eingeborenen
  wurden  77½  Tons  unentkernter
Baumwolle  aufgekauft.  Der  dafür  den  Ein- 



2#.

geborenen  gezahlte  Preis  betrug  ¾  Penny  bis
1  Penny  für  das  Pfund.  Eine  allgemeine  Einführung
  der  Baumwollkultur  als  Eingeborenen=Kultur
  wird  sehr  schwierig  sein,  da  man  es  dem
Eingeborenen  kaum  verargen  kann,  wenn  er  mir
der  Einführung  einer  Kultur  zögert,  deren
Produkte  er  erst  nach  einem  sechs=  bis  siebentägigen
Marsch  absetzen  kann.  Daß  der  Kaffeeanbau
zurückgeht,  wurde  schon  oben  erwähnt.  Der  Anbau
  von  Tabak  wächst  von  Jahr  zu  Jahr,
während  der  Anbau  von  Tee  bisher  nur  auf
Mlanje  beschränkt  blieb.  Sisal-Agaven  und
Mauritiushanf  werden  ebenfalls  seit  einiger  Zeit
angebaut,  jedoch  find  auch  hier  die  schlechten
Transportmittel  das  Hindernis  einer  allgemeinen
Kultur.  Ramie  ist  bis  jetzt  nur  auf  einigen
Farmen  versuchsweise  angebaut  worden;  die
Versuche  mißglückten  wegen  des  unregelmäßigen
Regenfalles.  Kautschukpflanzen  wurden  aus
Ceylon  eingeführt,  und  zwar  Hevea  brasiliensis,
Castilloa  elastica,  auch  Funtumia  elastica,  eine
Pflanze,  die  erst  kürzlich  in  Uganda  entdeckt
wurde,  ist  ausgesät  worden.  Die  „African  Lakes
Corporation"  hat  die  größten  Kautschuk-Pflanzungen
im  Nyassaland.  Es  sollen  noch  Versuche  mit
weiteren  Kautschukarten  angestellt  werden.  Der
Kultur  von  Kakao  hat  sich  das  Klima  des  Protektorats
  als  feindlich  erwiesen,  da  die  Trockenzeit
  zu  lange  währt.

5.  Aufforstung.

Mit  der  Aufforstung  ist  im  Berichtsjahre  im
Platecau  von  Zomba  und  Blantyre  begonnen
worden.  Es  wurden  hauptsächlich  die  Mlanje-Zeder
  (Wideringtonia  Whyteü)  und  Eucalyptus
angebaut.

6.  Eingeborenen-Angelegenheiten.

Die  Bevölkerung  des  Protektorats  ist  ruhig
und  zufrieden.  Der  Grund  hierfür  ist  hauptsächlich
  in  dem  guten  Berhältnis  zu  suchen,
das  zwischen  den  Distriktsbeamten  und  den  Eingeborenen
  besteht,  sowie  in  den  Reisen,  die  der

 

Land  unternommen  und  die  sie  mit  allen  bedeutenden
  Eingeborenen-Häuptlingen,  sowie  mit
den  Eingeborenen  aller  Stände  in  Berührung
gebracht  haben.  Es  war  immer  eines  der
Prinzipien  der  Verwaltung,  daß  die  Distriktsbeamten
  den  Eingeborenen  gegenüber  die  Rolle
von  Beschützern  und  Erziehern  einzunehmen
hätten  —  „in  loco  parentis“  —  und  daß  jederzeit
  jeder  Eingeborene  Zutritt  zu  ihnen  haben
soll.  Ein  ununterbrochener  Zug  von  Häuptlingen
und  Führern  der  Eingeborenen  besucht  Zomba,
um  dem  Kommissionär  ihren  Respekt  zu  zgollen
und  ihm  ihre  Klagen  vorzubringen.
        <pb n="563" />
        W  485  20

Die  Märkte,  welche  im  Schirehochland  eingerichtet
  wurden,  werden  immer  mehr  von  den
Eingeborenen  besucht,  wenn  es  auch  Jahre  gedauert
  hat,  um  die  Eingeborenen  daran  zu  gewöhnen,
  ihre  Ware  nicht  an  herumziehende
Händler  abzugeben,  sondern  sie  nach  einer
Zentralstelle  zu  bringen.

An  Stelle  des  Warenverkehrs  tritt  in  zunehmenden
  Maße  der  Geldverkehr.

Der  Bedarf  an  Arbeitern  konnte  mit  Ausnahme
  der  Zeiten,  in  denen  die  Anwesenheit  der
Eingeborenen  in  ihren  Dörfern  zur  Bearbeitung
ihrer  Kulturen  nötig  war,  voll  gedeckt  werden.
Auch  beim  Eisenbahnbau  hat  niemals  Mangel
an  Arbeitern  bestanden.  Der  Grund  hierfür
liegt  hauptsächlich  in  der  guten  Behandlung,
welche  die  Eisenbahnbau-Gesellschaft  ihren  Arbeitern
  zuteil  werden  läßt,  und  in  der  Vorliebe
der  Eingeborenen  für  diese  Art  von  Tätigkeit.
Eine  immer  wachsende  Zahl  von  Eingeborenen
sucht  Beschäftigung  außerhalb  der  Grenzen  des
Protektorats,  und  zwar  sowohl  in  Südnigerien
in  Transvaal,  wie  auch  in  den  Zuckerpflanzungen
des  Sambesi,  wo  sie  hohe  Löhne  erhalten  und
ihrer  Heimat  verhältnismäßig  nahe  sind.  Viele
dieser  außerhalb  des  Landes  beschäftigten  Eingeborenen
  senden  in  regelmäßigen  Zeiträumen
Geld  in  die  Heimat.  So  kommt  es,  daß  schon
eine  beträchtliche  Zahl  von  Eingeborenen  im
Besitz  einer  verhältnismäßig  großen  Summe  ist.
Lucchscnirc  kann  man  annehmen  20  bis

Für  den  Unterricht  der  Eingeborenen  hat  die
Regierung  im  Berichtsjahre  keine  Summen  ausgeworfen.
  Dieser  ist  ganz  den  Missionen  überlassen,
  welche  in  708  Eingeborenenschulen  rund
58  000  Schüler  unterrichten.  Im  allgemeinen
haben  sich  die  Missionsschulen  sehr  gut  bewährt.
Die  Bildung  der  Eingeborenen  macht  ständige
Fortschritte,  was  sich  besonders  darin  zeigt,  daß
die  Zahl  der  von  Eingeborenen  geschriebenen
Briefe  von  Jahr  zu  Jahr  waͤchst.

Die  Prügelstrafe  ist  vollständig  verboten
worden.  Ob  diese  Maßregel  nicht  etwas  verfrüht
  eingeführt  wurde,  bleibt  abzuwarten.

7.  Offentliche  Arbeiten.

Mit  dem  Straßenbau  wurde  eifrig  fortgefahren.
  Neu  gebaut,  bezw.  wiederhergestellt
wurden  die  Straßen:  Zomba-Blantyre,  Blantyre=Chola,
  Zomba-Livonde,  Livonde-Mwera,  Livonde-Necheu,
  Dova-Mzimba.  Es  wurde  eine  Reihe
von  Motorwagen  in  das  Protektorat  eingeführt,
so  daß  sich  schon  eine  Gesellschaft,  die  „Motor

nion  of  Nyassaland“,  bilden  konnte,  welche
den  Zweck  hat,  die  Einfuhr  von  Petroleummaschinen
  usw.  für  ihre  Mitglieder  zu  besorgen.

 

Für  Regierungszwecke  wurde  ein  Motortransportwagen
  eingeführt.

Sämtliche  Regierungsgebäude  in  Zomba  sind
mit  elektrischem  Licht  versehen.  Die  Kraftquelle
stellt  der  Mlungufi-Fluß  dar.

8.  Militärwesen.

Die  Zahl  der  in  der  Kolonie  unterhaltenen
Truppen  ist  reduziert  worden.  Um  einen  Ersatz
hierfür  zu  schaffen,  wurde  aus  altgedienten
Soldaten  eine  Reserve  gebildet.

9.  Verschiedenes.

Dank  der  Jagdgesetzgebung  des  Protektorats
nimmt  das  Wild  in  demselben  zu.  So  hat  z.  B.
die  Zahl  der  Elefanten  offenkundig  eine  Vermehrung
  erfahren,  ebenso  die  Zahl  der  Büffel,
welche  beinahe  schon  ausgestorben  zu  sein  schienen.
Der  in  früheren  Jahren  schon  erwähnte  Versuch,
Regenbogenforellen  in  den  Gebirgsströmen  des
Nyassalandes  heimisch  zu  machen,  hat  einen  Erfolg
  gezeitigt.

*  Mauritius  im  Jahre  1906.)
1.  Finanzen.

Die  Einnahmen  der  Kolonie  beliefen  sich  im
Jahre  1905/06  (einschließlich  einer  außerordentlichen
  Einnahme  von  881  961,58  Rs.  aus  der
Anleihe  von  1904)  auf  11  169  783,21  Rs.  Die
Zunahme  von  770  228,30  Rs.  gegen  das  Vorjahr
  resultiert  ausschließlich  aus  der  außerordentlichen
  Einnahme.  Die  wichtigsten  Einnahmequellen
  find  die  Zölle  (3  486  682,04  Rs.),  Lizenzen
  usw.  (2  530  444,46  Rs.)  und  Einnahmen
aus  den  Eisenbahnen  (2  437  510,65  Rs.).

Die  Ausgaben  betrugen  9  915  868,52  Rs.
gegen  10  563  521,43  Rs.  im  Vorjahre.  Von
diesen  entfielen  auf  die  Kapitel:  „Eisenbahnen“
1741  273,00  Rs.  und  „Verzinsung  usw.  der
öffentlichen  Schuld“  1  264  583,79  Rs.

Während  der  letzten  fünf  Jahre  war  das
Verhältnis  zwischen  Einnahmen  und  Ausgaben
folgendes:

Einnahmen  Ausgaben

Rs.  Rs.  Rs.
1901/02:  9  140  754  9  043  066  +  1  834  669
1902/03:  9221  600  9  575  182  J  1  263  430
1903/04:  9  473  112  10  664  115  TK  82247
1904/05:  10  399  554  10  563  521  —  81  729

1905/06:  11  169  783  9  915  868  +  1  172  195

Die  öffentliche  Schuld  der  Kolonie  belief  sich
auf  1  319  090  L;  sie  ist  mit  3½  und  4  v.  H.
zu  verzinsen,  eine  Restschuld  aus  dem  Jahre  1864

*)  Nach  Colonial  Report  Nr.  547.  Cd.  3729—11.
        <pb n="564" />
        W  486  20

mit  6  v.  H.  Die  vom  Reich  garantierte  Schuld
vom  Jahre  1892  (600  000  ),  welche  seinerzeit
als  Notstandsanleihe  aufsgenommen  wurde,  ist  mit
3  v.  H.  zu  verzinsen.

2.  Handel.

Der  Gesamtimport  der  Kolonie  betrug  dem
Werte  nach  1905:  26  944  399,20  Rs.,  1906:
29  588  255,25  Rs.,  die  Gesamtausfuhr  1906:
41  156  120,02  Rs.  gegen  36  843  046,15  Rs.  im
Vorjahre.  Von  der  Einfuhr  entstammten  aus
dem  Vereinigten  Königreich  Waren  im  Werte  von
5  112  629  Rs.,  aus  britischen  Besitzungen  Waren
im  Werte  von  11  708  906  Rs.  Bei  der  Ausfuhr
sind  die  korrespondierenden  Ziffern  2  823  827  Rs.
bzw.  32  533  375  Rs.

Die  Bewegung  des  Handels  in  den  letzten
fünf  Jahren  zeigt  folgende  Tabelle:

Einfuhr  Ausfuhr
Rs.  Rs.
1902  30  738778  38  341  695
1903.  39  269  847  37  794  266
1904.  35  416  624  44  545  320
1905.  26  944  399  36  843  046
1906  29  588  255  41  156  120

Unter  den  Produkten,  welche  die  Kolonie  ausführt,
  nimmt  bei  weitem  die  wichtigste  Rolle  der
Zucker  ein.  Von  dem  Gedeihen  des  Zuckerrohres
wie  von  den  Weltmarktreisen  für  Zucker  hängt
im  wesentlichen  das  Wohlergehen  der  ganzen
Kolonie  ab.

Es  wurde  Zucker  exportiert:

1902  150  305  678  kg  30  598  229  Rs.
19038  170  416  541-:  =  34  495  795
1904.  197  825  666  =  40  512  462
1905  154  194  858  =  34  537625=1906
  186  389  239--  37  763  843

Die  Hauptabnehmer  für  Zucker  aus  Mauritius
sind  Indien,  die  südafrikanischen  Kolonien  Großbritanniens
  und  der  ferne  Osten.

Eine  wichtige  Rolle  spielen  bei  der  Ausfuhr
ferner  die  Nebenprodukte  der  Zuckergewinnung
(Sirup,  Rum  usw.).  An  Mauritius-Hanf  (Aloefasern)
  wurden  1906  1  949  878  kg  im  Werte
von  737  602  Rs.,  Vanille  4128  kg  im  Werte
von  29  177  Rs.  ausgeführt.

Organlsation  der  Malsausfuhr  aus  Sübafrika.

Die  Vereinbarungen,  die  auf  einer  kürzlich
in  Pretoria  stattgehabten  Konferenz  von  Vertretern
  der  Eisenbahnverwaltungen,  der  landwirtschaftlichen
  Departements  und  anderen  Interessenten
  über  die  Ausfuhr  von  Mais  aus
Südafrika  getroffen  wurden,  sind  in  einem  Artikel

 

der  Zeitschrift  =  Star  vom  1.  Februar  d.  J.
wiedergegeben.

Nach  dem  Abkommen  hat  der  Maisproduzent
jetzt  lediglich  ohne  Hilfe  eines  Vermittlers  oder
Agenten  seinen  Mais  der  Eisenbahn  zu  übergeben,
  und  die  Bahnverwaltung  übernimmt  dann
alles  übrige  bis  zum  Verkaufe  des  Mais  an  den
europäischen  Käufer.  Die  Bahnverwaltung  handell
selbst  als  Agent  und  übernimmt  auch  kleine
Partien  von  Mais,  vorausgesetzt,  daß  sie  vorher
vom  Regierungs-Sortierer  untersucht  worden  sind.
Einstweilen  ist  es  aber  noch  nicht  möglich,  auf
die  abgelieferten  und  vom  Sachverständigen  als
gut  befundenen  Maisvorräte  einen  Vorschuß  zu
nehmen,  so  daß  der  Landwirt  gleich  in  die  Lage
versetzt  wird,  alsbald  einen  Teil  der  Arbeitskosten
und  Mühen  ersetzt  zu  bekommen  und  das  so  Erhaltene
  wieder  gewinnbringend  bei  der  nächsten
Aussaat  und  Ernte  zu  verwerten.  Es  kann  aber
angenommen  werden,  daß  die  Bemühungen  der
Kolonialverwaltungen  in  dieser  Richtung  noch
von  Erfolg  gekrönt  sein  werden.

Durch  eine  Gradierung  der  verschiedenen
Maissorten,  die  mit  ziemlicher  Strenge  durchgeführt
  werden  soll,  ist  die  Vorkehrung  getroffen
worden,  daß  keine  schlechten  Qualitäten  ausgeführt
werden  und  dadurch  die  Erzeugnisse  des  südafrikanischen
  Marktes  in  Verruf  geraten.  Alles,
was  unter  einem  bestimmten  Grade  ist,  soll  mit
der  in  die  Augen  springenden  Marke  Belowm
grade  versehen  werden.  Das  System  einer
Regierungsaufsicht  und  der  Markierung  soll  von
Australien  übernommen  worden  sein.

Die  einzelnen  Grade  für  südafrikanischen  Mais
sind  folgende:  White,  A.  1  und  A.  2;  Vellow,
A.  1  und  A.  2  und  Mirxed,  A.  1  und  A.  2.

Die  Grade  Nr.  1  und  2  unterscheiden  sich
dadurch  voneinander,  daß  die  ersteren  als
„choice=  angesehen  werden,  während  die  letzteren
einer  Qualität  gleichgeachtet  werden,  die  an
anderen  Orten  mit  F.  A.  C.  (lair  average  quality)
bezeichnet  wird.

Es  wurde  weiter  auf  der  Konferenz  der  Beschluß
  gefaßt,  die  Exportmarken  für  südafrikanischen
  Mais  als  Handelsmarken  in  England,  den
Kolonien  und  den  anderen  in  Betracht  kommenden
  Ländern  eintragen  zu  lassen.  Diese  Marke
soll  bestehen  aus  einer  Krone  und  den  Buchstaben
  =  8.  und  A.  zu  jeder  Seite  der  Krone,
darüber  dann  die  Worte:  Government  Graded
Maize  A,  1  White“  usw.  An  Stelle  der  Worte
A,  1  White  usw.  wurde  eine  Bereinfachung
vereinbart,  darin  bestehend,  daß  nur  W  1  und
W  2,  V  1  und  V  2  und  M  1  und  M.  2  als
Unterscheidungen  gebraucht  werden  sollten.  Schritte
sollen  endlich  unternommen  werden,  um  zu  ver-
        <pb n="565" />
        W  487  20

anlassen,  daß  in  Southampton  ein  Markt  für
Mais  eingerichtet  wird.
(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Pretoria.)

 

Hahaoausfuhr  Javos  1907.

Das  Kaiserliche  erralkonulat  in  Batavia
berichtet  unterm  20.  März:

Das  als  Anlage  des  „Javaschen  Courant“
soeben  erschienene  Dezemberheft  der  monatlichen
Handelsstatistik.,  deren  Angaben  jedoch  nur  als
vorläufige  und  einer  gewissen  Vervollständigung
und  Verbesserung  fähige  angesehen  werden  können,
gibt  folgende  Zahlen  über  die  Kakaoausfuhr
aus  Java  während  des  verflossenen  Jahres  im
Vergleich  zu  1906  und  1905:

 

Nach  1905  1906  1907
Menge  in  kg

Holland  684  912  1139  704  874  071
England  23  364  68  983  124  824
Singapore  160  901  211  437  239  862
Manila  1918  —
anderen  Ländern  178  289  393  770  511  396

Zusammen  1  047  466  1815  812  1750  153

Das  Gesamtresultat  der  Verschiffungen  würde
danach  nur  mit  rund  50  000  kg  hinter  der  besonders
  großen  Ausfuhr  des  Jahres  1906  zurückbleiben.
  Man  wird  daher  das  Jahr  1907  ebenso
wie  1906  als  Jahr  einer  guten  Kakavernte  für
Java  bezeichnen  dürfen.

Unter  den  Absatzgebieten  hat  eine  gewisse
Verschiebung  stattgefunden.  England  trat  für
124  284  kg  als  Käufer  auf  gegen  68  983  kg
im  Jahre  1906  und  nur  23  364  kg  im  Jahre
1905.  Sein  Anteil  hat  sich  in  den  drei  Jahren
also  mehr  als  verfünffacht,  während  der  niederländische
  Anteil  von  1  139  704  kg  im  Jahre
1906  auf  874  071  kg,  also  um  etwa  23  v.  H.
zurückgegangen  ist.

Der  Anteil  der  nicht  besonders  namhaft  gemachten
  Länder,  zu  denen  Deutschland  und
Amerika  gehören,  ist  von  393  770  kg  auf
511  396  lg  gewachsen.

Singapore  steht  mit  239  862  kg  zu  Buche
gegen  211  437  kg  im  Jahre  1806.  Auch  der
prozentuale  Anteil  der  javanischen  Häfen  an  den
Verschiffungen  hat  eine  gewisse  Verschiebung  erfahren.
  Samarang  behauptet  zwar  nach  wie
vor  mit  rund  779  000  kg  den  ersten  Platz,  sein
Anteil  ist  jedoch  von  50  v.  H.  auf  44  v.  H.  der
Gesamtverschiffung  gesunken.  Soerabaja  hat
Batavia  den  Rang  abgelaufen.  Die  Ausfuhr
aus  Soerabaja  betrug  rund  452  000  kg  oder
annähernd  26  v.  H.  der  Gesamtausfuhr  gegen
14  v.  H.  im  Jahre  1906,  während  die  Ber- 



schiffungen  Batavias  nur  276  000  kg  oder
16  v.  H.  gegen  17  v.  H.  im  Jahre  1906  umfaßten.


Siialhanf-Ausfuhr  aus  Oexiko  Iim  Jahre  1907.

An  Sisalhanf  wurden  im  Jahre  1907  über
die  mexikanischen  Häfen  Progreso  und  Campeche
auf  der  Halbinsel  Yucatan  insgesamt  652  188
Ballen  zur  Ausfuhr  gebracht  gegenüber  626  785
Ballen  im  Vorjahre.  Von  Progreso,  dem  Haupthafen
  für  Sisalhanf,  wurden  613747  Ballen
versandt,  von  Campeche  2500  Ballen,  der  Rest
von  anderen  Häfen.

Auf  die  verschiedenen  Bestimmungsländer
verteilte  sich  die  Ausfuhr  im  letzten  Jahre
folgendermaßen:

Ballen

Vereinigte  Staaten  von  Amerika  590  923
Kanada  .  ··..  45  860
...  8282
Großbritannien  4245
Belgien  1  253
Deutschland.  681
Frankreich  350
Italien  275
Spanien-  185
Osterreich  120
Rußland,  Argentinien,  Brasilien  ..  14

(Nach  Monthly  Bulletin  of  ihe  International
Bureau  of  the  American  Republics).

TLabahkhultur  in  der  Dominikanischen  Republik  1907.

Der  Tabakbau  muß  insofern  als  die  wichtigste
  wirtschaftliche  Tätigkeit  für  die  Dominikanische
  Republik  betrachtet  werden,  als  er  der
größten  Anzahl  von  Einwohnern  zugute  kommt.
Dem  Erntewerte  nach  steht  der  Tabakbau  an
dritter  Stelle  unter  den  Erwerbszweigen  der
Republik.  Die  Tabakernte  1907  in  San  Domingo
  war  die  größte  bisher  bekannt  gewordene,
obgleich  sie  infolge  langanhaltender  Dürre  hinter
den  Erwartungen  zurückblieb.  Entsprechend  der
Anbaufläche  konnte  man  auf  eine  Ernte  von
300  000  Ballen  rechnen.  Der  Regen  fehlte,  als
ihn  die  jungen  Pflanzen  am  nötigsten  brauchten,
und  man  erntete  nur  220  000  Ballen  (à  120
engl.  Pfund)  oder  26  400  000  Pfund.  Die
Qualität  der  Ernte  war  nicht  besonders.

Der  in  San  Domingo  gewonnene  Tabak  geht
bis  auf  einen  geringen  Rest  nach  Deutschland,
von  wo  aus  ein  großer  Teil  nach  Rußland,
Osterreich  und  England  weiterverkauft  wird.  Man
verarbeitet  den  Tabak  meistens  zu  geringeren
Zigarren  und  zu  Pfeifentabak.
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        Da  1907  anfänglich  35  Mk.,  später  mit
Rücksicht  auf  die  geringe  Güte  nur  26  Mk.  für
50  kg  dominikanischen  Tabak  in  Hamburg  gezahlt
  wurden,  kann  man  den  durchschnittlichen
Verkaufspreis  mit  30  Mk.  oder  7,14  3  ansetzen
und  danach  den  Wert  der  letztjährigen  Ernte  in
Hamburg  mit  1713  000  3  berechnen.  Dem
Farmer  wurden  anfänglich  durchschnittlich  4  3
für  50  kg  Tabak  der  drei  Hauptsorten  gezahlt,
nach  dem  Preisfall  in  Hamburg  nur  noch  3  3,
so  daß  er  im  Jahresdurchschnitt  3,50  3  erhielt.
Angeblich  haben  die  Händler  für  Sortieren,  Verpacken,
  Bahntransport  bis  zum  Ausfuhrhafen
2,35  3  für  50  kg  Tabak  zu  zahlen,  während
die  Kosten  der  Versendung  und  des  Verkaufs  in
Deutschland  sich  auf  1,75  3  für  50  kg  stellen
sollen.  Hiernach  wären  für  die  Ernte  1907  an
die  Farmer  840  000  3,  an  Arbeiter  und  Bahnen
in  San  Domingo  564  000  3,  an  Schiffsfracht,
Kommission  usw.  420  000  3  zu  zahlen  gewesen,
während  in  Hamburg  nur  1  713  000  3  für  die
Ernte  erlöst  wurden;  die  Händler  hätten  also
einen  Verlust  von  111  000  3  an  der  Ernte  1907
zu  verzeichnen.  Sie  lassen  diesen  Geschäftsausfall
auch  nicht  als  Ausnahme  gelten,  sondern  behaupten,
  daß  nur  selten  die  Tabakausfuhr  aus
San  Domingo  für  den  Händler  einen  Gewinn
abwirft.  Um  die  Güte  des  Tabaks  und  damit
auch  die  Zustände  im  Tabakhandel  zu  verbessern,
ließ  die  Regierung  im  letzten  Jahre  zwei  Kubaner
nach  San  Domingo  kommen,  um  die  Einwohner
über  Verbesserungen  in  der  Anbaumethode  und
Behandlung  des  Tabaks  zu  belehren.  Die
Unterweisungen  blieben  vorläufig  fast  ohne  Erfolg.

Dem  Ernteertrag  nach  ist  dos  Zuckerrohr
für  San  Domingo  die  wichtigste  Kulturpflanze.
Aber  den  Einwohnern  hat  die  Zuckerrohrkultur
wenig  wirtschaftliche  Vorteile  gebracht.  Im  südlichen
  Teile  der  Insel  herrscht  der  Zuckerrohranbau
  vor.  Die  Zuckerplantagen  nehmen  einen
sehr  bedeutenden  Landkomplex  ein.  Das  Land
wurde  den  Einwohnern  billig  abgekauft,  und  diese
sind  nun  abhängige  Tagelöhner  geworden,  die
nur  während  der  Zuckerkampagne  50  bis  60  Cents

Kautschuhauskuhr

 

Nach  der  .  Brazilian  Review,  stellte  sich
verglichen  mit  1906,  wie  folgt:

1906

Art  Menge
kg

Seringa  fina  15  477  595

Seringa-  entre  fina  21926  610

Seringa  —  Sernamb).  8  302  632

Seringe  cauche  4  656  216

Seringa  Inicht  bes.  genannt  280  385

Summe  für  Seringa  31  643  438

488  20

im  Tag  verdienen.  Im  närdlichen  Teil  der
Insel,  wo  Kakao,  Kaffee  und  Tabak  gebaut  werden,
ist  das  Land  zum  größten  Teil  in  Händen  der
Einwohner  geblieben,  und  diese  stehen  sich  wirtschaftlich
  erheblich  besser  als  ihre  südlichen  Volksgenossen.


Kakao  ist  dem  Erntewerte  nach  die  zweite
Kulturpflanze  für  San  Domingo;  sie  ist  am  einträglichsten
  für  den  Pflanzer,  kann  aber  nur  von
wohlhabenderen  Leuten  angebaut  werden,  da  sie
erst  nach  5  Jahren  ertragfähig  wird.  Die
Kakaopflanzer  leben  zumeist  äußerst  einfach;  sie
geben  von  dem  Gewinn,  den  sie  aus  dem  Kakao
erzielen,  nur  wenig  aus,  halten  vielmehr  ihr
Geld  zumeist  verborgen,  so  daß  es  neuen  Unternehmungen
  nicht  zugute  kommt.

Da  Tabak  vom  Pflanzen  bis  zum  Verkauf
nur  einen  Zeitraum  von  7  Monaten  benötigt,
so  ist  sein  Anbau  die  vorteilhafteste  Tätigkeit  für
den  armen  Mann  in  San  Domingo.  Nur  Kleinbauern
  widmen  sich  der  Tabakkultur,  und  fie  gibt
eine  großen  Anzahl  von  Einwohnern  Arbeit.
Aber  da  der  Pflanzer  kaum  mehr  als  durchschnittlich
  3  Cents  für  das  Pfund  Tabak  erhält,
kann  er  keine  nennenswerten  Gewinne  erzielen.
Der  Anbau  erfolgt  in  veralteter  Weise,  moderne
Methoden  finden  keinen  Anklang.  Die  Behandlung
  der  Blätter  geschieht  ohne  Sorgfalt.  Ein
großer  Teil  des  Tabaks  wird  zum  Versand  gebracht,
  bevor  die  Fermentation  zu  Ende  geführt
ist;  natürlich  kommt  deshalb  viel  Tabak  in  Europa
verdorben  an.

San  Domingo  könnte  zwar  nicht  einen  Tabak
wie  den  kubanischen  .  Vuelta  abajoe,  aber  immerhin
  bessere  Tabaksorten  als  Porto  Rico  und
Jamaica  auf  den  Markt  bringen.  Ein  Tabak,
der  dem  Pflanzer  10  Cents  für  das  Pfund  einbrächte,
  wäre  das  wohl  erreichbare  Ideal  der
dominikanischen  Tabakkultur.  Zu  solchem  Preise
würde  die  Ernte  1907  den  Pflanzern  eine  Einnahme
  von  2  640  000  3  gebracht  boben  anstatt
der  tatsächlichen  von  nur  840  000  38

(Nach  einem  amerikanischen  Konslatsbericht.

 

aus  Brasilien  1907.
die  Kautschukausfuhr  aus  Brafilien  im  Jahre  1907,

1907

Wert  f.  o.  b.  ge  Wert  f.  o.  b.

Milreis  Milreis
117  787  762  16  2  294  121  464  307
19  829  784  3  064  932  20  016  331
36  249  194  7  783  620  34  920  789
20  023  559  5  115  893  24  465  903
1  668  826  479  942  21917  540
195  559  125  33  382  681  203  784  873
        <pb n="567" />
        W  489  20

 

1906  1907
Art  Menge  Wert  f.  o.  b.  Menge  Wert  f.  o.  b.
kg  Milreis  kg  Milreis
Massaranduba  (Balata  gum)  —  —  175  700
Mangabere  653  239  2326  591  678  238  2  203  583
Manigoba-  ·  2  663  507  12  398  835  2  428  678  11  515  132
Insgesamt  .  34  960  184  210  284  551  36  489  772  217  504  288
Die  Verteilung  der  Kautschukausfuhr  auf  die  einzelnen  Bestimmungsländer  ergibt  sich  aus
nachstehender  Ubersicht:
1906  1907
Bestimmungsländer  Menge  Wert  f.  o.  b.  Menge  Wert  f.  o.  b.
kg  Milreis  kg  Milreis
Deutschland  2  282  305  13  157  196  2331  248  13  991  199
Argentinien  4705  34  799  11  191  82  950
Belgen  120  995  732  755  17  816  93  585
Verein.  Staaten  von  Amerika-  16  749  449  101  517  262  16  811  251  100  676  516
Frankreich  ....·  3  083  309  20  668  379  2  506  161  16  800  301
Großbritannien  12  422  609  72  613  947  14  353  634  83  215  943
Uruguay  296  812  1  560  213  457  809  2  640  484

Dbosphatproduktion  in  Algerien  und  Tunesien  1907.
Im  Jahre  1907  find  in  Algerien  und  Tunesien  insgesamt  1  300  083  Tonnen  Phosphat

gewonnen  worden  gegen  1  049  565  Tonnen  im  voraufgegangenen  Jahre.

Diese  Produktion  verteilte

  sich  auf  die  beiden  Erzeugungsländer  und  auf  die  hauptsächlichsten  Absatzgebiete  folgendermaßen:

 

Algerien  Tunesien  Insgesamt
Bestimmungsländer  1907  1906  1907  1906  1907  1906

5  .  Mengein  Tonnen

eutschland,  Nordsee  43  925  41934  19  235  61  169

Ostee  45  7893  38  961  1  48  889  26  524  138  59  685  485
England  45  126  55  441  178  591  115  829  223  717  171269
Osterreich  21  430  17355  3800  5994  25  230  23349
W-  .  ..  8250  5345  41  353  27  882  49  608  33227

panien,  Mittelmeer  18755  19966  8  200  28  166

Alant.  Küste  17289  1  500  17  809  6672  53  853  8172
golard  ..·..  26520293512933321112  5585350463
Frankreich,  Atlant.  Küfte  71  320  43440  175  432  218  872

Mittelmer  9992  16  993  I  372  596  lo§6  799  1  453  2908  123  792
zei  .·....—  —  —  12  037  —  12  037
Nalien,  Adriat.  Meer  3165  55500  82  290  97  790

Mittelmeer  .  58401235012391741307351248179133085
Rußtaad,Ostsee.  126404263  —  —  12  640  4263
Zusammen,  einschl.  anderer  343  085  302  262  956  998  747  303  1  300  083  1049  565

Fast  die  gesamte  algerische  Phosphatausfuhr
kommt  im  Hafen  von  Bone  zur  Verladung;  sie
entstammt  der  Phosphatgegend  von  Tebessa,  die
301  414  Tonnen  lieferte  gegen  285  875  Tonnen
im  Jahre  1906.  Hierzu  steuerten  die  Lager
von  Kouif  229  309  Tonnen  (1906:  197  125

onnen)  bei,  die  Lager  von  Kissa  35  710  (1906:
36  623)  Tonnen  und  die  Lager  von  Dyr
36  395  (1006:  52  127)  Tonnen.  —  Die
Ausfuhr  über  den  Hafen  von  Bougie  fällt
dagegen  wenig  ins  Gewicht;  sie  belief  sich  im
Jahre  190  auf  41  671  Tonnen  gegen  16  687
Tonnen  im  Vorjahre.  Hiervon  kamen  aus  der

 

Gegend  von  Tocqueville  30  279  (1906:  7951)
Tonnen  und  von  Borj  Rdir  11  394  (1906:
8736)  Tonnen.

Bedeutender  ist  die  Phosphatausfuhr  aus
Tunesien;  sie  ist  von  747  303  Tonnen  im  Jahre
1906  auf  956  998  Tonnen  im  Jahre  1907  gestiegen.
  Die  Verschiffungshäfen  sind  Sfax  und
Tunis.  Aus  Gassa  kamen  im  Jahre  1907
746  476  (1906:  598  233)  Tonnen  zum  Versand,
aus  Kalaa-es-Senam  111  083  (1906:  71  760)
Tonnen  und  aus  Kalaa-Djerda  191  952  (1906:
77  310)  Tonnen.

Unter  den  Absatzgebieten  nimmt  Frankreich
        <pb n="568" />
        W  490  20

mit  einem  Bezuge  von  453  908  Tonnen  die
erste  Stelle  ein.  Wenn  es  neben  den  algerischen
und  tunesischen  Phosphaten  noch  aus  Florida  und
Tennessee  139  641  Tonnen  im  Jahre  1907  gekauft
  hat,  so  handelt  es  sich  dabei  um  besondere
Sorten,  die  es  zum  Vermischen  mit  geringeren
Phosphatsorten  nötig  hat.  Im  ganzen  hat
Frankreich  im  Jahre  1907  636  654  Tonnen
Phosphate  eingeführt.  Davon  hat  es  593  549
Tonnen  aus  Algerien,  Tunesien,  Florida  und
Tennessee  bezogen,  so  daß  auf  die  übrigen  Herkünfte
  (Karolinen,  pazisische  Inseln)  nur  die
geringfügige  Menge  von  43  105  Tonnen  entfällt.
Die  Phosphatausfuhr  aus  Frankreich  betrug  im
abgelaufenen  Jahre  99  815  Tonnen.

In  Afrika  besitzt  Algerien  fast  ein  Monopol
für  63/70  v.  H.  Phosphate,  die  frei  von  Eisenund
  Aluminiumgehalt  sind  und  sich  deshalb  zur
Herstellung  von  in  Wasser  löslichem  Superphosphat
  sehr  eignen.  Tunesien  produziert  dagegen
im  allgemeinen  weniger  reiche  Phosphate.  Daher
kommt  es  auch,  daß  England  und  Deutschland,
in  welchen  Ländern  man  die  Phosphate  auf
Basis  des  in  Wasser  löslichen  Phosphatgehalts
handelt,  die  vornehmlichsten  Käufer  der  algerischen
Phosphate  sind  und  für  dieselben  höhere  Preise  anlegen
  als  andere  Länder.  In  Frankreich  dagegen
werden  die  Phosphate  auf  Bafis  des  in  Zitrat  löslichen
  Phosphatgehalts  gehandelt,  so  daß  es  weniger
auf  die  algerischen  Phosphate  angewiesen  ist.

Die  Phosphatproduktion  der  beiden  französischen
  Kolonien  für  das  Jahr  1908  hat  man
auf  1725  000  Tonnen  geschätzt.  Es  ist  indes
schwierig,  für  das  laufende  Jahr  eine  einigermaßen
  genaue  Schäßung  ausfzustellen,  da  außer
dem  Lager  der  Gesellschaft  von  Gassa  zwei
weitere  Lager,  nämlich  dasjenige  von  Kalaa-es-Senam
  (der  Gesellschaft  Dyr  gehörig)  und  dasjenige
  von  Kalaa-Djerda  (der  Sociécté  des  Phosphates,
  Tunesien,  gehörig)  in  voller  Ausbeute
stehen,  während  die  Gesellschaft  Floridienne  in
Tunis  wenig  ins  Gewicht  fällt.

Gafsa  wird  voraussichtlich  900  000  Tonnen
produzieren;  bei  der  Rührigkeit  dieser  Gesellschaft
wird  man  diese  Menge  als  Mindestmenge  für
das  Jahr  1908  bezeichnen  können.

Kalaa-Djerda  gehört  ebenfalls  einer  mächtigen
und  gut  organisierten  Gesellschaft,  die  bisher  alle
Schwierigkeiten  geschickt  zu  überwinden  verstanden
hat.  Sie  hat  im  Jahre  1907  nahe  an  200  000
Tonnen  gewonnen.  Da  sie  unter  Transportschwierigkeiten
  nicht  zu  leiden  hat,  so  wird  ihre
Ausbeute  im  Jahre  1908  vielleicht  auf  300  000
Tonnen  steigen.  Auf  250  000  Tonnen  wird
man  sie  ohne  Bedenken  annehmen  können.

Kalag-es-Senam  hat  im  vergangenen  Jahre
etwas  enttäuscht.  Anzunehmen  ist  aber,  daß

 

 

diese  Gesellschaft  im  kommenden  Jahre  große
Anstrengungen  machen  wird.  Sie  hat  im  Februar
  1908  12  645  Tonnen  produziert  gegen
3350  Tonnen  im  Februar  1907.  Ihre  Produktion
wird  im  Jahre  1908  voraussichtlich  mindestens
auf  150  000  Tonnen  steigen.

Von  der  Gesellschaft  Floridienne  kann  man  eine
Ausbeute  von  20000  für  das  Jahr  1908  annehmen.

Die  übrigen  Gesellschaften  befinden  sich  noch
alle  in  der  Finanzierungsperiode  und  haben  noch
keine  Ausbeute  aufzuweisen.

In  Algerien  sind  es  die  Transportschwierigkeiten,
die  einen  Ausschwung  der  Produktion  hintanhalten.

Unter  diesen  Verhältnissen  wird  man  die
voraussichtliche  Phosphatproduktion  von  Algerien
und  Tunesien  für  das  Jahr  1908,  wie  folgt,
ansetzen  können.

Algerien  350  000  Tonnen
Tunesien:
Gassa  900  000  =
Kalaa-  Dierda  250  000
Kalag-es-Senam  150  000
Floridienne  20  000
Andere  50  000.
Zusammen  1720  000  Tonnen

Im  Vergleiche  mit  dem  Jahre  1907  wird
sich  also  eine  Mehrproduktion  von  rund  500  000
Tonnen  ergeben,  die  aber  den  Markt  nicht  beeinflussen
  wird.  Unter  den  gegenwärtigen  Verhältnissen
  könnte  man  eher  einen  Mangel  an
Phosphatdünger  befürchten,  als  daß  man  annehmen
  könnte,  die  Preise  würden  durch  die
Mehrproduktion  beeinflußt  werden;  denn  die
Phosphatdünger  find  notwendiger  als  die  Stickstoffdünger,
  und  man  findet  keine  rechte  Erklärung
  für  den  immer  noch  bestehenden  recht
beträchtlichen  Preisunterschied  zwischen  diesen
beiden  Düngersorten.  (Nach  LEngmis.)

Detroleum-Vorhbhommen  in  frgentinlen.

Eine  wirtschaftlich  anscheinend  recht  beachtenswerte
  Neuigkeit  ist  das  bei  der  Suche  nach
Wasser  in  einer  Tiefe  von  540  m  festgestellte
Vorkommen  von  Petroleum  in  Comodoro  Rivadavia,
  einem  Hafenort  des  Territoriums  Chubut.
Nach  erfolgter  amtlicher  Bestätigung  der  darüber
eingelaufenen  Nachrichten  hat  die  Argentinische
Regierung,  um  der  Spekulation  vorzubengen,  im
Umkreise  von  fünf  Meilen  jederlei  Mutung  und
Schürfung  verboten  und  des  weiteren  Ingenieure
mit  der  chemischen  Untersuchung  des  anscheinend
vorzüglichen  und  reichlichen  Fundes  beauftragt.
Regierungsseitig  ist  auch  unter  Bereitstellung  der
nötigen  Mittel  —  rund  32  000  Papierpesos  —
wegen  späterer  Ausbeutung  das  Ersorderliche  veranlaßt
  worden.  Da  die  Fundstelle  etwa  1  km
von  der  Küste  entfernt  liegt,  sollen  die  unter
        <pb n="569" />
        G  491  20

argentinischer  Flagge  nach  Patagonien  fahrenden
Hamburger  Dampfer  gegebenenfalls  durch  Einstellung
  von  Tanks  zur  Beförderung  des  Petroleums
  eingerichtet  werden.

Bisher  hat  sich  noch  keine  Petroleumquelle  in
Argentinien  so  ergiebig  gezeigt  wie  die  Entdeckung
in  Comodore  Rivadavia.  Es  sind  ähnliche  Funde
schon  früher  gemacht  worden,  und  zwar  in  San
Pedro,  Jujuy,  Oran,  Salta,  Cacheuta,  in  der
Provinz  Mendoza  und  deren  Departement  San
Rafael,  im  Territorium  Neuquen  am  Rio
Barrancas  und  am  Picun  Leufu  sowie  in  der
Provinz  San  Luis  und  in  den  Territorien
Chubut  und  Feuerland;  aber  die  Ergebnisse  der
Bohrungen  sind  noch  immer  unbedeutend  geblieben.
  Es  bleibt  abzuwarten,  ob  die  neuesten
Funde  den  gehegten  Erwartungen  auf  die  Dauer
entsprechen  werden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Buenos  Aires.)

Mineraliengewinnung  in  Ranada  im  Jahre  1907.

Nach  einer  amtlichen  vorläufigen  Zusammenstellung
  erreichte  die  Mineralienerzeugung  Kanadas
im  Jahre  1907  einen  Gesamtwert  von  86  183  477  S.
Davon  entsielen  auf  metallische  Erzeugnisse
42  434  087  #8  und  auf  nichtmetallische  einschließlich
  der  Baumaterialien  und  Tonerzeugnisse
43  449  390  5k.  Dazu  kam  der  Schätzungswert
der  Mengen  von  stanstisch  nicht  festgestellter
Gattung  mit  300  000  S.  Im  einzelnen  werden
die  Mengen  und  Werte  der  kanadischen  Mineralienerzeugung
  im  Jahre  1907  folgendermaßen  angegeben:


Metallische  Erzeugnisse:
1907

 

Menge  Wert  in  8
Antimonerz.  Tons“)  2  016  65  000
Kupfer  engl.  Pfd.  57  381  746  11  478  644
Gold  —  8264  765
Eisenerz
(Ausfuhr).  Tons  25  901  45  907
Roheisen  aus
kanad.  Erz  -  107  599  1  982  307
Blei.  Pfund  47  565  000  2  532  836
Nickel  -  21  189  793  9535  407
Silber  Unzen  12  750  044  8  329221
Kobalt,  Zink
u.  and.  met
Mineralien  —  200  000
Summe  —  42  434  087

*)  1  Ton  —=  2000  englische  Pfund.

 

Nichtmetallische  Erzeugnisse:

 

 

Arsen  (ger.)  engl.  Pfd.  660  080  36210
Asbest  ...  Tons  62  018  2  482  984
Asbestik.  -  28  519  22  059
Chromeisenstein.
  ...  7  196  72  901
Kohle  10  510  961  24  560  238
Torf  50  200
Korund  1  892  177  922
Feldspat  12  584  27  809
Graphit  579  16  000
Schleifsteine.  5  382  46  876
«....  475  508  642  470
Kalkstein  als
Flußmittel
b.  Schmelzen  359  503  298  097
Manganerz
(Ausfuhr)  —  —
Glimmek.  —-  333  022
Mineralische
Farbstoffe:
Baryt.  -  2016  4500
Ocker  -  5  828  35  570
Mineralwass.  Gall.  250  985  110  524
Naturgas  —  748  581
Petroleum  Fässer  788  872  1  057  088
Phosphat  Tons  750  5  514
Pyrite  -  39  133  189  353
Salz  -  72697  342315
Talkstein  -  1534  4602
Tripolith  ..  -  30  225
Summe  —  31  217  060

Baumaterialien  und  Tonerzeugnisse:

 

Nak.  Zement  Fässer  5775  4  043
Portl.-Zement  -  2368  593  3374  828
Fliesensteine  Sg.  yds  3  000  2550
Sand  u.  Kies
(Ausfuhr)  Tons  298  095  119  853
Abzugsröhren  -  —  1211  000
Schiefer  Squares  4  335  20  056
Baumaterialien,
  einschl.
Ziegelsteine,
Bausteine,
Kalk  usw.  —  7  500  000
Summe  —  12  232  330

(The  Boamnl  of  Tiande  Journal.)
        <pb n="570" />
        W  492  e.

Das  S#nngeschäft  in  den  Stralts  Settlements  und  den  Vereinigten  OMalalenstaacten  im  Jahre  1907.

Für  den  Zinnbergbau  der  Straits  Settlements  und  der  Bereinigten  Malaienstaaten  ist  das
Jahr  1907  durch  eine  weitere  Zunahme  des  maschinellen  Maschinenbetriebs  bemerkenswert,  den
nunmehr  nicht  nur  alle  europäischen  Minen  ausgenommen  haben,  sondern  für  den  auch  chinefische
Minen  sich  zu  interessieren  anfangen.  Die  Entwicklung  fördert  die  Regierung  durch  strengere  Maßnahmen,
  die  auf  eine  sorgfältigere  Ausbeutung  der  erpachteten  Zinnländereien  abzielen,  wie  Schonung
und  Erleichterung  der  Schaffung  von  Wege=  und  Wasserrechten  usw.

Der  größte  Teil  des  Zinnerzes  wird  indessen  immer  noch  nach  der  altien  chinesischen
Methode,  nämlich  durch  Waschen  der  zinnführenden  Bodenschicht  in  Holzrinnen,  gewonnen,  und  es
sind  immer  noch  etwa  85  v.  H.  aller  bearbeiteten  Zinnfelder  in  chinesischem  Besitz.

Hatten  die  hohen  Zinnpreise  in  der  ersten  Hälfte  des  verflossenen  Jahres  die  Ziungewinnung
gefördert,  so  hat  der  außerordentliche  Preissturz  im  2.  Halbjahr  (von  96  3  pro  Pikul  im  Monat
Januar  auf  63  3  im  Monat  Dezember)  viele  schwach  finanzierte  und  teuer  arbeitende  Minen  zur
Einstellung  der  Arbeit  gezwungen.  Die  Gesamtausfuhr  an  Zinn  und  Zinnerz  aus  den  Vereinigten
Malaienstaaten  ist  aber  demungeachtet  gegenüber  der  des  Vorjahres  nur  um  3150  Pikul  =  1875  d2
zurückgeblieben.  Wie  hoch  die  Ausbeute  selbst  war,  läßt  sich  jetzt  noch  nicht  feststellen;  manche  Kreise
nehmen  an,  daß  sie,  da  das  Zinnerz  von  einer  Anzahl  Gruben  in  Erwartung  besserer  Preise  vielfach
  nicht  verkauft  und  daher  auch  nicht  ausgeführt  wurde,  die  Ausbeute  des  Jahres  1906
(486  182  dz)  erreichen,  wenn  nicht  übersteigen  wird.

 

Von  den  einzelnen  Staaten  wurden  ausgeführt:

 

1907:
aus  Zinn  Zinnerz
Pikul

Perack  99745,35  (—  336624,28)  332  141,16  (+  29  101,80)
Selangor.  82  093,39  (—  34  874,91)  191  806,68  (+  40  151,36)
Negri  Sembilan  40  198,75  (□  7291,  11)  34  955,86  (J  4  660,04)
Pahang  12  619,83  (P  3  199,60)  20  575,06  (—  4992,80)

Zusammen  234  157,32  (—  72590,70)  579  478,76  (+  69  440,33)

138  379,36  d2z  344  927,83  dz

Berücksichtigt  man,  daß  diese  Ausbeute  fast  nur  aus  den  schon  bekannten  und  seit  Jahren
bearbeiteten  Zinnfeldern  stammt  und  daß  neue  Distrikte  nicht  aufgeschlossen  worden  sind,  so  ergibt
sich,  daß  die  Lebensdauer  gewisser  Zinnfelder  länger  zu  sein  scheint,  als  man  bisher  angenommen
hat.  Besonders  gut  war  die  Ausbeute  des  Staates  Selangor,  welche  die  des  Vorjahres  um
5276  Pikul  =  3140  dz  überstieg.  Dabei  galten  die  Zinnfelder  dieses  Staates  seit  den  letzten  Jahren
als  erträgnisarm  und  der  Erschöpfung  nahe.

Reichhaltiges  zinnführendes  Gestein  soll  in  letzter  Zeit  an  der  Grenze  des  Kinta-Bezirks
und  Batang  Padang-Bezirks  neu  aufgefunden  worden  sein.

Der  Preisrückgang  hat  Zeitungsnachrichten  zufolge  dazu  geführt,  daß  zu  Anfang  des  Jahres
1908  über  100  chinesische  Zinnminen  mit  etwa  30  000  Kulis  den  Betrieb  eingestellt  haben.  Von
diesen  Minen  sollen  nach  Mitteilung  von  chinesischer  Seite  zuerst  diejenigen  geschlossen  worden  sein,
die  bei  einem  Preise  des  Metalls  von  80  bis  90  3  nach  der  alten  chinesischen  Methode  nicht  mehr
bearbeitet  werden  konnten.  Die  Zahl  dieser  Minen  soll  etwa  40  v.  H.  der  chinesischen  Zinnminen
betragen.  Auch  bei  einem  Preise  von  65  3  sollen  Minen,  namentlich  solche,  die  nicht  genügendes
Kapital  besaßen,  geschlossen  worden  sein.  Die  Zahl  der  chinesischen  Minen,  die  bei  einem  Zinnpreise
  von  50  3  pro  Pikul  nicht  mehr  abgebaut  werden  können,  wird  von  derselben  Seite  auf  etwa
25  v.  H.  angegeben.

Das  Zinngeschäft  war  übrigens  im  Jahre  1907  außer  durch  die  Erschütterung  des  amerikanischen
  Marktes,  dessen  Zinnaufnahme  zurückging,  besonders  durch  einen  Londoner  Spekulanten
beunruhigt  worden,  der  von  der  à  la  hausse  spekulierenden  Gruppe  der  einheimischen  Händler  und
Grubenbesitzer,  der  er  bis  dahin  angehört  hatte,  plötzlich  aussprang  und  durch  Warrant-Verkäufe
den  Preis  warf.
        <pb n="571" />
        W  493  20

Die  bekannteren  Zinngruben-Aktiengesellschaften  waren  im  Anfang  d.  J.:

Name

Belat  Tin  „Mining  Co.  Ltd.

Bruang  ..

Brusch  Hydraalrc  Tin  Mining  Co.  Ltd.
Jeher  Hydraulic  Tin  Mine  Co.  Ltd.
Kanaboi  Ltd.

Kinta  Tin  Mines  Lid.

Kledang  Tin  Mining  Co.  Ltd.

Kuantan  Tin  Mining  Co.  Ltd.

Lahat  Mines  Ltd.  .

Malaya  und  Siam  Corporation  Lid.
Pahang  Consolidated  Co.  Ltd.  .
Pahang  Consolidated  Co.  Ltd.  7  v.  v.  wur
Pusing  Lama  Tin  Mines  Ltd.  .
Rambutan  Ltd.

Redhills  Tin  Mining  Co.  Lid.

Royal  Johorne  Tin  Mining  Co.  Lid.
Salak  South  Ltd.  .

Sempan  Tin  Mines  Ltd.

Sipiau  Tin  Co.  Ltd.

Serendah  Hydraulic  Tin  i  Co.  2bb.
Tekka  Lid.

Tronoh  Mines  Ltd.

Anzahl
Grün=  Kapital  der  Ausdungs=
  Tausend  Eingezahlt  Attien  gabejahr
  3oder  #.  wert
an
1903  300  8  300  000  3  10  5
1907  300  8  225  000  5  2  10  3
1901  600  5  600  000  f5  60  10  8
1905  30  K.  30  000  L  30  1  4
1907  400  3  375  000  S  40  10  3
1901  60  à  60  000  S  60  1  2
1906  100  K—.  90  000  K  100  1
1905  150  38  99  000  3  15  10  5
1906  120  4.  120  000  K  120.  1  #
1906  30  2  30  000  S  30  1  K
1906  250  .  179  500  600  5—
1906  250  K.  179  500  L  100  1  L
1904  120  2.  100  000  K  120  1  2
1905  27  4.  27  000  S  27  1  #
1905  *—  35  200  K  4.  1  #
1900  110  8  110  000  3  22  5  35
1907  500  8  375  000  8  50  10  3
1907  80  K.  80  000  KS  80.  1  L
1899  230  S  230  000  3  23  10  5
1906  850  5  850  0O00  3  85  10  3
1907  90  L  70  000  S  90  1  K
1902  160  L.  160  000  160  1  L.
Gach  einem  Lericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Eingapore)
der  Chiclegummi  gewonnen  wird.  Die  Spezies

Konzessionsertellung  für  Guttaperchagewinnung
in  Uicaragua.

Nach  dem  Bericht  des  amerikanischen  Konsulats
  in  San  Juan  del  Norte  hat  die  Regierung
von  Nicaragua  einem  gewissen  R.  J.  La  Villebeuvre
in  Managua  das  ausschließliche  Privileg  erteilt,
in  den  nächsten  zwanzig  Jahren  eine  Art  Guttapercha
  aus  dem  Tunabaum  zu  gewinnen  und  zu
verarbeiten.  Die  Konzession  erstreckt  sich  auf  alle
Tunabäume  in  Nationalländereien  in  den  Distrikten
Cabo  Gracias  a  dios,  Prinzapolka,  im  Departement
Jinetoga  und  in  dem  Teil  Nueva  Segovias,  der
östlich  vom  86.  Meridian  gelegen  ist.  Der  Regierung
  ist  eine  Abgabe  von  2  Cents  für  jedes
Kilogramm  der  gewonnenen  Guttapercha  zu  zahlen,
gleichviel  ob  sie  im  Lande  verarbeitet  oder  ausgeführt
  wird.  Der  Konzessionär  darf  während
der  Kontraktsdauer  alle  Maschinen,  Werkzeuge,
Chemikalien  und  sonstigen  zur  Ausnutzung  der
Konzession  benötigten  Materialien  zollfrei  einführen.
  Er  darf  auch  die  Konzessionen  an  andere
Einzelunternehmer  und  Syndikate  übertragen,  aber
unter  keinen  Umständen  fie  einer  fremden  Regierung
abtreten.

Der  Tunabaum  gehört  zur  Familie  der  Balatabäume
  und  gleicht  dem  „Zapotebaum“,  von  dem

 

Tuna  ist  in  Nicaragua  einheimisch  und  kommt
besonders  zahlreich  in  dem  Distrikt  Cabo  Gracias
vor.  Der  Baum  ist  dem  Gummibaum  ähnlich,
und  seine  Milch  besitzt  die  Farbe  und  Dichtigkeit
des  Rohkautschuks,  ermangelt  jedoch  gänzlich  der
Elastizität.

Zahlreiche  Analysen  der  Tunamilch  wurden
bereits  ausgeführt,  um  festzustellen,  ob  sie  auf
irgend  einem  Gebiete  mit  Nutzen  zu  verwenden
sei,  aber  es  entstand  keine  nennenswerte  Nachfrage
  nach  dem  Produkt.  Zeitweise  wurden
schon  seit  1885  kleine  Mengen  Tunaguttapercha,
wahrscheinlich  zu  experimentellen  Zwecken,  zur  Ausfuhr
  gebracht,  aber  zu  keiner  Zeit  überstieg  die
Ausfuhr  5000  Pfund  im  Jahr.  Die  Preise  der
Waren  schwanken  zwischen  7  und  25  Cents  pro
Pfund,  ohne  daß  sich  ein  wirklicher  Marktpreis
bildete.

Die  Nachsuchung  und  Erteilung  der  Konzession
läßt  darauf  schließen,  daß  sich  nun  ein  Verwendungszweck
  für  die  Tuna-Guttapercha  gefunden
hat.  Sollte  für  das  Erzeugnis  sich  ein  bedeutender
Bedarf  entwickeln,  so  würde  die  Konzession  einen
großen  Nutzen  abwerfen  können.

 

(Nach  Daily  Consular  and  Trade  Reports.)
        <pb n="572" />
        GV  494  20

HKonzessionsertellung  für  Gewinnung  der  Majaguakaser
  in  Uicaragua.

Nach  einem  amerikanischen  Konsulatsbericht
hat  die  Regierung  von  Nicaragua  einem  früheren
Beamten  die  Konzession  zur  ausschließlichen  Gewinnung,
  Bearbeitung  und  Ausfuhr  der  Fasern
von  Majaguabäumen  in  den  Nationalforsten  der
Republik  erteilt.

Der  Baum,  Hibiscus  tiliaceus,  der  von  den
Eingeborenen  Majagua  genannt  wird,  kommt  an
den  Küsten  und  im  Innern  Nicaraguas  in  großer
Zahl  vor;  er  erreicht  dort  eine  beträchtliche  Größe,
und  seine  Rinde  ergibt  eine  Faser  von  außerordentlicher
  Festigkeit.  Die  rohe  Faser  wird,
namentlich  im  Inland,  an  Stelle  von  Bindfaden
verwendet,  und  wenn  mehrere  Strähne  zusammengedreht
  werden,  erhält  man  Schnüre  von  großer
Haltbarkeit.  Die  Eingeborenen  benutzten  die  Faser
seit  langem  zur  Herstellung  von  Lassos,  Halftern
und  Tauen.  Selbst  aus  der  rohen  Faser  hergestellte
  Taune  kommen  in  Festigkeit  und  Haltbarkeit
  denen  aus  fast  jedem  andern  Material
gleich.  Die  Bootführer  an  der  Küste  Nicaraguas
stellen  sich  die  Leinen  zum  Festmachen  und  Verankern
  der  Fahrzeuge  aus  der  Rinde  des  Baumes,
den  sie  Mahoe  nennen,  selbst  her  und  ersparen
dadurch  die  Ausgaben  für  die  Taue  von  Manilahanf,
  die  sie  sonst  zu  teuren  Preisen  kaufen
müßten.  Das  Holz  der  Majagua  eignet  sich
auch  zur  Herstellung  von  Schiffswinkeln,  weil  es
zähe,  verhältnismäßig  leicht  und  gut  zu  bearbeiten
  ist.  Die  Faser  wird  aus  dem  Bast  des
Baumes  gewonnen,  der  unter  der  verhältnismäßig
  dünnen  Außenrinde  des  Baumes  in  verschiedenen
  Lagen  liegt  und  sich  leicht  ablösen
läßt,  wenn  man  die  abgeschlagene  Rinde  einige
Stunden  lang  in  Wasser  aufgeweicht  hat.  Die
in  Nicaragua  zu  gewinnende  Menge  von  Majaguafaser
  ist  anscheinend  sehr  groß.

(Nach  Daily  (onsulur  und  Trade  Reports).

Bergbau  und  Minerallenausbeute  in  Algerien.
Nach  dem  Exposé  des  Generalgouverneurs
für  1907  waren  in  Algerien  im  Jahre  1906
45  Bergwerke  im  Betriebe,  in  denen  Mineralien
im  Wege  des  Tiefbaues  gewonnen  wurden  (mines),
und  zwar  im  Departement  Oran  6,  im  Departement
  Algier  4  und  in  dem  von  Constantine
35.  In  28  wurden  Zink  und  Blei,  in  7  Eisen,
in  4  Kupfer,  in  3  Antimon  und  in  je  einem
Quecktilber  und  Schwefel  zutage  gefördert.  Endlich
  wird  in  einer  Mine  Petroleum  gewonnen.
Die  Ausbeute  betrug  an:

Eisen.  140  112  t  Quecksilber  1  000t
Zink  u.  Blei  76  558=  Antimon  550.
Kupfer  9  616-Schwefel  200.=Zusammen

  228  036

 

Die  Petroleumausbeute  belief  sich  auf  56  500
Liter.  Die  Namen  der  einzelnen  Anlagen,  die
Art  der  in  ihnen  gewonnenen  Mineralien  und
ihre  Erträge  nach  Menge  und  Wert  ergibt  die
folgende  Aufstellung:

Name  der  Mine  Were  ung  **’3  Wert
Muneralien  weralien  Frcs.
Departement  Oran.
Mazis  «  Zink  u.  Blei  3252  405  658,34
Djebel  Masser  -  695  80  636,21
Bab  MTeurba  Eisen  28  974  376  662,00
Dar-Rih  -  24  528  269  808,00
Camerata  -  24  469  269  159,00
Departement  Algier.
Ouarsenis  Zink  u.  Blei  6  633  549  842,44
Djahamama  -  1077  137  940,05
Guerrouma  -  1  768  224  823,33
Ain-Oudrer  Eisen  8  233  55  655,08
Departement  Constantine.
Ain-Mokra  Eisen  1757  29  885,00
Bou-Hamra  -  8  538  34  699,00
Timezerit  -  43  611  505  887,60
Mesloula  Zink  u.  Blei  2  886  489  289,00
Ouasta  .  ·  9550  1437  811,00
Hammam-=N'Bails-
  -  11431  375  367,00
M'Cid-Aicha  -  952  81  571,69
Kef-Rekma  -  495  106  603,00
Chabet-Mazeli  -  1  190  145  703,00
Afoural  -  1273  116  877,30
Bou-Cherf  -  91  8  099,00
Tiou-Knine  -  608  52  418,80
Djiebel-Anini  -  1019  153  182,03
Dra-Sfa  -  3  671  473  146,31
Kef-Semmah.  O  2172  342  387,17
Boukedema  -  —  —
Dijebel-Z'  Dim  -  834  133  723),13
Ain-Kechera  -  200  30  000,00
Chellala  -  1029  131313,20
Ain·  Arko  ..  -  9226  1768  376,00
Diebel-Felten  -  7  413  1007  311,00
Fedi-M'Kamene  -  185  34064,86
Diendeli  -  1  201  135  093,00
Sidi-Rouman  O"c  377  51  308,00
Ain-Roua  -  2234  354  565,69
Diebel-Soubela  -  5  034  526  919,53
Les  Achaiches  Kupfer  703  5  622,  25
Ouenga  -  1  621  67  726,85
Tadergount.  -  189  27  034,55
Ain-Barbar  -  7  104  1075  638,60
El-Hammimate  Antimon  469  58  841,  11
Taha.  ..  50  31  500,00
Sanza  .  -  30  10  440,00
Thagit  .  Quechksilber  1  000  7  099,30
Heliopolis  Schwefel  200  10  000,00
        <pb n="573" />
        G  495  20

Im  Jahre  1907  wurden  51  Bergwerke  ausgebeutet,
  mithin  6  mehr  als  im  Jahre  vorher.
Es  wurden  die  Kupfermine  El-Melhalla  und  die
Kupfer-,  Zink=  und  Bleimine  Kef-Oum  Theboul,
beide  im  Departement  Constantine,  wieder  in
Betrieb  gesetzt  und  außerdem  4  neue  Minenkonzessionen
  —  je  zwei  im  Departement  Algier
und  Constantine  —  erteilt,  nämlich:

1.  die  Mine  Tizi-'Taga  für  Blei  und  Kupfer,
2.=  .-Ain-Sadoung  =  Eisen,

3.  -—  —-  Merouna  -Zink,
EEIIECLXIIIE  Kupfer

Die  Zahlen  für  die  Ausbeute  im  Vorjahre
liegen  noch  nicht  vor.  Nur  für  das  in  der
Petroleummine  in  Ain-Zeft  gewonnene  Erdöl
wird  sie  auf  83  700  Liter  angegeben.

Was  die  nahe  der  Erdoberfläche  gelegenen,
im  Wege  des  Tagebaus  betriebenen  und  daher
nicht  konzessionspflichtigen  Lagerstätten  (minieres)
betrifft,  so  wurden  in  ihnen  im  Jahre  1906  im
ganzen  584  383  Tonnen  Eisen  gewonnen,  und
zwar:

Departement  Oran
in  der  minière  Beni-Soaf  310  694  Tonnen,
-  Kristel  39  831

Departement  Algier

—

in  der  minière  Temoulga  54  087  -
-—  -  Rouina  29288  -
-  -  Sadouna  10  000  -
-  -  d'Ouede-Djer  4846  -
-  -  Zaccar  .  .  ..  121408  -
-  2  -  Ain-Oudrer  14229  -

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Algier).

Viang-Vlang-RKultur  in  Cochinchlna.

Nach  Mitteilung  des  amerikanischen  Generallonsuls
  Haynes  werden  in  der  Provinz  Bienhoa
in  Cochinchina  Versuche  mit  der  Kultur  des  für
die  Parfümfabrikation  wichtigen  YMang-DBlangbaumes
  mit  gutem  Erfolge  unternommen.  Der
hohe  Preis,  der  für  Mang-Dlang-Essenz  gezahlt
wird,  macht  die  Kultur  äußerst  gewinnbringend.
Nach  amtlichen  Angaben  soll  eine  Anbaufläche
don  2  Acres,  die  mit  300  Bäumen  bestellt  ist,
6500  Pfund  Blüten  ergeben,  aus  denen  schließlich
33  Pfund  Essenz  gewonnen  wird.  Nimmt  man
als  Wert  für  1  Pfund  Essenz  18  8s  an,  so  würde
sich  aus  dem  gedachten  Areal  ein  Gewinn  von
sast  600  3  ergeben.

(Aus  #lonthlr  Consular  and  Trade  Reports.
Washington.)

 

Wolframitfunde  in  Britisch-Indien.

Die  Lager  der  in  den  indischen  Zentralprovinzen
  gemachten  Wolframitfunde,  welche  ungefähr
  25  englische  Meilen  in  südöstlicher  Richtung
von  Nagpur  bei  dem  Dorfe  Agargaon,  zufällig
bei  der  Suche  nach  Manganerz,  entdeckt  wurden,
sollen  von  ziemlicher  Bedeutung  sein.

Das  Erz  soll  in  parallel  laufenden  Quarzlagen
  mit  einem  Durchmesser  von  einem  engl.
Zoll  bis  anderthalb  engl.  Fuß  in  einer  Glimmerschicht
  in  einer  Ausdehnung  von  ungefähr  zehn
Meilen  in  kristallischen  Klumpen  in  der  Regel
von  der  Größe  einer  Erbse  bis  zu  der  eines
Hühnereis  vorkommen.  Vereinzelt  fand  man
selbst  Stücke  im  Gewichte  von  ungefähr  25  lbs.
In  den  meisten  Fällen  wurde  das  Mineral  sehr
eng  mit  der  Quarzmatrix  verbunden  gefunden,
und  der  Glimmer  soll  in  seiner  nächsten  Nähe
von  einem  ganz  besonderen  goldgelben  Schimmer
sein  und  einen  perlartigen  Lüster  besitzen.

Bisher  hat  man  das  Vorkommen  des  Erzes
über  einer  Länge  von  1400  Fuß  genau  festgestelltt
  man  nimmt  jedoch  an,  daß  die  Lager
sich  auf  mindestens  zehn  Meilen  hinziehen,  da
man  in  dieser  Entfernung  hier  und  dort  vereinzelte
  Stücke  bei  der  oberflächlichen  Suche
bereits  gefunden  hat.

Die  Entdeckung  von  Wolframit  scheint  also
von  nicht  unbedeutendem  Umfange  zu  sein,  und
dürfte  das  Mineral  bei  der  Ausfuhr  von  indischen
Erzen  in  der  Zukunft  einen  wichtigen  Platz  beanspruchen.


(Bericht  des  Handelssachverständigen  bei  dem
Kaiserl.  Generallonsulat  in  Calcutta).

Minerallengewinnung  Tasmanlens  im  Jahre  1907.
Nach  den  amtlichen  Berichten  wies  die  Mineralerzeugung
  des  australischen  Staates  Tasmanien
im  Jahre  1907  einen  Wert  von  2277  159  4
gegen  2  257  147  &amp;amp;  im  Jahre  1906  auf.
Von  den  gewonnenen  Mineralien  kamen  im
einzelnen  folgende  in  Betracht:

Menge  Wert  in  #
1906  1907  1906  1907
Feinunzen
Gold  60  023  65  354  254  963  277  607
Ton
Werkblei.  87  117  69  762  462  443  572  560
Kupfer  8708  8247  862  444  832  691
Kupfererz  2234  788  72  480  36  975
Zinn  und
Zinnerz  4  472  4  342  557  266  501  681
Eisenerz.  2  600  3  000  1  100  1  150
Kohle  52  895  58  891  44  962  50  057
Wolfram  19  40  1  465  4  411
ewts.
Wismut  6  3½  24  27
        <pb n="574" />
        W  496

Das  Reinergebnis  bedeutet  eine  Zunahme  von
ungefähr  20  000  K  hinsichtlich  des  Wertes  für  das
Jahr  1907,  die  hauptsächlich  auf  den  größeren
Ertrag  und  den  höheren  Wert  von  filberhaltigen
Bleierzen  (Werkblei)  zurückzuführen  ist.  Diese
Zunahme  wurde  indessen  einigermaßen  ausgeglichen
durch  eine  Abnahme  an  Tonnengehalt  und  Wert
sowohl  bei  Kupfer  als  auch  bei  Zinn.  Es  ist
wahrscheinlich,  daß,  wenn  nicht  die  Preise  der
Metalle  steigen,  das  vergangene  Jahr  für  geraume
ei  die  Höchstgrenze  in  Tasmanien  darstellen

(The  Mining  Journal.)

Der  bandel  Matals  1907.

Die  statistischen  Ergebnisse  lassen  im  Handel
Natals  während  des  Jahres  1907  einen  beträchtlichen
  Rückgang  erkennen,  der  bei  der  Einfuhr
  merklicher  hervortritt  als  bei  der  Ausfuhr.
Während  nämlich  die  Einfuhr  von  11  135  532  4
im  Jahre  1906  auf  10  262  042  L  im  Jahre
1907  gesunken  ist  und  somit  einen  Ausfall  von
Frund  900  000  K  ergibt,  beträgt  die  Abnahme
der  Ausfuhr,  die  sich  auf  10  057  339  &amp;amp;  gegen
10  557  947  &amp;amp;  im  Jahre  1906  belief,  in  runden
Ziffern  nur  500  000  L.  In  Wirklichkeit  lagen
die  Verhältnisse  aber  nicht  so  ungünstig,  wie  die
statistischen  Daten  beim  ersten  Anblick  erkennen
lassen;  denn  die  Wiederausfuhr,  die  im  Jahre
1906  einen  Wert  von  5  755  412  K  erreicht  hatte,
ist  im  Jahre  1907  um  1  115  117  K  geringer
gewesen  als  im  Vorjahre,  und  die  Ausfuhr  südafrikanischer
  Produkte  hat  sich  von  3  859  422  K
im  Jahre  1906  auf  4  534  427  4  im  abgelaufenen
Jahre  gehoben.

Diese  gesunden  Anzeichen,  die  auf  ein  Herannahen
  besserer  Zeiten  schließen  lassen,  treten  auch
in  vielen  Einzelergebnissen  der  Einfuhr  sichtbar
hervor.  Namentlich  sind  es  die  Klassen  der
Nahrungs=  und  Genußmittel,  der  Rohmaterialien
und  der  Fabrikate,  die  mit  ihren  Einfuhrergebnissen
  einen  guten  Maßstab  hierfür  abgeben.

Für  ein  Land  wie  Natal  ist  ein  Rückgang  in
der  Einfuhr  von  Nahrungs=  und  Genußmitteln

Waren
Ale  und  Bleier  Gall.
Speck  und  Schinkeen  HHIUbs.
Biskuit  und  Kakes  -
Butter  ...  .  -
Margarine  au  -
Käse  ........  -
Zichorien  ...-......  -
Roher  Kaffee  .  -
Gerösteter  und  gemahlener  Kaffee  .  -

 

gewiß  ein  Anzeichen  für  eine  gesunde  Entwicklung.
Wenn  dieser  Ausfall  im  Jahre  1907  auch  nur
einen  Wert  von  381  480  K  darstellt,  so  ist  er
doch  bemerkenswert,  namentlich  wenn  man  diejenigen
  Waren  ins  Auge  faßt,  bei  welchen  dieser
Rückgang  hervortritt.  So  ergibt  sich  bei  der
Einfuhr  von  Biskuit  und  Kakes  eine  Abnahme
um  6884  K.  Weizenmehl  ist  der  Menge  nach
von  75  943  498  lbs  im  Jahre  1906  auf
60  196  173  lbs  im  vergangenen  Jahre  in  der
Einfuhr  zurückgegangen.  Im  Vergleiche  mil
dieser  Erscheinung  kann  die  von  12  565  K  auf
17  938  K  gestiegene  Weizeneinfuhr  als  eine  gesunde
  Entwicklung  angesehen  werden,  da  hieraus
hervorgeht,  daß  die  Mühlenindustrie  im  Lande
mehr  beschäftigt  worden  ist  als  früher,  wo  mehr
fertiges  Mehl  bezogen  wurde.  An  getrockneten
und  konservierten  Fischen,  deren  Einfuhr  sich  im
Jahre  1906  auf  78  478  K  bewertete,  wurde  im
Jahre  1907  nur  für  59  632  2&amp;amp;  eingeführt.  Bei
den  Bezügen  von  Fruchtgelee  und  Fruchtsäften
machte  der  Rückgang  im  Werte  mehr  als  35  v.  H.
aus.  Bei  den  Kartoffeln  sank  die  Einfuhr  von
21  038  L  im  Jahre  1906  auf  5963  &amp;amp;  im  Jahre
1907  herab.

Wenn  diesen  für  die  Kolonie  günstigen  Erscheinungen
  auf  der  anderen  Seite  auch  Erhöhungen
  der  Einfuhr  von  Nahrungs=  und  Genußmitteln
  gegenüberstehen,  so  fallen  diese  bei  der
Eigenart  der  Verhältnisse  des  Landes  doch  nicht
so  schwer  ins  Gewicht.  Insonderheit  ist  dies  der
Fall  bei  der  gesteigerten  Einfuhr  von  Speck,
Schinken,  Eiern  und  Schweinefett.  Erwähnenswert
  ist  ferner  der  vermehrte  Bezug  von  Konfekt,
Weizen,  frischen  Fischen,  frischen  Früchten  und
Nüssen,  Reis,  Zucker  und  Zuckerprodukten.  Diese
Mehrbezüge  sind  indes  unbedeutend  und  fallen,
abgesehen  vom  Zucker  und  Konfekt,  deren  erhöhte
Einfuhren  sich  weniger  rechtfertigen  lassen,  nicht
so  sehr  ins  Gewicht.

Im  einzelnen  ergeben  sich  für  die  Einfuhr

von  Nahrungs=  und  Genußmitteln,  deren  Wert  im
Jahre  1907  sich  auf  2  128  914  K  belief  gegen
2  600  394  2  im  Jahre  1906,  folgende  Ausweise- 



1907  1906
Menge  Wert  Menge  Wert
4  4

100  670  18  669  136  237  23  413
2  452  256  87  623  2433  909  80  457
843  738  22  907  1  071  666  29  791
4428  148  210  547  5  520  018  265  014
1  018  107  33  529  1122  287  4  042
1  545  936  43  510  1  815  038  48  792
563  818  4689  643  198  5  323
2  496  179  43  900  2  956  940  55  716
37  034  1249  61  803  2  160
        <pb n="575" />
        W  497  20

 

1907  1906
Waren  Menge  Wert  Menge  Vert

Konfekt.  lbs.  1  238  133  50  400  1  265  626  49  735
Mais  ·........-  1974  19  839  608  1804
Weien  5  518  917  17  938  4280  404  12  565
Weizenmehl  ........-  60  196  173  227  065  75  943  498  308  627
Anderes  Mehl..  ..22  11  363  464  50  895  30  077  128  99  562
Eier..  .....  ZBahl  1  791  750  7870  1  581  769  6269
Fische,  frische  slobs.  7  939  298  1  038  43
.  getrocknete  und  konservierte  -  3061613  59  632  3830  545  78  478
Fruchtgelee  und  Fruchtsäste  -  959  382  16  122  1523  048  25  134
Schweineftct  -  740  963  17  388  627  018  12  108
Fleisch,  frisch  und  gefroren  -  40  655  363  459  491  46  685  792  481  587
5  kkonserviert  .  -  721  404  23761  1990  055  53  358
Früchte,  frische  -  —  35  355  —  33  766
-  getrocknete  und  konservierte  -  1  716  556  27  348  2247  458  33  052
Kondensierte  Milcs  -  4854  048  86  425  6745  551  118  490
Hafermehl  usw.  -  3082342  34  409  —  38  514
Reis#  -  42  094  442  195  004  48  050  898  189  937
Spirituöse  Getränke  Gall.  394  335  157  034  442  785  177  689
Zucker  lIibs.  12  729  535  68  210  12  181  467  67  907
Zuckerprodukte  -  1  811  620  14  600  1727534  14  487
Tee  -  1  339  493  60  9599  1448  200  65  116
Kartoffein  -  1  873  132  5963  7  470  619  21  038
Frisches  Gemüse  ....  722  671  2  443  1  098  10  3167
EEEEEEIVIEEIIEIE  711579  9043  1358  736  16  675
Wien  Gall.  31224  21  381  50  510  34  451
Zusammen,  einschl.  anderer  —  2218914  —  2  600  394

Bei  den  Rohmaterialien  und  Halbfabrikaten
  ergibt  sich  aus  der  vermehrten  Einfuhr
  der  deutliche  Bewezs,  daß  sich  die  Industrie
im  Lande  immer  mehr  hebt.  Die  Einfuhr  dieser
Ktlasse  von  Waren  hat  sich  von  574  764  2  im
Jahre  1906  auf  582242  2  im  abgelaufenen
Jahre  gehoben.  In  diese  Klasse  fallen  auch
Futtermittel,  deren  Einfuhr  von  29  184  2  auf
17  585  2  herabgegangen  ist.

Bei  den  Fabrikaten  ergibt  sich  ein  Rückgang
  der  Einfuhr  von  796  224  L.  Im  Jahre
1907  hatte  die  Einfuhr  dieser  Warenklasse
4181  462  LK  betragen  gegen  4  977  686  &amp;amp;  im
Jahre  1906.  Dieser  Ausfall  wird  dem  auf  dem
wirtschaftlichen  Leben  lastenden  Drucke  zugeschrieben.
  In  einzelnen  Fällen  ist  er  indes  ein
befriedigendes  Zeichen  für  die  aufstrebende  Entwicklung
  der  Kolonie,  insbesondere  was  den
Rücgang  solcher  Waren  anbetrifft,  die  im  Lande
selbst  hergestellt  werden.  Dahin  gehören  namentlich
e  verminderten  Bezüge  an  Lichten,  Zündhölzern,
  Sattl  „gewöhnlicher  Seife,  Zigarren,
Zigaretten  und  anderen  Tabakfabrikaten,  Karren
und  Wagen.

Die  Ausfuhr  südafrikanischer  Produkte  (ohne

 

Gold  und  Goldkonzentrate)  richtete  sich  mit  einem
Werte  von  1  762  684  K  über  Durban  nach
überseeischen  Ländern;  der  Wert  der  nach  den
übrigen  Staaten  der  südafrikanischen  Zollunion
ausgeführten  Waren  belief  sich  auf  1  538  126  K.
Im  ganzen  ergibt  sich  also  für  die  südafrikanischen
Produkte  ein  Ausfuhrwert  von  3  300  810  K.
Im  Jahre  1906  wurde  für  1  181  808  K  über
Durban  nach  überseeischen  Ländern  und  für
1  497  166  2L  nach  den  anderen  Zollunionsstaaten
ausgeführt,  so  daß  sich  ein  Gesamtausfuhrwert
von  2  678  974  2  ergibt,  der  hinter  demjenigen
des  Jahres  1907  um  621  836  K  zurückbleibt.
Abnahmen  treten  bei  der  Überseeischen  Ausfuhr
namentlich  hervor  bei  lebenden  Tieren,  Angorawolle
  Zündhölzern,  Zucker,  frischem  Gemüse  und
Wein,  während  bei  Akazienrinde,  Kohlen,  Getreide
und  Mehl,  Früchten  Häuten  und  Fellen,  Tabak
und  Wolle  bemerkenswerte  Ausfuhrsteigerungen
zu  verzeichnen  sind.

Im  einzelnen  gestaltete  sich  die  überseeische
Ausfuhr  südafrikanischer  Produkte  nach  Menge
und  Werten  in  den  beiden  letzten  Jahren
wie  folgt:
        <pb n="576" />
        W  498  20

 

 

 

1907  1906
Menge  Wert  Menge  Wert
+  4
Lebende  Tiere  Zahl  29  1  387  568  16  177
Rinden  Ibs.  53  400  026  136  873  33  054  539  89  056
Kohlen  Tons  56  850  38  242  18  324  12  963
(2000  lbs.)

Bunkerkohlen  .  Tons  669  970  528  093  480  468  375  825
Getreide  und  Mehl  .  lbs.860885851719201404810  3650
Früchte,  frische  und  **  —  —  3  025  —  144
Angorawolle  Ibd#.  1  125  957  51  0900  1  075  030  54  519
Rindshänt  ...  -  4278  345  106  123  1  823  314  48  555
Ziegenfelle  -  151191  2876  75  036  1  641
Schaffele  -  1  413  631  34  341  979  124  24  582
Zündhölzer  .  ·....Gros  4338  611  6  575  935
Spirituosen  Gall.  112  564  3  846  37  820  1  229
Zucker  .  lbs.  31  239  253  65  175  524
DTeee  -  584  299  20  147  2  057  80
Tabak  .....·.  -  6  192  1  203  5  673  148
Frisches  Gemüse  .  .  —  —  112  —  242
Wein.  .  .  .Gall.  8  5  21  13

Wolle,  gewaschen  .  ...lhs.  —  —  —  —--gekemtgt.·......
  -  530  211  33  651  241  761  16  213
-im  Schwe  ...  "Ü  19  733  887  603  604  17  628  475  520  556
Zusammer,  einschl.  anderer  —  1  762  684  —  1  181  808
Rohgold  .  Unzen  322  533  1200  596  313  063  1  156  233
Goldkonzentrate  —  —  33  021  —  24  215
Insgesamt  —  2996  301  —  2362  256

An  der  Ausfuhr  nach  den  anderen  Staaten
der  südafrikanischen  Zollunion  war  die  Kapkolonie
mit  54  567  K,  die  Oranjeflußkolonie  mit  25051  2L
und  Transvaal  mit  91  964  2  beteiligt.  Die
Wiederausfuhr  richtete  sich  mit  15  377  K  nach
der  Kapkolonie,  mit  45  927  KLK  nach  der  Oranjeflußkolonie
  und  mit  313  835  K  nach  Transpvaal.

So  schwer  der  wirtschaftliche  Druck  die  südafrikanischen
  Kolonien  heimgesucht  hat,  er  hat
doch  das  Gute  mit  sich  gebracht,  daß  er  läuternd
auf  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  eingewirkt
hat.  Und  wenn  man  auch  nicht  so  weit  zu
gehen  braucht,  daß  man  als  Ursache  für  den
wirtschaftlichen  Tiefstand  den  übermäßigen  Einkauf
  überseeischer  Waren  hinstellt,  so  ist  doch  nicht
zu  verkennen,  daß  diese  Maßnahme  mit  den  bestehenden
  Verhältnissen  in  innigster  Verbindung
steht.  Denn  alle  Einkäufe  müssen  bezahlt  werden,
und  dies  erfordert  wiederum,  daß  viele  landwirtschastliche
  und  bergbauliche  Produkte,  die  unter
günstigeren  Verhältnissen  zum  Nutzen  und  zur
Entwicklung  der  Kolonie  Verwendung  finden
könnten,  zu  Gelde  gemacht  werden  müssen,  um
damit  den  Verpflichtungen  gegen  das  Ausland
nachzukommen,  und  daß  auf  diese  Weise  der
latente  Wohlstand  der  Kolonie  geschmälert  wird.

(Nach  The  Jatal  Agricultural  Journal,
Februar  1908.)

 

Vorschrikten  für  die  Rüchvergütung  von  Elnfuhr-Jöllen
  im  Auftralischen  Bund.

Unterm  13.  Februar  190t6  sind  unter  Aufhebung
  des  §  130  der  Statutory  Rules  Nr.  25
vom  Jahre  1904  für  die  Rückvergütung  von
Einfuhrzöllen  im  Australischen  Bunde  neue  Vorschriften
  (Statutory  Rules  Nr.  18  vom  Jahre  1908)
erlassen,  wonach  eine  Rückvergütung  des  vollen
gezahlten  Zollbetrags,  jedoch  nicht  über  den  jeweilig
  zahlbaren  Einfuhrzoll  hinaus,  gewährt
werden  soll  für  alle  Waren,  außer  Spirituosen,
Wein,  Bier,  Tabak,  Zigarren  und  Zigaretten,
wenn  sie  entweder  in  den  ursprünglichen  Verpackungen
  oder  Packstücken,  die  in  Gegenwart
eines  Beamten  gepackt  find,  vorschriftsmäßig  ausgeführt
  werden.  In  anderen  als  den  ursprünglichen
  Verpackungen  mit  dem  Anspruch  auf  Rückvergütung
  verschiffte  Waren  müssen  indessen  innerhalb
  dreier  Jahre  vom  Tage  der  Einfuhr  ab
ausgeführt  werden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)
        <pb n="577" />
        W  499  2

Außenbandel  Dersiens  im  Jahre  1906/07.
Der  Wert  der  Einfuhr  nach  Persien  belief  sich  im  Jahre  1900/07  (21.  März  1906  bis
20.  März  1907)  auf  431  039773  Kran  gegen  386  463  091  Kran  im  vorhergehenden  Jahre.
Die  persische  Ausfuhr  im  Jahre  1906/07  bewertete  sich  auf  353  376  841  gegen
293  143  331  Kran  im  Jahre  1905/06.
Auf  die  hauptsächlichsten  Einfuhr=  und  Ausfuhrländer  verteilen  sich  diese  Werte  in  der
folgenden  Weise.

Einfuhr  Ausfuhr
Herkunfts=  und  1905/008  1906%  7  1905/06  wurgo6  or
Bestimmungsländer  Kran

—dBD  6  108  989  6  329  743  5  360  274  4  616  703
Deutschlnd  6  669  790  8  334  947  497  499  1  514  312
Osterreich  Ungarn  13222764  14  930  625  3  765  28  741
Belgien  ....  785  773  1  104  106  5  800  179  092
Chinan..  ...  1  603  243  1  208  092  4  827  450  6  459  975
Agypten  .  635  557  52  555  1  883  070  2  180  702
Verein.  Staaten  von  Amerla  263  408  559  403  182  260  3  130  135
Großbritannien  80  684  549  87  (44  025  8  124  264  15  550  992
Britisch  Inden  41  701  689  45  257  986  17  906  752  21  078  106
Zus.  Br.  Reich  1#2  386  238  132  302  011  26  031  016  36  629  098
Frankreich  und  Kolonien  19  563  412  23  864  086  12  997  944  13  963  396
Griechenland  ..  17  450  1100  —
Italin  3  935  236  3  504  973  3295  1  955
Janaar  52  057  11  263  —  2  000
Niederlande  und  Kolonien  1  861  755  1  848  707  35  617  171  363
Rußlaandnnd  1294355522  222  403  750  197  479  818  225  379  668
Schweden  318  372  413  990  —  —
Schweiz  323  485  1  127  376  15  370  67  513
Türkke  1435360  040  13  027  466  43  820  123  59  034  079

 

Zusammen  386  463  091  431  039773  293  143  331  353  376  841
(einschl.  anderer  Länder)

Die  haupsächlichsten  Ein=  und  Ausfuhrartikel  Persiens  wiesen  im  Jahre  1906/07
die  folgenden  Werte  in  Kran  auf  (zum  Vergleich  sind  die  entsprechenden  Werte  von  1905/06  in
Klammern  beigefügt):

Einfuhr:  Zündhölzer  3  883  825  (3241  926)  Kran,  lebende  Tiere  aller  Art  3  294  360
(1  099  848),  Bauholz  1  699  401  (3  845  063),  Kerzen  und  Lichte  826  406  (1  046  787),  Reis
2  827  758  (3  655  909),  alle  anderen  Cerealien  1  502  566  (1  643  514),  Mehl  6  418  262  (5  891  718),
frische  und  getrocknete  Früchte  1  756  055  (1  313  023),  Zucker  in  Broten  111  592  642  (82  276  695),
Puderzucker  16  776  320  (19  064  170),  Tee  17  029  413  (21  305  220),  Drogen  1.725  102  (1401  625),
Pfeffer,  Ragoutpulver,  Piment,  Senf,  Zimt,  Muskatnüsse,  Gewürznelken  2  759  976  (2  634  627),
Gummigaloschen  und  anderes  Schuhwerk  aus  Kautschuk  1  222  077  (894  180),  andere  Bekleidungsstücke
  als  Anzüge  und  Leibwäsche  1  531  224  (1  407  470),  Naphtha  in  Tanks  3  525  414  (3  942  133),
desgl.  in  Fässern  3  842  931  (3258  341),  Seidenkokons  2  788  609  (2  062  242),  rohe  tierische
Stoffe,  nicht  besonders  genannt  3  065  783  (2  435  163),  Eisen,  Stahl,  Gußeisen  und  Gußstahl  in
Ingots,  Alteisen  1  194  116  (1  117  702),  Eisen  und  Stahl  in  Stangen  und  Platten  3  454  944
(2790  992),  Eisen=  und  Stahlwaren  2  623  289  (3  402  295),  Emaillierte  und  vernickelte  Waren
u.  dgl.  2  067  251  (1  607  352),  Gold=  und  Silbermünzen  5  085  607  (9  346  405),  Baumwollengarn
89  236  304  (6  840  134),  Baumwollengewebe  143  705  890  (125  740  845),  baumwollener  Samt  und
Plüsch  1  604  133  (1  672  294),  rohe  Wolle  5  060  612  (4  577  631),  reinwollene  Gewebe  10  851  566
(9800  028),  gemischte  wollene  Gewebe  5  899  163  (5  546  932),  Leinen=  und  Hanfgarn  2  593  741
(1  470  228),  Leinen=  und  Haufgewebe  1  162  653  (747  255),  reinseidene  Gewebe  (außer  florettseidenen
  sowie  mit  Gold  oder  Silber  durchwirkten  Geweben)  1  362  402  (1  416  493),  halbseidene
Gewebe  3773  455  (3  106  249),  Kurz=  und  Quincailleriewaren  4  808  074  sowie  (4  385  214),  Spiegel
1  185  205  (967  759),  gewöhnliches  Druck=  und  Schreibpapier  1  218  318  (850  312),  rohe  Häute
2  058  576  (2  490  809),  bearbeitete  Häute  1  075  465  (701  912),  Lederwaren  1  001  741  (921  150),
Fayence  und  Porzellan  1  831  986  (1  437  980),  Rohtabak  2  036  469  (2  111  869),  Indigo  und
        <pb n="578" />
        G  500  20

Kermez  2  859  654  ((1720  722),  Farben,  nicht  besonders  genannt  1  434  060  (2  141  006),  Glaswaren
  außer  Kristallwaren,  Vasen  und  Phantasieartikel  und  dgl.  1  305  222  (1  217  245).

Ausfuhr:  Lebende  Tiere  aller  Art  5  616  412  (5  460  407),  Bauholz  2  248  276  (2  186  189),
Reis  25  517  851  (30  930  793),  andere  Cerealien  3  102  522  (2  719  643),  frische  und  getrocknete
Früchte  55  029  648  (34  750  168),  frische  und  gesalzene  Fische  30  141  342  (37  406  433),  Fischkonserven
  einschl.  Kaviar  2  032  648  (1  875  542),  Tee  1  012  700  (918  322),  Drogen  2  413  060
(2  198  483),  Gummi  15  888  855  (8  950  708),  Gold=  und  Silbermünzen  17  291  261  (8  784  954),
Edelsteine  2  452  369  (2  272  065),  rohe  Baumwolle  46  688  980  (40  807  181),  Baumwollengewebe
4  878  485  (5  108  334),  rohe  Wolle  14  927571  (13  212  568),  Wollene  Teppiche  48  442  339
(37  504  167),  reinwollene  Gewebe  2  524  968  (3  383  815),  Seidenkokons,  Florettseide  und  nicht
gekämmte  Seidenabfälle  12  848  202  (13  576  358),  Rohseide,  Seidenwatte  und  gekämmte  Seidenabfälle
  4219  640  (1  702  357),  reinseidene  Gewebe,  außer  florettseidenen=  und  mit  Gold  oder
Silber  durchwirkten  Geweben  5  235  668  (3  282  259),  Opium  14  811  505  (8  661  178),  rohe  Häute
12  540  297  (9751  847),  zugerichtete  Häute  4  610  845  (2  936  843),  unbearbeiteter  Tabak  2  285  813
(1  603  180),  Farben,  nicht  besonders  genannt  1  745  595  (1  170  359

Persien  führte  aus  Deutschland  im  Jahre  1906/07  (und  K#calosg  insbesondere  folgende
Waren  ein:  Zündhölzer  157  619  (289)  Kran,  Flinten  2000  (450),  moussierender  Wein  in  Flaschen
6700  (630),  nicht  moussierender  Wein  5714  (320),  Alkohol  und  Sprit  4560  (2707),  Kognak,  Rum,
Whisky  26  501  (7263),  Bier  und  Weinessig  9346  (3800),  Lichte  92  735  (—),  Kakao  und  Schokolade
  2  794  (306),  Fischkonserven  und  Kaviar  1700  (—),  Zucker  in  Broten  2  155  775  (1  759  568),
Puderzucker  466  446  (579  798),  Fleischkonserven  einschl.  Fleischerxtrakt  5777  (525),  Drogen  264  127
(196  735),  Muster  und  Proben  2012  (—),  Gummigaloschen  und  anderes  Schuhwerk  aus  Kautschuk
1665  (1030),  baumwollene  Kleidungsstücke  3410  (8903),  desgleichen  aus  Wolle  und  Baumwolle
7170  (4815),  Schirme  4871  (9275),  Musikinstrumente  1283  (614),  wissenschaftliche  Instrumente
4346  (690),  Schmiedeeisen  in  Barren,  Platten  usw.  5700  (29  950),  Eisenblech  12  880  (630),
Eisenwaren  26  867  (21  047),  desgl.  emailliert  usw.  137  484  (83  647),  Zinn,  Blei  und  Zink  in
Ingots  usw.  8000  (18  520),  Kupfer  und  Nickel  in  Barren  43  667  (29  889),  Kupferwaren  4120
(7675),  feine  Silberarbeiten  1100  (317  356),  Gold=  und  Platinwaren  14  825  (9160),  Aluminium-=waren
  1400  (—),  Baumwollengarn  2580  (58  518),  Baumwollengewebe  661  353  (268  234),  baumwollene
  Gewebe  mit  Seide  besetzt  68  890  (—),  baumwollener  Samt  und  Plüsch  429  740  (351  370),
reinwollene  Gewebe  354  243  (633  520),  desgl.  mit  Baumwolle  gemischt  161  762  (102  336),  halbseidene
  Gewebe  2  044  775  (967  669),  unechte  Gold=  und  Silberfäden  42  046  (60  071),  Glas  und
Spiegel  79  221  (39  422),  Schiffe  und  Boote  45  000  (—),  Felle,  gefärbt  usw.  10  900  (22  090),
Lederwaren  85.778  (10  248),  Fayence  und  Porzellan  6973  (47  915),  Indigo  und  Kermez  107  625
(33  345),  verzierte  Glas=  und  Kristallwaren  12  009  (14  246),  andere  Glaswaren  22  885  (10  488),
Fensterglas  32  212  (2588).

Persien  exportierte  nach  Deutschland  in  den  gleichen  Jahren  hauptsächlich  folgende  Artikel:
Getreide  2550  (—),  Nüsse,  Mandeln  und  Pistazien  164  910  (9720),  Rosinen  39  000  (—),  Drogen
22  550  (—),  Gummi  1  226  580  (453  582),  Silberarbeiten  3750  (1550),  rohe  Baumwolle  4800
(—),  rohe  Wolle  7600  (6595),  wollene  Teppiche  24  600  (200

(Statisliqne  Commerciale  de  IEmpire  de  Perse  1906/07.)

Beschränhung  der  RKusfuhr  von  Butter
aus  Meuseelond.

Durch  ein  Gesetz  vom  19.  November  1907
(Nr.  37/1907)  ist  vom  1.  Jan.  1908  ab  die  Ausfuhr
  von  Butter,  die  mehr  als  16  v.  H.  Wasser
enthält,  bei  Strafe  verboten.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Jollfreihelt  für  Geschdftsanzelgen  und  Warenmuster
in  Slierro  CLeone.
Laut  Ratsverordnung  vom  10.  März  1908
(Nr.  7.1908)  sind  die  folgenden  Artikel  bei  der
Einfuhr  nach  Sierra  Leone  zollfrei:

 

Geschäftskataloge,  Preislisten  und  gedruckte
Geschäftsanzeigen,  wenn  sie  nur  zur  unentgeltlichen
  Berteilung  eingeführt  werden.

Alle  Artikel,  die  nach  der  Meinung  des
Zollkollektors  Warenmuster  sind.

(The  Boanl  of  Trade  Journal.)

Auskuhrverbot  für  Strauße  und  Straußeneler  sowle
für  Kngorazlegen  in  Süb-Rhodesi.

Durch  eine  Berordnung  Nr.  12  vom  Jahre

1907  ist  die  Ausfuhr  von  Straußen,  Straußeneiern

  und  Angoraziegen  aus  Süd-Rhodesia  ver-
        <pb n="579" />
        501  20

boten  worden.  Zuwiderhandlungen  sollen  mit
Gefängnis  und  Zuchthaus  von  einem  bis  zu  zwei
Jahren  bestraft  werden.  Die  Verordnung  findet
keine  Anwendung  auf  benachbarte  Kolonien  oder
Staaten,  die  ihrerseits  die  Ausfuhr  von  Straußen,
Straußeneiern  und  Angoraziegen  mit  der  gleichen
Ausnahme  und  unter  Androhung  einer  nicht  geringeren
  Strafe  verbieten.

Ausfuhrzoll  auf  R#ngoraziegen  in  Swasiland
und  Betschuanaland.

Laut  Bekanntmachungen  der  Regierungen  von
Swasiland,  Nr.  18  und  23  vom  Jahre  1908,
und  von  Betschuanaland,  Nr.  17  und  24  vom
Jahre  1908,  ist  auf  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen
  (Böcken  oder  Weibchen)  aus  Swasiland
und  Betschuanaland  ein  Zoll  von  100  Pfd.  Sterl.

 

für  das  Stück  gelegt  worden.  Dieser  Ausfuhrzoll
  wird  nicht  erhoben  bei  der  Ausfuhr  nach
solchen  südafrikanischen  Kolonien,  in  denen  für
die  Ausfuhr  von  Angoraziegen  ein  mindestens
gleich  hoher  Zoll  wie  der  vorstehende  besteht.“)
(Offieial  Gazette  of  the  High  Commissioner  for  South
Africa  und  The  of  Trade  Journal.)

 

Bau  elnes  Trochendochs  in  Rde.lalbe.

Wie  der  Board  of  Trade-Korrespondent  in
Adelaide,  Mr.  J.  Cresswell  mitteilt,  beabsichtigt
die  Regierung  von  Südaustralien,  demnächst  den
Bau  eines  großen  Trockendocks  im  Außenhafen
von  Adelaide  in  Angriff  zu  nehmen.

(The  Board  of  Tiude  Journal.)

*)  Dies  sind  die  folgenden:  Kapkolonie,  Natal,

Transvaal,  Oranjeflußkolonie,  Süd-Rhodesia,  Basutoland
  und  Beutsch-Südwestafrita.

 

Verschiedene  (Mitteilungen.

Der  Verhebr  auf  den  vom  Reiche  subventionlerten
Dampfertnien  1906.

Der  Verkehr  auf  den  vom  Reiche  subventionierten
Dampferlinien  im  Jahre  1906  gestaltete  sich  nach  der
amtlichen  Statistik,  wie  folgt:

1.  Linie  nach  Ostasien  und  Australien.

Der  Gesamtverkehr  der  beiden  Linien  (Ausreise
und  Heimreise  zsammengenommen)  belief  sich  auf
283  333  t  im  Werte  von  369  057  000  Mk.  gegen  311  1731.
im  Werte  von  343  879  000  Mk.  im  Jah  Hierin
sind  nicht  eingerechnet  Edelmetalle  und  Kontanten  im
Betrage  von  13  813000  Mk.  gegen  23  130  000  Mk.  im
Jahre  1905.

Es  entfielen  au  die  Ausisa  110  20  t  im  Verte
von  156  638  000  Mk.  167  939  t  im  Werte  v
156  733  000  Mk.  im  Jler  1905,  W7  die  Sds
136  513  t  im  Werte  von  212  419000  Mk.  gegen
143  234t  i  an  Werte  von  187  146  000  Mk.  im  Jahre  1905.

anach  zeigt  die  durch  die  Reichspostdampfer  vermittelte
  Aas.  und  Einfuhr  im  Jahre  1906  gegen  das
Vorjahr  eine  Abnahme  der  beförderten  Güter  um
27840  t.  dagegen  eine  Zunahme  ihres  Wertes  um
25  178  000  Mk.  Die  Zahl  der  Reisen  bet  sich  gegen
das  Vorjahr  unwesentlich  geändert;  es  aben  39  Ausund
  40  Heimreisen  stattgefunden,  gegen  je  10  im
Jahre  1905.

—*  den  ausgegangenen  Gütern  wurden  dem  Werte
nach  28.5  v.  H.  der  in  eurehaiswen  Häfen  ausgenommenen
Ladung  in  Hamburg.  3  v.  H.  in  Bremerhaven,  2  v.  H.
in  Rotterdam.  30,5  v.  H.  in  Antwerpen,  7.1  v.  H.  in
Genua  und  0.9  v.  H.  in  Neapel  geladen.  Gekösch
wurden  auf  der  Heimreise  in  Neapel  1,6  v.  H.,  in
Genna  40.3  v.  n  Antwerpen  17  v.  H.,  in  Amsterdam

5.8  .  H.,  in  S#emuerhaven  15.8  v.  H.  und  in  Hamburg
13.0  v.  H.  vom  Gesomtwerte  der  nach  europäischen
Häfen  bestimmten  Güte

Die  zuan  Frachtge  enstände  bildeten
auf  der  Ausreise:  Dr  S  lien  und  Farben,
Zeugwaren  aller  Art,  Eßenvoren,  Verzehrungsgegen- 



 
 
    
   
       

          

menten

Garne  Watten,

 
 

waren  und
Leder  und

und

waren  von  den  auf  ber
4340  t  im  Wert
112  088  v.  H.  des  Häm  niertevon
und  71,6  v.  des  Gesamtwertes  der  ausgeführten
Waren  gegen  13064  t  im  Werte  von  107  999  000  M
(77.8  v.  H.  bzw.  68.9  v.  H.)  im  Vorjahre
Von  den  auf  der  Heimreise  güittenen  rütern

 
   

waren  95  126  t  im  Werte  von  89  419

69.7  v.  H.  des  Gesamtgewichts  und  42.1  v.  00t  des  Gesamtwertes,
  für  Deutschland  bestimmt,  gegen
104  185  t  im  Werte  von  78  761  000  Mk.  (72.7  bzw.
12,1  v.  H.)  im  Jahre  1005.

Die  ostasiatische  Linie  nahm  an  der  Beförderung
  auf  der  Ausreise  und  Heimreise  zusa
  mmengenemmen  mit  162  063  t  im  Werte  von
270  100  000  Mk.  teil  —  auch  hier  wieder  ohne  Ein-Shnann.
  der  Edelmetalle  und  Kontanten.  Auf  die
Ausreise  entfielen  hiervon  94  775  t  im  Werte  von
122  737000  Mk.,  darunter  r

 

74  284  t  im  Werte  von  88  822  000
des  Gesamtgewichts  und  72,4  v.  H.  des  Gesamtwertes
der  auf  dieser  Linie  nach  fremden  Häfen  beförderten
Güter.  Von  den  auf  der  Heimreise  verfrachteten
        <pb n="580" />
        G  502  20

67  288  t  im  Werte  von  147  363  000  Ml.  waren  40  3411t
im  Werte  von  40  161  000  Mk.,  d.  h.  6  des  Gesamtgewichts
  und  t..  v.  H.  des  eh  ni  derc  für
Deutschland  bestimmt.

Der  Anteil  der  australischen  Linie  an  der  Gesamtbeförderung
  betrug  (ohne  Edelmetalle  u#-  Kontanten)
  121  270  t  im  Waris  von  98  957.000  Hiervon
  kamen  auf  die  Ausreise  52  045  t  im  *  von
38  901  000  Mk.,  darunter  doos  artischer  Herkunft  40056  t
im  Werte  von  23  261  000  M.  at  h.  77  v.  H.  des  Gesamtgewichts
  und  68,6  v.  H.  des  Gesamtwertes  der  auf
dieser  Linie  nach  dem  Anslender  verladenen  Güter.  Von
den  auf  der  Heimreise  eingenommenen  69  225  t  im
Verte  von  65  056  000  Mk.  weren  54  785  t  im  Werte
von  49  258  000  Mk.,  d.  h.  79,1  v.  H.  des  Gesamtgewichts
  und  75,  1  ¾l  H.  des  elsben  v.  .n.  für  Deutschland
  bestim
Hierbei  znt  zu  bemerken,  daß  die  Austral-Japanlinie
  die  Verbindung  von  Sidnennm  über  die  Sien  von
Neu-Guinea,  Manila  sowie  ch  Japan
otobama  und  Kobe)  mit  serrhn  er  Versigan.

der  Dampfer  aufrechterhalten  hat
Der  Personenverkehr  uf  beiden  Linien  gestaltete
sich,  wie  folgt:

 

 

 

 

 

 

"„1%s#400010  12905.
Zu-  Zu-Klasse

  sam-  Klasse  1  sam-6

  nen  men
1  11  r#l  1  IM  *1

 

Ostasiatische  Linie:
Ausreise  I1920  4180  3028/18043  Soit3  36412776
Heimreise4531.3698.39141214315  1084514/  6892  16514

gZus.  460  7884784226  186104048647  102809  20200
Australische  Linie:

Ausreise  1609  1645  2  2617  5871  1546  1494  2778  6085

Heimreise  1408/1301  2182|  4891  12211%  2666  5194

mn————2—————  —

2.  Deutsche  Ostafrika-Linie.

Der  Gesamtverkehr  auf  dieser  Linie,  Ausreise
und  Heimreise  zusammengenommen,  belief  sich
auf  194  9191  im  Berte  von  104  789  000  Mk.  gegen
135  376  t  im  Werte  von  103  186  000  Mk.  im  Jahre
1905.  Hierbei  sind  nicht  mitgerechnet  Edelmetalle  und
Kontanten  oim  Betrage  von  3  006  000  Mk.  im  Jahre

iem  2  692  000  Mk.  im  Jahre  1905.

Die  #  dieser  Linie  machten  im  Jahre  1906
im  ganzen  30  Aus=  und  38  Heimreisen,  wovon  ie
18  Aus-  und  Heimreisen  auf  die  östliche  und  die  wesiliche
  Rundfahrt,  auf  die  &amp;amp;  13  Aus-  und
12  Heimreisen  entfielen.  Im  Jahre  1905  hatte  die
Gesamtzahl  der  Fahrten  sich  auf  39  Aus=  und  Heimreisen
  belaufen,  und  zwar  waren  je  13  Aus=  und
Heimreisen  auf  der  östlichen  und  westlichen  Rundfahrt
und  auf  der  Zwischenlinie  ausgeführt  worden

Es  entfielen  auf  die  Ausreise  112  878  im  Werte
von  54  508  000  Mk.  gegen  116  676  4  im  Werte  von
55  84  000  Mk.  im  Jahre  1905,  auf  die  Heimreise
82  041  im  Werte  von  50  281  000  Mk.  gegen.  68  700
im  Werte  von  47  342  000  Mk.  im  Jahre  1905

Auf  der  Ausreise  wurden  dem  Werte  nach  mehr

als  zwei  Drittel  der  in  europäischen  Häfen  eingeladenen
üter  —  nämlich  69.5  v.  LO.  —  in  Hamburg,  nur
0,6  v.  H.  in  Bremerhaven,  14.0  v.  H.  in  Rotterdam,
5.7  v.  H.  in  Antwerpen,  4.4  v.  H.  in  Lissabon,  2,3  v.  H.
in  Marseille.  1.4  v.  H.  in  Genua  und  1.5  v.  H.  in

 
  

  

 

 

Neapel  aufgenommen.  Gelöscht  wurden  guj  der  Heimreise
  in  Neapel  3.6  v.  Gen  in
Marseille  18.7  v.  H.,  in  Eiabon  20  v.  .  in  Antwerpen
  3.7  v.  H.,  in  Rotterdam  2.9  v.  H.,  in  Bremerhaven
  0,1  v.  H.  und  in  Hamburg  68,9  v.  H.  vom  Gesamtwerte
  der  heimwärts  beförderten  Güter.
hauptsächlichsten  Hefärderungsgegenstände
bildeten  auf  der  Ausreise:  Zeugwaren,  Eisenwaren,
Verzehrungsgegenstände  (verugs  nt—it#  Zucker,  Wein,
Kaffee,  Bier,  Spirituosen,  eingedickte  Milch,  Konserven,
Butter,  Margarine  und  Fette),  Drogen,  Chemikalien
und  Farben,  Maschinen  und  Maschinenteile.  Metallwaren,
  Wagen  und  Wagenteile.  Tabak  und
waren,  Waffen  und  Schießbedarf,  Holzwaren,  Instrumente
  und  Apparate,  Holz,  Ole  und  Fette,  Tonwerkzeuge
und  Zement.

 

Auf  der  Heimreise  wurden  besonders  Kautschuk,
Nelken  und  Nelkenstengel.  Wolle  (einschließlich  Abfälle),
Häute  und  Felle,  Kopra,  Rinden  und  Wurzeln,  Wachs
aller  Art,  Srdnüfe,  Elfenbein,  Hanf  und  Werg.  Kakao,
Kaffee,  er.  Pfeffer,  Gummiharze,  Erze,  Ole  und
Fette,  Metalle  (auch  Abfälle)  und  Zigaretten  befördert.

Von  den  ausgegangenen  Gütern  waren  deutscher
  Herkunft  79  654  t  im  Werte  von  32  403  000  Mk.,
d.  h.  70,6  v.  H.  des  Gesamtgewichts  urd  59,4  v.  H.  des
Gesamtwertes  der  auf  der  Ausreise  Ogeladenen  Waren,
gegen  88  t  im  BWerte  von  35  428.000  Mk.  (75.5  v.  H.
bzw.  63,4  v.  H.)  im  Vorjahre.

Von  den  eingekonminenen  Gütern  waren  40709t
im  Werte  von  *  37  Mk.  für  Deutschland  bestimmt,
  d.  h.  .  H.  des  Gesamtgewichts  und
54,1  v.  H.  des  uthrn  der  auf  der  Heimreise
verfrachteten  Güter,  een  36  356  t  im  Werte  von
Mk.  (52.9  v.  H.  bzw.  55.7  v.  H.)  im

ah

Auf  den  östlichen  Rundfahrten  gelangten.  die
Aus=  und  Heimreise  zusammengenommen.
63  352  t  im  Werte  von  27  891  000  Mk.  zur  Beförderung.
auch  hier  wieder  ohne  Hinzurechnung  der  Edelmetalle
und  Kontanten.  Auf  die  Ausreise  entfielen  hiervon

u  Werte  von  18  667  000  Mk.,  darunter
deutscher  Herkunft  29  083  t  im  Werte  von
10  863  000  Mk.,  d.  h.  67,2  v.  H.  des  Gesamtgewichts
und  58.2  v.  H.  des  Gesamtwertes  der  auf  diesen
Fahrten  nach  dem  Auslande  beförderten  Güter.  Von
den  auf  der  Heimreise  verfrachteten  20  051  t  im
Werte  von  9  224  000  Mk.  waren  12  353t  im  Werte
von  6  292  000  Mk,  d.  h.  61,6  v.  H.  des  Gesamtgewichts
und  68.2  7  O.  des  Gesamtwertes,  für  Deutschland
bestimm

Der  tauf  die  westlichen  Rundlahrten  entfallende
Anteil  an  der  Gesamtbeförderung  betru  ohne
Edelmetalle  und  Kontanten  —  76  541  #  im  Werte  von
42  258  000  ul  Hiervon  wurden  auf  der  Ausreise
36  984  i  im  BWerte  von  17  396  000  Mk.  befördert,
darunter  deurscher  Lerkunft  28  024  t  im  Werte
von  13  155  000  Mk.,  d.  h.  75,8  v.  H.  des  Gesamtgewichts
  und  75.6  v.  *o  des  Gesamtwertes  der  auf
diesen  Fahrten  für  fremde  Häfen  verladenen  Güter.
Von  den  auf  der  SDr  e  ngenemmenen  39  557  t
im  Werte  von  24  862  000  Mk.  waren  15  308  t  im
Werte  von  11  177000  Mk.,  d.  h.  38.7  v.  H.  des  Gesamtgewichts
  und  45  v.  H.  des  Gesamtwertes.  für
Deutschland  bestimmt.

Auf  der  Zwischenlinie  wurden  (ohne  Edelmetalle

und  Kontanten)  im  gangen  55  026  t  im  Werte  von

610  000  befördert.  Hiervon  kamen  auf  die
Ausreise  32  593  t  im  Werte  von  18  445  000  Mk.
darunter  bewitscher  Herkunft  22  547t  im  Werte  von

5  000  Mkl.  d.  h.  69.2  v.  H.  des  Gesamtgewichts  und
en  v.  H.  2  Gesomtwertes  der  auf  dieser  Linie  nach
        <pb n="581" />
        W  503  20

ausländischen  Häfen  verschifften  Güter.  Von  den  auf
der  Heimreise  geladenen  22  438  t  im  Werte  von
11195  000  Mk.  waren  13  048  t  im  Werte  von
*  738  000  Mk.,  d.  h.  58.2  v.  H.  des  Gesamtgewichts  und
60,1  v.  H.  des  Gesamtwertes,  für  Deutschland  besimmt.


Der  Personalverkehr  gestaltete  sich  wie  folgt:

 

 

 

190602  —m
Zu-  Zu-Klasse

  sam-  Klasse  sammen
  me

 

 

 

 

 

n
1  I  T-  T/I

Östliche  Rundfahrt:
1655  1112  1018  3780|  1488  1040|  930|  3458
523  611/1465.  2599562  —  2542
2178  1728  2478)  68979|  2050  1547.2408%  6000
Westliche  Rundfahrt:

 

    
  
  
  
 

Ausreise
Heimreise

Zus.

 

Ausreise
Leimreise

Zus.

14  4%  420¼1|19.
205  2030  2130|  62182020  1942  2292  6254
Zwischenlinie:
Ausreise  802  884  W  2037|  398  4½  190  1029
Leimreise  610  748  266/]  1624  357  418  233/  1008
Zus.  I1412  1632  617  3661/  755,  859  423˙  2037
Alle  Linien:
Ausreise  18033  2708  2090,  733112465  2265  2073)  0803
Heimreise  2615.2677  3135,  8427/|2860  2083  8045  7488

Zus.  #5648/5385  5225.16258|  4825  434  511814291

 

 

 

bie  elsenbahn  von  Bloemfontein  nach  Hmberley.

Die  Gültigkeit  des  Abkommens  zwischen  der
Kapkolonie  und  dem  Eisenbahnkomitee  des  Interkolonialen
  Rates  für  den  Transvaal  und  die
Oranjeflußkolonie  über  den  Bau  einer  Eisenbahn
von  Bloemfontein  nach  Kimberley  vom  15.  Juni
1906  war  von  einer  schriftlichen  Erklärung  der
Natalregierung  abhängig  gemacht  worden,  daß  sie
ihrerseits  auf  die  ihr  aus  dem  sogenannten
Bethlehem-Kroonstad-Vertrage  zustehenden  Rechte
hinfichtlich  des  Uberseetransportes  verzichte.

Diese  Erklärung  ist  indes  nicht  abgegeben
worden.  Trotzdem  war  die  Bahn  inzwischen  von
Bloemfontein  bis  an  die  Grenze  der  Oranjeflußlolonie
  fertiggestellt  worden,  und  es  fehlten  bis
Kimberley  nur  noch  drei  Meilen.  Für  die  Kapkolonie
  war  dadurch  eine  sehr  bedenkliche  Sachlage
  entstanden,  deren  Beseitigung  durch  eine
Einigung  der  beteiligten  Behörden  jedoch  neuerdings
  gelungen  ist.

Die  leitenden  Gedanken  der  Bestimmungen
über  die  Frachtraten  find  folgende:

1.  Die  Durchfuhrfrachten  von  Durban  und
Delagoa  Bay  nach  Kimberley  dürfen  keinesfalls
niedriger  sein  als  diejenigen  von  Cast  London
nach  Kimberley.  2.  Durch  besondere  Bestimmungen

712  726  2014|  579|  784)  9631  2316

 

werden  die  Interessen  der  Produzenten  in  der
Kapkolonie  sichergestellt.  3.  Den  anderen  Kolonien
und  besonders  Natal  werden  günstige  Bedingungen
für  den  Transport  ihrer  Kohlen  nach  Kimberley
eingeräumt.

Man  scheint  allgemein  dies  Abkommen  sehr
günstig  zu  beurteilen,  da  es  allen  Interessen
gerecht  werde  und  von  einem  allgemein  südafrikanischen
  Gesichtspunkt  abgefaßt  sei.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats
in  Kapstadt.)

 

Drahtlose  Telegraphie  in  Australlen."“)

Captain  R.  Muirhead  Collins,  der  Londoner
Vertreter  des  Australischen  Commonwealth,  ist
von  seiner  Regierung  benachrichtigt  worden,  daß
sie  Angebote  für  die  Einrichtung  drahtloser
Telegraphie  bei  Kap  York,  auf  Thursday  Island,
Good's  Island,  in  Port  Moresby  und  Fremantle
einzufordern  beabsichtigt.  Die  näheren  Bedingungen
  sind  jedoch  noch  nicht  eingegangen.  (The
Board  of  Trade  Journal).

*)  Vergl.  Kol.-Bl.  1908,  S.  41.

 

Citeratur.

Deutsche  Reiter  in  Südwest.  Selbsterlebnisse
aus  den  Kämpfen  in  Deutsch-Südwestafrika.
Nach  persönlichen  Berichten  bearbeitet  von
Friedrich  Freiherr  v.  Dincklage-Campe,  Generalleutnant
  z.  D.  Mit  zahlreichen  Portraits
und  Illustrationen.  Berlin,  Leipzig,  Wien,
Stuttgart  1908.  Deutsches  Verlagshaus  Bong
&amp;amp;  Co.  Preis  Mk.  12,—  (erscheint  in  20  Lieferungen
  à  60  Pf.).

chon  nach  der  ersten  Probelieferung  kann
mit  Bestimmtheit  vorausgesagt  werden,  daß  sich
dieses  prächtige  Buch  einen  hervorragenden  Platz
unter  den  Erscheinungen  der  südwestafrikanischen

Kriegsliteratur  erobern  wird.  Wohl  haben  das

ausgezeichnete  Generalstabswerk  und  andere  verdienstvolle

  Schriften  den  Verlauf  unseres  ersten
großen  Kolonialkrieges  in  seinen  Hauptzügen  dargestellt
  und  die  ruhmvollen  Taten  unserer  Truppen
in  ihrer  Gesamtheit  geschildert.  Aber  die  Heimat
soll  auch  wissen,  was  der  einzelne  Mann  mit

Herz  und  Blut  dort  drunten  durchgekämpft  und

durchempfunden  hat.  So  fassen  die  „Reiter  in

Südwest“  die  Selbsterlebnisse  von  Offizieren  und

Mannschaften  in  Berichten  aus  ihrem  eigenen

Munde  zusammen,  die  aus  unmittelbarer  Anschauung

  und  in  frischer  Erinnerung  geschrieben

sind.  Wir  sehen  unsere  wackeren  Soldaten,  wie
sie  in  kleinen  Trupps  von  dem  verräterischen,
        <pb n="582" />
        gegen  Frauen  und  Männer  mit  gleicher  Grausamkeit
  wütenden  Feinde  überfallen  werden,  wir
stehen  mit  ihnen  im  offenen  Kampfe  zusammen,
wir  begleiten  sie  bei  der  Verfolgung  in  die
glühenden  Durststrecken  der  Kalahari,  bis  Mensch
und  Tier  zu  verschmachten  drohen.  Die  vorzüglichen
  Kunstbeilagen  und  Textillustrationen  werden
dem  Werke  eine  hohe  Volkstümlichkeit  im  Kreise
der  deutschen  Familie  sichern.

 

Friedrich  Schwager:  Priester  der  Gesellschaft  des
göttlichen  Wortes:  Die  katholische  Heiden- 



504  2

mission  der  Gegenwart.  II.  Die  Mission
im  afrikanischen  Weltteil.  Steyl  (Post
Kaldenkirchen)  1908.  Druck  und  Verlag  der
Missionsdruckerei.  Preis  Mk.  1,—.

 

Dr.  Hermann  Büchel:  Die  Finanzen  Japans.
Essen  1908.  Verlag  von  G.  D.  Beaedeker.
Preis  Mk.  6,.—.

 

Dr.  Ernst  Henrici:  Kolonialwirtschaftliche
Aufgaben  des  deutschen  Kaufmanns.
Leipzig  1908.  Max  Hesses  Verlag.  Preis  Mk.  1.

 

erkehrs-Nachrichten.

In  Itsawisis  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  24.  April  d.  Is.  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
ie  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Itsawisis  ist  die  gleiche  wie  für  Telegramme  nach

Die
Windhuk  und  den  übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.

Sie  beträgt  zur  Zeit  2  Mk.  75  Pf.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Mai  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  21.  Mai  18.  JuniFriedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  38  Tage
·  »Imponhq-en4lTage19.29.Mai16.Juni
1·v"««sn·«9·«"«s  BrindislgLMqi  »1mpiouhqie»882qgeto«s.s
(kaqLScht)(  Friedrich-Wilhelms-«
  hafen  41  Tage
2  beuffch-Skafrike.  37  14.  25.  Mai  Mombasa0  16—18  Tages  23.  Mai  10  S
Keche  #rdn.  Mrania  und  E  bano
........  .  23  .  »
von  WITH-III  Marseille  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  B.  5  5  10
re  S#ner  ..-  ...«.  -  .  .
bahn  und  —  usrisdin  17.  Mai  7.  Juni  Mombasa  15,  20  Tage  15.  Mai  5.  Juni  10  35
kns  Es  ie  Mombasa  20  Tage  .  ...
ungl.  Schisse)
1
b)  *  Tanga  (einschl.  Amani.  Neopel  25.  Mai  14.  Juni  Tanga  17—19  Tage  23.  Mai  12.  Juni  10
ws  .ist,Rbe.
N  s  ,I  Bricois  17.  Mai  Tanga  16  Tage  15.  Mai  10  S
Neapell  25.  Mai  verebalam  18,  21,  18  23.  Nai  108
G#usche  Scbtt.)
Marseille  #  10.  jedes  Monats  *mid  a  7  Tage,  oan  8.  jed.  Mts.  10
don  z#  imn
-  örderun
()  nach  Deursch.  Ostafrtea  Daressalam  durch  .
(ausschl  der  unter  a  und  "“  ⅜.  sdampfer  in  6  Sumd.)
aenannten  Vostorte)  Brindis  7.  Mai  Daressalam  18  Tage  15.  Mai  10  S
(engl.  "„
Brindisi  .  .  .  ...  Zanziger  2  22  Tage  .  ...
Daressalam  weiter

 

(engl.  Schifse)  D.

 

 

mut  nächster  Gelegenheit
        <pb n="583" />
        505  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  k%  Dauer  Berlin  spätestens.
schiffungshafen  am.  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
3.  Deutsch-Südwestafriha.]  Hamburg  20.  Mai  2.  10.  Juni  Swakopmund  25  Tage  18.  Mai  2.  u  5.2
1.  Jun
Lalsnmundsawe  Antwerpen  25.  Mai  Swakopmund  20  Tage  24.  Mai  5.  2
G  „Grootfontein,  Groß.  OeFuusche  Schiffe)
Witvley,  Harié,  Hohéwarte,
Jakalswater,  Kalkseld,  Ka-  Boulogne  26.  Mai  Swakopmund  19  Tage.  Mai  1.0
EE————————  Schiffe  )
Hale  Dafise.  DNau·
dind  d  d  Southampton,  30.  Mai  Swakopmund  21  Tage  29  Mai  11.16
u3  Southampton  16.  23.  Mai  6.  Juni  Swakopmund  23,  30,  1512  22.  Nai  5.  Juni
1s  Waldau,  ——  Tage
helmstal,  Windhuk  aamburg  Swakopmund  25  Tage:
Southampton  jeden  Sonnabend  euderigbuch  20,  20,  27,jeden  Freitag  11.16
2  ,  age
autwerben  25.  Mai  Lüderitzbucht  21  Tage24.  Mai  8.38
b)  bach  2  #udenl#nat  rm  (beutsche  Schiffe)
nien  e.  Hersea  Gibeon,  .  i  üderi  5.  i  1.
Behrae  o  Baulo  ne  26.  Mai  Lüderitzbucht  20  Tage  25.  Mai  1.0
manshoop,  Kuibis,  Malta-  (beurs
-*i  #Hamburg  2.  Juni  Lüderitzbucht  31,  34  Tage  1  Juni  712
Hamburg.  20.  Mai  Lüderitzbucht  26  Tage  9.  Mai  5.25
a
5  „„  Ramdansdrihe.  Worm.Southamyton  23.  Mai  6.  Juni  Capitadt  17  Tage  22.  Mai  5.  Juni  11.16
—  %  bampton,  —
karten  zasd  Zeitungeng.  Landwege  über  Steinkopf
en.  Geschäftspa-  1
*8  garenproben  wie
e  u  leuen  |
1.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  JVittoria  19,  24-25  Tage
—  Duala  19,  24—25  Tage  ¾4  ses.  Mie-  550
Hano,  gru  *"ß  Kribi  20  u.  20—80  Tage  led.  Rts.
naberi  Campo,  .  .
Ebolwoa,Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
aunde,  82e.  qeufler  "  Duela  18  P096
Schiffe  i
Vi  .  27*  Liverpool  30.  Mai  Viktoria-  *-  4#6  28.  Mai  1015
Duala  26  Tage
Liverpool  16.  Mai  Duala  23  Tage  11.  Mai  1045
b  Hamburg  3  ige  Monats  sRio  del  Rey  82  —85  Tages  24.  jed.  Mts.  712
nach  Rio  del  Rey  Liverpool  Mai  27.  Junis  Nio  del  Rey  23  Tage  #28.  Mai  25.  Juni  1015
c)  nach  dem  ——*  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage  jeden  Donnerstag  1045
(Garna,  Kufsert  von  dort  weiter  Über
Lokodla-hyola
nach  Osftdinaoa  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  1  jeden  Donnerstag  10.#
von  dort  weiter  über  5  um
(am  Croßflu)  bis  Offidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molindu  Antwerpen  21.  Mai  11.  Juni  Matadi  19—20  Tage  20.  Mai  40.  Juni  1.0
von  da  weiter  ne
Bordeaur  25.  jedes  Monats  Han  19  utersehemn  2r  23.  jed.  Mts.  104#
.  dem  *l/ivPoT§8  Ssanga  und
Dlah  bis  Molundu
—..  ——

 

 

 

 

di  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
ie  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="584" />
        506  2C

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Ein-  "
schiffungshafen  am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am

 

5.  den  Karolinen,  palan-Jnseln,
  Marianen.

l
Neapel  22.
(eutsche  Schiffe)

l

Neapel  ·
(engl.  Schiffe)

geleitet;  von  Yokohama  weiter

Palau  37,  84  Tage
Jap  39,  81  Tage
!  Saipan  44,  77  Tage
Ponape  51,  67  Tage
Ponape  5  Tage
Saipan  64  Tage
Jap  68  Tage
Palau  71  Tage

20.  Juni  3.  Juli  100

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

Neapel  #.  21.  Mai  4.  Juni  Tsingtau  33—96  Tage.  Mai  2.  Juni  10.6
Gheunichn  *
Brin  jeden  Sonnta  Tsingtau  381—36  Tage  jeden  Freitag  108
acr  Es  ¾rl  sing  ge  Freitag  1025
6.  NMiantschon.  Marseille  21.  Mai  Tsingtau  31—36  Tage2.  Mai  10.0.
(kranz.  Schiffe)
Liverpool  29.  Mai  Tsingtau  31  Tage  28.  Mai  8.38
Marseille  15.  Mai  Tsingtau  36—38  Tage  13.  Mai  10.0.
(engl.  Schtsfe)
Brindisi  17.  Mai  Jaluit  etwa  52  Tage
n  yn  15.  Mai  20.
7.  22  J  luit  57,  59  5.  Mai  uni
7.  Marshol  Insel#n.  “ilhL  Lano  Juni  Joluit  57,  50  Tage  3.  Juli  10.
5.  Juli  Jaluit  46  Tage

Neap
(engl.  weln  1

 

S.  Samoa.

6

Apia  29—32  Tage

22.  Mai  10.  Juni  11.16

 

9.  Togo.

Queenstown  24.  Mai  21.  Juni
i
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.
Hamburg  10.  jedes  Monats
Notterdam)  7.  20.  jed.  Monats
(deursche  Schiste
Boulogne  f.  8  11.  jedes  Monats
(deunsche  Schiffe
WMarseille  12.  jedes  Monats
Bordeaux  25.  jedes  Monats
Liverpool  jeden  Sonnabend

 

Lome  26,  25—27,

21  Tage

Lome  17  Tage

Lome  20,  21—23  Tage

Lome  16  Tage

Cotonon  18  Tage

on  da  ab  Landverbindung

ar  18  Tage
ab  Landverbindung

nek  15  Tage

von  dom  weiter  auf  dem

Landwege  in  4—5  Tagen

 

15.  24.  u.  lehten  jedes
onats  712

9.  jed.  Mts.  8.56

6.  19.  jed.  Mts.  94

10.  jed.  Mts.  1.0
10.  jed.  Mts.  100.
23.  jed.  Mts.  104

Donnerstag  91
        <pb n="585" />
        G  507  20

—  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vo  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig.
n  hafen  I  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch  ·  Neuguinea·  Neapel.  2.  Wai  --Dam  marshan.  Insein  sVarse  le  ¶¶  R  duni  ad  17  A
rindisi.  ..  238.  Juni
d  Neapel.  29.  Mai  117.Juni  u
eutsch-  Ostafrika..  Zrindisi  .  ..  31.  Mai  "
——..—..—-5  bemoel  *  *  Wei.  Juni
·"  Macseiae».1428Mc-i
VCIUOEIDWOIWIC  »  Liverpool..10.Maiübek
l  gntabewca·  -  30“.  Maia  Vancouver.
nördl.Teil  d.  Schuggeb.))  Lamburg  16".  Mai  6°.  Juni„niautschnn  ..  Plymouth,  uber  S  ce
/Soutbampton,  17.  31.  Mai  duni  L  I  "«"W""’
sudl.  Teil  des  Schutzgeb.  —  1#.  Mai  *  r*  oder  5  18  *s  ai
Antwerpen  ·  —  Sibir.  Eisen.  #ied.  —im-  u.
amburg  177.  jedes  Monats  —  bahn.—  54  Sommahe  end
Namenn  Seenon  g80.  seoes  Monats  rindi  Sion.  nar
Vlymouth  Samon..  .Neape  (üb.  Auckland)  12.Mai
den  Karolizen  Queenstown  “  S.  Francisco30.  Mai
„  uton  .  Bm  oder  Togo  Lamburg.#217.20.jed.  Mts
palan  Insels  rindin  uni  ogo  Southampton  30-.  jed.  Mis.

"*  Jäntgtensinge  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  binter  dem  Orte  die  Absahrt  des  Schiffes.)

—  18/4.  Daressalam.

S.  M.  S.  „Arcona“
S.  M.  S.  „Bremen“  31/3.  Port  au  Prince  13/4.  —  18/4
S.  M.  S.  „Bussard“  1/4.  Daressalam.  2/5.  —  Durban.
S.  M.  S.  „Condor“  10/3.  Sydney.
S.  M.  S.  „Fürst  Bismarck
S.  M.  S.  „Iltis"  31//3.  Tsingtau.
S.  M.  S.  „Jaguar“
S.  M.  S.  „Leipzig“.  6/4.  Yokohama  25/4.
S.  M.  S.  „Luchs“  27/3.  Shanghai
S.  M.  S.  „Niobe“
S.  M.  S.  „Panther“  27/3.  Kapstadt.
S.  M.  S.  „Planet“  13/4.  Sydney.
S.  M.  S.  „Seeadler“  14/4.  Mozambique  15/4.
S.  M.  S.  „Sperber“
bucht  4/5.
§.  M.  S.  „Tiger“

für  die  Besatzung

Liuziang  Cangts)  12/4.  —  13/4.  Nganking  15/4
21/4.  —  21/4.  Tschingkiang  28/4.  —  29/4.  Shanghai.

Ablösungstransporte:
Fohrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Roon“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  dem  Ablösungstransport

S.  M.  S.  „Condor“

6/4.  Yokohama  25/4.  —  27/4.  Izsutusßima  30/4.  —  4/5.  Tsingtau.
New  Port  News.
*  6/4.  Yokohama  25/4.  —  27/4.  Itsukushima  30/4.  —  4/5.  Tsingtau.

9/4.  Canton  21/4.  —  22/4.  Macao  24/4.  —  30/4.  Tsingtau.
—  27/4.  Itsukushima  30/4.  —  4/5.  Thingtau.

6/4.  Yokohama  254  —  27/4.  Itsukushima  30/4.  —  4/5.  Tsingtau.

10/4.  Mossamedes  12/4.  —  15/4.  Swakopmund  18/4.  —  18/4.  Lüderit-—
  6/5.  Swakopmund  10/5.  —  Lüderitöucht
—  16/4.  Nanking

bäw.  mit  dem  abgelösten  Besatzungsteil.

Transportführer:  Ausreise:  Kapitänleutnant  Zirzow;  Heimreise:  Kapitänleutnant  Schütte.
Melbourne  8/4.  —  9/4.  Sydney  18/4.  —  20/4.  Melbourne  21/4.  —  23/4.  Adelaide  24/4.

—  28/4.  Fremantle  28/4.

—  Colombo.
        <pb n="586" />
        GW  508  20

 

 

 

 

 

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer
Postdampf  von  nach  bis  12.  Mai  1008.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  7.  Mai  in  Kapstadt.
„Alexandra  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  9.  Mai  ab  Gabun.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  3.  Mai  in  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Kilwa  am  24.  April  aob  Zanzibar.
„Carl  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  24.  April  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  11.  Mai  ab  Swakopmund.
„Eduard  Woermaonn“  Lüderitzbbucht  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eleonore  Woeem  Hamburg  Duala  in  11.  Mai  ab  Boulogne.
„Erna  Woe  Hamburg  Lüderitzbucht  am  27.  April  in  Swakopmund.
„Frieda  WVeergionn  Kotonou  Hamburg  am  23.  April  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  5.  Mai  ab  Mozambique.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  10.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  7.  Mai  Dover  passiert.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  2.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woerwann“  Burutu  Hamburg  am  2.  Mai  in  Hamburg.
„Kurt  Woermann“  Hamburg  .  Assinie  am  25.  April  in  Grand  Bassam.
„Lili  Woermonn“  Hamburg  ·-  Calabar  am  6.  Mai  Dover  passiert.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  8.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Accra  Hamburg  am  9.  Mai  in  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  10.  Mai  in  Victoria.
„Marie  Woermann“  Assinie  Homburg  am  7.  Mai  ab  Las  Palmas.
Bartt  Woermann“  Hamburg  otonou  am  29.  April  in  Lome
Max  Bro  .  Hamburg  Kilwa  am  2.  Mai  ab  Cardiff.
„Otto  Meslmang-  Rio  Nunez  Hamburg  am  7.  Mai  in  Hamburg.
„Paul  Woermann“.  mbur  Accra  am  1.  Mai  in  Accra.
„Thekla  Bohlen“  tonou  Hamburg  am  7.  Mai  in  Hamburg.
„Khalif“  a#derhuc  Hamburg  am  11.  Mai  ab  Las  Palma
„Khedive“.  mbur  Lüderi#zbucht  am  11.  Mai  Las  Palmnn  —
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.
„Duala“.  Nio  Nunez  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
»  «.  Burutu  .  urg  m  9.  Mai  ab  Lagos.
„Kamerun“  Gabun  Hamburg  am  11.  Mai  ab  Teneriffe
ke  Kotonou  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
avi“  Lüderitzbucht  #  Hamburg  am  10.  Maoi  ab  Swakopmund.
W  mburg  "1  Mossamedes  am  18.  April  in  Loanda.
Hamburg  Hamburg  am  9.  Mai  in  Antwerpen.
.Wönhur=  Durban  Ü  Mofssamedes  am  10.  Mai  in  Hamburg.
Hamburg-  Bremer  Afrika--Linie.
„Friderun“  Assinie  Homburg  am  23.  April  in  Hamburg.
„Henner“  Hamburg  Nio  Nunez.  am  10.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Immo“  Hamburg  Accra  am  8.  Mai  ab  Notterdam.
„Ingbert“.  Mossamedes  Hamburg  am  8.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Ingo"  Calabar  Hamburg.  am  8.  Mai  ab  Lagos.
„Ingraban“  Luderitzbucht  Hamburg  am  1.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Irmfried“  Hamburg  z  Mossamedes  am  6.  Mai  ab  zuse
„Joo  Hamburg  »  Rio  Nunez  am  4.  Mai  in  Con
„Walburg“  Mossamedes  1  Hamburg  am  9.  April  ab  an  es.
|
        <pb n="587" />
        mitgeteilt  durch  von  der

6  509  20
Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

HBendt'sches  KRolonialhontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.ö4.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Lllephon  Amt  le  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.  12.  Mai  1908
Grün-  .  :  vor  letzte  l
angs-  Kapital  6.  |  Pite  Nachfrage  Angebot
lahr  Nark  jahr  dende  dende  5%  5½%
l  i  l
1906  1250  000  1.  10.  —  10  #frikanische  Kompagnie  d.G.  100  105
1906  2000  000  1.  1.  —  4  Borneo-Kautschuk-Comp  AG.  —  80
1905  1  200  000  1.  4.  0  0  LCentralafrikanische  Bergnerksgeselschaft  —  95
1905  600  O00  1U.  144  5  Eentralefrikanische  zrenesel  .  —  105
1890  1  500  000  1.  1180  22  Ehina  Eepoert  ze  bank-Compagnie  260  —
1891  26000wsl.10.  7  7  Chocola  P  eoseah  88  98
1906  220  000  1.  1.  18  20  Debundscha-Pflanzu  —  150
1900  418  000/1.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-  ecllcha  ft  —  108
1878  2760000  1.  1.12  20  Deutsche  *——  und  on  Eesellschali
«  !  der  Südsee-Inse  172  178
1885ä  2000  Ooo  1l.  4  20  Deutsche  E  Persel  sese  lsch.  für  gZudwesr  Aftita  190  195
1907  2  500  000  1.  1.—  DODeutsche  Kautschuk-Aktiengese  lcha  ft.  —  55
19002  L1  000  Ooo  1.  1.  0  K  Oeutsche  SmmoaGeselsch  ft.  —  75
1902  1,000000  I8  1.  5.  1  2  Deutsche  Togogesellschaft  —  80
1885.  3721  000  1.  1.  8½  5  Deutic-OstafrslansscheGeseulchaft  2  100  102
8000000  5  5  ugs-Anteile  101  103
1886  400  000  1.  1.  0  0  rré  inepenieusceh  1.  —  12zsfr.
—  —  Aktien  —  5
1903  !  11  405  000  1.  1.  3½8  ½  eussch-Odoinaniche  rl  Schuldoerschrei-«-
  «  «bung(vomRe1chsicht)  90  91
18697  2250  000  1.  1.,.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  ehet  en  —  100
19899  4000  000  1.  11  0  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  .—  M  20.—
360  000  0  40  do  do  ...  Lic  B.  —  M  10.—
1898  1  000  O0001.  1..  5%  Gesellchaft  Südlamerun.  .  it.  A.  —  105.
000  Ooo  08  10  do  Lit.  B.  —  10
1889  2000  0O00  1.  10.  0  #  Cundonala  Plantagen-Gesellscha  *  .  —  25
1897  11638000  1.  1.  0  Hanseatische  Lelensatianegefelchaft  —  40
1889  3000000  1.  10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  .  —  80
1887]  1200000  11.  1.1  15  20  Folutre  Scheuislem  henesboe  Aktien  10  135
1  1  do  Genußscheiien  NM  1200,—AM  1275.—
1898  604  000  1.  7.]  o  Kaffee-Plantage  Sakarre  Stamm-Aktien  —  15
447  000  l  do  do  semiorsugsr  Ittien  —  40
1904  1000  000  1.  1..  —  4  B  ks-Aktiengesellschaft  —  36
1906  8  000  000  1.  1.;  —  4  z  .  .I-—  75
1908  1,000  Ooo  1.  1.)  —  0  tsch  zung  Menm  1  G.  .  —  35
1899  T  1  100  000  41.  7.0  *  Lnchuh  peceesca  J0  75
1885  k%  6  000  000  1.  4.,  0  0  Leu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  93  —
J  ;0  0  Stamm-Anteile  —  88
1906  1  200  000  #1.  1.)  —  —  „Ostafrita-Kompagn  «—  85
1804  21000  000  1.  1.  8  8  Otstafrikanische  iru  Iniel
.  woni  Deutschen  d
„  garantier  *#1  .,  103
1900  )  20  000  Ooo  1.  4.  0  0  gecner.  und  Eiserbahngeiellchoft  .114  18
1902  S  12b  000  1.  1.  80  40  Paeific  Phosphate  .  Hsssh  Hemi-189712000
  1.  10.  5  6  Hlemihenerstsch  once  peio  n.  86
1895,  1500  0001.  1.  0  Rbeinische  asern  esoiaen.  35
1908  800  000  1.  1.1  0  0  [Sofarm  anbba-Geser-  schaft  —  75
1905  20000  Obo  1.  11  4  Samoga-Kautschuk-Compa  nie  .—  85
1697  500  000|  1.  14  Sigie  t=  *  .  70  80
1000  K  500  000  1.  7.  0  0  S0%  2  h  8Hü  H#  d
1892  K  2  O00  Ooo  1.  7.  0  0  Sa  afen  124  ab  15  sb
18989  2*  100  1.  4.  0  Usambara  k4aneen  Crrbitast  Stamm-Anteile  25  zsfr.  30  zefr.
»  200  0  03  lnteiles4özöfn6onft
1897·»1  500  000  1.  1.  1  0  0  Westafrikanische  Pen  Bibundi
.„  s  «  m-Anteile  83  —
600  000  0  6  kirel  —  105
1897  1  4500  000  1.  1.  0  0  Vestafrilaniscce  Victo
1  6  zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  50
1  o  Vorz.-Aktien  —  105
1895  1  800  O00  1.  1.  0  0  Behdelore  v  Handels-  und  sientencifscheß  o
—

 

 

 

zu  jeder  urt  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Vanthaus  stets  gern  bereit.
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        Anzeigen.

hFZInserate  sind  an  die  Geschäftsstene  des  Deunchen  Kolontalblattes“,  Berlin  S8W  68,  Kochstrabe  66—71,  wanzufenden.  22  1

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abteilung
  B  ist  heute  unter  Nr.  18  die
Deutsche  Loloniallzesellschaft
für  Südwestafrika,

Sitz  Berlin
Zweigniederlassung  i  umeb,
eingetragen  worden.
fta  Gegenstand  des  Unternehmens
ist  käufliche  Ubernahme  der  von
Herrn  üderitz  in  Süweste
afrika  erworbenen,  unter  dem  S
des  Deutschen  Reichs  stehenden  La#s
dereien  und  oeh  die  Erweiterung
dieser  durch  andere  Erwerbungen;  die

Erforschung  der  Grundbesitzungen,
Bergwerksberechtigungen  durch  5

ihre
Vorbereitung  für  industrielle  und  Handelsunternehmungen
  der  eigene  Betrieb
landwirtschaftlicher  und  kaufmännischer
Unternehmungen  aller  Art  auf  diesen
Besitzungen  oder  die  Uberlassung  des
Betriebs  an  andere  unter  eigener  Beteiligung
  durch  libernahme  von  Aktien,
Geschäftsanteilen  oder  auf  sonstige
Weise;  der  Erwerb  von  Privateigentum;
die  Ausübung  staatlicher  Hoheitsrechte,
soweit  wie  sie  der  Gesellschaft  für  ihre
Gebiete  übertragen  werden.

Der  Vorstand  besteht  aus  den  Herren
Nittmeister  a.  Ferdinand  Bugge
in  Steglitz  und  dem  Fausmanm  Henry
Fowler  in  Berlin.  Gesamtprokura  ist
den  Herren  Landmesser  Richard  Schettler,
  Kaufmann  Eugen  Mannsfeld,
Kaufmann  Karl  Hagemeister  und
dem  Kaufmann  Ouo  Meyer,  sämtlich
in  „Swakopmund,  erteilt  worden.

Die  Gesellschaft  ist  eine  juristische
Person  auf  tun  des  Allerhöchsten
Erlasses  vom  13.  A  1885.

Schriftliche  kusherne  des  Vorstandes
  sind  für  die  Gesellschaft  verbindlich,
  wenn  sie  mit  der  Firma  der
Gesellschaft  versehen  und

a)  wenn  der  Vorstand  aus  einer

Person  besteht,  von  dieser,

wenn  der  Vorstand  aus  zwei  oder

mehreren  Personen  besteht,  von

zwei  Vorstandsmitgliedern  oder
von  einem  Vorstandsmitgliede  und
einem  Prokuristen  unterzeichnet

sind.  (1#%
Von  den  Prokuristen  sind  je  zwei
zur  Vertretung  der  Gesellschaft  und  zur
gültigen  Firmenzeichnung  berechtigt.

Windhuk,  den  28.  März  1908.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Harwelsregister  A
ist  bei  der  Firma  Fritz  Nieth  in
Windhuk  heute  kiegeegn  worden:

Die  Prokura  des  Kaufmanns  Frisz
Lartmann  ist  erloschen.  192
indhuk,  den  5.  April  1908.

**7  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

 

 

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        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Juni  1908.  Uummer  11.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindestens
einmal  vierteljährlich  erscheinenden:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.,  herausgegeben  von  Dr.  Freiberr
v.  Danckelman.  Der  vierteljährliche  Abonnementspreis  für  das  Kolonialblatt  mit  den  Beiheften  beträgt  beim  Bezuge  durch  die
Post  und  die  Buchhandlungen  M.  3,—,  direkt  unter  Streifband  durch  die  Verwagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deutschland  einschl.
der  deutschen  Schutzgebiete  und  Osterreich-Ungarns,  b)  M.  5,—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfragen
sind  an  die  Köriiglähe  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW8,  Kochstraße  68—71,  zu  richten.

 

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchste  Ordre,  betr.  die  Hauptleute  der  Schutztruppen  S.  511.  —  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Regelung  des  Trägerwesens.  Vom  4.  März  1908  S.  512.  —  Bekanntmachung
des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Bestellungen  der  Kaiserlichen  Reparaturwerkstätte  in  Duala.  Vom  31.  März  1908
S.  513.  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  den  Gouvernementsrat.  Vom  4.  April  1908
S.  513.  —  Abänderung  der  Satzungen  der  Neu-Guinea-Kompagnie  S.  514.  —  Konzessionsentziehung  S.  514.  —
Personalien  S.  514.  —  Patriotische  Gaben  S.  520.  —  Spenden  für  Errichtung  eines  Denkmals  zu  Ehren  der
Gefallenen  von  Südwestafrika  (4.  Liste)  S.  520.  »

Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  Eine  Erkundungs-Expedition  zwischen  Wuri  und  Sanaga  (mit  einer  Kartenskizze)
  S.  521.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  Oktober,  November
und  Dezember  1907  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  531.

Togo:  Aufhebung  der  Pestquarantäne  gegen  die  Goldküste  S.  532.

Deutsch-Ostafrika:  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
in  den  Monaten  Oktober,  November,  Dezember  1907  und  Januar  1908  S.  533.

Deutsch-Südwestafrika:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im
Monat  Dezember  1907  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  535.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Die  Bedeutung  der  deutschen  Schutzgebiete  als  Gerbmaterialproduzenten

  S.  535.  —  Der  Arbeitsmarkt  in  den  deutschen  Kolonien  S.  543.  —  Die  Tätigkeit  der  „Association  Cotonnière
  Coloniale  S.  545.  .
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Kautschukausfuhr  aus  Jquitos  1907  S.  547.  —
Anpflanzung  von  Kautschukbäumen  in  der  australischen  Kolonie  Papua  S.  547.  —  Balataausfuhr  aus  Südamerika
1902  bis  1907  S.  548.  —  Neue  Konzession  für  Kautschukgewinnung  in  Nicaragua  S.  548.  —  Die  Baumwollindustrie
in  Bombay  S.  549.  —  Die  Baumwollindustrie  Griechenlands  S.  549.  —  Baumwollspinnerei  und  Baumwollbedarf  in
Mexiko  S.  550.  —  Kaffeekultur  in  Mittelamerika  S.  550.  —  Vanilleanbau  auf  Reunion  im  Jahre  1907  S.  552.  —
Parfümerien-Gewinnung  und  -Handel  auf  Reunion  S.  552.  —  Goldproduktion  Westaustraliens  im  Jahre  1907  S.  552.
—  Goldausbeute  des  Transvaal  im  Jahre  1907  S.  552.  —  Mineraliengewinnung  Queenslands  im  Jahre  1907
S.  553.  —  Barytvorkommen  in  Georgia  S.  553.  —  Zinnproduktion  in  Bolivien  1907  S.  553.  —  Diamantenproduktion
  und  Geschäftslage  der  De  Beers-Gesellschaft  in  Kimberley  im  Jahre  1906/07  S.  554.  —  Guanolager  auf
den  Ashmore-Inseln  S.  556.  —  Ausfuhr  aus  Java  im  Jahre  1907  S.  557.  —  Außenhandel  des  australischen  Bundes
im  Jahre  1907  S.  557.  —  Aufzucht  von  Schwarzfüchsen  auf  der  Prinz  Eduard-Insel  S.  558.  —  Die  Schafzucht  in
der  Kapkolonie  S.  558.

Verschiedene  Mitteilungen:  Die  Eisenbahn  von  Quelimane  (Mozambique)  S.  559.  —  Drahtlose  Telegraphie
in  Australien  S.  559.  —  Regelung  der  Währungsverhältnisse  in  Zanzibar  S.  559.  —  Ausbau  des  Kilindinihafens  in
Britisch-Ostafrika  S.  560.  —  Literatur-Verzeichnis  S.  561.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  561.  —  Schiffsbewegungen
  S.  564.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  566.  —  Anzeigen.

Amtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

 

Allerhöchste  Ordre,  betr.  die  Hauptleute  der  Öchutztruppen.

uf  Ihren  Bericht  vom  20.  März  dieses  Jahres  bestimme  Ich:  In  Berücksichtigung  der
eigenartigen  Verhältnisse  in  den  Schutzgebieten,  die  bei  den  älteren  Offizieren  Meiner  Schutztruppen
außer  der  militärischen  Tätigkeit  vielfach  noch  eine  anderweitige  Verwendung  bedingen,  will  ich  in
Zukunft  von  einer  Ernennung  der  Hauptleute  Meiner  Schutztruppen  zu  Kompagniechefs  absehen;
auch  werde  Ich  in  Zukunft  die  Beförderung  zu  überzähligen  Hauptleuten  auf  besondere  Ausnahmefälle
  beschränken.

Die  zur  Zeit  zu  Kompagniechefs  oder  überzähligen  Hauptleuten  ernannten  Offiziere  haben
fortan  lediglich  den  Titel  „Sauptmann“  zu  führen.

Wiesbaden,  den  18.  Mai  1908.  .
gez.Will)elMl.R.

An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).
        <pb n="590" />
        W  512  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Ramerun,  betr.  Regelung  des  Trägerwesens.
Vom  4  März  1908.

Auf  Grund  des  §  15  Absatz  2  und  3  des  Schutzgebietsgesetzes  sowie  des  §  5  der  Verfügung
des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht
  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September  1903
wird  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Als  Träger  dürfen  nur  ausgewachsene,  arbeitsfähige  und  gesunde  Leute  angenommen
  werden.

Auf  einen  Träger  dürfen  als  Höchstgewicht  nicht  mehr  als  dreißig  Kilogramm  entfallen.
Außerdem  können  jedem  Träger  noch  bis  zu  fünf  Kilogramm  an  Naturalverpflegung  oder  an  Tauschwaren
  zum  Ankauf  von  Verpflegung  mitgegeben  werden.

Auf  je  zehn  Träger  ist  ein  Ersatzträger  mitzunehmen.  Auf  die  Ersatzträger  können  die
Vormänner  in  Anrechnung  kommen.  «

8  2.  Bei  Absendung  einer  Karawane  (Gruppe  von  zwei  oder  mehr  Trägern)  ist  für  diese

von  dem  Arbeitgeber  oder  seinem  Bevollmächtigten  ein  Führer  ausdrücklich  zu  bestimmen.
Bei  Absendung  einzelner  Träger  ist  diesen,  bei  Absendung  von  Karawanen  deren  Führer
ohne  Rücksicht  darauf,  ob  die  Träger  bereits  Lasten  empfangen  haben  oder  nicht,  von  dem  Arbeit—
geber  oder  seinem  Bevollmächtigten  ein  datierter  und  unterschriebener  Ausweis  zu  behändigen.  Aus
diesem  muß  folgendes  hervorgehen:

a)  Name  des  Arbeitgebers,

b)  Name  des  Karawanenführers,  bzw.  des  Einzelträgers,  Anzahl  der  Träger  sowie  deren

Stammeszugehörigkeit,

Jc)  Anzahl  der  Lasten,

d)  Tag  des  Abmarsches,

e)  Bestimmungsort,

1)  die  auf  dem  Wege  zu  passierenden  Stationen,

g)  Anzahl  der  Verpflegungstage.

Zuverlässigen  Führern  kann  auf  ihren  Antrag  widerruflich  eine  amtliche  Bescheinigung  als
Karawanenführer  erteilt  werden.

§  3.  Die  Karawanenführer  haben  den  Ausweis  (§  2)  auch  ohne  Aufforderung  beim
Passieren  der  Dienststellen  vorzuzeigen.  Diese  haben,  soweit  möglich,  die  Kenntnisnahme  zu  bescheinigen.


§  4.  Die  Karawanen  haben  sich  auf  den  Stationen  und  Posten  möglichst  geschlossen
zu  melden.

§  5.  Absender  und  Leiter  von  Trägerkarawanen  haben  diese  den  Verhältnissen  entsprechend
entweder  mit  Geld  oder  mit  Naturalien  oder  mit  Tauschwaren  hinreichend  zu  versehen.  Für  einzelne
  Bezirke  kann  ein  bestimmter  Verpflegungssatz  nach  Anhörung  der  lokalen  Verwaltungsbehörde
durch  den  Gouverneur  festgesetzt  werden.  Ebenso  kann  bestimmt  werden,  daß  für  einzelne  Teile  des
Schutzgebiets  Naturalverpflegung  mitzuführen  ist.

§  6.  Die  Ortschaften  in  der  Nähe  der  Karawanenstraßen  haben  den  Karawanen  Verpflegung
  nach  dem  behöäördlich  festgesetzten  Verpflegungssatz  oder  den  ortsüblichen  Preisen  zu  liefern.
Falls  sie  dazu  nicht  imstande  sind,  haben  sie  sich  einen  Ausweis  hierüber  von  der  Verwaltungsbehörde
  ihres  Bezirkes  zu  verschaffen.  Dieser  Ausweis  ist  auf  eine  bestimmte  Frist  auszustellen.
Behörden,  welche  derartige  Ausweise  ausstellen,  haben  sobald  als  möglich  den  Firmen  Mitteilung
davon  zu  machen.

8  7.  In  Orten,  in  denen  Rasthäuser  bestehen,  dürfen  einzelne  Träger  wie  Karawanen
nicht  in  den  Ortschaften  übernachten.  In  den  übrigen  Orten  ist  den  Karawanen  durch  die  Häuptlinge
  Unterkunft,  soweit  möglich,  zu  gewähren.  Hierfür  sind  für  den  Träger  und  die  Nacht  5  Pfennige
an  den  Häuptling  zu  entrichten.

§  8.  Die  Karawanenführer  sind  dafür  verantwortlich,  daß  Ausschreitungen  ihrer  Leute,
insbesondere  Verunreinigung  der  zur  Verfügung  gestellten  Hütten  usw.,  unterbleiben.

§  9.  Sind  bei  einer  Karawane  wiederholt  Ausschreitungen  vorgekommen,  so  kann  durch
Anordnung  des  Gouverneurs  bestimmt  werden,  daß  der  Führer  dieser  Karawane  nicht  mehr  als
Karawanenführer  verwendet  werden  darf.  Diese  Verfügung  ist  bekannt  zu  machen.

§*  10.  Den  Trägern  ist  verboten,  zur  Erreichung  des  Bestimmungsortes  sowie  der  auf
dem  Wege  zu  passierenden  Dienststellen  eine  längere  Zeit  zu  verwenden,  als  von  dem  Gouvernement
festgesetzt  und  bekannt  gegeben  ist.

Bei  solchen  Strecken,  für  die  eine  Festsetzung  noch  nicht  erfolgt  ist,  sind  als  Durchschnitt
        <pb n="591" />
        G  513  20

des  Tagesmarsches  drei,  höchstens  vier  Marschstunden  zu  rechnen;  hierbei  darf  auf  je  fünf  Marschtage
ein  Ruhetag  angerechnet  werden.

Bei  Karawanen  ist  der  Führer  für  die  Einhaltung  dieser  Fristen  verantw  ortlich.

Die  Vorschriften  dieses  Paragraphen  finden  auf  von  Weißen  geführte  Karawanen  keine
Anwendung.

§  11.  Der  Karawanenführer  ist  verpflichtet,  etwaige  Erkrankungen  und  Todesfälle  an
einer  im  Schutzgebiet  seuchenartig  auftretenden  Krankheit  (z.  B.  Pocken)  unter  seinen  Leuten  mit
möglichster  Beschleunigung  der  am  nächsten  erreichbaren  Dienststelle  mitzuteilen.

§  12.  Der  Arbeitgeber  ist  verpflichtet,  dem  Führer  der  Karawane  die  Bestimmungen
dieser  Verordnung  bekannt  zu  geben.

§  13.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  werden,  sofern  nicht
nach  den  allgemeinen  Strafgesetzen  eine  schärfere  Strafe  verwirkt  ist,  an  Nichteingeborenen  mit
Geldstrafe  bis  zu  einhundertfünfzig  Mark,  im  Wiederholungsfalle  bis  zu  eintausend  Mark,  im  Nichtbeitreibungsfalle
  mit  Haft  oder  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten,  an  Eingeborenen  nach  den  Bestimmungen
  der  Verfügung  des  Reichkanzlers  vom  22.  April  1896  (Deutsches  Kolonialblatt  1896
Seite  249  bestraft.

§  14.  Vorstehende  Verordnung  tritt  am  1.  April  1908  in  Kraft.

Buea,  den  4.  März  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

 

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Ramerun,  betr.  Bestellungen  der  Raiserlichen
Reparaturwerkstätte  in  Duala.

Vom  31.  März  1908.
Die  Reparaturwerkstätte  in  Duala  ist  ermächtigt  worden:

1.  Leistungen  und  Lieferungen  für  das  Gouvernement  zur  allgemeinen  oder  zur  engeren
Bewerbung  bis  zum  überschläglichen  Löchstbetrag  von  10  000  Mk.  in  jedem  einzelnen  Fall  auszuschreiben.


n!  2.  Unter  Ausschluß  jeder  Ausschreibung  bei  den  unter  A.  III.  1  bis  4  der  „Allgemeinen
Bestimmungen,  betr.  die  Vergebung  von  Leistungen  und  Lieferungen  im  Bereiche  der  Kolonialverwaltung“,
  gültig  vom  1.  April  1907  (Deutsches  Kolonialblatt  Nr.  10  vom  15.  Mai  1907),  gegebenen
Voraussetzungen  Waren  direkt  bei  Firmen  in  Deutschland  anzukaufen.

Ziffer  3  des  Abschnitts  „Zur  Beachtung-  der  „Vorschriften  der  Kolonialverwaltung  über
Lieferung,  Verpackung  und  Versendung  von  amtlich  bestellten  Bedarfsgegenständen  für  die  deutschen
Schutzgebiete  in  Afrika  und  der  Südsee“,  gültig  vom  1.  April  1907  (Kolonialblatt  Nr.  15  vom
1.  August  1907),  findet  somit  auf  die  Ausschreibungen  und  Bestellungen  der  Reparaturwerkstätte
keine  Anwendung.

Buea,  den  31.  März  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

 

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  den  Gouvernementsrat.
Vom  4.  April  1908.

In  Gemäßheit  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Bildung  von  Gouvernementsräten
  vom  24.  Dezember  1903  und  der  Ausführungsbestimmungen  des  Gouvernements  vom  22.  Februar
  1904  habe  ich  zum  Gouvernementsrat  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  auf  die
Dauer  der  Kalenderjahre  1908  und  1909  die  bisherigen  außeramtlichen  Mitglieder  und  deren  Stellvertreter,
  nämlich  als  außeramtliche  Mitglieder  die  Herren:

1.  Carl  Feilke  zu  Kwamkoro,  4.  Martin  Klamroth  zu  Maneromango,
2.  Ludwig  Illich  auf  Kwai,  auferdem  neu
3.  Wilhelm  Schulz  zu  Daressalam,  5.  Cäsar  Wegener  zu  Daressalam,
als  deren  Stellvertreter  die  Herren:
1.  Ernst  Köhler  auf  Lewa,  4.  Anton  Ruedel  zu  Daressalam,
2.  Otto  Weber  zu  Ngomeni,  5.  Max  Steffens  zu  Daressalam,
3.  Franz  Günter  zu  Daressalam,  #

 

berufen.  2
        <pb n="592" />
        W  514  20

Als  amtliche  Mitglieder  haben  dem  Gouvernementsrat  anzugehören:
1.  der  Erste  Referent,
2.  der  Oberrichter,
3.  der  Kommandeur  der  Schutztruppe.
Die  übrigen  amtlichen  Mitglieder  sowie  erforderlichen  Falles  Stellvertreter  werden  von  Fall.
zu  Fall  berufen  werden.
Daressalam,  den  4.  April  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:
von  Winterfeld.

 

Kbänderung  der  Satzungen  der  Neu-Guinea-Rompagnie.

Die  Satzungen  der  Neu-Guinea-Kompagnie  (Reichsanzeiger  1900  Nr.  80  und  1904  Nr.  191)
sind  durch  Beschluß  der  am  27.  März  1908  stattgehabten  ordentlichen  Generalversammlung  der
Mitglieder  der  genannten  Gesellschaft  mit  Genehmigung  der  Aussichtsbehörde  folgendermaßen
geändert  worden:

Zu  Artikel  6.

Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  7  500  000,00  Mark  und  wird  in  8042  (Stamm-)

Anteile  und  6958  Vorzugsanteile  zu  je  500,00  Mark  geteilt.

Zu  Artikel  7.
Die  Inhaber  der  bis  auf  Höhe  von  7500  000,00  Mark  ausgegebenen  Anteile  und  die
Zeichner  der  ferner  auszugebenden  Anteile  sowie  demnächst  deren  Rechtsnachfolger  bilden  die

Gesellschaft.
Zu  Artikel  13.

Zu  den  ausgegebenen  15  000  Anteilen  werden  15  000  Genußscheine  gewährt,  von  welchen
8042  Genußscheine  den  Inhabern  der  (Stamm-)  Anteile  zugeteilt  sind,  während  von  den  weiteren
6958  Genußscheinen  je  einer  auf  jeden  Vorzugsanteil  entfällt.

Zu  Artikel  25  Absatz  1.

Der  Verwaltungsrat  besteht  aus  wenigstens  acht  von  der  Generalversammlung  zu  wählenden
Mitgliedern,  welche  die  deutsche  Reichsangehörigkeit  besitzen  und  von  denen  mindestens  sechs  Mitglieder
  der  Kompagnie  angehören  und  in  Berlin  oder  dessen  Vororten  wohnhaft  sein  müssen.  Die
Höchstzahl  der  Mitglieder  des  Verwaltungsrates  bestimmt  jeweilig  die  Generalversammlung.

 

Die  dem  deutschen  Reichsangehörigen  Ernst  von  Mandelsloh  unter  dem  17.  November
1902  erteilte  ausschließliche  Berechtigung,

a)  die  Flußbetten  der  in  den  Viktoria-Nhyanza  mündenden  vier  Flüsse  Moamo,  Simiyu,  Mara
und  Kagera,  soweit  dieselben  schiffbar  sind,

b)  das  Seebett  des  Viktoria-Nyanza,  und  zwar  sowohl  am  Festlandufer,  als  auch  am  Ufer  der
im  See  belegenen  Inseln  bis  zu  einer  Entfernung  von  fünf  Kilometern,  von  der  durch
den  gewöhnlichen  Wasserstand  gebildeten  Uferlinie  seewärts  gerechnet,  innerhalb  der  Grenzen
des  Schutzgebiets  und  vorbehaltlich  wohlerworbener  Rechte  Dritter,  auf  das  Vorkommen
von  Gold,  anderen  Edelmetallen  und  Diamanten  zu  untersuchen,

ist  auf  Grund  des  §  2  Abs.  2  der  Konzessionsurkunde  entzogen  worden.

 

—  —
—  —

 

 

 

—  S  Personalien.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Staatssekretär
des  Reichs-Kolonialamts,  Wirklichen  Geheimen  Rat  Dernburg,  den  Königlichen  Kronen-Orden
erster  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  früheren  Gouverneur  von
Deutsch-Ostafrika  Grafen  von  Götzen  zu  Allerhöchstihrem  außerordentlichen  Gesandten  und  bevollmächtigten
  Minister  bei  den  Großherzoglich  mecklenburgischen  Höfen  und  den  Hansestädten  zu  ernennen.
        <pb n="593" />
        W  515  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Leiter  der
deutschen  Abteilung  der  deutsch-französischen  Grenzexpedition,  Hauptmann  im  Vorpommerschen  Feldartillerie-Regiment
  Nr.  38  Oscar  Foerster,  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  die  vortragenden
Räte  im  Reichsamt  des  Innern,  Geheimen  Ober-Regierungsräte  Dr.  Lewald  und  Koch  von  der
weiteren  Wahrnehmung  der  Amter  als  ordentliches  bzw.  stellvertretendes  Mitglied  der  Disziplinarkammer
  für  die  Schutzgebiete  zu  entbinden  und  an  ihrer  Stelle  für  die  Dauer  der  gegenwärtig
von  ihnen  bekleideten  Amter  den  vortragenden  Rat  im  Reichsamt  des  Innern,  Geheimen  Ober-Regierungsrat
  Dr.  Wuermeling  zum  ordentlichen  Mitgliede  und  den  vortragenden  Rat  im  Reichsamt
  des  Innern,  Geheimen  Ober-Regierungsrat  Delbrück  zum  stellvertretenden  Mitgliede  der
Disziplinarkammer  für  die  Schutzgebiete  zu  ernennen.

Des  Kaisers  und  Königs  Majestät  haben  mit  Allerhöchster  Order  vom  10.  Mai  d.  Js.
geruht,  den  nachstehenden  Beamten  des  Gouvernements  Kamerun  die  Erlaubnis  zur  Annahme  und
Anlegung  der  von  Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Mecklenburg-Schwerin  ihnen

verliehenen  Ordensauszeichnungen  zu  erteilen,  und  zwar:
des  Verdienstkreuzes  in  Gold  des  Hausordens  der  Wendischen  Krone:

dem  Kalkulaturvorstand  Wilhelm  Barche,  dem  Bureauvorstand  Daniel  Peters,  dem  Hauptmagazinvorstand
  Johannes  Fickel,  den  Gouvernementssekretären  Paul  Langkraer  und  Benedikt
Bittner,  dem  Hafenmeister  Karl  Klein,  dem  Kapitän  des  Regierungsdampfers  „Herzogin
Elisabeth“  Karl  Witt  und  dem  leitenden  Maschinisten  dieses  Dampfers  Hans  Zielesch;

des  Verdienstkreuzes  in  Silber  des  Hausordens  der  Wendischen  Krone:
dem  Materialienverwalter  Erich  Wichert.

Das  Mitglied  bei  der  Biologischen  Anstalt  für  Land=  und  Forstwirtschaft,  Regierungsrat
Dr.  Busse,  ist  vom  1.  Juni  d.  Is.  ab  als  Hilfsarbeiter  zum  Reichs-Kolonialamt  übergetreten.

Im  Reichs-Kolonialamt  ist  der  bisherige  Geheime  Kanzleidiätar  Schubert  zum  Geheimen
Kanzleisekretär  ernannt  worden.

 

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Mai  1908.

Knecht,  Oberleutnant,  am  31.  Mai  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Juni  d.  Js.
im  5.  Badischen  Infanterie-Regiment  Nr.  113  angestellt.

Graf  v.  Freyen-Seyboltstorff  Herr  zu  Seybolstorff,  überzähliger  Hauptmann,  am  31.  Maid.  Js.
behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Fonck,  Hauptmann,  vom  Kommando  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika
enthoben,  gleichzeitig  sein  Gesuch  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.

Professor  Dr.  Fülleborn,  Stabsarzt,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt,  vom
1.  Juni  d.  Is.  bis  zum  30.  September  1909  Urlaub  ohne  Gehalt  nach  den  Inseln  der
Südsee  bewilligt.

Professor  Ollwig,  Stabsarzt,  vom  1.  Juni  d.  Is.  bis  zum  30.  September  1909  zur  Dienstleistung
beim  Reichs-Kolonialamt  kommandiert.

Wendland,  überzähliger  Hauptmann  und

Schön,  Oberleutnant,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Albinus,  überzähliger  Hauptmann  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Aussicht  auf  Anstellung  in
der  Gendarmerie  zur  Disposition  gestellt  und  gleichzeitig  als  Bezirksoffizier  beim  Landwehrbezirk
  Weimar  (Hauptmeldeamt)  angestellt.

Dr.  Groß,  Stabsarzt,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt.

Die  Oberärzte:

Dr.  Lurz  im  1.  Kurhessischen  Infanterie-Regiment  Nr.  81,

Dr.  Penschke  im  Niederschlesischen  Pionier-Bataillon  Nr.  5  und

Dr.  Peiper  im  Schlesischen  Train-Bataillon  Nr.  6,  —  scheiden  am  10.  Juni  aus  dem  Heere  aus
und  werden  mit  dem  11.  Juni  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.
        <pb n="594" />
        W  516  20

Am  9.  Juni  scheiden  aus  dem  Heere  aus  und  werden  mit  dem  10.  Juni  d.  Is.  in  der
Schutztruppe  angestellt:
Stemmermann,  Oberleutnant  im  Hannoverschen  Pionier-Bataillon  Nr.  10;
die  Leutnants:
Diesener  im  Grenadier-Regiment  Graf  Kleist  von  Nollendorf  (1.  Westpreußischen)  Nr.  6,
Linde  im  Feldartillerie-Regiment  von  Peucker  (1.  Schlesischen)  Nr.  6  und
Gerlich  im  1.  Westpreußischen  Fußartillerie-Regiment  Nr.  11.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  18.  Mai  1908.
Am  31.  Mai  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Juni  d.  Is.  im  Heere
angestellt:
Hosemann,  Oberleutnant  in  der  4.  Ingenieur-Inspektion;

v  die  Leutnants:
Lentz  im  Schleswig-Holsteinischen  Fußartillerie-Regiment  Nr.  9,
Ritter  im  Hannoverschen  Train-Bataillon  Nr.  10,
Riedel  im  Feldartillerie-Regiment  Prinz  Regent  Luitpold  von  Bayern  (Magdeburgischen)  Nr.  4  und
Ismer  im  Ulanen-Regiment  von  Katzler  (Schlesischen)  Nr.  2;

die  Stabsärzte:

Dr.  Hellwig  als  Bataillonsarzt  des  II.  Bataillons  9.  Badischen  Infanterie-Regiments  Nr.  170,
Dr.  Schulze  als  Bataillonsarzt  des  II.  Bataillons  Colbergschen  Grenadier-Regiments  Graf  Gneisenau

(2.  Pommerschen)  Nr.  9  und

Dr.  Haase,  Oberarzt  beim  Landwehrbezirk  1  Berlin.

Ferner:  Am  31.  Mai  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden:

Haensel,  Oberleutnant,  und

Dr.  Dunzelt,  Stabsarzt,  —  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste  und

Stadler,  Leutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische  Militärdienste.

Langer,  Major,  zum  Oberstleutnant  befördert.

Wehle,  Hauptmann,  bis  auf  weiteres  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement  für  Südwestafrika
kommandiert.

Schmidtborn,  Hauptmann,  vom  28.  April  d.  Is.  ab  ein  weiterer,  viermonatiger  Nachurlaub  nach
Deutschland  zur  Wiederherstellung  seiner  Gesundheit  bewilligt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  7.  Mai  1908.
Ludwig,  Stabsveterinär,  am  31.  Mai  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung,  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
«  vom  12.  Mai  1908.
Christian,  Oberveterinär,  am  31.  Mai  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung,  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  13.  Mai  1908.

Wichmann,  Feldlazarettinspektor,  am  31.  Mai  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (Garnisonlazarett  in  Königsberg  i.  Pr.),  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  18.  Mai  1908.

Königs,  Oberleutnant,
Dühring,  v.  Hahnstein  und  Edler  v.  der  Planitz,  Leutnants,  —  Anträge  um  Belassung  auf

weitere  2  Jahre  in  der  Schutztruppe  genehmigt.

A.  K.  O.  vom  31.  März  1908.

Die  Verwaltungsaspiranten  erhalten  die  Dienstbezeichnung  „Unterassistent“  bei  den  Proviantund
  Bekleidungsämtern,  „Unterinspektor“  bei  den  Garnisonverwaltungen  und  Garnisonlazaretten.
Diese  Bezeichnung  hat  auch  für  die  in  den  Schutztruppen  befindlichen  Verwaltungsaspiranten

  Gültigkeit.
        <pb n="595" />
        W  517  20

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:

A.  K.  O.  vom  1.  Mai  1908.

Den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Hauptmann  Schulz,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  1.  Lothringischen
Infanterie-Regiment  Nr.  130,

dem  Hauptmann  Pfeffer  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,

dem  Hauptmann  Anz,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Pionier-Bataillon  von
Rauch  (Brandenburgischen)  Nr.  3,

dem  Oberleutnant  Krüger,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  1.  Nassauischen
Feldartillerie-Regiment  Nr.  27  Oranien,

den  Leutnants  Stübel,  Runkel,  v.  Meien  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,

dem  Leutnant  v.  Marées,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  in  der  Schutztruppe
für  Deutsch-Ostafrika;

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Oberleutnant  Ritzler,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  3.  Thüringischen
Infanterie-Regiment  Nr.  71,

den  Oberleutnants  Plieninger,  Haensel,  Hoelscher,  Hosemann,  Jensch,  Keil  in  der  Schutztruppe
  für  Südwestafrika,

dem  Oberleutnant  Haupt,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  3.  Lothringischen
Infanterie-Regiment  Nr.  135,

dem  Oberleutnant  v.  Lehsten,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Infanterie-Regiment
  Graf  Bose  (1.  Thüringischen)  Nr.  31,

dem  Oberleutnant  Pirner,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Füsilier-Regiment
Prinz  Heinrich  von  Preußen  (Brandenburgischen)  Nr.  35,

dem  Oberleutnant  Roosen,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Königs-Infanterie-Regiment
  (6.  Lothringischen)  Nr.  145,

dem  Oberleutnant  a.  D.  Eckhoff,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  außer  Dienst,
zuletzt  Leutnant  im  5.  Großherzoglich  Hessischen  Infanterie-Regiment  Nr.  168,

dem  Leutnant  v.  Dreising,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Kürassier-Regiment
Graf  Geßler  (Rheinischen)  Nr.  8,

den  Leutnants  Knaths  und  Renschhausen,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt
im  Königs-Infanterie-Regiment  (6.  Lothringischen)  Nr.  145,

den  Leutnants  Grabau,  v.  Langendorff,  Remmets,  Stadler,  Frhr.  v.  Brand  zu  Neidstein,
Reinhardt,  v.  Tschirnhaus,  Lindow,  Stoebe,  Ismer,  Otto,  Geibel,  Pöppel  in
der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,

dem  Leutnant  Hoffmann,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  3.  Posenschen
Infanterie-Regiment  Nr.  58,

dem  Leutnant  Stumpf,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  7.  Badenschen
Infanterie-Regiment  Nr.  142,

dem  Leutnant  Stamm,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  Rheinischen  Jäger-«

  Bataillon  Nr.  8,

dem  Leutnant  Buchfink  der  Reserve  des  Ulanen-Regiments  Graf  Haeseler  (2.  Brandenburgischen)
Nr.  11,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  kommandiert  zur  Dienstleistung
beim  Ulanen-Regiment  Graf  zu  Dohna  (ÖOstpreußischen)  Nr.  8,

dem  Königlich  Bayerischen  Leutnant  Gabler,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im
Bayerischen  13.  Infanterie-Regiment  Kaiser  Franz  Joseph  von  Osterreich,

dem  Königlich  Sächsischen  Leutnant  a.  D.  Frhr.  v.  Hodenberg,  bisher  in  der  Schutztruppe  für
Südwestafrika,  früher  im  1.  Sächsischen  Jäger-Bataillon  Nr.  12,

dem  Oberarzt  a.  D.  Ließ,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  in  Frankfurt  a.  O.;

die  Schwerter  zum  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse:
dem  Oberleutnant  Hollaender  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  kommandiert  zur  Dienstleistung
  beim  Gouvernement  von  Südwestafrika,

dem  Leutnant  Pischel,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  im  2.  Niederschlesischen
Feldartillerie-Regiment  Nr.  41;
        <pb n="596" />
        W  518  20

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande
mit  schwarzer  Einfassung:

dem  Oberarzt  Rapmund  beim  Garnison-Lazarett  in  Keetmanshoop,

dem  Oberapotheker  Dr.  Lequis  beim  Etappen-Lazarett  in  Windhuk,

dem  Ober-Veterinär  Hawich,  bisher  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  jetzt  beim  Altmärkischen
Feldartillerie-Regiment  Nr.  40,

dem  Oberveterinär  Wolff,  bisher  bei  der  Schutztruppe  in  Südwestafrika,  jetzt  beim  1.  Ober-Elsässischen
Feldartillerie-Regiment  Nr.  15,

dem  Oberveterinär  Schmidt,  bisher  bei  der  Schutztruppe  in  Südwestafrika,  jetzt  beim  Thüringischen
Ulanen-Regiment  Nr.  6,

dem  Königlich  Bayerischen  Ober--Veterinär  Rau,  bisher  bei  der  Schutztruppe  in  Südwestafrika,  jetzt
beim  Bayerischen  8.  Feldartillerie-Regiment,

dem  Zahlmeister  Exß,  bei  der  Etappenkommandantur  in  Keetmanshoop,

dem  Zahlmeister  Sommer,  bisher  bei  der  Schutztruppe  in  Südwestafrika,  jetzt  im  einstweiligen
Ruhestand,

dem  Proviantamts-Assistenten  Kienow,  bisher  bei  der  Schutztruppe  in  Südwestafrika,  jetzt  beim
Proviantamt  in  Potsdam.

Das  Militär-Ehrenzeichen  1.  Klasse:
dem  Sergeant  Hunold  in  der  Schutztruppe  für  Süstwestafrika;
das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:

den  Unterzahlmeistern  Geisler,  Schneider,  Meißner,  Lahl,  Otto,  Mauch,  Ahlheim,  Hogrefe
in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Vizewachtmeistern  Pundt,  Göbl,  Zander,  Knabe,  Scholz,  Berlit,  Becker,  Schellhaas,
Rasch,  Ebel,  Bucksch,  Schuh  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Bizefeldwebeln  Lüpke,  Oberfahnenschmied  Zahn,  Diepold  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;


den  Sergeanten  Wagner,  Pakisch,  SchultzI,  Kotzorowski,  Oberfahnenschmied  Hofmann,  Illguth,
Oberheid,  Kutz,  Gerhard,  Österstock,  Hagedorn,  Loba,  Peters,  Baginski,
Lindner,  Klein,  Lange  I1,  Oberfahnenschmied  Eichler,  Glaser,  Langmaak,  Pollock,
Scholz,  Büttner,  Rübner,  Fasterling,  Voges,  Albrecht,  Witt,  Commichau,
Schulz,  Göhlke,  Wyppler,  Meywald,  Wittwer,  Doering,  Ulbricht,  Lyszus,
Schädel,  Grohshaus,  den  Sanitätssergeanten  Saare,  Schultz,  Finkeldey,  in  der
Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Unteroffizieren  Wielsch,  Gue,  Dünow,  Kunze,  Kummerow,  Ringel,  Scheer,  Fahnenschmied
  Consier,  Lenz,  Kowalkowski,  Wesner,  Skrzypalik,  Döbler,  Zeileis,
Hoff,  Döhler,  Graßmann,  Schmengler,  Pippert,  Angel,  Schröder  I,  Peter,
Lybuda,  Suffner,  Flemming,  Ambrosius,  Ewald,  Bufe,  Wahlen,  Baake,  Roth,
Beise,  Galussek,  Zahn,  Drzymalla,  Jennrich,  Lewan,  Weicker,  Bade,  Schmidt,
Hoffmann,  Neumann,  Haag,  Ebmeier,  Glawe,  Banaski,  Intrau,  Bülk,
Jahrmarkt,  Böhme,  Linde,  Tomczak,  Cellarius,  Christoffel,  Albrecht,  Gallert,
Schaer,  Schwarz,  Freiberg,  Haentjes,  Neiße,  Pieper,  Urban,  Schmidt,  Röder,
Ruscheck,  Pahl,  Scherelies,  Kraski,  Plieske,  Waschkowski,  Schultz,  Bold,
Oberheitmann,  Gömer,  Strahleck,  Stallinger,  Gurband,  Biermann,  Simon,
Classen,  Sahling,  Eger,  Hiller,  Engel,  Sander,  Ortlieb,  Weiß,  Bagdohns,
Böhme,  Müller,  Grunewald,  Stolley,  Jägers,  Löwe,  Nürnberg,  Kröger,
Schwientek,  Müller,  Unteroffizier  der  Reserve  Einbeck,  Sanitätsunteroffizier  Hartmann
in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;  ·

den  Gefreiten  Klaudat,  Ditschkowski,  Rohn,  Vorwald,  Triebel,  Tschorschke,  Seeber,
Pütz,  Roehl,  Germann,  Karp,  Materne,  Altpeter,  Hoffmann,  Holz,  Christel,
Junius,  Welzbacher,  Dopatka,  Schröder,  Oltersdorf,  Höpfner,  Brügmann,
Schmelzle,  Nagel,  Kreuziger,  Michael,  Günther,  Beister,  Philipp,  Beyerling,
Bösemann,  Rokahr,  Averdiek,  Müller  III,  Becker  I,  Baumann,  Kemmler,
Kohring,  Reinicke  II,  Lepine,  Mahrhold,  Heinitz,  Goerz,  Kunz,  Otto,  Weybrecht,
  Pohlmann,  Rohmer,  Martin,  Schädlich,  Lopsien,  Bremer,  Bunke  alias
Gafert  Herberding,  Matzellus,  Koslowski,  Niebling,  Gohla,  Werner,  Bryschy,
Mazurek,  Pitkowski,  Böttger,  Mielke,  Wohlfarth,  Bliese,  Janas,  Ihlenfeld,
Kuschnereit,  Ebert,  Schäfer,  Brodbeck,  Hinz,  Falke,  Laih,  Groß,  Wegert,
Meißner,  Machon,  Heeß,  Sakrzewski,  Ammacher,  Boldt,  Reimann,  Weinstein,
        <pb n="597" />
        W  519  20

Müller  I,  Gehler,  Karn,  Koslowski,
korn,  Petry,  Lasser,  Amrhein,  Borchert,  Jeglinski,

Lamerty,  Ludwig,  Wunderlich,  Gersten-Kücken,
  Pöllot,  Rosenberger,

  Rautzsch,  Klamet,  Soika,  Herrmann,  Küchler,  Ruddat,  Buchner,  Hüls--mann,
  Stiller,  Hirte,  Schumann,  van  Severen,  Pokallus,  Gefreiter  der  Landwehr  II
Mahy  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;

den  Reitern  Hartung,  Schmidt,

Stöwer,  Kuchta,  Weiß,  Kostrzewa,  Lautschke,  Stiebitz,

Dries,  Lehmann,  Pooch,  Eller,  Wutkowsky,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
dem  Kriegsfreiwilligen  Guder  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika;
dem  Farmer  Campbell  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  8.  Mai  1908.
Das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:

den  Gefreiten  der  Landwehr  Menzel  und  Becker;

das  Allgemeine  Ehrenzeichen:

dem  Musketier  der  Landwehr  Gehrke.

 

Deutsch-Ostafrika.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  hat  am
25.  Mai  1908  angetreten:  Chemiker  Lommel.

 

In  Ostafrika  am  11.  April  vom  Heimatsurlaub
wieder  eingetroffen:  kommiss.  Sekretär  Peschke.

 

Ostafrika  haben  mit  Heimatsurlaub  verlassen:
Oberförster  Dr.  Holtz,  Bauinspektor  Brandes,
Gerichtsassessor  Dr.  Klug,  Chemiker  Dr.  Schellmann,
  Ingenieur  Eisenmayer,  Landmesser
Selke,  die  Vermessungstechniker  Pelz,  Wilms
und  Hörmann,  Bautechniker  Georgi,  die  Bauaufseher
  Grasse  und  Koch,  Sekretär  Steinhäuser,
  kommiss.  Sekretär  Kiene,  die  Zollamtsassistenten
  2.  Klasse  Stickforth  und  Schnell,
Kanzleigehilfe  Pfeiffer,  Werkmeister  Bergé  und
Maschinist  Seidel.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  5.  Mai  1908  in
Neapel  eingetroffen:  Sanitätsunteroffizier  Goesch.

Die  Wiederausreise  haben  am  25.  Mai  1908
von  Neapel  aus  angetreten:  Leutnant  Ruff  und
Oberarzt  Dr.  Eckard.

 

HKamerun.
Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Sekretär
Langkraer,  Techniker  Meyer,  Wegebauer
Beyer.

 

Auf  Heimatsurlaub
meister  Richter.

ist  eingetroffen:  Polizei-Mit

  Heimatsurlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:
  Am  2.  Mai  1908;  Oberleutnant  v.  der
Marwitz;  am  17.  Mai  1908:  Hauptmann
Scheunemann.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  von
Hamburg  aus  angetreten:  Am  29.  April  1908:

 

Sanitätsfeldwebel  Frick;  am  9.  Mai  1908:

Sanitätsunteroffizier  Flor.

Togo.

Der  Gärtner  Gropp  hat  am  10.  Mai  1908
die  Ausreise  nach  Togo  angetreten,  der  Leutnant
Freiherr  v.  Reitzenstein  wird  am  25.  Mai  die
Ausreise  nach  Togo  antreten.

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:

Am  10.  Mai  19608  Gerichtsassessor  Dr.  Asmis,
Zollvorstand  Reinhardt  und  Stationsassistent
Hoffbauer;

am  25.  Mai  Zollamtsassistent  Lang,  Stationsassistenten
  Schulz  und  Hauffe.

 

Aus  Togo  ist  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
Sekretär  Klinkmüller.

Deutsch-Südwestafrika.

Dem  Vorstand  des  Vermessungswesens,  Oberlandmesser
  Görgens,  ist  seitens  des  Herrn  Reichskanzlers
  für  die  Dauer  seiner  amtlichen  Tätigkeit
im  Schutzgebiet  der  Titel  „Vermessungsdirektor"
verliehen  worden.

Die  Ausreise  nach  Südwestafrika  haben  angetreten:
  Die  Gerichtsassessoren  Dr.  Kohler  und
Werner,  Landmesser  Henze,  Gerichtsassistent
Etling,  Gerichtsaktuar  Ziegler,  Verkehrssteuerpraktikant
  Mattern,  Katasterhilfsarbeiter  Thielmann,
  Obermaterialienverwaltersmaat  Stellmacher,
  die  Polizeisergeanten  Keller,  Nowakowsky
  und  Papenhoff.

 

 

Im  Schutzgebiet  eingetroffen  am  3.  März  1908;:
Regierungsrat  Dr.  Siller.

Der  kommiss.  Bezirksrichter  Schottelius  ist
am  10.  Februar  1908  vom  Heimatsurlaub  wieder
im  Schutzgebiet  eingetroffen.
        <pb n="598" />
        W  520  20

Mit  Vertrag  sind  angenommen  worden:  Der
Polizeiwachtmeister  Göbelsmann  und  die  Polizeisergeanten
  Dohndorf,  Stumpfe,  Kups,
Stark,  Bruhn,  Laurin,  Wiesemann,  Sureén,
Weber  (Karl),  Höhning,  Möhring  und  Gräf.

Der  bisherige  Polizeisergeant  Altscher  ist  mit
dem  1.  April  1908  zum  Polizeiwachtmeister  ernannt
  worden.

 

 

Einen  Heimatsurlaub  haben  angetreten:

Am  12.  April  1908:  kommiss.  Bezirksamtmann
Blumhagenz;

am  18.  April:  Vermessungstechniker  Offschanny,
Topograph  Karsunke,  die  Zollaufseher  Frauboese
  und  Effmers,  Materialienverwalter
Jabs,  Polizeiwachtmeister  Altscher,  die  Polizeisergeanten
  Fleck  und  Bruhn,  Bureaugehilfe
Schnittiner,  Lokomotivführer  Kajew  kri,

 

Streckenaufseher  Holz,  Magazinaufseher  Hagen,
Oberlandmesser  Görgens  und  Regierungsarzt
Dr.  Schlüter.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  10.  Mai  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Major  Wobring,
Hauptmann  Beyer  und  Leutnant  v.  Padberg.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  ist  nachstehendes  Anerbieten  gemacht
worden,  für  welches  hiermit  nochmals  der  Dank
des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

Der  praktische  Arzt  und  Königlich  Bayerische
Stabsarzt  d.  L.  Herr  Dr.  Schöppner  in  Bad
Reichenhall  hat  sich  erboten,  kranken  Schutztruppenangehörigen
  kostenlose,  ärztliche  Behandlung  zu
gewähren.

 

Spenden  für  rrichtung  eines  denkmals  zu  ehren  der  Gesallenen  von  Sücdwestafrika.

 

4.  Ciste.
Es  spendeten  Gaben  (1908)  am  Mark  Übertrag.  927,45
12.  2.:  Graf  v.  Brockdorf,  Hauptmann  25.  2.:  Müller,  Missionar,  Heidelberg
im  III.  See-Bat.,  Tsingtau  5.—  (Transvaa))  .  12,—
15.  2.:  Gustav  Schmidt,  Hofrat,  Groß—  Dewutsche  Kolonial=  Gesellschaft,
Lichterfelde  .  10,—  Abteilung  Halle  a.  S.  10,—
-  Zwenger,  Major,  Sprottau  .  122,—  27.  2.:  Kriegerverein  General-Feldmar--
  Offizierkorps  des  Feldart.  Regts.  schall  Graf  Moltke,  Schöneberg  5.—
Nr.  15,  Saarburg.  100,—  Deutsche  Kolonial-Gesellschaft,
-  Verein“  ehemaliger  Artilleristen  Abteilung  Magdebunrge  60,—
in  Posen  20.  —  28.  2.:  R.  Francke,  Lehrer  a.  D.  in
17.  2.:  „Tägliche  Rundschau“  wieder-  Gülzow  (Pomm.)  ·10,05
holte  Einzahlungg  209,05  O#snabrücker  Zeitung.  28,30
18.  2.:  Frau  Steuerinspektor  Schmidt,  3.  3.:  Verein  ehemal.  Südwestafrikaner
Hannover  5.—  von  Hamburg-Altona  u.  Umgeg.  22,—
Fräul.  Amalie  Schmidt,  Hannover  5.—  ·Rud.  Soerlich,  kommiss.  Eisenb.
19.  2.:  Verband  national.  Vereine  Cölns  125,40  Assistent,  Halle  a.  S.  1.—
20.  2.:  Kriegerverein  Prinz  Friedrich  4.  3.:  Deutsche  Zeitung,  Berlin,  Wil-Carl
  in  Schöneberg  5.—  helmstr.  9  .  .71,—
22.  2.:  Ortsgruppe  Schöningen  des  Hofrat  Lang,  Berlin.  10,—
Deutsch-Nationalen  Jugend-  6.  3.:  Abt.  Goslar  a.  H.  des  Deutschen
bundes.  .  132,60  Kolonialvereins  u.  Flottenvereins  30,—
vom  Rittergutsbesitzer  -  Frau  Geheimrat  Surmann  und
Evers,  Jerrheim  2,—  Kinder  in  Arnsberg  50,05
vom  Buchdruckereibes.  151,.—  -  Landratsamt  Querfurt  13,.—
Kaminsky,  Schöningen  2,—  8.  3.:  Von  den  Schülern  des  Königl.
vom  Amtsrichter  Krem-  Gymnasiums  in  Wurzen  22,70
ling,  Schöningen.  2.—  11.  3.:  Deutsche  Kolonial-Gesellschaft,
von  einem  deutschen  Abt.  Magdeburg,  3.  Spbende  55,—
Jungen  129,40  Stabsarzt  Dr.  Lion,  Aschaffenburg  49,  10
-  Kriegsschule  Glogngn  160—  13.  3.:  Ortsgruppe  Werdohl  des  Deutsch--
  K.  Funk,  Oberleutnant  der  Land-  nationalen  Handlungsgehilfenwehr
  I  in  Duala  10,—  Verbandes  .  690—
Zusammen  927,45  Zusammen  1373,65
        <pb n="599" />
        521  2e0

 

 

 

 

Übertrag  13873,65  Übertrag  4040,03
13.  3.:  Gustav  Kühn,  Märkische  Zeitung,  3.  4.:  Finanzkommission  der  Vereinigten
Neuruppin  36,53  Krieger=  und  Militärvereine  in
14.  3.:  Offizier=  Gesellschaft  des  Landw.  Bitterfeld  71,.—
Bezirks  II  Dressen  300,—  6.  4.:  Oberlt.  Müller  v.  Berneck,  Borna  20,—
18.  3.:  Werner,  Oberlt.  Res.  Marine-  8.  4.:  P.  Standlinger,  Berlin,  Nollen-Inf.,
  Kondoa-Irangi,  Ostafrika  25,—  dorfstr.  33  .  10,—
20.  3.:  Kriegerverein  Uelzen  20,—  -  Verein  ehemaliger  Kameraden  des
-  Stabsarzt  Dr.  Lion  „Aschaffenburg  68.—  4.  Niederschles.  Inf.  Regts.,  51,
-  v.  Diefelsky,  Oberleutnant,  Me-  Berlin  ..  10,—
gara,  Ostafrika  .  20,—  DOffizierkorps  der  Regimenter  der
21.  3.:  Frau  v.  Sichart,  Dresden  5.—  2.  Fußart.  Inspektion,  Straßburg  60,05
23.  3.:  Moldenhauer,  Oberveterinär,  -  Kriegerverein  Alt-Zarrendorf,
Feldart.  Regt.  27,  Wiesbaden  5,.—  Kr.  Grimmen  5.—
-  Deutscher  Ausschuß,  Zürich.  .  371,05  13.  4.:  Greifswalder  Zeitung,  2.  Beitrag  75,  66
-  J.  H.  August  Ertel  jr.,  Hamburg,  16.  4.:  Offizierkorps  des  Landw.  Bezirks
Pierdemartt  18/20  20,—  Neustadt  (Westpr.)  50,—
Stabsarzt  Dr.  Lion  „Aschaffenburg  10,—  Dieutsche  Kolonial=  Gesellschaft,
24.  3.:  Von  den  Offizieren  usw.  der  Abt.  Kreis  Steinburg.  75,10
Schutztruppe  Südwestafrika  1600,—  Hauptmann  Ette,  **
·-Paul  Otto  Gericke,  Magdeburg,  Weidendamm  26  3.—
Kaiserstr.  88  34,75  21.  4.:  Offizierverein  1  Bochum  50,05
27.  3.:  Landrat  Semper,  Wittlich  b.Trier  100,—.25.  4.:  Kapitän  A.  Traue,  Bremerhaven  5,—
31.  3.:  Sammlung  gelegentlich  des  Vor-  -  Kommando  des  Ostasiatischen  Detrages
  des  Hauptmanns  Kuhn.  31,—  tachements,  Tientsin  693,27
1.  4.:  Oberstabsarzt  Dr.  Grüning  in  —-Cottbus
  10,  05  Z  Zusammen  5158,16
Zahlmeister  Bock,  Kamerun.  10.—  Beim  Kommando  der  Schutztruppen  in  Berlin
Zusammen  100,03  sind  insgesamt  26  406,33  Mk.  eingegangen.
Wl  KNMichtamtlicher  Teil

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Komerun.

Eine  erkundungs-  Expedition  zwischen  Wuri  und
Sanaga.
Bericht  des  Hauptmanns  Frhr.  v.  Stein  zu  Lausnitz.
(Mit  einer  Kartenstkizze.)

Nachdem  die  Maka-Expedition  1905/06  aufgelöst
  war,  trat  ich  am  17.  Dezember  1906  die
Fahrt  Njong-abwärts  an,  um  mich  über  Kribi
nach  Buea  zu  begeben.  Nahe  dem  Übergang  der
Straße  Kribi—Jaunde  erreichte  mich  ein  telegraphischer
  Befehl  des  Gouvernements,  wonach  ich
versuchen  sollte,  von  Jaunde  aus  zwischen  Sanaga
und  Wuri  die  noch  völlig  unbekannten  Landschaften
  westlich  des  Mbam  bis  Duala  zu  durchqueren.


Nach  Lage  der  Verhältnisse  war  es  nötig,  zunächst
  eine  völlig  neue  Expedition  zu  organisieren.
Der  Rest  meiner  Begleiter,  längst  kontraktfälliger

 

alter  Soldaten,  stellte  sich  nach  einigen  Verhandlungen
  zur  Verfügung.  Doch  waren  auch
Anwerbungen  aus  den  im  Jaundebezirk  erreichbaren
  früheren  Soldaten  unumgänglich,  da  bei
der  Gefahr  etwaiger  Verwicklungen  in  den  unbekannten,
  stark  bevölkerten  Bafia-,  Nordbakokound
  Babimbi-Landschaften  zur  Durchführung  der
Aufgabe  mindestens  60  Gewehre  erforderlich  erschienen.
  Dies  ging  schon  aus  den  Berichten  der
viermal  stärkeren,  mit  mehreren  Europäern  und
Geschützen  ausgestatteten  Schimmelpfennigschen
Expedition  (1901)  und  der  Ramsayschen  Expedition
(1892),  die  diese  Gebiete  streiften,  klar  hervor.

Mangelhaft  ausgerüstet  konnte  ich  am  13.  Januar
  1907  mit  58  ganz  oder  halb  ausgebildeten
Soldaten  und  55  Trägern  den  Vormarsch  antreten.
  Um  die  goeographische  Tätigkeit  der
Expedition  möglichst  fruchtbar  zu  gestalten,  beabsichtigte
  ich  zunächst,  unter  Vermeidung  schon  be-3
        <pb n="600" />
        5322  2

kannter  Routen,  den  Jaundebezirk  bis  annähernd
zur  Mbam--Mündung  in  den  Sanaga  zu  passieren.
Dann  sollte  Mbam-aufwärts  bis  etwa  in  die
Breite  von  Duala  bzw.  Dibamba,  der  Lauf
dieses  Flusses  zusammenhängend  festgelegt,  von
da  sollten  etwa  zwei  bis  drei  Tagemärsche  nörd—
lich  des  Sanaga,  ebensoweit  südlich  der  Schimmel—
pfennigschen  Route  westwärts  die  Quellflüsse  des
Dibamba,  Ekem  bzw.  Ebo,  erreicht  und  unter
Aufklärung  dieses  noch  unbekannten  Flußsystems
sollte  dann  irgendwo  an  der  Verbindung  Edea—
Duala  Anschluß  an  meine  Aufnahmen  von  1896
gefunden  werden.

Von  meinen  Routenaufnahmen  1895  (Edea—
Jaunde)  und  1898  (Njong—Jaunde)  möglichst
genau  ausgehend,  ließ  ich  deshalb  den  bekannten
Weg  Jaunde—Ngila  (-Ndumba)  östlich  liegen  und
suchte,  da  das  Bezirksamt  Jaunde  mir  einen
Führer  nicht  hatte  stellen  können,  auf  den  vielen
Wegen  des  auch  nach  der  Sanagaseite  dicht  bevölkerten
  Jaundebezirks  —  mittels  Kompaß  und
allabendlicher  Konstruktion  der  zurückgelegten
Tagesstrecke  —  mich  zur  Mbam-Mündung  durchzufinden.
  Die  Orientierung  in  der  angegebenen
Richtung  war  recht  erschwert,  da  Karten  nicht
vorhanden  waren  und  ich  auch  aus  den  Dörfern
der  bis  zum  Sanaga  ausschließlich  sitzenden  Etunstämme
  Führer  über  mehr  als  wenige  Marschstunden
  nach  der  Sprachgrenze  Mpangwe—Bati
hin  ohne  Zwang  nicht  erhalten  konnte.  Irgend
welche  Reibungen  mit  den  Eingeborenen  innerhalb
des  Jaundebezirks  sollten  aber  unter  allen  Umständen
  vermieden  werden.

Durch  die  Jaundestämme  Wogada  und  Wogebedsi,
  dann  die  Etunstämme  (früher  füälschlich

Tone)  Jedjoala,  Woge-manda,  Woge-nwonne,  Wogenonkoa,

  Woge-nog,  Woge-naminie,  Endu,  Wogekani,
  Woge-Belo  und  Bejembaa  erreichte  ich  am
18.  Januar  in  kleinen  Tagemärschen  die
Mpangwe—Bati-Sprachgrenze  an  dem  Sanaga-Nebenflüßchen
  Lekie,  einige  Marschstunden  oberhalb
  von  dessen  Mündung.

Dieser  Marsch  führte  zunächst  durch  recht
bergige  Jaundedistrikte  nach  Westen  und  bog  dann
nordnordwestlich  in  das  sehr  große  Etungebiet  ab,
in  dessen  waldigen,  vielfach  felsigen  südlichen  Teil
sich  die  recht  ausgeprägte  Wasserscheide  Sanaga—
Njong  aus  den  Ostbakokogebirgen  fast  rein  östlich
vorschiebt.  Nördlich  dieser  —  durchschnittlich
800  m  (relativ)  hohen  —  Bergzüge  wird  das
Etungebiet  flacher  und  zeigt  in  recht  ausgedehnten
Strecken  die  Nähe  des  eigentlichen  Graslandes  im
Norden  an.  Nahe  dem  Sanaga  treten  wieder
einzelne  nach  Osten  ansteigende  Wellen  auf.  Am
Flusse,  wenigstens  an  dessen  südlichem  Ufer,  ist
übrigens  das  Waldland  auf  der  gesamten  berührten
  Strecke  wieder  vorherrschend.

 

Die  Etunstämme  stellen  hier  einen  den  Jaunde
sehr  nahe  verwandten  Mpangwekeil  dar,  der  sich
in  Breite  von  mehreren  Tagemärschen,  offenbar
aus  Süden  zwischen  Bakoko  westlich  und  den
Batistämmen  östlich,  teilweise  selbst  über  den
Sanaga  in  das  Bafiagebiet  hinein  vorgeschoben
hat.  Ich  glaube,  daß  die  Tendenz  eines  weiteren
Vordringens  nach  Norden,  etwa  zwischen  Nordostbakoko
  und  Bafia,  ebenso  wie  entlang  dem  Sanaga,
bei  diesen  Stämmen  noch  immer  besteht,  da  junge
nach  Selbständigkeit  trachtende  sogenannte  Häuptlinge
  anscheinend  noch  jetzt  mit  Vorliebe  den
Sanaga  nordwärts  überschreiten.

Das  Etunland  ist  übrigens  in  seinen  grasund
  waldbewachsenen  Strecken  recht  gut  angebaut.
Es  unterscheidet  sich  in  der  Art  und  Weise  der
Feldbestellung,  der  Dorfanlagen  usw.  nur  insofern
  von  den  Jaunde-,  Bane=  und  Bulelandschaften,
  als  seine  nördlicheren  Teile  gewisse  Übergänge
  zu  den  eigentlichen  Grasländern  erkennen
lassen.  Infolge  der  dichten  Bevölkerung  wurden
wenig  Wild  und  gar  keine  Elefanten  beobachtet.
Auch  Kautschukgewächse  sind  in  den  bewaldeten
Teilen  nur  noch  ganz  vereinzelt  nachzuweisen.  Ich
muß  schließlich  bemerken,  daß  ich  auf  Grund  des
Verständnisses  der  Landessprache  ein  allzu  großes
Vertrauen  in  die  absolute  Unterwerfung  dieser
Stämme  nicht  habe  gewinnen  können.

Am  18.  Januar  1907  betrat  die  Expedition
nach  Überschreitung  der  Mpangwe—Batisprachgrenze
  mit  verstärkten  Vorsichtsmaßregeln  das  Gebiet
  des  noch  südlich  des  Sanaga  belegenen
Batistammes  Mengissa.  Sämtliche  Etunchefs  behaupteten,
  in  Mengissa  würde  die  Expedition
voraussichtlich  angegriffen  werden,  obwohl  dort
von  Jaunde  aus  erst  vor  kurzer  Zeit  Krieg  geführt
  worden  war.  Die  Bewohner  der  westlicheren
Mengissa-Landschaften  in  der  Gegend  der  Fähre
nach  Jambassa  waren  nun  zwar  sehr  schen,  aber
bis  zu  einem  gewissen  Grade  entgegenkommend;
der  größere  mittlere  Teil,  vor  allem  um  die
Elukafähre  herum,  zeigte  sich  direkt  aufsässig.  Nur
infolge  beschleunigten  Durchmarsches  wurden  offene
Feindseligkeiten  vermieden.  An  der  östlichen
Mengissagrenze  bei  der  AlauçBingaba-fähre  war
die  Aufnahme  wieder  etwas  besser.

Das  Mengissaland  ist  vorherrschend  waldbestanden;
  ich  lasse  dahingestellt,  ob  diese  Wälder
nur  als  stark  verbreiterte  Gallerie-Einfassung  des
Sanaga  oder  als  eine  Begleiterscheinung  der  im
östlicheren  Teile  Mengissas  und  in  Bingaba  —
von  Süd  nach  Nord  —  den  Fluß  erreichenden,
vorerwähnten  Bergzüge  aufzufassen  sind.  Es
handelt  sich  übrigens  nicht  um  den  reinen
Urwaldtyp,  vielmehr  sind  die  Durchschnittsbaumhöhen
  geringer,  das  Unterholz  ist  sehr  viel  dichter;
auch  kommen  häufig  eingesprengte  Graslichtungen
        <pb n="601" />
        W  523  20

vor.  Die  Bevölkerung  ist  weniger  dicht,  der
Anbau  weniger  gut,  als  in  den  Mpangwedistrikten.
An  Stelle  der  offenbar  wenig  reichhaltigen  Jagd
scheinen  größere  Fischereianlagen  am  Flusse  zu
treten.  Die  Sprache  ist  Bati.  Die  Mpangwe-Dialekte,
  also  das  was  man  Jaunde  zu  nennen
gewohnt  ist,  werden  vielfach  nicht  verstanden,
obwohl  ich  eine  starke  Blutmischung  des  Volkes
mit  den  Mpangwes  anzunehmen  geneigt  bin.
Die  Batisprachen  zeigen  übrigens  mit  dem  Baia
und  Bangandu  im  äußersten  Osten  des  Schutzgebiets
  einige  Verwandtschaft.

Zu  erwähnen  ist  in  diesen  Gegenden  die  sehr
sichere  und  geschickte  Bauart  der  Fähr=  und  Fischkanus.
  Ihr  großes  Fassungsvermögen,  verbunden
mit  verhältnismäßiger  Sicherheit  in  unregulierten
Gewässern,  legt  deren  Einführung  bei  den  weiten
Flußtransporten  auf  dem  nicht  sehr  entfernten
Njong  mit  seinem  ständigen  Kanumangel  nahe.
Kanubauverständige  Leute  wären  sowohl  in  Mengissa,
  wie  in  Bingaba  in  ziemlicher  Anzahl  für
den  halben  Lohn  zu  haben,  wie  er  am  Njong
den  derzeit  beliebten  Kanubauern  aus  Duala,
Malimba  oder  Batanga  bezahlt  wird.

Nach  recht  zuvorkommender  Aufnahme  bei  dem
Bingabachef  Abege-suga  wurde  am  20.  Januar
der  Sanaga  dicht  unterhalb  der  Alaumündung
überschritten  und  jenseits  das  überwiegend  aus
Grasland  bestehende  Gebiet  des  Batistammes
Bakore  erreicht.  Sowohl  von  diesem  Routenstück,
  wie  von  seiner  Fortsetzung  Bakore—Balinga
  aus  hatte  es  den  Anschein,  als  ob  die  bei
den  seitherigen  Routenaufnahmen  gepeilten  Höhen,
die  sich  auf  den  Karten  zwischen  Sanaga  und
Mbam  bei  deren  Zusammenfluß  finden,  mit  den
auf  dem  Sanaga-Südufer  im  östlichen  Mengissa,
nahe  der  Bingabagrenze  gelegenen,  mehrfach  erwähnten
  Bergzügen  identisch  seien.  Der  Sanaga
bot  sowohl  hier,  wie  an  allen  anderen  Stellen
ober=  und  unterhalb  der  Mbammündung,  ein
wesentlich  anderes  Bild,  als  der  nahe  Njong  in
dieser  Entfernung  von  der  Küste.  Während
beim  Njong  die  Felsbarren,  Stein=  und  Sandbänke,
  wie  die  schnellenähnlichen  Strömungen
sehr  auffällig  seltener  werden  und  ostwärts  sich
eine  immer  bessere  Fahrstraße  präsentiert,  ist  der
Sanaga  noch  durchaus  Schnellengebiet.  Er  kommt
als  Transportweg  mindestens  bis  auf  die  Höhe
von  Kul  ostwärts  nicht  in  Frage.  Auch  der  Alau
zeigt,  soweit  sein  Mündungsabschnitt  besichtigt
werden  konnte,  viel  zu  starke  Strömungen,  Sandund
  Steinbänke,  sowie  geringe  Wassertiefen,  um
trotz  der  verhältnismäßigen  Länge  seines  Laufes
auch  nur  für  Kanus  einige  Aussicht  auf  Benutzbarkeit
  zu  bieten.  Es  ist  wahrscheinlich,  daß  der
Grund  dieser  Erscheinung  —  abgesehen  natürlich
von  lokalen  (Wasserscheiden-  usw.)  Verhältnissen  —

 

darin  zu  suchen  ist,  daß  das  Terrain  von  der
entsprechenden  Njongstrecke  ab  dauernd  ganz  allgemein
  nach  Nord-Nordost  steigt  und  so  die  Gefällverhältnisse
  der  nördlicheren  Wasserläufe  ungünstig
  beeinflußt.

Nach  dem  Übergang  über  den  Sanaga
begannen  für  die  Expedition  sehr  erhebliche
Schwierigkeiten,  die  zeitweise  einen  Erfolg  überhaupt
  in  Frage  stellten.  Ich  fasse  den  Bericht
für  den  Zeitraum  bis  zum  6.  Februar  1907,  also
bis  zum  definitiven  Verlassen  der  Batistämme
und  zum  Eintritt  in  das  Gebiet  Nordostbakoko,
schon  hier  zusammen.  «  «

Bereits  auf  den  wenig  anstrengenden  Märschen
von  Jaunde  bis  zum  Sanaga  trat  bei  dem  an—
geworbenen  Bati-Ersatz  sowohl,  wie  hauptsächlich
bei  den  von  Jaunde  gestellten  Batiträgern  eine
wenig  vertrauenerweckende  Stimmung  zutage.
Die  Furcht  vor  den  Bafiastämmen  westlich  des
Mbam  und  vor  den  Bergbakokos  des  Nordostens
erhöhte  die  offenbare  Mißstimmung  ebenso,  wie
das  dieser  Art  von  Leuten  ganz  ungewohnte
Lastentragen.  Am  20.  Januar  1907  richtete  ich
von  Bingabafähre  aus  ein  Schreiben  an  das
Bezirksamt  Jaunde,  in  dem  es  hieß:  „Schon  auf
dem  Marsche  hierher,  in  Massen  aber  nach  dem
Überschreiten  des  Flusses  sind  Desertionen  der
Sanagaleute  (Bati)  vorgekommen.  Von  den  von
mir  angeworbenen  sind  10,  von  den  vom  Bezirksamt
  gestellten  Leuten  32  Mann  desertiert.
Alle  Lasten  über  25  kg  waren  doppelt  besetzt,
die  Tagemärsche  nur  4  bis  5½  Stunden  lang
und  die  Rationen,  auch  Fleisch,  Salz  und  Tabak
sehr  reichlich.  Außerdem  ist  keiner  der  Leute  bestraft
  worden.  Der  nachgesandte  englisch  sprechende
Vormann  kehrte  ebenfalls  nicht  zurück.  Außer
Stande,  das  Faltboot  weiter  zu  transportieren,
lasse  ich  dasselbe  dem  Bezirksamt  zugehen.  Mit
Hilfe  von  Abege-suga  und  dem  sehr  bemühten
Balingachef  hoffe  ich  jedoch  ohne  weitere  Schwierigkeiten
  fortzukommen“.

Diese  Erwartungen  gingen  infolge  der  nach
Auftreten  der  Europäer  überall  geschwundenen
Autorität  der  Häuptlinge  nur  zum  geringen  Teile
in  Erfüllung.  Der  Zeitabschnitt  bis  zum  Eintritt
in  das  Bakokoland  am  6.  Februar  1907  war
reich  an  Schwierigkeiten  erheblichster  Art.  Am
31.  Januar,  nach  einem  Zusammenstoß  mit  feindlichen
  Bafia  hatte  ich  z.  B.  sechzehn  Deserteure.
Die  Häuptlinge  der  regierungstreuen  Stämme
schickten,  da  ihre  Macht  der  männlichen  Bevölkerung
  gegenüber  nicht  ausreichte,  schließlich
sogar  ihre  Weiber  als  Hilfsträger.  Doch  wurde
davon  kein  Gebrauch  gemacht,  sondern  von  Dorf
zu  Dorf  durch  stets  wechselnde  Hilfsträger  mühsam
das  unentbehrliche  Material  weitergebracht.  Am
1.  Februar  verschwand  vor  der  nahen  Bakoko-
        <pb n="602" />
        W  524  20

grenze  wieder  etwa  die  Hälfte  der  noch  vorhandenen
  Leute.  Am  2.,  3.  und  4.  wiederholten
sich  in  den  wenig  besiedelten  Dsingo=  und  Jambassagegenden
  westlich  der  Mbammündung  bei
aller  Wachsamkeit  diese  Desertionen  in  so  hohem
Maße,  daß  etwa  zehn  Lasten  in  der  kleinen
Haussa-Ansiedlung  Ebila  zurückbleiben  mußten.
Dies  war  der  erste  Fall  in  meiner  langjährigen
Expeditionstätigkeit,  in  dem  das  Aufgeben  von
Stücken  des  Expeditionsgepäckes  notwendig  wurde.
Nach  der  Ankunft  bei  den  östlichen  Bakoko  (Jalebogo)
  hörte  die  Sorge  endlich  auf.

Die  hier  geschilderten  Trägerschwierigkeiten,
die  ängstliche  Scheu  der  Stämme  östlich  des  Mbam
und  die  meist  direkt  feindliche  Haltung  der  westlich
  dieses  Flusses  sitzenden  Völkerschaften,  schließlich
  der  teilweise  Mangel  meines  bei  Auflösung
der  Makaexpedition  abhanden  gekommenen  zuverlässigen
  alten  Personals,  machten  für  mich  den
Abschnitt  von  der  Alaumündung  bis  zum  Eintritt
nach  Bakoko  zu  einem  äußerst  aufreibenden  und
verantwortlichen,  zumal  eine  straffe  Marschdisziplin
zur  Vermeidung  jedes  Konflikts  mit  den  in  Rede
stehenden,  kaum  als  unterworfen  anzusehenden
Gebietsteilen  des  Jaundebezirks  meine  angespannte
Aufmerksamkeit  ununterbrochen  verlangte.

Über  meine  Beobachtungen  und  Erkundungen
auf  der  genannten  Strecke  ist  noch  zu  bemerken:
Am  22.  Januar  1907  brachte  der  Marsch  vom
Bingaba-Übergang  durch  spärliche  Ansiedlungen
der  Batistämme  Bakorre  und  Bonso  die  Expedition
wenige  Kilometer  von  der  Alaumündung  auf  die
alte  Route  des  Hauptmanns  Ramsay  (1892).
Diese  wurde  fast  von  der  Stelle,  wo  sie  etwas
unterhalb  der  Alaumündung  den  Sanaga  überschreitet,
  bis  an  den  damaligen  Mbam-üUbergang,
die  sog.  Balingafähre,  verfolgt.  Die  von  Ramsay
benutzte  Sanagafähre  (Menenge)  existiert  nicht
mehr.  Das  durchquerte  Gebiet  scheint  sich  von
der  Gegend  des  früheren  (Morgenschen)  Watare
ab,  das  noch  auf  allen  Karten  zu  finden  ist  und
am  Fuße  eines  weithin  sichtbaren  Rückens  von
200  bis  300  m  rel.  Höhe  innerhalb  einer  größeren
Waldstrecke  belegen  war,  nach  dem  Sanaga  und
Mbam  hin  abzudachen.  Jedenfalls  wurden  nur
geringe  in  diesen  Richtungen  streichende  Rücken
passiert;  sie  weisen  meist  reine  Grassteppe  mit
vielem  niederen  Knüppelholz  auf  und  sind  den
vielen  kleinen  Wasserläufen  entlang  durch  schmale
Galleriewaldstreifen  unterbrochen.  Das  nach  Nordost
  höher  werdende  Terrain  scheint  wieder  durchweg
  mehr  Waldbestand  zu  haben.  An  Wild
aller  Art  ist  diese  Gegend  sehr  reich.  Besonders
fielen  die  massenhaften  Fährten  von  Flußpferden
auf,  die  anscheinend  aus  dem  Sanaga,  wie  aus
dem  Mbam  viele  Kilometer  landeinwärts  äsen.
Die  Gegend  erscheint  hier  überall  als  ziemlich  un- 



fruchtbares  Schwemmland,  in  dem  das  anscheinend
aus  Gneis  und  Granit  bestehende  Urgestein  nur
in  den  häufigen  Bänken  der  Flußläufe  zutage
tritt.  Von  der  Mbam  (Balinga-fähre  aus  konnte
der  Platz  der  alten  Balingastation  des  Leutnants
v.  Volckamer  recht  deutlich  gesichtet  und  genau
gepeilt  werden.  Balinga  ist  übrigens  der  Name
des  damaligen  Chefs  des  Batistammes  Dsingo;
er  müßte,  wie  mancher  andere  falsch  gehörte  oder
mißverstandene  Name  auf  den  Karten  dieser  Gegenden
  verschwinden.

Obwohl  die  Übersicht  infolge  des  kurz  vor
dem  alljährlichen  Abbrennen  sehr  hohen  Grases
recht  erschwert  und  die  Passage  sehr  mühsam
war,  beschloß  ich,  von  der  Balingafähre  aus,
dem  Laufe  des  immerhin  nur  sehr  ungefähr  bekannten
  Mbam  aufwärts  zu  folgen.  Ich  wollte
diesen  genauer  explorieren,  bis  ich  in  die  Höhe
einer  konstruierten  Richtungslinie  gekommen  wäre,
welche  —  möglichst  in  der  Mitte  zwischen  Wuri
und  Sanaga  —  die  noch  ganz  unbekannten  Gebiete
  bis  an  den  Dibamba  im  Westen  durchschnitt.
Ihr  Schnittpunkt  mit  dem  Mbam  fiel  fast  in  die
Höhe  der  auf  den  Karten  seither  angedeuteten
Mündung  des  RNdschim  in  diesen  Fluß.

Durch  schwer  passierbaren,  dornigen  Galleriewald
  mit  vielen  Lichtungen  und  tief  eingeschnittenen,
  meist  sehr  sumpfigen  Betten  stagnierender
  kleiner  Zuflüsse  wurden  die  Wildwechsel
längs  des  Flusses  in  ganz  unbewohntem  Terrain
zum  weiteren  Vordringen  nach  Norden  benutzt.
Der  alte  Morgensche  Übergang  (1891)  von  Balinga
  nach  der  längst  verlassenen  Wuteansiedlung
Watare,  der  kaum  noch  erkennbare  Platz  des
früheren  Wutedorfes  Kadji  konnten  dabei  mit
großer  Sicherheit  festgestellt  werden.  Weiter  nach
Norden  wurde  der  Galleriewald  anscheinend  immer
breiter;  bis  nach  Magom  (Neu-Watare)  traten
größere  Waldflächen  auch  außerhalb  der  Flußniederungen
  wieder  stärker  hervor.  ·

Der  Mbam  ist  auf  dieser  Strecke  überall  etwa
300  m  breit,  tief  und  reißend  und  von  zahlreichen
Steinbänken  und  kleineren  Schnellen  durchzogen.
Das  westliche  Ufer  war,  wo  es  gesichtet  werden
konnte,  von  Dsingo-Niederlassungen  mit  gutem
Anbau  offenbar  ziemlich  besetzt.  Dort  herrscht
das  Gras  mit  vielen  (meist  Ol-)  Palmen  vor.
Nahe  der  Ndschim-Mündung,  die  etwa  einen
Tagemarsch  südlicher  liegt,  als  man  bisher  annahm,
  wurde  die  Übersicht  über  den  Fluß  infolge
einer  mehrere  Marschstunden  langen,  sehr  breiten
Kataraktzone  mit  vielen  pandanusbestandenen
Inselchen  ganz  verloren.  Auch  konnte  der  eigentliche
  Zusammenfluß  in  der  Folge  gar  nicht  genau
konstatiert  werden,  da  offenbar  noch  weit  oberhalb
  desselben  zahlreiche  kleine  und  kleinste
Wasserrinnen  beide  Gewässer  äußerst  unübersicht-
        <pb n="603" />
        W  525  20

lich  verbinden.  Auch  die  sonst  häufig  benutzte
differente  Färbung  des  Wassers  versagte  hier
vollständig.  Das  Terrain  nach  Ost  und  Nordost
erschien,  soweit  es  übersehen  werden  konnte,
ebenso  wie  das  des  westlichen  Mbamufers  fast
völlig  flach,  obwohl  das  Flußbett  und  die  Zuflüßchen
  meist  ziemlich  eingeschnitten  waren.

Der  NNschim,  der  bei  einer  Breite  von  40
bis  80  m  überall  über  2  m  tief  ist,  und  auf  der
passierten  Strecke  nur  nahe  seinem  Zusammenfluß
mit  dem  Mbam  einige  kleine  Schnellen  zeigte,
konnte  wegen  seiner  vielen  und  großen  Alligatoren
mangels  eines  Faltbootes  von  dem  ganz  unbewohnten
  Südufer  aus  auch  an  offenbaren  Fährstellen
  nicht  überschritten  werden.  Auch  aus  dem
Grunde  nicht,  weil  die  Einwohner  der  Jangafudörfer
  an  seinem  anderen  Ufer  beim  Herannahen
der  Expedition  sämtlich  die  Flucht  ergriffen  und
sich  schwimmfähige  Hölzer  zum  Floßbau  in  diesen
Graslandgalleriewäldern  nicht  in  genügender
Stärke  vorfanden.  Da  nun  auch  die  Jagdmöglichkeit
  nachließ  und  bereits  zu  den  —  eigentlich
  für  eventuelle  Dysenteriekranke  mitgeführten
—  geringen  Reisbeständen  gegriffen  werden  mußte,
da  außerdem  auch  die  Bakorre=  und  Bonsoträger
in  immer  größerer  Menge  zu  desertieren  begannen,
  durchschwamm  ich  schließlich  trotzdem  mit
einigen  beherzten  alten  Soldaten  den  Fluß  und
hatte  die  Genugtuung,  auf  dem  anderen  Ufer
bald  ein  kleines  Kanu  aufzufinden.

Am  25.  Januar  setzte  die  Expedition  über.
Nach  einigen  erheblichen  Umwegen  (mangels  jeder
Führung  aus  den  vielen  verlassenen  Jangafudörfern)
  wurden  endlich  bei  dem  Jangafuchef
Esimbi-sono  (früher  Ngundu),  von  dessen  Stamm
einige  in  Jaunde  bekannte  Leute  die  Expedition
erwarteten,  genügende  Verpflegungsmittel  sowie
Hilfsträger  und  Führer  bis  Magom  (Neu-Watare)
beschafft.  In  Magom  (Neu-Watare),  dem  Hauptwutedorf
  dieser  Gegenden,  kamen  wir  nach  Überwindung
  einer  von  Esimbi-sono  nach  Nordost
ansteigenden  Wasserscheide,  jenseits  deren  bei  der
Ansiedlung  des  früheren  Soldaten  Akuno  (Batistamm
  Ngore)  die  Wutesprachgrenze  überschritten
wird,  am  27.  Januar  1907  an.  Abgesehen  von
der  genannten,  hier  etwa  100  m  (rel.)  hohen
Hügelkette  ist  das  nach  beiden  Flußniederungen
hin  sichtbare  Gebiet  weithin  flach;  Gras=  und
Waldbedeckung  halten  sich  etwa  die  Wage.  Während
die  Distrikte  der  Batistämme  Jangafu  und  Ngore
reich  an  kleinen  Ansiedlungen  sind,  wohnen  im
Wutelande  die  Einwohner  in  größeren  Niederlassungen
  zusammen.  Im  Nordwesten,  jenseits
des  Ngore,  an  dem  —  wohl  einen  Tagemarsch
oberhalb  des  Expeditionsüberganges  =  die  frühere
(Dominiksche)  Niederlassung  des  alten  Chefs
Magom  auf  den  Karten  ersichtlich  ist,  scheint  das

 

Gelände  dem  Mbam  entlang  merklich  gebirgiger
zu  werden.  Bei  Magom  erreichte  die  Expedition
den  großen,  auf  Veranlassung  von  Jaunde  gebauten
  Weg,  der  von  Ndumba  (dem  alten  Ngila)
über  Burong,  Magom  (Neu-Watare)  nach  Ngute
das  Wuteland  durchzieht  und  von  dort  wohl  nach
Jabassi  weiterzuführen  sein  wird.

Die  Anwerbeversuche  in  Magom  blieben  gänzlich
  erfolglos,  wenn  auch  die  Aufnahme  sonst
einigermaßen  entgegenkommend  war.  Trotz  Abratens
  des  alten  Chefs  wollte  ich  das  vorliegende,
etwa  vier  Tage  breite,  dicht  bevölkerte  Bafialand
friedlich  zu  passieren  suchen;  ich  glaubte  dann  in
der  Lage  zu  sein,  mit  den  vorhandenen  Munitionsvorräten
  einen  Durchmarsch  durch  das  nördlichste
Bakoko  bis  in  die  Einflußsphäre  von  Edea  nötigenfalls
  erzwingen  zu  können.

In  Erinnerung  an  die  dauernden  Gefechte
der  Expedition  Schimmelpfennig,  der  Expeditionen
Morgen,  Ramsay  und  v.  Stetten,  auch  auf  Grund
meiner  eigenen  Beobachtungen  von  der  Mpimstation
  (1896)  aus,  mußte  ich  fast  zweifellos  auf
Feindseligkeiten  der  sehr  zahlreichen  Bakoko  des
Nordostens  und  Nordens  rechnen.  Ihre  mir  von
1895  her  bekannte  Kampfweise  erforderte  bei
dem  geringen  und  nur  teilweise  zuverlässigen
Expeditionspersonal  äußerste  Vorsicht.

Am  29.  Januar  wurde  an  der  Fähre  von
Magom  zum  neueren  Wutedorf  Kadji,  zwischen
einer  kleineren  Schnelle  und  dem  weit  nach
Norden  sich  erstreckenden,  hohen  Kataraktgebiet
Garima,  der  hier  200  bis  250  m  breite  Mbam
überschritten  und  der  am  Westufer  nur  wenige
Kilometer  breite  Wutestreifen  erreicht,  der  sich  bis
Ngute,  nach  Norden  zwischen  den  Fluß  und  die
Bafiastämme  eingeschoben  hat.  In  Gemina
konnte  Anschluß  an  die  einzige  bekannte  Route
dieser  Gegend,  an  den  Weg  von  v.  Carnap  (Balinga
  Ngute  1897)  genommen  werden.  Die  hier
passierten  Wutedörfer  sind  von  dem  alten  Magom,
dem  Bruder  Ngutes,  Ngilas  und  des  verstorbenen
  Watare  abhängig.  Es  wäre  hier  nachzuholen,
  daß  der  Mbam  von  Garima  ab  weiter
aufwärts  allen  Erkundungen  nach  ein  weithin
sich  fortsetzendes  Katarakt--  und  Fallgebiet  aufweist.

Über  Exportartikel  aus  dem  Expeditionsabschnitt
  Sanaga-Ndschim-Mbam  fasse  ich  hier
zusammen,  daß  Kautschuk  nur  in  geringer  Menge
vorzukommen  scheint,  die  Elefanten  besonders
nahe  dem  Ndschim  aber  noch  recht  häufig  sind.
Olpalmen  wurden  auf  dieser  Flußseite  wenig
vorgefunden,  ebenso  nur  ganz  vereinzelt  (offenbar
angepflanzte)  Baumwolle  und  die  bekannten
Graslandfarbstoffe  Indigo  und  Curcuma.  Kopal
und  verwendbare  Hölzer  wurden  selten  beobachtet.
Die  Beschaffenheit  der  Eingeborenen-Pflanzungen
in  den  besseren  Lagen  läßt  jedoch  den  Anbau
        <pb n="604" />
        3526  20

von  Bergreis,  Erdnüssen,  Mais  und  minder—
wertigeren  Tabaken  recht  aussichtsreich  erscheinen.
Das  Großvieh  und  die  Pferde  leiden  hier  überall
stark  unter  Tsetse.  Frühere  häufige  Zuchtversuche
der  Chefs  waren  offenbar  meist  nur  auf  be—
schränkte  Zeit  erfolgreich.

Über  das  ausgedehnte  Bafiagebiet  —  seine
Abgrenzung  nach  Norden  habe  ich  nicht  feststellen
können  —  moöchte  ich,  da  es  von  allen  mir  bekannten
  Kamerunlandschaften  in  vieler  Beziehung
wesentlich  abweicht,  zunächst  im  allgemeinen
berichten.

Soweit  bei  den  geringeren  Fernblicken  festgestellt
  werden  konnte,  ist  das  Land  der  Bafiastämme,
  von  denen  von  Nordost  nach  Südwest
Buriama,  Ambassa,  Jambassa,  Babe-diiba,  Bungandu,
  Bomende  und  Babungo  passiert  wurden,
im  Osten  und  Südosten  flach;  nach  Westen,  mehr
aber  noch  nach  Norden  steigt  es  zu  recht  bedeutenden
  Berglandschaften  an.  Die  vom
äußersten  Nordostbakoko  nach  Bafia  gesichteten
Berge  haben  trotz  der  erheblichen  relativen
Höhenlage  ihrer  Umgegend  sicher  selbst  noch
1000  m  relative  Höhe.  Das  Land  ist  fast  durchweg
  Grasland;  Galleriewälder  an  den  sehr  zahlreichen
  kleinen  Wasserläufen  sind  vorhanden,  aber
nicht  sehr  ausgeprägt.  Dagegen  finden  sich  auf
Anhöhen  mit  Ansiedlungen  oder  mit  Spuren
von  solchen  aus  früherer  Zeit  sehr  auffällig,  mit
weitläufigen  lebenden  Zäunen  umgebene  Haine.
Ob  künstlicher  oder  natürlicher  Ursprung  anzunehmen
  ist,  wage  ich  nicht  zu  entscheiden.  Der
Lebome  und  die  Bejawa  an  der  Westgrenze,
beides  reine  starke  Gebirgswässer,  scheinen  mit
ihren  Zuflüßchen  das  gesamte  hydrographische
System  des  Bafialandes  darzustellen.

Bis  auf  den  äußersten  Süden  und  Südosten
ist  das  Land  auperordentlich  dicht  bevölkert.  Die
Bevölkerung  weicht  im  Außeren,  in  Sprache,
Sitten,  Bekleidung  usw.  ganz  wesentlich  von  allen
mir  bekannten  Stämmen  ab.  Dem  äußeren
Habitus  nach  erinnert  sie  etwas  an  Bamum  und
ähnliche  Stämme  des  Nordens,  wohin  vielleicht
auch  das  mir  und  meinen  Leuten  völlig  unbekannte
  Idiom  gehört.  Auch  die  Haartrachten
erinnern  an  den  Norden.  Dörfer  wurden  überhaupt
  nicht  gesehen  und  sollen  ebensowenig  vorhanden
  sein,  wie  größere  Häuptlinge.  Das  Land
ist  vielmehr  dicht  bedeckt  mit  kleinen  und  kleinsten
Gehöften,  die  offenbar  nur  eine  einzelne  Familie
beherbergen  und  von  deren  Farmen  umgeben
sind.  Diese  Gehöfte  scheinen  einen  gemeinschaftlichen
  Chef  nur  im  Kriege  anzuerkennen.  Eigentümlich
  waren  die  trotz  des  Reichtums  an  Bächen
bei  jeder  Niederlassung  gegrabenen  Wasserlöcher.
Sehr  merkwürdig  erschien  der  offenbar  enorm
ausgeprägte  Amulett-Aberglaube,  den  ich  in  so

 

prägnanter  Form  bei  noch  keinem  der  erst  berührten
  Volksstämme  vorgefunden  habe.  Am
Körper,  an  jedem  Gebäude,  in  jeder  Niederlassung
an  jedem  Stück  Vieh,  jedem  Fruchtspeicher,  jedem
Wege,  kurz  überall  waren  massenhaft  sog.
„Medizinen“  angebracht.

Die  Bekleidung  der  männlichen  Bevölkerung

—  Weiber  wurden  bei  der  durchweg  feindlichen
Haltung  überhaupt  nicht  gesehen  —  bestand  nur
aus  einem  mehr  oder  weniger  künstlich  verzierten
Penisfutteral  aus  Rinde  oder  Bast.
Zunr  Bewaffnung  dienen  große  Schilde,  Pfeil,
Bogen  (Gift  an  den  Pfeilen  wurde  nicht  beob—
achtet)  und  schlechte  Wurfspeere;  Feuersteingewehre
waren  sehr  wenig  vorhanden.  Dagegen  zeigten
die  Leute,  wohl  infolge  ihrer  Unbekanntschaft  mit
der  europäischen  Waffe,  viel  persönlichen  Mut,
der  sie  bei  ihrer  sehr  großen  Masse  immerhin  zu
beachtenswerten  Gegnern  macht.

Das  Land  ist  reich  an  Mais  und  schönem
Kleinvieh.  Das  letztere,  sowie  ziemlich  beträchtliche
Mengen  Elfenbein  und  manchmal  wohl  auch
einzelne  Sklaven  werden  von  kleinen  Haussatrupps
gegen  europäische  Erzeugnisse  eingehandelt  und
meist  nach  Joko,  besonders  aber  in  den  Jaundebezirk
  vertrieben.  Kautschuk  gibt  es  sicher  nur
wenig,  dagegen  scheint  viel  Palmöl  zum  eigenen
Gebrauch  produziert  zu  werden.

Am  30.  Januar  wurden  von  Kadji,  am
2.  Februar  von  dem  Jadsudatl  Bati-)dorf  Edua
und  am  4.  Februar  von  dem  einzigen  einigermaßen
  entgegenkommenden  Bafiastamme  Jambassa
aus  Vorstöße  in  ostwestlicher  Richtung  quer  durch
das  Bafialand  versucht.  Diese  führten  aber
sämtlich  zu  der  Erkenntnis,  daß  die  Nordostbakokogrenze,
  bei  der  ja  die  eigentlichen  Schwierigkeiten
  erst  beginnen  mußten,  ohne  mehrtägige
Schießereien,  mit  denen  der  Verzicht  auf  die
Fortsetzung  der  Itineraraufnahme  und  die  Gefahr
einer  Flucht  unserer  letzten  Träger  verbunden
gewesen  wäre,  unmöglich  zu  erreichen  war.

Der  nördliche  Teil  des  Stammes  Buriama
griff  die  Expedition  etwa  bei  der  Ansiedlung
Moko  verschiedene  Male  recht  heftig  an.  Die
Hauptstellung  des  Gegners,  eine  Gehöftreihe  am
Oberlauf  des  Baches  Owama,  wurde  gestürmt,
wobei  etwa  fünfzig  Eingeborene  fielen.  Trotzdem
wurde  aus  den  oben  entwickelten  Gründen  von
einem  Durchstoß  nach  Westen  Abstand  genommen.
Bei  der  Expedition  war  nicht  ein  einziger  Verwundeter
  zu  verzeichnen.

Weiterhin  hatte  Südburiama  mit  dem  kleinen
Unterstamm  Ambassa  eine  dicht  besetzte  Hügelposition
  ganz  nahe  der  Stelle  genommen,  wo  der
Weg  von  dem  Jadsuddadorf  Edua-nienga  westnordwestlich
  nach  Bafia  hineinführt.  Hier  lag
die  Sache  insofern  noch  viel  schwieriger,  als  in
        <pb n="605" />
        #  527  20

der  Nacht  zuvor  sechzehn  Bakorreleute  desertiert
waren  und  die  Jadsuddaaushilfsträger  beim  ersten
Beginn  der  Feindseligkeiten  zu  entfliehen  drohten.
Ein  gewaltsames  Vordringen  nach  West  war  auch
hier  undurchführbar.  Als  Kuriosum  möchte  ich
erwähnen,  daß  ein  Chef  dieser  Südburiama,
Apfume,  unserer  Expedition,  welche  nunmehr  die
von  Jaunde  aus  neuerdings  unterworfenen  Bafiagrenzstämme
  Jambassa,  Babe-djiba,  Bungandu  usw.
zu  passieren  im  Begriff  stand,  einen  von  dem
Bezirksamt  ausgestellten  Schutzbrief  mit  der  Erklärung
  nachsandte,  daß  er  auf  seine  Leute  keinen
Einfluß  habe.

Die  weniger  starken  Grenzstämme  Jambassa,
Bungandu,  Bomende  und  Babungo  haben  —  als
Außenposten  gegen  die  früher  mehr  wie  jetzt  von
Süden  vordringenden  Mpangwestämme  —  ihre
Ansiedlungen  meist  auf  Anhöhen  mit  den  oben
erwähnten  Hainen  zusammengezogen.  Sie  nahmen
eine  zwar  wenig  zuvorkommende,  aber  immerhin
nicht  direkt  feindliche  Haltung  ein;  dadurch  wurde
beim  Lebomeübergang,  dem  ersten  sicheren  Treffpunkt
  mit  der  Route  Ramsay  (1892),  einem
abermaligen  heftigen  Zusammenstoß,  der  wenig
nordwestlich  Banga  beabsichtigt  war,  aus  dem
Wege  gegangen.  Gerade  hier  mußten  im  Hinblick
  auf  die  nun  westlich  vorliegenden,  sehr  dicht
bevölkerten  Gebirgslandschaften  und  auf  die  nahe
Batigrenze  jene  Gründe  gegen  ein  gewaltsames
Durchstoßen  doppelt  schwer  ins  Gewicht  fallen.
Natürlich  wurde  systematisch  der  Eindruck  verbreitet,
  daß  die  Expedition  nur  Passantin  sei,
aber  gegebenenfalls  jedem  Angriff  energisch  entgegentreten
  würde.

Die  geschilderten  kriegerischen  Zwischenfälle
waren  nach  Angabe  der  Dsingo—Jambassa=  und
Bungandu-Chefs  als  die  Folge  von  Esxzessen
zweier  Jaundesoldaten  anzusehen,  die  vor  kurzer
Zeit  deshalb  im  Buriamagebiet  totgeschlagen
worden  waren.  Für  ihren  Tod  wurde  von  der
Bevölkerung  ein  Rachekrieg  erwartet.  Die  Expedition
  war  auf  diese  Weise  von  der  beabsichtigten
Marschlinie  zur  Küste  ziemlich  weit  südwärts  abgewichen;
  ich  setzte  nun  längs  der  Bafiagrenze
den  Westmarsch  bis  nach  Bakoko  mit  der  Absicht
fort,  daselbst  möglichst  friedlich  (wenn  das  nicht
möglich,  aber  auch  gewaltsam)  die  alte  Richtungslinie
  wieder  zu  gewinnen  und  auf  ihr  nach  Westen
durchzustoßen.

Erwähnt  ist  bereits,  daß  bei  diesem  Marsche,
kurz  vor  dem  Eintritt  in  das  Bakokogebiet,  eine
große,  offenbar  im  Zunehmen  begriffene  Enklave
von  jungen  Häuptlingen  verschiedener  Etunstämme
passiert  wurde.  Ihre  Niederlassungen  in  den
mehrfach  erwähnten  Hainen  auf  den  Anhöhen
beweisen  mit  ziemlicher  Sicherheit  die  frühere
Bafiazugehörigkeit  dieser  Landstrecken.  Die  Land- 



schaft  wird  von  der  Bejawa  (Ramsays  Jawe)  in
ihrem  untersten  Laufe  durchströmt.  Mit  Hilfe
jener  recht  entgegenkommenden  Etun  wurden  die
Schwierigkeiten  etwas  behoben.  Viel  vermochten
diese  jungen  Chefs  mit  ihren  wenigen  Leuten
allerdings  auch  nicht  zu  leisten,  zumal  die  meisten
ihrer  Männer  Pflanzungsengagements  angenommen
hatten.  Von  Kadji  (Wute)  bis  an  die  Bejawa
heran,  die  kurz  östlich  der  Bakokogrenze  fließt
und  an  deren  Westufer  hier  im  Süden  die  Berge
beginnen,  war  das  Gelände  im  allgemeinen  recht
flach  und  weit  überwiegend  reines  Grasland  mit
vielen  Olpalmen  am  Mbam  und  auffällig  vielen
Fächerpalmen  am  Sanaga.  Elefanten  kamen
überall  noch  recht  reichlich,  Antilopen  und  Büffel.
in  Massen  vor.  Viel  Leben  und  Handel  war
nicht  bemerkbar,  da  nach  einem  kürzlich  in  diesen
gesamten  Gebieten  geführten  Kriege  das  Bezirksamt

  offenbar  die  Gestellung  einer  großen  Anzahl

von  Arbeitern,  Trägern  usw.  angeordnet  hatte.
Die  erkundeten  Landesprodukte  waren  außer
Elfenbein  wenig  bedeutend.  Doch  ließe  sich  hier
vielleicht  aus  dem  Boden  durchweg  mehr  herausholen,
  wie  östlich  des  Mbam,  wie  denn  auch  die
Begetation,  von  verhältnismäßig  geringen  Strecken
abgesehen,  hier  überall  üppiger  erschien.  Der
Sanaga  wurde  nur  von  wenigen  Punkten  in
großer  Entfernung  gesichtet,  soll  aber  —  und  dies
entspräche  auch  der  Geländeformation  —  hier
überall  reißend  und  von  Steinbänken  und  Felsblöcken
  durchsetzt,  doch  ohne  größere  Schnellen
sein.  Jedenfalls  hat  er  zahlreiche  Fähren.

Ich  schließe  diesen  Abschnitt  mit  der  Bemerkung,
  daß  eine  starke  Kompagnie  (etwa  150  Gewehre)
  mit  einem  bis  zwei  Maschinengeschützen
die  völlige  Unterwerfung  der  Bafiastämme  innerhalb
  drei  bis  vier  Monaten  bequem  würde
herbeiführen  können.  Ein  dann  zu  errichtender
kleiner  Militärposten  von  etwa  60  Gewehren
würde  m.  E.  dann  diese  Stämme  innerhalb
eines  weiteren  Jahres  bei  geeignetem  Vorgehen
durchaus  pazifizieren  und  damit  dem  Handel  eine
Elfenbein-,  dem  Schutzgebiet  eine  neue  reichliche
Arbeiter-,  dem  Jaundebezirk  eine  bereits  recht
nötige  neue  Quelle  von  frischem  Fleisch  erschließen
können.  Auch  die  offenbaren  Gesetzesübertretungen
der  Haussahändler  in  diesen  noch  völlig  jungfräulichen
  und  an  den  Grenzen  fast  unbewachten
Gebieten  verlangen  baldige  energische  Abhilfe.
Endlich  müßte  die  mit  dem  Auftreten  des  Europäers
  notorisch  sofort  schwindende  Autorität  der
eingeborenen  Häuptlinge  im  Interesse  einer  geordneten
  Verwaltung  allenthalben  systematisch  gestärkt
  und  gehoben  werden.

R  *.
        <pb n="606" />
        G  528  20

Am  6.  Februar  1907  wurde  nach  ÜNberschreiten
  der  Bejawa  nur  noch  ein  kleiner
Mpangwestreifen  (Unterstamm:  Etak)  passiert.
Dann  begann  eine  von  Norden  bis  an  den  Sanaga
  herantretende  Berglandschaft.  Gleichzeitig
war  der  östlichste,  sicher  nicht  rassereine  Bakokostamm
  Baso  erreicht,  der  etwa  die  Einflußgrenze
des  Bezirksamts  Jaunde  nach  Nordwesten  hin
darstellt.  Der  letzte  Krieg  hat  hier  seine  westlichsten
  Ausläufer  gefunden;  infolgedessen  war  ein
starkes  Mißtrauen  gegen  eine  von  Osten  kommende
militärische  Expedition  durchaus  natürlich.  Auf
dem  Sanaga-Südufer  läuft  die  Mpangwe-Bakokogrenze
  etwa  in  derselben  Höhe;  doch  sitzen  hier
bereits  die  Bassa,  rassereine  Gebirgsbakoko  mit
wesentlich  verschiedenem  Dialekt.  Ihre  Unterstämme
  konnte  ich  bis  nach  Bekok  hinunter  mit
ziemlicher  Sicherheit  kartographisch  festlegen,  da
für  mich  hier  die  Sprachschwierigkeit  in  Fortfall
kam.  Der  Einheitlichkeit  halber  habe  ich  die  den
Unterstämmen  vorgesetzte  Silbe  „Ndogn“,  die  dem
„Ebege“  der  Maka  und  dem  „Voge“  der
Mpangwestämme  entspricht  und  am  besten  mit
„Clan“  wiederzugeben  ist,  dem  verbreitetsten
Bakokodialekt  Bassa  entnommen  und  die  Benennungen
  alle  so  durchgeführt,  wie  sie  der  Bassabakoko
  anwenden  würde;  die  nur  verwirrenden
gleichbedeutenden  Vorsetzungen:  „Ndogo“,  „Log“,
„Loge“  usw.  der  Japi-,Loko“=  oder  Basodialekte
sind  dagegen  ausgeschieden.

Der  Weitermarsch  der  Expedition  bis  Rtok,
dem  Hauptdorf  des  nächstbelegenen  (Loko-)  Bakokostammes
  Ndogn--besangen  führte  —  in  geringer
Entfernung  dem  Sanaga  parallel  —  durch  dicht
bevölkerte,  sehr  bergige  Waldgebiete  der  Basounterstämme
  Jalebogo,  Janje  und  Jemeso.  Der
Weg  Ramsays  (1892)  wurde  von  den  jetzt  leicht
erhältlichen  Trägern  und  Führern  anscheinend
nur  zum  Teil  benutzt,  doch  scheint  sein  „Lungum“
mit  Ntok  identisch  zu  sein.  Bei  der  Wahl  dieses
Platzes  zum  Weitermarsch  leitete  mich  vor  allem
die  Überlegung,  daß  das  Mißtrauen  der  dem
Bezirk  Jaunde  allzu  benachbarten  Distrikte  die
Möglichkeit  mannigfacher  Hindernisse  und  ernsthafterer
  Verwicklungen  in  sich  trug.  Ferner  erschien
  es  ratsam,  von  dem  Sitz  eines  rassereinen,
weit  bekannten  Bakokohäuptlings  aus  in  das  noch
ganz  unbekannte  Gebiet  seiner  Hintersassen  einzudringen.
  Der  Häuptling  Ntok  hat  deun  auch  in
weitgehendem  Maße  meinen  Erwartungen  entsprochen;
  er  hat  bei  dem  Aufenthalt  und  der
Neuorganisation  der  Expedition  in  seinem  Dorfe
(8.  und  9.  Februar)  seine  gesamten  Hilfsmittel
zur  Verfügung  gestellt  und  gleichzeitig  nach  vorn
auf  den  Durchmarsch  einer  friedlichen  Expedition
vorbereitet.

Der  Eintritt  in  das  Bakokogebiet,  das  etwa

 

bei  dem  Jalebogochef  Etondja  beginnt,  stellte
einen  recht  schroffen  übergang  von  Gras=  zum
Waldland,  von  der  Ebene  in  das  Gebirge,  aus
dem  (wenn  auch  schwachen)  mohammedanischen
Einfluß  in  davon  völlig  unberührte,  auch  ethnographisch
  ganz  abweichende  Völkerschaften  dar,
mit  denen  wesentlich  bequemer  zu  verkehren  war.
Einen  Beweis  für  die  Richtigkeit  meiner  Ausführungen
  bildet  der  Umstand,  daß  die  uns  bis
dahin  stets  begleitenden  Haussaführer  nun  mit
der  Erklärung  zurückblieben,  die  äußerste  Grenze
ihrer  Beziehungen  sei  erreicht  und  sie  würden
weiter  westwärts  gefährdet  sein.  Dabei  wurden
mehrere  kleine,  zu  Sakebajeme  gehörige  Missionsstationen,
  allerhand  amtliche  Ausweise  des  Bezirksamts
  Edea,  eine  Anzahl  unbewaffneter,  farbiger
Küstenhändler,  ausgezeichnete  Wege,  entgegenkommende
  dichte  Bevölkerung  und  westlich  Etondia
  Sanaga-abwärts  viele  Landesprodukte  zur
Verpflegung  angetroffen.  Der  Hauptgrund  jener
Besorgnisse  der  Haussa  wird  also  wohl  in  dem
Umstand  zu  suchen  sein,  daß  die  diesem  Stamm
auf  dem  Grasland  östlich  und  nördlich  stillschweigend
  zuerkannte  Vorzugsstellung  hier  zum
Teil  durch  den  Konkurrenzeinfluß  von  der  Küste
aus,  zum  größeren  Teil  aber  aus  historischen
Gründen,  durch  eine  instinktive  Abweisung  der
Einflüsse  aus  Osten  paralysiert  wird.  Der  hier
kaum  bemerkbare  Missionseinfluß  dürfte  damit
wenig  zu  tun  haben.

Die  bis  Ntok  passierte  Berggegend  zeigte
wieder  reinen  Urwald=  oder  vielmehr  Buschwaldtyp.
  Eine  systematische  Anpflanzung  von  Olpalmen
  war  auch  hier  zu  bemerken.  Elefanten,
auch  ältere  Elfenbeinbestände  (in  Händen  der
voneinander  wenig  abhängigen  Dorfschefs)  schienen
noch  reichlich  vorhanden  zu  sein.  Auch  konnten
Landolphien  und  Kicksien  nachgewiesen  werden.
Die  Maisernährung  war  durch  Planten  (musa
paradisiaca)  und  Maniok,  bis  Duala  hin  in  zunehmendem
  Maße  auch  durch  Makabo  (Xanthosoma
  esculenta)  ersetzt.  Kleinvieh  zeigte  sich  in
großen  Mengen  und  schönen  Exemplaren;  Großvieh
  war,  wie  überall  im  Waldland,  gar  nicht
vorhanden.  Die  sonst  vorzüglichen  Bakokowege,
die  auch  in  völlig  neuen  Gegenden  auf  große
Strecken  ohne  weiteres  den  Gebrauch  eines
Pferdes  ermöglichen,  wurden  vom  Eintritt  in
diese  Nord=  und  Nordost-Bakokolandschaft  an  infolge
  ihres  gebirgigen  Charakters  bis  nach  Dibamba
hinunter  für  das  Schuhwerk  und  die  Trägerfüße
recht  unangenehm.

Schon  hier  an  der  Ostgebirgsgrenze  war  die
mir  auch  von  meiner  Bekok—  Mpim-Expedition
(1896)  her  bekannte  Wahrnehmung  auffällig,  daß
die  meist  sehr  steilen,  felsigen  Bergkuppen,  die
auf  der  bis  Ntok  zurückgelegten  Strecke  200  bis
        <pb n="607" />
        W  529  20

300  m  relative  Höhe  haben,  sich  von  einer  gewissen
  Höhenzone  ab  nur  grasbewachsen  präsentierten.
  In  den  weiter  südlich  belegenen  Gebieten
  Kameruns  fehlt  diese  Erscheinung  bis  an
die  Ostgrenze  hin  bei  selbst  wesentlich  beträchtlicheren
  Höhen  vollständig.  Geologisch  bleibt  das
Bild  auch  in  diesen  Gebirgen  bis  an  die  Küste
hinunter  überall  das  gewohnte.  Basaltische  oder
ähnliche  Eruptivdurchbrüche  wurden  auch  in  den
Schwemmprodukten  der  Gewässer  oder  in  den
äußeren  Formen  der  ferngepeilten  Höhen  nirgends
aufgefunden.  Der  Sanaga  zeigte,  soweit  er  beobachtet
  werden  konnte,  auf  dieser  Strecke  bereits
viele  Steinbänke  mit  kleinen  Schnellen.  Auch
begannen  hier  bereits  die  Inselmengen  seiner
Kataraktregion.  Wenige  Stunden  nördlich  Ntok
weist  er  bei  großer  Breite  viele  bewaldete
Inselchen  und  weit  ausgedehnte  Schnellen  auf.

Am  10.  Februar  verließ  ich  die  bekannte
Gegend  längs  des  Sanaga  definitiv,  um  nun  zunächst,
  wie  bereits  erwähnt,  durch  einen  Vorstoß
direkt  nördlich  die  nach  dem  Bafiagefecht  bei
Moko  am  30.  Januar  verlassene  Linie  Watare—
Dibamba  wieder  aufzusuchen.

Infolge  der  Bemühungen  des  Häuptlings
Ntok  war  bei  entsprechender  Disziplin  auf  mehr
als  einen  Tagemarsch  vorwärts  eine  Reibung  mit
der  Bevölkerung  nicht  anzunehmen.  Ich  schicke
hier  voraus,  daß  trotz  einiger  lokaler  Schwierigkeiten
  wider  alles  Erwarten  bis  nach  Dibamba

hinunter  irgend  ein  kriegerischer  Zwischenfall
nachher  tatsächlich  nicht  eingetreten  ist.  Der
Marsch  von  dem  Stamme  Lemb  bis  nach

Ndogn-nkad  war  übrigens,  besonders  in  seinem  östlichen
  Teil,  durchweg  recht  kritisch.  Eine  einzige
falsche  Maßnahme,  ein  kleinster  Übergriff  hätte
zweifellos  sofort  zu  kriegerischen  Verwicklungen
größeren  Stils  geführt.  Noch  weiter  nördlich
von  der  genannten  Strecke  dürfte  sich  übrigens
die  Situation  noch  wesentlich  ungünstiger  für  eine
friedliche  Aufgabe  gestalten.

Vom  10.  bis  12.  Februar  führte  der  Marsch
fast  rein  nördlich  durch  die  starken  Loko-Bakokostämme
  Ndognbesangen,  Ndogn-ot  und  Lemb  zu
dem  Chef  Kuki  des  Stammes  Ndogn-mai,  wo  die
Expedition  wieder  an  der  mehrerwähnten  Richtungslinie
  Watare—Dibamba  angelangt  war.

Etwa  einen  starken  Tagemarsch  führte  der
Marsch  durch  sehr  gut  angebautes  und  —  wie
überall  in  Bakoko  —  sehr  stark  mit  Olpalmen
besetztes  Waldland.  Weiter  nördlich  herrschte  das
Gras  wieder  vor;  bis  zum  Uem  in  Westen  hinunter
  beschränkte  sich  dann  der  Wald  auf  gelegentliche
  Partien  in  den  Niederungen.

Schon  beim  Verlassen  des  Tales  des  kleinen  bei
Ntok  mündenden  Sanaga-Nebenflüßchens  Ndebe
fing  das  Gelände  an,  stark  zu  steigen  und  blieb

 

dann  dauernd  in  einer  relativen  Höhe  von  300
bis  500  m  mit  aufgesetzten  höheren  Gebirgsrücken
  über  dem  Sanaga.  Der  allgemeine  Eindruck
  war,  daß  von  einem  sehr  hohen  Gebirgsstock,
  etwa  in  der  Gegend  der  Quellen  der  Bejawa,
des  Düel,  des  Uem,  Ekem  und  Ebo,  mit
höchsten  Erhebungen  in  der  Quellgegend  des
Düell,  das  Gelände  sich  zum  Sanaga  hin  allmählich
  ebenso  wie  zum  Dibamba  abdachte  und
schließlich  mit  einem  ziemlich  erheblichen  Steilabfall
  von  etwa  300  m  das  Niveau  dieser  Flüsse
erreichte.  Zwischen  all  den  genannten  Wasserläufen
  zeigten  sich  oft  zwei  oder  drei  parallel
laufende  Bergketten,  seltener  isolierte  Gebirgsstöcke
  von  oft  recht  bedeutenden  relativen  Höhen
(500  bis  800  m)  mit  sehr  tiefen  Einschnitten.
Soweit  östlich  ein  Einblick  in  das  Bafialand  genommen
  werden  konnte,  erschien  der  Abfall  dahin
überall  sehr  viel  unvermittelter.

Für  die  Expedition  war  der  Marsch  auf  der
genannten  Strecke  sowohl  wie  bis  an  den  Dibamba
  hinunter  ganz  außerordentlich  anstrengend.
Unter  den  Soldaten,  auf  die  ein  Teil  der  Lasten
verteilt  war,  traten  viele  fußkranke,  unter  den
des  Bergsteigens  ganz  unkundigen  Trägern  oft
völlig  marode  Leute  auf.  Sehr  kalte  Nächte  bei
beträchtlicher  absoluter  Höhenlage  und  die  ganz
veränderte  Nahrung  (fast  ausschließlich  Makabo)
riefen  vielfach  Erkrankungen  hervor.  Es  wurden
deshalb  in  der  Folge  häufig  Ruhetage  nötig.
Da  ich  persönlich  bei  dem  durchweg  steinigen
Boden  sehr  rasch  ohne  Schuhwerk  war  und  auch
die  ständigen  Fernblicke  mit  massenhaften  Bergpeilungen
  fortwährende  Aufenthalte  verursachten,
kam  die  Expedition  recht  langsam  vorwärts.  Erst
nach  dem  Eintritt  in  das  eigentliche  Waldland,
etwa  im  obersten  Tale  des  Ekem  wurde  das
Tempo  wieder  flotter.

Wild  fehlte  hier  infolge  der  dichten,  jagdgeübten
  Bevölkerung  fast  völlig.  Auch  war  wenig
Gummi  vorhanden.  Uber  die  Aufnahme  und
die,  etwa  einen  Tagemarsch  Sanaga  nordwärts
ab  mit  dem  Europäer  noch  ganz  unbekannte
Bevölkerung  habe  ich  bereits  einige  Angaben
gemacht.

Wenig  günstig  erschien  in  diesem  unberührten
Lande  überall  der  Einfluß  der  längs  des  Sanaga
und  einen  knappen  Tag  nordwärts  an  einige
Punkte  vorgeschobenen  schwarzen  Missionslehrer.
Sie  hatten  durch  Verbreitung  der  Nachricht,  daß
der  Gouverneur  (das  Bezirksamt  Edea)  die  hier
überall  sehr  verbreitete  und  in  hohem  Ansehen
stehende  „manganga“  (Zauber=  und  Medizinfeste)
verboten  habe,  ein  oft  schwer  zu  besiegendes
Mißtrauen  gerade  der  älteren  und  einflußreichsten
Häuptlinge  gegen  die  Expedition  hervorgerufen.
Erst  wenn  diese  Gebiete  unterworfen  sind  und

4
        <pb n="608" />
        W  530  2c0O

das  Gouvernement  hier  wirklich  Einfluß  erreicht
hat,  dürften  solche  Einwirkungen  einige  Aussicht
auf  Erfolg  ohne  einschneidendere  Verwicklungen
haben.

Von  dem  Ndogn-mai-Dorfe  Kuki  aus,  wo
eine  längere  Ruhepause  hatte  gemacht  werden
müssen,  brach  die  Expedition  am  14.  Februar
westlich  nach  dem  Dibambaquellflüßchen  auf.  Es
erschienen  hier  übrigens  wieder  recht  bösartige,
durchschnittlich  kleine  Elefanten  in  Menge.  Auch
war  das  häufige  Auftreten  von  Kokospalmengruppen
  bemerkenswert.

In  großem  Bogen  nach  Norden  wurden  durch
die  dichtbevölkerten  Landstriche  der  Stämme
Ndogn-mwe  und  Ndogn-okoa  die  hohen  vorliegenden
  Gebirgsketten  passiert;  bald  war  der  etwa
600  m  hohe  Steilrand  in  das  Düeltal  erreicht.
Trotzdem  Europäer  dort  völlig  unbekannt  waren,
war  die  Verpflegung  von  Kuki  ab  bis  an  die
Dualaeinflußzone  (etwa  bis  zum  Uemtal)  überall
recht  knapp  und  sehr  teuer.  Der  Steinboden
dieser  Gebirgslandschaften  scheint  an  den  wenigen
kulturfähigen  Stellen  nicht  mehr  hervorzubringen,
als  für  die  Bedürfnisse  der  sehr  zahlreichen  Bevölkerung
  nötig  ist.  Die  auf  allen  Verbindungswegen
  an  den  Stammesgrenzen  stattfindenden
Bakoko-Märkte  wiesen  für  den  Lebensmittelaustausch
  der  Eingeborenen  untereinander  ähnlich
hohe  Preise  auf.

Nach  Überschreiten  des  starken  Gebirgswassers
Düel  trat  die  Expedition  in  das  Babimbigebiet
ein;  es  wurde  bis  zu  dem  westlichen  Rand  des
Uemtales,  der  Wasserscheide  Sanaga-Dibamba
durchquert;  die  dortigen  Stämme  sind  die  Ndognmngue,
  die  äußerst  zahlreichen  und  auch  mit  Edea
in  Fühlung  stehenden  Ndogn-ma-kumak  und  die
Ndogn-nkad.

Bis  zum  Dücel-Nebenflüßchen  Malua  wurden
hierbei  wieder  etwas  ebenere  Gegenden  durchschritten,
  dann  aber  wieder  500  bis  600  m  hohe,
abermals  etwa  den  Flußläufen  parallel  laufende
Bergketten  auf  äußerst  steilen  Geröllwegen  überstiegen.
  Das  vorliegende  Quellgebiet  des  Uem  ist
—  bis  an  die  ihn  östlich  begleitenden  sehr  hohen
Bergreihen  heran,  die  bereits  stark  die  Anfänge
des  nun  westlich  vorliegenden  geschlossenen  Urwaldes
  aufweisen  und  an  ihrem  Steilabfall  zum
Flusse  sehr  bevölkert  und  wieder  gut  angebaut
sind  —  mit  massenhaften,  wenig  bewohnten  150
bis  300  m  hohen  runden  Graskuppen  bedeckt.

Außer  einigem  Elfenbein  und  etwas  Landolphiengummi
  wurden  Produkte  auch  auf  dieser
Strecke  bis  auf  die  (der  Transportfrage  halber
hier  im  Gebirge  wenig  in  Frage  kommenden)
Olpalmerzeugnisse  kaum  beobachtet.  Schönes
Kleinvieh  ist  selbst  in  den  ärmsten  Regionen  dieser
Nordbakoko-Landschaften  überall  vorhanden,  aber

 

infolge  des  bereits  fühlbaren  Einflusses  von
Dualahändlern  sehr  teuer.

Der  17.  Februar  brachte  die  Expedition  über
das  nur  wenige  Kilometer  breite,  aber  mehrere
100  m  tief  eingeschnittene  Gebirgstal  des  Sanaga-Nebenflüßchens
  Uem  aus  dem  Babimbilande  in
das  reine,  dicht  bevölkerte  Waldland  des  Bassastammes
  Ndogn-biakad.

Schon  diesseit  des  Uem  bei  dem  Ndogn-nkad-Chef
  Bele  wurden  der  Akwafamilie  zugehörige
Dualahändler  angetroffen,  die  den  Handel  von
Dibamba  (Bonapuba)  aus  sowohl  nach  Lungahe
wie  weit  nach  Osten  bis  in  das  Babimbiland
konkurrenzlos  beherrschen.  Sie  führen  vor  allem
Elfenbein,  Vieh  und  etwas  Kautschuk  nach  Duala
aus  und  geberden  sich  unter  geschickter  Benutzung
  der  gewissen  Bakokochefs  durch  ihre  Vermittlung
  verliehenen  Palaverrechte  und  Eingeborenen-Schiedsgerichte,
  beiläufig  auch  durch
Heiratsankauf  von  Häuptlingstöchtern  nicht  nur
als  die  Herren  dieser  Landschaften,  sondern  auch
als  Vermittler  zu  den  Regierungsstellen.  Auf
Grund  ihrer  Schreibkünste  und  mangels  einer
Kontrolle  ihrer  bis  dahin  noch  ganz  unbekannten
Handelswege  nach  Osten  üben  sie  wirklich  eine
Art  von  Herrschaft  aus.  Bereits  während  meiner
Stellvertretung  in  Edea  (1896)  hatte  ich  Gelegenheit,
  über  diese  —  nach  Osten  hin  wenigstens
—  jetzt  eher  noch  verschärften  Verhältnisse  zu
berichten.  Für  die  Expedition  war  dieses  Zusammentreffen
  mit  Akwaleuten,  die  hier  auf  eine
militärische  Expedition  aus  dem  Osten  durchaus
nicht  vorbereitet  waren,  zunächst  nur  angenehm.
Die  Führer-,  Unterkunfts=  und  Verpflegungsfrage
erledigte  sich  infolge  der  Vermittlung  der  Akwaleute
  weiterhin  außerordentlich  leicht.  Ich  habe
nur  die  nicht  unbegründete  Befürchtung,  daß  das
Erscheinen  der  Expedition  zur  weiteren  Ausdehnung
  und  Befestigung  des  Duala-Einflusses
und  zur  schnelleren  Erledigung  von  allerhand
schwebenden  Vermögens-,  Heirats=  und  ähnlichen
Palavern  in  ausgedehntem  Maße  mißbraucht
worden  ist.

Von  dem  westlichen,  etwa  400  m  hohen  Rand
des  Uemtales,  dem  Markte  des  Ndogn-biakad-Chefs
  Mbienndenge,  aus  wurde  am  18.  Februar
die  Wasserscheide  zwischen  Sanaga  und  Dibamba
passiert,  die  in  relativer  Höhe  von  400  bis  500  m
das  Uem=  und  Ekemtal  trennt.  Auf  verhältnismäßig
  gutem  Wege  erreichte  die  Expedition  entlang
  dem  letzteren  Flüßchen,  durch  ein  landschaftlich
  sehr  schönes,  mit  200  bis  300  m  hohen  Waldbergen
  eingesäumtes,  gut  angebautes  und  bevölkertes
  Tal  die  Duala-(Akwa-hansiedlung  und
gleichzeitig  das  Eingeborenenschiedsgericht  bei  dem
Haupt-NRdogn-biakad-Chef  Matun-ma-ndok.

Der  19.  und  20.  Februar  mußten  zur  dringend
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des  Hauptmanns  Freiherrn  von  Stein.

Zu:  Deutsches  Kolonialblatt  Nr.  11,  1908.

Red.  v.  M.  M.,  gez.  v.  G.Krause.
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Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  K&amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW8
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        W  531  20

nötigen  Ruhe,  zum  Auskurieren  der  vielen  Fußkranken,
  zur  Kartenkonstruktion  und  vor  allem  zur
Beschaffung  genügender  Verpflegung  für  die  bis
Dibamba  vorliegende,  drei  sehr  gute  Tagemärsche
breite,  unbewohnte  Waldzone  in  dem  genannten
Orte  verbracht  werden.

Der  nun  unter  Führung  einiger  nach  Duala
zurückkehrender  Händler,  von  denen  einer  mehrere
Jahre  in  Deutschland  zugebracht  hatte,  eingeschlagene
  Weg  nach  Westen  stellt  sich  als  ein  von
Akwaleuten  zu  Handelszwecken  angelegter  Pfad
dar.  Er  durchschneidet  als  einzige  direkte  Ortsverbindung
  von  Bonapuba  aus  den  bereiten,
zwischen  Lungahe  und  Ndogn-bianga  (Ramsays
Dugubianga)  vom  Sanaga  nach  Norden  sich  erstreckenden
  unbewohnten  Urwald  und  die  seit
langem  aufgegebenen  früheren  Lungahe--(Ndognbenog-)Landschaften
  am  Fallgebiet  des  Dibamba.
Der  Weg  verließ  bald  das  nun  sehr  enge  schwer
passierbare  Ekemtal  in  geringer  Entfernung  von
Matun-ma-ndok  und  überschritt  recht  unvermutet
wieder  ziemlich  beträchtliche,  außerordentlich
steinige  Bergzüge,  die  die  Wasserscheide  zwischen
dem  oberen  Ekem  und  Ebo  bilden.  Am  22.  Februar
  wurde  nach  anstrengendem  Felsabstieg  der
auf  den  seitherigen  Karten  mit  dem  Ekem  verwechselte
  Ebo  erreicht,  den  ich  als  den  Hauptquellfluß
  des  Dibamba  ansprechen  möchte.  Der
passirte,  meist  lichte  Urwald  war,  wohl  infolge
seines  zufällig  steinigen  Untergrundes  und  infolge
der  steilen  Abfälle  der  von  ihm  bedeckten  Berge,
sehr  wenig  wildreich.  Elefantenspuren  wurden
hier  überhaupt  nicht  beobachtet.  Kickria  kam  gar
nicht,  Landolphia  nur  in  geringer  Menge  zu
Gesicht.

Der  Ebo  ist  an  der  erreichten  Stelle  40  bis
50  m  breit,  sehr  tief  und  ruhig,  wenn  er  auch

 

in  reinem  Felsbett  fließt.  Jedenfalls  halten  die
Dualahändler  sich  auf  ihm  Kanus  zum  Warenund
  Produktentransport.  Am  unteren  Ende  dieser
Schiffbarkeitszone  beginnt  in  weitem  Bogen  nach
Norden  um  die  nun  bis  Bonapuba  vorliegenden
Waldberge  herum  ein  weiter  abwärts  immer
größeres  Schnellen=  und  Fallgebiet.  Der  Oberlauf
  des  Dibamba  vereinigt  sich  innerhalb  dieser
Kataraktenzone  mit  dem  Ebo  in  der  Gegend  des
angeblich  höchsten  Falles  Kum,  der  später  als
Kraftstation  in  Frage  kommen  dürfte,  und  des
Falles  Massumbo.  Innerhalb  dieser  Kataraktenzone
sollen  übrigens  zur  Zeit  die  zum  Bau  der  Dualakanue
  nötigen  Rotholzstämme  gewonnen  werden,
die  anderwärts  um  Duala  herum  bereits  zu
mangeln  beginnen.  «

Am  unteren  Ende  der  Eboschiffbarkeit  bog  der
Handelsweg  von  dem  Flusse  ab;  er  erreichte  in
steilem  Anstieg  den  begrenzenden  Höhenrand,  dem
sich  nach  Westen  eine  in  die  verlassenen  Ndogn—
benog-(Lungahe-)  Landschaften  stetig  abfallende
Gegend  mit  immer  noch  reinem,  sehr  felsreichem.
Urwaldgelände  anschloß.

Nach  Ankunft  im  Flußgebiet  des  kleinen,  mir
schon  bekannten  Lungaheflüßchens  Ngombe  durchzog
  die  Expedition  sehr  ölpalmenreichen,  mehrstündigen
  Buschwald  und  kam  am  23.  Februar
in  der  Duala-Ansiedlung  Bonapuba,  dem  Hauptsitz
der  mehrerwähnten  Akwahändler  am  oberen  Ende
der  Schiffbarkeit  des  Dibamba,  an.

Zum  Transport  der  Gesamtexpedition  Dibamba
  abwärts  war  eine  zweimalige  Flußfahrt
bis  Japoma,  zu  der  Straße  nach  Duala  und  dem
Anschlußpunkt  an  meine  Itineraraufnahme  Edea-Duala
  (1897)  erforderlich.  Am  26.  Februar
wurde  nach  kurzem  Marsche  von  Japoma  auf
vorzüglicher  Straße  Duala  erreicht.

 

Nachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebietes  Kamerun  källig  gewordenen  Sollbeträge.
Im  Oonat  Okhtober  1907.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  »  .
Namen  der  im  obigen  M  o  Mins  siahres  Gegen  den  gleichen
gollämter,  bei  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Feitranm
welchen  die  1907  1906  des  Vorjahres
Zölle  fällig
geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  mehr  weniger
Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.
Duala  104  7862005  468%0  10  244:900111  18510  822980  114  414|90  —  —  4170|
Victoria.  .  .  .  .  12  263|65  492  50012  756  151772180  1320|  1735|  ——  497885
Kribi......  1380791029982801680114018386655401588017852535  ——551895
Rin-dcl-Rey..  865385  922809576151186810  280—120931()  ———251695
Campo.....  121205180840252045  52660  365|60  8920  —  —
Ossidinge  bzw.

Nssanakang  713770  01964——9101O03y  702——  8  —  —Y9978|1
Molund  9  63130|  %  —  —
Garua.  .  .  .  .  .  14  06585  5518—  19  58385  1487|60)  44148/20  SS5|80  3  698s05  —-259829704752320343352902954636053868308493819019178902515790


—1—s59791—
        <pb n="612" />
        G  532  20
Im  Oonat  November  1907.
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
Namen  der  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Zollämter,  bei  Zeitraum
welchen  die  1907  1906  des  Vorjahres
Zölle  fällig
geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  mehr  weniger
Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  [Pf.]  Mark  sPf.]  Mark  Pf.
Duala  121  1898000  O  SSGéSC2  C  22  (2215|  —  —
Victorcg  20  54415042  40  S6  Ö  94  4703015  4052  06  —.  —
Kriit  87  0748548194—  3  —  —
Rio-del-Rey.  2  503|15  384/80  2  88795  1  335|50  —  —  1  335|50  1  55245  ———
Campo.....  124045  99860  223905  116395  54840  1  712|85  52670  —  —
Ossidinge  bzw.

Nssanakang.1120280  5476009040  —  —11659|40  90850  —-Molundu....
  12—1280——1292—228285  97680325965  ———196765
Gama......  280905265940546855187385  68450255835291020  —  —

246  575/25559  4280  9  11  6765
117  831|80)  —  —
Im  Oonat  Dezember  1907.
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
Namen  der  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Zollämter,  bei  Zeitraum
welchen  die  1907  1906  des  Vorjahres
Zölle  fällig  -
gewordensindEinfuhrAusfuhr  Zus.  Einfuhr  Ausfuhr  Zufs.  mehr  weniger
Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  [Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.
Duala  116  86922004  2  108  —-  —-Victoria.....
  1545280  5271015979901037295  —201037315560675  —-Kribi......
  864882546551.—132989259936755798960107307152568210  —-Rio-del-Rey..
  299180  953203945—-12386051062—1339805  ———-945805
Campo.....  162745168520381265207080  52640259720  715|45  —
Ossidinge  bb.

Nssanakang  31|75  280—  31175225“4|45  67240  02  926|85  —  —  261510
Molundd  1  1186523932“  1|90  —  —  973/|05  97305  ———
Garua......  47915284950832865  80640369835449975  ———117110

2250790559514802845938519171215163998020811195L897211513239232
76481l90I-I—
Togo.

Aufhebung  der  Destquarantäne  gegen  die  Goldkũste.“)

Die  über  die  Häfen  Togos  verhängte  Qua-  Meldung  des  Gouverneurs  soeben  wieder  aufrantäne,
  welche  bekanntlich  vor  einigen  Monaten  gehoben  worden.
durch  den  Ausbruch  der  Pest  an  der  Goldküste  —

veranlaßt  wurde,  ist  nach  einer  telegraphischen  *)  Vgl.  Deutsches  Kol.  Bl.  1908  S.  283  u.  S.  345.
        <pb n="613" />
        W  58633  20

Deutsch-Ostafrika.

Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrika.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

Im  Oonat  Okhtober  1907.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einfuhr=  Ausfuhr-  era0  3Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorfahr
Zollstelle  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  Zunahme  Abnahme
Rup.  H.]  Rup.  H.]  Rup.  H.]Rup.  H.Rup.#H.]  Mark  [Pf.]  Mark  [Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.
Moschi.  1  709|11  485/|85  30  05  100  0823%  3337711  —  —
Schirati.  485|52  391/|61  1880629  09  152502  203336%  423sT  k  46
Muansa=  21  74456,56867|59  43  94,5  59  (o“,5  28  715|14,58  2868641  00666|  —  27194
Bukoba  4  30958  126|1  2  70  10  1561491441  4u  110  249  65
Usumbura  3F720.|410113  4„  316  64%%
Ubjidn.  —5I  —  562  749  53s88—  45s84
Bismarckkugg–  ————2550  2  50  38887269555—  —1266|22
Unjika-Posten  ——  ——————
Neu-Langenburg  16E0—  —  —  —  —  —  160  213  6067  58|54
Mwaja  123|80  1900  T5  %  1  70os  i2  —  815|
Wiedhafen  1187  J  —wHL
Ssongea  ———[s—s————————  —
Summe  in  Rup.28  5300%  957878  95  49,  820  9789  (020  32  52  027/10972  767|40  638  4221278  73
:  Mk.  38  040  10  12  76504278809  62||  2  CO27|09  20  740|81
Okt.  1906  Mk.39  354|/61|32  S  3646  2  767,40  «
GegenVorjahr.
Zun.-l-,Abn.-—131451—2006789—8847473056  -20740l81
Im  Oonat  Uovember  1907.
Einfuhr--  Ausfuhr=  ver  s—  Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  Zunahme  Abnahme
Rup.  H.  Rup.  H.]  Rup.  H.]  RNup.H.]  Rup.  H.]  Mark  Pf.]  Mark  Ps.]  Mark  sPf.]  Mark  (Pf.
l
Moschi  159662  16178  21  80  —  48  17T0  18  41111-L.
Schirati.  810|65  174  15  —  —  26  6440½  20891191  —  —  74060
Muansa  15  46  149,5  8534|82  1  (06,5  32  33240197182  02628  87  6230  —55965
Bukoba  3  78487,1746,  43  —  —  19  50  5  55080,57  401|0T1  796/0  —  439  5  —
Usumbura  198385—  —  —  —  —  —  1935  25|80  22325  —  —  19745
Udjii  ——  —  —  —  —  16  bas  1687,0  2250  8737  —  —  6487
Bismarckburg  ——  —  —  —  —  10  50  10|50  14—  —190
Unjika-Posten.  —  —  7—  —  —  —  25  725  9|67  7—  267  —  —
Neu-Langenburg  —+——A  —  —  —  —  —  —  —  —  —  151741  —  —  151  74
Mwaja  .  .  40000  —  —  —  —  33—  406  90  542|53  74720  —  —  204  67
Wiedhafen  134|117,  —  —  —  1.50  13567,  1801901  —  —  1801901  —  —
Ssongea.  ——  —  —  ——  ———  ———-———-SummeinRup.22198loo,510614182236,5114«07,532948Tss,543981587486728L594l6881580l8g

-  -Mk.29  59742  4  152|24  2982  152  10  4  931|  30  935|0
Nov.  1906  Mk.50  540|81|24  110  20|  194  19  8874  867|28  f
Gegen  Vorjahr
Zun.  ,  Abn.  -2094289-  9957196  -  167  124132  27  03570
        <pb n="614" />
        534

-

Im  Oenat  Dezember  1907.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Salz-  Gegen  Vorjahr
gollstelle  Einfuhr-Ausfuhr-  verbrauchs-  Neben-  Insgesamt  Im
zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  Zunahme  Abnahme
Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  H.  Rup.  ]H.]  Mark  (Pf.]  Mark  '(Pf.]  Mark  [Pf.]  Mark  Pf.
Moschi  1  2568  3460  12  35  1250%8  207—8999
Schirati.  39950,5  8586  16  7  12  48  51462  686162299/611—  +11|45
Muansa  10  16214,  1.85  678914  85427,19  80570  y549“1|5
Bukoba  25474111  059|69  1.74  5938614  7  48196914  47624  9656|55
Usumbura  3787,  560  3837,5  5111—  683  50841  —  —
Udjidji  ——  —  —  —  15—  15—  20|—  9527  7527
Bismarckkrgß——.  —  ——  5%  537,5  717  11|17  —  4—
Unjika-Posten-—  ————————760—  110RD
Neu-Langenburg.  +—  —  —1  —  1-  —  —  —  —  —  2W—  —  -—
Mwaja..  52874,5,————"  825  53199,5709338«76073——305140
Wiedhafen.  36——-—————25  8625  4833——  4833——
Ssongea  —  —  ——  —  —  ——–—  ———  —  —
Summe  in  Rup.14  968  466611424  32  71,  S  19859|17  20  234|21
-  -Mk.  19  957958152|2  483  62]  16428128318  12  118375|04
Dez.  1906  Mk.22  969|18/23  195s09  33  13  495  8146  693|16
Gegen  Vorjahr
Zun.  ,  Abn.  —+  3011|181  10  49331  858  18375|0
Im  Oonat  Januar  1908.
:  nQ  Salz-  4  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Einfuhr=  Ausfuhr=  verbrauchs-  Neben-  Insgesamt  Im  «
zoll  zoll.  Abgabe  sEinnahmen  Vorjahr  Zunahme  Abnahme
Rup.  H.]  Rup.  H.]  Rup.  H.Rup.H.]  Nup.  H.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.
l
Moschi.  1  509l  77  217/24  39  88  40  581  OT  41%  220514  11482—  —
Schirati  13460,5  210|01  —  —  9  35  353  96,5  47196  21%8  —  —  739  67
Muansa  881897  274/04  1|84441  112075014  9488388  00667  —18  063|4
Bukoba  1  501744  3  19  2  —  2779  44.  70588%S2  29
Usumbura  ————  ——  ———————-———————
Udjidji  .  18510——  ———  10  75  195|85  26113  30|67  280146/  —  —
Bismarckbucßzßg3-  71—  —  —  5575  12|75  17—  5887  —  367
Unjika-Poste-——H  —  —  ———  ————  ——  —  —  —
Neu-Langenburg  —  —  —  ——  1.50  150  2—  —  —  2—  —
Mwaja  .  ..  87/75  132—  —  —  13  12,23287,5  3100  49347]I——  18297
Wiedhafen  8935  —  —  —  —  50  89  85  119|80  6—  113|0  —
Ssongea  ———  —  —W  —[  —
Summe  in  Rup.12  827  28,5  4  112/77  449119J6  20,5  16  681117/22  241L6  34  46108  41  628  64
-  -Mk.  16  436385  483|69  5988)  261  61|22  241|56  —t
Jan.  1907  Mk.36  851|27/24  167/59  46  47  2238  179  /#63  304  12
Gegen  Vorjahr
Zun.  +,  Abn.  —20414891868O  411  18  4106256
        <pb n="615" />
        O#

535

2

Deutsch-Südwestafrika.

Nachweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Oonat  Dezember  1907
fkfällig  gewordenen  Sollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

n  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  Gegen  den  gleichen
ilamen  ver,  Zon  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Zeitr  ann  ch
welchen  die  Zölle  1907  1906  des  Vorjahres

fällig  geworden  EinfuhrlAusfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger

sind  Mark  Pf.Mark  Pf]  Mart  spfMark  [Pf|]  Mark  f./|  Mark  /pf.Mark  Pf.|Mart  pf.
Swakopmund.  64  1977001131#—0T/70  GC  DIRI0  190  O0  —  —
Lüderitzbucht  62  458|10  —  —68244581101  —  —776  50  4  68160  —  —
Windhuk  23  634/|20  —.  —2363420  18801  166606  46?60
Ramansdrift.  3  036|20  —  —  3  03620  2366|0  50  2  367|0  6686000  —
Ururs  —  —  51—  51—  —  —  —  —  —  —  51—  —
Haigamkhab  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibib.  .  729830  ——7298302290—  4—2294—500430———
Okahandja.  216480  ——216480  9920  ——  9920206560——
Gobabis  3  59180  —  —  3591|  20—  —  —  20—  3  571|30
Omaruru  1  536  15  —.  1568536s5  —  —  —  —  —  —  158615—
Outjo  50650  —  —  50650  1310100  —  —  13s|10  49340|—
Grootfontein  2  47120  —  —  2  47120  98|80  3  50  102|80  23681901  —  —
Usak-sol  53|90  —  —  53|900  5390  —
Otjiwarongo  52—  —  —  52—  »  52-———
Otavi....  4125  ——  4125190711euerrichtet.  4125—-—
Tsumeb.  11225  ——  11225  11225——
Rehoboth.  10210  ——  10210  10210———
Gideon.  122960  ——122960129910  —10129920  ——  6960
Keetmanshoop  1  98175  —  —9815  11|60  —  —  11601  19701151  —  —
Hafur  3  02395  —  —  3023s95  19|20  —  —  191201  3004761  —  —
Warmbad  1  180|70  —  —!!1  10|70  81|0  —  —  818001,  09890900I
Dawingnab  24—  —  24  —  230|40  —  —  230|40  ——  206  40
Ukamas.  ..  11460  ——  114s60  —  —  —  —  —  —  1141601  —  —
Stolzenfels  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —

Zusammen178  810  551361—180  171  5532  426  0  1400  146  604851  —  —

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Rolonialwirtschaftliche  OMitteilungen.

Die  Bedeutung  der  deutschen  Schutzgebiete  als
Gerbmaterialproduzenten.

Von  Dr.  Johannes  Paeßler.

Es  ist  eine  bekannte  Tatsache,  auf  die  bei  den
verschiedensten  Gelegenheiten  wiederholt  hingewiesen
  worden  ist,  daß  die  deutsche  Lederindustrie
bei  weitem  nicht  in  der  Lage  ist,  ihren  Gerbstoffbedarf
  im  Inland  zu  decken.  In  Deutschland
selbst  werden  von  Gerbstoffen  nur  Eichen=  und
Fichtenrinde  gewonnen;  die  eigene  Erzeugung
dieser  Rinden  ist  im  Vergleiche  zum  Gesamt-Gerbstoffbedarf
  gering.  Nach  einer  vor  einigen
Jahren  aufgestellten  Berechnung  macht  die  Erzeugung
  Deutschlands  an  Eichen=  und  Fichtenrinde
  für  gerberische  Zwecke  nur  etwa  den  sechsten
bis  höchsten  fünften  Teil  des  Bedarfes  seiner
Lederindustrie  aus.  Bei  der  starken  Entwicklung
der  Lederindustrie  in  den  letzten  Jahren  und  bei

 

dem  Rückgang  der  deutschen  Eichenschälwaldkultur
dürfte  sich  dieses  Verhältnis  inzwischen  noch  mehr
verschoben  haben.  Deutschland  ist  also  unbedingt
darauf  angewiesen,  Gerbstoffe  aus  dem  Ausland
zu  beziehen.  Eichenrinde  wird  vorzugsweise  aus
Österreich  =  Ungarn,  Frankreich,  Belgien  und
Holland,  Fichtenrinde,  sowie  der  aus  dieser  hergestellte
  Fichtenrindenauszug  namentlich  aus
OÖsterreich-Ungarn  zu  uns  eingeführt.  Die  Lederindustrie
  bedarf  aber,  um  nach  jeder  Richtung
hin  in  Wettbewerb  treten  zu  können,  nicht  nur
dieser,  sondern  auch  noch  anderer  Gerbstoffe,  die
sich  entweder  durch  einen  höheren  Gerbstoffgehalt
oder  durch  einen  niedrigeren  Preis,  auf  die  Einheit
  Gerbstoff  bezogen,  oder  durch  beides  von  den
einheimischen  Gerbstoffen,  namentlich  von  der
Eichenrinde,  unterscheiden.  Zur  Befriedigung
dieses  Bedarfes  werden  vorzugsweise  folgende
Gerbstoffe  und  Gerbstoffauszüge  von  der  deutschen
        <pb n="616" />
        8336  20

Lederindustriey))  aus  dem  Auslande  bezogen:
Mimosenrinde  aus  Australien  und  Südafrika,
Malletrinde  aus  Australien,  Mangrovenrinde  aus
Afrika,  Südamerika,  Indien  usw.,  Valonea  aus
Kleinasien  und  Griechenland,  Knoppern  aus  Österreich-Ungarn
  und  den  Donaustaaten,  Myrobalanen
aus  Britisch-Indien,  Dividivi  aus  Südamerika
und  Zentralamerika,  Algarobilla  aus  Südamerika,
Quebrachoholz  und  der  daraus  hergestellte  Auszug,
  soweit  der  letztere  nicht  in  Deutschland  selbst
fabrikmäßig  erzeugt  wird,  aus  Südamerika  (fast
ausschließlich  aus  Argentinien),  Eichenholzauszug
aus  Österreich-Ungarn  und  Kastanienholzauszug
aus  Frankreich  und  Italien.  Sumach  wird  für
gewisse  Sonderzwecke  verwendet  und  kommt  insofern
  nicht  als  Ersatz  für  Eichen=  oder  Fichtenrinde
  in  Betracht.  Es  sollen  in  folgendem  die
Einfuhrmengen  der  genannten  Stoffe  mit  den
Werten  in  abgerundeten  Zahlen  für  das  Jahr
1905  unter  Benutzung  der  Nachweise  des  Kaiserl.
Statistischen  Amtes  aufgeführt  werden.  Die  Zahlen
für  das  Jahr  1906  können  hierzu  nicht  gut  als
Unterlagen  gewählt  werden,  weil  sie  wegen  des
in  diesem  Jahre  in  Kraft  getretenen  neuen  Zolltarifes
  nicht  als  normal  angesehen  werden  können,
und  für  das  Jahr  1907  liegen  die  Zahlen  in
ihrer  Gesamtheit  noch  nicht  vor.

 

Einfuhrmenge  Wert
Meterzentner  (in  1000  Mk.)
Gerbrinden.  1  140  000  10  536
Valonea  u.  Knoppern  145  000  2  842
Myrobalanen.  167  000  1  757
Dividivi  ..  98000  2150
Quebrachoholz,  unzerkleinert
  u.  zerkleinert  1  288  000  11  787
Sumach  58  000  867
Quebrachoholzauszug.  139  000  4  728
Andere  Gerbstoffauszüge
  327  000  6  745
3  362  000  41  412

Es  wurden  also  im  Jahre  1905  fast  3½⅛  Millionen
  Meterzentner  an  Gerbstoffen  im  Werte  von  über
41  Millionen  Mk.  nach  Deutschland  eingeführt.
Es  ist  hierbei  zu  berücksichtigen,  daß  ein  Teil
dieser  Menge  wieder  ausgeführt  wird,  und  zwar
namentlich  Quebrachoholz,  nachdem  es  zerkleinert
oder  in  Quebrachoholzauszug  übergeführt  worden
ist.  Der  Wert  der  wieder  ausgeführten  Gerbstoffe
beträgt  rund  8,5  Millionen  Mk.,  so  daß  also  der

*)  Diese  Stoffe  werden  übrigens  nicht  ausschließlich
  in  der  Lederindustrie  verwendet,  sondern  manche
von  ihnen  finden  auch  in  der  Textilfärberei  Verwendung;
  dafür  sind  in  der  obigen  Zusammenstellung
diejenigen  unberücksichtigt  gelassen,  die  vorzugsweise  in
anderen  Industrien,  dagegen  weniger  in  der  Lederindustrie
  benutzt  werden,  wie  z.  B.  Katechu.

 

Wert  des  Bedarfes  der  deutschen  Lederindustrie
an  ausländischen  Gerbstoffen  rund  33  Millionen  Mk.
beträgt,  gewiß  eine  recht  beträchtliche  Summe.

Einige  der  zu  uns  eingeführten  Gerbstoffe
kommen  aus  tropischen  Ländern;  es  sind  dies  in
erster  Linie  die  Mimosenrinde,  Malletrinde,  Mangrovenrinde,
  Myrobalanen,  Dividivi  und  Quebrachoholz.
  Es  liegt  nunmehr  die  Frage  nahe,
ob  es  möglich  ist,  diese  Gerbstoffe  oder  wenigstens
einen  Teil  davon  aus  unseren  deutschen  Schutzgebieten
  zu  beziehen  oder,  falls  dies  jetzt  nicht
angängig  ist,  die  betreffenden  Pflanzen  zur  späteren
Gewinnung  ihrer  gerbstoffführenden  Teile  daselbst
anzupflanzen.  Von  den  genannten  Gerbstoffen
werden  in  unseren  Schutzgebieten,  und  zwar  besonders
  in  Deutsch-Ostafrika,  Mimosenrinde  und
Mangrovenrinde  bereits  gewonnen.  Die  Menge
dieser  von  dort  zu  uns  kommenden  Gerbrinden
ist  jedoch  im  Verhältnis  zu  den  sonstigen  Einfuhr-=mengen
  gering.  Im  Jahre  1905  hat  Deutsch-Ostafrika
  nach  Deutschland  etwa  15  500  Meterzentner
  Gerbrinde  ausgeführt,  die  zum  allergrößten
Teil  als  Mangrovenrinde  in  Rechnung  gestellt
werden  kann.  Die  Erzeugung  Deutsch-Ostafrikas
an  Mimosenrinde  ist  gegenwärtig  tatsächlich  noch
gering.  Ferner  sind  aus  Britisch=  und  Portugiesisch-Ostafrika
  etwa  70  000  Meterzentner  Gerbrinde
  eingeführt  worden,  die  wohl  auch  in  ihrer
Gesamtmenge  als  Mangrovenrinde  anzusehen  sind.
Britisch-Südafrika  hat  60  000  Meterzentner  Gerbrinde
  bei  uns  eingeführt;  diese  sind  in  der  Hauptsache
  als  Mimosenrinde  anzusprechen,  da  dort,
und  zwar  besonders  in  Natal,  die  Mimosenpflanzungen
  zur  Gewinnung  der  Mimosenrinde
eine  große  Ausdehnung  angenommen  haben.  Wir
ersehen  hieraus,  daß  Deutschland  diejenigen  Gerbstoffe,
  die  Deutsch-Ostafrika  selbst  erzeugt  oder
wenigstens  erzeugen  kann,  zu  einem  großen  Teil
aus  anderen,  benachbarten  Kolonien  bezieht.  Es
ist  aber  wünschenswert,  daß  mit  der  Zeit  die
Verhältnisse  sich  derart  ändern,  daß  gerade  diese
Gerbstoffe  ausnahmslos  den  eigenen  Schutzgebieten
entnommen  werden.  Z

Ich  schließe  nunmehr  einige  allgemeine  Mitteilungen
  über  die  Mimosenrinde  und  über  die
Mangrovenrinde  an,  die  diesen  Gegenstand  jedoch
keineswegs  erschöpfend  behandeln  sollen,  und  dann
über  die  Möglichkeit  ihrer  Erzeugung  in  unseren
Schutzgebieten.

Die  Mimosenrinde  (die  australische  Bezeichnung,
  die  auch  bei  uns  mitunter  üblich  ist,
ist  wattle  bark)  wurde  ursprünglich  nur  in
Australien  gewonnen,  wo  man  zunächst  die  wild
wachsenden  Bestände  ausnutzte  und  dann  zur
Anlegung  von  regelrechten  Mimosenpflanzungen
überging.  Diese  Pflanzungen  sind  in  ihrer  Anlage,
  Bewirtschaftung  und  Ausnutzung  ohne
        <pb n="617" />
        W  537  20

weiteres  mit  unseren  Eichenschälwäldern  zu  vergleichen,
  unterscheiden  sich  von  diesen  aber  dadurch,
  daß  infolge  des  tropischen  Klimas  das
Wachstum  der  Mimosen  ein  viel  schnelleres  ist
und  infolgedessen  die  Rindennutzung  bereits  in
einem  Alter  von  sechs  bis  neun  Jahren  stattfinden
kann.  In  Australien  sind  folgende  Mimosenarten
als  diejenigen  mit  den  gerbstoffreichsten  Rinden
erkannt  worden:  Acacia  decurrens  und  A.  pyenantha,
  sowie  die  als  Varietät  der  ersteren
geltende  A.  mollissima.  Vor  etwa  dreißig  Jahren
hat  man  Mimosenpflanzungen  auch  in  Natal  mit
gutem  Erfolg  angelegt  und  hierzu  in  der  Hauptsache
  A.  mollissima  herangezogen.  Die  daselbst
befindlichen  Mimosenplantagen  befinden  sich  zu
einem  großen  Teile  im  Besitze  von  Deutschen.
Die  Natalrinde  hat  sich  im  Gerbstoffgehalt  und
in  ihren  sonstigen  Eigenschaften  der  australischen
als  mindestens  gleichwertig  erwiesen.  Der  Gerbstoffgehalt
  beträgt  im  Mittel  etwa  34  v.  H.  und
schwankt  von  etwa  30  bis  45  v.  H.  Interessante
und  ausführliche  Angaben  über  diese  Plantagenkultur
  findet  man  in  folgenden  Schriften  und
Fachartikeln:  „Wattle  Bark,  a  Paying  Industry“
von  G.  M.  Sutton  (P.  Davis  a  Sons,  Pietermaritzburg,
  1892),  „Über  Black-Wattle-Wirtschaft
in  Natal“  von  Dr.  Holtz,  sowie  „Bemerkungen
zu  diesem  Bericht"“  von  Dr.  Paeßler  („Tropenpflanzer“,
  1906,  Heft  7,  S.  445  ff.)  und  „Die
Gerberakazien“  von  Felix  Fließ  („Tropenpflanzer“,
1906,  Heft  9,  S.  578ff.).  Dr.  Holtz,  der  die
Plantagen  in  Natal  aus  eigener  Anschauung
kennt,  faßt  seine  Betrachtungen  in  folgendem
Satz  zusammen:  „Auf  Grund  des  Gesehenen
glaube  ich  die  Einführung  der  Blackwattle-Kultur
in  Deutsch-Ostafrika  nicht  sowohl  im  fiskalischen
Forstbetrieb  als  vielmehr  ganz  besonders  auch
für  den  Privaten  als  in  hohem  Grade  lohnend
auf  das  nachdrücklichste  empfehlen  zu  dürfen“.
Es  sind  übrigens  auch  schon  Anbauversuche  im
kleinen  in  Deutsch-Ostafrika  vorgenommen  worden,
die  zu  einem  guten  Ergebnisse  geführt  haben.
Gießler  („Usambara-Post“,  1907,  Nr.  4,  2.  Beilage)
  berichtet  über  Versuche,  die  in  Wilhelmstal
in  West-Usambara  auf  einer  Probefläche  von  6  ha
in  jeder  Beziehung  mit  sehr  gutem  Erfolg  ausgeführt
  worden  sind,  und  gibt  an,  daß  eine
mittlere  Ernte  etwa  100  Meterzentner  trockene
Rinde  auf  1  ha  bei  sechsjährigem  Umtriebe  liefert.
Ferner  sollen  in  den  letzten  Jahren  auch  schon
Plantagen  mit  einigen  100  ha  angelegt  worden
sein.  Das  Gouvernement  hat  auf  die  Vorschläge
des  Dr.  Holtz  die  Frage  der  Mimosenkultur
weiter  verfolgt  und  dem  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitee  mitgeteilt,  daß  es  beabsichtige,  die  Vorschläge
  des  Dr.  Holtz  aufzunehmen,  nur  sei  man
bei  der  Beschaffung  des  hierzu  erforderlichen

 

Saatgutes  auf  Schwierigkeiten  gestoßen.  Das
Gouvernement  hat  daher  beim  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitee  den  Antrag  gestellt,  zu
Pflanzungsversuchen  mit  A.  mollissima  in  Deutsch-Ostafrika
  eine  Menge  von  100  bis  150  kg  Saatgut
  für  je  drei  Jahre  aus  Natal  oder  aus
Australien  zu  beschaffen.  Nachdem  der  „Zentralverein
  der  Deutschen  Lederindustrie“  sich  bereit
erklärt  hat,  zu  den  Kosten  der  Beschaffung  einen
Beitrag  zu  gewähren,  hat  das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  beschlossen,  dem  obigen  Antrage
Folge  zu  geben.  Es  ist  demnach  zu  erwarten,
daß  dadurch  die  Angelegenheit  weiter  in  Fluß
kommt  und  daß,  nach  den  bisherigen  Versuchen
zu  urteilen,  später  eine  gute  Mimosenrinde  aus
Deutsch-Ostafrika  in  genügenden  Mengen  bezogen
werden  kann.  Der  Anbau  im  Innern  des
Schutzgebietes  wird  sich  voraussichtlich  erst  dann
durchführen  lassen,  wenn  das  Innere  durch
Bahnen  erschlossen  ist,  denn  hohe  Transportkosten
verträgt  die  Mimosenrinde  nicht.

Von  anderen  deutschen  Schutzgebieten  dürfte
für  die  Anlage  von  Mimosenpflanzungen  höchstens
noch  Südwestafrika  in  Frage  kommen,  doch
sind  hier  die  klimatischen  Verhältnisse  bereits
derart,  daß  ein  Erfolg  mit  Sicherheit  nicht  vorausgesehen
  werden  kann.  Möglicherweise  gedeihen
  hier  andere  Akazienarten,  die  ebenfalls
eine  gerbstoffreiche  Rinde  liefern.  Ich  möchte  im
Anschluß  hieran  noch  folgendes  anführen:  Vor
einigen  Jahren  teilte  ein  deutscher  Farmer,  der
sich  früher  in  Südafrika  aufgehalten  hatte,  dem
Verfasser  mit,  daß  dort  die  Acacia  saligna  sehr
gut  gedeiht  und  im  Alter  von  einigen  wenigen
Jahren  (nach  den  Angaben  dieses  Farmers  sollen
Stämme  dieser  Baumart  in  einem  Alter  von
drei  bis  vier  Jahren  bereits  eine  Stärke  von
25  bis  30  cm  haben)  eine  gerbstoffreiche  Rinde
liefert.  IJch  habe  damals  aus  dem  Kaplande
ein  größeres  Muster  dieser  Rinde,  die  daselbst
den  Namen  Port-Jackson-Rinde  führt,  kommen
lassen  und  einen  Gerbstoffgehalt  von  28,8  v.  H.
festgestellt.  Dieser  Gehalt  ist  etwas  niedriger  als
man  bei  den  meisten  sonstigen  Mimosenrinden
im  Durchschnitt  findet.  Darüber,  ob  die  untersuchte
  Rinde  eine  Durchschnittsware  oder  ein  besonders
  gutes  oder  schlechtes  Muster  dieser  Rindenart
  gewesen  ist,  konnte  kein  Urteil  abgegeben
werden.  Der  betreffende  Farmer  hat  sich  inzwischen
  in  Deutsch-Südwestafrika  niedergelassen
und  will  daselbst  Anbauversuche  mit  A.  saligna
ausführen.  Auf  Veranlassung  der  Versuchsanstalt
ist  das  Gouvernement  gebeten  worden,  diesen
Farmer  in  seinen  Bemühungen  zu  unterstützen,
um  festzustellen,  ob  dieses  Schutzgebiet  zur  Erzeugung
  von  Mimosenrinde  geeignet  ist.

Ich  komme  jetzt  zur  Mangrovenrinde.
        <pb n="618" />
        W  538  e

Diese  Rinde  ist  schon  seit  langer  Zeit  den  Eingeborenen
  verschiedener  tropischer  Länder  als
Gerbstoff  bekannt  und  von  ihnen  zum  Gerben
von  Häuten  und  Fellen  verwendet  worden.  Vor
etwa  zwanzig  bis  dreißig  Jahren  hat  man  wiederholt
  versucht,  die  Rinde  auf  den  europäischen
Markt  zu  bringen  und  sie  daselbst  in  die  Lederindustrie
  einzuführen,  doch  ohne  Erfolg.  Es  lag
teils  daran,  daß  diese  Angelegenheit  nicht
energisch  in  die  Hand  genommen  wurde,  teils
an  der  Eigenschaft  der  Mangrovenrinde,  dem
Leder  eine  ausgeprägt  rote,  also  auf  unserem
Markte  unerwünschte  Farbe  zu  geben.  Vor  etwa
zwölf  Jahren  traten  die  Herren  Gebrüder  Denhardt
  mit  dem  Ersuchen  an  mich  heran,  die
Mangrovenrinde,  die  sie  auf  ihren  Besitzungen
in  dem  früher  unter  deutschem,  jetzt  unter  englischem
  Schutze  stehenden  Wituland  in  großen
Mengen  gewinnen  könnten,  auf  ihre  Verwendbarkeit
  als  Gerbstoff  eingehend  zu  prüfen.  Ich  habe
diese  Prüfung  vorgenommen  und  bin  hierbei  zu
dem  Ergebnis  gekommen,  daß  in  der  Mangrovenrinde
  hinsichtlich  des  Gerbstoffgehaltes  zweifellos
ein  sehr  beachtenswerter  Gerbstoff  vorliegt,  daß
sie  allein  angewendet  aber  dem  Leder  eine  ausgeprägt
  rote  Farbe  verleiht.  Bei  schwarzen
Ledern  wirkt  dies  nicht  störend,  bei  anderen
Ledern  kann  der  Nachteil  durch  anteilige  Anwendung
  und  durch  geeignete  Kombination  mit
anderen  hellgerbenden  Gerbstoffen,  besonders  mit
Myrobalanen,  vermieden  werden,  so  daß  sie,  wie
eingehende  Gerbversuche  gezeigt  haben,  eine
mannigfache  Verwendung  in  der  Lederindustrie
finden  kann.  Die  aus  dem  Witulande  stammende
Mangrovenrinde  hat  einen  meist  zwischen  40  und
45  v.  H.  liegenden  Gerbstoffgehalt;  unter  35  v.  H.
sinkt  er  kaum  herunter,  ausnahmsweise  steigt  er
fast  bis  50  v.  H.  Die  ersten  Mitteilungen  über
die  Mangrovenrinde  habe  ich  1896  in  dem  Artikel
  „Die  Mangrovenrinde  als  Gerbmaterial“  in
der  „Deutschen  Gerberzeitung“  veröffentlicht;
mehrere  aus  der  Versuchsanstalt  hervorgegangene
Arbeiten  haben  sich  mit  dem  gleichen  Gegenstand
beschäftigt.  Es  ist  meinen  Ausführungen  von
einer  Seite  entgegengehalten  worden,  daß  die
Mangrovenrinde  überhaupt  keine  gerbenden  Eigenschaften
  habe  und  infolgedessen  als  Gerbstoff  nicht
in  Betracht  komme.  Daß  diese  Angaben  nicht
zutreffend  sind,  habe  ich  durch  Gerbversuche,  bei
denen  ausschließlich  Mangrovenrinde  zur  Verwendung
  gelangte  und  bei  denen,  abgesehen  von
der  Farbe,  ein  durchaus  normales  Erzeugnis
erhalten  wurde,  und  durch  Rendementsermittlungen
  nachgewiesen.  Der  große  Vorzug  der
Mangrovenrinde  liegt  darin,  daß  sie  niedrig  im
Preise  ist  und  daß  in  keinem  anderen  der  bis
jetzt  bekannten  Gerbmaterialien  der  Gerbstoff  so

 

wohlfeil  gekauft  werden  kann.  Nachdem  der
Wert  dieser  Rinde  als  Gerbstoff  bekannt  geworden
war,  hat  sie  sich  dank  der  Bemühungen  des
Handels  in  die  Lederindustrie  gut  eingeführt.
Man  verwendet  gegenwärtig  Mangrovenrinde
nicht  nur  aus  dem  Witulande  (Britisch-Ostafrika),
sondern  man  hat  auch  in  anderen  Ländern  die
Gewinnung  dieser  Rinde  betrieben,  namentlich  in
Deutsch  -Ostafrika.  Darauf  deuten  die  bereits
weiter  oben  erwähnten  Zahlen  für  die  Einfuhr
von  Gerbrinde  aus  Deutsch-,  Britisch=  und  Portugiesisch-Ostafrika
  im  Jahre  1905  hin.  Die  Mangrovenrinde
  wird  teils  als  solche  oder  in  Form
der  daraus  erzeugten  Auszüge  in  der  Lederindustrie
  verwendet,  teils  aber  auch  in  Form
von  Auszügen,  die  unter  anderen  Namen  in  den
Handel  gelangen.  Die  Extraktindustrie  hat  sich
der  Mangrovenrinde  in  Anbetracht  des  niedrigen
Preises  und  der  leichten  Auslaugbarkeit  sehr  angenommen
  und  benutzt  ihre  Auszüge  gern  zum
Verschneiden  anderer  Auszüge,  besonders  der
Quebrachoholz-Auszüge.

Ich  werde,  bevor  ich  weitere  Mitteilungen
über  die  Mangrovenrindengewinnung  in  unseren
Schutzgebieten  mache,  zunächst  erörtern,  was  man
eigentlich  unter  Mangrovenrinde  zu  verstehen
hat.  Gewöhnlich  nimmt  man  an,  daß  dieses
Material  die  Rinde  einer  bestimmten  Baumart,
des  Mangrovenbaumes,  ist.  Diese  Ansicht  ist

nicht  richtig.  Der  Botaniker  versteht  unter
„Mangrove“  nicht  eine  bestimmte  Baumart,
sondern  eine  Pflanzenformation.  In  allen

feuchten  tropischen  Gebieten  ist  die  Meeresküste
in  den  Buchten  und  Flußmündungen,  überhaupt
dort,  wo  die  Brandung  nicht  stark  ist,  seltener
an  mehr  offenen  Stellen,  von  einem  Wald=  oder
Buschgürtel  umsäumt,  der  sich  ganz  im  Gebiete
der  Flutbewegung  befindet,  derart,  daß  der
Boden  mit  dem  Wechsel  von  Flut  und  Ebbe
abwechselnd  vom  Meere  bedeckt  und  trocken  gelegt
  wird.  Man  bezeichnet  die  Gesamtheit  der
in  diesen  Gebieten  vorkommenden  Gewächse  als
„Mangrove“;  der  Engländer  nennt  sie  „tidal
korest“,  d.  h.  Flutwald.  Die  Mangrove  setzt  sich
aus  sehr  verschiedenen  Baumarten,  die  wiederum
verschiedenen  Gattungen  angehören  können,  zusammen.
  Man  kann  bei  der  Mangrove  zwei
große  Gebiete  unterscheiden,  und  zwar  das  Gebiet
  der  östlichen  Mangrove,  das  sich  von  Ostafrika
  über  Asien  nach  Australien  und  Mikronesien
erstreckt,  und  das  Gebiet  der  westlichen  Mangrove,
  das  die  westafrikanische  Küste  und  die
amerikanischen  Küsten  umfaßt.  Hieraus  ist  zu
folgern,  daß  die  Mangrovenrinde  von  sehr  verschiedenen
  Baumarten  herrühren  kann  und  daß
ihr  Gerbstoffgehalt  sehr  von  der  Baumart,  von
der  sie  abstammt,  abhängig  ist.  Es  gibt  in  der
        <pb n="619" />
        W  539  20

Mangrove  Baumarten,  deren  Rinde  so  wenig
Gerbstoff  enthält,  daß  sie  überhaupt  nicht  als
Gerbstoff  in  Betracht  kommen  kann.  Es  würde
zu  weit  führen,  die  sämtlichen  Pflanzen  der
Mangrovenformation  namhaft  zu  machen

Für  die  östliche  Mangrove  kommen  namentlich
  folgende  Arten  in  Betracht:  Rhizophora
mucronata  Lam.,  Rh.  conjugata  L.,  Ceriops
Candolleana  Arn.,  Brugiera  gymnorrhiza  Lamk.,
die  sämtlich  zu  den  Rhizophoraceen  gehören.
Diese  Arten,  die  durch  die  Luft=  und  Stelzwurzeln
  ein  ganz  charakteristisches  Aussehen  haben,
sind  wohl  auch  in  der  Hauptsache  diejenigen,  die
tm  Gebiete  der  östlichen  Mangrove  als  die  gerbstoffreichen
  angesehen  werden  und  deren  Rinde
für  gerberische  Zwecke  gewonnen  wird.  Außerdem
  findet  sich  in  der  östlichen  Mangrove  noch
eine  große  Anzahl  anderer  Arten  vor.  Die  westliche
  Mangrove  ist  wesentlich  artenärmer;  ihre
Hauptvertreter  sind  Rhizophora  Mangle  L.,
Avicennia  tomentosa,  A.  nitida  und  Laguncularia
  racemosa,  von  denen  die  erstgenannte
als  die  gerbstoffreichste  angesprochen  wird  und
wohl  ausschließlich  in  Frage  kommt,  wenn  es
sich  um  Rinde  aus  der  westlichen  Mangrove
handelt.

Was  die  Gerbstoffgehalte  dieser  verschiedenen
Mangrovenrinden  anlangt,  so  liegen  bis  jetzt
keine  grundlegenden  und  planmäßigen  Untersuchungen
  vor;  es  ist  jedoch  bekannt,  daß,  soweit
die  oben  genannten  Arten  in  Betracht  kommen,
die  Rinden  der  östlichen  Mangrovengewächse
reicher  an  Gerbstoff  und  ärmer  an  Nichtgerbstoffen
  sind  als  diejenigen  der  westlichen  Mangrovengewächse.
  Nach  den  bisherigen  Erfahrungen
kann  man  für  die  ersteren  einen  Gerbstoffgehalt
von  etwa  35  bis  45  v.  H.  und  einen  Nichtgerbstoffgehalt
  von  etwa  5  bis  10  v.  H.  für  die
Rinden  der  in  Betracht  kommenden  westlichen
Mangrovengewächse  einen  Gerbstoffgehalt  von  20
bis  30  v.  H.  und  einen  Nichtgerbstoffgehalt  von
10  bis  15  v.  H.  annehmen.  Das  Verhältnis
zwischen  Gerbstoff  und  Nichtgerbstoff  spielt  namentlich
  dann  eine  Rolle,  wenn  es  sich  darum  handelt,
aus  der  Rinde  stark  eingedickte  Auszüge  für  den
Handel  herzustellen.  Die  Rinde  der  östlichen

 

*)  Ich  will  hier  nur  einige  Literatur  angeben,  in
der  näheres  über  die  Mangrovenformation  zu  finden
ist:  Schimper,  Die  indo-malayische  Strandflora
(Jena,  Gustav  Fischer,  1891),  Pflanzengeographie  auf
physiologischer  Grundlage  (Jena,  Gustav  Fischer,  1898):
Karsten,  Über  die  Mangrovenvegctation  im  malayischen
  Archipel  (Cassel,  Theodor  Fischer,  1891),  Vegetationsbilder:
  2.  Reihe,  Heft  2:  Die  Mangrove-Begctation
  (FJena,  Gustav  Fischer,  1904);  Warming,  Rhiophora
  Mangle  (Englers  Jahrbuch,  Band  IV,  1883).
Diese  Auskünfte  verdanke  ich  Herrn  Prof.  Dr.  Volkens
in  Dahlem.

 

Mangrovengewächse  liefert  meist  dunklere  Brühen
und  dunkleres  Leder  als  die  der  westlichen  Mangrovengewächse.

  Hinsichtlich  der  Gewinnung  von

Mangrovenrinde  kommen  bei  der  östlichen  Mangrove
  vorzugsweise  ein  großer  Teil  der  ostafrikanischen
  Küste  und  die  Küste  von  Madagaskar,
von  Australien  und  von  Holländisch-Indien,  bei
der  westlichen  Mangrove  ein  Teil  der  westafrikanischen
  und  der  amerikanischen  Küste  in  Betracht;
von  deutschen  Schutzgebieten  kommen  hierbei
Deutsch-Ostafrika  und  Kamerun  in  Frage,
das  erstere  für  Rinden  der  östlichen,  das  letztere
für  Rinden  der  westlichen  Mangrove.  Denhardt
schätzt  die  in  Deutsch-Ostafrika  und  in  Kamerun
vorhandenen  Mangrovenwaldungen  auf  mindestens
120  000  ha,  wobei  nicht  übersehen  werden  darf,
daß  nur  ein  Teil  der  in  diesen  Beständen  befindlichen
  Bäume  auf  Gerbrinde  genutzt  werden
kann.  #

In  Deutsch-Ostafrika  wird  Mangrovenrinde
in  den  daselbst  außerordentlich  umfangreichen
Mangrovengebieten  gewonnen  und  dann  zu  uns
eingeführt,  wie  aus  der  bereits  mitgeteilten  Einfuhrstatistik
  hervorgeht.  Die  Gewinnung  kann
sicherlich  noch  bedeutend  erhöht  werden.  Die
dortige  Forstverwaltung  hat  sich  übrigens  der
Mangrovenrindenfrage  angenommen.  Nach  der
dem  Reichstage  vorgelegten  Denkschrift  über  die
Entwicklung  der  deutschen  Schutzgebiete  im  Berichtsjahre
  1905/06  hat  man  in  Ostafrika  bereits
damit  begonnen,  abgeholzte  Flächen  und  andere
Flächen  mit  Mangroven  neu  zu  bepflanzen;  diese
Bestände  haben  sich  sehr  befriedigend  entwickelt.
Es  darf  nicht  unberücksichtigt  bleiben,  daß  die
meisten  Arten  der  Mangrove  auch  ein  geschätztes
Holz  liefern,  so  daß  also  der  Mangrovenanbau
auch  nach  dieser  Richtung  hin  beachtenswert  ist.
Es  sind  ferner  Bestrebungen  im  Gange,  die
Mangrovengebiete  in  unseren  Schutzgebieten  in
der  Weise  auszunutzen,  daß  an  Ort  und  Stelle
Extraktfabriken  angelegt  werden,  die  die  Rinden
auslaugen  und  flüssige  und  feste  Auszüge  herstellen.
  Der  Transport  der  Auszüge  ist  einfacher
und  billiger  als  der  der  Rinde  selbst,  vorausgesetzt,
  daß  sie  genügend  eingedickt  sind  und  einen
höheren  Gerbstoffgehalt  haben  als  die  Rinde.
Man  ist  ferner  bemüht  gewesen,  Verfahren  ausfindig
  zu  machen,  durch  die  der  Gerbstoff  der
Mangrovenrinde  oder  ihrer  Auszüge  eine  Entfärbung
  erfährt,  damit  dieser  Gerbstoff  dem  Leder
keine  so  ausgeprägt  rote  Farbe  erteilt.  Diese
Bemühungen  sind  von  Erfolg  gewesen;  es  wird
gegenwärtig  ein  Mangrovenauszug  hergestellt,
der  sich  in  dieser  Beziehung  günstiger  verhält.
Um  die  Mangrovenrinde  noch  mehr  als  bisher
in  die  Lederindustrie  einzuführen,  hatte  die
„Deutsche  Kolonialgesellschaft"  vor  zwei  Jahren
        <pb n="620" />
        W  540  2e0

ein  Preisausschreiben  auf  ein  Verfahren  zur  Herstellung
  eines  Mangrovenauszuges  veröffentlicht,
der  dem  Leder  eine  möglichst  helle  Farbe  geben
soll  und  unter  dem  Einflusse  des  Lichtes  möglichst
wenig  nachdunkeln  darf.  Auf  die  eingegangenen
Bewerbungen  hin  konnie  jedoch  ein  Preis  nicht
erteilt  werden,  so  daß  sich  die  Kolonialgesellschaft
veranlaßt  gesehen  hat,  das  Preisausschreiben  zu
erneuern.  Hoffentlich  zeitigen  die  Bestrebungen
gute  Früchte.  Man  ersieht  aus  allen  diesen
Mitteilungen,  daß  der  Mangrovenrindenfrage  von
den  verschiedensten  Seiten  ein  großes  Interesse
entgegengebracht  wird.

Wenn  man  die  Mangrovenrindenfrage  weiter
verfolgt,  so  sollten  meines  Erachtens  erst  einige
Punkte  klargestellt  werden,  über  die  bis  jetzt  noch
keine  vollständige  Gewißheit  herrscht.  Es  ist  notwendig,
  daß  zunächst  größere  planmäßige  Untersuchungen
  über  den  Gerbstoffgehalt  der  verschiedenen
  Baumarten  der  Mangrovenformation
ausgeführt  werden.  Bis  jetzt  liegen  derartige
Untersuchungen  nicht  vor.  Es  sind  wohl  gelegentlich
  der  praktischen  Erprobung  einiger  verschiedener
  Mangrovenrindenarten  mehrere  Analysen
  dieser  Rinden  vorgenommen  worden  („Bericht
  über  praktische  Versuche  mit  Gerbstoffen  aus
Deutsch-Ostafrika“,  II.  Jahresbericht  der  Deutschen
Gerberschule  zu  Freiberg  i.  S.),  doch  hatte  es
den  Anschein,  als  ob  hierzu  hinsichtlich  der
Trocknung  vor  dem  Transport  nicht  ganz  einwandfrei
  behandelte  und  infolgedessen  für  derartige
  Zwecke  ungeeignete  Rinden  verwendet
worden  sind,  so  daß  auf  diese  Ergebnisse  kein
großer  Wert  gelegt  werden  kann,  zumal  von
jeder  Art  auch  nur  ein  einziges  Muster  zur
Untersuchung  gelangte.  Es  soll  deswegen  hier
auf  diese  Zahlen  nicht  näher  eingegangen  werden.
Wenn  die  angeregten  Untersuchungen  ausgeführt
werden,  würde  es  sich  empfehlen,  diese  nicht  nur
auf  verschiedene  Arten  der  Mangrove,  sondern
auch  auf  Rinden  aus  verschiedenen  Teilen  unserer
Schutzgebiete,  zum  Vergleich  eventuell  auch  auf
solche  aus  anderen  Kolonien  auszudehnen  und
ferner  festzustellen,  welchen  Einfluß  das  Alter  der
Bäume  und  sonstige  Faktoren  auf  den  Gerbstoffgehalt
  ausüben.  Diese  Untersuchungen  sind
namentlich  deswegen  so  dringend  erforderlich,
weil,  wie  aus  der  erwähnten  Denkschrift  an  den
Reichstag  hervorgeht,  seitens  der  Forstverwaltung
planmäßige  Wiederaufforstungen  der  abgeholzten
Bestände  durchgeführt  werden.  Bei  der  Behandlung
  dieser  Frage  ist  es  natürlich  von  größter
Wichtigkeit,  diejenigen  Baumarten  auszuwählen,
die  sich  hinsichtlich  des  Gerbstoffgehaltes  und  in
sonstiger  Beziehung  am  günstigsten  stellen.  Wenn
man  gegenwärtig  hierüber  schon  gewisse  Anhaltspunkte
  hat  und  wenigstens  ungefähr  die  gerbstoff- 



reichsten  Arten  kennt,  so  würde  doch  eine  derartige

  Arbeit  weitere  Klärung  ergeben.  Es
könnte  dann  auch  der  Frage  näher  getreten
werden,  ob  es  möglich  ist,  diejenigen  Arten  der
östlichen  Mangrove,  die  die  gerbstoffreichste  Rinde
liefern,  auch  in  die  Gebiete  der  westlichen  Mangrove,
  von  denen  für  uns  Kamerun  in  Betracht
kommt,  einzuführen  und  daselbst  anzupflanzen.
Auf  diese  Weise  könnte  man  vielleicht  erreichen,
daß  in  Kamerun  ebenso  gerbstoffreiche  Mangrovenrinden
  wie  in  Deutsch-Ostafrika  erzeugt
werden.  Die  Versuchsanstalt  für  Lederindustrie
hat  kürzlich  die  Ausführung  der  oben  vorgeschlagenen
  Untersuchungen  bei  der  hierfür  zuständigen
  Stelle  der  Kolonialverwaltung  angeregt
und  sich  bereit  erklärt,  alle  sich  hierbei  notwendig
machenden  Untersuchungen  und  Versuche  im  Interesse
  der  Sache  auszuführen,  wenn  ihr  nach  Aufstellung
  eines  Arbeitsplanes  für  die  Gewinnung
und  für  den  Versand  der  Muster  das  Untersuchungsmaterial
  zur  Verfügung  gestellt  wird.
Es  steht  zweifellos  fest,  daß  wir  aus  unseren
Schutzgebieten  schon  jetzt  bedeutende  Mengen  von
Mangrovenrinde  beziehen  können  und  daß  dies
auch  bei  der  Mimosenrinde  der  Fall  sein  wird,
sobald  die  Plantagenkultur  der  Mimosen  daselbst
einen  größeren  Umfang  angenommen  hat.  Es
ist  aber  wünschenswert,  daß  wir  auch  noch  andere
gerbstoffreiche  Materialien,  deren  unsere  Lederindustrie
  bedarf,  aus  unseren  Schutzgebieten  erhalten
  können.  Ich  erinnere  hierbei  besonders
an  die  Malletrinde,  die  seit  einigen  Jahren
aus  Australien  zu  uns  kommt  und  in  Anbetracht
ihres  hohen  Gerbstoffgehaltes  (im  Mittel  42  v.  H.)
und  ihrer  sonstigen  günstigen  Eigenschaften  sich
schnell  in  die  Lederindustrie  eingeführt  hat.  Die
Malletrinde  ist  die  Rinde  von  Eucalyptus  oceidentalis
  Endl.  Es  erscheint  namentlich  deswegen
wünschenswert,  diese  gerbstoffliefernde  Pflanze  in
unseren  Schutzgebieten  einzuführen  und  plantagenmäßig
  anzupflanzen,  weil  anzunehmen  ist,  daß
die  australischen  Bestände  nicht  lange  aushalten
werden  und  bis  jetzt  nicht  für  Wiederaufforstung
der  geschlagenen  Bestände  Sorge  getragen  wird.
Die  Versuchsanstalt  hat  infolgedessen  vor  einigen
Jahren  die  Anregung  gegeben,  mit  dieser  Pflanze
Anbauversuche  in  den  hierfür  geeigneten  Teilen
unserer  Schutzgebiete  vorzunehmen.  Das  biologisch-landwirtschaftliche
  Institut  in  Amani  hat
diese  Versuche  in  die  Hand  genommen  und
größere  Mengen  von  den  Samen  der  Stammpflanze
  der  Malletrinde  ausgesät.  Nach  den  bisherigen
  Mitteilungen  sind  die  Samen  gut  gekeimt;
  hoffentlich  geht  die  Weiterentwicklung  gut
und  rasch  von  statten.  Es  ist  zu  wünschen,  daß
in  dieser  Beziehung  die  Verhältnisse  ebenso
günstig  liegen  wie  bei  den  Mimosen  und  vielen
        <pb n="621" />
        W  541  20

anderen  tropischen  Gewächsen,  so  daß  unsere
Schutzgebiete,  besonders  Deutsch-Ostafrika,  vielleicht
  auch  Togo  mit  der  Zeit  als  Malletrindenproduzenten
  auftreten  können.

Es  ist  ferner  beabsichtigt,  in  unseren  Schutzgebieten
  Anbauversuche  mit  dem  im  deutschen
Südseeschutzgebiete  wachsenden  Kamatschilbaum
(Pithecolobium  dulce)  und  mit  dem  in  Brasilien
vorkommenden  Barbatimaobaum  (Stryphnodendron
  Barbatimao)  auszuführen.  Die
Rinden  dieser  Bäume  werden  in  ihren  Ursprungsländern
  als  Gerbmaterialien  geschätzt.  Seitens
der  Versuchsanstalt  sind  diese  Rinden  auf  ihre
gerberische  Verwendbarkeit  geprüft  worden;  die
Ergebnisse  waren  als  günstig  zu  bezeichnen.  Der
Gerbstoffgehalt  der  von  der  Insel  Saipan
stammenden  Kamatschilrinde  betrug  etwa  29  v.  H.

und  der  der  Barbatimaorinde  schwankte  bei

einigen  Mustern  von  25  bis  30  v.  H.  Ausführliche
  Berichte  über  diese  Gerbstoffe  sind  1905  in
der  „Deutschen  Gerberzeitung“  veröffentlicht
worden.  Wenn  auch  diese  Rinden  der  Mimosenrinde,
  Malletrinde  und  Mangrovenrinde  in  ihren
besseren  Sorten  im  Gerbstoffgehalt  nicht  gleich
kommen,  so  sind  sie  doch  als  Gerbstoffe  beachtenswert.


Von  den  sonstigen  in  der  Lederindustrie  verwendeten
  tropischen  Gerbstoffen  kann  Quebrachoholz
  zur  Anpflanzung  in  unseren  Schutzgebieten
kaum  in  Frage  kommen.  Die  Quebrachobäume,
die  in  Argentinien  das  schätzenswerte  Quebrachoholz
  liefern,  sind  sehr  alte  Bäume  —  meist  wohl
mehrere  hundert  Jahre  alt.  Man  wird  aus  naheliegenden
  Gründen  solchen  Pflanzen  den  Vorzug
geben,  die  nach  verhältnismäßig  kurzer  Zeit  Erträge
  liefern,  so  daß  infolgedessen  das  Quebrachoholz
  in  dieser  Beziehung  außer  Betracht  kommen
kann.  Anders  steht  es  mit  den  Pflanzen,  die
uns  die  Myrobalanen  und  den  Dividivi
liefern.  Diese  beiden  Gerbstoffe  werden  in  ganz
beträchtlichen  Mengen  von  der  Lederindustrie  verarbeitet.
  Die  Myrobalanen  sind  die  unreifen
Früchte  eines  in  Indien  wachsenden  strauchartigen
Baumes  (Terminalia  Chebula  Willd.),  der  von
der  dortigen  Forstverwaltung  zum  Zwecke  der
Gewinnung  dieser  Früchte  angepflanzt  wird.  Da
nach  Engler  (vgl.  sein  Werk  „Die  Pflanzenwelt
Ostafrikas  und  der  Nachbarstaaten“,  Teil  C,
Seite  294)  in  Deutsch-Ostafrika  verschiedene  andere
  Terminalia-Arten  vorkommen,  so  ist  anzunehmen,
  daß  auch  T.  Chebula  daselbst  fortkommt;
er  spricht  dies  an  anderer  Stelle  direkt  mit  den
Worten  aus:  „Wenn  T.  Chebula  noch  nicht  in
Deutsch-Ostafrika  angepflanzt  wird,  so  dürfte  sich
ihre  Einführung  wohl  empfehlen,  da  sie  sicher  im
Küstenlande  gut  gedeihen  würde  und  für  lange
Zeit  Nutzen  brächte“  (obiges  Werk,  Teil  B,

 

Seite  408).  Die  Myrobalanen  dürften  sich  voraussichtlich
  sowohl  für  Plantagen=  als  auch  für
Eingeborenenkultur  eignen.  Der  Dividivi  besteht
aus  den  Früchten  von  Caesalpinia  coriaria
Willd.,  die  namentlich  aus  dem  nördlichen  Südamerika
  und  aus  Zentralamerika  zu  uns  eingeführt
werden.  Von  der  Gewinnung  dieser  Früchte  in
unseren  Kolonien  hat  man  bis  jetzt  noch  nichts
gehört  und  doch  kommt  nach  Engler  der  Dividivibaum
  in  Deutsch-Ostafrika  vor.  Engler  berichtet
hierüber  wie  folgt  (obiges  Werk,  Teil  B,  S.  407):
„Auch  Caesalpinia  coriaria,  welche  Stuhlmann
bei  Pangani  sammelte,  wird  in  Ostafrika  nicht
zum  Gerben  verwendet  und  doch  ist  dieselbe
anderswo  eine  wichtige  Gerbpflanze.“  Es  käme
also  zunächst  darauf  an,  zu  untersuchen,  ob  die
in  Ostafrika  wachsenden  Bäume  ebenso  gerbstoffreiche
  Früchte  liefern  wie  die  anderen  Ursprungsländer
  des  Dividivi.  Ist  dies  der  Fall,  so  kann
man  der  Gewinnung  bzw.  der  Anupflanzung  dieses
Baumes  näher  treten.  Ahnlich  wie  mit  dem
Dividivibaum  liegt  es  mit  der  Acacia  Catechu,
deren  Holz  in  Ostasien  zur  Herstellung  des  Catechu
(Extrakt  für  Gerberei=  und  Färbereizwecke)  verwendet
  wird,  dagegen  nicht  in  Ostafrika,  obwohl
diese  Baumart  daselbst  stellenweise  ganze  Wälder
bildet.

Die  obigen  Ausführungen  zeigen,  daß  es  in
unseren  Schutzgebieten  eine  Anzahl  von  Pflanzen
gibt,  deren  gerbstoffführende  Teile  bei  den  gleichen
Pflanzen  anderer  Länder  als  Gerbstoffe  sich  bereits
bewährt  haben,  so  daß  es  zunächst  gar  nicht  erst
der  Anlage  von  besonderen  Anpflanzungen  bedürfen
  würde.  Außerdem  gibt  es  andere,  deren
Gerbstoffgehalt  überhaupt  noch  nicht  oder  wenigstens
  nicht  genügend  bekannt  ist.  Über  einige
der  letzteren,  die  während  der  letzten  Jahre  an
die  Versuchsanstalt  zur  Untersuchung  gesandt
worden  sind,  möchte  ich  noch  mehrere  Mitteilungen
anschließen.  Die  Elandswurzeln  (Elephantorrhiza
  Burchellii)  wurden  mehrmals  untersucht,
wobei  sich  Gerbstoffgehalte  von  18  bis  26  v.  H.
ergaben.  Die  niedrigeren  Gerbstoffgehalte  mußten
darauf  zurückgeführt  werden,  daß  die  Wurzeln
vor  dem  Versand  nicht  genügend  getrocknet
worden  waren  und  der  Gerbstoff  durch  Zersetzung
eine  Verminderung  erfahren  hatte.  Man  wird
demnach  mit  dem  höheren  Gerbstoffgehalt  rechnen
können;  doch  glaube  ich  nicht,  daß  dieses  Material,
das  in  Deutsch-Südwestafrika  in  größeren  Mengen
vorkommt,  Aussicht  hat,  eine  umfangreiche  Verwendung
  in  der  Lederindustrie  zu  finden.  Was
die  Kostenfrage  anlangt,  die  natürlich  in  allererster
  Linie  von  Bedeutung  ist,  so  ist  diese  von
verschiedenen  Seiten  nicht  gleich  beantwortet
worden.  Manche  führen  an,  daß  dieses  Material
mühelos  in  großen  Mengen  gewonnen  werden
        <pb n="622" />
        542  2e.

kann,  während  nach  den  Angoben  anderer  die
Gewinnung  der  Wurzeln  mühsam  ist  und  dies
das  Material  sehr  verteuert.  Die  Elandswurzel
besitzt  ferner  den  Nachteil,  daß  sie  infolge  eines
großen  Stärkegehaltes  nicht  bei  höheren  Temperaturen
  ausgelaugt  werden  kann  und  daß  bei  der
erforderlichen  niedrigen  Temperatur  die  Ausnutzung
  eine  ungenügende  ist.  Ein  anderes  gerbstoffführendes
  Material  ist  der  „Ganib“
(Hydnora  longicollis),  der  aus  Deutsch-Südwestafrika
  stammt  und  von  mehreren  Seiten  eingeschickt
  wurde.  Über  diesen  Ganib,  der  nach
den  mir  übermittelten  Angaben  eine  Schmarotzerpflanze
  ist,  wurden  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitee  einige  Mitteilungen  gemacht,  die  es  einem
südwestafrikanischen  Farmer  verdankt  und  die  auch
hier  angeführt  werden  sollen:

„Die  knollenähnlichen  Auswüchse  wachsen,  si
dreiteilend,  aufwärts,  und  die  Dreiteilung  durchbricht
  den  Boden  und  trägt  eine  faustdicke  Frucht,
die  von  den  Hottentotten  genossen  wird.  Die
Knollenauswüchse  sind  offenbar,  besonders  im
Anfangsstadium,  solange  sie  noch  rundlich  sind,
sehr  tanninreich.  Man  unterscheidet  zwei  Arten
Ganib.  Die  eine  ist  in  ihrem  Vorkommen  an
den  Milchbusch  (Euphorbia  dichotoma)  gebunden,
also  an  steiniges,  besonders  schiefriges  Gelände.
Die  andere  wächst  unter  dem  Dornbaum  (Acacia
horrida),  also  vorwiegend  auf  dem  Schwemmlande
  der  Flüsse.  Der  erste  Ganib  wächst  wild
in  der  Milchbuschregion  und  in  den  Flußtälern
in  ungeheuren  Mengen  und  würde  bei  etwaigem
Wert  für  die  Gerberei  in  enormen  Mengen  gewonnen
  werden  können,  zumal  die  Bahn  nach
Keetmanshoop  die  wichtigsten  Flußtäler  und  den
Euphorbiengürtel  schneidet.“  Bei  den  drei  seitens
der  Versuchsanstalt  untersuchten  Mustern  von
Ganib  wurde  ein  Gerbstoffgehalt  von  18,  21,2
bzw.  32  v.  H.  ermittelt,  was  entschieden  recht
beachtenswert  ist,  doch  wurde  auch  hier  ein  hoher
Stärkegehalt  festgestellt,  der,  wie  schon  bei  der
Elandswurzel  bemerkt  wurde,  bei  der  heißen
Auslaugung  störend  wirkt  oder  eine  besondere
Behandlung  bei  der  Auslaugung  erfordert.  Die
Versuchsanstalt  hat  kürzlich  eine  größere  Menge
von  Ganib  erhalten  und  wird  nunmehr  hiermit
einige  Gerbversuche  mit  ganzen  Häuten  und
Fellen  ausführen.  Ich  glaube  nicht,  daß  auch
bei  niedriger  Preisbemessung  ein  Material  wie
Ganib  sich  in  unsere  Lederindustrie  einführen
wird.  Es  dürfte  hier  ähnlich  liegen  wie  bei  der
vor  etwa  15  bis  20  Jahren  aus  Nordamerika
auf  unseren  Markt  gebrachten  Canaigrewurzel,
die  trotz  ihrer  sonstigen  guten  Eigenschaften  sich
bei  uns  nicht  eingebürgert  hat,  was  in  erster
Linie  auf  ihren  Stärkegehalt  bei  der  Auslaugung
und  auf  die  damit  verbundenen  Schwierigkeiten

 

zurückgeführt  werden  muß.  Bevor  in  dieser  Beziehung
  ein  endgültiges  Urteil  abgegeben  wird,
empfiehlt  es  sich,  die  Ergebnisse  der  erwähnten
Versuche  und  genaue  Preisanstellungen  abzuwarten.
  Vielleicht  könnte  der  Ganib  als  Rohmaterial
  für  die  Herstellung  eines  Gerbstoffauszuges
  an  Ort  und  Stelle  verwendet  werden.
Von  den  drei  Mustern  hatten  zwei  einen  niedrigen
  Gehalt  an  Nichtgerbstoffen,  so  daß  diese
für  die  Extraktherstellung  in  Betracht  kommen
können,  während  das  dritte  Muster  einen  sehr
hohen  Gehalt  an  Nichtgerbstoffen  aufwies,  was
bei  der  Extrakterzeugung  als  ungünstiger  Umstand
  anzusehen  ist.  Es  müssen  hier  noch  weitere
Untersuchungen  abgewartet  werden.  Die  Verarbeitung
  eines  Materials  wie  des  Ganib  erfordert
  große  Sachkenntnis  und  besondere  Sorgfalt,
  wenn  ein  guter  Extrakt  erhalten  werden  soll.
Auf  jeden  Fall  ist  es  rätlich,  die  Ganib-Angelegenheit
  fernerhin  im  Auge  zu  behalten.

Es  kamen  im  letzten  Jahre  noch  zwei  andere
aus  Deutsch-Südwestafrika  stammende  Gerbmaterialien,
  und  zwar  die  Rinde  der  Weißdornakazie
  (Acacia  horrida)  und  die  Schoten
der  Kameldornakazie  (Acacia  giraffae),  die
letzteren  in  zwei  Mustern  von  verschiedenen  Seiten
eingesandt,  zur  Untersuchung.  Die  Rinde  enthielt
  11,5  v.  H.  und  die  Schoten  hatten  in
beiden  Fällen  9,7  v.  H.  Gerbstoff.  Der  Gerbstoffgehalt
  ist  so  niedrig,  daß  an  eine  Ausfuhr
dieser  Materialien  nicht  gedacht  werden  kann,
ebensowenig  an  die  Herstellung  von  Extrakt  an
Ort  und  Stelle.  Es  kann  höchstens  in  Frage
kommen,  daß  diese  Materialien  in  Verbindung
mit  anderen  hochprozentigen  Gerbstoffen  im  Ursprungslande
  für  Gerbezwecke  verwendet  werden.

*  *

*

Die  vorstehenden  Mitteilungen  zeigen,  daß  es
in  unseren  Schutzgebieten  eine  Anzahl  von
Pflanzen  gibt,  die  Gerbstoffe  liefern  oder  zur
Gewinnung  von  Gerbstoffen  herangezogen  werden
können.  Schenkt  man  der  Gerbstofffrage  in
unseren  Schutzgebieten  eine  größere  Beachtung
und  sucht  man  nach  weiteren  gerbstoffführenden
Pflanzen,  von  denen  es  sicherlich  einige  gibt,  die
bis  jetzt  als  solche  noch  nicht  erkannt  worden
sind,  so  wird  die  Auswahl  noch  größer  werden.
Ebenso  wie  man  in  Australien  den  gerberischen
Wert  des  Malletbaumes  in  engerem  Kreise  erst
vor  wenigen  Jahrzehnten,  in  weiteren  Kreisen
erst  vor  einigen  Jahren  kennen  gelernt  hat,  so
dürften  wir  in  unseren  Schutzgebieten,  die  nament—
lich  in  dieser  Beziehung  sehr  wenig  erforscht  sind,
auch  noch  viele  andere  Pflanzen  besitzen,  von
denen  die  Rinde,  Früchte  oder  andere  Teile  gerb—
stoffreich  sind.  Man  soll  sich  aber  bei  der  Lösung
der  Gerbstofffrage  nicht  nur  hierauf  beschränken,
        <pb n="623" />
        43  20

sondern  auch  bestrebt  sein,  regelrechte  Anpflanzungen
  in  Gestalt  von  Plantagen=  oder  Eingeborenenkulturen
  behufs  Gewinnung  von  Gerbstoffen
  anzulegen,  damit  mit  der  Zeit  die  deutsche
Lederindustrie  in  die  Lage  kommt,  ihren  Bedarf
an  ausländischen  Gerbstoffen  wenigstens  zu  einem
großen  Teil  aus  unseren  eignen  Schutzgebieten
zu  decken.  Es  steht  fest,  daß  in  dieser  Beziehung
unsere  Schutzgebiete  reiche  Schätze  bergen,  die  zu
ihrem  eignen  Wohl  und  auch  zum  Nutzen  der
deutschen  Lederindustrie  der  weiteren  Erschließung
harren.  "

Der  Krbeitsmarkt  in  den  deutschen  Kolonien.)

Der  frische  Zug,  der  neuerdings  in  unser
ganzes  koloniales  Wirtschaftsleben  hineindrang,
hat  auch  den  Arbeitsmarkt  in  den  Kolonien  im
verflossenen  Jahre  in  erfreulicher  Weise  beeinflußt.
Die  Gründung  einer  ganzen  Reihe  neuer  kolonialer
Unternehmungen  machte  den  Zuzug  neuer  Arbeitskräfte
  erforderlich.  Auch  die  Fortführung  der  im
Bau  befindlichen  Eisenbahnen  steigerte  den  Bedarf
an  Arbeitern  nicht  unbedeutend.

In  Deutsch-Südwestafrika,  das  sich,  besonders
  im  mittleren  und  nördlichen  Teil,  von
den  durch  den  letzten  Aufstand  geschlagenen
Wunden  allmählich  wieder  erholt,  war  der  Andrang
  von  Arbeitern  und  Farmern  besonders
stark,  zumal  diese  Kolonie  die  einzige  ist,  welche
den  Weißen  körperliche  Arbeit  und  dauernden
Aufenthalt  gestattet.  Alte  Farmer  haben  ihre
zerstörten  Farmen  wieder  aufgebaut,  an  vielen
Orten  sind  neue  angelegt  worden,  und  zahlreiche
junge  Landwirte  haben  mit  ihrer  Lehrzeit  bei
erfahrenen  Farmern  begonnen,  um  sich  später
selbst  in  der  Kolonie  niederzulassen.  Auch  das
Großkapital  beginnt  in  neuerer  Zeit  dieser  Kolonie
sein  Interesse  zuzuwenden.  Die  mit  5  Millionen
Mark  unter  Beteiligung  der  Liebig-Compagnie,
London,  begründete  Deutsche  Farmgesellschaft,  die
über  1  Million  Mk.  verfügende  Gesellschaft  m.  b.  H.
Schlettwein  &amp;amp;  Co.  sind  Beweise  hierfür;  der  Betrieb
  dieser  Unternehmungen  wird  bald  eine
größere  Zahl  von  Arbeitern  erfordern.  Der
Bergbau,  der  neben  der  Land=  und  Viehwirtschaft
in  Südwestafrika  wesentlich  in  Betracht  kommt,
hat  mit  der  Produktion  der  Otaviminen  von
Kupfererzen  einen  erfreulichen  Anfang  zu  verzeichnen
  und  wird  den  Bedarf  auch  an  weißen
Arbeitern  immer  mehr  steigern.  Der  Bau  der
Bahnlinie  Aus—Keetmannshoop,  die  in  Kürze
fertiggestellt  sein  wird,  beschäftigt  dauernd  eine
große  Zahl  von  Handwerkern  und  Technikern.

 

*)  Aus  dem  „Reichs-Arbeitsblatt“,  April  1908.
(Beitrag  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees).

 

In  Kamerun  sind  als  neue  größere  Pflanzungsunternehmungen
  die  Kamerun-Kautschuk-Kompanie
  mit  3  Millionen  Mk.  und  die  Deutsche
Kautschuk-Aktien-Gesellschaft  mit  2½  Millionen  Mk.
zu  verzeichnen.  Im  übrigen  sind  in  diesem  Schutzgebiet
  die  Verhältnisse  die  gleichen  geblieben.  Die
schlechten  klimatischen  Bedingungen  besonders  an
der  Küste,  machen  einen  häufigen  Wechsel  des
weißen  Betriebspersonals  sowohl  auf  den  Pflanzungen
  wie  in  den  kaufmännischen  Betrieben  erforderlich.
  Zu  der  im  Bau  befindlichen  Bahn
Duala—Manengubaberge  kommt  neuerdings  der
Bau  der  Südbahn,  für  welche  man  mit  den  Vorarbeiten
  begonnen  hat.

In  Togo  sind  ebenfalls  wesentliche  ÄAnderungen
  des  Arbeitsmarktes  nicht  eingetreten.
Größere  neue  Pflanzungsunternehmungen  sind
hier  im  vergangenen  Jahre  nicht  gegründet
worden.  Die  Inlandbahn  Lome—Palime  wurde
bereits  im  Januar  verflossenen  Jahres  eröffnet.
Zur  Zeit  wird  eine  Bahnlinie  von  Lome  nach
Atakpame  geplant,  für  die  die  Vorarbeiten  bereits
abgeschlossen  sind.

In  Deutsch-Ostafrika  sind  trotz  der  schlechten
einheimischen  Arbeiterverhältnisse  wieder  eine  Reihe

von  größeren  und  kleineren  Plantagengesellschaften

ins  Leben  gerufen  worden,  womit  sich  auch  der
Bedarf  an  weißen  Angestellten  steigerte.  Neben
dem  Kautschuk  und  Sisal  ist  es  besonders  der
aufstrebende  Baumwollbau,  der  großen  Entwicklungsmöglichkeiten
  entgegensieht  und  das
deutsche  Kapital  immer  mehr  anlockt.  Die  Eisenbahnlinie
  Daressalam  —  Morogoro  ist  vollendet
worden;  mit  dem  Bau  der  Fortsetzung  der
Usambarabahn  über  Mombo  hHiinaus  hat  man
vor  einigen  Monaten  begonnen.  Die  Inangriffnahme
  der  Linie  Morogoro—Tabora  wird  wieder
einen  gesteigerten  Bedarf  an  weißen  Angestellten
erfordern.  Durch  den  Bau  der  Hafenanlagen  in
Daressalam,  von  öffentlichen  und  Wirtschaftsgebäuden,
  den  Wegebau  u.  a.  konnten  zahlreiche
Arbeiter  und  Techniker  beschäftigt  werden.

In  der  Südsee,  wo  auf  Neu-Guinea  die

klimatischen  Bedingungen  ähnliche  sind,  wie  in

Kamerun,  bedingen  diese  ebenfalls  einen  häufigeren
Wechsel  der  weißen  Angestellten.  Auf  dem  gesünderen
  Samoa  hat  der  erfolgreiche  Kakaobau
wieder  eine  Reihe  von  Kleinfarmern  angezogen;
der  Bedarf  an  Arbeitern  ist  hier  gering.

J.

Im  nachstehenden  soll  versucht  werden,  die
wirtschaftlichen  Wechselbeziehungen  zwischen  der
kolonialen  Produktions=  und  Konsumfähigkeit  und
den  einheimischen  Arbeitsverhältnissen  auf
statistischer  Grundlage  darzulegen.

Das  Bedürfnis  nach  kolonialer  Ausdehnung
        <pb n="624" />
        W  544  20

unserer  Volkswirtschaft  ist  begründet  in  der  starken
Zunahme  der  Bevölkerung  —  zur  Zeit  nahezu
1  Million  jährlich  —  und  in  der  dadurch  ver- 



Es  betrugen  im  Spezialhandel  (unter  Ausschluß
der  Edelmetalle):

 

Ge-  Geanlaßten
  schnellen  Erstarkung  der  Industrie.  Nach  Aus=  Ein=  samt-  Aus-  Ein=  samt-»
  «  fuhr  fuhr  umsatz  fuhr  fuhr  umsatz
den  Berufszählungen  betrug:  1882:  1895.  (in  Milliarden  Mark)  (in  Milliarden  Mark)

5  eruiD  Vr  1887.  2.9  3,1  600  1897.  3,6  47  8383

6  *1.  (in  Millionen)  1888.  3,2  3.3  6.5  1898.  3,8  5.1  89
Die  Gesamtbevölkerung  45,2  51,8  1889.  3,2  4,0  7,2  1899.  4,2  5,5  97
darunter  im  Haupt-Landwirtschaft  5,9  5,6  1890.  3,3  4,1  7,4  1900.  4,6  5,8  10,4
beruf  erwerbstätige  Industrie  us.  41  6,0  1891.  3,2  4,2  7,4  1901.  4,4  5,4  9,8
Arbeiter  Handel  00.7  1,2  1892.  3,0  4,0  7,0  1902.  47  5,6  10,3

10.7  12.8  .  1893.«.  3,1  4,0  7,1  1903  5,  0  6,0  11,0

7  7  1894.  3,0  3,9  6,9  1904.  5,2  6,4  11.6

Die  Zählung  von  1907  hat  eine  Bevölkerung  1895.  3,3  4,1  74  1905  5,7  7,1  12,8
18966.  3,5  4,38  7,8  1906.  6,4  8,0  14,4

von  61,7  Millionen  Einwohnern  festgestellt  und
wird  nach  zuverlässiger  Schätzung  mindestens
8  Millionen  Arbeiter  ergeben,  die  im  Gewerbe
hauptberuflich  erwerbstätig  sind.)

Danach  hat  sich  die  Gesamtbevölkerung
Deutschlands  in  den  letzten  25  Jahren  noch  nicht
um  die  Hälfte  vermehrt,  die  Zahl  der  Industriearbeiter
  dagegen  verdoppelt.  Bei  der
geographischen  und  territorialen  Beschränkung  des
einheimischen  Wirtschaftsgebietes  ist  die  ständig
anwachsende  Masse  der  Arbeiter,  soweit  nicht
innere  Kolonisation  und  eigener  Bedarf  der
Landwirtschaft  teilweisen  Abfluß  in  diese  gestatten,
in  immer  stärkerem  Maße  darauf  angewiesen,
ihren  Lebensunterhalt  in  der  Industrie  zu
suchen.

Diesen  Verlauf  bestätigt  die  Entwicklung
unserer  Handelsstatistik  in  den  letzten  20  Jahren.

*)  Diese  Zahl  ergibt  sich  daraus,  daß  die  gewerblichen
  Berufsgenossenschaften  1906  bereits  7  Millionen
versicherter  Vollarbeiter  zählten  und  von  den  im  Gewerbe
  und  Handel  noch  nicht  versicherungspflichtigen
rund  2  Millionen  Arbeitern  mindestens  die  Hälfte  der
Industrie  zuzurechnen  ist.

 

—  Statist.  Jahrbuch  für  das  Deutsche  Reich
1907,  S.  467.)

Unsere  Ausfuhr  ist  danach  von  2,9  Milliarden
Mark  im  Jahre  1887  auf  6,4  Milliarden  Mk.
im  Jahre  1906  gestiegen,  hat  sich  also  mehr  als
verdoppelt,  während  sich  die  Einfuhr  im
gleichen  Zeitraum  von  3,1  auf  8,0  Milliarden  Mk.
gesteigert,  also  fast  verdreifacht  hat.  Hinsichtlich
  der  Ausfuhr  steht  Deutschland  im  Welthandel
gegenwärtig  (hinter  Großbritannien  und  den
Vereinigten  Staaten)  an  der  dritten,  hinsichtlich
der  Einfuhr  (hinter  Großbritannien)  an  der
zweiten  Stelle.  Mit  seinem  Gesamtumsatz  (Ausfuhr
  und  Einfuhr  zusammen)  von  14,4  Milliarden
behauptet  es  heute  den  zweiten  Platz  —  zwischen
Großbritannien  (18,2  Milliarden)  und  den  Vereinigten
  Staaten  (12,2  Milliarden)  —  während  es
in  den  achtziger  Jahren  noch  hinter  Amerika  und
Frankreich  an  vierter  Stelle  stand.  (Über  die
Entwicklung  in  dem  zwanzigjährigen  Zeitraum
1886  bis  1905  vgl.  die  graphische  Darstellung
am  Schluß  des  Artikels.)

Die  nachstehende  Tabelle  zeigt  diese  Entwicklung  (in  Milliarden  Mark):

 

 

 

18871888|1889/|1890/|1891|1892|1898/  1894/1895/1896/1897/1898/1899/1900  19011902  1908  1904  19081906

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

a.  Ausfuhr:

Rohstoffe  für  Industriezwecke

  .  0,59  0,64  0,66  0,710,69  0,68  0,670,67  0,72  0,77  0,81  0,  86  1,02  1,11  162  1,40  1,  39
Fabrikatte.,057  102  155,95%O  8  %0  1  10?  ,O  B,  4  8,  82  440
Nahrungs=  und

Genuß#mittel,

Vieh.  .  .  ...  0,5000,49,  4000,  4710,  44  370,  43  41|,  4  45  52  0,  50  0,  48  52  O,  453  0,62  0,61  0,  67

b.  Einfuhr:

Rohstoffe  für  Industriezwecke

  .  11,811,49  1,771,77  1,781,66  1,74  1,67  1,81  58  10  2520  G6  S,  é
Fabrikate  .  .  .  .0,83  0,880,990,980,90  0,860,90  0,84  0,980,94  0,97  1,02  1,15  1,20  1,06  1,10  1,21  1,22  1,881,67
Nahrungs=  und  «

Genußmittel,

BViee  0,97|0,91|  1,23/|1,  40  1,  51|  1,  50  1,  2/  1,  44  1,  39|  1,  8  1,  601|  1,S2  /  1,3|  1,  76|  1,90|  1,97|  1,95  1,96/  2,342
        <pb n="625" />
        545  ꝛ

Hat  sich  der  deutsche  Außenhandel  somit  seinem
Umfange  nach  bedeutend  gesteigert,  so  haben  sich
auch  in  seiner  Zusammensetzung  höchst  be—
merkenswerte  Veränderungen  vollzogen.  Früher
gelangten  zur  Ausfuhr  vorwiegend  landwirtschaftliche
  Erzeugnisse,  zur  Einfuhr  Industrieerzeugnisse
und  Tropenprodukte.  Neuerdings  jedoch  bilden
umgekehrt  Fabrikate  (und  zwar  immer  mehr
verfeinerte  Waren)  die  Hauptausfuhr,  während
landwirtschaftliche  Produkte  und  vornehmlich  industrielle
  Rohstoffe  die  Haupteinfuhr  ausmachen.


Entsprechend  der  weiteren  Entwicklung  und
Ausgestaltung  unseres  einheimischen  Bedarfs  gewinnen
  neuerdings  die  kolonialen  Rohstoffe  in
unserer  Einfuhr  eine  steigende  Bedeutung.  Im
Jahre  1906  führte  Deutschland  an  derartigen
Rohstoffen  bereits  ein:

Baumwolle.

.  ..für.rund480,50Mill.Mk.
Tierische  Produkte  (Häute,

Elfenbein,  Hörner,Wachss  515,00
Nahrungs=  u.  Genußmittel  :  .  433,00  =  =
Olprodukte  .  214,000
Kupfer  235,70560
Hanf  .1972,75  2
Kautschuk  ..  --153,50--Gerbstoffe
  und  Hölzer  39,00

Bei  der  bisher  noch  geringen  wirtschaftlichen
Entwicklung  unserer  eigenen  Kolonien  konnte  nur

ein  geringer  Bruchteil  des  Bedarfs  von  dorther

bezogen  werden.  Der  Gesamtexport  der  Kolonien
  betrug  nämlich

in  Baumwolle  rund  0,34  Mill.  Mk.

tierischen  Produkten  (Häute,

Elfenbein,  Hörner,  Wachs)  =  4,63
=  Nahrungs-  und  Gemömiter  =  2,25  =
*  Olprodukte.  .  .  -10,43  -
-  Hanf.  ..  -  1,28  -  -
Kautschuk  =  8.12
-  Hölzer  .  -  0,13  -  -

Es  bliebe  demnach  noch  ein  jährlicher  Be—
darf  an  kolonialen  Rohstoffen  von  mehr  als
2  Milliarden  Mk.  übrig,  den  wir  im  Ausland
  decken  müssen.  Da  dieser  Einfuhrbedarf
eine  entsprechende  Ausfuhr  von  Fabrikaten  bedingt,
  handelt  es  sich  um  einen  Gesamtumsatz
von  mehr  als  4  Milliarden  Mk.,  mit  dem
heute  Deutschland  —  in  Ermanglung  einer  hinreichenden
  wirtschaftlichen  Entwicklung  seiner
eigenen  Kolonien  —  noch  auf  das  Ausland
angewiesen  ist.  Diese  Verhältnisse  bringen  unter
Umständen  die  deutsche  Industrie  in  die  Zwangslage,
  teuer  einkaufen  und  billig  verkaufen
zu  müssen,  je  nachdem  die  Konjunkturen  des
Welthandels  die  Preise  der  benötigten  Rohstoffe
hinauftreiben  und  die  Preise  für  die  abzusetzenden
Fabrikate  herabdrücken.  Es  ist  ohne  weiteres
einleuchtend,  daß  solche  Verhältnisse  die  Gestaltung

statistischer  Unterlagen  untersucht

 

unserer  einheimischen  Arbeits=  und  Wirtschaftsverhältnisse

  außerordentlich  beeinflussen  können,
und  daß  es  demgemäß  sowohl  für  die  Sicherung
und  Verbesserung  unserer  Arbeitsverhältnisse  wie
für  unsere  gesamte  Volkswirtschaft  ein  großer
Gewinn  wäre,  wenn  es  gelänge,  durch  Entwicklung
  der  Produktions=  und  Konsumfähigkeit
unserer  eigenen  Kolonien  —  die  bei  einer  Einwohnerzahl
  von  rund  15  Millionen  an  Fläche
insgesamt  fünf  mal  so  groß  wie  das  deutsche
Reichsgebiet  sind  —  unsere  nationale  Wirtschaftssphäre
  zu  erweitern  und  zu  befestigen.

In  nachfolgenden  Artikeln  soll  auf  grund
werden,  in
welcher  Weise  an  diesen  wirtschaftlichen  Verhältnissen
  die  einzelnen,  bei  der  kolonialen  Ein=  und
Ausfuhr  beteiligten  Industriezweige  und  die  darin
beschäftigten  Arbeiter  interessiert  sind.

.
Anteil  der  nachbe-  *
nannten  Staaten  am
Gesamtaußenhandel

(unter  Ausschluß  der
Edelmetalle)  der
wichtigeren  Länder
der  Erde
1886  und  1906.

 

 

—  —  —  —
Übrige
Amerika  reich  Ungarn  Länder

1886  1905

—  □—

—  Ôes  Ü  eÚÒÚ  ee

—..  —
Groß=  Deutsch=  V.  St.  v.  Frank=  Osterr.=bri-
  land
tannien

Die  Tätigkeit  der  „Association  Cotonnière
Coloniale“.)

Am  17.  März  fand  zu  Paris  die  Generalversammlung
  der  „Association  Cotonnieère
Coloniale“  statt,  die  sich  die  Förderung  von
Baumwollkulturen  in  den  französischen
Kolonien  zur  Aufgabe  gestellt  hat.  In  dieser
Versammlung  legte  der  Präsident  der  Gesellschaft,
M.  Esnault-Pelterie,  Rechenschaft  über  die

*)  Nach  dem  „Hävre  Eclair“  vom  20.  u.  21.  März  1908.
        <pb n="626" />
        546  20

Tätigkeit  der  Gesellschaft  seit  ihrem  Gründungsjahre
  (1903)  ab.

Zur  Zeit  der  Gründung  der  Gesellschaft  hoffte
man,  daß  man  im  Sudan  die  besten  Resultate  mit
Baumwollkulturen  erzielen  würde.  Der  General
de  Trentinian  hatte  im  Jahre  1898/99  80  Tonnen
Rohbaumwolle  vom  mittleren  Niger  mitgebracht,

und  der  Kommandant  Lenfant  zögerte  nicht,  diesem

  Flusse  den  Namen  „Französischer  Nil“  beizulegen.
  Es  wurden  daher  Baumwollsaaten  in
den  verschiedensten  Produktionsländern  angekauft
und  nach  dem  Sudan  befördert.

Von  diesen  Saaten  glückte  im  ersten  Jahre
der  Anbau  der  amerikanischen  Sorten,  und  der
Generalgouverneur  Roume  konnte  sich  an  Ort  und
Stelle  von  den  vorzüglichen  Resultaten  sowie  von
der  Leichtigkeit,  mit  der  die  Eingeborenen  die
neuen  Arten,  welche  ihnen  übergeben  worden
waren,  angenommen  hatten,  überzeugen.

Unglücklicherweise  täuschten  die  nächsten  beiden
Jahre  die  ersten  Hoffnungen.  Vielleicht  würden
frühere  Saatarten  oder  die  Sorten  der  Eingeborenen,
  deren  Qualität  je  nach  der  Gegend
variiert,  bessere  Resultate  erzielen.

Die  Gesellschaft  besitzt  augenblicklich  im  Sudan
zwei  Entkernungsstationen.  Die  eine  zu  Ségou,
die  andere  zu  Cayes.  Eine  solche  Station  besteht
aus  einem  Petroleummotor  von  12  bis  15  Pferdekräften,
  zwei  Entkernungsmaschinen  mit  60  Sägen
und  einer  hydraulischen  Presse  zur  Herstellung
von  Ballen  im  Normalgewicht  von  220  kg.  Jede
Entkernungsstation  kann  zehn  Ballen  am  Tage
herstellen,  das  sind  50  Tonnen  im  Monat.  Je
nach  den  Umständen  kann  man  während  zwei  bis
sechs  Monaten  entkernen  und  so  zu  einer  Jahresproduktion
  bis  zu  600  Tonnen  gelangen.

Diese  bescheidene  Einrichtung  entspricht  dem
Lande,  in  dem  die  Transporte  noch  teuer  und
schwierig  sind,  besser  als  große  Einrichtungen.

Die  Baumwolle  der  Eingeborenen  liefert
augenblicklich  nur  25  bis  26  v.  H.  Baumwollfasern,
  mithin  eine  Tonne  Rohbaumwolle  nur
einen  Ballen  Baumwollfasern.

Mit  Hilfe  der  Entkernungsmaschine  kann  die
Baumwollgesellschaft  die  schlechten  Saaten  zerstören
  und  an  die  Bauern  gute  Saaten  aus  ihren
Versuchsfeldern  verteilen.
erwähnt  besonders  die  lobenswerten  Bemühungen
eines  Eingeborenen,  der  sehr  interessante  Resultate
mit  amerikanischen  Baumwollarten  erzielt  hat.
Man  kann  annehmen,  daß  er  in  diesem  Jahre
fünf  Tonnen  Baumwolle  auf  den  Markt  von
Hävre  bringen  wird.  Ein  anderer  Eingeborener
zu  Cayes  hat  als  erster  den  Export  von  Baumwolle
  in  die  Hand  genommen,  und  zwar  auf
originelle  Weise.  Er  ging  zur  Ausstellung  nach
Marseille  und  nahm  12  Tonnen  Rohbaumwolle

M.  Esnault-Pelterie

 

aus  der  Gegend  von  Cayes  mit  sich.  Augenblicklich
  gibt  es  fünf  Handelshäuser  im  Lande,
sowohl  eingeborene  wie  europäische,  die  sich  mit
dem  Export  von  Baumwolle  aus  dieser  Gegend
befassen.

Auf  Anregung  des  Kommandanten  Lenfant
sandte  die  Gesellschaft  auch  nach  Dahomey  einen
Agenten;  jedoch  wurde  im  ersten  Jahre  kein  Erfolg
  mit  nichteinheimischen  Baumwollarten  erzielt.
Dagegen  ist  die  Baumwolle  der  Eingeborenen
viel  gleichmäßiger  als  die  des  Sudan.  Es  gibt
in  Dahomey  zwei  vollständig  eingerichtete  Entkernungsanlagen,
  und  zwar  zu  Cotonou  und  zu
Abomey,  eine  dritte  wird  in  Savé,  dem  Endpunkt
der  Eisenbahn,  eingerichtet.  Außerdem  gestattet
eine  zu  Cotonou  errichtete  kleine  Olpresse,  den
Baumwollkernen  ein  Rohöl  zu  entziehen,  welches
an  Ort  und  Stelle  zum  Schmieren  von  Maschinen,
besonders  der  Eisenbahnen,  Verwendung  findet.
Auch  ist  es  möglich,  dem  Boden  durch  Olkuchen
den  größten  Teil  der  Salze  wieder  zuzuführen,
den  die  Baumwollstaude  ihm  entzieht.

Man  hat  fünf  Versuchsfelder  angelegt,  welche
im  ganzen  200  ha  umfassen.  Auf  diesen  beschäftigt
  man  sich  hauptsächlich  mit  der  Selektion  der
eingeborenen  Arten.  Außerdem  werden  auch  noch
Versuche  mit  fremden  Arten  im  kleinen  angestellt.

Da  eine  Entkernungsanlage  rund  40  000  Fr.
kostet,  hat  die  Gesellschaft  ihre  Entkernungsanlagen
nur  mit  Hilfe  des  Kredites  von  100  000  Fr.
einrichten  können,  welchen  das  Parlament  für  die
Entwicklung  der  Baumwollkulturen  bewilligt  hat.
Von  diefen  100  000  Fr.  hat  die  Gesellschaft
66  000  Fr.  erhalteu.

Auch  Algier  ist  von  vornherein  in  das  Tätigkeitsgebiet
  der  Gesellschaft  aufgenommen  worden.
Den  Anstrengungen  hat  der  Erfolg  entsprochen.
Nach  der  zweiten  Ernte  hat  Algier  30  Tonnen
sehr  gute  Baumwolle  ägyptischer  Art  geliefert.
Hier  in  Algier  wurde  die  Gesellschaft  besonders
durch  einige  Private  unterstützt.  Drei  Entkernungsanstalten
  zu  Orléansville,  Böne  und  Philippeville,
die  sich  im  Privatbesitz  befanden,  sind  ihr  testamentarisch
  vermacht  worden.

In  Madagaskar  hat  die  Kompagnie  „de
la  Loza“  die  Entkernung  der  Baumwolle  in  die
Hand  genommen.  Es  sollen  gute  Resultate  mit
der  Caravonica-Baumwolle  erzielt  worden  sein.
Die  Ernte  wird  auf  200  kg  geschätzt,  was  für
das  erste  Jahr  immerhin  ein  erfreuliches  Resultat
ist.  (Die  Caravonica-Baumwolle  ist  eine  perennierende
  Baumwollstaude.)  Auch  amerikanische
und  ägyptische  Baumwolle  hat  gute  Resultate
erzielt.

In  Guadeloupe  sind  einige  Versuche  mit
den  Sea-Island-Arten  gut  angeschlagen.  Auch
in  den  übrigen  Kolonien  Frankreichs,  wie  Tahiti
        <pb n="627" />
        547  20

Neu-Caledonien,  Guinea,  Martinique,
Réunion  und  Somali,  sind  Versuche  angestellt
worden.  Die  in  Indochina  produzierten  sehr
reichlichen  Baumwollmengen  werden  von  China
und  Japan  aufgenommen.

*  *
*

Im  ganzen  wurden  in  den  französischen  Ko—
lonien,  auf  die  sich  die  Tätigkeit  der  französischen
Baumwollgesellschaft  erstreckt,  produziert:

1904  1  000  kg
1905  19  000
1906  67  000.
1907  167  000

 

Zu  diesen  Zahlen  ist  zu  bemerken,  daß  sie  nur
die  durch  Vermittlung  der  Gesellschaft  in  Frankreich
  eingeführten  Baumwollmengen  umfassen.
Außerdem  geht  noch  eine  nicht  unbedeutende
Menge  von  Dahomey  und  anderen  Kolonien  in
das  Ausland.

Der  „Association  Cotonnière  Coloniale“  steht
nur  ein  Budget  von  175  000  Fr.,  einschließlich
der  Regierungssubvention,  zur  Verfügung.  Der
Geldmangel  legt  ihrer  Tätigkeit  also  schwere
Fesseln  an.  Weitere  staatliche  und  private  Hilfe
ist  deshalb,  wie  ihr  Präsident  bemerkt,  von  Nöten,
wenn  ihre  Erfolge  denen  in  den  englischen  und
deutschen  Kolonien  erzielten  gleichkommen  sollen.

—  —
—  —
—  —

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten.

Rautschukausfuhr  aus  lquĩtos  1907.
Die  Kautschukausfuhr  aus  Jquitos  stellte  sich  im  Jahre  1907  wie  folgt:

 

Sorte  Nettogewicht
Fein-Gummi.  605  447
Mittelfein  .  59  498
Sernamby  von  Fein  350  256
Kautschuk  in  Platten  31  850
Sernamby  von  Kautschuk.  876  625
Schwach-Fein  48  372
Putumayo-tails  596  296

Zusammen  2  568  344

 

Durchschnitts-Ausfuhrzoll
  wert  pro  Arroba  Gesamtwert
(  15  kg)  Soles

20  Centavos  6  54,74  220  988
pro  kg  Brutto-  49,50  19  634
gewicht,  das  ins-  38,50  89  899
gesamt  29,50  6  264
3  082  060  kg  41,00  239  611
beträgt,  also  46,50  14  995
—  29,00  115  284
706  675

 

Aus  Caballo-Cocha  wurden  331  115  Tonnen  ausgeführt,  die  7947  &amp;amp;  Zoll  ergeben  haben,
und  deren  Wert  auf  90  000  K  geschätzt  werden  kann.
Der  Gesamtwert  der  Kautschukausfuhr  aus  dem  Konsulatsbezirk  (Departement  Loreto)  beträgt

  somit  für  das  Jahr  1907:

796  675  &amp;amp;  gegen  937  541  &amp;amp;  im  Jahre  1906;

er  ist  also  um

140  866  K  geringer  als  im  Jahre  1906,  obgleich  die  Ausfuhr  von  1907  diejenige  von  1906  an

Gewicht  um  223  690  kg  übertrifft.
der  Gummiprodukte  um  40  v.  H.  gefallen.

Vom  1.  Januar  1907  bis  31.  Dezember  1907  sind  die  Preise

Die  im  Jahre  1907  ausgeführten  2  568  344  kg  verteilen  sich,  nach  den  Bestimmungshäfen

geordnet,  folgendermaßen:
Liverpool  1  329  992  kg,

Havre  1  124  789  kg,

New  Vork  12  929  kp,  Hamburg  100  634  kg.

(Bericht  des  Kaiserl.  Vizekonsulats  in  Iaqnitos.)

 

Anpflanzung  von  KRautschukbäumen  in  der
australischen  Kolonie  Dapua.

Nach  einem  Berichte  des  Ackerbau=  und  Bergwerkskommissars
  für  Papug  besitzt  die  australische
Kolonie  Papuga  zur  Zeit  in  verschiedenen  Staatsanpflanzungen
  mindestens  230  000  junge  Para-Kautschukbäume,
  von  denen  etwa  30  v.  H.  zur
Entwicklung  gekommen  sind.  Mit  Rücksicht  auf
die  schwierige  und  zeitraubende  Beschaffung  des
Samens  kann  das  Ergebnis  als  ein  in  jeder

 

*)  1

 

Hinsicht  zufriedenstellendes  angesehen  werden.  Die
Regierung  hat  junge  Para-Kautschukbäume  in
zehn  verschiedenen  Schonungen  angepflanzt,  die
sich  fast  vom  äußersten  Westen  bis  nach  dem
äußersten  Osten  des  Territorinms  erstrecken.  Obgleich
  das  Wachstum  bei  den  Kautschukpflanzen,
die  in  Schutzglaskästen  (sog.  Wardschen  Kästen)
eingeführt  wurden,  prozentual  mindestens  zweimal
so  groß  war  als  bei  dem  Samen,  ist  man  infolge
der  Anschaffungskosten  und  der  teuren  Frachtsätze

(Pernanisches  Pfund  in  Gold)  —  10  Soles:  1  Sol  =  2  Mk.
        <pb n="628" />
        W  548  20

dennoch  zu  dem  Ergebnis  gekommen,  daß  die
Sameneinfuhr  das  billigere  Verfahren  ist.  Um
zu  zeigen,  wie  leicht  Kautschuksamen  dem  Verderben
  ausgesetzt  ist,  sei  erwähnt,  daß  von  5000
gut  aussehenden  Para-Kautschuksamen,  die  ein
erfahrener  Pflanzer  aus  Singapore  einführte,  nicht
eine  einzige  Frucht  aufging,  obgleich  die  Samen
sorgfältig  und  in  geeigneter  Weise  angepflanzt
worden  waren.

Nachfragen  nach  Kautschukpflanzen  sind  von
allen  Seiten  eingegangen,  und  es  besteht  die  Befürchtung,
  daß  die  Vorräte  der  Regierung  für
den  Bedarf  der  Pflanzer  ungenügend  sein  werden.
Glücklicherweise  hat  auch  eine  Privatfirma  eine
große  Zahl  von  Pflanzen  zum  Verkauf  eingeführt,
so  daß  eine  weitere  Bürgschaft  gegen  einen
möglicherweise  eintretenden  Pflanzenmangel  gegeben
  ist.  Ohne  diese  gute  Samenversorgung
würde  die  Entwicklung  der  Kautschukkultur  während
der  nächsten  neun  Monate  gehemmt  oder  ernstlich
verzögert  worden  sein,  da  die  Pflanzer  ihren
Grund  und  Boden  nicht  ausroden,  um  ihn  wieder
mit  Sträuchern  und  Unkraut  bewachsen  zu  lassen,
sondern  nur,  wenn  sie  ohne  Verzug  anpflanzen
können,  sobald  das  gefällte  Holz  verbrannt  ist.

Etwa  10  000  Para-Kautschukpflanzen,  welche
Anfang  Dezember  des  Jahres  1907  in  Wardschen
Kästen  aus  Ceylon  eingingen,  wurden  gleich  bei
der  Ankunft  an  Bewerber  zum  Einkaufspreise
abgegeben.  Ferner  gelangten  am  20.  des  genannten
  Monats  mit  der  „Merrie  England“  von
Ceylon  über  die  Thursday-Insel  in  drei  Behältern
  25  000  Para-Kautschuksamen  und  in  einem
Glaskasten  Kardamome-Pflanzen  zur  Einfuhr,
welche  auf  der  Station  Rigo  angepflanzt  werden.

(Nach  einer  australischen  Parlamentsdrucksache.)

 

Balataausfuhr  aus  Südamerika  1902/1907.

Die  Ausfuhr  von  Balata  aus  den  Hauptproduktionsländern
  Venezuela,  Britisch  und  Niederländisch
  Guayana  stellte  sich  in  den  letzten  sechs
Jahren  folgendermaßen:

Britisch  Niederl.
Guayana  Venezuela  Guayana
1b  kg.  kg

1907  834  728  1  455  973  Angabe  fehlt
1906  728  231  1232  148  270  000
1905  774  665  —  244  000
1904  800  133  —  259  000
1903.  743  553  —  370  000
1902  388  037  –  321  000

Die  Zunahme,  welche  die  Ausfuhr  von  Balata
aus  Britisch  Guayana  und  Venezuela  im  Jahre
1907  gegen  das  Jahr  1906  erfahren  hat,  ist
anscheinend  der  günstigen  feuchten  Witterung  zu- 



zuschreiben.  Auf  diese  Begünstigung  ist  nach  den
letzten  Berichten  im  Jahre  1908  nicht  zu  rechnen.
Obige  Mengen  bewerteten  sich,  wie  folgt:

Britisch  Niederl.
Guayana  Venezuela  Guayana
4.  L
1907  ..  64094  224  414  Angabe  fehlt
19066  53  011  176  039  44  990
1905  54  837  —  34  630
1904  66  996  —  37  904
1903  57  652  —-  61795
1902  23  729  —  46  882

Die  Ausfuhr  von  Balata  aus  Französisch
Guayana  nimmt  zwar  zu,  ist  aber  ohne  Bedeutung:
  sie  betrug:

1900  .  .  etwa  4  Tons  1903  .etwa  12  Tons
1901..  9  1904  (Angabe  fehlt)
1902  11  =  1905  .  etwa  16  Tons

(The  India-Rubber  Journal.)

 

Neue  Konzession  für  Kautschungewinnung  in
Micaragua.

Nach  einem  amerikanischen  Konsulatsbericht
hat  die  Regierung  von  Nicaragua  das  alleinige
Recht  zur  Gewinnung  und  Ausfuhr  von  Kautschuk
aus  der  Staatsdomäne  in  den  Distrikten  San
Juan  del  Norte  und  Siquia  den  Generalen
Valle  und  Ascension  Flores  auf  zehn  Jahre  vom
1.  Juni  1908  ab  verliehen  gegen  eine  Jahrespacht
  von  3000  Goldpesos.  Ferner  hat  sich  eine
Aktiengesellschaft,  die  Atlantic  Industrial  Company
in  Managua,  mit  300  000  Goldpesos  Kapital
gebildet,  und  diese  wird  voraussichtlich  die  Gesamtausbeute
  der  Republik  an  Kautschuk  unter
ihre  Kontrolle  bringen,  da  sie  auch  die  neue
Konzession  zu  erwerben  beabsichtigt.

Gegenwärtig  hat  die  Gesellschaft  die  beiden
schon  bestehenden  Konzessionen  für  Kautschukgewinnung
  an  sich  gebracht.  Die  eine  Konzession
wurde  von  der  Regierung  gegen  eine  Jahresabgabe
  von  140  Pesos  auf  zehn  Jahre  erteilt
und  enthielt  das  Recht  zur  Erteilung  der  Erlaubnis
  des  Kautschuksammelns  und  zur  Erhebung
eines  Ausfuhrzolles  für  Kautschuk  von  höchstens
10  Cents  auf  das  Pfund.  Dieser  Zoll  wurde
seit  Bestehen  der  Konzession  im  Hafen  Bluefields
erhoben.  Die  Ausfuhr  von  Kautschuk  aus  dem
von  der  Konzession  betroffenen  Gebiet  belief  sich
1905  auf  449  609  Pfund,  1906  auf  408  329
Pfund  und  1907  infolge  der  Verwüstungen  durch
den  Orkan  im  Herbst  1906  nur  auf  350  000
Pfund.  Im  Jahresdurchschnitt  wird  die  Ausbeute
  sich  auf  jährlich  500  000  Pfund  stellen
und  den  Konzessionären  einen  Zoll  von  50  000
        <pb n="629" />
        W  549  20

Pesos  (Gold)  einbringen.  Ebensoviel  dürften  sie
aus  der  Erlaubniserteilung  an  Kautschuksammler
und  aus  der  Besorgung  der  Ausrüstung  von
solchen  verdienen.

Die  andere  Konzession  ist  weniger  gewinnreich,
  wird  aber  trotzdem  auch  einen  Ertrag  von
jährlich  50  000  Pesos  bringen.

(Nach  Monthly  Bulletin  of  the  International  Bureau.
of  the  American  Republics.)

Die  Baumwollen-Industrie  in  Bomboy.

Die  Baumwollen-Industrie  in  Bombay  befindet
  sich  zur  Zeit  in  keiner  günstigen  Lage.
Die  Ausfuhr  nach  China,  das  abgesehen  von  dem
Inlande  bisher  das  hauptsächlichste  Absatzgebiet
war,  ist  in  den  letzten  zwei  Jahren  infolge  des
Wettbewerbes  japanischer  Erzeugnisse,  der  Ausdehnung
  der  chinesischen  Fabrikation  und  der
schlechten  Wechselkurse  beträchtlich  zurückgegangen,
so  daß  im  Jahre  1907  dorthin  an  Baumwollenstoffen
  49  v.  H.  und  an  Baumwollengarn  30  v.  H.
weniger  als  im  Jahre  1906  verschifft  worden
sind.  Es  hat  sich  zwar  ein  neuer  Markt  für
indisches  Garn  in  Europa  eröffnet,  und  im  vergangenen
  Jahre  sind  dorthin  von  Bombay
56  335  Ballen  zu  400  lbs,  von  ganz  Indien
75  000  Ballen  geliefert  worden.  Aber  inzwischen
hat  die  dortige  Nachfrage  erheblich  nachgelassen,
weil  die  indischen  Fabriken  nicht  den  Wünschen
der  Besteller  in  bezug  auf  Beschaffenheit  und
Stärke  des  Garnes  entsprochen  haben.  Der  Absatz
  im  Inlande,  der  sich  infolge  der  Bestrebungen
der  Eingeborenen,  nur  inländische  Erzeugnisse  zu
kaufen,  sehr  vermehrt  hat,  wird  durch  die  Hungersnot
  in  Nordindien  beeinträchtigt.  Dazu  kommen
hohe  Bamwollpreise  und  Steigerung  der  Arbeitslöhne.
  Die  Spinnereien  arbeiten  gegenwärtig,
wenn  überhaupt,  nur  mit  sehr  geringem  Nutzen
und  nur  die  Webereien  sind  günstiger  gestellt.
Da  sich  in  Bombay  bedeutende  Vorräte  von
Garn  angesammelt  haben,  hatte  eine  Anzahl
Spinnereien  eine  Betriebseinschränkung  in  der
Weise  beabsichtigt,  daß  sie  vom  1.  April  ab  an
zwölf  Tagen  im  Monat,  anstatt  wie  bisher  an
vier  Tagen,  nicht  arbeiten  wollten.  Sie  haben
jedoch  die  Ausführung  dieser  Absicht  aufgeben
müssen,  weil  die  Arbeiter  zu  streiken  anfingen.

Gleichwohl  sind  die  Fabriken  in  der  Lage,
die  jetzige  schwierige  Zeit  zu  überstehen,  da  die
in  den  guten  Jahren  1905  und  1906  erzielten
Gewinne  ihre  Kapitalkraft  gestärkt  haben.  In
den  letzten  Jahren  hat  die  Industrie  mehr  als
früher  ihr  Hauptaugenmerk  auf  die  Versorgung
des  inländischen  Marktes  gerichtet.  Da  dieser
sich,  wenn  die  diesjährigen  Ernten  gut  ausfallen,

 

rasch  wieder  bessern  wird,  so  kann  sie  bald  auf

günstigere  Zeiten  rechnen.  Die  größere  Berücksichtigung
  des  inländischen  Marktes  hat  eine
bedeutende  Steigerung  der  Herstellung  von  Baumwollenstoffen
  bewirkt,  und  die  Zahl  der  Webstühle
hat  sich  in  den  letzten  zwei  Jahren  in  ganz
Indien  um  16  v.  H.  vermehrt,  während  die  der
Spindeln  nur  um  4  v.  H.  zugenommen  hat.
Namentlich  die  Fabrikation  feinerer  Stoffe,  nach
denen  eine  sehr  große  Nachfrage  im  Inlande
vorhanden  ist,  nimmt  andauernd  zu,  und  die
Einrichtung  von  Bileicherei-,  Färberei=  und
Druckereianlagen  bei  mehreren  Fabriken  hat  die
Herstellung  von  Stoffen  möglich  gemacht,  deren
Fabrikation  vor  einigen  Jahren  für  unausführbar
gehalten  wurde.  Den  aus  Großbritannien  eingeführten
  Stoffen  wird  dadurch  ein  nicht  unbedeutender
  Wettbewerb  gemacht.

Die  Bemühungen  um  die  Verbesserung  der
einheimischen  Baumwolle  haben  noch  keinen  Erfolg
aufzuweisen.  Die  Anpflanzungen  langstapeliger
ägyptischer  Baumwolle  in  der  Provinz  Sind
haben  bisher  nur  einen  geringen  Ertrag  ergeben,
was  teils  auf  Beschädigung  durch  Insekten
zurückzuführen  ist,  teils  aber  auf  der  unzureichenden
  Bebauungsweise  zu  beruhen  scheint.
Es  wird  daher  von  amtlicher  Seite  die  Zuziehung
europäischer  Pflanzer  für  erforderlich  erachtet.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bombay.)

Die  Baumwollindustrie  Griechenlands.

Einem  von  dem  Department  of  Commerce  and
Labor  in  Washington  veröffentlichten  Bericht  über
den  Baumwollwarenhandel  einiger  Mittelmeerländer
  wird  über  die  Baumwollwarenindustrie
Griechenlands  nachstehendes  entnommen:

Die  Baumwollwarenindustrie  Griechenlands
läßt  sich  bis  auf  das  Jahr  1870  zurückführen,
wo  eine  Baumwollspinnerei  im  Piräus  errichtet
wurde.  Die  Industrie  hat  aber  in  diesem  Lande
bis  jetzt  noch  keine  große  Bedeutung  erlangt.
Genaue  Statistiken  über  ihren  Umfang  sind  nicht
vorhanden.  Von  einem  bedeutenden  Baumwollhändler
  im  Piräus,  der  gut  unterrichtet  sein  soll,
wird  die  Anzahl  der  griechischen  Baumwollwarenfabriken
  auf  23  angegeben,  die  sich  nach  ihren
Wohnsitzen,  wie  folgt,  verteilen:

Spinnereien  Webereien  Spinnereien  Webereien

 

Piräus.  5  4  Chalkis.  1
Patras  3  —  Volo  1  —

Syra.  .  3  2

Livadid  4  Zus.  17  6

Die  Gesamtzahl  der  Spindeln  wird  auf  99300
und  die  der  Webstühle  auf  1205  geschätzt.  Etwa
5000  Arbeiter  finden  in  diesem  Industriezweig
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        G  550  20

Beschäftigung.  Im  ganzen  werden  etwa  36000000
Strähnen  (skeins)")  Garn  und  8  561  000  m
Stoffe  im  Gewichte  von  941  787  kg  produziert.
Drei  Viertel  der  Industrie  befindet  sich  im  Piräus.
Die  Maschinen  sind  englischer  Herkunft.

Die  Fabriken  fabrizieren  weißes  Bettzeug  und
ordinäre  Baumwollzeuge,  dann  buntgestreifte  und
Ginghams,  Baumwollhosenstoffe  sowie  karierte
und  gestreifte  Kattune.

Die  rohen  Baumwollenzeuge  usw.,  die  von
den  Landleuten  getragen  werden,  liefern  die  inländischen
  Fabriken  billiger  als  es  das  Ausland
vermag,  zumal  Zolltarife  speziell  zu  dem  Zwecke
eingeführt  worden  sind,  um  diese  Industrie  zu
schützen.  Die  Gebirgsregimenter  der  griechischen
Armee  und  das  Volk  in  den  entlegeneren  Gegenden
  des  Landes  tragen  noch  heute  die  alten  griechischen
  Trachten,  von  denen  man  sich  aber  immer
mehr  abwendet,  und  der  größte  Teil  der  Bevölkerung
  trägt  gewöhnlich  europäische  Kleidung.

Die  bedeutendste  Gesellschaft  in  der  griechischen
Baumwollindustrie  ist  die  von  Gebrüder  Retzina
im  Piräus,  die  drei  Fabriken  besitzt,  von  denen
die  eine  nur  Garn  herstellt,  die  zweite  ausschließlich
  „American  cloth“  fabriziert  und  die  dritte
wiederum  nur  farbige  Waren  aller  Art  produziert.
Diese  drei  Fabriken  beschäftigen  30  000  Spindeln
und  400  Webstühle.

Vor  fünf  Jahren  befand  sich  die  griechische
Textilindustrie  in  einer  recht  günstigen  Lage  und
exportierte  nach  Kreta,  nach  der  Türkei  und  anderen
  Nachbarländern.  Damals  kamen  8,35  bis
8,50  Papier-Drachmen  auf  einen  amerikanischen
Dollar,  aber  jetzt  gehen  nur  5,45  Drachmen  auf
einen  solchen.  Die  griechischen  Fabriken,  die  ihren
Export  in  Gold  bezahlt  erhielten  und  im  Inlande
dann  das  Gold  gegen  Papier-Drachmen  einwechselten,
  erzielten  dadurch  außerordentliche  Gewinne.

Durch  den  jetzigen  Stand  des  Agio  sind  für
die  griechischen  Fabrikanten  die  auswärtigen  Märkte
in  Wegfall  gekommen.  Nur  der  Zolltarif  kann
jetzt  noch  ihren  ordinären  Baumwollzeugen  den
Absatz  im  Lande  sichern.  Die  Industrie,  die  viel
Hindernisse  zu  bestehen  gehabt  hat,  befindet  sich
heute  in  einer  noch  ziemlich  günstigen  Lage.
Handwebstühle  gibt  es  im  Lande  nur  wenige,  auf
denen  meist  Segeltuch  und  ordinäres  Baumwollenzeug
  für  Kleidungsstücke  hergestellt  werden.

Der  gesamte  Baumwollverbrauch  der  griechischen
  Fabriken  wird  sich  auf  nur  20  000  Ballen
stellen,  die  Hälfte  hiervon  ist  ausländisches,  die
andere  Hälfte  einheimisches  Produkt.  Über  die
Baumwollernte  Griechenlands  sind  Angaben  nicht
vorhanden,  der  größte  Baumwollhändler  im  Piräus
  schätzt  die  Durchschnittsernte  auf  2  Millionen

*)  1  skein  =  102,73  m.

 

Oka.))  Baumwolle  wird  hauptsächlich  in  der
Umgegend  von  Livadia  in  Böotien  angebaut.
Die  ganze  Ernte  geht  mit  Ausnahme  einer
geringen  Menge,  die  von  Handarbeitern  verwendet
wird,  in  die  dortigen  Baumwollfabriken.  Man
gibt  in  diesen  Fabriken  den  amerikanischen  Entkernungsmaschinen
  vor  den  englischen  den  Vorzug.

 

Baumwollspinnerei  und  Baumwollbedark  in  Oexiko.

Nach  einem  Bericht  des  amerikanischen  Generalkonsuls
  in  Mexiko  ist  in  dieser  Republik  die
Baumwoll-Spinnerei  und  --Weberei  zu  einer  der
fortgeschrittensten  und  ertragreichsten  Industrien
geworden.  Im  ersten  Halbjahr  1908  sollen  nach
dem  Voranschlag  die  Baumwollfabriken  eine
Steuer  von  1  280  608  mexikan.  Pesos  (2  561  216
Mark)  aufbringen.  Die  Baumwollernte  1907  im
Lagunendistrikt  hat  nur  etwa  50  v.  H.  der  vorjährigen
  Höhe  erreicht  und  die  Gesamternte
Mexikos  wird  nicht  ausreichen,  den  Baumwollbedarf
  der  Spinnereien  im  Jahre  1908  bis  zum
Einbringen  der  neuen  Baumwolle  zu  decken.
Man  wird  wahrscheinlich  bis  zum  1.  September
1908  noch  25  000  bis  30  000  Ballen  ausländischen
  Rohstoff  hinzukaufen  müssen.  Der
Verbrauch  wird  voraussichtlich  etwas  geringer  sein
als  in  der  vorigen  Saison;  der  Rückgang  erklärt
sich  einmal  durch  die  Verkürzung  der  Arbeitszeit
in  diesem  Jahr  infolge  ungünstiger  Arbeiterverhältnisse
  und  zweitens  durch  die  vermehrte
Herstellung  feinerer  Garne,  die  den  Rohstoffverbrauch
  einer  Spindel  herabdrückt.  Im  Jahre
1906/07  verarbeiteten  diemexikanischen  Spinnereien
rund  155  000  Ballen  Baumwolle  von  je  500
Pfund.  Die  Ernte  belief  sich  im  Vorjahr  auf
170  000  Ballen,  wovon  50  000  nach  Europa
ausgeführt  wurden.

(Nach  Monthly  Bulletin  of  the  International  Bureau
of  the  American  Republics.)

Kaffeekultur  in  Mittelamerikha.

Die  Erzeugung  von  Kaffee  wird  in  den  mittelamerikanischen
  Staaten  im  Erntejahr  1907/08
schätzungsweise  folgenden  Umfang  erreichen:
Guatemala  600  000  Zentner  (spanisch),  Nicaragua
137  000  Zentner,  Salvador  500  000  Zentner,
Costa  Rica  160  000  Sack.  Die  Ausfuhr  im
Jahre  190é6  gestaltete  sich,  wie  folgt:  Guatemala
580  000  Sack,  Salvador  550  000  Sack,  Costa
Rica  249  000  Sack  und  Nicaragua  150  000  Sack.
Die  Kaffeeernte  in  den  mittelamerikanischen  Staaten

*)  1  Oka  =  1,28  kg.
        <pb n="631" />
        W  551  2O

Pflanzungen  von  Oktober  bis  März  hin;  die  Ausfuhr
  beginnt  im  Februar  und  dauert  bis  Oktober.

In  Costa  Rica  wird  der  Kaffee  besonders
an  der  pazifischen  Seite  in  den  Departements
San  José,  Alajuela  und  Cartago  angebaut.  Auf
je  23  Einwohner  der  im  ganzen  183  000  Seelen
zählenden  Bevölkerung  dieser  Gebiete  entfiel  im
Jahre  1892  eine  Kaffeeplantage  mit  durchschnittlich
  182  Bäumen  und  einer  Ernte  von  92  kg
Kaffee;  im  Jahre  1905  umfaßten  die  Kaffeepflangzungen
  ein  Gebiet  von  30  200  ha.  Im
Jahre  1906  wurden  13  774  258  kg  Kaffee  aus
dieser  Republik  versandt,  davon  die  Hälfte  geschält.
  Auf  die  Hauptbestimmungsplätze  entfielen
von  der  Ausfuhr  folgende  Anteile:  London  76  v.  H.,
Hamburg  11  v.  H.,  New  Orleans  und  New  Vork
9  v.  H.,  Bordeaux  und  Havre  3  v.  H.;  der  Rest
ging  nach  Triest,  Montreal,  Barcelona,  Genua
und  Valparaiso.  Die  besten  Sorten,  caracolillo",
werden  nach  London  verschifft,  wo  sie  hohe  Preise
erzielen;  nach  Havre  und  Paris  gehen  geringere
Sorten  in  verhältnismäßig  kleinen  Posten.  Die
Ausfuhrhäfen  Costa  Ricas  für  Kaffee  sind  Puerta

Limon  mit  13  035  786  kg  und  Puntarenas  mit

738  478  kg  Export  im  Jahre  1906.

Auch  in  Guatemala  findet  man  die  bedeutendsten
  Kaffeepflanzungen  auf  der  pazifischen
Seite.  Die  wichtigsten  Zentren  des  Kaffeebaues
sind  dort  der  Reihenfolge  nach  mit  ihren  Ernten:
Costa  Cuca  mit  100  000  Zentnern,  Barberena
mit  65  000  Zentnern,  Pochuta,  Costa  Grande,
Costa  del  Cucho,  Tumnador  mit  60  000,  Chuva
mit  50  000,  Kolhuitz  mit  41  000,  Chicacoa  mit
35  000,  Malcatan,  San  Marcos  mit  30  000,
Panan,  Escuintla,  Fuego  mit  25  000,  Moran
mit  16  000,  La  Antigua,  San  Vincente  Pacaya
mit  15  000,  Amatitlan,  Sumatan  mit  12  000,
Zunil  mit  10  000.  An  der  atlantischen  Seite
liegen  die  Pflanzungsgebiete:  Coban,  Alta  Verapaz
mit  40  000  Zentnern  Ernte,  Montagua  Valley
mit  4000,  Santa  Rosa  mit  2000  Zentnern.

Die  durchschnittliche  Jahreserzeugung  von
Kaffee  in  Guatemala  stellt  sich  auf  35  000  000  kg;
hiervon  gehen  52  v.  H.  nach  Deutschland  (Hamburg
  und  Bremen),  32,9  v.  H.  nach  den  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  (San  Francisco,
New  VYork  und  New  Orleans),  12,8  v.  H.  nach
Großbritannien  (Liverpool  und  London),  0,6  v.  H.
nach  Chile,  0,5  v.  H.  nach  Osterreich,  der  Rest
nach  Italien,  Frankreich,  Britisch-Sonduras.  An
der  Ausfuhr  in  der  Durchschnittshöhe  von  800  000
Zentnern  beteiligen  sich  die  Ausfuhrhäfen  folgendermaßen:
  Champerico  405  000  Zentner,  San  José
de  Guatemala  235  000  Zentner,  Ocos  134  000
Zentner,  Livingston  34  000  Zentner  und  Puerto
Barrios  2000  Zentner.

In  Honduras  ist  die  Kaffeekultur  weniger

 

entwickelt  als  in  den  anderen  mittelamerikanischen
Republiken,  nicht  etwa  wegen  weniger  günstiger
Beschaffenheit  des  Bodens,  des  Klimas  und
sonstiger  Vorbedingungen,  sondern  wegen  Mangels
an  geeigneten  Verkehrswegen  nach  dem  Innern
und  wegen  der  dort  herrschenden  Vorliebe  für
den  Bananenbau.

Es  gibt  dort  Kaffeepflanzungen  in  den  Departements
  Santa  Barbara,  Copan,  Cores,  La
Paz,  Cholutecu  und  El  Paraiso.  Unter  den
hauptsächlichsten  Zentren  der  Kaffeekultur  müssen
genannt  werden:  Danli  bei  Tegucigalpa,  San
Pedro  Sula,  San  Marcos  de  Colon.  Die  Jahresernte
  von  Kaffee  in  Honduras  beträgt  ungefähr
4  Millionen  kg,  wovon  2,5  Millionen  zur  Ausfuhr
  gelangen.  Im  Lande  wird  der  Zentner
(46  kg)  Kaffee  mit  etwa  25  Franken  bezahlt,
während  zum  Versand  nach  Frankreich  gelangte
Sorten  Preise  von  55  und  65  Franken  pro  50  kg
ab  Lagerhaus  in  Havre  erzielt  haben.  Die  Abgangshäfen
  für  Honduraskaffee  sind  Puerto  Cortes
am  Atlantischen  Ozean  beim  Versande  nach  den
Vereinigten  Staaten  und  Großbritannien,  Amalpa
am  Großen  Ozean  beim  Export  nach  Hamburg,
Liverpool,  Havre,  Bordeaux.  Über  die  Landgrenze
  geht  Kaffee  aus  Honduras  nach  San
Salvador.

In  Nicaragua  wächst  überall  Kaffee,  namentlich
  an  etwas  höher  gelegenen  Plätzen;  annähernd
60  Millionen  Kaffeebäume  wurden  in  dieser  Republik
  angepflanzt.  An  der  atlantischen  Küste
würde  der  Kaffeebau  sich  wesentlich  entwickeln,
wenn  es  dort  bessere  und  billigere  Verkehrsgelegenheiten
  gäbe.  Die  Anlage  neuer  Pflanzungen
  wird  dort  erheblich  zunehmen,  wenn  die
Bahn  von  Matagalpa  nach  Leon  fertiggestellt
und  namentlich  wenn  die  Linie  von  San
Miguelito  nach  Monkey  Point  mit  der  Zweigbahn
nach  Acoyapa  gebaut  ist.  Die  Jahresernte  von
Kaffee  in  Nicaragua  beträgt  rund  28  Millionen  kg,
wovon  7  Millionen  im  Lande  verbraucht  und
21  Millionen  exportiert  werden.  Die  Ausfuhr
verteilt  sich  folgendermaßen:  Deutschland
8  Millionen  kg,  Vereinigte  Staaten  5,  Großbritannien
  3,  Frankreich  2,5,  Italien  0,8,  Belgien
0,5,  andere  Länder  1,2  Millionen  kg.  Der  Wert
dieser  Ausfuhr  stellt  sich  auf  15  bis  20  Millionen.
Franken.

Am  Kaffeeversand  aus  Nicaragua  beteiligen
sich  die  am  Großen  Ozean  gelegenen  Häfen
Corinto  mit  11/12  und  San  José  del  Sur  mit
1/12  der  Gesamtmenge.  Arbeitskräfte  sind  in.
Nicaragua  an  der  pazifischen  Küste  leichter  zu
erlangen  als  an  der  atlantischen.  Die  Löhne
bewegen  sich  dort  zwischen  20  und  50  Centavos
für  den  Tag.  Die  Transportkosten  für  Kaffee
vom  Innern  nach  Corinto  sind  von  Plätzen  an
        <pb n="632" />
        552  20

der  Eisenbahn  billig,  aber  im  übrigen  recht  hoch.
Der  Kleinhandelspreis  von  Kaffee  erster  Güte
stellte  sich  in  Managua  1907  auf  32  Pesos  pro
Zentner.

(Nach  Monthly)  Bulletin  of  the  International  Bureau
of  the  American  Republics.)

 

Vanilleanbau  auf  Reunion  im  Jahre  1907.

Der  Vanilleanbau  auf  der  Insel  Reunion  hat  im
Jahre  1907  einen  Ertrag  von  55  Tonnen  ergeben
gegen  30  Tonnen  im  Vorjahre.  Die  durchschnittliche
  Preisnotierung  stellte  sich  auf  40  Franken
pro  Kilogramm  gegen  28  Franken  im  Jahre  1906.
Diese  große  Preissteigerung  hat  natürlich  auf  die
kleinen  Pflanzer,  die  im  Jahre  1906  kurz  vor
dem  Bankrott  standen,  einen  wohltuenden  Einfluß
ausgeübt.  Sollten  sich  die  hohen  Vanillepreise
halten,  so  würden  die  Pflanzer  daraus  Vorteil
ziehen  und  eine  Entschädigung  für  die  voraufgegangenen
  schlechten  Zeiten  erhalten;  anderseits
liegt  auch  wiederum  die  Gefahr  nahe,  daß  die
hohen  Vanillepreise  eine  Überproduktion  nach  sich
ziehen  werden,  wenn  nicht  Wind  und  Wetter
hier  und  dort  einen  nachteiligen  Einfluß  auf  die
Welternte  ausüben.

(Diplomatic  and  Consular  Reports  Nr.  3973.)

 

Darfümerien-Gewinnung  und  -handel  auf  Beunion.

Die  Preise  für  Geraniumessenz  haben  im
Jahre  1907  keinen  erheblichen  Schwankungen
unterlegen.  Es  wurden  von  diesem  Parfüm
31  247  Liter  zum  Durchschnittspreise  von
19  Franken  pro  Liter  auf  Reunion  verkauft.

Von  Dlang-Ylang  wurden  200  Liter  zum
Durchschnitspreise  von  500  Franken  pro  Liter
abgesetzt.  Es  sind  viele  neue  Nlang-Mang-Pflanzungen
  aufgenommen  worden,  und  man
hat  berechnet,  daß  die  Produktion  in  drei  bis
vier  Jahren  auf  400  bis  500  Liter  jährlich
steigen  wird.  Ohne  Zweifel  haben  die  Pflanzer
mit  der  Gewinnung  dieses  Parfüms  ein  einträgliches
  Geschäft  gemacht,  und  man  hört  bereits
die  Befürchtung  laut  werden,  daß  eine  Überproduktion
  eintreten  und  damit  ein  Preissturz
einsetzen  könnte.

Der  Verkauf  von  Vetiver=  oder  Khus-Khus-Parfüm,
  einer  wohlriechenden  Essenz,  die
aus  der  indischen  Khus-Khus-Graspflanze  gewonnen
  wird,  belief  sich  auf  1200  Liter.  Es
wurde  dafür  ein  durchschnittlicher  Preis  von
23  Franken  pro  Liter  erzielt.

(Diplomatic  and  Consular  Reports  Nr.  3973.)

 

Goldproduktion  Westaustraliens  im  Jahre  1907.

Die  Golderzeugung  Westaustraliens  belief  sich
im  Jahre  1907  auf  1  697  553,59  Unzen  im  Werte
von  7  210  749  L6s  2¾  d  gegen  1  794  547,60
Unzen  im  Werte  von  7  622  749  T8  8  7  d  während
  des  Jahres  1906.  Von  der  Menge  des
Jahres  1907  wurden  ausgeführt  431  803,14
Unzen  und  an  die  Münze  in  Perth  abgeliefert
1  265  750,45  Unzen,  während  die  Ausfuhr  des
Jahres  1906  562  250,59  Unzen  und  die  Ablieferung
  an  die  Münze  1.232  296,01  Unzen
betrug.  .

(supplementtoGrovernmentGazetteof
Western  Australia.)

 

Goldausbeute  des  Transvaal  im  Jahre  1907.

Nach  dem  Bericht  über  die  Generalversamm—
lung  der  Transvaal  Chamber  of  Mines  hat  sich
die  Zahl  der  eingeborenen  Arbeiter,  die  von  den
der  Chamber  of  Mines  angehörigen  Bergwerks—
gesellschaften  beschäftigt  werden,  im  Dezember  1906
auf  98  044  belaufen,  während  sie  im  Dezember
1907  127  197  betrug  und  im  Januar  1908
weiter  auf  130  232  angewachsen  ist.  Die  Zahlen
ergeben,  daß  die  im  Jahre  1907  heimgeschafften
chinesischen  Arbeiter,  deren  Zahl  sich  auf  etwa
17  000  beläuft,  durch  Eingeborene  reichlich  ersetzt
worden  sind.  Bei  Zugrundelegung  der  Zahlen
für  Dezember  1907  sind  an  Stelle  jedes  Chinesen
durchschnittlich  zwei  Eingeborene  getreten.

Die  Goldausbeute  im  verflossenen  Jahre  hat
nach  den  Ausführungen  des  bisherigen  Vorsitzenden
der  genannten  Korporation  27  403  738  &amp;amp;  im  Vergleich
  zu  24  579  987  &amp;amp;  im  Vorjahre  betragen.
Sie  hat  damit  einen  Wert  erreicht,  der  bisher  in
Transvaal  nie  erreicht  worden  ist.  Gegen  das
Jahr  1898  ist  die  Ausbeute  um  11  000  000  L
gestiegen.

Mit  der  Zunahme  in  der  Goldausbeute  ist
ein  Rückgang  in  den  Produktionskosten  Hand  in
Hand  gegangen.  Die  letzteren  beliefen  sich  noch
im  Jahre  1906  im  Durchschnitt  auf  23  sh  2  d
auf  die  Tonne,  während  sie  im  Jahre  1907
durchschnittlich  nur  19  sh  10  d  betrugen.

Die  hervortretendste  Verringerung  der  Produktionskosten
  hat  die  von  der  Firma  Eckstein
kontrollierte  Robinson  Gold  Mining  Co.  Ltd.  zu
verzeichnen.  Dieser  Gesellschaft  ist  es  gelungen,
die  Arbeitskosten  von  19  sh  1—2  d  im  Januar
1907  auf  13  sh  5,74  d  herunterzubringen.  Noch
größer  ist  die  Verringerung,  welche  die  Gesellschaft
in  den  Kosten  der  Erschließungsarbeiten  ermöglicht
  hat.

Die  höhere  Goldausbeute  zusammen  mit  der
Verringerung  der  Arbeitskosten  hat  es  ermöglicht,
        <pb n="633" />
        W  553  20

daß  auch  die  im  Jahre  1907  gezahlten  Dividenden
  gegen  das  Vorjahr  eine  nicht  unerhebliche
Steigerung  erfahren  haben.

Gezahlt  wurden  an  Dividenden  von  den  der
Transvaal  Chamber  of  Mines  angehörigen  Goldbergwerken
  (d.  s.  etwa  9/10  aller  Bergwerke  im
Transvaal)  im  Jahre  1907  7  131  612  &amp;amp;  gegen

 

5735161  4&amp;amp;  im  Jahre  1906  und  gegen  4857539  L.
im  Jahre  1905,  was  eine  Steigerung  um  24,35
v.  H.  gegen  das  Vorjahr  und  um  46,8  v.  H.
gegen  das  Jahr  1905  bedeutet.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Johannesburg.)

 

ODineraliengewinnung.  Queenslands  im  Jahre  1907.

Nach  dem  „Queensland  Government  Mining  Journal“  erreichte  die  Produktion  von  Mineralien
  in  Queensland  im  Jahre  1907  einen  Gesamtwert  von  4  134  687  &amp;amp;  gegen  4  198  647  &amp;amp;  im

Jahre  1906.

Der  Menge  und  dem  Werte  nach  verteilten  sich  diese  Ausbeuten  folgendermaßen:

Menge  Wert  in  S
1906  1907  1906  1907
Antimon  Tons  530  521  6917  7  863
Kooll  -  606  772  683  272  173  282  222  135
Kuper  -  10  077  12  756  916  546  1  028  179
Edelsteine  "......  —  —  18  110  40  500
Gold  (fein)  Unzen  544  636  466  476  2  313  464  1  981  461
Eisenstein  Tons  31  401  35  856  14  114  24  327
Blei  -  2809  5  157  49  884  75  330
Kalkstein  .  -  61  856  89  978  23  364  35  808
Molybdänglanz  -  106  67  15  275  8442
Silber  ".  Unzen  783087  921497  101  693  112  540
Zin  DTons  4  823  5  140  490  283  496  766
Wolfen  -  768  615  64  136  89  767
Andere  Mineralien  —  —  11  579  11  569

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Barytvorkommen  in  Georgia.

Über  ein  Barytvorkommen  bei  Cartersville
im  Staate  Georgia  hat  das  Geologische  Amt  der
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  kürzlich  einen
kurzen  Bericht  veröffentlicht,  der  folgende  Angaben
  enthält:

Der  Baryt  der  Region  von  Cartersville  kommt
in  dichter  Verbindung  mit  gewissen  Eisenerzen
und  namentlich  mit  Ocker  vor.  Das  Mineral
wird  dort  von  den  Bergleuten  „flowers  of  ocher“
(Ockerblumen)  genannt,  und  seine  Anwesenheit  in
dem  Erdreich  war  ein  Hilfsmittel  zur  Auffindung
von  Ockervorkommen.  An  einem  Platze  ziemlich
drei  Meilen  nordöstlich  von  Cartersville  wurde
Baryt  seit  mindestens  sechs  Monaten  in  ziemlich
bedeutender  Menge  gewonnen.  Man  förderte
dort  bereits  über  1000  Tons  Baryt  im  Werte
von  ungefähr  4000  K.

(Nach  The  Engineering  and  Mining  Journal.)

 

Zinnproduktion  in  Bolivien  1907.

Nach  einer  Mitteilung  des  bolivianischen  Generalzolldirektors
  wurden  im  Jahre  1907  aus
Bolivien  27  677  780  kg  Barrillazinn  (durchschnittlich
  60  v.  H.  rein)  oder  16  606  668  kg
reines  Metall  im  Werte  von  47  827  204  Mk.
ausgeführt.  Im  Jahre  1906  belief  sich  die
Ausfuhr  von  Barrillazinn  auf  29  373  538  kg  im
Werte  von  56  397  192  Mk.

Von  der  Produktion  des  Jahres  1907,  die
dem  Lande  einen  Ausfuhrzoll  von  1  403  571
Bolivianos")  einbrachte,  entfallen  auf
die  Departements  Potosi,  Uyani,

Tupeza,  Colquechana  .16  314  664  kg

das  Departement  Oruro  9  476  287.
-  -  La  Paz  1  810  736=-
  -  Cochabamba  76  093=(Moniteur

  Officiel  du  Commerce.)

*)  Der  Wert  eines  Boliviano  schwankte  im  Jahre
1907  zwischen  1,60  und  1,66  Mk.
        <pb n="634" />
        W  554  20

Diamantenproduktion  und  Geschäftslage  der  De  Beers-Gesellschaft  in  KimberleVy  im  Jahre  1906/07.

Der  Jahresbericht  der  De  Beers  Consolidated  Mines,  Ltd.,  in  Kimberley  bezeichnet  das
am  30.  Juni  1907  abgelaufene  Geschäftsjahr  als  ein  Rekordjahr  sowohl  im  Hinblick  auf  die
Quantität  und  Qualität  der  Ausbeute  als  hinsichtlich  des  finanziellen  Ergebnisses,  eröffnet  aber  gleichzeitig
  einen  recht  trüben  Ausblick  in  die  Zukunft,  da  infolge  der  Geschäfts=  und  Geldkrisis  in  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  der  Absatz  von  Diamanten  gegenwärtig  fast  gänzlich  stockt  und
obendrein  die  erhöhte  Besteuerung  der  Gesellschaft  in  der  Kapkolonie  und  die  Heranziehung  der  Gesellschaft
  zur  englischen  Einkommensteuer  dem  Unternehmen  neue  Lasten  auferlegen.

In  der  nachfolgenden  Tabelle,  die  aus  den  Tabellen  des  Jahresberichts  ausgezogen  ist,
sind  vergleichende  Ziffern  über  die  Ausbeute  auf  den  fünf  Bergwerken  der  De  Beers-Gesellschaft

während  der  letzten  sechs  Jahre  zusammengestellt:

Zahl  der  Menge  des  bereits
geförderten  geförderten,  auf
I#sn  en  Anzahl  den  sagenannten
*ê;:  Blaugrund  Zahl  der  der  Karat  Wert  der  lagernden  und
Geschansiahr  von  *½  anien  imge  gekwcrrh
Karren-  grundes,  in
ladung  Ladungen,  am
—  16  Kubik-  1  Karat  Ende  des
fuß  =  rund  0,2  g.  Pfund  Sterling  Geschäftsjahrs
I.  „De  Beers“=  und  „Kimberley“-Minen
1901/02  2062459  1961858  1  499  29941  3484  247  2  326  720
1902%  3  2  370  503  2  561  940  1  574  189½  3819  6563  2  135  283
1903/04  2  440  895  2  401  099  1  303  525½  3192798  2175  079
1904/05  2  447  850  2  418  158  1  108  980  2929589  2204771
1905/06  2  253  988  2  119  363  861  023¼  2  626  533  2  339  396
1906/07  2  103  853  1  467  456  543  752¾  1  762  080  3  213  875
II.  „Wesselton“-Mine
1901/02  1  932  140  1  752  189  521  437¾  873  203  1  573  914
1902/03  1  987  543  1989  598  594  890½  1  021  276  1  571  859
1903/04  1  919  304  2  134  903  605  241  1  055  269  1  356  260
1904/05  2  068  278  2  032  582  578  152  1  067  474  1  391  956
1905/06  2  433  905  1  935  905  546  754¼  1  196  624  1  889  956
1906/07  2  104  308  1  891  461  604  915⅛  1  243  360  2  102  803
III.  „Bultfontein“-Mine
1901/02  353  042  20  194  4486½  6  817  480  934
1902/03  318  410  317  185  76  573¼  118  102  482  159
1903/04  429  729  514  385  148  219  219  711  397  503
1904/05  605  730  611  491  249  002¾  434  902  391  742
1905/06  1  771  372  953  296  346  072  743  317  1  209  818
1906/07  2  320  538  1  728  047  547  485¼  1  191  551  1  802  309
IV.  „Dutoitspan“-Mine
1903/04°)  391914  24  359  3  032¼  6  457  15’  555
1904/05  311  499  56  784  17  121½  59  846  261  270
1905/06  1  685714  617  028  151  335¼  612  607  1  329  956
1906/07  2  481  987  1  539  327  365  821⅛  1  455  330  2272  616.

Die  Karatanzahl  der  Diamanten,  die  auf  die
Karrenladung  Blaugrund  gefunden  wurde,  hat
außer  auf  der  Wesseltonmine  langsam  abgenommen,
  während  umgekehrt,  wiederum  mit
Ausnahme  der  Wesseltonmine,  der  Wert  pro
Karat  sich  in  langsam  aufsteigender  Richtung  bewegt.
  Der  Wert  der  Karrenladungen  Blaugrund

*)  Eröffnungsjahr.

 

zeigt  keine  einheitliche  Bewegung  und  überhaupt
wenig  Veränderungen.  Sowohl  hinsichtlich  der
Karatmengen  pro  Load  als  hinsichtlich  des  Wertes
pro  Load  stehen  die  beiden  ältesten  Minen  der
Gesellschaft,  die  „De  Beers“=  und  die  „Kimberley“-Mine,
  an  der  Spitze,  und  auch  hinsichtlich
  des  Wertes  pro  Karat,  also  der  Feinheit
und  Vollkommenheit  der  einzelnen  gefundenen

Steine,  werden  sie  nur  von  der  Dutoitspanmine
        <pb n="635" />
        G  555  20

übertroffen,  der  jüngsten,  die  in  Betrieb  genommen
  ist.  Die  Kosten  der  Gewinnung  und
Waschung  zeigen  mit  Ausnahme  der  Dutoitspanmine
  eine  deutliche  Zunahme.

Die  Menge  des  bereits  geförderten,  aber  der
weiteren  Bearbeitung  noch  harrenden  Blaugrundes
  hat  bedeutend  zugenommen.  Sie  belief
sich  am  30.  Juni  v.  Is.  auf  nahezu  10  Millionen
  Karrenladungen.

Der  Sprecher  der  Gesellschaft,  Mr.  Francis
Oats,  Mitglied  des  Aufsichtsrats,  führte  in  der
Generalversammlung  aus,  die  von  Zeit  zu  Zeit
in  Umlauf  gesetzten  Gerüchte,  wonach  die  Diamantvorkommen
  um  so  geringer  würden,  je  tiefer
man  bohre,  seien  gänzlich  unbegründet,  und  ein
Ende  der  Ausbeute  sei  heutzutage  noch  unabsehbar.


In  der  Bilanz  wird  der  Besitz  der  Gesellschaft
  an  Minen  und  sonstigem  unbeweglichen
Vermögen,  ausschließlich  der  Gebäude,  auf
6  622  000  L  bewertet.  6  481  000  &amp;amp;  hiervon
stellen  den  Wert  der  fünf  bei  Kimberley  gelegenen
  Hauptminen  nebst  Zubehör  dar.  Das
Wertpapierkonto  beläuft  sich  auf  854  000  K  (im
Vorjahre  1  671  000  4),  wozu  noch  ein  Posten
von  995  000  L  gegen  1  035  000  8  im  Vorjahre
  an  englischen  Konsols  kommt,  der  einen
besonderen  Reservefonds  bildet.  Die  Maschinen
und  Werkzeuge,  Anlagen,  Gebäude  und  Tiere
sind  auf  981  000  28  bewertet,  der  bereits  geförderte
  Blaugrund  auf  586  000  K.

Der  Nennwert  des  Aktienkapitals  beträgt
4  500  000  L  (Nennwert  einer  Aktie  2  K  10  sh),
der  Nennwert  der  ausgegebenen  Obligationen
3  591  000  K.  Reserven  sind  vorhanden  im  Gesamtbetrage
  von  1  498  000  K.

Nach  einem  noch  bis  zum  30.  Juni  1911
laufenden  Vertrag  ist  das  Londoner  Diamantensyndikat
  der  einzige  Abnehmer  der  von  De  Beers
geförderten  Diamanten.

Durch  Verkauf  von  Diamanten  erlöste  die
De  Beers-Gesellschaft  im  Geschäftsjahr

1903/04  4  908  000  8.
1904/05  4  803  000.
1905/06  5  608  000.
1906/07  6453  000.

Der  Einnahmeposten  im  Gewinn=  und  Verlustkonto
  „Dividenden  aus  Wertpapieren,  die  im
Besitze  der  Gesellschaft  sind“,  ist  von  37791  S.
im  Geschäftsjahr  1905/06  auf  4778  KT  zurückgegangen.
  Es  ist  indes  nicht  ohne  weiteres  aus
den  Veröffentlichungen  der  Gesellschaft  ersichtlich,
zu  welchem  Anteil  dieser  Rückgang  auf  einen
verminderten  Ertrag  der  betreffenden  Papiere
zurückzuführen  ist,  und  inwieweit  darauf,  daß  die
Gesellschaft  große  Posten  Wertpapiere  verkauft

 

hat.  Ausweislich  des  Gewinnkontos  hat  sie  bei
ihren  Verkäufen  einen  Gewinn  von  40  586  L.
gemacht.

Die  Betriebsausgaben,  einschließlich  der  allgemeinen
  Geschäftsunkosten,  der  Zinsen  und
Amortisationen  für  die  Obligationen  und  der
Abschreibungen,  beliefen  sich  auf  3  845  357  e
gegen  3  504  182  L  im  Vorjahre.

Unter  den  Ausgabeposten  befindet  sich  ein
Konto  „Special  Service“  mit  5537  K  (im  Vorjahr
  1378  D).

Die  Zuwendungen  für  gemeinnützige  und
wohltätige  Zwecke  beliefen  sich  im  Jahre  1905/06
auf  24  689  ,  im  Jahre  1906/07  auf  48  806  K.

An  Steuern  wurden  im  abgelaufenen  Geschäftsjahr
  bezahlt:

 

an  die  großbritannische  Regierung  26  082  .
-l  Kapregierung  132  375  =
Zusammen  158  457  E.

Der  Voranschlag  für  das  laufende  Jahr
lautet  indes

hinsichtlich  der  britischen  Steuer  auf  130  000  S
-  -Kapsteierr  300  000=Zusammen.

  auf  430  000  .

Die  im  vorigen  Jahr  vom  Kapparlament
beschlossene  Erhöhung  der  von  Diamant=  und
Kupferbergwerken  zu  zahlenden  Einkommensteuer
von  5  auf  10  v.  H.  begegnet  im  Geschäftsbericht
begreiflicherweise  einer  scharfen  Kritik.  Es  wird
namentlich  geltend  gemacht,  daß  die  Maßregel
dazu  führen  werde,  fremdes,  Anlage  suchendes
Kapital  aus  dem  Lande  fern  zu  halten.

Die  Dividenden  betrugen:

 

in  den  beiden  Vorjahren  je  1  800  000  L
im  letzten  Geschäftsjahre  2  550  000

Die  im  Jahre  1906  eröffnete  Eisenbahnlinie
Fourteen  Streams—  Klerksdorp,  die  eine  kürzere
Verbindung  von  Kapstadt  und  namentlich  von
Kimberley  nach  Johannesburg  und  Pretoria  geschaffen
  hat,  befand  sich  im  Besitze  der  De  Beers-Gesellschaft.
  Die  Linie,  die  hauptsächlich  der  Zufuhr
  von  Kohlen  aus  dem  Transvaal  für  die
De  Beers-Gesellschaft  dient,  hat  im  ersten  Jahre
einen  Reinertrag  von  nahezu  100  000  K  abgeworfen.
  Nach  dem  zwischen  der  De  Beers-Gesellschaft
  und  dem  Intercolonial  Council  des
Transvaal  und  der  Oranjeflußkolonie  abgeschlossenen
  Vertrag  über  die  Errichtung  der  Linie
konnte  der  Intercolonial  Council  die  Verstaatlichung
  der  Bahn  nicht  vor  dem  5.  April  1911
verlangen.  Gleichwohl  hat  die  De  Beers-Ge-*7)

  Die  Ende  Dezember  v.  Is.  fällig  gewesene
Halbjahrsdividende  ist  infolge  der  Krisis  vorläufig
nicht  zur  Auszahlung  gekommen.
        <pb n="636" />
        G  556  20

sellschaft,  einem  Verlangen  dieser  Behörde  entsprechend,
  unter  dem  16.  November  v.  Js.  die
Linie  bereits  mit  Wirkung  vom  5.  April  v.  Is.
an  die  genannten  beiden  Kolonien  verkauft.  Sie
hat  dabei  keinerlei  Anspruch  auf  Entschädigung
für  die  ihr  entgehenden  Betriebsgewinne  während
vier  Jahre  geltend  gemacht  und  sich  damit  begnügt,
  sich  die  Kohlenzufuhr  zu  einer  günstigen
Frachtrate  zu  sichern.

Die  Dynamitfabrik  in  Somerset  West  unweit
Kapstadt  ist  ebenfalls  eine  Gründung  der
De  Beers-Gesellschaft.  Im  Geschäftsjahr  1905/06
ist  dies  Unternehmen  äußerlich  von  der  De  Beers-Gesellschaft
  losgetrennt  und  zu  einer  eigenen
Gesellschaft,  den  Cape  Explosive  Works  Limited,
gemacht  worden.  Das  Aktienkapital  beträgt
500  000  &amp;amp;  (Aktien  à  1  J).  Daneben  war  die
Ausgabe  von  750  000  8  Obligationen  beabsichtigt;
  die  Emission  ist  indes  unterblieben,  und
die  De  Beers-Gesellschaft  hat  ihrer  Tochtergesellschaft
  die  Summe  von  750  000  K  vorgeschossen.
Auch  das  ganze  Aktienkapital  ist  in  den  Händen
der  De  Beers-Gesellschaft.  In  der  Generalversammlung
  wurde  das  Unternehmen  als  eine
der  größten,  wenn  nicht  als  die  größte  Dynamitfabrik
  der  Erde  bezeichnet.  Die  jährliche  Fabrikation
  beträgt  über  350  000  Kisten  Dynamit.
Das  Werk  arbeitet  mit  gutem  finanziellen  Ergebnis.
  Außerdem  wird  sein  Einfluß  auf  den
von  den  Johannesburger  Goldminen  zu  zahlenden
  Dynamitpreis  als  günstig  geschildert;  nur
seinem  Bestehen  sei  es  zu  verdanken,  daß  die
vom  Nobeltrust  in  anderen  Ländern  diktierte
Preiserhöhung  um  20  v.  H.  nicht  auch  in  Südafrika
  habe  Platz  greifen  können.  Die  Abmachungen
  der  De  Beers-Gesellschaft  mit  den
leitenden  Minengruppen  in  Johannesburg,  durch
die  letztere  sich  verpflichtet  haben,  bis  zum  1.  September
  1910  wenigstens  die  Hälfte  ihres  Dynamitbedarfs
  aus  Somerset  West  zu  beziehen,
gelten  auch  gegenüber  den  Cape  Explosive  Works
Limited.

Im  Jahresbericht  und  in  der  Generalbersammlung
  geschah  auch  Erwähnung  des  Abkommens
  zwischen  der  Premier  (Transvaal)  Diamond
  Mining  Company  Limited  und  dem  Diamantensyndikat,
  demzufolge  erstere  ebenso  wie  die
De  Beers-Gesellschaft  ihre  ganze  Ausbeute  von
Diamanten  an  das  Syndikat  verkauft,  sowie  der
Abmachungen  zwischen  der  De  Beers=  und  der
Premier-Gesellschaft,  die  aus  Anlaß  der  gegenwärtigen
  Krisis  auf  dem  Diamantenmarkte  zu  dem
Zwecke  geschlossen  worden  sind,  die  Produktion
der  beiden  Gesellschaften  in  einem  gewissen  gegenseitigen
  stabilen  Verhältnis  zu  erhalten  beziehungsweise
  einzuschränken.  Im  Anschluß  daran  wurde
in  der  Generalversammlung  der  Hoffnung  Aus- 



druck  gegeben,  daß  derartige  Vereinbarungen  im
Interesse  der  gesamten  Diamantenindustrie  eine
dauernde  Einrichtung  werden  möchten.  Das  erste
der  beiden  vorbezeichneten  Abkommen  läuft  am
31.  März  1908  ab.  Ohne  dieses  Abkommen
dürften  aber  auch  die  Vereinbarungen  zwischen
den  beiden  Minengesellschaften  über  gleichmäßige
Betriebseinschränkungen  hinfällig  sein.

Im  Anschluß  an  die  ordentliche  Generalversammlung
  (14.  Dezember  v.  Is.)  fand  eine
außerordentliche  statt  zur  Beschlußfassung  über  die
Statutenveränderungen,  die  sich  zwecks  Verlegung
des  Hauptsitzes  der  De  Beers-Gesellschaft  von
London  nach  Kimberley  als  nötig  erwiesen  haben.
Die  der  außerordentlichen  Generalversammlung
unterbreiteten  Vorschläge  sahen  eine  Statutenveränderung
  dahin  vor,  daß  in  London  künftig
überhaupt  keine  Aufsichtsratssitzungen  mehr  abgehalten
  werden  sollen.  Überhaupt  sollten  nur  noch
zwei  Verrichtungen  in  London  vorgenommen
werden  dürfen:  Der  Einkauf  von  Materialien
durch  einen  Agenten  der  Gesellschaft  und  die
Umschreibung  der  Aktien  in  einem  „Share
transfer  office“.  In  der  Zwischenzeit  zwischen
der  Einberufung  und  dem  Termin  der  außerordentlichen
  Generalversammlung  hatte  sich  die
Diamantenkrisis  indes  so  sehr  verschärft,  daß  gerade
  im  gegenwärtigen  Zeitpunkt  die  Londoner
Aussichtsratssitzungen  anscheinend  schwer  entbehrlich
  waren.  Auf  Antrag  der  Verwaltung  wurde
daher  eine  Vertagung  des  Gegenstandes  bis  zu
einer  neuen,  am  14.  März  1908  abzuhaltenden
Versammlung  beschlossen,  in  der  die  Statutenveränderungen
  unverändert  angenommen  wurden.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats  in
Kapstadt.)

Guano-Lager  auf  den  Ashmore-Insein.

Zeitungsnachrichten  zufolge  hat  die  britische
Regierung  die  im  Indischen  Ozean  unweit  der
Küste  von  Westaustralien  belegenen  drei  Ashmore-Inseln
  an  einen  Mr.  J.  Wilkinson  aus  Adelaide
verpachtet.  Dieser  hat  unter  dem  Namen  „The
Ashmore  Islands  and  Australian  Fertilisers  Company“
  ebendaselbst  eine  Gesellschaft  gebildet,
welche  die  Ausbeutung  der  als  ungeheuer  bezeichneten
  Guano-Läger  sofort  in  die  Hand
nehmen  soll.  Das  Hauptabsatzgebiet  wird  einstweilen
  Südaustralien  sein,  das  mit  seinem  ausgedehnten
  Weizenbau  derjenige  Bundesstaat  ist,
der  die  meisten  Düngemittel  konsumiert.  Später
will  man  sich  aber  auch  nach  anderen  Absatzgebieten
  umsehen,  so  daß  die  „Pacific  Islands
Company“,  die  bis  jetzt  für  Australien  ein  Mo-
        <pb n="637" />
        G  557  20

nopol  hat,  sich  auf  eine  größere  Konkurrenz  wird

gefaßt  machen  müssen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats  in
Shney

 

AKusfuhr  aus  Javo  im  Jahre  1907.

Die  Ausfuhr  aus  Java  im  Jahre  1907,  verglichen
  mit  derjenigen  im  Jahre  1906,  gestaltete
sich  in  den  hauptsächlichsten  Handelsartikeln,
wie  folgt:

1906  1907

Arrak  3  091  852  1  2  826  803  1
Kakao  1  815  812  kp  1750  153  kg
Kopra  54  337508  =  77  533  355=Muskatblüten.
  47  012  =  55  510  =
Guttapercha  2746.=  1  395=Dammarharz.
  2  024  655  =  2  178  831
Kautschuk  174  892  45  965=Holz.
  3  890  026  =  3  695  160=Häute
  4  663  720  =  4  968  417=Indigo
  .  200760-  119821-Indigo
  (andere).  182  761=  296  856
Zimt.  .  15517-  61776-Kapok
  5787  803  =  8  338  335=Kassia
  77  766.  235  141.
Katjangöl.  1  447  311  1  925  054  1
Baumwolle,  rohe  3  101  538  krp  2  611  439  kg
Chinarinde  6  500  059  7594  419=Chinin
  39  720=  12  578=Klappernußöbl.
  5  864  1  227  I
Kaffee,  geschält.  19  054  858  kg  14  251  449  kg

,  in  d.  Schale  5  944  613=  3  331  264
Muskatnüsse  277  112-  298  110.
Nüsse  (Pinang-)  3  851  635-  2s435  222=Pfeffer,
  weißer  1519  361  =  1  679  914-.-schwarzer

  6  792734=  3  989  320
Reis,  ungeschält.  9  420-  606  838-4

geschält  44  269  343  =  50  683711.=Rotang
  1  518  441  =  1  340  023.=Zuckher
  1021055203  -1195290  852=Tabak
  für  den

Auslandsmarkt  51  527  875  =  49  691  427.
Tapiokamehl  21  354  784  =  44  163  370=Tee
  11  967  803  =  13  533  151
Zinn  1  857  859  --  2  283  348=(De

  Indische  Mereuur.)

Kußenhandel  des  ZKustralischen  Bundes
im  Jahre  1907.

Der  Einfuhrhandel  des  Australischen  Bundes
erreichte  im  Jahre  1907  einen  Wert  von
51898000  2  gegen  44745.000  K  in  dem  gleichen
Zeitraume  des  Jahres  1906.

Die  Ausfuhr  von  Erzeugnissen  und  Waren
des  Australischen  Bundes  stellte  sich  in  der  Zeit

 

vom  1.  Januar  bis  31.  Dezember  des  Jahres
1907  auf  69  870  000  &amp;amp;,  während  im  entsprechenden
  Zeitraume  des  Jahres  1906  Artikel
im  Werte  von  66  300  000  K  ausgeführt  wurden.
Der  Wert  der  ein=  und  ausgeführten  Edelmetalle
und  Münzen  ist  in  den  genannten  Zahlen  mitenthalten.


Die  wichtigsten  Handelsartikel  waren  mit
folgenden  Werten  an  der  Einfuhr  i  in  den  Jahren
1907  und  1906  beteiligt:

.  Einfuhr

im  Jahre
1906  1907
Wert  in  1000  L

Waren

Landwirtschaftliche  Geräte  und

Maschinen  .  283  410
Kleider  u.  Zeugwaren  aller  Art  10  873  12  583
Bier  und  Ale.  ..  .  385  413
Stiefel  und  Schuhe  342  360
Drogen  und  Chemikalien  1020  1  138
Fische  und  Fischkonserven  371  406
Glas  und  Glaswaren  322  406
Gold,  ungemünzt.  2085  1  455
Hüte  und  Mützen  504  551
Kautschukwaren  368  391
Eisen  und  Stahl:

Stangen,  Stäbe,  Trag=  und

Querbalken  805  1  071

Verzinkte  Eisenplatten  und

--  bleche  1  069  1  354

Weißbleche  258  249
Jutewaren,  einschl.  Jute-Beutel

und  -Säcke  .1  332  1374
Leder  381  364
Maschinen  u.  Maschinenanlagen

(ausgen.  landwirtschaftliche).  2  018  2  ’755
Metallwaren  3199  3  930
Kerosen  418  499
Farben,  Varbsioffe  und  Furusse  361  445
Papier  .  9941126
Spirituosen.  897  1  026
Tee  881  1  153
Nutzholz  .  1  329  1  606
Tabak  und  Tabakfabrikate  .  620  753
Handwerkszeug  341  481

Die  Werte  der  hauptsächlichsten  Exportwaren
  für  die  Monate  Januar  bis  Ende  Dezember
  der  Jahre  1907  und  1906  waren  die
nachstehenden:

Ausfuhr
im  Jahre
Waren  1906  1907
Wert  in  1000  á—.
Lebendes  Vieh:  Pferde  254  318
Butter  .  .  32382891
Kohle...  ..  894  1302
Kupfer  in  Ingots  u.  .  Kupfermatte  2998  3457
        <pb n="638" />
        W  558  20

Ausfuhr  im  Jahre  1906  1907
Waren  Wert  in  1000  K—.
Feines  Mehl  1  217  1296
Gold,  ungemünzt:  4960  4  039
Goldmünzen  9  852  5  403
Häute  168  209
Blei  in  Mulden  und  Bleimatte  840  1549
Leder  557  513
Fleisch,  durch  Gefrieren  haltbar
gemacht:
Rindfleisch  ..  434  576
Hammel-  und  Lammfleisch  1095  1378
Kaninchen  und  Hasen  491  473
Büchsenfleisch  178  151
Erze,  außer  Golderz.  1  104  1  496
Perlmuttermuscheln  ..  212·252
Silber  in  Barren  und  Ingots  778  1  191
Silberhaltiges  Blei  782  –)
Kaninchen=  und  Hasenfelle  477  418
Schaffelle  .  16141848
AndereFelle.  458  348
Talg6  879  1  017
Nutzholz  ..  990  768
Zinn  in  Ingots  1  168  1  122
Weien  .  4914  4  802
Schweißwolll.  17547  22  928
Wolle,  entschweißt  u.  gewaschen  5099  5  964

(Accounts  relating  to  the  Trade  and  Commerce  of
certain  Foreign  Countries  and  British  Possessions.)

 

Aufzucht  von  Schwarzsüchsen  auf  der  Drinz
Eduard-Insel.

Nach  einem  Berichte  des  amerikanischen  Konsuls
  in  Charlottetowmn  bestehen  auf  der  Prinz
Eduard-Insel  in  der  Nähe  von  Atherton  drei
Schwarzfuchs-Farmen,  in  denen  diese  Tiere  ihrer
Felle  wegen  aufgezogen  werden.  Die  Farmen
enthalten  20,  25  und  30  Füchse.  Die  Felle
werden  in  London  verkauft  und  erzielen  nach  ihrer
Qualität  pro  Stück  Preise  von  500  bis  1800  5.
Die  Felle  sollen  zur  Ausschmückung  der  Krönungsmäntel
  verwendet  werden,  weil  sie  die  einzigen
sind,  an  denen  Gold  festsitzen  bleibt.

 

Die  Farm,  welche  30  Füchse  birgt,  befindet
sich  auf  der  Cherry-Insel.  Die  Züchterei  mit
einem  Bestande  von  20  Füchsen  liegt  in  einer
rauhen,  zerklüfteten  Waldgegend,  wo  die  Tiere
durch  ein  festes  Drahtnetzgitter  eingesperrt  sind.
Das  Drahtgitter  ist  zwei  bis  drei  Fuß  tief  in  den
Erdboden  eingelassen,  um  die  Füchse  vom  Untergraben
  abzuhalten,  ist  etwa  acht  Fuß  hoch  und
am  oberen  Teile  zwischen  den  drei  oder  vier  Fuß
voneinanderstehenden  Pfosten  nach  innen  gebogen,
  um  das  Überklettern  des  Geheges  zu  verhindern.
  Die  Füchse  schlafen  während  des  ganzen
Jahres  unter  freiem  Himmel  in  ausgehöhlten
Bäumen  und  Baumstämmen.  Die  Tiere  werden
nicht  mit  anderen  Rassen  gekreuzt,  sondern  auf
ihre  eigene  Rasse  beschränkt,  um  Felle  bestmöglicher
Qualität  zu  liefern.  Sie  werden  hauptsächlich
mit  Hafer  und  Milch  sowie  mit  Brot  und  Milch
und  nur  einmal  am  Tage  um  die  Mittagszeit
mit  geringen  Mengen  gekochten  Fleisches  gefüttert.
Während  des  Sommers  wird  die  Fleischportion
verringert,  da  zu  reichliche  Fleischfütterung  Räude,
Schädelhauterkrankungen  usw.  im  Gefolge  hatte.
Die  Füchse  sind  ganz  ungezähmt,  und  niemand
außer  dem  Wärter  —  und  dieser  auch  nur  dann,
wenn  er  ihnen  Futter  bringt  —  kann  in  ihre
Nähe  kommen.

(Daily  Consular  and  Trade  Reports.)

Die  Schaf-ucht  in  der  Kapkolonie.

Nach  der  von  dem  Oberinspektor  für  die  Schafzucht
  in  der  Kapkolonie  auf  Grund  der  eingegangenen
  halbjährlichen  Berichte  veröffentlichten
Statistik  hat  es  in  der  Kapkolonie  am  31.  Dezember
  1907  115  420  Herden  von  Schafen  und
Ziegen  mit  einer  Stärke  von  25  836  881  Tieren
gegeben.  Darunter  befanden  sich  10  753  419
Wollschafe,  6  390  266  Kreuzzuchtschafe,  3  528  677
Angoraziegen  und  5  164  519  andere  Ziegen.

Auf  die  einzelnen  Gebiete  der  Kapkolonie  verteilen
  sich  die  Herden  in  folgender  Kopfzahl:

 

Schafe  Ziegen
Wollschafe  Kreuzzucht  Angoraziegen  andere
Kapkolonie  8  482  212  6  083  752  3  366  090  3  816  708
Bechuanaland  83  830  294  295  60  674  307  762
Transkei  479  304  —  —  245  087
Tembuland  673  191  4  089  33  537  273  658
Griqualand  East  842  361  7  603  68  376  279  330
Pondoland  East  und  West  191  521  527  —  241974
Zusammen.  .  10753  419  6  390  266  3  528  677  5  164  519

*)  Die  Ziffern  für  1907  sind  in  den  Zahlen  für
1907  bei  „Bkeimulde  und  Bleimatte“  sowie  bei  „Silber
in  Barren  und  Ingots“  mitenthalten.

Im  zweiten  Halbjahr  1907  gingen  im  ganzen
Gebiete  der  Kapkolonie  1  109  735  Schafe  und

Ziegen  infolge  von  Dürre  und  Krankheit  verloren,
        <pb n="639" />
        G  559  20

1.

während  an  Lämmern  von  Schafen  und  Ziegen
7  134  821  hinzukamen.  Von  den  115  420  Herden
der  Kolonie  wurden  113  655  als  frei  von  Räude

gemeldet,  das  sind  25  180  530  Tiere  bei  einem
Gesamtbestande  in  Höhe  von  25  836  881  Köpfen.
(Nach  The  Natal  Agricultural  Journal,  März  1908.)

Verschiedene  (Mitteilungen.

*  Die  Eisenbahn  von  Quelimane  (Oozambique).

Der  O  Economista  Portuguez  Nr.  95  vom
5.  April  1908  schreibt:

„Die  Regierung  hat  soeben  eine  Kommission
zum  Studium  des  Baus  der  Eisenbahn  von
Quelimane  und  zur  Berichterstattung  über  die
ihr  am  besten  scheinende  Lösung  der  Trassenwahl
ernannt.

Die  Linie  der  projektierten  Bahn  von  Quelimane
  nach  Port  Herald  hat  eine  Länge  von
225  km.  Sie  soll  die  Entwicklung  von  Quelimane
und  der  anliegenden  Gebiete  berbeiführen.  Sie
wird  die  Vermehrung  des  Handels  dieses  Hafens
und  des  Transitverkehrs,  die  Unterdrückung  der
Kontrebande  und  der  ungesetzlichen  fremden  Konkurrenz
  zu  Chinde,  die  landwirtschaftliche  Entwicklung
  des  oberen  Marral  und  des  oberen
Massingire,  die  augenblicklich  keine  Transportmittel
besitzen,  sowie  die  Ausbeutung  der  Kohlenminen
bei  Port  Herald  zur  Folge  haben.

Sowohl  aus  wirtschaftlichen  wie  aus  internationalen
  Gründen  ergibt  sich  die  dringende
Notwendigkeit  der  sofortigen  Inbaunahme  der
Eisenbahnlinie.

Die  Gründe  internationaler  Natur  sind
leicht  auseinander  zu  setzen.  Die  englische  Regierung
  hat  gemäß  dem  Abkommen  vom  28.  Mai
1891  das  Recht,  Eisenbahnlinien  nördlich  vom
Zusammenfluß  des  Schire  und  Sambesi  zu  bauen,
wann  es  ihr  beliebt.  Sie  kann  z.  B.  eine  Linie
von  Port  Herald  nach  Matarara  bauen,  um  den
Schwierigkeiten  der  Schiffahrt  des  Schire  zwischen
Villa  Bocage  und  Port  Herald  aus  dem  Wege
zu  gehen,  ja  sie  kann  sogar  eine  Linie  auf  dem
linken  Ufer  des  Schire  bauen.

Diese  Konzession,  welche  die  Regierung  nicht
verweigern  könnte,  würde  die  Situation  der
Portugiesen  in  Sambesien  schädigen;  um  dieses  zu
vermeiden,  wird  der  Bau  der  Linie  von  Quelimane
  nach  Port  Herald  möglichst  schnell  anzuordnen
  sein,  damit  man  den  Engländern,  die
dann  alle  Projekte  des  Baues  einer  anderen  Linie
fallen  lassen  würden,  zuvorkommt.

Die  Gründe  wirtschaftlicher  Art  sind  ebenso
überzeugend.  Nach  den  letzten  offiziellen  Mitteilungen
  beträgt  die  mit  Baumwolle  bepflanzte
Fläche  des  oberen  Sambesien  und  von  Nyassa
über  20  000  Acres.  Wie  soll  man  die  enorme

 

Produktion  ohne  Eisenbahn  an  die  Küste  befördern?
Die  Schiffahrt  auf  dem  Schire  dauert  unter  Umständen
  vier  Monate  und  verteuert  den  Transport.
ganz  bedeutend.

Außer  daß  die  Eisenbahn  von  Quelimane  ein
schnelles  und  billiges  Verbindungsmittel  darstellen
würde,  würde  sie  auch  zur  landwirtschaftlichen
und  industriellen  Entwicklung  der  von  ihr  durchschnittenen
  Gegenden,  die  mit  zu  den  fruchtbarsten
der  Ostküste  gehören,  beitragen.

Der  derzeitige  Minister  der  Marine  und  der
Kolonien,  Augusto  de  Castilho,  war  immer  einer
der  energischsten  Verteidiger  der  Eisenbahn  von
Quelimane.  Er  veröffentlichte  vor  zwei  Jahren
im  Diario  de  Noticias  zu  diesem  Zwecke  eine
Reihe  von  Artikeln,  in  denen  er  die  große  wirtschaftliche
  Zukunft  dieser  Bahnlinie  darstellte.
Herr  Augusto  de  Castilho  ist  jetzt  imstande,  diesem
Werke  einen  starken  Antrieb  zu  verleihen,  und
wenn  er  sich  für  dasselbe,  wie  es  scheint,  interessiert,
  muß  man  annehmen,  daß  die  Bauarbeiten
in  Kürze  beginnen  werden.“

Drahtlose  Telegraphie  in  RKustralien.

Captain  R.  Muirhead  Collins,  der  Londoner
Vertreter  des  Australischen  Commonwealth,  teilt
mit,  daß  die  für  die  Einrichtung  drahtloser  Telegraphie
  bei  Kap  VYork,  auf  Thursday  Island  usw.
vorgeschriebenen  Angebotsformulare  und  die  diesbezüglichen
  näheren  Bedingungen  ihm  jetzt  zugegangen
  wären.  Angebote  seien  bis  zum
26.  August  1908  beim  Postmaster  General’s
Department  in  Melbourne,  Spring  Street  51,
einzureichen.  (The  Board  of  Trade  Journal).

—.

Regelung  der  Währungsverhältnisse  in  -Sanzibar.

Die  vor  einiger  Zeit  angekündigte  Ausgabe
von  Banknoten  der  Zanzibarregierung  hat  nunmehr
  stattgefunden.  Es  sind  Banknoten  im  Betrage
  von  400  000  Rupien  in  Stücken  zu  5,
10,  20  und  100  Rp.  hergestellt.  Die  National
Bank  of  India  ist  vorläufig  mit  der  Ausgabe
eines  Betrags  von  150  000  Rp.  beauftragt

 

 

*)  Val.  Kol.  Bl.  1908,  S.  41  u.  S.  503.
        <pb n="640" />
        W  560  2e0

worden.  Rund  115  000  Rp.  davon  sind  bereits
in  den  Verkehr  aufgenommen.

Gleichzeitig  sind  durch  eine  Verordnung  des

Sultans  vom  11.  März  d.  Is.  die  Währungsverhältnisse

  des  Sultanats  geregelt  und  die
nötigen  Vorkehrungen  zur  Kontrolle  und  Regelung
des  Banknotenumlaufs  geschaffen.  Danach  ist
ein  Währungsausschuß  (Currency  Board),  der
aus  dem  Finanzminister,  einem  britischen  Beamten
  und  einem  Mitgliede  der  Kaufmannschaft
bestehen  soll,  eingesetzt.  Der  Ausschuß  hat  die
Befugnis  zur  Ausgabe  von  Banknoten.  Die
Ausgabe  der  Banknoten  geschieht  unter  Einlösungs-Versprechen
  und  -Pflicht;  als  Deckung
sind  die  in  Händen  des  Ausschusses  befindlichen
Geldbestände  und  im  Bedarfsfalle  die  Einkünfte
des  Sultanats  bestimmt.  Die  Noten  sollen  zunächst
  nur  in  den  Beträgen  zu  5,  10,  20  und
100  Rupien  im  Umlauf  sein.  Die  Banknoten
sind  gesetzliches  Zahlungsmittel  im  Gebiete  des
Sultanats.  Aus  dem  für  die  ausgegebenen
Noten  eingenommenen  Metallgeldbetrag  wird  der
Noten-Garantiefonds  gebildet.  Er  steht  unter
der  Verwaltung  des  Ausschusses.  Der  Garantiefonds
  muß  in  einem  Betrage,  der  normalerweise
zwei  Dritteln,  ausnahmsweise  der  Hälfte  des
Wertes  der  ausgegebenen  Noten  entspricht,  in
Metallgeld  bestehen.  Der  Rest  des  Fonds  darf
in  britischen  oder  in  kolonialbritischen  Staatspapieren,
  nicht  aber  in  Zanzibarpapieren  angelegt
werden.  Die  in  dieser  Weise  angelegten  Gelder
dürfen  nur  zur  Bezahlung  der  Banknoten  verwendet
  werden.  Aus  den  Zinsen  des  in  Papieren
angelegten  Teiles  des  Garantiefonds  muß  ein
Betrag,  der  ein  Prozent  des  Nennwertes  dieses
Teiles  darstellt,  als  Abschreibungsfonds  oder  Reservefonds
  angesammelt  und  zurückgelegt  werden,
bis  dieser  Fonds  auf  10  v.  H.  des  angelegten
Betrags  des  Deckungsfonds  aufgelaufen  ist.  Eine
Wertverringerung  des  angelegten  Betrags  unter
den  Wert  des  für  die  Anlage  verwandten  Geldbetrags
  muß  aus  den  allgemeinen  Zanzibareinkünften
  ersetzt  werden.  Eine  Zusammenstellung
über  den  Notenumlauf  usw.  soll  jeden  Monat
veröffentlicht  werden.

Diese  Bestimmungen  der  Verordnung  sind
bereits  in  Kraft  getreten.

Ferner  trifft  die  Verordnung  Bestimmungen
über  die  Zanzibar-Metallgeldwährung,  die  später
in  Kraft  gesetzt  werden  sollen.  Danach  ist  die
Silberrupie  von  Britisch-Indien  als  Währung
gesetzlich  bestimmt.  Als  Scheidemünzen  sollen
20-,  10=  und  1  Cent-Stücke  ausgeprägt  werden.
Bestimmungen  über  Feingehalt,  Passiergewicht,
Fehlergrenze  usw.  für  Rupien  und  Scheidemünzen
sind  in  einem  Anhang  zu  der  Verordnung  ent- 



halten.  Die  Rupie  soll  bis  zu  jedem  Betrage,
andere  Silberscheidemünzen  bis  zu  5  Rp.,  Nickelmünzen
  bis  zu  2  Rp.,  Kupfer=  und  andere
Metallmünzen  bis  zu  20  Cent  gesetzliches  Zahlungsmittel
  sein.  Daneben  sollen  englische  Sovereigns
ebenfalls  als  gesetzliches  Zahlungsmittel  für  jeden
Betrag  gelten  unter  Festsetzung  eines  Wertverhältnisses
  von  15  Rp.  gleich  einem  Sovereign.

(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Konsuls  in  Zanzibar.)

Kusbau  des  Kilindinihafens  in  Britisch  -Ostafrika.

Die  Anlage  eines  Tiefwasserpiers  im  Kilindinihafen
  in  Britisch-Ostafrika,  dessen  Kosten  auf
80  000  K  veranschlagt  waren,  ist  von  der  englischen
  Regierung  vor  kurzem  endgültig  fallen
gelassen  worden.  Es  ist  nunmehr  mit  dem  Bau
eines  massiven  Steinkais,  an  dem  Leichterschiffe
anlegen  können,  begonnen  worden.

Der  Kilindinihafen  ist  der  Haupthafen  der
Insel  Mombassa  auf  deren  Südseite;  er  ist  mit
der  auf  der  Ostseite  gelegenen  Stadt  Mombassa
durch  eine  ¾  Stunde  lange  Straße  verbunden.
In  diesem  Hafen  soll  sich  künftig  der  Verkehr
der  großen  Schiffe  abwickeln,  welche  hauptsächlich
die  Ein=  und  Ausfuhr  des  Inlands  und  den
Transitverkehr  vermitteln,  während  der  kleine
Hafen  von  Mombassa  nur  dem  Lokalverkehr
dienen  soll.  Die  Hauptanlagen  der  Ugandabahn
für  den  Güterverkehr  befinden  sich  in  Kilindini.

Das  Löschen  der  Schiffe  soll  wie  bisher  durch
Leichter  erfolgen;  zur  Förderung  des  Betriebes
wird  an  Stelle  der  bisherigen  unzulänglichen
hölzernen  Anlegebrücke  der  massive  Steinkai  gebaut.
  Der  Kai  wird  auf  einer  dazu  sehr  geeigneten
  vorspringenden  Landzunge  angelegt,
deren  eine  Längsseite,  etwa  1000  englische  Fuß
lang,  fast  rechtwinklig  aus  der  Strandlinie  hervorspringt
  und  deren  Stirnseite  350  Fuß  breit
ist,  während  die  andere  Längsseite  in  flachem
Winkel  mit  der  Strandlinie  verläuft.  Die  Stirnseite
  wird  in  ihrer  ganzen  Breite  von  350  Fuß
als  Kaimauer  ausgebaut,  daran  rechtwinklig  anstoßend
  die  erstgenannte  Längsseite  auf  eine  Länge
von  550  Fuß,  während  die  zweite  Längsseite
unbenutzt  bleibt.  An  beiden  Mauern  wird  beie
niedrigstem  Wasserstand  eine  Tiefe  von  6  Fuß
vorhanden  sein,  damit  Leichter  zu  jeder  Zeit  anlegen
  können.  Die  Schienen  der  Ugandabahn
werden  dicht  an  die  Rampe  herangeführt,  so  daß
mittels  Krane  ein  direktes  Umladen  erfolgen  kann,
und  zwar  sollen  die  Einfuhrgüter  an  der  Längsseite,
  die  Ausfuhrgüter  an  der  Stirnseite  umgeladen
  werden.  Zu  diesem  Zweck  werden  voraussichtlich
  auf  der  ersteren  ein  Zehntonnenkran,
        <pb n="641" />
        E  561  20

ein  Fünftonnenkran  und  drei  Dreitonnenkrane,
auf  der  letzteren  ein  Zehntonnenkran  und  zweie
Dreitonnenkrane  aufgeführt  werden.  Die  Anlage,
deren  Vorarbeit  vor  ungefähr  einem  Jahr  begonnen
  wurde,  soll  in  etwa  1½  Jahren  fertiggestellt
  sein,  als  Kosten  für  das  ganze  Werk  mit
sämtlichen  Einrichtungen  sind  55  000  bewilligt.
Es  wird  bezweifelt,  daß  dieser  Betrag  genügt.

Sollte  später  ein  Tiefwasserpier  nötig  werden,
so  würde  er  wahrscheinlich  als  massiver  Steindamm
  von  der  Ecke  der  Stirnseite  und  der  unbenutzten
  Längsseite  ausgehend,  in  stumpfem
Winkel  an  die  Stirnseite  ansetzend,  in  das  freie
Wasser  hineingebaut  werden.

Der  Grund,  weshalb  der  zuerst  geplante  Tiefwasserpier
  nicht  gebaut  wird,  ist  hauptsächlich  der,
daß  vorläufig  die  Vorteile,  die  er  gegenüber
dem  Leichterbetrieb  gewähren  würde,  in  keinem
Verhältnis  zu  den  aufzunehmenden  Kosten  stehen.
Gegenwärtig  und  wahrscheinlich  noch  auf  Jahre
hinaus  kommen  nur  alle  acht  bis  vierzehn  Tage
Schiffe  an,  deren  Entlöschung  und  Beladung  sich
in  mäßigen  Grenzen  hält.  Es  ist  vor  Ankunft
reichlich  Zeit,  die  Leichter  fertig  zu  machen,  so
daß  mit  dem  Augenblick  der  Ankunft  die  üÜbernahme
  der  Güter  erfolgen  kann,  ebenso  stehen
genügend  leere  Leichter  zur  Aufnahme  der  zu
entladenden  Güter  zur  Verfügung.  Dringend
würde  die  Frage  des  Tiefwasserpiers  erst  werden,
wenn  Massengüter  in  großem  Maßstabe  verladen

 

werden  und  der  Fall  eintritt,  daß  öfter  mehrere
Schiffe  zu  gleicher  Zeit  löschen  müssen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Vizekonsulats
in  Mombassa.)

 

Litera,tur-Verzeichnis.
(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)
Rangliste  der  Königlich  Preußischen  Armee
und  des  XIII.  (Königlich  Württembergischen)
  Armeekorps  für  1908.  Mit  den
Dienstalterslisten  der  Generale  und  der  Stabsoffiziere
  und  einem  Anhange,  enthaltend  das
Reichsmilitärgericht,  das  Ostasiatische  Detachement.
  die  Marine-Infanterie,  die  Kaiserlichen
Schutztruppen,  die  Gendarmerie-Brigade  in
Elsaß-Lothringen.  Nach  dem  Stande  vom
8.  Mai  1908.  Berlin,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Königliche  Hofbuchhandlung,  Kochstr.  68—71.

Rangliste  der  Kaiserlich  Deutschen  Marine
für  das  Jahr  1908.  Mit  einem  Anhange,
enthaltend  die  Deckoffiziere.  Nach  dem  Stande
vom  6.  Mai  1908.  Berlin,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;
Sohn,  Kgl.  Hofbuchhandlung,  Kochstr.  68—71.

Woldemar  Schütze:  Schwarz  gegen  Weiß.
Die  Eingeborenenfrage  als  Kernpunkt  unserer
Kolonialpolitik  in  Afrika.  Berlin  1908.  C.  A.
Schwetschke  &amp;amp;  Sohn.  Preis  brosch.  Mk.  2,50,
geb.  Mk.  3,50.

 

 

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postanstalt  in  Otjosondu  (Deutsch-Südwestafrika)  nimmt  am  Postanweisungsdienste
mit  den  Postanstalten  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  sowie  am  Nachnahmedienste  nicht

mehr  teil.

 

Die  Wiedereinrichtung  einer  Postanstalt
nehmigt  worden.

in  Waterberg  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  ge- 



Am  5.  Mai  d.  Is.  ist  in  Ho  (Togo)  eine  mit  einer  öffentlichen  Fernsprechstelle  verbundene
Reichs-Telegraphenanstalt  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Ho  ist  dieselbe  wie  nach  den  übrigen  Anstalten  des

Schutzgebiets.

 

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juni  1908.

 

Die  Abfahrt  erfolgt
vom  Einschiffungshafen


Nach
am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Uberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

Neapel  18.

(deutsche  Schiffe)

1.  Deutsch-Reuguinea.  Brindisi
(engl.  Schiffe)

 

 

Juni  16.

28.  Juni  26.  Juli

Juli  Friedrich-Wilhelmshafen
  38  Tage
Simpsonhafen  41  Tage
Simpsonhafen  38  Tage
Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage

16.  26.  Juni  14.  24.  Juli

E

 

 

—  —  —
        <pb n="642" />
        562  20

 

–

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

vom  Einschiffungshafen


am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

2.  deutsch-Ostafriha.

Bon  Mombasa  Weiterbeförderung

  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schiff  nach  den  Bestimmungsorten.


b)  nach  Tanga  (einschl.  Amani,
Aruscha,  Korogwe,  Mombo,
Moschi,  Muhesa,  Pangani,

Wugiri  und  Wilhelmstal)

J)  nach  Deutsch-Ostafrika
(ausschl.  der  unter  a  und  b
genannten  Postorte)

6  Neapel
·  "(«deuthe  Schiffe)

Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)

 

*.—

rindisi
C(engl.  Schiffe)

3  Neapel
leucihe  Schiffe)
!  Brindisi

(engl.  Schiffe)

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)

 

8

15.  25.  Juni  6.  Juli

10.  jedes  Monats
.  28.  Juni

5.  Juli

25.  Juni  6.  Juli

.  Juni

25.  Juni  6.  Juli

jiedes  Monats

uJuni.

.  Juni  5.  Juli

MombasaO  16—18  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  20,  15  Tage

Mombasa  20  Tage

Tanga  17—19  Tage
Tanga  16  Tage

Daressalam  18,  21,  18
Tage

Zanzibar  18  Tage

(von  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbeförderung  nach
Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  Stund.)
Daressalam  18  Tage

Zanzibar  22  Tage
nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit

13.  23.  Juni  4.  Juli
10  35

8.  jed.  Mts.  10  0.

5.  26.  Juni  10  35
3.  Juli  10  35

13.  23.  Juni  4.  Juli
10  35

26.  Juni  10  35

13.  23.  Juni  4.  Juli
10  35
8.  jed.  Mts.  10..

26.  Juni  10  35

5.  Juni  3.  Juli  10  35

 

3.  Deutsch-Südwestafrika.

a)  nach  Swakopmund  sowie
nach  Abbabis,  Aris,  Epukiro,
Gobabis,  Grootfontein,  Groß-Witvley,
  Haris,  Hohewarte,
Jakalswater,  Kalkfeld,  Karibib,
  Kub,  Kubas,  Nauchas,
Okahandja,  Okasise,  Okaukwejo,
  Okombahe,  Omaruru,
Onguan,,  Otawi,  Otjihawera,

Otjimbingwe,  Otjiwarongo,

Shofond#ek  Stsosonfaßh  Guße,

Rehoboth,  Seeis,  Tsumeb,

Usakos,  Waldau,  Waterberg,

Wilhelmstal,  Windhuk

b)  nach  Lüderitzbucht  sowie
nach  Aus,  Berseba,  Bethanien,
  Brackwasser,  Gibeon,
Gochas,  Hasuur,  Kanus,  Keetmanshoop,
  Kuibis,  Maltae



c)  nach  Rumansdrift,  Warmbad,
  Kalkfontein  (Süd),
Ukamas  (nur  Briefe,  Postkarten
  und  Zeitungen).

Drucksachen,  Geschäftspapiere
  und  Warenproben  wie
Lüderitzbucht  zu  leiten.

 

A  Hamburg

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

Southampton

F—
Southampton
(deutsche  Schiffe)

Southampton

Hamburg

Southampton

Southampton
(deutsche  Schiffe)

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

OHamburg

 

Hamburg

Southampton

10.  Juni  1.  Juli
15.  Juni  6.  Juli
16.  Juni  7.  Juli

6.  20.  27.  Juni
11.  Juli

13.  Juni  4.  Juli

2.  Juli

jeden  Sonnabend

16.  Juni  7.  Juli.
15.  Juni  6.  Juli

2.  Juni  2.  Juli
10.  Juni  1.  Juli

6.  20.  Juni  4.  Juli

Swakopmund  25  Tage

Swakopmund  20  Tage

Swakopmund  19  Tage

Swakopmund  23,  21,
23,  21  Tage

Swakopmund  23  Tage

Swakopmund  25  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  34,  27  Tage

Lüderitzbucht  26  Tage

Capstadt  17  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Steinkopf

9.  30.  Juni  5.25
1.  Juli  7  12
14.  Juni  5.  Juli  8.38

15.  Juni  6.  Juli  8.38

5.  19.  26.  Juni  10.  Juli
11.16

12.  Juni  3.  Juli  11.16
1.  Juli  7  12

jeden  Freitag  11.16
15.  Juni  6.  Juli  8.38
14.  Juni  5.  Juli  8.88

1.  Juni  1.  Juli  7  12
9.  30.  Juni  5.25

5.  19.  Juni  3.  Juli
11.16

 

4.  Marshall-Inseln.

 

Brindisi
(engl.  Schiffe)
Neapel
(deutsche  Schtffe)
Neapel
(engl.  Schiffe)

 

12.  Juli
22.  Juni
5.  Juli

Jaluit  etwa  57  Tage
Jaluit  59  Tage
Jaluit  46  Tage

 

 

20.  Juni  3.  10.  Julie
10  35

)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="643" />
        G  563  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

 

 

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am
a  maenen—  Bamenda,  bambuig  10.  2.  ich.  8  Liien  ¾  i  86
Hanso  Bhbund,  Schto  Kribi  20  u.  26—30  Tage  jed.  —
ona  .  .«
Sä  ai-  Ehemde,s  oulogne  111.  jedes  Monatsiktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
Edea,  basst  Jaunde,  Jo-  ur  Mer  Duala  18  Tage
en  55  8  deutsche  Schiffe)  Kribi  19  Tage  ·
Plantatton,  Viktoria  5Liverpool  27.  Juni  Viktoria  25  Tage  25.  Juni  1045
«  .  Duala  26  Tage
Liverpool  13.  Juni  Duala  23  Tage  11.  Juni  1045
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  32—35  Tages  24.  jed.  Mts.  712
b)  nach  Rio  del  Rey.  Liverpool  27.  Juni  25.  Juli  Rio  del  Rey  23  Tage  25.  Juni  23.  Juli  1045
Liverpool  10.  Juli  Duala  23  Tage  8.  Juli  1045
Ic)  nach  dem  Tschadsee-GebietLiverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage  jeden  Donnerstag  1045
(Garua,  Kusseri)  von  dort  welter  üüber
q)  nach  Ossidinge  .  .  .  ..  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Croßfluß)  bis  Offidinge
in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  11.  Juni  2.  Juli  Matadi  19—20  Tage  10.  Juni  1.  Juli  1.0
-  von  da  weiter  mit  der  E  u—
Bordeaux  25.  jedes  Monats  bahn  bis  ger  nae  und,  28.  jed.  Mts.  1045
dem  Kongo,  Ssanga  und
Djah  bis  Molundu
Palau  84  Tage
Neapel  22.  Juni  Jap  81  Sage
Oeutsche  Schiffe  Tomrr  67  200
-  «pe3:«ge  20.  Juni  8.  Juli  1035
6.  den  Karolinen,  Palau—  Ponape  54  Tage
Inseln,  Marianen.  Neapel  5.  Juli  Saipan  64  Tage

(engl.  Schiffe)

 

 

 

Jap  68  Tage
Palau  71  Tage

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Niautschou.

Neapel
(deutsche  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(kranz.  Schiffe)
Liverpool
Marseille
(engl.  Schiffe)

4.  18.  Juni  2.  Juli
jeden  Sonntag
7.  21.  Juni  5.  Juli

12.  Juni  3.
26.  Juni

Juli

Tsingtau  33—36  Tage

Tsingtau  31—36  Tage
Tsingtau  34—36  Tage

Tsingtau  30  Tage
Tsingtau  33—38  Tage

2.  16.  30.  Juni  1085
jeden  Freitag  1035
5.  19  Juni  3.  Juli  10.0.

11.  Juni  2.  Juli  8.38
24.  Juni  10.0.

 

 

8.  Samoa.  Queenstowpm  21.  Juni  19.  Juli  Apia  29—32  Tage  19.  Juni  17.  Juli  11.16
Nachversand  1.0
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.Lome  26,  25—27,  15.  24.  u.  letzten  jedes
21  Tage  Monats  712
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Notterdam  7.  20.  jed.  Monats  Lome  20,  21—28  Tage  6.  19.  jed.  Mts.  934
(deutsche  Schiffe)
9.  Togo.  Voulogne  s.  M111.  jedes  MonatsLome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deuts  9  Schiffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10.0.
v  von  da  ab  Landverbindung
+Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Landverbindung
#Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  934

 

 

 

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen
        <pb n="644" />
        G  564  20

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aa###s

 

 

 

 

 

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

—  18/4.  Daressalam.

 

Landungs=  Die  Post  ist  fällg  Landungs.  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Reugninen  Neapell  437.23.Juni  27.  Jul  marshall  ·  Inseln  ürret  .  Juti  rveutch
  os  frin  ...  8  duni  10*  Julis  Brindisi.  28.  Juni  23.  August
eutsch-Ostafriba  Brindisi  .Juni  &amp;amp;  T  A#  .
Ansee  1.  n.  ———
Marseille  ..  11.  25.  Juni  9.  Juli
deutsch-Südwestafrika  SouthamptenP.  14.  28.  Juni  Niaut  Liverpool  .  .  7.  Juniüb.  Vancouver.
—··  ....l  t,  «
nördl.Tetld.Schutzgeb-Hamburg..6««.-27«.Juni19«·.Juli  autschou  —  uber  Sa  —*
"  Southampton  19“.  Juni  107.  Juli  Le  Havre  oder  38*.  10*.  17*.  24*.  Juni
sudl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  19*.  Juni  10*.  Juli  Queenstown  1  .  13.  Juli
Southampton  7.  14.  28.  Juni  2  Eisen-  je,  Montag,  Nittw.  u.
....  o  n
Hamburg  .  .  17*.  jedes  Monats  Brindisi  .  ..  (üb.  Sydney)  28.  Juni
—.——J———5
m  #  .  21.  Ju  5.  Juli  LTamld  .  .·  ·  .  ...
ymou  m  o.  Jun  Neapel.  .  .  .  (üb.  Auckland)  -  Juni
ü.  S.Francisco  27.  Juni
den  Karolinen,  I  %  "%  Queenstown  üÜl.  S.  Francisco  27.0
:  Marseille  25.  Juni  oder  7.  ..
Marianen  «--  ».  .  Hamburg»2.18X.21«.1ed.Mts.
palau-Inseln  1  Brindisi  .28.  Juni  23.  August  loooo  Southampton  30,jed.  Mis.

6/4.  YVokohama  25/4.  —  27/4.  Itsukushima  30/4.  —  4  5.  Tsingtau.
31/3.  Port  au  Prince  13/4.  —  18/4.  New  Port  News.
„Fürst  Bismarck“  6/4.  YDokohama  25/4.  —  27/4.  Itsukushima  30/4.  —  4/5.  Tsingtau.

9/4.  Canton  21/4.  —  22/4.  Macao  24/4.  —  30/4.  Tsingtau.
6/4.  Dokohama  25/4.  —  27/4.  Itsukushima  30/4.  —  4//5.  Tsingtau.

6/4.  Vokohama  25/4.  —  27/4.  Itsukushima  30/4.  —  4/5.  Tsingtau.

10/4.  Mossamedes  12/4.  —  15/4.  Swakopmund  18/4.  —  18/4.  Lüderitzbucht

  4/65.  —  6/5.  Swakopmund  10/5.  —  Lüderitzbucht.
Kiukiang  (Yangtse)  12/4.  —  13/4.  Nganking  15/4.  —  16/4.  Nanking
21/4.  —  21/4.  Tschingkiang  28/4.  —  29/4.  Shanghai.

M.  S.  „Arcona“

M.  S.  „Bremen“

M.  S.  „Bussard“  1|/4.  Daressalam.  2/5.  —  Durban.
M.  S.  „Condor“  10/3.  Sydney.

M.  S.

M.  S.  „Iltis“  31/3.  Tsingtau.

M.  S.  „Jaguar“

M.  S.  „Leipzig“.

M.  S.  „Luchs“  27/3.  Shanghai.

M.  S.  „Niobe“

M.  S.  „Panther"“  27/3.  Kapstadt.

M.  S.  „Planet“.  13/4.  Sydney.

M.  S.  „Seeadler“  14/4.  Mozambique  15/4.
M.  S.  „Sperber“

M.  S.  „Tiger“

Ablösungstransporte:
Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Roon"“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  dem  Ablösungstransport
für  die  Besatzung  S.  M.  S.  „Condor“  bzw.  mit  dem  abgelösten  Besatzungsteil.
Transportführer:  Ausreise:  Kapitänleutnant  Zirzow;  Heimreise:  Kapitänleutnant  Schütte.
Melbourne  8/4.  —  9/4.  Sydney  18/4.  —  20/4.  Melbourne  21/4.  —  23/4.  Adelaide  24/4.
—  28/4.  Fremantle  28/4.  —  Colombo.
        <pb n="645" />
        G  565  20

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten

Postdampfer  von  nach  bis  27.  Mai  1908.
„Adolph  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  20.  Mai  ab  Delagoa  Bay.
„Alexandra  Woermann“  Gabun  Hamburg  am  26.  Mai  ab  Lagos.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  28.  Mai  in  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Kilwa.  Hamburg  am  19.  Mai  ab  Zanzibar.
„Carl  Woermann“.  Accra  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  20.  Mai  ab  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  Juni  ab  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala.  am  26.  Mai  in  Sekondi.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  27.  April  in  Swakopmund.
„Frieda  Woermann“  Kotonon  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  22.  Mai  ab  East  London.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  20.  Mai  in  Lome.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  15.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  17.  Mai  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  23.  Mai  Ouessant  passiert.
„Kurt  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  26.  Mai  ab  Sierra  Leone.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  13.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  13.  Mai  in  Dakar.
„Lothar  Bohlen“  Accra  Hamburg  am  22.  Mai  in  Madeira.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  23.  Mai  ab  Teneriffe.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  17.  Mai  in  Hamburg.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  29.  April  in  Lome.
„Max  Brock“.  ..  Hamburg  Kilwa  am  25.  Mai  ab  Aden.
„Otto  Woermann“..  Hamburg  Assinie  am  26.  Mai  Dover  passiert.
„Paul  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  14.  Mai  ab  Sekondi.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  30.  Mai  ab  Hamburg.
„Khalif"“.  Lüderitzbucht  Calabar  am  20.  Mai  in  Hamburg.
„Khedive“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  11.  Mai  ab  Las  Palmas.
„König“  Hamburg  Gabun  am  26.  Mai  Cuxhaven  passiert.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“.  Rio  Nunez  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Edea“  Burutu  Hamburg  am  21.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Kamerun"  Gabun  Hamburg  am  21.  Mai  in  Hamburg.
„Lome“  Hamburg  Kotonon  am  1.  Juni  ab  Hamburg.
„Otavi“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  23.  Mai  ab  Lagos.
„Swakopmund“.  Mossamedes  Hamburg  am  16.  Mai  in  Gabun.
„Togooe.  Hamburg  Mossamedes  am  24.  Mai  in  Las  Palmas.
„Windhuk"  Hamburg  Delagoa  Bay  am  26.  Mai  in  Southampton.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.

„Friderun“  Hamburg  Nio  Nunez  am  25.  Mai  in  Antwerpen.
„Henner“  Hamburg  Rio  Nunez  am  14.  Mai  in  Dakar.
„Immo“  Hamburg  Accra.  am  28.  Mai  in  Sierra  Leone.
„Ingbert“.  Mossamedes  Hamburg  am  22.  Mai  in  Hamburg.
„Ingo"  Calabar  Hamburg  am  22.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Ingraban“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  11.  Mai  in  Hamburg.
„Irmfried"  Hamburg  Mossamedes  am  19.  Mai  in  Sao  Thomé.
„Ivoo  Hamburg  Rio  Nunez  am  23.  Mai  ab  Dakar.
„Walburg“  Mossamedes  Hamburg  am  21.  Mai  in  Lagos.
        <pb n="646" />
        W  566  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
mitgeteilt  durch  von  der  Zeudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  P.,  Berlin  W.6d.

Telephon:  Amt  12  9229  und  9224.

Telegramm-Adresse:  „Heydtbank".

26.  Mai  1908.

 

 

 

 

 

 

 

vor-Grün-
  Kapital  #es.  lete  Atte  Nachfrage  Angebot
jahr  Mark  jahr,dende  dende  %  %
1906  1250  000  1.  10.  —  10  Afrilanische  Kompagnie  A.-S.  —  108
1906  2  000  O00  J.  1—4  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  —1  80
1905  1200  O000ä  4.  ·0  DKLentralafrikanische  Bergwerksgesells  chaft  —  95
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —  105
1890  1  500  0O00  HP.  110  22  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  Compagie  260  —
1891  2600000  1.  10..  7  7  KChocold  Plantagen-Gesellschaft  88  92
1905  220  000  TU.  13  20  Debundscha-Pflanzung  ..  —  150
1900  418  000/0.  1.  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  103
1878  2  750  O00  H.  1  1  20  Deutsche  Handels=  und  Plantagen-Gesellschaft
der  Südsee-Inselln  172  177
1885  2  000  O00d  U.  4  20  20  Deutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Sthwese-mrik  190  200
1907  2  500  O000  U.  111—  0  Deutsche  KautschukAktiengesellschaft  ..  —  55
1902  1000000  1.  1.  0  „  Deutsche  Samoa-Gesellschaftt  —  75
1902  1000000  1.  B5.  1  2Deutsche  Togogesellschaft  .  .  —  80
1885  3  721  000  —U.  18½  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft  Stamm-Ant00  102
3  000  000  5  5  do  Vorzugs-Anteil01  103
1886  400  O000  .  1.  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  12  zsfr.
–  —  do.  Vorz.-Aktien  —  80
19011  495  00.  118½½  Deutsch-Osorikanische  3½⅛½  %  Schuldverschreibungen
  (vom  Reich  sichergestellt)  .  90  91
1897  2250  O00)  .  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellchaft  —  100
1899  4000000  1.  1.  0  —0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  —  M  20.—
360  000  0  0  do  do  .  1.  —  M  10.—
1898  1  000  00MM.  1.  ·0  Gesellschaft  Südkamerun.  TLit.  A.  —  105
1  000  000  10  0  do  .  Lit.  B.  —  90
1889  2000000  1.  10.  0  0  Guadenala  Plantagen-Gesellschaft  —  25
1897  1153  000  1.  1.  0  OHanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  8000000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  —  30
1887  1  200  00M.  1115  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  130  135
Genußscheiin  N  1200,—M  1275,—
1898  604  000  1.  7.  0  0  22  Sakarre  Stamm-Aktien.  —  15
447  000  do  Vorzugs-Aktien  —  40
1904  1  000  00HM.  11  ·0  KamerndoVergwerksbaztienor  ellschaft  —  35
1906  3  000  00M.  1—  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —  75
1903  1  000  000  HM.  1.1—  Kautschuk--Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  35
1899  1100000  1.  7.  0  —0Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  70  75
1885  6  000  O000  .  4.  ·0  —0Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  93  —
0  0  Stamm-Anteile  —  38
1906  1200000  1.  1.  —  —  sOstafrita--Kompagnie  ..  —  85
190421  000  OC00  1.  1.  3  3  Ostafrikanische  Ei  enbahnges  elsschaft  Anteile
(vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  *“  und
120%  Rückzahlung  garantiert)  102  103
1900200  O000  .  4.  ·0  10  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngesellichoft  119  123
1902  125  0000.  1.0  40  Pacific  Phosphate  Co.  7  Sös.b7#  15s  .
1897  2  000  O000  10.  5  6  FHPlantagengesellschaft  Concepcion  —  86
1895  1500000  1.  1.  0  Rheinische  Handei-Plantagenges  enschat.  –  35
1903  800  O0C00  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  75
1905  2000000  1.  4  4  Samoa-Kautschuk-Conipagnie  —  85
1897  500  000  1.  0  0Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  70  80
19000  500  000/.  7.  0  —00  South  African  Territories  4sh  4  sh  6  d
18922000  000%  7.  0  0  South  West  Africa  Co.  17  sh  18  sh
1893  869  100.  4.  0  0  „Usambara  Kaffeebangesellshast  Stamm-Anteil5  zsfr,  30  zsfr
142  200  0  0  Vorzugs-Anteile  45  zsf.  —
1897  1  500  000.  1.  ·0  ·0  Westafritanisch  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi
Stamm-Anteile  83  —
600  000  0  6  do  Vorzugs-Anteile  —  105
1897  4500  000  1.  1.  0  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  50
do  Vorz.-Aktien  —  105
1895  1800000  1.  1.  0  0  (Westdeutsche  Handels-  und  Plantagengeselshaft  ·
Duiseloxs.  65  70.

 

 

3  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Bankhaus  stets  pern  bereit.

—#—
—  —
        <pb n="647" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

le.  Jabrgang  Berlin,  den  15.  Juni  1908.  Uummer  12.

e  Zeusschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Dertelben  werden  als  Beihefte  belgefügt.  die  mindescus
dun  vuerielfäört!  erschinen##  „NMiteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgchieten-,  herausketchen  Dr.  ##t

oner  “z  bin  ,  für  dge  Fou  Huiglbian  mit  den  Beiheften.  bririhgt  1un
Lost  a  dum  Bul  ungen  Schitan  id  durch  die  Ver##gsbu  bon  dlun  unge,  )  M.  4  r  Deu  n
g  h  M.  5.—  für  dle  Länder  de  tpostvereins.  —  Sulchüngen  und  Anfra

der  deutschen  Sucb  audln  und  ——
sind  an  Auent  Eissechue  ebun  Hterrai•h  von  gheent  Siegfried  Mittler  und  Scher  wewentt  ##es.  Kochstraße  68—71,  zu  vesten

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verord#ung.  betr.  die  Zuständigkeit  der  Reichsbehörden  zur  Ausführung  des  Neichsbeamengesetzes.
  Vom  2.1.  April  1908  S.  —  Personalien  S.  568
Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  en  Bau  der  Manengubabahn  S  S.  571.

drutsch-  Ostafrika:  Die  zentralafrikanische  Ewerl  ition  S.  H.  des  Herzogs  Adolf  Friedrich  zu  Mecklenburg-Schnerin
  S.  571.  —  Nachweisung  der  Brulto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat
Mar#  1908  S.  576.  —  Ubersicht  über  die  Vewegung  des  Handels  des  deutsch-  ostafrikanischen  Schutgebicts  über  die
Follsrellen  der  Vinnengrenze  im  III.  Viertel  des  Kalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
Beimaum  des  Vorjahres  S.  577.

##  Erneuter  Ausbruch  der  Pest  an  der  Goldküste  S.  577.

reutsch=  Südwestafrika:  Von  der  Eisenbahn  Wverihbucht  —wKeetmanshoo“  (mit  zwei  Abbildungen)  S.  580.  —
Uau  w74  Eröffnung  der  Bahn  Ötavi.—Grootfontein
itsch=  Neuguinca:  Eine  Irrfahrt  von  den  V  Senkerolinen  nach  Formosa  S.  580.  —  Die  deutsche  Marine=Errsd
  büon  1907/09  S.  581.

(blonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsch-koloniale  Baumwoll=  Unternehmungen  S  S.  582.  —  Weiteres
aus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  S.  589.  —  Vom  fünften  internationalen  Baumwolltongreß
  in  Paris  S.  591.  —  Deutsche  Kolonial-Eisenbahnbau=  und  Betriebs:  Gesellschn  S.  501.  —  Gibeon-Schürfund
  andels-Gesellschaft  S.  593.  —  Rilimanjaro-Pflanzungs-Gesellschaft  S.  597.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  500.

E

us  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Neisanbau  in  Argentinien  S.  599.  —  Asphaltlager
in  *  erilo  S.  600.  —  Die  Quebrachoextrakt:  Industrie  im  Amtsbezirke  des  Kaiserlichen  Vizekonsulats  in  Santa  Elena
(Arge  Antinien)  S.  600.  —  Petroleumvorkommen  in  der  Tranjeflußtolomie  S.  600.  —  Holzausfuhr  aus  Kuba  S.  600.
v  der  Landel  Britisch-Indiens  während  des  Jahres  1007/08  S.  601.  —  Der  Handel  Neuseeland  im  Jahre  1907
1#om.  —  Die  Bevölkerungs  zahl  und  die  Finanzen  Neuserland“  im  Jahre  1907  S.  604  Außenhandel  Neukaledomens
  im  Jahre  1907  S.  604.  —  Stranßenzucht“  in  Arkansas  S.  605.  —  Aushebung  der  Ankergelder  in
Französisch=  Westafrika  S.  605.  —  Zollerhöhung  für  Feuerwaffen  in  Süd-Nigeria  S.  605.  —  Erleichterungen  der

Sonehnsbehingungen  für  die  Benguella-Eisenbahngesellschaft  S.  605.  —  Eisenbahnbau  auf  Süo  Thomé  (Golf  von
nea)  S.  60.

Verschiedene  Mitteilungen:  Das  koloniale  Verwaltungssystem  Frankreichs  S.  606.  —  Landpolitik  auf
Lawai  S.  610.  —  Neue  Hasenordnung  in  Melbourne  S.  610.  —  Offnung  des  Lafens  von  Tanagrogot  (Basir)  für
den  dandel  S.  610.  —  Neues  Kabel  zwischen  Cadiz  und  den  Ranarischen  Inseln  S.  610.  —  Literatur  S.  611.

Lieramur-  Verzeichnis  S  611.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  611.—  Schiffsbewegungen  S.  614.  —  Kurse  veutscher
Lolonialwerte  S.  616.  —  Anzeigen.

lll  Amtlicherceillll

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung,  betr.  die  Juständigkeit  der  Reichsbehörden  zur  Kusführung  des
Reichsbeamtengesetzes.
Vom  24.  April  1908.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  usw.
odnen  im  Namen  des  Reichs  auf  Grund  des  §  159  des  Reichsbeamtengesetzes  (Reichs-Gesetzbl.
907,  S.  245),  was  folgt:
beb  Das  der  Verordnung  vom  27.  Dezember  1899,  betreffend  die  Zuständigkeit  der  Reichsbenhürsen
  zur  Ausführung  des  Gesetzes  vom  31.  März  1873  (Reichs-Gesetzbl.  S.  730)  beigegebene,
urch  die  Verordnungen  vom  11.  Mai  1901  (Reichs-Gesetzbl.  S.  173),  10.  Febrnuar  1904  (Reichs-
        <pb n="648" />
        W  568  2e0

Gesetzbl.  S.  57)  und  1.  Juni  1906  (Reichs-Gesetzbl.  S.  732)  berichtigte  Verzeichnis  wird  nach  Maßgabe
  des  anliegenden  Verzeichnisses  abgeändert.
Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  beigedrucktem  Kaiserlichen  Jnsiegel
Gegeben  Achilleion,  Corfu,  den  24.  April  1908.
(L.  S.)  Wilhelm.
Fürst  von  Bülow.

Unter  I.  Oberste  Reichsbehörden
tritt  hinzu:
14.  das  Reichs-Kolonialamt.

 

Personalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Ersten  Referenten  bei  dem
Kaiserlichen  Gouvernenient  von  Deutsch-Ostafrika  Regierungsrat  Carl  Detlef  v.  Winterfeld  den
Charalter  als  Geheimer  Regierungsrat  zu  verleihen.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Finanzdirektor
  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  Gustav  Pahl  gelegentlich  seines  Ausscheidens
  aus  dem  Kolonialdienst  den  Charakter  als  Kaiserlicher  Finanzrat  zu  verleihen.

Uachruf.

Am  13.  Mai  d.  Is.  starb  nach  langem  schweren  Leiden  der  Kaiserliche  Hofrat  im  Reichs-Kolonialamt


Albert  Michalsku
im  49.  Lebensjahre.

Seit  dem  Jahre  1888  gehörte  Hofrat  Michalsky  dem  Auswärtigen  Amte,  später  dem
Reichs-Kolonialamt  an.  Sein  unermüdlicher  Fleiß,  seine  Pflichttreue  und  hervorragende  Tüchtigkeit
sicherten  ihm  stets  die  volle  Anerkennung  seiner  Vorgesetzten;  strenger  Gerechtigkeitssinn  und  liebenswürdiges
  Auftreten  erwarben  ihm  Achtung  und  Liebe  bei  seinen  Mitarbeitern  und  bei  allen,  welche
dienstlich  mit  ihm  in  Berührung  kamen.  Ein  ehrendes  Andenken  wird  ihm  dauernd  bewahrt  bleiben.

Berlin,  den  2.  Juni  1908.
Reichs-Kolonialamt.
J.  V.:
v.  Lindegquist.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  2.  Juni  1908.
Petoldt,  Königlich  Sächsischer  Assistenzarzt  beim  Schützen  (Füfilier)-Regiment  Prinz  Georg  Nr.  108,  und
Dr.  Ruschhaupt,  Marine-Oberassistenzarzt  der  Reserve,  werden,  ersterer  nach  erfolgtem  Ausscheiden
aus  der  Königlich  Sächsischen  Armee  mit  Patent  vom  24.  Dezember  1906  und  leßzterer
nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  der  Marine,  als  Oberarzt  mit  Patent  vom  16.  September
1905,  mit  dem  11.  Juni  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.
Schutztruppe  für  Südwestafrika.
A.  K.  O.  vom  8.  Mai  1908.
Kochanowski  und  Düvel,  Imendantmaß  essoren,  zu  Intendanturräten  mit  einem  Rangdienstalter
vom  14.  Apiil  1908  ernan
        <pb n="649" />
        G  569  20

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  22.  Mai  1908.
Rosenbaum,  Feldintendantursekretär,  am  30.  April  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (Intendantur  XIV.  Armeekorps),  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  23.  Mai  1908.

Schulze  (Otto),  Proviantamtsassistent,  am  31.  Mai  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Sächsischen  Heeresverwaltung  (Proviantamt  Riesa),  aus  der  Schutztruppe
ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  30.  Mai  1908.

Bailleul  und  Kieckhäfer,  Feldintendantursekretäre,  der  Titel  Ober-Intendantursekretär  mit  einem

Dienstalter  vom  2.  Mai  1908  verliehen.

4  Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen  zu
erteilen,  und  zwar:  »

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Militärverdienstkreuzes  2.  Klasse:
dem  Oberstleutnant  Quade,  Stabsoffizier  in  der  Stellung  eines  Regimentskommandeurs,
dem  Hauptmann  Jördens.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
der  Königlich  Württembergischen  silbernen  Militärverdienstmedaille:
dem  Sanitätsunteroffizier  Keitel;

des  Ritterkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:

dem  Leutnant  Keil.
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichsordens
mit  Schwertern:
dem  Leutnant  v.  Döhn;
der  Königlich  Württembergischen  silbernen  Militärverdienstmedaille:

den  Unterzahlmeistern  Hauer,  Hoche  und  Wilhelm,
den  Unteroffizieren  Krauskopf  und  Hepfer  und
dem  Reiter  Odenwald;

des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Militärverdienstkreuzes  2.  Klasse:
dem  Oberstleutnant  v.  Estorff,  Kommandeur  der  Schutztruppe,
dem  Major  Maercker,  Kommandeur  des  Nordbezirks,
dem  Hauptmann  v.  Zülow  und
dem  Gefreiten  Böttcher;

des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Militärverdienstkreuzes  2.  Klasse

am  roten  Bande:
dem  Feldlazarettrendanten  Lagemann;
des  Ehrenritterkreuzes  2.  Klasse  mit  den  Schwertern  des  Großherzoglich  Oldenburgischen
  Haus=  und  Verdienstordens  des  Herzogs  Peter  Friedrich  Ludwig:
dem  Bekleidungsamtsassistenten  Strodthoff;
des  Ehrenkreuzes  2.  Klasse  mit  den  Schwertern  des  Großherzoglich  Oldenburgischen
Haus=  und  Verdienstordens  des  Herzogs  Peter  Friedrich  Ludwig:

dem  Unteroffizier  Gloe;
        <pb n="650" />
        570

des  neben  dem  Herzoglich  Braunschweigischen  Orden  Heinrich  des  Löwen
gestifteten  Verdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Unteroffizier  Dieboldt  und
dem  Gefreiten  Lembrecht;

des  Komturkreuzes  2.  Klasse  des  Herzoglich  Sachsen-Ernestinischen  Hausordens
mit  Schwertern:

dem  Major  Pierer;

der  Fürstlich  Lippischen  goldenen  Verdienstmedaille  mit  Schwertern  auf  dem  Bande:

dem  Unterzahlmeister  Rackelmann.

 

Deutsch-Ostatrika.
Der  Förster  Hoffmann  wird  am  20.  Juni
in  „am  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
antreten

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  am
15.  Juni  angetreten:  Rektor  Blank,  komm.
Zollamtsassistent  II.  Kl.  Mensing,  komm.  Bureauassistent

  II.  Kl.  Ludw.  Schneider,  Maschinist
Engel.
In  Ostafrika  neu  eingetroffen:  am  11.  April

die  komm.  Sekretäre  Scheffler  und  Paul;  am
1.  Mai  Reg.  Baumeister  Koenig.

Ostafrika  haben  am  10.  Mai  mit  Heimatsurlaub
  verlassen:  Lehrer  Andres,  Vermessungsassistent
  Leopold,  Wegebautechniker  Bauer,
Tiefbautechniker  Kroymann,  Förster  Lichtenberg.


 

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:
Am  5.  Mai  1908:  Feldwebel  Daubenspeck;
am  27.  Mai  1908:  Unteroffizier  Rauscher.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
25.  Mai  1908  von  Neapel  aus  angetreten:  Sanitätssergeant
  Oberhoffer  und  Sanitätsunteroffizier
  Christ.

kK#merun.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  Kamerun
haben  am  0p.  Juni  angetreten:  Chemiker  Dr.
Fickendey,  prakt.  Arzt  Dr.  Lubenau,  Gerichtsassessor
  Krohne,  Materialienverwalter  Gerlach,
Lazarettgehilfe  Schulz,  Gärtner  Stoessel.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder
eingetrofsen:  die  Stationsleiter  Frank  und
Liebert,  Sekretär  Meincke,  Geologengehilfe
Neu,  Steuermann  Janssen,  Gärtner  Schelske.

Mit  Heimatsurlaub  haben  das  Schutzgebiet
verlassen:  Bezirksamtmann  v.  Krosigk,  Regierungsarzt
  Dr.  Külz,  Regierungsrat  Dorbritz,

 

Bautechniker  Beyer,  Gouvernements-Architekt
Peuckert,  Stationsassistent  Nikolaus  Müller,
Sanatoriumsverwalter  Lückerath,  Sekretär
Meyer,  Lehrer  Steffen,  Senne  Eberhard.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  31.  Mai  1908  in
Hamburg  eingetroffen:  Oberleutnant  v.  Stephani.

 

Togo.
Aus  Togo  ist  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
Sekretär  Mohr.

Deutsch-Südwestatriha.

Die  Ausreise  nach  Südwestafrika  haben  am
11.  Juni  angetreten:  Feldmesser  Stübner  und
die  Polizeisergeanten  Taenzer  und  Link.

Eingetroffen  im  Schutzgebiet  am  16.  April
die  Polizeisergeanten  Franiczek,  Stachowitz,
Stade,  Kähler,  Meier.

Abgereist  auf  Heimatsurlaub  sind:  am  1.  Mai
ab  Swakopmund:  der  Bezirkssekretär  Lang;  am
8.  Mai  ab  Lüderitzbucht:  der  komm.  Bezirksamtmann
  Böhmer;  am  9.  Mai  ab  Swakopmund:
der  Polizeiwachtmeister  Rößler  und  der  Polizeisergeant
  Möhring.

 

 

Eingetroffen  auf  Heimatsurlaub  fsind:  am
28.  Mai  in  Antwerpen:  der  komm.  Bezirksamtmann
  Böhmer;  am  30.  Mai  in  Hamburg:  der
Polizeiwachtmeister  Rößler,  die  Polizeisergeanten
Möhring  und  Knabe.

 

Etatsmäßig  angestellt  sind  als  Zollamtsassistenten
  die  bisherigen  komm.  Zollamtsassistenten
Pätzold  und  Kübart.

Polizeisergeant  Rausch  ist  mit  Wirkung  vom
1.  April  1908  ab  zum  Polizeiwachtmeister  ernannt
  worden.

Ernannt  sind  zu  Polizeiwachtmeistern  die  bisherigen
  Polizeisergeanten:  Schuchholz,  Kittelmann,
  Kuhfeldt  und  Kraatz.
        <pb n="651" />
        G  571  20

Als  Polizeiwachtmeister  sind  vertraglich  angenommen:
  Donicht  und  Knoche.

Als  Polizeisergeanten:  Daecke  (Paul),  Kunow,
Boll,  Kratz,  Eisold,  Kling,  Unger,  Podschadly
  und  Schuchholz.

Der  Werftverwalter  Theodor  Mayer  ist  mit
Ablauf  des  Monats  Februar  d.  Is.  aus  dem
Gouvernementsdienst  ausgeschieden.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:
Am  10.  Mai  1908  in  Hamburg:  die  Stabsärzte
Dr.  Schiepan  und  Dr.  Fi

scher;
1908  in  Neapel:  Oberleutnant

am  27.  Mai
v.  Elpons;
am  30.  Mai  1908  in  Hamburg:  Hauptmann

Willeke,  die  Oberleutnants  Krautwald  und
Oberg,  die  Leutnants  v.  Münstermann

 

und  Müller,
Dr.  Greiff.

die  Oberärzte  Dr.  Frief  und

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Hamburg  aus  angetreten:
Am  2.  Juni  1908:  Oberveterinär  Fuchs;
am  10.  Juni  1908:  Oberveterinär  Just.

Deutsch-Neugulnea.

Der  Polizeimeister  Kammerich  wird  am
17.  Juni  1908  die  Ausreise  nach  Neuguinea
antreten.

 

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Am  15.  Februar  1908  der  kommists.
Regierungsarzt  Dr.  Danneil;  am  17.  März  die
kommiss.  Polizeimeister  Adelmann  und  Schaper.

 

HMichtamtlicher  Tei#blnen,

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebleten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Kamerun.
Vom  Bau  der  Oanengubabahn.

Der  Stand  der  Arbeiten  war  nach  einem
Bericht  des  Gouvernements  zu  Anfang  April
folgender:

Die  Räumungsarbeiten  auf  der  Bahnstrecke
sind  bis  Kilometer  100  beendet.  Die  Erdarbeiten
sind  bis  Kilometer  60  im  großen  und  ganzen
fertiggestellt.  Der  Oberbau  ist  bis  zur  Bomono-=brücke
  auf  Kilometer  9,5  vorgestreckt.  An  dieser
Brücke  selbst  ist  mit  der  Ausführung  der  Pfeiler
begonnen  worden.  Ebenso  wird  für  eine  zweite
größere  Brücke  über  den  Mombebach  an  der
Herstellung  der  Pfeiler  gearbeitet.

Die  Telephonleitung  ist  bis  Kilometer  35
fertiggestellt.

Auf  dem  Ausgangsbahnhof  der  Bahn,  Bonaberi,
  sind  die  Beamtenwohnhäuser  für  Europäer
und  für  Farbige  sowie  das  Betriebsleitungs=  und
das  Empfangsgebäude  fertiggestellt.  Der  Lobomotivschuppen
  und  die  Werkstatteinrichtung  daselbst
sind  schon  seit  längerer  Zeit  im  Betriebe.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

ble  zentralafrikanische  Sxpedition  S.  5P.  des  berzogs
Rdol  Friedrich  Zzu  Oechlenburg-Schwerin.“)
Irumu,  21.  März  1908.

Am  6.  Februar  brachen  wir  in  Begleitung
des  belgischen  Leutnants  Vériter  von  Béni  zum
Ruwensori  auf.

Zu  unserem  Bedauern  war  Oberleutnant  Weiß
durch  ein  bösartiges  Leberleiden  genötigt,  in  Kasindi
  die  ärztliche  Hilfe  des  italienischen  Arztes
des  Bénidistriktes  in  Anspruch  zu  nehmen,  der
dort  bei  dem  durch  ein  Renkontre  mit  einem
Büffel  verunglückten  Dr.  v.  Raven  weilte.  Leider
traf  kurz  darauf  die  ärztliche  Bestätigung  unserer
Befürchtung  ein,  die  eine  sofortige  Rückkehr  beider
Patienten  nach  Europa  zur  Vermeidung  einster
Gefahren  für  unerläßlich  hielt.  Der  Ausfall  beider
Herren  bedeutete  für  die  Expedition  einen  empfindlichen
  Verlust,  da  für  den  Bakteriologen  und  vor
allem  für  den  Topographen  der  Albert-See  und
die  Kongo-Route  manch  interessantes  und  wichtiges
Arbeitsfeld  geliefert  hätten.

Der  Abend  des  ersten  Marschtages  brachte  uns
endlich  wieder  einmal  das  klare  Bild  des  Ruwensori,
  das  uns  —  trotz  unseres  langen  Aufenthaltes

*)  Auszüge  aus  den  Reiseberichten  des
Herzogs  in  der-  „Täglichen  Rundschau-.  Bgl.  „
2u  0  Nr.  3  S.  111  ff.,  Nr.  7  S.  331  ff.  und  Hi#  bd

S.  4
        <pb n="652" />
        G  572  20

in  seiner  Nähe  —  wegen  starken  Dunstes  nur
dreimal  vergönnt  gewesen  war.

Der  Marsch  führte  in  kleineren  Etappen  über
wellenförmiges  Terrain  durch  verbrannte  Matete
(Elefantengras)  und  später  durch  ausgedehnte
Bananenpflanzungen,  die  viele  Elefanten  beherbergten,
  bis  an  den  Fuß  des  gewaltigen  Gebirgsstockes,
  wo  der  Weg  sich  im  enorm  hohen  Matetegras
  verlor,  so  daß  er  erst  durch  Askaris
ausgeschlagen  und  für  die  nachfolgenden  Lasten
passierbar  gemacht  werden  mußte.

Die  spärlich  vertretene  Bevölkerung  zeigt  hier
noch  große  Scheu  vor  dem  Europäer;  wir  bekamen
  keinen  Führer,  alle  Hütten  standen  verlassen.
  Endlich  gelang  es  uns,  einen  Mann,  der
sich  durch  unser  plötzliches  Erscheinen  hatte  überraschen
  lassen,  als  Führer  zu  dingen,  nachdem
wir  ihn  durch  gütliches  Zureden  und  kleine  Geschenke
  von  unseren  friedlichen  Absichten  überzeugt
hatten.  Ein  steiler,  kurzer  Anstieg,  wiederum
durch  das  hohe  Gras,  brachte  uns  auf  1500  m
Höhe,  wo  an  einer  Quelle  gelagert  wurde.

Da  es  die  Aufgabe  der  beiden  Herren  Doktoren
(Schubotz  und  Mildbread)  war,  den  Westhang  des
Ruwensori  in  möglichst  hohe  Regionen  hinauf
floristisch  und  faunistisch  zu  untersuchen  bzw.  zu
den  Stuhlmannschen  Sammlungen  Ergänzungsmaterial
  zu  schaffen,  so  richteten  sie  weirer  oberhalb
  ein  Standlager  ein.  Leutnant  v.  Wiese,
Vériter  und  ich  zogen  weiter  nordwärts,  um
Fühlung  mit  der  kongolesisch-englischen  Grenzkommission
  zu  bekommen,  die  zwecks  Festlegung
des  30.  Meridians  in  Kiagodé,  zwei  Stunden
nordwestlich  von  Mboga  und  am  Semliki  in
Standlagern  arbeitete.

Der  Weg  führt  hart  am  Fuße  des  Ruwensori
entlang  und  war  unglaublich  schlecht.  Die  ersten
Tage  war  er  ständig  durch  5  bis  7  m  hohes  Matetegras
  überwuchert,  das  keinen  Lufthauch  durchließ,
  so  daß  eine  entsetzliche  Temperatur  in  diesen
„Mauern“  herrschte,  durch  welche  wiederum  Schritt
vor  Schritt  mit  den  langen  Buschmessern  der  Pfad
geschlagen  werden  mußte.

Am  dritten  Tage  wurde  wieder  die  Waldzone
berührt,  die  uns  auch  fernerhin  bis  hinter  den
Semliki  nicht  mehr  verließ.  Es  war  ein  rechter
Unglückstag.  Nachdem  wir  zunächst  einen  außerordentlich
  steilen  Anstieg  —  wie  sich  bald  herausstellte,
  gänzlich  unnötigerweise  —  mit  größter
Anstrengung  hinaufgekrochen  waren,  hatte  ich  beim
Abstieg  das  Unglück,  daß  meine  rechte  Hand  von
einem  Ubereifrigen  für  eine  Liane  angesehen  wurde.
Er  ließ  darauf  einen  wohlgezielten  Axthieb  heruntersausen,
  so  daß  ich  mit  dem  Arm  in  der
Binde  für  die  nächsten  vierzehn  Tage  zu  völliger
Tatenlosigkeit  verurteilt  wurde.  Leutnant  Vériter
stürzte  gleich  darauf  in  eine  überdeckte  Elefanten- 



grube  und  verletzte  sich  an  der  Schulter,  worauf
die  mit  Mühe  angeworbenen  Führer  (schuldbewußt
ob  verbotener  Fallenanlage)  auf  Nimmerwiedersehen
  im  Busch  verschwanden.  So  suchten  wir
uns  aufs  Geratewohl  einen  Weg  —  den  richtigen
hatten  wir  verlassen  und  noch  nicht  wiedergefunden
—  bis  zu  einem  in  der  Nähe  herabstürzenden
Wicdbocl.  an  dessen  kühlendem  Wasser  im  Schatten
der  Urwaldbäume  ein  hübscher  Platz  für  die  Zelte
geschlagen  wurde.  Patrouillen  fanden  dann  den
richtigen  Pfad.

Ein  Nachtmarsch  bei  schönstem  Vollmondschein
brachte  uns  dann  endlich  am  siebenten  Tage  nach
Spenge  am  Semliki,  der  hier  in  schöner
Waldszenerie  in  ansehnlicher  Breite  und  Schnelligkeit
  vorübergleitet.  Der  Semliki  ist  auch  hier
sehr  fischreich.

Die  Temperaturen  fingen  an,  drückend  zu
werden  und  steigerten  sich  hier  auf  55  Grad
Celsius,  während  sie  des  Abends  selten  unter
28  Grad  Celsius  fielen.  Die  ständig  erwartete
große  Regenzeit  setzte  noch  immer  nicht  ein.  Mit
Ausnahme  eines  starken  Regenkäges  am  Ruwensori
  konnten  nur  einige  ganz  unbedeutende  kleine
Schauer  registriert  werden.

Am  19.  Februar  wurde  Mboga  erreicht.
Dieser  Platz  liegt  im  neutralen  Gebiet  und  an
der  großen  Route  Irumu—  Fort  Portal—Entebbe;
er  ist  somit  für  Elfenbein=  und  Kautschukhandel
(erlaubten  und  unerlaubten)  wie  geschaffen.  Eine
Anzahl  Inder  verkaufen  in  geräumigen  Läden
allerhand  Gegenstände,  die  bei  der  Nähe  der
beiden  Grenzkommissionslager  auch  lebhaft  umgesetzt
  werden,  aber  in  Wahrheit  nur  Aushängeschilder
  für  den  Handel  mit  der  erwähnten  lohnenderen
  Ware  find,  der  denn  auch  ganz  offen
und  mit  bedeutenden  Einkünften  betrieben  wird.

Zwei  Stunden  nordwestlich  liegt,  wie  erwähnt,
das  belgische  Hauptlager  der  Kommission  auf  dem
Berge  Kiagodé,  bei  der  Residenz  des  jungen
Sultans  Tabaru,  der  uns  eine  Strecke  Weges
mit  seinem  Gefolge  entgegenkam.  Nach  einem
erquickenden  Ritt  durch  den  taufrischen  Morgen
konnten  wir  im  hübsch  aus  Matete-Häusern  und
ebensolchen  Banda  errichteten  Lager  den  liebenswürdigen
  belgischen  Offizieren  die  Hände  schütteln.
Der  Kommandant  Bastien,  den  eine  Dienstreise
zu  seinen  englischen  Kollegen  an  den  Semliki  geführt
  hatte,  traf  ebenfalls  bald  darauf  ein.

Die  Arbeiten  der  Kommission,  die  endgültige
Festlegung  des  30.  Längengrades  als  Grenze
zwischen  dem  kongolesischen  und  englischen  Gebiet,
sind  in  der  Hauptsache  nunmehr  beendet,  so  daß
die  Herren  Ende  März  ihrer  Abberufung  entgegensehen,
  während  die  genaue  Ausmessung  einem
auf  dem  Wege  hierher  befindlichen  Astronomen
übertragen  worden  ist.
        <pb n="653" />
        G  573  20

Die  hohe  Lage  Kiagodés  gewährt  einen  prachtvollen
  Rundblick.  Da  noch  das  Lager  der  englischen
  Kommission  zu  besuchen  war,  konnten  wir
uns  nur  einen  kurzen  Aufenthalt  hier  gestatten.
Anfangs  ging  es  auf  der  Wasserscheide  zwischen
Kongo=  und  Nil-Gebiet  entlang;  dann  verließen
wir  dies  schöne  und  klimatisch  angenehme  Hochplateau
  und  stiegen  in  die  Semliki-Ebene  hinab,
deren  drückende  Hitze  sich  nun  doppelt  fühlbar
machte.  Das  Flußtal  ist  hier  viele  Kilometer
breit,  mit  kurzem  Gras  und  lichtem  Busch  bestanden.
  Der  Wildreichtum  ist  recht  bedeutend,
der  Artenreichtum  aber  gering.  Moor-Antilope,
Riedbock  und  Hirsch-Antilope  sind  die  hauptsächlichsten
  Vertreter,  von  Wildschweinarten  das
Fluß=  und  Warzenschwein,  von  Federwild  vorwiegend
  Perlhuhn  und  kleine  Trappe.

In  dem  weitläuftig  angelegten  Lager  angelangt,
wurden  wir  vom  Kommandanten  Colonel  Bright
und  seinen  Herren  aufs  liebenswürdigste  empfangen
und  alsbald  zu  einem  opulenten  Lunch  in  der
geschmackvoll  eingerichteten  und  dekorierten  Banda
gebeten.

Am  26.  Februar  verließen  wir  das  englische
Lager,  um,  nach  Norden  weitermarschierend,  im
allgemeinen  dem  Laufe  des  Semliki  auf  dem
linken  Ufer  folgend,  den  Albert-See  zu  erreichen,
wo  wir  uns  in  Kissenyi,  einem  früheren  Lager
der  Kommission,  einquartierten.  Dieser  Platz  hat
jetzt  insofern  Bedeutung  erlangt,  als  er,  ebenfalls
an  der  großen  Route  Irumu  —Entebbe  im  englischen
  Gebiet  liegend,  mit  dem  Ostufer  des  Sees
durch  eine  Dampfbarkasse  in  direkter  Verbindung
steht.  Ein  Goanese,  Agent  der  Firma  Hansing
in  Entebbe,  regelt  den  Güterverkehr.  Alle  von
dort  für  Irumu  oder  Kilo  bestimmten  Lasten
nehmen  neuerdings  diesen  Weg.  Eine  große
Anzahl  der  für  den  letzteren,  goldreichen  Ort
bestimmten  Schienen  und  Feldbahnen  wurden
letzthin  hier  hinüberbefördert.  Mangel  an  Trägern
verhindert  dann  freilich  meist  die  baldige  Weiterbeförderung.
  Die  Dampfbarkasse  hat  regelmäßigen
Verkehr  auf  dem  See  und  dem  Nil  zwischen
Butiaba  und  Nimule.  Einmal  im  Monat  wird,
wohl  meist  nur  im  Bedarfsfalle,  Kissenyi  angelaufen.


In  Mahagi,  dem  einzigen  kongolesischen
Platz  am  Nordende  des  Sees,  liegen  ferner  noch
zwei  neue,  zum  Rudern  und  Segeln  eingerichtete
Stahlboote  der  Belgier.  Weitere  Verkehrsmittel
sind  die  in  allen  Größen  vertretenen  Einbäume,
deren  Form  von  der  üblichen  nicht  abweicht.

Der  Marsch  bewegte  sich  hart  an  den  Westbergen
  des  zentralafrikanischen  Grabens,  während
östlich  sich  die  nach  der  Mündung  des  Semliki
immer  breiter  werdende  Ebene  ausdehnt.  Der
Wildreichtum  ist  im  allgemeinen  mit  dem  am

 

Albert-Edward  nicht  zu  vergleichen;  zumal  das
Wassergeflügel  steht  hier  erheblich  zurück.  Die
vorerwähnten  Tiergattungen  bilden  auch  hier  das
Hauptkontingent.  Auf  den  Sandbänken  des  Semliki
glückten  uns  mehrere  Teleaufnahmen  von  dort  in
großen  Mengen  in  der  Mittagssonne  ruhenden
Krokodilen;  es  gewährte  dann  einen  wunderbaren
Anblick,  wenn  nach  dem  Schuß  die  ganze  Gesellschaft
  sich  überstürzend  im  Flusse  verschwand.

Der  Albert-See  ist  außerordentlich  fischreich.
Der  Fang  mit  Netzen  wird  von  den  Eingeborenen
mit  Vorliebe  betrieben.  Flußpferde  sieht  man
häufig,  während  Krokodile  die  Flüsse  oder  deren
Mündungen  mehr  zu  bevorzugen  scheinen.

Die  Bevölkerung  besteht  hier  aus  Walegga,
die  sich  bis  über  die  westlich  liegenden,  ziemlich
bedeutenden  Anhöhen  ausdehnen,  während  das
dann  weiterhin  nach  Westen  liegende  Hochplatean
hauptsächlich  Bawira=  und  Bawischa-Leute  beherbergt.
  Ihre  Kleidung  ist  sehr  einfach  —  ein
schmaler  Schurz  bei  den  Männern,  bei  den  Weibern
  eine  dünne  Perlenschnur  um  die  Hüften.
Vereinzelt  sieht  man  etwas  Schmuck,  so  Halsbänder
  aus  Leder  mit  Kaurimuscheln.  Alte
Bawira-Frauen  tragen  vielfach  recht  ansehnliche
flache,  runde  Holzscheiben  in  der  Oberlippe,  die
fast  wagerecht  vom  Gesichte  abstehen.  Man  nimmt
an,  daß  diese  Sitte  sich  aus  der  Araberzeit  erhalten
  hat,  da  so  entstellte  Weiber  naturgemäß
als  Sklavinnen  keine  Bewunderung  finden  konnten.
Tatsächlich  sieht  man  denn  auch  diese  Verunzierungen
  bei  jungen  Mädchen  nur  noch  ganz  vereinzelt.


Über  den  erwähnten  Bergrücken  ging  es  dann
in  teilweise  recht  steilem  Anstieg  von  Kissenyi  nach
Westen  hinüber.  Endlich  oben  angelangt,  fühlten
wir  eine  erfrischende  Brise,  die  den  Marsch  nach
Lydjumbo  erleichterte.  Hier  teilen  sich  die  Wege
nach  Irumu  und  Kilo.  Ein  Rasthaus  aus
Matete  und  Lehm  dient  Liebhabern  solcher  Quartiere
  zur  Unterkunst.  Ahnliche  Rasthäuser  sind
neuerdings  vom  chef  de  zone  im  Ituri-Distrikt
eingerichtet  worden;  sie  bieten  aber  außer  den
nackten  Wänden  keinerlei  Komfort.

Die  Bevölkerungsdichtigkeit  nimmt  nach  Norden
ständig  zu  und  mit  ihr  die  Größe  der  Dörfer,
in  denen  wir  teilweise  vierzig,  fünfzig  und  mehr
Hütten  zählten.  Bemerkenswert  ist  die  kreisrunde
Anlage  der  Bawischa-Dörfer,  auf  deren  sonst  ganz
freiem,  ausgedehntem  Mittelplatze  sich  oft  eine
Rauchhalle  erhebt.

Kartoffeln  und  MtamaHirse
Nahrung,  Bananen  fehlen  ganz.

Die  hier  immer  hügeliger  werdende  Gegend
erinnert  lebhaft  an  Ruandas  Bergpanoramen.

Über  Kilo,  dessen  berühmte  Goldminen  ich
in  meinem  nächsten  Briefe  behandeln  werde,  erbilden

  die
        <pb n="654" />
        E

reichten  wir  in  zweitägigem  Marsche  bei  Salambongo
  den  Ituri.  Dort  bescherte  uns  das  Glück
das  Skelett  eines  Soli,  einer  großen,  hellgefärbten,
  mit  weißen  Querbinden  über  den  Rücken
versehenen  Antilope  nebst  Gehörn,  das  dem  des
Buschbockes  gleicht,  aber  von  der  Stärke  derjenigen
  eines  Elands  ist.  Eine,  wie  ich  annehme,
auch  in  der  Invalidenstraße  zu  Berlin  ungekannte
  Art!

In  Schindano,  der  letzten  Etappe  vor
Irumu,  konnten  wir  dann  noch  ein  leidlich  gut
erhaltenes  Okapi-Fell  nebst  Skelett  erwerben,
dem  sich  in  Irumu  noch  drei  weitere  Felle  zugesellten.
  Alle  Tiere  waren  gelegentlich  von  den
Mombuttu-Pygmäen,  von  denen  wir  am  Ituri
ein  ganzes  Lager  trafen,  im  Waldinnern  erbeutet
  worden.

Dann  tauchte  Irumu  vor  uns  auf,  dessen
hübsche  Ziegelhäuser  einladend  zu  uns  herübergrüßten.
  Unterhalb  des  Postens  fließt  der  Schari
in  träger  Breite  vorbei.  Am  anderen  Ufer
winkten  die  beiden  einzigen,  momentan  hier  anwesenden
  Herren.  Der  Kommandant  Engk  mit
allen  Offizieren  (Irumu  ist  für  zehn  Europäer
eingerichtet)  befindet  sich  seit  Monaten  weiter  westlich
  in  der  Gegend  von  Awakuhi,  wo  nicht  alles
so  ruhig  ist,  wie  es  sein  sollte.

Mit  besonderer  Frende  fanden  wir  nach
Monatsfrist  unseren  Botaniker,  Herrn  Dr.  Mildbraed,
  hier  wieder  vor,  dessen  Schilderung  über
seinen  Aufenthalt  am  Ruwensori  ich  hier  folgen
lasse:

„An  dem  trüben  Morgen  des  11.  Februar
marschierten  wir  in  das  Tal  des  Butagu,  des
größten  Baches  auf  der  Westseite  des  Gebirges,
der  die  Gletscherwässer  des  Hauptmassives  zum
Semliki  führt.  Ein  schmaler  Pfad  zieht  am
nördlichen  Talhang  bergauf  und  bergab  über
zahlreiche  kleine  Seitenbäche  und  die  Hügelrücken
dazwischen,  an  manchen  Stellen  so  steil,  daß  es
für  die  Träger  harte  Arbeit  gab.  Die  Hügel
find  zuerst  bestanden  mit  Matete,  dem  hohen
Elefantengras,  einer  der  unerfreulichsten  Erscheinungen
  afrikanischer  Vegetation,  weiterhin
mit  mannshohem  Adlerfarn,  der  zwar  heimatlich
anmutet,  sonst  aber  auch  nicht  besonders  angenehm
  zu  durchwandern  ist.  Erfreuliche  Abwechslung
  bieten  dem  Auge  vereinzelte  Raphia-Palmen,
  die  auf  mäßig  hohem  Stamm  stolze
Kronen  10  m  langer  Wedel  über  die  Matete  erheben,
  später  buntgemischte  Waldbestände  in  den
Nebentälern  und  stattliche  Baumfarne,  die  ihre
mächtigen  und  doch  so  anmutigen  Wedel  über
die  kleinen  Bäche  breiten.

Bei  einer  Biegung  des  Pfades  zeigte  sich
endlich  ein  freundliches  Bild:  über  ein  größeres
Seitental  grüßten  von  einem  sanft  ansteigenden

 

574  20

Hügelrücken  einige  Rundhütten  und  kleine  Ackerflecken
  herüber.  Es  war  die  Siedlung  Ka-Kalonge,
  bei  der  wir  nach  einer  letzten  besonders
  unangenehmen  Kletterei  das  Lager
aufschlugen.  Obgleich  die  höheren  Gipfel  von
Wolken  verhüllt  waren,  hatten  wir  hier  schon
völlig  den  Eindruck  des  Hochgebirges  und  genossen
  einen  Rundblick  von  wechselreicher  Schönheit.
  Rückwärts  schweift  das  Auge  durch  den
Taleinschnitt  des  Butagu  über  die  Semliki-Ebene,
die  in  der  Ferne  undeutlich  im  Horizont  verschwimmt;
  gegen  Süden  stößt  der  Blick  auf  den
Kamm  der  Wawunga-Berge,  die  sich  steil  und
wenig  gegliedert,  fest  wie  eine  Wand  über  dem
in  klammartiger  Schlucht  rauschenden  Butagn  erheben,
  gegen  Norden  gleitet  er  über  Hügelrücken
und  waldreiche  Kuppen  empor  zu  dem  weiter
entfernten,  reicher  gegliederten  Bergzug,  der  auf
dieser  Seite  das  Tal  einrahmt;  und  gegen  Osten
schaut  man  in  drei  wilde  Hochgebirgstäler,  die
bis  in  das  Herz  der  Berge  gehen  und  die
Schmelzwasser  der  Gletscher  zum  Butagu  vereinigen.


Am  nächsten  Tage  stiegen  wir  steil  hinab  zu
dem  nördlichen  der  drei  Quellbäche,  der  auch
Butagu  heißt,  und  auf  der  andern  Seite  noch
steiler  hinauf  auf  einen  Rücken,  der  in  größere
Höhen  führen  sollte.  Da  Waldbestand  von  anscheinend
  reicher  Zusammensetzung  den  unteren
Teil  dieses  Rückens  deckte  und  auf  dem  ganzen
Kamm  kein  Wasser  vorhanden  war,  so  beschlossen
wir,  hier  in  nicht  zu  großer  Entfernung  vom
Bach  zu  lagern,  und  fanden  auch  bald  einen
hübschen  Platz  auf  einer  Lichtung.  Da  es  noch
früh  am  Tage  war,  stiegen  wir  noch  ein  Stück
weiter  hinauf,  um  etwas  zu  rekognoszieren,  wir
kamen  auch  bald  in  die  Erikazeen-Region
und  zu  einem  Platz,  wo  einmal  ein  Europäer
gelagert  hatte.  Weiter  nach  oben  war  aber  alles
in  Nebel  gehüllt,  und  wir  kehrten  um,  ohne  den
Entschluß  gefaßt  zu  haben,  das  Lager  höher  zu
verlegen.  Zwei  Tage  später  wiederholten  wir
den  Vorstoß;  ich  kam  zwar  über  ein  weiteres
Europäerlager  hinaus  bis  an  die  untere  Grenze
der  baumartigen  Senecios  und  großen  Schaftlobelien,
  mußte  aber  wegen  vorgeschrittener  Zeit
umkehren.  Ich  wäre  in  dem  dicken  Nebel  bei
seinem,  eisig  kalten  Regen  auch  sonst  nicht  weiter
gegangen,  obgleich  mir  der  eingeborene  Führer
eine  längere  eindringliche  Rede  hielt,  aus  der  ich
fast  nur  Chupa  (Flasche)  und  Matabisch  (Bakschisch)
  verstand  und  schließlich  mit  Mühe  konstruierte,
  daß  er  fürchtete,  kein  Bakschisch  zu
kriegen,  wenn  er  mir  die  Flasche  (das  „Fremdenbuch“)
  nicht  zeigte.

Der  Aufstieg  bis  hierher  hatte  keine  sonderlichen
  Schwierigkeiten  geboten.  Die  Steigung
        <pb n="655" />
        W  575  20

war  fast  durchweg  mäßig,  auch  führte  ein
schmaler,  stellenweise  freilich  kaum  erkennbarer
Pfad  auf  der  Kammhöhe  entlang.  Der  Boden
unter  den  Erikazeen-Büschen,  dem  Knieholz  der
afrikanischen  Gebirge,  war  mit  einer  dichten  tiefen
Lage  weißlicher  und  brauner  Torfmoospolster  und
anderer  Moose  bedeckt,  ganz  wie  man  es  in
Deutschland  stellenweise  auf  dem  Kamm  des
Riesengebirges  sehen  kann.  Unangenehm  waren
nur  einige  Strecken,  auf  denen  die  Erikazeen  zu
Bäumen  herangewachsen  waren,  und  umgestürzte
Stämme  und  Wurzeln  ein  von  trügerischer  Moosdecke
  überzogenes  „Klettergerüst“  bildeten,  freilich
ein  Kinderspiel  gegen  den  Wirrwarr  zusammengestürzter
  Senecio-Bäume,  durch  das  ich  am
Muhawura-Vulkan  gekrochen  war.

Schließlich  hatte  aber  der  Himmel  ein  Einsehen.
  Nach  dem  Tage  des  zweiten  Versuches
bekamen  wir  herrliches  Wetter,  und  ich  wollte  am
Sonntag,  den  16.,  den  Ausstieg  wenigstens  bis
zu  der  bisher  hier  von  Europäern  erreichten
Höhe  durchführen.  Da  sich  unsere  Leute  wenig
bergtüchtig  gezeigt  hatten,  sollten  drei  wilde  Eingeborene,
  darunter  auch  der  Führer  vom  vorigen
Male,  die  notwendigsten  Sachen  tragen.  Ich
wollte  um  5  Uhr  abmarschieren,  mußte  aber  noch
auf  diese  drei  Getreuen  warten  und  sah  inzwischen
über  der  Semliki-Ebene  den  Mond  bewundernd
untergehen.  Als  ein  erstes  leises  Rot  den  östlichen
  Himmel  färbte,  brachen  wir  auf  in  einen
klaren  kalten  Morgen,  der  einen  guten  Tag  versprach.
  Ohne  Aufenthalt  ging  es  empor  bis  zu
dem  zwei  Tage  früher  erreichten  Rinnsal  an  der
unteren  Senecio-Grenze.  Auf  dem  ganzen  Wege
grüßten  lockend  und  leuchtend  weiße  Schneehäupter
  über  die  tieferen  Kämme  herab;  immer

majestätischer  wuchsen  sie  empor,  während  im

Rücken  die  stolzen  Wawunga-Berge  zu  Hügeln
zusammensanken.  An  dem  Bächlein  wurde  kurze
Rast  gemacht,  und  es  war  hier  auf  einem  umgeschlagenen,
  mit  einem  dichten  Pelz  trockener
Blätter  bedeckten  Senecio-Stamm  in  der  warmen
Sonne  gut  weilen,  trotzdem  ihre  Strahlen  das
Eis,  zu  dem  das  Wasser  über  Nacht  in  den
Moospolstern  erstarrt  war,  noch  nicht  überall  geschmolzen
  hatten.

JIch  sah  hier,  daß  die  Hauptarbeit  getan  und
ich  dem  Ziel  schon  nahe  genug  gewesen  war.
Es  ging  in  sanfter  Steigung  empor  zu  dem
breiten,  fast  plateauartig  flachen  Ulimbi  auf
einem  Teppich  von  Moos  und  niedrigen  silbergrauen
  Alchemillen  durch  sehr  lichte  Senecio-Bestände,
  in  die  sich  Schaftlobelien  von  3  bis
5m  Höhe  und  meterhohe,  sehr  breite  und  dichte
Helichrysum-Büsche  mit  gelblichweißen  glänzenden
Strohblumen-Köpfen  mischen;  ein  angenehmer
Spaziergang  nach  der  Kletterei  durch  die  Erikazeen.

 

Dann  aber  stockt  Fuß  und  Atem:  Jäh  stürzt  der
Fels  hinab  in  die  Tiefe,  in  der  schwarz  und
düster  ein  langgestreckter  Bergsee  ruht,  darüber
dehnt  sich  ungeheuer  der  Raum,  und  drüben
steigt  es  empor:  gewaltige  Wände,  wild  zerrissene
schwarze  Felszacken,  zwischen  denen  bläulich
schimmernde  Gletscherzungen  niederziehen,  und
über  diesem  Chaos  in  erhabener  Ruhe  das  weiße
Königshaupt,  leuchtend  im  Firnglanz.

So  zeigte  sich  das  Hochgebirge  in  seiner
weißen  Herrlichkeit,  doch  war  es  nicht  vergönnt,
bis  zu  ihrem  Fuße  vorzudringen.  Man  hätte
schon  an  dem  Bach  am  Ulimbi  ein  Lager  aufschlagen
  müssen,  und  dann  wäre  noch  ein
schwieriger  und  nur  bei  gutem  Wetter  ausführbarer
  Umgehungsmarsch  um  den  Nordrand  des
kolossalen  Einbruches  notwendig  gewesen.  Das
hätte  aber  unter  günstigen  Umständen  noch  vier
Tage  gekostet  und  wäre  eine  große  Strapaze  für
die  Träger  geworden.  So  verzichtete  ich  denn
und  suchte  noch  die  Namen  derer,  die  vorher
oben  gewesen  waren.  Die  „Chupa“  war  bald
gefunden,  leider  mußte  ich  den  Hals  abschlagen,
um  die  Zettel  lesen  zu  können  (Schrift  nach  innen
und  großes  Formatl).  Da  fand  ich  denn  die
Namen  eines  belgischen  Offiziers  und  Unteroffiziers,
  von  denen  ich  bereits  wußte;  außerdem
aber  eines  englischen  Herrn  von  der  anglobelgischen
  Grenzkommission,  der  fast  genau  vor
zwei  Monaten  hier  oben  gewesen  war.  Jetzt
wurde  mir  auch  klar,  weshalb  die  beiden  Lagerstellen
  auf  dem  Kamm  noch  so  frisch  ausgesehen
hatten.  Einen  Namen  aber  fand  ich  nicht  mehr,
den  Franz  Stuhlmanns,  des  unermüdlichen
Sammlers  und  Forschers,  der  auf  der  Emin-Pascha-Expedition
  vor  siebzehn  Jahren  als  erster
hier  gestanden  hatte,  und  auf  dessen  Route  auch
wir  aufgestiegen  sind.  Ich  schoß  noch  ein  paar
der  prächtigen  Nektarina  Johnstonii,  die  ich  schon
am  Sabyino  und  Muhawura  an  den  großen
Schaftlobelien  gesehen  hatte,  und  stieg  dann  zum
Lager  ab,  wo  ich  hochbefriedigt  und  mit  guter
botanischer  Ausbeute  nach  Sonnenuntergang  eintraf.
  Das  Resultat  meiner  Schilderung  war,
daß  Kollege  Schubotz  sich  am  nächsten  Tage
auf  die  Beine  machte,  besonders  auch,  um  das
großartige  Hochgebirgsbild  auf  der  photographischen
Platte  festzuhalten.  Auch  mußte  er  eine  neue
Flasche  für  das  „Fremdenbuch“  mitnehmen.

Wir  lagerten  nachher  noch  zwei  Tage  in  dem
Wald  der  Vorberge  mit  den  Baumfarnen  in  den
Bachschluchten  zur  Vervollständigung  unserer
Sammlungen  und  marschierten  dann  nach  Beni.
Hier  trennten  wir  uns;  Dr.  Schubotz  ging  über
Mboga  an  den  Albert-See,  ich  zog  den  Wald
vor  und  marschierte  nach  Irumu."“
        <pb n="656" />
        W  576  2e0

Kilo,  westlich  des  Albert-Sees,  März  1908.  i

M- 



Bei  Kilo,  das  westlich  des  Albert-Sees  im
Kongostaat  gelegen  ist,  befinden  sich  ausgedehnte

Weniger

Wi.  t.
23864  60

5930  87

 

goldhaltige  Terrains;  vor  wenig  Jahren  erst
wurden  sie  durch  den  in  Kongodiensten  stehenden
Prospektor  Annam  entdeckt.  Er  war  es,  der  den
ungewöhnlichen  Wert  des  Bodens  zuerst  erkannte.
Auf  seinen  Bericht  hin  wurde  die  Nutzbarmachung
beschlossen.  Jetzt  herrscht  dort  seit  zweieinhalb

Gegen  Vorjahr
I!  Mf.
7

Mehr

 

E
18.

29  808  7720794193
84

14  120%
1875  8
7  551  04
62611#

M.

 

Jahren  ein  reger  Minenbetrieb,  der,  unter  dem
Titel  „fondation  de  la  couronne“  begründet,
offiziell  einer  Gesellschaft  in  Brüssel  untersteht.
Der  Hauptreichtum  des  Bodens  besteht  in
Alluvialgold,  das  in  der  geringen  Tiefe  von

V.
48
5

l
I

24

26

21  059  28
80

228  177

4
89

Im

Vorjahr

M.
41838
14017
3227

99  480
16511

 

1  bis  1,5  m  unter  der  Erdoberfläche  auf  dem

B
36

 

Grunde  der  Flußtäler  (ereeks)  gefunden  wird.
Dieser  Umstand  bringt  dem  Betriebe  den  wesentlichen
  Vorteil,  daß  Anschaffungen  teurer  Maschinen
  sich  erübrigen,  die  Aufstellung  von

58  959
15  8932
39  821103
75615
10  580|89
27  320  40

 

.  Mk.

5

Schleusen  aber  ermöglicht  ist,  die  nur  durch
Negerhand  bedient  werden.

Die  Anzahl  der  momentan  in  Ausbeutung
befindlichen  Champtiers  (Arbeitsfelder)  beträgt  nur

1.
52,5
99

8
171  143  78,5  228  i01  6

l
I

Insgesamt

Ruv.
44  219

11  910
29  866  44,5
56  711.76

7936  66,5
20  490

l

80
13  84

228  177

 

fünf;  auf  jeder  ist  eine  Schleuse  aufgestellt.  Die
ganze  Arbeit  besteht  eigentlich  nur  darin,  die

 

goldhaltige,  dunkle  Grunderde  durch  Leute  heranschaffen
  und  in  den  oberen  Teil  der  schräggestellten
  Schleuse  (eines  hölzernen  Rinnsals  von

-
69  90

 

Neben-364
  42,5
4040  60

Eimahmen
Rup

53899  47/223  191  64

1304  20,5

5419  87
20  40

 

etwa  50  cm  Bereite)  hineinwerfen  zu  lassen.
Diese  Erde  wird  durch  hindurchströmendes  Wasser

(

51

 

1790
21.5
10

schneller  abgespült  als  das  schwere  Gold,  das  sich
in  den  Zwischenräumen  des  am  Boden  der

voluchlag-Gebühren

Rup.  ].
69
115
206
408  21,5
5444

1117122

1001

 

Schleuse  befindlichen  Bretterbelages  festsetzt.  Man
findet  hier  Stücke  von  Erbsen=  und  Bohnengröße

 

vermischt  mit  feinerem,  körnigem  Golde.  Der
größte  seither  gesammelte  Klumpen  hatte  das

Schlffahrts=Abgabe

Rup.  /Ö.
502—
ll-51067


158  60

 

respektable  Gewicht  von  fast  300  g.  Das  leichte,
mit  dem  Sande  weiterfließende  Feingold  wird
im  sog.  „Table“,  einem  am  Ende  des  Rinnsals
wagerecht  angebrachten  und  mit  vertieften,
quadratförmigen  Offnungen  versehenen  tisch-Gegenübergestellt

  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

89

Salz=Verbrauchs.

Abgabe
Rup.  Ö.

1  005
100
66108
1  825
5230  16,.5
8879  89,5
11  830  80

11043  60
106  20

 

förmigen  Brette  aufgefangen.  Einmal  nur  im
Monat  wird  das  Gold  gesammelt.

Kilo  produziert  augenblicklich  im  Monat  etwa
30  bis  35  kg  Gold  im  Werte  von  90  bis
100  000  Fr.,  ein  Gewinn,  der  jedoch  zu  der

5
90
08
91
72
34

 

 

Ausfuhr,
Zoll
Ruv.
1461
22250  80

 

Goldkraft  des  Bodens  in  keinem  Verhältnis  steht
und  jederzeit  mit  Leichtigkeit  nach  Aufsstellung
weiterer  Schleusen  und  zweckmäßigerer  Arbeitsverteilung
  auf  das  Drei=  bis  Vierfache  erhöht

Nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  HRültengoilstellen  von  Deutsch-Ostafriha  im  Donat  Ors  1908.
Einfuhr-=Zoll

6.
41  780  72,5
23  628.  12

Rup.
148  708  30660  694  92

178  878  480  903  41

 

werden  kann.  I

Einundzwanzig  Weiße,  meist  Australier,  die
unter  einem  besonderen  Chef  stehen  und  fast  alle
bedeutenderen  Minen  des  Erdballes  kennen,
robuste,  aber  biedere  Gesellen,  die  ihr  Lebelang
in  Busch  und  Steppe  sich  herumgetrieben  haben,
beschäftigen  800  Eingeborene,  deren  Einzelkraft  !

 

Zollstelle

 

 

 

Summe  in  Mark108  277.74

Summe  in  Nup.

Bagamojo
Daressalam

19  399  26  64  52

 

März  1007  Mk.
Zun.  +,  Abn.

Dagegen  im
        <pb n="657" />
        aber  noch  nicht  ausgenutzt  werden  kann,  und
deren  ständige  Nahrungszufuhr  oft  nicht  geringe
Sorge  bereitet.  Eine  Anzahl  der  Männer  sind
dauernd  prospektierend  unterwegs;  ihre  alleinige
Aufgabe  ist  die  Neuaufsindung  weiterer  goldhaltiger
  Creeks  und  deren  Untersuchung  auf  ihre
Abbaufähigkeit.  ·

Wie  weit  sich  diese  Goldhaltigkeit  erstreckt,  ist
noch  nicht  annähernd  bekannt,  doch  steht  ihre
enorme  Ausdehnung  fest,  da  seither,  wenn  ich
nicht  irre,  in  vieler  Meilen  Runde  noch  kein
abbauunfähiges  Creek  gefunden  worden  ist.  Da
auch  das  Vorhandensein  bedeutender  Riffe  zur
Genüge  feststeht,  scheint  die  Rentabilität  auf  unabsehbare
  Zeit  hinaus  gesichert.  Alle  Flüsse
serner,  z.  B.  der  Schari  und  Ituri,  führen  reichlich
  Gold,  so  daß  man  sich  einem  plätlichen
Impulse  folgend  zur  Beschaffung  eines  Dredge
für  hohe  Kosten  entschlossen  hat.  Ob  verfrüht,
lasse  ich  dahingestellt.  Jedenfalls  scheint  die  Auffindung
  eines  geeigneten  Platzes  zu  seiner  Verwendung
  wegen  des  felsigen,  zerklüfteten  Flußbodens
  sehr  erschwert,  wenn  nicht  ganz  unmöglich
zu  sein.  Eine  eingehende  Sondierung  hätte  hier
viel  Geld  erspart.

Da  die  Champtiers  (Arbeitsfelder)  mitten  in
herrlicher  Waldszenerie,  etwa  1½  Stunden  von
dem  malerisch  auf  einem  langgedehnten  Hügel
am  Rande  des  Urwaldes  hingestreckten  Militärposten
  Kilo  entfernt  sind,  so  bilden  die  Quartiere
der  dort  beschäftigten  Weißen  fünf  kleinere  mehr
oder  minder  voneinander  entfernt  liegende  Camps.
Sie  bestehen  aus  sauberen,  aus  Matete  erbauten
Häuschen,  während  die  geschäftliche  Korrespondenz,
durch  den  Noreprésentant  de  la  fondation  de  la
couronne“  in  Kilo  selber  besorgt  wird.  Hier
wird  auch  das  aus  den  Schleusen  gewonnene

 

577  2S

Gold  vollends  durch  einen  Chemiker  gereinigt
und  zu  Barren  umgeschmolzen,  deren  jeder  das
nette  Sümmchen  von  37  000  Fr.  repräsentiert.
Der  erste  größere  Transport  im  Werte  von
1  Million  Fr.  wurde  kürzlich  durch  den  Vertreter
der  Viktoria-Nyanza-Agentur  zu  Entebbe,  den
deutschen  Vizekonsul  Schultze,  dorthin  zur  Weiterbeförderung
  nach  Brüssel  abgeholt.

Gute,  breit  angelegte  Straßen  verbinden  Kilo
mit  Mahagi  am  Nordende  des  Albert-Sees,  die,
im  Hinblick  auf  dereinst  einzurichtenden  Feldbahnoder
  Automobilverkehr  gebaut,  zu  diesem  Zwecke
freilich  ganz  wesentliche  Verstärkung  werden  erfahren
  müssen.  Jetzt  leiden  diese  Straßen  unter
dem  Drucke  von  Elefanten,  die  mit  ihren  Riesentatzen
  hier  alles  verwüsten.

Kilo  ist  ein  erst  im  Werden  begriffener  Platz,
der  zu  den  höchsten  Hoffnungen  berechtigt  und
dem,  wie  jeder  Neuanlage,  manche  Fehler  und
Mängel  in  der  Verwaltung  anhaften.  Ungeahnte
Schätze  birgt  noch  sein  Schoß;  diese  geben  ihm
nach  kompetentem  Urteile  die  Anwartschaft,  einer
der  bedeutendsten  Goldplätze  der  Welt  zu  werden.

7

ogo.
Erneuter  Ausbruch  der  Dest  an  der  Goldküsfte.

In  Accera  sind  nach  einer  soeben  eingetroffenen
telegraphischen  Meldung  des  Gouverneurs  von
Togo  drei  neue  Pestfälle  vorgekommen.  Die
Quarantäne,  deren  Aufhebung  bereits  verfügt
worden  war  (s.  Kol.  Bl.  Nr.  11  S.  532)  ist
deshalb  erneut  über  die  Häfen  Togos  verhängt
worden.

Ubersicht  über  die  Bewegung  des  bhandeis  des  deutsch  -oftafrikanischen  Schutzgeblets  über  die  Sollftellen
der  Binnengrenze  im  III.  Viertel  des  fialenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Bandel  im  gleichen  Zeit- 



raum  des  Vorjahres.

 

Benennung  der  Warengruppen

.

 

A  Ein'fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der

zugehörigen  Nebengewerbe.

a)  Körner=  und  Hülsenfrücht
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte
d)  Olfrüchte.  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs

)  Getränke  (außer  Mineralwasser)

Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  Futtermittel  .

S)anctpflonzen.

b)  Erzeugnisse  der  Forstwirsschaft

)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genufzmittel.

Summe  l

 

 

 

Im  Im  ½
III.  BiertelIII.  Viertel  Zunahme[Abnahme
1907  1906
Wert  Mkl.LWert  Ml.  [Wert  Ml.IWert  Mk.
9  000  6  118  2882  —
7116  3  595  3521  —
21  386  25  810  —  4  424
1  198  1  034  161  —
25  952  25558  394  —
211  48  —  237
948  —  948
23  646  157901  134  255
88  809  221  412  —  182  603
        <pb n="658" />
        W  578  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

m
Benennung  der  Warengruppen  *  III.  *êvf  Zunahmes#lbnahme
Wert  Mk.  *  Ml.  Wert  Mk.  Wert  Ml.
II.  Tiere  und  neensche  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tier  2  120  2120  —
b)  Fleisch  und  ehbare  reriche  Erzenguifse  aller  Ari  7561  3335  1226
c)  Tierische  Rohstoffe  8127  17  688  —  9561
Summe  ñ  17  808  21  028  —  3215
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  4290  7776  —  3486
IV.  Fabrilate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  6847  3800  3047  —
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  10  019  11245  —  1226
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Belleidungsgegenstände  usw.  (auber
Lederwaren  .  588  571  784  082  195  511
VII.  Leder=  und  Lederwaren.  Vachstuch,  kurschnerwanen-,  7  682  1905  2777  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  304  167  137  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitzwa  5  039  1686  353  —
X.  Papier-  und  Pappwaren,  ¼  ms  und  Kunstgegenstände  9212  1750  1462  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glas  36  915  58  973  —  22  028
XII.  Metall  sun.  ##n  eso  lanßer  Irnstrumenten,  Maschinen
und  ff
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  634  11597  —  10  96
b)  Fabrikate  136  117  78  886  572311—
Summe  xñ  136  751  90  4884268  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  FJahrzeuge  82  424  23379  9  045  —
XIV.  Saffenr  und  Munition  6406  3391  93  015  —
vatd  5880  4214|]  5456  —
Summe  der  Einfuhr  im  III.  Viertel  1907  956  9871240  406  —  283  500
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  017  197  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —  60  210  —  —  —
B8.  Rus  fuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  .  37  117  17726  19391  —
b)  Nnollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  125  282  —  157
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  -  42  107  46  408  —  42906
ch  Siltriche.  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs.  72554  132  311  —  59  757
e)  Getränle  .  80  —  80  —
H  Sämergen.  iil:e  #flanzen  und  duttermitte  .  1  13  —  12
8  Faserp  .  11800  10  914
ierwila  ber  Forstwirtschaft  67  542  66  615  927
Summe  7  1  231  326  264  236  —  82910
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.  55
a)  Lebende  Tiere  9822  43  710  —  33  888
b)  Tierische  Hohrungsmittel.  31554  23255,  11299  —
„P)  Tierische  Rohstoffe  .....  748  675  497  720250  946  —
Summe  II  793  051  564  604  228367  —
III.  Mineralische  und  on  Rohstofe  8  682  19090  8  492  —
I.  Ee  Gewerbliche  Erzeugniff  .  16  118  27  044  —  10  926
Summe  der  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1907  1  049  177  856  16498  018  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  890  611  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  +  158  566  —  —  —-C.
  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  III.  Viertel  1907  2  006  164  2  090  660  —  90  496
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1  007  808  —  —  —

 

 

Zunahme  Abnahme  I1  98356
        <pb n="659" />
        W  579  20

Wichtigste  Warenpositionen.

 

Benennung  der  Waren

Im  III.  Viertel
1907

Im  III.  Viertel
1906

Zunahme
Menge  Wert
ke  Mk.

 

 

R

Bä  und  Bacwar  ren
ucler,  roh  und  ram̃  nieri
abalfabrikat

öätille  Weine  aler  Ari
ranntweine  aller  Art

ier
und  Nut  böolz

leisch  u.  *  slri  *“
ement.

»222  22  22

alz

1  Braunkohlen,  Britetts

Petrolen

eisen  aller  Art

Baumwollgewebe  -

Baumwollene  Bekleidungen.  ..

Mollcngakne  und  -waren,  auch
halbwollene

Garne  und  Voren  aus  Leinen,
Jute  usw.

Posamentierwaren,  S  Schirme,  zeug- 



huhe
Lederne  Schuhe  und  Stiefel
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus
Tonwaren  und  Porzellan
Glas  und  Glaswaren.
Noheisen,  eiserne  Scienen,
Stangen  usw.  .
Wellble  9  .
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen
Landwirtschaftliche  Maschinen
Maschinen  für  industrielle  Betriebe
Transportmaschinen  u.  Ehrzeuge
aller  Art,  auch  Fahrräder
Feuerwassen  l
Goldmünzen  .
Silbermünzen

Reis.
Viama.  .
Julieniruchte
Kaffee

·  Jva  Melasse  .

Eos-ca  .
Erdnüsse
—)1•
Rohbaumwolle
Sisalagave
Sa.  2  Kus-  und  Edelhölzer.  roh,
earbeitet.  ...
Bretmholz  und  olsteblen  .
erbhölzer,  Gerbrinde  .
Wlmchul  und  Gunnwerch  ..
Rin  .  tuckzahh
Mllch  Butter,  Käse,  Eier  *
Elfenbe  .
Dante  und  Felle
Insektenwachs
limmer
Kopal
Gold

 

 

 

 

Menge  Wert
kg  Mk.
A.  Ei
1  088  216
28  2599  7866
594  9035
1  798  6218
4  50651
44379950
11  8  1367
10  750
7561
2812  229
10  02
28  5
1283771  2854
9347  5955
100  445
99336012  41
21007127
9672  10  713
60q9  2303
417,  3349
342  2535
1  2  655
2109  3959
115.  319
23  8989  33  667
906  358
130  843|  27364
4  162  44.086
27042)  68  949
1226.  1923
3  459,  4191
8928619  582
47  8383
17),  2000
B.  A  u
178  882  36  122
2  608  215
91  265  42  080
—  —
348  440  71  676
4327  752
773,
625  27
—  —
9  *  67  515
44  4391  34  400
337°  2

817,  282  577

 

3  8667

 

Menge  Wert
Lg.  Mk.
u  fuhr.
491  160
12  729  5550
7911
3028  111247
12  089  7704
6  192  9473
12  502  6254
54  0984
1789183385
9608  505
5704  507
28  015  6422
6  8  196
284  078696  660
167  65.275
1210  7  480
13  334  11  209
2244  5
389  3516
199  1387
1  4644  3  198
13239  2497
467  747
39  622,  57750
11  843  8  4051
61  749  20  381
25  712  28122
19  500,  29  957
1  666,  2600
37  204  13  468
1  753  2654
37,  2190
—  —
4,  424
s  fuhr.
118  588  17685
*  963.  45  812

(
l
i-—
  I
1072  787  120  762
23  502  201
—
—  —

13.  7
—  60
898  41047

7  892  21475
136  2604

282  373  381  643
50  419  107  500

 

 

1111188
38

—
S2

625

 

3

56
2316
1124

 

 

Abnahme
Menge  Bert
k.  Mk.
1  235,  5  029
7581  1158
1755  —
686  887
43  284440525
6796  276
10  638  89  568
188  683450  884
—  808
8  662  496
1  635  3  585
—  167
4044
852  428
15  729)  24  083
10  937  3693
440  77
83  805  9.277
15  60  3732
724  3458084
19  175  1740
3  072  764
168  7
898  41  047
        <pb n="660" />
        G  580  20

Deutsch-Südwestafrika.

r———————7  —G  #
V

Von  der  elsenbahn  Lüd

und  eine  Betriebslänge  von  rund  91  km  hat,  ist
nachfolgender:

 

(Mit  zwei  Abbildungen.)

Auf  der  im  Betrieb  befindlichen  Strecke
Lüderitzbucht—  Aus  sowohl,  wie  auch  auf  der
noch  nicht  dem  öffentlichen  Betriebe  übergebenen
Baustrecke  sind  die  Einnahmen  aus  dem  Privatverkehr
  bedeutend  gestiegen.  Auf  der  ersten  Strecke
—  rund  140  km.  —  betrugen  sie  im  Monat
März  etwa  25  000  Mk.

Die  Vorarbeiten  auf  der  Baustrecke  bis  Keetmanshoop
  sind  beendet.  Unter=  und  Oberbau
wie  Telegraphenlinie  sind  bis  zur  Station  Seeheim
  vorgerückt.  Eröffnet  wurde  die  Strecke  bis
Feldschuhhorn.

Unsere  Bilder  zeigen  in  besonders  charakteristischer
  Weise  eine  Uberschwemmung  dicht  hinter
der  Station  Feldschuhhorn  an  einem  Punkte,
der  als  eigentliches  Rivier  gar  nicht  zu  erkennen
ist,  so  daß  hier  auch  keine  Schutzmaßregeln  zur
Verhütung  von  Dammbrüchen  getroffen  worden
waren.  Dieser  Dammbruch  ist  ein  Beispiel  dafür,
wie  wenig  man  in  der  Regenzeit  vor  überraschenden
  Zerstörungen  gesichert  ist.

Die  jetzt  durch  die  gesetzgebenden  Körperschaften
  genehmigte  Strecke  Seeheim  —  Kalkfontein,
  deren  Ausführung  —  wie  die  der
Stammstrecke  Lüderitzbucht—Keetmanshoop
—  in  den  Händen  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahnbau=
  und  Betriebsgesellschaft  liegt,  wird  unverzüglich
  in  Angriff  genommen  werden.  Die
erste  Lieferung  an  Schienen  und  sonstigem  Oberbaumaterial
  ist  am  2.  Juni  abgeschwommen.

Bau  und  Eröffnung  der  Bahn  Otavi-Grootfonteln.

Ende  Februar  d.  Is.  war  der  Unterbau  der
Bahn  Otavi—Grootsontein  vollendet  und  der
Oberbau  verlegt.  Ferner  waren  die  Stationsgebäude
  in  Otavifontein,  Guchab  und  Grootfontein
  fertiggestellt,  so  daß  am  13.  März  d.  Is.
die  landespolizeiliche  Abnahme  durch  das  Gouvernement
  erfolgen  und  die  Bahn  dem  öffentlichen
  Verkehr  übergeben  werden  konnte.

Der  Fahrplan  der  neuen  Bahn,  die,  wie  die
Otavi-Bahn,  eine  Spurweite  von  60  cm  aufweist

 

 

 

Zug  Nr.  1  ,-  -  Zug  Nr.  2
Mittwoch  Stationen  „Donnerstag
10  00  ab  Otavi  an  100
1025  Otavifontein  +  12  10
E  Asis  10  5
10  SGuchab  10  10
315  3  an  Grootfontein  ab  730

Im  übrigen  verkehren  nur  Bedarfszüge.  Diese
Züge  können  gegen  Lösung  einer  Fahrkarte  erster
Klasse  zur  Mitfahrt  benutzt  werden.

Bis  auf  weiteres  gelten  für  die  neue  Bahn
die  Güterklassifikationen  und  die  Tarissätze  der
Otavi-Bahn.

MD

Deutsch-Neuguinea.

Sine  krrfahrt  von  den  Westharolinen  nach  Formosa.

Im  März  v.  Is.  verließen  sechs  Eingeborene
aus  Aurepik  (Westkarolinen)  ihre  Insel,  um  nach
Jap  zu  fahren.  Fünf  Tage  nach  ihrer  Abfahrt
überraschte  sie  auf  der  Höhe  von  Ululsi  der
Taifun,  über  den  an  dieser  Stelle  bereits  ausführlich
  berichtet  worden  ist.“)  Der  Orkan  dauerte
nach  Angabe  der  Eingeborenen  vier  Tage,  vermochte
  aber  ihr  festes  Kanu  nicht  zu  zertrümmern.
Dagegen  führte  er  die  Leute  von  ihrem  Ziele
weit  ab,  so  daß  sie  sich  schließlich  nicht  mehr  zurecht
  fanden.  Zwei  Monate  lang  trieben  sie  auf
hoher  See  herum,  bis  sie  erstmals  nachts  ein
Licht  bemerkten.  Sie  wagten  jedoch  aus  Angst
nicht,  sich  dem  Lichte  zu  nähern,  und  konnten  so
nicht  feststellen,  ob  dieses  vom  Lande  kam  oder
ob  es  zu  einem  Schiffe  gehörte.

Inzwischen  trieb  die  Strömung  die  Leut
immer  weiter.  Tage  und  Tage  vergingen,  ohne
daß  sie  einem  Schiffe  begegneten  oder  Land  in
Sicht  bekamen.  Erst  nach  mehreren  Monaten  bemerkten
  sie  wieder  Land  und  wurden  schließlich
auf  Formosa  im  Bezirke  Gilan  an  die  Küste
geworfen.

Während  der  ersten  zwei  Monate  hatten  die
Leute  von  ihrem  Proviant  gelebt,  mit  dem  sie
sehr  sparsam  umgegangen  waren.  Die  übrige
Zeit  hatten  sie  nur  die  vom  Boote  aus  gefangenen
Fische  zu  essen  und  hier  und  da  Regenwasser  zu
trinken.  Eine  ihrer  Kisten  benutzten  sie  als
Feuerholz.

*)  Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.=  1907,  Nr.  12,  S.  567  ff.
        <pb n="661" />
        iu:  Semiches  Kolonialblau  1906.  Nr.  12.

Von  der  Eisenbahn  Cüderitzbucht  Reetmanshoop.

 

 

 

Dammbruch  bei  Feldschuhhorn  Februar  1008.

 

 

 

überschwemmung  bei  Feldschuhhorn  Februar  1008.
        <pb n="662" />
        <pb n="663" />
        G  881  20

Von  den  Bewohnern  auf  Gilan  wurden  die
durch  die  lange  Irrfahrt  naturgemäß  aufs  äußerste
erschöpften  Leute  gastlich  aufgenommen  und  bewirtet.
  Auch  an  Tabak,  Wein  und  sonstigen  Genüssen
  fehlte  es  nicht;  sogar  eine  phonographische
Unterhaltung  wurde  für  sie  arrangiert.  Dank
der  guten  Pflege  erholten  sich  denn  auch  vier  der
Leute  wieder,  während  zwei  von  ihnen  schließlich
den  erlittenen  Entbehrungen  doch  noch  erlagen.

Die  vier  Überlebenden  wurden,  nachdem  festgestellt
  worden  war,  daß  sie  nach  den  Westkarolinen
  gehörten,  von  den  Behörden  in  Formosa
dem  deutschen  Konsul  in  Twatutia  übergeben.
Zuvor  hatte  der  Generalgouverneur  von  Formosa
die  Leute  noch  in  sein  Palais  eingeladen,  sie  fest-1h
  bewirtet  und  jedem  ein  Andenken  überreichen
assen.

Der  Konsul  ließ  die  Leute  noch  einige  Wochen
im  Konsulat  unterbringen  und  ihnen  weiter  ärztliche
  Hilfe  angedeihen,  bis  sie  wieder  ganz  hergestellt
  waren;  schließlich  sandte  er  sie  dann  über
Hongkong  in  ihre  Heimat  zurück.

Ende  Januar  d.  Is.,  also  nach  zehnmonatlicher
  Abwesenheit,  langten  die  Leute  in  Jap  an,
wo  sie  ihr  Schicksal  erzählten  und  des  Lobes  über
die  ihnen  zuteil  gewordene  Behandlung  in  Formosa
  voll  waren.  Der  Bezirksamtmann  wird
die  Leute  nunmehr  gelegentlich  nach  ihrer  Insel
zurückbefördern.

Den  japanischen  Behörden  ließ  das  Bezirksamt
  durch  Ersuchen  des  deutschen  Konsuls  in
Twatutia  für  die  hochherzige  Aufnahme  der  verschlagenen
  Insulaner  den  Dank  der  Schutzgebietsverwaltung
  übermitteln.

Die  deutsche  Marine-Sxpebition  1907/09.-)
Vierter  Bericht.
Muliama,  Mitte  Februar  1908.

Die  letzten  Wochen  waren  ausschließlich  der
ethnographischen  Erforschung  der  Landschaft  Muliama
  gewidmet.  Dr.  Schlaginhaufen,  der  sich
außer  anth  vorwiegend
mit  der  materiellen  Kultur  beschäftigte,  fand,  daß
die  Bewohner  in  einer  Übergangsstufe  zwischen
Nomadentum  und  Seößhaftigkeit  leben.  Die  Siedlungen
  sind  bei  ihrer  geringen  Größe  und  der
primitiven  Anlage  noch  sehr  beweglich.  Es  ließ
sich  nachweisen,  daß  mehrere  Orte,  von  denen
nur  die  Namen  und  die  Kokospalmen  übrig  geblieben
  sind,  erst  in  dieser  oder  der  vorhergehenden
Generation  ausgegeben  worden  sind.  Jede  Familie

*)  Aus  der  „Marine-Rundschau“  1908,  Zuniweft=Agl.
  auch  „Deutsches  Kolonialblatt“  1908.  S.  183f
291  ffl.  und  179  f.

 

besitzt  neben  der  Wohnstätte  gewöhnlich  noch  eine
Kochhütte  und  eine  kleine,  auf  Pfählen  gebaute
Scheuer.  In  jedem  Dorfe  steht  wenigstens  ein
Männerhaus,  wo  die  Junggesellen  und  Witwer
schlafen  und  Durchreisende  Unterkunft  finden.
Seit  durch  die  Regierung  der  Landfriede  gesichert
ist,  verkehren  die  Stämme  ziemlich  lebhaft  untereinander.
  Der  eine  will  ein  Schwein  verhandeln,
der  zweite  einen  aus  seiner  Heiratsippe  besuchen,
der  dritte  einem  Feste  und  dem  stets  damit  verbundenen
  Festessen  beiwohnen,  ein  vierter  hat
nichts  weiter  vor,  als  eine  Vergnügungsreise  zu
machen.  Dieser  Verkehr  spielt  sich  auf  dem  Wege
ab,  der  auf  der  Ostküste  vom  äußersten  Süden
bis  zum  Nordende  der  Insel  auf  Veranlassung
der  Regierung  durch  die  Eingeborenen  selbst  angelegt
  worden  ist.  Tüchtige  Seefahrer  kann  man
die  Bewohner  von  Muliama  nicht  mehr  nennen,
obwohl  sie  noch  Plankenboote  bauen  und  benutzen.
  Von  Einbäumen  mit  Auslegern  wurden
nur  einige  Modelle  gefertigt.  Gegenwärtig  ist
kein  solches  Boot  in  Gebrauch,  weil  früher  einige
Leute  in  der  meist  starken  Brandung  damit  gekentert
  sind.

Von  Muschelgeld  wurden  sieben  Arten  gefunden,
  die  alle  auch  als  Schmuck  verwendet
werden,  hauptsächlich  als  Ohrgehänge  und  als
Halsketten.  Früher  trugen  die  Weiber  kostbare
Lendengürtel  aus  mehreren  Muschelgeldschnüren,
die  durch  Schildpattspangen  zusammengehalten
wurden.  Jetzt  sind  sie  durch  europäische  Perlen
verdrängt.

Gejagt  werden  eigentlich  nur  Schweine,  die
entweder  mit  langen  Netzen  gefangen  oder  mit
Hunden  gehetzt  und  mit  Holzspeeren  erlegt  werden.
Fische  werden  gewöhnlich  nachts  bei  Fackelbeleuchtung
  mit  einem  mehrspitzigen  Fischspeer  gespießt,
  aber  auch  mit  Netzen  gefangen.

Die  Hauptbeschäftigung  bildet  der  Ackerbau.
In  dem  der  Gemeinde  gehörenden  Busch  klärt
sich  ein  Mann  eine  Stelle,  umzäunt  und  bepflanzt
sie  und  erwirbt  damit  das  Besitzrecht  auf  das,
was  er  erbaut.  Nach  der  Ernte,  das  heißt  etwa
nach  einem  Jahre,  wird  das  Feld  aufgegeben
und  ein  neues  angelegt.  Das  alte  verwildert
rasch.  Zum  Fällen  der  Bäume  gebrauchen  die
Männer  jetzt  eiserne  Werkzeuge;  die  Weiber  säubern
den  Boden  mit  den  Händen  oder  mit  trockenen
Kokosschalen.  Die  Männer  lockern  dann  den
Boden  mit  Holzstöcken  und  legen  in  die  Löcher
die  Stecklinge  von  Yam,  Taro  oder  Süßkartoffeln.
Die  Biehzucht  beschränkt  sich  darauf,  daß  einige
Leute  Schweine  und  ganz  vereinzelte  auch  Hühner
halten.

Da  die  Töpferei  unbekannt  ist  und  Töpfe  auch
nicht  eingeführt  werden,  röstet  man  Erdfrüchte
und  Fleisch,  und  zwar  ohne  Salz  oder  Seewasser,
        <pb n="664" />
        WV  582  20

auf  glühenden  Steinen.  Gemüse  kocht  man  in
der  Weise  gar,  daß  man  Blätter  in  Holzschüsseln
legt,  Wasser  darüber  schüttet  und  dieses  durch
heiße  Steine  bis  zum  Brodeln  erhitzt.

Von  Eisenwerkzeugen  haben  Messer  und  Axt
Eingang  gefunden,  nur  vereinzelt  fanden  sich
noch  Artklingen  aus  Stein,  oder  Muschel=  und
Steinwerkzeuge  zum  Herstellen  der  Muschelarmringe.
  Die  Waffen,  Speer  und  Keule,  werden
durch  Tauschhandel  von  den  Bergstämmen  erworben.


Die  meisten  Weiber  und  Männer  tragen  schon
europäische  Lendentücher.  Früher  gingen  die
Männer  völlig  nackt,  und  die  Weiber  trugen  an
einer  Lendenschnur  vorn  und  hinten  einen  kleinen
Schurz  aus  wohlriechenden  und  gefärbten  Blättern.
Die  schönsten  Schmuckstücke  sind  massive  Muschelarmringe,
  die  bis  in  die  Berge  hinein  verbreitet
sind,  aber  wahrscheinlich  aus  Tanga  stammen.

Eine  ethnographische  Sammlung,  die  ein  vollständiges
  Bild  von  dem  stark  in  der  Auflösung

 

begriffenen  materiellen  Kulturbesitze  der  Landschaft
Muliama  liefert,  geht  mit  der  nächsten  Schiffsgelegenheit
  an  das  Königliche  Museum  für  Völkerkunde
  in  Berlin  ab.

Marinestabsarzt  Dr.  Stephan  beschäftigte  sich
vor  allem  mit  dem  Studium  der  Sprache,  über
die  noch  keine  Aufzeichnungen  vorliegen.  Der
Verkehr  mit  den  Eingeborenen  kann  zum  großen
Teil  schon  in  der  Landessprache  erfolgen,  und  es
gelang  bereits,  interessante  Beobachtungen  über
Familie,  Heiratsklassen,  Recht,  Geheimbünde,
Geisterglauben  und  über  das  Denken  und  Fühlen
der  Eingeborenen  zu  machen.  An  eine  Volkszählung
  wurden  soziologische  und  rassenbiologische
Untersuchungen  angeschlossen  und  darüber  ein  Bericht
  an  den  Gouverneur  erstattet.  Die  meteorologischen
  Beobachtungen  wurden  fortgesetzt,  und
vielfach  wurde  ärztliche  Hilfe  geleistet.

Von  Herrn  Walden,  der  im  Norden  von
Neu-Mecklenburg  arbeitet,  ist  noch  kein  Bericht
eingegangen.

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Deutsch-kolonlale  Baumwoll-Unternehmungen.“)

Dem  soeben  erschienenen  Frühjahrsbericht
des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
(Bericht  X)  über  die  deutsch-kolonialen  Baumwoll-Unternehmungen
  entnehmen  wir  folgende
Einzelheiten:

Die  Berichtsperiode  setzt  ein  mit  dem  Pflanzerund
  Spinner-Kongreß  in  Atlanta,  Ga.,  auf
welchem  das  weitaus  überwiegende  Pflanzerelement
der  Südstaaten  den  zahlreich  erschienenen  Industriellen
  aus  ihrem  eigenen  Lande  und  aus
Europa  auseinandersetzte,  daß  ihre  Staaten  sich
bewußt  wären,  ein  absolutes  Monopol  in  Rohbaumwolle
  zu  besitzen,  und  daß  fsie  entschlossen
seien,  auf  Grund  dieses  Monopols  die  konsumierende
  Welt  zu  zwingen,  einen  Preis  für
Baumwolle  zu  zahlen,  der  ihnen  und  nur  ihnen
passe!  Man  verlangte  zunächst  15  Cents  per
Pfund,  und  fügte  hinzu,  daß,  wenn  die  Industrie
ihnen  diesen  Preis  nicht  schlank  bewillige,  man
denselben  später  mit  Wucherzinsen  einzutreiben
wissen  würde.

Und  das  alles  wurde  seitens  eines  kurzsichtigen,
  rabiaten  Elements  den  Vertretern  einer
der  bedeutendsten  und  der  für  die  Menschen
nahezu  wichtigsten  Industrie,  der  Baumwollindustrie,
  geboten  zu  einer  Zeit,  in  welcher  auf

vt  Vol.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1907,  Seite  1100  ff.

 

der  einen  Seite  wieder  eine  große  Baumwollernte
in  den  Vereinigten  Staaten  auf  die  letztjährige
von  13½  Millionen  Ballen  zu  folgen  schien,  und
in  welcher  auf  der  anderen  Seite  Anzeichen  sich
fühlbar  machten,  daß  die  wirtschaftliche  Hochkonjunktur
  auf  der  ganzen  Erde  nicht  allein  ihr
Ende  erreicht  hatte,  sondern  sogar  ein  rapider
Rückgang  zu  erwarten  war.  Letztere  Anzeichen
verstärkten  sich  von  Woche  zu  Woche  und  führten
bereits  gegen  Ende  des  Monats  Oktober  zu  einer
schweren  Finanzkrisis  in  Amerika,  welche  sich  sturmartig
  über  die  ganze  Erde  verbreitete  und  an
Stelle  wirtschaftlichen  Gedeihens  eine  Depression
treten  ließ,  welche  alle  Verhältnisse  auf  das  ungünstigste
  beeinflußte  und  den  Baumwollmarkt
bis  gegen  Schluß  der  Berichtsperiode  ganz  und
gar  beherrschte.

Hand  in  Hand  mit  dem  wirtschaftlichen  Niedergange
  ging  nun  eine  Berschlechterung  der  Aussichten
  der  Baumwollernte  nicht  allein  in  Ameriko,
sondern  auch  in  den  übrigen  Produktionsländern,
Indien  und  Agypten;  während  man  im  Oktober
noch  mit  einem  Ertrage  von  über  13  Millionen
Ballen  amerikanischer  Baumwolle  rechnen  zu
dürfen  geglaubt  hatte,  gingen  diese  Erwartungen
immer  weiter  hinunter  bis  auf  etwa  11½
Millionen  Ballen,  welche  Ziffer  dem  wirklichen
Ertrage  nahe  kommen  dürfte.  Während  nun  dem
Weltkonsum  gegenüber,  welcher  im  verflossenen
Jahre  über  13  Millionen  Ballen  amerikanischer
        <pb n="665" />
        W  583  20

Baumwolle  betrug,  eine  solche  mangelhafte  Versorgung
  die  größten  Gefahren  zu  eröffnen  schien,
zeigte  sich  doch  bald,  daß  der  wirtschaftliche
Niedergang  im  Verhältnis  noch  viel  schärfer  war
als  der  Rückgang  in  der  Versorgung.  Zwar
machte  sich  diese  Erscheinung  zunächst  nur  für  die
Industrie  in  Amerika  fühlbar,  dort  aber  so
intensiv  (bis  Mitte  Mai  betrug  das  Defizit  ihrer
Entahmen  in  Rohbaumwolle  933  000  Ballen
gegen  das  vorhergegangene  Jahr),  daß  der
infolge  umfassender,  bis  zum  Jahresende  1908
reichender  Garnabschlüsse  der  außeramerikanischen
Industrie  auf  seiner  letztjährigen  Höhe  verbleibende
  Konsum  keinerlei  stetigenden  Einfluß
auszuüben  vermochte.

Bei  diesen  anormalen  Verhältnissen  sind  die
vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  zusammengestellten
  Tabellen  von  Baumwollenpreisen  von
besonderem  Interesse.  Danach  notierte  middling
amerikanisch  um  Mitte  Oktober  1907  61  Pfg.,
ging  bis  Mitte  November  allmählich  auf  56  Pfg.
herunter,  um  nach  mehrmaligen  geringen
Schwankungen  im  Dezember  und  Januar  in
langsamem  Fallen  bis  auf  48  Pfg.  zurückzugehen,
ein  Preisniveau,  auf  dem  wir  uns  Ende  April
befanden.  Seit  Anfang  Mai  haben  die  Preise
dann  wieder  angezogen  und  erreichten  am  15.  Mai
57  Pfg.  per  ½  kg.

Agyptisch  fully  good  kair,  das  Anfang  September
  1907  noch  95  Pfg.  per  ½  kg  notiert
hatte,  fiel  in  kurzen  Schwankungen  bis  Mitte
Jannar  auf  76  Pfg.,  ging  dann  vorübergehend
wieder  auf  80  Pfg.,  um  in  allmählichem,  anhaltendem
  Fallen  Ende  April  seinen  niedrigsten
Stand  von  54  Pfg.  zu  erreichen.  Die  fallende
Tendenz  ist  dann  zum  Stillstand  gekommen,  und
die  Preise  sind  bis  Mitte  Mai  wieder  auf  62  Pfg.
gestiegen.

In  der  dritten  Lesung  am  7.  Mai  wurde  der
Kolonialetat  und  damit  für  den  Baumwollbau
  in  Ostafrika  60  000  Mk.,  in  Togo
65  000  Mk.  gegen  die  Stimmen  der  Sozialdemokraten
  im  Reichstage  bewilligt.  Der  Stellung
der  sozialdemokratischen  Fraktion  gegenüber  verdient
  hervorgehoben  zu  werden,  daß  die  Arbeiterschaft
  in  England  längst  die  Wichtigkeit  der
lolonialen  Baumwollbaufrage  erkannt  hat  und
dieses  durch  regelmäßige  jährliche  Beiträge  der
verschiedenen  Arbeiter-  Organisationen  an  die
englische  Baumwollbaugesellschaft  beweist.

Die  im  Mai  1902  begründete  englische  Baumwollbaugesellschaft
  ist  nach  dem  Vorbilde  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  begründet.
Den  ersten  Anstoß  zum  Baumwollbau  der
Europäischen  Kolonialmächte  hat  das  deutsche

 

Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  durch  seine  im
Jahre  1900  entsendete  Baumwollexpedition  nach
Togo  gegeben.

Hinsichtlich  der  einzelnen  deutschen  Schutzgebiete
  wird  in  dem  Bericht  des  „Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees“  bemerkt:

In  den  nächsten  Jahren  werden  weite,  für
den  Baumwollbau  geeignete  Gebiete  Deutsch-Ostafrikas
  und  Togos  erschlossen  werden.  In  Togo
wird  eine  neue  Eisenbahn  Lome  —Atakpame
gebaut;  sie  wird  die  für  die  Baumwolleingeborenenkultur
  aussichtsvollen  Bezirke  Atakpame,  Kpedji
und  Sokodé-Bassari  wirtschaftlich  aufschließen  und
diese  Bezirke  dem  Weltverkehr  angliedern.  Das
Komitee  hat  den  Baumwollbau  in  dieser  Kolonie
von  Anfang  an  als  Eingeborenenkultur  eingeführt,
  und  der  Erfolg  beweist  die  Richtigkeit
dieses  Vorgehens.

Die  Ausfuhr  von  Baumwolle  aus  Togo  betrug
  in  Ballen  zu  250  kg:

1901  1902  1903  1904/05  1905/06  1906/07
—  80  128  519  857  1205

Zur  Ausbreitung  und  ertragreichen  Gestaltung
der  Eingeborenenkultur  ist  das  Komitee  fortgesetzt
bemüht,  eine  Verbesserung  der  in  Togo  heimischen
Baumwollspielarten  herbeizuführen  und  der  landwirtschaftlichen
  Technik  Eingang  zu  verschaffen.
In  der  Hauptsache  handelt  es  sich  darum,  die
althergebrachte  Hackkultur  durch  den  Pflug  zu
ersetzen.  Das  Komitee  ist  sich  der  Schwierigkeiten,
die  der  Lösung  dieser  Aufgabe  entgegenstehen,
wohl  bewußt.  Jahrzehnte  werden  vergehen,  bis
die  Pflugkultur  allgemein  eingeführt  ist;  die  Anfänge
  in  der  Baumwollschule  Nuatjä  und  auf  der
Plantage  Kpeme  sind  immerhin  vielversprechend,
und  neuerdings  hat  das  Kolonial-Wirtschaftliche
Komitee  den  Plan  gefaßt,  landwirtschaftliche
Maschinendepots  in  den  tropischen  Kolonien
einzurichten,  die  eine  Anregung  zur  Aufnahme
der  modernen  Technik  bei  der  Eingeborenenkultur
bilden  sollen.  Die  landwirtschaftlichen  Maschinendepots
  sollen  Pflüge  sowie  landwirtschaftliche
Maschinen  und  Geräte  aller  Art  enthalten  und
gegen  Zahlung  des  halben  Selbstkostenpreises  an
Gemeinden  oder  einzelne  Eingeborene  abgeben.
Das  landwirtschaftliche  Maschinendepot  für  Togo
wird  voraussichtlich  in  Lome  eingerichtet  werden.

r“

Das  Komitee  hat  auch  für  das  Jahr  1908
einen  Garantiepreis  von  30  Pfg.  per  Pfund
entkörnter  Baumwolle  loko  Kolonie  festgesetzt.  Die
Ernte  des  Jahres  1907  erzielte  einen  Durchschnittspreis
  von  59  Pfg.  per  ½  kg.

Togo-Baumwollsaat  erzielte  im  Jahre  1907
einen  Durchschnittspreis  von  100  Mk.  per  1000  kg.
        <pb n="666" />
        Der  Olgehalt  der  Togo-Baumwollsaat  ist  durch
das  Pharmazeutische  Institut  der  Univerfität
Berlin  mit  16,56  v.  H.  festgestellt.

Auf  der  Ackerbauschule  Nuatjä  wurden
durchschnittlich  95  Schüler,  10  Arbeiter  und
10  Aufseher  und  Handwerker  beschäftigt.  Das
bewirtschaftete  Areal  hat  einen  Flächeninhalt  von
etwa  150  ha.  Die  Nuatjä--Ernte  1907  wird  etwa
200  Ballen  zu  250  kg  betragen.  Die  Kultur
mittels  Ochsenpflug  ist  auf  der  Ackerbauschule
mehr  und  mehr  eingeführt  worden.  Nach  einem
Bericht  des  Leiters  der  Ackerbauschule,  John
W.  Robinson,  waren  im  März  16  Ochsen  für
die  Pflugarbeit  eingestellt.

Nach  wiederholten  Versuchen  ist  es  gelungen,
aus  der  Küstenbaumwolle  eine  Varietät  zu  erzeugen,
  die  eine  erheblich  größere  Ernte  gibt  als
die  früher  gezogenen  Sorten.  Die  Varietät  wird
nach  der  ersten  Ernte,  die  Robinson  auf  900  kg
unentkörnter  Baumwolle  pro  Hektar  veranschlagt,
zurückgeschnitten  und  trägt  im  nächsten  Jahre  eine
zweite  Ernte,  die  Robinson  auf  600  kg  pro  Hektar
schätzt.  Die  Gesamternte  pro  Hektar  bei  einmaliger
Aussaat  dürfte  daher  auf  etwa  2  Normalballen  entkörnter
  Baumwolle  kommen.  Die  Ackerbauschule
legt  nicht  nur  Gewicht  auf  die  Qualität,  sondern

 

584  2

schenkt  auch  Sorten  mit  reichen  Ernteerträgen
besondere  Beachtung.  Robinson  beabsichtigte,  in
der  diesjährigen  Bestellzeit  10  ha  mit  der  neuen
Art  der  Küstenbaumwolle  zu  bestellen  und  hofft,
daraus  hinreichend  Saat  zu  gewinnen,  um  im
nächsten  Jahre  den  Norden  Togos  mit  dieser
Saat  versorgen  zu  können.

Über  die  dem  Bezirk  Kete-Kratschi  überwiesenen
  ausgebildeten  Schüler  berichtet  Bezirksleiter
  Mischlich  folgendes:  „Im  Januar  sind  die
ersten  Schüler  von  der  Baumwollschule  Nuat#ä
in  Kete-Kratschi  eingetroffen.  Sie  haben  ihren
Lehrkursus  dort  beendet  und  find  nun  fleißig  an
der  Arbeit  bei  Bestellung  ihrer  Baumwollfelder:
Die  von  ihnen  mitgebrachten  Pflüge  sind  die
ersten  im  Bezirk.  Ich  hoffe  bestimmt,  daß  dadurch
  die  Baumwollkultur  im  Bezirk  wesentlich
gefördert  wird.  Die  Station  unterstützt  die  jungen
Leute  nach  jeder  Richtung.  Zur  Zeit  werden
Wohnungen  für  sie  und  ein  Stall  für  das  Zugvieh
  gebaut.“

Nachstehende  Zusammenstellung  enthält  die
Entkörnungsanlagen,  die  durch  das  Komitee

und  durch  Erwerbsgesellschaften  in  Togo  zur
Aufstellung  gelangten:

 

Errichtet  von

 

 

Ort  der  Anlage  Einrichtung  Antrieb  Jetziger  Besitzer
«  l
Kpeme  .40  Sãgengin  12  Ps  Lokomobile  Holonial=  Wirtschaft-  Estanzungsgesell
Hydraulische  Ballenpresse  liches  Komitee  schaft  Kpeme  in  Togo,
.  Js  erlin
Ho.  .  40  Sägengi  .  12  PS  Petrolmotor  Lolpnial-  Sirtschaft=  vnrh,  Togogesellmnß
  Ballenpresse  liches  Komitee  schaft,  Ber
60  Säg  8  S8  Petrolmotor  Togor  Saumwollgesellshaft  m.  b.  H.,
Hodratzsche  Ballenpresse  dietor  &amp;amp;  Frcese,  Bremen
Palime  40  Sägengin  888  Petrolmotor  k%%  E  Deutsche  Togogesell-Hydraulische
  Ballenpresse  liches  Komitee  schaft,  Berlin
.  40  Sägengin  6  PS  Petrolmotor  Tgo  Baumwollgesellschaft  m.  b.  H.,
D  ker  Ballenpresse  #  "  fie&amp;amp;  Freese,  Bremen
Sagada  40  Sägen  12  PS  Petrolmotor  urternsnt  Deutsche  Togogesell-Hyhdraulis
  c  Ballcnpkcsse  es  Komitee  chaft,  Berlin
Nuatjä  .40  Sägeng  8  PS  Hochdruck-  —2  Kaiserliches  Goub
  Ballenpresse  Lokomobile  liches  Komite  vernement  von  Togo
Atakpame  70  Sägengir  "%  16  PS  Dampf-  Kolonial=  rm  Deutsche  Togogeselldnnn
  Ballenpresse  maschine  liches  Komitee  schaft.  Berlin
.  10  Sãg  6  PS  Petrolmotor  1090.  aumwollgesellschaft  mm.  b.  H.,
Ondealkuishe-  Ballenpresse  ·  Vietor  &amp;amp;  Freese,  Bremen
Solobé  40  Sägengin  8  #8Hochdruck-  44  rielee  Deu  Togogesell-Spindel-Ballenpresse
  Lokomobile  liches  Komitee  schaft.  Berlin

Außerdem  wurden  seitens  des  Komitees  solgende  Maschinen  in  Lerichiedenen  Orten  der  Kolonie  aufgestellt:

  7  Handwalzengins,  6  Handsägengins,  7  Hand-Ballenpressen,  7

In  der  UÜbernahme  seiner  Unternehmungen
durch  direkte  Interessenten  erblickt  das  Kolonial-7

  Göpelwerk
Wirtschaftliche  Komitee  die  beste  Quittung  für  die
Reife  seiner  Pionierarbeiten.
        <pb n="667" />
        G  585  2.

In  Deutsch-Ostafrika  wird  in  wenigen
Jahren  die  Eisenbahn  Daressalam—Morogoro
bis  Tabora  ausgebaut  und  binnen  kurzem  die
Usambara-Eisenbahn  bis  an  den  Pangani
weitergeführt  sein.  Damit  werden  weite  für  den
Baumwollbau  geeignete  Gebiete  erschlossen;  insbesondere
  die  große  und  volkreiche  Landschaft
Uniamwesi  besitzt  für  die  Baumwollkultur  recht
günstige  Aussichten.  Dort  wird  in  erster  Linie
die  Baumwoll-Eingeborenenkultur  zu  fördern
  sein,  und  es  steht  zu  erwarten,  daß  das
arbeitsame  Volk  der  Waniamwesi  sich  dem  lohnenden
  Baumwollbau  zuwenden  wird,  sobald
durch  die  Taborabahn  die  Absatzmöglichkeit  für
das  Produkt  gewährleistet  ist.

Die  Baumwollausfuhr  aus  Deutsch-Ostafrika
betrug  bisher  in  Ballen  zu  250  kg:

1901  1902  1903  1904  1905  1906  1907

—  1½  372  754  755  755  1800

(Schätzung).

Über  die  für  den  Baumwollbau  so  wichtige
Bewässerungsfrage  liegt  als  neueste  Mitteilung
eine  Depesche  des  seitens  des  Reichs-Kolonialamts
nach  Deutsch-Ostafrika  zum  Studium  der  wasserwirtschaftlichen
  Verhältnisse  entsandten  Geh.  Oberbaurats
  Schmick  vor,  nach  welcher  die  Anlage
von  Bewässerungen  bei  Kilossa  und  bei  Sadani
ohne  besondere  Schwierigkeiten  und  vor  allem
ohne  erhebliche  Verteuerung  der  Baumwolle  zu
ermöglichen  sein  wird.

Zur  gründlichen  Klärung  der  wasserwirtschaftlichen
  Verhältnisse  plant  das  Komitee  eine  wasserwirtschaftliche
  Erforschung  von  Deutsch-Ostafrika.


Zur  Hebung  der  B  9  ,
dtedasKomiteenebendekBaumwoll-Plantagenkultur
  seit  Beginn  der  Einführung  des  Baumwollbaues
  in  den  Kolonien  als  besonders  wichtig  erkannt
  und  demgemäß  gefördert  hat,  dient  unter
anderem  die  Baumwollschule  Panganja.
Neuerdings  beabsichtigt  das  Komitee  die  Errichtung
eines  landwirtschaftlichen  Maschinendepots
zum  besonderen  Zwecke  der  Einführung  der  Pflugkultur
  in  der  Kolonie  an  Stelle  der  bisherigen  Hackkultur.
  Das  landwirtschaftliche  Maschinendepot
soll  dem  Kommissariat  des  Komitees  in  Daressalam
unterstellt  werden  und  hat  die  Aufgabe,  Pflüge
und  landwirtschaftliche  Geräte  an  die  Landwirtschaft
  treibende  Bevölkerung  zur  Hälfte  des  Selbstkostenpreises
  abzugeben.  «

tritt  c  ts-.


Die  Ernte  des  Jahres  1907  wird  auf  1800
Ballen  zu  250  kg  geschätzt,  was  gegenüber  1906
eine  Steigerung  von  140  v.  H.  bedeuten  würde.

Das  Komitee  hat  auch  für  das  Jahr  1908
einen  Garantiepreis  aufgestellt:  jedes  Quantum

 

Baumwolle  in  einer  der  Marke  „kull  good  kair“
gleichkommenden  oder  sie  übertreffenden  Qualität
zum  Preise  von  40  Pfg.  pro  Pfund  und  in  einer
der  Marke  „kully  good  fair“  nicht  gleichkommenden
Qualität  zum  Preise  von  30  Pfg.  pro  Pfund  abzunehmen.
  Das  Komitee  hat  sich  ferner  bereit
erklärt,  den  Verkauf  der  Baumwolle  in  Deutschland
  kostenfrei  zu  übernehmen.

Die  im  Jahre  1907  für  ostafrikanische  Baumwolle
  erzielten  Preise  ergaben  einen  Durchschnittspreis
  von  82  Pfg.  und  einen  Hoöchstpreis  von
106  Pfg.  pro  Pfund.

Bei  dem  weichenden  Baumwollmarkte  der
letzten  Monate  sind  natürlich  auch  die  Preise  für
ostafrikanische  Baumwolle  zurückgegangen  und  erreichten
  ein  Niveau  von  55  bis  60  Pfg.  pro  Pfund.

Die  Baumwollschulpflanzung  Panganja
hat  eine  Größe  von  etwa  86  ha,  wovon  35  ha
mit  Baumwolle  bepflanzt  wurden.  Der  Rest  von
etwa  51  ha  wurde  unter  Verwendung  von  Zugochsen
  urbar  gemacht.  Von  diesem  Neuland  wurden
  im  Dezember  15  ha  und  im  Januar  der  Rest
mit  Mais  bepflanzt.  Es  war  beabsichtigt,  allen
Mais  im  Dezember  zu  pflanzen,  jedoch  war  das
leider  unmöglich,  da  die  Regenzeit  zu  spät  eingesetzt
  hatte.  Im  März  und  April  sollte  zwischen
den  Mais  Baumwolle  (Joanowich),  Saat  vorjähriger
  Ernte,  gepflanzt  und  der  Mais  im  April
geerntet  werden.  Da  die  Felder  doch  rein  gehalten
  werden  müssen  und  die  Baumwolle  auf
Neuland  bekanntlich  auf  Kosten  der  Staude  stark
ins  Kraut  schießt,  ist  Mais  als  Zwischenkultur
sehr  zu  empfehlen,  außerdem  bringt  letztere  eine
schöne  Nebeneinnahme.  Von  den  in  diesem  Jahre
unter  Kultur  gewesenen  35  ha  Land,  bepflanzt
mit  Baumwolle  als  Versuch  in  diversen  Monaten,
auch  auf  verschiedenen  Feldern,  schwankten  die
Erträge  zwischen  300  und  1520  Pfund  Rohbaumwolle
  pro  Hektar.  Der  niedrigste  Ertrag
von  300  Pfund  pro  Hektar  wurde  auf  einem
Feld  erzielt,  wo  die  Baumwolle  am  5.  Mai  gepflanzt
  war,  also  keinen  Tropfen  Regen  mehr
bekam.  Als  Durchschnittsertrag  kann,  wenn  die
Baumwolle  im  März  gepflanzt  wird,  ein  Zeitpunkt,
  welcher  für  die  dortigen  Verhältnisse  als
günstigster  Pflanzmonat  erkannt  ist,  1000  bis
1200  Pfund  Rohbaumwolle  angenommen  werden.
Der  Gesamtertrag  war  31  000  Pfund;  etwa  500
Pfund  werden  sich  durch  Nachreifen  noch  sammeln.
Leider  verteuern  die  schlechten  Verbindungen  den
Transport  der  Produkte.  Hierin  wird  aber  nach
Eintreffen  des  Flußdampfers,  dessen  Anschaffung
von  der  Kommune  Mohorro  beschlossen  ist,  eine
erhebliche  Besserung  eintreten.

Der  Flußdampfer  soll  am  27.  August  d.  Is.
in  Hamburg  mit  dem  Frachtdampfer  „Khedive“
        <pb n="668" />
        W  586  20

zur  Verladung  gelangen  und  dürfte  seine  Fahrten
auf  dem  Rufidji  schon  im  November  aufnehmen.
Der  Dampfer  ist  25  m  über  alles  lang,  5  m  breit
und  wird  vermöge  seines  außerordentlich  geringen
Tiefganges  von  nur  32  em  durchaus  in  der  Lage
sein,  das  ganze  Jahr  hindurch,  also  auch  in  der
wasserärmeren  Zeit,  seinen  Zweck  zu  erfüllen.  Der
Dampfer  ist  für  Holzfeuerung  eingerichtet.  Um
den  Tiefgang  des  Dampfers  nicht  zu  erhöhen,
darf  derselbe  weder  Güter  noch  Passagiere  befördern.
  Erstere  werden  vielmehr,  wie  es  auch
auf  dem  Chinde-Fluß  und  Zambesfi  geschieht,  in
großen  Prähmen  untergebracht,  die  längsseit  des
Dampfers  festgemacht  und  geschleppt  werden;
letztere  sollen  in  Hausbooten  im  Schlepp  des
Dampfers  befördert  werden.  Zugleich  mit  dem
Flußdampfer  werden  in  Hamburg  auch  zwei
Prähme  von  je  15  tons  Inhalt  nach  Ostafrika
zur  Verladung  gelangen.  Die  Prähme  haben
folgende  Hauptabmessungen:  Länge  20  m,  Breite
4,5  m,  größter  Tiefsgang  0,28  m.  Die  Luken
sind  wasserdicht  zu  verschalken.  Der  Bau  weiterer
Prähme  und  der  Hausboote  soll,  wenn  erforderlich,
durch  die  Flottille  in  Daressalam  erfolgen.

Am  1.  Juli  v.  Is.  wurden  26  Schüler  aus
dem  Bezirk  Mohorro  eingestellt,  um  in  der  Kultur,
Boden=  und  Erntebereitung,  Gespannarbeiten  usw.
ausgebildet  zu  werden.  Außer  den  Schülern  beschäftigt
  die  Pflanzung  noch  etwa  100  Arbeiter
und  Kinder.  Bei  Arbeiten  mit  Pflug,  Egge,  Einspannen
  von  Zugtieren  zeigen  die  Schüler  sowohl
als  auch  andere  jüngere  Leute  großes  Interesse,
und  es  ist  beobachtet,  daß  es  zwar  verhältnismäßig
  lange  dauert,  den  Eingeborenen  etwas
beizubringen,  sedoch  was  sie  erst  einmal  gelernt
haben,  auch  nicht  vergessen.  Ein  deutscher  Ochsenknecht
  pflügt  in  derselben  Arbeitszeit  nach  den
Erfahrungen  des  Leiters  der  Schule  nicht  eine
Furche  mehr.  Das  Vieh  hält  sich  am  Rufidji
sehr  gut;  das  schnell  wachsende  Gras  hat  einen
derart  hohen  Nährwert,  daß  das  Gespannvieh
dort  ohne  Kraftfutter  auskommt  und  dabei  sehr
gut  aussieht.  Der  Dung  vom  Arbeitsvieh  wird
gesammelt,  zu  Kompost  verarbeitet  und  die  leichteren
  Stellen  in  den  Feldern  werden,  wo  erforderlich,
  mit  ½8  Düngung  gedüngt.  Vorausgesetzt,
daß  nicht  unvorhergesehene  Fälle  eintreten,  kann
im  kommenden  Jahre  mit  einer  Ernte  von  etwa
100  000  Pfund  Baumwolle  (roh)  und  1800  Zentner
  Mais  gerechnet  werden.  Wenn  es  gelingt,
noch  mehr  Gespannvieh  aufzutreiben,  ist  es  möglich,
  die  Unkosten  auf  die  Hälfte  herabzuschrauben.

Am  Rufidji  ist  der  Baumwollbau  als
Volkskultur  eingeführt.  Anfang  Januar
haben  die  Eingeborenen  ihre  Felder  gehackt,  um
Mais  und  dann  im  März  Baumwolle  zu  pflanzen.
Wiederholt  waren  die  Leute  auf  der  Baumwollschule
  und  erkundigten  sich  nach  Pflanzweite  usw.

 

Im  Bezirk  Mohorro  kamen  in  diesem  Jahre  275
Zentner  Saat  zur  Verteilung.  Einige  Leute  haben
sich  zusammengeschlossen  und  größere  Flächen  gehackt,
  um  dieselben  zu  bepflanzen  und  den  Erlös
zu  teilen.  Bei  der  letzten  Ernte  wurden  in
Mohorro  pro  Pfund  Rohbaumwolle  bis  zu
15  Heller  gezahlt,  und  die  Leute  haben  eingesehen,
daß  der  Baumwollbau  für  sie  eine  schöne  Nebeneinnahme
  ist.  Der  Leiter  der  Baumwollschule
schätzt  die  nächstjährige  Ernte  der  Eingeborenen
am  Rufidji  auf  etwa  300  000  Pfund.

Infolge  der  zunehmenden  Baumwollproduktion
haben  nicht  nur  die  dortigen  Inder,  sondern  auch
mehrere  europäische  Firmen  den  Aufkauf  von
Baumwolle  aufgenommen.  Es  muß  hervorgehoben
werden,  daß  das  Bezirksamt  zu  Mohorro  die
Baumwollbaubestrebungen  am  Rufdji  von  Anfang
an  tatkräftig  gefördert  hat.

Außer  in  der  Kolonie  gewonnener  Baumwollsaat
  sind  zu  Beginn  der  diesjährigen  Pflanzzeit
  255  Sack  Abassi-Saat,  724  Sack  Mitafis=Saat
  und  36  Sack  Joanowich-Saat  durch  das
Komitee  aus  Agypten  bezogen  worden.  Da  diese
Mengen  nicht  ausreichten,  mußten  weitere  250
Sack  Mitafis-Saat  in  Agypten  bestellt  werden.
Von  der  aus  Agypten  eingeführten  Saat  wurden
70  Sack  Abassi-Saat,  565  Sack  Mitafifj-Saat  und
22  Sack  Joanowich-Saat  den  einzelnen  Kommunen
und  der  Deutsch-Ostafrikanischen  Gesellschaft  zur
kostenlosen  VBerteilung  an  Eingeborene  zur  Verfügung
  gestellt.  Außerdem  erhielten  zahlreiche
weiße  Kleinsiedler  zu  kleineren  Kulturversuchen
insgesamt  31  Sack  Abassi-Saat,  32  Sack  Mitasif-Saat
  und  2  Sack  Joanowich-Saat.  Der  Rest
wurde  an  europäische  Pflanzungen  und  Anfiedler
zum  Selbstkostenpreise  abgegeben.

Die  mit  Caravonica-Saat  angestellten  Kulturversuche
  haben  leider  kein  Resultat  ergeben;  die
Saat  ist  zwar  gut  aufgegangen,  indessen  sind  die
Pflanzen  infolge  der  letztjährigen  ungünstigen
Niederschlagsverhältnisse  eingegangen.

*#

lber  eine  Bereisung  der  Bezirke  Morogoro
  und  Kilossa  berichtet  der  Beamte  des
Kolonial  =  Wirtschaftlichen  Komitees,  Landwirt
Migdalski,  folgendes:

„Eine  sehr  saubere  Pflanzung  bei  Morogoro
besitzt  der  Ansiedler  Meyer.  Die  unter  Kultur
gebrachte  Fläche  beträgt  etwa  80  ha  und  ist  bereits
  mit  Kautschuk  bepflanzt.  Als  Zwischenkultur
hat  Meyer  16  ha  Baumwolle  angebaut.

Beachtung  verdienen  fast  alle  Negerschamben.
Nur  gar  selten  bekam  man  eine  verunkrautete  oder
unsaubere  Anpflanzung  zu  sehen;  ich  war  erstaunt
über  die  peinliche  Sauberkeit  auf  den  Negerfeldern.
  Der  augenblickliche  Stand  der  Neger-
        <pb n="669" />
        GV  587  20

saaten,  Mais  und  Mtama,  läßt  auf  eine  gute  Ernte
schließen.  Die  Neger  aus  den  Uluguru-Bergen
schaffen  jetzt  schon  ihre  Produkte,  wie  Maiskolben
und  Bohnen  usw.,  in  größeren  Mengen  auf  den
Markt  nach  Morogoro.

Die  Böden  in  und  um  Morogoro  sind  durchweg
  humushaltige  Roterden,  für  Kautschuk  geeignet.
Für  Baumwollbau  passend  sind  meiner  Ansicht
nach  nur  die  Talböden.  Nach  meiner  Schätzung
wird  Morogoro  in  diesem  Jahre  etwa  50  ha
Baumwolle  anbauen.

Die  sauberste  Plantage  im  Kilossa-  Bezirk  ist
die  des  Konimerzienrats  Otto.  Nach  meiner
Schätzung  wird  die  Pflanzung  dieses  Jahr  50  ha
Baumwolle  haben.

Die  Plantagen  des  Ingenieurs  Frech  und
die  des  Herrn  Kultzer  arbeiten  solide,  und  ich
habe  die  lberzeugung,  daß  die  beiden  Pflanzungen
gute  Fortschritte  machen  werden.  Die  beiden
Pflanzungen  gedenken  dieses  Jahr  je  40  ha  Baumwolle
  anzubauen.

Der  Pflanzer  Schuhmann  wird  in  diesem
Jahre  etwa  20  ha  Baumwolle  als  Zwischenkultur
in  Kautschuk  anbauen.  Ich  habe  die  Überzeugung,
daß  Schuhmann  vorwärts  kommen  wird.

Im  ganzen  werden  dieses  Jahr  in  Kilossa
mindestens  300  ha  Baumwolle  unter  Kultur
kommen.

Von  den  Negerkulturen  kann  man  hier  dasselbe
  sagen  wie  in  Morogoro,  überall  eine  lobenswerte
  Sauberkeit.  Die  Größe  der  Negerfelder  in
Kilossa  selbst  schätze  ich  auf  170  bis  200  ha  mit
sehr  üppigen  Beständen.  Die  bereits  auf  allen
Pflanzungen  angebaute  Baumwolle  entwickelt  sich
sehr  kräftig  und  scheint  in  diesem  Jahre  einen
sehr  lohnenden  Ertrag  zu  geben.

Der  Boden  in  Kilossa  ist  erstklassig,  ganz  erheblich
  besser  wie  der  in  Morogoro.  Die  Vegetation
  ist  fabelhaft.  Bananen  von  6  m  Höhe
sind  keine  Seltenheit.  Zweijährige  Kapokbäume
haben  die  Höhe  von  Zm  erreicht.  Ich  war  erstaunt
  über  einige  Kapokbäume,  die  8  Jahre  alt
sein  sollen,  über  20  m  hoch  sind  und  einen  Stammdurchmesser
  von  über  60  em  besitzen.  Der  Fruchtansatz
  ist  ein  sehr  reicher.  Sieben=  und  achtjährige
Palmen  strotzen  von  Früchten.

Von  großem  Interesse  wäre  es,  einige  Aufmerksamkeit
  der  Makata-Steppe  zuzuwenden.
Ich  bin  überzeugt,  daß  der  Steppenboden  für
Baumwolle  gut  geeignet  ist.  Der  außerordentlich
üppige  Graswuchs,  ebenso  die  Uppigkeit  der  verschiedenen
  krautartigen  Gewächse  sprechen  dafür.
In  Betracht  ziehe  ich  nur  den  westlichen  Teil  der
Steppe,  zwischen  Makata  und  dem  Gomberenga-Bach.
  Der  Boden  ist  schwarzer  Ton  mit  einer
kleinen  Beimischung  von  rotem  Gneisboden;  in
seiner  Struktur  scheint  er  viel  lockerer  zu  sein  wie
5.  B.  der  Sadani-Tonboden.  Was  den  Nährstoff- 



gehalt  des  Bodens  anlangt,  so  bezweifle  ich  nicht,
daß  dieser  ein  reicher  ist.  Man  wolle  berücksichtigen,
  daß  durch  die  alljährlich  sich  wiederholenden
Brände  der  Boden  an  Pflanzenasche  sehr  bereichert
wird.  Ich  glaube  ziemlich  sicher,  daß  eine  Durchquerung
  der  Steppe  zu  günstigen  Resultaten  führen
würde,  zumal  die  Vermutung  sehr  nahe  liegt,  daß
die  Ebenen  an  den  Usagara-Ausläufern  sehr  gute
Böden  enthalten.  Bezüglich  einer  eventuellen
Bewässerung  habe  ich  die  besten  Hoffnungen,  da
der  reichlich  Wasser  führende  Makatafluß,  nach  dem
Augenmaß  beurteilt,  ziemlich  hoch  liegt.“

Snsammenstelung  der  Baumwollpflanzungen

 

 

 

 

 

Deutsch-Ostafrihas.
Belegtes
Besitzer  Bezirk  Areal
ha
Steinhagen,  Samangga  Kilwa  400
J.  Maier.  Banggwme  -  850
J.  Jeschke,  ianpemer  -  150
M.  Lampe,  Kisangi.  .  .  ..  -  100
H.  Meyer,  Alinh  .....  -  100
R.  Knorre,  Samanga  ...  -  40
H.  Kuhne,  Samangga  -  100
Baumwoll-  flanzungs-  I
ges.KIlIvaIn-.  -  4000
E.  Meyer,  Mlalll  Morogoro  10
Oltmann.  Mgera  -  6
Perzamanos,  Mzinga  -  12
Hennings,  Morogoro  -  10
Vnn,  Vitull  -  6
aas,  Mohissja.  ..  ...  -  6
Leimich  Stto,  Maoffa-  ...  Kilossa  4000—5000
Skutari.  Kimaruba  .....  -  2000
EIITIee  -  2  000
Kultzer  &amp;amp;  Frech,  Miombo.  -  2  000
Gebr.  Kangos,  Sadani  ..  Sadani  6000
J.  Booth.  Sadai  -  2000
R.  Spethmann,  Sadani.  -  200
E.  Altrock,  Sadai  -  170
Tresos,  Sadani  .  .  .  .  .  .  .  -  200
Leipziger  Baumwollspinnerei
  ..  .  .  .  .  .  ..  ·  -  83  000
Vorré,  Sadai  -  2000
Lucas,  Sadani  .  .  .  .  ...  -  1000
v.  Prince,  Kutio  Teanga  120)
E.  Kleindienst,  Sisima  -  30
A.  Karasek,.  Tolofolo  .  -  45
L.  Schreiner.  Tengeni.  -  30.
H.  Pfister,  Muai-  .·...T  -  60.
v.  Leckow.  Mutzee  -  2012
v.  Lanisch-  Mschai.  l  -  To«
«.J1n...·.......  ;  -  752
J.  I##emann.  Makujunil  "b  90  5
Ostafrikanische  Pflan-  S
wolnas  Alit.«Ges.  ..  ...  3002
W.  Jaeckel,  i  ..  Wilhclinstal  85
retmanns  Beibpflun
b...........  00)
K.  5n  Sumwollschule.
Pangan  .........  Mohorro  80
Hermann  Dchuber#.  Pan-Jgana
  10  000
        <pb n="670" />
        G  588  20

Susammenstelluung  der  BaumwolEnthörnungsanlagen.

 

 

 

 

 

1  l
Ort  der  Anlage  Einrichtung  Autrieb  Errichtet  durch  Jetziger  Besitzer
Tanga  .2  Walzengins  12  PS  Lokomobile  Kolonial-Wirtschaft=  Deutsch-Ost-Afrika-|
  1  Sägengin  i  liches  Komitee  nische  Gesellschaft
1  Lintergin  D.
1  Spindelpresse
Mombo  1  Walgengin  1  Wasserkraft  n#  Kaiserliche  Versuchs-  Kaiserliche  Versuchs-1
  anstalt  Mombo  anstalt  Mombo
Sadani  8  Talzenpius  12  PS  Lokomobile  otonial-Wirtschaft-  Leipgiger  Baumwoll-1
  Linter  1  lliches  Komitee  spinnerei
1  ——  Presse  i
Bagamojo  2  Valzengins  12  b##s  Lokomobile  Kolonial-Wirtschaft=  Deutsch-Ost-Afrika-1
  Sägengin  "  liches  Komitee  nische  Gesellschaft
1  hodraulische  Presse  I
Daressalam“)  2  Walzengins  12  PS  Petrolenm=  gKolonial.Virtschaft-.  Deutsch-Ost-Afrika-1
  Spindelpresse  motor  liches  Komitee  nische  Gesellschaft
Morogoro  1  Walzengin  Wasserkraft  Kommune  Morogoro  Kommune  Morogoro
1  Handpresse
Kilwa  2  Walzengins  12  PS  Lokomobile  Kolonial-Mirtschaft=  Deutsch-Ost-Afrika-1
  Sägengin  liches  Komitee  nische  Gesellschaft
1  hydraulische  Presse
Nera  18  Handwalzengins  —  Julius  Wiegand  Julius  Wiegand

1  Handballenpresse

Außerdem  sind  über  die  ganze  Kolonie  für  kleinere  Unternehmun  ngen  15  Handwalzengins,  20  Handh


sägengins,  10  Handballenpressen,  4  Göpelanlagen  seitend  des  Kolonial-Wirtst

In  Athen  hat  sich  aus  der  Nationalbank,
der  Banques  d'Athénes,  der  Orientbank  und
verschiedenen  Kapitalisten  ein  Baumwollbau-Syndikat
  gebildet,  das  eine  Kommission  in  die
Kolonie  entsandt  hat,  um  die  Boden=  und  Terrainverhältmisse
  bei  Sadani  für  eventuelle  Anlage
größerer  Baumwollpflanzungen  mit  künstlicher
Bewässerung  zu  studieren.  Die  Kommission  hat
ihre  Aufgaben  beendet  und  ist  zur  Berichterstattung
Ende  April  nach  Europa  zurückgekehrt.  Die  Experten
  haben  festgestellt,  daß  das  ganze  bei
Sadani  in  Frage  kommende  Land  für  Baumwollkulturen
  vorzüglich  geeignet  sei.

Unter  dem  Namen  „Baumwollplantagengesellschaft
  m.  b.  H.“  ist  eine  neue  Gesellschaft
in  der  Gründung  begriffen.  Das  Unternehmen,
an  dessen  Spitze  der  frühere  Hauptmann  in  der
ostafrikanischen  Schutztruppe  v.  d.  Marwitz  steht,
beabsichtigt,  am  Rufidji  in  der  Nähe  der  Schulpflanzung
  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
eine  Baumwollpflanzung  ins  Leben  zu  rufen.

Von  Interesse  ist  ein  Bericht  des  Hauptmanns
  H.  Fonck  über  eine  im  Auftrage  des
Gouvernements  unternommene  Erforschung  der

 

Eaftlichen  Komitees  geliefert  worden.

Ulanga-Ebene.  Nach  Hauptmann  Fonck  beträgt
  das  Gesamtareal  der  Ulanga-Ebene  rund
4500  akm:  bringt  man  hiervon  etwa  2000  qkm
für  Sümpfe,  unbrauchbares  Land  usw.  in  Abzug,
so  verbleiben  etwa  2500  qkm  Kulturland,  unter
denen  etwa  1250  qkm  als  Reisland  anzusehen
sind,  während  500  qakm  gutes  Baumwollland
  darstellen.
*  1

Von  allgemeinem  Interesse  ist,  daß  die  Baumwollproduktion
  der  deutschen  Kolonien  sich  von
82  Ballen  im  Jahre  1902  auf  rund  3000  Ballen
im  Jahre  1907,  also  um  das  Vierzigfche,
vermehrt  hat.  Dabei  ist  der  bisherige  gänzliche
Mangel  an  leistungsfähigen  und  billigen  Transportmitteln
  zu  berücksichtigen  und  außerdem,  daß
diese  Produktion  zum  allergrößten  Teile  von
Eingeborenen  und  europäischen  Kleinsiedlern
  stammt.  Die  Wirkungen  der  neuerdings
ins  Leben  gerufenen  Baumwoll-Plantagenbetriebe
  werden  erst  im  nächsten  Jahre  in  die  Erscheinung
  treten.

2  Diese  anlage  ist  inzwischen  nach  Mohorro  überführt  worden.
        <pb n="671" />
        Welteres  aus  dem  Krbeltsbereich  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees.

Unter  Beteiligung  von  Vertretern  industrieller
und  kaufmännischer  Körperschaften,  der  kolonialen
Missenschaften  und  des  Reichstags  haben  unter
dem  Vorsitz  von  Karl  Supf  am  27.  Mai  die
Frühjahrsverhandlungen  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  stattgefunden.  Dabei  wurden
über  die  Arbeiten  des  Komitees  u.  a.  die  nachstehenden
  Mitteilungen  gemacht:

Guttapercha=  und  Kautschuk-Expedition
in  Neu-Guinea.

Die  Expedition  ist  weiter  in  das  Innere  von
Kaiser  Wilhelmsland  vorgedrungen  und  hat  über
das  Kani-Gebirge  den  Mudjenefluß  erreicht.  Der
Kaiserliche  Gonverneur  von  Deutsch-Neu-Guinea
berichtete  am  4.  April  d.  Is.  über  den  derzeitigen
Stand  des  Unternehmens:

„Auf  dem  Rücken  des  Kani-Bergstockes  ist
die  zweite  Etappe  errichtet.  Ende  April  wird
der  Saumweg  von  der  Küste  bis  dorthin  für  die
inzwischen  aus  Australien  eingetroffenen  Pferde
passierbar  sein.  Der  Abstieg  bis  zum  Mudjene
ist  ausgelegt.  Im  ursprünglichen  Expeditionsgebiet,
  im  Tale  des  Minjem  und  seiner  Quellflüsse
  Jamu  und  Mudjene,  wird  mit  der  Erreichung
des  Kani  Gutta  nicht  mehr  oder  nur  vereinzelt
angetroffen.  Versandt  sind  bis  jetzt  3925  Pf.;
806  Pfd.  fand  ich  in  Bulu  auf  Lager.  Leytere
Menge  wurde  in  der  Gogol-Nuru-Ebene  einwärts
Erimahafen  gewonnen,  wo  zur  Zeit  mit  6  Kolonnen
  gearbeitet  wird.  Die  Eingeborenen  sind
zum  Bau  des  Saumweges  in  weitem  Maße
herangezogen  worden;  eine  Unterweisung  in  der
Guttagewinnung  hat  bis  jetzt  nicht  stattgefunden.
Das  Lager  in  Bulu  war  gut  verwaltet.  Der
Gesundheitszustand  ist  befriedigend.

Die  gegenwärtige  Lage  nötigt  zu  folgenden
Maßnahmen:

1.  Die  Guttagewinnung  ohne  die  persönliche
Aufsicht  von  Dr.  Schlechter  erscheint  zunächst
  unrentabel;  der  Betrieb  in  der  Gogol-Ebene
  ist  einzustellen.  Die  Ausbeute  dort
kann  den  Eingeborenen  überlassen  bleiben.

2.  Für  März  und  April  sind  alle  Kräfte  zum

Wegebau  heranzuziehen,  um  im  Laufe

der  Trockenzeit  den  wichtigsten  Teil  der

Aufgabe  lösen  zu  können,  nämlich  die  Feststellung

  des  Guttavorkommens  im  Ramutale

  und  Bismarckgebirge.

.  Zur  Erzielung  einer  bleibenden  Guttakenntnis
  bei  den  Eingeborenen  sollen  Unterweisungen
  im  Gogolgebiet  stattfinden  unter
Zuziehung  der  Missionen  und  der  organisierten
  Dorfschaften.

589

 

*

Mit  Abschluß  der  Feststellungen  im  Bismarckgebirge
  scheint  es  mir  geboten,  Dr.  Schlechter
noch  Gelegenheit  zu  geben  zu  Erkundungen  im
Flußgebiet  des  Uaria,  im  Hüongolf  und  den
Rawlinsonbergen,  ferner  im  Gebiete  der  Station
Eitape.  Damit  wäre  der  äußere  Abschluß  der
Expedition  in  etwa  Jahresfrist  erreicht.

Eine  Sicherung  der  Nachhaltigkeit  der  Guttagewinnung
  ist  damit  aber  nicht  verbürgt,  auch
wenn  die  unter  3.  angeordnete  Maßnahme  eine
aufmerksame  Erledigung  gefunden  hat.  Sollten
die  späteren  Notierungen  der  Gutta  günstig  lauten,
so  würde  ich  vorschlagen,  aus  Padang  in  steigendem
  Maße  erfahrene  malaiische  Sammler  kommen
zu  lassen  und  sie  über  das  beruhigte  Küstengebiet
zu  verteilen  zur  gemeinsamen  Arbeit  mit  den
Eingeborenen."“

Die  Sortierung  der  Guttaperchafendungen  hat
ergeben,  daß  die  Gutta  auf  Neu-Guinea  in  einer
besseren  und  einer  geringeren  Qualität  vorkommt.
Von  mehreren  großen  Kabelwerken  werden  zur
Zeit  fabrikatorische  Versuche  angestellt,  um  festzustellen,
  inwieweit  sich  die  Gutta  für  Seekabelzwecke
  eignet.

Errichtung  landwirtschaftlicher  Maschinendepots
  in  den  Kolonien.

Unter  Verzicht  auf  Erörterungen  über  die  „Eingeborenenfrage“
  fördert  das  Komitee  den  Wohlstand
  der  eingeborenen  Bevölkerung  an  Ort  und
Stelle  durch  Einrichtungen,  welche  die  Hebung
der  landwirtschaftlichen  Produktion  bezwecken;  auf
die  Gewinnung  und  Erzeugung  der  für  Handel
und  Industrie  des  Mutterlandes  wichtigen  Rohstoffe
  und  Produkte  legt  es  hierbei  besonderen
Wert.

Den  europäischen  Betrieben  als  Qualitätsund
  Quantitätserzeugern  und  den  Eingeborenenkulturen
  als  Massenerzeugern  läßt  das  Komitee
das  gleiche  Interesse  zuteil  werden.

Mit  der  natürlichen  Entwicklung  unserer  tropischen
  Kolonien  und  dem  durch  die  jüngst  bewilligten
  Eisenbahnen  erfolgenden  beschleunigten
Ausbau  der  Verkehrsverhältnisse  Schritt  haltend,
unternimmt  das  Komitee  nunmehr  die  allmähliche
  Einführung  der  modernen  Technik
in  der  tropischen  Landwirtschaft,  insbesondere  die
Einführung  des  Pflugs  an  Stelle  der  althergebrachten
Hackkultur.  Zu  diesem  Zweck  beabsichtigt  das
Komitee,  zunächst  in  Daressalam  (Deutsch-Ostafrika)
  und  Lome  (Togo)  landwirtschaftliche
Maschinen=  und  Gerätedepots  (s.  o.)  für  bedürftige
  Kleinbauern  und  Eingeborene  einzurichten
und  insbesondere  in  Ost=  und  Westafrika  die  Einführung
  von  Pflügen  zu  fördern,  die  der  Landwirtschaft
  treibenden  Bevölkerung  zur  Hälfte  des
Selbstkostenpreises  unter  Bewilligung  von  Zah-
        <pb n="672" />
        590  20

lungserleichterungen  zur  Verfügung  gestellt
werden  sollen.

Die  heutige  Hackkultur  der  Eingeborenen  vermag
  nur  etwa  den  fünften  Teil  dessen  zu  leisten,
was  bei  Verwendung  des  Pfluges  bewirtschaftet
werden  kann.  Professor  Warburg  hat  berechnet,
daß  der  Neger  in  Nordamerika  mit  dem  Pfluge
das  25  fache  an  Baumwolle  zu  produzieren  vermag
  als  der  Neger  in  unseren  afrikanischen
Kolonien,  der  bekanntlich,  wenn  er  einen  Hektar
unter  Kultur  hat,  hiervon  höchstens  ein  Fünftel
mit  Baumwolle  und  den  Rest  mit  Nahrungsmitteln
  bestellt.  Die  Anwendung  der  Pflugkultur
wird  aber  außer  der  Möglichkeit,  ein  erheblich
größeres  Areal  unter  Kultur  zu  nehmen  als  bei
der  Hackkultur,  eine  Steigerung  der  Erträge  auf
der  gleichen  Fläche  Landes  zur  Folge  haben,  da
das  Land  bedeutend  tiefer  bearbeitet  werden  kann,
als  es  bei  der  Hackkultur  möglich  ist.

Der  frühere  langjährige  Bezirksamtmann  von
Tanga,  Regierungsrat  Meyer,  ist  der  Ansicht,
daß  durch  die  Einführung  der  Pflugkultur  in  die
koloniale  Landwirtschaft  ein  Umschwung  der  Verhältnisse
  hervorgerufen  würde,  wie  er  in  Europa
durch  die  Erfindung  der  Dampfmaschine  hervorgerufen
  worden  ist.

Koloniale  Fachausstellungen.

Die  Erkenntnis,  daß  kolonialwirtschaftliche
Ausstellungen  das  heimische  Wirtschaftsleben  günstig
beeinflussen  und  namentlich  Wissenschaft,  Handel
und  Industrie  zur  Mitarbeit  an  der  Erschließung
und  Entwicklung  unserer  Kolonien  anspornen,
veranlaßte  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
schon  in  der  ersten  Zeit  seines  Bestehens,  Ausstellungen
  in  sein  Programm  aufzunehmen.

In  den  Jahren  1896  bis  1907  hat  das
Komitee  größere  kolonialwirtschaftliche  Ausstellung
veranstaltet  oder  sich  beteiligt:  in  Hamburg
(Ausstellung  der  deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft),
  Berlin  (Gartenbau-Ausstellung),  Kassel,
Eisenach,  London,  Daressalam,  Zanzibar
und  Palime  (landwirtschaftliche  Ausstellungen),
Berlin  (Baumwoll-Erntebereitungsmaschinen-Ausstellung)
  1908,  St.  Louis  (Weltausstellung).
Über  hundert  Wanderausstellungen  kolonialer
Produkte  wurden  abgehalten  bei  zahlreichen
Handelskammern,  Gewerbevereinen,  bei  Abteilungen
  der  deutschen  Kolonial-Gesellschaft,
handelsgeographischen  Vereinen,  Naturwissenschaftlichen
  und  Kriegervereinen  usw.  An  über
50  Schulen  wurden  Schulsammlungen  kolonialer
  Produkte  geliefert.  Einer  Anzahl  städtischer
Museen  wurden  koloniale  Sammlungen  üÜberwiesen.
  Schließlich  wurden  Sonderausstellungen
der  wissenschaftlich-wirtschaftlichen  Expe- 



ditionen  des  Komitees  in  verschiedenen  Städten
des  Reiches  abgehalten.

Die  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  im
kolonialen  Ausstellungswesen  gemachten  Erfahrungen
  lassen  sich,  wie  folgt,  zusammenfassen:

Wie  beim  Ausstellungswesen  im  allgemeinen,
so  sind  es  auch  beim  kolonialen  Ausstellungswesen
die  Fachausstellungen,  welche  wirklich  praktischen
Nutzen  schaffen.  Während  bei  allgemeinen  Kolonialausstellungen
  die  Lieferanten  nach  den
Kolonien  mit  den  uns  wohlbekannten  tausend
Gebrauchsgegenständen  den  breiten  Raum  einnehmen
  und  ohne  Negertänze  die  schaulustige
Menge  nur  flüchtig  interessieren,  üben  Fachausstellungen,
  die  einen  neuen  Industriezweig,  der
bisher  nur  in  den  älteren  Kolonialländern  heimisch
war,  vorführen  oder  bestimmte  koloniale  Rohstoffe
und  Produkte,  die  bisher  nur  vom  Auslande  bezogen
  werden  konnten,  in  ihrer  Verarbeitung
zeigen,  einen  starken  und  nachhaltigen  Eindruck
auf  Forscher  und  direkte  Interessenten  aus;  sie
drängen  Wissenschaft,  Handel  und  Industrie,  sich
immer  mehr  mit  der  Entwicklung  unserer  Schutzgebiete
  zu  befassen.  Solche  Ausstellungen  interessieren
  auch  unsere  intelligente  deutsche  Arbeiteraft.



Als  nächste  Fachausstellung  ist  die  Einführung
eines  weiteren  neuen  Maschinen-Industriezweiges,
von  Baumwoll-Olgewinnungs-Maschinen,
geplant,  die  außer  den  bisher  fast  ausschließlich
in  Amerika  gefertigten  Maschinen  den  weiteren
Fortschritt  der  Baumwollkultur  und  der  Verarbeitung
  von  deutsch-kolonialer  Baumwolle  zu
Halb=  und  Ganzfabrikaten  zur  Darstellung
bringen  soll.

Ferner  ist  eine  Ausstellung  deutsch-kolonialer
  Hölzer  in  ihrer  Verarbeitung  in  Aussicht
  genommen,  zu  welcher  mehrfache  Anregungen
aus  den  Kreisen  der  deutschen  Industrie  und  aus
den  Kolonien  vorliegen.  Über  die  schwierige
Lage  bestimmter  Holz  verarbeitender  Industriegruppen
  hinsichtlich  der  Beschaffung  ihrer  Rohhölzer
  und  ihrer  Abhängigkeit  vom  Auslande  sei
hier  nur  folgendes  bemerkt:

Die  deutsche  Bleistiftindustrie,  der  eine  führende
Rolle  auf  der  Welt  zukommt,  leidet  Mangel  an
billigen  Zedernhölzern.  Die  deutsche  Pfeifenindustrie
  ist  ebenfalls  um  die  Beschaffung  von
Bruyerenholz  verlegen.  Die  Parkett=  und  Holzpflasterungsindustrie,
  die  Kunsttischlerei,  Holzdrechslerei
  hängen  hinsichtlich  ihrer  Hölzer  wesentlich
  vom  Auslande  ab.

Unter  diesen  Umständen  scheint  es  an  der
Zeit,  die  Hölzer  der  großen  Waldgebiete  unserer
Kolonien  Deutsch-Ostafrika  und  Kamerun,
die  jetzt  durch  die  bewilligten  Eisenbahnen  ihrer
Erschließung  entgegengehen,  den  Interessenten  in
        <pb n="673" />
        G  591  20

Stämmen  und  Blöcken  und  namentlich  in  der
Verarbeitung  vorzuführen.  Bei  der  Sucht  nach
neuen  charakteristischen  Hölzern  für  Wohnungseinrichtungen
  ist  der  Ausstellung  auch  das  Interesse
des  breiten  Publikums  gesichert,  das  seinerseits
wieder  die  Innenarchitektur  und  Möbelfabrikation
beeinflußt,  deutsch-koloniale  Hölzer  zu  verarbeiten,
und  auf  diese  Weise  der  kolonialen,  also  auch
nationalen  Sache  nühtzt.

Außerdem  wird  das  Komitee  auf  Veranlassung
des  Kultusministeriums  die  Einrichtung  kolonialer
  Schulsammlungen  in  Verbindung  mit
dem  Reichs-Kolonialamt  betreiben.

Auf  Grund  von  Berichten  über  die  Nutzholzfrage
  in  Kamerun  und  Deutsch-Ostafrika  hat
das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  beschlossen,
einen  Holzsachverständigen  zunächst  in  die  jetzt
durch  Eisenbahnen  zu  erschließenden  Holzgebiete
Kameruns  zu  entsenden,  um  diese  auf  ihre  Verwendbarkeit
  für  bestimmte  Zweige  der  deutschen
Holzindustrie  zu  untersuchen.  Der  Erkundung  soll
ein  Studium  der  Holzverarbeitung  in  der  einschlägigen
  deutschen  Industrie  vorangehen.

Die  Olpalme  in  Deutsch-Ostafrika.

Auf  der  Frühjahrstagung  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  wurde  ein  Bericht  des  Leutnants
  Keil  von  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika
  über  die  Olpalmenbestände  im
Norden  und  Nordosten  des  Tanganikasees
zur  Kenntnis  gebracht.  Der  Bericht  war  dem
Komitee  durch  S.  H.  den  Herzog  Adolf  Friedrich
  zu  Mecklen  burg  in  dankenswerter  Weise
zur  Verfügung  gestellt  worden.  Auf  eine  Anregung
  aus  der  Versammlung  hat  das  Komitee
beschlossen,  die  Olpalmenkultur  in  Deutsch-Ostafrika
  durch  Verteilung  westafrikanischen  Saatgutes
  in  die  Wege  zu  leiten.

Vom  fünften  internationalen  Baumwoll-Rongreß

in  Daris
(Kongreß  der  Baumwoll-Spinner=  und  Weber-Vereinigungen)

berichten  die  Delegierten  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees,  daß  die  Vertreter  aller  Baumwoll-Industriestaaten
  der  Welt  mit  Ausnahme  Amerikas
eine  Resolution  gefaßt  haben,  welche  die  energische
  Fortsetzung  der  Erschließung  nichtamerikanischer
  Baumwollproduktionsgebiete
  empfiehlt  und  die  Regierungen  und
Interessenten  zur  tatkräftigen  Unterstützung,  insbesondere
  durch  den  Bau  von  Eisenbahnen,  auffordert.


 

Nach  dem  Vorbild  des  deutschen  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  ist  neuerdings  in  Holland
eine  Baumwollbau-Gesellschaft  gegründet
worden.

Ein  Vergleich  der  im  kolonialen  Baumwollbau
  bisher  erzielten  Erfolge  ergibt:

Frankreich  und  Deutschland  verfügten  annähernd
  über  die  gleichen  Mittel.  Frankreich  erzielte
im  Jahre  1907  600  Ballen  Baumwolle  à  250  kg,
Deutschland  3000  Ballen  —  trotz  des  fast  gänzlichen
  Mangels  an  Eisenbahnen  in  seinen  Kolonien.
England  erzielte  bei  einem  Aufwand  von  ganz
bedeutend  größeren  Mitteln  13  000  Ballen  in
seinen  afrikanischen  Kolonien,  von  denen  der
Hauptanteil  (10  000  Ballen)  aus  dem  reichbevölkerten,
  mit  Eisenbahnen  durchzogenen,  alten
Baumwolland  Lagos  stammt.

Die  Ergebnisse  der  deutschen.  Baumwollkulturversuche
  stehen  also  hinter  dem  Auslande  in
keiner  Weise  zurück.

Deutsche  Rolonial-Eisenbahn-Bau-  und  Betriebs-Gesellschaft.“)


Unsere  geschäftliche  Tätigkeit  hat  sich  im  Berichtsjahr
  folgendermaßen  gestaltet:

Usambarabahn.

In  unserem  letzten  Geschäftsbericht  haben  wir
die  Hoffnung  ausgesprochen,  daß  uns  aus  den
Erträgnissen  des  am  31.  März  1907  abgeschlossenen
Geschäftsjahres  bereits  ein  Teil  unseres  vorjährigen
Zuschusses  (25  467,36  Mk.)  zurückgezahlt  werden
würde.  Diese  Hoffnung  ist  durg  die  Tatsachen
übertroffen  worden.  Vom  April  1906  bis
zum  31.  März  1907  uat  der  Betriebs-Uberschuß
  ...  ..11375017Mk·
im  Vorjahre  53  382,64
die  Steigerung  des  we  es
betrug  also  .

Nach  Deckung  der  vertrag-60

  367,53  Mk.

lichen  Rücklagen  in  Höhe  von  78  850.—.
verblieb  ein  Reinerträgnis  von  34  900,17
Aus  dieser  Summe  wurde
uns  zunächst  der  vorührige  Zu#
schuß  von  .  25  467,36  =
zurückerstattet.
Der  dann  noch  verbleibende
Betrag  von  9  432,81

wurde  nach  Maßgabe  des  ahgeschloff  enen  Betriebsvertrages
  hälftig  zwischen  dem  Reichsfiskus
und  unserer  Gesellschaft  geteilt.

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  III.  Geschäftsjahr
907).
        <pb n="674" />
        E  592  20

Die  Betriebsergebnisse  des  laufenden  Jahres
betrugen  vom  1.  April  bis  31.  Januar  1908
rund  325  000,—  Mk.
die  Betriebsausgaben  rund  125  000.  —  --der

  Überschuß  rund  200  000,—  Mk.
das  bedeutet  gegenüber  dem
gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres
ein  Mehrerträgnis  von  rund  111  000,.

Am  1.  April  1908  tritt  ein  neuer  Pachtvertrag
  in  Kraft.

Die  bedeutende  Steigerung  des  Verkehrs  ist
besonders  zurückzuführen  auf  das  Wachstum  der
Plantagen,  auf  den  bedeutenden  Anbau  weiter
Flächen  mit  Kautschuk,  Sisal-Agaven  (Hanf),  auf
Bautransporte  für  die  Materialien  zur  Herstellung
von  öffentlichen  Wegen  und  endlich  auf  den
Transport  von  Maschinen,  die  zur  Exploitierung
des  Schume-Waldes  und  zur  Anlegung  einer
hierzu  erforderlichen  Drahtseilbahn  benötigt  werden.
Wenn  auch  diese  Bautransporte  nach  einer  gewissen
  Zeit  aufhören,  so  werden  an  deren  Stelle
sehr  bald  die  Bautransporte  treten,  die  wir  zur
Verlängerung  der  Stammstrecke  benötigen  und
späterhin  die  Tranusporte,  die  die  in  Betrieb  genommenen
  Anlagen  über  unsere  Bahn  leiten
werden.

Unsere  Gesellschaft  hat  im  Einvernehmen  mit
dem  Reichs-Kolonialamt  den  im  vorjährigen  Geschäftsbericht
  erwähnten  Bau  der  Verlängerung
der  Usambarabahn  über  Mombo  hinaus  zunächst
auf  eigene  Kosten  begonnen,  sich  hierbei  aber  auf
die  erste  Teilstrecke  (20  km),  die  bis  an  die
wertvollen  Holzbestände  des  Schume-Waldes
heranreicht,  beschränkt.

Mit  dem  Reichs-Kolonialamt  ist  eine  Vereinbarung
  getroffen,  nach  der  dem  Reichstage
bezüglich  der  Ausführung  der  Strecke  Mombo—
Mkumbara—  Pangani  (etwa  45  km)  eine  Vorlage
  zugehen  wird,  nach  deren  (inzwischen  erfolgten)
  Genehmigung  der  in  seinen  Grundzügen
bereits  feststehende  Bauvertrag  bezüglich  dieser
Strecke  mit  uns  abgeschlossen  werden  soll.

In  dem  oben  erwähnten  Vertrage,  betreffend
die  Verpachtung  der  Usambarabahn  von  Tanga
nach  Mombo,  sind  wir  die  Verpflichtung  eingegangen,
  die  Strecke  Mombo—Pangani  nach
ihrer  Vollendung  unter  angemessener  Erhöhung
des  Pachtzinses  in  die  Pacht  einzubeziehen.

Togobahn.

Der  am  27.  Jannar  1907  eröffnete  Betrieb
der  Eisenbahn  Lome—Palime  wird  bis  zum
31.  März  1908  noch  von  der  Firma  Lenz  &amp;amp;  Co.
G.  m.  b.  H.  geführt.  Von  diesem  Zeitpunkt  ab
wird  die  Betriebsführung  der  Binnenlandsbahn
und  der  Küstenbahn  von  Lome  nach  Anecho  und
der  Landungsbrücke  in  Lome  uns  übertragen.

 

Die  Einnahmen  vom  1.  Februar  1907  bis
31.  Januar  1908  betrugen  zusammen
675  421,80  Mk.
die  Ausgaben.  361  038,87

der  Überschuß  demnach  314  382,93  Mk.

Auf  Verlangen  des  Reichs-Kolonialamtes  ist
diesem  von  uns  für  eine  Ausdehnung  des  bestehenden
  Bahnunternehmens  von  Lome  nach
Atakpame  (rund  180  km)  ein  Kostenanschlag  eingereicht
  worden.  Auf  Wunsch  des  Gouvernements
haben  wir  auch  mit  der  Anfertigung  der  besonderen
  Vorarbeiten  für  diese  Strecke  begonnen,
damit  für  den  Fall  der  (inzwischen  erfolgten)
Genehmigung  des  Baues  durch  die  gesetzgebenden
Körperschaften  des  Reichs  schon  im  Sommer  mit
dem  Bau  selbst  begonnen  werden  kann.  Die
Baukosten  für  diese  Strecke  werden  etwa  10  0000000
Mark  betragen.

Durch  den  Bau  dieser  Bahn  wird  ein  weiterer
Teil  des  Schutzgebietes  Togo  erschlossen,  der  sich
durch  seinen  Reichtum  an  Olpalmen  schon  jetzt
auszeichnet  und  der  sich  nach  seiner  Bodenbeschaffenheit
  besonders  zur  Anlage  von  Baumwollplantagen
  eignet.

Die  Bahnstrecke  von  Lome  nach  Atakpame  ist
als  erste  Teilstrecke  einer  durch  den  Bezirk  Sokode
über  Bassari  und  späterhin  nach  Banjeli  zu
führenden  Bahn  anzusehen.  Bei  Banjeli  befinden
sich  reiche  Lager  von  abbauwürdigen  Eisenerzen.

Kamerun-Eisenbahn.

Der  im  vorigen  Geschäftsbericht  erwähnte
Vertrag,  betreffend  Übertragung  der  Bauausführung
  der  Kamerunbahn  von  Duala  nach  den
Manengubabergen  an  uns,  hat  am  18.  Mai  1907
die  Genehmigung  des  Herrn  Reichskanzlers  erhalten.
  Der  Bau  der  Bahn  ist  energisch  in  Angriff
  genommen;  das  Spezialprojekt  der  Linie  ist
durchweg  aufgestellt.

Die  Erdarbeiten  der  Strecke  von  Bonaberi
bis  Kilometer  25  sind  in  der  Hauptsache  fertiggestellt.
  Die  Brückenbauten  sind  in  Angriff  genommen.
  Der  Oberbau  ist  auf  den  ersten  10  km
bereits  vorgestreckt.  Die  Hochbauten  auf  dem
Bahnhof  Bonaberi  sind  ausgeführt.  Es  darf  erwartet
  werden,  daß  auf  der  ersten  Teilstrecke
Ausgang  des  Sommers  1908  der  Betrieb  eröffnet
  wird.

Nach  dem  bisherigen  Stande  der  Arbeiten
und  unserer  weiteren  Baudisposition  erwarten
wir  mit  Sicherheit,  daß  die  Bauausführung  in
der  vertraglich  übernommenen  Baufrist  beendet
sein  wird.

Es  mag  hervorgehoben  werden,  daß  wir  in
der  schwierigen  Frage  der  Arbeiterbeschaffung  die
        <pb n="675" />
        W  593  20

erbetene  wirksame  Unterstützung  des  Kaiserlichen
Gouvernements  finden.

Auf  Wunsch  des  Reichs-Kolonialamts  ist  eine
Untersuchung  für  die  Ausführung  einer  Eisenbahnlinie
  in  Südkamerun  von  uns  vorgenommen
worden.  Es  ist  in  Aussicht  genommen,  diese
Bahn  von  Duala  über  Edea  durch  das  Jaundegebiet
  zu  leiten  und  an  dem  oberen  Njongfluß
endigen  zu  lassen.  Die  Strecke  von  Duala  bis
zu  dem  Njongfluß  hat  eine  Ausdehnung  von
etwa  360  km.  Die  Kosten  der  Bauausführung
werden  sich  nach  den  Überschläglich  angestellten
Vorermittlungen  auf  etwa  36  000  000  Mk.  beziffern.


Genehmigt  der  Reichstag  in  diesem  Frühjahr
eine  erste  Rate  für  die  Ausführung  dieses  Bahnprojektes
  (inzwischen  geschehen)  und  wird  zwischen
dem  Reichs-Kolonialamt  und  uns  eine  Einigung
über  die  Art  der  Finanzierung  und  Bauausführung
  erzielt,  so  soll  mit  der  Aufstellung  des
Spezialprojektes  und  mit  der  Bauausführung
begonnen  werden.

Lüderitzbucht—  Kubub—Keetmanshoop.

Nachdem  die  erste  Strecke  der  südwestafrikanischen
  Bahn  von  Lüderitzbucht  nach  Aus  (140km),
wie  im  vorigen  Geschäftsbericht  erwähnt,  am
26.  Oktober  1906  im  Vorbau  fertiggestellt  war,
ist  der  definitive  Ausbau  dieser  Strecke  und  die
behördliche  Abnahme  durch  den  Reichs-Eisenbahnkommissar
  am  31.  August  1907  erfolgt.

Der  im  vorjährigen  Geschäftsbericht  erwähnte
Vertrag  wegen  Fortführung  der  Bahn  von  Kubub
bzw.  Aus  nach  Feldschuhhorn  ist  (145  km)  von
den  gesetzgebenden  Körperschaften  des  Reichs  am
12.  März  1907  genehmigt  worden.

Auch  der  Vertrag  wegen  des  Weiterbaues
von  Feldschuhhorn  nach  Keetmanshoop  (78,5  km)
ist  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  unserer
Gesellschaft  unter  dem  25./27.  Juli  1907  abgeschlossen
  und  reichsbehördlich  genehmigt  worden.
Nach  diesen  Verträgen  haben  wir  die  Ausführung
des  Gesamtbaues  von  Aus  nach  Keetmanshoop
für  eine  Höchstsumme  von  20  250  000  Mk.  übernommen.
  Die  Eröffnung  des  Betriebes  für
Militärtransporte  bis  Feldschuhhorn  ist  im  Oktober
  1907  erfolgt.  Die  Aufnahme  des  Verkehrs
auf  der  ganzen  Strecke  bis  Keetmanshoop  wird
nach  dem  Bericht  der  Bauleitung  im  August  1908
möglich  sein.

Die  gleichfalls  im  Bericht  des  Vorjahres  erwähnte
  Abrede  wegen  Übernahme  des  Betriebes
auf  der  Strecke  von  Lüderitzbucht  nach  Keetmanshoop
  ist  bisher  noch  nicht  in  Kraft  getreten.  Bis
auf  weiteres  bleibt  der  provisorische  Zustand  bestehen,
  bei  dem  die  Einnahmen  aus  dem  Be- 



triebe  zugunsten  und  die  Ausgaben  zu  Lasten
des  Baukontos  gehen.

Auf  Veranlassung  des  Reichs-Kolonialamts
haben  wir  Vorarbeiten  für  eine  Bahnverbindung
von  Keetmanshoop  mit  Warmbad  (240  km)  und
von  Seeheim,  einer  Station  zwischen  Feldschuhhorn
  und  Keetmanshoop,  mit  dem  südlich  gelegenen
  Kalksontein  (183  km)  angefertigt.  Wir
nehmen  an,  daß  von  diesen  Projekten  die  Strecke
Seeheim—Kalkfontein  zur  Ausführung  gelangen
wird  (inzwischen  genehmigt).

In  der  Bilanz  erscheinen  auf  der  Passivseite:
das  Grundkapital  mit  4  000  000  Mk.,  die  Rücklagen,

  und  zwar:  der  Betriebsreservefonds  mit
400  000  Mk.,  der  ordentliche  Reservefonds  mit
42  622  Mk.  und  der  außerordentliche  Reservefonds

  mit  82  473  Mk.,  zusammen  mit  525  095
Mark,  Schulden  mit  79  105  Mk.  und  Avale  mit
1  850  000  Mk.  Demgegenüber  stehen  auf  der
Aktivseite  Guthaben  und  Avale  in  gleicher  Höhe.
Die  Gewinn=  und  Verlust-Rechnung  ergibt  ein
Zinserträgnis  von  205  738  Mk.,  einen  Gewinnanteil
  von  der  Firma  Lenz  &amp;amp;  Co.  G.  m.  b.  H.,
aus  dem  Togogeschäft  von  250  750  Mk.,  ferner
als  Einnahme  die  Rückerstattung  des  Zuschusses
zum  gepachteten  Betrieb  der  Usambarabahn  mit
25  467  Mk.  und  den  überschuß  aus  dem  Betriebe
  der  Usambarabahn  mit  4716  Mk.  An
Ausgaben  sind  verbucht  31  976  Mk.  Unkosten
und  eine  an  die  AMtiengesellschaft  für  Verkehrswesen
  vertragsmäßig  zu  leistende  Zahlung  von
131  756  Mk.  Von  dem  Gewinn  von  322  939
Mark  entfallen  auf  den  ordentlichen  Reservefonds
40  000  Mk.,  auf  den  außerordentlichen  Reservefonds
  82  939  Mk.  und  auf  die  Anteilseigner
5  v.  H.  Dividende  =  200  000  Mk.

Glbeon-Schürf-  und  Hbandels-Gesellschaft.“)

Im  verflossenen  Geschäftsjahr,  und  zwar  Anfang
  April  1907,  haben  die  laut  §  6  der  Konzession
  vorgeschriebenen  „bergmännisch  einwandfreien
  Schürf=  und  Untersuchungs-Arbeiten“
begonnen;  sie  find  ununterbrochen  durchgeführt
worden  und  können  zur  Zeit  (April  1908)  für
das  Konzessionsgebiet  als  praktisch  beendet  betrachtet
  werden.

Es  ist  zu  gleicher  Zeit  auch  die  im  §&amp;amp;  4  der
Konzession  verlangte  Abgrenzung  des  Konzessionsgebietes
  erfolgt,  eine  Karte  desselben  ausgenommen
und  mit  Einzeichnung  sämtlicher  Arbeits=  und
Fundstellen  im  Maßstab  1:  100  000  konstruiert
worden.

"*/  Iv.  Jahresbericht  für  das  Jahr  1906/07.
        <pb n="676" />
        W  594  20

Es  sind  folgende  Blaugrundstellen  bearbeitet
worden:  .
1.  Gibeon,  1  Blaugrundstelle  (bereits  bekannt)
  von  Anfang  April  bis  Ende  Mai,
2  Monate.
2.  Freistatt,  2  Blaugrundstellen  (eine  bereits
bekannt)  von  Mitte  April  bis  Mitte  Juni,
2  Monate.
3.  Hanaus,  2  Blaugrundstellen  (bereits  bekannt)
  von  Ende  Mai  bis  Ende  Juli,
2  Monate.
4.  Fahlgras,  1  Blaugrundstelle  von  Ende
Juli  bis  Mitte  September,  1½  Monate.
.  Groendorn,  1  Blaugrundstelle  (bereits
bekannt)  von  Mitte  September  bis  Mitte
Dezember,  3  Monate.
6.  Amalia,  2  Blaugrundstellen  (eine  bereits
bekannt)  von  Mitte  Dezember  1907  bis
Mitte  Februar  1908,  2  Monate.

Zu  gleicher  Zeit  sind  auch  die  von  den  verschiedenen
  Blaugrundstellen  ausgehenden  Gänge
(lissures)  verfolgt  und  untersucht  worden,  wobei
in  Freistatt  und  Amalia  je  eine  neue  Pfeife  entdeckt
  worden  war.

Zur  Zeit  werden  noch  bearbeitet:  die  Blaugrundstelle
  Rietkül  und  die  zweite  Blaugrundstelle
  von  Hanaus,  wo  die  Arbeiten  Mitte
August  aus  wichtigen  Gründen  hatten  unterbrochen
  werden  müssen.  Es  bleiben  dann  noch
einige  verdächtige  Stellen,  1.  bei  Girikas,  2.  südlich
  Seßkameelboom,  3.  bei  Tsubgaris  und
4.  nördlich  Groendorn  zu  untersuchen  übrig,
wo  sich  einige  verdächtige  Anzeichen  bemerkbar
gemacht  haben,  wo  aber  die  Arbeiten  nur  ganz
kurze  Zeit  in  Anspruch  nehmen  dürften.  Es  ist
zu  erwarten,  daß  bis  Ende  Mai  die  sämtlichen
Arbeiten  im  Gibeongebiet  beendigt  sein  werden.

Über  die  Schürfarbeiten  im  einzelnen  ist  noch
folgendes  zu  berichten:

In  Gibeon  sind  28  Versuchsschächte  von
etwa  3  m  Tiefe  abgeteufst  und  57,4  chm  Gelbgrund
  verwaschen  worden.  In  größere  Tiefe  hat
wegen  des  auftretenden  Grundwassers  nicht  gegangen
  werden  können.  Durch  Bohrung  ist  der
Blaugrund  unter  dem  Gelbgrund  bei  9,5  m  festgestellt
  worden.

In  Freistatt  sind  an  der  größeren  Blaugrundstelle
  15  Schächte  von  etwa  2½  m  Tiefe
abgeteuft  worden  und  an  der  kleineren  Blaugrundstelle
  3  Schächte  von  etwa  3½  m  Tiefe.
Im  ganzen  sind  58,5  ebm  Gelbgrund  verwaschen
worden.

In  Hanaus  I  wurden  im  ganzen  25  Schächte
abgeteuft  mit  einer  Tiese  von  3  m.  Darunter
ein  Schacht  mit  15  m  Teufe.  Im  ganzen  wurden
63  chm  Gelbgrund  verwaschen.

*

 

In  Hanaus  II  waren  bis  Mitte  August
5  Schächte  abgeteuft  zu  je  3  m  Tiefe;  die  Wascharbeiten
  sind  aber  erst  jetzt  vorgenommen  worden.

In  Fahlgras  sind  8  Schächte  abgeteuft
worden  mit  einer  durchschnittlichen  Tiefe  von  6m.
Der  Hauptschacht  in  der  Mitte  erreichte  eine  Tiefe
von  9½  m,  ohne  auf  den  eigentlichen  Blangrund
zu  stoßen.  Verwaschen  wurden  im  ganzen  45  chm
Gelbgrund.

In  Groendorn  wurden  im  ganzen  7  Schächte
abgeteuft  mit  einer  durchschnittlichen  Tiefe  von  5
bis  5½  m,  der  Hauptschacht  in  der  Mitte  wurde
bis  auf  22,9  m  bis  in  den  eigentlichen  Blaugrund
  niedergebracht.  Es  wurden  im  ganzen
50  chm  Gelb=  und  Blaugrund  verwaschen.

Von  Amalia  und  den  übrigen  Arbeitsstellen
fehlen  noch  die  einzelnen  Berichte.  Es  sind
ferner  in  Gibeon  und  dem  umliegenden  Gelände
16  Bohrungen  bis  zur  durchschnittlichen  Tiefe
von  4  m  und  eine  Bohrung  bis  zur  Tiefe  von
9,65  m  sowie  in  Groendorn  eine  Bohrung  bis
zu  13  m  Tiefe  ausgeführt  worden.  Außerdem
sind  bei  Verfolgung  der  Gänge  (kissures)  zahlreiche
  Schürfgräben  angelegt.

Die  Schächte  waren  je  nach  den  Verhältnissen
über  die  ganze  Blaugrundstelle  verteilt.  Die
Wascharbeiten  wurden  mit  der  äußersten  Sorgfalt
und  in  sachgemäßester  Weise  unter  ständiger  Kontrolle
  von  zwei  zuverlässigen  Weißen  ausgeführt.
Das  Resultat  war  bisher  an  sämtlichen  Blaugrundstellen
  negativ,  d.  h.  nicht  ein  Splitter
eines  Diamanten  ist  gefunden  worden.

An  den  Blaugrundstellen  Gibeon,  Freistatt,
Hanaus  I  und  Amalia  1  fanden  sich  alte  Arbeiten
vor,  und  zwar  an  jeder  Stelle  ein  einzelner  tiefer
Schacht.  Aus  dem  geförderten  Material,  das  bei
dem  Schacht  lag,  konnte  man  schließen,  daß  es
nur  trocken  mit  einer  sogenannten  Babymaschine
verarbeitet  worden  war.  Da  über  die  Natur
dieser  Arbeiten  und  ihr  Ergebnis  nichts  bekannt
und  auch  nichts  zu  erfahren  war,  mußten  sämtliche
  Stellen,  dem  Verlangen  der  Regierung  entsprechend,
  regelrecht  untersucht  werden.

Daß  die  Arbeiten  den  höchsten  Grad  der  Zuverlässigkeit
  erreichten,  geht  aus  folgender  Tatsache
hervor:  Jeder  Weiße  war  imstande,  16  rohe
Bohrdiamanten,  die  das  kaiserliche  Bezirksamt
zu  Ubungszwecken  freundlichst  zur  Verfügung  gestellt
  hatte,  bis  zum  kleinsten  Splitter  von  1/16  Karat
Größe,  die  im  Gelbgrund  versteckt  worden  waren,
durch  die  Waschmaschine  hindurch  sachgemäß  herauszuwaschen,
  zu  sieben  und  zu  sortieren.

Eine  der  Hauptaufgaben  bei  den  Untersuchungsarbeiten
  war  die  Verfolgung  der  Gänge
(kissures).  Solche  Gänge  find  vorwiegend  in
nördlicher  und  südlicher  Richtung  auslaufend  an
fast  allen  Blaugrundstellen  festgestellt  und  soweit
        <pb n="677" />
        G  595  20

als  nur  möglich  verfolgt  worden.  Wie  gesagt,
sind  bei  ihrer  Verfolgung  zwei  neue  Blaugrundstellen
  entdeckt  worden.  Die  Gänge  wie  auch  die
Lage  der  Blaugrundstellen  zueinander  und  zu
dem  Schichtenaufbau  des  ganzen  Gebiets  deuten
darauf  hin,  daß  sie  in  der  Hauptsache  den  großen
Bruch=  und  Störungslinien  folgen,  die  in  nordsüdlicher
  Erstreckung  das  Konzessionsgebiet  durchziehen.
  Auf  einer  dieser  Bruchlinien,  nämlich
dem  Tal  des  Fischflusses,  liegen  Freistatt,  Gibeon,
Hanaus  und  Fahlgras.  Auf  einer  anderen  Bruchlinie,
  parallel  zur  ersteren,  nämlich  im  Tale  des
Leverflusses,  liegt  Rietkül  und  die  verdächtige
Stelle  südlich  von  Seßkameelboom;  auf  einer
dritten  Bruchlinie,  die  weiter  östlich  liegt  und  den
sogenannten  Kalkrand  hervorgerufen  hat,  liegt
malia.

Die  Untersuchungsarbeiten  haben  ergeben,  daß
es  sich  bei  den  bisher  bekannten  und  von  uns
neu  entdeckten  Blaugrundvorkommen  nur  um  sogenannte
  Gangpfeifen  (kissure  pipes),  aber
nicht  um  wirkliche  vulkanische  Pfeifen  (real
volcanic  pipes)  gehandelt  hat.  Erfahrungsgemäß
sind  aber  nur  letztere  Diamantträger,  während
die  ersteren  wenig  oder  gar  keine  Diamanten  enthalten.
  Es  ist  aber  anzunehmen,  daß  bei  dem
an  sich  doch  merkwürdigen  Auftreten  des  echten
Gelb=  und  Blaugrundes  in  dem  ganzen  Gibeonund
  auch  in  dem  südlich  angrenzenden  Bersaba-Gebiet,
  das  bisher  noch  nicht  zu  unserem  Konzessionsgebiete
  gehörte,  eine  oder  mehrere  wirklich
vulkanische  Pfeisen  verborgen  unter  der  Oberfläche
vorhanden  sein  müssen.

Diese  Erwägung  hat  dazu  geführt,  das  Reichs-Kolonialamt
  um  eine  Konzessionserweiterung
in  südlicher  Richtung  zu  bitten;  die  Verhandlungen
  mit  ihm  und  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
  in  Windhuk  haben  zu  der  in  Anlage  beigefügten
  Konzessionserweiterung  geführt.  Es
handelt  sich  hierbei  zugleich  auch  um  die  schwerwiegende
  Frage,  ob  die  Schürf=  und  Untersuchungsarbeiten
  in  Deutsch-Südwestafrita  weiterzuführen
  oder  endgültig  einzustellen  sind.

Von  dem  dem  Aufsichtsrat  durch  Beschluß  der
letzten  Gesellschafter-Versammlung  erteilten  Rechte,
weitere  30  v.  H.  des  Kapitals  je  nach  Bedarf  einziehen
  zu  dürfen,  hat  der  Aussichtsrat  bis  zu
25  v.  H.  Gebrauch  gemacht.  Er  hat  also  noch
das  Recht,  weitere  5  v.  H.  einzuziehen.  Es  stehen
außerdem  noch  20  v.  H.  des  Kapitals,  im  ganzen
also  noch  25  v.  H.  des  Barkapitals  mit  217  900
Mark  für  die  weiteren  Schürf=  und  Untersuchungsarbeiten
  zur  Verfügung.

r□  r—

In  der  Vermögensbilanz  stehen  gegenüber

einem  Kapital  von  1022000  Mk.  u.  a.  zu  Buche:

 

das  Beteiligungskonto  mit  305  060  Mk.,  das
Bankguthaben  mit  79  160  Mk.,  das  Immobilienkonto
  mit  31  000  Mk.,  das  Konzessionskonto  mit
605  610  Mk.,  letzteres  nach  Zuführung  des
Saldos  des  Gewinn=  und  Verlustkontos  in  Höhe
von  225  217  Mk.  Die  im  Schutzgebiet  und  hier
entstandenen  wesentlichsten  Ausgaben  für  Untersuchungen
  und  Schürfarbeiten,  für  Anschaffungen,
Teilgehälter,  Seefrachten  usw.,  welche  beim  Expeditionskonto
  verbucht  sind,  betragen  in  runden
Summen:

Gehälter  für  Europäer  67  000  Mk.,  Löhne,
Verpflegung  und  sonstige  Ausgaben  für  Eingeborene
  35  000  Mk.,  Frachten  22  000  Mk.,
laufende  Unkosten  im  Schutzgebiet  30  000  Mk.,
totes  Inventar  34  000  Mk.,  lebendes  Inventar
38  000  Mk.,  Studienreise  in  Südafrika  4000  Mk.

(Anlage.)
Ausdehnung  der  Konzession  der  Gibeon-Schürf=
  und  Handels-Gesellschaft  m.  b.  H.
auf  das  Gebiet  der  Bersaba-Hottentotten.

5  1.  Die  Gibeon-Schürf=  und  Handels-Gesellschaft
  m.  b.  H.  erhält,  vorbehaltlich  der  Genehmigung
  des  Reichs-Kolonialamts  und  unter  Wahrung
besserer  Rechte  Dritter,  die  ausschließliche  Befugnis,
  im  Gebiete  der  Bersaba-Hottentotten  auf
Edelsteine  zu  schürfen  und  das  Recht  zur  Gewinnung
  zu  erwerben.

§2.  Die  Grenzen  des  Bersaba-Gebietes  haben
den  in  den  nachstehend  aufgeführten  Grenzprotokollen
  festgelegten  Verlauf:  Nordgrenze  gemäß
Vertrag  vom  12.  November  1897,  abgeschlossen
zwischen  den  Witbois  und  den  Bersaba-Hottentotten;
  Westsüdwestgrenze  gemäß  Vertrag  vom
15.  März  1900,  abgeschlossen  zwischen  den  Bethanier=
  und  Bersaba-Hottentotten;  Ostsüdostgrenze
gemäß  Vertrag  vom  15.  März  1900,  abgeschlossen
zwischen  den  Bondelzwarts=  und  Bersaba-Hottentotten.


Die  Grenzprotokolle  bilden  einen  wesentlichen
Bestandteil  dieses  Vertrages.  Von  einer  generellen
Vermarkung  der  Grenzen  wird  abgesehen.  Läßt
sich  bei  Schürfanzeigen  Dritter  nicht  mit  Sicherheit
  feststellen,  ob  die  begehrten  Edelmineralfelder
innerhalb  oder  außerhalb  des  Bersaba-Gebietes
liegen,  so  kann  das  Kaiserliche  Gouvernement
entweder  die  Tatfrage  durch  Vermessung  auf  Kosten
der  Gibeon-Schürf=  und  Handels-Gesellschaft  klären
lassen  oder  letzterer  aufgeben,  die  Vermessung  selbst
vorzunehmen.  Die  Entscheidung  steht  mit  Ausschluß
  des  Rechtsweges  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
  zu.

§  3.  Die  Ausübung  des  Schürf=  und  Bergbaurechtes
  auf  Edelsteine  ist,  sofern  nicht  nach-
        <pb n="678" />
        G  596  20

stehend  etwas  anderes  bestimmt  ist,  den  Vorschriften

der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  8.  August

1905  unterworfen.

§  4.  Die  ausschließliche  Befugnis,  im  Bersaba-Gebiete

  auf  Edelsteine  zu  schürfen  und  das  Recht

zur  Gewinnung  zu  erwerben,  wird  auf  zwei

Jahre  vom  Beginn  der  Arbeiten,  spätestens  aber

vom  1.  Juni  1908  an  gerechnet,  erteilt.  Die  Regierung

  verpflichtet  sich,  während  dieses  Zeitraumes
  keinen  Dritten  zum  Schürfen  und  Bergbau
auf  Edelsteine  im  Konzessionsgebiete  zuzulassen.

Werden  die  Schürf=  und  Untersuchungsarbeiten

nicht  bis  zum  1.  Juni  1908  begonnen,  so  kann

die  Konzession  für  verfallen  erklärt  werden,  ohne
daß  hierauf  ein  Entschädigungsanspruch  gegen  den

Fiskus  gegründet  werden  kann.

5  5.  Die  Gültigkeit  dieser  Konzession  wird

davon  abhängig  gemacht:

1.  Daß  vorher  die  Gibeon-Schürf=  und  Handels-Gesellschaft
  zur  Untersuchung  des  Bersaba-Gebietes
  ein  Kapital  von  200  000  Mk.
nachweist  und  bereitstellt,  das  ausschließlich
zu  vorbenanntem  Zwecke  Verwendung
finden  darf;

.  daß  sie  das  Schürfen  auf  andere  Mineralien
als  Edelsteine  (ogl.  §  1  Ab  der  sogenannten
  Gibeon-Konzession)  im  Gibeon-Konzessionsgebiete
  vom  Tage  des  Inkrafttretens
  der  Bersaba-Konzession  freigibt.

§  6.  Die  Leitung  der  bergmännischen  Arbeiten

im  Schutzgebiet  darf  nur  Personen  übertragen

werden,  deren  Befähigung  von  der  Kaiserlichen

Bergbehörde  anerkannt  ist.

7.  Neben  der  im  §  58  der  Kaiserlichen
Bergverordnung  vorgeschriebenen  Anzeige  sind  der
Kaiserlichen  Bergbehörde  fortlaufend  Betriebsberichte
  vorzulegen,  deren  Form  und  Inhalt  von
letzterer  bestimmt  werden.

§  8.  Die  Erwerbung  des  Bergwerkseigentumes
  seitens  der  Gibeon-Schürf=  und  Handels-Gesellschaft

  erfolgt  gemäß  Abschnitt  III  der  Kaiserlichen

  Bergverordnung  mit  der  Maßgabe,  daß

der  Fundesnachweis  vorher  erbracht  wird.

§5  9.  Die  Konzessionare  können,  wenn  festgestellt
  ist,  daß  eine  Ablagerung  sich  für  die  Eröffnung
  einer  regelmäßigen  Edelsteingewinnung
eignet,  vom  Reichs-Kolonialamt  angehalten  werden,
innerhalb  zweier  Jahre,  von  der  Verleihung  des

Bergwerkseigentums  ab  gerechnet,  zur  Ausbeutung

eine  Deutsche  Kolonial-Gesellschaft  nach  Maßgabe

des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichsgesetzblatt  1900,

Seite  813)  zu  bilden  und  auf  sie  die  ihnen  durch

die  Konzession  zugewiesenen  Rechte  und  Pflichten

entsprechend  zu  übertragen.  Die  Satzungen  dieser

Gesellschaft  und  alle  Satzungsänderungen  unterliegen

  der  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamts.

Dem  letzteren  steht  das  Recht  zu,  bis  zum  Höchstbetrage

  von  5  Millionen  Mark  die  Mindesthöhe

2

 

des  Grundkapitals  der  im  Sinne  des  vorstehenden
Absatzes  gebildeten  Gesellschaft  zu  bestimmen.

§5  10.  Die  gemäß  §  64  der  Kaisexlichen  Bergverordnung
  zu  entrichtende  Förderabgabe  wird
nicht  erhoben;  dafür  sind  von  dem  jährlichen
Reingewinn,  welcher  durch  den  Geschäftsbetrieb
der  auf  Grund  dieser  Konzession  begründeten
Bergwerksunternehmungen  erzielt  wird,  zunächst
5  v.  H.  einem  zu  bildenden  Reservefonds  so  lange
zu  überweisen,  bis  dieser  die  Höhe  von  25  v.  H.
des  Grundkapitals  hat.

Nach  Abführung  dieser  5  v.  H.  an  den  Reservefonds
  erhalten  die  Anteilseigner  10  v.  H.  Dividende
auf  das  eingezahlte  Grundkapital.  Von  dem  hiernach
  verbleibenden  UÜberschuß  des  Reingewinnes
sind  3/5  an  den  Landesfiskus  des  südwestafrikanischen
  Schutzgebietes  abzuführen.  Die  verbleibenden
  2/  des  Reingewinnes  fließen  der  Gesellschaft
  zu,  welche  über  die  Verwendung  nach
Maßgabe  der  Satzungen  zu  beschließen  hat.

Im  Falle  der  Liquidation  der  eingangs  dieses

 

wird  aus  dem  Gesellschaftsvermögen  zuerst  das
Grundkapital  in  bar  zurückgezahlt,  von  einem
etwa  verbleibenden  Rest  sind  /5  an  den  Fiskus
des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes  abzuführen,
die  übrigen  2/  fließen  der  Gesellschaft  zu.

§5  11.  Kommen  die  Konzessionare  den  ihnen
durch  §§  9  und  10  auferlegten  Verpflichtungen
nicht  oder  nicht  rechtzeitig  nach,  so  kann  das
Reichs-Kolonialamt  die  sich  aus  dieser  Konzession
ergebenden  Pflichten  und  Rechte  für  verfallen  erklären,
  ohne  daß  hierdurch  ein  Entschädigungsanspruch
  gegen  den  Fiskus  begründet  wird.

12.  Soweit  aus  dem  Vorhergehenden  sich
nicht  ein  anderes  ergibt,  gelten  für  das  Bersaba-Gebiet
  die  Bestimmungen  der  „Konzession  zur
Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Edelsteinen
innerhalb  des  Bezirkes  von  Gibeon  in  Deutsch-Südwestafrika“
  vom  25.  September  1904.  Jurr
besondere  ist  dies  der  Fall  bei  §  2,  3  Abs.
bis  3,  14,  16,  17.

5  13.  Der  Gibeon-Schürf=  und  Handels-Gesellschaft
  wird  gestattet,  auch  vor  erfolgter  Genehmigung
  dieser  Urkunde  durch  das  Reichs-Kolonialamt
  die  Arbeiten  im  Bersaba-Gebiet  zu
beginnen.  Sie  muß  sich  jedoch  bezüglich  letzterer
etwa  eintretenden  Anderungen  der  maßgebenden
Bestimmungen  fügen.

Windhuk,  den  25.  Februar  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
gez.  v.  Schuckmann.
Der  Vertreter  der  Gibeon-Schürf-Handels-Gesellschaft
  m.  b.  H.
gez.  unter  Vorbehalt  der  Zustimmung  der
Gesellschafterversammlung
Dr.  Georg  Hartmann.

und
        <pb n="679" />
        G  597  20

E  *

Der  wirhschaftliche  Ausschwung  Deutsch-  Ostafrikas
  im  Jahre  1907  machte  sich  besonders
stark  am  Kilimanjaro  bemerkbar.  Jeder  Monat
brachte  eine  steigende  Anzahl  von  Pflanzern  und
Farmern,  die  in  kurzer  Zeit  nahezu  das  ganze
für  Plantagenzwecke  sich  eignende  Land  besetzen.
Die  Zahl  der  Pflanzungen  vermehrte  sich  von
acht  auf  über  vierzig,  trotz  der  schlechten  Transportverbindungen
  mit  der  Küste.  Die  recht  baldige
Weiterführung  der  Eisenbahn  Tanga—Mombo,
und  zwar  nicht  nur  bis  zum  Pangani,  sondern
bis  zum  Kilimanjaro  ist  dringend  erforderlich.

Die  Regierung  hat  uns  2000  ha  Land  zugesprochen.
  Während  wir  1000  ha  zu  den  alten
Bedingungen  (1/10  Rp.  Pacht  pro  Hektar  und
Jahr  mit  dem  Vorkaufsrecht  für  2  Rp.  pro  Hektar)
erhielten,  mußten  wir  für  die  zweiten  1000  ha
pro  Hektar  und  Jahr  1/5  Rp.  an  Pacht  bewilligen
  und  der  Kaufpreis  des  Landes  wurde
auf  5  Rp.  pro  Hektar  erhöht.  Von  diesen
1000  ha  wurden  uns  zunächst  580  ha  am
Kikafu  überwiesen,  der  Rest  wurde  uns  am  Wau
zugesagt.  Alle  diese  Grundstücke  liegen  unweit
Kibohöhe.  Weiteres  Land  sollen  wir  bei  Kibohöhe
  nicht  erhalten,  dagegen  hat  uns  das  Bezirksamt
  am  Rau  (zwischen  Kibohöhe  und  Moschi)
weitere  1000  bis  2000  ha  nach  erfolgter  Waldregulierung
  in  Aussicht  gestellt.

Die  Witterungsverhältnisse  waren  1907  sehr
ungünstig.  Die  große  Regenzeit  brachte  sehr  geringe
  Niederschläge  und  die  kleine  Regenzeit  fiel
überhaupt  aus.  Dem  Pflanzenwachstum  war
dieses  Wetter  nicht  besonders  vorteilhaft,  dagegen
machten  infolgedessen  die  Rodungsarbeiten  schnelle
Fortschritte.

Ende  1907  war  der  Stand  der  Kulturen  usw.
folgender:

AManihot  kglaziovii  (Kautschuk).

a)  4  hn  mit  durchschnittlich  2,5  bis

Zm  hohen  Bäumen  im  Jahre

1906  gepflant  5  000  Stück
b)  24  ha  mit  Bäumen  aus  dem
Jahre  1906;  wegen  Wildschweinschaden
  ujw.  1907
nochmals  bepflanzt  15  000  =
J#c)  34  ha  mit  Bäumen
1907  bepflanzt  128000  Sick.
infolge  ungewöhnlicher

Trockenheit
iervon  eingegangen
  etwa
25  v.  O  32000  =  -98000
Summa:  116  000  Bäume

z)  125  ha  gerodet.  und  mit  Pflanzlöchern  versehen.
———

Sa.:  287  ha  in  -  genommen.

)  Cl  is  dem  hresbericht  für  das  zweite  Geschäftsjahr
  (1907)

 

ß  Weitere  118  ha  sind  in  Vorbereitung,  dieselben
sollen  bis  Ende  März  gerodet  sein  und  im  April
und  Mai  d.  Is.  bepflanzt  werden,

g)  150  000  Pflanzen  stehen  in  den  Saatbeeten,

b)  12  Zentner  Saat  werden  vorgekeimt.

Die  Wildschweine  machten  sich  dadurch  unangenehm
  bemerkbar,  daß  sie  Tausende  von
jungen  Bäumen  auswühlten.  Es  gelang  durch
Gift,  die  Wildschweine  so  zu  verringern,  daß
gegen  Ende  des  Jahres  Wildschweinschäden  nur
noch  verhältnismäßig  selten  vorkamen.

Einige  ältere  Manihot-Bäume  im  Versuchsgarten
  wurden  gezapft,  die  zwei=  bis  dreijährigen
Bäume  gaben  im  Durchschnitt  90  bis  100  g
Kautschuk.  Die  Analyse  des  Kautschuks  von
2½  jährigen  Bäumen  im  Pharmazeutischen  Institut
  der  Universität  Berlin  in  Dahlem  ergab
von  mehreren  Proben  durchschnittlich  75  v.  H.
Reinkautschuk.  Wir  können  also  mit  dem  Ertrag
unserer  Kautschukbäume,  sowohl  was  Quantität
als  auch  was  Qualität  betrifft,  sehr  zufrieden  sein.

Kaffee.

a)  27,5  ha  sind  mit  Kaffee  bepflanzt  mit  ursprünglich
  69  000  Pflanzen.  Infolge  der
ungewöhnlichen  Trockenheit  sind  hiervon
etwa  50  v.  H.  eingegangen,

b)  In  Saatbeeten  stehen  etwa  3000  Pflanzen.

Leider  begann  die  große  Regenzeit  erst  gegen
Mitte  Mai,  so  daß  die  Pflanzen  erst  sehr  spät
ins  Feld  gebracht  werden  konnten.  Kaum  waren
die  Kaffeepflänzlinge  im  Boden,  als  die  Trockenzeit
  einsetzte,  die  nahezu  ohne  Unterbrechung  bis
zum  Ende  dcs  Jahres  anhielt.  Daß  unter  diesen
Umständen  ein  großer  Teil  der  Pflanzen  einging,
ist  nicht  zu  verwundern.  Soweit  der  Kaffee  bewässert
  werden  konnte,  steht  er  verhältnismäßig
gut.  Den  älteren  Kaffeebäumen,  die  wegen  des
tiefgründigen  Bodens  ihre  Wurzeln  tief  in  den
Boden  senken  konnten,  kann  die  Trockenheit
wenig  anhaben.

Sisal.

a)  5500  Stück  1½  jährige  Agaven  grüner
Sisal  (Agave  americana  Sisalana  Vaschki)
sind  vorhanden  und  zum  Teil  als  Einfassungen
  der  Station  verwendet.  Sobald
uns  eigenes  Weideland  überwiesen  ist,  soll
auch  dieses  durch  Agaven  eingefaßt  werden,

b)  etwa  5000  Stück  Schößlinge  von  obigen
Agaven  sind  vorhanden,  1000  Stück  Silberagaven
  (Sacci)  desgleichen.

Die  bisher  mit  Sisal  angestellten  Versuche
haben  gezeigt,  daß  diese  Pflanze  auf  dem  roten
Boden  unserer  Pflanzung  vorzüglich  gedeiht.  Eine
Sisalpflanzung  können  wir  jedoch  erst  dann  anlegen,
  wenn  die  Usambarabahn  den  Kilimanjaro
erreicht  hat.  Unser  Land  am  Kikafu  wird  für
        <pb n="680" />
        G  598  20

eine  solche  Pflanzung  in  erster  Linie  in  Frage
kommen,  denn  der  dortige  Boden  eignet  sich  besonders
  für  Sisal;  das  Gelände  ist  eben  und  der
Kikafu,  der  wasserreichste  Fluß  am  Kilimanjaro,
kann  uns  jede  gewünschte  Kraftmenge  liefern.

Baumwolle.

a)  15  000  Pfund  unentkernter  Baumwolle,
welche  etwa  5000  Pfund  entkernte  Baumwolle
  ergeben,  lagern  auf  der  Station,

b)  16  Ballen  gereinigte  Baumwolle  waren
unterwegs  nach  Bremen.

Baumwolle  wurde  wegen  Arbeitermangels
während  der  Pflückperiode  (in  den  ersten  Monaten
des  Jahres)  nur  von  12  ha  geerntet,  und  es
werden  sich  pro  Hektar  400  bis  500  Pfund  entkernte
  Ware  ergeben.

Die  erste  kleine  Baumwollsendung  ist  inzwischen
eingetroffen  und  abgerechnet.  Die  Firma  D.  H.
Wätjen  &amp;amp;  Co.  in  Bremen  schreibt  uns  hierüber:

„Die  Baumwolle  wurde  allseitig  als  im  allgemeinen
  von  sehr  schöner  Qualität,  langstapelig,
seidenartig,  kräftig  im  Stapel,  weiß  in  Farbe  beunden,
  aber  es  fanden  sich  immer  einige  Partien
eaän  den  Proben,  die  kurzstapeliger,  weniger  kräfiug,
taubig.  etwas  angeschmutzt  waren  und  hin  und
wieder  hängengebliebene  Saatkörner  enthielten:  des
ferneren  fanden  sich  hin  und  wieder  Nester  gelblicher
Flocken  in  den  Proben,  was  störend  ist,  übrigens
bei  ägyptischer  Baumwolle  auch  manchmal  vorkommt.
Kann  es  in  Zukunft  erreicht  werden,  die  beste  gleichmäßige
  Baumwolle  separat  zu  halten,  so  würde  das
die  Verkänflichkeit  der  Ware  sehr  begünstigen.  Überhaupt
  hoffen  wir,  daß,  wenn  Sie  größere  Sendungen
erhalten,  das  Interesse  für  die  Ware  noch  reger  sein
wird,  als  es  bei  so  kleinen  Partien  von  nur  einigen
hundert  Kilo  der  Fall  zu  sein  pflegt,  weil  die  Fracht
für  Waggonladungen  nach  den  Spinnereien  sich
niedriger  stellt,  als  für  so  kleine  Lots,  um  derentwillen
  überdies  manchen  Spinnern  ihre  Maschinen
umzustellen  nicht  paßt.

Die  Länge  der  Baumwolle  reichte  teilweise  bis
40  mm.  was  natürlich  weit  über  die  der  amerikanischen
  Sorten  hinausgeht.“

Wir  erlösten  aus  der  ersten  Sendung  netto
632,85  Mk.  (per  Kilogramm  1,70)  oder  ab
Kibohöhe  zirka  1,20  Mk.,  ein  schönes  Resultat,
welches  zu  weiterem  Baumwollbau  ermutigt.

Im  vergangenen  Jahre  wurde  keine  Baumwolle
  mehr  gepflanzt,  da  die  Kautschukkultur  die
ganzen  verfügbaren  Arbeitskräfte  in  Anspruch
nahm  und  es  uns  vorläufig  auch  noch  an  Steinhäusern
  zur  Unterbringung  der  Baumwolle  fehlt.

 

Acacia  decurrens  (Gerberakazie).
Ein  für  10  ha  ausreichendes  Quantum  Saat
ist  beschafft.
Versuchsgarten.
4  ha  sind  in  bester  Kultur  fertiggestellt.  Der
Versuchsgarten  dient  in  erster  Linie  der  Anzucht
von  Saatmaterial.  Außerdem  werden  in  dem- 



selben  Versuche  mit  Kulturpflanzen  angestellt,  die
sich  für  die  hiesigen  Verhältnisse  eignen  könnten.
Viehzucht.

Anfang  des  Jahres  gelang  es,  eine  Herde
von  205  Stück  Rindvieh  zu  sehr  vorteilhaften
Bedingungen  zu  erwerben.

Leider  wurde  im  Juni  von  Ufiomi  her  eine
Viehseuche  eingeschleppt  (eine  Art  Küstenfieber),
die  sämtliche  Herden  am  Kilimanjaro  verminderte.

Erst  wenn  der  Ausbreitung  der  Viehseuchen
Einhalt  getan  wird,  wird  Ostafrika  als  Viehzuchtland
  richtig  gewürdigt  werden  und  es  ist  sehr
wahrscheinlich,  daß  die  Viehzucht  in  der  Zukunft
hier  dieselbe  Bedeutung  erlangen  wird,  wie  die
Pflanzungen,  besonders,  da  die  sich  für  Viehzucht
eignenden  Gebiete  in  unermeßlicher  Ausdehnung
vorhanden  find.

Straußenzucht.

Eine  Federnernte  gelangte  zum  Versand.  Diese
Federn  sind,  da  es  sich  um  die  erste  Ernte
handelte,  größtenteils  minderwertig,  doch  werden
wir  bereits  im  kommenden  Jahre  bessere  Federm
verschiffen  können.  Der  Straußenbestand  betrug
am  Jahresschluß:  14  Stück  drei=  und  mehrjährige
Vögel,  57  einjährige  Vögel  und  52  Küken,  zusammen
  123  Stück.

Arbeiterverhöältnisse.

Die  Arbeiterverhältnisse  waren  zu  Beginn  des
Jahres  wenig  günstig,  verbesserten  sich  aber  von
Monat  zu  Monat,  so  daß  wir  Ende  des  Jahres
über  nahezu  500  Arbeiter  verfügten.  Die  Löhne
stiegen  leider  infolge  der  Konkurrenz  der  vielen
Pflanzer  und  Anfiedler  von  3  auf  4,  5  und
6  Rp.  per  Monat.  Unsere  Arbeiter  stammen
größtenteils  aus  den  Rombolandschaften  und  aus
Unyamwezi,  während  die  dicht  bei  Kibohöhe
liegende  Landschaft  Madschame  keine  150  Leute
stellte.  Wenn  nur  20  v.  H.  der  arbeitsfähigen
Leute  des  Berges  auf  den  europäischen  Pflanzungen
  arbeiten  würden,  dann  würde  von  einer
Arbeiternot  am  Kilimanjaro  nie  die  Rede  sein.

1*  r—N

2

Trotz  der  außergewöhnlichen  Trockenheit  und
der  sonstigen  ÜUbelstände  dürfen  wir  auch  mit  dem
Abschluß  des  zweiten  Geschäftsjahres  zufrieden
sein.  Mit  den  aufgewendeten  Mitteln  sind  Anlagen
  geschaffen,  deren  Wert  durch  Zuwachs  und
infolge  steigenden  Wertes  von  Grund  und  Boden
die  Gestehungskosten  überragt,  und  deren  Entwicklung
  in  einigen  Jahren  die  Erzielung  reichlicher
  Gewinne  in  sichere  Aussicht  stellt.

Der  Abschluß  für  1907  weist  auf  der  Seite
der  Passiven  das  Stammkapital  mit  405  500  Mk.,
Kreditoren  mit  2593  Mk.  nach;  auf  der  Seite
        <pb n="681" />
        der  Aktven  sind  besonders  hervorzuheben  Bankguthaben
  mit  57  003  Mk.,  Außenstände  bei  der
Legationskasse  10  000  Mk.,  noch  einzufordernde
Geschäftseinlagen  mit  202  172  Mk.,  die  Pflanzungs=
  usw.  Anlagen  in  Ostafrika  mit  zusammen
138  016  Mk.  Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung
ergibt  10  218  Mk.  Unkosten,  dem  an  Einnahmen
aus  Zinsen  1014  Mk.  und  aus  dem  Afrikageschäft
9234  Mk.  gegenüberstehen.

 

AKus  dem  „Tropenpflanzer“.

Die  Juninummer  des  „Tropenpflanzer“  bringt
an  erster  Stelle  einen  größeren  Aufsatz  von  Heury
Schmidt-Stölting:  „Allgemeines  über  die
Tabakkultur  und  den  Pflanzerstaat  an  der
OÖstküste  Sumatras“.  Der  Verfasser  schildert
in  anschaulicher  Weise,  wie  dieser  gewaltige  Pflanzerstaat
  heute  eine  vorbildliche  Organisation  darstellt,
  die  in  der  Welt  ihresgleichen  sucht.  Die
Schilderung,  wie  die  holländische  Regierung  den
gewaltigen  Betrieb  von  Hunderten  blühender
Plantagen  organisiert,  wie  sie  durch  eine  ver- 



599

ständnisvolle  Gerichtsbarkeit  die  großen  Massen
der  chinesischen  Arbeiter  in  Schach  hält,  bietet  für
den  Pflanzer  wie  für  den  Laien  viele  beachtenswerte
  Momente  und  fordert  zum  Vergleich  mit
anderen  Kolonien  heraus.  Der  in  der  letzten
Nummer  begonnene  Artikel  von  Moritz  Schanz
über  die  Negererziehung  in  Nordamerika
und  den  genialen  Negerführer  Booker  T.
Washington  wird  vollendet.  Schanz  macht  uns
hier  weitere  interessante  Mitteilungen  über  die
berühmte  Negerschule  in  Tuskegee;  er  zeigt,  mit
welchen  Mitteln  ihr  Leiter  Washington  den  Farbigen
  zu  einem  achtungswerten  Individuum  auszubilden
  bestrebt  ist.  In  einem  weiteren  Aufsatz
behandelt  Oberleutnant  Smend  die  Ausnutzung
der  Olpalme  in  unseren  Kolonien  und  legt
zahlenmäßig  ihre  Bedeutung  für  den  Haushalt
Deutschlands  im  Vergleich  zu  den  anderen  Olen
und  Fetten  dar.  Mit  Recht  wird  darauf  hingewiesen,
  welche  Werte  in  den  großen  Olpalmenbeständen
  Togos  und  Kameruns  noch  unausgenutzt
  ruhen.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Relsanbau  in  Argentinien.

Einem  Berichte  des  deutschen  Generalkonsuls
in  Buenos  Aires  entnehmen  wir  über  den  Anbau
von  Reis  in  Argentinien  folgende  Mitteilungen:

Reis  wird  in  Tucuman,  Salta,  Jujuy,  San
Juan,  Santiago  del  Estero  und  im  Territorium
Misiones  angebaut;  Versuche  dazu  sind  auch  in
Cordoba,  Corrientes  und  Buenos  Aires  gemacht
worden.  Die  Anbauflächen  haben  im  Jahre  1907
betragen:  In  Tucuman  2900,  Salta  440,  Jujun
357,  San  Juan  275  und  Santiago  del  Estero
10  Hektare.

Der  Gesamtertrag  wird  auf  13  086  Tonnen
geschätzt,  wobei  etwa  2½  bis  4  Tonnen  auf  einen
Hektar  kommen.  In  Tucuman  werden  gebaut
italienischer  vom  Tipus  Bartone,  ferner  japanischer
—  mit  wenig  Erfolg  —  und  Tipus  Carolina.
Die  Aussaat  wird  verschieden  bewerkstelligt;  am
besten  bewährt  hat  sich  anscheinend  die  Aussaat
mit  der  Hand  in  Linien  und  mit  späterer  Umbflanzung.
  Wenn  die  Pflanze  eine  Höhe  von
15  em  hat,  soll  das  Wasser  im  Reisfeld  nicht
mehr  dauernd  bleiben.  Zur  Aussaat  braucht  man
70  bis  80  kg  auf  den  Hektar.  Die  Ernte  dauert
vom  1.  April  bis  zum  15.  Mai,  wobei  mit  der
Sichel  geschnitten  und  mit  der  Hand  gedroschen
wird.  Die  Kosten  des  Anbaus  werden  auf  150
Papierpesos  für  den  Hektar  geschätzt  und  der

 

Durchschnittspreis  für  das  Erzeugnis  mit  Schale
beträgt  9  bis  10  Papierpesos  (1,78  Mk.)  für
100  kg.

In  Salta,  wo  sehr  verschiedene  Sorten  angebaut
  werden,  sowohl  einheimischer  (criollo)  tipo
Bartone  als  die  Sorten  Franconia,  Santa  Cruz
und  Ronguiano,  schwanken  trotz  wenig  rationeller
Bewässerung  die  Erträge  zwischen  3½  bis  4Tonnen
pro  Hektar.

In  Jujuy  sind  die  Anbaukosten  gering  wegen
der  Billigkeit  der  Arbeitskraft  und  des  Wassers;
zur  Aussaat  braucht  man  dort  70  bis  80  kg  und
der  Durchschnittsertrag  beläuft  sich  auf  3½  Tonnen
für  den  Hektar.  Der  Trockenanbau  hat  geringere
Erträge  gegeben.

Bis  jetzt  ist  der  hier  geerntete  Reis  an  Qualität
  geringer  als  der  europäische.  Der  amtliche
Bericht  empfiehlt  die  Inseln  des  Parand-Deltas
für  den  Anbau  von  Reis.

Dem  Anbau  steht  eine,  die  folgenden  Ziffern
aufweisende  Einfuhr  gegenüber:

mit  Schale  ohne  Schale
1903  1  681  26  035  Tonnen,
1904  3912  24  346  -
1905.  2  159  21  698  -
1906  10  791  23  518  -
1907.  15  100  21  190  -
        <pb n="682" />
        W  600  20

RKsphaltlager  in  Mexlho.

Die  Gewinnung  von  Asphalt  in  der  Republik
Mexiko  ist  in  der  Hauptsache  beschränkt  auf  die
Distrikte  Tuxpam  und  Tampico  am  mexikanischen
Golf.  Namentlich  in  Tuxpam  sind  bedeutende
Aufschließungsarbeiten  an  den  Asphaltlagern  unternommen
  worden,  und  das  dort  gewonnene  Material
  ist  im  Weltmarkt  hoch  geschätzt.  Gegenwärtig
  ist  die  Nachfrage  nach  Asphalt  größer  als
der  Vorrat.  Kleine  Posten  werden  zeitweilig  nach
Europa,  namentlich  mit  der  Bestimmung  nach
Deutschland,  zum  Versand  gebracht.  Der  Durchschnittspreis
  von  mexikanischem  Asphalt  stellt  sich
auf  55  Pesos  für  die  Tonne.

Der  im  Distrikt  Tampico  erzeugte  Asphalt
wird  hauptsächlich  als  Rückstand  bei  der  Steinölbereitung
  der  Mexican  Petroleum  Company  in
Ebano,  etwa  40  engl.  Meilen  westlich  von  Tampico,
  gewonnen.  Das  Destillat  aus  dem  rohen
flüssigen  Erdpech  wird  als  Heizöl  verwendet.  Die
Steinöldestillieranstalt  in  Ebano  vermag  ungefähr
50  Tonnen  Asphalt  täglich  herzustellen;  da  aber
der  Vorrat  an  Versandfässern  sehr  beschränkt  ist,
hat  sie  diese  Höhe  der  Produktion  noch  nicht
erreicht.

Die  Vorräte  von  Erdpech  sollen  in  Tampico
und  Tuxpam  sehr  groß  sein,  aber  die  Ausbeutung
der  Lager  befindet  sich  noch  im  Anfangsstadium.
In  den  größeren  Städten  der  Republik  steigt  der
Bedarf  an  Asphalt  sehr  schnell,  und  in  den  nächsten
  Jahren  wird  die  Tätigkeit  an  den  Erdpechlagern
  voraussichtlich  einen  großen  Aufschwung
nehmen.  Die  demnächstige  Vollendung  des  Tuxpamkanals
  wird  die  Schwierigkeiten  des  Transports
  von  den  Asphaltquellen  nach  dem  Hafen
Tampico  beseitigen.

(Nach  Alonthiyx  Bulletin  of  the  Imermational  Burenn
of  the  Amerienn  Republics.)

bie  duebrachoextraht-Industrie  im  mtsbezrirne
des  Halserlichen  Vizehonsulots  in  Santao  elena
(Krgeniinien).

Zum  Amtsbezirke  des  Kaiserlichen  Vizekonsulats
in  Santa  Elena  in  der  Provinz  Entre  Rios  gehören
  u.  a.  die  Provinz  Corrientes  mit  Ausschluß
der  Departements  La  Cruz,  Paso  de  Libres,  Mercedes,
  Curnzü  Cuatic,  Monte  Caseros  und  Santo
Thomé  sowie  die  Nationalterritorien  Chaco  Austral
und  Formosa.  In  diesen  Gebieten  befinden  sich
drei  Quebrachoextrakt--Fabriken,  eine  in  der
Provinz  Corrientes  und  zwei  in  den  Territorien
Chaco  und  Formosa,  bei  denen  deutsches  und
englisches  Kapital  die  Grundlage  bildet;  außerdem
find  drei  weitere  Fabriken  im  Bau  begriffen,  zwei
in  Farmosa  und  eine  in  der  Provinz  Corrientes,

 

bei  denen  deutsches,  österreichisches  und  argentinisches
  Kapital  vorherrschend  ist.

Die  im  Betriebe  befindlichen  Fabriken  produzieren
  jährlich  etwa  9500  bis  10  000  Tons  Erxtrakt,
  verarbeiten  sonach,  da  man  auf  eine  Tonne
etwa  vier  Tons  reines  Quebrachoholz  rechnet,
etwa  38  000  bis  40  000  Tons  Quebrachoholz.
Der  Preis  pro  Tonne  Extrakt  am  Produktionsort
beträgt  etwa  230  bis  240  Mk.

Im  vergangenen  Jahre  haben  die  Fabriken
infolge  von  Überproduktion  ihren  Betrieb  einschränken
  müssen;  Aussichten  auf  eine  Besserung
der  Lage  sind  zur  Zeit  nicht  vorhanden.

(Aus  dem  Jahresberichte  des  Kaiserl.  Vizekonsulats
in  Santa  Elena  für  1907.)

Detroleumvorhommen  in  der  Oranjeflupkolonie.

In  dem  Jahresberichte  der  Bergbaubehörde
der  Oranjeflußkolonie  für  1906/07,  der  im  „Kol.
Bl.“  1908,  Nr.  7  S.  358  ff.  veröffentlicht  worden
ist,  geschieht  auch  des  Vorkommens  von  Petroleum
an  verschiedenen  Stellen  in  der  genannten  Kolonie
Erwähnung.  Beim  Bohren  nach  Wasser  war
man  schon  vor  Jahren  auf  Petroleumquellen  gestoßen.


Nunmehr  hat  eine  Anzahl  maßgebender  Persönlichkeiten
  der  Kolonie  sich  zu  einem  Syndikat
zusammengetan,  der  South  Africau  Oil  Corporation
Ltd.  (Testing  Syndicate)  in  Bloemfontein,  um
feststellen  zu  lassen,  ob  das  Erdöl  in  solchen
Mengen  vorkommt,  daß  eine  systematische  Gewinnung
  sich  lohnen  würde.  Sachverständiger
des  Syndikats  ist  ein  Ingenieur  deutscher  Abstammung,
  Herr  E.  J.  Kellner,  M.  E.,  in  Bloemfontein,
  der  auch  in  Dentschland  studiert  hat.

Das  Petroleum  wird  auf  einer  die  Oranjeflußkolonie
  von  Harrismith  im  Nordosten  nach
Fauresmith  im  Südwesten  diametral  durchziehenden
Linie  vermutet.  Man  nimmt  nicht  an,  daß  es
sich  ununterbrochen  längs  der  ganzen  Strecke
findet,  sondern  glaubt  an  eine  fortlaufende  Reihe
getrennter  Reservoirs  in  Tiefen  von  500  bis
850  m.  In  der  Gegend  von  Ladybrand,  nahe
der  Grenze  des  Basutolandes,  sind  allein  schon
fünf  Bassins  festgestellt  worden.  Das  Syndikat
hat  aus  einem  Gebiete  von  mehreren  hundert
Quadratmeilen  die  Befugnis  zu  näheren  Untersuchungen
  erworben.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkons#ulato
in  Kapstadt.)

HSolzausfuhr  aus  Ruba.

Die  Holzausfuhr  aus  Kuba  hat  sich  im  Rechnungsjahre
  1905/06  um  rund  100  000  8  gegen-
        <pb n="683" />
        G  601  20

über  dem  Vorjahr  erhöht.  Immerhin  blieb  der
Holzexport  noch  hinter  früheren  Jahren  erheblich
zurück.  Insbesondere  wird  neuerdings  das  kubanische
  Zedernholz,  das  hauptsächlich  zu  Zigarrenkistchen
  Berwendung  findet,  durch  das  afrikanische
Zedernholz  ersetzt,  das  zu  einem  weit  billigeren
Preise  auf  den  europäischen  und  nordamerikanischen
  Markt  gebracht  wird.
Es  wurden  aus  Kuba  ausgeführt:
1904/05  1905/06
Kubikfuß  Wert  in  §  Kubikfuß  Wert  ins
Zedernholz  26230  888277  21442  907  666
Mahagoniholz  9727  404180  10  306  466888
Sonst.  Hölzer  1575  27898  4944  56623
Diese  Zahlen  zeigen,  insbesondere  für  Zedernholz,
  daß  der  erhöhte  Ausfuhrwert  im  Jahre
1905/06  im  großen  und  ganzen  auf  gegen  das
Vorjahr  bessere  Preise  zurückzuführen  war.
(Bericht  der  Kais.  Minister-Residentur  in  Havana.)

Der  Handel  Britisch-Indlens  während  des  Jahres

Der  überseeische  Handel  Britisch-Indiens  wies
während  des  mit  dem  1.  April  1907  beginnenden
Rechnungsjahres  1907  /08  die  folgenden  Werte  auf:

 

Einfuhr.
1906/07:  1907/08:
ril  /  März
Rupien  Rupien
Handelsgũter  .  1083  075  818  1298  489  104
Regierungsgũter  89  346  150  66  421  127
Gold  und  Silber:
für  Private  272  009  858  328  085  522
5  die  Regierung  173  788  256  94  640  685
Einfuhr  überhaupt
  1  618  220  082  1  787  636  438
Ausfuhr.
Handelsgüter:
fremde  34  840  390  37  662  131
indische  1  730  820  132  1  733  871  972
Regierungsgüter  1  079  105  1  273  821
Gold  und  Silber:
für  Private.  57  130  076  54  462  281
die  Regierung  52  450  22  720

 

Ausfuhr  überhaupt
  1  823  922  153  1  827  292  925
Im  einzelnen  ergibt  die  Einfuhr  in  den
gedachten  Zeiträumen  das  folgende  Bild:

1906/07:  1907/08:
ril  /  März
Rupien  Rupien
I.  Lebende  Tiere.  4655792  4409615

 

 

 

 

 

1906/07:  1907/08:
ril  /  März
Rupien  Rupien
II.  Nahrungs-  und  Genußmittel:
Ale,  Bier  und  Porter  6  027011  6  111  305
Spirituosen  869  497  11  044  021
Wen  23639  828  2866  124
Lebensmitte  24  233  411  27  400  093
Sale  6  677  3900  8  026  250
Gewürze  14  392  903  15  616  955
Zucker  87  381  114  92270  442
Zusammen  (einschl.
anderer)  157  152  778  171  346  974
III.  Metalle  und  Metallwaren:
Kurz=  und  Messerschmiedewaren.
  26  535  058  31  654  563
Metalle:
Kupfrer  13931  544  20  634  592
Eisen  und  Stahl.  75  682  029  97  488  859
Maschinerien  57  900  449  65  856  900
Eisenbahnmaterial  41  583  901  72  052  281
Zusammen  (einschl.
anderer)  226  418  915  301  450  950
IV.  Chemikalien,  Drogen,  Medizinen:
Chemikallten  6  875  934  7  928  561
Drogen  u.  Medizinen  7  806  5900  9  091  798
Tabak  und  Opiuim  6937  236  8  441  732
Alizarin=  und  Anilinfarben
  7  492  704  8  465  281
Zusammen  (einschl.
anderer)  31  086  360  35  885  448
V.  Ole:  .
Mineralöle  24  269  671  31  545  376
Zusammen  (einschl.
andererr)  27677  556  36  561  434
VI.  Rohe  und  unverarbeitete  Materialien:
Kohlen  und  Koks  4797  600  5  876  082
Edelsteine  und  ungefaßte
  Perlen.  9  338  103  6957  191
Seide  ·.  5  680  273  9  815  137
Holz  7  927  736  8  025  151

 

Zusammen  (einschl.
anderer)  43  982  108  50  039  601
VII.  Ganz=  und  Halbfabrikate:

Baumwollgarn  32  231  592  36  392  448
Baumwollstückgüter:
graue  187  074  067  194  187  580

·..  73795440118250694
gefärbte  usw.  955.573  898  107  998  464
Baumwollsstückgüter

  zus.  356  443  405  420  436  738
        <pb n="684" />
        W  602  20

 

1906/07:  1907/08:
ril  /  März
Rupien  Rupien
Andere  Baummwoll-20

  499P  889  23  056  273
Seidenwaren.  18  250  465  21  348  661
Wollwaren  20  521  666  27  676  508
Kleidungsstücke  21  123  407  25  830  052
Wagen  und  Karren  9246  548  11  799  707
Glas  und  Glaswaren  12  114  108  14  451.774
Instrumente,  Apparate

  us.  11  986  859  13  632  640
Streichhölzer  6  312  731  7  376  836
Farben.  .  .56746566237084
Papiekutthappe.80111059924262
Schreibmaterialien  4  040  341  4438  065

Insgesamt  (einschl.

anderer)  592  102  309  698  795  082

Die  Ausfuhr  fremder  und  indischer  Waren
hat  in  den  gleichen  Zeitabschnitten  die  folgenden
Werte  aufgewiesen:

 

1906/07:  1907/08:
April/März
Rupien  Rupien.
Ausfuhr  fremder  Waren:
Kleidungsstücke  1  664  064  1  900  321
Baumwollwaren  13  172  625  14  842  860
Metalle  u.  Kurzwaren  4  210  706  3  427  484
e......  257  408  170  499
Lebensmittel  2  104  781  1959  520
Zucker  1  465  057  1  010  783
Rohwolle  21958  627  3276  470
Zusammen  (einschl.
anderer)  34  840  390  37  662  131
Ausfuhr  indischer  Waren:
I.  Lebende  Tiere  2  263  176  2  158  639

II.  Nahrungs=  und  Genußmittel:

 

 

Kassee  9964778  11  145  202
Früchte  und  Gemüse  3  457  227  3824271
Getreide  und  Hülsenfrüchte:

Reis  1385  295  096  203  385  733
Weizen  u.  Weizenmehl
  78  401  766  91  455  603
Lebensmittel  6  511  115  7545  990
Gewürze  6  020  378  5269  743
Tee  98  577  642  102  437  653
Zusammen  (einschl.
anderer)  402  3364  364  446  746  240
III.  Metalle  und  Metallwaren:
Manganerze  7  088  2800  8  589  404
Zusammen  (einschl.
anderer).  9754  977  11  064  818

 

 

1906/%7:  1907/08:

ril  /  März

Rupien  Rupien

IV.  Chemikalien,  Drogen  usw.
Salpeter  4142526  4184314
Opium  93  079224  86  724  782
Tabak  3  095  978  2  931  791
Indigoo  7u004773  6372734
Myrobalanen.  4397591  5895246

Zusammen  (einschl.
anderer)  115  573  832  110  379  505
V.  Ole:

Mineralöle  1472740  2507  783
Pflanzenöle  u.  andere  5  513  224  6  073  962
Zusammen  6  985  964  8  581  745

VI.  Rohe  und  unverarbeitete  Materialien:
Kohlen  und  Koks  7  480  244  5  895  701

Baumwolle  219  784  609  256  691  550
Futter,  Kleie  9399  644  14771  602
Hanf  6  873  395  8  063  544
Häute  64  090  472  43  198  029
Felle  4  849  495  27  319  894
Jute  268  386  810  179  728  013
Dünger  10  154  892  9234  119
Sämereien.  130  217  294  168  168  400
Seide  6  865  018  6  378  154
Holz  7  656  578  7  780  773
Wolle  24  265  349  21  033  884

 

Zusammen  (einschl.
anderer  815  323  289  761  960  628
VII.  Ganz=  und  Halbfabrikate:

 

Baumwollengarn.  103  965  321  89  730  368
Baumwollenstückgüter  16  536  606  16  374  760
Andere  Baumwollenwaren
  1  180  480  1  560  875
Jutewaren.  .157  162  303  182  976  445
Seidenwaren.  686  072  830  642
Wollenwaren.  2292838  2  719  310
Kleidungsstücke  1957  520  2  024  384
Kokosbastwaren  5  600  268  5  363  653
Lederwaren  17  296  337  10  552  045
Pelzwaren.  27216  204  28  4445  273
Lackwaren.  33  711  498  38  770  887
Zusammen  (einschl.
anderer).  378  554  530  392  980  397

(Accounts  relating  to  the  Sea-borne  Trade  and
Javigation  of  British  India.)

Der  Handel  Ueuseelonds  im  Jahre  1907.

Die  Handelsverhältnisse  Neuseelands  im  allgemeinen
  waren  im  Jahre  1907  unter  dem  Einfluß
  der  hohen  Preise  aller  Produkte  der  Kolonie
äußerst  günstig.  Die  Ausfuhr  ist  von  18095  138  #.
        <pb n="685" />
        G  603  20

auf  20071  636  K  gestiegen,  während  die  Einfuhr
sich  von  15  210  293  K  auf  17  302  796  K  erhöht
hat.  Sowohl  die  Einfuhr  wie  die  Ausfuhr  von
und  nach  Deutschland  hat  Fortschritte  gemacht,
doch  nicht  im  Verhältnis  zu  der  Ein=  und  Ausfuhr
von  und  nach  anderen  Ländern.

Seit  Oktober  war  infolge  der  finanziellen
Verhältnisse  in  Amerika  und  Europa  ein  Rückgang
der  Preise  von  Wolle,  Kaurigummi,  Talg,  Flachs
usw.  zu  konstatieren,  der  sich  am  Ende  dieses
Jahres  in  den  Ausfuhrzahlen  stark  bemerkbar
machen  wird.  Die  Einfuhr  war  bis  vor  kurzem
durch  die  finanziellen  Verhältnisse  weniger  beeinflußt,
  es  wird  sich  aber  im  Laufe  dieses  Jahres
auch  darin  ein  Rückschritt  zeigen.

 

Während  in  Europa  und  Amerika  Geldnot
herrschte,  war  in  Neuseeland  Überfluß  an  Geld,
der  teils  durch  den  Überschuß  der  Ausfuhr  über
die  Einfuhr,  teils  durch  das  Aufhören  der  Goldausfuhr
  nach  San  Franzisko  infolge  Einstellung
der  Dampferverbindung  dorthin  seinen  Grund
atte.

Städte  usw.  konnten  ihren  Bedarf  zu  4  bis
4¼  v.  H.  al  pari  aufnehmen,  während  die  Regierung
  ihre  4prozentigen  Schuldverschreibungen
zu  101  bis  102  verkaufte.

An  der  Ein=  und  Ausfuhr  nach  der  Kolonie
Neuseeland  in  den  Jahren  1906  und  1907  waren
nachstehende  Häfen  mit  folgenden  Werten  beteiligt:

 

 

Einfuhr  Ausfuhr
Häfen  1906  1907  1906  1907
in
Auckland  3591  342  4  55333  999  3  168  927  3  472  405
Kaipara  6  723  13  434  161  428  128  487
Wellington  4  760  435  5248  725  3  408  008  3  918  512
Lyttelton  2  585  039  2  633  117  2  837  953  2  836  739
Dunedin  2294  783  2  489  352  1  607  362  1  538  415
Invercargill  und  T  422  418  495  708  978  708  1  180  867
Napier  338  195  413  364  1  406  362  1  784  885
Timarn  240  604  297  547  1  102  719  1  216  542
Wanganum  183  561  221  987  384  318  468  307
New  Plymouth  .  92  068  118  220  482  728  627  917
Poverty  Bay-  98  879  123  865  874  358  993367
Nelson  ..  .  134  998  127712  70  582  79341
Zusammen  (Ceincchl  anderer  Häsen)  15  210  2933  17  302  796  18  095  1388  20  071  636
Auf  die  Hauptherkunfts=  und  Bestimm  ungsländer  verteilten  sich  die  Ein=  und
Ausfuhrwerte  in  folgender  Weise:
Einfuhr  Ausfuhr
Herkunfts=  und  19006  1907  1906  1907
Bestimmungsländer  in  L
Großbritannien  9  003  029  10  278  239  14  047  969  16  536  221
Australischer  Bund  2  718  809  3  045  768  2  851  516  2  197778
Tasmanien  56  323  81  980  30  213  23  426
Südseeinseln  435  605  698  022  188  755  186  839
sien  673  525  737  389  83  141  131  301
Deutschland  336  960  351  607  54  952  66  489
Übriges  Europa.  316  361  368  461  70  422  60  987
Amerika,  Ostküste  1  168  451  1  272  160  569  682  702  581
-  Westküste  237  510  153  615  73  110  11  455
Zusammen  (einschl  and.  Länder)  15  210  293  17  302  796  18  095  138  20  071  636

Die  Hauptausfuhrartikel  wiesen  in  den  Jahren  1907  (und  1906)  die  folgenden  Werte

in  &amp;amp;  auf:

Wolle  7  657  278  (6  765  653),  Gold  2  027  490  (2  270  904),  Silber  169  484  (143  572),
Steinkohlen  114  737  (122  614),  Fische  23  721  (21  512),  Kauri-Kopal  579  888  (522  486),  Holz

315  023  (308  110),
(113  682),  Fleisch,  präserv.  106  032  (98  638),

Butter  1  615  345  (1  560  235),

Käse  664  722  (341  002),  Häute  187  079
desgl.  gefroren  3  393  573  (2  877  016),  Fungus

10  157  (11  161),  Schinken  und  Salzfleisch  20  680  (13  728),  Schaffelle  796  127  (680  630),  Talg

560  915  (455  026),  Mehl  1575  (2239),

Gerste  18  346  (19  562),  Hafer  4656  (76  922),  Därme,
        <pb n="686" />
        W  604  20

gesalzen  68  463  (58  537),  Kaninchenfelle  53  757  (50  686),

Weizen  326  (9891),  Kartoffeln  1027

(1422),  Mais  18  (198),  Flachs  (Phormium)  832  068  (775  981),  Leder  57  448  (44  339),  Samen,
Gras  und  Klee  87  300  (89  022),  lebendes  Vieh  71  226  (69  872).
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Auckland.)

Die  Bevölkerungszahl  und  die  Finanzen
Heuseelands  im  Jahre  1907.

Die  Bevölkerung  Neuseelands  nach  der
letzten  Zählung  (1906)  beläuft  sich  auf  968  797
Seelen;  davon  sind  47  731  Eingeborene  (Maoris).
4174  geborene  Reichsdeutsche  haben  eine  neue
Heimat  in  Neuseeland  gefunden.  1713  haben  die
neuseeländische  Staatsbürgerschaft  erworben;  der
weitaus  größte  Teil  der  übrigen  Deutschen  hat
seine  deutsche  Reichsangehörigkeit  auch  bereits  verloren.
  Im  Jahre  1907  fanden  Naturalisierungen
von  33  reichsdeutschen  Männern  und  6  Frauen
statt.

Die  Staatseinnahmen  Neuseelands  betrugen
im  letzten  Jahre  8  450  000  K;  davon  waren  die
Einnahmen  aus  Zöllen  mit  2  940  000  L,  der
Eisenbahnen  mit  2  621  396  K  und  der  Post=  und
Telegraphenverwaltung  mit  1  365  727  K  die  bedeutendsten.
  Die  Ausgaben  beliefen  sich  auf
8  400  000  K.  Hierunter  wurde  die  Summe  von
316  076  4  für  Altersrente  verausgabt.  Diese
Rente  oder  Pension  ist  durch  das  Gesetz  vom
29.  Juli  1905  von  18  &amp;amp;  (360  Mk.)  auf  26  K.
(520  Mk.)  pro  Jahr  erhöht  und  wird  zum  größten
Teile  vom  Staate  aufgebracht.  Die  Empfangsberechtigten
  müssen  25  Jahre  in  Neuseeland  gewohnt
  haben,  mindestens  65  Jahre  alt  sein,  und
ihr  anderweitiges  Einkommen  darf  60  à  (1200
Mark)  pro  Jahr  nicht  übersteigen.  Gegenwärtig
wird  die  Altersrente  an  13  257  Personen  gezahlt.

Die  Staatsschuld  Neuseelands  stand  am
31.  März  1907  auf  61  276  542  K  und  beläuft
sich  auf  etwa  67  &amp;amp;  pro  Kopf  der  weißen  Einwohnerschaft,
  während  das  Staatseigentum,  wie
Eisenbahnen,  Telegraphen,  Land,  Landstraßen
und  Staatsgebäude  rund  62  000  000  K  beträgt.
Nach  der  letzten  Schätzung  bewertet  sich  das  Privateigentum
  in  Neuseeland  auf  rund  260  000  000  K.
oder  auf  293  000  K  pro  Kopf  der  europälschen
Bevölkerung.  Der  bedeutendste  Teil  des  Privateigentums
  ist  jedoch  im  Besitze  von  außerhalb
des  Landes  lebenden  Kapitalisten.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in

Christchurch.)

Außenbandel  Ueuhaledonlens  im  Johre  1907.
Der  Außenhandel  Neukaledoniens  belief  sich
im  Jahre  1907  auf  insgesamt  17914649  Franken.
Davon  entfielen  auf  die  Einfuhr  9  410  385  Fr.

und  auf  die  Ausfuhr  8  504  264  Franken.  Nach
der  folgenden  Zusammenstellung  zeigte  der  Handelsverkehr
  der  Kolonie  seit  dem  Jahre  1903
eine  fallende  Tendenz:

Jahr  Wert

1902  25  729  404  Franken
1903  22  635  863=1904
  23  520  154  -
1905  21  797  035  -
1906  19  621  857  -
1907  17  914  649  -

Im  Vergleiche  zi  zum  Jahre  1906  betrug  die
Abnahme  bezüglich  der  Einfuhr  1001735  Franken
und  das  Sinken  der  Ausfuhr  705  473  Franken.

Die  Ausfuhr  der  hauptsächlichsten  Mineralerzeugnisse
  der  Kolonie  im  Jahre  1907  (1906)
gestaltete  sich  der  Menge  und  dem  Werte  nach,

wie  folgt:
ert  d.  Ausfuhr
Mineralien  Ausfuhr  in  zss
1906  1907  1907

Nickel  Tonnen  130  688  101  707  3559  068
Kobalt  -  24  3  942  503  052
Chrom  -  57  367  31  552  1.28  844
Kupfer  kg  206  742  437  496  52  866
Eisen  3  325  73  3  721
Magnesit  .  41  600  10  100

Von  der  Erzausbeute  des  Jahres  1907  bezogen
  die  nachstehend  aufgeführten  Länder  folgende
  Mengen:

Bestimmungsländer  Rickelerz  Chromerz  Koballerz  Kupferers

Frankreich.  38  013  5  581  1514
England  41040  5285  1327
Verein.  Staaten

von  Amerika  160  20  485
Deutschland  8  017  .
Belgien..4805  .
Holland  9  641  437
Australien  1101

Andere  Erzeugnise  Neukaledoniens  waren  in
folgenden  Mengen  an  der  Ausfuhr  der  Jahre
1907  und  1906  beteiligt:

Menge  in  Kilogramm

 

Waren  1906  1907
Kaffee  283  798  326  831
Kopra  1  264  210  919  17
Kautschuk  36  111  31  478
Trepang  45  233  97  759
Prrimaterscalen  891  592  932  .575
Wolle  9  851  11  541
        <pb n="687" />
        W  605  20

Menge  in  Kilogramm
Waren

1906  1907

Häute  verschiedener  Art.  208  343  200  226
Kaurihansz  238059  18  350
Rohes  Wachs  434  608
Guano  ..  .46313621686018
Sandelholz.  .  194  206  141  602
Schildkrötenschalen  84  317
Talg  12  008  21  681
Haaur  832  353
Honig  ....  668  3125
zen  cier  1746  2  534

.  172  676
Fe  aus  Perlmutter  .  2810

a  Politique  Coloniale.)

Straußenzucht  in  Krkhansas.

Südwestlich  von  Little  Rock,  der  Hauptstadt
des  amerikanischen  Arkansas,  findet  sich  nahe  bei
dem  wegen  seiner  Heilquellen  vielbesuchten  Orte
Hot  Springs  in  der  County  Garland  eine  Farm,
auf  der  seit  fünf  Jahren  der  afrikanische  Strauß
gezüchtet  wird.  Dem  Unternehmer  ist  Erfolg  nicht
versagt  geblieben.  Der  Besitzer  T.  A.  Cockburn
begann  mit  35  von  Afrika  herübergebrachten
Tieren;  heute  hat  er  auf  der  nunmehr  doppelt
so  umfangreich  wie  anfänglich  gewordenen  Farm
150  Stück,  darunter  Prachtexemplare.  Ein  Nest
enthält  15  bis  18  Eier,  je  3  bis  5  englische
Pfund  schwer;  nur  ausnahmsweise  werden  sie
von  den  Tieren  bebrütet,  die  dann  abwechselnd,
das  Weibchen  am  Tage,  das  Männchen  bei  Nacht,
42  bis  43  Tage  auf  den  Eiern  sitzen.  Die  Regel
ist  künstliche  Ausbrütung.  Alle  neun  Monate
werden  die  Federn  geerntet.  Die  schönsten  Stücke
trägt  der  Flügel  des  Männchens.

Das  Durchschnittsalter  des  afrikanischen
Straußes  ist  70  Jahre.  Ein  Alter  von  140  Jahren
ist  vorgekommen.  Die  Aufzucht  der  Jungen  bedingt
  viel  mühselige  Arbeit,  die  auch  in  der
Nacht  nicht  unterbrochen  wird.  Da  die  Alten
sich  um  die  Jungen  nicht  kümmern,  so  geschieht
die  Fütterung  mit  der  Hand.  Die  Hauptnahrung
ist  kleingeschnittenes,  angefeuchtetes  und  mit  Kleie
gemischtes  Alfalfaheu,  dazu  im  Winter  Mais,  im
Frühjahr  Hafer.  Die  Tiere  lieben  alle  Sorten
Gemüse  und  Obst;  in  Kalifornien  gibt  man  ihnen
auch  Zuckerrüben  und  Fruchtsaft.

Der  Wert  des  Vogels  beträgt  im  Durchschnitt
1600  bis  1800  Mk.;  ausnahmsweise  wird  ein

 

Preis  von  2000  Mk.  für  ein  besonders  schönes
und  lebenskräftiges  Tier  bezahlt.  Dazu  kommt
aber  noch  ein  Ausfuhrzoll  in  Britisch-Afrika  von
100  2  (2000  Mk.)  für  das  Stück.

Der  Preis  der  Federn  schwankt  wie  bei  allen
Modeartikeln.  Zur  Zeit  werden  für  die  beste
Sorte  weißer  Federn  des  Männchens  bis  zu
680  Mk.  für  das  englische  Pfund  bezahlt.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  St.  Louis.)

Aufhebung  der  Ankergelder  in  Französisch-Westafrika.


Laut  Verordnung  der  französischen  Regierung
werden  vom  1.  Juli  d.  Is.  ab  die  Ankergelder,
die  sowohl  von  französsschen  als  auch  von  ausländischen
  Schiffen  beim  Anlaufen  der  Häfen
Französisch-Westafrikas  zu  entrichten  sind,  aufehoben

aeho  Cournel  officiel  de  la  République  Frunçaise.)

 

Jollerhöhung  für  Seuerwaften  in  Süb--Higeria.

Durch  Verordnung  Nr.  1  vom  24.  Januar
d.  Is.  ist  der  Zoll  für  Feuerwaffen  aller  Art  bei
der  Einfuhr  in  die  Kolonie  und  in  das  Schutzgebiet
  von  Süd-Nigeria  von  5  auf  10  Schilling
für  das  Stück  erhöht  worden.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Erleichterungen  der  Honzessionsbedingungen  für  die

Das  „piario  do  Coverno“  vom  11.  April
d.  Is.  veröffentlicht  ein  Dekret  vom  9.  desselben
Monats,  durch  welches  der  Benguella-Eisenbahngesellschaft
  gegenüber  den  Konzessionsbedingungen
einige  Vergünstigungen  zuteil  werden.

Neben  der  Erlaubnis  zu  einer  zeitweisen,  nicht
unbeträchtlichen  Erhöhung  der  Frachten  für  Güter
wird  das  Recht  des  Staates,  die  Bahn  nach
zwanzig  Jahren  zurückzukaufen,  auf  fünfundzwanzig
  Jahre  hinausgeschoben.

 

Elsenbahnbau  auf  säo  Thomé  (Golf  von  Guinea).

Die  Direcçä#  Geral  do  Ultramar  in  Lissabon
vergibt  am  22.  Juli  1908  den  Bau  des  ersten,
etwa  14  km  langen  Abschnitts  der  S#äo  Thomé-Eisenbahn.
  (Noniteur  des  Interets  Alatéricls.)
        <pb n="688" />
        W  606  20

Verschiedene  Oitteilungen.

Das  kolonlale  Verwaltungsivitem  Franbreichs.)

Unter  dem  Titel  „Report  by  tbe  Hon.
Reginald  Lister,  His  Majesty's  Minister  at  Paris,
upon  the  French  Colonies“  ist  dem  englischen
Unterhause  im  Februar  1908  ein  Bericht  über
die  französischen  Kolonien  vorgelegt  worden,
der  im  allgemeinen  eine  Zusammenfassung  der

Rapports  der  französischen  Berichterstatter  des

Senats  und  der  Deputiertenkammer  (Gervais,
St.  Germain,  Lucien  Hubert  u.  a.)  darstellt  und
dessen  allgemeiner  Teil  wegen  der  prägnanten
Form,  in  der  er  das  neue  französische  Kolonialprogramm
  darstellt,  von  allgemeinem  Interesse
ist.  In  folgendem  wird  ein  Auszug  aus  diesem
Teil  gegeben.

Der  auffallendste  Zug  der  französischen  Kolonialpolitik
  während  der  ersten  sechs  Jahre  des
20.  Jahrhunderts  ist  zweifellos  der  Triumph  der
Idee,  daß  die  Politik  der  „Domination“  und
„Assimilation“  unpraktisch  ist,  und  daß  an  ihre
Stelle  eine  Politik  der  „Association“  treten  muß.
Diese  Politik,  den  Eingeborenen  in  die  Verwaltung
  seines  Landes  einzugliedern,  ihn  an  der
moralischen  und  materiellen  Wohlfahrt,  welche
durch  die  Segnungen  des  französischen  wirtschaftlichen
  und  sozialen  Forrtschritts  eingeführt  wurde,
teilnehmen  zu  lassen,  wurde  zuerst  im  Jahre  1903
durch  Mr.  Dubief  befürwortet.

Ihm  folgten  auf  demselben  Wege  die  Kolonialminister
  Mr.  Clémentel  und  Mr.  Leygues.
Der  letztere  hat  auf  einem  Bankett  des  Kolonialkongresses
  zu  Paris  es  klipp  und  klar  ausgesprochen,
  daß  die  Politik  der  Assimilation  verhängnisvoll
  wäre  und  deshalb  verlassen  werden
müsse.  Zweifellos  existieren,  wie  er  sich  ausdrückte,
  in  den  Eigentümlichkeiten  der  verschiedenen
Rassen,  welche  die  Erde  bevölkern,  Aquivalente
aber  keine  Identitäten.  Warum  sollen  deshalb
die  Franzosen  versuchen,  ihre  Geisteseigenschaften,
ihren  Geschmack,  ihre  Gewohnheiten,  ihre  Gesetze
Völkern  aufzulegen,  bei  denen  die  Begriffe  Familie,
Gesellschaft  und  Eigentum  einen  ganz  andern
Sinn  haben?  Der  Bersuch  würde  nicht  nur  nutzlos,
  sondern  auch  gefährlich  sein;  denn  unbedingt
muß  er  Gefühle  des  Mißtrauens  und  der  Abneigung
  erwecken.

Die  verhängnisvollen  Wirkungen,  welche  die
Politik  der  Assimilation  mit  sich  bringt,  sind  nach
den  Anhängern  der  Association  folgende:

1.  Der  Geist  des  Formalismus  und  die
Liebe  zur  Einförmigkeit,  die  die  Politik  der

"*)  Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1008,  S.  187  ff.  u.
S.  241  ff.

 

Asfimilation  auszeichnen,  lassen  die  besonderen
Bedürfnisse  der  einzelnen  Kolonien  unberücksichtigt.

2.  Der  Assimilation  haftet  der  Geist  der
Herrschsucht  an.  Sie  versucht  daher,  oft  in
brutaler  Weise,  ihre  eigenen  Regeln  und  Methoden
aufzuzwingen,  stürzt  an  einem  Tage  Organisationen,
die  Jahrhunderte  bestanden  haben  und  erzeugt  so
Gefühle  des  Hasses  und  Revolution.

3.  Dadurch,  daß  die  Politik  der  Asfimilation
auf  einer  absolut  direkten  Verwaltung  bestand,
hat  sie  jede  französische  Besitzung  mit  einer  komplizierten
  Verwaltungsmaschinerie  beglückt,  deren
geringstes  Übel  in  einer  schweren  Belastung  des
Staatsschatzes  besteht.

Aus  der  tropischen  Lage  und  der  dünnen
Bevölkerung  der  meisten  französischen  Kolonien
wird  geschlossen,  daß  die  Schaffung  von  Kolonien
in  dem  Sinne  der  Ansiedlung  von  Franzosen,
in  denen  französische  Methoden,  Gewohnheiten
und  Organisationen  absolut  herrschen,  nicht  in
Frage  kommt.  Der  Wert  der  Kolonien  für
Frankreich  ist  kommerzieller  Natur;  ihre  Eroberung
  soll  eine  wirtschaftliche  sein  und  das
Objekt  der  französischen  Kolonialpolitik  sollte  nicht
die  Ansetzung  der  franzöfischen  Rasse  in  neuen
Ländern  sein,  wie  es  in  alten  Tagen  der  Fall
war,  z.  B.  in  den  Antillen  oder  in  Kanada,
sondern  die  Förderung  der  wirtschaftlichen  Entwicklung
  dieser  Länder,  um  ihre  kommerzielle
Entwicklung  sicher  zu  stellen.  Es  soll  nach  den
Worten  von  Victor  Hugo  ihre  Aufgabe  sein,
„mehr  zu  zivilisieren,  als  zu  kolonisieren“.  Unter
diesem  Gesichtspunkte  erscheint  es  als  die  erste
Aufgabe  der  französischen  Regierung,  mit  allen
verfügbaren  Mitteln  die  moralische  und  wirtschaftliche
  Evolution  der  eingeborenen  Bevölkerung  zu
beschleunigen,  in  der  Erkenntnis,  daß  der  beste
Weg,  um  aus  den  Kolonien  Nutzen  zu  ziehen,
darin  besteht,  die  Eingeborenen,  welche  sie  bewohnen,
  zu  bereichern.  Einerseits  wird  die
Produktionskraft  der  Eingeborenen  erhöht,  wodurch
  das  Mutterland  immer  mehr  in  den  Stand
gesetzt  wird,  aus  seinen  Kolonien  die  Produkte,
welche  der  eigene  Boden  nicht  hervorbringt,  zu
beziehen,  und  sich  das  Rohmaterial  zu  verschaffen,
welches  es  sonst  vom  Auslande  beziehen  müßte.
Anderseits  wird  die  Konsumtionskraft  der  Eingeborenen
  vergrößert,  und  das  Mutterland  kann
demzufolge  die  Ausführung  seiner  Fertigprodukte
nach  den  Kolonien  vermehren.

Aber  diese  neue  Auffassung  der  Kolonialpolitik
  verlangt  eine  Umbildung  der  ganzen
französischen  Kolonialorganisation,  schließt  die  Gewährung
  eines  großen  Maßes  von  Autonomie
        <pb n="689" />
        607  20

an  die  Kolonien  und  die  Zentralisation  der
Kolonialverwaltung  in  sich.

Auf  dem  Gebiete  des  Finanzwesens  wurde
in  dieser  Richtung  ein  großer  Schritt  gemacht
durch  das  Finanzgesetz  vom  13.  April  1900,
dessen  Artikel  33  festlegte,  daß  die  Kolonien  in
Zukunft  für  ihre  eigenen  Zivilausgaben  und  ihre
Polizeitruppen  zu  sorgen  hätten,  wobei  der  Staat
ihnen  eine  Subvention  gewährte,  falls  ihre
eigenen  Einnahmen  zur  Deckung  dieser  Ausgaben
nicht  ausreichten.  Der  Staat  soll  fernerhin  die
militärischen  Ausgaben  für  ihre  Verteidigung  auf
sich  nehmen,  sich  dieselben  jedoch  durch  Kontributionen,
  welche  die  Kolonien  zu  zahlen  haben,
zurückerstatten  lassen.  Diese  Kontributionen  sollen
indes  die  Höhe  der  militärischen  Ausgaben  nicht
überschreiten.

Die  Ausgaben  für  die  Kolonialarmee  bleiben
somit  absolut  zentralisiert.  Die  gesamte  Verwaltung
  derselben  verbleibt  in  den  Händen  des
Kriegsministeriums  und  des  Kolonialministeriums,
sowohl  was  die  allgemeine  Leitung  als  auch
was  die  Einzelheiten  der  Ausführung  angeht.
Die  Kredite  für  die  Unterhaltung  der  Kolonialarmee
  werden  in  Paris  genehmigt  und  nur  durch
den  Kolonialminister  kontrolliert.  Das  Budget
der  Kolonialtruppen  ist  in  dieser  Hinsicht  identisch
mit  den  Budgets  der  anderen  Regierungsdepartements
  und  wird  durch  das  Prinzip  der
Zentralisation  geleitet,  welches  das  französische
Finanzsystem  im  allgemeinen  charakterisiert.

Bei  den  Zivilausgaben  liegen  die  Verhältnisse
ganz  anders.  Die  einzigen  Posten  der  Zivilausgaben
  für  die  Kolonien,  welche  augenblicklich
direkt  vom  Staat  getragen  werden,  sind  diejenigen,
  die  ihrem  Wesen  nach  zur  Zentralverwaltung
  gehören.  (Der  Staat  nimmt  auch  gewisse
  Ausgaben  auf  sich,  die  mit  der  Ermunterung
von  Arbeiten  der  öffentlichen  oder  Privatinitiative
verbunden  sind,  soweit  man  von  ihnen  annehmen
kann,  daß  sie  die  Entwicklung  der  Kolonien
fördern).  Alle  Zivilausgaben,  welche  in  den
Kolonien  gemacht  werden,  werden  in  die  separaten
Budgets  jeder  Kolonie  eingestellt;  der  Staat
kommt  nur  zu  Hilfe,  falls  die  eigenen  Hilfsquellen
der  Kolonien  nicht  ausreichen,  um  die  Ausgaben
zu  decken.  Hier  haben  wir  die  Prinzipien  der
Föderation  und  der  Zentralisation,  welche  früher
dem  französischen  System  ganz  fremd  waren.

Seit  der  Anwendung  des  neuen  Systems
sind  die  den  Kolonien  gewährten  Subventionen
von  Jahr  zu  Jahr  geringer  geworden.  Gegenwärtig
  empfangen  nur  neun  Kolonien  Subventionen,
  nämlich  Martinique,  Gouadeloupe,
Réunion,  Neu-Caledonien,  Französisch-Indien,
Französisch-Kongo,  Somali,  Tahiti,  St.  Pierre
und  Miquelon.  Von  den  übrigen  zahlen  drei,

 

nämlich  Indochina,  Französisch  -Westafrika  und
Madagaskar,  Kontributionen  an  den  Staatsschatz:
die  erstere  in  ganz  bedeutender  Höhe.

Die  finanziellen  Resultate  des  neuen  Systems
sind  also  günstig  gewesen,  und  die  allmähliche
Abschaffung  der  Subvention  wird  zweifellos  ihren
Fortgang  nehmen.

Mr.  Hubert  hat  in  dem  Bericht,  welchen  er
im  Namen  der  mit  der  Prüfung  der  lokalen
Kolonialbudgets  betrauten  Kommissionen  erstattete,
unter  vollster  Anerkennung  der  mit  der  Politik
der  Dezentralisation  erzielten  zufriedenstellenden
Resultate  der  Meinung  Ausdruck  gegeben,  daß
die  Art  der  Anwendung  des  Systems  in  einigen
Punkten  zur  Kritik  herausfordert.  Nach  seiner
Meinung  sind  die  Subventionen  zu  oft  nach  einer
Methode  der  rein  arithmetischen  Berechnung
herabgesetzt,  und  es  find  Entscheidungen  getroffen
worden,  die,  da  sie  nicht  auf  die  besondere  Lage
der  einzelnen  Kolonien  Rücksicht  nahmen,  willkürlich
  sein  mußten.  So  erhalten  z.  B.  Französisch-Guyana
  und  die  französischen  Besitzungen
in  Indien  noch  immer  Zuschüsse  vom  Mutterlande,
  obwohl  sie  dieselben  nicht  mehr  nötig  haben,
während  die  den  armen  Kolonien  St.  Pierre  und
Miquelon  sowie  Taiti  gewährten  Subventionen
reduziert  sind.  Die  von  Indochina  zu  zahlende
Kontribution  ist  erhöht  worden,  obwohl  die
finanzielle  Lage  dieser  Kolonie  eher  schlechter  als
besser  geworden  ist,  und  das  von  den  französischen
Besitzungen  in  Westafrika  zu  zahlende  Kontingent
hat  während  fünf  Jahren  keine  Anderung  erfahren,
  obwohl  man  nicht  annehmen  kann,  daß
die  finanzielle  Situation  dieser  Kolonien  absolut
stationär  geblieben  ist.  M.  Hubert  gibt  zu,  daß
das  bei  der  Festsetzung  der  Subvention  und
Kontribution  geübte  Verfahren  zum  Teil  durch
das  bestehende  System  notwendig  geworden  ist.
Wie  die  Dinge  jetzt  liegen,  hat  das  Parlament
diese  Summen  festgesetzt,  ehe  die  Lokalbudgets
ihm  unterbreitet  worden  sind,  so  daß  das  Paxlament
  sich  über  die  Lage  der  verschiedenen  Kolonien
  in  Unkenntnis  befindet.

Ferner  prüft  M.  Hubert  die  Frage  der  Kontrolle,
  die  trotz  aller  Verdienste  der  Dezentralisation
nach  seiner  Meinung  in  irgend  einer  Form  seitens
der  Zentralgewalt  über  die  lokalen  Kolonialverwaltungsbehörden
  ausgeübt  werden  sollte.

Es  gibt  in  den  französischen  Kolonien  drei
Arten  von  Versammlungen,  die  nach  ihrer  ursprünglichen
  Bestimmung  eine  Kontrolle  über  die
Verwaltung  ausüben  sollten,  nämlich  1.  die
Generalräte  (Conseils  généraux),  2,  der  Kolonialrat
  von  Cochinchina,  3.  die  Beiräte  (Conseils
consultatifs).

1.  Sieben  Kolonien  besitzen  Generalräte,  und
zwar  drei  kraft  Gesetzes,  nämlich  Martinique,
        <pb n="690" />
        W  608  20

Guadeloupe  und  Reunion,  vier  durch  Dekret,
nämlich  Französisch-Guayana,  Neu-Caledonien,
Senegal  und  die  französischen  Besitzungen  in
Indien.  Der  Wahlmodus,  nach  dem  diese  Räte
in  den  verschiedenen  Kolonien  gewählt  werden,
voriiert.  In  den  Antillen  und  in  Réunion  besteht
  wie  in  Frankreich  allgemeines  Wahlrecht;
in  Französisch-Guayana  und  Neu-Caledonien  hat
allein  die  französische  Bevölkerung  Stimmrecht,
im  Senegal  nur  die  Bewohner  von  St.  Louis,
Gorée,  Dakar  und  Rufisque.  In  den  französischen
  Besitzungen  in  Indien  werden  zwei  Wahllisten
  aufgestellt,  die  eine  für  die  französische  Bevölkerung,

  die  andere  für  die  Eingeborenen.  Sie
enthalten  rund  3000  bzw.  270  000  Wähler.  Die
ersteren  wählen  dreizehn  Räte,  die  letzteren
fünfzehn.

Die  Funktionen  der  Generalräte  in  den

Kolonien  sind  fast  dieselben  wie  die  der  entsprechenden
  Behörden  in  Frankreich,  nämlich  der
Departementsräte.  Sie  greifen  nicht  in  die  Lokalverwaltung
  ein,  sondern  üben  einen  überwiegenden
Einfluß  in  allen  fiskalischen  und  finanziellen  Angelegenheiten
  aus,  besonders  was  die  Ausfstellung
des  Budgets  angeht.  In  fiskalischen  Angelegenheiten
  setzt  der  Generalrat  die  Höhe  der  Steuern
und  die  Art  ihrer  Erhebung  fest,  jedoch  sind
seine  Entscheidungen  der  Genehmigung  durch  den
Staatsrat  unterworfen.  Die  Festsetzung  des
Zolltarifs  bleibt  in  den  Händen  der  Regierung
des  Mutterlandes.

In  den  Antillen,  Réunion  und  Französisch-Guayana
  wird  das  Budget  tatsächlich  durch  die
Generalräte  votiert;  im  Senegal,  den  französischen
Besitzungen  in  Indien  und  in  Neu-Caledonien
hat  der  Gouverneur  das  Vorschlagsrecht  für  die
Ausgaben,  und  die  Generalräte  haben  das  Recht,
die  Kredite  zu  erhöhen  oder  Abstriche  zu  machen.
Die  Vorrechte  der  Generalräte  sind  also  sehr  beträchtlich;
  ohne  ihre  Initiative  kann  keine  Steuer
auferlegt  oder  abgeändert  werden.  Keine  Ausgabe,
  mit  Ausnahme  derjenigen,  welche  für  die
Ausübung  der  Souveränität  (Verwaltung,  Rechtspflege,
  Polizei,  Gendarmerie,  Zollwesen)  nötig
sind,  kann  gemacht  werden,  solange  sie  nicht  die
notwendigen  Kredite  bewilligt  haben.

2.  Der  Kolonialrat  von  Cochinchina  besteht
aus  sechzehn  Mitgliedern.  Er  setzt  mittels  Dekrets
die  Art  der  Steuern  und  die  Art  ihrer  Erhebung
sest  und  hat  absolute  Gewalt  bei  der  Festsetzung
der  Zolltarife.  In  bezug  auf  das  Budget  hat
er  ähnliche  Vorrechte  wie  die  Generalräte,  nur
daß  der  Kolonialminister  in  bezug  auf  die  Ausgaben
  größere  beschränkende  Rechte  besitzt.  Die
Gewalt  des  Kolonialrats  ist  also  größer  als  die
der  Generalräte  in  bezug  auf  die  Besteuerung,
da  er  ja  auch  die  oberste  Kontrolle  über  die

 

Tarife  hat;  in  bezug  auf  die  Ausgaben  ist  sie
geringer.

3.  In  allen  Kolonien,  selbst  in  denjenigen,
welche  Generalräte  besitzen,  wie  auch  in  Cochinchina
  bestehen  noch  sog.  Beiräte,  welche  den
Zweck  haben,  dem  Gouverneur  der  Kolonie  beratend
  zur  Seite  zu  stehen.  Sie  sind  zusammengesettt
  aus  hohen  Beamten  und  Notabeln  der
eingeborenen  Bevölkerung.

Wie  oben  schon  gesagt,  sollten  die  Generalräte
  die  Aufgabe  haben,  eine  direkte  Kontrolle
über  die  Verwaltung  der  Kolonien  auszuüben,
um  die  Steuerzahler  gegen  mögliche  Ausschreitungen
  und  die  schlechte  Verwaltung  der
Behörden  zu  sichern.  Dieses  Ziel  ist  indessen
nicht  erreicht  worden.  Wie  die  Erfahrung  zeigt,
hat  bei  den  Generalräten  von  jeher  die  Tendenz
bestanden,  die  Ausgaben  zu  erhöhen.  In  der
Tat  befinden  sich  die  Finanzen  aller  Kolonien
mit  Generalräten,  mit  Ausnahme  von  Martinique,
den  französischen  Besitzungen  in  Indien  und
Französisch-Guayana,  in  einem  Zustand,  der  viel
zu  wünschen  übrig  läßt.  Sie  alle,  mit  Ausnahme
von  Französisch=  Guayana,  empfangen  Staatssubventionen,
  und  die  Finanzen  der  Kolonie
Senegal,  welche  einen  Generalrat  hat,  geben,
während  alle  übrigen  Kolonien,  welche  das
Generalgouvernement  von  Französisch-Westafrika
bilden,  sich  in  einem  bemerkenswerten  Zustand
finanzieller  Prosperität  befinden,  Ursache  zur  Beunruhigung.


Der  Kolonialrat  von  Cochinchina  hat  durchaus
  gut  gearbeitet,  wobei  jedoch  zu  berücksichtigen
ist,  daß  in  diesem  Lande  eine  alte  Zivilisation
und  eine  Bevölkerung  mit  autochthoner  hoher
Kultur  sich  vorfindet,  Verhältnisse,  die  in  den
meisten  andern  französischen  Kolonien  nicht  vorliegen.


Da  die  Beiräte  allgemein  aus  Mitgliedern
zusammengesetzt  find,  welche  mehr  oder  weniger
von  den  Verwaltungsbehörden  abhängig  find,
und  da  sie  keine  bestimmt  abgegrenzten  Rechte
haben,  so  ist  ihre  Gewalt  nicht  sehr  groß;  es
muß  deshalb  eine  andere  und  wirksamere  Form
der  Kontrolle  gefunden  werden.

Nachdem  M.  Hubert  die  Idee  der  Kontrolle
durch  den  Oberrat  der  Kolonien  (Conseil
supérieur  des  Colonies)  oder  durch  das  Parlament
  als  ganz  unausführbar  beiseite  gelassen
hat,  gibt  er  der  Meinung  Ausdruck,  daß  die
Kontrolle  der  Zentralverwaltung  überwiesen  werden
müßte.  Nach  seiner  Meinung  sollte  die  Kontrolle
durch  zwei  Körperschaften  ausgeübt  werden,  von
denen  die  eine  aus  Beamten  bestehen  sollte,  die
in  kolonialen  Angelegenheiten  als  Sachverständige
gelten  können  und  die  den  einzelnen  Detailfragen
genügend  fernstehen,  um  einen  allgemeinen  Uber-
        <pb n="691" />
        609  28

blick  gewinnen  zu  können.  Der  Sitz  dieser  Behörde
  sollte  in  Paris  sein.  Die  zweite  Behörde
sollte  eine  Körperschaft  von  Inspektoren  sein,
welche  als  direkte  Legaten  des  Ministeriums
funktionierten  und,  wenn  nötig,  die  verschiedenen
Kolonien  aufsuchen  sollten,  um  an  Ort  und  Stelle
in  die  vorliegenden  Verhältnisse  Einblick  zu  gewinnen.
  Die  Art  der  Kolonialverwaltung  würde
dann  also  die  folgende  sein:  die  Initiative  ist  an
Ort  und  Stelle  zu  ergreisen.  Die  Kontrolle  wird
in  Paris  ausgeübt,  wobei  das  Ministerium  das
Recht  hat,  Inspektoren  mit  der  Spezialaufgabe
der  Untersuchung  abzusenden.

Alle  Details  der  Ausführung  und  alle  laufenden
  Geschäfte  sollten  den  Lokalverwaltungen
übertragen  werden.  Diese  sollten  sich  in  Frankreich
  durch  von  ihnen  bezahlte,  besondere  Behörden
  vertreten  lassen,  denen  die  Gouverneure
die  in  dem  Mutterlande  auszuführenden  Dienste
übertrügen.  Das  Ministerium  selbst  würde  so,
da  es  von  der  erdrückenden  Last  der  durch  die
Verwaltung  der  Kolonien  bedingten  Kleinarbeit
befreit  wäre,  sich  ganz  der  Aufgabe  der  Kontrolle
widmen  können.

Das  Haupthindernis,  das  sich  einer  solchen
Ordnung  der  Dinge  entgegenstellt,  ist  die  Tatsache,
daß  das  bisher  von  der  kolonialen  Militärorganisation
  geübte  System  dem  System  der
kolonialen  Zivilverwaltung  ganz  entgegengesetzt
ist.  Das  erstere  ist  absolut  zentralisiert,  das
letztere  dezentralisiert,  das  erstere  wird  vom  Staat
bezahlt,  das  letztere  von  den  Kolonien.

Kompetente  Autoritäten  haben  schon  der
Meinung  Ausdruck  gegeben,  daß  das  militärische
System  dezentralisiert  und  unter  das  durch  das
Gesetz  vom  23.  April  1900  eingeführte  Regime
gestellt  werden  sollte.  Dies  scheint  indes  undurchführbar,
  solange  nicht  Algerien,  welches  jetzt
dem  Ministerium  des  Innern  untersteht,  unter
das  Ministerium  der  Kolonien  gestellt  wird.

M.  Hubert  regt  an,  daß  ein  erster  Schritt
auf  diesem  Wege  gemacht  werden  solle,  und  daß
auf  jeden  Fall  die  Ausgaben  für  Unterhalt  und
Material  der  Truppe  von  den  Kolonien  bestritten
werden  sollten,  wofür  diesen  dann  eine  entsprechend
  erhöhte  Subvention  zu  gewähren  sei.
Die  oben  genannten  Spezialbehörden  hätten  dann
für  die  Bedürfnisse  der  verschiedenen  Dienstzweige
der  Kolonien,  sowohl  für  die  zivilen  wie  für  die
militärischen,  zu  sorgen,  und  die  Kolonien  würden
sehr  wahrscheinlich  durch  die  Verwaltung  ihrer
eigenen  Angelegenheiten  im  Mutterlande  Ersparnisse
  erzielen,  welche  ausreichend  groß  sind,
um  die  Ausgaben  für  die  Organisation  dieser
Behörden  zu  decken.

So  würde  sich  also  der  Staat,  ohne  irgend
einem  Budget  eine  neue  Last  aufzulegen,  durch

 

eine  reine  Verbesserung  des  Systems  von  Verpflichtungen
  frei  machen,  die  er  bisher  nur  indifferent
  erfüllte  und  die  deshalb  nur  um  so
teurer  waren.  Der  Kolonialminister  würde  Muße
haben,  die  Aufstellung  und  die  Ausführung  der
Lokalbudgets  sorgfältig  zu  überwachen;  er  könnte
dem  Parlament  einen  jährlichen  Bericht  vorlegen,
  welcher  die  Maßregeln  anführt,  die  in
Übereinstimmung  mit  den  Wünschen  der  Kammern
ergriffen  worden  sind.  Dieser  Bericht,  welcher
dem  Parlament  gleichzeitig  mit  dem  Generalbudget
  vorzulegen  wäre,  würde  dann  als  Exposs
zu  dem  Teile  des  Budgets  dienen,  welcher  von
den  Kolonial-Subventionen  und  -Kontributionen
handelt.  Es  ließe  sich  so  ein  klares  Bild  von
den  Verhältnissen  und  Bedürfnissen  der  verschiedenen
  Kolonien  gewinnen;  demgemäß  könnte
auch  besser  abgeschätzt  werden,  in  welcher  Höhe
die  Summen  in  jedem  besonderen  Fall  votiert
werden  müßten.  So  ließe  sich  der  von  M.  Hubert
erhobene  Einwand,  daß  die  Höhe  der  Kontribution
  und  Subvention  unter  dem  bisherigen
System  zu  einer  Zeit  festgesetzt  wird,  in  der  die
wahren  Verhältnisse  der  Kolonie  dem  Parlament
unbekannt  sind,  aus  der  Welt  schaffen.

In  den  letzten  Jahren  ist  das  britische  System
der  Kolonialverwaltung  besonders  studiert  worden.
M.  Lesage  hat  1897,  M.  Picard  im  Jahre
1902  und  in  neuerer  Zeit  M.  Saint--Germain,
  der  während  der  letzten  sechs  Jahre
im  Auftrage  der  Kolonialbudget-Kommission  des
Senats  den  Bericht  erstattete,  die  ganze  Frage
sehr  sorgfältig  geprüft.  Sie  haben  durch  eine
vergleichende  Studie  der  zwei  Systeme  die  Resormen
  festzustellen  gesucht,  die  mit  Nutzen  bei
der  französischen  Kolonialverwaltung  einzuführen
wären.  Das  britische  System  der  General-Agenturen
  für  die  Kolonien  mit  Selbstverwaltung
ist  als  undurchführbar  und  den  französischen  Ideen
zu  fremd  verworfen  worden.  Dagegen  scheinen
sie  alle  der  Schaffung  einer  Organisation  analog
derjenigen  der  englischen  Kronagentur  für  die
Kolonien  günstig  gestimmt  zu  sein.

r—  r

Seitdem  dieser  Bericht  des  englischen  Vertreters
  in  Paris  erschienen  ist,  hat  die  Schaffung
der  in  demselben  erwähnten  neuen  Kolonialbehörde
  schon  greifbare  Form  angenommen.  Der
französischen  Deputiertenkammer  ist  nämlich  am
13.  Februar  1908  ein  Gesetzentwurf  zugegangen
(Deputiertenkammer-Drucksache  Nr.  1505),  der
die  Schaffung  einer  „Agence  générale  des  Colonies“
  vorsieht.  Die  Begründung  des  Gesetzentwurfes
  bewegt  sich  in  denselben  Gedankenreihen
wie  der  von  Lister  zitierte  Bericht  des  M.  Hubert.
Die  Zentralverwaltung  soll  von  den  Arbeiten  rein
        <pb n="692" />
        610  eO

ausführenden  Charakters  entlastet  und  den  Kolonien
  die  Ausführung  aller  Arbeiten  von  rein  lokalem
  Interesse  im  Mutterlande  überlassen  werden.

Die  Schaffung  einer  General-Agentur  der
Kolonien  wird  als  Ausgangspunkt,  als  unumgänglich
  notwendiger  erster  Schritt  zu  einer  gesamten
  Reorganisation  des  Ministeriums  der  Kolonien
  bezeichnet.

Es  standen  zwei  Wege  offen;  entweder  man
gab  den  großen  Kolonialgruppen  nach  Art  der
englischen  Kolonien  mit  Selbstverwaltung  autonome
  Vertretungen  im  Mutterlande,  oder  man
schuf  eine  General-Agentur  für  alle  Kolonien.
Der  erstere  Weg  wurde  nicht  betreten,  da  nach
Ansicht  der  Regierung  man  damit  zu  weit  und
zu  schnell  auf  dem  Wege  der  Dezentralisation
vorwärts  gegangen  wäre.  Außerdem  wäre  durch
ihre  Errichtung  die  Ausführung  der  lokalen  Dienste
im  Mutterlande  unnötig  kompliziert  worden.
Deshalb  zog  man  es  vor,  für  alle  Kolonien  ein
einziges  Organ,  bestehend  aus  einem  permanenten
Stabe  von  Ingenieuren  und  Verwaltungsbeamten,
zu  schaffen,  welcher  sich  mit  allen  Fragen  der
Versorgung  und  der  öffentlichen  Arbeiten  zu  befassen
  hätte.  Das  Personal  der  General-Agentur
der  Kolonie  wird  teils  der  Kolonial-Zentralverwaltung,
  teils  der  Beamtenschaft  der  einzelnen
Kolonien  entnommen.  "“

Es  erscheint  angemessen,  daß  die  Kolonien  die
gesamten  Kosten,  welche  die  General-Agentur
verursacht,  auf  sich  nehmen,  da  ja  diese  Agentur
sie  allein  angeht.

Die  General-Agentur  untersteht  dem  Minister
der  Kolonien  und  der  Kontrolle  einer  besonderen
lberwachungskommission.  Die  Form  der  Rekrutierung,
  des  Avancements,  der  Gehälter  usw.
wird  der  Regelung  auf  dem  Verordnungswege
überlassen.  Die  Beiträge,  welche  die  Kolonien
zu  dem  Unterhalt  der  General-Agentur  zu  leisten

haben,  sind  in  dem  Gesetzentwurf,  wie  folgt,

festgesetzt:
Indochina  .  100  000  Fr.
Madagaskar  .  100  000  -
Kongo  35  000  --Guayana
  25  000
Réunion  6  0O000
Martinique  6  000  =
Gouadeloupe  6  000
Franz.  Indien  6  000
Neu-Caledonien  6  000
Franz.  Ozeanien  1  000
Somaliküste  1  000
St.  Pierre  und  Miquelon  1  000

Im  ganzen  293  000  Fr.

 

Candpolitik  auf  bawal.

Am  2.  April  1908  ist  ein  Gesetz  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  veröffentlicht  worden,
  das  den  Artikel  73  des  Gesetzes  bezüglich
der  Verwaltung  von  Hawai  vom  30.  April  1900
zum  Teil  abändert  und  ergänzt.

Die  Bestimmung  des  Art.  73,  daß  kein  Ackerland
  in  Hawai  auf  mehr  als  fünf  Jahre  unentgeltlich,
  gegen  Zahlung  oder  durch  Erneuerung
des  Vertrages  in  Erbpacht  (lease)  gegeben  werden
sollte,  wird  dahin  abgeändert,  daß  der  Zeitraum
von  fünf  auf  fünfzehn  Jahre  ausgedehnt  wird.
Außerdem  wird  bestimmt,  daß  auch  während  der
Dauer  des  Vertrages  (der  lease)  jeder  Teil  des
verpachteten  Landes  zum  Zwecke  der  Errichtung
von  Heimstätten  —  homesteaos  —  oder  der
öffentlichen  Benutzung  wieder  unter  entsprechender
Herabsetzung  der  zu  zahlenden  Pachtsumme  dem
Pächter  entzogen  werden  kann.  Sämtliche  derartige
  Erbpachtverträge  sollen  eine  diesbezügliche
Bestimmung  enthalten.

Heue  5b5afenordnung  in  Oelbourne.

Von  den  Melbourne  Harbor  Trust  Commissioners
  ist  unterm  27.  September  1907  eine
neue  Hafenordnung  für  den  Hafen  von  Melbourne
erlassen  worden,  die  unterm  8.  Oktober  desselben
Jahres  die  Genehmigung  des  Vizegouverneurs
im  Rate  erhalten  hat.  Die  Hafenordnung,  der
ein  alphabetisches  Sachregister  angehängt  ist,  ist
bei  W.  &amp;amp;  J.  Barr  in  Fitzroy,  Brunswick  Street
105—107,  im  Druck  erschienen.

 

öffnung  des  Bafens  von  Tanagrogot  ([Dasir)
für  den  Handel.

Gemäß  einer  Verordnung  des  Generalgouverneurs
  von  Niederländisch-Ostindien  ist  der  an  der
Südostküste  von  Borneo  gelegene  Hafen  von
Tanagrogot  (Pafir)  vom  1.  Mai  d.  Is.  ab  für
die  allgemeine  Ein=  und  Ausfuhr  geöffnet.

(avasche  Courant.)

Neues  Kabel  Jwischen  Cadl#  und  den  Kanarischen
Inseln.

Der  Minister  des  Innern  (Ministro  de  la
Conacion)  in  Madrid  ist  durch  Gesetz  vom
21.  Mai  d.  Is.  ermächtigt  worden,  wegen  Legung
eines  neuen  Unterseekabels  zwischen  Cadiz  und
den  Kanarischen  Inseln  noch  im  laufenden  Jahr
eine  öffentliche  Ausschreibung  zu  erlassen.  Der
Voranschlag  soll  5  100  000  Pesetas  betragen.

75
        <pb n="693" />
        W  611  20

Citeratur.

Romberg:  Die  rechtliche  Natur  der  Konzessionen
  und  Schutzbriefe  in  den  deutschen
  Schutzgebieten.  (Koloniale  Abhandlungen,
  Heft  17/18.)  Berlin  1908.  Verlag
von  Wilhelm  Süsserott.  Preis  80  Pf.

 

Literatur-Verzeichnis.
(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)
Rangliste  von  Beamten  der  Kaiserlich
Deutschen  Marine  für  das  Jahr  1908.

 

Nach  dem  Stande  vom  15.  Mai  1908.  Redigiert

  im  Reichs-Marine-Amt.

Berlin,

E.  S.
Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hoföuchhandlung,

Kochstr.  68—71.

 

Verzeichnis  der  auf  den  Hamburger  Bibliotheken
  vorhandenen  Literatur  über  Östasien.
g  von  C.  Gottsche  und  A.  Regensurger.

  Hamburg  1908.  Vertrieb  durch  L.  Friederichsen

  &amp;amp;  Co.

Dr.  E.  König:

(Photographische  Bibliothek  Band  23).

Die  Autochrom-Photographie.

Berlin  1908.

Verlag  von  Gustav  Schmidt  (vorm.  R.  Oppenheim).

 

Verkehrs-Nachrichten.
In  Mkumbara  (heutch-  Ostafrika)  ist  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den  internationalen

  Verkehr  eröffnet  worde

Die  Worttaxe  für  Delegramme  nach  Mkumbara  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach
Pf.

Daressalam.  Sie  beträgt  zur  Zeit  2  Mt.  75

Am  28.  Mai  d.  Is.  ist  in  Nyanga  (Kamerun)  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den

internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

ie  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Nyanga,  Kamerun,  ist  dieselbe  wie  für  Duala  und  die

D
übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.

In  Dume  (Kamerun)  ist  am  1.  April  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit
sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  auf

die  Ausgabe  von  gewöhnlichen  Paketen  erstreckt.

Die  Postanstalt  in  Jakalswater  (Deutsch-Südwestafrika)  nimmt  fortan  am  Postanweisungsund
  Nachnahmedienst  im  Verkehr  mit  den  Postanstalten  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland  teil.

Postwampfschisserertindungen  nach  den  deutschen  Scusgebieten  für  den  Monat  —  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  zusschiffungshofen.  Vriefe  muͤssen  aus
Nach  vom  Ein-  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  ÜUberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  18.  Juni  16.  Juli  Friedrich=  W**
(beunshe  Schtffe)  hafe  age
«  !  Simpsonhafen  3  Tage  16.  26.  Juni  14.24.  Juli
I.  beutsch-Meuguinea.  Brindisi  28.  Juni  26.  Juli  Simpsonhafen  38  Tage  10
(engl.  Schiffe)  Friedrich=  Wilhelm.
.  fen  41  Tage
D  Palau  84  Tage
—.  Jap  81  Tage
dee  22.  Juni  Saipan  77  Tage
(deutsche  Schiffe)  Vonape  67  Tage  20.  Juni  8.  Juli  108
2.  den  Narolinen,  Palan-  Vonape  51  Zage  -  -
Isielt.mtims.  Neapel  0.  Juli  Soipan  64  age
Jap  age
(engl.  Schife)  Palau  71  Tage
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briessendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
        <pb n="694" />
        W  612  20

 

Nach

vom  Einschiffungshafen


Die  Abfahrt  erfolnt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am

 

3.  Deutsch-Ostafriha.
Zutoba  Muansa  und

n  Mombasa  Weiterbe
  W  mit  der  Ugandawbss
  ien  der  Endstation
zu  Se  nd  den  B  -
mungsorten.

a)  no
Schira

b)  *  Kangea  einsch!  Amant.

tt3

Neapel

(beutsche  Schiffe)
Marseille
Brindisi  D
Cengl.  o
l

Brin
(engl.  s

Neapel
1A  (beursche  Schiffe)

25.  Juni  6.  Juli

10.  jedes  Monats
28.  Juni

5.  Juli

25.  Juni  6.  Juli

Mombasao  16—18  Tage

Mombasa  O  17  Tage

Mombasa  20,  15  Tage

Mombasa  20  Tage

Tanga  17—19  Tage
Tanga  16  Tage

e  18,  21,  18

anzibar  18  Tage
*  t6r  i

WBeuer  derun
n  5  r
mentsdampfer  in  6  Sumd.)

Daressalam  18  Tage

Zanzibar  2  —W

eiter
mit  n  Gelegenbett

 

 

Swakopmund  25  Tage
Swakopmund  20  Tage

Swakopmund  19  Tage

Swakopmund  23,  21,
23,  21  Tage

Swakopmund  28  Tage
Swakopmund  25  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  34,  27  Tage

Lüderitzbucht  26  Tage

Copstadt  17  Tage
vornk  weiter  auf  de

283.  Juni  4.  Juli
10  5
8.  jed.  Mts.  10  0.
26.  Juni  10  3
3.  Juli  10

23.  Juni  4.  Juli
10
26.  Juni  10  3

23.  Juni  4.  Juli
8.  jed.  Mts.  10  0.

26.  Juni  10  W.
8.  Juli  10  S

 

80.  Juni  5.25
5.  Juli  8.38
15.  Juni  6.  Juli  8.38
19.  26.  Juni  10.  Juli
11.16
3.  Juli  11.16
1.  Juli  7  12

jeden  Freitag  11.16
15.  Juni  6.  Juli  8.38

5.  Juli  8.38
1.  Juli  7  12
30.  Juni  5.25

19.  Juni  3.  Juli

 

X  E2  1  Beil.,  6  28.  Juni
[„  „
25.  Juni  6.  Juli
——  "„
Marseille  10.  jedes  Monats
-c)  nach  Deursch-Ostafrito
(ausschl,  der  unter  a  und  db
Venannten  Vostorte)  Brindisi  28.  Juni
(engl.  Schiffe)
1Brindisi  5.  Juli
(engl.  Schiste)
4.  Deutsch-Südbwestafrika.  Hamburg  1.  Juli
#

*  3  Antwerpen  6.  Juli
Sialet  Lechoe  wor  che  Schine)
—*  F  *  Southampton  16.  Juni  7.  Juli
bweso.  7  2  Southampton  20.  27.  Juni
Hn  -  “#ê#3  beunsche  Schiste)  11.  Juli
«  '.  .—«

Southampton  4.  Juli
Wa  Windhuk  #Hamburg  2.  Juli
Southampton  jeden  Sonnabend
Southampton  16.  Juni  7.  Juli

e  n  Zugestn  ds  «
nech  6.  heda.  S  Antwerpen  6.  Juli
——
-*.  v.  "  a  Hamburg  2.  Juli

Hamburg  1.  Juli

½  aans  ft  n  (EisSouthampton  20.  Juni  1.  Juli
Uiamas  sni  Sor  Briefe.  Postkarten
  zald,  —  ½gen).

wenproden  wie
EW##3  zu  leiten.
Brindisi  12.  Juli
(engl.  Schiste)  Cr

5.  Marshall=  Jusels  Neapel  22.  Juni

*  seln  (beunsche  Schiffe)

5.  Juli

 

Neapel  v
E——

 

Jaluit  etwa  57
Jaluit  59  Tage

Jaluit  46  Tage

20.  Juni  3.  10.  Juli
10
        <pb n="695" />
        W  613  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

von  dort  weiter  auf  dem

Die  Abfahrt  erfolgt  Aruusschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  v  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
"1  .  25.  jed.  .  "·19,23-«’  .  -
Smnde  Hamburg  10.  25,  jed.  Mts  x9  Pts,  id  Mesn  650
n  ½.  P  rt.  m  Kribi  20  u.  26—30  Tage  Ied.  Mts.  7.
Dschang,  we  .—  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
Edea.  rin“  Jaunde,  *  ur  Mer  Duala  18  Tage
n  ln  22%%½runche  Schffe)  Kribi  19  Tage
Vlanjation,  Vlktoria  4Liverpool  %  27.  Juni  Viktoria  25  Tage  25.  Juni  1016
.  Duala  26  Tage
Liverpool  Duala  23  Tage  .  .  ..  10
HOamburg  25.  jedes  Monats  Nio  del  Rey  32—35  Tages  24.  jed.  Mts.  712
b)  nach  Iuo  del  ReyLiverpool  27.  Juni  25.  Juli  Rio  del  Ney  23  Tage25.  Juni  23.  Juli  10#5
Liverpool  10.  Juli  Duala  23  Tage  8.  Juli  1045
e)  nach  dem  Tschadsee-Geblet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  1.  Tage  9  jeden  Donnerstag  1015
v  rt  weit
(Garua,  Kusser)  esgoeeb  holabee
nach  Osstdunge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calaba  art  19  9  T0  jeden  Donnerstag  105
von
zan  5  bis  *m9#6
n  6  bis  10  Tag
e)  nach  Molundu.  ...  Antwerpen  2.  Juli  Matadi  19—20  Tage  1.  Juli  1.0
Scs  seer
Vordeaux  25.  jedes  Monats,a  10.
dem  Kongo,  Ssanga  und
jah  bis  Molundu
Neap  18.  Juni  2.  Juli  Tsingtau  33—36  Tage16.  30.  Juni  10.6
7  5
Brin  jeden  Sonnta  Tsingtau  381—86  Tage  jeden  Freitag  1035
%r  Eai.  6  sing  ge  jeden  Freitag
7.  Klantschon.  Marseille  21.  Juni  5.  Juli  Tsingtau  344—36  Tage19  Juni  3.  Juli  10.0.
(#rans  Schiff)  n
5  3.  Juli  Tsingtau  30  Tage  2.  Juli  8.38
Marseill  26.  Juni  Tsingtau  33—38  Tage24.  Juni  100
Cengl.  282
8.  Samoa.  Queenstonn  21.  Juni  19.  Juli  Apia  29—32  Tage  19.  Juni  17.  Juli  11.16
Nachversand  1.0
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.  Lome  28  25—27,  15.  24.  1n  sten  jedes
.  Tage  Mona
Hamburg  10.  jedes  Monats  bene  17  Tage  9.  jed.  n  350
acterda  1  7.  20.  jed.  Monats  Lome  20,  21—23  Tage  6.  19.  jed.  Mts.  931
9  che  Schiffe)
Cogo.  io  11.  jedes  Monats  Lome  10  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  100.
1  von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonon  18  Tage  28.  jed.  Mts.  1045
«  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  i  15  Tage  Donnerstag  934

 

Landwege  in  4—5  Tagen

)  Den  durch  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="696" />
        W  614  20

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs-  Die  Post  ist  sälig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  -  Von  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-  Neuguinea  .  Neapel.  28.  Juni  27.  Juli  Neapel  –  20“.  Juli
beutsch-Ueuguinee  Neapel-  Juni  2.-Juli  Narshall-Inseln  Marseille.  2.  Juni  od
ventsch,  Onafrin  Neapriz  19.  Huni-  107.9Juli  Brindisi  ..  .  28.  Juni  Augutt
entsch-Ostafrita  Brindii  Nea  19  s
.  pel...19  Juni  sJalt
«’f"lle"·16«"d-Mtss  ästmdksi»  28.  Jun
i  Ratsulle  ..20  Juni  OJult
Vtkach-Sldchsfkiså  Southamptonf  LSJUM  M  Spec-p.lubVancouoek
au  t  s
DONATIONS-J  HLamburg  .  27  .  Juni  19—.Juli  icen  t4  s
Southampton  19.  Juni  10“.  Juli  e  vadre  vder  17..  24.  8
udl.  Teil  des  S  b.  Southampton  19°.  Juni  10*.  Juli  Queenstopnn)  17.  18.  Jul
1  chusge  0  28.  en  r  Sibir.  Eisen-  jed.  Nontach  Mitt.  u.
bahn  .  ·  .  .  Sonnabend
Hamburg  ..  17*.  jedes  Monats  Brindisi  .  ..  (ũb.  Sydney)  28.  Juni
Kamerun  .  .  .  ...  Southampton  30“.  jedes  Monats  Neapel.  .  .  .  tüb.Sydney)  22.Jum
Plymouth  «  21  Juni  5.  Juli  Saomon  irer  1  äh,  Veneono.  Juni
uckland
*  *  *  “  °8  l  Francisco  27.  Juni
nseestrWeiue  2  Jam  eleek  Lanburtg.  —  157  21.  .20.
Palan-Inseln  I  Jum  23.  Jugu  91000  Southampton  30=  jed.  Mts.

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

—IIIIII

S

.
..-S



M.
M

#  t  ss

Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  binter  dem  Orte  die  Abkahrt  des  Schiffes.)
„Arcona"“  Tasingtau.
.  „Bremen“  New  Port  News  —  30/6.  Pbiledewbia  9/6.  —  Newyork.
„Bussard"“  Daressalam  2/5.  —  12/5
„Condor"  Spdney  18/5.  —  225.  fienurb  23/5.  —  Apia.
„Fürst  Bismarck“  Tsingtau  27/5.  —  29/5.  Shanghai  30/5.  —  1/6.  Tsingtau.
„Iltis"“  .  Tsfingtau  19/5.  —  23/5.  Shanghai  6/6.  —  7/6.  Siakwan  10/6.  —
Kiuliang.
„Jaguar“  Thsingtau.
„Leipzig“.  Tsingtau.
„Luchs'  Shanghai  —  5%  Nanking  15/5.  —  17/5.  Hankau  22/5.  —  265.
Shang
„Niobe“  .  Tsüngtau  i7.  —  21/5.  Futschau  *“  —  29/5.  Shanghai  1/6.  —
3/6.  Tsingtau.

„Panther"  Kapstadt.

.  „Planet“.  .  Sypdney.

„Seeadler"  Daressalam  14/5.  —  14/5.  Zanzibar  22/5.  —  24/5.  Sadani  25/5.  —
27/5.  Pangani  30  —  30/5.  Daressalam  5/6.  —  Kiswere.

„Sperber"  Spwakopmund  10/5.  —  11/5.  Lüderitzbucht  16/5.  —  20/5.  Kapstadt.

„Tiger“  .  Shanghai  1/6.  —  3/6.  Tsingtau.

Ablösungstransporte:

Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Roon“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  abgelösten  Besatzung
S.  M.  S.  „Condor“.

Transportführer:  Kapitänleutnant  Schütte.

Fremantle  28/4.  —  9/5.  Colombo  10/5.  —  17/5.  Aden  17/5.  —  21/5.  Suez  21/5.  —
25/5.  Neapel  256.  —  27/5.  Genua  27/5.  —  3/6.  Southampton  3/6.  —  4/6.  Antwerpen

6/6.  —  Bremerhaven.
        <pb n="697" />
        6  615  20

Gemieteter  Dampfer  „Rhein“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  Ablösung  für  die  Besatzungen  der
in  Ostasien  stationierten  Schiffe:

Transportführer:

—  20/5.  Colombo  21/5.

Korvettenkapitän  Ackermann.
—  106.  donstong  2/6.  —  5/6.  Shanghai  6/6.  —

Suez  8/5.
7  /  6.  Tsing

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Vostdanpfer  von  #  nach  bis  12.  Juni  1908.

„Adolph  Woermann“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  12.  Juni  ab  Suez.

„Alexandra  Woermann“  abun  Hamburg  am  12.  Juni  Ouessant  passiert.

„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.

„Anna  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  31.  Mai  ab  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Kilwa  Hamburg  am  9.  Juni  ab  Neapel.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  11.  Juni  ab  Kapstadt.

„Eduard  Woermann“  Hamburg  #Aäberigucht  a#m  12.  Juni  ab  Las  Palmas.

„Eleonore  8  Duala  Hamburg  am  11.  Juni  in  Lagos.

„Erna  Woe  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  Juni  ab  Swakopmund.
„Frieda  Woergann=  Kotonou  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.

„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  30.  Mai  ab  Ehalopmund.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  Juni  in  Gabun.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  9.  Juni  in  Kotonou.
„Irma  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  11.  Juni  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  30.  Mai  ab  Las  Palmas.
„Kurt  Woermann“.  Assinie  1  Hamburg  am  11.  Juni  in  Hamburg.

„Lili  Woermann“  Hamburg  "%  Calabar  am  7.,.  Juni  in  Duala.
„Linda  Woermann  Hamburg  Assinie  am  9.  Juni  in  Assinie.
Lothar  Bohlen“  Hamburg  cera  am  11.  Juni  Dover  passiert.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  11.  Juni  ab  Boulogne.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.

„Warth  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  4.  Juni  ab  Lome.

.  Hamburg  Kilwa  am  10.  Juni  ab  Zanzibar.
„Otto  Hamburg  Assinie  am  8.  Juni  in  Dakar.
„Paul  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  0.  Juni  ab  Las  Palmas.

Ahetla  Bohlen“  Hamburg  Calabar  aom  7.  Juni  Ouessant  passiert.

Abeive“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  28.  Mai  in  Swakopmund.
tg.......  Hamburg  Gabun  am  10.  Juni  in  Conakry.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“  Rio  Nunez  Hamburg.  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Edea“  Burutu  Hamburg  "  Zt.  in  dantus
„Kamerun“  Gabun  mburg  z.  Zi.  in  Hambur
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  8B.  Juni  Ouchant  passiert.
„Otavi““  .  Lüderiybucht  Hamburg  am  10.  Juni  Ouessant  passiert.

Saktpmund.  Mossamedes  Hamburg  am  8.  Juni  ab  Lagos.

„To  Hamburg  Mossamedes  am  9.  Juni  in  Sao  Thomé.
„Windhuk“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  1.  Juni  ab  Las  Palmas.

Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie.

„Friderun“  Hamburg  Nio  Nunez  am  Juni  ab  Sas  Palmas.
„Oenner“  ....  Hamburg  Rio  Nunez  am  o  Juni  in  Sierra  Leone.
„Immo“..  ...  Hamburg  Accra  am  7.  Juni  in  Sekondi
„Ingbert  Mossamedes  Hamburg  3.  Zt.  in  Hamburg.

„Ingo“  Calabar  Hamburg  am  2.  Juni  in  Hamburg.
„Ingraban“  Hamburg  Mossamedes  am  8.  Juni  in  Antwerpen.
„Irmfried“  Hamburg  Mossamedes  am  2.  Juni  ab  Mossamedes.
„Irmgard“  Hamburg  Lüderipbucht  am  13.  Juni  ab  Hamburg.
„Ivo“  Rio  Nunez  I.  Hamburg  am  8.  Juni  in  Hamburg.
„Walburg“  Mossamedes  !  Hamburg  am  8.  Juni  ab  Las  Palmas.
        <pb n="698" />
        W#  616  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H..,  Berlin  W.  64.

 

 

 

Zu  jeder  Art  von  Austunft  ist  obemnehendes  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

 

 

 

 

  
 
 
 
 
 

 

Telephon:  Amt  le  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.  10.  Juni  1908.
vor-  "  "  6
shrän  Kapital  s.  *4  ke  we  Angebot
-  l  .  :
jahr  Mark  jahr  #  dende  dende?  D  %  "„%
1908,  1  250000  11.  10  —  10  11  102
1906,  2000  000  1.  1.  —  44  —1  70
1905  1200  000  1.  4.  0  ¾  —  95
1905  600  Ooo  1.  1.1  5  5  —  105
1890  1  500  000  1.  1  3z0  22  —  270
1891  2  600  000  1.  10.  7  7  .  83  92
1905  220  000  1l.  1.)  13  20  —  150
1900  418  000  K1.  1.  7  7  "—  100
1878,  2  ’750  000  1.  1.  12  20
is  172  177
1885  2  000  OOo  1.  4.  20  20  190  200
1907  2  500  000  1l.  1.)  —  0  —  50
1902  1  000  O000  1.  1.  0  0  —  75
1902  1000  000  1.  6.  1  2  —  80
1885  3  721  000  1.  1.  3½  l  5  100  102
8000  ·  5  5  101  103
l1386  400  000  1.  1.  00  0  —  12zafr
1908  11  495  000  1.  1.,  3½  3½
-  «-  :-  i  91I92
1897  2250  000  1.  1.  4  5  —  10
1899  40000  Ooo  1.  1.)  0|  0  —  N20.—
360  000  0  0  do  —  M  10.—
1808  1000000  1.  1.  10  0  Südkamerun.  s—  105
i  odd  dod  E  0c  -  —  do
1889  2  000  000  1.  10.  T  ·  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  —  235
1897  1  158  000  1.  1.)  0  0D  Hanseatische  LHolemisarionsgesellchaft.  —  1  40
1889  30000  000  1.  10.)  0  O  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887.  1200  000  1.  1.,  15  20  JFaluit-Gesellschaft,  geteilte  Aktien  130  135
«  «  IF  o  enußscheine  ..  1200,-—M  1275.—
18989  604  000  1.  7.)  0  ·0  Kaffer  Plantage  Salaere  Stamm-Aktien  —  13
47  000  «  Vorzugs-Aktien  —  40
1904  1  000  000  1.  1  —  0  Lamerm  Vergwertsttiengeräußsen  —  35
1906  3  000  000  1.  1.—  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —  #  70
1903  1  000  000  1.  1.  —  O  Kautschul-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  85
1809  1  100  000  1.  7.  0  1  0Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  74  1—
1885  000  1.  4.  0  „0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  97  —
0  ·  Stamm-Anteile  —  88
1906  1  200  000  1.  1.  —  Ofstafriko-Kompagn  —  85
1904  21  000  000  1.  1.  3.  3  Ostafrikanische  erotnn  e
(vom  Deutschen  Reiche  ·  »
«  120%  Iüchzehlunge  garantiert)  .  103  104
1900  20  000  OO00  1.  4.1  O0  0□O  Otavi-Minen=  und  Eiierbahngefeuscat  110  128
.1902  &amp;amp;  125  000  1.  1.  30  40  seift  Phosphate  .  7Lösb7Jlösb
1897  2000  .1.  10.  5  6  i5te  Shosphate.  Voncepcion  .  —  86
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Plaage  bember  eenmeagemnejefaa  —  35.
1908  800  000  1.  1.  ·  0  Safata-Samoa-Gesellschaft.  .  —  75
1905  2  000  000  1.  1.  4  4  S#  aastsitaiunr  —  85
1897  500  000  1.  1.  0  ·0  i  Pllanzungs  Gesellscha  *  70  80
1900  500  000  1.  7.  ·0  ·  S#  African  I.  Ash  4  sh  6  d
1892  PF2000  000  1.  7.  0  0  South  Weest  1  i  18  sh  19  sh
1893  869  100  1.  4.  0  AUsambara  huofiebavgesellcaf  25  zöfr  90  zöfr.
142200  0  ·  5  zef
1807  1  500  000  1.  1.  0  0  Pesstafrianische  83
600  000  0  6  do  —  100
1897  „  4500  000  1.  1.  0  0  Bestafrikanische  5“
—  8  —  105
1895,  1  800  000  1.  1.  0  0  nseut=  *
n  1  Düsseld  %  70
        <pb n="699" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Juli  1908.  Nummer  13.
e  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  165.  jedes  Mo%  Dertgiben  werden  als  aäeits=  bbrlgefügt.  die  mindestens

n  vierteljährll  erichfinenden:  bn  ungen  aus  4#  deutschen  Schutzgebieten-  Dr.  Freiherr

v.  Danckalm  an.  r—  rtellähr  1s  Merlleensite,  1  ür  dg-  Kolo  miatblam  ichn  den  Babrera  uhu  dn  Be

Post.!  dund.  die  Buch  uren  M.  3  dirett  u  Streifband  “7ihnie  die  Veria  gebuchvandlung  iuanu  M.  1  fice  Deut  gn  einschl.

der  deutschen  rh  andlt  nnd  Ost  erreich  Un  ˙uter.  b)  M.  5.—  für  die  Länder  6  Weltpostwereins.  —  Geie,  Deu  und  Anfragen

sind  an  die  Königliche  Wtt-  von  Ernss  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  eet  #Wes-  Kochstraße  66—71.  zu  richten.

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verordnung,  betr.  die  Einrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege
  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten.  Vom  3.  Juni  1906  S.  617.  —  Verfügung  des  Meichs
Nolonialamts,  betr.  den  Bergbau  längs  der  Eisenbahnlinie  Lüderitzbuch—nRectmanshoop.  Vom  25.  Juni  1908  S.  618.
.Personalien  S.  618.  —  Patriotische  Gaben  S.  621.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch=  Südwestafrika:  Die  Vollendung  der  Südbahn  S.  621.

Deutsch-Neuguinca:  Ein  Besuch  auf  den  Admiralitäts-Inseln  und  auf  St.  Mathias  S.  622.  —  Eine  Ruhrzidne
  auf  der  Insel  Jap  S.  625.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebietd  Deutsch-Neuguinea

m  IV.  Viertel  1907  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  625.

Deutsch-O  Onafrika:  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch  ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die
Nollstellen  der  äülste  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1007  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum
des  Vorjahres  S.  626.

Kamerun:  Nochweisung  der  bei  den  Follämtern  des  Fchufgebiets  Kamerun  in  den  Monaten  Oktober  bis
Dezember  1907  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  628.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutz-Lebiets
  Kamerun  im  IV.  Viertel  des  nalenderjahres  1090:  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  zeitraum  des
Vorjahres  S.  629.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Der  Weltkampf  um  die  Baumwolle  S.  631.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Ausfuhr  von  aie  ann,  aus  Britisch-Indien

S.  634.  Zum  Handel  Gabuns  im  Jahre  1907  S.  635.  —  Der  Gummimarlt  auf  Ceylon  S.  636.  Kautschukkultur
  in  Goc  S.  636.  —  Der  Kakaomarkt  auf  Ceylon  S.  637.  —  nakaoernte  im  Amazonasgebiete  1907  S.  637.  —
Die  japanische  Seidenkokonsernte  im  Jahre  1907  S.  637.  —  Seidenproduktion  der  Welt  im  Jahre  1907  S.  67.

Die  Erdölgewinnung  in  Ralifornien  S.  638.  —  Ausfuhr  von  Paranüssen  aus  dem  Staate  Amazonas  1907  S.  630.—

Einführung  neuer  Kulturpflanzen  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  S.  639.  —  Bodenuntersuchung  für  kabatban
n  den  Vereinigten  Staaten  S.  640.  —  Gründung  einer  Wollweberei  und  -kämmerei  im  Transvaal  S  640.  —
Wienschaftliche  Verhältnisse  in  Dänisch-Westindien  1907  S.  6411.  —  Pelzrobbenjagd  an  der  Küste  von  Alaska  1907  S.  64:3.
Handel  Aucklands  (Neusceland)  im  Jahre  1907  S.  644.  —  Außenhandel  der  australischen  Kolonie  Papua  S.  645.
%  Aufßenhandel  Chiles.  1907  S.  645.  —  Anderung  der  Spirituosenzölle  in  Gambia  S.  646.  —  Erhöhung  der  Verbrauchsabgabe
  auf  Amylalkohol  und  Fuselöl  im  Australischen  Bund  S  S.  647.  —  Aufhebung  der  Einfuhrverbote  für
Tilturen  aus  Zitronen  und  süßen  Orangeschalen  in  Neuseeland  S.  647.  —  Turchführung.  der  die  marolkkanischen
nollämter  betreffenden  Bestimmungen  des  Kapitels  V  der  Generalakte  von  Algeciras  S.

Verschiedene  Mitteilungen:  Zwangsarbeit  in  den  englischen  Besitzungen  Afrikas  znd  der  Südsee  S.  647.—
Eisenbahnverbindung  zwischen  Bloemfontein  und  Kimberley  S.  650.  —  Die  brasilianische  Zentraleisenbahn  S.  650.—
Ausländische  Altiengesellschaften  in  Agypten  S  S.  651.  —  Literatur  S.  651.—  Verkehrs=  Nachrichten  S.  652.  —
Schiffsbewegungen  S.  655.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  657.——  Anzeigen.

mttlicher  Teiladccnennnnn)

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verordnung,  betreffend  die  Sinrichtung  der  Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege
  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten.
Vom  3.  Juni  1908.

Wir  Wilhelm,  von  Gottes  Gnaden  Deutscher  Kaiser,  König  von  Preußen  usw.,
verordnen  für  die  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete  auf  Grund  des  §  1  des  Schutzgebietsgesetzes
  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  im  Namen  des  Reichs,  was  folgt:

§  1.  Soweit  nicht  gesetzliche  oder  in  Kaiserlichen  Verordnungen  enthaltene  Bestimmungen
Platz  greifen,  wird  bis  auf  weiteres  der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  ermächtigt,  Vorschriften
und  Anordnungen  zu  erlassen,  welche  betreffen:
        <pb n="700" />
        V  618  20

1.  die  Einrichtung  der  Verwaltung

2.  das  Eingeborenenrecht  und  de-  Gerichtsbarkeit  über  Eingeborene,  auch  soweit  Nichteingeborene

  beteiligt  sind.

§5  2.  Die  im  §  1  bezeichneten  Befugnisse  können  mit  Ermächtigung  oder  Zustimmung  des
Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamts)  durch  die  Gouverneure  wahrgenommen  werde

§  3.  Die  bisher  ergangenen  Vorschriften  und  Anordnungen,  welche  —  der  im
§5  1  Nr.  1,  2  bezeichneten  Art  betreffen,  bleiben,  auch  soweit  sie  von  den  Gouverneuren,  den
Landeshauptmännern,  den  Kaiserlichen  Kommissaren  und  ihren  Stellvertretern  erlassen  sind,  in
Geltung,  bis  sie  gemäß  dieser  Verordnung  aufgehoben  oder  abgeändert  sind.

5  4.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  der  Verkündung  im  Reichs-Gesetzblatt  in  Kraft.
Gleichzeitig  treten  die  Verordnung,  betreffend  die  Gerichtsbarkeit  über  die  Eingeborenen  im  Schutzgebiete
  der  Marschall-Inseln,  vom  26.  Februar  1890,  und  die  Verordnung,  betreffend  die  Gerichtsk
  barkeit  über  die  Eingeborenen  in  den  afrikanischen  Schutzgebieten,  vom  25.  Februar  1896  außer  Kraft.

 

Urkundlich  unter  Unserer  Höchsteigenhändigen  Unterschrift  und  b  cktem  Kaiserlichen  Insiegel
Gegeben  Berlin  im  Schloß,  den  3.  Juni  1908.
(L.  S.)  (gez.)  Wilhelm  I.  R.
Fürst  von  Bülow.
-

Verfügung  des  Reichs-KRolonialamts,  betr.  den  Bergbau  längs  der  elsenbahnlin#e
Lüderitzbucht—Keetmanshoop.
Vom  25.  Juni  1908.
Gemäß  §§  94,  97  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  (R.  G.  B.  S.  727)  wird  hiermit  bestimmt,  daß  diejenigen  Blöcke  längs  der  Eisenbahnlinie
  Lüderitzbucht—Keetmanshoop,  in  denen  das  Bergrecht  dem  Fiskus  zusteht,  dem  Landesfiskus
  von  Deutsch-Südwestafrika  zur  ausschließlichen  Aufsuchung  oder  Gewinnung  von  Mineralien
bis  auf  weiteres  vorbehalten  werden,  soweit  dem  nicht  wohlerworbene  Rechte  Dritter  entgegenstehen.
Berlin,  den  25.  Jumi  1908.
Der  Staatssekretär.
J.  V.:
v.  Lindegquist.

 

 

 

Dersonalien.—

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Regierungsarzt
bei  dem  Gouvernement  von  Neuguinea  Dr.  Wilhelm  Wendlandt  in  Herbertshöhe  den  Charakter
als  Kaiserlicher  Medizinalrat  für  die  Dauer  seiner  Beschäftigung  im  Reichs-Kolonialdienst
zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  stellvertretenden
  Bezirksamtmann  Dr.  Hugo  Blumhagen  beim  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika
den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande  mit  schwarzer  Einfassung
zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Polizeimeister
  der  Polizeitruppe  in  Kamerun  Mar  Müller  das  Militär-Ehrenzeichen  erster  Klasse
zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ehemaligen
Werkmeister  bei  dem  Gouvernement  von  Togo  Ernst  Dehl  das  Kreuz  des  Allgemeinen  Ehrenzeichens
zu  verleihen.
        <pb n="701" />
        ##  619  20

Zu  Notaren  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Südwestafrika  sind  ernannt  worden:  Die
Rechtsanwälte  Dr.  Reinshagen-Lüderitzbucht,  Dr.  Fritzsche-Windhuk,  Erdmann-Windhuk  und
Sidler-Swakopmund.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Farmer
Alexander  Niet  in  Okahandja  die  Königliche  Kronen-Orden-Medaille  zu  verleihen.

achruf.

Am  5.  d.  Mts.  verstarb  nach  längerem  schweren  Leiden  der  Kaiserliche  Hofrat  im  Reichs-Kolonialamt


Franz  Rujawa
im  45.  Lebensjahre.

Hofrat  Kujawa  war  in  den  Jahren  1887  bis  1892  in  Deutsch-Ostafrika  tätig  und  trat  dann
zur  Kolonial-Zentralverwaltung  über.  Der  Verstorbene  hat  es  verstanden,  sich  durch  Pflichttreue
und  besondere  Tüchtigkeit  die  volle  Anerkennung  seiner  Vorgesetzten  und  durch  sein  dienstliches  wie
außerdienstliches  Auftreten  die  Achtung  und  Zuneigung  seiner  Kollegen  und  aller,  die  mit  ihm  in
Berührung  kamen,  zu  erwerben.  Das  Andenken  des  bewährten  Beamten  wird  stets  in  Ehren
gehaen  werden.

Bllin,  den  16.  Juni  1908.
Reichs-Kolonialomt.
J.  V.:

v.  Lindegquist.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  O.  K.  vom  18.  Juni  1908.

v.  Wolff,  Oberstleutmant,  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  seiner  bisherigen
  Uniform  zur  Disposition  gestellt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  18.  Juni  1908.
v.  Einsiedel,  Kratz,  Hartmann  und  v.  Puttkamer,  Oberleutnants,
Arneth,  Leutnant,  und
Marschall,  Oberargt,m  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.
Seitz,  Königlich  Bayerischer  Leutnant  im  5.  Infanterie-Regiment  Großherzog  Ernst  Ludwig  von  Hessen,
nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  Königlich  Bayerischen  Heere  mit  dem  1.  Juli  d
als  Leutnant  mit  Patent  vom  6.  März  1898  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  2.  Juni  1908.
Scherschmidt,  Oberarzt,  im  Anschluß  an  den  bis  zum  3.  Juli  1908  reichenden  Heimatsurlaub  ein
Nachurlaub  von  einem  Monat  erteilt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  18.  Juni  1908.
Am  30.  Juni  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Juli  d.  Is.  im  Heere
angestellt:
die  Oberleutnants:

Rausch  im  Infanterie-  Leibregiment  Eroßherzogm  (3.  Großherzoglich  Hessischen)  Nr.  117,
v.  Usedom  im  5.  Garde-Regiment  zu  Fuß  und
        <pb n="702" />
        W620  20

Keil  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  Wilhelm  IV.  (1.  Pommerschen)  Nr.  2  und
Klausa,  Leutnant,  in  der  Maschinengewehr--Abteilung  Nr.  11.
Ferner:  Am  30.  Juni  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden:

Kuhn,  Hauptmann,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste.

Hunger,  Oberleutnant,  scheidet  am  10.  Juli  aus  der  Schutztruppe  aus  und  wird  mit  dem  11.  Juli
.  Is.  im  4.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  136  angestellt.

Stelling,  Oberleutnant,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen
seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Oberg,  Oberleutnant,

Neuhaus  und  Freytag,  Leutnants,  —  Anträge  um  Belassung  bei  dieser  Schutztruppe  für  weitere
3⅛  Jahre  genehmigt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  1.  Juni  1908.
Dr.  Lequis,  Oberapotheker,  mit  dem  1.  Juni  d.  Is.  zum  Stabsapotheker  ernannt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  18.  Juni  1908.
Rausch,  Oberleutnant,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
Bertram,  Oberleutnant,  am  30.  Juni  d.  Is.  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste
  aus  der  Schupztruppe  ansgeschieden.
vets.
A.  K.  O.  vom  4.  Juni  1908.

Seine  Moajestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Proviantamtskontrolleur
Hantelmann  und  dem  Proviantamtsassistenten  Busche  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  aus
Anlaß  ihres  am  1.  Juli  d.  Is.  erfolgenden  Übertritts  in  den  Ruhestand  den  Königlichen  Kronen-Orden
  4.  Klasse  zu  verleihen.

Das  Dienstauszeichnungskreuz  haben  erhalten:
A.  K.  O.  vom  4.  Juni  1908.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
der  Hauptmann  Cramer;
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
die  Hauptleute  v.  Hassel,  v.  Hirsch,  Frhr.  v.  Wangenheim  und  Abel  und
der  Oberstabsarzt  Dr.  Meixner;
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
die  Majore  Baerecke  und  Wobring,
die  Hauptleute  Bender,  v.  Bosse,  Graf  v.  Stillfried  und  Rattonitz,  Böttlin,  Streitwolf,

Bauszus,  Strehlke  und  Doerschlag,
die  Oberstabsärzte  Dr.  Schelle,  Dr.  Simon  und  Dr.  Weindel  sowie  der  Hauptmann  a.  D.  Steinhausen

  (früher  in  dieser  Schutztruppe).

Schutztruppe  für  Kamerun:
die  Hauptleute  Stieber  und  Schlosser  und
Oberstabsarzt  Dr.  Zupitza.

 

Deutsch-Ostafrina.  Ostafrika  haben  mit  Heimatsurlaub  verlassen:

Der  Regierungssupernumerar  Pohl  hat  am  Am  26.  Mai:  kommiss.  Sekretär  Peters;  am

25.  Mai  1908  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika#  J1.  Mai:  Finanzdirektor  Weiß,  Hauptzollamtsangetreten.

  Der  Brunnenmacher  Rulinski  wird  vorsteher  Sieß,  Kapitän  Prüssing,  die  Sekretäre
am  6.  Juli  die  Ausreise  dorthin  antreten.  Scherf  und  Nicklas  und  Lehrer  Dudzus.

Vom  Heimatsurlaub  am  .11.  April  in  Dares-  Mit  Heimatsurlaub  sind  am  17.  Juni  1908
salam  wieder  eingetroffen:  Vermessungstechniker]  in  Neapel  eingetroffen:  Sanitätsfeldwebel  Tesch-Lehnhardt.
        <pb n="703" />
        W  621

ner,  Sergeant  Genrich  und  Sanitätsunteroffizier
Kemmer.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Neapel  aus  angetreten:
Am  25.  Mai  1908:  Unteroffizier  Weckauf;
am  15.  Juni  1908:  Hauptmann  v.  Kleist  und
Oberarzt  Fehlandt.

 

Kamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  hat  am  25.  Juni
angetreten:  Polizeimeister  Wiesrecker.

 

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  31.  Mai  1908  in
Hamburg  eingetroffen:  Feldwebel  Herbst.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  9.  Juni  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
die  Feldwebel  Greca  und  Schriefer  und  die
Sanitätsunteroffiziere  Bauer  und  Trabold.

Togo.

In  Togo  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Am  12.  April:  Landrentmeister  Gärtner;
am  27.  April:  Regierungsbaumeister  Hillenkamp
  und  kommiss.  Sekretär  Madretzke.

Aus  Togo  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
Bezirksgeologe  Dr.  Koert,  Materialienverwalter
Poetzsch  und  Zollassistent  Rebstein.

Deutsch-Südwestafrika.
Eingetroffen  im  Schutzgebiete  sind:  Am
16.  April:  Landmesser  Curschmann;  am  4.  Mai:
Polizeisergeant  Blum.

 

—

Mit  Heimatsurlaub  sind  nach  Deutschland  abgereist:
  Am  9.  Mai:  der  kommiss.  Zollaufseher
Arlt;  am  30.  Mai:  Bauingenieur  Finke,  Regierungslehrer
  Rohmann,  Polizeiwachtmeister
Paffrath,  die  Polizeisergeanten  Ebrecht  und
Hoffmeister.

Vertraglich  angenommen  worden  sind  die
Polizeisergeanten:  Karl  Hofmann,  Arthur  Pohl,
Erich  Albrecht,  Paul  Hoffmeister,  Hugo  Hagen,
Paul  Melzer,  Bernh.  Führen,  Josef  Schaaps,
Karl  Heiser,  Arthur  Wegener,  Josef  Billmeier,
  Reinhard  Benz,  Wilhelm  Dohm,  Bruno
Vogel,  Bruno  Sputh,  Bruno  Elsner,  Friedrich
Ebel,  Richard  Klein,  Karl  Eckel,  Alfred
Höppner,  Johannes  Vierkant,  Georg  Holzendorf,
  Oskar  Benedickt  und  Rudolf  Passow;
desgleichen  die  Polizeiwachtmeister:  Adolf  Busch,
Karl  Schlink  und  Wilhelm  Bickert.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  22.  Juni  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Oberleutnant  Garke,
Stabsarzt  Dr.  Summa  und  Oberarzt  Dr.  Ohlemann.


 

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  sind  weiterhin  folgende  freiwillige  Gaben
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

1.  Von  dem  Königlichen  Generalmajor  z.  D.
Herrn  v.  Alvensleben  auf  Schochwitz  100  Mk.;

2.  von  dem  Zentralkomitee  der  Deutschen  Vereine
  vom  Roten  Kreuz  in  Berlin  eine  größere
Büchersammlung.

 

Gax#Kichtamtlicher  Teil  1

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilwetse  nur  mit  Quellenangabe  gestauet.)

Deutsch-Südwestafrika.
Die  Vollendung  der  Südbahn.

Der  Endpunkt  —  Keetmanshoop  —  der
deutsch-südwestafrikanischen  Südbahn  ist  nach
einer  amtlichen  telegraphischen  Meldung  am

21.  Juni  d.  Is.  erreicht  worden.  Die  ganze  Bahn
Lüderitzbucht  —  Keetmanshoop  konnte  nunmehr
  dem  vorläufigen  öffentlichen  Betriebe
übergeben  werden.

Die  erste  Strecke  der  Bahn,  Lüderitzbucht  —
Aus  (140  km  lang),  wurde  am  15.  Dezember
1905  von  den  gesebgebenden  Körperschaften  genehmigt.
  Am  27.  Dezember  wurde  mit  dem  Bau
begonnen  und  zehn  Monate  später,  am  31.  Oktober
  1906,  die  Strecke  bis  Aus  dem  vorläufigen
Betriebe  übergeben.

Nachdem  am  12.  März  1907  dann  die
weitere  Strecke  Aus  —  Feldschuhhorn  —  Keetmanshoop
  (von  Kilometer  140  bis  Kilometer  366)

2
        <pb n="704" />
        W622  20

durch  die  gesetzgebenden  Körperschaften  genehmigt
worden  war,  wurde  am  1.  April  1907  auch  diese
Strecke  in  Angriff  genommen.  Am  25.  November
1907  konnte  die  Bahn  bis  Feldschuhhorn
(auf  Kilometer  288)  vorläufig  in  Betrieb  genommen
  werden,  dann  weiter  am  26.  April
d.  Is.  die  Strecke  bis  Seeheim  (Kilometer  319)
und  nunmehr  das  Schlußstück  bis  Koetmanshoop
  (Kilometer  366).

In  dem  mit  der  ausführenden  Baufirma,  der
Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau=  und  Betriebsgesellschaft
  (Lenz  &amp;amp;  Co.)  abgeschlossenen  Bauvertrage
  war  vereinbart  worden,  daß  die  Strecke
bis  Keetmanshoop  mindestens  am  28.  November
dem  vorläufigen  Betriebe  übergeben  werden
sollte.  Die  Bahn  hat  also  fünf  Monate  früher
ihren  Endpunkt  erreicht,  als  vertraglich  festgesetzt
war.  Nach  dem  Bauvertrage  ist  weiter  vorgesehen,
  daß  am  30.  September  1909  die  ganze
Bahn  im  Ausbau  fertig  sein  soll.  Es  steht  jedoch
  zu  erwarten,  daß,  nachdem  der  Vorbau  so
bedeutend  abgekürzt  ist,  auch  der  Ausbau  vor
der  vertraglich  festgesetzten  Frist  beendet  sein  wird
und  somit  die  Bahn  schon  vor  dem  1.  Oktober
1909  endgültig  dem  Verkehr  wird  übergeben
werden  können.

Inzwischen  ist,  wie  schon  in  der  letzten  Nummer
des  Kolonialblatts  erwähnt,  auch  die  Strecke  von
Seeheim  nach  Kalkfontein  in  Angriff  genommen.
  Diese  hat  eine  Länge  von  rund  180  km.
Nach  den  mit  der  ausführenden  Firma  getroffenen
Vereinbarungen  steht  zu  erwarten,  daß  diese
Strecke  am  31.  Juli  1909  im  Vorbau  beendet
sein  und  etwa  am  31.  Januar  1910  endgültig
dem  Betriebe  übergeben  wird.  Auch  die  Ausführung
  dieser  Zweigstrecke  liegt  in  der  Hand  der
Deutschen  Kolonial-Eisenbahn-Bau--  und  Betriebsgesellschaft.


O

Deutsch  ·  Neuguinea.
Ein  Besuch  auf  den  Kdmlralltäts-Insein  und  auf
St.  OMathlas.")
Der  „Seestern“  traf  am  6.  November  vor
der  Bucht  von  Balamot  an  der  Südwestecke

*)  Aus  einem  Bericht  des  Bezirksamtmanns  in
Herbertshöhe.

 

der  Insel  Lambutjo  (Jesu  Maria-Insel)  ein.
Dort  —  im  Hintergrunde  der  Bucht  —  sollte
sich  der  schon  seit  Jahren  verfolgte  Seeräuber
Barbi  mit  seinem  Anhang  häuslich  niedergelassen
und  ein  neues  Pfahldorf  errichtet  haben.  Es
handelt  sich  um  Manusleute,  welche  ursprünglich
auf  den  Inseln  Siwissa  und  Polot  in  der  Nähe
von  Komuli  seßhaft  waren.  Die  dem  Matankorstamm
  angehörenden  Bewohner  der  Insel  Baluan
hatten  neuerdings  wieder  Klage  gegen  Barbi  und
seine  Leute  geführt.

Da  in  dieser  Bucht  von  Balamot  eine
Passage  durch  das  weit  vorgeschobene  Riff  nicht
bekannt  ist,  mußten  die  Boote  zwei  Seemeilen  von
Land  ausgesetzt  werden.  Während  sich  die  zwei
Boote  dem  Lande  näherten,  zeigten  sich  in  der
Ferne  einige  Kanus  mit  Spähern.  Im  Hintergrund
  der  Bucht  öffnet  sich  eine  Passage  in  eine
weite  Lagune.  Dem  Eingang  liegt  eine  kleine,
ringsherum  von  stattlichen  Pfahlbauten  umgebene
Insel  vor.  Bei  der  Einfahrt  gelang  es,  zwei
Kanus  mit  zehn  Männern  abzufangen.  Die

übrigen  Bewohner  des  Dorfes  hatten  offenbar

bereits  bei  Erscheinen  des  „Seestern“  die  Flucht
ergriffen.  Nur  einige  Kundschafter  waren  hinter
den  nächsten  Landzungen  bemerkbar.  Ich  schickte
in  den  zwei  abgefangenen  Kanus  mehrere  Boten
aus  und  ließ  die  Leute  auffordern,  mir  die  in
ihrem  Besitz  befindlichen  Feuerwaffen  auszuliefern,
widrigenfalls  ich  das  Dorf  abbrennen  würde.
Nach  etwa  einer  Stunde  komen  die  Boten  zurück.
Sie  brachten  einen  unbrauchbar  gewordenen  sechsläufigen
  Revolver,  welchen  die  Balamotleute  mit
dem  Bemerken  ausgeliefert  hatten,  ihre  Gewehre
seien  zu  weit  weg,  die  könnten  sie  nicht  herausgeben.
  Ich  ließ  darauf  die  Pfahlbauten  niederbrennen
  und  nahm  die  gefangenen  zehn  Männer
als  Geiseln  an  Bord.  Vorher  wurde  den  Leuten
noch  mitgeteilt,  daß  ich  in  einigen  Tagen  zurückkehren
  und  gegen  Herausgabe  der  Gewehre  die
Gefangenen  freilassen  würde.

Am  Abend  des  gleichen  Tages  ging  der
„Seestern"  vor  Komuli  zu  Anker  und  nahm
nach  einem  Besuch  auf  den  Hermits  erneuten
Kurs  nach  den  Admiralitäts-Inseln.  Von  Noru,
der  Hauptstation  der  Firma  Hernsheim  &amp;amp;  Co.
am  Westende  der  Nordlagune  aus,  wollte  ich
einen  Anwerbeversuch  machen.  Ich  schickte  den
Polizeimeister  mit  einem  Kutter  nach  dem  dicht
bevölkerten  Sori  nordöstlich  von  Noru  und  segelte
selbst  nach  der  westlich  von  Noru  liegenden  Insel
Harungan.  Die  Bevölkerung  der  Insel  war
ziemlich  scheu.  Eine  kleine  Zahl  Männer  begleitete
  mich  bei  meinem  Rundgang  um  die  Insel.
Weiber  und  Kinder  hielten  sich  im  Busch  verborgen.
  Durch  einige  Geschenke  an  die  Häuptlinge
  suchte  ich  der  künftigen  Anknüpfung  engerer
        <pb n="705" />
        6.23  20

Beziehungen  vorzuarbeiten.  Die  Anwerbeversuche
waren  ergebnislos.  Der  gleiche  Versuch  auf  Sori
hatte  insofern  noch  weniger  Erfolg,  als  dort
sämtliche  Eingeborene  bei  der  Landung  unseres
Kutters  die  Flucht  ergriffen.  Die  Leute  in  der
Umgegend  der  Station  Noru  sind  für  Arbeit
noch  nicht  zu  haben.

Am  11.  November  wurde  zur  Bergung  der
Regierungsgüter  von  dem  gestrandeten  Schiff
„Zabra“  die  Insel  Ponam  angelaufen.  Das
Wrack  der  „Zabra“  liegt  auf  dem  flachen  ausgedehnten
  Riff  an  der  Nordseite  der  Insel.  Die
Mannschaften  und  Güter  waren  in  einem  Schuppen
am  Nordostende  der  Insel  geborgen.  Nach  sachverständiger
  Ansicht  ist  die  „Zabra“  völlig  verloren.
  Die  Regierungsgüter  und  die  schiffbrüchig
gewordenen  Polizeimannschaften  für  Eitape  wurden
an  Bord  genommen.

Die  Nacht  über  ankerte  der  „Seestern“  vor
der  Insel  Pitalu,  um  am  nächsten  Morgen  in
Papitalai  die  Polizeitruppe  an  Land  zu  setzen.
Klagen  der  Papitalai-Leute  über  Gewalttaten  der
Lonin-Leute  bilden  eine  ständige  Nummer  auf
dem  Programm  der  in  den  Admiralitäts-ä  Inseln
zu  erledigenden  Eingeb

Die  Loniu-Leute  werden  den  Matankor  zugezählt,
  die  Eingeborenen  von  Papitalai  gehören
zum  Manusstamm;  dieser  ist  von  den  drei
Hauptstämmen  der  Admiralitäts-Inseln  entschieden
der  kriegerischste.  Daß  der  Regierung  gerade
nur  immer  Klagen  der  Papitalai-Leute  gegen  die
Lonin-Leute  zu  Ohren  kommen,  hat  wohl  seinen
Grund  darin,  daß  die  Papitalai-Leute  in  dem
Missionszögling  und  Häuptling  Pominis  einen
eifrigen  und  gewandten  Fürsprecher  haben.

Zu  den  neuerlichen  Beschwerden  der  Bewohner
  von  Papitalai  gegen  die  von  Lonin  hatte
ich  ermittelt,  daß  die  eigentlichen  Übeltäter  nicht
Loniu-,  sondern  Manus-Leute  waren,  die  jetzt  in
Massawal  und  Batussi  an  der  Südküste  der  Hauptinsel
  sitzen  und  früher  auf  Mok-Mandrian  seßhaft
gewesen  sein  sollen.  Einige  Loniu-Leute  scheinen
sich  diesen  allerdings  auf  ihrem  Kriegszug  gegen
Papitalai  angeschlossen  zu  haben.  Die  gleichen
ehemaligen  Mok-Mandrian-Leute  sind  es  auch
gewesen,  welche  im  August  oder  September  1907
die  Eingeborenen  der  Pom-Inseln  überfallen  und
dabei  angeblich  zehn  Männer  erschossen  hatten.
Zwei  Häuptlinge  von  Pom  waren  deshalb  hilfesuchend
  nach  Herbertshöhe  gekommen.  In  Komuli
brachte  noch  ein  Häuptling  von  der  Insel  Lo
Beschwerden  über  Mordtaten  der  Leute  von
Massawal  vor.

An  dem  Tage,  an  welchem  die  oben  geschilderte
  Strafexpedition  gegen  Balamot  unternommen
  wurde,  sollen  die  Leute  von  Massawal
die  Insel  Pitalu  überfallen  haben.  Der  Häupt- 



 

ling  Pominis  will  ihnen,  als  er  am  7.  November
vom  „Seestern“  bei  Loniu  abgesetzt  worden  war
und  im  Kanu  nach  der  Nordlagune  fuhr,  begegnet
  und  nur  mit  Mühe  entronnen  sein.  Die
Mok-Mandrian-Leute  in  Massawal  find  noch  von
dem  Uberfall  auf  Komuli  her,  wo  sie  den  Händler
Maetzke  erschlugen,  sowie  von  dem  Überfall  auf
einen  chinesischen  Händler  Ahn  mit  Schießwaffen
und  Schießbedarf  versehen.  Die  Bewohner  von
Loniu  besitzen  keine  Gewehre,  wohl  aber  fand
ich  in  ihrem  Dorfe,  wie  ich  hier  vorweg  bemerken
  will,  einige  ganz  gute  —  hölzerne  Nachahmungen
  von  Gewehren,  die  offenbar  im
Kampfe  als  Schreckmittel  verwendet  werden  und
diesen  Zweck  anscheinend  auch  erfüllen.  Bei
dieser  Lage  der  Verhältnisse  glaubte  ich  von  der
von  den  Fürsprechern  der  Papitalai-Leute  gewünschten
  Strafexpedition  gegen  Loniu,  das
übrigens  erst  im  Juli  einundzwanzig  Rekruten
zur  Polizeitruppe  gestellt  hat,  absehen  und  mich
mit  einer  friedlichen  Demonstration  begnügen  zu
sollen,  während  mir  ein  schärferes  Vorgehen
gegen  die  Mok-Mandrian-Leute  in  Massawal  und
Batussi  geboten  erschien.

Nach  kurzem  Aufenthalt  in  Papitalai  trat  ich
am  11.  November  mit  der  Polizeitruppe  von
dort  über  Land  den  Marsch  nach  Loniu  an.  Der
Marsch  führt  durch  hügeliges  Waldland.  In
Loniu  saßen  die  mitgekommenen  Papitalai-Leute
friedlich  mit  den  Loniu-Leuten  zusammen.  Beide
Parteien  versprachen  künftig  Frieden  zu  halten.

Der  „Seestern“  hatte  unterdessen  von  der

Nordlagune  aus  die  Insel  östlich  umfahren  und
in  der  Bucht  hinter  der  Insel  Potomo  (nach
der  Seekarte  Bird-Island)  westlich  Loniu  einen
Ankerplatz  ausfindig  gemacht.  Am  Abend  unternahm
  ich  noch  eine  Bootfahrt  nach  dem  Pfahlbaudorf
  Ndrubia,  das  westlich  von  Loniu  in
dem  Kreek  liegt,  der  Loniu  von  der  Hauptinsel
Manus  trennt.  Die  Bewohner  schienen  nicht
besonders  scheu,  obwohl  Weiber  nicht  zu  sehen
waren.
Aus  dem  Hintergrunde  der  Bucht  von  Potomo
kamen  Eingeborene  in  primitiveren  Kanus,  als
sie  die  Manus  und  Matankor  führen,  an  den
„Seestern“  heran.  Sie  wurden  von  den  Admiralitätseingeborenen
  an  Bord  als  „Usiai“
bezeichnet.  Ihr  Wohnsitz  soll  Ndrowa  heißen
und  nordwestlich  landeinwärts  auf  der  Höhe
liegen.

Starke  Regenböen  und  unsichtiges  Wetter  gestatteten
  nicht,  das  unbekannte  Fahrwasser  an
der  Südküste  der  Hauptinsel  zu  der  geplanten
Expedition  gegen  Massawal  und  Batussi  aufzusuchen.
  Es  wurde  daher  am  12.  November
Kurs  nach  der  Insel  Pak  genommen.  Nach
kurzem  Aufenthalt  auf  der  Heornsheimschen
        <pb n="706" />
        W624  20

Station  St.  Gabriel  besuchte  ich  die  Dörfer
Ualun  und  Mogara.  Die  letztere  Ortschaft  war
vor  anderthalb  Jahren  aus  Anlaß  der  Strafexpedition
  für  die  Ermordung  des  Händlers
Schlehahn  in  St.  Gabriel  niedergebrannt
worden.  Die  damalige  Züchtigung  scheint  völlig
verschmerzt  zu  sein.  Die  Heäuptlinge  Pollau
und  Bangela  waren  zugegen,  die  Leute  nicht
besonders  zurückhaltend.

Am  nächsten  Tage  durchfuhr  der  „Seestern“
die  gut  fahrbare  Straße  zwischen  den  beiden
Dover-Inseln  und  der  Südostspitze  der  Hauptinsel,
auf  welcher  das  Dorf  Mbunai  liegt.  Massawal
  und  Batussi  wurden  als  zwei  an  kleine
Inseln  angelehnte  Pfahlbaudörfer  auf  einer  ausgedehnten
  Riffplatte  sichtbar.  ährend  der
„Seestern“  langsam  die  Riffkante  entlang  fuhr,
sah  man  die  Eingeborenen  auf  Kanus  sich  und
ihre  bewegliche  Habe  nach  der  Hauptinsel  in
Sicherheit  bringen.  Da  die  Boote  immer  noch
länger  als  eine  Stunde  zu  rudern  hatten,  war
nicht  mehr  daran  zu  denken,  Bewohner  aus
einem  der  beiden  Dörfer  zu  überraschen.  Die
beiden  Dörfer  waren  verlassen  und  völlig  ausgeräumt.
  An  der  Mündung  eines  schmalen
Süßwasserbaches  gegenüber  Batussi  wurden  einige
bewaffnete  Eingeborene  aufgescheucht  und  eine
Strecke  weit  in  den  Busch  verfolgt.  Auf  der
weiteren  Verfolgung  gab  die  Polizeitruppe  wiederholt
  Feuer,  doch,  wie  ich  glaube,  ohne  Schaden
anzurichten.  Batussi  wurde  niedergebrannt.
Massawal  ließ  ich  dagegen  unversehrt,  um  nicht
die  Bewohner  zu  einer  neuerlichen  Verlegung
ihres  Wohnsitzes  zu  veranlassen.

Am  14.  November  nahm  der  „Seestern“
Kurs  nach  der  Nordwestküste  der  Insel  Lambutjo
(Jesu  Maria-Insel).  Unter  Benutzung  der  vor
Wochenfrist  angestellten  Erkundungen  gelang  es,
bei  dem  Dorfe  Lenkou  eine  Bootseinfahrt  nach
der  Lagune  zu  finden,  in  welcher  das  am
6.  November  zerstörte  Pfahldorf  Balamot  liegt.
Von  den  damals  gefangen  genommenen  zehn

Männern  ließ  ich  drei  mit  der  Weisung  frei,  sie

möchten  ihren  Landsleuten  wiederholt  die  Aufforderung
  zur  Herausgabe  der  Feuerwaffen  überbringen.
  Einer  davon  kam  zurück  und  brachte
abermals  die  Antwort,  die  Gewehre  seien  zu
weit  weg.  Inzwischen  waren  die  Verstecke  der
Kanus  ausfindig  gemacht.  Meiner  vorher  übersandten
  Androhung  entsprechend  ließ  ich  die
Hochseekanus,  zum  Teil  stattliche  Fahrzeuge  mit
überdachter  Plattform,  zerstören.  ·
Weitere  Erkundigungen  ergaben  zwar  die
Möglichkeit,  daß  wir  am  nächsten  Tage  die  ihrer
Fahrzeuge  beraubten  Balamot-Leute  vielleicht  aus
ihren  Verstecken  aufgescheucht  hätten.  Von  einem
derartigen  Vorgehen  glaubte  ich  jedoch  absehen

 

zu  sollen,  da  nicht  zu  erhoffen  war,  daß  dadurch
die  Herausgabe  der  Feuerwaffen  erzwungen
worden  wäre.  Dieser  Zweck  läßt  sich  wohl  eher
erreichen,  wenn  mit  Hilfe  der  sieben  gefangen
genommenen  Männer  bei  der  nächsten  „Seestern“-Reise
  friedliche  Beziehungen  angeknüpft  werden.

Die  geschilderten  neuerlichen  Unternehmungen
in  den  Admiralitätsinseln  dürften  ebensowenig
wie  die  seit  1900  fast  alljährlich  dorthin  ausgeführten
  kriegerischen  und  friedlichen  Expeditionen
zu  einer  dauernden  Sicherung  des  Landfriedens
beigetragen  haben.  Ordnung  und  Friede  kann
in  der  Inselgruppe  nur  durch  Errichtung  einer
mit  einer  Pinasse  ausgestatteten  Polizeistation
geschaffen  werden.  Einer  näheren  Prüfung  wert
erscheint  mir  die  Frage,  ob  diese  Station  statt  —
wie  bisher  vorgesehen  —  in  der  Nordlagune,
nicht  an  der  dicht  bevölkerten  Südküste  der
Hauptinsel  anzulegen  wäre.

r*  r

1*

Die  nächsten  Tage  waren  einem  Besuch  der
St.  Matthias-(Musau-)Gruppe  gewidmet.  Am
15.  November  ankerte  der  „Seestern“  vor  der
kleinen  unbewohnten  Insel,  welche  einmal  vorübergehend
  eine  Handelsstation  trug  und  auf  welcher
der  von  Eingeborenen  ermordete  Forscher  Menke
beerdigt  ist.  Für  das  Anwerbegeschäft  stand
weiterhin  eine  seit  Jahren  in  Herbertshöhe  arbeitende
  St.  Matthias-Eingeborene  als  Dolmetscherin
zur  Verfügung.  Nachdem  durch  deren  Vermittlung
  die  Scheu  der  in  primitive  Knanus  langsam
herannahenden  Eingeborenen  überwunden  war,
schickte  ich  den  Polizeimeister  nach  dem  südlichen
Teil  der  Gruppe,  in  dem  die  Insel  Enowut
liegt,  der  Heimatort  unserer  Dolmetscherin.  Unterdessen
  segelte  ich  nach  der  Hauptinsel  auf  den
Platz  zu,  an  welchem  seinerzeit  die  Menkesche
Expedition  überfallen  wurde.  Dem  Winken  von
Eingeborenen  folgend,  landete  ich  zunächst  auf
einer  kleinen  der  Hauptinsel  vorliegenden  Riffinsel.
Im  Schutze  eines  Korallenfelsens  standen  dort
einige  niedere  Hütten,  vor  welchen  eine  größere
Anzahl  von  Männern  versammelt  war.

Von  der  Insel  aus  war  ein  größeres  Dorf
oder  besser  gesagt  eine  Anzahl  nahe  bei  einander
liegender  Gehöfte  auf  der  Hauptinsel  sichtbar.
Ich  segelte  dorthin  und  wurde  dabei  von  einigen
Kanus  begleitet.  Die  Anwesenheit  meiner  Frau,
vielleicht  der  ersten  weißen  Frau,  welche  den
Leuten  zu  Gesicht  kam,  schien  ihnen  Vertrauen  in
den  friedlichen  Charakter  des  Besuchs  einzuflößen.
Die  Besatzung  eines  Kanus  gab  einen  nicht  unschönen
  mehrstimmigen  Gesang  zum  besten.  Als
wir  von  dem  am  Meere  liegenden  Teil  des
        <pb n="707" />
        625  20

Dorfes  nach  einer  etwa  zwanzig  Meter  höher
liegenden  Häusergruppe  emporgestiegen  waren
und  die  Polizeisoldaten  einige  sich  in  den  Weg
stellende  Leute  mit  sanfter  Gewalt  zur  Seite
schoben,  erhoben  die  Leute  schließlich  aber  doch
unter  lebhaftem  Gestikulieren  Protest  gegen  ein
weiteres  Vordringen.  Die  Armlichkeit  der  Hütten
und  ihrer  Einrichtung  fällt  besonders  im  Vergleich
zu  der  Kunstfertigkeit  auf,  welche  sich  in  den
Verzierungen  der  Speere,  Trommeln,  Haarkämme
und  in  den  Bandwebereien  offenbart.  Merkwürdig
war  auch  das  vollständige  Fehlen  von  Kokospalmen.
  Der  Name  des  Orts  scheint  Hipoli
zu  sein.

Am  folgenden  Morgen  kamen  zahlreiche,  auch
mit  einigen  Weibern  besetzte  Kanus  ans  Schif.
Ich  besuchte  noch  die  nordöstlich  von  dem  Ankerplatz
  der  Hauptinsel  vorliegende  Insel  Enopanu.
Fast  die  ganze  Insel  ist  mit  Taro  bepflanzt.  Die
Hütten  der  Eingeborenen  liegen  zerstreut  wie  die
der  Bewohner  der  Gazellehalbinsel.  Kokospalmen
fehlten  auch  hier  vollständig.

Wir  unternahmen  sodann  eine  Rundfahrt  um
die  Hauptinsel,  wobei  zum  Zwecke  der  Anwerbung
an  verschiedenen  Stellen  gelandet  wurde.  Bei
dem  ersten  Landungsversuch  an  der  Westküste
zeigten  sich  die  Eingeborenen  feindlich  und  schleuderten
  Steine  über  die  steil  aus  dem  Wasser  aufsteigenden
  Uferfelsen.  Nach  den  sichtbar  gewordenen
Tarofeldern  zu  schließen,  ist  die  Hauptinsel  verhältnismäßig
  dicht  bevölkert,  besonders  an  der
Nordostseite,  an  welcher  auch  ein  geschlossener
Saum  von  Kokospalmen  die  Küste  entlang  zieht.

 

Das  Ergebnis  der  Anwerbeversuche  war  zwar
nicht  glänzend,  aber  in  Berücksichtigung  des  Umstands,
  daß  auf  der  Inselgruppe  erst  einmal  —
vor  mehr  als  zwei  Jahren  —  rekrutiert  wurde
und  daß  von  den  damals  fortgenommenen
Arbeitern  noch  keiner  zurückgekehrt  ist,  immerhin
nicht  ganz  unbefriedigend.  Die  Eingeborenen  sind
verhältnismäßig  kräftige,  schöne  Gestalten;  sie
scheinen  intelligent,  lebhaft  und  ziemlich  rein  von
Hautkrankheiten  zu  sein.  Von  den  früher  angeworbenen
  hundertzwanzig  Leuten  sind  zwar  fast
ein  Drittel  in  der  ersten  Zeit  ihrer  Beschäftigung
gestorben.  Ahnliche  Erfahrungen  sollen  jedoch
bei  der  ersten  Anwerbung  auch  in  anderen  Gebieten
  gemacht  worden  sein,  deren  Bewohner  jetzt
als  Arbeiter  sehr  begehrt  sind.  Die  auf  der
Gazellenhalbinsel  als  Pflanzungsarbeiter  beschäftigten
  St.  Matthias-Eingeborenen  scheinen  sich
gut  zu  bewähren.

Eine  Ruhr-Spidemie  auf  der  Insel  Jap.

In  der  Zeit  vom  Oktober  1907  bis  März
1908  ist  auf  der  Insel  Jap  eine  Ruhr-Epidemie
aufgetreten,  welcher,  soweit  festgestellt  werden
konnte,  153  Eingeborene,  darunter  viele  Kinder,
zum  Opfer  gefallen  sind.  Auch  einzelne  Europäer
sind  erkrankt,  ein  Todesfall  ist  unter  denselben
nicht  zu  beklagen.  Nach  Eintritt  starker  Regengüsse
  hat  die  Erkrankungsziffer  rasch  abgenommen.
Die  Gefahr  konnte  Ende  März  als  beseitigt  betrachtet
  werden.

Nachwelsung  der  bel  den  Jollämtern  des  Schutzgeblets  Deutsch-Meugulnen  im  IV.  Viertel  1907  fälllg
gLewordenen  Jollbeträge.)

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen
(neu  deklarierten)  Zölle

Gegen  den  gleichen  Zeitraum
des  Vorjahres  "

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Name  -
1907  1906  .
der  Zollämter  Einfuhr  Einfuhr  mehr  weniger
—  Mk.  I  r4  Mk.  Pif.  Mk.  ff.
Rachtrag  für  das  III.  Viertel.

Friedrich-Wilhelmshafen  18  458  17  652  44  17  805  73  —  —
Kieten  242  —  3  —  239  —  —  (-IV.
  Vlertel.

Herbertshöhe.  .  52  068  32  48  633  60  3434  72  —  —
Eimpsonhafeen  2  029  30  15  901  93  —  —  13872  63

Triedrich-Wilhelmshafe  Berichte  stehen  noch  aus
Zusammen  72797  79  1  65  190  1  97  21  479  "  45  13  872  63
7  606  82

*)  Vgl.  „Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  7.  S.  330.
        <pb n="708" />
        W626  20
Oeutsch-Ostafrika.

I.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die
Jollsftellen  der  Kste  im  IV.  Viertel  des  RKalendersahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Gandel  im
gleichen  Zeltraum  des  Vorjahres.

 

 

  
     
 

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  IV.  iertel  IV  Hrrtel  Zunahmes#Abnahme
Wert  Mk.]  Wert  Mk.  Wert  Mk.]Wert  Mk.
A.  Einfkuhr.
I.  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
624  152  896  —  16  744
72  605  62  451  10  154
236  716  206  467  30  249
8  782  19  986  —  11  154
.....  190529  168  27885  —
und  Futterminel  23  816  4919  18897  —
...  .  .  ...  ....  1202  1  606  —2
der  Forstwirtschaft  ...  24  014  68  760  —  39  746
Summe  1  1  190  8181  168  670  22137  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
ebende  Tiere  29  465  6  328823137  —
Fleisch  und  ebare  nerijche  Erzeugnijse  aller  Art  191  809  132  741  59  068  —
e)  Tierische  Rohstoffe  935  1367  —  432
Summe  II  222  209  140  436  81773  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  141  279  806  217  —  164  938
V.  Fabrikate  aus  Wachs.  Fetten  und  Olen  60  500  65  660  3900  —
V.  Chemische  u.  bharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf  .
und  Spreugmitteln)  102  680  78  6ö7523955
VI.  Textil--  und  Filzwaren,  Berkleidungsgegenstände  ujw.  lanßer
Lederwaren)  .  17991851620646178509  —-VII.
  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Kürschnerwaren  .  91  780  51  77740008
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  4325  7334  —  3  009
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwa  .  60  424  698  10726  —
X.  Papier-  und  Pappwaren,  litenurcsche,  und  Kunstgegenstände  68  993  —  929
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  88  122  71  1411980  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten.  Maschinen
und  Waffen):
a)  unbearbeitete  Metalle  und  Halbzeug  100  747  5891111838—
b)  Fabrika  388  276487  8888—  99  607
Summe  xũ  189P  028  546  797  —  57774
XIII.  Instrumente,  aaichinen  und  Fahrzeuge  .  292  547  283  808  8739  —
.  Massen  und  Munition  .  54  607  56  168  —  1561
XV.  Geld  491  3444  4  —  754  142
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Biertel  1907  5  160  9165  766  547  —  605  631
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  4812  140  —  —  —
Zunahme  +A.  Abnahme  —.  348  76  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  26  628  1  607  25016  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Frü  üchte  7909  2412  5  497  —
)  Koloniale  Verzehrun  Kg  gegenstande  und  Senubmittel  171  058  160  160  %10  889  —
d)  Olfrũchte,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs.  143  859  158  169  —  11  310
e)  Getrãnle  732  880  —  148
1  **  iebende  Pflaugen  und  uttermiuet  11225  3530  7686  —
9)  Faserp  668  2055  625%
b)  Easecpin  cher  Forstwirtschaft  ...  281  421  404  214  —  122  703
Summe  1  1  311  6371236615  74  472  —
II.  Tiere  und  tierische  reugnisse.
a)  Lebende  .  76  629  11  268  62361  —
b)  Tierische  eisenheniel  .  18  518  8  547  9971  —
„D)  Tierische  Rohstofse  .  HOM  477087  —  27207
Summe  II  515  027  490  902  45125  —
        <pb n="709" />
        66  627

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
.
Venennung  der  Warengruppen  IV  Wiertel  IV.Biertel  [DZunahmelAbnahme
Wert  Mk.  [Wert  Mk.  [Wert  Mk.IWert  Mk.
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  80  101  65  365  14  736  —
IV.  Hewerbliche  Erzengnisse  .  29204  48  783  —  19  489
V.  Geld  —  78  —  78
Summe  der  Si  im  IV.  Viertel  1907  1  965  50901851  6881138871  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  2598  317  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  .  6382  808  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1907.  7  126  4257618  185  —  191  760
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahrt  7  410  457  —  —  —
Zunahme-F,Abnahmc—.  —284032  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  17Giertel  Im  7,Wiertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  «
MengeFWertMengeIWertMengeWertMengeWert
kg’VL  kgsML  kg  Mk.  kg  Mk.
A.  Einfuhr.
Ress  1  873969  457  148  11  963  108  473255  —  —  80  1399  16  107
Mehl  und  Backwaren  278  2380  100  001  2616341  80  õ68  G  19#  .  —
3  ucler,  roh  und  raffiniert  272  603.  89  29010  98359  011  81  620  30  288  —
Tabakfabrikate  .  .  22  069  83  754  28  939994300  —  —  6  s70  10  546
5Stille  Weine  aller  Ari  40  971  41601  41  9261  41.266  —  1  335  955  —
Branntweine  aller  Art  54  053  60  166  30  627  48  000  26157  —  —
ier.  .122  880  57210  91  780  47  350  30  550  9860  —  —
Bau-  und  Auholz  180  454  23  625223216,  63  334  —  —  42762  39  711
Fleisch  u  eszbare  tierische  Erzeugt-.  252681119180918528h182741117  400,59068—T—
Jemen  G61119  66  468  2  o80  054  140  8  ——  —  1877  985  74429
Salz  127%3%  382590101  509  10355j.  ô  .4"  67  466  2096
Stein-,  raunkohlen,  Brikets  187867  890970297671  13260  —  —  109  804  4290
Petroleu  231  910  44  639  1  185  575  —  370  074  90  036
eifen  aller  Art  100  608,  57  122  100  869  51  45  289  5  665  —  —
Baumwollgewebe  239  444  752  058327  405  768  402  —  ab  —  38  961  16349
Baumwollene  Bekleidungen  2170444851  995%  609  6738  8990  534  35/178  5900  —  —
Wollengarne  und  -waren,  auch  «
halbwollene  9  621  35  977  4045  31  217  5  576.  4760  —  —
Garne  und  Waren  aus  Leinen,  "  i
ute  usw.  38  306  51  18248  306  57  5811.  —  —  40o09
beigmenierwr  Schirme,  Zeug-  .  »

schu  10  649,  30  890  8772  26812  1877  4078  —  —

Lederne  uri  und  Stiefel  4886  46  749  2  6911  18  169  2  196  288801  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  4152  31  611  2  627  158873  1  525  15  738  –  —
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  30  266  45  26818  36  0389  3  453
Papier  u.  Pappe.  Waren  daraus  31  840)  4782846726  56  004  —  —  14  886  8266
Tonwaren  und  Porzellan  18  203,  13  9488  25161  18920  —  6958  4972

las  und  Glaswaren  37  7o5  582911  26187  48  9111  608  9377  —
Roheisen,  eiserne  Schienen.  «  :

Siaiiqeii  inni.  .  288  5  251|240  5660  38  504  47946  53  747  —  —
Wellb  ·.  .  .  882663039710190334057  ---  -  13  637  660
Alle  blech  genanuten  Eisenwaren  24  5  250  074  904  —  1  168  441  104  P30
Baren  aus  and.  unedlen  Metallen37  386  32  44147983  73290  915140  507  —

Landwirtschaftliche  Maschinen  33  118  92071  36  605  40  587  42  484  8  577  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  32  390  49  579  27284  42  738  5  106  6  4#1  —
Transpornnaschinen  und  Fahr-  s

zeuge  aller  Art,  auch  Ghrräder  381  889  108  252  195  283  157  397/  186606  —  —  409  145
Feuerwaffen  ..  clzahl)  712  22  366  1  706  21  919  —  447  994—
Golbmünzen  .  ..  18160  —  «3160  —  —
Silbermünzen  —  473  910  124431—  —  770  400
        <pb n="710" />
        G  628  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  IV.  Biertel!  Im  IV.  Viertel  unahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  1007  1906  8  b  h
Menge  Wert  J  Menge  Wert  J  Menge  Bert  JsMenge  Bert
kg  zkk.  kg  Mt.  kg  Mk.  ke  Mt.
8.  Ausfuhr.
Mais  723;,  77  —  —  8  77  —  —
M  175885»22289—  —15  n5½  22239911.  —
uhenriche!  35  172  3880  9  783  1  4725389  2408  —  —
Ka  .  99  278  142  675162  10631  086  —  141  639  62  833  —
iruer,  Meé  .  444001037510395915747  —  59  554  5  872
Tabak  .  201401638213262·  118786742—I—
Ko  .  441  5751  128  950313  907,  104  932127  668  23  —  —
Erdnüsse  15  725  46925  G  11  7200—  —  34  701.  7023
Sesam  L  150  10  194492  280,  41  444  »—  158  830,  31250
Aohbaumwolle  106  319;  8v  62444  865,  72  025)  31  454  15  59  —  —
Sisalaga  780  419  576  370585  516  481  1759  903  145  195  —  —
Bau-,  Auen  und  Edelhölzer,  rob
earbeitet.  .  93  823  59331  490  5714  —  —  219  50  667  —
Brennholz  und  Holttehlen  .  13  181  311144,  221  —  1260  46  520  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden  07  948!  14  829  459  319  4599  —  10  220  151  371  —
Kautschuk  und  ;Gutmerqa  12  051  259  790557270|  393  498  —  —  15  219  183  708
Rindvieh  (Stückzahl)  656  41  919  171,  7090,  437  3400  —  —
tlch,  Butter-,  Knie,  Eier  ruint  .  7  688,  11  129  8  024  1174  1664  6955  —  —
Elfen  6  258.,  175  107  5  752.  115  625  506  29  482  —  —
Slsenb  und-  Felle  67  792.  71227  89  710°  125  503  —  —  21  918  54276
Insektenwachs  70  900  158  983  69  059  163  296  1  841  —  —  4313
Blimmer  891  23800  5  908  18  833008  4976  —
Lopal  39  701  50  831  88  s  so  16  0826  1  *  4n  505  —  —
ol  —  —  —

 

ll.vokläusigellbetsichtsbetdie  bewegung  des  Handels  des  ostafrihanischen  Schutzgebiets  Über  die  Zolstellen

der  Küste  im  Kalenderjahre  1907  im  Vergleiche  m

 

1907  1906  Zunahme  Abnahme
Mark  Mark  Mark  Mark
Einfuhr.  20  019  999  21  180  254  —  1  160  255
Ausfuhr.  8  976  543  7  810  079  1  166  464  —
Gesamthandel  28  996  542  28  990  333  6209  —
k#merun.

mit  dem  Handel  im  Nalenderjahre  1006.

Nachwelsung  der  dei  den  Jollämtern  des  Schutggebletes  Kamerun  in  den  Oonaten  Ohtober  bis
Dezember  1907  fällig  gewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

(Val.  „Kol.  Bl.“=  1908,  Nr.  11.  S.  531  ff.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  inen  deklarierten)  Zölle  Gegen  den  gleichen
Zeitraum
Zollamt  1807  1906  des  Vorjahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  mehr  weniger
Mark  (Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Ppf.]  Mark  Pf.]  Mark  #f.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  #f.
—  —  mi
D.  ·  q—  —  ——
Ngaun-  L#.  —  —  —  —*  —-dere
  12  5  23  —  —  ——.2.——
*  —  1215  +215
su.  —2074  —  —  —
Diloo  Novo  —  111  751  111  75  —  —
Dez.  «  63  5  63  75  —  —  —  —
On.  251  5%1  75  —  —  —  —  —  —
Kusseri.  #  Nov.  —  —  135  75  135  75  —  —  —  —  —
Dez  —  20  *  201  5  M
Im  ganzen  52  2079  50  2131  50  —  —  2131  50  —  —
s  ’  213150——
        <pb n="711" />
        W  629  20

I.  UÜbersicht  über  dle  Bewegung  des  bandels  des  Schutszgeblets  Kamerun  im  IV.  Viertel  des  RKalender-#ohres
  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  zeitraum  des  Vorjahres.

 

 

  
 
    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
IV.  VierteIV.  Viertell  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Warengruppen  1907  1906
Wert  MTk.  Wert  Mk.Wert  Mk.Wert  Mk.
A.  Einfuhr.
I.  und  der  Forstwirtschaft
283  957  194  280  89  677  —
50  218  47989  2229  —
252  587  288  216  14  371  —
268  253  263  819  —
und  zuterminel.  2678  678  1  995  —
...  —  84  —  84
r  Forstwirtschatt  59  583  72949  —  13366
Zusammen  I  ..  917271  818  015  99256  —
II.  Tiere  und  ziersche.  eErzeugnifsea)
  Lebende  Tie  7745  3  037  4708  —
b)  Fleisch  und  Kerische  Erzeugnisse  aller  Art.  ..  504  738  421  378  83  360  —
Zusammen  11  512  483  424  415  88  068  —
III.  Minerliche,  zund  fossile  Rohstoffe,  Vineralote  ...  407  686  234  745  172941  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Feiten  und  Ole  ...  52  717  50  134  2583  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Elen  üsg  (außer
S  Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  133  017  129  709  3308.  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
laußer  Lederwaren)  19046111  538  500  —
VII.  Leder  und  Lederwaren.  Seheiud  Krichnerwaren  .  68099  52294  10  805  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschulw  .  8617  3992  4625  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  SEchnigzwaxen  76645  98  986  —  22341
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  89  0109  88  689  880  —
XI.  Stein-,  TonO  und  Glaswaren  90  589  112224  —  15  635
XII.  Metalle  und  Mll  (außer  Instrumenten.  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbeearbeske  Metalle  und  9  Lalbzeug  ....  27  772  4  849  —  17  077
b)  Fabrikate  5149  670  393  084  156  586  —
gusammen.  *  .  577442  437  933  139509  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .....  111  584  153  933  —  42  349
XIV.  Waffen  und  Munition·  ·  .....  57891  30824  26  567  —
XV.  Geld  .  ......  226  870  321711  —  94  841
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1907  bzw.  10065  185  04114278  575  911  466  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr.  4205  529  4046  562  —  —
Zunahme-hsbnahme—..-f-279512-s-227018  —-  —
B.  Austuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Bebengewerbe:
a)  Erzeugnisse  des  Landbaues  22463141131  468  1  114851  —
b)  Erzeugnisse  der  gnanes..  1½679178  927231  751  947  —
Zusammen  l.925  492  2058694  7  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugn  ...-...  818908  311  826  7  682  —
III.  Mineralische  und  fossile  *  .......  4100  716  3389  —
J.  Lewerbliche  Erzeugnisse  .......  5335  10909  —-  5574
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1907  wns  1906  4253  8402  6450  1672  185  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1873  8330  1  016212  —
Zunahme  F.  Abnahme  —.  —  610  4900—–  634  507  —  —
        <pb n="712" />
        G  630  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

     

 
     

Im  Im  "„
IV.  Vierte.  V.  Viertel.lmu-  Tb-Benennung
  der  Warengruppen  1907  1906  nahme  snahme
Wert  Wert  Wert  Wert
in  Mk.  in  Mk.  in  Mk.]  in  Mk.
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  u.  Ausfuhr  im  IV.  Viertel!  1907  Ik  be.  1906  9  488  881  6  655  220|2783  661  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  9  778  859  7  062  774  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  —  338  978  407  564  —  —
wWichtisste  Warenpositionen.
Im  IV.  Viertell  Im  IV.  Viertel
Ben  nuns  des  Jahres  1907  des  Jahres  1908.  Zunahme  Abnahme
er
Waren  Menge  Wert  Menge  I  WektMeiigeHWertMeiige  Wert
kg.  Mk.  ktg  iMuk.  kge  Mk.
A.  Einfuhr.
Rees  845  856  203  595)658  612  144  394187244  59  201  —  —
Veht  und  Backwaren  130  8337,  72  515579778:  43  6506  51  os9  28889
130  742  172  502  926  —  —  21  898  8.424
Tabalfabritkate  ..".  98  09t  15  473  2388.  31  210095  709.  14  233  —  —
Stille  Weine  Liter  90505  37  12027060  30  067  4  25  7  058
Branntweine  aller  Artr  -  28  130)  150  320  388  752  165  766  —  —  94  022  15  416
Vier  "  764  58  36004  89  46  25814875|12  101|1|—
Ban  und  Nutzholz  868  118  59583535349,  72949  —.  —  167  236  13  366
Fleisch,  Fische,  Eich-  ,  Milch  Honig  und  6  .
sonftige  tierische  Nahrungsmittell547  699a  503  7600090  oba  420  996656  745  82  8241  —  —
Zement.  Hall,  eide,  *  Erden  1  "„

znd  384  878  26  287796  537.  11  588  27421

Sa  2  380  894  291  7011  815  343  129  565  565  r  551,  1622  226  —  —
·  h  tohlen  Braunlohlen.  OBritetts  1  279  871  55  0005533  075,  20  392  690  9  28  611—  —
Petroleum  149  3838  30  3095  66289  170091183  094  13  3044—  —
Seifen  aller  Art  108  760  33  41I  77326  2604631  443,  12  36616—
Gewebe  aller  Art  450  261  16009311175  786/  980  331  283  475/626  C00  —
Leibwäsche,  Kleider,  üte,  Mützen,  Posa-  1  «

mentierwaren,  Schirme,  Filzwaren  57  855  269  28382329,  354  738  —.  —  24  474  85  455
Shuhe  und  Stiefel.  .  6  754  38524  4350  27268  2  404.  11  2566  —  —

Glas  und  Glaswaren  ...  400W38388959083;93651  —  —  19  015  10  262
Roheisen,  eiserne  Schienen.  Stangen.  «-Blöcle

  usw  41802  141761  86674  30340  —  —  45  372  16  164
Wellblech  84  836,  26  649  132  938  56  164  —  —  48  102.  29  515
Sisemwaren.  nicht  besonders  genannt  998  996  376  111220  665  203  3928  321|172  7111=  ,

reandekcnunedlenMetallenW  004  142  184  3438.  130  54t—  116418339  —
-#-  526  22288  241  18  828  285  39600—  —
oldmünzen  1  10  —  8  000  —  7000  —
Silbermünzen  —  216870  —  807  711  —  —  —  90  811
-  !
B.  MAusfuhr.
Kakao  .  .8658221406441555030I529268810792k877173  —  —
Palmkerne  8  030  3  657  133/2  2903  177  455  228737  647°201  905  —  —
Palmöl  ..  .  03"  71669-  H58261344128998732522  —
Bau-  und  Rubholz  385  404  37  194  771  42.864  —  —  109277  5578
autschul  339  366.1  641  203  571  884  315  185  795  757  565  —  —
Elfensm  16  108  296  417  —  11  002009  —

 

14000  307  507
l

 

 

II.  Dorlãusige  Ubersicht  Iber  die  bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  Lalenderjahre  007
im  Vergleiche  mit  demn  Handel  im  Vorfahre.

 

1907  1906  Zunahme
Einfuhr  17  296  547  13  305  514  3  991  033  =  30,0  v.  H.
Ausfuhr  15  867  021  9945  903  5921  118  =  59,5  v.  H.
Gesamthandel  33  163  568  23251  417  9912  151  =  42,6  v.  H.
        <pb n="713" />
        G  631  20

Kolonialwirtschaftliche  Oittellungen.

Der  Welthampf  um  die  Baumwolle.“)

Es  soll  nunmehr  untersucht  werden,  welche
Bedeutung  der  wichtigste  der  kolonialen  Rohstoffe,
die  Baumwolle,  für  unsere  wirtschaftlichen  Verhältnisse,
  besonders  auch  für  unsere  Arbeiterverhältnisse
  besitzt,  und  welche  Folgeerscheinungen
sich  aus  der  bisherigen  Art  der  Befriedigung
unseres  Bedarfs  an  diesem  Rohstoff  ergeben.

Die  Baumwolle  stellt  längst  nicht  mehr  wie
in  früheren  Zeiten  einen  Luxusartikel  dar,  sondern
ist  in  allen  Kulturländern  der  unentbehrliche
Grundstoff  für  die  Gewebeindustrie  geworden.
Baumwollfabrikate  sind  heute  Massenartikel,
deren  alle  Bevölkerungskreise  bedürfen.

Wie  stark  der  Baumwollbedarf  gerade  in
Deutschland  in  den  letzten  25  Jahren  gestiegen
ist,  zeigt  die  folgende  Tabelle  über  die  Einfuhr
von  roher  Baumwolle  nach  Deutschland.  Es
wurden  eingeführt:

 

 

 

 

 

Insgesamt  Davon  kamen  aus
Ver.St.  v.  Britisch--Amerika
  Indien  Aggypten
1000  t  Mill.  M.  (1000  t)  (1000  t  (1000  t)
f

1882.  155,9  179,2  38,7  120  2,4-1888
  180,1  208.0  54.2  17,3  2,6
1884  177.6  202.4  38.4  14.9  4.5
1885  106,8  181,3  48.4  12,1  4
1836  172,0  170,3  50.2  13,8  400
1897.  2120  218,4  70.1  15,9  444
1888  1944  2061  63,9  19.0  88
1889  214,00  270,90,  35.8  1,0
1890  250,.6  2806125,1  50,011  0,8
1891.  259,7  226,.0042  57,6  50,.6
1892.  24009  187.5.154,5  40,56  12,4
1893.  247,7  210.5153.7  —
1894.  277,.38  19171183,  60.5  11,9
1895  300,9  220.7131,0  46  144
1896  281.5  226.9)  197.2  5900  15,3
1897.  302,5  2310  25,8  40,7  20.6
1898.  357.0  237,.3286.0  42.2  22,5
1809  330,7  2268,51258.5  13.,6  23.4
1900.  313.2  318,0  256.2  25,8  25,2
1901.  332.0  296.2256,3  48,1  24,1
1902.  348,3  319,707,.0  —
1903  382,,  395.168,  79,.1  30.9
1904.  398,1  471081,3  76.6  33.4
1905  402,9  398.2  8  61,9  7
1906.  390,2  445.3279.1  69.4  325
1807.  276.4,  515.4  82483  108,.0  30,4

Die  Einfuhr  von  Rohbaumwolle  hat  sich
demnach  in  den  letzten  25  Jahren  sowohl  der
Menge  wie  dem  Werte  nach  verdreifacht,  und
der  Verbrauch  von  Baumwolle  auf  den  Kopf

)  Aus  dem  „Reichs-.„Rolonialwirtschaftliches“

  II.
i  Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“
543  ff.

Arbeitsblatt“  (Ma
1908.  Nr.  11,  S.  51

 

der  Bevölkerung,  der  in  Deutschland  1840  nur
0,3  kg  betrug,  ist  bis  1895  auf  5  kg,  bis  1900
auf  6  kg  und  inzwischen  weiter  auf  fast  7  kg,
also  rund  um  das  Zwanzigfache  gestiegen  und
übertrifft  den  früher  vorherrschend  gewesenen
Verbrauch  von  Schafwolle,  der  am  Anfang  des
vorigen  Jahrhunderts  den  Baumwollverbrauch
um  das  Doppelte  überstieg,  schon  um  das  Mehrfache.


Die  gesteigerte  Verarbeitung  der  Baumwolle
ist  kür  die  gewerblichen  Verhältnisse  Deutschlands
von  der  weittragendsten  Bedeutung  geworden.
Rohbaumwolle  steht  in  unserer  Einfuhr  mit  mehr
als  ½  Milliarde  Mk.  an  erster  Stelle  und  dient
nicht  nur  dem  heimischen  Konsum,  dem  sie  eine
billige  Kleidung  sichert,  sondern  gibt  auch  als
Rohmaterial  für  eine  unserer  wichtigsten  Ausfuhrindustrien
  einem  großen  Teil  unserer  Bevölkerung
  Arbeitsgelegenheit.  Baumwollwaren
  nehmen  in  unserem  Export  stets  einen
hervorragenden  Platz  ein  (1907:  488,4  Millionen
  Mk.  =  6,9  v.  H.  unserer  Gesamtausfuhr  im
Spezialhandel).

Die  deutsche  Baumwollindustrie  steht  heute
an  Ausdehnung  hinter  Großbritannien  und  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  an  dritter
Stelle.  Die  Zahl  der  Baumwollspindeln  betrug
Mitte  1907  in  der  ganzen  Welt  rund
123  Millionen;  davon  entsielen  auf  Großbritannien
  50,6,  auf  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  26,  auf  Deutschland  9,3  Millionen.  Im
Jahre  1846  hatte  Deutschland  dagegen  nur
750  000,  im  Jahre  1877  erst  4,2,  1891  schon
6,0,  1898  7,4  und  1901  7,9  Millionen  Spindeln
  aufzuweisen.

Auf  dem  ersten  „Deutschen  Kolonialkongreß"“
zu  Berlin  im  Oktober  1902  wurde  von  sachverständiger
  Seite  die  derzeitige  Jahresproduktion
  der  Welt  an  Baumwolle  auf  17  Millionen
Ballen  (zu  500  Pfd.)  im  Gesamtwert  (einschließlich
  der  Nebenprodukte)  von  3,7  Milliarden  Mk.
angegeben.  Beim  Anbau  waren  etwa  15  Millionen
  Menschen  beschäftigt,  bei  der  Verarbeitung
2,5  Millionen  Arbeiter  an  3  Millionen  Webstühlen
  und  120  Millionen  Spindeln.  Das  in
der  Baumwollindustrie  angelegte  Kapital  (also
ohne  die  Betriebskapitalien)  wurde  bei  Zugrundelegung
  der  mittleren  Anlagekosten  (einschl.  Gebäude,
  Motoren  usw.)  eines  Webstuhles  mit
1000  Mk.,  einer  Spindel  mit  50  Mk.,  auf  insgesamt
  10  Milliarden  Mk.  (Spinnerei  6,  Weberei  3,
Nebenbetriebe  1),  die  Gesamtjahreslohnsumme  der
Baumwollindustriearbeiter  (einschl.  der  Hausindustrie)
  auf  2  Milliarden  Mk.  veranschlagt.  Auf
        <pb n="714" />
        W  632  20

Deutschland  übertragen  würde  das  (bei  232000
Webstühlen  und  9,3  Millionen  Spindeln)  ein  Anlagekapital
  von  rund  700  Millionen  Mk.
bedeuten.

Nach  den  Rechnungsergebnissen  der  deutschen
„Berufsgenossenschaften“  stellt  sich  die  Zahl  der
Textilbetriebe  mit  den  darin  beschäftigten
(versicherten)  Personen  und  den  (für  die  Beitragsberechnung
  zur  Unfallversicherung  in  Anrechnung
  zu  bringenden)  gezahlten  Lohnsummen
  1885  wie  folgt:

 

 

ch  rn
7  mittlich  Lohnbeträge
Jahr  Betriebe  ersicherte

Personen  (Mill.  Mark)
1885  7  876  511  667  71.0
1880  8940  543  179  309.6
1887  10  292  571  767  316.4
1888  11  309  598  018  331.7
1880  11  787  630  135  354,.1
1800  10  331  64709  370.4
1891.  10  008  65  663  372,.9
1892.  10  030  618  371  375.7
1893  10  033  63  084  399.6
1894.  10  176  663  266  100.9
1895  10  310  702  831  427.9
1896  10  506  720  140  152,6
1897.  10  684  729  601  460.2
1898  10  794  748  641  170.7
1809  10  988  763  438  500,1
1900.  11  467  770  192  514.6
1901  12  044  763  468  518.0
1902.  13  189  7092  020  5146.6
1903.  13  145  815.69  569.8
1904.  13  879  822  5900  585.5
1905  14  031  856  515  612.0
1906  14  697  875  498.  655.0

 

 

 

Nach  den  letzten  Jahresberichten  der  Gewerbeaufsichtsbeamten
  für  das  Jahr  1906  waren  in
14  749  Textilfabriken  insgesamt  847  784  Arbeiter,
  darunter  447  032  weiblichen  Geschlechts,
beschäftigt.  Da  von  diesen  Arbeitern  ein  Teil
zwar  andere  Gewebstoffe  als  Baumwolle  verarbeitet,
  anderseits  aber  auch  die  von  der  Gewerbeaufsicht
  nicht  erfaßten  und  die  von  der
Baumwollindustrie  abhängigen  Betriebe  mit  zu
berücksichtigen  sind,  so  dürste  die  Baumwollverarbeitung
  einschließlich  der  verwandten  Branchen
in  Deutschland  immerhin  einer  Million  Arbeiter,
  d.  h.  dem  achten  Teil  der  Industriearbeiter,
  ihren  Lebensunterhalt  gewähren  und
einen  jährlichen  Produktionswert  von  über
1  Milliarde  Mark  erzeugen.

Die  gedeihliche  Entwicklung  unserer  Baumwollindustrie
  ist  somit  eine  Lebensfrage  für  unsere
nationale  Volkswirtschaft  geworden.  Je  stärker
der  allgemeine  Bedarf  an  Rohbaumwolle  steigt,
um  so  lebhafteres  Interesse  gewinnt  die  Frage,

 

ob  die  Produktion  dieses  Rohstoffes  mit  dem
steigenden  Konsum  Schritt  hält,  und  ob  unsere
Industrie  auch  für  die  Zukunft  auf  eine  ausreichende
  und  preiswerte  Deckung  ihres  Bedarfs
an  Rohbaumwolle  rechnen  kann.

Von  der  Baumwollernte  der  Welt  im
Jahre  1906,  die  rund  19,9  Millionen  Ballen  betrug,
entfielen  auf  die  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  13,  auf  Britisch-Indien  3,7,  auf
Agypten  1,4  und  auf  die  sonstigen  Produktionsgebiete
  1,8  Millionen  Ballen.  Amerika  kommt
mithin  nach  wie  vor  als  Hauptlieferant  in  Betracht,
  und  zwar  auch  für  Deutschland,  wie  sich
aus  den  oben  angeführten  Einfuhrzahlen  ohne
weiteres  ergibt.  Nach  denselben  bezog  Deutschland
im  Jahre  1900;  82,  1901:  77,  1902:  77,  1903:
70,  1904:  71,  1905:  74,  1906:  73,4,  1907:
68,1  v.  H.  der  eingeführten  Rohbaumwolle  aus
Amerika.  Welche  Gefahren  unter  solchen  Umständen
  eine  Mißernte,  selbst  nur  eine  verminderte
Ernte  in  Amerika  oder  gar  eine  bei  politischen
Verwicklungen  etwa  eintretende  Baumwollsperre
für  die  vom  amerikanischen  Markt  abhängigen
Baumwollindustrien  herbeiführen  könnte,  hat  die
Geschichte  mehrfach  gezeigt.  Es  sei  hier  nur  an
die  Cotton  Famine  (Baumwoll-Hungersnot)  in
England  erinnert,  als  infolge  des  amerikanischen
Bürgerkrieges  (1861  bis  1864)  die  Baumwollzufuhr
  aufhörte,  die  englischen  Textilfabriken
schließen  mußten  und  eine  halbe  Million  Textilarbeiter
  mit  ihren  Familien  jahrelang  dem
größten  Elend  anheimfielen.

Abgesehen  von  der  zunehmenden  Spannung
zwischen  Gesamtproduktion  und  Gesamtkonsumtion
an  Rohbaumwolle  zeigt  sich  neuerdings  die  unverkennbare
  Neigung  der  Erzeugungsländer,  in
steigendem  Maße  selbst  Baumwollartikel  herzustellen
  und  allmählich  die  übrige  Welt  nicht  mehr
mit  dem  Rohstoff,  sondern  —  zugunsten  ihrer
eigenen  und  zum  Schaden  der  fremden  Industrie
—  mit  Fabrikaten  zu  versorgen.  Diese  Entwicklung
  läßt  sich  deutlich  aus  der  verschieden
starken  Zunahme  der  Spindelzahl  in  den  nachbezeichneten
  Gebieten  erkennen:

 

 

 

Spindeln  Zu-Gebiete
  in  Millionen  nahme

1800  1606  in

Ver.  Stachen  von  Amerika.  14.6  25,.5  74
Ostind  .  8,4  5.2  55
Eurspesscher  Kontinent  .  26.0  36.7  41
Großbritannien  .  4it,8·51,0  14

Die  beiden  ersten  Gebiete  erzeugen  selbst
Rohbaumwolle,  die  beiden  letzten  find  im  Bezug
  derselben  vom  Auslande  abhängig.
        <pb n="715" />
        G  633  2c.

Dazu  kommt,  daß  das  tatsächliche  Monopol,
welches  die  syndizierten  Baumwollproduzenten
Amerikas  infolge  ihres  erdrückenden  Übergewichts
auf  dem  Baumwollmarkt  auch  bezüglich  der  Preisbildung
  besitzen,  unserer  Textilindustrie  erhebliche
finanzielle  Opfer  auferlegt.  Noch  im  Jahre  1899
betrug  der  Durchschnittspreis  von  Baumwolle
29  Pf.,  um  dann  —  mit  sehr  erheblichen  Schwankungen,
  die  jede  sichere  Kalkulation  ausschlossen
und  mehrfach  zu  Betriebseinschränkungen  und
Arbeiterentlassungen  führten,  —  auf  59,  68  und
76  ½  Pf.  zu  steigen.  Während  nach  den  Notierungen
  des  amerikanischen  Census  Bureau  der
erzielte  Durchschnittspreis  für  das  Pfund  amerikanischer
  Baumwolle  während  der  letzten  zehn
Jahre  (1897  bis  1906)  8⅝  Cents  =  rund
35  Pf.  betrug,  haben  die  amerikanischen  Baumwollsyndikate
  seit  September  1907  den  Preis  auf
15  Cents  =  60  Pf.  erhöht,  trotzdem  das  amerikanische
  Baumwolljahr  1906/07  seit  1882  —
abgesehen  von  dem  Rekordjahre  1903/04  —  die
größte  jemals  verzeichnete  Ernte  gebracht  hatte,
und  ein  Durchschnittspreis  von  10  Cents  =  rund
40  Pf.  für  das  Pfund  nach  sachverständigem  Urteil
  als  durchaus  befriedigend  anzusehen  war.
Eine  Verteuerung  von  20  Pf.  auf  das  Pfund  bedeutet
  aber  für  die  deutsche  Textilindustrie  bei
einem  Jahresbedarf  von  1,6  Millionen  Ballen
eine  Mehrausgabe  von  160  Millionen
Mark  oder  rund  160  Mark  auf  den  Kopf
der  beschäftigten  Arbeiter.  Daß  solche  Umstände
  auch  auf  die  Lohn=  und  Beschäftigungsverhältnisse
  unserer  Arbeiter  ungünstig  einwirken
  müssen,  liegt  auf  der  Hand.

Alle  diese  für  die  europäische  Baumwollindustrie
ungünstigen  Umstände  —  Spannung  zwischen
Baumwollerzeugung  und  -verbrauch,  Ausdehnung
der  eigenen  Industrie  in  den  Erzeugungsländern,
Abhängigkeit  von  spekulativer  Preisstellung  —
haben  neuerdings  die  Kontinentalstaaten  mit
eigenem  Kolonialbesitz  mehr  und  mehr  dazu  veranlaßt,
  durch  wirtschaftliche  Erschließung  des
letzteren  sich  unabhängige  Bezugsquellen  zu
eröffnen.

Den  ersten  Anstoß  hierzu  in  Europa  überhaupt
  gab  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
in  Berlin,  das  mit  seiner  im  Jahre  1900  nach

ogo  entsandten  „Baumwollexpedition“  den
Grundstein  für  alle  weiteren  diesbezüglichen  Bestrebungen
  legte  und  dem  Baumwollbau  in  Afrika
die  ersten  Wege  ebnete.  Nach  dem  Vorbilde  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  bildeten  sich
bald  auch  in  fremden  Ländern  mit  Kolonialbesitz
in  Afrika  zur  Verwirklichung  der  gleichen  Ziele
öhnliche  Gesellschaften,  wie  die  British  Cotton
Growing  Assoeciation  in  Manchester,  die  Assoeistion
  Cotonnière  Coloniale  in  Paris  und  andere

 

in  Italien,  Portugal,  Belgien  und  Holland.  Von
ihren  Regierungen  tatkräftig  unterstützt,  betreiben
die  Gesellschaften  die  Einführung  des  Baumwollbaues
  als  Volkskultur  und  Plantagenkultur  in
den  Kolonien  in  gemeinnütziger  Weise;  durch
Austausch  der  gesammelten  Erfahrungen,  Lieferung
von  Saatgut  usw.  ist  eine  nutzbringende  Verbindung
  geschaffen.  Neben  diesen  Gesellschaften
besteht  ein  Internationaler  Verband  der  Baumwollspinner=
  und  Weber-Vereinigungen  mit  dem
Sitz  in  England,  der  die  Baumwollinteressenten
aller  Länder  umfaßt  und  jährlich  einen  Kongreß
abhält,  wo  die  gemeinsamen  Interessen  besprochen
werden.  Solche  Kongresse  fanden  bis  jetzt  in
Zürich,  Manchester,  Bremen  und  Wien  statt;  der
diesjährige  ist  vom  1.  bis  4.  Juni  in  Paris  abgehalten
  worden.

Das  erste  größere  Unternehmen  in  Deutschland
  zur  Einführung  der  Baumwollkultur  in
Afrika  war  die  erwähnte  im  Jahre  1900  vom
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  nach  Togo  entsandte
  „Baumwollexpedition"“.,  Ihr  Zweck  war,
die  klimatischen  und  Bodenverhältnisse  dieser  westafrikanischen
  Kolonie  im  Hinblick  auf  den  Baumwollanbau
  zu  prüfen,  geeignete  Saaten  auszusuchen,
  größere  Pflanzungen  anzulegen,  die
eingeborene  Bevölkerung  anzuleiten,  eine  rationelle
Maschinenverarbeitung  der  Rohbaumwolle  (Entkernung
  und  Pressen)  einzuführen  usw.  Der
Baumwollbau  hat  in  Togo  seit  dieser  Zeit  als
Volskultur  erfreuliche  Fortschritte  gemacht:  die
Qualität  der  hier  gezogenen  Baumwolle  überragte
  im  Durchschnitt  die  Marke  amerikanisch
middling,  die  Ernte  betrug  im  Jahre  1905/06
857  Ballen  zu  250  kg,  und  190½/07  etwa
1200  Ballen.  Neben  anderen  Maßnahmen  und
Einrichtungen  hat  sich  besonders  die  Ackerbauschule
  in  Nuatjä  bewährt,  die  vom  Komitee  zu
dem  Zwecke  errichtet  wurde,  die  Baumwollkultur
der  Eingeborenen  durch  systematische  Anleitung
und  Ausbildung  zu  heben;  die  Schule  ist  vor
kurzem  von  der  Regierung  übernommen  worden.

Im  Jahre  1902  dehnte  das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  seine  Baumwollanbauversuche
auch  auf  Deutsch-Ostafrika  aus.  Auch  hier
haben  die  im  Laufe  der  Jahre  geschaffenen  Einrichtungen,
  wie  Versuchs=  und  Lehrplantagen,
Entkörnungsanlagen  und  Aufkaufsmärkte,  Saatverteilung
  u.  a.,  gute  Erfolge  gezeitigt.  Die
Produktion  ist  stetig  gewachsen,  die  erzielten  Qualitäten
  sind  recht  zufriedenstellend.  Im  Jahre
1906  sandte  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
den  ersten  Dampfpflug  nach  Ostafrika,  wodurch
die  Ausdehnung  der  Baumwollplantagenkultur
einen  weiteren  Ansporn  erhielt.

Die  Baumwollanbauversuche  in  Kamerun
und  Deutsch-Südwestafrika  werden  vom
        <pb n="716" />
        634  ꝛ0

Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  vorläufig  durch
geeignete  Maßnahmen,  wie  Saatverteilung,  Bewertung
  von  Proben  u.  a.,  unterstützt.

Die  Ergebnisse  der  bisherigen  Vorarbeiten  und
Versuche,  bestimmte  Gebiete  unserer  eigenen
Kolonien  für  die  Baumwollerzeugung  nutzbar  zu
machen,  bieten  um  so  begründetere  Aussichten  auf
Erfolg,  als  diese  Ländereien  zum  großen  Teil
bereits  durch  die  Eingeborenen  seit  langer  Zeit
der  Baumwollkultur  erschlossen  sind  und,  wie  das
Beispiel  gleichartiger  Nachbarkolonien  bewiesen
hat,  bei  beschleunigter  Erschließung  durch  Verbesserung
  der  Verkehrs=  und  Bewässerungsverhältnisse,
  insbesondere  durch  Eisenbahnen,
durch  Hebung  der  noch  primitiven  Eingeborenenkulturen,
  durch  Einführung  der  Pflugkultur  an
Stelle  der  Handhake  sowie  europäischer  Plantagenkultur
  mit  maschinellem  Großbetrieb,  wo  die  Vorbedingungen
  dazu  gegeben  sind,  reichen  Erträgen
entgegengeführt  werden  zu  können.  Hauptsächlich
weil  es  in  unseren  Kolonien  bisher  an  diesen
unerläßlichen  Vorbedingungen  fehlte,  hat  die
Baumwollproduktion  in  Togo  und  Deutsch-Ostafrika
  bisher  so  verhältnismäßig  geringe  Ergebnisse
aufzuweisen:

1902

....  82  Ballen
19003  166  —
1904  1  187
1905  1290
1906  1  435

Wenn  demgegenüber  das  unserem  Togo  benachbarte
  englische  Nigeria  allein  schon  den
zehnfachen  Export  aufweist  und  ihn  demnächst
noch  zu  steigern  hofft,  so  ist  das  u.  a.  mit  daraus
zu  erklären,  daß  eben  Nigeria  schon  viel  früher
eine  doppelt  so  lange  Eisenbahn  wie  Togo  erhalten
  hat,  daß  diese  Bahn  jetzt  um  das  Dreifache
  verlängert  wird,  um  noch  reichere  Baumwollgelände
  zu  eröffnen,  daß  die  rührige  British
Cotton  Growing  Asscciation  bei  Ibadan,  einer

 

Eingeborenenstadt  von  200  000  Seelen  am  Ende
der  erstgenannten  Stichbahn,  in  der  „Marlborough
  Plantation“  eine  Musterfarm  ersten  Ranges,
zugleich  mit  den  modernsten  maschinellen  Einrichtungen
  für  Baumwollentkernung,  Baumwollpresse,
  Olmühle,  Olkuchenfabrikation  usw.  eingerichtet
  hat,  die  Eingeborenenkulturen  in  jeder
Weise  zu  fördern  sucht,  das  ganze  Gebiet  mit
einem  Netz  von  Baumwollankaufs=  und  Ginstationen
  überzogen  hat  und  in  diesen  nationalwirtschaftlichen
  Bestrebungen  nicht  nur  von  den
englischen  Textilindustriellen  unterstützt  wird,
sondern  auch  von  den  Textilarbeitern  (Textile
Trade  Unions  Lancashire's),  welche  aus  der
Hungersnot  der  sechsziger  Jahre  wohl  die  Lehre
gezogen  haben,  daß  die  nationale  Baumwollproduktion
  für  sie  geradezu  eine  Existenzfrage  bedeutet.


Da  auch  das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee
sowohl  seitens  des  Reiches  dauernd  unterstützt
wird,  als  auch  von  den  Textilindustriellen  eine
Beihilfe  von  10  v.  H.  der  Berufsgenossenschafts-Umlagen
  zur  Förderung  der  Baumwollkultur  erhäklt
  und  auf  Grund  dieser  Unterstützungen  weiterhin
  in  der  Lage  ist,  in  den  Kolonien  wie  im
Inlande  das  Interesse  an  dieser  nationalen  Sache
dauernd  rege  zu  halten,  da  ferner  der  Bau  der
als  notwendig  erkannten  Kolonialbahnen  nunmehr
vom  Reichstage  bewilligt  worden  ist,  auch  einige
Textilindustrielle  sich  bereits  größere  Baumwollgelände
  in  Ostafrika  gesichert  haben,  darf  der
weiteren  Entwicklung  mit  um  so  größerem  Vertrauen
  entgegengesehen  werden,  als  die  intensive
  Förderung  der  Baumwollproduktion  in  unseren
Kolonien  nach  sachverständiger  Schätzung
würde  eine  solche  nach  Einführung  geeigneter
Methoden  bis  zu  2½  Millionen  Ballen  liefern
können  —  inzwischen  von  allen  Sachkundigen  als
eine  wirtschaftliche  Notwendigkeit  erkannt
worden  ist.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Ausfuhr  von  Baumwollsaat  aus  Britisch-Indien.

Bei  der  Ausfuhr  von  Saaten  aus  Britisch-Indien
  fällt  ganz  besonders  die  während  der
letzten  Jahre  bedeutend  gestiegene  Zunahme  in
der  Verschiffung  von  Baumwollsaat  auf.
Während  beispielsweise  im  Jahre  1897/98  dos
zur  Ausfuhr  gelangte  Quantum  sich  auf  n
1418  Tons  im  Werte  von  76  307  Rs.  belies.  I

wurden  im  Jahre  1906/07  nicht  weniger  als
219  376  Tons  im  Werte  von  12  990  659  Rs.
verschifft.

Großbritannien  war  bislang  Indiens  bester
Abnehmer  dieser  Saat  und  bezog  im  Jahre
1906/07  mehr  Baumwollsaat  von  Indien  als
von  irgend  einem  anderen  Lande.

Im  Jahre  1906/07  wurden  verladen  nach:
        <pb n="717" />
        635  20

OQuantität  Wert
in  ewts.  in  Rs.
Großbritannien  4015  894  11  937  696
Adn  2  425  7  189
Straits  Settlements  214  654
Ceylo:  29  165  95.771
Nicht  besonders  angeführten
  britischen  Besitzungen
  10  33
Deutschland  61  183
Belgien  8  592  24  259
Frankreich  165  292  492  930
Agypten  165  144  429  930
Arabben  504  1  405
Persten  5  15
apa  32  98
Sonstigen  Ländern  196  715
4  387  534  12  990  659

(219  376  Tons).

Es  ist  bemerkenswert,  daß  die  Ausfuhr  der
219  376  Tons  ungefähr  nur  den  zehnten  Teil
der  eventuell  in  Indien  erhältlichen  Quantität
vorstellen  soll.  Da  der  Bauer  nur  in  den  seltensten
Fällen  die  Saat  für  Düng=  oder  andere  Zwecke
benutzt,  sondern  sie  unrichtigerweise  nur  als
Futtermittel  verwendet,  läßt  sich  der  wirtschaftliche
  Verlust  sofort  ersehen,  welcher  dem  Lande
dadurch  entsteht,  daß  der  große,  für  das  Vieh
unverdauliche  lberschuß  des  nicht  gewonnenen
Oles,  welches  in  der  als  Futter  benutzten  Saat
verbleibt,  einfach  verloren  geht.  Anstatt  als
Viehfutter  zu  dienen,  in  welcher  Beziehung  sie
kaum  von  irgendwelchem  Nährwert  ist,  würde
die  Saat  zur  Düngung  des  Bodens,  Herstellung
von  marktfähigen  Olen,  Ghi,  Butterersatz  oder
Seife  unschätzbare  Dienste  leisten.

Um  nunmehr  der  bisherigen  Praxis  Einhalt
äu  tun,  hat  der  Director  of  Commercial  Intelligenee
  to  the  Indian  Government  letzthin
versucht,  für  die  industrielle  Verwendung  der
Baumwollsaat  größeres  Interesse  zu  erregen  und
zu  diesem  Zweck  eine  Broschüre  „Indian  Cotton
Seed:  Its  Industrial  Possibilities“  herausgegeben.


In  dieser  Broschüre  werden  im  ersten  Abschnitt
  die  verfügbaren  Vorräte  in  Indien,  die
Aus  fuhr  sowie  die  während  der  letzten  Jahre
stattgefundene  Preissteigerung  der  Saat  besprochen.
Das  zweite  Kapitel  behandelt  eingehend  die  einzelnen
  Bestandteile  der  indischen  Saat.  Es  sind
dort  Analyusen  der  verschiedenen  in  Indien  angebauten
  Arten  wiedergegeben  und  Vergleiche
mit  der  amerikanischen  und  ägyptischen  Saat  in
bezug  auf  den  Olgehalt,  auf  den  Nährwert  usw.
angeführt.  Weiter  werden  die  verschiedenen  Bearbeitungsweisen
  einschließlich  des  Gebrauchs  von

 

chemischen  Lösungsmitteln  besprochen.  Im  dritten
Kapitel  wird  die  Verhütung  der  Erhitzung  der
Kuchen  erwähnt.  Das  vierte  Kapitel  bringt  eine
Übersicht  der  während  der  letzten  Jahre  stattgefundenen
  Preissteigerung  des  Baumwollöles,
das  infolge  der  Erkenntnis  seines  hohen  Nährwertes
  immer  mehr  Aufnahme  gefunden  hat.
Seine  Bestandteile  werden  —  mit  besonderer
Rücksicht  auf  den  Stearingehalt  für  die  Verwendung
  bei  Herstellung  eines  Ersatzes  für  Ghi
oder  geschmolzene  Butter  —  behandelt.  Die
große  Nachfrage  nach  einem  solchen  Ghi-Ersatz,
welcher  in  der  Herstellungsweise  und  in  seinen
Bestandteilen  nicht  den  religiösen  Gefühlen  und
Gebräuchen  der  Hindubevölkerung  widerspricht,
wird  im  fünften  Kapitel  behandelt.  Dort  sind
auch  Angaben  über  den  Konsum,  die  Preislage
usw.  sowie  eine  allgemeine  Beschreibung  der
Zubereitungsmethoden  zu  finden.  Im  sechsten
Kapitel  werden  die  Aussichten  der  Verwendung
der  Bestandteile  der  Saat  im  Molkereiwesen  und
im  darauffolgenden  Abschnitt  die  Brauchbarkeit
des  Olkuchens  als  Viehfutter  behandelt.  Das
letzte  und  achte  Kapitel  bespricht  den  Wert  des
Olkuchens  als  Düngemittel.  Man  hat  hier  versucht,
  klarzulegen,  daß  der  Kuchen  von  unschätzbarem
  Wert  ist,  während  die  Saat  als  Viehfutter,
wofür  sie  in  Indien  vielfach  benutzt  wird,  von
nur  ganz  geringer  Bedeutung  ist.

An  dieser  Stelle  sei  vor  allem  auf  den  großen
Bedarf  von  Ghi  in  Indien  aufmerksam  gemacht.
Nicht  weniger  als  100  Millionen  Eingeborene  sollen
täglich  diesen  Artikel  bei  der  Zubereitung  ihrer
Speisen  gebrauchen.  Der  Rest  der  Bevölkerung
(rund  200  Millionen)  soll  sich  wegen  des  hohen
Preises)  ungefähr  75  L  die  Tonne)  den  Luxus,
Ghi  zu  genießen,  nicht  leisten  können.  Es  wird
daher  die  Herstellung  eines  billigeren  Ersatzes  in
Vorschlag  gebracht.  Man  darf  wohl  annehmen,
daß  sich  dieser  lohnend  herstellen  lassen  wird,
wenn  man  einer  Berechnung  den  Einfuhrpreis
von  Magarine  nach  Großbritannien  (40  bis  70  L
die  Tonne)  zugrunde  legt.  Der  Wert  des  bislang
  jährlich  verbrauchten  Ghis  wird  auf  rund
75  000  000  L—  berechnet.  Eine  Verbilligerung
würde  unzweifelhaft  eine  große  Aufnahme  auch
bei  der  weniger  bemittelten  Bevölkerung  zur  Folge
haben.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  bei  dem
Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Kalkutta.)

»Zum  Handel  SGabuns  im  Jahre  1907.

Im  Jahre  1907  hat  die  Ausfuhr  von  Mahagoniholz
  aus  Gabun  einen  ganz  bedeutenden
Aufschwung  genommen.  Es  wurden  ausgeführt
        <pb n="718" />
        636  20#

Tonnen

Helles  Mahagoni  (Okoume)  1907:  45  648
1906:  24  509

also  1907  mehr  21  139

Dunkles  Mahagoni  (Acajou)  1907:  9  819
1906:  6792

also  1907  mehr  3  027

Andere  Hölzer.  1907:  2525
1906:  2  360

also  1907  mehr  165

Leider  wurde  bei  den  großen  Verschiffungen
wenig  auf  die  Qualität  des  Holzes  geachtet,  weshalb
  die  Marktpreise  sich  einen  bedeutenden  Abschlag
  gefallen  lassen  mußten.

Die  Ausfuhr  der  anderen  hauptsächlichsten
Landesprodukte  hat  mit  dem  Aufschwung  des
Mahagonihandels  nicht  gleichen  Schritt  gehalten.
Es  wurden  1907  verschifft:

Haiminn  mehr  10  490  kg
Palmö  -  10662
*  weniger  7  703  =
Gummielastikum  -  19238.
Piassava  -  11  485.
Elefantenzähne  -  10  629.
#on  Plantagenprodukten  wurden  1907  ver-#afee
  mehr.  .  1  702  kg
Kakao  weniger  14  815  =

Die  für  1907  erwartete  Kakao-Ausfuhr  von
etwa  100  Tons  ist  nicht  erreicht;  der  Ertrag  belief
  sich  auf  nur  74773  kg.  Der  Ausfall  in  der
Ernte  wurde  aber  durch  die  außerordentlich  hohen
Marktpreise  des  Kakaos  in  Frankreich  aufgewogen.
1906  betrugen  die  höchsten  Durchschnittspreise
195,63  Fr.  per  100  kg,  1907  aber  291,65  Fr.
per  100  kg.  Für  einzelne  Partien  sind  320  bis
332  Fr.  per  100  kg  gezahlt  worden.  Neue
Plantagen  wurden  im  letzten  Jahre  nicht  angelegt,
  wohl  weil  die  Arbeiterfrage  noch  bedeutend
brennender  geworden  ist.

Infolge  der  großen  Mahagoni-Ausfuhr  hat
eine  Steigerung  des  Schiffsverkehrs,  namentlich
von  Schiffen  deutscher  Nationalität  gegenüber
dem  Vorjahre  stattgefunden.

Eine  auch  in  diesem  Jahre  abgehaltene  Ausstellung
  war  nur  schwach  beschickt  und  zeigte
wenig  Neues.

Eine  im  Laufe  des  Jahres  eingeführte
taxederecolte  von  40  Centsper  Kilogramm  Gummielastikum,
  die  nur  auf  Gummi,  der  nicht  in  den
Konzessionsgebieten  gewonnen  wird,  zu  erheben
ist,  wurde  infolge  der  Vorstellungen  der  davon
Betroffenen  auf  5  Cents  per  Kilogramm  ermäßigt.
Diese  Taxe  wird  von  den  Betroffenen  um  so
drückender  empfunden,  als  die  Gummi  in  größeren

 

Quantitäten  erzeugenden  Gebiete  sämtlich  als
Konzessionen  vergeben  sind.

Einem  gegen  Ende  des  Jahres  auftauchenden
Gerüchte  gegenüber,  daß  neue  Patent=  und  Lizenzgebühren
  eingeführt  werden  würden,  verhält  sich
der  Handel  abwartend.  Jedenfalls  wäre  eine
solche  Maßnahme  geeignet,  eine  ganz  einschneidende
  Veränderung  im  Produktengeschäfte  Gabuns
herbeizuführen.

(Bericht  des  Deutschen  Konsulats  in  Gabun.)

 

Der  Gummimarkt  auf  Cevlon.

In  der  letzten  Zeit  ist  eine  Preissteigerung
im  Ceylon-Gummi  eingetreten.  Man  bezahlte
vorige  Woche  2,75  Rs.  für  Qualitäten,  die  vorvorige
  Woche  mit  2,45  Rs.  käuflich  waren.  Das
Angebot  war  wenig  zufriedenstellend,  da  viele
finanzkräftigen  Plantagen  ihr  Produkt  zurückhielten.
Trotzdem  find  die  Verschiffungen  um  ein  erhebliches
  umfangreicher  als  letztes  Jahr.  Die  meisten
Abladungen  gingen  nach  England  und  Amerika.

Die  heute  (14.  Mai)  bezahlten  Preise  sind:
Für  feinen  Biscuit-Rubber  2,60  bis  2,75  Rs.,

.  Scerap-Rubber  k.  1,65=  1,70  =

Die  Ausfuhrzahlen  für  die  Zeit  vom  1.  Januar
  bis  27.  April  der  Jahre  1907  und  1908
vergleichen  sich,  wie  folgt:

1908  1907

Nach:  ewts  ewts
Deutschland  6991  9  649
England  123  607  92  575
Amerika  66  757  41  467
Australien.  9957  799
Belgien  —  1  820

(Bericht  des  Kaiserl.  Generaklonsulats  in
Calcutta  vom  14.  Mai  190

 

Kautschuhhultur  Iin  Coa.

Bereits  vor  Jahren  ist  in  der  portugiefischen
Besitzung  Goa  der  Anbau  von  Kautschuk  geplant
worden.  Der  Boden  soll  sich  hierfür  besonders
gut  eignen,  und  auch  die  sonstigen  Verhältnisse
sollen  den  Anforderungen  dieser  Kultur  entsprechen.
Die  Pläne  sind  jedoch  lange  nicht  zur  Ausführung
gelangt,  da  die  Verhandlungen  der  interessierten
Kreise  mit  den  portugiesischen  Behörden  nicht
zum  Abschluß  gebracht  werden  konnten.  Auch
soll  ein  gewisses  Mißtrauen  und  ein  Mangel  an
Unternehmungsgeist  geherrscht  haben,  so  daß  das
erforderliche  Kapital  nicht  aufgebracht  werden
konnte.  Nunmehr  sollen  aber  4400  Acres  für
diese  Zwecke  erworben  und  bereits  Baumschulen
angelegt  worden  sein,  aus  denen  der  Bedarf  zur
        <pb n="719" />
        G  637  20

späteren  Bebauung  dieses  Areals  gedeckt  werden
soll.  Die  Pflanzen  sollen  außerordentlich  gut  gedeihen.


Es  verlautet,  daß  kürzlich  ein  neuer  Gouverneur
  nach  Goa  herausgeschickt  worden  sei,  der
Instruktionen  habe,  der  Kautschukkultur  seine  besondere
  Aufmerksamkeit  zuzuwenden.  Es  ist  jedoch
  nicht  bekannt,  ob  in  dieser  Hinsicht  schon
etwas  geschehen  ist.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta.)

Der  Kakaomarkt  auf  Cevlon.

Bis  zum  27.  April  1908  betrug  die  Ausfuhr
von  Ceylon-Kakao  19935  ewts  gegen  46  420  cwts
in  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahres.

4  Der  starke  Rückgang  in  der  Ausfuhr  ist  hauptsächlich
  darin  zu  suchen,  daß  der  größte  Teil  der
Herbsternte  1907  bereits  im  Dezember  desselben
Jahres  zur  Verschiffung  gelangte,  anstatt,  wie
sonst  üblich,  am  Anfang  des  folgenden  Jahres.

Das  Angebot  war  nur  klein,  und  die  gehandelten
  Qualitäten  gering.  Pflanzungs-Kakao  kam
in  den  letzten  Monaten  so  gut  wie  gar  nicht  an
den  Markt.  —  Die  zurzeit  gezahlten  Preise  sind:

für  feinen  Eingeborenen-Kakao  46  bis  48  Rs.,

mittleren  =  43  45

Der  Markt  ist  sehr  ruhig,  und  besonders  der
enropäische  Kontinent  ist  schon  lange  kein  Käufer
gewesen.

Die  Sommerernte  wird  in  ungefähr  14  Tagen
erwartet.

Die  Ausfuhrzahlen  für  die  Zeit  vom  1.  Januar
bis  27.  April  der  Jahre  1907  und  1908  vergleichen
  sich,  wie  folgt:

Nach  1908  1907
England  13764  ewts  32421  cwts
Deutschland  1287  6092
Holland  1273  2354=Frankreich
  777  1605
Amerika  155  1356
China  867  =  700

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Calcutta
vom  14.  Mai  1908.)

Rahacernte  im  Amazonasgeblet  1907.

Die  Kakaoernte  im  Amazonasgebiet  war  im
Jahre  1907  eine  gute  Durchschnittsernte,  während
die  von  1906  sehr  schlecht  war.  Im  Jahre
1907  wurden  870  O00  kg  von  Mansos  und
seimnem  Nachbarplatz  Itacoatiära  direkt  nach
Europa  (fast  ausschließlich  nach  Havre)  verschifft
gegen  etwa  400  000  kg  im  Jahre  1906.  Die
Gesamtausfuhr  von  Kakao  der  beiden  Staaten
Pars  und  Amazonas  belief  sich  im  Jahre:

 

1907  auf  3  501  000  kg
1906  2  105  000  =
1905  4  263  000
1904  5195  000
1903  5  124  000
1902.  4452  000
1901  2  867  000

Während  im  Jahre  1906  nur  ein  Durchschnittspreis
  von  etwa  400  Reis  pro  Kilogramm
erzielt  worden  ist,  hat  man  im  Jahre  1907  einen
weit  besseren  Preis  bezahlt;  der  Wert  stieg  von
etwa  500  Reis  auf  1100  Reis  pro  Kilogramm.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Manäos.)

 

Die  japanische  Seibdenhokonsernte  im  Jahre  1907.

Nach  den  Angaben  des  japanischen  Ackerbauund
  Handelsministeriums  belief  sich  die  japanische
Seidenkokonsernte  im  Jahre  1907  auf  3456967
Koku  (1  Koku  =  180,39  1),  von  denen  2241548
Koku  auf  die  Frühjahrs-,  469  360  Koku  auf  die
Sommer=  und  746059  Koku  auf  die  Herbsternte
entfielen.

An  der  Produktion  waren  hauptsächlich  folgende
  Departements  beteiligt:  Nagano  mit  zusammen
  532  321  Koku,  Gumma  253  915  Koku,
Saitama  253  473,  Fukushima  243  276,  Aichi
220  786,  Gifu  173  174,  DYamanashi  137  388,
Yamagata  131  607,  Ibaraki  120  814  und  Shizuoka
  mit  104  686  Koku.

Als  Vergleich  zu  den  eingangs  angegebenen
Produktionszahlen  des  verflossenen  Jahres  seien
nachstehend  die  der  Vorjahre  angeführt:

Frühjahrs=  Sommer=  Herbst-  Zu-Jahr
  ernt  ernte  sammen
Koku
1906:  1864479  413589  692137  2970205
1905:  1771754  367673  583906  2723333
1904:  1850  903  390958  583815  2825676
1903:  1652385  378897  555800  2587082
1902:  1774936  359772  414516  2549224
1901:  1798672  345617  381892  2526181
1900:  2029806  377466  346631  2753903
1899:  1819936  372142  320  484  2512562
1898:  1504351  301393  221595  2027339
1897:  1654722  273257  193965  2121044

(Bulletin  des  Socies  et  des  Soicrics.)

Seldenproduktion  der  Welt  im  Jahre  1907.

Nach  der  von  dem  Sgyndikat  der  Lyoner
Seidenhändler  veröffentlichten  vorläufigen
Statistik  betrug  die  Seidenproduktion  der  Welt  im
Jahre  1907:  22168000  kg  gegen  20  913000  kg
im  Vorjahr.  Für  die  einzelnen  Länder  wird  sie
folgendermaßen  angegeben:

1
        <pb n="720" />
        c  638

1
Frische  Kokons

 

 

.  «  Rohseide  Frische  Rokous  Rohseide
Westeuropa:  18  Ka  #  *
Frankreich  7  520  000  605  000  8  396  000  662  000
Italien  53  838  000  4  745  000  57  058  000  4  820  000
Spanien.  830  000  56  000  1  110  000  75  000
Osterreich-  Ungarn:
Tirol  1  800  000  2  062  000
Görz  und  Gradisca  454  400  550  000
strien.  .  50  900  342  000  45  000  360  000
Kroatien  und  Slawonien  .  —  225  000
Ungon  ...  1776700  1  470  000
Zusammen  66  270  000  5  748  000  70  900  000  5  917  000
Levante  und  Mittelasien:  «
Brussa  und  Anatolien  6  643  000  554  000  7980  000  665  000
Syrien  und  Zypern  5  426  000  470  000  6  025  000  535  000
Saloniki  und  Adrianopel!  3  087  000  257  000  4  100  000  340  000
Balkanstaaten:  Bulgarien,  Serbien
und  Rumänien  2  295  000  185  000  2  585  000  215  000
Griechenland  und  Kreta  .  940  000  75.000  950  000  76  000
Kaukasuos  ..  —  455  000  —.  490  000
Persien  und  Turkestau  (Ausfuhr)  —  628  000  —  610  000
Zusammen  —  2624  000  —  2  931  000

Ferner  Osten:
China:  Ballen  ku  Ballen  kg

 

 

Ausfuhr  von  Schanghai  74  423  4262  000  77/78  000  4  380  000
Ausfuhr  von  Kanton  40  862  1  962  000  46/47  000  2250  000
Frische  Kokons  Rohseide  Frische  Kokons  Rohseide
Ballen  kg  Ballen  kg

Japan:  Ausfuhr  von  hokohama  98  451  5992  000  104/106  000  6  350  000
Indien:  Ausfuhr  von  Kalkutta  und

von  Bombay  ...  4297  325  000  4.480  340  000

Zusammen  12  541  000  13  320  000

Im  ganzen  20  913  000  22  168  000

Die  Welt-Seidenerute  erreichte  im  verflossenen  Jahre  mit  22  Millionen  Kilogramm  eine
noch  nicht  dagewesene  Höhe.  Vor  dreißig  Jahren  wurden  nicht  mehr  als  8  bis  10  Millionen
Kilogramm  geerntet.

In  der  obigen  Zusammenstellung  find  besonders  die  Daten  über  die  Ausfuhr  des  Fernen
Ostens  als  vorläufige  zu  betrachten.  Bekannt  ist,  daß  sowohl  in  Japan  wie  China  die  Erträge
reichlich  ausgefallen  sind.  Infolge  Preisrückgangs  sind  Teile  der  Ernte  von  den  Produzenten
zurückgehalten  und  nicht  exportiert  worden.  Sollten  diese  Mengen  nicht  vor  Ankunft  der  neuen
Seidenernte  zur  Ausfuhr  geloneen,  so  erscheinen  diese  erst  bei  der  Ernte  1908.

(Bulletin  des  soies  et  des  soieries,  Lyon.)

bie  erdölgewinnung  in  Kallkornien.=  Aber  das  kalifornische  Erdöl  steht  in  Qualität

Quantitativ  steht  Kalifornien  an  der  Spitze
der  erdölproduzierenden  Staaten  der  Union.  Im
Jahre  1906  entfiel  von  der  Gesamtrohölproduktion
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  über  ein
Viertel  auf  Kalifornien,  d.  h.  der  Staat  produzierte
  mehr  als  das  Anderthalbfache  der  Erzeugung
  in  der  Oklahoma-Gruppe,  mehr  als
doppelt  so  viel  wie  Ohio,  mehr  als  dreimal  so
viel  wie  Pennsylvanien.

weit  hinter  den  östlichen  Olen  zurück  und  eignet
sich  nur  zu  einem  kleinen  Teil  zur  Raffinierung,
speziell  zur  Herstellung  von  Leuchtöl.  Im  großen
und  ganzen  eignet  es  sich  nur  als  Feuerungsmaterial.


Bei  Lage  der  Sache  vermag  Kalifornien  nur
einen  Teil  des  eigenen  Bedarfs  an  Leuchtöl  zu
decken,  es  muß  vielmehr  einen  großen  Teil  vom
Osten  beziehen;  es  kommt  weder  gegenwärtig  für
        <pb n="721" />
        G  639  20

den  Weltmarkt  als  Leuchtöl  produzierender
Staat  in  Betracht,  noch  wird  es  voraussichtlich
jemals  als  solcher  zur  Geltung  kommen.

Bei  der  wachsenden  Nachfrage  nach  Erdöl  als
Feuerungsmaterial  und  den  Vorzügen  des  kalifornischen
  Erdöls  für  diese  Art  der  Verwendung
ist  anzunehmen,  daß  die  kalifornische  Erdölindustrie
  sich  auch  in  Zukunft  weiter  nach  dieser
Richtung  hin  entwichen  wird;  an  der  Steigerungsfähigkeit
  der  Produktion  ist  nicht  zu  zweifeln.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  San  Francisco.)

Kusfuhr  von  Daranüssen  aus  dem  Staate
Kmozonas  1907.
Aus  dem  Staate  Amazonas  wurden  an  Paranüssen
  ausgeführt  in  den  Jahren:

1907  1906  1905
L  1  L
98  600  53  100  98  400

Die  Mengen  für  1907  und  1906  verteilten
sich  auf  folgende  Plätze:
Liverpool  New  Ydork  Hamburg
hl  hl  nl

1907  31  700  55  100  11  800
1906  26  900  21  700  4  500
Die  Hauptausfuhr  von  Nüssen  richtete  sich  im
Jahre  1907  nach  New  VYork,  wo  sich  ein  Trust
behufs  Einfuhr  von  Paranüssen  gebildet  hat.  Die
Preise  schwankten  in  Manäos  zwischen  16  000
und  24  010  Reis  pro  Hektoliter.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Manos.)

einführung  neuer  Kulturpflangzen  in  den  Vereinigten
Staocten  von  Ameriha.

Während  des  Fiskaljahres  1906/07  haben,
wie  schon  seit  verschiedenen  Jahren,  beauftragte
Sachverständige  des  dem  Ackerbaudepartement  der
Regierung  in  Washington  untergeordneten  „Bureau
of  Plant  Industry“  verschiedene  fremde  Länder
nach  Nutpflanzen  durchforscht,  die  zum  Anbau  in
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  geeignet
erscheinen.

China  wurde  als  ein  ergiebiges  Land  für
solche  Pflanzen  erkannt,  und  dort  ist  ein  Forscher
während  des  ganzen  Jahres  tätig  gewesen.  Er
bereiste  die  wenig  bekannten  Gebiete  von  Südsibirien,
  die  Grenze  der  Mandschurei,  die  außerordentlich
  trocknen  Gebirge  westlich  von  Peking
und  das  fruchtbare  Land  zwischen  Peking  und
Hankow.  Er  schickte  über  tausend  Samen  und
Pflanzenproben  nach  den  Vereinigten  Staaten  zur
versuchsweisen  Anpflanzung.  Darunter  waren
Brombeeren  und  Johannisbeeren  von  Nordkorea,

 

Apfel  aus  der  Nord-Mandschurei,  eine  Sammlung
von  24  verschieden  benannten  Birnen  aus  Nordchina,
  verschiedene  Strauchkirschen,  Pflaumen  und
Pfirsiche  aus  Nord-Sibirien,  der  Trockenheit  widerstehende
  Luzernen  (alfalka),  Trockenland-Reis,
verschiedene  Nahrungspflanzen  aus  solchen  Teilen
der  Mandschurei,  die  im  Klima  den  Staaten
Nord=  und  Süd-Dakota  gleichen,  eine  Frühkirsche,
die  schon  Mitte  April  in  einem  dem  nordkalifornischen
  entsprechenden  Klima  zur  Reife  gelangt,
außerdem  eine  große  Zahl  außerordentlich  ausdauernder
  Zierpflanzen  aus  Nordchina.

Ein  anderer  Forscher,  der  insbesondere  mit
der  Auffindung  neuer  für  die  Union  geeigneter
Futterpflanzen  beauftragt  war,  brachte  Samen
einer  sibirischen  gelbblühenden  Luzerne  mit,  die
sich  in  dem  rauhen  Klima  des  Nordwestens  zu
vielversprechenden  Pflanzen  entwickelten.  „Toten“=Klee,
  der  aus  Norwegen  eingeführt  wurde,  wird
in  Dakota  probeweise  angepflanzt.  Zwei  der  interessantesten
  und  aussichtsreichsten  Pflanzeneinfuhren
  wurden  durch  Mitwirkung  des  amerikanischen
  Botschafters  in  Peking  ermöglicht.  Hierbei
handelte  es  sich  um  eine  in  der  Mongolei  auf
trocknem  Boden  wachsende  Luzerne  und  um  einen
nackten  Hafer.  Man  erwartet  von  der  Anupflanzung
  dieser  Gewächse  im  Westen  große  Erfolge.

Für  die  Reispflanzer  im  Süden  der  Union
wichtig  ist  die  Einführung  von  46  verschiedenen
Sorten  Reis  aus  vielen  Teilen  der  Welt,  unter
ihnen  auch  der  „100  Tage“-Reissorten  aus  Japan,
die  wegen  ihrer  frühen  Reife  dort  auch  bei  Fehlerernten
  des  gewöhnlichen  Reises  noch  befriedigende
Erträge  liefern.

Das  Gedeihen  der  durch  das  Bureau  aus
Ostindien  eingeführten  feinschmeckenden  Mangopflaumen
  hat  in  den  tropischen  Besitzungen  der
Union  zur  Aupflanzung  dieser  Frucht  angeregt.
Die  Versuchsstationen  in  Hawaii  und  Porto  Rico
haben  diese  Kultur  ausgenommen,  aber  auch
Privatpflanzer  haben  Gärten  für  die  eingeführten
Mangosorten  angelegt.

Die  zunehmende  Knappheit  von  Hölzern  für
Industriezwecke  hat  dem  Bureau  Veranlassung
gegeben  zur  genauen  Prüfung  des  Bambusanbaus
  in  Japan  und  anderen  Gegenden  hinsichtlich
  der  Möglichkeit  seiner  Einführung  in  den
Vereinigten  Staaten.  Verschiedene  Sorten  wurden
eingeführt  und  Anordnungen  zur  Anlage  von
Bambuspflanzungen  in  verschiedenen  Teilen  des
Südens  sind  getroffen  worden.

In  dem  Bestreben,  die  Mattenfabrikation  in
der  Union  zu  erleichtern,  sind  schon  seit  Jahren
für  die  Mattenflechterei  geeignete  Pflanzen
von  den  Beauftragten  des  Bureau  of  Plant  Industry
  aufgesucht  worden.  Ein  genügender  Vorrat
solcher  Pflanzen  wurde  aus  dem  Orient  und  aus
        <pb n="722" />
        G  640  2

Agypten  beschafft,  und  im  Einvernehmen  mit  Industriellen,
  die  ernstlich  die  Mattenfabrikation  in
die  Hand  zu  nehmen  gewillt  sind,  sobald  eine
solche  in  den  Vereinigten  Staaten  mit  Vorteil
ausführbar  erscheint,  ist  man  im  Begriff,  ebenfalls
im  Süden  Pflanzungen  für  Flechtstoffpflanzen
anzulegen.
(Nach  Repo#rts  of  the  Secreinr  of  Agricukure.)

Bodenuntersuchung  für  Tabakhbau  in  den  Vereinigten
  Staaten.

Die  Tätigkeit  des  unter  dem  Ackerbaudepartement
  der  Regierung  zu  Washington  stehenden
Bureaus  für  Bodenuntersuchung  (Bureau
olE  Soils)  hat  sich  für  den  Tabakbau  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  recht  ersprießlich
erwiesen.  Infolge  der  durch  dieses  Bureau  ausgeführten
  Untersuchungen  wurde  zunächst  die
Möglichkeit  erkannt,  im  Connecticut-Tal  einen
Deckblättertabak  in  feinerer  Struktur  zu  ziehen;
die  daraufhin  vorgenommenen  Versuche  führten
zur  Erzielung  eines  Deckblattes  von  annähernd
gleicher  Struktur  wie  das  von  Sumatra,  aber
mit  besonderen  lokalen  Eigentümlichkeiten.  Auf
Grund  der  Darlegungen  des  Bureaus  wurde
ferner  der  Deckblättertabak  von  Florida  außerordentlich
  beliebt,  exportfähig  und  erfolgreich  im
Wettbewerb  mit  Sumatra-Tabak.  Das  Interesse
an  diesem  in  künstlichem  Schatten  gezogenen
Tabak  ist  sehr  groß  geworden,  und  die  Prüfung
von  Pflanzungsboden  hinsichtlich  seiner  Eignung
zur  Hervorbringung  dieser  Tabaksorte  hat  einen
bedeutenden  Umfang  angenommen.

In  verschiedenen  Gegenden  von  Texas  und
Alabama  konnten  kubanische  Tabaksorten  angebant
werden,  nachdem  der  Boden  und  die  sonstigen
Vorbedingungen  für  die  Tabakkultur  in  Kuba
einer  genauen  Prüfung  unterzogen  waren;  infolge
der  Anweisungen  des  „Bureau  of  Soils“  werden
in  beiden  genannten  Staaten  jetzt  Hunderte  von
Ackern  zur  Erzeugung  eines  sehr  feinen  Fülltabaks
  für  Zigarren  ausgenutzt.  Auch  in  Kuba
wurde  der  Segen  der  Bodenuntersuchungen  für
den  Tabakbau  erkannt  und  eine  Ausdehnung  der
Tätigkeit  des  Bureaus  auf  die  Ländereien  der
Insel  von  Amtswegen  beantragt.

Im  Staate  New  ork  führten  die  Bodenuntersuchungen
  zu  der  Erkenntnis,  daß  man  eine
Anderung  der  angebauten  Tabaksorten  vornehmen
müsse,  um  den  bisher  außer  acht  gelassenen
Eigentümlichkeiten  des  Bodens  zum  Besten  des
Tabakbaues  gerecht  zu  werden.

In  Ohio  wurde  eine  gänzliche  Umwälzung
der  Gärungsmethode  und  sonstigen  Behandlung
des  Tabaks  durch  das  Bureau  veranlaßt  mit  dem

 

Erfolg,  daß  sich  die  Güte  der  Blätter  bedeutend
besserte  und  erhebliche  beim  alten  Verfahren  erlittene
  Verluste  vermieden  wurden.

In  Virginien  wurde  nicht  nur  eine  wesentliche
  Besserung  des  geernteten  Tabaks  herbeigeführt,
  sondern  es  wurde  auch  durch  Einführung
einer  modernen  Behandlung  und  Düngung  des
Bodens  eine  solche  Verbesserung  seiner  Ertragsfähigkeit
  erzielt,  daß  der  nach  dem  Tabak  angebaute
  Weizen  eine  dreimdl  so  große  Ernte  wie
früher  ergab,  und  daß  auf  Tabakboden  große
Heuernten  gewonnen  wurden,  was  man  früher
für  unmöglich  gehalten  hatte.

(Nach  Report  of  the  Seeretary  of  Agriculture.)

Gründung  einer  Wollweberel  und  kämmerel
im  Tronsvaal.

Eine  Reihe  von  einflußreichen  Geschäftsleuten
hat  sich  in  Pretoria  zu  einem  Provisional-Komitee
äusammengetau,  um  eine  Fabrik  zu  gründen,  die
südafrikanische  Wolle,  in  der  Hauptsache  wohl  die
im  östlichen  Transvaal  produzierte,  kämmen,
spinnen  und  zu  Stoffen  verwerten  will.

Das  Komitee  setzt  sich  zusammen  aus  drei
Mitgliedern  des  Legislative  Council,  drei  Mitgliedern
  der  Legislative  Assembly,  dem  jetzigen
Vorsitzenden  der  Premier  Diamant-Mine  und
verschiedenen  anderen  Leuten.  Der  geschäftsführende
  Leiter  soll  schon  Erfahrungen  in  der
Verarbeitung  südafrikanischer  Wolle  haben.  Das
Kapital  für  den  Bau  oder  Ankauf  der  Fabrikgebäude,
  Maschinen  und  Wohnungen  soll  13  500  LK
und  das  Betriebskapital  9000  K  betragen.  Die
Anlagen  sollen  so  eingerichtet  sein,  daß  sie  jährlich
etwa  100  000  Ellen  Tuch  produzieren  können.
Der  Platz,  an  dem  die  Anlage  errichtet  werden
soll,  ist  noch  nicht  bekannt  gegeben.

Es  soll  jetzt  zur  Zeichnung  des  Kapitals  aufgefordert
  werden,  wobei  gesagt  wird,  daß  Gesuche
um  kleinere  Beträge  an  Aktien  bevorzugt  werden
sollen.

Die  Gründer  glauben  schon  jetzt  in  dem  von
der  Transvaal  Weverij  vorgebildeten  Personal
den  geeigneten  Grundstock  für  die  Arbeiten  gefunden
  zu  haben.  Diese  Arbeiten  wurden  bisher
von  der  Miß  Hobhouse  zum  Nutzen  und  zur  Ausbildung
  von  Burenmädchen  auf  Handarbeitsstühlen
betrieben,  zu  der  ihr  burenfreundliche  Stiftungen
die  Mittel  verschafften.  Die  Sachen  waren  jedoch
zu  teuer,  um  erfolgreich  gegen  die  fabrikmäßig
gearbeiteten  und  eingeführten  Teppiche  und  Phantasiestoffe
  auftreten  zu  können.

Es  wird  angenommen,  daß  die  fertigen  Kleider,
  die  in  Europa  fabriziert  werden,  nicht  selten
aus  Lumpen  hergestellt  werden,  daß  dagegen  die
        <pb n="723" />
        G  641

im  Lande  angefertigten  Stoffe  aus  reiner  südafrikanischer
  Wolle  gemacht  werden.  Es  wird
hierbei  vorausgesetzt,  daß  dabei  das  Rohmaterial,
die  Wolle,  ebenso  wie  das  Brennmaterial  billiger
sind  als  in  irgend  einem  Teile  Europas;  Grund
und  Boden  ist  billiger,  und  keine  Transportkosten
werden  durch  Verschickung  der  Wolle  über  Tausende
von  Meilen  entstehen.

Endlich  liegt  auf  eingeführtem  Tuch  und  fertigen
  Kleidern  ein  bedeutender  Zoll.  Teurer  würde
allein  die  Arbeitskraft  sein;  doch  wird  diese  durch
die  zuerst  aufgezählten  Vorteile  ausgewogen.

Eine  besondere  Bevorzugung  der  Wollwaren
im  Wege  einer  besonderen  Konzession  soll  nicht
beansprucht  werden,  weil  die  in  Südafrika  hergestellten
  Gegenstände  genügend  durch  die  Transportkosten
  und  den  Einfuhrzoll  geschützt  sind.

Man  hofft,  daß  auch  die  Regierung,  wenn
dies  Beschaffenheit  und  Preis  der  Waren  zulassen,
diese  Industrie  begünstigen  wird,  indem  sie  Kontrakte
  für  Zeug  und  Uniformen  der  neugegründeten
Fabrik  zukommen  läßt.

Die  Einfuhr  von  fertigen  Kleidern  in  den
Transvaal  stellte  sich  in  den  Jahren  1907  und
1906  nach  den  hauptsächlichsten  Ländern,  wie  folgt:

1907  1906
Wert  in  #.
Gesamteinfuhr  696  153  828  878
Davon  aus:
Deutschland  58  052  62608
Großbritannien  537  706  648  970
Osterreich  15521  23  833
den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  25  156  30  401
der  britisch-südafrikanischen
Zollunion  34  096  29  376

In  Wollwaren  versorgt  England  hauptsächlich
  den  Markt,  wobei  etwa  Waren  zum  Werte
von  7000  bis  8000  K  aus  Deutschland  eingeführt
  werden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Prekoria.)

Wrrtschaftliche  Verhältnisse  in  Dänisch-Westindien

St.  Thomas.

Von  den  mit  dänischem  Kapital  auf  dieser
Insel  begründeten  Unternehmungen  sind  erwähnenswert
  die  von  der  Ostasiatischen  Kompagnie
in  Kopenhagen  errichtete  westindische  Dampferlinie,
die  seit  Mitte  des  verflossenen  Jahres  wieder  von
der  Eigentümerin  selbst  geleitet  wird,  sowie  das
von  derselben  Gesellschaft  hier  errichtete  Kohlenlager.
  Die  Dampfer  dieser  Gesellschaft,  die  einmal
  im  Monat  St.  Thomas  auf  der  Hin=  wie
Rücktour  anlaufen,  scheinen  allerdings  der  Reederei

 

20

keinen  Nutzen  zu  bringen,  da  sie  bis  jetzt  nicht
genügend  Fracht  erlangen  konnten;  die  Lebensdauer
  dieser  Dampferlinie  ist  daher  recht  ungewiß.
Das  Kohlengeschäft  schien  in  der  ersten  Hälfte  des
letzten  Jahres  einen  Aufschwung  nehmen  zu  wollen,
da  eine  nennenswerte  Zahl  von  Dampfern  dort
ihre  Kohlenvorräte  ergänzte;  bald  aber  rafften
sich  die  Kohlenhändler  der  den  Dampferrouten
näher  gelegenen  englischen  Inseln  St.  Lucia  und
Barbados  zu  energischer  Konkurrenz  auf,  und  in
der  letzten  Hälfte  desselben  Jahres  hatte  das
dänische  Kohlenlager  hierselbst  nur  noch  selten
Gelegenheit,  Kohlen  abzusetzen.  Voraussichtlich
wird  also  auch  dieses  Geschäft  den  Unternehmern
in  absehbarer  Zeit  nicht  den  erwarteten  Gewinn
bringen.  Da  St.  Thomas  nichts  produziert  und
außer  geringen  Quantitäten  Bayrum  auch  nichts
fabriziert,  so  ist  die  Bevölkerung  gänzlich  auf  den
Verdienst  angewiesen,  den  der  Hafen,  d.  h.  die
Schiffahrt,  bietet,  und  da  der  Schiffsverkehr,  wenn
auch  in  allmählicher  Abnahme  begriffen,  immer
noch  verhältnismäßig  bedeutend  ist,  so  befindet
sich  St.  Thomas  von  den  drei  dänischen  Inseln
in  der  weitaus  günstigsten  Lage.  Der  Hafen  ernährt
  nicht  nur  die  Bevölkerung,  er  liefert  auch
den  öffentlichen  Kassen  den  Hauptteil  ihrer  Einnahmen.
  Der  Schiffsverkehr  im  Hafen  von  St.
Thomas  zeigte  1907  eine  Abnahme  gegen  das
Vorjahr  von  rund  13  000  Netto-Reg.-Tons  der
Dampfertonnage  und  3000  Netto-Reg.-Tons  der
Segelschiffstonnage;  er  stellte  sich,  wie  folgt:

 

Dampfer  Segelschiffe
Nationalität  Zahl  Netto-Reg.  Zahl  Neno-NReg.
Tons  Tons
deutsche  .  179  336  447  —.  —
dänische  51  53  121  2  173
britische  123  215  411  1  2107
franzgösische  51  61  720  —  —
norwegische  9  17  703  4  2845
amerikanische  6  10  121  7  2158
holländischem  3  4134  —  —
kubanische  3  14  —  —
italienische  1  2235  —-schwedische
  1  1334  ---  --—
427  702  676  17  7588

Unter  der  Gesamtzahl  von.427  Dampfern  mit
einem  Gesamttonnengehalt  von  702  676  Netto-Reg.-Tons
  befanden  sich  167  der  deutschen  Hamburg—Amerikalinie
  gehörige  Dampfer  mit  315681
Netto-Reg.-Tons  sowie  25  im  Dienste  dieser  Gesellschaft
  stehende  Dampfer  unter  fremder  Flagge
mit  53  185  Netto-Reg.-Tons.  Diese  deutsche
Dampferlinie  war  also  mit  368  866  Netto-Reg.=Tons
  (d.  h.  weit  über  die  Hälfte)  an  dem  gesamten
  Schiffsverkehr  des  verflossenen  Jahres  beteiligt.
  Außerdem  wurden  1907  von  dieser  Gesellschaft
  über  30000  Tons  Ladung  in  St.  Thomas
umgeladen,  58  600  Tons  Kohlen  importiert  und
        <pb n="724" />
        G  642  20

56  451  Tons  Kohlen  an  ihre  eigenen  Dampfer
wieder  abgegeben.

Die  regelmäßigen  Postdampfschiffslinien,  die
St.  Thomas  anlaufen,  sind  zur  Zeit  die  folgenden:

1.  Die  deutsche  „Hamburg—Amerikalinie“:
sie  expediert  jeden  Monat  von  Hamburg  sechs
Dampfer,  welche  St.  Thomas  sowohl  ausgehend
als  auch  heimkehrend  berühren;  außerdem  unterhält
  diese  Gesellschaft  durch  einen  Interkolonialdampfer
  eine  monatlich  einmalige  Verbindung
zwischen  St.  Thomas,  San  Juan  (Puerto  Rico),
Domingo,  Haiti  und  Kingston  (Jamaica).

2.  Die  französische  „Compagnie  Générale
Transatlantique“,  die  eine  monatlich  einmalige
Verbindung  zwischen  Europa  und  St.  Thomas
sowie  zwischen  St.  Thomas  und  anderen  westindischen
  Plätzen  vermittelt.

3.  Die  englische  „Quebec  Line“,  deren
Dampfer  durchschnittlich  alle  14  Tage  auf  dem
Wege  von  oder  nach  New  vork  St.  Thomas
anlaufen.

4.  Die  englische  „Leyland  Line“,  die  jeden
Monat  einen  Dampfer  von  Liverpool  über  St.
Thomas  nach  Columbien,  Colon  und  Kingston  (Ja.)
sendet;  auf  der  Rückfahrt  laufen  diese  Schiffe
St.  Thomas  jedoch  nicht  an.

5.  Die  dänische  „Det  Ostasiatiske  Kompagni“,
die  eine  monatlich  einmalige  Verbindung  zwischen
Europa,  St.  Thomas,  den  Windward  Islands
und  Paramaribo  (Surinam)  unterhält.

Die  Einfuhr  von  Europa  sowohl  als  auch
von  den  Vereinigten  Staaten  zeigte  1907  eine
Abnahme;  es  werden  jetzt  hauptsächlich  nur  noch
Lebensbedürfnisse  eingeführt  und  von  diesen  auch
nur  noch  die  wohlfeileren  Arten;  die  Einfuhr  von
Luxusgegenständen  verringert  sich  ständig,  was  bei
dem  abnehmenden  Wohlstand  der  Bevölkerung
auch  nicht  anders  zu  erwarten  ist.  Wie  früher,
versorgen  die  Vereinigten  Staaten  die  dänischen
Inseln  hauptsächlich  mit  Provisionen,  billigeren
Schnittwaren  und  Schuhzeug,  während  Getränke,
Delikatessen  und  bessere  Schnittwaren  sowie  Kurzwaren
  meist  von  Europa  eingeführt  werden;  an
dieser  letztgenannten  Einfuhr  sind  Deutschland,
Dänemark  und  Großbritannien  ungefähr  zu  gleichen
Teilen  beteiligt;  der  Import  von  Frankreich  ist
zurückgegangen.

St.  Croix.

Hier  herrschen  im  allgemeinen  ähnliche  Verhältnisse
  wie  auf  St.  Thomas;  nur  befindet  sich
diese  Insel  insofern  in  einer  ungünstigeren  Lage,
als  ihr  Schiffsverkehr  und  die  daraus  stammenden
Einnahmen  ganz  unbedeutend  sind;  nur  die
zwischen  New  York  und  Westindien  verkehrenden
Dampfer  der  englischen  „Quebec  Line“  laufen  die
Insel  in  ungefähr  vierzehntägigen  Zwischenräumen
an;  bei  genügendem  Angebot  von  Fracht  und

 

Passagieren  besuchen  auch  die  Dampfer  der  dänischen
  Linie  (einmal  im  Monat  in  St.  Thomas
eintreffend)  ab  und  zu  die  Insel  St.  Croix;  eine
wirklich  regelmäßige  Verbindung  mit  der  Außenwelt
  hat  die  Insel  aber  nur  durch  einen  kleinen
Motorschoner  von  etwa  45  Tons  Ladefähigkeit,
der  zweimal  wöchentlich  zwischen  St.  Croix  und
St.  Thomas  verkehrt.

St.  Croix  ist  ausschließlich  auf  Landwirtschaft
und  die  Fabrikation  von  Rohzucker  angewiesen;
andere  Hilfsquellen  stehen  der  Insel  nicht  zur
Verfügung.  Der  erzeugte  Zucker  ging  bisher  nur
nach  den  Vereinigten  Staaten,  da  das  Mutterland
dieses  Produkt  seiner  Kolonie  durch  Importzölle
vom  dänischen  Markt  ausschloß.  Auch  sonst  kann
der  St.  Croix-Zucker  im  Mutterlande  mit  dem
dort  prodnzierten  Zucker  nicht  konkurrieren,  da  er
die  sehr  bedeutende  Seefracht  zu  tragen  hat  und
außerdem  seine  Produktion  infolge  der  dortigen
ungünstigen  Arbeitsverhältnisse  zur  Zeit  verteuert
und  erschwert  wird.  Im  letzten  Jahre  war  die
Zuckerrohrernte  keine  gute,  da  das  Wachstum  der
Pflanzen  durch  eine  ganz  außergewöhnliche  und
langanhaltende  Dürre  in  den  Sommermonaten
beeinträchtigt  wurde;  dementsprechend  kann  sich
die  Zuckerproduktion  der  drei  Fabriken  der  Insel
auch  nur  in  recht  bescheidenen  Grenzen  halten.

In  den  letzten  Jahren  hat  man  begonnen,
auf  der  Insel  auch  Baumwolle  (sea  island
cotton)  anzupflanzen.  Da  dieser  Artikel  bisher
zu  einigermaßen  lohnenden  Preisen  in  England
abgesetzt  werden  konnte,  so  nimmt  die  Produktion
von  Baumwolle  langsam  zu;  sie  stößt  aber  auf
Schwierigkeiten,  und  zwar  wird  sie  durch  die
mißlichen  Arbeiterverhältnisse  gehemmt.

Von  einigen  Seiten  wird  auch  der  Anbau
anderer  Tropenpflanzen,  wie  Kakao,  Tabak  usw.,
auf  St.  Croix  empfohlen;  es  ist  aber  wenig  wahrscheinlich,
  daß  die  Insel  darin  mit  dem  übrigen
Westindien  und  Zentralamerika  konkurrieren  kann,
wo  es  außer  großen  Plantagenbesitzern  auch  kleine,
der  eingeborenen  Bevölkerung  angehörige  Landbesitzer,
  sozusagen  Bauern,  gibt,  die  auf  eigener
Scholle  und  für  eigene  Rechnung  billig  produzieren
und  durch  ihr  Beispiel  und  ihren  Erfolg  die  besitzlose
  Klasse  zur  Arbeit  anregen.  Auf  den  dänischen
  Antillen  kennt  man  einen  solchen  Mittelstand
überhaupt  nicht,  und  sein  Fehlen  erschwert  die
Erziehung  der  unteren  Klassen  zur  Arbeit  ungemein;
  der  Neger  ist  nämlich  dadurch  genötigt,
sich  seine  Beispiele  zur  Nachahmung  in  den  höchststehenden
  Schichten  der  Bevölkerung,  d.  h.  unter
den  Weißen,  zu  suchen,  und  da  dem  Neger  geistige
Arbeit,  weil  ihm  unverständlich,  überhaupt  nicht
als  Arbeit  erscheint,  so  kommt  er  zu  dem  Schluß,
daß  Nichtstun  vornehm,  Arbeit  aber  schändend  sei,
und  handelt  danach.  Daß  mangelnde  Arbeitslust
        <pb n="725" />
        W  643  2e□

und  Arbeitermangel  überhaupt  die  Folge  davon
ist,  kann  nicht  ausbleiben.

Der  Schiffsverkehr  in  den  Häfen  von  St.  Croix
hat  im  Jahre  1907  abgenommen;  die  Insel
wurde  von  ungefähr  40  Dampfern  besucht,  im
übrigen  nur  von  kleinen  Schonern  und  ähnlichen
Küstenfahrzeugen.  Auch  die  Einfuhr  der  Insel
hat  abgenommen;  es  werden  nur  noch  die  notwendigsten
  Lebensbedürfnisse  importiert,  und  zwar
liefern  die  Vereinigten  Staaten  die  hauptsächlichsten
Provisionen,  während  billige  Schnitt=  und  Kurzwaren
  sowie  Getränke  usw.  zu  etwa  gleichen
Teilen  von  Deutschland  und  Dänemark  bezogen
werden.  Was  die  Ausfuhr  anbetrifft,  so  hat  der
Zuckerexport  etwas  nachgelassen,  der  Baumwollexport
  aber  etwas  zugenommen.  Statistische  Angaben
  über  Schiffahrt  und  Handel  der  Insel  St.
Croix  sind  nicht  erhältlich.

St.  John.

Über  diese  Insel  ist  wenig  zu  sagen;  sie  ist
fruchtbarer  als  St.  Thomas  und  würde  sich  wohl
zur  Landwirtschaft  eignen.  Infolge  der  mißlichen
Arbeiterverhältnisse  aber  hätten  irgend  welche
landwirtschaftliche  Unternehmungen  dort  gar  keine
Aussicht  auf  nutzbringende  Erfolge.  Die  Bevölkerung
  der  Insel,  aus  etwa  500  Farbigen  und
zwei  bis  drei  Weißen  bestehend,  betreibt  nur  etwas
Biehzucht  in  kleinem  Maßstabe.  Im  übrigen  sind
die  Ländereien  schon  seit  langen  Jahren  unbebaut
und  kommen  allmählich  wieder  in  das  Stadium
des  Urwaldes.  Das  Arcal  der  Insel  befindet
sich  zum  weitaus  größten  Teil  im  Besitz  von
Privatleuten;  es  ist  aber  sehr  zweifelhaft,  ob  sich
diesen  in  absehbarer  Zeit  überhaupt  einmal  Gelegenheit
  bieten  wird,  ihren  Grundbesitz  in  nutzbringender
  Weise  zu  verwerten.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  St.  Thomas  [Antillenl.)

 

Delzrobbensagd  an  der  Küfte  von  Rloska  1907.

Eine  Flotte  von  35  Schonern  unter  japanischer
  Flagge  und  15  Schonern  aus  Britisch-Columbia
  lag  in  der  Saison  1906/07  der
Pelzrobbenjagd  in  der  Umgebung  der  Pribiloff=Inseln
  ob.  Die  kanadischen  Schiffe  begannen  die
Jagd  am  1.  August  und  beendeten  sie  im  Oktober;
sie  waren  durch  den  Pariser  Schiedsspruch  gebunden,
  in  der  Bering-See  vor  dem  1.  August
oder  innerhalb  eines  Gebietes  von  60  Meilen
um  die  Pribiloff-Inseln  Pelzrobben  nicht  zu  erlegen.
Die  japanische  Flotte  aber,  die  durch  keine  internationale
  Abmachung  in  Ausübung  der  Jagd
zeitlich  oder  örtlich  beschränkt  war,  durfte  nur
nicht  die  Grenze  der  amerikanischen  Territorialgewässer
  überschreiten,  die  in  einem  Abstand  von
drei  Meilen  um  die  Pribiloff-Inseln  sich  hinzieht.

 

Fast  täglich  werden  daher  japanische  Schiffe  und
Boote  von  den  Inseln  aus  in  Ausübung  der
Robbenjagd  gesichtet,  an  manchen  Tagen  23  Schoner
  und  über  30  kleine  Boote.

Infolge  dieser  eifrigen  Tätigkeit  der  Robbenjägerflotten
  wurde  die  Zahl  der  Zuchtweibchen
von  der  Pelzrobbenherde  der  Pribiloff-Inseln  auf
ungefähr  50  000  verringert,  und  man  muß  hiernach
  wohl  eine  baldige  Vernichtung  der  Tiere
befürchten.  Dagegen  ließ  die  in  den  letzten  Jahren
bemerkte  Abnahme  der  zeugungsfähigen  männlichen
Robben  in  der  letzen  Saison  nach;  an  den  Zuchtbrutplätzen
  der  Inseln  ließ  sich  im  Sommer  sogar

eine  Zunahme  der  reifen  männlichen  Robben  feststellen.

  Auf  St.  Paul  hielten  sich  im  letzten  Jahre
1183  Robbenbullen  an  den  Brutplätzen  auf  gegen
1244  im  Jahre  1906;  dazu  kamen  noch  annähernd
  200  junge  männliche  Robben,  so  daß
die  Gesamtzahl  der  Männchen  in  beiden  Jahren
annähernd  gleich  war.  Auf  St.  George  wurden
221  Bullen  gezählt  gegen  208  im  Vorijahr,  so
daß  dort  tatsächlich  eine  Zunahme  eingetreten  war.
Diese  Steigerung  des  mänmnlichen  Bestandes  ist
lediglich  den  Bestimmungen  des  Fischerei-Bureaus
der  Vereinigten  Staaten  zu  verdanken,  durch  die
eine  Schonung  junger  Männchen  für  Zuchtzwecke
angeordnet  wurde.  Bei  Einstellung  der  Jagd
auf  Pelzrobben  zur  See  und  bei  weiterer  Fortführung
  der  Schonvorschriften  für  das  Inselgebiet
ließen  sich  hiernach  gute  Erfolge  in  Erhaltung
und  Vermehrung  der  wertvollen  Tiere  erwarten.

Auf  den  Pribiloff-Inseln  selber  wurden  während
  der  Saison  bis  zum  31.  Juli  1907  insgesamt
  15  000  Stück  Pelzrobbenfelle  erbeutet,  wovon
  12  384  Stück  auf  St.  Paul  und  2580  auf
St.  George  entfielen.  Von  dieser  Gesamtzahl
wurden  35  Felle  zurückbehalten,  weil  sie  das
durch  die  Regierungsbestimmungen  vorgeschriebene
Gewicht  nicht  erreichten.  Während  der  Periode
vom  12.  Mai  bis  29.  Juli  1907  wurden  auf
St.  Paul  16  089  Robben  gejagt  und  hiervon
10  966  oder  68  v.  H.  getötet.  Auf  St.  George
jagte  man  vom  7.  Juni  bis  29.  Juli  4636  Stück
und  tötete  2072  oder  44  v.  H.  Die  hbchste  zulassige
  Zahl  von  15  000  Fellen  wurde  auf  den
beiden  Inseln  noch  vor  dem  gesetzlichen  Ende  der
Jagdsaison  erbeutet;  hätte  man  die  Jagd  bis  zum
31.  Juli  fortsetzen  können,  dann  wären  noch
mindestens  1500  Felle  gewonnen  worden.  Für
Zuchtzwecke  reserviert  wurden  wie  gewöhnlich
1000  Stück  zweijährige  und  1000  Stück  dreijährige
  Robbenmännchen.  Diesen  wurden  die
Köpfe  mit  Schafscheren  geschoren,  so  daß  eine
Marke  entstand,  die  den  ganzen  Sommer  hindurch
erkennbar  blieb.

(Nach  dem  Report  of  the  Scerctarr  ol  Commerce

and  Labor.)
        <pb n="726" />
        W  644  20

Hbondel  Auchlands  (Neuseelond)  im  Jabre  1907.

Der  Handel  der  Provinz  Auckland  im  Jahre
1907  war  sehr  rege.

Wolle.  Die  Produktion  auf  der  Nordinsel
ist  im  Zunehmen  begriffen,  doch  sind  die  Preise,
namentlich  für  Kreuzzuchten,  im  Durchschnitt  2½  d
bis  3  d  niedriger  als  in  der  letzten  Saison.

Kauri-Kopal.  Quantitativ  wurde  weniger
gefördert  als  im  Vorjahre,  dagegen  sind  die  Preise
höher  als  je  gewesen.  Die  Vereinigten  Staaten,
die  ungefähr  die  Hälfte  der  ganzen  Produktion
nehmen,  sind  in  den  letzten  Monaten  nicht  mehr
als  Käufer  aufgetreten,  so  daß  sich  die  Vorräte
anhäufen  und  ein  Preissturz  unausbleiblich  ist.

Bergbau.  Gold  wurde  etwas  weniger  gewonnen,
  da  eine  Mine,  die  in  den  letzten  Jahren
sehr  reiche  Erträge  geliefert  hat,  erschöpft  ist.
Silber  und  Steinkohlen  wurden  ungefähr  in
gleichen  Quantitäten  wie  im  Vorjahre  gefördert
und  exportiert.

Die  Holzindustrie  war  sehr  beschäftigt,  da
viele  neue  Häuser  gebant  wurden.  Die  Preise
für  Bauholz  sind  derart  gestiegen,  daß  man  in
Zukunft  die  Verwendung  anderer  Baumaterialien
in  Betracht  ziehen  wird.

 

Molkereiwesen.  In  Butter  und  Käse  wurden
wieder  weitere  Fortschritte  gemacht;  es  wurden
gute  Preise  erzielt.  In  diesem  Geschäftszweige
sowie  in  der  Produktion  von  Fleisch,  Häuten,
Fellen  wie  überhaupt  in  landwirtschaftlichen  Erzeugnissen
  sieht  die  Provinz  Auckland  einer
großen  Entwicklung  entgegen,  da  Farmer  aus
dem  unwirtlicheren  Süden  sich  in  dem  hier  herrschenden
  milden  Klima  niederlassen.

Neuseeland-Flachs.  Die  Verschiffungen
waren  ungefähr  die  gleichen  wie  im  Vorjahre.
Obgleich  die  Qualität  besser  ist,  haben  die  Preise
doch  einen  starken  Rückgang  gefunden.

Die  Einfuhr  von  Deutschland  in  den  Hafen
von  Auckland  bewertete  sich  auf  96  440  K  gegen
87  448  &amp;amp;  im  Vorjahre.

Die  Ausfuhr  aus  dem  Hafen  von  Auckland
auf  direkte  Konnossemente  nach  Deutschland
bewertete  sich  auf  27  706  2  gegen  21  392  K  im
Jahre  1906  und  bestand  hauptsächlich  aus  Kauri-Kopal
  und  Wolle.

Die  Ein=  und  Ausfuhrwerte  der  am  Handel
mit  Auckland  hauptsächlich  beteiligten  Länder  für
die  Jahre  1906  und  1907  ergeben  sich  aus  der
nachfolgenden  Tabelle:

 

.  Einfuhr  Ausfuhr
dertunsts·  und  1906  1907  1906  1907

Bestimmungsländer  in
Großbritannien  1  938  434  2  123  526  1  646  996  2  175  415
Australischer  Bund  510  780  618  098  931  875  528  605
Tasmanien  9  073  32  691  805  2368
Südsee-Inseln  ....  355  817  606  414  165  014  168  215
Asen  158  855  135  229  66  122  124229
Ceylon  39  513  51  637  ——  —
Deutschland  87  448  96  440  21392  27  706
Ubriges  Europa.  75  817  92  100  2  084  2  188
Amerika,  Ostküste  233  586  278  743  277  994  388  799

-  Westküste  95  853  74  328  38  556  8  089
Afrika  302  257  13  334  21970
Japan  .......  28  730  27  315  1  930  979

Zusammen  (einschl.  anderer  Länder)  3591  342  4533  999  3  168  927  3  472  405

Für  die  Ausfuhr  aus  dem  Hafen  von  Auckland  im  Jahre  1907  (und  1906)  kamen  im
einzelnen  folgende  Waren  und  Werte  in  Betracht:  Gold  1187  056  K  (1195  512),  Silber  169  484  #.
(143.572),  Holz  (Bauholz  und  Schwellen)  150724  X  (117742),  Fleisch  (präserviert  und  gefroren)
122  810  KL  (96  373),  Kauri-Kopal  579  877  L  (522  475),  Fungus  7487  L  (6326),  Butter  375232  2
(240  367),  Neuseeland-Flachs  (Phormium)  248  159  L  (229  677),  Käse  12  970  K  (9621),  Wolle
258  808  2  (213  021),  Talg  46  860  L  (36  779),  landwirtschaftliche  Produkte  8584  L  (13  190),
Leder,  Felle,  Häute  61  269  LK  (46  857),  Steinkohlen  20  792  &amp;amp;  (22  993),  Fische  (präserviert  und
gefroren)  1543  L  (1940),  Salzfleisch  11  550  LK  (9269).

(Nach  einem  Berichte  des  Raiserl.  Konsulats  in  Auckland.)
        <pb n="727" />
        G  645

Rußenbandel  der  australlschen  Kolonle  Dapua.

Der  Außenhandel  der  australischen  Kolonie
Papua  bewertete  sich  in  dem  mit  dem  30.  Juni
endigenden  Fiskaljahre  1907  (1906)  auf  insgesamt
  151  532  à  (160  051).  Davon  entfielen  auf
den  Einfuhrhandel  87  776  4  (79  761)  und
auf  die  Ausfuhr  63  756  K  (80  290).  An  dieser
Handelsbewegung  waren  die  Häfen  Britisch-Neuguineas
  folgendermaßen  beteiligt:

1906/07
Häfen  Einfuhr  Ausfuhr
e  4
Port  Moresbb.  28719  12  578
Samaral  52  240  47  891
Darn#.  4  106  904
Bonagai  2711  2  383

Auf  die  einzelnen  Warengruppen  verteilten  sich
die  Ein=  und  Ausfuhrwerte  in  nachstehender  Weise:

Einfuhr:  Nahrungsmittel  28358  K  (26176),
Tuche  und  Kleidungsstücke  9588  àK  (8577),  Maschinen
  2219  L  (1414),  Baumaterial  2845  K.
(5168),  Metall=  und  Eisenwaren  9354  K  (8426),
Tabak  und  Zigarren  8769  #  (7615),  Wein,  Spirituosen
  und  Bier  3225  &amp;amp;  (2853),  Boote  und
Barkassen  1446  &amp;amp;  (2650),  Feuerwaffen  und
Schießbedarf  953  K  (454),  Kohlen  1165  K  (1342),
Drogen  und  Chemikalien  1057  4  )1259),  Ole
und  Kerosen  (Aremwpetroleun)  1340  K  (1601),
andere  Waren  17457  2

Ausfuhr:  Gold  3940  12840,  Sandelholz
  3932  2  (2522),  Kopra  7467  K  (9315),
Trepang  1960  2  (3027),  Perlmutter  728  &amp;amp;  (502),
Schildpatt  937  2  (568),  Perlen  1700  4  (2478),
naturgeschichtliche  Präparate  356  2  (780),  Kautschuk
  1385  K&amp;amp;  (1145),  Kaffeebohnen  700  L  (915),
Kupfererz  4098  &amp;amp;2  (1905/06  —),  andere  Waren
782  1  (542

(Nach  einer  australischen  Parlamentsvorlage.)

Außenhandel  Chiles  1907.

Nach  einer  von  der  General-Zolldirektion  in
Valparaiso  herausgegebenen  Übersicht  stellte  sich
der  Außenhandel  (Spezialhandel)  Chiles  im
Jahre  1907,  wie  folgt:

Gesamthandel.

—  1907  gegen
1907  1906  1906  —  od.
Wert  in  Pesos  (zu  18  (1)
Einfuhr  203  681  855  237  697  642  +55  934213
Ausfuhr  ohne
Schiffsproviant
und  einschl.
durch  Zollzahlung
  nationalisierter

Baren.  2380  030  730  289  621  307  —  9540  667

 

Zusammen  573  762  585  527  319  039  +  46  443  546

 

—

Einfuhr  nach  Warengruppen.

1907  1906
Pesos

Tierische  Rohstoffe  21  302  447  14  919  261
Pflanzliche  Rohstoffe  32  185  360  34  441  395
Mineralien  58  537  567  46  996  163
Textilwaren  68  392  256  55  430  830
Fette  und  Farben  41  297  335  29  020  494
Papier,  Pappe  und

Waren  daraus  6  996  458  5  470  155
Getränke,  auch  Liköre  6  425  226  3990  257
Parfümerien  und  chem.

Produkke  5  883  225  4  35  704
Maschinen,  Handwerks-  .

eu........  4759085340126349
Waffen,Munition..33866281615871
Verschiedenes.....  1684  500  1351163

Hauptsächlichste  Einfuhrwaren.

Wert  in  Pesos;  Zahlen  für  1906  in  Rlammern.

Lebende  Tiere  8237371  (5688509),  Lachs
1371468  (357  150),  Reis  1734355  (1979145),
Weizen  1  013  558  (5  069  783),  Tee  846  996
(1034744),  Paraguaytee  1420272  (1422974),
Olivenöl  3330  303  (1977994),  raffinierter  Zucker
998837  (1610  413),  granulierter  Zucker  4920  846
(4343  998),  Weizenmehl  554  544  (2502  981),
ungehobeltes  Holz  4969272  (3395  850),  Münzen
4775558  (532  027),  Eisen=  und  Stahldraht
3058505  (1542553),  eiserne  Röhren  und  dergleichen
  4  414  532  (4  654  034),  Wellblech,  gestrichen,
  galvanisiert  3344  619  (2508409),  Eisenbahnschienen
  3  559  076  (2  013  282),  Eisenbahnräder
  1161  490  (1198750),  Likörflaschen  2260  077
(1938386),  Romanzement  3936932  (2001079),
leere  Säcke  4024755  (6205  204),  Baumwollengarn
  zum  Weben,  Stricken  2802310  (1655  413),
desgl.  auf  Spulen  1241176  (966644),  Segeltuch,
  Drill  und  andere  Kleiderstoffe  aus  Baumwolle
  2  867  373  (2649  501),  gestrickte  baumwollene
  Socken,  baumwollene  Unterhosen  1761257
(1842786),  baumwoll.  Strumpfwaren  3816  780
(3247  785),  desgl.  Kleider=  oder  Futterstoffe
9  417912  (7101258),  Nesseltuch  (Osnaburgo)
für  Säcke  1  100  169  (1  159  452),  Nesseltuch
1  649  658  (1554  156),  wollene  Kleider=  oder
Futterstoffe  3822746  (2763  503),  Männer=  oder
Kinderhüte  aus  Wollfilz  1  164  205  (894  096),
seidenes  Nähgarn  1111625  (99114),  seidene
Kleiderstoffe  1  514  069  (1  817725),  Steinkohlen
29  783  080  (20  396  480),  Petroleum,  raffiniert
2  156784  (2  104  324),  Rohpetroleum  2  354  901
(1  686  200),  Druckpapier  1998  564  (1792212),
landwirtschaftliche  Maschinen  und  Geräte  sowie
Teile  davon  2143634  (2088  347),  gewerbliche
Maschinen  und  Teile  davon  11227391  (7384170),
Motoren  3871823  (2122661),  Eisenbahn-Güter-
        <pb n="728" />
        W  646  20

wagen  2272  422  (1  640  040),  Wagen  für  Feldbahnen
  1406724  (1137  822),  Lokomotiven  und
Tender  5  685  623  (3  809  440).

Ausfuhr  nach  Warengruppen.

 

 

1907  1906
esos
Tierische  Rohstoffe.  16  327  863  19  940  649
Pflanzliche  Rohstoffe  13  312  434  93923363
Mineralien  242  030  244  252  722  353
Getränke,  auch  Liköre  129  380  197  368
Münrgen  1  650  001  804  772
Verschiedenes  1  005  300  745  165
274  455  222  283  802  670
Durch  Zollzahlung
nationalisierte  Waren  5  625  508  5  818  727
Zusammen  280  080  730  289  621  397
Dazu  Schiffsproviant  11  458  274  9299  339
Durch  Zollzahlung
nationalis.  Schiffsproviant  904  718  474  454

Hauptsächlichste  Ausfuhrwaren.

Wert  in  Pesos;  Zahlen  für  1906  in  Klammern.

Rindshäute  562287  (1008664),  gewöhnliche
Wolle  1182  874  (886  167),  Merinowolle  922108
(1  216  080),  Sohlleder  2  547  197  (2  171  391),
Bohnen  2017368  (1429071),  Nüsse  1185  632
(690  650),  Weizen  3531187  (32004),  Borkalk
3960  929  (4  010  832),  Kupfer  in  Stangen
16  846  867  (19  750  936),  Kupfer  =  Regulus
4111  103  (2  560  367),  Kupfererz  4  991  160
(3111636),  Salpeter  206  202950  (217  317  015),
Jod  4202477  (4390250),  Goldmünzen  1  404445
(130  835),  Silbermünzen  245556  (673937).

Warenbewegung  in  den  einzelnen  Häfen.

Einfuhr  Ausfuhr
onnen

Valparaiso  1  071  584  441.  185
Jquique  558  929  482  069
Antofagosto-  639  843  323  656
Taltal  260  385  214  765
Talcahuano  212  757  90  892
Caleta  Buena  96  125  215  928
Tocopilla  .  81407  200730
Caleta  Coloso  139  180  128  875
Pesagun  122  556  122  078
Mejillones  105  418  82  255
Coquimbo  122  204  65  023
Koronel.  19  631  616  512
Lotoa  25  049  210  865
Baldivia  67  363  71250

Wird  von  den  Ein=  und  Ausfuhrwerten  der
Betrag  der  ein=  und  ausgeführten  Münzen  in
Abzug  gebracht,  so  ergibt  sich  ein  Überschuß  der
Einfuhr  über  die  Ausfuhr  von  10  475  568  Pesos.

 

Die  Abnahme  der  Weizen=  und  Weizenmehl-Einfuhr
  und  die  Zunahme  der  Weizen-Ausfuhr
erklärt  sich  durch  die  befriedigende  Ernte  des
Jahres  1907.  Die  Steigerung  in  der  Einfuhr
von  Fichtenholz,  Wellblech  und  Zement  ist  durch
den  Wiederaufbau  Valparaisos  verursacht  worden;
der  Bedarf  an  diesen  Materialien  ist  weit  überschritten.
  Die  Abnahme  in  der  Ausfuhr  von
Rindshäuten,  der  eine  Zunahme  der  Sohllederausfuhr
  gegenübersteht,  erklärt  sich  durch  die
Steigerung  des  Bedarfs  im  Lande  selbst.  Die
Ausfuhr  von  Borkalk  und  Jod  ist  ziemlich  unverändert
  geblieben.  Der  Wert  der  Kupferausfuhr
  ist  um  1  353  233  Pesos  gesunken,  wogegen
an  Kupfererz  für  1  879  524  Pesos  mehr  ausgeführt
  worden  ist.  Wesentlich  infolge  der  Arbeiterschwierigkeiten,
  insbesondere  des  großen  Ausstandes
in  der  Tarapaca-Pampa,  hat  die  Salpeterausfuhr,
die  sich  auf  nur  206  202  950  Pesos  bewertete,
gegen  das  Jahr  1906  um  11  114  065  Pesos
abgenommen.

Die  ein=  und  ausgeführten  Münzen  waren  im
großen  und  ganzen  englische  Goldmünzen.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Valparaiso.).

finderung  der  Spirituosen  zölle  in  GCambia.

Laut  Verordnung  des  Gouverneurs  vom
24.  April  d.  Is.  —  Customs  Tariff  Ordinance,
1908  (Nr.  1/1908)  —  sind  unter  Aufhebung  der
Verordnung  Nr.  5  vom  Jahre  1905  für  die  Einfuhr
  von  Spirituosen  in  die  Kolonie  und  das
Schutzgebiet  von  Gambia  folgende  Zölle  festgesetzt
worden:

Spirituosen  (mit  Ausnahme  der  parfümierten):

von  oder  unter  Normalstärke")  Schil.  ee.

Imperailgallon  oder  ein  Teil  davon  1  2
von  größerer  Stärke  für  den  Grad  —  1
(Mit  der  Maßgabe,  daß  für  Spirituosen,

außer  Brandy  und  Whisky,  deren

Stärke  geringer  ist  als  die  Normalstärke,

  ein  Nachlaß  gewährt  werden

soll  im  Betrage  von  1  Penny  für

jeden  Stärkegrad  unter  50  Grad  bis

herab  zu  einer  Mindestgrenze  von

30  Grad;  bei  einer  geringeren  Stärke

soll  kein  weiterer  Nachlaß  gewährt

werden.)

!  In  der  gegenwärtigen  Verordnung  ist  vorgesehen.
  daß  der  Alkoholgehalt  durch  Tralles  Alkoholometer
  und  Berechunngsart  ermittelt  werden  soll.  Unter
Spirituosen  von  Normalstärke  werden  Spirituosen  verstanden,
  dic  nach  solcher  Ermittlung  50  Grad  Weingeiltgeczatt
  haben  #das.  emspricht  annähernd  der  Stärke

on  121  v.  H.  unter  Normalstärke  nach  Sykes  HOndro-Aier.)
        <pb n="729" />
        W  647  20

Versüßte  Spirituosen  aller  Art,  deren  Schill  Pee.
Stärkegrad  durch  Tralles  Alkoholometer
  nicht  festgestellt  werden  kann  4  2
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Erhöhung  der  verbrauchsabgabe  auf  Amylalkohol
und  ESuselöl  im  Australischen  Bund.

Die  Verbrauchsabgabe  auf  Amuylalkohol  ist
mit  Wirksamkeit  vom  19.  Mai  d.  Is.  ab  von  12
auf  13  Schill.  für  das  Gallon  erhöht  worden.

(The  Bonrd  of  Trade  Journal.)

Rufbebung  der  Sinfuhrverbote  für  Tinkturen  aus
Iitronen  und  süßen  Orangeschalen  in  Neuseeland.

Laut  einer  Proklamation  des  Zollministers
vom  11.  Oktober  1907  sind  die  Proklamationen
vom  6.  und  25.  September  1905,  betreffend  das
Verbot  der  Einfuhr  von  Tinkturen  aus  Zitronen
und  süßen  Orangeschalen,  aufgehoben  worden.

(he  New  Zealand  Ciazette.)

Durchführung  der  die  marokkaonischen  Sollämter
betreffenden  Bestimmungen  des  Kapitels  V  der
Generaluhte  von  Algeciros.“

Nach  einer  Mitteilung  der  marokkanischen  Regierung
  sollen  die  Bestimmungen  des  Kapitels  V
der  Generalakte  von  Algeciras  vom  1.  Juli  d.  Is.
an  durchgeführt  werden.  Es  handelt  sich  namentlich
  um  die  Bestimmung,  wonach  Kapitäne  von
aus  dem  Auslande  oder  von  Marokko  kommenden
Handelsschiffen  innerhalb  24  Stunden  nach  ihrer
von  der  Sanitätsbehörde  erfolgten  Zulassung  in
einen  marokkanischen  Hafen  eine  genaue  Abschrift
des  Schiffsmanifestes,  enthaltend  die  Angabe  der
Art  und  des  Ursprungslandes  der  Ladung,  Zeichen
und  Nummern  der  Kolli  usw.,  bei  dem  Zollamte
des  Ortes  zu  hinterlegen  haben  (Art.  77  und  79),
sowie  ferner  um  die  Bestimmung,  wonach  bei
Verzollung  von  eingeführten  oder  für  die  Ausfuhr
bestimmten  Waren  der  Empfänger  oder  Absender
eine  Erklärung  über  Art,  Beschaffenheit,  Gewicht,
Zahl,  Maß  und  Wert  der  Waren  sowie  über  Art,
Zeichen  und  Nummern  der  sie  enthaltenden  Umschließungen
  bei  dem  Zollamt  abzugeben  hat
(Art.  829.

(Nach  einem  Berichte  der  Kais.  Gesandtschaft  in  Tanger.)

 

 

Verschiedene

Swangsarbelt  in  den  englischen  Besitzungen
Alrihkas  und  der  Südsee.

Am  27.  März  1907  hatte  das  englische  Unterhaus
  die  Regierung  ersucht,  ihm  eine  Ausstellung
vorzulegen,  aus  welcher  ersichtlich  wäre:

1.  die  Namen  der  britischen  Kolonien  und
Besitzungen,  in  denen  Eingeborene  Zwangsarbeiten
  verrichten  müssen;  zu  welchen  Arbeiten
die  Eingeborenen  herangezogen  werden;  Nationalität
  oder  Stamm  der  betreffenden  Eingeborenen;

2.  ob  die  zur  Zwangsarbeit  herangezogenen
Eingeborenen  auch  außerhalb  der  Bezirke  arbeiten
  müssen,  in  denen  sie  ihre  Wohnsitze  haben;

3.  die  Zahl  der  so  beschäftigten  Eingeborenen;


4.  wie  die  so  beschäftigten  Eingeborenen  untergebracht
  werden,  wie  sie  leben,  ob  in  eingeschlossenen
Gebieten,  ob  ihnen  irgendwelche  Beschränkungen
ihrer  persönlichen  Freiheit  außerhalb  der  Stunden,
an  denen  sie  beschäftigt  sind,  auferlegt  werden  usw.;

5.  ob  und  welche  Bestimmungen  über  die
Bestrafung  über  die  Eingeborenen  wegen  Desertion
oder  schlechten  Verhaltens  bestehen,  Anführung  der
für  die  einzelnen  Vergehen  festgesetzten  Strafen;
ob  derartige  Bestimmungen  oder  Gebräuche  von

Mitteilungen.

der  Regierung  oder  der  zuständigen  Kolonialbehörde
  genehmigt  worden  sind;

6.  wann  das  System  eingeführt  wurde  und
eventuell  durch  welchen  Gesetzesakt.
.

Die  Antworten  der  zur  Berichterstattung  über
diese  Punkte  aufgeforderten  kolonialen  Verwaltungsbehörden
  sind  dem  Unterhause  am  29.  Januar
  1908  vom  Colonial  Office  vorgelegt  worden.
Hier  soll  der  Inhalt  der  einzelnen  Berichte,  soweit
  sie  aus  afrikanischen  Kolonien  und  aus  den
englischen  Besitzungen  der  Südsee  stammen,  kurz
wiedergegeben  werden.

Vorbemerkung.

Keine  Zwangsarbeit  besteht  in  der  Kapkolonie,
  in  Britisch-Ostafrika,  Mauritius,  Njassaland,
  Oranjesluß-Kolonie,  Sierra  Leone,  dem
Somali-Protektorat,  Basutoland,  Betschuanaland,
Rhodesien,  Transvaal,  dem  gesamten  Festland
Australien,  Neu-Guinea  und  Neu-Seeland.

Gambia.

1.  Die  Eingeborenen  sind  zum  Bau  von
solchen  Straßen  und  Brücken,  deren  Bau  der
Gouverneur  anordnet,  sowie  zum  Unterhalt  der-
        <pb n="730" />
        W  648  2eC

selben,  ferner  zum  Bau  von  Brunnen,  die  der
Distrikts-Kommissioner  für  notwendig  erachtet,
zum  Unterhalt  der  Grenzsteine,  zum  Freihalten
der  den  Wohnhäusern  benachbarten  Plätze  von
Schutthaufen  usw.  sowie  zur  Säuberung  eines
Gebietes  von  50  Yards  im  Umkreis  rund  um
die  Städte  und  Dörfer  während  des  Monats
November  und  zur  Reinhaltung  desselben  bis
zum  Monat  Juni  verpflichtet.  Außerdem  müssen
für  den  Gouverneur  oder  andere  Beamten,  falls
diese  sich  auf  Reisen  befinden,  die  Eingeborenen
aus  den  den  Straßen  anliegenden  Dörfern  die
nötige  Zahl  von  Trägern  stellen.  Sie  erhalten
für  diese  Arbeit,  die  allerdings  kaum  als  Zwangsarbeit
  ausgefaßt  werden  kann,  eine  Entschädigung.

Zu  den  oben  angeführten  einzelnen  Arbeiten
sind  alle  Eingeborenen  verpflichtet,  jedoch  nicht
außerhalb  ihres  Bezirks.  Sie  werden  von  ihrem
Oberhäuptling  zur  Ausführung  derselben  aufgefordert,
  dieser  hat  die  Aufsicht  über  die  Arbeiten.
Die  zur  Arbeit  gezwungenen  Eingeborenen  leben
in  ihren  eigenen  Behausungen.  Eine  sonstige
Beschränkung  ihrer  persönlichen  Freiheit  findet
nicht  statt.  Leute,  die  der  Aufforderung  ihres
Oberhäuptlings  zur  Arbeit  nicht  nachkommen,
verfallen  einer  Geldstrafe  bis  zu  10  à,  an
deren  Stelle  im  Nichtzahlungsfalle  eine  Gefängnisstrafe
  mit  oder  ohne  schwere  Arbeit  bis  zu
sechs  Monaten  tritt.  Die  gesetzliche  Grundlage
für  dieses  System  sind  die  „Protektorate  Procedure
  Rules  1905“.

Süd-Nigerien.

In  Süd-Nigerien  können  die  Eingeborenen
gemäß  der  „Southern  Nigeria  Proclamation
Nr.  15“  vom  Jahre  1903  seitens  des  Gouverneurs
  zur  Reinigung  von  Creeks  und  Wasserwegen
  ausfgesordert  werden,  jedoch  nur  die  Bewohner
  solcher  Dörfer,  die  diesen  Wasserwegen
anliegen.  Für  die  Arbeit  wird  eine  kleine  Entschädigung
  bezahlt.  Hierbei  ist  zu  bemerken,  daß
schon  nach  den  Gesetzen  und  Gewohnheiten  der
Eingeborenen  die  Straßen  und  Wasserwege  von
den  Mitgliedern  der  Eingeborenen-Kommnnen,
die  von  ihnen  Nutzen  haben,  in  Ordnung  gehalten
  werden  müssen.  Die  Häuptlinge  sind  für
die  Ausführung  verantwortlich.  Eine  andere
Form  von  Zwangsarbeit  gibt  es  in  dem  Protektorat
  nicht.

Nord-Nigerien.

Die  Einwohner  sind  nur  zum  Straßenbau
gemäß  der  „Roads  Proclamation“  1903  verpflichtet,
  und  zwar  alle  Eingeborene  ohne  Unterschied
  des  Stammes.  Der  Headman  erhält  10  sh
für  die  fertiggestellte  Meile,  falls  nicht  wegen  besonderer
  Schwierigkeiten  eine  größere  Summe  angemessen
  erscheint.  Der  Headman  besorgt  auch

 

die  Arbeiter  in  seinem  Distrikt,  welche  nur  an  dem
Teile  der  Straße  beschäftigt  werden  dürfen,  der
in  der  Nähe  des  betreffenden  Dorfes  liegt.  Die
Eingeborenen  leben  in  ihren  eigenen  Häusern  und
sind  sonst  keiner  Beschränkung  unterworfen.  Der
Headman  hat  das  Recht,  sie  in  jedem  Vierteljahr
zur  Arbeit  für  die  Zeit  von  sechs  Tagen  heranzuziehen;
  jedoch  wird  in  Ubereinstimmung  mit
den  Gewohnheiten  der  Eingeborenen  nur  an
einigen  wenigen  Morgenstunden  gearbeitet.  Ein
Häuptling  oder  Headman,  der  der  Aufforderung
des  High-Commissioner,  für  den  Bau  oder  die  Wiederherstellung
  einer  Straße  zu  sorgen,  nicht  nachkommt,
  verfällt  einer  Geldstrafe  bis  zu  50  K.
Jeder,  der  sich  weigert,  seiner  Arbeit  nachzukommen,
  wird  entweder  nach  den  Gesetzen  der  Eingeborenen
  oder  vom  Residenten  mit  einer  Geldstrafe
  bis  zu  1  &amp;amp;  bestraft.  (Im  übrigen  sind
diese  Strafen  seit  dem  Inkrafttreten  der  betreffenden
  Proklamation  noch  niemals  verhängt
worden.)
Goldküste.

Auch  in  dieser  Kolonie  kommt  Zwangsarbeit
im  Sinne  der  vom  Parlament  gestellten  Fragen
kaum  vor.  Die  Bestimmungen  der  „Roads-Ordinance
  1894“  regeln  nur  den  Unterhalt  von
Eingeborenen-Straßen  gemäß  den  uralten  Gebräuchen
  der  Eingeborenen  und  begrenzen  die
Zahl  der  Tage,  während  denen  jeder  Ortshäuptling
  seine  Leute  zur  Arbeit  an  der  durch  seinen
Bezirk  führenden  Straße  heranziehen  kann.  Die
Arbeitsdauer  darf  sechs  Tage  in  jedem  Vierteljahr
  nicht  überschreiten.  Wer  sich  den  Anordnungen
  des  Häuptlings  widersetzt,  verfällt  einer
Geldstrafe  bis  zu  1  oder  einer  Gefängnisstrafe
bis  zu  einem  Monat.  Falls  der  Häuptling  die
Straßen  seines  Bezirks  gut  unterhält,  können  ihm
vierteljährlich  für  jede  Meile  Straße  10  sh  oder
mehr  als  Belohnung  gewährt  werden.  In  den
Nord-Territorien  und  in  Ashanti  gibt  es  kein  gesetzliches
  System  der  Zwangsarbeit;  da  aber  die
Häuptlinge  in  UÜbereinstimmung  mit  den  Gewohnheiten
  der  Eingeborenen  extensive  Gewalt  über
ihre  Leute  ausüben,  so  wird  es  wahrscheinlich
unumgänglich  sein,  ihre  Gewalt  zu  beschränken
und  zu  regulieren,  wie  es  in  der  Goldküsten-Kolonie
  geschehen  ist.

Uganda.

Die  einzige  Arbeit,  zu  der  die  Eingeborenen
verpflichtet  sind,  besteht  auch  hier  in  dem  Unterhalt
  der  Hauptstraßen.  Der  Bau  der  Straßen
untersteht  dem  Departement  der  öffentlichen  Arbeiten.
  Die  Eingeborenen  werden  zur  Arbeit
gemäß  dem  „Uganda  Agreement  1900“  von
ihren  Häuptlingen  befohlen.  Der  Häuptling  kann
jeden  Eingeborenen  für  einen  Monat  im  Jahr  zu
        <pb n="731" />
        G  649  20

solchen  Arbeiten  heranziehen.  Die  Eingeborenen
werden  nur  in  ihrem  eigenen  Distrikt  beschäftigt.
Sie  leben  entweder  zu  Hause  oder  bei  Freunden
oder  bauen  sich  auch  wohl  Grashütten  in  der
Nähe  ihrer  Arbeit.  Außerhalb  der  Arbeitszeit
sind  sie  keinen  Beschränkungen  ihrer  persönlichen
Freiheit  unterworfen.  Wenn  ein  Arbeiter  desertiert,
  so  wird  er  von  seinem  Ortshäuptling  zurückgebracht,
  und  der  Landeshäuptling  legt  ihm
eine  kleine  Geldstrafe  auf.  Dieses  System  war
schon  vor  der  Okkupation  des  Landes  durch  die
Engländer  im  Gebrauch.  —

Natal.

In  der  Provinz  Natal  und  in  den  nördlichen
Distrikten,  welche  zu  Natal  gehören,  sind  die  Eingeborenen
  dem  durch  Gesetz  vom  Jahre  1891
kodifizierten  Eingeborenenrecht  unterworfen.  Abschnitt
  35  dieses  Gesetzes  bestimmt,  daß  der
„Oberste  Häuptling“  (d.  h.  jetzt  der  Gouverneur,
der  u.  a.  den  Amtstitel  „Oberhäuptling  aller
Eingeborenen“  führt)  absolute  Gewalt  hat,  die
Häuptlinge  und  alle  Eingeborenen  zur  Stellung
von  Bewaffneten  zur  Verteidigung  der  Kolonie
aufzufordern  und  alle  Eingeborenen  zur  persönlichen
  militärischen  Dienstleistung  zu  verpflichten.
Nach  Abschnitt  36  kann  der  oberste  Häuptling
alle  Eingeborenen  zu  öffentlichen  Arbeiten  heranziehen.
  Jeder  Eingeborene  muß  seinem  Befehl
nachkommen.  Das  oben  zitierte  Gesetz  ist  bis  jetzt
noch  nicht  auf  Zululand  ausgedehnt  worden,  jedoch
  bestimmt  das  Gesetz  44  vom  Jahre  1887,
daß  der  Gouverneur  Über  alle  Häuptlinge  der
Kolonie  die  Gewalt  inne  hat,  die  gemäß  den
Gesetzen,  Gewohnheiten  und  Gebräuchen  der  Eingeborenen
  ein  eingeborener  Oberhäuptling  ausübt.

Das  Prinzip,  auf  dem  dieses  System  aufgebaut
ist,  beruht  auf  dem  Brauch  der  Eingeborenen-Nationen,
  wonach  der  oberste  Häuptling  das  Recht
hat,  die  Eingeborenen  zu  seinem  Dienst  heranzuziehen
  und  wonach  diese  verpflichtet  sind,  seinen
Befehlen  nachzukommen.  Dieses  Recht  wird  jetzt
vom  Gouverneur  der  Kolonie  als  dem  obersten
Häuptling  ausgeübt,  indessen  nur  in  bezug  auf
solche  Eingeborenen,  die  im  eigentlichen  Natal
in  den  Lokationen  leben,  für  deren  Nutznießung
sie  keine  Steuern  zahlen,  dann  in  den  närdlichen
Distrikten  auf  Kronländern  sowie  in  der  Provinz
Zululand,  soweit  es  sich  nicht  um  Privatländereien
handelt.

Außer  zum  Bau  von  Straßen  werden  die
Eingeborenen  auch  herangezogen  zum  Bau  von
Telegraphenlinien,  als  Postboten,  Landwächter
bei  Viehkrankheiten  sowie  als  Waldwächter  in
Wildreservaten.  Außerdem  müssen  die  Häuptlinge
bewaffnete  Leute  zur  Unterdrückung  von  Unordnungen
  und  Rebellionen  stellen.

 

Die  zur  Abbeit  eingezogenen  Eingeborenen
dürfen  nur  im  Zululand,  in  der  Natal-Provinz
oder  in  den  nördlichen  Distrikten,  je  nach  ihrer
Herkunft,  verwendet  werden.  In  der  Provinz
Natal  darf  nur  ein  Mann  von  je  elf  Hütten  pro
Jahr  zur  Zwangsarbeit  herangezogen  werden.
Das  macht  von  rund  232  000  Eingeborenen  etwa
5000  Arbeiter;  augenblicklich  sind  jedoch  nur
4400  Arbeiter  herangezogen.  In  den  nördlichen
Distrikten  müssen  vier  Hütten  auf  Kronländereien
pro  Jahr  einen  Mann  stellen,  das  macht  155  bei
einer  Bevölkerung  von  2049;  jedoch  werden
angenblicklich  nur  20  bis  30  herangezogen.  Im
Zululand  haben  wie  in  Natal  elf  Hütten  einen
Mann  pro  Jahr  zu  stellen.  Das  macht  5520
bei  einer  Bevölkerung  von  200  682;  augenblicklich
werden  jedoch  nur  1300  beschäftigt.

Die  Dienstzeit,  für  die  ein  Mann  zum  Straßenbau
  oder  zu  anderen  Arbeiten  herangezogen
werden  kann,  ist  auf  sechs  Monate  begrenzt.

Bis  jetzt  werden  die  Eingeborenen  in  Zelten
untergebracht.  In  jüngster  Zeit  sind  jedoch  Schritte
unternommen  worden,  um  als  Behausung  für  die
Eingeborenen  zusammenlegbare  Holzhütten,  die
mit  Ruberoid  gedeckt  sind,  zu  beschaffen.  Eine
sonstige  Beschränkung  der  persönlichen  Freiheit
der  Eingeborenen  findet  nicht  statt;  sie  werden
vielmehr  in  jeder  Beziehung  wie  gewöhnliche  ungelernte
  Arbeiter  behandelt.

Die  beim  Straßenbau  im  eigentlichen  Natal
und  im  Zululand  beschäftigten  Eingeborenen  erhalten
  einen  Lohn  von  20  sh  pro  Monat  sowie
die  täglichen  Nahrungsrationen.  Die  in  den
nördlichen  Distrikten  beschäftigten  Eingeborenen
erhalten  30  sh,  Postboten  erhalten  35  sh  pro
Monat,  Jagdhüter  30  sh,  falls  sie  unberitten,
und  35  sh,  falls  sie  beritten  sind,  ferner  einen
Mantel.  Quarantänewächter  bei  Viehkrankheiten
erhalten  30  sh  sowie  den  Lebensunterhalt,  und
Eingeborene,  die  beim  Telegraphenbau  verwendet
werden,  40  sh  pro  Monat  nebst  Lebensunterhalt.

Bei  vorkommenden  Krankheitsfällen  haben  die
Distriktsärzte  die  Eingeborenen  zu  behandeln.  Die
Eingeborenen  haben  dafür  keine  Zahlung  zu
leisten.

Übertretungen  der  Eingeborenen  werden  gemäß
der  Arbeits=  und  Dienstordnung  der  Kolonie  bestraft.
  Zum  Schluß  muß  bemerkt  werden,  daß
die  Eingeborenen  niemals  zu  Diensten  für  Private
herangezogen  werden  können,  sondern  nur  zu
Diensten  für  die  Regierung.

Fiji-Inseln.

Auf  den  Fiji-Inseln  gibt  es  keine  Eingeborenen-Zwangsarbeit
  im  gewöhnlichen  Sinne  des  Wortes.
Unter  dem  seit  unvordenklichen  Zeiten  bestehenden
Kommunalsystem  muß  jedoch  jeder  kräftige  Ein-
        <pb n="732" />
        650

geborene  gewisse  Arbeiten  für  die  Kommune  auf
sich  nehmen.  Diese  Arbeit  besteht  im  Häuserbau
und  in  der  Verbesserung  und  Wiederherstellung
von  Nebenstraßen.  (Die  Hauptstraßen  werden
von  der  Regierung  unterhalten;  falls  die  Eingeborenen
  an  ihnen  arbeiten,  werden  sie  wie  gewöhnliche
  Arbeiter  behandelt  und  demgemäß  bezahlt.)
  Pflanzungsland  ist  Privateigentum,
jedoch  müssen  die  Eingeborenen  in  jeder  Provinz
für  die  höheren  eingeborenen  Beamten  und  in
einigen  Distrikten  noch  für  das  Provinzial-Hospital
Gemüsegärten  anbauen.  Diese  Dienstleistungen
entsprechen  einer  Lokalsteuer.  Die  Leistung  für
das  Hospital  kann  durch  eine  kleine  Geldzahlung
abgelöst  werden.  Die  bei  derartigen  Arbeiten
beschäftigten  Eingeborenen  l  leben  i  in  ihren  Dörfern.
Die  Arbeiten  haben
Charakter  und  werden  in  Fiji  durch  ein  Arbeitsprogramm
  geregelt,  das  jährlich  von  Eingeborenenversammlungen,
  die  in  jeder  Provinz  abgehalten
werden,  aufgestellt  und  vom  Gouverneur  bestätigt
wird.  Im  allgemeinen  lassen  die  Arbeitsprogramme
  die  letzten  drei  Monate  in  jedem  Jahr
den  Eingeborenen  frei.

Falls  ein  Eingeborener  länger  als  60  Tage
ohne  Erlaubnis  seines  Häuptlings  sich  von  seinem
Dorf  entfernt,  verfällt  er  einer  Geldstrafe  bis  zu
5  4  oder  einer  Gefängnisstrafe  bis  zu  sechs  Monaten.
  Auch  die  Weigerung,  sich  an  Kommunalarbeiten
  zu  beteiligen,  wird  nach  den  „Native
Regulations“  bestraft.

Das  bestehende  System  ist  gleich  bei  der  Abtretung
  der  Inseln  an  Großbritannien  festgelegt
worden.  Es  ist  nur  eine  Fortführung  der  früher
in  Kraft  stehenden  Gebräuche  und  stimmt  mit  den
Traditionen  der  Eingeborenen  überein.

inter

Sisenbahoverbindung  zwischen  Bloemkontein

und  Kimberiey.

Die  Eisenbahn  Bloemfontein  —  Kimberley  ist
nunmehr  dem  Verkehr  übergeben  worden.  Wie
die  südafrikanischen  Zeitungen  erwähnen,  haben
die  bezüglichen  Verhandlungen  über  den  Bau
dieser  Bahnstrecke  sich  zehn  Jahre  lang  hingezogen.
In  Bloemfontein  hat  am  8.  April  d.  Is.  eine
große  Eröffnungsfeier  stattgefunden  und  am  10.
in  Beaconsfield  bei  Kimberley  die  feierliche  Einfügung
  des  letzten  Bolzens.  Beaconsfield  ist  die
kurz  vor  Kimberley  gelegene  Station,  auf  welcher
die  neue  Strecke  den  Anschluß  an  die  große  Bahn
nach  Rhodesia  gewinnt.

Die  neue  Linie  stellt  eine  außerordentliche
Verkürzung  der  Eisenbahnverbindung  zwischen  den
genannten  Orten  und  überhaupt  dem  Eisenbahnsystem
  der  Oranjeflußkolonie  und  der  Kapkolonie

 

dar.  Während  man  bisher,  um  von  Bloemfontein
  nach  Kimberley  zu  gelangen,  über  Naauwpoort
  Junction  und  de  Aar  rund  400  englische
Meilen  zurücklegen  mußte,  dürfte  die  neue  Bahn
nicht  über  100  Meilen  lang  sein.

Die  brasilianische  3entralelsenbahn.

Kürzlich  feierte  die  federale  Zentral-Eisenbahnverwaltung
  ihr  fünfzigjähriges  Bestehen.  Aus  der
aus  diesem  Anlaß  herausgegebenen  Erinnerungsschrift
  ist  folgendes  hervorzuheben:

Die  Zentralbahn  hat  im  ganzen  243  Stationen
und  Haltestellen.  Die  Gesamtausdehnung  ihres
Schienennetzes  beträgt  1  693  772  km.  Die  höchstgelegenen
  Stationen  befinden  sich  im  Staate  Minas
Geraes.  Sechs  Stationen  weisen  Höhen  von
1120  bis  1338  m  über  dem  Meeresspiegel  auf.
Auf  der  Zentralbahn  verkehren  nach  dem  Fahrplan
  vom  31.  Dezember  1907  täglich  310  Züge,
und  zwar  272  für  Passagiere  und  Frachten  sowie
  38  Güterzüge.

Eine  lbersicht  über  den  jährlichen  Zügeverkehr
von  1902  bis  1906  gibt  folgende  Tabelle:

Es  verkehrten  insgesamt:

1902:  85914  Süge  u.  4  durchmaßen  6166868  km
1903:  93119  6608507

1904:  106  471=  7025172
1905:  112  813  7320302
1906:  118069  7345769.

Das  am  31.  Dezember  1906  in  der  Zentralbahn
  angelegte  Kapital  betrug  210  938:834438821
Reis.  Von  dieser  Summe  sind  36  483:4098597
Reis  für  das  rollende  Material  zu  rechnen.

Die  jährlichen  Einnahmen  benugen:
1858:  3022:2788900  1898:  34106:6588610
1868:  2819:8314  178,  1905:  28641:4923942
1878:  10022;5258424  1906:  31140:01138782
1888:  12593:3773210

Den  größten  Reingewinn  ergaben  die  Jahre:

1881:  7430:4173256  1882:  5911:2913750
1879:  6397:3243065  1901:  5580:2093368
1880:  5934:4808827

Über  den  „Vorortverkehr“,  der  am  16.  März
1861  eröffnet  wurde,  liegen  statistische  Mitteilungen
erst  seit  dem  Jahre  1866  vor.

Die  Vorortzüge  beförderten:
1866:  263  309  Passag.  1896:  12118  453  Passag.
1876:  1201781  1905:  17740257
1886:  2823965.  1906:  19239236

Die  Züge  nach  dem  Innern  wiesen  folgenden
Personenverkehr  auf:
        <pb n="733" />
        b651  ꝛ

1858:  115112  Passag.  1898:  1715  102  Passag.
1868:  138619  761  366

1878:  719268  1906:  1838696
1888:  1  117825

Die  Beförderung  von
Paketen  betrug:
im  Vorortverkehr:

61  569  Arroben  1899:  18375  306  kg
u.  9  Pfund  engl.“)  1905:  24405  432
1879:  74167  Stück  1906:  33317  497.
1889:  7289  534  kg

im  Verkehr  nach  dem  Innern:

1861:  1103177  kg  1891:  2370643  kg

1871:  2470616  =  1905:  1203484,5.

1881:  2503375  =  1906:  1073337,

Die  für  aus  dem  Innern  kommende  bzw.
nach  dort  gesandte  Waren  erzielten  Frachtbeträge
waren  unter  besonderer  Berücksichtigung  des
Kaffee-Transport:
für  Kaffee

-

Gepäckstücken  und

1869:

im  ganzen

1858:  5  137:  292  3  045  Reis
1861:  156:  810  8  315  Reis  786:  248  8  294  -
1870:  ?  3  492:  644  445=1880:
  ?  8  406:  788  2  070

1890:  2325:609  1940  7  060:344  8  733.=1900:
  1  6672214  4  437  17  672:993  1400
1905:  3244:571  4  375  15  642:  955  58140
1906:  4768:516  4  175  17  441:  447—  4202

lber  die  vorhandenen  Lokomotiven,  die  Spurweiten
  von  1  m  und  1,6  m  haben,  gibt  folgende
Zusammenstellung  Auskunft:

....  10  Stück
Personenzüge  137
gemischte  Züge  588
Güterzüse  120
Insgesamt.  325  Stück.

Die  älteste  sich  im  Dienst  befindende  Lokomotive
  wiegt  27  Tonnen,  während  die  neueste  ein
Gewicht  von  75  Tonnen  hat.  Die  erstere  entwickelt
  eine  Zugkraft  von  8600  lb.  und  bewegt
bei  Ersteigung  der  „Serra  de  Mar“  (etwa  800  m
hoch)  einen  Zug  von  110  Tonnen  fort.  Die  neueste
Lokomotive  hat  18  000  lb.  Zugkraft  und  ist  bei
der  gleichen  Steigung  für  Züge  bis  zu  250  Tonnen
zu  verwenden.  Die  Maschinen  find  sämtlich  nordamerikanischen
  Ursprungs  und  stammen  aus  den
Fabriken  von  Baldwin,  A.  Loc.  Works  und  Brooks.

Am  31.  Dezember  1906  waren  auf  der  Zenralbahn
  im  ganzen  3255  Wagen  vorhanden,
und  zwar  736  für  Spurweite  von  1  m  und
2519  von  1,6  m.  Davon  waren  488  (137  mit
1m  und  351  mit  1,6  m  Spurweite)  für  den

   

1  Arrobe  11,.688  kg,  1  Pfund  engl.  =  0.459  kg.

 

Personen=  und  2767  (599  mit  1  m  und  2168  mit
1,6  m  Spurweite)  für  den  Güterverkehr  bestimmt.

Im  Jahre  1880  durchmaßen  die  Personenund
  Güterwagen  mit  1,6  m  Spurweite  im  ganzen
23212  042  km,  im  Jahre  1906  104989571  km,
was  eine  Zunahme  von  etwa  352  v.  H.  darstellt.

Der  Verbrauch  von  Feuerungsmaterial  für
den  Verkehr  auf  den  Strecken  mit  1,6  m  Spurweite
  betrug  im  Jahre  1880:  23  218  Tonnen
und  1906:  103  169  Tonnen.  Er  ist  also  um
etwa  344  v.  H.  gestiegen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in
Rio  de  Janeiro.)

Rusländische  Rhtiengesellschaften  in  f#gypten.

Der  gemischte  Appellhof  in  Alexandrien  hat
in  jüngster  Zeit  ein  Urteil  verkündet,  in  dem  eine
im  wesentlichen  mit  ägyptischem  Kapital  von
Agypten  in  England  gegründete  Aktiengesellschaft,
deren  geschäftlicher  Mittelpunkt  und  Verwaltung
in  Agypten  liegt,  für  nichtig  erklärt  wird,  weil
die  Gründung  als  englische  Aktiengesellschaft  nur
erfolgt  sei,  um  die  strengen  Vorschriften  des  ägyptischen
  gemischten  Handelsgesetzbuches  zu  umgehen.

Da  eine  ganze  Reihe  von  Gesellschaften  sich
in  derselben  Lage  befindet  wie  diese  Gesellschaft,
werden  sie  sich  in  allernächster  Zeit  in  die  Notwendigkeit
  versetzt  sehen,  in  Liquidation  zu  treten
oder  sich  umzuformen.  Dadurch  wird  eine  ganze
Anzahl  ungesunder  Unternehmungen  von  der
Bildfläche  verschwinden,  die  nicht  unwesentlich  zum
Ausbruch  der  immer  noch  bestehenden  schweren
Krifis  beigetragen  hat.  Anderseits  ist  nicht  zu
verkennen,  daß  dos  Urteil  des  Appellhofes  eine
große  Unsicherheit  darüber  hervorrufen  wird,
welche  der  fremden  Gesellschaften  zu  Recht  besteht
  oder  nicht.  Es  wird  daher  bei  der  Konstituierung
  neuer  ausländischer  Gesellschaften  mit
großer  Vorsicht  zu  Werke  gegangen  werden  müssen.
(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Alerandrien.)

 

Citeratur.

Prof.  Dr.  Robert  Koch,  Wirklicher  Geheimer
Rat:  Über  meine  Schlafkrankheits-Expedition.
  Vortrag,  gehalten  in  der  Abteilung
Berlin-Charlottenburg  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.
  Mit  zehn  Vollbildern  und  zwölf
Abbildungen  im  Text  nach  Originalaufnahmen.
Berlin  1908,  Verlag  von  Dietrich  Reimer
(Ernst  Vohsen).  Preis  Mk.  2,—.

Robert  Koch,  dessen  Untersuchungen  wir  die
Mittel  zur  Bekämpfung  der  Malaria,  verschiedener
Viehseuchen  und  neuerdings  auch  der  im  Innern
von  Afrika  so  mörderisch  auftretenden  Schlaf-
        <pb n="734" />
        W  652  20

krankheit  verdanken,  hat  die  während  seiner  letzten
Expedition  empfangenen  Eindrücke  in  dem  vorliegenden,
  trefflich  ausgestatteten  Werkchen  gemeinverständlich
  zusammengefaßt.  Mit  knappen  Worten
berichtet  er  über  das  Leben  der  Eingeborenen
auf  den  Sesse-Inseln  im  Viktoria-Nyansa,  wo  er
seinen  Wohnsitz  aufgeschlagen  hatte.  Sodann
schildert  er,  wie  er  der  Natur  der  die  Schlafkrankheit
  verbreitenden  Stechfliegen  nachforschte
und  wie  er  ihren  Zusammenhang  mit  dem  Vorkommen
  von  Krokodilen  und  gewissen  Vegetationssormen
  am  Seeufer  entdeckte.  Über  das  Wesen
der  Krankheit  und  die  Möglichkeit  ihrer  Heilung
gibt  der  Gelehrte,  der  zeitweilig  bis  an  tausend
Kranke  in  Behandlung  hatte,  in  klarer  und
schlichter  Form  Aufschluß.  Zahlreiche  Photographien
  sind  der  Schrift  in  mustergültigen  Reproduktionen
  beigefügt.

Deutscher  Kolonialatlas  mit  Jahrbuch.
Herausgegeben  auf  Veranlassung  der  Deutschen
Kolonialgesellschaft.  Bearbeitet  von  P.  Sprigade
  und  M.  Moisel.  Berlin  1908.  Verlag
von  Dietrich  Reimer  (Erust  Voblem  Preis
broschiert  Mk.  0,60,  gebunden  Mk.

Der  alljährlich  erscheinende  Pernel  Kolonial- 



atlas“  hat  sich  mehr  und  mehr  zu  einem  unentbehrlichen
  Handbuch  für  jeden  Kolonialfreund
entwickelt.  Die  soeben  erschienene  Ausgabe  ist
sowohl  in  bezug  auf  die  Topographie,  die  politischen,
  administrativen  und  postalischen  Verhältnisse
  wie  auch  hinsichtlich  der  Schiffahrtslinien
gründlich  durchgesehen  und  berichtigt  worden.
Gegenüber  den  früheren  Jahrgängen  zeigt  sich
eine  Veränderung  darin,  daß  bei  den  Eisenbahnlinien,
  die  zur  Zeit  im  Vordergrunde  des  Interesses
  stehen,  durch  verschiedene  Signaturen  zwischen
fertigen,  im  Bau  begriffenen  oder  bewilligten  und
projektierten  Bahnen  unterschieden  ist.  Ferner
war  bisher  ein  Vergleichsobjekt  mit  dem  Heimatlande
  nur  auf  der  Karte  von  Afrika  enthalten;
bei  der  diesjährigen  Ausgabe  sind  auch  auf  sämtlichen
  Kolonialkarten  kleine  Vergleichskarten  von
Teilen  des  Deutschen  Reiches  im  Maßstabe  der
Hauptkarte  gegeben.  Auf  der  Karte  von  Kamerun
ist  die  soeben  amtlich  festgelegte  deutschfranzösische
  Grenzregulierung  im  Osten  und  Süden
berücksichtigt.  Der  Text  zum  Kolonialatlas  ist
wie  bisher  von  dem  Schriftleiter  der  Deutschen
Kolonial-Zeitung  Hubert  Henoch  bearbeitet  und
nach  den  neuesten  amtlichen  Materialien  ergänzt.

 

 

Verkehrs-Nachrichten.  .

An116.Apkild.Js-.

ist  in  Morogoro  (Deutsch-Ostafrika)  ein  Ortsfernsprechnetz  mit

zunächst  fünf  Teilnehmeranschlüssen  in  Betrieb  genommen  worden.

In  Warmbad  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  ein  Ortsfernsprechnetz  eingerichtet  worden,  an

das  bis  jetzt  acht  Teilnehmer  angeschlossen  sind.

In  Farm  Voigtland  und  in  Hohewarte  (Deutsch-Südwestafrika)  sind  am  5.  Juni  1908
Rrichs-Talegranhenanktahten  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
ge  Worttaxe  für  Telegramme  dorthin  ist  diejelbe  wie  für  Telegramme  nach  den  übrigen
Pf.

Anstalten  des  Schutzgebiets.

Sie  beträgt  zur  Zeit  2

Mk.  75

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Juli  1908.

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

 

 

 

Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens.
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  16.  Juli  13.  Aug.  Friedrich-Wilhelms,
(deutsche  Schiffe)  hafen  38  Tage
Simpsfonhafen  41  Tage  14.  24.  Juli  11.21.  Aug.
1.  betsch-Meugyinea.  Brindiß  26.  Jalli  21.  u.  Simofanhasen  35  kogs(10
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage
2.  Samoa.  Queenstowpn  190.  Juli  16.  Aug.Apia  29—32  Tage  17.  Juli  11.  Aug.  11.16
Nachversand  1.0
        <pb n="735" />
        E

653  20

 

Nach

vom  Einschiffungshafen

  #

Die  Absahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  ũberfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am

 

3.  Deutsch-Estafriha.

be  an  mit  der  Ugandabahn
  und  von  der  End  n

iff  nach  den  Bestimmungsort


b)  328  d  Amani,

Wbrn
5n  und  *—  4

elmstal)

")nach  Deutsch-Ostafriko
last  der  unter  a  und  r
enannten  Postorte)

Marseille
Brindisi
(engl.  Schiffe)

Brindisi
(enal.  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Brindisi
(engl.  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)

Neapel
deu  Schtffe)

Neapel
Geutche  Schiffe)

Neapel
waenhe  Schiffe)

6.  27.  Juli  6.  Aug.

10.  jedes  Monats

2.  9.  Aug.
5.  Juli

6.  27.  Juli  6.  Aug.

9.  Aug.

6.  27.  Juli  6.  Aug.
10.  jedes  Monats

9.  Aug.
2.  Aug.

5.  Juli

Mombasad  16—18  Tage
Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  20,  15  Tage
Mombasa  20  Tage

Tanga  17—19  Tage
Tanga  16  Tage

Drsalam  18,  21,  18

Tage
Zanzibar  18  Tage
von  Zanzibar  unmtttelhar,
Weiterbeförderun
am  di

Daressalam  18  Tage

Zanzibar  22  (Tage!.
6  ind  l-n  aea  e
Zan  ibar  ase  *

a
l
mu  nüåftek  Gelegentlich

4.  25.  Juli  4.  Aug.
io  S

8.  jed.  Mts.  100
31.  Juli  7.  Aug.  10  3

8.  Juli  10  3
4.  25.  Juli  4.  Aug.
10  3
7.  Aug.  10  3
4.  25.  Juli  4.  Aug.
10  2
8.  jed.  Mts.  10  0.
7.  Aug.  10  3
31.  Juli  103

8.  Juli  10  S

 

4.  Deutsch-Südwestafrika.
r  ne  sowie
Abbab  ris,  Epuktro,
is  Grogonen  Se-Bae

tibib.  m5

8
Hmt,  s  u
ltl  mart,  #  Msct
.  angwe.  Otliwarongo,
.

4zlune,
#elinstal,  Windhuk

b)  nach  Lüderitsbucht  ae
7  "6  )  bbuch  f
AMI-  Otbeoa

giebt-About-  Kuibtg  Maltac)nachRc-mqasdttftqut-





—

en  „bann
Sret

[##Hamburg

Antwerpen

Hamburg
I  Hamburg

 

Antwerben  r

eutsche  Schiffe)
Southampten
(eutsche  Schiffe),
authampton

stadt

Southampton

Southampion

Southampton
(deursche  Schiffe)

(deutsche  Schiffe)

Southampton“

22.  Juli  2.  Aug.
6.  27.  Juli

7.  28.  Juli

11.  18.  Juli  1.  Aug.

4.  25.  Juli
2.  Juli

1.  11.  18.  25.  Juli
B.  Aug.

7.  28.  Juli
6.  27.  Juli

2.  Juli  2.  Aug.

22.  Juli

4.  18.  Juli
1.  15.  Aug.

Swakopmund  25  Tage
Swakopmund  20  Tage
Swakopmund  19  Tage

Swakopmund  21,  23,
21  Tage

Swakopmund  28  Tage
Swakopmund  25  Tage

Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  27,  32  Tage

Lüderitzbucht  26  Tage

Capstadt  17  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Steinkopf

21.  Juli  1.  Aug.  5.25
5.  26.  Juli  8.38
6.  27.  Juli  8.38

10.  17.  31.  Juli  11.16

3.  24.  Juli  11.16
1.  Juli  7  12

3.  10.  17.  24.  Juli
7.  Aug.  11.

6.  27.  Juli  8.38
5.  26.  Juli  8.38
1.  Juli  1.  Aug.  7  12

21.  Juli  5.25

3.  17.  31.  Juli
11.  Aug.  11.16

 

5.  Marshal,  Insels.

 

Neap
E“  v%  —

12.  Juli
10.  Sept.
5.  Juli

Jaluit  etwa  57  Tage
Jaluit  57  Tage
Jaluit  46  Tage

 

3.  10.  Juli  8.  Sept.
10
        <pb n="736" />
        654  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
6.  Kamernun.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.Viktoria  19,  28  Tage  4#  d.  Mts.  8.56
Duala  19,  24—25  Tage  ie
S,  *7  Kribi  20  u.  26—30  Tages24.jed.  Mts.  712
W  Boulogne  11.  jedes  MonatsViktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
fur  Mer  Duala  18  Tage
“*  *  lbeuschegäte)  bi  19  ra
Planianon,  Vi  (#Liverpool  25.  Juli  Viktoria  25  Tage  23.  Juli  1015
Duala  26  Tage
7Liverpool  11.  Juli  8.  Aug.  Duala  28  Tage  9.  Juli  7.  Aug.  1045
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  32—95  Tage  24  jed.  Mts.  712
b)  noch  Rio  del  RNhhr.  Liverpol  25.  Juli  Rio  del  Rey  23  Tage23.  Juli  1045
Liverpool  22.  Aug.  Nio  del  Ney  23  Tage  20.  Aug.  16..
#)  nach  dem  Tschadsee=  Gebletiverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  1#  Ta  borr  jeden  Donnerstag  1045
v  w
(Garua,  Kufser))  igerbehrae
4)  nach  Ossidinaa  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  ackagum  jeden  Donnerstag  1045
von  don  weller  bokn
(am  GCrbp  8  Offwune
bis  10  Tagen
e)  nach  Molundd  Antwerpen  2.  23.  Juli  Matadi  19—20  Tage  1.  22.  Juli  1.0
von  da  weiter  mit  der  Elsen-Vordeausx
  26.  jedes  Monats.da  6  gom  anle  und,  28.  jed.  Mts.  108
dem  Kongo,  Ssanga  und
Diab  bis  Molundu
Palau  37  Tage
.  Jap  309  Tage
Neapel  10.  Sept.  Saipan  44  Tage
(deutsche  Schiffe)  Po  51  T
s  nape  31  Tage  8.  Juli  8.  Sept.  108
7.  kaszue  palan-  1  Von  4  Ae  "  —
a#fels,  Marianen.  Ncapel  5.  Juli  Tage
(engl.  Schiffe)  Jap  63  Tage

Palau  71  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

geleitet;  von  Yokohama  weiter

sechs,  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

Neapel  2.  16.  30.  Juli  Tsingtau  33—36  Tage30.  Juni  14.  28.  Juli
(deusche  Schtffe)  108
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  341—37  Tage  jeden  Freitag  1035
(engl.  Schiffkes  s  *  6
8.  Niantschon.  Marseille  5.  19.  Juli  2.  Auig.  Tsingtau  37  Tage  3.  17.  31.  Juli  10.0.
IHrranz  Schiffe)
Liverpool  3.  24.  Juli  Tsingtau  36  Tage  2.  23.  Juli  8.38
Marseille  10.  24.  Juli  Tsingtau  36  Tage  8.  22.  Juli  10.0
(engl.  Hse)
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.Lome  26,  25—27,  15.  24.  u.  letzten  jedes
21  Tage  onats  712
Hamburg  10.  jedes  MonatsLome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Notterdam  7.  20.  jed.  Monats  Lome  20,  21—28  Tage6.  19.  jed.  Mts.  s4
(daussche  Schiffe)
s.  Logo.  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0

 

Warseille

Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats
(deuische  Schiffe)

12.  jedes  Monats

1  Bordeaux  25.  jedes  Monats

2Liverpool

jeden  Sonnabend

Cotonon  16  e
wandverbindung
—  rEm½
verbindung
nn  5½%  zeP
von  dort  wetter
Landwege  m  4—5

dem
agen

 

10.  jed.  Mts.  100.
28.  jed.  Mts.  104
Donnerstag  934

 

Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  briebfenvungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="737" />
        E  655  20

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs=  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
1
deutsch-Neuguineg  Neapel  2“.  21.  30.  Juli  Neapel.  20.  Juli
äh  g  eape  Juli  NMarshall-Inseln  Narseile  28.  Juli
Neapel.  10.  23“.  31“  Juli  —  .  .  .  28.  Aug.
Deutsch-Estafriba  *m  .  20.  Juli  Nea  53  17  v41—  Zull
lle.  16.  jed.  Mts.  1½
ueseWkkt  je  Hrwenn  256.Juc
beutsch-südwestafriha  orhecn  20.37  Dolb  ialdal
Sothompton  82  “  26.  W  Aug.  vi  th  «·I«  «·
askdt.Teitv.Schayq-h.Hq  .«’5  Kiantschon  Snu  an„  uber  San  droncisco
Southarzton  3.  31  Juli  de  Hadre  oder  14.  55  -
illdl.TeitdeöSchI-sgeb.Southampton10..J  Dueenstowwsxulto  Aug
Southamptoa5.19.  26.Juli  9.Aug.  Sibir.  Eisen-  ed.  Montag,  Mittw.  u.
—  EIII3
Hamburg  ..  18*.  jedes  Monats
Namern  Southampton  307.  jedes  Monats  Samoa  Vinmouth  E—  luber  Zancouv.)
Plymouth.  .5.  19.  Juli  2.  Aug.  Queenstopn  *25  San  Francisco
—  Juli
den  Karolinen,  .  ·  .  ;
Marianen,  1  '  3.  Jun  Togo  Hamburg  27.  18“.  217.  jed.  Mts,
Palau:  Inseln  #.  23-  Uug.  e  Southampton  30“.  jed.  Mts.

Fülligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

nit
gEE  S##SSS

oi  t

S

888
5%  „%  %  %  Gchnoe“

Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  binter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)
.  „Arcona"  Tsingtau.
.  „Bremen“  New  Port  News  —  30/5.  Philadelphia  9/6.  —  Newyork.
„Bussard“  Daressalam  2/5.  —  12/5.  Durban.
„Condor“  Sydney  18/5.  —  22/5.  Newcastle  23/5.  —  Api
„Fürst  Bismarck-  Tsingtau  27/5.  —  29/5.  Shanghai  30/5.  —  16.  Tsingtau.
„Iltis"“  Tsingtau  19/5.  —  23/5.  Shanghai  6/6.  —  7/6.  Siakwan  10/6.  —
Kinkiang.
„Jaguar"  Tingtau.
„Leipzig“.  Tsingtau.
„Luchs“  .  .  Shanghai  —  93444|  Nanking  15/5.  —  17/5.  Hankau  22/5.  —  26/5.
Shan
„Niobe“  Tsingtau  n  —  21/5.  Futschau  27/5.  —  29/5.  Shanghai  1/6.  —
3/6.  Tsingtau.
„Panther"“  Kapstadt.
„Planet“.  Sgoydney.
„Seeadler",  Daressalam  14/5.  —  14/5.  Zanzibar  22/5.  —  24/5.  Sadani  25/5.  —
27/5.  Pangani  30/5.  —  30/5.  Daressalam  5/6.  —  Kiswere.
„Sperber"  Spwakopmund  10/(5.  —  11/5.  Lüderitzbucht  16/5.  —  20/5.  Kapstadt.
.  „Tiger"“  JFShanghai  1/6.  —  3/6.  Tsingtau.

Ablösungstransporte:

Fahrplanmäßiger  Reichspostbampfer  „Roon“"  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  abgelösten  Besatzung
S.  M.

A  „Condor“
Transportführer:  Kapitänleutnant  Schütte.

Fremantle  28/4.  —  9/5.  Colombo  10/5.  —  17/5.  Aden  17/5.  —  21/5.  Suez  21/5.  —
25/5.  Neapel  25/5.  —  27/5.  Genua  27/5.  —  3/6.  Southampton  3/6.  —  4/6.  Antwerpen

6/6.  —  Bremerhaven.
        <pb n="738" />
        G  656  20

Gemieteter  Dampfer  „Rhein“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  Ablösung  für  die  Besatzungen  der
in  Ostasien  stationierten  Schiffe:
Transportführer:  Korvettenkapitän  Ackermann.
Suez  8/5.  —  20/5.  Colombo  21/5.  —  1/6.  Hongkong  2/6.  —  5/6.  Shanghai  6/6.  —
7/6.  Tsingtau.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
Postdampfer  von  nah  bis  26.  Juni  1908.
„Adolph  Woermann"  Delagoa  Bay  Hamburg  am  25.  Juni  ab  Lissabon.
„Alexandra  Woermann“.  Hamburg  Kotonou  am  1.  Juli  ab  Hamburg.
„Aline  Woermann"  Swakopmund  Hamburg  z.  Zt.  in  Hambur
„Anna  Woermannt  Calabar  Hamburg  in  22.  Juni  in  Famburg.
„Arnold  Amsinckkkk  Kilwa  Hamburg  am  19.  #n  in  Zeebrügge.
„Eduard  Bohlen  44  Swakopmund  Kapstadt  am  25.  Juni  in  Kapstadt.
„Eduard  Woermann  Hamburg  Lüderitzbucht  am  12.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Eleonore  Voermannꝰ  ..  Duala  Hamburg  am  28.  Juni  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann  ...  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  Juni  ab  Lagos.
„Frieda  Woermann  .  ..  Kotonon  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“  Durban  Hamburg  am  22.  Juni  in  Hamburg.
„Hans  Woermann".  Gabun  Hamburg  am  25.  Juni  ab  Lagos.
„Henriette  Woermann!“  Kotonou  Hamburg  am  25.  Juni  ab  Lome.
„Irma  Woermann  ..  Burutu  Hamburg  am  25.  Juni  ab  Las  Nalmas.
„Jeannette  Woermann“  ..  Hamburg  Burutu  am  18.  Juni  in  Lagos
„Kurt  Woermann“..  ..  Hamburg  Assinie  am  25.  Juni  Dover  passiert.
„Lili  Woermann  ..  Calabar  Hamburg  am  25  Juni  in
„Linda  Woermann  .  ..  Hamburg  Assinie  am  9.  Juni  in  Assinie.
„Lothar  Bohlen  4  Hamburg  Accra  am  26.  Juni  in  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann"  Hamburg.  Duala  am  22.  Juni  in  Conakry.
„Marie  Woermann))  Assinie  Hamburg  z.  Zt.  in  Homwurge
„Martha  Woermann  Kotonou  Hamburg  am  25.  Juni  in  Hamburg.
.„Max  Brock“.  ....  Hamburg  Kilwa  am  10.  Juni  ab  Zanzibar.
„Otto  Woermann“  ...  Hamburg  Assinie  am  26.  Juni  in  Assinie.
„Paul  Woermann“.  ...  Accra  Hamburg  am  18.  Juni  in  Hamburg.
„Thekla  Bohle  ...  Hamburg  Calabar  am  13.  Juni  ab  Las  Palmas.
——  .  Hamburg  Lüderißzbucht  am  28.  Mai  in  Swakopmund.
„König  ...  Hamburg  Gabun  am  15.  Juni  in  Lome.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Dualat  Nio  Nunez  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Edea"  .  .  Hamburg  s  Burutu  am  22.  Juni  ab  Rotterdam.
„Kamerun“  Hamburg  Gabun  am  25.  Juni  ab  Hamburg.
„Lome“  ....·  Hamburg  Kotonou  am  25.  Juni  in  Lome.
—  I  .  .  ...  Lüderitzbucht  1  Hamburg  am  13.  Juni  in  Hamburg.
„Swakopmund  Mossamedes  6  Hamburg  am  26.  Juni  in  Hamburg.
„Togooe  Hamburg  Mossamedes  am  21.  Juni  in  Mossamedes.
„WindhuKe  Hamburg  Delagoa  Bay  am  13.  Juni  in  Durban.
Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie.
»  krideruu  ......  Hamburg  Rio  Nunez  am  22.  Juni  ab  Dalar.
„Henner“..  .  ..  Rio  Nunez  Hamburg  am  22.  Juni  ab  Dakar.
„Imm“"  Hamburg.  Accra  am  13.  Juni  in  Axim.
„Ingberrt.  Mossamedes  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Ineee""  ..  Calabar  Hamburg  E  in  Hamburg.
„Ingrabayuyyy  Hamburg  Mossamedes  in  24.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Irmfriedn  Hamburg  Mossamedes  am  2.  Juni  ab  Mossamedes.
«  rmgard«  ......  Hamburg  Luderitzbucht  am  24.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Ivo  ......  Rio  Nunez  Hamburg  am  24.  Juni  in  Antwerpen.
„Waleurge  ......  Mossamedes  Hamburg  am  19.  Juni  in  Hamburg.
        <pb n="739" />
        W  657  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heuydt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  HR.,  Perlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  Ile  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.  27.  Juni  1908.
vel  vor-Grin=
  Kapital  *  letzte  letzte  Nachfrage  Angebot
-  ·  Divijahr
  Mart  jahr  dende  dende  5%  5%
1906  1  1  250  000  1.  10)  —  10  Afrikanische  Kompagnie  A.-G.  —  98
1006  2000  O000  1.  11  —  4  „Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G  —  80
#p  750  000  1.  4  15  *b*  lxB  Handelsgesellschaft  vorm.  «  l
;  -  150  —
1905  1  200  0O00  I.  4.  0  6  eeniralassiranische  Bergwerksgesellschaft  1—  95
1905  600  000  IL.  1)  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —  105
189000  1  600  O000  1.  1.  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  Combanie  —  270
18911  600  000  1.  10!  7  7  (Chocold  Plautggen-Gesellchaft.  88  92
1905  220  000  1.  1.  13  20  Debundscha-Pflanzung  —  185
1900  418  000  1.  1.  7  7  „Deutsche  Agaven-  esellschaft  —  100
1878  2750  000  1.  111  20  Deutsche  Handels=  und  Vumtagen-Geselsschafi
n  1  der  Südsee-Inseln  170  175
1885  2  000  O000  1.  40  20  Deutsche  Colonial-  1  Gesellsch.  für  Sthwest  grika  190  2
1907  2  500  O000  1.  11  —  Deutsche  Lautschus-Abriengesellscha  aft  —  50
1902  1  000  000  1.  1.  0  „Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  75
1902  11  000  000  (1.  5.  1  2  Deutsche  Togogesellschaft  —  80
1885  3  721  000  (1.  1.  5  5  Deutsch-Ol  sahehesniscg.  rç  Lert  —  100
3  000  O0do  5  5  o  s-Anteile  —  101
1886  400  000  1.  1  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  uc  .  —  12zöfr
T!  —  —·.  do  rz.-Aktien—  ·
1903  11  495  000  1.  1  3½8½  Deutsch-Ostafrilanische  7  —
%  6  vbiungen  (vom  Reich  sichergestellt)  91  92
1897  2250  000  1.  1.:  4  5  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgeseuschaft  —  100
1899  4000  000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  A.)  —  M  20.—
360  000  §½  —o  do0  o  t  B.  —  N  10.—
1898  1  000  000  1.  1.  10  0  [Gesellshaft  Suũdlamerun  Hit.  4.  —  95
1  ooo  Ooo  10  4o  Hie.  B.  —  85.
1889  000  000  1.  10.!  0  0  ——1  Plantagen-Geselsschaft=  .  —  25
1897  /l  1  153  000  1.  1  ·  Hanseatische  ülontiationsgeellichaft  —
1889  000  000  1.  10.  0Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  80
1887  1200000  11.  1.16  20  doluit:  Gosellschaft.  geteilte  Aktien  188  188
«  Genußscheine  .X  1250,—M  1350.—
1898  604  000  1.  7  .30  0  Kaffee-Plantage  Sakarre  HSiamm=  Altien.  .  —  15
7000  "%  do  do  orzugs-Aktien.  —  40
1904  1  000  O!0  1l.  11—  0Kamerun-Bergwerks-Aktiengesellschaft  —  35
1906  3  000  Odo  1.  11—  4  *  .  —  75
1903  1  000  O000  1.  1—  0Kautschul-Pflanzung  Na  9r-s.  —  85
1899)  1  100  000  „1.  7.  0  Moliwe-Pflan  W  Gesellschaft  .  80  85
1885.  000  1.  4.  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Verzgs  anteli-  .  97  —
-  ;.’  1  0  0  tamm-Anteile  —  88
1806  1  200  000  1.  11  —  —  Ostofrika-Kompagnie  —  100
1904t2000  000  1.  1.  8  8  Ostafrikanische  Eienbaynarsellchaft-  Inteile
’  l(vom  DeutschenReichenutJoZmöu
120%  Rückzahlung  garantiert)  108  104
1900  20000  000  1.  4.  0  Otavi-Minen-  und  nhnehisen  119  121
190  125000  1.  180  40  Pacific  Phosphate  C  7  Söch7  i5  .
1897  2000  000/1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  1#%  onc  cepcio  —  86
1895  1  500  000  1.  0  0NRheinische  wubeeehantagemarfeafheh  —  95
1903  800  1.  1.  0  Safata-Samoa-Gesellschaft.  —  75
1905  2000  Odo1.  1.  4  4  Samoa-Kautschul-Compa  —  85
1897  500  0001.  1.  0  0Sigi  P.  angunge-  Gesellscha  uit  70  80
1900  500  1.  7.  ·  0  Sou  erritories  —  4  ah
180922000000  1.  7.  0  South  West  Africa  —  17  W
1898  869  100  1.  4.  0  0  [Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-Anteile  25  zöfr  90  zöfr.
142.200  0  0  do  Vor  ugs-nteile  45  zefr  —
1897  1  500  000  =  1.  1  ·  6  GWestafrikanische  Pflanzungsgesellse  aft  Bibundi  66
600  0  6  do  i  s-Anteile  —  100
1897  4500  000  1.  1  0  0  Westafrikanische  #lanzungsgeislonh  6  Victoria--
  s  sammengelegte  Scseen  —  150
—  ktien  —
1805  r  1  800  000  1.  1.  0  0  EW“  Sdo,  und  wosch  (2  o

 

 

Zu  jeder  Art  von  Auslunft  ist  obenstehendes  Banchaus  stets  hern  bereit.
        <pb n="740" />
        W658  20

—

gzZnserate  sind  an  die  Gelchäftestelle  ve  des  "Teulschen.  Kolonialblautes“,  Berlin  8W68,  Kocsrabe  68—71,  einzusenden.  —  2#½

Bekauntmachung.

Die  im  Handelsregister  A  Nr.  21
eingetragene  Firma  Bretschneider  &amp;amp;
Hasche  ist  gelöscht  worden.  Die  Gesellschaft
  ist  aufgelöst.  (Zra)

Daressalam,  den  1.  Mai  1908.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.
In  das  Handelsregister  B  Nr.  14
ist  folgende  Firma  eingetragen:
Bretschneider  &amp;amp;  Hasche,
Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung.
Sib  Daressalam.
Gegenstand  des  Unternehmens  ist
die  Fortführung  des  von  den  Gesellchaftern
  in  Daressalam  betriebenen
Handelögeschäftes  und  Ausnutzung  der
dem  Gesellschaster  Bretschneider  gehorigen
  Apothekenkonzession  in  Daressalam.

Das  Grundkapital  beträgt  120000  M.
Geschäftoführer  ist  der  Apotheker
einrich  Falk  in  Daressalam.
eiellschast  mit  beschränkter  Haftung.

 

*

Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am
Januar  1908  geschlossen.
Bekanntmachungen  der  Gesellschaft
erfolgen  durch  den  Deutschen  Reichsanzeiger.
  (enb)
Daressalam,  den  2.  Mai  1908.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

□

 

 

Bekanntmachung.

In  Abteilung  A  des  hiesigen  Handelsregisters
  ist  unter  Nr.  1  die  Firma
Handel  und  Plautage  Meloko

Werner  Schladitz
und  als  deren  Inhaber  der  Kaufmann
Werner  Schladitz  in  Meloko  bei
Campo  Fingenagen  ##  (222)
Kribi,  den  8.  Mai  1908.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

In  das  Handeloregister  A  ist  heute
unier  Nr.  55  ofsene  Handelsgesellschaft


Swakopmunder  Schlachterei

Fritz  Schmidt  &amp;amp;  Co.
mit  dem  Sitze  in  Swakopmund
eingetragen  worden.  Persönlich  haftende
  Gesellschafter  sind:

1.  der  Farmer  Fritz  Schmidt  in

Etemba,

2.  der  Kaufmann  Ernst  Pflughof

in  Swakopmund.

Die  Gesellschaft  hat  am  1.  April  1908.
begonnen.  Zur  Zeichnung  und  Vertretung
  der  Gesellschaft  ist  jeder  der
Gesellschafter  allein  berechtigt.  (233)

Swakopmund,  den  8.  Mai  1908.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

r-*.

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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Nolonialamt.

 

 

*  r—
19  rgan  Berlin,  den  15.  Juli  1908  Uummer  14
e  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  deme  9  aun  15.  jedes  Monats.  Dertselben  werden.  als  Deiibete  beigesügt  die  mindestens
n  P  viertelföhr)  perschtinenbene  „N  aus  den  deutschen  Schutzgebie  hert  Dr.  Freiberr
l  o  lblich  Abonnememspreis  für  uns  Hegeei  |  0  rseien  uege  beim  Be  uge  durch  die
n  3.—,  dire  er  Frrgtband  urch  die  Veriagsbuchha  -  s)  M.  4.—  für  euguge  un  einschl.
der  d  nchen  suttn  n  dort-reich  Un  ans-  )M5  fuk  die  Länder  gs  “—  Einsendungen  8  d
sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn.  Berlim  20.  Kochstraße  66—71,  richten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Anderung  der  Verfügung  vom  ?  *  Dezember
1900,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee.  Vom  8.  Mai  1908  S.  659.
Hetamntmachung  des  Gouverncurs  von  Kamerun,  betr.  Aufhebung  der  Sperrung  der  Lanyschaft  8  afum.  Vom
24.  April.  1  1908  S.  661.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  Abänderung  des  Ausfuhrgolles
  auf  Lolzer.  Vom  20.  Juni  1908  S.  661.  —  Verordnung  des  Gouverncurs  von  Togo,  betr.  den  Schlachtzwang
und  den  Handel  mit  Fleisch.  Vom  20.  März  1908  S.  661.  —  Bekanntmachung  des  GBonverneurs  von  Togo  zur
Ausführung  der  Verordnung,  betr.  den  Schlachtzwang  und  den  Handel  mit  Fleisch,  von  März  1908.  Vom
20.  März  1908  S.  662.  —  Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die  zerl  unlt  Weisch  om  2  een  4.  Juni  1903
S.  663.  —  Personalien  S.  668.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Ostafrika:  Die  zentralafrikanische  Expedition  S.  H.  des  Herzogs  Adolf
Friedrich  zu  Mecklenburg"Schwerin  S.  61.

Togo:  Schlafkrankheit  in  Togo  S.  677.  —  Versuche  zur  Heilung  der  Nagana  S.  678.  —  llbersicht  über  die
Vewegung  des  Handels  des  Schuzgebicts  Togo  im  IV.  Viertel  des  Ralenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem
Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  681.  —  Nachweisung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schupygebiels

Togo  im  Monat  April  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  683.
cutsch=  Südwestafrika:  Nachweisung  der  bei  den  Vollämtern“  des  Schupygebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den
Monaten  Vannen  und  Februar  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  634.
Deutsch·-Neuguinea:  Uber  den  Taifun  auf  den  Marianen-Inseln  Agrigan  und  Pagan  S.  685.  —  Die  deutsche
Marine-Erpedition  1907/09  S.  685.
Samoa:  Erneute  Ausbrüche  des  Vulkans  auf  Sawail  S.  686.
Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Kautschul,  Guttapercha  und  Balata  S.  686.  —  Die  Ausfuhr  von
Erdnussen  und  Elfenbein  aus  Togo  S.  680.—  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  690.
Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  *  Britisch-Ostafrika  im  Jahre  1905/06  S.  690.  —
*  Der  ägypusche  Sudan  im  Jahre  1907  S.  693.  Nelkenernte  und  Nelkenausfuhr  Zanzibars  S.  694.  —  Kampfergewinnung
  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerita  S.  695.  —  Ausfuhr  von  indischem  Hanf  über  Mozambique  im
Jahre  1907  S.  695.  —  Neue  Goldfunde  in  der  Republil  Haiti  S.  695.  —  Handel  und  Industrie  Ceulons-  im  Jahre
1907  S.  696.  —  Handel  Mof#elbays  im  Jahre  1907  S.  690.  —  Handel  Mogadors  (Marokko)  1907  S.  700.
Außenhandel  der  Vhilippinen  im  Kalenderjahre  1907  S.  701.  —  Zölle  auf  Dynamit,  Zünder  und  Zündsätz  auf  den
Salomons-Inseln  S.  704.  —  Branntweinbesteuerung  in  Tunis  S.  704.  —  Anderung  der  Durchfuhrabgaben  im
Goosao  (Britisch-Zentralafrika)  S.  704  uunon,  Penifer  Abgaben  von  eingeführtem  lebenden  Vieh
—  Beschrankung  der  Waffeneinfuhr  in  Transvaal  S.  701.  —  Verbrauchsabgabe  und  Zait  auf  Bier  in  Transvaal
  704.  —  Vorschriften  für  die  Pflanzeneinfuhr  im  —  Schutzgebiet  S.  705.  —  Verbot  der  Einfuhr  von
anderen  Silbermünzen  als  solchen  der  lateinischen  Union  nach  den  franzosischen  ehthungen  in  Peer  Südsee  S.  705.
Verschicdene  Mitteilungen:  Winke  für  Eroberung  fremder  Markte  S.  700.  —  Die  Bank  von  Abessinien
705.  —  Der  Bau  des  Hafens  in  Centa  (Nordafrika)  S.  706.  —  Literatur=  Verzeichuis  S.  706.  —  Verkehrs-Nachrichten
  S.  707.  —  Schiffsbewegungen  S.  711.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  713.  —  Anzeigen.

 

EEBdmtlicher  Teisc)
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  finderung  der  Verfügung  vom  25.Dezember  1900,
betr.  die  Husübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den  Schutzgebieten  Rfrikas  und  der  Südsee.
Vom  8.  Moi  1908.

Die  Verfügung  vom  25.  Dezember  1900,  betr.  die  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  1901  S.  1)  wird  wie  folgt  geändert:
        <pb n="742" />
        W  660  20

I.  Der  Abs.  1  des  §  1,  Nr.  4  erhält  die  nachstehende  Fassung:

„Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  sind  befugt,  die  Erledigung
einzelner  zu  ihrer  Zuständigkeit  gehöriger  Geschäfte,  welche  ohne  Mitwirkung  von  Beisitzern  erledigt
werden  können,  oder  bestimmter  Arten  von  solchen  geeigneten  Personen  dauernd  oder  in  bestimmten
Fällen  zu  übertragen.  Diese  Befugnis  erstreckt  sich  nicht  auf  die  Beurkundung  von  Verfügungen  von
Todes  wegen,  die  Ernennung  der  Beisitzer  und  die  Zulassung  zur  Rechtsanwaltschaft.  Die  üÜbertragung
  soll  durch  schriftliche  Verfügung  geschehen."“

II.  Im  §  1  Nr.  7  Abs.  2  ist  zu  a)  hinter  dem  Worte  „Geschäfte“  einzuschalten:  „oder
bestimmter  Arten  von  solchen“  und  es  treten  zuc)h  vor  dem  Komma  die  Worte  hinzu:  „oder  den
Widerruf  der  Zulassung“.

III.  Dem  §  3  wird  als  Abs.  2  hinzugefügt:

„Die  zur  Ausübung  der  Gerichtsbarkeit  ermächtigten  Beamten  sind  befugt,  im  Falle  der
Behinderung  eines  von  ihnen  zugelassenen  Rechtsanwalts  diesem  einen  Vertreter  zu  bestellen.“

IV.  Hinter  §  3  wird  der  folgende  neue  Paragraph  eingeschaltet:

5  3a.  Notare.

1.  Die  Ernennung  der  Notare  erfolgt  widerruflich  für  ein  bestimmtes  Schutzgebiet  unter
Anweisung  eines  Amtssitzes  in  diesem.

2.  Die  Dienstaufsicht  über  die  Notare  wird  im  Schutzgebiete  von  Togo  durch  den  Gouverneur,
  in  den  übrigen  Schutzgebieten  durch  den  Oberrichter  geführt.  Die  bezeichneten  Beamten
sind  befugt,  allgemeine  Anordnungen  über  die  Geschäftsführung  der  Notare  zu  erlassen.  Die  Notare
sind  verpflichtet,  ihnen  sowie  den  von  ihnen  beauftragten  richterlichen  Beamten  auf  Verlangen  die
Urkunden  und  Register  zur  Einsicht  vorzulegen.

3.  Jeder  Notar  hat,  sofern  er  nicht  bereits  einen  Diensteid  als  Kaiserlicher  Beamter  geleistet
hat,  vor  dem  zur  Dienstaufsicht  berufenen  Beamten  oder  einem  von  diesem  beauftragten  Richter  einen
Eid  dahin  zu  leisten:

„Ich  usw.  schwöre  bei  Gott  dem  Allmächtigen  und  Allwissenden,  die  Pflichten  eines
Notars  getreulich  zu  erfüllen,  so  wahr  mir  Gott  helfe!“

Vor  der  Erfüllung  dieser  Verpflichtung  soll  er  keine  Amtshandlungen  vornehmen.

4.  Die  Notare  haben  ihre  bei  Amtshandlungen  anzuwendende  Unterschrift  sowie  einen  Abdruck
des  Dienstsiegels  dem  zur  Dienstaufsicht  berufenen  Beamten  einzureichen.

Die  Dienstsiegel  der  Notare  sollen  in  der  Mitte  den  heraldischen  Adler  (Reichsadler)  und
in  der  Umschrift  den  Vor=  und  Zunamen  des  Notars  sowie  die  Worte  „Notar  im  Schuptzgebiete
.............  nthalten.

5.  Ein  *  darf  seine  Dienste  nicht  ohne  triftigen  Grund  verweigern.  Nimmt  er  einen
Auftrag  nicht  an,  so  ist  er  verpflichtet,  die  Ablehnung  dem  Auftraggeber  unverzüglich  anzuzeigen.
Er  hat,  soweit  nicht  gesetzlich  ein  anderes  bestimmt  ist,  über  die  Verhandlungen,  bei  denen  er  mitgewirkt
  hat,  Verschwiegenheit  zu  beobachten,  es  sei  denn,  daß  die  in  der  Sache  Beteiligten  ihn  von
dieser  Verpflichtung  entbinden.

6.  Der  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)  kann  einem  Notar  für  die  Dauer  einer  Krankheit
  sowie  für  die  Dauer  einer  durch  erhebliche  Gründe  gerechtfertigten  Abwesenheit  oder  anderweitigen
  Verhinderung  einen  Vertreter  bestellen.  Auf  den  letzteren  finden  die  Bestimmungen  der
Nr.  3  und  (in  betreff  der  Einreichung  der  Unterschrift)  der  Nr.  4  entsprechende  Anwendung.  Ist  er
schon  einmal  als  Vertreter  eines  Notars  beeidigt  worden,  so  genügt  es,  wenn  er  auf  den  früher  geleisteten
  Eid  verwiesen  wird.  Der  Anfang  sowie  die  Beendigung  der  Bertretung  ist  dem  zur  Dienstaufsicht
  berufenen  Beamten  anzuzeigen.  Der  Vertreter  hat  seiner  Unterschrift  einen  ihn  als  solchen
kennzeichnenden  Zusatz  beizufügen  und  das  Dienstsiegel  des  Vertretenen  zu  gebrauchen.

V.  Diese  Verfügung  tritt  sofort  in  Kraft.

Berlin,  den  8.  Mai  1908.
Der  Reichskanzler.
In  Bertretung:
Dernburg.
        <pb n="743" />
        b661  ꝛ

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Ramerun,  betr.  Aufhebung  der  Sperrung
der  Landschaft  Bafum.
Vom  24.  April  1908.

Nachdem  die  letzte  Bereisung  der  Landschaft  Bafum  durch  den  Stationschef  von  Bamenda
ergeben  hat,  daß  diese  Landschaft  als  beruhigt  und  verkehrsreif  bezeichnet  werden  kann,  wird  unter
Abänderung  der  Bekanntmachung  vom  19.  Oktober  1907  (Kol.  Bl.  1908  Nr.  1,  S.  1)  die  auf  Grund
des  §  1  der  Verordnung  vom  13.  April  1907  (betr.  die  Sperrung  unruhiger  oder  noch  nicht  verkehrsreifer
  Gebiete  im  Schutzgebiete  Kamerun)  über  die  Bafum-Landschaft  verhängte  Sperre  wieder
aufgehoben.

Es  bleibt  demnach  in  Gemäßheit  der  Bekanntmachung  vom  19.  Oktober  1907  bis  auf
weiteres  nur  noch  gesperrt  das  in  der  anliegenden  Skizze“)  bezeichnete  Gebiet,  das  begrenzt  wird:

im  Nordwesten:  durch  die  deutsch-englische  Grenze  von  dem  Schnittpunkt  der  Bezirke  Ossidinge
und  Bamenda  bei  Aligeti  bis  zum  Katsena-Fluß,

im  Osten:  durch  die  westlichen  Grenzlinien  des  —  bisher  gesperrten  —  Bafum-Gebietes,  des
Bafut=  und  des  Bameta-Gebietes,

im  Süden:  durch  den  Steilabhang  des  Plateaus  von  Fossungmum  bis  zur  deutsch-englischen
Grenze,  das  heißt  durch  die  Grenze  zwischen  den  Bezirken  Bamenda  und  Ossidinge,
unter  Einschluß  der  Orte  Widekum,  Bamumbo  und  Befang.

Unter  Hinweis  auf  die  Bestimmungen  der  Verordnung  vom  13.  April  1907  wird  besonders
darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  Nichteingeborenen  und  Angehörigen  anderer  als  der  in  dem
gesperrten  Gebiet  ansässigen,  farbigen  Stämme  der  Aufenthalt  in  dem  gesperrten  Gebiet  nur  nach
Einholung  einer  schriftlichen  Erlaubnis  der  Station  Bamenda  gestattet  ist.

Buea,  den  24.  April  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur:

Seitz.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  die  KRbänderung  des
Ausfuhrzolles  auf  Hölzer.
Vom  20.  Juni  1908.
Auf  Grund  des  §  6  Abs.  2  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet
vom  13.  Juni  1903  wird  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  (Reichs-Kolonialamt)  bestimmt:
Einziger  Paragraph.
Ziffer  16  des  Zolltarifs  B.  Ausfuhrzölle  erhält  folgende  Fassung:
Hölzer  aller  Art,  bearbeitet  oder  unbearbeitet:
a)  Mangrovenhols.  0,60  Rupien  für  das  Festmeter,
b)  alle  anderen  Hölzer  1½  -  *Q  -
Daressalam,  den  20.  Juni  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Rechenberg.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Togo,  betr.  den  Schlachtzwang  und  den  Handel
mit  Sleisch.
Vom  20.  März  1908.
·  Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)

Vgl.  die  Slizze  im  -Aol.  Bl.=  1008  Nr.  1.  S.  3.  Diese  Skigge  veranschaulicht  das  auch  nach
dem  Inkrafttreten  der  vorstehenden  Bekanntmachung  noch  weiterhin  gesperrte  Gebiet  des  Begirks  Bamenda.
wäbrend  gerade  die  damald  mitgesperrte  und  nunmehr  freie  Landschaft  Bafum  versehentlich  nicht  mit  in
die  Sperrlinie  einbezogen  worden  war.  Die  Red.
        <pb n="744" />
        W  662  20

wird  für  die  vom  Gouverneur  durch  öffentliche  Bekanntmachung  zu  bezeichnenden  Ortschaften  oder
Teile  derselben  folgendes  verordnet:

§  1.  Das  Schlachten  von  Rindern,  Schweinen,  Schafen  und  Ziegen,  deren  Fleisch  zum
Genusse  durch  Menschen  verwendet  werden  soll,  ist  nur  auf  dem  vom  Gouvernement  errichteten
Schlachthofe  gestattet.

§5  2.  Die  im  §  1  bezeichneten  Tiere  werden  auf  dem  Schlachthofe  einer  Untersuchung
dahin  unterzogen,  ob  das  Fleisch  zum  Genusse  durch  Menschen  geeignet  ist.

§&amp;amp;  3.  Wenn  zu  befürchten  steht,  daß  ein  Tier  der  im  §  1  bezeichneten  Art  bis  zur  Ankunft
auf  dem  Schlachthofe  verenden  werde,  oder  daß  das  Fleisch  durch  Verschlimmerung  des  krankhaften
Zustandes  wesentlich  an  Wert  verlieren  werde,  oder  wenn  das  Tier  infolge  Unglücksfalles  sofort
getötet  werden  muß,  ist  die  Schlachtung  außerhalb  des  Schlachthofs  gestattet  (Notschlachtung).  In
diesem  Falle  ist  das  Tier  unverzüglich  zum  Zwecke  der  Untersuchung  auf  den  Schlachthof  zu  schaffen.

§  4.  Frisches  Fleisch  von  Tieren  der  im  §  1  bezeichneten  Art  darf  nur  in  den  zu  diesem
Zwecke  vom  Gouvernement  errichteten  Verkaufshallen  feilgehalten  werden.

§  5.  Für  die  Untersuchung  der  Tiere  und  Benutzung  des  Schlachthofes,  desgl.  für  die
Untersuchung  der  notgeschlachteten  Tiere,  werden  Gebühren  erhoben.

Außerdem  können  für  die  Benutzung  der  Verkaufshallen  und  etwaiger  sonstiger  Anlagen
(Ställe  u.  dgl.)  besondere  Gebühren  erhoben  werden.

§  6.  Verboten  ist  die  Einfuhr  von  frischem  und  zubereitetem,  zum  Genuß  durch  Menschen
bestimmtem  Fleisch  der  im  §.  71  bezeichneten  Tiere,  es  sei  denn,  daß  die  Tiere  außerhalb  des
afrikanischen  Festlandes  geschlachtet  worden  sind.

§  7.  Ausführungsbestimmungen,  insbesondere  über  die  für  die  Benutzung  des  Schlachthofes
und  der  sonstigen  Anlagen  zu  entrichtenden  Gebühren,  sowie  über  den  Betrieb  auf  dem  Schlachthofe,
erläßt  der  Gouverneur  durch  öffentliche  Bekanntmachung.

Der  Gouverneur  kann  Ausnahmen  von  den  Bestimmungen  der  89  1  bis  6  gestatten.

§  8.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  oder  gegen  die
auf  Grund  derselben  vom  Gouverneur  erlassenen  Anordnungen  werden  an  Nichteingeborenen  mit
Geldstrafe  bis  zu  150  Mark  oder  Haft,  an  Eingeborenen  nach  Maßgabe  der  Verfügung  des  Reichskanzlers
  vom  22.  April  1896  (Kolonialblatt  S.  241)  bestraft.  Tiere  oder  Fleisch,  welche  Gegenstand
  einer  Zuwiderhandlung  sind,  können  eingezogen  werden.

Desgleichen  können  Organe  oder  Teile,  welche  bei  der  Untersuchung  als  zum  Genuß  für
Menschen  nicht  geeignet  befunden  werden,  ferner  in  den  Verkaufshallen  feilgehaltenes  Fleisch,  welches
verdorben  ist,  eingezogen  werden.

§  9.  Diese  Verordnung  tritt  an  dem  durch  den  Gouverneur  durch  öffentliche  Bekanntmachung
  festzusetzenden  Tage  in  Kraft.

Lome,  den  20.  März  1908.
Der  Gouverneur.

Dr.  Meyer.

Bekanntmacdung  des  Couverneurs  von  Togo  Jur  Kusführung  der  Verordnung,  betr.
den  Schlachtzwang  und  den  Handel  mit  sleisch,  vom  20.  Oärz  1908.
Vom  20.  März  1908.
J.

Die  Verordnung,  betreffend  den  Schlachtzwang  und  den  Handel  mit  Fleisch,  vom  20.  März  1908
erhält  vom  1.  April  1908  ab  für  die  Stadt  Lome  und  deren  nächste  Umgebung  Geltung.  Der
Geltungsbereich  wird  im  Süden  von  dem  Meer  begrenzt,  im  Westen,  Norden  und  Osten  durch  eine
Linie,  welche  einschließt:  Das  Gouverneurhaus,  das  Haussalager,  die  Bahnhofsanlagen,  den  Schnittpunkt
  der  Südgrenze  der  sogenannten  Küasplantage  mit  der  Amutivestraße  und  den  Friedhof.
        <pb n="745" />
        663  ꝛ

II.
Der  im  81  der  Verordnung  vorgesehene  Schlachtzwang  bezieht  sich  auch  auf  die  für  den
eigenen  Bedarf  geschlachteten  Tiere.
III.
Die  Bestimmung  des  F  4  der  Verordnung  steht  einer  Freigabe  von  im  Schlachthof  geschlachteten
  Tieren,  welche  nicht  feilgehalten  werden  sollen,  nicht  entgegen.

IV.

Eine  Trichinenschau  für  Schweine  findet  erst  nach  Eintreffen  des  in  Deutschland  bestellten
Mikroskops  statt.  Das  Bezirksamt  Lome-Stadt  wird  öffentlich  bekanntmachen,  sobald  die  Trichinenschau
  eingeführt  wird.

V.

Für  die  Untersuchung  der  Tiere  und  Benutzung  des  Schlachthofes  werden  folgende  Gebühren

  erhoben:

1.  bei  Schlachtung  eines  Rindes  3  Mark,
2.  -Kalbes  ...1-s.
  -  -  -Schwemes  je  nach  Größe  .?  0,850  bis  1,00  Mark,
-  -  einer  Ziege  oder  eines  Schafe  0,),50  Mark.
Die  clben  Gebühren  werden  für  die  Untersuchung  der  notgeschlachteten  Tiere  (§  3)  erhoben.
VI.

Der  Erlaß  einer  Schlachthofordnung  bleibt  vorbehalten.
Lome,  den  20.  März  1908.
Der  Gouverneur.

J.  V.:
Dr.  Meyer.

beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die  Agupflanzungsgesellschaft.
Vom  4.  Juni  1908.
In  Gemäßheit  des  §  11  des  Schutzgebietsgesetzes  vom  25.  Juli  1900  (Reichs-Gesetzbl.
S.  813)  wird  nachstehendes  zur  öffentlichen  Kenntnis  gebracht:

Der  Bundesrat  hat  durch  Beschluß  in  seiner  Sitzung  vom  4.  Juni  1908  der  Agupflanzungsgesellschaft
  auf  Grund  der  vom  Reichskanzler  genehmigten  Satzungen  die  Rechtsfähigkeit  verliehen.

Satzungen.
II.  Firma  und  Sitz  der  Gesellschaft.
§  1.  Auf  Grund  des  Schutzgebietsgesetzes  wird  unter  der  Firma
„Agupflanzungsgesellschaft"
eine  Kolonialgesellschaft  errichtet,  welche  ihren  Sitz  in  Berlin  hat.

II.  Zweck  und  Dauer  der  Gesellschaft.

§  2.  Der  Zweck  der  Gesellschaft  ist  der  Erwerb  und  die  Verwertung  von  Grundbesitz,  der
Betrieb  von  Land=  und  Plantagenwirtschaft,  der  Ein=  und  Verkauf  und  die  Verarbeitung  land=  und
forstwirtschaftlicher  Produkte  sowie  die  Beteiligung  an  solchen  Unternehmungen  im  deutschen  Schutzgebiete
  Togo  und  den  benachbarten  Kolonien.

In  Ausführung  ihrer  Zwecke  wird  die  Gesellschaft  zunächst  die  Agupflanzung  der  Deutschen
Togogesellschaft  einschließlich  rund  1000  ha  Landes  in  den  Landschaften  Nyambo,  Tafie  und  Kebu
mit  allen  auf  dem  Landbesitze  ruhenden  Lasten  und  Rechten  erwerben.
        <pb n="746" />
        G  664  20

Die  Erwerbung  erfolgt  zu  dem  Gesamtpreise  von  240  000  Mark,  wovon  115  000  Mark
sofort  gezahlt  werden,  75  000  Mark  am  1.  November  1907,  25  000  Mark  am  1.  November  1908
und  25  000  Mark  am  1.  November  1909.  Zinsvergütung  findet  nicht  statt.

§  3.  Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  unbeschränkt.

8  4.  Die  Gesellschaft  kann  Zweigniederlassungen  im  In=  und  Auslande  errichten.

§*  5.  Die  Gesellschaft  ist  befugt,  auf  Beschluß  der  Hauptversammlung  Schuldverschreibungen
auf  Namen  oder  —  vorbehaltlich  staatlicher  Genehmigung  —  auf  Inhaber  auszugeben  oder  überhaupt
  Anleihen  aufzunehmen.

IIII.  Grundkapital  und  Anteile.

§5  6.  Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  600  000  Mark,  eingeteilt  in  Anteile  zu  je
100  Mark.

Innerhalb  der  ersten  fünf  Geschäftsjahre  kann  das  Grundkapital  durch  Beschluß  des  Aufsichtsrates
  bis  zum  Betrage  von  1  Million  Mark  erhöht  werden.

Spätere  oder  weitergehende  Erhöhungen  bedürfen  des  Beschlusses  der  Hauptversammlung.

§5  7.  Auf  das  Grundkapital  von  600  000  Mark  sind  25  v.  H.  bei  der  Konstituierung  der
Gesellschaft  bar  eingezahlt,  weitere  je  25  v.  H.  sind  in  den  Jahren  1907,  1908  und  1909  nach
näherer  Bestimmung  des  Auffichtsrates  einzuzahlen.

Bei  Kapitalserhöhungen  sind  25  v.  H.  des  gezeichneten  Betrages  binnen  14  Tagen  nach
Zeichnung  bzw.  Zuteilung,  der  Rest  nach  näherer  Bestimmung  des  Aufsichtsrates  einzuzahlen.

8  8.  Die  geleisteten  Teilzahlungen  werden  auf  Interimscheinen  vermerkt.  Die  Interimscheine
  lauten  auf  Namen;  sie  werden  nach  Vollzahlung  gegen  die  Anteilscheine  umgetauscht.

§5  9.  Wird  die  Zahlung  einer  ausgeschriebenen  Teilzahlung  zu  der  festgesetzten  Frist  nicht
geleistet,  so  kann  der  Säumige  zur  Zahlung  der  fälligen  Beträge  nebst  Zinsen  vom  Füälligkeitstage
ab  im  Rechtswege  angehalten  werden.

Es  kann  aber  auch  nach  zweimaliger  Zahlungsaufforderung,  welche  durch  eingeschriebene
Briefe  unter  Androhung  des  Ausschlusses  stattzusinden  hat,  durch  Beschluß  des  Aufsichtsrats  der
Säumige  seiner  Beteiligung  zugunsten  der  Gesellschaft  für  verlustig  und  der  über  die  Beteiligung
ausgestellte  Interimschein  für  kraftlos  erklärt  werden.  Diese  Erklärung  wird  dem  Säumigen  schriftlich
mitgeteilt.  Seine  Beteiligung  (einschließlich  der  darauf  bereits  geleisteten  Teilzahlungen)  verfällt  der
Gesellschaft,  die  berechtigt  ist,  sie  wieder  zu  veräußern.

§  10.  Die  Interimscheine  sind  übertragbar.  Die  UÜbertragung  erfolgt  durch  Vermerk  seitens
der  Gesellschaft  auf  dem  betreffenden  Interimsschein  auf  Grund  einer  Übertragungserklärung  des
alten  und  einer  Annahmeerklärung  des  neuen  Besitzers.

Für  den  richtigen  Eingang  der  Restbeträge  bleibt  der  alte  Besitzer  mit  verhaftet,  soweit  die
Zahlung  von  dem  neuen  Besitzer  nicht  zu  erlangen  ist.  Dies  ist  bis  zum  Beweise  des  Gegenteils
anzunehmen,  wenn  der  neue  Besiter  die  Zahlung  nicht  bis  zum  Ablauf  eines  Monats  geleistet  hat,
nachdem  an  ihn  eine  zweite  Zahlungsaufforderung  ergangen  ist.  Der  alte  Besitzer  erwirbt  gegen
Zahlung  des  rückständigen  Betrages  den  Anteil  des  säumigen  neuen  Besitzers  zurück.

Die  Haftpflicht  des  alten  Besitzers  erlischt  binnen  zwei  Jahren  vom  Tage  des  Üübertragungsvermerks
  gerechnet.

11.  Der  Zeichner  von  Anteilen  haftet  nur  für  die  volle  bare  Zahlung  des  gezeichneten
Betrages;  über  diesen  Betrag  hinaus  hat  er  keine  Verpflichtung.

§5  12.  Die  nach  Vollzahlung  auszugebenden  Anteilscheine  lauten  auf  den  Inhaber.  Sie  sind
unteilbar  und  haben  die  rechtlichen  Eigenschaften  beweglicher  Sachen.

§  13.  Jür  die  Berbindlichkeiten  der  Gesellschaft  haftet  nur  das  Gesellschaftsvermögen.

§*  14.  Die  Mitglieder  der  Gesellschaft  unterwerfen  sich  für  alle  Streitigkeiten  mit  der  Gesellschaft
  aus  dem  Gesellschaftsvertrage  dem  Amts=  bzw.  Landgericht  1  zu  Berlin.

IV.  Organisation.
5*  15.  Die  Organe  der  Gesellschaft  sind:
der  Vorstand,
der  Aufsichtsrat,
die  Hauptversammlung.
        <pb n="747" />
        665  20

a.  Der  Vorstand:

§5  16.  Der  Vorstand  besteht  aus  einer  oder  mehreren  Personen,  er  wird  vom  Aufsichtsrat
in  notarieller  Verhandlung  ernannt  und  abberufen.  Auch  können  stellvertretende  Mitglieder  in  gleicher
Weise  bestellt  werden.

§5  17.  Der  Vorstand  vertritt  die  Gesellschaft  nach  außen  in  allen  Rechtsgeschäften  und  Angelegenheiten
  derselben,  ernennt  und  entläßt  die  Beamten  der  Gesellschaft  und  leitet  die  Unternehmungen
  der  Gesellschaft,  insoweit  ihm  in  diesen  Befugnissen  nicht  durch  den  Aussichtsrat  oder  die
Hauptversammlung  oder  durch  die  Satzungen  Beschränkungen  auferlegt  werden.

5  18.  Mitglieder  des  Vorstandes  können  nicht  gleichzeitig  Mitglieder  des  Aufsichtsrates  sein.
Zu  stellvertretenden  Mitgliedern  des  Vorstandes  können  für  einen  im  voraus  begrenzten  Zeitraum
auch  Mitglieder  des  Aufsichtsrates  bestellt  werden;  doch  scheiden  dieselben  für  die  Dauer  ihrer  Bestellung
  zu  stellvertretenden  Vorstandsmitgliedern  aus  dem  Aussichtsrate  aus.

*  19.  Erklärungen  oder  Unterschriften  sind  für  die  Gesellschaft  verbindlich,  wenn  sie  unter
dem  Namen  der  Gesellschaft  abgegeben  werden,  und  zwar,  wenn  nur  ein  Vorstandsmitglied  ernannt
ist,  von  diesem  oder  seinem  Stellvertreter,  und  wenn  mehrere  Vorstandsmitglieder  ernannt  sind,  von
zwei  Vorstandsmitgliedern  oder  einem  Vorstandsmitglied  und  einem  Stellvertreter  oder  zwei  Stellvertretern.


b.  Der  Aufsichtsrat.

§*  20.  Der  Aussichtsrat  besteht  aus  mindestens  3  und  höchstens  9  Mitgliedern.  Die  Zahl
wird  innerhalb  dieser  Grenzen  jährlich  von  der  ordentlichen  Hauptversammlung  festgesetzt.

Die  Wahl  erfolgt  in  der  konstituierenden  und  in  den  ordentlichen  Hauptversammlungen.
In  jeder  ordentlichen  Hauptversammlung  scheiden  die  drei  Mitglieder  aus,  welche  die  längste
Amtsdauer  haben;  im  Zweifelsfalle  entscheidet  das  Los.  Die  ausscheidenden  Mitglieder  sind
wieder  wählbar.

§5  21.  Die  Mehrheit  der  Mitglieder  des  Aufsichtsrates  müssen  deutsche  Reichsangehörige  sein.

5  22.  Scheidet  ein  Aufsichtsratsmitglied  während  seiner  Amtsdauer  aus,  so  kann  für  ihn
in  der  nächsten  ordentlichen  Hauptversammlung  eine  Ersatzwahl  stattfinden.  Bis  dahin  kann  der  Aufsichtsrat
  ein  Ersatzmitglied  wählen.

§*  23.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrates  beziehen  kein  Gehalt,  erhalten  jedoch  Ersatz  der
Barauslagen  und  bei  Reisen  eine  Vergütung  nach  festen  Sätzen.  Ferner  steht  dem  Aussichtsrat  gemäß
8§  38  ein  Gewinnanteil  zu,  über  dessen  Verteilung  unter  die  einzelnen  Mitglieder  er  selbst  beschließt.
·  5  24.  Der  Aussichtsrat  hat  das  Recht,  und  die  Pflicht,  die  gesamte  Geschäftsführung  zu
überwachen.  Er  kann  jederzeit  von  dem  Vorstande  oder  den  Beamten  der  Gesellschaft  Bericht  über
die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  verlangen  und  durch  von  ihm  zu  bestimmende  Mitglieder,  auch
durch  dritte  Sachverständige,  die  Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einsehen  und  prüfen  sowie  den
Bestand  der  Gesellschaftskasse  und  die  sonstigen  Aktivbestände  untersuchen.

Dem  Aufsichtsrate  sind  vorbehalten:

.  die  Bestellung  und  Abberufung  des  Vorstandes,
4  die  Vertretung  der  Gesellschaft  bei  Rechtsgeschäften  oder  Rechtsstreitigkeiten  mit  den
Vorstandsmitgliedern,
die  Feststellung  von  Anweisungen  für  die  Geschäftsleitung  des  Vorstandes,
die  Beschlußfassung  über  Erwerb,  Veräußerung  oder  Belastung  von  Grundstücken,
die  Inanspruchnahme  von  Bankkredit,
die  Einforderung  von  Einzahlungen  gemäß  §  7,
die  Erhöhung  des  Grundkapitals  der  Gesellschaft  innerhalb  der  ersten  fünf  Jahre  nach
Maßgabe  des  §&amp;amp;  6,
die  Einberufung  der  Hauptversammlung  und  die  Festsetzung  ihrer  Tagesordnung  (vgl.
jedoch  §  43).

§  25.  Der  Aussichtsrat  wählt  aus  seiner  Mitte  einen  Vorsitzenden  und  einen  stellvertretenden
Vorsitzenden  jedesmal  bis  zur  ersten  Sitzung  nach  der  nächsten  ordentlichen  Hauptversammlung.
Er  regelt  seine  Tätigkeit  durch  eine  von  ihm  selbst  beschlossene  Geschäftsordnung.  In  diese
sind  folgende  Bestimmungen  aufzunehmen:

1.  Die  Sitzungen  des  Aufsichtsrates  finden  in  der  Regel  in  Berlin  statt;  die  Berufung  erfolgt
unter  Mitteilung  der  Tagesordnung  durch  den  Vorsitzenden  oder  dessen  Stellvertreter

—

*
        <pb n="748" />
        G  666  20

oder,  falls  diese  verhindert  sind,  oder  die  Berufung  einer  Sitzung  satzungswidrig  verweigern,
  durch  das  an  Jahren  älteste  Mitglied.

2.  Eine  Sitzung  muß  binnen  14  Tagen  berufen  werden,  falls  zwei  Aufsichtsratsmitglieder
oder  der  Vorstand  es  beantragen.

Die  Beschlüsse  werden  durch  einfache  Stimmenmehrheit  gefaßt,  jedes  Mitglied  hat  eine
Stimme,  bei  Stimmengleichheit  entscheidet  die  Stimme  des  Vorsitzenden.

.  Die  Beschlüsse  werden  in  der  Regel  in  Sitzungen  des  Aufsichtsrats  gefaßt;  zur  Beschlußfähigkeit
  einer  Sitzung  ist  die  Anwesenheit  von  wenigstens  drei  Mitgliedern  erforderlich.
Durch  den  Vorsitzenden  kann  auch  briefliche  oder  telegraphische  Abstimmung  herbeigeführt
werden;  zur  Gültigkeit  einer  solchen  Abstimmung  ist  erforderlich,  daß  wenigstens  die
Hälfte  der  Mitglieder  des  Aufsichtsrates  sich  geäußert  hat  und  kein  Mitglied  dieser  Form
der  Beschlußfassung  widerspricht.

4ber  Gegenstände,  die  nicht  auf  der  Tagesordnung  stehen,  kann  ein  gültiger  Beschluß
nur  gefaßt  werden,  wenn  kein  Mitglied  widerspricht.  -

.  Über  die  Sitzungen  ist  ein  Protokoll  zu  führen  und  von  dem  Vorsitzenden  bzw.  seinem
Stellvertreter  zu  vollziehen.  Im  Falle  brieflicher  oder  telegraphischer  Abstimmung  tritt
an  die  Stelle  des  Protokolls  eine  den  Mitgliedern  zur  Kenntnisnahme  mitzuteilende
Bescheinigung  des  Vorsitzenden  bzw.  seines  Stellvertreters  über  das  Ergebnis  der  Abstimmung.


4  Willenserklärungen  des  Aussichtsrates  werden  durch  den  Vorsitzenden  (oder  stellvertretenden
Vorsitzenden  oder  in  dem  oben  unter  1.  vermerkten  Falle  durch  das  an  Jahren  älteste
Mitglied)  und  durch  ein  zweites  Mitglied  des  Aufsichtsrates  unterzeichnet.

*—

S  #u

—

c.  Die  Hauptversammlung.

5  26.  Die  Hauptversammlung  vertritt  die  Gesamtheit  der  Gesellschaftsmitglieder.  Ihre
Beschlüsse  und  Wahlen  sind  für  alle  Gesellschaftsmitglieder  verbindlich.

§5  27.  Die  Hauptversammlungen  finden  in  Berlin  statt.  Die  Einberufung  erfolgt  durch
den  Aufsichtsrat  mittels  öffentlicher  Bekanntmachung,  welche  mindestens  16  Tage  vor  dem  betreffenden
Termine  zu  erfolgen  hat.

In  der  Bekanntmachung  müssen  die  Tagesordnung  sowie  die  Stellen,  an  welchen  Anteilbzw.
  Interimscheine  hinterlegt  werden  können,  angegeben  werden.

Über  Gegenstände,  welche  nicht  auf  der  Tagesordnung  stehen,  können  gültige  Beschlüsse
nicht  gefaßt  werden,  außer  über  einen  in  der  Hauptversammlung  gestellten  Antrag  auf  Berufung
einer  außerordentlichen  Hauptversammlung.

§5  28.  Zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  ist  jedes  Mitglied  der  Gesellschaft  berechtigt,
  falls  es  spätestens  am  zweiten  Werktage  vor  der  Versammlung  wenigstens  einen  Anteil=  bzw.
Interimschein  bei  einer  der  obengenannten  Stellen  hinterlegt  hat  und  dies  durch  entsprechende  Bescheinigung
  nachweist.

Mitglieder,  welche  Scheine  auf  ihren  Namen  hinterlegt  haben,  können  sich  in  der  Hauptversammlung
  durch  einen  Bevollmächtigten  vertreten  lassen.  Der  Aussichtsrat  kann  eine  genügende
Beglaubigung  der  Unterschrift  der  Bollmacht  verlangen.

Der  Aufsichtsrat  hat  das  Recht,  auch  Personen,  welche  weder  Mitglieder  noch  Bevollmaͤchtigte
find,  die  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  zu  gestatten.

29.  In  den  Hauptversammlungen  berechtigt  jeder  ordnungsmäßig  binterlegte  Anteil
ohne  Rücksicht  daranf,  welcher  Betrag  auf  ihn  einbezahlt  worden  ist,  zu  einer  Stim

Über  die  Verhandlungen  ist  notariell  Protokoll  zu  führen  und  vom  Vorsienden  der  Versammlung
  zu  vollziehen.

30.  In  den  Hauptversammlungen  führt  der  Vorsitzende  bzw.  der  stellvertretende  Vorsitzende
  bzw.  das  an  Jahren  älteste  Mitglied  des  Aufsichtsrates  den  Vorsitz.

Anträge  von  Gesellschaftsmitgliedern,  welche  auf  die  Tagesordnung  kommen  sollen,  müssen
wenigstens  vier  Wochen  vor  der  Sitzung  dem  Aussichtsrate  mitgeteilt  werden  und  von  wenigstens
5  v.  H.  des  Gesellschaftskapitals  unterstützt  werden.

§  31.  Die  Hauptversammlungen  sind  ordentliche  und  außerordentliche.

Dem  Beschlusse  einer  Hauptversammlung  sind  vorbehalten:

1.  die  Aufnahme  von  Anleihen  durch  Schuldverschreibungen  (§  5),

2.  die  Erhöhung  des  Grundkapitals,  soweit  nicht  §  6  Abs.  2  zutrifft,
        <pb n="749" />
        W667  20

3.  Satzungsänderungen,

4.  die  Auflösung  der  Gesellschaft  und  die  Bestellung  der  Liquidatoren.

Der  jährlich  innerhalb  der  letzten  vier  Monate  des  Kalenderjahres  stattfindenden  ordentlichen
  Hauptversammlung  find  vorbehalten:

.  die  Beschlußfassung  über  den  von  dem  Vorstande  und  Aussichtsrate  zu  erstattenden  Jahresbericht
  die  Genehmigung  der  Bilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung  für  das  abgelaufene
  Geschäftsjahr,  die  Beschlußfassung  über  die  Entlastung  des  Vorstandes  und
Aufsichtsrates,  4

.  die  Beschlußfassung  über  die  Verwendung  des  Reingewinns  nach  Maßgabe  des  §  38,

.  die  Neuwahlen  zum  Aufsichtsrat.  -

5  32.  Außerordentliche  Hauptversammlungen  können  jederzeit  berufen  werden;  sie  müssen,
abgesehen  von  dem  Falle  des  §  35,  Abs.  1  berufen  werden,  und  zwar  auf  Verlangen  innerhalb
längstens  vier  Wochen:  4

1.  wenn  die  Aufsichtsbehörde  es  verlangt,

2.  wenn  Mitglieder,  welche  nachweislich  mindestens  5  v.  H.  des  Gesellschaftskapitals  besitzen

  oder  vertreten,  es  unter  Einreichung  eines  formulierten  Antrages  verlangen.

In  letzterem  Falle  beschließt  die  Hauptversammlung  darüber,  ob  die  entstandenen  Kosten

von  der  Gesellschaft  getragen  werden  sollen.
!  5  33.  Die  Beschlüsse  der  Hauptversammlung  werden  mit  einfacher  Mehrheit  der  abgegebenen
Stimmen  gefaßt.
4  Zu  Beschlüssen  über  Satzungsänderungen  oder  über  die  Auflösung  der  Gesellschaft  ist  erjorderlich,
  daß  in  der  Versammlung  mindestens  die  Hälfte  des  Grundkapitals  vertreten  ist  und
wenigstens  zwei  Drittel  der  abgegebenen  Stimmen  für  den  Antrag  sind.  Falls  in  der  Versammlung
nicht  die  Hälfte  des  Grundkapitals  vertreten  ist,  wird  eine  zweite  Hauptversammlung  einberufen,
welche  in  jedem  Falle  beschlußfähig  ist.  Bei  der  Einberufung  der  zweiten  Versammlung  ist  hierauf
hinzuweisen.

Bei  Gleichheit  der  Stimmen  gibt  der  Vorsitzende  den  Ausschlag.

Im  Falle  einer  Auflösung  der  Gesellschaft  ernennt  die  Hauptversammlung  die  Liquidatoren.

5  34.  Die  Ansprüche  der  Gesellschaft  gegen  die  ihr  aus  der  Gründung  oder  aus  der
Geschäftsführung  des  Vorstandes  und  Auffichtsrates  haftenden  Personen  müssen  geltend  gemacht
werden,  wenn  es  in  der  Hauptwersammlung  mit  einfacher  Stimmenmehrheit  oder  mit  einer  Minderheit
der  Anteile,  welche  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals  erreicht,  verlangt  wird.

Zaur  Führung  des  Rechtsstreites  kann  die  Hauptversammlung  besondere  Vertreter  wählen.
Ist  die  Geltendmachung  des  Anspruchs  von  der  Minderheit  verlangt,  so  können  die  von  dieser
bezeichneten  Personen  durch  die  Auffichtsbehörde  zur  Führung  des  Rechtsstreits  bestellt  werden.

Die  Vorschriften  der  §§  269  und  270  des  Handelsgesetzbuches  finden  entsprechende
Anwendung.

—

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5  35.  Ergibt  sich  bei  der  Aufstellung  der  Jahresbilanz  oder  einer  Zwischenbilanz,  daß  die
Hälfte  des  Grundkapitals  verloren  ist,  so  ist  unverzüglich  eine  Hauptversammlung  zu  berufen  und
dieser  davon  Anzeige  zu  machen.

Glaubt  der  Vorstand,  daß  die  Voraussetzung  der  vorstehenden  Bestimmung  vorliegt,  so  hat
er  Unverzüglich  die  Berufung  einer  Aufsichtsratssitzung  zu  beantragen.

V.  Geschäftsjahr,  Bilanz  und  Gewinnverteilung.

§  36.  Das  Geschäftsjahr  läuft  vom  1.  Juli  bis  30.  Juni.  Das  erste  Geschäftsjahr  schließt
am  30.  Juni  1907.

5  37.  Die  Jahresbilanz  und  die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sind  vom  Vorstande  unter
Beobachtung  der  Bestimmungen  des  §  40  des  Handelsgesetzbuches  aufzustellen  und  nebst  einem
Berichte  über  den  Vermögensstand  und  die  Verhältnisse  der  Gesellschaft  nach  Prüfung  und  Genehmigung
  durch  den  Auffichtsrat  mindestens  14  Tage  lang  vor  der  Hauptversammlung  in  den
Geschäftsräumen  der  Gesellschaft  zur  Einsicht  der  Mitglieder  auszulegen.

Die  Höhe  der  Abschreibungen  und  außerordentlichen  Rücklagen  wird  von  dem  Aussichtsrat

festgestellt,  unterliegt  jedoch  der  Genehmigung  der  Hauptversammlung.
2
        <pb n="750" />
        W  668  20

5*  38.  Der  nach  Abzug  der  Abschreibungen  und  der  außerordentlichen  Rücklagen  verbleibende
  Reingewinn  wird,  unbeschadet  der  dem  Vorstande  oder  den  Angestellten  der  Gesellschaft
vertragsmäßig  zustehenden  Gewinnanteile,  wie  folgt  verteilt:

Zunächst  werden  10  v.  H.  des  Reingewinns  der  Rücklage  zugeführt,  bis  deren  Betrag
20  v.  H.  des  Grundkapitals  erreicht  hat  bzw.  wieder  erreicht  hat,  nachdem  sie  angegriffen  war;  sodann
  erhalten  die  Mitglieder  der  Gesellschaft  eine  Dividende  bis  zur  Höhe  von  4  v.  H.  auf  das
einberufene  Grundkapital;  von  dem  verbleibenden  Betrage  erhält  der  Aufsichtsrat  insgesamt  15  v.  H.
als  Gewinnanteil;  über  den  alsdann  noch  verbleibenden  Überschuß  entscheidet  die  Hauptversammlung.

§  39.  Über  die  Art  der  Anlegung  der  Rücklage  entscheidet  der  Auffichtsrat;  er  ist  befugt,
sie  zu  Zwecken  der  Gesellschaft  zu  verwenden.

§  40.  Innerhalb  vier  Jahren  nach  Fälligkeit  nicht  erhobene  Dividenden  verfallen  zugunsten
der  Gesellschaft.

VI.  Auflösung  der  Gesellschaft.

*  41.  Im  Falle  der  Auflösung  der  Gesellschaft  wird  nach  Tilgung  ihrer  Schulden  und
Bestreitung  der  Kosten  das  verbleibende  Vermögen  nach  Verhältnis  der  auf  die  Anteile  einberufenen
Einzahlungen  unter  die  Mitglieder  verteilt.

Die  Verteilung  darf  nicht  eher  vollzogen  werden,  als  nach  Ablauf  eines  Jahres,  von  dem
Tage  an  gerechnet,  an  welchem  die  Auflösung  der  Gesellschaft  unter  Aufforderung  der  Gläubiger,
sich  bei  ihr  zu  melden,  in  den  Gesellschaftsblättern  bekannt  gemacht  worden  ist.

Bis  zur  Beendigung  der  Liquidation  verbleibt  es  bei  der  bisherigen  Organisation  der
Gesellschaft  unk  ihrem  Gerichtsstande.

VII.  Bekanntmachungen.

§  42.  Die  Bekanntmachungen  der  Gesellschaft  erfolgen  im  „Deutschen  Reichsanzeiger  und
Königlich  Preußischen  Staatsanzeiger“.  Der  Aufsichtsrat  kann  noch  andere  Publikationsblätter
bestimmen.

VIII.  Aufsichtsbehörde.

§  43.  Die  Ausfsicht  über  die  Gesellschaft  wird  von  dem  Reichskanzler  geführt,  welcher  zu
diesem  Behufe  einen  oder  mehrere  Kommissare  bestellen  kann.  Die  Aussicht  erstreckt  sich  auf  die
satzungsgemäße  Führung  der  Geschäfte  für  die  Erreichung  des  Gesellschaftszweckes.

Der  Kommissar  ist  berechtigt,  an  jeder  Versammlung  des  Aufsichtsrats  und  an  jeder  Hauptversammlung
  teilzunehmen,  von  dem  Aufsichtsrate  jederzeit  Bericht  über  die  Angelegenheiten  der
Gesellschaft  zu  verlangen  und  die  Bücher  und  Schriften  derselben  einzusehen  sowie  auf  Kosten  der
Gesellschaft,  wenn  dem  Verlangen  der  dazu  berechtigten  Mitglieder  der  Gesellschaft  nicht  entsprochen
wird,  oder  aus  sonstigen  wichtigen  Gründen  eine  außerordentliche  Hauptversammlung  einzuberufen.

8  44.  Der  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde  sind  insbesondere  die  Beschlüsse  der  Gesellschaft,
  nach  welchen  eine  Anderung  oder  Ergänzungen  dieser  Satzungen  erfolgen,  die  Gesellschaft
aufgelöst,  mit  einer  anderen  vereinigt  oder  in  ihrer  rechtlichen  Form  umgewandelt  werden  soll,
unterworfen.

 

 

 

Dersonalien.
Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ehemaligen

Regierungsbaumeister  bei  dem  Gouvernement  Kamerun  Kreisbauinspektor  Johannes  Schütz  den
Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Der  Diätar  Korth  ist  zum  Asfistenten  in  der  Kolonial-Hauptkasse  ernannt  worden.

In  Deutsch-  Südwestafrika  ist  als  Rechtsanwalt  zugelassen  worden:  Dr.  jur.  Voß  bei  dem
Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Swakopmund.
        <pb n="751" />
        GWV  669  20

Rechtsanwalt  Eller  hat  die  Ausübung  des  Anwaltsberufes  bei  dem  Obergericht  und  dem
Bezirksgericht  in  Windhuk  aufgegeben.

Zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  ist  zugelassen:  Rechtsanwalt  Eller  in  Duala  bei
dem  Kaiserlichen  Obergericht  für  die  Schutzgebiete  Kamerun  und  Togo  und  bei  den  Kaiserlichen
Bezirksgerichten  Victoria  und  Duala.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  4.  Juli  1908.

Lutter,  Oberleutnant,  vom  13.  Juli  bis  zum  8.  August  d.  Is.  zur  Dienstleistung  beim  Telegraphen-=Bataillon
  Nr.  1  kommandiert.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  3.  Juli  1908.
Bieger,  Feld-Magazinaufseher,  am  30.  Juni  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  Cassel)  aus  der  Schutztruppe
ausgeschieden.

4  Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar:

Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen):
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern  des  Großherzoglich  Badischen  Ordens
vom  Zähringer  Löwen:
dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  Koch;

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern  des  Großherzoglich  Badischen  Ordens
vom  Zähringer  Löwen:
dem  Oberleutnant  Hudemann:;

der  silbernen  Verdienstmedaille  am  Bande  des  Großherzoglich  Badischen
militärischen  Karl  Friedrich  Verdienstordens:
dem  Unteroffizier  Hennemann,
den  Sanitätsunteroffizieren  Mayer  und  Hunzinger;

des  Fürstlich  Schwarzburgischen  Ehrenkreuzes  3.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Leutnant  Keil;
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Albrechtsordens  mit  Schwertern:
dem  Militär-Intendantursekretär  Seifert,
dem  Proviantamtskontrolleur  Hille,
dem  Proviantamtsassistenten  Schulze  und
dem  Feldlazarettinspektor  Posselt;
der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaille  in  Silber  mit  dem  Bande
für  Kriegsdienste:
dem  Sanitätssergeanten  Rühle,
den  Unteroffizieren  Grimm,  Gude,  Johne  und  Roth;
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        W  670  20

der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaile  in  Bronze  mit  dem  Bande
für  Kriegsdienste:

dem  Gefreiten  Gabriel  und  dem  Reiter  Sturm;

des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  mit  Eichenlaub  und  Schwertern  des  Großherzoglich
Badischen  Ordens  vom  Zähringer  Löwen:

dem  Oberstabsarzt  Dr.  Mayer;

des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern  des  Großherzoglich  Badischen  Ordens
vom  Zähringer  Löwen:

dem  Leutnant  Kempe  und
dem  Lazarettinspektor  Depner;

der  silbernen  Verdienstmedaille  am  Bande  des  Großherzoglich  Badischen
militärischen  Karl  Friedrich  Verdienstordens:

dem  Intendanturdiätar  Rayß,

den  Unterzahlmeistern  Gressenich,  Miehe  und  Hahn,

dem  Wachtmeister  Leis  und  dem  Vizewachtmeister  Spieske,

den  Unteroffizieren  Bock  und  Rappenecker,  den  Gefreiten  Beer  und  Zuber,
dem  Magazinaufseher  Kraemer  und  dem  Feldbäcker  Keck;

des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Militärverdienstkreuzes  2.  Klasse
am  roten  Bande:

dem  Stabsveterinär  Ludwig;

Schutztruppe  für  Kamerun:
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Verdienstordens  mit  Schwertern:

dem  Oberleutnant  Heinicke.

 

Deutsch-Ostotrika.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  haben  am  6.  Juli  d.  Is.  angetreten:
Landmesser  Bruno  Becker,  Vermessungsgehilfe
Dietrich,  kommiss.  Sekretär  Bayha  und  Kanzleigehilfe
  Pfister.

Der  Zollsekretär  Rohde,  der  Aktuar  Krimling
  und  der  Gerichtsschreibergehilfe  Merle
werden  am  27.  Juli  1908  die  Ausreise  nach
Deutsch-Ostafrika  antreten.

In  Daressalam  sind  am  22.  Mai  1908  eingetroffen:
  die  kommiss.  Sekretäre  Frericks  und
Paulsen,  Techniker  Hilgert  sowie  die  Wagenbautechniker
  Spachmann  und  Fick.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:

Am  27.  Mai  1908  in  Neapel:  Hauptmann
Göring;

am  17.  Juni  1908  in  Neapel:  die  Oberleutnants
  v.  Puttkamer  und  Kratz  und  Unteroff-zier
  Schulz;

am  30.  Juni  1908
Westphal.

in  Hamburg:  Feldwebel

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Neapel  aus  angetreten:  Am  15.  Juni  1908:
Unteroffzzier  Kraus;  am  6.  Juli  1908:  Oberleutnant
  v.  Einsiedel  und  Oberarzt  Dr.  Schumacher.


Am  9.  Juli  1908  haben  die  Ausreise  bzw.
Wiederausreise  nach  Kamerun  angetreten:  Regierungsarzt
  Dr.  Räbiger,  Sekretär  Rück,  Materialienverwalter
  Benicken  und  Finanzassistent
von  Bank.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsarzt  Prof.  Dr.  Ziemann,
die  Sekretäre  Schmeiser,  Kilian  und  Schoknecht,
  Steuermann  Borbe,  Handwerkerlehrer
Wollberg  und  Zimmermann  Huhn.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  Juni  1908
mit  Urlaub  verlassen:  Regierungsarzt  Professor
Dr.  Haberer,  Stationsleiter  Biernatzki,  die
Polizeimeister  Hoffmann  und  Raab,  Zimmermann
  Camplair.
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        671  ꝛ

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  1.  Juli  1908  in  Ehret,  Emil  Schuster,  Paul  Horschig,  Wilhelm
Hamburg  eingetroffen:  Oberleutnant  Heinicke,  Kollatz,  Peter  Stoffers,  Benno  Jochem,  Hans
Vizefeldwebel  Böse,  die  Sanitätsfeldwebel  Nie=  Sievers,  Max  Reinecke,  Hermann  Knabe,
dermaier  und  Scheer  und  Büchsenmacher  Karl  Ringel.

Leuschner.  Unter  Beilegung  der  Beamteneigenschaft  sind
·«  »sps"""  »  angenommen:  Regierungsfarmverwalter  August

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  Hofmann,  Magazinbeamter  Willi  Hüttig,  der
am  9.  Juli  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:  frühere  Kapitän  Adolf  Hellwig,  Hilfszeichner
Oberleutnant  Strümpell,.  die  Leutnants  Hermann  Händler,  Zustellungsbeamter  Ernst
v.  Oertzen,  Weise,  Dühring  und  v.  Hagen.  Raschke.

wn  Angenommen  ist  vom  Gonuvernement  der

ç  kogo.  Polizeisergeant  Carsten-Rohde.
In  Togo  sind  neu  eingetroffen:  Am  20.  Mai  ..
1908:  Leutnant  Galsser  Lan  Bautechniker  Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat

Wunderlich;  am  27.  Mai:  Gärtner  Gropp.  am  1.  Juli  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
Vom  Heimatzurlaub  sind  am  27.  Mai  wieder  Leutnant  v.  Knobelsdorfeingetroffen:
  Gerichtsassessor  Dr.  Asmis  oll-  .  .  ———.".
vorstand  Reinhardt  und  Stationsassistent  get  Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:
bauer.  Am  17.  Juni  1908  in  Neapel:  Oberarzt  Erhart;
.  .  ·  ,  ·  am  22.  Juni  1908  in  Hamburg:  Oberleutnant
d  it  Heimatsurlaub  ist  am  30.  Juni  1908  in  Petter  und  Leutnant  v.  Tschirnhaus;
amburg  eingetroffen:  Regierungsrat  Dr.  Gruner.m  27.  Juni  1908  in  Southampton:  Oberleutmie
  nant  Tiedemann;
Deutsch  -Südwestafriha.  am  1.  Juli  1908:  Oberleutnant  Plieninger.

Ausgereist  ist  am  1.  Juli  der  Landmesser  —
Cantzler.  Deutsch-Ueugulnea.
am  Die  Wiederausreise  nach  Sũdwestafrika  haben  Der  Gerichtsassessor  Berghausen  wird  am
Gäbe:  Juli  angetreten:  Gouvernementssekretäür  16.  Juli  1908  die  Ausreise  nach  Deutsch-Neu—
Gabel,  Lokomotivführer  Borsch  und  Kanzlist  guinea  antreten.

*  —  Der  Lehrer  Hermann  Höfer  ist  am  3.  Mai
Im  Schutzgebiete  eingetroffen  ist  am  16.  April1908  in  Saipan  eingetroffen.
1908  Polizeisergeant  Robert  Baginski.  -
Aus  Neuguinea  sind  mit  Heimatsurlaub  ein-Vertraglich
  angenommen  sind  die  Polizei=  getroffen:  die  Regierungsärzte  Girschner  und
lergeanten  Friedrich  Schmidt,  Friedrich  Frahm,  Dr.  Danneil,  Kassenbeamter  Scharlanek,  Staax
  Petzoldt,  Franz  Stöck,  Gustav  Krause,  tionsverwalter  Winkler  und  Lagerverwalter
Otto  Mattukat,  Hermann  Sommerfeld,  Rich.  Mahler.

 

 

HIÖaccccbichtamtlicher  TeilEcceccez,

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilwetse  m#r  mit  Quellenangabe  gestatiet.)

Deutsch-Ostafrikao.  den  Marsch  nach  Westen  zum  Kongo  mitmachen

ble  zentralafrikonlsche  Expedliion  S.  5.  des  Herzogs  wollten.  Die  Zwischenzeit  wurde  zu  Exkursionen
Adolt  riedrich  zu  Mechlenburg=  Schwerin.“)  in  die  Umgebung  benutzt.  Ferner  wurden  alle

I.  Wasukuma-Träger,  die  uns  seit  Juni  vorigen

VBalika,  19.  April  1908.  Jahres  begleitet  und  sich  vortrefflich  «  bewährt

Witte  März  wurde  Irumu  erreicht  und  dort  hatten,  entlassen.  Es  war  ein  wehmütiger  WMo.
die  Ankunft  der  anderen  Herren  abgewartet,  die  ment,  als  sich  die  treuen  Burschen  alle  vor
meinem  Hause  zum  Abschied  versammelten  und
Hero  uguge  aun  den  Reiseberichten  ded  mir  ehrlich  die  Hand  schüttelten,  innerlich  natür-9Ps
  a#  der  Täg  ichen  Aundichau“  Agl.  Kol,  lich  seelenvergnügt,  daß  sie  endlich  wieder  den

Il.  1  S.  111  ff..  Nr.  7  S.  331  "6  .  .
3.420ii««»dgkk«123·  Yij  ff.  *9"  I  heimatlichen  Fleischtöpfen  entgegeneilen  konnten.
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        W  672  20

Irumu  selber  ist  ein  größerer  Posten,  der
aus  etwa  vierzehn  mit  Stroh  bedeckten  Ziegelhäusern
  besteht  und  etatmäßig  mit  zehn  Europäern
  besetzt  ist.  Der  chekf  de  poste  und  ein
commis  ’'stat  (ein  Belgier  und  ein  Russe)  empfingen
  uns.  Der  chek  de  zone  de  D’haut  Ituri,
Kommandant  Engk  (norwegischer  Abkunft),  befand
  sich  mit  dem  militärischen  Personal  seit
einer  Reihe  von  Monaten  in  der  Gegend  von
Awakubi-Nepoko,  wo  die  Haltung  der  Eingeborenen
  nicht  mehr  ganz  den  Wünschen  des
Gouvernements  entsprach.  Irumu  gewinnt  seine
Bedeutung  dadurch,  daß  es  Knotenpunkt  der
großen  Etappenrouten  Stanleypille-Toro  und
Kilo-Béni  ist.  Es  liegt  außerhalb  des  Waldes,
etwa  drei  bis  vier  Stunden  von  dessen  Grenze
entfernt,  in  hügeliger  Grassteppe.

m  1.  April  verließen  wir  Irumu.  Da
Herr  Kirschstein  sein  Eintreffen  auf  Mitte  März
angekündigt  hatte  und  mehrere  unserer  Briefe
unbeantwortet  geblieben  waren,  so  erregte  sein
Schweigen  Besorgnis,  die  sich  wenige  Tage  später
als  gerechtfertigt  bestätigte.  Auf  dem  Karissimbi,
  dem  mächtigsten  Vulkane  des  Kivugebietes,
  hatte  ein  schwerer  Schneesturm  mit
Hagelschlag  die  Hälfte  seiner  Karawane  dahingerafft.
  Ihn  selber  fesselten  ein  heftiges  Fieber
und  die  bei  der  Rettungsarbeit  überstandenen
Strapazen  noch  längere  Zeit  ans  Bett.  Ich  lasse
seinen  Bericht  im  Wortlaut  folgen:

„Am  19.  Februar  erstieg  ich  den  Gipfel
dieses  gewaltigen  Vulkanriesen  und  sichtete  trotz
des  herrschenden  Nebels  südöstlich  vom  Hauptkegel,
  am  Ende  des  sogen.  „Rückens“,  einen
weiten,  auf  der  Herrmannschen  Karte  nicht  verzeichneten
  Krater  des  Karissimbi.  Ich  beschloß
daher  die  Begehung  des  „Rückens“  und  die  nähere
Untersuchung  dieses  bisher  noch  unbekannten
Südost-Kraters.  Die  nächsten  Tage  waren  der
Erforschung  des  West=  sowie  Ost=  und  Nordosthanges
  des  Hauptkegels  gewidmet,  die  zu  interessanten
  Ergebnissen  führte.  Am  24.  Februar
endlich  erreichte  ich  den  Ostrand  des  neuen
Kraters  und  bezog  hier  Lager.  Der  imposante,
weite  Krater  (Durchmesser  etwa  1½  km)  ist
ganz  von  einem  Hochmoor  erfüllt,  aus  dessen
Mitte  sich  ein  kleinerer  Bulkankegel  mit  nach
innen  steil  zu  einem  prächtigen  klaren  Kratersee
abfallenden  Wänden  erhebt.  Einige  weitere
Kraterseen  befinden  sich  im  südöstlichen  bzw.  nordwestlichen
  Teil  des  ebenen  Kraterbodens.

Am  26.  Februar  waren  meine  Arbeiten  auf
dem  Karissimbi  beendet.  Mit  dem  freudigen
Bewußtsein,  daß  die  ausgestandenen  Strapazen
und  Mühen  nicht  umsonst  gewesen  waren,  sondern
mir  schöne  und  reiche  wissenschaftliche  Ergebnisse
eingebracht  hatten,  brach  ich  mein  Lager  auf  dem

 

Ostrande  des  Branco-Kraters  ab,  um  den  Abstieg
  zu  beginnen.  Da  wir  um  die  Südseite  des
Berges  mußten,  beschloß  ich,  den  kürzeren  Weg
quer  durch  den  Branco-Krater  zu  wählen,  anstatt
  ihn  zu  umgehen,  was  für  uns  einen  Umweg
von  zwei  bis  drei  Stunden  bedeutet  haben  würde.
Glücklich  hatten  wir  denn  auch  die  größere  Hälfte
des  Sumpfes  passiert,  als  plötzlich,  fast  aus
heiterem  Himmel,  ein  ungewöhnlich  starker  Hagelschauer
  und  dichter  Nebel  einsetzten.  Die  Temperatur
  sank  in  wenigen  Augenblicken  auf  Null  Grad
Celsius  herab.  Und  dann  brach  ein  Schneesturm
los  —  von  einer  derartigen  Heftigkeit,  wie  ich
sie  im  tropischen  Afrika  nicht  für  möglich  gehalten
hätte,  wenn  ich  eben  nicht  selbst  Zeuge  davon
geworden  wäre.  Vergebens  versuchte  ich  meine
Leute  zum  Weitermarschieren  anzutreiben;  wußte
ich  doch,  daß  das  Liegenbleiben  im  eiskalten
Sumpfwasser,  noch  dazu  ohne  den  Schutz  von
Bäumen  und  ohne  die  Möglichkeit,  Feuer  machen
zu  können,  für  uns  alle  den  sicheren  Tod  bedeuten
  würde,  während  uns  andererseits,  kaum
eine  Stunde  entfernt,  der  mit  Bäumen  bestandene
Kraterrand  winkte,  der  uns  Unterschlupf  und
Rettung  gewähren  konnte.  Aber  ich  hatte  nicht
mit  der  Unvernunft  des  Negers  gerechnet!  Die
Leute  versagten  einfach,  warfen  die  Lasten  fort
und  erklärten,  sie  müßten  sterben...  Da  half
kein  Zureden,  keine  Versprechungen;  selbst  Drohen
blieb  nutzlos.  „Wir  müssen  sterben,“  tönte  es
als  einzige  Antwort  im  Chor  zurück.  Was  war
da  zu  machen?  Ein  verzweifelter  Moment!  Mit
Aufbietung  des  letzten  Funkens  Willensstärke
kämpfte  ich  mich  mit  meinen  beiden  Askaris  und
einigen  wenigen  Leuten,  bis  zu  den  Knieen  im
eiskalten  Wasser  watend,  durch  Schnee  und  Sturm
geradenwegs  zum  Kraterrand  durch.  Hier  errichteten
  wir  im  Schutz  der  Bäume  in  Eile  ein
Notlager  und  machten  Feuer.  Dann  ging  es  an
das  Rettungswerk.  Immer  wieder  drang  ich,
nur  von  den  beiden  Askaris  begleitet,  in  den
weglosen  Sumpf  vor,  einen  Unglücklichen  nach
dem  anderen  brachten  wir  so  zum  rettenden
Lagerfeuer.  Die  Lasten  sollten  liegen  bleiben,
hatte  ich  befohlen;  wenn  nur  die  Menschen  gerettet
  werden.  Aber  schließlich  versagten  auch
uns  die  Kräfte.  „Herr,  wenn  wir  noch  einmal
hinaus  sollen,  dann  kommen  wir  nicht  mehr
lebend  zurück;  wir  können  nicht  mehr!“  erklärten
mir  die  Askaris,  und  ihr  Anblick  sprach  nur  zu
deutlich  für  die  Wahrheit  des  Gesagten.  Diese
Braven  hatten  wirklich  alles  Menschenmögliche
geleistet;  jetzt  waren  sie  am  Ende  ihrer  Kräfte
angelangt.  Die  anbrechende  Dunkelheit  mußte
zudem  jeden  weiteren  Rettungsversuch  aussichtslos
  machen,  da  die  infolge  des  hohen  Schilfgrases
  unsichtbaren,  nahezu  erstarrten  Unglück-
        <pb n="755" />
        W  673  20

lichen  überhaupt  nicht  mehr  auf  unsere  Anrufe
zu  antworten  vermochten.  Es  blieb  uns  somit
nichts  anderes  übrig,  als  sie  bis  zum  nächsten
Morgen  ihrem  Schicksal  zu  überlassen.

Völlig  durchnäßt,  ohne  Zelt,  die  vor  Erregung
  und  Kälte  zitternden  Glieder  nur  in  eine
Decke  gehüllt  und  eng  aneinander  geschmiegt  —
so  verbrachten  wir  eine  schlaflose  Nacht  am
Lagerfeuer,  um  bei  Morgengrauen  (es  war  wie
zum  Hohne  ein  prächtiger,  sonniger  Morgen!)
gleich  wieder  an  die  Bergungsarbeit  zu  gehen.
Ich  sage  Bergungsarbeit  —  nicht  Rettungsarbeit!
  Denn,  was  es  nach  dieser  Nacht  noch
zu  retten  gab,  war  herzzerreißend  wenig.  Nur
einige  wenige  der  Unglücklichen  zeigten  noch  eine
Spur  von  Leben;  sie  konnten  gerettet  werden.
Die  anderen  alle  —  zwanzig  an  der  Zahl,  d.  h.
nahezu  die  Hälfte  meiner  gesamten  Karawane
  —  lagen  als  Leichen  im  Schnee,
die  Finger  tief  in  den  sumpfigen  Boden  eingegraben,
  die  Gesichter  im  Todeskampfe  gräßlich
verzerrt.  Ein  furchtbarer  Anblick  für  uns  andere,
die  wir  zu  ihrer  Rettung  zu  spät  kamen!

Die  Lasten  mußten  liegen  bleiben,  darunter
das  gesamte  photographische  Material  und  meine
wissenschaftlichen  Sammlungen.  Wer  sollte  sie
schleppen?  Wir  selber  waren  ja  halbe  Leichen.
Später  haben  sie  dann  die  Träger  geholt.  Ich
selbst  konnte  mich  an  dieser  Arbeit  nicht  mehr
beteiligen.  Ein  schweres  Fieber  hielt  mich  ans
Bett  gefesselt.“

r—

r—

Dieser  bedauerliche  Vorfall  gibt  ein  krasses
Beispiel  für  den  Fatalismus  und  die  hierdurch
erzeugte  Energielosigkeit  des  Negers  in  Situadionen
  und  Gefahren,  in  denen  er  den  Ausgang
nicht  übersieht  oder  wo  ihn  nur  schnelles  Erfassen
der  Situation  und  besonnenes  eigenes  Handeln
renen  können.  „Amri  yo  mungu"“  (Gottes  Fügung)
  ist  dann  die  Parole,  die  ihn  jeder  Üüberredungskunst
  und  jedem  Versuche,  ihn  aus  seiner
Lethargie  aufzuwecken,  trotzen  läßt.  „Amri  yo
mungu“,  es  ist  göttlicher  Wille,  daß  wir  sterben
sollen,  also  sterben  wir.  Der  Laie  könnte  dies
für  fromme  Regung  oder  Unterwerfung  unter
göttlichen  Willen  halten;  dem  ist  aber  durchaus
nicht  so.  Die  angewandte  Formel  ist  lediglich
eine  von  Jugend  auf  gehörte  und  von  Urväterzeit
  überkommene  Redensart,  in  die  sich  der
Stumpffinn  des  Negers  in  ähnlichen  Fällen  wie
dem  oben  genannten  kleidet,  wo  nur  eigene
Initiative  helfen  kann.  Daß  dieser  Stumpfsinn
durch  sachgemäße  Behandlung,  unter  der  ich  Gerechtigkeit
  gepaart  mit  Strenge  verstehe,  sehr  wohl
überwunden  werden  kann,  zeigt  das  mustergültige
energische  Vorgehen  der  beiden  Askari,  von  denen
ich  —  das  trifft  auf  die  Mehrzahl  der  Askari

 

zu,  die  uns  fast  ein  Jahr  begleiteten  —  manch
schönen  Zug  von  Besonnenheit  und  mutvollem
Vorgehen  in  der  Gefahr  erzählen  könnte.

Ich  sandte  Kirschstein  sofort  einen  Brief  über
Mowambi  nach  Beni,  um  ihn  zu  veranlassen,
von  dort  auf  direktem  Wege  zu  uns  zu  stoßen.

#

Doch  zurück  zu  unserer  Route.

Eine  für  Urwaldverhältnisse  gut  gehaltene
Straße  führt  von  Etappe  zu  Etappe,  wie  sie
über  die  ganze  Länge  des  Weges  von  Irumu
nach  Stanleyville  in  wechselnden  Abständen  von
15  bis  29  km  angelegt  sind.  Eine  endlose
Menge  mehr  oder  minder  zusammengebrochener
Brückengebilde,  die  die  Passage  über  Flußläufe
und  sumpfige  Stellen  erleichtern  sollen,  zwingen
den  nervös  werdenden  Reiter,  sein  Maultier
immer  wieder  zu  verlassen  und  ebenso  oft  zu
besteigen,  da  ein  sicheres  Passieren  für  die  Tiere
meist  nur  neben  den  Brückenstegen  möglich  ist
oder  ein  umgestürzter  Baumriese  den  Weg  versperrt.


In  allen  Etappen  wohnen  sogen.  Arabisés,
von  den  Leuten  Munguana  genannt,  von  Arabern
„trainierte"“,  vielfach  aus  Mangana  oder  von  der
Ostküste  stammende  Leute,  die  noch  mit  Arabern
oder  Indern  jenseit  der  Grenze  in  mehr  oder
minder  inoffizieller  „Beziehung“  stehen,  d.  h.  auf
kaum  sichtbaren  Pfaden  manchen  Elfenbeinzahn
und  manche  Last  Kautschuk  über  die  Grenze
gehen  heißen,  ohne  daß  es  der  Regierung  bei
der  ungeheuren  Ausdehnung  des  Waldes  möglich
ist,  diesem  Schmuggel  wirksam  zu  steuern.  Offiziell
liegt  ihnen  die  Proviantausgabe  bei  durchziehenden

  Karawanen  und  die  Leutegestellung  für  den

Karawanenverkehr  von  Irumu  zum  Kongo  und
zurück  ob.  Infolgedessen  find  bei  allen  Etappen
Bananenpflanzungen  angelegt,  die  zur  Ernährung
dienen  und  ständig  vergrößert  werden.  Die  allabendlich
  austretenden  Elefanten  stiften  hier
großen  Schaden,  so  daß  der  Chef  der  Etappe
gezwungen  ist,  jede  Nacht  durch  eine  Wache  die
Dickhäuter  mit  lautem  Geschrei  verscheuchen  zu
lassen.  Der  Reichtum  an  diesen  Tieren  muß
ganz  ungeheuer  sein  und  ist  bei  einem  Territorium
von  der  vielfachen  Größe  des  Deutschen  Reiches
wohl  nach  Hunderttausenden  zu  schätzen.

Der  Wald  steckt  auch  voll  der  Pygmäêen,
der  diebischen  kleinen  Mombutti,  die  den  Munguana
  viel  zu  schaffen  machen  und  sich  mit  einer
Dreistigkeit  sondergleichen  ihrer  Reisvorräte  bemächtigen.
  Mörderische  lberfälle  wie  früher  sind
neuerdings  nicht  mehr  vorgekommen.

In  Songola  gelang  es  uns  nach  längerem
Schauri,  ein  weiteres  Okapi-Fell  zu  erhalten,
dessen  Träger  ebenfalls  von  den  Mombutti  erlegt
wurde.  Die  Ausdrücke  für  diese  große  Antilope
        <pb n="756" />
        ##  674  20

wechseln  ständig:  „Okapi“  und  „Kenge“  sind  die
gebräuchlichsten,  doch  hörten  wir  auch  den  Namen
„Alabi“,  während  in  anderer  Gegend  mit  Kenge
wiederum  die  große  Streifen-Antilope,  das  Soli,
bezeichnet  wird.  Eine  Abbildung  des  Okapi
Johnstoni,  die  ich  in  Mowambi  einigen  Mombutti
zeigte,  erkannten  sie  sofort  und  nannten  sie  einstimmig
  „Kenge“.  „Okapi“  und  „Alabi“  war
unbekannt,  während  die  Pygmäen  bei  Beni  nur
die  Namen  „Okapi“  und  „Kwapi“  gebrauchten.
„Kenge“  tritt  erst  bei  Irumu  auf.

Außer  einigen  neuen  Fellen  lieferte  der
Wald  eine  schöne  Kollektion  aus  der  gefiederten
Welt  und  wirbellose  Tiere  in  Mengen.  Unter
den  verschiedenen  Arten  Affen,  die  täglich  auf
den  Asten  der  hohen  Bäume  zu  finden  sind,  ist
die  Erlegung  einer  schwarzen  Mangabe  sowie
zweier  verschiedener  Colobus-Arten  bemerkenswert,
  von  denen  die  eine  nur  wenige  weiße
Büschel  an  der  Schulter  zeigt,  die  andere  mit
zwei  weißen  Rückenstreifen  sich  mehr  der  Kilimandscharo-Form
  nähert.  Einige  silbergraue
Zierböckchen  von  der  Größe  eines  Hasen,  die  von
den  Eingeborenen  vielfach  in  Schlingen  gefangen
und  oft  lebend  angeboten  werden,  versuchten  wir
in  der  Gefangenschaft  zu  halten.  Trotz  guter
Nahrungsaufnahme  und  völliger  Zahmheit,  schon
nach  einem  Tage,  waren  sie  jedoch  (bis  auf  ein
Exemplar)  nicht  durchzubringen.

Auch  die  Fischerei  auf  dem  Zturi,  dem
Schari  sowie  allen  größeren  Flußläufen  lieferte
recht  interessante  Resultate.  Barben,  Karpfenlachs=
  und  Zahnkarpfen  sowie  Welse  verschiedenster
Form  bilden  das  Hauptkontingent,  während  im
Unterschiede  zu  den  zentralafrikanischen  Seen  die
dort  vorherrschenden  Cromiden  hier  ganz  zurücktreten.
  Da  hier  auch  ferner  die  Ethnographie
nach  dem  Aruwimi  zu  wieder  anfängt,  reicher
und  interessanter  zu  werden,  so  scheint  die  Reise
zum  Kongo  recht  lohnend  zu  sein.

Am  10.  April  erreichten  wir  Mowambi,
einen  kleinen,  vom  Walde  umrahmten,  hoch  über
dem  Ituri  gelegenen  Posten.  Der  Strom  rauscht
hier  in  mächtiger  Breite  und  starker  Strömung
über  klippenreichen  Grund  dahin  und  führt  jetzt
in  der  mittleren  Regenzeit  viel  Wasser.  Die
Regenzeit  hat  uns  bis  jetzt  gnädig  verschont,
wenn  schon  einige  echte  Tropengewitter  uns  nicht
erspart  geblieben  sind.  Nach  den  Beobachtungen
des  hiesigen  Chef  de  poste,  eines  Bulgaren,  der
uns  hier  in  zuvorkommender  Weise  einige  Tage
Aufenthalt  verschönte,  fällt  die  Hauptzeit  des
nassen  Elements  in  die  Monate  August  bis  Oktober
  —  im  Gegensatz  zu  Beni  und  dem  dem
Walde  angrenzenden  östlichen  Gebiete,  wo  die
Zeit  von  etwa  Ende  Februar  bis  Mai  zu  der
regenreichsten  gerechnet  wird.

 

In  wenigen  Tagen  hat  bei  Awakubi  der
Fußmarsch  sein  Ende  gefunden.  Nach  vierzehntägiger
  Reise  hoffen  wir  —  in  Booten  den  Aruwimi
  abwärts  fahrend  —,  Basoko  am  Kongo
zu  erreichen,  wo  uns  der  Dampfer  erwartet,  der
uns  zur  Westküste  des  Kontinentes  tragen  soll.

II.

Mit  der  Ankunft  in  Awakubi  am  22.  April
hatten  die  Fußmärsche  ihr  Ende  erreicht.  Hier
lag  eine  Anzahl  Kanus  bereit,  um  uns  den
Aruwimi  hinunter  bis  zum  Kongo  zu  tragen,
den  wir  in  etwa  zehntägiger  Fahrt  zu  erreichen
hofften.  In  dem  freundlichen,  großen  Posten
blieben  wir  eine  Weile,  teils  in  der  Hoffnung,
von  unserem  Geologen  Kirschstein  von  dem  seit
der  Unglücksmeldung  auf  dem  Karissimbi  jede
Nachricht  fehlte,  ein  Lebenszeichen  zu  erhalten,
dann  auch,  um  den  Rest  der  aus  Ostafrika  mitgeführten
  Träger,  sowie  die  Askari  abzumustern,
die  von  hier  aus  den  Heimweg  an  die  Ostküste
antreten  sollten.  Eine  neue  Eskorte  stellte  uns
der  Kommandant  Engk  von  der  2one  de  l’haut
Ituri.  Für  Leutnant  v.  Wiese  gab  es  wieder
einmal  harte  Arbeit.  Auf  ihm  hatte  während
der  ganzen  Dauer  der  Safari  die  schwere  Bürde
der  inneren  Verwaltung  unserer  Karawane  gelegen;
  sein  Amt  war  es  gewesen,  die  schwierige
Frage  der  Verpflegung  der  700  Leute  zu  lösen,
einen  großen  Teil  der  geschäftlichen  Korrespondenz
zu  erledigen  und  die  ungezählten  täglichen  Schauri
und  Streite  zu  schlichten,  die,  weil  sie  oft  wegen
der  unnötigsten  Sachen  ausbrechen,  selbst  den
ruhigsten  Mittelenropäer  zur  Verzweiflung  rreiben
können.  Daß  wir  niemals  in  ernste  Schwierigkeiten
  geraten  sind,  hatten  wir  allein  seinen  umsichtigen
  und  weitausschauenden  Dispositionen  zu
danken.  Hier  galt  es  nun,  alle  Verpflichtungen
und  Korrespondenzen,  die  uns  noch  mit  dem
Osten  verbanden,  zum  Abschluß  zu  bringen,  sowie
  den  dortigen  Firmen  längere  Instruktionen
über  die  Rückreise  der  via  Entebbe  heimkehrenden
  Herren,  über  Lohnauszahlung  der  Träger
und  Askari,  Transport  der  Sammlungen  usw.,
zu  erteilen.  Die  Dienstbücher  der  Leute  mußten
ausgefüllt,  sowie  deren  Verpflegung  für  den  Rückmarsch
  sicher  gestellt  werden.  Mit  der  Entlassung
des  übrig  gebliebenen  Trägermaterials  und  der
Soldaten  war  Wiese  somit  von  einem  großen
Teile  seiner  Sorgen  befreit.  Eine  Parade  über
die  Expeditionstruppen,  bei  der  ich  ihnen  für  ihre
treuen  Dienste  dankte,  bildete  die  kleine  Entlassungsfeier.
  Bald  darauf  marschierten  die
Braven,  von  viel  Volks  aus  den  Weg  geleitet
und  von  den  zurückbleibenden  Boys  heimlich  beneidet,
  unter  Hörnerklang  in  ihre  Heimat  ab.
        <pb n="757" />
        675  0

Awakubi  ist  wohl  der  größte  Posten  am
Iluri-Aruwimi,  in  einer  der  reichsten  Kautschukgegenden
  gelegen.  Eine  gewisse  „Kautschuk-Müdigkeit"“
  der  Bevölkerung,  deren  nachgerade
drohender  Charakter  die  Entsendung  von  Truppen
in  die  nördlichen  Gebiete  notwendig  gemacht  hat,
brachte  jedoch  seine  reichen  Einnahmen  in  letzter
Zeit  erheblich  zurück.  Der  Ort  zählt  mehrere
tausend  Einwohner  und  auch  einige  Araber  als
letzte  Repräsentanten  dieses  einst  Afrika  beherrschenden
  Volkes.  Eine  hohe,  schattige  Palmenallee
  führt  zur  nahen  Mission  der  Sacré  Coeur,
auf  deren  geräumigem  Grundstück  sich  ein  nettes,  in
den  Urwald  eingebautes,  noch  unfertiges  Wohnhaus
und  eine  überraschend  stattliche  Kirche  erheben.

Auf  dem  Wasserwege  besuchten  wir  ferner
eine  größere  Fantumiaplantage.  Wie  überall
am  Kongo  das  Kautschukplantagenwesen  noch  in
den  Kinderschuhen  steckt,  so  ist  auch  diese  Pflanzung
  sehr  jung;  ihre  Zukunft  liegt  noch  völlig
im  Dunklen  und  über  ihren  Nutzwert  wird  in
frühestens  sieben  bis  acht  Jahren  zu  reden  sein.
Doch  in  Voraussicht  des  später  notwendig  eintretenden
  Rückschlages  auf  den  verderblichen,  jetzt
noch  allgemein  üblichen  Raubbau  hat  der  Kongostaat
  durch  zahlreiche  Neupflanzungen  rechtzeitig
energische  Maßregeln  gegen  eine  gänzliche  Verwüstung
  und  Ausbeutung  des  Waldes  getroffen.

Bald  darauf  traten  wir  die  Bootreise  auf  dem
Aruwimi  an.  Ein  kurzer  Ritt  brachte  uns  durch
das  lange  Dorf  bis  unterhalb  der  hier  starken
Stromschnellen,  wo  die  Boote  lagen.  Eine  viellausendköpfige
  Menge  krönte  das  terrassenförmige
Ufer  und  bot  im  glitzernden  Sonnenlicht  ein
glänzendes  Bild.

Die  Boote  gleichen  in  der  Form  den  auf
dem  Kivu  und  den  nördlichen  Seen  gebräuchlichen,
  sie  sind  aber  bedeutend  größer  und  gewähren
  Raum  für  den  Europäer,  etwa  20  Lasten,
die  Boys,  einige  Askari  und  noch  für  20  Ruderer.
  Als  die  kleine  Flottille  von  17  Booten
endlich  abstieß,  gab  es  einen  Moment  unglaublichster
  Unordnung.  Boote  stießen  aneinander,
Menschen  wurden  gequetscht,  falsch  eingeteilte
Ruderleute  übersprangen  eine  Menge  Boote,  das
ihnen  zugeteilte  mit  wilden  Gesichtern  suchend,
Europäer  dirigierten  und  Schwarze  taten  in  der
allgemeinen  Verwirrung  das  Gegenteil  von  dem
Befohlenen,  während  ohrenbetäubendes  Geschrei
vom  Ufer  her  die  Luft  erfüllte.  Dann  löste  sich
das  Chaos.  Es  gewährte  einen  herrlichen  Anblick,
  die  muskulösen,  fettglänzenden  Gestalten,
deren  Kopf  eine  mit  Rotholz  bemalte  Kappe  oder
eine  hohe  Affenfellmütze  schmückte,  im  Gleichtakt
ihre  schön  geschnittenen,  kupferverzierten  Ruder
durch  das  Wasser  ziehen  zu  sehen,  während  das
Boot  pfeilschnell  über  die  glatte  Fläche  des  tief- 



dunklen  Wassers  dahinglitt.  Die  Arbeit  begleitet
meist  ein  überaus  melodischer  Gesang,  in  dem  alle
möglichen  Variationen  wiederkehren;  es  war  mir
stets  ein  hoher  Genuß,  während  die  üppige  tropische
Waldszenerie  in  stetem  Wechsel  an  dem  Auge  vorüberglitt,
  im  dolce  kar  niente  dem  Wohlklang
dieser  oft  fast  schwermütigen  Melodien  zu  lauschen.

Der  erste  Tag  brachte  uns  nach  sechsstündigem
Rudern  bis  an  die  Fälle  von  Bosubangi.  Hier
wurden  alle  Lasten  ausgeladen  und  die  Fälle
auf  dem  Landwege  umgangen,  während  die  leeren
Boote  einzeln,  nur  mit  zwei  Mann  besetzt,  den
Fall  passieren  mußten.  Wenn  auch  die  Tiefe  des
Falles  durch  den  hohen  Wasserstand  gemildert
wurde,  so  war  diese  Passage  doch  durchaus  nicht
gefahrlos.  Einzelne  Boote  verschwanden  fast  im
Gischt,  doch  verhinderte  die  Geschicklichkeit  der
Bootsführer  eine  Katastrophe.

Weniger  gut  ging  es  am  nächsten  Tage,  an
dem  sich  ein  bedauerlicher  Unfall  ereignete.  In
einer  an  sich  unbedeutenden  Stromschnelle  kenterte
infolge  Aufstoßens  auf  einen  Felsen  das  Boot
des  Unteroffiziers  Czeczatka;  die  Insassen  verschwanden
  sofort  in  der  starken  Strömung.  Einigen
gelang  es  zwar,  sich  an  Felsstücke  anzuklammern,
Ceczatka  konnte  durch  Zufall  die  Hand  eines
Mannes  erfassen,  der  den  Kiel  des  festgeklemmten
Bootes  erklettert  hatte;  ein  Soldat  aber  und  vier
Ruderer  fanden  ihren  Tod  in  den  Wellen.  Ein
Zelt,  ein  Gewehr,  Munition  und  ein  Blechkoffer
waren  ebenfalls  verloren.  Die  Bergungsarbeiten
der  Überlebenden  nahmen  dann  noch  längere
Zeit  in  Anspruch.  Da  die  folgende  Schnelle  für
beladene  Boote  völlig  unpassierbar  war  und  das
Aus=  und  Einladen  der  Lasten  sowie  die  Umgehung
  der  gefährlichen  Passage  viel  Zeit  erforderte,
  lagerten  wir  im  Walde  hart  am  Fluß,
an  einem  Platz  mit  prachtvollem  Blick  auf  den
gewaltigen  Strom.  An  diesem  Tage  sahen  wir
mehrere  Elefanten.  Da  es  meist  geringere  Tiere
waren,  wollte  ich  nicht  schießen,  sondern  fuhr
dicht  an  einen  Einzelgänger  heran,  den  ich  mit
Tele-Apparat  mehrmals  photographierte.  Große
Mengen  fliegender  Hunde  zogen  abends  kreisend
über  das  Lager.  Die  erlegten  Exemplare  zeigten
dieselbe  Form  wie  am  Kivu.

Die  Ankunft  in  Bonili  am  Tage  darauf
trennte  uns  von  unserem  bisherigen  Begleiter,
Kommandant  Engk,  der  auf  seinen  Posten  nach
Awakubi  zurückkehrte.  Die  Europäerposten  am
Aruwimi  bestehen  alle  aus  mehr  oder  weniger
geschmackvollen  Ziegelhäuschen  und  sind  durchschnittlich
  mit  einem  bis  zwei  Beamten  besetzt.
Ihr  Zweck  ist  die  Gewinnung  von  Kautschuk  und
Elfenbein.  Auf  den  größeren  wird  eifrig  Plantagenbau
  getrieben.  Während  die  Kaffceernte
lediglich  für  den  Selbstverbrauch  in  Frage  kommt,

3
        <pb n="758" />
        W676  20

wird  Kakao  exportiert.  Eine  Kalamität  bildet
auch  hier  die  Arbeiterfrage.  Steter  Mangel  an
Arbeitern  schädigt  die  Unternehmungen  schwer.
So  verfügte  eine  Pflanzung  von  1800  Hektar
nur  über  300  Arbeiter,  eine  andere  über  noch
weniger.  Bedenkt  man,  daß  der  Wald  erst  ausgeschlagen,
  die  Schattenzweige  der  übrigbleibenden
  Bäume  gekappt  werden  müssen,  daß  ferner
das  mit  unglaublicher  Schnelligkeit  emporwuchernde
  Unkraut  fast  allen  Anstrengungen
spottet,  eine  heute  gereinigte  Partie  z.  B.  in  vier
Wochen  bereits  wieder  meterhoch  überwachsen  ist,
so  kann  man  die  Sorgen  der  verantwortlichen
Beamten  begreifen.  Die  Arbeiter  werden  vom
Staate  meist  für  ein  Jahr  engagiert.  Die  Produlte
  werden  per  Kanu  den  Aruwimi  heruntergeschafft.
  Manches  Boot  geht  hierbei  in  den
Schnellen  verloren.

Der  Fluß  hat,  abgesehen  von  wenigen  durch
bewaldete  Inseln  bedingten  Verengungen,  eine
stattliche  Breite,  die  zwischen  400  und  1000  m
schwankt;  er  gewinnt  dann  ein  seenartiges  Aussehen.
  Seine  gewaltigen  Wassermassen  können
sich  also  mit  denen  der  größten  europäischen
Ströme  messen.  Wir  befuhren  ihn  zur  Zeit  der
kleinen  Regenperiode,  die  sein  Niveau  um  1  m
gehoben  hatte  und  ein  schnelles  Vorwärtskommen
  ermöglichte.  Seine  vielen  Stromschnellen
schalten  ihn  jedoch  aus  der  Reihe  der  schiffbaren

Flüsse  aus.  Ein  Dampferverkehr  findet  nur  in
Einem  untersten  Laufe  statt.  Gefährlich  bleibt
die  Passage  durch  die  Schnellen  stets.  Mit  dem
Berlust  von  einigen  Booten  wird  sogar  etatsmäßig
  gerechnet.  Eine  unangenehme  Stelle  hatten
wir  unterhalb  Kalagwa  zu  überwinden.  Da
sich  der  Fluß  hier  durch  klippenreiche  Inseln
windet,  werden  diese  Schnellen  sehr  gefürchtet.
Jedes  Boot  nahm  daher  im  genannten  Negerdorf
  einen  mit  den  Eigentümlichkeiten  des  Wassers
vertrauten  Piloten  an  Bord.  Während  die  anderen
  Boote  glücklich  durch  die  Wellen  und  den
schäumenden  Gischt  des  reißenden  Stromes  hindurchsausten,
  gerieten  die  Boote  des  Leutnants
v.  Wiese  und  des  Dr.  Schubotz  in  Gefahr.  Zwischen
  unsichtbaren  Felsen  eingeklemmt,  neigten  sie
sich  bedenklich  auf  die  Seite.  Erst  nach  längeren
Bemühungen  gelang  die  Befreiung  aus  dieser
mißlichen  Lage.

Die  imposantesten  Katarakte  sahen  wir  bei
Panga,  das  wir  am  2.  Mai  erreichten.  Diese
Fälle  haben  gewaltige  Höhen,  das  Brausen  der
sich  überstürzenden  Wassermenge  erfüllt  weithin
die  Luft.  Sie  werden  nur  durch  einzelne  bewaldete
  Felsstücke  getrennt  und  nehmen  sonst  die
gesamte  Breite  des  Stromes  ein.  Im  Lichte  der
scheidenden  Sonne  boten  fie  ganz  prachtvolle,
malerische  Motive,  die  wir  mit  vorzüglich  ar- 



beitenden  Apparaten  nach  Möglichkeit  festzuhalten
versuchten.  Da  die  Katarakte  für  unpassierbar
gelten,  wechselten  wir  hier  Boote  und  Mannschaft.
  Im  Geiste  nahm  ich  Abschied  von  meinem
schönen  Kanu,  das  mich  seither  trotz  eines  ganz
hübschen  Leckes  sicher  getragen  hatte.  Um  so
größer  war  meine  Überraschung,  als  ich  es  am
Nachmittag  unter  den  neuen  Booten  jenseits  des
Falles  wohlbehalten  vorfand.  Die  Leute  hatten
es  fertig  gebracht,  das  Boot  an  langen  Lianen
und  Tauen  vom  Ufer  aus  durch  den  tosenden
Fall  zu  dirigieren.

In  Panga  machten  wir  ferner  die  Bekanntschaft
  des  im  Kongostaat  berühmten  Entdeckers
der  Kilo-Goldminen,  Mr.  Hannam,  eines  geborenen
  Anstraliers.  Er  prospektierte  auch  hier
mit  zwei  Agenten  auf  südlich  gelegenen  Inseln.
Die  bisherigen  Goldfunde  scheinen  auch  hier  zufriedenstellend
  zu  sein.

Die  Gegend  war  am  5.  April  von  einem
stärkeren  Erdbeben  heimgesucht  worden,  das,  in
Richtung  Nordost  nach  Südwest  laufend,  einigen
Bauten  verderblich  geworden  war.  In  der  Mauer
des  Messegebäudes  klaffte  noch  ein  gewaltiger  Riß.
Menschenleben  aber  waren  nicht  zu  beklagen.

Am  folgenden  Morgen  war  es  eisig  kalt;
dichter  Nebel  hinderte  jeden  Ausblick,  dazu  hatten
wir  eine  fast  achtstündige  Fahrt,  so  daß  der  Lagerplatz
  Banalia  freudig  begrüßt  wurde.  Eine
lange,  aber  wenig  Wasser  führende  Stromschnelle
nimmt  vor  dem  Posten  die  Breite  des  Flusses
ein,  der  zahlreiche  Muschelbänke  enthält.  Viele
Leute  betreiben  dort  die  Fischerei,  indem  sie
mehrere  Minuten  unter  Wasser  bleiben  und  so
die  Muscheln  von  den  Bänken  schlagen.

Hier  legten  wir  einen  Ruhetag  ein,  den  Leutnant
  v.  Wiese  zum  Sammeln  ethnographischer
Gegenstände,  Dr.  Schubotz  und  Mildbread  zur
Vervollständigung  der  zoologischen  Sammlung
(insbesondere  durch  Fische  aus  dem  Aruwimi)
und  zur  Erlangung  umfangreichen  botanischen
Materials  benutzten.  Von  den  Eingeborenen
wurden  uns  zwei  lebende  Antilopen  gebracht,  die
aber  nicht  zu  erhalten  waren.  Am  Nachmittag
erhielt  ich  noch  den  Besuch  des  italienischen
Leiters  eines  zwei  Stunden  entfernten,  im  Walde
gelegenen  Postens,  dessen  Kautschukerträge  ebenfalls
  unter  den  obenerwähnten  Umständen  leiden,
der  sich  sonst  aber  recht  nützlich  erwiesen  hat.

Die  Fauna  war  während  der  Flußreise  recht
ärmlich  gewesen.  Außer  einigen  weiteren  Elefanten,
  von  denen  einer  vor  uns  das  Flußbett
durchschwamm,  während  ich  einen  anderen  erlegte,
  sichteten  wir  nur  wenige  Flußpferde  und
Krokodile.  Einige  Flüge  Papageien  zogen  wiederholt
  über  uns  dahin,  doch  schien  das  Leben  auf
den  Bäumen  sonst  fast  erstorben.  Das  Tierleben
        <pb n="759" />
        W  677  20

spielt  sich  eben  hier  am  Tage  im  Innern  des  Waldes
ab;  nur  des  Nachts  oder  am  frühen  Morgen
sieht  man  die  Ufer  belebter,  ehe  das  Wild  nach
erfolgter  Tränke  in  den  Schatten  des  schützenden
Dickichts  zurücktritt.

Der  8.  Mai  brachte  uns  nach  Dambuya,
das  den  Endpunkt  des  Katarakts  bildet  und  mit
Basoko  durch  einen  Dampfer  verbunden  ist.
Auch  dieser  letzte  Tag  im  Kanu  sollte  nicht  ohne
Unfall  vorübergehen.  Das  Boot  meines  Dieners
Weidemann,  unseres  Faktotums  im  verwegensten
Sinne  des  Wortes,  geriet  auf  einen  Fels,  legte
sich  fast  völlig  auf  die  Seite  und  lief  zur  Hälfte
voll  Wasser,  so  daß  seine  Insassen  unsanft  hinausgeschlendert
  wurden.  Da  dies  Boot  zufällig  das
letzte  war,  so  wurde  sein  Mißgeschick  nicht  bemerkt,
  und  es  dauerte  eine  ganze  Weile,  ehe  Eingeborene
  aus  einem  in  der  Nähe  gelegenen  Dorf
sich  entschlossen,  den  heftig  Rufenden  und  Winkenden
  Hilfe  zu  bringen.  Wenn  auch  das  Boot
nach  vielen  Stunden  ans  Ufer  geschafft  und
schließlich  zur  Weiterfahrt  verwendet  werden
konnte,  so  waren  doch  eine  Anzahl  Vorräte,  Patronen
  und  Briefschaften  sowie  über  tausend  zum
Glac  noch  unbelichtete  Platten  unwiederbringlich
ahin.

Die  Nachricht  von  der  voraussichtlichen  Ankunft
  des  Dampfers,  der  „Délivrance“,  ließ  aber
den  Zwischenfall  bald  vergessen  —  und  als  noch
am  Abend  in  der  Ferne  der  Pfiff  der  Dampfbfeife
  ertönte,  lief  alles  in  hellster  Aufregung  ans
Ufer,  um  sich  an  dem  langentbehrten  Anblick
eines  regulären  Dampfers  zu  erfreuen.

Mit  Dr.  Mildbread  und  dem  chef  de  poste,
Mr.  Lemoine,  einem  drolligen,  gemütlichen
Kanze,  besuchte  ich  noch  eine  große  Landolphiaplantage,
  die  wir  in  zwei  Marschstunden  erreichten,
  und  die  der  Direktion  eines  Deutsch-Schweizers
  untersteht.

Diese  ausschließlich  Lianen  enthaltende  junge
Pflanzung  ist  teils  in  lichteren  Bestandteilen  des
Waldes  angelegt,  teils  auf  gerodeten  Plätzen;
die  letzteren  gewähren  der  Sonne  freien  Zutritt
und  scheinen  den  Pflänzlingen  zuträglicher  zu  sein.

a  die  Liane  aber  ungeheuer  langsam  wächst
und  bis  zur  Ernte  bzw.  ersten  Anzapfung  mindestens
  20  Jahre  vergehen,  so  hat  der  Staat  der
Unrentabilität  und  der  großen  pekuniären  Opfer
wegen  alle  weiteren  Versuche  eingestellt  und  sich  mit
der  Anpflanzung  von  Kautschukbäumen  begnügt.

Mittlerweile  waren  alle  Lasten  an  Bord  der
„Délivrance“,  eines  kiellosen  Heckraddampfers,
verstaut,  der  bei  voller  Ladung  etwas  über  1  m
Tiefgang  aufweist.  Wir  rüsteten  zur  Abfahrt.
An  dem  Platze,  wo  Stanleys  Lager  einst  gestanden,
  gingen  wir  an  Bord.  Auf  der  Brücke,
dem  einzigen  Platz  für  Passagiere,  machten  wir

 

es  uns  auf  einem  Raum  von  1½  m  Breite  und
3m  Länge  „bequem“.  Nach  wenigen  Stunden
flotter  Fahrt,  bei  welcher  der  Sandbänke  wegen
ständig  im  Zickzack  über  den  Fluß  manövriert
wurde,  gingen  wir  beim  Posten  Mogandje  an
Land  und  verbrachten  dort  nach  einem  anregenden
  Abend  im  Kreise  liebenswürdiger  belgischer
Herren  die  Nacht.  Früh  ging  es  dann  nach  herzlichem
  Abschied  weiter  in  Begleitung  des  bisherigen
  chef  de  poste,  Mr.  Bisteau,  der  den
Heimatsurlaub  antrat.  Alle  cheks  und  eine
Menge  Volks  war  zu  seinem  Abschied  herbeigeeilt;
  man  konnte  den  braven  Burschen  ehrliche
Betrübnis  vom  Gesichte  lesen,  daß  sie  ihren
gütigen  Herrn  verloren.

Wenn  wir  gehofft  hatten,  daß  wir  den  letzten
Tag  der  interessanten  Aruwimi-Fahrt  ereignislos
verbringen  würden,  so  irrten  wir.  Schon  nach
zweistündiger  Fahrt  stießen  wir  mit  voller  Kraft
auf  einen  in  der  Karte  falsch  oder  gar  nicht  verzeichneten
  spitzen  Fels  und  rissen  ein  gewaltiges
Leck,  durch  welches  das  Wasser  unaufhaltsam
hereinströmte.  Es  blieb  nichts  anderes  übrig,  als
den  bereits  bedenklich  tiesgehenden  Dampfer  auf
Land  zu  setzen.  Nach  einem  vergeblichen  Versuch
  am  bewaldeten  Ufer  gelang  dies  Manöver
am  jenseitigen  Ufer  dicht  unterhalb  eines  kleinen
Dorfes.  Dies  war  für  die  Nerven  unserer  guten
Boys  —  wir  waren  alle  nach  unten  gegangen,
um  das  Topgewicht  zu  erleichtern  —  doch  zu
viel.  Beim  Anprall  sprangen  alle  über  Bord.

Nun  wurden  alle  Lasten  erst  ausgeladen  und
dann  ans  Ufer  geschafft,  dann  wurde  die  Notreparatur
  begonnen.  Nach  wenigen  Stunden  schon
erfolgte  die  Fortsetzung  der  Fahrt.  Bei  strahlendem
  Sternenhimmel  und  dem  zanberhaften  Scheine
des  vollen  Mondes  näherten  wir  uns  Basoko.
Von  weitem  schon  grüßten  die  Lichter  eines
großen  Dampfers,  der  „Flandre“,  die  bestimmt
war,  uns  an  die  Westküste  zu  tragen.  In  der
Ferne  glitzerte  ein  Silberstreif  —  der  Kongo.

7

Togo.
Schlafkrankhelt  in  Togo.

Am  31.  März  1908  kam  ein  etwa  sieben  Jahre
alter  Knabe  aus  Djanipe  in  der  Landschaft
Gbele  des  Bezirks  Misahöhe  mit  Drüsenschwellungen,
  Schlafsucht,  Abmagerung  und  nervösen
  Reizerscheinungen  in  die  Behandlung  des
Regierungsarztes  Dr.  v.  d.  Hellen;  dieser  konnte
durch  Nachweis  von  Trypanosomen  in  dem  Saft
einer  Drüse  Schlafkrankheit  feststellen.  Bei  Unter-
        <pb n="760" />
        W  678  20

suchung  von  2776  Eingeborenen  in  achtzehn  Ortschaften
  der  Umgebung  war  kein  weiterer  Fall
von  Schlaskrankheit  aufzufinden,  jedoch  wurde
Anfang  Mai  noch  ein  auf  einer  entlegenen  Farm
erkranktes  schlafkrankes  Mädchen  entdeckt.

Am  13.  Mai  wurde  aus  dem  Orte  Salome
der  Landschaft  Kpalawe  des  Bezirks  Misahöhe
ein  erwachsener  schlafkranker  Eingeborener  zum
Regierungsarzte  gebracht.  Bei  der  sofort  vorgenommenen
  Untersuchung  der  Eingeborenen
dieses  und  der  benachbarten  Orte  wurden  noch
zwei  Fälle  gefunden,  welche  Trypanosomen  in
der  Flüssigkeit  der  Halsdrüsen  erkennen  ließen.

Sämtliche  fünf  Kranken  wurden  sofort  in
Atoxylbehandlung  genommen  und  an  einem  von
Tsetsefliegen  freien  Orte  isoliert.  Auch  wurden
die  sonstigen  zur  Verhütung  von  Neuansteckungen
geeigneten  Maßregeln,  wie  Niederschlagen  von
Busch  an  gefährdeten  Orten  zur  Vertreibung  der
Tsetsefliegen,  Kontrolle  der  Eingeborenen,  Belehrung
  derselben  über  die  Krankheit,  sofort  ergriffen.
  Ein  ausführlicher  Bericht  des  Regierungsarztes
  Dr.  v.  d.  Hellen  wird  in  dem  „IArchiv
für  Schiffs=  und  Tropenhygiene“  abgedruckt
werden.

Fälle  von  Schlafkrankheit  sind  in  Togo  schon
einmal  (1903  und  1904)  und  zwar  damals  in
der  Landschaft  Buem  festgestellt  worden.  Nachdem
  der  letzte  der  damals  ebenfalls  isolierten
Kranken  im  April  1904  gestorben,  waren  bisher
weitere  Erkrankungen  an  Schlafkrankheit  in  Togo
nicht  bekannt  geworden.

Versuche  zur  Bellung  der  Uagana.

Von  Dr.  Günther.  Kaiserlichem  NRegierungsarzt
in  Togo.“)

Die  Nagana  ist  eine  Infektionskrankheit,  an
der  ein  großer  Teil  unserer  Haustiere,  aber  auch
Wild  und  Raubtiere,  spontan  erkranken.  Künstlich
konnten  bis  jetzt  alle  daraufhin  untersuchten  Säugetiere
  infiziert  werden.

Als  Erreger  der  Krankheit  kennt  man  das
nach  seinem  Entdecker  benannte  Trypanozoon
Brucei.  Es  wird  durch  den  Stich  von  Tsetsefliegen,
  durch  die  Glossina  morsitans  und  die

6  *)  Aus  dem  „Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Togo“,
r.  14.

 

dipes  uud  Gl.  tachinoides  von  Wirbeltier  zu
Wirbeltier  übertragen.  In  manchen  Fällen  mag
diese  Ubertragung  lediglich  auf  mechanischem  Wege
stattfinden,  indem  die  Tsetsefliege  ein  krankes  Tier
sticht  und  unmittelbar  nachher  ein  gesundes  Tier
wieder  durch  Stich  infiziert.  Es  liegt  jedoch  der
Gedanke  nahe,  daß  diese  mechanische  Übertragung
der  Nagana  überaus  selten  ist,  vielmehr  neigt
man  zu  der  Ansicht,  daß  die  Parasiten  in  dem
blutsaugenden  wirbellosen  Tiere  eine  Entwicklung
durchmachen,  vielleicht  ähnlich  der  des  Haemo-Proteus
  noctune  im  Culex  pipiens  oder  der  der
Malariaparasiten  im  Anopheles.  Einige  Forscher
wollen  schon  im  Darm  und  Rüssel  der  Fliege
Entwicklungsstadien  der  Trypanosomen  gesehen
haben.  Eine  Kultivierung  der  Trypanosomen  ist
möglich,  wie  Novy  und  Mc  Neal  zuerst  auf  den
von  ihnen  empfohlenen  Nährboden  nachgewiesen
haben,  nur  müssen  von  Zeit  zu  Zeit  die  Trypanosomen
  auf  einen  frischen  Nährboden  übergeimpft
werden.

Die  Inkubationszeit  ist  bei  den  einzelnen
Tieren  verschieden.  Bei  Ratten  beträgt  sie  nur
einige  Tage,  bei  Einhufern  10  bis  14  Tage,  bei
Rindern  und  Kleinvieh  dauert  sie  in  der  Regel
länger.

Das  Krankheitsbild,  das  die  Nagana  bei
unseren  Haustieren  hervorruft,  ist  sehr  wechselnd.
Die  Krankheit  setzt  fast  immer  mit  Fieber  ein,
das  jedoch  bald  abfällt,  um  nach  kurzer  Zeit
wieder  zu  steigen.  Mitunter  beobachtet  man  auch
perpetuelles  Fieber.  Bei  Pferden,  Eseln,  Kamelen
und  Hunden  treten  in  der  Regel  an  der  Bauchseite,
  Unterbrust,  Maul  und  Augenhöhlen  Odeme
auf.  Bei  Rindern  und  beim  Kleinvieh  fehlen
meist  Anschwellungen,  dagegen  tritt  bei  ihnen  die
Abmagerung  mehr  in  den  Vordergrund.  Bei
einzelnen  Tierarten  beobachtet  man  auch  fast
regelmäßig  Konjunktivitis  und  Keratitis,  auch
Rhinitis.  Häufg  fällt  auch  eine  gewisse  Steifigkeit
im  Kreuz  und  der  Hinterhand  der  Tiere  auf.  Im
Blut  ist  der  Erreger  der  Krankheit,  das  Trypanozoon
  Brucei,  enthalten.  Gelingt  sein  Nachweis
nicht  direkt,  so  ist  er  doch  immer  im  Blut  von
zu  diagnostischen  Zwecken  geimpften  Mäusen  oder
Ratten  nachzuweisen.  Die  Freßlust  der  Tiere  ist
meist  bedeutend  vermindert.

Bei  der  Sektion  der  an  Nagana  verendeten
Tiere  kann  man  oft  nur  Anzeichen  einer  perniziösen
Anämie  feststellen.  Im  Blut  finden  sich  kurz
nach  dem  Tode  noch  Trypanosomen,  die  dann
rasch  absterben.  Die  Milz  ist  mitunter  mäßig
vergrößert,  die  Lymphdrüsen  und  das  Knochenmark
  zeigen  trübe  Schwellung.  Seröse  Ergülsse
von  strohgelber  Farbe  sind  im  Herzbeutel,  im
Unterhautzellgewebe  und  an  den  Teilen,  an  denen
Odeme  nachweisbar  waren,  vorhanden.
        <pb n="761" />
        Die  Dauer  der  Krankheit  beträgt  manchmal
nur  einige  Stunden,  wobei  dann  natürlicherweise
Abmagerung,  Odeme  uff.  nicht  vorhanden  sein
können,  erstreckt  sich  aber  in  der  Regel  über  Tage
und  Wochen.  Mitunter  dehnt  sich  der  Verlauf
auf  mehrere  Monate  aus.  Heilungen  kommen
spontan  vor,  sind  aber  verhältnismäßig  selten.

Da  die  Ausrottung  der  Nagana  von  einer
hervorragenden  wirtschaftlichen  Bedeutung  für
Afrika,  also  auch  für  Deutschland  ist,  das  in
Afrika  zwei  Kolonien  (Kamerun  und  Togo)  besitzt,
in  denen  die  Nagana  vorkommt,  so  hat  man
schon  seit  einigen  Jahren  den  Kampf  gegen  diese
Seuche  ausgenommen.

Da  man  ja  weiß,  daß  die  Tsetsefliege  der  Wirt

für  das  Trypanozoon  Brucei  ist,  hat  man  die
Fliegen  zu  bekämpfen  versucht.  Man  kennt  nämlich
von  den  Lebensgewohnheiten  der  Tsetse  die  Tatsache,
  daß  sie  sich  nur  in  schattigem  Gebüsch  aufhält.
  Infolgedessen  hat  man  die  mit  Buschwerk
bewachsenen  Steppen  niedergebrannt,  wodurch
auch  die  Tsetsepuppen,  die  sich  im  Boden  einige
Zentimenter  tief  eingraben,  größtenteils  vernichtet
  werden.  In  Ostafrika,  wo  man  die  Waldbrände
  verboten  hat,  soll  die  Tsetse  infolgedessen
sehr  zugenommen  haben.

Man  hat  auch  andere  Maßregeln  gegen  die
Nagana  ergriffen,  nämlich  Schutzimpfungen  und
medikamentöse  Behandlung  der  erkrankten  Tiere.
Die  Erfolge,  die  man  mit  den  in  verschiedener
Weise  vorgenommenen  Schutzimpfungen  hatte,
waren  jedoch  nicht  befriedigend.  Kleine  Tiere,
wie  Mäuse,  wurden  durch  Injektion  von  Menschenserum
  geheilt.  Ebensowenig  kann  man  mit
Sicherheit  sagen,  daß  die  bei  der  Behandlung
mit  Jod,  Quecksilber,  Chrysoidin,  Bensidin,  Trypanrot,
  Malachitgrün,  Brillantgrün  und  Fuchfin  erzielten
  therapeutischen  Heilungen  von  allen  Seiten
einwandsfrei  anerkannt  werden.  Sicherlich  besaßen
  oft  die  bei  Laboratoriumsversuchen  zur
künstlichen  Infektion  der  Tiere  verwendeten  Trypanosomen
  nicht  die  Virulenz,  wie  sie  die  Trypanosomen
  in  Afrika  haben.  Mitunter  wären
wohl  auch  bei  den  Tieren  Spontanheilungen  vorgekommen
  ohne  jede  Behandlung,  eben  weil  es
sich  vielleicht  um  weniger  virulente  Stämme
handelte,  vielleicht  lassen  sich  aber  auch  die  Toypanosomen,
  insofern  ihre  VBirulenz  gesunken  ist,
durch  einen  Teil  der  obigen  Mittel  beeinflussen
und  lönnen  so  zum  Verschwinden  gebracht  werden.
Günstige  Resultate  bei  der  Behandlung  von  an
Nagana  erkrankten  Tieren  wurden  schon  mit
Atoryl  und  Arsenik  erzielt.

Letteres  Mittel  wurde  besonders  von  Loeffler
und  Rähs  (Nr.  34  der  deutschen  medizinischen
Wochenschrift  vom  Jahre  1907)  auf  Grund  von
Laboratoriumsversuchen  gegen  Nagana  empfohlen.

 

679  20

Die  Verfasser  hatten  sich  durch  Auflösen  von  1  g
arseniger  Säure  in  10  cem  Normalnatronlauge
bei  Siedehitze  und  durch  nachherigen  neutralisierenden
  Zusatz  von  10  cem  Normalsalzsäure
eine  Lösung  hergestellt.  Diese  arsenige  Lösung
wurde  mit  Ag.  dest.  im  Meßzylinder  aufgefüllt,
bis  sie  0,1  prozentig  war,  und  so  den  Tieren
intraperitoneal  oder  per  os  verabreicht.  Die
heilende  Dosis  lag  bei  den  von  ihnen  angestellten
Versuchen  etwa  um  tiefer  als  die  tödliche
Dosis.  Nach  3  bis  5  Verabreichungen  in  fünftägigen
  Zwischenräumen  hatten  die  Verfasser  bei
Meerschweinchen  glänzende  Resultate  aufzuweisen.

Die  Erfolge  der  Herren  Loeffler  und  Rühs
veranlaßten  mich,  den  Leiter  der  Tropenabteilung
des  Instituts  für  Infektionskrankheiten  in  Berlin,
Herrn  Dr.  Schilling,  der  sich  gerade  in  Togo  zur
Vornahme  von  Versuchen  aufhielt,  zu  bitten,  mir
Rinder  zu  überlassen,  die  er  von  Anecho  nach
Tokpli,  einem  Orte  im  Innern  von  Togo,  hatte
durchtreiben  lassen  und  die  dabei  den  Tsetsegürtel
im  Urwald  passiert  hatten.  Herr  Dr.  Schilling
ließ  mir  dann  acht  Tiere  ab,  von  denen  allerdings
  auf  dem  Wege  von  Tokpli  nach  der  Küste
drei  eingingen.  Neben  den  am  Leben  gebliebenen
Rindern  beschaffte  ich  noch  einige  Tiere  aus
Gouvernementsmitteln.

Es  galt  nun  zuerst  die  Dosis  letalis  für  die
Rinder  festzustellen.  Eine  Feststellung  derselben
pro  Kilogramm  Tier  war  mir  mangels  einer  geeigneten
  Wage  nicht  möglich.  Ich  mußte  also
auf  gut  Glück  probieren.  Ich  muß  hier  vorausschicken,
  daß  die  eingeborenen  Rinder  wesentlich
kleiner  sind  als  das  europäische  Bieh.  Sie  erreichen
  etwa  nur  die  Größe  der  schweren  Kälber.
Alle  Versuchstiere  waren  annähernd  von  gleicher
Größe  und  Schwere.  Ich  fand  nun,  daß  die
tödliche  Dosis  bei  ihnen  zwischen  0,6  und  0,7  g.
arseniger  Säure  lag.  Zur  Lösung  der  arsenigen
Säure  wurde  Normalnatronlauge  verwendet,  indem
  1  g  Aeid.  arsenic.  in  10  cem  Normalnatronlauge
  bei  Siedehitze  gelöst  wurde.  Diese
alkalische  Lösung  wurde  dann  durch  Zusatz  von
Salzsäure  neutralisiert.  Durch  Verdünnen  mit
Wasser  wurde  diese  Lösung  0,1  prozentig  gemacht
und  in  dieser  Zusammensetzung  dann  intraperitoneal
  infiziert.  Bei  Rindern  hatte  ich  folgendes
  Resultat:

Tier  1.  Nach  dem  Erscheinen  von  einem
Trypanozoon  im  Blut  intraperitoneale  Behandlung;
  am  1.  Krankheitstage  0,45  g  Acid.  arsenicos.,
  am  5.,  10.,  16.  Behandlungstage  0,5  g
Acid.  arsenic.  Am  19.  Tage  werden  2  cem
Blut  von  dem  Rind  einer  gesunden  Ratte  intraperitoneal
  infiziert.  Nach  vier  Tagen  ist  die  Ratte
reichlich  infiziert,  in  jedem  Gesichtsfeld  sind  10  bis
15  Trypanosomen,  sichtbar.  Tod  des  Rindes  am
        <pb n="762" />
        r—*

WM  680  20

21.  Tage.  Das  stark  abgemagerte  Tier  stirbt
unter  den  Anzeichen  perniciöser  Anämie.

Bei  Tier  2  find  gleichfalls  wie  bei  allen
anderen  Trypanosomen  nur  spärlich  im  Blute
nachzuweisen.  Das  Tier  erhält  am  1.,  6.  und
11.  Krankheitstage  0,35  g  Aeid.  arsenic.,  am
17.,  22.  und  27.  Krankheitstage  0,5  g  Acid.
arsenie.  intraperitoneal.  Am  29.  Tage  wird
eine  gesunde  Ratte  mit  dem  Blut  des  Tieres
infiziert.  Nach  einigen  Tagen  enthält  das  Blut
der  Ratte  reichlich  pathogene  Trypanosomen.  Das
Rind  verendet  am  36.  Krankheitstage.

Tier  3  erhält  am  ersten  Krankheitstage  0,4g,
am  5,  10.  und  15.  je  0,5  g  Aeid.  arsenic.
intraperitoneal,  am  17.  Krankheitstage  geht  das
Tier  ein.

Dem  Tier  4  werden  am  1.,  6.,  11.,  17.,
22.,  28.  Krankheitstage  0,45  g  Acid.  arsenic.
infiziert.  Am  37.  Krankheitstage  ist  das  Tier
tot,  nachdem  noch  vorher  in  seinem  Blute  durch
Tierversuch  Trypanosomen  nachweisbar  waren.

Tier  5  erhält  am  1.  und  6.  Krankheitstage
0,3,  am  11.,  16.,  21.,  26.  Krankheitstage  0,1  g
Acid.  arsenic.  intraperitoneal.  Das  Tier  verendet
  am  42.  Krankheitstage,  nachdem  noch  vor
seinem  Tode  Trypanosomen  in  seinem  Blute
vorhanden  waren.

Das  ungünstige  Resultat  dieser  Versuche  veranlaßte
  mich,  nun  am  Meerschweinchen  und  an
der  Ratte  die  Wirksamkeit  der  arsenigen  Säure
nachzuprüfen.  Die  zu  den  Versuchen  verwendeten
Ratten  und  Meerschweinchen  waren  zum  Teil  mit
dem  Blute  der  kranken  Rinder,  zum  Teil  mit
dem  Blute  von  zwei  an  Nagana  erkrankten
Pferden  infiziert  worden.  Das  Ergebnis  der
Versuche  war  folgendes:

Meerschweinchen  1.  430  g  schwer.  Am  1.,
6.,  11.,  16.  Krankeitstage  mit  je  2  cem  einer
0,1  prozentigen  Arseniklösung  infiziert.  Tot  am
18.  Krankheitstage.  Blut  noch  trypanosomenhaltig.


Meerschweinchen  2.  470  g  schwer.  Am  1.
und  6.  Krankheitstage  mit  je  2  cem  einer  0,1  prozentigen
  Arseniklösung  infiziert.  Tot  am  8.  Tage.

Meerschweinchen  3.  390  g  schwer.  Am
1.  Krankheitstage  mit  je  2  cem  einer  0,1  prozentigen
  Arseniklösung  infiziert.  Tot  am  4.  Krankheitstage.


Meerschweinchen  4.  320  g  schwer.  Am  1.,
6.,  11.  Krankheitstage  mit  je  1,5  cem  einer

 

0,1  prozentigen  Arseniklösung  infiziert.  Tot  am
12.  Krankheitstage.

Die  dem  Meerschweinchen  gegebenen  Dosen  entsprechen
  den  Angaben  der  Herren  Loeffler  und  Rühs,
die  als  Dosis  letalis  für  Meerschweinchen  bei
intraperitonealer  Injektion  0,006  bis  0,008  pro
Kilo  Tier  gefunden  hatten.  Zur  Erzielung  einer
schnellen  Heilung  hatten  die  Herren  eine  Dofsis
von  0,0045  pro  Kilo  Tier  für  nötig  erachtet.

Bei  den  mit  Ratten  anzustellenden  Versuchen
mußte  von  mir  zuerst  die  Dosis  letalis  festgestellt
werden.  Sie  liegt  bei  jungen  Ratten  (Gew.
90  bis  130  9)  ziemlich  niedrig.  Größere  Tiere
(200  bis  280  g)  vertragen  im  Verhältnis  zu  den
jüngeren  Ratten  wesentlich  höhere  Dosen.  Die
Dosis  letalis,  die  großen  Schwankungen  unterworsen
  ist,  beträgt  bei  größeren  Ratten  0,0065
bis  0,009  g  pro  Kilo  Tier  bei  intraperitonealer
Injektion.

Ich  glaube,  es  ist  nicht  nötig,  die  einzelnen
mit  Ratten  angestellten  Versuche  auch  noch  aufzuzählen.
  Ich  will  hier  nur  mitteilen,  daß  zwölf
größere  Ratten  mit  Blut  von  an  Nagana  erkrankten
  Tieren  künstlich  infiziert  wurden.  Nach
dem  Erscheinen  von  Trypanosomen  im  Blut  der
Ratten  setzte  sofort  die  Therapie  ein,  indem  die
Tiere  in  fünftägigen  Zwischenräumen  mit  Dosen
von  0,004  bis  0,0055  g  Acid.  arsenic.  pro  Kilo
Tier  infiziert  wurden.  Nur  wenige  Tiere  konnten
drei  Injektionen  erhalten,  da  die  meisten  Ratten
nach  3  bis  12tägiger  Krankheit  verendeten.  Eine
Heilung  kam  bei  keinem  einzigen  Tiere  zustande.

Das  Ergebnis  der  Versuche  war  also  durchaus
  kein  befriedigendes.  Leider  ist  es  mir  aber
unmöglich,  in  Bälde  umfangreichere  Versuche  mit
der  von  den  Herren  Loeffler  und  Rühs  vorgeschlagenen
  Lösung  vorzunehmen,  da  ich  in  kurzer
Zeit  das  Schutzgebiet  verlasse.  Sollte  ich  jedoch
noch  einmal  nach  Togo  zurückkehren,  so  werde  ich
die  Versuche  mit  Acid.  arsenic.  in  etwas  anderer
Weise  wieder  aufnehmen.  Es  ist  wohl  anzunehmen,
  daß  die  Virulenz  der  Trypanosomen  eine
hervorragend  starke  war.  Ich  habe  aber  gefunden,
daß  die  behandelten  Ratten  länger  am  Leben
blieben  als  nicht  behandelte,  außerdem  waren  die
Trypanosomen,  die  im  Blute  der  Ratten  reichlich
vorhanden  waren,  am  zweiten  und  drittten  Tage
nach  der  intraperitonealen  Injektion  bei  diesen
Tieren  aus  dem  peripheren  Blute  verschwunden.
Vielleicht  lassen  sich  Heilungen  erzielen,  wenn  die
arsenige  Lösung  in  kürzeren  Zwischenräumen
injiziert  wird.
        <pb n="763" />
        G  681  20

I.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Logo  im  IV.  Veertel  des  Halenderjahres  1907
im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  glelchen  eitraum  des  vorjahres.
A.  Einfuhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  im  «
Iv.Vickthrv.  #  rune:dbn
Benennung  der  Warengruppen  07  1906
Gen  Wert  Wert  Wert
Mt.  Mi.  Mk.  Mk.
J.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  17  894  15  682  2212  —
b)  Knollengewächse,  Shte  und  Frü  uchte  .  12  389  12  373  16  —
#s  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemnittel  .  194  541  157  41  37124  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  188  —  260
e)  Getränle  (außer  Mineralwasser)  125  482  194  —  69  228
h  Sämereien,  lebende  Pflanzen.  Futtermittel  Heestere
soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt)  .  621  341  280  —
g)  Faserpflanzen.  ..  ..  —  —  —  —
b)  Erzengnisse  der  Forstwirrschaft.  ...  34514  122  688  —  88  17.1
Zusammen  l  ...  385  929  503  959  —  118  030
lII.  Tiere  und  kierische  Erzengnisse:
a)  Lebende  Tiere  ...  2411  849  1  762  —
b)  Fleisch  und  erischer  Erzeugnisse  aller  Aärt  82  101  69250  12  845  —
Zusammen  1Il.  84  512  69  905  14  607  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  97  168  88  630  8558  —
IX.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  12  866  11  820  1040  —
V.  Sbemische  8  pharmazeutische  Er.  rzeugnisse  (außer
.  Schießbedarf  und  Sprengmitteln)  50  542  30  132  20  410  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Velleidungsgehenftände  ijw.
laußer  Lederwaren).  719  543  416  703  302  810  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  aachsucch,  Arichnerbaren,  .  9953  11478  —  1525
VlIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  1702  568  1184  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  uͤnd  Schnitzwaren  .  13  300  8  616  4684  —
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  23  750  21  818  1  932  —
Xl.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  44520  36  635  7885  —
XII.  Metalle  und  Maallwaren  außer-  Justrumenten,  Maschinen
  und  Waffen
n)  Unbearbeitete  Metalle  und  d  Halbzeug  ..··.-.  32  538  120  927  —  88  880
b)  Fabrikate!  ...  84  404  164  172  —  79  763
Zufammen  xñ  ...  116942  285099  —  168  157
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuse  66  555  73201  —  6646
XIV.  Saßen  und  Munitiihooon  66  377  58  791  7586  —
XV.  Geld.  231  03v7  467  309  .  286  272
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1007#.4  1921716  2  684  670  —  1590  954
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahhrr  1722516  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.202200  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  Er.  rzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewer
a)  Pflanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  ....  688  260  255  384  432  876  —
b)  Olfrüchte,  Pflanzenole,  flanzenwachs  ....  281  621  153  179  128  445  —
JP)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  ....  2222  347  1  875  —
4)  Faserpflanzen  .......  31  082  50  400  —  18  427
e)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  ...  ...  2—47647  419  975  —  172  328
Zusammen  ã  11  1251735  879294872411  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  ..........  30  206  16  413  13  798  —
b)  Tierische  Erzeugnisse  ........·..  46  485  22  454  24  031  —-Zusrnumenll...
  76691  38  867  37  824  —
        <pb n="764" />
        G  682  25
Im  Im  ¾
IV.  Viertel  v.,  Vierteln  b-Benennung
  der  Warengruppen  1907  1906  nahme  nahme
Wert  Wert  Wert  Wert
in  Mk.  in  Mk.  in  Mk.in  Mk.
n.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  —  —  —  —
Gewerbliche  Erzengnisse  ..  47  228  25  799  21  429  —
.  Geld.  432  684  384  200  43  484  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  19007]808  338  1  328  160  190  178  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  589  309  —  —  —
Zunahme  ,  Abnahme  —  +  218  969  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1907  3  733  054  8  412  830  320  221  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  3311  885  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —.  .  421  169  —  —  I  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  *  Im  II30  Viertel.  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren
Menge  Wert  Menges  Weri  Menge  Bert  Menge  Wert
kg  mMll.  ke  M.l.  kg  Mk.  kg  Mk
A  Einkuhr.
Mehl  und  Backwaren  24  252  12  854428  411  12543  —  311  41599  —
Gemüse-  und  Lotionfrven,  ein-  C1  «  ;  »
ema  5922;5985  9711  9585  —  —  3789  3600
Ko  enesse  .  75  —737  28881  67307  739536  8  430  184432  —  —
Tabak  080  53  27645354  51  3699276  1905  —
3  binghritate  ...  1  027  10  279  994  11  416  *  —  14135
tille  .  (Litck)201001142911540»5753  8560«5676  —·—
i  stanniwemc  aller  Ari  (Liter)  158  275  94748279  965  172  300  —  —  121  690  77552
Bier  .  (Liter!  22610  13  763  16013  8333  6597  5430  —  —
Bau-  und  Nutzholz.  .236  704  3451157  935  115932  —  l  —  621  231  81  413
Fleisch  und  Zubereilungen  von
Fleisch.  einschl.  Fleischkonserven  6395  10  33440  513  13868  —  —  4118  3031
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser-  E
tiere  aller  .  216  006  60  677112992  38  469  73  011  22008  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier.  Honig  :
und  sonstige  tierische  Nahrungs-  I  i-  —
ittel  6514.  9990  13  620  16595  —  —  6  106,  6605
Zement,  Kalk.  Kreide,  sonitige  I
Erden  und  Steine  263  251  15  724  860  2591  .  —  12609  10  189
Salz.  859  801  506188  05  3635  247900.54  526  25  828  —
S  artiedten  Sraumiohien,  Priketts  46  000  111424689  13  172  —  —  1  7#.  aso  12  058
Petroleu  (Liter  150  544  209439524728  22870  25816  4073  —  —
Seifen  altr.  Art  25  567  11  38015152  692310  115  1457  —.
Baumwollgarne  20  692  54  17v12087  55624  —  —  1395,  1133
Baumwollgewebe  156  889  51328321210  266  35  679  246  874  —  —
Leibwäsche,  Kleider.  Hiütte,  Suven  l
Vosamentierwaren.  Schirm  1
Filzwaren  ...  10718377.-  8087328022m31124928-!
Schuhe  und  Snesel-  1  031  5517  1160  8267  —  —  120  2750
Glas  und  Glasw  23  789,  29  311  18  899  21  367  4800  7944  —
Roheisen,  *  She  Stan-  I
gen  12718  140608  116  111  563  —  —  795  397  107157
Bellbl  ech  ..  .  24  897  6985  20397  6522  1500  468  —  —
tbest  53995  5450543  182  125720  —  —  289  187  71  155
#e  aus  anderen  iatn  e  «
n  5660  22006  12  775.  27215  —  —  7115  5239
        <pb n="765" />
        W  683  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

»  ,.  »  ,.
Im  IV8Viertel  Im  10  Viertel  Zunahme  Abnahme
Beucnnung  der  Waren
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert
kg  Mt.  kg  Ml.  kg  Mk.  ke  M.l.

«  s  s
Landwirtschaftliche  Maschinen  25  186  1595318  404,  14464  6  782  1489  —  —
Paschinem“  für  industrielle  Betriebe  30  947  6  347  1  322.  30681  29625  8279  —  —
aller  Art,  auch  Fahrräder.246  350181161491  50  32|190  —  —  2s3809
Feuerwaffen  (Stü  ich)  1995  202094  1349  183972  646  6822  —  —
W  und  2  unh  üchen  .  499714200846117,41028  8654  980  —  —
Goldmünzen  .  —-  18  410  —  2070  —  16  —  —
Silbermmtärzer  .  —:100727  —-103689  —  36  088  —  —
Nickel=  und  Kupfermünzen  .  —  12  —  8301  600  —  —  —  288  700

B.  Rusfuhr.
Mais  10664869  648  171|4  420  931  232  189  6  243  938.  415  985  —  —
Kakao  .  26  493  30  157  14  639  11  539  11  854  18  618  —  —
Halmierne.  958  078.  166  668614  24831  130  088843  83536600  —  —
Palmöl.  .  2197308487928770I1011419098974765  —  —
hiohbaumlvolle  .  37  978  31  982  55  568  50  409  —  17  590,  18  427
Kautschuk  402  244  581  48  611.  419  510  —  —  8  334/174  929
heenbem  .  1998“  40  540  1277  18  765  7211  775  —  —
Silbernünzen  153  804  1  —  —  —  2280  396
«

 

 

 

 

II.  Vorläufige  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  logo  im  Kalenderjahre  1907

Einfuhr
Ausfuhr.

im  Vergleiche  mit  1906.
1907  1906  Zunahme
Mark  Mark  Mark
6  699  684  6  432  812  266  872  4,1  v.  H.

5  915  609  4  199  336
Gesamthandel  12  615  293  10  632  148

1  716273  =  40,8
1  982  145  =  18,6  v.  H.

Nachwelsung  der  dei  den  Jollämtern  des  e  Togo  im  Monat  Hpril  1908  fällig  gewordenen
beträge.

 

 

Kamen  der  Zollämter,
bei  welchen  die  Zölle
fällig  geworden  sind

Gesamtbetrag  D  fällg  gewordenen  Zölle  im  bigen

donat  t  des  Nechnungsjahres

1908
Einfuhr  Ausfuhr  Zusamme
Mart  Mart  Mart

n

 

1907  Vorjahres

Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
Mart  Mark  art  Mark

Gegen  den  gleichen
Zeitraum  des

 

 

 

 

 

Lome  Zollamt2  789,50  261,00  73.050,5050  305,90  278,00  50  583,00  22  466,00  —
Anecho  -  —  —  —  5970.65  24,00  5  9904,65  —  5994,65
Agbanake  109.00  0.75  110.65  20.10  3.00  32,10  78.55  —
Tolpli  ..  -  134.50  1.00  135.60  97.95  ——  90.05  35.65.  —
Voepe  ...  -  IR3,25  290.00  2233,25  235.25  576.75  812,0|
Ho  Zollhebestelle  352,45  296,00  5  9,30  v90.00  759.30  110.85
Apandu  -  200.05  106.75  405.80  275.35  144,.00  410,35  —  13,55
Reie-Kratschi  175.40  1.50  176.90  334,  40  80,75  115,  15  —  2388,25
—  O05  5.20  29.25  36,75  —  l  36.75  1  50
Zusammen55  738,20  1  052.20  ⅜  76  790.107  954,65  1  198.50  59  153,1524  002,05  6  364,80

17  636,25
        <pb n="766" />
        Namen  der  Zollämter,
  bei

(Val.

W  684  20

Deutsch-Südwestafrika.

Nachwelsung  der  dei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  in  den  ODonaten  Januar
und  Februar  1908  fällig  gewordenen  Jollbeträge.

„Kol.  Bl.  1908  Nr.  11,

I.  Januar  1908.

S.  535.)

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zäue
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

Gegen  den  gleichen
Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

welchen  die  Zölle  1908  1907  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
lin  Mart  Vf.  Mart  Pf.]  Mart  Pf.s  Mart  Pf.]  Mart  Pf.  Mart  lat  Mart  f.)Mark  Gi.
"%  |  1
Swakopmund.  44251  50  —  —  41251  55  5%%“  1  086.50  oss  3080  21520  —
Lüderitzbucht  50  375+  65  ]  v0  4500  —
Windhuk  29832  10  —  —29832  40  1  60.12  046  2½|]|  1778600  —
Ramansdrift  3  585  70  —  —  3  585  70  135  —  —  —  135  —  3  150  70  —
Ururas.  .  655  12  —  18  55  —  —  —  —  —  —  18  551  —  —
Haigamkhab  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibbb.  9236  —  —  —  9236  —  1  77320  1  50  1  7470  7161  323J—  —
Okahandja.  6871  —  —  6371—  20|/O  —
Gobabis  2  894  50  —  —  2  894  50  133  80  12  30  146  10  2  748  40  —  —
Hmarurn  .  1613  35  —  151325  592  80  1.50  594  30  919  05  —-utjo
  543  —  —  —  543  —  30  50  —  —  30  50  512,50  —  —
Grolsfonneein  .  182120  —  —  182120  4050  —  —  40  50  1  780  7r7
Usakos  5930  —  5930  59  ——-ZJllLomolmo
  ’  lVgg  100  (40  Ende  1907  neu  errichtet.  10%  —
Tsumeb.  60  —  —  60  48  60  —
Achoboih  7230  —  —  7230  1  612  40  —  1—  1  612  40  —  —  510  10
.  430  —  —  430|1  neu  errichtet  130  —
Aibe1  ...  181  80  —  —  181  80  125420  2  —  125620  —  —1  oru  40
Leetmanshoop  9523.50  —  —  9  52350  966  5  —  —  966  50  8557  —  —
Hastur  56  50  —  56.5  15120  80  151  —  —  —  197  50
Warmbad  1  13920  —  —  1  13920  700  60  —  —  700  60  438  60  —
Dawignab  20  30  —  —  3  30  —  —  —  —  —  20  301  —
Ukamas.  22330  —  23  30  —  —  —  —  —  —  23301  —  —
Stolzenfels  15  —  —  —  —  —  15—4  L—E.—
Bethanien.  195  22  —  *  2  —  —1  —  —  —  —  195  2—
D  1
Zusammen9  619  47  12  —  168  661  112066  112  90  %
II.  Februor  1908.
Swakopmund.  48  104  10  ——  48  404101390850  6  13  978  10031426+M  —
Lüdcritbucht  16  76620  —  —  6  766  20|7267  10  17  30  17281  10  29  181  80  1#  —
Windhuk  .  2432580  —  —  *8  32530  5  432  30  2|  1015  434  40  8  990  00  —  —
Ramansdrift  2  1768  5  –  511021214011.
Ururas  —  —  58  —  58  —  —  —  ——  ——  5.
Haigamkhab  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
ribib.  6572  10  —  —  6572  15139870  —  —  1  308  70  5  1734  —
Okahandja  5  607’  7  —8  7j0  53755—  —  53750  507020  —
Gobabis  3042801  3020  i-  2  60  95  401  2947  0  —  „
Omarurn  2  121  95  —  —  212195  312  80  —  —  312  80  1  809  110  5.  —
utjo  .  10100—-  10100-----  —  —  —  101901  —  —
beoottomeein  3  10770  —  3  10770  110  6  30  790309980  —  —
Usat  164  13  —  —  164  13  ——  —  —  164131  —  —
Okunrongo  .  106  —  —  106  —  —  —  —  —  —  106  +½E  —
Otatt  39  70  39  70  —  —  —  —  —  —  39701  —  —
Tsumeb  104  80  —  —  104  80  —  —  —  —  —  104801  —
Rehoboth  620  90  620  900  178150  1·78150  —  —  13%0
Kub  7020  —  70  20  —  —  ——  7020—-’—
Gibeou...  52390  —  52290  100  10  —  —  100  40  122  5%  —
Rectmanshoop  5241  10  —  —  5241  10  650  30  2  50  652  80  1588  301  —  —
sjuut.  ..  4167  —  ——  467  960  —  —  —  960  —  —  —  0  —
Warmbad  1  467  50  1467  50  10.—  —  10  —  1  457  5037  —
Davignab=  49  40  —  —  40  40  —  —  —  —  —  19  10—  —
Ukamas  88  50  8850  601  —  7  601  —  515  50
Stolzenfels  3  —  ———  J—  —  —  —  —  —  —  3—  —  —
Bethanien.  133  15  —  —  135  15  —  —  —  —  —  13315  —  —
Zusammen51  304  83  58  —  151  362  88  3174  40  140  9053215  30098  14:  —
        <pb n="767" />
        W  685  20

Deutsch-MNeuguinea.

Uber  den  Talkun  auf  den  Marlanen-Inseln
KAgrigan  und  Dagan
im  September  v.  Is.  (ogl.  „Kol.  Bl.“  1908  S.  14
und  S.  183)  wird  vom  Bezirksamt  Jap  weiter
berichtet:

Nach  Aussagen  von  Eingeborenen  erhob  sich

bereits  am  23.  September  ein  heftiger  Nordweststurm,
  der  am  nächsten  Tage  mit  seiner  ganzen
zerstörenden  Wirkung  einsetzte.  Ob  das  Unwetter
auch  andere  von  den  nördlichen  Marianen-Inseln
heimgesucht  hat,  ist  noch  nicht  bekannt,  da  es  bis
jetzt  an  einer  Verbindung  dorthin  fehlte.  Die
Ausläufer  des  Taifuns  wurden  auch  auf  Saipan
verspürt  und  man  rechnete  nach  allen  Anzeichen
auf  sein  Herannahen.
Adn  dem  obengenannten  Tage  herrschte  nämlich
in  Saipan  bei  einem  Barometerstande  von
754  mm  eine  starke  nördliche  Brise.  Gegen
Abend  wurde  der  Wind  heftiger,  das  Barometer
fiel  langsam.  Im  Laufe  der  Nacht  artete  der
Wind  in  Sturm  aus.  Das  Barometer  erreichte
am  24.  September  seinen  niedrigsten  Stand  mit
742  mm.  Am  ganzen  Tage  wehte  ein  mächtiger
Sturm  von  Westen.  Das  Meer  trat  aus  und
zerstörte  einen  großen  Teil  der  zum  Schutze  der
Bootsschuppen  angelegten  Hafenmauer.  In  der
Nacht  vom  24.  auf  den  25.  dauerte  der  Sturm
mit  kleinen  Unterbrechungen  fort.  Von  starken
Regenböen  begleitet,  hat  er  übrigens  in  Saipan
jonst  keinen  größeren  Schaden  angerichtet.

Die  deutsche  Marine-Sxpedition  1907.09.“)
Fünfter  Bericht.
Muliama,  Mitte  März  1908.
Herr  Walden  hielt  sich  bis  Mitte  Dezember
1907  auf  der  Insel  Nusa  und  auf  der  Regierungsstation
  Käwieng  auf  und  ging  dann  mit
dem  Lloyddampfer  „Langeoog“  nach  dem  etwa
100  km  südlich  gelegenen  Orte  Fezoa,  wo  er
von  dem  Stationschef  für  Nord-Neumecklenburg,
Herrn  Boluminski,  empfangen  und  in  einem
Rasthause  der  Regierung  untergebracht  wurde.
Walden  begann  sofort,  Sprachstudien  zu  betreiben.
Nord-Neumecklenburg  hat  schon  vor  Jahren  durch

seine  phantastischen  Schnitzereien,  Masken  und.

Tänze  die  Aufmerksamkeit  der  gelehrten  Welt  auf
sich  gezogen,  ohne  daß  es  bisher  gelungen  wäre,
in  den  Sinn  dieser  Schöpfungen  einzudringen.
Nun  gilt  es,  für  die  vielen  Prunkstücke,  die  unsere
*)  Aus  der  „Marine-Rundschau"  1908,  Juliheft.

S.  183  ff.,

Val.  auch  Deutsches  Kolonialblatt-  1909,  S
291  ff.,  473ff  und  581  ff.

 

heimischen  Museen  aus  diesem  Gebiete  besitzen,
die  Erklärungen  beizubringen  und  die  Stücke  dadurch
  über  den  Wert  von  bloßen  „Kuriofitäten“
hinauszuheben.  Es  fand  sich  bereits  Gelegenheit,
eine  Anzahl  Tänze  und  eine  Leichenverbrennung
zu  beobachten  und  die  Heiratsklassen  zu  studieren.
Schnitzereien  und  Schädelmasken  wurden  erworben
und  viele  Aufzeichnungen  über  die  schon  stark  in
der  Auflösung  begriffene  materielle  Kultur  gemacht.

Von  Marine-Stabsarzt  Dr.  Stephan  und  von
Dr.  Schlaginhausen  wurde  eine  Anzahl  Niederlassungen
  der  Rand-Butam  (ovgl.  3.  Bericht,
Kol.  Bl.  1908,  S.  478  ff.)  besucht.  Sie  verdienen
eigentlich  kaum  den  Namen  von  „Dörfern“,  da
sie,  nur  aus  drei  bis  fünf  Hütten  mit  10  bis
15  Bewohnern  bestehen.  Uüberall  herrscht  äußerste
Armut.  Die  niedrigen  Hütten  sind  mit  geringer
Kunst  aus  Pfählen,  Lianen  und  Blättern  gebaut
und  starren  von  Schmutz.  Flache  Holzschüsseln,
Rindenzeug,  Steine,  Speere,  Keulen,  Schlitztrommeln,
  dazu  einige  Fetzen  Baumwollenzeug
und  eiserne  Messer  sind  die  einzigen  Gerätschaften
und  Werkzeuge.  Die  Eingeborenen  treiben  Ackerbau,
  und  zwar  ebenso  wie  die  Küstenbewohner
mit  Brachwirtschaft.  Mit  dieser  primitiven  Wirtschaftssorm
  hängt  es  zusammen,  daß  das  Land
nur  wenig  Menschen  ernährt,  daß  diese  stundenweit
auseinander  wohnen  und  daß  sie  wenig  seßhaft
sind.  Immerhin  kann  man  bei  ihnen  doch  von
Ansiedlungen  reden,  während  die  Bergbewohner
der  Gazelle  =  Halbinsel,  die  Baining,  wirkliche
ackerbautreibende  Nomaden  sind.  Ihre  Sprache
weicht  von  der  Mundart  von  Muliama  ab,  zeigt
keine  Verwandtschaft  mit  der  Baininger-Sprache.
Ihre  Musik,  von  der  mehrfach  phonographische
Aufnahmen  gemacht  wurden,  ist  dieselbe  wie  in
Muliama.  Auch  eine  Verständigung  durch
Trommelsignale  ist  in  beiden  Landschaften  bekannt.
  Die  Toten  werden  auf  Bäumen  der
Verwesung  ausgesetzt.

In  der  Landschaft  Muliama  wurden  die
Beobachtungen  über  Geheimbünde  fortgesetzt.

Alt  und  jung  versteht  sich  auf  äußerst  verwickelte
  Schnurspiele,  die  von  einer  oder  zwei
Personen  ausgeführt  und  häufig  mit  Gesang  begleitet
  werden.  Jede  einzelne  Figur  hat  ihren
besonderen  Namen.  Sogar  die  Kenntnis  von
Taschenspieler-Kunststücken  wurde  festgestellt,  die
trotz  ihrer  Einfachheit  verblüsfend  wirken.  Eine
Anzahl  Gesänge  wurden  phonographiert  und  zur
weiteren  Bearbeitung  an  das  Psychologische  Institut

  der  Universität  Berlin  gesandt.

Einige  möglichst  wortgetreue  Ubersetzungen
aus  dem  Melanesischen  mögen  dazu  dienen,  die
Denkweise  der  Eingeborenen  zu  veranschaulichen:

Schimpfrede  einer  zornigen  Frau.  Du
bist  keine  Häuptlingsfrau,  Du  hast  kein  Muschel-
        <pb n="768" />
        W  686  20

geld,  Deine  Hütte  ist  leer,  Du  bist  nicht  wie  ich,
ich  habe  Muschelgeld  liegen,  ich  mäste  ein  Schwein!
Deine  Verwandten  sind  keine  Häuptlinge,  meine
Verwandten  sind  Häuptlinge.

Erzählung  von  der  Einführung  des
Feuers.  Früher  gab  es  in  Muliama  kein  Feuer.
Der  Vogel  Kauko  pickte  es  in  Kaptuntun  (einem
Dorfe  der  Nachbarlandschaft)  auf,  und  seitdem  ist
das  Feuer  hier  nicht  mehr  ausgegangen.

Erzählung  von  der  Entstehung  der  Kokospalme.
  Es  war  einmal  ein  Mann,  der  hieß
Tom  Sosotala  und  war  sehr  faul.  Eines  Tages
sagte  sein  Bruder  zu  ihm:  „Tom  Sosotala  komm',
wir  wollen  aufs  Feld  zur  Arbeit  gehen.“  „AUch,"
antwortete  dieser,  „ich  gehe  lieber  Fische  speeren."“
Die  anderen  gingen  aufs  Feld,  er  speerte  Fische,
und  als  die  anderen  am  Abend  heimkamen,  sprach
er  zu  ihnen:  „Habt  ihr  nichts  für  mich  zu  essen?“
Sie  gaben  ihm  aber  nichts  zu  essen,  sondern  nur
Wasser  zu  trinken.  Er  war  sehr  hungrig.  Er
nahm  eine  Fackel  (aus  dürren  Blättern),  zündete
sie  an  und  ging  in  die  Nacht  hinaus.  Er  band
sich  die  Fackel  um  den  Kopf  und  grub  nach  wilden
Süßkartoffeln.  Das  Feuer  der  Fackel  faßte  sein
Haar,  und  er  verbrannte.  Sein  Bruder  war
hinter  ihm  drein  gegangen  und  suchte  ihn,  fand
aber  nur  noch  seinen  Kopf.  Der  sprach  zu  ihm:
„Vergrabe  den  Kopf  bei  Deiner  Hütte,  Du  wirst
ein  Blatt  (das  Keimblatt)  hervorsprossen  sehen.

 

Zäune  mich  ein,  damit  andere  mich  nicht  sehen,
ich  werde  wachsen,  habe  Geduld,  ich  werde
Früchte  tragen.“)  Sieh'  nach  mir,  zerbrich  meine
grüne  Hülle,  Du  wirst  zwei  Augen  sehen,  mach'
ein  Loch  in  meinen  Mund,“)  Du  kannst  mich
(d.  h.  die  Kokosmilch)  trinken,  zerschlage  mich,
und  Du  kannst  mich  essen.

7.5

Samoa.
Erneute  ARusbrüche  des  vVultans  auf  Sawall.

Nach  einem  soeben  eingetroffenen  Berichte
des  Amtmanns  Williams  auf  Sawaii  zeigt  der
dortige  Vulkan  neuerdings  wieder  eine  erhöhte
Tätigkeit.  Die  Lava  hat  seit  Sonntag,  dem
10.  Mai  d.  Is.,  weitere  Verheerungen  angerichtet;
ein  bisher  verschont  gebliebener  Teil  des  Dorfes
Sale  Aula  ist  zerstört  und  der  Rest  desselben
schwer  bedroht.  Der  Lavastrom  schreitet  in  dem
Sumpf  hinter  dem  Dorfe  sowie  an  der  Küste
stetig  vorwärts;  falls  der  Vulkan  nicht  bald
wieder  zum  Stillstand  kommt,  ist  leider  eine  noch
stärkere  Verwüstung  dieses  einst  so  blühenden
Distrikts  zu  befürchten.

 

Kolonialwirtschaftliche  Mittellungen.

Kautschuh,  Guttapercha  und  Balatao.))

Zuletzt  ist  die  Bedentung  des  wichtigsten  der
kolonialen  Rohstoffe,  der  Baumwolle,  für  das
deutsche  Wirtschaftsleben  behandelt  worden.  Im
nachfolgenden  soll  das  gleiche  für  den  Kautschuk
und  die  ihm  verwandten  Stoffe,  wie  Guttapercha
  und  Balata,)  geschehen,  die  unter  den
kolonialen  Rohprodukten,  welche  die  Deutsche
Industrie  benötigt,  die  zweite  Stelle  einnehmen.

Der  Weltverbrauch  von  Kautschuk  und  Guttapercha
  ist  seit  zwei  Menschenaltern  außerordentlich

1)  Plelensgniushelicem  III.  Aus  dem  Reichs-Wbeitsblatt-
  (Jun  „Deutsches  Kol.  Bl.“
1908  11,  mis  da“  18.  S.  631  ff.

.  S.vv  Guttapercha  und  Balata  sind
die  Produlte  aus  dem  hauptsächlich  in  der  Rinde  dreier
verschiedener  Pflanzengruppen  enthaltenen  Milchsaft.
Sie  zeigen  trotz  naher  chemischer  Verwandtschaft  einige
sie  voneinander  unterscheidende  Eigenschaften.  So#
besitt  Guttapercha  im  Gegensatz  zum  Kautschuk  die

Fähigkeit,  in  der  Wärme  knetbar  zu  sein  und  nach  dem
Erkahen  die  ihm  gegebene  Form  beizubehalten,  während
  ihm  die  Elastizität  fehlt.  Balata  zeigt  mehr
Verwandtschaft  mit  Guttapercha  als  mit  Kautschuk.

 

gestiegen,  und  zwar  im  engen  Zusammenhang
mit  der  Entwicklung  vor  allem  der  elektrischen
Industrie  und  dem  Aufblühen  der  Fahrrad=  und
Automobilindustrie.  Während  im  Jahre  1830
erst  230  Tonnen  Kautschuk  nach  Europa  kamen,
und  im  Jahre  1840  noch  400  Tonnen  den  Gesamtweltkonsum
  deckten,  war  dieser  im  Jahre
1906/07  (1.  Juli  bis  30.  Juni)  auf  68  173
Tonnen  und  die  gesamte  Weltproduktion  auf
74  023  Tonnen  angewachsen.

*)  Die  Kokospalme  trägt  erst  nach  sechs  bis
sieben  Jahren.

*)  Die  Kokosnuß  ist  eine  breitsächerige  Steinfrucht,
von  deren  Fruchtfächern  zwei  fehlschlagen.  Ihre  Keimlöcher
  sind  als  leicht  schräg  gestellte  Narben  in  der
Steinschale  zu  erkennen.  56  dritte,  wirkliche  Keimloch,
  ist  mit  einem  dünnen  Häutchen  überspannt.  Diese
drei  Keimlöcher  als  „Augen-  und  -Mund“  rufen  auch
schon  bei  geringer  Phantasie  den  Eindruck  eines  Gesichts
  hervor.  Offenbar  ist  die  ganze  Erzählung  nur
ein  naiver  Versuch,  die  Entstehung  dieses  „Gesichtes“
auf  einer  so  überaus  wichtigen  Frucht,  wie  der  Kokosnuß,
  zu  erklären.
        <pb n="769" />
        687  20

Auch  Deutschland  hat  an  der  Steigerung
des  Weltkonsums  in  erheblichem  Maße  teilgenommen.
  Wie  stark  sein  Verbrauch  von  rohem
oder  gereinigtem  Kautschuk,  Guttapercha,  Balataund
  dergleichen  in  den  letzten  20  Jahren  gestiegen
  ist,  zeigt  die  nachstehende  Übersicht.

Es  wurden  eingeführt:

 

 

 

„11000  |  Mill.  4  1000  Mill.
Jahr  ii  Mk.  Jahr  komnen  Mk.
168.  32  2244  10,1  5415
1889.  40  28,11899  13,7  76.7
1800  3.0  31,,1100  13,4  J3.8
1801)1.  4,4  256,4100  1.  18,00  433.2
18302.  4.7  25.8  1002  15,00  60.9
1893.  52  23.403  15.6  80,1
1894.  5,06  22.6  174100,4
1395.  68  27,.31905.  21,4142,3
18966  8,3  34,81900  23,8  118,0
1897.  8,6  38,01907.  23,.3  121,59)

Diese  Zahlen  zeigen,  daß  der  Verbrauch  von
Kautschuk  und  Guttapercha  in  den  letzten  zwei
Jahrzehnten  auf  das  Siebenfache  gestiegen  ist.
Der  größte  Teil  des  eingeführten  Rohstoffes  wird
für  die  Bedürfnisse  des  eigenen  Landes  benötigt
und  gelangt  in  unseren  Elektrizitätswerken,  Maschinen=
  und  Fahrzeugfabriken  zur  Verarbeitung.
Daneben  hat  sich  jedoch  die  deutsche  Gummiindustrie
  in  starkem  Maße  zur  Exportindustrie
entwickelt.  Während  die  ersten  Kautschuk  verarbeitenden
  Fabriken  in  Deutschland  in  der  Zeit
von  1830  bis  1850  entstanden,  beträgt  ihre
Anzahl  heute  ungefähr  100  mit  rund  110  Millionen
  Mark  arbeitendem  Kapital.  Die  Zahl  der
beschäftigten  Arbeiter  wird  auf  35  000  geschätzt.
Der  Wert  der  jährlich  in  Deutschland  produzierten
Gummiwaren  dürfte  aus  mindestens  200  Millionen
  Mk.  zu  veranschlagen  sein.  Mit  seinem
Rohklautschukbedarf  steht  Deutschland  hinter
den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  die  jährlich
  für  etwa  200  Millionen  Mk.  verarbeiten,  an
der  zweiten  Stelle.  Als  Ausfuhrland  für
Gummiwaren  dagegen  behauptet  Deutschland
unter  allen  Ländern  der  Erde  den  ersten  Platz;
der  Wert  seiner  Ausfuhr  bezifferte  sich  im  Jahre
1907  auf  84,1  Millionen  Mk.,  wovon  47,4  Millionen
  Mk.  auf  Fabrikate,  36,7  Millionen  Mk.
auf  Rohstofse  und  Absälle  entfallen.  Dabei  sind
unter  den  Fabrikaten  Kleider  und  Putzwaren  aus
Geweben  von  Kautschuk,  Fahrradreifen  und  Spielzeug
  aus  Weichgummi  nicht  eingerechnet.  Der
Wert  des  deutschen  Exports  beträgt  etwa  das
Vierfache  des  amerikanischen  und  mehr  als  das
Doppelte  des  britischen.

Die  zunehmende  Verwendung  von  Kautschuk,

*)  Der  Rückgang  des  Gesamtwertes  erklärt  sich
aus  dem  im  Jahre  1907  eingetretenen  Sinken  der
Kautschukpreise.  «

 

die  wachsende  Ausdehnung  der  deutschen  Industrie
und  das  nationalwirtschaftliche  Interesse  an  dieser
Ausdehnung  rücken  die  Frage  der  Deckung
unseres  Bedarfs  an  diesem  Rohstoff  in  den  Vordergrund
  des  Interesses.

Die  nachstehende  Zusammenstellung  zeigt,  aus
welchen  Quellen  Deutschland  im  Jahre  1907
rohen  oder  gereinigten  Kautschuk,  weitaus  den
wichtigsten  der  Gummirohstoffe,  bezogen  hat:
in  1000  Tonnen

 

Gesamteinfuhr  15.8
D  aus:

Brasilien.  .....·.  5.0
Kongostat  1,8
Meriko  .........  10
Großbritannien
Britisch-Indien.  .  «-Britisch-Afrika
  *
Britisch-Malakka
37  anderen  Herkunftsländen  4.0
Deutsch-Ostafrika  ...  0,3
Katucran.........  10

Es  kamen  demnach  fast  neun  Zehntel
(89,5  v.  H.)  des  von  Deutschland  bezogenen
Kautschuks  aus  fremden  Wirtschaftsgebieten.  Da
der  Gesamtwert  der  Einfuhr  dieses  Rohstoffes  sich
auf  rund  109  Millionen  Mk.  stellte,  hatte  Deutschland
  annähernd  100  Millionen  Mk.  allein  für
Rohkautschuk  an  das  Ausland  zu  zahlen.  Die  in
geringeren  Mengen  bezogenen,  dem  Kautschuk
ähnlichen  Kolonialprodukte,  Guttapercha  (5,3  Millionen
  Mk.),  Balata  (2,2  Millionen  Mk.),  Kautschuk-,
  Guttapercha=  und  Balataabfälle  (4,5  Millionen
  Mk.),  Olkautschuk  und  Kautschukersatzstoffe
(0,5  Millionen  Mk.)  wurden  ebenfalls  fast  ausschließlich
  fremden  Wirtschaftsgebieten  entnommen.

Erscheint  diese  weitgehende  Abhängigkeit  des
deutschen  Einfuhrbedarfs  vom  Auslande  schon  an
sich  nicht  unbedenklich,  so  läßt  auch  die  jetzige
Art  der  Kautschukerzeugung  die  Schaffung
eigener  Produktionsgebiete  für  den  unentbehrlichen
  Rohstoff  notwendig  erscheinen.

Kautschuk  und  Guttapercha  stammen  von
Pflanzen,  die  sich  in  sehr  verschiedenen  Gebieten
finden  und  Produkte  von  verschiedener  Güte
liefern.  Diese  Pflanzen  unterscheiden  sich  von
anderen,  die  uns  Rohstosse  oder  Genußmittel
liefern,  wie  die  Baumwollstaude,  der  Kakaobaum
oder  der  Kaffeebaum,  dadurch,  daß  nicht  ihre
Früchte,  sondern  ein  hauptsächlich  in  der  Rinde
enthaltener  Saft  den  wertvollen  Stoff  hergeben.
Es  bedurfte  also  zur  Kautschukgewinnung  zunächst
nicht  erst  der  Pflanzungen  und  Kulturen,  sondern
man  zapfte  Kautschukbäume  an  oder  schlug  sie
nieder,  wo  man  sie  wildwachsend  fand.

Dementsprechend  wurden  sämtliche  tropische
Gegenden,  in  welchen  sich  Kautschuk  liefernde
Pflanzen  vorfanden,  für  seine  Gewinnung  in  An-
        <pb n="770" />
        spruch  genommen,  und  zwar  in  so  rücksichtsloser
Weise,  daß  in  vielen  Gebieten  nach  einigen  Jahren
steigender  Ausbeute  die  natürlichen  Bestände  so
gut  wie  vernichtet  waren.  Das  Ergebnis  dieses
Raubbaues  war,  daß  die  Kautschukproduktion
der  Urwälder  Amerikas,  Asiens  und  Afrikas
wesentlich  gesunken  ist.  Britisch-Indien,  das  vor
einem  Jahrzent  noch  rund  1  Million  engl.  Pfund!)
Kautschuk  ausführte,  lieferte  1903/04  nur  noch
204  704  Pfund.  Die  „Anglo-Belgian  India-Robber-Cy.“
  im  Kongostaat,  die  ungefähr  20  v.  H.
der  ganzen  Kautschukproduktion  desselben  erbrachte,
  hatte  1904  eine  Ausfuhrverminderung
um  50  v.  H.  zu  verzeichnen.

Die  Kautschukausfuhr  der  Goldküste  betrug
1899  noch  5,6  Millionen,  1903  dagegen  nur
noch  2,3  Millionen  engl.  Pfund.  Ebenso  hat  der
Kautschukexport  Zentralamerikas  außerordentlich
abgenommen;  1885  betrug  er  noch  1159,  1893
nur  noch  657  Tonnen.  Süd-Nigeria  hatte  1901
eine  Ausfuhr  von  783  Tonnen,  1903  betrug  sie
nur  noch  530  Tonnen.  Der  Export  an  Kautschuk
  aus  Britisch-Zentralafrika  sank  von  6,5
Tonnen  im  Jahre  1901/02  auf  2  Tonnen  im
Jahre  1904.  Nur  der  Kongostaat  und  seine
Nachbargebiete  zeigen  dem  gegenüber  ein  bedeutendes
  Wachsmm  des  Exportes,  welches  in  der
noch  vorhandenen  großen  Anzahl  unberührter
wilder  Bestände  seinen  hauptsächlichen  Grund  hat.
Auch  aus  Brafilien  hat  der  Export  in  den  letzten
Jahren  immer  noch  zugenommen,  wenn  auch
durchschnittlich  nur  um  5  v.  H.

Das  Versiegen  der  vorhandenen  Bestände
führte  zur  Erkenntnis  der  Notwendigkeit,  die
Kautschukproduktion  und  damit  die  Kautschuk  verarbeitende
  Industrie  auf  eine  sichere  Grundlage
zu  stellen,  und  so  ging  man  allmählich  daran,
den  Kautschuk  plantagenmäßig  anzubauen.
Der  erste  Schritt  dazu  geschah  im  Jahre  1861
auf  der  Insel  Java.  Anlagen  im  größten  Maße
wurden  im  Jahre  1864  in  Westiava  eingerichtet.
1873  wurde  die  Kautschukkultur  in  Assam  eingeführt.
  Seitdem  hat  die  Plantagenkultur  von
Kautschuk  liefernden  Pflanzen  erhebliche  Fortschritte
  gemacht,  die  ganz  besonders  in  den  letzten
Jahren  in  größerem  Umfang  in  die  Erscheinung
getreten  sind.  Nach  einer  englischen  Berechnung
waren  im  Jahre  1905  bereits  60  000  ha  mit
Kautschuk  angebaut,  davon  16  000  ha  in  Ceylon
und  15  000  ha  auf  den  malayischen  Halbinseln.
Neuerdings  haben  sich  diese  Kulturflächen  noch
bedeutend  vermehrt.  So  betrug  z.  B.  in  den
Vereinigten  Malayen-Staaten  die  mit  Kautschuk
angebaute  Bodenfläche  im  Jahre  1906  schon
99  230  Acres?2)  und  1907:  127  700  Aeres.

1)  1  engl.  Pfund  =  0.454  kg.

*)  1  Acre  =  0,405  ha.

 

 

688  25

Rechnet  man  die  Straits  Settlements  mit  16  000
und  Johore  mit  3600  Acres  hinzu,  so  erhält
man  auf  der  malayischen  Halbinsel  eine  mit
Kautschuk  bepflanzte  Fläche  von  etwa  150  000
Acres;  auch  in  Ceylon  ist  die  Kautschukkultur  so“
gewaltig  fortgeschritten,  daß  die  bebaute  Fläche
auch  hier  schon  auf  etwa  150  000  Aeres  geschätzt
wird.  Trotz  dieser  großen  Zahlen  glaubt  man
jedoch,  den  Gedanken  an  eine  Überproduktion  von
der  Hand  weisen  zu  können.  Man  hat  z.  B.
berechnet,  daß  die  für  das  Jahr  1912  in  den
Vereinigten  Malayen-Staaten  zu  erwartende  Ernte
nur  den  siebzehnten  Teil  des  Weltbedarfs  decken
wird,  wobei  eine  jährliche  Vermehrung  des  Bedarfs
  um  10  v.  H.  Voraussetzung  ist.  Große
Fortschritte  in  der  Kautschukkultur  sind  auch  in
Amerika  zu  verzeichnen,  besonders  in  Mexiko,
sowie  in  anderen  Ländern.  Ein  Beweis  für  die
Wichtigkeit,  die  der  Frage  der  Kautschukerzeugung
in  den  verschiedenen  Ländern  beigelegt  wird,  sind
auch  die  Prämien,  welche  vielfach  für  die  Anlegung
  von  Kautschukpflanzungen  gewährt  werden;
so  hat  z.  B.  die  australische  Regierung  neuerdings
  solche  im  Werte  von  10  v.  H.  des  Marktwertes
  für  Kautschuk  festgesetzt.

Aus  den  vorstehenden  Ausführungen  ergibt
sich  für  Staaten  mit  tropischem  Kolonialbesitz,
also  auch  für  Deutschland,  die  Notwendigkeit
  in  den  Wettbewerb  um  die  Erzeugung
von  Kautschuk  mit  allem  Nachdruck  ein  zutreten,
  um  unsere  Industrie  in  dem  Bezug  des
benötigten  Rohstoffes  vom  Auslande  tunlichst  unabhängig
  zu  machen,  ihr  eine  ausreichende  Befriedigung
  des  Bedarfs  zu  sichern  und  die  bedeutenden
  Geldmittel,  die  für  die  Einfuhr  von
Rohgummi  zur  Zeit  nach  dem  Ausland  gezahlt
werden  müssen,  der  eigenen  Volkswirtschaft  zu
erhalten.  Das  ist  um  so  eher  möglich,  als  wir
in  unseren  Schutzgebieten  Ostafrika,  Togo  sowie
  in  den  Südseeinseln  Gebiete  besitzen,  in
denen  Kautschuk  und  Guttapercha  liefernde  Pflanzen
wild  vorkommen,  die  klimatischen  Vorbedingungen
für  eine  Plantagenkultur  also  gegeben  sind.

Schon  jetzt  decken  wir  einen  allerdings  noch
geringen  Teil  unseres  Kautschukbedarfs  in  unseren
Kolonien.  Nach  der  „Denkschrift  über  die  Entwicklung
  der  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der
Südsee  im  Jahre  1906/07“  bezifferte  sich  die
Ausfuhr  von  Kautschuk  aus  den  deutschen  Kolonien
  dem  Werte  nach  wie  folgt:

(in  1000  Mk.)

 

1903  1904  1905  1906
Ostafrika  1991  2237  2257  2386
Kamerun  2247u  3625  4071  4687
Togo  640  713  1  002  1  161
Zusammen  4881  6575  7  330  8234
        <pb n="771" />
        689  20

Auch  aus  Kaiser-Wilhelmsland  und  dem  Bismarckarchipel
  war  im  Berichtsjahr  zum  ersten  Mal
eine  kleine  Ausfuhr  zu  verzeichnen.  Nach
Schätzungen  von  Fachleuten  wird  die  dortige
Kautschukproduktion  nach  fünf  Jahren  50  000  kg
ergeben.

Die  Kautschukausfuhr  aus  unseren  afrikanischen
  Kolonien  hat  sich,  wie  die  obigen  Zahlen
zeigen,  verhältnismäßig  stark  erhöht.  Jedoch
stammen  alle  ausgeführten  Mengen  fast  ausschließlich
  aus  wilden  Beständen,  so  daß  in  absehbarer
  Zeit  ein  Versiegen  dieser  Quellen  mit
Sicherheit  vorauszusehen  ist,  wenn  nicht  die
plantagen  mäßige  Erzeugung  von  Kautschukpflanzen
  einen  Ersatz  für  die  entstandenen  Lücken
vorbereitet.  Anfänge  dazu  sind  bereits  in  ziemlich
  beträchtlichem  Umfange  gemacht.  Nach  sachverständiger
  Schätzung  betrug  die  Fläche  der  im
Jahre  1906  vorhandenen  Kautschukpflanzungen
in  den  deutschen  Kolonien  3580  ha  mit  rund
3  304  900  Bäumen  und  zwar:

in  Deutsch-Ostafrika.  1250  ha  mit  1  500  000  Bäumen
r

Ramerun  :  b00  000  -

Tooo  —  41  300  -
-Neu-Guinea  1100  603  000  Oü
*  Samoa  150)0  2060  600  -

Inm  vergangenen  Jahre  hat  sich  die  mit  Kautschuk
  bestandene  Fläche  beträchtlich  vergrößert  —
genaues  Zahlenmaterial  liegt  hierüber  noch  nicht
vor  —,  und  es  ist  anzunehmen,  daß  in  absehbarer
  Zeit  eine  weitere  Steigerung  zu  erwarten
ist,  da  eine  Reihe  von  neuen  Gesellschaften  in
den  Kolonien  bereits  Ländereien  für  die  Anlage
von  Kautschukkulturen  erworben  hat,  und  anderseits
  die  wissenschaftliche  Durchforschung  unserer
Schutzgebiete  nach  einheimischen  Kautschukpflanzen
und  die  Versuche  der  Einführung  fremder  Sorten
mit  Unterstützung  der  Regierung  und  der  interessierten
  Industriekreise  eifrig  betrieben  werden.
So  hat  das  „Kolonialwirtschaftliche  Komitee“",
das  auch  hier  wie  bei  der  Einführung  der
Baumwollkultur  bahnbrechend  vorging,  in  den
Jahren  1898  und  1899/1900  Expeditionen  nach
Westafrika  und  nach  Zentral-  und  Südamerika
entsandt,  welche  die  Überführung  größerer  Mengen
von  Kautschuksamen  nach  den  Kolonien  sowie  die
Einführung  der  Kautschulplantagenkultur  in  Westund
  Ostafrika  und  in  den  Südseeinseln  zur  Folge
hatten.  Ferner  ist  eine  ebenfalls  vom  „Kolonialwirtschaftlichen
  Komitee“  ausgerüstete  Expedition
unterwegs,  um  die  Südseeinseln  nach  Guttaperchabäumen
  zu  durchforschen  und  die  wirtschaftlich
noch  ganz  unerforschten  Gegenden  jener  Schutzgebiete
  zu  erschließen.  Die  Erfolge  der  Expedition
sind  bis  jetzt  zufriedenstellend.  In  den  Gebirgswäldern
  von  Kaiser-Wilhelmsland  sind  große

 

Bestände  von  Guttaperchabäumen  festgestellt  worden;
  bis  jetzt  konnten  schon  etwa  5000  Pfund
Gutta  nach  Deutschland  ausgeführt  werden.

Für  das  zu  erstrebende  Ziel,  Deutschland  in
seinem  Bedarf  an  Gummirohstossen  vom  Auslande
  tunlichst  unabhängig  zu  machen,  bedeutet
der  jetzige  Stand  der  eigenen  Erzeugung  erst
einen  bescheidenen  Anfang.  Der  obenerwähnte
Bestand  an  Kautschukbäumen  zum  Beispiel  würde
bei  voller  Ertragsfähigkeit  etwa  900  Tonnen
Kautschuk,  also  noch  nicht  6  v.  H.  der  im  Jahre
1907  nach  Deutschland  eingeführten  Mange,
liefern.  Jedoch  wird  sich  dies  Bild  in  einigen
Jahren  beträchtlich  geändert  haben.  Der  beschleunigte
  Ausbau  der  Verkehrswege,  wie  er  jetzt
in  Angriff  genommen  wird,  das  wachsende  Interesse
  an  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  unserer
Kolonien  und  die  steigende  Einsicht  der  Notwendigkeit,
  aus  ihnen  nutzbringende  Produktionsund
  Absatzgebiete  zu  machen,  werden  wesentlich
zu  einer  gedeihlichen  Entwicklung  im  nationalwirtschaftlichen
  Interesse  beitragen.

Ole  Rusfuhr  von  erdnüssen  und  Slfenbeln

aus  TLogo.

Der  günstige  Einfluß  der  Bahn  Lome  —
Palime  hat  sich  im  ersten  Jahre  ihres  Betriebes
besonders  auch  für  zwei  Produkte  geltend  gemacht,
welche  bisher  bei  der  Ausfuhr  des  Schutzgebietes
keine  bedeutende  Rolle  spielten:  Erdnüsse  und
Elfenbein.

Die  Ausfuhr  an  diesen  beiden  Erzeugnissen
für  die  Jahre  1897  bis  1907  ist  aus  der  nachfolgenden
  Zusammenstellung  ersichtlich.

Erdnüsse.

ert  Menge  ert
Jahr  üe  delt  Jahr  —  in  M.
1897:  7863  1605  1903:  25448  2613
1898:  49475  47775(2)  1904:  130  405  14  817
1899:  53896  9793  1905:  48705  5982
1900:  1033  278  1906:  88714  10548
1901:  20480  1690  1907:  338237  39  418
1902:  4339  3541

Elfenbein.

Wert  enge  ert
Jahr  hee  e  Jahr  —  1  e
1897:  597  6078  1903:  964  12086
1898:  603  7965  1904:  1780  20055
1899:  1500  24016  1905:  2688  40775
1900:  770  11363  1906:  4980  64207
1901:  738  8743  1907:  7178  131393
1902:  595  6002
        <pb n="772" />
        G  690  20

Im  laufenden  Jahre  sind  ausgeführt  worden:

Monat  Erdnuse  elsewdein
Januar.  11  302  597
Februar  945  580
März  600  226

Aus  dem  „Tropenpflanzer“.

Die  Julinummer  des  „Tropenpflanzer“"  enthält
  wieder  eine  Reihe  interessanter  Aufsätze.
Zunächst  macht  Ludwig  Friderici-Cordoba  ausführliche
  Mitteilungen  über  die  südamerikanische
Wanderheuschrecke,  diese  Landplage  Brasiliens
und  Argentiniens,  die  von  Jahr  zu  Jahr  zunimmt
  und  der  Landwirtschaft  schon  viele  Millionen
an  Schaden  zugefügt  hat.  Friderici  schildert  in
fesselnder  Weise  den  Entwicklungsgang  des  Insekts

 

und  die  Art  seiner  Bekämpfung.  In  einem  kleineren
  Artikel  „Die  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit“
  beschreibt  Dr.  Sofer  das  Wesen  der
Seuche,  die  in  den  letzten  Jahren  am  Kongo
und  in  Britisch-Uganda  gewütet  hat  und  auch
Deutsch-Ostafrika  bedroht.  Der  Verfasser  teilt
mit,  welche  Mittel  die  Wissenschaft  mit  Erfolg
gegen  die  Schlafkrankheit  anwendet.  C.  Bolle
schildert  in  einem  weiteren  Aufsatz  die  Entwicklung
der  Extraktivindustrie  Brasiliens,  d.  h.  der
land=  und  forstwirtschaftlichen  sowie  bergmännischen
Gütererzeugung  im  Gegensatz  zur  eigentlichen
Industrie.  Wohl  kein  Land  der  Welt  bietet  für
die  Entwicklungsfähigkeit  tropischer  und  subtropischer
  Gebiete  ein  gleich  anschauliches  Beispiel  wie
Brasilien.  Die  „Mitteilungen  über  die  Rassen
der  wichtigsten  Haustiere  in  Afrika“  von
D.  Kürchhoff  werden  fortgesetzt.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

"Britisch-Ostafrikka  im  Jahre  1905/06.“)
Finanzen.

Die  Einnahmen  des  Protektorats  betrugen
270  362  &amp;amp;,  ausschließlich  eines  Reichszuschusses
in  Höhe  von  214  000  K.  Das  Plus  gegenüber
dem  Vorjahre  beträgt  115  606  4K.

An  der  Steigerung  der  Einnahmen  nehmen
alle  Kapitel  teil  mit  Ausnahme  der  Einnahmen
aus  den  Hafengebühren.  Am  auffallendsten  ist
die  Steigerung  bei  der  Eisenbahn,  bei  welcher
der  UÜberschuß  der  Einnahmen  gegenüber  den
Betriebsausgaben  68  835  &amp;amp;  betrug.

Die  Ausgaben  betrugen  418  839  &amp;amp;  und  sind
gegen  das  Vorjahr  um  216  279  4  gestiegen.  Zu
dieser  Steigerung  trugen  am  meisten  die  Ausgaben
  für  die  militärische  Sicherheit  des  Landes
und  für  das  Departement  der  öffentlichen  Arbeiten
  bei.  Das  Verhältnis  zwischen  Einnahmen
und  Ausgaben  hat  sich  in  den  Jahren  1900/01
bis  1905/06  wie  folgt  gestaltet:

Einnahmen:  Ausgaben:
1900/001,  64  275  L  193  438  2
1901½/02  I—  278  151
1902/03  95  283  311  469.
1903/04  108  856  418  877
1904/05.  154756  302  659  -
1905/06  270  362  418  839

(Bei  den  Einnahmen  find  die  Reichszuschüsse
nicht  mitberechnet.)

Nach  dem  Colonial-  Neport  Cd.  3285/86  und
der  obera  Drucksache

 

Besteuerung.

Mit  dem  Ausbau  der  Verwaltung  ist  es  ermöglicht
  worden,  auch  in  den  entfernteren
Distrikten  die  Hüttensteuer  —  als  einzige  direkte
Steuer  im  Protektorat  —  zu  erheben.  Die  Gesamteinnahmen
  aus  der  Hüttensteuer  beliefen  sich
auf  44  541  &amp;amp;  gegen  37  655  L  im  Vorjahre.  In
manchen  Fällen  darf  die  Hüttensteuer  in  Form
der  Arbeitsleistung  oder  auch  in  Waren  beglichen
werden;  die  Eingeborenen  ziehen  es  jedoch  fast
überall  vor,  sie  in  Geld  zu  entrichten.

Währung  und  Bankwesen.

Im  Berichtsjahre  wurden  im  Protektorat
Noten  im  Werte  von  5,  10,  20,  50,  100  und
500  Rp.  eingeführt,  jedoch  noch  nicht  in  Zirkulation
  gesetzt.  Auch  die  geplante  Einführung
einer  Scheidemünze  im  Werte  von  1/10  Rp.  ist
noch  nicht  erfolgt.

Die  einzige  Bank,  welche  im  Protektorat  Geschäfte
  treibt,  ist  die  Nationalbank  von  Indien,
sie  besitzt  in  Mombasa  und  Nairobi  Filialen.

Handel.
Der  Handel  der  letzten  fünf  Jahre  ist  aus
der  nachfolgenden  Statistik  ersichtlich:

Einfuhr:  Ausfuhr:  Total:
1901/02  426  267  113  206  539  473
1902/03  443  032  148  060  591  092
1903/04  436  947  159  815  596  762
1904/05  518  143  234  664  752  807
1905/06  672  360  332  838  1  005  198
        <pb n="773" />
        68  691  20

In  diesen  Zahlen  ist  die  Einfuhr  auf  Rech—
nung  der  Verwaltung  von  Ostafrika  und  Uganda
sowie  für  den  Bau  und  den  Unterhalt  der
Uganda-Eisenbahn,  die  Einfuhr  von  Geld  und
von  Waren  im  Transit  nicht  enthalten.  Von  der
Einfuhr  entstammten  227  950  K  aus  dem  Vereinigten
  Königreich,  199  645  K  aus  britischen  Besitzungen,
  244  765  4&amp;amp;  aus  anderen  Ländern  (davon
  48  340  &amp;amp;  aus  Deutschland  und  10  971  K
aus  Deutsch-Ostafrika).  Von  den  zu  Handelszwecken
  eingeführten  Waren  stehen  an  der  Spitze
Baumwollwaren  im  Werte  von  210  000  K  gegen
145  000  K  im  Vorjahre;  von  diesen  entstammten
je  25  v.  H.  dem  Vereinigten  Königreich  und
Indien,  18  v.  H.  aus  Amerika  und  14  v.  H.  aus
Holland.  Landwirtschaftliche  Geräte  wurden  für
annähernd  13  000  8E  gegen  4000  K  im  Vorjahre
eingeführt.  Die  Einfuhr  von  Feuerwaffen  und
Munition  stieg  von  11  000  K  auf  12  000  K.
Wichtigster  Einfuhrgegenstand  bei  lebenden  Tieren
waren  5000  Merinoschafe  aus  Australien.

Von  der  Ausfuhr  gingen  Waren  im  Werte
von  38  796  LK  nach  dem  Vereinigten  Königreich,
58  156  L  nach  den  britischen  Besitzungen  und
235  496  Lnach  anderen  Ländern  (davon  97  872  S.
nach  Deutschland  und  2305  nach  Deutsch-Ostafrika).


Hauptausfuhrartikel  sind:  Kautschuk,  Elfenbein,

angrovenrinde,  Bi  chs,  B  le,  Kaffee,
Pfeffer,  Sisal,  Kopra,  Kartoffeln  und  Felle.
Hörner  und  Felle  wurden  für  103  000  L  ausgeführt
  (gegen  80  000  &amp;amp;  im  Vorjahre),  Kautschuk
für  44  000  #E  (gegen  27  000  K  im  Vorjahre).  Die
Steigerung  auf  diesem  Handelsgebiet  ist  hauptsächlich
  zurückzuführen  auf  die  wachsende  Ausfuhr
von  Uganda  (12  000  KM)  und  Deutsch-Ostafrika
(13  000  c).  Die  Ausfuhr  von  Mangroverinde
und  Mangrovestämmen  hat  sich  fast  verdoppelt
und  beträgt  jetzt  9100  K.  Die  Ausfuhr  von
Bienenwachs  hat  sich  mehr  als  verfünffacht.  Drei
Viertel  der  Ausfuhr  in  diesem  Artikel  (16  005  )
kamen  aus  Deutsch-Ostafrika.

Getreide  (Erdnüsse  eingeschlossen)  wurde  im
Werte  von  37  000  Kx  ausgeführt.  Die  ausgeführte
Menge  von  Baumwolle  stieg  von  25  Tons  auf

Tons.  Der  exportierte  Kaffee  stammte  zum
allergrößten  Teil  aus  den  Hafenplätzen  am  Viktoriasee
  und  vom  Kilimandscharo.  Von  der  Gekamtausfuhr
  von  Kaffee  im  Werte  von  2500  .
stammt  nur  der  geringste  Teil  aus  Britisch-Ostafrika.


Der  exportierte  Sisalhanf  wurde  auf  2500
bewertet,  der  Export  von  Kopra  nach  Europa  auf
9400  4  und  der  Export  von  Kartoffeln  nach  Südafrika
  auf  3700  K.

 

Minenwesen,  Industrie  und  Fischerei.

Im  Berichtsjahre  wurden  bedeutendere  Entdeckungen
  von  Mineralien  nicht  gemacht.  Viele
Teile  des  Protektorats  sind  jedoch  noch  so  wenig
bekannt,  daß  es  noch  nicht  möglich  ist  zu  sagen,
welche  Reichtümer  das  Land  in  dieser  Beziehung
in  sich  birgt.  In  manchen  Bezirken  wird  reichlich
Eisen  gefunden;  bis  jetzt  ist  es  indes  nur  von
den  Eingeborenen  bearbeitet  worden.  Graphit,
Opale  usw.  sind  in  verschiedenen  Teilen  des  Protektorats
  entdeckt,  jüngst  sind  auch  zwei  Konzessionen
zum  Schürfen  auf  Diamanten  gewährt  worden.

Die  Industrie  der  Eingeboren  beschränkt  sich
in  den  Küstendistrikten  auf  das  Auspressen  von
Pflanzenöl,  das  Weben  von  Baumwolltuchen  an
Handwebestühlen  und  auf  die  Herstellung  von
Matten  usw.

Europäer  und  Inder  haben  in  Mombasa  und
Nairobi  Eis=  und  Sodafabriken  eingerichtet.  Auch
Möbel  werden  immer  mehr  aus  den  Hölzern  des
Landes  hergestellt.  Dampfsägemühlen  bestehen  zu
Mombasa,  Nairobi  und  Molo.  Das  wichtigste
Unternehmen  dieser  Art  ist  jedoch  die  Aufstellung
einer  Entfaserungsmaschine  für  die  Fasern  der
Sanseviera-Agave  bei  Voi.

Das  Fischereiwesen  in  den  Küstenstädten  und
zu  Kisumu  steckt  —  trotz  des  großen  Reichtums
von  Fischen  —  noch  in  den  ersten  Anfängen.
Einige  Fischsendungen  sind  von  Mombasa  nach
Nairobi  gegangen.  Im  Jahre  1905  hat  sich  zur
Akklimatisierung  von  Forellen  eine  Gesellschaft  gebildet,
  deren  Bemühungen  nicht  ohne  Erfolg  zu
sein  scheinen.

Landwirtschaft.

Im  Hochland  dehnen  sich  die  landwirtschaftlichen
  Siedelungen  der  Europäer  in  der  Nähe
von  Nairobi  immer  mehr  aus.  Pflanzungen  von
Kartoffeln  und  Bohnen  werden  immer  mehr  zugunsten
  von  Pflanzungen,  die  (wie  Kaffee  und
Sisal),  einen  höheren  Handelswert  haben,  aufgegeben.
  Auch  dem  Anbau  von  Ramie  wird
größere  Aufmerksamkeit  zugewandt.  Der  Anbau
von  Baumwolle  hat  im  Hochlande  bisher  noch
keine  Erfolge  gezeitigt.

In  dem  tiefliegenden  Küstenland  können  fast
alle  tropischen  Früchte  und  Saaten  mit  Erfolg
angebaut  werden.  Hier  bestehen  große  Kokusnußplantagen
  und  auch  der  Anbau  von  Reis
nimmt  immer  mehr  zu.  Bisher  wird  der  Reis,
das  Hauptnahrungsmittel  der  Suaheli  und  Araber,
zum  größten  Teil  aus  Indien  importiert.  Es
kann  jedoch  keinem  Zweifel  unterliegen,  daß  in
absehbarer  Zeit  das  Protektorat  den  größten  Teil
seines  Bedarfes  selbst  hervorbringen  wird.

Die  Produktion  von  Baumwolle  ist  zu  Malindi
  geglückt.  Die  Regierungsfarm  produzierte
        <pb n="774" />
        W  692  20

4  Tons  Baumwolle,  welche  mit  8  Pence  pro  lb
bezahlt  wurden.  Ein  Ansiedler  in  der  Nachbarschaft
  hat  noch  bessere  Preise  erzielt.  Besonders
geglückt  sind  die  Anbauversuche  mit  der  ägyptischen
  Abbasi-Varietät.

Die  niedrig  liegenden  Gegenden  am  Viectoriasee
  sind  sehr  fruchtbar.  Sie  haben  vor  den
Küstenländern  den  Vorzug,  daß  sie  von  einer  betriebsamen
  landwirtschaftlichen  Bevölkerung  dicht
bewohnt  sind.  Da  diese  Gegenden  aber  sehr  ungesund
  sind,  können  Konzessionen  für  die  Entwicklung
  dieses  Landes  nur  an  solche  Personen
oder  Gesellschaften  gewährt  werden,  deren  finanzielle
  Verhältnisse  einen  periodischen  Wechsel  des
Beamtenstabes  gestatten.

Forstwesen.

Die  Forsten  an  der  Küste  sind  im  Berichtsjahre
  nur  in  geringem  Umfange  ausgebeutet
worden.  Nur  die  Mangrovenbestände  haben
Rinde  zur  Ausfuhr  und  Holz  zu  Hausbrand=  und
Bauzwecken  geliefert.  Mit  der  Sammlung  von
Kautschuk  ist  fortgefahren  worden.  Zweifellos
würden  auch  mit  der  Anpflanzung  von  Kautschuk
liefernden  Pflanzen  Erfolge  erzielt  werden  können.
Die  Versuchsanpflanzungen  der  Regierung  von
Teakbäumen  sind  gut  gediehen,  besonders  zu
Mazeras,  wo  die  Bäume  jetzt  18  Fuß  hoch
stehen.

Die  Uganda-Eisenbahn  verbraucht  sehr  viel
Holz  als  Feuerungsmaterial,  was  für  sie  eine
große  Betriebsersparnis  darstellt.

Unterrichtswesen.

Das  Unterrichtswesen  im  Protektorat  liegt  fast
ausschließlich  in  den  Händen  der  Missionen.  Im
ganzen  beteiligen  sich  an  demselben  elf  verschiedene
  Gesellschaften.  Zu  Nairobi  bestehen  zwei
Schulen  für  enropäische  Kinder.  Die  eine  wird
von  der  Mission  vom  heiligen  Geist,  die  andere
von  der  Uganda-Eisenbahn  unterhalten.  Mit  der
letzteren  ist  auch  eine  Schule  für  Kinder  der  indischen
  Angestellten  verbunden.

[Post  und  Telegraph.
Aus  dem  Post=  und  Telegraphenwesen  wurden
im  Jahre  1905/06  15  267  &amp;amp;  an  Einnahmen  erzielt.
  Die  Ausgaben  beliefen  sich  auf  21  657  K.
Das  Telegraphennetz  des  Landes  war  2167  Miles
lang.

Allgemeine  Bemerkungen.

Von  allgemeinem  Interesse  dürften  die  Löhne
sein,  die  im  Protektorat  gezahlt  wurden.  Es
erhielten:

 

pro  Monat
Hausdiener  10  bis  0  Rs.

jugendliche  Hausdiener  %

v
vu

Träger,  je  nach  dem  Distritt  -  -
Köche  (indische)  ..  35..  50
Köche  (Suaheli)p  .  20  =  25"
Arbeiter  (an  der  Küste)  .  10  -14-Arbeiter
  (im  Innern)  .  8
Zimmerleute  (eingeborene)  1  .  30
-  (indische)  30=  60
Maler  und  Maurer.  .  30  60  =
Ackerknechte  (eingeborene.  7  16
Ackerknechte  (indische  20
Europäische  Siedlungen  gewinnen  mehr  und

mehr  Bedeutung  im  Lande,  obwohl  das  Protektorat
  noch  keineswegs  aus  dem  Versuchsstadium
herausgetreten  ist.  Allerdings  ist  seit  dem  ersten
„Rush“  vor  drei  Jahren  eine  starke  Ernüchterung
eingetreten.  Immerhin  ist  in  den  letzten  drei
Jahren  viel  nützliche  Erfahrung  gesammelt  worden.
Manche  Bestimmungen  des  Landgesetzes  haben
nicht  die  allgemeine  Zustimmung  gefunden  und
nicht  allen  Beschwerden  der  Siedler  konnte  Rechnung
  getragen  werden.

Um  die  Beschwerden  der  Siedler  eingehend
prüfen  zu  können,  hatte  die  Regierung  im  Jahre
1904  eine  Landkommission  eingesetzt,  welche  sich
mit  den  allgemeinen  Bedingungen,  unter  denen
Kronländer  verkauft  und  verpachtet,  die  Preise
für  die  Kronländereien  festgesetzt  werden  sollten
usw.,  befassen  sollte.  Diese  Kommission  trat  mit
allen  zuständigen  Stellen  im  Protektorat  in  Verbindung
  und  erstattete  im  Jahre  1905  ihren  Bericht,
  der  im  Jahre  1907  dem  englischen  Oberhaus
  nebst  den  Antworten  der  Regierung  unterbreitet
  wurde.  Die  Hauptklage  der  Kommission
geht  dahin,  daß  die  Regierung  zu  sehr  die  Rolle
des  Grundherrn  spielt,  der  auf  die  Enwicklung
des  Landes  durch  seine  Pächter  hinarbeitet.  Dadurch
  habe  sich  ein  fast  feudales  Verhältnis
zwischen  ihr  und  den  Landpächtern  herausgebildet-Das
  bestehende  System  habe  zweifellos  dazu  beigetragen,
  jede  Art  von  Spekulation  zu  verhindern,
aber  die  Spekulation  sei  ein  geringeres  lbel  als
die  Stagnation  und  deshalb  sei  es,  um  eine
schnellere  Entwicklung  des  Landes  sicher  zu  stellen,
äu  wünschen,  daß  alle  Beschränkungen,  die  dem
Verkauf  und  der  Übertragung  von  Ländereien
auferlegt  seien,  soweit  wie  möglich  aufgehoben
würden.  Die  Landbesitzrechte  sollten  so  sicher  wie
möglich  und  die  Pachtverpflichtungen  so  leicht  wie
möglich  gemacht  werden.  Große  Landkonzessionen
ohne  entsprechende  Verpflichtungen  sollten  allerdings
  auch  in  Zukunft  vermieden  werden;  falls
sie  unter  besonderen  Verhältnissen  doch  angebracht
erschienen,  sollten  in  den  Konzessionsbestimmungen
solche  Bedingungen  aufgenommen  werden,  die  es
        <pb n="775" />
        W  693  20

unmöglich  machen,  daß  große  Landstrecken  nur  zu
Spekulationszwecken  ausgenützt  würden.  Es  wäre
nötig,  daß  eine  Preisskala  für  die  verschiedenen
Bodenarten  aufgestellt  würde  und  daß  zu  diesem
Zweck  dem  Land  Office  Beamte  mit  technischen
Kenntnissen  zugesellt  würden.  Bei  Kleinsiedlungen
werde  im  allgemeinen  ein  Gebiet  in  der  Größe
von  320  Acres  ausreichen.  Die  Kleinsiedlung
sollte  nach  Möglichkeit  befördert  werden.

Die  Regierung  ist  den  Wünschen  der  Siedler
zunächst  darin  entgegengekommen,  daß  sie  einen
mit  der  Ansiedlung  vertrauten  Landkommissar  ernaunt
  und  den  Beamtenstab  des  Land  Office  vermehrt
  hat.  Die  Bodengesetze  werden  revidiert.
Allerdings  sind  die  Siedler,  wie  jüngste  Vorkommnisse
  in  der  Kolonie  zeigen,  auch  jetzt  noch  nicht
befriedigt.

’bDber  ägyptische  Sudan  im  Jahre  1907.“)

Die  allgemeine  Entwicklung  des  Sudan
zeigt  einen  stetigen  Fortschritt.  Mit  besonderer
Befriedigung  wird  das  freudige  Zusammenarbeiten
aller  Beamten  der  Sudan-Regierung  und  insbesondere
  das  gute  Verhältnis,  welches  sich  fast
überall  zwischen  den  englischen  Beamten  und  den
Eingeborenen  entwickelt  hat,  hervorgehoben.

Die  Sicherheit  der  Grenzen  war,  in  Anbetracht
  ihrer  großen  Ausdehnung  und  der
Schwierigkeit  ihrer  Bewachung  bei  der  doch  nur
nominellen  Herrschaft  über  die  Grenzdistrikte,  verhältnismäßig
  wenig  gestört.  Nur  an  der  abessynischen
  Grenze  kam  es  zu  bewaffneten  Zusammenstöhen
  mit  den  wilden  Stämmen,  aber  auch  hier
sollen  infolge  der  Grenzregulierung  die  Verhältnisse
  besser  geworden  sein.  Das  zwischen  dem
Kongostaat  und  dem  Sudan  strittige  Gebiet  wurde
von  den  belgischen  Truppen  geräumt,  die  verseenen
  Posten  seitens  der  Sudan-Regierung  nicht
esetzt.

Eine  englisch-belgische  Kommission  war  im
vergangenen  Jahre  in  der  Lado-Enklave  mit  den
Vorarbeiten  für  die  Nil-Kongo-Bahn  be—
schäftigt.  Die  Vorschläge  dieser  Kommission  bilden
den  Gegenstand  der  Beratung  zwischen  beiden
Regierungen.

Was  die  Sicherheit  innerhalb  der  Grenzen
betrift,  so  stellt  Sir  Eldon  Gorst  fest,  daß  nur
ein  einziges  Mal  die  Entfaltung  von  bewaffneter
Macht  nötig  war,  und  zwar  in  der  Bahreel-Ghazal-Provinz,
  um  den  Räubereien  der  Advot-Dinkas
  Einhalt  zu  tun,  die  schon  öfters  Unruhen
hervorriefen.  Doch  hat  kurz  nach  Abschluß  des
Jahresberichts  u.  a.  das  Auftauchen  eines  Mahdi

")  Nach  dem  letzten  Jahresbericht  des  General-Gorwerneurs
  Sir  Eldon  Gorst.

 

bewiesen,  daß  man  der  Ruhe  im  Innern  nicht
ganz  trauen  darf.

Die  Bevölkerung  des  Sudan  nimmt  stetig
zu;  man  schätzt  die  Einwohnerzahl  auf  über  zwei
Millionen.  Die  Zahl  der  Europäer  stieg  von
3104  im  Jahre  1906  auf  3914,  diejenige  der
im  Sudan  lebenden  Agypter,  Abessynier  und
Inder  von  9815  auf  17  030.  Immer  noch
macht  sich  Mangel  an  Arbeitskräften  gegenüber
der  Nachfrage  der  Regierung  und  Privater
geltend.

Bezüglich  der  Organisation  des  Unterrichts
wird  auf  frühere  Berichte  verwiesen.  Die  Bafis
bilden  die  einheimischen  Elementarschulen,  deren
nunmehr  zwanzig  bestehen.  Dazu  kommen  sechs
höhere  Schulen.  Im  ganzen  wurden  im  vergangenen
  Jahre  in  den  staatlichen  Schulen
2643  Kinder  (gegen  2005  im  Jahre  1906)  unterrichtet.
  Der  Mangel  an  einheimischem  Lehrer-Material
  für  die  Elementarschulen  fand  allmählich
Abhilfe  durch  Errichtung  von  4  Lehrerbildungsanstalten,
  auf  denen  174  Angehörige  der  einflußreichsten
  sudanesischen  Familien,  zwischen  17  und
24  Jahren,  unterrichtet  werden,  um  nach  einem
fünfjährigen  Kursus  entweder  als  Lehrer  an  den
Elementarschulen  oder  als  Richter  bei  den  niederen
(Distrikts-)  Gerichten  Verwendung  zu  finden.  In
der  Haltung  der  Bevölkerung  gegenüber  den  einheimischen
  Schulen  zeigte  sich  eine  erfreuliche
Besserung,  die  es  sogar  ermöglichte,  in  einzelnen
Provinzen  Gemeindesteuern  zur  Unterhaltung  von
Elementarschulen  zu  erheben.

Der  zivilisatorischen  Tätigkeit  der  anglikanischen,
  österreichischen  und  amerikanischen  Missionen,
  die  auch  verschiedene  Schulen  unterhalten,
  wird  anerkennend  gedacht.  Unter  den
österreichischen  Missionaren  befinden  sich  mehrere
deutsche  Reichsangehörige.

Die  Finanzlage  des  Sudan  hat  sich  weiter
verhältnismäßig  günstig  entwickelt.  Der  Voranschlag
  für  1907  rechnete  auf:

Einnahmen.  LE  825  000
Ausgaben  .  1  078  000
Defizit  KE  253  000

Das  Resultat  des  vergangenen  Finanzjahres
wird  indessen  folgendes  sein:

Einnahmen.  E  966  000
Ausgabeen  1  013000
Defizit  LE  470000

Da  der  jährliche  Beitrag  Agyptens  zu  den
Ausgaben  für  die  Zivilverwaltung  des  Sudan
auf  &amp;amp;KE  253  006  festgesetzt  ist,  so  ergibt  sich  ein
Überschuß  von  KE  206  000,  der  dem  Reservefonds
  überwiesen  wird.  Dieser  dürfte  nach  Ab-
        <pb n="776" />
        G  694  20

schluß  der  Rechnungen  für  1907  im  ganzen
#E  247  500  betragen.
Der  Voranschlag  für  1908  stellt  sich  folgendermaßen
  dar:
Einnahmen  .  .821000201
Beitrag  der  agyptnchen  Negie


253  006

LE  1253  207
4#E  1  208  207

Zusammen

Ausgaben.  .  .
Zahlung  an  die  ägyptische
Regierung  an  Zinsen  für
die  Anleihe  .  -  45  000

Zusammen  2E  1  253  207

Der  Beitrag  der  ägyptischen  Regierung  figuriert
  im  ägyptischen  Budget  mit  LE  379  763,
wobei  jedoch  die  Summe  von  LE  126  757,
welche  die  Ausgaben  für  die  im  Sudan  stationierte
  ägyptische  Armee  darstellt,  mit  einbegriffen
  ist.

Unter  Bebauung  standen  im  vergangenen
Jahre  1424971  Acres  Land  gegenüber  1.008642
Acres  im  Jahre  1906.  Die  ägyptische  Baumwolle
  scheint  im  ganzen  an  Boden  zu  gewinnen
und  außerordentlich  hohe  Preise  zu  erzielen.  Der
niedere  Wasserstand  des  Nils  hat,  da  vorläufig
künstliche  Bewässerung  noch  fehlt,  keinen  merklichen
  Einfluß  auf  die  Lage  des  Ackerbaues  gehabt.
  Dagegen  übte  der  reichliche  Regenfall  in
den  nördlichen  Distrikten  günstige  Folgen  aus,
indem  bedeutende  Strecken  Landes,  die  auf  diese
Weise  Wasser  erhielten,  von  den  Arabern  bebaut
wurden.  Viel  Schaden  richteten  im  vergangenen
Jahre  die  Heuschrecken  an.

Die  Landesvermessung  und  Ansiedelung,
in  denen  wichtige  Vorbedingungen  für  die  Weiterentwicklung
  des  Ackerbaues  liegen,  machen  gute
Fortschritte.

Landkonzessionen  sind
Jahre  nicht  erteilt  worden.

Die  Vorarbeiten  für  ausgedehnte  Bewässerungsanlagen
  am  Weißen  und  Blauen  Nil
wurden  das  ganze  Jahr  hindurch  fortgesetzt.  Insbesondere
  sind  die  Vermessungen  am  Blauen  Nil
und  in  Ghezireh  gut  vorgeschritten.  Binnen
kurzem  hofft  man  ein  detoailliertes  Projekt  und
einen  Kostenvoranschlag  für  das  ins  Auge  gefaßte
  Stauwerk  am  Blauen  Nil  südlich  Sennaar
und  die  Frrigationsanlagen  in  Ghezireh  fertigstellen
  zu  können.  Der  vor  kurzem  zurückgetretene
Sir  William  Garstin  war  nämlich  der  Meinung,
daß  es  nur  durch  Ausführung  dieser  Kanalisationsbauten
  möglich  sein  werde,  die  Einkünfte
aus  dem  Sudan  erheblich  zu  steigern.  Ferner
war  Sir  William  Garstin  der  Überzeugung,  daß
die  Zukunft  von  Ghezireh  weit  mehr  im  Gerereidebau
  als  in  der  Baumwollenkultur  liege.  Vorim

  vergangenen

 

aussetzung  für  die  Ausführung  eines  Werkes  von
solcher  Großartigkeit  ist  jedoch  die  Fortsetzung  der
Eisenbahn  über  Sennaar  hinaus,  und  so  dürften
immerhin  noch  einige  Jahre  vergehen,  bevor  mit
den  Arbeiten  begonnen  werden  kann.

Der  Brückenbau  über  den  Blauen  Nil  bei
Khartum,  der  von  der  „Cleveland  Bridge  and
Engineering  Company  of  Darlington“  ausgeführt
wird  und  1909  vollendet  sein  soll,  bildet  den
ersten  Schritt  für  die  Weiterführung  der  Eisenbahn
  nach  Ghezireh.  Die  genaue  Linie  dieser
Bahn  ist  noch  nicht  bestimmt.

Mit  besonderer  Genugtuung  wird  festgestellt,
daß  in  Port  Sudan  nunmehr  ein  Hafen  geschaffen
  wurde,  der  allen  modernen  Erfordernissen
entspricht.  Die  Gesamtausgaben  für  Port  Sudan
beliefen  sich  1907  ungefähr  auf  &amp;amp;E  685  000.
Der  internatiom#ale  Schiffsverkehr  betrug  im  Jahre
1907  308  781  Tonnen,  davon  fallen  auf  englische
  Schiffe  259  659  Tonnen.  Von  regelmäßigen
Dampferverbindungen  werden  erwähnt:  Die
Deutsch-Ostafrika-Linie,  die  Hamburg-Amerika=Linie
  und  der  Norddeutsche  Lloyd.

Zum  Schluß  seien  noch  die  Angaben  Sir
Eldon  Gorsts  über  den  Import  und  Export
des  Sudan  kurz  wiedergegeben.

Der  Wert  der  Einfuhr  belief  sich  1907  auf
LE  1214  859  gegen  &amp;amp;E  877  705  im  Vorjahre,
derjenige  der  Ausfuhr  auf  #E  357  729  gegen
LE  197  956  im  Jahre  1906.  Der  Wert  des
Transitverkehrs  stieg  von  SKE  13  153  im  Jahre
1906  auf  LE  22  656  im  Jahre  1907.  Unter
den  eingeführten  Waren  weisen  namentlich  Kleider,
Kohlen,  Maschinen  und  Eisenbahnmaterialien  eine
erhebliche  Zunahme  auf,  während  im  Ausfuhrhandel
  die  Steigerung  des  Gummi=  und  Baumwollexportes
  besonders  hervortritt.  Die  Importziffer
  unter  der  Rubrik  Liköre,  Weine,  Sprit,
weist  eine  Abnahme  von  KE  8294  auf,  besonders
in  Bier  und  Whisky.

Eine  besondere  Handelsabteilung  der
Regierung  wird  sich  künftig  mit  ökonomischen
und  kommerziellen  Fragen  beschäftigen  und  Anregungen
  jeder  Art  zur  Erleichterung  des  Handels
entgegennehmen.

Helihenernte  und  Uelhbenousfuhr  Sanzlbars.

Die  Nelkenernte,  die  das  hauptsächlichste
Stapelprodukt  unter  den  Ausfuhrartikeln  der
beiden  Inseln  Zanzibar  und  Pemba  liefert,
war  im  Jahre  1907/08  auf  Pemba  außerordentlich
  gut  und  auf  Zanzibar  gut  durchschnittlich.
Genaue  Angaben  über  den  Ertrag  derselben  fehlen
bisher,  da  beträchtliche  Borräte  in  der  Hoffnung
auf  ein  Anwachsen  der  Preise  zurückgehalten
        <pb n="777" />
        W  695  20

werden,  man  schätzt  sie  aber  auf  nicht  weniger
als  200  000  Ballen.

Die  Nelkenausfuhr  bewertete  sich  im  Jahre
1907  auf  396121  &amp;amp;  gegen  3566636  im  Jahre
1906;  sie  richtete  sich  in  der  Hauptsache  nach
folgenden  Ländern:

1906  1907

Werte  in  #.
Großbritannien  61  042  74  179
Britisch-Indien  112  162  134  078
Niederlade  7155  19  687
Verein.  Staaten  v.  Amerika  15  932  20  404
Deutschland  —  2  480  118  064
Frankreich  .  13  822  8  391
Osterreich-Ungarn  3  522  1  405
Italtien  3  685  4  103

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Kampfergewinnung  in  den  verelinigten  Staaten
von  Kmerika.

Die  Bestrebungen  des  Landwirtschaftsministeriums
  der  Union,  in  Florida  Kampferzucht  zu
betreiben,  namentlich  Kampfer  aus  den  Blättern
und  jungen  Sprößlingen  zu  gewinnen,  werden
wohl  erst  in  einigen  Jahren  praktische  Erfolge
aufweisen.  Einstweilen  ist  man  bemüht,  dort
möglichst  große  Flächen  mit  Kampfer  anzupflanzen.

Von  großem  Interesse  sind  neue  Versuche,  im
Staate  Texas  Kampfer  zu  gewinnen.  Der  amtliche
  Leiter  der  Versuchsfarmen  in  Wharton  und
Floresville,  Dr.  Watkins,  läßt  dort  den  Kampfersamen
  wie  eine  Halmfrucht  in  Reihen  säen,  die
Pflänzchen  werden  später  geeinzelt  (1  Fuß  Entsernung),
  und,  wenn  sie  eine  Höhe  von  etwa
3  Fuß  erreicht  haben,  mit  einer  Mähmaschine  in
Höhe  von  1  Fuß  über  dem  Boden  abgeschnitten.
Aus  den  Sträuchern  wird  dann  mittels  Destillierungsverfahrens
  der  Kampfer  gewonnen.  Den
Stumpfen  entsprießen  bald  neue  Schößlinge,  die
während  mehrerer  Jahre  jährlich  eine  Ernte  ergeben.


Dr.  Watkins  behauptet,  daß  durch  Anwendung
dieser  Methode  ein  größerer  Prozentsatz  und  eine
bessere  Qualität  Kampfer  gewonnen  wird  als  in
Japan  und  Formosa.

(Bericht  des  landwirtschaftlichen  Sachverständigen  beim
Kais.  Konsulat  in  Chicago.)

Kusfuhr  von  indischem  Banf  uber  Mocambique  im
Jahre  1907.

Im  Jahre  1907  wurde  zum  ersten  Male

indischer  Hanf  (in  London  gusza  genannt)  in

größeren  Mengen  nach  Europa  verschifft.  Es

kamen  davon  36  Tons  nach  London  und  Ham- 



burg  zur  Verladung.  Die  Marktlage  war  anfangs
  günstig,  doch  fielen  die  Preise  im  August
und  September  beträchtlich  und  verursachten  den
Verladern  große  Verluste.  Die  Pflanze  wächst
im  Hinterlande  von  Mocambique  in  großen
Mengen  wild,  so  daß  sich  die  Ausfuhr  beliebig
steigern  ließe,  wenn  ein  genügender  Absatz  vorhanden
  wäre.  Da  es  an  Sachverständigen  fehlt,
ist  die  Zubereitung  der  Pflanze  für  den  Export
häufig  mangelhaft  und  gibt  zu  Ausstellungen  der
Käufer  in  Europa  Anlaß.  Bei  plantagenmäßigem
Anbau  und  sachgemäßer  Zubereitung  würde  sich
der  Export  wohl  lohnen.  Die  Pflanze  stellt  wenig
Ansprüche  und  gedeiht  auf  mäßigem  Boden  bei
geringen  Niederschlägen.
(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in
Mogambiaquc.)

Deue  Goldfunde  in  der  Republik  Saitit.

Durch  die  Forschungen  eines  Ingenieurs
Tippenhauer  wurde  kürzlich  in  der  Republik  Haiti
am  Gosseline  River  goldhaltiges  Gestein  entdeckt,
aus  dem  wahrscheinlich  der  Goldgehalt  des  Flusses
stammt.  Schon  vor  mehr  als  hundert  Jahren
wurde  von  Gold=  und  Eisenvorkommen  in  jenem
Teil  der  Insel  erzählt,  ohne  daß  eine  genane
Ortsangabe  zu  erlangen  war.

Eine  der  bedeutendsten  Fundstellen  für
Schwemmgold  auf  Haiti  liegt  im  südlichen  Teil
der  Insel,  nahe  der  Stadt  Jacmel,  in  dem  Gebiete
  zwischen  der  Küste  und  den  Bergen  von
Morne  de  la  Selle,  die  eine  Höhe  von  9000  Fuß
erreichen.  Der  Fluß  Gosseline  entspringt  aus
verschiedenen  Quellen  jener  Berge;  in  seinem
Oberlauf  von  5  Meilen  Länge  fließt  er  durch
steile,  zerklüstete  Klippen,  während  der  übrige
Teil  des  Flusses,  von  15  Meilen  Länge,  leicht
zugänglich  ist.  Beim  Einfluß  des  Mabial,  des
bedeutendsten  rechten  Nebenflusses,  verbreitert  sich
der  Gosseline  erheblich  und  fließt  mit  leichtem
Gefälle  nach  der  Seehafenstadt  Jacmel.  Im
ganzen  zugänglichen  Flußteil  wurde  goldhaltiger
Sand  gefunden;  Analysen  einer  155  Pfd.  schweren
Probe  Sand  ergaben  einen  Goldgehalt  im  Werte
von  4,5  Dollars  auf  den  Kubikyard.  Ungefähr
1½  Meilen  vor  der  Mündung  verbindet  sich  der
Gosseline  mit  dem  Grande  River,  der  ebenfalls
Schwemmgold  mit  sich  führt.

Die  im  oberen  Gosseline  vorhandenen  Basaltfelsen
  enthalten  auf  die  Tonne  nach  den  vorgenommenen
  Untersuchungen  3  g  Gold,  und  man
erwartet  bei  einer  genauen  geologischen  Untersuchung
  des  Gebiets  noch  reichere  Gesteine  anzutreffen.
  In  manchen  Nebenflüssen  des  Gosseline
sind  Goldklümpchen  von  2  bis  3  mm  Größe  gesunden
  worden.
        <pb n="778" />
        WM  696  20

Die  Vergebung  von  Konzessionen  für  Goldgewinnung
  in  der  Gosselineregion  soll  durch  die
Regierung  geplant  sein.

(Nach  Bulletin  of  the  International  Burenu  of  the
merican  Republics.)

Handel  und  Industrie  Cevylons  im  Jahre  1907.

Handel  und  Industrie  der  Insel  Ceylon  erfreuten
  sich  im  Jahre  1907  großer  Blüte,  und
besonders  das  Hauptstapelprodukt,  der  Tee,  weist
eine  vermehrte  Ausfuhr  auf.  Mit  Ausnahme
von  1906  kann  in  den  letzten  10  Jahren  ein
stetiges  Wachstum  in  der  Ausfuhr  dieses  Artikels
festgestellt  werden,  und  zwar  von  120  0000000  lbs
im  Jahre  1898  auf  180  000  000  Ibs  im
Jahre  1907.

Die  Preise  waren  das  ganze  Jahr  hindurch
gut,  besonders  für  die  geringeren  Sorten,  und
namentlich  für  Staub  und  Fegsel,  der  in  großen
Quantitäten  nach  Sibirien  verladen  wird,  um
dort  in  Brikettform  gebracht  zu  werden.

Graphit  blieb  um  etwa  300  Tons  gegen
das  Vorjahr  zurück.  Die  erzielten  Preise  waren
nicht  schlecht  und  zeigten  in  der  ersten  Hälfte  des
Jahres  eine  steigende  Tendenz.  Mitte  des  Jahres
machte  sich  jedoch  ein  Rückgang  des  Bedarfs
geltend.

Die  in  Amerika  eintretende  Krisis,  von  der
die  Industrien  von  Deutschland  und  England
stark  beeinflußt  wurden,  wurde  allmählich  fühlbar,
und  die  Arbeiterentlassungen  und  Arbeitseinschränkungen
  in  Europa  und  Amerika  verringerten  den
Bedarf  an  Graphit  sehr  schnell.  Gegen  Ende
des  Jahres  hatte  eigentlich  jede  Nachfrage  von
Bedeutung  aufgehört.  Bei  den  Grubenbesitzern
und  -händlern  haben  sich  ziemliche  Vorräte  angesammelt,
  und  um  die  Lage  hier  nicht  zu  ernst
werden  zu  lassen,  hat  die  Vereinigung  der
Graphithändler,  die  sogen.  „Plumbago-Merchants
Union“,  das  Schließen  von  Gruben  angeordnet.
Auch  in  vielen  Graphitreinigungsschuppen  ruht
die  Arbeit.  Dadurch  sind  nun  viele  Arbeiter
brotlos,  und  da  das  Hauptnahrungsmittel,  der
Reis,  durch  Mißernte  und  Hungersnot  in  Indien
sehr  vertenert  ist,  herrscht  eine  ziemliche  Notlage.

Kautschuk  tritt  von  Jahr  zu  Jahr  als  Ausfuhrartikel
  mehr  in  den  Vordergrund.  Die  Urbarmachung
  neuen  Landes  schreitet  unablässig
vorwärts,  und  eine  recht  stattliche  Anzahl  neuer
Plantagengesellschaften  sind  auch  in  diesem  Jahre
gegründet  worden.

Kautschuk=  wie  Teeplantagen  sind  auf  die
Werbung  von  Kulis  aus  Südindien  angewiesen
und  treten  damit  in  scharfe  Konkurrenz  mit  den
Straits  Settlements,  die  von  derselben  Stelle

 

ihre  Arbeiter  beziehen.  Man  blickt  daher  mit
Besorgnis  auf  die  Neuanpflanzungen,  und  seit
Jahren  beschäftigt  sich  die  „Planters  Association“
sehr  ernstlich  mit  der  Arbeiterfrage,  deren  erfolgreiche
  Lösung  die  Lebensbedingung  des  Plantagenbaues
  bedeutet.

In  der  Fabrikation  sind  große  Fortschritte
nicht  zu  verzeichnen,  und  man  ist  auch  am
Schlusse  dieses  Jahres  aus  dem  Versuchsstadium
noch  nicht  heraus.  Eine  Zeitlang  schien  der
oblock"“  das  Feld  behaupten  zu  wollen,  doch
neigt  man  nun  wieder  mehr  nach  „sheet“  und
„erepe“  hinüber.  Der  sogen.  „wet  block“,  der
etwa  10  bis  15  v.  H.  Feuchtigkeit  enthielt  und
von  dem  man  hoffte,  daß  er  an  Zähigkeit  dem
Parakautschuk  nahe  komme,  hat  die  in  ihn  gesetzten
  Erwartungen  nicht  erfüllt.  Man  ist  trotz
eifriger  Versuche  noch  im  unklaren  darüber,
welche  Einflüsse  für  die  Qualität  und  Zähigkeit
bestimmend  sind,  und  das  Produkt  jeder  einzelnen
Plantage  ist  mehr  oder  weniger  verschieden.

Die  Preise  haben  einen  stetigen  Rückgang  erfahren
  und  leiden  wie  die  der  anderen  Produkte
unter  der  geschäftlichen  Krisis  der  Absatzländer.
Von  5  sh  8  d  pro  lb  für  beste  Qualität  ist  der
Preis  gegen  Ende  1907  bis  auf  3  sh  10  d
herabgesunken.  Da  die  Herstellungskosten  noch
wesentlich  hinter  diesen  Preisen  zurückbleiben,  so
ist  denjenigen  Plantagen,  die  auf  gesunder  Bafis
begründet  sind,  immer  noch  ein  sehr  guter  Nutzen
sicher.  Die  wilde  Spekulation  durch  Zeitgeschäfte
in  Aktien  hat  allerdings  auch  im  verflossenen
Jahre  angedauert.

In  der  Reinheit  des  Produkts  behaupten
Ceylon=  und  Straitskautschuk  immer  noch  die
erste  Stelle.  Der  allgemeinen  Verwendung  steht
jedoch  noch  entgegen,  daß  größere  Quantitäten
derselben  Sorte  nicht  zu  haben  sind.  Die  Unzahl
von  Spielarten,  die  an  den  Markt  gebracht
werden,  bedeuten  für  die  Fabrikanten  zu  Hause
eine  gewisse  Schwierigkeit,  da  von  wenig  Sorten
genügende  Mengen  regelmäßig  zu  haben  sind,
um  den  Fabriken  für  größere  Aufträge  ein  einheitliches
  Material  zu  liefern.

Kakao  findet  immer  mehr  Beachtung.  Die
Preise  waren  das  ganze  Jahr  hindurch  gut,  zeitweilig
  sogar  sehr  hoch.

Die  Ausfuhrstatistik  der  Handelskammer  zeigt
mit  92  500  Zentnern  für  1907  gegen  54  000
Zeutner  im  Jahre  1906  einen  ganz  bedentenden
Zuwachs,  der  sich  aber  zum  Teil  daraus  erklärt,
daß  die  Haupternte  im  Jahre  1906  recht  verspätet
  war  und  erst  zu  Beginn  des  Jahres  1907
zur  Ausfuhr  gelangte,  während  andererseits  1907
die  Haupternte  früh  war  und  noch  fast  ganz  verschifft
  wurde.  Die  Ziffern  dürfen  daher  nicht  als
Maßstab  benutzt  werden;  doch  ist  unbedingt  ein
        <pb n="779" />
        W  697  20

Aufschwung  der  Kakaverzeugung  vorhanden.  Zum
Teil  darf  dieser  wohl  auf  eine  rationelle  Düngung
zurückzuführen  sein.  Auch  bei  eingeborenen  Besitzern
  greist  die  Uberzeugung  immer  mehr.  um
sich,  daß  die  künstliche  Düngung  die  größte  Beachtung
  verdient,  und  die  unbestreitbaren  Erfolge,
die  auf  jedem  Gebiet  des  Plantagen=  und  Landbaues
  zu  verzeichnen  sind,  veranlassen  auch  den
sehr  konservativen  Singhalesen,  sich  den  Errungenschaften
  der  Neuzeit  gegenüber  weniger  ablehnend
zu  verhalten.

Kardamomen  weisen  mit  789  495  lbs  ein
Mehr  von  etwa  50  000  lbs  gegen  das  Vorjahr
auf.  Die  Bearbeitung  und  Fermentierung  erfordert
  aber  große  Sorgfalt,  und  die  erzielten
Preise  sind  kaum  genügend,  um  zum  weiteren
Anbau  zu  reizen.

Hauptabnehmer  für  diesen  Artikel  sind:

Indien  mit  366  070  lbS
Englaandd  300  862
Deutschland  685  677
Amerika  24  657

und  verschiedene  andere  Länder  mit  unbedeutenden
  Mengen.

Zimt,  das  älteste  Stapelprodukt  der  Insel,
weist  eine  normale  Ausfuhr  auf  mit  einer  geringen
  Steigerung  in  Abfällen  gegen  das  Vorjahr.

Die  hauptsächlichsten  Absatzgebiete  waren:

Stangen  Abfall
Ibs  lbs

Amerika  1  238  141  998  708
Deutschland  892  633  177  188
Spanien  .  496  466  129  600
England  299  737  486  161
Italien  217  328  263  082
Belgien  107  900  236  731
Die  Gesamtausfuhr  belief

  sich  aufß  3  358  448  2  835  936

Die  Produkte  der  Kokospalme  kamen  im
Jahre  1908  nicht  in  den  Mengen  an  den  Markt,
die  man  normalerweise  hätte  erwarten  sollen.
Die  große  Trockenheit  ist  in  erster  Linic  für  den
geringeren  Ausfall  der  Ernte  bestimmend  gewesen.
  Der  Regenfall  während  des  ganzen
Jahres  war  70,62  Zoll  gegen  eine  Durchschnittsziffer
  für  die  letzten  36  Jahre  von  88,18.  Da
auch  schon  1906  ein  trockenes  Jahr  gewesen  war
und  in  anderen  Produktionsländern  augenscheinlich
  nur  ungenügende  Mengen  geerntet  wurden,
standen  die  Koprapreise  zu  Anfang  1907  außergewöhnlich
  hoch.  Die  einheimische  Industrie  hat,
wie  man  sagt,  sehr  unter  dieser  Verteuerung  des
Rohmaterials  gelitten,  und  die  Olfabriken  mußten
von  Zeit  zu  Zeit  den  Betrieb  einschränken.  Die
Preise  für  Kopra  sowohl  wie  für  Ol  find  dann

 

im  Laufe  des  Jahres  langsam  unter  vielfachen
Schwankungen  gefallen.

Kopra  erreichte  im  Februar  den  Höhepunkt
mit  etwa  360  Rs.  pro  Tonne  f.  c.  b.  (1  Rs.  =
1,35  Mk.)  und  sank  dann  allmählich,  bis  iur
Dezember  ein  Preis  von  245  Rs.  erreicht  war.
Die  Olpreise  bewegten  sich  entsprechend  von
585  Rs.  pro  Tonne  auf  375  Rs.  f.  o.  b.  Da
in  den  letzten  Jahren  regelmäßige  Anpflanzungen
stattgefunden  haben,  auch  vermittels  künstlicher
Düngung  der  Ertrag  vieler  Plantagen  wesentlich
gestiegen  ist,  so  darf  man  unter  normalen  Verhältnissen
  eine  ziemlich  bedeutende  jährliche
Steigerung  der  Ausfuhr  erwarten,  falls  nicht
wieder  durch  Trockenheit  das  Wachstum  allzustark
gehindert  wird.

Zur  Zeit  hat  es  allerdings  den  Anschein,  als
ob  auch  noch  ein  anderer  Feind  den  Kokoskulturen
  ernstlichen  Schaden  bringen  könnte.  Es
ist  die  sogen.  „bleeding  disease“,  das  Verbluten
der  Bäume,  das  in  Pflanzerkreisen  vielfach  Besorgnis
  erregt.

Es  handelt  sich  wahrscheinlich  um  einen  Pilz,
der  auf  bis  jetzt  unaufgeklärte  Art  und  Weise  in
das  Innere  des  Stammes  gerät  und  parallel  zur
Achse  sich  nach  oben  zieht.  Gelangt  er  bis  in
die  Krone,  so  ist  der  Baum  unrettbar  verloren.
Bei  einiger  Aufmerksamkeit  ist  dies  jedoch  zu
verhindern.  An  den  Stellen,  an  denen  sich  die
Krankheit  zuerst  festsetzt,  entstehen  Löcher  in  der
Rinde,  aus  denen  eine  wässerige  Flüssigkeit  heraustritt.
  Man  bezeichnet  dies  mit  Bluten,  und
ist  der  Name  „bleeding  disease“  dieser  Erscheinung
  zu  danken.  Durch  Ausschneiden  und  Desinftzieren
  der  kranken  Stellen  hofft  man  der  Pest
Herr  zu  werden.  Trotz  wissenschaftlicher  Studien
seitens  der  Versuchsstation  Peradeniya  und  eingehender
  Beobachtung  seitens  der  Pflanzer  ist
man  bis  jetzt  über  die  Entstehung  dieser  Baumkrankheit
  im  unklaren,  weiß  auch  nicht,  auf  welche
Pilze,  Bakterien  oder  anderen  Mikroorganismen
sie  zurückzuführen  ist.  Man  geht  zunächst  zur
Bekämpfung  der  Krankheit  auf  empirischem  Wege
vor  und  versucht  alle  möglichen  Desinfektionsmittel.
  So  wird  neuerdings  viefach  Kainit  angewendet,
  eins  der  Abraumsalze  der  Staßfurter
Kaliwerke,  dem  starke  pilztötende  und  desinfizierende
  Wirkung  zugeschrieben  wird,  obwohl  die
Wissenschaft  dieser  Annahme  noch  skeptisch  gegenübersteht.


Es  ist  auf  diese  „bleeding  disease“  eingegangen
  worden,  da  die  Epidemie  hier  sehr  plötzlich
  und  anscheinend  in  bedrohlicher  Form  auftrat
  und  bis  jetzt  wenig  bekannt  bzw.  beachtet
war,  trotzdem  seit  langer  Zeit  die  Kokospalme
plantagenmäßig  angebaut  wird.  Bei  der  großen
Bedentung,  die  dieser  Baum  für  Handel  und
        <pb n="780" />
        G  698  20

Industrie  in  Ceylon  spielt,  herrscht  einige  Aufregung
  über  das  plötzliche  Auftauchen  dieses  neuen
Feindes,  die  sich  erst  legen  wird,  wenn  für  seine
Abwehr  geeignete  Waffen  gefunden  sind.

Geraspelte  Kokosnüsse  sind  das  einzige
Produkt  der  Kokospalme,  das  mit  etwa
23  303  000  lbs  eine  vermehrte  Ausfuhr  gegen
das  Vorjahr  (20  214  000  lbs)  aufzuweisen  hat.

Die  anderen  Artikel  find  alle  zurückgegangen,
wie  die  folgenden  Zahlen  ausweisen:

1906  1907
Zentner  Zentner
hoefconußöle  539  070  477  996
.....  451  124  385  156
Furrertuchen  259  125  228  199
Stück  Stück
Nüsse  16  013  510  13  813  147

Die  Gesamtausfuhr  des  Jahres  1906  zeigt
nach  den  jetzt  verfügbaren  amtlichen  Zahlen  mit
108248000  Rs.  ein  Mehr  von  etwa  8000000  Rs.
gegen  1905  und  verteilt  sich,  wie  folgt:

1906  1905
Rs.  Rs.
England  53  265  000  53  827  000
19  387000  17  314  000

Britische  Besitzungen.
Andere  Länder  35  597  000  31  518  000
Die  Länder,  die  außer  Großbritannien  und
dessen  Besitzungen  als  größte  Abnehmer  von
Ceylonprodukten  figurieren,  sind:
905

1906

Rs.  Rs.
Verein.  St.  v.  Am.  8  151  800  10  333  500
Deutschland  6  568  500  8  201  700
Britisch  -Indien  5071  700  6  013  000
Rußland  4  415  500  5  780  100
Neusüdwales  3  465  700  3  233  000
Viktoria  2996  700  3  190  300
Osterreich  21  962  400  3  005  900
Belgien  1  995  700  2  708  900
Kanada  2302  500  2  635  700
China  *  vongions  1  526  400  1  947  200
Neuseeland  1  484  600  1574  700
Frankreich  1  367  500  795  800

Für  das  Jahr  1907  sind  nur  die  Angaben
der  Handelskammer  verfügbar,  denen  zufolge
Tee  mit  seiner  Ausfuhr  von

Schwarz  Grün
Ibs  L
176  120  000  und  5  907  000
ein  Mehr  von  10  220000  1  897  000
aufweist.
Die  Hauptabnehmer  des  Produktes  waren:
Schwarz  Grün
Ibs  Ibs
England  110  572  000  1  097  000
Rußland  17  728  000  2  223  000

 

Schwarz  Grün
Ibs  lbs
Australien  24  286  000
Amerika  10  0328  000  2  538  ooo
China  für  Rußland  8  461  000  —
Deutschland  567  000  —

Die  Graphitausfuhr  bleibt  hinter  dem  Vorjahre
  zurück,  wie  aus  folgenden  Vergleichszahlen
hervorgeht:

1907  1906

ewt  ewt
Amerika  283  393  309  898
England  170  133  187  672
Deutschland  97  689  127  253

Belgien,  zum  Teil  für

Deutschland  .  75  209  44  021
Japan  4267  2  617
Frankreich  3270  4  781
Die  Abnahme  ist  auf  fast  allen  Märkten,

außer  Japan  und  Belgien,  wahrnehmbar;  doch
darf  letzteres  nicht  zum  Vergleich  herangezogen
werden,  da  fast  aller  nach  Antwerpen  verschiffter
Graphit  seinen  Weg  nach  Deutschland  findet.

Der  Rückgang  ist  nicht  auf  mangelnde  Produktion,
  sondern  lediglich  auf  schlechte  Rückfragen
zurückzuführen.

Von  Kautschuk  ist  1907  sehr  viel  mehr  ausgeführt
  worden,  als  in  früheren  Jahren,  und  das
schnelle  und  starke  Wachstum  dieser  jungen  Industrie
  ist  bemerkenswert.  Es  wurden  ausgeführt

im  Jahre

Ibs  Ibs
1903)  42  000  1906  328  000
1904  .  .  7°77  000  19070.  556  000
1905  168  000

Die  Hauptabnehmer  waren  1907:

Ibs  Ibs
England  332  219  Australien  11  034
Amerika  189  279  Belgien  56834
Deutschland  15  643

Die  Ausfuhr  von  Chinarinde,  die  im  Vorjahre
  eine  Zunahme  zeigte,  hat  1907  wieder
einen  Rückgang  zu  verzeichnen,  obwohl  die  ausgeführten
  Qualitäten  sich  noch  über  den  Ziffern
von  1903  bis  1905  bewegen.  Die  Ausfuhr

beträgt:

s  lIbs
1903  170  565  1906  297  613
1904)  147  291  1907..  234  499
1905.  179  682

Die  Hauptabnehmer  find:
s  Ibs

England.  ..  180  000  Japan.  .  ..  15  800
Deutschland  26  800  Belgien  7  300
        <pb n="781" />
        W  699  20

Der  Wert  der  Einfuhr  für  1906  ohne  Edelmetalle
  war  112789  270  Rs.  gegen  108  324  330  Rs.
im  Vorjahre.  Hiervon  entfielen  63  v.  H.  auf
britische  Besitzungen,  und  der  größte  Teil  davon
bestand  aus  Nahrungsmitteln.

Reis  allein  wurde  eingeführt  von
Britisch-Indien  für  etwa  34  500  000  Rs.
urma  --  2650000-Straits
  Settlements  --  1  250  000  =

An  zweiter  Stelle  tragen  Spirituosen  zu
den  Zolleinnahmen  bei.  Das  Gesamtquantum
betrug  205  000  Gallonen  oder  etwa  930  000  I.
Ein  Viertel  davon  ist  Genever,  dessen  Anteil
allerdings  gegen  früher  abgenommen  hat,  da
man  die  ganz  minderwertige  Ware  nicht  mehr
hereinläßt.  Ein  Minimum  von  34,8  v.  H.  (Gewicht)
  absoluten  Alkohols  ist  vorgeschrieben,  und
darunter  hat  die  Einfuhr  gelitten.

Weiter  verdient  Kohle  erwähnt  zu  werden,
da  sie  als  ein  ziemlich  sicherer  Maßstab  für  die
Zunahme  der  Schiffahrt  im  Hafen  angesehen
werden  kann.  Die  Gesamteinfuhr  betrug  681480

Tons  im  Werte  von  11  919  000  Rs.  Anteil
daran  hatten:  1906  1905
Tons  Tons
England.  332  250  215  380
Zritisch  Indien  .  337  670  362  696
Jap  8  200  31  875

*—  die  Edelmetalle  anbetrifft.  so  wurde
Gold  nur  von  Australien  eingeführt  im  Werte
von  3  500  000  Rs.  gegen  3  160  000  Rs.  im
Vorjahre.  Die  Silberbezüge  fanden  von  Indien
statt  und  beliefen  sich  auf  7  230  000  Rs.  gegen
3  730  000  Rs.  im  Vorjahre.

Die  Artikel,  an  denen  Deutschland  1907
größeren  Anteil  hatte,  sind  nachstehend  angeführt.

Eine  Zunahme  hat  stattgefunden  bei:

1907

von
Gesamtwert  Deutschland



Rs.  Rs.
Gef.  Stückwaren  2767733  97  681
Posamentierwaren  2  057  516  126  534
Baumw.  Stückwaren  668  8599  79  145
Chemikalien  .  42441629771
Bandeisen  400  451  136  832
Stacheldraht  .  381  474  75  474
Maschinen  330  858  35  548
Zement  ·  309  607  74  282
Seide  und  Satin  .  272  335  29  053
Wollwaren  .  268  749  58  137
Glss  .  248  616  54  649
Druckpapier  —247  270  38  471
Schwesesscur-s  Kall  226  546  203  526
Baumw.  Spitzen  und  Netze  211  794  29  717

 

während  die  folgenden  Artikel  einen  Rückgang  zu
verzeichnen  haben:

1907

von
Gesamtwert  Deutschland



Rs.  9Rs.
Raffinierter  Zucker:  .  2  914  829  87  505
Eisenwaren  12721  909  95242
Verzinkte  Bleche  785  315  18  819
Kunstdünger  587  009  272  352
Wollene  Stückwaren  573275  18  371
Manufakturwaren.  477937  48  170
Gußstahl.  331  628  54  984
Biskuits  328  616  61  924
Porzellan  J-  324  897  69  414
Bier  26066  368  100  898
Lampen  165  630  26  181

(Nach  einem  Bericht  des  Las.  Konsulats  in  Colombo.)

 

Bandel  Mosselbays  im  Jahre  1907.

Das  Jahr  1907  war  für  den  Handel
Mosselbays  (Kapkolonie)  in  kommerzieller
Beziehung  wieder  ein  Jahr  der  unerfüllten  Hoffnungen
  und  der  Enttäuschungen.  Die  von  Amerika
sich  ausbreitende  schwere  Finanzkrisis  hat  sich  auch
in  Mosselbay  fühlbar  gemacht  und  hat  die  akute
Geldnot  noch  verschärft.

Alle  Banken  erhöhten  den  Wechseldiskont,
Hypotheken  auf  städtische  Grundstücke  waren  selbst
zu  hohen  Zinsen  nicht  zu  haben.

Der  Wert  der  eingeführten  Güter  ging  im
Jahre  1907  von  9½  Millionen  auf  9  Millionen
Mark  zurück,  während  die  Ausfuhr  in  der  gleichen
Zeit  von  15  Millionen  auf  rund  181¼  Millionen
Mark  stieg,  was  beweist,  daß  die  geschäftliche
Stabilität  auf  einer  gesunden  Unterlage  beruht.

Die  Verkehrsverhältnisse  haben  sich  insoweit
gebessert,  als  eine  neue  Teilstrecke  der  Bahn
Mosselbay—Oudshoorn  bis  George  dem  Betrieb
übergeben  wurde.  Der  Rest  der  Strecke  wartet
nur  auf  Besserung  der  Finanzlage,  um  unverzüglich
  vollendet  zu  werden.

Die  Einfuhr  betrug  im  Jahre  1907  9  Millionen
  Mark,  woran  Deutschland  mit  rund
1  Million  Mark  beteiligt  war.  Die  hauptsächlich
aus  Deutschland  eingeführten  Güter  bestehen  aus
gemahlenem  Steinsalz,  Schmiedekohlen,  Bier,  landwirtschaftlichen
  Geräten,  Musikinstrumenten,  Glaswaren,
  bedruckten  Kattunen,  gewirkten  Wollwaren
  usw.,  die  sich  alle  eines  guten  Rufes  erfreuen.


Die  Ausfuhrprodulte  gehen  meist  nach
London,  obschon  auch  Deutschland  in  geringerem
Maße  sich  an  der  unmittelbaren  Ausfuhr  von
Schafwolle,  Straußenfedern  usw.  beteiligt  hat.
        <pb n="782" />
        Die  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel  des  Hafens
bleiben  Straußenfedern,  wovon  im  vergangenen
Jahre  1144  Kisten,  enthaltend  278  537  Pffd.
Federn  im  Werte  von  16  Millionen  Mark,  verladen
  wurden.

Wolle  kommt  in  zweiter  Reihe  mit  5689
Ballen  im  Werte  von  1  ½  Millionen  Mark.
Beide  Artikel  gelten  in  London  als  die  besten,
welche  die  Kolonie  hervorbringt.

Der  Wert  der  verschifften  Ziegen=  und  Schaffelle
  betrug  ½  Million  Mark,  während  854
Kisten  Aloe  im  Werte  von  100  000  Mk.  ausgeführt
  wurden.

Der  Schiffsverkehr  belief  sich  im  Jahre  1907
auf  3  Segelschiffe  und  201  Ozeandampsschiffe,
wovon  12  Dampfschiffe  mit  52  250  Reg.-Tons
unter  deutscher  Flagge  fuhren.

Alle  Güter  werden  in  Leichtern  auf  der  Reede

gelöscht,  die  einen  guten  Ankerplatz  bietet.  Das
Nehmen  von  Lotsen  ist  nicht  obligatorisch.  Das
Klima  ist  mild  und  gleichförmig,  ansteckende

Krankheiten  von  Bedeutung  find  nicht  vorgekommen.

(Bericht  des  Kais.  Vizekonsulats  in  Mosselbay.)

Hhoandel  Oogadors  (Oarohko)  1907.

Der  Handel  des  marokkanischen  Hafens  Mogador
  bewertete  sich  im  Jahre  1907  in  der
Einfuhr  auf  5891135  Mk.  gegen  7715  358  Mk.
im  Jahre  1906;  er  ist  also  gegen  das  Vorjahr
um  1824223  Mk.  zurückgegangen.  Der  Ausfall
  tritt  besonders  hervor  in  den  verringerten
Bezügen  von  Zucker  (—  730  882  Mk.),  Gries
und  Mehl  (—480  825  Mk.),  Reis  (—  386  102  Mk.),
Tee  (—  284  584  Mk.)  und  Kerzen  (—  101488  Mk.);
er  findet  seine  Erklärung  darin,  daß  die  Ereignisse
in  Casablanca  lähmend  auf  die  Einfuhr  gewirkt
haben.  Die  Unternehmungen  der  Kaufleute  sind
infolge  der  unsicheren  Verhältnisse  beeinträchtigt
worden.  Die  Saison  konnte  nicht  ausgenutzt
werden,  da  wegen  der  Unsicherheit  der  Wege  ein
großer  Teil  der  Ernte  in  den  Produktionsgebieten
zurückgehalten  wurde,  was  zur  Folge  hatte,  daß
die  Kaufkraft  der  Bevölkerung  herabsank.  Zugenommen
  hat  die  Einfuhr  von  Baumwollwaren
(+  165  527  Mk.),  Wollwaren  (—+  26  432  Mk.),
Säcken  und  Sackleinen  (+  31  271  Mk.),  Eisenund
  Metallwaren  (+  24  855  Mk.),  Getränken
(+  24  325  Mk.),  Kassee  (+  17  458  Mk.)  und
Kolonialwaren  (+  20  390  Mtk.).

Die  wichtigeren  Einfuhrartikel  und  der
Anteil  Deutschlands  hieran  bewerteten  sich,  wie
folgt:

 

700  20

Dav#

on
1906  1907  uss,
la

Werte  in  Mark

Baumwollwaren  2  068  048  2  233  575  4502
Wollwaren  10  016  36  448  2  304
uche  .  61  404  51  226  13  426
Säcke  u.  Sackleinen  5  283  36  554  1784
Seidenwaren.  4775  7302  —
Bekleidungsgegenstände
  9  152  3  741  710
Eisen  82224  50  201  —
Stal  8  600  432  —
Eisen-  und  Metallwaren
  61  870  86  725  11  589
Glaswaren  .  45  213  33  869  4  193
Porzellan  u.  Steingut
  33  584  13  587  3072
Lebensmittel  80  000  56  462  292
Getränke  32246  56  571  5267
Sprit.  .  11  206  20  359  12  537
Zucker  2  786  318  2  055  436  —
Tee#  820  834  536.250  13  713
Reis  391  032  4930  500
Kolonialwaren  19  101  39  491  4276
Farben,  Drogen  12  4320  17  879  2933
Seife,  Parfümerien  10  975  6993  47
Kerzen  192  514  91  026  —
Papier  13  866  8  541  5505
Holz  u.  Holzwolle  46  494  30  279  11240
Gries  u.  Mehl  633  345  152  520  —

Deutschlands  Anteil  an  der  Einfuhr  über
Mogador  ist  von  269  642  Mk.  im  Jahre  1906
auf  107273  Mk.  oder  2  v.  H.  der  Gesamteinfuhr
im  Jahre  1907  herabgesunken;  es  steht  unter
den  Einfuhrländern  an  vierter  Stelle.  Ihm  voran
gehen  Eugland  mit  einem  Warenwerte  von
2  691  156  Mk.  oder  46  v.  H.,  Frankreich  mit
2  678  923  Mk.  oder  45  v.  H.  und  Belgien  mit
177  123  Mk.  oder  3  v.  HO.  Das  Weniger  bei
der  Einfuhr  aus  Deutschland  ergibt  sich  aus  dem
Ausfall  in  den  Bezügen  von  Reis  (—119028  Mk.),
Weizen  und  Mais  (—  3661  Mk.),  Zucker  (—  4859
Mk.)  und  Tee  (—  23  780  Mk.).  Der  Forrfall
der  Einfuhr  von  Reis,  Weizen  und  Mais  erklärt
sich  durch  die  gute  Ernte  des  Landes,  während
der  Rückgang  in  den  Bezügen  von  Tee  und
Zucker  darauf  zurückzuführen  ist,  daß  London  und
Marseille  Zahlungserleichterungen  zugestanden,  die
beim  Bezuge  über  Hamburg  ausgeschlossen  waren.

An  den  Haupteinfuhrartikeln  Baumwollwaren,
Zucker,  Tee  und  Kerzen,  die  zusammen  82  v.  H.
der  Gesamteinfuhr  ausmachen,  partizipieren  England
  mit  78½  v.  H.  an  den  Baumwollwaren,
97½  v.  H.  an  Tee  und  87½  v.  H.  an  Kerzen,
Frankreich  mit  20½  v.  H.  an  den  Baumwollwaren
  und  93  v.  H.  an  Zucker.
        <pb n="783" />
        G  701  20

Die  Ausfuhr  Mogadors  bewertete  sich  im
Jahre  1907  au#  6  405066  Mk.  gegen  7403949  Mk.
im  Vorjahre;  sie  ist  also  um  998  883  Mk.  zurückgegangen.
  Der  Ausfall  ist  im  wesentlichen  auf
die  verminderten  Verschiffungen  von  Ochsenfellen
(  541139  Mk.),  Schaffellen  (—  369  553  Mk.)
und  Ziegenfellen  (—  1074  366  Mk.)  zurückzuführen.


Die  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel  und
der  Anteil  Deutschlands  an  denselben  bewerteten
  sich,  wie  folgt:

Davon
1906  1907  ⅝
land

Werte  in  Mark

Eier  656  430  739  164  —
Gerste.  31  260  582  739  469  367
Gummi  .  50  040  51  184  5  190
Sandarakgummi  489  898  500  749  318  950
Haare  .  298  031  7327  4967
Mandeln.  1  033  798  1270  076  993  030
Cchsenfelle  743  308  202  169  42  878
Schaffelle.  614  385  244  832  162  749
Ziegenfelle  2  656  619  1  582  253  70292
Oliven  7619  52050  —
Olivenöl.  75  256  260  695  —
Wachs  469  372  430  356  351  500
Wolle,  gewaschen  22  316  136  047  52254
im  Schweiß  207  340  53  199  9273

Von  dem  gesamten  Ausfuhrwerte  des  Jahres
1907  entfielen  auf  Deutschland  2  497  962  Mk.
oder  40  v.  H.,  auf  England  1242  332  Mk.  oder
20  v.  H.,  auf  Amerika  1.003  351  Mk.  oder
15  v.  H.,  auf  Frankreich  743  163  Mk.  oder
11  v.  H.  und  auf  Italien  203  303  Mk.  oder
3  v.  H.  Deutschland  hat  wie  im  Vorjahre  in
der  Ausfuhr  Mogadors  seine  führende  Stelle
behauptet;  es  hat  mit  Ausschluß  von  Eiern,
die  nur  nach  England,  und  von  Ziegenfellen,  die
in  der  Hauptsache  nach  Amerika  gehen,  für  die
Exportprodukte  Mogadors  einen  besseren  Markt
geboten  als  die  übrigen  Länder.

Nicht  ohne  Einfluß  auf  den  Gesamthandel
Mogadors  ist  die  Unterbrechung  seiner  Handelsbeziehungen
  zu  Marrakesch  gewesen,  an  welchem
Platze  die  europäischen  Firmen  ihre  Tätigkeit
bisher  nicht  wieder  aufnehmen  konnten.  Infolge
der  Unsicherheit  des  Karawanenwegs  Marrakesch—
Mogador  sind  die  Warentransporte  über  Safft
geleitet  und  dort  zum  Verkaufe  gebracht  worden.
Es  sind  noch  ziemlich  umfangreiche  Lager  an
Mandeln  und  Getreide  im  Innern  vorhanden,
die  zusammen  mit  der  diesjährigen  reichen  Olernte
  dem  Geschäfte  im  Jahre  1908  zugute
kommen  werden,  falls  sich  die  Verhältnisse  bis
dahin  klären  und  Ruhe  und  Sicherheit  eintreten.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Vigekonsulats  in

Moaador.)

 

Außenhandel  der  Dhilippinen  im  Kalenderjahr  1907.

Der  Außenhandel  der  Philippinen  wies  im
Kalenderjahr  1907  (abgesehen  vom  Edelmetallverkehr
  und  der  zgollfreien  Einfuhr  von  Regierungsbedarf)
  einen  Einfuhrwert  von  30,45  Millionen
  8  (amerikan.  Dollars)  und  einen  Ausfuhrwert
  von  33,10  Millionen  3,  also  einen  Ausfuhrüberschuß
  von  2,65  Millionen  3  auf.  Die
Einfuhr  war  um  4,05  Millionen  3  größer  als
im  Vorjahre,  wo  sie  um  annähernd  ebensoviel
hinter  1905  zurückgeblieben  war.  Die  Ausfuhr
überstieg  die  vorjährige  um  0,45  Millionen  8,
blieb  aber  noch  um  rund  0,35  Millionen  8  hinter
der  von  1905  zurück.

Die  Steigerung  der  Einfuhr  verteilt  sich  auf
eine  erhebliche  Menge  von  Waren,  was  eine  allgemeine
  Besserung  der  Handelslage  erkennen  läßt.

Die  größte  Zunahme  hat  der  Handel  mit
Textilwaren  aufzuweisen,  der  von  der  Gesamteinfuhr
  ungefähr  ein  Drittel  des  Wertes  ausmacht.,.
  Der  Import  von  Baumwolle  und  Baumwollenwaren
  wuchs  weiter,  wie  er  es  in  den
Vorjahren  getan  hatte,  und  erreichte  einen  Wert
von  rund  9  Millionen  8.

Schlachtvieh,  Nahrungsmittel  und  Getränke
  machten  ein  weiteres  Drittel  der  Einfuhrsumme
  aus  und  wurden  bei  einer  nicht  besonders
starken  Steigerung  gegenüber  1906  im  Gesamtwert
  von  rund  10  Millionen  &amp;amp;  importiert.  Die
Hauptrolle  unter  den  hierher  gehörigen  Waren
fällt  dem  Reis  zu  mit  einem  Einfuhrwert  von
4,2  Millionen  §  oder  175  000  3  mehr  als  im
Vorjahre;  die  Steigerung  beruht  hier  aber  nur
auf  der  Preiserhöhung,  da  seit  1903  die  Menge
des  eingeführten  Reises  ständig  abnahm.  Französisch-Ostindien
  ist  Hauptreislieferant  der  Philippinen.
  In  der  Versorgung  der  Philippinen  mit
frischem  Fleisch  spielt  Anstralien  die  Hauptrolle.
Kaffee  und  Kakao  werden  nicht  in  genügender
Menge  auf  den  Inseln  geerntet  und  mußten  im
Werte  von  343  000  3  oder  80  000  8  mehr  als
1906  vom  Auslande  hinzugekauft  werden;  Britisch-Ostindien
  war  das  Hauptbezugsland.  Tee  im
Werte  von  rund  40  000  5  lieferte  China.  Alkoholische
  Getränke  wurden  für  549  000  3  eingeführt;
  die  Einfuhr  von  Wein  und  Branntwein
wuchs,  während  der  Bezug  von  Bier  infolge  der
inländischen  Produktion  um  70  000  3  zurütkging.

Unter  den  verschiedenen  Einfuhrwaren,
die  das  letzte  Drittel  des  gesamten  Einfuhrwertes
ausmachen,  sind  Metalle  und  Metallwaren
die  wichtigsten.  Eisen  und  Stahl  ging  für  2,3  Millionen
  8  und  für  etwa  ¼  Million  §  mehr  ein
als  1906;  70  v.  H.  dieser  Einfuhr  lieferten  Großbritannien
  und  die  Union.  Hierbei  überwiegt  die
britische  Einfuhr,  die  hauptsächlich  in  größeren
        <pb n="784" />
        W  V702  28

und  gröberen  Erzeugnissen  besteht,  die  mit  rund
750  000  8  bewertete  amerikanische,  in  der  Maschinen
  und  weiter  vervollkommnete  Erzeugnisse
die  Hauptrolle  spielen.  Deutschland,  dessen
Einfuhr  in  Eisen  und  Stahl  am  meisten  stieg,
ist  ein  bedeutender  Wettbewerber  der  Vereinigten
Staaten.  Messing  und  Kupfer  wurden  im  Werte
von  reichlich  ¼  Million  &amp;amp;  vom  Auslande  gekauft,
  je  ein  Drittel  kam  aus  der  Union  und
Großbritannien,  der  Rest  in  erster  Linie  aus
Deutschland.

Bei  der  Steigerung  der  Ausfuhr  um  insgesamt
  455  000  83  gegenüber  dem  Vorjahr  ist
für  die  Zukunft  der  Wirtschaftslage  der  Inseln
am  bedeutungsvollsten  der  vermehrte  Absatz  verschiedener
  bisher  weniger  hervorgetretener  Erzeugnisse,
  wie  Agaven=  und  andere  Textilfasern,
Mang-Mlang  und  Kokosnußöl,  Fische,  Muscheln  usw.
Von  den  vier  Hauptwaren  der  Inseln,  Manilahanf,
  Zucker,  Kopra  und  Tabak,  wurden  nur  für
13  314  3  mehr  ausgeführt,  wenn  diese  Waren
auch  dem  Werte  nach  noch  95  v.  H.  der  Gesamtausfuhr
  ausmachen.  An  Zucker  und  Tabak  wurde
erheblich  weniger  exportiert,  bei  Hanf  bewirkte
ein  wesentlicher  Preisfall  eine  nur  geringe  Steigerung
  des  Ausfuhrwertes,  während  für  Kopra  bei
außerordentlich  hohem  Preis  der  Ausfuhrwert
beträchtlich  stieg.

Der  Ausfuhrhandel  mit  Manilahanf  erholte
sich  wesentlich  von  dem  Rückgang  im  Vorjahre,
der  durch  den  Orkan  im  September  1905  veranlaßt
  war;  es  wurden  1907:  115  395  Tons
ausgeführt  gegen  102  439  im  Jahre  1906;  trotzdem
  blieb  aber  die  Menge  noch  hinter  dem
Jahresdurchschnitte  zurück.  Der  Durchschnittspreis
war  beträchtlich  geringer  als  1906,  er  betrug
1906:  191  3  und  1907  nur  171  3,  nachdem
er  von  182  3  im  Januar  allmählich  bis  auf
146  S8  im  Dezember  gefallen  war.  Daher  ergab
sich  bei  der  erheblichen  Mehrausfuhr  eine  Steigerung
  des  Ausfuhrwertes  um  nur  77000  S.  Die
Vereinigten  Staaten  und  Großbritannien  erhielten
90  v.  H.  des  ausgeführten  Hanfes.  Im  ganzen
stellte  sich  der  Ausfuhrwert  für  Manilahanf  1907
auf  19  689  000  3  gegen  19  612  000  3  für  1906
und  21757  000  3  für  1905.

Kopra  nahm  dank  der  Preiserhöhung  1907

Einfuhrwaren
Vieh
Fleisch  und  Meiereprodune
Reis  ...
Wetzenmehl
Gemüse

Baumwolle  und  B  VBaumwollenwaren  Z
Eisen,  Stahl  und  Waren  daraus

 

unter  den  Ausfuhrwaren  die  zweite  Stelle  ein
und  erreichte  einen  Exportwert  von  4  784  000  3
gegen  4  374  000  S8  im  Vorjahr  und  3  245  000  5„.
für  1905,  trotzdem  die  ausgeführte  Menge  etwas
kleiner  war  als  1906.  In  den  letzten  drei
Jahren  stieg  der  Koprapreis  von  2,6  auf
3,7  Cents  für  das  Pfund.  Kokosnußöl  wurde
für  102  000  8  im  Ausland  abgesetzt,  im  Vorjahr
nur  für  66  000  S.  Die  Fabrikation  dieser  Ware
für  die  Ausfuhr  ist  ein  neuer  Industriezweig  der
Inseln  geworden.  Kopra  findet  den  Hauptmarkt
in  Frankreich,  ferner  wird  es  hauptsächlich  in
Spanien  und  Deutschland  gekauft,  Kokosnußöl
geht  größtenteils  nach  Großbritannien.

Zucker  wurde  etwas  weniger  als  1906  ausgeführt,
  und  da  auch  der  Preis  zurückging,  ergab
sich  ein  Ausfall  von  358  000  3  im  Ausfuhrwerte,
der  sich  auf  4  196  000  8  stellte  gegen  4  554  000
im  Vorjahr  und  5  073000  im  Jahre  1905.  Zumeist
  ging  der  Zucker  nach  Hongkong  und  China,
kleinere  Mengen  bezogen  die  Vereinigten  Staaten,
Großbritannien  und  Japan.

Die  Ausfuhr  von  Tabak  und  Tabakfabrikaten
  blieb  um  116  000  3  hinter  der  vorjährigen
zurück  und  bewertete  sich  auf  2727  000  S.  Verarbeiteter
  Tabak  wurde  mehr  als  1906  ausgeführt,
  aber  der  Rückgang  in  der  Blättertabalausfuhr
  glich  jene  Gewinne  reichlich  aus.  Spanien
und  Osterreich-Ungarn  blieben  Hauptabnehmer
für  Tabakblätter,  deren  Exportwert  1½  Million  3
betrug;  von  den  im  Werte  von  1  Million  3
ausgeführten  Zigarren  gingen  reichlich  75  v.  H.
nach  Hongkong,  Britisch-Ostindien,  Australien,
China  und  Großbritannien—

Agavefasern  (Maguey)  wurden  mehr  ausgeführt
  und  erzielten  auch  höhere  Preise.  Es
gingen  aus  für  297  000  3,  davon  nach  der
Union  für  198  000  3.  Bei  dem  allgemeinen
Interesse,  das  dem  Anbau  der  Agave  im  ganzen
Archipel  gewidmet  wird,  und  bei  der  stetigen
Berbesserung  der  Fasern  wird  der  Textilstoff,  der
in  den  Vereinigten  Staaten  den  Hauptabsatz
findet,  voraussichtlich  den  Philippinen  dauernd
steigende  Gewinne  bringen.

Die  Einfuhr  der  Philippinen  verteilte  sich
1907  und  in  den  beiden  Vorjahren  nach  Hauptwarenarten
  folgendermaßen:

Einfuhrwerte  im  Kalenderjahr
906  1907

1905
8  8

819  990  969  959  1  153  348
1  405  121  1  383  770  1  365  509
6  745  975  3991  913  4  166  744

770  012  885  076  1  041  856

497240  551  127  561  116
6  826  345  7  075  490  9  026  469
2577611  2  039  662  2296.291
        <pb n="785" />
        G  703  20

Einfuhrwerte  im  Kalenderjahr
5  1906  90

 

Einfuhrwaren
8  S

Leder  und  Lederwaren  536  559  413  752  613  561
Papier  und  Papierwaren  453  191  441  454  548  904
Holz  und  Holzwaren.  497  145  493  293  344  996
Mineralöle  .  717  754  521  896  931  494
Auammwein,  Wein  und  Bier  674254  570  096  548  602
Opi  739  419  410770  446  049
Verschiedene  Waren  .  ...  6  789  434  6  655  510  7  408  868

Im  ganzen  30  050  550  26  403  768  30  453  810

Die  Ausfuhr  gestaltete  sich  nach  Warenarten,  wie  folgt:
Ausfuhrwerte  im  Lalenderiahr
90  1907

 

Ausfuhrwaren  1905
8
Manilahanf  ......  21757  344  19  612  632  19  689  493
Zucker  .  5  073  233  4554  092  4  195  671
Tabak  und  Zabatjabniaie  .  ..·.  2281703  2  843  004  2  727  429
Kopra  .  .......  3244703  4373702  4784  151
Verschiedene  Waren  .  ..·.  1097791  1259  462  1  701  123
Im  ganzen  33  454  774  32  642  892  33  097  867

An  der  Einfuhr  nach  den  Philippinen  waren  hauptsächlich  folgende  Länder  in  den  letzten

drei  Jahren  beteiligt:
Herkunft

Europa  im  ganzen
Großbritannien.
Deutschland.

Frankreich
Spanien
Belgien
Schweiz

Nordamerika  im  ganzen.
Vereinigte  Staaten  von  Amerita

Südamerika  im  ganzen

Asien  im  ganzen

hina
Hongkong
Japan
Britisch=  Ostindien  ..
Französisch-Ostindien

Ozeanien  im  ganzen.
Australien

Afrika  im  ganzen.

Die  Ausfuhr  der  Inseln  war  namentlich  nach  folgenden  Ländern  gerichtet:

Bestimmung

Europa  im  ganzen
Großbritannien.
Deutschland.
Frankreich
Spanien  .
Osterreich-  ungon  .
Belgien  .

Einfuhrwerte  im  Kalenderjahr
90  907

1905

8  8  8
10  790  703  10  857  147  13  201  066
5  105  907  5  554  804  6  811  550
1  435  808  1  403  926  1  919  209
899  043  793  879  903277
1  971  631  1  642  644  1  913  804
266  218  288  365  304  279
544  847  587  651  680  193
5  605  340  4489  598  5  094  410
5  589  946  4477  886  5  067  538
—  56  114
12  265  092  9  487  734  10  179  636
2  860  911  2  675  027  2  719  437
226  495  314  154  376  954
832  557  895  628  1  004  303
1  909  718  1  412  059  1  572  152
5  347  130  3  791  167  4  080  004
1  387  278  1  567  368  1  974  860
1  386  778  1  567  111  1  974714
2  137  1  865  3724

Ausfuhrwerte  im  Kalenderjahr

1905  1906  1907
*  3  8

13  006  474  13  923  352  16  175  369
8.207  351  7598594  9  375  48
338  755  774  737  498  383
2223228  2  783  365  3  407  972
1  662  058  1  765  141  1  752  398
394  419  312  378  363  914
33  680  330  534  315  003
        <pb n="786" />
        Bestimmung

Nordamerika  im  ganzen.
Vereinigte  Staaten  von  Amerika
Südamerika  im  ganzen
Asien  im  ganzen
China  .
Hongkong
apan  .....
Britisch-  Ostindien  ......
Ozeamentmganzen.  .
Australien..
Afrika  im  ganzen.

704  2

Ausfuhrwerte  im  Kalenderjahr
905  1906  1907

8  8
14  851  245  11  883  754  10  343  603
14  840  407  11  869  289  10  329  387
16  518  30  317  18  581
5074274  6  325  008  6  063  284
923  506  2  092  422  2  089  390
2  804  053  3  039242  2  324  916
651  162  380  020  591  875
645  736  696  437  989  590
496  723  469  312  475  030
493  364  466  899  471  667
9540  11  119  22  000

(Nach  dem  Bericht  des  Bureau  of  Insular  Affairs.)

Zölle  auf  DVnamit,  Jünder  und  Jündsätze  auf  den
Salomons-  Insein.

Laut  Verordnung  des  britischen  Oberkommissars
für  den  westlichen  Stillen  Ozean  vom  23.  März
4m  Is.  sind  für  die  Einfuhr  der  nachstehenden
Waren  die  folgenden  Zölle  festgesetzt:
Dynamit  oder  andere  an  dessen  Stelle

gebrauchte  Sprengstoffe  Pfund  1  Schill.
Zünder,  für  jede  Rolle  von  24  Fuß

Zündsätze  l  v.  Werte  100  v.  H.

Branntweinbesteuerung  in  Tunis.

Durch  eine  am  1.  April  d.  Is.  in  Kraft  getretene
  Verordnung  der  Tunesischen  Regierung  ist
die  Branntweinbesteuerung  zusammenfassend  geregelt
  worden.  Danach  bleiben  die  in  der  Verordnung
  vom  29.  Juli  1905  festgestellten  Steuersätze
  für  Branntwein  und  weingeisthaltige  Erzeugnisse
  sowie  für  denaturierten  Branntwein  unverändert.
  Es  ist  jedoch  für  den  Verkehr  mit
weingeisthaltigen  Flüssigkeiten  bestimmt,  daß  sie
mit  amtlichen  Begleitpapieren  versehen  sein  müssen,
die  den  Kontrollbeamten  auf  Erfordern  vorzuzeigen
  find.  Die  Berordnung  enthält  ferner  Bestimmungen
  über  die  Zulassung  von  Lagern  für
Branntwein  und  weingeisthaltige  Erzeugnisse  sowie
  Kontrollvorschriften  für  die  Herstellung  und
den  Vertrieb  von  Spirituosen,  für  die  Eigenbrenner
  und  für  die  Fabrikanten  von  Destillierblasen.
  (Tournal  officieh  Tunisien.)

 

K#nderung  der  Durchfuhrabgaben  In  Myassaland
(Britisch-Sentrolatrihao).

Laut  einer  in  der  „British  Central  Africa

Gazette“"  vom  31.  Oktober  1907  veröffentlichten

Bekanntmachung  ist  die  Tabelle  IV  der  „Consoli- 



dating  Customs  Ordinance  1906“",  worin  gewisie
Gebühren  für  Durchfuhrwaren  enthalten  sind,  mit
Wirksamkeit  vom  1.  November  1907  aufgehoben
und  bestimmt  worden,  daß  nur  die  in  der  Tabelle
  II  der  genannten  Verordnung  aufgeführten
Straßen=  und  Flußabgaben,  Werft=  und  Einschreibegebühren
  von  Waren,  die  durch  das  Schutzgebiet
durchgeführt  werden,  erhoben  werden  sollen.
(lhe  Board  of  Trade  Journal.)

Bichterhebung  gewisser  Kbgaben  von  eingeführtem
lebenden  vieh.

Laut  Bekanntmachung  in  der  „British  Central
Africa  Gazette“  vom  31.  Oktober  1907  werden
vom  1.  November  1907  ab  Straßen=  und  Flußabgaben
  sowie  Werft=  und  Eirnschreibegebühren
von  lebendem  Vieh,  das  in  das  Schutzgebiet  von
Nyassaland  eingeführt  wird,  nicht  erhoben.

(Ebenda.)

Beschränkung  der  Wafkeneintkuhr  in  Transvaal.

Durch  ein  Gesetz  Nr.  10  vom  Jahre  1907  —
Arms  and  Ammunition  Act,  1907  —  sind  unter
Aufhebung  der  „Arms  and  Ammunition  Ordinance
  1902“"  für  den  Besitz  und  die  Einfuhr  von
Waffen  neue  Bestimmungen  getroffen,  wonach  die
Einfuhr  von  gezogenen  Gewehren  oder  von
Munition  dazu  in  die  Kolonie  nur  mit  einer  von
einem  obrigkeitlichen  Beamten  unnterzeichneten
Einfuhrerlaubnis  gestattet  ist.  Die  Erlaubnis
soll  gebührenfrei  sein.  Der  Besitz  und  die  Einfuhr
von  Geschützen  und  Geschützmunition  ist  verboten.

(Ebenda.)

Verbrauchsabgabe  und  Joll  auf  Bier.

Durch  ein  Gesetz  vom  1.  September  1907
(Nr.  9/1907)  ist  auf  Bier,  das  in  der  Kolonie
        <pb n="787" />
        G  705  20

zum  heimischen  Verbrauche  gebraut  wird,  eine
Verbrauchsabgabe  von  4  Pence  für  das  Gallon
und  auf  Bier,  das  in  einer  Kolonie,  einem  Gebiete
  oder  Staate  des  Südafrikanischen  Zollvereins
gebraut  ist  und  nach  Transvaal  eingeführt  wird,
ein  gleich  hoher  Eingangszoll  gelegt  worden.
(Ebenda.)
Vorschriften  für  die  PDflangenelnfuhr  im  Uganda-Schutzgebiet.


Laut  Verordnung  des  Gouverneurs  des
Uganda-Schutzgebiets  vom  14.  Februar  d.  Is.
(rhe  Importation  of  Plants  Ordinance,  1908)
müssen  alle  in  das  Schutzgebiet  eingeführten
Pflanzen  sowie  Knollen,  Wurzeln,  Samen  und
nicht  zum  Genusse  bestimmte  Früchte  zusammen
mit  der  Verpackung  vor  der  Ablassung  zum  freien
Verkehr  einem  Räucherverfahren  unterzogen  werden.
  Die  Einfuhr  von  Pflanzen  darf  nur  über

 

bestimmte  vom  Gouverneur  festzusetzende  Plätze
erfolgen.  An  diesen  Plätzen  oder  an  einzelnen
von  ihnen  sollen  Apparate  zum  Räuchern  aufgestellt
  werden.  Für  Schäden,  die  durch  das
Räuchern  entstehen,  übernimmt  die  Regierung
keine  Haftbarkeit.

Verbot  der  Einfuhr  von  anderen  Silbermünzen  als
solchen  der  lateinlschen  Unlon  nach  den  französischen
Besitzungen  in  der  Südsee.

Laut  Verordnung  der  französischen  Regierung
ist  in  dem  gesamten  Bereiche  der  französischen
Besitzungen  in  der  Südsee  die  Einfuhr  von  anderen
  Silbermünzen  verboten  als  solchen  mit  dem
Bildnisse  der  Signatarstaaten  der  lateinischen
Union,  die  im  Mutterlande  zum  Umlaufe  zugelassen
  sind.

(Journal  officiel  de  la  République  Francaisc.)

 

Verschiedene

Winke  für  Eroberung  fremder  Oärkte.

Im  Hinblick  auf  die  steigende  Bedeutung  des
Ausfuhrhandels  für  die  Industrie  der  Vereinigten
  Staaten  von  Amerika  hat  es  die
Regierungsabteilung  für  Handel  und  Arbeit  in
Washington  für  angezeigt  befunden,  Winke  für
die  Ausdehnung  des  Handels  durch  amerikanische
  Fabrikanten  und  Exporteure,  in
der  Hauptsache  auf  Grund  von  Konsulatsberichten,
zusammenzustellen  und  unter  dem  Titel  „Winning
foreign  Markets“  in  einem  Hefte  zu  veröffentlichen.


Die  Veröffentlichung  enthält  folgende  Hauptpunkte:
  Methoden  und  Erfordernisse  des  Ausfuhrhandels;
  Erfolge  Italiens;  Handelshindernisse;
Versanderleichterungen;  Verpackung;  Paketposten;
Reklame  im  Auslande;  Patente  und  Handelsmarken.


Die  Bank  von  Rbessinien.

Aus  Kairo  wird  der  „Deutschen  Orient-Korrespondenz“
  geschrieben:

„Nachdem  man  sich  von  der  Gründung  der
Bank  von  Abessinien  große  Erfolge  versprochen
hat,  wird  nunmehr  bekanntgegeben,  daß  das  erste
Betriebsjahr  nichts  weniger  als  günstige  Ergebnisse
  gezeitigt  hat.

 

Mitteilungen.

Dieses  Institut,  welchem  bekanntlich  kraft  Erlasses
  des  Negus  Menelik  vom  10.  März  1905
die  Konzession  für  den  Betrieb  erteilt  worden  ist,
gründete  sich  auf  der  Basis  des  ägyptischen  Gesetzes
  und  erhielt  demzufolge  sein  Geschäftsdomizil
in  Kairo,  während  der  Hauptsitz  seines  Betriebes
in  Adis-Abeba  ist.  Infolge  der  Organisation
ihres  Aufsichtsrates  und  Direktoriums  ist  die  Bank
von  der  ägyptischen  Nationalbank  vollkommen
abhängig  und  scheint  berufen,  in  erster  Reihe  in
Abessinien  den  anglo-ägyptischen  Interessen  zu
dienen.

In  der  kürzlich  hier  in  den  Räumen  der
ägyptischen  Nationalbank  stattgehabten  ersten  Generalversammlung
  wurde  vom  Gouverneur  der
Nationalbank  in  seiner  Eigenschaft  als  Vorsitzender
der  Bank  von  Abessinien  den  Aktionären  mitgeteilt,
daß  das  erste  Geschäftsjahr  mit  einem  Verlustsaldo
von  5560  äg.  Pfund  abgeschlossen  habe,  von
welchem  4661  äg.  Pfund  auf  den  Kursrückgang
des  Silbermetalls  um  20  v.  H.  zurückzuführen
seien.  Es  wurde  bekanntgegeben,  daß  der  Aufsichtsrat
  diesen  Verlust  zum  Teil,  und  zwar  in
Höhe  von  1550  äg.  Pfund,  gedeckt  hat,  ohne  daß
man  erfahren  konnte,  aus  welchen  Erwägungen
heraus  dieser  ungewöhnliche  Schritt  unternommen
worden  ist.  Übrigens  hat  die  Nationalbank  von
Agypten  der  Bank  von  Abessinien  ein  unverzinsliches
  Darlehn  von  40  000  äg.  Pfund  für  ihren
Betrieb  gewährt.
        <pb n="788" />
        W  706  2e.C

Ein  Verlust  im  Betrage  von  4000  äg.  Pfund
ist  der  Bank  im  Zusammenhange  mit  den  Plänen
für  den  Bau  eines  Bankgebäudes  in  Adis-Abeba
erstanden.  Nachdem  das  Areal  für  den  Bau
angekauft  war,  und  sogar  schon  mit  dem  Bau
begonnen  wurde,  kam  die  Verwaltung  zu  der
Überzeugung,  daß  die  für  das  Gebäude  gewählte
Lage  ungünstig  sei  und  daß  die  Bauplätze  selbst
zu  kostspielig  seien.  Infolgedessen  wurde  der  bereits
  in  Angriff  genommene  Bau  eingestellt  und
der  oben  erwähnte  Verlust  von  4000  äg.  Pfund
liquidiert.

Über  die  Frage,  wer  schließlich  für  diese  zumindest
  eigenartigen  Mißgriffe  verantwortlich  zu
machen  sei,  wurde  der  Generalversammlung  jede
Aufklärung  vorenthalten.  Die  gegenwärtige  geschäftliche
  Lage  wurde,  von  den  Direktoren  günstig
beurteilt.  Über  die  kn  der  Bilanz  erwähnten
garantierten  Darlehne  teilte  der  Vorsitzende  mit,
daß  diese  Garantien  sämtlich  von  der  abessinischen
Regierung  geleistet  worden  sind.

Als  Direktoren  wurden  an  Stelle  des  verstorbenen
  Ras  Makonnen  der  Ras  Jesumma
und  anstatt  des  Herrn  Monvoisin  Herr  Miriel
ernannt.

Die  Höhe  des  Aktienkapitals,  das  bekanntlich
bei  der  Gründung  auf  500  000  äg.  Pfund  festgesetzt
  wurde,  ist  unverändert  geblieben.“

Der  Bau  des  balens  In  Ceuta  (Mordafrikao)
ist  der  Firma  Arango  y  Garcia  in  Zaragoza
für  den  Preis  von  17  ½  Millionen  Pesetas  zugeschlagen
  worden.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Madrid.)

 

Citeratur-Verzelchnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  ##ückgesandt.)
Dr.  H.  Edler  v.  Hoffmann,  Privatdozent  an
der  Universität  Göttingen:  Verwaltungsund
  Gerichtsverfassung  der  deutschen
Schutzgebiete.  Leipzig  1908.  G.  J.  Göschensche
  Verlagshandlung.  Preis  brosch.  M.  2,70.

Dietrich  Reimers  Mitteilungen  für  Ansiedler,
  Farmer,  Tropenpflanzer,  Beamte,  Kaufleute

 

und  Forschungsreisende  in  den  deutschen  Kolonien
  und  im  Auslande.  1908.  Hest  2.
Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen),
Berlin  8W.,  Wilhelmstr.  29.  Preis  30  Pff.

 

Brockhaus'  Konversations-Lexikon.  Neue
Ausgabe  1908.  17  Bände.  Leipzig,  Verlag
von  F.  A.  Brockhaus.  Preis  pro  Band  Mk.  12.

So  geläufig  uns  heute  der  Begriff  des
„Konversations-Lexikons“  erscheint,  so  lange  hat
es  gedauert,  bis  diese  Form  alphabetischer  Nachschlagebücher
  in  den  Kreisen  der  Gebildeten  Eingang
  fand.  Der  Gründer  des  Verlages  Brockhaus
in  Leipzig  ist  zwar  nicht  der  Erfinder  des  „Konversations-Lexikons“
  gewesen,  aber  er  war  derjenige,
  durch  dessen  Initiative  das  erste  Werk
geschaffen  wurde,  das  diesen  Namen  verdiente.

Fast  ein  Jahrhundert  ist  inzwischen  vergangen.

Die  sechs  kleinen  Oktavbändchen,  welche  vorher,

in  den  Jahren  1796  bis  1808,  erschienen  sind,

waren  nur  die  dürftige  Verwirklichung  eines  guten

Gedankens,  der  auch  schon  sehr  bald  seiner  ungeschickten

  Ausführung  wegen  zugrunde  zu  gehen

drohte.  In  langjähriger  Reorganisationsarbeit

(1812  bis  1818)  gestaltete  Brockhaus,  der  jenes

aussichtslose  Unternehmen  aufgekauft  hatte,  das

Werk  vollständig  um.  Der  Erfolg  seiner  Arbeit

ist  bekannt.

Bei  dem  gewaltigen  Ausschwunge  des  Zeitungswesens
  tritt  uns  von  Tag  zu  Tag  ein  umfassenderes,
  stets  wechselndes  Weltbild  vor  Augen.
Diesen  immer  stärkeren  Ansprüchen  des  öffentlichen
Lebens,  denen  sich  niemand  entziehen  kann,  hat
das  Brockhaussche  Lexikon  von  Auflage  zu  Auflage
  mehr  Rechnung  getragen.  Die  Ausgabe  1908
ist  bis  auf  die  jüngste  Gegenwart  fortgeführt  und
ergänzt,  mit  Karten  und  Plänen,  mit  Tausenden
von  bunten  und  schwarzen  Abbildungen  in  einer
Reichhaltigkeit  und  Fülle  ausgestattet,  die  den
dafür  festgesetzten  Preis  als  durchaus  bescheiden
erscheinen  läßt.

Martin:  Stehen  wir  vor  einem  Weltkrieg?
Leipzig  1908.  Verlag  von  Friedrich  Engelmann.

Schmid  v.  Schwarzenhorn:
Rübenschlste.

Der  Hundert-Universal.
  Depeschenschlüssel.  für
mdels-,  Börsen=  und  Geheim-Codes,  Satz-,
und  Zahlen-Codes.  Dreisilbensystem.
1908.  Verlag  von  Max  Schildberger
Schlesinger).

Wörter-Berlin

(Arthur
        <pb n="789" />
        W  V707  20

Verkehrs-Nachrichten.

In  Njarugenge  (Deutsch-  Ostafrika),  dem  neugegründeten  Sitz  des  Kaiserlichen  Residenten
für  das  Sultanat  Ruanda,  ist  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  die  den  Namen  Ruanda
führen  wird.

In  Lobetal  (Kamerun)  ist  am  15.  Mai  1908  in  Verbindung  mit  der  daselbst  bereits  bestehenden
  Reichs-Telegraphenanstalt  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  postalische  Tätigkeit
sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie
auf  die  Ausgabe  von  gewöhnlichen  Paketen  erstreckt.

In  Bonambasi  (Kamerun)  ist  am  19.  Mai  1908  in  Verbindung  mit  der  daselbst  bereits
bestehenden  Reichs-Telegraphenanstalt  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  postalische
Lätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briessendungen
sowie  auf  die  Ausgabe  von  gewöhnlichen  Paketen  erstreckt.

In  Kpandu  (Togo)  ist  eine  Reichs-Telegraphenanstalt  für  den  internationalen  Verkehr
eröfnet  worden.  Die  Worttaxe  für  Telegramme  dorthin  ist  dieselbe  wie  nach  den  übrigen  Orten
des  Schutzgebiets.

Für  Briefsendungen  jeder  Art  aus  Deutschland  nach  den  deutschen  Postanstalten
  in  China  (Amoy,  Canton,  Futschau,  Hankau,  Itschang,  Nanking,  Peking,  Schanghai,
Swatau,  Tientsin,  Tschifu,  Tschinkiang,  Tsinanf#,  Weihsien)  gelten  nach  einer  Bekanntmachung  des
Neichs-  Postamts  vom  1.  Juli  1908  ab  folgende  Taxen:

Briefe  (frankier)  bhiis  20  g  10  *
über  20  250  g  20
Postkarten  (frankiert,..  .  einfach  5
mit  Antwort  10
Drucksachen  .  bis  508g  3
über  50  -100g  5
100  250  g  10
.  250  é  500  g  20

500  gH--  1  kg  30
1  ktg  =  292  kg  60
Warenproben..  2509  10
über  20  350  g  20
Geschäftspapiere  und  zusammengepackte  Drucksachen,
Warenproben,  Geschäftspapirer  bis  250  g  10
über  20  500  g  20
.  500  g=  1  kg  30
-  1  -2  kg  60
Die  neuen  Portosäßtze  für  eingeschriebene  Briefe  gelten  auch  für  Briefe  mit  Wertangabe;
die  Versicherungsgebühr  von  24  Pf.  für  je  210  Mk.  bleibt  jedoch  unverändert.
        <pb n="790" />
        708  20

Kiautschon  und  deutsche  Postanstalten  in  China.
Taxen  für!  den  Briefverkehr  (gültig  vom  1.  Juli  1908  ab).

 

 

 

 

 

 

 

 

Deurscher  Verlehr
Bertebr  mi  Deutschiand  den
deurschen  Schusgebieten  (außer  Vertebr  der  deutschen  Vost-  Internationaler
anstalten  in  China  mit  dem  Schun  V
Kiautschon)  und  den  deutschen  .  .
·  qkdtcteKmmschoumthektehk  Vener
Postanstalten  in  Marokko;
der  deutschen  Postanstalten  in
Vertehr  innerhalb  des  Schus-  China  untereinander
ebiets  Kiautschou
Por  Porto  —  orto
Gewichtstufe  tan  —  Gewichtstuse  i  *  Gewichtstufe  2  nutan
usw.  usw.  usw.
Sens  uunns  dur,  Gun  Lus  Gan.
Briefe  (1°  bis  20.  4°)  8“)  für  ie  15g(ohne  für  die  ersten  g.  10  L#%
.  250  8.  8.)  12.)  gi  1  4  für  jede  weiteren  20  1%%
—  “  ——  ——  Chne  Reisigewichh.  6  1%
KOf  e  ein  ..  2  4  einfach.  .....  unzu-  einfach  4  8
Postlarten.  Umit  Antwort  1  —  mit  Antwort  .  j  låljl  mit  Antwort  8  —
bis  5064  14  bie  1008.  2  «
250  «  1  4  .  250  .  5  für  jede  50  g  bis  zum
Drucksachen  500  9  *à9  HRist!  r*  o  n  Neiscewicht  von
«  -1-g  15  2kg.  .  .  num
1  kEk.  12  531  l
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6  bis  250  .4  46ö  bie  2072  36.  für  j  je  T  bis  urS  *-“1“
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Essckmäswsms  -l-1  kgb..-12·Iä"ifi«ä-Ikgg...»s  lIM  L".ch.2
—»-2ks:..24—  .  2  k.  30  mindesteno  .  10  *!nt
———  für  je  50  g  bis  zm
.  rob  bis  250  8.  4  u  bieo  250  8.  5  k)  unzju-  dhchi  von
arenproben  11.350  4.  8  7F  läfigt  35  0  F  läflf  ....  2»a.«
--—»  *  —  —  misen  41  Jlassia
für  je  50  g.  bis  zum  x
Meistgewicht  von
I  2  ....  2
Zusammengepackte  bis  250  4  bis  250  8.  5  jedoch:
Gegenstände  500#.  8  un  .500  g.  10  unzu.  a)  wenn  die  Sendung
(Diucksachen,  Geschäfts-  .  kc  12  4  66  =  I  kk  15  läfsig  Geschäftspapiere  ’#
paplerc  und  Waren  2  ku  24  "l  2  kz  90  enthält,  mindest.  10  is#an
vroben)  h)  wenn  die  Sendung
nur  Druucksachen
und  Warenproben
E6  enthält,  mindest.  4
Einschreibegebühr:  10  Cents.  Rückscheingebühr:  10  Cents.  —

*)  Tare  jür  Ortsbriefe  im  Schuggebiete  Kiautschou  frankiert  2

Cents,  unfrankiert  4Cents.

Postdampsichissererbindangen  4h  den  deutschen  Shusgebieten  für  den  Monat  Juli  1908.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  17.  Juli  14.  Aug.  Friedaich•  Hilbehs
(deutsche  Schiffe)  n  88  Tage
Zimpson  41  Tage  15.24.  Juli  12.21.  Aug.
I.  beutsch  Reuguinea.  26.  Juli  23.  Aug.  Simpsfonhafen  38  Tage  10  3

Brindisi
tengl.  Schiffe)

Friedrich-  Wilhelmshafen
  41  Tage

 

2.  Samoa.

Queens  town  19.  J

 

uli  16.  Aug.

 

Apia  29—32  Lage

 

1

 

17.  Juli  11.  Aug.  11.16
Nachversand  1.0
        <pb n="791" />
        W  709  20

 

Nach

vom  Einschiffungshafen


Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am

 

3.  deutsch-Ostafrika.
«  3.  Zutoba.  Muansa  und

.  —  n  baia  Weite  -

be  er  ng  m

tabnmer  und  von  4  ins  7—
Schift  n  noch  den  Besummungsorten.



Amani,

b  #ch  Tanga  (einschl.
*m  dea  ene  mbo.

Neapel
deusste  Schtffe)
ru
*  0
Jst  nt-#2


I  r  Hoan
l

27.  Juli  6.  Aug.

jedes  Monats
2.  9.  Aug.

27.  Juli  G.  Aug.

MombasaO  16—18  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  20,  15  Tage

Mombasa  20  Tage

Tanga  17—19  Tage

4.  25.  Juli  4.  Aug.
10  5

B.  jed.  Mts.  10  .0.
31.  Juli  7.  Aug.  105

25.  R  4.  Aug.

 

 

 

 

 

Neapel
Dengl.  Schiffe)

 

Jaluit  46  Tage

 

8  u  l  9
Bugtri  und  t-  cenn-  Was,  9.  Aug.  Tanga  16  Tage  **  10  0
Aeppekl  27.  Juli  6.  Aug.  18,  21,  1825.  Juli  4.  Aug.
(deutsche  Schiffe)  10  e
Marseille  10.  jedes  Monats  F  r  Tage  8.  jed.  Mts.  10  0
(von  Zan  us  ummittelbar
(  h  örderun  W  nach-2½
  d  l  u  in  6  Suren-I
  «  -  —  men  —  .-taheuch
  Dssrem  "  Brindisi  9.  Aug.  Daressalam  18  Tage  7.  Aug.  10
genannten  Postorte))  (engl.  Schiffe)  4
Brindisi  2.  Aug.  Zanzibar  22  Tage  31.  Juli  1035
(engl.  Dilie  nach  Daressalam  weiter
mir  nächster  Brlegenheit
Brindisi  .  .  .  .  ..  Zan  ibar  W—  10  5
(engl.  Schiffe)  ressala
nu  35  ahüa  ue
1.  Deutsch-Sübwestafriha.  Hamburg  22.  Juli  1.  Aug.  Swakopmund  25  Tage  21.  31.  Juli  5.25
d  i
Salomun  (ewoe  Antwerpen  27.  Juli  Swakopmund  20  Tage.  Juli  8.38
Go  „Grootsontein.  Groß.,  (beutsche  Schiffe)
Hatd.arig  Sout  t  2.  Juli  S  19  T  27.  Juli  8.38
-  a  m  "  —  tn  28.  Juli  Swakopmund  Tage27.  Juli  8.
u-  ·
mksgan  !-  kq  Crl  Southampton  18.  Juli  1.  Aug.  Swakopmund  20.  23,  17.  31.  Juli  11.16
Onguan,  Otaw  Bis  Kapstadt  1  Tage
d  awe.  Otsliva  englische,  dann
S  che.  nsalt  chiffe
Itgehon  *  seb.  Southampton,  25.  Juli  Swakopmund  23  Tage4.  Juli  11.16
ulbelmstal.  Windzut  [#UHamburg  Swakopmund  25  Tageee  72
i
Southampton  1  18  25.  Juli  Lũderitzbucht  20  Tage  17.  24.  31.  Juli
8.  Aug.  7.  Aug.  11.16
Southampton  #  Juli  Lüderitzbucht  20  TLage  27.  Juli  8.38
(deutsche  Schiffe)
l  3  en  en  Ant  1  27.  Juli  Lüderitzbucht  21  26.  Juli  8.38
"  ntwerpen  27.  Juli  üderitzbu  Tage  .Juli  8.
##  cwasser.  Giber  ,
Bahn  MMSM  -f.zsqn-hukgi1.szcug.  Lüvekiybuchæzggzqgk31.Juti7xz
tHamburg  22.  Juli  Lüderitzbucht  26  Tage21.  Juli  5.25
4)  100,  h  wm.Southampton  uc,  Zuli  a  Capstadt  17  Jage  den  t  Juli  li  1.16
din  —“  ½  Vos  *ie  9.  Wn  706  Suuntet
Drucksar  Geschöftspe.
v  und  wenproben  wie
Oderinbuct  zu  leiten
Brindii  Jaluit  etwa  57  Tage
(engl.  Schiffe)  715
ö5.  Marshal=  Inseln.  Neapel  10.  Sept  Jaluit  57  Tage  6.  Sept.  104
(beunsche  Schtfe)
        <pb n="792" />
        68  710  2c

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  mũssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
6.  Namerun.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Viktoria  19,  23  Tage  .  -
-)  nach  Umwanqu  Duala  19,  24—25  Tage  *s  Ms  83
Ai  rt  Kribi  20  u.  26—30  Tage  led.  Mis.
“*“  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
ur  Mer  Duala  18  Tage
*  *  *  *  (beufssche  Schift  Kibi  19  Tage
Plantation,  Vitt-  U#Liverpool  25.  Juli  btoria  26.  Tage  23.  Juli  104
nala  26  Tage
sLiverpool  B.  Aug.  Duala  23  Tage  7.  Aug.  106
Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  32—85  Tage  24.,  jed.  Mts.  712
b)  nach  Rio  del  Rey  .  .  .  Liverpool  25.  Juli  Rio  del  Rey  28  Tage  28.  Juli  106
Liverpool  22.  Aug.  Rio  del  Key  23  Tage0.  Aug.  160
T)  nach  dem  Tschadsee=  Geblet]  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17.  a  K.  jeden  Donnerstag  10.6
on  dort  w
(Garua.  Kusserh  sss
d)  nach  Offipinea  Liverpool  "„  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
6  i  n  en
in  —s  Tagen
s)  nach  Molundu...  Antwerpen  23.  Juli  Matadi  19—20  Tage22.  Juli  1.0
1  von  da  wetter  mit  der  Elsen-Vordeaux
  25.  jedes  Monats  Sh  d  E  —.—
dem  Ssanga  und
1  Molundu
3  1  Palau  37  Tage
**1
Neapel  110.  Sept.  Zap  3  #
(beursche  Schiffe)  Saipan  44  Tage
6  Ponape  51  Tage  S.  Sept.  10
7.  den  Narolinen,  palan=  n  r  Vonape  51  Tage  Sept.  10
Inseln,  Marianen  Neapel  ..  5  -  64  Tage

(engl.  Schifse)  1

geleitet:  von  Yokohama  weiter

Palau  71  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefjendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
sechs,  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

Neapel.  17.  31.  Juli  Tüngtau  33—36  TLage15.  29.  Juli  108
(deursche  Schiffe)
Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  34  -37  Tage  jeden  Freitag  108
(engl.  Schiffe)
S.  Niantschon.  Marseille  19.  Juli  2.  Aug.  Tsingtau  37  Tage  17.  31.  Juli  100
(kranz  Schiffe)
hroo  24.  Juli  Tsingtau  36  Tage  23.  Juli  8.38
Marf  24.  Juli  Tsingtau  36  Tage  22.  Juli  10.0
(engl.  wFes.,
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mta.Lome  26.  25—27.  15.  21.  1  leten  jedes
21  Tage  Monats  712
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  TLage  .  jed.  is  8.  56
Rotterdam  7.  20.  jed.  Monats  Lome  20,  21—23  Tageb.  19.  jed.  Mts.  931
deutsche  Schiffe)
9.  Logo.  Boulogne  s.  M.  11.  jedes  MonataeLome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deursche  Schtsfe)
7  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mis.  10%
«  von  da  ab  Landverbindung
+Bordeaur  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  10.8
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage  Donnerstag  9.1

 

uf

 

von  dom  weiter  auf  dem
Landwege  inm  4—3  Tagen

 

1)  Den  durch  J  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlanat  hat.
        <pb n="793" />
        W  711  20

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  seit.  in  auis  Landungs-  Die  Post  ist  fälli
Von  hafen  in  Ber  Von  hafen  in  Berlin  am  6
deutsch-Neugninen  Neapel.  21.  80*.  Juli  Neapel  207.  Juli
—  NMHarshal-Inseln  Marseille.  23.  Juli
Neapel  28  Juli  Brindisi  .  ..  23.  Aus.
EIIIIIBIIIE  2.  Jul  ---  —
Marjeille.  16.  jed  2  Neapell  17.  312.  Juli
—  —  .  2  3W%
den  8  nar  eille.  Uuli  1.  ug.
uch-  zowee  Southampton  10.  26.  un  r.Aug.  Liverpool  üb.  Vancouv.  19.  Juli
—.—.  ———————————
Southampton  31.  Ssn  22°.  26.  Juli
tödl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampt  ton!  Queenstopn  5.  Aug.
6  Southampton  19.  26.  Juli  9.  Aug.  Sibir.  Eisen  jed.  —  u.
—  —  24  bahn  Sonnaben
—..—  .  ...  rhtd  re  g  —  —  Plymouth  #  +
—  Plymouth  ..  18.  Juli  2.  Aus.  ma  Queenstown  bee  San  Francisco
den  Karolinen,  A,  ..  .
rianen,  wie  23.  Juli  amburg.  2-.18-  217.jed.  Mts.
Palau:Inseln  Brindisi  *  28.  Aus.  Togo..·  #  30“.  jed.  Milk
*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
Schiffsbewegungen.
(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)
S.  M.  S.  „Arcona"  Tfingtau  25/6.  —  29/6.  Tsuruga.
S.  M.  S.  „Bremen“  Philadelphia  5.  —  10/6.  Newyork  19/6.  —  27/6.  St.  Thomas  27/6.
S.  M.  S.  „Bussard“  125.  Durban  17/6.  —  23/6.  Mozambique  23/6.  —  25/6.  Comoren
28/6.  —  30/6.  Daressalam.
S.  M.  S.  „Condor"  Newoastle  23/5.  —  2/6.  Apia  24/6.  —  28/6.  Sora  17.  —  2/7.  Apia.
S.  M.  S.  „Fürst  Bismarck“  Tsingtau  25/6.  —  29/6.  Miyadzu.
S.  M.  S.  „Iltis"  .  Echiakwan  10/6.  —  13/6.  Kiukiang  16/6.  —  18/6.  Hankau  22/6.  —
23/6.  Nganking  23/6.  —  24/6.  Chinkiang  27/6.  —  28/6.  Shanghai
S.  M.  S.  „Jaguar"“  Tsingtau  18/6.  —  23/6.  Hongkong  2/7.  —  2/7.  Canton  5/7.  —  5/7.
Hongkong  6/7.  —  Pakhoi.
S.  M.  S.  „Leipzig“".  Tsingtau  25/6.  —  29/6.  Miyadzu.
S.  M.  S.  „Luchs“'  .  Shanghai  1/7.  —  2/7.  Tsngtau.
S.  M.  S.  „Niobe“  Tfingtau  25/6.  —  29/6.  Tsuruga.
S.  M.  S.  „Panther"  Kapstadt  13/6.  —  16/6.  Lüderitzbucht.
S.  M.  S.  „Planet"  Spdney  16/6.  —  22/6.  Brisbane  21/6.  —  Matupi.
S.  M.  S.  „Seeadler“  Daressalam  5/6.  —  9/6.  Kilwa  Kiwindje  10/6.  —  Kiswere  —  12/6.
Daressalam  11/6.—  14/6.  Kiswere  11/6.  —  15/6.  Daressalam
2/7.  —  3/7.  Tanga.
S.  M.  S.  „Sperber"“  Kapfstadt.
S.  M.  S.  „Tiger"  Tsingtau  24/6.  —  26/6.Shanghai  17.  —  2,7.  Tschiukiang  7/7.  —

7/7.  Nanking  9/7.  —  Nganking.

Ablösungstransporte:
Fahrplanmäßiger  Heichspostdamwier  „Roon“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  abgelösten  Besatzung
S.  M.  S.  „Condor
Transportführer:  Kapitänleutnant  Schütte.
Antwerpen  6·6.  —  7.6.  Bremerhaven.
        <pb n="794" />
        W  712  20

Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Bürgermeister“  der  Ostafrika-Linie  mit  dem  Ablösungstransport

für  die  Besatzungen

30/6.  Tanger  30/6.  —  3/7.  Marseille  4/7.  —  6/7.  Neapel  6/7.

Transportführer:

S.  M.  Schiffe  „Bussard“  und  „Seeadler“.

Korvettenkapitän  Menger.
Lamburg  20/6.  —  21/6.  Rotterdam  23/6.  —  Southampton  24/6.  —  27/6.  Lissabon  29/6.

—  Port  Said.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

Postdampfer

Reise

Lette  Nachrichten

 

 

von  1  nach  bis  10.  Juli  1908.
„Avolph  Woermann“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  20.  Juli  in  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Hambur  Kotonou  am  8.  Juli  Dover  passiert.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  z.  Zt.  in  Hambur
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  6  Juli  Ouessant  passiert.
rnold  Amsinck“  Kilwa  Hamburg  am  27.  Juni  in  Hamburg.
Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  5.  Juli  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitbucht  am  7.  Juli  in  Lüderitzbucht.
„Eleonore  Woermann"“  Duala  Hamburg  am  10.  Juli  hurbeen.  passiert.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  9.  Juli  in  Add
„Frieda  Woermann"  Motonou  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Hans  Woermann“.  Gabun  Hamburg  am  9.  Juli  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Motonou  Hamburg  am  6.  Juli  ab  Las  (Balmas.
„Irma  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  4.  Juli  in  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  18.  Juni  in  Lagos.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  6.  Juli  in  Dakar.
„Lili  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  2.  Juli  ab  Lagos.
„Linda  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  7.  Juli  in  Dakar.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Accra  am  9.  Juli  in  Accra.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  10.  Juli  in  Victoria.
„Marie  Woermann“.  Assinie  Hamburg  z.  Zt.  in  ODamburg.
arsh  Wo  Kotonou  Hamburg  nt  in  Hamburg.
„Max  B  Kilwa  Hamburg  em  30.  Juni  ab  Zanzibar.
„Otto  Monan  Hamburg  Assinie  am  26.  Juni  in  Assinie.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  0.  Juli  Dover  passiert.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  3.  Juli  in  Lagos.
„Khedive“.  Lüderitzbucht  1  Hamburg  am  4.  Juli  ab  Swakopmund.
„König“  Hamburg  n.  Gabun
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“  Nio  Nunez  l  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Edea“".  Hamburg  Burutu  am  1.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Kamerun“  Hamburg  Gabun  am  6.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Lome“  Hamburg  .  Kotonou  am  30.  Juni  in  Kotonou.  —.
„Otao“  Hamburg  T  Lüderiybucht  am  3.  Juli  Cuxhaven  passiert.
Smeln  .  Mossamedes  burg  z.  Zt.  in  Hamburg.
Homburg  Mossamedes  am  21.  Juni  in  Mossamedes.
Mnhurt  Durban  "  Hamburg  am  7.  Juli  ab  Mozambique.
Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie.
„Friderun“  Hamburg  Nio  Nunez  am  1.  Juli  in  Bissoo.
„Henner“  Rio  Nunez  Hamburg  am  3.  Juli  in  Hamburg.
„Immo“  Accra.  mbur  am  7.  Juli  in  Nonakry.
„Ingbert“  Hamburg  Swakopmund  am  11.  Juli  ab  Hamburg.
„Ingo“  Hamburg  Mossamedes  am  7.  Juli  ab  Hamburg.
„Ingraban“  Hamburg.  Mossamedes  am  6.  Juli  ab  Dakar.
onfler-  Mossamedes  Hamburg  am  6.  Juli  ab  Gabun.
"  ard“  Mossamedes  Lüderitzbucht  am  24.  Juni  ab  Las  Palmas.
„Jvo“  Mossamedes  Nio  Nunez  am  9.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Walburg“  Mossamedes  Hamburg  z.  Zt.  in  Haomburg.
        <pb n="795" />
        713  20

Rurse  deutscher  Rolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Hedt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.64.

 

 

 
   
    
   

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  18  9229  und  9224.  sue  Wrresser  Deydtbaul  10.  Juli  1908.
Grün-  vor=  1  H  —  —
2  Kapital  ats  lett  4  6  Nachfrage,  Angebot
jahr  Mark  jiabr  dende  dende  64  2%  5%
"  „Q  *  1
uos  1200000  1.  104  —  10%  n)  3
1806  000  1.  1.0  —  45PT  .
1905  750  000  1.  4.  8  15  vorm.“
„  150  —
45  12000000  1.  oo  —  95
1905  600  1.  1.  5  5  —  105
13800  1  500  O0o  1.  1.])  22  50  —  270
3  2800000  1.  10.  7  7  88  102
905  220  000  1.  1.  13  20  —  85
1900  418  000  1.  1.  7  7  —  98
1878  2  750  000  1.  1.  20  16
172  176
1885  2000  000  1.  4.  20  20  200  —
1907«2500000.1.1.;-—  0  .-  —  50
1902  1  000  000  1.  1.  0  0  .  —  75
1002  1000  000  1.  5..  1  2  —  80
1885.  3721000  1.  1.]  5  5  —  100
000  1  5  5  !  —  101
1886  400  00  1.  1.  õ  1—  -  Efr
:  —  —  —  8
1903  11  495  000  1.  1.  3½  3½  Deutsch-Ostafrikanische  7
I  bungen  (vom  Reich  91  92
1897  2250  000  1.  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  .·—  100
1899  4000  000  1.  1.  0  ·0  Gesellschait  Rordwestiamerun  33  —  20-—
860  000  0  0  —  10.—
1898.  1  000  O000  1.  1.  10  0  cbelellcan  Sudlguicrun  .  A.  —  95
1  000  000  10  o  B.  —  85
1889  2  000  000  1.  10.  0  0  Guatenala  Plantcgen-  Gesellschaft  .  .—  25
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolomisarionsgesellschaft.  ..  —  10
1889  3  000  000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  80
1887  1200  000  1.  1.  15  20  Jaluit--  Heiellschaft.  geteilte  Aktien  136  140
Genußscheine  .  .sM1275,--M1850—
1898  000  1.  7.  0  0  Kaffee-  *  Salgrre  Stamm-Aktien  —  15
447  000,  41  Vorzugs  ltien  —  40
1904  l  ooo  Odo  1.  11—  0  .  —  35
1906  3000  O0b00  1.  11—  4  K  Lautschur  Commmagnie-  .  —  75
1903  1  000  O000  1.  11—  0  Kautschul-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  35
1899  1  100  0O000  1.  7.  0  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft.  860  85
1885  6000  000  1.  4  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  97  —
0  0  Stamm-Anteile  —  38
1906  1  200  O000  1.  1.  —  —  Ostafrika-Kompagnie  —  100
1904  21  000  O0Odo  1.  1.  3  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft  Anteile
"é  (vom  Deurschen  Reiche  mit  3%  Zins  und  1
·  «1200XRitckzahlunggarantth  ..»103  104
19000  20  000  O000  1.  4  0  40  Otavi.  Ninen-  und  Eifenbahngesellschaft  117  120
1902  125  000  1.  1.  30  40  Pacific  Phosphate  Co  8  Eösh,  8  K  15s8b.
1897  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  80
1805  1  500  000  1.  1.  0  0  Rheinische  Handei-  Fuenmtahengesellshaft  —  35
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  .»—  75
1905  2000  000  1.  1.  4  4  aamnon-Kanschuk-Lampa  mie  —  85
1897  500  1.  1.  0  0  Sigi  Pllanzungs-Gesse  Gesellsc  *  —  75
1800  500  1.  7.  0  0  South  Afri  3  sh  Dd  4  3  d.
1892  P  2000  OoOo  1.  7.  0  South  West  A#mice“  S.  "  16sh,l7sh
1893  869  100  1.  4  0  ·  „Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamme-Sweile  26  zsfr.]  30  zefr
142200  6%  0  0  do  rzugs-Anteile  45  zfr.
1897  1  000  1.  1.  0  6  ueuin  snenenngshesescha  Bibundi
«  Ii  m-Anteile  86  —
600  000  0  6  -*  tnteile  —  100
1897  4500  000  1.  1.  0  0  Bestafrikanische  Prr3  Victori
Z„  6  zusammengelegte  a  I  —
—  ktien  —
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  eche,  *:  und  wuninshn
Düsseld  65  70

Zu  jeder  Art  von  Auslunft  ist  abenketenges  Vanitaus  stets  gern  bereit.
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        G  V14  2Ö

Anzeigen.

 

Inserate  find  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolonialblattes“,  Berlin  8W  68,  Kochstraße  66—71,  einzusenden.  25r

Bekanntmachung.
In  das  hiesige  Handelregister
Band  I  Abteilung  A  unter  Nr.  1  ist
zur  Firma  ne  srushast

Hernsheim  &amp;amp;  Co.  zu  Matupi  heute
folgendes  eingetragen:

Den  Kaufleuten  Max  Groos  und
Eberhard  Conradt  zu  Matupi  ist
Gesamtprokura  erteilt.  (7

Herbertshöhe,  den  11.  Mai  1908.
Kalserliches  Bezirksgericht.

 

Aufgebot.

Der  Klub  Keetmanshoop  G.  m.
b.  H.  in  Keetmanshoop  hat  die  Anlegung
  eines  Grundbuchblattes  für  sein
in  Keetmanshoop  liegendes  Baugrundstück,
  Flurkarte  von  Keetmanshoop
Blatt  1,  Parzelle  121  106,  beantragt.
Das  Grundstück  hat  eine  Größe  von
1  m,  ist  nicht  bebaut  und  hat
folgende  ager  Es  grenzt  im  Norden
an  die  Poststraße,  im  Osten  an  die
Gibeonerstraße,  im  Süden  an  das
Grundstuck  Parzelle  122/106  „Joedicke)

im  Westen  an  das  Grundstück
nan  120/106  (Wulff).  (3

Gemäß  §  11  der  Kaiserlichen  Verordnung
  vom  21.  November  1902  werden
hiermit  alle  dieienigen,  welche  das
Eigentum  oder  ein  zur  Eintragung  in
die  zweite  und  dritte  Abteilung  des
Grundbuches  geeignetes  Recht  an  dem
Grundstück  in  Anspruch  nehmen,  auf-Einrer.
  ihre  Acche  und  Ansprüche

im  1.  Oktober  1908  bei  dem
S  1,  lsbernen  in  Keetmanshoop
  anzumelden  und  glaubhaft  zu
machen.  Im  anderen  Falle  erjolgt  die
Anlegung  des  Grundbuchblaues  ohne
Rücksicht  auf  diese  Rechte  und  Ansprüche.

Keetmanohoop,  den  26.  Mai  1908.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

In  unser  Handelsregister  Abeeilung
  B  ist  heute  bei  der  unter  Nr.  2
eingetragenen  Damara=  und  Namaqua-Handelsgesellschaft
  mit  beschränkter
Haftung  zu  Hamburg  mit  Zweig:
meberlassungen  in  Lüderitzbucht  und
Gibeon  eingetragen  worden:

n  Kaufmann  Eduard  Müller
in  Hamburg  ist  Gesamtprokura  erteilt
mit  der  Befugnis,  gemeinschaftlich  mit
einem  der  bestellten  Prokuristen  die
Firma  zu  vertreten.  23

Keetmanshoop,  den  3.  Juni  18.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

 

MEOER-6GOER

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mir  nenem  lufidlehten  Vers-  Tiug  der  Kasten
duer  ein  li#sns#  Hrausnchmen  de  na  ach  n
elurf  lederzeit  gre###e  *
Lieferzmt  viefer  —  —  Be.
MIsIOnAnstalten  und  Privatkunden.
        <pb n="797" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

beera#usgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

19.  labrgang  Berlin,  den  1.  Kugust  1908.  Nummer  15.

chr##  im  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  KDeüben  werden  als  Beihefte  beigefügt  die  mindeen
i  luzh  n  eerhsinenen  „Altteilungen  aus  den  deut  henen“  Schutzgebieten-,  herauskegeben  von  Dr.
rieljährlich:  nbonnementsprrts  für  den  i  i  ben  Beiheften  lnägt  bn  DBazuge  d  brde
dal  Funs  514  Buh  i4n  M.  3.—,  direkt  unter  Stplishand  die  Verragsbuchhandlung:  a)  M.  r  Deutschland  gt
utschen  aunde  3  Osterreich-  gen  anis.  9  M.  5.—  Pur  #  Länder  b%n  Weltpostverelns.  —  Sauasenen  r  Aufr##
d  *  die  Köntgliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  iw  tbei  SWs,  Kochstraße  668—71.  zu  "t  *
In  nhalt:  Amtlicher  Teil:  Personalien  S.  715.  —  Außerkureseung  der  Fünfzigpfennigstücke  S.  719.  —
Anderung  des  Tarifs  in  den  Häfen  nderivbucht  und  Swalopmund  —
Nichtamtlicher.  Teil:  Kann  der  Deursche  sich  in  den  Tropen  airlinanfieren  S.  7
Südwestafrika:  Der  Nordosten  des  Schuczgebiets  S.  727.  —  Amtliche  Manahmen  zur  Förderung
der  Seimer  und  Viehzucht  S.  728.

Deutich-Ostafrika:  Die  zentralafrikanische  Erpedition  S.  H.  des  Herzogs  Adolf  Friedrich  zu  Mellenburg=Schwerin
  (Schluß"  S.  730.  —  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  ustenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im
Monat  April  1908  S.  733.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-  ostafrikanischen  Schutzgebiets
uber  die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im
Aeeichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.

Togo:  Der  Anenhenel  des  Schutgebiets  Togo  im  nalenderjahre  1907  S.  737.  —  Übersicht  über  den  Außenhandel
  des  Schutzgebiets  Togo  im  Kalenderjahre  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  Vorjahre  S.  710.  Nachweisung
  der  bei  den  Zollämtern  des  Schupgebiets  Togo  im  Monat  Mai  1908  fällig  gewordenen  golbetrege  S.  742.

Deutsch-Neuguinca:  Erxpedition  des  Prof.  Ir.  Sapper  nach  dem  Bismarck=  Archipe  S.  713.  —  Wegebau  im
Norden  der  Gazelle-Halbinsel  (mit  einer  Kartenstizze  und  vier  Abbildungen)  S.  713.  —  Die  Notlage  auf  den  Mortlock-Inseln
  S.  714.  —  Eine  Erpedition  nach  den  Westabhängen  des  Kronprinzengebirges  auf  Vougainville  (Salomons-Inieln)
  S  S.  746.  —  Die  Marianen=  Insel  Nota  S.  740

Samoa:  Ankunft  eines  neuen  Chinesen-Transports  S.  747.  —  Der  Vulkan  auf  Sawail  S.  747.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsche  Handels=  und  Plantagengesellschaft  der  Südsee-Inseln  zu
Lamburg  S.

D

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Raffecernte  auf  Portorico  S.  7418.  —  Kakaoeinfuhr.
Spaniens  1907  S.  749.  —  Außenhandel  des  Basutolandes  im  Jahre  1906/0%  S  S.  7419.  —  Der  Handel  der  französischen
  Kolonien  im  Jahre  1906  S.  749.  —  Handel  der  Straits-Settlements  im  Jahre  1007  S.  753.  —  Handel  von
arn  (Moroklo)  1907  S.  754.  —  Landell  Korfus  1907  S.  756.  Japans  Handel  mit  Niederländisch-  Indien  1907

—  Aaumwollertrag  in  Agypten  S.  757.  —  Ertrag  der  sncurwolerie  100  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Anente  S.  758.  —  Der  indische  ghetenz  iame.  im  Jahre  1  S.  750  Die  Reisausfuhr  Britisch-Birmas  im

Jabre  1900/07  S.  760.  —  Die  .  Goldproduktion  der  Melt  im  4  *  S.  760.  —  Prämic  für  die  Auffindung  von
Phosphatlagern  in  Neufecland  S  761.  —  Zollbegünstigte  Einfuhr  von  Vanille  aus  den  französischen  Besitzungen  in  der
Suͤdsee  nach  Frankreich  S.  761.  Folltarifänderungen  in  Nordnigeria  S.  702.  —  Überwachung  der  Ausfuhr  von
Früchten  auf  den  Fidschiinseln  S.  70  .  —  Zollvergünstigung  für  briticche  MVilnzer  auf  den  Neu-Hebriden  S.  763.
Verschiedene  Mitteilungen:  Koloniale  Vorlesungen  S.  763.  Die  Pest  am  Biktoriasee  S.  763.  —  Eine
Lerbindung  des  ägyuptischen  Eisenbahnnetzes  mit  Sprien  S.  763.  —  Der  Schifsperel.  im  Hafen  von  Zanzibar  1007
764.  —  Vereinigung  zur  Förderung  des  Touristenverkehrs  in  Batavia  S.  765.  —  Literatur-Aerzeichnis  S.  765.

—  Verkehrs-Nachrichten  S.  766.  —  Schiffsbewegungen  S.  769.  —  Kurse  deutscher  Rolonialwerte  S.  771.

E——————ie"rlen.————

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Regierungsrat  Dr.  Hintrager
  zum  Ersten  Referenten  beim  Kaiserlichen  Gonvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  zu  ernennen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Gouverneur
von  Deutsch-Ostafrika  Albrecht  Freiherrn  Dr.  v.  Rechenberg  und  dem  Geheimen  Legationsrat  und
vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  Dr.  Angelo  Golinelli  den  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse
mit  der  Schleise,  dem  Regierungsrat  und  ständigen  Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt  Professor
Dr.  Gottfried  Zoepfl  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse,  dem  Geheimen  expedierenden  Sekretär  und
Kalkulator  im  Reichs-Kolonialamt  Paul  Mahling,  den  Geheimen  Sekretariatsassistenten  Heinrich
        <pb n="798" />
        W  716  20

Rönnecke  und  Edmund  Pflug  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse,  dem  Oberstleutnant  in
der  Stellung  eines  Regimentskommandeurs  im  Kommando  der  Schutztruppen  Ferdinand  Quade  die
Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse  mit  der  Schleise,  dem  Wirklichen  Legationsrat
und  vortragenden  Rat  im  Reichs-Kolonialamt  Karl  Ebermaier  und  dem  Major  im  Kommando
der  Schutztruppen  Arnold  Lequis  die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse
zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen
Kommerzienrat  Friedrich  Lenz  den  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse  mit  der  Schleife,  dem  Eisenbahn-=Bau=
  und  Betriebsinspektor  Grages  den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  und  dem  Königlichen
Regierungs=  und  Baurat  Otto  Riese  den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  ständigen
Hilfsarbeiter  im  Reichs-Kolonialamt  Legationsrat  Dr.  Philipp  Kalkmann  den  Roten  Adler-Orden
4.  Klasse  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Beamten
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen  zu
erteilen,  und  zwar:

des  Kommandeurkrenzes  2.  Klasse  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Ordens
Heinrichs  des  Löwen:
dem  Gouverneur  von  Samoa  Dr.  Solf;
des  Großherzoglich  Mecklenburg-Strelitzschen  Krenzes  für  Auszeichnung  im  Kriege:
dem  Polizeisergeanten  Hermann  Esehen  in  Lüderitzbucht.  ·

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Kaufmann
Heinrich  Vogelsang  in  Bremen  den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  zu  verleihen.

Raiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  21.  Juli  1908.
Am  31.  Juli  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  August  d.  Is.  im  Heere  angestellt:
v.  Hirsch,  Hauptmann,  als  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  General-Feldmarschall  Prinz
Friedrich  Karl  von  Preußen  (8.  Brandenburgischen)  Nr.  64  und
v.  Lindeiner  gen.  v.  Wildau,  Leutnant,  unter  Beförderung  zum  Oberleutnant  mit  einem  Patent
vom  19.  Mai  1907  im  4.  Garde-Regiment  zu  Fuß.
Ferner:
Correck,  Oberleutnant,  am  31.  Juli  d.  Is.  behufs  Rücktritts  in  Königliche  Bayerische  Militärdienste
aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Am  15.  August  scheiden  aus  der  Schutztruppe  aus  und  werden  mit  dem  16.  August  d.  Is.
im  Heere  angestellt:
die  Oberleutnants:
Kühl  im  3.  Lothringischen  Infanterie-Regiment  Nr.  135  und
Tiller  im  Fslsilier-Regiment  Graf  Roon  (Ostpreußischen)  Nr.  33.
Jördens,  Hauptmann,  im  Kommando  der  Schupztruppen  im  Reichs-Kolonialamt,  in  die  Schutz
truppe  versegtzt.
Scherschmidt,  Oberarzt,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½2  Jahre  genehmigt.

Es  werden  befördert:

Dr.  Brünn,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  und
Petzoldt,  Assistenzarzt,  zum  Oberarzt.
        <pb n="799" />
        717  208

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  21.  Juli  1908.

Am  31.  Juli  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  August  d.  Is.  im  Heere  angestellt:

die  Hauptleute:
Haedicke  als  Kompagniechef  im  Niederrheinischen  Füsilier-Regiment  Nr.  39  und
Bech  im  Bergischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  59,  dieser  wird  mit  dem  10.  August  d.  Is.  zum

Batteriechef  ernannt;

die  Leutnants:
Schulze  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  3  und
Meier  (Paul)  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  1;

die  Oberstabsärzte:

Dr.  Simon,  als  Regimentsarzt  des  3.  Westpreußischen  Infanterie-Regiments  Nr.  129  und
Dr.  Eggel,  als  Regimentsarzt  des  Dragoner-Regiments  von  Arnim  (2.  Brandenburgischen)  Nr.  12.

Ferner:

Jaeger,  Leutnant,  am  31.  Juli  d.  Is.  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste  aus
der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Poerting,  Rittmeister,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen
seiner  bisherigen  Uniform  bewilligt.

v.  Gellhorn,  Hauptmann,  in  den  Generalstab  der  Schutztruppe  versetzt.

Oberg,  Oberleutnant,  wird  vom  20.  August  bis  20.  September  d.  Is.  zur  Dienstleistung  beim
Niedersächsischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  46  kommandiert.

Zawada  und  Trainer,  Oberleutnants,

Schrewe  und  v.  Münstermann,  Leutnants,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf
weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Es  werden  befördert:
Dr.  Trommsdorff,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt  und
Kickton,  Assistenzarzt,  zum  Oberarzt.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  21.  Juli  1908.
Ostermayer,  Oberleutnant,  am  31.  Juli  d.  Is.  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische
Militärdienste  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.
v.  Stephani,  Oberleutnant,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Reichs-Kolonialamt,  und
Liste,  Oberarzt,  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.
v.  Frese,  Leutnant  im  Füsilier-Regiment  Königin  (Schleswig-Holsteinschen)  Nr.  86,  scheidet  mit  dem
6.  August  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  7.  August  d.  Is.  in  der  Schutztruppe
angestellt.

A.  K.  O.  vom  11.  Juli  1908.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:

die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  3.  Klasse  mit  der  Schleife  und
Schwertern  am  zweimal  schwarz=  und  dreimal  weiß-gestreiften  Bande:
dem  Oberstleutnant  v.  Estorff,  Kommandeur  der  Schutztruppe;

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:
dem  Hauptmann  Willeke,
den  Oberleutnants  v.  Boetticher,  Krautwald,  Petter,  Oberg  und  Effnert,
den  Leutnants  v.  Raven,  Schaumburg  und  v.  Kathen;

den  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande  mit  schwarzer
Einfassung:
dem  Oberarzt  Jungels;
        <pb n="800" />
        W  718  20

den  Königlichen  Kronen-Orden  3.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Hauptmann  Grüner;

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:
den  Leutnants  Wülfing  und  Bar.  v.  Tiesenhausen  und
dem  Leutnant  Frese  der  Reserve  des  Füsilier-Regiments  von  Steinmetz  (Westpreußischen)  Nr.  37,

zur  Dienstleistung  bei  der  Schutztruppe;

den  Königlichen  Kronen-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern  am  weißen  Bande
mit  schwarzer  Einfassung:

dem  Oberarzt  Dr.  Haeseler;

das  Militär-Ehrenzeichen  1.  Klasse:

den  Feldwebeln  Löb,  Busse  und  Rispeter,

den  Vizefeldwebeln  Kaiser,  Bilke,  Hoppe  und  Thamm,

dem  Vizewachtmeister  Rühlmey,

den  Sergeanten  Kindel,  W  und  Reddig,

dem  Unteroffizier  Lange  un

dem  Königlich  Sächfischen  ’ssen  der  Reserve  Frhr.  v.  Milkau;

das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:
den  Sergeanten  Schickedat,  Kley,  Schlotte,  Stegemann,  Porrmann  und  Scholz,
den  Unteroffizieren  Bachmann,  Bursig,  Jork,  Lorenz,  Reeg,  Dölle,  Gaul  und  Langhof,

den  Gefreiten  Krummhaar,

Schöppenthau,

Deinlein,  Meyer  (Franz),  Steinbring,

Wisniewski,  König,  Barthel,  Reker,  Haase  I1,  Hesse,  Mensch,  Böhmker,  Brehme,

Fichtner,  Fiebiger,

Jzko,  Freise,  Jegle,  Krause,

Malzer,  Elsholz,  Fischer,

Meyer  (Hermann),  Kraus,  Sonntag,  Kasper,  Münzberg  und  Junga
den  Reitern  Kerber,  Wegener,  Achenbach,  Kloß,  Dennerlein  und  Müller  (Geeeprich

 

Deutsch-Ostatrika.

Die  Ausreise  nach  Ostafrika  haben  am  27.  Juli
angetreten:  Gerichtsassessor  Dr.  Nötzel,  Regierungsbaumeister
  Walther,  Techniker  Keller  und
Kanzleigehilfe  Müller.  Der  Koönigliche  Hilfsjäger
  Rauer  wird  am  1.  August  die  Ausreise
nach  Ostafrika  antreten.

In  Ostafrika  ist  neu  eingetroffen  am  13.  Juni
der  kommiss.  Sekretär  Pohl;  vom  Heimatsurlaub
am  12.  Juni  wieder  eingetroffen:  Chemiter
Lommel.

Ostafrika  haben  am  21.  Juni  mit  Heimatsurlaub
  verlassen:  Geh.  Regierungsrat  v.  Winterfeld,
  die  Sekretäre  Cruse,  Klenze  und  Nicklas,
kommiss.  Bureauassistent  2.  Klasse  May  und  der
Förster  Bewersdorf.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:

Am  1.  Juli  1908  in  Hamburg:  Unteroffiier
Czeczatka;

am  8.  Juli  1908  in  Neapel:  Sergeant  Pestrup.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Neapel  aus  angetreten:
Am  7.  Juli  1908:  Oberfeuerwerker  Kellmann,
Sergeant  Hennemann,  die  Unteroffiiere

 

Ferdinand,  Reupke  und  Müller,  die  Sanitätsunteroffiziere
  Schottstedt,  Schmidt,
Stephan  und  Hellwigs;

am  27.  Juli  1908:  Hauptmann  Frhr.  v.  Wangenheim,
  Leutnant  v.  Hanstein  und  Oberarzt
  Dr.  Weck.

Ramerun.

Am  25.  Juli  1908  haben  die  Wiederausreise
nach  Kamerun  angetreten:  Gerichtsassessor  Dr.
Schürmann,  Gouvernementssekretär  Jung  und
Maurer  Meckel.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  nach  Kamerun
  haben  am  9.  Juli  1908  von  Hamburg
aus  angetreten:  Feldwebel  Raddatz,  Bizefeldwebel
  Bitzinger,  die  Unteroffiziere  Hofleit,
Schwan  und  Köhn,  die  Sanitätsunteroffiziere
Hinnmert,  Schmitt  und  Weißenberger.

Deutsch-Südwestatrika.

Die  Ausreise  nach  Deutsch-Südwestafrika
haben  am  22.  Juli  angetreten:  Hafenbauinspektor
Wellmann,  Seminarlehrer  Voigt  und  die  Polizeisergeanten
  Hannemann,  Priebe,  Schröter,
Bunge,  Schönberg,  Streibel,  Feske,  Sterzenbach,
  Steigmeier,  Hitzner,  Schröder,
        <pb n="801" />
        W  719  20

Pritzel,  Arnhold,  Bertram,  Klemert,  Fick,
Geisler,  Wache,  Peters,  Bahn,  Herrmann,
Uhde,  Grafenstein,  Malsch,  Uhlig,  Richter,
Oberlaender,  Saul,  Scheiter,  Hermann
und  Jacob.

Wiederausgereist  sind:  Katastersekretär  Thomas,
  Maschinenschlosser  Dumzlaff,  die  Streckenaufseher
  Schulze  und  Holz  und  Weichenschlosser
  Krause.

Eingetroffen  im  Schutzgebiete  sind:  Am  4.  Mai
Regierungsbaumeister  Alfred  Schubert;  am  5.  Mai
Gerichtsassessor  Dr.  Brill;  am  25.  Mai:  Amtsgerichtssekretir
  Dorn,  die  Polizeisergeanten
Ritter  und  Rothkegel.

 

 

Abgereist  auf  Heimatsurlaub  sind:  Am  16.  Juni
der  Techniker  Meyer:  am  20.  Juni  der  Gouvernementssekretär
  Heyer  und  der  Bezirksamtsschreiber
  Belseck.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  11.  Juli  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Hauptmann  Bischoff,
Leutnant  Ohling  und  Oberarzt  Dr.  Haupt.

Deutsch-Meugulnea.

Der  Heilgehilfe  Rudolf  Wocke  wird  am
18.  August  die  Ausreise  nach  Neuguinea  antreten.

 

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  27.  Juni  1908  die  Außerkurssetzung  der

Fünfzigpfennigstücke  der

älteren  Geprägeform  mit

der  Wertangabe  „50  Pfennig"“  zum

1.  Oktober  1908  mit  einer  Frist  zur  Einlösung  bei  den  Reichs=  und  Landeskassen  bis  zum  30.  September

  1910  beschlossen.

Der  Wortlaut  des  Tarifs  für  den  Hafen  in  Lüderitzbucht  (Kol.  Bl.  1907,  S.  842

bis  844)  und  des  Tarifs  für  den  Hafen  von  Swakopmund  (Kol.  Bl.  1907,  S.  853  bis  855)
ist  durch  nachträgliche  Vereinbarung  zwischen  dem  Reichs-Kolonialamt  und  der  Woermann-Linie
dahin  geändert,  daß  in  III.  (Zusätzliche  Bestimmungen)  Ziffer  4  Satz  2  an  die  Stelle  des  Wortes
„Konnossements“  das  Wort  „Manifestes“  tritt.

I  EGEGGEGEAGGG  Nichtamtlicher  Teil  I  EGGCGGGGGGGG)

 

Kann  der  Deutsche  sich  in  den  Tropen  akklimatisieren?

Ein  Vortrag  von  Dr.  Stendel,  Oberstabsarzt  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.

Wer  vor  zehn  oder  fünfzehn  Jahren  die  Frage
gestellt  hätte:  „Kann  der  Deutsche  sich  in  den
Tropen  akklimatisieren?“  hätte  sehr  wahrscheinlich
die  Antwort  erhalten:  „Nein,  dies  ist  ausgeschlossen,
  schon  viele  Beispiele  haben  die  Unmöglichkeit
  erwiesen.“  In  der  Tat  find  zahlreiche
  unglückliche  Versuche  einer  Akklimatisation
von  Europäern  in  den  Tropen  früher  gemacht
worden;  es  wird  genügen,  zwei  Beispiele  zu
nennen:  Overbeck  de  Meyer  berichtet,  daß  im
Jahre  1831,  als  Dom  Pedro  dem  Throne  entsagte,
  zwei  Bataillone  deutscher  Truppen  nach  ihrer
Auflösung  durch  Überweisung  von  Ländereien  bei
Pernambuco  (8°  südlicher  Breite)  entschädigt
wurden.  Trotz  aller  nur  möglicher  Unterstützung
seitens  der  brafilianischen  Regierung  starben
sämtliche  Personen  innerhalb  eines  Jahres.  Das
zweite  Beispiel  bezieht  sich  auf  die  französische
Verbrecherkolonisation  in  Guyana.  In  der
dortigen  Ansiedlung  am  Maronifluß  wurden  in
den  Jahren  1859  bis  1881  418  Ehen  geschlossen.
  Aus  diesen  418  Ehen  sind  403  Kinder

 

einschließlich  von  24  totgeborenen  hervorgegangen,
also  nur  379  lebendgeborene;  215  Ehen,  also
mehr  als  die  Hälfte,  blieben  kinderlos.  238  Kinder,
also  nahezu  zwei  Drittel  der  lebendgeborenen,
waren  bis  Januar  1882  gestorben  und  die  überlebenden
  sämtlich  körperlich  schlecht  entwickelt  und
so  degeneriert,  daß  eine  weitere  Fortpflanzung
ausgeschlossen  war.  Die  Kolonie  ist  also  schon
in  der  ersten  Generation  ausgestorben.

Solche  schlechten  Ergebnisse  bei  Ansiedlungen
von  Europäern  in  den  Tropen  hat  man  früher
der  Wirkung  des  tropischen  Klimas  zugeschrieben.
  Man  wußte  wohl,  daß  den  bei  den
Ansiedlern  auftretenden  Fiebern  wesentlich  die
Schuld  an  dem  unglücklichen  Ende  zuzumessen
war,  aber  man  hat  diese  fieberhaften  Krankheiten
als  etwas  vom  tropischen  Klima  Unzertrennliches
angesehen  und  sie  geradezu  als  Klimafieber
bezeichnet.  Die  Malaria,  das  Wechselfieber,
kannte  man,  auch  das  Heilmittel  desselben,  das
Chinin,  aber  man  kannte  noch  nicht  das  eigentliche
  Wesen  dieser  Krankheit,  man  glaubte,  daß
        <pb n="802" />
        G  V720  20

die  Krankheit  an  die  tropische  Erde  gebunden  sei
und  durch  Ausdünstungen  der  Erde,  durch  Miasmen,
mit  der  Atmung  in  den  Körper  gelange.  Diesen
Miasmen  konnte  man  nicht  entgehen,  und  wenn
auch  der  einzelne  Fieberanfall  durch  Chinin  geheilt
  werden  konnte,  mußte  doch  die  stetige  Neuansteckung
  die  Widerstandskraft  des  Körpers  schließlich
  aufzehren.  Bei  solchen  Anschauungen  war
es  nur  eine  logische  Schlußfolgerung,  wenn  man
die  Akklimatisation  des  Europäers  in  den  Tropen
für  ausgeschlossen  erklärte.

Heute  wissen  wir,  daß  die  fieberhaften  Erkrankungen
  in  den  Tropen,  die  in  der  Regel  als
die  Erscheinung  einer  bestimmten  Krankheit,  der
Malaria,  zu  betrachten  sind,  nicht  etwas  von
dem  Klima  Untrennbares  sind.  Die  Malaria
wird  durch  Parasiten  hervorgerufen,  welche  im
Blute  des  Menschen  leben;  die  Übertragung  von
einem  Menschen  auf  den  anderen  geschieht  durch
bestimmte  Stechmücken,  in  den  Tropen  gewöhnlich
Moskitos  genannt.  Die  Erkenntnis  dieser  Tatsachen
  hat  uns  zugleich  die  Möglichkeit  gegeben,
in  den  Tropen  zur  Ansiedlung  für  Europäer
solche  Gegenden  auszusuchen,  die  frei  von  Malaria
sind.  Wenn  die  übertragenden  Moskitos  in  einer
tropischen  Gegend  fehlen,  so  sind  die  Europäer,
die  sich  dort  ansiedeln,  von  Malaria  nicht  gefährdet.
  Nun  ist  es  allerdings  nicht  immer  leicht,
die  Anwesenheit  oder  Abwesenheit  der  gefährlichen
Moskitos  an  einem  bestimmten  Orte  festzustellen,
da  sie  je  nach  der  Jahreszeit  zahlreich  oder  sehr
selten  sein  können.  Aber  Robert  Koch  hat  uns
in  der  Blutuntersuchung  der  Kinder  der
Eingeborenen  einen  Weg  gezeigt,  auf  dem  wir
in  kürzester  Zeit  und  mit  Sicherheit  zu  erkennen
vermögen,  ob  in  einem  tropischen  Orte  Malaria
herrscht  oder  nicht.  Haben  die  Kinder  der  Eingeborenen
  keine  Malariaparasiten  in  ihrem  Blute,
so  dürfen  wir  sicher  sein,  daß  diese  Tropengegend
frei  von  Malaria  ist.  Solche  Untersuchungen
sollten  besonders  bei  Neuanlage  von  Stationen
in  malariaverdächtigen  Ländern  nie  versäumt
werden.  Was  eine  solche  Feststellung  bei  der
Auswahl  eines  Platzes  für  eine  Ansiedlung  in
den  Tropen  zu  bedeuten  hat,  können  wir  daraus
ersehen,  daß  noch  vor  wenigen  Jahren  an  der
Kamerunküste  80  bis  90  v.  H.  aller  Erkrankungen
der  Europäer  durch  Malaria  bedingt  waren.

Aber  auch  da,  wo  wir  einen  malariafreien
Ort  zur  Anfiedlung  nicht  finden,  wie  z.  B.  im
Bereich  der  meisten  Küstenstriche  des  tropischen
Afrikas,  stehen  wir  dieser  Krankheit  nicht  mehr
so  machtlos  gegenüber  wie  früher.  Durch  verschiedene
  Maßnahmen,  die  im  einzelnen  zu  erläutern
  hier  zu  weit  führen  würde,  ist  es  schon
an  zahlreichen  Orten  gelungen,  die  Malaria  aus- 



zurotten  oder  sie  wenigstens  auf  ein  erträgliches
Maß  herabzudrücken.

Diese  Erfolge  haben  der  früher  so  berechtigten
Furcht  vor  dem  tropischen  Klima  zum  großen
Teil  den  Boden  entzogen  und  unsere  Anschauungen
  gründlich  geändert.  Bei  weitem  die  meisten
Todesfälle  waren  früher  direkt  oder  indirekt  durch
Malaria  verursacht.  Außer  dieser  Krankheit  bleiben
in  den  Tropen  nur  noch  wenige  Krankheiten,
welche  uns  Europäer  gefährden.  Es  ist  hauptsächlich
  die  Ruhr  zu  nennen,  aber  auch  sie  läßt
sich  durch  hygienische  Maßregeln  nicht  allzu  schwer
vermeiden.  Im  übrigen  fehlen  aber  in  den
Tropen  ganz  oder  nahezu  viele  Krankheiten,  von
denen  wir  in  der  Heimat  gefährdet  sind,  wie
Tuberkulose,  Lungenentzündung,  Diphtherie  und
andere.  Es  ist  daher  nicht  zu  viel  gesagt,  wenn
ich  behaupte,  daß  der  Europäer  in  den  Tropen
bei  Auswahl  eines  malariafreien  Ortes  und  bei
hygienischer  Lebensweise  weniger  von  Krankheiten,
insbesondere  von  Infektionskrankheiten  gefährdet
ist  als  in  seiner  Heimat.  Unter  diesen  veränderten
Verhältnissen  mußten  notwendig  auch  die  früheren
Ansichten  über  die  Möglichkeit  der  Akklimatisation
von  Europäern  in  den  Tropen  neu  geprüft
werden,  und  die  Freude  an  dem  errungenen
schönen  Erfolg  mag  vielleicht  den  einen  oder
anderen  verleitet  haben,  allzu  enthusiastisch  an
einen  bereits  endgültigen  Sieg  gegenüber  dem
europäerfeindlichen  tropischen  Klima  zu  glauben.

Wir  dürfen  nicht  vergessen,  daß,  abgesehen
von  den  tropischen  Krankheiten,  auch  das  tropische
  Klima  an  und  für  sich  ungünstig  auf
unseren  Körper  einwirkt  und  daß  wir  diese
Wirkung  des  Klimas  vorläufig  noch  nicht  ausschalten
  können.  Das  tropische  Klima  veranlaßt
allerdings,  abgesehen  von  dem  Sonnenstich,  der
sich  durch  zweckmäßige  Kopfbedeckung  leicht  verhindern
  läßt,  keine  plötzlichen  Todesfälle,  aber  es
verursacht  in  dem  feinen  Mechanismus  unseres
Körpers  nicht  unbedeutende  Veränderungen.  Die
Wärmeabgabe  und  damit  die  Festhaltung  der  für
unseren  Körper  notwendigen  konstanten  Temperatur
  von  etwa  36½  C  ist  im  tropischen
Klima  erschwert.  Die  Schweißdrüsen  müssen
dauernd  in  angestrengte  Tätigkeit  treten,  um
durch  Wasserverdunstung  an  der  Körperoberfläche
die  Wärmeabgabe  zu  erleichtern.  Die  verdunstete
Körperflüssigkeit  muß  wieder  ersetzt  werden;  das
Herz,  welches  die  Flüssigkeitsmenge  in  dem  bald
stark  gefüllten,  bald  halbleeren  Blutgefäßsystem
in  steter  Bewegung  halten  muß,  ermüdet  unter
dieser  gesteigerten  Arbeit.  Auch  das  Verdauungssystem
  leidet  unter  der  unregelmäßigen
Wasserentziehung.  Kurz  eine  ganze  Reihe  unserer
Körperorgane  haben  eine  vermehrte  Arbeit  zu
leisten,  während  andere  Organe,  z.  B.  die  Schleim-
        <pb n="803" />
        G  721  2O

häute  der  oberen  Luftwege  und  die  Nieren,  entlastet
  sind.  Diese  ungleichmäßige  Arbeitsverteilung
auf  die  einzelnen  Organe  unseres  Körpers  ist
aber  auch  auf  unser  Zentralnervensystem
von  erheblichem  Einfluß;  in  ihm  laufen  ja  durch
die  Nerven  von  allen  Organen  die  Fäden  zusammen,
  welche  einen  zweckentsprechenden  Ausgleich
  der  Tätigkeit  der  einzelnen  Organe  zum
Nutzen  des  Gesamtorganismus  herbeiführen.  In
dem  Gehirn  müssen  wir  uns  den  Sitz  des  Regulierungszentrums
  für  die  Tätigkeit  der  einzelnen
Organe  denken,  und  daß  diese  Regulierung  bei
der  ungleichmäßigen  Inanspruchnahme  der  einzelnen
  Organe  in  den  Tropen  besonders  schwierig
ist,  läßt  sich  wohl  verstehen.  So  dürfte  es  zu
erklären  sein,  daß  von  allen  Organen  in  den
Tropen  wohl  am  häufigsten  das  Zentralnervensystem
  Not  leidet.

Sie  können  sich  die  Wirkung  des  tropischen
Klimas  auf  den  Europäer  am  besten  vorstellen,
wenn  Sie  beobachten,  in  welcher  Weise  einzelne
gegen  die  Hitze  wenig  widerstandsfähige  Personen
schon  bei  uns  in  den  heißen  Sommermonaten
leiden.  Solche  Personen  verlieren  den  Appetit,
sie  fühlen  sich  matt,  sind  zu  ernster  Arbeit  kaum
fähig,  weil  sie  rasch  ermüden,  sie  schlafen  schlecht,
werden  reizbar,  können  keinen  Lärm  vertragen,
kurz,  es  sind  die  ausgesprochenen  Zeichen  von
Nervenschwäche.

Nun  muß  man  bedenken,  daß  etwa  die  gleiche
Temperatur,  welche  bei  uns  in  den  heißesten
Sommermonaten  herrscht,  in  den  Tropen  das
ganze  Jahr  hindurch  besteht.  Denn  für  das
Tropenklima  ist  nicht  etwa  eine  erxzessiv  hohe
Temperatur  eigentümlich,  sondern  die  Gleichmäßigkeit
  der  warmen  Temperatur  ohne  jeden
Wechsel  in  den  Jahreszeiten  ist  das  Charakteristikum
  des  Tropenklimas.

Wie  verhält  sich  nun  der  Europäer  gegenüber
  der  dauernden  Einwirkung  des  warmen
Tropenklimas?  Anfangs  pflegt  eine  Beunruhigung
des  ganzen  Organismus  einzutreten,  besonders
des  Zentralnervensystems.  Bei  längerer  Dauer
tritt  bei  wenig  widerstandsfähigen  Personen  eine
stetige  Steigerung  der  daraus  entstehenden  Nervenschwäche
  ein,  welche  erst  mit  dem  Verlassen  des
Tropenlandes  sich  wieder  bessert.  Dies  ist  aber
nur  eine  kleine  Minderheit.  Es  sind  solche  Personen,
  die  schon  von  Natur  ein  schwaches,  im
labilen  Gleichgewicht  befindliches  Nervensystem
haben,  sie  passen  für  die  Tropen  nicht  und  hätten
bei  eingehender  ärztlicher  Untersuchung  auch  herausgefunden
  und  an  der  Ausreise  verhindert
werden  können.  Bei  der  großen  Mehrzahl  der
Europäer  tritt  in  den  Tropen  mit  der  Zeit  nicht
eine  Verschlechterung  des  anfangs  beunruhigten
Gesamtorganismus,  sondern  eine  Verbesserung  ein.

 

Unser  Körper  besitzt  ja  Reservekräfte,  die  er
entfalten  kann.  Wie  ein  Muskel  bei  täglicher
Übung  wächst  und  stärker  wird,  so  wird  auch
unsere  Haut  und  werden  insbesondere  die  in  ihr
enthaltenen  Schweißdrüsen  leistungsfähiger  durch
die  täglich  von  ihnen  geforderten  Anstrengungen.
Auch  Schutzvorrichtungen  bilden  sich  in  unserem
Körper  aus.  Das  Pigment,  das  sich  in  unserer
Haut  bei  längerer  Einwirkung  der  Sonne  ablagert
  und  durch  die  Braunfärbung  der  Haut
sichtbar  wird,  müssen  wir  als  einen  Schutzwall
betrachten,  der  an  der  Oberfläche  unseres  Körpers
sich  gebildet  hat,  um  die  tieferen  und  edleren
Teile  vor  der  allzustarken  Wirkung  der  Sonnenstrahlen
  zu  schützen.  So  bildet  sich  bei  den
meisten  Europäern  in  den  Tropen  mit  der  Zeit
durch  die  Entfaltung  von  Reservekräften  und  Entwicklung
  von  Schutzvorrichtungen  ein  neuer  Gleichgewichtszustand
  aus,  und  diesen  Zustand  kann
man  als  eine  Akklimatisation  des  Europäers
  bezeichnen.  Nun  können  aber  auch  bei
dem  in  den  Tropen  anscheinend  akklimatisierten
Europäer  mit  der  Zeit  Störungen  der  Gesundheit
eintreten,  welche  wir  auf  eine  allmähliche  Einwirkung
  des  Klimas  und  auf  eine  Ermüdung  der
allzu  stark  angespannten  Körperorgane  zurückführen
  müssen.  Die  Akklimarisation  ist  in  diesen
Fällen  keine  vollkommene  gewesen,  sondern  nur
eine  zeitweise,  relative.  Es  ist  deshalb  praktisch
und  zweckmäßig,  eine  relative  und  eine  absolute
Akklimatisation  zu  unterscheiden.

Unter  relativer  Akklimatisation  ist  zu
verstehen,  daß  der  Europäer  bei  zweckmäßiger,
dem  Klima  angepaßter  Lebensweise  und  unter
Vermeidung  schwerer  körperlicher  Arbeit  eine  Anzahl
  von  Jahren  ohne  dauernden  Schaden  für
seine  Gesundheit  in  den  Tropen  zubringen  kann,
dann  aber,  wenn  er  nicht  dauernd  geschädigt
werden  will,  zeitweise  zur  Erholung  in  seine
Heimat  zurückkehren  muß.

Absolute  Akklimatisation  bedeutet,  daß
der  Europäer  in  seiner  neuen  Heimat  dauernd
ein  Leben  führen  kann,  das  dem  seiner  alten
Heimat  entspricht  und  dabei  nicht  nur  selbst  gesund
und  leistungsfähig  bleibt,  sondern  auch  seine
körperlichen  und  geistigen  Fähigkeiten  auf  seine
Nachkommen  so  übertragen  kann,  daß  die  jungen
Generationen  ebenso  vollwertig  sind  wie  die  ursprünglich
  ausgewanderten.  Für  kleinbäuerliche
Ansiedlungen  ist  absolute  Akklimatisation  notwendig,
  für  Plantagenwirtschaft  genügt  auch
die  Möglichkeit  einer  relativen  Akklimatisation.

Im  allgemeinen  kann  man  sagen,  daß  wir
Deutschen,  wie  alle  nordischen  und  germanischen
Völker,  uns  schwerer  in  den  Tropen  akklimatisieren
  als  die  südeuropäischen  Völker.  Besonders
  auffällig  ist  der  Unterschied  gegenüber
        <pb n="804" />
        W  V722  20

den  Portugiesen,  was  wohl  daher  kommt,  daß  die
Portugiesen  schon  viel  Mischblut  von  Tropenvölkern
  in  ihren  Adern  haben.  Einen  interessanten
  Vergleich  stellt  Bertillon  an,  er  berichtet,
  daß  im  Jahre  1855/56  in  Algier  die
Spanier  aufzuweisen  hatten  46  Geburten  und
30  Todesfälle,  die  Italiener  59  Geburten  und
48  Todesfälle,  die  Franzosen  41  Geburten  und
43  Todesfälle,  die  Deutschen  31  Geburten  und
56  Todesfälle,  also  beträgt  der  Zuwachs  beziehungsweise
  die  Abnahme  bei  den  Spaniern
—+  16,  bei  den  Italienern  +  11,  bei  den  Franzosen
  —  2  und  bei  den  Deutschen  —  25.
Hierzu  bemerkt  noch  Havelburg:  Nach  wie  vor
geht  die  Kolonisation  Deutscher  bzw.  Elsaß-Lothringer
  nicht  vorwärts;  sie  zeigen  die  größte
Sterblichkeit,  früher  55,  jetzt  39  Todesfälle  auf
1000  Einwohner  gegen  32  Geburten.  Ich  glaube,
daß  diese  Statistik  vielleicht  nicht  ganz  so  bedeutungsvoll
  ist,  wie  sie  auf  den  ersten  Augenblick
  erscheint,  weil  die  deutschen  Ansiedler  in
Algier  beinahe  ausschließlich  aus  früheren  Fremdenlegionären
  sich  zusammensetzen,  welche  in  einem
vorausgegangenen  Abenteurerleben  schon  ein  gut
Teil  ihrer  Lebenskraft  aufgezehrt  haben.  Immerhin
  wird  auch  sonst  berichtet,  daß  die  Nordländer
  sich  in  den  Tropen  schwerer  akklimatifieren
als  die  Südeuropäer,  was  ja  auch  wohl  begreiflich
  ist,  da  die  Differenz  des  Klimas  zwischen
Nordeuropa  und  den  Tropen  größer  ist  als  diejenige
  zwischen  Südeuropa  und  den  Tropen.  Im
übrigen  bestehen  bei  allen  Völkern  unter  den
einzelnen  Individuen  sehr  große  Unterschiede,  es
gibt  stets  solche,  die  das  heiße  Klima  gut  vertragen
  und  andere,  die  sehr  darunter  leiden.
Wenn  man  von  der  Akklimatisationsfähigkeit  eines
Volkes  spricht,  kann  man  nur  Durchschnittszahlen
im  Auge  haben.

Von  großer  Bedeutung  für  die  Akklimatisation
ist  die  Lage  des  fraglichen  Ortes,  da  unter
gleichen  Breitegraden  das  Klima  sehr  verschieden
sein  kann.  Ganz  besonders  besteht  ein  bedeutender
Unterschied  zwischen  dem  tropischen  Küstenklima
und  dem  Höhenklima.  Das  Küstenklima  unserer
tropischen  Kolonien  ist  charakterisiert  durch  große
Gleichmäßigkeit  der  Temperatur  und  hohe  Lustfeuchtigkeit,
  die  mittlere  Jahrestemperatur  beträgt
etwa  25°  C  gegen  8°  C  in  Berlin,  der  Unterschied
  zwischen  der  höchsten  und  niedrigsten  Temperatur
  während  eines  Jahres  nur  etwa  15°
gegen  60“  in  Berlin.  Ein  solches  eigentlich
tropisches  Klima  haben  von  den  deutschen  Schutzgebieten
  die  Küstenzone  von  Deutsch--Ostafrika,
ganz  Togo,  die  Küsten=  und  Urwaldzone  von
Kamerun  und  die  Schutzgebiete  in  der  Süsee.

Im  Gebiet  des  tropischen  Küsten=  und  Niederungsklimas
  find  schon  seit  Jahrhunderten  von

 

 

Europäern  Kolonisationsversuche  gemacht
worden;  da,  wo  Malaria  zu  den  eigentlich  klimatischen
  Schwierigkeiten  hinzukam,  find  diese  Versuche
  vollständig  gescheitert,  wie  bei  den  eingangs
angeführten  Beispielen.  Aber  auch  auf  malariafreien
  Inseln  ist  bisher  nirgends  ein  einwandfreies
  Beispiel  vollkommener  Akklimatisation  erreicht
  worden.  Es  ist  dies  sicher  beachtenswert
im  Gegensatz  zu  der  Tatsache,  daß  in  nichttropischen
  Ländern  die  Europäer  überall,  in
Nordamerika,  Südafrika,  Australien  sich  anzusiedeln,
  zu  vermehren  und  große  neue  Staaten
zu  bilden  verstanden  haben.  Einzelne  Beispiele
angeblich  gelungener  Kolonisation  durch  Europêer,
die  sich  zum  großen  Teil  auf  Inseln  beziehen,
die  an  der  Grenze  der  Tropenzone  liegen,  pflegen
als  Beweis  dafür,  daß  die  vollkommene  Akklimatisation
  für  den  Europäer  in  den  Tropen  doch
möglich  ist,  öfters  genannt  zu  werden.  Bei  näherer
Beleuchtung  zeigen  sie  sich  aber  durchaus  nicht
einwandfrei.  Ich  will  einige  wenige  nennen:
Auf  der  Insel  Réunion,  21°  südlicher  Breite,
sollen  sich  Franzosen  durch  Generationen  erhalten
haben.  Der  französische  Marinearzt  Théron
schreibt  aber  darüber:  „Bei  den  Arbeiten  des
Untersuchungsausschusses  haben  wir  bemerkt,  daß
je  mehr  der  Stellungspflichtige  sich  in  seiner  Hautfarbe
  der  weißen  Rasse  näherte,  je  heller  der
Kreole  war,  umsomehr  bot  er  Gründe  der  Dienstausschließung;
  jemehr  dagegen  der  Dienstpflichtige
Merkmale  afrikanischen  Blutes  darbot,  umsomehr
zeigte  er  sich  physisch  geeignet,  für  tauglich  erklärt
zu  werden.“  Ein  anderes  Beispiel  bildet  die
Insel  Martinique,  welche  etwa  zwei  Jahrhunderte
lang  das  Ziel  französischer  Auswanderer  war.
Schon  im  Anfang  des  18.  Jahrhunderts  waren
dort  15  000  Franzosen,  jetzt  sind  dort  noch  etwa
9000  und  die  politische  und  wirtschaftliche  Herrschaft
  auf  der  Insel  befindet  sich  in  Händen  von
Negern  und  Mischlingen.  Hätten  sich  die  Franzosen
  dort  vollwertig  erhalten,  wäre  das  sicherlich
nicht  möglich.  Die  französische  Regierung  hat
auch  neuerdings  in  der  Überzeugung,  daß  sich
die  Kleinbesiedlung,  welche  sich  in  den  subtropischen
Kolonien  Algier  und  Tunis  bewährt  hatte,  für
die  Tropen  nicht  eignet,  die  früher  gewährten
Vergünstigungen  freier  Überfahrt  für  Auswanderer
zurückgezogen.

Man  findet  überall  bei  solchen  alten  Anfiedlungen
  von  Europäern  im  Bereich  des  tropischen
Küstenklimas,  daß  die  reine  européische  Rasse
abnimmt.  In  der  Regel  bildet  sich  eine  Mischrasse,
  welche  sich  sowohl  den  reinen  Nachkommen
der  eingewanderten  Europäer  als  auch  den  Eingeborenen
  gegenüber  als  stärker  erweist.  Ich  erinnere
  besonders  an  die  lateinischen  Staaten  des
tropischen  Amerika  mit  ihrer  starken  Misch-
        <pb n="805" />
        W  723  20

bevölkerung.  Die  Nachkommen  der  reinen  Europäer
  besitzen  nicht  mehr  die  Energie  und  Arbeitskraft
  ihrer  Vorfahren,  sie  sind  verweichlicht  und
arbeitsscheu,  nur  ein  hoher  Rassedünkel  ist
ihnen  geblieben.  Das  Sprichwort  „Müßigang
ist  aller  Laster  Anfang“  scheint  bei  ihnen  sich  zu
bewähren,  denn  nicht  selten  ist  gerade  eine
moralische  Degeneration  bei  ihnen  bemerkenswert.

Man  härt  oft  die  Meinung  äußern,  daß  nur
die  romanischen  Völker  eine  Neigung  zeigen,
sich  mit  Eingeborenen  tropischer  Länder  zu  vermischen,
  die  germanischen  dagegen  nicht.  Daß  in
dieser  Beziehung  ein  Unterschied  besteht,  will  ich
nicht  leugnen,  es  darf  aber  nicht  übersehen  werden,
daß  die  lokalen  Verhältnisse  und  die  Rasse  der  im
Lande  befindlichen  Eingeborenen  dabei  eine  große
Rolle  spielen.  In  Südafrika  haben  sich  die
Holländer  rein  erhalten,  weil  sie  dort  für  ihre
Fortpflanzung  günstige  Bedingungen  trafen;  auf
ihren  rein  tropischen  malalschen  Kolonien  ist  aber
schon  viel  Mischblut  entstanden.  Gerade  die
europäischen  Frauen  leiden  im  tropischen  Küstenklima
  sehr;  Frauenkrankheiten,  Fehlgeburten,  große
Kindersterblichkeit  und  ein  unbefriedigtes  Familienleben
  sind  die  Folge.  Das  ist  aber  auch  die
Ursache  dafür,  daß  viele  Männer  die  gesunden
eingeborenen  Frauen  bevorzugen,  um  dem  Elend
einer  dahinsiechenden,  wenn  auch  rassereinen
Familie  zu  entgehen.  Körperlich  sollen  die  in
den  Tropen  heranwachsenden  Kinder  von  Europäern
  in  den  ersten  Lebensjahren  rascher  wachsen
und  früher  die  Pubertät  erreichen,  dann  aber
lleiner,  zierlicher  und  schwächer  bleiben  als  ihre
eingewanderten  Eltern;  besonders  auffallend  ist,
wo  mir  Nocht  aus  Hamburg  nach  verschiedenen
Beobachtern  mitteilt,  daß  sie  kleinere  Füße  und
Hände  haben.

Aus  alledem  geht  hervor,  daß  die  europäische
Rasse  im  tropischen  Klima  sowohl  körperlich  als
geistig  in  den  späteren  Generationen  sich  verschlechtert.
  Selbst  Professor  Stokvis,  dessen  Ansichten
  bezüglich  Akklimatisation  in  den  Tropen
allgemein  in  der  Literatur  als  optimistisch  bezeichnet
  werden,  kommt  in  seinem  beim  X  internationalen
  medizinischen  Kongreß  gehaltenen
Referat  zu  folgenden  Sätzen:

„Daß  lebenskräftige,  gesunde,  erwachsene  Europäer
beiderlei  Geschlechts  unter  Innehaltung  aller  hygienischen
  Maßregeln  vollkommen  astlimatifationsfähig
sind,  bildet  für  mich  keinen  Zweifel.  Daß  sie  dabei
durch  einen  längeren  Aufenthalt  in  tropischen  Regionen
einen  nicht  unbedentenden  Teil  ihrer  größeren  Resistengz
in  Gefahr  bringen  und  diesen  einbüßen  können,  wenn
sie  sich  vollständig  fndigenisiert.  haben,  steht  bei  mir
nicht  weniger  fest.  die  in  den  Tropen  gezeugten
neuen  Geschlechter  rs  europäischen  Bluts,  indem
sie  der  üppigen  schlaffen  Lebensweise  sich  mehr  und
mehr  anpassen,  und  der  herrlichen  stärkenden  Reize
entbehren,  welche  in  den  gemäßigten  Zonen  so  viel- 



fachen  Segen  bringen,  daß  die  europäischen  Kreolen
mehr  und  mehr  dem  echten  Europäer  sowohl  somatisch
als  psychisch  zurückstehen  müssen,  das  scheint  mir  auch
in  hohem  Maße  wahrscheinlich.“

Nach  meiner  Ansicht  ist  es  falsch,  bei  solchen
Schlußfolgerungen  von  einer  „vollkommenen  Akklimatisation“
  zu  sprechen.

Was  nun  unsere  deutschen  Kolonien  betrifft,
  so  herrscht  in  unseren  tropischen  afrikanischen
  Kolonien  im  Bereiche  der  Zone  des
Küstenklimas  überall  noch  so  viel  Malaria,  daß  die
Anfiedlung  von  Europäern  ausgeschlossen  und  auch
nirgends  ernstlich  versucht  worden  ist.  Dagegen
besitzen  wir  in  der  Südsee  vollkommen  malariafreie
  Inseln  von  ausgesprochenem  Tropenklima.
Auf  dem  größten  dieser  fieberfreien  Schutzgebiete,
auf  Samoa,  hat  sich  schon  eine  Anzahl  Europäer
  niedergelassen;  sie  sind  insofern  besonders
schlecht  daran,  daß  ihnen  wegen  der  großen  Entfernung
  von  der  Heimat  und  wegen  der  mit  der
Heimreise  verbundenen  hohen  Kosten  eine  zeitweilige
  Erholung  in  der  Heimat  in  der  Regel
nicht  möglich  ist.  Sie  find  daher  dauernd  dem
Tropenklima  ausgesetzt  und,  wie  mir  der  Gouverneur
  mitgeteilt  hat,  macht  sich  dies  auch  schon
in  zunehmender  Erschlaffung  und  nervöser  Reizbarkeit
  bei  sehr  vielen  von  ihnen  bemerkbar.  Dies
ist  der  Boden,  auf  dem  die  deutsche  Nationaltugend,
  die  Uneinigkeit  und  Streitsucht  besonders
üppig  gedeiht.

Auf  Samoa  ist  die  Entstehung  einer  Mischrasse
  deshalb  besonders  erleichtert,  weil  die  dortigen
  Eingeborenen  äußerlich  nach  unseren  Schönheitsbegriffen
  uns  ziemlich  nahe  stehen.  Es  dürfte
in  Samoga  unter  diesen  Umständen  kaum  möglich
sein,  die  Entstehung  einer  Mischrasse,  welche  so
oft  mit  der  Degeneration  der  eingewanderten
Hand  in  Hand  geht,  zu  verhindern.  Der  Anfang
einer  Mischrasse  ist  auch  schon  gemacht.

Da  wir  also  im  tropischen  Niederungsklima
auf  eine  absolute  Akklimatisation  nicht  rechnen
können,  müssen  wir  mit  der  relativen  auszukommen
  suchen.  Wir  müssen  nach  Möglichkeit
begünstigen,  daß  die  Deutschen,  die  in  ein  Tropenküstenland
  ausziehen,  nicht  zur  dauernden  Niederlassung
  sich  einrichten,  sondern  nach  einem  angemessenen,
  nicht  zu  langen  Zeitraum  immer
wieder  in  die  Heimat  zurückkehren,  um  sich  wieder
gründlich  zu  erholen.

Ganz  anders  als  das  feuchtwarme  Küstenklima
  ist  das  tropische  Höhenklima.  Ich  selbst
habe  dies  einmal  empfunden,  als  ich  nach  1½jährigem
  Aufenthalt  an  der  ostafrikanischen  Kaste
während  eines  kurzen  Urlaubs  das  Usambara=Gebirge
  besuchte.  Schon  nach  wenigen  Tagen
fühlte  ich  mich  vollkommen  erholt.  Man  hat
da  den  Hochgenuß,  in  der  Nacht  zu  frieren,  nicht
        <pb n="806" />
        G  9724  20

wie  an  der  Küste  nach  einer  Abkühlung  durch
einen  Regenguß  nur  zu  frösteln.  Dieses  subjektive
Wohlbefinden,  das  Gefühl,  daß  man  in  einem
klimatisch  sehr  angenehmen  Lande  lebt,  wird  von
allen  europäischen  Besuchern  geteilt,  und  dies  mag
auch  die  Ursache  dafür  sein,  daß  vielfach  die
Möglichkeit  der  dauernden  Akklimatisation  des
Europäers  in  diesen  Gegenden  gar  nicht  in  Zweifel
gezogen  wird.  Nicht  nur  flüchtige  Besucher,  sondern
auch  gute  Tropenkenner,  wie  z.  B.  die  früheren
Gouverneure  von  Deutsch-Ostafrika,  Generalleutnant
  v.  Liebert  und  Graf  v.  Götzen,  sind
von  der  Besiedlungsfähigkeit  tropischer  Hochländer,
wie  der  Kilimandjaro-Gegend  und  Uhehe,  überzeugt.
  Und  in  einem  Vortrag  in  der  Deutschen
Kolonial-Gesellschaft,  Abteilung  Berlin-Charlottenburg,
  ist  vor  zwei  Jahren  Robert  Koch  für  die
Möglichkeit  der  Besiedlung  der  ostafrikanischen
Hochländer  vom  gesundheitlichen  Standpunkte  aus
eingetreten.  Wenn  ich  es  wage,  trotzdem  die
Frage  der  vollständigen  Akklimatisation  des
Europäers  in  diesen  Gegenden  als  eine  noch
nicht  ganz  geklärte  zu  bezeichnen,  so  bitte  ich,  meine
Gründe  dafür  sprechen  zu  lassen.

Das  tropische  Gebirgsklima  unterscheidet  sich
vom  Niederungsklima  dadurch,  daß  die  Temperatur
im  ganzen  niedriger  ist;  mit  je  etwa  180  m
Erhebung  nimmt  die  Temperatur  um  1.0  ab.
Wenn  also  an  der  ostafrikanischen  Küste  die  mittlere
  Jahrestemperatur  26°  C  hat,  so  wird  sie  in
Höhe  von  1800  m  nur  noch  16°  C  sein;  diese
Rechnung  entspricht  ungefähr  den  tatsächlichen
Verhältnissen.  Will  man  aber  die  mittlere  Jahrestemperatur
  von  Berlin  (etwa  8°  C)  erreichen,  so
muß  man  schon  auf  eine  Höhe  von  3200  m  gehen,
wo  praktisch  wegen  der  zu  dünnen  Luft  Ansiedlungen
  kaum  mehr  möglich  sind.  Nun  entspricht

 

aber  auch  schon  eine  mittlere  Jahrestemperatur
von  16  bis  18°  C,  wie  sie  für  die  zur  Besiedlung
in  Frage  kommenden  Gegenden  am  Kilimandjaro
und  von  Uhehe  zutrifft,  nicht  mehr  dem  eigentlichen
  Tropenklima,  sondern  einem  subtropischen.
In  Südafrika  haben  Kapstadt  und  Bloemfontein
etwa  eine  mittlere  Jahrestemperatur  von  16°C,
also  Orte,  wo  Europäer  zweifellos  dauernd  sich
akklimatisieren  können.  Auch  die  größere  Lufttrockenheit
  im  Gebirge  ist  für  unser  Befinden  von
günstigem  Einfluß.  Im  Kilimandjaro-Gebiet
besteht  allerdings  noch  eine  ziemlich  hohe  Luftfeuchtigkeit.
  Aber  in  anderer  Beziehung  macht
sich  die  äquatoriale  Lage  auch  im  Gebirge  noch
bemerkbar.  Es  fehlen  größere  Schwankungen  der
Jahreszeiten.  Es  fragt  sich  nun,  ob  das  dauernde
Fehlen  von  Winter  und  Sommer  für  uns  Deutsche
zuträglich  ist.  Unser  Wohlbefinden  wird  dadurch
zunächst  nicht  beeinträchtigt,  im  Gegenteil  empfinden
wir  es  vielleicht  sogar  angenehm,  wenn  die
schroffen  Gegensätze,  insbesondere  die  intensive
Winterkälte  fehlt.  Es  ist  aber  doch  zweifelhaft,
ob  nicht  gerade  diese  Gegensätze  es  sind,  die
unseren  Körper  stählen  und  indirekt  uns  Nordländern
  die  Energie  des  Willens,  die  Arbeitskraft
und  Arbeitsfreudigkeit  verleihen,  und  ob  unsere
Rasse  bei  dem  Fehlen  solcher  Gegensätze  zwar
nicht  rasch,  aber  doch  im  Laufe  der  Zeit  und  der
Generationen  gerade  an  diesen  Eigenschaften  einbüßt.
  Es  ist  zwar  einzuwenden,  daß  im  tropischen
Hochgebirge  ziemlich  große  Tagesschwankungen  der
Temperatur  herrschen.  Ob  diese  Tagesschwankungen
  das  Fehlen  der  jahreszeitlichen  Schwankungen
  ganz  zu  ersetzen  vermögen,  muß  aber
durch  weitere  Erfahrungen  festgestellt  werden.  Es
lassen  sich  diese  Verhältnifse  auf  der  nachstehenden
Tabelle  leicht  erkennen.

 

 

 

 

 

 

1  2  3  1  5  6  7  8  9  10  11  12
———.  m—m—“—“  —.
——  ———  2  S2  2222  «  Zz3  *
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5  F  S  =  S  EC
1.  Jahresmittel  (Temperatuurnt  09  0  o  c  59  2  *  7  2  2
Celsiuihhhs  220.,7  19.5  16.7  16.38  17,8  8.5  25,.3  22.0  20.0  15.9  19.6  16,3
2.  Höchstes  Monatsminel.  23,9  21,0  20,2  18.8  20.4  18.1  27,6  28.8  21.8  22,.6  23.2  20.6
3.  Niedrigstes  Monatsmittel.8.0  17,  1  13.3  13.4  15.0  —  0.7  22.6  15.0  13,3  7.6  14.2  12,3
4.  Differenz  von  2  und  8  19  3.  6.0  5.1  5,4  18,.8  5.0  13.8  11.0  15.0  9.0.  8.3
5.  Absolutes  Maximum  33.5  30.2  30.5  30.6  30.3  37.0  33,.2  41,8.  37.8  34,5  10,6  36.3
6.  Absolutes  Minimum  12.2  9.00  7.5  5.5.  8,.3  —25.0  16.8  —  0.1—  2,8°—  5.2  —
7.  Differenz  von  5  und  6  21.3,  21.2  23.0  25.1  22.0  6%  16.4  41,9  35,0,  39.7,  40,0  33.1
8.  Mittlere  zühiche  Tempera-  «
turschwank  10.7  10.7  11.0  8.8  10.9  7.5  8.9  —  —  16.1  14.9  10.1
9.  Relative  Fruimiae  ab-  «
resmitte  %%%  77%  utn7  70%  75%  83%  —  —  510%  5700  7200
        <pb n="807" />
        W  V25  20

Die  fünf  ersten  Orte  der  Tabelle,  deren  Zahlen
ich  Herrn  Geheimen  Regierungsrat  Professor
Dr.  Freiherr  v.  Danckelman  und  Professor
Im.  Uhlig  verdanke,  find  Orte  am  Kilimandjaro,
in  Westusambara  und  Uhehe,  also  sämtlich  in
folchen  Gegenden  von  Deutsch-Ostafrika,  welche
für  die  Besiedlung  mit  Europäern  in  erster  Linie
in  Frage  kommen.  Als  Vergleichsorte  folgen
Berlin  und  Daressalam  (Nr.  6  und  7),  letzteres
als  Typus  des  tropischen  Küstenklimas.  Die
beiden  Orte  Richmond  und  Brisbane  (Nr.  8  und  9J)
in  Australien  sind  deshalb  gewählt,  weil  Australien
der  einzige  mir  bekannte  Punkt  ist,  wo  in  größeren
Mengen  Europäer  sich  auch  noch  innerhalb  der
Wendekreise  in  ihrer  Vollwertigkeit  erhalten  und
vermehren  konnten.  Die  drei  letzten  Orte  (Nr.  10
bis  12)  betreffen  Vergleichsorte  von  Südafrika.

Besonders  auffallend  ist  bei  den  afrikanischen
Höhenorten  die  geringe  Differenz  zwischen  höchstem
und  niedrigstem  Monatsmittel  von  4  bis  6,9°,
während  in  Berlin  diese  Differenz  18,8°,  in  Richmond,
  das  innerhalb  der  Wendekreise  liegt  und
eine  höhere  mittlere  Jahrestemperatur  als  die
afrikanischen  Höhenorte  besitzt,  wie  auch  in  Bloemsontein
  15°  beträgt.  Ebenso  ist  in  den  afrikanischen
Höhenorten  die  Differenz  zwischen  absolutem  Maximum
  und  Minimum  sehr  gering,  nämlich  21,2
bis  25,15,  während  sie  in  Berlin  62°,  in  Richmond
  41,9°  und  in  Bloemfontein  und  Buluwayo
ebenfalls  etwa  40  beträgt.

Die  Vergleiche  zeigen  auch,  daß  Richmond,
obgleich  es  22,9  mittlere  Jahrestemperatur  besitzt
  und  nur  270  m  über  dem  Meere  liegt,  gerade
durch  die  großen  jährlichen  Temperaturschwankungen
  sich  sehr  wesentlich  von  den  Temperaturverhältnissen
  des  eigentlich  tropischen  Küstenklimas
unterscheidet.  Für  die  Beurteilung  der  in  Australien
  gelungenen  Kolonisation  mit  Europäern  ist
dies  von  wesentlicher  Bedeutung.

Schließlich  wird  zu  bedenken  sein,  daß  die
Höhenlage  von  1000  bis  1800  m  immerhin  schon
so  hoch  ist,  daß  bei  manchen  Menschen  Beschwerden
auftreten;  im  allgemeinen  wird  dies  ja  nicht  der
Fall  sein,  aber  eine  gewisse  Erschwerung  der
körperlichen  Arbeit  infolge  der  dünnen  Luft  dürfte
sich  doch  wohl  bemerklich  machen.  Endlich  darf
man  auch  nicht  vergessen,  daß  der  Kilimandjaro
und  Uhehe  dem  Aquator  nahe  sind  und  deshalb
die  Sonnenstrahlung  sehr  stark  ist.  Wir  können
uns  ja  gegen  allzu  starke  Sonnenstrahlung  und
gegen  die  Gefahr  des  Sonnenstichs  durch  das
Tragen  eines  Tropenhutes  schützen;  aber  kann
man  sich  einen  deutschen  Bauern  vorstellen,  der
mit  dem  Tropenhut  auf  dem  Kopf  seinen  Acker
bepflügt  und  der  trotz  der  glühenden  Sonne  seinen
Rock  nicht  ausziehen  darf,  weil  sonst  seine  Haut
verbrennt?  Es  gibt  ja  allerdings  eine  gewisse

 

Gewöhnung  an  die  Sonne,  aber  die  einzelnen
Menschen  verhalten  sich  in  der  Empfidlichkeit
gegenüber  der  Sonnenbestrahlung  außerordentlich
verschieden,  und  es  ist  nicht  ausgeschlossen,  daß
eine  ganze  Anzahl  Individuen  vor  gelungener
Gewöhnung  daran  zugrunde  geht.  Einzelne
Forscher  schlagen  vor,  die  europäischen  Ansiedler
in  tropischen  Hochländern  sollen  während  der
heißesten  Tagesstunden  nicht  im  Freien  arbeiten;
wenn  die  Bauern  aber  von  10  bis  3  Uhr  wegen
zu  großer  Sonnenhitze  nicht  arbeiten,  so  bleibt
nur  die  Tageszeit  von  6  bis  10  und  3  bis  6,
also  sieben  Stunden.  Jeder  Landwirt  wird  mir
bestätigen,  daß  das  für  eine  intensive  Wirtschaft
nicht  genügt.

Das,  was  mich  besonders  bedenklich  gemacht
hat,  ist  außer  den  genannten  klimatischen  Schwierigkeiten
  die  Beobachtung  der  aus  den  Schutzgebieten
  heimgekehrten  Beamten  und  Militärpersonen.
  Nach  der  ersten  Dienstperiode
kehren  viele  anscheinend  gesund  und  frisch  zurück
oder  erholen  sich  wenigstens  während  des  ihnen
zustehenden  Heimatsurlaubs  so  vollständig,  daß
irgendwelche  Spuren  des  früheren  Tropenaufenthalts
  nicht  mehr  nachweisbar  sind.  Je  mehr
Dienstperioden  aber  verflossen  sind,  desto  häufiger
bildet  sich  eine  hartnäckige,  auch  im  Heimatsurlaub
nicht  heilbare  Nervenschwäche  aus.  Die  alten
Afrikaner,  um  die  es  sich  hier  handelt,  haben  sich
dabei  an  das  Tropenklima  so  gewöhnt,  daß  sie
die  schroffen  Temperaturgegensätze  in  der  Heimat
schlecht  vertragen  und  den  heimischen  Winter  gerne
meiden.  Ihre  Haut  ist  so  empfindsam  geworden,
daß  die  geringste  Anstrengung,  wie  das  Besteigen
einer  Treppe,  sie  selbst  bei  kühler  Temperatur  in
heftige  Transpiration  versetzt;  Erkältungen  sind  sie
sehr  ausgesetzt.  Der  an  die  Tropen  akklimatisierte
Körper  ist  also  dem  heimischen  Klima  gegenüber
wenig  widerstandsfähig  geworden,  und  hat  zugleich
  an  seiner  Nervenkraft  wesentlich  eingebüßt.
Um  eine  solche  unliebsame  Verweichlichung  und
ihre  Folgen  zu  vermeiden,  pflege  ich  den  ausreisenden
  Afrikanern  zu  raten,  ihren  Erholungsurlaub
  nach  Möglichkeit  so  zu  legen,  daß  mindestens
  ein  Teil  davon  in  die  kälteren  Monate
fällt.  Ich  habe  den  Eindruck  gewonnen,  daß
solche  Kolonialbeamte  und  Offiziere,  welche  ihren
Urlaub  während  des  Winters  in  Deutschland  zubringen,
  weit  besser  bezüglich  ihres  Nervensystems
sich  erholen  als  solche,  welche  nur  während  des
Sommers  in  Deutschland  waren.  Bei  älteren
Beamten,  die  schon  mehrere  Dienstperioden  hinter
sich  haben,  ist  ein  gelegentlicher  längerer  Aufenthalt
  in  der  Heimat,  etwa  mit  Beschäftigung  in
der  Zentrale,  außerordentlich  förderlich  für  ihre
Gesundheit.

Man  hat  schon  eingewendet,  daß  in  der  Haupt-8
        <pb n="808" />
        726

sache  es  gar  nicht  das  tropische  Klima  sei,  welches
die  tropische  Nervenschwäche  verursache,  sondern
die  äußeren  Verhältnisse,  die  Einsamkeit,  mangelnde
  Anregung  und  dergleichen.  Das  scheint
mir,  außer  unter  besonderen  Verhältnissen,  wie
Kriegsunruhen,  unrichtig:  Wenn  wir  in  der  Hast
des  modernen  Lebens  und  im  Lärm  der  Groß-=stadt
  nervös  geworden  sind,  so  erholen  wir  uns
wieder  unter  primitiven  Verhältnissen  auf  dem
Lande,  ohne  daß  wir  besonderer  Anregungen,  wie
Theater  und  dergleichen,  bedürfen.  Das  Leben
in  den  Tropen  ist  aber  im  ganzen,  wenigstens
auf  den  Innenstationen,  ein  ruhiges,  und  die
Tätigkeit  zum  mindesten  bei  den  älteren  Beamten
und  Offizieren  eine  selbständige  und,  wenn  auch
angestrengte,  doch  durch  die  ihnen  obliegenden
schönen  Aufgaben  der  Landeskultivierung  in  sich
selbst  befriedigende.  Ich  glaube  daher,  daß  es
zum  mindesten  in  der  Hauptsache  das  Klima  selbst
ist,  welches  man  für  die  Entstehung  der  vielen
Erkrankungen  an  Nervenschwäche  verantwortlich
machen  muß.

Bei  der  Untersuchung  der  zurückgekehrten
Kolonialbeamten  und  -offiziere  war  es  mir  aufgefallen,
  daß  gar  kein  großer  Unterschied  darin
zu  erkennen  war,  ob  sie  an  der  Küste  oder  im
Innern  des  Landes  tätig  gewesen  waren.  Auch
solche,  welche  im  Höhenklima  ihren  Sitz  gehabt
hatten,  kehrten  häufig  mit  Nervenschwäche  zurück.

Kohlbrugge,  der  lange  Jahre  auf  Java
tätig  war,  behauptet  direkt,  daß  auch  das  tropische
Gebirgsklima  das  Nervensystem  schädige.  Er
schreibt:

„Ein  Fehlschritt  würde  es  sein,  wenn  der  Tropenbewohner
  nur  in  Gebirgen  wohnen  wollte,  denn
auch  deren  Klima  wirkt  auf  die  Dauer  erschlaffend,
  wie  die  Erfahrungen  am  Himalayn  und
auf  Java  gezeigt  haben,  so  daß  die  Bewohner  der
Gebirge  in  den  Tropen  wieder  neue  Kraft  und  Energie
schöpfen  aus  einem  zeitweiligen  Aufenthalt  in  tropischer
  Hitze.“

Es  sind  das  alles  Fragen,  die  nur  durch  dos
praktische  Leben  gelöst  werden  können,  und
vielleicht  einfacher  gelöst  werden  als  wir  denken,
es  wäre  aber  auch  möglich,  daß  daraus  mehr
oder  weniger  große  Hindernisse  für  die  Ansiedlung
entstehen.  Wenn  der  deutsche  Bauer  auch  nur
wenig  von  seiner  Arbeitskraft  einbüßt,  so  kann  es
dort,  wo  er  mit  bedürfnislosen,  aber  gerade  in
der  Bodenbearbeitung  nicht  ganz  ungeschickten
Eingeborenen  konkurrieren  soll,  seine  Exristenz
bedeuten.  Ich  erinnere  Sie  nur  daran,  daß
gegenwärtig  die  Kakaoplantagen  in  Westafrika
  gegenüber  den  Kulturen  der  freien  Neger
einen  harten  Kampf  zu  bestehen  haben.  Wenn
der  Kakao  der  Negerkulturen  auch  weniger  sorgfältig
  gepflegt  und  deshalb  minderwertig  ist,  so

 

hat  er  doch  durch  die  große  Masse  auf  den  Markt
einen  Einfluß  gewonnen.

Die  Entstehung  einer  Mischbevölkerung  ist
im  tropischen  Afrika  nicht  so  sehr  zu  befürchten,
weil  der  Neger  uns  Germanen  allzu  fern  steht.
In  Südwestafrika  haben  wir  ja  allerdings  schon
ein  Mischvolk,  die  Bastards,  aber  sie  sind  eine
Mischung  von  germanischem  und  Hottentottenblut.
Mischlinge  zwischen  Deutschen  und  Negern  sind
bisher,  wenigstens  in  unseren  Kolonien,  sehr  selten.

Die  Erfahrungen  anderer  Kolonialvölker  geben
für  die  Frage  der  Möglichkeit  einer  europäischen
Besiedlung  tropischer  Hochländer  nur  wenig  Anhaltspunkte,
  weil  die  Kolonisation  solcher  Gebiete
noch  sehr  wenig  versucht  worden  ist.  Man  führt
oft  die  Buren  als  Beispiel  an.  Sie  leben  aber
nicht  in  den  Tropen,  sondern  in  den  Subtropen,
und  haben  erst  vor  kurzer  Zeit  den  Wendekreis
überschritten,  so  daß  man  noch  nicht  weiß,  ob  sie
sich  auch  in  den  Tropen  zu  halten  vermögen.
Sie  sind  jetzt  erst  etwa  in  der  dritten  Generation
in  Südafrika,  haben  sich  aber  so  kräftig  fortgepflanzt,
  daß  man  wohl  schon  jetzt  von  einer  vollkommenen
  Akklimatisation  sprechen  kann.  Von
einzelnen  wird  allerdings  auch  von  den  Buren
behauptet,  daß  sie  bereits  degenerieren.  So  führr
Professor  Passarge  aus,  daß  die  Buren  vielfach
herzkrank  seien  und  daß  Nervosität  unter  ihnen
sehr  verbreitet  sei.  Er  schreibt  dann:

„Viel  schlimmer  aber  ist  der  Einfluß,  den  das
Zusammenleben  mit  den  unterworfenen  Kaffern  ausübt.
Denn  einmal  gewöhnt  man  sich  bekanntlich  sehr  rasch
daran,  den  Herrn  zu  svielen,  bei  jeder  Gelegenheit  die
schwarzen  Schepsels-,  wie  man  die  farbigen  Bedienten
nennt,  zur  Arbeit  zu  kommandieren,  auch  da,  wo  es
eine  Kleinigleit  wäre,  selber  Hand  anzulegen.  Dadurch
wird  ihnen  schon  von  Kind  auf  veine  gewisse  Faulheit
und  Hochmut  anerzogen.  schlimmer  aber  ist
der  Einfluß  auf  die  beranwachsenren  Kinder.“

und  später  sagt  er:

fza  Rrieg  mit  den  Engländern.  at  so  recht  diese
—  Verhälmmisse  aufgede  Volk,  das  zu
einem  Dritteil  aus  dehleen  Sein  u  und  Vaterlandsverrätern
  besteht,  mußte  unterliegen.  Der  moralische
  Defekt  ist  der  Hauptgrund  für  den  ungünstigen
Ausgang  des  Prieges.“

Die  Wechselwirkung  der  Beziehungen  zwischen
eingewanderten  Europäern  und  den  Eingeborenen
spielt  in  der  Frage  der  Kolonisation  eine  sehr
wichtige  Rolle,  ich  will  hier  aber  nicht  darauf
eingehen,  da  dies  mehr  in  das  politische,  soziale
und  wirtschaftliche  Gebiet  gehört.  Jedenfalls  sind
die  Buren  für  unsere  Frage  nicht  von  Bedeutung,
da  ihre  Landstriche  von  den  eigentlich  tropischen
Hochländern  doch  wesentlich  verschieden  sind,  sie
find  vielmehr  einem  Teile  unseres  südwestafrikanischen
  Schutzgebiets  sehr  ähnlich.

Bezüglich  der  europäischen  Ansiedlungen  in
den  Hochländern  von  Mexiko  hat  der  Herr
        <pb n="809" />
        W  V727  20

Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts  die  Beobachtung
  gemacht,  daß  die  rein  europäische  Rasse
nich:  nur  prozentual,  sondern  auch  numerisch
zurückgeht  und  an  ihre  Stelle  ein  lebensfähiges
Mischlingselement  tritt.  Auch  eine  Europäerniederlassung
  in  den  Hochländern  von  Britisch-Ostafrika
  bei  Nairobi  scheint  nach  den  Reisebeobachtungen
  des  Herrn  Staatssekretärs  in  der
Lauptsache  mißglückt  zu  sein.  Und  diese  Beobachlung
  findet  in  einem  Berichte  des  welterfahrenen
englischen  Unterstaatssekretärs  der  Kolonien,  Mr.
Churchill,  der  ebenfalls  diese  Gegenden  besucht
hat,  ihre  Bestätigung;  er  schreibt:

„Ich  glaube,  es  wäre  ein  großer  Fehler,  wenn  wir
versuchen  wollten,  durch  künstliche  Mittel  die  Auswanderung
  nach  diesen  Gegenden  zu  vermehren.  Es  ist  —
selbst  für  die  besten  Teile  von  #Aquatorial-Afrika  —
nicht  erwiesen,  daß  der  weiße  Mann  zehn  bis  zwölf
ahre  dort  leben  kann,  ohne  in  seinen  Nerven  und
bhysischen  Kräften  herunterzukommen.  Noch  weniger
'  es  erwiesen,  daß  er  seine  Kinder  aufziehen  und
ibnen  seine  Arl  für  mehrere  Jahre  bewahren  kann,
ohne  daß  eine  fühlbare  Verschlechterung  einträte.  Solange
  aber,  als  diese  Dinge  nicht  erwiesen  sind,  muß
die  letzte  Form  der  Entwicklung  jener  Länder  —  ich
üüge  nicht  ihr  Wert,  denn  der  steht  außer  Zweifel  —
eine  dußerst  unsichere  bleiben.“)

Ich  habe  im  vorhergehenden  die  Frage,  wie
man  zweckmäßig  leben  soll,  um  eine  Akklimatisation
in  den  Tropen  zu  begünstigen,  absichtlich  beiseite
gelassen.  Diese  Fragen  sind  in  letzter  Zeit  häusger
  in  Fachblättern  und  allgemeinen  Zeitschriften
erortert  worden,  ganz  besonders  ist  der  Alkohol
als  ein  die  Akklimatisation  des  Europäers  in  den
beißen  Ländern  erschwerender  Faktor  wiederholt
bezeichnet  worden.  Nur  auf  einen  sonst  wenig
besprochenen  Punkt  möchte  ich  noch  kurz  eingehen,
das  ist  die  Kleidung.  In  unserer  Heimat
schen  wir  uns  vor  den  Unbilden  der  Kälte
durch  eine  warme  Kleidung.  Auch  in  den  Tropen

“  Vggl.  „D.  Kol.  Bl.=  1008  Nr.  3,  S.  127.

 

können  wir  unserem  Körper  die  Arbeit  durch  eine
entsprechende  leichte  luftdurchlässige  Kleidung,
welche  die  Verdunstung  des  Schweißes  begünstigt
und  uns  vor  der  direkten  Sonnenstrahlung  schützt,
ganz  wesentlich  erleichtern.  Wenn  wir  aber  immer
mehr,  wie  es  in  letzter  Zeit  geschah,  europäische
Gesellschaftssitten  mit  gestärkter  Wäsche  und  entsprechender
  Damentoilette  in  unseren  Schutzgebieten
einführen,  erschweren  wir  die  Temperaturregulierung
  unseres  Körpers  in  unliebsamer  Weise.  Der
einzelne  kann  gegen  eine  solche  Sitte  schwer  angehen,
  aber  zweifellos  wäre  die  Einführung  einer
die  tropischen  Verhältnisse  berücksichtigenden  salonfähigen
  Kleidung  eine  große  Wohltat.  Vielleicht
findet  diese  Frage  der  Kleidung  in  Zukunft  eine
Lösung  durch  die  Einführung  mit  trockener  Luft
künstlich  abgekühlter  Wohnräume.  Solche  Projekte
schweben  gegenwärtig  in  der  Luft,  und  ich  halte
es  nicht  für  ausgeschlossen,  daß  mit  dem  Gelingen
dieser  Pläne  auch  die  ganze  Frage  der  Akklimatisation
  des  Europäers  in  den  Tropen  eine  große
Umwälzung  erfahren  würde.

Zur  Zeit  scheint  mir  das  Wort,  daß  Afrika
mit  den  Köpfen  der  weißen  Rasse,  aber
mit  den  Armen  der  Eingeborenen  entwickelt
werden  soll,  noch  seine  Richtigkeit  zu  haben.

Zum  Schluß  moöchte  ich  meine  Ansichten  in
den  folgenden  zwei  Sätzen  zusammenfassen:

1.  In  dem  tropischen  Niederungsklima,
und  zwar  auch  in  malariafreien  Gebieten,
ist  eine  vollkommene  Akklimatisation  für  uns
Deutsche  nicht  möglich.  Vielmehr  ist  für
die  in  solchem  Klima  lebenden  Europäer  zur
Erhaltung  der  Gesundheit  und  Spannkraft
eine  zeitweise  Erholung  in  der  Heimat  unerläßlich.


2.  Die  Frage  einer  vollkommenen  Akklimatisation
in  den  tropischen  Hochländern  ist  noch
nicht  genügend  geklärt.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  tellweise  mu#r  mit  Quellenangabe  gestauet.)

Deutsch-Südwestafrika.
Der  Uordosten  des  Schutzgeblets
ist  vom  Gouverneur  jüngst  auf  einer  längeren
Reise  (7.  Mai  bis  1.  Juni)  besucht  worden.  Der
Gouverneur  berichtet  darüber,  wie  folgt:
„Von  Okahandja  ging  die  Fahrt  nach  Waterderg,
  von  Waterberg  über  Otjivarongo  nach  Outjio,

don  dort  über  Okaukwejo  die  Etoscha  entlang

nach  Namutoni  und  Tsumeb,  von  Tsumeb  nach
Grootfontein  und  von  da  (mit  der  Bahn)  wieder
nach  Windhuk.

Im  allgemeinen  kann  ich  nur  sagen,  daß  ich
über  die  Güte  des  Landes  als  Weideland  in
hohem  Grade  befriedigt  bin.  Wo  die  Hereros
Zehntausende  von  Rindern  gehalten  haben,  wird
es  auch  uns  gelingen,  Viehzucht  in  großem  Maßstabe
  zu  betreiben.  Wasser  wird  sich  überall  in
        <pb n="810" />
        G  V728  20

ausreichendem  Maße  finden  lassen,  wenn  auch
zur  Zeit  infolge  Regenmangels  und  durch  den
Verfall  der  alten  Herero-Wasserlöcher  in  einzelnen
Gebieten  Wassermangel  herrscht.  Das  Land  jenseit
  der  Paresisberge  ist,  soweit  ich  es  gesehen
habe,  gleichfalls  als  Farmland  geeignet,  wenn  es
auch  kein  so  gutes  Weideland  wie  das  eigentliche
Hererogebiet  aufweist.  Je  weiter  nördlich,  destom
reicher  die  Holzbestände!  Man  kann  von  lichten
Bauernwäldern  sprechen.

Der  engere  Grootfonteiner  Bezirk  erscheint
als  ein  noch  weit  fruchtbareres  Land.  Dort  steht
Wasser  zum  Teil  so  flach  oder  die  Feuchtigkeitsverhältnisse
  find  so  gut,  daß  an  einzelnen  Stellen
Getreidebau  ohne  künstliche  Bewässerung  versucht
  worden  ist.  So  hatte  —  auf  einer  Farm
15  km  von  Grootfontein  —  ein  Farmer  in  Qualität
  eine  ganz  vorzügliche  Maisernte  gehabt.
Die  Menge  des  Ertrags  entspricht  allerdings
noch  nicht  den  Anforderungen,  die  ein  Landwirt
stellen  muß,  wenn  er  rentabel  arbeiten  will.  Der
gen.  Farmer  hat  angeblich  auf  100  ha  Land  —
die  Größe  konnte  ich  nicht  genau  kontrollieren  —
350  Zentner  vorzüglichen  Mais  geerntet.  Dieser
Ertrag  ist  ungenügend.  Wenn  man  aber  in  Betracht
  zieht,  daß  es  in  diesem  Jahr  wenig  geregnet
hat,  und  daß,  wie  behauptet  wird,  nach  dem
Säen  des  Korns  nur  noch  6  cm  Regen  gefallen
ist,  so  gibt  das  Resultat  doch  zu  den  besten  Hoffnungen
  Anlaß.  Land,  wie  es  jener  Farmer  mit  Mais
bestellt  hat,  ist  im  Grootfonteiner  Gebiet  reichlich
vorhanden.  Grootfontein  wird  daher  hoffentlich
einstens  einen  Teil  des  Getreidebedarfs  für  das
Schutzgebiet  decken.  Verschiedene  Farmer  fangen
schon  an,  Weizen  zu  bauen  und  die  South  West
Africa  Company  beabsichtigt,  ihrer  Dampfanlage
eine  Mahlmühle  anzuschließen,  die  Weizenmehl
liefern  könnte.  Da  der  Preis  von  Mais  und
Weizen  im  Schutzgebiet  gegenwärtig  etwa  20  Mk.
für  den  Zentner  beträgt,  könnten  die  Farmer
auch  nichts  Lohnenderes  bauen."“

Kmtiche  Maoßnahmen  zur  #örderung  der  Vieheintuhr
und  Viehzucht.

Nach  einem  Berichte  des  Gouvernements  ist

in  der  Zeit  von  Mitte  März  bis  Anfang  Juni

durch  amtliche  Vermittlung  folgendes  Zuchtvieh

 

verkauft  worden:  11  Bullen,  1217  Kühe  un
Färsen,  234  Kälber,  1155  erstklassige  Wollschafe
und  9  Böcke,  63  Wollschafe  zweiter  Klasse  und
2  Böcke,  24  Perserschafe  und  5  Böcke,  216  Ziegen,
243  Angoras  und  9  Böcke.

Der  Gesamterlös  beträgt  322  193  Mk.  Das
Großvieh  verteilt  sich  auf  folgende  Bezirke:
Distrikt  Gobabis:  1  Bulle,  113  Kühe  und
Färsen;  Bezirk  Windhuk  (Versteigerung  am
11.  Mai):  2  Bullen,  242  Kühe  und  Färsen;
Bezirk  Karibib  (Versteigerung  am  25.  Main:
4  Bullen,  307  Kühe  und  Färsen;  Distrikt  Okahandja
  (Versteigerung  am  3.  Juni):  1  Bulie,
330  Kühe;  an  verschiedene  Farmer  freihändig
auf  der  Regierungsfarm  Neudamm  verkauft:
3  Bullen,  225  Kühe  und  Färsen.

Die  Nachfrage  war  überall  groß.  Um  die
Preise  nicht  zu  hoch  anschwellen  zu  lassen,  wurde
in  allen  Fällen  erst  eine  Abschätzung  vorgenommen.
Hierbei  wurde  bei  den  allgemeinen  Versteigerungen
aus  der  Mitte  der  Käufer  ein  Farmer  zum  Abschätzen
  gewählt.  Als  Durchschnittspreis,  welcher
in  der  Regel  erreicht  werden  sollte,  wurde  215  Mk.
pro  Tier  (auch  mit  Kalb)  angesetzt.  Dieser  Preiist
  im  allgemeinen  erreicht  worden.

Das  sämtliche  Vieh  ist  bis  auf  die  kleinen
Kälber  gegen  Lungenseuche  geimpft.  Bei  den
Verkaufsbedingungen  wurde  darauf  hingewiesen,
daß  das  Gouvernement  trotz  der  erfolgreichen
Impfung  und  der  überstandenen  Quarantänezeil
eine  Garantie  nicht  übernehmen  könnte,  weil  dies
bei  dem  Wesen  der  Lungenseuche  nicht  möglich
sei.  Es  ist  angeraten  worden,  das  Vieh  nock
einige  Zeit  gesondert  zu  halten  und  besonderbeobachten
  zu  lassen.  Alle  Verkäufe  gingen  glan
von  statten;  viele  Verkäufer  fühlten  sich  noch  besonders
  veranlaßt,  zu  versichern,  daß  sie  mit  dem
Vieh  sehr  zufrieden  seien.  Das  ganze  Ergebnis
kann  als  zufriedenstellend  bezeichnet  werden,  weil
hiermit  die  Biehbestockung  des  Landes  einen  erfreulichen
  Fortschritt  gemacht  hat.

Leider  konnten  nicht  alle  Wünsche  befriedig
werden.  Es  wurden  Kühe  und  Färsen  mehr
verlangt:  in  Karibib  etwa  150,  in  Okahandjo
etwa  200,  in  Gobabis  etwa  200,  zusammen
550  Tiere.

Ferner  wurde  von  verschiedenen  Farmerr
gefragt,  ob  später  noch  ein  weiterer  Verkauf  statt-
        <pb n="811" />
        W  729  20

finden  würde,  da  sie  noch  Geld  erwarteten  und
dafür  Kühe  kaufen  möchten.  Seitens  der  Regierung
  ist  in  Aussicht  genommen,  in  einigen
Monaten  voraussichtlich  wieder  einige  hundert
Tiere  zum  Verkauf  zu  stellen.  Bei  dieser  Aufstellung
  ist  auf  neuankommende  Farmer  noch
keine  Rücksicht  genommen  worden.  Es  wird
daher  in  solchen  Fällen  für  diese  Leute  schwer,
wenn  nicht  teilweise  unmöglich  sein,  gutes  Zuchtvieh
  zu  erhalten.  Dem  Gouvernement  steht  für
diese  Nachfragen  noch  ein  Transport  Kühe  und
Färsen  von  ungefähr  500  Stück  zur  Verfügung.
Leider  ist  bereits  vor  längerer  Zeit  unter  diesem
Vieh  die  Lungenseuche  ausgebrochen;  es  dauert
noch  etwa  anderthalb  Monate,  bis  die  Quarantäne
aufgehoben  werden  kann.  Der  Lieferant  hat
bisher  stets  sehr  gutes  Bieh  geliefert,  seine  Kühe
werden  besonders  gern  gekauft.  Da  dieser  Transvort
  bereits  gegen  Lungenseuche  geimpft  ist,  so
steht  diese  Vieheinfuhr  für  uns  insofern  besonders
günstig,  als  nach  Ankauf  der  Tiere  sofort  eine
Veräußerung  stattfinden  kann.

Der  Bestand  an  Zuchtvieh  auf  dem  Gouvernementsposten
  ist  zur  Zeit  nur  noch  gering
und  macht  einen  Wert  von  ungefähr  30  000  Mk.
aus.  Es  sind  in  der  Hauptsache  nur  noch  Färsen
und  abgesetzte  Kälber.  Eine  Veräußerung  ist  zur
Zeit  nicht  zu  empfehlen,  da  fie  einen  zu  geringen
Preis  bringen  würden.  Der  Verkauf  soll  in  etwa
6  bis  9  Monaten  erfolgen.  Bei  den  Viehverkäufen
  wurde  von  einem  großen  Teil  der  Farmer
der  Wunsch  ausgesprochen,  daß  das  Gouvernement
die  Bieheinfuhr  selbst  fortführen  möge;  es  wird
befürchtet,  daß  sonst  schlechtes  und  teures  Vieh
zum  Verkauf  angeboten  wird.  Bezüglich  der
Qualität  des  verkauften  Viehs  muß  hervorgehoben
werden,  daß  dasselbe  wirklich  gut  ist.  Wir  haben
ledzt  im  Schutzgebiet  besseres  Vieh  als  vor
dem  Aufstand.

Die  Einfuhr  von  Großvieh  wird  sich  im
Norden  stets  leichter  gestalten,  da  hier  mit  keiner
Lungenseuche  zu  rechnen  ist.  Wir  haben  mit  den
letzigen  Viehtransporten  Glück  gehabt  und  nur
zwei  Tiere  verloren.

Da  die  Hebung  der  Biehzucht  zu  den  vornehmsten
  Aufgaben  der  Verwaltung  gehört,  so
beabsichtigt  der  Gouverneur,  wenn  die  Nachfrage

 

so  bleibt  und  preiswerte  Bezugsquellen  nicht  erschlossen
  werden,  die  weiterhin  erforderliche  Anzahl
Großvieh  ankaufen,  gegen  Lungenseuche  impfen
und  zu  ermäßigten  Preisen  absetzen  zu  lassen.
Es  ist  insbesondere  für  den  Norden  geplant,  einen
Transport  starker  Friesen,  eventuell  Oldenburger
Tiere,  im  Alter  von  einem  Jahr  einzuführen.
Die  Tiere  werden  sich  eher  akklimatisieren,  auch
nicht  so  teuer  sein  und  die  zu  kleine  Form  des
Rindviehs  im  Norden  des  Schutzgebiets  verstärken
und  veredeln.

Eine  besondere  Förderung  muß  auch  ferner
der  Wollschafzucht  zuteil  werden.  Besonders
zufrieden  sind  die  Farmer  mit  den  von  der  Kapkolonie
  gelieferten  Wollschafen;  nach  diesen  Tieren
ist  eine  erhöhte  Nachfrage  vorhanden,  es  ist  aber
alles  verkauft.  Wenn  die  Nachfrage  so  bleibt,
werden  alsbald  noch  tausend  dieser  Tiere  eingeführt
  und  zu  den  bisherigen  Bedingungen  abgegeben
  werden.

Ein  Rückblick  auf  die  gesamte  Vieheinfuhr
in  Deutsch-Südwestafrika  ergibt  folgendes  Bild:
es  sind  bis  zum  3.  Juni  d.  Is.  durch  das  Gouvernement
  verkauft  worden:  107  Bullen,  6107  Kühe
und  Färsen,  384  Kälber,  1185  Wollschafe  I.  Klasse
und  9  Böcke,  5496  Wollschafe  II.  Klasse  und
100  Böcke,  2566  Ziegen,  11  500  Afrikanerschafe,
96  Böcke  und  56  Lämmer,  544  Perserschafe  und
45  Böcke,  243  Angoraziegen  und  9  Böcke.

Bei  richtiger  Anwendung  der  verfügbaren
Mittel  kann  noch  viel  Gutes  für  unsere  Viehzucht
geschaffen  werden.  Jedenfalls  hat  kaum  eine
Maßnahme  des  Gouvernements  so  den  Beifall
der  Bewohner  des  Schutzgebiets  gefunden  wie
diese  Vieheinfuhr.  Großer  Dank  gebührt  der
Wohlfahrtslotterie;  denn  wenn  diese  nicht  erhebliche
  Mittel  bereitgestellt  haben  würde,  sähe  es
heute  bezüglich  der  VBiehzucht  noch  recht  traurig
im  Schutzgebiet  aus;  jetzt  ist  aber  wieder  ein
guter  Bestand  vorhanden.  Das  Land  erholt  sich
auf  dem  Gebiet  der  Viehzucht  viel  schneller,  als
man  vor  zwei  Jahren  selbst  unter  den  günstigsten
Bedingungen  anzunehmen  wagen  durfte.

r*ES—
        <pb n="812" />
        W  730  20

Deutsch-Ostafrika.

Die  entralafrihonische  Sxpebition  S.  5.  des  Perzgogs
Adolt  Friedrich  Zzu  Mechlenburg-Schwerin.“)
(Schluß.)

Am  20.  Mai  früh  verließen  wir  Coquilhatville
  und  erreichten  bald  Irebu,  ein  großes
Truppenübungslager  des  Freistaates.  800  in  Ausbildung
  begriffene  schwarze  Soldaten  waren  dort
vorhanden.  Der  Kommandant  Jeauniaux
exerzierte  sie  und  bot  uns  Gelegenheit,  ihre  anerkennenswerten
  Leistungen  kennen  zu  lernen.
Abends  hatten  wir  das  langentbehrte  Vergnügen,
in  Gesellschaft  einer  Tame,  der  Madame
Jeauniaux,  im  Hause  des  Kommandanten  zu
speisen.

Nun  trennten  uns  noch  vier  Tagereisen  von
Léopoldville,  dem  Endpunkt  unserer  Dampferfahrt.
  Sie  vergingen  recht  schnell,  denn  die
Uferszenerien  wechselten  jetzt  häufiger.  Größere
Posten  liegen  nicht  auf  dieser  Strecke  des  Kongo,
dagegen  mehrere  kleinere,  die  für  die  Aufrechterhaltung
  der  telegraphischen  Verbindung  zu
sorgen  haben.  Am  23.  Mai  passierten  wir  die
Mündung  des  Kasai,  des  mächtigsten  linken
Zuflusses  des  Kongo.  Seine  gewaltigen  Wassermassen
  geben  dem  Kongo  eine  Strecke  weit  ihre
rötlichbraune  Farbe.  Der  Strom  erschließt  wirtschaftlich
  höchst  wertvolle  Bezirke  im  Süden  des
Staates.  Gleich  nach  der  Kasai-Mündung  verengert
  sich  der  vorher  7  bis  8  km  breite  Kongo
um  mehr  als  die  Hälfte.  Er  bildet  hier  den
sogenannten  Chenal,  ein  sich  bis  zum  Stanley-Pool
  hin  erstreckendes,  in  hohe  Ufer  eingeschnittenes
  schmales  und  wenig  gewundenes
Flußbett.  Landschaftlich  ist  dieser  Teil  des  Kongo
wohl  der  schönste  zwischen  Basoko  und  Léopoldville.
  Die  Ufer  erreichen  hier  eine  Höhe  wie  nie
zuvor  und  riefen  mit  ihren  sanft  gerundeten
Kuppen  Kiwu-Erinnerungen  in  uns  wach.  Nur
das  rechte  Ufer  ist  noch  bewaldet,  das  linke  bedeckt
  Baumsteppe  mit  zahlreichen  Borassus-Palmen.


Am  Morgen  des  24.  kreuzten  wir  den
Stanley-Pool,  jenes  mehr  als  200  Geviertkilometer
  große  Becken,  das  die  Wassermassen  des
Kongo  kurz  vor  ihrem  Durchbruch  durch  das
westafrikanische  Schiefergebirge  aufnimmt.  Dichter
Nebel  lag  auf  dem  Wasser  und  zwang  uns,
stundenlang  festzuliegen.  Als  die  Sonne  endlich
wieder  durchbrach,  leuchteten  in  der  Ferne  die
weißen  Gebäude  Brazzavilles  vom  nördlichen
und  Léopoldvilles  vom  südlichen  Gestade  zu

*)  Auszüge  aus  den  Reiseberichten  des
Herzoge  in  der  Sphhhchen  Rundschau:  18.  „Kol.
.  1908  Nr.  r.  S.  Nr.  9

S.  429  ff.,  Nr.  12  -  iun  und  Nr.  7  1

 

uns  herüber.  Ich  wollte  die  günstige  Gelegenheit,
  die  Hauptstadt  einer  französischen  Kolonie
kennen  zu  lernen,  nicht  versäumen  und  hatie
deshalb  schon  am  Tage  vorher  dem  Gouverneur
des  Congo  Francais,  der  in  Brazzaville  refidiert,
unsere  Ankunft  angekündigt.  Die  Stadt  liegt,
vom  Flusse  aus  gesehen,  sehr  hübsch  auf  ziemlich
hohem,  reich  mit.  Bäumen  und  Gärten  bewachsenem
  Ufer.  Eine  saubere  gewundene
Straße  führt  vom  Flusse  hinauf  und  zu  dem
inmitten  grüner  Anlagen  gelegenen  hübschen
Gouvernementspalais,  wohin  uns  zwei  Beamte
geleiteten.  Nach  Vorstellung  der  dort  versammel
ten  Spitzen  der  Behörden  traten  wir  einen
kurzen  Rundgang  zur  Besichtigung  des  Hospitals,
der  Schule,  Kaserne  und  anderer  Baulichkeiten
an,  der  uns  einen  sehr  günstigen  Eindruck  französischer
  Kolonialarbeit  hinterließ.  Gern  hätten
wir  auch  noch  den  eigentlichen  Eingeborenen=  und
Handelsvierteln  einen  Besuch  gemacht,  aber  die
Zeit  drängte.  So  verließen  wir  nach  kaum  drei
Stunden  bereits  wieder  Brazzaville  und  kamen
nach  kurzer  Fahrt  über  den  Pool  in  Léopoldville
  an.

Die  Bedeutung  dieser  Stadt  als  Ausgangspunkt
  der  Schiffahrt  auf  dem  oberen  Kongo,
Haupthandelsplatz  des  Innern  und  Sitz  einer
höheren  Verwaltungsbehörde  äußert  sich  schon
aus  der  Ferne  durch  ihre  große  Ausdehnung  auf
dem  Höhenzuge  am  südlichen  User  des  Pools.
Am  Kai  herrschte  reges  Leben.  Eine  ganze  Anzahl
  Kongodampfer  aller  Größen  hatten  hier
festgemacht.  Mehrere  lagen  zur  Reparatur  oder
zu  Reinigungszwecken  auf  der  Werft.  Hier
werden  auch  die  Dampfer  aus  den  in  Europa
gegossenen  Eisenplatten  zusammengesetzt  und  vom
Stapel  gelassen.  Unmittelbar  am  Kai  ist  der
Bahnhof,  der  Endpunkt  der  Eisenbahn  Matadi
—  Léopoldville,  welche  den  Kongo  an  seinem
durch  die  Livingstone-Fälle  gesperrten  Teile  umgeht.
  Der  Chef  des  Distrikts  und  der  Garnison=Kommandant
  kamen  zu  unserer  Begrüßung  auf
die  „Flandre“  und  brachten  für  uns  dort  eingelaufene
  Briefe  und  Zeitungen  aus  Europa  mit.
Der  Nachmittag  war  teils  zu  einem  Spaziergang
durch  die  Stadt,  teils  zum  Packen  unserer  Koffer
bestimmt,  denn  in  der  Frühe  des  nächsten  Tages
mußten  wir  die  „Flandre“  verlassen,  um  den
Zug  nach  Matadi  zu  besteigen.  Bemerkenswert
schien  uns  auf  unserem  Rundgang  die  große
Anzahl  von  Faktoreien,  die  hier  in  Léopoldville,
wie  es  scheint,  gute  Geschäfte  machen.  Während
unserer  bisherigen  Reise  im  Kongostaat  hatten
wir  den  Privathandel  stets  vermißt.  Der  Staat
ist  dort  der  einzige  Handeltreibende,  insofern  er
die  Wünsche  der  Eingeborenen  nach  Stoffen,
Perlen  usw.  in  der  Weise  befriedigt,  daß  er
        <pb n="813" />
        W  731  20

ihnen  die  Löhne  für  Arbeitsleistungen,  für  Elfenbein
  usw.  in  Tauschartikeln  auszahlt.  Die
Stren  und  Häuser  Léopoldvilles  sind  durchweg
fauber  und  hübsch.  Kokospalmen-Alleen  und
Gartenanlagen  heben  noch  den  Gesamteindruck.
Einen  bevorzugten  Platz  auf  einem  die  Stadt
überragenden  Hügel  hat  das  von  erfahrenen
Tropenärzten  geleitete  Hospital.  Die  Schlafkrankheit
  steht  auch  hier  im  Mittelpunkt  des
Interesses.  Bis  vor  nicht  allzu  langer  Zeit
waren  Fälle  von  Trypanosomiasis  bei  Weißen
noch  so  gut  wie  unbekannt.  Leider  häufen  sie
sich  neuerdings  mehr  und  mehr;  der  leitende
Arzt  in  Léopoldville  erzählte  uns,  daß  jetzt
kaum  ein  Monat  vergeht,  ohne  daß  ein  mit
Schlafkrankheit  behafteter  Europäer  den  Kongo
abwärts  kommt.

Für  die  Fahrt  von  Léopoldville  nach  Matadi
hatte  uns  die  Regierung  in  dankenswerter  Weise
einen  aus  drei  Wagen  bestehenden  Extrazug  zur
Verfügung  gestellt,  der  Léopoldville  am  25.  früh
verließ.  Die  Bahn  hat  80  cm  Spurweite.  Die
Wagen  sind  teils  offen,  teils  geschlossen.  Letztere,
für  europäische  Reisende  bestimmt,  enthalten  12
durch  kleine  Klapptische  getrennte  drehbare  Lehnsessel.
  Zu  den  Freuden  dieses  Lebens  gehört
die  Fahrt  in  einem  solchen  Wagen  nicht.  Offnet
man  die  Fenster  auch  nur  handbreit,  so  benimmt
einem  der  überaus  reichliche  Qualm  und  Staub
den  Atem;  schließt  man  sie,  so  fühlt  man  sich
bald  wie  in  einem  türkischen  Baderaum.  So
war  unser  anfängliches  Entzücken,  wieder  in
einer  wirklichen  Eisenbahn  zu  sitzen,  schnell  verflogen.
  Auch  landschaftlich  hielt  die  Reise  nicht,
was  wir  nach  den  Schilderungen  kongolesischer
Beamten,  die  etwas  Alpenbahnähnliches  vermuten
ließen,  erwartet  hatten.  In  der  ziemlich  reizlosen
  Landschaft  wechselten  Kulturländereien,
Elefantengrassteppe  und  kleinere  Waldgebiete  ab.
Alles  das  aber,  was  die  Fahrt  auf  der  Ugandabahn
  so  interessant  macht  —  unübersehbar  weite,
wildbedeckte  Ebenen,  Schluchten  und  üppige  Bergwälder
  —  ließ  dieser  erste  Teil  der  Reise  völlig
vermissen.  Nach  neunstündiger  Fahrt  kamen  wir
in  Thysville  an,  das  die  480  km  lange
Strecke  Matadi—Léopoldville  in  annähernd  zwei
Hälften  teilt.  Hier  pflegt  man  in  einem  den
Umständen  nach  ganz  ausgezeichneten  Hotel,  das
der  Bahngesellschaft  gehört,  zu  übernachten.  Die
Station  liegt  740  m  über  dem  Meere  und  nahezu
500  m  höher  als  Lsopoldville,  was  sich  in  sehr
angenehmer  Weise  durch  die  Frische  der  Temperatur
  bemerkbar  macht.  Deshalb  wird  fie  von
Erholungsbedürftigen  aus  Léopoldville  und  Matadi
  gern  besucht.  Landschaftliche  Schönheiten
besitzt  Thysville  nicht,  wenigstens  soweit  man  von
der  Veranda  des  auf  einer  Anhöhe  gelegenen

 

Hotels  aus  sehen  kann.  Am  nächsten  Morgen
saßen  wir  bereits  wieder  in  unserem  Extrazug.
Die  Szenerie  unterschied  sich  zunächst  wenig  von
der  des  vorigen  Tages.  Vielleicht  war  die
Steigung  anfangs  etwas  höher,  dafür  ging  es
gegen  Ende  um  so  steiler  bergab.  Wirklich
interessant  wurde  die  Fahrt  erst  in  ihren  letzten
Stunden.  Bewundernswert  ist  die  Anlage  und
Ausführung  der  Strecke.  Mit  augenfälligem  Geschick
  wußte  der  Ingenieur  durch  zahlreiche
Serpentinen  besonders  große  Höhenunnterschiede
auszugleichen;  der  Bahndamm  selber  ist  überall
in  musterhafter  Ordnung.  Tunnelanlagen  waren
nicht  nötig  und  auch  größere  Brückenbauten  sind
auf  der  Strecke  selten.  Trotzdem  waren  natürlich
Schwierigkeiten  genug  zu  überwinden.  Der  Dienst
in  den  Zügen  einschließlich  der  Führung  der
Lokomotive  und  der  Beaufsichtigung  und  Reparatur
  der  Strecke  liegt  nur  in  den  Händen  von
Negern;  diese  benehmen  sich  dabei,  als  hätten
sie  seit  Generationen  nichts  anderes  getan.  Kurz
vor  Matadi  senkt  sich  die  Bahn  in  ziemlich
starkem  Gefälle  zum  Kongo  hinab.  Mehrere
reißende  Gebirgsbäche  und  tiefe  Schluchten  werden
überschritten.  An  steilen  Abhängen  ging  es  in
langen  Windungen  entlang.  Drei,  vier  Serpentinen
  folgten  manchmal  ganz  dicht  aufeinander
und  nun  hatte  man  wirklich  den  Eindruck  einer
kühn  angelegten  Gebirgsbahn.

An  der  letzten  Station  vor  Matadi  überbrückt
der  Schienenstrang  noch  einmal  einen  tief  unten
rauschenden  bedeutenden  Zufluß  des  Kongo,  den
Mposo,  und  gleich  darauf  wird  der  Kongo  selbst,
den  wir  bei  Léopoldville  verließen,  wieder  sichtbar.
  Von  hohen  Bergen  umrahmt,  rauscht  er
in  mächtiger  Breite  dem  Meere  entgegen.  Eine
halbe  Stunde  noch,  während  der  die  Bahn  am
linken  Ufer  des  Kongo  allmählich  absteigt,  und
der  Zug  fährt  auf  dem  Bahnhof  von  Matadi
ein.  Eine  ganze  Anzahl  Europäer  warten  auf
dem  Bahnsteig,  zum  Teil  auf  uns,  zum  Teil  auf
den  bald  nach  uns  eintreffenden  fahrplanmäßigen
Zug.  Bizekonfsul  Schmidt,  Inhaber  des  deutschen
  Hauses  Walter  Karl,  und  der  Kommandant
von  Matadi  empfangen  uns  und  weisen  uns
unsere  Quartiere  an.  Auf  dem  Wege  dorthin
genießen  wir  einen  hübschen  Blick  über  Stadt
und  Hafen.  Matadi  ist  als  des  Kongostaates
eigentlicher  Hafenplatz,  bis  zu  dem  auch  Ozeandampfer
  den  Strom  befahren  können,  von  großer
Bedeutung.  Zahlreiche  Regierungs=  und  Privatgebäude
  ziehen  sich  vom  Hafen  ziemlich  hoch  auf
die  Berge  des  linken  Ufers  hinauf.  Alles  ist
aus  Eisen  und  Wellblech  gebaut  und  darum
nicht  so  freundlich,  wie  wir  es  auf  den  Stationen
des  oberen  Kongo  zu  finden  gewohnt  waren.
Die  Stadt  ist  übel  beleumundet  wegen  ihrer
        <pb n="814" />
        W  932  20

großen  Hitze,  denn  die  umgebenden  Berge  halten
alle  Kühlung  bringenden  Winde  fern.  Wir
fanden  sie  indessen,  vielleicht  dank  unserer  Gewöhnung
  an  heißere  Temperaturen,  besser  als
ihren  Ruf.  Im  Hafen  lagen  zwei  Schiffe,  die
„Albertville“,  ein  4000  Tonnen-Dampfer  der
Compagnie  Belge  Maritime  du  Congo,  die  einen
dreiwöchentlichen  Verkehr  zwischen  Antwerpen
und  Matadi  vermittelt,  und  die  „Hirondelle“
die  Jacht  des  gouverneur  général,  die  uns  am
nächsten  Morgen  nach  Boma  bringen  sollte.
Den  Abend  verbrachten  wir  auf  sehr  angenehme
Weise  im  Hause  des  Vizekonsuls  Schmidt  und
seiner  Gattin;  dort  erfuhren  wir  auch,  daß  wir
schon  in  den  nächsten  Tagen  Gelegenheit  haben
würden,  mit  dem  englischen  Dampfer  „Mandingo“
  der  Elder—Dempster-Linie,  der  Kamerun
  anläuft,  Boma  zu  verlassen.  Eine  andere
regelmäßige  Verbindung  zwischen  dem  Kongo
und  unserem  Schutzgebiet  besteht  noch  nicht.
Zwar  war  der  „Mandingo“  schon  an  diesem
Morgen,  dem  26.,  von  Matadi  abgefahren,  aber
zunächst  nach  dem  südlich  gelegenen  St.  Paul  de
Loanda.  Von  dort  würde  er  am  29.  wieder
zurückkommen  und  es  wäre  möglich,  ihn  an
diesem  Tage  vor  der  Kongo-Mündung  mit
einem  in  Boma  zu  charternden  Dampfer  zu
erreichen.

Am  anderen  Morgen  brachte  uns  die  schmucke
„Hirondelle“  in  zweieinhalbstündiger  Fahrt  nach
Boma.  Die  Ufer  des  Kongo  sind  anfangs  noch
mehrere  hundert  Meter  hoch,  Hügel  und  Höhenzüge
von  abgerundeten  Konturen,  unbewaldet  und  nur
mit  niedrigem  Steppengrase  bedeckt.  Das  linke  Ufer
ist  bereits  portugiesisch,  wie  mehrere  Faktoreien
und  Stationen,  über  denen  die  portugiesische
Flagge  wehte,  erkennen  ließen.  Mittags  kam
Boma  in  Sicht,  lang  hingestreckt,  am  rechten
Ufer  des  Stromes.  An  der  Landungsbrücke,
wo  die  „Hirondelle“  festmachte,  empfingen  uns
der  Generalsekretär  des  Gouverneurs  und  der
Kommandant  der  koree  publiqgue,  um  uns
namens  des  unpäßlichen  Gouverneurs  willkommen
zu  heißen.  Gouverneur  géenéral  des  Kongostaats
  ist  zur  Zeit  M.  Fuchs,  ein  Mann,  der  seit
fünfzehn  Jahren  am  Kongo  weilt,  auf  mehrjährigen
Reisen  durch  das  ganze  Gebiet  zum  besten  Kenner
des  Landes  geworden  ist  und  sich  dank  seiner
Erfahrungen  und  seiner  großen  persönlichen
Liebenswürdigkeit  allgemeiner  Wertschätzung  erfreut.
  Trotz  seiner  (glücklicherweise  schnell  vorübergegangenen)
  Unpäßlichkeit,  die  von  einem  Sturz
mit  dem  Pferde  herrührte,  empfing  er  uns  beim
Frühstück  in  seinem  Hause;  während  unseres
zweitägigen  Aufenthalts  in  Boma  waren  sowohl
er  wie  die  Herren  seiner  Umgebung  in  so  außerordentlicher
  Weise  um  uns  bemüht,  daß  unsere

 

hohe  Meinung  von  der  Gastlichkeit  der  kongolesischen
  Herren  hier  noch  eine  Steigerung  erfuhr.
Boma  liegt  inmitten  grüner  Gärten  und
schattiger  Alleen.  Das  Haus  des  Gouverneurs,
das  Hospital,  private  und  Amtsgebäude  liegen
in  einiger  Entfernung  vom  Flusse  auf  niedrigen
Höhen,  die  eigentliche  Handelsstadt,  die  Faktoreien
und  das  Negerviertel  ziehen  sich  am  Ufer  des
Flusses  entlang.  Eine  Dampfstraßenbahn,  deren
Benutzung  für  Beamte  unentgeltlich  ist,  verbindet
diese  beiden  Stadtteile.  Einen  besonders  schönen
Platz  hat  das  Gouverneursgebäude  inne.  Es
liegt  in  einem  hübschen,  mit  antiken  Statuen  geschmückten
  Park.  Eine  breite  Freitreppe  führt
von  der  Straße  hinauf.  Unter  sachkundiger
Leitung  wurden  uns  die  wichtigsten  Gebände  und
ihre  Einrichtungen  gezeigt,  das  große  Krankenhaus,
die  Kaserne,  die  Schule,  das  Gefängnis.  Dieses
enthält  auch  einen  für  Weiße  bestimmten  Teil,
der  aus  30  Einzelzellen  und  einer  gemeinsamen
Messe  besteht.  Alles,  was  wir  in  Boma  sahen,
deutet  auf  große  praktische  Erfahrung  und  musterhafte
  Ordnung  hin.  Der  zweite  Tag  unseres
Aufenthaltes  war  der  Himmelfahrtstag.  Aus
diesem  Anlaß  gab  die  Stadtkapelle,  die  aus  etwa
zwanzig  uniformierten  Schwarzen  besteht,  aber  von
einem  weißen  Kapellmeister  dirigiert  wird  und
sehr  Gutes  leistet,  ein  Promenadenkonzert.  Es
fand  inmitten  des  Jardin  public,  einer  hübschen
Gartenanlage,  statt  und  versammelte  die  etwa  zweihundert
  Mitglieder  zählende  Europäerkolonie  beinahe
  vollständig.  Abends  hatten  wir  Gelegenheit,
eine  Anzahl  der  obersten  Beamten,  zum  Teil  mit
ihren  Damen,  bei  einem  Diner  im  Hause  des
Gouverneurs  kennen  zu  lernen.  Inzwischen  hatte
sich  der  Kapitän  des  in  Loanda  befsindlichen
Dampfers  „Mandingo“  auf  telegraphischem  Wege
bereit  erklärt,  uns  vor  der  Kongomündung  zu
erwarten.  Dorthin  sollte  uns  einer  der  kleinen
Seedampfer  des  Freistaats,  die  zwischen  Boma
und  Matadi  verkehren,  der  „Wall“,  bringen.
So  hieß  es  also  am  Morgen  des  29.  Mai
Abschied  nehmen  vom  Kongo!  Vom  Gouverneur
und  den  uns  bekannt  gewordenen  Herren  begleitet,
  begaben  wir  uns  an  Bord  des  „Walls“.
Bei  lachender  Sonne,  freudig  bewegt  in  der  Erwartung,
  heute,  genau  nach  einem  Jahre,  das
Meer  wieder  zu  sehen,  verließen  wir  Boma.
Nun  hatte  unsere  Reise  auf  afrikanischem
Boden  ihr  Ende  erreicht.  Herrlich  war  sie  und
ihre  Eindrücke  werden  Jahrzehnte  nicht  verwischen.
Durch  sonnendurchglühte  Steppen  und  unermeßliche
  Urwälder,  über  vier  große  Seen  und
auf  schneebedeckte  Gebirge  hat  sie  uns  geführt
und  uns  allen  eine  Fülle  schöner  Erinnerungen
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        und  geistiger  Anregungen  hinterlassen.
kam  das  befriedigende  Gefühl,  das  jeden  von
uns  erfüllte,  seine  Pflicht  getan  zu  haben  im
Dienste  der  Forschung.  Über  die  Leistungen  der
Expedition  werden  berufene  Fachleute  sich  äußern.
Was  wir  bisher  von  ihnen  über  den  Wert
unserer  Sammlungen  erfuhren,  hat  uns  zuversichtlich
  gestimmt.
Resultat  nicht  vor.
ihren  Bestimmungsort,  die  Museen  in  Berlin
und  Leipzig,  noch  nicht  erreicht;  zwei  Herren  der
Expedition,  der  Ethnograph  Dr.  Czekanowsky
und  der  Geologe  Kirschstein,  werden  erst  in
dieser  Zeit  ihre  Arbeiten  am  Uelle  und  in  den
Vulkanen  beendet  haben.
ebenso  leichte  Rückkehr  zum  Meere  beschieden  sein,
wie  sie  uns  zuteil  wurde.
pedition  einen  ungewöhnlich  glücklichen  Verlauf
genommen.

„Wall“  der  Kongomündung  entgegen  und  achteten
kaum  darauf,  daß  die  Ufer  des  Stromes  mehr
und  mehr  zurücktraten,  das  Wasser  eine  andere
Farbe  annahm  und  bewegter  wurde,  bis  die
heftiger  werdende  Brise  und  das  zunehmende
Stampfen  des  Schiffes  uns  des  Meeres  Nähe
merken  ließen.
bett  überholt  waren,  lag  es  vor  uns,  endlos
und  blau.
Bellen  wie  Flitter  erglänzen,  aus  der  Ferne
winkten  weiße  Schaumkämme  grüßend  zu  uns
herüber.
vor  der  Mündung  des  Kongo  umher,  bis  endlich
am  Horizont  ein  schwarzes  Wölkchen  auftauchte,
das  größer  und  dichter  wurde:  der  Rauch  des
„Mandingo“.

auch  dem  Schutzgebiet  Togo  einen  kurzen  Besuch

Bericht,  in  dem  es  heißt:

Anwesenheit  Ihrer  Königlichen  Hoheiten  des
Großherzogs  von  Mecklenburg-Schwerin  und  des
Erbgroßherzogs  von  Mecklenburg-Strelitz  (der
erstmaligen  Anwesenheit  deutscher  Fürstlichkeiten
in  Togo  überhaupt)  und  schon  wieder  wurde  dem
Schutzgebiet  die  hohe  Auszeichnung  des  Besuches
eines  Mitgliedes  des  Mecklenburgischen  Fürstenhauses
  zu  teil.

auf  der  Reede  von  Lome  ein.  Der  stellvertretende
Gouverneur,  Oberrichter  Dr.  Meyer,  sowie  der
stellvertretende  Bezirksamtmann  von  Lome-Stadt

W  9833

Dazu

Und  noch  liegt  das  ganze
Große  Sendungen  haben

Möge  ihnen  eine

Dann  hat  die  Ex-In

  solchen  Gedanken  fuhren  wir  mit  dem

Als  die  großen  Inseln  im  Fluß-Der

  Sonne  Strahlen  ließen  die

Ein,  zwei  Stunden  kreuzten  wir  noch

Auf  der  weiteren  Heimreise  stattete  der  Herzog

Die  neueste  Nummer  des  „Amtsblatts  für
das  Schutzgebiet  Togo“  enthält  darüber  einen

„Nicht  ganz  ein  Jahr  ist  verflossen  seit  der

nochweisung  der  Brutto-Einnahmen  del  den  Küstengollstellen  von  Deutsch-Ostakrima  im  Oonat  Kpril  1908.

Am  Morgen  des  13.  Juni  traf  Seine  Hoheit

 

(Fortsetzung  Seite  734.)

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Bgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1008  Nr.  12,  S.  576.)

 

 

 

 

 

 

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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        W  734  20

begaben  sich  an  Bord.  Nach  Begrüßung  der
Europäer  wurde  die  Ehrenkompagnie  der  Polizeitruppe
  abgeschritten.  Es  folgte  dann  die  Begrüßung
  durch  die  Eingeborenen  Lomes,  als  deren
Sprecher  der  Missionslehrer  Aku  und  der  Plantagenbesitzer
  Olympio  auftraten.  Hieran  schloß
sich  eine  Rundfahrt  durch  die  Stadt;  es  wurden
die  Werkstätten,  die  Druckerei,  das  Gefängnis,
das  neuerbaute  Arzthaus,  die  Bahnhofsanlagen,
der  Markt,  die  Schlachthausanlage,  die  Regierungsschule
  und  die  beiden  Kirchen  besichtigt  und  den
beiden  Missionen  ein  Besuch  abgestattet.

Mittags  fand  im  Gouverneurhause  ein  Essen
statt.  Der  stellvertretende  Gouverneur  ergriff  das
Wort,  dankte  im  Namen  des  Schutzgebiets  für
die  diesem  durch  den  Besuch  erwiesene  hohe  Ehre,
betonte  das  große  Interesse,  welches  gerade  das
Mecklenburgische  Fürstenhaus  allzeit  den  deutschen
Kolonien  entgegengebracht  habe,  gedachte  der  an
Mühe,  aber  auch  an  Ausbeute  reichen  Reise  des

 

Herzogs  und  wies  auf  die  Bedeutung  des  Besuches
  für  das  Schutzgebiet  hin.  Seine  Hoheit
dankte  für  den  liebenswürdigen  Empfang  und
hob  u.  a.  den  besonders  guten  Eindruck  hervor,
den  die  -Musterkolonie#  Togo  auf  ihn  gemacht
habe,  insbesondere  auch  im  Vergleich  mit  den
vielen  andern  Kolonien,  die  er  auf  seiner  Reise
kennen  gelernt  habe.

Nachmittags  wurde  dem  neuerbauten  katholischen
  Schwesternhaus  ein  Besuch  abgestattet,  sodann
  mit  Extrazug  eine  Fahrt  nach  Noepe  unternommen.
  Dabei  hatte  Seine  Hoheit  Gelegenheit,
einen  Blick  in  die  Olpalmzone  zu  tun  und  sich
von  dem  intensiven  Maisbau  in  den  durch  die
Bahn  durchquerten  Landschaften  zu  überzeugen.

Von  den  besten  Wünschen  für  eine  glückliche
Heimfahrt  begleitet,  verließ  um  8  Uhr  die
„Eleonore  Woermanne  mit  Seiner  Hoheit  die
Reede  von  Lome."

I.  üUbersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deunch  -ostafrikanschen  Schutzgebiets  über  die
Jollstellen  der  Binnengrenze  im  IV.  ViIertel  des  Halendersahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Hbandel

im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres.

 

     

 

 

Im  Im
R„  .
Veuennung  der  Warengruppen  IV.  -  Zunahmes  Abnahme
l  r#  Wert  Mk.Wert  Mk.Wert  Mk.
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowic  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  8  374  11823  —  3  49
5  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  7633  6210  1  4238  —
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände.  Gemsmitte.  18  160  24  398  —  6238
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  lanzenwachs  1  558  2228  675
ee)  Getränke  (außer  Mineralwa  .  22357  18  662  3  695  —
H  Sismereien.  elebende  Pflanzen  end  duttermittel  .  210  209  1  —
k)  Faserpflan  .  42  243  201
b)  Crengnisse  er  Forstwirtschaft.  33  036  28360  -  95324
Summe  1  1  91  3635  182  133  100  768
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  1  655  1  055  –  —
b)  Fleisch  und  eßbare  lierische  Erzengnisse  aller  Ari  6  138.  4928  1510  —
c)  Tierische  Nohstoffe  13  425  14  085  —  660
Summe  *#  21  518  19  013  2505  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  8  763  7384  1  379  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  ..  8  111  6661  1  450
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Ergengnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  11  769  12  818  —  1  049
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Belleidungsgegenstände  usw.  -
Lederwa  .  585480  864  189  —  273703
VII.  Leder-  ird  Lederwaren.  Wachsuch,  bürschnerwaren..  60351  10  665  1311
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  404  379  25  —
IX.  Holzwaren.  Flecht=  und  Schnitzwaren  4903  5270  —  277
X.  Papier=  und  Pappwaren.  aliterariche  und  Kunstgegenstände  9  173  12  150  —  3  077
Xl.  Stein-,  Ton=  und  Glasw'  28  157  21  876  6  431
XII.  Metalle  und  Metallworen“  #ußer  Instrumenten.  Maschinen
und  Waffen).
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  d  Halbzeug  43  13  111  13  0##
b)  Fabrikate  110  469  73  120  38319
Summe  xi  116  512  91231  25  281
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        T735  2.

 

 

 
 
 

 

 

 
 
  
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5  Im  f  *“
„.  Viert  VBi
Beneunung  der  Warengruppen  IV  iertel  I  Wiereel  Zunahmes  Abnahme
Wert  Mk.]  Wert  Mk.  Wert  Mk.Wert  Mk.
XlII.  Instrumente,  Maschinen!  und  Fahrzeuge  12276  10  778  1  498  —
XIV  ahfen  und  Munition-  642  4586  1  896  —
XV.  Geld  8  855  —  3855  —
StmnncdcrEinfuhrim1V.Vicrtc11907  9142151258983  —  344718
DagegenimvorhergehendenVierteljahr.  956987  —  —  —-Zunahnte-f—,Abnahmc-—...—42772
  —  —  —
B.  Ausfuhr.
I.  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
385  800  27352  8  418  —
105  40  65  —
und  33  695  17  469  16226
99  775  191  121  —  91  646
.  57  —  57  —
lebende  Pflanzen  und  duttermittel  .  80  —  80  —
.  7211  29544257-—
der  Forstwirtschaft  ..  ..  74922s102636  —-  27  711
Summe  1  251  645  841  872  —  90  227
II.  Tiere  und  tirricche,  Erzeugnise.
a)  Lebende  Tier  355  19  339  18  984
b)  Tierische  Lbsengeninl  19  197  21  852  "  2355
Tc)  Tierische  Rohstoffe  .....  468  976  623  886  -  154  910
Summe  II  488  828  665  077  —  176249
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  —  13  549  —  13  549
#  CGewerbliche  Erzengnisse  .  ..  8134  13  041  41907
.  1890  —  tax-o-Summe
  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1907  750  4971  033  539  —  283  042
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  1  049  177  —  —  —
Zunahme  ,  Abnahme  —.  —  298  680  —  —-  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1907  «  .10647122292472  —  627  760
Sagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2  16  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  .  l—  341452  —  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
71
Im  II00#iertel  Im  I  Viertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  »
MeiiquertMciige  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kgMit.  —u„s1  kg  Mk.  k  Mr.
A.  Ein’fuhr.
Mehl  und  Backwaren  15  396.  7661  25  430  10  045  —  —  10  034.  2331
Jucker,  roh  und  raffiniert  11  105  3976  21  470  7825  —  ——  10360«8849
Fabalia  rikate  .  .z05442.-««8437  --  1)-is.189:i
Intannnvcine  aller  Art  5247.  9895  3  075  613  2  172  3  182  —  —
Vier  11  7980  5339746  447733040  860666
Feich  u.  chbare  lierische  Erzeuan.  2589  6438  1990  49238  590  15510
Petroleun  28212  5252  15  0  4288  14702  909  -
Seifen  aler  Art  10  601  6  723  5  622  689  1  101
JZaumwollgewebe  92  673.  218  447  *  624  792  —  —  172  883  406  315
Haumwollene  Bekleidungen.  109  582  337  37|1  572  211  534  40253  —-Bollengarne
  und  waren,  auch  "
balbwollene  .....  15696207  8060021  Msls  186  —
        <pb n="818" />
        W  936  20

 

 

 

 

Im  IX.,Giertel  Im  I7  6iertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  ·  «
Menge  Wert  JMenge  Wert  s  Menge  Wert  JsMenge  Bert
G—Sti—2—  kg  Mk.  PrM.  kMt.
Garne,  eund  Waren  aus  Leinen,
usw  9507  10  455  4462  6900  5  045  3  555  —  —
Podne  uld  aren,  Schirme,  geus
schuhe  1  121.  389992006  5211.  —  —
Lederne  Schuhe  und  Stiefel  437  3757  1  163.  7  431  —  —  726,  3671
Papier  und  Pappe,  Baren  daraus  1  875  33387  2601  7093  —  —  726  3  756
Glas  und  Glaswar  ..  16  *  26811  14  400  20  466  21216345  —  —
Roheisen,  eierne  n*  i
Stangen  —  —  7461  80521  —  —  7461  3052
Wellblecch  17981  006  68  352  20881  50  421  11875
Alle  nicht  genannten  Eisenwaren.  62  8957220  18  720  18  60  44177,  38  618  —  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  28  141152518  17100|7546  6041  14  972  —  —
Maschinen  für  industrielle  betriebe  4133  4678  274  661  3859  3817  —  —
Feuerwaffen  Stückzahl)  52;  4769  40.  2140  12.  2628  —  —
B8B.  Ausfuhr.
Neis.  189  898  34  153/  195  501  2651  —  75640)  5  603  —
Kaffee  92  5661  38  620  34897  17  57  s64  16  185  —  —
opra  —  —  —  —  —  —  —
Erdnüsse  575  996  96  719  1  288  859  185264  —  —  712  863  88545
Sesar  16  746  2  51.023  6  22  —  —  87  277,  3  150
Trfhhammwaue  .  5388  7211  —  —  5  388,  7211  —  —
Sisalagav  .  —  —  123692828—s—  12369-282-"
Kmmchuc  und  Guttapercha  12  105  74921  15  024  102  636  —  —  2919  27715
Rindvi  .(Et  ückzahl)  —  —  388  17907  —  —  388  170#“
Milch,  Vitier  nase  cier  usw.  .  2025219421  35  497  21205  —  —  16  245  1784
Elfenbei  202  5421  180  2812  22  2609  —  —
Häme  ind-  Feue  191  488  174  90890  929  524  192  1—1  99  141  349  281
Insektenwachs  110  413.  288  4745  S97  95  18114  516  188289  —  —
Gold  —  J  —  6  13333  —  —  6  13333

 

 

 

 

II.  vorläufige  übersicht  über  die  Bewegung  des  handels  des  deutsch-zostafrihanischen  Schutzgeblets  Über  die
Solstelen  der  Binnengrenze  im  KNalenderjahre  1907  im  Vergleiche  mit  den  Handel  im  Nalenderjahre  1906.

 

1907  1906  Zunahme  Abnahme

Mark  Mark  Mark  Mark
Einfuhr  3  786  370  3  972597  186  227  =  4,6  v.  H.
Ausfuhr  3  523  636  3  184  633  339  003  =  10,6  v.  H.
Gesamthandel  7  310  00668  7  157230  152  776  =  2,1  v.  H.

 

 

 

III.  Vorlänsige  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Gesamthandels  des  dentsch-ostafrihanischen  Schutzgeblets
In  kalenberjahre  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  Nalenderjahre  1906.
1907  1906  Zunahme  Abnahme
Mark  Mark  Mark  Mark
Einfuhr  über  die  Küstengrenze  20  019  999  21  180  254  —  1  160  255  =  5,4  v.  H.
-Binnengrenze  3  786  370  31972597  —  186  227  =  4,6
Gesamteinfuhr  23  806  369  25  152  851  —  1  346  482  =  5,3  r.  .
Ausfuhr  über  die  Küstengrenze  8  976  543  7  810  079  1  166  464  =  14,9  v.  H.
i.  Binnengrenze  3  523  636  3  184  633  339  003  =  10,6
Cesamtansinzr  ·  12500179109947121505467—136v.H.
Gesamthandel  über  die  Küstengrenze  28  996  542  28  990  333  6  209  =  0,0
.  Binnengrenze  7  310  006  7  157230  152  776  =  2,1
des  Schutzgebiets  36  306  548  36  147  563  158  985  =  0,4  v.  H.
        <pb n="819" />
        T737

Togo.
Der  Rußenbandel  des  Schutzgeblets  Togo  im  Ralenderjahre  1907.

Der  Außenhandel  des  Schutzgebiets  Togo  hat  im  Jahre  1907  12  615  293  Mk.
'  gegen  10  632  148  =  im  Vorjahre

betragen,  so  daß  die  erfreuliche  Steigerung  on  1  983  145  =  1  v.  H.
festgestellt  werden  kann.  Auf  die  Einfuhr  entfallen  hiervoo  6699  684

gegenüber  6  432  812  =  im  Vorjahre.
Es  macht  also  die  Steigerung  der  Einfuhr  ....  266872--4,1V.H.
aus.AufdieAusfuhrentfallen....  ....5915609-gegenüber

  4  199  336  =  im  Vorjahre.
Die  Zunahme  der  Ausfuhr  beträgt  alsso  1  716  273  =  =  40,8  v.  H.

Da  die  Ein=  und  Ausfuhr  des  Schutzgebiets  an  gemünztem  Gelde,  dessen  Wert  die  obigen
Ziffern  mitenthalten,  nicht  unbedeutend  ist,  so  wird  die  Darstellung  der  eigentlichen  Handelswerte
nach  Abzug  der  Wertziffern  dieses  Geldes  ein  noch  treffenderes  Bild  vom  Umfange  des  Außenhandels
  des  Schutzgebietes  geben.  Nach  Abzug  der  Ein=  und  Ausfuhr  von  gemünztem  Geld  hat
der  Handel  des  Schutzgebiets  10  310  398  Mk.  im  Jahre  1907
gegen  8  504  466  1906,
die  Steigerung  alslso  1  805  942  oder  21,2  v.  H.  betragen.  Hiervon  entfallen  auf
die  Einfuüuirr  5  795  961  im  Jahre  1907
gegen  5  546  810  im  Vorjahre,
so  daß  sich  die  Steigerung  auf  249  151  oder  4,4  v.  H.  berechnet.
Auf  die  Ausfuhr  entfallen  4  514  437  im  Jahre  1907
gegen  2  957  646  im  Vorjahre;  die  Steigerung  der  Ausfuhr  beträgt
asso  15356  791  oder  52,6  v.  H.
Von  der  Entwicklung  des  gesamten  Außenhandels  (also  einschl.  Geld)  des  Schutzgebiets  in
den  letzten  zehn  Jahren  gibt  folgende  Zahlenreihe  ein  Bild:

nun

nnll

a

Einfuhr  Ausfuhr  Gesamthandel
Mk.  k.  Mk.

189903  2s175925  1  470  484  3  646  409
1899  2  J753  708  2  582  701  5  336  409
19000  3147  786  3  058  902  6  206  688
19001)7m  3822  899  3  690  550  7  513  449
1902.  5  180  477  4  194  017  9374494
1903  5  104  863  3  616  061  8720  924
1904  5609  323  3  551  358  9  160  681
1906  6945  375  3  956  639  10  902  014
1906  44132  812  4  199  336  10  632  148
1907  6  699  684  5  915  609  12  615  293

Der  Gesamthandel  und  die  Ausfuhr  des  Jahres  1907  zeigen  in  dieser  Reihe  also  die
höchsten  bisher  erreichten  Ziffern,  die  Einfuhr  bleibt  freilich  um  ein  Geringes  —  245  691  Mk.  —
hinter  der  Einfuhr  des  Jahres  1905  zurück.

4  Diese  Höchstziffer  war  aber  in  der  Zufuhr  des  Eisenbahnbaumaterials  begründet,  so  daß  die
Einfuhr  der  eigentlichen  Handelsgüter  im  Jahre  1907  auch  dem  Jahre  1905  gegenüber  gestiegen  ist.
Das  Jahr  1907  zeigt  mit
6  699  684  Mk.  Einfuhr,  5  915  609  Mk.  Ausfuhr  und  12  615  293  Mk.  Gesamthandel
gegenüber  dem  Jahre  1898  mit
·  2  175  925  Mk.  Einfuhr,  1  470  484  Mk.  Ausfuhr  und  3  646  409  Mk.  Gesamthandel
eine  Steigerung  von
4523  759  Mk.  Einfuhr,  4  445  125  Mk.  Ausfuhr  und  8  968  884  Mk.  Gesamthandel.
Der  Handel  Togos  ist  hiernach  in  den  letzten  zehn  Jahren  im  ganzen  um  245,9  v.  H.,
bei  der  Einfuhr  um  207,9  v.  H.  und  bei  der  Ausfuhr  sogar  um  302,2  v.  H.  gestiegen.

Im  einzelnen  zeigt  die  im  ganzen  nicht  sehr  bedeutende  Einfuhrzunahme  des  Jahres  1907

stellenweise  eine  recht  bedeutende  Steigerung  der  Einfuhr  von  Eingeborenen-Bedarfsartikeln.
        <pb n="820" />
        738  20

Anderseits  nimmt  von  den  Einfuhrartikeln,  bei  denen  ein  größerer  Rückgang  der  Einfuhr
gegenüber  dem  Vorjahre  besteht,  erfreulicherweise  die  erste  Stelle  der  Branntwein  aller  Art  ein,
dessen  Einfuhr  von

937  720  1  im  Werte  von  588  265  Mk.  auf  676  478  1  im  Werte  von  401  667  Mk.,
also  um  261  242  1  und  186  598  Mk.,
gesunken  ist.  Der  Grund  hierfür  liegt  in  der  am  5.  Juni  1907  in  Kraft  getretenen  Zollerhöhung
insofern,  als  in  Erwartung  derselben  die  Kaufmannschaft  sich  in  der  unmittelbar  vorhergehenden
Zeit  mit  größeren  Vorräten  versehen  hatte.  Dann  folgen  mit  rücklaufender  Bewegung  Artikel,  deren
hohe  Einfuhrziffern  im  Vorjahre  im  Eisenbahnbau  begründet  waren,  die  sich  nach  Fertigstellung  des
Bahnbaus  also  wieder  verringern  mußten.  So  ist  zurückgegangen  die  Einfuhr  von:

Roheisen,  eisernen  Schienen,  Stangen,  Blöcken  usw.  von  829  416  kg  und  118  912  Mk.  auf  204  103  kg
und  53  553  Mk.,  also  um  625  313  kg  und  65  359  Mk.,
Eisenwaren,  r  güesenern  genannt  von  601  851  kg  und  284  609  Mk.  auf  259  249  kg  und
,  also  um  342  602  kg  und  77  821  Mk.,
Maschinen  *  %  4  Berriebe  von  48  737  kg  und  56  969  Mk.  auf  45  509  kg  und  26  070  Mk.,
also  um  3228  kg  und  30  899  Mk.,
Transportmaschinen  und  Fahrzeugen  aller  Art,  auch  Fahrrädern  von  181  356  kg  und  158  019  Mk.
auf  120  897  kg  und  115  152  Mk.,  also  um  60  459  kg  und  42  867  Mk.
##  Rückgang  der  Einfuhr  von  Bau=  und  Nutzholz
von  1  211  817  kg  und  175  495  Mk.  auf  827  880  kg  und  145  688  Mk.,  also  um  383  937  kg
und  29  807  Mk.
erklärt  sich  durch  geringeren  Bedarf  des  Gouvernements  im  Berichtsjahre.  Diese  Rückgangziffern
werden  ausgeglichen  durch  gesteigerte  Einfuhr  einer  Anzahl  anderer  Artikeh  die  zum  größten  Teile
Verbrauchsgegenstände  der  Eingeborenen  darstellen.
Es  ist  gestiegen  die  Einfuhr  von:
Baumwollgeweben  von  486  783  kg  und  1  415  792  Mk.  auf  490  448  kg  und  1  591  233  Mhk.,
also  um  3  665  kg  und  175  441  Mk.
Leibwäsche,  Kleidern,  Hüten,  Mützen,  Posamentierwaren,  Schirmen,  Filzwaren  von  31  295  kg  und
117  003  Mk.  auf  37  987  kg  und  167  814  Mk.,  also  um  6  692  kg  und  50  811  Mk.
Die  Steigerung  gerade  dieser  beiden  Positionen  darf  wohl  dem  Rückgange  der  Branntweineinfuhr
  dem  Werte  nach  gegenübergestellt  und  dabei  betont  werden,  daß  derselbe  dadurch  ausgeglichen
  ist,  weil  erfahrungsgemäß  die  Nachfrage  nach  Baumwollwaren  durch  die  Eingeborenen
wächst,  wenn  ihnen  der  Branntwein  verteuert  wird.
Ferner  ist  gestiegen  die  Einfuhr  von:
Fischen,  Seetieren  und  Süßwassertieren  aller  Art  von  367  194  kg  und  119  856  Mk.  auf  587  457  kg
und  180  412  Mk.,  also  um  220  263  kg  und  60  556  Mk.
Salz  von  1551  343  kg  und  105  548  Mk.  auf  2  370  962  kg  und  142  685  Mk.,  also  um  819  619  kg
und  37  137  Mk.
Glas  und  Glaswaren  von  46  583  kg  und  54  452  Mk.  auf  73  643  kg  und  102  697  Mk.,  also  um
27  060  kg  und  48  245  Mk.  —
In  der  Steigerung  der  Einfuhr  dieser  wie  noch  einer  größeren  Anzahl  anderer  hier  nicht
namentlich  genannter  Verbrauchsgegenstände  der  eingeborenen  Bevölkerung  kommt  eine  Hebung  ihrer
Kaufkraft  im  Berichtsjahre  zum  Ausdruck.  Die  vermehrte  Einfuhr  landwirtschaftlicher  Maschinen
von  26  192  kg  und  13  493  Mk.  auf  52  628  kg  und  31  162  Mk.,  also  um  26  436  kg  und  17  669  Mk.,
ist  auf  die  Ausdehnung  der  Baumwollproduktion  und  dem  damit  verbundenen  Mehrbedarf  von
Aufbereitungsmaschinen  zurückzuführen,  die  vermehrte  Einfuhr  von  Watte,  Putzlumpen,  Abfällen  und
leeren  Säcken  von  188  400  kg  und  110  962  Mk.  auf  285  220  kg  und  164  090  Mk.,  also  um
96  820  kg  und  53  128  Mk.  auf  den  Mehrbedarf  an  leeren  Säcken  infolge  des  Ausschwunges  der
Mais=  und  Palmkernproduktion.
Ein  durchweg  recht  erfreuliches  Bild  zeigt  namentlich  die  Ausfuhr  des  Schutzgebiets  im  Jahre
1907,  welche  bei  den  wichtigsten  Produkten  eine  teilweise  recht  erhebliche  Steigerung  erfahren  hat.  Auch
dem  Rückgange  der  Wertziffer  des  ausgeführten  Kautschuks  von  1  160  555  Mk.  auf  1  094  517  Mk.,
also  um  66  038  Mk.,  steht  eine  Zunahme  der  Menge  des  zur  Ausfuhr  gelangten  Kautschuks  von
133  970  kg  auf  163  794  kg,  also  um  29  824  kg,  gegenüber.  Am  bemerkenswertesten  ist  die  gewaltige
Zunahme  der  Ausfuhr  von  Mais  von  7  702  590  kg  und  433  838  Mk.  auf  19  592  579  kg  und
1  198  804  Mk.,  also  um  11  889  989  kg  und  764  966  Mk.
        <pb n="821" />
        G  739  20

Die  Maisausfuhr  hat  sich  also  im  Berichtsjahre  gegenüber  dem  Vorjahre  der  Menge  nach
um  154  v.  H.  und  dem  Werte  nach  um  176  v.  H.  gehoben.  Diese  bedeutende  Zunahme  ist  neben
den  der  Maiskultur  im  Erntejahre  günstigen  Witterungsverhältnissen  den  durch  die  Eisenbahnen  geschaffenen
  leichteren  und  damit  vorteilhafteren  Absatzmöglichkeiten  dieses  Massenartikels  zu  danken.
Die  Ausfuhr  von  Rohbaumwolle  ist  gestiegen  von  193  450  kg  und  164  771  Mk.  auf  281  233  kg
und  230  888  Mk.,  also  um  87  783  kg  und  66  117  Mk.,  oder  der  Menge  nach  um  45  v.  H.  und  dem
Werte  nach  um  40  v.  H.  Seit  dem  Jahre  1902  hat  die  Baumwollenausfuhr  des  Schutzgebiets  betragen:

1902.  144353  kg,  Wert  nicht  ermittelt
1903  32  108  -im  Werte  von  37  837  Mk.
1904  108  1609  -  -  50  394
19063  1383  920  -  89  473
19006  193  450  -  =  164  771  =
1907  291  233  -  230  888  =

die  Zunahme  seit  1902  beträgt  also  266  780  kg.
Die  Zunahme  der  Ausfuhr  von
Palmkernen  von  3  434  172  kg  und  681  184  Mk.  auf  4  346  381  kg  und  981  418  Mk.,  also  um
912  209  kg  und  300  234  Mk.,
Palmöl  von  469  071  kg  und  180  799  Mk.  auf  998  583  kg  und  417  998  Mk.,  also  um  529  512  kg.
und  237  199  Mk.,
Erdnüssen  von  88  714  kg  und  10  548  Mk.  auf  338  237  kg  und  39  418  Mk.,  also  um  249  523  kg
und  28  870  Mk.,
und  einiger  anderer,  weniger  wichtiger  Produkte  der  Eingeborenenkulturen  ist  eine  Folge  günstiger
Witterungsverhältnisse  des  Berichtsjahres  neben  der  durch  die  Eisenbahnen  geschaffenen  Transporterleichterung
  und  -Verbilligung.  Die  Kaufkraft  der  Eingeborenen  hat  dadurch  eine  wesentliche
Steigerung  erfahren.  Zu  bemerken  ist  noch  das  langsame  aber  stetige  Anwachsen  der  Ausfuhr  von
Kakao,  dessen  plantagenmäßige  Kultur  sich  noch  in  den  allerersten  Anfängen  befindet.

1900  137120  kg  und  9  708  Mk.
19006  28637  21  994
1907)1  52222  50926

An  dem  Handel  war  wie  bisher  Deutschland  an  erster  Stelle  beteiligt  und  zwar:
an  der  Einfuhr  mit  3  644  249  Mk.  =  54  v.  H.  der  Gesamteinfuhr
n  3  5881  222  55.=  -  -

im  Vorjahre,

vn

—
2

ge  -  -
an  der  Ausfuhr  mit  3  944  667  —  66  =  der  Gesamtausfuhr

gegen  2  645  0066  =  63  -  -  im  Vorjahre,
am  Gesamthandel  mit  7  588  9166  -—  60  -bes  Gesamthandels

gegen  6  226  318  =  59  -  -  im  Vorjahre.

Der  Anteil  Deutschlands  am  Handel  des  Schutzgebiets  hat  relativ  also  eine  der  allgemeinen
Steigerung  der  Handelsziffern  entsprechende  Steigerung  erfahren,  prozentual  ist  er  dem  vorjährigen
Anteil  ziemlich  gleich  geblieben.  Der  Kakao  ist  ausschließlich,  der  Mais  und  der  Kautschuk  sind
bis  auf  geringe  Mengen  und  Palmkerne  und  Palmöl  zum  größten  Teile  nach  Deutschland  gegangen.
Nächst  Deutschland  haben  den  größten  Anteil  am  Handel  Togos:

1.  die  afrikanischen  Nachbargebiete  mit  1  183  951  Mk.  Einfuhr
1  178  417  =  usfuhr
2  362  368  Mk.  =  19  v.  H.  des  Gesamthandels.
2.  Engluuud  868  885  Mk.  Einfuhr
112  =  usfuhr
868  997  Mk.  =  7  v.  H.  des  Gesomthandels.
.  Frankreich  190  525  Mk.  Einfuhr
192  413  =  Ausfuhr
382  938  Mk.  =  3  v.  H.  des  Gesamthandels.
Anmerika  279  102  Mk.  Einfuhr
Ausfuhr
279  102  Mk.  =  2  v.  H.  des  Gesamthandels.
.slbrige  Länder  -  532  972  Mt.  Einfuhr
—  -Ausfuhr
532  972  Mk.  —=  4  v.  H.  des  Gesamthandels.

—.

O
        <pb n="822" />
        G  740  20

Der  Außenhandel  des  Schutzgebiets  wickelte  sich  über  folgende  Grenzbezirke  ab:

 

über  die  über  die  östliche  über  die  westliche
Küstengrenze  Landgrenze  Landgrenze
Mk.  Mk.  Mk.
Einfur.  5  379  926  54  677  1  065  081
Ausfuhr  5  544  975  153  427  217.207
Gesamthandel.  11  124  901  208  104  1  282  288
dagegen  im  Vorjahre.  8  887  228  79  840  1  665  080

Der  Handel  über  die  Küstengrenze  ist  also  um  2237  673  Mk.  und  der  über  die  östliche
Landgrenze  um  128  264  Mk.  gestiegen,  der  über  die  westliche  Landgrenze  um  382  792  Mk.  gefallen.
Dieser  Rückgang  ist  darauf  zurückzuführen,  daß  ein  großer  Teil  der  Produkte,  die  früher  ins  englische
Gebiet  abflossen,  um  auf  dem  Volta  zur  Küste  befördert  zu  werden,  seit  der  Eröffnung  der  Inlandbahn
  auf  dieser  nach  Lome  verfrachtet  wird.

ÜUbersicht.)  Üüber  den  Kußenhandel  des  Schutzgeblets  Logo  im  Ralenderjahre  1907  im  Vergleich  mit
dem  bhandel  im  vVorjahre.
A.  Einkuhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im  Zu-  Ab-KalenderjahresKalenderjahre
  bh  nah  m  e
Benennung  der  Warengruppen  1907  1906  nahmen
Wert  Wert  Wert  Wert
Mk.  Mk.  Mk.  Mk.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  ——  „rn  ewerber
a)  Körner=  und  Hülsen  59941  49  687  1025  —
b)  Knollengewächse,  uubr  und  Früchte  40  426  56  919  —  10  493
e)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemmitel  715251  640  352  74  899  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwa  2652  1  175  1  177  —
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser  511  646  744  790  203  144
f)  Sämereien,  lebende  Pflanzen,  Futtermittel  sleriere
soweit  nicht  unter  Ia  und  b  bereits  genannt)  .  2336  1  570  766  —
5  Faserpflanzen  5  —  560  —
)  Erzeugnisse  der  Forstwirischaft.  156  516  188  707  —  27  191
Zusammen  l  1525328  1  678  200  —  152  872
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse:
a)  Lebende  Tie  10  1903  1  936  8  557  —
b)  Fleisch  und  neerische  Erzeugnisse  aller  Art.  275  960  230  519  45  441  —
Zusammen  II  286  453  232  455  53  998.  —
III.  Nineralische  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  414  461  304  316  110  145  —  #
IV.  Fabrika  #s  Wachs,  Fetten  und  Olen  40  962  48  868  —  7  901
V.  Eabrilatt,  r*“  Schnem##zeulische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  176  144  187  867  38  277  —
VI.  Textil=  und  Filzwyren.  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwa  2142  189  1  902  304  289  885
VII.  Leder  und  Tederwaen.  Wachstcch.  #richnerwaren  36  197  36  988  —  791
VIII.  Gummi=  und  Kanutschukwaren.  1164  2  659  8935  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  .  46  388  56  113  —  9725
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  81  002  56  728  24279
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glasw  157  409  109  809  4  600  —
XII.  Metalle  und  Nezallwaren  onaßer  Instrumenten.  Maschinen
  und  Waffen
5  Unbearbeitete  Metalle  und  d  Halbzeug  122  727  140  681  —  17  954
b)  Fabrikate  324  879  391  581  —  66  705
Zusammen  xñ  447  606  532  265  —  84059

*)  Die  detaillierten  Nachweisungen  über  den  Außenhandel  des  Schutzgebiets  im  Jahre  1907  werden
in  der  als  Anlage  zum  Deutschen  Kolonialblatt  erscheinenden  „Denkschrift  über  die  Entwicklung  der  Schutzgebiete
  in  Afrika  und  der  Südsee  für  1907,08“  veröffentlicht.
        <pb n="823" />
        W  941  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im  Zu-  Ab-KalenderjahresKalenderjahre
  nahme  nah  e
Benennung  der  Warengruppen  1907  1900
Wert  Wert  Wert  Wert
in  Mk.  in  Mk.  in  Mk.  in  Mk.
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge:  208  828  254  208  —  45  485
XlIV.  Waffen  und  Munition  221  350  193  985  27  365  —
Summe  der  Einfuhr  im  Kalenderjahre  1907  (lohne  Geld)z  79  961  5  546  810  249  151  —
XV.  Geld.  903  723  886  002  17721  —
Summe  der  Einfuhr  im  galenderlahre  1907  einder  Geld)  6699684  6  432  812  266  872
B.  Rusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Tlanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  1295  446  188  347  807  099  —
br  4  Olfrüchte.  Pflanzenöle,  Rflanzenwachs  1  462  831  908  601  554230  —
P)  Sömereien,  lebende  Pflanzen  4186  8  504  —
d  Faserpflangen  280  888  164  *  66  117  —
e)  Eezeugnssfs  der  Forstwirtschaft.  1  100  087  1  162  895  —  62  808
Zusammen  I  4093  488  2725  2606368  142  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tiere  .  88  566  78  898  9  673
b)  Tierische  Erzeugnisse  ....  157  034  73213  L33  321  —
Zusammen  II  245  600  152  106  93  494  —
III.  Mineralische  und  fossite  Rohstoffe  .  —  150  —  150
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  175  399  80  094,  95  305  —
Summe  der  Ausfuhr  im  Kalenderjahre  1907  lohne  Geld)  .4514437  2957  616  1556  701  —
V.  Geld.  1  101  172  1241  690  159  482  —
Summe  der  Ausfuhr  im  Kalenderjahre  1907  (einschl.  Geld)915  609  4199  3361  716273  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  /lohne  Geld)  10  310  398  8  504  46614  —
Kalenderjahrelso.  (einschl.  Geld).  12615  2093  10  632  1481  988  145  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  Kalenderjahre  Im  Kalenderjahre  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren
Menge  WertMenge  Wert  s  Menge  WertMenge!  Bert
—  Mk.  ke  Ml.  rgnM.  kg  Mt.
A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren  95  333  45  110083  133  39  089  12200,  6  021  —  —
Gemüse=  und  Löstkonserven  ein-  (
gemachtes  OOost  .  24  599  27  357  48.  173  48350  —  —  20  574  20  993
Kolanüsse  .......·.  SM·338702226  677  281  746  559V077  57  016  —  —
Tabak  .......  196416l  210  9079  340  221  885  —  —  129304888
-  abaksabntate  .......2036828695091Htzow1—«—  90553052
-t1lle...cmc.  .ner)  74  659,  46  412  78897  56  152  —  —  4238.  9740
Branntweine  aller  Ari  .  Eiter-)  676478«40166t937720’5æ  —  —  261.42,  1860  598
Bier-  .  (iter)  115  985  61  42  6  *  —  —  105  4525
Bau-  und  Nu  vöo  .  827  880  145  688  1211  817  175  495  —  —  883  937  29  807
Fleisch  und  Jubereitungen  von  «
»  Fleisch,  einschl.  Fleischkonserven  27658  41371  44  541  56  433  —  —  16  883,  15  062
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser-  1
tiere  aller  Art  587  457  180  412  367  194  119  8664220  263  60  550  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Honig  .  «-und
  sonstige  tierische  Rahrungs--..
  ...  3407246452  40  332  46  665  —  —  6260“  1213
Jement,  Kalk.  creide“  soniuge  3  l
Erden  und  Steine  .  1346  134  80  447  1166  õ84.  65  946)  189  50  14  501  —  —
2870  902  142  685  1551343  105  543819  619  37  137  —  —
Saaepobber,  Braunkohlen,  Britetts  1733  233,  76  095  11  262  602  55  928]  470  571  20  167  —  —
        <pb n="824" />
        W  742  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Kalemerjahre  Im  Kalenderjahre  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren
Mengee  Wert  Mengee  Wert  Menge  1  WertMenge  Bert
#r#Mr.  ke  Mr.  kxg  Mt  kta  Ml.
1
Petroleum  (iter)  553  450,  102  560348  *  67814404  715)  84  755  —  —
Seifen  aller  Art  4  626  28  99860  519  27981  4  107  1017  —  —
Drogen  und  Apothekerwaren  16  -  47  626  1291  18  027  244  —
Atherische  Ole,  Parfümerien  .  34  37  74  40  456  14  709  22  200  19  665  18  266  —  —
Watte  ehutzlumpen.  Mfällt.  leere  1  D  —
285  220,  164  000188  40.  110  9664  533  —  —
*3  70  652  176  71189  O921  214  108  —  —  18  140  37  397
Baumwollgewebe  490  48.1591  233486  783.  1415792  3  665|  175  441  —  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  l
Posamentierwaren,  Schirme,  e,  «
Filzwatn.  .  37987  167  8111  31295  117  003  6692  50  811  —  —
Schuhe  und  Stiesel  8  20778  3822  25244  664  —  —  4466
Papier  und  Pappc  sowie  Beren
daraus  (außer  Drucksachen)  96  470  12030052829  23  885%  43641,  18  195  —
Glas  und  Glaswar  73  643.  102  600  0  583,  54  45327060  48  245  —  —
Roheisen,  eiserne  Sienen.  Stan-  l
genVlocke  usw.  ’204¼  103.  53  553829  416  118  912  —  —  625  318  65  359
Wellblech  120  432  40  7098  80  0O62.  25  3820|4  37  15  8  —
259249  206  788601  851  281.609  —  —  342  *  77821
VSarcn  *  anderen  unedlen  De-  .
.  1495958621  35  025  67  303  20  %  8  682
Landwdirtschgfiliche  Maschinen  .  5262831162261921349326486.17669  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  45  509  26  07  418  "*7  56  969  3  res  30  899
S#as  Arn,  auch  Fahrräder  .  120  897  115  152  *  806  158  019  —  —  0%  42  867
Feuerwa  Stück  6977  067  54  IE  14  127  —  —
Puisbu  und  2  undbihe  154  688.  134  015  12  731  121  76930  957  12246  —  —
Goldmür  —  20  02  —  690  —  18  330  —
Sübermusee  t.  —«8.)9803  —««564326  —  288  527  —
Kupfer=  und  Nickelmünzen  —  21  85ö60)  —  310  98  —  —  289  136
B.  Rusfuhr.
Mais  19592579  1198804  7  702  590  433  838/11889989  764  —  —
Konto-.  .  52222  50  92286387.  21  991123585.  28934  —  —
Palmlerue  .  .434  381  981  4183  434  172  681  184912  209  300  234  —.  —
Palmöl  998  583  417  99896121  —  —
Erdnüsse  .  338  237.  39  4188  88714,  10  541889  —  —
Nohdalienwonle  281  233  230  888193  450  164  77187783,  660  117  ——
Kautschuk  1063  704  1094511833  970  1160  55529  8244  —  —  66038
Kleinviech  (Stück)  7805  49  618  5767  11  873  2  098  7775  —  —
Rindvieh  -  428  31  977  364  31  865  590#ê  112  —  —
Elfenbein  7178  131  393  41980  64207  2  198  67  186  —
Goldmünzen  —  2718800  5  —  271350  —
Silbermünzen  —  1120392  —  1234210  —  —  14133848

nachwelsung  der  bel  den  Sollämtern  de  Schubgebietel  Toge  Iimebonatchoi  1908  fällig  gLewordenen  ——

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Jöue  im  n  obigen  -
·  Monat  des  nungsj  a  res  Gegen  den  gleichen
Namen  der  Zollämter,  —  “  chr  gsj  h  —  Zeitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1908  1907  Vorjahres
sällig  geworden  sind  *“  wue  Zusammen  EinfathAnsfuhk  TZafammeicmehkkweniger
Mart  Mark  Mark  Mark  Mart  WMart
Lome  Zollamt05  502.80  372,25  106  175,0596  840,55  424.00  97  273.508901,50  —
Anecho  -  —  —  20  *#  8  12,00  20  177,95  —  20  177.95
Agbanake  -  338  7.75  130.75  1.50  23,30  107.45  —
Tolpli  -  50  2.50  97.00  7  8  1.50  81.80  15,20  —
Noepe  ..  -  1  od  0  477,.50  2  082,10  279.75  312.120  592,25  1400,15  —
Ho  Zollhebestelle  306,70  11,50  750,20835.00  56,00  3091,0049  20  —-Kpandu
  -  213.05  50.00  »-  1.3,05  49265  75,50  568.15  –  275,10
Kete-Kratschi  -  0.70  00.  1.70  508,65  60.00  568.65  476.95
Tetetu  -  8.80  "  90  12.70  78,05  —  78.05  65.35
Zusammen.108  216,45  1386.40  109  632,.85|118781,70  978,00  119  754,7010  873.50  20  995.35
6  ——.  —  —
10  121,85
        <pb n="825" />
        743  2c0

Deutsch  ·  Neuguinea.

über  die  Expedition  des  Drokessors  Dr.  Sapper
nach  dem  Bismarch-Krchipel

sind  der  Kommission  für  die  landeskundliche
  Erforschung  der  Schutzgebiete
soeben  die  ersten  Berichte  zugegangen.

Professor  Dr.  Sapper  schreibt  unter  dem
19.  Mai  d.  Is.  aus  Kung:

„Am  2.  Mai  bin  ich  mit  Hauptmann  Dr.
Friederici  auf  Kung,  einer  im  Nordwesten
Neu-Hannovers  gelegenen  kleinen  Insel,  angelangt.
Wir  verwandten  die  ersten  Tage  auf  Ordnung
unserer  Ausrüstung.  Am  7.  Mai  früh  fuhr
ich  im  Boot  nach  Neu-Hannover,  nahm  die
kurze  Strecke  des  Kulimenaflusses  auf,  die  für
Boote  schiffbar  ist,  und  ging  dann,  leider  täglich
von  starkem  Regen  heimgesucht,  am  Stoschberg
vorbei  (suilik  in  der  Eingeborenensprache)  nach
dem  Dorfe  Lavangar  im  äußersten  Süden  der
Insel.  Nach  eintägigem  Aufenthalt  in  Lavangar
begab  ich  mich  zu  Land  nach  dem  weiter  im
Osten  gelegenen  kleinen  Hafenplatz  Metansds
und  durchquerte  hierauf  wieder  das  Innere  der
Insel,  um  bei  Kiri  den  Matanalauafluß  und
damit  Wernickes  Itinerar  vom  November  1903
im  äußersten  Norden  zu  erreichen.  Gestern  Nacht
kam  ich  dann  im  Boot  wieder  in  Kung  an.

Ich  habe  damit  über  den  größeren  Teil  von
Neu-Hannover  in  geographischer  und  geologischer
Hinsicht  einen  allgemeinen  Üüberblick  gewonnen
und  da  Hauptmann  Dr.  Friederici  inzwischen
den  westlichen  Teil  der  Hauptinsel  und  die  im
Westen  und  Nordwesten  vorlagernden  kleineren
Inseln  bereist  und  ausgenommen  hat,  so  werden
wir  uns  in  Bälde  Neu-Mecklenburg  zuwenden
können.

Die  ungünstigen  Wetter=  und  Wegverhältnisse
haben  natürlich  unsere  Reisen  sehr  erschwert  und
auch  die  Ausrüstung  zum  Teil  ziemlich  stark  mitgenommen.
  Wir  hoffen  aber,  daß  die  Regenzeit
nun  bald  zu  Ende  ist.

Die  geologischen,  wie  die  ethnographischen
Verhältnisse  Neu-Hannovers  sind  sehr  einförmig,
die  orographischen  und  hydrographischen  dagegen
verwickelter.

Wir  reisten  getrennt,  weil  wir  so  in  der  kurzen
  zur  Verfügung  stehenden  Zeit  mehr  erreichen
können,  und  werden  auch  in  Zukunft  öfters  dies
Verfahren  befolgen.  Unsere  Gesundheit  war
durchweg  gut.“

Hauptmann  Dr.  Friederici  fügt  unter  dem
20.  Mai  aus  Kung  folgende  weiteren  Nachrichten
  bei:

„Gestern  bin  ich  von  einer  längeren  Tour  aus

eu-Hannover  heimgekehrt.  Im  Auslegerboot

 

habe  ich  sämtliche  Inseln  dieser  Küsten  besucht
und  ihre  geographischen  Lagen  durch  Peilungen
festgelegt.

Der  westliche  Teil  von  Neu-Hannover  wurde
dreimal  durchquert,  zweimal  von  Süden  nach
Norden,  einmal  umgekehrt.  Hierbei  wurden
Wegeaufnahmen  gemacht  und  die  Eingeborenendörfer
  besucht.

Die  Märsche  waren  zum  Teil  äußerst  beschwerlich
  —  ernrtsetzliche  Mangrovensümpfe,
stundenlanges  Waten  im  Flußbett,  tägliche  lange
schwere  Regen!

Im  Innern  stieß  ich  auf  zwei  ansehnliche
Flüsse,  den  Inga  und  den  Ingi.  Der  Erstere
verschwindet  in  einer  8  m  breiten,  2  bis  3  m
hohen  Höhle  unter  dem  Erdboden.  Ich  konnte
noch  nicht  feststellen,  wo  er  wieder  herauskommt.
Die  Landschaft  ist  teilweise  prächtig.  Der  Kulimeua
  und  Inga,  über  Gerölle  in  wilden  Landschaften
  dahinfließend,  erinnerten  mich  lebhaft  an
unseren  Harz.  Einen  großen  Teil  des  Kulimena.
habe  ich  bis  zur  Mündung  hinab  durchwatet  und
im  Auslegerboot  befahren.  Die  Nächte  oben  in
den  Eingeborenendörfern  waren  wundervoll.

ch  habe  ein  großes  Auslegerboot  gekauft,
ein  zweites  gechartert;  in  ihnen  komme  ich  hier
am  besten  fort.“

Wegebau  im  Norden  der  Gazelle-  Palbinsel.
(Hierzu  eine  Kartenstizze  und  vier  Abbildungen.)

Der  Wegebau  im  Norden  der  Gazelle-Halbinsel
  ist  in  den  letzten  Jahren  wesentlich  gefördert
worden.  Am  11.  April  1906  wurde  im  Putanagorroroi-Distrikte
  begonnen,  und  zwar  wurde  zunächst
  von  Putanagorroroi  aus  nach  Osten
owie  nach  Westen  gebaut.  Das  Gelände  war
ehr  uneben  und  schluchtig;  im  ganzen  mußten
Unf  große  Schluchten  überwunden  werden.  Die
Fertigstellung  der  nur  3  km  langen  Strecke  dauerte
infolgedessen  zwei  Monate;  im  Durchschnitt  waren
täglich  194  Arbeitskräfte  beschäftigt.  (Das  erste
Bild  zeigt  den  Mitteldurchstich  der  Vunamarito-Doppesschlucht
  im  Putanagorroroi-Distrikt.)

Noch  im  Mai  konnte  mit  der  Weiterführung
der  Trasse  von  Rontongor  nach  Natawa  begonnen
  werden.  Das  Gelände  war  hier  viel
günstiger  als  im  Putanagorroroi-Distrikt,  flach,
ohne  Schluchten  und  Wasserläufe  oder  sonstige
Hindernisse.  Infolgedessen  wurde  für  die  fast
5  km  lange  Strecke  nicht  viel  mehr  als  ein  Monat
gebraucht;  im  Durchschnitt  waren  täglich  105  Leute
an  der  Arbeit.

Noch  während  Bearbeitung  dieser  Strecke  wurde
die  Linie  von  Natawa  nach  dem  Weberhafen
(Lungelunge)  festgelegt  und  mit  der  Ausführung
        <pb n="826" />
        W  744  20

dieser  Strecke  am  31.  Mai  1906,  sowohl  von
Lungelunge  aus  rückwärts,  als  von  Natawa  aus
vorwärts  begonnen.  Auch  hier  war  das  Gelände
äußerst  günstig,  so  daß  die  Wegstrecke  nach  47  Arbeitstagen
  mit  einer  Durchschnittsleistung  von
70  Leuten  für  den  Tag  beendet  werden  konnte.

Die  weitere  Strecke  bis  „Unter  Kabaira“
(Kabaira  II,  Tomaweg-Anschluß),  die  etwa  10  km
lang  ist,  führt  durch  eine  dicht  bevölkerte  Gegend.
Ein  Dorf  reiht  sich  an  das  andere  und  jeder
Zipfel  Land,  der  nicht  von  Eingeborenen  benutzt
wird,  ist  in  Privathänden;  alles  war  dicht  mit
Kokospalmen  bestanden.  Zur  Vermeidung  von
Geländeschwierigkeiten  wurde  die  Straße  nahe
dem  Ufer  an  der  Küste  entlang  geführt,  wobei
darauf  geachtet  wurde,  daß  die  Eingeborenen  an
ihren  Palmenbeständen  möglichst  wenig  Schaden
erlitten.  Immerhin  haben  auf  dieser  ganzen
Strecke  doch  750  Palmen  gefällt  werden  müssen,
damit  ein  6  m  breiter  Weg  hergestellt  werden
konnte.

Auf  dieser  letzten  10  km  langen  Streecke  entstanden
  Schwierigkeiten  durch  mehrere  kleine  Wasserläufe,
  die  durch  sumpfiges  Gelände  fließen.  Es
wurde  hier  notwendig,  Dämme  aufzuschütten,
wozu  der  leicht  zu  gewinnende  Korallenstein  verwendet
  wurde.  Die  Übergänge  über  die  Flußläufe
  wurden  als  Furten  hergestellt;  dabei  fanden
ebenfalls  Korallenblöcke  Verwendung.

Am  8.  September  1906  konnte  die  Wegstrecke
von  Putanagorroroi  bis  Kabaira  I  (Kabairafluß)
  dem  Verkehr  übergeben  werden.  Nach  einer
kurzen  Unterbrechung  wurde  sodann  bis  Mitte
Dezember  1906  das  Stück  zwischen  Kabaira  I
und  Kabaira  II  fertiggestellt.

Damit  war  der  Nordküstenweg  in  einer
Ausdehnung  von  nahezu  20  km  geschaffen.  Nunmehr
  galt  es,  den  Anschluß  von  Putanagorroroi
  (Wangarramut)  nach  Kurakakaul  sowie
Malagunan  und  Ratawul  herzustellen.  Zunächst
  wurde  die  Linie  zwischen  Wangarramut  und
Kurakakaul  festgelegt.  Diese  Trasse  war  teilweise
nicht  leicht  zu  bestimmen,  da  sie  vielfach  durch
in  Privathänden  befindliches  Besitztum  geführt
werden  mußte  und  es  infolgedessen  mehrfacher
Verhandlungen  mit  den  verschiedenen  Interessenten
bedurfte.  Durchschnittlich  arbeiteten  hier  130  Leute
täglich.  (Unser  zweites  Bild  zeigt  eine  Wegepartie
in  der  reizvollen  Landschaft  Kabakada.)

In  Kabakada  (zwischen  Wangarramut  und
Karakakaul)  bot  sich  dem  ganzen  Wegebau  die
größte  Schwierigkeit.  Das  Meer  tritt  dort  hart
an  eine  bis  zu  26  m  ansteigende  Steilküste  heran.
Ihre  Klippen  werden  von  tiefen  Schluchten
durchbrochen.

Es  würde  große  Kosten  verursacht  haben,
wenn  man  eine  Linie  über  die  Klippen  hinweg

 

hätte  legen  wollen;  so  blieb  nach  Lage  der  Sache
nichts  anderes  übrig,  als  die  Klippen,  die  aus
leicht  zu  bearbeitender  Bimssteinmasse  bestanden,
unter  einem  zweckmäßigen  Böschungswinkel  abzustechen
  und  den  Weg  auf  einem  3  bis  4  m
über  dem  höchsten  Wasserstande  liegenden  Planum
zu  bauen.  Der  ganze  Abstich,  abzüglich  der
Schluchten,  war  690  m  lang.  Hier  arbeiteten
sechs  Dorfschaften,  von  denen  jede  eine  bestimmte
Strecke  zugewiesen  erhalten  hatte.  Insgesamt  sind
in  einer  Zeit  von  zehn  Monaten  mit  durchschnittlich
  150  bis  200  Leuten  für  den  Tag  zwischen
75  000  und  80  000  chm  Boden  bewegt  worden.
(Das  dritte  und  vierte  Bild  lassen  den  Umfang  der
Arbeiten  erkennen.)

Während  der  Arbeiten  an  der  Kabakadawand
wurde  gleichzeitig  die  ausschließlich  durch  Privatbesitz
  führende  Strecke  Kurakakaul  —  Wunawutung
  —  Bunapake  ausgebaut  und  im  März
und  April  d.  Is.  der  Anschluß  bis  Ratawul
gewonnen.  Da  von  der  letzten  Wegstrecke  aus
durch  den  Ratawul-Paß  und  den  Malagunan=Paß
  Verbindungen  mit  Simpsonhafen  bestehen,
so  sind  nunmehr  die  Nordküste  der  Halbinsel  und
der  Weberhafen  mit  dem  Hauptplatz  der  Gazelle-Insel
  und  des  Schutzgebietes  (Simpsonhafen)
verbunden.

Fast  sämtliche  Erdarbeiten  wurden  durch
Steuerarbeiter  ausgeführt.  Im  großen  und
ganzen  haben  sich  die  Eingeborenen  vorzüglich
bewährt.  Zur  Ermutigung  wurde  ihnen  schließlich
eine  monatliche  Zahlung  von  5  Mk.  für  den
Mann  bewilligt,  außer  ihren  wöchentlichen  Tabaksrationen
  von  zwei  Stangen.

Für  die  Beaussichtigung  der  sämtlichen  Wegebauarbeiten

  wurden  unter  der  Leitung  eines

Europäers  sechs  alte  erfahrene  farbige  Vermessungsarbeiter
  sowie  durchschnittlich  drei  bis
vier  Soldaten  verwandt.  Die  dem  Fiskus  unmittelbar
  erwachsenen  Kosten  betragen  im  ganzen
16  300  Mk.  Hiervon  haben  die  Abtragungen  an
der  Kabakadawand  7095  Mk.  gekostet.  Eingeschlossen
  in  diese  Summen  sind  die  Verpflegung
der  Gouvernementsarbeiter,  deren  Löhne,  Rationen
und  Anteile  an  Anwerbegeldern.

Die  Leitung  des  Wegebaues  lag  in  den
Händen  des  Technikers  Klink,  der  auch  die  beigefügten
  photographischen  Aufnahmen  gefertigt  hat.

 

Die  Uotlage  auf  den  Mortloch-Infein.

Das  Bezirksamt  Ponape  berichtet:  Da  die
Lage  auf  den  durch  den  Taifun  vom  März  1907
heimgesuchten  Mortlock-Inseln")  trotz  der  von
5))  Val..D.  Kol.  Bl.-  1007  Kr.  17,  S.  861  fl.,  und
1908  Nr.  6.  S.  291.
        <pb n="827" />
        2

J1

Deusches  Kolonialblau  1003.

Nr.

15.

Wegebau  im  Norden  der  Gazelle-Halbinsel.

 

 

 

Wegepartie  in  der  Candschaft  Kabakada.
        <pb n="828" />
        Die  Abtragung  der  Kabakada-Wand.
(Ende  September  1907.)

 

 

 

Die  fAbtragung  der  Rabakada-Wand.
(Gesamtansicht  Ende  November  1907.)
        <pb n="829" />
        15410

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der  Verwaltung  bisher  getroffenen  Maßnahmen  Dezember  seien  60  Leute  gestorben,  die  Kopfzahl
immer  noch  sehr  bedenklich  war,  so  wurde  den  betrage  noch  200;  ihre  Hoffnungen  auf  einen
Inseln  abermals  ein  Besuch  abgestattet.  Ertrag  der  neuangelegten  Taropflanzungen  seien

Die  Bevölkerung  der  am  5.  Februar  d.  Is.  neuerdings  dadurch  zerstört,  daß  durch  den  Boden
erreichten  Insel  Mot  machte  einen  sehr  ausge=  Seewasser  in  die  Pflanzungen  eingedrungen  sei.
hungerten  Eindruck.  Der  Häuptling  gab  an,  seit  Von  der  Richtigkeit  dieser  Angabe  konnte  man
        <pb n="830" />
        746

sich  an  Ort  und  Stelle  überzeugen.  Der  Bezirksamtmann
  ließ  bekannt  machen,  daß  er  alle  Leute
an  Bord  nehmen  würde,  welche  die  Insel  zu
verlassen  wünschten;  sie  sollten  genau  überlegen,
ob  und  wieviele  Menschen  sich  auf  der  Insel  zu
ernähren  vermöchten.  Darauf  meldeten  sich  etwa
50  Personen,  meist  Weiber  und  Kinder,  zum
Mitfahren  und  wurden  an  Bord  genommen.
Die  Zurückbleibenden  erhielten  75  Matten  Reis
(ie  45  Pfund).

Nach  Mot  wurde  Kutu  angelaufen.  Hier
machte  das  Aussehen  der  Bewohner,  wenn  auch
keinen  befriedigenden,  so  doch  auch  gerade  keinen
schlechten  Eindruck.  Die  Zahl  der  seit  Dezember
Gestorbenen  soll  30,  die  der  noch  Lebenden  300
betragen.  Hinsichtlich  der  Taropflanzungen  gilt
das  von  Mot  Gesagte.  Infolge  abermaliger
Aufforderung  schifften  sich  etwa  50  Leute,  meist
Weiber  und  Kinder,  ein.  Den  Zurückbleibenden
wurden  75  Matten  Reis  überlassen.

Auf  der  Insel  Satawan  sahen  die  Bewohner
in  keiner  Weise  anormal  aus.  Der  Verlust  an
Toten  seit  Dezember  hat  angeblich  10  betragen.
Die  vorhandene  Bevölkerung  soll  sich  auf  160
belaufen.  Taros  hatten  sie  noch  nicht  gepflanzt,
von  Aufräumungsarbeiten  bei  den  eingestürzten
Hütten  und  umgewehten  Bäumen  war  nicht  das
geringste  zu  sehen.  Zum  Mitfahren  meldete  sich
eine  Frau.  Es  wurden  40  Matten  Reis  gelandet.
Der  zufällig  anwesende  farbige  Lehrer  von  der
Insel  Ta  hatte  besondere  Wünsche  nicht  vorzubringen.
  Er  erhielt  10  Matten  Reis  zur  Verteilung
  auf  Ta.

Überall  wurden  die  Leute  ermahnt,  mit  den
ihnen  übergebenen  Vorräten  hauszuhalten  und
nicht  gelegentlich  einiger  der  bei  ihnen  üblichen
großen  Gastmähler  alles  auf  einmal  zu  verzehren,
auch  dem  Anbau  von  Feldfrüchten  besondere  Aufmerksamkeit
  zuzuwenden,  da  das  Gouvernement
eine  Zufuhr  von  Lebensmitteln  für  unabsehbare
Zeit  nicht  gewährleisten  könne.

Eine  Sxpedition  nach  den  Westabhängen  des
Kronprinzengebirges  auf  Bougainvilile  (salomons-Inseln).


Anläßlich  einer  Strafexpedition  gegen  das
Dorf  Mainoke  hat  der  Kaiserliche  Stationsleiter
in  Kieta  die  Insel  Bougainville  von  Arava
auf  der  Nordseite  über  die  Westabhänge  des
Kronprinzengebirges  hinaus  in  nahezu  ihrer  ganzen
Breite  durchquert.  Er  berichtet  über  diese  Expedition
  folgende  Einzelheiten:

„Anfang  April  kam  der  Häuptling  des  auf
den  Westabhängen  des  Kronprinzengebirges  gelegenen
  Dorfes  Merura  und  klagte,  daß  sein

 

Dorfgenosse  Eije  vor  kurzer  Zeit  von  den  Bewohnern
  des  benachbarten  Dorfes  Mainoke  erschlagen
  worden  sei.  Ich  marschierte  mit  zwanzig
Soldaten  zur  Bestrafung  des  Dorfes  ab.  Am
17.  wurde  das  Dorf  Merura,  am  nächsten
Morgen  —  kurz  nach  Sonnenaufgang  —  Mainoke
  erreicht.  Die  Bevölkerung,  anscheinend
durch  befreundete  Eingeborene  während  der  Nacht
von  der  Ankunft  der  Truppe  benachrichtigt,  war
entflohen.  Eine  Verfolgung  in  dem  unwirtlichen,
sehr  zerklüfteten  Gelände  erschien  ausgeschlossen.
Ich  ließ  deshalb  das  Dorf  in  Brand  stecken  und
trat  den  Rückmarsch  an.  Da  die  Station  ihren
Machtbereich  hier  zum  ersten  Male  über  das
Kronprinzengebirge  hinweg  nach  der  Westseite  der
Insel  ausgedehnt  und  so  den  Eingeborenen  zum
Bewußtsein  gebracht  hat,  daß  sie  auch  auf  diesem
Wege  zu  erreichen  sind,  so  werden  bald  friedlichere
Verhältnisse  einkehren.

Die  Wasserscheide  gegen  Westen  wurde  nach
höchst  anstrengendem  Klettern  in  1520  m  Höhe
erreicht.  Das  Thermometer  zeigte  um  die  Mittagszeit
  20½  Grad  Celsius.  Der  Abstieg  nach  Westen
war  weniger  steil;  in  den  Tälern  lagen  überall
schwere  Wolkenmassen,  so  daß  Peilungen  hier
nicht  vorgenommen  werden  konnten.

Das  abgebrannte  Dorf  Mainoke  liegt  470  m
hoch,  auf  dem  letzten  westlichen  Ausläufer  des
Kronprinzengebirges.  Von  hier  aus  bot  sich  frühmorgens
  ein  wunderschöner  Ausblick  über  das
ganze  Hinterland  der  Kaiserin  Augusta-Bucht;
im  Süden  waren  vier  kleine,  Alu  vorgelagerte
Inseln  sichtbar  und  darüber  hinaus  in  weiter
Ferne  Treafsury  oder  Mono.  Von  Mainoke
bedurfte  es  nur  eines  steilen  halbstündigen  Abstiegs,
  um  in  die  große  Ebene  zu  gelangen,  von
wo  in  höbchstens  vier  Stunden  der  Strand  der
Kaiserin  Augusta-Bucht  zu  erreichen  gewesen  wäre.
Merura,  Mainobke  und  dreizehn  andere  Dörfer,
die  alle  eine  Durchschnittseinwohnerzahl  von  etwa
50  Seelen  haben  mögen,  liegen  in  einem  großen
Krater,  der  nur  einen  Ausweg  nach  Westen  hat,
durch  den  der  Quellfluß  Bereva  des  Kaiserin
Augusta-Flusses  sich  Bahn  bricht.  Nach  den  auf
der  Expedition  gesammelten  Beobachtungen  ist  es
als  ausgeschlossen  zu  betrachten,  daß  in  dieser
Richtung  auch  nur  ein  Reitweg  quer  durch  Bougainville
  angelegt  werden  könnte."

Die  MarianenInsel  Rota.
Bericht  des  Bezirksamtmanns  in  Jap.

Die  Reise  S.  M.  S.  „Condor“  nach  den  Marianen
  gab  mir  Gelegenheit,  neben  den  Inseln
Saipan  und  Pagan  auch  die  Insel  Rota  zu
besuchen.  Nachdem  im  Jahre  1906  im  Hafen
        <pb n="831" />
        G  747  20

Sprengungen  vorgenommen  worden  sind,  ist  die
Einfahrt  für  Boote  erleichtert.

Die  433  Köpfe  zählende  Bevölkerung  wohnt
in  einem  langgestreckten  Dorf  am  Hafen.  Has
Stationsgebäude,  die  mit  Schattenbäumen  eingefaßten
  Dorfstraßen  und  die  kleinen  fiskalischen
Kokospflanzungen  befanden  sich  in  guter  Verfassung.
Die  Schule  wird  von  30  Kindern  besucht;  den
Unterricht  erteilt  ein  Eingeborener  (Chamorro),
ein  früherer  Schüler  der  Regierungsschule  in
Saipan.  Tiefer  im  Land  befindet  sich  eine  frei
weidende  Rinderherde,  die  abends  in  zwei  Krale
getrieben  wird;  ihr  Bestand  ist  innerhalb  30  Monaten
  von  35  Häuptern  aus  60  angewachsen.

Ein  spanischer  Augustinerpater,  der  seit  einer
Reihe  von  Jahren  auf  Rota  amtierte,  hat  infolge
lbernahme  der  priesterlichen  Tätigkeit  durch
deutsche  Kapuziner  die  Insel  kürzlich  verlassen.

Soweit  die  Bewohner  aus  ihrer  landwirtschaftlichen
  Tätigkeit  ihre  Bedürfnisse  nicht  selbst
decken,  sorgen  für  deren  Befriedigung  kleine  Niederlassungen
  einer  deutschen  und  einer  japanischen
auf  Saipan  ansässigen  Firma.  Die  Aussicht  über
die  Insel  führt  ein  Ortsschulze.

Der  Gesundheitszustand  war,  soweit  sich  bei
dem  kurzen  Besuch  feststellen  ließ,  zufriedenstellend;
dafür  spricht  auch  der  Kinderreichtum.

75

 

Samoa.

A##vkunft  elnes  neuen  Chinesen-Transports.

Nach  einem  Berichte  des  Kaiserlichen  Gouvernements
  von  Samoa  ist  am  9.  Juni  d.
mit  dem  Dampfer  „Progreß"“  der  vierte  Chinesen-Transport
  in  Stärke  von  350  Mann
in  Apia  eingetroffen.

An  Bord  befand  sich  ein  Beamter  der  chinesischen
  Regierung.

Der  Vulkan  auf  Sawall.

Nach  einer  Meldung  des  Gouvernements  in
Apia  von  Anfang  Juni  d.  Js.  schreitet  der  Lavastrom
  des  Vulkans  auf  Sawaii  an  der  Küste  von
Saleaula  stetig  fort,  so  daß  er  in  kurzer  Frist
die  Brücke  über  den  Safai-Fluß  erreichen  dürfte.
Dem  ganzen  neuen  Lavafeld  entströmen  fortwährend
  starke  Dämpfe,  welche  beweisen,  daß  nur
die  oberste  Schicht  ein  wenig  erkaltet  ist  und  ein
baldiges  Nachlassen  der  Lavaausflüsse  nicht  zu
erwarten  steht.  In  der  Mitte  des  alten  Lavafeldes
  fließt  ein  starker  Lavastrom  in  die  See.
Die  Eingeborenen  von  Saleaula  sind  vorläufig
in  dem  benachbarten  Matantu  untergebracht.

 

Rolonlalwirtschaftliche  Mitteilungen.

Deutsche  Handels-  und  Plantagen-Gesellschaft  der
Südsee-  Inseln  zu  Samburg.)

Die  Kopraernte  auf  Samoa  blieb  etwas
gegen  die  des  Vorjahres  zurück;  sowohl  die  Erträge
  der  Pflanzungen,  wie  auch  der  Einkauf  von
den  Eingeborenen  waren  geringer,  was  —  in
Verbindung  mit  dem  gewaltigen  Rückgang  des
Preises  und  der  Konkurrenz  im  Einkauf  —  das
Geschäft  schwierig  gestaltete.  Im  März  vorigen
Jahres  hatte  der  Koprapreis  mit  27  Mk.  per
50  kg  seinen  Höhepunkt  erreicht,  dann  fiel  er
stetig  bis  zum  selben  Monat  dieses  Jahres  auf
15  Mk.  Manche  Abladungen  haben  unter  diesen
Verhältnissen  Verlust  ergeben,  aber  einige  rechtzeitige
  Lieferungsverkäufe  sicherten  einen  verhältnismäßig
  guten  Durchschnittspreis.  Jetzt  ist  die
Kopra  wieder  auf  17,50  Mk.  gestiegen.

Das  Warengeschäft  erfuhr  keine  nennenswerte
  Veränderung  gegen  das  Vorjahr.  Für  die

)  Aus  dem  an  die  ordentliche  Generalversammlung
vom  13.  Juli  1908  erstatteten  Geschäftsbericht  für  1907.

 

Tonga-Agenturen  waren  die  gleichen  Verhältnisse
wie  in  Samoa  maßgebend.

Die  Kakaoanpflanzungen  wurden  weiter  ausgedehnt;
  sie  weisen  einen  Bestand  von  nahezu
100  000  Bäumen  auf.  Ein  Teil  derselben  lieferte
eine  Ernte,  die  jedoch  infolge  trockenen  Wetters
hinter  den  Erwartungen  zurückgeblieben  ist.

Die  Landfrage  in  Samoo  ist  in  ein  neues
Stadium  getreten.  Um  den  Samoanern  den  für
ihre  Existenz  erforderlichen  Landbesitz  zu  sichern,
hat  das  Kaiserliche  Gouvernement  ihnen  den  Verkauf
  und  die  Verpachtung  desselben  an  Fremde
verboten.  Damit  dürfte  sich  der  Gesellschaft  die
Aussicht  eröffnen,  mit  der  Zeit  größere  Teile  des
unbebauten  Landbesitzes  zu  realisieren.  Im  vorigen
Jahre  sind  für  53000  Mk.  davon  verkauft,  welcher
Betrag  gegen  die  Vorrechts-Anleihe  amortisiert
wurde,  zusammen  mit  800  000  Mk.,  die  von  derselben
  durch  Auslosung  zur  Auszahlung  gelangten.

Der  bereits  im  vorigen  Berichte  erwähnte  Rest
der  Kriegsentschädigung  aus  dem  Jahre  1899
        <pb n="832" />
        W  748  2

erscheint  mit  6148  Mk.
Verlustkonto.

Der  Vulkan  auf  der  Insel  Sawaii  war
auch  im  vorigen  Jahre  ohne  Unterbrechung  in
der  bisherigen  Weise  tätig.  Die  Lava  nahm
ihren  Weg  ins  Meer  und  nur  die  dem  Krater
entweichenden  Gase  wirkten  schädigend  auf  die
Vegetation  seiner  Umgebung.  Nach  den  letzten
Kabelberichten  aus  Samoa  hat  aber  die  Lava
eine  andere  Richtung  eingeschlagen,  und  es  ist
somit  zu  befürchten,  daß  weitere  Strecken  Landes
verheert  werden.  Gelegentliche  Flutwellen  scheinen
mit  der  Tätigkeit  des  Vulkans  im  Zusammenhang
zu  stehen;  einen  nennenswerten  Schaden  haben
sie  nicht  angerichtet,  auch  ist  die  Orkanzeit  in

auf  dem  Gewinn=  und

 

Aus  der  vorigen  Abrechnung  verblieb  ein
Gewinn-Saldo  von  113  814,89  Mk.  und  dazu
kommt  der  in  1907  erzielte  Gewinn  mit
661  295,47  Mk.  Davon  sind  die  erforderlichen
Abschreibungen  mit  172  457,29  Mk.  gekürzt,  alsdann
  dem  Reservefonds  5  v.  H.  mit  24  441,90  Mk.
überwiesen  und  110  000  Mk.  für  4  v.  H.  Dividende
  auf  das  Aktienkapital  abgezogen.  Auf  den
Saldo  von  354  396,28  Mk.  erhält  der  Aufsichtsrat
  7½  v.  H.  Tantieme  mit  26  579,72  Mk.  Es
sind  vorgeschlagen  alsdann  eine  weitere  Dividende
von  12  v.  H.  auf  das  Aktienkapital,  also  im
ganzen  16  v.  H.  zu  verteilen,  63  175,76  Mk.  dem
Extra-Abschreibungskonto  zuzuführen,  um  die
Reserven  auf  2  250  000  Mk.  zu  bringen  und  den

 

diesem  Frühjahr  wieder  glücklich  vorübergegangen.  Rest  von  48  455,69  Mk.  auf  Gewinn=  und
Die  Ruhe  und  der  Friede  auf  den  Inseln  Verlustkonto  vorzutragen.
wurde  in  keiner  Weise  gestört.
Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.
staffeeernte  auf  Portorico.  Jahres  in  einer  Weise  beschädigt  worden,  daß

Die  im  August  1906  begonnene  Kaffecernte
Portoricos,  deren  Erzeugnis  zum  größten  Teil  zu
Anfang  des  Jahres  1907  an  den  Markt  kam,
ist  die  größte  seit  dem  verheerenden  Zyklon  im
Jahre  1899.  Dagegen  haben  heftige  Regengüsse
die  neue  Kaffeeernte  ungünstig  beeinflußt.

Die  Ausfuhr  von  Kaffee  betrug  vom  30.  Juni
1906  bis  zum  30.  Juni  1907  38  756  750  lbs
im  Werte  von  4  693  004  8  gegen  28  290  322  1bs
im  Werte  von  3  481  102  8  im  Vorjahre.

Davon  ist  wieder  mehr  als  der  dritte  Teil
nach  Kuba  gegangen,  wo  jetzt  auch  mehr  Anfrage
für  die  besseren  Sorten  aufkommt,  während  früher
nur  die  geringeren  Kaffeesorten  dort  Absatz  fanden.

Die  Preise  für  die  1906/07  Ernte,  also  für
das  erste  Drittel  des  Jahres  1907,  waren
folgende  (zum  Vergleiche  sind  auch  die  Vorjahrszahlen
  beigefügt):

1906/07  1905/06  1904/05
Feine  gangbare
Sorten:
Picked  -  111/  11½  13
Yauco  11  3/  12  13⅛½
Sup.  Yauco  11⅞  12¼  14
Gewöhnliche
Sorten:
Trilla  10  10½  125⅝
Unpicked

Hacienda  11  11¼  13½

für  46  kg  frei  an  Bord  einschließlich  Verpackung.
Der  Blütenstand  des  Kaffees  neuer  Ernte  ist
durch  die  erwähnten  Regengüsse  zu  Anfang  des

 

die  Ernte  etwa  40  bis  50  v.  H.  geringer  geschätzt
  wird  als  die  vorjährige.

Dagegen  zogen  die  Preise  für  diese  Sorten
an;  es  wurden  bezahlt  für:

1906/07  1905/06  1904/05

Feine  Sorten:

Picked  Hacienda  11½  12⅜—11½  12½
Yauco  12½¼  12¾—11  ¾  1253⅝
Sup.  auco  125⅝/8  13½—11¾  12⅛
Gewöhnliche

Sorten:
Trilla  9½  10½⅛—  9⅞  11
Unpicked

Hacienda  10¾  11¾—10⅝R  11¾
Für  feinste,  sogenannte  Fancysorten  wurden

1  bis  2  3  mehr  bezahlt.

Die  Bohne  dieser  Ernte  ist  größer  und  besser
ausgefallen  als  die  letztjährige,  zum  Teil  wohl
infolge  des  Umstandes,  daß  die  Pflanzer  bei  der
kleinen  Ernte  mehr  Sorgfalt  auf  die  Pflanzung
und  Behandlung  des  Kaffees  verwenden  konnten.
Eine  Abnahme  des  Kaffeeanbaus  ist  nicht  zu  verzeichnen,
  trotzdem  die  Pflanzer  je  nach  der  Art
ihrer  Ländereien  den  Anpflanzungen  von  Tabak
oder  Früchten  mehr  Aufmerksamkeit  zuwenden.

Es  befinden  sich  auf  der  Insel  etwa  175  000
Acker  unter  Kultur.

Die  Arbeitslöhne  sind  auf  den  Plantagen
nicht  nur  gestiegen,  sondern  es  macht  sich  vielfach
schon  ein  Mangel  an  Arbeitern  fühlbar,  da  diese
in  der  Ebene  infolge  der  ausgedehnten  Zuckerindustrie
  das  ganze  Jahr  hindurch  zu  besseren
        <pb n="833" />
        W  749  2

Bedingungen  Beschäftigung  finden  können.  Aus
diesem  Grunde  geht  jedes  Jahr  ein  guter  Teil
der  Ernte  verloren,  da  bei  dem  Reifen  des
Kaffees  zu  gegebener  Zeit  nicht  immer  die  genügenden
  Arbeitskräfte  zur  Stelle  sind.

(Nach  Berichten  des  Kaiserl.  Konsulats  in  San  Juan
und  des  Kaiserl.  Vizekonsulats  in  Mayaguez.)

kKahaoeinfuhr  Spaniens  1907.
Die  Kakaveinfuhr  Spaniens  stellte  sich  in
den  letzten  Jahren,  wie  folgt:

Aus  Aus  anderen

Zusammen

 

Fernando  Poo  Ländern
Mengen  in  Kilogramm
1902:  1  499  050  4549  047  6  048  097
1903:  1  490  082  4  56  622  6  006  704
1904:  2  010  766  3  805  593  5  816  359
1905:  1  862  945  4244  767  5  107  712
1906:  1557  864  4  078  957  5  636  821
Zus.:  8  420  707  21  194  986  29  615  693
Im  Durchschnitt:
  1  684  141  4238  997  5  923  138
1907:  2438  856  3  189  383  5  628  239

Die  Kakaoeinfuhr  Spaniens  während  des
Jahres  1907  ist  also  mit  der  vorjährigen  etwa
gleich  geblieben,  während  sie  hinter  der  durchschnittlichen
  Einfuhr  in  den  voraufgegangenen
fünf  Jahren  um  300  000  kg  zurückgeblieben  ist.
Beträchtlich  gehoben  hat  sich  die  Kakaoeinfuhr
aus  Fernando  Poo;  sie  übertrifft  die  vorjährige
Einfuhr  um  rund  0,9  Millionen  kg  und  die
durchschnittliche  Einfuhr  in  den  voraufgegangenen
fünf  Jahren  um  rund  0,7  Millionen  kg.  Gefördert
  wird  die  Kakaveinfuhr  aus  Fernando  Poo
dadurch,  daß  fie  einem  geringeren  Eingangszoll
unterliegt  als  die  fremdländische.

(-emoria  sobre  el  Estado  de  la  Renta  de  Aduanas  190..)

Kußenhandel  des  Basutolandes  im  Jahre  1906/07.

Im  Jahre  1906/07  wurden  nach  dem
Basutolande  Waren  im  Werte  von  242  353  1
gegen  191  701  K  im  Jahre  1905/06  eingeführt.
Die  Ausfuhr  bewertete  sich  für  1906/07  auf
185  155  LK  gegenüber  172  496  &amp;amp;  im  Vorjahre.
Die  Haupteinfuhrartikel  waren  1906/07:  Wollenfabrikate
  69  790  K,  baumwollene  Stückwaren
12  871  L,  baumwollene  Fabrikate  22  146  L,
Metallkurzwaren  8473  L,  Ackerbaugeräte  3940  2,
Leder  und  Lederwaren  einschließlich  Stiefel,
Schuhe  und  Sattlerwaren  14  485  K,  Kleidungs- 



stücke  15  200  QC,  Nahrungsmittel  und  Getränke
23  800  K,  Posamenten  17  581  L.
«  (Nach  Colonial  Reports-Annual  Nr.  556.)

 

Der  Handel  der  französischen  Kolonien
im  Jahre  1906.“)

Der  Gesamthandel  der  franzöfischen  Kolonien
und  Protektorate  betrug  im  Jahre  1906
875  273  602  Fr.  gegen  873  936  955  Fr.  im
Jahre  1905.  Er  hat  also  eine  Steigerung  von
1  336  647  Fr.  gegenüber  dem  Vorjahre  erfahren
und  sich  um  12  636  228  Fr.  über  den  Durchschnitt
  der  letzten  fünf  Jahre  (1901  bis  1905)
erhoben

Der  Wert  der  Einfuhr  1906  bleibt  mit
454  945  294  Fr.  um  34  134  197  Fr.  hinter  der
Einfuhr  des  Vorjahres  und  mit  15  .751  255  Fr.
hinter  dem  Durchschnitt  der  Einfuhr  der  letzten
fünf  Jahre  zurück.

Die  Ausfuhr  hateinen  Wert  von  420  328  308  Fr.
erreicht  und  damit  das  Vorjahr  um  35470844  Fr.
und  den  Durchschnitt  der  letzten  fünf  Jahre  um
28  387  483  Fr.  überschritten.

Der  Anteil  Frankreichs  an  dem  Handel  seiner
Kolonien  hat  1906  380  662694  Fr.  oder  42,4  v.  H.
betragen,  von  denen  201  386  226  Fr.  oder  42,2  v.  H.
auf  die  Einfuhr  und  179276  468  Fr.oder  42,6  v.  H.
auf  die  Ausfuhr  entfallen.

Der  Warenaustausch  der  Kolonien  untereinander

  betrug  1906  23  034·322  Fr.  oder  2,7  v.  H.,
davon  entfallen  14  465  749  Fr.  oder  3,3  v.  H.
auf  die  Einfuhr  und  8  568  573  Fr.  oder  2,1  v.  H.
auf  die  Ausfuhr.
Der  Handel  mit  fremden  Ländern  beziffert
sich  auf  471  576  586  Fr.  oder  53,9  v.  H.,  wovon
239  093  319  Fr.  =  52,5  v.  H.  auf  die  Einfuhr
und  232  483  267  Fr.  =  55,3  v.  H.  auf  die
Ausfuhr  entfallen.  Rechnet  man  diesem  Handel
der  übrigen  Kolonien  und  Protektorate  noch
hinzu  den  Handel  Algiers  im  Werte  von
401  652  000  Fr.  Einfuhr  und  280  294  000  Fr.
Ausfuhr,  zusammen  681  946  000  Fr.  und  denjenigen
  Tunesiens  im  Werte  von  89  349  456  Fr.
Einfuhr  und  80  595  121  Fr.  Ausfuhr,  zusammen
169  944  577  Fr.,  so  ergibt  sich  ein  Gesamthandel
der  französischen  Kolonialbesitzungen  dem  Werte  nach
von  1727164  179  Fr.,  von  denen  945946750  Fr.
auf  die  Einfuhr  und  781  217  429  Fr.  auf  die
Ausfuhr  entfallen.

Die  folgenden  Tabellen  geben  einen  Überblick
über  den  Umfang  des  Gesamthandels  der  einzelnen
Kolonien.

 

 

")  Nach  Statistiques  du  Commerce  des  Colonies
Françnises  Pauren  ’année  1906.  Imprimerie  administrative,
  Melun  1
        <pb n="834" />
        V50  20
Der  Handel  der  französischen
4  I  Allgemeine
Einfuhr
Kolonien  aus  aus  den  franz.  aus  dem  ·  nach
Frankreich  nl  *-  Auslande  Zusammen  Frankreich
Fr.  "  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.
?  !
Westafrika  .  39  552  491  4300  182  48  635  853  92  488  52637  637  457
Französisch  Kongo  5  479  173  28  451  7  580  016  13  093  64064  932
Réunion  6  827  026,  1  980  815  2  865  824  11  683  66511  606  946
Madagaskar  .  .  28625782«131853643228223426714119800972
Mayotte  und  Zubehör  .  342  769  665  814.  451  610.  1  460  19332692  682
Somaliküste  .  2  175  214  15  186  11  786  429  13  976  8299  1  386  428
Französisch  Indien  .  1  626  345  30  451  4  948  054  6  604  8500  13522  340
Indochina  .  81900508489919913390609429068580136973485
St.  Pierre  und  Mielen  .  2519473  38766  2644  200  5  202  4391  63608  414
Guadeloupe  8  066  561  207  571  4592  937°  12  867  06914  933  569
Martinique  8  720  810  465  470  6  721  602  14  907  88217  168  634
Guyana  10  303  965  305  810  3  938  973  14  548  7568  177  332
Neu-Caledonien  5  872  111  266  680  4  273  429,  10  412  220655  325
Französisch  Ozeanien  363  998  12  810  2  379  375  2746  283  447  950
Zusammen  201  386  226,  14  465  749  239  093  bis  544  945  2941179  276  468
Außerdem:

Algier  340  341  0000  6  458  000  54  853  ooo  404  652  000|202  353  000
Tunis  52  916  119  5  768  919  30  664  818  89  349  45641  200  202
Insgesamt  594  643  345,  26  692  668  324  610  637  945  946  750422  829  670

II.  Vergleichende  Übersicht  über  den  Dandel  der

 

 

 

Einfuhr

Kolonien  1006  1905  Zunahme  Abnahme  1906

Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.
Westafrika  92  488  526  96  867  453  —  4  378  927/70  958  394.
Französisch  Kongo  13  093  640  10  379  146  2  714  494  16  460  826
Réunion  11  683  665  18  184  824  —  6  501  159  12545  099
Madagaskar  .  342671417311984103068  731  —  28  502  695
Mayotte  und  Zubebor  ·  1  460  193,  771926  688  267  —  3  158  551
Somaliküste  .  13976829411929941j2046  888  —  20272714
Französisch  Indien  .  6604  850  6356  207  248  643  —  26  775  097
Indochina  .  230  685  801  254  560  279  —  33  874  478|176  896  780
St.  Pierre  und  ien  .  5202  439  5  439521  —  «  2370897086180
Guadeloupe  .  12867  069  13438  419  —  571  350  15  434  609
Martinique  14  907  882  14  759  172  148  710  —  18  812  130
Guyana  .  14  548  756  11  439  375  3  109  181  —  10  498  195
Neu-Caledonien  10  412  220  10  726  657  —  314  437  9209  637
Französisch  Ozeanien  2  746  283.  3  028  161  —  281  8788  3  716  801
Zusammen  454  945  294  489  079  491  12  025  114  46  169  311/420  328  308

 

 

—............
also  Abnahme  34  134  197
        <pb n="835" />
        Kolonien  im  Jahre  1906.

W  V751

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Übersicht.
Ausfuhr  Gesamthandel
.  ""-  -  sgesamt
mchden  franz,  nach  den  .  mit  zwischen  den  mit  dem  Insgesam
enen  Auslande  Zusammen  Frankreich  Kolonien  Auslande
Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.
252  599  33  068  338  70  958  394  77  189  948.  4  52  781  81  704  19111163  456  920
6  128  10  789  766.  16  460  826  11  144  105,  34  579  18  375  782  29.554  466
316  917.  621  236  12545  099  18  443  972)  2297732  3  487  060  24  228  764
788  636  7913  087  28  502  695  48  426  754  2  107  172  12  235  915  62  769  836
303  794  162  075  3  158  551  3  035  451  969  608  613  685  4  618  744
273957  18  612  329  20272714  3  561  642  289  143  30  398  758  34  249  543
3  473  473  9779  284  26775  097  15  148  6855  3  503  924  14  727  338  33  379  947
1  920  862  138  002  433  176  896  780)  118  873  993.  6  750  061.  261  958  521397  582  581
261  219,  516  647  7  086  180  8  827  884  299985  3  160  747  12  288  619
331  542.  169  498.  15  434  609  23  000  130  539  113  4  762  435  28  301  678
603  974,  1  039  522,  18  812  130  24  889  444  1  069  444  7  761  124  33  720  012
20  954  2  000  508  10  498  795  18  781  297  326  773,  5  939  481  25  047  551
14  517  6539  993.  9209  637  8  527  438  281197  10813222  19  621  857
—  3  268  8511  3  716  801  811  948  12  815  56838  326  6  463  084
8  568  573  232  483  267,  420  328  308380  662  694  23  034  322  471  579  586875  273  602
„  I  6
9354  000  68  587  ooo  280  294  0001  542  694  000  15  812  000  123  440  00  681  946  000
5117723  34277  196,  80  595  121  94  116  321  10  886  642  64  941  6144  3944  577
23  040  296  335  347  463  781  217  429  1  017  473  015  49  732  964“  659  958  20|1727  164  179
französischen  Kolonien  für  die  Jahre  1905  und  1906.
Ausfuhr  Insgesamt
«  —  C  C
1905  Zunahme  Abnahme  1906  1905  Zunahme  Abnahme
Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.
56  207  218  14  750  476  —  163  446  920  153  075  371  10  371  549  —
13  932  745.  2528  081)  —  29554  466  24311  891  5242  575  —
970825228368471  —  24  228  764  27  893  076,  —  ,  3604315
22  850  592  5  652  103  —  62  769  836  54  049  002  8720  634  —
3  096  661  61  890  —  4  618  744  3868  587  750  157  —
19  219  004  2053710  —  34  549  243  30  148  9455  4100  598  —
27  185  997  —  410  900  33  379947,  33542  204  —  162  257
168  757  653  8  139  127;!  —  397  582  581/  423  317  932  —  25  735  351
7  119  311  —  33  131  12  288  919  12  558  832  —  270  213
15  637  471  —  J  202  862  28301678  29075  890  —  774  212
18  069  422  742  708“  —  33  720  012  32  828  594  891  418  —
9939  491  559  304.  —  25  047  551  21  378  866.  3  668  685  —
11  070  378.  —  1860  741  19  621  857  21797  035.  –  2  175  178
3  062  569  654  232  —  6  463  084  6  090  730  372  354  —
381  857  464.  37  978  478.  875  273  602  873  936  955  34  118  170  32  781  523

2  507  634

also  Zunahme  35  470  844

 

 

also  Zunahme  1  336  647
        <pb n="836" />
        W  V52  20

 

 

 

 

 

 

III.  Übersicht  über  den  Umfang  des  Handels  der  französischen  Kolonien  mit  Frankreich,  den
französischen  Lolonien  und  den  bedeutendsten  Ländern.
Einfuh  Aussuh  Nückausfuhr  der  Waren  eme  hr
infuhr  usfuhr  Insgesamt
Bezeichnung  der  Länder  französische  ausländische  6  zusammen  Mückmd  ur
Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.  Fr.
Französische  Waren.
Frankreich.  201  386  226|166  659  523|1  282  960.11  333  985  12  616  945|179  276  468|380  662  601
Franz.  Kolonien  14  465  7499  7  466  777|  15  13  386  666  1  101  7968568  573|23  034  322
Zusammen  215  821  975|174  126  300|1  998  090.  11  720  651  13  718  741|1187  845  041/403  697  016
Ausländische  Waren.
Frankreich.  .  .  8  176  620  —  —  —  —  —  8  176  620
Franz.  Kolonien  219  262  —4  —  —  —  —  219  262
England  37  4813071  23338  613  2491  83  008  85  499  23  424  11260  905  419
Engl.  Kolonien  97  110  196/  74  056  593]  307  674  15  528  064  15  835  73889  892  321|187  002  527
Deutschland  10  637  99613737  08820  835  1  432.  22  26713759  355/24  397  351
Deutsche  K  Kolonien  262  556  4570  256  —  256  4  826  267  382
Spanien  .  19126  —  —  —  —  —  19  126
Spanische  K  Kolonien  .  146  866  —  2  318  —  2313  2313  149  179
Holland  2949  968  4  024  720  --  —  40247206974688
Holländische  K  Kolonien  3  047  5888  993  895  333  496  829  8994  7244
Portug.  Kolonien.  237  211  231  369  43  894  73  030  116  924  348  293  585  504
Belgien  1  619  5878222  270  —  —  —  8222  2709  841  857
Italien  63  683  5  764  —  —  —  5  746  69  49
Osterreich-  Ungarn  275  632  —  —  —  —  —  273  632
Schweiz  725  0861432  860  —  —  —  1  432  86002  157  946
Schwe  und  Norwegen  1  496  033  —  —  —  —  —  1  496  033
Dänemark  2  468  —  —  —  —  —  2  468
Rußland  122  530  —  —  —  —  —  122  530
China  25  028  1519795  575  —  11  639  054  11  639  0541  434  629|  46  462  780
Japan  .  9664798063262  «  —  ;  —  8  063  2629  029  711
Siam  6  685  731  4  017  683  —  1  360  362  1  360  362  378  04511  063  776
Philippinen  10  86614  351  335  —  —  —  14  351  33514  362  201
Neu-Hebriden  .  164  523  11  387286  726  234  894  521620  533  007  697  530
Vereinigte  Staaten  von
Amerika  4  1  9%  1  y  868  1  654)  65  093  66  7471  860  61517  055  601
Brasilien  147  193  352  91  729°/  20  629  112  358  112  710  259  903
Venezuela  69  750  —  —  —  —  —  69  750
Agypten  142  604  —  —  —  —  —  142  601
Liberia  182  730  269  462  —  —  —  269  462  452  192
Kongostagt.  327  282  —  1450  13  307  14  757  14  757  342  039
Abessinien  —  —  1  647  474  8  444  877.10  092  351/110  092  351/10  092  351
Verschied.  Länder.  25  579  3067  870  6144511274.  9  131  904  9  643  178/17  513  792  43  093  098
-  Europas  —  975  4944  —  —  —  975  494  975  491
-  -  d.  äußersten
  Orients  —  1747  29831  —  —  —  1  747  298174729
Verschied.  Länd.  Amerikas  —  24  9660  —  —  —  24  960  24  900
Zusammen  .  .239  093  319|182  969  014/2  918  103  46  596  150  49  514  253/232  483  267|471  576  586
Insgesamt.  454  945  294857  095  3144  916  19358  316  801  63  232  994/20  328  3081875  273  602
        <pb n="837" />
        G  753  20

Handel  der  Stralts-Settiements  im  Jahre  1907.

Nach  der  Handelsstatistik  der  Straits-Settlements  für  das  Jahr  1907  gestaltete  sich  der

Handel  dieser  Kolonie,  wie  folgt:

 

 

 

 

Singapore  Penang  Malakka
Gegenstand  der  Einfuhr  1907  1907  1907
A.  Lebende  Tiere,  Nahrungsmittel  und  Getränke,  Narkotika  10  821  199  3573  421  421.  009
B.  Rohstoffe:
1.  Spinnstoffeenen:  139  129  1  930  215
2.  Metalle  ........  51112034254724  4975
3.  andere  Rohstoffe  ·.......  5  408  279  891  973  52  770
Rohstoffe  zusammen  10  658  611  5148  627  57  960
C.  Indusriie  Erheugniseer
1.  Gespinstwaren  .....  3570712  1035770  27  028
2.  *  J  .....  1207700  350  360  16  140
3.  andere  1  709  480  490  049  45  210
Industrie.Ergeugise  msammen  ..  6  487  892  1  876  179  88  378
Gesamt-Wareneinfurr  .  2796770210598227  567  347
Gesamt-  Wareneinfuhr  de  der  Straits-  Settlements  im  m  Jahre  1907  39  133  276
1906  38  540  800
Zunahme  592  476
Singapore  Penang  Malakka
Gegenstand  der  Ausfuhr  1907  1907  1907
4  +  +#
A.  Lebende  Tiere,  Nahrungsmittel  und  Getränke,  Narkotika  9  650  501  3  896  476  351  200
B.  Rohstoffe:
1.  Spinnstoffef.  ....  140  382  1555  107
2.  Metalle  .......  51347194586703  15  725
3.  andere  Rohstoffe.  ........  4  800  923  879  394  91  622
Rohstoffe  zusammen  10  076  024  5  467  652  107  454
C.  Industiie  perzeugmis  e:
Gespinstwaren  ....·  2284050  580  464  16  285
Metallinduftiie  Etzenonise  ......  521  981  88  624  2774
3.  andere  ..  1014228  346  105  18  504
Industrie-Erzeugnise  zusammen  ..  38202591015193  37  563
Gesamt-Warenausfür  .  23  546  784  10  379  321  496  217
Gesamt-  Warenausfuhr  d  der  Straits  Setlements  im  Jdahre  1907.  34  422  322
-  -  1906  34  281  518
Zunahme  140  804

Auf  die  wichtigsten  Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  verteilte  sich  die  Ein=  und
Ausfuhr  des  Jahres  1907,  der  zum  Vergleich  diejenige  des  Jahres  1906  hinzugefügt  ist,  wie  folgt:
1907

1906

Name  des  Landes  Einfuhr  Ausfuhr  Einfuhr

in
Großbritannien  und  Irlnd  35  210  66  493  35  636
Osterreich=  Ungarn  ..·..·....  1291  3614  1675
Belgien  ......·...  2  379  1  521  2  376

Dänemartt.  ...  121  943
Frankreih..m  ..  1736  10  834  1  655
Deutschlandeß...  5  586  6  694  6  397
Hollandd.  .  2  407  1  561  2  659

Itallenn  2  400  4  098  2  826

Ausfuhr

67  712
2  791
2390

458

10  666
6  704
1  540
5  275
        <pb n="838" />
        W  9054  20

Name  des  Landes

Rußland

Spanien  .
Schweden  und  Norwegen  .
Vereinigte  Staaten  von  Amerita
Niederländisch  Indien

Britisch  Indien  und  Burma  .
Ostlicher  Teil  der  malaiischen  Halbinsel
Westlicher  Teil  der  malalischen  Halbinsel.
Siam  und  siamesische  Westküste  .
FranzösischJndo-China..
Hongkong  und  China
Sarawak  .  .
Britisch  Nord  Borneo  .
Australien  .  ·
Japan

Handel  von  Carache  (Darohko)  1907.

Das  Einfuhrgeschäft  über  den  marokkanischen
  Hafen  von  Larache  hat  sich  während  des
ganzen  Jahres  1907  in  einem  sehr  bescheidenen
Rahmen  bewegt,  da  die  reichlichen  Ernten  der
letzten  zwei  Jahre  die  Einfuhr  von  Lebensmitteln
auf  ein  Minimum  reduzierten.

Lebhafter  gestaltete  sich  das  Ausfuhrgeschäft.

Die  Freigabe  der  Küstenfahrt  und  der  Getreideausfuhr
  bewirkte  eine  nutzbringende  Verwertung
  der  über  Erwarten  günstig  ausgefallenen
Ernte.  Die  rege  Tätigkeit  erfuhr  aber  eine  unliebsame
  Unterbrechung  durch  die  Wirren  im
Lande.  Die  unsichere  Lage  bewirkte  die  Einstellung
  des  Handelsverkehrs  während  einer
längeren  Zeit.  Erst  gegen  Ende  des  Jahres
machte  sich  eine  Belebung  fühlbar,  welche  aber
immer  wieder  durch  alarmierende  Nachrichten
vom  Süden  unterbrochen  wurde.  Das  Geschäft
wickelte  sich  so  nur  stoßweise  und  auf  höchst  unsicherer
  Basis  ab.  Vorschüsse  an  die  Einheimischen
mußten  unterbleiben,  wie  auch  für  Importware
keine  Kredite  mehr  erteilt  werden  konnten.  Der
Wechselkurs  für  die  Landesmünze  bewegte  sich
rn  große  Schwankungen  zwischen  50  und

v.  H.,  nur  im  Monat  August  war  er  auf
50  v.  H.  gegen  Franken  gefallen,  eine  Folge  der
Besetzung  Casablancas  durch  die  französischen
Truppen.

Die  Gesamteinfuhr  von  Larache  weist
für  das  Jahr  1907  einen  Wert  von  5  206  572  Mk.
auf  gegenüber  5  940  855  Mk.  im  Jahre  1906.
Mit  Ausnahme  von  Baumwollwaren,  Tonwaren,
Maschinen,  Kurz=  und  Emaillewaren,  Glaswaren,

 

1906  1907
Einfuhr  Ausfuhr  Einfuhr  Ausfuhr
in  1000  8

36  2594  79  4  061

71  608  158  644

91  12  73  9

2  698  34  629  3592  25  363
50  801  41  777  49  071  40  597
40  391  13  597  41  993  13  693
5  322  2752  5971  3216
82  779  37  052  80  041  41  447
33  437  18  235  29  982  17  791
4  878  2  366  7238  2  767
26  619  17  650  28  328  16  629
4940  3  358  4  930  3  736
845  1  361  721  1  401
5243  1  560  6  791  1  241
5  044  2391  6991  2  595

(Kach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Singapore.)

Eisenwaren,  Baumaterialien  weisen  alle  Einfuhrartikel
  erhebliche  Minderwerte  auf.

Der  Rückgang  der  Einfuhr  tritt  besonders
bei  folgenden  Waren  hervor:

1907  1906

Mk.  Mk.
Alkohol,  Wein,  Bier  35  350  98  939
Chemische  Produlte  81  840  91  143
Kaffee  20  480  36  583
Kerzen  165  240  353  900
Mehl.  26240  744  853
Möbel  6220  7520
ðrhrungsmitet.  21  500  62  980
Ol  14  160  70  360
Papier  19  290  78  281
Petroleum.  29  600  64  220
Reis  720  40  338
Spezereiwaren  .  118  060  601  900
Tee  208240  310  957
Zucker  1  097  292  1274  322

Eine  Mehreinfuhr  ist  zu  verzeichnen  bei
folgenden  Waren  und  in  folgenden  Werten:

1907  1906

Mk.  k.
Baumwollwaren,  engl.  2  806  800  1777720
Banmaterialien  50  580  20  648
Eisen,  Stahl  75  780  52  610
Glaswaren  75200  62  308
Kurz=  u.  Emaillewaren  64  880  14  831
Maschinen  40  720  7  680
Tonwaren  59  920  23  800

An  der  Einfuhr  sind  die  verschiedenen  Staaten,
wie  folgt,  beteiligt  gewesen:
        <pb n="839" />
        W  755  20

1907.  1906

Mk.  Mk.
Deutschland  212  990  195  496
Osterreich-Ungarn.  35  200  121  740
England  .  33745303145259
Frankreich  1  135740  1  712  986
Belgien  351  732  586  144
Spanien  47  940  —
Italien  25  240  119  690
Portugal  23  200  59  .540

Die  Einfuhr  Deutschlands  hat  gegenüber
dem  Vorjahr  eine  kleine  Erhöhung  aufzuweisen.

Als  Lieferant  für  Kerzen  kam  bislang  einzig
England  in  Betracht,  welches  durch  gut  eingeführte
  Marken  sich  ein  Monopol  geschaffen  hatte.
Im  Jahre  1907  kam  jedoch  eine  Paraffinkerze
österreichischen  Ursprungs  auf  den  Markt,  welche
sowohl  in  Qualität  wie  in  Aufmachung  und
Etikettierung  der  besteingeführten  Pricekerze  nicht
nachstand  und  mit  dem  englischen  Produkt  erfolgreich
  konkurrierte.

Die  Gesamtausfuhr  von  Larache  beläuft
sich  im  Jahre  1907  auf  1  769  000  Mk.  gegenüber
  2  186  964  Mk.  im  Jahre  1906.

Die  Ausfuhr  erstreckte  sich  vornehmlich  auf
Saaten:

1907  1906
Mk.  Mk.
Bohnen  357  900  10  160
Kanariensaat  67  600  61  108
erste  142  300  —
Weizen  231  600  —

Die  übrigen  Ausfuhrartikel  verzeichnen  fast
durchweg  geringere  Summen  als  im  Vorjahre:

1907  1906
Mk.  Mk.
Datteln  61  400  49  500
Rindshäute  91  000  155  500
Serghina
(Seifenwurzel)  3  000  17  940
Schaffelle  97  300  667  636
Wachs  4  900  60  016
olll  442  700  599  536
Ziegenfelle  112  800  280  412

Der  verminderte  Fellexport  ist  eine  Folge
der  schlechten  Marktlage  in  Europa  und  Amerika,
so  daß  trotz  der  vorzüglichen  Ernte  und  der
starken  Getreideausfuhr  eine  Erhöhung  der  Gesamtausfuhrziffer
  nicht  erreicht  wurde.  Die
Saatenausfuhr  richtete  sich  vornehmlich  nach
Deutschland,  wohin  die  Hälfte  dieser  Ausfuhr
abgeführt  wurde.  Die  schwierigen  Verschiffungsverhältnisse
  ließen  aber  eine  volle  Entwicklung
des  Geschäfts  nicht  zu,  da  sonst  wohl  das
doppelte  Quantum  nach  deutschen  Häfen  hätte
versandt  werden  können.  Die  mit  günstigem

 

Markt  verkauften  Saaten  konnten  nicht  rechtzeitig
verschifft  werden  und  wurden  daher  nicht  mehr  abgenommen
  oder  litten  durch  monatelange  Einlagerung
  Schaden.

Pferdebohnen  wurden  nach  Deutschland,
England,  Frankreich  und  nach  den  spanischen
Besitzungen  Nordafrikas  ausgeführt.  Der  Verkaufspreis
  schwankte  zwischen  11  und  13,40  Mk.
pro  100  kg  kob.  Larache.  Die  Gesamtausfuhr
betrug  2900  Tonnen.

Weizen  fand  sehr  guten  Markt  in  Marseille
und  zum  Teil  auch  in  Deutschland.  Es  wurden
14  bis  17  Mk.  pro  100  kg  fob.  Larache  erzielt.
  Die  Gesamtausfuhr  erreichte  1500  Tonnen.

Gerste  wurde  beinahe  ausschließlich  nach
Deutschland  verschifft.  Preis  10  bis  12  Mk.
pro  100  kg  fkob.  Larache.  Gesamtausfuhr
1300  Tonnen.

Ziegenfelle.  Das  Geschäft  war  bis  Ende
März  sehr  lebhaft,  flaute  dann  aber  rasch  ab
und  war  gegen  Ende  des  Jahres  vollkommen

paralysiert.  Der  Preis  fiel  von  200  auf  145  Mk.
pro  100  kg  fkob.  Larache.  Gesamtausfuhr
112  800  Mk.

Schaffelle  waren  denselben  Schwankungen
unterworfen  wie  die  Ziegenfelle.  In  der  zweiten
Hälfte  des  Jahres  1907  wich  der  Preis  von
100  auf  55  Mk.  pro  100  kg  kob.  Larache.  Gesamtausfuhr
  97  300  Mk.

Wolle  erzielte  im  Beginn  der  Kampagne
sehr  gute  Preise,  und  es  wurden  Verkäufe  zu
108  Mk.  franko  Magazin  Larache  abgeschlossen,
Parität  120  Mk.  kob.  Larache.

Im  Gegensatz  zu  früheren  Jahren  wurde
nach  Frankreich  nur  ein  geringes  Quantum  exportiert,

  dagegen  umsomehr  nach  Deucchkand  und  England.

  Gesamtausfuhr  462  700  M

Rindshäute  waren  im  #inn  des  Jahres
sehr  gefragt  und  erzielten  140  Mk.  pro  100  kg
kob.  Larache.  Der  Markt  flaute  nach  dem  ersten
Quartal  fortwährend  ab,  und  es  ist  dieser  Artikel
heute  vollkommen  verlassen.  Nominell  wertet  er
90  Mk  pro  100  kg  fob.  Larache.  Gesamtausfuhr
91  000  Mk.

Mit  Ausnahme  einer  kleinen  durch  eine  Lokomobile
  betriebenen  Mühle  waren  bisher  keine
industriellen  Unternehmen  vorhanden.  Eine  in
Larache  ansässige  belgische  Firma  hat  nun  eine
mechanische  Wollweberei  mit  vorläufig  drei  Stühlen
  und  Motorbetrieb  eingerichtet  behufs  Fabrikation
  von  Dschelabas  (maurische  Mäntel),  welche
bislang  durch  Handweber  in  Wazzan,  Fez  usw.
angefertigt  wurden.  Da  einheimische  Wolle  zur
Verwertung  kommt,  schreibt  man  dem  Unternehmen
  Erfolg  zu.  Neben  der  Weberei  errichtete
dieselbe  Firma  eine  Seifensiederei  zur  Herstellung
der  bisher  aus  Belgien  importierten  Schmierseife,
        <pb n="840" />
        W  756  20

ferner  eine  Getreidemühle  mit  zwei  Mahlgängen
und  Motorbetrieb.

Die  Ernteaussichten  für  das  Jahr  1908  sind
sehr  günstig.  Die  erste  Ernte  ist  durch  ausgiebigen
  Regenfall  bereits  gesichert.  Infolge  der
Unruhen  im  letzten  Jahre  ist  allerdings  die  Aussaat
  sehr  eingeschränkt  worden,  und  es  ist  nur
u¼  des  im  Vorjahre  angebauten  Landes  wieder
bearbeitet  worden.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserlichen  Konsulats  in
Larache.)

baondel  Korfus  1907.

Die  Einfuhr  Korfus  erreichte  1907  ziemlich
die  Höhe  des  vorhergehenden  Datres  (4275331
Mk.  gegen  4596730  Mk.  in  1906).

Die  Einfuhr  aus  Deutschland  betrug  nach
den  Zollangaben  119  355  Mk.  gegen  127  143  Mk.
im  Vorjahre.  Hiervon  entfallen  47789  Mk.  auf
Textilwaren,  29246  Mk.  auf  Stahl=  und  Eisenwaren,
  1600  Mk.  auf  Lederwaren  und  4500  Mk.
auf  chemische  Produkte.

Diese  Ziffern  für  Deutschland  beziehen  sich
aber  hauptsächlich  auf  die  über  Hamburg  auf
dem  Seewege  bezogenen  Waren,  während  die  aus
Deutschland  über  Triest  importierten  Waren  in
den  Aufstellungen  des  hiesigen  Zollamtes  unter
der  Rubrik  „Österreich“  erscheinen.

Die  Ausfuhr  Korfus  gestaltete  sich  in  Olivenöl
  folgendermaßen:

Nach  Italien  1280  dz
Ofsterreich-  ungarn  7938  —
Frankreich  3983
.  England  .  2264-Deutschland.

  1784  -
-Tuürkei  und  Bulgarien  .  1048  -
-Odessa....  .71--StPeteksbutg
  4409--Span1en..
  2413--NordAmerita
  648--Ägypten..
  545--andeken
  Ländern.  319

Zusammen  .  .  34402  d2.

Der  größte  Teil  dieser  Ausfuhr  bestand  aus
älterem  Ole  der  Ernte  1905/06,  und  da  die
Ernte  1906/07  nicht  einmal  dem  Lokalkonsum
genügte,  so  sind  in  obigen  Ziffern  nur  1138  d2
der  neuen  Ernte  1907/08  enthalten.  Da  die
eßbaren  Ole  stets  im  ersten  Jahre  einer  Saison
verschifft  werden,  so  müssen  von  obigem  Export
etwa  12  000  dz  als  Brennöl  für  Rußland  und
der  Rest  von  etwa  22  000  dz  als  Ole  für  Industriezwecke
  betrachtet  werden.  An  dem  Export
von  letzterem  Ole  ist  Deutschland  nur  sehr  wenig,

 

d.  h.  mit  1784°'d2,  beteiligt,  da  die  Ole  von
Kleinasien  billiger  waren.  Als  eine  große  Seltenheit
  muß  der  Export  von  2413  d  nach  Spanien,
dem  bedeutenden  Ollande,  betrachtet  werden.

Die  Weinernte  ergab  1907  einen  mittelgroßen
Ertrag,  der  auf  ungefähr  80  000  dez  geschätzt
wird.  Hiervon  gelangten  im  September  1907
etwa  5000  dz  als  gestampfte  Trauben  nach
Deutschland  zum  Export.

Gemüse  und  Feldfrüchte.  Infolge  ungünstiger
  Witterung  im  Monat  April/März  vorigen
Jahres  blieb  der  Export  von  Kartoffeln  im  Vorjahre
  weit  hinter  dem  Ergebnis  anderer  Jahre
zurück.  Der  größte  Teil  hiervon  nahm  seinen
Weg  über  Triest  nach  Deutschland,  wo  sie
unter  dem  beliebten  Namen  von  „Malta-Kartoffeln“
  zum  Verkauf  gelangen.

Der  Wert  der  im  Jahre  1907  verschifften
Landesprodukte  betrug  nur  24479  690  Drachmen
gegen  6  497  684  Drachmen  im  vorhergehenden
Jahre.

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Korfu.)

Japans  Hbandel  mit  Miederiändisch-Indlen  1907.

Dem  „Indischen  Mercuur“  sind  nach  Berichten
des  holländischen  Konsuls  in  Kobe  die  nachstehenden
  Ziffern  über  den  Handel  Japans  mit  Niederländisch-Indien
  während  des  Jahres  1907  zu
entnehmen.

Es  betrug:  1907:  1906:

Yen  VYen
494467346  418784108

die  Gesamteinfuhr
Japans

davon  aus  Niederländisch-Indien
  22039470

—  4,  4  v.  H.

23519820
=  5,6  v.  H.
die  Gesamtausfuhr

apans  432412873  423754892
davon  nach  Niederländisch-Indien
  2261312  1393536
—  0,5  v.  H.  =  0,3  v.  H.
Nach  diesen  Ziffern  hätte  die  japanische  Ausfuhr
  nach  Niederländisch-Indien  eine  Zunahme,
die  Einfuhr  dagegen  eine  Abnahme  zu  verzeichnen.
Die  Einfuhr  aus  Niederländisch-Indien  betrug
  in  den  wichtigeren  Waren  im  Verhältnis  zu
der  Gesamteinfuhr:

1907  1906
Zucker:
Gesamteinfuhr  .  Pikul  3296385  3786127
davon  aus  Niederl.
Indien  2690  383  3186910
—  81,50.  H0.  —  84  v.  H.
        <pb n="841" />
        G  757  20

Rohbaum---  1907  1906
wolle:
Gesamteinfuhr  .  Pikul  4236341  3149814
davon  aus  Niederl.
Indien  62390  90  478
Gereinigtes  Petroleum:

Gesamteinfuhr  ..  Gall.  70  165  626  59  429008
davon  aus  Niederl.
Indien  24094321  12084279
=  34,4v.  H.  =  20,  5  v.  H.
Indigo:  ·
Gefamteinfuht..Kins·)26655462039356
davon  aus  Niederl.
Indien  .  .  ..  -  3393  172845

Eine  Zunahme  der  Einfuhr  fand  daher  lediglich
  in  Petroleum  statt,  dessen  Einfuhr  sich  verdoppelte.

  Dagegen  sind  die  Einfuhr  von  Zucker,
Rohbaumwolle,  Indigo  teilweise  ganz  enorm
zurückgegangen.

Die  Zuckereinfuhr  war  1906  in  Hinblick  auf
die  bevorstehende  Zollerhöhung  forciert  worden.

Eine  Zunahme  der  japanischen  Ausfuhr
hierher  macht  sich  außer  bei  Steinkohlen  namentlich
  bei  baumwollenen  Handtüchern,  baumwollenen
Unterjacken  sowie  Regen=  und  Sonnenschirmen
bemerkbar.

Die  japanische  Steinkohle  hat  auf  den  hiesigen
Märkten  kaum  auf  eine  aussichtsvolle  Zukunft  zu
rechnen.  Ihre  Überlegenheit  über  die  Borneound
  Sumatrakohle  ist  bei  höheren  Preisen  zu
gering,  und  als  Mitbewerber  kommt  außer  der
biesigen  noch  die  australische  Kohle  mit  zunehmenden
  Mengen  in  Betracht.

Die  hiesige  Einfuhr  beruht  hauptsächlich,  ebenso
wie  deren  Absatz,  in  den  Händen  chinefischer
Händler.  Neuerdings  macht  sich  bei  diesen  jedoch
eine  entschiedene,  gegen  alles  Japanische  gerichtete
Bewegung  bemerkbar,  die  angeblich  schon  bis  zu
einem  förmlichen  Boykott  mit  Strafbestimmungen
gegen  Zuwiderhandlungen  gediehen  sein  sollte.

Baumwollertrag  In  Agvpten.

Die  größte  landwirtschaftliche  Gesellschaft
Agyptens,  die  Société  Khédiviale  d'Agriculture,
hat  im  März  d.  Is.  eine  aus  angesehenen  Großgrundbesitzern
  und  Staatsbeamten  zusammengesetzte
Kommission  ernannt  zwecks  Untersuchung  der
Frage,  auf  welche  Ursachen  der  bis  zu  einem  gewissen
  Grade  beobachtete  prozentuale  Rückgang
des  Baumwollertrages  im  Lande  zurückzuführen
sei.  Aus  dem  dieser  Tage  zur  Veröffentlichung
gelangten  Bericht  der  Kommission  ist  folgendes
hervorzuheben.

*)  1  Kin  =  600  g.

 

Der  Flächenumfang  der  Baumwolländereien
und  die  Gesamtsumme  der  Baumwollproduktion
ergeben  sich  aus  folgender  übersicht:
Baumwoll-Anbauflächen  und  -Ernten  in  Agypten.

umwoll-  Baumwoll=  Proz  hl-Saison:
  anbauflächer  gLesamternten  ergebn

(Feddans)  (Kantars)  pro  Feddan
1895/96  977  785  5256  128  5,27
1896/97  1  050  747  5  870  479  5,.59
1897.98  1  128  804  6  .542  628  5,  80
898.99  21.261  5  588  816  4,99
1899/1900  1  163  306  6509  645  5.64
1900,01  230  320  5  135  4,42
1901·02  1  249  884  6369  911  5,10
1902,03  1  275  680  5  838  790  4,59
1903/04  1  332  510  6  508  947  4,89
1904·05  1  436  708  6313  370  4.10
1905/06  1  566  601  5  959  888  3,.83
1906.07  1  506  290  6  *8  388  4,  62
1907.08  1  603  224  4,12

dubncsh
Diese  UÜbersicht  zeigt,  daß  die  Produktionssumme
  mit  der  Vergrößerung  der  Anbauflächen
nicht  Schritt  gehalten  hat,  daß  vielmehr  der
Ertrag  pro  Feddan  (4200  aqm)  prozentual  sichtlich
  zurückgegangen  ist.  Der  Durchschnittsertrag
pro  Feddan  betrug:

1895  bis  1897  5,55  Kantars
5,01

1898  „  1900  =  5  .
1901  1903  =  485
1904  1906  —  -

4,28
(1  Kantar  —  45  Kilo).

Der  beobachtete  prozentuale  Rückgang  entfällt
hauptsächlich  auf  Unterägypten.  In  Oberägypten
  ist  (wenn  man  das  eine  Jahr  1905/06
wegen  des  außerordentlichen  Wurmschadens  von
der  Vergleichung  ausschließt)  der  Ertrag  der
Jahre  1896/97  bis  1901/02  (mit  4,41  Kantars
pro  Feddan)  dem  Ertrage  der  Periode  1902/03
bis  1907/08  (mit  4,42  Kantars  pro  Feddan)  so
gut  wie  gleich  geblieben.

Die  Gründe  für  den  Rückgang  in  der  Bodenertragsfähigkeit
  liegen  nach  dem  Urteil  der  Kommission
  vorwiegend  in  der  Art  und  Weise  der
Bodenbestellung  und  -bewässerung.  Zur
Abhilfe  wird  empfohlen  Innehaltung  einer  geregelten
  dreijährigen  Fruchtfolge,  genaue  Regulierung
  der  Wasserzufuhr  in  der  Weise,  daß  keiner
der  kleinen  nur  intermittierend  gefüllten  Wasserzufuhrkanäle
  länger  als  18  Tage  ohne  Wasser
bleibt,  Vervollkommnung  der  Ableitung  des  entbehrlichen
  Wassers,  sorgfältige  Unkrautbeseitigung
und  sorgsames  Abraupen  der  Pflanzen  sowie  in
Ermangelung  von  genügend  natürlichem  Dünger
ausgebreitetere  Verwendung  von  künstlichem
Dünger.

Ferner  empfiehlt  die  Kommission  der  Regierung,
  hinsichtlich  der  Bodenkultur  und  der  damit
in  Verbindung  stehenden  klimatischen  oder  sonstigen
Verhältnisse  tunlichst  genaue  statistische  Aufnahmen
        <pb n="842" />
        W  758  20

und  Beobachtungen  anzustellen  und  allen  erlangbaren

  Angaben  im  Interesse  der  landbauenden

Bevölkerung  die  weiteste  Publizität  zu  geben.
(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Kairo.)

Ertrag  der  Baumwollernte  1907  in  den  Vereinigten
Staaten  von  RKmerika.’)

Der  Schlußbericht  der  Zensusabteilung  des
amerikanischen  Bundesamts  für  Handel  und
Arbeit  über  den  Ertrag  der  Baumwollernte  von
1907,  dessen  Erscheinen  ursprünglich  für  den
1.  Mai  d.  Is.  in  Aussicht  gestellt  worden  war,
ist  erst  Mitte  Juni  herausgekommen.  Er  ist
datiert  vom  29.  Mai.

Nach  den  endgültigen  Zahlen,  die  er  bringt,
ist  die  früher  (s.  Anm.)  veröffentlichte  Übersicht
über  die  Baumwollproduktion  in  den  Bereinigten
Staaten  in  den  letzten  fünf  Jahren,  soweit  es
sich  um  den  Ernteertrag  des  Jahres  1907  handelt,
zu  berichtigen.  Der  Gesamtertrag  dieses  Jahres

 

Das  Baumwollgebiet  wird  in  der  Hauptsache
  von  zehn  Staaten  gebildet.  Es  sind  dies  in
der  Reihenfolge  der  Größe  ihrer  Produktion  im
Jahre  1907:  Texas,  Georgia,  Mississippi,  Südkarolina,
  Alabama,  Oklahoma,  Arkansas,  Louisiana,
  Nordkarolina  und  Tennessee.  Unter  ihnen
hat  Texas  seine  führende  Stelle  behauptet,  obwohl
der  Betrag  seiner  Ernte  von  1907  nur  55  v.  H.
der  des  Vorjahrs  betragen  hat.  Der  aus  dem
Indian  Territory  und  dem  Territorium  von  Oklahoma
  neugebildete  Staat  dieses  Namens  nimmt
die  sechste  Stelle  ein.  In  den  Staaten  Florida,
Missouri,  Virginia,  Kentucky  und  Kansas  wird
nur  wenig  Baumwolle  gebaut,  zusammen  noch
nicht  einmal  ein  Prozent  der  Gesamtproduktion.
Seit  1906  erscheint  auch  das  Territorium  von
New  Mexiko  unter  den  Baumwolle  bauenden  Gebieten.
  Während  die  Baumwollproduktion  in  den
Gebieten  östlich  des  Mississippi  im  ganzen  betrachtet
  stationär  geblieben  ist,  nimmt  sie  im
Westen  des  Flusses  an  Ausdehnung  der  Anbaufläche
  und  in  ihren  Erträgen  zu.  In  Oklahoma,

 

 

 

 

 

erhöht  sich  um  ungefähr  70  000  Ballen.  Die  in  dem  nordwestlichen  Teile  von  Texas  und  in
Übersicht  in  ihrer  berichtigten  Form  lautet  dem  Territorium  von  Neu-Mexiko,  in  Gebieten
nunmehr:
Sallen,  wic  sie  von  den  Entkörnungsanstalten  1
geliefert  worden  sind  (uunoing)  1
—  J  Unggerechnet
Upland-Baumwolle  Sea-gsland-  Insgesamt  in  statistische
Pflanzjahr  Baum=  Linters  linruche  Ballen  von
Würfel-  Zylin-  wolle  einem  halben  *
förmige  drische  #  twurfell  ohgewicht
förmigen
Ballen  BallenK  Wirrfelförmige  Ballen  gerechnet)  1
r  I
1907  10  871  652  198  50  86895  268  060  11  325  882  #  11  375  461
1906  12  791  541  268  219  57550  322  064  13  305  265  13  595  498
1905  10  242  618  279  836  1125399  230  497  10  725  602  10  804  556
1904  13  198  944  296  151  104317  245  9713  139607  310  13  679  954
1903  9  359  472  770  208  75  393  1957532  10015  721  10  045  615

 

und  enthält  hierzu  nachstehende  Bemerkungen:
Die  Zahlen  für  1907  beruhen  auf:

1.  den  Angaben  der  Entkörnungsanstalten
und  Baumwollsamenmühlen  über  die  tatsächlich
  von  ihnen  abgelieferten  Ballen  und
ihren  Schätzungen  der  noch  ausstehenden
Mengen  an  Lint=  und  Linter-Baumwolle.
Diese  noch  ausstehenden  Mengen  im
Schätzungsbetrage  von  90  101  Ballen
Lint  und  37  873  Ballen  Linters  sind  in
den  vorstehenden  Zahlen  für  1907  mitinbegriffen.


“

5)  Val.,  D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  9,  S.  438.

 

also,  die  noch  vor  nicht  langer  Zeit  als  ungeeignet
  für  den  Anbau  von  Baumwolle  angesehen
wurden,  dehnt  sich  mit  der  Wirtschaftsform  des
landwirtschaftlichen  Kleinbetriebs  das  Gebiet  des
Baumwollbaues  auf  Kosten  der  Weidewirtschaft
und  des  Körnerbaues  aus.  Neuere  Versuche,
Baumwolle  in  den  regenarmen  Landstrichen  des
Westens  mit  Hilfe  künstlicher  Bewässerung  zu
bauen,  scheinen  Erfolg  zu  versprechen.  Dies  gilt
insbesondere  von  den  von  dem  Bundesamte  für
Ackerbau  ausgenommenen  Versuchen,  ägypptische
Baumwolle  in  den  südlichen  Teilen  von  Arizona
und  Kalifornien  zu  bauen.  Aber  auch  von  privaten
  Versuchen  in  dieser  Richtung  wird  berichtet.
        <pb n="843" />
        W  759  2

Bereits  sollen  ungefähr  10  000  Acres  in  Texas
und  New  Mexiko  im  Jahre  1907  mittels  künstlicher
  Bewässerung  zu  Baumwolle  bestellt  worden
sein.  Erträge  von  ¾  bis  1¼  Ballen  Baumwolle
  pro  Acre  sollen  dort  erzielt  worden  sein
gegenüber  dem  durchschnittlichen  Ertrag  von
Ballen  pro  Acre  für  das  Gesamtgebiet  der  nordamerikanischen
  Baumwollproduktion.  Die  so  mit
künstlicher  Bewässerung  gezogene  Baumwolle  soll
sich  durch  langen,  starken  und  gleichförmigen
Stapel  auszeichnen.

Die  Witterung  im  Jahre  1907  war  der
Entwicklung  der  Baumwollpflanze  im  Frühling
und  Sommer  nicht  günstig  gewesen.  Dafür  hat
der  Herbst  das  Ausreifen  der  Pflanze  und  das
Pflücken  begünstigt.  Die  Qualität  der  Ernte  läßt
daher  nichts  zu  wünschen.  Sie  ist,  soweit  sie  bis
zum  1.  April  d.  Is.  auf  den  Markt  gekommen
ist,  dem  Grade  nach  auf  middling  angesprochen
worden.  Der  Baumwollschädling  (boll  weevil,
Kapselwurm)  ist  wiederum  in  Texas,  Arkansas,
Oklahoma  und  Louisiana  und  zum  erstenmal  in
einigen  Grafschaften  des  Staates  Mississippi  aufgetreten.
  Der  Pflanzer  hat  sich  durch  verbesserte
Anbaumethoden  so  gut  es  geht  mit  ihm  abzufinden.
  Der  Gedanke,  ihn  zu  vernichten,  ist
zur  Zeit  als  aufgegeben  zu  betrachten.

Die  Ernte  des  Jahres  1906  war  ihrem  Ertrage
  nach  die  zweitgrößte  gewesen,  die  in  den
Vereinigten  Staaten  erzielt  worden  ist.  Ihrer
Qualität  nach  war  sie  indessen,  soweit  sie  bis  zum
1.  April  zu  Markt  gebracht  worden  war,  nur
auf  strict  Ilow  middling  anzusprechen  gewesen,
ein  Verhältnis,  das  erst  im  Laufe  des  Betriebsjahrs
(1.  September  bis  31.  August)  allgemein  zur
Erkenntnis  kam,  sich  auch  später  nicht  wesentlich
mehr  änderte  und  die  Nachfrage  nach  middling
zu  einer  sehr  lebhaften  machte.  Dies  hatte  zur
Folge  gehabt,  daß  der  Preis  für  effektive  Ware
in  den  mittleren  Graden  auf  eine  ungewohnte
Höhe  getrieben  worden  war.  Während  auf  dem
Lokomarkte  von  New  Orleans  der  Preis  für
middling  in  der  Zeit  vom  1.  September  1906
bis  Ende  März  1907,  mit  kurzen  Unterbrechungen
vorübergehender  höherer  Preise,  sich  zwischen  9
und  11  Cents  gehalten  hatte,  war  er  seit  Anfang
Aprik  in  stetiger,  fast  ununterbrochener  Steigerung
von  10  ½  bis  auf  13  9/16  Cents  Ende  August
gestiegen.  Auf  dieser  Höhe  hat  er  sich,  nachdem
mit  dem  neuen  Betriebsjahr  1907/08  die  neue,
in  ihrer  Qualität  befriedigende  Ernte  auf  den
Markt  kam,  nicht  lange  mehr  halten  können.
Am  17.  September  war  er  auf  11  7/8  und  am
29.  Oktober  auf  10  5/16  Cents  herabgegangen.
Er  stieg  von  da  an  wiederum  und  erreichte  in
der  zweiten  Hälfte  Jannar  1908  den  bisherigen
böchsten  Stand  im  laufenden  Jahre  mit  12¼

 

Cents,  um  von  da  ab  bis  Ende  März  ständig
herabzugehen,  und  zwar  bis  auf  10  ½  Cents.
Die  Censusabteilung  im  Bundesamt  für  Handel
und  Arbeit  hat  als  Durchschnittspreis  für  den
bis  dahin  auf  den  Markt  gekommenen  Teil  der
neuen  Ernte  von  Upland-Baumwolle  11,46  Cents,
von  Sea-Island-Baumwolle  35,59  Cents  ermittelt
und  berechnet  danach  den  Wert  der  Baumwollernte
  der  Vereinigten  Staaten  vom  Jahre  1907
(mit  Ausschluß  der  Linters)  für  Upland-Baumwolle
  auf  605  Millionen  8,  für  Sea-Island-Baumwolle
  auf  9  Millionen  8.  Die  diesjährige
Ernte  steht  in  ihrem  Werte  von  zusammen  rund
614  Millionen  3  nur  um  37  Millionen  8  oder
4  v.  H.  hinter  dem  Werte  der  vorjährigen  zurück,
obwohl  sie  mit  ihrem  Ertrage  von  11  375  000
Ballen  (von  500  Pfd.  Rohgewicht)  gegen  den
des  Vorjahrs  von  13  595  000  Ballen  um  rund
16  ½  v.  H.  zurückbleibt.  Der  Unterschied  in  der
Menge  ist  zum  größten  Teil  ausgeglichen  durch
die  bessere  Qualität.

Der  durchschnittliche  Wert  der  Upland-Baumwolle
  für  den  Produzenten  berechnet  sich  für  den
fünfjährigen  Zeitraum  von  1903  bis  1907  auf
57,30  8  pro  Ballen  (von  500  Pfd.  Rohgewicht).
Für  die  fünf  Jahre  1895  bis  1899  stellte  er
sich  auf  31,75  S.

Bei  der  vorstehenden  Berechnung  des  Wertes
der  Gesamternte  ist  der  Wert  des  Baumwollsamens
  und  der  Linters  nicht  mit  berücksichtigt
worden.  Zieht  man  diese  Werte  mit  in  Rechnung,
so  stellt  die  Baumwollernte  des  Jahres  1907
für  den  Produzenten  einen  Wert  von  701
Millionen  3  dar,  gegen  722  Millionen  8  der
Ernte  von  1906  und  652  Millionen  der  Riesenernte

  von  1904.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New  Orleans.)

Der  indische  Kautschuhandel  im  Jahre  1907.

Die  Zufuhren  von  Kautschuk  nach  Britisch-Indien
  waren  im  Laufe  des  Jahres  1907  bedeutend
  kleiner  als  im  Vorjahre  und  hörten  bei
Schluß  der  Saison  im  August  ganz  auf.

Die  Anfangspreise  der  Saison  im  Januar
stellten  sich  zwischen  Rs.  60—  und  Rs.  150/—
pro  Maund")  je  nach  Qualität.

Im  März  1907  erfolgte  eine  zeitweilige  Preissteigerung
  auf  Rs.  70/I—  bis  Rs.  165/—  pro
Maund.  Im  Laufe  des  Monats  April  1907
fielen  dagegen  die  Preise  wieder,  und  mit  den
Junipreisen  von  Rs.  50/—  bis  Rs.  150/—  pro
Maund  schloß  dann  auch  im  August  die  Saison  ab.

 

*)  1  Maund  —  37,324  kg.
        <pb n="844" />
        W  760  20

Seither  hielt  die  rückgängige  Konjunktur  des
Artikels  an.  Die  Preise  wurden  Ende  des  Jahres
mit  Rs.  30/—  bis  Rs.  120/—  pro  Maund  notiert.

Die  Ausfuhr  von  Kautschuk  betrug  im  Jahre:

1907:  1810  ewt  im  Verte  von  3300000  Rs.

gegen  1906:  3132  .  840  000
wovon  auf  Deutschland

1907:  68.=  12030
gegen  1906:  66  15290
entfallen.

Der  Artikel  ist  in  Indien  vorerst  noch  zu
unbedeutend,  um  irgend  eine  Rolle  zu  spielen.
(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Calcutta.)

 

Die  Reisausfuhr  Britisch-Birmas  im  Jahre  1906/o07.

Reis  ist  nicht  nur  der  größte  Ausfuhrartikel
Britisch-Birmas,  sondern  er  übertrifft  auch  noch
an  Quantität  den  größten  Einfuhrartikel  um  das

 

Sechsfache.
Exportiert  wurden  von  allen  vier  Häfen
Birmas:
Rangoon
Tonnen  1000  Rupien  meden  140niger
Toes  Rupien
Überseeisch  1  420  1599  119  015  —  157009  —  3774
zudien.  820  364  72908  +  352  161  —+  37  589
Reismehl  139  922  4728  —  46  044  707
2  380  445  190  651  J+  149  108  +  33  108

Die  überseeische  Ausfuhr  von  Reis  richtete
sich  hauptsächlich  nach  folgenden  Ländern:

 

Zu=  oder

Tonnen  Anahe

1905/06
Deutschland.  323  889  —  92  765
Straits  .  202  886  —  48  381
Niederlande  185  283  +  63  780
Osterreich  155  882  —  35  012
Japan  .  ..  133  144  —  196  513
Großbritannien.  111  063  —  20  154
Agypten  82  090  4  17  653
Ceylon  36  790  —  13  469
Belgien  30  807  —  4563
Britisch-Afrika  27  565  —  6.226
Südamerika  26  276  —  8852
Java-  19  314  —  75  394
China  15  811  +—  11  628
Australien  14  104  —  4  101
Frankreich  11608  669
Schweden  81  345  T  256682

Zusammen  (einschanderer)

  1  420  1599  —  157  009
Schlechte  Ernten  und  größerer  Anbau  von

Jute  in  Bengalen  hatten  eine  von  34  000  auf

 

458  000  Tonnen  gestiegene  Ausfuhr  nach  Calcutta
und  Chittagong  und  eine  erhebliche  Preissteigerung
zur  Folge.  Der  Wert  betrug  4.  9.  Rs.

pro  ewt.  verglichen  mit  3.  4.  8.  Rs.  und
3.  15.  7.  Rs.  in  den  Jahren  1902/03  und
1905/06.  Die  übrigen  Länder  bezogen  daher

bedeutend  kleinere  Mengen  von  Burma  und
konnten  ihren  Bedarf  zu  billigeren  Preisen  von
Japan  decken.  Selbst  Burmas  Handel  mit  China
und  Hongkong,  wo  gleichfalls  eine  sehr  ernste
Hungersnot  herrschte,  konnte  sich  nicht  merklich
ausdehnen.  Japan  hatte  selbst  gute  Ernten  und
noch  große  Lager  vom  Schluß  des  Krieges  und
konnte  sich  mit  einem  abermals  bedeutend  reduzierten
  Quantum  begnügen.  Daß  ungeachtet
dessen  Europa  ein  um  ein  Viertel  größeres  Quantum
  bezog,  ist  den  stärkeren  Exporten  von  neuer
Ernte  in  den  letzten  zwei  Monaten  des  Jahres
1906/07  zuzuschreiben.

Die  Zunahme  entspricht  nur  6  v.  H.  in  der
Menge,  im  Werte  jedoch  20¼  v.  H.  In  einzelnen
  Teilen  von  Indien  stiegen  die  Preise  sogar
um  55  v.  H.  Alte  Ernte  ging  von  107  Rs.  auf
160  Rs.  und  neue  Ernte  von  108  Rs.  auf  128  Rs.

Deutschlands  Anteil  an  der  Einfuhr  von
Europa  beträgt  38½  v.  H.  gegen  34½  v.  H.  im
Vorjahr.  Abgesehen  von  Indien  steht  Deutschland
  an  der  Spitze  der  Absatzgebiete  von  Burmareis.
  Zum  ersten  Male  gelangte  weißer  Reis
von  Bassein  zur  Verschiffung  und  es  wird  ein
Aufblühen  dieses  günstig  gelegenen  Hafens  erwartet.


(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserlichen  Konsulats

i  angoon.)

 

Die  Goldproduktion  der  Welt  im  Jahre  1907.

Nach  den  zu  Anfang  des  laufenden  Jahres
bekannt  gegebenen  vorläufigen  Übersichten")  schien
die  Goldproduktion  der  Welt  im  Jahre  1907
nur  ebenso  groß  und  vielleicht  etwas  kleiner  als
im  Vorjahr  ausgefallen  zu  sein.  Die  bis  Mitte
Juni  veröffentlichten  endgültigen  Zahlen  lassen
erkennen,  daß  für  1907  gegenüber  1906  doch
wieder  eine  Mehrerzeugung  zu  verzeichnen  ist,
wenn  sie  auch  weniger  groß  ausfiel  als  in  früheren
  Jahren.  Die  Weltproduktion  bewertete  sich
1907  auf  412  556  136  5,  das  sind  7  495  167  3
oder  1,8  v.  H.  mehr  als  1906  und  34  144  382  3
oder  9  v.  H.  mehr  als  1905.

Von  den  vier  Hauptgebieten  der  Golderzeugung,
  die  zusammen  im  letzten  Jahr  78  v.  H.
der  Weltproduktion  lieferten,  zeigten  zwei  Zunahmen
  und  zwei  Abnahmen  der  Ausbeute.  Im
Transvaals  stieg  die  Erzeugung  von  119  6093733

 

*)  Vgl.  „Kol.  Bl.“  1908.  Nr.  8,  S.  393.
        <pb n="845" />
        6  761  ꝛ

im  Vorjahre  auf  133  352  381  8  für  1907  oder
um  11,5  v.  H.,  in  Rußland  von  22  469  432  86
auf  26  518  253  8  oder  um  18  v.  H.  Anderseits
sank  die  Ausbeute  in  den  Vereinigten  Staaten
  von  Amerika  von  94  373  800  &amp;amp;S  im  Jahre
1906  auf  89  198711  3  im  letzten  Jahre  oder
um  5,5  v.  H.  und  in  Australien  von
82  358  207  3  auf  75  849  348  8  oder  um  7,9  v.  H.

Bei  den  minder  wichtigen  Goldländern  traten
keine  bedeutenden  Veränderungen  des  Ausbringens
ein.  Mexiko  verzeichnete  eine  mäßige  Zunahme,
Kanada,  namentlich  im  Mukongebiet,  einen  beträchtlichen
  Rückgang.  Britisch-Indien  verminderte
die  Ausbeute  etwas,  während  sie  in  Rhodesia
wesentlich  zunahm.  So  glichen  sich  die  Schwankungen
  ziemlich  aus.

Im  Jahre  1907  wurden  neue  bedeutende
Goldfundstellen  nicht  entdeckt  oder  der  Ausbeutung
erschlossen,  und  auch  wesentliche  Verbesserungen
in  den  Methoden  der  Goldgewinnung  wurden

nicht  eingeführt,  wenn  auch  kleinere  Fortschritte

hierin  fortwährend  zu  verzeichnen  waren.  Abgesehen
  vom  Transvaal  war  bei  der  Goldproduktion
  der  Welt  im  letzten  Jahr  eine  größere
Steigerung  der  Schwemmgoldgewinnung  als  des
eigentlichen  Goldbergbaus  in  unterirdischen  Minen
zu  bemerken.  Das  lag  an  der  Verbesserung  der
Goldbaggerei,  die  zur  Ausbeutung  früher  nicht
mit  Aussicht  auf  Gewinn  in  Angriff  zu  nehmender
Schwemmgoldfundstellen  verhalf.

Ein  ungewöhnlich  großer  Teil  des  1907  gewonnenen
  Goldes  wurde  unmittelbar  als  Umlaufsmittel
  und  für  Bankreserven  in  Gebrauch  genommen.
  Das  war  eine  der  Wirkungen  des
lebhaften  Geschäftsverkehrs  in  der  Handelswelt
während  der  letzten  Jahre.
Staaten  zogen  außer  der  eigenen  Goldproduktion
im  Werte  von  89  Millionen  Dollar  noch  für
88  Millionen  Dollar  Gold  aus  der  übrigen  Welt
an  sich,  so  daß  sie  43  v.  H.  der  Welterzeugung
von  Gold  sich  sicherten.  Trotz  dieses  großen
Goldzuflusses  kam  gerade  in  diesem  Lande  die
Finanzkrisis  mit  solcher  Stärke  zum  Ausbruch.

(Nach  The  Engincering  and  Mining  Journal.)

Drämie  für  die  Kuffindung  von  phosphatlagern  in
Heuseelond.

In  der  „New-Zealand  Government  Gazette“
vom  24.  April  d.  Is.  macht  die  Regierung  von
Neuseeland  bekannt,  daß  sie  gewillt  sei,  für  die
Entdeckung  eines  oder  mehrerer  ausnutzungsfähiger
Phosphatlager  innerhalb  der  „Dominion“  eine
Prämie  zu  zahlen.  Für  Lager  auf  Kronländereien
  soll  diese  Prämie  500  2  betragen,  für
solche  auf  im  Privatbesitz  befindlichem  Land  250  K.

Die  Vereinigten

 

Die  Erteilung  der  Prämie  ist  an  die  Erfüllung
der  nachfolgenden  Bedingungen  geknüpft:

1.  Das  Material  des  Lagers  oder  der  in  der
Nähe  befindlichen  Lager  darf  nicht  vor  dem  Erlaß
  der  Bekanntmachung  (22.  April  1908)  bereits
zur  Herstellung  von  Düngemitteln  verwandt  und
in  den  Handel  gebracht  worden  sein.

2.  Das  Lager  muß  leicht  erreichbar  sein  und
eine  lohnende  Bearbeitung  gestatten.

3.  Das  von  dem  Landwirtschaftsminister  ernannte
  Prüfungskomitee  muß  überzeugt  sein,  daß
das  Lager  groß  genug  ist,  um  den  gewöhnlichen
Bedarf  der  „Dominion“  für  fünf  Jahre  zu  decken.

4.  Das  aus  dem  gefundenen  Phosphat  hergestellte
  Düngemittel  muß  zu  einem  Preise  verkauft
  werden  können,  der  der  Landwirtschaft  seine
nutzbringende  Anwendung  gestattet.

5.  Das  gefundene  Phosphat  soll  im  Durchschnitt
  mindestens  50  v.  H.  phosphorsauren  Kalk
enthalten,  doch  soll  das  Komitee  das  Recht  haben,
Lagern  von  geringerem  Durchschnittsgehalt  einen
Teil  der  Prämie  zuzusprechen.

6.  Die  Prämie  soll  nur  demjenigen  gezahlt
werden,  der  zuerst  die  obigen  Bedingungen
erfüllt.

Die  Zahlungsbedingungen  sind:  ein  Fünftel
des  Betrages  nach  Eingang  des  günstigen  Berichtes
  des  Komitees,  ein  Fünftel  nach  Ablieferung
der  ersten  200  Tonnen  und  je  ein  weiteres
Fünftel  nach  Ablieferung  jeder  weiteren  150  Tonnen
an  die  Käufer.

Während  des  Jahres  1906  importierte  Neuseeland
  11  202  Tonnen  Rohphosphate  und  ungefähr
  30  000  Tonnen  Superphosphate.  Das
gesuchte  Lager  müßte  also  mindestens  einige
hunderrtausend  Tonnen  Rohphosphate  liefern.
Bis  jetzt  hat  man  nur  im  Clarendonbezirk  (Otago)
auf  der  südlichen  Insel  ein  kleineres  Phosphatlager
  gefunden.  Die  5000  bis  6000  Tonnen,
die  man  daraus  gewonnen  hat,  sind  in  Dunedin
weiter  verarbeitet  worden,  indessen  waren  die
Fabrikanten  von  der  Güte  des  Materials  nicht
sehr  befriedigt.  Man  bezieht  deshalb  die  Rohphosphate
  auch  wieder  von  den  Südsee-Inseln.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  bei  dem
Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Sydney.)

Jollbegünstigte  Einfuhr  von  Vanllie  aus  den  fran-Fösischen
  Besitzungen  in  der  Südsee  nach  Frankreich.

Durch  Verordnung  der  französischen  Regierung
vom  31.  Mai  d.  Is.  ist  die  Menge  Vanille,  die
aus  den  französischen  Besitzungen  in  der  Südsee
in  der  Zeit  vom  1.  Juli  1908  bis  zum  30.  Juni
1909  unter  den  durch  die  Verordnung  vom
30.  Juni  1892  vorgeschriebenen  Bedingungen
        <pb n="846" />
        W  V762  20

nach  Frankreich  eingeführt  werden  kann,  auf
20  000  kg  geschätzt.

(ournal  officiel  de  ln  Républiqdue  Frnnçaisc.)

Jolltarifänderungen  in  Nord-Ulgeria.

Durch  Proklamation  des  Gouverneurs  von
Nord-Nigeria  —  Customs  Tariff  (kurther
amendment)  Proclamation  1908  (Nr.  2/1908)Z
—  sind  die  Proklamationen  Nr.  20  vom  Jahre
1904°)  und  17  vom  Jahre  1906  betreffend
Zölle  auf  verschiedene  Artikel  bei  der  Einfuhr  in
das  Schutzgebiet,  mit  Wirksamkeit  vom  15.  Mai
1908  abgeändert  worden.  Die  hauptsächlichsten
Anderungen  in  den  Zollsätzen  sind  folgende:

bieher  jetzt
Schill.  Pee.  Schill.  Pee.
Brandy,  Genever,  Rum,  Liköre,
Parfüms,  mit  Heilmitteln
versetzte  und  vermischte  Spirituosen,
  nicht  versüßt  oder
mit  einem  anderen  Artikel
so  versetzt,  daß  der  Stärkegrad
nicht  festgestellt  werden  kann
durch  Tralles'  Hydrometer,
für  jedes  Imperialgallon,
dessen  Stärke  50  v.  H.  nach
solchem  Hydrometer  nicht
übersteigt  —  —  4  —
und  für  jeden  Grad  oder  Teil
eines  Grades  über  eine
Stärke  von  50  v.  H.  nach
solchem  Hydrometer
Zuschlagzoll  für  das  Imperialgallon
  —  —  1
durch  Sykes  Hydrometer,
für  jedes  Imperialgallon
von  einer  Stärke,  die  die
Normalstärke  nach  solchem
Hydrometer  nicht  überschreitet
  ..  3  —  —  —
Und  so  im  Verhältnisse  für
jede  größere  Stärke  als
Normalstärke.
Brandy,  Genever,  Rum,  parfümiert,
  mit  Heilmitteln  versetzte
  und  vermischte  Spirituosen
  sowie  alle  weingeisthaltigen
  Mischungen,  versüßt
oder  mit  einem  Stoffe  so  versetzt,
  daß  der  Stärkegrad  nicht

wie  vorstehend  festgestellt
werden  kann  Imperialgallon  3  —  4  —
Feuerwaffen  .  Stück  2  6  10  —

*)  Vgl.  „Kol.  Bl.“  1904  Nr.  21.  S.  740.

 

isher  lest
uchlet  Pce.  Schill.  Pce.

Salz,  außer  Tafelsalz,  jedoch
einschließlich  Natron  (Pottasche),
  alle  Alkalien  und  alkalischen
  Erden,
wenn  von  Süd-Nigeria  eineführt.

  Zentner  1  —  1  —
wenn  anderswoher  eingeführt
Zentner  2  2  —
Mehl
Brot
Zwieback
Sshn  sch  vom  Wert  10  v.  H.  frei
ische
Krkensmittel  .
Reis
Jucker  .  Zentner  1  —  frei
Tee  -  —  1  frei

Ferner  ist  das  verzeichnis  der  zollfreien
Waren  der  Proklamation  vom  Jahre  1904  durch
ein  neues  Verzeichnis  ersetzt,  das  zum  größten
Teile  dieselben  Artikel  wie  das  bisherige  enthält.
Von  den  neu  hinzugekommenen  Artikeln  sind  die
wesentlichsten  folgende:

Handwerkszeug;  Koks  und  Patent-Preßsteinfeuerung;
  Eier,  ganz;  Geschirr  und  Sattlerwaren;
Gewichte  und  Wiegemaschinen;  Milch,  frisch  (nicht
in  Blechbüchsen);  Ol  und  nicht  trinkbare  Spirituosen
  zum  Gebrauch  als  Triebkraft  für  Dampfmaschinen;
  Geschäftsanzeigen,  die  als  solche  vom
Zollkollektor  erkannt  sind,  unter  Beachtung  der
vom  High  Commissioner  zu  dem  Zwecke  erlassenen
  Vorschriften;  Telegraphen=  und  Telephonmaterialien;
  mit  Rädern  versehene  Gefährte  aller
Art  und  ihre  daran  angebrachten  Zubehörteile;
Kränze  für  Gräber;  Winden  und  Krane,  ganz
oder  in  Teile  zerlegt,  sowie  Maschinerien,  die  zu
ihrem  Betriebe  notwendig  sind;  alle  auf  Grund
der  Niger  Transit  Order  in  Council  1903  zugelassenen
  Durchfuhrwaren.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Uberwachung  der  Ausfuhr  von  Sruchten  auf  den
Sidschlinseln.

Die  Ausfuhr  von  Früchten  aus  den  Fidschiinseln
  unterliegt  staatlicher  Uberwachung,  die  sich
auf  die  Fruit  Export  Ordinance  1906  gründet.
Wer  Bananen  ausführen  will,  bedarf  dazu  einer
besonderen  Konzession.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
  in  Sydney.)
        <pb n="847" />
        G  763  20

Jollvergünstigung  für  britische  Pflanger  auf  den
Heu-HPebriden.

Es  besteht  die  Absicht,  britischen  Pflanzern

auf  den  Neu-Hebriden  Zollvergünstigungen  bei

der  Einfuhr  von  Mais  und  Kaffee  nach  Australien
zu  gewähren.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Verschiedene

*  Roloniale  Vorlefungen

nehmen  in  den  Vorlesungsverzeichnissen  unserer
deutschen  Hochschulen  erfreulicherweise  einen  von
Semester  zu  Semester  immer  größeren  Raum
ein.  So  ersehen  wir  z.  B.  aus  dem  soeben
erschienenen  Vorlesungsverzeichnis  der  Universität
Halle  für  1908/09,  daß  an  der  genannten
Universität  im  nächsten  Wintersemester  nicht
weniger  als  15  Vorlesungen  kolonialen  Inhaltes
abgehalten  werden.

Es  lesen:  Dr.  Sommerlad  über  „Deutsche
Kolonialgeschichte“,  Prof.  Dr.  Wohltmann  über
„Die  Besiedlung  und  Entwicklung  unserer  Kolonien“
  (mit  Lichtbildern),  sowie  über  „Tropische
Landwirtschaft  mit  besonderer  Berücksichtigung
unserer  Kolonien“.  Ferner  lesen  Dr.  v.  Ruville
über  „Geschichte  der  britischen  Kolonien  im
19.  Jahrhundert",  Dr.  Schenck  über  „Landeskunde
  in  den  deutschen  Kolonien“,  Dr.  Scupin
über  „Praktische  Geologie  der  deutschen  Kolonien“,
Dr.  Golf  über  „Die  Landwirtschaft  in  den
Steppengebieten,  vornehmlich  in  Amerika  und
Afrika  (Deutsch-Südwest)  mit  besonderer  Berücksichtigung
  der  Feldbewässerung  und  der  Viehzucht“,
Prof.  Dr.  Mez  über  „Die  Pflanzenwelt  Afrikas
mit  besonderer  Berücksichtigung  der  deutschen
Kolonien  und  ihrer  Produkte",  Dr.  Brandes
über  „Die  Tierwelt  unserer  Kolonien“,  Prof.
Dr.  Fischer  über  „Koloniale  Tierzucht",
Dr.  Fleischmann  über  „Deutsches  Kolonialrecht“
sowie  über  „Internationales  Verkehrsrecht  und
internationale  Rechtspflege“,  Prof.  D.  Haußbeiter
  über  „Das  Wirken  der  Missionen  inner-#
  der  :  rgrrr:zr  2.—  I40.  53  24
Der  letztgenannte  Gelehrte  veranstaltet  außerdem
„Übungen  im  missionswissenschaftlichen  Seminar“,
Prof.  Dr.  Waentig  „Kolonialpolitische  Übungen
im  staatswissenschaftlichen  Seminar“.

Welt

Die  Dest  am  Vintoriasee.)
Am  11.  Juni  d.  Is.  ist  in  Port  Florence
(Kisumu),  dem  Endpunkt  der  Ugandabahn  am
Biktoriasee,  die  Pest  ausgebrochen.  Es  sind  bis-)

  Nach  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Vizekonsuls
in  Mombasa.

 

Mitteilungen.

her  sechs  Fälle  festgestellt  worden,  von  denen
vier  tödlich  verlaufen  sind.

Da  am  Viktoriasee  die  Pest  offenbar  endemisch
ist,  so  wurde  durch  dieses  erneute  Aufflackern  der
Seuche  keinerlei  Beunruhigung  hervorgerufen;  der
Bahnverkehr  erleidet  nur  geringe  Beschränkungen
hinsichtlich  der  Eingeborenen.

Die  Seuche  beschränkt  sich  bisher  auf  die  von
der  Bahnstation  und  dem  Landungsplatz  getrennt
liegende  Eingeborenenstadt.

Eine  Verbindung  des  ägyptischen  Sisenbahnnetzes
mit  s

n.

Aus  Kairo  wird  der  „Deutschen  Orient-Korrespondenz“
  geschrieben:

„Dem  kürzlich  genehmigten  Weiterbau  der
Bagdadbahn  wurde  in  hiesigen  englischen  Kreisen,
wie  zu  erwarten  war,  mit  einer  Stimmung  des
Unbehagens  begegnet.  Aus  dieser  Stimmung
heraus  ist  nun  der  Plan  einer  Verbindung  des
ägyptischen  Eisenbahnnetzes  mit  Syrien
aufgetaucht.

Inwiefern  Erwägungen  militärischen  Charakters
für  den  Wunsch  nach  dieser  Ausdehnung  des
ägyptischen  Eisenbahnnetzes  ausschlaggebend  waren,
bleibe  einstweilen  dahingestellt.  Beachtenswert  ist
die  Tatsache,  daß  hier  eine  Uberbrückung  des
Suezkanals  in  Aussicht  genommen  und  daß  die
fragliche  Bahnverbindung  die  Meeresküste  entlang
über  Kalaät-el-Arisch  und  Gasa  bis  Jaffa
gedacht  ist.

Über  die  Stellungnahme  der  Hohen  Pforte
diesem  Projekte  gegenüber  hat  man  sich  in  den
hiesigen  maßgebenden  Kreisen  einstweilen  noch
nicht  vergewissert.  Mit  Sicherheit  verlautet  jedoch,
daß  man  zu  diesem  Zweck  in  Konstantinopel  entsprechende
  Schritte  einzuleiten  gesonnen  ist.

Was  die  Finanzierung  des  projektierten  Eisenbahnbaues
  angeht,  so  würde  die  Regierung  in
London  die  dortigen  Finanzkreise  für  den  Plan
zu  gewinnen  suchen,  zumal  der  ägyptische  Fiskus
in  diesem  Jahre  und  voraussichtlich  auch  noch  im
nächsten  Jahre  dermaßen  iun  Ebben  begriffen  ist,
daß  die  Vornahme  von  außergewöhnlichen  Arbeiten
  mit  seiner  Hilfe  in  absehbarer  Zeit  als
ganz  ausgeschlossen  zu  betrachten  ist.“
        <pb n="848" />
        W  764  2S

Der  Schiffsverkehr  im  Hafen  von  Sanzibar  1907.

Die  Zahl  der  in  Zanzibar  auf  großer  Fahrt
eingelaufenen  Dampfschiffe  hat  sich  um  ein  Schiff
gegen  das  Vorjahr  vermehrt.  Es  sind  im  ganzen
228  Dampfer  eingelaufen.  Die  Tonnage  ist  dagegen
  etwas  gefallen,  von  473  373  Reg.-Tons
im  Jahre  1906  auf  464  084  Reg.-Tons  im
Jahre  1907.

Deutschland  steht  mit  122  Schiffen  (110
im  Vorjahre)  und  273  619  Reg.-Tons  (231  645
Reg.-Tons  im  Vorjahre)  an  der  Spitze  und
repräsentiert  mehr  als  die  Hälfte  des  ganzen
Schiffsverkehrs.  Deutsche  Segelschiffe  sind  darunter
  nicht  vertreten.

Auch  Großbritanniens  Anteil  ist  etwas
gestiegen,  von  64  Schiffen  mit  112  791  Reg.-Tons
im  Vorjahre  auf  76  Schiffe  mit  121  896  Reg.=Tons.
  Außerdem  haben  zwei  englische  Segelschiffe
  (im  Vorjahre  keine)  mit  zusammen  1399
Reg.-Tons  den  Hafen  angelaufen.

Frankreich  steht  mit  26  Schiffen  aufgeführt
mit  einer  Tonnage  von  57  982  Reg.-Tons.
Davon  waren  24  Schiffe  von  der  Kompagnie
„Messageries  Maritimes“.  Französische  Segelschiffe
  haben  Zanzibar  nicht  angelaufen.

Der  Österreichische  Lloyd  hat  seine  Fahrten
zu  Beginn  des  Jahres  1907  eingestellt.  Der
letzte  Dampfer  verließ  Zanzibar  im  Februar  1907.
Es  find  im  ganzen  nur  drei  Schiffe  des  Lloyd
im  Berichtsjahr  in  Zanzibar  gewesen.

Holland  ist  mit  einem  Petroleumdampfer,
Sultan  von  Langcat,  2293  Reg.-Tons,  vertreten.

Schweden  und  Norwegen  sind  mit  je  einem
Segelschiff  aufgeführt  (670  Reg.-Tons  und  1306
Reg.-Tons).  Dampfschiffe  dieser  beiden  Länder
liefen  Zanzibar  nicht  an.

Deutsche  Schiffahrt.

Von  den  122  eingelaufenen  Dampsschiffen  gehören
  116  der  Deutschen  Ostafrika-Linie  an.
Davon  fuhren  58  auf  der  Europa=  und  58  auf
der  Bombayfahrt.  Außerdem  sind  an  deutschen
Schiffen  zu  zählen:  der  der  Firma  Wm.  O'Swald
&amp;amp;  Co.  in  Hamburg  gehörige  Dampfer  „Zanzibar“,
der  viermal  anlief,  ein  bei  Mozambique  gestrandeter,
  auf  Abbruch  verkaufter  großer  Dampfer
„Regina“  mit  2620  Reg.-Tons,  der  durchgeschleppt
wurde,  und  der  Dampfer  „Kybfels“  aus  Bremen,
der  Petroleum  geladen  hatte.

Die  Deutsche  Ostafrika-Linie  kommt  somit  nach
wie  vor  für  die  Passagier=  und  Güterverschiffung
von  und  nach  Zanzibar  unter  den  deutschen
Schiffen  allein  in  Betracht.

Zu  Anfang  des  Jahres  unterhielt  die  Deutsche
Ostafrika-Linie  den  Dienst  nach  Europa  mit  ihrer
Haupt=  und  Zwischenlinie,  die  in  vierzehntägigen
Zwischenräumen,  abwechselnd  Haupt=  und  Zwischen- 



dampfer,  nach  Europa  fuhren.  Dieser  Fahrplan
wurde  im  Mai  1907  dahin  geändert,  daß  die
Zwischendampfer  auf  die  Bombaylinie  übernommen
  wurden.  Die  Dampfer  der  Hauptlinie
fahren  nunmehr  alle  drei  Wochen,  und  zur  Ergänzung
  für  den  Frachtverkehr  der  Ostküste  wurden
zwei  neue  große  Frachtdampfer  eingestellt,  die
alle  sechs  Wochen  fahren.

Der  Frachtverkehr  der  Deutschen  Ostafrika-Linie
  war  gegen  Mitte  und  Ende  des  Jahres
außerordentlich  rege.  Während  einiger  Monate
staute  sich  die  Ladung  in  den  ostafrikanischen  Abgangshäfen,
  da  die  vorhandenen  Schiffe  nicht
genügend  Raum  hatten.  Gegen  Ende  des  Jahres
waren  dagegen  die  Verhältnisse  recht  schlecht,  da
infolge  der  amerikanischen  Krisis  die  Verschiffung
mancher  ostafrikanischen  Produkte  beinahe  ganz
aufhörte.

Britische  Schiffahrt.

Diesogenannte  Dale-Line  war  unter  dem  Namen
British  East  African  Line  in  der  zweiten  Hälfte  des
Jahres  1906  mit  der  British  India  Steam  Navigation
  Company  in  Wettbewerb  getreten.  Ein
zwischen  beiden  ausgebrochener  Ratenkampf  hat
zur  Folge  gehabt,  daß  die  British  India  Steam
Navigation  Company  ihre  direkten  Fahrten  von
London  nach  Zanzibar  von  Juli  1907  ab  aufgab
und  der  Dale-Linie  somit  diesen  Teil  des  Geschäfts
  überließ;  aber  die  Dale-Linie  selbst  mußte
mit  Ende  1907  darauf  verzichten,  als  selbständige
Linie  weiterzufahren.

Von  jetzt  an  wird  dem  Vernehmen  nach  die
British  India  Steam  Navigation  Company  ihren
ursprünglichen  Fahrplan  (vierwöchentliche  direkte
Linie  London—Zanzibar—Indien—London)  wieder
aufnehmen,  und  zwar  wieder  wie  früher  unter  Zuhilfenahme
  der  hierzu  gecharterten  Dale-Dampfer.

Der  andere  Teil  des  Fahrplans  der  British
India  Steam  Navigation  Company,  die  Fahrt
Aden—Zanzibar  und  zurück,  ist  mit  den  Dampfern
„Putiala“  (1929  Reg.-Tons),  „Nuddea“  (1944
Reg.-Tons),  „Nerbudda“  (1901  Reg.-Tons)  und
„Afrika“  (1302  Reg.-Tons)  das  ganze  Jahr
aufrecht  erhalten  worden  unberührt  von  der  Konkurrenz
  der  Dale-Linie.

An  unregelmäßig  laufenden  englischen  Schiffen,
die  Zanzibar  angelaufen  haben,  sind  zu  erwähnen:

Tons  Ladung
Breconshire  .  2323  Kohlen
Clan  Fergusen  3107  -

Clan  Lamont  2208

Clan  Grant.  2505  -
Corfe  Castle.  .  .  2958  Petroleum
Obrea  3496

Urlana  .  3394  Gemischte

Sofala

3436/Ladung
Alfred  Nobel  85
        <pb n="849" />
        W  765  2

Die  von  der  Firma  Cowasjee  Dinshaw  Bros.
unterhaltene  Linie  Zanzibar—Benadirküste  —  den
und  zurück  hat  ihren  Dampfer  „Safari“  verkauft
und  einen  um  734  Tonnen  kleineren  Dampfer
dafür  erworben.  Der  Verkehr  zwischen  Zanzibar
und  der  Benadirküste  geht  im  allgemeinen  zurück.

Küstenschiffahrt.

Es  wurden  im  ganzen  157  Schiffe  gezählt,
von  denen  87  deutsche  Schiffe,  und  zwar  sämtlich
Dampfer  des  Deutsch-Ostafrikanischen  Gouvernements,
  waren.  Die  zanzibaritischen  Schiffe
„Barawa“  und  „Kilwa“  machten  67  Fahrten,
zumeist  zwischen  Zanzibar  und  Pemba.  Dreimal
kam  der  Britisch-Ostafrikanische  Regierungsdampfer.

Dhau-Verkehr.

Der  Dhau-Verkehr  ist  auch  im  Jahre  1907
noch  nicht  auf  die  alte  Höhe  gekommen.  Die
von  Deutsch-Ostafrika  wegen  der  Pest  in  Zanzibar
im  Jahre  1905  verhängten  Sperrmaßregeln  sind
zwar  am  1.  Mai  1907  ausfgehoben  worden,
leichtere  Überwachungsvorschriften  wurden  aber
im  Juli  1907  infolge  eines  erneuten,  wenn  auch
schwachen  Pestausbruchs  wieder  in  Kraft  gesetzt
und  bis  zum  1.  September  1907  aufrechterhalten.


Bemerkenswert  ist,  daß  der  britische  und  Zanzibar-Dhauverkehr
  nach  Zahl  der  Schiffe  und  nach
Tonnage  den  Verkehr  der  früheren  Jahre  nicht
nur  erreicht,  sondern  ziemlich  stark  überholt  hat,
während  der  Verkehr  der  deutschen  Dhaus  zwar
etwas  zugenommen  hat,  aber  gegen  die  früheren
Jahre  noch  erheblich  geringer  ist.

Nachstehende  Übersicht  gibt  die  Zahl  und  den
Raumgehalt  der  deutschen,  britischen  und  zanzibaritischen
  Dhaus  von  1903  bis  1907:

Zahl  der  Dhaus
1903  1904  1905  1906  1907
Insgesamt  6703  6171  5174  4082  5887
Deutsch  J  2109  2000  1455  286  777
Britisch  .  2123  2124  1977  1897  2762
Zanzibaritisch  1796  1468  1222  1531  2019

Raumgehalt  in  Reg.-Tons
1903  1904  1905  1906  1907
100  132  100586  84354  58165  83982
Deutsch  17226  20369  14790  2087  7916
Britisch  35143  35860  31221  25741  40078
Zanzibaritisch  19341  17165  14611  16074  20430

Wie  sehr  der  Verkehr  deutscher  Dhaus  nach
den  einzelnen  Häfen  des  deutschen  Schutzgebiets
abgenommen  hat,  zeigt  nachstehende  Zusammenstellung:


Insgesamt

 

Angekommen

1903  1904  1905  1906  1907
Mikindai.  12  16  4  5  5
Linid  12  2  —  —  —
Kilwa.  .  .  51  41  22  8  7
Daressalam.  509  508  419  40  181
Bagamoyo  805  618  428  7  203
Sadani.  211  287  215  3  133
Pangani.  128  158  64  2  28
Tangga  81  88  30  22  49

Abgegangen

1903  1904  1905  1906  1907
Mikindai  9  10  4  —  —
Linidi  19  11  —  —  —
Kilwa  61  58  31  4  8
Daressalam  512  552  434  74  206
Bagamoyo  830  636  422  —  229
Sadani  .  218  286  204  —  105
Pangani  .  96  99  51  —  27
Tanggga  94  108  36  25  58

Dem  lokalen  Verkehr  zwischen  Pemba  und
Zanzibar  haben  sich  deutsche  Dhaus  etwas  mehr
zugewendet  als  früher.

Es  liefen  hier  Dhaus  ein  von  der

1903  1904  1905  1906  1907

Insel  Zanzibar.  56  33  126  116  65
*Pemba  62  141  102  65  79
(Nach  einem  Berichte  des  Rais.  Konsulats  in  Zangibar.)

Vereinigung  zur  Förderung  des  Touristenverkehrs
in  Batavla.

Auf  Anregung  der  holländischen  Regierung
hat  sich  in  Batavia  eine  Vereinigung  zur  Beförderung
  des  Touristenverkehrs  gebildet,  die  sich
die  Aufgabe  gestellt  hat,  die  Java  besuchenden
Reisenden  durch  Auskünfte  jeder  Art  und  in  sonst
geeignet  scheinender  Weise  zu  unterstützen  und  für
den  Besuch  Javas  möglichst  Reklame  zu  machen.
Der  Titel  der  Vereinigung  ist  „Vereeniging  Toeristen
  -Verkeer“.

Die  Vereinigung  ist  auch  bereit,  auf  Anfragen
aus  Deutschland  schriftliche  Auskunft  zu  erteilen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Batavia.)

 

Citeratur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaknon
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)
Bödiker:  Familien-Telegraphenschlüssel
für  Deutsche  im  Auslande,  insbesondere
auch  für  Angehörige  der  Armee,  Marine,
Schutztruppen  und  Kolonialverwaltung,  des
diplomatischen  Korps,  der  Konsularbehörden
und  Missionen.  Bierte,  wesentlich  verbesserte
        <pb n="850" />
        W  766  20

Auflage.  Berlin  1908.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Königl.  Hofbuchhandlung.  Preis  Mk.  6,—.
Der  Verfasser  war  der  Erste,  der  einen  Telegraphenschlüssel
  für  private  Zwecke  herausgegeben
hat.  Die  vierte  Auflage  seines  Werkes  muß,  was
Einfachheit  des  Systems,  Vielseitigkeit  des  Inhalts
und  die  Fülle  der  durch  ein  einziges  Schlüsselwort
wiederzugebenden  Nachrichten  angeht,  als  mustergültig
  bezeichnet  werden.  Der  Umfang  des  Buches
ist  auf  mehr  als  das  Doppelte  der  dritten  Auflage
  angewachsen;  der  Inhalt  bezieht  sich  auf
sämtliche  Gebiete  des  Lebens.  Wir  können  den
Schlüssel  angelegentlich  empfehlen.

Dr.  Schilling:  Bericht  über  eine  Studienreise
  nach  Westafrika.  Abdruck  aus  dem
Klinischen  Jahrbuch.  Jena  1908.  Verlag

mission.  Steyl,  Post  Kaldenkirchen  (Rheinland),
  1908.  Verlag  der  Missionsdruckerei.
Preis  brosch.  80  Pf.

 

Dr.  Mazel:  Künstlerische  Gebirgsphotographie.
Autorisierte  deutsche  Ubersetzung  von  Dr.  E.  Hegg
in  Bern  und  Dr.  C.  Stürenburg  in  Münchenasing.

  Zweite  Auflage.  Berlin  1908.  erlag
von  Gustab  Schmidr  (vorm.  Rob.  Oppenheim).

 

Löscher:  Leitfaden  der  Landschaftsphotographie.
  Dritte  durchgesehene  Auflage.  Mit
30  erläuternden  Tafeln.  Berlin  1908.  Verlag  von

Gustav  Schmidt  (vorm.  Nobert  Oppenheim).

Dr.  Vogel:  Taschenbuch  der  Photographie.  Ein
Leitfaden  für  Anfänger  und  Veorteichritzene.  Bearbeitet
  von  Paul  Hanneke.  19.  und  20.  Auflage.
Berlin  1908.  Verlag  von  Gufto  Schmidt  (vorm.
Robert  Oppenheim).

 

von  Gustav  Fischer.

Schwager,  Priester  der  Gesellschaft  des  Göttlichen
Wortes:  Die  katholische  Heidenmission

Schmidt:  Die  Projektion  photographischer
Aufn#men.  Zweite,  neu  bearbeitete  und  vermehrte
  flage  Bhotographische  Bibliothek  Bd.  13).

 

 

lin  1  l  tav  Schmidt
der  Gegenwart.  Heft  3:  Die  Orient-  Nobent  Gon  geerh  von  Gustav  Schmidt  (vom.
Verkehrs-Nachrichten.

In  Mkumbara  (Deutsch-  Ostafrika)  ist  in  Verbindung  mit  der  daselbst  bereits  bestehenden
Reichs-Telegraphenanstalt  am  10.  Juni  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  postalische
Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen
  erstreckt.

In  Nyanga  (Kamerun)  ist  in  Verbindung  mit  der  daselbst  bereits  bestehenden  Reichs-Telegraphenanstalt
  am  15.  Juni  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die
Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  auf  die
Ausgabe  von  gewöhnlichen  Paketen  erstreckt.

Die  zwischen  San  Franzisko  und  Sodney  verkehrende,  Apia  (Samoa)  anlaufende
Australian  Mail  Line  (vgl.  Kol.  Bl.  1908  Nr.  4,  S.  202)  ist  nunmehr  auf  Grund  eines  für  jedes
Schiff  von  dem  Surveyor  in  San  Franzisko  auszustellenden  Erlaubnisscheines  zur  Beförderung  bis
zu  zwölf  Passagieren  berechtigt.

Besondere  Vorrichtungen  zur  Aufnahme  von  Fahrgästen  sind  jedoch  auf  den  Dampfern  zur
Zeit  nicht  vorhanden.  Es  werden  einstweilen  hierzu  hauptsächlich  die  Offizierskabinen  benutzt  werden.
Mehr  als  vier  Fahrgäste  können  zu  gleicher  Zeit  nur  mit  Schwierigkeit  untergebracht  werden.  Auch
ist  es  ratsam,  die  Agenten  der  Linie  in  San  Franzisko  bzw.  Apia  und  Sydney  einige  Zeit  vorher
von  der  beabsichtigten  Einschiffung  in  Kenntnis  zu  setzen,  damit  auf  dem  Schiffe  die  nötigen  Einrichtungen
  getroffen  werden  können.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  August  1908.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  14.  Aug.  11.  Sept.Friedrich=  Wilhelms-3
  (beutsche  Schiffe)  n  87  Tage
Se  40  Tage  12.  21.  Aug.  9.  18.  Sept.
1.  beutsch-Neuguinea.  Brindisi  23.  Aug.  20.  Sept.Simpsonhafen  38  Tage  10  3
(engl.  Schtffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage
        <pb n="851" />
        W  767  20

 

Nach

vom  Einschiffungshafen


Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
auer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am

 

2.  Deutsch-Ostafriha.

mbasa  Weiterbe
  E—  aZ  der  Ugandabahn
  und  von  der  Endstation
zu  Schuen  nach  den  Bestunmungsorter


Neapel
Oeusche  Schiffe)

Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Brindisi
(#aal-  Schiffe)

|
6.  17.  Aug.  7.  Sept.

10.  jedes  Monats
9.  30.  Aug.

Mombasao  16—18  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  15,  20  Tage

Mombasa  20  Tage

 

 

b  T  #.  ,  6.  17.  Aug.  7.  Sept.  Tanga  17—19  Tage
*  D  8  %  eie  nin  9  p  g  g
o  eaauqn,  .  9  en.
—  chelmauc  l  Crind  Wais  9.  Aug.  Tanga  16  Tage
Neapel  6.  17.  Aug.  7.  Sept.  r  21,  18,  18
Gheueee  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats  Zonz  ar  18  Tage
(von  Zanzibar  nahetelbar.
(We  h  nach
we
men
“  nach  en  Hstasrita.  v  Briwoist..  9.  Aug.  Daressalam  18  Tage
genannten  Postome)  engl.  e
Brindisi  80.  Aug.  Zanzibar  22  Tage
(engl.  Dliee)  nach  Daressalam  weiter
mit  nächster  Belegenheit
Brindisi  ..  .  .  ..  Ban  ibar  2  e
(engl.  Schiffe)  r  3  lam  weiter
u  nächster  Gelegenbeit
3  Deutsch-Südwestafriha.  Hamburg  12.  Aug.  2.  Sept.  Swakopmund  25  Tage
i*  nach  Satn  zmn  lan  Hie  Antwerpen  17.  Aug.  7.  Sept.  Swakopmund  20  Tage
L#  babs,  ssert  (deutsche  Schiffe)).
7  1
akalswater,  Kaltkeo  -  18.  8.  Sept.  S
n  95  Ses  18.  Aug.  8.  Sept  Swakopmund  19  Tage
*  i  e  wwthanton,  8.  22.  209.  Aug.  Swakopmund  2  23,  21,
Onguati,  —  Olhiaruen,  abpstad  Tage
mbingwe,  Onmlwarong  d  3  Vodt
t  utsche  Schife  I
Ufawz  IMM»  Wärst-Hm  fyouthamptonl  15.  Aug.  Swakopmund  28  Tage
Afchelmstal.  Windhut  Hamburg  2.  Sept.  Swakopmund  25  Tage
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüberitzbucht  20  Tage
Southampton  18.  Aug.  8B.  Sept.  Lüderitzbucht  20  Tage
(deutsche  Schiffe),

b)  nach  Lüderisbucht  sowie
1  s  ##nchtrt  Bethahe

  Eastwal  Kanus,  E

 

Antwerpen
(deutsche  Schiffe)

17.  Aug.  7.  Sept.

Lüderitzbucht  21  Tage

4.  15.  Aug.  5.  Sept.
10  3

8.  jed.  Mts.  10  0.
7.  28.  Aug.  10  S

4.  15.  Aug.  5.  Sept.
0
7.  Aug.  10

4.  15.  Aug.  5.  Sept.
10
8.  jed.  Mts.  10  0.

10  S
10

7.  Aug.
28.  Aug.

11.  Aug.  1.  Sept.  5.25
16.  Aug.  6.  Sept.  8.38
17.  Aug.  7.  Sept.  11.16
11.16

14.  Aug.  11.16
1.  Sept.  7  12

jeden  Freitag  11.16
17.  Aug.  7.  Sept.  11.16

16.  Aug.  6.  Sept.  8.38

 

mansho  lia  ·  E  —  —
höhe  brob,  Kulbis.  Molla  1Hamburg  2.  Sept.  Lüderitzbucht  26  Tage  1.  Sept.  7  12
Hamburg  12.  Aug.  2.  Sept.  Lüderitzbucht  26  Tage12.  Aug.  1.  Sept.  5.25
acßh  t..  Southampton  15.  29.  Aug.  Capstadt  17  Tage  14.  28.  Aug.  11.  Sept.
Ukamas  (nur  rfe  Post-  12.  Sept.  von  dort  weiter  auf  dem  11.16
karten  und  gern  Landwege  über  Steinkopf
Druche  .  9l  iaspa-  .
plere  und  Ferengesoben  wie  «
Lüderlgbuch  zu  leiten.  "
l
Neapel  8.  Nov.  Jaluit  etwa  46  Tage
(engl.  Schiffe)  *  5
4.  Marshal-Inseln.  „Neapel  11.  Sept.  Jaluit  56  Tage  9.  Sept.  6.  Nov.  10  25
eutsche  Schiff
Neapel  18.  Sept.  Jaluit  etwa  57  Tage

 

(engl.  Schiffe)  |1r
        <pb n="852" />
        G  768  20

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
5.  Kamerun.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Viktoria  19,  23  Tage  .  -
«  9.  jed.  Mts.  8.56
Duala  19,  24—25  Tage  :
Acontlonge,  Bamen  nala  19,  g
—  3  Kr5i  20  u.  20—30  Tage24-jed  Mts.72
t“½  Ldd  hund  i.  Boulogne  11.  jedes  Monats.  iktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
Han  Jabasst.  Jaunde  fur  Mer  Duala  18  Tage
ohenn,  —.  43  (deutsche  —  Kribi  19  Tage
Snbt  volln  Bittoria  [Liverpool  22.  Aug.  Viktoria  25  Tage  20.  Aug.  1045
Duala  26  Tage
Liverpool  8.  Aug.  5.  Sept.  Duala  23  Tage  6.  Aug.  3.  Sept.  1045
Hamburg  25.  de  Monats  Rio  del  Rey  32—385  Tage  24.  jed.  Mts.  712
b)  nach  Rlio  del  ReyLiverpool  19.  Sep  Rio  del  Rey  23  Tage7.  Sept.  1045
Liverpool  2.  Rio  del  Rey  23  Tage20.  Aug.  1045
e)  noc  dem  Tschadfee  -  Gebiet  Liverpool  en  Sonnabend  Forcados  17  Tage  jeden  Donnerstag  1045
Garua,  Kussert)  von  vort  weiter  Über
Lokodla-ola
4)  nach  Ossidpuinet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tage  jeden  Donnerstag  1045
von  dort  weiter  über  Obokum
(am  Ergblius  bis  ——
s  10  Tagel
e)  nach  Molund  Antwerpen  18.  Aug.  Z.  Sept.  Matadi  19—20  Ta  12.  Aug.  2.  Sept.  1.0
von  da  weiter  mit  der  Eisen-Bordeax
  25.  jedes  Monats,ahn  bls  Slesdadille  u  ansei268.  jed.  Ms.  106
dem  Kon,  Ssanga  und
Dlah  bis  Molundu
84  Palau-  .  *m“
Neapel  11.  Sept.  28
Oesche  Schißt)  L  4  e
Ponape  50  Tage  .  Sept.  6.  Nov.  102
6.  den  Narolinen,  Palau-  1  Ponape  54  Tage  —
Inseln,  Marianen.  Neapel  8.  Nov.  Stoe  64,  *
(engl.  Schiffe)  Palau  71  Tage

geleitet;  von  Yokohama  weiter

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
i  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Niantschon.

Nea  14.  28.  Aug.
—  11.  Sept.

Brindisi  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)

Maeille  "  16.  30.  Aug.
(franz.  Sch

Gmierhal  14.  Aug.  4.  Sept.

Marseille  7.  21.  Aug.  4.  Sept.

(engl.  Schlffe)

Tsingtau  32  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35
Tsingtau  35

Tage
Tage

12.  26.  Aug.  9.  Sept.
6

jeden  Freitag  1035

14.  28.  Aug.  10.0.

13.  Aug.  3.  Sept.  8.38
5.  19.  Aug.  2.  Sept.
—

 

8.  Logo.

Hamburg.  1.  16.  25.  jed.  Mts.
Hamburg  10.  jedes  Monats
Notterdam  7.  20.  jed.  Monats
Oeutsche  Schtffe)
Boulogne  s.  !  11.  jedes  Monats
(deutsche  Schtffe)
Marseille  12.  jedes  Monats
Bordeaux  3  25.  jedes  Monats
Liverpool

jieden  Sonnabend
l

 

Lome  26,  25—27,
21  Tage
Lome  17  Tage
Lome  20,  21—23  Tage

Lome  16  Tage

Cotonow,  18  Tage
on  da  ab  Landverbindung
See  ou  18  Tage
on  da  ab  Landverbindung
an  15  Tagevon

  dort  weiter  dem

 

15.  24.  u.  letzten  jedes
Monats  712
—

6.  19.  jed.  Mts.  934

10.  jed.  Mts.  1.0
10.  jed.  Mts.  100
28.  jed.  Mts.  10#5
Donnerstag  931

 

bonpbort  in  4—  9  agen

1.)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briesendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt
        <pb n="853" />
        W  769  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
9.  Samoa.  Queenstopon  16.  Aug.  13.  Sept.  Apia  31  Tage  11.  Aug.  11.  Sept.  11.16
!  Nachversand  1.0
Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.
Von  Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs.  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Neuguinen  Neapel.  I17#.  28.  Au  .Neapel.  147.  Sept.
beutsch-Nenguinen  p  1  NP  Mssin  Marseill  e
Neapel  21.  Aug.  3“.  Sept.  Brindisi  .  .  .  28.  Aug.
deutsch-Ostafriha  Brindisi-  23.  Aug.  **
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Neapel.  14“.  28“.  Aug.  11.  Sept.
Brindisi-  9.  23.  Aug.  6.  Sett.
deutsch-Südwestafrika  Marseille.  .  .  6.  20.  Aug.  3.  Sept.
Seuthanpton,  5210.  31.  Aus  6.  Sept.  Aberpool  ..fÜb.  Vancouv.  9.  30.  Aug.
nördl-Tel  b.  Schusgeb  Lamb  .  Jul  Klantschon  bepmont.  über  gan-Krapeise
Jauthanpton  *  #.  e  116.  18.  247.  30.  Aug.
südl.  Tell  des  Schutzgeb.  Southampton  217.  Aug.  Queenstown.  4“.  Sept.
Southampton  9.16.31.  Aug.  6.  Sept.  Sibir.  Eisen-  jeden  Montag,  Mittwoch
—  GGG—  bahn  und  Sonnabend
Hamburg  .  .  18*.  jedes  Monats  —  3
Kamernn  Southampton  30“.  jedes  Monats  Plymouth  .  (über  Bancouver)
Plymouth-  l  2.  16.  30.  Aug.  samog  Queenstown  über  San  Francisco
3.  Aug.
den  Narolinen,  l  Aug
Marianen,  Brindisi  ..  28.  Aug.  Togo  Hamb  18".  21“.  jedes  Monats
palau-Inseln  689  Douthurhpton  30  jedes  Monats

 

 

 

 

Fülligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen.

Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

12/5.  Durban  17/6.  —  23/6.  Mozambique  23/6.

—  25/6.  Comoren

28
Newcastle  23/5.  —  2/6.  Apia  2.  —  28/6.  Sora  177.  —  2/7.  Apia.
13/6.  Kiukiang  16/6.  —  18/6.  Hankau  22/6.  —

23/6.  Nganking  23/6.  —  24/6.  Chinkiang  27/6.  —  28/6.  Shanghai

S.  M.  S.  „Bussard“

6.  —  30/6.  Daressalam.
S.  M.  S.  „Condor“
S.  M.  S.  „n,  Bismarck“  Tsingtau  25/6.  —  29/6.  Miyadzu.
S.  M.  S.  „Iltis  Schiakwan  10/6.  —
S.  M.  S.  „Panther“  Kapstadt  13/6.  —  16/6.  Lüderitzbucht.
S.  M.  S.  „Planet“.
S.  M.  S.  „Seeadler“

—  3/7.  Tanga.

S.  M.  S.  „Sperber“  Kapstadt.

Ablösungstransporte:
Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Roon“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  der  abgelösten  Besatzung
S.  M.  S.  „Condor“.

Transportführer:  Kapitänleutnant  Schütte.
Antwerpen  6/6.  —  7/6.  Bremerhaven.

Sydney  16/6.  —  22/6.  Brisbane  24/6.  —  Matupi.

Daressalam  5/6.  —  9/6.  Kilwa  Kiwindje  10/6.  —  Kiswere  —  12/6.
Daressalam  11/6.  —  14/6.  Kiswere  14/6.  —
2/7.

15/6.  Daressalam
        <pb n="854" />
        Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Bürgermeister“  der  Ostafrika-Linie  mit  dem  Ablösungstransport

für  di  S.  M.  Schiffe  „Bussard“  und  „Seeadler“.

Transportführer:

Lamburg  20/6.  —  21/6.  Rotterdam  23/6.
30/6.  Tanger  30/6.  —  3/7.  Marseille  4/7.  —  6/7.  Neapel  6/7.

r  die  Besatzungen

W  770  20

Korvettenkapitän

—  Southampton  24/6.

Menger.
—  Port

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West=  und  Südwestafrika.

 

 

-  -  Reise  Letzte  Nachrichten
t
Postdampfe  von  nach  bis  28.  Juli  1908.
„Adolph  Woemanmt.  Hamburg  Durban  am  3.  Juli  ab  Neapel.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  27.  Ju  in  *
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  z.  Zt.  in  H
„Anna  #permane“  amburg  GEalabar  anss  dar-  “  n8  Palmas.
Arnold  Amsinck“  il  wa  Hamburg  t.  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  27.  Zus  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“  Hamburg  Liverizbucht  am  r  Juli  in  Lüderitzbucht.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  27.  Juli  in  Lome.
%½  Vorrmann.,  Aderigbcht  Hanhurg  aeern  d  Doer  passiert.
„Frieda  Woermann  otonon  amburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  27.  Juli  ab  Tunwerpen.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  abun  am  28.  Juli  Cuxhaven  passiert.
„Henriette  Woermann“  Kotonou  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg
„Irma  Woermann“  Burutu  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg
„Jeannette  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  27.  Juli  ab  **l“  Palmas.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  6.  Juli  in  Dakar.
„Lili  Woermann  4„  Calabar  Hamburg  am  28.  Juli  in  Hamburg.
„Linda  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  26  Juli  Ouessant  passiert.
„Lothar  Bohlen“  Accra  Hamburg  am  13.  Juli  in  Sekondi.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  23.  Juli  ab  Teneriffe.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  25.  Juli  Dover  passiert.
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Burutu  am  23.  Juli  shesüant  passiert.
„Max  Brock“.  ..  ilwa  Hamburg  am  22.  Juli  ab  Neapel.
„Otto  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  22.  Juli  ab  Sierra  Leone.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  23.  Juli  in  Sierra  Leone.
-Te  Bohlen“  Hamburg  Calabar  am  17.  Juli  in  Bonny.
„Khed  Lüderitzbucht  Hamburg  am  26.  Juli  ab  Lagos.
„em  Gabun  Hamburg  am  26.  Juli  ab  Lagos.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“  Rio  Nunez  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Edea"  Hamburg  Burutu  am  21.  Juli  in  Lagos.
„Kamerun“  Hamburg  Gabun  am  23.  Juli  in  Duala.
„Lome“  Kotonou  amburg  am  26.  Juli  in  Lome.
Otavi"é  Hamburg  gaderigucht  am  12.  Juli  ab  Las  Palmas.
Seopmun=  Mossamedes  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg-Mossamedes
  Hamburg  am  23.  Juli  ab  Gabun.
Wchuk=  Delagoa  Bay  Hamburg  am  26.  Juli  ab  Port  Said.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.
„Friderun"“  Hamburg  Nio  Nuncz  am  22.  Juli  in  Sierra  Leone.
„Henner“  Hamburg  Sierra  Leone  am  24.  Juli  in  Antwerpen.
„Immo“  Accra  Hamburg  am  28.  Juli  an  der  Stadt.
„Ingbert“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  24.  Juli  ab  Cardiff.
„Ingo“  Hamburg  Mossamedes  a#m  18.  Juli  Dover  passiert
„Ingraban“  Hamburg  Mossamedes  am  23.  Juli  in  Loanda.
„Irmfried“  Mossamedes  Hamburg  am  25.  Juli  ab  Las  Palmas.
„Jengard“  Hambur  Lüderitzbucht  am  1-  Juli  in  Swakopmund.
Hamburg  Rio  Nunez  am  22.  Juli  in  Bissoo.
„DVaburgt  Mossamedes  Hamburg  z.  z  in  Hamburg.

 

 

 

27.  Aiaban  2.
        <pb n="855" />
        771  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Keudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  BR.,  Berlin  W.  64.

Mitgeteilt  durch  von  der

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  le  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.  27.  Juli  1908.
ins!  bor-  1  #r
Grün-  :  letzte  -
dungs-  Kapital  sien  Divi-  Nachfrage  Angebot
jahr  jahr  5  Eer  dende  Ü
Mark  %  Vo
.  «  s!
1906  1250  000  1.  10.  —  10  Afrikanische  Kompagnie  A-G.  —  88
1906  2  000  000  1.  1.  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  .!  [  —  80
1905  750  000  1.  4.  8  15  emer  slaal  Handelshesellchaft  vorm.  D
.  «  i.  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  150  —
1905.  1200  000  1.  4.  0  0  C  ce  eralarirmnische  Bergwerksgesellschaft  .  J  —-  80
1905  600  000  1.  1.  5  5  C0  euentralafrikanische  Seengesellscha  aft  —  105
1890  1  500  000  1.  1  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Bank-  ——  —  270
1891  28009011.  10.  7  7  Chocold  t-  88  92
1905  220  000  1.  1.)  18  20  Debundscha-Pflanzung  .—  185
1900  48  000  1.  11  7  7  Deutsche  Ugavenk.  eschschaf  —  çV5
1878  2750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  ltuzen-Ceseilchale
#%  .  der  Sübdsee-Inseln  173  178
1885  2  000  000  1.  4.  20  20  LDeutsche  Colonial-Gesellsch.  für  Zudwesrafrita  210  —
1907  2500  000  1.  1.0)  —  0  l  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  ..  —  55
1902  1  000  OO00  1.  1,  0  0Deutsche  Samoa-Gesellschaft.  .  —  75
18902  1000000  1.  6.  1  2  Leutsche  Togogesellschaft  ...—  80
1885  3  721  000  1.  1.  5  5  De  □—  tafrikanische  Gesellschaft  Stene  —  100
3000  000  5  5  do  Vorzugs-Anteile  —  101
1886  400  000  1.  1.  0  0  ]  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagenceselchaft  .  —  12  fr.
—  —  do  do  Vorz.-Aktien  —  80
1908  11  495  000  "r  1.  1.)  3½7½3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½0%  Schuldverschrei-1.
  T  bungen  (vom  Reich  sichergestellt)  .  91  92
1897  2250000  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  Dendelsgeselsch.  m—  100
1899  4000  000  1  1.  0  0  Eeiellshait  Nordwestlamerun  ..  A.  —  M  20.—
360  000  0  ·  ...  Lit.  B.  —  M  10.—.
1898  10000000  1.  1.  10  0  Gesellschaft  Sudtzmetun  ..  .  .  .  Lit.  A.  —  95
1  000  000  10  0  do  .  Lit.  B..  —  85
1889  2  000  Ooo  1.  10  0  0  Guatemala  Plantngen-Gesellschal  —  25
1897  1  153  000  1.  1.  0  Hanseatische  üionhakem  ekseaz,  —  40
1889  3000000  aô  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plautagengesellschaft  .  —  80
1837  1200  000  1.  1.]  15  20  Jaluit-Gesellschaft,  geteilte  Akteen  143  148.
½  #  do  Genußscheine  .  .  M  1325,.—M  1375.—
1808  604  000  1.  7.  0  ·0  sEiemt  Sakarre  Stamm-Aktien  —  15
447  000  do  Vorzugs-Aktien  —  40
1904  1  000  Ooo  1.  11  —  0  ks-Akti  aft  —  85
1906  3  000  000  1.  1.  —  4  aarn  BerwerkgAtttenge  el  .  .  —  75
1903  000  000  1.  1.,  —  0  tautschur-Bilanzung  Meanja  A.-G.  —  35
1899  7  1  100  000  1.  7.)  0  o  Mo  liwesPilenngno  Gesellss  aft  J?8%  85
1835  60000  O00  1.  4.  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  97  —
4  0  ·0  Stamm-Anteilel  —  38
1906  1  200  000  1.1.  —  #  Ostafrika-Kompagnie  —  100
1904  21,000  000  1.  1.0  8  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile  .-»
  .  ((vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und
I  s;1900X0Ruckzalslunggakanttcrt).  JElOZ  104
1900  20  000  000  1.  4.0  0O  OÖptavi-Minen=  und  Esenbahngesellchaft  117  120
1902  #  125  000  1.  1.  30  40  Pacific  Phosphate  Co.  !“  —
1897  2  000  000  1.  10.4  5  6  lantagengesellschaft  Concepcion  ..  ..i—  86
1895  1  500  000  1.  1.  0  0O  Rheinische  dlandder  Plamtahengesellihaft  —  35
1903  800  000  1.  1.  0  0O  Safata-Samoa-Gesell  —  75
1905  2000  Ooo  1.  1.  4  4  Samoa-b  Kamtschut-Lompe  wie  —  70
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  —  70
1900  &amp;amp;  500  000  1.  7.  —0  0D  South  African  Territorics  —  3  sh  3  d
1892  æ2000000  1.  7.  0  0  South  West  Africu  Co.  16  sh  17  sh
1893  969tr  100  1.  4.  0  Usambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm=  Anteile  25  zofr  zsfr.
1897  112  200  0  0  do  Vorzugs-Anteile  15  zsfr.
97  1  500000  1.  1  0  6  Behasritanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi
Stamm-Anteile  90  —
189.  600  000  o  6  6  Vorzugs-Anteile  —  100
*  4500  000  1.  1  0  "„  ·  4]  We  s  iisrikanischc  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
s  zusammengelegte  frtuiss  —  50
1895  18  —  8  o  Vor-  tien  —  100
5  00  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  Handels=  und  sünnsngefeufäagg  -
Düsseldorf  65  70

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  n  obensebendes  Vauibaus  stets  gern  bereit.
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Anzeigen.

NäZJZInserate  sind  an  dle  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolontlalblattes“,  Berlin  SW  68,  Kochstrabe  s  689—71  —.  2202

 

Handels=  Register  des  Königlichen
Amtsgerichts  Berlin-Mitte  (Abt.  B).

Am  11.  Juli  1908  ist  eingetragen
bei  Nr.  912:

Neu-Guinea-Compagnie
mit  dem  Site  zu  Berlin  und  mehreren
Zweigniederlassungen.

Dem  Kaufmann  August  Römer  in
Berlin  ist  Gesamtprokur  erteilt  derart,
daß  er  in  Gemeinschaft  mit  einem
Vorstandsmitglied  (Direktor)  oder  stellvertretenden
  Vorstandsmitglied  zur  Vertretung
  der  Gesellschaft  berechtigt  ist.

Berlin,  den  11.  Juli  1908.
Königliches  Amtsgericht  Berlin-Mitte.

Abteilung  89.  (260)

 

Offentliche  Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  itz
heute  in  Abteilung  B  unter  Nr.
eingetragen  worden:

Brauhaus  Keetmanshoop,
Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,
Keetmanshoop.

Gegenstand  des  Unternehmens  ist
der  Betrieb  einer  Brauerei  und  einer
Gastwirtschaft  sowie  die  Verwertung
von  Brauereiabfällen  zu  Futterzwecken.
Das  Stammkopital  beträgt  250  000  Mk.
Der  Geschäftsführer  ist  der  Kaufmann
Gottfried  Gottwald  in  Keetmanshoop.
  Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am
24.  April  1908  festgestellt.  (261mn)

Keetmanshoop,  den  4.  Juni  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Sffentliche  Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  ist
heue  in  Abteilung  B  unter  Nr.  7
eingetragen  worden:

Handelsgesellschaft  Südwest,
Gesellschaft  mit  beschränkter  Haftung,

Seeheim.

Gegenstand  des  Unternehmens  ist
der  Betrieb  eines  Hotels  und  eines
kaufmännischen  Geschäfts.  Geschäftsführer
  ist  der  Kaufmann  Hans  Willy
Schierling  in  Seeheim.  Der  Prokurist
  ist  der  ehann  Moritz  Otto
Seidel  in  Seeheim.  Der  Gesellschaftsvertrag
  ist  am  18.  April  1908
festgestellt.

Der  Geschäftsführer  und  der  Prokurist
vertreten  nur  gemeinschaftlich  die  Gesellschaft
  und  sind  nur  in  Verbindung
miteinander  berechtigt,  die  Firma  zu
zeichnen.

Keetmanshoop,  den  4.  Juni  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirkörichter.

 

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        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Nolonialamt.

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  August  1908.  Uummer  16.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  und  15.  tedes  Monats.  Derfelben  werden  als  Belbefte  betgefügt  dee,  mindestens
——  vlertellährli  erscheinende  n:;  lame  un  aus  den  deuts  Sehen  Sehmtssgevierene  herausgegeben  vol
ckolman.  2  #  pntel  rüiche  a#bomnneniemspar  für  das  Kolonlalblan  mit  den  Beiheften  PWerägt  Heunt  e  Lree
6%  ond  die  Sae  3,—,  direkt  unter  Streshand  durch  die  Verlagsbu  —  a)  M.  ee  o
deuuschen  r  "  Osterreich=  Ungarns,  b)  M.  5.—  für  die  bänder  des  ereins.  —  ic  dh  und  Anfra
n  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Ernsst  Siegfried  Mittler  und  Seerl  wstere  SW6s,.  Kochstraße  68—71,  zu  chlen

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Erteilung  einer  Sonderberechtigung  zum
Abbau  von  Phosphatlagern  auf  den  Inseln  Angaur  und  Pililju.  Vom  2.  Juli  1908  S.  773.  —  Sckanntmachung
des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Veröffentlichung  von  Verordnungen.  Vom  1.  *  1908  S  —  Verordnung
  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  das  Wandergewerbe.  Vom  4.  März  1908  S.  782.  —  Sen  en
zur  Verordnung,  betr.  das  Wandergewerbe.  Vom  4.  März  1908  S.  73.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,
  betr.  die  Jagd-  im  Schuögebiet  Kamerun.  Vom  4.  März  1908  S.  784.  —  Desgleichen  betr.  das  Paßwesen.

om  26.  März  1908  S.  786.  —  Bekanntmachung  zur  Verordnung,  betr.  kvas  Paßwesen.  Vom  26.  März  1908  S.  786.
—  Vekanntmachung  des  Gonwverneurs  von  Kamerun,  betr.  Verhütung  der  Einschleppung  der  Schlaftrankheit.  Vom
25.  März  1908  S.  786.  —  Desgleichen  betr.  Bekämpfung  der  Tsetse.  Vom  25.  März  1908  S.  787.  —  Desgleichen
betr.  Festsetzung  eines  Verpflegungssatzes  für  den  Bezirk  Jaunde.  Vom  5.  Mai  1908’8  787.  —  Desgleichen  betr.
die  Jagd  auf  Gorillas.  Vom  6.  Mai  1908.  S.  787.  —  Desgleichen  betr.  Mrschzeiten  für  Träger  und  Karawanen
im  Jaunde-Bezirk.  Vom  18.  Mai  1908  S.  788.  —  Personalien  S.  788.  —  Patriotische  Gaben  S.  790.

Nichtamtlicher  Teil:  Die  wirtschaftliche  Bedeutung  des  südwestafrikanischen  Schutzgebiets  S.  790.  —  Vorläufige
Zusammenstellung  der  Ergebnisse  des  Außenhandels  der  afrikanischen  Schutzgebiete  im  Kalenderjahre  1907  im  Vergleiche
mit  dem  Handel  des  Vorjahres  S.  798.

amerun:  Wegebau  in  Südkamerun  S.  790.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebietes  Kamerun
fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  799.

Togo:  Pestquarantäne  gegen  die  Goldküste  S.  800.

Deutsch-Südwestafrika:  Förderung  der  Schweinezucht  S.  800.  —  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  Schutzgebiets  Südwestafrika  im  IV.  Viertel  des  Kalenderjahres  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
Zeitraum  des  Vorjahres  S.  801.

Deutsch-  S#afrika=  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Küstenzollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im
Monat  Mai  1908  S.  804.

Deutsch-  r  Wn’*snhl  Die  deutsche  Marine-Expedition  1907/09  S  S.  803.  —  Zum  Auhen  handel  der  Ost-Karolinen

im  Jahre  1907  S.  805.  —  Außenhandel  der  Ost-Karolinen  im  Kalenderjahre  1907  S.  806.  —  Zum  Außenhandel
der  West-Karolinen,  Palau  und  Marianen  im  Kalenderjahre  1907  S.  808.  —  Außenhandel-  der  West-  Karolinen,
810

Palau  und  Marianen  im  Kalenderjahre  1907  im  Vergleich  mit  dem  Favoel  im  Kalenderjahre  1906  S

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  810.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Anbau  tcoischr  Baumwolle  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  S.  812.  —  Die  Kakaoernte  Surinams  im  Jahre  1908  S.  812.  —  Ausfuhr  von  Gerbrinde
aus  Natal  1907  S.  812.  —  Ausfuhr  von  Bananen,  Tamaten  und  Kartoffeln  aus  den  K.  Kanarischen  Inseln  im  Jahre  1907

313.  —  Wein-Einfuhr  und  Ausfuhr  Algeriens  1907  S.  813.  —  Petroleum-Vorkommen  in  Argentinien  S  S.  813.
—  Handel  Britisch-Ostafrikas  1906/07  S.  814.  —  Hawel  Agyptens  1907  und  Anteil  Deutschlands  S.  *“  —
Außenhaweel  des  Kongostaats  im  Jahre  1907  S.  817.  —  Außenhandel  der  Tonga-Inseln  im  Jahre  1907  S.  817.
Die  Einnahmen  und  Ausgaben  der  Tonga-Inseln  im  Jahre  1907  S.  818.  —  Handel  der  Nolonie  Surinam  1907

818.  —  Brasiliens  Einfuhr  1907  S.  818.  —  Weiterbestehen  des  Südaafritanischen  Zollvereins  S.  819.

Verschiedene  Mitteilungen:  Eine  Spende  für  die  Nealschule  in  Windhuk  S.  819.  —  Eine  Kommission  für
Innere  Mission  in  den  deutschen  Schutzgebieten  S  S.  819.  —  Die  Pest  am  Viktoriasee  S.  8220.  —  Zusammenlegung  ’'i
Goldbergwerken  am  Witwatersrand  (Transvaal)  S.  820.  —  Der  Fischfang  in  den  tunesischen  Gewässern  1907  S.  821.
—  Literatur-  Verzeichnis  S.  821  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  822.  —  Schiffsbewegungen  S.  825.  —  Kurse
deutscher  Kolonialwerte  S.  827.  —  Anzeigen.

FZEgE##Amtlicher  Teisrrr)
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Beichs-Kolonialamts,  betr.  Ertellung  einer  Sonderberechtigung  zum
RKbbau  von  Phbosphatlagern  auf  den  Inseln  Angaur  und  ODilllju.
Vom  2.  Juli  1908.

Gemäß  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebiete
mit  Ausnahme  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.  Seite  363  ff.)
        <pb n="858" />
        W  774  20

wird  der  Deutschen  Nationalbank,  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien  in  Bremen,  als  Führerin  eines
Konsortiums  zum  Zwecke  der  Einbringung  in  die  zu  errichtende  Deutsche  Südseephosphat-Aktiengesellschaft
  in  Bremen  nach  Maßgabe  des  durch  diesseitige  Verfügung  vom  15.  Mai  1908  genehmigten
Statuts  der  erwähnten  Gesellschaft  auf  die  Dauer  von  fünfunddreißig  Jahren  die  ausschließliche  Berechtigung
  erteilt,  die  auf  den  zur  Palaugruppe  gehörigen  Inseln  Angaur  und  Pililju  befindlichen
Lager  an  organischen  und  unorganischen  Phosphaten  unter  Beachtung  der  folgenden  Bestimmungen
aufzusuchen  und  abzubauen:

1.  Das  dem  Abbau  zu  unterwerfende  und  für  den  Betrieb  erforderliche  Gelände  wird,
soweit  es  nach  Lage  der  Eingeborenenverhältnisse  angängig  ist,  auf  Kosten  der  Gesellschaft,  die  auch
die  Abfindung  der  Eingeborenen  zu  bestreiten  hat,  für  den  Schutzgebietsfiskus  zu  Eigentum  erworben
und  für  die  Dauer  der  vorliegenden  Berechtigung  der  Gesellschaft  zum  Abbau  und  zur  Nutzung  für
den  Betrieb  überlassen  werden.  Das  Bezirksamt  in  Jap  oder  sein  Beauftragter  ist  ausschließlich
zuständig,  die  erforderliche  Absindung  der  Eingeborenen  oder  sonstigen  Berechtigten  nach  Art  und
Betrag  festzusetzen  und  die  etwa  im  Interesse  der  Eingeborenen  gebotenen  Maßnahmen  zu  treffen.

2.  Die  Gesellschaft  hat  unbeschadet  der  Bestimmungen  unter  Ziffer  1.  als  Abgabe  an  den
Fiskus  für  jede  ausgeführte  Tonne  Phosphat  von  1000  kg  1,25  Mk.,  vom  vierten  Jahre  ab  (gerechnet
  vom  Tage  der  Errichtung  der  Gesellschaft)  jedoch  mindestens  den  Betrag  von  30  000  Mk.  im
Jahre  zu  zahlen.

Der  mit  Erhebung  der  Tonnengebühr  beauftragte  Beamte  ist  zur  Einsicht  in  die  im  Inselgebiet
  geführten  Bücher  der  Gesellschaft  sowie  in  die  über  die  Verschiffung  ausgestellten  Papiere  und
zu  allen  anderen  Handlungen  berechtigt,  welche  zur  Feststellung  der  zum  Versand  kommenden  Mengen
für  notwendig  erachtet  werden.  Für  jede  Verschiffung  ist  ihm  ein  Konnossement  sowie  ein  vom
Schiffsführer  und  einem  Schiffsofffzier  oder  einem  Angestellten  des  Reeders  unterschriebener  Ausweis
zu  übergeben.  Sofern  der  Beamte  zwecks  Feststellung  der  Ausfuhr  Reisen  an  Bord  der  Schiffe  der
Gesellschaft  zu  machen  genötigt  ist,  muß  ihm  freie  Fahrt  und  gegen  ortsübliche  Vergütung  angemessene
Verpflegung  gewährt  werden.  Dem  in  dem  Gesellschaftsstatut  erwähnten  Regierungskommissar  steht
es  frei,  zur  Kontrolle  der  Rechnungslegung  in  die  gesamten  Bücher  der  Gesellschaft  nebst  den  hierzu
gehörigen  Belegen  Einsicht  zu  nehmen  oder  sie  durch  einen  Dritten  prüfen  zu  lassen.

Die  Tonnenabgabe  wird  bei  der  Ausfuhr  der  Phosphate  fällig.  Über  die  Zahlungsweise
trifft  das  Bezirksamt  in  Jap  nähere  Bestimmung.  Soweit  die  Tonnenabgabe  in  einem  Jahre  die
nach  Abs.  1  zu  zahlende  Mindestsumme  von  30  000  Mk.  nicht  erreicht  hat,  ist  der  Unterschiedsbetrag
am  2.  Januar  des  folgenden  Jahres  an  die  Bezirkskasse  in  Jap  abzuführen.

3.  Dem  Fiskus  steht  ein  Anteil  am  Reingewinn  zu,  welcher  wie  folgt  zu  berechnen  ist:

Alljährlich  am  31.  Dezember  ist  nach  kaufmännischen  Gesichtspunkten  unter  Berücksichtigung
der  für  Aktiengesellschaften  geltenden  Grundsätze  des  Handelsgesetzbuches  eine  Bilanz  aufzustellen.

Von  dem  verteilbaren  Reingewinn  nach  Abzug  eines  Vortrages,  welcher  1  v.  H.  des  Kapitals
nicht  übersteigen  darf,  erhalten  .

a)  die  Altionäre  eine  Vordividende  von  8  v.  H.  und

b)  sodann  von  dem  Rest  als  Gewinnanteil  während  der  ersten  25  Jahre  nach  Aufnahme
des  Betriebes  die  Aktionäre  60  v.  H.,  der  Landesfiskus  40  v.  H.,  vom  26.  bis
30.  Jahre  die  Aktionäre  und  der  Landesfiskus  je  50  v.  H.,  vom  31.  bis  35.  Jahre
die  Aktionäre  40  v.  H.,  der  Landesfiskus  60  v.  H.

Die  für  den  Fiskus  sich  ergebenden  Beträge  sind  spätestens  vier  Wochen  nach  Genehmigung
der  Bilanz  durch  die  Generalversammlung  bei  der  Kasse  der  Kolonialzentralverwaltung  einzuzahlen.

4.  Die  Übertragung  der  vorliegenden  Berechtigung  auf  Dritte  —  auch  nur  der  Ausübung
nach  —  ist  nur  mit  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamts  zulässig.  Das  Reichs-Kolonialamt  oder
der  zuständige  Gouverneur  kann  die  Berechtigung  unbeschadet  des  Anspruchs  des  Fiskus  auf  die
fälligen  Abgaben  für  unwirksam  erklären,  wenn  diese  letzteren  länger  als  sechs  Monate,  nachdem
der  Jahresabschluß  von  der  Generalversammlung  genehmigt  ist,  rückständig  sind,  oder  die  Gesellschaft
den  einmal  eröffneten  Betrieb  länger  als  zwei  Jahre  ruhen  läßt  oder  nicht  ordnungsmäßig  fortführt,
wobei  die  Zeit  nicht  eingerechnet  wird,  innerhalb  welcher  politische  Verwicklungen  oder  höhere  Gewalt
den  Betrieb  unmöglich  machen.  Innerhalb  der  ersten  zehn  Jahre,  vom  Tage  der  Errichtung  der
Gesellschaft  an  gerechnet,  steht  es  ihr  frei,  auf  diese  Sonderberechtigung  zu  verzichten,  falls  sie  gleichzeitig
  in  Liquidation  tritt.  Die  Berechtigung  erlischt,  wenn  die  Gesellschaft  nicht  innerhalb  dreier
Jahre  vom  Tage  der  Verleihung  dieser  Berechtigung  an  den  Betrieb  ordnungsmäßig  eröffnet.  Ein
Anspruch  auf  Schadloshaltung  dem  Fiskus  gegenüber  wird  durch  das  Erlöschen  nicht  begründet.
        <pb n="859" />
        W  975  20

5.  Die  Aufnahme  von  Darlehen  zu  anderen  Bedingungen  als  gegen  handelsübliche  Zinsen
und  Provisionen  unterliegt  der  Genehmigung  des  Reichs-Kolonialamts.

6.  Bei  einer  Erhöhung  des  Gesellschaftskapitals  dürfen  die  neuen  Anteilscheine  zu  keinem
geringeren  Kurswert  als  dem  auf  Grund  der  letzten  Dividendenzahlung  ermittelten  und  niemals
unter  dem  Nennbetrage  begeben  werden.  Ausnahmen  von  dieser  Bestimmung  sind  nur  mit  Genehmigung
  des  Reichs-Kolonialamts  zulässig.  Dabei  gilt  8  v.  H.  Dividende  als  normale  Verzinsung.

7.  Dem  Fiskus  steht  bei  Auflösung  der  Gesellschaft  oder  bei  dem  Erlöschen  der  Berechtigung
ein  Anteil  am  Liquidationsvermögen  zu,  das  sich  ergibt,  nachdem  das  Aktienkapital  und  das  von
den  Aktionären  eingezahlte  Agio,  soweit  es  in  dem  ordentlichen  Reservefonds  der  Gesellschaft  noch
vorhanden  ist,  an  die  Aktionäre  ausgeschüttet  ist.  Dieser  Anteil  des  Fiskus  beträgt

40  v.  H.,  wenn  die  Liquidation  bis  zum  25.  Jahre,
5n  v.  H.,  wenn  die  Liquidation  nach  dem  25.  bis  30.  Jahre,
0  v.  H.,  wenn  die  Liquidation  nach  dem  30.  bis  35.  Jahre
nach  aufnahh,  des  Betriebes  stattfindet.

8.  Nach  dem  Erlöschen  der  vorliegenden  Berechtigung  oder  mit  der  Auflösung  der  Gesellschaft
  geben  sämtliche  unbewegliche  Anlagen  der  Gesellschaft  in  das  freie  Eigentum  des  Fiskus  über.

lber  Privatrechtsstreitigkeiten  zwischen  dem  Fiskus  und  der  Gesellschaft,  die  sich  bei
ausönn  der  vorliegenden  Berechtigung  ergeben  sollten,  und  bei  Meinungsverschiedenheiten  über
die  Frage,  ob  ein  ordnungsmäßiger  Betrieb  Lorliegt,  sowie  über  die  Festsetzung  des  Kurses  bei
Neuausgabe  von  Aktien,  entscheidet  unter  Ausschluß  des  Rechtsweges  endgültig  ein  Schiedsgericht,
welches  wie  folgt  gebildet  wird:

Jeder  Teil  bestellt  zwei  Schiedsrichter;  von  diesen  Schiedsrichtern  wird  ein  Obmann  gewählt.
Das  Reichs-Kolonialamt  wird  die  von  ihm  gewählten  Schiedsrichter  der  Gesellschaft  benennen  und
die  Gesellschaft  gleichzeitig  auffordern,  die  von  ihr  zu  wählenden  Schiedsrichter  binnen  vier  Wochen,
vom  Tage  der  Zustellung  der  Aufforderung  an  gerechnet,  zu  bestellen  und  ihm  namhaft  zu  machen.
Kommt  die  Gesellschaft  dieser  Aufforderung  nicht  rechtzeitig  nach,  so  wählt  das  Reichs-Kolonialamt
auch  die  fehlenden  Schiedsrichter.  Als  Obmann  ist  gewählt,  wer  die  Mehrheit  der  abgegebenen
Stimmen  auf  sich  vereinigt.  Bei  Stimmengleichheit  wird  derselbe  von  dem  Präsidenten  des
Hanseatischen  Oberlandesgerichtes  ernannt.  Für  das  schiedsrichterliche  Verfahren  gelten  im  übrigen
die  Vorschriften  des  zehnten  Buches  der  Zivilprozeßordnung.

10.  Für  diese  Sonderberechtigung  gelten  nur  die  §§5  1,  II,  3  d,  2,  84,  85  bis  88,  89,
91,  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906.

11.  Diese  kann  zurückgenommen  werden,  sofern  die  zu  errichtende
Deutsche  Südseephosphat  ·  ·  nicht  bis  zum  31.  August  dwl  Is.  in  das  Handelsregister
eingetragen  ist.

Berlin,  den  2.  Juli  1908.
Reichs-Kolonialamt.
In  Vertretung:
v.  Lin  dequist.

Statut  der  deutschen  Südseephosphat-Atiengesellschaft  in  Bremen.
I.  Titel.
6  Firma,  Sitz,  Zweck  und  Dauer  der  Gesellschaft.
§5  1.  Unter  der  Firma:
„Deutsche  Südseephosphat-Aktiengesellschaft"
wird  durch  den  gegenwärtigen  Gesellschaftsvertrag  eine  Aktiengesellschaft  errichter,  welche  ihren  Sitz
in  Bremen  hat.
§5  2.  Gegenstand  des  Unternehmens  ist:  Die  Ausbeutung  von  Lagerstätten  nutzbarer
Mineralien,  besonders  von  Phosphatlagerstätten  im  deutschen  Südseegebiet,  Verarbeitung  und  Verwertung
  der  gewonnenen  Produkte  sowie  der  Betrieb  aller  damit  in  Zusammenhang  stehender  Geschäfte.
Die  Gesellschaft  ist  befugt:
1.  die  zu  ihrem  Geschäftsbetriebe  erforderlichen  Immobilien  und  Einrichtungen  zu  erwerben;
2.  alle  Geschäfte  einzugehen,  welche  nach  dem  Ermessen  des  Aufsichtsrates  geeignet  sind,  den
Geschäftszweig  der  Gesellschaft  zu  fördern  und  gewinnbringend  zu  gestalten.
§5  3.  Die  Dauer  der  Gesellschaft  ist  unbestimmt.
        <pb n="860" />
        W  776  20

II.  Titel.
Grundkapital.

§  4.  Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  4  500  000  Mk.,  eingeteilt  in  4500  Stück
auf  den  Inhaber  lautende  Aktien  im  Nominalbetrage  von  je  1000  Mk.  Die  4500  Aktien  zerfallen
in  neun  Serien  (A,  B,  C,  D,  E,  F,  G,  H,  I)  von  je  500  Stück,  welche  fortlaufend  numeriert  find.

Die  Serie  A,  welche  als  voll  eingezahlt  gilt,  erhält  ein  unter  Führung  der  Deutschen
Nationalbank,  Kommanditgesellschaft  auf  Mtien,  in  Bremen  stehendes  Konsortium  als  Entgelt  für  die
Einbringung  einer  seitens  des  Reichskanzlers  erteilten  Sonderberechtigung  auf  Abbau  von  Phosphaten
auf  den  deutschen  Südseeinseln  Angaur  und  Piliju.  Diese  Gerechtsame  ist  erteilt  worden  auf  Grund
der  Ergebnisse  einer  für  Rechnung  des  genannten  Konsortiums  zur  Erforschung  der  deutschen  Südseeinseln
  ausgesandten  Expedition.

Auf  die  übrigen  Serien  gelangen  25  v.  H.  bei  Errichtung  der  Gesellschaft  zur  Einzahlung.

Die  weiteren  Einzahlungen  für  die  übrigen  Serien,  und  zwar  für  jede  Serie  gesondert,
werden  vom  Aufsichtsrat  festgesetzt.

§  5.  Eine  Erhöhung  des  Grundkapitals  kann  nur  durch  die  Generalversammlung  beschlossen
werden.  Im  Falle  solcher  Erhöhung  können  die  Aktien  zu  einem  höheren  Betrage  als  dem  Nennbetrage
  ausgegeben  werden.  Die  Generalversammlung  setzt  den  Mindestbetrag  fest,  zu  welchem  die
Aktien  auszugeben  sind.  Die  Aktien  dürfen  aber  zu  keinem  geringeren  Kurswert  als  dem  auf  Grund
der  letzten  Dividendenzahlung  ermittelten  begeben  werden.  Ausnahmen  von  dieser  Bestimmung  sind
nur  mit  Genehmigung  des  Reichskanzlers  zulässig.  Dabei  gelten  8  v.  H.  Dividende  als  normale
Verzinsung.  Unbeschadet  der  gesetzlichen  Vorschriften  und  aller  etwaigen  im  Generalversammlungsbeschluß
  selbst  enthaltenen  Anordnungen  bestimmt  der  Aufsichtsrat  die  Einzahlungsfristen  und  Einzahlungsraten,
  den  Ausgabepreis  sowie  die  sonstigen  Einzelheiten  der  Begebung.

Die  Einzahlungen  haben  nach  Maßgabe  der  Bestimmungen  des  Aufsichtsrats  nach
erfolgter  Bekanntmachung  des  Vorstandes  in  dem  Deutschen  Reichsanzeiger  zu  geschehen.

Werden  Einzahlungen  bis  zu  dem  in  der  Bekanntmachung  festgesetzten  Termin  nicht  geleistet,
so  erläßt  der  Gesellschaftsvorstand  an  den  säumigen  Gesellschafter  eine  erneute  Aufforderung  zur
Zahlung  des  rückständigen  Betrages  samt  Verzugszinsen  à  5  v.  H.  p.  a.  unter  Androhung  seines
Ausschlusses  mit  dem  Anteilsrechte  und  des  Verlustes  der  geleisteten  Einzahlungen.  Diese  Aufforderung
hat  mindestens  dreimal  durch  Bekanntmachung  in  dem  Deutschen  Reichsanzeiger,  die  erste  Bekanntmachung
  mindestens  drei  Monate  und  die  letzte  Bekanntmachung  mindestens  einen  Monat  vor  Ablauf
der  für  die  Einzahlung  gesetzten  Nachfrist  zu  erfolgen.

Unterbleibt  auch  auf  diese  Aufforderung  die  Zahlung,  so  ist  der  säumige  Gesellschafter  seiner
Anrechte  aus  der  Zeichnung  der  Aktien  und  der  geleisteten  Teilzahlungen  zugunsten  der  Gesellschaft
für  verlustig  zu  erklären.  Die  den  Ausschluß  bewirkende  Erklärung  erfolgt  mittels  Bekanntmachung
in  dem  Deutschen  Reichsanzeiger.  An  Stelle  des  erloschenen  Interimsscheines  ist  ein  neuer  anzufertigen,
  welcher  außer  den  früher  geleisteten  Teilzahlungen  auch  den  eingeforderten  Betrag  zu  umfassen
  hat.  Wegen  des  etwaigen  Ausfalles,  welchen  die  Gesellschaft  an  diesem  Betrage  oder  den
später  eingeforderten  Beträgen  erleidet,  bleibt  ihr  der  ausgeschlossene  Gesellschafter  verhaftet.

Etwaige  Rechtsvorgänger  des  ausgeschlossenen  Gesellschafters  haften  nach  den  Bestimmungen
des  Handelsgesetzbuches.

§  7.  Solange  Vollzahlung  der  Aktien  nicht  stattgefunden  hat,  werden  auf  Namen  lautende
Interimsscheine  ausgestellt,  welche  nach  Vollzahlung  gegen  die  Aktientitel  ausgetauscht  werden.

Die  Interimsscheine  und  Aktien  werden  mit  den  faksimilierten  Unterschriften  der  Direktion
und  des  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats  versehen  und  erhalten  auf  den  Inhaber  lautende  Dividendenscheine,
  welche  mit  den  gleichen  faksimilierten  Unterschriften  versehen  sind,  für  eine  von  dem  Aufsichtsrat
zu  bestimmende  Zahl  von  Jahren,  mit  deren  Ablauf  gegen  Vorlage  der  Talons  eine  weitere  Serie
von  Dividendenscheinen  ausgegeben  wird.

Der  Anspruch  auf  nicht  erhobene  Dividenden  erlischt  vier  Jahre  nach  Ablauf  der  Fälligkeit
zugunsten  des  gesetzlichen  Reservefonds  der  Gesellschaft.  Wird  jedoch  der  Verlust  von  Dividendenscheinen
  vor  Ablauf  dieser  Vorlegungsfrist  bei  der  Gesellschaft  angemeldet  und  der  stattgehabte  Besitz
glaubhaft  nachgewiesen,  so  kann  nach  Beschluß  des  Aufsichtsrats  dem  also  Legitimierten  nach  Ablauf
der  Verjährungsfrist  der  Betrag  der  angemeldeten  und  bis  dahin  nicht  präsentierten  Dividendenscheine
gegen  Quittung  ausbezahlt  werden.

Ist  eine  Aktie  oder  ein  Interimsschein  abhanden  gekommen  oder  vernichtet,  so  kann  die
Urkunde  im  Wege  des  Aufgebotsverfahrens  für  kraftlos  erklärt  werden.  Die  Vorschriften  des  §  799
Absatz  2  und  des  §  800  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  finden  entsprechende  Anwendung.
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        G  777  20

Mit  der  Kraftloserklärung  der  Aktie  oder  des  Interimsscheins  erlischt  auch  der  Anspruch
aus  den  noch  nicht  fälligen  Dividendenscheinen.

Neue  Dividendenscheine  dürfen  an  den  Inhaber  des  Talons  nicht  ausgegeben  werden,  wenn
der  Besitzer  der  Aktie  oder  des  Interimsscheins  der  Angabe  widersprochen  hat.  Die  Scheine  find  in
diesem  Falle  dem  Besitzer  der  Aktie  oder  des  Interimsscheins  auszuhändigen,  wenn  er  die  Haupturkunde
  vorlegt.

Ist  eine  Aktie  oder  ein  Interimsschein  infolge  einer  Beschädigung  oder  einer  Verunstaltung
zum  Umlaufe  nicht  mehr  geeignet,  so  kann  der  Berechtigte,  sofern  der  wesentliche  Inhalt  und  die
Unterscheidungsmerkmale  der  Urkunde  noch  mit  Sicherheit  erkennbar  find,  von  der  Gesellschaft  die
Erteilung  einer  neuen  Urkunde  gegen  Aushändigung  der  beschädigten  oder  verunstalteten  verlangen.
Die  Kosten  hat  er  zu  tragen.

III.  Titel.
Vorstand.

§  8.  Der  Gesellschaftsvorstand  besteht  —  nach  Bestimmung  des  Aufsichtsrats  —  aus  einer
oder  mehreren  Personen,  welche  deutsche  Staatsangehörige  sein  müssen.

Die  Ernennung  und  Entlassung  der  Vorstandsmitglieder  sowie  der  Abschluß  der  Anstellungsverträge
  mit  denselben  erfolgt  durch  den  Aufsichtsrat.  Insbesondere  werden  die  den  Mitgliedern
des  Vorstandes  zu  gewährenden  Bezüge  vom  Aufsichtsrat  festgesetzt  und  sind  solche  als  Geschäftsunkosten
  zu  verbuchen.

Die  Bestellung  und  der  Widerruf  der  Vorstandsmitglieder  findet  zu  notariellem  Protokolle
  statt.

Der  Vorstand  vertritt  die  Gesellschaft  nach  außen  und  führt  die  Geschäfte  nach
Maßgabe  des  Gesellschaftsstatutes  sowie  gemäß  den  in  dem  Anstellungsvertrage,  Reglement  oder  vom
Aussichtsrate  erteilten  Instruktionen.

Er  ernennt  und  entläßt  die  Beamten  der  Gesellschaft.  Jedoch  ist  zur  Ernennung  und  Entlassung
  von  Beamten,  deren  Gehalt  jährlich  10  000  Mk.  überschreitet,  oder  welche  auf  länger  als
ein  Jahr,  oder  mit  einer  längeren  Kündigungsfrist  als  drei  Monate  angestellt  werden,  die  Genehmigung
  des  Aufsichtsrates  erforderlich;  solche  Beamte  kann  der  Vorstand  bis  zur  Entlassung  durch
den  Aufsichtsrat  vom  Amte  suspendieren.

Nur  mit  Genehmigung  des  Aufsichtsrates  können  vom  Vorstand  Prokuristen  und  Handlungsbevollmächtigte
  bestellt  werden.  Der  Aufsichtsrat  bestimmt  sogleich  bei  Anstellung  von  Prokuristen,
in  welcher  Weise  dieselben  die  Firma  zu  zeichnen  befugt  sein  sollen.

Die  Zustimmung  des  Aufsichtsrates  ist  ferner  erforderlich  zu  den  im  §  15  aufgeführten
  Geschäften  und  Rechtshandlungen,  insoweit  diese  nicht  durch  eine  vom  Aussichtsrat  für  den
Vorstand  erlassene  Geschäftsordnung  in  die  Kompetenz  des  Vorstandes  gestellt  werden.

5  11.  Zu  Willenserklärungen,  insbesondere  zur  Zeichnung  des  Vorstandes  für  die  Gesellschaft,
  ist  erforderlich  und  genügend:

wenn  mehrere  Vorstandsmitglieder  bestellt  sind;

die  Mitwirkung  beziehungsweise  die  Unterschrift  zweier  Vorstandsmitglieder  oder  diejenige
eines  Vorstandsmitgliedes  und  eines  Prokuristen,  oder  auf  Beschluß  des  Aufsichtsrates  (§  9)  diejenige
zweier  Prokuristen;

wenn  der  Vorstand  nur  aus  einer  Person  besteht;

deren  Erklärung  beziehungsweise  Unterschrift,  oder  auf  Beschluß  des  Aufsichtsrats  diejenige
von  zwei  Prokuristen.  Der  Aufsichtsrat  kann  jedoch  in  allen  Fällen  einzelnen  Mitgliedern  des
Vorstandes  die  Befugnis  erteilen,  die  Gesellschaft  allein  zu  vertreten  und  die  Firma  allein  zu  zeichnen.

IV.  Titel.
Der  Aussichtsrat.

§  12.  Die  Höchstzahl  der  Aufsichtsratsmitglieder  kann  durch  ordnungsgemäßen  Beschluß
der  Generalversammlung  erhöht  oder  vermindert  werden,  jedoch  unter  Wahrung  der  Bestimmung,
daß  mindestens  ¾  der  Mitglieder  deutsche  Reichsangehörige  sein  müssen.

Die  Wahl  erfolgt  auf  je  vier  Amtsjahre,  wobei  unter  einem  Amtsjahre  der  Zeitraum  von
einer  ordentlichen  Generalversammlung  bis  zum  Schlusse  der  nächstjährigen  ordentlichen  Generalversammlung
  zu  verstehen  ist,  jedoch  mit  der  Maßgabe,  daß  jedesmal  mit  Schluß  der  zweiten  auf
die  Wahl  folgenden  ordentlichen  Generalversammlung  die  Hälfte  der  Aufsichtsratsmitglieder  auszuscheiden
  hat;  ergibt  sich  hierbei  ein  Bruchteil,  so  scheidet  einmal,  und  zwar  erstmals  die  niedrigere
Zahl,  das  andere  Mal  die  höhere  Zahl  aus.
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        W  778  20

Die  Reihenfolge  des  Ausscheidens  wird  durch  das  höhere  Amtsalter  und  bei  gleichem
Amtsalter  durch  das  Los  bestimmt;  Wiederwahl  ist  stets  zulässig

Zur  Legitimation  der  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  genügt  ein  Auszug  aus  dem  Protokolle
der  Versammlung.

Die  Mehrheit  der  von  der  Generalversammlung  erwählten  Mitglieder  des  Aufsichtsrats
bedarf  der  Bestätigung  durch  den  Reichskanzler.

Jede  Anderung  in  den  Personen  der  Mitglieder  des  Auffichtsrats  ist  von  der  Direktion
unverzüglich  in  dem  Deutschen  Reichsanzeiger  bekannt  zu  machen.  Dieselbe  hat  die  Bekanntmachung
zum  Landeleregister  einzureichen.

Die  Wahl  des  ersten  Aufsichtsrates  gilt  bis  zur  Beendigung  der  ordentlichen  Generalversammlung,
  welche  nach  Ablauf  eines  Jahres  seit  der  Eintragung  der  Gesellschaft  in  das  Handelsregister
  zur  Beschlußfassung  über  die  Jahresbilanz  abgehalten  wird.  In  dieser  Generalversammlung
ist  der  gesamte  Aufsichtsrat  neu  zu  wählen.

13.  So  oft  ein  Mitglied  des  Aufsichtsrats  vor  Ablauf  seiner  Amtsdauer  ausscheidet,
kann  der  Aufsichtsrat  die  Neuwahl,  und  zwar  für  die  noch  übrige  Amtsdauer  des  ausgeschiedenen
Mitgliedes,  durch  die  nächste  ordentliche  oder  durch  eine  außerordentliche  Generalversammlung
veranlassen.

Dies  muß  innerhalb  dreier  Monate  geschehen,  wenn  die  Mitgliederzahl  auf  vier  herabgegangen
  ist.

Bis  zu  einer  Ergänzung  kann  der  Aufsichtsrat,  solange  derselbe  noch  mindestens  drei  Mitglieder
  zählt,  gültig  fungieren.

§5  14.  Der  Aussichtsrat  wählt  aus  seiner  Mitte  jährlich  einen  Vorsitzenden  und  dessen
iellvertreter.

r  Auffichtsrat  ist  beschlußfähig,  wenn  die  jeweiligen  Mitglieder  sämtlich  geladen  sind  und
nindelen  de  Hälfte  derselben  in  der  Sitzung  erschienen  ist.

Der  Aufsichtsrat  faßt  seine  Beschlüsse  durch  absolute  Stimmenmehrheit  der  in  der  Sitzung
erschienenen  Mitglieder;  bei  Stimmengleichheit  entscheidet  die  Stimme  des  Vorsitzenden  bzw.  in  dessen
Verhinderung  diejenige  eines  Stellvertreters.

In  dringenden  Fällen  kann  schriftliche  oder  mit  Zustimmung  aller  erreichbaren  Aufsichtsratsmitglieder
  auch  telephonische  oder  telegraphische  Abstimmung  stattfinden.

Der  Aufsichtsrat  kann  einem  oder  mehreren  seiner  Mitglieder  bestimmte  Funktionen  zeitweise
übertragen.

Die  Protokolle,  die  Ausfertigungen  und  die  Bekanntmachungen  des  Aufsichtsrats  unterzeichnet
der  Vorsitzende  bzw.  dessen  Stellvertreter.

Auf  Antrag  des  Vorstandes  oder  von  zwei  Mitgliedern  des  Aussichtsrats  ist  längstens
innerhalb  acht  Tagen  eine  Aufsichtsratssitzung  einzuberufen.

Zwischen  der  Einladung  und  der  Aussichtsratssitzung  soll,  dringende  Fälle  ausgenommen,
eine  Frist  von  mindestens  drei  Tagen  liegen.

Die  Vorstandsmitglieder  haben  auf  Einladung  des  Vorsitzenden  oder  in  dessen  Verhinderung
dessen  Stellvertreters  den  Beratungen  des  Auffichtsrats  beizuwohnen.

8  15.  Der  Aufsichtsrat  hat  die  Geschäftsführung  der  Gesellschaft  in  allen  Zweigen  der
Verwaltung  zu  überwachen  und  sich  zu  diesem  Zwecke  von  dem  Gange  der  Angelegenheiten  der
Gesellschaft  zu  unterrichten.  Er  kann  jederzeit  über  dieselben  Berichterstattung  von  dem  Vorstande
verlangen  und  selbst  oder  durch  einzelne  von  ihm  zu  bestimmende  Mitglieder  die  Bücher  und
Schriften  der  Gesellschaft  einsehen,  den  Bestand  der  Gesellschaftskasse  und  die  Bestände  an  Effekten,
Handelspapieren  und  Waren  untersuchen.

Er  hat  die  Jahresrechnungen,  die  Bilanzen  und  Vorschläge  zur  Gewinnverteilung  zu  prüfen
und  darüber  alljährlich  der  Generalversammlung  der  Aktionäre  Bericht  zu  erstatten.

Der  Aussichtsrat  entscheidet  außerdem  endgültig:

Über  den  Erwerb,  die  Veräußerung,  Pachtung,  Verpachtung,  Belastung  und  Verpfändung
  von  Immobilien  und  bergbaulichen  Rechten  jeder  Art

2.  über  den  Abschluß  von  Lieferungsverträgen,  welche  die  Gesellschaft  auf  länger  als

ein  Jahr  verpflichten;

über  die  Kontrahierung  von  Anleihen,  die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  der

Gesellschaft  und  Festsetzung  aller  Modalitäten  solcher  Anleihen

über  die  Kündigung  von  ausgegebenen  Schuldverschreibungen  der  Gesellschaft;

—

*n
        <pb n="863" />
        G  779  20

t

über  die  vom  Vorstande  vorzulegenden  Betriebspläne  und  vorgeschlagenen  Um=  und
Neubauten;

über  an  Beamte,  Arbeiter  oder  deren  Hinterbliebenen  zu  leistende  Unterstützungen;
über  die  Gewährung  von  besonderen  Vergütungen  an  Mitglieder  des  Vorstandes,  an
Beamte  oder  auch  an  einzelne  Mitglieder  des  Aussichtsrats  für  außerordentliche
Tätigkeit  (§  16).

Es  bleibt  dem  Aufsichtsrat  überlassen,  durch  eine  dem  Vorstand  zu  gebende  Geschäftsordnung
zu  bestimmen,  inwieweit  die  vorgenannten  Geschäfte  und  Rechtshandlungen  unter  1  bis  6  in  die
Kompetenz  des  Vorstandes  gestellt  werden.

§  16.  Der  Aufsichtsrat  bezieht  für  seine  Bemühungen  außer  dem  Ersatz  seiner  Auslagen
die  in  §  26  unter  4  festgesetzte  Tantieme  von  10  v.  H.  des  Reingewinnes,  mindestens  aber  zusammen
eine  Vergütung  von  20  000  Mk.,  welche  auf  Unkostenkonto  zu  verbuchen  sind.

Über  die  Verteilung  der  Tantieme  bzw.  Vergütung  unter  die  einzelnen  Mitglieder  des
Aussichtsrates  beschließt  dieser  selbst.

Für  außerordentliche  Leistungen  einzelner  seiner  Mitglieder  kann  der  Aufsichtsrat  außerdem
eintretendenfalls  die  Gewährung  von  besonderen  Vergütungen  beschließen.

Dem  ersten  Aufsichtsrat  kann  eine  Vergütung  nur  durch  Beschluß  der  Generalversammlung
bei  oder  nach  Ablauf  seiner  Amtsdauer  bewilligt  werden.

—

V.  Titel.
Generalversammlung.

§  17.  Die  Generalversammlung  wird  durch  den  Aufsichtsrat  oder  Vorstand  berufen,  und
zwar  mittels  Einladung  im  Deutschen  Reichsanzeiger.

Die  Einladung  ist  mindestens  19  Tage  vor  dem  Tag  der  Generalversammlung  zu  erlassen
und  soll  die  Tagesordnung  enthalten.

5*  18.  Die  Generalversammlungen  finden  am  Sitze  der  Gesellschaft  oder  anderen  Orten
des  Deutschen  Reiches,  welche  vom  Aufsichtsrat  in  der  Bekanntmachung  bestimmt  werden,  statt.  Der
Vorsitzende  des  Aufsichtsrats  oder  sein  Stellvertreter  oder  in  Verhinderung  beider  ein  vom  Aufsichtsrat
  zu  bestimmendes  sonstiges  Mitglied,  nötigenfalls  ein  von  der  Genereralversammlung  zu  ernennender
  Aktionär  führt  den  Vorsitz  und  ernennt  zwei  Stimmzähler.

lber  die  Beschlüsse  wird  ein  gerichtliches  oder  notarielles  Protokoll  aufgenommen,  welches
lediglich  vom  Protokollführer  zu  unterzeichnen  ist.  Demselben  ist  ein  Verzeichnis  der  erschienenen
Aktionäre  oder  Vertreter  von  Aktionären  mit  Angabe  ihres  Namens  und  Wohnortes  sowie  des  Betrages
  der  von  jedem  vertretenen  Aktien  beizufügen.

Dieses  Verzeichnis  ist  von  dem  Vorsitzenden  zu  unterzeichnen  und  vor  der  ersten  Abstimmung
zur  Einsicht  aufzulegen.  Eine  Beifügung  der  Vollmachten  zu  dem  Protokolle  ist  nicht  erforderlich.

Eine  beglaubigte  Abschrift  des  Protokolls  ist  ohne  Verzug  nach  der  Generalversammlung
von  dem  Vorstand  zum  Handelsregister  einzureichen.

§  19.  Berechtigt  zur  Teilnahme  an  der  Generalversammlung  ist  jeder  Aktionär.  Stimmberechtigt
  sind  jedoch  nur  die  Aktionäre,  welche  spätestens  am  dritten  Tage  vor  dem  für  die  Generalversammlung
  bestimmten  Tage  an  den  von  dem  Auffichtsrate  zu  bezeichnenden  Stellen  ihre  Aktien
oder  einen  Hinterlegungsschein  über  eine  bei  einer  Bank  oder  bei  einer  öffentlichen  Behörde  oder
einem  Notar  erfolgte  Hinterlegung  hinterlegt  haben.

Es  können  vertreten  werden:

Handlungsfirmen  durch  ihre  Prokuristen,  Ehefrauen  durch  ihre  Ehemänner,  Minderjährige
oder  Pflegebefohlene  durch  ihre  Vormünder,  Vereine,  Gesellschaften,  Korporationen,  Institute  durch
einen  ihrer  gesetzlichen  oder  statutarischen  Vertreter.  In  allen  sonstigen  Fällen  kann  ein  Aktionär
nur  durch  einen  anderen  stimmberechtigten  Aktionär  auf  Grund  schriftlicher  Vollmacht  vertreten  werden.
Über  die  Gültigkeit  der  Vollmachten  entscheiden  die  in  der  Versammlung  anwesenden  Mitglieder  des
Aufsichtsrats.

Jede  Aktie  gewährt  eine  Stimme.

·  8  20.  Die  ordentliche  Generalversammlung  ist  innerhalb  der  ersten  sechs  Monate  eines
jeden  Geschäftsjahres  abzuhalten.  Derselben  hat  der  Vorstand  den  Jahresbericht  und  der  Aussichtsrat
den  Bericht  über  die  Prüfung  der  Jahresrechnungen,  der  Bilanz  und  der  Anträge  über  die  Gewinnverteilung
  zu  erstatten.
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        W  780  20

Die  ordentliche  Generalversammlung  erteilt  dem  Vorstand  sowie  auch  dem  Ausiichtsrat
Decharge,  beschließt  über  die  Verteilung  des  Reingewinns,  nimmt  die  etwaigen  statutenmäßigen
Wahlen  vor  und  beschließt  über  die  auf  der  Tagesordnung  stehenden  Anträge.

Über  Gegenstände,  deren  Verhandlungen  nicht  mit  dem  Ausschreiben  der  Generalversammlung
oder  in  der  in  §  256  Absatz  2  H.  G.  B.  vorgesehenen  Weise  angekündigt  sind,  können  Beschlüsse
nicht  gefaßt  werden,  ausgenommen  hiervon  ist  jedoch  der  Beschluß  über  den  in  einer  Generalversammlung
  gestellten  Antrag  auf  Wahl  von  Revisoren  oder  auf  Berufung  einer  außerordentlichen
Generalversammlung.

Die  Verhandlung  über  die  Bilanz  ist  zu  vertagen,  wenn  dies  mit  einfacher  Stimmenmehrheit
  beschlossen  oder  von  einer  Minderheit,  deren  Anteile  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals
erreichen,  verlangt  wird,  auf  Verlangen  der  Minderheit  jedoch  nur,  soweit  von  ihr  bestimmte  Ansätze
der  Bilanz  bemängelt  werden.

§  21.  Außerordentliche  Generalversammlungen  werden  berufen:

1.  wenn  der  Aufsichtsrat  oder  Vorstand  es  für  notwendig  erachtet;

2.  wenn  einem  oder  mehreren  Aktionären,  deren  Aktienbesitz  wenigstens  den  zwanzigsten
Teil  des  Grundkapitals  darstellt,  auf  Grund  und  nach  Maßgabe  des  §  254  H.  G.  B.
die  Einberufung  zugestanden  worden  ist;

3.  wenn  sonstige  gesetzliche  oder  statutenmäßige  Gründe  vorliegen.

Zu  einer  außerordentlichen  Generalversammlung  im  Fall  der  Ziffer  2  ist  die  Einladung
spätestens  vier  Wochen  nach  Ülbergabe  des  Antrags  zu  erlassen.

§  22.  Die  Generalversammlung  beschließt,  abgesehen  von  den  im  Gesetz  und  Gesellschaftsvertrag
  bestimmten  Fällen,  in  denen  eine  größere  Majorität  erforderlich  ist,  mit  absoluter  Stimmenmehrheit.
  Ergibt  sich  bei  Wahlen  Stimmengleichheit,  so  entscheidet  das  Los.

Über  folgende  Gegenstände  jedoch:

1.  Übertragung  des  Vermögens  der  Gesellschaft  an  eine  andere  Aktiengesellschaft  oder
Verschmelzung  mit  einer  solchen  (Fusion),

2.  Auflösung  der  Gesellschaft

kann  nur  mit  einer  Mehrheit  von  mindestens  drei  Viertel  des  bei  der  Beschlußfassung  vertretenen
Grundkapitals  und,  wenn  mindestens  zwei  Drittel  des  Grundkapitals  vertreten  find,  beschlossen  werden.
Im  Falle  die  letztere  dieser  Bedingungen  nicht  erfüllt  ist,  wird  binnen  der  folgenden  sechs  Wochen
eine  zweite  Generalversammlung  berufen,  welche  alsdann  ohne  Rücksicht  auf  die  Zahl  der  vertretenen
Aktien  mit  drei  Viertel  Majorität  der  vertretenen  Stimmen  beschließt.  »

23.  Die  Abstimmungen  und  Wahlen  in  der  Generalversammlung  müssen,  wenn  zehn

anwesende  Aktionäre  es  verlangen,  durch  Stimmzettel  geschehen.

VI.  Titel.
Bilanz,  Gewinnverteilung,  Reservefonds.
§  24.  Das  Geschäftsjahr  der  Gesellschaft  läuft  vom  1.  Januar  eines  jeden  Jahres  bis
zum  31.  Dezember.
Das  erste  Geschäftsjahr  endigt  mit  dem  31.  Dezember  1908.
Die  Bücher  werden  per  31.  Dezember  jeden  Jahres  abgeschlossen  und  die  Bilanz  und
Gewinn=  und  Verlustrechnung  gemäß  den  gesetzlichen  Bestimmungen  aufgestellt.
§*  25.  Der  Vorstand  hat  spätestens  am  15.  Mai  jeden  Jahres  die  Bilanz,  die  Gewinnund
  Verlustrechnung  und  einen  den  Vermögensstand  und  die  Verhältnisse  der  Gesellschaft  entwickelnden
Bericht  dem  Aufsichtsrat  zur  Prüfung  vorzulegen.  Diese  Vorlagen  sind  mindestens  19  Tage  vor
dem  Tage  der  ordentlichen  Generalversammlung  in  dem  Geschäftslokal  der  Gesellschaft  zur  Einsicht
der  Aktionäre  aufzulegen.
26.  Nach  Genehmigung  der  Bilanz  durch  die  Generalversammlung  wird  der  erzielte
Gewinn  folgendermaßen  verwendet:
1.  Zuerst  sind  5  v.  H.  in  den  Reservefonds  so  lange  einzustellen,  als  derselbe  den  zehnten
Teil  des  jeweiligen  Grundkapitals  nicht  überschreitet;
2.  aus  dem  hiernach  verbleibenden  Betrage  find  zunächst  die  auf  etwaigen  Antrag  des
Aufsichtsrates  von  der  Generalversammlung  beschlossenen  außerordentlichen  Abschreibungen
und  Rückstellungen  zu  entnehmen;
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        G  781  20

von  dem  alsdann  verbleibenden  Reste  wird  eine  Dividende  bis  zu  4  v.  H.  der

geleisteten  Einzahlung  auf  die  Aktien  verteilt;

von  dem  alsdann  verbleibenden  Überschuß,  jedoch  unter  Berücksichtigung  der  in  dem

5245  H.  G.  B.  hinsichtlich  der  Abschreibungen  und  Rücklagen  gegebenen  Bestimmungen

erhält  der  Aussichtsrat  10  v.  H.  dieses  Üüberschusses;

#  von  dem  alsdann  verbleibenden  Uberschuß  erhalten  die  Aktionäre  eine  Dividende  bis
zu  4  v.  H.  des  Grundkapitals;

l  der  alsdann  verbleibende  Überschuß  wird  abzüglich  eines  von  der  Generalversammlung
zu  beschließenden  Gewinnvortrages,  der  die  Höhe  von  1  v.  H.  des  Aktienkapitals
nicht  überschreiten  darf,  zwischen  den  Aktionären  und  dem  Fiskus  des  Deutschen  Reichs
in  der  Weise  geteilt,  daß
a)  während  der  ersten  25  Geschäftsjahre  nach  Aufnahme  des  Betriebes  der  Fiskus  40  v.  H.,
b)  während  des  26.  bis  30.  Geschäftsjahres  nach  Aufnahme  des  Betriebes  der

Fiskus  50  v.  H.,
c)  während  des  31.  bis  35.  Geschäftsjahres  nach  Aufnahme  des  Betriebes  der
Fiskus  60  v.  H.
des  Uberschusses  erhält  und  der  Rest  unter  die  Aktionäre  nach  Verhältnis  des  Grundkapitals
  verteilt  wird.

Stimmen  Ausfsichtsrat  und  Vorstand  über  die  Bewertung  der  Aktiven  und  über  die  vorzunehmenden
  Rücklagen  überein,  so  kann  die  Generalversammlung  diese  Festsetzungen  nur  mit  einer
Mehrheit  von  drei  Vierteln  der  abgegebenen  Stimmen  ändern.

5  27.  Der  gesetzliche  Reservefonds  dient  ausschließlich  zur  Deckung  eines  aus  der  Bilanz
sich  ergebenden  Verlustes.

Über  die  Verwendung  der  sonstigen  Rücklagen  bestimmt  der  Ausfsichtsrat.

§  28.  Nach  Genehmigung  des  Rechnungsabschlusses  wird  die  Bilanz  und  die  Gewinn=  und
Verlustrechnung  in  dem  Deutschen  Reichsanzeiger  veröffentlicht.  Die  Dividenden  werden  acht  Tage
nach  genehmigter  Bilanz  an  der  Kasse  der  Gesellschaft  und  an  den  etwa  sonst  von  dem  Aufsichtsrat
zu  bestimmenden  Stellen  ausbezahlt.

*1

G#n

VII.  Titel.
Liquidation.
5  29.  Bei  Auflösung  der  Gesellschaft  oder  bei  dem  Erlöschen  der  Berechtigung  steht  dem
Fiskus  ein  Anteil  am  Liquidationsvermögen  zu,  der  sich  ergibt,  nachdem  das  Aktienkapital  und  das
von  den  Aktionären  eingezahlte  Agio,  soweit  es,  in  dem  ordentlichen  Reservefonds  der  Gesellschaft
noch  vorhanden  ist,  zurückbezahlt  ist.
Dieser  Anteil  beträgt:
40  v.  H.  wenn  die  Liquidation  bis  zum  25.  Jahre,
50  v.  H.  wenn  die  Liquidation  im  25.  bis  30.  Jahre,
60  v.  H.  wenn  die  Liquidation  nach  dem  31.  Jahre  stattfindet.

VIII.  Titel.
Reichsaufsicht.
§  30.  Diese  Satzungen  unterliegen  der  Genehmigung  des  Reichskanzlers.
Die  in  diesem  Statut  dem  Reichskanzler  zugewiesenen  Befugnisse  werden  vom  Reichs-Kolonialamte
  wahrgenommen.

IX.  Titel.
Bekanntmachungen.

5  31.  Alle  von  der  Gesellschaft  ausgehenden  Bekanntmachungen  erfolgen  durch  den
Deutschen  Reichsanzeiger  und  gelten  durch  einmaligen  Abdruck  als  genügend  verkündigt,  sofern  nicht
öftere  Publikationen  durch  Gesetz  oder  Statut  vorgeschrieben  sind.  Die  Gesellschaft  wird  in  der  Regel
daneben  ihre  Bekanntmachungen  durch  je  eine  in  Bremen,  Frankfurt  a.  M.  und  Berlin  erscheinende
Tageszeitung  veröffentlichen,  ohne  daß  hiervon  die  Rechtswirksamkeit  der  Bekanntmachungen  abhängig
gemacht  werden  soll.
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        W  782  20

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Veröffentlichung
von  Verordnungen.
Vom  1.  März  1908.

Die  Veröffentlichung  der  nach  der  Vorschrift  des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers
vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)  zu  erlassenden  Verordnungen  erfolgt  vom  heutigen
Tage  ab  durch  Einrückung  in  das  Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Kamerun.

Buea,  den  1.  März  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Kamerun,  betr.  das  Wandergewerbe.
Vom  4.  März  1908.

Auf  Grund  des  §  15  Absatz  3  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in
Verbindung  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt
S.  509)  wird  verordnet,  wie  folgt:

1.  Wer  außerhalb  der  Gemarkung  seines  Heimatsdorfes  oder  seines  Wohnorts  für  eigene
oder  fremde  Rechnung  Handel  treiben  will  (Wanderhändler),  bedarf  der  Erlaubnis.  Unter  den
Begriff  „Wanderhändler“  fallen  nicht  die  Inhaber  oder  Leiter  von  Faktoreien,  die  dauernd  betrieben
  werden.

Erlaubnis  wird  erteilt  durch  Ausstellung  eines  Wandergewerbescheins.

§  2.  Eines  Wandergewerbescheins  bedarf  nicht:

wer  im  Schutzgebiet  durch  eigene  landwirtschaftliche  oder  gewerbliche  Tätigkeit  gewonnene

Nahrungs=  oder  Genußmittel,  oder

wer  selbst  gewonnene  Erzeugnisse  des  Urwaldes,  der  Land=  und  Forstwirtschaft,  der  Jagd

und  Fischerei  oder  der  Hausindustrie  feilbietet.

§5  3.  Der  Wandergewerbeschein  wird  ausgestellt  durch  die  für  den  Stammesbezirk  oder
ständigen  Wohnort  zuständige  Lokalverwaltungsbehörde  (Bezirksamt,  Station).

Will  der  Wanderhändler  in  einem  anderen  Bezirke  Handel  treiben,  so  hat  er  sich  vorher
bei  der  für  diesen  Bezirk  zuständigen  Lokalbehörde  zu  melden.  «

§  4.  Der  Wandergewerbeschein  wird  ausgestellt  für  die  Dauer  eines  Rechnungsjahres.

Für  das  diesem  Rechnungsjahr  folgende  Rechnungshalbjahr  sowie  für  die  zweite  Hälfte
eines  Rechnungsjahres  sind  auf  Antrag  Scheine  mit  halbjähriger  Gültigkeit  auszustellen.

Ist  die  Zeit  für  Ausstellung  eines  Wandergewerbescheins  abgelaufen,  ohne  daß  der  nicht
eingeborene  Händler  oder  der  im  Dienste  einer  europäischen  Firma  stehende  Wanderhändler  aus
geschäftlichen  oder  aus  anderen  Gründen  imstande  gewesen  ist,  seine  Tätigkeit  rechtzeitig  abzubrechen,
so  kann  er  bei  weiter  Entfernung  vom  Sitze  der  ausstellenden  Behörde  den  Handel  vorläufig  fortnettn,
  wenn  er  oder  die  Firma  unverzüglich  die  Ausstellung  eines  Erneuerungsscheins  für  ein  halbes
oder  für  ein  ganzes  Rechnungsjahr  bei  der  zuständigen  Behörde  beantragt.

§  5.  Die  Erlaubnis  zum  Wanderhandel  kann  versagt  werden:

1.  wenn  der  Antragsteller  wegen  strafbarer  Handlungen  gegen  das  Eigentum,  das  Leben,

die  Freiheit  oder  die  Gesundheit  anderer  Personen  bestraft  ist;

.  wenn  er  wesentliche  Bestimmungen  dieser  Verordnung  vorsätzlich  verletzt  hat;

.  wenn  er  die  seitens  der  Behörden  getroffenen  Anordnungen,  betreffend  die  Gewinnung
oder  den  Vertrieb  von  Produkten  oder  betreffend  die  Verhütung  von  Seuchen,  nicht
eingehalten  hat;

l  wenn  Tatsachen  vorliegen,  auf  Grund  deren  zu  besorgen  ist,  daß  die  Zulassung
weiterer  Wanderhändler  in  einem  Bezirke  die  Gefahr  von  Unruhen  oder  Aufständen
nach  sich  ziehen  würde.

Die  Gründe  sind  in  der  die  Versagung  aussprechenden  Verfügung  ausdrücklich  anzugeben.

Für  die  Ausstellung  des  Scheins  ist  im  voraus  eine  Gebühr  zu  zahlen  (Wandergewerbesteuer).


Die  Höhe  der  Gebühr  beträgt  25  Mark.

Wird  die  Ausstellung  eines  Wandergewerbescheins  nur  für  die  Hälfte  des  Rechnungsjahres
beantragt,  so  ist  die  Hälfte  der  Gebühr  zu  entrichten.

0

—
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        W  783  20

§*  7.  Der  Wanderhändler  hat  den  Wandergewerbeschein  stets  bei  sich  zu  führen  und  den
Behörden  des  Schutzgebiets  oder  deren  Beauftragten  auf  Verlangen  jederzeit  vorzuzeigen.

Kommt  ein  Schein  abhanden,  so  wird  ein  neuer  Schein  (Ersatzschein)  für  die  Gültigkeitsdauer
  des  abhanden  gekommenen  nur  ausgestellt,  wenn  das  Abhandenkommen  nachgewiesen  oder
glaubhaft  gemacht  wird.

Dasselbe  gilt,  wenn  nach  Ablauf  der  Gültigkeitsdauer  eines  Scheins  die  Ausstellung  eines
neuen  (Erneuerungsschein)  beantragt  wird,  ohne  daß  der  alte  Schein  abgegeben  wird.

Für  beide  Fälle  finden  die  §§  3  bis  5  und  6  entsprechende  Anwendung.

§5  8.  Der  Wandergewerbeschein  hat  Gültigkeit  nur  für  die  Person  des  Wanderhändlers
und  seiner  Träger  und  ist  nicht  übertragbar.

9.  Die  erteilte  Erlaubnis  kann  entzogen  werden  aus  den  in  §  5  angeführten  Gründen,
wenn  diese  Gründe  nach  Erteilung  der  Erlaubnis  eintreten  oder  bekannt  werden.

Zuständig  ist  die  ausstellende  Behörde  und  in  dringenden  Fällen  die  Behörde  desjenigen
Bezirks,  in  welchem  der  Wanderhändler  sein  Gewerbe  ausübt.  In  letzterem  Falle  ist  alsbald  der
ausstellenden  Behörde  Mitteilung  zu  machen.  «

§1.KaufleutemthändlerdüifeninihremGefchäftsbetriebenursolcheWanderhändlek
verwenden,  welche  im  Besitze  des  Wandergewerbescheins  sind.  In  diesem  Wandergewerbeschein  muß
nicht  nur  der  Name  des  Wanderhändlers  selbst,  sondern  auch  desjenigen  Kaufmanns  oder  Händlers
eingetragen  sein,  in  dessen  Dienst  der  Wanderhändler  steht.

8  11.  Ein  durch  Zeitablauf  oder  Entziehung  erloschener  Wandergewerbeschein  ist  der  ausstellenden
  Behörde  oder  der  nächsten  Lokalverwaltungsbehörde  unverzüglich  abzuliefern.

§5  12.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  werden  im  ersten  Falle
mit  Geldstrafe  bis  zu  150  Mark  oder  bis  zu  14  Tagen  Haft,  im  Wiederholungsfalle  mit  Geldstrafe
bis  zu  1000  Mark  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  oder,  soweit  es  sich  um  Eingeborene
handelt,  mit  Geldstrafe  oder  Gefängnis  mit  Zwangsarbeit  bis  zu  drei  Monaten  bestraft,  sofern  nicht
nach  anderen  Gesetzen  eine  höhere  Strafe  verwirkt  ist.  Bei  Hinterziehung  der  Steuer  ist  daneben
der  fünffache  Betrag  derselben  verfallen.

·  Bei  Zuwiderhandlungen  gegen  8  11  der  Verordnung  haftet  der  Dienstherr  für  den  wegen
Hinterziehung  verfallenen  Betrag  sowie  wegen  Geldstrafe  und  Kosten  als  Gesamtschuldner.

§5  13.  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1908  in  Kraft.

Für  bestimmte  Bezirke  und  unter  besonderen  Verhältnissen  kann  durch  Bekanntmachung  des
Gouverneurs  das  Inkrafttreten  auf  einen  späteren  Zeitpunkt  verschoben  werden.

14.  Die  Ausführung  der  vorstehenden  Bestimmungen  wird  durch  Bekanntmachung  des
Gouverneurs  geregelt.
Buea,  den  4.  März  1908.
Der  Gouverneur.
Seitz.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun  zur  Verordnung,  betr.  das
Wandergewerbe.
Vom  4.  März  1908.  ,

1.  Die  Grenzen  der  Gemarkung  des  Heimatsdorfs  oder  Wohnortsbezirks  (8  1  der  Verordnung)
  werden  nach  Bedarf  durch  die  zuständige  Lokalverwaltungsbehörde  (Bezirksamt,  Station)
estimmt.

2.  Der  Wandergewerbeschein  wird  ausgestellt  nach  einem  den  Dienststellen  zugehenden
Formular.

3.  Der  die  Erlaubnis  nachsuchende  Wanderhändler  hat  seinen  Antrag  persönlich  bei  der
zuständigen  Behörde  anzubringen.

Steht  ein  Wanderhändler  im  Dienste  eines  Kaufmanns  oder  Händlers,  so  ist  der  Antrag
auch  von  diesem  schriftlich  oder  mündlich  zu  stellen.

**-  Händler  im  Dienste  einer  europäischen  Firma  können  bei  Gesuchen  um  Ausstellung  eines
Ersatzscheins  (8  7  Absatz  2)  oder  eines  Erneuerungsscheins  (§  7  Absatz  3)  auf  Antrag  der  Firma
vom  persönlichen  Erscheinen  entbunden  werden.
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        G  984  20

4.  Kommt  ein  Schein  abhanden,  so  kann  ein  Händler  im  Dienste  einer  europäischen  Firma
bei  weiter  Entfernung  vom  Sitze  der  ausstellenden  Behörde  den  Handel  bis  zum  Ablauf  der
Gültigkeitsdauer  des  ihm  erteilten  Scheins  fortsetzen,  falls  er  oder  die  Firma  unverzüglich  die  Ausstellung
  eines  neuen  Scheins  unter  Entbindung  vom  persönlichen  Erscheinen  bei  der  zuständigen
Behörde  beantragt  und  hiervon  gleichzeitig  der  Behörde  desjenigen  Bezirks,  in  welchem  er  sein
Gewerbe  ausübt,  Anzeige  macht.  Die  letztere  Behörde  kann  auf  Antrag  eine  Bescheinigung  über
die  erfolgte  Anzeige  ausstellen.

5.  Anträge  auf  Ausstellung  von  Wandergewerbescheinen  werden  schon  vor  dem  Inkrafttreten
der  Verordnung  nach  den  Bestimmungen  derselben  von  den  Behörden  angenommen  und  erledigt.

6.  Die  Verordnung  vom  4.  März  1908  tritt  noch  nicht  in  Kraft  in  den  Bezirken  der
Residenturen  Garua,  Kusseri  und  der  Station  Banjo.

Buea,  den  4.  März  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Seitz.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Kamerun,  betr.  die  Jagd  im  Schutzgebiet  Kamerun.
Vom  4.  März  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schurzgebietsgesetzes  vom  10.  September  1900  wird  unter  Aufhebung
  der  Verordnung  des  Kaiserlichen  Gouverneurs  von  Kamerun,  betreffend  die  Ausübung  der
Jagd  auf  Elefanten  und  Flußpferde,  vom  29.  November  1892  und  der  Verordnung  des  Kaiserlichen

25.  Februar  1900

Gouverneurs  von  Kamerun,  betreffend  das  Einkreisen  von  Elefanten,  vom  §.  November  1005,  verordnet,
was  folgt:

A.  Allgemeine,  für  Europäer  und  Farbige  gültige  Bestimmungen.

#§  1.  Zur  Ausübung  der  Jagd  bedarf  es  der  Lösung  eines  Jagdscheins,  soweit  nicht  die
nachfolgenden  Paragraphen  anderweite  Bestimmungen  enthalten.

2.  Die  Jagd,  das  Erlegen  und  Fangen  von  Gorillas  und  anderen  Tieren,  bei  denen
für  Erhaltung  der  Art  ein  wissenschaftliches  Interesse  vorliegt,  kann  vom  Gouverneur  zeitweilig  oder
dauernd  verboten  werden.

Ferner  ist  jede  Art  der  Jagd  verboten  in  den  Gebietsteilen,  welche  vom  Gouverneur  als
„Schongebiet“  erklärt  worden  sind  oder  noch  erklärt  werden.  Für  Elefanten  und  Flußpferde  können
die  Lokalbehörden,  sofern  die  Gefahr  der  Ausrottung  dieser  Tierarten  vorliegt,  die  Jagd  in  bestimmten
  Gebietsteilen  zeitweilig  verbieten.  In  solchen  Fällen  ist  nachträglich  die  Genehmigung  des
Gouverneurs  einzuholen.

§  3.  Bezüglich  der  Elefanten,  Flußpferde,  Nashörner,  Giraffen,  Büffel,  Antilopen  und
Gazellen  ist  verboten:

a)  die  Jagd,  das  vorsätzliche  Erlegen  und  Fangen  von  nicht  ausgewachsenen  Tieren.  Als
nicht  ausgewachsen  gelten  Elesonten,  bei  welchen  ein  normal  ausgebildeter  Stoßzahn  ein
geringeres  Gewicht  als  2  kg  besitzt

b)  die  Jagd,  das  Erlegen  und  Fangen  von  weiblichen  Tieren.

Ausnahmen  zu  §  2  und  3  kann  der  Gouverneur  gestatten,  wenn  es  sich  um  Fang  oder
Erlegung  zu  wissenschaftlichen  Zwecken,  zur  Zähmung  oder  um  Verhütung  von  Wildschaden  handelt.

§  4.  Berboten  ist  die  Anwendung  von  Vorrichtungen  und  Mitteln,  die  geeignet  sind,  die
Vernichtung  ganzer  Rudel  herbeizuführen;  insbesondere  ohne  ausdrückliche  Genehmigung  des  Gouverneurs
  die  Ausübung  der  Jagd  durch  Einkreisen  (Einfenzen,  Einbrennen),  das  Fangen  in  großen
Netzen  und  das  Erlegen  von  Wild  unter  Anwendung  von  Gift.  Diese  Bestimmungen  gelten  nicht
für  das  Erlegen  von  Raubwild.  «

§  5.  Der  Jagdschein  lautet  auf  den  Namen  des  Inhabers,  ist  unübertragbar  und  gilt
auf  die  Dauer  des  Kalenderjahres,  für  welches  er  ausgestellt  ist.  Im  Falle  erwiesenen  Mißbrauchs
kann  der  Jagdschein  wieder  entzogen  werden.

Gesellschaften  oder  Einzelpersonen  wird  auf  Antrag  ein  Jagdschein  nach  Ausgabe  B
ausgestellt,  welcher  die  Genannten  besugt,  einen  farbigen  Jäger  zum  Zwecke  der  Fleischbesorgung
zu  halten.
        <pb n="869" />
        W  785  20

§*  6.  Es  werden  drei  Arten  von  Jagdscheinen  ausgestellt.
Ausgabe  A  kostet  100  Mark  und  gilt  für  ein  Stück  Wild  folgender  Gattungen:
Elefanten,  Flußpferde,  Nashörner,  Giraffen  oder  Stranßc.
Die  Lösung  von  mehr  als  drei  Jagdscheinen,  Ausgabe  A,  für  ein  Kalenderjahr  und  einen
Inhaber  ist  nicht  zulässig.
Ausgabe  B  kostet  25  Mark  und  gilt  für  alle  Wildarten,  mit  Ausnahme  der  unter  A  genannten.
Ausgabe  C  kostet  5000  Mark  und  gilt  für  sämtliche  Wildarten.
Die  Bestimmungen  der  §§8  2  und  3  werden  durch  die  Erteilung  eines  Jagdscheins  nicht  berührt.
§*  7.  Die  Jagdscheingebühr  ist  sofort  zu  entrichten  und  berechtigt  lediglich  zur  persönlichen
Ausübung  der  Jagd.  Die  Ansübung  der  Jagd  durch  Jäger,  welche  im  Dienste  eines  anderen
stehen,  wird  nur  ganz  ausnahmsweise  gestattet.  Für  jeden  derartigen  Jäger  ist  eine  Gebühr  von
3000  Mark  pro  Jahr  zu  entrichten.  Die  Genehmigung  wird  durch  den  Gonverneiur  erteilt.
Die  Bestimmungen  über  die  Einfuhr  von  Schußwaffen  und  Munition  in  Kamerun  werden
hierdurch  nicht  berührt.
8  Zur  Ausstellung  von  Jagdscheinen,  Ausgabe  B,  sind  die  Kaiserlichen  Bezirksämter
und  Stationen  befugt.  Jagdscheine,  Ausgabe  A  und  C,  werden  nur  vom  Gouvernement  ausgestellt.
§  9.  Die  Ausstellung  eines  Jagdscheins  ist  zu  versagen  Personen:
a)  welche  in  den  letzten  fünf  Jahren  wegen  Vergehens  gegen  die  Jagdverordnung  oder
das  Eigentum  bestraft  worden  sind,
b)  von  denen  eine  unvorsichtige  Führung  der  Waffe  oder  eine  Gefährdung  der  öffentlichen
  Sicherheit  zu  besorgen  ist.
Die  Ausstellung  eines  Jagdscheins  nach  Formular  C  kann  verweigert  werden.
§  10.  Der  Jäger  hat  bei  Ausübung  der  Jagd  den  Jagdschein  stets  bei  sich  zu  führen
und  auf  Verlangen  vorzuzeigen.  Zur  Kontrolle  sind  die  weißen  Beamten  der  Bezirks=  und  Forstvervaltung
  befugt.
§  11.  Wer  seinen  Jagdschein  verliert  und  nachweisen  kann,  daß  er  einen  solchen  besessen
hat,  ’’“’  für  Ausstellung  eines  Duplikats  3  Mark.
§  12.  Von  Bewerbern  um  einen  Jagdschein,  die  nicht  im  Schutzgebiet  ihren  dauernden
Wohnsitz  haben,  kann  die  Hinterlegung  einer  Sicherheit  bis  zur  Höhe  von  1000  Mark  durch  die
ausstellende  Behörde  gefordert  werden.
Diese  Sicherheit  haftet  für  etwa  verwirkte  Geldstrafen  und  die  Kosten  des  Strafverfahrens.
*§*D  13.  Das  Töten  und  Fangen  von  Raubtieren  und  Reptilien  ist  auch  ohne  Jagdschein  erlaubt.
§5  14.  Von  der  Erlegung  eines  Elefanten,  Flußpferdes,  Nashorns,  einer  Giraffe  oder
eines  Straußes  ist  die  zuständige  Lokalbehörde  unverzüglich  zu  benachrichtigen.
§  15.  Gibt  der  Jagdberechtigte  die  Verfolgung  eines  krankgeschossenen  Wildes  auf,  so
erlischt  sein  Aneignungsrecht  an  dem  betreffenden  Stück  Wild.
½  Entsenden  von  Beauftragten  zur  Verfolgung  ist  nicht  statthaft.
§  16.  Zum  Schutze  Pflanzungen  ist  es  den  Besitzern  gestattet,  innerhalb  des
Gebiets  der  Pflanzung  Elefanten,  oder  Nashörner  abschießen  zu  lassen.
Zum  Schutze  gefährdeter  kann  auf  Antrag  der  Interessenten  die  zuständige  Lokalbehörde
  das  Abschießen  von  Elefanten,  Flußpferden  und  Nashörnern  verfügen.
Die  Lösung  eines  Jagdscheins  ist  in  den  Fällen  des  Absatzes  1  und  2  nicht  erforderlich.
§  17.  Das  Abschießen  hat  unter  möglichster  Schonung  der  jungen  und  der  weiblichen
Tiere  und  nur  soweit  zu  geschehen,  als  der  Zweck  des  Abschießens  es  erfordert.
§  18.  Werden  nach  §  16  Absatz  1  von  nicht  mit  Jagdschein  (Anusgabe  C)  versehenen
Jägern  Elefanten  und  Flußpferde  erlegt,  so  ist  eine  Gebühr  von  je  20  v.  H.  des  Wertes  des  erlegten
Elfenbeins  im  Schutzgebiet  an  den  Fiskus  zu  zahlen.
Die  Zähne  der  nach  §  16  Absatz  2  von  nicht  mit  Jagdschein  (Ausgabe  C)  versehenen
Jägern  erlegten  Elefanten  und  Ilußferde  fallen  dem  Landesfiskus  anheim.

  
  
 

B.  Sonderbestimmungen  für  Farbige.
§*  19.  Den  Eingeborenen  ist  innerhalb  ihres  Stammesgebiets  die  Ansübung  der  Jagd,
mit  Ausnahme  auf  Elefanten,  Flußpferde.  Nashörner,  Giraffen  und  Strauße,  ohne  Jagdschein
gestattet.  Im  übrigen  unterliegen  sie  gleichfalls  den  Bestimmungen  ddieser  Verordnung.
4  §  20.  Unter  Jagd  im  Sinne  dieses  Abschnitts  ist  nur  die  Jagd  mit  Feuerwaffen  verstanden.
  Die  Jagd  mit  Speer,  Pfeil  und  Bogen  ist  den  Farbigen  allgemein  und  ohne  Lösung
eines  Jagdscheins  gestattet.
        <pb n="870" />
        W  786  20

C.  Straf=  und  Schlußbestimmungen.

§*  21.  Wer  in  den  vom  Gouverneur  festgesetzten  Schongebieten  die  Jagd  ausübt,  wird
mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  5000  Mark,  im  Falle  des  Unvermögens  mit  einer  gemäß  §§  28,  29
des  Reichsstrafgesetzbuchs  festzusetzenden  Gefängnisstrafe  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.

Im  übrigen  werden  Zuwiderhandlungen  gegen  diese  Verordnung,  soweit  sie  nicht  nach  dem
Reichsstrafgesetzbuch  strafbar  sind,  mit  Geldstrafe  bis  zu  1000  Mark  bestraft,  die  für  den  Fall,  daß
sie  nicht  beizutreiben  sind,  nach  Maßgabe  der  9§  28,  29  des  Reichsstrafgesetzbuchs  in  Haftstrafe
umzuwandeln  sind.

Gegen  Farbige  finden  die  nach  den  bestehenden  Verordnungen  zulässigen  Strafmittel
Anwendung.

Noeben  der  verwirkten  Strafe  ist  auf  Einziehung  der  zur  Jagd  benutzten  Gewehre,  anderen
Jagdgeräte  sowie  der  unrechtmäßigen  Jagdbente  und  Hunde  zu  erkennen,  ohne  Unterschied,  ob  sie
dem  Verurteilten  Lehören  oder  nicht.

8  Diese  Verordnung  tritt  am  1.  April  1908  in  Kraft.

Buca,  den  4.  März  1908.
Der  Gouvernenr.
Seitz.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Kamerun,  betr.  das  Daßwesen.
Vom  26.  März  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Kolonialblatt  S.  509)
wird  folgendes  verordnet:

Einziger  Paragraph.
Die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Kamernn,  betreffend  das  Paßwesen  vom  20.  Februar
  1906  (Kolonialblatt  S.  181),  wird  hiermit  aufgehoben.
Buea,  den  26.  März  1908.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Seitz.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  das  Daßwesen.
Vom  26.  März  1908.
Auf  Grund  des  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Paßwesen  in  den
Deutschen  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  vom  28.  Angust  1902,  habe  ich  die  Befugnis:
an  Reichsangehörige  und  Ausländer  Reisepässe  mit  einer  Oü#liigreitsdaner  von  höchstens
cinem  Jahre  ausgustellen  sowie  Pässe  zu  visieren,
dem  jeweiligen  Bezirksamtmann  von  Victoria,  Duala  und  Kribi  sowie  dem  jeweiligen  Stationsleiter
  von  Ossidinge  und  deren  Stellvertretern  übertragen.
Buca,  den  26.  März  1908.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Seitz.

Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.  Verhütung  der  Einschleppung
der  Schlafkrankheit.
Vom  25.  März  1908.

Nach  glaubwürdigen  Berichten  scheint  die  Schlafkrankheit  im  ganzen  Kongobecken  einschließlich
der,  Nebenflüsse  verbreitet  zu  sein  und  furchtbare  Opfer  zu  fordern.  Sie  pflanzt  sich  an  den  Flußläufen
  weiter  fort  und  es  soll  auch  an  der  Peripherie  des  Kongobeckens,  in  der  Richtung  nach
Norden,  entlang  dem  Sharifluß  ein  Fortschreiten  festgestellt  sein.

Für  unsere  Kolonie  Kamerun  droht  von  Südosten  und  von  der  See  her  eine  Einschleppung
der  Senuche.  Zur  Zeit  reichen  die  Mittel  des  Gouvernements  nicht  aus,  eine  wirksame  gesundheitliche
lberwachung  der  Grenzen  an  allen  Punkten  durchzuführen.  Es  besteht  daher  die  Möglichkeit,  daß
Kranke  in  die  Kolonie  einwandern  und  so  Senchenberde  in  der  Kolonic  entstehen.
        <pb n="871" />
        W  987  20

Ich  ordne  daher  hierdurch  an,  daß  die  lokalen  Verwaltungsbehörden  nach  Kräften  mitwirken,
  an  Schlafkrankheit  Leidende  und  Verdächtige  den  beamteten  Arzten  zuzuführen  und  daß  sie
ihr  Augenmerk  vor  allem  auch  darauf  richten,  die  Eingeborenendörfer  in  einen  hygienischen  Zustand
zu  versetzen.

Die  Krankheit  wird  durch  den  Stich  einer  der  Tsetsefliege  sehr  nahestebenden  Stechfliege
(Glossina  palpalis)  übertragen,  welche  sich  mit  Vorliebe  an  Wasserläufen  mit  buschigen  Ufern  aufhält,
freie,  kahle  Stellen  aber  meidet.  Es  gehört  daher  zur  Sanierung,  die  Wasserläufe  in  den  Eingeborenendörfern,
  ebenso  auch  die  Flußübergänge  an  den  Karawanenstraßen  auf  eine  Strecke  von
etwa  200  m  landeinwärts  buschfrei  zu  machen.  Die  Vernichtung  der  Alligatoren  ist  gleichfalls
anzustreben.

Im  allgemeinen  öffentlichen  Interesse  bitte  ich  alle  Kaufleute,  Missionare,  Pflanzer  und
Reisende,  Beobachtungen  über  Epidemien  an  den  Grenzen  des  Schutzgebiets  mir  mitzuteilen  und
Schlafkranke  und  der  Krankheit  Verdächtige  den  nächst  erreichbaren  Verwaltungsbehörden  anzuzeigen.

Buea,  den  25.  März  1908.
Der  Gouverneur.
Seitz.
bekanntmachung  des  Couverneurs  von  KRamerun,  betr.  Bekämpfung  der  Tsetse.
Vom  25.  März  1908.

Zur  Bekämpfung  der  Erkrankungen  an  Tsetse  ist  angeordnet  worden,  daß  auf  sämtlichen
Karawanenstraßen  und  Hauptverbindungswegen  zwischen  den  einzelnen  Bezirksämtern  und  Stationen
die  Übergänge  über  Flüsse,  Bäche  und  stehende  Gewässer  in  Breite  und  Tiefe  von  je  200  m  von
Urwald  und  Busch  freizuschlagen  und  freizuhalten  sind.

Reisende,  Karawanen  und  sonstige  Transporte,  welche  Pferde  oder  Vieh  mit  sich  führen,
müssen,  um  Ansteckungen  durch  die  Tsetse  zu  vermeiden,  ihre  Lager  stets,  mindestens  400  m  von
Fluß-,  Bachläufen  und  stehenden  Gewässern  entfernt,  aufschlagen.

Buea,  den  25.  März  1908.
Der  Gouverneur.
Seitz.
Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Ramerun,  betr.  Festsetzung  eines
Verpflegungssatzes  für  den  Bezirk  Jaunde.
Vom  5.  Mai  1908.

Auf  Grund  des  §  5  der  Verordnung  vom  4.  März  1908,  betreffend  das  Trägerwesen,
wird  nach  Anhörung  des  Bezirksamts  für  den  Bezirk  Jaunde  einschließlich  der  Station  Joko  als
Verpflegungssatz  für  Träger  der  Betrag  von  22  Pfennigen  für  den  Kopf  und  Tag  festgesetzt.
Karawanen  und  Träger  im  Jaunde-Bezirk  sind  demgemäß,  soweit  sie  nicht  Naturalverpflegung  bei
sich  führen,  mit  einem  entsprechenden  Betrage  von  barem  Gelde  zu  versehen.  Bei  Angabe  der
Verpflegungstage  gemäß  §  2  g  der  Trägerverordnung  ist  die  Art  der  Verpflegung  (Natural=  oder
Geldverpflegung)  kenntlich  zu  machen.

Über  den  jetzigen  Umfang  des  Jaunde-Bezirks  gibt  die  Bekanntmachung  vom  4.  März  1908
(Kolonialblatt  1908,  Nr.  8,  S.  378)  Auskunft.

Buea,  den  5.  Mai  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

 

 

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Ramerun,  betr.  die  Jagd  auf  Gorillas.
Vom  6.  Mai  1908.
Auf  Grund  des  §  2  Absatz  1  der  Verordnung,  betreffend  die  Jagd  im  Schutzgebiet  Kamerun,
vom  4.  März  1908“)  wird  die  Jagd  auf  Gorillas  sowie  das  Erlegen  und  Fangen  von  Gorillas
bis  auf  weiteres  verboten.

"*)  Veröffentlicht  in  der  vorliegenden  Nummer  des  „Deutschen  Rol.  Bl.“  Seite  764.
        <pb n="872" />
        W  V788  28

Ausnahmen  können  gemäß  §  3  Absatz  2  der  Jagdverordnung  auf  vorheriges  Ansuchen
durch  den  Gouverneur  gestattet  werden,  sofern  es  sich  um  den  Fang  oder  die  Erlegung  zu  wissenschaftlichen
  Zwecken  handelt.

Buea,  den  6.  Mai  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Kamerun,  betr.  (Marsch-zeiten  für  Träger
und  Karawanen  im  Jaunde-Bezirke.
Vom  18.  Mai  1908.

In  Ausführung  der  Trägerverordnung  vom  4.  März  1908  (Kolonialblatt  1908,  Nr.  11,
S.  512  f.)  werden  gemäß  §  10  Absatz  1  a.  a.  O.  für  den  Jaunde-Bezirk  die  nachfolgenden  Marschzeiten
  für  Träger  und  Karawanen  festgesetzt.  Es  wird  darauf  hingewiesen,  daß  auf  einigen  Wegstrecken
  Unterkunftsgelegenheit  für  die  Träger  nicht  vorhanden  ist,  sie  vielmehr  auf  sog.  Rastplätzen
oder  im  Freien  nächtigen  müssen.  Bei  der  in  Ansatz  gebrachten  Marschzeit  sind  Ruhetage  mitberücksichtigt.


 

 

 

 

Tarif.

Geringste  Das  4

Wegstrecke  Entfernung  Höchstmaß

in  zustaheiden

Tagen  Marschzeit
Jaunde  nach  Nanga-Ebocko  6  8
Nanga-Ebocko  nach  Deng-Deng  8  11
Jaunde  -Semine  6  8
Jaunde  Dume  12  16
Jaunde  -Tabenne  5.  7
Jaunde  *  Rngelemenduko  7  9
Jaunde  Nagambo  über  bila  12  16
Jaunde  -RNgila  5  7
Jaunde  Jokoo  11  14
Jaunde  Akonolinga  5  7
Jaunde  -Lolodorf  6  8
Jaunde  Edea  8  11
Jannde  Kribi  11  14

Buea,  den  18.  Mai  1908.

Der  Gouverneur.
eitz.

 

—  Dersonalie.  —
Schubtruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  22.  Juli  1908.
v.  Langenn-Steinkeller,  Hauptmann,  Flügeladjutant  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs

von  Mecklenburg-Schwerin,  scheidet  am  12.  August  d.  Is.  aus  dem  Heere  aus  und  wird
mit  dem  13.  August  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schugtztruppen)
vom  25.  Juli  1
Block,  Kriegsgerichtssekretär,  am  31.  Juli  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (Stab  der  11.  Division  in  Breslau)  aus  der  Schutztruppe
ausgeschieden.
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        W  789  20

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  31.  Juli  1908.
Klewitz,  Intendanturrat,  am  4.  August  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  VI.  Armeekorps)  aus  der  Schutztruppe

  ausgeschieden.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  19.  Juli  1908.
Dr.  Zupitza,  Oberstabsarzt,  vom  1.  August  1908  ab  bis  auf  weiteres  zur  Dienstleistung  beim

Gouvernement  von  Togo  kommandiert.

A.  K.  O.  vom  29.  Juli  1908.

Dr.  Ziemann,  Professor,  Marine-Oberstabsarzt,

ohne  Gehalt  kommandiert  beim  Gouvernement

Kamerun,  ist  behufs  Übertritts  zur  Schutztruppe  Kamerun  mit  dem  31.  Juli  d.  Is.  der

Abschied  bewilligt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offiieren  usw.

folgende  Auszeichnungen  zu  verleihen,  und  zwar:

A.  K.  O.  vom  17.  Juni  1908.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt:
Die  Rote  Kreuz-Medaille  3.  Klasse:

dem  Oberstabsarzt  Dr.  Stendel.

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  22.  Juli  1908.
Die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  4.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Major  Maercker.

A.  K.  O.  vom  30.  Juli  1908.
Das  Ritterkreuz  des  Königlichen  Hausordens  von  Hohenzollern  mit  Schwertern:

dem  Hauptmann  Franke.

Das  Militär-Ehrenzeichen  2.  Klasse:
dem  ehemaligen  Kriegsfreiwilligen,  jetzigen  Katastersekretär  Thomas.

 

Deutsch-Ostafrika.
Der  Zollsekretär  Alexander  Volkwein  wird
am  7.  September  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  antreten.

Kamerun.

Die  Ausreise  bzw.  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
  haben  angetreten:  Am  25.  Juli:  Regierungsbaumeister
  Eitel  und  Landmessergehilfe  Barthel;
am  9.  August:  Hauptmann  Frhr.  v.  Stein,  die
Oberleutnants  v.  Stephani,  Rothe  und  Cuno,
Leutnant  Detzner,  die  Sergeanten  Schultze
und  Glatte,  Gerichtsassessor  Röhm,  Sekretär
Schaefer  mit  Frau,  Buchhalter  Vesper,  die
Polizeimeister  Albat  und  Roggenbug,  Maschinenbauer
  Behr,  Maschinist  Zielesch,  Schlosser
Antaszek  und  Obersenn  Zech.

Im  Schutzgebiet  Kamerun  sind  eingetroffen:
Am  16.  Februar  1908:  Ziegler  Borchard;  am
22.  Mai:  Lazarettgehilfe  Lauck;  am  29.  Mai:

 

Regierungsarzt  Dr.  Höhnel,  Gouvernementssekretär
  Ahrens  und  Landwirt  Klinowitz;  am
29.  Juni:  Assessor  Krohne.

 

Auf  Heimatsurlaub  sind  aus  Kamerun  eingetroffen
  am  30.  Juli  1908:  Regierungsrat
Steinhausen,  Materialienverwalter  Riese,  Zollassistent
  Klinger,  Hauptmagazinsvorstand  Fickel
und  Maschinist  Herzog.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  31.  Juli  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Sanitätssergeant  Polke
und  Sergeant  Piehl.

ogo.

Die  Wiederausreise  nach  Togo  hat  am
10.  Juli  1908  angetreten:  der  Führer  der  Togo-Dahomey-Grenzexpedition,
  Hauptmann  Freiherr
v.  Seefried  auf  Buttenheim;  am  25.  Juli  1908:
Regierungsarzt  Dr.  Krueger.
        <pb n="874" />
        W  V790  20

In  Togo  ist  neu  eingetroffen:  Am  14.  Juni  1908
Leutnant  Frhr.  v.  Reitzenstein;  vom  Heimatsurlaub
  sind  am  14.  Juni  1908  im  Schutzgebiet
wieder  eingetroffen:  Zollamtsassistent  Lang  und
die  Stationsassistenten  Schulz  und  Hauffe.

Mit  Heimatsurlaub  in  Deutschland  eingetroffen:
Stationsassistent  Monts.

Deutsch-Südwestafrika.

Im  Schutzgebiet  sind  am  15.  Juni  eingetroffen:
Gerichtsassessor  Werner,  Landmesser  Henze,
Bmauptzollamtsvorsteher  Herz,
ziegler,  Verkehrssteuerpraktikant  Mattern,  die
bolizeisergeanten  Wilhelm  Papenhoff,  Friedrich

"b
9
Nowakowsky  und  Hans  Keller.

 

 

Aus  dem  Schutzgebietsdienst  entlassen  ist  mit
dem  17.  Juni  Zollaufseher  Schulte.

Zu  Polizeiwachtmeistern  sind  ab  1.  Juli  ernannt
  die  Polizeisergeanten  Laurin  und  Urner.

Angenommen  sind  als  Polizeisergeanten:  Oskar
Junge,  Friedrich  Kleinau,  Gustav  Wollert,
Johannes  Hapke,  Nikolaus  Esper,  Rudolf
Rogge,  Karl  Füchsel,  Otto  Schmidt  II,  Carl
Rudzinski,  Hermann  Raab,  Georg  Kirstein,
Josef  Alefelder,  Wilhelm  Haberland,  Martin

Gerichtsaktucr

 

Quenzer,  Paul  Döhler,  Ludwig  Maletz,  Georg
Notzold,  Ferdinand  Woywod,  Henry  Hoff-Auf

  Heimatsurlaub  sind  gereist:  am  2.  Juli
Bezirksamtssekretär  Fett;  am  10.  Juli  die  Polizeisergeanten
  Max  Reinecke  und  Bruno  Vogel;
am  11.  Juli  Gouvernementssekretär  Christiansen
und  der  Inspektionsoffizier  von  der  Landespolizei,
Leutnant  Freytag.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
von  Hamburg  aus  angetreten:
Am  22.  Juli  1908:  Feldwebel  Vogel  und
Sergeant  Winkler;
am  12.  August  1908:  Oberleutnant  Lutter.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  sind  weiterhin  folgende  freiwillige  Gaben
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

Vom  Vaterländischen  Frauenverein,  Abteilung
Moys  bei  Görlitz,  eine  Kiste  Liebesgaben  mit
Tabak,  Zigarren,  Strümpfen,  Taschentüchern,
Zigaretten,  Tabakspfeifen,  Zigarrenspitzen,  Büchern
und  Zeitschriften.

EEEC&amp;amp;2  R  chtamtlicher  Teisddnb

Die  wirischaftliche  eueumug  des  südwenafriranischen  Schusgebiets.

Von  Regierungsrat  Dr.  v.  Eschstruth.

Der  Nutzen  einer  kolonialen  Erwerbung  kann
sich  für  das  Mutterland  in  sehr  verschiedener
Weise  geltend  machen.  Durch  Belebung  des
Handels,  Imports  wie  Exports,  durch  Ausbeutung
  von  Erzlagern  und  sonstiger  natürlicher
Vorräte,  der  Bodenkraft  wie  der  Eingeborenen-Arbeitskraft,
  schließlich  durch  Ausdehnung  des
heimischen  Volksstammes  mittels  Verpflanzung
auf  das  Tochterland,  d.  h.  durch  Siedlung.

Im  konkreten  Fall  pflegt  natürlich  der  Nutzen
einer  einzelnen  Kolonie  häufig  in  verschiedenen
dieser  Richtungen  zutage  zu  treten.  Je  nachdem
  aber  ihr  Hauptzweck  entweder  in  Erschließung
  des  Handels  auf  bereits  vorhandener
Basis  oder  in  Erzeugung  von  Werten  durch
Ausbentung  der  natürlichen  Boden=  und  Entwicklung
  der  eingeborenen  Arbeitskräfte  oder  aber
schließlich  in  Ansiedlung  der  kolonisierenden  Bevölkerung
  besteht,  kann  man  von  Handelskolonien,

 

von  Pflanzungskolonien  oder  von  Siedlungskolonien
  sprechen.  Das  ist  nicht  etwa  eine
theoretisch-akademische,  sondern  eine  ganz  eminent
praktische  Frage.  Denn,  je  ausgesprochener  die
Bedeutung  einer  Kolonie  vorwiegend  in  einer
der  genannten  Richtungen  gipfelt,  desto  ausgesprochener
  müssen  Verwaltungsorganisation  und
Gesetzgebung,  wirtschaftliche  Einrichtungen  und
Eingeborenenpolitik  diesem  besonderen  Charakter
der  Kolonie,  ihrem  Lebenszweck,  angepaßt  und
entsprechend  ausgebildet  werden,  desto  schwerer
und  weittragender  —  ganz  besonders  in  der
Eingeborenenpolitik  —  pflegen  sich  Unklarheiten
über  den  Kolonisationszweck  oder  falsche  Wege
zu  seiner  Verwirklichung  zu  rächen.

Ist  ein  Kolonialgebiet  nach  Lage,  Klima  und
politischen  Verhältnissen  überhaupt  für  eine  breite
Besiedlung  mit  der  Bevölkerung  des  Mutterlands
  geeignet,  so  pflegt  die  Siedlungsfrage  sehr
        <pb n="875" />
        W  V791  20

rasch  ganz  von  selbst  das  leitende  Prinzip,  der
Hauptkolonisationszweck,  zu  werden,  dem  sich  alle
übrigen  erstrebenswerten  Ziele  unterzuordnen
haben.  Und  mit  Recht.  Denn  eine  erfolgreiche
Ansiedlung  pflegt  auch  die  übrigen  kolonialen
Zwecke,  den  Handel  mit  dem  Mutterlande  und
die  zweckmäßigste  Ausnutzung  der  natürlichen
Landeskräfte  zu  fördern,  während  sie  anderseits
zur  Ausbreitung  heimischen  Volkstums,  heimischer
Sprache  und  Sitte  dient,  das  neue  Land  dem
Mutterland  auch  innerlich  dauernd  zu  eigen
macht  und  so  eine  feste  Erweiterung  der  Machtbafis
  des  letzteren  bedeutet.  Alle  großen  Kolonialvölker
  der  Vergangenheit  und  Gegenwart,  Phönizier,
  Griechen,  Römer,  Spanier,  Portugiesen,
Holländer  und  Engländer  haben  ihre  Weltmachtstellung
  und  ihren  weltbewegenden  Einfluß  der
Hauptsache  nach  auf  Siedlungskolonien  aufgebaut.
  Das  Band,  welches  einmal  gefestigte
Siedlungskolonien  mit  dem  Mutterland  verbindet,
ist  ein  äußerst  zähes  und  kann  selbst  den  staatlichen
  Zusammenhang  überdauern.  Australien
und  Kanada  würden  selbst  im  Fall  einer  politischen
  Loslösung  von  England,  gleich  den  Vereinigten
  Staaten,  kaum  aufhören,  Hochburgen
angelsächsischen  Geists,  englischer  Sprache  und
Sitte  in  der  Welt  zu  bleiben.

Erfüllt  demnach  ein  Kolonialland  die  Bedingungen,
  welche  einer  dauernden  Ansiedlung
des  kolonisierenden  Volks  in  größerem,  geschlossenem
Umfang  und  entsprechender  Volkszahl  wirklich
günstig  sind,  so  ergibt  sich  schon  daraus  seine
Einreihung  in  die  vornehmste  Klasse  kolonialer
Besitzungen.

Als  ein  Siedlungsland  im  vorstehenden
Sinne  kommt  von  den  deutschen  Kolonialbesitzungen
  aber  allein  Südwestafrika  in  Betracht.
Mit  Ausnahme  allerdings  seiner  Nordwestecke,
des  Ambolandes,  dessen  Klima  der  Existenz  von
weißen  Familien  nicht  günstig  ist,  auch  schwere
Arbeit  von  Weißen  nicht  gestattet.  Dieser  Teil
des  Landes  nähert  sich  in  seinem  ganzen  Charakter
schon  den  tropischen  Gebieten  Afrikas  und  wird

als  Pflanzungskolonie  vorteilhaft  zu  entwickeln

sein.  In  dem  ganzen  übrigen  Gebiet  ist  das
Klima  als  für  das  Gedeihen  der  weißen  Rasse
durchaus  günstig  zu  bezeichnen.  Ist  aber  diese
eine  Grundbedingung  der  Besiedlung  vorhanden,
so  entsteht  die  weitere  Frage  nach  den  natürlichen
  Wertquellen  des  Landes,  auf  welche
mit  Arbeit  und  Kapital  eine  Entwicklung  desselben
  ausgebaut  werden  kann.

Zunächst  die  zweifellos  sehr  reichlich  vorhandenen
  Erzlager.  Trotzdem  das  gewaltige
Gebiet  bisher  nur  in  ganz  unzureichendem  Maße
an  einzelnen  Stellen  prospektiert  worden  ist,
liegen  bekanntlich  bereits  eine  Reihe  wichtiger

 

geologischer  Entdeckungen  vor,  welche  teils  (wie
bei  den  verschiedenen  Kupfer-Vorkommen)  direkte
Funde  von  Erzlagern  darstellen,  teils,  wie  bei
Diamanten,  Gold,  Kohle,  Zinn,  einstweilen  erst
auf  die  Möglichkeit  oder  Wahrscheinlichkeit  des
Vorkommens  dieser  Mineralien  in  abbauwürdigen
  Mengen  und  Formen  hinweisen.  Von  den
Kupferminen  sind  als  abbauwürdig  erwiesen  und
bereits  in  Betrieb  befindlich  die  von  Tsumeb  und
Guchab  im  Bezirk  Grootfontein.  Mit  ziemlicher
Sicherheit  kann  auch  die  Rentabilität  der  Otjosongati-Minen
  (Bezirk  Windhuk)  —  wenigstens
für  den  Kleinbetrieb  —  angenommen  werden.
Für  eine  Reihe  anderer  Minen  sind  bereits  Gesellschaften
  gebildet  oder  noch  in  der  Bildung
begriffen.

Schwierigkeiten  für  alle  Minenbetriebe  bereitet
neben  der  Verkehrsverbindung  —  namentlich  in
der  Mitte  und  im  Süden  —  die  Wasserfrage.
In  vielen  Fällen  wird  sie  sich  allerdings  ohne
unverhältnismäßige  Unkosten  lösen  lassen.  Von
großer  Wichtigkeit  ist  daneben  die  Kohlenfrage;
denn  die  importierte  Kohle,  welche  für  jetzt
natürlich  allein  in  Betracht  kommt,  —  z.  B.  beim
Betrieb  der  Tsumeb=  und  Guchab-Mine  —  verteuert
  jedes  Unternehmen  beträchtlich.

Es  wäre  daher  z.  Zt.  das  Auffinden  abbauwürdiger
  Kohlenlager  im  Lande  bedeutungsvoller
als  etwaige  weitere  Funde  anderer  Mineralien.
Stellen,  wo  solche  Lager  nach  der  geologischen
Formation  verwertet  werden  können,  sind  vorhanden
  und  es  ist  dringend  wichtig,  eingehende
Probebohrungen  so  bald  als  möglich  einzuleiten.

Eine  wesentliche  Förderüng  in  der  Erforschung
der  Erzvorräte  des  Landes  wird  durch  die  Tätigkeit
  eines  Konsortiums  zu  erwarten  sein,  welches
aus  Frankfurter  Finanzleuten  mit  einem  namhaften
  Kapital  neuerdings  gebildet,  die  Einrichtung
eines  Laboratoriums  in  Swakopmund  bezweckt,
in  dem  alle  Mineralfunde  aus  dem  Lande  fortlaufend
  untersucht,  nach  den  Fundstellen  eingetragen
  und  begutachtet  werden  sollen.

Neben  der  Erzindustrie  steht  als  vornehmste
Besiedlungsbasis  die  Landwirtschaft.  Ihre
erste  natürliche  Grundlage  bildet  die  Weide.

Im  Gegensatz  zu  den  relativ  geringen  Waldresten
  ziehen  sich  die  Weidefelder  in  einer  Ausdehnung
  von  insgesamt  etwa  55  Millionen
Hektar  längs  von  Süden  nach  Norden  durch  das
ganze  Schutzgebiet.  Sie  repräsentieren  den  Boden
für  die  extensive  Farmwirtschaft  und  damit  die
Grundlage  der  ersten  ländlichen  Besiedlung  überhaupt.
  Die  zweckmäßigste  Art  der  Viehwirtschaft
ist  je  nach  der  Gegend  völlig  verschieden.

Im  Süden,  dem  Großnama=  und  Bastard-Land,
  finden  sich  neben  äußerst  nahrhaften  und
zarten  Gräsern  in  großer  Anzahl  eine  Reihe  auch
        <pb n="876" />
        W  792  20

in  Britisch-Südafrika  vorkommender  Büsche,  deren
krautige,  meist  salzhaltige  Triebe  ein  äußerst  zuträgliches
  Futter,  namentlich  für  Kleinvieh,  abgeben.
  Diese  Vorzüge  der  natürlichen  Weide
sowie  das  Fehlen  von  Dornbüschen,  Kletten=  und
Kleb-Gewächsen  machen  diese  Gegend  zum  gegebenen
  Feld  für  die  wertvolle  Wollschafzucht,
deren  bereits  erfolgreiche  erste  Anfänge  durch
den  Witbooiaufstand  leider  vernichtet  wurden.
Neben  Wollschaf=  und  Angoraziegen  kommt  in
diesem  von  der  sog.  Pferdesterbe  größtenteils
verschonten  Landstrich  vorwiegend  auch  die  Pferdeund
  Maultierzucht  zur  Versorgung  des  ganzen
Landes  in  Betracht.

Die  Mitte  Südwestafrikas,  das  Herero=  oder
Damaraland,  zeigt  die  wertvollen  Futterbüsche
weit  seltener.  An  ihre  Stelle  treten  vielfach  eine
Reihe  höherer,  meist  dorniger  Büsche,  oft  in
größeren,  geschlossenen  Komplexen,  wechselnd  mit
einzelnen  Flächen  gemischten  Grasbestandes,
welcher  hier  höher  und  dichter  als  im  Süden
auftritt.  In  diesen  Gefilden  tummelten  sich  ehemals
  die  zahlreichen  Rinderherden  der  Hereros,
und  auch  dem  deutschen  Landwirt  muß  die  Rindviehzucht
  als  die  zweckmäßigste,  als  die  wesentliche
  Wirtschaft  auf  diesen  Weideflächen  erscheinen.
Nun  ist  allerdings  das  gesamte  etwa  20  Mill.  ha
umfassende  Gebiet  weder  von  den  Hereros
noch  von  den  Ansiedlern  bisher  auch  nur  annähernd
  durch  Weide  ausgenutzt  worden,  ja  man
kann,  unter  Zugrundelegung  der  Annahme,  daß
die  wirtschaftlich  zweckmäßige  Nutzbarkeit  eines
Weidefeldes  auf  höchstens  etwa  5  km  im  Umkreis
um  eine  Wasserstelle  begrenzt  ist,  bei  dem  gegenwärtigen
  Stand  der  Wassererschließung  überhaupt
erst  etwa  ein  Viertel  des  gesamten  Weideareals
im  Schutzgebiet  als  wirtschaftlich  erschlossen
betrachten.

Zwei  mit  Bohrmaschinen  ausgerüstete  Kolonnen
  und  eine  Dammbaukolonne  arbeiten  seit
dem  Vorjahre  im  Süden  und  in  der  Mitte  des
Landes  an  der  weiteren  Wassererschließung.  Die
geeigneten  Stellen  werden  teils  durch  wissenschaftliche
  Geologen,  teils  durch  Landrat  v.  Uslar
bezeichnet,  der  das  Quellensuchen  mit  der  Wünschelrute
  ausübt.  Sowohl  bei  den  Geologen  wie  bei
Herrn  v.  Uslar  sind  neben  begreiflichen  Fehlresultaten
  auch  eine  Anzahl  äußerst  wertvoller
unterirdischer  Quellenfunde  zu  verzeichnen.

Mir  fällt  dabei  die  Außerung  eines  englischen
Bürgermeisters  ein,  dessen  Stadt  ich  auf  meinen
Reisen  in  der  Kapkolonie  besuchte.  Der  beschäftigte
  auch  einen  Wünschelrutenmann,  und  als
ich  ihn  fragte,  ob  er  denn  an  die  Wirksamkeit
der  Rute  glaube,  entgegnete  er  mir:  „Wissen  Sie,
wir  haben  mit  dem  Mann  einen  Vertrag  gemacht.
  Findet  er  uns  nichts,  so  erhält  er  auch

 

fast  nichts.  Findet  er  uns  aber  eine  entsprechende,
für  unsere  Stadt  nutzbare  Quellenader,  so  zahlen
wir  ihm  eine  sehr  große  Summe;  denn  das  ist
uns  die  Sache  wert.  Und  sehen  Sie,  da  kann
uns  das  schließlich  ganz  einerlei  sein,  wie  der
Mann  zu  seinem  Ziel  kommen  will.“

Ich  glaube,  der  Standpunkt  des  Engländers
ist  für  die  Praxis  der  einzig  richtige.  Jedenfalls
müssen  uns  Wünschelrute  und  Wisseuschaft  gleichmäßig
  willkommen  sein,  sofern  uns  die  Träger
beider  Mittel  dem  großen  Ziel  einer  raschen  Vermehrung
  der  Wasserstellen  im  Lande  praktisch
näher  bringen.

Neben  der  Weide  spielt  in  den  bisher  erwähnten
  Landesteilen  der  Ackerbau  eine  verhältnismäßig
  untergeordnete  Rolle.  Zum  Ackerbau
auf  den  Regen  hin  sind  die  Niederschlagsmengen
zu  gering;  geeigneter  Garten-  und  Ackerboden  in
Verbindung  mit  der  Möglichkeit  künstlicher  Bewässerung
  ist  auf  relativ  kleine  Flächen  beschränkt,
meist  in  Quellgebieten,  Flußtälern  und  Vleys.
Und  doch  ist  die  Bedeutung  des  Feldbaus  auch
in  diesen  Gegenden  nicht  zu  unterschätzen.  Denn
er  kann  außer  dem  Selbstbedarf  des  Farmers  an
Gemüse,  Kartoffeln,  Getreide,  auch  den  zur  Verpflegung
  der  Eingeborenen  erwünschten  Mais
liefern  und  ist  bei  dem  vorzüglichen  Gedeihen
von  Wein  und  anderen  Obstsorten  sowie  von
Tabak  auch  in  erweiterter  Form  zu  Zwecken  des
Verkaufs  möglich.  Eine  ganz  wesentliche  Bedeutung
  erlangen  diese  bebau=  und  berieselbaren
Flächen  aber  durch  den  Anbau  von  Futterpflanzen,
welche  teils  als  Kraftfutter  neben  der  Weide,  teils
als  Reserve  für  schlechte  Regen=  und  Weidejahre
verwandt  werden  können.  Die  weitaus  wichtigste
Futterpflanze  ist  hier  die  Luzerne  (in  Argentinien
Alfalfa  genannt),  welche  wie  in  anderen  subtropischen
  Ländern  so  auch  in  ganz  Südafrika
erstaunlich  gedeiht,  jährlich  sechs  bis  acht  Schnitte
hochwertigen  Heus  liefert  und  zur  Erhöhung  der
Fleisch-,  Fett-,  Milch-,  Butter=  und  Wollproduktion
Ausgezeichnetes  leistet.  Wie  hervorragend  ihr
Wert  als  aufgestapelte  Futterreserve  anzuschlagen
ist,  geht  daraus  hervor,  daß  vollbestockte  Farmen
von  etwa  10  000  ha  in  der  Karoo  (Kapkolonie)
die  schwerste  Trockenzeit  ohne  Viehverluste  überstehen
  können,  sofern  sie  nur  20  ha  berieselbares
Luzernenland  besitzen.  Das  heißt,  das  berieselbare
  Luzernenland  ist  an  Futterlieferung  auf  die
Dauer  einer  mehrhundertfachen  natürlichen  Weidefläche
  gleich  zu  achten,  ein  Beweis  der  Bedeutung
eines  selbst  geringen  zum  Ackerbau  geeigneten
Areals  für  die  Viehwirtschaft  jedes  Farmers.

Aber  noch  mehr.  Es  gibt  eine  Art  Viehzucht,
welche  sich  in  zweckmäßiger,  rentabelster  Weise
nur  auf  Luzernenfeldern  betreiben  läßt,  die
Straußenzucht.  Straußenzucht  auf  natürlicher
        <pb n="877" />
        T793  20

Weide  verursacht  enorme  Einfriedigungskosten,
hat  überall,  wo  Dornbüsche  sind,  eine  Schädigung
der  wertvollen  Federn  zur  Folge  und  läßt  die
junge  Brut  mit  Leichtigkeit  dem  Leoparden  oder
anderen  Räubern  anheimfallen.  In  Luzernenfeldern
  dagegen  hält  man  dauernd  zwölf  erwachsene
  Strauße  auf  nur  1  ha  Fläche,  die  Einfriedigungskosten
  sind  hier  minimal,  Aufsicht  und
Pflege  bequem.  Der  jährliche  Nettoertrag  von
1  ha  Luzerne  bei  Verwertung  durch  Straußen-=zucht
  wurde  in  Oudtshoorn,  dem  klassischen  Gebiet
  der  Straußenzucht  in  der  Kapkolonie,  auf
über  1000  Mk.  berechnet.  Einzelne  Farmer
halten  bis  zu  500  Strauße.  Die  jährliche  Ausfuhr
  von  Straußenfedern  aus  der  Kapkolonie  hat
einen  Wert  von  über  20  Millionen  Mark.

Bei  dem  ausgezeichneten  Wachstum  der  Luzerne
  in  unserem  Schutzgebiet  bietet  sich  also  auch
für  die  Straußenzucht  auf  geeigneten  Flächen
eine  sehr  günstige  Aussicht.

Wir  wenden  uns  nun  zum  eigentlichen
Norden.  Den  Nordwesten,  das  Amboland,  haben
wir  bereits  als  mehr  tropisches,  zur  Besiedlung
wenig  geeignetes  Gebiet  kennen  gelernt.  Wie
sieht's  nun  im  Nordosten  aus?

Machen  wir  in  Gedanken  eine  kleine  Reise
mit  der  Otavibahn  und  verlassen  wir  das  durch
seine  schönen  Gartenanlagen  in  der  Flußniederung
ausgezeichnete  Omaruru,  so  nehmen  wir  nach
mehrstündiger  Fahrt  Veränderungen  im  Landescharakter
  wahr.  Zwischen  den  mit  immer
dichteren  Grasflächen  wechselnden  Dornbuschkomplexen
  treten  bereits  in  der  Gegend  von
Otjiwarongo  —  in  gleicher  Höhe  mit  dem  Waterberg
  —  eine  Anzahl  bisher  unbeobachteter  immergrüner
  Laubhölzer  auf,  die  sich  allmählich  zahlreicher
  und  mannigfacher  gestalten.  Nach  weiterer
mehrstündiger  Fahrt  erhebt  sich  vor  uns  eine
breite  Gebirgsformation,  das  Otavigebirge.  Wir
verlassen  den  Zug  in  Otavi  und  befinden  uns
nach  viertelstündigem  Ritt  bereits  in  dem  charakteristischen
  Milien  des  Nordostbezirks.  Ein  ganz
heimatliches  Bild!  Durch  den  dunklen  Schatten
dichten  Tambutiwaldes  reiten  wir  an  einem
rauschenden  Waldbach  entlang  und  sehen  oberhalb
  üppiger  Weizenfelder  und  Gartenanlagen
auf  einer  tiefgrünen  erhabenen  Matte  den  etwa
1100  m  hoch  gelegenen  Ort  Otavi,  überragt  von
dem  malerisch  gestalteten  Otaviberg,  dessen  bis
zum  Kamm  reichende  dunkelgrüne  Bewaldung
sich  wirkungsvoll  gegen  den  blauen  Himmel  abhebt.
  Wollen  wir  nun  die  Hauptfarmgegend  des
Bezirks  aufsuchen,  so  könnten  wir  das  heute  schon
mit  der  von  Otavi  nach  Grootfontein  abgehenden,
kürzlich  fertiggestellten  Zweigbahn.  Wenige  Kilometer
  östlich  von  Otavi  biegt  der  Zug  durch  eine
dichtbewaldete  Gebirgspforte  in  ein  schmales,

 

wiesenartiges  Tal  ein,  welches  beiderseits  von
schroffen,  mit  Hochwald  bestandenen  und  mit
malerischen  Felsgebilden  gekrönten  Bergketten
eingesäumt,  sich  etwa  40  km  lang  hinzieht  und
mit  die  herrlichsten  Landschaftsbilder  bietet,  die
ich  bisher  gesehen  habe.  Die  hier  vorherrschenden
Bäume,  von  den  Eingeborenen  Tambuti  genannt,
bilden  an  den  Hanglagen  zum  Teil  gut  geschlossene
Bestände  und  werden  dadurch,  daß  sie  sich  auch
über  die  meist  äußerst  felsigen  Kämme  und  Gipfel
hinziehen,  zu  Schutzwaldungen  und  Feuchtigkeitserhaltern.


Begehrt  sind  diese  und  andere  mit  ihnen  gemischt
  stehende  Hölzer  als  Bau=  wie  als  Grubenund
  Wagnerholz.  Die  Schonung  und  Überwachung
  dieses  hier  wie  in  weiten  Teilen  des
Bezirks  Grootfontein  noch  vorhandenen  Waldkapitals
  in  Verbindung  mit  dem  Anbau  raschwüchsiger,
  meist  subtropischer  Nutzhölzer  bilden
eine  wesentliche  Aufgabe  der  Regierung.

Während  die  Bahn  sich  bei  Guchab  nordöstlich
  in  ein  neues  Gebirgstal  wendet,  folgen  wir
unserer  östlichen  Richtung  von  hier  eine  halbe
Stunde  weit  zu  Pferd  und  gelangen,  an  einem
starken  Quellbach  entlangreitend,  zur  Farm  Rietfontein.
  Hier  haben  wir  den  ausgesprochenen
Typus  der  Garten=  und  Ackerfarm.  Weite  Mais-=bzw.
  Weizenfelder,  Kartoffeläcker,  reichlich  Frucht
tragende  Pfirsich-,  Aprikosen-,  Wein=  und  Maulbeeranlagen,
  Tabakspflanzungen  sowie  einen
reichen,  mannigfaltigen  Gemüse=  und  Blumengarten,
  dessen  Ränder  und  Wege  mit  Eukalypten
und  Oleandern  geziert  sind.  Nach  kurzem  Aufenthalt
  erreichen  wir  die  etwa  5  km  weit  entfernte
  Farm  Urupupa,  welche  uns  ein  ebenso
heimisches  Bild  bietet,  das  durch  ein  großes,  fast
rittergutähnliches  Wohnhaus,  geräumige  Wirtschaftsräume
  und  Werkstätten,  Pferde-,  Schweineund
  Geflügelställe  noch  erhöht  wird.  Neben  der
Rindviehzucht  ist  hier  die  Zucht  von  persischen
Schafen  und  die  Schweinezucht  besonders  aussichtsvoll;
  an  Geflügel  sind  Hühner,  Gänse,  Enten,
Truthühner  und  Tauben  vorhanden.  Der  Obstgarten
  zeichnet  sich  namentlich  durch  seine  reichtragenden
  Orangenbäume  aus.  Nach  anderthalbstündigem
  Weiterritt  erreichen  wir  Uitkomst,  die
Farm  des  Buren  Joubert,  eines  der  alten  Buren,
welche  bereits  Ende  der  achtziger,  Anfang  der
neunziger  Jahre  mit  ihren  Familien  und  Herden
das  Schutzgebiet  durchzogen,  den  Bezirk  Grootfontein
  alsbald  als  dessen  Dorado  erkannten  und
hier  die  Republik  Upingtonia  gründeten,  welche
durch  die  Okkupation  auch  dieser  Landstriche  seitens
des  Deutschen  Reiches  gegenstandslos  wurde.  Wie
andere  Häupter  dieser  alten  wohlhabenden  Burenfamilien,
  so  ist  auch  Joubert,  eine  markante,
originelle  Persönlichkeit,  zu  der  für  unser  Schutz=
        <pb n="878" />
        &amp;amp;  794  20

gebiet  wirklich  nützlichen  Klasse  von  Buren  zu
rechnen,  welche  zu  den  später  die  Mitte  und  den
Süden  des  Landes  bevölkernden  nomadisierenden
sog.  Treckburen  einen  erfreulichen  Kontrast  bilden.
Freilich  bieten  auch  die  besten  Burenfarmen  ein
von  den  prosperierenden  deutschen  Farmbesitzungen
grundverschiedenes  Bild.  Ins  tote  Kapital  wird
nicht  viel  gesteckt;  in  dem  engen  Haus  wohnt
der  Bur  mit  der  meist  sehr  zahlreichen  Familie
höchst  patriarchalisch;  erwachsene  verheiratete  Söhne
und  Schwiegersöhne  ziehen  es  —  statt  sich  einen
eigenen  Farmbesitz  zu  gründen  —  gewöhnlich
vor,  sich  auf  der  väterlichen  Scholle  ein  kleines
Nebenhaus  zu  bauen,  und  so  gleicht  manche
Burenfarm  fast  einem  kleinen  Dorf,  belebt  von
zahlreichen  Leuten  und  Kindern  aller  Altersstufen,
  die  man  gewöhnlich  abends,  wenn  das
Vieh  von  der  Weide  kommt  und  in  die  Kraals
eingezählt  wird,  um  den  Farmbesitzer,  den  alten
Erzvater,  versammelt  sieht.  In  den  oft  ausgedehnten
  Gärten  fehlt  vielfach  systematische
Ordnung,  so  daß  Obst=  und  Gemüsesorten  der
verschiedensten  Art  oft  in  kunterbunter  Mischung
durcheinander  stehen.  Das  ganze  Dasein  vollzieht
sich  in  beschaulicher  Ruhe  und  der  Grundsatz
time  is  money  scheint  trotz  der  Wertschätzung
des  letzteren  Faktors  noch  keinem  rechten  Verständnis
  zu  begegnen,  wie  überhaupt  die  Kraft
des  Buren  mehr  in  der  Beharrlichkeit,  als  im
Vorwärtsstreben,  mehr  im  Bewahren,  als  im
Produzieren  besteht.  Immerhin  besitzt  der  Bur
in  seiner  Bedürfnislosigkeit,  seiner  genauen  Kenntnis
  des  Viehs  und  der  BViehkrankheiten  sowie
schließlich  in  seinem  großen  Talent  zur  richtigen
Behandlung  der  Eingeborenen  Eigenschaften,  von
welchen  der  deutsche  Farmer  wohl  lernen  kann.

Von  Uitkomst  aus  passieren  wir  eine  weite
steinlose,  tiefgründige  Grasfläche  mit  vorzüglichem
Ackerboden.  Am  Nordrande  derselben  liegen  die
Farmen  Paviansfontein  und  Abachobib,  letztere
ausgezeichnet  durch  ihre  Eukalyptenpflanzungen
und  Obstanlagen  sowie  durch  eine  bereits  auf
130  ha  sich  erstreckende  Ackerkultur.  Jenseit  der
nächsten  Bergkette  befindet  sich  das  wunderbar
gelegene  Ghaub,  die  Farm  der  rheinischen  Mission
mit  ihren  reichen  Maisfeldern,  einer  bereits  recht
ertragsreichen  Bananenpflanzung  und  zahlreichen
Mais=  und  Weizenkulturen  der  umwohnenden
Bergdamaras  und  Buschleute.

Nach  knapp  zweistündigem  Ritt  von  Uitkomst
sehen  wir  auf  dem  vor  uns  liegenden  bewaldeten
Höhenrücken  eine  Anzahl  weißer  Gebäude  in  der
Sonne  leuchten  und  befinden  uns  kurz  darauf
in  Grootfontein,  dem  Zentrum  des  bisherigen
Farmgebiets.

Von  wirtschaftlichem  Interesse  sind  hier  die
landwirtschaftlichen  Versuchsanlagen,  welche  im

 

Anschluß  an  bereits  vorgefundene  Obstgärten  kurz
nach  meiner  Übernahme  der  Bezirksverwaltung
im  Sommer  1906  begonnen  wurden:  Auf  einem
etwa  10  ha  großen  eingefriedigten  Gelände,
welches  auch  den  Quellkopf  und  die  Wasserläufe
vollkommen  in  sich  schloß,  wurde  nach  erfolgter
Wasserregulierung  und  Ausbau  von  zur  Berieselung
  wie  auch  zur  Fischzucht  und  zu  Badezwecken
  geeigneten  Teichen  zunächst  ein  größerer
Forstgarten  angelegt;  aus  ihm  sind  inzwischen
schon  einige  Freipflanzungen  hervorgegangen.
Von  den  speziell  landwirtschaftlichen  Anlagen  will
ich  nur  den  erweiterten  Anbau  von  Wein  und
einer  großen  Anzahl  edler  Obstsorten  erwähnen;
auch  mit  den  verschiedensten  Tabaksorten,  gerbstoffhaltigen
  Pflanzen,  dem  Olivenbaum  und  der
spanischen  Korkeiche  sowie  mit  einer  Reihe
exotischer  Futterpflanzen  wurden  Versuche  gemacht.
  Als  ein  wichtiges  Resultat  hat  sich  dabei
u.  a.  ergeben,  daß  unter  den  Grootfonteiner
Regenverhältnissen  (etwa  600  bis  800  mm)  die
Luzerne  auf  geeignetem  Boden  auch  ohne  künstliche
  Berieselung  vorzüglich  gedeihen  kann.  Das
gleiche  Resultat  ergab  sich  für  die  Baumwollstaude,
deren  von  Togo  eingeführte  Saat  auf  verschiedenen
Flächen  zu  verschiedenen  Zeiten  zur  Aussaat  gelangte
  und  teils  bewässert,  teils  unbewässert  gelassen
  wurde.  Die  zunächst  in  kleiner,  später  in
größerer  Quantität  gewonnenen  und  nach  Deutschland
  gesandten  Produkte  fanden  sowohl  seitens
der  Bremer  Baumwollbörse  wie  seitens  der
Chemnitzer  Aktienspinnerei  eine  ausgesprochen
günstige  Beurteilung.“)

In  der  nördlich  sich  hinziehenden  Hügellandschaft
  wie  auch  auf  der  südlich  nach  dem  Großen
Fluß  sich  ausbreitenden  Fläche,  über  welche  das
Auge  des  Beschauers  von  der  Grootfonteiner
Höhe  aus  wie  über  den  Ozean  frei  hinwegschweift,
  um  erst  am  äußersten  Horizont  in  dem
langgedehnten  Palmenwald  von  Otjituo  und
Otiomaware  einen  Ruhepunkt  zu  finden  —  in
dieser  ganzen  Gegend  befinden  sich  eine  große
Anzahl  jetzt  meist  von  Deutschen  bewirtschafteter
Farmen,  welche  in  Viehzucht  wie  Ackerbau  eine
sehr  gute  Zukunft  verheißen  und  dem  Besucher
jetzt  schon  Wirtschaftsbilder  bieten,  die  er  in  den
übrigen  Teilen  des  Landes  vergebens  suchen  wird.

Verlassen  wir  Grootfontein,  die  Perle  Süd-Wests,
  und  wenden  wir  uns  wieder  unserer  allgemeinen
  Betrachtung  zu,  so  können  wir  rückblickend
  das  Gesagte  folgendermaßen  zusammenfassen:


Die  ländliche  Besiedlung  in  der  Mitte  und

 

 

)  Über  Baumwollkultureni  in  Deutsch.  Südwestafrika
  bvgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  Nr.

Seite  31  und  Nr.  6  Seite  294.  Die  ed
        <pb n="879" />
        G  V795  20

im  Süden  wird  sich  —  auch  nach  Erschließung
sämtlichen  Weidelands  durch  Wasserbohrung  —
vorwiegend  auf  einer  extensiven  Weidewirtschaft
aufbauen  müssen,  die  jedoch  durch  nebenhergehende
Bodenkultur  auf  kleineren  Flächen,  namentlich
durch  Anbau  von  Futterpflanzen,  wertvoll  ergänzt
wird  und  schließlich  im  Interesse  einer  dichteren
Landesbesiedlung  auf  kleineren  Einzelfarmflächen
als  den  bisher  üblichen  wird  betrieben  werden
können.

In  diesen  Landesteilen,  nämlich  in  der  Mitte
und  im  Süden,  kann  auf  besonders  geeigneten
Partien,  z.  B.  in  manchen  Flußtälern  und  deren
Überschwemmungsgebieten,  in  Quellgebieten  und
in  dem  Unterdammgelände  von  größeren  Stauwehren
  die  Bodenkultur  (z.  B.  der  Bau  von
Wein,  Obst,  Tabak)  auch  als  Selbstzweck  in  der
Form  der  sog.  Kleinsiedlungen  existieren.

Im  Bezirk  Grootfontein  schließlich  tritt  der
Acker=  und  Gartenbau  als  gleichberechtigter  Faktor
neben  der  Viehwirtschaft  auf  und  gewährt  so  die
Grundlage  zu  einer  allgemein  weit  dichteren  Besiedlung,
  als  die  übrigen  Landesteile  vermögen.

Zu  diesen  Besiedlungsmöglichkeiten  müssen
noch  als  reale  Grundlagen  für  die  Ansiedlung
natürlich  noch  solche  Momente  kommen,  welche
wir  als  wirtschaftliche  bezeichnen  können  und
welche  je  nach  ihrem  Zusammenwirken  mit  den
natürlichen  Bedingungen  erst  die  lokale  Wirtschaftslage
  von  Fall  zu  Fall  bilden.  Es  sind  dies  die
Produktionsmöglichkeit,  die  Markt=  und  Verkehrsverhältnisse.


Innerhalb  der  natürlichen  Weide-,  Wasserund
  Bodenverhältnisse  ist  angesichts  der  geringen
Bodenpreise  die  Frage  nach  der  Produktionsmöglichkeit
  im  wesentlichen  eine  Frage  nach  den
Arbeiterverhältnissen.  Was  für  Arbeitskräfte
sind  notwendig  und  wie,  bzw.  unter  welchen
Bedingungen  sind  sie  zu  erhalten?

Als  Endzweck  einer  Siedlungskolonie,  könnte

man  gewissermaßen  glauben,  sei  die  völlige  Verdrängung
  der  eingeborenen  Rasse  durch  die  weiße
anzusehen,  so  daß  das  neue  Land  schließlich  im
wahrsten  Sinne  des  Worts  a  white  mans  country
wird,  in  dem  der  Weiße  bis  zur  Stufe  des  Lohnarbeiters
  hinunter  alle  Tätigkeiten  ausübt.  Tatsächlich
  ist  das  in  vielen  amerikanischen  Kolonien,
in  Australien,  Neuseeland  u.  a.  der  Fall  gewesen,
wo  die  eingeborene  Rasse  nach  Kontakt  mit  den
Weißen  rasch  zurückgegangen  und  fast  ausgestorben
  ist.
Anders  scheint  das  Problem  in  Südafrika  zu
liegen,  wo  die  Hottentotten  wohl  aussterben,
die  Negerstämme  dagegen  sich  neben  der  weißen
Rasse  kräftig  und  vermehrungsfähig  erhalten.

 

Die  Frage,  ob  diese  Eigenschaft  der  Negerrassen
  in  Südafrika  als  ein  günstiger  Faktor  bezeichnet
  werden  kann,  ist  zur  Zeit  vom  wirtschaftlichen
  Standpunkt  aus  unbedingt  zu  bejahen.
Denn  wenn  auch  das  Klima  der  weißen  Handarbeit
  recht  günstig  ist,  so  ist  bei  den  auf
noch  mangelhafte  Verkehrsverhältnisse  gegründeten
Lebensmittelpreisen  der  Tagelohn  für  weiße
Arbeiter  doch  so  hoch,  daß  bei  deren  Benutzung
für  gewöhnliche,  kunstlose  Arbeit  sowohl  Bergbau
wie  Landwirtschaft  wie  schließlich  auch  Handwerk
und  Handel  in  ihrer  Rentabilität  beeinträchtigt
werden  würden.  Ahnliche  Gründe  haben  sogar
schon  dazu  mitgewirkt,  daß  in  Siedlungsländer
billige  farbige  Arbeitskräfte  (Neger,  Chinesen)
von  außen  her  importiert  wurden.

Der  eingeborene  Arbeiter  ist  also  zur  Entwicklung
  des  Landes  für  jetzt  jedenfalls  bitter
notwendig  und  demgemäß  herrschte  alsbald  nach
Wiederbezug  der  Farmen  wie  nach  Eröffnung
der  Tsumeb-Mine  und  Beginn  der  neuen  Bahnbauten
  eine  starke  Nachfrage  nach  Eingeborenen.
Die  zuverlässigsten  unter  diesen  sind  zweifellos
die  Hereros  und  Bergdamaras.  Am  kräftigsten
und  intelligentesten  sind  die  Hereros;  sie  werden
in  vielen  Gegenden  bei  der  Viehwirtschaft,  namentaber
  für  schwere  Arbeit,  beim  Bergbau,  Bahnbau,
  Häuserbau,  entschieden  bevorzugt.  Bekanntlich
  ist  während  des  Aufstandes  ein  großer  Teil
dieses  Stammes  zugrunde  oder  außer  Landes
gegangen  und  auch  die  im  Lande  verbliebenen
sind  nur  teilweise  in  Stellung  und  Arbeit.
Größere  Trupps  halten  sich  hier  und  da  noch
in  den  Bergen  auf  und  scheinen  sich  trotz  der
durch  entsandte  Vertrauensleute  gemachten  günstigen
  Angebote  noch  immer  nicht  recht  an  die
Ansiedlungen  und  Arbeitsstellen  heranzuwagen.

Bei  dem  Mangel  an  Hereros  und  bei  der
geringen  Tauglichkeit  bzw.  Zuverlässigkeit  der  in
der  Mitte  und  im  Süden  des  Landes  noch  vorhandenen
  Hottentotten  werden  außer  den  Bergdamaras
  vielfach  Buschleute  und  Ovambos  zur
Arbeit  herangezogen.  Die  Buschleute  sind  meist
schwächlich  und  schon  daher  weit  weniger  leistungsfähig
  als  die  Bergdamaras.  Von  letzterem
Stamm  habe  ich  während  meiner  Tätigkeit
sowohl  in  der  Mitte  wie  im  Norden  des
Schutzgebiets  wiederholt  ganz  wilde  Leute  mit
ihren  Familien  durch  entsandte  Unterhändler
ihres  Stammes  aus  den  Bergen  holen  lassen
und  war  mit  ihrer  Arbeit  und  ihrem  Eifer
Ndurchaus  zufrieden.  Freilich  waren  sie  außerordentlich
  ängstlich  und  scheu,  was  eine  vorsichtige
Behandlung  und  eine  besonders  scharfe  überwachung
  des  Aufsichtspersonals  notwendig  machte.
Wie  mit  den  Eingeborenen  im  allgemeinen,  so
konnte  ich  auch  mit  diesen  Leuten  die  Erfahrung
        <pb n="880" />
        G  796  2

machen,  daß  sie  sehr  bald  auch  harte  Arbeit  leisten
lernen  und  daß  man  sie  dabei  auch  mit  der
nötigen  Strenge  anfassen  kann,  sofern  sie  gerecht
und  menschenwürdig  behandelt,  in  ihrem  Stammesund
  Familienleben  von  Arbeitgebern  und  Angestellten
  geschont  werden  und  diese  es  vermeiden,
sich  in  entwürdigende  und  lächerliche  Situationen
den  Eingeborenen  gegenüber  zu  begeben.  Um
als  höherer  Mensch  vom  Farbigen  geachtet  zu
werden,  muß  der  Weiße  diesem  ein  höheres  Beispiel
geben.  Daß  dies  gerade  in  Siedlungsländern,
wo  eine  große  Anzahl  Weißer  aller  Klassen,
Bildungsgrade  und  „Vergangenheiten“  mit  den
Eingeborenen  in  nächste  Berührung  kommen,  nicht
immer  der  Fall  ist,  versteht  sich  von  selbst.

Die  Ovambos  (bekanntlich  der  nunmehr  einzige
  kompakte,  zahlreiche  Volksstamm  auf  deutschem
Gebiet)  kommen  einstweilen  nur  in  größeren
Trupps,  gewissermaßen  als  Sachsengänger,  aus
ihrem  Lande  zur  Arbeit  und  kehren  nach  bestimmter
Frist  wieder  zurück.  Nach  Weiterführung  der
Bahnbauten  im  Norden  wird  es  hoffentlich  gelingen,
  dieses  zahlreiche,  an  sich  arbeitskräftige
Volk  auch  familien=  und  zareee  zur  industriellen
  wie  zur  Farmarbeit  heranzuziehen  und
so  vermehrte  ständige  Arbeitsstämme  —  entsprechend
  der  Weiterentwicklung  der  Besiedlung  —
zu  erhalten.

Eine  weitere  Grundlage  für  diese  Entwicklung
bietet  aber  die  Frage  nach  dem  Absatz.

Um  von  den  Produkten  seines  Viehs  oder
seiner  Scholle  zu  leben  wie  früher  der  Herero
und  in  gewissem  Grade  auch  der  Bur,
darum  geht  der  tüchtige  deutsche  Auswanderer
  nicht  hinaus,  darum  steckt  er  weder
sein  Kapital  noch  seine  Lebensarbeit  in  den
Boden.  Nur  die  Aussicht  des  Vorwärtskommens
kann  ihn  locken  und  die  ist  lediglich  auf  der  Basis
eines  Absatzmarktes  und  einer  Wechselwirtschaft
gegeben.

Der  innere  Martt,  d.  5.  die  dem  produzierenden
Landwirt  im
schaft  wurde  früher  fast  ausschließlich  von  Regierung
und  Schutztruppe  gebildet.  Inzwischen  ist  durch
die  Minenentwicklung  und  die  Eisenbahnbauten
ein  auf  wirtschaftlichen  Füßen  stehendes  Konsumententum
  ins  Land  gekommen,  über  dessen
stetiges  Anwachsen  ein  Zweifel  nicht  bestehen  kann.
Gleichzeitig  hat  jedoch  in  letzter  Zeit  bekanntlich
eine  starke  Verminderung  der  Schutztruppe  stattgefunden,
  während  die  ländliche  Besiedlung  seit
über  Jahresfrist  bereits  erheblich  zugenommen
hat.  Es  kann  daher  nicht  wundernehmen,  wenn
der  Absatzmarkt  im  Lande,  wenigstens  hier  und
da,  angenblicklich  eine  gewisse  Sättigung  zeigt
und  jedenfalls  nicht  ausreichend  sein  würde,  um
den  schon  im  Interesse  der  dauernden  Landes- 



 

ruhe  erwünschten  raschen  Weiterfortschritt  in  der
Besiedlung  während  der  nächsten  Zeit  entsprechend
zu  stützen.

Aus  diesem  Grund  ist  die  Erzeugung  von
Weltmarktsprodukten  für  die  südwestafrikanische
Landwirtschaft  von  ganz  fundamentaler  Bedeutung.

Für  die  Farmer  des  Südens  ist  ein  solches
Produkt,  wie  wir  bereits  sahen,  in  der  Schafwolle
  gegeben.  Die  schon  vor  dem  Aufstand
nach  Europa  gelangten  Wollprodukte  aus  dem
Schutzgebiet  wurden  gut  bewertet,  die  unter  den
gleichen  Weideverhältnissen  in  Südafrika  gezogene
Wolle  wird  jetzt  von  der  Industrie  fast  der
australischen  gleich  und  jedenfalls  höher  als  die
argentinischen  Produkte  geschätzt.  So  ist  begründete
Aussicht  vorhanden,  daß  Deutschland  wenigstens
einen  Teil  des  Wollbedarfs  seiner  Industrie  in
Zukunft  aus  Südwestafrika  wird  decken  können.
Wichtig  als  Ausfuhrgut  für  den  Süden  ist  außerdem
  Mohair  (Angora).

Die  Farmwirtschaft  in  der  Mitte  des  Landes
basiert,  wie  wir  sahen,  auf  der  Rindviehzucht.
Für  ihre  Produkte  einen  Absatz  auf  dem  Weltmarkt
  zu  schaffen,  ist  für  die  weitere  Besiedlung
dieses  Landesteiles  um  so  wichtiger,  als  bereits
infolge  der  bisherigen  Zunahme  der  Farmwirtschaften
  das  Angebot  von  Fleisch  usw.  ein
erhebliches  Sinken  der  Preise  nach  sich  gezogen
hat.  Den  Versuch,  einen  Fleisch-,  Konservenund
  Häute-Export  nach  argentinischem  Muster
anzubahnen,  hat  in  letzter  Zeit  die  Liebig-Kompagnie
durch  Erwerbung  eines  größerem  Farmareals
gemacht.  Ein  Nachteil  gegenüber  Argentinien
und  den  übrigen  Fleisch-Exportländern  besteht
für  Südwestafrika  zweifellos  darin,  daß  das  Weidegebiet
  nicht  bis  zur  Küste  reicht,  sondern  von
dieser  durch  einen  etwa  120  Kilometer  breiten
Wüstenstreifen  getreunt  ist,  daß  die  Fleisch-Industrie
daher  etwa  in  der  Gegend  von  Karibib  errichtet
werden  und  ihre  Produkte  von  hier  bis  zur  Küste
erst  mit  der  Eisenbahn  verfrachten  müßte.  Die
hierdurch  —  im  Vergleich  zu  den  Konkurrenzländern
  —  entstehenden  Mehrkosten  könnten  aber
ausgeglichen  werden  einmal  durch  die  billigeren
Bodenpreise  und  Arbeitslöhne,  zweitens  durch  die
ausgezeichnete  Qualität  der  Weide  und  das  Bestreben
  nach  sorgfältiger  Heranzucht  des  unter
den  obwaltenden  Verhältnissen  geeignetsten  Viehschlages.


Der  Absatz  für  die  Rindviehwirtschaft  des
Nordens  wird  etwa  den  gleichen  Bedingungen
unterliegen,  während  Schweine-,  Kleinvieh=  und
Geflügelzucht  für  absehbare  Zeit  wohl  von  den
Anforderungen  des  inneren  Markts  abhängig  sind.

Für  den  Acker=  und  Gartenbau  kommt  teils
der  innere  Markt,  teils  der  Weltmarkt  in  Frage.
        <pb n="881" />
        797

Die  Gemüseproduktion  wird  sich  überall  nur
in  den  engsten  Grenzen  des  Lokalmarkts  halten
können,  einen  weiteren  Markt  im  Innern  kann
schon  der  Kartoffelbau  vertragen,  ebenso  Tabak,
Obst,  Luzerne.  Körnerfrucht  wird  bei  dem  billigen
Preis  des  Importguts  nur  im  Bezirk  Grootfontein
auf  Absatz  gebaut  werden  können,  wo  dieser
Anbau  in  weitem  Umfang  auf  den  Regen  hin
möglich  und  entsprechend  billig  ist.  Es  wird
zunächst  anzustreben  sein,  etwa  bis  Karibib  und
Windhuk  hin  den  Bedarf  von  Mais,  Hafer,  Weizen
allmählich  —  nötigenfalls  unter  Festsetzung  eines
kleinen  Schutzzolls  auf  konkurrierendes  Importguts
  —  durch  das  Produkt  der  heimischen  Landwirtschaft
  zu  decken  —  zumal  Fälle  eintreten
können,  wo  das  Vorhandensein  von  Kornproduktion
im  Lande  geradezu  eine  Existenzfrage  für  das
Schutzgebiet  werden  kann.  Die  Kapkolonie  hat
bis  vor  kurzem  einen  Schutzzoll  von  2  Mk.  pro
Zentner  auf  Getreide  nicht  für  zu  hoch  gehalten,
um  ihren  eigenen  Ackerbau  in  den  Sattel  zu
setzen  und  zur  Entwicklung  zu  bringen.

Der  Luzernenbau  in  Verbindung  mit  Straußenzucht
  verspricht  bei  der  dauernden  Beliebtheit  des
Artikels  eine  lohnende  Exportwirtschaft  innerhalb
des  ganzen  Schutzgebiets,  auch  für  Gegenden,
die  des  Bahnanschlusses  noch  entbehren;  denn
die  Straußenfeder  wird  ihres  hohen  Werts  und
geringen  Gewichts  wegen  selbst  durch  einen
längeren  Wagentransport  nicht  übermäßig  verteuert.
  In  erweitertem  Maße  ist  auch  diese
Wirtschaft  in  dem  regenreichen  Bezirk  Grootfontein
wegen  der  ausgedehnteren  Möglichkeit  des  Luzernenanbaus
  durchführbar.  Das  gleiche  gilt  vom
Wein=  und  Obstbau,  wie  von  der  Baumwolle.
Die  Ausfuhr  von  Tafelobst  und  Rosinen  aus
Südwestafrika  nach  Deutschland  wird  in  der
gleichen  Weise  wie  die  aus  der  Kapkolonie  nach
England  erfolgen  können.  Denn  der  Umstand,
daß  zur  Zeit  der  südafrikanischen  Obstreife
(Januar  bis  April)  die  hauptsächlichen  Obstproduktionsländer
  der  Welt  kein  frisches  Obst
liefern  können,  trifft  für  beide  Länder  in  gleich
günstiger  Weise  zu  und  macht  sie  fast  konkurrenzlos.


Die  Förderung  des  Baumwollbaues  in  sämtlichen
  Kolonien  liegt  gleichmäßig  im  Interesse
der  letzteren  wie  der  unter  den  willkürlichen
Schwankungen  der  nordamerikanischen  Baumwollpreise
  leidenden  deutschen  Textilindustrie.  In
Südwestafrika  verbindet  der  Nordostbezirk  mit
geeignetem  Boden,  Klima  und  Regenfall  für  den
Baumwollbau  den  großen  Vorteil  gegenüber  den
übrigen  afrikanischen  Kolonien,  daß  hier,  mangels
Vorkommens  der  Tsetsefliege,  die  Pflugbespannung
reichlich  und  billig  vorhanden  und  deshalb  die
eigentliche  Plantagenkultur  bedeutend  erleichtert  sst.

 

Es  erscheint  klar,  daß  die  Ausnutzung  aller
dieser  Exportmöglichkeiten  neben  der  Erfüllung
der  Anforderungen  des  noch  beschränkten  inneren
Marktes  die  Basis  zu  einer  ganz  beträchtlichen
Steigerung  der  Befiedlungsdichtigkeit  auf  den
zum  Ackerbau  günstigen  Landstrecken  bedeuten
würde.

Als  Hauptgrundlage  einer  solchen  Entwicklung
muß  nur  noch  hervorgehoben  werden:  die  fortschreitende
  Verbindung  der  Produktions=  mit  den
Absatzstellen  durch  planmäßigen  weiteren  Ausbau
des  Verkehrswesens,  der  Eisenbahnen,  Landwege
  und  Hafenanlagen.  Neben  der  von
Swakopmund  nach  Windhuk  führenden  Staatsbahn
  und  der  jetzt  gleichfalls  vollendeten  Strecke
Lüderitzbucht—Keetmanshoop  hat  die  etwa  600  km
lange  Otavibahn  eine  besondere  Bedeutung
dadurch  erreicht,  daß  sie  neben  den  Kupferminen
von  Tsumeb  und  Otavi  auch  den  landwirtschaftlich
  weitaus  wertvollsten  Teil  des  Schutzgebiets
mit  der  Mitte  und  der  Küste  verbindet.  Eine
weitere  Förderung  der  Beziehungen  zwischen
den  Bezug=  und  Absatzmärkten  ist  durch  die
Zweigstrecke  Otavi—Grootfontein  erfolgt  und  wird
durch  die  östliche  Weiterführung  dieser  Strecke,
wie  durch  einen  Eisenbahnbau  von  Windhuk  nach
Keetmanshoop  erreicht  werden.  Neben  den  Eisenbahnbauten
  ist  die  Förderung  der  Benutzbarkeit
aller  öffentlichen  Verkehrswege  durch  Schaffung
genügender  Wasserstellen  von  großer  Wichtigkeit.

Die  von  der  Regierung  geschaffenen  Versuchsgärten
  haben  neben  der  Anstellung  wichtiger
Versuche  die  Aufgabe,  Sämereien,  Pflänzlinge,
Stecklinge  usw.  nach  Möglichkeit  an  die  Farmer
zu  Selbstkostenpreisen  abzugeben  und  so  den
Bezug  des  Materials  zur  Anlage  von  Nutzkulturen
  zu  erleichtern.  Daneben  ist  von  großer
Bedeutung  die  Bildung  landwirtschaftlicher  Genossenschaften,
  mit  dem  Zweck,  den  Absatz  der
Farmprodukte,  wie  den  Bezug  von  landwirtschaftlichen
  Geräten,  von  Zuchtvieh,  von  Saatgut
usw.  durch  gemeinsame  Zentralen  —  etwa  nach
amerikanischem  Vorbild  —  zu  organisieren.  Die
ersten  Ansätze  zu  solchen  Genossenschaftsbildungen
sind  im  letzten  Jahre  bereits  gemacht  worden.
Im  Anschluß  daran  wird  die  Errichtung  von
Bodenkreditbanken  und  die  Bildung  von  Viehversicherungsanstalten
  unter  entsprechender  Staatshilfe
  angebahnt  werden  können.

Von  der  Regierung  wird  die  Besiedlung
ferner  durch  an  Arzte  und  Hebammen  gewährte
Vorteile  und  Zuschüsse,  durch  Errichtung  von
Krankenhäusern,  durch  Ausdehnung  der  Regierungsschulen
  u.  a.  m.  gefördert.

Zuzug  von  deutschen  Frauen  in  die
ländlichen  Besiedlungsgebiete  hat  mit  auf  Grund
dieser  Maßnahmen  bereits  in  erfreulicher  Weise

1
        <pb n="882" />
        W  798  20

zugenommen.  Die  Erfahrung  lehrt,  daß  die
dem  Schutzgebiet  so  notwendige  deutsche  Frau
auch  ihrerseits  gewöhnlich  bald  mit  Liebe  an
dem  schönen  Lande  hängt  und,  einmal  dort  eingelebt,
  sich  vielleicht  noch  weniger  leicht  zur
dauernden  Rückkehr  nach  Europa  entschließt  als
der  Mann.

Die  Förderung  der  Einwanderung  von  Frauen
und  der  Gelegenheit  zur  Arbeit  und  gesicherten
Existenz  für  dieselben  wird  von  der  Regierung
dauernd  im  Auge  behalten.

Je  mehr  durch  solche  Besserung  der  Lebensbedingungen
  und  durch  Erweiterung  des  Marktes
für  die  Landwirtschaft  die  ländliche  Besiedlung
sich  verdichten  kann,  desto  rascher  werden  Sicherheit
  und  Wohlstand,  desto  rascher  wird  auch  die
Leistungsfähigkeit  der  Bevölkerung  für  allgemeine
  Zwecke  steigen.  Neben  den  Zöllen  und
den  verschiedenen  zur  Zeit  erhobenen  Gebühren
wird  man  dann  daran  denken  können,  eigentliche
Steuern,  zunächst  etwa  eine  Grundsteuer,  auch
vom  Landbesitz  zu  erheben,  um  schließlich  die
allgemeinen  Verwaltungs=  und  Wirtschaftsausgaben
  des  Schutzgebiets  aus  dessen  eigenen  Einnahmen
  zu  bestreiten.  Wie  die  Selbstverwaltung
der  größeren  Plätze  bereits  ins  Auge  gefaßt  ist,
so  wird  es  auch  möglich  sein,  die  dichter  besiedelten
  Farmkomplexe  und  die  Kleinsiedlungen
zu  ländlichen  Kommunalverbänden  heranzubilden
und  ihnen  allmählich  die  selbständige  Aufbringung
der  Mittel  für  die  rein  lokalen  Lasten  (öffentlichen
  Wege,  Wasserstellen,  Schulen  usw.)  zu
übertragen.

Es  wird  oft  genug  betont,  daß  Südwest- 



afrika  zur  Zurückerstattung  der  enormen,  vom
Reich  für  dieses  Land  aufgewandten  Summen
niemals  in  der  Lage  sei.  Das  ist  in  gewisser
Hinsicht  durchaus  zutreffend.  Selbst  wenn  in
einiger  Zeit  das  Schutzgebiet  wirtschaftlich  auf
eigenen  Füßen  stehen  und  sogar  Überschüsse  erzielen
  sollte,  so  würden  diese  vermutlich  weder
für  das  Reich  entsprechend  ins  Gewicht  fallen
noch  wäre  es  weitblickend,  derartige  Uberschüsse
anders,  als  wiederum  im  Interesse  der  weiteren
Landesentwicklung,  anzulegen.

Eine  direkte  Rentabilität  der  vom  Heimatland
  gemachten  Aufwendungen  ist  also  ausgeschlossen,
  ist  es  übrigens  vielfach  auch  in
anderen  Kolonialländern  und  bei  anderen  Kolonialkriegen
  gewesen.  Wenn  wir  jedoch  die
Bedeutung  betrachten,  die  solche  Länder  als
Siedlungsgebiete  für  ihr  Mutterland  besaßen
und  besitzen,  dann  müssen  wir  uns  darüber  klar
werden,  daß  der  umfassende,  vielseitige  Wert
derartiger  Erwerbungen  sich  mit  dem  Begriff
rein  kaufmännischer  Rentabilität  doch  eben  nicht
ganz  abzirkeln  läßt.  Nach  den  in  der  Weltgeschichte
  vorliegenden  Beispielen  dürfen  wir  vielmehr
  hoffen,  daß  sich  die  bisherigen  wie  die
noch  notwendigen  Aufwendungen  für  unser
Siedlungsland  doch  späterhin  in  direkt  lohnen
werden  durch  die  Ergebnisse  privater  Unternehmungen,
  durch  Handel  und  Verkehr  mit  dem
Mutterland  und  schließlich  durch  die  Erweiterung
deutschen  Volkstums  und  deutscher  Macht,  deren
günstige  Folgen  sich  dereinst  nicht  nur  auf
ideellem,  sondern  auch  auf  politischem  und  wirtschaftlichem
  Gebiet  geltend  machen  müssen.

 

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)
Vorläufige  Jusammenstellung  der  ergebnisse  des  Kußenhandels  der  afrikanischen
Schutzgebiete  im  Kalenderjahre  1907  im  Vergleiche  mit  dem  Handel  des  Vorjahres.

 

 

1907  1906  Zunahme  Abnahme
Mark  Mark  Mark  Mark
A.  Einfuhr.
Deutsch-  Ostafrita  23  806  369  25  152  851  —  1  346  482  =  5,3  v.  H.
Kamerun  zJ17  296  547  13  305  514  3  991  033  —  —  30,0  —
Togo  .  6  699  684  6  432  812  266  872  4,1
Deüch=  Südwestafrika  32  395  918  68  625  530  —  36  229  612  =  52,6
Zusammen  80  198  518  113  516  707  33  318  189  =  29,  3  v.  H.
B.  Ausfuhr.
Deutsch-  Ostafrita  12  500  179  10  994712  1  505  467  —  —  13,6  v.  H
Kamerun  15  867  021  9945  903  5  921  118  —  59,5
Togo  ...  5  915  609  4  199  336  1  716  273  —  —  40,8  —-Deutsch-Südwestafrika
  1  615  661  383  035  1  232  626  —  321,8
Zusammen  35  898  470  25  522  986  10  375  484  —  40,6  v.  H.
        <pb n="883" />
        W  799  e#

 

1907  1906  Zunahme  Abnahme
Mark  Mark  ark  Mark
C.  Gesamthandel.
Deutsch-Ostafrika-  36  306  548  36  147  563  158  985  —  —  0,4v.  H.
Kamerun.  .  33  163  568  23  251  417  9  912  151  —  42,6
Tooon  12  615  293  10  632  148  1  983  145  —  4,1  —-Deutsch-Südwestafrika
  34  011  579  69  008  565  —  34  996  986  =  50,7
Zusammen  116  096  988  139  039  693  —  22  942  705  =  16,5  v.  H.

 

Kamerun.
Wegebau  in  Südkamerun.

Die  oft  beklagten  mißlichen  Wegeverhältnisse
Südkameruns  haben  nunmehr  eine  wesentliche
Förderung  erfahren.  Auf  der  Straße  Kribi  —
Jaunde,  wo  die  Wegebau-Arbeiten  seit  längerer
Zeit  energisch  betrieben  wurden,  war  im  April
d.  Is.  die  erste  66,5  km  lange  Strecke  bis  Bipindi
  fertiggestellt.  Für  den  Juli  stand  die
Beendigung  der  Arbeiten  bis  Lolodorf  zu  erwarten,
  das  etwa  105  km  von  Kribi  entfernt
liegt.  Der  Weg  ist  zunächst  für  leichtere  vierrädrige
  Lastwagen  berechnet  und  soll  später  für
schwere  Lastkraftwagen  ausgebaut  werden.

In  technischer  Hinsicht  hatte  man  vielfache

 

 

Geländeschwierigkeiten  durch  Herstellung  zahlreicher
Brücken  und  Durchlässe  sowie  durch  Überwindung
sumpfiger  Gegenden  zu  bewältigen.  Die  Leitung
und  Beaufsichtigung  der  Bauarbeiten  lag  in  den
Händen  von  Weißen,  während  die  eigentlichen
Arbeiten  von  eingeborenem  Personal  ausgeführt
wurden.  Die  genügende  Anzahl  von  Arbeitern
konnte  ohne  größere  Schwierigkeit  und  ohne  zu
hohe  Kosten  beschafft  werden.

Der  Erfolg  des  Wegebaues  für  die  Kultivierung
  des  Landes  zeigte  sich  sofort.  Während  vor
Beginn  der  Arbeiten  die  Strecke  so  gut  wie  unbewohnt
  war,  siedelten  sich  im  Laufe  der  Zeit
mehrere  Tausend  Eingeborene  in  der  Nähe  der
neuen  Verkehrsader  an,  und  ihre  Zahl  ist  noch
in  ständigem  Wachstum  begriffen.

Uachwelsung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebietes  Komerun  fällig  9ewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

 

 

          

 

 

 

 

Gol  „  Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  11,  S.  531  ff.  und  Nr.  13,  —
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  lmen  dellarierten)  Zölle
des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
—  —  —  Zeitraum
Zollamt  1908  1907  des  Vorjahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  mehr  weniger
Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf]  Mark  PPf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  f.
Im  Januar  1908.
Duala  136  758  50  4  162.60|1  20  5  1  642  60  121  116  15119  804  95  —  —
Victori  21  59020  582/102  12  30  35  —  8  „SIi  .  —
Krib  132  31620200  00  22  10  %00  S  38  858153  340  808  88  3o0  0
Rio-del-Rey4  7%  %0  6  12  75  2360  5  800  3145701201
Campo  1432  4432  152564  6000  *5n  80165880S  —
Assanakang  292  35  141—  290  33  51  85  —  151  999  135  50
unaaa  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Molund  —  —  —  —  —  —  —
Im  ganzen  302  77145  36  978  55839750  —247  165  44  180  35301  346  3088  55020  155  50
%  s  :  .  «  —-——
·  ,  38  4103  70  —
Im  Februar  1908.
Duala  ......  76  440  20  4010  1080  450  60  144  35  1  942  768  087O0512363  55  —  –
Bictoria  .....  11  246  65  624101  11870  751  15  354  —  —13354  —  —  —  3  483  25
-  ribi  ......  1  386  85  39  166  90  84  853  750  1  66.  8  059  65
Rio-del-Rey.  3  89765  282  10  4  180  05  2  037  75  630—  2  667  75  1  51230  —  —
Campo  .....  1  44110  67680  2117090  90  —  102.—  492  —  1  625  90  —  —
Aianaang  23  77H  —  ——  -  «  —  23  70  —
arua.  .  .  ..  ——  —  —  —  —  —  —-Molund
  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Im  ganzen  184  486  15  48  o00  60i88  a06  75s  168  820  751  15  60845  1709  514  20  15  525  45]  11  542  90
i  :"  5J68333
l  :  —  2  5  –  —
        <pb n="884" />
        3800  ꝛ

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2*  Gesamtbetrag  der  fällg  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
des  Rechnungsjahres  Gegen  een  gleichen
Zollamt  1908  1907  6  des  Vorjahres
Einfuhr  s  Ausfuhr  Zus.  Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  *  mehr  weniger
Mark  [Pf.]  Mark  [Pf.]  Mark  Pf.)]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  (Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.
4  .  im  Marz  1908.
Duala  .  ..  .  ..  20  25125  5  005|60|85  250  89  09  755  701  3  601420|73  85690  11  202900  —
Victoriga  19  61470  112  —6%  11
ribr  27  620  5542  23850  69  859  [0  77982  —  336340  —  114  322  —  —  —4446295
Va-  bels#h  9V  2n  612—  0  345  7014  80  538  406
.....  1998!25  1  824  10  8  322  35  1  834  35  812  2  64685  676—  —
Arwatnt  165,80608  —  —  166  80  105  10  580|80  685.  —  —  520  10
Garna  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —-Molundu
  ....  ——  —  —  *  —  —  —  —  —  —  —  —  ——
l  !  !
ngauzeu189586l4o4929150188878301721665542638J3521480429019056Z454498305
I  25926|60
Im  Kpril  1908.
Duala  .  .  .  .  ..  ç  380  95  8486  10  103  867  05  281  30  57340  s96  os88  701  7  826851
Vittaria  .....  961104  22  26  732,95  12  185  1  rWst-  12  32610  14  u1886  —
......  51  107  55  82  168  9083271,  4562  894  8589  368  60|02  268  45  18  992  —
*  del-  Rey  21952  40  392  8025  345  20  71417.  300  8  44  16  *  45  —  —
moo  1  353  60  722.80  2  076.40  1700  —  768  —  4  3910
Thomotang.  19795  —  —  197.95  15  70  ——  15|70  142  *7  —  —
rua.  .  .  ..  —  —  —  □—  —  —  —  —  —-—  —  —  —  —  —
Molund  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
1  I  h  !l
Im  ganzen199  702  80o1  788202  41iso4  835/—2  j%  320%0  19  83%6
l  i
1  7  ——
l  l  Ema-so
IMOCIIWS.
Dnala·.....  868191  2817J65896363659704080  477330101813j65  —«—12177—
Virtokia»...  424  208.20  4  451.—  14  172,15  176.3004348.45  102  55  —  —
ibb.  49292  40  057  4588349  8579  698.05  29  450  70  109  14875  —  —  20  798/90
Wie  10  119.30  —  —  936,60  15  46175  —  —  5342  45
mpopo  1289  50  720  10  2  009  60  1467  895  20  868  —  —  —  858  40
Asfanatang.  450  —  —  450  252  —  —  80  252|80  —  —  248  80
arna  —Q  ·  —————
Molundu....  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
i
Im  ganzen  161  772  250)|42  708  40%  ——  23260  24  38  4½5  50
1.  «  I
I  ;  1  I  i
Togo.  Deutsch-Südwestafrika.

Destquarantäne  gegen  die  Goldküfte.

Die  Pestquarantäne,  die  bekanntlich  wegen  der
von  der  Goldküste  her  drohenden  Einschleppungsgefahr
  vor  einigen  Wochen  (vgl.  „Deutsches  Kol.
Bl.“  1908  Nr.  12,  S.  577)  erneut  über  die
Häfen  Togos  verhängt  werden  mußte,  war  inzwischen
  für  kurze  Zeit  aufgehoben.  Da  jedoch
zu  Anfang  dieses  Monats  in  Accra  drei  neue
Pestfälle  festgestellt  worden  sind,  so  isf  die
Quarantäne  abermals  verlängert  worden.

75

 

 

 

 

Förderung  der  Schwelnezucht.

Westfälische  Zuchteber,  die  im  vergangenen
Jahre  eingeführt  wurden,  konnten  sich,  wie  wir
einem  Bericht  des  Gouvernements  entnehmen,
sehr  gut  an  die  Weide  und  das  Klima  Deutsch-Südwestafrikas
  gewöhnen.  Ohne  besonderes  Beifutter
  haben  sich  diese  Tiere  sowie  ihre  in  reichlicher
  Anzahl  erzeugte  Nachzucht  meist  in  gutem
Futterzustande  und  in  vorzüglicher  Gesundheit
erhalten.  Die  Farmer  sind  mit  den  vom  Gouvernement
  gekauften  Tieren  und  ihrem  Zucht-I
  resultat  durchweg  zufrieden.
        <pb n="885" />
        801  20

I.  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Bandels  des  Schutzgeblets  Südwestafriha  im  IV.  Vertel  des  Kalender--lahres
  1907  im  Vergleich  mit  dem  bhandel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorsahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Beuenn  d  W  IV.  Viertel  IV.  Viertel  A
n  nung  der  arengruppen  1907  1905.  Zunahme  Abnahme
Wert  Mi.  Wert  Mk.  Wert  Mk.  Wert  Mk.
A.  Einfuhr.
J.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  1341  170  4  148  359  —  2  807  189
)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  290  820  1  203  260  —  912  440
)  Koloniale  Gerkehmungsgegenftände,  Gemnite  627  385  1  373  371  —  745  986
d)  Getränke  (außer  Mineralwas  6  960  1  754  285  —  807325
e)  Sämereien,  lebende  Piiangen  nn  Futermitel-  286  988  810  010  —  573  022
)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  308  291  7340  —  159  049
Zusammen  1  3  751  614  9  756  625  —  6005011
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse:
a)  Lebende  Tiere  232  634  130  3181023316  —
b)  Fleisch  end  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  605  551  3510  520  —  2904969
Zusammen  II  838  185  340  838  —  2802653
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  288  373  386  045  —  47  672
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  62  180  129  460  —  67  280
V.  Chemische  und  vharmazentische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmi  140  444  298  669  158  225
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  mesgtelndr  a  egenstärde  *
(außer  Lederwren  954  615  866  575  88  040  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Hrichnervaren  265.221  249  725  15  406  —
VIII.  Gummi  und  Kautschukwaren  10  285  10  586  —  301
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwaren  ..  215  828  436  018  —  220  220
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische,  und  Kunstgeoen  ·
stände  601  134  995  —  35  394
Xl.  Stein-,  Ton-  und  Glaswa  6  418  74  631  45  787  —
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  (haßer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
Da)  llbennettt  Metalle  und  Halbzeug  168  920  117651  51269  —
b)  Fabrikate  1  645  886  1  160  22  485  064  —
Zusammen  xñ  1  814  806  1  278  47273536333  —
TIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  232  403  295  585  —  63  182
XIV.  Waffen  und  Munition  119220  165  722  —  46  502
XV.  Geld  —  —  —  —
Summe  der  Einfuhr  im  IV.  Viertel  1907.  8  913  19317673977  —  8  760  784
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  8  993  844  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  —  80  651  —  —  —
B.  Ausfuhr.
J.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  1  833  220  1  613
II.  Tiere  und  erische  Erzeugnifse:
a)  Lebende  Tiere  .  1140  —  1140
b)  Tierische  Ekzeugniffe  .  72  930  89  509  —  16  579
en  II  74  070  89  509  —  15  439
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe:  444  991  12601  4132390
I.  Heweroliche  Er  Ersengnisse  ..  36  082  10  995125131  —
Summe  der  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1907.  ji  556  976  113  281  48  695  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  772  361  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  —  215  385  —  —  —
        <pb n="886" />
        W  802  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  IV.  ViertelV.  Viertell  Zumahme  Abnahme
.  1907  1906
Wert  Mk.  Wert  Mk.  Wert  Mk.  Wert  Mk.
C.  GCesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  IV.  Viertel  1907  9  470  169  17  787  258  —  8317  089
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr  9  766  205  —  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —  —  2960  086  —  —  —
Wichtligste  Warenpositionen.
Im  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennu  ng  der  Wa  ren  Kalenderjahres  1907  Kalenderjahres  1906
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  s  Menge  Wert
kg  Mk.  kg  Mk.  kg  kg  Mi.
A.  Einfuhr.
Reeis  719  010  15393111  930  101  357  464  —  —  1  211  0911  203  533
Mehl  und  Backwaren1143  590.  370  588  113  965  1268  800  —  1  970  375.  898  212
Gemüse=  und  Obstkonserven,  ein-  i#  «  J
gemachtes  O  .  143  872  119  160  508  236,  903  266  —  —  365  064  784  106
Zucker,  Sirup,  Iuckerwaren  .  4137391c3504002392300-  --—  8865507048
Taba  11  218  29  151  41  7338.  104  152  —]  —  30  515.  75  001
T  abesgorkae  23  990  225  267  69  738  527  918  —  —  57  302  651
Stille  ...  277917  162  160  258  939  265  320  18  978  —  —  103  169
ESrammtweine  aller  Art.  Liter  46  853  126  451  174  225  365  —  37  321  98914
Bier  .  ..  187312054965992990881066010  —!—  925  913  516  856
Bau-  und  2  1208398  30721881839  585  455  716  —  —  631  187  148  498
Pferde  .  .  Stück  100  883  910  5  96  86  —  —
Rindv  vieh  .  .  ..  259  71  135  111  54  580  148  16  555  —  —-Fleischkonserven
  .  .  118777,1648189  968  1  894  847  —  —  664  191  1  780  030
Milch,  Butter,  Käst  e,  Eier,  Honig  E
und  sonitige  zerie  Nahrungs-  6  Z
mi  216  358  272  457  712  155  1  186  203  —  —  495  797  913  746
Zemene,  Kall,  Kreide,  sonstige  -
Erden  und  Steine  11  101  367  99  472  6G  66  844612
S  alz  .....  90«")1375  2605  214.  30  802  —  —  174.  542  17  727
inkohlen,  B  kohlen,  Briketts2  306  898  111  05443  959  580  1638  321  —  —  1662682  57267
Petroleum  144  601  6  86  181  188  64  322  —  —  36  587  17459
Seifen  aller  Art#  48  578  35  177  59  997  43  848  —  —  11419  8671
Gewebe  aller  Art  .  81  364  317  650  101  424  331  689  —  17060  14  039
Leibwäsche,  Kleider,  Posamentier=  «
waren,  Schieme,  Filzwaren  80  073  539  996  90  546  478  495  —  61  501  10  479  —
Schuhe  und  Stief  7  614,  173  81  520769  171  228  6  845|  2580  —  —
Möbel=  und  Selr  aten.  180  966.  172  087  886  983r  898  031  —  206  017  225  994
Glas  und  Glaswaren  86  887  76  447  40  846,  47688  45  541)  28  759  —  —
Roheisen,  eiserne  Shienen.  -  i
Stangen,  Blöcke  usw  861  366  165  737  342  942  118  171  518  424  52  566  —  —
Wellblech  623  527  258  336  250  728  100  473360  799.157  868  —  —
Eisenwaren.  nicht  besonders  ge-  s  .  I  I
nann  1977  o6õ  13097858174  156.  953  335  356  450  1  196  191  —
Waren  aus  anderen  unedlen  D.
etallen  15  570“  53  306  61  269  82  869  —  4569929568
Landwirtschaftliche  Maschinen  7507,  11  552  1  823.  3316  I  8  286  —  —
Maschi  für  industrielle  Betrieb  87  548  39  580  2  749  K#  —  —  4169
Transportmaschinen  und  Fahr-  I
zeuge  aller  Art,  uch  Lb  -
räder  r  90  819  39.  706205  56  20  614  —
Feuerwassen  791  50  067  3380  839  009  461|/10  97t.  —
Goldmünzen  ...  —I—  I  —  —  —  —  F
Silbermünzen  —  —  —  I  -—  —  I  —  —-  —
von  Paaren  in  Kilogramm  umgerechnet.  Ein  Paar  wurde

Die  w  e,  bei  Schuhe  und  Stiefel  in
angenommen.

durchschninhc  zu  0,8
        <pb n="887" />
        G  803  2O

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6  JImr  IV.  Viertel  Im  IV.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren  Kalenderjahres1907  Kalenderjahres  1900
Menge  Wert  s  Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert
kaMit.  ——  k-.  UMI.  g.7  .
B.  Ausfuhr.
Häute  von  Ochsen,  Ziegen,  Schafen  13  627  16469  21  0934  33  981  —  —  7  4661  17  512
obbenfelel....  Stiick  1  311  23  650  848  16  891  463  6759  —  —
Straußenfeden  180  16  162  57  13341  1282821  —  —
Kupferrz  2881  172  444  775  99  691  12  021  2·°81481/432  754  —  —

II.  Vvorläufige  Ubersicht  über  die  Vewegung  des  Kuhenhandels  des  Schutzgeblets  deutsch-Südwestafrika
im  Kalenderjahre  1007  im  Vergleiche  mit  dem  Kandel  des  Vorjahres.

 

 

1907  1906  Zunahme  Abnahme
Mark  Mark  Mark  Mark
Einfuhr  32  395  918  68  625  530  —  36  229  612  =  52,6  v.  H.
Ausfuhr  1  615  661  383  035  1  232  626  —  -32l,8-Gesamthandel
  34  011  579  69  008  565  —  34  996  986  =  50,7  v.  H.
Deutsch-Meuguinea.  war,  hatte  vor  einiger  Zeit  auf  hoher  See  seinen

Die  deutsche  (arine-Expedition  1907/09.7)

Sechster  Bericht.
Muliama,  18.  April  1908.

Herr  Walden  unternahm  im  Februar  gemeinsam
  mit  dem  Stationschef  Boluminski  von
Nord-Neumecklenburg  einen  Marsch  durch  einen
größeren  Teil  seines  Forschungsgebiets.  Der  Weg
führte  an  der  Ostküste  entlang  bis  Ponakondo,
dann  über  das  Gebirge  bis  Leman  an  der  Westküste
  und  von  da  zurück  nach  Fezoa.

Von  den  bereits  im  vorigen  Bericht  erwähnten
Schitzereien  waren  zwei  besonders  bemerkenswert.
Eine  4m  hohe  Säule  stellt  eine  Betelpalme  dar,
deren  Stamm  zum  Zeichen  des  „Tabu“  mit  einem
durchbrochen  geschnitzten  Flechtwerk  umhüllt  ist.
Ein  Mann  ist  hinaufgeklettert,  um  die  verbotenen
Betelnüsse  zu  stehlen,  ein  anderer  sitzt  am  Fuße
des  Stammes  und  schaut  nach  rückwärts,  ob  etwa
lemand  den  Diebstahl  beobachtet.  Die  beiden
Figuren  stellen  zwei  im  vorigen  Jahre  verstorbene
Leute  dar.  Im  anderen  Falle  handelt  es  sich
im  einen  2  m  langen,  aus  einem  starken  Stamm
geschnitzten  Fisch,  der  im  Maule  einen  mitten  im
Rücken  gepackten  Mann  hält.  Der  Mann,  zu
dessen  Ehren  diese  Schnitzerei  gefertigt  worden

 

)  us  der  „Marine-Rundschau“  1908,  August-Septemberheft.
  Vgl.  auch  „Deutsches  Kolonialblatt“
908,  S.  183  ff.,  291  ff.,  478ff,  581  ff  und  685  ff.

 

Tod  gefunden.

Häufig  treiben  die  Männer  Baumstämme
schräg  in  den  Strand,  um  von  diesem  erhöhten
Standpunkte  aus  nach  Fischen  auszulugen.  Ein
solcher  Stamm  trug  eine  Art  Warnungstafel,  die
den  Fischplatz  „Tabu“  machte,  denn  wenn  das
„Tabu“  abgelaufen  sei,  gäbe  es  bessere  und  zahlreichere
  Fische  als  vorher.  Es  handelte  sich  hier
also  um  eine  Art  primitiven  Fischereischutzes.

Dr.  Schlaginhaufen  und  der  Photograph
Schilling  machten  Ende  März  in  dem  Kutter
eines  Chinesen  eine  Orientierungsfahrt  nach
Tonga.

Die  Gruppe  besteht  aus  zehn  Inseln,  deren
vier  größte  bewohnt  sind.  Die  Lage  der  Inseln
zueinander,  die  auch  auf  den  neuesten  Karten
noch  unrichtig  eingetragen  ist,  konnte  in  einer
Skizze  verbessert  werden.  Alle  Inseln  sind  mit
Wald,  und  zwar  hauptsächlich  mit  Bambus,  bestanden.
  Deshalb  sind  die  Häuser  und  die  Zäune
der  gewöhnlich  mit  Bam  und  Süßkartoffeln,  seltener
  mit  Taro  bepflanzten  Felder  fast  durchweg
aus  Bambusrohr  gebaut.  Die  Orte  bestehen  nur
aus  ein  bis  drei  Häusern,  die  im  Gegensatz  zu
denen  in  Muliama  hoch  und  geräumig  sind.  Lang
und  verhältnismäßig  schmal  sind  die  Männerhäuser.
Der  Dachfirst  wird  von  einer  Reihe  eigenartig
geschnitzter  und  bemalter  Mittelstützen  getragen.
In  mehreren  Männerhäusern  wurden  Werkstätten
zur  Herstellung  von  Muschelarmringen  gefunden
        <pb n="888" />
        nachwelsung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den  Ristengolistellen  von  Deutsch  ·  ostafrina  im  Monat  Mal  1908.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Agl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  15,  S.  733.)

 

W  804  2O

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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und  die  zugehörigen  Werkzeuge  gesammelt.  Die
oft  mehrere  Pfund  schweren  Ringe,  deren  Anfertigung
  aus  dem  Mittelstück  der  Schalen  der  Riesenmuschel
  bei  den  primitiven  Hilfsmitteln  Monate
erfordert,  machen  den  Reichtum  eines  Mannes
aus,  wobei  Zahl  und  Größe  der  Ringe  entscheiden.
Als  Schmuckstücke  waren  sie  nur  bei  den  Frauen
zu  sehen.  Das  Männerhaus  birgt  gewöhnlich
auch  die  Speere  und  ein  oder  zwei  Schlitztrommeln
mit  gut  geschnitzten  Griffen.  Zu  kürzeren  Fahrten
benutzten  die  Tangaleute  primitive  Bambusflöße,
zu  größeren  Plankenboote,  die  stärker  gebaut  sind
als  die  in  Muliama.

Beobachtungen  über  Totengebräuche  und
Sprachaufnahmen  gewährten  einen  Einblick  in  die
geistige  Kultur.  Eine  Anzahl  anthropologischer
Messungen  und  Typenaufnahmen  bilden  die  ersten
Beiträge  zur  Kenntnis  der  körperlichen  Beschaffenheit
  der  Bewohner  von  Tonga.  Weiße  Ansiedler
oder  Besitzungen  von  solchen  sind  bis  jetzt  nicht
vorhanden.

Marinestabsarzt  Dr.  Stephan  setzte  seine
Studien  über  Sprache,  Sitten  und  Kenntnisse  der
Eingeborenen  fort.

Aus  den  ärztlichen  Beobachtungen  sei  ein
Beitrag  zur  Kriegschirurgie  der  Eingeborenen
  angeführt.  Ein  Häuptling  hatte  auf
dem  Rücken  einige  größere  Narben,  herrührend
von  Beilhieben,  die  ihm,  als  er  noch  ein  kleiner
Junge  war,  seine  zornige  Mutter  versetzt  hatte.
In  der  Muskulatur  des  rechten  Schulterblattes
war  eine  16  mm  lange  lineare  Narbe  sichtbar.
Dort  war  ihm,  als  er  etwa  18  Jahre  alt  war,
im  Kampfe  ein  Speer  von  hinten  her  in  die
rechte  Lunge  gedrungen.  Man  zog  den  Speer
sofort  heraus,  aber  der  Verletzte  hustete  Blut  aus,
atmete  schwer  und  hatte  große  Schmerzen.  Ein
Wundarzt,  von  denen  es  in  jedem  Stamme  mindestens
  einen  gibt,  schnitt  mit  einem  Messer  zwischen
zwei  Rippen  ein,  legte  den  Operierten  auf  die
Seite  und  ließ  das  Blut  ablaufen.  Nach  fünf
Monaten  war  die  schwere  Verletzung  geheilt.
Eine  eingezogene  Narbe  im  sechsten  Zwischenrippenraum
  und  eine  Verwachsung  des  Rippenfelles
  mit  dem  Brustkorbe  bezeichnen  noch  jetzt,
nach  30  Jahren,  die  Stelle  des  kühnen  Eingriffes.

Allerdings  sind  derartige  Heilerfolge  bei
schweren  Verletzungen  selten.  Ein  Gegenstück
bildet  z.  B.  folgender  Fall:  Ein  jetzt  50  jähriger
Mann  brachte  sich  als  zehnjähriger  Knabe  beim
Holzhauen  eine  Hiebwunde  am  Unterschenkel  bei.
Diese  Wunde,  die  sich  bei  sachgemäßer  Behandlung
  längstens  nach  einigen  Monaten  geschlossen
haben  würde,  heilte  überhaupt  nicht,  bildete  jetzt,
also  nach  40  Jahren,  ein  großes  Geschwür  und
hat  zu  einer  Verkrüpplung  des  ganzen  Beines
        <pb n="889" />
        G  805

geführt:  das  heißt,  eine  unbedeutende  Verletzung
hat  den  Mann  zeit  seines  Lebens  zum  Invaliden
gemacht.

Jum  Kußenhandel  der  Ost-Karolinen  im  Jahre  1907.

Der  Handel  der  Ost-Karolinen  im  Jahre  1907
zeigt  kein  gänftiges  2  Bild.  Der  Gesamthandel
hat  441  122  Mk.
gegen  527722
im  Vorjahre  betragen.  Es  liegt
also  eine  Abnahme  von  .
—  16,4  v.  H.  vor.  Auf  die  Einfuhr
  entfallen  .

86  600  Mk.

329  830
gegen  391  305  =
im  Jahre  1906,  der  Růchgang  der
Einfuhr  beträgt  also

—  15,7  v.  H.  Die  Ausfuhr  uu  von
im  Jahre  1906  auf

im  Jahre  1907,  also  um.
18,4  v.  H.  gesunken.

Die  größte  Abnahme  weist  die  Einfuhr  von
Steinkohlen,  Braunkohlen  und  Briketts  auf:
360  648  kg  und  12  526  Mk.  im  Jahre  1907
gegen  1  048  512  kg  und  46  872  Mk.  im  Vorjahre,
  also  weniger  687  864  kg  und  34  346  Mk.
Der  Kohlenbedarf  der  Kriegsschiffe,  der  für  den
Umfang  der  Einfuhr  ausschlaggebend  ist,  war  im
Berichtsjahre  gering.

Die  Einfuhr  von  Metallen  und  Metallwaren
ist  zurückgegangen  von  105  161  kg  und  64  767  Mk.
auf  55  408  kg  und  37  191  Mk.,  also  um
49  753  kg  und  27  576  Mk.,  die  von  Bau=  und
Nutzholz,  Brennholz  und  Holzkohle  ist  zurückgegangen
  von  369  043  kg  und  53  789  Mk.  auf
267228  kg  und  42304  Mk.,  also  um  101  815  kg
und  11  485  Mk.

Hier  handelt  es  sich  hauptsächlich  um  Baumaterialien,
  von  denen  im  Vorjahre  für  den
Wiederaufban  der  durch  Taifune  zerstörten  Gebäude
  besonders  große  Mengen  eingeführt  worden
waren;  diese  Einfuhr  hörte  natürlich  mit  Fertigstellung
  der  Bauten  wieder  auf.

Diesen  Abnahmen  steht  eine  Zunahme  gegenüber
  bei  „Tabak  und  Tabakfabrikaten“"  von
4650  kg  und  12  442  Mk.  auf  8679  kg  und
21  180  Mk.,  also  um  4029  kg  und  8738  Mk.
und  bei  „Fleisch,  Fischen  und  tierischen  Produkten
aller  Art"  von  7407  kg  und  9989  Mk.  auf
23  624  kg  und  26  987  Mk.,  also  um  16  217  kg.
und  16  998  Mx.

Den  Eingeborenen  waren  durch  die  Taifune
der  letzten  Jahre  ihre  Kokospalmen  und  sonstigen
landwirtschaftlichen  Anlagen  zum  Teil  zerstört

61  475  Mk.

136  417  =

111  292  -—
25  125  Mk.

 

—

worden.  Damit  waren  sie  ihrer  pflanzlichen
Nahrungsmittel  teilweise  beraubt.  Die  Regierung
sah  sich  gezwungen,  die  Leute  durch  bezahlte
Arbeit  zu  beschäftigen,  um  ihnen  einen  vor  Hunger
schützenden  Verdienst  zukommen  zu  lassen.  Dadurch
  ist  bares  Geld  in  die  Hände  der  Leute
gelangt,  das  sie  in  dem  begehrten  Tabak  und
den  beliebten,  sonst  für  sie  kaum  erschwinglichen
Fleischkonserven  anlegten.

Das  Schlußergebnis  der  Ausfuhr,  welches
eine  Abnahme  um  25  125  Mk.  darstellt,  erscheint
durch  die  auf  einem  Zufall  beruhende  Zunahme
der  Ausfuhr  von  Geld  weniger  ungünstig,  als  es
in  Wirklichkeit  ist.  Die  Gesamtausfuhr  ohne  Geld
hat  betragen  19006.  127  053  Mk.

1907
also  im  Berichtsjahre
weniger  alsim  Vorjahre  40  907  Mk.  =  32,1  v.  H.
Diese  Abnahme  beruht  ausschließlich  auf  dem
Rückgange  der  Ausfuhr  des  einzigen  nennenswerten
  Produktes  des  Inselgebiets,  nämlich  der
Kopra,  von  625  770  kg  und  123  744  Mk.  auf
396240  kg  und  79248  Mk.,  also  um  229  530  kg
und  44  496  Mk.  Der  Rückgang  der  Kopraausfuhr
  ist  eine  Folge  des  Taifuns  im  März  1907,
der  die  gesamten  Mortlock-Inseln  verwüstet  hat.

Die  starke  Steigerung  der  Geldausfuhr  von
9364  Mk.  im  Vorjahre  auf  25  146  Mk.,  also
um  15  782  Mk.,  ist  im  wesentlichen  in  einem
Einzelfalle  begründet,  weil  die  ansässige  japanische
Firma  aus  Unkenntnis  ihre  Uberschüsse  statt  durch
Postanweisungsverkehr  durch  ein  Segelschiff  nach
der  Heimat  geschickt  hatte.

An  dem  Gesamthandel  der  Ostkarolinen  von

86  146=441

  122  Mk.  hat  den  größten  Anteil  Deutschland

  mit  193  389  Mk.  =  43,  8  v.  H.  (gegen
253  110  Mk.  =  47,9  v.  H.  im  Vorjahre).  An
zweiter  Stelle  steht  „Australien  und  die  Südsee-Inseln“
  mit  125  722  Mkfk.  =  28,5  v.  H.
(164  348  Mk.  =  31,1  v.  H.).  An  der  Einfuhr
ist  Deutschland  an  zweiter  Stelle  mit  111126  Mk.
33,6  v.  H.  (131  275  Mk.  =  33,5  v.  H.),
„Australien  und  die  Südsee-Inseln“  an  erster  Stelle
mit  113  459  Mk.  =  34,4  v.  H.  (155  024  Mk.
—  39,6  v.  H.)  beteiligt.  Von  der  Ausfuhr  gingen
nach  Deutschland  Produkte  für  82  263  Mk.

—  73,9  v.  H.  (121  835  Mk.  =  89,3  v.  H.)  der
Gesamtausfuhr  einschließlich  Geld  und  —=  95,5  v.  H.
(95,8  v.  H)  der  Gesamtausfuhr  ohne  Geld.

Der  hohe  Anteil  Deutschlands  an  der  Ausfuhr
  ist  darin  begründet,  daß  die  gesamte  Kopraausfuhr
  nur  durch  die  Jaluit-Gesellschaft  stattgefunden
  und  diese  die  Kopra  ausschließlich  nach
Deutschland  verfrachtet  hat.
        <pb n="890" />
        G  806  20
Außenbandel  der  Ost-Karolinen
Gesamteinsuhr  Gesamteinfuhr  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
ka  Mk.  kg  Mk.  kg  Mk.  1  Mk.
a.  Einfuhr:
I.  1.  Körner=  u.  Hülsenfrüchte,  Gemüse,  .
Obst  und  Sudirüchte.  Mehl  I
und  Backware  142  521  7989  184  45449  —  3  930  41  9393—
2.  Koloniale  Verzehrungsgegen=  «
stände,  wie  Kaffee,  Tee,  Kakao
und  Schokolade,  Zucker  6849  5560  14224  —  7375|  3500
3.  Gewürze  und  Materialwaen
aller  Art.  .  454  624  379  385  5  2801  —  —
4.  Tabak  und  Tabakfabri  tate  8  679  21  180  4  65  12  442  4029  8  7988—  —
5.  Alkoholhaltige  Getränke  aller  Art  i  9  047  10  1323  13669  15  535  —  46225103
6.  Fruchtsäfte,  Mineralwasser  und
sonstige  nicht  alloholhaltige  Ger
tränke,  768  678  715  636  53  42  —
7  Bau-.  *7  W  Breinhe
Holzkohle  .  .  267  228  42  3041  360  043  —  1101815|11  485
B.  ebnd  Vieh.  .  uck  183  1779  175  13481  —  —
9.  Fleisch,  Fischel  und  lierijche  Produkte
  aller  .  28  624  26  987  7  16  9981  —  —
10.  Lebende  Elangen  Stück  —  —  —  1  680)  518
Summe  1  —  10659%—

II.  1.  Erden  und  Steiieen  6  406  86  731  *“  702
2.  Salz  .........  5715  —  4069  278
3.  Steinkohlen,  B  kohlen,  Briketts360  648  —  687864  34  3460
4.  Tecr  und  Pech,  Asphalt  2178  —  1910  612
5.  Petroleum  u.  önstihe  Mineralie.  150  524  4658  —  —

Summe  II  —  29261  —  —  184340

III.  1.  Lichte,  Kerzen,  Seifen  und  andere

Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und
—  16  497  12  380  8  405  61791  —  —
2.  Drogen,  Apothekerwaren,  Farb-  "„
waren  und  sonstige  chemische  Er-  .
zeugnisse  .  .  5470E765815951-15492—  —104817884
3.  Garne  und  Gewebe  aller  Art  17380  3772  19397|  34141—  3588  201—
4.  Bekleidungsgegenstände,  Posa-=  1
mentier=  u.  Putzwaren,  Schirme  usw.  1816/  13  595  3  118  14  976  —  1  302  1331
5.  Leder,  Lederwaren,  Kürschnerwaren.
  202  1  169  360  1  3266  —  —  158,  157
6.  Waren  aus  W  Kautschuk  1
und  Guttapercha  .  ....  102  794  73  442  29  352  ——
7.  Boo  .  2350  1  416  6456  2523  —  —  4  106  1  107
—5  St.)  i
8.  Sonstige  Gegenstände  aus  Holz.
sowie  Flecht-  und  Schnitzwaren  I
allctAt.  5306llll774625211636  I—409461459
9.  Papier=  und  Pappwaren,  litera=  i
rische  und  Kunstgegenstände  .  1655s  4236  2  012  6687  —  —  357  2451
10.  Stein-,  Glas=  und  Tonwaren  6928  2  09.  46481  44051  2280  —  —  2311
11.  Metalle  und  Metallwaren554108  37  1911  105  161164767  —  490  753|27576
12.  Instrumente,  Maschinen,  Fahrzeuge
  hand  „Transportmittel  ..  4132  6342  101123  255  —
13.  Schußwa  Stück  —  —  58  1566  —  5  31066
14.  Sonstige  Gaffen  .  .  —  25  —  —  —i  25—  —
15.  Schießbedarf  ind  Spbrangsiofse  .  126  1571  12211  2122  —  I—12085.2265
16.  Sonstiges  81rm  —.  —  —  —  —
Summe  m  —  —  —  –  35858

IV.  Geld  .  —  —  —  1936

Summe  der  Einfuhr  1007.  —  s  —  —  —
i1606  —  5½  —  —
Zunahme  Abnahme  —  I  —  —  —  461  475
        <pb n="891" />
        im  Kalenderjahre  1907.

6  Von  der  Einfuhr  1907
entfallen  auf  Rech- 



W  807  20

Herkunftslän'der:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nung  der  Regierung  Deutschland  zuaten  und  die  Asien  Amerika  Übrige  Länder
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Mk.  kg  Mt.  ke  Mir.  kg  Mk.  kg  Mk.  —*
a.  Einfuhr:
50  907  18  38861302  1  868  45  371  18  284  91  40B3  669  4447  4178  —  —
4239  3871  1864  1  163  663  256  83  279  —
—  —  122  299  —  —  246  175.  86  210  —  —
—  —  102  941  8114  19274  463  965  —  —  —  —
—  —  7  106  8  630  123  230  1  818  1  540  —  32  —  —.
—  278  829  —  —  495  331  —  18  —  —
120  264  17989  337  153  260  808  40  614  6  083  724  —  813  —  —
5  661  —  —  183  1779  —  —  —  —
—  —  8  498  4642  4  475  6829  534  991  15  117  —  —
—  82  036  —  20  673  —  55  175  —  28641  —  20  055  —
2095  2662759  814  8  485  281  162  91  —  —  —  —
—  —  193  129  1572  542  850  79  600  66
2000  51  —  —  358  648.  12  475  2000  51  —  —  —
484  1900158  939  —  —  —  —  20  30  —
15  554  10634  1250  1220  4320  1  104  7354  10  943  3600  997  —
—  11  141  —  2;602  —  14  402  —  11  164  —  1093  —
8  567  2  984287  8303  6354  2973  1  456  960  400  144  —-2025
  26594302  5944  538  510  227  293  408  911  —  —
1341  3  008  4987  19  540  637  3  038  9  783  8  5081973  6  653  —  —
—  —  1156  7  708  63  257  597  5301  —  829  —  —
157  933  194  1  043  —  —  8  81  45  —
48  820  59  506  1  42  225  —  59  —  —
—  —  —  —  950  450  1  400  966  —  —  —  —
2380  518882964  6662  248  172  2  099  3  968  —  375  —  –
606  983  1052  3298  442  326  161  212  —  400  —  —
18  7.  6  420  1329  180  304  328  870  —  91  —  —
24  072  12  197260  189  20  948  1  861  2298  269  11  194  368  2  751
320  254%3903  4545  229  557  —  —  240  —  —
E  F  25  —  —  *  1im
—  —  —  —  126  157  —  —  —
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —
—  28600  —  79851  —  10  884  —  82230  —  11998  —  —
—.8000—  8000—  ——--  —  —  444
—  79  777  —  111  126  —  118459  —  72  035  —  33  210  —  —
'  124  680  —  181275  —  165  024  —  99877  —  4718  —  916
—  44  o908  —  20  149  —  41  565  —  273RsT2  —  kW497  —Z—916
        <pb n="892" />
        W  808  25  #

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtausfuhr  Gesamtausfuhr  Zunahme  Abnahme
1907  1906
Benennung  der  Waren  1
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menges  Wert
kg  Mk.  z#g#Mu.  re  M.  xk.
b.  Ausfuhr.
1.  Koran  4196240  79248  825  770  123  744  —  —  1229530  44  406
2.  Steimüsse  .........  9  634  825  482  66  9152  759  —  —
3.  Hol  —  —  250001480—k—25000480
4.«rcpan..........  —  —  533  285  —  —  533  285
ö.  Schtopone  ..........  154  2539  109  1550  45  9891  —  —
6.  Muschen  478  182  950  380  —  —  472  198
7.  Geld  .....·..  —  25  146  —  9364  —  15  7821  —  —
8.  Verschiedenes.  .  .  11619  8862  —  648  —  28044  —  —
Summe  der  Ausfuhr  1½%2  ...  —  111292  —  136  417  —  —  —  125125
—  .136417  —  136  4111  ——  —
Zunahme  —,  uenahme  —....  -25125  —  —  —  —  —  25125
Einfuhr  10070  ...  —  329  830  —  391  305  —  —  —61475
Ausfahr1907........  —  111292  —  136  417  —  —  —  25125
Gesamthandel  19007  —  441  122  —  527  722  —  —  —  86600
Gesamthandel  106  —  527  722  —  527722  —  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  —  86  600  —  —  —  -—  —  86

 

 

zum  KAußenhandel  der  West-Karollnen,  Dalau  und  Marianen  im  Kalendersahre  1907.

Der  Handel  der  West-Karolinen,  Palau  und  Marianen  im  Kalenderjahre  1907  ist  ebenso
wie  der  Handel  der  Ost-Karolinen  gegenüber  dem  Vorjahre  nicht  unwesentlich  zurückgegangen.

Die  Einfuhr  ist  von  697291  Mk.  auf  489  697  Mk.,  also  um  207  594  Mk.  oder  30,0  v.  H.,
die  Ausfuhr  =  346  4277  255  200  .  91  227  .  26,3=der
  Gesamthandel-  1  043  718  .  744  897  =  298  821  28,6  =

gesunken.  Die  Ursache  dieses  Rückgangs  liegt  ebenso  wie  bei  den  Ost-Karolinen  zum  größten  Teile
in  den  Folgen  verheerender  Taifune,  die  am  24.  September  1907  und  im  Vorjahre  Teile  des  Inselgebiets
  heimgesucht  hatten.  Dadurch,  wie  auch  durch  die  bereits  seit  einigen  Jahren  verheerend
wirkende  Schildlausplage,  ist  ein  erheblicher  Rückgang  in  der  Kopraernte  eingetreten,  durch  den
wiederum  die  Kaufkraft  der  Bevölkerung  nicht  unwesentlich  beeinträchtigt  ist,  was  namentlich  einen
Rückgang  der  Einfuhr  an  Bedarfs=  und  Verzehrungsgegenstände  zur  Folge  haben  mußte.  Auch  daß
die  Herbeischaffung  der  Materialien  zur  Wiedererrichtung  der  im  Taifun  vom  Jahre  1905  zerstörten
Gebäude  bereits  im  Jahre  1906  größtenteils  beendigt  war,  mußte  einen  Rückgang  der  betreffenden
Einfuhrziffern  im  Jahre  1907  nach  sich  ziehen.  Den  stärksten  Rückgang  erlitten  folgende  Positionen:
Bei  der  Einfuhr:
Verzehrungsgegenstände  von  327  721  kg  und  158  930  Mk.  auf  274  432  kg  und  90  905  Mk.,
also  um  53  289  kg  und  68  025  Mk.,
Eisenwaren,  Holz,  Baumaterialien  von  568  611  kg  und  150  901  Mk.  aus  373  500  kg  und
f,  also  um  195  111  kg  und  75  914  Mk.,
Alkoholhaltige  —ii  von  *#%  629  kg  und  76  254  Mt.  ausen  s  420  kg  und  49  983  Mk.,
also  um  8209  kg  und  26  271  M
        <pb n="893" />
        W  809  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  der  Ausfuhr  1907  Länder  der  Best.immung:
zmrien  Znset,  Daruschlmd  t  uddevst  Ammerita  übrige  Ln
nung  der  Regierung  Deutschlan  kalen,  unnn  sien  merika  UbrigeLänder
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge]  Wert
kg  Mk.  kg  Mt.  kg  Mk.  kg  Mk.  kg  Mk.  kg  Mrk.

b.  Ausfuhr
—  —  396  240  79248  —  —  —  —  —  —  l  -—  —
—  —  9634  825  —  —  —  —  —  —  —  —
N
—  —  107  1870  —  —  47  669  —  —  —  —
—  —  478  182  —  —  —  —  —  —  —
—  9  580  —  —  9  30  —  15  616  —  —  —  —
600  2  733  58  138  600  2  733  —  —  961  481  —  —
—  12  268  —  827263  —  12  268  16  285  —  481  «-—
  —  —  121  835  —  9324  —  5258  —  —  ,
—  712263  —  39572  —  +  2989  —  11  027  —  481  —  —
—  79777  —  111  126  —  113  459  —  72  085  —  33210  —  —
—  12263  —  2  —  12  263  —  16  285  —  481  —  —
—  92  040  —  188  889  —  125  722  —  88  320  —  33  691  —  -—
124  680  —  253  110  —  164  348  —  104  635  —  4718  —  916
—  2382640  —  59  721  —  38  626  —  16  315  —  29897S  —  916

 

 

 

 

 

 

 

Bei  der  Ausfuhr:

Kopra  von  578  422  kg  und  144  670  Mk.  auf  409  815  kg  und  116  012  Mk.,  also  um
168  607  kg  und  28  658  Mk.,

Muscheln  von  730  614  kg  und  161  951  Mk.  auf  400  332  kg  und  71  395  Mk.,  also  um
330  282  kg  und  90  556  Mk.

Die  Ausfuhr  von  Trepang  und  Schildpatt  ist  um  ein  Geringes  gestiegen.

Den  größten  Anteil  am  Handel  des  Schutzgebiets  hat,  wie  im  Vorjahre,  Japan  gehabt:
Einfuhr  109  710  Mk.  =  22,4  v.  H.,  Ausfuhr  173  917  Mk.  =  68,1  v.  H.,  zusammen  283  627  Mk.
=  38,0  v.  H.  Wenn  auch  Japan  hier  noch  an  erster  Stelle  steht,  so  ist  doch  sein  Handel  mit  dem
Inselgebiet  gegenüber  dem  Vorjahre  stark  zurückgegangen,  bei  der  Einfuhr  um  155  886  Mk,  oder
75,0  v.  H.  des  Gesamtrückgangs  der  Einfuhr  und  bei  der  Ausfuhr  um  61  553  Mk.  oder  67,4  v.  H.
des  Gesamtrückgangs  der  Ausfuhr,  das  ist  bei  dem  Gesamthandel  um  217  439  Mk.  oder  72,7  v.H.
des  Rückgangs  des  Gesamthandels,  der  also  zum  allergrößten  Teile  auf  Kosten  Japans  erfolgt  ist.

An  zweiter  Stelle  ist  Deutschland  an  dem  Handel  des  Inselgebiets  beteiligt  gewesen,  an
der  Einfuhr  mit  149  607  Mk.  =  30,5  v.  H.  (gegen  146  725  Mk.  =  21,0  v.  H.  im  Vorjahre),
an  der  Ausfuhr  mit  47  852  Mk.  =  18,7  v.  H.  (57  544  Mk.  =  16,6  v.  H.),  also  am  Gesamthandel
mit  197  459  Mk.  =  26,5  v.  H.  (204  269  Mk.  =  19,5  v.  H.).  Deutschlands  Anteil  ist  also  ziemlich
unverändert  geblieben.

An  dritter  Stelle  folgt  Australien  mit  einer  Einfuhr  von  109  993  Mk.  =  22,4  v.  H.
(92  939  Mk.  =  13,3  v.  H.)  und  einer  Ausfuhr  von  11  325  Mk.  =  4,4  v.  H.  (0),  also  mit  einem
Gesamthandel  von  121  318  Mk.  =  16,2  v.  H.  (92  939  Mk.  =  8,9  v.  H.).  Australiens  Handel  mit
dem  Inselgebiete  zeigt  demnach  eine  steigende  Tendenz.
        <pb n="894" />
        W  810  20

Außenhandel  der  West-Rarolinen,  Dalau  und  Marianen  im  Kalenderjahre  1907

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamte  Ein-  Gesamte  Ein-  .  .Z-  .
böwiAUsthk  böIV-A115fllhk8unah111e  Abnahme  Für  Nechnung
Ware  1907  1900  der  Regierung
kr  Mr.  ke  Ml.  kg  Mt.  kg  Mk.  keMl.
Einfuhr.
Verkehrungsgegenstände  274  432  290  905]  327  7211158  930)  —.  —  53  289  68  025|  16  292  471
Tabak  und  Tabakfabrikate  9195/  26  240%  5781  19  427|8  414,  6  8190199—  —  1  127  2105
Alkoholhaltige  Getränke  58  1#  49983%  66  629  76  254  —  8209  262711  —  —
Gewebe  und  Bekleidungsgegenstände
  .  .  .  .  ...  48  486  56  2200  1506717  38733  419  —  —  5  167  225  1300
Boote  und  Bootsmaterial  13  527  4115153  582  19727  140  055  15  5801  800  804
u.  3  Stück  u.  8  Boote
Eisenwaren,  Holz,  Bau-  1  4
atericll  373  5007  387  S  611  150  30  —  195  111  75914/163  532  23  396
Sonstiges  1  420  822  187  811|11  226  883  211  267|1939399  —  —  2345691675489H
s  i
Summe  der  Einfuhr  1907  —  439  697  —  697  2911  —  —  —  207  594  87229
-  -  -1906  —;697291—  697291—i—  —  —  103  712
Zunahme  F.  Abnahme  —  207  59T.  —  —  —  —  207  594—  —1648
Ausfuhr.
Kopraa  109  815  116  012)  578  422  141#1  67  —  —  168  607  28  6588  —  —
Muschen  100  332  71  395  730  614  161  95911I—  —  330  282  90  556—  —
Trepang  .  .  .  .  .  .  .  ...  11275  Z  465  6  545  27251  4730  2740  5—  —  —
Schildppat  5.U—  2  10  172  146  2237  —  —  —  —
Verzehrungsgegenstände  2959  402  8  628  6  204  —  —  5669  5  802  —  —-............
  1506  243  706.  1  193  00  2  050  —  —  —  —
Alkoholhaltige  Getränke  10  921  9  632  261  398|10  663  9234  —  —
Gewebe  und  Bekleidungs-  ,  «
gegenstnndc....·.·  350  1  392  3539  32811  —  —  3  189  1  889  —
Baumaterialien  .  .  .  .  ..  96  161  618  1631  —  522  1470
Sonstiges)  169  755  45  089  13242  21202s156513  20  887  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  1907  255  2001  —  346  42  —  —  91  2225
-  -  -  1906  316  427  346  427—  —  —  —  —  —4
Zunahme  #.  Abnahme  —  D91227  —  —  —  —-"—91227-—·——
Gesamthandel.

Einfuhr  439  697)  697  2911  +  207  594  —  8722)
Ausfuier  .  ...  —  255200  —  346  427  —  —  —  91227  —  —
Gesamthandel  100707)  4489  1043719S9  298821  —  87225

-  19006  —  1043718  —  1043  71686  □—.  —  —  –  1003  712
Zunahme  1,  Abnahme  —  —209  821  —  —  —  —  2o08  8211  —  1647

 

 

 

 

*)  Es  ist  der  Versuch  mit  der  Ausfuhr  von  Colophyllumnüssen  gemacht.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Aus  dem  „TKropenpflanzer“.

Die  Augustnummer  des
enthält  an  erster  Stelle  einen  beachtenswerten
Artikel  „Reiseberichte  aus  den  Malaiischen
Staaten  und  Niederländisch-Indien“  von
Der  Verfasser,  der  zur  Zeit
die  genannten  Länder  zum  eingehenden  Studium

Dr.  Hubert  Winkler.

„Tropenpflanzer“

der  wichtigsten  Kulturen  bereist,
Eindrücke  nieder  und  macht  hauptsächlich  über
Hevea  brasiliensis,  die  wichtigste  aller  Kautschukpflanzen,
  interessante  Mitteilungen.  Seine  Berichte
über  die  neuesten  Erfahrungen  in  der  Kultur
dieses  Baumes  enthalten  auch  für  den  Pflanzer
in  unseren  Kolonien,

legt

wo  Hevea  imm

 

hier  seine

er  mehr  an
        <pb n="895" />
        W  811  2O

im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  Ralenderjahre  1906.

 

 

H  erkunfts=  53  w.  B  estimmungsl  ä  nder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

weiteren  Artikel  „Einige  Bemerkungen  über
Kulturmethoden  und  Betriebsformen  der
tropischen  Landwirtschaft“  beleuchtet  H.  L.  W.
Costenoble  eingehend  die  Frage  der  intensiven
und  extensiven  Kultur  in  den  Tropen.  Der  Verfasser
  schildert  mit  der  Erfahrung  des  langjährigen
Praktikers  den  Einfluß  der  Atmosphäre  und  des
Sonnenlichtes  auf  den  Boden,  die  Tätigkeit  der
Mikroorganismen  und  anderer  Lebewesen  und  die

England  -  Ver.  Staaten
Deutschland  über  Australien  und  China  Japan  von  Andere  Länder
Hongkong  Südsee-Inseln  Amerika
kgMi.  —  Mk.  ke  Mk.  kg  Mlk.  kg  Mk.  kog  Mlk.  kg  Mk.
Einfuhr.
16  4599  16312|28  986  14  8900  19  290  12  239  66  320  14  623|1141  479  26  681|4  0571  2  893|  28911  3317
46  26  65  304  568  7966  —  —  1  9467668I18694  142  1846
33  941  27620|  5  288,  5  16ö0  —  —  —  15  708.  13  3392314  14681169  2396
·
3361  10  765/18  118  17652  1  484  3570—  —  24748  22141  80  72  750  2020
3.500  250850,  1  664  —  —  —  —  5  177  221111—  —
«  s
1195092008173896I1860353000z16048  900125012626117411  484  994  —  —
12888  71  919  6304  68281s|1  317  112,  76  340  100  82  V0  756  27  031|13  521  5  425  141  186
—  149  60—  65  121  —  109  999  —  15  9965—  109  7100—  29  516—  9765
146  7255  —  65  5971  —  929399  —  34  352  —  2605  5960  —  45  5811  —  464501
—  2882—  476  NJ155  880  J6035—  36736
Ausfuhr.
69  2531  18  5000N.  —  —  —  —  840  562  97  512  —  -—  —  —
—  —  —  —  —  —  —  —  299  400  58  75—  100932,  12620
—  —  5200  2951.I  —.  —  —p[025  25111  —--  -
-  -  17175«0—--  —  —  —  391659—-———
-—  —  30  3  —  —  —2929  365—
—  —  —  "103  1  504  3140
—  —  —  10  924  963  +  —  —  ——-—
  —  —  —  350,  1392  #  —  —-——
  —  1  —  —  —  —.
880529  3502  —  —  –  —  128  500  13  457|  2  450  551|0  000  1729
–  I
«
—147852—  3701  —  11  3225  —  —  —  173  9171  —  40561  —  14349
57544  10  572  —  —  —  1292  —  235  4701  —  4512  —  37  037
9692  —  68711  —  J11  325  —  J19  —  —1  553  0  2264
Gesamthandel.
149  607  65  121  —  109  999  —  15955  —  1097100  —  29  54166  —  9765
47852  „  3701  —  11  325  —  —  —  173  9171  —  40561  —  14349
197450  68822  1221  31  115  %3  —  224114
–—  204269  J76  16009)  —  92  9399  —  35  6444  501  06650099  833538
—  68100  7v31  —  228379  —  J119  689  —  2174899  —  1401  —  5912
Boden  gewinnt,  wichtige  Fingerzeige.  In  einem  Wirkung  der  Bodenbearbeitung  unter  tropischen

Verhältnissen;  er  hebt  mit  Recht  den  großen  Wert
der  Humusdüngung  in  den  Tropen  hervor  und
gibt  praktische  Anleitungen  für  die  besten  Düngemethoden.


Der  Nummer  ist  als  viertes  Beiheft  des  Jahres
ein  größerer  Aufsatz:  „Versuche  über  die  Verwendung
  von  Kunstdünger  in  der  Kultur
des  Kaffees“  von  Gustav  Helmrich  beigegeben.
Die  in  Guatemala  während  einer  Reihe  von
        <pb n="896" />
        G  812  20

Jahren  angestellten  Versuche  haben  die  gewinnbringende
  Verwendung  von  künstlichen  Düngemitteln
  beim  Kaffee  außer  Frage  gestellt,  falls

zugleich  die  nötige  Sorgfalt  auf  Erhaltung  des#n
Humus  im  Boden  verwendet  wird.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

A##b##u  ägyptischer  Baumwolle  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Rmeriha.

Das  Department  of  Agriculture  in  Washington
hat  unlängst  unter  dem  Titel  „Egyptian  Cotton
in  the  South-Western  United  States“  einen
Bericht  über  die  mit  dem  Anbau  4gpyptischer
Baumwolle  in  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  angestellten  Versuche  veröffentlicht.  Sie
sollen  im  großen  und  ganzen  nicht  zufriedenstellend
ausgefallen  sein,  aber  in  den  bewässerten  Distrikten
des  äußersten  Südwestens,  namentlich  im  südlichen
Arizona  und  südöstlichen  Californien  doch
guten  Erfolg  gehabt  haben.

Die  KRakacernte  Surinams  im  Jahre  1908.

In  der  Zeitschrift  „Onze  West“  vom  23.  Mai
d.  Is.  erschien  folgender  Artikel  über  den  gegenwärtigen
  Stand  der  Kakaokultur:

Wenn  die  Kakaokultur  nach  einigen  sehr
schlechten  Jahren  in  den  drei  letzten  Jahren
wieder  ungefähr  anderthalb  Millionen  Kilogramm
Kakao  brachte  (was  doch  erst  die  Hälfte  der  Produktion
  in  normalen  Jahren  ist),  so  besteht  dieses
Jahr  wenig  Aussicht,  die  anderthalb  Millionen
zu  erreichen.

Die  Krulloten  =  Krankheit  mit  der  Nebenerscheinung
  der  Versteinerung  der  Früchte  herrscht
wieder  in  ziemlich  ernstlichem  Maße,  und  nur
wenige  Plantagen  machen  eine  günstige  Ausnahme.


Die  folgende  vergleichende  Ubersicht  gibt  die
Ausfuhrziffern  (in  Ballen  von  100  kgj:

April  1908  2020  Ballen  oder  Säcke

-  ...  567  -  -  -

-  1906  2467  -  -  -

1905  14090  -  -
-15904  .  291  -  -
üamnrarl1908  .  4574  -

.  5723  -  -

-  3  .  4691  -  -  -

-  1905.  2679  -  -
-  1904.  1351  -  -

Aus  vorstehenden  Ziffern  geht  hervonm#  d0
bis  Ende  April  die  Ausfuhr  dieses  Jahres  ungefähr
  dieselbe  gewesen  ist  wie  die  der  zwei

 

vorigen  Jahre.  Dies  wird  aber  nicht  so  bleiben.
Die  Ausfuhr  im  Mai  1907  betrug  3495  Ballen
oder  Säcke,  während  jetzt  schon  gewiß  ist,  daß
im  Monat  Mai  d.  Is.  die  Ausfuhr  weniger  als
die  Hälfte  der  vorjährigen  Menge  betragen  wird.
(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in
Paramaribo.)

Ausfuhr  von  Gerbrinde  aus  Natal  1907.

Die  Ausfuhr  Natals  an  gerbstoffhaltiger  Akazienrinde
  (wattle  bark)  hat  sich  von  14  700  Tons
im  Jahre  1906  auf  23700  Tons  im  Jahre  1907
gehoben.  Da  indessen  ein  Teil  der  Ernte  des
Jahres  1906  wegen  Mangel  an  Regen  nicht
eingebracht  werden  konnte,  so  ist  die  Zunahme
in  der  Gewinnung  dieser  Gerbrinde  nicht  ganz  so
groß,  wie  sie  in  den  statistischen  Daten  hervortritt.
Dem  Werte  nach  hat  sich  die  Gerbrindenausfuhr
von  89  000  2  im  Jahre  1906  auf  136  000  K.
im  vergangenen  Jahre  gehoben.  Der  größte  Teil
der  Akazienpflanzungen  Natals  hat  bisher  die  für
die  Rindengewinnung  erforderliche  Reife  noch  nicht
erreicht,  und  es  ist  daher  für  die  kommenden
Jahre  auf  eine  beträchtliche  Zunahme  der  Rindenausbeutung
  zu  rechnen.  Den  durchschnittlichen
Gerbrindenertrag  pro  Acre  schätzt  man  in  Natal
auf  10  ewt.  Daß  die  Gerbrinde  Natals  auf  den
englischen  Märkten  im  Jahre  1907  um  2  L  pro
Ton  niedriger  notiert  wurde  als  die  australische,
kann  nur  dem  Umstande  zugeschrieben  werden,
daß  eine  Menge  blauer  und  schlecht  behandelter
Rinde  mit  zur  Verschiffung  gekommen  ist.  Die
Wattle  Growers'  Union  wendet  diesem  neuen
Erwerbszweige  Natals  ihre  volle  Aufmerksamkeit
zu;  ihr  Bestreben  geht  darauf  hinaus,  anstatt  der
Rinde  den  fertigen  Gerbextrakt  zur  Ausfuhr  zu
bringen  und  so  den  bei  der  Extraktherstellung
erzielten  Gewinn  der  Kolonie  zukommen  zu  lassen.
Bisher  macht  die  Gerbrindengewinnung  in  Natal
nur  einen  kleinen  Teil  des  Weltbedarfs  aus,  mit
der  zunehmenden  Ausdehnung,  die  man  auf
200  000  Aeres  schätzt,  dürfte  aber  Natal  eins
der  vichtigsten  gerbstoffliefernden  Länder  werden.

(Natal  Agricultural  Journal.)
        <pb n="897" />
        G.  813  20

Rusfuhr  von  Bonanen,  Tomaten  und  Rartoffeln
aus  den  Kanarischen  Insein  im  Jahre  1907.

Die  Hauptquelle  des  Wohlstandes  auf  den
Kanarischen  Inseln  bildet  das  Fruchtexportgeschäft
nach  England.  Da  aber  die  in  England  erzielten
Gewinne  im  Jahre  1907  in  spanischer  Münze
etwa  25  v.  H.  weniger  als  in  früheren  Jahren
ausmachten,  so  bedeutet  das  einen  ganz  erheblichen
  Ausfall  in  den  Einnahmen.

Dies  hat  dazu  geführt,  daß  große  ausländische
Häuser,  die  früher  den  größeren  Teil  des  mit
Früchten  bebauten  Landes  gepachtet  hatten,  die
alten  Pachtkontrakte  nicht  erneuern  konnten.

Die  Landeigentümer,  welche  von  den  früheren
hohen  Pachtsummen  nicht  heruntergehen  wollten
und  inzwischen  auf  die  großen  Verdienste  der
Zwischenhändler  aufmerksam  geworden  waren,  begannen
  nun,  den  Export  ihrer  Produkte  auf  eigene
Rechnung  zu  betreiben,  was  wiederum  zur  Folge
hatte,  daß  sie  ihre  mangelhaften  Geschäftskenntnisse
anfänglich  mit  großen  Verlusten  bezahlen  mußten,
wodurch  eine  weitere  Verschlechterung  der  Einnahmen
  entstand.  In  den  Sommermonaten  des
Jahres  1907  kamen  ganze  Dampferladungen  in
verfaultem  Zustande  auf  dem  deutschen  und  englischen
  Markte  an.

Durch  diese  Verhältnisse  hat  sich  das  Fruchtexportgeschäft
  auf  den  Kanarischen  Inseln  sehr
wesentlich  verändert.  Während  es  früher  ein
Monopol  einiger  weniger  englischer  Firmen  war,
haben  diese  jetzt  einen  sehr  schweren  Stand,  und
es  hat  den  Anschein,  als  ob  das  Geschäft  in
einigen  Jahren  in  ebenso  vielen  Händen  liegen
wird  wie  das  Apfelsinenexportgeschäft  im  spanischen
  Mutterlande.  «

Falls  einige  der  geplanten  Projekte  zur  Erschließung
  neuer  Wasserquellen  zur  Ausführung
gelangen  und  wirklich  wesentliche  Wassermengen
erschlossen  werden  sollten,  dann  würden  noch  große
Terrains  unter  Kultur  genommen  werden  können
und  somit  auch  neue  Einnahmegquellen  erschlossen
werden.  Bei  dem  jetzt  vorhandenen  Wasserquantum

  scheint  dies  jedoch  ausgeschlossen  und  somit
die  Produktionsfähigkeit  des  Landes  auf  einem
Punkte  des  Stillstandes  angelangt  zu  sein.

Das  Ausfuhrgeschäft  beschränkt  sich  auf  den
Export  von  Kartoffeln,  Tomaten  und  Bananen.
Eine  zahlenmäßige  Zusammenstellung  über  die
ausgeführten  Mengen  dieser  Früchte  gibt  die
folgende  Tabelle:

5

190.
Zahl  Wert
Bauanen:
Verschläge  2476  014  8666  160  2  119  684  7  418  8971
Tomaten:

907
Wert

1
Zahl

Bündel  722  082  4513.000  850  933  4  558  393
4  Kartoffeln:
Kisten  354  195  1  416  780  457  673  1  830  692

 

Jeder  Verschlag  enthält  eine  bis  zwei  Trauben
Bananen,  jedes  Bündel  vier  Kistchen  à  7  kg
Tomaten  und  jede  Kiste  etwa  28  kg  Kartoffeln.

Da  die  Fruchtexporteure  zur  Ersparung  von
Fracht  und  Packmaterial  immer  häufiger  zwei
Bananentrauben  in  einen  Verschlag  zusammenpacken,
  so  ist  der  aus  der  Zusammenstellung  ersichtliche
  Rückgang  im  Bananenexport  nur  scheinbar.

Die  Mengen  der  ausgeführten  Früchte  verteilen
  sich  auf  die  beiden  Häfen  Santa  Cruz  de
Tenerife  und  Las  Palmas  de  Gran  Canaria,
wie  folgt:

Santa  Cruz  Las  Palmas

Bananen  848  225  1271  459
Tomaten  450  466  409  461
Kartoffeln  212742  244  931

Dabei  ist  zu  berücksichtigen,  daß  die  Inseln
La  Palma,  Hierro  und  Gomera  ihre  Erzeugnisse
teils  über  Las  Palmas  und  teils  über  Santa  Cruz
zur  Verschiffung  bringen.

Die  oben  angeführten  Zahlen  geben  nur  die
Mengen  der  nach  England  gesandten  Früchte
wieder.  Nächst  den  englischen  Häsen  London  und
Liverpool  ist  FHamburg  der  größte  Abnehmer  der
Landesprodukte,  doch  ist  der  deutsche  Markt  noch
bei  weitem  nicht  so  aufnahmefähig  wie  der  englische,
  und  es  betragen  die  nach  Hamburg  ausgeführten
  Mengen  etwa  nur  den  zehnten  Teil  der
nach  England  gesandten  Früchte.

Neben  den  kleineren  Mengen,  die  nach  dem
spanischen  Mutterlande  zur  Verladung  kommen,
werden  neuerdings  auch  kleine  Partien  ziemlich
regelmäßig  nach  Marseille  und  Genua  verschift.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Santa  Cruz  de  Tenerife.)

 

Wein-Einfuhr  und  Ausfuhr  Rlgeriens  1907.

In  Algerien  wurden  im  Jahre  1907:  7244  hI
gewöhnliche  Weine  mit  Ausschluß  der  Likörweine
im  Werte  von  689  000  Fr.  eingeführt  gegen
7508  hl  im  Werte  von  663000  Fr.  im  Jahre  1906.

Die  Ausfuhr  gewöhnlicher  Weine  in  Fässern
bezifferte  sich  im  Jahre  1907  auf  6  026  401  hl
im  Werte  von  60  728  000  Fr.  gegen  5  450  019  hl.
im  Werte  von  46  325  000  Fr.  im  Vorjahre.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulates  in  Algier.)

Detroleum-Vorkommen  in  Argentinlen.)

Nach  den  bisherigen  Ergebnissen  der  Petroleumfunde
  in  Comodoro  Rivadavio  scheint  es  sich
in  der  Hauptsache  um  ein  weniger  zu  Leucht=  als

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  10,  S.  400  ff.
        <pb n="898" />
        814  2S#

zu  Heizzwecken  brauchbares  Erdöl  zu  handeln,
von  dem  man  hofft,  daß  es  in  Lokomotiven  oder
in  der  Industrie  Verwendung  finden  kann.

Die  Regierung  beabsichtigt,  die  Bohrungen
bis  zu  einer  Tiefe  von  1000  m  fortzusetzen.  Die
Funde  haben  dem  Ingenieur  Correa  in  Buenos
Aires  Veranlassung  gegeben,  in  einer  Flugschrift
—  El  Petröóleo  National  y  la  Mina-Repüblica
Argentina“  Departo,  de  Orán  (Salta)  —  auf
den  bisher  unbenutzt  daliegenden  Reichtum  an
mineralischen  Olen  hinzuweisen,  den  die  im
äußersten  Norden  Argentiniens  in  der  Provinz
Salta  100  km  näördlich  vom  Rio  Bermejo  gelegene
  und  „Repüblica  Argentina:  genannte
Quelle  besitze.  Nach  der  eingehenden  Schilderung
Correas  kann  sie  mit  ihren  Schwestern  in  Nordamerika
  und  Südrußland  an  Ergiebigkeit  und
Güte  des  Produkts  wetteifern.  Aber  bei  ihrer
Entlegenheit  sei  vorderhand  an  eine  Ausbeutung
in  größerem  Maßstabe,  die  übrigens  in  Voraussicht
  einer  späteren  Erschließung  dieser  Gebietsteile
  schon  vorbereitet  sei,  noch  nicht  zu  denken.
Gegenwärtig  muß  der  Verkehr  hauptsächlich  noch
mit  Maultieren  bewerkstelligt  werden.  Herr  Correa
regt  daher  an,  daß  nicht  nur,  wie  es  ja  bereits
geplant  sei,  die  Verlängerung  der  argentinischen
Zentralnordbahn  von  Ledesma  nach  Embarcacion
und  von  da  die  Linie  bis  an  den  Rio  Paraguay
im  Territorium  Formosa  gebaut,  sondern  die
Verlängerung  auch  über  Tartagal  bis  nach  Yacuiba
  an  der  bolivianischen  Grenze  weitergeführt
werde.  Dieser  Linie  wäre,  ganz  abgesehen  von
den  Erträgnissen  der  Olquelle  „  Repüblica  Argentina-,
  die  Prosperität  dadurch  gesichert,  daß  sowohl
die  kostbaren  Hölzer  und  Viehzuchterzeugnisse  des
zu  durchquerenden  Gebiets  als  auch  der  angrenzende
  Bezirk  des  Nachbarstaates  Bolivien
einen  passenden  Ausweg  zu  den  großen  Wasserstraßen
  des  Paraguay  und  Parans  finden  würden.

Herr  Correa  hält  die  Verbindung  nach  Yacuiba
für  wichtiger  und  verheißungsvoller,  als  die  vor
kurzem  dem  Verkehr  übergebene  Strecke  von
Humahnaca  in  der  Provinz  Jujuy  nach  La  Quiaca
an  der  bolivianischen  Grenze.  Die  Argentinische
Regierung  scheint  den  Anregungen  Correas  durch
Entsendung  von  Sachverständigen  näher  treten
zu  wollen.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Buenos  Aires.)

b5andel  Britisch-Ostafrikas  1906/077).

Der  Handel  Britisch-Ostafrikas  stellte  sich  im
Jahre  1906/07  im  Vergleiche  mit  den  Vorjahren,
wie  folgt

*)  val.  „Deutsches  K  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  14,  S.  690  ff.

 

Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen

4  r  1.
1902/03.  443  032  148  060  591.  092
1903/04  436  947  159  815  596  762
1904/05.  518  143  234  664  752  807
1905/06  672  360  332  828  1.005  198
1906/07.  753  647  440  705  1  794  352

Diese  tatstichen  Angaben  schließen  die  Einfuhr
  für  die  Verwaltungen  von  Britisch-Ostafrika
und  Uganda  nicht  in  sich.  Es  sind  ferner  in
ihnen  die  Bezüge  für  den  Bau  und  die  Unterhaltung
  der  Ugandabahn  sowie  die  Einfuhr  von
Geld  oder  Transitwaren  in  den  obigen  Ziffern
für  die  Einfuhr  nicht  mit  berücksichtigt.  Rechnet
man  diese  Werte  hinzu,  so  ergeben  sich  folgende
Gesamteinfuhrwerte  für  die  Einfuhr  Britisch-Ostafrikas
  in  den  letzten  fünf  Jahren:

Wert
1902/03  700  660  S.
1903/04  604  367.
1904/05  741  785.
1905/06  974  402
1906/07  .  1926649-Die

  Wareneinfuhr  hat  sich  also  im  Jahre
1906/06  um  81  287  E  gehoben.  Hierzu  hat  insbesondere
  beigetragen  die  Einfuhr  von  landwirtschaftlichen
  Geräten  (19  104  gegen  12  893  &amp;amp;  im
Jahre  1905/06),  von  Kanthölzern  und  Brettern
(22  670  gegen  14  560  K),  von  Waren  aus  Eisen
und  Stahl  (33  406  gegen  23  919  K),  von  Maschinen
  vornehmlich  für  Fasergewinnung  und  Holzverarbeitung
  (15  516  gegen  4478  K),  von  Bier
(3963  gegen  2924  ÄC).  Ferner  haben  sich  die
Bezüge  von  indischen  Säcken  für  die  Verpackung
von  Landeserzeugnissen  um  33  v.  H.,  von  Lebensmitteln
  um  10  000  und  von  Tee  um  das
Doppelte  gehoben;  ebenso  hat  die  Einfuhr  von
Baumwollwaren  zugenommen.  Die  Einfuhr  von
Möbeln  hat  dagegen  infolge  der  zunehmenden
Verarbeitung  von  einheimischen  Hölzern  in  der
Kolonie  abgenommen.

Der  Wert  der  Ausfuhr  schließt  die  Waren  aus
Uganda,  Deutsch-Ostafrika,  Italienisch-Ostafrika
und  dem  Kongostaate  in  sich;  er  hat  sich  gegen
das  Vorjahr  um  107  867  &amp;amp;  gehoben.  Die  hauptsächlichsten
  Ausfuhrerzeugnisse  sind  Häute,  Kautschuk,
  Elfenbein,  Mangrovestangenholz  und  Mangroverinde,
  Pfeffer,  Wachs,  Getreide,  Baumwolle
und  andere  Faserstoffe,  Kopra  und  Kartoffeln.

Häute  und  Felle  sind  ihrem  Werte  nach  von
103  558  &amp;amp;  im  Jahre  1905/06  auf  141  209  20
in  der  Ausfuhr  gestiegen,  Kautschuk  von  44  061
auf  55  734  K,  Elfenbein  von  62  603  auf  68  217  &amp;amp;,
Mangrovestangen  und  -Rinde  von  9365  auf
10  036  &amp;amp;,  Baumwolle  von  2726  auf  7408  K.
Die  Kopraverschiffungen  haben  sich  verdoppelt  und
        <pb n="899" />
        G  815  20

gingen  fast  ausschließlich  nach  Frankreich.  Eine
neue  Erscheinung  im  Ausfuhrhandel  war  die  Verladung
  von  30  engl.  Psund  Gold,  das  von  den
Bergwerken  von  Ikoma  in  Deutsch-Ostafrika
kam.  Auch  die  Ausfuhr  von  Wolle  erscheint  zum
erstenmal  in  der  Statistik;  sie  entstammt  den  Schafherden,
  die  von  dem  East  Africa-Syndikate  aus
Australien  eingeführt  wurden.
(Nach  Colonial  Reports  —Annunl  No.  557.)

Sandel  gvptens  1907  und  Antell  Deutschlands.

Trotz  der  schweren  finanziellen  Krise,  die  im
Frühjahr  1907  in  Agypten  einsetzte,  und  als
deren  Folge  man  einen  wenn  auch  vorübergehenden
  Handelsrückschlag,  zum  mindesten  ein
Nachlassen  der  Einfuhr  erwartete,  weisen  die
Ziffern  des  Außenhandels  für  das  Jahr  1907
dennoch  —  selbst  den  hohen  Ziffern  des  Vorjahres
  gegenüber  —  wiederum  eine  Steigerung
auf;  die  Ziffern  der  letzten  zehn  Jahre  zeigen,
daß  sowohl  Einfuhr  wie  Ausfuhr  sich  in
diesem  Zeitraum  mehr  als  verdoppelt  haben,
wie  aus  der  nachstehenden  kurzen  übersicht  zu
entnehmen  ist:

Einfuhr  Ausfuhr
EE  EE
1897  10  603  672  12552  639
1902  14  814  684  18  046  939
1905  21  564  076  20  360  285
1906  24  010  795  24  877  280
1907  26  120  783  28  013  185

Die  siothtschen  Daten  über  den  Anteil  der
hauptsächlichsten  Länder  am  ägyptischen  Handel
während  der  Jahre  1906  und  1907  sowie  über
die  Ein=  und  Ausfuhrwerte  der  Warengruppen
und  über  die  dabei  auf  Großbritannien,  Deutschland
  und  Frankreich  entfallenden  Anteile  sind
bereits  im  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  5,  S.  260  f..
gebracht  worden.

England  behauptet  mit  fast  einem  Drittel  der
Einfuhr  und  über  der  Hälfte  der  Ausfuhr  andauernd
  seine  dominierende  Stellung  in  dem  Gesamtaußenhandel
  dieses  Landes.

Bei  der  Einfuhr  sind  wesentliche  Verschiebungen
in  der  Beteiligung  der  verschiedenen  Herkunftsländer
  nicht  eingetreten.  Auf  England  folgen
tunächtt  die  Mittelmeerstaaten  Türkei,  Frankreich,

Osterreich  und  sodann  Italien  und  Deutschland.
Die  Türkei,  die  bisher  nächst  England  an  erster
Stelle  stand,  ist  im  Berichtsjahr  von  Frankreich
etwas  überflügelt  worden,  und  Italien,  das  bereits
im  Vorjahre  von  Deutschland  um  ein  geringes
überholt  worden  war,  steht  auch  im  Berichtsjahr
um  eine  Kleinigkeit  hbinter  Deutschland  zurück.

 

Bei  der  Ausfuhr  haben  während  der  letzten
Jahre  abwechselnd  Frankreich  und  Deutschland
den  ersten  Platz  hinter  England  eingenommen;
im  Berichtsjahr  ist  ihnen  Amerika  an  die  Seite
getreten,  und  in  größerem  Abstande  folgen  sodann
Rußland  und  Osterreich.

Bei  den  beiden  wichtigsten  Warenkategorien,
der  Textil=  und  der  Eisenbranche,  beträgt  die
Einfuhr  aus  England  rund  die  Hälfte  der  Gesamteinfuhr;
  das  in  zweiter  Reihe  stehende  Frankreich
  ist  nur  mit  etwa  1/10  und  Deutschland  mit
weniger  als  1/13  beteiligt.  Auch  bei  der  Zolltarifkategorie
  Holz  und  Kohlen  macht  die  Einfuhr
englischer  Steinkohle  fast  die  Hälfte  der  Gesamteinfuhr
  aus;  bei  den  sonstigen  Warenkategorien
wird  England  stellenweise  von  anderen  Herkunftsländern
  überflügelt.

Von  dem  Hauptausfuhrartikel,  der  Baumwolle,
  geht  die  größere  Hälfte  der  Gesamtausfuhr
  zur  Verarbeitung  nach  England;  als
nächststehende  Abnehmer  folgen  Amerika  und
Deutschland  mit  etwas  mehr  bzw.  etwas  weniger
als  1/12  der  Gesamtausfuhr.

Für  Deutschland  kommen  bei  dem  Handelsverkehr
  mit  Agypten  hauptsächlich  die  nachstehend
verzeichneten  Ein=  und  Ausfuhrwaren  in  Betracht:

Einfuhr  aus  Deutschland:

Artikel  106  lt
Eisen  und  Stahl  175  594  145  798
Schmiede=  und  Schlosserwaren
  105  492  148  780
Lokomotiven  u.  doan
maschinen  113  301  51  077
Landwirtschaftliche  Maschinen
  und  Pumpen  11  824  12  458
Elektrische  und  andere
Maschinen  und  Maschinenteile
  .  44  368  64  306
Werkzeuge  ..  16  873  22  215
Kurz=  und  Eisenwaren  .  50  232  69  767
ompen  und  Lampen-15
  540  20  324
achassh  2
mente  49710  52  379
Musfikinstrumente  .  15  044  16  043
Baumwollene  Gewebe  55  904  65  978
Wollene  Gewebe  27  112  57  928
Strumpfwirkerwaren  54  493  81  526
Schals  .  25  646  29  369
Farbstoffe  (Indigo).  43  176  75  115
Chemische  Produkte
(Künstlicher  Dünger).  30  226  68  577
Papier  und  Papier·  ·
waren.  47  315  55  605
Porzellan  und  Fayence  30  433  34  371
        <pb n="900" />
        W  816  20

.  1906  1907

Artikel  1.  *t
Möbel  und  Holzwaren  20  598  20  986
Wagen  und  Fahrzeuge  29  398  19  470
ier  31  955  32  914
Zucker  124  320  2  907

Ausfuhr  nach  Deutschland:

Baumwolle  1  658  938  1  928  464
Baumwollsamen.  97141  158  758
Zigaretten  213  166  123  026
Gummiarabikum  23  394  8  537
Zwiebeell  13  394  6  871

Wie  sich  aus  diesen  Ziffern  ergibt,  liegt  der
Schwerpunkt  der  Einfuhr  aus  Deutschland  auf
dem  Gebiete  der  Eisenindustrie.  Deutschland
liefert  hauptsächlich  Träger,  Bau=  und  Kleinbahnmaterial
  sowie  Kleineisen;  Schienen  werden
größtenteils  aus  England,  und  Eisenkonstruktionen
fast  ausschließlich  aus  Belgien  eingeführt.  Die
Gesamteinfuhr  von  Eisen  und  Eisenwaren  aus
Deutschland  ist  ein  wenig  geringer  als  im
Jahre  1906.  »

Der  Rückgang  in  der  Einfuhr  von  Eisen  und
Stahl  ist  darauf  zurückzuführen,  daß  die  finanzielle
  Krise,  unter  der  das  Land  seit  dem  vorigen
Jahre  leidet,  auf  die  Bautätigkeit  hemmend  eingewirkt
  hat.  "

Die  Steigerung,  die  sich  trotz  der  Krise  bei
Schmiede=  und  Schlosserwaren,  Eisen=  und  Kurzwaren
  sowie  bei  elektrischen  usw.  Maschinen  bemerkbar
  macht,  hat  ihren  Grund  darin,  daß
infolge  der  beanspruchten  längeren  Liefertermine
in  den  Lieferungen  des  Jahres  1907  noch  viele
Aufträge  aus  der  Hausseperiode  des  Jahres  1905
mit  enthalten  sind.

Der  starke  Rückgang  in  der  Einfuhr  von
Lokomotiven  und  Dampfmaschinen  erklärt  sich
durch  Verminderung  der  Aufträge  für  die  Staatseisenbahnverwaltung.


Auf  dem  Gebiete  der  Textilbranche  hat  sich
die  Einfuhr  aus  Deutschland  gegen  das  Vorjahr
sehr  erheblich  erhöht.  Einen  wesentlichen  Faktor
bei  dieser  Erhöhung  bildet  allerdings  die  Hausse
im  Preise  der  Rohmaterialien;  doch  macht  sich
auch,  besonders  bei  wollenen  Geweben  und  Wirkwaren,
  infolge  des  wachsenden  Wohlstandes  der
Bevölkerung  eine  gewisse  Neigung  zum  allmählichen
  lbergang  zu  besseren  Qualitäten  bemerkbar.

Ein  erheblicher  Einfuhrzuwachs  ist  auch  bei
Farbstoffen  und  künstlichem  Indigo  zu  verzeichnen.
  Der  Färbereibetrieb  ist  im  Laufe  des
letzten  Jahrzehnts  in  Oberägypten,  besonders  in
Assiut,  wo  Garne  und  Gewänderstoffe  gefärbt
werden,  in  Aufnahme  gekommen;  die  Farbstoffe
dazu  kommen  vorzugsweise  aus  Deutschland.

 

Die  Einfuhr  von  künstlichem  Dünger  ist  gleichfalls
  erheblich  gestiegen  und  wird  unter  dem
Einflusse  der  darauf  gerichteten  Bestrebungen  der
Société  Khédiviale  d'Agriculture  voraussichtlich
auch  noch  weiter  steigen.

Auch  die  Einfuhr  von  Lampen  und  Lampenteilen,
  die  mehr  und  mehr  bei  der  Landbevölkerung
  Eingang  finden,  hat  zugenommen.

Die  Verminderung  in  der  Einfuhr  von  Wagen
und  Fahrzeugen  entfällt  hauptsächlich  auf  die
unter  diese  Rubrik  fallenden  Feldbahn-Kippwagen,
  von  denen  aus  dem  vorigen  Jahre  noch
sehr  große  Vorräte  vorhanden  waren.

Die  starke  Zuckereinfuhr  des  Jahres  1906  war
eine  Einzelerscheinung,  veranlaßt  durch  die
anormale  Lage,  in  der  sich  damals  die  Société
Générale  des  Sucreries  et  des  Raffineries
d'Egypte  befand;  im  Berichtsjahr  ist  Zucker  in
nennenswerten  Quantitäten  nur  aus  Osterreich,
Rußland  und  Java  eingeführt  worden.

Was  die  Ausfuhr  betrifft,  so  steigt  der  Export
ägyptischer  Baumwolle  nach  Deutschland,
entsprechend  den  vermehrten  Bedürfnissen  der
Textilindustrie,  von  Jahr  zu  Jahr.

Die  rapide  Steigerung  in  der  Ausfuhr  von
Baumwollsamen  hat  ihren  Grund  darin,  daß
neuerdings  in  Deutschland  viel  Baumwollsamenöl
hergestellt  wird;  dieses  Ol  ist  bestimmt,  teils
als  Speiseöl  an  die  Stelle  des  teuren  importierten
  Olivenöls  zu  treten  und  teils  bei  der
Erzeugung  von  Seifen  und  Margarine  Verwendung
  zu  finden.

Der  Export  von  Gummiarabikum  aus  dem
Sudan  nach  Deutschland,  der  tatsächlich  gestiegen
ist,  erscheint  in  der  ägyptischen  Statistik  von  Jahr
zu  Jahr  mit  geringeren  Ziffern,  da  der  Hauptteil
  der  Gummiausfuhr  jetzt  den  Weg  über  Port-Sudan
  nimmt.

Die  Zigarettenausfuhr  nach  Deutschland,  die
noch  vor  wenigen  Jahren  die  Hälfte  der  Gesamtausfuhr
  betrug,  ist  erheblich  zurückgegangen.

In  allgemeinen  ist  die  Handelsbewegung  des
Jahres  1907  weit  lebhafter  gewesen,  als  nach
Lage  der  allgemeinen  Verhältnisse  erwartet
werden  konnte.  Die  finanzielle  Krise,  die  im
März  1907  in  Agypten  einsetzte,  übte  zunächst
auf  den  Warenhandel  keinen  Rückschlag  aus.
Erst  als  im  Sommer  die  englische  Manufakturindustrie
  ihre  Lieferungen  auf  Kredit  einzustellen
begann  und  andere  Industriezweige  diesem  Beispiel
  folgten,  ließ  der  Handel  nach  und  erholte
sich  erst  wieder,  als  im  Herbst  durch  eine  gute
Baumwollernte  und  hohe  Baumwollpreise  neues
Geld  in  das  Land  kam.

Inzwischen  sind  die  Baumwollpreise  empfindlich
gesunken;  sie  standen  Ende  1907  auf  annähernd
400  Piaster  pro  Kantar  und  stehen  jetzt,  Juni
        <pb n="901" />
        W  817  20

1908,  auf  kaum  300  Piaster  pro  Kantar.  Dadurch
  ist  die  Kaufkraft  der  Bevölkerung  beeinträchtigt,
  und  man  erwartet  daher  in  diesem
Jahre,  und  wohl  mit  Recht,  einen  nicht  unerheblichen
  Rückgang  des  Außenhandels.

Die  ersten  fünf  Monate  des  Jahres  1908  weisen
gegenüber  dem  gleichen  Zeitraume  des  Jahres
1907  bereits  eine  Mindereinfuhr  von  683  477  EE
und  eine  Minderausfuhr  von  446  741  LE  auf.
(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Kairo.)

Kußenhandel  des  ksiongostaates  1907.

Der  Gesamthandel  des  Kongostaats  bewertete  sich  im  Jahre  1907  auf  110  977  347  Fr.
Davon  entsielen  auf  die  Einfuhr  33  437  096  und  auf  die  Ausfuhr  77  540  251  Fr.  Er  hat  gegen
das  Vorjahr  um  4  494  288  Fr.  oder  um  4  v.  H.  zugenommen.

Der  Spezialhandel,  der  für  die  Ausfuhr  lediglich  Erzeugnisse  des  Kongostaats  und  für
die  Einfuhr  die  zum  Verbrauch  in  seinem  Gebiete  bestimmten  Waren  umfaßt,  erreichte  einen  Wert
von  84  076  583  Fr.,  und  zwar  bewertete  sich  die  Ausfuhr  auf  58  894  778  und  die  Einfuhr  auf
25  181  805  Fr.  Im  Vergleiche  mit  dem  Vorjahre  („D.  Kol.  Bl.“  1907,  Nr.  23,  S.  1163  ff.)  zeigt
die  Ausfuhr  einen  Überschuß  von  616  947  Fr.  oder  von  mehr  als  1  v.  H.,  die  Einfuhr  eine
Steigerung  um  3  704  216  Fr.  oder  um  17,25  v.  H.

Mit  Ausnahme  von  Kautschuk,  Kaffee  und  Reis  zeigen  die  übrigen  Landeserzeugnisse  recht
erhebliche  Wertsteigerungen.

In  der  Einfuhr  haben  besonders  Lebensmittel,  Kleider  und  Wäsche,  Maschinen  und
Zubehörteile,  Baumaterial,  Kurzwaren  und  Parfümerien,  Metalle,  Möbel  und  Hausgeräte,  Eisenkurzwaren
  und  Gewebe  Zunahmen  ihrer  Werte  aufzuweisen.

Die  Hauptausfuhrprodukte  waren  im  Jahre  1907  nach  Menge  und  Wert:

irl  Im  Generalhandel  Im  Spezialhandel
Ergeugnisse  u  *  1.  Franker

Franken  1

Erdnüsse  21  740  5217  75551  18  132
Kaffee  72  862  90  713  72  862  90  713
Kautschuk  4  656  723  43  982  748  6  069  876  57  329  978
Weißer  Kopal.  1  220  263  2  037  839  1220  349  2  037  982
Palmöl  2  052  189  1  508  358  2  368  116  1  740.565
Elfenbein  203  583  6  414  900  350  160  11  033  541
Palmkerne.  .  5222  180  2  088  872  6  305  261  2  522  104
Kakaoo  548  526  1  053  169  548  992  10054  064
Zinn  8  521  27  096  8  521  27  096
Kupfer  45  342  23.577  45  378  23  596
Rohgold  476,150  1571  324  476,  150  1571  324
Felle  4  094  10  398  4  094  10  398
Reis  37  493  18  746  37  493  18  746.

Die  Ausfuhr  im  Spezialhandel  richtete  sich  im  Jahre  1907  nach  folgenden  Ländern:
Belgien  53  624  585,  portugiesische  Besitzungen  an  der  Küste  2  614  816,  englische  Besitzungen  an  der
Ostküste  658  170,  Großbritannien  647  422,  Niederlande  512  222,  Agypten  321  244,  Deutschland
245  104  und  Portugal  132  349  Franken.

Die  Einfuhr  erfolgte  in  der  Hauptsache  aus  folgenden  Ländern:  Belgien  18  026  565,
Großbritannien  2  940  773,  Deutschland  1  095  662,  Frankreich  849  556,  Niederlande  540  432,
portugiesische  Besitzungen  an  der  Küste  521  593,  Portugal  301  429,  Dänemark  233  090,  Osterreich-Ungarn
  147  386,  Französisch-Kongo  112  322,  englische  Besitzungen  an  der  Ostküste  104  580  und
Agypten  101  679  Franken.  -  ,
(Nach  dem  Bulletin  Officiel  de  PEtat  Indépendant  du  Congo.)

 

Kußenhandel  der  Tonga-Inseln  im  Johre  1907.
Die  Gesamteinfuhr  in  die  drei  Haupthäsen
Nukualofa,  Hapai  und  Vavau  des  Königreichs  der
Tonga-(Freundschafts-)  Inseln  erreichte  im  Kalenderjahre
  1907  einen  Wert  von  97  820  L  18
5  d.  Hieran  waren  die  Häfen  Nukualofa  mit

45  832  9834,  Hapai  mit  22  878  &amp;amp;4  108  4d
und  Vavau  mit  29  109  L  1  8  10  d  beteiligt.  Der
Wert  der  Gesamtausfuhr  aus  den  drei  genannten
  Häfen  stellte  sich  in  der  Zeit  vom
1.  Januar  bis  31.  Dezember  1907  auf  134193  .
18  8  11  d.  Von  dieser  Summe  entfielen  47  696  cK
        <pb n="902" />
        W  818  20

5  s  auf  Nukualosa,  50  709  4  389d  auf  Hapai
und  35  788  4  108  2d  auf  Vavau.

Für  die  Einfuhr  der  wichtigsten  Waren
kamen  nachstehende  Werte  in  Betracht:  Säcke
2586  K,  Zwieback  2549  4&amp;amp;,  Tuchwaren  15  768  K,
Fische,  getrocknet,  haltbar  gemacht,  gesalzen  3305K,
feines  Mehl  5271  KL,  Eisenkurzwaren  3022  K,
Fleischwaren  9761  L,  Nutzholz,  bearbeitet  4155  ,
Nutzholz,  roh  2792  K,  Fahrzeuge  1444  L.

Die  Werte  der  hauptsächlichsten  Ausfuhr-=artikel
  waren  folgende:  Kopra  119  717  #L.
Püchte  10  002  L,  Pilze  1395  K,  lebende  Tiere
1073

(Tonga.  Statement  of  the  Trade  and  Jarigation
of  the  Kingdom  1907.)

Die  Einnahmen  und  Kusgaben  der  Tonga  ·  Inseln
im  Jahre  1907.)

Die  Einnahmen  der  Tonga-Inseln  setzten  sich
im  Jahre  1907  zusammen  aus:
.  dem  aus  dem  Vorjahre  übernommenen  baren
Kassenbestande  von  ..  .  .  ..  17586  ös  9d
.  den  laufenden  Einnahmen:
Steuern  ..  118482  148  3d
Zöllen  ...  14482-18-0-Lizenzen
  ..  1530-14-0-Postũberschüssen
  569-  11-2-Landrenten.
  2451-10-9-Gebühren
  und
Geldstrafen  3740=  16-11=Verschiedene
  rn
Einnahmen  288-  1-11-  34912--  7-0"D
im  ganzen  52498  á12s  9d

Diesen  Einnahmen  standen  folgende  Ausgaben
gegenüber:

1.  persönlicher  Art

2.  anderer  Art

—

2

 

16551  S  28  7d
.......  16989-12-11-imgcmzen.33540F-1586cj


so  daß  für  das  Jahr  1908  ein  barer  Kassenbestand
  von  18  957  &amp;amp;  17  s  3  d  vorgetragen

werden  konnte.

Handel  der  Rolonie  Surinam  1907.

Der  Wert  der  Einfuhr  der  Kolonie  Surinam
betrug  im  Jahre  1907:  6  903  608  fl.  und  derjenige
  der  Ausfuhr  5  888  567  fl

Der  Anteil  der  verschiedenen  Länder  an  der
Ein=  und  Ausfuhr  ist  in  folgender  Tabelle  angegeben:


*)  Nach  einer  amtlichen  Finanzstatistik.

 

Wert  der  Wert  der
Einfuhr  Ausfuhr
in  Gulden

Länder  oder  Plätze

Niederlande  4093243  1  988  684
Großbritannien  122  428  91  487
Ver.  Staaten  v.  Amerika  1  720  174  2  502  957
Frankreich  19710  433  753
Demerara  612  181  828  531
Barbados  .  11761  4  035
Französisch=  GEuayana-  239  877  64
Curagao  17  985  34  740
Trinidad  .  4768  707
Verschiedene  Plätze  61  481  3  609

zusammen.  6  903  608  5  888  567

Die  hauptsächlichsten  Produlte  der  Kolonie

und  die  produzierte  Menge  derselben  sind  folgende:
Einheit  Mengen

Zucker  kg  11  929  914
Runm..  I  859  249
Melasse  280  852
Kakoo  kEkg  1  386  787
Kaffee  236  560
Bananen  .  Büschel  397  758
Bakonvon  167  858
Mais  kg  V07  165
Reetss  1  501  911
Kokosnüsse.  Stück  966  698
Erdfrüchte  kg  589  388
—  YV  F  F  32  347  782
Gold  2  1104  396
Von  diesen  Produkten  sind  folgende  verschifft:
Preis
Produtte  e  Bihur
ck  1.  Produtt  .  .  xkg  0,20  9  026  189
Zucker  gdr  0),16  1345  969
Melasse  1  —  —
Rum  u.  Dram  von  50  v.  H.  0,13  768  170
Kakaoo  .  kg  0,90  1  625  291
Kaffee  ..  20562  162  964
Gold  61,37  1041  911
Balata  od.  Bolletriemilch  kg  2,00  347  782
Bakoven  (frisch)  0003  3  160
-  (getrocknete)  0,20  15  180

Der  Wert  des  in  der  Kolonie  gefundenen  und
im  Jahre  1907  ausgeführten  Goldes  betrug
1  427  418  fl.,  nämlich  1  041  911  g,  von  welchen
der  Preis  auf  1,37  fl.  das  Gramm  berechnet  wurde.
(Nach  einem  Berichte  des  RKaiserl.  Ronsulats
in  Paramaribo.)

Brasiliens  Sinfuhr  1907.
Im  Anschluß  an  die  frühere  Veröffentlichung
über  die  Werte  der  wichtigsten  Ausfuhrprodukte
Brasiliens  1907  (Kol.  Bl.  1908,  Nr.  9,  S.  443)
        <pb n="903" />
        819  20

sei  noch  folgendes  über  die  Einfuhr  nach  Brasilien
  im  Jahre  1907  mitgeteilt:
1806  1907
Papier-Milreis
(Durchschnittswert

154/  15  5½,  d)
Klasse  1:  Tiere  2  118  329  3  691  748
Klasse  2:  Rohstoffe  u.
Artikel  zu  künstlerischer
  und  industrieller
  Verwendung
  95  982  182  128  723225

Klasse  3:  Fabrikate  217  162  223  340  419  554

Klasse  4:  Nahrungs- 



 

mittel  u.  Furage  154  024  242  172  103  217
Gesamtwareneinfuhr  499  286  976  664  937744
Dazu  Münzen  und

fremde  Banknoten  45  211  689  69  815  327

Insgesamt  544  498  665  734  753  071

Die  wichtigsten  Herkunftsländer  waren,  wie
folgt,  beteiligt:

1906  1907

Papier-Milreis
Deutschland  73  356  872  98  962  230
Argentinien.  52  605  881  57  769  512
Osterreich-Ungarn.  7  713  663  10  791  991
Belgien  19  342  924  25  611  891
Verbinigte  Staaten.  57  207  062  82  309  398
Frankreich  46  003  260  55  702  126
Großbritannien  139  887  192  193  458  735
Spanien  .  4  052  058  5749  773

 

 

1906  1907
Papier-Milreis
Niederlande  2  420  280  3  659  611
Baalien“  16  443  834  22  845  487
Portuga  32  625766  37  476  448
Noriugal  Veibimgen
avar  .  2  535  503  3  948  480
Ind  6  535  558  3  478  026
Neufndland  .  6318748  6  993  339
Schweden  2  162  995  2240  521
Norwegen  4  311  390  4  776  363
Schweiz  4517  684  6143  667
Uruguay  16  676  465  17  917  790
Zusammen,  einschl.
anderer  Länder.  499  286  976  644  937  744

(Nach  The  Brazilian  Reriew.)

Welterbestehen  des  Sübafrikanischen  Jollvereins.

Die  Transvaalregierung  hat  ihre  Absicht,  am
30.  Juni  d.  Is  aus  dem  Südafrikanischen  Zollverein
  auszuscheiden,  ausgegeben.  Auf  der  interkolonialen
  Konferenz  in  Kapstadt  am  29.  Mai
d.  Is.  ist  der  Beschluß  gefaßt  worden,  den  Zollverein
  bis  zum  30.  Juni  1909  aufrechtzuerhalten.
  Drei  Monate  vor  und  nach  dem  Ablaufe
  dieser  Frist  steht  jedem  Teile  das  Recht  zu,
eine  Revision  des  Vertrags  oder  ein  Aufgeben
desselben  zu  verlangen.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

 

Verschiedene  Mitteilungen.

Eeine  Spende  für  die  Realschule  in  Windhuk.

Wie  wir  erfahren,  hat  der  Verlag  von  Otto
Hendel-Halle  (Saale)  je  ein  Exemplar  aller
bisher  in  seinem  Verlage  erschienenen  Bände  der
„Bibliothek  der  Gesamt-Literatur“  (Hendel-Bibliothek)
  für  die  im  Januar  1909  zu  eröffnende
Realschule  in  Windhuk  gespendet.  Eine
Bibliothek  von  über  2000  gebundenen  Büchern!

Wir  freuen  uns  mit  der  Realschule  über  diese
bedeutende  und  wahrhaft  patriotische  Gabe;  ist
sie  doch  ein  beredtes  Zeichen  dafür,  welch  hohes
Juteresse  man  in  der  Heimat  auch  an  der
geistigen  Entwicklung  unserer  Kolonien  nimmt.
Sicher  wird  das  wertbolle  Geschenk  dazu  beitragen,
  anregend  und  befruchtend  auf  die  heranwachsende
  Jugend  Deutsch-Südwestafrikas  zu
wirken.

 

veine  Kommission  für  Innere  Olssion  in  den
deutschen  Schutzgebleten

ist,  wie  uns  beteiligter  Seite  geschrieben  wird,
kürzlich  vom  Zentral-Ausschuß  für  die  Innere
Mission  der  deutschen  evangelischen  Kirche  gebildet
worden.  Es  gilt,  die  Organisation  der  christlichen
  Liebestätigkeit  auch  in  unseren  Schutzgebieten
  planmäßig  zu  entwickeln.  Die  Kommission
sieht  sich  demnach  vor  einer  Reihe  ernster  und
bedeutsamer  Aufgaben  gestellt.  Den  Kranken  und
Gebrechlichen  soll  geholfen,  gegen  Laster,  namentlich
  auch  gegen  die  Verheerungen  des  Alkohols
soll  der  Kampf  aufgenommen  und  den  oft  weit
anseinanderwohnenden  Christen  soll,  soweit  es
möglich  ist,  durch  Schriftenverbreitung  der  Trost
des  Wortes  Gottes  gebracht  werden.  Besonders
aber  muß  sich  die  christliche  Fürsorge  auf  gebrechliche
  unglückliche  Kinder  in  Südwestafrika
erstrecken,  vor  allem  auf  solche  Mischlings-
        <pb n="904" />
        W  820  20

kinder,  die  der  sittlichen  und  körperlichen  Verwahrlosung
  preisgegeben  sind  und  die  somit
später  leicht  eine  ernste  Gefahr  für  die  Wohlfahrt
des  Schutzgebietes  bilden  könnten.

Die  Kommission  besteht  zur  Zeit  aus  den
Herren  Direktor  D.  Spiecker,  Präsident  des
Zentral-Ausschusses  für  Innere  Mission,  Oberverwaltungsgerichtsrat
  Berner,  Gesandter  Dr.  von
Eucken-A  a.D.  D.  Stöcker,
Pastor  W.  Scheffen,  Geschäftsführender  Sekretär
des  Zentral-Ausschusses,  sämtlich  in  Berlin,  ferner
Prof.  D.  Hausleiter-Halle  a.  S.,  Direktor
D.  Hennig-Hamburg,  Divisionspfarrer  Lic.
Schmidt-Potsdam,  Missionsinspektor  Spiecker-Barmen
  und  Großkaufmonn  J.  K.  Vietor-=Bremen.
  In  Verbindung  steht  die  Kommission
außerdem  mit  dem  Eopangelischen  Afrika-Verein
und  dem  Berliner  Verein  für  ärztliche  Mission,
deren  Vorsitzende,  der  Präsident  des  Kgl.  Konsistoriums
  der  Provinz  Brandenburg  Steinhausen
und  der  Geheime  Obermedizinalrat  Dr.  Dietrich,
ihr  ebenfalls  beigetreten  sind.

Die  Kommission  konnte  sich  von  Anfang  an
nicht  verhehlen,  daß  den  oben  erwähnten,  vom
nationalen  und  volkswirtschaftlichen,  wie  vom
christlichen  Standpunkt  gleich  wichtigen  Aufgaben
ein  Erfolg  nur  beschieden  sein  kann,  wenn  es
gelingt,  umfassende  Geldmittel  dafür  bereit  zu
stellen.  Sie  hat  sich  daher  in  einem  Aufruf  an
die  deutsche  evangelische  Christenheit  gewandt
und  um  Beiträge  gebeten.  Der  Aufruf  hat
bereits  günstige  Erfolge  aufzuweisen.  Weitere
Zuwendungen  sind  sehr  willkommen,  und  auch
kleinste  Gaben  werden  dankbar  angenommen.
Die  Zusendung  der  Spenden  wird  an  die  Adresse
des  Herrn  Direktor  D.  F.  A.  Spiecker-Berlin
  SW.  11,  Askanischer  Platz  3,  erbeten.

 

 

’ble  Dest  am  Viktoriasee.)

Bis  zum  11.  d.  M.  find  in  Port  Florence
27  Pestfälle  festgestellt,  von  denen  22  töädlich
verliefen.

Es  sind  bisher  1133  Schutzimpfungen  vorgenommen
  worden;  auch  finden  regelmäßige
Rattenuntersuchungen  statt,  aus  deren  Befund
die  Medizinalverwaltung  schließt,  daß  die  Seuche
im  Aussterben  begriffen  ist.

Jusammenlegung  von  Goldbergwerken  am
Witwatersrand  (Transvaal).
Die  Zusammenlegung  von  Goldbergwerken
am  Witwatersrand,  die  schon  früher  (vgl.  „D.  Kol.

)  Vol.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Ar.  15,  S.  768.

 

Bl.“  1908,  Nr.  8,  S.  398  ff.)  angekündigt  war,
ist  inzwischen  von  den  Generalversammlungen  der
betreffenden  Gesellschaften  genehmigt  worden.
Nunmehr  ist  auch  das  große  Verschmelzungsprojekt
der  East  Rand  Proprietary  Mines  Ltd.  zur  Vollziehung
  gelangt.

Das  Areal  der  East  Rand  Proprietary  Mines
ist  danach  auf  3745,97  Claims  (1  Claim  =
150,400  Kapfuß)  gewachsen.  Dieses  Areal,  das
größte  in  der  Hand  einer  Gesellschaft  befindliche
Bergwerksareal  der  Welt,  wird  von  10  Schächten
aus  mit  820  Pochstempeln  bearbeitet.  Das  Gesamtkapital
  der  Gesellschaft  beläuft  sich  nach  der
Verschmelzung  auf  2  500  000

Neu  ausgegeben  werden  2  ihr  1  405  897
Aktien,  die  an  die  bisherigen  Eigentümer  des
neu  erworbenen  Grundes  anteilmäßig  zur  Verteilung
  kommen  sollen.

Das  ganze  Projekt,  das,  nachdem  es  bereits
vorher  die  Zustimmung  der  daran  beteiligten
anderen  Gesellschaften  gefunden  hatte,  vor
einigen.  Wochen  von  der  Generalversammlung
der  East  Rand  Proprietary  Mines  Ltd.  genehmigt
worden  ist,  hat  folgende  Ankäufe  zum  Gegenstande:

1.  Den  Ankauf  der  Aktien  sämtlicher  schon
bisher  unter  der  Kontrolle  der  Käuferin  gewesenen
Gesellschaften,  nämlich

der  Driefontein  Consolidated  Mines  Ltd.,  der
Angelo  Gold  Mines  Ltd.,  der  New  Comet  Gold
Mining  Co.  Ltd.,  der  Cason  Gold  Mines  Ltd.,
der  Cinderella  Gold  Mines  Ltd.  und  der  New
Blue  Sky  Gold  Mining  Co.  Ltd.  für  670  980
neue  Aktien.

2.  Die  Übernahme  der  Abtien  des  Hanau-Farrar-Syndikats,
  d.  i.  des  Syndikats,  von  dem
ursprünglich  die  East  Rand  Proprietary  Mines
ihren  Grund  u.  a.  gegen  Zusicherung  eines  gewissen
  Anteils  am  Reingewinn  gekauft  hatte  gegen
333  333  neue  Aktien.

3.  Den  Ankauf  der  Angelo  Deep  Gold  Mining
Co.  Ltd.  für  176  000  neue  Mtien.

4.  Den  Ankauf  von  129  Claims  der  Drifontein
Deep  Ltd.  unter  gleichzeitiger  übernahme  von
90  000  L  Barbestand  für  51  107  Aktien.

5.  Den  Ankauf  des  Grundes  des  Herkules-Bergwerks
  unter  gleichzeitiger  Ubernahme  von
11  000  K  Barbestand  für  160  000  neue  Aktien.

6.  Den  Ankauf  von  53  bisher  in  Privathänden
  gewesenen  Claims  gegen  7942  Aktien.

7.  Den  Ankauf  von  gewissen  Vorkaufsrechten
der  Consolidated  Gold  Fields  und  General
Mining  &amp;amp;  Finance  Corporation  auf  einen  Teil
des  Grundes  des  Herkules-Bergwerks.

Die  Durchführung  des  Projekts  wird  in  Bergwerkskreisen
  als  ein  großer  Erfolg  für  alle  daran
Beteiligten  bezeichnet.
        <pb n="905" />
        W  821

Als  einer  ihrer  Hauptvorteile  wird  bezeichnet,
daß  den  Aktionären  im  Vergleich  zu  früher  eine
erheblich  größere  Sicherheit  gewährt  wird.  Früher
war  es,  so  kalkuliert  man,  bei  der  geringen  Ausdehnung
  des  von  jeder  einzelnen  Gesellschaft
bearbeiteten  Grundes  nur  natürlich,  daß  die
Goldausbeute  einer  Gesellschaft  sofort  erheblich
zurückgehen  mußte,  sobald  man  auf  einen  Teil
des  Riefes  kam,  der  weniger  goldhaltig  war  als
der  bisher  bearbeitete  Teil.  Damit  aber  mußte
natürlich  die  Höhe  der  von  der  Gesellschaft  gezahlten
  Jahresdividenden  ungünstig  beeinflußt
werden.

Bei  einem  Areal  wie  dem  jetzt  geschaffenen
ist  als  sicher  anzunehmen,  daß,  auch  wenn  man
hier  und  da  auf  goldärmere  Erze  stößt,  die  daraus
sich  ergebenden  Nachteile  reichlich  aufgewogen
werden  durch  die  Vorteile,  die  der  Gesellschaft
aus  dem  Auffinden  goldreicherer  Gesteine  an
anderen  Stellen  des  Bergwerks  erwachsen  müssen.

Die  Lebensdauer  des  Bergwerks  wird  nach
der  Verschmelzung  auf  30  bis  40  Jahre  geschätzt.
An  Dividenden  erwartet  man  bis  auf  weiteres
nach  den  gemachten  Voranschlägen  40  v.  H.  jährlich
zahlen  zu  können.

Das  Projekt  ist  in  keiner  der  beteiligten  Gesellschaften
  seitens  der  auf  den  Generalversammlungen
  vertretenen  Aktionäre  auf  einen  nennenswerten
  Widerstand  gestoßen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Johannesburg.)

Der  Eischkang  in  den  tunesischen  Gewässern  1907.

Der  Fischfang  in  den  tunesischen  Gewässern
ist  im  Jahre  1907  nicht  besonders  ergiebig  gewesen;
  zwar  hat  der  Fang  der  Sardine  ein  gutes
und  der  der  Anchovis  wenigstens  ein  mittelmäßiges
  Resultat  geliefert,  aber  der  Thunsischfang,
  der  wichtigste  Zweig  der  tunesischen  Fischerei,
ist  schlecht  gewesen,  da  die  Fische  sich  auf  ihrer
jährlichen  Wanderung  diesmal  nur  spärlich  und
überdies  verspätet  eingefunden  hatten.  Obgleich
im  Jahre  1907  drei  neue  Fangetablissements  in
El-Aonaria,  in  Ras-el-Mihr  und  in  Ras  Marsa
eingerichtet  worden  waren,  so  hat  das  Ergebnis
doch  nicht  die  Hälfte  desjenigen  des  Jahres  1906
erreicht.

Der  Fang  an  der  Küste  hat  im  Jahre  1907
im  wesentlichen  dasselbe  Resultat  wie  im  Vorjahre
  geliefert.

Nach  der  amtlichen  Statistik  sind  im  Jahre
1907  gefangen  worden:

Sardinen:  199  579  kg  im  Verte  von  59  33  Fr.
Anchoven:  55  145  44  -
Allasch:  903  229  212  "15  -

 

20

Sardinen,  Anchoven  und  Allasch  werden  eingesalzen
  und  dann  ausgeführt;  sie  zahlen  einen
Ausfuhrzoll  von  2  Franken  pro  Meter-Zentner.

An  diesem  Zweige  des  Fischfanges  haben  sich
im  Jahre  1907  beteiligt  231  Fahrzeuge  unter
italienischer  und  8  unter  französischer  Flagge  mit
einer  Besatzung  von  zusammen  1516  Mann.

Der  Thunfischsang  hat  ein  Ergebnis  gehabt
von  942  000  kg  im  Werte  von  291  164  Fr.
Das  Ergebnis  ist  gegen  das  Vorjahr  um  mehr
als  die  Hälfte  zurückgeblieben,  obgleich  acht  Etablissements
  im  Gang  waren  und  100  Fahrzeuge
mit  1237  Mann  den  Fang  betrieben,  während
es  im  Vorjahre  nur  fünf  Ctablisements  mit
68  Fahrzeugen  und  876  Mann  waren.

Die  Mannschaft  kommt  regelmäßig  jedes  Jahr
zum  Beginn  des  Fanges,  der  nur  in  den  Monaten
Mai  und  Juni  stattfindet,  aus  Sizilien  und  kehrt
nach  dem  Fang  wieder  dorthin  zurück.

Außer  den  genannten  Sorten  sind  an  anderen
Fischen  3915  685  kg  im  Werte  von  2161787  Fr.
im  Meer  und  in  den  Salzseen  gefangen  worden;
in  der  ersteren  Zahl  sind  etwa  80  000  kg  Polypen
und  14  800  kg  Langusten  enthalten.  Der  Fang
verteilte  sich  auf  1118  Fahrzeuge  mit  2719  Mann
Besatzung,  wovon  mehr  als  die  Häffte  Italiener,
die  übrigen  Malteser  und  Franzosen  waren.

Die  Schwammfscherei  hat  zwar  ein  befriedigendes
  Resultat  gehabt,  aber  doch  die  Höhe  des
Vorjahres  nicht  erreicht;  es  wurden  120  499  kg
weißer  Schwämme  im  Werte  von  2  636  738  Fr.
und  13.227  kg  schwarze  Schwämme  im  Werte
von  181  325  Fr.  gefischt.  Ausgeübt  wurde  die
Schwammfischerei  von  1991  italienischen,  1220
arabischen,  392  griechischen  und  10  maltesischen
Fischern  mit  zusammen  1021  Fahrzeugen;  ihre
Hauptstandplätze  sind  Mehdia,  Sfax,  Skira,  Zarzis
und  Djierba.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Tunis.)

 

Citeratur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Dr.  Negenborn,  Königl.  Preuß.  Regierungsrat:
Der  Deutsche  als  Staatsbürger.  Betrachtungen
  über  Politik.  München  1908.  J.  F.
Lehmanns  Verlag.  Preis  Mk.  1,20.

Dr.  Franz  Mercator,  Professor  der  Kolonialwirtschaft:
  Hundert  Jahre  deutsche  Ko-=lonien.
  Rede,  gehalten  beim  Rektoratswechsel
1984  der  Hamburger  Akademie.  Berlin  1908.
Verlag  von  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).
Preis  Mk.  1,20.
        <pb n="906" />
        822  20

H.  A.  Wickham:  On  the  Plantation,  Cultivation
and  curing  of  Pard  Indian  Rubber,
London  1908.

Schon  der  Titel  verrät,  daß  es  mit  dieser
Schrift  eine  eigene  Bewandtnis  hat.  Unter  der
Maske  einer  Rückschau  verbirgt  sich  in  Wahrheit
ein  Ausblick  in  Zeiten,  die  so  fern  liegen,  daß
kein  Leser  der  Broschüre  sie  erleben  wird.  Der
fiktive  Professor  streift  in  unterhaltender  Form
tatsächliche  Entwicklungsmöglichkeiten  auf  volkswirtschaftlichem,
  hygienischem,  kolonialpolitischem
und  technischem  Gebiet.

Hickmann,  Professor:  Vergleichende  Münzen-Tabelle
  der  wichtigsten  Staaten  der  Erde.
Neunte,  bedeutend  vermehrte  Auflage.  Wien  1908.

Hu.  k.  Hof-  Lartograyhische  Anstalt  G.  Freytag  &amp;amp;
Berndt.  Preis  Mk.  2

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Kanus  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  20.  Juli  d.  Is.  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Kanus  ist  dieelbe  wie  für  Telegramme  nach  den
übrigen  Orten  des  Schutzgebiets.  Sie  beträgt  zur  Zeit  2  Mk.  75  Pf.

an  der  Eisenbahn  Otawi  —  Grootfontein,  ist  am

In  Guchab  (Deutsch-Südwestafrika),

1.  Juni  d.  Is.  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,
Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briessendungen  erstreckt.

deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und

Pofwampfschisfsperbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Angust  1908.

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Vriefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

1.  deutsch-Ostafriha.

a)  04.  Bukoba,  Muansa  und
Von  mbasa  Welterbe
  dtn  aur  der  Ugandader
  a  iglion
zu  en  1500,  Bestim
mungsort

b)  4  nn  einschl.  A#mnn

A#uscha  r  e  FLan##s
Vogrt  go  W

c)  nach  Deutsch-Ostafrika
(ausschl.  der  unter  a  und  b
genannten  Postorte)

vom  Ein-  "
schiffungshafen  am:
I
Neapel  17.  Aug.  7.  Sept.
Oautchs  Schiffe)  6  p
Marseille  10.  jedes  Monats
Brindisi  30.  Aug.
(engl.  Schiffe)
JBrindisi  s......
engl.  Schiffe)
i
17.  Aug.  7.  Sept.
E  Porhsrv  6  6  "5
leSri  Ste)  v  8
17.  Aug.  7.  Sept.

Neapel
cdeuische  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats

i

Brindisi
(engl.  Schiffe)
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Brin
C-nl.  r

Mombasao  16—18  Tage

Mombasa  O  17  Tage
Mombasa  15,  20  Tage

Mombasa  20  Tage

Tanga  17—19  Tage

Tanga  16  Tage

Daressalam  21,  18,  18

Tage
Zanzibar
(von  Zanzibar  unmittelbar
ched  derungen
Daressalam  durch  Gouvernenbrretsgnldn
  in  6  Stund.  )
Daressalam  18  Tage

Janzibar  2  22  Tage
nach  Daressalam  weiter
mit  nöchster  *Ws  enheit
Zanzibar  22  Ta

nach  bar  2,  lan  8  2  iter

 

 

mit  nächster  Gelegenheit

 

15.  Aug.  ö.  Sept.
10  5

8.  jed.  Mis.  100
28.  Aug.  10  3

15.  Aug.  5.  Sept.
103
8.  jed.  Mts.  10  (#
        <pb n="907" />
        G  823  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Absahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Verlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am
2.  Deutsch-Südwestafriha.  Hamburg  2  2.  Sept.  Swakopmund  25  Tage  1.  Sept.  5.25
a  "e  Swakopmund  sow  ·
Abbabt  brnn  Hae  erpen  17.  Aug.  7.  Sept.  Swakopmund  20  Tage.  Aug.  6.  Sept.  8.38
.  is  Grootfontein  oo-  woulntw  Schiffe)
Witvley,  Haris,  Hohew
Mirsstere  woaaleield,  30  *  Sethamgten  18.  Aug.  8.  Sept.  Swakopmund  19  Tage.  Aug.  7.  Sept.  11.16
Okahand  m  "
O2  w  0  ern  aun  outzanpton,  22.  29.  Aug.  Swakopmund  23,  21..421.  28.  Aug.  11.16
Onguan,  aabah  haceta  Vis  Kapsfiadt  23  Tage
bing  Otliwarongo,  Wgücbe.  dann
t  Omtio.  eutsche  Schiffe
3  Seesiem  Isimmeb.  *t  Swakopmund  23  Tage  .  ...  11.16
belmstal,  Windhur  (##amburg  2.  Sept  Swakopmund  25  Tage  1.  Sept.  7  12
Southampton,  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  20  Tage  jeden  Freitag  11.16
Southampton  18.  Aug.  8.  Sept.  Lüderitzbucht  20  Tage.  Aug.  7.  Sept.  11.16
(deutsche  Schiffe)
*  ah  e  A  7.  Aug.  7  bucht  21  Te  16.  Aug.  6  8.  38
¾  ¾  ntwerpen  17.  Aug.  7.  Sept.  Lüderitzbucht  21  Tage  .  Aug.  6.  Sept.  8.
nien,  B  Gibeo
*  —  *  (beutsche  Schife)
man  "  u
höhe  *“*  alia  sHamburg  2.  Sept.  Lüderitzbucht  26  Tage  1.  Sept.  7  12
sHamburg  2.  Sept.  Lüderitzbucht  26  Tage  1.  Sept.  5.25
5  dach  nsdaif.  Warm.]  Southampton  29.  Aug.  12.  Sept.  Capstadt  17  Tage  28.  Aug.  11.  Sept.
mas  (nur  Briefe,  Vosi-  .  lawn  dort  weiter  auf  dem  11.16
loren  und  Zeitngen.  J  Landwege  über  Steinkopf
Geschäftspa-  l
let-e  und  Dakeuvkobea  wie  1
überitzbucht  zu  lelten  1
3.  Uemermn.  “  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Arttoria  10  23.  —  .  jed.  Mts.  8.5
a  ·  12
uPt  -  Soe  vrhhe  Krbi  20  u.  20—80  Tages  24  jev.  Mts.  7
Hauaberie  ue  une  a#n.  Voulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
woa,  Edea,  Jabasst,  Jaunde,  sur  Ver  Duala  18  Tage
nn  deunche  Schif  Hibi  19  Tage
Plantation,  Viktoria  U##Liverpool  22.  Aug.  Viktoria  25  Tage  20.  Aug.  1045
Duala  26  Tage
#Liverpooll  5.  Sept  Duala  23  Tage  3.  Sept.  101
Hamburg  25.  jedes  Monats.  Nio  del  NRey  32—35  Tages  24.  jed.  Mts.  712
5)  nach  duo  del  Rry  Liverpool  19.  Sept.  Rio  del  Rey  23  Tage7.  Sept.  1045
Liverpooll  22.  Aug.  RNio  del  Ney  23  Tage0.  Aug.  10  .
e)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17.  Tage,  jeden  Donnerstag  1015
von  rt  weier  u
(Carua-  Kusserh  ml
4  nach  Ossidinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Tae,  um  jeden  Donnerstag  10|15
von  dort  weiter  über  Oboku
(am  Grebsiu#  bis  **zpl
le.
e)  nach  Molunt  Antwerpen  3.  Sept.  Matadi  19—20  Tage  2.  Sept.  1.0
von-  dawele  mit  tder  Eis  E  en
Bordeaux  25.  jedes  Monats  bahn  mit  Iluutssbarpfern  4äh  23.  jed.  Mts.  10
em  Kongo,  Ssanga  und
Djah  bis  Molundu
4.  Samoa.  Queenstopn  13.  Sept.  Apia  31  Tage  11.  Sept.  11.16

Nachversand  1.0
        <pb n="908" />
        W  824  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  om:
11.  Sept.  Friedrich-Wilhelmsdese
  L%  hafen  37  Tage

5.  Deutsch-Neuguinea.

rindisi

|
B  23.  Aug.  20.  Sept.
(engl.  Schiffe)  #

Simpsonhafen  40  Tage
Simpsonhafen  38  Tage
Friedric  Wilhelmshafen

  41  Tage

 

6.  den  Karolinen,  Palau-Inseln,
  Marianen)

*)  Sendungen=  nach  Guam  werden
  über  1  Francise
geltiuer

Neapel  11.  Sept.
(deutsche  Schiffe)  "
Neapel  8.  Nov.

(engl.  Schiffe)

21.  Aug.  9.  18.  Sept.
10  3

 

|A  Valau“  36  Tage
Jap  38  Tage
H  Saipan  43  Tage
50  Tage
54  Tage
Sai#a#  64  Tage
68  Tage
Hatn  71  Tage

9.  Sept.  G.  Nov.  105

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

geleitet;  von  Yokohama  weiter

sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

7.  Kiautschon.

Neapel  28.  Aug.  11.  Sept.
(deutsche  Schiffe)

singtau  32  Tage
Tsingtau  38—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35  Tage
Tsingtau  35  Tage

26.  Ang.  9.  Sept.  1035
jeden  Freitag  108
28.  Aug.  10.0.

3.  Sept.  8.38
19.  Aug.  2.  Sept.
100

 

8.  Marshall-Inseln.

Jaluit  etwa  46  Tage
Jaluit  56  Tage

Jaluit  etwa  57  Tage

9.  Sept.  6.  Nov.  10  3

 

9.  Togo.

 

Brindisi  jeden  Sonntag
(engl.  Schiffe)
Marseille  30.  Aug.
(kranz.  Schiffe)
Liverpool  4.  Sept.
Marseille  21.  Aug.  4.  Sept.
(engl.  Schiffe)
l
Neapel  8.  Nov.
N  *i
11.  Sept.
echeng  A##
Neapel  13.  Sept.
(engl.  Schisfte)
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.
Hamburg  10.  jedes  Monats
Notterdam  7.  20.  jed.  Monats
(deutsche  Schiffe)

Boulogne  s.  3  11.  jedes  Monats
(beutsche  Schiffe

0Marseille  12.  jedes  Monats

Bordeaux  25.  jedes  Monats
1

1#Liverpool  jeven  Sonnabend

1

Lome  26,  25—27,
21  Tage
Lome  17  Tage
Lome  20,  21—23  Tage

Lome  16  Tage

Cotonon  18  Tage

on  da  ab  Landverbindung
Gun  18  Tage
n  da  ab  wunpbinden
Autra  15  Ta
von  dort  wettal  r  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

 

15.  24.  ½  eesten  jedes
Mona

9.  jed.  zaus-  98.56
6.  19.  jed.  Mts.  931

10.  jed.  Mts.  1.0
10.  jed.  Mts.  100.
28.  jed.  Mts.  108

Donnerstag  934

 

)  Den  durchà  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Trieffendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="909" />
        W  825  2O

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  jin  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Neuguinen  Neapel.  17.  287.  Aug.  Marshan=  14*.  Sept.
-f  i  .......
Neapel...l91’AugB«-Scpt.  Inseln  Brindisi  ’  23.-  Aug.
deutsch-Ostafriha  .  Brindisi  45  28.  Aug.  —  —
Narseille.  ..  16.  ied.  Mts.  Neapel.  26*  Aug.  11.  Sept.
.——...  B..  -——  Bctndm  ..23Aug(3cpt
«  Marseille.  ..  20.  Aug.  8.  Sept.
deutsch-Südwestafriha-  .
Southampton  16.  31.  Aug.  G.  Sept.  mnm)  AÜb.  Vancouv.  9.  30.  Aug.
nördl  Teil  d.  Schutgeb.  Hamburg  Niautscho  Sollusemyton,  #  über  San-remeisro
Southampton  21-.  Aug.  Southamp#o  ————
Le  Havre  oder.  16.  S  30“.  Aug.
südl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  21".  Aug.  Queenstown.  15.  4“.  Sept.
Southampton!  16.  31.  Aug.  6.  Sept.  Sibir.  Eisen-  jeden  Montag,  Mittwoch
bahn  und  Sonnabend
Hamburg  ..  18*.  jedes  Monats  «  —
Kamernn  Southampton,  30“.  jedes  Monats  Vlymouth  ’über  Vancouder)
Plymouth  ..  16.  30.  Aug.  samog  Qucenstown.  I  über  San  Francisco
"“  2
den  Karolinen,
Marianen,  Brindisi  23.  Aug.  Togo  Hamburg  198-.  214.  jedes  Monats
Palau-Inseln  99  Southampton  30“.  jedes  Monats

 

Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

Tsuruga  11/7.  —  11.  Miyadzu  23/7.  —  28/7.  Tschinwangtau.
Bahia.

„Fürst  Bismarck“"  Mäiyadhn  13/7.  —  13/7.  Tsuruga  23/7.  —  28/7.  Tschinwangtau.
Hongkong  6/7.  —  9/7.  Pakhoi  11/7.  —  14/7.  Amoy  25/7.  —  25/7.

Futschau  29/7.  —  31/7.  Shanghai.

—  22/7.  Hoetjisbai  (Kapland  23/7.

Miyadzu  13/7.  —  13/7.  Tsuruga  23/7.  —  28/7.  Tschinwangtau.
Lüderitzbucht  19/7.  —  20/7.  Swakopmund  1/8.  —  6/8.  St.  Helena.
Brisbane  24/6.  —  6/7.  Simpsonhafen.

—  26/7.  Lüderitzbucht

  28/7.  —  31/7.  Swakopmund  3/8.  —  Elefanten-Bucht.  —

S.  M.  S.  „Arcona“
S.  M.  S.  „Bremen“  St.  Thomas  27/6.
S.  M.  S.  „Bussard“  30/6.  ressalam.
S.  M.  S.  „Condor"  277.
S.  M.  S.
S.  M.  S.  „Iltis“  Shanghai  31/7.  —  4//8.  Futschau.
S.  M.  S.  „Jaguar“
S.  M.  S.  „Leipzig“.
S.  M.  S.  „Panther“
S.  M.  S.  „Planet“.
S.  M.  S.  „Seeadler“  Tanga  13/7.  —  14/7.  Daressalam.
S.  M.  S.  „Sperber“  Kapstadt  21/7.
Loanda.
S.  M.  S.  „Tiger“

Nanking  9/7.  —  10/7.  Aganking  11/7.  —  14/7.  Kingkiang  17/7.  —
1/  Hankau  2/7.  —  29/7.  Yotschon  30/7.  —  30/7.  Hankau  4/8.

.  Kiuliang.

Ablösungstransporte:

Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Bürgermeister“  (Ausreise)  bzw.  „Prinzregent“  (Heimreise)  der
Ostafrika-Linie  mit  dem  Ablösungstransport  für  die  Besatzungen  S.  M.  Schiffe  „Bussard“  und

„Seeadler“.

Transportführer:  Korvettenkapitän  Menger  (Ausreise)  bzw.  Korvettenkapitän  Werner  (Heimreise).
Neapel  6/7.  —  11/7.  Suez  11/7.  —  16/7.  Aden  16/7.  —  23/7.  Mombassa  28/7.  —  24/7.
Tanga  25/7.  —  26/7  Daressalam  28/7.  Heimteie)  —  28/7.  Zanzibar  29/7.  —  29/7.  Mo-„Prinzregent“)
  2/8.  —  2/8.  Zanzibar  3/8.

zambique  Aübergang  des  Transports  aus  R.  P.  D
—  3/8.  Daressalam  4/8.  —  4/8.  Tanga  5/8.  —  5/8.  Mombassa  6/8.  —  Aden.
        <pb n="910" />
        826  20

Gemieteter  Dampfer  „Rhein“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  den  abgelösten  Besatzungsteilen  der
Schiffe  der  ostasiatischen  Station.

Transportführer:  Korvettenkapitän

v.  Koß.

Colombo  5/7.  —  19/7.  Port  Said  19/7.  —  31/7.  Bremerhaven.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

-  Reise  Letzte  Nachrichten
Postdampfer  von  l  nach  bis  12.  August  1908.

Adolph  Woermann“  Hamburg  Durban  am  7.  August  ab  Aden.
„Alexandra  Woermann“.  ambur  Kotonou  am  10.  August  in  Kotonou.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  2.  August  ab  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Kilwa  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  12.  August  ab  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“  *  Hamburg  am  5.  August  ab  Gabun.
„Eleonore  Woermann“  Dua  Hamburg  am  12.  August  in  esos.
„Erna  Woermann“  Lüderi  2  Hamburg  17  in  Ham
„Friea  Woermann“  Hamburg  Kotonon  9.  8  —  passiert
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  3.  August  ab  Las  Palm
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  7.  August  ab  Las  Kalmes.
„Henriette  Woermann“  Kotonon  Hamburg  am  9.  August  in  Antwerpen.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  8  August  Quessant  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Burutu  Hamburg  3.  Zt.  in  Hamburg.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Assinie  an  27.  Juli  in  Grand  Bassam.
„Lili  Woermann“  Calabar  Hamburg  Zt.  in  Lamhurg.
„Linda  Woermann“  Assinie  Hamburg  5##  in  Hambu
„Lothar  Bohlen“  Accra  Hamburg  in  7.  August  a  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  12.  August  Ouessant  passiert.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  0.  August  in  Dakar.
„Martha  Woermann“  .  Hamburg  Burutu  am  11.  August  in  Lome.
„Max  Brock“.  Kilwa  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Otto  *  Assinie  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Paul  Woer  Hamburg  Accra  am  11.  August  in  Lome.
„Thetlo  öSar  Calabar  Hamburg  am  31.  Juli  ab  Lagos.

Khed  Lüderitzbucht  Hamburg  am  12.  August  Eastbourne  passiert.
#eng“  Gabun  Hamburg  am  10.  August  ab  Madeira.

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala"  Rio  Nunez  Hamburg  14  in  Hamburg.
„Edea“  Burutu  Hamburg  m  10.  August  in  Lagos.
„Kamerun“  Hamburg  Gabun  im  10.  August  in  Gabun.
„Lome“  Kotonon  Hamburg  am  6.  August  ab  Las  Palmas.
„Otav!".  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  August  in  Lüderitzbucht.
„Swakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  August  ab  Las  Palmas.
„  “  Mossamedes  Lüderitzbucht  am  31.  Juli  ab  Lagos.
„Windhuk“"  Delagoa  Bay  Lüderitzbucht  am  12.  August  in  Hamburg.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.

„Friderun“  Rio  Nunez  Hamburg  am  9.  August  ab  Las  Palmas.
„Henner“  Hamburg  Nio  Nunez  am  8.  August  ab  Las  Palmas.
„Immo“  Hamburg  1  Accra  am  9.  August  Dover  passiert.
„Ingbert  Hamburg  Lüderitzbucht  am  1.  August  ab  Las  Palmas.
„Ingo".  Hamburg  Mossamedes  am  6.  August  ab  Dakar.
„Ingraban“  Hamburg  Mossamedes  am  26.  Juli  in  Mossamedes.
„Irmfried  Mossamedes  i  Hamburg  am  5.  August  in  Hamburg.
„Irmgard“  Lüderitzbucht  T  Hamburg  am  5.  August  ab  Lüderitzbucht.
„Ivo%  io  Nunez  Hamburg  am  9.  August  ab  Conakry.
„Walburg“  Hamburg  vũderitzbucht  am  9.  August  in  Emden.
        <pb n="911" />
        Mitgeteilt  durch  von  der

G  827  20
Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Telephon:  Amt  le  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.

Hendt'sches  Kolonialhontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.

13.  August  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

        
 

 

 

 

 

Grün-  ·  GIVE-letzte
dungs-  Kapital  schäfts-  letzte  Divi-  Nachfrage  Angebot
lahr  Mark  jahr  dende  dende  5%  %
1906  1  250  0001.  100  —  10  —  84
1906  2000000  1.  1.  —  4  ..—  75
1905  750  000  1.  4.  8  15  vorm.  150
.....5  —
1905  1  200  000  1.  4.  0  ·  —  80
1905  600  000.  15  5  —  105
90  1  500  00  1.  1122  50  —  70
1891  2600  000  1.  10.  7  7  88  92
1905  220  000  1.  11|18  20  —  125
1900  418000|1.  117  —  95
1878  2750  000M.  110  16
"#  1  177  182
1885“  2000  0001.  4  20  207  217
1907]  2500  000  1.  11.—  0  —  55
1902  10000  000  (1.  1.  0  0  —  75
1907  4500  000  1.  5  —  198  198
1902  10000  Ooo  1.  5.  1  2  —  80
1885.  3721000  1.  1.  6  5  —  100
3000000,  5  5  do  —  101
1886  400  000  1.  1.  0  0Deutsch-Ostafrikanische  —  3
—  —  do  —
1908)]  11  495  000  1.  1.  3½3½  Deutsch-Ostafrikanische  5%  4
«  bungen  (vom  Reich  ..91  92
1897  2250  000  1.  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  .«—  100
1899  4000  000  1.  1.  6  0Gesellschaft  Nordwestkamerun  A.  —  M  20.—
360  000  0  ·  o  o  B.  —  M  10.—
1898  1  000  O000  1.  1.1  10  0  Gesellschaft  Südkamerun  A.  —  95
1  000  000  10  do  do  ....  B.  —  85
1889  2  000  000  1.  10.  0  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  —  25
1897  1  153  000  1.  1.]  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
88  3  000  000  1.  10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  —  30
1887  1  200  O00  1.  1.  15  20  Jaliit-Gesellschaft=  geteilte  Aktien  *143  148
»  enumcheme.  .FHM1825,--ld11375,
1898  604  000  1.  7.  0  0  sin  Sakarre  Stamm-  Aktien  —  15
447  000  do  Vorzugs-Aktien.  —  40
1904  1000000  1.  1.  —  o  bs-Aktiengesellschaft.  —  35
1906  3  000  O0  1.  11—  44  —  —  —  75
1908  1  000  000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —.  35
1899  1  100  000  1.  7.  0  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  80  85
6000,000  /1.  4.  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile.  95  100
;-  0  0  Stamm-Anteile  .  —  88
1  1  200  000,  1.  1.1/  —  —  Ostafrika-Kompagnie  95  100
1904  21.000  000/1.  1.  8  8  Ostafrikanische  Esenbahngeselischaft  Anteile
(vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins
.  1220%  Rückzahlung  garantiert)  103  104
1900  20  000  000  1.  4.  0  0  Otavi-Ninen-  und  Eessnbebravkechhen  .  126  130
1902  #  125  000  1.  1.]  30  40  Pacific  Phosphate  Co.  F  10  S
1897  2000  1.  10.R  5  6  Plar  #tagengesellschaft  Concepcion  —  86
1895  1  500  000  1u.110  0  henhe  Handei  Plamogengesellchafe  —  335
1903  800  000  1.  11.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  75
1805  2000000  1.  1.  4  4  Samoa-  Kautschuk-Compagnie  —  70
1897  500  000  1.  11  0  0  Sigi  Pfl  anzungs=  -Gesellschaft  —  70
1900  K  500  000  1.  7.  0  0  South  African  Territories  8  sh
1892  2  2000  Ooo  1.  7.,  0  0  South  West  Africa  Co.  sh  18  sh
1898  869  100  1.  4.0  40  usanibara  booffekbauoeseuschaf.  Scnnsnale  423  zsfr.  30  zefr
142200  0  ·  rzugs-Anteile  45  zesfr.  —
1897  1  500  000  1.  1.  0  6  r  sseninesrese  Bibundi-!
  tamm-Anteile  90  1  95
600  000  0  6  #%  ai-Ateile  —  100
1897  4500  000  1.  1.  0  0  en  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
n  »  zusammengelegte  Statnm-Akt1enl—  50
1  1—  8  Vorz--Aktien  —  100
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Westdeutsche  enwen  und  wueenbecaft
«  Düsseldorf  65  70

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Baukhaus  stets  gern  bereit.
        <pb n="912" />
        <pb n="913" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

19.  Jahrgang  beri.  den  1.  September  1908.  Uummer  17.

Dlese  Zeuschrift  erscheint  in  der  Reg  rtt  1  und  15.  jedes  Monats.  De##ben  werden  als  setbete,  tbeigesügt  d  mindestens

emmal  veerbellhrt  k  rschtinen#en  lungen  aus  #½½  deutschen  Schutzgebieten-,  herausg  Dr.  i#sn
Da  Fasrelsss  oineiunge  wgentspreis  für  das  Kolo  Malblar  1n  den  Beiheften  e  denn  Be  e  d

8  8  dig  —  dlun  M.  3.—,  direkt  umer  Ssoindt  durch  die  Ver#g  Shusne  a)  M.  für  Deutschland  F
der  deutschen  Schutzgebiete  Len  ÖOsterreich-Ungarns.  b)  M.  5.—  für  dle  Länder  ns  Weltwwostvereins.  —  Sappurtnn  8  Anfrage

find  an  die  er  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  t  SWs,  Kochstraße  68—71,  zu  1  8  a

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Vertrag  über  die  Unterhaltung  einer  Postdampfschiffsverbindung  wwischen  dem
Schuygebiete  Deutsch-Neuguinea  einerseits  und  Hongkong  sowie  dem  australischen  Festland  anderseits  S.  829.  —
Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Onptafrika,  betr.  Ergänzung  der  Hafenordnung  von  Daressalam.  Vom
3.  Juli  1908  S.  830.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Abänderung  des  Zolltarifs.
Vom  18.  April  1908  S.  831.  —  Personalien  S.  833.  —  Patriotische  Gaben  S.  836.  —  Spenden  für  Errichtung
eines  Denkmals  zu  Ehren  der  Gefallenen  von  Südwestafrika  (5.  Liste)  S.  83

Nichtamtlicher  Teil:  Togo:  Die  Genickstarre  in  den  nördlichen  Bezirken  von  Togo  S.  837.

Deutsch-Ostafrika:  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
in  den  Monaten  Februar  und  März  1908  S.  840.

Deutsch-Südwestafrika:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im
Monat  Mr  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  841.  —  Verzeichnis  der  im  südwestafrikanischen  Schutzgebiete
tatigen  Gesellschaften,  Firmen  und  Handwerker  S.  842.

utsch-  Neuguinea:  Eine  Straferpedition  nach  dem  Hatzfeldhafen  S.  851.  —  Bei  den  Kannibalen  der
Admiralit!  #.  Inseln  S.  853.  »

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Die  kolonialen  Faser-(Hanf-)  und  Ol-Rohstoffe  S.  857.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Vernichtung  der  Baumwollernte  und  anderer  Kulturen
im  Vilajet  Aleppo  S.  860.  —  Baumwollerzeugung  der  Welt  im  Jahre  1907  S.  860.  —  Baumwollsaatöl-Erzeugung
der  Welt  S.  861.  —  Baumwollerzeugung  und  zverbrauch  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  1898  bis  1907  S.  862.
—  Ausfuhr  von  Baumwolle  und  Baumwollsamen  aus  Agypten  1907  S.  862.  —  Kakaokultur  in  Surinam  S.  863.—
Landwirtschaftliche  Verhältnisse  der  Inseln  Trinidad  und  Tobago  1907  S.  864.  —  Zigarettenausfuhr  Agyptens  1907
S.  865.  —  Ausbeutung  von  Goldminen  in  Spanien  S.  865.  —  Papua  im  Jahre  1906/07  S.  865.  —  Handel  und
wirtschaftliche  Lage  der  hawglschen  Meeln  im  Jahre  1906/07  S.  865.  —  #ußenhondel  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  im  Fiskaljahre  1907/08  8.  —  andel  der  Insel  St.  Helena  1907  S.  869  Verzeichnis  der  Werte  fũr
die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  in  *  S.  869.  —  Zolltarifänderungen  im  Südafrikanischen  Zollverein  S.  869.

Verschiedene  Mitteilungen:  Studierreise  des  Pref.  Dr.  Tischler  S.  871.  —  Errichtung  einer  Bergwerksschule
  in  Transvaal  S.  871.  Lehrbuch  für  Urithmetit  in  arabischer  Sprache  S.  871.  —  Besteuerung  von  Agenten
und  Handlungsreisenden  in  Westauinralien  S  S.  871.  Zur  Arbeiterfrage  auf  St.  Thoms  und  Principe  S.  872.  —
Erichtung  eines  Trockendocks  an  der  Delagoabucht  S.  874.  —  Verkehr  deutscher  Schiffe  im  Hafen  von  Alexandrien  1907

874.  Schiffsverkehr  auf  den  Hawaüschen  Inseln  im  Jahre  1906·07  S.  875.  —  Literatur-  Verzeichnis  S.  876.
—  Verlehrs-  Nachrichten  S.  877.  —  Schiffsbewegungen  S  880.  —  Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  881.

Nmtlicher  Teilon#s.

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Vertrag  über  die  Unterhaltung  einer  Dostdampfschiffsverbindung  zwischen  dem
Schutzgebiete  Deutsch-Meuguinea  einerseits  und  Hongkong  sowie  dem  australischen
Festland  anderseits.

4  Zwischen  dem  Reichskanzler  Fürsten  von  Bülow,  handelnd  im  Namen  des  Reichs  einerseits,
  und  dem  Norddeutschen  Lloyd  in  Bremen,  vertreten  durch  den  Generaldirektor  Dr.  Wiegand

und  den  Direktor  Heineken  anderseits,  ist  heute  nachstehender  Vertrag  abgeschlossen  worden.
Artikel  1.
Der  Norddeutsche  Lloyd  in  Bremen  verpflichtet  sich,  in  Erweiterung  der  auf  Grund  des
Vertrags  vom  15  Ouober  1898  (Zentralblatt  für  das  Deutsche  Reich  S.  453)  betriebenen  Post-2.

  September
        <pb n="914" />
        W  830  2

dampfschiffsverbindungen  mit  Ostasien  und  Australien  eine  Postdampfschiffslinie  zwischen  Simpsonhafen
im  Schutzgebiete  Deutsch-Neuguinea  einerseits  und  Hongkong  sowie  Sydney  anderseits  zu  betreiben.

Auf  der  Fahrt  nach  Hongkong  und  zurück  sind  das  Festland  von  Neuguinea  (Friedrich-Wichelmshafen)
  und  die  Insel  Jap  anzulaufen.

Die  Fahrten  sind  in  Zeitabständen  von  vier  Wochen  auszuführen.

Die  Geschwindigkeit  der  Fahrt  muß  im  Durchschnitte  mindestens  elf  Seemeilen  betragen.

Der  Unternehmer  verpflichtet  sich,  die  seit  dem  Jahre  1906  eingerichtete  Küstenschiffahrt,
ausgehend  von  Simpsonhafen,  ohne  Einschränkung  weiterzuführen.

30.  Oktober

Für  die  Dauer  dieses  Vertrags  kommt  die  in  dem  Vertrage  vom  12  Schtember  1898

Artikel  1  Abs.  1  unter  A  4  vorgeschriebene  Anschlußlinie  von  Singapore  nach  dem  Schutzgebiete  von
Neuguinea  in  Wegfall.
Artikel  2.

Für  die  Erfüllung  der  übernommenen  Verbindlichkeiten  empfängt,  ceer  Unternehmer  vom
1.  April  1908  ab  aus  der  Reichskasse  eine  Vergütung  von  jährlich  230  000  Mk.,  „Zweihundertdreißigtausend
  Mark“,  zahlbar  in  monatlichen  Teilbeträgen  am  letzten  Tage  —  Monats.

Diese  Vergütung  wird  insoweit  gekürzt,  als  die  vertragsmäßig  bedungenen  Fahrten  nicht
zur  Ausführung  gekommen  sind.  Die  Kürzung  erfolgt  —  sei  es,  daß  eine  Fahrt  ganz  oder  teilweise
ausgefallen  ist  —  in  der  Weise,  daß  für  jede  gegenüber  dem  Fahrplane  zu  wenig  zurückgelegte
Seemeile  der  auf  sie  rechnungsmäßig  entfallende  Betrag  von  den  nächstfälligen  Monatsbeträgen  zur
Reichskasse  einbehalten  wird.  Für  die  Berechnung  der  Entfernungen  sind  die  im  Fahrplan  enthaltenen
  Festsetzungen  der  Seemeilenzahl  maßgebend.

Artikel  3.  «
Die  Vorschriften  der  Artikel  3,  7,  8,  9,  10  Abs.  1  und  3,  12,  13,  15,  16,  17,  18,  19,
20,  21,  22,  23,  24,  25  Abs.  1,  3  und  4,  27,  28,  29,  30,  31  Abs.  1,  4  und  5,  32,  33,  35  Abf.  3,

36,  37,  38,  40,  41,  42,  43  des  Hauptvertrags  vom  sI—  1898  finden  entsprechende

Anwendung.
.  Artikel  4.
Dieser  Vertrag  erstreckt  sich  auf  die  Zeit  vom  1.  April  1908  bis  zum  Ende  März  1909.
Artikel  5.

Den  gesetzlichen  Stempel  für  die  Ausfertigungen  und  Ergänzungen  des  Vertrags  trägt  der
Unternehmer.

Urkundlich  ist  gegenwärtiger  Vertrag  zweifach  gleichlautend  ausgefertigt  und  von  beiden
Teilen  unterschrieben  und  untersiegelt  worden.

So  geschehen

Norderney,  den  22.  Juli  1908.  Bremen,  den  17.  Juli  1908.
Der  Reichskanzler.  Norddeutscher  Lloyd.
(L.  S.)  gez.  von  Bülow.  gez.  Wiegand,  gez.  Heineken.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Ostafrika,  betr.  Ergänzung  der  Hafenordnung
  von  Daressalam.
Vom  3.  Juli  1908.

In  der  Hafenordnung  für  den  Hafen  von  Daressalam,  gültig  vom  1.  September  1903
(Deutsches  Kolonialblatt  1903,  S.  511  ff.),  erhält  unter  „Signalstation“  der  §  16  folgenden  Zusatz:

„Wenn  ein  einkommendes  Schiff  bei  der  an  der  SO.-Kante  des  Nord-Riffs  liegenden
roten  Spierentonne  B  angelangt  ist,  wird  die  zum  Zeichen  des  Herannahens  eines  Schiffes  an
dem  Mast  der  Signalstation  Ost-Fähr-Huk  geheißte  deutsche  Handelsflagge  bis  zur  Höhe  der
Signalraa  niedergeholt.
        <pb n="915" />
        W  831  20

Die  auf  dem  Flottillengebäude  der  Boma  das  Signal  von  Ost-Fähr-Huk  weitergebende
Signalflagge  wird  dann  gleichfalls  halb  niedergeholt.“
Daressalam,  den  3.  Juli  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Rechenberg.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  Hbänderung
des  Jolltarifs.
Vom  18.  April  1908.
Auf  Grund  des  §  6  der  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet
vom  31.  Januar  1903  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:
§  1.  Der  zur  Zollverordnung  für  das  deutsch-südwestafrikanische  Schutzgebiet  vom
31.  Januar  1903  gehörige  Tarif  nebst  sämtlichen  dazu  ergangenen  Abänderungen  und  Ergänzungen
wird  mit  Ablauf  des  19.  Mai  1908  aufgehoben
§  2.  Am  20.  Mai  tritt  der  in  der  Anlage  enthaltene  Zolltarif  in  Kraft.
Windhnk,  den  18.  April  1908.
.  Der  Kaiserliche  Gouverneur.
gez.  v.  Schuckmann.

 

 

 

—  —  Anlage.
Jolltarif  vom  20.  ai  1908.
Tarif-*7“
  Benennung  der  Gegenstände  Zollsatz  für  1  kg
A.  Einfuhrzölle.
I.  Tabak,  Tabakfabrikate  und  TDabatersatstoffe.
1|  Zigarren  netto  5,00  Mk.
rara:  Asten  mit  2  v3  v
-  ohne
2Zigaretten  .  ..  40o00.
Tara:  wie  zu  r.  1.
3  HPlattentabak  brutto  4,00
4  Roher  Tabak  in  Blaͤtter-  oder  anderer  ð  Form,  Rauch-,  gau-  u.  Schnupftabake  netto  4,00
Tara:  Kisten  25  v.  H.,  Fässer  25  v.  H.
5  Tabakersatzstoffe  mit  Ausnahme  von  Tagggga  4,00
Tara:  Kisten  20  v.  H.,  Fässer  20  v.  O.
6  Daggag.  ppppppfrutto  10,00
II.  Getränke.
7  Bier  aller  Art  0,15
8  Stille  Weine  0,50
92Schaumweine  ...  1,00-Anmerkungen
  zu  ar.  7  bis  9.
Sogenannte  altholfrre  Biere  und  Weine,  auch  wenn  in  ihnen
durch  Nachgärung  ein  Alkoholgehalt  bis  einschließlich  1  v.  H.  nach
Tralles  entstanden  ist,  sind  gollfrei.
10  Branntwein  aller  Art  mit  einem  Altoholgehalt  bis  einschliehlich  50  v.  L
nach  Tralles  1  Liter  4,00  Mk.
        <pb n="916" />
        W  832  20

 

 

Tarif-Nr.
  Benennung  der  Gegenstände  Zollsatz  für  1  kg
11  Branntwein  aller  Art  mit  einem  Alkoholgehalt  von  mehr  als  50  v.  H.
nach  Tralles;  alkoholhaltige  Essenzen,  Tinkturen  und  Auszüge  zu
Genußzwecken  .  ..  1  Liter  6,00  Mk.
12  Ather  aller  Art,  einfache  und  zusammengesetzte  zu  Genußzwecken  .  1-6,00-Anmerkungen
  zu  Nr.  10  bis  12.
1.  Bei  der  Ermittlung  des  Literinhaltes  von  Flaschen,  Kruken  usw  ·
wird  jedes  angefangene  Zehntelliter  einer  Flasche,  Kruke  usw.  für
ün  ur  volles  Zehntel  gerechnet  und  danach  der  gesamte  Literinhalt
estgeste
2.  Zollfrei  e
a)  Spiritus  in  fester  Form.
b)  Der  in  Deutschland  mit  dem  allgemeinen  Denaturierungsmittel
zum  menschlichen  Genuß  unbrauchbar  gemachte  Spiritus  unter
der  Bedingung  der  Verwendung  zu  Brenn-,  Motor=  oder  gewerblichen
  Zwecken
ie  Abfertigung  des  denaturierten  Sprits  zum  freien  Verkehr
darsd  nur  bei  den  Zollämtern  an  der  Seegrenze  erfolgen,  sofern
die  Beteiligten  nicht  bereit  sind,  denselben  wie  Branntwein  zu
verzollen.
)  Spiritus  zu  wissenschaftlichen  Zwecken,  erforderlichenfalls  unter
Nachweis  der  Verwendung.
4)  Spiritus  und  Ather  sowie-  alkohol-  und  “therhaltige  Flüssigkeiten
zu  Heilzwecken  i
Drogerien  und  ähnlichen  Betrieben  auf  tt  uu
nötigenfalls  unter  UÜberwachung  der  Verwendung.  Nähere  Beliimmungen
  über  die  Überwachung  der  Verwendung  breiben
vorbehalt
nKe)  Essenzen,  Tinkturen  und  Auszüge  zur  Herstellung  von  Erfrischungsgetränken
  mit  einem  Alkoholgehalt  von  nicht  mehr  als  3  v.  H.
nach  Tralles.
III.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
13  Lebendes  Rindvieh  für  Schlachtzwecke  1  Stück  30,00  Mk.
14  Lebende  Hammel  und  Karpater.  5,00
15  Frisches  Fleisch  von  Vieh,  auch  gekühlt  oder  gefroren  brutto  0,40  -
Anmerkung  zu  Nr.  15.
Fleisch,  welches  lediglich  zur  Erhaltung  mit  Salz  bestreut,  mit  Salzwasser
  begossen  oder  mit  ähnlichen  Mitteln  behandelt  worden  ist,  wird
wie  frisches  Fleisch  behandelt.
16  Milchbutter  und  Margarine  0,50
IV.  Nahrungs=  und  Genußmittel,  anderweitig  nicht  genannt.
17  Zucker  (Rohr-,  Rüben-,  Stärke=  und  Fruchtzucker  sowie  andere  gärungsfähige
  Zuckerarten  in  jeglicher  Form,  auch  Sirup  und  Melasse)  0,10
V.  Feuerwaffen  und  Munition.
18  Ein=  und  mehrläufige  Hinterladergewehre  sowie  Lause  zu  solchen  .  IStück20,00-19
  Sonstige  Feuerwaffen  einschließlich  der  Teschins  .  1-5,  -
AmnerlnngzueroI
Pistolen  mit  anbringbarem,  sogenanntem  Anschlagkolben  sind  wie
Gewehre  zu  verzollen.
20  Pulver  aller  Art,  Zündhütchen.  brutto  1,00  =
21  Schrot  .  -  „10  =
22  JPatronen  und  Patronenhülsen  .  -0,20-
        <pb n="917" />
        W  833  20

 

Tarif-  *-P•  .
Benennung  der  Gegenstände  Zollsatz  für  1  kg

 

VI.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse.

23  Zündhölzer  aller  Art.  brutto  0,50  Mk.

24  Parfümerien  und  kosmetische  Mittel  aller  Art,  auch  allohol-  und  ätherhaltig  netto  5,00  =
Tara:  Kisten  15  v.  H.

Anmerkung  zu  Nr.  24.

Hierzu  gehören  unter  anderem:  Schönheitsmittel  (wie  z.  B.
Haarfärbemittel  sowie,  Haut=  und  andere  Verschönerungsmittel);  Kopf-,
Mund=  und  Zahnwasser;  wohlriechende  oder  zur  Verbreitung  von
Wohlgeruch  dienende  MWhice  (Esienzen=  Tinkturen,  Extrakte)  und  Wasser.

Zollfrei  bleiben:  Seifen  aller  Art

25  -Alkohol=  und  ätherhaltige  Arzneiwaren,  soweit  sie  nicht  nach  Ziffer  2  4
der  Anmerkungen  zu  Tarif-Nr.  10  bis  12  zollfrei  zu  belassen  sind  5,00  =

Tara:  Kisten  15  v.  H.

B.  Ausfuhrzölle.

1  Weibliches  Rindvrite  ’81Stück  20,00  Mk.
2  Weibliches  Kleinvieh  Schafe,  Ziegen)  mit  usnahme  der  Angoraziegen  .  11  —  „00
3  Angoraziegen,  männliche  und  weibliche  .  .1-  20,00  -
Anmerkung  zu  Nr.  3.
Dieser  Ausfuhrzoll  wird  nicht  erhoben  bei  der  Ausfuhr  nach  solchen
südafrikanischen  Staaten,  welche  die  Ausfuhr  von  Angoraziegen  mit
dem  gleichen  Zoll  belasten.
4  Robbenfelle,  Bobskins=  ..  ..  .  .11--  15,00  -
5  Guano:  Jahresausbeute:  Zou  bei  einem  Ammoniakgehalte  von:
5½  v.  H.  5½  —7  v.  H.  7—9  v.  H.  über  9  v.  H.
500  Tonnen  und  darunte  —  —  —  —
über  500  bis  1000  Tonnen  1,25  Mk.  3,00  Mk.  4,00  Mk.  5,00  Mk.
.  1000  =  2000  2,50  =  6,00  =  8,00  =  10,00  =
.  2000  Tonnen  5,00  2,00  =  16,00  =  20,00

 

 

für  die  Gewichtstonne.

 

 

Hersonalien.

A.  K.  O.  vom  17.  Juni  1908.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Geheimen  Regierungsrat
Markmann,  früher  vortragender  Rat  im  Reichs-Kolonialamt,  den  Kronen-Orden  3.  Klasse  zu
verleihen.

 

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  14.  August  1908.

Am  19.  August  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  20.  August  d.  Is.  in  der
Schutztruppe  angestellt:
Doering,  Oberleutnant  im  Colbergschen  Grenadier-Regiment  Graf  Gneisenau  (2.  Pommerschen)
und

Pabst  v.  Shain,  Leutnant  im  Füsilier-Regiment  General-Feldmarschall  Graf  Blumenthal  (Magdeburgischen)
  Nr.  36.
        <pb n="918" />
        W  834  20

Nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  XIII.  (Königlich  Württembergischen)  Armeekorps  mit  dem
20.  August  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  als  Leutnants  angestellt:
Die  Königlich  Württembergischen  Leutnants:

v.  Sick  im  Ulanen-Regiment  König  Wilhelm  I.  (2.  Württembergischen)  Nr.  20  mit  einem  Patent
vom  22.  Juni  1901  D.l  und

Dapvid  im  Füsilier-Regiment  Kaiser  Franz  Joseph  von  Österreich,  König  von  Ungarn  (4.  Württembergischen)
  Nr.  122  mit  einem  Patent  vom  27.  Januar  1903  Rözr.

A.  K.  O.  vom  18.  August  1908.

Johannes,  Major  beim  Stabe  der  Schutztruppe,

Schulz,  Oberleutnant  und

Dr.  Dempwolff,  Stabsarzt,  —  Gesuche  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.

Hösemann,  Oberstabsarzt,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen
der  bisherigen  Uniform  bewilligt.

Falkenstein,  Leutnant  im  Ulanen-Regiment  von  Schmidt  (1.  Pommerschen)  Nr.  4,  scheidet  am
3.  September  aus  dem  Heere  aus  und  wird  mit  dem  4.  September  d.  IJs.  in  der  Schutztruppe
  angestellt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  15.  Juli  1908.

Dr.  Dempwolff,  Stabsarzt,  im  Anschluß  an  den  bis  zum  4.  Juli  d.  Is.  reichenden  Heimatsurlaub

ein  Nachurlaub  von  6  Wochen  erteilt.

Sbtruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  18.  August  1908.
Am  31.  August  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  September  d.  Is.
im  Heere  angestellt:
v.  Mejer,  Oberleutnant  im  Infanterie-Regiment  Graf  Bose  (1.  Thüringischen)  Nr.  31;
die  Leutnants:
Schütte  in  der  4.  Ingenieur-Inspektion,  als  Oberleutnant  ohne  Patent  mit  einem  Dienstalter  vom
19.  Dezember  1907,
Eckhardt  im  Feldartillerie-  Regiment  General-Feldzeugmeister  (1.  Brandenburgüschen)  Nr.  3  und
Pieper  im  Husaren-Regiment  Fürst  Blücher  von  Wahlstatt  (Pommerschen)  Nr.
Ein  sechsmonatiger  Nachurlaub  zur  Wiederherstellung  der  Gesundheit  nach  ke  im  Anschluß
an  den  bereits  bewilligten  neunmonatigen  Heimatsurlaub  bewilligt:
den  Leutnants:
Frhrn.  Geyr  v.  Schweppenburg  vom  12.  Juli  d.  Is.  ab  und
Riecker  vom  11.  August  d.  Is.  ab
Schmidtborn,  Hauptmann,  unter  Verleihung  des  Charakters  als  Major  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen
  Pension  und  der  Erlaubnis  zum  Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.
v.  Meien  und  v.  Padberg,  Leutnants,  Gesuche  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere
3½  Jahre  genehmigt.
Am  31.  August  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  September  d.  Is.  in  der
Schutztruppe  angestellt:
die  Oberleutnants:
Geisler  in  der  Maschinengewehr-Abteilung  Nr.  5,  kommandiert  zur  Dienstleistung  bei  der  Landesaufnahme

Plinzner  Nchen  Regiment  Graf  zu  Dohna  (Ostpreußischen)  Nr.  8  und
Berlin  im  Eisenbahn-Regiment  Nr.  2.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  11.  August  1908.
Weiser,  Prrvimtamtsoffem  scheidet  am  14.  September  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  in  Cöln)  aus  der  Schutz-**
  aus.
        <pb n="919" />
        W  835  2c

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  1.  August  1908.
Professor  Dr.  Ziemann,  Oberstabsarzt,  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  der  Marine  als  Oberstabsarzt
  in  der  Schutztruppe  mit  einem  Patent  vom  1.  April  1904  angestellt.

Deutsch-Ostafrika.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  angetreten:
  am  10.  August  1908:  Maschinist  Eid  ner;
am  17.  August  1908:  die  Gouvernementssekretäre
Schmeiser  und  Freitag,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  Fischer,  Steuermann  Giese  und
Kanzlist  Binding.

In  Ostafrika  vom  Heimatsurlaub  eingetroffen:
Rektor  Blank,  kommiss.  Zollamtsassistent  2.  Klasse
Mensing,  kommiss.  Bureauassistent  2.  Klasse
Schneider,  Polizeiwachtmeister  Hunzinger,
Gouvernementssekretär  Bagha  und  Kanzleigehilfe
Pfister.

Aus  Ostafrika  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
  Bautechniker  Broß,  Zollassistent  2.  Klasse
Steiner,  die  Gouvernementssekretäre  Strademann
  und  Klenze  und  Kanzleigehilfe  Schäffer.

 

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben

von  Neapel  aus  angetreten:

am  27.  Juli  1908:  Feldwebel  Wirbel,  die
Sanitätssergeanten  Holzapfel,  Jenischewski
und  Tschirch,  Unteroffzier  Seidel  und  Sanitätsunteroffizier
  Rehwagen;

am  17.  August  1908:  die  Hauptleute  Jördens
und  v.  Langenn-Steinkeller  und  Stabsarzt
Ullrich.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  14.  August  1908
in  Marseille  eingetroffen:  Unteroffizier  Graumann.


 

RKamerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten
am  9.  d.  Mts.:  die  Sergeanten  Glatte  und
Schultze  als  Expeditionsunteroffiziere  bei  der
VYola-Croßschnellen-Expedition.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen:  Regierungsarzt
  Höhnel,  Landmesser  Seekamp,  Materialienverwalter
  Gerlach  und  Lazarettgehilfe  Schulz.

 

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben

von  Hamburg  aus  angetreten:

am  9.  August  1908:  Leutnant  v.  Frese,  die
Sergeanten  Porzig  und  Geßler,  die  Unteroffiziere
  v.  Versen  und  Piotrowicz;

am  25.  August  1908:  Leutnant  v.  Michaelis.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  31.  Juli  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Feldwebel  Krämer  und
Sergeant  Faulborn.

Togo.

Aus  Togo  sind  mit  Heimatsurlaub  eingetroffen:
Oberleutnant  Freude,  Forstassessor  Metzger,
Regierungslehrer  Kottmann,  Vermessungstechniker
Gärtner  und  Bureauassistent  v.  Podewils.

Deutsch-Südwestafrika.

Am  3.  September  tritt  die  Ausreise  an:  der
Bergbeamte  und  Geologe  Dr.  phil.  Friedrich
Wilhelm  Voit.

Im  Schutzgebiet  eingetroffen  am  15.  Juni  d.  Is.:
der  Materialienverwalter  Stellmacher.

 

Angenommen:  Der  bisherige  Streckenaufseher
Michael  Müller  als  Stationsverwalter,  Schreiber
Valentin  Wetzel  als  Hilfsgerichtsschreiber,  Wilhelm
  Schütt  als  Zustellungs=  und  Vollziehungsbeamter,
  W.  Gronwald  als  Krankenhanusverwalter
und  Okonom.

Dem  Schreiber  Zemke  ist  vom  1.  April  d.  Is.
ab  Beamteneigenschazt  beigelegt  worden.

 

Am  12.  August  1908  haben  die  nachgenannten
Polizeisergeanten  die  Ausreise  nach  Südwestafrika
von  Hamburg  aus  angetreten:  Friedrich  Behnke,
Kurt  Schacht,  Oswald  Ostermann,  Richard
Quellmalz,  Otto  Buttkereit,  Ewald  Reymann,
  Jacob  Stein,  Paul  Genz,  Karl  Arnold,
  Hermann  Liedtke,  Hugo  Baudeck,
Heinrich  Bachmann,  Paul  Lauerhaß,  Paul
Bentzin,  Hugo  Jeske,  Fritz  Wichmann,  Hans
Franken,  August  Olfermann,  Josef  Nowak,
Josef  Ruhland,  August  Neie,  Oswald  Mehnert,
Alfieri  Wosnitza  und  Klaus  Jipp.

Im  Schutzgebiet  sind  als  Polizeisergeanten
angenommen:  Jakob  Faath,  Otto  Neumann,
Albert  Willbier,  Arthur  Adloff  und  Jürgen
Agge.

Abgereist  sind  mit  viermonatigem  Heimatsurlaub:
  Am  20.  Juni  ab  Swakopmund  der  Hilfsgerichtsschreiber
  Thiel;  am  10.  Juli  ab  Lüderitzbucht
  der  Polizeisergeant  Wollert  und  am  11.  Juli
ab  Swakopmund  der  Polizeisergeant  v.  Dufring.
        <pb n="920" />
        W  836  20

Deutsch-Neuguinea.

Der  Sekretär  Sigwanz  hat  die  Geschäfte  der

Station  Nauru  am  7.  Mai  d

.  Is.  übernommen.

 

Der  Bureaugehilfe  Heisig  ist  mit  Heimatsurlaub
  aus  Neuguinea  eingetroffen.

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  ist  weiterhin  folgende  freiwillige  Gabe
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

Von  Herrn  Oberrealschuldirektor  Dr.  Knabe
in  Marburg  321,15  Mk.

 

Syenden  für  Errichmung  eines  Deunmals  zu  eyren  der  Gefallenen  von  Särswmestafrina.

5.  Oiste.
Es  spendeten  Gaben  (1908)  am  Mark  Mark
1.  5.:  Kriegerverein  Kirchberg  (Hessen)  1.—  Übertrag  1189,56
-  Kreis-Kriegerverband  Wittingen  30,  —  30.  5.:  Landwehr-Verein  ielichowo
4.  5.:  A.  H.  A.  H.  der  Turnerschaft  (Kreis  Schmiegel).  3,05
„Eberhardina“,  Hannover  50,—  1.  6.:  Preuß.  Eisenbahn-  Verein  i  in  zeitz  11,33
5.  5.:  Offiziere  des  Beurlaubtenstandes  -  Gefr.  Boronowsky  sehem.  Schutz=  6,.—
des  Bezirkskommandos  Burg.  25—  -  Hinderer  truppe  Süd=  6,—
7.  5.:  Kreis-Kriegerverband  Bochum  -  Serg.  Hinze  westafrika  6.—
«  (Stadt).  160,—  3.  6.:  Königl.  Sächs.  Militärverein  in
9.  5  „Tägliche  Rundschaus  Berlin.  4.—  Borna  5.—
11.  5.:  Lehrer-Gesangverein  Löhne  in  4.  6.:  Georg  Weber,  Neiße,  Neue
Mennighüffen  Berlinerstraße  56  5.—
Deutsche  Kolonial-  Geselcchaft,  10.  6.:  Kreis-  Kriegerverband  Posen.  30,—
Abteilung  Magdeburtg  32,2511.  6.:  Bezirkskommando  Frankfurt  a.O0.  8.—
12.  5.:  Leutn.  d.  Res.  Heller,  Dresden  A.  20,—  b  .  6.:  Kreis-Kriegerverband  Mülbeim
13.  5.:  Untersekundaner  Josef  Baar.  1.—  (Rhein)  Land  10,—
-  Kreis-Kriegerverband  Bielefeld  Ingenieur  F.  Köstlin,  Wein-(Stadt
  und  Land)  500,—  heim  a.  d.  Bergstraße  3.—
Kriegerverein  Dramburg.  5.—7.  6.:  Edwin  Tietzsch,  Berlin.  2,  —
Königl.  Sächs.  Militärverein  20.  6.:  Kommando  der  Schutztruppe  für
„Kronprinz  Albert“  in  Stollbers  Südwestafrika  00,—
(Erzgebirge)  5.—26.  6.:  Gustav  Kühn,  Neuruppin  („Mär-14.
  5.:  Verein  der  Reichstreuen  in  kische  Zeitung?“")  3,50
Theißen  und  Umgegend  5.—  5633.  Gruppe  l  (Hermsdorbydes
15.  5.:  „Deutsche  Zeitung“,  Berlin.  70,61  Kreis-Kriegerverbandes  Nieder-16.
  5.:  Dr.  A.  Rosenbauer,  Königl.  barnim  41,80
Gymnafialprofessor,  Lohr  23,20  29.  6.:  5743/08.  E.  Karl  Kayser,  Rent-19.
  5.:  Verein  der  Badener,  Neustadt  a..  5.—  ner,  Wiesbaden  .  100,  —
21.  5.:  Fröhlich  &amp;amp;  Wolff,  Cassel  100,—.0  6.:  Prof.  Dr.  Wackermam,  Hanau  20,—
-  Dr.  med.  Flade,  Dresden  N.,  4.  7.:  Provinzialverein  in  Magdeburg  5,—
Königsbäckerstraße  6.  I.  5,05  6.  7.:  Kriegerverein  „Eisfeld“  i.  Thür.  9,80
Friedrich  Werner,  Greiz  i.  V.,  8.  7.:  „Deutsche  Zeitung“,  Berlin  2,05
Reichenbacherstraße  91.  5.—  -  Max  Heinrich,  Dresden,  Zirkus-25.
  5.:  Königl.  Landrat  des  Manzfelder  straße  40  85,20
Gebirgskreises.  „45  Von  drei  Offizieren  der  Schutz
-  Kriegerverband  RotenburgFulda)  10,—  truppe  Kamerun  150,—
27.  5.:  Adolf  Klügel,  Prof.,  Blanken-  16.  7.:  Deutsche  Kolonial=  Gesellschaft,
burg  a.  H..  3.—  Abteilung  Cöln  a.  Rh.  50,—
Verein  ehemal.  Kameraden  des  17.  7.:  W.  Wollenlager,  Steglit,  Blens-Ulanen-Regts.
  4,  Berlnn.  5.—  burgerstraße  11  2.—
Zusammen  1189,56  Zusammen  .  4154,29
        <pb n="921" />
        837  20

Mark

Übertrag  4154,29

Verein  ehemaliger  Kameraden

der  Eisenbahnpioniere,  Berlin
Schutztruppe  Südwestafrika

8.:  Galvanoplastiker  Max  Qnitzdorf,

Berlin..  .  ...

18.  7.:
20.—
1500,—

O
*

7

Zusammen  5676,2

Mark
Übertrag  5676,29
Die  preußischen  Landmesser  (durch

Landmesser  Kater,  Siegen)  294,—
5970,29

Zusammen

Beim  Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt

  sind  bis  jetzt  insgesamt  an  Beiträgen
eingegangen  32  376,62  Mk.

13.  8.:

 

##KHMichtamtlicher  Teilsl##sllcbld
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Togo.
Die  Genichstarre  in  den  nördlichen  Bezirken
von  Togo.

Von  Dr.  med.  Jaffé.

Seit  nunmehr  drei  Jahren  tritt  im  Norden
des  Schutzgebiets  Togo,  in  den  Bezirken  Sokods-Bassari
  und  Mangu-Jendi,  eine  Krankheit  in
epidemischer  Form  auf,  die  den  Eingeborenen
angeblich  bis  dahin  gänzlich  unbekannt  war.  Es
sehlt  ihnen,  was  allerdings  auf  ihre  Unkenntnis
zurückzuführen  ist,  der  Name  für  diese  Krankheit,
die  nach  Schilderung  der  Symptome  durch  die
Eingeborenen  und  aus  eigener  Anschauung  von
den  Europäern  auf  die  von  der  Heimat  her  bekannte
  Genickstarre  gedeutet  wurde.  Die  Anschauung,
  daß  diese  Seuche  früher  nicht  im  Lande
war  und  als  etwas  gänzlich  Neues  von  außen
her  eingeschleppt  worden  wäre,  ist  jedenfalls
irrig  —  nach  Mitteilungen  zu  schließen,  die  ich
über  das  vereinzelte  Auftreten  in  früheren  Jahren
in  anderen  Teilen  Togos,  z.  B.  in  Kpandu,
erhielt.  Daß  vereinzelte  Fälle  im  Norden  des
Schutzgebietes  früher  der  Beobachtung  der  mit
inneren  Krankheiten  wenig  vertrauten  Farbigen
entgingen,  ist  sehr  wahrscheinlich.  Erst  das  gehäufte
  Auftreten  lenkte  ihre  Aufmerksamkeit  auf
den  Symptomenkomplex,  der  ihnen  nun  als  etwas
ganz  Unbekanntes  auffiel.  Eine  andere  Frage,
welches  die  Gründe  für  das  epidemische  Auftreten
der  Krankheit  in  den  letzten  drei  Jahren  sind,
ob  (aus  unbekannten  Ursachen)  eine  Virulenzsteigerung
  des  Erregers  innerhalb  des  Schutzgebiets
stattgefunden  hat  oder  eine  Einschleppung  eines
virulenten  Erregers  von  außen  her  erfolgte,  ist
mit  Sicherheit  in  letzterem  Sinne  zu  entscheiden.
Ein  Blick  auf  den  Weg,  den  die  Seuche  in  den  Vorjahren
  genommen,  erbringt  den  Beweis.  Die  einzelnen
  Daten  verdanke  ich  den  Angaben  des  Regierungsrats
  Dr.  Kersting.  Das  erste  Auftreten
wurde  vom  Residenten  von  Sugu  (Dahomey)  in
Kandi  im  März  1906  gemeldet.  Von  französischer
Seite  wurde  damals  nach  vorliegenden  Berichten

 

eine  Einschleppung  von  der  Karawanenstraße  von
Sokoto  angenommen.  Hierzu  sei  bemerkt,  daß  den
Haussas  die  Krankheit  bekannt  ist.  Mein  Gewährsmann,
  der  Songoaufseher  Bassari,  erzählte  mir
von  einem  heftigen  Auftreten  der  Krankheit  in
Sokoto  vor  etwa  vierundzwanzig  Jahren,  das  er
selbst  miterlebt  haben  will.  Die  Krankheit  ist  dort
unter  dem  Namen  Alobs  (übersetzt  etwa:  Krankheit,
  an  der  viele  sterben)  bekannt,  soll  in  einzelnen
  Fällen  ständig  vorkommen,  im  Abstande
längerer  Zeiträume  in  heftigerem  Maße  auftreten
und  dann  viele  Opfer  fordern.

Das  Auftreten  der  Seuche  in  Kandi  veranlaßte
  den  Residenten  von  Sugu,  die  Grenze
zu  sperren,  das  heißt,  den  Durchzug  der  Karavanen
  von  Sugu  nach  Togo  zu  verbieten,  „um
das  deutsche  Gebiet  vor  der  Seuche  zu  bewahren“.
Der  dadurch  zum  Teil  um  den  Norden  von  Togo
herum  nach  der  Goldküste  hin  abgelenkte  Karawanenverkehr
  brachte  den  Krankheitsstoff  nach
Gambaga  in  Mamprussi,  und  was  durch  die
beiderseitigen  Absperrungen  im  Osten  verhindert
war,  geschah  nun  im  Westen;  es  erfolgte  die
Einschleppung  von  den  genannten  Teilen  der
Goldküste  her  nach  Moba  im  Bezirke  Mangu-Jendi,
  wo  die  Krankheit  angeblich  500  Opfer
forderte,  in  diesem  Jahre  sich  aber  nicht  mehr
weiter  ausbreitete,  da  bald  die  Regenzeit  einsetzte,
die  offenbar  für  die  Verbreitung  und  Entwicklung
des  Krankheitsgiftes  ungünstig  ist.  Die  Übergangszeit
  von  der  Regen=  zur  Trockenperiode
1906  brachte  ein  Aufflackern  der  Seuche  im
Osten  des  Sokodeébezirks.  Auch  hier  handelte  es
sich  um  Einschleppung  vom  Nachbargebiete,  und  zwar
von  Logba  her  auf  der  Straße  nach  Kumeridsá
und  Kutau,  das  sich  an  Markttagen  eines
starken  Besuches  vom  benachbarten  Logba  her
erfreut.  Von  Kumeridä  wurden  um  die  Weihnachtszeit
  1906  die  ersten  Fälle  gemeldet;  es
erkrankten  insgesamt  35  Personen,  von  denen  30
starben.  In  Kutau  wurden  22  Individuen  von
der  Krankheit  ergriffen,  von  denen  15  starben.

2
        <pb n="922" />
        G  838  20

Von  hier  breitete  sich  die  Seuche  über  das  benachbarte
  Lama  und  Ssiu,  der  Nord-Ostecke  von
Losso  und  Kodjene,  dem  Nord-Ostteile  von
Kabure  aus.  In  Ssiu  starben  von  46  Kranken
34.  Von  Lama  und  Kodjene  liegen  genauere
Zahlen  nicht  vor,  dort  handelt  es  sich  auch  um
eine  verhältnismäßig  geringere  Ausbreitung,  die
sich  in  den  Grenzen  der  für  die  Nachbargebiete
angegebenen  Ziffern  bewegen  dürfte.  Nun,  da
die  Krankheit  einmal  im  Lande  war,  bewirkten
der  durch  keine  Grenzabsperrungen  mehr  behinderte
Verkehr,  die  Handelsbeziehungen  zwischen  den
verschiedenen  Volksstämmen  eine  Weiterverbreitung
des  Krankheitsstoffes  fast  durch  den  ganzen  Bezirk
Sokodé  und  ein  Auftreten  der  Seuche  in  der
Trockenzeit  1907/08  an  den  verschiedensten  Stellen.
Ebenso  wie  in  den  beiden  Vorjahren  setzte
die  Epidemie  mit  Beginn  der  Trockenzeit  ein  und
verschwand  mit  Eintreten  der  ersten  Regen.  Die
durch  den  Harmattan  bewirkte  äußerste  Trockenzeit
  zeigte  sich  also  auch  hier  wie  bei  andern
Seuchen,  z.  B.  den  schwarzen  Pocken,  als  krankheitsfördernder
  Faktor,  eine  Beobachtung,  die  ich  ebenfalls
  der  Mitteilung  des  Regierungsrats  Dr.  Kersting
verdanke.  Speziell  für  die  Genickstarre,  die  hier
mit  größter  Wahrscheinlichkeit  durch  denselben  Erreger
  wie  die  heimische  Krankheit  verursacht  wird,
hängt  diese  Tatsache  auch  noch  mit  dem  Umstande
zusammen,  daß  die  Trockenheit  die  Eingangspforte
der  Krankheit,  („Nasen-  und  Rachenschleimhaut"),
durch  Entzündungen  und  Katarrhe  für  die  Aufnahme
  des  Erregers  empfänglicher  macht,  bzw.
dem  schon  vorhandenen  Erreger  die  weiteren
Wege  zu  den  Hirnhäuten  ebnet.  Daß  neben  den
lokalen  Einwirkungen  sicherlich  nochandere  Momente,
die  sich  aber  vorläufig  unserer  Kenntnis  entziehen,
mitsprechen,  soll  nicht  in  Abrede  gestellt  werden.
Der  Verlauf  der  Seuche  während  der  letzten
Trockenzeit  gestaltete  sich  folgendermaßen:  Die
ersten  Einzelfälle  traten  bereits  am  Ende  der
Regenzeit  Anfang  November  1907  auf  der  Station
Sokodé  unter  Steuerarbeitern  aus  Difale  auf.
Es  erkrankten  vier  Personen  an  den  verdächtigen
Symptomen;  eine  starb  nach  eintägiger  Krankheitsdauer,
  eine  wurde  gesund,  zwei  wurden  auf
ihren  Wunsch  nach  der  Heimat  entlassen,  da  man
infolge  des  frühen  Auftretens  der  Krankheit  noch
während  der  Regenzeit  und  der  unklaren  Symptome
  es  nicht  mit  Genickstarre  zu  tun  zu  haben
glaubte.  Die  nächsten  zur  Beobachtung  kommenden
Fälle  ereigneten  sich  ebenfalls  auf  der  Station
Sokodé  selbst.  Am  28.  Dezember  1907  erkrankte
eine  Soldatenfrau  mit  typischen  Symptomen  der
Genickstarre.  Daß  es  sich  in  der  Tat  um  eine
eitrige  Entzündung  der  Meningen,  d.  h.  Hirnhäute,
  handelte,  wurde  durch  die  Lumbalpunktion,
d.  h.  Punktion  des  Rückenmarkskanals  in  der
Gegend  der  Lendenwirbel,  erwiesen.  Es  ergab

 

sich  dabei  eine  eitrige  Beschaffenheit  der  Rückenmarksflüssigkeit.
  Die  mikroskopische  Untersuchung
dieser  Flüssigkeit  ergab  einen  innerhalb  der  Eiterzellen
  gelegenen,  in  Form  und  Lagerung  mit  dem
Erreger  der  heimischen  Genickstarre  Übereinstimmenden
  Diplococcus.  Die  biologische  Untersuchung,
  d.  h.  der  Versuch,  den  Erreger  auf  künstlichem
  Nährboden  zu  züchten,  war  ergebnislos.
Der  gleiche  Unstern  wie  bei  diesem  ersten  Falle
waltete  über  allen  späteren  derartigen  Untersuchungen.
  Der  schon  in  der  Heimat  im  wohleingerichteten
  Laboratorium  schwer  zu  züchtende
Meningococcus  trotzte  allen  Bemühungen,  ihn  zur
Weiterentwicklung  auf  künstlichen  Nährböden  zu
bringen.  Während  auch  in  allen  später  untersuchten
  Fällen  mikroskopischer  Befund,  klinische
Symptome,  das  epidemische  Auftreten,  die  noch
später  zu  erwähnende  überwiegende  Beteiligung
des  Kindesalters,  für  die  Identität  der  tropischen
Genickstarre  mit  der  epidemischen  Genickstarre  in
Europa  sprechen,  fehlt  noch  das  Schlußglied  in
der  Beweiskette,  die  Serumdiagnose.

Der  erste  Fall  kam  nach  13tägiger  Krankheitsdauer
  zur  Heilung,  ebenso  erging  es  bei
einem  zweiten  Falle,  während  ein  dritter  nach
zehnstündiger  Krankheitsdauer  mit  dem  Tode
endete.  So  weit  das  Vorkommen  der  Seuche  in
Sokodé  selbst,  abgesehen  von  einem  eingeschleppten
Falle  im  Songo,  der  tödlich  endete.

Über  das  Auftreten  der  Seuche  in  anderen
Teilen  des  Bezirks  kamen  zuerst  am  3.  Februar
1908  Meldungen  nach  Sokode.  Auf  Grund  des
früheren  Auftretens  der  Seuche  waren  von  seiten
der  Bezirksleitung  strikte  Anweisungen  gegeben
worden,  jeden  ersten  Krankheitsfall  unverzüglich
zu  melden.  Es  wurden  seit  Beginn  der  Trockenzeit
  soweit  wie  möglich  Erkundigungen  über  den
etwaigen  Ausbruch  der  Seuche  eingezogen.  Alle
diese  Bemühungen  scheiterten  an  der  Gleichgültigkeit
  und  wohl  auch  Angst  der  Eingeborenen
vor  dem  Eingreifen  des  weißen  Arztes.

Anfang  Februar  kam  die  Nachricht  nach  Sokodé,W
  daß  die  Krankheit  im  benachbarten  Dahomey,
in  Paraku  ausgebrochen  sei,  einem  Orte,  von
dem  die  Straße  nach  Togo  über  Tschamba-Passua
führt.  Daß  sich  in  Togo  selbst  ein  großer  Krankheitsherd
  gebildet  hatte,  wurde  kurz  darauf  durch
einen  von  Mangu  kommenden  Händler  berichtet,
welcher  erzählte,  daß  in  dem  eine  Tagereise  nördlich
  von  Bassari  gelegenen  Kabu  in  den  vergangenen
  zwei  Monaten  40  Menschen  gestorben
wären.  Bei  meiner  Ankunft  in  Kabu  stellte  ich
fest,  daß  45  Menschen,  davon  35  jugendliche
Individuen,  seit  Ausbruch  der  Krankheit  (etwa
Ende  November  1907)  gestorben  und  im  benachbarten
  Ssara  16  Opfer  der  Seuche  erlegen
waren.  Auf  Nachfrage  nach  Leuten,  die  die  Krankheit
  überstanden  hatten,  wurden  nur  ein  Knabe,
        <pb n="923" />
        G  839  20

F::  rt

der  noch  an  den  Folgeersch  gen,  Läh  gen  der
unteren  Extremitäten,  litt,  und  eine  völlig  wiederbergestellte
  Frau  vorgeführt;  alle  übrigen  Kranken
waren  gestorben.  Daß  diese  letzten  Angaben  mit
Vorsicht  aufzufassen  waren,  lehrten  mich  meine
eigenen  Erfahrungen.  Von  22  von  mir  beobachteten
  Fällen  starben  8,  die  übrigen  wurden
wieder  völlig  gesund.  Auch  die  später  von  andern
Orten  einlaufenden  Meldungen  lauteten  mit  einer
Ausnahme  pessimistisch;  jeder  Erkrankte  wäre  gestorben,
  in  einem  Ausnahmefall  seien  dagegen
vier  Kranke  sämtlich  gesund  geworden.  Zuverlässig
  sind  in  dieser  Hinsicht  nur  die  eigenen  Beobachtungen.
  Diese  gehen  dahin,  daß  fast  zwei
Drittel  die  Krankheit  überstanden,  ein  Ausgang,
der  leider  weniger  auf  Kosten  der  Behandlung  als
auf  die  natürliche  Heilkraft  des  menschlichen  Körpers
  fällt.  Der  Genickstarre  stehen  wir  noch  ziemlich
machtlos  gegenüber,  namentlich  unter  den  schwierigen
  Verhältnissen  des  Busches,  der  eine  sorgfältige,
  gerade  für  diese  Krankheit  besonders  notwendige
  Krankenpflege  fast  unmöglich  macht.
Noch  in  anderer  Hinsicht  waren  die  von  den
Bewohnern  anderer  Ortschaften  gemachten  Angaben
  wenig  verläßlich,  soweit  sie  nämlich  die
Verteilung  der  Krankheit  auf  Erwachsene  und
Kinder  betrafen.  Von  den  in  Kabu  beobachteten
19  Fällen  betrafen  15  jugendliche  Individnen
und  nur  4  entfielen  auf  Erwachsene.  Von  45
vor  meiner  Ankunft  Gestorbenen  sollten  35  Kinder
gewesen  sein.  Während  sich  also  hier  die  Genickstarre
in  der  Hauptsache  als  eine  Krankheit  des  Kindesallers
  erwies,  was  mit  den  in  Deutschland  gemachten
Erfahrungen  übereinstimmt,  lauteten  die  Meldungen
von  anderen  Orten  ganz  gegenteilig,  was  jedensalls
  den  eigenen  Beobachtungen  widerspricht.
—.  Wie  schon  erwähnt,  ist  der  Arzt  nicht  in  der
Lage,  durch  die  Behandlung  einen  entscheidenden
Einfluß  auf  den  Verlauf  der  Genickstarre  aussznüben.
  Eine  Wendung  zum  Besseren  scheint
neuerdings  mit  der  Herstellung  eines  Heilserums
Platz  zu  greifen.  Auch  in  Kabu  wurden  Versuche
  mit  einem  solchen,  im  Königlichen  Institut
für  Infektionskrankheiten  zu  Berlin  nach  dem
Verfahren  der  Herren  Prof.  Kolle  und  Wassermann
  hergestellten  Serum  gemacht,  und  zwar
stets  in  der  Verbindung  mit  der  Lumbalpunktion,
d.  h.  mit  Entfernung  einer  möglichst  großen
Menge  der  eitrigen  Rückenmarksflüssigkeit.  Daneben
wurden  einige  Fälle  nur  mit  solchen  Punktionen
behandelt,  und  einige  andere  Fälle  wurden  keiner
besonderen  Behandlung  unterzogen.  Der  Erfolg
gestaltete  sich  folgendermaßen:  von  sechs  mit  Seruminjektion
  und  Lumbalpunktion  Behandelten  gesundeten
  vier,  von  sechs  nur  mit  Lumbalpunktion
Behandelten  gesundeten  gleichfalls  vier,  von  sechs
gar  nicht  Behandolten  überstanden  drei  die  Krankheit.
  Ein  besonderer  Einfluß  des  Serums  zeigte

 

sich  demnach  nicht.  Doch  muß  dazu  bemerkt
werden,  daß  das  Fehlen  geeigneter  Kühlvorrichtungen
  während  dreier  Monate  sehr  wohl  die
Wirksamkeit  abgeschwächt  haben  mochte,  wie  sie
nach  den  neuesten  Berichten  aus  der  Heimat
daselbst  in  vielen  Fällen  konstatiert  werden  konnte.
Allerdings  ist  die  jetzt  in  Deutschland  angewendete
Dosis  die  doppelte  der  von  mir  nach  der  älteren
Anweisung  gebrauchten.  Als  Beweis  gegen  die  Wirksamkeit
  des  Serums  könmen  die  in  Kabu  gemachten
Erfahrungen  demnach  nicht  angeführt  werden.  Als
Kampfmittel  gegen  die  Meningitis  ist  die  Serumbehandlung
  jedenfalls  aber  nur  durch  den  Arzt  selbst
anwendbar,  bei  einem  zahlreichen  Auftreten  der
Krankheit  —  an  verschiedenen  Punkten  des  Hinterlandes
  zugleich  —  also  praktisch  undurchführbar.

Ist  mit  der  Behandlung  kein  großer  Nutzen
zu  stiften,  so  ist  auf  die  Vorbeugung  ein  desto
größerer  Wert  zu  legen.  Der  Schutz  der  Gesunden
  muß  vorläufig  die  Hanptsache  bleiben.
In  dieser  Hinsicht  ist  durch  Belehrung  über  die
Art  der  Verbreitung  des  Krankheitsstoffes,  durch
Isolierung  der  Kranken  und  ihrer  Pfleger,  die  ja
leicht  auf  den  Außenfarmen  der  einzelnen
Ortschaften  vorgenommen  werden  kann,  durch
Sperrung  von  Märkten  und  Straßen  nach  Möglichkeit
  alles  geschehen.  Ein  wirksamer  Schutz
gegen  eine  starke  Verbreitung  der  Seuche  liegt
im  Transkaragebiete,  wo  sie  ja  bisher  verhältnismäßig
  am  stärksten  aufgetreten  ist,  in  der  Ansiedlungsweise
  der  dortigen  Eingeborenen  in  freistehenden,
  durchschnittlich  auf  Bogenschußweite
voneinander  entsernten  Gehöften,  was  einer  natürlichen
  Isolierung  gleichkommt.  Ein  für  die  Prophylaxe
  recht  günstiger  Umstand  ist  ferner  die
große  Hinfälligkeit  des  Parasiten  außerhalb  des
menschlichen  Körpers,  die  eine  umfassende  Desinfektion,
  z.  B.  ein  Abbrennen  von  Hütten  oder
des  Hausrats,  überflüssig  macht.  Die  Trockenbeit
  ist  der  größte  Feind  des  Meningococcus.
Wenn  nun  gerade  die  Trockenzeit  die  Zeit  der
Soeuche  ist,  so  liegt  das  an  der  Art  der  Ülbertragung
  und  deren  Erleichterung  durch  die  schon
erwähnte,  durch  den  Harmattan  bedingte  Neigung
zu  Nasen=  und  Rachenkatarrhen.  Die  Ubertragung
geschieht  nach  dem  heutigen  Stande  der  Wissenschaft
mit  größter  Wahrscheinlichkeit  nur  von  Mensch  zu
Mensch  durch  die  Atemluft,  durch  die  beim  Niesenaus
der  Nase  herausgestoßenen  feinsten  Schleimtröpschen,
oder  auch  gröbere  Ubertragungen  des  Nason=  und
Nachenschleims.  Eine  wichtige  Rolle  bei  der  Ubertragung
  spielen  die  Bazillenträger,  d.  h.  Individuen,
  die,  ohne  krank  gewesen  zu  soin  oder
später  erkranken  zu  müssen,  den  Krankheitserreger  in
ihrem  Nasen=  bzw.  Nachenschleim  beherbergen  und
somit  das  Krankheitsgift  ungehindert  überallhin
verbreiten  können.  Zur  Beseitigung  dieser  Gefahr

benuten  wir  in  der  Heimat  den  ganzen  wohl-
        <pb n="924" />
        W  840  20

eingerichteten  Apparat  unseres  amtlichen  Sanitätswesens
  mit  seinen  zahlreichen  bakteriologischen
Untersuchungsanstalten.  Die  gesamte  Umgebung
eines  Kranken  wird  auf  ihre  Eigenschaft  als
etwaiger  Bazillenträger  hin  bakteriologisch  untersucht
  und  dementsprechend  isoliert  und  behandelt.
Eine  solche  Untersuchung  ist  wohl  auch  an  Orten
mit  eingerichteten  Laboratorien  in  den  Tropen
möglich,  nicht  aber  im  Hinterlande,  wo  es  bei
der  letzten  Epidemie  zahlreicher  derartiger  Laboratorien
  und  mit  der  Untersuchung  vertrauter
Personen  bedurft  hätte.  Legt  man  sich  die  Frage
vor,  ob  denn  die  Bedeutung  und  Gefährlichkeit
der  Seuche  einen  derartigen  Aufwand  auch  hierzulande
  erfordert,  so  kann  man  sie  aus  verschiedenen
  Gründen  verneinen.  Einmal  handelt
es  sich  hier  nicht  um  eine  derartige  Anhäufung
von  Menschen,  um  ein  so  dichtes  Beieinanderwohnen,
  wie  es  in  unseren  Industriebezirken,  in
denen  die  Krankheit  besonders  heftig  auftrat,  der
Fall  ist.  Dann  ist  die  Ansteckungsgefahr  keine
allzugroße.  In  ein  und  demselben  Hüttenkomplexe
  erkrankte  (mit  verschiedenen  Ausnahmen)
immer  nur  eine  Person.  Betrachten  wir  daneben
eine  andere  gefürchtete  tropische  Seuche,  die
schwarzen  Pocken,  so  sehen  wir  an  der  Sterblichkeitsziffer,
  wie  verhältnismäßig  wenige  Opfer  im
Gegensatz  dazu  die  Genickstarre  gefordert  hat.
Im  gesamten  Sokode-Bezirk  betrug  die  Zahl  der
Todesfälle  an  Genickstarre  während  dreier  Monate
annähernd  300  auf  eine  Gesamtzahl  von  ungefähr
350  000  Einwohnern,  d.  h.  0,86  v.  T.  Mit

 

der  einen  Ausnahme  in  Kabu,  wo  sich  infolge
der  Nachlässigkeit  und  Gleichgültigkeit  der  Eingeborenen
  ein  richtiger  Seuchenherd  gebildet  hatte,
trat  die  Krankheit  anderen  Orts,  wo  die  Kranken,
wie  angeordnet,  sofort  auf  den  Farmen  isoliert
wurden,  mehr  vereinzelt  auf.  Es  kam  außer  den
erwähnten  Fällen  zu  Erkrankungen  in  Kabure,
Tenega,  Groß-Losso,  Pesside,  Kutau,  Paguda,
Kubanbu,  Jassanyabo,  Magpari,  Kjirksiri,  Pasa.
Dabei  ist  bemerkenswert,  daß  die  Seuche  in
Kumeridä,  wo  sie  im  Vorjahre  30  Opfer  gefordert
  hatte,  überhaupt  nicht  auftrat,  in  Kutan
nur  ein  Todesfall  im  Gegensatz  zu  15  im  vergangenen
  Jahre  sich  ereigneten;  so  gewährt  es
den  Anschein,  als  ob  die  Seuche  wie  eine  Welle
über  das  Land  zöge,  die  im  Vorjahre  befallenen
Ortschaften  in  der  nächsten  Seuchenperiode  verschonend.
  Dabei  darf  man  sich  der  Tatsache  nicht
verschließen,  daß  diese  Welle  nun  auch  weiterziehen,
den  Sokodé-Bezirk  verlassen  und  durch  den  Verkehr
  an  den  großen  Handelswegen  südwärts
getragen  werden  kann.  Durch  geeignete  Gegenmaßregeln,
  Überwachung  der  durchreisenden
Händler,  denen  am  geeignetsten  in  jedem  Rastort
  eine  von  dem  übrigen  Ort  gesonderte  Unterkunftsstelle
  eingerichtet  werden  sollte,  sofortige
Anzeigepflicht,  strenge  Isolierung  der  Kranken
und  Pfleger,  wird  man  nach  den  bisherigen  Erfahrungen
  aber  voraussichtlich  imstande  sein,  ein
bedrohliches  Ausbreiten  der  Seuche  wie  bisher
zu  verhindern.
(Aus  dem  „Amtsbl.  f.  d.  Schutzgebiet  Togo“.)

Oeutsch-Ostafrika.
Hachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  11,  S.  533  ff.)
Im  Oonat  Februar  1908.
se  aSegen  Vorjahr
gellhiell:  Einfuhr=  Ausfuhr  verbrauchs-  Neben-  Insgesamt  Im  -
1  zoll  zoll  gabe  Einnahmen  Vorjahr  ZunahmeAbnahme
Rup.  H.Rup.  H.]  Rup..Rup.  H.]  Rup.  H.]Mark  Pf]  Mark  Pf.]  Mark  #f.]  Mark  1f.
Moschi.  1  775  76  199  07  51  18  5  9992032  802709  74  2  686  40  28  84  —  —
Schirati.  181  39  133—  22  92,  17  08  3543  —866  38
Muansa  9  8544,  351687  1  19  83  29113  45570,5  17  94106  17  9811281  —  —  40  17
Bukoba  1225.50  567  89  1  25  4  0  1
Usumbura  ——  —  —  —  2  67,5  7882,5  105  10  —  —  105  10D—  —
Udjidjii  ..  2100—  —  —  —  —  25  2  65  353  20171  —  —  16  64
BismarckkurnrblM—M  15  —  15  —  20|—  566  148341  —  —
Unjita--Posten.  231—  —  —  —  —  25  259  315.  —  83451  —  —
Neu-Langenburg  —  —  —  —  —  —  ——  ——————  —
Mwaia  61257,5  936  —  —  1  :,2326  831  011214,110|  2  383  09
Wiedhafen  226%,—5]|  22710532  —  —
Ssongea  —  ———————  ———  —  —  —
Summe  in  Rup.  13  95701/  4  426  19  76  s#510  80  18  5900  85  24  787  80  35  013.68  318  11  11  1#3  99
.  Mk.  18  600  355  901,539102  4%14  4024  78780  H0  825  88
Febr.  1907  Mk.]20  223.90  115  248  72  53  57  92  49  85  613  68  #
Gegen  Vorjahr  «
Zun.  F,  Abn.  -161455-9  342.  13  48  so  81  9110825  88
        <pb n="925" />
        G  841

lm  onat  März  19083.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

·  Salz-  -·"-  ·«  Gegen  Vorjahr
gollstelle  Einfuhr--  Ausfuhr-  Herbrauchs-  Neben-  Insgesamt  Im  .-zoll
  zoll  Abgabe  Einnahmen  -  Bernh-Zunahme  Abnahme
Rup.  H  Rup.  E  Rup.  H.  Rup.  H.  NRup.  Rup.  H  Mart  Pf.  Mart  Pf.  Mark  Pf.Mark  Pf.
I
Moschi  1  —  90  27  14  87  68  88  1  42  78  1  888  7,2  522  33—.  —  638  62
Schiratt  2741  421  86  10  2068  #  287  55  8315731  1489  411  —  —1172  68
Muansa  9775/92.  6  792.08  53  886,5|1375  S.  5245  99  20  32799  37  1649066—  —8386  97
Bukoba  1  565%0,  51  14  18  51  155298  5  492  o8,51  8  8323  58  11  490  815  43
Usumbura  527L  —  —  1  53/75½  —  71671  —  —
U#jidjir  3F77  —  —  —  1  50  39  28  11904  27  75  ——.
Bismarckburg  ——  —  —  —  —  4  62,5  462,5  6  17  115451  —  —  109  28
Unjika-Posten.  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Neu-Langenburg  —  ——  —  ——  —  —  1702801  —  —17o2  s0
waja  .  .  1  435|51  145  5  50  7  590,51  82613,520D3132RRRRRT  —
Wiedhafen  ———  ——  "„  16—  —  —  16  —
Ssongea.  .  —  —  ——  ——  —  —AA  —AA  —  AA—
Summe  in  Rup.1  568  407  58,5  0721  362  70,5  28  488  7355  518·63  159688.  28  631  78
-  =  Mk.  19  424  65  111  408  399490  11929  4228  483.73  %  »  ""2703490
I  l
März  1907  #Mk.  33  856  4124  805  19)  143  72  base  69  55  518.63  |  ·
Gegen  Vorjahr
Zun.  -,  Abn.  -14431  76  18806  80  1346  4#  *357  2782703190  D
i
Deutsch-Südwestafrika.

Nachwelsung  der  bel  den  ollämtern  des  Schutggeblets  Deutsch-Südwestafrika  im
llig  gewordenen  JSollbeträge

Monat  Oärz  1908

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  14,  S.  684.)
Namen  der  Zoll-  Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  Gegen  den  gleichen
änter,  bei  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Zeitraum
welchen  die  Zölle  1908  1807  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr'  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
sind  Mark  ipf.]  Mark  fl.]  Mart  Pf.]  Mart  #f.Martk  uf.  Mart  f.|]  Mart  Pf.]Mart  #f.
"  ’  .  I  «
Swakopmund.  54  60920  20  —  520  20%  152  20  5020  40%%
Lüderitzbucht  66  993  —  16  —67009—40  356  900  6  —90  36290  36646  10  —
indhuͤt  22  800  0—2OO  So2—  20  —34236—1—11485·20
Namausdrift  231940  —  —2349  400%  10  414  30
Ururas.  .  ——  38;—  38  —  —  —  —  —  ——  38»——-—
Vatgmnkhab.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibbb..  4158  30  —  —  4158  30  5  980  40  —  —  5  980  40  —  —18222  10
Gobabis  5  763  70  —  —  5  763  70  18420  —  —  18420  5  579  5  —
Okahandja.  688  5  —  #  6  688  5  237950  —  —  2378  501  —
Omarurn.  .  8  248  90  —  —824390  243  70  1.—  24141  7s2  —
.  666  70  —  —  666  7  46.  —  —  46  620  7270—
Grootfontein  .  1  806  30  —  —  1  806  30  2  166  60  —  —  2166.60  —  —  360  30
Usalocks  72455Ü  721251  7215
Otjiwarongo  7  7  —  —  677S——  67  701  —  —
—.-  1764%  —  11610  U  —  ——  —  17614  —
Tsumeb.  165  9o  1fL  —  105  80  —  —  —  —  105.  8o0|0.  —
beboboth  7518  —  —  —  7518  —  5106  20  —  —  5106.20  2  411.80  —
Kub  2220  —  —  2220|  —  ——2  2220  —  —
Gibeon  290——  —  —  290  —  5487101  —  —3546710  792900—  —
n  10  311  10  —  —10311  10  351120  —  —  351420  6  796  0#—  —
492—  —  492—  Wii0  —  1CEE  75  40
Barmbad-  812601  —  812  60  96  851  —  —  95  715  7—  —
Dawignab.  675  —  —  6  75  1  530.  90  —  —  1  530.90  —  —1524,  15
Ukamas.  .  287880  ——  287880  1  212  30  —  —  121230  1  666  5  —
Stolzenfels  19  —  —  19|—  4299½4  42900  —  —  90
Bethanien.  85  30—  —  R  —  —  —  —  —  —  8õ  801  —  —
Zusammen197  von  vo  74  19807190  so  i8s  aas  a6  so  12/0  —  1  —
l
        <pb n="926" />
        W  842  20

Verzeichnis  der  im  südwestafriktanischen  Schutzgeblete  tätigen  Gesellschaften,  irmen  und  Bandwerker.

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1907,  Nr.  10,  S.  469  ff.)
——  m  212
Lfde.  Name  der  Firma  Hauptsitz  S  “  Zweig=  S  -  -
NkodekHandetsgefetlschaft  in  *  IderIafung  Art  des  Geschäts
Versonal  Personal
a.  Gesellschaften:
1  Abrens  &amp;amp;  Co.  G.m.  b.  H.  Gegründet  Swakopmund  —  —  Karibib  36  Kaufhaus
.  Geschäãftsführer:  Georg
*  t  23
red  Schluckwerder,  Karibi
2  re  Land-=  u.  ke  Berlin  —  —  —  —  III-Händen  »Hu-ei
.  r.
führer:  Kommerzienrat  *  #  Hxante  in  t.7  tich-Lucas,
  Berlin  W.,  Drakestraße  1
3  Carl  Bödiker  &amp;amp;  Co.,  Kommandit-  Hamburg4—  Swakopmund  7/7  Kaufhaus
gesellschaft  aufeal  auf  Aktien.  Gegr.  1897.  Asiahaus,  Alte  Lüderitzbucht12
apital:  750  000  Mk.  Inhaber:Gröningerstraße  Karibib  2  4
Carl  Bödiker,  Hamburg  24-  Windhnk  42
Kuibis  1  —
4  D#mara-Farm--Geselscchaft  m.  b.  v8.  Gernsbach—  —  DOlakango  4  18  Farmbetrieb
Gegr.  1899.  Kapi  184000
Vertreter  in  *ß#  Pähhen  d.  —
C.  M.  Clemm,  Gernsbach.  Vertreter
im  Schutzgebiet:  Farmer  F.  Ziegler,
  Okakango
5Damara  &amp;amp;  Namaqua  Handels-Ge-“Hamburgwakopmund  69  HKaufhaus  und  Spedmion
sellschaft  m.  b.  S.  Kapital:  800000Große  Reichen-  Lüderitzbucht  6|18
Mark.  Geschäftsführung:  A.  Woer-Kraße  25—27  Keetmanshooo,  111
mann,  Hamburg:;  M.  Brock,  Ham-  Rehoboth  22
burg  Windhuk  519
Karibib  111
Omaruru  1  8
S  Outjo  2  7
Okanleyo  1  3
.  Grootfontein  12
I  Otavi  4  13
Tsumeb  3  15
6  Deutsch-Afrikanische  Sandsteinwerke,  Berlin  —  —Windhuk  4  20  Serchellung  von  Kunst-G.
  m.  b.  H.  Gegr.  1907.  Kapital:  steine
200  000  Vart.  Geschäftsführer:  I
H.  Schloif  i
7  Deutsche  Miit-  Bank  Hamburg,02  ppkopmund  8  1  DHankgeschäft
Große  Reichen-  Lüderitzbuchtt  —
8  ch  llch  6  #waße  28—2  Windhuk  1
Deutf  eel  j  schoft  àl.#  r*s*j  Düsseldorf  Heusis  3  6  gormbenrtebe,  irssn
5.  O.  Günther,  Düsseldorf.
Vertreter:  Dr.  Hartig,  Heusis
9  Deueschrfolonialgeseuschaf  für  Süd=  Berlin  W.  —  Swakopmund  17/52  Land=  u.  Minengesellschaft
westafrika.  Gegr.  1885.  Kapital:Schellingstr.  91  Tsumeb  2  20  Kaufhaus  und  Spedinon.
000000  Mk.  Vorstand:  F.  Bugge,  EIgenmr  7  ee  rg·
Steglitz;  H.  Fowler,  Berlin  remer  Afritalinie
10  Deutsch  =  Südwestafrikanische  Ge-  Windhuk  1  —  —  —  —  Bantgeschäft
nossenschaftsbank,  e.  G.  m.  .
egr.  Vorstand:  Nechtsanwalt
  Erdmann,  Windhuk:  Far-  ,
mer  Gathemann  und  Mittelstädt,
Windhul  i  ·
11EnstcmandsouthUncu11’1’elq.,mph  London  -—.I—Stoatopnnmdw1«88en1ehvonnvckieetavecn
any  1
12ä  Ein=  und  Verkaufsgenoffenschaf-.  Windhuk  2  3  —  —  —  Sthla  cicret  ##e##  u.  V  Ler
eingetr.  G.  m.  b.  H.  6  "  bttt
13  Gibeon  Schürh  und  „Handelsgeisel.  Berlin,  ——  Gibeon  5  107  Schirien  uag  nach  —
aft  m  1903.  Ka-]  Poitsdamersir.  I  ne
Upljtall  lkaoo  Mo  v  #amwo  1  Abbaurechten
        <pb n="927" />
        Art  des  Geschäfts

 

 

 

 

 

 

 

Direktorium:  Edmund  Dovis,  Vorsitzender,
  London;  C.  E.  Atkinson,
London;  G.  Cawston,  London;
M.  v.  Brandt,  Erxzellenz.  Weimar;
Dr.  .  D.  Fischer,  Exzellenz,  Berlin;
J.  B.  Schröder,  London:  C.  Wichmann,
  London;  A.  Woermann,
Lawburg.  Bureaus:  London,
3  Laurence  Pontney  Hill:;
Berlin,  Unter  den  Linden  35.

 

 

 

 

 

 

n  .
-  .  Zweig-Name
  der  Firma  Hauptsit  3  niederlassung
oder  Handelsgesellschaft  in  in
Personal
Grunderwerbsgesellschaft  der  gHatres  Windöaur!—  Döbra
Oblaten  von  der  unbefleckten  Jung-  Epukiro
frau  Maria  in  Südafrika.  Gegr.
2.  Kapital:  150  000  Mk.  Ge-  K  l
schäftsführer  Präfent  Augustin
achtwey  in  Win
Hanseatische  Land-,  zininen=  und  Hamburg,—  —
Hedelsgeselschaft.  .K.  G.  Geg  Nobelshof
1893.  Kapital:  2  400  000  Mk.  *
240  000  Mk.  als  Vorzugsanteile.
Bureaus:  Hamburg,  Nobelshof;
Berlin,  Unter  den  Linden  35,  III.
K  els  Bam=  und  Minengesellschaft,  Berlin  W.—  Otyitambie
.  G.  egr.  1895.  Kapital:  Schellingstr.  9.  1
Zdo  doo  Mk.  Vorsitzender  des
Direktoriums:  v.  Brandt,  Wirkl.
Geh.  Rat,  Weimar
hudikat,  G.  Keetmanshoonp  —  —
nth  Stammkapital:  24000  Mk.
Geschäftsführer:  Rechtsanwalt  Dr.
Forkel,  Keetmanshoop
Klub  Windhuk,  G.  m.  b.  H  Windhuk  3  —
Lideti  dbuch-  Gesellchaft.  2  L.  Scholz  Berlin,  —  Lüderitzbucht
G.  m.  b.  Gegr.  1902.  Potsdamerstr.  134  Aus
Gaser:  500  500  Ml.  Geschäfts-  Keetmanshnop
führer:  R.  Volkmann,  Berlin  Modderfontein
Mertens  &amp;amp;  Sichel,  G.  m.  b.  H.  Gegr.  Swakopminndd  Rehoboth
1902.  Kapital:  240  000  Mk.  Ge-Swakopmun
  und
Tama-Land.  .Schürf=  und  Gun-  Berlin,  —  —
Syndikat  m.  b.  H.  Geg  5.  Wotsdamerstraße
Geschäftsführer:  #ewies  e,  10—11
Berlin
Neue  Süd  ikanische  Siedlungs-Groß-Lichter-—  —
aur  Eühwet  m.  frit  H.  Gegr.  1902.  felde  b.  Berlin,
Kapital:  81  100  Mk.  Geschäfts-Schützenstr.  8
führer:  Dr.  E.  Förster,  Gr.  Lichterfelde;
  Kapitänlt.  E.  Kretzschmar
3.  Otavi-Minen=  und  Eisenbahn-Gesell-  erlin,  —  Usakos
schaft,  D.  0  uerà  1900.  Ka-Sehrenstr.  14—16  Tsumeb
pital:  20  000  000  Mk.  Vorstand:  Otavi
Kaiserl.  Bergrat  a.  D.  G.  Duft
Nohazge  &amp;amp;  higt  4.  m.  b.  H.  Gegr.  Winddufk—  Gibeon
1906.  Kapital:  85  000  Mk.  E  Keetmanshoop
schäftsführer:  C.  Rothauge.  A.Wulff,
Gibeon;  Carl  Wulff,  P.  Müller,
Windhut  i
25  Schützenhaus  eermanshoope  G.  m.  Keetmanshoop  3  —
b.  H.  Kapital:  75  000  Mk.  Ge-„
  Aisfüchirr  #nton  Schmidt  und
De
26.South  Aftika  Company  Ltd.  London  —  Grootfontein
Gegr.  1892.  Kapital:  40000  000  M.  Rietfontein

 

—

O##  G#

—I10
—  8

W*i
Se

 

—  —

Grunderwerb  und  Farmbetrieb


Verwerning  von  Land=  u.
Bergbaurechten

Verwertung  von  Land=  u.
Bergbaurechten

Schürfen  auf  Edelsteine,

c  altknÆohlenufw

Erwerb  u.  Ausbemung
von  Bergbaurechten

Ein=  und  Verkaufsdenossenschaft.


Kaufhaus  und  Spedition
Kaufhaus  und  Spedition

Untersuchung  und  Aihter

alv

  gtnin  nn
im  Namalande

EE2x.  der  Pekledlung
des  utzgeb

Eisenbahnbetriebsleitung

Minenberriebsleitung

Berieb  v.  Eisenbahnen  u
Abbau  v.  Kupfermin

Kaufhaus

Betrieb  eines  Schützenhauses.
  Gastwirtschaft

Verwertung  von  Land-Minen=
  uU.  Eisenbahnrechten
        <pb n="928" />
        efde  Name  der  Firma  Hauptsitz  r  Zweig-  9
„7  ..  .
Nr.  oder  Handelsgesellschaft  i-  .  wiederlaffung  -  *  Art  des  Geschäfts
Personal  Personal
27  Spar=  und  Darlehnskasse,  eingetr.  Gibeon  1  1  —  —  —  Sankgeschäft
G.  m.  unbeschr.  H.  Gegr.  I
Vorstand:  Fritz  Klein,  Bruno  Rehm  1
und  Dissenter  van  Zyl
28  Städtische  Follniederlage.  G.  m.  b.  .  Windhuk  1  9  —  —  —  Einlagerun  ao  Gütern,
Ge  2.  Kapital:  20  000  2  1  Vollabf  u.  Spe-Geschäftsführer:
  Alfred  L
und  Peter  Müller,  Windhul
29  Gesell-Berlin  JW,  —  Orab  2  16darmbetrieb  und  Wollschaft.
  D.  K.  G.  Gegr.  1901.  Ka-prtedrichstr.  185  I  schafzucht
pital:  600  000  Mk.  Vorstand:  -
Genetalmajorz  D.  v.  Poser  u.  Groß  »
Nädlitz,  Friedenau-Berlin;  Gene-  D
hecte  Burckhardt,  stellv.  Vor-  s
standsmitglied,  Friedenau--Berlin
30  Swakopmunder  Buchhandlung.  G.m.  Berlin  W.  66,  —  —  Swakopmund]l  7.  4  Buchhandel  und  Buchb.
  H.  Kapital:  250  000  Mk.  Wilhelmstr.  46B  Lützeribbucht/  2  4  driicerel
Windhuk  51  3
31/Swakopmunder  Minengesellschaft  m.  Swakopmund  —  —  —  ——  —  Ervwerb  und  Verwertung
b.  H.  Gegr.  1900.  Kapital:  36000  «  von  Bergbaurechten
Mk.  Geschäftsführer:  G.  Schluckwerder,
  E.  Wardesky,  Swakopmund
32  Spyndikat  für  Bewässerungsanlagen  erlin,  —  —  —  —  —  Schaffung  von  Bewässein
  Deutsch-Südwestafrika.  egr.  Wilhelmstr.  29  rungsaulagen
1896.  orstand:  Ernst  Vohsen,
Konsul  a.  D
ZZ·l’hesout.hAkricattTenitorieSl-td.Londoan.0.,——Wannbad  42Laavinwneugeiellfchqft
GegklssoKapttal10000000Mk 32qqkeukkypuh  RamansdriftZö  Kot-wand  und  Ausschant
Direktorium:  James  Imman,  Ka-ne#  öill  i  Spirituosen
pitän,  London:  D.  .  Shaw.
London;  Dr.  E.  Westphal,  Ham-  ·
burg;  Graf  O.  v.  Baudissin.  Ver-  I
treter  in  Deutschland:  Grafv.  Baudissin,
  Kais.  Bezirksamtmann  a.  D.,
Berlin.  Potsdamerstr.  10/11
34  v.  Tippelskirch  &amp;amp;  Co.  Nachf.,  G.  m.  Swakopmundd  45  —  ——  HKaufhaus
b.  H.  Geschäftsführer:  Arnold
Schad,  Swakopmund;  C.  E.  Berndes,
  Berlin.  egr.  1907.
35  Wassererschließungs  -Genossenschaft.Kl.-Windhu—  —  —  —  !  —  Wassererschließung  zu
gr.  1903.  Vorstand  eutz,  landwirschaftl.  Zwecken
John  S#wig-  Paul  Höpfner,
Kl.  Windhr
836  Windhnker  F  Jarm-  -Gesellschaft  m.  b.  H.  Berlin  —  —  Hoffnung  36  Farmbenieb
Gegr.  1.  Kapital:  300  000  Mk.  Kaukurus  1  4
Geschäftsführer:  Konsul  a.  D.
E.  Vohsen,  Berlin.  Generalvertreter
  in  Südwestafrika:  Kaufmann
A.  Maul,  Farm  Hoffnung
87Windhuker  Felsenkeller  =  Brauerei,Windhuk  64  —  —!  —  GBierbraueret  u.  Eisfabrik
G.  m.  ö.  H.  Gegr.  1907.  Kapital:
250  000  Mark.  Geschäftsführer:
1.  Hauschneider,  Vindhul  2.  Gra-8
  mowsti,  Windhul
8272  ,  .....,  i  —  —  n-  u.  Vertauf  v.  Waren
Iirtschaftsverein  eingetr.  G.  m.  b.  H  Gibeon  112  n.  5  F
89Woermann-Linie  Hamburg.USwakopmund  71  181  eedere#
Große  Reichen-  Lüderitzbucht  8872
straße  25—27
        <pb n="929" />
        W  845  2c#0
;  *  -  Zweig-  -  z2
efde.  Name  der  Firma  Hauptsitz  S#  ##i  u  S  “
S  ]1  4  «
Nr.  oder  Handelsgesellschaft  in  *  5  niede  lassung  #  Art  des  Geschäfts
.  Personal  Personal
b.EinzelfirmenundHandwerhernfw.:
lAbtahamHugo  Gobabis  9  l  46  Waren-  und  Wiehbandel.
2  Mbraham  .  Salomon  1.  —  —  —  —  Prodrktenhandel
3  #dler,  a  .  -  12  10  —  —  —  LVautischlerei
4  er,  .  Windhuk  —  2  —  —  Drogerie
5  Mler.  Georg.  4  5  —  —  KRKaufhaus
6  pvan  Alphen,  F.  1.—  —  —  NKaufladen
7  Nrnoldt,  C.  J.  —  —  Swakopmund  6.  4  .Kaufhans
8  Bachran,  F.  —  6  —  —I—Bauumekuebmck
9  Bauer,  Karl.  —  6  —  —  —  S#euers  n  und.  Mineral-10
  Bause,  Adolf  4  6  —  —-  Gamomschaft  (Kaiserhof)
11  Bause,  Geör.“  10  19  —  —  Baugesch
12  Bause,  Heinr  5  5  —  —  —  Jmcelch
13C.  Becker  Fosfoooe,  8  3  —  —  —  auslnen!  u.  Gastwirtsch.
14  Behnke,  W.  —  2  —  —  —  Deistillatio
15  Benkwitz.  O  -  2  3  —  —  —  Darbier  5  Friseur
16  Berger,  A  Windhuk  5  5  Küderitzbucht.  6  Kaufhauis
  2  1
17  Blank,  R.  2  6  —  —  —  —*  und  Spedition
18  Blessing,  H..  1  2  —  —  Schlächter
19  Blödhorn.  —  2  —  —  —  Muncralwagerkapr.
20  Boesch,  O.  3  2  —  —  —  Gasthof
21  Bohn,  K.  3  5  —  —  Gastwirtschafr
22  Bothes,  J  —  2  —  —  —  Kaufladen  u.  Gastwirtsch.
28  Böttcher  —  2  —  —.  —  Schlächteret
214Böticher  —  1  —  ———Bakbtek
-5Noyicn,  Vuln  Co.  5  7  Swakopmund  5  10  Kaufhaus  und  Spedinon
26  Br  nde  .  —  —  —  —  —  uhrmacher
27  Brandt,  H.  1  2  —  —  —  Kaufladen
28  Breckwoldt  &amp;amp;  *  2  4  —  —  —  Brauerei  und  Mineral=29
  Brenner,  Jakob  –  —  —  —  .NKaufladen  lwasserfabrik
30  Br  .  ——  —  —  —  Uhrmacher  und  Juwelier
31  Briesemeister,  W.  —  3  —  —HKaufladen
32  Bringewatt,  Paul.  *ee  —  —  —
38  Britze,  G.  2  3Groß-Aub  1  1.  Kaufladen  und  Ausschank
31  v.  Brockdorff  4  aoer  3  6  Hohewarte  11  3  Eisemvarenhaudlung
35|/Brodmann,  W.  ..  IlZOmarnru  1  1  Schuhwarenhandlung
36  Brügger,  Th.  "  1.—  —  —  —  Kaufladen
37  Brutzek  &amp;amp;  -chols  Aminuis  2  3  —  —.
38  Bugella,  L.  INmeb  2  5  —  —  —  peisewirtschaft
39  Bürger  DOtwarong  4  —  ———-Waqcnoanckci
40  Burmester,  S.  Keetmanshooo  1  3  —  —  —  HKaufklade
41  Busch,  .  Lüderitzbucht  5  An  1  2  HKaufhaus  und  Spedition
1  Keemanshoop  3  "  -  -
42  Cafc  Metropole  -  11  1  —  —  —  NKaffeehaus
43  Caine  &amp;amp;  Strul  11  1  —  —  —  Kaufladen
LCentral-Hotel.  2  3  —  —  —  asthof
15  hiat,  Hans  ——  1  —  —  —  eflügel-  u.  Produktenhdl.
10  Chiat,  Israel-  —  1  —  —  ..RRKaufladen
17  Cohen,  Marias  2  —  –  —  "
186  Cohen,  Max  .  —  —  —  —  Fruchtihamlung
49  Cohen  &amp;amp;  GO6z  —  Aus  —.  1  Kaufladen
50  Cohen  &amp;amp;  Meyer.  J.  H.  —  1  —  —  Fruchthandlung
51  Deaicklicker,  Salomon  —  —  —  —  bvand
52Dencker,  A  ..  1  1  —  —  Kaufladen
53  Denecke,  A.  Omarurn  1  2  —  u.  Bastortsch.
51Dennler  Seeis  1  —  —  —
551Deubler,  F.  .  .  2  1  —  Bäckerei
56Deutsches  Haus  –—  3  —  ——Gasaoinichait
III-akkle  —  2  —  —  Wuoͤscherel
58  Dirsuwei,  E.  —  3  —  aaswwirmchaft  und  Kor-59
  Doll  -  1  3  —  —  Kaufladen  lmache
60|Drewecks,  Franz  .  ——  —  ——Wåichckei

3
        <pb n="930" />
        9
*
s

 

 

 

 

 

 
  
   
      
  
   
    
 

  

 

5  —“.  8
Lfde.  Name  der  Firma  Hauptsitz  —  -  "  Bweig-  3  Art  des  Geschãfts
Nr.“  oder  Handelsgesellschaft  in  iiederassung  des  Gescha
Personal  in  Personal
61|Eckert,  E.  .  Aus  11  2  —  —  —  Bahnhofshotel
62  Eckleben,  P.  Swakopmund  —  1  —  —  —Sastwirtschaft
63  Eggert,  H.  .  -  1  4  —  —  —
64  Eggert,  R.  -  1  —  —  —  —
65  Engel,  Joh  Gibeon  2  6  —  —  —
66Engelhardt  Aus  —  2  —  —  —  Mlneralwasserfabrit
67Erasmus  Warmbad  1.  1  —  —  ESchmiede  4
68  Erdmann  &amp;amp;  Dr.  Start  Windhnk  1.  —  —  —  Sechtsanwälte
69Erhard  &amp;amp;  Schultz  Swakopmund  7  14  Karibib  6  15  Kaufhaus  und  Spedirion
70Erhard  &amp;amp;  Schuls  inechfolger.  .  maruru  —  1  —  Kaufladen  u.  Gafstwirtsch.
71Europäischer  Haoa  Lüderitzbucht  9  4  —  —  —6asthof
72  Evers,  #  .  .  -  7l18  —-  ——Bschlchüft
73  Faber  Swakopmund  1  4  —  —  —  Gastbof  und  Wirtschaft
71  Wcher,  N#  -  —  9  —  —-—Bkaaeke
75kaelden,A  Usakos  1  1  —  —  —  Schuhmacherei
76  .  Finster,  A.  .  Olahandja—3  —  ——Aauftadcu
77Dr  Vortel-  4  Pr.  Schrf  .  Keetmanshoopl  1  —  —  —  —.  Nechtsanwälte
78  &amp;amp;  Co.  .  Windhuk  3  6  —  —  NSlegelfabmkation
79  Ukamas  2  5  —  ——  —  Kaufladen  und  Ausschank
80  Söhne  llsakos  1  3  —  —  Wastwlrtschaft
81  Dr.  Windhuk  1  —  —  —  Rechtsanwalt
82  M.  Okahandia—  2  —  —  —  LHarbier
83  Hugo  Swakopmund!  2  1  —  —  —  Bäckerel
81  EE.  -  1  5  —  —  —  Goldwarenhandl.  u.  Gast-85
  -  —  —  —  —  —  Kaufladen  (wirtschaft
86  Aus  —  2  —  Schlächter
87  DOkahandis  4  —  —sthof  und  -Wirtschaft
88  Swakopmund  2  4  –  —  -
89  «  Aus  2  3  —  ——  -
90  Olahandja  1  3  —  —  —  binmierei  und  Tischlerei
91  Swakopmund  —  1  —  ——  —  Geslügelhandlung
92  .  Lüderitzbacht  —  —  —  —  —  Sämie#
93  *  .  ,  ———  Aus  1  1  Kaufladen
94  #  or  Z  —  1  —  —  —  uerei
95  Otjimbingwe  1  2  —  –  —  lle
96  ...  Maltahöhe  1  2  —  -  -
97  Simon..  .  Lüderitzbucht  1  Kuibis  2  —  -
98  Rosenberg  &amp;amp;  Salomon  -  —  —  Aus  —  1  Pändler
99  Ottoru  ...Swakopmund  1  3  —  —  ;  Uhrmacherei  u.  Gastwirt=100
  «  1—Fcldfchuhhornl—.Kaufladcn  UM
101  Omaruru  —  2  —  —  —
102  Swakopmund  1  —  —  —  —  „Wäscherei
103  2  2  —  —  —  Gastwiirtschaft
104  Modderfontein?  —  —  —  —  Kaufladen
105  Naiams  2  —  —  —  —  Ausschant
106  Windhnk  1  4  —  —  —  Mineralwasserfabrik
107  .  Etiro  —  2  —  —  —  Kaufladen,  Ausschank
108  .Buchholzbrunneus  1  —  –—.  6Q  "
109  Okahandia  —  4  —  Schlächterei
110  &amp;amp;  Sänger  Wasserfall  1  4  —  —  —  Kaufladen
111  F.  Otahaudja  —2  —  —  -
112  K.  Swakopmund  2  3  —  —  Malergeschäft
113  .  aribib  7  28  sOtjimbingwe]  8  26Kaufhaus  und  Wagen
114  Lüderitzbucht-  1  —  —  —  Säeret  lbauerei
115  Gobabis  2  8  RHietfontein1  3  Kaufladen  u.  Wiehhandel
116  Outjo  3  2  —  —  —  Maurer
117  Lüderilucht  2  4  —  Gasthof
118  Usakos  1  2  —  —  —  Kaufladen
119  ..  .  Owakopmund  4  2  —  —  —  Kaufhaus
120  .  —  .  1  –  "  Drogerie
121  &amp;amp;  Pingel  Windhut  —  4  —  —  —  Destllanon
122  NR.  Olahandja  —  2  —  —  Kaufladen
123  H.  Fischfluß  1  —  —  «  und  Ausschanl
124  Jakalswater  —  1  —  —  Gaswirischaft
125  Swakopmund  1  2  —  —
        <pb n="931" />
        »  2  2
efde.  Na  r  Firn  auptsi  I  Zweig-  2
be  ame  der  Firm  Hauptsiz  soeederlassun  3  Art  des  Geschäfts
Nr.  oder  Handelsgesellschaft  in  S.  in
*  erlonal
126  Herrmann,  J.  .  Lüderitzbuchtt  2  —  —  —  Schlücherei  Eisfabrik  u.
5Z  andl.  m.  gefror.  Fleisch
127Herzum,  E.  Okahandis1  —  —  —  a
128  Hesselmann.  G.  J.  Lüderitzbucht)  6  9  Kuibis  2  RKaufhaus
Bethanien  1  —
Keennanshoop  4  6
ibeon  2  5
Maltahöhee  1  2
129  Oiggins  Feldschuhhorn  1  —  —  —  —  Kaufladen
130  Hillmann,  H.  Lüderitzbucht  3  2  Aus  1  2  -
131  Hilse  ·  .  1  2  —  —  Maler
132  Oirsch,  R  .  Swakopnmnd  —  1  —  —  —  HKaufladen
183  Hite.  W..  .  Feldschuhhokn  li—  —  —
134  Hochtritt,  K.  Rehoboth  1  1  —  Schmiede
135  Hoffmann,  G.  Swakopmund  —  —  —  —  Kaufladen
136  Hofmann,  Dr.  .  Windhuk  1.—  —  —  —  Fechtsanwalt
137  Hohenzollern=  *  .  .k-loakopnumd1-3  —  —  Gastho
138  Höhn  marur—  3  —  —  Eisemwarengeschäft
189  Hornritz  4  Co.  Keetmanshoop  2  4  —  Schlächterei
140  Hotel  Bause#  Lüderitzbucht  4  –—  Gasthof
141  Hotel  de  .  Windhuk  5  6  —  —  —  -
142Hotel  iemerc  Swakopmund  4  4  —  —  —
143Hoiel  Kronprinz  Windhul  1  4  —  —  —
144  Hotel  Schäfer  2  4  —  —
115  Hotel  Stade  i  -  18  —  —
146  A.  Hübner  &amp;amp;  Co.  Aus  1  3  —  —  Kaufladen
147|Hülsmann,  Gebr.  Rehoboth  2  1  —
148  Hülsmann,  H..  Windhul  2  3  —  Gastwirsschaft
149  en,  H.  .  .  .  Rehoboth  2  2  —  Kaufladen  und  Mineral-150
  Irmer,  Bruno.  Warmbad—  Tischleret  lwasserfabrir
151|Frschlinger,  A.  Omarurn  2  –—  Gastwirtschaft
152  Jakobsohn  Lüderitzbucht  —  Hämier
153Jakobsohn,  A.  Swakopmund  —  —  —  MWaäscherel
154  Jauch,  N.  .  -  2  1  —  —  Bierbrauerei
155  |  Jearecy,  J.  D.  Lüderitzbucht  3  1  1  1  Kaufladen
Kecnnanshoop  4  3  -
156ä  Jednitzki  Omarurn4  1  E  —  vacerei
157Joedicke  Keetmanshooomo--  2  —  —  —  Kaufladen
158  Jonbert  Warmbad  11  2  —  —  WMineralwasserfabrik
159  Kahl,  H.  Karibib  2  11  —  —  .Bkauekel
160.aiser,H.  Swakopmund  2  2  —  —  Samenhandlung
161  Kaiserhof,  -  46  —  —  —  sGasthof
162  Kaiserkrone=  Windhuk  2  3  —  —  —
163  Kamps,  K.  Swakopmund  —  2  —  6Gaswirtschaft
164  Kandler,  A.  Usakos  2  3  —  —  —  Limonadenfabru
165.Kappe,  Fr.  Tsumeb  1  3  —  ———
166  Kappeihof-  Mar  A.  Lüderitzbucht  1  1  Aus  1  2  RKaufladen
167Kaps  Hotel.  .  -  1s2  -—  ——Gaithot
168  Kasper,  K.  .  Swakopmund  2  6  —  Böäckerei
169  Kastrup  &amp;amp;  Grünberg  Kalkfontein—  1  —  —Kanflqdcn
lxudkauåDmckltrkcr  .  Lüderitzbucht—  1  —  —
171  Kellner,  H..  .  -  2  1  —  Schlächterel
172  Kcßlau  .  Aus  1  5  —  Snepinon  ½  Speisewirt-173
  Kiewitt,  N.  Olahandja  —  2  —  Schneidere  lschaft
174  Kindt,  R..  ..  Omaruru  1  2  –  —  —  Fae
115  King,  Herbert  Warmbadss1  Ramansdrift  3  -
ljlkdurst,skrasiz.  Swakopmund  —  —NKischlere
177  Klinghardt,  G.  Kuibis  4  —  —  —  Kaufladen  und  Ausschand
178  Kloth  &amp;amp;  Hansen  Rehoboth  2  1  —  —  —  GWagenbauerei
179  Knüffel  .  Lüderitzbucht  —  1  —  ——S'
180  Koch,  E.  Okahandie  3  —  d
181.  Loch  Nachfolger  Swakopmund4  14  —  —  —  Spedimon
182  Kock  &amp;amp;  Lüderig  Keetmanshoop  4  9  —  —  —  Kanufladen  u  Frachtbetrieb
183  Kock  &amp;amp;  Schmidt  Windhuk  1  3  —  —  —
184  Könnecke.  O.  Swakopmund  —  1  —  —  —  Gastwirischaft
        <pb n="932" />
        z27  2*
Efde.  Name  der  Firma  Hauptsi  e  -7  Jweig-  !5
Nr  oder  Handelsgesellschaft  in  —.  ———————  Art  des  Geschäfts
Personal  in  Personal
l
185  Körbel,  Lorenz  .  Tjumeb  1110  —  —  —  Speisewirtschaft
186  Koth  Kanus  —  1  —  —  Kanufladen
187  Kötting.  (  Ear.  Windhuk  2  5  —  ——  -
188  gh  ds  .  .  Rehoboth  1.  1  —  —  —
189  Krabbenh  t.  F.  W  i  2  5  —  —  —  nu.  Gastwirtschaft
190  F.  W.  kaleeen  4  e.  Keemanshoopo?  3  —  Aussch.  u.  Bäckerei
191  Arabben,  W.  Asab  2  3  —  —  „u.  Gastwirtschaft
192  Krieß,  .  Gibeon  2  11  —  —
193  Krieß,  ro“  Berseba  1  2  —  —  —
194  Krit-  Lar  .  Swakopmund  2  —  —  —  —  Schuhmacherei
195  Krüg  Okakango—  8  —  —  —  HKaltwerk
196  *  dn  atüuen  Aranzer  Windhuk  1  3  —  —)  —astbof
197  Kühnel,  A  .  .Ramansdrift—3  —  ———Miuekalwassekfabrit
8  22—  Swakopmund  2  —  —  —  Naufladen  u.  Gastwirtsch.
aartz,  Franz  .  -  —  5  —  —  cschlerei
200  Lacheiner  DOtjiwarong—  2  —  —  Gastwirtschaft
201  Laugberg,  A.  Swakopmund  2  1  —  —  —  Klempnerei
22  Lange,  Louis  Warmbad  d  1  —  —  —  —  RKaufladen  und  Ausschank
203|  Langer,  F.  Swakopmun  1  7  —  —  —  irion
204  Lander  5  irym  —  1  —  —  hs,  *33
205Laszgig  &amp;amp;  Ihde  Omaruru  1  4  —  —  —  -  u.  Gasmwirtsich
206  Laszig.  Otjiwarongo/  —  3  —  —  —
207  Lanenmühlen.  W.  Lüderitzbucht)  15  —  —  Spevi
2080c1ch,.  .  Swakopmund  1  1  —  —  —  varbier  —  Friseur
209  Leicht.  .  Fischfluß  2  14  —  —  Kalkbrennerei
210  Lembcke  &amp;amp;  6  Swakopmund  —  1  —  —.—  Kausladen
211  Lenßen,  H.  E.  Okankwejo  2  4  —  I—
212  Leuffgen,  J..  Windhul  1  3  —  —  —  n  di
igarrenhandl.
218  Levermann,  A.  Nouidas  11  7  —  —  OCafrwirrschaft
214  Liebe,  .  Liidekitzbnchtll—  —  ——Pkozeßaqem
215  Liebenstein  4  Fröhlich  .  Swakopmund  3  8  —  —  Kaushaus  und  Spedition
216  Liebenstein  &amp;amp;  Raupert  Windhnk  5  6  —  —  —  Kaufladen
2171Lima  .  .  us  —  3  —  —  Wäscherei
218  Liße,  F.  Gurumanas  2  —  —  Sbändler
219  Licdie  H.  Swakopmund—  —  —  —  örmacherei
220  Lotterymann.  Jakob  aribib  1  2  —  ——Akamlavetnr.Vkodutteas
221  Lubowsky,  Gebr.  Olahandja  6  —  —  —  Sajnirsschaft  lbandlung
222  Lüdecritz,  A.  .  Lüderitzbuchtt?  7  —  —  Spedinonsgeschäft  lhalle
223  Ludewig.  3n  aldau  —–  3  —  .RHKauflad.  u.  ungs-224
  04  Ludwig  Windhn!  2  #.  8  —  —  —  auent  Feshe
225  Ludwig  4  uiluen  .  -  1s1  —  SEptrimosenhandlung
226|Ludwigslust=  Kl.-Windhul  2  —  —  —  Gaftwirrschaft
227/Lutze.  Mar  Windhufs  2  —  —  —  Kaufladen
228  Mahler  Lüderitzbucht-—.  —  —  —  Uormacher
229  8—  grael.  Swakopmund  —  1  —  —  ——Kaufladen
230  Rehoboth  22  —  —  —  u.  Gastwirtsh.
231  Nall.  uttt  Guchab  10  300  —  —  —  Bauumernehmer
232  Marks,  Fritz  Swakopmund  —2  —  —  Schneiderei
233  Marr  Lüderitzbucht—  1  —  —j—handlkk
231/Matheis.  Gebr.  Okakangon  10  —  —  —Kalbtwert
235|Mattklowick.  F.  Tsumeb  2  5  —  —.  —  Kaukladen
236Matzkuhn  Omarurn3  —  —
237  Maul,  B  Windhuk  2  1  —  —  Eisenwarenhandlung
238  de  Meillan  Lüderibuchtt—  —  —  —  Photograph
239  Meisel.  Swakopmund  1  4  —  —  Gasrwirtschaft  (bauerei
240  Meißner  4  Strendt.  Windhuk  6  5  —  —  SEchlosserei  und  Wagen-241Melchior,
  G.  Otjosazu  —  5  —  ——.Kaafladcnu.Gasaoi-stich·
212  Menne.  Omarurn  —  1  —  —  —  -
243Munth  Swakopmund  2  4  —  —  s  (macherel
244  Mennekes,  H.  sumeb  1  2  —  —Schuhladen  und  Lochet
245  „Dr.  Merensky  4  van  Gehren  Kectmanshooopobll—  —  —  —  Nechtsanwälte
246  Metie,  H.  ..  Lüderitzbuchtss  —  —;——Bquqkschåik
247van  der  Meulen,  A.  Okahandja  3  2  —  ——  Malergeschäft
218  Mener,  F.  ..  -  2  4  —  —  —  Wafwwirtschaft.
        <pb n="933" />
        G  849  20

 

 

 

 

 

    
   
 

 

 

 

 

 

 

 

 

281I  3
Efde.  Name  der  Firma  Hauptsitz  r’*er  weis  .
I«  ng  Art  des  Geschäfts
Nr.  oder  Handelsgesellschaft  in  EE  miederlassn  Geschäf
Personal  Personal
240  Michalla  Omarur  2  —  —  —  Gostuterichaf.  und  Welß-250
  Minilowsty.  8  Kosmann  DOkahandija  4  l  15  —  —  —  SHaunnternehmer
251  Molter,  Juli  .  us  1  2  Kubis  2  —  Fausladen  u.  Gasswirusck
252|  Molter,  Fr.  Feldschuhhorro  1  —  —  —  —
253  Molzahn,  A.  .  Gibeon  8  3  —  —  Wagenbanerel  Sonurbe
251  Mork,  Fritz  Swakopmund  —  2  —  —  —  Schneiderei  in  Tischlerel
255  Müller,  B.  Keemanshoop  2  2  —  —  —  hKaufladen
256|Müller,  Max  VL.  Swakopmund  3  8  —  Kaufhaus
257  Miller,  .  Ammonshoov23  —  ——Aaafladenu.Gava-ittsch-Löslcullch
  Ratgeber  Warmbad  1  2  —.  —  -
259  nüleer  v.  Berneck.  Keemanshoop  ?  2  —  —  —  Hotel  und  Gasnolrischaft
200  bLiderigpaucht  —  —  —  —  —vhotograph
261  deßon.  g.  .  1  l  ——-  —  —  Kaufladen  u.  Gastwirtsch.
262  Niendorf,  J.  efohen  —  1  —  —  —  Fruchthandlung
263  gsich=  &amp;amp;  Vitshe  indhul  3  5  —  —  —  RKaufladen
264  Nobel,  M.  .  Olvakopnmnd  ——  —  —  —
26584  t  M.  -  —  2  —  —  —  Wöscherei  u.  Kramladen
266|  Os  J  Keelmanshooo?  4  —  Brauerel  und  Gastwirtsch.
267  Sun  •*+  *“  Ramansdrift3  —  Fäbrunternehmen
268  Pilughoff,  l.  Swakopmund  —  1  —  —  —  Kaufladen
269  Philipps,  B.  arnibad  2  1  —  —  —  -
270  Pieters  Omaruru  1  —  —  —  —  -
271  Pittkowsky,  A.  Grootfontein  1  —  —  —  Schuhmacherei
272  du  Plessis  Aus-  —  2  —  —  Bäscheret
273  Pommé,  Maria  Swakopmund  —  —  Windhuk  1  1  Welßwarenhandlung
274  Post,  H.  Outj  2  6  —  —  —NHKaufladen  u.  Gasewirtsch.
275  Poulisse  Modderfontemi  —  —4  —  —  -
276Pkccg,st  «  2  1  —  —  —  Schlächterei
27/7  Pürainen  Omarur—  2  —  —  —  Kamsaden
278.C.  Quentin  &amp;amp;  Co.  Gobabis  2  5  ——-279
  Raba  Windhuk  1  1  Rehoboth  1  —  Schnomoacherer  u.  Schuh=290.
  s  aicher  Co.  Swakopmund  3  6  Sutjo  1  3  HKaufladen  leeschaft
281/  Rec  .  ,  -  2  3  —  —  Schlächterei
282  r  wm  Grootfontein7  10  —  —  —  Bauunternehmer
283  Rei  .  Windhuk  2  3  —  chlächterein.  Grüntram.
284  Näuur  W.  Awasab  1  1  —  —  —  Kaufladen
285  Reinshagen  Dr.  Lüderitbuchtt  —  —  —  —  Rechtsanwalt
286  Ricciardi,  L.  Swakopmund  -  —  —  —  —  Kaufladen
287  Rieciardi  &amp;amp;  Seffa  Usakos  1  —  —  —  —  Barbier  und  Friseur.
288  Le  Riche  4  Co.  Hasuur  1  1  —  —  Kauflad.  u.  Schandvirrsch.
289  Niemann,  F.  Maltahöhe  1  5  -  —  Schmiede  und  gen.,
290  „F.  Windhnuk  2  2  —  —  —  Kaufladen  lbaue
291  Roesemann  Ilsakos  1  8  —  —  —  hoastwirtschafi
292  Norsemann  4  Kronewitter.  Raribib  8  15Omarury#  1  2  HKaufladen  u.  Gastwirrsch.
203  Rolle,  .  Okahandja16  —  —  —  6Gastwirsschaft
294  Nosenbluth  Lüderitzbucht—  —  —  —  —  Barblergeschäft
295  P.  Rofenbluthe  4  Co.  .  -  3  2  Aus  1  1  Kaufladen
206  Norhe,  N.  Grootfontein  10  Otavi  1  5  u.  Gastwirtsch.
297  Audolph  Omarurn  1  1  —  —  —  Schuhmacheret  u.  Schuh
298  .  Okahandja  —  3  —  —  —  Vuchhandlung  loceschäft
299  lonion  IEI  —  —  —  Produktenbandlung
300  &amp;amp;  Schmidt  Keetmanshoopop  4  6  —  —  —  auflcben,  Gasnwirtsch.  u
301  -..  Rehoboth  1  2  —  —  Bäcker  (Viehb  äbendel
302  R.  Kecimanshooos  5  —  —  —  Baugesch
303  !½*“  Windhuk  1  —  —  —  —
301  ...  Omakuru—1  —  —  —  astwirtschaft
305  M.  Warmbad  1  2  —  .RKaufladen  u.  Gasnvirtsch.
30  V.  Lüderitzbuch  2  —  —  ineralwasserfabr#
307  Karl.  Zeßfontein  1  2  —  —  —.KKaufladen
3068.  ...  .Swnkopmund2s3  —  —  Gastwirtschaft
309  Windhuk  3  5Swakopmund  4  11  Kanfbaus  und  Spediton
310  Okombahe  —  2  —  —NKaufladen  u.  Gastwirtsch.
3u  Aus  —  —  —  —  —
312  Kl.-Windhut  4  —  Gierbrauerei
        <pb n="934" />
        2  2  3
Lide.  Name  der  Firma  Hauptsitz  —  2  ·  Enkle-  S  *  Art  des  Geschärts
Nr.  oder  Handelsgesellschaft  in  —  ir|  alunge  ri  de  eschaft
Personal  n  Personal
.
leikimtdt,«Chr..  Maklvatck  1.  —  —  ——  —  SKaufladen  u.  Gastwirssch.
314  Schmidt.  Max.  —  6  —  —  —
315.  Schmidt,  Willy.  icbobn  1  3  —  —  —
316  Schmiedecke,  F.  Warmbad  5  8  —  —  —  Bauuutornehnier
817%  Schnelle,  M.  Swakopmund  —  —  —  —  —  Epektfewirtschaft
318  Schomschor,  A.  -  —  —  —  —  Posamentenhaudlung
819  JSchramke,  J.  Warmbad  —  —  —  —  —  Kaufladen
320  JSchröder,  G  Swakopmund  2  —  —  —  Gasroirtschaft
321  Schrot,  Ernst  Grootfontein  1,  2  —  ———  erei
322  hröter,  K  Keetmanshoopo  1  3  —  —  Kaufladen  u.  Gasrwirrsch.
323  Schulte,  H  Swakopmund  —  1  —  —  horograph
324  chulze.  A  .  «  -  2  2  —  —  —.Gastwirtschaft
325  Schurig,  R.  -  2  20  —  —  —  GBaumaterialien=  u.  Eisen-W
  —  warenhaudlun
326  J.  Okasise  —  2  —  ———  Kauflad.  u.  Huchungs
327  F.  Lüderitzbucht  1  —  —  —  lhalle
328  A.  Voigtskub  3  2  —  —  —  Atenie  und
329  O.  Okahandiaii  2  —  —  —astwirtschaft  [Schmiede
830  &amp;amp;  Oifen  Swakopmund  2  15  —  —  —  S
331  Windhu  —  3  —  —  —  HKaufladen
332  Keelmanshoop5  16  —  —  —  Baugeschäft
333  w0  d  Co.  Hamburßg#2Swakopmund  5  8  Kaufladen  und  Evedition
Karibib  12
334Sidler.  .  .Swatopnnmd.1j——  —  ———  Rechtsanwa-SsötcbctL
  Omaruru  7  —  —  —  —  Wagendauerei
336-Siebers  &amp;amp;  Orthey  Grootfontein  610  —  —
337  Sivert.  Lüderitzbucht  —  1  —  ——Uhkn  ccher  geschaft
338  Smidt,  Hugo  E.  .  Swakopmund  5  6  Grootfontein  115  Kaut,  und  Spedirions,
339  mitl  sen.,  Niklas  1  3  —.  ——  HKaufladen  u.  Gastwirtsch.
340  A.  M.  Salomon  4  co.  Swakopmund  —  1  —  —  ——  -
341-take..  .  Liideriybuchtljtz  —  Schneiderei
342  Steckel,  A.  Swakopmund  2  8  —  —  ——Nechtsagent
343  Steenekamp  Kalkfontein  —  1  —  —  —Eccqumiede
344  Stein,  S.  .  Okahandja  —  1  —  —  —  Frucht=  u.  Gemüsehandl.
345  Stern  &amp;amp;  Henker  Windhuk  2  6  —  —  —  DGerberei  und  Schuhfabri#
346  Stillger,  Keßlersbrunn  —  1  —  ——  Kauflade
347Stöltzel,  A  .  Usakos  1|  2  —  —  Bäckerei
318.  Stömer,  -  2  5  —  —  b6astwirtschaft
349  Webemeer.  4  Wulff.  Okahandis  15  —  —  —  SNKaufladen
350%tü  .  .  ukiro  1  2  —  —  —
351  Siürmer  4  Sänger  .  Swakopmund  —  1  —  K  Schneiderei
352Suskin,  Tobias  -  —  1  —  —  —  HKaufladen
353  eutherland,  M.  *  Warmbad  —  —  —  —  -
354%Swatl,  S.  Swakopmund  —  1  —  —  —  -
355--yverncn  .  Lüderitzbucht—;3  -—  —  —  dbdischer
356Szymanski.  B.  Windhuk  1  1  —  —  ——  Varbier  u.  Frifcurgeschäft
357  Technau,  J  -  1  2  —  —  —  NKaufladen
3586  Tempel.  E  Bethanie  1  —  —  —
359  Templin,  B.  Olahandja  1  4  —  —  Bäckerei  u.  Mine=360
  Tenner,  Wilh.  Grootfontein?  5  —  —  —  lralwasserfabt
361  Thiele,  C.  Keemanshoop  3  —  —  —  NSimmeregeschäft
362  Thiele,  O.  -  2  9  —  —·——Bquqcichåis
363  Thüringer  bor  Windhuk  2  2  —  —  —  Hasthof
364  Timke,  A.  Swakopmund  1  1  —  —  —  Goldwaren  und  Uhren-365
  Tivoli-Hotel  -  1  2  —  —  Gafthof  lbandlung
366  Toberna  .  LiideritzbuchtlL  —  —  —  Schugelchaft  n  h-367
  Troost,  E.  -  2  4  Aus  2  1  Kaufhan  lmacherrt
368  Vince  &amp;amp;  2  Lüderitzbuchtt  1  —  —  —  ——
369  Hlens  ...  armba  —  2  —  i  Schlaͤchterei
370  Voi  Maltahöhe  1  3  —  —  —  HRaufladen  ((Schlosserei
371  Sart  vowaidis  Rachtoiger  Windhuk  6  6  —  —  —  Wagenbauerel  und
372  Voß,  D  Swakopmund  1  —  —  —Nechtsanwalt
373  Bäcerün.,  Maria  .  Tsumeb  3  5  —  —  Soeifewirtsch.  u.  Bäckeret
371  Wagner.  F.  NRamansdriftß#—  1  —  —  HKaufladen  u.  Gasewirr#cch.
3752Wahl.  G.  Tsumis  1  1  —  —  —
        <pb n="935" />
        W  851  20
—  —  8  Zwei  VS  2  —  —
efde.  Name  der  Firma  Hauptsitz  8  weig-  *ßbimbmê⅜H¾ßb  .-.
oder  Handelsgesellschaft  in  *E**  niederlassung  #  rtde  Geschäfts
Personal  in  Personal
376„Waldschlößchen“  hbei  Windhuesße.—  3  —  —  —  Gastwirtchaf
377  Warsow.  G.  ..  Swakopmund  1  5  —  —  —  Lichtanlagen
378  Wasserstein.  .Lüderitzbucht/  —  —  —  —  —  Schueiderei
379  Weber,  R...  Okahandja  1  5  —  —  —  Gasrwirsschaft
380  Wecke  &amp;amp;  Voigts  Swakopmund  4  10  —  —  Kauthaus
381  -  -  Windhnk  6  7  Olahandia  4  20  -
Otjisongati  1.  8
Voigtskub  1.  1  "„
382  Weigel  &amp;amp;  Geschke  Kuibis  2  —  —  —  Kaufladen  u.  Gastwirtsch.
388  Weilbächer,  Chr.  Okahandja  4  10  —  —  —  Etuellmacherei  u.  Hagen.
381  Weiler,  ..  RehobothlZ-—  —  —-—Aaufladcn  l«
385We113,P  Lüderitzbucht3  1  —  —  —  Bierverlag
386Wendt,.  W.  Swakopmund  —  —  —  —  —  Kaufladen
387  Westphal  Lüderitzbucht—  2  —  —Wäscherei
388  A.  de  Vet  &amp;amp;  Co..  Windhukk  —  2  Seskamelbaumes  2  5  Kaufladen)  nebenher
389  Wiese.  .  Rehoboth  1  1  —  —  —  „  I0astwirtschaft
390  G  Joh.  Bethanien  —.  —  —  —
391Wischkon,  Rarl.  Swakopmund  —  1  —  —  —  Gastwirrchaft
392  Witte,  1  1  —  —  —  Manurer
393  Wiporek  Aus  —  1  —  —  —  Bäckerei
394  Wobbe,  H  Swakopmund  —  —  —  ——Rarisätcnhandlung
395  olf  alkfe  —  2  —  —  NKaufladen  u.  Gastwirrsch.
396  Worms  Lüderitzbuchtt  5  2  Aus  2  —  -
Modderfontein  1  —  -
397Jmc,8  Rehoboth  1  1  —  —  Maurer
398  i-  Willy  Omarur  2  —  —.  —  HKaufladen  u.  Gastwirtsch.
399  Zacharias,  F.  Swakopmund  1  —  —  —  —  Gaspwirsschaft
400  Vacharigs  O  Rehoboth  1  —  —  —  —  Kischierei
401  Zeitz.  Gebr.  Oklahandias  -  2  —  —  —  Gärneerei
402  Zielers.  Morib-  Swakopmund  —  —  —  —  —  —Ws
403  Zil  "  1  2  —  —.  —  ediu
104  M.  Jimmermann  Karibib  5  7  —  —  —  vBaug  un.  Werhstaͤtten,
05gingel,  E  Johann-  —  2  —  ——  Büinmaterialtenkanolg.
¾  ·  Albrechtshöhe  Kauflade
Zinn  Swakopmund  —  2  —  —
407  Zuckermann  ..  .Liideritzbucht—.—  —  —--Händlck
408,,3nk  kahlen  Blonde  -  —  1  —  —  Gasnwirtschaft
109  van  Zyl,  W.  Kanus  —  1  —  —  HKaufladen
e.  Seitungen:
1  Deutich=  Sidwwestafritaniche  Zeitung  utermun  Aescr  s  er
gm#  .  .  sp—  m  6
2  Windhuker  Nachrichten  Windhuk  3e  mal  n
Monat  sbeir  eilage
„Der  Farmer".

 

 

Deutsch  ·  Neuguinea.
Eine  Strafexpedition  nach  dem  Satzkeldhafen.)

Ein  malaiischer  Paradiesvogeljäger  war  durch
Eingeborene  von  Hatzfeldhafen  ermordet  und
beraubt  worden.  Vorläufige  Erkundigungen  bei
den  Bewohnern  des  Dorfes  Malala  ergaben,
daß  der  Malaie  von  Friedrich-Wilhelmshafen  nach
Potsdamhafen  gesandt  worden  und  daß  er  hierbei
  bis  über  die  Dörfer  Kaiten  und  Tombenam
(am  Hateldhafen)  hinausgekommen  war.  Dort

*)  Aus  einem  Bericht  des  Kaiserlichen  Bezirks- 



amtmanns  von  Friedrich-Wilhelmshafen.

 

 

 

hatten  ihn  mehrere  Eingeborene  unter  Führung
des  Häuptlings  Gomoi  im  Schlafe  überfallen
und  totgeschlagen;  die  Gewehre  und  sonstige  Habe
des  Toten  nahmen  die  Mörder  an  sich.  Die
Weiber  der  Dörfer  hatten  das  Verschwinden  des
Malaien  bemerkt  und  ihren  Männern  Vorwürfe
über  das  Geschehene  gemacht.  Durch  das  Gerede
der  Weiber  war  die  Sache  auch  bei  den  übrigen
Küstendörfern  ruchbar  geworden  und  so  zu  den
Malala-Leuten  gedrungen.  (Zwischen  den  Küstendörfern
  Tombenam  und  Kaiten  und  ihren
östlichen  und  westlichen  Nachbarn,  namentlich  den
Malala=  und  Aitibul-Leuten,  bestehen  Feindseligkeiten.)
        <pb n="936" />
        852  2e

Nachdem  ich  mich  dergestalt  bei  den  Malala-Leuten
  informiert  hatte,  marschierte  ich  über  die
Dörfer  Tamogot  und  Zimbina  nach  Buschip,
wo  genächtigt  wurde.  Die  Buschip-Leute  zeigten
sich  sehr  zurückhaltend  und  waren  am  anderen
Morgen,  als  der  Aufbruch  nach  Tombenam  erfolgen
  sollte,  verschwunden.  Von  Buschip  aus
brachte  uns  ein  zweistündiger  Marsch  in  die  Nähe
des  Dorfes  Kaiten.  Die  Kaiten-Leute  ergriffen
schleunigst  die  Flucht.  Ich  begab  mich  darauf
in  Begleitung  eines  Dolmetschers  allein  vor.
Nach  langem  Rufen  und  Winken  mit  grünen
Zweigen  gelang  es  mir,  die  Kaiten-Leute  in  meine
Nähe  zu  bekommen.  Ich  sagte,  sie  möchten  Vertrauen
  zu  mir  haben  und  mich  sowie  die  Polizeitruppe
  ins  Dorf  führen.  Als  sie  eingewilligt
hatten,  gab  ich  das  Zeichen  zum  Vormarsch  und
wir  rückten  ins  Dorf  ein.  Dort  wurde  mir  das
übliche  Gastgeschenk  in  Gestalt  von  zehn  Kokosnüssen
  überreicht.  Ich  ließ  nun  durch  den  Dolmetscher
  verkünden,  daß  ich  die  Nüsse  und  die
Gastfreundschaft  des  Dorfes  nicht  annehmen  würde,
wenn  sie  die  Gewehre  und  die  sonstigen  dem
Malaien  geraubten  Sachen  nicht  herausgäben.
Ich  wisse,  daß  sie  den  Malaien  erschlagen  hätten;
es  sei  aber  nicht  meine  Absicht,  Feindseligkeiten
zu  begehen,  sondern  alles  durch  Rede  zu  erledigen.

Schon  vorher  hatte  ich  mich  vergewissert,  daß
einer  der  Mörder,  namens  Matabul,  im  Kreise
der  Beratenden  saß.  Ich  fügte  daher  meiner
Rede  hinzu,  daß  dessen  Person  mir  für  die  Erfüllung
  meiner  Wünsche  hafte.  Die  Eingeborenen
gaben  nunmehr  in  sichtlicher  Betroffenheit  meinem
Verlangen  statt;  sie  brachten  die  Reste  der  total
unbrauchbaren  Gewehre,  eine  Axt,  die  dem  Malaien
  geraubten  Hundezähne  sowie  dessen  Uhrkette
  an.  Ein  Teil  der  Gegenstände  befand  sich
im  Dorfe  Tombenam,  so  daß  auch  dessen  Beteiligung
  erwiesen  ist.

Nach  Herausgabe  der  Gewehre  hatte  ich  durch
Austausch  von  Tabak  Frieden  geschlossen  und
war  dann  bereitwilligst  nach  Tombenam  geführt
worden,  wo  mir  der  Rest  der  geraubten  Sachen
ausgefolgt  wurde.  Dort  hatte  sich  auch  der
Veranstalter  der  ganzen  Sache,  der  Häuptling
Gomoi,  eingefunden,  ein  energischer  Charakter,
dem  die  Eingeborenen  der  Küstendörfer  wie  auch
die  Tamberro-Leute  des  Hinterlandes  willenlos
gehorchen.  Er  wurde  neben  Matabul  festgenommen.


In  der  darauf  folgenden  Verhandlung  ergab
sich  die  Richtigkeit  der  Angaben  der  Malala-Leute.
Matabul  und  Gomoi  waren  des  Mordes  geständig;
  nur  behaupteten  sie,  sich  an  dem  Leichnam
des  Malaien  nicht  vergriffen  zu  haben;  sie  hätten
ihn  an  dem  Orte,  wo  er  erschlagen  worden  sei,
zwischen  Tombenam  und  Dugumur,  ihren

 

jungen  Leuten  zur  Beerdigung  überlassen.  Ich
befahl  nun,  mich  zu  diesem  Orte,  Giliwot  genannt,
  hinzuführen.  Leider  zogen  sich  unterwegs
sämtliche  Einwohner  der  beteiligten  Orte,  mit
Ausnahme  der  beiden  Gefangenen,  flüchtig  in
den  Busch  zurück.  Ich  marschierte  deshalb  nach
Dugumur.  Dort  kamen  mir  die  Eingeborenen,
die  den  Zweck  meines  Kommens  genugsam  aus
der  Anwesenheit  der  beiden  Gefangenen  entnehmen
konnten,  sichtlich  gedrückt  entgegen.  Vor  dem
Dorfe  waren  —  als  Zeichen  der  Unterwerfung
—  Palmenzweige  verknotet.  Der  bei  der  Mordtat
  ebenfalls  beteiligte  Häuptling  Lolongat  war
in  den  Busch  entflohen.  Ich  rief  die  Altesten
von  Dugumur  zusammen  und  sagte  ihnen,  däß
ich  die  Unterwerfung  annehme  und  eine  Bestrafung
Dugumurs  nicht  eintreten  lassen  wolle.  Was
ihnen  bevorstünde,  wenn  wieder  ein  Friedensbruch
  vorkomme,  wüßten  sie.  Matabul  und
Gomoi  müßten  den  Mord  für  alle  übrigen  im
Gefängnis  büßen.

Nachdem  sich  die  Erledigung  der  Angelegenheit
  so  glatt  vollzogen  hatte,  faßte  ich  den  Entschluß,
  die  Pinasse  nach  Potsdamhafen  zu
dirigieren  und  selber  zu  Fuß  dorthin  zu  marschieren.
  Ich  schickte  darum  fünf  Polizeisoldaten
zurück  nach  Malala,  während  ich  selber  von  Dugumur
  nach  Aitibul  marschierte,  woselbst  Quartier
bezogen  wurde.  Die  Aitibul-Leute  hatten  ebenfalls
  Zeichen  der  Unterwerfung  aufgerichtet  und
waren  zahlreich  und  zutraulich  zur  Stelle.  Leider
passierte  hier  etwas,  was  die  gesamten  bisherigen
Erfolge  in  Frage  stellte:  die  Gefangenen
entflohen.  Ich  hatte  die  rechte  Hand  des
einen  mit  der  linken  Hand  des  anderen  durch
Fesseln  zusammenschließen  lassen.  Eine  Hand
sollten  sie  zum  Essen  frei  haben.  Während  der
Nacht  sollten  sie  an  einen  Polizeisoldaten  angeschlossen
  werden;  bevor  dies  jedoch  geschehen
konnte,  sprangen  die  Gefangenen  während  des
Essens  über  die  Köpfe  einer  doppelten  Kette  von
Polizeisoldaten  hinweg  in  den  Busch.  Es  war
ihnen  auf  unerklärliche  Weise  gelungen,  den  Verschluß
  der  alten,  unpraktischen  Handeisen  zu  lösen.
Die  Wiederergreifung  war  leider  unmöglich.  Ich
ließ  nun  den  Tombenam-Leuten  durch  Vermittlung
  der  Dugumur-Leute  sagen,  daß  ich  nach
Tombenam  zurückkehren  würde  und  daß  ich  bei
meiner  Rückkehr  die  Wiederauslieferung  der  Gefangenen
  erwartete;  wo  nicht,  würde  ich  Feindseligkeiten
  gegen  beide  Dörfer  beginnen.

Von  Aitibul  marschierte  ich  am  anderen
Tage  bis  Dagoi.  Der  Marsch  geht  über  das
Dorf  Dalua  nach  dem  Dorfe  Snarong  an  der
offenen  Bai  Lalangi  und  von  hier  durch  das
Gebiet  der  Muab-Leute  nach  Dagoi.  Suarong
ist  sehr  stark  bevölkert  und  hat  reichhaltige  Kokos-
        <pb n="937" />
        W  853  20

nußbestände,  die  den  Vergleich  mit  der  Nordküste
der  Gazellenhalbinsel  sehr  wohl  aushalten.  Auch
im  übrigen  war  der  Bestand  an  Palmen  in  allen
Dörfern  sehr  reichhaltig.  Von  Dagoi  aus  führte
ein  24  Kilometer  langer  Marsch  über  Bogia
nach  Potsdamhafen.  Ich  fand  dort  alles
ruhig.  Die  Orakoza-Leute  hatten  sich  seit  der
letzten  Züchtigung  still  verhalten.')  Sie  müssen
noch  mehrere  Verwundete  haben,  da  sie  sich  durch
Vermittlung  der  Iku-Leute  wiederholt  Verbandzeug
  bei  der  Mission  bestellten.

Von  Potsdamhafen  aus  lief  ich  nochmals
Tombenam  an.  Wie  zu  erwarten  war,  wurden
mir  die  Gefangenen  nicht  ausgeliefert.  Tombenam
  sowie  Kaiten  waren  verlassen.  Ich  setzte
mich  auf  der  Insel  Pataky  fest.  Diese  ist  nunmehr
  durch  einen  breiten  Sanddamm  mit  dem
Festland  verbunden.  In  Pataky  blieben  wir
einen  Tag.  Dort  wurden  fünf  große  Tanztrommeln
  der  Tombenam=  und  Kaiten-Leute  beschlagnahmt.
  Diese  Trommeln  können,  mangels
des  dazu  nötigen  Holzes,  in  Hatzfeldhafen  nicht
hergestellt  werden,  sondern  werden  gegen  Eberzähne
  von  der  Vulkaninsel  Manam  eingetauscht.
Sie  stellen  infolge  ihres  Wertes  ein  äußerst  gehütetes
  Besitztum  der  Eingeborenen  dar  und
waren  sorgfältig  im  Busch  versteckt.  Vier,  zum
Teil  sehr  große  Kanus  wurden  durch  Zerschlagen
unbrauchbar  gemacht  und  außerdem  die  Häuser
der  beiden  Eingeborenen  Gomoi  und  Matabul
verbrannt.  Im  übrigen  habe  ich  beide  Dörfer
unversehrt  gelassen.  Auf  dem  Rückweg  wurde
nochmals  Malala  angelaufen  und  von  dort  aus
in  zwölfstündiger  ununterbrochener  Fahrt  die
Heimreise  vollendet.

Die  Ergebnisse  der  Expedition  möchte  ich
folgendermaßen  zusammenfassen:

Die  eingetretene  Bestrafung  ist  genügend.  Es
wäre  eine  nutzlose  Grausamkeit  gewesen,  die
Dörfer  niederzubrennen.  Ich  nehme  an,  daß  die
Eingeborenen  das  Einsehen  gehabt  haben,  daß  es
sich  um  eine  verdiente  Bestrafung  gehandelt  hat
und  daß  es  vielleicht  beim  nächsten  Besuch  des
Dorfes  gelingt,  in  friedlichen  Verkehr  zu  treten.
Ein  Niederbrennen  der  Dörfer  hätte  höchstwahrscheinlich
  einen  Wegzug  der  Eingeborenen  von
der  Küste  zur  Folge  gehabt.

Wenn  mir  auch  die  Gebiete  zwischen
Friedrich-Wilhelmshafen,  Elisabethhafen
und  Kronprinzhafen  noch  nicht  genauer  bekannt
  find,  so  möchte  ich  doch  jetzt  schon  die  Behauptung
  wagen,  daß  die  Herstellung  eines  Reitweges
  zwischen  Friedrich-Wilhelmshafen  und
Potsdamhafen  nicht  einmal  das  Maß  von
Kapital  und  Arbeit  erfordern  würde,  wie  die

 

*)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  5,  S.  231  f.

 

Herstellung  einer  Straße  zwischen  Friedrich-Wilhelmshafen
  und  Stephansort.  Der  von
mir  begangene  Teil  des  Geländes  gestattet  nur
an  wenigen  Stellen  das  Reiten  nicht.  Im
übrigen  würde  es  sich  nur  um  die  Verbreiterung
der  bereits  bestehenden,  ganz  komfortablen  Verbindungswege
  zwischen  den  einzelnen  Dörfern
handeln  sowie  um  die  Korrektur  einiger  schwieriger
Stellen.  Flußläufe  sind  nicht  zu  überbrücken.

Die  baldige  Inangriffnahme  eines  derartigen
Reitweges  erscheint  höchst  wünschenswert,  weil
damit  die  Organisation  der  gesamten  zahlreichen
Küstenbevölkerung  in  Angriff  genommen  werden
könnte.  Häuptlinge  sind  in  den  sämtlichen  Ortschaften
  vorhanden.  Das  ganze  Wesen  der  Eingeborenen
  zeigt  deutlich,  daß  sie  fast  nie  mit  den
Europäern  in  Berührung  gekommen  sind.  Die
Eingeborenen  machen  ganz  entschieden  den  Eindruck,
  als  ob  sie  leicht  lenkbare  und  weißem
Einfluß  unschwer  zugänglich  zu  machende  Leute
seien.

Die  Fruchtbarkeit  des  Bodens  in  dem  größten
Teile  des  besichtigten  Geländes  ist  erstaunlich.
Ich  sah  riesige  Eingeborenen-Pflanzungen.  Der
Tabakbau  der  Eingeborenen  steht  in  hoher  Blüte.
Die  Ergiebigkeit  der  Palmen  an  dicken  großen
Nüssen  ist  enorm.

Nach  Angabe  der  Eingeborenen  findet  sich
Gutta  in  den  Hängen  der  Tamberrokette  sowie
am  Prinz  August=  und  Prinz  Adalbert-Berge.
Persönliche  Nachforschung  war  mir  wegen  Zeitmangels
  leider  nicht  möglich.  Der  Eingeborenenname
  für  die  Gutta  lautet  „nebegru"“.

Der  Arbeiteranwerbung  in  diesen  Gebieten
sowie  auch  im  Hinterlande  werden  noch  ausgezeichnete
  Resultate  zu  prophezeien  sein.  Die
Dorfältesten  von  Malala  haben  mir  acht  ihrer
Leute  auf  drei  Jahre  unter  der  Bedingung  anvertraut,
  daß  sie  einmal,  um  ihre  Heimat  und
ihre  Verwandten  zu  sehen,  mit  dem  „Seestern“
kommen  dürften.

Bei  den  Kannidalen  der  Kdmiralitäts-Inseln.")

Die  Usiai-Leute  hatten  im  Februar  d.  Is.
eine  Bootsbesatzung  von  vier  Mann  überfallen
und  aufgefressen.  Sofort  nachdem  die  Bestrafung
der  Eingeborenen  beim  Gouvernement  beantragt
war,  trat  der  „Seestern“  eine  Reise  nach  den
Admiralitäts-Inseln  an.

Er  ging  am  21.  April  in  der  großen  Nordlagune
  der  Admiralitätsgruppe  vor  der  Insel
Ponam  vor  Anker.  Dort  wurden  40  ein-*)

  Aus  dem  Bericht  des  Kaiserl.  Bezirksamtmanns
von  Herbertshöhe  über  eine  Reise  nach  den  Admiralitäts-Inseln
  und  nach  Eitapé.

1
        <pb n="938" />
        854

geborene  Arbeiter  gelandet,  welche  dazu  bestimmt
sind,  eine  Pflanzung  anzulegen.  Die  Zeit  während
der  Landung  der  Passagiere  und  Güter  benutzte
ich  zu  einem  Besuch  in  dem  auf  der  westlichen
Hälfte  der  Insel  gelegenen  Eingeborenendorf.
Auf  Veranlassung  des  Häuptlings  wurde  von
etwa  30  Kriegern  der  bekannte  Kriegstanz  der
Admiralitäts-Insulaner  vorgeführt,  bei  dem  die
Tänzer  als  einziges  Kleidungsstück  eine  Muschel
tragen.  Drei  kräftige  Burschen  gingen  als  Rekruten
  für  die  Polizeitruppe  mit  an  Bord.

Nachmittags  trafen  wir  vor  der  Station  Noru
der  Firma  Hernsheim  &amp;amp;  Co.  ein.  Von  hier
aus  mußte  die  Bestrafung  der  Usiai  in  die  Wege
geleitet  werden,  welche  den  Kutter  „Waikatu“  im
Hintergrund  der  Shallow-Bai  weggenommen  und,
wie  bemerkt,  vier  Mann  der  schwarzen  Besatzung
ermordet  hatten.  Meine  Absicht  war,  durch  eine
Expedition  im  Hinterland  der  Shallow-Bai  den
Aufenthalt  der  Usiai  zu  ermitteln,  wenn  möglich
sofort,  bevor  sie  sich  und  ihre  Habe  in  Sicherheit
bringen  konnten,  einen  Schlag  gegen  sie  zu
führen,  dann  an  einem  geeignet  erscheinenden
Platz  der  Hauptinsel  40  Mann  Polizeitruppe  zur
weiteren  Verfolgung  der  übeltäter  zurückzulassen
und  die  Truppe  auf  der  Rückreise  von  Eitapé
(Kaiser  Wilhelmsland)  wieder  an  Bord  zu  nehmen.
Ich  sicherte  mir  einige  Eingeborene  von  der  Insel
  Harungan  als  Führer;  außerdem  erbot  sich
der  Leiter  der  Station  Noru,  Kaufmann  Hans
Schmidt,  als  Führer  mitzugehen.

Am  anderen  Morgen  verließ  die  Expedition
in  drei  Ruderbooten  den  „Seestern“.  Bald  verriet
  das  Dröhnen  der  Signaltrommeln,  daß  die
Bewohner  der  Insel  Sori  uns  beobachteten  und
die  Usiai  warnen  wollten.  Bei  Tagesanbruch
erreichten  wir  die  Stelle  im  Hintergrund  der
Shallow-Bai,  wo  an  einer  mit  Mangroven  umgebenen
  Flußmündung  eine  kleine  rote  Flagge
im  flachen  Wasser  den  Ort  kenntlich  machte,  an
welchem  der  Überfall  auf  den  Kutter  stattgefunden
hatte.  Nach  einstündiger  Fahrt  den  kreekartigen
Fluß  aufswärts  hinderten  schwere  Verhaue  das
weitere  Vordringen.  In  zweistündiger  Arbeit
wurden  die  Verhaue  überwunden  und  ein  kleines
Flußbecken  erreicht,  das  offenbar  den  Usiai  bisher
als  Kanu-Landungsstelle  diente.  Ein  Pfad  führte
von  dort  nach  den  ersten  Hütten  des  verlassenen
Usiai-Dorfes  Lindoch.  Die  Arbeiter  von  Noru
hatten  in  dem  Flußbecken  den  geraubten  Kutter
und  in  den  Häusern  des  Dorfes  Ausrüstungsgegenstände
  sowie  Schädel  und  Knochen  der  erschlagenen
  und  aufgefressenen  Mannschaft  vorgefunden.
  Es  konnte  also  kein  Zweifel  darüber
bestehen,  daß  die  Bewohner  dieses  Dorfes  die
Übeltäter  waren.  Die  Mehrzahl  der  Häuser  war
offenbar  schon  vor  längerer  Zeit  von  den  Be- 



wohnern  selbst  niedergebrannt  worden.  Ein  auf
einem  Höhenrücken  nach  Süden  führender  Pfad
zeigte  die  Richtung,  in  welcher  die  Dorfbewohner
abgezogen  sein  mußten.

Nach  längerem  Marsch  über  Hügel  und  durch
Sagosümpfe  wurde  auch  richtig  die  neue  Niederlassung
  der  Usiai  erreicht.  Sie  hatten  drei  durch
einen  Höhenrücken  verbundene  Bergkuppen  ringsum
  auf  100  m  abgeholzt  und  begonnen,  die
Kuppen  selbst  mit  einem  etwa  3  m  hohen  festen
Palisadenzaun  zu  umgeben.  Hinter  den  fertigen
Teilen  des  Palisadenzaunes  war  der  Boden  mit
spitzen  Bambusstücken  als  Fußangeln  gespickt.
Die  auf  den  drei  Kuppen  zerstreuten  provisorischen
Hütten  waren  bereits  geräumt.  Einige  Männer
standen  auf  Wache  und  verschwanden  nach  dem
ersten  Schuß  jenseit  des  Abhanges.

Herr  Hans  Schmidt  war  bei  dem  letzten
Ansturm,  obwohl  ich  ihn  kurz  vorher  aufgefordert
hatte,  nicht  zurückzubleiben,  mit  einigen  Harungan-Leuten
  etwa  200  Schritt  zurückgeblieben.  Ein
plötzliches  furchtbares  Geschrei  der  Harungan-Leute
veranlaßte  uns  zurückzugehen.  Wir  fanden
Schmidt,  nicht  weit  von  dem  Austritt  des  Pfades
in  die  Lichtung,  schwer  verwundet  am  Boden
liegen.  Er  war  mit  einem  Speer  von  hinten
unterhalb  des  Schulterblattes  getroffen.  Augenscheinlich
  war  der  Speer  in  die  Lunge  gedrungen.
Ich  mußte  unter  diesen  Umständen  die  weitere
Verfolgung  der  Usiai  abbrechen.  Der  Schwerverwundete
  wurde  auf  eine  Bahre  geladen.  In
Lindoch  am  Flußufer  schlug  die  Truppe  ein
Lager  auf,  um  am  nächsten  Tage  die  Verfolgung
der  Usiai  wieder  aufzunehmen.  Ich  brachte  den
Verwundeten  an  Bord  des  „Seestern“  und  ging
sofort  nach  Friedrich-Wilhelmshafen  in  See.
Dort  wurde  der  Verwundete  am  23.  in  das
Krankenhaus  eingeliefert,  das  er  —  nach  anderweitiger
  Mitteilung  —  entgegen  dem  Anraten
des  Arztes  schon  am  5.  Mai  wieder  verließ,  um
sich  nach  Matupi  zu  begeben.

Nach  kurzem  Besuch  in  Eitapé  (Kaiser
Wilhelmsland)  traf  der  „Seestern“  am  28.  April
wieder  vor  Noru  ein.  Auf  Grund  der  Aussagen
  der  Eingeborenen  von  Harungan  und
Ponam,  ferner  auf  Grund  derjenigen  des  zur
Zeit  in  Noru  stationierten  Landmessers  und  eines
Japaners  konnte  ich  über  die  näheren  Umstände
der  Wegnahme  des  Kutters  „Waikatu“  folgendes
feststellen:

Die  Arbeiter  auf  den  fünf  Hernsheimschen
Stationen  in  den  Admiralitäts-Inseln  werden
fast  ausschließlich  mit  Saksak,  dem  von  den  Eingeborenen
  aus  der  einheimischen  Sagopalme  gewonnenen
  Sago,  verpflegt.  Da  die  Eingeborenen
        <pb n="939" />
        G.  855  2O

nicht  genügend  Saksak  auf  die  Stationen  bringen,
müssen  fortgesetzt  Kutter  zum  Einhandeln  von
Sago  ausgesandt  werden.  Es  scheint  dabei
häufig  zu  Übergriffen  der  mit  Karabinern  bewaffneten
  Kuttermannschaften  gegenüber  den
Eingeborenen  zu  kommen.  So  soll  die  ermordete
Mannschaft  des  Kutters  „Waikatu“  einen  Eingeborenen
  von  der  Insel  Sori  mißhandelt  haben.
Die  Sori-Leute  getrauten  sich  nicht,  selbst  an  der
Besatzung  der  „Waikatu“  Rache  zu  nehmen,
wohl  deshalb,  weil  ihre  kleine  Insel  der  zu  erwartenden
  Strafexpedition  offen  preisgegeben
wäre.  Sie  sollen  deshalb  die  zu  ihnen  in  einer
Art  Hörigkeitsverhältmis  stehenden  Usiai  von
Lindoch  veranlaßt  haben,  die  Kutterbesatzung
der  „Waikatu“  niederzumachen.  Ein  Eingeborener
  von  Sori  soll  bei  der  Ermordung  der
Leute  direkt  mitgewirkt  und  die  in  ein  Segel
eingewickelte  Leiche  eines  Erschlagenen  zum  Verspeisen
  nach  Sori  gebracht  haben.  Käörperteile
der  übrigen  Erschlagenen  sollen  an  verschiedene
Usiai-Dörfer  auf  der  Hauptinsel  östlich  von  Shallow-Bai
  geliefert  worden  sein.  Über  eine  von  anderer
Seite  behauptete  Beteiligung  der  Manus  aus
dem  Dorfe  Lala'
insel,  konnte  ich  nichts  weiter  ermitteln,  als  daß
die  Lala-Leute  bald  nach  dem  lberfall  die  Bootsflagge
  der  „Waikatu“  auf  einem  ihrer  Segelkanus
geführt  hätten.

Als  der  „Seestern“  am  28.  April  in  Sicht
kam,  gingen  nach  Aussage  jenes  Landmessers
46  Kanus  von  Sori  ostwärts  unter  Segel.  Um
mich  von  der  Richtigkeit  dieser  Angaben  zu
überzeugen,  fuhr  ich  zunächst  mit  Boot  nach  der
Insel  Sori.  Bei  Annäherung  des  Bootes  setzte
an  der  Ostspitze  von  Sori  ein  Kanu  mit  drei
Insassen  ab;  darunter  befand  sich  der  Häuptling
Rosso.  Er  wurde  von  jenem  Japaner  Komini,
der  von  Ponam  herankam,  abgefangen.  Auf  der
Insel  Sori,  die  von  600  Menschen  bewohnt  sein
soll,  wurden  nur  vier  alte  Leute  vorgefunden.
Der  Häuptling  Rosso  konnte  einen  Grund,  warum
seine  Leute  diesmal  vor  dem  „Seestern“  ausgerissen
  waren,  nicht  angeben.  Ich  hielt  die
Beteiligung  der  Sori-Leute  an  dem  Überfall  auf
die  „Waikatu“  für  hinreichend  erwiesen,  ließ  das
Dorf  niederbrennen  und  nahm  Nosso  als  Gefangenen
  mit.

Am  nächsten  Morgen  brach  ich  in  zwei
Booten  nach  Lindoch  auf.  Die  Truppe  hatte
in  der  Zwischenzeit  das  befestigte  Lager  der  Usiai,
in  dessen  Nähe  Hans  Schmidt  verwundet  worden
  war,  nochmals  aufgesucht  und  zerstört,  ferner
in  einem  Kreek  in  der  Nähe  des  Lagers  der
Truppe  einige  Kanus  weggenommen,  ohne  einen
Eingeborenen  zu  Gesicht  zu  bekommen.  Weitere

an  der  Südküste  der  Haupt- 



Unternehmungen  waren  wegen  fortgesetzten  Regens
unmöglich.

Am  30.  April  streifte  ich  mit  drei  Booten  die
Nordküste  der  Hauptinsel  östlich  von  der  Shallow-Bai
  ab,  wo  nach  Angabe  der  Eingeborenen  von
Harungan  die  Leute  von  Sori  zusammen  mit
einem  Teil  der  Usiai  von  Lindoch  sich  verborgen
hielten  und  in  der  Nacht  Wachtfeuer  sichtbar  geworden
  waren.  In  der  auf  der  englischen
Admiralitätskarte  Boat-Cove  genannten  Bucht
und  auf  der  Insel  Savorsa  (Richards-Island
der  englischen  Karte)  wurden  auch  viele  provisorische
  Hütten  mit  Vorräten  zerstört.  Ich  fuhr
auch  den  der  Insel  Savorsa  gegenüber  mündenden
  breiten  Fluß  eine  Stunde  lang  aufwärts,  bis
die  über  den  Fluß  liegenden  Baumstämme  die
Gewißheit  gaben,  daß  Kanus  sich  dorthin  nicht
geflüchtet  haben  konnten.  Eingeborene  wurden
nicht  wahrgenommen.

Am  Abend  ging  der  „Seestern“  nach  Komuli
in  See.  Der  dortige  Händler  Oskar  Schmidt
trug  in  bezug  auf  seine  persönliche  Sicherheit
nicht  mehr  die  frühere  Zuversicht  zur  Schau.
Ich  hatte  bereits  gelegentlich  einer  Reise  im  November
  vorigen  Jahres  erfahren,  daß  die  im
Jahre  1900  nach  Ermordung  des  Händlers
Mätzke  durch  eine  Strafexpedition  des  „Seeadler"
vertriebenen  Manus  von  Mok-Mandrian  dorthin
  zurückgekehrt  seien.  Vor  einigen  Wochen
wurde  nun  Oskar  Schmidt  durch  die  Eingeborenen
von  Poam  gewarnt;  die  Mok-Mandrian-Leute
beabsichtigten,  ihn  und  seine  Frau  zu  ermorden.
Sie  nannten  die  Namen  der  Mok-Leute,  welche
dazu  bestimmt  waren,  über  ihn  und  seine  Frau
herzufallen.  Die  Mol-Leute  kamen  auch  wirklich
einige  Zeit  darauf  in  mehreren  Kanus  mit  wenigen
Handelswaren  an  die  Station.  Als  sie  sahen,
daß  Schmidt  auf  seiner  Hut  und  eines  Überfalls
gewärtig  sei,  fragten  sie  ihn,  wer  ihn  gewarnt
  habe,  und  zogen  wieder  ab.  Nach  Angabe
von  Oskar  Schmidt  waren  die  Attentäter  schon
seit  vierzehn  Tagen  wieder  von  Mok-Mandrian
nach  der  Hauptinsel,  nach  dem  Manus-Dorfe
Batussi  —  demselben  Dorfe,  das  von  mir  im
November  v.  Is.  wegen  Feindseligkeiten  gegen
Loniu  niedergebrannt  worden  war’)  —  übergesiedelt.
  Von  der  Station  Buke  hatte  Oskar
Schmidt  seit  längerer  Zeit  keine  Nachricht.  Ich
segelte  nach  Poam,  um  über  die  Mok-Leute  weitere
Erkundungen  einzuziehen.  Der  mir  von  früheren
Besuchen  bekannte  Häuptling  Kalanges  begegnete
mir  im  Kanu  halbwegs  und  stieg  zu  mir  ins
Boot.  Er  zeigte  mir  die  sauberen  und  stattlichen
Niederlassungen  auf  Poam-Mandrian.  Wir
tauschten  Geschenke  aus.  Er  erbot  sich,  bei  einem

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  13.  S.  624
        <pb n="940" />
        W  856  2O

Unternehmen  gegen  die  Mok-Mandrian-Leute  behilflich
  zu  sein,  bestätigte  jedoch  gleichfalls,  daß
die  Mehrzahl  derselben  bereits  längere  Zeit  die
Insel  verlassen  habe.  Ich  glaubte  deshalb  für
diesmal  von  einem  Unternehmen  gegen  Mok-Mandrian
  absehen  zu  sollen.

Am  2.  Mai  nahm  „Seestern“  zunächst  Kurs
nach  Buke.  Der  dortige  Stationsleiter  Bastubbe
war  fieberkrank  und  hatte  schon  seit  längerer  Zeit
kein  Chinin,  kein  Thermometer,  fast  keinen  Proviant
  und  keine  Patronen  mehr.

Nach  Angabe  Bastubbes  versuchten  die  Eingeborenen
  von  Green-Island  in  den  Monaten
Januar  und  März  dreimal  die  Station  bei  Nacht
zu  überrumpeln;  sie  seien  dreimal  durch  die  Wachsamkeit
  seiner  Jungen  zurückgeschlagen  worden.
Ich  war  überzeugt,  daß  diese  Angaben  mit  Vorsicht
  aufzunehmen  seien,  wollte  mich  aber  doch,
soweit  das  gefährliche  Fahrwasser  es  zuließ,  an
Ort  und  Stelle  weiter  informieren.  Der  „Seestern“
  ging  deshalb  in  der  Bucht  zwischen  Green-Island
  (zwei  Inseln,  von  den  Eingeborenen
Djapale  und  Djapa  genannt)  und  der  Hauptinsel
  gegenüber  dem  Pfahlbaudorf  Ndrubal  vor
Anker.  Interessant  war  dabei  zu  beobachten,  wie
von  den  hohen,  die  Bucht  an  der  Westseite  begrenzenden
  Bergen  aus  die  Nachrichten  über  die
Bewegungen  des  „Seestern“  von  den  Eingeborenen
mittels  Heliographen  die  Küste  entlang  weitergegeben
  wurden.

Die  beiden  Green-Islands  sind  unbewohnt.
Unter  „Green-Island-Leuten“  können  also  nur
die  Leute  in  Ndrubal  und  auf  den  Höhen  der
Umgebung  gemeint  sein.  Die  Landschaft  scheint
den  zusammenfassenden  Namen  Taul  zu  haben.
Bei  Annäherung  des  „Seestern“  sah  man  die
Einwohner  des  Pfahlbaudorfes  in  Kanus  eiligst
die  Küste  entlang  oder  in  die  Flußmündung
hinter  dem  Dorf  davonrudern.  Ich  fuhr  mit
Boot  durch  das  Dorf  den  Fluß  hinauf.  Oberhalb
  des  Dorfes  ist  der  Fluß  durch  einen  soliden
Steg  mit  vier  Pfeilern  überbrückt  —  die  erste
von  Eingeborenen  errichtete  Brückenanlage,  die
mir  im  Schutzgebiet  zu  Gesicht  kam.  Die  mit
Geländer  versehene  Gangbahn  liegt  so  hoch,  daß
die  Kanus  mit  den  hohen  Bordaufsätzen  bequem
darunter  durchfahren  können.  Oberhalb  der
Brücke  waren  in  den  Flußbiegungen  zahlreiche
von  den  Insassen  verlassene,  mit  Hausrat  und
Lebensmitteln  beladene  Kanus  festgemacht.  Hinter
einem  derselben  wurde  ein  alter  Mann  aufgefischt,
den  ich  mit  an  Bord  des  „Seestern“  nahm.

 

Häuser  und  Kanus  ließ  ich  unversehrt.  Der  Alte
erzählte  an  Bord,  nachdem  einige  Geschenke  seinen
Schreck  besänftigt  hatten,  die  Leute  von  Ndrubal
seien  dreimal,  um  Handel  zu  treiben,  nach  Buke
hinübergefahren,  seien  aber  jedesmal  durch  Schüsse
der  Leute  auf  der  Station  an  der  Landung  verhindert
  worden.

Am  3.  Mai  besuchte  ich  morgens  nochmals
das  Dorf  Ndrubal,  aus  welchem  die  Bewohner
in  der  Nacht  alles  Bewegliche  weggeschafft  hatten.
Ich  ließ  nochmals  den  Flußlauf  absuchen  und
verfolgte  selbst  den  von  der  Brücke  ausgehenden
Pfad  nach  Östen  hin,  der  zuerst  auf  Baumstämmen
durch  einen  Mangrovenfluß,  dann  eine  kleine  Anhöhe
  hinan  zu  dem  Dorf  Kisoki  führte.  Die
Eingeborenen  hatten  durch  einen  Verhau  am
Weg  zu  erkennen  gegeben,  daß  ein  Besuch  nicht
erwünscht  war,  und  verschwanden  bei  der  Annäherung
  der  Kolonne  im  Busch.  Der  tags  zuvor
  aufgegriffene  alte  Mann  wurde  in  einen  der
Pfahlbauten  abgesetzt.

Bei  der  tags  darauf  an  dem  Dorfe  Lala
vorbeinach  der  Malai-Bai  unternommenen  Bootsfahrt
  gelang  es  wieder  nicht,  mit  den  Eingeborenen
Fühlung  zu  bekommen.  Von  dem  in  der  westlichen
  Ecke  der  Malai-Bucht  liegenden  Dorf  dürfte
es  möglich  sein,  zu  den  Usiai  der  westlichen  Hauptinsel
  zu  gelangen.  Allerdings  ist  dieses  Dorf
wegen  des  flachen  Wassers  vor  und  in  der  Bucht
nur  in  mehrstündiger  Bootsfahrt  erreichbar.

Der  schwindende  Kohlenvorrat  des  „Seestern“
zwang  zur  Rückreise.  Am  3.  Mai  war  der
Stationsleiter  Bastubbe  von  Buke  mit  Kutter
an  Bord  gekommen,  um  sich  nach  Herbertshöhe
in  ärztliche  Behandlung  zu  begeben.  Die  Lage
der  Hernsheimschen  Stationen  und  der  geringe
Erfolg  der  Expedition  gegen  die  Usiai  schien  mir
die  Stationierung  einer  Truppe  in  den  Admiralitäts-Inseln
  zu  erfordern.  Ich  setzte  deshalb  vor  der
Abreise  nach  Herbertshöhe  den  Polizeimeister
Schaper  mit  zwanzig  Mann  in  Komuli  an
Land  und  wies  ihn  an,  sich  nach  Noru  zu  begeben.
  Einer  für  längere  Zeit  stationierten
Truppe  wird  es  besser  gelingen,  die  Eingeborenen
im  Zaum  zu  halten,  da  sie  in  den  Händlerkuttern
sich  unbemerkbar  bewegen  und  sich  leichter  den
geeigneten  Zeitpunkt  für  ihre  Unternehmungen
wählen  kann.

Eine  dauernde  Sicherung  des  Landfriedens
in  den  Admiralitäts-Inseln  wird  nur  durch  Anlage
einer  ständigen  Polizeistation  erzielt  werden
können.
        <pb n="941" />
        GV  857  20

Rolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Die  kolonlalen  Faser.  (Hanf.)  und  öl-  Rohstoffe.)

Im  Anschluß  an  die  früher  gegebene  Darstellung
  kolonialer  Rohstoffe  in  ihrer  Bedeutung
für  unser  nationales  Wirtschaftsleben  sollen  nunmehr
  die  kolonialen  Faser-(Hanf-)  und  Ol-Rohstoffe
  behandelt  werden.

Als  erstere  kommen  vornehmlich  Jute,  Manilahanf
  und  Sisalhanf  in  Betracht.  Als  Olstoffe
liefernde  Pflanzen  haben  vor  allem  zu  gelten
Raps  und  Lein,  die  Olpalme,  deren  Fruchtfleisch
und  Kerne  Ol  enthalten,  die  Kokospalme,  bei
welcher  der  Fruchtkern,  getrocknet  Kopra  genannt,
Ol  liefert,  und  die  Erdnuß,  ein  Hülsengewächs,
das  eigentümlicherweise  seine  Hülsen  unter  der
Erde  zur  Reife  bringt.  Ferner  kommen  in  Betracht
  der  Sesam,  eine  einjährige,  krautartige
Pflanze,  und  die  Baumwolle,  aus  deren  Samen
Ol  gepreßt  wird.

Bildet  die  Baumwolle  den  heute  fast  unentbehrlichen
  Grundstoff  für  diejenigen  Zweige  der
Textilindnstrie,  welche  für  Bekleidungsstoffe  aller
Art  Garne  oder  Gewebe  herstellen,  so  brauchen
andere  Zweige  dieser  Industrie  für  ihre  Zwecke
den  Hauf  oder  hanufartige  Stoffe.  Dazu
gehören  vornehmlich  die  Tauwerk=  und  Netzindustrie,
  die  Jutespinnerei  und  -weberei,  weiterhin
  auch  die  Papierindustrie  und  das  Tapeziergewerbe.
  Die  Gesamtproduktion  an  Hanffabrikaten
dürfte  einer  Menge  von  50  Millionen  Kilogramm
nahekommen.

Eine  beträchtliche  Menge  Hanf  und  Haufwerg
  —  im  Jahre  1907  waren  es  59  572,7t
im  Werte  von  36,2  Millionen  Mark  —  liefern
uns  Italien,  Osterreich-Ungarn,  Rußland,  Serbien
und  die  asiatische  Türkei;  erheblich  größere  Mengen
Gespinstfasern  aber  kommen  aus  kolonialen  Gebieten.
  Im  Jahre  1907  waren  das  174  750,2  t
im  Werte  von  78,6  Millionen  Mark.  Der  Gesamtaufwand
  für  Hanf  und  hanfartige  Stoffe  bezifferte
  sich  demnach  auf  114,8  Millionen  Mark,
denen  eine  Ausfuhr  von  25  184,3  t  im  Werte
von  14,1  Millionen  Mark  gegenüberstand  (15  822,4t
europäischer  Hanf  im  Werte  von  9,4  Millionen
Mark;  9361,9  t  kolonialer  Hanf  im  Werte  von
4,7  Millionen  Mark.

Die  Summe  von  78,6  Millionen  Mark,  welche
im  Jahre  1907  für  koloniale  Faser-  (Hanf=  stoffe
aufgewendet  wurde,  verteilt  sich  auf  die  einzelnen
Artikel  folgendermaßen:

*)  „Kolonialwirtschaftliches“  IV.  Aus  dem  Weiche-Wbeitsbtaut-
  Guli  1908).  BVgl.  B#Deutsches  Kol.  “
1  Ae#  11,  S.  543  ff.,  Nr.  13,  S.  631  ff.  und  **  2.
#-  .

 

 

 

 

mie  .  ..  1.4  Mill.  Mark
Jute,  Jutewerg  66.3  -
Manilahanf,  -wer  2,9  -  -
Merik.  Fiber,  *“-  *  3,.5  -
Kokosfasern.  0,.4  -
Indischer  Hanf  .  12  -  -
Leuseel.  Lauf-  Kapot  ujw.  2,8  -  -

Alle  diese  Rohstoffe  wurden  fast  ausschließlich
vom  Ausland  bezogen,  dem  dafür  mindestens
77  Millionen  Mark  aus  Deutschland  zuflossen.
Diese  Zahlen  lassen  erkennen,  ein  wie  starkes
nationalwirtschaftliches  Interesse  wir  daran  haben,
Faserstoffe  in  genügenden  Mengen  in  unseren
Kolonien  zu  erzeugen.

Eine  Möglichkeit,  dies  zu  verwirklichen,  bietet
in  erster  Reihe  die  Kultur  der  Sisalagave,  die
in  Deutsch-Ostafrika  vor  Jahren  begonnen  und
in  steigendem  Maße  günstige  Ergebnisse  geliefert
hat.  Die  Sisalagave,  so  benannt  nach  de
Hauptverschiffungshafen  in  ihrer  mexikanischen
Heimat  Bukatan,  enthält  in  ihren  bis  über  2  m
langen,  fleischigen  Blättern  einen  Faserstoff,  den
Sisalhanf.  Die  Bemühungen  Deutschlands,  die
Agavenkultur  in  seinen  Kolonien  zu  fördern,  gehen
bis  zum  Jahre  1893  zurück.  Auch  hier  mag
das  Verdienst  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
hervorgehoben  werden,  das  durch  vorbereitende
Studien  und  Maßnahmen  zur  Verbesserung  der
Erntebereitung  die  Agavenkultur  weiterbeförderte.
Im  Jahre  1898  wurde  der  erste  Sisalhanf  in
Deutsch-Ostafrika  geerntet.  Seither  hat  die
Kultur  der  Sisalagave  stetig  Fortschritte  gemacht
und  stellt  heute  schon  die  nächst  dem  Kautschuk
wichtigste  Plantagenkultur  in  den  Kolonien
dar.  Zur  Zeit  betreiben  bereits  achtzehn  Gesellschaften
  in  Ostafrika  den  Sisalanbau  plantagenmäßig.


Die  Ausfuhr  von  Sisalhanf  aus  Deutsch-Ostafrika
  über  die  Küstengrenze  betrug:

 

1903  422  066  kg  im  Werte  von  321  116  Mk.
1904  7641  761=  --  -  739  -
1905  1  140  332  -  -  181  --1906
  1  820  887  -  -1348  168  --Die

  Ausfuhr  hat  sich  also  in  vier  Jahren
der  Menge  wie  dem  Werte  nach  mehr  als  vervierfacht.
  Das  Jahr  1907  dürfte  wiederum
eine  erhebliche  Steigerung  der  Ausfuhr  gebracht
haben,  da  eine  weitere  Reihe  von  Kulturen  ertragsfähig
  geworden  ist.  Allein  im  Bezirk  Wilhelmstal
in  Ostafrika  dürften  nach  sachverständiger  Schätzung
im  nächsten  Jahre  5  bis  6  Millionen  Pflanzen
ertragsfähig  werden.  Auch  in  Neuguinea
und  in  Togo  haben  Versuche  mit  Sisalkulturen
günstige  Ergebnisse  gezeitigt.
        <pb n="942" />
        W  858  20

In  nicht  ferner  Zeit  wird  nach  sachverständigem
Urteil  der  Bedarf  der  deutschen  Industrie  an
Sisalhanf  durch  eigene  Produktion  in  unseren
Kolonien  zu  decken  möglich  sein,  und  die  bislang
dem  Auslande  zufließenden  Geldmittel  würden
dann  unserer  eigenen  Volkswirtschaft  erhalten
bleiben.  Der  Nutzen,  den  uns  der  Sisalbau
bringt,  ist  damit  jedoch  nicht  erschöpft.  Nach
übereinstimmenden  Gutachten  von  Fachleuten  ist
der  Sisalhanf,  der  in  Deutsch-Ostafrika  gebaut
wird,  von  so  vorzüglicher  Beschaffenheit,  daß  er
dem  erheblich  teureren  Manilahanf  in  vieler
Hinsicht  fast  gleichwertig,  in  gewissen  Eigenschaften
sogar  überlegen  ist.  Es  besteht  also  die  Aussicht,
daß  eine  weitere  Ausdehnung  unserer  Sisalerzeugung
  uns  ein  Mittel  an  die  Hand  geben
wird,  den  vom  Ausland  bezogenen  teueren
Manilahanf,  vielleicht  auch  zum  Teil  die  Jute,
durch  unsere  eigenen  Erzeugnisse  zu  ersetzen.  Es
sei  dabei  erwähnt,  daß  dieser  Vorgang  heute
bereits  begonnen  hat.  Der  Byukatan-Sisalhanf,
der  früher  der  deutschen  Industrie  fast  allein  zur
Verfügung  stand,  hat  sein  Feld  in  Deutschland
ganz  verloren,  während  der  Ostafrika-Sisalhanf
sich  einer  fortgesetzt  steigenden  Nachfrage  erfreut.
In  beschränktem  Umfang  ist  er  also  bereits  mit
dem  Manilahanf  in  Wettbewerb  getreten.  Es
sei  ferner  darauf  hingewiesen,  daß  die  Spinner
der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  die  in  den
letzten  Jahren  je  90  Millionen  Kilogramm
mexikanischen  Sisalhanf  und  Manilahanf  für
Tauwerk  und  Garbenbindegarn  für  Mähmaschinen
verarbeiteten,  neuerdings  dem  ostafrikanischen
Sisalhanf  ein  lebhaftes  Interesse  zuwenden,  so
daß  Aussicht  vorhanden  ist,  auch  dorthin  Hanf
aus  Ostafrika  zu  exportieren.  Der  in  Ostafrika
noch  herrschende  Arbeitermangel  hat  zwar  einer
schnelleren  Entwicklung  des  Absatzes  bisher  noch
hemmend  entgegengewirkt;  die  bessere  Ausgestaltung
  der  Verkehrswege  und  eine  organisierte
Arbeiterbeschaffung,  wie  sie  neuerdings  in  Angriff
genommen  sind,  werden  jedoch  allmählich  mehr
Arbeitskräfte  für  den  Plantagenbau  freimachen
und  dadurch  Abhilfe  schaffen.

Die  Sisalagave  stellt  die  wertvollste  Faserpflanze
  in  unseren  Kolonien  dar.  Daneben  kommt
in  Ostafrika  noch  die  Sanseviera  vor,  eine
wildwachsende  Agavenart,  die  einen  sehr  guten
Hanf  liefert,  deren  Ausbeutung  jedoch,  da  die
vorhandenen  Bestände  meist  nur  versprengt  vorkommen,
  noch  mit  großen  Schpwierigkeiten  verknüpft
  ist.  Erst  mit  dem  weiteren  Ausbau  der
Eisenbahnen  wird  ihre  Ausbeutung  im  großen
sich  lohnen.  Auch  eine  Bananenart,  die  dem
Manilahanf  ähnliche  Fasern  liefert,  findet  sich  in
derselben  Kolonie,  wenn  auch  nicht  in  großen
Mengen,  vor.

 

Von  noch  größerer  Bedeutung  als  die  Versorgung
  mit  Faserstoffen  ist  für  die  deutsche  Industrie
  die  Deckung  ihres  Bedarfs  an  Ol-Rohstoffen
  sowie  pflanzlichen  Olen  und  Fetten.

Im  Jahre  1907  wurden  nach  Deutschland
eingeführt:
1000  t  Mill.  Mark
Olfrüchte  1007,8  270,2
Ole,  Pflanzenfette  117,4  60,2
Olkuchen.  713,7  94,3

Der  Gesamtwert  der  Einfuhr  bezifferte  sich
demnach  auf  424,7  Millionen  Mark,  denen  eine
Ausfuhr  von  63,3  Millionen  Mark  gegenüberstand,
  nämlich:

1000  t  Mill.  Mark
Olfrüchte  21,2  5,7
Ole,  Pflanzenfette  41,5  33,8
Olkuchen.  179,7  23,8

Eine  sehr  beträchtliche  Menge  von  Ol-Rohstoffen
  wurde  demnach  in  Deutschland  teils  in
den  direkten  Verbrauch,  wie  z.  B.  als  Viehfutter
(Olkuchen),  übergeführt,  teils  in  mannigfachen
Gewerbszweigen,  wie  z.  B.  in  der  Licht-,  Seifen-,
Stearin-,  Schmieröl-,  Speiseöl-,  Margarine-,  Parfümerieindustrie
  sowie  der  chemischen  Industrie,
weiterverarbeitet  und  diente  somit  in  starkem
Maße  zur  Herstellung  von  Ausfuhrartikeln.  Läßt
man  die  Olkuchen,  die  lediglich  als  Viehfutter,
bei  geringerer  Beschaffenheit  auch  als  Düngemittel
  dienen,  außer  Betracht,  so  ergibt  sich  aus
den  oben  mitgeteilten  Zahlen,  daß  die  Ol  herstellende
  und  Ole  sowie  Pflanzenfette  verarbeitende
Industrie  im  Jahre  1907  330,4  Millionen  Mark
aufwenden  mußte,  um  in  den  Besitz  des  benötigten
Rohmaterials  zu  gelangen.

Der  Anteil  der  kolonialen  Olstoffe  —  Olfrüchte
  und  Ole  bzw.  Pflanzenfette  —  an  diesem
Bedarf  ist  sehr  beträchtlich.  Sieht  man  von  Olfrüchten
  ab,  für  deren  Anbau  in  unseren  deutschen
Kolonien  vorläufig  keine  Aussicht  besteht,  wie
z.  B.  Raps,  der  vorzugsweise  von  Britisch-Indien
zu  uns  kommt  (1907:  140  872,9t  =  89,9  v.  H.
der  Gesamt-Rapseinfuhr),  Leinsamen,  Erdmandeln
u.  dgl.,  und  zieht  man  nur  diejenigen  Olfrüchte
in  Betracht,  an  deren  Lieferung  unsere  eigenen
Kolonien  bereits  beteiligt  sind,  oder  die  in  ihnen
wenigstens  vorkommen,  so  ergibt  sich  eine  Menge
von  396  146,9  t  kolonialer  Olfrüchte  im
Werte  von  125,9  Millionen  Mark,  die  im
Jahre  1907  nach  Deutschland  eingeführt  wurde.

Davon  entfielen  auf:

Mill.  Mark
Palmkerne.  55,4
Kopra  23,5
Sesam  20,5
Mohn-,  Sonnent  iumensamen  11,7
Erdnüsse  6,1
        <pb n="943" />
        G  859  0

Mill.  Mark
Laumwollsamen  .  5,8
Senf  ...  2,1
Rzinussamen  0,  8

Rechnet  man  dazu  noch  die  Ole  und  Fette,
die  als  Produkt  der  Verarbeitung  kolonialer
Rohstoffe  von  Deutschland  bezogen  werden  —
wieder  unter  Ausschluß  von  Rapsöl,  Leinöl  u.  dgl.
sowie  Baumöl  —  hinzu,  so  erhöht  sich  die  oben
angegebene  Summe  um  94  456,6  t  im  Werte
von  47,8  Millionen  Mark.

Der  Bedarf  der  deutschen  Industrie  an  kolonialen
  Olen  und  Fetten,  zu  deren  Lieferung
Hamsere  eigenen  Kolonien  beitragen  könnten,  bezifferte
  sich  demnach  im  Jahre  1907  auf  rund
173,7  Millionen  Mark.

Daneben  erforderte  der  Bedarf  an  Olkuchen,
Olkuchenmehl  u.  dgl.,  wie  eingangs  erwähnt,
einen  Aufwand  von  94,3  Millionen  Mark.

Die  mitgeteilten  Zahlen  zeigen,  daß  es  sich
um  ganz  bedeutende  Summen  handelt,  die  alljährlich
  zur  Befriedigung  der  in  Deutschland  vorhandenen
  Nachfrage  nach  kolonialen  Olstoffen  aufgewendet
  werden.  Dabei  steigert  sich  der  Bedarf
an  Fettstoffen  von  Jahr  zu  Jahr,  bedingt  durch
die  Bevölkerungszunahme  einerseits  und  den
steigenden  Bedarf  der  Industrie  anderseits,  den
die  Produktion  tierischer  Fette  nicht  zu  decken
vermag.

Die  Zahl  der  hierbei  in  Frage  kommenden
Industriezweige  ist  eine  sehr  umfangreiche.  Allein
die  mit  der  Herstellung  von  Olen  beschäftigte
Industrie,  die  nur  zum  Teil  Verfeinerungsarbeiten
wie  Raffinerien  u.  dgl.  vornimmt,  verarbeitet  im

 

Jahre  nach  sachverständiger  Schätzung  rund
1  Million  Tonnen  Rohmaterial  und  erzeugt  Produkte
  im  Werte  von  80  Millionen  Mark.  Das
in  ihr  veranlagte  Kapital  wird  ausschließlich
des  Betriebskapitals  auf  100  Millionen  veranschlagt;
sie  beschäftigt  rund  10  000  Arbeiter,  denen  im
Jahr  rund  15  Million  Mark  an  Löhnen  zufließen.

Berücksichtigt  man  weiterhin  die  Ol  und  Fett
verarbeitenden  Industrien,  die  eingangs  aufgeführt
  wurden,  so  erhöhen  sich  diese  Ziffern  auf
ein  Vielfaches.  Genaue  Zahlen  lassen  sich  dafür
nicht  angeben,  da,  wie  z.  B.  in  der  Seifen=  und
Parfümerieindustrie,  neben  den  pflanzlichen  auch
tierische  und  mineralische  Fette  Verwendung  finden.

Es  bedarf  keiner  weiteren  Begründung,  daß
es  im  gemeinsamen  Interesse  unserer  Industrie,
unserer  Arbeiterschaft,  unserer  gesamten  Volkswirtschaft
  liegen  würde,  wenn  es  auch  hier  gelänge,
die  großen  Summen,  die  unser  Bedarf  an  kolonialen
  Olprodukten  Jahr  für  Jahr  dem  Auslande
zuführt,  der  eigenen  Volkswirtschaft  zu  erhalten,
um  damit  auch  von  der  Preisstellung  des  Auslandes,
  die  bislang  noch  der  deutschen  Industrie
ihre  Kalkulation  vorschreibt,  mehr  und  mehr
unabhängig  zu  werden.

Auch  hier  ist  unseren  Kolonien  die  Aufgabe
vorbehalten,  in  immer  stärkerem  Maße  Erzeugungsländer
  für  die  von  unserer  Industrie  benötigten
Rohstoffe  zu  werden.  Sie  sind  bereits  jetzt  in  der
Lage,  Olrohstoffe  zu  exportieren.  Wie  sich  ihre
Ausfuhr  in  diesen  Artikeln  über  die  Küstengrenze
in  den  letzten  Jahren  entwickelt  hat,  zeigt  in
runden  1000  Mark  die  nachstehende,  auf  den  amtlichen
  Denkschriften  beruhende  Zusammenstellung:

 

 

 

 

i  —
18990  1900  1901  /  1002  g10903  10904  1000  1000

.  ·  ’
Deutsch-  Oafrika  .  274,5  502.6  %  1  179  1  047J,7  1275,0  1  155,2  1233.7
Lamermn  2  115.9  2603,4  2709,4  3820,2  3203,11  2  148,2  2158,6.  2958,0
Togo  2085.2  2146,y9  3294.1  2  803,.2  1259,6  1417,8  785.52)  008.6
Südsee  —  —  —  25015  33780  38648.4  41875  51474
1  i  «8978,4;8489,4«8-d(38.10247,7
Sind  die  Ausfuhrzahlen  unserer  Kolonien  bis-  gie  der  Losung  nahe  gebracht  haben.  Die  vom

lang  auch  noch  nicht  groß  genug,  um  einen  merkbaren
  Einfluß  auf  die  Marktlage  auszuüben,  so
zeigen  sie  doch  eine  erfreuliche  Aufwärtsbewegung,
die  sich  in  absehbarer  Zeit  wohl  noch  bedeutend
heben  wird.  Namentlich  die  Olpalme  soll  jetzt
in  rationeller  Weise  in  Kultur  genommen  werden,
nachdem  sich  herausgestellt  hat,  daß  sie  in  weiten
Gebieten  nicht  nur  unserer  afrikanischen  Kolonien,
sondern  auch  unserer  Besitzungen  in  der  Südsee
gedeihen  kann,  und  nachdem  eingehende  Untersuchungen
  die  für  die  Ausbeutung  der  Pflanze
wichtige  Frage  des  Schälens  und  Knackens  der
Rüsse  und  des  Pressens  der  ölliefernden  Bestand- 



Maschinenbauer  Haake-Berlin  auf  Grund  eines
vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  veranstalteten
Preisausschreibens  gebauten  Olfruchtaufbereitungsmaschinen
  haben  sich  in  Kamerun  mit  Dampfbetrieb
  gut  bewährt,  so  daß  beabsichtigt  ist,  eine
zweite  Anlage  hinauszusenden.  An  der  Verr

  1)  Ohne  Bismarck-Archipel  und  Kaiser-Wilhelms-Land.


2)  Die  plötzliche  Abnahme  der  Ausfuhr  aus  Togo
wurde  durch  die  außerordentliche  Trockenheit  der  Jahre
1908  und  1904  veranlaßt,  die  auch  im  Jahre  1905  zum
Teil  noch  anhielt.  Die  Olpalmenbestände  haben  dadurch
  schwer  gelitten  und  erholen  sich  erst  allmählich.
        <pb n="944" />
        W  860  20

besserung  der  Maschinen  wird  auf  Grund  der
gesammelten  Erfahrungen  fortgesetzt  gearbeitet.
In  unseren  Kolonien  Togo  und  Kamerun  wird
der  vorhandene  Bestand  an  Olpalmen  zur  Zeit  auf
mindestens  22  Millionen,  in  Ostafrika  auf
mindestens  800  000  geschätzt.  Beide  Zahlen  dürften
in  Wirklichkeit  bedeutend  höher  sein.  Auch  in
Deutsch-Ostafrika  wird  die  Olpalmenkultur  in  der
nächsten  Zeit  eine  wesentliche  Förderung  erfahren.
Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  hat  in  seiner
diesjährigen  Frühjahrsversammlung  beschlossen,
durch  kostenlose  Verteilung  westafrikanischen  Saatgutes
  und  durch  Herausgabe  einer  Kulturanleitung
die  verheißungsvolle  Kultur  in  die  Kolonie  einzuführen.


Allerdings  ist  die  Ausnutzungsmöglichkeit  der
jetzt  bereits  vorhandenen  Bestände  nicht  überall
in  gleichem  Maße  vorhanden.  Hier  spielen,  wie
überhaupt  in  den  Kolonien,  die  Verkehrsfragen
eine  wichtige  Rolle.  Man  hat  die  Beobachtung
gemacht,  daß  in  Gegenden  ohne  Eisenbahnen  die

 

Olpalme  z.  B.  in  der  Nähe  der  Küste  am  höchsten
bewertet  und  infolgedessen  auch  gepflegt  wurde,
während  sie  im  Hinterlande,  von  wo  aus  die
Absatzmöglichkeit  fehlte,  nur  zur  Befriedigung  der
Bedürfnisse  der  Eingeborenen  an  Nahrung,  Beleuchtung
  und  Wohnmaterial  diente,  ihre  Kultur
demgemäß  stark  vernachlässigt  wurde.

Erst  der  jetzt  in  größerem  Maßstabe  betriebene
Eisenbahnbau  wird  auch  darin  Wandel  schaffen.
Die  Absatzmöglichkeit  wird,  wie  sich  im  Anschluß
an  die  Eröffnung  der  Togobahn  bereits  gezeigt
hat,  den  Anbau  und  die  sorgfältige  Pflege  der
Olpalme  und  anderer  Nutzpflanzen  mit  am  wesentlichsten
  fördern  und  so  nicht  nur  die  Plantagenkultur,
  für  welche  gute  Verkehrswege  Vorbedingung
sind,  ermöglichen,  sondern  auch  die  Volkskultur
im  Interesse  unseres  heimischen  Verbrauchs  ergiebiger
  gestalten  und  durch  die  damit  verbundene
Steigerung  der  Kaufkraft  der  Eingeborenen  auch
auf  unsere  Ausfuhr  nach  den  Kolonien  günstig
einwirken.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Vernichtung  der  Baumwollernte  und  anderer
Kulturen  im  Vilajet  Rleppo.

Das  Vilajet  Aleppo  ist  von  großen  Heuschreckenschwärmen
  heimgesucht  worden,  welche  bereits
ganz  beträchtlichen  Schaden  angerichtet  haben.

Nach  den  bei  der  Lokalbehörde  eingezogenen
Informationen  erstrecken  sich  die  angerichteten
Verheerungen  auf  den  ganzen  Umfang  des  Vilajets
  mit  Ausnahme  eines  schmalen  Streifens  an
der  Küste  westlich  von  Amanus,  gehen  im  Norden
bis  Marasch  und  Zeitun,  betreffen  im  Osten  die
fruchtbaren  Ebenen  des  Serug  östlich  vom  Euphrat
und  alles  Land  bis  zur  Grenze  der  Provinz.
Nach  den  bisherigen  Schätzungen  soll  die  Baumwollernte
  total  vernichtet  worden  sein,  was
einem  Schaden  von  etwa  100  000  Pfund  gleichkäme;
  von  der  Sesamernte  etwa  die  Hälfte  (etwa
20  000  Pfund  türkisch).  Nach  der  bisherigen
offiziellen  Schätzung  würde  sich  ein  Gesamtschaden
von  1  150  000  türkischen  Pfund  ergeben.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Aleppo  vom  22.  Juni  1908.)

Baumwollergeugung  der  Welt  im  Jahre  1907.

Nach  einer  Zusammenstellung  des  Zensusbureaus
  im  Bundesamt  für  Handel  und  Arbeit
zu  Washington  wurden  im  Jahre  1907  in  den
Baumwolle  erzeugenden  Ländern  der  Welt  fol- 



gende  Mengen  dieses  Spinnstoffes  erzeugt  und  in
den  Handel  gebracht:

Erzeugung  Anteil
Land  in  Ballen  von  an  der  Weltan
  500  Pfund  erzeugung

Nettogewicht  v.  H.

Vereinigte  Staaten
von  Amerika  10  882  385  65,9
Britisch-Indien  2444  800  14,8
Agypten.  1  296  000  7,8
Rußland.  620  000  3,8
China  428  000  2,6
Brasilien  370  000  2,2
Mexiko  85  000  0,5
Peru.  55  000  0,3
Türkei  80  000  0,5
Persien.  51  000  .0,3
Andere  Länder  200  000  1,3

 

Summe  16  512  185  100,0.

Im  Vorjahre  betrug  die  Erzeugung,  soweit
sie  für  den  Handel  in  Betracht  kam,  19  942  000
Ballen,  1905  nur  15  747  000  Ballen  und  1904
rund  18  803  000  Ballen.  Die  Mengen  Baumwolle,
  die  nicht  auf  den  Markt  kamen,  sondern
in  China,  Indien,  dem  asiatischen  Rußland  und
anderen  Gebieten  des  Orients  sowie  in  Südund
  Mittelamerika  für  den  Lokalverbrauch  im
Kleinbetrieb  verwendet  wurden,  sind  hierbei  außer
Ansatz  geblieben.
        <pb n="945" />
        861

Während  des  Zeitraums  von  1786  bis  1790
lieferte  Westindien  ungefähr  70  v.  H.  der  in
Großbritannien  verarbeiteten  Baumwolle,  auf  die
Mittelmeerländer  entfielen  20  v.  H.,  auf  Brasilien
8  v.  H.,  auf  die  Vereinigten  Staaten  und  Ostindien
nur  1  v.  H.  der  englischen  Spinnereien  gelieferten
Baumwolle;  Agypten  brachte  damals  überhaupt
noch  nichts  von  diesem  Spinnstoff  auf  den  Markt.

(Nach  Cotton  Production  1907.)

Baumwollsaatöl-Erzeugung  der  Welt.

Die  Gewinnung  von  Ol  aus  dem  früher  für
fast  wertlos  erachteten  Baumwollsamen  nahm  ihren
Anfang,  soweit  sie  für  den  Handel  in  Betracht
kam,  in  England.  Vor  ungefähr  25  Jahren
nahm  dieses  Land,  wo  ungefähr  200  000  Tons
Baumwollsamen  im  Jahre  ausgepreßt  wurden,
in  der  Fabrikation  von  Baumwollsaatöl  die  erste
Rangstelle  ein.  Wegen  der  leichten  Verderblichkeit
des  Samens  bei  der  Lagerung  und  auf  dem
Transport  machte  sich  das  Bedürfnis  zur  Errichtung
  der  Olmühlen  in  möglichster  Nähe  der  Gewinnungsorte
  des  Samens  dringend  geltend;
infolgedessen  entwickelte  sich  die  Baumwollsaatöl=Müllerei
  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
sehr  schnell  und  kräftig,  während  sie  nun  auch  in
Britisch-Indien  und  Agypten  an  Ausdehnung
gewinnt.  Ganz  genaue  Nachrichten  über  den
Umfang  dieser  Industrie  in  allen  Teilen  der  Welt
liegen  nicht  vor,  aber  soweit  bekannt  geworden,
verteilen  sich  die  an  ihr  beteiligten  Betriebe
folgendermaßen:

ahl  der  ahl  der

Land  rr  Land  wollsaol-Mühlen

Ver.  Staaten  von  Krich-  Ostindien  1
Amerikao  786  China  10
England  25  Mexiko  4
Frankreich.  l  5  Perrr  15
Deutschland.  2  Uhr.  Süd-Amerika  12

Rußland  6

Agypten  7  Summe  873

Die  Entwicklung  der  Baumwollsaatöl-Erzeugung
  in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
  in  den  letzten  Jahrzehnten  stellt  sich,  wie
folgt,  dar:

Senfus.  Jobl  7  abt  ahl  Ess  Lernt

jahr  —  Lecen  Arbeker  Man  W  als  esreune
1905:  715  3229  15539  80  031  96  408
1900:  369  1569  11  007  45  166  58  727
1890:  119  395  5  906  14  363  19  336

Die  im  Jahre  1907  bestehenden  786  Mühlen
verarbeiteten  2  564  873  Tons  Baumwollsamen
im  Werte  von  44  802  297  3,  so  daß  auf  den

 

Betrieb  3263  Tons  Samen  entfielen;  sie  gewannen
Produkte  im  Gesamtwerte  von  66  134  859  8,  und
zwar  103  049  820  Gallonen  Ol,  1043080  Tons
Olkuchen  und  Mehl,  926  705  Tons  Samenhüllen
und  128  243  639  Pfund  Linters  (Baumwolle).
Ausgeführt  wurden  aus  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika:

Baumwollsamen  Baumwollsaatöl

Jahr

Tons  Wert  8  Gallonen  Wert  8
1907:  8814  209493  41880304  17074403
1906:  11859  268  330  43793519  13673370
1905:  10551  235833  51535580  15  125  802
1900:  24  928  346230  46902390  14127538
1890:  3830  74575  13384385  5291178

In  Großbritannien  verteilen  sich  die  25
vorhandenen  Baumwollsaatöl-Mühlen  auf  die  fünf
Häfen  Hull,  London,  Liverpool,  Bristol  und
Gloucester  und  auf  einige  Orte  Schottlands.  Hull
ist  dort  mit  mehr  als  ein  Dutzend  Mühlen  das
Zentrum  der  Industrie,  wo  ungefähr  die  Hälfte
des  importierten  Samens  verarbeitet  wird.  Im
Jahre  1906  wurden  nach  Großbritannien  617  825
Tons  Baumwollsamen  eingeführt,  wovon  Agypten
362  592  Tons,  das  übrige  Afrika  2381  Tons,
Britisch-Indien  202  790  Tons,  Brasilien  28  116
Tons,  Peru  3334  Tons,  Chile  1328  Tons,  Columbien
  193  Tons,  die  Türkei  14  084  Tons  und
die  Vereinigten  Staaten  3007  Tons  lieferten.
Der  Olertrag  aus  der  Tonne  Samen  stellt  sich  bei
solchem  aus  Agypten  auf  350  Pfund  oder  47
Gallonen,  aus  Indien  auf  250  Pfund  oder
33  Gallonen,  aus  Amerika  auf  300  Pfund  oder
40  Gallonen.  In  England  pflegt  man  den
Samen  mit  den  noch  daran  befindlichen  Linters
(kleinen  Baumwollfasern)  und  mit  den  Hüllen  zu
pressen,  weshalb  man  verhältnismäßig  mehr  Olkuchen
  erhält  als  in  den  Vereinigten  Staaten,  wo
Linters  und  Hüllen  entfernt  werden.  Der  englische
Olkuchen  ist  sehr  begehrt  und  wird  fast  völlig  im
Lande  verbraucht.  Das  Ol  ist  dagegen  für
Speisezwecke  in  der  Regel  nicht  geeignet  und  wird
fast  nur  zur  Seifenfabrikation  verwendet.

Die  einzige  Baumwollsaatöl-Mühle  Britisch-Ostindiens
  liegt  in  Burma  am  Flusse  Irawaddy,
wurde  im  Jahre  1900  gegründet  und  seitdem
erweitert.  Sie  arbeitet  in  der  Saison  täglich
22  Stunden  und  kann  30  Tons  Samen  im  Tag
verarbeiten.  Die  Gesellschaft,  der  die  Mühle  gehört,
  kauft  sowohl  unentkörnte  Baumwolle  als
Baumwollsamen  zur  Verarbeitung;  auch  entkörnt
sie  Baumwolle  und  preßt  Ol  für  Rechnung  anderer,
  wobei  sie  sich  für  Entkörnen  und  Olpressen
8  3  für  die  Tonne  unentkörnter  Baumwolle  und
für  Olpressen  allein  6  3  für  die  Tonne  Samen
Vergütung  zahlen  läßt.  Das  Interesse  für  diese
Industrie  hat  sich  sehr  gehoben,  und  verschiedene
neue  Olmühlen  find  geplant.
        <pb n="946" />
        W  862  20

Indien  führte  mehr  als  200  000  Tons  Baumwollsamen
  im  Jahre  1906/07  aus,  was  ungefähr
10  v.  H.  der  Gesamtgewinnung  gleichkam.  Der
Preis  des  Samens  stellte  sich  in  Bombay  in  der
letzten  Saison  auf  17,50  K  für  die  engl.  Tonne.

Die  sieben  Baumwollsaatöl-Mühlen  Agyptens
verarbeiten  jährlich  ungefähr  105.000  Tons  Samen.
Alle  Anlagen  raffinieren  auch  das  Ol.  Agyptischer
Samen,  der  sauber  und  frei  von  Baumwollfasern
ist,  wird  weder  entfasert  noch  enthülst,  sondern
nur  zerschnitten  und  gepreßt;  daher  enthält  der
Olkuchen  auch  die  Samenhüllen  mit  wie  der  in
England  gewonnene.  Aus  ägyptischem  Samen
gewinnt  man  ungefähr  47  Gallonen  Ol  von  der
Tonne,  aus  amerikanischem  nur  40  Gallonen,  was
jedenfalls  auf  die  reichliche  Bewässerung  der  ägyptischen
  Pflanzungen  zurückzuführen  ist.  Die  Kosten
für  Verarbeitung  des  Samens  stellen  sich  in  Agypten
  auf  4,50  §  für  die  Tonne.  Im  Jahre  1906
wurden  dort  schätzungsweise  750  000  Tons  Samen
gewonnen,  500000  Tons  ausgeführt  und  105  000
Tons  in  den  inländischen  Olmühlen  verarbeitet.
Der  Preis  des  Samens  stieg  in  Alexandria  im
August  1907  auf  30  3  für  die  Tonne,  während
der  Normalpreis  sich  auf  22  5  berechnet.

In  Rußland  befassen  sich  sechs  Olmühlen
mit  der  Herstellung  von  Baumwollsaatöl.  Neuerdings
  wurde  eine  neue  Mühle  in  Murga,  in  dem
russischen  Baumwolldistrikt  nahe  dem  Amur,  gegründet.
  Die  Leiter  dieser  Anlage  beabsichtigen,
ihr  Erzeugnis  zumeist  auszuführen.  Die  russische
Regierung  gewährt  dieser  Fabrik  eine  Beihilfe  und
regt  Kapitalisten  zur  Anlage  weiterer  Mühlen  an.
Im  Jahre  1906  wurden  aus  Batum  allein  mehr
als  12  000  Tons  Baumwollsaatölkuchen  zur  Ausfuhr
  gebracht.

Anscheinend  haben  die  Bewohner  von  China
zuerst  die  wertvollen  Eigenschaften  des  Baumwollsaatöls
  entdeckt,  denn  schon  seit  Jahrhunderten
wurde  dort  aus  dem  inländischen  Samen  auf
primitive  Art  das  Ol  gewonnen  und  zur  Speisung
der  Handlampen  benutzt.  Auch  der  Dungwert
der  beim  Olpressen  verbleibenden  Rückstände  des
Baumwollsamens  wurde  dort  bekannt  und  ausgenutzt,
  bevor  Baumwolle  in  Amerika  angebaut
wurde.  Die  zehn  Baumwollsaatöl-Mühlen  Chinas
liegen  in  den  Städten  Schanghai,  Hankou  und
Tungschon.  Außerdem  wird  vielfach  das  Ol  mit
kleinen  Handmühlen  gewonnen.  Der  chinesische
Baumwollsamen  ist  viel  kleiner  und  weniger  ölhaltig
  als  der  amerikanische;  er  kostet  auf  dem
chinesischen  Markte  etwa  10  8  die  Tonne.  Von
2000  Pfund  Samen  werden  dort  ungefähr  gewonnen:
  180  Pfund  (24  Gallonen)  Rohöl,  860
Pfund  Olkuchen,  940  Pfund  Hüllen  und  20  Pfund
Abfall.  Das  exportierte  Ol  geht  zumeist  nach
Australien.  Zum  Kochen  und  für  Beleuchtungs- 



zwecke  verwendet  man  teilweise  das  Rohöl.
Olluchen  zur  Rinderfütterung  kosten  9  bis  11  3
die  Tonne.

Perus  15  Baumwollsaatöl-Mühlen  können  im
Jahr  ungefähr  28  000  Tons  Samen  verarbeiten.
Nur  12  Mühlen  waren  im  letzten  Jahre  im  Betriebe,
  weil  die  Nachfrage  nach  Samen  zur  Ausfuhr
  sehr  groß  war.  Das  Ol,  das  in  einer
Menge  von  600  000  Gallonen  gewonnen  wurde,
blieb  im  Lande.

Von  anderen  Ländern,  die  sich  mit  der
Gewinnung  von  Baumwollsaatöl  befassen,  sind  zu
erwähnen:  Frankreich  mit  fünf  Mühlen  in  Marseille,
  die  1905  rund  40  000  Tons  Samen  importierten;
  Deutschland  mit  zwei  Mühlen  von
beträchtlicher  Leistungsfähigkeit;  Venezuela  mit
einer  neuen  Mühle  und  Raffinerie  in  Valencia;
Brasilien  mit  einer  Anzahl  Mühlen  und  vier
Anlagen  in  Mexiko,  die  neben  Ol,  Olkuchen  und
Mehl  auch  Seife,  Glyzerin  und  andere  Erzeugnisse
der  Weiterverarbeitung  von  Baumwollsaatöl  herstellen.

  (Nach  Cotton  Production  1907.)

Baumwollerzeugung  und  verbrauch  der  Vereinigten
Staacten  von  Rmerika  1898  bis  1907.

Nach  einer  Zusammenstellung  des  Bundesamts
für  Handel  und  Arbeit  stellten  sich  Erzeugung  und
Verbrauch  von  Baumwolle  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  für  das  letzte  Jahrzehnt
folgendermaßen  dar:

Ausfuhr
Erzeugung  Verbrauch  inländischer  Einfuhr
Baumwolle
in  Ballen  von  500  Pfund  Gewicht
11375461  noch  nicht  bekannt  für  1907/06
13595  498  4984936  8825237  202733
10  804556  4877465  6975494  133464
13679954  4523208  9119  614  130  182
10045615  3980  567  6290245  100298
10  827  168  4187076  6960  880  149113
9675771  4080  287  6928697  190080
10  266  527  3603  516  6  860  917  116610
9459935  3687253  6221541  134778
11435368  3672097  7655  281  103223

(Nach  Cotton  Production  1907.)

Erntelahr

1907:
1906:
1905:
1904:
1903:
1902:
1901:2
1900:
1899:
1898:

Ausfuhr  von  Baumwolle  und  Baumwollsamen
aus  #gypten  1907.

Der  weitaus  wichtigste  Ausfuhrartikel  Agyptens
ist  die  Baumwolle.  Ihre  Bedeutung  im  Verhältnis
  zu  den  anderen  in  Betracht  kommenden
Ausfuhrwaren  wirb  durch  folgende  Tabelle  veranschaulicht:
        <pb n="947" />
        863  2

 

 

 

1905  1906  1907  Andere  wichtige  Ausfuhrartikel  sind:  Elfenbein,
Prozente  des  gesamten  Ausfuhrwerts  Straußenfedern,  Rohrzucker,  Henna,  Tomaten,
Baumwolle  .  77,6  82,5  84,2  Getreide,  getrocknete  Bohnen,  Wachteln.  Hiervon
Baumwollsamen  8,4  8,  9,1  bezieht  Deutschland  hauptsächlich  Baumwolle,
Zigaretten.  2,7  1,9  1,4  Baumwollsamen,  Zigaretten,  Gummiarabikum,
Olkuchen  1,1  1,0  0,8  Elfenbein,  Zwiebeln  und  Eier.
Zwiebeln  1,9  0,9  0,6  Die  Baumwollausfuhr  betrug:
Häute  0,6  0,7  0,5  Kantar
Reis  0,7  0,5  0,5  1905  6  527  082  15  806  440
Wolle  0,6  0,5  0,4  1906  6  696  567  20  528  002
Eier  0,4  0,4  0,4  1807  6  859  220  23  597  944
Cummiarabikum?  1,1  0,6  0,2.  Im  einzelnen  waren  Abnehmer:
1905  1906  1907
Weert  in  Wert  in  Wert  in
Kantar  ##  Kantar  L#  Kantar  *
Großbritannien  3292011  7  982  3123  512  776  10  702  51583  583  008  12  271  784
Amerika  501  860  1  212  2588  484  036  1  472  499593  802  2  063  501
Deutschland  559  323,  1  350  8090535  881,  1  658  9383555  947  #  1  928  464
Frankreich  576  268  1  392  873  586  062  1  819  900  21  754  1  793  608
Rußland  418  921  1  011  226  444249  1  382  7944455  324  1  576  729
Osterreich-Ungarn  316  954  771  1444  723  1  063  896  330747  1r17  620
Schweiz  .  3135381762490259722E793704284675s978665
Italien  244207596345241506747936223386T768208

 

Danach  ist  Großbritannieu  weitaus  der  beste
Käufer  für  ägyptische  Baumwolle;  sein  Anteil
betrug  in  den  beiden  letzten  Jahren  beinahe
50  v.  H.  der  Gesamtausfuhr.  Ihm  folgte  in
den  Jahren  1905  und  1906,  wenn  auch  in
großem  Abstande,  Frankreich  als  zweitgrößter
Abnehmer,  während  im  letzten  Jahre  Deutschlands
  Bezüge  die  französischen  um  134856  2EE.
übertroffen  haben.

Die  Ausfuhrziffern  beider  Länder  sind  indessen
in  demselben  Jahre  erstmals  von  dem  Werte  der
nach  Amerika  ausgeführten  Ware  überholt  worden.

.Die  Werte  der  Ausfuhr  nach  den  übrigen  Ländern
haben  sich  ständig  vergrößert.

Die  Ausfuhr  von  Baumwollsamen  betrug
1905:  1  714  011,  1906:  2  180  632  und  1907:

55  067  LE.

Weitaus  der  größte  Teil  davon  geht  nach
Großbritannien;  daneben  sind  Frankreich  und
neuerdings  in  wachsendem  Maße  Deutschland
Abnehmer.  Letzteres  hat  im  Jahre  1907  dem
Werte  der  Ausfuhr  nach  Frankreich,  und  zwar
mit  158  758  gegen  121  787  LE  überholt,  während
  es  in  den  Jahren  1906  und  1905  mit
97  141  und  1364  LE  wesentlich  hinter  Frankreich
  zurückgeblieben  war.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Alexandrien.)

 

 

 

Mkkachultur  in  Surinam.)

Die  holländische  Kolonie  Surinam  hat  seit
Jahren  schwere  Einbußen  erlitten  durch  die  Verwüstungen,
  die  namentlich  von  der  Krülloten=  oder
Hexenbesen-Plage  in  den  Kakaopflanzungen  ihren
Ausgang  nahmen.  Daneben  sind  noch  andere
Krankheiten  und  Schädlinge  zu  bekämpfen.  Das
schlimmste  Jahr  war  1904;  wenn  auch  seitdem
eine  Besserung  zu  verzeichnen  ist,  so  hat  Surinam
heute,  nach  vier  Jahren  harter  Kämpfe  gegen  die
Plage,  nur  erst  die  Hälfte  seiner  früheren  Leistungsfähigkeit
  wieder  erreicht.  Ein  Augenzeuge  berichtet
über  den  Stand  der  Kakaopflanzungen  folgendes:

„Durch,  die  landwirtschaftliche  Versuchsstation
wurden  im  Jahre  1905  Versuche  angestellt  zur
Bestreitung  der  Krüllotenkrankheit,  unter  anderen
auch,  um  durch  starkes  Einkappen  der  kranken
Bäume  und  danach  Bespritzen  derselben  mit
Kupfervitriol  eine  Kur,  und  zwar  auf  fünf  Versuchsfeldern,
  vorzunehmen.

Es  scheint  nun,  als  ob  diese  Kur  wirklich
Erfolg  gehabt  hat,  da  auf  genannten  Feldern  die
Infektion  verschwunden  ist.

Der  Stand  der  Bäume  in  den  Versuchsfeldern
und  die  Tatsache,  daß  Versteinerung  der  Früchte

 

)  Aus  dem  Gordian",  Zeitschr.  f.  d.  Kalao=  usw.
Induser  Nr.  319  1
        <pb n="948" />
        864  ꝛ

dort  nahezu  nicht  mehr  vorkommt,  hat  Veranlassung
gegeben,  um  die  Plantage  Sazannasdal  mit
150  Acker  Kalao  der  Probe  zu  unterwerfen.

Das  wichtigste  dabei  ist,  daß  man  die  Kosten,
welche  anfänglich  35  fl.  pro  Acker  betrugen,  bis
auf  13  fl.  hat  erniedrigen  können.

Vier  Plantagen  sind  denn  auch  schon  gefolgt
und  haben  die  Probe  für  eigene  Rechnung  angefangen.


Die  Kakaoproduktion  war  im  vergangenen
Jahre  etwas  geringer.  Zur  näheren  Erklärung
über  den  Zurückgang  der  Kakaokultur,  die  in
normalen  Jahren  drei  Millionen  Kilo  betrug,
folgt  eine  Liste  der  Ausfuhr  in  den  letzten  zehn
Jahren:

1898:  2  830  424  kg  1903:  2  208  547  kg
1899:  3  859  980  -  1904:  854  034  --1900;:
  2  927  202=  1905:  1  681  827.
1901:  3  163  486--  1906:  1  480  568
1902:  2  355  182-  1907:  1  625  291.

Ein  wichtiger  Punkt  war  in  den  letzten  Monaten
auch  die  außergewöhnliche  Preiserhöhung.  Abnormal,
  wie  diese  Preissteigerung  ist  und  Verwunderung
  erwecken  mußte,  scheint  es  logisch,  in
kurzer  Zeit  ein  Sinken  zu  erwarten,  und  zwar
in  einigen  Monaten.  Das  ist  inzwischen  eingetreten.


Die  Kakaokultur  im  Jahre  1907  gibt  wenig
Stoff  zu  Betrachtungen.  Die  Produktion  blieb
immer  noch  unter  der  Hälfte  der  früheren  normalen
  Produktion.  Auch  kamen  wieder  alarmierende
  Berichte  aus  dem  Saramacca-Distrikt
über  eine  neue  Krankheit,  „Kanker“  oder  Stammkrebs
  genannt,  welche  darin  besteht,  daß  das  Holz
weinrote  Flecke  zeigt  über  einen  großen  Teil  des
Stammes,  die  Blätter  abfallen  und  der  Baum
langsam  zugrunde  geht.  Um  den  Baum  nun  zu
retten,  bleibt  nichts  anderes  übrig,  als  die  kranken
Teile  tief  anzuschneiden  und  diese  Wunden  mit
Teer  zu  bestreichen.  Gewöhnlich  aber  entdeckt
man  diese  Flecke  erst  dann,  wenn  der  Baum
nicht  mehr  zu  retten  ist.

Mit  Bedauern  muß  noch  eine  andere  Krankheit
erwähnt  werden,  oder  besser  gesagt  eine  Plage,
ein  außergewöhnlicher  Blätterabfall,  der  durch
ein  kleines  Insekt  (Thrips)  entsteht,  das  auf  der
Rückseite  der  Blätter  lebt  und  beinahe  nicht  zu
vertreiben  ist.  Alle  angewandten  Mittel,  wie
Tabakswasser,  Petroleumemulsion,  Bestäuben  mit
Parisergrün,  helfen  nichts  oder  nur  wenig,  und
der  Baum  muß  zuletzt  an  Auszehrung  zugrunde
gehen.

Bemerkenswert  ist  hier  noch,  daß  Plantage
Margarethenburg  im  Nickerie-Distrikt  bis  jetzt  von
der  Krüllotenkrankheit  frei  geblieben  ist,  und  daß
dort  auch  von  anderen  Plagen  wenig  die  Rede

 

war,  obgleich  auf  genannter  Plantage  sich  keine
Schattenbäume  befinden.  Auch  in  diesem  Jahre
lieferte  die  Plantage  wieder  prächtige  Produkte.
Die  Ausfuhr  betrug  im  Jahre  1907
1  625291  kg.  Es  hat  die  Ausfuhr  betragen:
Mai  1908  2232  Säcke,  Jan.-Mai  1908  6806  Säcke
1907  3495  1907  9218  =
1906  2318  1906  6999.
Wir  haben  diese  vergleichende  Übersicht  nur
angegeben  zum  besseren  Verständnis  der  Leistungsfähigkeit
  der  Kakaopflanzungen."“

r□

Hieraus  geht  hervor,  daß  es  anscheinend  gelungen
  ist,  ein  Mittel  gegen  die  Krülloten  zu
finden.  Hoffentlich  erweist  es  sich  auch  auf  die
Dauer  als  eine  wirksame  Abwehr.  liber  das
laufende  Jahr  1908  wird  noch  berichtet,  daß  es
wohl  schwerlich  in  der  Kakaoausfuhr  1907  erreichen
  werde,  weil  die  Krülloten  wieder  allenthalben
  aufgetreten  seien;  nur  wenige  Pflanzungen
wären  verschont.  Hiernach  scheint  es,  als  wenn
das  zu  Anfang  des  Berichts  erwähnte  Mittel,
das  erfolgreich  gegen  die  Krülloten  angewandt
werden  sollte,  doch  nicht  den  Erwartungen  entsprochen
  hat.  Möglich  ist  aber  auch,  daß  die
Krülloten  wieder  in  größerem  Umfang  auftraten,
ehe  die  Vorbereitungen  zur  allgemeinen  Einführung
des  Gegenmittels  beendet  waren.

 

Candwirtschaftliche  Verhältnisse  der  Inselin  Trinldad
und  Tobago  1907.

Die  Witterungsverhältnisse  auf  den  Inseln
Trinidad  und  Tobago  während  des  vergangenen
  Jahres  waren  im  allgemeinen  zufriedenstellend.
  Die  Zuckerernte  zeigte  daher  eine
Steigerung,  und  eine  Besserung  der  Preislage
führte  zu  einer  Zunahme  des  Ausfuhrwertes  für
Zucker.  Es  wurden  46270  Tons  Zucker  geerntet.

Die  Produktion  von  Kakao  überstieg  die  aller
früheren  Ernten.  Nach  der  vorjährigen  Mißernte
erwartete  man  einen  Normalertrag  von  ungefähr
35  Millionen  Pfund;  statt  dessen  wiesen  die  amtlichen
  Zahlen  eine  Ausfuhr  von  49730  576  Pfund
im  Werte  von  1  786  386  K  nach.  Beinahe  ein
Drittel  dieser  großen  Ernte  wurde  von  den  Vereinigten
  Staaten  Nordamerikas  ausfgenommen.

Die  Kokosnußkultur  ergab  ebenfalls  eine
volle  Ernte;  ungefähr  15  Millionen  Nüsse  wurden
exportiert  und  der  Rest  in  ungefähr  derselben
Menge  wurde  zu  Ol  und  Kopra  verarbeitet.
Mit  geringen  Ausnahmen  wurde  die  Ernte  nach
Amerika  zu  äußerst  günstigen  Preisen  verkauft.

Eine  nennenswerte  Verschiffung  von  Kautschukl
hat  infolge  mangelnden  Ertrags  der  noch  zu
jungen  Kultur  bisher  nicht  stattgefunden.
        <pb n="949" />
        865  20

Die  Obstkultur  zum  Zwecke  der  Ausfuhr  hat
#ich  bis  jetzt  noch  nicht  bewährt,  und  nach  der
Lage  der  Dinge  ist  es  sehr  zweifelhaft,  ob  man
sich  damit  ernstlich  befassen  wird.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Port-of-Spain.)

Slgarettenausfuhr  figvptens  1907.

Die  Ausfuhr  von  Zigaretten  war  bis  zum
Jahre  1905  ständig  angewachsen  und  hatte  damals
554  372  LKE  betragen.  Seitdem  ist  ein  Rückgang
  eingetreten.  Es  wurden  1906  für  465  863
und  1907  nur  für  393  509  KE  ausgeführt.

An  der  Abnahme  ist  vor  allem  Deutschland
beteiligt,  daneben  auch  Osterreich-Ungarn.  Amerika
und  besonders  Schweden  haben  dagegen  einen
erheblichen  Zuwachs  aufzuweisen.  Im  einzelnen
waren  die  Hauptabnehmer:

1905  1906  1907
Wert  in  2E

Deutschland.  294  818  213  166  123  026
Großbritannien  72  434  69  263  70223
Brit.  Besitzungen
im  fernen  Osten  59  393  58  946  55213
Osterreich-Ungarn  40  800  37  415  35  479
Schweden  10  322  16  602  27772
China  usw.  19  881  17546  20700
Frankreich  18  174  15  918  18  576
Amerika  6  312  6547  11396

Außer  den  genannten  Ländern  sind  als  Abnehmer

  für  Zigaretten  zu  nennen:  Belgien,  die
Schweiz,  die  Niederlande  und  Italien.
(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Alexandrien.)

Ausbeutung  von  Golbminen  in  Spanien.

Unter  der  Firma  „Compania  Anönima  Espat#ola#
de  Explotaciones  aurlferas“  hat  sich  in  Madrid
eine  Aktiengesellschaft  mit  einem  Kapital  von
2  Millionen  Peseten  gebildet  zum  Betrieb,  Kauf
und  zur  Pachtung  von  Goldminen  in  Spanien.

Die  Gesellschaft  hat  bereits  folgende  Minen
erworben:  „Alba“  und  „Aurea“  (Provinz  Leon),
„Julia“  (Provinz  Lugo)  und  „Angelita“,  „Elvira“
und  „Pilar“  (Provinz  Orense).

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Madrid.)

Dapua  im  Jahre  1906/07.

Dem  Jahresbericht  von  Papua  (Britisch-Neuguinea)
  für  die  Zeit  vom  1.  Juli  1906  bis
30.  Juni  1907  ist  folgendes  zu  entnehmen:

Die  eigenen  Einnahmen  des  Territoriums  betragen
  21  813  E  (1905/06:  20  236  4),  die  Ausghaben
  betragen  45  335  4K  (1905/06:  38  350  H.

 

Die  Einfuhr  hat  sich  von  79  761  2&amp;amp;  im  Jahre
1905/06  auf  87776  2  gehoben.  Dagegen  weist
die  Ausfuhr  gegen  das  Vorjahr  einen  Rückgang
auf.  Sie  ist  von  80  290  &amp;amp;  im  Jahre  1905/06
auf  63  756  K  gefallen.  An  diesem  Rückgang  ist
in  erster  Linie  die  Goldausfuhr  beteiligt,  welche
von  58  496  L  auf  39  710  K  gesunken  ist.  Auch
die  Erträgnisse  aus  den  Gira=  und  Yodda-Goldfeldern,
  welche  an  den  deutschen  Teil  von  Neuguinea
  anstoßen,  sind  von  22  500  K  auf  18750  K
zurückgegangen.

Die  Ausfuhr  von  Kopra  ist  von  9315  K  auf
7467  &amp;amp;  gesunken.  Dagegen  erscheint  als  neuer
Ausfuhrposten  das  Kupfererz  mit  4098  K.

Die  Häfen  des  Territoriums  wurden  von
233  Schiffen  mit  159  177  Tonnen  angelaufen,
und  zwar  von  217  englischen  mit  106  561  Tonnen
und  von  16  deutschen  Schiffen  mit  52  616  Tonnen.
Im  Vorjahre  betrug  der  Schiffsverkehr  223  Schiffe
mit  104  983  Tonnen,  darunter  16  deutsche  mit
64  480  Tonnen.

Die  weiße  Bevölkerung  betrug  690  Personen,
3  mehr  als  im  Vorjahre.

Handel  und  wlrtschaftliche  Lage  der  Hawalischen
Inseln  im  Jahre  1906/07.
Die  Einfuhr  der  Hawaiischen  Inseln  vom
1.  Juli  1906  bis  zum  30.  Juni  1907  betrug
dem  Werte  nach  18376919  3  gegen  16499  808  3
im  Vorjahre.  Aus  den  Vereinigten  Staaten  sind
Waren  im  Werte  von  14  226  210  8  bezogen
worden  gegenüber  solchen  für  13  224  566  3  im
Vorjahre  und  für  11703519  3  im  Jahre  1904/05.
Die  Gesamteinfuhr  aus  anderen  Ländern  betrug:
1906/07:  4150709  3  und  1905/06:  3275242  3S.
Es  wurden  importiert:
1903/04  1904/05

1905.06  1906/07

aus  Waren  im  Werte  von  3#
Deutschland  347  359  544  534  171  497  348  667
England  622  465  305  879  424  976  483  341
Brit.  Kolonien.  904  772  541  679  702  003  1  081  497
Frankreich  8  778  14  9607  9732  14210
C  bina.  189  101  174  129  245  244  296  975
Jap  .  .  1205  055  "502  651  1247  470  1  557  441
C  —  —  448  608  325  637

 

Die  Gesamtausfuhr  vom  1.  Juli  1906  bis
30.  Juni  1907  betrug  29  364  381  3  gegen

26  940  523  3  im  Vorjahre.  Es  gingen
nach  fremden  Länden  für  229  914  3
nach  den  Vereinigten  Staaten  -  29  134  467  3

Waren.
Die  direkte  Ausfuhr  nach  Deutschland  belief
sich  auf  340  8.
Die  Differenz  zwischen  der  Brutto-Ausfuhr
von  29  364  381  8s
und  der  Brutto-Einfuhr  138  376  919  3
mit  10  987  462  8
        <pb n="950" />
        W  866  28

würde  demnach  den  Gewinn  der  Inseln  aus
ihrem  Außenhandel  während  des  Berichtsjahres
darstellen,  eine  bei  dem  geringen  Flächeninhalt
des  bebauten  Landes  erstaunlich  hohe  Summe;
hierbei  ist  jedoch  in  Betracht  zu  ziehen,  daß
Fracht=  und  Kommissionskosten,  die  an  fremde
Unternehmer  zu  zahlen  sind,  von  der  Ausfuhrsumme
  abzuziehen  wären,  um  annähernd  ein
richtiges  Bild  des  von  den  Inseln  erzielten  Überschusses
  zu  erhalten.  Für  die  Zuckerexporte  allein
beliefen  sich  diese  Abgaben  auf  ungefähr  4000000  s,
so  daß  man  kaum  zu  hoch  greift,  wenn  man  die
Unkosten  für  alle  Exportartikel  mit  4  500  000  8
einschätzt.  Die  Frachten  für  Importe  werden
sich  auf  mindestens  1  500  000  53  belaufen,  so  daß
ein  Überschuß  von  nur  etwa  5  000  000  8  verbleiben
  würde.  Da  die  Werte  der  Zuckersendungen
jedoch  stets  zu  niedrig  deklariert  zu  werden  pflegen,
ist  der  Überschuß  im  letzten  Jahre  tatsächlich  bedeutend
  höher  gewesen,  und  er  kann  auf  etwa
7  bis  8  Millionen  8  geschätzt  werden.  Indes
bleibt  dieser  Uberschuß  nur  zum  kleinsten  Teil  im
Lande,  denn  die  auf  Hawaii  wohnhaften  Ausländer,
  vor  allem  die  japanischen  Kaufleute  und
Kulis,  senden  Verdienst  und  Ersparnisse  sofort  in
die  Heimat;  diese  Abgaben  an  das  Ausland,
einschließlich  der  Dividenden  an  im  Ausland
wohnende  Aktionäre,  werden  auf  jährlich  mindestens
  7  000  000  8  geschätzt.

Trotz  günstigster  Wirtschaftsbilanz  sind  daher
in  Jahren  mäßiger  Zuckerpreise  die  Finanzverhältnisse
  der  Inseln  wenig  zufriedenstellend
gewesen.  Eine  Besserung  hierin  ist  nur  durch
Ansiedlung  von  Bauern  und  Arbeitern  europäischer
oder  amerikanischer  Herkunft  zu  erreichen,  die
ihren  Verdienst  auf  den  Inseln  anlegen  oder  verbrauchen
  würden.  Seitdem  infolge  des  Vertrags
zwischen  Amerika  und  Japan  die  Massenzuwanderung
  japanischer  Feldarbeiter  aufhörte,  haben
sich  die  Lokalregierung  und  die  Zuckerpflanzer
bemüht,  anderweitig  Ersatz  zu  finden.  Chinesische
Kulis,  die  am  geeignetsten  für  die  klimatischen
Verhältnisse  wären  und  ihr  Geld  zum  großen
Teil  auch  auf  den  Inseln  verbrauchen  oder  wieder
anlegen  würden,  sind  von  der  Einwanderung
durch  das  auch  dort  geltende  „Chinese  Exclusion
Law“  ausgeschlossen.

Die  Regierung  versuchte,  europäischen  Ansiedlern
  und  Arbeitern  zur  Auswanderung  nach
Hawaii  zu  verhelfen;  ihre  Bestrebungen,  die  zuerst
von  der  Bundesregierung  in  Washington  begünstigt
  worden  waren  und  zu  Anfang  des  letzten
Jahres  gute  Erfolge  zu  zeitigen  versprachen,
wurden  später  für  ungesetzlich  erklärt,  weil  nach
bestehenden  Gesetzen  Arbeiter,  denen  von  Fremden
ganz  oder  teilweise  die  Überfahrt  bezahlt  würde,
als  Kontraktarbeiter  anzusehen  und  von  der  Lan- 



dung  in  den  Vereinigten  Staaten  ausgeschlossen
wären.

In  letzter  Zeit  haben  sich  indische  Kulis  von
dem  Festlande  Nordamerikas  nach  Hawaii  gewendet;
  einzelne  sind  direkt  von  Indien  eingewandert,
  auch  von  den  Fidschi-Inseln  sollen
Anfragen  indischer  Kulis  nach  Arbeitsgelegenheit
eingetroffen  sein.

Trotz  des  für  die  Zukunft  recht  unsicheren
Arbeitsmarkts  gedeiht  die  Zuckerin  dustrie  weiter.
Infolge  höherer  Zuckerpreise  werden  hohe  Dividenden
  ausgeschüttet;  das  Wetter  ist  sehr  günstig
gewesen,  und  die  diesjährige  Ernte  Hawajis  wird
auf  500  000  Tonnen  geschätzt.  Die  Erträge
vieler  Zuckerplantagen  sind  durch  Berieselung  und
künstliche  Stau=  und  Bewässerungsanlagen  erhöht
worden.  Auf  der  Insel  Hawai  hat  die  Kohala
and  Hamakua  Ditch  Co.  Leitungskanäle  von
22  englischen  Meilen  Länge  im  Distrikt  Kohala
und  von  30  Meilen  Länge  im  Distrikt  Hamakua
erbaut.  Diese  beiden  Kanäle  liefern  aus  den
Staubassins  65  und  80  Millionen  Gallonen  Wasser
in  24  Stunden  an  die  umliegenden  Plantagen;
einzelne  Felder  sollen  infolge  regelmäßiger  Bewässerung
  6  bis  7  Tonnen  Rohzucker  vom  Acker
liefern  statt  3½  Tonnen  in  früheren  Jahren.

Die  Ananas=  (pineapple)  Industrie  entwickelt
  sich  schnell  und  wirft  gute  Gewinne  ab.
Der  Distrikt  Wahiawa  auf  der  Insel  Oahn  allein
wird  im  kommenden  Sommer  in  drei  Konservenfabriken
  13  000  Tons  Ananas  zu  etwa  342  000
Kisten  präservierter  Früchte  verarbeiten.  Auch
auf  den  anderen  Inseln  dehnt  sich  diese  Industrie
immer  mehr  aus.

Auf  der  Insel  Hawaii  sind  zwei  Tabak-=pflanzungen
  gegründet  worden,  von  deren  Erfolg
es  abhängen  wird,  ob  größere  Kapitalien  sich
dieser  neuen  Industrie  zuwenden  werden.  Die
Aussichten  scheinen  gut  zu  sein.

Die  nördliche  Seite  (Koolau)  der  Insel  Oahu
ist  durch  die  in  Kahuku  an  die  Oahu  Railroad
4&amp;amp;  Land  Co.  sich  anschließende  Koolau-Eisenbahn
dem  Farmbetriebe  erschlossen  worden.  Es  sind
dort  in  letzter  Zeit  eine  mehrere  hundert  Acker
große  Koprapflanzung  und  eine  1000  am.  Acker
große  Ananasplantage  angelegt  worden.

Die  Kautschukplantagen  haben  auch  im  Vorjahre
  fortgefahren,  Bäume  der  Arten  „Ceara“
und  „Hevea“  zu  pflanzen.  Während  die  erstgenannte
  Art  hervorragend  gedeiht  und  ein
schnelles  Wachstum  zeigt,  ist  „Hevea“  im  Norden
auf  den  höher  gelegenen  Ländereien  im  Wachstum
zurückgeblieben.  Schuld  hieran  trägt  die  dort
während  der  Wintermonate  herrschende  kühle
Temperatur.  Die  im  südlichen  Hawaii  gepflanzten
Hevea-Bäume  zeigen  dagegen  ein  gesundes
        <pb n="951" />
        G  867  20

Wachstum;  dort  fällt  die  Temperatur  auch  während
  der  Wintermonate  nie  unter  59  bis  60  Grad
Fahrenheit  bei  genügendem,  warmem  Regenfall.
Der  Erfolg  dieser  Industrie  wird  von  der  befriedigenden
  Lösung  der  Arbeiterfrage  abhängen.

Die  Kaffeeindustrie  liegt  immer  noch  darnieder.
  Es  ist  verschiedentlich  der  Versuch  gemacht
worden,  die  gesetzgebenden  Körperschaften  in
Washington  für  einen  Schutzzoll  auf  Kaffee  in
Hawaüi  zu  interessieren,  jedoch  ohne  Erfolg.  Die
Interessenten  hoffen,  daß  nach  der  Präsidentenwahl
  eine  Reform  des  gesamten  Tarifs  vorgenommen
  werden  wird  und  dann  auch  Kaffee
den  gewünschten  Schutzzoll  erhält.

Die  Bestrebungen,  andere  Industrien  neben
der  Zuckerindustrie  heimisch  zu  machen,  sind  im
Vorjahre  von  gutem  Erfolg  gekrönt  gewesen.  Die
mit  diesen  Bestrebungen  verknüpfte  Ansiedlung
kleiner  Landwirte  europäischer  Abkunft  hat  jedoch
wenig  Fortschritte  gemacht,  indem  fast  alle  Unternehmungen
  als  Aktiengesellschaften  gegründet  sind.
Auf  der  Insel  Hawaii,  vor  allem  im  Distrikt
Kona,  sind  allerdings  einige  Ansiedlungen  gelungen;
  es  ist  aber  wahrscheinlich,  daß  sich  auch
in  Zukunft  kleine  Unternehmungen  zu  Aktiengesellschaften
  zusammenschließen  werden,  sobald
sie  sich  bezahlt  machen.

Die  amerikanische  Bundesregierung  hat  im
verflossenen  Jahre  viel  für  die  Hawalischen  Inseln
getan.  Leuchttürme  und  -Feuer  sind  auf  allen
größeren  Inseln  angelegt  worden.  Die  Einfahrt
zum  Hafen  Honolulu  ist  mit  Leuchtbojen  versehen,
und  für  den  Bau  einer  Mole  und  eines  Hafens
in  Hilo,  Insel  Hawaii,  sind  als  erste  Rate
400  000  S  bewilligt  worden.  Ferner  wird  der
Hafen  Honolulu  vertieft  und  vergrößert;  zu  beiden
Seiten  der  Einfahrt  werden  bis  an  das  äußere
Riff  reichende  Aufschüttungen  gemacht,  auf  denen
Befestigungen  angelegt  werden  sollen.  An  der
Befestigung  Honolulus  und  Pearl  Harbors  wird
eifrig  gearbeitet,  und  es  sind  vor  kurzem  für
diese  Zwecke  3  100  000  5  bewilligt  worden.  Das
Truppenlager  von  Kahauiki  soll  neue  Kasernements
erhalten,  und  seine  Größe  soll  annähernd  verdoppelt
  werden.

Infolge  der  wirtschaftlichen  Depression  in  den
Vereinigten  Staaten  waren  die  für  die  Herbstund
  Wintermonate  auf  Hawaili  erwarteten
Touristen  im  letzten  Jahre  zum  größten  Teil
ausgeblieben,  und  es  mußten  infolgedessen  zwei
der  ältesten  Hotels  zeitweilig  geschlossen  werden.
Ein  Ausbleiben  der  Touristen  bedeutet  für  die
Hotels  und  Kleinverkäufer  Honolulus  einen  nicht
zu  unterschätzenden  Ausfall  im  Verdienst.

 

Trotz  jener  Depression  ist  jedoch  das  Berichtsjahr
im  allgemeinen  außerordentlich  günstig
für  die  Hawalischen  Inseln  gewesen;  glücklicherweise
  waren  bei  Beginn  der  Krise  nicht  genug
hawalsche  Werte  in  fremden  Märkten,  um  die
Aufnahmefähigkeit  des  hawaiischen  Marktes  für
solche  allzu  stark  auf  die  Probe  zu  stellen.  Wenn
auch  die  Ausgaben  aus  Vorsicht  überall  etwas
eingeschränkt  wurden,  so  sind  doch  Clearinghaus-Scheine
  nicht  in  Umlauf  gekommen.  Schon
wenige  Wochen  nach  Ausbruch  der  Panik  hatte
die  anfänglich  auch  auf  Hawaiit  fühlbare  unsichere
Stimmung  sich  dort  vollständig  wieder  gelegt.

Infolge  der  hohen  Zuckerpreise  und  der  außerordentlich
  guten  Zuckerernte,  der  größten  seit  dem
Bestehen  der  Industrie,  wird  das  Jahr  1907/08
recht  gut  für  die  Inseln  sein,  und  es  dürfte  die
Wirtschaftsbilanz  am  Ende  des  Jahres  einen  den
Inseln  zufallenden  Nettoüberschuß  von  mindestens
10  000  000  zäeigen.

Die  Regierung  in  Washington  fördert  alle
industriellen  Unternehmungen  auf  den  Hawaüischen
Inseln  durch  Vermittlung  ihrer  „Experiment
Station“  und  trägt  den  eigenartigen  Verhältnissen
nach  Kräften  Rechnung.  Die  überaus  liberalen
Bewilligungen  für  Bauten  und  Befestigungen
auf  den  Inseln  zeugen  von  dem  erhöhten  Interesse,
  welches  auch  die  amerikanische  Volksvertretung
den  Inseln  entgegenbringt.

Unter  anderem  wurden  während  der  letzten
Legislaturperiode  als  erste  Raten  bereitgestellt  für:

bBesestigung  von  Honolulu  und  Pearl  8

Har  1  150  000
ein  grien.  für  die  Vundesbehorden  ·

in  Honolulu  250  000
Hafenbauten  für  vonolulu  400  000
Hilo  Molel  400  000
Leuchttürme  und  Feuer  100  000
Truppenlager  von  Kahauiki  150  000
Unterseeische  Minen  usw.  25  000
Flottenstation  in  Honolulu  6  000
Korrektion  der  Hafeneinfahrt  in  Pearl

Harbor  400  000
Errichtung  eines  Trockendocks  ebenda  300  000
Reparaturwerkstätten  (Gesamtkosten

300  000  8)  ebenda  .  100000
Lagerhäuser  und  Schuppen  Gelamt

kosten  300  000  8)  ebenda  100  000
Anlage  einer  Flottenstation  ebenda  100  000

Summe  3  481  000
(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Honolulu.)
        <pb n="952" />
        W  868  20

Außenhandel  der  Vereinigten  Stacten  von  Rmerika  im  Fiskaljahre  1907/08.

Durch  die  im  Herbste  1907  eingetretene  Krisis  wurde  der  Ausfuhrhandel  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  für  das  Fiskaljahr  1907/08  anscheinend  nicht  erheblich  beeinträchtigt,
denn  sein  Wert  nahm  gegenüber  dem  in  der  Ausfuhrhöhe  allen  früheren  überlegenen  Vorjahre  nur
um  20  Millionen  &amp;amp;  oder  1  v.  H.  ab.  Dagegen  ging  der  Einfuhrhandel  wesentlich  zurück,  und  zwar
um  240  Millionen  3  oder  um  16,7  v.  H.  der  allerdings  auch  einzig  dastehenden  Vorjahrsziffer.
Ein  bedeutender  Export  von  Brotstoffen  und  Mineralöl,  namentlich  in  den  letzten  Monaten  von  1907,
bewirkte  die  Hochhaltung  der  Ausfuhrwerte,  während  das  Darniederliegen  der  amerikanischen  Industrie
unmittelbar  einen  erheblichen  Rückgang  des  Bezugs  von  Rohstoffen  und  Halbfabrikaten,  mittelbar
auch  einen  solchen  der  Einfuhr  von  gebrauchsfertigen  Fabrikaten  und  Luxusartikeln  zur  Folge  hatte.
Die  Werte  der  Waren-Ein=  und  Ausfuhr  im  Fiskaljahre  1907/08  stellten  sich  nach  den  vorläufigen
Veröffentlichungen  der  amerikanischen  Regierung  im  Vergleich  zu  denen  der  beiden  Vorjahre,  wie  folgt:

Fiskaljahr  bis  30.  Juni

 

1906  1907  1908
Werte  in  Dollars
Einfuhr  zollfreier  Waren  549  623  878  644  029  761  525  603  308
-  zollpflichtiger  Waren  676  938  568  790  391  664  668  738  686
im  ganzen  1  226  562  446  1  434  421  425  1  194  341  994
Ausfuhr  inländischer  Waren  1  717  953  382  1  853  718  034  1  834  812  108
-  ausländischer  Waren  25  911  118  27  133  044  25  986  989

 

im  ganzen  1  743  864  500  1  880  851  078  1  860  799  097
Ausfuhrüberschuß  517  302  054  446  429  653  666  457  103

Der  Ausfuhrüberschuß  war  1907/08  um  220  Millionen  8  größer  als  im  Vorjahr  und  um
2  Millionen  3  erheblicher  als  im  bisherigen  Rekordjahr  1900/01.  In  den  letzten  zehn  Fiskaljahren
erreichten  die  Hauptsummen  der  Ausfuhr,  Einfuhr,  des  Ausfuhrüberschusses  und  des  Gesamtaußenhandels
  mit  Waren  folgende  Höhe:

Waren-  Waren=  Ausfuhr=  Gesamt-Jahr
  bis  30.  Juni  ausfuhr  einfuhr  überschuß  Warenverkehr.
Werte  in  1000  Dollars
1908s  1  860  799  1  194  341  666  457  3  055  141
19007  1  880  851  1  434  421  446  429  3  315  272
1906  1  743  863  1  226  562  517  302  2970  426
190  1  518  561  1  117  513  401  048  2  636  074
1904  1  460  827  991  087  469  739  2i451  914
19035).  1420  141  1  025  719  394  422  2445  860
19002  1  381  719  903  320  478  398  2  r285  040
190010  .  1  487  764  823  172  664  592  2  310  937
1900  1394  483  849  941  544  541  2244  424
18999  1427  023  697  148  529  874  1  924  171

Der  Edelmetallverkehr  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  mit  dem  Auslande  in  den
letzten  drei  Fiskaljahren  gestaltete  sich  folgendermaßen:
Fiskaljahr  bis  30.  Juni
1906  1907  1908

Werte  in  1000  Dollars

 

Einfuhr  von  Golldldlll.  96221  730  114  510  249  148  297  533
-  von  Silber  1  442  540  42  946  624  44  571  081

im  ganzen  140  664  270  157  456  873  192  868  614

Ausfuhr  von  Gollll.  38573591  51  399  176  72  432  924
-  von  Silber  ..  ..  6685869063  56  739  073  57  921  202

 

im  ganzen  104  442  654  108  138  249  130  354  126
Einfuhrüberschuß  36221  616  49  318  624  62  514  488
        <pb n="953" />
        869  ꝛ

Die  Goldeinfuhr  war  im  Fiskaljahre  1907/08  größer  als  in  allen  früheren,  weil  die
Finanzkrisis  eine  außerordentlich  gesteigerte  Zufuhr  dieses  Edelmetalls  im  Gefolge  hatte.
An  der  Warenausfuhr  hatten  in  den  letzten  zwei  Fiskaljahren  die  Hauptmassenartikel  und

 

 

die  übrigen  Waren  folgenden  Anteil:
Fiskaljahr  bis  30.  Juni  1908  mehr
1908  1907  oder  weniger
Werte  in  Dollar  v.  H.
Brotstoffe  205  350  759  174247  796  +  17,9
Fleisch  und  Moiereiprodulte  170  498  629  180  342  341  —  5,  5
Schlachtvieh  29  193  385  34  236  802  —  14,6
Baumwolle.  437  524  103  480  362  323  –  8,9
Mineralöl  ...  97  723  872  79  079  722  —+  23,6
Me  940  290748  948  268  984  —  0,8
Andere  Waren  920  508  349  932  582  094  —  1,2
Ausfuhr  im  ganzen  1  860  799  097  1  880  851  078  —  1,0

Die  Mineralölausfuhr  hat  einen  höheren  Wert  erreicht  als  in  allen  früheren  Jahren.  Der
Weizenexport  war  der  Menge  nach  größer  als  in  allen  Jahren  seit  1903,  infolge  der  hohen  Preise
war  sein  Wert  auch  noch  größer  als  im  letztgenannten  Jahre;  dagegen  ging  die  Weizenmehlausfuhr
gegenüber  1906/07  zurück  und  war  die  kleinste  seit  1904.  Die  Maisversendung  nach  dem  Auslande

war  die  geringste  seit  1902.

Handel  der  Insel  St.  belena  1907.

Die  Einfuhr  St.  Helenas  bezifferte  sich  im
Jahre  1907  auf  35  614  K  (einschließlich  1250  K.
in  Münzen);  sie  übertrifft  die  vorjährige  um
5777  2

Die  Ausfuhr  erreichte,  einschließlich  von
2917  &amp;amp;  ausgeführter  Münzen,  einen  Wert  von
4704  à&amp;amp;  gegen  9262  K  (8815  &amp;amp;  in  Münzen)  im
Vorjahre.  Den  höchsten  Wert  unter  den  Ausfuhrgegenständen
  erreichten  mit  1175  &amp;amp;  Altmetalle.
Im  Jahre  1907  erschien  zum  erstenmal  in  der
Statistik  die  Ausfuhr  von  Phormium=  und  Aloefasern,
  die  in  einer  Menge  von  4  Tons  und  im
Werte  von  103  &amp;amp;  zur  Verschiffung  kamen.

(Colonial  Reports—Annunl  Nr.  560.)

 

(Nach  Bradstrect's.)

Verzelchnis  der  Werte  für  die  hauptsächlichsten
Einfuhrartikel  in  MOarchko.

Von  der  auf  Grund  des  Artikels  96  der
Generalakte  von  Algeciras  eingesetzten  Kommission
zur  Schätzung  der  Zollwerte  ist  ein  Verzeichnis
von  Warenwerten  aufgestellt  worden,  welches  die
Grundlage  bilden  soll  für  die  von  der  maurischen
Zollverwaltung  in  jedem  Zollamte  zu  erhebenden
Zölle.  Das  Verzeichnis  ist  nach  Verlauf  von
sechs  Monaten  einer  Revision  zu  unterziehen,
wenn  im  Werte  gewisser  Waren  bemerkenswerte
Anderungen  eingetreten  sein  sollten.

(The  Board  of  Trade  Journul.)

Jolltarifänderungen  im  Südbafrikanischen  Sollverein.
Zwischen  den  verschiedenen  Teilen  des  Südafrikanischen  Zollvereins  sind  eine  größere  Zahl

Zolltarifänderungen  vereinbart,
folgende  sind:

Perlen  .......  Pfund
oder  v.  Werte

Gerste,  gemalzt  .  100  Pfund

Glylose  .  v.  Werte

die  am  23.  Juni  d.  Is.  in  Kraft  getreten  und  im  wesentlichsten

Bisher  Künftig
Zollsatz  Nachlaß  Zollsatz  Nachlaß
des  allgem.  für  britische  des  allgem.  für  britische
Tarifs  Erzeugnisse  Tarifs  Erzeugnisse

6¼  d.  1/  d  6¼  4  /  a
—  —  25  v.  H.  3  v.  H.
je  nachdem,  welcher  Zoll
jeweils  der  höhere  ist.
2  sh  2  d  2  sh  3  d
100  Pfund
3  v.  H.  3  v.  H.  3  sh  6  d  —
        <pb n="954" />
        G  870  20

Essig,  Essig-Extrakte  oder  -Essenzen,  Essigsäure  und
roher  Holzessig,  für  ein  Gallon  von  jeder  Stärke,
die  die  vorschriftsmäßige  Stärke  (proof)  nicht
übersteigt:

a)  in  Flaschen  oder  Gefäßen  von  einem  Fassungsvermögen
  von  nicht  mehr  als  einem  Imperialquart

  .  .Jmpetcalgallon
b)  in  größeren  Gefäßen  oder  in  Fässern
Imperialgallon

und  als  Zuschlag  in  jedem  einzelnen  Falle

für  jeden  Grad  über  die  vorschriftsmäßige

Stärkt  .für  1  Grad

Anmerkung.  Vorschristsmäßige  Stärke

(proof)  soll  als  gleich  angesehen  werden  mit

6  v.  H.  reiner  Säure;  sie  soll  in  der  von  der

Zollverwaltung  vorgeschriebenen  Weise  bestimmt
werden.

Die  alten  Sätze  für  Essig  u.  Essigsäure  waren  folgende:

Essig:

a)  von  Normalstärke,  zum  unmittelbaren  Gebrauch
  als  solcher  geeignet  (d.  i.  Essig,  der
nicht  mehr  als  40  Gran  doppeltkohlensaures
Kali  zum  Neutralisieren  von  einer  Unze
Troy  erfordert):

1.  in  Flaschen  oder  anderen  Gefäßen  von
nicht  mehr  als  1  Imperialquart  Gehalt
Imperialgallon

2.  in  größeren  Gefäßen  oder  in  Fässern
Imperialgallon

b)  konzentrierter  Extrakt  oder  Essenz,  von  größerer
als  der  oben  angegebenen  Stärke

Imperialgallon

Essigsäure
Reitsättel  .  .  v.  Werte
Pokale,  Medaillen  oder  andere  Abzeichen,  eingeführt

  zur  Überreichung  als  Preise  bei  Prüfungen,
Ausstellungen,  Schaustellungen  oder  anderen
Wettbewerbungen  nichtöffentlichen  Charakters,
für  Gewandtheit  oder  Srort  v.  Werte
Ole:  Palmöl,  Palmkernöl,  Baumwollsamenöl  und
Kokosnußöl,  in  Sässern,  nicht  für  industrielle
Zwecke  bestimmt  .  v.  Werte

Chlorkalium  und  Chlornatrium  .  v.  Werte

Bisher  Künftig
Zollsatz  Nachlaß  Zollsatz  Nachlaß
des  allgem.  für  britische  des  allgem.  für  britische
Tarifs  Erzeugnisse  Tarifs  Erzeugnisse
—  —  1  sh  1  d  1  d
—  —  7  4  1  d
—  —  4  d  1  d
1  sh  1  d  1  d  —  —

7  d  1  d  —  —
3  sh  3  d  3  d  —  —
3  sh  3  d  3  d  —  —
15  v.  H.  3  v.  H.  25  v.  H  3  v.  H.
frei  —  15  v.  H  3  v.  H.
Kokosnußöl  Kofohnußöl  15  v.  H  3  v.  H.
v.  Werte  v.  H.
15  v.  H.,  de  Vertes
die  anderen
Ole  frei
3  v.  H.  3  v.  H.  15  v.  H.  3  v.  H.

(The  Board  of  Trade  Journal.)
        <pb n="955" />
        G  871  20

Verschiedene  Citteilungen.

Studlenreise  des  Drof.  Dr.  Tischler.

Am  29.  Juli  d.  Is.  hat  der  außerordentliche
Professor  der  Botanik  an  der  Universität  Heidelberg,
  Dr.  Georg  Tischler,  dem  das  Reichsstipendium
  zum  Besuch  des  botanischen  Gartens  in
Buitenzorg  auf  Java  für  das  Rechnungsjahr
1908  verliehen  worden  ist,  von  Genua  die  Ausreise
dahin  angetreten.  Prof.  Dr.  Tischler  wird  neben
Untersuchungen  von  vorwiegend  theoretischem  Interesse
  über  die  Ursachen  der  Unfruchtbarkeit  bei
gewissen  Bastarden  und  über  das  Vorkommen
von  Geotropismus  bei  Luftwurzeln  auch  Studien
über  die  Bestäubung  und  Befruchtung  tropischer
Nutzpflanzen,  welche  für  die  praktische  Botanik
von  Wichtigkeit  sind,  obliegen.  Er  hat  fernerhin
die  Beschaffung  von  Vergleichs=  und  Beobachtungsmaterial
  über  tierische  und  pflanzliche  Schädlinge
übernommen  und  wird  auch  die  Frage  der  Stickstoffanreicherung
  des  Bodens  in  den  Bereich  seiner
Unternehmungen  ziehen.  Nach  einem  Aufenthalt
von  etwa  vier  bis  fünf  Monaten  auf  Java  wird
Prof.  Tischler  über  Ceylon,  wo  er  sich  Ausschlüsse
über  die  dort  gewonnenen  Erfahrungen  bei  der
Leguminosenkultur  verschaffen  will,  und  Aden  sich
nach  Deutsch-Ostafrika  begeben,  um  während  eines
Zeitraums  von  etwa  zwei  bis  drei  Monaten  im
Biologisch-Landwirtschaftlichen  Institut  zu  Amani
seine  Studien  fortzusetzen.

eEnichtung  einer  Bergwerksschule  in  Transvaal.

Der  Entwurf  eines  neuen  „Gold-Law“  für
Transvaal,  der  im  März  d.  Is.  veröffentlicht
worden  ist,  sieht  unter  anderem  die  Einrichtung
eines  staatlichen  Bergwerks  vor.

Ein  an  die  Verwaltungsbehörden  gerichtetes
Zirkular  des  Law  Department  gibt  über  die
Zwecke  und  Einrichtung  des  zu  erwerbenden  Bergwerks
  näheren  Aufschluß.  Danach  soll  das  Bergwerk
  hauptsächlich  als  Lehranstalt  für  junge  Südafrikaner
  bestimmt  sein,  die  gelernte  Bergleute
werden  wollen.  Die  Lehranstalt  soll  unter  dem
Beistande  der  Chamber  of  Mines  von  der  Regierung
  geführt  werden.  Die  Lehrzeit  soll  drei
Jahre  betragen;  die  Lehrlinge  werden  außer
freier  Wohnung  und  freiem  Lebensunterhalt  ein
kleines  Gehalt  beziehen.  Die  Lehrlinge  sollen
hauptsächlich  in  Untergrundarbeiten  beschäftigt
werden.

Die  Veldkornets  sollen  jetzt  baldigst  aus  ihrem
Distrikte  geeignete  junge  Leute  zwischen  17  und
25  Jahren  den  Verwaltungsbehörden  namhaft
machen.

 

Es  steht  zu  erwarten,  daß  im  Parlament  ein
lebhafter  Kampf  um  das  Gesetz  entbrennen  wird,
da  die  Bergwerkshäuser  dem  Plane  der  Regierung
keine  Sympathien  entgegenbringen.

Lehrbuch  für  Krithmetik  in  arabischer  Sprache.

Für  die  ägyptischen  staatlichen  Sekundärschulen
  wird  ein  neues  Lehrbuch  für  Arithmetik
in  arabischer  Sprache  verlangt.  Es  muß  in  geeigneter
  Weise  die  in  einem  vom  Unterrichtsminister
  zusammengestellten  und  erhältlichen
Spezial-Lehrplan  für  Arithmetik  ausgeführten
Stoffe  behandeln.  Das  Buch  soll  in  tadellosem
Arabisch,  in  klarem  Stil  geschrieben  sein  und  auch
die  in  dem  Lehrplan  für  Primärschulen  enthaltenen
Stoffe  mit  berücksichtigen.  In  einem  Anhange
sollen  Lösungen  für  alle  in  dem  neuen  Lehrbuche
enthaltenen  Aufgaben  gegeben  werden.  Entwürfe
zu  dem  Lehrbuch  müssen  dem  Ministerium  (NMinistere
  de  l’Instruction  Publique)  spätestens
bis  zum  31.  Januar  1909  vorgelegt  werden.
Dem  Verfasser  des  durch  Urteil  des  Ministeriums
ausgewählten  besten  Buches  wird  eine  Summe
von  150  ägyptischem  Pfund  gezahlt  unter  der
Bedingung,  daß  er  alle  Rechte  an  dem  Werke
dem  Ministerium  überträgt,  auch  die  Überwachung
der  Drucklegung  und  das  Korrekturlesen  ohne
besondere  Entschädigung  übernimmt.

(Journal  Ofticiel  du  Gouvernement  Exyptien.)

Besteuerung  von  Agenten  und  handlungsreisende
in  Westaustralien.  ·

Nach  dem  Grund=  und  Einkommensteuer-Veranlagungsgesetze
  vom  Jahre  1907  (Land  and
Income  Tax  Assessment  Act  1907)  wird  in
Westaustralien  von  allen  Personen  und  Gesellschaften,
  die  sich  zum  Vertriebe  von  Waren  im
Staate  ständig  oder  vorübergehend  vertreten  lassen,
eine  Einkommensteuer  erhoben,  die  für  das  Jahr
1907/08  auf  4  Pence  für  jedes  Pfund  Sterling
des  Einkommens  festgesetzt  ist,  für  das  letzte  Halbjahr
  vom  1.  Jannar  bis  30.  Juni  1908  jedoch
nur  mit  2  Pence  für  je  1  Pfund  Sterling  erhoben
  werden  soll.  Die  Steuer  wird  von  den
Agenten  dieser  Personen  oder  Gesellschaften  oder
von  den  ihrerseits  entsandten  Handlungsreisenden
eingezogen.  Um  eine  Kontrolle  über  die  den
Staat  nur  vorübergehend  besuchenden  Agenten
und  Reisenden  zu  haben,  verbietet  das  Gesetz
jedem  in  Westaustralien  nicht  ansässigen  Agenten
        <pb n="956" />
        W  872  20

oder  Kaufmann,  ein  Geschäft  zu  betreiben,  solange
er  nicht  Besitzer  eines  vom  Steuerkommissar
(Commissioner  of  Taxation)  ausgestellten  Erlaubnisscheins
  ist.  Der  Kommissar  hat  das  Recht,
die  nicht  ansässigen  Agenten  oder  Kaufleute  von
Zeit  zu  Zeit  nach  seinem  Ermessen  für  einen  gewissen
  Zeitabschnitt  oder  mit  Beziehung  auf  bestimmte
  Geschäfte  zur  Einkommensteuer  zu  veranlagen
  und  die  Steuer  einzuziehen.  Gegen  eine
derartige  Veranlagung  kann  innerhalb  30  Tagen
nach  ihrer  Ausfertigung  Einspruch  erhoben  werden.
Wenn  der  Agent  oder  Kaufmann  sich  nur  für
eine  kürzere  Zeit  im  Staate  aufhalten  will,  so
kann  der  Steuerkommissar  von  Zeit  zu  Zeit  von
ihm  eine  Sicherheit  oder  Bürgschaft  für  die  etwa
zu  zahlende  Einkommensteuer  verlangen.

Zwecks  Berechnung  der  Steuer  soll  angenommen
  werden,  daß  der  Nutzen  einer  auswärtigen
  Person  oder  Gesellschaft  an  den  für  sie
in  Westaustralien  verkauften  Waren  5  v.  H.  beträgt.

Für  das  nächste  Jahr  muß  dem  Gesetze  gemäß
die  Höhe  der  Steuer  aufs  neue  durch  Parlamentsbeschluß
  festgesetzt  werden.

Deutsche  Firmen,  die  in  Westaustralien  vertreten
  sind  oder  es  bereisen  lassen,  werden  gut
tun,  bis  auf  weiteres  mit  einer  Steuer  von
1⅝/  v.  H.  auf  den  Umsatz  zu  rechnen.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Syduney.)

Jur  Krbeiterfrage  auf  St.  Thomé  und  Hrincipe.“  )

Die  Arbeiterverhältnisse  der  beiden  portugiesischen
  Kakaoinseln  werden  immer  wieder  zur
Sprache  gebracht;  bald  werden  die  Anklagen
wiederholt,  bald  von  neuem  widerlegt,  so  daß
über  diese  Frage  bereits  eine  ganze  Literatur
entstanden  ist.  Zum  Teil  sind  diese  Außerungen
darauf  zurückzuführen,  daß  die  große  Streitfrage
von  der  Behandlung  des  Negers  im  allgemeinen
berührt  wird  und  daß  dann  im  besonderen  die
Negerfrage  auf  Thomé  und  Principe  nach  den
Grundsätzen  gestaltet  werden  soll,  die  jeder  einzelne
  Negerkenner,  mag  er  auf  diesem  Gebiet
groß  oder  klein  sein,  für  gut  und  schön  und
richtig  hält.

Aus  den  uns  zugegangenen  Berichten  geht
hervor,  daß  die  Anklagen  bis  zu  einem  gewissen
Grade  berechtigt  sind,  wenn  sich  auch  nicht  verkennen
  läßt,  daß  dabei  Übertreibungen  mancherlei
Art  unterlaufen  sind.  Aus  jüngster  Zeit  sind
namentlich  zwei  Außerungen  zur  Sache  bemerkenswert.


Die  erste  der  beiden  Mitteilungen  geht  von  den
drei  großen  englischen  Kakaofabrikanten  Cadbury,

Aus  dem.  zGordian-Zeitschriftf  für  die  Kakao=  usw.
Industrie,  Nr.  1908.

 

Fry  und  Rowntree  aus;  veranlaßt  wurde  sie  zur
Klarstellung  einiger  Punkte  auf  Behauptungen
von  gegnerischer  Seite.  Die  Erklärung  der  drei
Firmen  lautet:

„1.  Sofort,  als  uns  Gerüchte  über  die  Arbeitsverhältnuisse
  in  den  portugiesischen  Kolonien  in  Westafrika
  (mehr  als  ein  Jahr  vor  Mr.  Nevinsons  Besuch)
Ohren  kamen,  leiteten  wir  eine  genaue  Untersuchung

er  gangen  Angelegenheit  ein.  Wir  fuhren  dreimal  in

dieser  Sache  nach  Lissabon  und  sandten  die  Herren
Joseph  Burtt  und  Dr.  W.  Clande  Horton  zur  genauen
Prüfung  der  Verhältnisse  nach  Afrika.

2.  Das  vor  uns  liegende  Material  beweist,  obwohl
die  Behandlung  der  Arbeiter  auf  den  Inseln  in  vielen
Fällen  liberal  und  menschenfreundlich  war,  daß  Vorsorge
  für  ihre  Rückkehr  nach  chem  Festlande  nur  auf
dem  Papier  getroffen  war,  ihre  Lage,  selbst  in
den  besten  Verhältnissen,  eine  #.  Sklaverei  war,  und
daß  man,  um  Mbeiter  in  Angola  zu  bekommen,  zu
grausamen  Mitteln  g

3.  Als  wir  dies  eiluhren,  war  es  natürlich  unser
wie  aller  von  dieser  Sache  unterrichteten  Engländer
Wunsch,  alles  zu  tun,  was  in  unseren  Kräften  stand,
um  der  Sklaverei  Einhalt  zu  tun.  Zwei  Wege  schienen
uns  hierzu  offen  zu  stehen:

a)  Sofort  damit  aufzuhören,  irgendwelchen  auf
Thomé  und  Principe  gewachsenen  Kakao  zu  kaufen.
Die  ganze  Kakaoernte  eer  portugiesischen  Kolonien  beträgt
  weniger  als  15  eltbedarfes  an  Kakao,
und  was  hiervon  ahelich  nach  Engiand  geht,  ist  weniger
als  5  v.  H.  des  Gulchmoh  Das  übrige,  was  England
  an  Kakao  braucht,  ist  in  den  tropischen  Ländern
der  ganzen  Bert  gewachsen,  hauptsächlich  in  Südamerika
und  Bestin  idie

Den  Einlu.  den  wir  als  Käufer  ihres  RKakaos
besigh,  in  freundschaftlichen  Verhandlungen  mit  den
portugiesischen  Pflangern  einzusetzen  und  durch  Vermittlung
  des  englischen  Auswärtigen  Amtes  bei  der
poringiesischen  Regierung  eine  Beseitigung  dieser  unzureichenden
  Verhältnisse  herbeizuführen.

Nach  reiflicher  Uberlegung  und  Beratung  mit
Missionaren  und  anderen,  die  die  Verhältnisse  in  portugiesischen
  Kolonien  kennen,  kamen  wir  zu  dem  Entschluß,
  daß  der  zweite  Weg  der  einzige  sei,  den  man
zuerst  versuchen  müsse.  s  Aus  swärtige  Amt  war
vollkommen  derselben  Kniiche.  und  wir  haben  gemeinsam
mit  diesem  in  den  letzten  zwölf  Monaten  alles  getan,
was  nur  möglich  war,  um  diesen  zweiten  Weg  anzubahnen.
  Inzwischen  kaufen  wir  in  gewöhnlicher
Weise  den  Thomé-Kakao  weiter.  Jedoch  hat  Herr
William  A.  Cadbury  selbst  im  Dezember  1907  in
Lissabon  den  vortugiesischen  Pflanzern  erklärt,  daß  wir
ihren  Kakao  nicht  mehr  kaufen  würden,  falls  die  Arbeit
auf  den  Inseln  nicht  nur  auf  dem  apier,  sondern
auch  in  Wirklichkeit  frei  gemacht  w

Weitgehende  Sicherheiten  winden  damals  Herrn
William  A.  Cadbury  von  den  vortugiesischen  Pflanzern,
später  auch  dem  britischen  Minister  in  Lissabon  von
der  portugiesischen  Regierung  gegeben.  Diese  will  in
ausgedehntem  Maße  mit  den  Mißständen  aufräumen,
dieö  in  England  solch  gerechte  Entrüstung  hervorgerufen
haben.

Aus  Entgegenkommen  müssen  wir  zur  Ausführung
der  Zusagen  eine  gewisse  Frist  gewähren.  Die  folgenden
Daten  zeigen  den  Lauf  der  nenuesten  Ereignisse  in
Portugal.  Dezember  1907:  Zusagen  für  die  Reform

von  der  Regierung  Francos.  Februar  1908:  Ermordung
  des  Königs  und  Kronprinzen  von  Portugal.  Rückkritt
  der  Francoschen  Regierung.  April  1908:  Wahl
        <pb n="957" />
        W  873  20

des  neuen  Parlaments  in  Portugal.  Mai  1908:  ErfFinung
  des  Parlaments.

r  hoffen  aufrichtig,  daß  der  bgrtugiesishe  Minister
  ues  Außeren  vor  Eino-  dieses  Jahres  imstande
sein  wird,  darüber  Aufschluß  zu  geben,  ob  durchgreifende
Maßregeln  für  die  Reform  von  den  Portugiesen  eingeleitet
  worden  sind;  sonst  müssen  wir  ernstlich  darüber
nachdenken,  was  weiter  in  dieser  Sache  zu  tun  ist.“

In  diesen  Sätzen  ist  noch  einmal  kurz  alles
zusammengefaßt,  was  die  Vertrauensleute  der  drei
genannten  englischen  Kakaofirmen  auf  Grund
eigener  Anschauung  ermittelt  haben  und  was  infolge
  dieser  Nachforschungen  zur  Abhilfe  unternommen
  wurde.  Es  wird  wohl  behauptet,  daß
die  Bekanntgabe  dieser  Ermittlungen  schon  einen
Rückgang  im  Verbrauch  von  Thomé-Kakao  verursacht
  hatten.  Ein  solcher  Rückgang  ist  allerdings
  vorhanden,  aber  die  Ursache  ist  eine  andere;
sie  liegt  nicht  an  den  Arbeiterverhältnissen  auf
den  portugiesischen  Kakaoinseln.  Dieser  Rückgang
ist  vielmehr  hervorgerufen  durch  die  Sperrpolitik,
die  monatelang  in  Lissabon  befolgt  ist.  Einerseits
stiegen  daher  die  Kakaovorräte  in  Lissabon,  anderseits
  ging  der  Anteil,  den  Thomé  an  der  Versorgung
  des  Weltverbrauchs  gehabt  hat,  zurück.
Es  ist  also  nicht  richtig,  von  einer  Boykottierung
zu  sprechen,  die  der  Thomé-Kakao  erleiden  mußte,
seitdem  jene  Einzelheiten  über  die  Arbeiterverhältnisse
  auf  Thomé  und  Principe  bekannt  geworden
  sind.

Aus  dem  portugiesischen  Lager  ist  in  gleicher
Weise  eine  Stimme  beachtenswert,  die  sich  vor
einiger  Zeit  im  Lissaboner  „Jornal  do  Commerciohören
  ließ.  Hier  wird  gewünscht,  daß  die  Reformen,
  die  noch  unter  der  Francoschen  Regierung
zugesagt  wurden  und  deren  Durchführung  durch
die  unglücklichen  politischen  Ereignisse  in  den  ersten
Monaten  des  laufenden  Jahres  hinausgeschoben
wurden,  bald  ins  Werk  gesetzt  werden  möchten,
um  den  fortwährenden  Erörterungen  über  das
Für  und  Wider  ein  Ende  zu  machen.  Der  Aussatz
im  „Jornal  do  Commercios  lautet:

Wir  sind  der  Ansicht,  daß  die  Arbeiterfrage  auf
St.  Thome  und  Principe  zu  Ende  gebracht  werden
muß,  um  den  fortwährenden  Angriffen  der  englischen
Presse  und  des  englischen  Parlaments  zu  entgehen.
Dies  kann  nur  dadurch  geschehen,  daß  die  Art  der  Anwerbung
  und  der  Dienstleistung  der  Arbeiter  neu  geregelt
  wird.  Wir  wünschen,  daß  der  Marineminister
diese  Frage  mit  der  nötigen  Aufmerksamkeit  behandelt
und  daß  die  Regierung  unseres  Landes  Schritte  tun
möge,  um  der  Kritik  ein  Ende  zu  bereiten,  die  in
schlechier  Absicht  gegen  uns  vorgeht  und  die  Ausfuhr
unseres  Kakaos  schädigt.  Die  Lösung  der  Frage  selbst
ist  nicht  schwierig.  Die  Vorwürfe,  die  von  englischer
Seite  erhoben  werden,  richten  sich  gegen  angebliche
Ubelstände,  die  bei  Anwerbung  der  Arbeiter  in
Angola  zutage  treten.  Sie  sind  außerdem  gegen  die
Arbeitsbedingungen  auf  St.  Thomé  und  Principe
  und  schließlich  gegen  die  Art  der  Heimsendung
der  Arbeiter  nach  Ablauf  der  Kontrakte  gerichtet.
In  einem  Memorandum  der  portugiesischen  Regierung

 

werden  die  Vorzüge  der  Schutzgesetze  dargelegt,  die  für
die  Arbeiter  geschaffen  sind.  Die  Pflanzer  selbst  weisen
die  gegen  sie  erhobenen  Vorwürfe  der  englischen  Kakaobraucher
  zurück,  doch  genügt  dies  nicht.  um  die  Anklagen
  aus  der  Welt  zu  schaffen.  Die  englische  Regierung,
  die  die  Grundlosigkeit  der  erhobenen  Vorwürfe
anerkennt,  ist  durch  die  öffentliche  Meinung  dazu  gedrängt
  worden,  die  portugiesische  Regierung  auf  die
Frage  einer  Reform  hinzuweisen,  um  die  Arbeit  auf
den  Plantagen  ganz  unabhängig  zu  gestalten.  Wir
baben  —  Regierung  darauf  aufmerksam  gemacht,
een  die  Arbeiterverhältnisse  in  den  afrikahuschen
  besten.  Englands  erforscht  würden,  zumal  in
den  Randminen  etwa  80  000  Arbeiter  aus  der  portugiesischen
  Kolonie  Mogambique  rätig  sind.  Auch  wir
könnten  von  dort  Arbeiter  für  St.  Thomé  und  Principe
anwerben,  und  zwar  unter  gleichen,  für  die  Arbeiter
sogar  günstigeren  Bedingungen  als  die  Engländer  gewähren
  können,  so  daß  die  Anklagen  von  dieser  Seite
wohl  bald  aufhören  Buhten.  Durch  Anwerbung  von
Arbeitern  in  unseren  Kolonien,  in  Mogambique  und
auch  in  Guinca,  würde  außerdem  Angola  von  der
sterigen  Nachfrage  nach  Arbeitern,  der  sie  nicht  zu  genügen
  vermag,  entlastet  werden.  Bisher  hat  die  Regierung
  aber  nur  in  einem  Nachtrage  zu  den  Arbeitsbedingungen
  vom  Ja  1903  angeordnet,  daß  diese
Bedingungen  auch  auf  die  Provinz  Mozambiquc  angewandt
  werden  Wi  Auch  schickte  sie  einen  Sachverständigen
  nach  Afrika,  und  zwar  nach  Angola  und
nicht  nach  einer  englischen  Kolonie  dort.  Dieser  Sachverständige
  ist  zurückgekehrt  und  hält  häufig  dem
Marineminister  Vorträge,  doch  erscheint  es  uns  zweifelhaft,
  daß  hieraus  ein  Ergebnis  gewomen  wird.  Auch
die  Plantagenbesitzer  haben  in  ihren  BBemühungen
nachgelassen,  denn  nur  noch  etwa  drei  zeigen  heute  für
die  Anwerbung  von  Arbeitern  in  Mozgambiqne  Interesse.
  Die  übrigen  scheuen  Kosten  und  Mühe  zur  Erschließung
  der  neuen  Bezugsquelle  und  halten  sich  abwartend
  zurü
ir  glauben  nicht,  daß  die  gegenwärtigen
Verbäli  se.  die  so  scharf  kritisiert  sind,
weiter  bestehen  können.  Die  Pflanzungsbesitzer
  könnten  daher  von  einer  neuen  Regelung
  dieser  Verhältnisse  nur  Nutzen  haben,
aumal  wenn  sie  selbst  damit  vorgingen,  anstatt
sich  eine  neue  Ordnung  vorschreiben  zu  lassen.
Jährlich  2000  bis  3000  Arbeiter  in  Mozambique  anzuwerben,
  kann  nicht  schwer  fallen,  doch  muß  die  Regierung
  aufpassen,  daß  die  -Witwatersrand  Natives
Labour  Association=  diese  Anwerbung  nicht  erschwert,
die  den  Ausländern  gestattet  ist.  Indessen  hoffen  wir,
daß  die  Hindernisse,  die  sich  bisher  der  Auswanderung
von  Mozambique  nach  St.  Thomé  und  Principe  ent-Vegenstellten,
  nicht  von  amtlicher  und  anderer  Seite
ausgingen,  sondern  sich  als  Vorgänge  darstellen,  die
jedes  neue  Unternehmen  anfangs  überwinden  muß.“

Hieraus  geht  hervor,  daß  man  sich,  um  Angola
von  der  starken  Nachfrage  nach  Arbeitern  zu  entlasten,
  bereits  nach  Mozambique  gewandt  hat.
Wenn  auch  diese  neue  Quelle  noch  erst  in  Fluß
kommen  soll,  so  ist  doch  schon  hieraus  und  aus
anderen  Zeichen  zu  ersehen,  daß  man  an  der
Arbeit  ist,  die  Lage  der  schwarzen  Arbeiter  auf
Thomé  und  Principe  aufzubessern.

Die  Anuwerbungen  in  Angola  sollen  unter  eine
Kontrolle  gestellt  werden,  die  Grausamkeiten  so
gut  wie  unmöglich  macht.  Da  Angola  dann  als
Rekrutierungsgebiet  für  die  nötigen  Arbeiter  nicht
        <pb n="958" />
        W  874  20

mehr  genügen  würde,  wendet  man  sich,  wie  schon
gesagt,  nach  Mozambique.  Eine  weitere  Besserung
der  Verhältnisse  besteht  darin,  daß  der  Schwarze
in  Zukunft  nicht  nur  nach  dem  Wortlaut  der  erlassenen
  Bestimmungen  in  seine  Heimat  zurückkehren
  kann,  sondern  daß  er  diese  Möglichkeit
auch  tatsächlich  zur  Ausführung  zu  bringen  vermag.
Zum  Schluß  sei  noch  erwähnt,  daß  die  drei  englischen
  Kakaofirmen  durchaus  die  in  vielen  Fällen
menschenfreundliche  Behandlung  der  Schwarzen
auf  den  beiden  Inseln  anerkennen.

Errichtung  eines  Trochendocks  an  der  Delagoabucht.

In  Catembe,  an  der  Delagoabucht,  gegenüber
  von  Lourengo  Marques,  befindet  sich  seit
langem  eine  unter  Verwaltung  der  Marinebehörde
stehende  Reparaturwerkstätte  für  portugiesische
Kriegsschiffe.  Da  sie  nur  für  geringfügige  Reparaturen
  eingerichtet  ist,  mußten  die  dortigen  Schiffe,
vor  allem  diejenigen  der  Hafenbehörde  sowie  der
zwischen  Mozambique  und  Portugal  verkehrenden
portugiesischen  Schiffahrtslinie  (Empreza  Nacional),
sobald  irgendwie  größere  Ausbesserungen  nötig
waren,  stets  nach  Durban  oder  Daressalam
gehen.

Die  jetzigen  Pläne,  die  bereits  die  Zustimmung
des  Gesetzgebenden  Rats  gefunden  haben,  gehen
dahin,  die  Reparaturwerkstatt  sofort  zu  schließen,
die  ganze  Anlage  von  der  Militär=  auf  die  vereinigte
  Hafen-  und  Eisenbahnverwaltung  zu  übertragen,
  ein  Trockendock  zu  bauen  und  das  Unternehmen
  alsdann  an  eine  portugiesische  Firma  zu
verpachten,  oder,  falls  sich  keine  geeignete  Firma
finden  sollte,  unter  unmittelbarer  Leitung  der
Regierung  zu  betreiben.  Für  die  Kosten  der
Errichtung  des  Trockendocks  ist  eine  erste  Rate
von  4000  K  bereits  im  diesjährigen  Budget  bewilligt
  worden.

Man  rechnet  damit,  daß  nach  Fertigstellung
des  Docks  auch  dort  verkehrende  ausländische
Schiffe  das  Werk  in  Catembe  mitunter  zu  Reparaturzwecken
  aufsuchen  werden.

Verkehr  deutscher  Schiffe  im  Hafen  von
AKlexandrien  1907.

Im  Jahre  1907  haben  133  deutsche  Dampfer
mit  einem  Tonnengehalt  von  387  350  Registertons
  den  Hafen  von  Alexandrien  angelaufen.
Gegen  das  Vorjahr  bedeutet  das  eine  Zunahme
von  24  Dampfern  und  75  568  Registertons.

Wenn  man  von  den  im  regelmäßigen  Verkehr
eingelaufenen  Passagierdampfern  des  Norddeutschen
Lloyd  und  der  Hamburg—  Amerika-Linie  absieht,

 

so  ergibt  sich  für  1907  ein  Verkehr  von  77  deutschen
  Schiffen  mit  118  206  Registertons  gegen
73  Schiffe  mit  120  242  Registertons  im  Jahre
1906  und.  60  Schiffe  mit  95  397  Registertons  im
Jahre  1905.

Danach  weist  das  Jahr  1907  gegen  1905
eine  Zunahme  um  17  Dampfer  und  22  909  Registertons
  auf  und  gegen  das  Jahr  190é6  eine
Zunahme  von  4  Dampfern,  dagegen  eine  Abnahme
  um  2036  Registertons.

Von  den  133  deutschen  Dampfern,  die  den
Hafen  im  Jahre  1907  angelaufen  haben,  hatten
als  Heimatshafen:  Bremen  63,  Hamburg  62,
Lübeck  4,  Flensburg  2,  Kiel  1,  Stettin  1,  zusammen
  133.

Hiervon  gehörten:
dem  Norddeutschen  Lloyd  Bremen  .  44
der  Deutschen  Levantelinie  in  Hamburg.  35
der  Hamburg—Amerika-Linie  in  Hamburg  17
der  Bremer  Dampferlinie  Atlas  in  Bremen  15
dem  Nordischen  Bergungsverein  in  Lamburg
der  Aktiengesellschaft  Horn  in  Lübecck
der  Aktiengesellschaft  Atlantic  in  Bremen
der  Reederei  H.  M.  Gehrkens  in  Lamburg
anderen  Reedereien  e  1

S  —

zufammen  .  133

Von  nichtdeutschen  Schiffen  kamen  aus  deutschen
  Häfen  ein  belgischer  und  dänischer  Dampfer,
beide  aus  Hamburg.

Der  Hafen  von  Damiette  ist  von
deutschen  Schiffe  besucht  worden.

Der  von  der  Hamburg—Amerika-Linie  im
Herbst  1906  mit  dem  Dampfer  „Oceana“  eingerichtete
  regelmäßige  Passagierverkehr  ist  wegen
ungenügender  Rentabilität  Mitte  April  1907  eingestellt
  und  im  Laufe  des  Berichtsjahres  nicht
wieder  ausgenommen  worden.

Dagegen  hat  der  Norddeutsche  Lloyd  seine
regelmäßigen  Fahrten  zwischen  Marseille,  Neapel
und  Alexandrien  das  ganze  Jahr  hindurch  eingehalten.
  Die  Frequenz  war  steigend.  Es  wurden
im  Laufe  des  Jahres  rund  8400  Kajütspassagiere
und  2300  Passagiere  dritter  Klasse  befördert  gegen
5700  und  1100  Passagiere  im  Vorjahre.

Die  Warenbeförderung  dieser  Linie  ist  nach
wie  vor  wegen  der  kurzen  Liegezeit  im  Hafen
gering.  Der  eine  der  beiden  für  den  Dienst  verwendeten
  Dampfer,  die  „Hohenzollern“,  mußte
infolge  eines  im  April  dieses  Jahres  erlittenen
Unglücksfalles  seine  Fahrten  einstellen.  Der  Dienst
wird  seitdem  vierzehntägig  von  der  „Schleswig“
allein  versehen,  soll  aber  dem  Vernehmen  nach
im  Herbst  d.  Is.  in  vollem  Umfange  wieder  aufgenommen
  werden.

Die  rumänische  Schiffahrtsgesellschaft  „Service
Maritim  Roumain“  mit  dem  Sitz  in  Bukarest  hat

keinem
        <pb n="959" />
        W  875  20

ihren  wöchentlichen  Verkehr  zwischen  Konstantinopel
und  Alexandrien  über  Konstantinopel  und  Smyrna
mit  vier  Dampfern  erfolgreich  fortgesetzt.

Die  beiden  mit  großem  Komfort  ausgestatteten
Dampfer  „Cairo“  und  „Heliopolis“  haben  ihre
Fahrten,  wenn  auch  mit  mehr  oder  weniger  bedeutenden
  Verspätungen,  regelmäßig  eingehalten.
Die  Passagierzahl  war  indessen  entfernt  nicht  so
groß,  wie  eine  Rentabilität  der  Linie  angesichts
der  sehr  erheblichen  Betriebskosten  verlangt.
Zeitungsnachrichten  zufolge  soll  die  Gesellschaft,
deren  Dampfer  für  12  000  K  verpfändet  sind,
demnächst  liquidiert  werden.  Der  Dienst  ist  seit
Ende  Juni  d.  Is.  eingestellt.  Zufolge  der  üblichen
Annoncen  seitens  der  Agentur  soll  er  zwar  im
September  d.  Is.  wieder  aufgenommen  werden.
Diese  Anzeige  dürfte  sich  indessen  nach  Lage  der
Sache  kaum  verwirklichen.

Die  mit  einem  Kapital  von  8000  000  Franken
gegründete  französisch--ägyptische  Schiffahrtsgesellschaft
  „La  Compagnie  de  Navigation  de  la  Méèditerranse
  Orientale“",  welche  eine  Dampferverbindung
  zwischen  Dünkirchen  und  Alexandrien  einzurichten
  beabsichtigt,  hat  den  Betrieb  bis  jetzt  noch
nicht  ausgenommen.

Dagegen  hat  die  italienische  Schiffahrtsgesellschaft
  „Florio  Rubattino“  eine  neue  Linie  für
Passagiere  und  Waren  zwischen  Syrakus—Malta
—Tripoli—Benghazi—Dernah  und  Alexandrien
mit  vierzehntägigem  Betriebe  eingerichtel.

Als  neu  ins  Leben  getretene  Schiffahrtsgesellschaft
  ist  schließlich  noch  die  „Compagnie  Héllénique
de  Navigation  à  Vapeur  Transatlantique“  zu
nennen,  die  mit  zwei  Dampfern  einen  einmonatlichen
  Passagierdienst  zwischen  Alexrandrien—Piräus
—Neapel  und  New-York  zu  betreiben  gedenkt.
Die  Fahrten  sind,  vorläufig  mit  einem  Dampfer,
am  4.  Juli  d.  Is.  aufgenommen  worden.

(Nach  einem  Veriche  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Alexandrien.)

Schiffsverkehr  auf  den  bawalischen  Inseln
Im  Jahre  1906/07.

Während  des  Zeitraums  vom  1.  Juli  1906
bis  30.  Juni  1907  kamen  in  den  Häfen  der
Hawatischen  Inseln  folgende  Schiffe  an:
aus  dem  Auslande:

162  Schiffe  mit  470  584  Reg.-Tons  gegen
146  Schiffe  mit  422  881  Reg.-Tons  im
Jahre  1905/06;

aus  den  Vereinigten  Staaten:

266  Schiffe  mit  579  252  Reg.-Tons  gegen
307  Schiffe  mit  590  960  Reg.-Tons  im
Jahre  1905/06;

 

ingesamt:  428  Schiffe  mit  1  049  836  Reg.-Tons
gegen  453  Schiffe  mit  1  013  841  Reg.-Tons
im  Vorjahre.
Auf  die  wichtigeren  Nationalitäten  verteilten
sich  die  Schiffe  folgendermaßen  im  letzten  Jahre:

Nationalität  Anzahl  Tonnen-  Ladewert
Deutsche  3  6531  246  090
Britischhe  78  197240  1268  711
Amerikanische  296  695  372  1  394  001
Japanische  37  119  119  etwa  658  321

während  im  Vorjahre  ankamen:
Deutsche  5  9  673  306  668
Britischhe  63  147  623  753201
Amerikanische  363  791  410  1  851239
Japanische  15  51  756  etwa  245  455

Während  der  Kalenderjahre  1902  bis  1907
stellte  sich  der  deutsche  Schiffsverkehr  im
Konsulatsbezirk  Honolulu,  wie  folgt:

1902:  8  deutsche  Schiffe  mit  11  617  Reg.-Tons

1903:  6  -  -  -8589  -

1904:  5  -  -  -7394

1905:  5  -  -  11  712  -

1906:  4  -  -  -67240  -

1907:  4  -  -  -10182  -
Amerika,  England  und  Japan  sind  infolge

ihrer  geographischen  Lage  oder  durch  ausgedehnte
Besitzungen  im  Stillen  Ozean  imstande,  mit  Hawai
einen  regeren  Schiffsverkehr  zu  unterhalten  als
Deutschland;  französischen  Schiffen  wird  es  nur
durch  hohe  Subventionen  ermöglicht,  im  nordpazifischen
  Frachtverkehr  eine  Rolle  zu  spielen.
Norwegische  Schiffe,  vor  allem  Tramp-Dampfer,
bringen  Salpeter,  Kohlen  und  Guano  nach  Hawai
und  gehen  entweder  in  Ballast  oder  mit  einem
Teil  ihrer  Ladung  von  dort  ab;  sehr  ertragreich
ist  ihr  Geschäft  kaum,  weil  in  Honolulu  Rückfrachten
  nach  anderen  Häfen  für  ausländische
Schiffe  nicht  zu  haben  find.

Fast  alle  Produkte  der  Hawatlischen  Inseln
werden  nach  Amerika  ausgeführt  und  müssen
dann  nach  dem  bestehenden  Küstenfahrtgesetz  auf
amerikanischen  Schiffen  verfrachtet  werden.  Für
den  Passagierverkehr  zwischen  den  Inseln  und
den  Vereinigten  Staaten  gilt  ebenfalls  dieses
Küstenfahrtgesetz.

Die  japanische  Toyo  Kisen  Kaisha  hat  zwei
14000  Reg.-Tons-Dampfer  für  den  Transpazificdienst
  in  Japan  fertiggestellt.  Diese  Schiffe  sollen
alle  gegenwärtig  in  Honolulu  verkehrenden  Dampfer
sowohl  an  Größe  wie  an  Eleganz  und  Seetüchtigkeit
  übertreffen;  sie  erhalten  Turbinen  sowie
drei  Schrauben  und  sollen  wenigstens  20  Knoten
laufen.  Ein  dritter  Dampfer  dieser  Klasse  soll
noch  im  Bau  sein.  Obige  Gesellschaft  beschäftigt
bereits  drei  Dampfer  von  je  6000  Reg.-Tons,
        <pb n="960" />
        W  876  #*

die  „Hongkong  Maru“,  „America  Maru“  und
„Nippon  Maru“,  auf  dieser  Linie.

Die  Oceanic  S.  S.  Co.  hat  während  des  vergangenen
  Jahres  die  Dampfer  „Sonoma“,
„Sierra“  und  „Ventura“  in  die  Route  San
Francisco  —  Australien  nicht  wieder  eingestellt.
Im  Vorjahre  war  diese  Route  aufgegeben  worden,
weil  der  Gesellschaft  von  der  australischen  und
der  neuseeländischen  Regierung  der  früher  übliche
Postzuschuß  entzogen  worden  war  und  sich  die
drei  Dampfer  ohne  diesen  nicht  mehr  bezahlten.

Die  Tochtergesellschaft  der  Pacific  Mail  S.  S.  Co.,
die  Portland  and  Asiatic  S.  S.  Co.,  wird  von
Mitte  Juli  an  die  vier  deutschen  Dampfer
„Arabia“  von  2868  Netto-Reg.-Tons,  „Nicodemia“
von  2807  Netto-Reg.-Tons,  „Alesia“  von  3312
Netto-Reg.-Tons,  „Numantia“  von  2806  Netto-Reg.-Tons,
  welche  sie  von  der  Hamb.-Amerik.
Paketfahrt-Aktien-Ges.  für  die  Linie  China—
Japan—  Portland  gechartert  hat,  neben  den  Häfen
Hongkong,  Keelung,  Moji,  Kobe,  Dokeaichi,
Shimidzu,  Yokohama,  San  Francisco  und  Portland
  auf  der  Reise  nach  Nordamerika  auch  Honululu
anlaufen  lassen.

Infolge  der  wirtschaftlichen  Depression  ist  die
im  letzten  Jahre  geplante  Dampferverbindung
San  Pedro  —Los  Angeles  —  Hawalische  Inseln
nicht  verwirklicht  worden.  Auch  die  von  den
Zeitungen  berichtete  Ausdehnung  der  russischen
Linie  über  Japan  hinaus  nach  Honolulu  und
Nordamerika  ist  unterblieben;  das  Aufhören  der
japanischen  Auswanderung  nach  Hawai  und  nach
Amerika  hat  auf  die  Einnahmen  der  schon  bestehenden
  Linien  einen  recht  ungünstigen  Einfluß
gehabt  und  dürfte  auch  auf  neu  geplante  Unternehmungen
  abschreckend  gewirkt  haben.  Die  erwartete
  Zunahme  im  nordpazisischen  Dampferverkehr
  ist  ausgeblieben.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Honolulu.)

 

Citeratur·  Verʒeichnis.

(Die  eingercichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redauion

durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Dr.  Heinrich  Schnee,  Wirklicher  Legationsrat
und  vortragender  Rat  im  Reichs-Kolonialamt:
Unsere  Kolonien.  (Wissenschaft  und  Bildung,
Einzeldarstellungen  aus  allen  Gebieten  des
Wissens,  herausgegeben  von  Privatdozent
Dr.  Paul  Herre,  Bd.  57.)  Leipzig  1908.
Verlag  von  Quelle  &amp;amp;  Meyer.
in  Original-Leinenband  Mk.  1,25.

Der  erste  allgemeine  Teil  des  Buches  gibt
nach  einem  Abriß  der  Geschichte  der  Erwerbung
kurze  Uberblicke  über  Land  und  Leute  und  über
die  wirtschaftliche  Entwicklung  unserer  Kolonien

Geh.  Mk.  1,—,

 

sowie  über  ihre  Wichtigkeit  für  die  deutsche  Volkswirtschaft,
  ferner  über  die  Verwaltung  und  Rechtsprechung
  und  über  die  Tätigkeit  der  Missionen.
Der  zweite  Teil  behandelt  die  ein  zelnen  Kolonien.
  Der  Leser  findet  hier  vor  allem  das  vom
wirtschaftlichen  Gesichtspunkt  Wesentliche,  auf  amtliches
  Material  gegründete  Angaben  über  den
gegenwärtigen  Stand  der  Besiedlung  und  der
Plantagenwirtschaft,  des  Bergbaues,  des  Handels
und  der  Eingeborenenproduktion,  des  Eisenbahnbaues,
  der  Finanzen  und  der  Verwaltungsorganisation
  unserer  Schutzgebiete.  Die  Darstellung  bezieht
  sich  lediglich  auf  die  dem  Reichs-Kolonialamt
unterstellten  Kolonien  Afrikas  und  der  Sübdsee,
also  nicht  auch  auf  den  dem  Reichs-Marine-Amt
unterstellten  Handels=  und  Flottenstützpunkt
Kiautschon,  der  ja  ohnehin  einen  von  dem  unserer
übrigen  Schutzgebiete  völlig  verschiedenen  Charakter
  trägt.

Marine-Oberstabsarzt  Dr.  Krämer:  Die  Medizin
der  Truker.  (Sonderabdruck  aus  dem  „Archiv
für  Schiffs=  und  Tropenhygiene“,  Band  XII.)
Leipzig  1908.  Verlag  von  Johann  Ambrosius
Barth.

Braune  und  weiße  Kinder.  Ernstes  und
Heiteres  aus  einem  indischen  Missionshause.
Mit  20  Abbildungen.  Leipzig  1908.  Verlag
der.  Ev.-luth.  Mission.

 

Süsserotts  illustrierter  Kolonial-Kalender
1909.  Herausgegeben  von  Hubert  Henoch,
Schriftleiter  der  Deutschen  Kolonial-Zeitung
und  der  Zeitschrift  für  Kolonialpolitik.  Mit
einem  Titelbild  nach  einem  Gemälde  von  Hellgrewe,
  12  Kalenderbildern  nach  Originalen  von
C.  Arriens  und  vielen  anderen  Illustrationen.
Berlin  1906.  Verlag  von  Wilhelm  Süsserott.
Preis  Mk.  1,—.

Herausgeber  und  Verleger  haben  hier  einen
Kolonial-Kalender  geschaffen,  der  bei  ungewöhnlich
billigem  Preise  zur  Massenverbreitung  bestimmt
ist  und  eine  solche  Verbreitung  auch  wirklich  verdient.
  Bei  aller  Fülle  des  belehrenden  und
unterhaltenden  Materials  ist  der  volkstümliche
Grundton,  der  die  erste  Lebensbedingung  für  ein
derartiges  Kalender-Jahrbuch  bildet,  stets  in
glücklichster  Weise  getroffen.

Oschmann,  Major  im  Kriegsministerium:  Lastkraftfahrzeuge.
  Mit  neun  Bildern  im  Text.
Berlin  1908.  Verlag  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;
Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  Kochstraße
  68—71.  Preis  Mk.  1,70.

Neue  preußische  Jagdordnung  vom  15.  Juli  1907

nebst  Ausführungsbestimmungen.  Berlin.  Verlag
L.  Schwarz  &amp;amp;  Co.  Mk.  1.—
        <pb n="961" />
        W  877  20

Verkehrs-Nachrichten.

In  Seeheim  (Deutsch-Südwestafrika),  an  der  Eisenbahn  Lüderitzbucht—Keetmanshoop,
  ist  am  1.  Juni  d.  Is.  eine  Postagentur  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die
Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  auf  den  Postanweisungs-,
  Paket-,  Nachnahme=  und  Zeitungsdienst  erstreckt.  Außerdem  nimmt  die  Postagentur
am  telegraphischen  Postanweisungsdienst  innerhalb  des  Schutzgebiets  teil.

Bei  der  Postagentur  in  Seeheim  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  dahin  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  den  übrigen
Anstalten  des  Schutzgebiets.  Sie  beträgt  zur  Zeit  2  Mk.  75  Pf.

Die  Beschränkung  im  Paketverkehr  nach  Warmbad  und  Ramanzdrift  in  bezug
auf  die  Zahl  der  von  einem  Absender  an  einem  Tage  für  denselben  Empfänger  aufzuliefernden
Pakete  ist  aufgehoben  worden.

In  Litsun  und  Mecklenburghaus  im  Kiautschougebiet  sind  am  9.  August  d.  Is.  Reichs-Telegraphenanstalten

  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.
Die  Worttaxe  für  Telegramme  dahin  ist  dieselbe  wie  für  Telegramme  nach  Tsingtau.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  September  1908.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  11.  Sept.  9.  Okt.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schiffe)  hafen  37  Tage
Simpsonhafen  40  Tage9.  18.  Sept.  7.  16.  Okt.
1.  deutsch-Neuguinea.  Brindisi  20.  Sept.  18.  Otlt.Simpsonhafen  38  Tage  10  S

(engl.  Schiffe)

Friedrich=  Wilhelms.
hafen  41  Tage

 

2.  Deutsch-Ostafrika.

 

Aegpel  7.  17.  28.  Sept.  MombasaO  16—18  Tages  5.  15.  26.  Sept.
a)  le  Bukoba.  Muansa  und  E  e  Schiffe)  10  S
.  l  «  si  7  T  -  j  sS.  0
3  n  Wio  annla  t  r  Marseille  jedes  Monats  ompenn  o  17  Tage  6  jed.  Mts  1
reung  anda-  indisi  :  ·  sa  15  T  Sept.  v
Sho#ua  v  ae  grabkissn  20.  Sept  ombasa  15  Tage  1  ept.  10  8
a#t#t  Brindisi  27.  Sept.  Mombasa  18  Tage  25.  Sept.  10  3
(engl.  Schiffe)
b  Tanga  biul  I.  Amani,  7.  17.  28.  Sept.  Tanga  17—19  Tage  5.  15.  26.  Sept.  17.  Okt.
3  po  6r“  Mombo,  1  *  19.  Okt.  p  s  6  10  S  Sep

7  d  .  Sabng,
2t  und  Wllhelmstal)

e)  nach  Deutsch-Ostafrika

I  Brin
Cengl.  Di

 

20.  Sept.

Tanga  16  Tage

Daressalam  durch  Gouvernementsdampfer
  in  6  Sumd.)

18.  Sept.  10  32

Neekl  7.  17.  28.  Sept.  Daressalam  18,  21,  18955.  15.  26.  Sept.
(beutsche  Schiffe)  Tage  0
Marseille  10.  jedes  Monats,  Zanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10.0“
(von  Zanzibar  unmiuelbar
Weiterber  veder  nach

8  t  b  ·  ,
«  schLaäkisetktåisknsktlxad  Brindisi  20.  Sept.  Daressalam  18  Tage  18.  Sept.  10  S
(engl.  Schiffe)
Brindisi  27.  Sept.  Zan  ibor  2  20  (Tage  25.  Sept.  10  3
(engl.  Schiffe)  welter

 

 

*  Igsce  a  we

 

 

)Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="962" />
        W  878  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am
3.  deutsch-Südwestafrika.  Hamburg  2.  28.  Sept.  Swakopmund  25  Tage  1.  22.  Sept.  5.25
wak  d  l
*/  N  ##  W  E—  Antwerpen  7.  28.  Sept.  Swakopmund  20  Tage  6.  27.  Sept.  8.38
G  —.—  —  (beutsche  Schtffe)
rte.  S
58  widga  er  Ka  .  —  8.  29.  Sept.  Swakopmund  19  Tage.  W.  Sept.  11.16
2
e  S  S  &amp;amp;
ranl  Otaw##  St#  4  Southampton]  12.  19.  Sept  Swakopmund  21,  23,  11.  18.  Sept.  2.  9.  Okt.
dinn  Ws  di  B.  10.  Okt.  21,  25  Tag116
635  "6  Southampton  5.  26.  Sept.  Swakopmund  238  Tage4.  25.  Sept.  11.16
umeb,
Bstiea  idendii  Hamburg  2.  Sept.  2.  Okt.  Swakopmund  25  Tageseb2l  Sept.  1.  Okt.  712
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  20  Tage  jeden  Freitag  11.16
Southampton  8.  29.  Sept.  Läderitzbucht  20  Tage.  28.  Sept.  11.16
(deutsche  Schiffe)
b)  nachede  Kh.  Kubub
wien  ns  erse  ab  5e  Antwerpen  7.  28.  Sept.  Lüderitzbucht  21  Tage  6.  27.  Sept.  8.38
W  77.  Kar  Haluur.  ser  he  —  2.  O  2  D  12
S  mu  mans-  üderi  —
geis-  aus  rn  sHamburg  2.  Sept.  2.  Okt.  Lüderitzbucht  26,344ageb.  Sept.  1.  Okt.  7  12
sHamburg  2.  23.  Sept.  Lüderitzbucht  26  Tage  1.  22.  Sept.  5.25
e)  nach  Bamansbrtft.  Warm  Southampton,  12.26.  Sept.  10.  Okt.  Capstadt  17  Tage  11.  25.  Sept.  9.  Okt.
bad,  Ukam  nur  Briefe,  Southamy  Sep  2  dort  weiter  5  dem  1.16  p
n  255  rine  Landwege  über  Steinkopf
uden  b  atenpto  enwle
Lüderlsbacht  äu  leiten.
4.  Kamerun.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Viktoria  19,  23  Tage  .  -
a)  nach  Alonolinga,  Bamenda.  Duala  19,24—25  Tage  ¾  in  38  83
Bano  *  hu,  lsst  Kribi  20  u.  26—30  Tage  "  —
Ho##k  9  St  fl  ansa  Boulogne  11.  jedes  Monats.#iktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
Sis  Sbolwoa#  6  Sde  à  sur  Mer  Duala  18  Tage
"50  u  JokoKit,  eA  (demsche  Schiffe)  Kribi  19  Tage
darh  2  onaff  Vlan.,5erpool  10.  Sept.  Vittoria  25  Tage  11.  Sept.  105
Duala  26  Tage
Gr.  Batanga  30  Tage
Liverpool  5.  Sept.  3.  Okt.  Duala  23  Tage  3.  Sept.  1.  Okt.  10#
·  Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  32—35  Tages  24.  jed.  Mts.  712  4
5)  nach  Rüo  del  Neo#k  1Liverpool  19.  Sept.  17.  Okt.Rio  del  Rey  23  Tage.  Sept.  15.  Okt.  1015

Jc)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet
(Garua.  Kusseri)

#)  nach  Offldinge

e)  nach  Molundu

Liverpool

l
Liverpool
Antwerpen

Bordeaux

jeden  Sonnabend

jeden

Se
4.  Se

3.  24

Sonnabend

t.  15.Okt.

jedes  Monats

nÖ5  3

Forcados  17  Tage
von  *  weiter  über
Lokodla-hola

Calabar  19  Ta
von  dort  weiter  über  Homun  m
(am  Kros#s  bis  Ossidinge

bis  10  Tagen

Matadi  19—20  T

on  da  —  itt  r  "  zor
bis  Bro
dann  mit  s  425

em  Kon
Dlah  Buun

5

jeden  Donnerstag  10#5

jeden  Donnerstag  10#

2.  .  Sept.  14.Okt.  1.0
23.  jed.  Mts.  1015

 

5.  Niantschon.

Auf  Verlangen  des  Abendend

  gewöhnliche  und  ein.
eschriebene  Briefe  und  Postarten
  über  Sibirien.

Neapel
Ghrunscke  Schiffe).
Brindisi
(engl.  Schiffe)
Marseille
(franz.  Schiffe)
8

Marsei

 

s
c
(engl.  2

11.25.  Sept.  H.#

1"  jeden  Sonntag

Okt.

13.27.  Sept.  11.Okt

1.  25.  Sept.

4.  18.  Sept.  2.  Okt

Tsingtau  32—36  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  37  Tage

Tsingtau  35—36  Tage
Tsingtau  35—36  Tage

9.  23.  Sept.  7.  Okt.
108

jeden  Freitag  1035
9.  Okt.

11.  25.  Sept.
100

8.  I.  Sept.  8.88
2.  16.  80.  Sept.  102
        <pb n="963" />
        #  879  20

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

6.  den  Narolinen,  Palan=Inseln,
  Marianen  ansschliehlich
  GSnam.“)

*)  Einden  nach  Guam  werden
  t  San  Francisco

nur  für  Sendungen  nach  Jap.R

0)  nicht  für  Semungen  nach
Jap.

vom  Einschiffungshafen
  am:
—
l
N  11.  Sept.
cuue  %
Neapel  82.  Nov.

(engl.  Schiffe)
9  #.  Okt.  6#.  Nov.

iji  20r.  Sept.  18.  Ott.
"  lffe)

geleitet;  von  Yokohama  weiter

—  —

Angaur  36  Tage
Palau  36  Tage
Jop  33  Tage
Saipan  48  Tage
Ponape  50  Tage
Ponape  54  Tage
Saipan  64  Tage
Palau  71  Tage
Angaur  71  Tage
Jap  33  Tage

Jap  46  Tage

9.  181.  Sept.
7  .  16ff.  1½x  45.  Nov.
6.  Nov.

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Brieffendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Neapel  11.  Sept.  Jaluit  56  Tage
(deutsche  Schtffe)  ê
7.  Marshal-Inseln.  Neapel  13.  Sept.  Jaluit  etwa  57  Tage  9.  1.  Sept.  6.  Nov.
(engl.  Schiffe)  10
Neapel  8.  Nov.  Jaluit  etwa  46  Tage
(engl.  Schiffe)
l
8.  Samoa.  Queenstopon  13.  Sept.  11.  Olt.  Apia  31  Tage  11.  Sept.  9.  Okt.  11.16
Nachversand  1.0
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.Lome  24,  25—27,  15.  24.  u  letzten  jedes
21  Tage  Mona
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  usr  8.  56
Netterdam.  20.  jed.  Mts.  5.  Sept.  Lome  21—23,  20  Tage19.  jed.  Mts.  4.  Sept.
(deutsche  Schiff  34
9.  Togo.  Boulogne  8  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schtffe)
7  Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  100
von  da  ab  Landverbindung
#  Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1016
"  von  da  ab  Landverbindung
#Liverpool  jeden  Sonnabend  bkra  15,Tae  6en  d  Donnerstag  934
dort  weit
6  honhdeart  in  .n  uen,
Eintreffen  der  Post  aus  den  —  Schutgebieten.
Landungs-  Die  Post  ist  fallig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Deutsch·  Neugninea  ·  Neapel-  EEIITDIEEEI—
Neapel.  7  38  11.  Sept.  2.  Ott.  Inseln  Brindisi  25.  Dez.
deutsch-Ostafrina  .Brindii  20.  Sept.  ..—.„
Marseille.  16.  jed.  Mts.  Neapel  11“.  257.  Sept.  8.  Ott.
—  Brindisi  6.  20.  Sept.  41.  Okt.
Marseille.  3.  17.  Sept.  1.  Okt.
RT  sso  Southampton  6.  117.  21.  27.  Sept  Liverpool  Ub.  Vancouv.  20.  Sept.  11.Okt.
6  2  *  I109.-  jev  Mie  '  Plymouth,
nordl.  Tell  d.  Schubgeb  Hamburg  1  10  jed.  Mts.  Mautschon  Southampton,  über  San  Francisco
«  c«cvaoceoder1««127«.Scpt.
füdl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  117.  Sept.  2“.  Okt.  Qucenstown.  Oun
Southampton  6.  21.  27.  Sept.  Sibir.  Eisen-  jeden  Dntag,  Mittwoch
—  ——  bahn.  .  und  Sonnabend
Hamburg  18“  jedes  Monats  lober  Nane  n-Kamenn
  Southampton  30".  40  Monats  1oouth  #  *½  Vancouver)  .-Sept.
Plymouth-  13.  27.  Sept.  Samog  oder  Havre  über,  Irancisco
———  ——  —  —  —  ——  —  —  —  —  —  d.  r
den  Karolinen,  1  —  1  ush7  s————7Q.0(
NMarianen,  Neapel.  12“.  20  Okt.  Togo  Hamburg  18“.  21“.  jedes  Monat=Palan-Inseln
  T  699  Southampton,  30“.  jedes  Monats

 

"  Fäligteitstge  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="964" />
        &amp;amp;  880  2e0

 

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer
Postdampf  von  nach  bis  27.  Auguft  1908.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Durban  am  20.  August  ab  Zanzibar.
„Alexandra  Woermann“.  Kotonou  Hamburg  am  25.  August  ab  Lome.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  3.  Zt.  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  alabar  Hamburg  am  ugust  in  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Kilwa  am  27.  August  ab  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  27.  August  in  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“.  Lüderißbucht  Hamburg  am  25.  August  in  Lagos.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  24.  August  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Hamburg  e#rbo  am  2.  September  ab  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  16.  August  ab  Las  Palmas.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  20.  August  in  Kapstadt.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  21.  August  in  Victoria.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Moflemedes  am  25.  August  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  14.  August  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  30.  August  ab  Hamburg.
„Kurt  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  17.  August  in  Sierra  Leone.
„Lili  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  21.  August  Dover  passiert.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Rio  Nunez  am  25.  August  in  Antwerpen.
„Lothar  Bohlen“  Accra  Hamburg  am  24.  August  in  Hamburg.
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  nala  am  26.  August  in  Sekondi.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  26.  August  in  Grand  Bassam.
„Martha  Moermam“  Hamburg  Burutu  m  20.  August  in  Lagos.
.„Max  Bro  .  .  diilwa  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg
„Otto  Wenunn-  Hamburg  Assinie  am  26.  August  ab  gotterdam.
„Paul  Woermann“.  Hamburg  ecra  am  11.  August  in
„Thekla  Vohlen“  Calabar  Hamburg  am  25.  August  in  Hamburg.
„König“  .  Hamburg  Gabun  am  26.  August  Cuxhaven  passiert.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“.  Rio  Nunez  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Edea“.  Burutu  Hamburg  am  15.  August  in  Sekondi.
„Kamerun“  Gabun  Hamburg  am  25.  August  in  Lome.
„Lome“  Kotonon  Hamburg  am  1.  September  ab  Hamburg.
„Otavrvi!"  Lũderitzbucht  s  Hamburg  am  26.  August  ab  Swakopmund.
-wakopmund“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  .  August  in  Swakopmund.
„Tog  Mossamedes  Hamburg  2.  August  in  Hamburg.
.Wturt  Delagoa  Bay  Hamburg.  5  in  Hamburg.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.
„Friderun“  Hamburg  Accra  am  3.  September  ab  Hamburg.
Henner“  Hamburg  #  Nio  Auner  am  8.  August  ab  Las  Palmas.
«  ....  Hamburg  Accr  am  17.  August  ab  Las  Palmas.
di  ....  Hamburg  Ludehucht  am  21.  August  in  Swakopmund.
....  Hamburg  Mossamedes  am  18.  August  ab  Sao  Thomc.
„Inheahan  ...  Mossamedes  I  Hamburg  am  18.  August  in  Libreville.
„Irmfried“  ..  Mossamedes  Hamburg  am  5.  August  in  Hamburg.
„Irmgard“  Lüderitzbucht  (  Hamburg  am  5.  August  ab  Lüderitzbucht
„Ivo“  Rio  Nunez  (  Hamburg  am  22.  August  ab  Dakar.
„Walburg“  Hamburg  1  Lüderibucht  am  25.  August  ab  Las  Palmas.
        <pb n="965" />
        W  881  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.64.
lo  Amt  Is  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.

27.  August  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

r  vor-  II
Erün=  «  Ge-  letzte
dungs-  Kapital  schäfts-  legte  Divi-  „Nachfrage:  Angebot
jahr  Mark  jahr  T  dende  dende  5%  5%
1  ;
1806  1250000  1.  10.  —  10  Afrikanische  Kompagnie  A.-G.  85
19068.  2000  000  1l.  1.  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  a.-G.  —  75
1905  750  000  l  1.  4.  U  8  15  Bremer  Kolonial=  Handelsgeselschaft  vorm.
«  V·  sso  .  150  —
1905  1  200  O000  1.  4.  0  0  6  centralafrikanische  llll  —  80
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seencessell  aft  —  00
1890  1  500  O000  1.  1.  22  50  China-Export-,  Import=  u.  Vonl-  coonpacnie  —  270
1891  2  600  000  1.  10.  7  7  Chocold  Plantagen-Gesellscha  aft  88  92
1905  220  000  1.  1.  18  20  Debundscha-Pflanzung  115  125
1900  418  000  1.  11  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  90
1878  2750  000  1  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Fmtagen-Gesellschaff
1  4  1.  ¾der  Südsee-Inseln  177  182
1885  2  000  000  1.  4.  T  20  20  Deutsche  GE  olonial-Gesellsch.  für  gZudwesr  Aftita  207  —
1907  2500000  1.  1.  —  0  „Deutsche  Lantichusssnenrellschaft  —.  55
1902  1000  000  (1.  1  ·0  LDeutsche  Samoa-Gesellschaft  ...  .j  —  75
1908%  4  500  000  1.  5ö.—  —  Deutsche  endsorvhosbohltt  Akt.=  Ges.  198  198
1902  1  000  000  1l.  5.  1  2  Deutsche  Togogesellschaft  m  —  80
1885  8  721  000  1.  1.])  5  5  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellichaft  Stamm-Ant.  1  100
3000000  5  5  do  Vorzugs-Anteile  —  101
1886  400  000  1.  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  —  12
—  —  o  do  Vorz.-Aktien  —  75
19081  11.495.000  1.  1.  3½%  3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Schuldverschrei-1
  biungen  (vom  Reich  sichergestellt)  91  92
1897  2  250  000  1.  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  Handelsgesellchoft  —  100
1899  4000  000  1.  1  0  0  Gesellschaft  Nordwesitamern  A..  —  M  20.—
360  000  0  0  do  do  5  B.  —  M  10.—
1898  1  000  000  1.  1.  10  0  besellcat  Sibtamerun  .  5r  —  95
.  1000000s  10  0  it.  B.  —  85
1889  2  000  000  1.  10.  6  0  0  Guale  mala  Plandogen-Geiellschoft-  ....—  25
1897  1  153  000  1.  1.  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft  —  40
1889  000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft.  ...:s—  30
1887  1200  000  1.  1.,  15  20  JFaluit-Gesellschaft,  seteilte  Aktien  140  145
6  1  gescheine  .M  1325,—M  1375.—
1898  604  000  1.  7.  0  0  affes-Plantage  Schen  Stamm-Aktten  —  15
«  447  000  1.  d  Vorzugs-Aktien—  40
1904  1,  000  O00  1.  1.  —  0  Kamcnm  Bergwerks-Aktiengesellschaft  —  35
1906  3  000  O000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —  75
1908  1000  1.  1.1  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  2  .  G.  ..  —  35
1899  1  100  000  1.  7.  0  0  Moliwe-Pflanzungs-Gesellscha  r*!  2  87
1885  6  000  000  1.  4.  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  #gsEntei  95  100
90  0  Stamm-Anteill  30  35
1906,  1200  000  1.  1.  —  —  Ostafrila-  Kompagnie  ..95  100
1904  21  000  0O00  1.  1.  3  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellchaft  Anteile  l
(vom  Deutschen  Reiche  mit  83%  Zins  und!  1
1  120%  Rückzahlung  garantiert)  103  104
1900  20  000  000  1.  4.  0  0  Otavi-Minen=  und  Eiebahngesellschaft  130  133
1002  125  000  1.  1.  30  40  1  Pacific  Phosphate  Cc.4  92  10  2
1897  2000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  .  —  86
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Mheinische  Dande  Glantahengesellihaft.  —  35.
19089  800  1.  1.)  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  75
1905  2000  000  1.  11  4  4  Samor-Hamschul-Compn-  nie  ......  —  70
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  —  70
1900  500  O000  1.  7.  0  0O  South  African  Territcrics  —  ELL
1892  2000  O00  1.  7.0  0  Stouth  West  Africa  17h  18  sh
18989  869100  1.  4.  0  0  Ulsambara  Kaffcebangesellschaft  Stamm-#nteile  25  zafr.  60  zefr.
142  200  0  0  „  do  orzugs-Anteile  45  zäfr.
1897.  1  500  0001.  1.  0  6  Westafeitaniche  #nnnngshesesch  Bibundi-  ·
tamm-Anteile  —  95
-  600  000  10  6  —3  —  928
1897  4500  000  1.  1  0  0  Wentafrikanssche  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
»  I  Zusammengelegte  Stamm-Aktien  50
z  —  8  Vorz.=  ktien  —  100
1895  1  800  000  1.  1.  o  0  Vestdeutsche  Puè  und  Plantagengesellschaft“  .
»  l  Dunccd..  65770

Zu  jeder  Art  von  Auskunit  ist  ainenenbene  Vanthaus  stets  aern  bereit.
        <pb n="966" />
        W  882  2O

Anzeigen.

 

hJZInserate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolonlalblattes“,  Berlin  8W  68,  Kochstraße  68—71,  einzusenden.

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abteilung
  A  Nr.  49  ist  heute  eingetragen
worden  die  Firma

Roll  &amp;amp;  Hürstel,
Plantage  Greis,  Sitz  in  Morogoro.
Osfene  Handelsgesellschaft.

Die  Gesellschaft  hat  am  1.  Juli  1908
begonne

Zur  Vertreitung  der  Gesellschaft  ist
ein  Gesellschafter  nur  in  Gemeinschaft
mit  dem  andern  oder  in  Abwesenheit
des  andern  aus  dem  Bezirk  Morogoro

efugt.  (255)

Daressalam,  den  9.  Juli  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekauntmachung.
In  der  Liste  der  bei  dem  Kaiserlichen
  Obergerichte  für  die  S

 

Schut
gebiete  Kamerun  und  Togo  1
Rechtsanwälte  sind  eingetragen:
Kurt  Prange  in  Kribi  und
Georg  Eller  in  Duala.
Buêa,  den  11.  Juli  1908.
Kaiserliches  Obergericht.

Bekanntmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abteilung
  A  ist  heute  unter  Nr.  51  bei
der  offenen  Handelsgesellschaft  Ludwig
4&amp;amp;  Kabilinsky  eingetragen  worden:

Dem  Destillateur  Hermann  Kabilinsky
  ist  das  Recht  zur  Geschäftsführung
  und  Vertretung  der  Gesellschaft
durch  richterlichen  Beschluß  vom  2.  Juni
1908  entzogen  worden.  296)

Windhuk,  den  3.  Juli  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  B  ist  heute
unter  Nr.  6  als  neue  Firma  eingetragen:
Bismarck-Archipel-Gesellschaft
mit  beschränkter  Haftung  in  Verlin.
In  Herbertshöhe  ist  eine  Zweigniederlassung
  errichtet.

Spalte  3:  Betrieb  von  Plantagenwirtschaft
  im  Bismarck-Archipel,  Pachtung,
  Erwerb  und  Verwertung  von
Grundbesitz,  Betrieb  von  gewerblichen
und  Handelgsgeschäften.

Spalte  4:  300  ark.

Spalte  5:  Generabdireltor  Wilhelm
Mertens  in  Berlin,  Geschäftsführer,
Kulturingenieur  und  vereid.  Landmesser
  Antoni  van  der  Laan,
vertretender  Geschäftsführer  für  u
Zweigniederlassung  in  Herbertshöhe.

Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am

25.  Mai  1907  abgeschlossen.  (27)
Herbertshöhe,  den  10.  Juli  1908.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

(2)

 

 

—

 

 

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        Deutsches  Kolonialblatt

Amtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  September  1908.  Nnummer  18.
Dlese  Zeitschrift  erscheint  in  vern  Zegel  vn  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Beihefte  beigefüngt  die  mindestens
Anmal  viertelsehret  erscheine  Mitteilungen  aus  #e  deutschen  Schutzgebicten-,  herausg  Dr.
Danckelman.  Der  E  abomnemmemtsbrs,  fa  ür  r  golgnigbien  mit  den  Hetheften  unod  benme  uns  Wa  dein  #e
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der  deutschen  Schutz  Weuen  de  Wir-  bur  gän#en  des  Weotbr  ins.  —  Säuellrulbeun  rt  Anfragen

*  U
fladandlesönigllcbofduchhandlunqvon  tnst  Iegfkled  MittleraadSobnBeklmstssochfttaßesv—71sit-schien

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Zollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Deuisch-  Neuguinea.  Vom  10.  Juni  1908
S.  883.  —  Ausführungsbestmmungen  zu  der  Zollverordnung  vom  10.  Juni  1908  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea
  S.  892.  —  Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  F  Haftung  Dritter  für  Zollgefälle  usw.,  vom  19.  November
  1907  S.  896.  —  Bekanntmachung,  betr.  Abänderung  der  Sabungen  der  Zentral-  frlkanisehen  Bergwerksgesellschaft,
  Deutsche  Kol.  Ges.,  in  Berlin.  Vom  22.  August  1908  S.  896  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,
  betr.  den  Handel  mit  denaturiertem  Spiritus.  von  30.  wri  1908  s  LT  —  Personalien  S.  898.
Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  Von  der  Hol  Croßschnell  900.  —  Nachweisung  der
bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Monat  Januar  1908  fällig.  revi  Zollbeträge  S.  900.
Deutsch-Ostafrika:  Regierungsschule  in  Daressalam  901.
Deutsch-Südwestafrika:  Nachweisung  der  bei  gen  Zollämtern  des  Schusgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im
Monat  April  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.
Samoa:  Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia  im  #n-  Viertel  1907  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  901.
Kolonia  lwirtschaftliche  Mitteilungen:  Die  tropischen  Hölzer  und  die  Gerbstoffe  sowie  die  mineralischen

 

Rohstoffe  s  S.  902.  —  Ostafrikanische  Gesellschaft  „Südküste“  S.  900.  —  Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft  „Victoria“

S.  911.  —  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  912.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Guttapercha-  und  üatschuekhandel  der  Straits  Settlements
  im  Jahre  1907  S.  913.  —  Der  Gummimarkt  auf  Ceylon  S.  915.  —  Baumwoll=  Ernteaussichten  in  Rußland
S.  916.  —  Der  Kakaomarkt  auf  Grlon  S.  916.  —  Rakaoausfuhr  Brasiliens  im  Jbr  1907  S.  917.  —  Raffeehandel
in  Santos  im  Jahre  1907/08  S  .  —  Propaganda  für  Süäo  Paulo-Kaffee  S.  918.  —  Auzführ  von  Edelholzern
aus  Costa  Rica  S.  918.  —  De  Juis  Britisch-Indiens  während  der  Saison  1908  S.  918.  —  Der

Außenhandel  des  Transvaal  im  Jahre  1907  S.  919.  —  Handel  Südnigerien  1907  S.  920.  —  Außenhandel  Chiles
1907  S.  920.  —  Einfuhrzölle  auf  den  britischen  Salomons-Inseln  S.  922.

Verschiedene  Mitteilungen:  *  Markierte  Störche  in  Afrika  S.  922.  —  Ausbruch  der  Rindvieh-Tuberkulose
in  der  Kapkolonie  S.  928.  —  Preisausschreiben  für  Bohrmaschinen  in  Transvaal  S.  923.  —  Berufung  landwirtschaftlicher

  Sachverständiger  aus  dem  Auslande  in  die  Kolonie  Mozambique  S.  923.  —  Bau  von  Eisenbahnen  und  anderen
Verkehrsmitteln  in  Mozambique  S.  924.  —  Geschäftsbericht  der  saanischen.?  Nederei  „Nippon  Busen  Kaist  ha"  S  S.  05.
—  Literatur-Verzeichnis  E.  927.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  Schiffsbewegungen  S.

Kurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  932.

ns  Amtlicher  TeilE,

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Sollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Ueuguinea.
Vom  10.  Juni  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813),  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kolonialblatt  1903,  Seite  509)
und  der  Allerhöchsten  Verordnung  vom  7.  November  1902  (Deutsches  Kolonialblatt  1902,  Seite  903)
wird  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  mit  Einschluß  des  Inselgebietes  der  Karolinen,  Palau,
Marianen  und  Marschall-Inseln  verordnet,  was  folgt:

Zollgebiet.

§  1.  Als  Zollinland  oder  Zollgebiet  gilt  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  mit  Einschluß
des  Inselgebietes.  Die  Zollgrenze  wird  gebildet  seewärts  durch  die  jedesmalige  den  Meeresspiegel
begrenzende  Linie  des  Landes,  und  für  Kaiser  Wilhelmsland  landeinwärts  durch  die  Landesgrenze
des  Schutzgebietes.
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        W  884  e□

Schiffe,  welche  im  Küstenverkehr  des  Schutzgebietes  laufen,  unterliegen  der  Zollpflicht.
Schiffe,  welche  vom  Auslande  kommen  und  im  Küstenverkehr  des  Schutzgebietes  laufen,  unterliegen
der  Zollpflicht  dann  nicht,  wenn  sie  lediglich  Fracht=  und  Personenbeförderung  gewerbsmäßig  betreiben.

Allgemeine  Bestimmungen  über  die  Ein-,  Aus=  und  Durchfuhr.

§5  2.  Alle  Erzeugnisse  der  Natur  sowie  des  Kunst=  und  Gewerbefleißes  dürfen,  vorbehaltlich
der  in  §  3  vorgesehenen  Ausnahmen,  ein-,  aus=  und  durchgeführt  werden.
3.  Verboten  ist  die  Einfuhr:
1.  von  Opium,  außer  zu  medizinischen  Zwecken,
2.  von  Waffen,  Munition  und  Sprengstoffen,  außer  zum  persönlichen  Bedarf  der  Nichteingeborenen.


Ausnahmen  hiervon  sind  nur  auf  Grund  einer  schriftlichen  Genehmigung  des  Gouverneurs
oder  der  vom  Gouverneur  ermächtigten  Behörden,  im  Inselgebiet  auch  durch  die  Vorsteher  der  einzelnen
  Amtsbezirke  gestattet.

Sonstige  Ausnahmen  von  den  in  §  2  ausgesprochenen  Grundsätzen  können  zeitweise  für
einzelne  Gegenstände  beim  Eintritt  außerordentlicher  Umstände  sowie  aus  gesundheits=  oder  sicherheitspolizeilichen
  Rücksichten  für  den  ganzen  Umfang  oder  einen  Teil  des  Schutzgebietes  durch  den  Gouverneur,
  im  Inselgebiet  auch  durch  die  Vorsteher  der  einzelnen  Amtsbezirke,  angeordnet  werden.

4.  Die  Einfuhr  und  Ausfuhr  darf  nur  an  bestimmten,  mit  Zollstellen  versehenen,  öffentlich
bekannt  gemachten  Plätzen  stattfinden.

Zollpflicht.
§  5.  Die  Zollpflicht  wird  begründet  durch  die  Überschreitung  der  Zollgrenze  durch  die  nach
dem  Tarif  (§  6)  zollpflichtigen  Gegenstände,  unbeschadet  der  in  §  1  Abs.  2  für  Schiffe  ausgesprochenen
Zollpflicht.

§  6.  Die  Zölle  werden  erhoben  nach  Maßgabe  des  anliegenden  Tarifs  (Anlage  1).

§5  7.  Die  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung  der  Zölle  liegt  den  vom  Gouvernement,
im  Inselgebiet  auch  den  von  den  Vorstehern  der  einzelnen  Amtsbezirke  damit  betrauten  Dienststellen
ob,  welche  als  Zollstellen  gelten.

§  8.  Die  Zölle  sind  in  kursfähiger  Landesmünze  zu  entrichten.  Zollbeträge  von  weniger
als  50  Pf.  kommen  nicht  zur  Erhebung.  «  «

Zollbefreiungen.

8  9.  Gegenstände  inländischen  Ursprungs  und  bereits  verzollte  Gegenstände  fremden  Ursprungs
  sind  zoll=  und  abgabenfrei,  wenn  sie  von  einem  Platze  des  Schutzgebietes  nach  einem  anderen
durch  das  Zollausland  übergeführt  werden.

§  10.  Gegenstände,  die  aus  dem  Schutzgebiet  in  das  Ausland  zu  vorübergehendem  Gebrauch,
  zur  Ausbesserung  oder  Abänderung  unter  Anmeldung  zur  Wiedereinfuhr  verbracht  werden,
sind  zollfrei,  wenn  die  Wiedereinfuhr  binnen  einer  von  der  Zollverwaltung  festzusetzenden  Frist  erfolgt,
  die  ein  Jahr  nicht  überschreiten  darf,  und  kein  Zweifel  darüber  besteht,  daß  dieselben  Waren
wieder  eingehen,  welche  ausgeführt  worden  sind.

§  11.  Frei  vom  Einfuhrzoll  bleiben  ferner  Gegenstände,  die  unter  Anmeldung  zur  Wiederausfuhr
  eingeführt  werden,  vorausgesetzt,  daß  ihre  Identität  zollamtlich  festgehalten  wird  und  daß
die  Wiederausfuhr  binnen  einer  von  der  Zollverwaltung  festzusetzenden  Frist  erfolgt,  die  ein  Jahr
nicht  überschreiten  darf.  Auf  Verlangen  der  Zollverwaltung  ist  bei  der  Einfuhr  solcher  Gegenstände
der  Zoll  im  vollen  Betrage  oder  zu  einem  Teilbetrage  zu  hinterlegen.  Der  hinterlegte  Zoll  wird
bei  der  Wiederausfuhr  zurückerstattet.

Zollerstattung.
5  12.  Für  ausgeführte  Gegenstände  wird  der  Zoll  unter  folgenden  Bedingungen  zurückerstattet:


1.  die  Gegenstände  sind  der  Zollverwaltung  schriftlich  zu  deklarieren  und  zur  Ausgangsabfertigung
  vorzuführen:

2.  die  Verzollung  muß  durch  Zollquittungen  nachgewiesen  werden;  der  gezahlte  Zoll  muß
mindestens  5  Mk.  betragen  haben;

3.  die  Identität  der  eingeführten  mit  den  ausgeführten  Gegenständen  muß  nachgewiesen
werden;  nach  Möglichkeit  sind  Originalverpackungen  beizubehalten.
        <pb n="969" />
        885

Zollkredite.
13.  Der  Gouverneur,  im  Inselgebiet  auch  die  Vorsteher  der  einzelnen  Amtsbezirke,  ist
ermächtigt,  die  Zollbeträge  gegen  Bestellung  einer  ausreichenden  Sicherheit  zu  stunden.
Eine  Stundung  über  den  Ablauf  des  Rechnungsjahres  hinaus  findet  nicht  statt.

Person  des  Zollpflichtigen.

§  14.  Zur  Entrichtung  des  Zolles  ist  derjenige  verpflichtet,  welcher  in  dem  Augenblick,  in
dem  die  Zollpflicht  begründet  wird  (§  5),  Inhaber  des  zollpflichtigen  Gegenstandes  ist.  An  seine
Stelle  tritt  bei  einem  Wechsel  in  der  Person  des  Inhabers  des  zollpflichtigen  Gegenstandes  der
neue  Inhaber.

Haftung  der  zollpflichtigen  Gegenstände.

§  15.  Die  zgollpflichtigen  Gegenstände  haften,  ohne  Rücksicht  auf  die  Rechte  Dritter,  für  die
auf  ihnen  ruhenden  Zollgefälle.  Sie  dürfen,  solange  der  Zoll  nicht  entrichtet  bzw.  gestundet  ist,  in
ihrer  äußeren  Verpackung  und  Gestalt  nicht  verändert,  nicht  aus  dem  für  Lagerung  solcher  Gegenstände
  bestimmten  Raume  (§  19)  entfernt  und  nicht  an  dritte  Personen  ausgehändigt  werden.  Solange
  der  Zoll  nicht  der  zollamtlichen  Festsetzung  entsprechend  gezahlt  oder  gestundet  ist,  können  sie
von  der  Zollstelle  zurückbehalten  oder  mit  Beschlag  belegt  werden.

Das  an  den  Inhaber  des  zollpflichtigen  Gegenstandes  von  den  Beamten  einer  Zollstelle
ergehende  Verbot  der  Verfügung  über  den  Gegenstand  hat  die  Wirkung  der  Beschlagnahme.

Beschlagnahmte  Gegenstände  können  nach  Anordnung  der  Zollstelle  im  Gewahrsam  des
Zollpflichtigen  belassen  oder  nach  der  Zollstelle  übergeführt  werden.  Für  sichere  und  sachgemäße
Aufbewahrung  der  nach  erfolgter  Beschlagnahme  im  Gewahrsam  des  Zollpflichtigen  belassenen  Gegenstände
  haftet  der  Zollpflichtige  bis  zum  vollen  Wert  derselben.

Die  Verabfolgung  von  Gegenständen,  auf  welchen  noch  ein  Zollanspruch  ruht,  kann  nicht
eher  verlangt  werden,  als  bis  der  auf  dem  Gegenstand  haftende  Zoll  bezahlt  ist.

Wird  der  Zoll  innerhalb  einer  von  der  Zollstelle  festzusetzenden  Frist  nicht  entrichtet,  so  kann
der  Gegenstand  zur  Deckung  der  auf  ihm  ruhenden  Zollabgaben  und  Kosten  öffentlich  meistbietend
verkauft  werden.  Der  Erlös  gebührt  nach  Abzug  des  Zolles  und  der  entstandenen  Kosten  dem
Zollpflichtigen,  verfällt  aber  dem  Fiskus,  wenn  er  nicht  innerhalb  eines  Jahres  nach  erfolgter  Aufforderung
  abgeholt  worden  ist.

Verjährung  der  Zollgefälle.

§*  16.  Alle  Forderungen  oder  Nachforderungen  von  Zöllen  einschließlich  aller  Nebenabgaben,
  desgleichen  alle  Ansprüche  auf  Ersatz  wegen  zuviel  oder  zu  Ungebühr  entrichteter  Zollgefälle
verjähren  binnen  dreier  Jahre,  von  dem  Tage  an  gerechnet,  an  welchem  die  Gegenstände  in  den
freien  Verkehr  abgelassen  worden  sind.  Der  Anspruch  auf  Nachzahlung  hinterzogener  Gefälle  verjährt
  in  fünf  Jahren.

Im  übrigen  finden  die  Vorschriften  der  §§  198  ff.  des  Bürgerlichen  Gesetzbuches  über  die
Verjährung  utsprechende  Anwendung.

7.  Zum  Löschen  der  seewärts  eingehenden  und  zum  Laden  der  der  Ausfuhrkontrolle
unterliege  dn  zur  Ausfuhr  bestimmten  Gegenstände  ist  die  vorherige  Erlaubnis  der  Zollverwaltung
einzuholen.

Anmeldung  (Deklaration).
18.  lber  die  seewärts  eingehenden  Gegenstände  ist  von  dem  Führer  eines  aus  dem

Auslande  kommenden  Schiffes  der  zuerst  angelaufenen  Zollstelle  des  Schutzgebietes  ein  Manifest  in
doppelter  Ausfertigung  zu  übergeben,  welches  außer  dem  Namen,  der  Nationalität,  dem  Raumgehalt
und  dem  Abgangshafen  des  Schiffes  folgende  Angaben  über  die  sowohl  in  dem  zuerst  angelaufenen
wie  auch  über  die  in  den  später  noch  anzulaufenden  Häfen  des  Schutzgebietes  zu  löschenden  Gegenstände
  enthalten  muß:

1.  die  Namen  derjenigen  Zollstellen,  welche  der  Schiffer  noch  anlaufen  will,

2.  Namen  und  Wohnort  der  Empfänger  der  zu  löschenden  Gegenstände,

3.  Zahl,  Bezeichnung  und  Verpackungsart  der  einzelnen  Frachtstücke,

4.  Gattung  der  Gegenstände  nach  ihrer  handelsüblichen  Benennung,

5.  Ort,  Datum  und  Unterschrift  des  Schiffsführers.

Die  eine  Ausfertigung  dieses  Manifestes  verbleibt  bei  der  Zollstelle,  die  zweite  Ausfertigung
erhält  der  Schiffsführer,  mit  dem  Visum  der  Zollstelle  versehen,  zurück.  Diese  zweite  Ausfertigung  ist

2
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        W  886  2

zwecks  Visierung  auf  der  Zollstelle  jedes  ferner  anzulaufenden  Platzes  vorzulegen.  Außerdem  ist  bei
jeder,  auch  bei  der  zuerst  angelaufenen  Zollstelle  ein  besonderes  Manifest  über  die  daselbst  zur
Löschung  kommenden  Gegenstände  abzugeben.  Mit  dem  Löschen  der  Ladung  darf  erst  nach  Genehmigung
  der  Zollstelle  begonnen  werden.  ·

§19.DiegelöfchtenGegenständegehendirektandenEmpfängerüberundmüssenvon
demselben  in  einem  besonderen,  verschließbaren  Raume  aufbewahrt  werden.  Der  zur  Aufnahme  der
noch  nicht  zollamtlich  abgefertigten  und  in  den  freien  Verkehr  gesetzten  Gegenstände  dienende  Raum
ist  der  Zollstelle  ein  für  allemal  anzumelden  und  darf  bis  zur  Freigabe  zur  gleichzeitigen  Lagerung
anderer  Gegenstände  nicht  benutzt  werden.

§*  20.  Alle  (zollpflichtigen  und  zollfreien)  Gegenstände,  welche  ein=  oder  ausgeführt  werden,
sind  spätestens  drei  Tage  nach  erfolgter  Löschung  oder  drei  Tage  vor  dem  Laden  der  zuständigen
Zollstelle  schriftlich  auf  einem  amtlichen  Formular  —  Anlage  2  a  und  b  —  in  doppelter  Fertigung
anzumelden.  Die  Anmeldung  hat  zu  enthalten:

1.  Zahl,  Zeichnung  und  Verpackungsart  der  Frachtstücke,

2.  Gattung  und  Gegenstände  nach  ihrer  landesüblichen  Benennung,

3.  Gewicht  oder  Stückzahl  der  Gegenstände,

4.  Wert  der  Gegenstände  (als  Wert  ist  der  Ursprungspreis  zuzüglich  aller  bis  zum  Eingang
  in  das  Schutzgebiet  oder  bis  zur  Ausfuhr  aus  dem  Schutzgebiet  entstehenden  Kosten,  wie
Fracht,  Versicherung,  Landungskosten  usw.,  zu  verstehen.  Erforderlichenfalls  wird  der  Wert  durch
Schätzung  ermittelt),

5.  Herkunftsland  und  Herkunftsort  oder  Verschiffungshafen,  bei  den  zur  Ausfuhr  kommenden
  Gegenständen  das  Bestimmungsland,

6.  Namen  und  Wohnort  des  Empfängers,  bei  den  zur  Ausfuhr  kommenden  Gegenständen
Namen  und  Wohnort  des  Verschiffers,

7.  die  Unterschrift  des  Ausstellers  der  Anmeldung.

Enthält  ein  Frachtstück  verschiedenartige  Gegenstände,  so  sind  diese  getrennt  nach  Menge
und  Wert  zu  deklarieren.

§  21.  Zur  Anmeldung  gemäß  §  20  ist  der  Zollpflichtige  verpflichtet,  an  dessen  Stelle  bei
der  Einfuhr  der  Warenempfänger  die  Anmeldung  erstatten  kann.

Eine  bereits  abgegebene  Anmeldung  kann  vervollständigt  oder  berichtigt  werden,  solange
die  zollamtliche  Revision  (§  22)  noch  nicht  begonnen  hat.

Erklärt  der  Zollpflichtige  sich  außerstande,  zuverlässige  Angaben  über  Gattung,  Menge  und
Wert  der  Gegenstände  zu  machen,  so  ist  ihm  auf  Antrag  die  Offnung  der  Kolli  in  Gegenwart  eines
Beamten  zum  Zweck  der  Aufstellung  der  Zollanmeldung  zu  gestatten.

Der  Zollpflichtige  kann  außerdem  durch  schriftlichen  Vermerk  auf  dem  Anmeldungsformulare
die  Feststellung  durch  die  Zollstelle  beantragen.  In  diesem  Falle  ist  die  Feststellung  durch  die  Zollstelle
  endgültig.

Zollrevision.

§  22.  Die  abgegebenen  Zollanmeldungen  (8  20)  unterliegen  der  Prüfung  (Revision)  durch
die  Zollstelle.  Sofern  kein  Anlaß  zu  dem  Verdacht  einer  unrichtigen  Zollanmeldung  vorliegt,  sind
die  revidierenden  Beamten  berechtigt,  sich  nach  eigenem  Ermessen  mit  einer  probeweisen  Revision  zu
begnügen  sowie  auch  von  einer  Revision  ganz  abzusehen.  Die  Revision  ist  dort  vorzunehmen,  wo
sich  die  zu  revidierenden  Gegenstände  befinden.  Den  revidierenden  Beamten  steht  daher  der  Zugang
zu  den  Aufbewahrungsräumen  dieser  Gegenstände  frei.

§  23.  Der  Zollpflichtige  hat  die  zu  revidierenden  Gegenstände  in  solchem  Zustande  darzulegen,
  daß  die  Beamten  die  Revision  in  der  erforderlichen  Art  vornehmen  können;  auch  muß  er
die  dazu  nötigen  Handleistungen  nach  der  Anweisung  der  Beamten  auf  eigene  Gefahr  und  Kosten
verrichten  oder  verrichten  lassen  und  Wiege=  und  Meßvorrichtungen  unentgeltlich  zur  Verfügung  stellen.

Auf  Verlangen  sind  der  Zollstelle  von  dem  Zollpflichtigen  sämtliche  Fakturen,
Frachtbriefe,  Konnossemente  und  sonstige  Schriftstücke,  die  sich  auf  die  zollpflichtigen  und  zollfreien
Gegenstände  einer  Sendung  beziehen,  in  den  Originalen  vorzulegen.

Die  Entrichtung  des  Zolles  findet  nach  demjenigen  Tarifsatze  statt,  welcher  zu  der

Zeit  in  Kraft  ist,  zu  der  die  Zollpflicht  begründet  wird.  (§  5.)

Postsendungen.

§  26.  Bei  Postpaketen  werden  von  der  Postbehörde  die  begleitenden  Zollinhaltserklärungen
der  zuständigen  Zollstelle  übersandt,  welche  bestimmt,  ob  eine  Revision  stattzufinden  hat.  Nach  er-
        <pb n="971" />
        W  887  20

folgter  Zollabfertigung  oder  Freigabe  stehen  die  Pakete  dem  Adressaten  bzw.  der  Post  zur  Weitersendung
  zur  Verfügung.  Fehlen  die  Zollinhaltserklärungen  bei  einem  Postpaket,  so  übersendet  die
Postbehörde  der  Zollstelle  eine  schriftliche  Benachrichtigung,  aus  der  Name  und  Wohnort  des  Adressaten,
bei  Ausfuhr  des  Absenders,  und  das  Gewicht  der  einzelnen  Poststücke  hervorgeht.  In  diesem  Falle
fordert  die  Zollstelle  den  Adressaten  oder  Absender  zur  nachträglichen  Abgabe  einer  neuen  Zollanmeldung
  gemäß  §  20  auf.

Briefsendungen  sind  ohne  Rücksicht  auf  das  Gewicht  vom  Zoll  und  jeder  zollamtlichen  Behandlung
  befreit.

Reisendenverkehr.

5  27.  Reisende,  die  zollpflichtige  Gegenstände  mit  sich  führen,  sind,  wenn  diese  nicht  zum
Handel  bestimmt  find,  nur  zu  einer  mündlichen  Anmeldung  verpflichtet.  Hinsichtlich  der  Revision
finden  die  Vorschriften  des  §  19  entsprechende  Anwendung.

Quittungsleistung  und  Ablassung.

§  28.  ÜNber  die  erfolgte  Zollzahlung  wird  Quittung  erteilt.

Nach  Entrichtung  bzw.  Stundung  des  Zolles  und  sonstiger  auf  den  Gegenständen  ruhenden
Gebühren  hört  die  gemäß  §  15  Abs.  1  begründete  Haftung  der  zollpflichtigen  Gegenstände  auf.  Der
Inhaber  erhält  das  Recht  der  freien  Verfügung  über  diese  deklarierten  Gegenstände.  Auch  die  zollfreien
  Gegenstände  werden  erst  nach  Feststellung  der  Zollfreiheit  in  freien  Verkehr  gesetzt.

ÜUberwachung.
§  29.  Die  Gouvernementsfahrzeuge  haben  das  Recht,  in  den  territorialen  Gewässern  des
Schutzgebietes  jedes  Fahrzeug  mit  Ausnahme  von  Kriegsschiffen  anzuhalten,  einer  zollamtlichen
Untersuchung  zu  unterziehen  und  bei  der  Feststellung  von  Schmuggel  aufzubringen.

Dem  an  Bord  kommenden  revidierenden  Führer  des  Gouvernementsfahrzeuges  oder  jedem
sonstigen  zuständigen  Beamten  sind  auf  Verlangen  die  Schiffspapiere  und  Journale  über  die  Ladung
vorzulegen,  auch  sind  sie  zu  einer  Revision  der  Ladung  befugt,  bei  der  die  als  erforderlich  erachteten
Handleistungen  von  der  Besatzung  des  zu  revidierenden  Schiffes  nach  Anordnung  des  Revidierenden
vorzunehmen  sind.

§  30.  Die  mit  der  Wahrnehmung  der  Zollgeschäfte  betrauten  Beamten  sowie  die  Beamten
und  Angestellten  des  Polizei=  und  Sicherheitsdienstes  sind  verpflichtet,  Ubertretungen  der  Zollvorschriften
zu  verhindern  oder  zur  fofortigen  Anzeige  bei  der  nächsten  Zollstelle  zu  bringen.  Sie  sind  berechtigt
in  Ausübung  des  Dienstes  auch  solche  Grundstücke  und  Wege  zu  betreten,  zu  denen  der  allgemeine
Zutritt  verboten  oder  beschränkt  ist.

§  31.  Liegt  gegen  eine  Person  der  Verdacht  der  Konterbande  oder  des  Schmuggels  oder
der  Teilnahme  an  einem  dieser  Vergehen  vor,  so  können  zur  Ermittlung  der  strafbaren  Handlungen
Nachsuchungen  vorgenommen  werden.

Die  Anordnung  und  die  Leitung  der  Durchsuchungen  steht  den  mit  der  Wahrnehmung  der
Zollgeschäfte  betrauten  Beamten  zu.  Im  übrigen  sind  für  die  Zulässigkeit  der  Durchsuchung  und  die
dabei  zu  beobachtenden  Förmlichkeiten  die  Vorschriften  der  Reichs-Strafprozeßordnung  maßgebend.

Entscheidung  über  die  Auslegung  der  Zollverordnung  und  des  Zolltarifs.

§  32.  Gegen  die  Entscheidung  der  Zollstelle  bei  Anwendung  der  Zollverordnung  oder  des
Zolltarifs  ist  die  Beschwerde  bei  dem  Gouverneur  und  gegen  dessen  Entscheidung  bei  dem  Staatssekretär
  des  Reichs-Kolonialamts  zulässig.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

Strafbestimmungen.

33.  Wer  es  unternimmt,  Gegenstände,  deren  Ein=  oder  Ausfuhr  für  das  Zollgebiet  oder
für  einen  Teil  desselben  verboten  oder  erst  nach  Erfüllung  etwa  vorgeschriebener  Bedingungen  gestattet
  ist  (&amp;amp;  3),  diesen  Bestimmungen  zuwider  ein=  oder  auszuführen,  macht  sich  der  Konterbande
schuldig.  Er  hat,  sofern  nicht  in  anderen  Gesetzen  oder  Verordnungen  eine  höhere  Strafe  festgesetzt
ist,  neben  der  Einziehung  der  Gegenstände,  in  bezug  auf  welche  das  Vergehen  begangen  worden  ist,
eine  Geldstrafe  verwirkt,  welche  dem  zehnfachen  Wert  jener  Gegenstände  gleichkommt,  mindestens  aber
50  Mark  beträgt.  Kaun  die  Einziehung  der  konterbandierten  Gegenstände  selbst  nicht  vollzogen
werden,  so  ist  auf  Erlegung  des  Wertes  der  Gegenstände  und,  wenn  sich  dieser  nicht  genau  ermitteln
läßt,  auf  Erlegung  einer  als  angemessener  Wert  festgestellten  Geldsumme  zu  erkennen,  die  auch  der
daneben  zu  verhängenden  Geldstrafe  zugrunde  zu  legen  ist.
        <pb n="972" />
        W  888  20

§5  34.  Als  Konterbande  gilt  insbesondere,  wenn  Gegenstände  der  im  §  3  bezeichneten  Art
unter  Umgehung  der  Zollstelle  über  die  Grenze  gebracht  sind  und  unrichtig  oder  gar  nicht  deklariert
oder  bei  der  zollamtlichen  Revision  verheimlicht  werden.  Sind  solche  Gegenstände  vorschriftsmäßig
bei  einer  Zollstelle  angemeldet,  so  ist  dem  Einführer  zu  gestatten,  diese  Gegenstände  wieder  über  die
Grenze  zurückzuschaffen;  geschieht  letzteres  nicht,  so  können  die  Gegenstände  beschlagnahmt  und  auf
Kosten  des  Einführers  vernichtet  werden.

§  35.  Wer  es  unternimmt,  Zoll  zu  hinterziehen,  macht  sich  des  Schmuggels  schuldig  und
hat  neben  der  Einziehung  der  Gegenstände,  in  bezug  auf  welche  das  Vergehen  verübt  worden  ist,  eine
dem  vierfachen  Betrag  der  vorenthaltenen  Zollgefälle  gleichkommende  Geldstrafe  verwirkt.  Der  Zoll
selbst  ist  neben  der  Strafe  zu  entrichten.

Kann  die  Einziehung  der  geschmuggelten  Gegenstände  selbst  nicht  vollzogen  werden,  so  ist
auf  Erlegung  des  Wertes  der  Gegenstände  und  wenn  sich  dieser  nicht  genau  feststellen  läßt,  auf  Erlegung
  einer  angemessenen  Geldsumme  zu  erkennen.  Daneben  ist,  falls  die  Höhe  des  hinterzogenen
Zolles  und  infolgedessen  die  Höhe  der  verwirkten  Geldstrafe  nicht  genau  festgestellt  werden  kann,  eine
Geldstrafe  bis  zu  zehntausend  Mark  zu  verhängen.

§5  36.  Als  Schmuggel  gilt  insbesondere:

1.  Wenn  zollpflichtige  Gegenstände  entgegen  den  Bestimmungen  dieser  Verordnung  ohne
behördliche  Erlaubnis  an  anderen  als  den  für  die  Ein=  und  Ausfuhr  bestimmten  Plätzen  (8§  4,
17,  18  Abs.  1)  ein=  oder  ausgeführt  werden;

2.  wenn  zollpflichtige  Gegenstände  vor  dem  ÜUbgergang  in  den  freien  Verkehr  in  einem
anderen,  als  dem  besonders  dafür  vorgesehenen  Raume  (8  19)  niedergelegt  werden;

3.  wenn  zollpflichtige  Gegenstände  der  Zollstelle  überhaupt  nicht  oder  unrichtig  angemeldet
werden,  so  daß  sie  einen  geringeren  als  den  auf  ihnen  ruhenden  Zoll  zu  zahlen  hätten.

Kann  jedoch  der  Beschuldigte  in  den  Fällen  1,  2,  3  nachweisen,  daß  eine  Zollhinterziehung
nicht  beabsichtigt  war,  so  ist  nur  eine  Ordnungsstrafe  gemäß  §  40  zu  verhängen.  Auf  Warenführer,
Spediteure,  Zolldeklaranten  usw.  findet  diese  Bestimmung  mit  der  Maßgabe  Anwendung,  daß  dieser
Nachweis  außer  von  ihnen  selbst  auch  von  ihren  Auftraggebern  zu  führen  ist.  Unrichtige  Angaben
über  die  zollpflichtige  Menge  der  Gegenstände  bleiben  straffrei,  wenn  der  Unterschied  zwischen  den
Angaben  der  Zolldeklaration  und  dem  Revisionsbefund  10  v.  H.  nicht  übersteigt;

4.  wenn  zgollpflichtige  Gegenstände  bei  der  Zollrevision  verheimlicht  oder  verborgen  werden;

5.  wenn  über  zollpflichtige  Gegenstände,  die  unter  Zollkontrolle  kühen.  und  auf  denen  noch
ein  Zollanspruch  ruht,  ohne  amtliche  Genehmigung  verfügt  wird  (8  15,

6.  wenn  Personen  oder  Gesellschaften,  denen  der  Bezug  an  40%  Ausfesnoer  Gegenstände
unter  der  Bedingung  der  Verwendung  zu  einem  bestimmten  Zwecke  zollfrei  oder  gegen  einen  geringeren
  als  den  tarifmäßigen  Zoll  gestattet  war,  diese  anderweit  verwenden  oder  unentgeltlich  oder
gegen  Entgelt  veräußern,  ohne  vorher  den  vollen  Betrag  des  Zolles  nachgezahlt  zu  haben.

§  37.  Wenn  verbotene  oder  gollpflichtige  Gegenstände  bei  der  Ein=  oder  Ausfuhr  zum
Zwecke  der  Umgehung  des  Verbots  oder  der  Hinterziehung  des  Zolles  in  geheimen  Behältnissen  oder
sonst  auf  künstliche  oder  schwer  zu  entdeckende  Art  verborgen  werden,  so  sind  die  in  den  §8  33,  35
festgesetzten  Strafen  um  die  Hälfte  zu  verschärfen.

§  38.  Im  Wiederholungsfalle  der  Konterbande  oder  des  Schmuggels  nach  vorhergegangener
rechtskräftiger  Verurteilung  wird  außer  der  Einziehung  der  Gegenstände  des  Vergehens  die  in  den
§5#  33,  35  festgesetzte  Strafe  verdoppelt;  im  zweiten  und  in  jedem  weiteren  Wiederholungsfalle  wird
diese  Strafe  verdreifacht.  Eine  Straferhöhung  findet  jedoch  nicht  statt,  wenn  seit  dem  Zeitpunkt,  in
welchem  die  Strafe  für  das  zuletzt  begangene  frühere  Vergehen  bezahlt,  verbüßt  oder  erlassen  worden
oder  verjährt  ist,  drei  Jahre  verflossen  sind.

§  39.  Ein  Schiffsführer,  welcher  Manifeste  abgibt,  in  denen  unrichtige  Angaben  über  die
anzulaufenden  Plätze  und  die  zu  löschende  oder  zu  nehmende  Ladung  enthalten  sind,  wissend,  daß
sie  unrichtige  Angaben  enthalten,  wird  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  eintausend  Mark  bestraft,  sofern
nicht  eine  höhere  Strafe  nach  den  allgemeinen  strafgesetzlichen  Vorschriften  oder  nach  dieser  Verordnung
  verwirkt  ist.

§  40.  Alle  sonstigen  Ubertretungen  dieser  Verordnung  und  der  zu  ihrer  Ausführung  öffentlich
  bekannt  gemachten  Bestimmungen  können  mit  einer  Ordnungsstrafe  von  einer  bis  zu  einhundertfünfzig
  Mark  belegt  werden,  soweit  nicht  Konterbande  oder  Schmuggel  vorliegt.
        <pb n="973" />
        W  889  20

§  41.  Wenn  die  in  den  §§  33,  35,  37,  38,  39  und  40  vorgesehenen  Geldstrafen  im
Falle  des  Unvermögens  des  Verurteilten  nicht  beigetrieben  werden  können,  so  tritt  an  ihre  Stelle  in
Gemäßheit  der  Bestimmungen  des  §  44  eine  Gefängnisstrafe  bis  zu  einem  Jahre.

An  Stelle  der  Geldbeträge,  die  nach  den  §§  33,  35  im  Falle  der  Unmöglichkeit  der  Einziehung
  der  konterbandierten  oder  geschmuggelten  Gegenstände  als  Werterlegung  zu  zahlen  sind,
kann  auf  eine  Freiheitsstrafe  nicht  erkannt  werden.  Auch  finden  hinsichtlich  dieser  Geldbeträge  die
in  den  §§  37,  38  vorgesehenen  Straferhöhungen  nicht  statt.

§  42.  Die  Grundsätze  über  die  Bestrafung  der  Begünstigung  und  Teilnahme  (Mittäterschaft,
  Anstiftung  und  Beihilfe)  sowie  diejenigen  über  die  Verjährung  richten  sich  nach  den  Bestimmungen
  des  Reichs-Strafgesetzbuchs.

§  43.  Die  in  den  §§  33,  35,  37,  38,  39  und  40  aufgeführten  Vermögensstrafen  werden
durch  die  Zollstellen  durch  Strafbescheid  verhängt.

Gegen  den  Strafbescheid  steht  dem  Beschuldigten  binnen  zweier  Wochen  vom  Tage  der
Zustellung  an  die  Beschwerde  bei  dem  Gouverneur  zu;  an  Stelle  der  Beschwerde  kann  der  Beschuldigte
  den  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  stellen.  In  der  Einlegung  des  einen  dieser  beiden
Rechtsmittel  liegt  der  Verzicht  auf  das  andere.

Die  Beschwerde  oder  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  sind  bei  der  Zollstelle  anzubringen,
  welche  den  Strafbescheid  erlassen  hat.

Wenn  der  Beschuldigte  von  vornherein  auf  jedes  weitere  Rechtsmittel  verzichtet,  kann  ein
abgekürztes  Verfahren  (Unterwerfungsverfahren)  stattfinden.

§  44.  Die  Umwandlung  nicht  beizutreibender  Geldstrafen  in  Freiheitsstrafen  (6  41)  und
die  Vollstreckung  der  letzteren  erfolgt  auf  Antrag  der  Zollstelle,  welche  die  Strafe  verhängt  hat,  durch
die  Gerichte;  wenn  es  sich  um  Farbige  handelt,  durch  die  Bezirksämter  und  Stationen.  Die  Umwandlung
  erfolgt  nach  Maßgabe  der  §§  28  und  29  des  Reichs-Strafgesetzbuchs.

Inkraftsetzung.

*  45.  Diese  Verordnung  tritt  am  15.  Juli  1908  in  Krast.

Gleichzeitig  werden  alle  entgegenstehenden  Bestimmungen  aufgehoben,  insbesondere:

a)  die  Zollverordnung  für  das  Schutzgebiet  der  Neuguinea-Kompagnie  vom  30.  Juni  1888,
K.  G.  S.  Band  I,  Seite  523;

b)  die  Verordnung,  betreffend  Abänderung  des  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea
mit  Ausnahme  des  Inselgebietes  der  Karolinen,  Palau  und  Marianen  gültigen  Zolltarifs,  vom
12/21.  September  1904,  VIII.  221;

e)  die  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  die  Berechnung  des
Zolls  auf  alkoholhaltige  Getränke  bei  Flaschenbruch,  vom  23.  Juni  1905,  162;

die  Zusatzverordnung  zur  Verordnung,  betreffend  Abänderung  ge  für  das  Schutzgebiet
Deutsch-  Seis  2  mit  Ausschluß  des  Inselgebietes  der  Karolinen,  *  und  Marianen  gültigen
Zolltarifs  vom  12./21.  September  1904,  vom  25.  Juli  1905,  IX.

e)  die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  eiihner  betreffend  Abänderung  des
Zolltarifs  vom  12./21.  September  1904,  vom  11.  Juli  1907;

f)  die  Verfügung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Neuguinea,  betreffend  die  zollamtliche
Behandlung  der  in  Simpson-Hafen  gelöschten  Güter,  vom  1.  Dezember  1905,  IX.  275;

g)  die  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Neuguinea,  betreffend  die  Zollabfertigung
  der  für  die  deutschen  Salomons-Inseln  bestimmten  Güter,  vom  1.  August  1907,
D.  Kol.  Bl.,  S.  981;

h)  die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  das  Verbot  der
Einfuhr  von  Opium  und  der  Verabfolgung  an  Eingeborene,  vom  24.  Juni  1904,  VIII.  138;

i)  die  Verordnung  des  Landeshauptmanns  der  Marschall-Inseln,  beresen  das  Verbot  der
Einfuhr  und  der  Verabfolgung  von  Opium  an  Eingeborene,  vom  12.  Juni  1906,  X.  235;

k)  die  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betreffend  die  anderweite
Aufstellung  der  Handelsstatistik,  vom  1.  Juli  1903,  VII.  142.

Jap,  den  10.  Juni  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
gez.  Hahl.
        <pb n="974" />
        GE  890  2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nur  für  wissenschaftliche  Zwecke  bestimmt  ist,  ferner  Hautspiritus.

Anlage  1.
Solltarif.
Amtliche  Vergütung
Tarif.  für  Teragwicht.
Lr.  Benennung  der  Gegenstände  Tarifsatz  sheie  Verpachung  in  jern  Bemerkungen
und  für  Bruch  bei
Einfuhr  in  Flaschen
A.  Einfuhrzölle.
1  Zigarren  .  1000  St.  20  Mk.  Zu  1  und  2
2  igaretten  1000  St.  4  Mk.  ISs  1000  St.
3  „LLabak  und  alle  nicht  besonders  g  re  gn  3  100  St.
genannten  Tabalfabrikate  1  kg  netto  3  Mk.  20  v.  H.  Tara=  ommt  der  Teilbetrag  des
vergütung.
4  i)  Spiritus,  Trinkbranntwein,  gorifäbigen  Jollsatzes  zur
Liköre  aller  Art,  alkohol-  5  v.  H.  Bruchvergü-  4  *!
haltige  Essenzen  .  1  Liter  4  Mk.  tung  bei  Einfuhr  in  Zu  4,  5,  6,  7:
b)  Südweine  und  Süßweine  .  1  Liter  2  Mt  Flaschen,  falls  bei  Bei  Einfuhr  in  Flaschen
c)  Schaumweine  *  *  der  Deklaration  eine  kommen  für  die  Flasche  bis
5  Alle  nicht  benannten  **  «  Post  von  mindestens  zu  0,40  Liter  die  Hälfte,  von
Weine  1  Liter  1  Mk.  100  Flaschen  jeder  mehr  als  60  Liter  bis  zu
6  Ziier  jeder  Art  1  Liter  0,40  Mk.  Getränkeart  ange=  0.  75  Liter  drei  Viertel,  von
7  Apfelweine  und  sonstige  rr  meldet  wird.  mehr  als  0.75  Liter  bis  zu
weine  1  Liter  0,60  Mk.  1  Liter  die  vollen  Tarifsätze
8  Alle  übrigen  Gegenstände.  so-  zur  Erhebung.
weit  sie  nicht  ausdrücklich  für
zollfrei  erklärt  sind  10  v.  H.  des  Wertes
B.  Ausfuhrzõlle.
1  Kopra  1  Tonne  zn  1000  xg  Zu  1,  2,  ö:
10  Für  weniger  als  1000  kg
2  Trepang  1  Tonn-  ZU  000  kg  kommt  der  Teilbetrag  des
Klasse  4  00  Mk.  gaie  Jollsatzes  zur
B  832*  Erhebin
(6  .  0-g
  Szur  das  kg  5  Mk.  Zu  2
4  S  siat  alen,  echte  das  Stück  10  Mk.  n*!  Garzensschleen.
5  Perlmutterhaltige  Muscheln  die  Toune  zu  1000  kg  fiah);  K
a)  Perlmutterschalen  00  Mk.  fisch,  Fn  u.
b)  alle  übrigen  perlmutter-  Klasse  C  alle  übrigen  Arten.
baltigen  Muscheln  und
10  Mk.
6  aré  Wbäld  Teile  solcher
  und  1  Stück  2  Mk.
7  r  Teite  *
un  dern  1  Stück  0,50  Mk.
Sollfrei  fsind:
D  Benennung  der  Gegenstände:
1  Alle  vom  Gouvernement  selbst  eingeführten  Gegenstände.
2  Alle  Gone  der  Leilerlichen  Marine  und  der  Reichspostverwaltung  zu  dienstlichen  Zwecken  eingeführten
nstãn
8  Die  von  chüsilcchen  Missionen,  Kirchengesellschaften,  Kranken=  und  Heilanstalten  eingefilhrten  Gegenstände,
  die  ummittelbar  den  Zwecken  des  Gottesdienstes,  des  Unterri  r  Krankenpflege
dienen;  auf  Grund  einer  auf  der  Zollanmeldung  abzugebenden  derrichts,  und,  bt  des
Vorstehers  der  christlichen  Niederlassung  oder  der  Anstalt.
4  Spiritus  für  wissenschaftliche  Zwecke,  auf  Grund  einer  Bescheinigung  des  Anmelders,  daß  der  Spiritus
        <pb n="975" />
        W  891  e

 

 

 

 

"s  Benennung  der  Gegenstände:

5  FPönigalische  astronomische,  chemische,  mathematische,  optische  und  ähnliche  Geräte,  die  wissenschaftlichen

wecken  dienen.

6  HMedizinische  Instrumente  und  Apparate,  Arzneien  und  Verbandmittel.

Denaturierter  (zum  menschlichen  Genuß  unbrauchbar  gemachter)  Spiritus  zu  gewerblichen,  Brenn=  und
Beleuchtungszwecken,  auf  Grund  einer  auf  der  Zollanmeldung  E“wsds2  Bescheinigung  des  Anmelders,
  daß  der  Spiritus  nur  zu-  Hewerölichen,  Brenn=  und  Beleuchtungszwecken  bestimmt  ist.

8  Transportmittel  aller  er  und  Ersatztei

9  NMaschinen  und  Ersatzteile  hierzu,  akleie-  unmittelbar  zum  Bau,  zur  Unterhaltung  und  zum  Betriebe
von  Verkehrs=  und  Wasseranlagen  sowie  Transportmitteln  eingeführt  werden.

10  Brennstoffe  und  Chemikalien  zum  Betrieb  von  Maschinen=  und  Verkehrsanlagen,  Schmieräl-  Putzwolle,
Safchtaem  und  Stahltrossen,  Segeltuch,  Bahnschienen  und  Schwellen,  Rohre,  Leitungsdrähte,

assertanks

11  *3  uangäsnche  Gerätschaften,  die  von  Handwerkern  und  Künstlern  zur  Ausübung  ihres
Berufes  mitgeführt

12.„  Auf  besenderen  Antrag  Anzugs-  und  Heiratsgut  (wie  Haushaltungsgegenstände,  Bekleidungsstücke,  fertige
Wäsche),  welches  zum  Zweck  dauernder  Niederlassung  und  zum  eigenen  Gebrauch  der  in  das  Schutzgebiet
  einwandernden  oder  sich  nach  demselben  verheiratenden  Europäer  und  denselben  gleichgestellten
Personen  eingeführt  wird.

13  Reis.

14  Zucht=  und  Nutztiere.

15  Landwirtschaftliche  Maschinen  und  Ersatztei

16  Handgepäck  enropäischer  und  denselben  zües05eesteuter.  Reisender.

17  Kleidungsstücke,  Wäsche,  Reiseausrüstungen,  photographische  Apparate  nebst  kleineren  Mengen  von
Platten,  kleinere  Mengen  von  Verzehrungsgegenständen  usw.,  welche  Reisende  zum  eigenen  Gebrauch
  mit  sich  führen

18etragene  Kleidungsstüce  und  getragene  Wäsche,  sofern  sie  nicht  zum  Verkauf  eingehen.

19  Dienstuniformen

20  Unmschließungen  und  Verpackungsmittel.

21  zedruckte  Bücher,  gedrucktes  zud  beschriebenes  Papier,  Etiketten,  Frachtbriefe  usw.

22  zärge,  Grabsteine  und  Grabs,

23  Münzen  und  Helhzeichen,  die  trn  Umlauf  im  Schutzgebiet  zugelassen  sind.

24  Muster  ohne  Wert

 

Kaiserliche  Zollstelle.  Anlage  La.

Zolleinfuhranmeldung,  Nr.  des  Zollanmeldungsregisters.

 

-  -  Weiterer

Zahl  und  Beichen  Benennung  Menge  Wert  Her  —————  Zollert
  der  (Gewichtillllluufts=  Bohnort  Tarif--  Nachweis
Ver-  und  der  Stück-  in  land,  des  Emp-  betrag  Hrs
«  --  Her-  sau  ollhebepackung
  Nummern  Gegenstände  zahl))Mark  kunftsort  fängers  Mk.  .  registers)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bescheinigung  der  Richtigkeit.
Ort,  Datum.

Unterschrift  des  Ausstellers.
        <pb n="976" />
        G  892  20

Anlage  2b.
Kaiserliche  Zollstelle.

Zollausfuhranmeldung,  Nr.  des  Zollanmeldungsregisters.

 

Zahl  und  eichen  Benennung  Menge  WertBestim=  Namoe  und

———  seut,
-  arife  achwei
tt  ver  und  der  (Genicht,  in  mungs-  Wohnort  betrag  (Nr.  des
packung  Nummern  Gegenstände  zahhs  Markillland  schiffers  satz  Zollhebe= 



Mk.  f.  registers)
1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bescheinigung  der  Richtigkeit.
Ort,  Datum.

Unterschrift  des  Ausstellers.

Ausführungsbestimmungen  Ju  der  Sollverordnung  vom  10.  Juni  1908
für  das  Schutzgebiet  Deutsch-UNeuguinea.

Zu  8  4.
Die  Ein-  und  Ausfuhr  darf  stattfinden  in  Simpsonhafen,  Käwieng,  Namatanai,  Kieta,
Eitape,  Friedrich-Wilhelmshafen,  Jop,  Saipan,  Palau,  Ponape,  Ruk,  Jaluit,  Nauru.

Zu  §  7.
Die  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung  der  Zölle  obliegt:
in  Simpsonhafen,  Käwieng,  Namatanai,  Kieta,  Eitape,  Saipan,  Palau,  Ruk,  Nauru
den  Kaiserlichen  Stationen,
in  Friedrich-Wilhelmshafen,  Jap,  Ponape,  Jaluit  den  Kaiserlichen  Bezirksämtern.
Soweit  die  Vorstände  dieser  Dienststellen  (Zollstellen)  die  Sicherung,  Feststellung  und  Erhebung
  der  Zölle  nicht  persönlich  vornehmen,  haben  sie  den  hiermit  beauftragten  Beamten  jeweils
besonders  zu  bezeichnen  und  die  Ernennung  öffentlich  bekannt  zu  geben.

Zu  8  12.

Die  Rückerstattung  des  Zolles  wird  jedesmal  auf  Grund  eines  besonderen  Antrages  des
Ausführenden  und  nach  Prüfung  durch  die  zuständige  Zollstelle  erfolgen.  Das  Ergebnis  der  Prüfung
ist  auf  dem  Antrag  niederzuschreiben  und  als  Kassenbeleg  zu  verwenden.

Zu  §  15  Abs.  5.

Die  Bekanntmachung  des  Verkaufs  erfolgt  durch  öffentlichen  Aushang.  Die  Aufforderung
geschieht  durch  Zustellung  gegen  Behändigungsschein  oder  durch  eingeschriebenen  Brief;  falls  der
Aufenthaltsort  des  Zollpflichtigen  unbekannt  ist,  durch  öffentlichen  Aushang.

Der  Verkauf  wird  durch  die  Zollstelle  oder  die  von  ihr  beauftragte  Person  vorgenommen.

Zu  8  18.

Der  Führer  eines  vom  Ausland  kommenden  Schiffes,  welches  Küstenhandel  treibt,  ist,  unbeschadet
  der  Vorschrift  des  §  18,  verpflichtet,  bei  jeder  Zollstelle,  in  deren  Gebiet  er  Handel  treiben
will,  die  von  ihm  an  Bord  geführten  Gegenstände  beim  Anlaufen  und  vor  dem  Verlassen  des  Gebietes
  zu  deklarieren.  Auch  hat  er  der  Zollstelle  eine  Liste  der  verkauften  Gegenstände  unter  Angabe
von  Art,  Menge,  Wert  und  Käufern  einzureichen.

Die  Verzollung  des  eigenen  Verbrauchs  (§§  1  Abs.  2  und  5)  erfolgt  auf  Grund  einer
gleichzeitig  einzureichenden  besonderen  Deklaration.
        <pb n="977" />
        W  893  2#

Zu  F  20.

Alle  Anmeldungen,  sowohl  solche  über  zollpflichtige  wie  solche  über  zollfreie  Gegenstände,
iind  sofort  nach  ihrer  Abgabe  in  einem  Zollanmeldungsregister  (Formular  A)  unter  fortlaufender
Nummer  einzutragen,  bevor  die  Revision  der  deklarierten  Gegenstände  stattzufinden  hat.  (58  22
bis  25  der  Zollverordnung.)

Zu  §§  22  bis  25.

Die  Revision  hat  sich  darauf  zu  erstrecken,  festzustellen:

1.  daß  die  sämtlichen  gelöschten  oder  zu  verschiffenden  Gegenstände  angemeldet  sind;

2.  daß  die  zollpflichtigen  Gegenstände  nach  der  Gattung  und  der  zollpflichtigen  Menge
richtig  angemeldet  sind;

3.  daß  unter  den  als  „gollfrei“  deklarierten  Gegenständen  keine  „Jzollpflichtigen“  Gegenstände
geborgen  sind.

Es  ist  ferner  darauf  zu  achten,  daß  auch  die  zollfreien  Gegenstände  nach  Gattung  und
Menge  und  die  zgollfreien  und  zollpflichtigen  nach  dem  Wert  richtig  angemeldet  sind.

Auf  Grund  der  Revision,  oder,  wenn  von  einer  solchen  abgesehen  wird,  auf  Grund  der
als  richtig  angenommenen  Anmeldungen  wird  die  Zollfreiheit  oder  Zollpflichtigkeit  unter  gleichzeitiger
Berechnung  des  Zollbetrags  festgestellt.  Er  wird  unter  Erteilung  einer  Zollquittung  (8§  28)  —
Formular  C  —  erhoben  oder  gestundet  und  im  Zollheberegister  —  Formular  B  —  verbucht.  6

Die  Zollanmeldungs=  und  Zollheberegister  werden  monatlich  unter  jedesmal  mit  1  beginnender
  fortlaufender  Nummer  geführt  und  gehen  nach  dem  Monatsabschluß  mit  allen  Anmeldungen
als  Belege  zu  den  Abrechnungen.

Zu  §  26.

Die  zollamtliche  Behandlung  der  bei  dem  Postamt  Herbertshöhe  aus=  und  eingehenden

Postpakete  findet  bei  der  Hauptkasse  in  Herbertshöhe  statt.
Zu  §  32.

Hinsichtlich  des  Beschwerdeverfahrens  finden  im  übrigen  die  §§  16  bis  19  der  Kaiserlichen
Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905,  entsprechende  Anwendung.  Die  Beschwerdefrist  beträgt
zwei  Wochen  vom  Tage  der  Zustellung  an  gerechnet.

Zu  §  43.

Für  die  Ausfertigung  von  Zollstrafbescheiden  oder  für  die  Verhandlungen  bei  Anwendung
des  abgekürzten  Verfahrens  (Unterwerfungsverfahren)  sollen  die  diesen  Bestimmungen  anliegenden
Formulare  D  und  E  als  Muster  verwendet  werden.

Jap,  den  10.  Juni  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur:

gez.  Hahl.
Sollanmeldungsregister  Formular  4.
der

Zollstelle  zu
Geführt  durch:  (Name  des  Registerführers).

 

Lfd  anne  Des  Anmeldenden  -  gslige.
r  abgegeben  Neit  im  Zoll-  Bemerkungen
am  eberegister
(Latun)  Name  Wohnort  unter  Nr.

 

Zollanmeldung

.
(Enthält  die
nur  zollfreie

Gegenstände,
bleibtdiese  Spalte
ohne  Eintragung).
        <pb n="978" />
        G  894  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Feormular  B.
Sollheberegister
der
Zollstelle  zu
Geführt  durch:  (Name  des  Registerführers).
tu  --  Dessoll-Nachden8oll-  Die  Tages-Efd.0
  Daum  Des  Zollpflichtigen  anmel-  anmeldungen  Tagessumme  summe  in
##.4ein  dungs  Snrpahe  verbucht  tm  Bemerkungen
-  «  regitersoeträge  Kassenbuch
zahlmaName  Bohnort  Nr.  Mr.  .[Mf.  l  ur.
i
i
«Fsmular().
Kaiserliche  Zollstelle
#’’“:2  —-—ét-.
Quittung
über
bezahlten  Einfuhrzoll.
Der  zahlte  heute  für  nachstehend  aufgeführte
Erpenrte  an  Einfuhrzoll  und  Ausfuhrzoll:
Der  verzollten  Gegenstände  Entrichteter  Des  Zoll-  Des  Zoll-Zollbetrag
  anmeldungs-  heberegisters
Benennung  #  zollpflichtige  Menge  Mk.  Pf.registers  Nr.  Nr.
l
!
Daium
(L.  S.)  Bezeichnung  der  Behörde.
Unterschrift.
Formular  D.
Kaiserliche  Zollstelle.
,den............................  190
Strafbescheid.
in  der.........  Strassache  gegen  wohnhaft  4.
wegen
Der.  ,  zu.  hat  sich  der.
im..  Falle  schuldig  gemacht:  Beweismittel  A  und  wird  daher
nach  98.  der  Zollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-  Neuguinea  vom  10.  Juni  1908  mit
einer  Geldstrafe  von  .  Mk.  P#ff.,  in  Worten  «

und  Einziehung  der  Gegenstände  bestraft,  in  bezug  auf  welche  die  Zuwiderhandlung  begangen  ist.
Der  Beschuldigte  hat  die  Kosten  des  Verfahrens  zu  tragen:
Gründe  usw.:
        <pb n="979" />
        W  895  20

An  Kosten  sind  Mk.  .  Pf.  laut  folgender  Kostenberechnung  zu  entrichten.
Kostenberechnung:

 

Gegen  diesen  Strafbescheid  steht  dem  Beschuldigten  frei,  bei  der  unterzeichneten  Zollstelle  vom  Tage
der  Verkündung  oder  der  amtlichen  Zustellung  an  binnen  zwei  Wochen  Beschwerde  an  den  Gouverneur
einzureichen  oder  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  zu  stellen.

„  den  190...

 

(L.  S.)  Behörde,  Unterschrift.
..  .·.  .  verkündet
Dieser  Strafbescheid  ist  dem  Beschuldigten  heute  'wugesient.
(L.  S.)  Datum,  Behörde,  Unterschrift.

.  .  Beschwerde  an  den  Gouverneur
Der  Verurteilte  reichte  heute  d#trag  auf  gerchlliche  Entscheldung  ein

(I.  S.)  Datum,  Behörde,  Unterschrift.
Rechtskraft  erhalten.
(L.  S.)  Datum,  Behörde,  Unterschrift.

Kaiserliche  Zollstelle  zu

 

 

Formular  E.
1à#1'r—  4  2  D  L  XI.
........................................................  ,den190
Der  zu  hat  sich
der  im  Falle  dadurch  schuldig  ge- 



macht,  daß  er  (folgt  der  Tatbestand  und  die  durch  die  Anziehung  der  Strafparagraphen  begründete
Straffestsetzung.  Die  nicht  beschriebenen  Seiten  werden  durchkreuzt  bis  zum  Wiederbeginn  des
Vordrucks  auf  Seite  .

Der  Beschuldigte  erkennt  hierdurch  die  Richtigkeit  der  vorstehenden  Verhandlung  durch
Unterschrift  an,  unterwirft  sich  der  Straffestsetzung  der  Zollstelle,  verzichtet  auf  Einlegung  von  Rechtsmitteln
  gegen  diese  Straffestsetzung  und  erklärt,  über  den  gezahlten

Zollbetrag  von  .  Mk.Pf.
Strafbetrag  -  -
Wertbetrag  -  -
Kosten  -...-.......  -
Zus.Mk........  Pf
Quittung  erhalten  zu  haben.
Der  Beschuldigte  verzichtet  auf  Einlösung  des  hinterzogenen  Gegenstandes.
v.  g.  u.
Unterschrift  des  Verurteilten.
g.  w.  o.

(L.  S.)  Behörde  und  Unterschrift.
        <pb n="980" />
        W  896  2C

Verordnung  des  Zeichskaonzlers,  betr.  die  Haftung  Dritter  für  Sollgefälle  us#w.,
vom  19.  Uovember  1907.

Auf  Grund  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.  das  Zollwesen  der  Schutzgebiete  Afrikas  und
der  Südsee,  vom  7.  November  1902  (Kol.  Bl.  Seite  903)  wird  für  das  Schutzgebiet  Neuguinea
verordnet,  was  folgt:

Einziger  Paragraph.

Für  die  Zollgefälle,  Geldstrafen,  Ersatz  des  Wertes  konterbandierter  oder  geschmuggelter
Gegenstände  sowie  für  die  Kosten  des  hierauf  bezüglichen  Verfahrens,  zu  welchen  Personen  verurteilt
werden,  die  unter  der  Gewalt,  der  Aufsicht  oder  im  Dienste  einer  anderen  Person  oder  einer  Gesellschaft
  stehen,  sind  diese  letzteren  im  Falle  des  Unvermögens  der  Schuldigen  haftbar,  und  zwar
unabhängig  von  der  Strafe,  zu  welcher  sie  selbst  auf  Grund  der  bestehenden  Zollverordnungen  etwa
verurteilt  werden.  Dabei  kann  die  Zollbehörde  nach  ihrer  Wahl  die  verhängte  Geldstrafe  von  den
Mitverhafteten  einziehen  oder  unter  Verzicht  hierauf  an  dem  Schuldigen  selbst  die  für  den  Unvermögensfall
  vorgesehene  Freiheitsstrafe  zur  Vollstreckung  durch  die  Gerichte  bringen.

Doch  bleibt  es  den  vorbezeichneten  Personen  und  Gesellschaften  vorbehalten,  ihre  Haftung
durch  den  Nachweis  auszuschließen,  daß  die  Zuwiderhandlung  nicht  bei  Ausführung  der  Verrichtung
verübt  ist,  die  sie  dem  Täter  übertragen  oder  ein  für  allemal  überlassen  haben.

Berlin,  den  19.  November  1907.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
gez.  Dernburg.

Bekanntmachung,  betr.  Kbänderung  der  Satzungen  der  zentral-Kfrikanischen
Bergwerksgesellschaft,  Deutsche  Kol.  Ges.,  in  Berlin.
Vom  22.  August  1908.

Die  Satzungen  der  Zentral-Afrikanischen  Bergwerksgesellschaft,  Deutsche  Kol.  Ges.,  in  Berlin
sind  durch  Beschluß  der  am  12.  Juni  1908  stattgehabten  außerordentlichen  Hauptversammlung  der
Gesellschaftsmitglieder  mit  Zustimmung  der  Aufsichtsbehörde,  wie  folgt,  geändert  worden:

Der  §  8  erhält  folgende  Fassung:

„Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  1  200  000  Mk.,  eingeteilt  in  12  000  Anteile
über  je  100,00  Mk.,  und  zwar  der  Serie  A  von  1  bis  3000,  der  Serie  B  von  1  bis  3000  und
der  Serie  C  von  1  bis  6000.“  "

Der  §  10  erhält  folgende  Fassung:

„Als  Entgelt  für  dieses  Einbringen  erhält  die  Zentral-Afrikanische  Seengesellschaft  von  dem
in  §  8  bezeichneten  Grundkapital  6000  Anteile.  Diese  6000  Anteile  gelten  als  voll  eingezahlt;
sie  zerfallen  in:

a)  3000  Anteile  Serie  A,  welche  in  derselben  Weise  wie  die  bar  eingezahlten  6000  Anteile

der  Serie  C  an  dem  Gewinn  teilnehmen;

b)  3000  Anteile  Serie  B,  welche  erst  dann  am  Gewinn  teilnehmen,  wenn  die  Anteile

Serie  A  und  C  fünf  v.  H.  Gewinn  erhalten  haben  (§  20e).“

Der  §  11  wird  wie  folgt  geändert:

„Auf  die  6000  Anteile  der  Serie  C  werden  bei  ..  ...  “(as  Folgende  bleibt  unverändert.)

Die  Position  b  des  §  20  erhält  folgende  Fassung:

„Alsdann  wird  auf  die  Anteile  der  Serien  A  und  C  ein  Gewinnanteil  bis  zu  fünf  v.  H.
verteilt."
        <pb n="981" />
        W  897  20

Die  Position  fk  des  §  20  erhält  folgende  Fassung:

„Der  Rest  wird  auf  sämtliche  Anteile  gleichmäßig  verteilt.“

Der  erste  Satz  im  fünften  Absatz  des  §  27  erhält  folgende  Fassung:

„Jedes  Mitglied  des  Aufsichtsrats  ist  berechtigt,  sein  Amt  jeder  Zeit  durch  Erklärung  an
den  Vorsitzenden  niederzulegen.“  (Der  Paragraph  bleibt  sonst  unverändert.)

Im  §  36  1.  Absatz  werden  die  in  Klammer  gesetzten  Worte  „Absatz  2“  gestrichen.

Im  8§  37  wird  anstatt  „am  fünften  Tage“  „am  dritten  Tage“  gesetzt.

Der  letzte  Absatz  des  §  46  erhält  folgende  Fassung:

„Übersteigt  dieser  Betrag  die  Summe  der  baren  Einzahlungen,  so  wird  der  Mehrbetrag

den  Eigentümern  der  Anteile  Serie  A  und  B  zu  gleichen  Teilen  bis  zur  Höhe  des  Nennwertes
ausgezahlt.

Ein  dann  noch  verbleibender  Rest  wird  auf  sämtliche  Anteile  gleichmäßig  verteilt.“
Berlin,  den  22.  August  1908.

Reichs-Kolonialamt.

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  den  Handel  mit
denaturiertem  Spiritus.
Vom  30.  April  1908.
Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  und  des  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und

konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee,  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Wer  Handel  mit  abgabefrei  belassenem,  denaturiertem  Spiritus  treiben  will,  hat  die
Genehmigung  des  zuständigen  Bezirks=  oder  Distriktsamtes  zu  erwirken.

Als  denaturiert  ist  derjenige  Spiritus  anzusehen,  welcher  als  solcher  abgabenfrei  belassen
worden  ist.

§  2.  Der  Verkauf  denaturierten  Sprits  mit  einer  Stärke  von  weniger  als  80  Volumenprozenten
  ist  verboten.  Es  ist  ferner  untersagt,  denaturierten  Spiritus  an  Eingeborene  zu  verkaufen,
aus  solchem  Spiritus  das  Denaturierungsmittel  auszuscheiden  oder  dem  denaturierten  Spiritus
Stoffe  beizufügen,  welche  die  Wirksamkeit  des  Mittels  in  bezug  auf  Geschmack,  Geruch  oder  Farbe
vermindern.

Soll  denaturierter  Spiritus  zu  Genußzwecken  verarbeitet  werden,  so  bedarf  es  der  zuvorigen
Genehmigung  des  Gouvernements  und  der  Nachentrichtung  der  schuldigen  Abgaben.

§5  3.  In  den  Verkaufsräumen  muß  an  sichtbarer  Stelle  eine  gedruckte  oder  leserlich
geschriebene  Bekanntmachung  angebracht  sein,  welche  den  Inhalt  des  §  2  wörtlich  wiedergibt.

§  4.  Die  Kontrolle  darüber,  daß  den  Vorschriften  dieser  Verordnung  entsprochen  wird,
steht  neben  den  Bezirks=  und  Distriktsämtern  auch  den  Zollämtern  zu.

*  5.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Bestimmungen  dieser  Verordnung  werden,  soweit  nicht
andere  Strafbestimmungen  in  Frage  kommen,  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  1500  Mark,  Haft  oder
Gefängnis  bis  zu  zwei  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft.

§  6.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  20.  Mai  1908  in  Krast.

Windhuk,  den  30.  April  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
v.  Schuckmann.
        <pb n="982" />
        W  898  20

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  geruht,  dem  Gouverneur  z.  D.  Jesco

v.  Puttkamer  die  nachgesuchte  Versetzung  in  den  Ruhestand  mit  der  gesetzlichen  Pension  unter
Belassung  seines  Ranges  und  Titels  in  Gnaden  zu  erteilen.

Dem  Zollvorstand  bei  dem  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Togo  Max  Reinhardt  ist  der
Titel  „Zolldirektor“  verliehen  worden.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).
A.  K.  O.  vom  3.  August  1908.
Markmann,  Geheimer  Regierungsrat  und  vortragender  Rat,  zum  vortragenden  Rat  bei  dem
Rechnungshofe  des  Deutschen  Reichs  ernannt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  31.  August  1908.
Karioth,  Intendanturdiätar,  mit  Wirkung  vom  1.  August  d.  Is.  ab  zum  Intendantursekretär  ernannt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  7.  September  1908.

Graubmann,  Feldlazarettinspektor,  und

Igney,  Lazarettinspektor,  —  scheiden  mit  dem  30.  September  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im
Bereiche  der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (ersterer  beim  Garnisonlazarett  Cöln,
letzterer  beim  Garnisonlazarett  I  Thorn)  aus  der  Schutztruppe  aus.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offieren  usw.
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  zu  erteilen,  und  zwar:
Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen):
des  Komturkreuzes  2.  Klasse  des  Herzoglich  Sachsen-Ernestinischen  Hausordens:
dem  Oberstleutnant  Quade,  Stabsoffizier  in  der  Stellung  eines  Regimentskommandeurs;

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Sächsischen  Albrechtsorden  mit  Schwertern:
dem  Stabsapotheker  Dr.  Hentschel;
der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaille  in  Silber  mit  dem  Bande
für  Kriegsdienste:
den  Sergeanten  Krahe,  Sprögel  und  Palm,
den  Unteroffizieren  Magdeburg  und  Gretschel;
der  Königlich  Sächsischen  Friedrich  August-Medaille  in  Bronze  mit  dem  Bande
für  Kriegsdienste:
dem  Unteroffzier  Laurisch,
den  Gefreiten  Beyer  (Karl)  und  Kühn;
der  silbernen  Verdienstmedaille  am  Bande  des  Großherzoglich  Badischen
militärischen  Karl  Friedrich-Verdienstordens:
den  Unteroffizieren  Standinger  und  Binder;
des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Militär-Verdienstkreuzes  2.  Klasse:
dem  Sergeanten  Müller,
den  Unteroffizieren  Judkowiak  und  Kempe.
        <pb n="983" />
        899  20

Deutsch-Ostafriko.

Der  Wegebautechniker  Boldaums  wird  am
28.  September  1908  die  Ausreise  nach  Deutsch-Ostafrika
  antreten.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  19.  August  1908
in  Neapel  eingetroffen:  Stabsarzt  Dr.  Greisert
und  Oberarzt  Wolff.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  7.  September  1908  von  Neapel  aus  angetreten:
  Stabsarzt  Dr.  Dempwolff.

Kamerun.

Nach  einem  beim  Reichs-Kolonialamt  eingegangenen
  Telegramm  ist  der  Gouverneur  Dr.  Seitz
von  einer  längeren  Dienstreise  nach  dem  Süden
des  Schutzgebiets  in  Duala  eingetroffen.

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimatsurlaub
verlassen:  Bautechniker  Vetter,  Stationsassistent
Schlief,  Polizeimeister  Herzog  und  Buchhalter
Fahrenschon.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Die  Regierungsärzte  Dr.  Seibert
und  Dr.  Lubenau,  Chemiker  Dr.  Fickendey,
Landmesser  Seekamp,  Gärtner  Stößel,  die
Zollassistenten  Händler  und  Krause  sowie  der
Lazarettgehilfe  Schulz.

Die  Wiederausreise  nach  Kamerun  haben  am
9.  September  1908  angetreten:  Regierungsrat
Krücke,  Sekretär  Hellweg,  Vermessungstechniker
Haubold,  Materialienverwalter  Wichert,  die
Polizeimeister  Vasel  und  Hornke,  Zollassistent
Kerber  und  Senne  Eberhardt.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  1.  September  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Hauptmann  Zimmermann,
  die  Oberleutnants  v.  Heigelin  und
Nitschmann,  Leutnant  Edler  v.  der  Planitz,
und  Feldwebel  Hartig.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  September  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Hauptmann  Schloßer  und  Oberleutnant
v.  der  Marwitz.

 

Togo.

Vom  Heimatsurlaub  sind  im  Schutzgebiet
wiedereingetroffen:  kommiss.  Stationsleiter  v.  Parpart
  und  Stationsassistent  Jurischka.

Im  Schutzgebiet  neu  eingetroffen  sind  am
27.  Juli  d.  Is.:  Hauptmann  Freiherr  v.  Seefried
  und  kommiss.  Sekretär  Brassel.

 

Mit  Heimatsurlaub  ist  in  Deutschland  eingetroffen:
  Bautechniker  Hoffmann.

Deutsch-Südwestafriha.

Ausgereist  als  Polizeisergeanten  mit  dem
Dampfer  am  2.  September  1908  nach  Südwestafrika:
  Friedrich  Bölkening,  Hermann  Polit,
Max  Löschke,  Alex  Bilewski,  Bernhard  Röthke,
Hermann  Friedrich,  Paul  Schmidt,  Gustav
Schreiber,  Paul  Ludwig,  Theodor  Faas,
Richard  Hennigs,  Arnold  Springborn,  Hermann
  Paul,  Richard  Gossow,  August  Hammerich,
  Karl  Stumpf,  Emil  Tetzner,  Friedrich
Wilhelm  Heuer,  Wilhelm  Schincke,  Wilhelm
Sasse,  Georg  Saß,  Albert  Schulzig,  Peter
Christiansen,  Paul  Gruhl,  Ernst  Epple  und
Georg  Dawedeit.

 

Angenommen  mit  Beamteneigenschaft  vom
1.  April  1908  ab:  Gärtner  Kirn.

"  Im  Schutzgebiet  eingetroffen  am  5.  Juli  1908:
Polizeisergeant  Otto  Taenzer.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  23.  August  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Oberstleutnant  v.  Estorff,
Hauptmann  Böttlin,  die  Oberleutnants  Schneider
  und  Trainer.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  2.  September  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Leutnant  Schrewe.

Deutsch-Meugulnea.
Der  Regierungsrat  Stuckhardt  hat  am
6.  Juli  1908  die  Geschäfte  des  Kaiserlichen  Bezirksamts
  und  Bezirksgerichts  in  Jaluit  (Marschall-Inseln)
  übernommen.

Der  kommiss.  Bezirksamtmann  und  Bezirksrichter
  Karlowa  ist  mit  Heimatsurlaub  aus
Neuguinea  eingetroffen.
        <pb n="984" />
        W  900  2O

 

Dop  KNichtamtlicher  Teis#####)

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Kamerun.
Von  der  Vola-Croßschnellen-Grenzexp

Die  deutsche  Abteilung  der  Yola  —  Croßschnellen
  -Grenzexpedition  hat  am  10.  August  die
Wiederausreise  nach  Kamerun  angetreten.

Wie  erinnerlich,  hatte  die  gemischte  deutschenglische
  Kommission  ihre  Arbeit,  den  Verlauf  der
Westgrenze  Kameruns  gegen  Nord=  und  Südnigeria
  von  Yola  bis  zu  den  Croßschnellen  gemäß
dem  Vertrage  vom  15.November  1893  festzustellen,
im  November  vorigen  Jahres  bei  Yola  begonnen.
Als  Grundlage  für  die  kartographische  Aufnahme
diente  eine  Triangulation,  welche  an  die  etwa
22  km  lange  Seite  Wom—  Gidjaro  der  Yola—
Tsadsee-Vermessung  angeschlossen,  von  der  deutschen
  Abteilung  auf  deutschem,  von  der  britischen
auf  britischem  Gebiet  geführt  wurde.  In  der
Mitte  greifen  die  Dreiecksketten  ineinander,  so  daß
durch  die  gemeinsamen  Triangulationspunkte  sowohl
  die  Verbindung  der  beiden  Ketten  hergestellt
ist,  als  auch  eine  zuverlässige  Kontrolle  der  beiderseitigen
  Messungen  und  Rechnungen  ausgeübt  wird.
Die  Vergleiche  ergaben  eine  ausgezeichnete  Ubereinstimmung
  sowohl  in  der  Koordinatenberechnung,
als  wie  in  der  kartographischen  Darstellung.

Die  Arbeiten  wurden  außerordentlich  durch
das  Gelände,  klimatische  Verhältnisse,  feindliches
Verhalten  der  Eingeborenen,  Mangel  an  Verpflegung
  und  Krankheiten  erschwert.  Besonders
schwer  hielt  es  für  die  deutsche  Abteilung,  mit

 

der  britischen  gleichen  Schritt  zu  halten,  da  diese
mit  dem  doppelten  weißen  Personal  arbeitete.
Ende  März  erforderte  die  völlige  Erschöpfung  der
beiderseitigen  Mitglieder  sowie  das  Einsetzen  der
Regenzeit  das  Einstellen  der  Vermessungstätigkeit.
Insgesamt  waren  bis  zu  diesem  Zeitpunkt  von
der  deutschen  Kommission  etwa  20  000  qkm  beinahe
  völlig  unbekannten  Gebietes  aufgenommen,
die  Grenzlinie  ungefähr  bis  zur  Hälfte  (7°  40’
nördl.  Breite)  bestimmt  worden.

Die  Arbeiten  sollen  Mitte  September  an  vorgenannter
  Stelle  wieder  ausgenommen  werden.
An  Stelle  des  erkrankten  Majors  Haering  ist
deutscherseits  Oberleutnant  v.  Stephani  mit  der
Leitung  beauftragt;  außer  den  bisherigen  Mitgliedern,
  den  Oberleutnants  Rothe  und  Cuno,
ist  Leutnant  Detzner  der  Expedition  zugeteilt
worden.

Voraussichtlich  wird  die  weitere  Vermessung
unter  gleich  schwierigen  Verhältnissen  wie  bisher
fortgeführt  werden  müssen  —  besonders  für  die
deutsche  Abteilung  wegen  des  Mangels  an  rückwärtigen
  Verbindungen,  während  den  Engländern
Ibi  und  Takum  mit  den  Wasserwegen  des  Niger
und  Benue  als  Verpflegungsbasis  zur  Verfügung
stehen.  Falls  nicht  besondere  Umstände  eintreten,
denen  bereits  durch  Entsendung  der  Expedition
des  Majors  Puder  zur  Befriedung  des  zur
Vermessung  kommenden  Gebietes  Rechnung  getragen
  ist,  kann  die  Rückkehr  der  Grenzexpedition
im  Mai  nächsten  Jahres  erwartet  werden.

achweisung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Oonat  Jonuar  1008
källlg  gewordenen  Sollbeträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  16,  S.  799.)
Gesanibenao  der  fällig  gewordenen  (neu  dellarierten)  Zölle  ’'
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
Zollamt  1908  1907  des  Vorjahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  mehr  weniger
Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf]  Mark  #  Mark  Pf./  Mark  Pf.]  Mark  f.
r  1
Garna  5184  356869  —  12  03  35116  75  3390  20  14506  951  —  2  453  60
Kusserr  36  +  2  —  65  2  50%  296  50  68  —-Dkoa......
  168—1968»75  2191  ;75——406·—4067—172575—,-,
Molundu·...2701«.5  —’—2701252552053660«.33621260—-  3511  35
Z  1  )v  -
Im  ganzensso  00  101  757251  350  252  052464  05
.  ——-47«
        <pb n="985" />
        Deutsch·  Ostafrika.

Regierungsschule  in  Daressalam.

Die  Regierungsschule  für  Europäerkinder  in

G  901

Daressalam  ist  jetzt  in  einem  neuen,  allen  An-Nachwelsung

  der  bel  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im

(Val.

*

forderungen

Scheelestraße  untergebracht.
wärtig  von  acht  Kindern  besucht.

Deutsch-Südwestafrika.

fällig  gewordenen  JSollbeträge.

„Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  17,  S.  841.)

entsprechenden  Gebäude

in  der

Sie  wird  gegen-Donat

  April  1908

 

Namen  der  Zoll-Gesamtbetrag

  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres

 

Gegen  den  gleichen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ämter,  bei  Jeitraum
welchen  die  Zölle  1808  1907  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
sind  Mark  Pf.]  Mart  Pf.]  Mart  Pf.]  Mart  f.]  Mart  u#k.]|a  Pf.]  Mart  Pf.]  Mart  Ef.
l  .
Swakopmund.  54  420  10  1  —  ö4  40  32  11920  —  82  140%  22  **  —-CIudentzbucht
  ·  61453z10  242s—6109.)11038  569«50  —;—380690093  12060—-—
nldhnk..  25  567  20  —  —  25567  20  12  956.50  —  —  12  956.5012  610.70  H  1ULI
Namansdrift  504760  5047.04  40%%  —  —  1900,410|
Ururas  2550  1  29,  —  —  —  —  29689  —
Haigamthab  .  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibib  5  20500  —  —  5265.60  3  405  70  —  —  8  405  70  1859  900  —
Okahaudja-  3783.0Wx7¼NNZL2LDOO  56
Gobabis  202230  —  —  2022301  404230  —  —  4  da  80  —  —42020'—
Zugurn  .  926  70  —  —  926.70  366  10  ——  866  10  560  601  —  —
Out  .  99060  —  —  925  60  94  20  —  —  94  20  8311401  —
dihtjoiuein  .  seyn-.-80515171125——1«11-25—!—906;10
Usa  .  6070  ——  60  70  —  —  —  —  —  —  60  7||—  —
Znarongo  .  156,-10——.—  156«40——  —  —  ——  156»40—,.—
Otavi  30200  30  290+„  30  200  —
2  8—  109,50  —  —  109  50  —  —  —  —  .  10950—-—
Jchoboth.  685|—  —  —  5—  079|15  —  —  4079|15  —  —  394  15
Kub  30———d4—  30+—  —  30  —
Gibeon  1  846  40  —  —  1  846  40  1  452  80  —  —  14280  393  600—  —
Maltahöhe  6  —  —  —  6  —  —  —  —  6—  )  —
Keetmanshoop  6945  15  —  —  6  945  15  1  569.60  —  —  1  569|60  5  325  55—  —
asurr  88  40  —  —  83  40  1140  —  —  1140  2  —  —
Warmbad  .  1  160)  70  —  —  1  190.70  108.60  —  —  108|60  1  2  101  —  —
Dawignab.  38/—  —  —  38.—  109  5  —  —  109/50  71  60
Utamas.  2150  10  —  —  2150  10  1  321  93  —  —  1  334|93  815  17  —-Stolzenfels
  —  90,  —  129051  —  —  3905
Bethanien.  2325  —  —  2325  —  —  —:  —  —  23/82—  —
Intendantur  38  42729  —  —82729  —  —  —  —  —  —838  2729  —.  —
Zusammen12  115  14  247  —  212  862  14  111354  58  —  —  111  354.58101  oo7  õt  —
Samoa.

Nachwelsung  der  belm  Sollamt  Kpla  im  IV.  Verrtel  1907  fälllg  gewordenen  JSollbeträge.

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  dellarierten)  Zölle  im

Gal

obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres

 

 

Deutsches  K  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  9,  S.  433.)

Gegen  den  gleichen
Zeitraum  des  Vor- 



1907  1906  6  jahres
Einfuhr  Ausfuhr  zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  zusammen  mehr  weniger
Ml.5  Mk.  t  ꝛ  rꝛt.  Mt.  Mi.  Mk.
i  :
62  126,77  —  62  126,7762  026,31  —  62  026,31  100,46
        <pb n="986" />
        G  902  20

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Die  tropischen  Hölzger  und  die  Gerbstoffe
sowie  die  mineralischen  Rohstoffe.#)

Die  Einfuhr  von  tropischen  Hölzern  im
Jahre  1907  veranschaulicht  die  nachfolgende  Zusammenstellung.


Es  wurden  eingeführt:

t  Wert:  Mill.  Mk.
Farbhölzer  113,9  2,5
Mahagoni-,  Polisanderholz  3  001,9  2,7
Buchsbaum-,  Eben-,  Tik-,

Pockholz  .12  172,7  2,6
Zedernholz  18616,8  5,5
Kokosholz  1  071,5  .0,1

zusammen  85  976,8  13,4

Die  Ausfuhr  der  gleichen  Artikel  aus  Deutschland
  war  unbedeutend.  Sie  betrug  im  Jahre

1907  an
t  Werit:  Mill.  Mk.
Farbhölzern  4651,7  0,6
sonstigen  tropischen  Hölzern  4312,1  0,9
zusammen  8963,8  1,5

Eine  Gegenüberstellung  der  beiden  Zahlen
ergibt,  daß  im  Jahre  1907  rund  20  000  t  Farbhölzer
  im  Werte  von  rund  2  Millionen  und  rund

 

57  .000  t  tropische  Nutzhölzer  im  Werte  von  rund
10  Millionen  Mark  in  der  deutschen  Färbereiund
  holzverarbeitenden  Industrie  zur  Verwendung
und  Weiterverarbeitung  gelangten.  Farbhölzer
werden  vor  allem  zum  Färben  von  Gespinstwaren
Webstoffen,  Garnen,  Leder,  die  übrigen  angeführten
Hölzer  besonders  in  der  Möbelindustrie  zur  Herstellung
  von  Instrumenten,  Drechslerwaren  und
dergleichen  verwendet.  Da  die  ausgeführten,
unverarbeiteten  Farbhölzer  und  tropischen  Hölzer
ebenfalls  für  den  Export  zubereitet,  zerkleinert,
gesägt  usw.  werden,  ist  der  Personenkreis,  der  an
der  Zurichtung  und  Verarbeitung  überseeischer
Hölzer  beteiligt  ist,  ein  sehr  umfangreicher.

Tropische  Hölzer  liefert  uns  fast  ausschließlich
das  Ausland.  Zwar  besitzen  wir  in  unseren
Kolonien  selbst  tropische  Gebiete,  zum  Teil  sehr
waldreiche,  jedoch  hat  ihre  Holzausfuhr  eine
nennenswerte  Höhe  bis  jetzt  nicht  erreicht.  Nach
den  amtlichen  Veröffentlichungen  über  den  Außenhandel
  der  Kolonien  läßt  sich  der  Wert  der  Ausfuhr
  von  Farb=  und  anderen  Hölzern  (außer
Brennholz,  Holzkohlen  und  Gerbhölzern)  über
die  Küstengrenze  folgendermaßen  feststellen:

 

 

 

 

 

 

 

 

(in  Mart)
1899  D"  1900  I  1901  1902  10903  10904  1905  1906
Leursch-Sstafrika")  .  —  l  —  —  —  67  922  88  845  85  101  20  714
Kamerun  .  14  189  57650  113  812  160  459  95  718  88  217149  640  118831
Tooon  —  —  —  —  1  520  8  480  5166.  2340
14  189  57  650  113  812  160  459  165  160  j  130  492  189  907  141  885

 

Südwestafrika  und  unsere  Besitzungen  in  der
Südsee  sind  bei  dieser  Berechnung  nicht  berücksichtigt.
  Ihre  Ausfuhr  von  Hölzern  ist  noch  unerheblich;
  bisher  dürfte  kaum  mehr  als  für
3000  Mk.  Holz  aus  diesen  Gebieten  zur  Verschiffung
  gelangt  sein.

Die  oben  mitgeteilten  Zahlen  zeigen,  daß  sich
die  Ausfuhr  aus  den  Kolonien  höchst  sprunghaft
gestaltet  hat.  Besonders  deutlich  tritt  das  bei
Kamerun  hervor.  Dort  sank  der  Wert  der  Holzausfuhr
  von  1902  auf  1903  um  rund  40  v.  H.
und  stieg  vo  von  1904  auf  1905  um  rund  41  v.  H.

))  „Holonialwirtschaftliches-  V.  Aus  dem,  TNeichs-Arbeitsblatt“.
  August  t  1808.  Val.  „D.  Kol.  vi.  908.
Nr.  11,  S.  543  ff.;  Nr.  18,
und  Nr.  17,  S.  857  ff.
2)  Vor  1903  mit  Breunhools,  Holzkohlen  und  Gerbstoffen
  zusammen  nachgewiesen

S.  6  ff.;  Nr.  14,  S  .  f.

 

Im  Jahre  1901  war  er  beträchtlich  höher  als
1903  und  1904.  Aus  Deutsch-Ostafrika  hat  sich
die  Ausfuhr  sogar  im  Laufe  der  letzten  vier  Jahre
erheblich  vermindert.

Die  Gründe  für  diese  Erscheinung  sind  jedoch
keineswegs  in  einer  Erschöpfung  der  kolonialen
Holzbestände  zu  suchen.  Hier  sind  vielmehr  in
noch  viel  stärkerem  Maße  als  bei  den  bisher  in
gleichem  Zusammenhang  betrachteten  kolonialen
Produkten  die  Verkehrsverhältnisse  ausschlaggebend.
  Baumwolle,  Kautschuk  und  Hauf  lassen
sich  zur  Not  auch  auf  den  Köpfen  von  Trägern
aus  dem  Innern  an  die  Küste  befördern.  Beim
Holz  dagegen  wird  diese  Beförderungsweise  naturgemäß
  fast  zur  Unmöglichkeit,  falls  nicht  am
Gewinnungsort  eine  Zerkleinerung  der  Hölzer
vorgenommen  wird.  Das  kann  natürlich  nur  in
geringem  Umfange  geschehen,  denn  einerseits  ex-
        <pb n="987" />
        E  903  20

höhen  sich  dadurch  die  Gewinnungskosten  beträchtlich,
  anderseits  werden  die  Hölzer  durch  die
Zerkleinerung  zu  vielen  Zwecken  untauglich.  Berücksichtigt
  man  ferner,  daß  der  Transport  einer
Tonne  Last  z.  B.  aus  dem  Seengebiet  von  Ostafrika
  an  die  Küste  mehr  als  40  Träger,  die
wochenlang  unterwegs  sind,  sowie  einen  Kostenaufwand
  von  2500  Mk.  erfordert,  während  die
gleiche  Last  durch  die  Eisenbahn  unter  Ersparung
der  Träger  mit  einem  Buuchteil  des  Kostenaufwandes
  in  kurzer  Zeit  zur  Küste  geschafft
werden  könnte,  so  werden  die  sprunghafte  Entwicklung
  und  die  teilweise  Abnahme  der  Ausfuhr
von  Holz  aus  unseren  Kolonien  ohne  weiteres
erklärlich.  Die  Ausbeutung  von  Holzbeständen
hat  bisher  eben  nur  in  nächster  Nähe  der  Küste
stattfinden  können,  während  die  reichen  Bestände
im  Innern  noch  unberührt  sind.  So  ist  es  z.  B.
auch  zu  erklären,  daß  die  Ausfuhr  von  Ebenholz
aus  Kamerun  erheblich  gesunken  ist.  Sie  bezifferte
sich  im  Jahre

1.  Juli  1895  bis  30.  Juni  1896  auf  100  758  Mk.

1.  1896  -30  =  1897  47528  =
1.  1897  l.  1898  =  53761
1.  -  1898  l  30  1899  20  830
1.  1899  30.  -  1900  =  23  581

Diese  Bestände  können  nur  durch  Bahnen
erschlossen  werden.  Auch  die  Ausnutzung  der
schiffbaren  Flüsse  in  unseren  Kolonien  ist  nur  auf
diese  Weise  möglich;  auch  hier  sind  Feldbahnen
und  Drahtseilbahnen  erforderlich,  um  die  Hölzer
den  Wasserläufen  zuzuführen.  Brauchen  diese
Zubringerbahnen  auch  häufig  nicht  lang  zu  sein,
so  ist  doch  ihre  Anlage  zur  Zeit  kaum  möglich,
da  es  nicht  angängig  ist,  die  nötigen  Maschinen
und  Fahrzeuge  durch  Menschenkraft  ins  Innere
zu  bringen.

Sobald  diese  Verkehrswege  erst  vorhanden
sind,  werden  unsere  Kolonien  in  der  Lage  sein,
ihre  Ausfuhr  an  Hölzern  um  ein  Mehrfaches  zu
erhöhen.  Soweit  die  Waldbestände  bereits  erforscht
  sind,  enthalten  sie  alle  die  Hölzer,  die  wir
heute  noch  vom  Ausland  einführen,  außerdem
eine  Anzahl  anderer,  deren  Verwendungsmöglichkeit
  für  unsere  Industrie  noch  Versuchen  unterliegt.
  Nach  den  bisherigen  Ergebnissen  sind  die
Aussichten  für  eine  Verwendungsmöglichkeit  günstig.
Auf  der  Weltausstellung  zu  St.  Louis  fanden  die
dort  ausgestellten  Hölzer  aus  unseren  Kolonien
wegen  ihrer  Schönheit  allgemeine  Anerkennung.
Von  der  Größe  der  Waldungen  mögen  die  folgenden
  Zahlen  einen  Begriff  geben.

In  Ostafrika  sind  in  der  Nähe  der  Küste
allein  250  000  ha  Hochwald,  50  km  landeinwärts
weitere  1  bis  2  Millionen  ha  vorhanden,  die  mit

Tikbaum  eingeführt.

 

Zedernholz  und  Mahagoni  durchsetzt  sind.  1)  Bis
Mitte  1907  waren  von  der  Forstverwaltung
192  000  ha  Wald  in  Besitz  genommen  worden,
davon  rund  92  000  ha  im  Jahre  1906/07.
Einer  der  Wälder,  der  25  000  ha  große  Schumewald
  im  Bezirk  Wilhelmstal,  soll  jetzt  ausgebeutet
  werden.  Zu  diesem  Zweck  werden  Drahtseilbahnen
  gebaut.  Die  Wälder  Ostusambaras
trachtet  die  Sigi-Gesellschaft  durch  eine  Stichbahn,
von  der  Mitte  1907  12  km  fertiggestellt  waren,
zu  erschließen.  Außerdem  ist  in  Berlin  eine  Gesellschaft
  zur  Ausnutzung  der  Holzbestände  von
Usambara  gegründet  worden.

In  Kamerur  ist  das  Küstengebiet  zum  großen
Teil  mit  Urwald  bestanden,  der  sich  bis  zu  300  km
ins  Innere  erstreckt  und  ungeheure  Holzreichtümer
birgt.  Bemerkenswert  ist  auch  das  Vorkommen
ausgedehnter  Mangrovenwaldungen,  von  denen
weiter  unten  noch  zu  sprechen  sein  wird,  unmittelbar
  an  der  Küste  und  in  der  Umgebung
der  Flußmündungen.  Zur  Ausbentung  dieser
Bestände  sind  in  letzter  Zeit  mehrfach  Holzschlagkonzessionen
  nachgesucht  worden.

Die  Kolonie  Togo  kann  heute  als  verhältnismäßig
  waldarm  gelten,  während  in  früheren
Zeiten  große  Teile  des  Schutzgebiets  mit  Wald
bestanden  waren.  Die  deutsche  Verwaltung  geht
demgemäß  planmäßig  mit  Aufforstungen  vor.  In
Südtogo  soll  ein  287  qkm  großes  Gebiet  aufgeforstet
  werden.  Um  auch  die  Privattätigkeit
nach  dieser  Richtung  hin  zu  fördern,  hat  das
Gouvernement  Pflanzprämien  ausgeschrieben.  Auch
wird  den  Versuchen  zur  Einführung  fremder  Holzarten
  ständig  Beachtung  geschenkt.  So  hat  die
botanische  Zentralstelle  in  Togo  den  wertvollen
Allein  die  Station  Sokodé
brachte  im  Jahre  1906/07  160  000  Samen  in
die  Erde,  während  30  000  Tikbäume,  die  ältesten
sechsjährig,  bereits  an  ihren  endgültigen  Standort
verpflanzt  waren.

Um  das  Interesse  an  der  Verwendung  kolonialer
  Hölzer  tatkräftig  zu  fördern,  hat  das
Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  in  seiner
diesjährigen  Tagung  beschlossen,  einen  Holzsachverständigen
  nach  Kamerun  zu  senden,  um  die  dortigen
  Bestände  auf  ihre  Verwendbarkeit  für  die
deutsche  Industrie  näher  zu  untersuchen,  sofern
es  gelingt,  die  erforderlichen  Mittel  aus  Interessentenkreisen
  aufzubringen.

In  enger  Verbindung  mit  der  Nutzholzfrage
steht  die  Frage  der  Versorgung  Deutschlands  mit
Gerbstoffen.  Schon  seit  langer  Zeit  ist  Deutschland
  nicht  mehr  in  der  Lage,  den  Bedarf  der

*  Um  die  Ausdehnung  der  Wälder  in  unseren
Kolonien  achtiq  würdigen  zu  können,  sei  erwähnt,  daß
lnahme  von  1900  im  ganzen  Deutschen

Reich  etwa  sgalsne  Hektar  Hochwass  vorhanden  sind.
        <pb n="988" />
        G  904

deutschen  Lederipustrie  an  Gerbstoffen  zu  decken,
umsoweniger,  als  die  deutsche  Eichenschälkultur
immer  mehr  zurückgegangen  ist.  Bereits  vor
einigen  Jahren  wurde  berechnet,  das  Deutschland
nur  den  sechsten,  höchstens  den  fünften  Teil  des
Bedarfs  an  Eichen=  und  Fichtenrinde  für  Gerbzwecke
  hervorbringt.  Seitdem  dürfte  sich  das
Verhältnis  noch  bedeutend  verschlechtert  haben.
Die  deutsche  Lederindustrie  ist  also  in  sehr  starkem
Maße  auf  die  Einfuhr  von  Gerbstoffen  aus  dem
Auslande  angewiesen,  und  zwar  wendet  sie  sich
teils  an  europäische  Länder  (Eichen=  und  Fichtenrinde),
  teils  an  überseeische  Gebiete.  Im  Jahre
1907  wurden  eingeführt:

a.  aus  europäischen  Gebieten:

1000t  Mill.  Mk.
Eichenrinde  58,3  5,8
Nadelholzrinde  34,8  2,3

Eichen-,  Fichten-,  Kastanienholzauszug.
  ..  .  239,3  5,2
116,4  13,3
b.  aus  überseeischen  Gebieten:

1000t  Mill.  Mk.
Akazien=  u.  a.  Gerbrinden  23,0  3,7
Quebrachoholz  in  Blöcken  .  112,8  8,6
-  zerkleinert  5,4  0,5
Dividivi  500  1,1
Valonean  1299  2,8
Myrobalanen  15,0  1,9
Sumach  .  5,8  1,4
Katecch  4433  1,7
Sonstige  Gerbstoffe  .  .  3,0  3,2
OQuebrachoholzauszug  10,3  3,1
Sonstige  Auszüge  1,1  0,4
198,6  28,4

Die  Gesamteinfuhr  von  Gerbstoffen  betrug
demnach  rund  315.000  t  im  Werte  von  41,7  Mill.
Mark.  Mehr  als  zwei  Drittel  davon  kamen
über  See.

Die  Ausfuhr  von  Gerbstoffen  betrug  im
gleichen  Jahre:

—

stoffen  darstellt,  sondern  in  der  Hauptsache  Halbund
  Ganzfabrikate  darstellt,  wie  zerkleinertes
Quebrachoholz  und  Quebrachoholzauszug.

Die  deutsche  Lederindustrie  mußte,  wie  aus
den  angegebenen  Zahlen  erhellt,  im  Jahre  1907
für  mehr  als  36  Millionen  Mark  Gerbstoffe  einführen,
  um  ihren  Bedarf  zu  decken.  Unter  diesen
eingeführten  Stoffen  spielen  die  aus  den  überseeischen
  Gebieten  die  bedeutendste  Rolle,  und
unter  ihnen  wieder  das  Quebrachoholz,  das  im
Jahre  1907  der  Menge  nach  61,8  v.  H.,  dem
Werte  nach  41,2  v.  H.  der  überseeischen  Einfuhr
ausmachte.  Da  das  unzerkleinerte  Quebracho  so
gut  wie  ausschließlich  von  Argentinien  geliefert
wird,  Deutschlands  Quebrachoeinfuhr  sich  immer
mehr  gesteigert  hat,  steht  die  deutsche  Industrie
hier  einem  Monopol  gegenüber,  welches  sich  in
der  Preisfestsetzung  keine  Schranken  aufzuerlegen
braucht  und  die  Produktionskosten  unserer  Industrie
  mitbestimmend  beeinflußt.  Wie  schnell  die
Einfuhr  von  argentinischem  Quebrachoholz  im
Laufe  der  Jahre  zugenommen  hat,  möge  die
nachfolgende  Übersicht  zeigen.  "

Es  gelangten  nach  Deutschland:

»F  u.

——o--1889:
  19,3  für  1,6  1898:  113,5  für  6,2
1890:  21,8  =  2,0  1899:  380,2  =  4,0
1891:  50,2  2,5  1900:  121,2  7,9
1892:  27,4  1,41901:  111,.7.  7,3
1893:  390  2,0  1902:  136,6  =  3,2
1894:  40,2  2,0  1903:  108,3  3,1
1895:  87,6  =  4,4  1904:  123,8  11,3
1396:  67,4  3,4  1905:0  121,9  11,5
1897:  81,5  4  4,1

Da  überdies  der  Gerbstoffmarkt  auch  durch
monopolistische  Tendenzen  Amerikas  beeinflußt
wird,  was  ebenfalls  preissteigernd  wirkt,  liegt  hier
wie  bei  anderen  Rohstoffen  ein  erhebliches  Interesse
  vor,  die  deutsche  Industrie  in  ihrem  Bedarf
vom  Ausland  allmählich  unabhängig  zu  machen.
Da  dies  durch  die  Erzeugung  von  Gerbstoffen  im
Inlande  nicht  geschehen  kann,  richtet  sich  auch  in
diesem  Fall  der  Blick  nach  unseren  Kolonien.

Es  ist  vorhin  darauf  hingewiesen,  daß  namentlich
  in  Deutsch-Ostafrika  und  Kamerun  ungeheure
  Waldgebiete  der  Erschließung  harren,  die
auch  Gerbstoffe  in  großen  Mengen  bergen.  Vorbereitende
  Studien  zur  Beschaffung  von  Gerbstoffen
  aus  den  deutschen  Kolonien  wurden  durch
die  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee

 

1000  Mill.  Mk.
Eichen-,  Nadelholzrinde
Eichen-,  Fichten-,  Kastanien=  3,1  0,3
holzauszug.  .  .  ..
Quebrachoholz  in  Blöcken  0,2  .0,02
-  zerkleinert  .  11,9  1,1
Sonstige  Gerbstoffe  1,2  0,4
Quebrachoholzauszug  11,4  3,4
Sonstige  Auszüge  5  0,2
28,3  5,4

Sie  ist  demnach  im  letzten  Jahre  unerheblich
gewesen.  Es  ist  beachtenswert,  daß  sie  sich  im
wesentlichen  nicht  als  Wiederausfuhr  von  Roh- 



1)  Der  Vergleich  ist  nur  bis  zum  Jahre  1905
durchgeführt,  weil  der  neue  Zolltarif  von  1900,  der
das  Quebrachoholz  mit  einem  Zoll  von  2  Mk,  belastete,
die  Einfuhr  zugunsten  zollfreier  Gerbstoffe  etwas
zurückdrängte.
        <pb n="989" />
        W  905  2

im  Jahre  1900  ins  Leben  gerufene  Expedition
nach  den  ostafrikanischen  Steppen  von  Dr.  Busse
ausgeführt.  Die  Expedition  stellte  das  Vorkommen
wildwachsender  Gerbstoffpflanzen  in  der  Kolonie
fest  und  ergab  wichtige  Fingerzeige  für  ihre  Ausbeutung.
  Auch  andere  Forschungsreisende  wandten
im  Auftrage  des  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees
ihre  Aufmerksamkeit  den  kolonialen  Gerbstoffen  zu.
Weiterhin  suchte  das  Komitee  die  Versorgung  des
heimischen  Marktes  mit  diesen  Produkten  aus  den
eigenen  Kolonien  durch  die  Einführung  der  Kultur
wichtiger  fremder  Gerbstoffpflanzen  in  die  Kolonien
zu  fördern.  Zu  diesem  Zwecke  wurde  in  den
letzten  Jahren  mehrfach  Saatgut  der  Gerberakazie
und  des  Malettobaumes  zu  Kulturversuchen  verteilt.
  Auch  durch  kostenlose  Begutachtung  von
Gerbstoffen  sucht  das  Komitee  das  Interesse  an
diesen  Produkten  dauernd  rege  zu  erhalten.

Bis  jetzt  haben  die  genannten  Kolonien  für
die  Gerbstoffgewinnung  nur  zum  verschwindend
kleinen  Teil  ausgenutzt  werden  können.  Es
wurden  aus  ihnen  Gerbstoffe  ausgesuhrt:

 

(in  Mart)

1001  1002  1903  1904  1005  1906

 

Deutsch-Ostafrikal.)

Kamerun.

2270  28  46%  20  134  1761
15  4900  15½6.  2  710  2  74.  758  50
—  —  Tœẽ  31618  20882  17  911

Die  an  sich  schon  geringfügigen  Zahlen  zeigen
obenein  noch  eine  sinkende  Tendenz,  besonders
für  Kamerun.  Das  beruht  jedoch,  wie  bereits
früher  erwähnt,  keineswegs  auf  einer  Abnahme
der  ausbeutungsfähigen  Holzbestände,  sondern  hat
seinen  innersten  Grund  in  Fragen  der  Technik
und  des  Verkehrs.

Eines  der  Gerbmittel,  welches  aus  den  Kolonien
in  großen  Mengen  bezogen  werden  könnte,  ist  die
Mangrovenrinde.“)  Nach  Schätzungen  des
als  Sachverständigen  bekannten  Farmers  Denhardt,
  der  heute  schon  1600  Mann  in  der  tropischen
  Holzproduktion  beschäftigt,  sind  die  in
Kamerun  und  Ostafrika  vorhandenen  Mangrovenbestände
  auf  mindestens  120  000  ha  anzunehmen,
deren  Gerbstofsgehalt  bei  den  heutigen  Preisen
auf  wenigstens  850  Millionen  Mark  veranschlagt
  wird.  Vor  einigen  Jahrzehnten  bereits
hat  man  versucht,  die  Mangrovenrinde  zu  Gerbzwecken
  in  größerem  Umfange  zu  benutzen.  Die
Versuche  scheiterten  damals  wesentlich  daran,  daß

 

1)  Vor  1903  nicht  gesondert  nachgewiesen.

2)  Unter  Mangroven  versteht  man  eine  eigenartige
tropische  Waldbildung  an  den  Flußmündungen  und
Meeresbuchten,  wo  der  Boden  durch  be  und  Flu
abwechselnd  überschwemmt  und  trockengelegt  wird.

 

dieser  Gerbstoff  das  zu  bearbeitende  Leder  ausgeprägt
  rot  färbte,  also  für  gewisse  Zwecke  verdarb.
  Es  ist  jedoch  nunmehr  gelungen,  diesem
lbelstande  so  weit  abzuhelfen,  daß  die  Verwendung
von  Mangrovenrinde  technisch  keine  besonderen
Schwierigkeiten  mehr  bietet.  Es  ist  auch  festgestellt,
  daß  Mangrovenwaldungen  künstlich  angelegt
  werden  können,  so  daß  ein  Versiegen  der
Ausbeute  nicht  zu  befürchten  ist.  Im  Jahre  1905
in  Ostafrika  angepflanzte  Mangrovenbestände  haben
sich  befriedigend  entwickelt.  Auch  von  privater
Seite  wird  der  Ausnutzung  der  Mangrovenbestände
neuerdings  mehr  Aufmerksamkeit  geschenkt.  Eine
süddeutsche  Firma  hat  soeben  3000  ha  Wald  zu
diesem  Zweck  in  Deutsch-Ostafrika  erworben.

Von  Bedeutung  für  Anbauzwecke  ist  die
Mimose  oder  Gerberakazie,  die  ursprünglich
in  Australien  gefunden  wurde.  Sie  entwickelt
sich  unter  tropischem  Himmel  sehr  schnell  und  erlaubt
  bereits  im  Alter  von  sechs  Jahren  eine
Rindennutzung.  Eingehende  Untersuchungen  von
Sachverständigen  haben  zu  dem  urteil  geführt,
daß  der  Anbau  dieser  Gerbstoff  liefernden  Pflanze
besonders  für  Ostafrika  durchaus  zu  empfehlen  sei.
Praktische  Versuche,  die  zunächst  im  kleinen  in
Westusambara  vorgenommen  wurden,  haben  dieses
Urteil  bestätigt.  Das  Gouvernement  beabsichtigt
demgemäß,  den  Anbau  der  Gerberakazie  durch
Verteilung  von  Saatgut  und  andere  Maßnahmen
tatkräftig  zu  unterstützen.  Auch  Südwestafrika
dürfte  für  die  Kultur  der  Gerberakazie  in  Frage
kommen.  Das  englische  Natal  führt  bereits  bedeutende
  Mengen  von  Rinden  der  Gerberakazie
aus,  deren  Anbau  von  der  Wattle  Growers'
Union  mit  regem  Eifer  betrieben  wird.  Die  Ausfuhr

  aus  Natal  stellte  sich  im  Jahre  1906  auf

14  700,  im  Jahre  1907  auf  23  700  t  im  Werte
von  1,8  bzw.  2,7  Millionen  Mark.

Seit  einigen  Jahren  kommt  aus  Australien
die  Malettorinde,  die  einer  Eukalyptusart  entstammt,
  in  größeren  Mengen  nach  Deutschland,
die  sich  für  die  Gerberei  in  hervorragendem  Maße
eignet  und  gleichzeitig  den  Vorzug  der  Billigkeit
hat.  Es  werden  infolgedessen  in  neuerer  Zeit
Anbauversuche  auch  in  unserem  Ostafrika  unternommen,
  die  anscheinend  günstige  Ergebnisse  erwarten
  lassen.  Myrobalanen  und  Dividivi,
die  unter  den  eingeführten  Gerbstoffen  ebenfalls
zu  nennen  sind,  sind  Früchte  von  Pflanzen,  die
in  Ostafrika  gleichfalls  vorkommen.  Ahnlich  verhält
  es  sich  mit  dem  Katechu,  einem  Baum,
dessen  Holz  zu  Gerbzwecken  geeignet  ist  und  der
in  Ostafrika  ganze  Wälder  bildet.  Katechu  dient
auch  zum  Tränken  der  Fischernetze.

Alle  diese  Gerbstoffe,  die  in  vorstehendem  aufgeführt
  sind,  werden  bei  sachgemäßer  Ausnutzung
voraussichtlich  hinreichen,  um  die  deutsche  Leder-5
        <pb n="990" />
        G  906  2

industrie  vom  Ausland  hinsichtlich  ihres  Bedarfs
an  solchen  Stoffen  unabhängig  zu  machen,  sobald
ein  Ausbau  der  Verkehrswege  die  Ausnutzung
der  vorhandenen  Bestände  ermöglichen  und  die
Anlage  von  Pflanzungen  lohnend  machen  wird.

Die  industriellen  Rohstoffe,  welche  aus  dem
Pflanzenreich  unserer  Kolonien  gewonnen
werden  können,  sind  im  vorstehenden  im  wesentlichen
  besprochen  worden.  Es  soll  nunmehr  auf
diejenigen  Stoffe  Bezug  genommen  werden,  welche
dem  Mineralreich  unserer  Schutzgebiete  angehören.
  Genauere  und  eingehendere  Untersuchungen
der  Kolonien  nach  dieser  Richtung  hin  haben  zu
sehr  aussichtsreichen  Ergebnissen  geführt.

So  sind  zum  Beispiel  Steinkohlen,  die  auf
ihre  Verwendbarkeit  geprüft  und  günstig  beurteilt
wurden,  in  Südwestafrika  nahe  Keetmanshoop
gefunden  worden,  ferner  in  Ostafrika  am  Nyassasee,
ebenso  auf  unseren  Besitzungen  in  der  Südsee.
Eisenerze  finden  sich  in  Togo,  Südwestafrika,
Kaiser  Wilhelmsland.  Goldvorkommen  sind  in
Südwest=  und  Ostafrika  festgestellt  (in  letzterem
neuerdings  am  Kirondabach,  wo  sie  von  einer  im
Entstehen  begriffenen  Gesellschaft  ausgebeutet
werden  sollen),  Zinnerze  in  Kamerun.  Auch
Blaugrund,  das  Mineral,  welches  auf  das
Vorkommen  von  Diamanten  hindeutet,  wurde
in  Südwestafrika  verschiedentlich  angetroffen,
daneben  eine  Anzahl  anderer  Edel=  oder  Halbedelsteine.
  Glimmer  birgt  Kamerun  im  Begzirk
Osfidinge  in  ausgezeichneter  Beschaffenheit.  Phosphate
  lagern  auf  den  zum  Bismarckarchipel  gehörigen
  Inseln,  und  sind  in  neuester  Zeit  auch
bereits  verschifft  worden.  Im  Jahre  1908  sind
die  ersten  Mengen  davon  nach  Deutschland  gelangt,
  und  zwar  in  der  Zeit  vom  1.  Jannar  bis
30.  Juni  3911,6  t.  Marmor  steht  in  Südwestafrika
  nahe  der  Eisenbahnstation  Kubas  an.

 

Da  in  unseren  Schutzgebieten  noch  weite
Flächen  der  Erschließung  für  den  Bergbau  harren,
wie  in  Deutsch-Ostafrika  am  Tanganjikasee  und  am
Kilimandjaro,  da  ferner  im  Hinterlande  von
Kamerun  große  Länderstrecken  geologisch  noch  nicht
genau  untersucht  sind,  beabsichtigt  das  Kolonial=Wirtschaftliche
  Komitee,  durch  Geologen  und
Prospektoren  die  genannten  Gegenden  erforschen
zu  lassen,  um  auch  dort  der  heimischen  Industrie
neue  Quellen  zu  erschließen.

ber  die  Ergiebigkeit  der  obengenannten
Mineralschätze  ist  vorläufig  noch  kein  Urteil  zu
fällen.  Berücksichtigt  man  jedoch  die  Nachbargebiete,
  das  Goldvorkommen  in  Transvaal  und
Rhodesia,  die  dort  und  in  Natal,  der  Kapkolonie,
der  Drange-Riverkolonie  vorhandenen  Kohlenschätze,
  die  Diamantgruben  von  Kimberley,  Jagersfontein
  und  Pretoria,  so  erhält  bei  der  geographischen
  und  geologischen  Ahnlichkeit  dieser  Gebiete
  mit  Teilen  unserer  eigenen  Besitzungen  die
Annahme  Berechtigung,  daß  auch  diese  in  ihrem
Boden  große,  abbauwürdige  Mineralschätze  bergen.

Sind  hinsichtlich  der  genannten  Minerale  nur
Vermutungen  möglich,  so  bieten  die  Erfahrungen,
die  man  in  bezug  auf  das  zur  Zeil  wichtigste  der
Nutzmetalle,  das  Kupfer,  in  den  Schutzgebieten
gemacht  hat,  sicherere  Aussichten.

Die  fortschreitende  Umwandlung  Deutschlands
zum  Industriestaat,  vor  allem  die  damit  verbundene
  Steigerung  der  Maschinenverwendung
und  die  dadurch  veranlaßte  zunehmende  Ausnutzung
  der  Elektrizität  als  Kraftquelle  haben  auf
den  Verbrauch  des  Kupfers  in  starkem  Maße
steigernd  eingewirkt.  Es  erscheint  angebracht,  die
Rolle,  die  dieses  Metall  in  der  Weltwirtschaft
und  in  unserer  Volkswirtschaft  spielt,  durch  einige
Zahlen  zu  erläutern.  Da  es  hier  nur  darauf
ankommt,  die  großen  Zusammenhänge  klarzulegen,
soll  nur  das  Rohkupfer  betrachtet  werden.

Es  betrug  der  Verbrauch  von  Rohkupfer
(in  1000  Tonnen):

 

 

1903  1904  1905  1906  1907

 

 

1898  1800  1900  1901  «
in  Europa  300,6  285,2  326.8  292,1  341,9  330,3  4023,  370,2  404,8  1  407.3
danner  Demschland  97,0  97,7  108,9  84,.8  r102,0  110,1  136.2  128,0  I5T.  1  10.8
"b  England)  104,1  85,0  108,5  los,:  120,0  107,0  127,  9  103,3  107,6  108,22)
-Amerika  121,8  170,1.  169,7  191,1  215,4)  237,8.  213,8  279,8  300,8  234,6
darunter  Vereinigte  Staaten  -  s
von  Amerika  20,5  169,0  168,4  189.8  213.4  236.1,  211,4  277,.9  298,6  232.6
.=  Asien,  Australien,  Afriia  10,7  6,5  10,2  8,5  17,2  17.,6.  38,8  73.0  16,9  32,6
Weltverbrauch  439.1|  461,8  506,7  491,7  574,5  585,7  655,4  723,0  722,0674,.5
brauch  Deutschlands,  nämlich  um  54,4  v.  H

Der  Weltverbrauch  von  Rohkupfer  ist  demnach
  in  den  letzten  zehn  Jahren  um  53,6  v.  H.

gestiegen.  Etwas  stärker  steigerte  sich  der  Ver-1)

  unter  Berücksichtigung  der  öffentlichen  Vorräte.
geschätzt.

Sehr  viel  erheblicher  war  die  Verbrauchssteigerung
der  Vereinigten  Staaten.  Sie  betrug  dort
93,0  v.  H.  Ein  gewaltiger  Unterschied  zwischen
den  beiden  Ländern  in  der  Bedeutung  dieses
        <pb n="991" />
        GV  907  20

Verbrauchs  für  ihre  Industrie  besteht  jedoch  insofern,
  als  die  Vereinigten  Staaten  weit  über

Bedarfs  aus  eigener  Produktion  zu  decken  vermag.
Die  nachstehende  Tabelle  veranschaulicht  das.

 

 

 

 

 

 

 

ihren  Bedarf  hinaus  Kupfer  erzeugen,  während  Die  Produktion  von  Rohkupfer  betrug  in
Deutschland  nur  einen  kleinen  Bruchteil  seines!  1000  Tonnen:
isos  1800  1000  1901  1902  1908  1004  1905ö  1000  1907
„  D"  I
in  Euroaa  121,1  133.8  131,.7  134,2  127,9  136,1  129,7  132,1,  137,6  112,9
darunter  Deutschland  30,7  34.6  33.  3  3  338  31,2  30,3  -  7  37",“3  31,0
-  England.  69,  78,2  70.z;  65.0  67.2  72.  7224
=  Amerika-  280,5  300,  34m  ¾  2  3  402,5  463,4  504,2  507,3  4092,4
darunter  Vereinigte  Staaten  «  I
von  Amerika  246,5  —  286,9  312,7  320,8  327,1  380,9  412,6  430,5  421,4
-Asie  ...  21,0  24,8  24,8  27.3  29,0  33,2  32,1  33.7  43.4  0).  45.01)
-  Astralien  ..  los)  19,2  21,8  22.0  20,.0  19,5  22,7  298.9  29,5  7  32,  5
Weltproduktion  438,2  **  1499,2  534,8  553,8  591.3  677,91  698,.0  717.8  712.8
Die  Weltproduktion  von  Rohkupfer  hat  Anteil
sich  sonach  im  letzten  Jahrzehnt  um  62,6  v.  H.  Gesamt=  davon  ausdender  Ver.  St.
erhöht.  Die  Vereinigten  Staaten  haben  diese  --.  Ver.  St.von  Ae
.  .  «  einfuhr  W’i
Erhöhung  noch  übertroffen,  denn  ihre  Produktion  Jahr  v.  Amerika?))  der  Einist
  in  der  gleichen  Zeit  um  71,0  v.  H.  gewachsen.  1000t  Mill.10oot  Mill.  fuhrmenge
Im  Jahre  1898  erzeugten  sie  56,3,  im  Jahre  Ma-  Mart  v.  H.
1907  59,1  v.  H.  des  in  der  ganzen  Welt  hervor=  1880  12.3  1.6
gebrachten  Rohkupfers.  Ein  Vergleich  mit  der  1881  11,0  14,9  1
vorhergehenden  Tabelle  zeigt,  daß  die  Vereinigten  1882  10,6  144
Staaten  nur  50  bis  70  v.  H.  des  selbsterzeugten  40  (  33  1552  s
Rohkupfers  jährlich  verbrauchten.  Deutschland  1885  132  12.5
dagegen  hat  seine  Rohkupferproduktion  in  den  1886  11.9  10,1
letzten  zehn  Jahren  nur  ganz  unerheblich  —  um  1887  124  10.0
3,9  v.  H.  —  zu  erhöhen  vermocht,  und  sein  1888  5#  17
Anteil  an  der  Weltproduktion  ist  von  7  v.  H.  auf  1880  206  20/1
HO  ·  auf  1800  314  37,1
4,5  v.  H.  gesunken.  Im  Jahre  1898  konnte  1891  34,.2  37,6
es  mit  seiner  Rohkupferproduktion  nicht  1392  32.5  31,8
mehr  als  31,6  v.  H.,  im  Jahre  1907  nur  1893  38l.5  354  --seines
  Verb  3  /sei  1894  37,0  31,61  22,8  20.,5  61,6
noch  21,3  v.  H.  seines  Verbrauchs  aus  seiner  1895  44  40.281.3  28.8  70,  5
eigenen  Produktion  decken.  1896  56.1  54,.742.5  41,4  75.3.
Um  den  wachsenden  Ansprüchen  seiner  In-  1897  67,6  688,1  50,4  50,9  746
dustrie  zu  genügen,  mußte  Deutschland  in  steigendem  18908  733  8.852.5  56,7  1.6
M  Rohk  d  I.  1899  70,1  104,00  7  71,1  68.0
aße  Roh  upfer  einführen,  und  zwar  vornehmlich  1000  83.5  127.61014  79.4
aus  den  Vereinigten  Staaten,  deren  Kupfer-  1901  58,6  85,12,1  61,9  72,4
erzeugung  mehr  als  die  Hälfte  des  „eltverbrauchs  1002  01  84.  60,3  65  78.2
(im  Jahre  1907  65  v.  H.)  befried  1003,  883  102.36411  495  0
Wie  sich  die  Rebiuhsereinsuhr  Deutschlands  1994  3102  13.0  |4  120.1  38
ie  1905102,2  151,66  902  1344  88.8
entwickelt  hat  und  in  welchem  Maße  die  Ver-  1906  126.1  227,8.108,7  197,6  86.2
einigten  Staaten  daran  Anteil  hatten,  zeigt  die  1907124,1  239,6|  103,6  202,1  83,5

nebenstehende  Tabelle.

Seit  dem  Jahre  1880  hat  sich  demnach  die
Einfuhr  von  Rohkupfer  auf  mehr  als  das
Zehnfache  der  Menge  nach  gesteigert;  der  Wert
des  eingeführten  Rohkupfers  war  im  Jahre  1907
vierzehneinhalbmal  so  hoch  als  im  Jahre  1880,
und  machte  2,7  v.  H.  der  gesamten  Einfuhr  nach
Deutschland  aus.  Die  Ausfuhr  von  Rohlupfer,
die  sich  vorwiegend  nach  Osterreich-Ungarn  und
Rußland  richtete,  ist  im  Verhältnis  zur  Einfuhr

 

 

 

 

unbedeutend.  Sie  schwankte  in  dem  Zeitraum

von  1880  bis  1907  zwischen  4223  t  im  Jahre
1904  und  8429  t  im  Jahre  1890.  Ihr  Wert
war  am  niedrigsten  im  Jahre  1887  (4,7  Millionen
Mark),  am  höchsten  im  Jahre  1906  (12,8  Millionen
Mark).  Im  Jahre  1907  stellte  sie  sich  auf  6113t
im  Werte  von  11,8  Millionen  Mark.  Berücksich- 



 

1)  geschätzt.

2)  Die  Einfuhr  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika
ist  seit  dem  Jahre  1894  aufgeführt,  da  sie  vorher
wegen  unvollkommener  Anschreibung  statistisch  nicht
erfaßbar  ist.
        <pb n="992" />
        W  908  20

tigt  man  diesen  Ausfuhrwert,  so  ergibt  sich,  daß
im  Jahre  1907  für  mehr  als  eine  Viertelmilliarde
  Mark  —  227,8  Millionen  —  Rohkupfer
  für  den  Bedarf  der  deutschen  Industrie
aus  dem  Ausland  eingeführt  werden  mußte.

Wie  aus  der  Tabelle  hervorgeht,  ist  der  Anteil
der  Vereinigten  Staaten  an  den  Rohkupferlieferungen
  nach  Deutschland  ein  außerordentlich
hoher.  Er  betrug  im  Jahre  1907:  83,5  v.  H.  1)
Da  nun,  wie  bereits  erwähnt,  die  Vereinigten
Staaten  einen  sehr  großen  Teil  des  Weltbedarfs
an  Kupfer  mit  ihrer  Produktion  decken,  so  ergibt
sich  für  sie  auf  dem  Weltkupfermarkt  dieselbe
beherrschende  Stellung,  die  sie  auf  dem  Weltbaumwollmarkt
  innehaben.  Damit  verbunden
ist  die  Beherrschung  der  Preise,  die  in  diesem
Falle  nicht  mehr  allein  durch  Angebot  und  Nachfrage,
  sondern  auch  durch  Spekulation  beeinflußt
werden.  Die  Preise  auf  dem  Welimarkt  aber
sind  maßgebend  für  die  Inlandpreise  und
damit  für  die  Produktionskosten  unserer  Industrie.
Das  Kupfer  ist  im  Laufe  der  Jahre  immer  teurer
geworden.  Der  durchschnittliche  Jahrespreis  von
Rohkupfer  betrug  in  London  1898:  1057,31  Mk.,
1907  (nach  einem  Rückgang  im  Jahre  1902):
1776,50  Mk.  pro  Tonne.  Hamburg  notierte  in
den  gleichen  Jahren  1111  bzw.  1820  Mk.  Innerhalb
  ein  und  desselben  Jahres  schwankte  der  Preis
oft  außerordentlich.  So  war  im  Jahre  1907
der  höchste  Preis  des  Rohkupfers  zu  London
2284,80  Mk.,  2)  der  niedrigste  1111,80  Mk.
Ahnlich  schwankten  die  Preise  in  Hamburg,  nämlich
zwischen  2230  und  1270  Mk.  Diese  Schwankungen
erschweren  naturgemäß  die  gleichmäßige  Entwicklung
  der  von  der  Kupferversorgung  abhängigen
Industrien  außerordentlich.

Die  angeführten  Zahlen,  die  sich  nur  auf
Rohkupfer  beziehen,  zeigen,  daß  sich  die  Deckung
des  deutschen  Kupferbedarfs  zur  Zeit  unter  Umständen
  vollzieht,  die  unsere  Industrie  schwer  belasten
  und  für  die  regelmäßige  Weiterentwicklung
unseres  Wirtschaftslebens  eine  außerordentliche
Gefahr  bedeuten.  Je  mehr  die  Kupfer  verarbeitende
Industrie,  in  erster  Linie  die  elektrische  Industrie,
erstarkt,  um  so  größere  Bedeutung  gewinnen  die
Versuche,  Deutschlands  Kupferversorgung  auf  eine
gesundere  Grundlage  zu  stellen.  Die  innerhalb
Deutschlands,  bei  Mansfeld  und  im  Harz,  vorhandenen
  Fundstellen  von  Kupfer  bieten  dazu
keine  Möglichkeit.  Ihre  Produktion  hat  sich  in

)  Nimmt  man  auch  an,  daß  ein  —  zahlenmäßig
nicht  erfaßbarer  —  Teil  dieser  Einfuhr  aus  den  Vereinigten
  Staaten  aus  merikanischen  Minen  stammt,  so
sind  diese  doch  in  den  Händen  amerikanischer  Kupfergesellschaften,
  haben  also  im  wesentlichen  die  gleiche
Bedeutung  und  Wirkung  für  den  Welimarkt.

2)  Der  höchste  Preis,  den  Kupfer  je  gehabt  hat.

 

den  letzten  Jahren  nur  um  weniger  als  4  v.  H.
steigern  lassen,  und  auch  künftighin  ist  eine  erheblich
  stärkere  Produktionsvermehrung  nicht  zu
erwarten.  Um  so  erfreulicher  ist  es  daher,  daß
es  auch  hier  unseren  Kolonien  beschieden  ist,  in
der  Zukunft  als  Produktionsgebiete  für
Kupfer  eine  Rolle  zu  spielen.

Vor  allem  kommt  dabei  Deutsch-Südwestafrika
  in  Betracht,  wo  bereits  Kupfererz  gewonnen
  wird.  Bisher  sind  allerdings  nur  sehr
geringe  Mengen  davon  zur  Verschiffung  gelangt,
nämlich:

kg  Mark
1899  852  400
19000  —  —
1901.  9  814  1  285
1902.  876  700
1903.  222  265  66  198
1904.  24  817  4  350
1905.  .  656  1755
1906.  229  617  46  877

Jedoch  ist  die  planmäßige  Ausbeutung  der
vorhandenen  Bestände  erst  in  den  letzten  Jahren
und  nur  an  einzelnen  Stellen  in  die  Wege  geleitet
  worden.

Das  wichtigste  der  Kupfererzvorkommen  in
Deutsch-Südwestafrika  bezeichnet  man  mit  dem
Namen  des  Otavi-Minengebietes.  Es  enthält
mehrere  Minen,  von  denen  zur  Zeit  die  Tsumeb-Mine
  die  größte  Bedentung  besitzt.  Mit  ihrer
Ausbeutung  war  bereits  vor  Ausbruch  des  Krieges
begonnen  worden.  Während  der  Jahre  1904
und  1905  hatten  die  kriegerischen  Ereignisse  die
bergmännische  Tätigkeit  völlig  zum  Stocken  gebracht,
  und  erst  im  Jahre  1906  setzten  die  Förderungsarbeiten
  in  größerem  Umfange  ein,  verbunden
  mit  der  Fertigstellung  eines  Verkehrsweges
  zur  Küste,  der  Otavi-Bahn.  Die  Bahn
ist  von  der  Otavi-Gesellschaft  aus  eigenen
Mitteln  errichtet,  hat  eine  Länge  von  566  km
(ungefähr  die  Entfernung  von  Berlin  bis  Cöln)
und  hat  18  Millionen  Mark  gekostet  —  ein  Beweis
für  die  Zuversichtlichkeit,  die  nach  gründlicher  Untersuchung
  hinsichtlich  der  Ergiebigkeit  der  Kupferlager
  herrscht.  Ende  1906  wurde  die  Bahn  in
ihrer  ganzen  Ausdehnung  in  Betrieb  genommen.

Das  Erz  der  Tsumeb-Mine  hat  sich  als  sehr
kupferhaltig  erwiesen,  so  daß  die  Gesellschaft  ihren
ursprünglichen  Plan,  die  gewonnenen  Erze  sämtlich
an  Ort  und  Stelle  hüttenmännisch  zu  verarbeiten,
neuerdings  aufgegeben  hat  und  die  hochprozentigen
  Erze  selbst  zur  Verschiffung  bringt.  Aus  der
Tsumeb-Mine  sind  bis  zum  31.  März  1908  rund
29  000  Tonnen  Kupferbleierze  gefördert  worden.
Nach  sachverständiger  Schätzung  dürfte  die  Förderung
  dieser  einen  Mine  künftighin  mindestens
        <pb n="993" />
        W  909  2O

35  000  Tonnen  im  Jahr  ergeben.  Damit  würde
sich  diese  Mine  mit  mindestens  5000  Tonnen
Kupfer  jährlich  an  der  Weltproduktion  beteiligen.

Auch  in  anderen  Teilen  Südwestafrikas  finden
sich  Kupfererzlager,  so  im  mittleren  Teile  bei
Gorub,  wo  eine  neugebildete  Swakopmunder
Gesellschaft  den  Abban  unternehmen  will,  ferner
170  km  davon  entfernt  in  der  Matchleß-  .Mine,
aus  der  bereits  im  zweiten  Drittel  des  vorigen
Jahrhunderts  Kupfer  gewonnen  wurde,  sowie  in
der  Nähe  von  Okahandja  und  an  mehreren
anderen  Stellen.  Auch  der  Süden  des  Schutzgebiets
  weist  zahlreiche  Fundstellen  auf.

Es  ist  somit  zweifellos  erwiesen,  daß  Deutsch-Südwestafrika
  Kupferschätze  in  seinem  Boden
birgt.  Alle  Anzeichen,  die  zahlreichen  Fundstellen
und  die  Ergebnisse  geologischer  Untersuchungen
sprechen  dafür,  daß  sie  sehr  beträchtlich  sind  und
daß  unserer  Kolonie  für  die  Zukunft  eine  wichtige
Stellung  unter  den  Kupfer  produzierenden  Ländern
vorbehalten  ist.  Wann  dieses  Ziel  erreicht  wird,
ist  wesentlich  davon  abhängig,  daß  sich  hinreichendes
  Kapital  zur  Inangriffnahme  der  notwendigen
  Vorarbeiten  nach  der  Kolonie  wendet.
Auch  dafür  sind  die  Aussichten  erheblich  günstiger
geworden.  Neben  den  genannten  Gesellschaften
hat  sich  u.  a.  ein  Hühwestafnikankshe.  Miensyndikat“
  mit  einem  Kapital  von  1  600  000  Mk.
gebildet,  dem  eine  Reihe  von  großen  boinschen
industriellen  Gesellschaften  angehören.

Die  Bedeutung,  die  einer  für  die  Zukunft
möglichen  Kupfergewinnung  in  den  Kolonien  zukommt,
  liegt  in  denselben  Umständen,  welche  für
die  Erzeugung  von  Baumwolle  anzuführen  sind.
Einmal  würde  unsere  Industrie  in  der  Beschaffung
des  unentbehrlichen  Rohstoffes  vom  Auslande
unabhängig  werden.  Bei  hinreichender  Ergiebigkeit

  —  die  zu  erwarten  ist  —  würde  die
Kupfernot,  die  häufig  genug  unsere  Industrie
bedroht,  vermieden  werden  können,  die  außerordentlichen

  Preisschwankungen,  die  oft  spekulativer
Natur  sind  und  in  der  jetzigen  monopolartigen
Gestaltung  der  Kupfererzeugung  ihre  Ursache  haben,
würden  nicht  mehr  so  störend  auftreten.  Auf  der
anderen  Seite  würde  eine  starke  Steigerung  der
Nachfrage  an  Arbeitskräften  —  teils  bei  der  Gewinnung,
  teils  beim  Transport  und  der  Verarbeitung
  der  Kupfererze  —  neue  Arbeitsgelegenheit
  schaffen,  während  eine  Verbilligung
des  Rohkupfers  auch  in  Deutschland  auf  Arbeitslohn
  und  Beschäftigung  nicht  ohne  günstigen
Einfluß  bleiben  würde.

 

Ostafrikanische  Gesellschaft  „Sübkhüsfte“.“)

Bei  Eintritt  der  Regenzeit  (November  1900)
standen  auf  Plantage  Naitivi  etwa  300  ha  pflanzfertiges
  Land  zur  Verfügung,  auf  dem  bis  April
1907  350  000  Agavenschößlinge  und  60  000  aus
Bulbillen  gezogene  Pflanzen  sowie  106  000  Kautschukbbaumchen
  (Manihot  Glaciovü)  ausgepflanzt,
außerdem  Saatbeete  für  Sisal  und  Kautschuk  für
die  Pflanzperiode  1907/08  angelegt  wurden.
Außer  den  notwendigen  Reinigungsarbeiten  der
Schläge  wurden  in  der  Trockenzeit  weitere  100  ha
Land  gerodet,  aufgeräumt,  gebrannt  und  abgesteckt,
so  daß  bei  Eintritt  der  Regenzeit  im  November
1907  die  Pflanztätigkeit  fortgesetzt  werden  konnte.
Zunächst  wurden  die  durch  eine  Überschwemmung
ersoffenen  etwa  15  000  Agaven  sowie  die  im  Laufe
der  Zeit  entstandenen  Fehlstellen  in  den  Agavenbeständen
  ersetzt,  ebenso  die  Kautschukbaumbestände,
welche  durch  die  Wildschweine  erheblichen  Schaden
erlitten  hatten,  vervollständigt.  Mitte  März  1908
hat  Naitivi  den  vorgesehenen  Bestand  von  einer
halben  Million  Agaven  und  reichlich  100  000
Kautschukbäumen  erreicht.  Diese  Plantage  ist  also
dem  Wirtschaftsplan  gemäß  fertig.

Auf  dem  zu  Beginn  der  Regenzeit  1906/07
pflanzfertigen  Gelände  in  Plantage  Kiduni  wurden
60  000  Agavenschößlinge  und  140  000  aus  Bulbillen
  gezogene  Agaven,  ferner  zu  den  5000  vorhandenen
  noch  25  000  neue  Kautschukbäume  ausgepflanzt.
  Außerdem  wurden  Saatbeete  angelegt.
In  der  folgenden  Trockenzeit  wurde  die  Beamtenwohnung
  sowie  die  nötigen  Wirtschaftsgebäude
und  eine  Anzahl  Eingeborenenhütten  errichtet;
außerdem  weiteres  Land  für  die  Pflanzperiode
1907/08  vorbereitet.  Gleichzeitig  mußte  Kiduni
von  seinen  zahlreichen  Arbeitern  die  nötigen  Leute
zur  Fertigstellung  der  etwa  4600  m  langen  Eisenbahntrasse
  von  Kiduni  bis  zur  Verladestelle  Lichwajwa
  abgeben,  ebenso  das  Ausladen  der  in
Lichwajiwa  zu  landenden  Eisenbahnmaterialien
vornehmen.  Unter  Leitung  zweier  Beamten  verlegte
  dann  eine  hierzu  ausgesuchte  Mannschaft  das
Bahngleis  bis  Kiduni;  zu  Ende  des  Jahres  konnte
diese  Strecke  vollständig  befahren  werden.  Mit
Eintritt  der  Regenzeit  wurden  dann  die  Pflanzarbeiten
  ausgenommen  und  dermaßen  gefördert,
daß  Mitte  März  450  000  Agaven  und  75.000
Manihot  im  Boden  waren.

Auf  Plantage  Majani  wurde  wegen  des  anfänglich
  geringen  Beamtenstandes  die  Tätigkeit
erst  im  Sommer  1907  ausgenommen.  Es  wurden
die  üblichen  Rodungsarbeiten  ausgeführt,  die  gerade
  auf  dieser  Plantage  besonders  schwierig  waren,
da  es  sich  teilweise  um  sehr  dichten  Waldbestand

*)  Aus  dem  vierten  (Jahres-)  Bericht  für  1907
vom  5.  Mai  1908.
        <pb n="994" />
        G  910  20

handelte.  Außerdem  wurden  ein  Europäerhaus  und
die  erforderlichen  Wirtschaftsgebäude  gebaut  und
in  Benutzung  genommen.  Auch  wurde  die  Bahntrasse
  im  Bereich  des  Plantagenterrains  hergerichtet.
  Soweit  das  Schienenmaterial  reichte,  ist
das  Gleis  auch  bereits  (4400  m)  verlegt  worden.
Bis  Mitte  März  wurden  275  000  Agaven  und
20  000  Kautschukbäume  ausgepflanzt.

In  Mwita  konnten  in  der  Pflanzperiode
1906/07  noch  300000  Agaven  ausgepflanzt  werden,
und  zwar  wurde  hier  eine  engere  Pflanzweite,
2½  zu  1m,  welche  neuerdings  von  einigen
großen  Plantagengesellschaften  fast  ausschließlich
gewählt  wird,  versuchsweise,  angewandt;  außerdem
  wurden  Saatbeete  mit  265  000  Bulbillen
angelegt.  In  der  Trockenzeit  1907  ist  dann  Land
für  das  kommende  Pflanzjahr  urbar  gemacht
worden.  Leider  waren  die  Arbeiterverhältnisse
in  Mwita  wenig  günstig,  so  daß  weniger  Areal
als  beabsichtigt  war,  fertig  gepflanzt  werden
konnte,  zumal  da  der  Bau  eines  Beamtenhauses
und  der  dazu  gehörigen  Nebengebäude  sich  unumgänglich
  nötig  machte.  Das  Haus  ist  gegen
Ende  des  Jahres  1907  fertiggestellt  und  bezogen
worden.  Da  außerdem  dieses  Jahr  in  Mwita
die  Regenzeit  ganz  außergewöhnlich  spät  einsetzte,
so  dürften  nur  300  000  bis  320  000  Sisalagaven
bis  zum  Ende  der  Regenzeit  neu  ausgepflanzt
werden.  Die  Kautschukpflanzen  in  den  Saatbeeten
haben  sich  so  schlecht  entwickelt,  daß  von  einer
Anpflanzung-  von  Kautschuk  auf  dieser  Plantage
überhaupt  abgesehen  werden  soll.

In  Mtwara  wurden  im  Jahre  1907  nur  die
Grenzen  ausgeschlagen  und  Areal  zur  Aufnahme
von  etwa  1  Million  Bulbillen  hergerichtet.  Dieselben
  haben  sich  nach  den  jüngsten  Berichten
recht  gut  entwickelt,  so  daß  ausreichend  Pflanzmaterial
  zur  Verfügung  steht,  um  die  beiden
Mikindani-Plantagen  1908/09  fertig  machen  zu
können.  Außerdem  sind  die  Materialien  für  den
Bau  eines  Hauses  bereits  herangeschafft  worden;
dasselbe  soll  nebst  Wirtschaftsgebäuden  in  der
Trockenzeit  1908  vollendet  werden.

Da  in  neuerer  Zeit  im  Lindi-Bezirke  verschiedene
  Plantagenunternehmen  ihre  Tätigkeit
aufgenommen  haben  oder  aber  aufzunehmen  beabsichtigen,
  so  sind  weitere  Terrains  (1000  bis
2000  ha)  von  der  Gesellschaft  belegt  worden,  um
vorerst  eine  reine  Kautschukplantage,  auf  der
mehrere  hunderttausend  Bäume  angepflanzt  werden
sollen,  anzulegen.  Die  Arbeiten  sollen  im  Sommer
1908  aufgenommen  werden.

Die  Gesellschaft  verfügt  augenblicklich  auf  den
vier  Plantagen  Naitivi,  Kiduni,  Majani  und
Mwita  über  nahezu  1  600  000  ausgepflanzte  Sisalagaven.
  Dieser  Bestand  soll  durch  Hinzunahme
von  Mtwara  in  der  Pflanzperiode  1908/09  auf

 

2½  bis  3  Millionen  gebracht  werden.  Der
Kautschukbestand  der  drei  Plantagen  Naitivi,
Kiduni  und  Majani  wird  von  200  000  auf
300  000  Bäume  vermehrt  werden.  Da  in  Mwita
und  Mtwara  Kautschuk  nicht  gut  zu  gedeihen
scheint,  so  wird  als  Ersatz  hierfür  eine  reine
Kautschukplantage  mehr  landeinwärts  mit  einigen
hunderttausend  Bäumen  angelegt  werden,  was
um  so  eher  angebracht  erscheint,  als  dieses  wertvolle
  Produkt  einen  Trägertransport  von  einer
oder  zwei  Tagereisen  sehr  wohl  verträgt,  zumal
da  die  Arbeitslöhne  im  Innern  entsprechend  niedriger
  als  an  der  Küste  zu  sein  pflegen.

In  Lichwajwa  wurde  zunächst  eine  Ausladestelle
  hergerichtet,  die  aus  einer  mit  Schienengleis
versehenen  Anlage  auf  dem  Festlande  und  einer
Schwimmpier  sowie  einem  Kran  von  10  000  kg
Tragkraft  besteht.  Außerdem  sind  die  Vorarbeiten
für  den  Hausbau  beendigt  worden.

Es  ist  geplant,  in  Lindi  unmittelbar  am  Zoll,
in  nächster  Nähe  des  Gesellschaftshauses,  einen
großen  Lagerschuppen  zu  errichten,  zu  dem  die
Materialien  gleichfalls  schon  teilweise  an  Ort  und
Stelle  aufgestapelt  sind.  Dieses  Magazin  soll
dazu  dienen,  die  zu  versendenden  Produkte  bis
zur  Ankunft  des  Ozeandampfers  zu  bergen,  um
dann  die  Verladung  von  einer  mit  demselben
durch  Schienenstrang  verbundenen,  gleichfalls  noch
zu  erbauenden  Landungspier  aus  durch  Leichter
bequem  und  geschwind  vornehmen  zu  können.

Entgegen  der  ursprünglichen  Absicht,  erst  im
Sommer  1908  die  drei  Lindiplantagen  durch  eine
gemeinsame  Feldbahn  mit  der  Verladestelle  Lichwajwa
  zu  verbinden,  sah  die  Gesellschaft  sich  gezwungen,
  einen  Teil  dieser  Bahn  bereits  im
Sommer  1907  auszuführen.  Es  stellte  sich  nämlich
heraus,  daß  die  für  die  Errichtung  der  Gebäulichkeiten
  auf  den  einzelnen  Plantagen  nötigen  Baumaterialien,
  auf  dem  Kopf  des  Negers  herantransportiert,
  ungemein  teuer  zu  stehen  kamen,
ganz  abgesehen  davon,  daß  dauernd  zahlreiche
Arbeiter  der  Plantagenarbeit  entzogen  wurden.
Es  wurden  daher  im  August  1907,  außer  einigen
Kipp=  und  Plateauwagen,  10  km  Eisenbahngleis
nebst  Zubehör  hinausgesandt,  das  nunmehr  fertig
verlegt  ist.  7  km  sollen  demnächst  noch  hinausgesandt
  werden,  während  4  bis  5  km  erst  im
Jahre  1909  gebraucht  werden.  Zum  Betriebe
dieser  Bahn  ist  eine  25pferdige  Tenderlokomotive
mit  Holzfeuerung  gleichfalls  verschifft  worden;  sie
soll  den  Verkehr  auf  der  Hauptstrecke  aufrecht
erhalten,  während  der  Herantransport  der  Agavenblätter
  zur  Hanfentfaserungsanstalt  mit  Menschenkräften
  ganz  oder  zum  Teil  bewirkt  werden  wird.
Vermittels  dieser  Bahnanlage  wird  es  uns  auch
möglich  sein,  Nutzhölzer  billig  zur  Küste  zu  be-
        <pb n="995" />
        911  20

fördern.  Da  andere  Plantagengesellschaften  mit
einem  zu  leichten  Schienenprofil  sehr  schlechte
Erfahrungen  gemacht  haben,  so  wählte  man  ein
entsprechend  schwereres,  dessen  Mehrkosten  durch  die
größere  Haltbarkeit  aufgewogen  werden  dürfte.

Eine  Sägewerkanlage  wurde  hinausgesandt,
die  auf  dem  Plantagengelände  von  Kiduni  unmittelbar
  an  der  Eisenbahnlinie  aufgestellt  werden
soll  und  die  imstande  sein  wird,  nicht  nur  den
eigenen  Bedarf  an  Nutzhölzern  zu  decken,  sondern
hoffentlich  auch  für  einen  Absatz  in  Lindi  arbeiten
kann.

Im  Laufe  des  Berichtsjahres  lieferte  die  Gesellschaft
  an  eine  Hamburger  Firma  mehrere  Tons
Kopalfrüchte.  Der  aus  diesen  Nüssen  gewonnene
Kopallack  ist  ein  durchaus  brauchbares  Produkt,
welches  zudem  noch  fortwährend  verbessert  wird.
Auf  Grund  eines  Lieferungsvertrages  mit  der
genannten  Firma  werden  jährlich  mehrere  hundert
Tons  Früchte  geliefert  werden  können.  Es  besteht

 

die  Absicht,  eine  derartige  Fabrik  bereits  in  diesem
Jahre  in  Betrieb  zu  setzen.

Die  wesentlichsten  Posten  der  Vermögensbilanz
bilden  auf  der  Aktivseite  das  Kopal-,  Patent=  und
Pachtvertrag-Konto  mit  190  000  Mk.,  das  Gesellschafter-Konto
  mit  277  848  Mk.,  Plantagendirektion
  Lindi  mit  414  932  Mk.,  die  Deutsch-Ostafrikanische
  Plantagengesellschaft  m.  b.  H.  Südküste
  in  Liquidation  mit  80  000  Mk.,  das  Vorschuß-,
Gründungs-,  Unkosten-Konto  mit  12  517  Muk.,
das  Kopalversuchs-Konto  mit  11  281  Mk.,  diverse
Debitoren  mit  25  368  Mk.  und  das  Gewinn=  und
Verlustkonto  mit  107  056  Mk.;  auf  der  Passivseite
das  Stammkapital-Konto  mit  1  080  000  Mk.,
ein  Kreditor  mit  30  000  Mk.  und  das  Kontokorrent-Konto
  mit  14  448  Mk.  Die  Ertragsbilanz
weist  u.  a.  noch  an  Ausgaben  für  Finanzierung
75.000  Mk.,  an  Unkosten  27  984  Mk.  und  an
vorschußweise  Banzinsen  7822  Mk.,  an  Einnahmen
  aus  Zinsen  5133  Mk.

Westafrihanische  pflanzungs-Gesellschaft  „Victoria“,  Berlin  und  Victorla  (Camerun).)

Die  Entwicklung  des  Unternehmens  im  Jahre  1907  wird  als  zufriedenstellend  bezeichnet.

Beschäftigt  wurden  auf  allen  Betrieben  zusammen  durchschnittlich  30  europäische  Beamte,
2000  farbige  Arbeiter  zur  Erhaltung  der  Pflanzungen  und  Einbringung  der  Ernte  sowie  bei  dem

Bahnbau.
Zusammenstellung:

Von  Neuanlagen  wurde  abgesehen.

Den  Stand  der  Kulturen  erhellt  nachstehende

Stand  am  1.  Januar  1908.

 

 

 

 

Kulturen  Bebaute  Flächen  Bäume

Insgesamt  ha  Insgesamt  Stück  1  Davon  ertragfähig
Kakao  etwa  2742,15  etwa  1  600  000  etwa  1  060  000
Kickria.  ..  ..  -  218,09  .  225  000  "O  50
Kola  acuminate  ..  ·  ,
Kolaveka.  .-  7,70  7500  50
Arbeiter=  Bananen  etwa  178  und  zerstreut  auf  500  000  300  000

(Planten)  dem  Gebiete

Olpalmm  desgl.  .  220  000  100  000
Ficus  elastica  .  desgl.  -  500
Hevea  brasiliensis  desgl.  -  1200

Der  Rückgang  in  den  Kakaobeständen  ist  dem  Grundsatze,  sich  schlecht  entwickelnde  Teile
der  Pflanzung  liegen  zu  lassen  und  auf  diese  keine  weiteren  Erhaltungskosten  aufzuwenden,  zuzuschreiben.


zuzuführen.

Es  trugen  1907  etwa  850  000  Bäume.
etwa  450  kg  getrockneter  Bohnen.  Die  Kakavernte  für  1907  betrug  13  249  Säcke.  Nach  Ab
Unkosten  und  Abschreibungen  bleibt  ein  Überschuß  von  434  528,37  Mk.

Geschäftsjahre  recht  günstig.
gebraucht.

Die  Bananenbestände  wurden  weiter  erheblich  verringert,

Die  Früchte  der  Olpalmen  dienten  ausschließlich  zur  Verpflegung  der  Arbeiter.

um  dem  Kakao  mehr  Luft

Der  Ertrag  pro  Hektar  betrug  durchschnittlich
zug  der
Der  Kakaomarkt  war  im

Die  Früchte  der  Bananen  wurden  zur  Verpflegung  der  Arbeiter

Den

Palmen  wird  dauernd  eine  besondere  Sorgfalt  zuteil,  indem  die  Gesellschaft  bemüht  bleibt,  ihren

Bestand  zu  vergrößern.

*)  Aus  dem  Jahresberichte  für  1907.
        <pb n="996" />
        W  912  2O

 

 

 

 

 

Angahl  der  am  Ende  der  Angabe  der  Größe  Durchschnittspreis  Wert
bisherigen  Geschäftsjahre  jeweilig  der  Ernten  der  Ernten  der  einzelnen

vorhandenen  Kakaobäume  in  50  kg-Säcken  auf  100  kg  Erntejahre
1897  etwa  48  000  Bäume  4  Säcke  134,  —  Mr.  268,—  Mkt.
1898  208  000  -  69  -  135,50  4  604,75  =
1899.  413  000  -  121  -  123,.—  7  441,30  —-1900
  =  443  000  -  230  -  133,50  —  15  325,50
1901  500  000  -  1041  -  112.—  58  296.—.
1902  =  550  000  -  3  040  -  111,50  169  480,—
1903  =  770  000  -  5  822  -  104,80  305  072,80
1904  1  -  10  665  -  101,  —  —  538  582,50
1905  1  750  000  -  9622  -  89,80  —  432  080,75  -
19066  -1  700  000  -  10  850  -  143,  —  —  775  851.—.
1907  1  600  000  -  13  249  184,04  1  219  182,50

Kickria-Anzapfungsversuche  wurden  fortgesetzt.
Es  wurden  277  50  kg-Sack  Kola  gesammelt
und  verwertet.

Handel  wurde  in  Boniadikombo,  Buea,  Molyko,
Soppo,  Victoria  und  Wotutu  betrieben.

Nachstehende  Tabelle  ergibt  die  seit  Bestehen
der  Gesellschaft  dem  Kaiserlichen  Gouvernement
Kamerun  geleisteten  Abgaben  und  Zölle:

1897  11  927,35  Mk.  1903  74  718,95  Mk.
1898.  18  742,,530  =  1904  103  578,70
1899  22  711,800  =  1905.  72439,95
1900  28  606,33  1906  51  138,55
1901  44  522,85  =  1907  62  860,30
1902  62  240,30

—

Auf  dem  Gebiete  der  Gesellschaft  sind  62  km
Haupt=  und  Nebengleise  ausgebaut.  Die  Bahn
ist  über  Soppo—Bonganjo  in  die  Molyko-Pflanzung
  gelangt  und  wird  nach  Lisoka—  Bolifamba
hin  weitergebaut.

Die  Ertragsbilanz  enthält  neben  dem  Vortrag
aus  1906  von  125  321  Mk.  Gewinne  aus  Kakaovon
  424  528  Mk.,  aus  Handelshäusern  von
70  416  Mk.,  aus  Bahnbetrieb  von  25  536  Mk.,
ferner  den  Sanierungsgewinn  von  2  898  168  Mk.;
an  Aufwendungen:  Obligationszinsen  mit  58  800
Mk.,  Krankenpflege  mit  16  376  Mk.,  ordentliche
Abschreibungen  zusammen  54  846  Mk.,  außerordentliche
  Abschreibungen,  und  zwar:  an  Pflauzung
  2  636  387  Mk.,  an  totem  und  lebendem
Inventar  171  781  Mk.,  an  Gebäuden  90  000  Mk.
Unter  den  Aktiven  erscheinen  der  Landbesitz  mit
803  321  Mk.,  die  Kakaopflanzung  mit  2  000  000
Mk.,  totes  und  lebendes  Inventar  mit  1  Mk.,
Gebäude  mit  308  413  Mk.,  Bahnanlage  mit
957  191  Mk.,  Waren  mit  233  017  Mk.,  Bankguthaben
  mit  462  503  Mk.  und  Debitoren  mit
287  212  Mk.  Auf  der  Passivseite:  Obligationen
mit  980  000  Mk.,  Guthaben  von  Beamten  und
Lieferanten  mit  203  493  Mk.,  Stammaktien  mit

 

200  000  Mk.,  Vorzugsaktien  mit  2  800  000  Mk.,
Reservefonds  mit  369  118  Mk.  und  der  Gewinn
mit  515779  Mk,

Die  von  der  außerordentlichen  Generalversammlung
  am  9.  März  1907  beschlossene  Sanierung
ist  durchgeführt,  es  sind  auf  nom.  2  800  000  Mk.
50  v.  H.  zugezahlt,  außerdem  die  Aktien  im  Verhältnis
  von  3:2  zusammengelegt  worden.  Von
den  Stammaktien  sind  54  Stück  zur  Konvertierung
nicht  eingereicht  worden,  sie  wurden  deshalb  auf
Grund  des  §  290  des  H.  G.  B.  für  kraftlos  erklärt.
  An  deren  Stelle  sind  36  neue  Aktien  ausgegeben
  und  versteigert  worden,  der  Erlös  dafür
mit  6833,15  Mk.  erscheint  unter  den  Passiven
als  Konto  der  Aktionäre.

Aus  dem  „TKropenpflanzer“.

Das  soeben  erschienene  Septemberheft  des
„Tropenpflanzer“,  Organ  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees,  Berlin,  Unter  den  Linden  43,
enthält  an  erster  Stelle  einen  größeren  beachtenswerten
  Aufsatz  von  D.  Sandmann-Berlin  über
die  Gewinnung  des  Parakautschuks  am  Amazonas
und  seine  Zukunft.  Sandmann,  der  im  Jahre
1907  das  tropische  Brasilien,  hauptsächlich  zum
Studium  der  dortigen  Kautschukproduktion,  besuchte,
  schildert  ausführlich  und  in  fesselnder  Weise
alle  Einzelheiten,  die  mit  dieser  Frage  zusammenhängen,
  die  Landverhältnisse  am  Amazonenstrom,
das  Verhältnis  zwischen  Arbeitgeber  und  Arbeitnehmer,
  die  Art,  wie  der  Kautschuk  gewonnen
und  verarbeitet  wird,  u.  a.  m.  Interessant  ist
die  Stellungnahme,  die  der  Verfasser  zur  Frage
einnimmt,  ob  die  Kautschukproduktion  am  Ama-=zonas
  in  späteren  Jahren,  wenn  die  gewaltigen
Heveaplantagen  auf  Ceylon  und  Malakka  volle
Erträge  liefern,  auf  Grund  höherer  Unkosten  ab-
        <pb n="997" />
        G  913  20

nehmen  wird.  Diese  Frage  glaubt  Sandmann
von  mehreren  Gesichtspunkten  aus  verneinen  zu
müssen  und  rät,  angesichts  einer  wahrscheinlich
kommenden  Überproduktion,  bei  Anlage  von  Plamtagen
  minderwertiger  Kautschukpflanzen  zur  Vorsicht.
  In  einem  weiteren  Artikel  „Zur  Lage  der
argentinischen  Weinproduktion“  schildert  L.  Frideriei-Cordoba
  den  heutigen  Stand  der  Weinkultur
  in  dem  landwirtschaftlich  immer  mehr  aufstrebenden

  Argentinien,  die  im  16.  Jahrhundert
bereis  in  großer  Blüte  stand  und  d  pãter  wieder
in  Verfall  geriet.

Die  Nummer  bringt  ferner  wieder  interessante
Mitteilungen  aus  dem  Gesamtgebiete  der  tropischen
Agrikultur  in  den  deutschen  Kolonien  und  fremden
Produktionsgebieten,  besonders  auch  über  Kautschuk,
  sowie  aktuelle  Statistiken  und  Handelsnachrichten.


 

Aus  fremden  Rolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Cuttapercha-  und  Kautschukhandel  der  Stralts
Settlements  im  Jahre  1907.

I.  a.  Guttapercha.

Ein=  und  Ausfuhr  von  Guttapercha  nach  den

Straits  Settlements  haben  nach  der  amtlichen
Statistik  der  Menge  nach  im  Jahre  1907  einen
außerordentlichen  Aufschwung  genommen.  Dies
gilt  besonders  von  der  Einfuhr,  die  sich  fast  verdoppelt
  hat.  Trotz  dieser  Zunahmen  bleiben  aber
die  Werte  hinter  denen  des  Vorjahres  zurück,
was  scheinbar  auf  einen  großen  Preissturz  schließen
läßt.  Daß  dies  jedoch  nicht  der  Fall  ist,  die
Preise  sich  vielmehr  während  des  zweiten  Halbjahres
  1906  und  des  ganzen  Jahres  1907  auf
gleicher  Höhe  gehalten  haben,  wird  weiter  unten
gezeigt  werden.

 

 

Es  betrug  die
d2  #"“

Einfuhr  1907:  28  764  2.578  483
1906:  15  344  2  861  391
1907:  +  13  420  =  87  v.  H.  —  282  908
..  =  etwa  10  v.  H.
Ausfuhr  1907:  31  444  2  888  149
.  1906:  27  493  3207  329
1907:  +T+  3  951  =  14  v.  H.  —  319  180
=  etwa  10  v.  H.

Die  Einfuhr  ging  zu  zwei  Dritteln  nach  Singapore,
  der  Rest  nach  Penang;  die  Ausfuhr  erfolgte
ausschließlich  aus  Singapore.

Es  wurden  eingeführt  aus:

Borneo:  d2  3
Holländisch-Borneo  16  934  1  042250
Sarawak  3  414  249  972
Britisch-Nord-  Vorneo.  94  20  761
Labuan.  33  4  803

20  475  1  317  786

Sumatra  .  6214  1022873

Sulu-Archipel.  1  119  71  379

Penang  nach  Singapore  321  48  584

1  3  2.38  Mk.

britannien,

 

Malaiischen  Halbinsel  d2  8
Kelantan  145  27  060
Pahang  68  9  666
Tringganu.  41  6  660
Perak  14  3  545
Patanie  7  1  425
Johore  ...  6  2  490
Dindings  2  450
Negri-  Semöilan  0,6  140

283,6  51  436

Kleinere  Mengen  kamen  ferner  aus  Burmah,
elebes,  Java,  Malakka  (nach  Singapore),  dem
Niederländischen  Archipel  und  den  Philippinen.
Verglichen  mit  den  Ziffern  des  Vorjahres,
ergibt  sich,  daß  sich  die  Einfuhr  aus  Borneo  vervierfacht
  hat  (20  475  dz  gegen  5100  de  des  Vorjahres),
  während  diejenige  Sumatras  von  7461  drz
auf  6214  dz  zurückgegangen  ist.

Hauptabnehmer  von  Guttapercha  sind  Groß-Deutschland
  (für  bessere  Sorten),
Frankreich,  Belgien  und  die  Vereinigten  Staaten
von  Amerika.  Die  Ausfuhr  während  der  beiden

letzten  Jahre  betrug:
1906

1907
nach:  d2  8  dz

Großbritannien

  14006  1779175  15219  1136495
Deutschland.  8252  822865  9955  1159120
Ver.  Staaten

v.  Amerika  3305  262854  4550  317744
Frankreich  679  117687  838  107933
Belgien  321  53542  167  36821

kb.  Minderwertige  Guttapercha.
Auch  minderwertige  Guttapercha  hat  in  Einund
  Ausfuhr  erheblich  zugenommen.
Die  Einfuhr,  die  ausschließlich  nach  Singapore
erfolgte,  betrug:

 

dz  8
1907  137  589  1  585  985
1906  106  142  1  343  699
1907  +  31  447  +  242  286
        <pb n="998" />
        G  914  2O0

Die  Einfuhr  stammt  zu  ungefähr  70  v.  H.  aus
Bor  rneo  und  Labuan),
zu  25  v.  H.  us  Sumatra  und  der  Rest  aus  dem
Niederländischen  Archipel.  Bemerkenswert  ist,
daß  die  Einfuhr  aus  Sarawak  von  34  415  dz
im  Werte  von  383  404  3  im  Jahre  1906  auf
51  291  dz  im  Werte  von  590  664  8  und  diejenige
  aus  Sumatra  von  17  295  dz  im  Werte
von  217  556  8s  im  Jahre  1906  auf  34  306  dr
im  Werte  von  445  548  8  im  Jahre  1907  gestiegen
  ist.  Holländisch-Borneo  importierte  nach
der  Kolonie  2000  dz  weniger  als  im  Vorjahre
(41  393  dz);  ebenso  fiel  die  Einfuhr  aus  dem
Niederländischen  Archipel  von  8293  dz  im  Jahre
1906  auf  6414  dz  im  Berichtsjahre.

Die  Ausfuhr  betrug  149  657  dz  im  Werte  von
1  688  289  8  gegen  111  670  dz  im  Werte  von
1243002  &amp;amp;8  im  Vorjahre.  Die  Ver.  Staaten  von
Amerika  sind  Hauptabnehmer  mit  126  222  dz
im  Werte  von  1  423717  3  (—+  30  192  drz  im
Werte  von  356  685  8);  an  zweiter  Stelle  steht
Großbritannien  mit  12  681  dz  im  Werte  von
142  481  S8  (+  8920  dz  im  Werte  von  94  892  5),
dann  folgt  Deutschland  mit  6254  dz  im  Werte
von  68  672  8§  (+  636  dz  im  Werte  von
12  133  S)  und  Frankreich  mit  3660  dz  im  Werte
von  42  501  3  (—  107  dz  im  Werte  von  883  3).

Bessere  Qualitäten  waren  das  ganze  Jahr
hindurch  rar.  Die  Preise  waren  nach  den  Berichten
  der  hiesigen  Handelskammer  von  Ende  Mai
1906  bis  Ende  1907,  wie  folgt:

Fine  red  325  bis  500  s  pro  Pikul
I.  Quality  mixred  1900  --  30  --  -
Medium  100  20  OD
Lower.  25  80  -

Da  hiernach  die  Preise  seit  Mitte  1906  unverändert
  geblieben  sind,  kann  die  eingangs  erwähnte
  Zunahme  der  Einfuhr  bei  gleichzeitigem
Rückgang  des  Wertes  nur  darauf  zurückgeführt
werden,  daß  die  chinesischen  Importeure  in  früheren
Jahren  zu  niedrig  deklariert  haben.  Dies  trifft
besonders  für  Holländisch-Borneo  zu,  von  woher
sich  nach  der  Statistik  die  Zufuhr  innerhalb  eines
Jahres  mehr  als  vervierfacht  hat,  wozu  aber  die
geringe  Wertsteigerung  in  keinem  Verhältnis  steht
(3881  dz  im  Werte  von  923  591  §  im  Jahre
1906  gegen  16934  dz  im  Werte  von  1042250  5
im  Jahre  1907).

Das  Geschäft  liegt  zur  Zeit  darnieder;  die
besseren  Sorten  kommen  immer  noch  spärlich  an.
Am  24.  Juni  d.  Is.  wurden  notiert:

Fine  red  300  bis  350  3  pro  Pikul
I.  Quality  mired  240  -300-  -  -
Medium  .  .  .  80  240  —-  -
Lowmer  12  80  -

 

II.  Kautschuk.
a.  Borneo-Kautschuk.

Borneo-Kautschuk  weist  in  der  Einfuhr  der
Menge  und  dem  Werte  nach  einen  beträchtlichen
Rückgang  auf,  und  zwar  macht  sich  der  Rückgang
aus  allen  Borneo-Kautschuk  hier  einführenden
Ländern  bemerkbar.

Die  Einfuhr  betrug:

 

1907:  14918  dz  zum  Werte  von  252726  8
1906:  19124  =  -  -  294533  8
1907:  —  4206  —  767257  8

Borneo-Kautschuk  kommt,  worauf  schon  die
Bezeichnung  schließen  läßt,  in  der  Hauptsache  aus
Borneo;  ein  großer  Teil  kommt  aber  auch  aus
Sumatra.  Die  Halbinsel  Malakka  liefert  nur
geringe  Mengen.

Die  Ausfuhr,  die  ebenfalls  zurückgegangen

 

 

ist,  war:

1907:  17157  dz  zum  Werte  von  2939  755  8
1906:  22274  -  3668  956  8
1907:  —  5117  d2  —  829201  6

An  der  Ausfuhr  waren,  wie  im  Vorjahre,  die
folgenden  Länder  beteiligt:
dz

s  (——42)

Vereinigte  Staaten
von  Amerika  8050  1  140  039  (—  457)
Frankreich.  2719  511  983  (—  23)
Großbritannien  2438  435  467  (—  1633)
Japaon  1889  404  624  (  473)
Deutschland  1341  236  250  (—3079)
OÖsterreich  274  40  773  (—  22)
Italien.  181  27  464  97)
Belgien  162  25  400  (—  85)

Die  Preise,  die  zu  Beginn  des  Berichtsjahres
ziemlich  hoch  standen  (130  bis  134  8  für  la,
97  bis  100  8  für  IIa  und  72  bis  80  8  für  III),
zeigten  das  ganze  Jahr  hindurch  eine  Abwärtsbewegung.
  Der  tiefste  Stand  wurde  Anfang
Dezember  mit  101  bis  108  8,  72  bis  86  3  und
50  bis  60  8  erreicht.  Inzwischen  sind  die  Preise
aber  weiter  gefallen.  Zur  Zeit  (Ende  Juni)
werden  notiert:

für  Ia  100  bis  101  S  pro  Pitul
=  IIa  6568  -
.  IIIa  47½  38  -  -

b.  India-Kautschuk.
Die  Einfuhr  ist  eine  Kleinigleit  zurückgegangen:

 

1907:  2819  dz  zum  Werte  von  529  724  5
1906:  28295  -  -56567136  8
1907:  —  76  dr  —  37  412  5

Auch  für  India-Kautschuk  ist  die  Insel  Borneo
das  Hauptlieferungsland  (1907:  2081  dz  gegen
1335  dz  im  Voriahre).
        <pb n="999" />
        W  915  20

Sumatra  sandte  691  dz  gegen  1246  dz  im
Jahre  1906

Die  Ausfuhr  weist  einen  Ausfall  von  rund
1000  dz  auf:

 

1907:  3861  dz  zum  Werte  von  831  008  8
1906:  48066  =  -  -1054  325  S
1907:  —  945  d2  —  223  317  3

Hauptabnehmer  ist  Großbritannien  mit  3120  d2
zum  Werte  von  631  849  3  (—  848  dz  im  Werte
von  179  458  S

Außerdem  nahmen  auf:

42

 

8  (—+—d2)
Holland  270  70  426  (—MW  247)
Japan.  162°  4s8  198  (—  12)
Frankreich  130  31  163  (  100)
Deutschland  127  36  100  (—  385)

Die  Preise  stehen  seit  über  zwei  Jahren  unverändert
  auf  210  und  120  3  pro  Pikul  für
erste  und  zweite  Qualität.  Die  Zufuhr  ist  spärlich.

c.  Rambong-Kautschuk.

Das  Geschäft  in  Rambong=  (auf  Plantagen
gezogenem  India-)  Kautschuk  ist  wegen  seines  geringen
  Umfanges  bisher  ohne  Bedeutung  für  den
europäischen  Markt.  Die  Gesamteinfuhr  nach  den
Straits  Settlements  betrug  nur  24  dz  im  Werte
von  7339  8  (—  11  dz  und  —  2803  3).  Davon
wurden  14  dz  von  Penang  nach  Singapore  eingeführt;
  5  dz  kamen  aus  Perak,  3  dz  aus  dem
Niederländischen  Archipel  und  2  dz  aus  Sumatra.
Ausgeführt  wurde  1  dz  im  Werte  von  315  8S
nach  Großbritannien  gegen  nichts  im  Vorjahre.

d.  Para-Kautschuk.

Das  Geschäft  in  Para-Kautschuk  hat,  wie  vorauszusehen
  war,  einen  weiteren  bedeutenden  Aufschwung
  genommen.  Die  Einfuhr  betrug:

 

1907:  83569  dz  zum  Werte  von  3  745  700  8
1906:  406614  -  -2034750  8
1907:  —+  4508  drz  +  1  710  950  5
Von  der  Einfuhr  entfiel  auf:

dz  8  (—62)
Selangor  .  5406  2  364  410  (+  2782)
Negri  Sembilan  1726  758  372  (+1148)
Perak  888  387  397  (+  401)
Johore  304  134  385  (P  883)
Sumatra  ·§151  62  653  (—  91)
Malakkeon  70  29  550  (—  14)
Penang  .  ..  24  8  933  (+  20)
Ceyllon  —  (—  1)

Die  Ausfuhr  betrug
1907:  9340  dz  zum  Werte  von  4  184  654  8
1906:  4204  -  -20996738

1907:  +  5136  dz  +  2  084  981

 

 

Sie  verteilt  sich,  wie  folgt:

dz  8  (□  —2)
Großbritannien  7257  3273  550  (+  3890)
Ceylon.  .  1032  438  654  (+  677)
Belgien  588  272  697  (—  322)
Australien  142  56  840  (—  98)
Deutschland  102  48  490  (P=  92)
Dänemark  83  29  744  (—  34)
Japan  .  .  ..  52  24  350  (—  37)
Frankreich  51  24  125  (—S  24)
Vereinigte  Staaten
von  Amerikag  18  7  878  (—  43)
Hollandt  5  1  822  —  2)

Die  Preise  für  Para-Kautschuk  sind  im  Berichtsjahre
  beträchtlich  gefallen.

Nach  Veröffentlichungen  der  hiesigen  Handelskammer
  betrug  der  Durchschnittspreis  für  1  Pikul
im  Jahre  1906  298,21  3,  wogegen  er  im  Berichtsjahre
  nur  275,83  3  betrug.  Die  letzte  Notierung
war  210  8  pro  Pikul.

(Aus  einem  Bericht  #  des  Kaiserl.  Generalkonsuls

in  Singapore.)

Der  Gummimarkt  auf  Cevion.

Die  Anfang  Mai  eingetretene  Preissteigerung
in  Ceylon-Gummi  hat  angehalten,  und  man  bezahlt
  heute:

für  feinen  Biscuit-Rubber  2,90  bis  3  00  Rs.  pr.  *
-  -Scrap  1  00

2,90  B¾
230

Das  Angebot  genügte  nicht  immer  der  lebhaften
  Nachfrage.  Die  Verschiffungen  sind  wieder
bedeutend  größer  als  letztes  Jahr,  und  die  Gesamtausfuhr
  bis  zum  6.  Juli  1908  betrug
323  633  Ibs.  gegen  213  693  lbs.  in  der  gleichen
Zeit  des  Vorjahres.

Die  Ausfuhrzahlen  vom  1.  Januar  bis  6.  Juli
der  Jahre  1907  und  1908  vergleichen  sich,
wie  folgt:

e

300
2,40

—.*-.*

u  „

Crep
mittleren  -  E

1908  1907

Nach  2  lbs.
Deutschland  13  867  12  961
England  199  316  138  832
Amerika  94  600  52  267
Australien  12  834  1  470
Belgien  —  1989

(Nach  einem  Verscht  7  des  Kaiserl.  Generahkoniulato
in  Calcutta  vom  21.  Juli
        <pb n="1000" />
        G  916  20

Baumwolle-Ernteaussichten  in  Rußland.

Die  ungünstigen  Witterungsbedi  „  welche
den  Frühling  dieses  Jahres  in  Turkestan  kennzeichneten,
  die  Kälte  und  der  Überfluß  an  Regen,
haben  offenbar  keinen  allzu  schlimmen  Einfluß
auf  die  Entwicklung  der  Baumwollstauden  ausgeübt,
  zumal  der  Juni  wieder  gute  Wetterverhältnisse
  brachte.  Die  Blüte  der  Baumwollstauden
wurde  zwar  etwas  verzögert,  unter  dem  Einfluß
der  heißen  Sonne  und  dem  Überfluß  an  Wasser
erholten  sich  jedoch  die  Baumwollsaaten;  daher
erscheinen  die  Aussichten  auf  die  Ernte  der  Baumwollfaser
  in  den  meisten  Gebieten,  wo  Baumwolle
gebaut  wird,  in  sehr  günstigem  Lichte.  So  kann
im  Kreise  Andishan  des  Ferghana-Gebiets  die
Baumwollernte  die  vorjährige  um  40  bis  60  v.  H.,
im  Kreise  Namangan  um  20  v.  H.  übersteigen,
im  Kreise  Kokand  um  ebensoviel,  im  Kreise  Skobolew
  um  40  bis  50  v.  H.  und  auch  im  Kreise
Osch  höher  als  im  Jahre  1907  ausfallen.  Die
Baumwollernte  im  Ferghana-Gebiet  dürfte  in
diesem  Jahre  der  Ernte  von  1906,  welche  sich
auf  über  6  000  000  Pud  belief,  gleichkommen.

Im  Gebiete  Samarkand  erwartet  man  eine
bedeutend  bessere  Ernte  als  im  vorigen  Jahr,
und  sogar  eine  bessere  Ernte  als  im  Jahre  1906.

Im  Chanat  Buchara  wird  die  Baumwollernte
voraussichtlich  die  vorjährige  um  50  v.  H.  übersteigen.
  Der  Überfluß  an  Wasser  zum  Begießen
der  Baumwollfelder  bietet  auch  Sicherheit  für
gute  Erträge  von  reiner  Baumwolle  aus  dem
Rohmaterial.

Etwas  weniger  günstig  sind  die  Nachrichten
über  die  Aussichten  der  Baumwollernte,  die  aus
dem  Syr-Daria-Gebiet  einlaufen.  Es  wird  gemeldet,
  daß  die  Baumwollernte  nicht  geringer
als  im  vorigen  Jahre  sein  werde,  aber  auch
kaum  besser,  zumal  seit  dem  15.  Juli  kalte  Nächte
eintraten,  was  auf  einen  frühen  und  regnerischen
Herbst  schließen  läßt.  6

Noch  schlechter  steht  es  in  Transkaspien.
Wasser  war  hier  wenig  vorhanden  —  und  das
wirkt  auf  eine  Verminderung  der  Ernte.  Aber
auch  hier  bildet  die  Oase  Jokotan  eine  Ausnahme,
wo  eine  schöne  Baumwollernte  in  Aussicht  steht,
welche  die  vorjährige  um  60  bis  75  v.  H.  übersteigen
  und  ungefähr  der  Ernte  von  1906  gleichkommen
  wird.

Im  Kreise  Tedchen  stehen  die  Baumwollsaaten
ungünstig.

Im  Kaukasus  erwartet  man  eine  Baumwollernte,
  welche  die  Ernte  vom  vorigen  Jahre  übersteigen
  wird.

Im  Ferghana-Gebiet  haben  die  Baumwollsaaten
  auch  durch  nichts  zu  leiden  gehabt.  Im
Gebiet  von  Samarkand  und  einem  Teil  des  Syr- 



Daria-Gebiets  haben  Heuschrecken  und  häufgere
Regenfälle  einen  nicht  ganz  günstigen  Einfluß  auf
den  Stand  der  Baumwollplantagen  ausgeübt.
Neben  dieser  sehr  günstigen  Beurteilung  der
Aussichten  auf  die  diesjährige  Baumwollernte
wird  aus  Assake  (im  Ferghana-Gebiet)  gemeldet,
daß  man  im  Ferghana-Gebiet  in  diesem  Jahre
nicht  auf  eine  gute  Baumwollernte  rechnen  könne,
wenngleich  auch  diese  Meldung  zugibt,  daß  die
Witterungsverhältnisse  für  die  Entwicklung  der
Baumwollstaude  gegenwärtig  sehr  günstig  sind.
(Aus  den  „Nachrichten  für  Handel  und  Industrie“,
1908,  Nr.  102.)

Der  Kakaomarkt  auf  Ceylon.

Die  Ausfuhr  von  Ceylon-Kakao  betrug  bis  zum
6.  Juli  1908:  27  549  cwts.  gegen  59  931  cwts.
in  der  gleichen  Zeit  des  Vorjahres.  Der  starke
Rückgang  in  der  Ausfuhr  ist  hauptsächlich  darin
zu  suchen,  daß  der  größte  Teil  der  Herbsternte
1907  bereits  im  Dezember  desselben  Jahres  zur
Verschiffung  gelangte,  anstatt,  wie  sonst  üblich,
am  Anfang  des  folgenden  Jahres.

Die  Sommerernte  begann  gegen  Ende  Mai
hereinzukommen  und  obwohl  sie  in  einzelnen
Distrikten  durch  Trockenheit  ungünstig  beeinflußt
wurde,  ist  sie  kaum  hinter  dem  Durchschnitt  zurückgeblieben.


Die  Qualität  der  angebotenen  Kakaos  war
an  und  für  sich  zufriedenstellend,  nur  waren  die
Bohnen  sehr  klein.

Die  Preise  sind  weiter  heruntergegangen,  und
man  bezahlt  heute:

für  feinen  Pflanzungskakao  bis  zu  46  Rs.

.Eingeborenenkakao  43  bis  45  Rs.

mittleren  -  39  41

Das  Angebot  an  Kakae  hat  infolge  der  vollständig
  fehlenden  Nachfrage  nachgelassen,  und  fast
aller  Kakao  wird  direkt  nach  London  verschifft,
um  daselbst  in  Auktion  verkauft  zu  werden.

Die  Ausfuhrzahlen  für  die  Zeit  vom  1.  Januar
bis  6.  Juli  der  Jahre  1907  und  1908  vergleichen
  sich,  wie  folgt:

1908  1907

cwts.  ewts.

Nach  Deutschland  1657  6  809
-  gland  19241  42  288
Holland  1  283  2354
Frankreich  940  2  089

.  Anmeerika  205  1  936
China  1227  1  075

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats
in  Calcutta  vom  21.  Juli  1908.)
        <pb n="1001" />
        W  917  2

sRakaoausfuhr  Brasillens  im  Jahre  1907.

Bei  der  außerordentlichen  Preissteigerung,  die
Kakao  während  des  Jahres  1907  erfuhr,  ging
die  brasilianische  Ausfuhr  von  Kakao  um  etwa
4  v.  H.  zurück.  Der  Wert  des  ausgeführten
Kakaos,  der  im  Jahre  1905  pro  Kilo  747  Reis
frei  Ausfuhrhafen  betrug,  stieg  1906  auf  825
und  1907  im  Durchschnitt  auf  1313  Reis.

Es  wurden  ausgeführt:

1906  1907

Gesamtausfuhr  in  Tonnen
zu  1000  0B  2d0  135  24  9VPU

Wert  in  1000  Milreis
Papier  20  728  32  044

Hiervon  gingen  nach:  Tonnen

Deutschland  7  190  6  012
Großbritannien  2  020  2  112
Fnrae  5  284  7  097
den  Niederlanden.  .  423  888
den  Vereinigten  Staaten  8  894  7280
sonstigen  Ländern  1  324  1  008

Während  bis  zum  Jahre  1905  einschließlich
Frankreich  der  Hauptabnehmer  brasilianischen
Kakaos  war,  nehmen  seit  1906  die  Vereinigten

 

Staaten  diese  Stelle  ein.  Der  Anteil  Deutschlands,

  das  im  Jahre  1906  an  zweiter  Stelle

stand,  ist  im  Jahre  1907  wieder  zurückgegangen.
Von  dem  ausgeführten  Kakao  kamen  aus:

1906  1907

Tonnen

Itacoatiara.  —  7
Pará  .  1752  2642
Bahig  22964  20  847
anderen  Häsen  419  122

Nachdem  das  Jahr  1906  für  die  Kakaokulturen
im  Amazonasgebiet  infolge  der  während  der
Erntezeit  eintretenden  starken  Regenfälle  ein  recht
ungünstiges  gewesen  war,  nahm  1907  die  Kakaoausfuhr
  über  Pard  um  etwa  50  v.  H.  zu.
Infolge  der  in  den  Jahren  1906  und  1907
erzielten  günstigen  Kakaopreise  sind  auch  in  Mittelbrasilien
  mehrfach  Pflanzungsversuche  mit  Kakao
unternommen  worden.  über  das  bisherige  Ergebnis
  der  Versuche  aus  den  Staaten  Rio  de
Janeiro  und  Espirito  Santo  liegen  zum  Teil
günstige  Nachrichten  vor,  indessen  verlautet,  daß
Säo  Paulo  für  Kakaokulturen  im  allgemeinen
nicht  geeignet  sei.

(Aus  cinem  Verichre  des  Kaiserl.  Generalkonsulats

Rio  de  Janeir

stiaffeehandel  in  Santos  im  Jahre  1907/08.

Das  Boletim  da  Asscciacäo  Commereial  de  Santos  (Bulletin  der  Handelskammer  in  Santos)
enthält  über  den  Kaffeehandel  in  Santos  während  des  Wirtschaftsjahres  1907/08  (umfassend  den
Zeitraum  vom  1.  Juli  1907  bis  30.  Juni  1908)  folgende  statistischen  Angaben  (Säcke  à  60  kg#:

Die  Zufuhren  in  Santos  betrugen  7  203  809  Sack,  die  Verschiffungen  stellten  sich  auf

8  515  244  Sack.

Hauptexporteure  waren  folgende  Firmen:  Theodor  Wille  &amp;amp;  Co.  mit  1  562  552  Sack,  Prado
Chaves  &amp;amp;  Co.  mit  836  904  Sack,  Naumann,  Gepp  &amp;amp;  Co.  Ltd.  mit  736  448  Sack,  Michaelsen,

Wright  &amp;amp;  Co.  Ltid.  mit  701  479  Sack,  Hard.  Rand  &amp;amp;  Co.

Brésilienne  mit  529  001  Sack.

Die  wichtigsten  Bestimmungsorte  waren:

mit  624  144  Sack,  Societé  Franco

New  ork  für  1  949  273  Sack,  Hamburg  für

1  912  813  Sack,  New  Orleans  für  1  022  521  Sack,  Havre  für  1  003  863  Sack,  Rotterdam  für
895  .291  Sack,  Triest  für  555  023  Sack,  Antwerpen  für  404  995  Sack,  London  für  138  308  Sack.
Eine  allgemeine  Ubersicht  über  den  Kaffeehandel  in  Santos  für  die  Erntejahre  1905/06

bis  1907/08  ergibt  folgendes  Bild:  1905/06  1906%7  1907/0
Zufuhren  .  Sack  6  982  885  15  392  170  7  203  809
Export  nach  dem  Auslande  .  -  7274216  13  817  137  8  455  993
Export  im  Küstenhandeel  -  5  946  56  976  59251
Export  zusamien  -  7280  162  13  874  113  8  515  244
Verkäufee  -  3910393  11  694  927  5  256  785
Preisbasis:  -

minimal  .für  10  kg  38700  38200  38300

maximal  .  -  18400  48200  48100
Vorrat  im  Juni  Sack  509  208  1943  058  702  414
Kurs,  90  Tage  sict

minimal  ##  1  ½  2  15  5/22  15  ⅜2

maximal.  .  -  9J  15¼  15  /6
aifgieller  Wert  des  zuftes  .  Milreis  1  —9  99  375  396:  200  220  957:875
Erhobene  Zölle  .  -  40:7  85  32  786:182  19  886;:535
Durchschnittspreis  .für  10  *  48404  48664  —

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Sao  Paulo.)
        <pb n="1002" />
        W  918  20

Dropaganda  für  Süo  Daulo-Kaffee.

Zwischen  der  Regierung  des  Staates  Sio
Paulo,  dem  Japaner  Rio  Midzuno  in  Tokio  und
dem  Brasilianer  Dr.  Raphael  Monteiro  in  Rio
de  Janeiro  ist  am  27.  Juni  1908  auf  die  Dauer
von  drei  Jahren  ein  Vertrag  über  die  Einleitung
einer  Kaffee-Propaganda  in  Japan  geschlossen
worden.

Der  Vertrag  bestimmt  in  der  Hauptsache
folgendes:

Die  Regierung  des  Staates  Säo  Paulo  gewährt
  als  Beihilfe  für  den  Propagandadienst:

1.  7125  Sack  Kaffee  à  60  kg,  nicht  unter  Typ  6.

2.  60  Contos  de  Reis,  zahlbar  in  drei  gleichen

jährlichen  Teilzahlungen.

Die  Lieferung  des  Kaffees,  die  auf  drei  Jahre
verteilt  wird,  soll  in  Santos  erfolgen,  doch  hat
die  Regierung  auch  das  Recht,  in  Antwerpen  oder
einem  anderen  Hafen  Europas  zu  liefern.

Der  von  der  Regierung  zur  Verfügung  gestellte
  Kaffee  soll  teils  im  Kleinhandel  verkautt,
teils  unentgeltlich  abgegeben  werden.

Die  Herren  Rio  Midzuno  und  Dr.  Raphael
Monteiro  verpflichten  sich,  in  größeren  Städten
Japans  im  ganzen  fünfzehn  Häuser  für  den
Propagandadienst  und  den  Kleinverkauf  einzurichten.

Als  Garantie  für  die  Ausführung  der  kontraktlichen
  Bestimmungen  werden  sie  im  Staatsschatz
  von  Säo  Paulo  Rs.  30:0008000  hinterlegen.
  (Aus  einem  Berichte  des  Haiferl.  Konsulats

in  Süo  Paulo.)

Ausfuhr  von  ECdelhölgern  aus  Costa  Rica.

Die  Ausfuhr  von  Edelhölzern  aus  Costa  Rica,
die  ausschließlich  über  den  pazifischen  Hafen
Puntarenas  mit  deutschen  und  norwegischen  Segelschiffen
  und  Dampfern  der  deutschen  Kosmoslinie
erfolgt,  ist  in  den  letzten  Jahren  wesentlich  zurückgegangen
  und  droht  allmählich  ganz  einzugehen.
Der  Grund  hierfür  liegt  darin,  daß  die  in  der
Nähe  der  Küste  liegenden  wertvollen  Bestände
fast  gänzlich  abgeholzt  sind,  ohne  wieder  aufgeforstet
  zu  sein,  so  daß  die  Hölzer  immer  weiter
aus  dem  Innern  des  Landes  nach  der  Küste
befördert  werden  müssen,  wodurch  sie  bei  den
mangelhaften  Beförderungsmitteln  sehr  verteuert
werden.  Zudem  ist  in  neuerer  Zeit  eine  afrikanische
  Holzart,  die  billiger  ist  und  sich  zur
Anfertigung  von  Zigarrenkisten  nicht  weniger
eignen  soll  als  das  hiesige  Zedernholz,  mit  dem
letzteren  in  Wettbewerb  getreten.

In  Costa  Rica  waren  bisher  Hölzer  bei  der
Ausfuhr  über  Puntarenas  oder  irgend  einen
anderen  pazisischen  Hafen  mit  einem  Ausfuhrzoll

 

von  1,50  Colones  für  die  Registerton  des  ladenden
Schiffes  belegt.  Um  die  Holzausfuhr  tunlichst  zu
beleben,  ist  dieser  Ausfuhrzoll  nunmehr  durch  ein
Gesetz  vom  7.  Juli  d.  Is.  (veröffentlicht  in  der
amtlichen  Gaceta  vom  8.  Juli  d.  Is.)  vom  Tage
der  Veröffentlichung  des  Gesetzes  bis  zum  31.  Dezember
  1909  aufgehoben  worden.

(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  San  Joscé.)

Dle  Juteverschiffungen  Britisch  Indiens  während  der
Saison  1908.

Die  während  der  Jute-Saison  1908,  welche

mit  dem  30.  Juni  d.  Is.  ihren  Abschluß  gefunden

hat,  in  Calcutta  und  Chittagong,  den  beiden  be-Tdeutendsten

  Ausfuhrhäfen  Indiens  für  Jute,  abgeladenen

  Quantitäten  von  werden
folgendermaßen  angegeben:
Ballen  zu  400  lbs

inurr  nach  Calcutta  un-Rohjute



efähr  8233  488
isfs  nach  Chittagong  un-—
  .  457897
Ungefährer  Verbrauch  der
Landbevölkerung  .  500000  9191385
Davon  wurden  verladen  nach:
Jute:
Großbritannien  1582970
Europäischem
Kontinent  1997899
Jutewurzeln:
Europa  .  74359  3655228
Jute:
Amerika  301124
Jutewurzeln:
Amerika  .  307005  608129
Jute:
and.  Ländern  11660
Jutewurzeln:
and.  Ländern.  1934  13594

l  Gesamtausfuhr  4276951
Ferner  wurden  von  indischen
Jutefabriken  ausgenommen  4214434
sowie  von  der  Landbevölkerung
  verbraucht  ungefähr  500000  8991385
so  daß  an  die  200000
Ballen  unverbrauchter  Jute  auf  die  neue  Saison

übbertragen  werden  können.

Die  Marktlage  für  Jute  ist  augenblicklich
(20.  Juli)  trotz  des  um  etwa  24  v.  H.  verminderten
diesjährigen  Anbaus  der  Pflanze  eine  sehr  ruhige.
Nach  dem  am  16.  Juli  veröffentlichten  (vorläufigen)
  Bericht  der  Regierung  über  die  dies-
        <pb n="1003" />
        W  919  20

jährige  Aussaat  soll  das  bestellte  Areal  nur
2  868  200  Acres  gegenüber  3  974  000  im  Vorjahre
  betragen.
(Nach  einem  Berichte  des  Handelssachverständigen
bei  dem  Kais.  Generalkonsulat  in  Calcutta.)

Der  Kußenhandel  des  Transvaal  im  Jahre  1907.

Der  Gesamt-Außenhandel  des  Transvaal  betrug
  in  Ein=  und  Ausfuhr  im  Jahre  1907  einschließlich
  Kontanten  und  der  für  die  Regierung
bestimmten  Gegenstände  46  991  465  K  gegen
44  905  687  K  im  Vorzjahre.

Es  entfielen  auf:

Einfuhr  Ausfuhr

ert  in  #
im  n  Jahre  1907.  15  758  944  31  232  521
1906  17  699  234  27  206  453
-  15905.  16  845  893  22  799  135
1904  14  321  877  17  770  988
1903  21  794  997  12  969  912
Die  „  Einführ  in  den  Transvaal  betrug  während

  der  letzten  beiden  Jahre  etwas  über  die
Hälfte  der  Gesamteinfuhr  nach  Britisch-Südafrika
und  die  Ausfuhr  aus  dem  Transvaal  etwa  zwei
Drittel  der  Gesamtausfuhr  aus  Britisch-Südafrika.

Während  sich  die  Einfuhr  in  den  Transvaal
aus  allen  erdenklichen  Gegenständen  des  täglichen
Lebensbedarfs  und  der  Industrie  zusammensetzte,
waren  in  der  Ausfuhr  aus  dem  Transvaal  in
namhaften  Mengen  nur  Rohgold  und  Diamanten
vorhanden.

Die  Ausfuhr  in  dieen  beiden  Artikeln  war
die  folgende  in  den  Jahren:

Rohgold  Diamanten  Zusammen
ert  in

1907.  27  364  717  1972  064  29  336  781
1906  23  773  997  1  743  663  25  517  660
1905  20  637  105  1  104  990  21742  095
1904  16  054  809  901  745  16  956  554
1903.  12589  248  61  820  12  651  068
Ein  Blick  auf  die  vorstehend  verzeichneten

Ausfuhren  zeigt  daher,  daß  diese  beiden  Industrien,
und  hier  auch  wieder  vornehmlich  der  Goldbergbau,
  fast  die  gesamte  Ausfuhr  ausmachen,  daß
mit  dem  Wiederanfang  des  Goldbergbaus  nach
dem  Kriege  und  mit  der  Erschließung  der  Premier-Diamantenmine
  die  Ausfuhr  rasch  gestiegen  ist.
Für  die  gesamte  übrige  Ausfuhr  verblieben
im  Jahre  1907  noch  etwas  weniger  wie  zwei
Millionen  Pfund  Sterling,  von  denen  auf
rohe  Schafwolle  225  225  L  (Vorjahr  154  2#9  4
innerrz  116  639.  -  -
und  Tabak
entfallen.

88  5r5  -  -  -

 

Vergleicht  man  die  Ein-  und  Ausfuhrziffern
der  Jahre  1903  bis  1907  miteinander,  so  findet
man,  daß  die  höchste  Einfuhrziffer  und  die  niedrigste
  Ausfuhrziffer  im  Jahre  1906  und  beinahe
die  niedrigste  Einfuhrziffer  und  die  höchste  Ausfuhrziffer
  im  Jahre  1907  gewesen  ist.  Wie  schon
vorher  erwähnt,  beruht  das  stetige  Ansteigen  der
Ausfuhrziffern  auf  dem  Aufblühen  der  Gold=  und
Diamantenindustrie.  Der  Rückgang  in  der  Einfuhrindustrie
  ist  eine  Folge  der  allgemeinen  geschäftlichen
  Depression  und  der  mangelnden  Kaufkraft
  der  Einwohner.  Im  Jahre  1903  machte
sich  nach  Schluß  des  Krieges  zunächst  der  Mangel
an  allen  Lebensbedürfnissen  und  Erfordernissen
für  die  wieder  in  Betrieb  genommene  Bergwerksindustrie
  fühlbar,  und  es  stieg  die  Einfuhr,  die
im  Jahre  1902  nur  13  067  671  betragen  hatte,
plötzlich  auf  die  Summe  von  21  794  997  K.  Im
nächsten  Jahre  1904  trat  der  Rückschlag  ein,  als
sich  die  Folgen  der  Ubereinfuhr  bemerkbar  machten,
und  die  Einfuhr  sank  mit  14  321  877  K  um  etwa
ein  Drittel  des  vorjährigen  Betrages.  Während
der  beiden  folgenden  Jahre  1905  und  1906  stieg
dann  die  Einfuhr  um  etwas  über  3  Millionen
Pfund  Sterling,  um  im  Jahre  1907  um  zirka
2  Millionen  Pfund  Sterling  auf  15  958  944  K.
zu  fallen.

Die  wichtigeren  Einfuhrartikel  wiesen  in
den  Jahren  1907  (und  1906)  die  folgenden
Werte  in  &amp;amp;  auf:

Fertige  Kleider  (nicht  getragen)  696  153
(828  878)  —  Zündhütchen  und  Zünder  95  415
(93  166),  —  Schießbaumwolle  56  036  (35  942)
—  Dynamit  und  andere  Sprengmittel  583  019
(513  176)  —  Kerzen  126  175  (172  997)  —
Baumwollwaren,  alle  Arten,  ausschließlich  Strumpfwaren
  aus  Baumwolle  368  063  (515  425)  —
Zyankalium  (Cyanide  of  Potassium)  81  731
(118  104)  —  Zyanemtrium  (Cyanide  of  Sodium)
216506  (182  672)  —  Kaffee,  roh  76977  (83620)
—  alle  Sorten  Konditorwaren  73  636  (80  063  —
Fischkonserven  55  831  (74  963)  —  Kondensierte
Milch  16  698  (179  362)  —  Zucker  aller  Art
322  591  (343906)  —  Kartoffeln  54.040  (76950)
—  Lebensmittel,  gesamt  3  990  092  (4255  232)
—  Kunsttischlerwaren  86  398  (189  775)  —
Glyzerin  für  industrielle  Zwecke  83  791  (122  413)
—  Posamenten  und  Putzwaren  513297  (660  639)
—  Kurz-u.  Messerschmiedewaren  187698  (298911)
—  Hüte  und  Mützen  69  280  (92  548)  —  eiserne
Röhren  106  868  (250  766)  —  Schmucksachen
110  731  (142  703)  —  Stiefel  und  Schuhe  für
Männer  351  948  (397  262)  —  Maschinen,  elektrische
  84  693  (139  949)  —  Maschinen  für  den
Bergbau  496  019  (631  325)  —  Maschinen  für
Wasserbohrungen  74  732  (98  800)  —  Maschinen,
nicht  anderweit  benannt  236  343  (415  331)  —
        <pb n="1004" />
        G  920  2e

gedruckte  Bücher  63  711  (74  176)  Papierwaren,
  nicht  anderweit  benannt  61773  (102350)
—  Stahl:  Barren,  Blöcke  und  Stangen  72  952
(103  493)  —  Platten  62  271  (33  239)  —  zweiund
  dreirädrige  Fahrräder  82  055  (104  312)  —
Motorwagen  78  395  (75  481)  —  Wollenwaren,
Stückgüter  64  815  (61  191)  —  wollene  Decken
61  625  (56  924)  —  Zink,  unbearbeitet  74  743
(70  188)

(Aus  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Pretoria.)

Handel  Südnigeriens  1907.

Der  Wert  des  Warenhandels  Südnigeriens,
einschließlich  der  Wareneinfuhr  für  Rechnung  der
Regierung,  belief  sich  für  das  Jahr  1907  in  der
Einfuhr  auf  3  839  339  K  gegen  2  847  318  H.
im  Vorjahr  und  in  der  Ausfuhr  auf  3  863  332  K.
gegen  2  950  392  L.

Auf  die  drei  Provinzen  verteilt  sich  die  Einund
  Ausfuhr  Südnigeriens  in  den  beiden  Jahren
1906  und  1907  in  folgender  Weise:

Einfuhr  Ausfuhr
1907  1906  1907  1906
Wert  in
Westliche  (Lagos)  1566220  1221232  1360544  1026045
Mittlere  (Nigergebiet)

  1009763  690689  951362  836680

Sllähe  nr  alabar)  1263356  935397  1551  426  1087667

Zusammen  3839339  2847318  3863332  2950  892
Die  hauptsächlichsten  Herkunftsländer  waren
an  der  Wareneinfuhr  Südnigeriens  in  den  letzten
zwei  Jahren,  wie  folgt,  beteiligt:
Davon  aus:

 

Gesamt-  Groß-  Deutsch-Jahr
  einfuhr  britannien  land  Holland
Wert  in  8

1907:  3839339  2892  138  477066  321632
1906:  2847318  2152759  304448  271331

Die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  zeigen  für
die  Jahre  1907  und  1906  folgende  Werte:

Einfuhrartikel  100  rt  in
Baumwollenwaren  1  078  224  760  815
Spirituosen  385  505  301  738
Eisenkurzwaren  u.  Meshine  199  853  123  107
Baumaterialien  .  186  773  150  981
Tabak  (unbearbeitet)  48  789  107  121
Materialien  fut  die  Bottcherei  122  466  91  356
Lebensmittel  109  499  76  871
Kleidungsstücke  95  390  61  810
Eienbahnmaterialien  84  745  79851
Kolanüsse  .  .75378«59074
Reis  .61493  49406
Säcke  und  Sackleinen  53  493  35  264

 

Einfuhrartikel  100%  10
Kerosen  51  451  38  932
Seidenwaren  48  636  60  307
Sas  4397  581  39073
Kohlen.  .  ..3940735940
Seife  31487  23348

Die  Ausfuhr  uichtete  sich  in  den  letzten  beiden
Jahren  hauptsächlich  nach  folgenden  Bestimmungsländern:
  ·

Davon  nach:

Gesamt=  Groß=  Deutsch-Jahr
  ausfuhr  britannien  land  Frankreich
ert  in  2#

1907:  3863332  2036620  1619967  82677
1906:  2950392  1677172  1158136  36441
Die  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel  und  der
Anteil  Deutschlands  daran  im  Vergleiche  mit
demjenigen  Großbritanniens  bewerteten  sich  in

den  gleichen  Jahren,  wie  folgt:
davon  aus

Ausfuhrartikel  Nordnigeria
Wert  in  82

Palmkerne  .1907  1  658  292  22  609
1906  1  193  939

Palmöl  1907  1  313  960  48
1906  1  001  648

Kautschuk.  .1907  244  989  91  074
1906  307  077

Baumwolle  (entkernt)  1907  97  043  4  371
1906  41  562

Baumwollsamen  1907  10  938  5
1906  9534

Mahagoni  1907  69241  —
1906  68  718

Kakao  .  1907  47  840  —
1906  27054

Mais  .  1907  28  521  —
1906  37  386

Felle  und  Häute  .1907  12  937  222
1906  3  462

(Aus  den  „Nachrichten  für  Handel  und  Industrie“,
1908,  Nr.  102.)

Außenbandel  Chiles  1907.

Der  Spezialhandel  Chiles  —  einschl.  Aricas
und  des  Freihafens  Punta  Arenas  —  mit  dem
Auslande  ist  im  Jahre  1907  im  Werte  um
46  443  546  8  (Pesos  zu  18  4  =  1,53  Mk.)  gestiegen,
  und  zwar  hob  sich  die  Einfuhr  um
55984213  3,  während  die  Ausfuhr  um  9540  667  8
infolge  des  Rückgangs  der  Salpeterausfuhr  abgenommen
  hat.

In  der  Einfuhr  steht  in  der  Statistik  England
nebst  seinen  Kolonien  mit  124  922  527  W  (darunter
  Kohlen  28  450  820  58)  bei  einer  Zunahme
        <pb n="1005" />
        W  921  20

um  41,585  v.  H.  obenan;  dann  folgen  Deutschland
und  die  Vereinigten  Staaten  von  Amerika.

In  der  Ausfuhr  chilenischer  und  durch  Zollzahlung
  in  Chile  nationalisierter  ausländischer
Erzeugnisse  ergibt  sich  die  gleiche  Reihenfolge.

Die  Einfuhr  aus  Deutschland  und  die  Ausfuhr
dorthin  dürften,  da  die  Statistik  hinsichtlich  der
Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  ungenau  ist,
sehr  erheblich  größer  sein.

Mit  den  verschiedenen  Ländern  usw.  gestaltete
sich  der  Handel  Chiles  im  Jahre  1907  folgendermaßen
  (in  Pesos  zu  18  d):

A  Kußenhandel.
I.  Spezialhandel.

 

1.  Einfuhr.
Pesos  .  Pesos
K#1#  )/8n  Arsa##
Großbritan-  157354
nien  113502  1732  Vormal  151  445
Deutschland  74310374  Bolivien.  147975
Ver.  Staaten  31124384/  Guatemala  113301
Frankreich  16093564  China.  93059
Belgien  10197301|  Panama  92638
Argentinische  Costa  Rica  80079
Republik.  10015251|  Paraguay.  74696
Per#  795298  Schweden.  54315
Italien.  8231834  Neuseeland  36067
Australien.  7397  112  Griechenland  3620
Indien.  3986616  Agypten  2522
Spanien.  .  2707171  Dänemark  2304
Brasilien.  1826  836  Rußland  2065
Uruguay  1591722|  Mexiko  1010
Ecuador  721504  Türkel  812
Schweiz  536903  |UAndere
Osterreich  481  138  Länder  1150
Norwegen  343607  Fischerei.  440752
Kub  327159  -  —
Holland  236  185  Zusammen  293681  855
2.  Ausfuhr")
(ohne  Schiffsproviant).
a.  Juländische  Waren.
Pesos  Pesos
(à  1,53  Mk.)  (à  1,.53  Mk.)
Großbritan=  „Uruguay  401496
nien  139666884  Brasilien  ..  447196
Deutschland  55  819019  Osterreich  698450
Ver.  Staaten  24843462  Ecuador  2386325
Frankreich  16224086  „Malvinen.  .  8229
Peru  .  .  ..  28620653  Panama  86  136
Belgien.  3724218  Guatemala.  1  028
Italien.  1308501  Nicaragua  .  1911
Holland  11562645  Venezuela.  890
Spanien  1216910  Portugal  9735775
Argentinien  2746681  Agypten  1264950
Japan  501050  F
Bolivien.  1086727,  Zusammen  274455222

 

b.  Durch  Zollzahlung  nationalisierte  Waren.

 

Pesos  Pesos
1,58  Mk.)  u1,58  Mk.)
Großbritannien  1743270|  Panama  5174
Deutschland  583344  Ver.  Staaten  51904
Frankreich  208890  Brasilien.  160
Italien  9000  Pberw.  526818
Belgien  85  876  Argentinien.  827684
Spanien  1500  Bolivien  1562592
Kanarische  Uruguay  13643
Inseln.  1500  Ecuador.  2026
Maldinische  N—
Insemn.  2127  Zusammen  5  625  508
iffsprovi  esos

e.  Schiffsproviant.  a  %  M.)
a)  inländische  Waren  4  032  402

b)  durch  Zollzahlung  nationalisierte
  Waren  834  408

II.  gurchsuhrhandel.

1.  Wiederausfuhr  auf  dem  Seewege:

a)  bolivianische  Waren  über  Antofagasta.
  36  947  991
b)  bolivianische  Waren  aber  Arica  104  360
e)  von  Schiffsproviant.  134  389
d)  sonstiger  Waren  75  414

2.  Wiederausfuhr  auf  dem  Landwege:
a)  nach  Bolivien  über  Antofagasta  17  760  044
b)  -  -Arica  448  462

c)  -Argentinien  über  Puerto
Montt  ....  .  149  252
55  619  912

B.  Küstenhandel.
I.  Mit  inländischen  Waren.
1,  Einfuhr  .  171  427  781
2.  Ausfuhr  171  427  781
II.  Mit  durch  Zollzahlung  nationalisierten
aren.

1.  Einfuhr  82  239  850
2.  Ausfuhr  82  239  850

C  Sollelnnab  ...---.
in  Pesos  zu
I.  Einfuhrzölle  52933  1  7  (1906:  5½i2  540  10
Valparaiso  30  8854
II.  Ausfuhrzölle  56125  400  (1906:  60  164.050)
Jquique  25533288
III.  Nebeneinnahmen,

Lagergelder
usw..  .  ..  10919515  (1906:  2260865)
Zusammen  119978312  (1906:  103965  318)
(Nach  einem  Verichte  des  dain  Generalkonsulats
Valparaiso
*)  In  den  anesuhreifern  ist  der  Schiffsproviant
nicht  enthalten,  wohl  aber  die  sogenannte  nationalisierte
Ausfuhr  aus  Punta  Arenas,  obwohl  da  Zölle  nicht
erhoben  werden.

Teo#7
        <pb n="1006" />
        W  922  20

eEinfuhr-zölle  auf  den  britischen  Salomons-Inseln.

Durch  eine  Verordnung  des  britischen  Oberkommissars
  für  den  Westlichen  Stillen  Ozean  vom
4.  Juli  d.  Is.  sind  für  die  britischen  Salomons-Inseln
  Einfuhrzölle  auf  Bier,  Spirituosen,  Wein
und  Petroleum  festgesetzt  worden.  Sie  betragen
durchschnittlich  auf  die  Gallone:

1  Schilling  für  Bier,

14  -  -Spirituosen,
2  bis  6  -  -  Wein,
3  Pence  .  Petroleum.

(Aus  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsuls
in  Syducy.)

 

Verschiedene  Mitteilungen.

Tarhierte  Störche  in  Rkfrika.

Aufruf  der  Vogelwarte  Rossitten.

Die  Vogelwarte  Rossitten,  Kurische  Nehrung
(Ostpreußen),  hat  mit  ihren  Storchmarkierungen,
die  seit  einigen  Jahren  zwecks  Vogelzugsforschung
in  größerem  Maßstabe  durchgeführt  werden,  bisher
recht  gute  Resultate  erzielt.  Den  halbflüggen
jungen  Störchen  wird  im  Neste  je  ein  etwa
5,5  cm  breiter  Aluminiumfußring  umgelegt,  der
die  Aufschrift  „Vogelwarte  Rossitten,  Germania“
trägt.  Diese  breiten  glänzenden  Marken  sind
weithin  sichtbar,  mit  einem  guten  Glase  mehrere
hundert  Meter  weit.  Bisher  sind  etwa  1800
Störche  (Ciconia)  in  dieser  Weise  markiert
worden.  Es  kommt  nun  vor  allem  darauf  an,
die  Verbreitung  der  Zugvögel  in  den  afrikanischen
Winterherbergen  festzustellen,  worüber  noch  sehr
wenig  positive  Beobachtungen  vorliegen.  Zwei
durch  die  Vogelwarte  Rossitten  markierte  Störche
sind  bereits  in  Afrika  angetroffen  und  nach  den
Auflaßstationen  zurückgemeldet  worden.

Der  erste,  Nr.  163,  erhielt  seinen  Ring  am
5.  Juli  1907  auf  dem  Gehöfte  des  Herrn  Franz
Pergande  in  Streitz  bei  Groß-Möllen,  Bezirk
Köslin  in  Pommern.  Er  trat  seine  Reise  nach
dem  Süden  am  25.  August  an,  wurde  am  9.  Dezember
  1907  bei  Fort  Jameson  im  nordöstlichen
Rhodesia  in  Südafrika  zufällig  von  Eingeborenen
aus  großen  Storchflügen  herausgeschossen  und  von
Herrn  H.  Kornikroft  (Native  Commissioners  Office
Petauke,  Fort  Jameson)  konserviert.

Somit  ist  der  Beweis  erbracht,  daß  die  Störche,
welche  aus  dem  Norden  Deutschlands  stammen,
bis  über  den  Aquator  hinaus  in  das  siüdliche
Afrika  vordringen.

Der  zweite  Ringstorch  wurde  in  dem  Dorfe
Seligenfeld  bei  Königsberg  in  Ostpreußen  am
21.  Juni  1906  mit  Ring  Nr.  85  versehen.  Er
zog  im  August  nach  Süden  ab  und  wurde  schon
im  Oktober  1906  bei  Jawa  am  Nordrande  des
Fittri-Sees,  Wadai  in  Nordafrika,  von  Eingeborenen
  in  Schlingen  gefangen.  Der  abgetrennte
beringte  Fuß  gelangte  in  den  Besitz  des  Herrn
Leutnants  Loisy  vom  1.  Kolonial-Infanterie-Regi- 



ment  in  Cherbourg,  der  damals  einen  französischen
Militärposten  in  jener  Gegend  kommandierte.
Nach  Rückkehr  in  seine  Heimat  Cherbourg  schickte
Herr  Leutnant  Loisy  den  beringten  Fuß  mit  einer
Skizze  vom  Erlegungsort  am  30.  Juni  1908  an
die  Vogelwarte  Rossitten  ein.  Den  genannten
Herren  gebührt  für  ihre  freundlichen  Bemühungen
besonderer  Dank.  Sie  haben  sich  um  die  ornithologische
  Wissenschaft  große  Verdienste  erworben.

Außer  Störchen  werden  auch  noch  andere
Vögel  (Krähen,  Möwen,  Raubvögel)  von  der
Vogelwarte  Rossitten  durch  Fußringe  markiert,
und  zwar  mit  überraschend  gutem  Erfolge.  Von
diesen  Vögeln  wurde  z.  B.  eine  Lachmöwe  in
Afrika  angetroffen.  Sie  erhielt  am  26.  Juli
1907  in  Rossitten  den  Ring  und  fand  sich  am
12.  Januar  1908  am  Bahira  bei  Tunis  in  der
Winterherberge  vor.  Um  Feststellung  dieses  interessanten
  Falles  haben  sich  die  Herren  M.  Blanc
und  Dr.  Beill  in  Tunis  verdient  gemacht.

Es  kommt  nun  vor  allem  darauf  an,  daß  die
vorliegenden  Markierungsversuche  auch  in  Afrika
immer  bekannter  werden,  damit  etwa  erbeutete
Ringe  für  die  Wissenschaft  nicht  verloren  gehen,
sondern  stets  sofort  an  die  Vogelwarte  Rossitten
eingeschickt  werden.  Wertvoll  ist  auch  die  Zusendung
  der  ganzen  Ringvögel.  Allen  Interessenten
  gegenüber  sei  die  dringende  Bitte  ausgesprochen,
  nach  dieser  Richtung  hin  für  die  von
der  Vogelwarte  unternommenen  Markierungsversuche
  tätig  zu  sein.  Als  Adresse  für  die  Sendungen
  gilt  einfach  die  Ringausschrift.

Es  braucht  nicht  noch  besonders  darauf  hingewiesen
  zu  werden,  daß  es  der  Vogelwarte  fern
liegt,  etwa  einen  allgemeinen  Vernichtungskrieg
gegen  die  Störche  zu  predigen.  Wie  die  obigen
Beispiele  zeigen,  gelangen  auch  in  den  afrikanischen
Winterquartieren  oft  genug  Zugvögel  in  Menschenhände.
  Möchten  sie  stets  auf  etwaige  Fußringe
hin  geprüft  werden!

Dr.  J.  Thienemann,
Kustos  an  der  zoolog.  Sammlung  der  Universität
Königsberg  und  Leiter  der  Vogelwarte  Rossitten.
        <pb n="1007" />
        G  923  20

*'  Rusbruch  der  Rindvieh-Tuberkulose  in  der
Kapholonie.

Auf  einer  bei  Kapstadt  gelegenen  Viehfarm,
die  den  hiesigen  Viehzüchtern  als  Musterfarm  gilt,
ist  unter  dem  friesischen  Rindvieh  die  Tuberkulose
ausgebrochen.  90  v.  H.  des  vorhandenen  Viehs
mit  einem  Werte  von  etwa  70  000  Mk.  waren
verseucht.  Nach  den  gesetzlichen  Bestimmungen
ist  das  infizierte  Vieh  zu  schlachten,  und  der
Eigentümer  erhält  ein  Viertel  des  Wertes  des
geschlachteten  Stück  Viehs,  das  sich  noch  im
äußerlich  gesunden  Zustand  befand,  bis  zum
Höchstbetrage  von  15  K  ersetzt.

Man  nimmt  an,  daß  die  Tuberkulose  infolge
ungenügender  Uberwachung  des  eingeführten  Viehs
eingeschleppt  ist,  und  beabsichtigt,  das  gesamte
Vieh  der  Kaphalbinsel  zu  untersuchen  sowie  das
eingeführte  Vieh  einer  Quarantäne  und  Impfung
zu  unterwerfen.

(Nach  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats

in  Kapstadt  vom  30.  Juli  d.  Js.)

Dreisausschreiben  für  Bohrmaschinen  in  Transvaal.

Die  Entwürfe  sind  bis  31.  Dezember  1908
dem  Secretary  to  the  Commitee-Transvaal
Chamber  of  Mines-Johannesburg“  oder  dem
"London  Secretary  Transvaal  Chamber  of
Mines,  202  Salisbury  House,  Finsburg  Cireus,
London  E.  C.“  einzureichen.  Dieses  Ausschreiben
ist  ein  provisorisches,  und  das  endgültige  soll  in
den  ersten  Tagen  des  April  1909  stattfinden.
Der  erste  Preis  von  etwa  100  000  Kronen  und
der  zweite  von  etwa  25  000  Kronen  werden
solchen  Maschinen  verliehen,  die  mit  der  geringsten
Auslage  die  größte  Arbeitsleistung  verrichten.
(Osterr.  Z  für  das  öffentl.  Lief  sen.)

Berufung  landwirtschaftlicher  Sachverstãndiger  aus
dem  Auslande  in  die  Rolonie  ODozoambique.

Seit  dem  Monat  April  d.  Is.  hat  die  Provinz
Mozambique  ein  eigenes  landwirtschaftliches  Departement.
  An  der  Spitze  steht  ein  Mr.  O.  W.
Barrett,  der  zuletzt  der  Landwirtschaftsverwaltung
seiner  Heimat,  der  Vereinigten  Staaten  von
Amerika,  angehört  hat.  Er  gilt  als  Autorität
auf  dem  Gebiete  der  tropischen  Landwirtschaft
und  hat  bereits  ähnliche  Missionen  in  Mexiko,
auf  Cuba  und  Portorico  sowie  in  Trinidad  mit
gutem  Erfolge  durchgeführt.  Die  amerikanische
Regierung  hat  ihn,  ähnlich  wie  zuletzt  nach  Trinidad,
  auf  drei  Jahre  beurlaubt.

Mr.  Barrett  zur  Seite  stehen  drei  Beamte,
die  bisher  zur  landwirtschaftlichen  Verwaltung
des  Transvaal  gehört  haben,  Mr.  Conacher,  Ve- 



terinär,  Mr.  Heron,  Bakteriologe,  und  Mr.  Howard,
  Entomologe,  letzterer  ebenfalls  Amerikaner.
Diese  drei  sind  vor  einigen  Wochen  in  Begleitung
von  Dr.  Theiler,  dem  Vorstand  des  Veterinärwesens
  im  Transvaal,  und  Mr.  Nicholson,  Sekretär
der  Agricultural  Union  des  Transvaal,  in  Lourenco
Marques  angekommen.  Soviel  bekannt,  sind  sie
aus  ihrem  bisherigen  Dienstverhältnis  gleichfalls
nur  beurlaubt  und  müssen  nach  einiger  Zeit  nach
Pretoria  zurückkehren.

Gemeinsam  mit  dem  Generalgouverneur  und
einigen  anderen  Personen  haben  die  Genannten
(außer  Mr.  Heron)  verschiedene  Farmen  und
andere  für  landwirtschaftliche  Zwecke  günstige
Punkte  in  der  Umgebung  von  Lourenco  Marques
besucht,  um  den  Platz  für  eine  von  der  Regierung
anzulegende  Versuchsstation  für  Pflanzungen  aller
Art  und  Tierzucht  auszuwählen  und  ein  Urteil
über  die  landwirtschaftlichen  Möglichkeiten  des
Landes  zu  gewinnen.

Für  die  Versuchsstation  ist  ein  der  Regierung
gehöriger  Komplex  von  8  ha  am  Umbelusfifluß,
der  in  die  Delagoabucht  mündet,  gewählt  worden.
Der  gesetzgebende  Rat  hat  für  ihre  erste  Einrichtung
  die  Summe  von  5400  K  bewilligt.  Unter
anderm  soll  zu  Bewässerungszwecken  eine  durch
Windmühlen  zu  betreibende  Zentrifugalpumpe  von
5  bis  10  Pferdestärken  angeschafft  werden.

In  der  Versuchsstation  wird  man  mit  allen
Gewächsen,  deren  Anbau  für  die  Kolonie  in  Betracht
  kommen  kann,  Versuche  anstellen.  Eine
ihrer  Hauptaufgaben  wird  es  sein,  Farmer  und
Eingeborene  mit  tadellosen  Sämereien  zu  versehen.
In  dieser  Beziehung  erhofft  man  besonderen  Erolg
  von  einer  Verbesserung  des  bisher  gezogenen

aises.  Daneben  soll  der  Zitronen=  und  Orangenzucht
  besondere  Aufmerksamkeit  geschenkt  werden.
Auch  auf  die  Entwicklung  des  Tabakbaus  setzt  die
Regierung  große  Hoffnungen.  In  der  Veterinärabteilung
  der  Versuchsstation  wird  man  das
Augenmerk  namentlich  auf  die  Heranziehung  einer
guten  Klasse  milchgebenden  Rindviehs  richten.

Außerdem  sollen  bei  Maracuene  (nördlich  von
Lourengo  Marques)  an  den  Ufern  des  Incomati
gewisse  landwirtschaftliche  Versuche  auf  Kosten  der
Regierung  unternommen  werden.

Zur  Zeit  befindet  sich  Mr.  Barrett  in  Begleitung
  der  Herren  Conacher,  Howard,  Nicholson,
eines  Militärarztes,  der  aus  vieljähriger  Erfahrung
das  ganze  Land  genau  kennt,  eines  Mr.  Sim,
früheren  obersten  Forstbeamten  des  Natal,  und
eines  Journalisten  auf  einer  ein  bis  zwei  Monate
währenden  Studien=  und  Besichtigungsreise  durch
den  Norden  des  Distrikts  Lourengo  Marques,  das
Gazaland  und  den  Distrikt  Inhambane.  Von
Inhambane  wird  ein  Teil  der  Herren  nach
Lourengo  Marques  zurückkehren,  während  Mr.
        <pb n="1008" />
        G  924  20

Barrett  mit  dem  Rest  nach  dem  Zambesi  weiterreisen
  wird.

Dem  Ergebnisse  der  Reise  sieht  man  mit  begreiflicher
  Spannung  entgegen.  Die  bis  jetzt  bekannt
  gewordenen  Urteile  der  Expeditionsteilnehmer
über  die  Entwicklungsmöglichkeiten  des  Landes
lauten  recht  günstig.  Über  die  Beschaffenheit  des
Bodens  im  unteren  Limpopotal  z.  B.  hat  Mr.
Barrett  geäußert,  der  Reichtum  des  Bodens  finde
in  keinem  Lande  der  Welt  seinesgleichen.  Voll
höchster  Anerkennung  hat  Mr.  Nicholson  von  einem
Besuch  erzählt,  den  er  einer  an  die  neue  Versuchsstation
  am  Umbelusi  angrenzenden  Privatfarm,
  allerdings  einer  der  bestbewirtschafteten
Farmen  des  Landes,  abgestattet  hatte;  das  Rindvieh,
  das  er  daselbst  gesehen  habe,  komme  dem
besten  Rindvieh  im  Transvaal  zum  mindesten
gleich.  Wenn  es  gelinge,  die  nötigen  Absperrungsmaßregeln
  gegen  die  Verbreitung  von  Seuchen
—  vor  allem  die  Einzäunung  aller  Farmen  —
durchzuführen,  sehe  er  nicht  ein,  warum  viele
Gegenden  der  portugiesischen  Kolonie  es  nicht
ebensogut  wie  der  Transvaal  zu  einer  blühenden
Rinderzucht  sollten  bringen  können.

Eine  weitere  Maßnahme  zur  Beförderung  der
Besiedlung  des  Landes  befindet  sich  zur  Zeit  noch
im  Stadium  der  Vorbereitung.  Die  Regierung
plant  eine  Abänderung  der  bestehenden  Bestimmungen
  über  die  Ausgabe  von  Regierungsland
  im  Sinne  einer  Vereinfachung  des  Verfahrens
  und  ganz  besonders  zur  Begünstigung
von  Kleinsiedlungen.

(Aus  den  „Nachrichten  für  Handel  und  Industrie“,
Nr.  101,  Beilage.)

Bau  von  Eisenbahnen  und  anderen  Verkehrsmitteln
in  Oogamblique.

Im  Distrikt  Lourenco  Marques,  dem  wichtigsten
und  bei  weitem  am  meisten  mit  Weißen  bevölkerten
  der  Provinz  Mozambique,  beruht  die
ganze  wirtschaftliche  Struktur  nahezu  ausschließlich
auf  der  Durchfuhr  nach  dem  Transvaal.  Die
Hafen-,  Zoll=  und  Eisenbahneinkünfte  aus  diesem
Transitverkehr  bilden  den  weit  überwiegenden  Teil
der  Staatseinnahmen.  Die  nördlicheren  Distrikte
stellen  das  größte  Kontingent  zu  den  eingeborenen
Minenarbeitern  des  Randes;  die  von  letzteren
verdienten  Arbeitslöhne  sind  naturgemäß  von
weittragender  Bedeutung  für  die  Konsum=  und
Steuerkraft  der  ganzen  Bevölkerung.

In  erster  Linie  sind  es  der  Bau  von  Eisenbahnen
  und  Maßnahmen  zur  Förderung  der
Landwirtschaft,  womit  die  Regierung  die  Kolonie
erschließen  und  wirtschaftlich  unabhängiger  machen
will.  Man  hofft  dadurch  neue  Ansiedler  und

 

Kapital  anzulocken,  zwei  Faktoren,  deren  man
dringend  bedarf  und  deren  Zufluß  zur  Zeit
gänzlich  stockt.

In  seiner  Sitzung  vom  13.  April  d.  Is.  hat
der  gesetzgebende  Rat  der  Kolonie  die  Aufnahme
einer  Anleihe  von  360  000  2  beschlossen,  die  zu
nicht  über  5  ½  v.  H.  verzinslich  und  in  25  Jahren
rückzahlbar  sein  soll.  Das  Kapital  soll  vornehmlich
zu  folgenden  Zwecken  verwendet  werden:

1.  Anschaffung  von  Material  für  eine  geplante
Eisenbahn  von  der  Mozambobncht  (gegenüber  der
Insel  Mozambique)  durch  den  Distrikt  von  Jacaia
in  der  Richtung  auf  den  Chirnasee  (südlich
vom  Nyassasee).

2.  Anschaffung  von  Material  für  eine  Eisenbahn
  von  Macuse  am  Licungofluß  (nordöstlich
Quelimane)  den  Fluß  aufwärts  bis  zur  Einmündung
  des  Lugela  (Lugeda).  Bis  Macuse  ist  der
Licungo  schiffbar.  Die  Länge  der  geplanten
Bahnlinie  beträgt  70  bis  80  km.

3.  Kauf  von  zwei  Baggermaschinen,  mit  deren
Hilfe  man  den  Zambesi  das  ganze  Jahr  hindurch
für  die  Schiffahrt  offenhalten  zu  können  glaubt.

4.  Anschaffung  von  Material  für  eine  Eisenbahn
  von  Mutamba,  südlich  von  Inhambane,
nach  Inharrime.  Von  dieser  Linie,  im  Zusammenhang
  mit  den  vorhandenen  Wasserstraßen,  erhofft
man  die  wirtschaftliche  Erschließung  eines  250  km
ins  Innere  reichenden  fruchtbaren  Gebiets.  Gleichzeitig
  wird  sie  das  Anwerben  von  Eingeborenen
für  die  Johannesburger  Minen  erleichtern.

5.  Neuanschaffungen  für  die  bestehende  Linie
von  Lourengo  Marques  nach  dem  Transvaal.

Da  von  den  40  vorhandenen  Lokomotiven
nur  23  im  Durchgangsverkehr  benutzt  werden
können,  will  man  mit  einem  Kostenaufwand  von
40  000  L  9  neue  Maschinen  neuester  amerikanischer
Konstruktion  erwerben.  Man  erwartet  von  diesen
eine  jährliche  Betriebskostenersparnis  von  10  000  K.

30  000  sollen  für  Verbesserungen  an  den
vorhandenen  Eisenbahnbrücken  ausgegeben  werden.

Anlage  einer  Landstraße  von  Lourenco
Marques  über  Maracuene  nach  Magude  im  Norden
des  Distrikts  Loureneo  Marques,  Entfernung
110  km.

Bisher  fehlt  es,  auch  in  der  näheren  Umgebung
  von  Lourengo  Marques,  vollkommen  an
harten  Straßen.  Selbst  für  kurze  Spaziergänge
ist  man  auf  die  Kaffernpfade  angewiesen,  auf
denen  fußtiefer  weicher  Sand  liegt.  Für  den
Warenverkehr  mit  den  Eingeborenen  und  den
wenigen  weißen  Farmern  des  Distrikts  kommen
nur  die  beiden  bestehenden  Eisenbahnlinien  (die
Linie  nach  dem  Transvaal  und  die  Swazibahn)
und  die  bei  Lourenco  Marques  ins  Meer
mündenden  Flüsse,  namentlich  der  Incomati,  in
Betracht.
        <pb n="1009" />
        925  20

Die  Regierung  hofft,  daß  der  Bau  der  Straße
zur  Anlage  mehrerer  kleiner  Gemeinden  führen
wird.  Die  jährlichen  Unterhaltungskosten  glaubt
sie  in  der  Weise  decken  zu  können,  daß  sie  einen
Teil  der  längs  der  Straße  gelegenen  Regierungsländereien
  gegen  Abzahlung  in  zwanzig  jährlichen
Raten  verkauft.  Sie  rechnet  mit  einem  Verkauf
der  Hälfte  ihrer  fraglichen  Ländereien  und  einer
jährlichen  Einnahme  daraus  in  Höhe  von  650  K.

Vervollkommnung  der  Kaianlagen  in
Lourenco  Marques.

Sämtliche  geplanten  neuen  Bahnlinien  durchschneiden
  Gebiete,  die  zu  den  fruchtbarsten  der
Provinz  gehören,  in  denen  die  Produktion  sich
indes  bisher  mangels  erreichbarer  Absatzmärkte
fast  ganz  auf  den  geringen  Eigenbedarf  der  Eingeborenen
  beschränkt  hat.  Man  nimmt  daher  an,
daß  sie  alle  sich  gut  bezahlen  werden.  Diejenige
im  Distrikt  Mozambique  (Ziffer  1)  soll  es  der
Regierung  gleichzeitig  ermöglichen,  die  militärische
Besatzung,  die  gegenwärtig  zehn  Kompagnien
Eingeborenen-Infanterie  beträgt,  um  eine  Kompagnie
  zu  verringern,  was  eine  Ersparnis  von
jährlich  6000  K  bedeutet.  Überdies  will  man
die  Bahn  zum  Teil  mit  altem  Material  von  der
Swazibahn  bauen,  um  so  die  Kosten  möglichst
einzuschränken.  Auch  steht  reichliche  und  billige
Eingeborenenarbeit  zur  Verfügung.

Die  Anleihe  von  360  000  K  bedarf  noch  der
Genehmigung  des  Ministeriums  in  Lissabon.  Die
koloniale  Regierung  hat  sich  jedoch  entschlossen,
mit  den  zu  1.  und  4.  erwähnten  Projekten  schon
jetzt  einen  Anfang  zu  machen.  Allerdings  soll
von  beiden  Strecken  vorerst  nur  etwa  die  Hälfte
der  ganzen  geplanten  Länge  zur  Ausführung
kommen,  nämlich  im  Inhambane-Distrikt  58  km,
im  Distrikt  Mozambique  mit  einem  Kostenaufwand
von  80  000  2L  65  bis  70  km.

Die  Herstellung  einer  Bahnverbindung  von
Beira  nach  Sena  am  Zambesi,  von  der  als  einer
Zugangsstraße  nach  Nyassaland  früher  viel  die
Rede  war,  scheint  gänzlich  aufgegeben  zu  sein.

(Aus  den  Nachrichten  für  Handel  und  Industrie

Nr.  100.)

Geschäftsbericht  der  japanischen  Reeberel
„Ippon  Vusen  Kalsba“.

Am  27.  Mai  d.  Is.  hat  die  „Nippon  ABusen
Kaisha“  ihre  halbjährliche  Generalversammlung
abgehalten,  in  welcher  der  Geschäftsbericht  für  die
Zeit  vom  1.  Oktober  1907  bis  31.  März  1908
vorgelegt  wurde.  Während  dieser  Zeit  wurden
von  den  Schiffen  der  Gesellschaft  1,59  Millionen
Tons  Ladung  sowie  245  000  Passagiere  befördert
und  1790  000  Seemeilen  zurückgelegt.  Das
finanzielle  Ergebnis  ließ  aber  viel  zu  wünschen

 

übrig,  weil  die  Frachten  durch  übermäßige  Konkurrenz
  und  die  schlechte  Lage  des  Handels  sehr
gedrückt  waren  bei  durch  teure  Kohlen  usw.  und
höhere  Löhne  gesteigerten  Betriebskosten.  Vier
Dampfer  konnten  überhaupt  nicht  beschäftigt  werden
und  mußten  aufliegen,  was  bei  der  „Nippon  YBusen
Kaisha“  bisher  kaum  vorgekommen  ist.

Japanische  Küstenfahrt.  Was  die  einzelnen
Linien  betrifft,  so  erlitt  die  japanische  Küstenfahrt
Verlust.  Eine  Ausnahme  machte  nur  die  Fahrt
von  und  nach  dem  Hokkaido  (Insel  Mezo),  die
sich  durch  die  allgemeine  Zunahme  des  Verkehrs
mit  dieser  Insel  und  Kohlentransporte  für  die
Marine  als  lohnend  erwies.

Gelbes  Meer-Linien.  Durchweg  schlecht
war  das  Erträgnis  der  von  der  „Nippon  Busen
Kaisha“  unterhaltenen  Dampferverbindungen  mit
Schanghai,  Tientsin,  Niutschwang,  Wladiwostok
und  koreanischen  Häfen,  welch  letztere  neuerdings
in  Korea  unter  der  Konkurrenz  der  Eisenbahn  zu
leiden  haben,  die  dem  Seetransport  viel  Fracht
und  Passagiere  entzieht.  Nur  der  Verkehr  mit
Dairen  (Dalny)  zeigte  auf  Ausreise  und  Rückreise
eine  Zunahme.

Europa-Linie.  Bei  der  Europa-Linie  kamen
die  Ausfrachten  nicht  auf  die  durchschnittliche  Höhe
und  ebenso  war  bei  den  Rückfrachten,  da  das
Importgeschäft  in  Japan  nachließ,  ein  Ausfall
gegen  das  vorangegangene  Halbjahr  zu  konstatieren.

Bombay-Linie.  Auf  der  Bombay-Linie
setzte  sich  zwar  die  Zunahme  der  Ausfrachten  fort,
indessen  stand  es  ungünstig  mit  den  Rückfrachten,
weil  infolge  der  schlechten  Ernten  in  Indien  wie
der  gedrückten  Lage  der  japanischen  Baumwollspinnereien

  die  Verschiffungen  von  Baumwolle

nach  Japan  sehr  zurückgingen  und  gleichzeitig
China  ein  schlechter  Abnehmer  von  indischem
Baumwollengarn  war.  Wenn  der  Frachtverkehr
auf  Ausreisen  und  Rückreisen  insgesamt  etwas
zugenommen  hat,  so  erklärt  sich  das  lediglich  aus
der  Mehreinstellung  von  Schiffen.  Da  damit
aber  die  Zunahme  der  Fracht  nicht  Schritt  hielt,
so  blieb  die  durchschnittliche  Fracht  pro  Reise
hinter  dem  Ergebnis  des  vorangegangenen  Halbjahres
  zurück.  Es  sind  daher  neuerdings  zwei
oder  drei  Schiffe  aus  dieser  Linie,  die  zuletzt  mit
neun  Dampfern  befahren  wurde,  zurückgezogen
worden.  Auch  wird  einstweilen  Penang  und
Madras  nicht  mehr  angelaufen.
Amerika-Linie.  Wenn  auch  auf  der  amerikanischen
  Linie  seit  Eintritt  der  Finanzkrisis  in
Amerika  im  Oktober  v.  Is.  die  Ausfrachten  sehr
absielen  und  der  japanische  Strohmattenexport
noch  besonders  durch  Zollmaßregeln  in  den  Vereinigten
  Staaten  beeinträchtigt  wurde,  so  wurde
dieser  Ausfall  doch  durch  starke  amerikanische
Exporte  nach  Japan,  Schanghai  und  Hongkong
        <pb n="1010" />
        aufgewogen,  so  daß  der  Frachtverkehr  auf  dieser
Linie  einen  befriedigenden  Durchschnitt  ergab.
Austral-Linie.  Das  im  ganzen  günstige
Resultat  der  australischen  Linie  wurde  durch  gute
Zwischenfrachten  zwischen  Hongkong  und  Australien
sowie  Manila  und  Japan  erreicht,  während  die
Ausfrachten  von  Japan  nach  Australien  klein
blieben  und  die  Rückfrachten  nur  wenig  zunahmen.
Trotz  des  ungünstigen  Gesamtresultats  war
dank  ihrer  hohen  staatlichen  Subventionen,  die
sich  in  dem  fraglichen  Halbjahr  im  ganzen  auf

2643  450  Ven  beliefen,  die  „Nippon  Yusen  Kaisha“

imstande,  auch  diesmal  wieder  ihre  gewöhnliche
Dividende  von  12  v.  H.  p.  a.  zu  verteilen.  Der
Abschluß  stellt  sich,  wie  folgt:

Den
Einnahmen.  14  416  288
Ausgaben  .11198306
GBetriebsüberschu  3217982
Für  Abschreibungen:  Ye#
(Schiffe)  794508
(Gebäude  .  22133
5  die  Versicherungsreserve  403029
die  Reparaturreserve  530916  1750586
Reingewinn.  1467  396
Vortrag  aus  dem  vorigen  Halbjahr  307  882
1775278
die,  wie  folgt,  verteilt  wurden:
Gesetzliche  Reserve  6  v.  .  des  Reingewinns)
  73369
Tantiemen.  71357
Dividende  10  v.  H.  1  100000
Spezialdividende  2  v.  .  .  220000
Vortrag  auf  nächste  Rechnung.  310552

Bei  näherem  Vergleich  mit  dem  vorangegangenen
  Halbjahr  ergibt  sich  ein  um  356  286  Den
höherer  Bruttogewinn  und  um  309  606  Yen
höherer  Nettogewinn  für  das  letzte  Halbjahr,  der
aber  nicht  aus  einer  Erhöhung  der  Einnahmen,
sondern  aus  Ersparnissen  an  Ausgaben  resultiert.
Die  Einnahmen  blieben  im  Gegenteil  um
380  564  Yen  hinter  dem  vorletzten  Halbjahr
zurück.  Die  Ersparnisse  an  den  Ausgaben,  die
bei  verschiedenen  zu  dem  Kapitel  Schiffsunkosten
gehörigen  Posten  (namentlich  Chartergeld)  erzielt
wurden,  wogen  aber  die  Summe  des  Einnahmeausfalls
  nicht  nur  auf,  sondern  übertrafen  dieselbe
  noch  um  den  oben  angegebenen  Betrag.
Bedeutend  größer  als  bisher  werden  in  Zukunft
die  Ersparnisse  in  den  Ausgaben  sein.

Sehr  bemerkenswert  sind  nämlich  verschiedene
Betriebseinschränkungen,  die  die  „Nippon  Dusen
Kaisha“  teils  schon  durchgeführt,  teils  beschlossen
hat.  So  sind,  abgesehen  von  einigen  Diensten
in  den  heimischen  Gewässern,  insbesondere  die
Linie  Kobe—Otaru  (Hokkaido),  in  der  Auslands- 



926  2

schiffahrt  die  Linien  Osaka—Hankau  und  Osaka—
Antung  schon  seit  November,  die  Linie  Kobe—
Wladiwostok  seit  Dezember  v.  Is.  eingestellt  worden.
Dann  folgte  auf  Grund  eines  in  der  ersten  Hälfte
Januar  1908  zwischen  dem  Norddeutschen  Lloyd
und  der  „Nippon  Busen  Kaisha“  getroffenen  Abkommens
  seitens  der  letzteren  die  Einstellung  ihrer
Linie  Hongk  Swatau  ie  der
Bericht  hervorhebt,  hält  es  die  Gesellschaft  für
rätlich,  weniger  wichtige  Routen  anderen  Reedereien
zu  überlassen  und  sich  dafür  mit  voller  Energie
der  Entwicklung  ihrer  Hauptlinien  zu  widmen.
Die  dadurch  überflüssig  gewordenen  Dampfer  will
sie  ebenso  wie  unmoderne  und  deshalb  unwirtschaftlich
  arbeitende  Dampfer  verkaufen.  Gleichzeitig
  ist  beschlossen  worden,  das  Hauptbureau  in
Tokio  zu  verkleinern  und  die  eigenen  Bureaus
der  Gesellschaft  in  Osaka,  Nagoya,  Yokkaichi,  Nemuro
und  Aomori  sowie  in  Fusan  und  Gensan  ganz
aufzuheben  und  dafür  bloße  Agenturen  einzurichten,
  wodurch  neben  laufenden  Ersparnissen
durch  beträchtliche  Verminderung  des  Personals
auch  Einnahmen  aus  dem  Verkauf  oder  der  Vermietung
  der  entbehrlich  gewordenen  Grundstücke
und  Gebäude  erzielt  werden.  Zu  den  Bureaus,
die  aufgehoben  werden  sollten,  gehörten  nach  dem
ursprünglichen  Plane  auch  diejenigen  in  Tientsin
(China),  Tschemulpo  (Korea)  und  Nagasaki  (Japan).
Indessen  ist  schließlich  davon  abgesehen  worden,
was  die  erstgenannten  beiden  Auslandsplätze  betrifft,
  mit  Rücksicht  auf  die  Wünsche  der  Regierung,
die  von  der  Aufhebung  der  dort  bestehenden
Bureaus  eine  Einbuße  an  nationalem  Prestige
fürchtete,  während  man  mit  der  Beibehaltung  des
Bureaus  in  Nagasaki  dem  Verlangen  der  lokalen
Handelskreise  und  Behörden  entgegenkam.

Die  Flotte  der  „Nippon  Busen  Kaisha“  zählte
in  der  Berichtsperiode  79  Seedampfer  mit
261  427  Tons  Brutto  und  an  kleinen  Dampffahrzeugen
  und  Leichtern  40  mit  zusammen
1108  Tons,  insgesamt  also  262  535  Tons  Brutto,
was  bei  einem  Gesamtwert  von  23  829  310  Ven,
mit  dem  die  Flotte  zu  Buch  stand,  einen  durchschnittlichen
  Buchwert  von  ungefähr  90  Yen
pro  Ton  ergibt.  Außer  ihren  eigenen  Dampfern
benutzte  die  Gesellschaft  noch  9  ihr  von  der  Regierung
  zum  Gebrauch  überlassene  Dampfer  mit
zusammen  rund  35  700  Tons  Brutto  und  einige
andere  gecharterte  Dampfer.  Im  Bau  hat  die
Gesellschaft  6  Dampfer  zu  8600  Tons  und
16  Knoten  Geschwindigkeit.  Davon  sind  zwei,
nämlich  die  Kamo-Maru  und  Hirano-Maru,  fertiggestellt,
  die  übrigen  vier  Dampfer  derselben  Klasse
sollen  noch  im  Laufe  dieses  Jahres  abgeliefert
werden.  Diese  Dampfer  sollen  in  die  Europa-Linie
  eingestellt  und  die  dadurch  ersetzten  Dampfer
der  letzteren  auf  der  amerikanischen  Linie  Ver-
        <pb n="1011" />
        W  927  20

wendung  finden.  Wie  schließlich  noch  erwähnt
sei,  werden  die  Dampfer  dieser  Linie  jetzt  mit
Apparaten  für  drahtlose  Telegraphie  ausgerüstet.
Bei  der  Tango-Maru  ist  dies  bereits  Ende  Mai
geschehen.
(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  HGenerallonfulats
in  Yokohama.

 

Literatur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Besprechung  sich  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)
v.  Stephani,  Rittmeister  a.  D.:  Der  deutsche
Schäferhund  als  Diensthund  der  Polizei,  der
Gendarmerie  und  des  Gefängnis-,  Grenzzollund
  Postbestellwesens,  auch  in  den  Schutzgebieten,
  sowie  als  Gehilfe  der  Verwundetenfürsorge
  (Sanitätshund),  nebst  einer  Haltungs- 



vorschrift  und  Dressuranleitung.  Selbstverlag
des  „Vereins  für  deutsche  Schäferhunde“  (S.  V.),
Sitz  in  München,  eingetragener  Verein.  1908.
5.  Auflage.
Das  Buch  zerfällt  in  sechs  Abschnitte,  nämlich:
I.  Was  kann  und  soll  der  Diensthund  leisten?
II.  Wie  muß  ein  zum  Dienst  geeigneter  Hund
körperlich  beschaffen  sein  und  welche  Charaktereigenschaften
  muß  er  besitzen?  III.  Warum  eignet
sich  gerade  der  deutsche  Schäferhund  ganz  besonders
zum  Polizeidienst?  IV.  Über  Bezugsquellen  und
Bezugsbedingungen.  V.  Über  Haltung  und  Behandlung
  des  Polizeihundes.  VI.  Über  die  dienstlichen
  Verrichtungen  des  Diensthundes,  seine  Ausrüstung
  und  Erziehung.  Über  die  Nützlichkeit  des
Diensthundes  für  unsere  Schutzgebiete  finden  sich
auf  Seite  20  und  21  beachtenswerte  Aufschlüsse.
Das  anregend  geschriebene  Druckheft  sei  Interessenten
  bestens  empfohlen.

Verkehrs-Nachrichten.

Die  Postanstalt  in  Otjosondu  (Deutsch-Südwestafrika)

gehoben  worden.

ist  am  17.  Juli  d.  Is.  auf-Der

  Postpaket=  und  Postfrachtstückdienst  der  deutschen  Postagenturen  am  Viktoria-See,  Muansa,

Bukoba  und  Schirati  hat  erhebliche  Erweiterungen  und  Verbesserungen  erfahren.

Bisher  konnten

nur  Pakete  aus  Deutschland  nach  diesen  drei  Orten  befördert  werden,  und  zwar  aus  dem  Umwege
über  Daressalam.  Ein  Paketverkehr  von  der  Küste  nach  dem  See  bestand  nicht  und  bei  den  Postanstalten
  am  See  konnten  Pakete  überhaupt  nicht  ausgegeben  werden.

Von  jetzt  ab  sind  die  drei  Postagenturen  zugelassen  worden  zum  Paketdienst

1.  untereinander,

2.  mit  den  Küsten-Postanstalten  in  Deutsch-Ostafrika,

3.  mit  Deutschland.

Das  Meistgewicht  der  Pakete  zu  1  und  2  beträgt  5  kg,  zu  3  20  kg.  Muansa  nimmt
außerdem  am  internationalen  Postpaketdienst  in  demselben  Umfange  teil  wie  die  Küsten-Postanstalten.

Zur  Vermeidung  des  Umwegs  über  Daressalam  werden  die  drei  Postagenturen  direkte
Paketposten  mit  Hamburg  austauschen,  die  über  Mombasa  und  die  englische  Uganda-Bahn  geleitet  werden.

Die  Taxen  sind  unter  Berücksichtigung  der  von  der  Postverwaltung  von  Britisch-Ostafrika
beanspruchten  Gebühren,  wie  folgt,  festgesetzt  worden:

Zu  1:  1  Rp.  25  H.  für  jedes  Paket.
Zu  2:  für  Pakete  bis  "  kg  87½  H
-  1  kg  1  Nr.  25  H.  usw.,  für  je  ½  kg  37½  H.  mehr.

Zu  3:  für  Pakete  bis  ½  kg:  1  Rp.  57½  H

O  OD  1  1  95

„  *  *  11  2  *  2  *  62⅛½  „

-  -  2  =  3—  usw.  bis  5  kg:  für  je  ½  kg  37½  H.  mehr,

-  -üblber  5  bis  6kg:  7  Rp.  20

-  -  -  .  10  =  für  je  1  kg  75  H.  mehr

10  11  12  Nr.  30  H.

-  -11  -15  -  su  je  1  kg  75  H.  mehr

-  -  .  15  16  40  H.

-  16  220  sur  je  1  kg  75  H.  mehr.

erhoben;

In  der  Kichtung  aus  Deutschland  werden  die  entsprechenden  Sätze  in  deutscher  Währung
der  Absender  bezahlt  stets  das  ganze  Franko  voraus,
kosten  ab  Daressalam  vom  Empfänger  eingezogen  werden  mußten.

während  bisher  die  Beförderungs-
        <pb n="1012" />
        W  928  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  September  1908.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
l
Neapel  9.  Okt.  ]ß---z
(deutsche  Schiffe)  Tage
"n  einpferhfen  5  Tages  18.  Sept.  7.  16.  Okt.
1.  beutsch-Neuguinea.  Brindisi  20.  Sept.  18.  Okt.  Simpfonhafen  88  Tage  10  35
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage
2.  beutsch-Ostafrihe.  Tewel  17.  28.  Sept.  Mombasao  16—18  Tagef  15.  26.  Sept.
r  —  Muansa  urndeutsche  Schiffe  v  los-O
nghqu««Mllkfsille10-jede5MonatsMoml-afa  O!7Tage8.jed.Mts-10L
bd  ltdu  indisi  sa  15  T  S  ·
häh  åä  5  Wrindit  6  20.  Sept.  Mombasa  15  Tage  18.  Sept.  10  3
nach  den  e  ....  -  -
Zunge  rten  Brindisi  27.  Sept.  Mombasa  18  Tage  25.  Sept.  10  S
(engl.  Schiffe)
d  Tanga  (einschl.  Amani,  17.  28.  Sept.  19.Okt.  Tanga  17—19  Tage  15.  26.  Sept.  17.  Okt.
tt  Fi  ui  .  4  p  g  g  Sep
ang  20.  Sept.  Tanga  16  Tage  18.  Sept.  10  3
Wugtri  und  sn  ½  (enal.  5  ath)  p  6  9  Sep
Aewel  17.  28.  Sept.  18,  21,  1315.  26.  Sept.  10  3
(eutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats  Fae  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10..0.
(Lon  Zanzibar  unmittelbar
Weiterbeförderung  na-Daressalom
  durch  Gouverne-)
  nach  Deutsch-  Ostafrito  mentsdampfer  in  6  Stund.)
—.  v  Brindisi  20.  Sept.  Daressalam  18  Tage  18.  Sept.  10  3
(engl.  Schiffe)
1#Brindisi  27.  Sept.  Zau  Vibar  2  20  (Tage  25.  Sept.  10  3
(engl.  Schiffe)
uns  asech  tsn
3.  deutsch-Südwestafrika.  Hamburg  28.  Sept.  Swakopmund  25  Tage22.  Sept.  5.25
*  n  sew  Antwerpen  28.  Sept.  Swakopmund  20  Tages7.  Sept.  8.38
#%  Grootfontein.  ei  Sor  (deutsche  Schiffe)
2  water,  Fe.  Southampton  29.  Sept.  Swakopmund  19  TageW..  Sept.  11.16
Kariblb,  Kub,K  bas.  N  ,
Okahand  a,  SHofffe,  a  (beussche  Schift)
Werlo  eitom  bahe  ruru,  Southamptons  19.  Sept.  8.  10.  Ott.  Swakopmund  21,  23,18.  Sept.  2.9.Okt.
8  blügire  wosteo  21,  28  Tage  11.16  6
Zacoloton  27.  Ogelen  "  s,  HSouthampton  26.  Sept.  Swakopmund  23  Tage  25.  Sept.  11.16
sumeb,  Vsalde  ldau.  «
Probeka  Wahlmmalckhambutg  2.  Olt.  Swatopmund  25  Tage  1.  Ott.  712
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  20  Tage  jeden  Freitag  11.16
Southampton  29.  Sept.  Lüderitzbucht  20  Tage  28.  Sept.  11.16
(eutsche  Schtffe)
b  nach  üdergbonht,  Kudb
sowie  nach  Aus,  Berseba,  Be-  Antwerpen  28.  Sept.  Lüderitzbucht  21  Tage27.  Sept.  8.88
8  r-*  *5  2.  .  üderi  26,  341  k  Okt.  7  12
.  E  P#  Met  1#Hamburg  Okt  Lüderitzbucht  Tage.  Okt.  712
1Hamburg  23.  Sept.  Lüderitzbucht  26  Tage22.  Sept.  5.25
nach  Rumansdrist.  Warm  Southampton  26.  Sept.  10.  Okt.  Capstadt  14  Tage  25.  Sept.  9.  Okt.  11.16

bad.
tared  und
Drucksachen,

Ukamas  (nur  Briefe,
eitun  u
eschäfts

piere  und  Warenproben  wie
Ludensbuchc  zu  leiten.

 

von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  über  Steinkopf
        <pb n="1013" />
        GV  929  20

 

 

 

 

)  nicht  für  Sendungen  nach
Zap.

Genri  ainin

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am
4.  Uamern.)  vanen  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  utori.  40.  *§r55  ge  9.  jed.  Mts.  850
7  712
a)  de  r  k  *  Kribi  20  u.  20—30  Tage  24.  jed.  Mts.  712
%  han)  J  Dun#e-  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
e  truutete
nilszmirn-  (eutsche  Schtffe)  Kribi  19  Tage
vorf,  Lamte  Lonalt.  Plan.Liverpool  19.  Sept.  Virtorio,  *  Tage  17.  Sept.  10#
Duala  26  Tage
Gr.  Batanga  30  Tage
1Liverpool  3.  Okt.  Duala  23  Tage  1.  Okt.  10.6
b  io  del  Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  82—35  Tages  24.  jed.  Mts.  712  4
nach  Rio  del  Rey  Lioerpool  19.  Sept.  17.  Ott.  Nio  del  Rey  23  Tage  17.  Sept.  15.  SEki.  101
)  nach  dem  en  Gebie  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tag  jeden  Donnerstag  1015
(Garua,  Kussert  von  dort  weiter  über
Lokodja-hola
4)  nach  Ossidinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  abar  19  Tage  n  jeden  Donnerstag  10#3
in  r  e
n  6  bis  10  Tage  o
e)  nach  Molundu..  .  ..  Antwerpen  24.  Sept.  15.Okt.  Matadi  19—20  Tage  23.  Sept.  14.  Okt.  1.0
Lohr  dalge  mit  tans  E  leu
Bordeaux  25.  jedes  Monats  zann  du  5anle  und,  .  jed.  Mts.  1048
anto,  Ssanga  und
Dlah  bis  Molundu
ö5.  den  Raroli  pal  Ponape  54  Tage
5.  den  Karolinen,  Palau=  r  Saipan  64  Tage
Inseln,  Marianen  aus-rapel87.  Nov.  Palau  71  Tage  16f.  Sept
schliehlich  Snam.“)engt  Schine)  Angaur  71  Tage  #t.  16V  .  4.  No
Semungemach  Guam  wer  9.  Olt.  6.  Nov.  88  Tage  Ge.  Nov.  100
eüerr  r  San  Franeisco  on  —i  1  1  Jap  s  —
)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.  20  f.  Sept.  1841.  Okt.  Jap  46  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefjendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter

sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

 

Neapel  25.  Sept.  9.  Okt.  Tsingtau  32—36  Tage  23.  Sept.  7.  Okt.  108
(deunsche  Schme)
6.  Wntsco.  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  jeden  Freitag  1035
Verlangen  des  Ab-  (enol=  Schiffe  —
sendi  gewöhnliche  und  ein-  Marseille  27.  Sept.  11.  Okt.  Tsingtau  37  Tage  25.  Sept.  9.  Okt.  10.
nelchriedene  Wcan  und  Post-  (sfr  iffe)
arten  über  Sib  Liverpool  25.  Sept.  Tsingtau  35—36  Tage  24.  Sept.  8.38.
(Marseille  *3  18.  Sept.  2.  Okt.  Tsingtau  35—86  Tage16.  30.  Sept.  10..
eng
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.Lome  24,  25—27,  15.  24.  u.  c  lf  jedes
21  Tage  Monat
Hamburg  10.  jedes  Monats]  Lome  17  Tage  9.  jed.  8  3.50
Notterham  20.  jedes  Monats,  Lome  21—23,  20  Tage  19.  jed.  Mts.  934
0brasche  Schife)
7.  Loge.  Jaulogne  s  M  11.jcdegMo-iatsLomeiquge  10.  jed.  Mts.  1.0
(beursche  Schiffe)
is  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10.0
von  da  ab  Landverbindung
#f  Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonon  18  Tage  23.  jed.  Mts.  104
n  da  ab  Landverbindung
7Liverpool  jeden  Sonnabend  stn  15  Tage  Donnerstag  931

 

 

von  dort  weiter  *  dem

 

Landwege  in  4—5  Tagen
        <pb n="1014" />
        930  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  ...  Jaluit  56  Tage
(eursche  Schiffe)
8.  Marshall-Inseln.  Neapelll  Jaluit  etwa  57  Tage  6.  Nov.  10  3
(engl.  Schiffe)
Neapel  8.  Nov  Jaluit  etwa  46  Tage
(engl.  Schiffe)
9.  Samoa.  Queenstopon  11.  Okt.  Apia  81  Tage  9.  Okt.  11.16
Nachversand  1.0

 

 

 

 

 

1)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Sinefe  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  «  Die  beit.  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Reugninea  Neapel.  25.  Sept.  12.Okt.marshal=  Neapel..  217.  Ott.
Fec#el.  —  —  2.  Ot.  Inseln  Brindis  25.  Dez.
Deutsch-Ostafriba  Brindisi.  20.  Sept.
arseille.  .  .  16.  jed.  Mts.  RNeapel.  .  ..  25*.  Sept.  8*.  Okt.
Brindisi.  .  20.  Sept.  4.  Okt
,  Marieille».17Sept-10k
vennchsuwetwv  Southampton  21.  27.  Sept  iberpoo  ..  ũb.  Vancoub.  20.  Sept.  11.  Olt.
’-·  «  Plymouth,
nördl.Teil  rusel  Hamburg  .  .  109*  jed.  Mis.  Kiantschon  Southampton,  ber  San  Franeisco
Le  Haore  oder27“.  Sept.  6“.  Okt.
füdl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  27.  Okt.  Queenstown.
Southampton  21.  27.  Sept.  Sibir.  Eisen=  1  jeden  Montag,  Mittwoch
—  bahn.  .  .  .  und  Sonnabend
Namerun  Lanburg  1.  s  on  Plymouth  ..  (uũber  Vancouver)  6.  Ok.
s-  Plymouth.  27.  S  samon  Sueenstown
y  **  oder  Havre  ũber  San  Francisco
den  Narolinen  #  —  —  od.  Plymouth  19.  Sept.
arianen.  Neapel  12  .220.  Okt.  —  Hamburg  .  .  18*.  21*.  jedes  Monats
Palau-Inseln  6999.Southampton  30-  jedes  Monats

M.  S.

·

S.
S.

Ss8

RT

„Bussard“

„Condor“
„Panther“

.  „Planet“.
.„Seeadler“

.„Sperber“

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

6/7.

St.  Helena  11/8.

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

(8.  Pangani  —  23/8.

Daressalam  17/8.  —  17/8.  Bagamojo  18/8.  —  18/8.  Sadani  21/8.—
2  Tanga  24/8.  —  Manzabucht  28/8.  —

28/8.  Pangani  31/8.  —  31/8.  Zanzibar  4/9.  —  5/9.  Daressalam.

Apia  17/8.  —  22/8.  Leonka  (Fidschi-Inseln)  25/8.  —.Ponape  (Karolinen).
—  17/8.  Groß-Bassa  (Liberia)

18/8.  Freetown=(Sierra

  Leone)  22/8.  —  25/8.  Bissao  3/9.  —  3/9.  Bolama  5/9.

—  6/9.  Freetown.

Simpsonhafen.

14/7.  Daressalam  8/8.  —  11/8.  Brawa  11/8.  —  12/8.  Mogadishu  13/8.

—  14/8.  Ju  14/8.  —  20/8.  Aden  27/8.  —  28/8.  Diibuti  ½9.

—  Bomlla

Swakopmund  5%  —  6/8.  Elefanten-Bucht  —  12/8.  Loanda  11/8.  —

16/8.  Banana  —  18/8.  Boma  (Kongostaat)  22/8.  —  Matadi  28)/8.
—  31/8.  Cap  Lopez  3/9.  —  4/9.  Krilli  69.  —  7/9.  Duala.
        <pb n="1015" />
        W  931  20

Ablösungstransport:
Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Prinzregent“  von  der  Ostafrika-Linie  mit  der  abgelösten  Besatzung
  S.  M.  Schiffe  „Bussard“  und  „Seeadler“.

Transportführer:  Korvettenkapitän  Werner  (von  Neapel  ab  Oberleutnant  z.  S.  Baer).
Mombassa  6/8.  —  10/8.  Aden  15/8.  —  16/8.  Port  Said  16/8.  —  19/8.  Neapel  20/8.  —
22/8.  Marseille  2/8.  —  86.  Tanger  27/8.—  28/8.  Lissabon  28/8.  —  31/8.  Southampton

31/8.  —  1½9.  Vlissingen  —  2/9.  Hamburg.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 
 

  

 

Reise  Letzte  Nachrichten
r
Postdampfe  von  nach  bis  12.  September  1908.
„Adolph  Woermann“  Durban  Hamburg  am  9.  ab  Kapstadt.
„Alexandra  Woermann“  Kotonon  Hamburg  am  8.  Las  Palmas.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  z.  Zt.  in
„Anna  Woermann“  Calabar  Lamburg  am  29.  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Kilwa  am  9.  Dover  passiert.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  6.  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“.  Lüder#  enerht  Hamburg  am  11.  Dover  passiert.
„Eleonore  Woermann“  urg  Duala  am  11.  ab  Boulogne.
„Erna  Woermann“  Lamburg  Lüderitzbucht  am  11.  ab  Las  Palmas.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  28.  Lome.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  7.  ab  Mozambique.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  21.  Victoria.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Mossamedes  am  8.  in  Sao  Thomé.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  8.  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  5.  Dover  passiert.
„Kurt  Woermann“.  Assinie  Hamburg  am  12.  Doer  Fabfeer4
„Lili  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  11.  in
„Linda  Woermann“  Hamburg  Nio  Nunez  am  10.  ab  9n  Pormos.
„Lothar  Bohlen“  Accra  Hamburg  am  24.  Lamb  *
„Lucie  Woermann“.  Hamburg  Duala  am  11.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  26.  August  Grand  8sam.
„Martha  Woermann“  .  Burutu  Hamburg  am  6.  September  ab  Lagos.
„Max  Brock“.  Kilwa  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Otto  Woermann“  Hamburg  Assinie  a#m  10.  September  in  Dakar.
„Paul  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  10.  September  ab  Las  Palmas.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Burutu  am  16.  September  ab  Hamburg.
„König“  .  Hamburg  Gabun  am  9.  September  in  Conakry.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“  Rio  Nunez  Hamburg  5.  Zt.  in  Hamburg.
„Edea“  Burutu  Hamburg.  6.  in  Hamburg.
„Kamerun“  Gabun  Hamburg  am  10.  ab  Madeira.
„Lome  Hamburg  Notonon  am  9.  Dover  passiert.
„Otavié  Lüderitzbucht  Hamburg  am  7.  in  Gabun.
„Swakopmund“.  amburg  Lüderitzbucht  am  6.  in  Lüderigbucht.
„Togo“  .  Hamburg  Mossamedes  am  9.  in  Antwerpen.
„Windhuk“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  10.  Ouessant  passiert.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.
Feiderun“  Hamburg  1  Accra  am  9.  September  in  Rotterdam.
„Lenner,  damburg  1  Rio  Nunez  am  31.  August  in  Conakry.
„Immo“  Hamburg  Accra  am  8.  September  in  Axim.
„Ingbert“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  21.  August  in  Swakopmund.
„Ingo“  Hamburg  Mossamedes  am  21.  August  ab  Mossamedes.
„Ingraban“  Mossamedes  Hamburg  am  9.  September  ab  Lome.
„Irmfried  Mossamedes  Hamburg  am  11.  September  in  Emden.
„Irmgard“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  7.  September  ab  Gabun.
„Ivo“  Nio  Nunez  Hamburg  am  7.  September  in  Hamburg.
„Walburg“  amburg  Lüderitzbucht  am  25.  August  ab  Las  Palmas.
        <pb n="1016" />
        G  932  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Telephon:  Amt  1##  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.  11.  September  1908.
—  i.  *)  n  *  vor-  1*.  1  —  ——  I
Grün-  letzte  #
dungs-  Kapital  6(  ½  lete  Divi-  Nachfrage  Angebot
jahr  Mart  jahr  .  dende  dende  9%  %
1.  1
1907  1  850  000  1.  10  —  10  80  85
1906  2  000  O000  1.  1.  I  4  ...  —  75
1905  750  000  1.  4.  8  15  vorm.
6  “  1  150  —
1905  1  200  O000  1.  4.  0  0  —  75
1905  600  000  1.  1.  5  5  100
1890  1  500  000  1.  1.  22  50  —  270
1891  2  600  000  1.  10.  7  7  88  92
1905  220  1.  1.  13  20  115  125
1900  418  000  1.  1.  7  7  —  85
1878  2  750  O000  1.  1.  20  16
180  185
1885  2  000  O000  1.  4.  20  20  207  212
1907  2  500  000  H1l.  1..  —  0  55
1902  1  000  000  1.  1.  0  0  —  75
1908  4500  000  1.  5.  —  —  193  198
1902  1  000  000  1.  5.  1  2  —  80
1885  3  721  000  1.  1.:  5  5  95  100
——h  5  5  96  101
1886  400  000  1.  1.  0  ·  Deutsch-  -  60.—  7  3  —
—  —  —  225.—
1908  11  495  000  1.  1.  3½38½
"  P  91  2
1897  2250  000  1  1.  1.4  4  5  —  100
1899  4  000  000  1.  1.  l  0  0  „  —  M  20.—
960  000  0  4o  —  M  10.—
1898  1,000  000/1.  1.  10  4o  Südkamerun  —  95
1  000  000  10  40  o  —  85
1689  2  000  000  1.  10  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  —  25
1897  1  153  000  1.  1  0  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  40
1889  3  000  000  1.  10.  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887  1200  OCO00  1.  1.  15  20  Jaluit-Gesellscaft.  Eteilte  Aktien  140  145
nußscheine  ·.  .  NI  1325.—M  1375.—
1898  604  000  1.  7.  0  0  Kaffee-  RT  2  Stamm-Aktien—  15
447  000  Vorzugs-Aktien  —  40
1904  1  000  000  1.  1.  —  0  gamerneergwertsd  zuibenrii  —  35
1906  3  000  O00  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —  1  75
1908  1,000  OO00  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  —  35
1899  1  100  000  1.  7.  0  0  „Moliwe-Pflanzungs-  Gesellschaft  .  .  88  88
1885  6000  000  1.  4.1  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-  Anteile  .  95  100
"  j  0  ·  D  Stamm-Anteile  30  35
1906  1  200  000  1.  110  —  —  st  afrika-Kompag  ...  —  100
1904  21.000  000  1.  1.  3  8  DOstafrikanische  geigeraln  Anteile  E
:  «  ss  (vom  Deutschen  Reiche  %%  Zins  und  l
E  -:  120%  Rückzahlung  oranne  tie  41  104
20  000  000  1.  4.  ·  0  Otavi-Minen=  und  nses  145  150
1902  &amp;amp;  125  000  1.  1.  30  40  Pacific  Phosphate  C.  9#  10  2
1897  20000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Voneepeion  .  .l—  86
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  MRheinische  Handei-  #tantagengesenichaft-  .J—  35
1908  800  O000  1.  1.  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  m—  75
1905  2  000  000  "  1.  1.  4  4  Samoa=  Kautschuk-Compagnie  —  70
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  ...1-—  70
1900  500  000  1.  7.  0  0  Sout  Can  territories  3  sböêBsh  6d
1892  2  20000  000  1.  W  0  0  South  West  Africa  Co.  15cR  20  .
1898  869  100  1.  4.  0  0  Usambara  *  Stamm-Anteile  25  zsfr  30  zsft
142  200  0  ·  rzugs-Anteile  45  zäfr.
1897  1  500  000  1.  1  0  6  Westafrikanischr  Pflanzungsgesells  hat  Bibundi,
m-Anteile  —  90
soo  0oo  Ko  6  angrert  —  *
1897  4  500  000  1.  1.  0  0  Westafritanisan  Fflanzungsgeselle  haft  Victori
.  zusammengelegte  ali  ien  —  50
—  l  8  do  Vorz.-Aktien  —  98
1895  1  800  O0d  1.  1.  0  0  eche  Handels-  und  ienneeisch  7
ll  1.  s  uI  --  —  7

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Vankhaus  siets  gern  bereit.
        <pb n="1017" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  Reichs-KMolonialamt.

 

19.  Jahrgang  beut  den  1.  Oktober  1908.  Uummer  19.

e  Zeltschrift  erscheint  in  der  NRege  dam  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Berhete,  beigeügt  de.  mindestens
7  berielsährlt  eerscheinenden:  Mittcilungen  aus.  #en  deutschen  Schutzge  bieten  .  usgegeben
Da  iãhrliche  Abonnenientspreis  fũr  das  Kolonialblan  mit  den  Weihrhch  Ait  26  Ser
Vost  gt  die  denn  heleh  3,—,  direkt  unter  sn  durch  die  W  —il  r  Deutst  B  u
der  deutschen  Schutz  Wheen  8  Osterreich-Un  arEns.  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Weltpostvereins.  —  r  n  un  Anfra
sind  an  die  Könsgliche  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Siegfrried  Mittler  und  Sohn,  woltrtte  Kochstraße  66—71,  zu  kuhaen

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Verfügung  des  Neichskanzlers  wegen  Abänderung  der  Verfügung  vom  28.  November
  1901,  betr.  die  Negelung  des  gerichtlichen  Kostenwesens  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee.  Vom
28.  Auguft  1908  S.  933.  —  Bekanntmachung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Vestellungen  des  Biologisch-Landwirtschaftlichen
  Instituts  Amani,  des  Lienhardt-Sanatoriums  Wugiri  und  der  Krankenhäuser  in  Daressalam  und  Tanga.
Vom  18.  September  1908  S.  931.  —  Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  Bergbau  im  Gebiet  der  Deutschen
Kolonialgesellschaft  für  Endwestafrita.  Vom  22.  September  1908  S.  934.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Deutsch-Südwestafrika,  betr.  das  Verbot  d  Einftür  von  Großvieh  usw.  aus  Rhodesia,  Britisch-Betschuanaland=Protektorat
  und  Angola.  Vom  23.  Juni  1008  S  —  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Kamerun,  betr.
Ausstellung  von  Reisepässen.  Vom  26.  Juni  100.  *  6635.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Neuguinea.
betr.  den  Schiffsverkehr  in  Simpfonhafen.  Vom  30.  Juni  1908  S.  935.—  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Samoa,
à  betr.  Verbot  der  Einfuhr  von  Federvieh  aus  Neu-Seeland,  Fiji  und  Tonga.  Vom  21.  Juli  1908  S.  936.  —  W
*  des  Bundesrats,  betr.  die  Satzungen  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.  Vom  21.  .  Mai  1908  S.  J36.
—  Personalien  S.  945.
Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-Neuguinea:  Die  Waria=  —  (mit  einer  Rartenskizze)  S.  948.
Deutsch-  Südwestafrikar  *  Südwestafrilanische  „Feldkost“  S.  9
Deutsch-O  Östafrikar  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  6  HBinnengrenz=  Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Monat  April  1908  S.  949.  —  Desgleichen  der  Küstenzollstellen  im  Monat  Juni  1908  S.  950.
Ramerun:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Monat  Juni  1908  fällig  gewordenen
  Zollbeträge  S.  952.
Togo:  Die  Pestauarantäne  gegen  die  Goldküste  S.  953.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
Tczo  in  den  Monaten  Juni  und  Juli  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  933.
olonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Ölpalmsorten  und  Aufbereitung  der  Früchte  im  Bezirk“  Misahöhe
(Togo)  S.  953.  —  Die  Verbesserung  alter  und  die  Züchtung  neuer  Baumwoll-Varictäten  in  Togo  S.  955.  —.
Deutsche  Togogesellschaft  S.  956.  —  Amupstanzungsgefellschaft  S  957.  —  Pflanzungsgesellschaft  Kpeme  (Togo)  S.  957.
—  Deutsche  Nolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  S.
Aus  fremden  Kolonien  und  Waenen  en-  *Lord  Milner  über  koloniale  Verwaltungwolilt  S.  959.
—  Nussichten  der  indischen  Baumwollernte  1908.09  S.  962.—  Einfuhr  von  Nohbaumwolle  über  Kobe  1907  S.  963.
Koprahandel  Singapores  S.  964.  —  Der  Notanghandel  in  Singapore  S.  9607.  —  Kalaomartt  der  Niederlande  im
Jahre  1907  S.  968.  —  Die  türkische  Nosenölernte  S.  9P71.  —  Handel  und  wirtschaftliche  Verhältnisse  Britisch=  Südafrikas
  im  Jahre  1907  S.  971.  —  Beteiligung  der  wichtigeren  Länder  am  Handel  der  Kapkolonie  im  Jahre  1907
S.  974.  —  Handel  Mazagans  (Marokko)  1907  S.  975.  —  Einsuhrhawel  Neuseelands  nach  Waren  im  Jahre  1907
S.  976.  —  Außenhandel  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  1907°08  nach  Warengruppen  .  977.  —  Bergwerksunteeheehmungen.
  in  der  Kapkolonie  S.  978.  —  Fischerei  und  Jagd=  Schur'  der  Mangrovenwaldungen  in  Mozambique
978  erung  des  Wein=  und  Branntweingesetzes  sowie  Vorschriften  für  die  Herstellung  und  den  Verkauf  von
Fer.  und  Eisg!  .  der  Kapkolonie  S.  978.  —  Anwendung  der  fran  zösischen  Vorschriften  über  den  Verkauf,  die  Feilbietung,
die  Behandlung  sowie  die  Bezeichnungen  von  Wein,  Schaumwein,  Branntwein  und  Spirituosen  in  Algerien  S.  979.
erschiedene  Mitteilungen:  Herbstkursus  des  Instituts  für  Schiffs=  und  Tropenhygiene  in  Hamburg  S.  979.
—  Ferlnlurse  für  koloniale  Technik  S.  980.  —  Hühnertransport  nach  Deutsch-Südwestafrika  S.  981.  —  unterlafsung
von  Abschreibungen  seitens  südafrikanischer  Grubengesellschaften  S.  981.  —  Al  Ilgemeine  wirischaltihe  Enquete  in  der
Lolonie  Mozambique  S.  981.  —  Handels=  und  Gewerbesteuer  in  Mozambique  S.  982.  Literatur-Ve  rzeichnis
983.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  984.  —  Schiffsbewegungen  S.  987.  —  Kurse  deutscher  Koloniniwerl  S.  989.

ll

           

            

 

 

 

 

DELIEJEJEJEJEJEJZI

 

 

 

 

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Verfügung  des  Reichskanzlers  wegen  Kbänderung  der  Verfügung  vom  28.  Movember
1901,  betr.  die  Regelung  des  gerichtlichen  ostenwesens  in  den  Schutzgebieten
Afrikas  und  der  Südsee
Vom  28.  August  1908.
I.  Die  Verfügung,  betreffend  die  Regelung  des  gerichtlichen  Kostenwesens  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  28.  November  1901  (Kol.  Bl.  S.  853)  wird  dahin  abgeändert,
daß  der  §  1  die  nachstehende  Fassung  erhält:
        <pb n="1018" />
        W  934  20

Die  Gebühren  der  Gerichte  werden  im  doppelten  Betrage  der  Sätze  erhoben,  welche  in  den
im  §  19  des  Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit  bezeichneten  Vorschriften  bestimmt  sind.

Soweit  in  Zustellungs=  und  Zwangsvollstreckungssachen  die  Gerichte  und  die  von  ihnen
beauftragten  Personen  an  die  Stelle  der  Gerichtsvollzieher  treten,  werden  die  Gebühren,  welche  nach
den  im  Absatz  1  bezeichneten  Vorschriften  den  Gerichtsvollziehern  zustehen,  in  doppeltem  Betrage  als
Gerichtsgebühren  erhoben.

Die  Gebühren  der  Zeugen  und  Sachverständigen  sind  im  einfachen  Betrage  der  Sätze  der
in  Absatz  1  bezeichneten  Vorschriften  zu  erheben.

II.  Diese  Verfügung  tritt  am  1.  Januar  1909  in  Kraft.  Sie  findet  Anwendung  auf  alle
nach  diesem  Zeitpunkte  fällig  werdenden  Gerichtskosten  mit  der  Maßgabe,  daß  in  bereits  anhängigen
bürgerlichen  Rechtsstreitigkeiten  und  Strafsachen  die  gesamten  Kosten  für  die  Instanz,  in  welcher  sich
die  Sache  zu  dem  erwähnten  Zeitpunkte  befindet,  noch  nach  der  Verfügung  vom  28.  November  1901
zu  berechnen  sind.

Norderney,  den  28.  August  1908.
Der  Reichskanzler.
Fürst  von  Bülow.

Bekanntmachung  des  Beichs-Kolonialamts,  betr.  Bestellungen  des  Biologisch-Landwirtschaftlichen
  Instituts  Kmani,  des  Cienhardt-Sanatoriums  Wugiri  und  der  Krankenhäufer
  in  Daressalam  und  Tanga.

Vom  18.  September  1908.

Das  Biologisch-Landwirtschaftliche  Institut  Amani,  das  Lienhardt-Sanatorium  Wugiri  und
die  Krankenhäuser  in  Daressalam  und  Tanga  sind  ermächtigt  worden,  ihren  Bedarf  an  Materialien
und  Geräten  im  Rahmen  der  Verfügungssummen  unter  Beachtung  der  Allgemeinen  Bestimmungen,
betreffend  die  Vergebung  von  Leistungen  und  Lieferungen  im  Bereiche  der  Kolonialverwaltung,  gültig
vom  1.  April  1907  (Deutsches  Kolonialblatt  Nr.  10  vom  15.  Mai  1907),  selbständig  zu  beschaffen.

Ziffer  3  des  Abschnitts  „Zur  Beachtung“  der  Vorschriften  der  Kolonialverwaltung  über
Lieferung,  Verpackung  und  Versendung  von  amtlich  bestellten  Bedarfsgegenständen  für  die  deutschen
Schutzgebiete  in  Afrika  und  der  Südsee,  gültig  vom  1.  April  1907  (Deutsches  Kolonialblatt  Nr.  15
vom  1.  August  1907),  findet  somit  auf  die  Ausschreibungen  und  Bestellungen  des  Biologisch--Landwirtschaftlichen
  Institutes  Amani,  des  Lienhardt-Sanatoriums  Wugiri  und  der  Krankenhäufer
in  Daressalam  und  Tanga  keine  Anwendung.

Berlin,  den  18.  September  1908.

Reichs-Kolonialamt.

Verfügung  des  Reichs-Rolonialamts,  betr.  Bergbau  im  Gebiet  der  Deutschen
Kolonialgeiellschaft  für  Südwestafrika.
Vom  22.  September  1908.

Gemäß  §§  94,  97  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  Deutsch-Südwestafrika  vom
8.  August  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  727)  wird  hiermit  bestimmt,  daß  das  Gebiet  der  Deutschen
Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika,  welches  im  Norden  durch  den  26.  Grad  südlicher  Breite,  im
Süden  durch  das  nördliche  Ufer  des  Orangeflusses,  im  Westen  durch  den  Atlantischen  Ozean  und  im
Osten  durch  eine  100  km  vom  Meeresufer  entfernte  und  mit  letzterem  parallel  laufende  Linie  begrenzt
  wird,  vom  1.  Oktober  d.  Is.  ab  der  genannten  Gesellschaft  zur  ausschließlichen  Aufsuchung
und  Gewinnung  von  Mineralien  bis  auf  weiteres  widerruflich  vorbehalten  wird,  soweit  dem  nicht
wohlerworbene  Rechte  Dritter  entgegenstehen.

Berlin,  den  22.  September  1908.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.
        <pb n="1019" />
        G  935  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  das  Verbot  der  Einfuhr
von  Großvieh  usw.  aus  Rhodesia,  Britisch-Betschuanaland-Drotektorat  und  Angola.
Vom  23.  Juni  1908.

Auf  Grund  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5  der
Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September
  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,
was  folgt:

§  1.  Die  Einfuhr  von  Großvieh  jeder  Art,  das  sind  Bullen,  Ochsen,  Kühe,  Färsen  und
Kälber,  deren  Hörnern,  Klauen  und  Fellen  sowie  von  Grashen  aus  Rhodesia,  Britisch-Betschuanaland-Protektorat
  und  Angola  ist  verboten.  «

8  2.  Wer  diesem  Verbote  zuwiderhandelt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  10  000  Mk.,  Haft
oder  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten  allein  oder  in  Verbindung  miteinander  bestraft.  Die  den
Gegenstand  der  Zuwiderhandlung  bildenden  Sachen  unterliegen  der  Einziehung.

8  3.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündigung  in  Kraft.

Windhuk,  den  23.  Juni  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
von  Schuckmann.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Ramerun,  betr.  Russtellung  von  Reisepässen.
Vom  26.  Juni  1908.

Auf  Grund  des  §  2  der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  das  Paßwesen  in  den
deutschen  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  28.  August  1902  (Kol.  Bl.  S.  389)  habe
ich  die  Befugnis,  an  Reichsangehörige  und  Ausländer  Reisepässe  mit  einer  Gültigkeitsdauer  von
höchstens  einem  Jahre  auszustellen  sowie  Pässe  zu  visieren,  dem  jeweiligen  Residenten  in  Garua
und  dessen  Stellvertreter  übertragen.

Buea,  den  26.  Juni  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

J.  A.:

Hansen.

Verordnung  des  Souverneurs  von  Deutsch-MNeuguinea,  betr.  den  Schiffsverkehr
in  Simpsonhafen.
Vom  30.  Juni  1908.
Auf  Grund  des  8§  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  Seite  813)  sowie
des  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  (Deutsches  Kolonialblatt  1903,
Seite  509)  wird  für  Simpsonhafen  verordnet,  was  folgt:

§5  1.  Fahrzeugen,  welche  den  Verkehr  mit  den  vom  Ausland  kommenden  Schiffen  vermitteln,
  ist  es  verboten,  unmittelbar  an  Land  anzulegen.  Es  wird  für  sie  die  südliche  Seite  der
Lloydbrücke  als  ausschließlicher  Anlegeplatz  bestimmt.
Die  Zollbehörde  kann  auf  Antrag  Ausnahmen  gestatten.
§5  2.  Die  Nichtbefolgung  dieser  Vorschrift  wird  mit  einer  Geldstrafe  bis  zu  150  Mk.  oder
mit  Haft  bestraft.
Herbertshöhe,  den  30.  Juni  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.
        <pb n="1020" />
        W  936  20

Verordnung  des  Couverneurs  von  Somoa,  betr.  Verbot  der  Einfuhr  von  Sedervieh
aus  Neu-Seeland,  Ki##l  und  Tonga.
Vom  21.  Juli  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betreffend  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den
Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

§  1.  Die  Einfuhr  von  Federvieh  aus  Neu-Seeland,  Fiji  und  Tonga  wird  bis  auf
weiteres  verboten.

Federvieh,  das  im  Juli  oder  August  d.  Is.  aus  den  bezeichneten  Ländern  ankommt,  kann
auf  Antrag  des  Empfängers  durch  die  Polizeibehörde  isoliert  werden.  Die  Kosten  hierfür  hat  der
Empfänger  zu  tragen.

§  2.  Zuwiderhandlungen  werden  als  Übertretung  bestraft.

§*  3.  Diese  Verordnung  tritt  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  in  Kraft.

Apia,  den  21.  Juli  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
J.  V.:
Schul.

Beschluß  des  Bundesrats,  betr.  die  Satzungen  der  Deutschen  siolonialgesellschaft
für  Südwestafrika.
Vom  21.  Mai  1908.

Der  Bundesrat  hat  in  seiner  Sitzung  vom  21.  Mai  1908  beschlossen,  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft
  für  Südwestafrika  auf  Grund  ihrer  vom  Reichskanzler  genehmigten  Satzungen  gemäß
§  11  des  Schutzgebietsgesetzes  die  Rechtsfähigkeit  zu  verleihen.

Satzungen  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika.

Einleitung.

Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  ist  durch  Statut  vom  5.  April  1885
begründet  worden  und  hat  durch  Königliche  Kabinettsordre  vom  13.  April  1885  die  Rechte  einer
juristischen  Person  verliehen  erhalten.  Die  bisherigen  Statuten  werden  durch  das  nachstehende  Statut
zu  dem  Zwecke  abgeändert,  damit  der  Gesellschaft  auf  Grund  der  §§  11  bis  13  der  Neuredaktion
des  Schutzgebietsgesetzes  vom  10.  September  1900  (R.  G.  Bl.  S.  812  f.)  durch  Beschluß  des  Bundesrats
die  Fähigkeit  verliehen  wird,  als  deutsche  Kolonialgesellschaft  unter  ihrem  Namen  Rechte  zu  erwerben,
Verbindlichkeiten  einzugehen,  vor  Gericht  zu  klagen  und  verklagt  zu  werden.

I.  Allgemeines.
§  1.  Die  Firma  der  Gesellschaft  lautet:  „Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika“.
§  2.  Die  Gesellschaft  bezweckt:
die  von  Herrn  F.  A.  Lüderitz  in  Südwestafrika  erworbenen,  unter  dem  Schutze  des
Deutschen  Reiches  stehenden  Ländereien  und  Rechte  käuflich  zu  übernehmen  und  durch
andere  Erwerbungen  zu  erweitern,  landwirtschaftliche,  gewerbliche  und  kaufmännische
Unternehmungen  aller  Art  dort  selbst  zu  betreiben  oder  durch  andere  betreiben  zu  lassen
und  in  letzterem  Falle  sich  daran  durch  Übernahme  von  Aktien  oder  Geschäftsanteilen
oder  in  sonstiger  Weise  zu  beteiligen,  ferner  das  Privateigentum  zu  verwerten.

§5  3.  Der  Sitz  der  Gesellschaft  ist  Berlin.  Die  Gesellschaft  ist  berechtigt,  Zweigniederlassungen
im  Inlande  und  im  Schutzgebiet  zu  begründen.  Ihre  Dauer  sist  zeitlich  nicht  beschränkt.

§  4.  Soweit  in  dem  Gesellschaftsvertrage  nichts  anderes  bestimmt  ist,  finden  auf  die  Gesellschaft
die  allgemeinen  Vorschriften  des  B.  G.  B.  über  Vereine  Anwendung.
        <pb n="1021" />
        W  937  20

II.  Gründkapital  und  Mitgliedschaft.

§  5.  Das  Grundkapital  der  Gesellschaft  beträgt  2  000  000  (zwei  Millionen)  Mark  und  ist
in  2000  Anteile  über  je  1000  Mark  eingeteilt.  Eine  weitere  Zerteilung  der  Anteile  ist  unzulässig.

§  6.  Bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  haben  die  Mitglieder  ihre  Beiträge  durch
Barzahlung  zu  leisten,  soweit  nicht  ein  anderer  Beschluß  durch  die  Hauptversammlung  gefaßt  wird.
Für  einen  geringeren  Betrag  als  den  Nennbetrag  dürfen  Anteilscheine  nicht  ausgegeben  werden.
Die  Ausgabe  für  einen  höheren  Betrag  ist  zulässig.

.  Über  jeden  Anteil  wird  eine  auf  den  Inhaber  lautende  Urkunde  (Anteilschein)  ausgestellt.
  Anteilscheine  dürfen  bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  erst  ausgegeben  werden,  wenn
der  Nennbetrag  und  das  etwa  festgesetzte  Aufgeld  eingezahlt  ist.  Vor  der  Entrichtung  der  auf  den
Anteil  zu  leistenden  Beiträge  können  Zwischenscheine  ausgegeben  werden;  Zwischenscheine  dürfen  nur
auf  den  Namen  lauten.  Mit  den  Anteilscheinen  sind  Erneuerungsscheine  und  Gewinnanteilscheine
(Dividendenscheine)  auszugeben.

Ülber  die  Anteilberechtigten  wird  bis  zur  Ausgabe  von  Anteilscheinen  bei  der  Gesellschaft
  ein  Anteilsbuch  geführt,  in  dem  die  Namen  der  Anteilsberechtigten  und  ihr  Wohnort  anzugeben
  sind.  Bei  der  Veräußerung  eines  Anteils  erfolgt  die  Eintragung  des  Rechtsnachfolgers  auf
dessen  Antrag  gegen  den  Nachweis  seiner  Berechtigung.

9.  Die  Zeichner  von  Anteilen  und  deren  Rechtsnachfolger  können  von  den  ihnen  obliegenden
  Leistungen  an  die  Gesellschaft  nicht  befreit  werden  und  sind  nicht  befugt,  gegen  das  Recht
auf  diese  Leistungen  eine  Forderung  an  die  Gesellschaft  aufzurechnen.

§5  10.  Bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  kann  die  Hauptversammlung  die  Zulässigkeit
von  Teilleistungen  auf  die  gezeichneten  Beträge  beschließen,  indessen  muß  die  erste  Teilleistung  mindestens
  ein  Viertel  des  Nennbetrages  und  im  Falle  der  Ausgabe  zu  einem  höheren  als  dem  Nennbetrage
  auch  den  Mehrbetrag  umfassen.

Ülber  die  Höhe  und  Termine  der  späteren  Leistungen  hat  der  Aufsichtsrat  Bestimmungen
zu  treffen.

5*  11.  Verpflichtete,  welche  fällige  Teilleistungen  nicht  entrichten,  sind  dazu  und  zur  Zahlung
von  Zinsen  zu  vier  vom  Hundert  des  geschuldeten  Betrages  durch  den  Vorstand  aufzufordern.  Dabei
ist  ihnen  eine  Frist  von  mindestens  vier  Wochen  zu  bestimmen.

Wer  diese  Frist  verstreichen  läßt,  verfällt  in  eine  Vertragsstrafe  von  zehn  vom  Hundert  des
fälligen  Hetrages  und  haftet  auch  außerdem  für  allen  durch  seine  Säumnis  entstehenden  Schaden.

Statt  der  Geltendmachung  dieser  Rechte  ist  der  Vorstand  befugt,  den  Säumigen  seiner
Anrechte  aus  der  Zeichnung  und  den  bereits  darauf  bewirkten  Leistungen  zugunsten  der  Gesellschaft
für  verlustig  zu  erklären,  jedoch  nur  nach  vorheriger  Androhung  unter  Stellung  einer  zweiten
Erfüllungsfrist  von  mindestens  vier  Wochen.

Die  Erklärung  ist  öffentlich  und  außerdem  dem  davon  Betroffenen  persönlich  bekanntzumachen;
  die  persönliche  Bekanntmachung  erfolgt  durch  eingeschriebenen  Brief  an  die  im  Anteilsbuch
bezeichnete  Adresse.

Damit  ist  die  Kraftloserklärung  des  über  den  Anteil  ausgegebenen  Zwischenscheins
zu  verbinden.

An  Stelle  des  letzteren  wird  ein  neuer  Zwischenschein  zur  Verfügung  der  Gesellschaft
ausgefertigt.

Für  einen  Ausfall,  den  die  Gesellschaft  bei  der  Veräußerung  des  neuen  Zwischenscheins
erleidet,  bleibt  der  Säumige  verhaftet.

Die  auf  den  für  kraftlos  erklärten  Zwischenschein  bereits  geleisteten  Zahlungen  werden  dem
Reservefonds  (8  22)  überwiesen.

§5  12.  Die  Mitglieder  können  ihre  Einlagen  nicht  zurückfordern;  sie  haben,  solange  die
Gesellschaft  besteht,  nur  Anspruch  auf  den  Reingewinn,  soweit  dieser  nicht  nach  dem  Gesellschaftsvertrage
  von  der  Verteilung  ausgeschlossen  ist.

5  13.  Die  Gesellschaft  soll  eigene  Anteilsrechte  im  regelmäßigen  Geschäftsbetriebe  weder
erwerben  noch  zum  Pfande  nehmen.

5  14.  Durch  Zeichnung  oder  Erwerb  von  Anteilscheinen  unterwerfen  sich  die  Anteilseigner
für  alle  Streitigkeiten  mit  der  Gesellschaft  der  Entscheidung  des  Königlichen  Amtsgerichts  Berlin-Mitte
bzw.  des  Königlichen  Landgerichts  1  Berlin,  insoweit  dies  gesetzlich  zulässig  ist.

§5  15.  Sind  Anteilscheine  oder  andere  von  der  Gesellschaft  nach  dem  §  7  ausgefertigte
Urkunden  infolge  einer  Beschädigung  oder  Verunstaltung  zum  Umlaufe  nicht  mehr  geeignet,  so  kann
der  Berechtigte,  sofern  der  wesentliche  Inhalt  und  die  Unterscheidungsmerkmale  der  Urkunden  noch
        <pb n="1022" />
        W  938.  2

mit  Sicherheit  erkennbar  sind,  von  dem  Vorstande  die  Erteilung  Aner  neuen  Urkunde  gegen  Ausbandigung
  der  beschädigten  oder  verunstalteten  verlangeik  «

Die  hierfür  vom  Vorstande  festzusetzenden  Kosten  hat  der  den  Umtausch  Verlangende  zu
tragen  und  vorzuschießen.

Die  Ausfertigung  und  Ausreichung  neuer  Anteilscheine  an  Stelle  gänzlich  beschädigter  oder
verloren  gegangener  ist  dagegen  nur  zulässig,  nachdem  diese  im  Wege  des  Aufgebotverfahrens  für
kraftlos  erklärt  sind.

Zinsscheine  oder  Gewinnanteilscheine  werden  nicht  gerichtlich  amortisiert.  Diese  Urkunden
sind,  wenn  sie  nicht  innerhalb  vier  Jahren  —  vom  31.  Dezember  desjenigen  Jahres  ab  gerechnet,
in  welchem  sie  fällig  geworden  sind  —  erhoben  werden,  wertlos  und  die  betreffenden  Beträge  verfallen
  zugunsten  der  Gesellschaft.

Eine  gerichtliche  Kraftloserklärung  beschädigter  oder  verlorener  Erneuerungsscheine  findet
nicht  statt.

§  16.  Die  Gesellschaft  ist  befugt,  auf  Beschluß  des  Aussichtsrats  und  mit  Genehmigung  der
Aufsichtsbehörde,  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  oder  indossable  Schuldverschreibungen  auszugeben.
  Die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  Inhaber  bedarf  außerdem  der  Genehmigung
durch  die  preußische  Staatsregierung.  Der  Nennbetrag  der  Schuldverschreibungen,  der  Zinsfuß,  die
Kündigungs=  und  Rückzahlungsbestimmungen  werden  jeweilig  von  dem  Aussichtsrate  unter  Genehmigung
  der  Aufsichtsbehörde  festgestellt  und  bekanntgemacht.

Die  Kündigung  der  Schuldverschreibungen  bedarf  der  Zustimmung  des  Aussichtsrats.

*5  17.  Eine  Erhöhung  des  Grundkapitals  bleibt  der  Hauptversammlung  vorbehalten.  Sollen
neu  zu  schaffende  Anteile  gegen  andere  als  durch  Barzahlung  zu  bewirkende  Leistungen  gewährt
werden,  so  müssen  der  Gegenstand  der  Einlage  oder  Übernahme,  die  Person,  von  welcher  die  Gesellschaft
  den  Gegenstand  erwirbt  und  der  Betrag  der  für  die  Einlage  zu  gewährenden  Anteile  oder
die  für  den  übernommenen  Gegenstand  zu  gewährende  Vergütung  in  dem  Beschluß  über  die  Erhöhung
des  Grundkapitals  festgesetzt  werden.

Bei  einer  Erhöhung  muß  jedem  Mitglied  auf  sein  Verlangen  ein  seinem  Anteil  an  dem
bisherigen  Grundkapital  entsprechender  Teil  an  dem  die  Erhöhung  bildenden  Kapital  gewährt  werden,
soweit  nicht  in  dem  Beschluß  über  die  Erhöhung  ein  anderes  bestimmt  ist.

Für  die  Geltendmachung  des  Bezugsrechts  der  bisherigen  Mitglieder  kann  durch  öffentliche
Bekanntmachung  eine  Frist  von  mindestens  zwei  Wochen  bestimmt  werden.

18.  Eine  Herabsetzung  des  Grundkapitals  kann  nur  auf  Grund  eines  mit  Dreiviertel-Mehrheit
  gesahten.  Beschlusses  der  Hauptversammlung  eintreten.

Durch  den  Beschluß  muß  zugleich  festgesetzt  werden,  zu  welchem  Zweck  die  Herabsetzung
stattfindet,  insbesondere,  ob  sie  zur  teilweisen  Rückzahlung  des  Grundkapitals  an  die  Mitglieder
erfolgt  und  in  welcher  Weise  die  Maßregel  auszuführen  ist.

Eine  Einziehung  von  Anteilen  darf,  sofern  sie  nicht  nach  den  für  die  Herabsetzung  des
Grundkapitals  maßgebenden  Vorschriften  stattfindet,  nur  aus  dem  nach  der  jährlichen  Bilanz  verfügbaren
  Gewinn  erfolgen.

Soll  sie  mittels  Auslosung,  Kündigung  oder  in  ähnlicher  Weise  bewirkt  werden,  so  muß  dies
durch  eine  vor  der  Zeichnung  der  Anteile  bewirkte  Anderung  des  Gesellschafts-Vertrages  bestimmt  sein.

§  19.  Sowohl  der  Beschluß  über  die  Erhöhung,  wie  der  über  die  Herabsetzung  des  Grundkapitals
  ist  öffentlich  bekannt  zu  machen,  und  zwar  der  Beschluß  über  die  Herabsetzung  dreimal  unter
Hinzufügung  einer  Aufforderung  an  die  Gläubiger,  ihre  Ansprüche  anzumelden.

Den  Gläubigern,  deren  Forderungen  vor  der  letzten  öffentlichen  Aufforderung  begründet
sind,  ist  Befriedigung  zu  gewähren  oder  Sicherheit  zu  leisten,  sofern  sie  sich  zu  diesem  Zweck  melden.

Zahlungen  an  Mitglieder  dürfen  auf  Grund  der  Herabsetzung  des  Grundkapitals  erst  erfolgen,
nachdem  seit  dem  Tage,  an  dem  die  in  Absatz  1  vorgeschriebene  öffentliche  Aufforderung  zum  dritten
Male  stattgefunden  hat,  ein  Jahr  verstrichen  ist  und  nachdem  die  Gläubiger,  die  sich  gemeldet  haben,
befriedigt  oder  sichergestellt  worden  sind.

Eine  durch  die  Herabsetzung  bezweckte  Befreiung  der  Mitglieder  von  der  Verpflichtung  zur
Leistung  von  Einlagen  auf  die  Anteile  tritt  nicht  vor  dem  bezeichneten  Zeitpunkt  in  Wirksamkeit.

§  20.  Ist  zur  Herabsetzung  des  Grundkapitals  eine  Verminderung  der  Zahl  der  ausgegebenen
  Anteilscheine  vorgesehen,  so  kann  die  Gesellschaft  die  Anteilscheine,  die  trotz  öffentlich
bekanntgemachter  dreimaliger  Aufforderung  binnen  einer  dabei  zu  bestimmenden  Frist  von  mindestens
vier  Wochen  nicht  bei  ihr  eingehen,  für  kraftlos  erklären  und  die  Ersatzanteile  für  Rechnung  der
Säumigen  verkaufen.

Dieser  Nachteil  muß  bei  den  Bekanntmachungen  der  Aufforderung  angedroht  sein.
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        G  939  20

III.  Allgemeine  Verwaltungsgrundsätze.

§  21.  Das  Geschäftsjahr  läuft  vom  1.  April  bis  31.  März.

Für  jedes  abgelaufene  Geschäftsjahr  hat  der  Vorstand  eine  Bilanz  nebst  Gewinn=  und
Verlustrechnung  aufzustellen  und  einen  den  Vermögensstand  und  die  Verhältnisse  der  Gesellschaft  entwickelnden
  Bericht  dem  Aufsichtsrat  vorzulegen.  Die  Bilanz  hat  den  Vorschriften  der  88  40,  261
H.  G.  B.  zu  entsprechen.

Diese  Schriftstücke  sind  demnächst  mit  den  Bemerkungen  des  Aufsichtsrats  versehen  mindestens
zwei  Wochen  lang  vor  der  ordentlichen  Hauptversammlung  in  dem  Geschäftslokal  der  Gesellschaft  zur
Einsicht  der  Mitglieder  auszulegen.

Die  Mitglieder  können  Abschriften  daraus  verlangen.  Die  Genehmigung  der  Bilanz  nebst
Gewinn=  und  Verlustrechnung  ist  der  Hauptversammlung  vorbehalten.

.Zur  Deckung  eines  aus  der  Bilanz  sich  ergebenden  Verlustes  ist  ein  Reservefonds
zu  bilden.  In  diesem  ist  einzustellen:
1.  von  dem  jährlichen  Reingewinn  der  zwanzigste  Teil  so  lange,  als  der  Reservefonds
den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals  nicht  überschreitet;

der  Betrag,  der  bei  einer  Erhöhung  des  Grundkapitals  durch  Ausgabe  der  Anteilscheine
  für  einen  höheren  als  den  Nennbetrag  über  diesen  und  über  die  durch  Erhöhung
  entstehenden  Kosten  hinaus  erzielt  wird;

.  der  Betrag  von  Zuzahlungen,  die  ohne  Erhöhung  des  Grundkapitals  von  Gesellschaftern
gegen  Gewährung  von  Vorzugsrechten  für  ihre  Anteile  geleistet  werden,  soweit  nicht
eine  Verwendung  dieser  Zahlungen  zu  außerordentlicheu  Abschreibungen  oder  zur
Deckung  außerordentlicher  Verluste  beschlossen  wird  (siehe  §  26  des  Statuts);

4.  die  auf  die  für  kraftlos  erklärten  Zwischenscheine  bereits  geleisteten  Zahlungen.

§5  23.  Was  nach  Deckung  der  beschlossenen  Abschreibungen  und  Beträge  zu  Reservefonds
von  der  Jahreseinnahme  übrig  bleibt,  kann  zur  Verteilung  als  Reingewinn  gelangen.

8  ber  die  Höhe  der  jährlichen  Beiträge  zu  Reservefonds,  über  die  vorzunehmenden
Abschreibungen  und  die  Reingewinn-Verteilung  beschließt  —  unbeschadet  der  Vorschrift  des  8  22  —
die  Hauptversammlung.  Diese  kann  auch  die  Bildung  weiterer  Reservefonds  —  außer  dem  Reservefonds
  des  5  22  —  beschließen.

Sie  ist  dabei  an  die  Vorschläge  des  Aussichtsrats  insofern  gebunden,  als  sie  die  Abschreibungen
  und  die  Beiträge  zu  Reservefonds  nicht  geringer,  den  zu  verteilenden  Gewinn  nicht
höher  bestimmen  darf,  als  der  Aufsichtsrat  vorgeschlagen  hat.

§  25.  Nach  Zuweisung  der  gemäß  §  22  dem  Reservefonds  zu  überweisenden  Beträge
werden  von  dem  Reingewinn  zunächst  4%  des  Nennbetrages  an  die  Inhaber  der  Anteile  verteilt.
Von  dem  verbleibenden  Betrage  werden  den  Mitgliedern  des  Vorstandes  und  des  Aussichtsrats  ihre
Anteile  am  Jahresgewinn  gewährt,  wobei  indessen  sämtliche  Abschreibungen  und  Rücklagen  vorweg
in  Abzug  zu  bringen  sind.

Der  Gewinnanteil  des  Aussichtsrats  beträgt  10%  des  hiernach  zu  berücksichtigenden  Betrages;
die  Höhe  des  Gewinnanteils  des  Vorstandes  wird  in  den  durch  die  vorstehenden  Bestimmungen  gezogenen
  Grenzen  durch  den  Dienstvertrag  bestimmt.

Der  weitere  Rest  wird  unter  die  Mitglieder  nach  Verhältnis  ihrer  Anteile  verteilt,  soweit
nicht  die  Hauptversammlung  eine  anderweite  Verwendung  beschließt  (vgl.  aber  §  24  Abs.  2).

§  26.  Jeder  zugunsten  einzelner  Mitglieder  über  die  Bestimmungen  des  §  25  hinaus
bedungene  besondere  Vorteil  muß  durch  Abänderung  der  Statuten  unter  Bezeichnung  des  Berechtigten
  festgesetzt  werden.

Zinsen  von  bestimmter  Höhe  dürfen  für  die  Mitglieder  der  Gesellschaft  weder  bedungen
noch  ausgezahlt  werden.  Es  darf  nur  dasjenige  unter  sie  verteilt  werden,  was  sich  nach  der  jährlichen
  Bilanz  als  Reingewinn  ergibt.

2

2

IV.  Organe  der  Gesellschaft.
A.  Vorstand.
§  27.  Der  Vorstand  besteht  aus  einem  oder  mehreren  Reichsangehörigen,  welche  vom  Aufsichtsrat
  zu  gerichtlichem  oder  notariellem  Protokoll  ernannt  werden.
Die  Ernennung  ist  bekanntzumachen.
Die  Zahl  der  Vorstandsmitglieder  (Direktoren)  bestimmt  der  Aussichtsrat.
Dieser  ist  auch  berechtigt,  Stellvertreter  der  Vorstandsmitglieder  zu  ernennen  (stellvertretende
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        G  940  eo

Direktoren).  Diese  können  nach  außen  hin  ihre  Befugnisse  ausüben,  ohne  daß  es  des  Nachweises
des  Eintritts  der  Vertretungsnotwendigkeit  bedasf.

Die  Ernennung  der  Vorstandsmitglieder  kann  unbeschadet  des  Anspruchs  auf  vertragsmäßige
Vergütung  jederzeit,  auch  ohne  Angabe  von  Gründen,  durch  den  Aufsichtsrat  widerrufen  werden.
Zum  Vorstandsmitgliede  darf  nicht  bestellt  werden,  wer  durch  behördliche  Anordnung  in  der  Verfügung
  über  sein  Vermögen  beschränkt  oder  gerichtlich  und  rechtskräftig  wegen  einer  strafbaren
Handlung  verurteilt  ist,  die  nach  deutschem  Rechte  die  Aberkennung  der  bürgerlichen  Ehrenrechte
nach  sich  ziehen  kann.

Wer  entgegen  dieser  Bestimmung  zum  Vorstande  bestellt  ist,  kann  sofort  ohne  Anspruch  auf
Entschädigung  entlassen  werden.

§5  28.  Der  Vorstand  vertritt  die  Gesellschaft  in  jeder  Beziehung  nach  außen,  und  zwar
sowohl  gegenüber  Behörden  als  auch  gegenüber  Privatpersonen.  Er  ist  befugt,  Prokuristen  vorbehaltlich
  der  Genehmigung  des  Aufsichtsrates  zu  ernennen  und  Beamte  der  Gesellschaft  unter  Feststellung
  ihres  Wirkungskreises  anzustellen  (ogl.  §  30).  Diese  Beschränkung  betreffend  den  Vorbehalt
der  Genehmigung  des  Aufsichtsrats  hatten  Dritten  gegenüber  keine  Wirkung.  Die  Erteilung  von
Generalvollmachten  bedarf  der  Genehmigung  des  Aussichtsrats.

Der  Vorstand  hat  die  Verwaltung  der  Gesellschaft  in  vollem  Umfange  zu  führen,  soweit  er
nicht  durch  das  Gesetz  oder  durch  die  Statuten  beschränkt  ist.  Bei  der  Geschäftsführung  hat  er  die
durch  den  Aufsichtsrat  erteilten  Geschäftsinstruktionen  (§  43a)  zu  beachten.

Für  ordnungsmäßige  Buchführung  und  Behandlung  der  Geschäftsbriefe  hat  er  gemäß  den
Vorschriften  des  H.  G.  B.  Sorge  zu  tragen  und  gegebenenfalls  gemäß  §  240  daselbst  zu  verfahren.

§5  29.  Rechtsverbindliche  Erklärungen  haben  zu  erfolgen:

a)  wenn  der  Vorstand  aus  einer  Person  besteht,  von  dieser  oder  von  einem  stellvertretenden
  Vorstandsmitglied  und  einem  Prokuristen!
b)  wenn  der  Vorstand  aus  zwei  oder  mehreren  Personen  besteht:
1.  von  zwei  Vorstandsmitgliedern,  oder
2.  von  einem  Vorstands-  und  einem  stellvertretenden  Vorstandsmitglied,  oder
3.  von  einem  Vorstands-  oder  einem  stellvertretenden  Vorstandsmitglied  und  einem
Prokuristen.

Die  Vertretung  der  Zweigniederlassungen  regelt  der  Aufsichtsrat  nach  gleichen  Grundsätzen,
jedoch  ist  es  ihm  gestattet,  auch  zwei  Prokuristen  mit  der  gemeinschaftlichen  Vertretung  der  Zweigniederlassungen
  zu  betrauen.

Demgemäß  sind  schriftliche  Erklärungen,  Bekanntmachungen  und  Urkunden  des  Vorstandes
für  die  Gesellschaft  rechtsverbindlich,  wenn  sie  mit  der  Firma  der  Gesellschaft  unterzeichnet  oder
gestempelt  sind  und  die  eigenhändige  Unterschrift  der  nach  vorstehendem  zur  Vertretung  der  Gesellschaft
befugten  Personen  tragen.

Ist  eine  Willenserklärung  gegenüber  der  Gesellschaft  abzugeben,  so  genügt  immer  die  Abgabe
gegenüber  einem  Mitgliede  des  Vorstandes.

§  30.  Zur  Eingehung,  Abänderung  oder  Aufhebung  solcher  Dienstverträge,  durch  welche
die  Gesellschaft  länger  als  fünf  Jahre  verpflichtet  wird  oder  durch  welche  ein  bares  Jahresgehalt
von  mehr  als  3000  Mark  zugebilligt  oder  eine  Tantieme  gewährt  werden  soll,  bedarf  es  der  Genehmigung
  des  Vorsitzenden  des  Aufsichtsrats.

Diese  Beschränkung  ist  dritten  Personen  gegenüber  ohne  Wirkung.

§6  31.  Die  Verteilung  der  Geschäfte  unter  die  Vorstandsmitglieder,  ihr  Verhältnis  zu
einander  sowie  die  Normen  über  die  gemeinsamen  Beratungen  und  Beschlußfassungen  setzt  der
Vorstand  und,  soweit  nicht  eine  Einigung  unter  den  Vorstandsmitgliedern  stattfindet,  der  Aufsichtsrat
  fest.

§*  32.  Die  Mitglieder  des  Vorstandes,  die  ihre  Obliegenheiten  vernachlässigen  —  §  276
des  B.  G.  B.  —,  haften  der  Gesellschaft  für  allen  daraus  entstehenden  Schaden.

Diese  Haftung  sowie  die  in  diesen  Bestimmungen  ihnen  noch  besonders  auferlegten  Schadenersatzpflichten
  müssen  sie  bei  ihrer  Bestellung  ausdrücklich  übernehmen.

§  33.  Die  Legitimation  der  Vorstandsmitglieder  erfolgt  durch  einen  Auszug  aus  dem
Handelsregister  oder  durch  eine  amtliche  Bescheinigung  der  Aufsichtsbehörde.

*  34.  Alle  für  die  Mitglieder  des  Vorstandes  geltenden  Vorschriften  finden  auch  auf  ihre
Stellvertreter  Anwendung.
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        G  941  20

B.  Aussichtsrat.

§  35.  Der  Aussichtsrat  besteht  aus  mindestens  fünf  und  höchstens  zwanzig  von  der  Hauptversammlung
  zu  wählenden  Personen,  die  sämtlich  die  deutsche  Reichsangehörigkeit  besitzen  müssen.

Die  Wahl  steht  der  ordentlichen  Hauptversammlung  zu.  Sie  erfolgt  unter  Aufnahme  eines
notariellen  Protokolls  auf  drei  Jahre  derart,  daß  die  Amtsdauer  mit  dem  Schluß  der  dritten  auf
die  Wahl  folgenden  ordentlichen  Hauptversammlung  endet  und  mit  der  Maßgabe,  daß  in  Perioden
von  höchstens  zwei  Jahren  mindestens  eines  der  jeweiligen  Mitglieder  ausscheidet.  Die  Reihenfolge
dabei  wird,  soweit  das  Dienstalter  gleich  ist,  durch  das  Los,  sonst  durch  das  Dienstalter  in  der  Weise
bestimmt,  daß  immer  der  Alteste  ausscheidet.

Bei  außerordentlichem  Wegfall  von  Mitgliedern  kann  der  Aussichtsrat  eine  bis  zur  nächsten
Hauptersammlung  gültige  Zuwahl  treffen.  Die  endgültige  Zuwahl  erfolgt  durch  die  nächste
ordentliche  Hauptversammlung,  und  zwar  für  den  Rest  der  Wahldauer  der  Weggefallenen.

36.  Die  Vorschriften  der  beiden  letzten  Absätze  des  §  27  finden  entsprechende  Anwendung.

§  37.  Die  Hauptversammlung  kann  die  Wahl  des  Aussichtsratsmitglieds  jederzeit  widerrufen.
  Der  Widerruf  bedarf  einer  Mehrheit,  die  mindestens  drei  Vierteile  der  bei  der  Beschlußfassung
vertretenen  Stimmen  umfaßt.

38.  Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  können  nicht  zugleich  Mitglieder  des  Vorstandes
oder  dauernd  Stellvertreter  von  Vorstandsmitgliedern  sein,  auch  nicht  als  Beamte  die  Geschäfte  der
Gesellschaft  führen.  Nur  für  einen  im  voraus  begrenzten  Zeitraum  kann  der  Aussichtsrat  einzelne
seiner  Mitglieder  zu  Stellvertretern  behinderter  Vorstandsmitglieder  bestellen;  während  dieses  Zeitraums
  und  bis  zur  Entlastung  des  Vertreters  darf  der  letztere  eine  Tätigkeit  als  Mitglied  des  Aufsichtsrats
  nicht  ausüben.

Scheiden  aus  dem  Vorstande  Mitglieder  aus,  so  können  sie  nicht  vor  der  Entlastung  in  den
Aufsichtsrat  eintreten.

3  Der  Aufsichtsrat  wählt  aus  seiner  Mitte  einen  Vorsitzenden  sowie  einen  ersten  und
einen  zweiten  Stellvertreter.

Der  erste  Stellvertreter  übt  im  Falle  der  Behinderung  des  Vorsitzenden  alle  Funktionen
desselben  aus;  in  gleicher  Weise  tritt  der  zweite  Stellvertreter  für  den  ersten  ein.

Die  Sitzungen  des  Aufsichtsrats,  über  welche  ein  vom  Vorsitzenden  oder  dessen  Stellvertreter
zu  vollziehendes  Protokoll  zu  führen  ist,  finden  statt,  so  oft  nach  Ansicht  des  Vorsitzenden  bzw.  dessen
Stellvertreters  eine  geschäftliche  Veranlassung  dazu  vorliegt,  und  außerdem,  wenn  ein  Mitglied  des
Vorstandes  oder  mindestens  drei  Aufsichtsratsmitglieder  es  verlangen.  In  diesem  Falle  soll  die
Sitzung  innerhalb  acht  Tagen  stattfinden.

Die  Berufung  erfolgt  durch  den  Vorsitzenden  oder  dessen  Stellvertreter  unter  Mitteilung  der
Lugesorbug,  des  Ortes  und  der  Zeit  der  Versammlung.

Der  Aufsichtsrat  ist  beschlußfähig,  wenn  mindestens  die  Hälfte  der  Mitglieder  oder  bei
ungerader  manht  die  einfache  Mehrheit  anwesend  ist.

ber  eine  Angelegenheit,  welche  bei  Berufung  der  Versammlung  nicht  als  Beratungsgegenstani
  mit  aufgeführt  war,  kann  der  Aufsichtsrat  gültig  beschließen,  wenn  der  Beschluß  mit  einer
Mehrheit  von  mindestens  zwei  Dritteln  aller  seiner  anwesenden  Mitglieder  genehmigt  wird.

Die  Beschlüsse  werden  in  der  Regel  in  Sitzungen  gefaßt.  Es  ist  jedoch  schriftliche,  für  Ausnahmefälle
  auch  telegraphische  Abstimmung  gestattet.  Doch  ist  alsdann  zur  Beschlußfassung  Stimmeneinheit
  der  sämtlichen  in  Europa  anwesenden  Aufsichtsratsmitglieder  mit  der  Maßgabe  erforderlich,
daß  jedenfalls  die  Hälfte  der  sämtlichen  Mitglieder  an  der  Beschlußfassung  teilnimmt.  Bei  schriftlichen
Abstimmungen  muß  die  Frist  zur  Abgabe  des  Votums  mindestens  eine  Woche  vom  Tage  der  Absendung
  betragen;  protestiert  innerhalb  dieser  Zeit  ein  Mitglied  gegen  eine  schriftliche  Abstimmung,
so  darf  die  Beschlußfassung  nur  in  einer  Sitzung  erfolgen.  Der  Vorsitzende  hat  vor  der  Herbeiführung
einer  schriftlichen  oder  telegraphischen  Abstimmung  dafür  Sorge  zu  tragen,  daß  der  gemäß  §  60
bestellte  Kommissar  seine  Aufsichtsrechte  wahrzunehmen  vermag.

Die  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  haben  gleiches  Stimmrecht.

Vorbehaltlich  der  Bestimmung  in  §  40  werden  die  Beschlüsse  mit  Stimmenmehrheit  gefaßt.

Bei  Stimmengleichheit  entscheidet,  mit  Ausnahme  von  Wahlen,  die  Stimme  des  Vorsitzenden.

Die  Mitglieder  des  Vorstandes  haben  den  Sitzungen  des  Aufsichtsrats  beizuwohnen,  sofern
dieser  nicht  in  einzelnen  Fällen  beschließt,  in  Abwesenheit  des  Vorstandes  zu  verhandeln.

§  40.  Ergibt  sich  bei  einer  vom  Aussichtsrat  vorzunehmenden  Wahl  keine  absolute
Stimmenmehrheit  in  der  ersten  Wahlhandlung,  so  ist  zwischen  den  beiden  Personen,  welche  die
meisten  Stimmen  erhalten  haben,  eine  engere  Wahl  vorzunehmen.  Bei  Stimmengleichheit  entscheidet
das  Los,  welches  vom  Vorsitzenden  gezogen  wird.
        <pb n="1026" />
        942  0

8  41.  Alle  schriftlichen  Erklärungen,  Bekanntmachungen  und  Urkunden  des  Aufsichtsrats
sind  mit  den  Worten  „der  Aufsichtsrat“  unter  Beifügung  der  Namensunterschrift  des  Vorsitzenden
oder  seines  Stellvertreters  zu  vollziehen.

Der  Aufsichtsrat  hat  die  gesamte  Geschäftsführung  des  Vorstandes  zu  überwachen.
Er  kann  insbesondere  jederzeit  von  dem  Vorstande  Bericht  über  die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft
verlangen  und  durch  den  Vorsitzenden  oder  einzelne  von  ihm  zu  bestimmende  Mitglieder,  auch
durch  dritte  Sachverständige,  die  Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einsehen  und  prüfen,  sowie  den
Stand  der  Gesellschaftskasse  und  die  sonstigen  Bestände  an  Aktiven  untersuchen.

Der  Aufsichtsrat  ist  befugt,  die  Gesellschaft  bei  der  Vornahme  von  Rechtsgeschäften  mit  den
Vorstandsmitgliedern  sowie  bei  Rechtsstreitigkeiten  mit  diesen  zu  vertreten.

Der  Aufsichtsrat  hat  außer  den  sonstigen  ihm  nach  diesen  Satzungen  zugewiesenen
Rechten  und  Pflichten  insbesondere  die  folgenden:

a)  die  Anstellung,  Suspendierung  und  Entlassung  der  ordentlichen  und  stellvertretenden
Mitglieder  des  Vorstandes,  den  Abschluß  der  Dienstverträge  mit  denselben  und  die
Feststellung  ihrer  Geschäftsinstruktionen;

b)  die  Genehmigung  zum  Erwerb  und  zur  Veräußerung  von  unbeweglichem  Eigentum;

e)  die  Ausgabe  von  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  gemäß  §  16;

d)  die  Prüfung  der  Jahresrechnung  und  den  Vorschlag  an  die  Hauptversammlung  über
die  Verwendung  und  Verteilung  von  überschüssen;

e)  die  Errichtung  und  Wiederaufhebung  von  Zweigniederlassungen;

t)  die  Prüfung  der  Vorlagen  an  die  Hauptversammlung.

§  44.  Mitglieder  des  Aufsichtsrats,  die  ihre  Obliegenheiten  vernachlässigen,  haften  der
Gesellschaft  für  jeden  daraus  entstehenden  Schaden.  Die  Haftung  sowie  die  vorstehend  ihnen  noch
besonders  auferlegte  Ersatzpflicht  müssen  sie  bei  der  Annahme  ihres  Amtes  ausdrücklich  übernehmen.

C.  Hauptversammlung.

§5  45.  Die  Hauptversammlung  vertritt  die  Gesamtheit  der  Gesellschaftsmitglieder.  Ihre
Beschlüsse  und  Wahlen  sind  für  alle  Mitglieder  verbindlich.

§*  46.  Die  Hauptversammlungen  finden  in  Berlin  statt.  Der  Aufsichtsrat  kann  anordnen,
daß  eine  Hauptversammlung  an  einen  anderen  Ort  berufen  wird.  «

§47.DieEinberufungderordentlichenHauptverfatmnlungerfolgtdurchdenVorstand.
Außerordentliche  Hauptversammlungen  können  durch  den  Vorstand  oder  den  Aufsichtsrat  berufen  werden.

Außerdem  ist  der  Kommissar  des  Reichskanzlers  in  den  Fällen  des  §  60,  Absatz  3,  zur
Einberufung  einer  Hauptversammlung  berechtigt.  Die  Einberufung  ist  mindestens  zwei  Wochen  vor
dem  für  die  Versammlung  bestimmten  Tage  unter  Angabe  der  Tagesordnung  öffentlich  bekanntzumachen.


Jedes  Mitglied,  das  einen  Anteilschein  hinterlegt,  ist  berechtigt  zu  verlangen,  daß  ihm  die
Berufung  der  Hauptversammlung  und  die  Tagesordnung,  sobald  deren  öffentliche  Bekanntmachung
erfolgt,  durch  eingeschriebenen  Brief  besonders  mitgeteilt  wird.  Die  gleiche  Mitteilung  kann  das
Mitglied  über  die  in  der  Hauptversammlung  gefaßten  Beschlüsse  verlangen.

5*  48.  In  der  Hauptversammlung  berechtigt  jeder  Anteil  zu  einer  Stimme.  Das  Stimmrecht
  kann  nur  von  denjenigen  Anteilseigentümern  ausgeübt  werden,  welche  ihre  Anteilscheine  bzw.
Zwischenscheine  spätestens  am  dritten  Tage  vor  der  Hauptversammlung  bei  denjenigen  Stellen,  die
bei  der  Kasse  der  Gesellschaft  oder  bei  denjenigen  Stellen,  die  in  der  Einberufung  sonst  etwa  als
Hinterlegungsstellen  bezeichnet  sind,  gegen  Bescheinigung  hinterlegt  haben  und  bis  zur  Beendigung
der  Hauptversammlung  bei  der  Hinterlegungsstelle  belassen.

Statt  der  Anteilscheine  bzw.  Zwischenscheine  können  auch  die  darüber  lautenden  Depotscheine
der  Reichsbank  oder  einer  öffentlichen  Behörde  oder  eines  Notars  hinterlegt  werden,  sofern  in  den
Depotscheinen  die  Rückgabe  der  Stücke  von  der  Rückgabe  des  Depotscheins  abhängig  gemacht  ist.

#§  49.  Zur  Teilnahme  an  der  Hauptversammlung  sind  die  Mitglieder  der  Gesellschaft  bzw.
deren  gesetzliche  Vertreter  befugt.  Handelsfirmen  können  sich  auch  durch  ihre  in  das  Handelsregister
eingetragenen  Prokuristen  vertreten  lassen.

Die  Mitglieder  können  andere  Mitglieder  oder  die  gesetzlichen  Vertreter  oder  eingetragene
Prokuristen  anderer  Mitglieder  mit  der  Vertretung  in  der  Hauptversammlung  betrauen.  Bei  gesetzlicher
  Vertretung  und  bei  Prokuren  genügt  die  Vertretung  durch  einen  der  Berechtigten,  auch  wenn
sonst  Gesamtvertretung  erforderlich  sein  sollte.  Schriftliche  Vollmacht  ist  erforderlich  und  ausreichend.
        <pb n="1027" />
        W  943  2O

Vollmachten  müssen  spätestens  am  Tage  vor  der  Versammlung  dem  Vorstande  zur  Prüfung
eingereicht  werden.

8  Wer  durch  die  Beschlußfassung  entlastet  oder  von  einer  Verpflichtung  befreit  werden
soll,  hat  hierbei  kein  Stimmrecht  und  darf  ein  solches  auch  nicht  für  andere  ausüben;  dasselbe  gilt
von  einer  Beschlußfassung,  welche  die  Vornahme  eines  Rechtsgeschäfts  mit  einem  Mitgliede  oder  die
Einleitung  oder  Erledigung  eines  Rechtsstreits  zwischen  ihm  und  der  Gesellschaft  betrifft.

§*  51.  Den  Vorsitz  in  der  Hauptversammlung  führt  der  Vorsitzende  oder  dessen  Stellvertreter
  oder  ein  anderes  vom  Aufsichtsrat  dazu  bestimmtes  Mitglied  des  Aufsichtsrats,  in  Ermanglung
  eines  solchen  ein  von  der  Hauptversammlung  zum  Vorsitz  berufenes  Mitglied  der
Gesellschaft.

Über  die  Verhandlungen  ist  ein  notarielles  Protokoll  aufzunehmen,  in  welchem  alle  Beschlüsse
beurkundet  werden  müssen.  Dem  Protokoll  ist  ein  vom  Vorsitzenden  zu  vollziehendes  Verzeichnis  der
erschienenen  und  vertretenen  Mitglieder  unter  Angabe  der  Stimmenzahl  beizufügen.

8  52.  Über  Gegenstände,  die  nicht  auf  der  Tagesordnung  standen,  darf  kein  Beschluß
gefaßt  werden,  außer  über  einen  in  der  Hauptversammlung  gestellten  Antrag  auf  Berufung  einer
außerordentlichen  Hauptversammlung.

53.  Die  Bestimmungen  der  §§  271  bis  einschließlich  273  H.  G.  B.  sinden  auf  die  Anfechtung
  der  Beschlüsse  der  Hauptversammlung  entsprechende  Anwendung.

54.  Die  Hauptversammlung  ist  entweder  eine  ordentliche  oder  eine  außerordentliche.
Die  ordentlichen  Versammlungen  müssen  in  jedem  Jahre  spätestens  im  Dezember  stattfinden.

Der  ordentlichen  Hauptversammlung  stehen  zu:

1.  die  Entgegennahme  des  Geschüftversches  und  der  Bilanz  sowie  der  Gewinn=  und
Verlustrechnung  für  die  vom  Vorstand  und  Aussichtsrat  erstatteten  Geschäftsberichte;

2.  die  Beschlußfassung  über  die  Genehmigung  der  zu  1  bezeichneten  Vorlagen  sowie  die
Entlastung  des  Vorstandes  und  des  Aussichtsrats;

7  die  Beschlußfassung  über  die  Gewinnverteilung;
die  Wahlen  zum  Aussichtsrat.

Wird  die  Bilanz  nicht  sogleich  genehmigt,  so  kann  die  Hauptversammlung  einen  Ausschuß
zur  Nachprũfung  ernennen.

Außerordentliche  Hauptversammlungen  müssen  einberufen  werden  auf  Verlangen:

1.  von  Gesellschaftsmitgliedern,  die  mindestens  den  zwanzigsten  Teil  des  Grundkapitals
vertreten;
2.  der  Aufsichtsbehörde  (siehe  §  60).

Auch  die  ordentliche  Hauptversammlung  kann  die  Einberufung  einer  außerordentlichen  Versammlung
  durch  den  Vorstand  beschließen.

55.  Die  Beschlüsse  der  Hauptversammlung  bedürfen  der  Mehrheit  der  abgegebenen
Stimmen  (einfache  Stimmenmehrheit).

Wahlen  können,  falls  niemand  widerspricht,  in  der  Weise  vorgenommen  werden,  daß  die
Hauptversammlung  zu  gemachten  Vorschlägen  ihre  Zustimmung  erteilt.

Wenn  dieser  Form  der  Wahl  widersprochen  wird,  so  erfolgt  die  Wahl  jedes  einzelnen  Mitgliedes
  des  Aufsichtsrats  durch  Stimmzettel,  auf  denen  die  Zahl  der  den  Stimmberechtigten  zustehenden
  Stimmen  vermerkt  ist.

Wird  hierbei  die  einfache  Mehrheit  nicht  erreicht,  so  ist  zwischen  den  beiden  Personen,
welche  die  meisten  Stimmen  erhalten  haben,  eine  engere  Wahl  vorzunehmen.  Bei  Stimmengleichheit
entscheidet  das  Los,  welches  vom  Vorsitzenden  gezogen  wird.

In  folgenden  Fällen  bedürfen  Beschlüsse  der  Hauptversammlung  einer  Dreiviertel-  Mehrheit
der  abgegebenen  Stimmen,  nämlich  bei:

Verschmelzung  der  Gesellschaft  mit  einer  anderen;

.Umwandlung  der  rechtlichen  Form  der  Gesellschaft;

.  Erhöhung  des  Grundkapitals  und  Ausgabe  neuer  Gesellschaftsanteile;

teilweiser  Zurückzahlung  oder  sonstiger  Herabsetzung  des  Grundkapitals;

.  Anderung  und  Ergänzung  der  Statuten,  insbesondere  Anderung  und  Erweiterung
des  Zwecks  der  Gesellschaft;

.Ausgabe  von  Vorzugsanteilen;

.  Auflösung  der  Gesellschaft.

§  56.  Die  Ansprüche  der  Gesellschaft  aus  der  Geschäftsführung  des  Vorstandes  oder
Aufsichtsrats  müssen  geltend  gemacht  werden,  wenn  es  in  der  Hauptversammlung  mit  einfacher

3

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        3944

Stimmenmehrheit  beschlossen  oder  von  einer  Minderheit,  die  den  zehnten  Teil  des  Grundkapitals
erreicht,  verlangt  wird.  Die  Ansprüche  verjähren  in  fünf  Jahren  von  der  den  Anspruch  begründenden
Handlung  oder  Unterlassung  an.  Die  Vorschriften  des  §  268  Absatz  2  in  Verbindung  mit  §  247,
des  §  269  und  des  §  270  des  H.  G.  B.  finden  entsprechende  Anwendung  mit  der  Maßgabe,  daß
an  die  Stelle  des  im  §  268  Absatz  2  bezeichneten  Gerichts  die  Aussichtsbehörde  tritt.

V.  Auflösung.
§5  57.  Die  Auflösung  der  Gesellschaft  erfolgt:
a)  auf  Beschluß  der  Hauptversammlung;
b)  bei  Eröffnung  des  Konkurses  über  das  Vermögen  der  Gesellschaft.
§  58.  Für  die  Liquidation  gelten  die  Vorschriften  der  §§  48,  49  des  B.  G.  B.
§5  59.  Nach  Tilgung  der  Schulden  wird  das  Gesellschaftsvermögen  an  die  Mitglieder  nach
Maßgabe  der  Höhe  ihrer  Anteile  verteilt.
Die  Verteilung  darf  nicht  eher  vollzogen  werden,  als  nach  Ablauf  eines  Jahres  von  dem
Tage  an  gerechnet,  an  dem  die  Auflösung  der  Gesellschaft  und  eine  Aufforderung  an  ihre  Gläubiger,
sich  bei  ihr  zu  melden,  zum  dritten  Male  öffentlich  bekanntgeworden  ist.
Bekannte  Gläubiger  sind  auch  dann  zu  befriedigen,  wenn  sie  sich  nicht  melden.
Im  übrigen  wird  nach  §  52  des  B.  G.  B.  verfahren.
Die  Hinterlegung  hat  unter  Verzicht  auf  die  Rücknahme  zu  erfolgen.

VI.  Aufsichtsbehörde.  ·

8  60.  Die  Aufsicht  über  die  Gesellschaft  wird  von  dem  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt)

geführt,  der  zu  diesem  Behufe  einen  oder  mehrere  Kommissare  bestellen  kann.  Die  Aussicht  beschränkt
sich  darauf,  daß  die  Geschäftsführung  im  Einklang  mit  den  gesetzlichen  Vorschriften  und  den  Bestimmungen
  des  Gesellschaftsvertrages  erfolgt.
Zu  allen  Anderungen  des  Gesellschaftsvertrages  ist  die  Genehmigung  der  Aufsichtsbehörde
erforderlich.
Jeder  von  dem  Reichskanzler  bestellte  Kommissar  ist  berechtigt,  auf  Kosten  der  Gesellschaft
an  jeder  Verhandlung  des  Aufsichtsrats  und  jeder  Hauptversammlung  teilzunehmen,  die  Aufnahme
bestimmter  Punkte  in  die  Tagesordnung  zu  verlangen,  von  dem  Vorstand  oder  Aufsichtsrate  jederzeit
Bericht  über  die  Angelegenheiten  der  Gesellschaft  sowie  die  Berufung  einer  Hauptversammlung  zu
verlangen  und  die  Bücher  und  Schriften  der  Gesellschaft  einzusehen  oder  durch  einen  Bevollmächtigten
einsehen  zu  lassen  sowie  auf  Kosten  der  Gesellschaft,  wenn  dem  Verlangen  der  dazu  Berechtigten
nicht  entsprochen  wird  oder  aus  sonstigen  wichtigen  Gründen,  eine  außerordentliche  Hauptversammlung
oder  Sitzung  des  Aufsichtsrats  mit  bestimmter  Tagesordnung  zu  berufen.

Besondere  Regelung  wird  für  die  Fälle  vorbehalten,  in  denen  der  Fiskus  am  Reingewinn
der  Gesellschaft  beteiligt  wird  oder  in  denen  der  Gegenstand  das  öffentliche  Interesse  berührt
(Eisenbahnunternehmungen  usw.).

VII.  Offentliche  Bekanntmachungen.

§  61.  Die  satzungsgemäß  zu  bewirkenden  öffentlichen  Bekanntmachungen  der  Gesellschaft
erfolgen  durch  einmalige  Einrückung  in  den  Deutschen  Reichsanzeiger.

Die  Hauptversammlung  oder  der  Aussichtsrat  können  noch  andere  Blätter  zu  dem  gleichen
Zweck  bestimmen.

Für  den  Beginn  der  bekanntgemachten  Fristen  ist  die  Veröffentlichung  im  Reichsanzeiger
entscheidend.

Zu  veröffentlichen  sind:

1.  die  Namen  der  Mitglieder  des  Aufsichtsrats,

2.  die  genehmigte  Jahresbilanz  nebst  Gewinn=  und  Verlustrechnung,  sofern  die  Gesellschaft

  Schuldverschreibungen  auf  den  Inhaber  ausgeben  sollte,

3.  die  Beschlüsse  über  Erhöhung  und  Vermin  derung  des  Grundkapitals,

4.  die  Auflösung  der  Gesellschaft.

VIII.  Dbergangsbestimmungen.

62.  Das  vorstehende  Statut  tritt  in  Kraft,  sobald  es  durch  den  Reichskanzler  genehmigt
und  sobald  der  Gesellschaft  außerdem  durch  Beschluß  des  Bundesrats  die  Fähigkeit  beigelegt  worden
ist,  unter  ihrem  Namen  Rechte  zu  erwerben,  Verbindlichkeiten  einzugehen,  vor  Gerichten  zu  klagen
und  verklagt  zu  werden.
        <pb n="1029" />
        W  945  20

5  63.  Die  Bestimmungen  über  die  Bilanz  und  Gewinn=  und  Verlustrechnung  sowie  über
den  Geschäftsbericht  finden  zum  erstenmal  für  das  im  Zeitpunkt  des  Inkrafttretens  dieser  Statuten
laufende  Geschäftsjahr  Anwendung.  Bezüglich  des  letzten  diesem  Zeitpunkte  vorausgehenden
Geschäftsjahrs  bleiben  die  bisherigen  Bestimmungen  in  Kraft.

*  64.  Mit  dem  Augenblick,  mit  welchem  die  neuen  Statuten  in  Kraft  treten,  gelten  die
gegenwärtigen  Mitglieder  des  Verwaltungsrats  als  Mitglieder  des  Aufsichtsrats  im  Sinne  der  neuen
Statuten.  Ihre  Amtsdauer  erlischt  mit  dem  Schluß  der  auf  das  Inkrafttreten  der  neuen  Statuten
solgenden  ordentlichen  Hauptversammlung.

§*  65.  Mit  dem  Inkrafttreten  dieser  Statuten  gelten  die  bisher  ausgegebenen  Anteilscheine
als  auf  den  Inhaber  lautend  und  werden  auf  Antrag  mit  einem  entsprechenden  Vermerk  versehen.
Die  Gesellschaft  kann  eine  Frist  für  die  Einreichung  der  Anteilscheine  mit  der  Androhung  erlassen,
daß  die  Mitgliederrechte  ruhen,  bis  der  Inhabervermerk  auf  die  Anteilscheine  gesetzt  ist.

 

 

 

Dersonalien.

Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,  Wirklicher  Geheimer  Rat  Dernburg  hat  nach
Rückkehr  von  seiner  Informationsreise  nach  Deutsch-Südwestafrika  und  den  englischen
Kolonien  Südafrikas  die  Leitung  des  Reichs=  FKolonialamts  wieder  übernommen.

Dem  Medizinalreferenten  im  Neichs-Kolontalamt,  General-Oberarzt  Dr.  Steudel  ist  seitens
des  Herrn  Ministers  der  geistlichen,  Unterrichts=  und  Medizinalangelegenheiten  in  Anerkennung  seiner
wissenschaftlichen  Leistungen  das  Prädikat  „Professor"“  verliehen  worden.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  geruht,  dem  Ansiedler  im  deutschostafrikanischen
  Schutzgebiet  Ernst  Knallmeyer  zu  Neu-Langenburg  das  Militär-Ehrenzeichen
2.  Klasse  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1908.
Es  werden  befördert:
Götze,  Hauptmann,  Mitglied  des  Bekleidungsamts  des  XVII.  Armeekorps,  kommandiert  zur  Dienstleistung,
  zum  überzähligen  Major  und
Dr.  Steudel,  Oberstabsarzt,  zum  Generaloberarzt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika.
A.  K.  O.  vom  6.  September  1908.
Paschen,  Oberleutnant  im  1.  Nassauischen  Infanterie-Regiment  Nr.  87,  am  30.  September  aus
dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Oktober  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1908.
Seitz  und  v.  Marées,  Leutnants,  zu  Oberleutnants  befördert.
Kramer,  Oberleutnant,  kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  Kommando  der  Schutztruppen  im
Reichs-  Kolonialamt,
Dr.  Lott,  Stabsarzt,  —  Gesuche  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  10.  September  1908.
Am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Oktober  d.  Is.
im  Heere  angestellt:
Rudolph,  Hauptmann,  als  Kompagniechef  im  2.  Unter-Elsässischen  Infanterie-Regiment  Nr.  137,
        <pb n="1030" />
        W  946  20

die  Oberleutnants:

Eymgel  im  2.  Ober-Elsässischen  Infanterie-Regiment  Nr.  171,

v.  Elpons  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  III.  (2.  Schlesischen)  Nr.  11  und

v.  Hoepfner,  Leutnant  im  Mansfelder  Feldartillerie-Regiment  Nr.  75.

Es  werden  befördert:

v.  Boetticher,  Wilm  und  v.  Veltheim,  Oberleutnants,  zu  Hauptleuten,

Motschenbacher,  Leutnant,  zum  Oberleutnant  und

Vorwerk,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt.

Mansfeld,  Hauptmann,  Gesuch  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

»  .  A.  K.  O.  vom  15.  September  1908.

v.  Hantelmann,  Oberleutnant  im  Dragoner-Regiment  Freiherr  von  Manteuffel  (Rheinischen)  Nr.  5,
kommandiert  zur  Dienstleistung  beim  großen  Generalstabe,  scheidet  am  11.  Oktober  aus  dem
Heere  aus  und  wird  mit  dem  12.  Oktober  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  7.  September  1908.

Auffarth,  Zahlmeister,  am  30.  September  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  II.  Bataillon  Infanterie-Regiments  Nr.  94)  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  10.  September  1908.
Teuber,  Unterzahlmeister,  zum  Intendanturdiätar  mit  einem  Dienstalter  vom  1.  April  1908  ernannt.
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  11.  September  1908.

Heitzmann,  Zahlmeister,  am  31.  August  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  II.  Bataillon  2.  Unter-Elsässischen  Infanterie-Regiments
Nr.  137)  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  12.  September  1908.

Sunkel,  Proviantamtskontrolleur,  am  30.  September  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Sächsischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  Leipzig),  aus  der  Schutztruppe
  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  14.  September  1908.

Zweigert,  Intendanturrat,  am  30.  September  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  VIII.  Armeekorps),  aus
der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Temme,  Feldintendantursekretär,  am  31.  August  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  des  X.  Armeekorps),  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.

Rennschuh,  Proviantamtsassistent,  am  14.  September  d.  Is.,  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  Magdeburg),  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  20.  September  1908.

Dahms,  Proviantamtsassistent,  am  30.  September  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  in  Stolp)  aus  der  Schutztruppe
ansgeschieden.

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  10.  September  1908.

Dr.  Kreyher,  Stabsarzt,  am  30.  September  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit
dem  1.  Oktober  d.  Is.  als  Bataillonsarzt  des  II.  Bataillons  Infanterie-Regiments
von  Manstein  (Schleswigschen)  Nr.  84  angestellt.
        <pb n="1031" />
        W  947  20

nachruf.
Am  4.  Juni  d.  Is.  verstarb  im  Hafenkrankenhaus  in  Hamburg  an  Leberabszeß  der  Feldwebel
Ernst  FSriedrich  Herbst

der  Kaiserlichen  Schutztruppe  für  Kamerun.

Der  Entschlafene  gehörte  vom  24.  März  1900  bis  5.  Januar  1904  der  Schutztruppe  für

Südwestafrika  und  seit  dem  6.  Januar  1904  der  Schutztruppe  für  Kamerun  an.  Er

war  ein

überaus  tüchtiger  und  pflichttreuer  Soldat,  bei  Vorgesetzten  und  Kameraden  allgemein  beliebt  und

geachtet.
Soppo,  den  23.  Juli  1908.

Die  Angehörigen  der  Truppe  werden  ihm  stets  ein  ehrendes  Andenken  bewahren.

Puder,  Major  und  Kommandeur.

 

Deutsch  -Ostafrika.
In  Ostafrika  sind  am  26.  Juli  1908  eingetroffen:
  Revierförster  Hoffmann,  Vermessungstechniker
  Dietrich  und  Kanzleigehilfe  Pfister.

Aus  Ostafrika  sind  mit  Heimatsurlaub  eingegetroffen:
  kommiss.  Sekretär  Krepp  und  Kanzleigehilfe
  Schöffer.

Mit  Heimaturlaub  sind  eingetroffen:

Am  10.  September  1908  in  Neapel:  Stabsarzt
Dr.  Ahlbory  und  Unteroffizier  Hermann;
am  16.  September  1908  in  Marseille:  Sanitätssergeant

  Jaletzki.

Die  Ausreise  bzw.  die  Wiederausreise  in  das
Schutzgebiet  haben  von  Neapel  aus  angetreten:
Am  17.  August  1908:  Sanitätssergeant  Mayer;
am  7.  September  1908:  die  Sanitätsunteroffiziere
Rühle,  Kurbjeweit  und  Goesch;

am  28.  September  1908:  Hauptmann  Seyfried
und  Oberleutnant  Freiherr  Nordeck  zur
Rabenau.

Ramerun.

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  am  9.  bzw.
25.  September  1908  angetreten:  Bezirksamtmann
Stabsarzt  Dr.  Mansfeld,  Regierungsbaumeister
Fritzen,  Assessor  Dr.  Ruppel,  Lehrer  Götze,
Bautechniker  Cordes,  Wegebautechniker  Gastager,
Polizeimeister  Heist,  Bureauassistent  Großmann
und  Zollbeamter  Westphal.

 

In  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  Räbiger,  die
Gouvernementssekretäre  Rück  und  von  Bank.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  17.  September  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Stabsarzt  Dr.  Handl.
Deutsch-Südwestakrika.

Am  23.  September  1908  haben  die  Polizeisergeanten
  Voecks,  Kaufholdt,  Jost,  Göhring,
Lindinger,  Philipps,  Schwarzott,  Schmidt,

 

Tänzer,  Walter,  Sporn,  Holldack,  Wille
und  Gutzeit  die  Ausreise  nach  Südwestafrika
angetreten.

Eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen  sind  im
Schutzgebiet:  Vermessungsgehilfe  Thielmann  am
15.  Juni,  Gerichtsassistent  Ettling  am  16.  Juni,
Feldmesser  Stübner  und  Polizeisergeant  Link
am  5.  Juli,  Lokomotivführer  Borsch  am  28.  Juli.

Abgereist  sind  mit  Heimatsurlaub  nach  Deutschland:
  Am  1.  August  die  Polizeisergeanten  Petzold
und  Lippke,  Lehrer  Berger  und  technischer
Bureauassistent  Knetsch;  am  18.  August  kommiss.
Sekretär  Dietrich;  am  21.  August  kommiss.
Distriktsches  Runck  und  Maschinenbautechniker
Richard  Müller;  am  22.  August  die  Polizeisergeanten
  Klages  und  Löffler,  Hilfszeichner
Weiner  und  Landrat  v.  Uslar.

 

 

Angenommen  als  Polizeiwachtmeister  ist  Ferdinand
  Schuldt.

Angenommen  als  Polizeisergeanten  sind:
Lippke,  Fuchs,  Freiberg,  Wulff,  Wolkowski,
Staudinger,  Gehrmann,  Ebermann,  Winkler,
  Schweizer,  Schenk,  Werdermann,  Rost,
Rentel,  Nauen,  Jentsch,  Schapitz,  Galle,
Schulz,  Rüdiger,  Odenwald,  Zynda,  Hack,
Müller,  Strunck,  Satzky,  Glubsch,  Schneider,
  Krüger,  Behrendsen,  Ritter.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  14.  September
1908  in  Hamburg  eingetroffen:  Hauptmann  Hinsch,
Oberleutnant  Rosendahl,  Oberarzt  Rösener,
Oberveterinär  Tuche  und  291  Unteroffiziere  und
Mannschaften.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  23.  September  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Leutnant  v.  Padberg  und  Oberveterinär
  Kitzel.

Somoa.
Die  Stenographin  und  Schreibmaschinenschreiberin
  Elisabeth  Matthießen  hat  am  30.
September  die  Ausreise  nach  Apia  angetreten.
        <pb n="1032" />
        W  948  20

 

il  htp4tLicher  Teimm.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

 

Deutsch-Meugquinea.

Die  Waria-Sxpedition.
(Hierzu  eine  Kartenskizze.)

Der  Kaiserliche  Gouverneur  von  Deutsch-Neuguinea
  unternahm  während  des  letzten  Frühjahrs
  eine  Expedition  nach  dem  Gold  führenden
  Gebiete  im  Hinterlande  des  Hüongolfes,
  im  Südosten  von  Kaiser-Wilhelmsland,
längs  der  englischen  Grenze.  Einem  Begleitbericht
  des  Landmessers  Wernicke  zu  seiner  im
Anschluß  an  diese  Expedition  gefertigten  Itinerarskizze
  entnehmen  wir  die  nachstehenden  Einzelheiten:

Die  Expedition  ging  vom  Sinogu  (Adolfhafen)
  aus.  Am  5.  März  verließ  sie  den  Regierungsdampfer
  „Seestern“,  fuhr  zunächst  südlich
über  den  Sinogu,  passierte  den  Mon,  durchfuhr
den  schmalen  Verbindungsarm  nach  dem  Eware,
durchquerte  diesen  in  südöstlicher,  dann  in  südlicher
  Richtung  und  landete  in  der  südlichsten
Bucht  des  Eware,  an  der  Stelle  Iwishe.

Sobald  der  Expeditionszug  geordnet  war,
wurde  abmarschiert.  Der  scheinbar  nur  wenig
begangene  Pfad  führte  in  süd=  und  südöstlicher
Richtung  zunächst  durch  einen  Sumpf,  dann
auf  die  Höhe  eines  Rückens,  von  hier  steil  abwärts
  wieder  in  die  Niederung.  Der  Pfad  zog
weiter  in  ostnordöstlicher  Richtung  durch  einen
großen  Sumpf,  dann  beschwerlich  auf  die  Höhe
Unu  und  von  dort  schließlich  steil  abwärts,  durch
das  Dorf  Unu,  in  die  Niederung  des  Waria.
Im  unteren  Teil  des  Dorfes  Unu  wurde  Lager
bezogen.

Am  6.  März  führte  uns  der  Weg  an  die
zwei  Kilometer  vom  Lager  Unu  am  Wariafluß
belegene  Kanu-Anlegestelle  der  Unuleute.  Die
Eingeborenen  stellten  uns  ihre  Kanus  zur  Verfügung;
  das  gesamte  Gepäck  wurde  darauf  verladen;
  während  der  größte  Teil  der  Expedition
den  Weg  längs  des  Flusses  weiter  marschierte,
gingen  die  Kanus  stromaufwärts  und  landeten  in
Sakatanaira.  Dort  befand  sich  ein  Bootshaus
mit  einem  Boot,  das  Goldgräbern  gehörte.

Tags  darauf  mußte  die  Expedition  mit  Kanus
über  einen  breiten  Kriek  jenseits  des  Baches  Päsu,
sodann  über  den  Waria  selbst  gebracht  werden.
Da  die  Strömung  zu  stark  war,  wurden  die
Kanus  hier  zurückgelassen  und  der  Weitermarsch
angetreten;  dieser  ging,  weil  erst  ein  Weg  ge- 



schlagen  werden  mußte,  nur  langsam  vorwärts;
wir  kamen  durch  Niederungsbusch,  umgingen  einen
mit  Pandanusbäumen  umzäunten  Kriek,  überschritten
  mehrere  tiefe  Bäche  und  gelangten  um
die  Mittagsstunde  nach  dem  Dorf  Ugo.  Hier
stand  eine  Unterkunftshütte  für  Goldgräber.

Am  8.  März  traf  die  Expedition  auf  den  hier
einmündenden,  hauptsächlich  von  Goldgräbern  benutzten
  Tamata-Weg  und  kam  dann  nach  Komene;
diesem  Ort  gegenüber  liegt  das  Inseldorf  Jaduna.
Von  Komene  geht  der  Weg  nach  der  anderen
Flußseite;  die  Ubersetzung  erfolgte  mit  zwei  Kanus;
bald  mußte  ein  steiler,  etwa  120  Meter  hoher
Rücken  überschritten  werden,  worauf  der  Platz
Oß  oder  Ossi  erreicht  wurde;  hier  befand  sich
früher  ein  Lager  der  Hüongolf-Expedition.  Weiterhin
  führte  der  Weg  zumeist  an  steilen  Abhängen
entlang  und  dann  auf  die  Höhe  des  Berges
Komatidia.

An  diesem  Berge  fanden  wir  Guttaperchabäume
  und  Kautschuklianen.  Der  Weitermarsch
bis  zu  dem  Dorf  Päma  war  sehr  beschwerlich.
Hier  befand  sich  ebenfalls  ein  Unterkunftshaus
nebst  Proviantlager  der  Goldgräber.  Als  Merkwürdigkeit
  mag  noch  eine  von  den  Eingeborenen
über  den  Fluß  gespannte,  kunstvolle  Hängebrücke
aus  Rotang  erwähnt  sein,  die  den  Verkehr  nach
den  jenseits  des  Flusses  belegenen  großen  Pflanzungen
  ermöglicht.

Nach  einem  Rasttag  erreichten  wir  am  10.  März
das  Dorf  Päu  und  kamen  sodann  durch  eine
große  Pflanzung.  Auf  einem  Grat  steil  abwärts
marschierend,  gelangten  wir  zum  Bach  Perusa
und  bei  dem  größeren  Bach  Ina  wieder  an  den
Fluß.  Der  Marsch  wurde  wieder  beschwerlich,
da  kurz  nacheinander  sechs  oder  sieben  Höhenrücken
  mit  ebensoviel  tief  eingeschnittenen  Bachtälern
  passiert  werden  mußten.  Die  Höhenrücken
waren  zum  Teil  mit  Gras  bestanden;  auf  mehreren
  fanden  sich  Spuren  früherer  Lagerplätze.
Von  den  größeren  Bächen  sind  Abus,  Tounga
und  Buri  zu  erwähnen;  der  größte  jedoch  ist  der
Baubebach,  der  zwischen  steilen  Felswänden  mit
gewaltigen  Wasserfällen  abwärts  rauscht.  Auf
dem  hoch  belegenen  Westufer  desselben,  am  Fuß
des  Berges  Tscheregi  fanden  wir  einen  leidlich
guten  Platz  mit  verlassenen  Hütten.

Am  11.  März  erfolgte  der  Aufbruch  nach  dem
Tscheregiberg.  Von  dieser  Warte  aus  hatten  wir
        <pb n="1033" />
        W  949  2O

eine  prächtige  Geländeübersicht.  Wir  konstatierten,
daß  der  Waria  bis  zum  Silitaberg  westlich,  dann
erst  südlich  läuft;  das  Flußtal  ließ  sich  bis  zu
den  Kugebergen  verfolgen.  Der  Pfad  der  Goldgräber
  geht  vom  Tscheregi  westlich  nach  dem
Berg  Mimi  und  von  da  weiter  westlich  in  die
Bachtäler  vor  und  hinter  den  über  1000  Meter
hohen  Baubebergen.  Dies  ist  die  Gegend,  in
der  geschürft  wird.  Vom  Tscheregi  aus  trat  die
Expedition  den  Rückweg  an  ind  traf  am  15.  März
wieder  an  der  Waria-Mündung  ein.

752

Deutsch-Südwestafrika.

Südwestafrikanische  „Feldkost“.
Von  Leutnant  v.  Gersdorff.
Aminuis  (Kalahari),  Anfang  1908.

Im  Gebiet  der  Kalahari  ist  die  wichtigste
Feldkost  die  Tschama,  von  den  Hereros  „Omatanga“
  genannt.  Sie  liefert  dem  Eingeborenen
Nahrung  und  Trank.

Die  Tschama,  eine  wilde  Melone,  ist  ein
Rankengewächs,  dessen  runde  Frucht  die  Größe
eines  Kindskopfes  erreicht.  In  Farbe  und  Zeichnung
  habe  ich  bis  jetzt  vier  verschiedene  Arten

gesehen,  die  sich  im  Geschmack  aber  nicht  unterscheiden.
  Es  gibt  Tschamafelder,  durch  die  man
kilometerweit  reiten  kann  und  wo  Frucht  an
Frucht  liegt.

Will  man  schnell  den  Durst  stillen,  so  genügt
es,  an  nicht  zu  heißen  Tagen,  wenn  man  die
Frucht  wie  Apfelfinenscheiben  in  Stücke  schneidet,
die  Kerne  herausschabt  und  das  Fleisch  genießt.
Man  muß  aber  stets  erst  vorsichtig  kosten,  ob  es
nicht  bitter  schmeckt.  Eine  andere  Art  des  Genusses
  ist  folgende:  Man  schneidet  oben  eine
Scheibe  der  Schale  ab,  stampft  das  Innere  mit
einem  Stock  zu  Brei  und  schlürft  nun  die  gesammelte
  Flüssigkeit,  oder  man  gquetscht  den  gestampften
  Inhalt  mehrerer  Früchte  durch  ein  Tuch,
am  besten  durch  ein  Stück  Sack.  Es  läßt  sich
auch  so  machen:  Man  schneidet  die  Früchte  in
Scheiben,  löst  die  Kerne  aus,  wirft  erstere  in
einen  großen  Topf  und  läßt  sie  nun  auskochen.
Dann  wird  das  gewonnene  Wasser  abgegossen.

Den  meisten  Saft  liefern  die  kleinen  gelben
Tschama,  in  der  Größe  einer  Zitrone.  Diese  sind
häufig  bis  auf  die  Kerne  ganz  voll  Wasser.

Das  Tschamawasser  kann  zum  Kochen  von
Kaffee,  Reis,  Erbswurst  usw.  verwandt  werden.
Es  hält  sich  aber  nicht  in  Feldflaschen,  nach  meiner
Erfahrung  am  besten  in  Bierflaschen.  Hat  man
frisches  Fleisch,  so  genügt  es,  dieses  in  Stücke  zu

 

 

Oeutsch-Ostafrika.

achweisung  der  Brutto-Einnahmen  bel  den
im  Monat

Binnengrenz-Sollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
April  1908.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  17,  S.  840  ff.)

 

 

 

 

**1-•“  Einfuhr-  Ausfuhr-  bernn  Neben-  Insgesamt  Im  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  zoll  zoll  lbgabeEinnahmen  «  VorjahrMehrWenigek
Nin-»H.Nup.sH.Rup-TH.Ihm-IVNov-Id-MakkJPKMartTPLMarkin.MarfIPf.
.  ";-  ;  :  i
Moschi..  2  160  90  156  44  17  os  45  932380  361738112  5297  600.80—  —
Schirati.  45101,5  215.31  15  91178  11.5  1  160  3881547171  726.55  —  179  38
Muansa  12  318  5  88420  1795  1622  3219  843  0326  457  370  112  4l1—  —8  o55  07
Butoba  .  925,41  700  21  31.95]  301  291961  89  2  615.8511  85454—  —9238·69
sumbura  —  ——————————————  —
übjid  27261  —  —  50%7  SOS3#0  4  —
Bismarcburg  .  ——-——-.——  8  37,5  837v,.5  11  17  14511  —  —  3  34
njika-Posten  —  ——  —  —  —  —  —  —  ———  —  —111060331  —  —  11069  33
Neu-Langenburgg—  —M—  N  —  —1  —  —  —  —1212601  —
kwaaHl301’20  238  77550  —  2  12,51  542075,  610  41—44%  10  —
Wiedhasfen  975  —  —  148  75  —  5  5  78.67  33.67  45—  —  —
Ssongea  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  W  ————
Summe  in  Rup.17  194  14  57  19491  134  68259  15.26  282  9805  977  181007320  —  64  754  33
"  —..  —  —  —
-  :  Mk.22  925  34959321  179  578278  87|85  97718  1  1  ·
April1907IJIL4l)8915355643«3)135·574061«5610073201  «
Gegen  Vorjahr
Zun.  —,  Abn.  1796  ½  —1—  782  6964754  83  D
        <pb n="1034" />
        Rachwelsung  der  Brutto-Elnnahmen  bel  den  Rũstengollstellen  von  Deutsch  ·  Ostafrika  im  Monat  Juni  1908.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  16,  S.  804.)

G  950  2O

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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schneiden  und  zusammen  mit  den  zerschnittenen
Tschamas,  Salz  und  (wenn  vorhanden)  etwas
Speck  zu  kochen.  Dies  gibt  dann  eine,  wenigstens
mir  sehr  gut  schmeckende  Sauce  und  gutes
Gemüse.“)

Wenn  vor  der  Regenzeit  die  Tschamas  trocken
und  schwammig  werden,  legt  man  sie  in  ein  Loch,
bedeckt  dieses  mit  Sand,  schüttet  heiße  Asche  darauf
  und  läßt  die  Frucht  braten  à  la  Aschkopf.
Dann  nimmt  man  sie  heraus,  kühlt  sie  ab  und
drückt  das  angesammelte  Wasser  aus.  Zu  dieser
Zeit  ist  es  aber  kein  Genuß,  bei  Hitze  sich  mit
Tschamas  begnügen  zu  müssen.

Ochsen  und  Pferde  gewöhnen  sich  so  an
Tschamas,  daß  sie  das  Wasser  gänzlich  entbehren
können.  Ich  habe  hier  erst  ein  Pferd  gefunden,
das  keine  Tschama  fraß,  obwohl  es  vier  Tage
ohne  Wasser  war.  Es  ist  aber  nicht  eingegangen.
Die  Pferde  wie  auch  das  Wild  fressen  nicht  die
ganzen  Früchte,  sondern  beißen  sie  nur  mehr
oder  weniger  an.  Bei  meinen  Tieren,  die  gute
Tschamapferde  sind,  habe  ich  bemerkt,  daß  sie  frei
weidend  lieber  Tschama  fressen,  als  wenn  diese
ihnen  im  Freßbeutel  zerschnitten  serviert  wird.
Den  Beutel  nehme  ich  aber  nur  in  Gebrauch,
wenn  wenig  Tschama  vorhanden  ist,  damit  nicht
so  viel  verloren  geht.

Außer  Simon  Copper  leben  in  der  Kalahari
Tausende  von  Menschen,  die  Bak-Kalaharis,  die
das  ganze  Jahr  hindurch  mit  ihrem  Vieh  die
nötige  Feuchtigkeit  nur  aus  den  Tschamas  und
den  angepflanzten  Melonen  „Magatan“  beziehen.
Dazu  kommt  allerdings  für  die  Menschen  die
Milch  der  Kühe  und  Ziegen.  Letztere  brauchen
die  Tschamas  gar  nicht;  sie  begnügen  sich,  wie
Klipp=  und  Steinbock,  mit  dem  Laub  der  Büsche.

Aber  nicht  nur  der  Saft  und  das  Fleisch,
sondern  auch  die  Kerne  der  Tschamas  dienen
als  Nahrung.  Sie  werden  in  heißer  Asche  geröstet,
  von  ihrer  Schale  befreit  und  dann  gegessen.

Es  gibt  noch  eine  Art  Tschama,  auf  Namaqua
d  Gab,  von  den  Hereros  Otura  genannt.  Sie
ist  gelb,  etwas  oval,  mit  ziemlich  weichen  Stacheln
bedeckt  und  wird  etwas  größer  wie  eine  Apfelfine.
Ich  habe  sie  sowohl  in  der  Namib  wie  auch  in
der  Kalahari  angetroffen,  im  Sandfeld  nur  vereinzelt.
  Roh  genossen,  erzeugt  sie  leicht  Magenbeschwerden
  und  Durchfall.  Man  muß  sie  ebenfalls
  wie  einen  Aschkopf  in  heißer  Asche  braten
und  dann  nach  dem  Erkalten  den  Saft  ausquetschen.
  Von  Pferden  wird  sie  nicht  gefressen.

*)  Ich  will  hier  noch  anführen,  obwohl  es  nicht
zum  Thema  gehört,  daß  Strauß  und  Gemsbock  (in
Ermangelung  von  besserem)  sehr  viel  Fett  liefern.  Besonders
  das  des  ersteren  hält  in  Flaschen  gefüllt  lange
zum  Braten  und  Schmoren  an.
        <pb n="1035" />
        W  951  20

Von  den  auf  der  Erde  rankenden  genießbaren
Gewächsen  ist  noch  eine  Art  wilder  Gurke  zu
erwähnen.  Der  Bur  nennt  sie  Kummer,  der
Hottentott  Noa,  der  Herero  Antiase.  Ich  habe
sie,  soweit  ich  im  Lande  herumgekommen  bin,
überall  gefunden.  Diese  kleinen  Gurken  erreichen
die  Länge  eines  Zeigefingers,  werden  etwa  zwei
Finger  dick  und  sind  mit  weichen  Stacheln  bedeckt.
Sie  sind  sehr  saftig  und  geschält  sehr  erfrischend,
haben  auch  nicht  den  faden  Geschmack  der  Tschama.
Wenn  man  sie  unter  Zusatz  von  Essig,  Ol  und
Pfeffer  in  Scheiben  schneidet,  kann  man  sich  aus
ihnen  einen  schmackhaften  Salat  bereiten.  Aber
auch  hier  muß  jede  Frucht  gekostet  werden,  ob  sie
nicht  bitter  ist,  da  von  all  den  eben  beschriebenen
Melonen  und  Gurkenarten  süße  und  bittere  Exemplare
  nebeneinander  vorkommen.  Meist  sind  sie  im
Sande  gut,  in  Revieren  und  in  lehmigem  Boden
bitter.  Pferde  und  Ochsen  fressen  die  Kummern
sehr  gern.  Ich  habe  häufig  beobachtet,  daß  besonders
  erstere  sie  den  Tschamas  vorziehen.

An  Bäumen  und  Sträuchern  findet  man  zuweilen
  ein  Rankengewächs,  dessen  Blätter  etwas
an  Wein  erinnern,  aber  kleiner  und  tiefer  eingeschnitten
  sind.  Es  ist  dies  d  Gauro  des
Hottentotten  und  Omakunqu  des  Herero.  Die
reifen  Früchte  dieser  Pflanze  sind  etwa  fingerlange
rote  dicke  Gurken.  Noch  grün  werden  sie  von
den  Eingeborenen  gepflückt  und  in  heißer  Asche
geröstet  gegessen.

Eine  Reihe  von  Pflanzen  erinnert  ihrem  Geschmack
  nach  mehr  oder  weniger  an  Kartoffeln.

Zunächst  gehört  hierher  eine  von  den  Buren
Onki,  von  den  Hottentotten  n  Ghaus,  vom
Herero  Osen  genannte  Pflanze,  die  man  aber
nach  ihrem  Aussehen  auch  zu  den  Zwiebeln
rechnen  kann.  Der  Geschmack  ähnelt  jedoch  dem
der  Kartoffel.  Dieses  Knollengewächs  mit  schmalen
lanzettenförmigen  Blättern  wächst  meist  in  Revieren
oder  auf  rotem,  selten  und  nur  spärlich  auf  grauem
und  weißem  Sand.  Es  wird  in  Asche  geröstet
und  dann  geschält  genossen.  Eingeborene  kochen
die  Onkis  auch  gern  in  Wasser  oder  noch  lieber
in  Milch  zu  einem  guten  und  sehr  nahrhaften
Brei.

Eine  größere  Art  Onkis,  auf  Nama  Sun
Sun,  in  der  Hererosprache  Owiture  genannt,
wächst  nur  im  Sande,  besonders  im  Sandfeld,
nicht  aber  in  Revieren.  Zubereitet  und  genossen
wird  sie  wie  die  gewöhnlichen  Onkis.

Eine  für  Nichteingeborene  sehr  schwer  zu  findende
  Feldfrucht  ist  die  Ghabas,  die  bei  den
Hereros  Owikandu  heißt.  Mir  ist  es  noch  nicht
geglückt,  selbständig  eine  zu  finden,  obwohl  sie  in
hiesiger  Gegend  genügend  vorkommt.  Sie  erscheint
als  eine  Art  Trüffel,  in  der  Größe  einer  Kinderfaust,
  und  kennzeichnet  sich  im  Sande  nur  durch

 

eine  kleine  Erhebung  mit  einigen  Rissen.  Blätter
sind  nicht  vorhanden.  Sie  wird  in  heißer  Asche
geröstet  und  schmeckt  ganz  gut.

Eine  merkwürdige  Kartoffel  brachte  mir  ein
Feldherero  in  der  Gegend  von  Epata;  leider
hatte  er  das  Kraut  fortgeworfen.  Er  nannte  sie
Omongorua.  Zunächst  befindet  sich  unter  der
Erde  eine  runde  Knolle  mit  einer  dünnen  Schale
wie  bei  jungen  Kartoffeln.  An  dieser  Knolle
hängen  wieder  vier  etwa  8  cm  lange  Kartoffeln
mit  dünner  brauner  Schale  an  Wurzelfasern.  In
Asche  gelegt,  schmeckten  sie  wie  geröstete  Kartoffeln.
Der  Eingeborene  sagte,  daß  diese  Frucht  im
Sandfeld  nur  selten,  dagegen  weiter  östlich  im
Buschmannlande  oft  vorkäme.

Sehr  häufig  findet  man  die  Sandnüsse,

von  den  Hottentotten  Ngnau,  von  den  Herero

Orabanui  genannt.  Sie  wachsen  an  Ranken
auf  der  Erde.  Die  trockenen  Blätter  und  Ranken
sehen  rötlich  wie  Buchenblätter  aus.  Die  Nüsse
selbst  liegen  in  einer  harten  Schale,  die  reif  aufspringt.
  Die  Kerne  sind  braun.  Man  legt  die
Nuß  in  glühende  Asche  und  röstet  sie.  Dann  wird
die  Schale  zerschlagen  und  der  Kern  entweder  so
oder  in  Wasser  gekocht  gegessen.

Auch  die  Kerne  einer  Schote,  die  an  einem
niedrigen  Busch  mit  kleinen  Blättern  wächst,  dienen
als  Feldkost.  Sie  wird  von  den  Hereros  Omutina
  katjibera  genannt.  Im  Sandfeld  habe
ich  in  der  Nähe  von  Sandpützen  oft  große  Haufen
ihrer  Schalen  getroffen  —  die  Abfälle  eines
Hererodiners.  Auch  hier  werden  die  Kerne  entweder
  geröstet  oder  wie  Mehlpapp  mit  Wasser
oder  Milch  gekocht.

Den  Zucker  ersetzen  die  von  den  Buren  Corinden,

  auf  Nama  Ngaus  und  von  den  Hereros

Omanbinjere  genannten  kleinen  roten  Beeren,
die  einen  etwa  mannshohen  Busch  mit  kleinen
schmalen  Blättern  bedecken.  Ich  habe  ihn  überall
getroffen.  Seine  süßen  Beeren  sind  bei  den  Eingeborenen
  sehr  beliebt.  Sie  werden  frisch  gegessen
oder  mit  Milch  getrunken.  Noch  grün  werden  sie
auch  zur  Herstellung  von  Honig=  oder  Zuckerbier
verwandt.  Ein  Gemisch  von  grünen  Ngaus,  Honig
oder  Zucker  und  warmem  Wasser  läßt  man  24
Stunden  gären;  gut  gekühlt,  ergibt  es  ein  sehr
erfrischendes  und  nicht  ermüdendes  Getränk.  Die
Hesfe  wird  immer  wieder  aufgehoben;  man
braucht  dann  die  Corinden  nicht  mehr.

Da  im  Sandfeld  die  Tschamas  nur  selten
vorkommen  —  ich  habe  auf  mehreren  Ritten
zwischen  Ombakaha  und  Epata  nicht  eine  gefunden
—  hat  die  Natur  dort  eine  andere  wasserhaltige
Pflanze  geschaffen,  die  Wasserwurzel,  bei  den
Hottentotten  Shubas,  von  den  Hereros  Omahue
genaunt.  Sie  ist  ohne  ÜUbung  nicht  leicht  zu
finden,  da  sie  häufig  unter  Büschen  wächst.  Die

4
        <pb n="1036" />
        952  20

kleinen,  höchstens  fußhohen  Stauden  oder  Zweige,
die  sie  über  die  Erde  treibt,  habe  ich  grün  noch
nicht  gesehen,  sondern  nur  ohne  Blätter.  Bricht
man  sie  ab,  so  geben  sie  eine  milchige  Flüssigkeit
von  sich.  Man  muß  ziemlich  tief  graben,  um  die
recht  große  Wurzel  zu  erlangen.  Sie  kann  geschält
oder  geschabt  genossen  werden.  Ich  ziehe  sie  der
Tschama  vor,  da  sie  einen  pikanteren,  ganz  entfernt
  an  Rettig  erinnernden  Geschmack  hat.  Eine
Wurzel  soll  für  einen  Menschen  genügen.  Ich
habe  von  Hereros  gehört,  daß  sie  1904  während
des  Aufstandes  nordöstlich  Epata  monatelang  im
Sandfeld  gesessen  und  nur  von  Wasserwurzeln
und  Feldkost  gelebt  haben.  In  der  dortigen
Gegend  soll  die  Omahue  sehr  häufig  vorkommen.

Heira,  von  den  Hereros  Omapia  genannt,
ist  das  Harz  der  Weißdornbäume.
geborenen  essen  es  roh  oder  in  Milch;  Europäer
sind  vor  dem  Genuß  zu  warnen.  Als  ich  am
Oranje  einmal  seit  42  Stunden  nichts  gegessen
hatte,  probierte  ich  diese  Art  Feldkost,  was  meinen
Magen  zu  starkem  Protest  veranlaßte.  Dagegen
kann  der  Ansiedler,  wie  ich  dies  in  Ukamas  sah,
aus  Heira  und  Kleie  einen  sehr  guten  und  haltbaren
  —  Fußboden  verfertigen.

Als  Ersatz  für  Kaffee  dienen  die  Kerne  des
bei  uns  so  wenig  beliebten  Hakisdorns.  Sie

Die  Ein- 



werden  gebrannt,  zerstampft  und  in  Wasser  gekocht
  als  Kaffee  getrunken.

Auch  die  so  gefürchteten  Heuschrecken  bilden
geröstet  ein  gutes  Nahrungsmittel  der  Eingeborenen.
  Weit  gehen  diese  den  Schwärmen  nach,
um  sie  früh  und  abends,  wenn  sie  sich  niederlassen,
haufenweise  in  Säcke  zu  sammeln.  Ich  habe  hier
im  Lande  auch  schon  Weiße  gesehen,  die  behaupteten,
  daß  die  Springhühner  gut  schmecken.  Auf
diesen  Genuß  möchte  ich  aber  doch  verzichten.

Damit  ist  die  mir  bis  jetzt  bekannte  „Feldkost“
  erschöpft.  Man  sieht,  daß  ein  Eingeborener
im  Felde,  selbst  wenn  er  nicht  in  Schlingen,
Fangpützen  und  Knüppelfallen  —  Geräte,  die  ich
im  Gebiet  nördlich  Epukiro  häufig  beobachten
konnte  —  Wild  erbeutet,  genügend  Kost  findet.
Wenn  man  weiß,  wie  fett  die  Feldhereros  sind,
die  z.  B.  Leutnant  de  Beaulieu  gefangen  hat,
und  wenn  man  dann  bedenkt,  wie  hoch  sie  die
liebe  Freiheit  schätzen,  dann  kann  man  sich  nicht
wundern,  daß  sie  das  Leben  im  Busch  den  üblichen,
  oft  mit  falscher  und  schlechter  Behandlung
neuerer  Ansiedler  gewürzten  zwei  Bechern  Reis
vorziehen.  Aber  auch  ein  genügsamer  Orlogmann
und  Jäger  der  weißen  Rasse,  der  das  Feld  kennt,
wird  in  diesem  nicht  Hunger  und  Durst  leiden,
besonders  nicht  hier  im  Gebiete  der  Kalahari.

Kamerun.

nachwelsung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  Oonat  Juni  1908  fällig
gewordenen  Jollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  16  S.  799  f.)

 

 

 

 

 

Gesamtbenra  der  fälig  gewordenen  (nen  deklarierten)  Zöle  "„  -
obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Gegen  atn  Gleichen
Zollamt  1908  1907  des  Vorjahres

Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  Einfuhr  Ausfuhr  Zuf.  mehr  weniger
Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  f.

——  1  1
Duala  95  842  15  4  108  99  950  70119  906  15  4387  45124  293  60  —  —21312  90
Victoria.  .  .  ..  18  223  70  —  —  18223  70  15593  50  31560  909  10  2314  60  —  —
Krihbbt  38  4774151  01820|79  C  G1  ö57  S1  OE  S  7  —  —  90  8409  82
Rio  del  Rey  .  .  27  888  70  56  60  27  845  30  19  070  30  233  20|81930650  8  638  80  —  —
Campo  1  092  —  1  166  —  2258.—  2  151  75  1204  —  3  355  75  —-  109i75
Nssmlakaug...  90  65  38  30  128  95  2  117  65  2  963  40  5  081  05  —  —  1  952.  10
arna  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Molund  .  .  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Im  gangen81  614  6646  417  65|228  032  30|257  400  9280  920  55338  321  410  953.410|121  S  57
—T110289·1
        <pb n="1037" />
        G  95

3  20

Togo.
Die  Destquarantäne  gegen  die  Goldküste
(vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.  1908,  Nr.  16,  S.  800)  ist  nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Gouvernements

  nunmehr  aufgehoben  worden.

nachwelsung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Logo  in  den  Oonaten  Juni  und  Juli  1908
fällig  gewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Juni  1908.
(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  15,  S.  72)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  Gegen  den  gleichen
en
Namen  der  Zollämter,  2  konat  des  Rechnungsjahres  Veierenmes
bei  welchen  die  Zäölle  1908  1907  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfahr  Ausfuhr  Zusammenmehr  weniger
1  W  Mark  Mark  Mark  M  Mart
i
Lome  .  Zollamt  117  790,  os  208,25  117  999,30  80  788,  256  390,25  31  179,5086  819,80,  —
Anecho  -  —  —  10  124,45  76,25  10  200,70  —  10  200,70
Wnwie  .  -  223  40  0.50  223,90  133,95  0.75  134.70  89,20  —
Tolpli  -  238,05  3,.00  241,05  98,35  0.50  98,85  142  20  —
Noepe  1  852,25  454,50  2  306,75  247,40  1  80.50  327,900  11978,85  —
Ho  ..  Zoibebentele  203,05  217,00  420,  95  308,  70  600.00  908,70  1  437,75
Kpandu  207,45  175,00  382,15  255,45  42,00  297,45  85.00  —
Aeie-  ¶tratschi  -  158,90  1,00  159.90  851.55  41,00  392,55  —  232,65
.  -  11,00  —  17,15  87,80  —  87.80  —  l  70,65
Im  ganzen.20  685,05  1066,40  121  751,452  390,00  1237,25  43  628,1589  115.05  10  991,75
1  .
78  123,30
Juli  1908.
Lome  Zollamt128  706.75,  108,00  128  809,7570  231,.55)  376,0070  607,.5558  202,20  —
Anecho  -  —  —  —  16  459,40  63,00  16  52240  —  16  522,40
Agbanake  -  349,.75  l  1,50  351,.25  425  3,0  77.25  274,00  —
Tokpli  -  159,00  5,25  464,25  1.30  3.00  180,30  **P2“  —
Noepe  -  1  684,55  520,00  2204,55  192,60  124,75  317,05
Ho  .Zollhebestelle  135,15  238,00  373.15  211,50|  192,00  403,50  —  t  30,35
Kpandu  -  156.10  133,00  289,10  333,95  85,00  418,95  —  1  129,.85
Kete-Kratschi  -  34,.35  7.25  41,  769,00  5,00  774,00  —  1  732,40
Tetetu  -  26.75.  3,25  30,00  104,00  —  1040,00  —  T  74,00
Agome-Palime  45,85  4  45.35  ——.  —  15,35  —
Im  ganzen.31  597,75  1011.25  132  09,00  5,  55  1237,25  89  405,30  6  10  17  489,0
.  —,-—
s  43  203,700  —

 

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mittellungen.

ölpalmsorten  und  Aufbereltung  der  Früchte  im
Bezirk  Miahohe  (logo).
Von  dem  stellv.  B  Zirks

Ulerlh

t  Freude.
Im  Bezirk  Misahöhe  gibt  es  fünf  Arten  von

Olpalmen.  Sie  werden  in  einzelnen  Landschaften
und  von  den  einzelnen  Stämmen  verschieden
benannt.

Man  unterscheidet:

.  de-ede-dendo-deti-detsu  -edetsu  (Amedschowe)-kubre
  (Akpafu).

2.  dechla-  aduje  (Gbele  und  Amedschowe)
kubrauuna  (Akpafu).

3.sede-  blede  (Jlenwievhe)  -kubrafudja  (Ak-Pafu)
  -dzemebia.

4.  klude-kusamlable  (Akpafu).

5.  defia-abehini  (Tsehi)  -kujabre  (Akpafu)-agode
  (Gbele).

de,  ede,  dendo  ist  die  gewöhnliche  Olpalme.
Unter  deti  versteht  man  wohl,  wie  schon  aus
dem  Worte  hervorgeht,  den  Olpalmbaum;  unter
detsu  die  männliche  Olpalme.
        <pb n="1038" />
        W  954  20

dechla  ist  ölreicher  als  die  ece  und  besitzt
viel  Fruchtfleisch.  Der  Samen  der  dechla  ist
dünn,  die  Eingeborenen  knacken  ihn  mit  den
Zähnen  auf.  Der  Kern  ist  bald  groß,  bald  klein
und  stark  fetthaltig.  Er  wird  von  den  Negern
gern  gegessen.  Die  dechla  entspricht  wohl  der
„lsombe“  in  Kamerun.

Die  sede  gilt  als  die  schlechteste  Art.  Die
Frucht  ist  ölarm.

Außerlich  unterscheiden  sich  die  Früchte  der
secke  von  denen  der  anderen  Olpalmen  dadurch,
daß  sie  selbst  in  reifem  Zustande  oben  am  Kopf
grün  bleiben  und  durch  ihre  ziegelrote  Farbe.
Die  sede  wird  auch  zum  Palmweinmachen  ungern
genommen.  Der  Palmwein  soll  bitter  sein  und
stark  berauschend  wirken.

Am  meisten  benutzt  man  zum  Palmweinmachen
die  ede.

Die  Früchte  der  klude  sind  größer  und  noch
ölreicher,  die  Kerne  kleiner  als  die  der  dechla.  Erstere
  haben  eine  dicke,  fette  Schale,  ihr  Fleisch  ist
etwas  faserig.

dechla  und  vor  allem  klude  kommen  in
Togo  verhältnismäßig  wenig  vor.

Am  seltensten  ist  die  defia  oder  abehini.
Die  Wahrsager  benutzen  die  Früchte  derselben
zum  Wahrsagen.  Sie  sagen  aus  dem  Wurf,
oder  richtiger  aus  der  Lage  der  Früchte  nach  dem
Wurf,  die  Zukunft  voraus.  Die  Eingeborenen
verraten  ungern  das  Vorkommen  dieser  Palmenart;
  sie  wagen  auch  in  den  Gegenden,  wo  es
Wahrsager  gibt,  nicht,  die  Fruchtbündel  von  dem
Baum  herabzuholen.

Die  Früchte  der  abehini  sind  klein,  die  Kerne
groß.  Über  den  Olgehalt  können  die  Eingeborenen
  keine  Auskunft  geben,  da  sie  die  Früchte
nicht  zum  Olmachen  gebrauchen.

Auch  der  Habitus  der  abehini  ist  ein  anderer,
  wie  der  der  anderen  Palmen.  Die
Blattfiedern  der  abehini  sind  nicht  getrennt,  sondern
  fast  in  ihrer  ganzen  Länge  zusammengewachsen,
  auch  sind  sie  etwas  dünner.

Zur  Olgewinnung  verwenden  die  Eingeborenen
alle  Olpalmen  außer  der  abehini;  sie  vermischen
dabei  auch  die  Früchte  verschiedener  Arten  miteinander.
  Die  Art  und  Weise  der  Zubereitung
ist  je  nach  dem  Zweck,  zu  dem  das  Ol  verwendet
werden  soll,  verschieden.

ch  will  hier  nur  die  Methoden  anführen,
auf  die  das  für  den  Handel  bestimmte  Ol  im
Bezirk  Misahöhe  gewonnen  wird.  Die  Feststellungen
  erstreckten  sich  auf  alle  drei  Kreise:
Agome-Palime,  Ho  und  Kpandu.

Die  gebräuchlichste  Methode  ist  die  folgende:

Die  Fruchtbündel  werden  an  einem  schattigen
Platze  auf  aus  Palmzweige  geflochtene  Matten
gelegt,  mit  Blättern  zugedeckt  und  etwa  sechs

 

Tage  (oft  auch  bis  zu  einem  Monat)  liegen  gelassen,
  damit  die  Früchte  besser  aus  dem  Bündel
herausgehen.  Dann  entfernt  man  letztere  aus  den
Kelchblättern  und  wirft  sie  in  die  Olgruben  das
find  trichterförmige,  mit  einem  erhöhten  Rand
versehene  Gruben,  etwa  1  m  tief  und  von
1  bis  3  m  Durchmesser.  Die  Größe  der  Olgruben
  richtet  sich  meist  nach  der  Größe  des
Dorfes.  Ortschaften  mit  viel  Einwohnern  haben
gewöhnlich  zwei  Olgruben,  eine  kleine  für  geringe
Mengen  von  Früchten  und  eine  umfangreichere
für  größere  Quantitäten.  Die  Gruben  sind  mit
Steinplatten  ausgelegt;  als  Bindemittel  werden
Lehm  und  die  Fasern  der  zerstampften  Olfrüchte
verwendet.  Über  die  in  der  Grube  befindlichen
Früchte  deckt  man  dann  ebenfalls  Blätter,  beschwert
  sie  mit  Steinen,  damit  sie  nicht  weggeweht
  werden  und  läßt  die  Früchte  ungefähr
vier  Tage  schwitzen.  Man  verwendet  als  Blätter
die  der  Maganinfrucht,  des  Hanadudustrauches,
die  den  Aglamapa  genannten  Blättern  ähneln,
mit  denen  die  Haussas  die  Kolanüsse  bedecken,
seltener  die  von  Jatropha.  Diese  Blätter  sollen
die  Eigenschaft  besitzen,  die  Früchte  leichter  zum
Schwitzen  zu  bringen.

Am  fünften  Tage  werden  die  Früchte  gestampft,
  aber  nur  so  lange,  bis  das  Ol  anfängt
herauszutreten.  Am  sechsten  Tage  gießt  man
etwas  heißes  Wasser  in  die  Grube  und  zwar  soviel,
  daß  die  Früchte  stark  angefeuchtet  sind;  dann
setzt  man  das  Stampfen  fort  bis  alle  Früchte
zerstampft  sind.  Während  des  Stampfens  werden
4  bis  5  rotglühende  Steine  in  die  Grube  geworfen
  und  bis  auf  den  Boden  derselben  hinuntergestoßen.
  Durch  die  Erhitzung  geben  die
zerstampften  Früchte  das  Ol  leichter  ab,  auch  wird
das  Ol  dadurch  flüssiger.

Zum  Schluß  macht  man  in  der  Mitte  der
Fasermasse  ein  etwa  drei  Hand  breites  Loch,  das
bis  zum  Boden  der  Grube  hinab  geht  und  setzt
eine  Schüssel  mit  glühender  Holzkohle  darauf.
Das  Feuer  in  der  Schüssel  soll  ungefähr  zwei
Stunden  unterhalten  werden.

Die  zerstampften  Früchte  bleiben  dann  der
Sonne  ausgesetzt,  damit  sie  besser  schwitzen.  Die
Eingeborenen  fangen  deshalb  schon  um  8  Uhr
morgens  an  zu  stampfen,  damit  sie  gegen  10  bis
11  Uhr  fertig  sind.  Nach  einigen  Stunden  bereits
  hat  sich  in  dem  Loch  das  Ol  gesammelt;
es  wird  noch  am  Abend  ausgeschöpft.

Am  folgenden  Tage  gießt  man  soviel  kaltes
Wasser  in  die  Grube,  daß  die  Fasermasse  völlig
im  Wasser  schwimmt.  Mit  Stöcken  rührt  man
hierauf  die  Masse  um,  damit  das  Ol  hochkommt
und  schöpft  es  dann  oben  ab.  Dann  wird  noch
mehrmals,  oft  bis  zu  zehnmal,  kaltes  Wasser
zugegossen,  wieder  umgerührt  und  zwar  so  lange,
        <pb n="1039" />
        G  955  20

bis  kein  Ol  mehr  an  der  Oberfläche  erscheint.
Jetzt  wird  die  Fasermasse  herausgenommen  und
noch  ein=  bis  zweimal  über  der  Grube  mit  den
Händen  ausgepreßt.  Das  Ol  wird  nochmals  abgeschöpft.
  Dann  entfernt  man  das  Wasser  aus
der  Grube  und  sammelt  die  am  Boden  derselben
liegenden  Samen.  Auch  aus  der  Fasermasse
werden  sie  herausgesucht.  Man  legt  sie  dann  in
die  Sonne  zum  Trocknen.  Die  Frauen  klopfen
später  die  Schalen  der  Samen  auf,  krösten
die  Kerne  wie  Kaffee,  zerstampfen  und  kochen  sie
und  benutzen  das  Ol,  das  sich  dabei  absondert,
zum  Essen,  zum  Einreiben  nach  dem  Waschen,
als  Haaröl  usw.  oder  sie  verkaufen  die  Kerne.

Das  Ol,  das  am  zweiten  Tage  aus  dem
Loch  geschöpft  wird,  reinigt  man  nicht  mehr  durch
Kochen,  wohl  aber  in  den  meisten  Fällen  das
am  dritten  Tage  mit  kaltem  Wasser  gewonnene.

Ein  anderes  Verfahren  wenden  die  Akpafu-,
Buem=  und  Dajileute  an.  Sie  lassen  die  Fruchtbündel
  sechs  Tage  liegen,  bedecken  sie  mit  Bananenblättern,
  schütten  die  Früchte  dann  in  die
Grube  und  zerstampfen  sie.  Wasser  wird  nicht
darauf  gegossen.  Die  Fasermasse  nimmt  man
heraus,  wirft  sie  in  große  Töpfe  und  kocht  sie
aus.  Wenn  das  Wasser  anfängt  zu  kochen,  fängt
man  an  zu  rühren.  Das  Ol,  das  sich  an  der  Oberfläche
  sammelt,  schöpft  man  wiederholt  ab.  Hierauf
  hebt  man  die  Fasermasse  mit  einem  Löffel
heraus  und  legt  sie  in  eine  Art  Netz,  das  über
den  Kochtopf  gehalten  wird.  An  den  zwei
Enden  steckt  man  einen  Pflock  durch  das  Netz
und  wringt  die  Fasermasse  aus,  indem  man
die  Pflöcke  herumdreht,  bis  kein  Ol  mehr  herauskommt.


In  den  ölpalmenärmeren  Gebieten,  wie  in

der  Landschaft  Gbele,  verfährt  man  folgendermaßen:

Man  läßt  die  Früchte  eine  halbe  bis  eine
Woche  liegen  und  stampft  sie  dann  in  Fufumörsern.
  Da  letztere  keine  großen  Mengen  fassen,
so  nimmt  man  die  eingestampften  Früchte  immer
wieder  heraus,  schichtet  sie  daneben  auf  und  wirft
wieder  neue  Früchte  hinein.  Vor  dem  Stampfen
wird  ein  wenig  heißes  Wasser  zugegossen.  Dann
legt  man  die  Fasermasse  auf  Holzschüsseln,  trägt
sie  nach  dem  Wasserplatz  und  wirft  sie  in  mit  kaltem
Wasser  gefüllte  Töpfe.  Die  Fasern  drückt  man
über  dem  Topf  stark  aus,  läßt  das  herausgepreßte
  Ol  in  den  Topf  fließen  und  schöpft  es
ab.  Dieses  Verfahren  ist  am  unzweckmäßigsten,
denn  es  geht  dabei  viel  Ol  verloren.

Ein  rein  kaltes  Verfahren  der  Olgewinnung,
wie  z.  B.  im  Anechobezirk,  kennt  man  also  im
Bezirk  Misahöhe  nicht.

Der  Eingeborene  weiß  den  Wert  der  Olpalme
wohl  zu  schätzen,  er  schont  und  pflegt  sie  sehr.

daß  die  Erzeugung  der  Bastarde  von

 

Jedes  Jahr  pflanzt  der  Neger  beim  Farmmachen
einige  Olpalmen  aus.  Er  benutzt  dazu  junge
Pflanzen,  die  er  von  Plätzen  nimmt,  wo  sie  recht
dicht  stehen.  Außerdem  wirft  er  noch  einige
Handvoll  Kerne  regellos  auf  den  Boden  hin.
Ein  Ausstecken  von  Kernen  habe  ich  nicht  beobachtet.


Die  Verbesserung  alter  und  die  Süchtung  neuer
Baumwoll-Varietäten  in  Togo.
Von  dem  Baumwollsachverständigen  Pape.

Als  in  Togo  die  ersten  kulturellen  Versuche
mit  Baumwolle  angestellt  wurden,  zeigten  sämtliche
  fremden  und  vorgefundenen  Varietäten  einen
Mangel  an  Anpassungskraft  dem  Klima  gegenüber.
Sämtliche  Sorten  litten  unter  der  großen  Luftfeuchtigkeit
  der  Regenzeit  und  unter  der  Dürre
der  Trockenheit.

Sea-Island-Sorten  erhielten  ihre  schwersten
Schäden  in  der  Höhe  der  Trockenzeit,  wogegen
die  Upland-Varietäten  den  schwächeren  Widerstand
in  der  Regenzeit  aufwiesen.  In  Erwägung,  daß
die  Regenzeit  die  Entwicklungsperiode  und  die
Trockenzeit  die  Ernteperiode  ist,  wurde  auf  die
Möglichkeit  geschlossen,  daß  eine  Sea-Island-Pflanze
  mit  Uplandfrucht  erhöhte  Resultate  bringen
könnte.  Es  wurde  eine  Vereinigung  der  Kräfte,
welche  der  Luftfeuchtigkeit  Widerstand  leisten,  der
einen  Varietät  mit  entgegengesetzten  Kräften  der
anderen  Varietät  beabsichtigt,  um  somit  das  neue
Produkt  für  die  Extreme  bei  den  Wetterperioden
widerstandsfähiger  zu  machen.

Die  Kreuzungsarbeiten  wurden  auf  Grund
dieser  Folgerung  begonnen.  Hier  sei  bemerkt,
obengenannten
  Mutterpflanzen  keine  besonderen  Schwierigkeiten
  bereitete;  doch  gleichzeitig  in  der  neuen
Pflanze  die  gewünschten  Eigenschaften  zu  vereinigen,
  ist  ein  Problem  sehr  schwieriger  Natur.
Es  liegen  bei  der  Staubübertragung  nicht  die
geringsten  Mittel  oder  Wege  vor,  durch  welche
gleichzeitige  Abhärtung  gegen  Luftfeuchtigkeit  und
gegen  ungenügende  Bodenfeuchtigkeit  bezweckt  wird.
Falls  eine  durch  Kreuzung  erzeugte  Pflanze  diese
gewünschten  Eigenschaften  besitzt,  kann  diese  Erzeugung
  nur  als  ein  glücklicher  Zufall  bezeichnet
werden.  Auf  Grund  dieser  Möglichkeit  sind  auch
die  Kreuzungen  noch  bis  zum  heutigen  Tage
weitergeführt,  doch  wurde  während  der  letzten
Jahre  mit  Nachdruck  auf  die  Erzeugung  neuer
Varietäten  durch  Auswahl  hingewiesen.  Letzteres
bezieht  sich  auf  Auswahl  solcher  Pflanzen,  Zweige
und  Fruchtansätze,  welche  in  weitestem  Maße  die
gewünschten  Eigenschaften  besitzen.

Die  Bestrebungen,  welche  demzufolge  angestellt
waren  und  sich  allein  auf  Kreuzungen  oder  Staub-
        <pb n="1040" />
        W  956  20

übertragung  beschränkten,  gehen  aus  dem  mir
vorliegenden  Bericht  von  J.  W.  Robinson  hervor,
wo  er  unter  Requirements  von  Cotton  Improvement:
  schreibt

„Schon  die  ersten  Versuchsjahre  zeigten,  daß
eine  bessere  als  die  einheimische  Pflanze  benötigt
wird.  Die  beste  bekannte  einheimische  Sorte  war
Togo-Sea-Island,  welche  in  der  Umgegend  von
Palime  in  Kultur  der  Eingeborenen  gefunden
wurde.  Es  wurde  nun  auf  die  Möglichkeit  geschlossen,
  durch  Zusammenfügen  der  Eigenschaften
der  Togo-Sea-Island  mit  einer  guten  Upland-Sorte
  eine  Pflanze  zu  erzeugen,  welche  schnelle
Reife,  kurze  Zweige,  große  Kapseln,  große  Produktionsfähigkeit
  und  guten  Stapel  in  sich  vereint.
Die  Togo-Sea--Island  wurde  wegen  ihrer  Widerstandsfähigkeit
  dem  Klima  gegenüber  gewählt  und
die  „Rosell  Big  Boll“  wegen  ihrer  großen  Kapseln,
guter  Faser  und  Ergiebigkeit.  Von  diesen  Sorten
wurden  einige  besonders  gute  Exemplare  1902
als  Mutterpflanzen  ausgesucht  und  deren  Saat
dann  1902  für  Kreuzungszwecke  ausgepflanzt.“

Von  den  so  entstandenen  Erzeugnissen  sind
verschiedene  Proben  der  Ernte  1904/05  zur  Bewertung
  nach  Berlin  gegangen.  Die  damalige
Bewertung  war  sehr  günstig,  zum  Teil  8  Pfennige
über  amerikanisch-middling.  Ob  die  Varietäten
unter  genanntem  Namen  wirklich  Aussichten  zeigen
in  bezug  auf  allgemeinen  guten  Stapel  und
Ergiebigkeit,  muß  ich  aber  bezweifeln.

In  der  folgenden  Saison,  Herbst  1905,  hatte
ich  Gelegenheit,  mich  von  den  neuen  Varietäten
zu  überzeugen.  Ich  konnte  über  keine  ein  lobendes
Urteil  aussprechen,  stellte  es  aber  trotzdem  dem
damaligen  Leiter  der  Ackerbauschule  anheim,  seine
Versuche  mit  den  neuen  Produkten  weiterzuführen.

Derselbe  schreibt  über  den  obigen  Verhalt  in

seinem  Bericht:
·  „1905  hatten  wir  1½  ha;  doch  leider  zeigten
sich  diese  in  allen  möglichen  Verschiedenheiten  von
einer  Stammpflanze  bis  zur  anderen.  Nur  wenige
waren  vom  gewünschten  Typus.  Alle  übrigen
wurden  entfernt.  Durch  weitere  Auswahl,  welche
im  folgenden  Jahre,  1906,  getroffen  werden
mußte,  hat  sich  das  Kreuzungsprodukt  noch  nicht
genügend  vermehrt,  um  größere  Mengen  Saat
zu  liefern.  Außer  dieser  Kreuzung  wurden  gleichzeitig
  noch  andere  durchgeführt,  welche  auch  keine
schnelleren  Erfolge  zeitigten.“

Dieses  wie  meine  sonstigen  Beobachtungen
zeigen,  daß  wir  das  Ziel,  neue  Sorten  zu  erzeugen,
  welche  besonders  für  das  Klima  von  Togo
passen,  mit  Kreuzungen  nur  durch  Zufall  erreichen
  können,  und  daß  uns  obendrein  eine
mehrjährige  Auswahl  nicht  erspart  bleibt.  Wir
kommen  deshalb  schneller  zum  Ziele,  wenn  wir
vom  Bestand  in  unseren  Feldern  das  Geeignete

 

auswählen.  Ich  meine  hier  nicht  allgemeine
Auswahl,  welche  ein  ganzes  Feld  als  brauchbar
oder  unbrauchbar  bestimmt,  sondern  eine  Auswahl,
die  die  einzelnen  Kapseln  auf  ihre  Brauchbarkeit
prüft.  Ferner  muß  das  Züchterauge  aussichtsvolle
Nuancen  zu  erkennen  wissen.

Nicht  ungünstige  Resultate  sind  auch  schon
durch  mehrjährige  Auswahl  der  Küstenvarietät
und  einer  in  Mangu  vorgefundenen  Sorte  erzielt
worden.

Letztere  besitzt  die  Eigenschaften  der  Upland-Sorten.
  Mehrere  hundert  Pfund  von  beiden
verbesserten  Sorten  wurden  nach  Mangu  und
Sokode  zum  Versuch  gesandt.  Ferner  sind  einige
Hektare  von  diesen  Sorten  in  Nuatjä  gepflanzt.
Wir  hoffen,  daß  diese  Sorten  sich  in  Nord-Togo
noch  ergiebiger  erweisen,  als  in  Nuatjä.

(Aus  dem  „Amtsblatt  für  das  Schutzgebiet  Togo“,

1908,  Nr.  21.)

Deutsche  Togogesellschaft.

Die  Gesellschaft  versendet  ihren  sechsten  Geschäftsbericht
  für  die  Zeit  vom  1.  Mai  1907
bis  30.  April  1908.  Die  Berichtszeit  wird  für
die  Togokolonie  als  eine  Zeit  erfreulichen  Aufschwungs
  bezeichnet.  Günsti  gsverhältnisse
im  Verein  mit  der  Verbesserung  der  Verkehrswege,
  insbesondere  dem  Betriebe  der  Hinterlandsbahn
  Lome—Palime,  zeitigten  im  Kalenderjahre
1907  eine  Steigerung  der  Ausfuhr  um  über
50  v.  H.,  an  welcher  der  Menge  nach  alle  Ausfuhrprodukte
  beteiligt  waren.  Besonders  bemerkenswert
  ist  die  Zunahme  bei  Mais  von  7700  t
auf  19  600  t  und  bei  Baumwolle.  Bei  dieser
ergab  das  Baumwolljahr  1906/07  gegen  1905/06
eine  Steigerung  um  40  v.  H.,  hauptsächlich  im
Atakpame-Bezirk.  Für  das  jetzt  zu  Ende  gehende
Baumwolljahr  1907/08  erwartet  der  Bericht  eine
weitere  Steigerung  um  etwa  30  v.  H.  Von  besonderer
  Wichtigkeit  für  die  Zukunft  ist  natürlich-#=die
  Genehmigung  der  Eisenbahn  Lome  —
Atakpame.

In  den  Ausführungen  über  den  Faktoreibetrieb
  wird  der  Geschäftsgang  an  den  Küstenplätzen
  als  befriedigend,  in  den  Hinterlandsplätzen
dagegen  wegen  des  starken  Preissturzes  des
Kautschuks  als  unbefriedigend  bezeichnet.

Die  Gesellschaft  erwarb  die  von  dem  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitee  errichtete  Ginanlage  in
Sagada.

Die  Landkommission  bearbeitete  einige  weitere
Landschaften,  darunter  Gadja.  Hier  liegt  die
nach  Abstoßung  der  Agupflanzung  angelegte  neue
Versuchspflanzung,  auf  welcher  am  Schlusse  des
Berichtsjahres  10  000  Sisalagaven  und  1100
        <pb n="1041" />
        G  957  20

Manihotbäumchen  ausgepflanzt  und  mehrere  Hektar
für  Gerberakazien  urbar  gemacht  waren.

Über  die  Agupflanzungsgesellschaft  und  die
Pflanzungsgesellschaft  Kpeme  in  Togo,  an  denen
die  Deutsche  Togogesellschaft  beteiligt  ist,  berichten
wir  an  anderer  Stelle.

Die  Bilanz  enthält  folgende  Aktiva:  Landbesitz
  191  264  Mk.,  Versuchspflanzung  4403  Mk.,
Faktoreigrundstücke  10  438  Mk.,  Faktoreigebäude
112  673  Mk.,  Ginanlagen  84  690  Mk.,  Faktoreikonto
  (durch  eine  besondere  Bilanz  des  Faktoreibetriebes
  näher  erläutert)  603  992  Mk.,  Berliner
Inventar  3310  Mk.,  Beteiligung  an  Pflanzungsgesellschaft
  Kpeme  20000  Mk.,  an  Agupflanzungsgesellschaft
  141  700  Mk.,  Restkaufpreis  Agupflan-=zung
  50  000  Mk.,  Kasse  447  De-  Bankguthaben
2330  Mk.,  Debitoren  71  853  M

Als  Passiva  sind  m  Kapital
1  000  000  Mk.,  Reservefonds  I  3316  Mk.,  Reservefonds
  II  8000  Mk.,  Resteinzahlung  auf  Beteiligung
  an  Agupflanzungsgesellschaft  70  850  Mk.,
nicht  erhobene  Dividenden  1458  Mk.,  Kreditoren
178  529  Mk.  Der  Reingewinn  von  34  945  Mk.
soll  verteilt  werden,  wie  folgt:  Reservefonds  I
3011  Mk.,  3  v.  H.  Dividende  30  000  Mk.,  Reservefonds
  II  1500  Mk.,  Vortrag  auf  neue  Rechnung
  435  Mk.

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  weist  im
Debet  außer  obigem  Reingewinn  folgende  Posten
auf:  Gehalt  5000  Mk.,  Bureaukosten  1240  Mk.,
Unkosten  3826  Mk.,  Zinsen  911  Mk.,  Abschreibungen
  15  924  Mk.,  Vorstandstantieme  1584  Mk.;
im  Kredit:  Gewinnvortrag  4840  Mk.,  Anteil  der
Faktorei  an  heimischer  Verwaltung  8000  Mk.,
Vermietungskonto  24  997  Mk.,  Gewinn  des  Faktoreibetriebes
  25  594  Mk.

Vorsitzender  des  Aufsichtsrates  ist  Direktor
Ladewig-Berlin,  Vorstand  Fr.  Hupfeld-Berlin.

Agupflanzungsgesellschaft.

Die  am  8.  März  1907  gegründete  Gesellschaft,
der  am  4.  Juni  1908  die  Rechtsfähigkeit  verliehen
  wurde,  versendet  ihren  zweiten  Geschäftsbericht
  für  die  Zeit  vom  1.  Juli  1907  bis
30.  Juni  1908.  Die  Witterungsverhältnisse
werden  als  nicht  ganz  befriedigend  bezeichnet,  da
die  große  Trockenzeit  sehr  scharf  auftrat;  insgesamt
  fielen  in  Tasie  1200  mm  Regen.

Infolge  der  Trockenheit  ging  in  den  Kakaobeständen
  eine  größere  Zahl  von  Bäumchen  ein,
die  aber  in  der  Berichtszeit  zum  größten  Teil
nachgepflanzt  wurden.  Durch  Neupflanzen  von
35  ha  wurde  die  Zahl  der  Kakaobäumchen  auf
80  000  gebracht.  Die  Ernte  stieg  von  885  kg
auf  2800  kg  Kakao.

300  000  Mk.,

 

Kickria  entwickelte  sich  nicht  ganz  zufriedenstellend;
  der  Bestand  von  27.1000  Bäunchen
wurde  daher  nicht  vermehrt.

Dagegen  erscheinen  die  Aussichten  der  Manihotkultur
  recht  günstig;  es  wurden  35  ha  neu  bepflanzt
  und  der  Bestand  damit  auf  94  000
Bäumchen  gebracht.  Probeanzapfungen  einiger
alter  Bäume  aus  1901  ergaben  wieder  200  g
trockenen  Kautschuks  pro  Baum.

Von  den  Nebenkulturen  entwickelten  sich  Ficus
elasticue  günstig,  Ficus  Schlechteri  ungünstig;
von  Hevea  brasiliensis  wurden  2000  Stecklinge
mit  gutem  Erfolg  von  Ceylon  nach  Togo  gebracht.
Der  kleine  Kolabestand  gab  im  Gegensatze  zum
Vorjahre  ohne  ersichtlichen  Grund  diesmal  keine
Ernte.  Sisalagaven  entwickeln  sich  günstig.  Baumwolle
  als  Zwischenkultur  zwischen  jungen  Manihotbeständen
  hatte  ein  ermutigendes  Ergebnis.  Der
Anbau  von  einigen  Hektar  Olpalmen  wird  vorbereitet.


Insgesamt  stehen  derzeit  250  ha  unter  Kultur,
wovon  je  115  auf  Kakao  und  Kautschuk  entfallen.
Für  das  neue  Geschäftsjahr  ist  der  vollständige
Ausbau  der  Pflanzung  auf  je  150  ha  Kakao  und
Kautschuk  beabsichtigt.

Die  Bilanz  enthält  folgende  Aktiva:  Noch
nicht  eingeforderte  Einzahlungen  297  825  Mk.,
Grundstücke  20  000  Mk.,  Pflanzungsanlage
269  299  Mk.,  Gebäude  35  913  Mk.,  Inventar
5445  Mk.,  Materialien  2076  Mk.,  Vieh  300  Mk.,
Kasse  6524  Mk.,  Bankguthaben  9510  Mk.,  Debitoren
  8751  Mk.  Die  Passiven  sind:  Kapital
Restkaufpreis  50  000  Mk.,  Kreditoren
  5642  Mk.

In  der  Gewinn=  und  Verlustrechnung

steehen  im  Debet:  Gehälter  in  Afrika  19167  Mk.,

Löhne  37  789  Mk.,  Unkosten  3199  Mk.,  Saatgut
327  Mk.,  Vorstandsgehalt  4000  Mk.,  Bureaukosten
  2500  Mk.,  heimische  Unkosten  1887  Mk.,
Expedition  1000  Mk.,  Abschreibung  auf  Gebäude
1890  Mk.,  Verbrauch  an  Inventar  969  Mk.  Das
Kredit  weist  auf:  Erlös  aus  Produkten  4005  Mk.,
Zinsen  975  Mk.,  Übertrag  auf  Pflanzungsanlage
67748  Mk.

Vorsitzender  des  Aufsichtsrats  ist  Kommerzienrat
  H.  Müller-Krefeld,  Vorstand  Fr.  Hupfeld-Berlin.


Dflanzungsgesellschaft  Hpeme  (Togo).

Der  vierte  Geschäftsbericht  für  die  Zeit
vom  1.  Mai  1907  bis  30.  April  1908  hebt  zunächst
  die  günstigen  Regenverhältnisse  hervor;  es
fielen  in  Kpeme  1049  mm  Regen  gegen  898  und
534  mm  in  den  Vorjahren.  Infolgedessen  stieg
denn  auch  die  Ernte  an  Kokosnüssen  von
62  800  Nüssen  auf  147  000,  auch  lieferte  das
        <pb n="1042" />
        W  958  20

Vorwerk  Bagida  die  Erstlingsernte  von  einigen
hundert  Nüssen.  Zum  Teil  ist  dieser  Aufschwung
wohl  auch  der  systematisch  durchgeführten  künstlichen
  Düngung  zu  verdanken.  Die  147.000  Nüsse
nebst  einem  Bestande  von  25  000  Nüssen  aus
dem  Vorjahre  ergaben  20,3  t  Kopra.

Eine  genaue  Zählung  der  Kokospalmenbestände
wies  einen  durch  die  Trockenheit  der  Jahre  1904
bis  1906  entstandenen  Verlust  von  27500  Palmen
—  allerdings  der  jüngsten,  auf  schlechtestem  Boden
gepflanzten  Bestände  —  auf.  Infolgedessen  wurde
in  der  Bilanz  eine  außerordentliche  Abschreibung
von  60  000  Mk.  auf  Pflanzungsanlagekonto  vorgenommen,
  welche  einen  bilanzmäßigen  entsprechenden
  Verlust  ergibt.  Nach  genauer  Zählung
sind  noch  vorhanden:  in  Kpeme  62  000  Palmen,
wovon  15  800  bereits  tragen,  auf  dem  Vorwerk
Bagida  17  200  Palmen.

Die  Baumwollzwischenkultur  ergab  infolge
ungünstiger  Verteilung  der  Niederschläge  wiederum
nur  einen  sehr  geringen  Ertrag.

Dagegen  entwickelte  sich  die  zunächst  auf  21  ha
gebrachte  Sisalpflanzung  gut,  ihre  Vergrößerung
ist  bereits  eingeleitet.

Die  Bilanz  zeigt  per  30.  April  1908  folgende
  Aktiven:  Grundstücke  4251  Mk.,  Pflanzungsanlage
  abzüglich  60  000  Mk.  außerordentliche
Abschreibung  478  661  Mk.,  Gebäude  30  032  Mk.,
Inventar  4200  Mk.,  Maschinen  297  Mk.,  Ginanlage
  10247  Mk.,  Materialien  1752  Mk.,  Düngemittel
  3558  Mk.,  Vieh  3650  Mk.,  Kasse  1985  Mk.,
Bankguthaben  28  496  Mk.,  Debitoren  13713  Mk.,
Verlust  60  000  Mk.  Ihnen  stehen  folgende  Passiven
  gegenüber:  Stammkapital  480  000  Mk.,
Vorzugskapital  160  000  Mk.,  Kreditoren  841  Mk.

Die  Gewinn=  und  Verlustrechnung  zeigt
folgende  Posten:  im  Debet  Gehälter  in  Afrika
8704  Mk.,  Löhne  in  Afrika  15  316  Mk.,  Unkosten
in  Afrika  2072  Mk.,  Saatgut  641  Mk.,  Verbrauch
an  Düngemitteln  1437  Mk.,  Feuerversicherung
870  Mk.,  Vorstandsgehalt  3000  Mk.,  Bureaukosten
  1208  Mk.,  heimische  Unkosten  1069  Mk.,
Expedition  300  Mk.,  ordentliche  Abschreibungen
2695  Mk.,  außerordentliche  Abschreibung  60  000
Mk.  Im  Kredit  stehen:  Erlös  aus  Produkten
7733  Mk.,  aus  Vieh  2689  Mk.,  Ginbetrieb
800  Mk.,  Zinsen  2141  Mk.,  Übertrag  auf  Pflanzungsanlage
  23  949  Mk.,  Verlust  60  000  Mk.

Vorsitzender  des  Aufsichtsrates  ist  C.  Ladewig-Berlin,
  Vorstand  Fr.  Hupfeld-Berlin.

Deutsche  Kolonlal-Gesellschaft  für  Südwestafrika.

In  ihrem  Bericht  über  das  23.  Geschäftsjahr
  für  die  Zeit  vom  1.  April  1907  bis
31.  März  1908  teilt  die  Deutsche  Kolonialgesell- 



schaft  für  Südwestafrika  mit,  daß  das  Resultat
des  Berichtsjahres  auch  dieses  Mal  nicht  unbefriedigend
  ist,  wenngleich  der  Reingewinn  dem
des  Vorjahres  gegenüber  zurückgegangen  ist.

Der  Grund  hierfür  ist  darin  zu  finden,  daß
die  Erträgnisse  des  Handelsgeschäfts  in  Deutsch-Südwestafrika
  sowie  die  Verkäufe  von  städtischen
Grundstücken  innerhalb  des  Gesellschaftsgebiets
infolge  der  vermehrten  Zurückziehung  von  Schutztruppen
  weiter  zurückgegangen  sind.

Anderseits  ist  aber  eine  regere  Nachfrage  nach
Farmgelände  eingetreten.

Der  auf  Beteiligungs-Konto  gebuchte  Anteil
an  der  Lüderitzbucht-Gesellschaft  L.  Scholz  &amp;amp;  Co.
m.  b.  H.  ist  in  seinem  Erträgnis  ebenfalls  zurückgegangen,
  und  zwar  aus  den  vorher  entwickelten,
das  Handelsgeschäft  im  allgemeinen  betreffenden
Gründen.

Die  auf  dem  gleichen  Konto  stehenden  Beteiligungen
  an  der  Windhuker  Farmgesellschaft  m.
b.  H.  —  früheren  Siedlungsgesellschaft  für  Deutsch-Südwestafrika
  —  sowie  an  der  Kaoko-Land=  und
Minengesellschaft  sind  auf  je  1  Mk.  abgeschrieben,
während  auf  dieses  Konto  neu  gebucht  wurden
5000  Mk.  als  erste  Einzahlung  auf  den  Anteil
von  50  000  Mk.  an  dem  Südwestafrikanischen
Minen-Syndikat.

Die  Erträgnisse  der  Berggerechtsame  sind  infolge
  der  großen  Schürftätigkeit  gestiegen.  Mit
größeren  Einnahmen  darf  aber  erst  mit  der  Zeit
gerechnet  werden,  da  die  Entwicklung  bedeutender
Bergwerksunternehmungen  geraumer  Zeit  bedarf.

Was  die  Diamantenfunde  an  der  Bahntrasse
  nahe  bei  Lüderitzbucht  anbetrifft,  so  fällt
ein  Teil  des  Fundgebiets  in  das  Gesellschaftsgelände,
  der  andere  in  die  Blocks,  welche  aus
Anlaß  des  Bahnbaus  Lüderitzbbucht—Keetmanshoop
  von  unserer  Gesellschaft  an  die  Regierung
abgetreten  wurden.  Über  die  Entwicklung  der
sich  hieran  eventuell  knüpfenden  Unternehmungen
ist  heute  noch  nichts  zu  sagen,  da  diese  von  dem
Erfolge  weiterer  Aufsuchungsarbeiten  abhängig  sind.

Die  Hauptbilanz  weist  folgende  Aktiva  auf:
Zweigniederlassung  Swakopmund  469  330  Mk.,
Beteiligung  305  002  Mk.,  Hypotheken  und  Restkaufgelder
  293  517  Mk.,  Landbesitz=  und  Grundrechte
  136  158  Mk.,  Bankierguthaben  2069  231  Mk.,
Effekten  308  390  Mk.,  Lüderitzbucht-Gesellschaft
L.  Scholz  &amp;amp;  Co.  m.  b.  H.  15  000  Mk.,  ein  Debitor
23750  Mk.,  Zinsen  17  694  Mk.,  Kasse  2424  Mk.,
Inventar  Berlin  1  Mk.

Als  Passiva  sind  aufgeführt:  Kapital  2  000  000
Mk.,  Kapital-Reserve  300  000  Mk.,  Dispositions-Reserve
  300  000  Mk.,  Hypotheken=  und  Restkaufgelder-Reserve
  146758  Mk.,  Beteiligungs-Reserve
50000  Mk.,  Sparkasse  Swakopmund  171918  Mk.,
        <pb n="1043" />
        W  959  20

Landpacht  5314  Mk.,  Bergwerksabgaben  32  111
Mk.,  zwei  Kreditoren  24  958  Mk.

Der  verbleibende  Reingewinn  von  609  410  Mk.
findet  seine  Erläuterung  im  Gewinn=  und  Verlustkonto.


Dieses  weist  im  Debet  auf:  Unkosten  in  Berlin
und  Afrika  153  992  Mk.,  Abschreibung  auf  Inventar
  Berlin  197  Mk.,  Abschreibung  auf  Beteiligung
  969  Mk.,  Kursverlust  auf  Effekten  12195
Mk.;  im  Kredit:  Eingänge  auf  Landverkäufe
481  382  Mk.,  an  Landpachten  21  746  Mk.,  an
Bergwerksabgaben  39  884  Mk.,  an  Zinsen  einschließlich
  Hypotheken=  und  Restkaufgelder-Zinsen
103  130  Mk.,  durch  Rückzahlung  frei  gewordene
Hypotheken=  und  Restkaufgelder-Reserve  32  166
Mk.,  Eingänge  auf  Beteiligungen  15  000  Mk.,
Gewinn  bei  der  Zweigniederlassung  Swakopmund
83  455  Mk.

Der  Reingewinn  von  609  410  Mk.  ist  nach
Beschluß  der  Hauptversammlung  wie  folgt  verteilt
worden:  20  v.  H.  Dividende  =  400  000  Mk.,
Tantiemen  an  den  Aufsichtsrat  52  941  Mk.,  Vortrag
  auf  neue  Rechnung  156  469  Mk.

Der  Gewinnvortrag  aus  dem  vorhergehenden
Geschäftsjahre  von  318  528  Mk.  ist  wie  folgt
verwendet:

 

Es  sind  überwiesen  der  Dispositionsreserve
300  000  Mk.,  auf  Beteiligungen  abgeschrieben
18528  Mk.

Der  oben  erwähnte  Vortrag  auf  neue  Rechnung
pro  1908/09  von  156  469  Mk.  soll  vorläufig  zur
Verstärkung  der  Betriebsmittel  dienen.

Die  Ausschüttung  der  Dividende  von  20  v.  H.
ergibt  zusammen  mit  der  Dividende  der  beiden
Vorjahre  in  gleicher  Höhe  seit  Bestehen  der  Gesellschaft
  eine  Durchschnittsdividende  von  etwa
2,6  v.  H.,  wobei  jedoch  die  Verzinsung  des  Gesellschaftskapitals
  während  der  zwanzigjährigen
ertraglosen  Zeitperiode  nicht  berücksfichtigt  ist.

Der  Bericht  fährt  dann  fort:  „Auch  in  diesem
Jahre  möchten  wir  ganz  besonders  darauf  aufmerksam
  machen,  daß  nach  der  heutigen  Lage  der
Dinge  für  das  kommende  Jahr  auf  eine  einigermaßen
  gleich  hohe  Dividende  nicht  zu  rechnen
sein  wird,  da  die  Verkäufe  an  städtischem  Gelände
innerhalb  des  Gesellschaftsgebiets  wiederum  nachgelassen
  haben,  ferner  auch  die  Nachfrage  nach
Farmterrain  eine  zurückgehende  ist  und  damit  eine
Haupteinnahmegquelle  unserer  Gesellschaft,  wenigstens
  zur  Zeit,  nur  geringe  Erträge  liefern  dürfte.
Ein  gleiches  trifft  auf  die  Entwicklung  des  Handelsgeschäfts
  zu.“

 

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Lord  Diiner  über  Rolonlale  Verwaltungspolitik.
Aus  „L'Etoile  Belge“  vom  24.  August  1908.
(Ubersetzung.)

Da  Belgien  im  Begriffe  steht,  das  weite  Gebiet
  des  Kongostaates  als  Kolonie  zu  übernehmen,
entsteht  eine  neue  Situation,  über  welche  die
Ansicht  eines  in  der  kolonialen  Verwaltung  erprobten,
  kompetenten  Beurteilers  zu  hören  von
Interesse  sein  dürfte.

Unter  den  bedeutendsten  englischen  Staatsmännern
  gibt  es  wenige,  die  eine  so  brillante
Karriere  gemacht  haben  und  deren  Name  so  bekannt
  wäre,  wie  Lord  Milner,  der  ehemalige
High-Commissioner  von  Südafrika,  einer  der  hervorragendsten
  in  der  langen  Reihe  jener  ausgezeichneten
  „Prokonsuln“,  auf  die  England  mit
Recht  so  stolz  ist.

Lord  Milner,  an  den  ich  mich  wandte,  war
so  freundlich,  mich  als  den  Londoner  Korrespondenten
  des  „Etoile  Belge“  zu  empfangen  und
mit  mir  sich  zu  unterhalten.  Ich  muß  gestehen,
daß  Lord  Milner  zunächst  wenig  geneigt  war,
eine  Ansicht  über  ein  Land  zu  äußern,  das  er
nicht  kennt  und  in  dem  er  niemals  gewesen  ist.
Er  hat  seine  Erfahrungen  in  Südafrika  gesammelt,

 

und  es  ist  auch,  wie  er  bemerkte,  sehr  wohl  möglich,
  daß  seine  Anschauungen  sich  auf  ein  ganz
anders  geartetes  Land  nicht  anwenden  lassen.
Auf  mehrfaches  Bitten  hin  willigte  er  indessen
ein,  meine  Fragen  zu  beantworten.  Dieses  so
hoch  interessante  Gespräch  nun  will  ich  im  folgenden
  wiedergeben,  ohne  daß  ich  hoffen  darf,
in  meinem  kurzen  Resümee  die  Klarheit  und  die
Durchsichtigkeit  der  Worte  Lord  Milners  erreichen
zu  können,  ebensowenig  wie  jenen  autoritativen
Klang  seiner  Erklärungen,  den  nur  eine  langjährige
  Erfahrung  zu  geben  vermag.

„So  ist  also“,  sagte  mir  Lord  Milner,  dem
ich  jetzt  das  Wort  überlasse,  „Belgien  Kolonial-=macht
  geworden  —  wenigstens  de  facto  —;  aber
ein  Land  wird  nicht  von  heute  auf  morgen  Kolonialmacht,
  dazu  gehört  Zeit  und  Erfahrung.
Belgien  hat  eine  Lehrzeit  durchzumachen.

Es  gibt  zwei  Arten  von  Kolonien:  Bevölkerungskolonien,
  in  denen  eine  europäische  Bevölkerung
  sich  niederlassen,  wachsen  und  sich  entwickeln
  kann,  und  Exploitationskolonien,  in  denen
die  Weißen  nicht  leben  und  sich  vermehren
können,  in  welchen  vielmehr  die  natürlichen  Reichtümer,
  sowohl  landwirtschaftliche  wie  andere,  nur

5
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        W  960  20

unter  Hilfe  und  Mitwirkung  der  Eingeborenen
gehoben  und  ausgebeutet  werden  können.  In
diese  zweite  Kategorie  fällt,  soviel  ich  weiß,  der
Kongostaat,  den  ich  nicht  kenne,  und  von  dem
ich  nur  mit  Vorbehalt  sprechen  kann.  Beide
Arten  der  Kolonisation  haben  ihre  Schwierigkeiten,
aber  man  kann  sie  überwinden,  besonders,  wenn
eine  Kolonie  ausschließlich  unter  die  eine  oder
die  andere  Kategorie  fällt.  Falls  dagegen  eine
Kolonie  beide  Elemente  in  sich  umschließt,  so  ist
das  Problem  fast  unlöslich.

Unter  der  Annahme  nun,  daß  der  Kongo
eine  Kolonie  ist,  in  der  Europäer  nicht  dauernd
leben  und  sich  niederlassen  können,  in  der  man
vielmehr  bei  der  Exploitierung  der  natürlichen
Reichtümer  des  Landes  auf  die  Arbeit  der  Eingeborenen
  —  und  zwar  unter  der  Leitung  und
Aufsicht  von  Europäern  —  angewiesen  ist,  wird
der  Erfolg  oder  der  Mißerfolg  der  Kolonisation
  des  Kongostaates  durch  Belgien  bestimmt
durch  den  Wert  seines  kolonialen  Verwaltungspersonals.
  Dieses  Personal  muß  mit  der
größten  Sorgfalt  ausgewählt  werden.

Die  vom  Mutterlande  regierten  Exploitationskolonien
  verlangen  mit  ganz  besonderen  Eigenschaften
  ausgestattete  Verwaltungsbeamte.  Sie
verlangen  Männer,  denen  es  durch  ihre  Geburt,
ihre  Erziehung,  ihre  persönliche  und  Familienlage
  im  gewissen  Sinne  angeboren  ist,  ihre  Autorität
  über  Niedergestellte  auszuüben  —  Männer,
die  die  Fähigkeit  besitzen,  in  ruhiger  und  milder,
  aber  dabei  unerschütterlicher  Weise
den  ihrer  Autorität,  aber  auch  ihrer  vollen  Sympathie
  Unterstellten  Befehle  zu  erteilen.  Söhne
von  Großgrundbesitzern,  die  gewohnt  sind,  zahlreichen
  Angestellten  zu  befehlen,  deren  Gehorsam
ohne  Unterwürfigkeit  ist  und  mit  Wahrung  der
Würde  sich  vereinigt,  geben  gute  koloniale  Verwaltungsbeamte
  ab.

Dank  vielleicht  gewissen  Rasseeigenschaften,
dank  seiner  sozialen  Organisation,  dank  der  Art
und  Weise,  in  der  man  in  diesem  Lande  gewisse
Sports,  wie  z.  B.  die  Jagd  und  das  Reiten
pflegt,  dank  dem  Unternehmungsgeiste  seiner  Jugend
  hat  England  stets  das  Glück  gehabt,  sein
koloniales  Verwaltungspersonal,  soviel  es  auch
nötig  hatte,  aus  sich  rekrutieren  zu  können.
Zweifellos  kommt  dieses  Personal  nicht  vollständig,
nicht  einmal  der  größere  Teil,  aus  den  reichen
Klassen  und  aus  der  Grundbesitzerklasse,  aber  zu
einem  starken  Prozentsatz  gehört  es  doch  diesen
Klassen  an,  und  dieser  Prozentsatz  und  sein  Einfluß
  hebt  zu  einem  großen  Maße  das  allgemeine
Niveau.  Der  Schüler  der  „Publie  Schools“  ist
es,  der  mit  seinen  Traditionen  von  Ehre,  von
Mut  und  Selbstvertrauen,  seinem  Respekt  vor  der
Autorität  und  seiner  Gabe,  Antorität  auszuüben,

 

die  Kraft  unserer  indischen  und  kolonialen  Verwaltung
  bildet.  Häufig  ist  er  aus  bescheidenen
und  wenig  begüterten  Verhältnissen  hervorgegangen,
  aber  er  hat  den  Ton  und  die  Tradition
jener  sozialen  Schichten,  unter  denen  der  ritterliche
  Geist  noch  lebendig  ist.

Unter  diesen  Leuten  mit  guter  Erziehung
muß  man  also  die  kolonialen  Beamten  auswählen;
denn  bei  ihnen  findet  man  jene  Prinzipien  der
Ehre,  der  Würde,  der  Selbstachtung  und  der
Achtung  anderer,  die  ein  koloniales  Verwaltungspersonal
  nicht  entbehren  darf.  Es  kann
nicht  oft  genug  hervorgehoben  werden,  daß  der
wahre  koloniale  Beamte  es  verstehen  muß,  sich
Respekt  zu  verschaffen,  ohne  zu  brüsken
oder  brutalen  Mitteln  zu  greifen.  Die
Eingeborenen  sind  wie  Kinder.  Sie  mühssen  regiert
werden,  aber  derjenige,  der  es  nur  versteht,
durch  fortgesetzte  rohe  Behandlung  unter
ihnen  Ordnung  zu  halten,  der  ist  kein  geeigneter
  Mann,  den  man  mit  ihnen  in  Berührung
  bringen  darf.  Die  Eingeborenen  find
gewohnt,  regiert  zu  werden,  und  sie  haben  es  auch
gern.  Sie  nehmen  eine  Strafe  ruhig  hin,  wenn
sie  einsehen,  aus  welchen  Gründen  ihnen  die
Strafe  auferlegt  worden  ist,  aber  willkürliche,
schlechte  Behandlung  macht  sie  absolut
unregierbar.  Die  besten  Leiter  der  Eingeborenen,
  die  ich  kennen  gelernt  habe,  hatten  es
niemals  oder  doch  fast  niemals  nötig,  zur
Strenge  zu  greifen,  und  wenn  sie  es  doch
taten,  so  taten  sie  es  aus  guten  und  wahren  Gründen,
  die  auch  das  Gehirn  des  Eingeborenen  einsieht.
  In  der  kolonialen  Verwaltung  ist  die
Persönlichkeit  der  Verwaltungsbeamten  von  unendlich
  größerer  Bedeutung,  als  das  System  und
alle  Verordnungen.  Woher  es  kommt,  daß  der
eine  Verwaltungsbeamte  sich  bei  den  Eingeborenen,
wie  bei  Kindern,  ohne  Mühe  Respekt  verschafft,
während  es  dem  anderen  auch  nicht  durch  Prügel
gelingt,  das  weiß  ich  nicht  zu  sagen.  Aber  es
gibt  Leute  dieser  beiden  Kategorien,  und  ich  behaupte,
  daß,  wenn  in  irgendeiner  Gegend  es,  um
die  Eingeborenen  zu  regieren,  stets  nötig  ist,  zu
strengen,  wenn  nicht  zu  sagen  barbarischen  Strafen
  zu  greifen,  so  ist  dies  ein  untrügliches  Zeichen
dafür,  daß  die  Verwaltungsbeamten  nicht  die
nötigen  Eigenschaften  haben,  daß  es  schlechte
Bureaukraten  sind,  die  sich  bemühen,  durch
Heftigkeit  die  ihnen  abgehende  persfönliche
  Autorität  zu  ersetzen.

Hat  man  geeignetes  Personal  gefunden,  so
muß  man  es  auch  gut  bezahlen  und  ihm  lange
Urlaubszeiten  geben,  damit  es  sich  periodisch  in
der  heimischen  Atmosphäre  physisch  und  moralisch
mit  neuer  Tatkraft  ausrüsten  kann.  Der  junge
Engländer,  der  in  die  Kolonien  geht,  der  den
        <pb n="1045" />
        G  961

Sport  und  die  Abenteuer  liebt,  der  bereit  ist,
seine  Person  einzusetzen,  der  die  notwendigen
moralischen  und  phyfischen  Eigenschaften  besitzt,
der  nicht  zögert,  auf  dem  Boden  zu  schlafen,
Mühen  und  Entbehrungen  auf  sich  zu  nehmen,
wenn  es  seine  Dienstobliegenheiten  erfordern,  will,
wenn  er  nach  England  auf  Urlaub  zurückkommt,
das  sein,  was  er  immer  war,  ein  Gentleman,
gleichgestellt  seinen  Freunden,  die  ihr  Heimatland
nicht  verlassen  haben.  Er  will,  wie  sie,  die  berechtigten
  Freuden  des  zivilisierten  Lebens  genießen.


Es  gibt  noch  einen  Grund,  aus  dem  die  kolonialen
  Verwaltungsbeamten  gut  bezahlt  werden
und  am  Schluß  einer  Reihe  von  kolonialen  Dienstjahren
  die  Aussicht  auf  einen  angenehmen  Ruhestand
  haben  müssen.  Es  ist  nämlich  unbedingt
notwendig,  daß  die  kolonialen  Verwaltungsbeamten,
  die  doch  auch  nur  Menschen  sind,  nicht
der  Versuchung  ausgesetzt  sind,  auf  eigene  Rechnung
  „Geschäfte  zu  machen".  Denn  das  ist  der
Ruin,  der  sichere  Zusammenbruch.

Und  noch  etwas!  Muß  das  Personal  gut
bezahlt  werden,  so  darf  auch  nicht  mit  dem  Gelde
geknausert  werden,  dessen  die  Kolonie  bedarf,
um  ihre  Bedürfnisse  zu  befriedigen,  ihre
Entwicklung  und  die  Exploitierung  ihrer
Reichtümer  zu  ermöglichen.  Das  ist  gut
ausgegebenes  Geld,  und  man  darf  kein  falsches
Sparsamkeitssystem  üben,  ohne  daß  man  deshalb
etwa,  wie  man  sagt,  das  Geld  aus  den  Fenstern
zu  werfen  braucht.

Die  Hauptschwierigkeit  bei  der  Exploitierung
der  Kolonie  wird  auch  im  Westen  Afrikas  zweifellos
  wie  wo  anders  darin  liegen,  Eingeborene  zu
finden,  die  arbeiten  wollen.
Neger  z.  B.  ist  in  seiner  Art  ein  fleißiger  und
guter  Landbauer,  aber  er  denkt  nur  daran,  seine
unmittelbaren  Bedürfnisse  zu  befriedigen.  Sein
in  mehr  oder  minder  primitivem  Zustande  befindliches
  Land  erscheint  ihm  gut,  so  wie  es  ist.  Aber
um  ihm  seine  volle  Entwicklung  zu  geben,  und
um  spystematisch  ununterbrochen  seine  Reichtümer
zu  erschließen,  dazu  bedarf  es  der  Intelligenz
und  des  Kapitals  der  Europäer,  und  dazu  noch
muß  der  Eingeborene  zur  regelmäßigen
und  geregelten  Arbeit  erzogen  werden.
Die  große  Schwierigkeit  liegt  darin,  ihn  zur  regelmäßigen
  Arbeit  zu  veranlassen,  ohne  aus  ihm
einen  Sklaven  zu  machen.  Das  ist  das  Hauptproblem,
  und  ich  glaube  nicht,  daß  es  eine  andere
Lösung  desselben  gibt  als  die,  welche  darin  besteht,
  in  den  Eingeborenen  bis  zu  einem  gewissen
Grade  die  Gewohnheiten  und  infolgedessen
auch  die  Bedürfnisse  des  zivilisierten
Menschen  einzupflanzen.

Häufig  genug  ist  das  einzige  Bedürfnis,  das

Der  südafrikanische

 

—

der  Weiße  dem  Schwarzen  gibt,  das  Bedürfnis
nach  Spirituosen,  und  das  ist  tieftraurig.  Ich
glaube,  daß  wenigstens  in  Südafrika  alle  erfahrenen
  Verwaltungsbeamten  und  die  fähigsten
unter  den  eingeborenen  Häuptlingen  ohne  Ausnahme
  Prohibitionisten  sind  und  den  Genuß
starker  alkoholischer  Getränke  verbieten.  Wenn
der  Eingeborene  trinkt,  so  hat  er  sich  nicht  unter
Kontrolle,  und  das  einzige,  was  man  machen
kann,  ist,  ihm  überhaupt  keine  starken  geistigen
Getränke  zu  geben.

Aus  alledem  folgt:  es  ist  nur  gerecht,  daß
diejenigen,  die  den  Eingeborenen  die  Zivilisation
und  in  ihrem  Gefolge  so  unendlich  viel  Wohltaten
  bringen,  von  dem  Eingeborenen  auch  eine
gewisse  Arbeitsleistung  und  ein  vernünftiges
Mitarbeiten  verlangen.

Diese  schwierige  Frage  muß  von  den  Verwaltungsbeamten
  gelöst  werden,  welche  dabei  auf
die  lokalen  Verhältnisse,  die  Anlage  der  Eingeborenen,
  das  Klima,  die  Sitten  und  Gebräuche
Rücksicht  zu  nehmen  haben,  Dinge,  über  die
jemand,  der  das  Land  nicht  kennt,  unmöglich
seine  Meinung  sagen  kann.

Einen  Punkt  gibt  es  indes,  auf  den  man
wohl  die  Aufmerksamkeit  lenken  darf.  Nur  zu
leicht  ist  man  in  kolonialen  Angelegenheiten  geneigt,
  tabula  rasa  machen  zu  wollen,  um
von  unten  auf  wieder  aufzubauen.  Das
ist  ein  Irrtum.  Häufig  gibt  es  unter  den  Eingeborenen
  rudimentäre  Organisationen,  aus  denen
Nutzen  zu  ziehen  sehr  wichtig  ist.  Einzelne  südafrikanische
  Stämme  z.  B.  besitzen  eine  bemerkenswert
  vollständige  Organisation,  und  es  ist  möglich,
daß  dies  auch  im  Kongo  der  Fall  ist.  Bestehen
solche  Organisationen,  so  muß  man  sie
erhalten;  denn  sie  sind  für  die  kolonialen  Verwaltungsbehörden
  von  großem  Nutzen.  Sie
können  ihre  Autorität  auf  die  eingeborene  Bevölkerung

  durch  Vermittlung  der  Stammeshäuptlinge

  ausüben.  Um  aber  aus  den  Gesetzen  und
der  sozialen  Organisation  der  Eingeborenen  Nutzen
ziehen  zu  können,  muß  man  diese  erst  aufdecken,
und  das  ist  manchmal  nicht  sehr  leicht.  Man
muß  sich  bemühen,  einen  Blick  unter  die
Oberfläche  zu  werfen,  was  die  Europäer  nicht
immer  tun.  Sie  sind  nur  zu  sehr  geneigt  zu
glauben,  daß  man  aus  dem  Studium  der
Ideen  der  Eingeborenen  nichts  lernen  kann;
aber  nur  wenn  man  durch  eifriges  Studium  die
Ideen  der  Eingeborenen  ausgedeckt  hat,  dann
kann  man  die  Eingeborenen  durch  ihre  Häuptlinge
  regieren.

Im  allgemeinen  kann  man,  soweit  dies  die
Aufrechterhaltung  der  kolonialen  Landeshoheit  und
die  Einführung  zivilisierter  Sitten  zuläßt,  den
Eingeborenen  den  größten  Spielraum

—
        <pb n="1046" />
        G  962  20

lassen  und  ihnen,  soweit  dies  nicht  mit  den
höheren  Interessen  der  Kolonie  und  der  Zivilisation
  in  Widerstreit  tritt,  ihre  Organisation
und  ihre  Gebräuche  lassen.  Die  Autorität
der  Regierung  ist  nur  um  so  stärker  und  um  so
geachteter.“

„Seien  Sie  überzeugt“,  sagte  mir  zum  Schluß
Lord  Milner,  „daß  der  Erfolg  der  Kolonisation
des  Kongostaats  durch  Belgien,  wie  ich  es
gleich  zu  Beginn  gesagt  habe,  von  der  Person
des  Gouverneurs  und  des  Verwaltungspersonals
  der  Kolonie  abhängen  wird,  von
den  Eigenschaften  und  dem  Geeignetsein  seiner
Beamten,  welchen  Grades  sie  auch  sein  mögen.
Belgien  betritt  einen  neuen  Weg  und  unternimmt
einen  schweren  Versuch,  zu  dessen  Vollendung  es
die  besten  Wünsche  der  gesamten  Welt  begleiten
müssen.“

Ich  nahm  Abschied  von  Lord  Milner,  indem
ich  ihm  meinen  aufrichtigsten  Dank  für  die  Liebenswürdigkeit
  sagte,  mit  der  er  den  Korrespondenten
des  „Etoile  Belge“  empfangen  und  ihm  seine
Meinungen  über  die  Übernahme  des  Kongo
gesagt  hatte.

Aussichten  der  indischen  Baumwollernte  1908/09.

Das  erste  Memorandum  über  die  indische
Baumwollernte  für  die  Saison  1908/09,  welches
die  Berichte  aus  den  einzelnen  Provinzen  Britisch-Indiens
  als  Unterlage  hat,  ist  am  20.  August  d.  Is.
veröffentlicht  worden.  Die  Gebiete,  die  in  diesem
Gesamtberichte  behandelt  werden,  hatten  im  Durchschnitt
  der  fünf  mit  1906/07  abschließenden  Jahre
eine  Baumwollanbaufläche  von  15  007  000  Acres
und  machten  76  v.  H.  der  gesamten  in  Britisch-Indien
  mit  Baumwolle  bestellten  Fläche  aus:
Das  Memorandum  bezieht  sich  indessen  in  der
Hauptsache  auf  die  Frühernte  und  enthält  nur
Angaben  über  die  Anbaufläche.

Als  Ergebnis  wurde  eine  Fläche  von  11113000
Acres  gemeldet  gegen  11255.000  Acres  zur  entsprechenden
  Zeit  im  Vorjahre.  Daraus  ergibt
sich  also  eine  Abnahme  um  1,3  v.  H

Ein  Versuch,  den  voraussichtlichen  Ertrag  für
die  kommende  Ernte  abzuschätzen,  ist  nicht  gemacht
worden;  aber  im  allgemeinen,  abgesehen  von  einzelnen
  Teilen  Bombays  und  Burmas,  wurde  der
Stand  der  Saaten  als  gut  oder  ziemlich  gut
gemeldet.

Die  Schätzung  gibt  die  Anbaufläche  für  den
Monat  August  1908  folgendermaßen  an:

 

**e  1908/09  1907/08  1906/07
Provinzen  und  Staaten  Fläche  in  1000  Acres

Bombay,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten

  1240  1275  1700
Zemtralprovinzen  und

Berar  .  3279  4015  4684
Madras  88  136  115
Punjab,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten

  1353  1104  1413
Vereinigte  Provinzen  1565  1100  1475
Burma  .  203  198  186
Bengalen  69  68  61

Ostbengalen  und  Assam  81  59  57
Nordwestl.  Grenzprovinz  42  48  59
Aimer-Merwara  31  11  12
Hyderabad

Zentralindien,  mit  Ausnahme

  von  Gwalior  535  466  600
Rajputana-  372  331  404
Mysorer  5  8  2

Zusammen  11113  11255  13376

Aus  den  Einzelberichten  der  Provinzen,  denen
der  Prozentsatz,  mit  welchem  sie  an  der  Gesamtbaumwollfläche
  Britisch-Indiens  beteiligt  sind,  in
Klammern  beigesetzt  ist,  mögen  noch  folgende  Angaben
  über  den  Stand  der  Baumwollsaaten  hervorgehoben
  werden:

Der  Bericht  aus  Bombay  (28  v.  H.)  bezieht
sich  nur  auf  die  Frühsaaten  des  Dekkan  (8,3  v.  H.),
die  bis  zum  1.  August  d.  Is.  eine  Fläche  von
1240  000  Acres  (2000  in  den  Eingeborenenstaaten)
  einnahmen  und  im  Vergleich  mit  der
vorjährigen  Schätzung  um  3  v.  H.  geringer  ausfielen.
  Die  Berichte  sind  indessen  unvollständig,
da  die  Aussaat,  die  teilweise  spät  begann,  noch
fortdauert.  In  Sholapur  und  Ahmednagar  ist
die  Saat  infolge  Regenmangels  verdorrt,  in
Khandesh  ist  dagegen  Aufhören  des  Regens  ersorderlich.
  Aus  anderen  Gegenden  werden  die
Aussichten  als  gut  bezeichnet.

In  den  Zentralprovinzen  und  Berar
(22,5  v.  H.)  trat  der  Monsun  spät  ein.  Die  Aussaaten
  erfolgten,  obwohl  spät,  im  allgemeinen  mit
Erfolg,  und  das  Aufkeimen  ging  gut  von  statten;
stellenweise  war  Nachsäen  nötig.  Das  gesamte
Baumwollareal  beträgt  nach  Schätzung  3279000
Acres  (2  099  000  in  Berar)  und  ist  um  18  v.  H.
geringer  als  im  Vorjahre,  da  das  Land  teilweise
mit  Futterkräutern  bestellt  worden  ist.

Madras  (8,4  v.  H.).  Die  gesamte  bis  Ende
Juli  in  den  Raiyatwaridörfern  (etwa  zwei  Drittel
der  Provinz)  besäte  Fläche  wird  zu  77  000  Acres
gemeldet;  sie  ist  also  fast  um  37  v.  H.  geringer
als  im  Vorjahre,  was  dem  mangelnden  Regen
zuzuschreiben  ist.  Die  Nicht-Raiyatwaridörfer
haben  eine  Fläche  von  11  300  Acres  mit  Baum-
        <pb n="1047" />
        963

wolle  bepflanzt  gegen  13  600  Acres  im  Vorjahre.
Die  Saat  steht  ziemlich  gut.

Aus  Punjab  (7,2  v.  H.)  wird  die  in  den
britischen  Teilen  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche
zu  1  256  000  Acres  gemeldet  gegen  1  319  000
Acres  nach  der  letzten  Schätzung  des  Vorjahres.
In  den  Eingeborenenstaaten  beträgt  die  Anbaufläche
  97000  Acres  gegen  156  000  Acres  nach
den  letzten  Angaben  für  das  Vorjahr.  Die  Regenverhältnisse
  waren  günstige.  #

In  den  Vereinigten  Provinzen  (6,2  v.  H.)
fiel  in  den  Hauptbaumwolldistrikten  frühzeitig  im
Juli  Regen  und  in  den  Kanalgegenden  begannen
die  Aussaaten  zur  gewöhnlichen  Zeit  mit  Hilfe  der
Bewässerung,  und  das  Aufgehen  der  Saaten  verlief
  gut.  Anderswo  sind  die  Aussaaten  etwas
aufgehalten  worden.  Die  eingegangenen  Nachrichten
  weisen  eine  Zunahme  um  8  v.  H.  gegen
die  vorjährige  Anbaufläche,  wie  sie  endgültig  festgestellt
  wurde,  auf,  die  sich  auf  1  443  000  Acres
belief.

Für  Burma  (0,9  v.  H.)  werden  203000  Acres
als  Gesamtfläche  angegeben  gegen  198000  Acres
im  Vorjahre,  woraus  sich  eine  Steigerung  um
2,5  v.  H.  ergibt.  Die  Aussichten  sind  indessen
zur  Zeit  wegen  Regenmangels  nicht  günstig.

Aus  Bengalen  (0,4  v.  H.)  wird  eine  bisher
mit  früher  und  später  Baumwolle  bestellte  Gesamtfläche
  von  69  000  Acres  gemeldet;  sie  ergibt
gegen  das  Vorjahr  eine  Vergrößerung  um  1,5  v.  H.
Die  Witterungsverhältnisse  sind  im  großen  ganzen
günstig  gewesen,  und  die  Aussichten  sind  bis  dahin
gut  oder  ziemlich  gut.

Aus  dem  östlichen  Bengalen  und  Assam
(0,3  v.  H.)  wird  die  mit  Baumwolle  bestellte  Fläche

auf  81.000  Acres  angegeben  gegen  78600  Acres.

nach  den  Schlußangaben  des  Vorjahres.  Der
Stand  und  die  Aussichten  der  Ernte  sollen  infolge
späterer  Regen  gut  sein.

ür  die  nordwestliche  Grenzprovinz
(0,  2  v.  H.)  ist  die  bestellte  Fläche  zu  42000  Acres
gemeldet  worden  gegen  48000  Aeres  zu  derselben
Zeit  im  Vorjahre.  Der  Rückgang  ist  auf  die
mangelnden  Regen  in  der  Zeit  von  März  bis
Juni  zurückzuführen.

Ajmer  Marwara  (0,2  v.  H.).  Die  mit  Baumwolle
  bisher  bestellte  Fläche  wird  auf  31000  Acres
geschätzt  gegen  11.000  Acres  im  Vorjahre.  Der
allgemeine  Stand  und  die  Aussichten  der  Ernte
sind  gut.

Hyderabad  (13,9  v.  H.)  gibt  die  gesamte  mit
früher  (Kharif-)  Baumwolle  bestellte  Fläche  zu
2250  000  Acres  an  gegen  2  436  000  Acres  im
Vorjahre,  woraus  sich  ein  Rückgang  um  7,6  v.  H.
ergibt,  der  dem  unzureichenden  Regenfall  zuzuschreiben
  ist.  Der  Stand  der  Saat,  der  in  den
westlichen  Teilen  kritisch  war,  hat  sich  infolge  ein- 



tretender  Regen  indessen  gehoben,  und  wenn  die
späteren  Monsunregen  günstig  bleiben,  so  kann
auf  eine  gute  Ernte  gerechnet  werden.

Zentralindien  (4,4  v.  H.).  Die  Berichte
sind  unvollständig  infolge  Ausbleibens  aus  dem
Gwaliorgebiet,  welches  durchschnittlich  etwa  400000
Acres  bestellt.  Die  für  die  anderen  Staaten  gemeldete
  Gesamtfläche  beläuft  sich  auf  535  000
Acres  gegen  466  000  Acres  im  Vorjahre.  Das
Saatgeschäft  verzögerte  sich  infolge  späten  Eintritts
des  Monsun.

Rajputana  (2,1  v.  H.).  Die  bestellte  Fläche
wird  zu  372  000  Acres  gemeldet  gegen  331.000
Acres  im  Vorjahre.  Der  Stand  und  die  Aussichten
  der  Ernte  sind  im  allgemeinen  gut,  mit
Ausnahme  von  Bharatpur  und  Dholpur,  wo  zu
viel  Regen  niederging,  und  von  Alwar,  wo  er
fehlte.

Für  Mysore  (0,4  v.  H.)  wird  die  mit  früher
Baumwolle  bis  dahin  besäte  Fläche  auf  5000  Acres
angegeben  gegen  8000  Acres  im  Vorjahre.

Einfuhr  von  Rohbaumwolle  über  Kobe  1907.

Die  Baumwolleinfuhr  nach  Japan  im  Jahre
1907  hat  gegen  1906  eine  Steigerung  von
33  Millionen  Den  im  Werte  und  von  rund
600  000  Pikuls  im  Gewicht  erfahren.  Von  dem
eingeführten  Gesamtquantum  im  Werte  von
114034725  Den  für  entkernte  und  1606  874  Yen
für  unentkernte  Rohbaumwolle  entfielen  ausf  Kobe
2864  6002  Pikuls  im  Werte  von  81157115  Yen
an  entkernter  und  214  292  Pikuls  im  Werte  von
1533178  DYen  an  unentkernter  Baumwolle.

Die  Steigerung  des  Baumwollimports  war
zunächst  zurückzuführen  auf  die  glänzende  Geschäftslage
  der  Baumwollspinnereien  während  der  ersten
Monate  des  Jahres.  Einige  von  diesen  Spinnereien
  hatten  auf  beinahe  ein  Jahr  hinaus  über
ihr  ganzes  Fabrikat  verfügt  und  waren  geneigt,
durch  frühzeitige  Käufe  ihren  Bedarf  an  Rohmaterial
  zu  decken.  Im  Mai  aber  fing  der
Garnmarkt  an  ins  Wanken  zu  kommen  und  im
Juni  gerieten  die  japanischen  Baumwollhändler,
insbesondere  in  Osaka,  in  Verlegenheiten  und
mußten  um  Bankerleichterungen  einkommen,  die
ihnen  damals  verweigert  wurden,  angeblich  weil
die  Banken  das  Vorhandensein  der  Schwierigkeiten
  nicht  zugeben  konnten,  in  Wirklichkeit  wohl
weil  infolge  der  allgemein  ungünstigen  Marktlage
die  Banken  auf  zu  weitgehende  Engagements  im
Baumwollgeschäft  nicht  eingehen  wollten.

Die  Spinnereien  zeigten  das  Bestreben,  sich
mit  den  Baumwollproduzenten  direkt  in  Verbindung
  zu  setzen,  und  die  fremden  Kaufleute
sahen  sich  gezwungen,  Baumwolle  für  eigene
        <pb n="1048" />
        W  964  20

Rechnung  auf  Spekulation  kommen  zu  lassen,
woran  sie  zum  Teil  große  Verluste  erlitten  haben.
Infolge  der  schlechten  Absatzverhältnisse  für  japanische
  Garne  in  China,  die  auf  den  niedrigen
Silberstand  zurückzuführen  sind,  haben  die  Baumwollspinnereien
  ihre  Garnproduktion  gegen  Ende
des  Jahres  stark  einschränken  müssen.  Daher
sind  am  Ende  des  Jahres  große  Bestände  an
Rohbaumwolle  vorhanden  gewesen.

Von  der  in  Kobe  eingeführten  Rohbaumwolle
(entkernt  und  unentkernt)  kam

aus  China  .  für  13710  802  Yen
-Hongkong  .-  26964--Britisch-Jndien.
  .-43341043--denSttaits-Settlements-
  622815--Französisch-Jndien.·-
  839870--Niederländisch-Jndien.-
  426114--Sian1......-
  56774--denVereinigtenStaaten-21247469-

  -1888328-(Bericht

  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Kobe.)

 

Koprahandel  Singapores.

Kopra,  der  getrocknete  Kern  der  Kokosnuß,
bildet  seit  etwa  30  Jahren  einen  Exportartikel
der  afiatischen  und  polynesischen  Tropenländer
nach  Europa,  wo  dieselbe  ausgepreßt  und  in
Kokosnußöl  und  Olkuchen  umgewandelt  wird.
Ersteres  findet  seine  hauptsächlichste  Verwendung
in  der  Seifenfabrikation  und  seit  15  Jahren  in
stetig  wachsendem  Maße  zur  Herstellung  eines
Speisefettes  (Kokosbutter).  Die  Olkuchen  sind  ein
wertvolles  Viehfutter.

In  der  ersten  Hälfte  des  vorigen  Jahrhunderts
  bestand  nur  ein  geringer  Handel  mit
Kokosnußböl.  Das  Ol  wurde  von  den  Eingeborenen
  teils  durch  Auskochen  der  geschabten
frischen  Nuß,  teils  in  noch  primitiverer  Weise
durch  Ausfaulen  der  Nüsse  in  mit  Wasser  gefüllten
Gruben  gewonnen.  Kleinere  Segelschiffe  tauschten
das  Ol  gegen  Nahrungs=  und  Genußmittel  von
den  Eingeborenen  ein.  In  Ceylon  allein  findet
man  die  Spuren  einer  alten  Kokosnußölindustrie.
Dort  wurde  auch  die  erste  Olpresse,  in  einheimischer
  Mundart  Chekku  genannt,  konstruiert.
Da  sich  in  der  Chekku  sowie  in  jeder  anderen
Olpresse  nur  trockenes  Material  verarbeiten  läßt,
ist  Ceylon  das  erste  Land,  wo  Kopra  produziert
wurde.  Seit  etwa  40  Jahren  gibt  es  auf  Ceylon
europäisch  eingerichtete  und  geleitete  Olmühlen.
Im  Jahre  1880  sind  in  Ceylon  die  ersten  Statistiken
  über  Kopraexporte  aufgeführt.  Sie  betrugen
  1880:  2000  Tons,  1906:  21.000  Tons
und  beliefen  sich  im  ersten  Halbjahr  1908  auf
40  000  Tons.  Die  gute  Aufnahme,  welche  die

 

Ceylonkopra  auf  den  europäischen  Märkten  fand,
veranlaßte  die  Händler,  auch  die  übrigen  Kopra
produzierenden  Länder  auf  die  Herstellung  von
Kopra  zu  Exportzwecken  aufmerksam  zu  machen.

Die  frische  Kokosnuß  ist  in  allen  ihren  Heimatländern
  ein  wichtiges  Nahrungsmittel.  Jeder
Eingeborene  pflanzt  um  seine  Hütte  eine  Anzahl
Kokosnußbäume,  die  ihm  neben  der  Nuß  als
Nahrungsmittel  das  Ol  und  eine  Anzahl  zu
seinem  Lebensbedarf  notwendiger  Materialien
liefern.  So  dient  ihm  die  Faser  der  äußeren
Hülle  der  Nuß  zur  Herstellung  von  Stricken  und
Matten;  seine  Hütte  ist  mit  den  Blättern  der
Palme  gedeckt;  das  Holz  wird  als  Baumaterial
verwandt;  der  Saft,  der  aus  den  abgeschnittenen
Blütenkolben  quillt,  wird  eingekocht  und  liefert
den  Zucker  oder  wird  zu  einem  alkoholhaltigen
Getränk  gegoren.  Geben  die  gepflanzten  Bäume
ihm  einen  größeren  Ertrag  an  Nüssen,  als  zu
seinem  Lebensunterhalt  notwendig,  so  verkauft  er
entweder  die  frischen  Nüsse,  falls  ein  Markt  dafür
vorhanden  ist,  oder  trocknet  den  Kern  zu  Kopra,
die  er  gelegentlich  an  einen  im  Lande  herumreisenden
  Händler  veräußert.  Außerdem  wachsen
Kokosnußpalmen  wild  auf  zahlreichen,  unbewohnten
  Inseln,  wo  sie  zeitweilig  von  unternehmenden
  Eingeborenen  geerntet  werden.

Die  Kokoskultur  ist  eine  langsichtige  Kapitalanlage.
  Die  Bäume  beginnen  erst  nach  8  Jahren
zu  tragen  und  liefern  erst  nach  15  Jahren  eine
volle  Ernte.  Der  Ertrag  bleibt  dann  allerdings
bei  sachgemäßer  Behandlung  der  Bäume  bis  zum
70.  Jahre  auf  der  Höhe.

Die  ersten  Anpflanzungen  von  Kokosnußpalmen
  finden  sich  auf  Ceylon  und  an  der
Malabarküste.  Dort  hatte  der  Handelsbetrieb
einer  fleißigen  Bevölkerung  den  Vorteil  dieser
Kulturen  früh  erkannt.  So  sind  denn  in  den
fünfziger  Jahren  dort  eine  Menge  Pflanzungen
in  großem  Stile  entstanden.  Auch  europäische
Unternehmer  haben  Geld  in  diesen  Kulturen  angelegt.
  Die  Malayen  und  Polhynesier,  denen  der
Erwerbs=  und  Handelstrieb  fehlt,  wurden  erst
später  durch  die  Chinesen  und  Europäer  dazu
geführt.

Die  erhebliche  Zunahme  des  Bedarfs  an
Kopra  in  Europa,  die  sich  seit  dem  Aufschwung
der  Speisefettfabrikation  aus  Kokosnußöl  in  einer
Preiserhöhung  der  Kopra  zeigte,  lenkte  die  Aufmerksamkeit
  der  kolonialen  Regierungen  und  in
verstärktem  Maße  der  europäischen  Pflanzer  auf
die  Kultur.  Erstere  ermutigten  die  kleinen  Eingeborenen
  zur  Anlage  von  Pflanzungen  durch
Überlassung  von  Land  unter  günstigen  Bedingungen
  und  beispielsweise  in  Java  durch
Vorschüsse  und  Prämien.  Die  ersten  Folgen
dieser  Zunahme  der  Kulturen  machen  sich  bereits
        <pb n="1049" />
        G  965  20

in  den  Ausfuhrziffern  der  bedeutenderen  Koprahäfen
  bemerkbar  und  werden  in  den  kommenden
Jahren  weiter  anschwellen.

Der  inländische  Konsum  an  Kokosnüssen  ist
ungeheuer.  In  einzelnen  Distrikten  Ceylons  wird
der  tägliche  Verbrauch  auf  etwa  6  Nüsse  pro
Kopf  der  Bevölkerung  geschätzt.  Nimmt  man  in
Java  auch  nur  eine  Nuß  täglich  für  die  Familie
von  5  Köpfen  an,  eine  Schätzung,  die  weit  hinter
der  Wirklichkeit  zurückbleibt,  so  kommt  man  bei
einer  Bevölkerung  von  30  Millionen  auf  6  Millionen
  Nüsse  pro  Tag  oder  in  Kopra  umgewandelt
auf  einen  jährlichen  Verbrauch  von  648000  Tons.
In  anderen  weniger  dicht  bevölkerten  Tropenländern
  mit  wichtiger  Kokoskultur,  wie  die

 

Molukken,  Natunasinseln,  Südsee,  überwiegt  dagegen
  die  Ausfuhr  den  Inlandkonsum.  Daraus
folgt,  daß  bei  einer  Vergrößerung  der  Kultur  besonders
  die  Exportziffern  der  dichtbevölkerten
Länder  wie  Java  zunehmen  werden.  In  den
Philippinen  liegen  die  Verhältnisse  ähnlich;  dort
haben  die  Nachwirkungen  der  amerikanischen  Besetzung
  und  der  Eingeborenenaufstände  die  Entwicklung
  gehemmt.  Die  Pflanzungen  in  der
Südsee  werden  erst  im  Laufe  der  nächsten  zehn
Jahre  voll  zur  Geltung  kommen.

Nach  einer  ungefähren  Schätzung  im  „Coconut
Planters  Manual“  von  1907  betragen  die  mit
Kokosnußpalmen  bepflanzten  Distrikte  der  Welt:

Auf  Ceylon  750  000  Acres  oder  303  525  ha

Britisch-Indien  400  000  .  161  880
Java  und  Sumatra  .  250  000  10  175  =
-dem  niederländisch-  indischen  Archipel,  den  Philippinen,  Neuguinea

  und  den  Straits  Settlements  350  000  141  645
.Mauritius,  Madagaskar,  Zanzibar,  den  Sehchellen,  Reunion

und  der  afrikanischen  Küste  110  000  44  517
.-den  Inseln  im  Stillen  Ozean,  tinschleblich  ea

Neu-Kaledonien  usw.  260  000  105  220

Siam  und  Cochinchina  ·  100000-  -40470-Südamerika

  .  .  500000--202350-Westindien

  110  000  -  44  517

Die  Zahlen  sind  offenbar  viel  zu  gering  angenommen,  da  z.  B.  in  dem  niederländischindischen
  Archipel,  den  Philippinen,  Neuguinea  und  den  Straits  Settlements  die  mit  Kokosnußpalmen
bebaute  Fläche  nur  350  000  Aeres  betragen  soll,  während  gegenwärtig  die  Kopraausfuhr  dieser
Gebiete  schon  eine  bepflanzte  Fläche  von  800  000  Aecres  voraussetzt.

Die  Straitshäfen,  an  der  Spitze  Singapore,  haben  sich  durch  ihre  zentrale  Lage  und  günstige
Schiffahrtsverbindungen  zum  Sammelplatz  und  Zwischenmarkt  für  die  Kopra  des  ganzen  Alchipels
von  der  Ostküste  Sumatras  bis  nach  Neuguinea  entwickelt.  Erst  in  den  letzten  Jahren  haben  sich
einzelne  früher  von  Singapore  kommerziell  abhängige  Distrikte  durch  direkte  Verschiffungsgelegenheiten
  nach  Europa  unabhängig  gemacht,  wie  z.  B.  Java,  die  Philippinen  und  ein  Teil  der  Molukken.
Diese  Emanzipation  wurde  durch  einen  Frachtentrust  —  die  Homeward  Conference  —  beschleunigt,
zu  welcher  sich  eine  Anzahl  der  größten  Reedereien,  mit  Ausnahme  der  russischen,  vereinigten,  und
der  Frachterhöhung  auf  alle  Produkte  zur  Folge  hatte.

Wenn  die  am  Schlusse  aufgeführten  Ein=  und  Ausfuhrstatistiken  gleichwohl  auf  ein  weiteres
Wachstum  Singapores  und  Penangs  als  Kopramarkt  hinweisen,  so  erklärt  sich  dies  einerseits  aus  der
allgemeinen  Zunahme  der  Kopraproduktion,  anderseits  durch  die  billigen  Frachten  nach  russischen
Häfen  und  durch  den  beträchtlichen  Verbrauch  der  lokalen  Olmühlen,  die  etwa  20  000  Tons  jährlich
verarbeiten.  Eine  weitere  Anziehungskraft  übt  Singapore  durch  die  verhältnismäßig  hohen  Preise
aus,  die  dort  für  Kopra  bezahlt  werden.  Durchschnittlich  sind  die  dortigen  Preise  1  bis  2  Mark
pro  100  kg  höher  als  das  Aquivalent  der  gleichzeitig  in  Europa  gebotenen  Preise.  Dieses  anormale
Verhältnis  beruht  in  erster  Linie  auf  dem  spekulativen  Charakter  des  Koprageschäftes.  Die  einfachste
Form,  gegen  europäische  Kabelofferten  in  Singapore  sofort  zu  kaufen  und  gleichzeitig  mit  Europa
abzuschließen,  ist  nahezu  immer  unmöglich.  Der  Exporteur  muß  entweder  die  europäische  Offerte
annehmen  in  der  Hoffnung,  bis  zur  kontraktlichen  Verschiffungszeit  in  den  Marktschwankungen
Gelegenheit  zu  finden,  zu  einem  für  ihn  lohnenden  Preise  einzukaufen,  oder  er  muß  in  umgekehrter
Weise  Kopra  einkaufen,  und  solange  lagern,  bis  europäische  Käufer  ihm  einen  gewinnbringenden
Preis  bieten.  Ein  weitere  Erklärung  der  hohen  Singaporer  Koprapreise  ist  in  den  direkten  Verbindungen
  mit  russischen  Häfen  zu  suchen,  die  unter  den  Kopraplätzen  dieser  Sphäre  nur  Singapore
besitzen,  weshalb  Rußland  seinen  Bedarf  dort  deckt.  Infolgedessen  werden  zu  Zeiten,  wo  die  in
Singapore  angebotenen  Mengen  hinter  dem  Bedarf  russischer  Käufer  und  der  Singaporer  Olmühlen
        <pb n="1050" />
        W  966  2S

zurückbleiben  oder  mit  Blankoverkäufen  (bear  sales)  der  lokalen  Exportfirmen  in  Wettbewerb  kommen,

Preise  bezahlt,
plätze  des  Ostens  stehen.

die  weit  über  dem  Aquivalent  anderer  von  Singapore  unabhängiger  Koprahandels-Der

  hochentwickelte  Handel  Singapores,  der  tägliche  Kabelverkehr  der  großen  Firmen  mit
den  meisten  Welthandelsplätzen,  der  ihnen  die  Möglichkeit  bietet,  unter  allen  Kopramärkten  denjenigen
zu  wählen,  der  im  Augenblick  die  höchsten  Preise  bietet,  wirken  im  gleichen  Sinne.

Ausfuhr  von  Kopra  aus  den  Straits  Settlements:

 

 

1906  1907

Mengen  in  Wert  in  Mengen  in  Wert  in

ikuls  Straits  s  ikuls  Straits  s
Osterreich  44  723  381  547  829  8  503
Belgien  39  800  313  159  102  918  928  177
Dänemark.  40  211  353  634  6  760  60  593
Frankreich  185  403  1  549  022  300  493  2  861  644
Deutschland  82  115  647  880  86  722  846  215
Holland  15  959  123  845  5  991  56  763
Italien  45  925  366  141  74  564  705  282
Japan.  11  85  2  20
Rußland  194  031  1  680  782  311.30  2998  088
Spanien  .  33  198  273774  36  001  352  517
Großbritannien  3  376  29.529  28  166  286  016

Zusammen  —  anderer
Länd  694  969  5721.297  953  759  9  104  599
Einfuhr  von  Kopra  nach  den  Straits  Settlements:
1  1907

Mengen  in  Wert  in  Mengen  in  Wert  in

Pikuls  Straits  8  Pikuls  Straits  s
Ucchinesiche  Häfen  26  613  196  499  25  817  225  987
64229  533  707  81  060  787  365
Seli  e  on.  Borneo  2  611  21  356  4  088  38  612
Britisch-Indien  —  —  —  35  090
Burmahäfen.  5  035  37  868  3  640  35  090
Celebes  38  413  328  515  117  458  1  114  930
Dindings.  6  669  49  601  11  676  101  031
Javra  277  2  055  2  022  19  153
Johore.  58  764  474  958  80  856  735  507
Kelantan  38  490  314  358  50  233  480  400
Labuan  179  1  382  2244  15  854
Malactca  30  265  230  836  43  371  387  919
Natunas-Inseln  113  584  924  281  144  002  1  321  266

Niederländisch-Borneo  .  .  192  693  1595  404  4088  38  612
Bisberländische  *  r*sm  .  31491  261  331  39  413  365  935
Pahang  1  166  9288  2  097  16  941
Patani.  1  069  9  03  3  136  28  558.
Perak  21  850  168  371  950  19  574
Rhio  538  4  431  988  10  255
Sarawak  3  788  31  813  4  804  43  377
Selangor  .  7379  61827  4986  82  751
Siam  Westküste  5  381  43  165  3724  35  458
Sulu-Archipel  15  923  128  611  17  866  167  172
Sumatra  85  214  688  256  93  362  849  829
Tringgann  15  989.  129  673  11  950  109  509
Zusammen  (einschließücch  *er-  Erfuhr

  aus  anderen  Plätzen)  769  362  6  260  960  1  072  430  9  869  976

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Singapore.
        <pb n="1051" />
        W  967  20

Der  BRotanghandel  in  Singapore.

Die  Ein=  und  Ausfuhr  von  Rotang  ist  im  Jahre  1907  um  12  736  und  12  355  dz  gestiegen.
  Diese  Steigerung  ist  wahrscheinlich  darauf  zurückzuführen,  daß  seit  Anfang  des  Jahres  die
Frachtraten  (Dunnage  Rate)  für  den  Artikel  ab  Niederländisch-Indien  erhöht  worden  sind,  so  daß
von  dort  aus  nicht  mehr  billiger  verschifft  werden  kann  wie  über  die  Straitshäfen.  Im  allgemeinen
nahm  das  Geschäft  einen  normalen  ruhigen  Verlauf.  Der  mit  der  amerikanischen  Krisis  einsetzende
Preisrückgang  aller  Rohprodukte  hat  auch  die  Stuhlrohrindustrie  in  Mitleidenschaft  gezogen.  Die
Preise  für  Rotang  sanken  unter  das  Niveau  des  Jahres  1906.  Zur  Zeit  ist  der  Markt  leblos.

Die  Einfuhren  von  Britisch-Nordborneo  und  Johore  haben  gegen  das  Vorjahr  um  fast  die
Hälfte  abgenommen.  Dagegen  weisen  Celebes  und  Sarawak  Steigerungen  von  100  000  3  bzw.
50  000  &amp;amp;  dem  Werte  nach  auf.  Die  Ausfuhrziffern  haben  sich,  was  die  einzelnen  Länder  angeht,
im  selben  Verhältnis  gehalten.

Statistik  für  1907.
dz

 

 

Einfuhr  8
Niederländisch-Borneo  102  943  (—  4  176)  1  797  438  (—  159  623)
Sarawak  19  894  (4  4  008)  296  558  (+  55  513)
Britisch=  Nordborneo  .  5  469  (—  3  963)  85  920  (—  81  229)
Labuan.  .  2331—2174)  23  331  (—  9  781)
Sumatra  104  409  (+  7  638)  1  091  927  (—+  11.066)
Celebes.  31  883  (  11  933)  282  930  (—  99  160)
Malaiische  Halbinsel.  .  20  533  (—  2200)  182  419  (—  13.273)
Niederländischer  Archipel  3158  (4  930)  36  814  (—  13  245)
Atchn  2  051  (—  353)  28  782  (—  1  415)
Java-  1  8334  (J  135)  20  349  (+  2  520)
Rhion  1  084  (4  1084  7245  (+  7245)
Hongkong  ...·...  667(-t-208)  17955f7425)

Zufammen(einschl.andererLändeI-).296557(J.-12736)  3  874  178  (—  70  739)

Ausfuhr  d  8
Deutschland.  .  7885843119)1396467(71323)
Vereinigte  Staaten  von  Anmerikar  51  409  (+X  525)  1  242·  670  (—  101  730)
Hongkong  ·  5098748020  637  566  (—  113  378)
Großbritannien  27  643  (+  4  057)  306  256  (—  31  611)
Indien  17  776  (+X  440)  178  397  (—  2599)
Frankreich  15  795  (—  1  858)  231  178  (—159  930)
China  12  941  (—  1964)  206  173  (—  19  463)
Australien  5  437  (—  421)  58  058  (—  5  783)
Belgien.  5  231  (+  3  0#26)  73218  (—+  46  051)
Italien  1  847  (—  1252)  19  044  (—  15  593)
Niederlande  .  977(—3238)  17115(—30044)

Zusammen  (einschl.  anderer  Lande  276  959  (+  12  355)  4462  679  (—  64  395)

Im  verflossenen  Jahre  ist  von  einem  Chinesenkonsortium  eine  Stuhlrohrfabrik  errichtet  worden.
Die  kaufmännische  Leitung  des  Unternehmens  untersteht  einer  englischen  Firma.  In  erster  Linie
bestand  wohl  nur  die  Absicht,  die  asiatischen  Märkte  zu  bearbeiten.  Die  chinesische  Korbflechtindustrie
Singapores  verhielt  sich  zunächst  gegenüber  den  Fabrikaten  des  Unternehmens  ablehnend.  Doch  sind
die  Chinesen  seit  einiger  Zeit  dazu  übergegangen,  ihre  Bedürfnisse  teilweise  bei  der  Fabrik  zu  decken.
Da  für  den  inneren  Kern  des  Rotang  (Peddigrohr)  im  Osten  kein  Markt  ist,  wird  nicht  ausgeschlossen
sein,  daß  das  Konsortium  versuchen  wird,  in  den  europäischen  und  amerikanischen  Markt  einzudringen.
Sollte  sich  die  Ausfuhr  des  einen  oder  anderen  Fabrikats  von  Singapore  aus  als  lohnend  erweisen,
so  würden  die  Fabriken  eventuell  gezwungen  sein,  einen  Teil  ihrer  Fabrikation  dorthin  zu  verlegen.
Mit  dieser  Möglichkeit  scheinen  auch  die  Chinesen  zu  rechnen;  sie  haben  den  Versuch  gemacht,  sich
in  den  Straits  Settlements  für  ihre  Maschinen,  die  sie  von  Europa  und  Amerika  bezogen  haben,
das  Recht  des  alleinigen  Gebrauchs  zu  sichern.  Diese  Bemühungen  sind  indessen,  wie  man  hört,
vereitelt  worden.  (Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Singapore.)
        <pb n="1052" />
        W  968  20

stakaomarkt  der  Uiederlande  im  Jahre  1907.

Das  Jahr  1907  kennzeichnete  sich  durch  große
Unbeständigkeit.  Es  begann  noch  unter  dem  Eindruck
  der  gespannten  Marktlage  zu  Ende  des
Jahres  1906  in  ruhiger  und  abwartender  Stimmung,
  und  es  wurden  daher  bei  den  fast  täglich
schwankenden  Preisen  alle  Verkäufe  mit  großer
Vorsicht  abgeschlossen.  Die  Abnehmer  fühlten  zu
Beginn  des  Jahres  noch  nicht  den  Druck,  der
später  schwer  auf  ihnen  lasten  sollte,  und  man
versorgte  sich  mäßig  in  der  Hoffnung  auf  einen
möglichen  Rückgang  des  Marktes.  Im  Hinblick
auf  die  Ernteergebnisse  und  die  regelmäßigen  Zufuhren
  konnten  die  Käufer,  wenigstens  zu  Anfang
des  Berichtsjahres,  sich  noch  zu  ziemlich  annehmbaren
  Preisen  mit  der  nötigen  Ware,  namentlich
was  die  Mittelsorten  betrifft,  versehen.  So  blieb
der  Markt  während  der  ersten  sechs  Monate  in
fester  Stimmung,  bis  eine  ungeheure  Preissteigerung
  eintrat.  Die  ausländischen  Stapelplätze
hatten  wohl  noch  Vorräte,  doch  waren  diese  zu
gering,  um  die  durch  den  hohen  Preisstand  auf
das  Notwendigste  beschränkte  Nachfrage  mit
billigeren  Angeboten  beantworten  zu  können.  Inzwischen
  wurden  die  Zufuhren  der  beliebtesten
Mittelsorten  geringer,  so  daß  jeder  Preisrückgang
ausgeschlossen  blieb.  Dazu  kam,  daß  auch  die
Spekulation  eine  sehr  starke  Hausse  zuwege  brachte,
deren  Ursache  unerklärlich  war  denn  wenn  auch
Amerika  große  Verträge  abgeschlossen,  Deutschland
mehr  Bestellungen  für  seinen  Verbrauch  gemacht
hatte  und  Frankreich  nach  langem  Warten  endlich
zum  Kauf  gezwungen  wurde,  so  war  die  eingetretene
  Preissteigerung  nicht  nur  ungewöhnlich,
sondern  sogar  unvernünftig  zu  nennen.  Den
Vorteil  hiervon  hatten  die  Importeure,  während
die  Fabrikanten  bei  den  von  ihnen  geforderten
hohen  Preisen  ihre  Produktion  einschränken  oder
auch  ihrerseits  die  Preise  erhöhen  mußten.  Eine
Anderung  dieser  ungesunden  Verhältnisse  trat  infolge
  der  amerikanischen  Geldkrisis  ein,  die  in
ihren  Nachwirkungen  auch  nicht  ohne  Einfluß  auf
den  Kakaomarkt  blieb.  Der  November  brachte  einen
allgemeinen  Preissturz,  der  einzelne  Sorten
empfindlich  traf;  so  fiel  Bahiakakao  z.  B.  in
kurzer  Zeit  um  30  bis  40  v.  H.  Dieser  Rückgang
  war  jedoch  nicht  von  langer  Dauer,  da  die
Vorräte  auf  den  europäischen  Stapelplätzen  bald
erschöpft  waren,  die  Nachfrage  in  England  zunahm
  und  die  amerikanischen  Zustände  sich  besserten.
  Bahiakakao  stieg  wieder,  und  zwar  in  einer
Woche  um  6  bis  15  Cents,  und  Accrakakao  um
9  bis  10  Cents  für  ½  kg.  Auch  die  anderen
Kakaosorten  folgten  dieser  Steigerung,  wenn  auch
in  bescheidenerem  Umfange,  so  daß  der  Zustand
um  diese  Zeit  mit  dem  der  Monate  September

 

und  Oktober  viel  Ahnlichkeit  hatte  und  wieder  zu
großer  Vorsicht  mahnte.  Kurz  darauf  trat  abermals
  ein  Preisrückgang  ein;  Bahiakakao,  dessen
höchster  Preis  bisher  66/68  Cents  gewesen,  fiel
auf  etwa  50  Cents,  und  Accrakakao,  der  vorher
60/62  Cents  gestanden  hatte,  ging  auf  45  Cents
zurück.  Dieser  Rückgang  drückte,  allerdings  in
geringerem  Maße,  auch  auf  die  Preise  der  anderen
  Sorten.  In  ruhiger  Stimmung  schloß  das
Jahr,  da  jedermann  davon  überzeugt  war,  daß
auf  andere  Weise  eine  normale  Marktlage  nicht
zurückzugewinnen  sei,  und  daß  man  vermeiden
müsse,  durch  übereilte  und  gezwungene  Käufe
falsche  Preisverhältnisse  zu  unterstützen.

Wie  immer  waren  auch  diesmal  wieder  die
Mittelsorten  besonders  gesucht;  im  Berichtsjahre
trat  diese  Nachfrage  jedoch  noch  stärker  hervor,
da  die  besseren  Sorten  besonders  hoch  im  Preise
standen.  Starke  Nachfrage  war  nach  St.  Thomékakao,
  von  dem  viel  verkauft  wurde;  der  Markt
dafür  in  Lissabon  blieb  jedoch  das  ganze  Jahr
hindurch  äußerst  fest.  Feiner  St.  Thomékakao  stand
zu  Anfang  des  Jahres  auf  etwa  51  Cents  und
stieg  bis  September  auf  70  Cents  für  ½  kg,
fiel  im  November  aber  auf  etwa  52  Cents,  um
sodann  in  Verbindung  mit  der  Preissteigerung
für  Bahiakakao  bis  auf  55  Cents  hinaufzugehen.
Infolge  des  hohen  Standes  des  St.  Thomékakaos
kamen  die  Samana=  und  sodann  auch  die  Accrasorten
  mehr  in  den  Vordergrund;  Accrakakao
wurde  wegen  geringerer  Güte  zunächst  etwas
vernachlässigt;  der  Umsatz  in  beiden  Sorten  war
jedoch  nicht  unbedeutend.  Samangkakao  wurde
lebhaft  gekauft,  so  daß  beim  Abnehmen  der  Vorräte
  die  Preise  sehr  hoch  stiegen  und  fast  den
Stand  des  St.  Thomskakaos  erreichten.  Gewöhnlicher
  Accrakakao  wurde  im  Berichtsjahre  in
großen  Partien  abgesetzt;  die  Beschaffenheit  war
fortlaufend  befriedigend,  zumal  auch  die  neuen
Zufuhren  von  der  Goldküste  sich  sehr  verbessert
hatten.  Trinidad=  und  Grenadakakao  spielten
zugleich  mit  Arribakakao  bezüglich  des  Preisstandes
  gleichfalls  eine  große  Rolle;  die  beiden
ersten  Sorten  standen  im  Anfang  des  Jahres
etwa  52  bis  55  Cents  und  erzielten  später  für
feine  Plantagensorten  einen  Preis  von  72  Cents
und  mehr.  Im  November  felen  diese  Preise
wieder  auf  58  bis  60  Cents,  stiegen  im  Dezember
  vorübergehend  auf  62/63  Cents,  um  zu  Ende
des  Jahres  bis  auf  57/58  Cents  zurückzugehen.
Der  Absatz  von  Trinidadkakao,  der  unter  normalen
Verhältnissen  stets  ziemlich  groß  ist,  war  infolgedessen
  im  Berichtsjahre  geringer  und  auch  in
Grenadakakao  wurden  keine  nennenswerten  Verkäufe
  abgeschlossen.  Die  Venezuelasorten  standen
ebenfalls  hoch  im  Preise,  doch  nicht  in  dem  Maße,
daß  nicht  trotzdem  gute  Abschlüsse  gemacht  werden
        <pb n="1053" />
        G  969  20

konnten.  Besondere  Nachfrage  war  nach  ungerottetem
  Kakao,  jedoch  war  gerade  dieser  nicht
ausreichend  vertreten.  Feiner  Carracas=  und
Puerto-Cabello-Kakao  wurden  in  guter  Beschaffenheit
  auf  den  Markt  gebracht;  die  Preise  waren
im  Verhältnis  zu  den  anderen  Sorten  nicht  hoch.
Von  Maracaibokakao  lagen  gute  Angebote
vor,  doch  wurde  von  dieser  Sorte  hier  nur
wenig  gekauft.  Von  bestem  Sommer-Arribakakao
  wurden  große  Mengen  in  guter  Beschaffenheit
  auf  den  Markt  gebracht,  die  größtenteils  noch
in  günstiger  Zeit  und  zu  billigen  Preisen  verkauft
wurden.  Später  gingen  auch  die  Preise  für
Arribakakao  sehr  in  die  Höhe  und  erreichten  im
Oktober  den  Stand  von  etwa  75  Cents.  Dem
folgenden  allgemeinen  Preisrückgang  mußten  sich
auch  die  Arribasorten  anschließen;  Epoca-Arribakakao
  fiel  erst  auf  65  Cents  und  sodann  mit
Sommer-Arribakakao,  der  auf  67  bis  69  Cents
gesunken  war,  weiter  auf  58/60  Cents.  Sehr
gute  Nachfrage  war,  namentlich  im  ersten  Teile
des  Berichtsjahres,  nach  Machalakakao.  Die
Guayaquilsorten  teilten  das  Schicksal  der  übrigen;
sie  mußten  den  Preisschwankungen,  wenn  auch  in
geringerem  Maße,  folgen  und  werden,  da  die
Zufuhren  geringer  als  im  Vorjahre  waren,  voraussichtlich
  noch  eine  Zeit  lang  einen  hohen
Preisstand  behalten.

Aus  Ceylon  wurde  mehr  Kakao  als  im  Vorjahre
  zugeführt;  die  Beschaffenheit  genügte,  und
die  erzielten  Preise  waren  im  Verhältnis  zu  den
übrigen  Preisen  nicht  hoch  zu  nennen.

Von  Jérémiekakao  wurden  ansehnliche  Mengen
namentlich  in  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  gehandelt;
  die  Preise  waren  verhältnismäßig  niedrig,
die  Beschaffenheit  ließ  nichts  zu  wünschen  übrig.
Von  dem  gewöhnlichen  Domingo=  und  Haitikakao,
die  beide  an  und  für  sich  auf  dem  hiesigen
Markte  nicht  sehr  beliebt  sind,  da  sie  den  gestellten
  Anforderungen  zumeist  nicht  genügen,  lagen
wohl  Angebote  vor,  fanden  jedoch  nur  wenig
Beachtung.  Zu  den  guten  Erscheinungen  auf
dem  hiesigen  Markte  gehört  noch  der  Kon  gokakao;
er  wird  regelmäßig,  wenn  auch  nicht  in  großen
Mengen,  aber  in  guter  Beschaffenheit  angeboten.

Zu  Beginn  des  neuen  Jahres  waren  die
Verhältnisse  nach  dem  Urteile  sachverständiger
Kenner  kaum  etwas  besser  geworden.  Der  Markt
ist  unregelmäßig  und  schwankend,  die  Preise  sind
unnatürlich  hoch,  das  Verhältris  der  einzelnen
Sorten  zueinander  ist  ungesund,  und  noch  immer
wird  ein  Teil  des  Marktes  von  der  Spekulation
beherrscht.  Eine  Neigung  zur  Besserung  kann
vielleicht  in  dem  Preisrückgang  der  guten  Mittelsorten
  gefunden  werden.  Und  wenn  auch  die
Preise  infolge  der  zu  erwartenden  Nachfrage  und
der  verminderten  Vorräte  vermutlich  noch  geraume

 

Zeit  hoch  bleiben  werden,  so  hofft  man  doch  in
den  beteiligten  Kreisen,  daß  bei  regelmäßigen
Zufuhren  und  einem  nicht  künstlich  hochgehaltenen
Preisstande  der  Kakaomarkt  bald  wieder  in  normale,
  gesunde  und  vertrauenerweckende  Verhältnisse,
  auch  für  bessere  und  geringere  Sorten,
gelangen  wird.

Eingeführt  wurden  nach  Amsterdamer  Berechnungen:


 

 

 

nach  1906  1905  1904
Tonnen
den  Niederlanden  21  231  19  295  21  126
Großbritannien  23.576  24748  27  729
Frankreich  42  194  46  569  48  395
Hamburg  47  694  43  894  47348
—  Ballen
Amerika  .532977470481413298
und,  soweit  Angaben  bereits  vorliegen:
nach  1907  Tonnen
1.  Januar  2
Großbritanien  50.  wer  22  533
.  1.  Januar
Frankreich  9  31—ÖSktober-  39  944
Deutschland  -  30  550
den  Niederlanden  -  18  368
Amerika  .  -  32137
Javakakao.  Des  Ergebnis  der  Kakaokultur
auf  Java  kann  für  das  Berichtsjahr,  verglichen

mit  dem  Ertrage  des  Vorjahres,  befriedigend  genannt
  werden.  Das  energische  Vorgehen  zur
Ausrottung  der  bekannten  Pflanzenplagen  ist
augenscheinlich  nunmehr  mit  Erfolg  gekrönt,  wenigstens
  lassen  die  Ernteziffern  diese  Annahme
nicht  unwahrscheinlich  erscheinen.  Die  Stimmung
war  zu  Anfang  des  Jahres  für  Javakakao  sehr
gut;  namentlich  die  Mittelsorten,  die  besonders
vorteilhaft  ausgefallen  waren,  fanden  angemessene
Beachtung.  Beste  Sorten  waren  in  der  ersten
Hälfte  des  Jahres  weniger  gesucht,  weckten  jedoch
später  mehr  Interesse.  Im  allgemeinen  wurde
während  des  ganzen  Jahres  die  gesamte  Zufuhr
  in  und  anßerhalb  der  öffentlichen  Versteigerungen
  zu  guten  Preisen  abgesetzt.

In  Vorrat  verblieben  am  Ende  des  Berichtsjahres
  rund  1700  Ballen  (zu  50  kg).  Von
Javakakao  wurden  nach  den  Niederlanden  eingeführt:


1907  etwa  14  000  Ballen
19006  k  15  000
1903  =  9000
1904  13  500
Surinamkakao.  Auch  im  Berichtsjahre  hat

die  Kakaokultur  in  Surinam  erfreuliche  Fortschritte
  gemacht.  Auf  den  meisten  Plantagen
wurde  besondere  Sorgfalt  angewandt,  um  den
Ertrag  zu  verbessern  und  zu  vermehren;  auch  die
        <pb n="1054" />
        W  970  20

Stein=  und  Krullotenkrankheit  ist  den  kräftigen
Maßnahmen  gegenüber  merklich  gewichen.  Dessenungeachtet
  war  der  Ertrag  doch  nur  beschränkt,  die
Zufuhren  waren  unzureichend  und  von  den  zugeführten
  Mengen  waren  einige  in  der  Güte  unbefriedigend.

  Nicht  zu  übersehen  ist  jedoch,  daß
Ecuador  vom  1.  Januar  bis  15.
gegen  1.  -  -15.

-11.  -Ê15.

Trinidad  vom  1.  -  -30
gegen  1.  -  -30.

1.  -  -30.

St.  Thomé.  vom  1.  -  -30.
gegen  1.  -  30.

=  1.  -  -30.

Bahia  vom  1.  -  31
gegen  1.  -  -  31.

=  1.  é  31.

Goldküste  vom  1.  -  -30
gegen  1.  -  -30.

=  1.  -  -30.

Grenada  vom  1.  —  -331
gegen  1.  -  -31.

=  1.  é  31.

Surinam  vom  1.  -  30
gegen  1.  -  -30.

=  1.  -  -30.

Ceylon  vom  1.  -  -138.
gegen  1.  -  -  188.

=  1.  -  -138.

Java  vom  1.  -  -31.
gegen  1.  31.

1.  -  -31.

-11.  -  -31.

=  1.  -  -31.

Der  Kakaoverbrauch  ist
angegeben  auf:

für  einzelne  Länder

Land  1906  1905  1904
Tonnen
Deutschland  35  261  29633  27101
Frankreich  23  404  21  738  21  800
Großbritannien.  20  132  21  089  20554
Ballen
Amerika  524  571  453  171  397  066
und  für  die  Zeit  vom  1.  Januar  bis  31.  Oktober:
Land  1906  1905  1904
Deutschland  30  550  29  862  24  835
Frankreich  19  167  19  024  17  482
Großbritannien  16  113  17293  16  939
Nach  Amsterdamer  Berechnungen  stellte  sich
die  Ausfuhr  auf:
aus  1006  T  u0%  n  104
Ecuador  20  677  18  331  24771
St.  Thoms  24  620  25  669  20  526
Trinidad  11  287  19262  18  392

 

Amerika  einen  großen  Teil  des  Surinamkakaos
zu  hohen  Preisen  aufgekauft  hat.

Die  Ausfuhr  in  Surinamkakao  ist  im  „Kol.
Bl.“,  Nr.  17,  S.  864,  bereits  angeführt.

Die  Kakaoernte  ist  für  die  nachstehend  aufgeführten
  Bezirke,  wie  folgt,  berechnet  worden:

Dezember  1907).  17524  Tonnen
-  1906  20  298  -
-  190565.  .  17611  -
.  November  1907.  13  879  -
-  1906  10  285  -
-  1905  16  101  -
-  1907—  19  775  -
-  1906  20  575  -
-  1905.  22  507  -
Oktober  1907  15  700  -
-  1906  17  632  -
-  1905  11  358  -
September  1907  3  938  -
-  1906  32  419  -
-  1905.  2  430  -
.  Oltober  1907  3  448  -
-  1906  3211
-  1905.  4413
.November  1907.  1  523  -
-  1906  1  441  -
-  1905.  1670  -
-  1907  3  495  -
-  1906  2  364  -
-  1905.  26587  -
-  1907.  27  442  Pikuls
1906  23  090  -
-  1905.  10  414  -
-  1904  12  00)
-  1903  .  22231  -
1906  1905  1904
aus  Tonnen
Venezuela  12  865  12  701  13  049
Bahia  22  682  17  123  18  780
Para  2  105  4  096  3360
Heldmuie  (mes  9739  5  620  5773.
Gren  3  684  4  365  4923
San  *i  14  518  12  785  13  558
Surinam  1  481  1  682  854
Ceylon  2507  3222  3055
Java  .  1642  1228  868
Die  Vorräte  werden  angegeben  auf:
Land  1907  1906  1905
Deutschland  am  Ballen
30.  November  (allein
Hamburgo)  21  370  31  070  36  190
Frankreich  am  31.Ok-  Tonnen
tober  10  409  10  382  19280
Großbritannien  am
30.  November.  2119  3110  4  327
        <pb n="1055" />
        G  971  20

Auf  dem  Amsterdamer  Markt  sind  insgesamt
öffentlich  zum  Verkauf  gestellt  worden:

Javakakao
Ballen

Sminamkakao#

andere

Jahr  allen  orten  zusammen
zu  50  k.  zu  60  bis  100  kg  Ballen

1907  13  538  452  98  14  088

1906  15  366  276  444  16  086

1905  12  679  731  382  13  792

Die  amtliche  niederländische  Statistik  enthält
noch  folgende  Angaben  über  den  Artikel  Kakao

(in  1000  kg):

 

haben  sich  die  Produzenten  angeblich  beeilt,  ihr
Rosenöl  abzusetzen,  so  daß  bereits  vier  Fünftel
der  gesamten  Ernte  verkauft  sein  sollen.  Der  Rest
soll  sich  in  festen  Händen  befinden;  man  soll  auch
vorläufig  nicht  beabsichtigen,  weitere  Verkäufe
vorzunehmen.

Der  Preis  für  1  kg  feines  bulgarisches  Rosenöl
hält  sich  zwischen  700  und  750  Mk.;  für  feinstes
Ol  wird  von  anderer  Seite  für  dasselbe  Quantum
850  Mk.  verlangt.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Konstautinopel
vom  31.  August  1908.)

 

Handel  und  wirtschaftliche  Verhältnisse  Britisch-Südafrikas
  im  Jahre  1907.

Das  Jahr  1907  hat  die  Hoffnungen  auf  einen
neuen  Aufschwung  des  Wirtschaftslebens  in  Britisch-Südafrika
  nicht  erfüllt,  und  die  Klagen  über
schlechte  Zeiten  haben  eher  zu-  als  abgenommen.
Auch  die  ersten  Monate  des  Jahres  1908  zeigen,
daß  die  Depression  im  Handel  ihren  tiefsten  Punkt
noch  nicht  erreicht  hat,  und  der  Abschluß  des
laufenden  Jahres  verspricht  ein  noch  ungünstigerer
zu  werden  als  der  des  Jahres  1907.

Die  Zahl  der  Konkurse  ist,  wie  folgende
Statistik  ergibt,  weiter  im  Steigen  begriffen:

Einfuhr  Ausfuhr  Uüberschuß

Jahr  zum  aus  dem  frelen  der
Verbrauch  Verkehr  Einfuhr
1847  bis  1856  *  225  22  203
1857  1866  386  165  221
1867  1876  1  187  653  633
1877  1886  2282  1  152  1  130
1887  1896  S  7  483  4  075  3  409
1897  =  1906  16  252  5743  9510
1897.  .  15  073  5  441  9  631
1898  13  900  5  565  8  335
1899  14  309  5  881  8  428
1900  11  815  5  987  5  828
1901  14  363  5  055  9  317
1902  14  666  5  944  8  722
1903  16  742  6  011  10  731
1904  21  126  8  940  12  186
1905  19  295  8  557  10  738
1906  21  231  10  049  11  182
(Nach  einem  ner  des  Kais.  Generalkonsulats

in  Amsterdam).

Die  türkhische  Rosenölernte.

Obwohl  die  Schneemassen,  die  im  Balkan  bis
spät  in  den  diesjährigen  Frühling  hinein  lagerten,
die  Rosenpflanzungen  anfangs  mit  Reifschaden
bedrohten,  haben  die  Kulturen  Winter  und  Frühling
  gut  überstanden.  Ungünstig  war  jedoch  für
sie,  daß  im  Monat  Mai,  zur  Blütezeit,  eine  starke
Hitze  einsetzte,  deren  nachteilige  Folgen  erst  gegen
Schluß  der  Destillation,  die  in  diesem  Jahre  viel
kürzer  als  sonst  andauerte,  durch  ausgiebige  Regen
etwas  abgeschwächt  wurde.

Das  Ernteergebnis  steht  nach  der  einen
Schätzung  mit  dem  vorjährigen  auf  ungefähr
gleicher  Höhe;  es  wird  auf  etwa  2000  kg  gegenüber
  etwa  2100  kg  im  Vorjahre  veranschlagt.
Nach  der  Schätzung  anderer  soll  der  Ertrag  an
Ol  etwa  um  ein  Fünftel  hinter  dem  des  Vorjahres
zurückgeblieben  sein.

Außerdem  soll  sich  der  Einstand  in  diesem
Jahre  wesentlich  höher  stellen,  da  es  an  dem  zur
Destillation  erforderlichen  Wasser  (insbesondere  zur
Kühlung  der  Röhren  der  Destillationsapparate)
empfindlich  gemangelt  haben  soll.

In  Anbetracht  der  politischen  Verhältnisse

Jahr  Anzahl  Passiva  E  Aktiva  #.#
1902  .  159  222  183  127  159
1903  331  773  186  520  971
1904  842  1  849  000  1252  842
1905  760  1  835  270  1  268  296
1906  773  1  497948  1  000  018
1907  777  1  956  092  1225284

Damit  ist  im  n  verslossenen  Jahre  eine  Passiven-Ziffer

  erreicht  worden,  die  selbst  diejenige  des

Jahres  1904  übertrifft.

Einen  weiteren  Beleg  für  die  ungünstige  Geschäftslage
  und  für  den  Mangel  an  Unternehmungslust
  bieten  die  Banknachweise.  Die  sämtlichen
Banken  der  Kap=  und  Orangeflußkolonie,  des
Transvaal  und  Natals  hatten  folgende  Depositen
in  Verwahrung,  beziehungsweise  Darlehen  ausgeliehen


 

Am  31.  De-  ixed  loatin  Gesan
zember  Tis  *  posi  ng  in  Darlehen
1000

1898:  5418  13  119  18  537  16  841
1899:  5263  14  998  21261  14  433
1900/01  nicht  bekannt

1902:  11  479  28  634  40  113  23  890
1903:  11  993  20  810  32  803  26  321
1904:  12515  20  453  32  968  25  257
1905:  14  649  19  875  34  524  26  956
1906:  16  129  17  105  33  234  26  722
1907:  15  057  15  106  30  163  23221
        <pb n="1056" />
        S

Die  Höhe  der  floating  depositse,  derjenigen
Summen,  die  bei  den  Banken  zinslos  zum  sofortigen
  Abheben  hinterlegt  sind,  ist  danach  seit
1903  im  Fallen.  Hierin  kommt  zum  Ausdruck,
daß  auf  dem  Markte  flüssiges  Geld  zu  Unternehmungen
  in  immer  geringerem  Maße  gebraucht
wird,  daß  der  Kapitalist  seine  Gelder  vielmehr
verzinslich  und  auf  längere  Zeit  unkündbar  den
Banken  überläßt.  Daher  sind  die  fixed  depositsbis
  zum  Jahre  1906  fortgesetzt  gestiegen.  Im
Jahre  1907  sind  nunmehr  auch  diese  festen  Depositen
  gefallen,  vermutlich  ein  Zeichen,  daß  die
Kapitalisten  auch  diese  Summen  anfangen  aus
den  Banken  zurückzuziehen,  um  sie  zu  ihrem
Lebensunterhalt  zu  verwenden.  Die  von  den
Banken  ausgeliehenen  Kapitalien  weisen  nach
obigen  Angaben  zum  ersten  Male  im  verflossenen
Jahr  einen  starken  Rückgang  auf.

Die  Einfuhrziffern  sind  wiederum  stark  gefallen.
  Dieser  Niedergang  hat  auf  den  Staatshaushalt,
  dessen  Balanzierung  jedenfalls  in  den
Küstenkolonien  bisher  hauptsächlich  auf  den  Einnahmen
  aus  den  Einfuhrzöllen  beruhte,  den  ungünstigsten
  Einfluß  gehabt.  Die  letzten  Jahre
haben  erhebliche  Defizits  ergeben,  und  das  neue
Ministerium  in  der  Kapkolonie  sieht  sich  der
schweren  Aufgabe  gegenüber,  neue  Einnahmequellen
  ausfindig  zu  machen.

Die  allgemeine  Lage  wird  weiter  verschlechtert
durch  die  Krisis  im  Diamantenhandel,  dem
lonie.  Die  Diamantengruben
  haben  ihre  Produktion  infolge  des  Mangels
an  Absatz,  der  insbesondere  durch  die  Krisis  in
Nordamerika  hervorgerufen  ist,  erheblich  einschränken
  müssen.  Arbeiterentlassungen,  geringere
Dividenden,  schmalere  Einnahmen  für  die  Staatskassen
  sind  die  Folge.

Bei  dieser  allgemein  gedrückten  Lage  schränken
Firmen  und  Staatsbetriebe  ihr  Personal  erheblich
ein,  und  es  herrscht  zum  Teil  infolge  des  Arbeitsmangels
  eine  ganz  außerordentliche  Not  unter
der  Arbeiterbevölkerung.

Bei  diesem  Mangel  an  Unternehmungen  und
dieser  Arbeitsnot  hat  Britisch-Südafrika,  ein  Land,
das  Hunderttausende  aufzunehmen  in  der  Lage
wäre,  eine  Abwanderung  der  Bevölkerung  zu
verzeichnen.  Der  Personenverkehr  über  die  Häfen
der  Kapkolonie  belief  sich  ohne  Truppen
1901  auf  30  852  Ankommende,  206  Abreisende

1902  49060  -

1  "
tikelder

1903  61870  -  3  -
1904  32282  33651  -
1905  33775  -  34533  -
1906  34041  -  40180  -
1907  -  29767  -  39550  -

 

972  20

Während  also  in  der  Zeit  des  wirtschaftlichen
Aufschwungs  die  Zahl  der  Ankommenden  diejenige
der  Abreisenden  um  mehr  als  das  Doppelte  überstieg,
  sind  die  Auswandererziffern  seit  1904  erheblich
  höher  als  die  der  Einwandernden.  Von
den  Ankommenden  sind  etwa  88  v.  H.  britische
Staatsangehörige,  etwa  5  v.  H.  russische  und  etwa
3  v.  H.  deutsche.

Der  Handel  Britisch-Südafrikas.  Vor
27  Jahren  ist  vom  südafrikanischen  Zollverein  ein
statistisches  Bureau  gegründet  worden,  das  allmonatlich
  Nachweise  über  Ein=  und  Ausfuhr  veröffentlicht.
  Vierteljährlich  wird  das  vorhandene
Material  nach  statistischer  Bearbeitung  und  Gruppierung
  für  den  verflossenen  Teil  des  Jahres
herausgegeben.  Alljährlich  erscheint  ein  besonders
ausgearbeitetes  „Annual  Statement“.  Diesen
amtlichen  Veröffentlichungen  sind  die  folgenden
Zahlen  entnommen  worden.  Sie  umfassen  die
Privat=  und  die  Regierungsgüter  unter  Ausschluß
der  Bargeldeinfuhr.

Die  Gesamteinfuhr  Südafrikas.

Einfuhr-Gebiet  1905  1906  1907
bzw.-Hafen  Wert  )

Kapkolonie  19760  970  18037389  15474997
Natal.  10369779  8869932  7552326
Delagoabai

(Lourenco

Marques).  3745  130  4140  404  3769108
Beira.  212089  566487  663680

 

Zusammen  34087968  31614212  27  460  111
Die  Bargeldeinfuhr  betrug:

 

Kapkolonie  230  143  97252  124658
Natal  345  480  55044  185  433
Delagoabai  30139  551171  489498
Beira.  9333  8000  6825
Zusammen  615095  711467  8606414
Gesamtausfuhr  Südafrikas  zur  See.
üÜber
Kapkolonie  33769216  39618747  44092215
Natal.  91146  2326256  2996301
Delagoabai  41510  210994  261517
eira  89440  203  485  245582
Eingeführte
und  wieder
ausgeführte
Güter  —  1518188  796713

 

Zusammen  36491312  43877670  48392328

Unter  den  in  den  Jahren  1906  und  1907
eingeführten  und  wieder  ausgeführten  Gütern  ist
die  Bargeldausfuhr  mit  863  222  &amp;amp;  für  das  Jahr
1906  und  158775  &amp;amp;  für  1907  einbegriffen.

*)  1  2  =  20,50  Mk.
        <pb n="1057" />
        W  973  20

Sie  betrug  1904:  1  518  845  L  und  1905:
631  611  K,  Summen,  die  in  den  oben  angegebenen
  Gesamtausfuhrziffern  für  diese  Jahre  nicht
mitenthalten  sind.

Seit  dem  Jahre  1905  überwiegt  danach  die
Ausfuhr  die  Einfuhr  ganz  erheblich;  eine  Tatsache,
  die  im  wesentlichen  der  vermehrten  Goldund
  Diamantenausfuhr  zuzuschreiben  ist.  Während
der  Zeit  der  passiven  Handelsbilanz  vor  1904
nahmen  Handel  und  Wandel  einen  erheblichen
Aufschwung,  und  es  war  Arbeit  für  alle  unter
den  günstigsten  Bedingungen  zu  finden.  Seit
1905  zeigt  die  Statistik  eine  aktive  Handelsbilanz,
in  welcher  der  Überschuß  der  Ausfuhr  über  die
Einfuhr  mit  jedem  Jahre  steigt.  Dabei  ist  die
allgemeine  Lage  des  Handels  von  Jahr  zu  Jahr
ungünstiger  geworden,  die  Zahl  der  Konkurse  gestiegen,
  die  Masse  der  Arbeitslosen  gewachsen.

Im  ganzen  kann  angenommen  werden,  daß
nur  der  Handel  leidet,  während  die  Landwirtschaft
im  Erstarken  begriffen  ist.

Die  Einfuhr.

An  dem  Rückgange  der  Einfuhr  im  Jahre
1907  sind  mit  Ausnahme  von  Beira  sämtliche
Häfen  beteiligt,  wie  folgende  Zahlen  ergeben:

Wert  #  —
1906  1907  1906

Kapstadt  .  6566072  5192929  21,9  *

Port  Elizabeth  6564  103  6004952  21,9  23,2

East  London  3717049  3075  431  12,5  11,9

And.  Kaphäfen  580  528  567060  2,0  2,2
Port  Natal

(Durban)  8223510  7020598  27,5  27,1

Delagoabai  3654  120  3395923  12,3  13,1

Beira  554290  440  454  1,9  2,5

Am  stärksten  ist  danach  der  Einfuhrhandel
Kapstadts  gefallen,  das  von  der  zweiten  an  die
dritte  Stelle  der  fünf  Haupteinfuhrhäfen  getreten
  ist.

Der  Konkurrenzkampf  der  verschiedenen  südafrikanischen
  Häfen  um  den  Durchgangsverkehr
nach  dem  Transvaal,  ein  Kampf,  der  für  die
Festsetzung  der  Schiffsfrachtraten  und  Eisenbahntarifsätze
  die  größten  Schwierigkeiten  mit  sich  bringt,
wird  durch  folgende  Zahlen  beleuchtet.

Es  wurden  eingeführt  im  Jahre  1907  nach
Transvaal:

a)  Überseeprodukte  Wert  S
über  die  Kapkolonie  3  633  972
Natal  .  4294  451
Delagoabai  4258  606
b)  südafrikanische  Fit  3571  915
15  758  944

Der  Vergleich  mit  den  Angaben  früherer  Jahre
ergibt,  daß  der  Durchgangsverkehr  über  Lourengo

 

Marques  (Delagoabai)  im  Verhältnis  zu  dem
über  die  Kap=  und  Natalhäfen  ständig  gestiegen
ist.  Nach  den  gegenwärtig  geltenden  Tarifen
können  die  meisten  Waren  billiger  über  Delagoabai
nach  Transvaal  gesandt  werden  als  über  die
anderen  Häfen.  Man  ist  jetzt  bestrebt,  eine  gleichmäßige
  Verteilung  des  Durchfuhrhandels  zu  erreichen,
  und  beabsichtigt  zu  diesem  Zwecke,  eine
Vereinigung  der  unter  drei  Verwaltungen  stehenden
Eisenbahnsysteme  der  verschiedenen  Kolonien  zustande
  zu  bringen.

Der  Anteil  der  einzelnen  Länder  an  der  Einfuhr
  nach  Britisch-Südafrika  ist  aus  folgenden
Tabellen  ersichtlich:

1906  1907

Prozent-  Prozentcasder

  cer

Wert  &amp;amp;einfuhr  Wert  #einfuhr
Großbritannien  16  938  328  56,8  14  772  435  57,0
Brit.  Besitzungen  3  807  136  12,4  3745  390  14,5

Ver.  Staaten  von

Ameri  .  -6926819,020297407,8
Deutschland.  2026  041  7.6  1977592  7.6
Argentinien  918  818  3.1  460  314  18
Frankreich  520  6860  15,8  448  581  1.7
Hollan  345  529  1,2  357  623  1,4
Schweden.  425  765  1,5  313  5599  1.2

 

Die  Einfuhr  aller  übrigen  Staaten  erreicht
noch  nicht  den  Wert  von  300  000  L

Wenngleich  die  amtliche  Statistik  angibt,  daß
unter  der  Einfuhr  aus  Großbritannien  ein  gewisser
Betrag  fremdländischer  Produkte  enthalten  sei,  die
über  Großbritannien  eingeführt  seien,  dürften  die
vorstehenden  Zahlen  der  Wirklichkeit  doch  einigermaßen
  entsprechen,  da  das  Ursprungsland  der
Ware  bei  der  Einfuhr  anzugeben  ist.  Der  Anteil
der  einzelnen  Staaten  am  Einfuhrhandel  hat  sich
nach  obigen  Zahlen  gegenüber  dem  Jahre  1906
nicht  wesentlich  verschoben.  Der  Rückgang  der
Gesamteinfuhr  aus  Argentinien  ist  zurückzuführen
auf  die  verminderte  Einfuhr  von  lebendem  Vieh,
Fleisch  und  Mais.  Diese  Produkte  sind  teils  in
erhöhtem  Maße  aus  Australien  eingeführt  worden,
teils  hat  die  Landwirtschaft  des  Inlandes  den
Bedarf  gedeckt.  Prozentual  gestiegen  ist  die  Einfuhr
  aus  den  übrigen  britischen  Kolonien  nach
Südafrika,  während  die  Einfuhr  aus  Groß-=britannien,
  Deutschland  und  den  meisten  anderen
Staaten  prozentual  keine  Anderungen  erfahren  hat.

Seit  dem  Jahre  1903  wurde  Großbritannien
für  die  meisten  Güter  ein  Zollnachlaß  von  2½  v.  H.
zugestanden,  der  seit  dem  1.  Juli  1906  auf  3  v.  H.
erhöht  wurde.  In  gleicher  Weise  wurde  Kanada
für  seine  Landesprodukte  seit  dem  Jahre  1904
bevorzugt,  seit  1906  auch  Australien  und  Neuseeland.


Die  Einfuhr  aus  Großbritannien  besteht  im
wesentlichen  aus  Industrieprodukten,  diejenige  aus
        <pb n="1058" />
        den  britischen  Kolonien  aus  Naturalien.  Die  Einfuhr

  aus  Großbritannien  betrug:

W  974  20

1907
C

1903:
1904:
1905:
1906:

61,5  v.  H.  des  Gesamthandels,
62,4
58,5

1906
r9

ist  also  fast  ständig

u  n  „  ½

56,3
57,0

u  e#u  nn
abnhU

1907:
um  ein  Geringes  gesunken.
Die  Einfuhr  aus  den  zollbevorzugten  Kolonien
hat  sich  dagegen  gehoben.

Die  wichtigeren  Ausfuhrartikel  stellten  die
folgenden  Werte  dar:

 

Wolll  .  .31289572711085
Häute  und  Felle  ..  948300774857
Angorahaare  (Mohair)  965  687  850  123
Straußenfedern  .  1  814  232  1  406  159
Hafer  .  32761  2162
Mais.  184  534  3  755
Frische  Früchte.  23  699  18  165
Präparierte  Früchte,

Flaschen  od.  sn  2147  227

getrocknet  .  4  062  377
Marmelade  u.  dgl.  1  417  678
Tabakwaren  .  4574  2  403
Diamanten  8973  148  9.257  531

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)

 

Beteiligung  der  wichtigeren  Länder  am  Hbhandel  der  Kapkolonie  im  Jahre  1907.
An  der  Wareneinfuhr  der  Kapkolonie  waren  die  wichtigeren  Länder  in  den  letzten  beiden

Jahren,  wie  folgt,  beteiligt:

Einfuhr  1907

über  andere  Staaten

Einfuhr  1906

 

Länder  überseeische  der  südafrikanischen  insgesamt  insgesamt
Zollunion
4  4  4

Großbritannien  und  Kolonien  10  721  920  346  524  11  068  444  12  476  861
Osterreich  ...  66  701  1  312  68  01  55  135
Belgien  153  308  1  571  154  879  217  440
Frankreich  259  277  55275  264  552  276248
Deutschland  843  240  26  842  870  082  1032539
Holland  206  609  1999  208  608  210  372
Italien  76229  1  398  77  627  68  076
Norwegen.  50  393  517  50  910  63  355
Schweden.  138  320  2547  140  867  190  129
Schweiz  .  70  019  3  060  73  079  59  364
Vereinigte  Staaten  von  Amerika  1  142  934  28  548  1  171  482  1  566  444
Argentinien  234  343  4  395  238  738  651  709

Brasilien  245  639  1  609  247  248  298  945
Chile  91  590  —  91.590  103  036
Zusammen,  einschl.  anderer  Läneer  14  519  904  2  408  235  19  928  139  19  367  919

Großbritannien  und  Kolonien

Die  Warenausfuhr  der  Kapkolonie  richtete  sich  in  den  letzten  beiden  Jahren  in  der
Hauptsache  nach  folgenden  Ländern:

Bestimmungsländer

Belgien

Frankreich
Deutschland

 

K
r
9
9
##
2

Zusammen,  einschl.  anderer  Länder

Deutsch-  Sadwestafrika
Stalien  .
Portugiesisch-  Ostafrika  .
Portugiesisch-Westafrika.  ..
Bereinigte  Staaten  von  Amerika

Ausfuhr  1907

Ausfuhr  1906

 

sühafrimnsche  miederausgeführte  insgesamt  insgesamt
4  #
42  905  525  149  201  43  054  726  38  536  631
244  396  517  244  913  239  581
41  511  309  41  820  58727
708  671  14  904  723  .575  603  606
66  303  112  893  179  196  445  005
7  106  7  425  14  531  15  872
2  423  13  804  16227  33  575
15  .551  31  710  47  261  8  114
83  072  4  004  87  076  17  203
47  086  714  5292  036  52  378  750  48771  608

(Nach  Statistical  Register  of  the  Colony  of  the  Cape  of  Good  Hope  1907.)
        <pb n="1059" />
        975

20

Handel  Mazagans  (Marokko)  1907.
Der  Handel  Mazagans  (Marokko)  gestaltete  sich  für  das  Jahr  1907  im  Vergleiche  mit

dem  Vorjahre,  wie  folgt:

Ausfuhr  nach  fremden  Häfen
inm  Küstenhandel.

Einfuhr  aus  fremden  Häfen.
-  inm  Küstenhandel.

 

zusammen.

 

zusammen
Ausfuhr  und  Einfuhr

1907  1906
Mark  Mark
5  099  610  2  545  600
1  548  480  2  423  480
6  648  090  4  969  080  ohne
5  433  790  6  101  100
145  660  335  160Kontanten.
5  579  450  6  436  260
12  227  540  11  405  340

Die  Beteiligung  der  wichtigeren  Länder  an  den  Werten  der  Aus=  und  Einfuhr  des

Jahres  1907  ohne  Kontanten  war  folgende:

Ausfuhr  Einfuhr  Zusammen  v.  H.
Belgien  —  177  360  177  360  1,70
Deutschland  2  329  960  102  980  2  432  940  23,00
England.  1  919  280  3  683  228  5  602  508  53,20
Frankreich  400  580  1  381  480  1  782  060  17,00
Italien  75  110  .  75  110  0,70
Ossterreich-  ungarn  .  50  142  50  142  0,50
Spanien  282  720  11  160  293  880  2,80
Auf  die  einzelnen  Artikel  entfielen  bei  der  1907  1906
Ausfuhr  im  Jahre  1907  folgende  Mengen  und  kg  Mk.  kg.  Mk.
Werte:  kg  Mk.  Kümmelsaat  55500  44400  36700  22000
Bohnen  335  900  40  300  Leinsaat.  244800  53840  96600  22240
Erbsen  465  700  111  760  Lumpen.  49700  19880  5800  4100
Gerste  20  402  500  2  202  740|  MBais  20600  2400
Kanariensaat  2  900  900  406  100  Mandeln  48700  73050  21900  30660
Koriander  430  600  51  640  Rindshäute  8300  9150  40  200  48200
Kümmelsaat.  123  600  98  880  Schaffelle  79000  63200  104800  94300
Leinsaat  574  900  126  480  Wachs  27500  66000  23400  60  800
Lumpen  405  600  162  240  Weizen  21600  4320
Mais.  1  097  200  131  6600.  Wolle,  ge-Mandeln
  188  100  282  150  waschen.  1600  2560  9800  19600
Rindshäute  26  900  29  620  Wolle,  un-Schaffelle
  182  900  146  320  gewaschen  305100  244  080  138700  138700
achs  31  350  75  240  Ziegenfelle.  1400  1680  .  .
Wolle,  gewaschen  37  700  60  320  Ziegenhaare  10800  8640  14400  11500
é"“  ungewaschen  94  500  315  600  Mit  alleiniger  Ausnahme  von  Rindshäuten,
Eier  10  42  733  000  Schaffellen,  Wolle,  Ziegenhaaren  zeigen  sämtliche
.  .  Artikel  eine  Zunahme,  hauptsächlich  Gerste,  von
Die  Mengen  und  Werte  der  nach  Deutsch=  der  im  Jahre  1906  nichts  und  im  Jahre  1907
land  ausgeführten  Waren  waren  in  den  Jahren  ..-d07ld·
  20  202  740  kg  ausgeführt  wurden;  hiervon
1906  und  1907  folgende:  wurden  14  417  600  kg  =  70½  v.  H.  der  ge-1907
  1906  samten  Gerstenausfuhr  von  Deutschland  aufgekg
  Mk.  xs  Ml.  nommen.  Eine  bemerkenswerte  Vermehrung  trat
Bohnen  .  .  37300  10460  bei  der  Ausfuhr  von  Eiern  ein.  Diese  hob  sich
Eier  .  4600  von  6120  Kisten  im  Jahre  1906  auf  10  472  Kisten
Fenugree  47  400  7300  im  Jahre  1907  und  führte  dem  Lande  den  nicht
Gerste.  14t417600  1557200  unerheblichen  Mehrbetrag  von  243  400  Mk.  zu.
Kanarien-  England  ist  hierfür  der  Hauptabnehmer:  1906:
saat.  837  200  117300  106000  26500  5870  Kisten  (96  v.  H.);  1907:  10  000  Kisten
Koriander  99400  11900  (95  v.  H.).
        <pb n="1060" />
        W  976  2c

Die  Ausfuhr  von  Wolle  fiel  von  630  900  kg
im  Jahre  1906  auf  432200  kg  im  Jahre  1907.
Dies  ist  eine  Folge  der  großen  Abgänge  von
Schafen  in  den  Jahren  1905  und  1906.  Von
der  Wollausfuhr  des  Jahres  1907  nahm  Deutschland
  306  700  kg  (71  v.  H.)  auf  und  steht  damit
an  erster  Stelle,  während  Frankreich  im  Jahre
1906  mit  458  800  kg  (72½  v.  H.)  den  Vorrang
hatte.

Der  Rückgang  der  Einfuhr  ist  in  der  Hauptsache
  auf  die  Abnahme  der  eingeführten  Nahrungsstoffe

  zurückzuführen:  1906  1907
Mk.  Mk.
Gerste  11  340  —
Gries  585  400  136  560
Mais  290  420  —
Mehl  311  400  102  480
Reis  277  140

Von  den  Hauptgebrauchsartikeln  wurden  da-e

gegen  mehr  eingeführt:  1906  1907
Mk.  Mk.

Manchesterwaren  2  690  020  3  313  520

Zucker  .  705  700  1  006  800

Diese  Mehrbeträge  wurden  zum  guten  Teil
von  den  Schauja-Leuten  während  der  letzten  vier
Monate  1907,  wo  ihnen  die  Verbindung  mit
Casablanca  abgeschnitten  war,  ausgenommen.

Das  übrige  Importgeschäft  zeigte  gegen  1907
einen  weiteren  Rückgang,  da  das  Geschäft  mit
Marrakesch,  für  welches  Mazagan  einen  Hauptumschlagsplatz
  bildet,  ganz  brach  lag.  Wenn  auch
die  Straßen  soweit  sicher  wurden,  daß  in  letzter
Zeit  Geldkarawanen  passieren  konnten  und  Beraubungen
  der  Postboten  nicht  mehr  vorkamen,
so  haben  doch  die  unruhigen  Verhältnisse  dem
dortigen  Handel  schwere  Schäden  zugefügt  und
die  Kreditfähigkeit  vermindert.  Es  wird  eine
lange  Zeit  dauern,  bis  die  Verluste  —  speziell
der  deutschen  Häuser  —  wieder  wettgemacht
sind.  Einsichtige  Kaufleute  haben  deshalb  ihre
Beziehungen  zu  genanntem  Platz,  wenn  nicht
ganz  abgebrochen,  so  doch  auf  das  Außerste  eingeschränkt.


Zieht  man  von  der  Gesamtsumme  der  Einfuhr
des  Jahres  1907  im  Betrage  von  5433790  Mk.

ab:  a)  Stapelartikel:

Baumwollwaren
  3313520  #

Zucker.  1006800

Lichte  104120

Te  169560  =

ferner:  b)  Habrungistoife

Gries  136560

Mehl.  102480  4832040  -
so  bleiken  .  600750  Mk.

für  sämtliche  übrigen  Artitel.

 

Die  Ernteaussichten  für  1908  sind  vorzüglich.
Es  sind  große  Mengen  Getreide,  namentlich  Gerste,
ausgesät,  und  man  erwartet,  da  die  Wintermonate
ungewöhnlich  regenreich  und  damit  für  die  Landwirtschaft
  günstig  waren,  gute  Erträge.  Von
Wolle  kam  im  ersten  Halbjahr  1908  fast  nichts
auf  den  Markt,  da  die  Produzenten  bei  den  niedrigen
  Preisen  vorziehen,  ihre  Bestände  zu  halten
oder  für  den  lokalen  Bedarf  zu  verkaufen.  1906
wurden  bis  22½  8  bezahlt,  1907  bis  18  8,  und
im  Juni  1908  erschien  ein  Preis  von  6  8  als
reichlich.  Diese  Preise  gelten  für  den  maurischen
Zentner  von  54  kg.  Es  wird  indessen  angenommen,
  daß  der  tiesste  Stand  erreicht  ist  und
eine  Besserung  der  Preise  eintritt.  Für  Felle
und  Häute,  die  1907  unter  starker  Depression
litten,  scheint  sich  eine  Besserung  der  Lage  bemerkbar
  zu  machen,  die  ihren  Einfluß  auch  auf
den  Markt  in  Mazagan  ausüben  wird.  Für  Einfuhrwaren
  sind  die  Lager  in  Marrakesch  bei  den
mangelnden  Zufuhren  sehr  reduziert,  und  es  dürfte
sich  nach  Wiederherstellung  von  Ruhe  und  Frieden
der  Verkehr  recht  lebhaft  gestalten.

Die  öffentliche  Sicherheit  hat  in  den  letzten
Monaten  zu  ernsten  Beschwerden  keinerlei  Veranlassung
  gegeben.

Die  Inkassi  sind  schwer  und  nicht  pünktlich.
Deutsche  Firmen  sind  dringend  zu  warnen,  in
Mazagan  oder  in  Marrakesch  direkte  Verbindungen
anzuknüpfen;  es  empfiehlt  sich  vielmehr,  sich  der
Vermittlung  der  dort  ansässigen  deutschen  Häuser
zu  bedienen,  die  die  Verhältnisse  kennen  und
Gewähr  für  eine  ordnungsgemäße  Abwicklung
der  Geschäfte  bieten.

(Nach  einem  Verichte  des  Kais.  Vizekonsulats
n  Mazagan.)

 

Einfuhrhandel  Neuseelands  nach  Waren
im  Jahre  1907.

Im  Anschluß  an  die  früheren  Ausführungen

über  den  Handel  Neuseelands  im  Jahre  1907°)

werden  den  Zeitschriften  New  Zealand  Trade
Review  and  Price  Current“  und  The  Board
of  Trade  Journal  noch  folgende  Zahlen  entnommen,
  die  den  Anteil  der  wichtigsten  Waren
am  Einfuhrhandel  Neuseelands  in  den  Jahren
1907  und  190é6  erkennen  lassen:

 

Einfuhr
1906  1907

4  4
Zucker  und  Melasse.  451  253  570  154
Früchte  (getrockn.  u.  Freisch  256  473  357  827
Spirituosen  281  473  291  969
Tee  229469  268  556

v*)  Vol.,  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  12,  S.  602  ff.
        <pb n="1061" />
        Körner,  Hülsenfrüchte  u.
Me

Shuchte  und  Kakao  v
ein
Flhellonzerier  besal.

di  holi

Düngemittel:.

Kohlen  und  Koks

Sras.  und  Hlessaat:

Zeme

Peenen  u.  Leinenwaren


Kleidungsstücke  u.  serrige

leider

Zeugstofse

Wollenwaren

Polanentier-  u.  Strumpi

snes  und  Schuhe  .
Seidenwaren
Hüte  und  Mützen  .
Teppichstoffe  und  Teppich
schoner
Putzwaren
Maschinenanlagen  und
Maschinen.  .
Verzinktes  Eisenblech
Eisendraht  und  Drahtnetzwerk

Stangen-,  Bolzen=  und
Stabeisen  ·
Eiserne  Röhren  u.  deren
Zubehör
Eiserne  Bleche  u.  Platten
Eisenkurzwaren
Werkzeuge  und  Geräte
Silber  und  versilb.  Waren
Nägel  und  Stifte
Weißbleche.  .
Eisenbahnschienen  und
Eisenbahnmaterialien.
Papier,  Schreibwaren  u.

ücher  .
Drogen  und  Arzneien  .
Ole

blhändierwaran,  Scisen
usw
Farben.
Tabak
Zigarren,  Zigaretten  und
Schnupftabak
Galanteriewaren
Musikinstrumente
Chirurgische  Instrumente

W  977  20

Einfuhr
1906  1907
#  +
41  521  130  587
57  856  75  378
65  028  73930
54  608  65  566
45  707  54  791
197  585  270  768
209  838  234  739
201  919  222  231
96  382  201  795
65  549  106  361
696  830  851  814
691  558  756  914
580  396  657744
442  952  434  673
282  056  327750
300  134  290  786
96  255  95  429
94  755  93  310
70  694  77243
59  456  61  357
785  000  894  014
293  751  361  477
199  279  247  312
180  435  199  017
153  978  188  159
93  928  77  944
312  277  397  115
177  259  180  895
89  496  93  521
56  213  63  749
43  967  52  127
336  806  229  444
599  652  650  991
475  485  502  913
240  142  247  443
159  853  174  596
100  229  119  337
199  824  223  744
130  630  148  578
170  529  202  321
134  212  136  459
46  222  60  387

 

Einfuhr
1906  1907
Motorwagen,  Motorfahr-  4  4

räder  u.  Zubehörteile  82  371  193  000
Zweiräder,  Dreiräder  u.

Zubehörteile  .  199  588  185  511
Glas  und  Glaswaren.  175  837  192  496
Irden=  u.  Porzellanwaren  115  074  154  665
Leder  und  Lederwaren  125  081  136  759
Möbel  und  Polsterwaren  78820  96  098
Wagen  und  Zubehörteile  54  600  73  072
Kanevras  .  60  763  66  565

Insgesamt  einschr
anderer  Waren  14  078  565  16  223  326
Dazu  kommt  der  Paketpostverkehr,  der  im
Jahre  1907  (1906)  310  219  6#19  108)  ausmachte.
  Ferner  gingen  Münzen  in  Gold,  Silber
und  Kupfer  im  Werte  von  763  154  #  Gos  233)
ein.  Die  Wiedereinfuhr  bewertete  sich  auf  6162  K.
(5497).  Die  Gesamteinfuhr  des  Jahres  1907
(1906)  stellte  sich  hiernach  auf  17  302  861  8
(15  211  403).

Außenhandel  der  Vereinigten  Staaten  von  Rmerika
1907/08  nach  Warengruppen.

 

Einfuhr.
1907/08  1906/07

Nahrungsstoffe  in  «  «

natürl.  Zustande  145  433  483  150074765
Nahrungsstoffe

ganz  oder  teilweise

  verarbeitet  146823  521  158340  736
Rohmaterial  z.  Weiterverarbeitung.

  365  425567  477505  154
Halbfabrikate  196445738  274249005
Fertige  Waren  329897623  363660  915
Verschiedenes  10  315860  10590350

Gesamteinfuhr  1194341792  1434421425

Ausfuhr  inländischer  Waren.

 

Nahrungsstoffe  in

natürl.  Zustande  189030665  167323674
Nahrungsstoffe

ganz  oder  teilweise

  verarbeitet  331868  382  345  676856
Rohmaterial  z.  Weiterverarbeitung.

  556645  693  593072017
Halbfabrikate  262220  655  260  613878
Fertige  Waren  488  458726  479700679
Verschiedenes  6460  236  7330930

 

Gesamtausfuhr  1834786357°)  1853718  034
*m  (New  Yorker  Handels-Zeitung.)

*)  Abweichung  von  der  durch  Addition  entstehenden
Summe  nicht  aufzuklären.
        <pb n="1062" />
        G  978  20

Bergwerksunternehmungen  in  der  Kapkolonie.

Seit  einiger  Zeit  machen  Funde  von  Kupfer
in  der  Nähe  von  Upington  von  sich  reden.
Wie  verlautet,  sollen  die  auf  der  Besitzung
Areachap  vorgenommenen  Schürfungen  besonders
erfolgreich  gewesen  sein.  Die  Direktoren  der  De
Beers  Gesellschaft  interessieren  sich  für  dieses  Unternehmen,
  und  einer  von  ihnen  ist  Direktor  der
Gesellschaft  geworden,  die  diese  Mine  ausbeuten
will.  Die  Ausbeutung  war  bisher  dadurch  erschwert,
  daß  Zweifel  über  die  Eigentumsverhältnisse
  an  den  betreffenden  Ländereien  bestanden.
Diese  sollen  indes  jetzt  beseitigt  sein.

Ein  anderes  Unternehmen,  das  Erfolg  verspricht,
  ist  die  Gewinnung  von  Mangan  auf
den  der  Caledon  Baths  Gesellschaft  gehörigen
Ländereien.  An  diesem  Unternehmen  ist  die
Firma  Ww.  Spilhaus  &amp;amp;  Co.  in  Kapstadt  beteiligt,
die  kürzlich  5000  Tonnen  Mangan  nach  Antwerpen
  verschifft  haben  soll.  Man  hofft  auf  einen
monatlichen  Export  von  4000  Tonnen.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)

Fischerel  und  Jagd,  Schutz  der  Qangrovenwaldungen
in  Cozamblque.

Schon  lange  wird  darüber  geklagt,  daß  der
große  Fischreichtum  der  Delagoabucht  nicht  in
zweckmäßiger  Weise  ausgebeutet  werde.  Die  Nähe
von  Johannesburg  bietet  einen  vorzüglichen  Markt,
der  viel  mehr  ausgenützt  werden  könnte,  wenn
die  Fischerei  sich  in  besserer  Verfassung  befände.
Vor  einigen  Wochen  hat  daher  die  Regierung
dem  Gesetzgebenden  Rat  die  Entwürfe  zu  einer
Reihe  von  Verordnungen  vorgelegt,  die  das
Fischereiwesen  reformieren  sollen.

„  Da  eine  völlige  Vernichtung  des  Wildstandes
im  südlichen  Teil  der  Provinz  drohte,  hat  der
Gesetzgebende  Rat  kürzlich  auf  vier  Jahre  die
Jagd  auf  folgende  Tiere  in  dem  ganzen  südlich
des  Saveflusses  gelegenen  Gebiet,  daß  heißt  in
den  Distrikten  Lourenzo  Marques,  Gaza,  Inhambane
und  dem  südlichen  Teil  des  Bezirks  der  Mozambique=Gesellschaft
  (Distrikt  Beira)  verboten:  Elephant,
Flußpferd,  Nashorn,  Kafferbüffel,  Giraffe,  Kudu,
Elandantilope,  Nyala  (eine  seltene  Antilopenart),
Buschbock,  Birchells  Zebra,  Säbelantilope,  Wasserbock,
  Zessebi  (Bastard  Hartebeeste),  Gnu  (Black
Wildebeeste)  und  Strauß.

Man  nimmt  jedoch  an,  daß  die  Regierung  in
besonderen  Fällen  Ausnahmen  bewilligen  wird.

In  diesem  Zusammenhang  mag  Erwähnung
finden,  daß  auch  der  raubbaumäßigen  Ausbeutung
der  Mangrovenwaldungen  der  Provinz  kürzlich
ein  Riegel  vorgeschoben  worden  ist.  In  welchem

 

Maße  die  Ausfuhr  der  Rinde  in  letzter  Zeit  zugenommen

  hat,  erhellt  aus  folgenden  Ziffern:

Ausfuhr  an  Mangrovenrinde  aus  den  Teilen
der  Provinz,  die  unter  unmittelbarer  Verwaltung
der  portugiesischen  Behörden  stehen,  also  ausschließlich
  der  Gebiete  der  beiden  Chartered  Companies,
  der  Companhia  de  Mozambique  und  der
Companhia  de  Nyassa  (nördlichster  Bezirk  der
Provinz):

Mengen  in  kg  (ert  ia  Miteele,
1906  5  185  007  47  116
1907  13  260  208  108  742

Die  Ausfuhr  geht  hauptsächlich  nach  den
Vereinigten  Staaten  von  Amerika  und  nach  dem
Deutschen  Reich.

Die  Gewinnung  (das  „Schlagen")  der  Rinde
geschah  bisher  auf  Grund  von  Lizenzen  der  Regierung,
  bei  deren  Erteilung  den  Konzessionären
die  Beobachtung  gewisser,  die  Verhütung  des
Raubbaus  bezweckender  Vorschriften  zur  Pflicht
gemacht  wurde.  Eine  Kontrolle  darüber,  ob  die
Vorschriften  befolgt  wurden,  war  der  Regierung
nicht  möglich,  da  die  Waldungen  über  das  ganze
Land  zerstreut  sind  und  nur  in  sumpfigen,  ungesunden
  und  schwer  zugänglichen  Gegenden  vorkommen.
  Den  Lizenzinhabern  wird  vorgeworfen,
sie  hätten  die  Anordnungen  der  Regierung  mißachtet
  und  Raubbau  getrieben.  Die  gesetzgebenden
Faktoren  haben  daher  beschlossen,  für  zehn  Jahre
die  Ausgabe  von  Lizenzen  einzustellen  und  das
Schlagen  der  Rinde  zu  verbieten.  Ausnahmen
sollen  nur  gewährt  werden,  wenn  die  Verarbeitung
des  Holzes  innerhalb  der  Provinz  beabsichtigt  ist.

Übrigens  hat  Ende  vorigen  Jahres  ein  Preissturz
  auf  dem  amerikanischen  und  europäischen
Markte  für  Mangrovenrinde  den  Interessenten  in
Mozambigque  schwere  Verluste  gebracht,  so  daß  zur
Zeit  schon  aus  diesem  Grunde  sich  niemand  dort
auf  neue  Verträge  für  die  Lieferung  der  Rinde
einlassen  würde.

finderung  des  Weln-  und  Branntweingesetzes  sowie
Vorschriften  für  die  Herstellung  und  den  Verkauf
von  Bler  und  Essig  in  der  Hapkolonie.

Ein  Gesetz  vom  19.  August  d.  Is.,  Nr.  19
vom  Jahre  1908  —  An  Aect  to  amend  sthe
Wine,  Brandy,  Whisky  and  Spirits  Act,  1906.
and  to  regulate  the  Sale  of  Beer  and  Vinegar  —
hat  einige  Bestimmungen  des  Wein=  und  Branntweingesetzes
  vom  Jahre  1906  abgeändert  und
gleichzeitig  den  Handel  mit  Bier  und  Esfig  geregelt.
  Für  die  Einfuhr  deutschen  Bieres  sind
besonders  die  Bestimmungen  in  Teil  IV  des  Gesetzes
  von  Wichtigkeit.
        <pb n="1063" />
        G  979  20

Danach  umfaßt  der  Begriff  „Bier“  alle  alkoholhaltigen
  Flüssigkeiten,  die  durch  Gärung  eines
Malzgemisches,  auch  mit  Zusatz  von  Getreide,  gewonnen
  und  mit  Hopfen  gewürzt  sind,  einschließlich
Ale,  Porter,  Sprossenbier  (spruce  beer),  Schwarzbier
  sowie  jeder  anderen  unter  dem  Namen  Bier
hergestellten  und  gehandelten  Flüssigkeit  von  mehr
als  2  v.  H.  Alkoholgehalt  von  Normalstärke.  Unter
dem  Namen  „Bier“  oder  als  Ersatzstoff  für  Bier
dürfen  nur  solche  Getränke  eingeführt  oder  gehandelt
  werden,  die  den  vorstehend  angegebenen
Bedingungen  entsprechen.  Dem  Biere  darf  vor,
während  oder  nach  dem  Brauverfahren  nichts
hinzugesetzt  werden,  ausgenommen  1.  als  Grundstoff
  eine  Zuckerlösung  von  höchstens  1,  150  spezisischem
  Gewicht  und  in  einer  Menge  von  höchstens
3  Gallonen  auf  je  100  Gallonen  Flüssigkeit,  zu
der  solcher  Grundstoff  zugesetzt  wird,  und  Läuterungsmittel
  wie  Hausenblase,  Gelatine,  Eier  oder
Albumin  zum  Zwecke  des  Klärens;  2.  Schwefligsäureanhydrid
  oder  Sulfite  von  Natrium,  Kalium
oder  Calcium,  jedoch  mit  dem  Vorbehalte,  daß
die  Gesamtmenge  Schwefligsäureanhydrid,  als
Kaliumsulfat  berechnet,  nicht  mehr  als  2  g  auf
1  Liter  oder  140  Grän  auf  das  Gallon  beträgt;
3.  gewöhnliches  Kochsalz;  4.  Wasser  (auch  mit
Gips  oder  anderen  Mineralverbindungen  für

 

Branzwecke  geeignet  gemacht);  5.  reiner  Karamelzucker
  zum  Färben  und  6.  Hefe  und  Hefensätze
ohne  Süßstoffgehalt.

Auf  nicht  berauschende  Getränke,  die  weniger
als  2  v.  H.  Alkoholgehalt  enthalten,  finden  die
vorstehenden  Bestimmungen  keine  Anwendung.

(Cape  of  Good  Hope  Government  Gazette.)

K#nwendung  der  französtschen  Vorschriften  über  den

Verkauf,  die  Fellbletung,  die  Behandlung  sowie  die

Bezeichnungen  von  Wein,  Schaumweln,  Branntwein
und  Spirituosen  in  Algerien.

Gemäß  einer  Verordnung  der  französischen
Regierung  vom  7.  September  d.  Is.  sollen  die
unterm  3.  September  1907  für  Frankreich  erlassenen
  Vorschriften  über  den  Verkauf,  die  Feilbietung,
  die  Behandlung  sowie  die  Bezeichnungen
von  Wein,  Schaumwein,  Branntwein  und  Spirituosen
  in  Algerien  Anwendung  finden.  Die  im
Artikel  14  der  gedachten  Verordnung  vorgesehene
sechsmonatige  Frist  zur  Erfüllung  der  Bestimmungen
  über  die  vorgeschriebenen  Bezeichnungen
läuft  vom  8.  September  d.  Is

Oournal  officiel  de  la  République  Françaisc.)

 

Verschiedene

Berbsthurfus  des  Instituts  für  Schifks-  und  Tropenhvegiene
  in  Hamburg.

Für  den  vom  5.  Oktober  bis  zum  14.  November
  d.  Is.  stattfindenden  Kursus  am  Institut
für  Schiffs=  und  Tropenhygiene  in  Hamburg
  sind  die  nachstehenden  Vorlesungen  in  Aussicht
  genommen:

Montag,  5.  Okt.:  Einleitung  (Prof.  Nocht).

Dienstag,  6.  Okt.:  Blut  u.  Bluttechnik  (Dr.  Werner).

Mittwoch,  7.  Okt.:  Malariaparasiten  im  Blut
(Prof.  Nocht).

Donnerstag,  8.,  Freitag,  9.  und  Sonnabend,
10.  Okt.:  Malariaklinik  und  Therapie  (Prof.
Nocht);  Pathologische  Anatomie  der  Malaria
(Dr.  Werner).

Montag,  12.  und  Dienstag,  13.  Okt.:  Schwarzwasserfieber
  (Prof.  Nocht);  Pathologische  Anatomie
  (Dr.  Werner).

Mittwoch,  14.  Okt.:  Malaria  in  der  Mücke,  Mückenanatomie
  und  Systematik  (Dr.  Werner).

Donnerstag,  15.  Okt.:  Epidemiologie  und  Bekämpfung
  der  Malaria  (Prof.  Ollwig).

Freitag,  16.,  Sonnabend,  17.,  Montag,  19.  und
Dienstag,  20.  Okt.:  Einführung  in  die  pathogene

 

ne  Mitteilungen.

Protozoenkunde  (Dr.  Gonder);  Spirochätenbiologie
  und  Spirochätenfieber  (Prof.  Ollwig).

Mittwoch,  21.  Okt.:  Dysenterie  und  Leberabszeß
(Prof.  Nocht).

Donnerstag,  22.,  Freitag,  23.  und  Sonnabend,
24.  Okt.:  Trypanosomen,  Schlafkrankheit,  Piroplasmosen,
  Leishmania  und  ihre  überträger
(Prof.  Ollwig).

Montag,  26.  und  Dienstag,  27.  Okt.:
Viehseuchen  (Dr.  Sieber).

Mittwoch,  28.  und  Donnerstag,  29.  Okt:  Pest
(Prof.  Nocht).

Freitag,  30.  Okt.:  Hygiene  des  Trinkwassers,
chemische  Untersuchung  des  Harns  auf  Blut  usw.
(Dr.  Schaumann).

Sonnabend,  31.Okt.:  Tropenhygiene  (Dr.  Werner).

Montag,  2.,  Dienstag,  3.  und  Mittwoch,  4.  Nov.:
Tropische  Helminthen  und  sonstige  nichtprotozoische
  Parasiten  (Or.  Rodenwaldt).

Donnerstag,  5.  und  Freitag,  6.  Nov.:  Schiff  und
sein  Bau,  Quarantäne  usw.  (Prof.  Nocht);
Ainhum,  Ringwurm  (Dr.  Boehm).

Sonnabend,  7.  Nov.:  Beriberi  (Prof.  Nocht);
pathologische  Anatomie  (Dr.  Rodenwaldt).

Tropische
        <pb n="1064" />
        W  980  e

Montag,  9.  November:  Gelbfieber  (Prof.  Nocht).

Dienstag,  10.  Nov.:  Tropische  Lues,  Framboesia,
Bubo,  tropischer  Phagedaenismus,  Verruga
peruviana.  (Parasitologie:  Dr.  Keisselitz,
Klinik:  Dr.  Mayer.)

Mittwoch,  11.  Nov.:  Typhus,  Cholera,  Maltafieber,
  Sprue  (Dr.  Mayer).

Donnerstag,  12.Nov.:  Lepra,  Dengue  (Dr.  Mayer).

Freitag,  13.  und  Sonnabend,  14.  Nov.:  Fleischbeschau,
  Sektionstechnik  von  Pferd  und  Rind
(Prof.  Glage).

Ferienkurse  für  Roloniale  Technik.

Man  schreibt  uns:  „Am  Polhytechnikum
Cöthen  (Anhalt)  findet  vom  11.  bis  17.  Oktober
1908  der  dritte  Ferienkursus  für  koloniale
Technik  statt.  Die  bis  jetzt  vom  Polytechnikum
Cöthen  abgehaltenen  Kurse,  an  denen  Professoren
der  Universitäten  Berlin  und  Halle  sowie  erfahrene
Volkswirte,  Juristen  und  Verwaltungstechniker  als
Dozenten  teilnahmen,  waren  ein  großer  Erfolg
und  haben  viel  zur  Weckung  des  kolonialen  Interesses
  in  ganz  Deutschland  beigetragen.  Seit
Einrichtung  der  Ferienkurse  verfocht  das  Polytechnikum
  Cöthen  den  Standpunkt,  daß  vor  allem
technische  Kultur  in  die  Kolonien  getragen  werden
müßte.  So  hat  das  Polytechnikum  Cöthen  sein
bescheidenes  Teil  dazu  beigetragen,  der  neuen
Ara  unserer  Kolonialpolitik  den  Boden  zu  bereiten.

Die  langsame  Entwicklung  unserer  Kolonien
beruht  nicht  zum  geringsten  darauf,  daß  zu  wenig
technisch  geschulte  Kräfte  in  denselben  wirken.
Das  wird  in  den  nächsten  Jahren  besser.  Der
Bau  der  afrikanischen  Kolonialbahnen,  die  Aufschließung
  unserer  deutschen  Kolonien  durch  deutsche
Technik  und  deutsches  Kapital  werden  vielen  jungen
Ingenieuren,  Landwirten  und  Verwaltungstechnikern
  die  gewünschte  Tätigkeit  bringen.

Das  Polytechnikum  Cöthen  bietet  im  Verein
mit  hervorragenden  Kolonialpolitikern  durch  seine
Ferienkurse  Gelegenheit,  sich  dasjenige  Wissen  anzueignen,
  welches  die  einzelnen  Fachvorlesungen
im  Semester  zu  sehr  belasten  würde,  für  die
Praxis  der  Kolonisation  aber  unumgänglich  notwendig
  ist.  Die  deutschen  Kolonien  werden  in
erster  Linie  behandelt,  in  zweiter  Linie  Brasilien
und  der  Orient,  speziell  Palästina.

Selbstverständlich  will  das  Polytechnikum
Cöthen  niemand  für  die  Kolonien  technisch  ausbilden;
  das  könnte  ja  im  Rahmen  eines  Ferienkurfus
  unmöglich  geschehen.  Es  will  vielmehr  in
erster  Linie  das  technische  Verständnis  für  die
deutschen  Kolonien  wecken.

Die  Deutsche  Kolonialgesellschaft  interessiert
sich  lebhaft  für  die  Bestrebungen  des  Polytechnikums
  Cöthen.  Seine  Hoheit  der  Herzog  Johann

 

 

Albrecht  von  Mecklenburg  hat  dem  Ferienkursus
  aus  seinem  Dispositionsfonds  einen  namhaften
  Betrag  zur  Verfügung  gestellt.“
Jedermann  ist  als  Hörer  willkommen.  Das
Honorar  für  sämtliche  Vorträge  beträgt  20  Mk.,
für  einzelne  Vorträge  und  Vortragsserien  je
2  Mk.  Die  Mitglieder  der  Deutschen  Kolonial-=gesellschaft
  haben  nach  Vorzeigen  ihrer  Mitgliedskarten
  freien  Eintritt.  Am  Sonntag,  den  11.  Oktober,
  findet  ein  zwangloser  Begrüßungsabend
statt.  Die  Vorlesungen  über  koloniale  Technik
beginnen  im  Polytechnikum  Montag,  den  12.  Oktober
  (früh  8  bis  12  Uhr  und  nachmittags  von
3  bis  7  Uhr),  und  dauern  bis  Sonnabend,  den
17.  Oktober,  abends.  .
Die  Liste  der  Redner  und  der  Vorlesungen
ist  folgende:
Dr.

 

Dr.

a.  D.,
in  den

in

das  (1
(1  Dr.
der  der
Dr.
afrikas
Dipl.-Ing.
kraftmaschinen  in  den
Friedrichshöhe  bei
deutung  der  deutschen

einer
(1  Der

in  den

Ing.

in  den
kapitän
dungen

er
2  St);

0
Bedeutung
        <pb n="1065" />
        #

*  Hübnertransport  nach  Deutsch-Südwestakrika.

Am  2.  September  d.  Js.  sind  89  Rassehühner
und  27  Enten  als  freiwillige  Gabe  nachstehender
Mitglieder  des  „Clubs  deutscher  Geflügelzüchter“
  für  die  Ansiedler  Deutsch-Südwestafrikas
an  das  Gouvernement  in  Windhuk  abgegangen:

Graf  v.  Bernstorff-Lehngut  Herzfelde;  Helene
Freiin  v.  Tucher-Feldmühl;  Lehrer  Ernsting-Emtinghausen;
  Okonomierat  Schwarz-Grubschütz;
Frau  Therese  Puth-Moritzbrunn;  Baronin
v.  Massenbach-Pinne;  Geheimer  Sanitätsrat
Dr.  Gericke  =  Berlin;  Frau  Rittergutsbesitzer
Gerhard-Stendach;  Eisenbahn-Stationsverwalter
Michalke-Ebsdorf;  Bruno  Sedelmayr-Elsenau;
Frau  Amtsrat  Rosenow-Brandenburg  (Ostpr.);
Kaufmann  Schröder-Nowawes;  E.  Czygan-Falkenberg
  (O.-Schl.).

Außerdem  hat  Herr  Dr.  A.  Lavalle  in  Schiffmühle
  bei  Freienwalde  a.  O.  dem  Gouvernement
zwei  Hähne  und  zwölf  Hennen,  rebhuhnfarbige
Italiener,  zur  Verfügung  gestellt.  Für  diese  zur
Förderung  der  Geflügelzucht  unseres  südwestafrikanischen
  Schutzgebietes  außerordentlich  wertvollen
Spenden  wird  allen  Gebern  auch  an  dieser  Stelle
verbindlichster  Dank  ausgesprochen.

 

 

Unterlassung  von  Kbschreibungen  seitens  südafrikanischer
  Grubengesellschaften.

Von  einem  mit  den  südafrikanischen  Bergwerksverhältnissen
  vertrauten  Fachmanne  wird  zu
der  Frage  der  Abschreibungen  bei  südafrikanischen
Bergwerksgesellschaften  folgendes  mitgeteilt:

Für  die  in  Südafrika  domizilierten  Aktiengesellschaften
  besteht  keinerlei  gesetzliche  Verpflichtung
zu  Abschreibungen  oder  zur  Schaffung  eines  Reservefonds.
  Fast  alle  südafrikanischen  Grubengesellschaften
  treffen  daher  keinerlei  Vorsorge  für  die
Zeit,  wo  ihre  Gruben  erschöpft  sein  werden;
manche  machen  nicht  einmal  Abschreibungen  an
ihrer  Maschinerie,  ihren  Gebäuden  usw.;  sie  verbuchen
  alle  Neuanschaffungen  und  Reparaturen  auf
Betriebsunkostenkonto.

Ülber  die  Frage  der  Abschreibungen  ist  allerdings
  in  den  südafrikanischen  Bergwerkskreisen
schon  sehr  viel  und  heftig  debattiert  worden.
Man  hat  sich  aber  schließlich  doch  entschlossen,  von
allen  Rückstellungen  abzusehen.  Maßgebend  hierfür
  soll  unter  anderem  die  Erwägung  gewesen
sein,  daß  ein  Teil  der  Aktien  so  erheblich  über
pari  stand,  daß  dem  investierenden  Publikum  an
der  schließlichen  Zurückerhaltung  des  ursprünglichen
nominellen  Aktienkapitals  wenig  gelegen  sei.  Das
Publikum  sei  eben  in  vielen  Fällen  ohnehin  gezwungen,
  für  die  Amortisierung  seines  Anlagekapitals
  selbst  Sorge  zu  tragen,  und  könne  dies

 

 

981  20

ebensogut  für  den  ganzen  Betrag  als  nur  für
das  bezahlte  Agio  tun.  Allerdings  stehe  andererseits
  eine  große  Anzahl  von  Aktien  auf  oder  nahe
dem  Parikurs.  In  den  Fällen,  in  denen  die
Gesellschaften  es  der  Entscheidung  der  Aktionäre
anheimgestellt  haben,  ob  ein  Reservefonds  geschaffen
  werden  solle,  soll  sich  stets  eine  erdrückende
Mehrheit  dagegen  ausgesprochen  haben.

Die  Angelegenheit  ist  gegenwärtig  insofern
von  besonderem  Interesse,  als  eine  Anzahl  von
Bergwerken  im  Zentrum  des  Witwatersrand  in
einigen  Jahren  den  Betrieb  wird  einstellen
müssen.

Allgemeine  wlrtschaftliche  Snquete  in  der
Kolonle  (Dozambique.

Durch  eine  Verfügung  vom  8.  Mai  d.  Js.
hat  der  Generalgouverneur  der  Provinz  Mozambique
  für  sämtliche  Distrikte  der  Provinz  die  Einsetzung
  von  Untersuchungskommissionen  angeordnet,
die  auf  Mittel  und  Wege  sinnen  sollen,  um  Landwirtschaft,
  Gewerbe  und  Handel  im  Lande  zu
heben.  Gegenstand  der  Untersuchung  der  Kommissionen
  und  ihrer  Berichterstattung  an  den
Generalgouverneur  soll  sein:

1.  Die  gegenwärtige  Lage  von  Landwirtschaft
und  Gewerbe.

2.  Mittel  zu  ihrem  Schutz  und  ihrer  Förderung
  sowie  zur  Schaffung  neuer  Produktionszweige.
  Als  Mittel  hierzu  erwähnt  die  Verordnung
  beispielshalber  Zölle,  Prämien  und  besondere
Eisenbahnfrachten.

3.  Beschäftigung  weißer  und  eingeborener
Arbeiter  in  den  einzelnen  Erwerbszweigen.

4.  Notwendigkeit  einer  Abänderung  des  Zolltarifs
  im  Interesse  des  lokalen  Handels,  der
Landwirtschaft  oder  Industrie.

5.  Einfluß  der  Zolltarife  der  Nachbarkolonien
auf  Landwirtschaft,  Gewerbe  und  Handel  in  der
portugiesischen  Kolonie.

Die  Kommissionen  sollen  aus  je  zwei  Privatleuten,
  gleichviel  ob  Portugiesen  oder  Ausländern,
unter  dem  Gouverneur  des  Distrikts  als  Vorsitzendem
  bestehen.  Nur  für  den  Distrikt  Lourenzo
Margques  ist  eine  sechsköpfige  Kommission  ernannt
worden;  Vorsitzender  ist  hier  eins  der  gewählten
Mitglieder  des  Gesetzgebenden  Rates  der  Provinz.

Den  Kommissionen  sind  allerhand  Ermächtigungen
  und  Vergünstigungen  gewährt,  um  sie
instandzusetzen,  gründlich  und  erschöpfend  zu
arbeiten.
        <pb n="1066" />
        GW  982  eo

Haondels-  und  Gewerbesteuer  In  Oozamblque.

Der  vom  Kolonialrate  (Conselho  do  Governo)
angenommene  Entwurf  eines  neuen  Handels=  und
Gewerbesteuergesetzes  ist  in  den  letzten  Tagen  des
Juni,  in  veränderter  Gestalt  von  der  Regierung
des  Mutterlandes  genehmigt,  nach  Mozambique
zurückgelangt  und  in  der  neuen  Fassung  bereits
am  1.  Juli  d.  Is.  in  Kraft  getreten.  Das  Gesetz
ist  in  verbessertem  Wortlaut  in  Nr.  28  des
Boletim  Official  do  Governo  Geral  da  Provincia
  de  Mocambique  vom  11.  Juli  d.  Is.
veröffentlicht.

Das  Gesetz,  dessen  wichtigste  Bestimmungen
übrigens  nur  in  den  Gebieten  südlich  des  Saveflusses,
  d.  h.  in  den  Bezirken  Lourenzo  Marquez,
Gaza  und  Inhambane  gelten,  besteuert  Handel
und  Gewerbe  in  zweifacher  Weise:

1.  durch  eine  Handelssteuer  (Contribuicäo
commercial,  bisher  Contribuicäo  industrial  genannt),
  die  bei  der  Einfuhr  der  Waren  wie  ein
Zoll  und  neben  dem  eigentlichen  Zolle  erhoben
wird,

2.  durch  eine  jährliche  Lizenzabgabe  (Im-Posto
  de  fiscalizagäo  oder  Licenca  de  policia),
die  sämtliche  Gewerbetreibende  und  die  Angehörigen
  der  meisten  sogenannten  freien  Berufe
zu  entrichten  haben.

Die  Handelssteuer,  die  bisher  bei  portugiesischen
Waren  1,  bei  ausländischen  1½  v.  H.  des  Wertes
der  Ware  betrug,  sollte  nach  dem  Entwurf  erheblich
  erhöht  werden.  Das  neue  Gesetz  geht
einen  Mittelweg  und  setzt  die  Steuer  fest,  wie
folgt:

für  für
portuglesische  ausländische
Waren  Waren
a)  für  geistige  Getränke
(außer  zu  pharmazentischen
  Zwecken)  —

v.  H.  des  Wertes  etwa  12  15
b)  für  Tiere,  Nahrungsmittel,

  Petroleum,

Seife  uiw.  1  2
e)  für  sonstige  Waren.  2  3

Die  Lizenzabgaben  sind  gegenüber  dem  bisherigen
  Stande  ermäßigt  worden,  doch  nicht  so
weitgehend,  als  der  Entwurf  es  beabsichtigte.
Schiffahrtsgesellschaften  und  Agenturen  von  solchen
zahlen  künftig  4,10  K  jährlich,  Versicherungsgesellschaften
  oder  Agenturen  davon  20  K,  das  Gros
der  Ladeninhaber,  kaufmännischen  Agenten,  Kommissionäre
  und  dergleichen  4,10  L.  Die  freien
Berufe  und  Banken,  die  der  Entwurf  ganz  frei
lassen  wollte,  haben  4,10  L  bzw.  200  L  zu  bezahlen.
  Die  Abgabe  für  Handlungsreisende
(Commis  voyageurs)  ist  von  30  LK  auf  40  f.
erhöht.

 

Wichtiger  als  diese  Sätze  ist,  daß  für  Angestellte
  künftig  keinerlei  Steuer  zu  entrichten  ist.

Eine  Schöpfung  des  neuen  Gesetzes  sind  die
Conselhos  commerciaes,  Körperschaften,  deren
Mitglieder  von  den  im  Bezirk  ansässigen  Geschäftsleuten
  gewählt  werden  und  die  zur  Mitwirkung
  bei  der  Entscheidung  über  Lizenzanträge
sowie  bei  anderen  den  Handel  des  Landes  angehenden
  Fragen  berufen  sind.  Diese  Handelsräte
  haben  indes  nur  beratende  Stimme,  während
  die  Entscheidung  völlig  in  der  Hand  eines
Staatsbeamten  liegt,  des  Administradors.

Nicht  unwichtig  sind  endlich  einige  die  Gewerbefreiheit
  einengenden  Bestimmungen  des  neuen
Gesetzes  über  die  Möglichkeit,  die  Zahl  der  Lizenzen
  in  bestimmten  Geschäftszweigen  zu  beschränken
  oder  davon  unabhängig  Lizenzanträge
abzulehnen,  ferner  gewisse  baupolizeiliche  Vorschriften
  sowie  das  Verbot  des  Hausierhandels
auf  dem  Lande  durch  andere  als  Eingeborene.

Neben  der  neuen  Handelssteuer  sind  bei  Einfuhr
  einer  Ware  künftig  folgende  Abgaben  zu
entrichten:

1.  der  eigentliche  Zoll,

2.  eine  Gemeindeabgabe  von  25  v.  H.  der
neuen  Handelssteuer  für  alle  Waren  außer  gewöhnlichem
  Wein  mit  nicht  mehr  als  15°  Weingeistgehalt,


3.  eine  kommunale  Verbrauchsabgabe  (Imposto
  Municipal  de  Consumo)  auf  Getränke,
Reis,  frisches  Fleisch  und  lebende  Tiere,  für  letztere
  in  der  Form  einer  Gebühr  für  tierpolizeiliche
Untersuchung,

4.  eine  sogenannte  Leuchtturmabgabe,

5.  ein  Stempel,

6.  die  jährliche  Lizenzabgabe  und

7.  eine  Nebengebühr  (emolumento)  von
1000  Reis.

Bei  Mitberücksichtigung  der  oben  zu  2.  erwähnten
  Gemeindeabgabe,  aber  unter  Aufßerachtlassung
  des  eigentlichen  Zolles,  der  durch  dasneue
  Gesetz  nicht  berührt  wird,  betrug  die  Vorzugsbehandlung
  portugiesischer  Waren  bisher
durchweg  5/8  v.  H.  Statt  dessen  wird  sie  künftig
betragen:

a)  bei  geistigen  Getränken.  3¾  v.  H.
d.  h.  mehr  als  bisher  3%
b)  bei  Nahrungsmitteln.  11
d.  h.  mehr  als  bisher  =
c)  bei  sonstigen  Waren  14
d.  h.  mehr  als  bisher  -—

Dabei  ist  zu  beachten,  daß  dies  nur  die  absolute
  Verschiebung  darstellt.  Relativ,  bei
Vergleichung  der  künftigen  Sätze  für  portugiesische
mit  denjenigen  für  ausländische  Waren,  hat  sich
die  Lage  für  ausländische  Waren  in  der  Gruppe  à
        <pb n="1067" />
        W  983  20

etwas  gebessert,  in  der  Gruppe  b  um  ganz

wenig  verschlechtert,  in  Gruppe  c  ist  sie  unverändert

  geblieben.

(Nach  einem  Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Lourenzo
Marques.)

 

citeratut·  Verzeichnte.
(Die  eingerelchten  Bücher,  ang  #ch  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  he  Foelpr.  ach  nden  enehait
Karl  Supf,  Vorsitzender  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees:  Deutsche  Kolonialbaum-=wolle.
  Berichte  über  die  Entwicklung  der
Baumwollkultur  1900  bis  1908.  Mit  2  Karten,
11  Diagrammen  und  21  Abbildungen.

Der  verdienstvolle  Leiter  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
  Komitees  gibt  in  diesem  Werk  einen
UÜberblick  über  die  auf  dem  Gebiete  des  Baumwollbaues
  geleistete  Arbeit  vom  Aufruf  (März1900)
bis  zum  Abschluß  der  ersten  Periode  der  Baumwollkulturversuche
  (Frühjahr  1908).  Die  bis  zu
diesem  Zeitpunkt  erzielten  Ergebnisse  lassen  sich
folgendermaßen  zusammenfassen:

Eine  Steigerung  der  Produktion  von  0  Ballen
im  Jahre  1901  und  82  Ballen  im  Jahre  1902
auf  über  3000  Ballen  zu  500  Pfund  im
Jahre  1907.
Die  Feststellung  geeigneter  Baumwollböden
und  Spielarten  und  die  Erzielung  eines  marktfähigen
  Produktes,  nämlich  in  Togo  einer  die
amerikanische  Marke  „middling“,  in  Deutsch-Ostafrika
  einer  die  ägyptische  Marke  „kull?)
good  fair“  übertreffenden  Qualität.
Die  Heranziehung  der  Eingeborenen  zur  Baumwollkultur
  im  größeren  Maßstabe  in  Süd=  und
Mitteltogo  und  in  den  ostafrikanischen  Küstenbezirken
  Bagamojo,  Sadani,  Mohorro  und
Kilwa.  Die  bisher  erzielte  Produktion  stammt
in  der  Hauptsache  aus  Eingeborenenbetrieben.
Die  Einführung  von  Erntebereitungsfabriken,
von  welchen  heute  zehn  Kraftentkörnungsanlagen
  in  Togo,  sieben  Kraftentkörnungsanlagen
  in  Deutsch-Ostafrika  und  über  60  kleinere
  Anlagen  im  Innern  der  Kolonien  betrieben
  werden.
.  Die  Einführung  des  ersten  Dampfpfluges  im
tropischen  Arrika,  die  Etablierung  von  drei
llschaften  mit  Dampfpflugbetrieb
  und  von  etwa  40  europäischen
Kleinbetrieben.  Die  Produktion  der  neu  etablierten
  Großbetriebe  tritt  erst  im  nächsten
Jahre  in  die  Erscheinung.
In  Wechselwirkung  mit  dem  kolonialen  Baumwollbau
  die  Einführung  eines  neuen  Industriezweiges
  in  Deutschland,  nämlich  der  Baum-—



1

#

St

*vo

 

wollentkörnungsmaschinen  und  Pressen,  welche

bisher  ausschließlich  in  Amerika  und  England

hergestellt  worden  find.

Im  Schlußkapitel  ist  der  Plan  für  die  weitere
  Entwicklung  des  Baumwollbaues  niedergelegt.

 

Earl  of  Cromer:  Das  heutige  Agypten.
Autorisierte  Übersetzung  von  Konteradmiral  z.  D.
M.  Plüddemann.  Zwei  Bände.  Mit  Bild
des  Verfassers  und  einer  Karte.  Berlin  1908.
Verlag  von  Karl  Siegismund,  Königl.  Sächsischer

Hofbuchhändler.  Preis  broschiert  Mk.  14,—,
geb.  Mk.  18.—.
Das  große  ägyptische  Geschichtswerk  des.

Mannes,  der  fast  drei  Jahrzehnte  „hinter  den
Kulissen  der  ägyptischen  Angelegenheiten“  gestanden
hat,  ist  durch  die  vorzügliche  Übersetzung  des  Admirals
  Plüddemann  nunmehr  auch  weiteren  gebildeten
  Kreisen  in  Deutschland  zugänglich  gemacht
worden.  Die  wichtigsten  historischen  Ereignisse,
die  sich  in  Agypten  von  1876  bis  zum  Tode
Tewfik  Paschas  (1892)  begeben  haben,  find  ausführlich
  und  rückhaltslos  behandelt;  ebenso  ist  die
Geschichte  des  Sudans  bis  Ende  1907  dargestellt.
Außer  den  allgemeinen  Quellen  hatte  Lord  Cromer,
wie  er  selbst  einleitend  hervorhebt,  natürlich  Zugang
  zu  sämtlichen  Dokumenten  in  den  Archiven
der  Auswärtigen  Amter  von  London  und  Kairo;
er  hat  wohl  auch  mit  fast  allen  Persönlichkeiten,
die  während  der  geschilderten  Zeitperiode  eine
führende  Rolle  in  den  ägyptischen  Fragen  gespielt
haben,  enge  Verbindung  unterhalten.  Mit  Recht
kann  er  daher  sagen,  daß  er  sich,  was  die  Genauigkeit
  seiner  Darstellung  anlangt,  in  einer
„außergewöhnlich  bevorzugten  Lage“  befinde.

Der  Name  ded  Neriaer  spricht  für  sein  Werk—
„das  heutige  A9ypten“.

Kolonie  und  Heimat  in  Wort  und  Bild.
Unabhängige  koloniale  Zeitschrist,  Organ  des
Frauenbundes  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.
Erster  Jahrgang  (Oktober  1907  bis  September
1908).  Berlin  1908.  Verlag  Kolonialpolitischer
Zeitschriften  (Eduard  Buchmann).

Die  Zeitschrift  „Kolonie  und  Heimat“  hat
soeben  das  erste  Jahr  ihres  Bestehens  vollendet.
In  geschmackvollem  Originaleinband  präsentieren
Verlag  und  Redaktion  das  Ergebnis  ihrer  bisherigen
  Arbeit.  Diese  Arbeit  ist  nicht  umsonst
gewesen.  Im  deutschen  Hause,  auch  über  See,
hat  sich  diese  gediegene  Familienzeitschrift  schon
lange  Heimatrecht  erworben  und  von  dem  Verdienst
  um  die  Belebung  des  deutsch-kolonialen
Gedankens  darf  sie  ihr  redlich  Teil  beanspruchen.
Wir  wünschen  ihr  an  der  Schwelle  des  zweiten
Lebensjahres  ein  kräftiges  Weitergedeihen.
        <pb n="1068" />
        WV  984  20

Rodolpho  von  Ihering:  Landeskunde  der  anstalten  in  den  Schutzgebieten  und  im
Republik  Brasilien  (Estados  Unidos  do  Auslande.  Leipzig  1908.  Verlag  von
Brazil).  Mit  12  Abbildungen  und  einer  Karte.  Albert  Friedemann.

Leipzig  1908.  G.  J.  Göschen'sche  Verlagshandlung
  (Sammlung  Göschen  Nr.  373).  In  Neue  Wechselordnung  mit  dem  Gesetz,  betreffend

Leinwand  gebunden  Mk.  0,80.  Erleichterung  des  Wechselprotestes,  gültig  ab
1.  Oktober  1908,  nebst  Scheckgesetz,  gültig  ab
1.  April  1908,  und  Postscheckgesetz,  abültig  ab

 

 

Albert  Friedemann:  Die  Postfreimarken  und  1909.  Berlin  S.  Verl.  Sch
die  Entwertungen  der  deutschen  Post-  niusan  120.  erlag  von  .  Schwarz
Verkehrs-Nachrichten.

In  Bethanien  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  7.  September  d.  Js.  eine  Reichs-Telegraphenanstalt
  für  den  internationalen  Verkehr  eröffnet  worden.

Die  Worttaxe  für  Telegramme  nach  Bethanien  ist  dieslte,  wie  für  Telegramme  nach  den
übrigen  Anstalten  des  Schutzgebiets.  Sie  beträgt  zur  Zeit  2  Mk.  75  Pf.

In  Waterberg  (Deutsch-Südwestafrika)  ist  am  12.  August  d.  Is.  eine  Postanstalt  wiedereingerichtet
  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und
eingeschriebenen  Briefsendungen  sowie  im  Verkehr  innerhalb  des  Schutzgebiets  und  mit  Deutschland
auf  den  Postanweisungs=  und  den  Nachnahmedienst  erstreckt.

Der  Anfang  Juli  von  San  Franeisco  mit  der  deutschen  Post  nach  Samoa  abgegangene
Dampfer  „Aeon“  der  „Australian  Mail  Line“  ist  auf  Christmas  Island  gestrandet.  Nach  einer
Mitteilung  des  Vertreters  der  Linie  in  London  ist  die  Post  des  Dampfers  gerettet  und  auf  den
Dampfer  „Manuka“  übergegangen,  der  sie  nach  Suva  (Fiji)  oder  nach  Sydney  bringen  wird.
Von  Suva  oder  Sydney  wird  sie  voraussichtlich  zwischen  dem  22.  und  26.  Oktober  nach  Apia
gelangen.

Fostdauofschisfsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Oktober  1908.

 

 

 

Brindisi
(engl.  Schiffe)

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  x  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
1.  beutsch-Ostafriha.  i  10.  20  Ott.  o.  Rop.  s  MonibasaO  16-17  Tages  17.  27.  Ott.  v.  Nov.
a)  EE—  Buloba,  Muansa  und  Oeuts  e  Schifie)  10  20
...  —24  #  1  5  r-  5  9  *  0
3  ie  *  *ix  #  -  &amp;amp;  Monats  mi  *  17  Tage  —  10  0.
efoͤr  eng  der  Uganda-  rindisi  .  Nov.  ombasa  Tage  .  Ott.  10
bahn  und  von  der  Endsta  -  —
bn  and  bonber  er  ———  (engl.  Schiffe)

 

#nochoen  25.  Okt.  Mombasa  18  Tage  23.  Oft.  10  30

b  .  Amani,  Is/  Neapel  19.  29.  Okt.  9.  Nov..  Tanga  17—19  Tage17.  27.  Okt.  7.  Nov.
ntu  us  getaa  ".  *[  5

o  hf  Banganl
Wilhelmstal  und  Wugtri

1—

L  Brindisi  1.  Nov.  Tanga  16  Tage  30.  Okt.  1020
(engl.  Schiffe)  «

keYel  19.29.0kt.9.Noo.Dareisfalam18,21,181727t7stov
(deuts  e  Schiffe)  «  10Y
Marseille  10.  jedes  MonatsZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10
(von  Zanzibar  umminelbar
D  (e  nerbeförderung  na
·  Dakesfalqmdukchouvemes
,)mchDrutschDstq-Ma«·  mentsdampfer  in  6  Stund.)
(ausschl  der  unter  a  T  b  ....  —  —  .
genannten  Vostorte  Brindisi  1.  Nov.  Daressalam  18  Tage  80.  Ott.  10  20
(engl.  Schiffe)
Brindisi  250.  Okt  Zan  ibar  38  Ta  *  23.  Okt.  10  2
(engl.  Schiffe)  1  cck  Da  m  weiter

mit  nächster  Gelegenheit
        <pb n="1069" />
        W  985  20
Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  n  "  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
l
2.Velltfch-Slldwqufkillq.Hamburg  IDkt.4-Noo.  SwakopmundZöTageIBIIZNoöö
Swak  d  sowie  «
ch  S#  76  eh  ld  Antwerpen  19.  Okt.  9.  Nov.  Swakopmund  20  Tage#18.  Okt.  8.  Nov.  8.38
Go  bis.  Grootfontein,  Groß,,  (erutsche  Schiffe)
Witolen,  Guchab.Harts,  Hohe.Southampton  20.  Okt.  10.  Nov.]  Swakopmund  19  Tage19.  Ott.  9.  Nov.  11.23
warte,  JakalZ  en  Kalreen.
Karibit.  Kub,  Kubas.  Rauchas,  eutsche  Schiffe)
Hanann  a.  *  ¾  e  Southampton  3.  10.  24.  81.  Okt.  Swakopmund  2#.  25,  2.  9.  23.  30.  Okt.  11.23
1  #  1  Sage
tntu  Southampton,  17.  Okt.  7.  Nov.  emurermunk.  28  Tage  16.  Okt.  6.  Nov.  11.23
Sa  g  sanoleeG  "
VII-IT  »Halt-barg  2.  Nov.  Swakopmund  25  Tage  1.  Nov.  7  12
rd  *sß“  #Hamburg  2.  Okt.  Swakopmund  25  Tage  1.  Okt.  7  12
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  20  Tage3jeden  Freitag  11.23
n
Houthamytom,  20.  Okt.  10.  Nov.  Lüderitzbucht  20  Tage10.  Okt.  9.  Nov.  11.23
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b)  —  n  “  5  v  bucht  2  8.  Dt
enach  An  ntwerpen  19.  Okt.  9.  Nov.  Lüderitzbucht  21  Tage#18.  Okt.  8.  Nov.  8.38
anlen  dcwa  ib
Wm  7  n  hen  (beutsche  Schiffe)  "
S  2  ũ  i  O  712
E.  Sct  16  irt  sHamburg  2.  Okt.  2.  Nov.  Lüderitzbucht  30,  268TagesOst.  1.  Nov.  7  12  .
sHamburg  14.  Okt.  4.  Nov.  Lüderitzbucht  26  Tage43.  Okt.  3.  Nov.  5.25
e)  hach  Ramansdrift,  Larm-=  Southampton  10.  24.  Okt.  7.  Nov.  Gapstadt  17  Toge  9.  23.  Okt.  G.  Nov.
Ukamas  (nur  Briefe,  von  dort  weiter  auf  dem  11.23
3  und  inen,  Landwege  z#  Sumtenn  *
Pleren  Werenioden  wie
1½5  zu  leiten.

8.  Kamerun.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.Viktoria  19—24  Tage  .  -
Duaca20—251ageTUTTI-Ists
akibi22—80que  «1e-’-«—"

Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
konoli  j
5  20  nn  *m  fur  Mer  Duala  19  Tage
—  —  dast  Ha  (beutsche  Schtffe)  Kribi  21  Tage
Dume,  Svea,  Liverpool  17.  Okt.  Viktoria  25  Tage  15.  Okt.  10.5
basst,  Jaunde.  Iohann=  Duala  26  Tage
brechishöhe,  Joko,  Kribl.  Lolo.  .  S»
vorf.  Longsi.  Plan.  Gr.  Batanga  30  Tage
on  31.  Okt.  Duala  28  Tage  29.  Olt.  108
(nur  f,  Tl  Hrt
und  Durchgang
Liverpool  3.  Olt.  Duala  23  Tage  1.  Olt.  108

¾  dzo  del  Rey.  Homburg  25.  jedes  MonatsNio  del  Rey  32—35  Tages24,  jev.  Mts.  712

nach  Rio  del  Rey  Liverpool  17.  Okt.  14.  Nov.  Rio  del  Rey  23  Tage  15.  Okt.  12.  Nov.  1015

e)  nach  dem  Tschadsee  ·  Gebiet  Liverpool  jeden  SonnabendêForcados  17  Ta  jeden  Donnerstag  1045

(Garua,  Kussert)  von  dertwet  O#

)  nach  Ossidinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Cal  aber  19.  Tag  tum  jeden  Donnerstag  1015
on  dort  welte
(am  LErtweter  0  K  pet

in  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  15.  Okt.  5.  Nov.  IH#  Matadi  19—20  Ta  11.  Okt.  4.  Nov.  1.0
von  da  weiter  mit  der  Elsen-Bordeaux
  #  25.  jedes  Monats  1  bahn  bie  an  end  23.  jed.  Mts.  1045
«  dem  kone  Ssanga  und
(5  Molundu
1
4.  Samoa.  Queenstomn  11.  Okt.  8.  Nov.  Apia  31  Tage  9.  Okt.  6.  Nov.  11.23

 

 

 

Nachversand  1.0
        <pb n="1070" />
        W  986  20

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "1  Dauer  Berlin  spätestens
——=  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am
9.  Okt.  6.  Nov.  Friedrich-  Wilhelms-55
  Lo  hafen  37  Tage

5.  Deutsch-NReuguinea.

1
Brin  18.  Olt.  15.  Nov.
(engl.  irdi  J

Simpsonhafen  40  Tage
Simpsonhafen  38  Tage
Friedric  ilhelme- 



6.  den  Karolinen,  Palau-Inseln,
  Marianen  ausschließilch
  Gnam.“)

*)  Sendungen=  nach  Guam  werden
  1  Francisco
geleitct.

1)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.

5)  Zicht  für  Sendungen  nach

ap.

Neapel  8P.  Nov.
(engl.  Schiffe)  1

Neapel  9  F.  Okt.  6Gr.  Nov.
(beutsche  Schiffe)
Brindisi

18f.  Ott.
(engl.  Schiffe)

n  41  Tage

7.  16.  Okt.  4.  13.  Nov.
10  80

 

Ponape  54  Tage

Angaur  71  Tage
Jap.  33  Tage
Jap  46  Tage

**rW2  bär-  Okt.  4r.  Nov.
6%  Nov.  1030

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

geleitet;  von  Yokohama  weiter

sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

Neapel  9.  23.  Okt.  6.  Nov.
(deursche  Schiffe)

Tsingtau  35—36  Tage

7.  21.  Okt.  4.  Nov.

 

 

 

7.  *“2  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—97  Tage  seden  Freitag  1030
Verlangen  des  Ab-  (engl.  Schise);  .
n  ro*——i  und  ein-  Varseille  11.  25.  Okt.  8.  Nov.  Tsingtau  36—37  Tage  23.  Okt.  6.  Nov.
chriebene  Briefe  und  Post“(franz.  Schiffe)  .
über  Sibtrien.  Liverpool  16.  Okt.  6.  Nov.  Tsingtau  35  Tage  15.  Oft.  5.  Vo  8.88
Marseille  16.  30.  Okt.  Tsingtau  35—36  Tage4.  28.  Okt.
(engl.  Schiffe)
8.  Marshal-Inseln.  Neapel  8.  Nov.  Jaluit  etwa  46  Tage  6.  Nov.  10  ½0
(engl.  Schiffe)
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.Lome  21—27  Tage  15.  24.  u  Egten  jedes
Monats  712
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  ise  8.56
Notterdem  7.  20.  jed.  Monatss  Lome  20—23  Tage  6.  19.  jed.  Mts.  934
(beutsche  Schiffe)
9.  Togo.  Boulogne  s.  M.  11.  jedes  MonatsLome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
(deutsche  Schtffe)
Marseille  12.  jedes  Monats  Cotonon  18  Tage  10.  jed.  Mts.  10.
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonon  18  Tage  23.  jed.  Mts.  1045
von  da  ab  Eendbe  bindung
FLiverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Ta  g  Donnerstag  1017
von  dort  weiter  dem

 

 

Landwege  in  4—  zu  agen

 

Den  durch  f  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="1071" />
        987

20

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Post  ist  fällig  Landungs-  v  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
Deutsch-Neugninen  .  Neapel.  12“.  217.  Okt.  marshal=  Neapel  21*.  Ott.
Neapel.  2—  15.  237.  Ott.  Inseln.  Brindisi.  v1  18.  Nov.  25.  Dez.
„Ostafriba  .Brindist  18.  Okt.  -
Deutsch-f  Marseill.  —16.  jed.  Mts.  o  1  87.  121  x  *  Nov.
Marseille.  1  v3.  8  —8
deutsch-Südwestafriha  .  »
Southampton  2*.  11.  18.  28*.  Ott.  bervoo  hb.  Vancouo.  11.  Olt.  1.  Nov.
nördl.Teil  d.  Schutzgeb.Hamburg  .  Nov.  Kiantschon  Soutkunpton,  ,  über  San  Franeiso
10  jed.  Mts.  Le  Havre  oder  Ce.  20.  270.Oft.  3.  Nov.
füdl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  2“.  23.  Okt.  Queenstown.
Southampton  11.  18.  Okt.  28.  Nov.  in.  Eisen-  1  jeden  Dienag  und
»  ...  ag
Hamburg.-18«.jedesMonatH  ...-...
Romena-..»  couthamptons  80«.  jedes  Monats  W#onthe—Pk  4üe  Doncour.  6R.  F.  Nov.
Plymouth  ..  183.  25.  Olt.  Samog  2  henn  über  *  Franeisco
den  Narolinen,  1  od.  Plymou
arianen.  EXI  Hamburg  ..  18*.  21*.  jedes  Monats
Palau-Inseln  1  699  Southampton!  30.  jedes  Monats

 

"  Fölligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

S.  M.  S.  „Arcona“  28/7.  Tschinwangtau  17/8.  —  18/8.  Dalny  21/8.  —  22)/8.  Tschifu  24/8.
—  25/8.  Tsingtau.
S.  M.  S.  „Bremen“  St.  Thomas  27/7.  —  13/8.  Bahia  4/9.  —  7/9.  Ilha  Grande.
S.  M.  S.  „Bussard“  Daressalam  17/8.  —  17/8.  Fagamoio  18/8.  —  18/8.  Sadani  28.—
22/8.  Pangani  —  23/8.  Tanga  248  —  Manzabucht  28/8.  —
28/8.  Pangani  31/8.  —  31/8.  Zanzibar  4/9.  —  5/9.  Daressalam.
S.  M.  S.  „Condor“  Apia  17/8.  —  22/8.  Levuka  (Fidschi-Inseln)  25/8.  —  Ponape  (Karolinen).
S.  M.  S.  „Fürst  Bismarck"  2/  Tschinwangtau  1/8.  —  18/8.  Dalny  21/8.  —  22/8.  Tschifu
4/8.  —  25/8.  Tsingtau.
S.  M.  S.  „Iltis“  48.  Fha  83/8.  —  9/8.  Amoy  13/8.  —  14/8.  Hongkong  241/8.  —
24/8.  Canton  27/8.  —  28/8.  Macao  30/8.  —  30//8.  Hongkong
4%.  —  5/9.  Swatau  7/9.  —  7/9.  Amoy.
S.  M.  S.  „Jaguar“  31/7.  Shanghai  1/9.  —  3/9.  Tschingkiang  8/9.  —  Hangkau.
S.  M.  S.  „Leipzig“.  28/7.  Tschinwangtau  17/8.  —  18/8.  Dalny  22/8.  —  23/8.  Tschifu  24/8.
—  25/8.  Tsingtau.
S.  M.  S.  „Luchs“  24/7.  Tsingtan  31/8.  —  1/9.  Shanghai.
S.  M.  S.  „Niobe“  28/7.  Tschinwangten  1/8.  —  18/8.  Dalny  21/8.  —  22/8.  Tschifu  24/8.
25/8.  Tsingtau.
S.  M.  S.  „Panther"“  St.  Helena  11/8.  —  17/8.  Groß-Bassa  (Liberia)  —  18/8.  Frectown—=(Sierra
  Leone)  22/8.  —  25/8.  Bissao  3/9.  —  3/9.  Bolama  5/9.
—  6//9.  Freetown.
S.  M.  S.  „Planet“.  6/7.  Simpsonhafen.
S.  M.  S.  „Seeadler"“  14/7.  ““r  8/8.  —  11/8.  Brawa  11/8.  —  12/8.  Mogadishu  13/8.
—  14/8.  Itala  11/8.  —  20/8.  Aden  27/8.  —  28.  8.  Düübuti  ½9.
—  8
S.  M.  S.  „Sperber“  Swakozmund  3/8.  —  6/8.  Elefanten-Bucht  —  12/8.  Loanda  14/8.—
16/8.  Banana  —  18/8.  Boma  #ongostaah  22/8.  —  Matadi  28/8.
—  31/8.  Cap  Lopez  3/9.  —  4/9.  Kribi  6/9.  —  7/9.  Duala.
S.  M.  S.  „Tiger“  5/8.  Kiliang  7/8.  —  10/8.  Wuhn.  128.  —  12/8.  Tschingkiang  26/8.

—  29/8.  Shanghai  49.  —  7/9.  Nagasaki.
        <pb n="1072" />
        W  988  2e

Ablösungstransport:
Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Prinzregent“  von  der  Ostafrika-Linie  mit  der  abgelösten  Besatzung
  S.  M.  Schiffe  „Bussard“  und  „Seeadler“.

Transportführer:  Korvettenkapitän  Werner  (von  Neapel  ab  Oberleutnant  z.  S.  Baer).
Mombassa  6/8.  —  10/8.  Aden  15/8.  —  16/8.  Port  Said  16/8.  —  19/8.  Neapel  20/8.  —
22/8.  Marseille  24%/8.  —  27/8.  Tanger  27/8.  —  28/8.  Lissabon  28/8.  —  31/8.  Southampton

31/8.  —  1/9.  Alissingen  —  2/9.  Hamburg.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

   
 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer

Posidampf  von  nach  bis  28.  September  1908.
„Adolph  Woermann“  .  ..  Durban  Hamburg  am  27.  September  ab  Las  Palmas.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  1.  Oktober  ab  Hamburg.
„Aline  Woermann"  Swakopmund  Hamburg  z.  Zt.  in
„Anna  Woermann"  Calabar  Hamburg  am  22.  in  Hamburg.
„Arnold  Amsink  Hamburg  Kilwa  am  22.  in  Port  Said.
„Eduard  Bohlen."“"  Kapstadt  Swakopmund  am  28.  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  2.  ab  Hamburg.
„Eleonore  Woermann“  Hamburg  Duala  am  23.  in  Conakry.
„Erna  Woermann"  Hamburg  Lüderitzbucht  am  28.  in  Swakopmund
„Frieda  Woermann"  Notonon  Hamburg  am  26.  ab  Lome.
„Gertrud  Woermann“.  ..  Durban  Hamburg  am  26.  ab  Port  Said.
„Hans  Woermann“".  Gabun  Hamburg  am  21.  in  Victoria.
„Henriette  Woermann“"“  Hamburg  Mossamedes  am  16.  in  Mossamedes
„Irma  Woermann"  Calabar  Hamburg  am  26.  in  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  13.  ab  Las  Palmas.
„Kurt  Woerman"  Hamburg  Accra  am  8.  ab  Hamburg.
„Lili  Woermann"  Hamburg.  Burutu  am  19.  in  Lagos.
„Linda  Woerman  ..  Hamburg  Rio  Nunez  am  26.  in  Zighinchor.
„Lothar  Bohle  “  Hamburg  Assinie  am  25.  ab  Rotterdam.
„Lucie  Woermann“,  ...  Duala  Hamburg  am  23.  ab  Teneriffe.
„Marie  Woermann"  *  Hamburg  am  18.  in  Sherbro.
„Nartha  Wermann“  ...  Burutu  Hamburg  am  26.  ab  Las  Palmas.
»  ...  Kilwa  Hamburg  am  7.  August  in  Hamburg.
„Otto  oononnn  ...  Hamburg  Assinie  am  10.  September  in  Dakar.
„Paul  Woermann“.  ...  Accra  Hamburg  am  19.  September  in  Ha
„Thekla  Bohle"  Hamburg  Burutu  am  22.  September  Dover  palsse.
Königgggg7  Hamburg  Gabun  am  17.  September  in  Victoria.

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika--Dienst.
„Duala"  .......  Rio  Nunez  Hamburg  z.  Zt.  in
„Edea  -·.  Burutu  Hamburg  am  in  rg.
Kamerun“  ......  Hamburg  un  am  28.  Dover  passiert.
„Lome“  ....  Hamburg  Kotonou  am  16.  ab  Las  Palmas.
„Otavi“  .  .....  Lüderitzbucht  Hamburg  am  22.  ab  Lagos.
Svalepmand“.  ....  Lüderitzbucht  Hamburg  am  21.  in  Lome.
„Tog  ......  Hamburg  Mossamedes  am  24.  ab  Las  Palmas.
„Wiaurt  ......  Hamburg  Delagoa  Bay  am  15.  ab  Las  Palmas.
Hanburg  ·  Bremer  Afrika-Linie.

„Friderun  ··.  Hamburg  Accra  am  24.  in  Sierra  Leone.
„Henner,  .  Rio  Nunez  Hamburg  am  26.  ab  Las  Palmas.
„Immooa  Hamburg  Accra  am  17.  in  Accra.
„Ingbert“.  ......  Lũderitzbucht  Hamburg  am  15.  ab  Swakopmund.
„Ingo“  ...-...  Mossamedes  Hamburg  am  19.  ab  Libreoille.
„Ingrabnn  .  Mossamedes  Hamburg  am  22.  ab  Las  Palmas
„Irmfrien  Hamburg  Lũderitzbucht  am  25.  ab  Las  Palmas.
„Irmgarrd  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  ab  Las  Palmas.
„Joe  Hamburg.  Rio  Nunez  am  28.  Alissingen  passiert.
„Walburgg  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  September  in  Lüderitzbucht.
        <pb n="1073" />
        989

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  HZeudt'sches  Kolonialkontor  GE.  m.  b.  **d  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

—  Amt  1  9229  und  9224.  —  Adresse:  „Heydtbank“.  28.  September  1908.
Grim-  utzte  ;
dungs-  Kapital  "4  t  4%  6  Angebot
jahr  Mark  dende  dende  I  »Ja
1907Y1850000  10.  —  10  frikanische  Kompagnie  A..S.  —
1906  2000000  1.  —  4  HBornco-Kautschuk-Compagnie  A.  G.  60
1905  750  000  4.  8  15  Bremer  Holonial  Hondelsgesellchaft  vorm.

1  Oloff  —
1905“  1200000  4.  0  0t  entralafnkmmche  Bergwekksgeiellschaft  70
1905  600  000  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  —
1890  1  500  000  1.  1.)  2P2  50  China-Export-,  Import=  u  Bank  Compagme  270
1891  2600000  1.  10.  7  7  Chocold  Poamtagen-Geseulschaft  92
1905  220  000  1.  11  13  20  Debundscha=  Pflanzung  125
1900  418  000  11  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  85
1878  2750  000  1.1  20  16  Deutsche  Handels=  und  ..  1

1  .  §der  Südsee-Inselr  r1  ...»  187
1885  2000  000  20  20  Deutsche  lsch.  für  Südwest  #frika  220
1907  2500  000  1.  —  0Deutsche  4  Slontal-Geellsch-für  Siü  .  "·  55
1902  10000  000  1.]  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  ..  .  75
1908  43500  000  5.  —  —  „Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Gef.  ..  198
1902  1000000  5.]  1  2  Deutsche  Togogesellschaft  s  80
18853  8721000  1.  5  5  Deutsch-Ol  tafrikanische  Gesellschaft  Stamm-Ant.  100

000  5  5  do  Vorzugs-Anteile  101
1886  400  000  1.)  0  0  Deutsch-Ostafrikanische  Plantagengesellschaft  .

.  —  —  o  Altien  X  .-190311495000
  1.".SV«81,«,  Deutsch-Ostafrilanische  3½%  Schuldlerschrei-  4

D  boüungen  (vom  Reich  sichergestellt)  92

1897  2250  000  4  5  Deutsch-Westafrilanische  Handelsgesellchaft  100
18999  4  000  000  0  0  Gesellchaft  Tordwesttamernn  ..  LBit.  A.  M  20.—
360  000  ·  40  do  4.  B.  NM  10.—

18988  10000000  10  0  vesei  waft  Suũdlamerun  .  Lit.  A.  95

1000000  10  i"êb4v⅝  Lit.  B.  85
1889  2000000  0  0  —1  Plantugen=  Gesellf  chaft  ...;  25
1897  1153  000  0  0  Hanseatische  Ko  lonisationsgesellschaft.  .  40
1889  3000  000  0  Hanseatische  Plautagengesellschst  30
1887  1200  000  15  20  feushf=  Pteilte  Aktien  145

"„  Genußscheien  M  1375.—
1898  604  000  7.  0  lK-  zwestenn  Sakarre  Stamm  Rien  15

447  000  D.  "“  o  rzugs-Altien.  40
1904  1000000  1..  —  0  gamerne  wergwerts-ctengefürzaft  35
1906  3  000  000  1.,  —  4  Kamerun-  Kautschuk-Compagnie  75
1908  1  000  000  1.1M—  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  35
1899.  1  100  000  7)0  Moliwe-Pflanzungs-  Gesellschaft  .  .  88
1885  6  000  000  4.  0  0Neu  Guineca  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  100

6  »  10  *  Stamm-Anteile  35
1906  1200  0001.  11—  —  Ostafrita=  Kompagnie  95
1904  21,0000  000  1.  3  3  Ostafrikanische  Eisenbahngesellschaft.  Anteile

i  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und

i  H-·1900-0Ruckzahlunggarannert)  104

900  20000000  1.  4.  0  0  Otavi-Minen=  und  Esebehngesellchaft  60
1902  &amp;amp;  125  000  1.  1.  30  40  Pagcific  Phosphate  Co.  10½
1897  2000  000  1.  10.  5  6  „Plantagengesellschaft  Concepcio  86
1895  1  500  000  1.  11110  0  Rheinische  bameliamegbengeseafcnfa  35
1908  800  000  1.1  0  0  Safata-Samog-Gesellschaft  ,  55
1905  2000  000  1.  4  4  Samoga-Kautschuk-Compagnie  «  55
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Pflanzungs-Gesellschaft  70
1900  E  500  000  1l.  7.  0  4  8  Setn  Allen  werrkoorik#.  .......-!  BShSd
189222000000ik17.«s0  0  South  West  Africa  ..-"  19  sh9  4  20  sh  9  d
1893  869  100  1.  4.  0  0AUsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stam  Anteile  33  zäfr.

142200  ·  0  s-Auteile  —
1897  1500000  1.  1  0  6  Nestafrikanischo  pflanzungsgeselhezut  Bibundi

4  '  Stamm-Anteile  90

600  6  25,  Vorzugs-Anteile!  95
1897|  4500  000  1  0  0  vuwse  Pflanzungsgesellschaß  Victoria

"  Lusammengelegte  Stamm-Aktien  50

"  —  8  Vorz.-Aktien!  95
1895  1  800  000  0  0  ui  *  und  Plantagengesellscaft  70

ldorf

.  jeder  Art  von  Auskunft  *  webenslegentes  Vanlhaus  E  hern  bereit.
        <pb n="1074" />
        Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  B
Nr.  12  ist  folgendes  eingetragen:
Spalte  1:  Nr.  1.

Spalte  2:  Iereinigte  Panganipflanzung,
  Gesellschaft  mit  beschränkter
  Haftung,  Tanga.

Spalte  3:  1.  Anbau  tropischer  Gewächse

und  deren  Verwertung,
2.  Verrieb  sämtlicher  hiermit
in  Verbindung  stehender
Geschäste  einschließlich  des
Erwerbs  von  Grundeigen-23000

  Mark.
Geschäftsführer:  Pflanzer
Onuo  Weber  in  Ngomeni
und  Pflanzer  Gustav  Eismann
  in  Hale  am  Pangani.
Gesellschaft  mit  beschränkter
Haftung.  Der  Gesellschaftsvertrag
  ist  am  21.  Juni  1
festgestellt.  Die  Gesellschaft
wird  nur  durch  beide  Geschäftsführer
  zusammen  vertreten
  und  ist  in  ihrer  Dauer
uebeschrünke
Spalte  9:  H.  .  Nr.  12.

Tanga,  den  *  an-  1908.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Spalte  4:
Spalte  52

Spalte  7

 

(6122)

 

Bekanntmachung.

In  biesige  Handelsregister  Abae
  Nr.  7  ist  heute  als  neue
Firma

Holst-Sägewerke  Gesellschaft

mit  beschränkter  Haftung
in  Simpsonhafen.

Zweck  des  Unternehmens  ist:

Der  Betrieb  von  Handelsgeschäften
aller  Art,  insbesondere  die  Errichtung
von  Sägewerken,  die  Pflanzung  von
Gummi,  Kautschuk  und  ähnlichen  Proiter-
  eventuell  auch  der  Abbau  von
Bodenschäten.
27  Stammlapital  beträgt  100  000

(ca)

Gischafisführer  ist  Georg  Holst  in
Sydney,  dessen  Stellvertreter  Charles
Francis  Doutreband  daselbst.

Der  Gesellschaftsvertrag  ist  am
10.  Juli  1908  abgeschlossen.

Als  nicht  eintragungsfähig  wird  beanm
  gemacht:  Der  Anteil  des  Herrn

olst  in  Höhe  vo  i
nicht  bar  gezahlt,  ondemn  dadurch  ausgewiesen,
  daß  Holst  die  ihm  von
seiten  des  Kaiserlichen  Gouvernements
von  Deutsch-Neuguinea  erteilten
zessionen  zur  Ausbeutung  der  Holzbestände
  in  die  Gesellschaft  einbringt.

Herbertshöhe,  den  14.  Juli  1908.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Enzeigen.

28  -  S  Inserate  sind  an  die  Geschäftsstelle  des  „Deutschen  Kolonialblattes“,  Berlin  SW  ss,  oustrabe  66—71  ingusenden  2  2  E

 

Milch  für  die  Fropon.

„Sären-Marke
„gesetzlich  geschützt“.

 

Issuy  #opuntoeAun  #qloln

  

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Nicht  gezuckerte  kondensierte  Alpen-Milch  —  sterilisiert.

Reiner  Schweizer  Alpenrahm  —  sterilisiert.

B.  A.  C.  füssige  Berner  Alpenmilch  iie

The  Bernese  AIinse  Mälk  Co.  Stalden  Schweiz.

Z#  P  e  bshs  in  Biessenhoten,  buyer.  Rlen  gün

Peris  1900  „Hors  Concours“,  Mitglied  der  ungernat.  42

uftrige  durech  Epbrtiser.  in  Eurona

r  ·r—

(312)

 

 

 

 

 

F.  C.  Helnemann,  Eturt  123.

Hofllsferant  37.  Mal.  d.  Deutsch.Kalser#  u.  Käalce  v.  Preussen.

Kmemucht  Auast-  u.  Handelsgärtnerel.

Geseralatalog  kostenlos  lu  deutscher  Aunugste-  Zoo  Sellen.

600  Abblldun  rre.  7  dte  .  Kultur-  Auleilung  us  net  rii
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§
        <pb n="1075" />
        Deutsches  Nolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Zfrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

#.  Jahrgang  berlin,  den  15.  Oktober  1908.  Uummer  20.

 

e  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  .  und  15.  jedes  Monats.  Deetoen  werden  als  Beihefte  betgefüct  die  mindestens
o  vlertelt  labri  erscheinenden  „NMittellungen  aus  #  deutschen  Schutzgebieten“,  herausgegeben  Dr.  Fre  tberr
Da  Der  Fierellghrtc  gakellungen,  tsprels  fũ  ddß  Kolon  Wah  K  den  Belhefien  hrdat  dein  Ben  e  dur  5.5
Vor  "100  rhs  er  lun  M.  3.—,  dtrekt  unter  Ssaron  urch  die  Ver#ags  bushandge  a)  M.  4.—  für  Deutschland  WW
der  deutschen  Schunß  ebiete  und  then-Ach  Un  ums  b)  M.  5.—  für  die  Länder  des  Welwostvereins.  —  Einsendungen  und  Anfrage
find  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  Erust  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  ES  SWös,  Kochstraße  66—71,  zu  chlen

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung  über  das  am  22.  Juli  1908  in  Brüssel  zwischen  dem  Deutschen
RNeiche  und  anderen  Staaten  vereinbarte  Verbot  der  Einfuhr  von  Feuerwaffen,  Munition  und  Schießpulver  nach  einer
bestimmten  Zone  Westafrikas.  Vom  10.  Oktober  1908  S.  991.  —  Bekanntmachung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Vorlegungsfristen
  für  Auslandschecks.  Vom  19.  März  1908  S.  995.  —  Bekanntmachun  !  des  Reichskanzlers,  betr.  die
Erhebung  von  Wechsel=  und  Scheckprotesten  durch  Poitbeamte.  Vom  5.  August  1908  S.  995.  —  Verordnung  des
Aserlichen  Bezirksamtmanns  in  Jap,  betr.  Verhütung  der  Weiterverbreitung  der  Schildlauskrankheit.  Vom  1.  Juli
9.  .  —  Auszug  aus  den  Satzungen  der  Ostafrikanischen  Eisenbahngesellschaft  zu  Berlin  S.  996.  —  Personalien
  S  S.  996.  —  Patriotische  Gaben  S.  998.

Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  1½%  große  Verehrsstraße  von  Duala  nach  der  Ostgrenze  Kameruns  (mit
einer  Lrtenstisz  S.  909.  —  Vom  Bau  der  Manengubabahn  S.  1004.  —  Forstwirtschaftliche  Expedition  nach  Kamerun

1004.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Suzeecbiete  Kamerun  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
nbos  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1005.

Deutsch-  Südwestafrika:  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Südwestafrika  im
I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1007.

Deutsch-Neuguinea:  *Von  der  Expedition  Sapper-Friederici  S.  1009.  —  Die  deutsche  Marine-Exrpedition
1907/00  S.  1011.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Debundscha-Pflanzung  S.  1012.  —  Jaluit-Gesellschaft  S.  1013.—
Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  1014.

remden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  *  Das  Swaziland  S.  1014.  —  Die  nördlichen  Terri-=torien

  er  Goldküste  1907  S.  1015.  —  Zur  #odenpolitik  in  Britisch  -Ostafrika  S.  1016.  —  Britisch-Ostafrika  im
Jahre  1900/07  S.  1017.  —  Alhanti  1907  S.  1018.  —  Baumwollernte,-Handel  und  Industrie  der  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  im  Erntejahr  1907/08  S.  1019.  —  Maisausfuhr  aus  Sũdafrika  im  Jahre  1907/08  S.  1022.  —
Der  Kaholzwartt  in  Birma  S.  1022.  —  Tabakernte  in  Bahia  S.  1022.  —  Einfuhr,  Produktion  und  Ausfuhr
Natals  1907  1022.  —  Handel  Gibraltars  1907  S.  1026.  —  Die  Gntwicklung  der  Industrie  im  Staate  Neusüdwales
S.  1027.  —  —i  wurzelkranker  Kartoffeln  nach  Transvaal  S.  1027.  —  Räucherung  importierter  Pflanzen  im
Uganda=  Protektorat  S.  1027.  —  Jollterifänderungen  der  Goldküste  (westlich  des  Volta)  S.  1027.  —  Zuschlagzölle
für  Spirituosen  in  Sierra  Leone  S.  1

Verschiedene  Mitteilungen:  2  vurgisches  RNolonialinstitut  S.  1023.  —  Bekämpfung  von  Viehseuchen  in
Imilsch.  Shrafrile  S.  1031.  —  Aufhebung  des  Inter-Colonial  Couneil  und  Neuregelung  der  Verwaltung  der  Central
South  African  Railways  S.  1032.  —  Lizenzgebühren  für  Handlungsreisende,  Agenten  und  Wareneinführer  in  der
Kapkolonie  S.  1033.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1034.  —  Schiffsbewegungen  S.  1037.  —  Kurse  deutscher  Rolonialwerte
  S.  1039.  —  Anzeigen.

 

%EENEE  ßh  Teism)
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachung  über  das  am  22.  Juli  1908  in  Brüssel  zwischen  dem  Deutschen  Reiche
und  anderen  Staaten  vereinbarte  Verbot  der  Einfuhr  von  Feuerwafken,  (Munition
und  Schießpulver  nach  einer  bestimmten  3one  Westafrikas.

Vom  10.  Oktober  1908.

Das  nachstehend  nebst  deutscher  Ubersetzung  abgedruckte,  am  22.  Juli  1908  in  Brüssel

unterzeichnete  Protokoll  wegen  des  zwischen  dem  Deutschen  Reiche  und  anderen  Staaten  vereinbarten
Verbots  der  Einfuhr  von  Feuerwaffen,  Munition  und  Schießpulver  nach  einer  bestimmten  Zone
        <pb n="1076" />
        W  992  e

Westafrikas  ist  in  der  durch  §  6  des  Protokolls  vorgeschriebenen  Form  und  in  der  dort  bestimmten
Frist  von  allen  beteiligten  Mächten  bestätigt  worden.

Berlin,  den  10.  Oktober  1908.

Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
von  Schoen.

Protoeole.

Se  référant  aux  articles  I,  III,  VIII  et  IX
de  l’acte  général  de  la  Conférence  de  Bruxgelles
signé  à  la  date  du  2  juillet  1890,  les  soussig--nés
  düment  autorisés  par  leurs  Gouvernements
respectifs,  sont  tombes  d’accord  sur  les  dis-Positions
  suivantes:

*  1.

Ly’importation  de  toute  espece  d’armes  à
feu,  de  munition  et  de  poudee  destinées  à  des
indigèenes  ainsi  due  la  vente  et  la  délivrance
de  toute  espece  d’armes  à  feu,  de  munitions
et  de  poudre  à  des  indigèenes  seront  suspendues
  pour  la  durée  de  4  ans  à  partir  du
15  février  1909  dans  la  zone  désignée  au
2,  ces  dispositions  n’'stant  pas  applicables
aux  armes,  munitions  et  poudres  importées  en
transit  et  destinées  à  des  régions  en  dehors
de  la  dite  zone.  II  est  entendu  qdue  les  autorités
  locales  pourront  dans  des  Cas  tout  à  fait
exceptionnels  délvrer  aux  indigènes  des  armes
à  feu,  des  munitions  et  de  la  poudre.

8  2.

La  zone  mentionnée  au  paragraphe  précẽdent
  aura  pour  limites:

d'une  part  la  mer,

d’autre  part  la  rive  droite  du  Cross-River
  depuis  son  embouchure  sur  le  Golfe
de  Guinée  jusqu'aà  la  rencontre  de  la  frontière
  oceidentale  du  Cameroun;  de  ce  point,
la  frontière  entre  le  Cameroun  et  la  Nigérie
jusqu'au  lac  Tehad;  la  limite  du  Cameroun
sur  le  lac  Tchad;  la  frontière  entre  les  territoires
  allemands  et  francçais,  à  partir  du  lac
Tehad  jusqu'fa  la  rencontre  de  la  limite  du
bassin  conventionnel  du  Congo;

la  limite  du  bassin  conventionnel  du  Congo
jusqu'à  la  rencontre  de  la  créte  orientale  du
bassin  de  la  rivière  M'’Poko  et  cette  crséte
jusqu'à  I'Oubangut;

de  ce  point  I’'Oubangui  jusqu’fä  Banzyville;
  à  partir  de  Banzyville  une  ligne  rejoignant
  la  créète  orientale  du  bassin  de  la

(Übersetzung.)
Protokoll.

Mit  Beziehung  auf  die  Artikel  I,  III,  VIII,
IX  der  Generalakte  der  Brüsseler  Konferenz  vom
2.  Juli  1890  haben  die  Unterzeichneten,  von
ihren  Regierungen  mit  gehöriger  Ermächtigung
versehen,  die  folgenden  Bestimmungen  vereinbart:

§5  1.

Die  Einfuhr  von  Feuerwaffen,  Munition  und
Schießpulver  jeder  Art,  sofern  diese  Gegenstände
für  Eingeborene  bestimmt  sind,  sowie  der  Verkauf
  und  die  Überlassung  von  Feuerwaffen,
Munition  und  Schießpulver  jeder  Art  an  Eingeborene
  ist  vom  15.  Februar  1909  ab  in  der
im  §  2  bezeichneten  Zone  auf  vier  Jahre  verboten;
  diese  Bestimmungen  sollen  jedoch  auf
Waffen,  Munition  und  Schießpulver,  die  im
Durchgangsverkehr  eingeführt  werden  und  für  Gebiete
  außerhalb  der  bezeichneten  Zone  bestimmt
sind,  keine  Anwendung  finden.  Es  besteht  Einverständnis
  darüber,  daß  die  örtlichen  Behörden
in  ganz  besonderen  Ausnahmefällen  den  Eingeborenen
  Feuerwaffen,  Munition  und  Schießpulver
  überlassen  dürfen.

§  2.

Die  im  vorgehenden  Paragraphen  erwähnte
Zone  wird  begrenzt:

einerseits  durch  das  Meer,

anderseits  durch  das  rechte  Ufer  des  Croßflusses
  von  dessen  Mündung  in  den  Golf  von
Guinea  bis  zu  seinem  Schnittpunkte  mit  der  Westgrenze
  von  Kamerun;  von  dort  durch  die  Grenze
zwischen  Kamerun  und  Nigerien  bis  zum  Tschadsee;
weiter  durch  die  über  den  Tschadsee  laufende
Strecke  der  Grenze  von  Kamerun;  vom  Tschadsee
ab  durch  die  Grenze  zwischen  dem  deutschen  und
dem  französischen  Gebiete  bis  zum  Zusammentreffen
  mit  der  Grenze  des  konventionellen  Kongobeckens;


durch  die  Grenze  des  konventionellen  Kongobeckens
  bis  zu  ihrem  Zusammentreffen  mit  der
östlichen  Wasserscheide  des  M'Poko-Flußbeckens
und  durch  diese  Wasserscheide  bis  zum  Ubangij;

von  dort  durch  den  Ubangi  bis  Banzyville;
von  Banzyville  ab  durch  die  Verbindungslinie
mit  der  östlichen  Wasserscheide  des  Mongala-
        <pb n="1077" />
        993  20

rivière  Mongala;  cette  crete;  puis  une  ligne
rejoignant  Pembouchure  de  T’Itimbiri;  de  ce
point,  la  limite  eccidentale  du  district  de
DP’Arruwimi  jusqu’'au  2  ieme  degre  de  latitude
sud;  la  limite  septentrionale  des  districts  du
Kassai  et  du  Kouango  jusqu’fa  embouchure
du  Kouango;  une  ligne  remontant  le  Kouango
jusqu'a  un  point  situc  à  25  kilomètres  au
sud  de  la  frontière  portugaise;  puis  une
ligne  courant  parallelement  à  cette  frontière  à
une  distanee  de  25  kilomètres  jusqu'à  la
mer  —  cette  distänce  stant  calculee  à  partir
de  la  rive  gauche  du  Congo  dans  la  section
#n  ce  fleuve  sert  de  frontieère.

II  est  entendu  due  les  dles  distantes  de
moins  de  20  kilomeèetres  du  littoral  compris
dans  la  zone  de  prohibition  désignée  ci-dessus
seront  é6galement  incluses  dans  cette  zone  de
prohibition.

83.

Dans  le  cas  on  aucune  des  Parties  contractantes
  naurait  douze  mois  avant  l'ex-Piration
  de  la  période  indiquée  au  §  1,  notifié
son  intention  de  faire  cesser  les  effets  du
Présent  Protocole,  il  continuera  à  rester  en
vigueur  pendant  deuxf  ans  et  ainsi  de  suite,
de  deux  en  deux  ans.

8  4.

Dans  la  mesure  du  possible,  les  autorités
  locales  veilleront  à  ce  que,  pendant  le
délai  qdui  s'’écoulera  à  partir  de  la  signature
jusqu'à  l’entrée  en  vigueur  du  présent  Protocole,
  Fimportation  des  armes  à  feu,  des
munitions  et  de  la  poudre  se  tienne  dans  les
limites  des  moyennes  semestrielles  de  l’im-Portation
  de  ces  articles  pendant  les  3  dernieères
annes.

86.

Les  Gouvernements  de  l'Allemagne,  de
I’Espagne,  de  l'Etat  Indépendant  du  Congo,
de  la  France,  de  la  Grande-Bretagne  et  du
Portugal  s'engagent  à  prendre  les  mesures
nécessaires  pour  assurer  ’exécution  dans
leurs  territoires  respectifs,  des  dispositions  du
Présent  Protoccle.

§  6.

Avant  le  1  er  septembre  prochain,  chacune
des  puissances  participantes  confirmera  le
Présent  Protocole  en  remettant  au  Gouverne--ment
  Impérial  d’Allemagne  une  note  dans
laquelle  sera  inséré  intégralement  le  texte
du  dit  Protocole.  De  son  cöté  le  Gouvernement
Impérial  d'Allemagne  au  fur  et  à  mesure  de
la  réception  de  ces  notes  en  avisera  les
Puissances  participantes.

Flußbeckens;  weiter  durch  diese  Wasserscheide  selbst;
sodann  durch  die  Verbindungslinie  mit  der  Mündung
  des  Itimbiri;  von  dort  ab  bis  zum  2.  Grade
südlicher  Breite  durch  die  Westgrenze  des  Aruwimi-Distrikts;
  sodann  durch  die  Nordgrenze  des  Kassaiund
  des  Kwango-Distrikts  bis  zur  Kwangomündung;
  weiter  durch  eine  Linie,  die  dem  Laufe
des  Kwango  aufwärts  bis  zu  einem  25  km  südlich
der  portugiesischen  Grenze  gelegenen  Punkte  folgt;
sodann  durch  eine  Linie,  die  parallel  dieser
Grenze  und  25  km  von  ihr  entfernt  zum  Meere
führt  —  diese  Entfernung  rechnet  in  dem  Abschnitte,
  vo  der  Kongo  als  Grenze  dient,  vom
linken  Ufer  dieses  Flusses  ab.

Man  ist  darüber  einig,  daß  diejenigen  Inseln,
welche  weniger  als  20  Kilometer  von  dem  in
die  obenbezeichnete  Verbotszone  einbegriffenen
Küstenstrich  entfernt  sind,  gleichfalls  zu  dieser
Verbotszonc  gehören.

83.

Falls  keine  der  Vertragsparteien  zwölf  Monate
  vor  Ablauf  des  im  §  1  angegebenen  Zeitraums
  die  Absicht  bekanntgegeben  hat,  das  gegenwärtige
  Protokoll  außer  Wirksamkeit  zu  setzen,
soll  es  zwei  weitere  Jahre  und  so  fort  von  je
zwei  zu  zwei  Jahren  in  Kraft  bleiben.

8  4.

So  weit  wie  möglich,  sollen  die  örtlichen
Behörden  darüber  wachen,  daß  in  der  Zeit  zwischen
der  Unterzeichnung  des  gegenwärtigen  Protokolls
und  seinem  Inkrafttreten  die  Einfuhr  von  Feuerwaffen,
  Munition  und  Schießpulver  nicht  das
Maß  übersteigt,  das  sie  in  den  letzten  drei  Jahren
durchschnittlich  im  Halbjahr  erreicht  hat.

l  5.

Die  Regierungen  Deutschlands,  Spaniens,
des  Unabhängigen  Kongostaats,  Frankreichs,  Großbritanniens
  und  Portugals  verpflichten  sich,  die
erforderlichen  Maßnahmen  zu  treffen,  um  die
Durchführung  der  Bestimmungen  des  gegenwärtigen
Protokolls  in  ihren  Gebieten  zu  sichern.

86.

Vor  dem  1.  September  dieses  Jahres  soll
jede  der  beteiligten  Mächte  das  gegenwärtige
Protokoll  durch  eine  an  die  Kaiserlich  Deutsche
Regierung  zu  richtende  Note  bestätigen,  die  den
Text  des  Protokolls  vollständig  enthalten  wird.
Die  Kaiserlich  Deutsche  Regierung  wird  ihrerseits
die  beteiligten  Mächte  von  dem  Empfange  jeder
dieser  Noten  benachrichtigen.
        <pb n="1078" />
        W  994  20

La  dénonciation  prévue  au  §  3  Fiffec-  Die  im  8  3  vorgesehene  Kündigung  soll  sich
tuera  dans  les  mémes  formes,  C'est-à-dire  par  in  denselben  Formen,  das  heißt  durch  eine  Mitune
  notification  adresséce  au  Gouvernement  teilung  an  die  Kaiserlich  Deutsche  Regierung  voll-Impérial
  d'Allemagne  qui  en  avisera  d'urgence  ziehen,  die  davon  den  anderen  beteiligten  Mächten

 

 

les  autres  Puissances  participantes.  unverzüglich  Kenntnis  geben  wird.
Foit  à  Bruxelles,  le  22  juillet  1908.  Geschehen  in  Brüssel,  am  22.  Juli  1908.
Pour  I’Allemagne:  Für  Deutschland:
Graf  von  Wallwitz.  Graf  von  Wallwitz.
Pour  P’Espagne:  Für  Spanien:
Arturo  de  Baguer.  Arturo  de  Baguer.
Four  D’Etat  Independant  du  Congo:  Für  den  Unabhängigen  Kongostaat:
Liebrechts.  Liebrechts.
Pour  la  France:  Für  Frankreich:
d’Ormesson.  d'Ormesson.
René  Lecomte.  Renk  Lecomte.
Pour  la  Grande  Bretagne:i:  Für  Großbritannien:
Arthur  H.  Hardinge.  Arthur  H.  Hardinge.
Pour  le  Portugal:  Für  Portugal:
Santo  Thyrsoc.  Santo  Thyrso.
Antonio  Duarte  Ramada  Curto.  Antonio  Duarte  Ramado  Curto.
ino  20

 
 
 
 
  

Karte  der
Verbotsrone  wu#Waffeneinfüil
in  Westafrika
        <pb n="1079" />
        W  995  20

Bekonntmachung  des  Reichskanzlers,  betr.  die  Vorlegungsfristen  für  Kuslandschecks.
Vom  19.  März  1908.
Auf  Grund  des  §  11  Abs.  2  des  Scheckgesetzes  vom  11.  März  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  71)
hat  der  Bundesrat  beschlossen:
Im  Ausland  ausgestellte,  im  Inlande  zahlbare  Schecks  sind  binnen  der  nachstehend  bezeichneten
  Fristen  nach  der  Ausstellung  dem  Bezogenen  am  Zahlungsorte  zur  Zahlung  vorzulegen:

im  europäischen  Auslande  —  mit  Ausnahme  von  Island  und  den  Faröern  —  ausgestellte
Schecks  binnen  drei  Wochen,

in  den  Küstenländern  von  Asien  und  Afrika  längs  des  Mittelländischen  und  Schwarzen  Meeres
oder  in  den  dazu  gehörigen  Inseln  dieser  Meere  ausgestellte  Schecks  binnen  einem  Monat,

in  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  in  Canada,  Neu-Fundland,  Mexiko,  den  Azoren,
Madeira,  den  Canarischen  und  Cap  Verdischen  Inseln  ausgestellte  Schecks  binnen  zwei

Monaten,
sonst  im  Auslande,  mit  Einschluß  der  deutschen  Schutzgebiete,  ausgestellte  Schecks
binnen  drei  Monaten.
Die  Fristen  gelten  auch  für  Schecks,  die  im  Inland  ausgestellt,  im  Auslande  zahlbar  sind,
sofern  das  ausländische  Recht  keine  Vorschrift  über  die  Zeit  der  Vorlegung  enthält.
Berlin,  den  19.  März  1908.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
von  Bethmann-Hollweg.

Bekanntmachung  des  Beichskanzlers,  betr.  die  Erhebung  von  Wechsel-  und
Schechprotesten  durch  Dostbeamte.
Vom  5.  August  1908.

Mit  dem  Inkrafttreten  des  Gesetzes,  betreffend  die  Erleichterung  des  Wechselprotestes,  vom
30.  Mai  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  321  ff.)  und  gemäß  §  30  des  Scheckgesetzes  vom  11.  März  1908
(Reichs-Gesetzbl.  S.  71  ff.)  sind  auch  die  Postbeamten  zur  Aufnahme  von  Wechsel=  und  Scheckprotesten
  berufen.
Auf  Grund  des  §  3  des  erstgenannten  Gesetzes  wird  unter  Zustimmung  des  Bundesrates
angeordnet,  daß  vom  1.  Oktober  1908  ab  die  Postverwaltung  die  Erhebung  von  Wechsel=  und
Scheckprotesten  mit  folgenden  Beschränkungen  übernimmt:
1.  Proteste,  die  sich  auf  eine  andere  wechselrechtliche  Leistung  als  die  Zahlung  beziehen,
werden  nicht  erhoben.
2.  Die  Erhebung  von  Protesten  mangels  Zahlung  bleibt  ausgeschlossen
a)  für  Wechsel  und  Schecks,  die  über  mehr  als  800  Mk.  lauten,
b)  für  Wechsel  und  Schecks,  die  in  fremder  Sprache  ausgestellt  sind,
c)  für  Wechsel  und  Schecks,  die  auf  eine  ausländische  Münzsorte  lauten,  sofern  der  Aussteller
  durch  den  Gebrauch  des  Wortes  „effektiv“  oder  eines  ähnlichen  Zusatzes  die
Zahlung  in  der  im  Wechsel  benannten  Münzsorte  ausdrücklich  bestimmt  hat,

d)  für  Wechsel,  die  mit  Notadresse  oder  Ehrenakzept  versehen  sind,

c)  für  Wechsel,  die  unter  Vorlegung  mehrerer  Exemplare  desselben  Wechsels  oder  unter
Vorlegung  des  Originals  und  einer  Kopie  zu  protestieren  sind.

Berlin,  den  5.  August  1908.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Kraetke.
        <pb n="1080" />
        W  996  20

Verordnung  des  Kaiserlichen  Bezirksamtmanns  in  Jap,  betr.  Verhütung  der
Weiterverbreitung  der  Schildlauskrantkheit.
Vom  1.  Juli  1908.

Unter  Aufhebung  der  Verordnung  zur  Verhütung  des  Weiterverbreitens  der  Schildlauskrankheit
  vom  29.  Juni  1900  wird  auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  in  Verbindung
mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903  für  den  Bezirk  der  West--Karolinen
  und  Palau  bestimmt:

§5  1.  Die  Ausfuhr  von  allen  Pflanzen  und  Pflanzenteilen  aus  den  Inselgruppen  Jap
und  Palau  ist  verboten.  Körbe  und  Taschen,  die  aus  Blättern  geflochten  sind,  die  von  diesen
Inselgruppen  stammen,  dürfen  nicht  an  Bord  gebracht  werden.

Die  Schiffsführer  sind  für  Beobachtung  dieser  Vorschriften  verantwortlich.

In  einzelnen  Fällen  kann  das  Bezirksamt  Ausnahmen  zulassen,  worüber  auf  Verlangen
eine  Bescheinigung  erteilt  wird.

Kopra  gilt  nicht  als  Pflanzenteil  im  Sinne  dieser  Verordnung.

5  2.  Die  Beamten  des  Bezirksamtes  sind  berechtigt,  sich  von  der  Befolgung  der  Vorschriften
  des  §  1  zu  überzeugen.  Es  ist  ihnen  zu  diesem  Zweck  jederzeit  Zutritt  an  Bord  der
Schiffe  zu  gestatten.

§  3.  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften  des  §  1  Abs.  1,  2  und  §  2  Satz  2
werden  mit  Geldstrafe  bis  zu  2000  Mk.  oder  mit  Haft  oder  Gefängnis  bis  zu  zwei  Monaten  bestraft.

Auch  kann  auf  Einziehung  der  dem  §  1  zuwider  ausgeführten  Gegenstände  erkannt  werden,
ohne  Unterschied,  ob  sie  dem  Verurteilten  gehören  oder  nicht.

Diese  Verordnung  tritt  am  heutigen  Tage  in  Kraft.
Jap,  den  1.  Juli  1908.
Der  Kaiserliche  Bezirksamtmann.
Senfft.

Auszug  aus  den  Satzungen  der  Ostafrikanischen  Sisenbahngesellschaft  zu  Berlin

nach  Maßgabe  der  Anderungen,  welche  in  der  Generalversammlung  vom  30.  Juni  1908  beschlossen
und  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  worden  sind:

§  24  Absatz  1  erhält  folgende  Fassung:

Der  Verwaltungsrat  besteht  aus  wenigstens  sechs  von  der  Generalversammlung  zu
wählenden  Mitgliedern,  welche  die  deutsche  Reichsangehörigkeit  besitzen  und  von  denen  mindestens
vier  Mitglieder  in  Berlin  oder  seinen  Vororten  wohnhaft  sein  müssen.

(Rest  unverändert  wie  bisher.)

§*  27  erhält  folgende  Fassung:

Die  Mitglieder  des  Verwaltungsrates  erhalten  Ersatz  der  aus  der  Erfüllung  ihres  Berufs
entspringenden  Auslagen  und  eine  Tantieme  nach  §  18  dieser  Satzungen.  Solange  noch  kein  Reingewinn
  gemäß  §  18  erzielt  wird,  kann  die  Generalversammlung  eine  besondere  Vergütung  für  den
Verwaltungsrat  festsetzen.  Die  Verteilung  der  Vergütung  bzw.  der  Tantieme  an  die  Mitglieder
erfolgt  nach  Maßgabe  eines  vom  Verwaltungsrate  zu  beschließenden  Reglements.

 

Dersonalien.–

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  ständigen  Hilfsarbeiter  im
Reichs-Kolonialamt,  Legationsrat  Dr.  Kalkmann  zum  Geheimen  Regierungsrat  und  vortragenden
Rat  im  Reichs-Kolonialamt  zu  ernennen.

 

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Professor
Dr.  Georg  Schweinfurth  den  Königlichen  Kronen-Orden  zweiter  Klasse,  dem  Domherrn,  Professor
        <pb n="1081" />
        W  997  20

Dr.  Carl  Hespers  und  dem  Privatgelehrten  (Forschungsreisenden)  Paul  Staudinger  den  Königlichen
  Kronen-Orden  dritter  Klasse  und  dem  Königlich  Preußischen  Oberverwaltungsgerichtsrat  Max
Berner  die  Königliche  Krone  zum  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Kaiserliche  Schutztruppen.
Reichs-Kolonialamt  (Kommando  der  Schutztruppen).
A.  K.  O.  vom  24.  August  1908.

Schmidt,  Regierungsrat  und  ständiger  Hilfsarbeiter,  zum  Vortragenden  Rat  und  Geheimen
Regierungsrat  mit  einem  Dienstalter  vom  3.  August  1908  ernannt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  16.  September  1908.

Kuntz,  Ober-Militär-Intendantursekretär,  Rechnungsrat,  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  und

Lehmann,  Geheimer  Sekretariatsassistent,  mit  einem  Dienstalter  vom  1.  September  1908  —  zu
Geheimen  Registratoren  ernannt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  26.  September  1908.

Doerschlag,  Hauptmann,  am  30.  September  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem
1.  Oktober  d.  Is.  als  Kompagniechef  im  Grenadier-Regiment  König  Friedrich  I.  (4.  Ostpreußischen)
  Nr.  4  angestellt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  26.  September  1908.

Fontaine,  Oberveterinär,  am  30.  September  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  3.  Garde-Ulanen-Regiment)  aus  der  Schutztruppe
  ausgeschieden.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
der  Schutztruppe  für  Südwestafrika  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen
Orden  und  Ehrenzeichen  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern  des  Großherzoglich  Badischen  Ordens
vom  Zähringer  Löwen:
dem  Kriegsgerichtsrat  Schmidt;
des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Militär-Verdienstkreuzes  2.  Klasse:
dem  Oberleutnant  Hoelscher,
dem  Leutnant  Otto  und
dem  Unteroffizier  Fahnenschmied  Cansier;
des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Militär-Verdienstkreuzes  2.  Klasse
am  roten  Bande:
dem  Intendantursekretär  Schneider.

 

Deutsch  -Ostafrika.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  haben  angetreten:
  am  2.  September  1908:  Werkmeister
Bergé;  am  7.  September  1908:  Regierungsrat
Methner,  Bauinspektor  Brandes,  Bezirksamtmann
  Spieth,  Sekretär  Steinhäuser,  Bauleiter
  Müller,  die  Vermessungstechniker  Pelz
und  Hörmann,  Bautechniker  Georgi,  die  Bauaufseher
  Grasse  und  Koch,  Maschinist  Götz  und
Kanzleigehilfe  Pfeiffer;  am  28.  September  1908:
Gerichtsassessor  Fehler,  Ingenieur  Eisenmeyer,
die  Techniker  Bauer  und  Kroymann,  Förster
Lichtenberg  und  Segelmacher  Backhus.

 

In  Ostafrika  am  18.  August  1908  neu  eingetroffen:
  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher  Rhode
und  die  kommiss.  Sekretäre  Merle  und  Krimling;
vom  Heimatsurlaub:  Wegebautechniker  Keller.

Aus  Ostafrika  mit  Heimatsurlaub  in  Deutschland
  eingetroffen:  kommiss.  Sekretär  Kobus,  Kapitän
  Müller,  kommiss.  Bureauassistent  2.  Klasse
Richter,  Dockmeister  Lütje  und  Kanzleigehilfe
Wolf.

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:  Am
16.  September  1908  in  Marseille:  Stabsarzt
3
        <pb n="1082" />
        G  998  20

Dr.  Brünn;  am  23.  September  in  Hamburg:
Unteroffizier  Jaster.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  28.  September  1908  von  Neapel  aus  angetreten:
  Sanitätssergeant  Wolff,  Unteroffizier
Rauscher  und  Sanitätsunteroffizier  Kasper.

Kamerun.
Regierungsrat  v.  Brauchitsch  f.%

Nach  einer  telegraphischen  Mitteilung  aus
Lome  ist  dort  am  27.  September  auf  der  Heimreise
  nach  Deutschland  der  Referent  beim  Kaiserlichen
  Gouvernement  von  Kamerun,  Regierungsrat
v.  Brauchitsch,  an  einem  Leberabszeß  verstorben.
  Der  Dahingeschiedene,  der  früher  aktiver
Offizier  war,  befand  sich  bereits  seit  dem  Jahre
1891  im  Dienste  des  Schutzgebiets  Kamerun  und
hat  an  der  Entwicklung  dieser  Kolonie  hervorragenden
  Anteil  genommen.  Der  Ort  Duala  ist
in  seiner  heutigen  Gestalt  von  ihm  geschaffen
worden.

Das  Hinscheiden  dieses  in  langjähriger  treuer
Arbeit  bewährten  Beamten,  der  sich  auch  persönlich
allgemeiner  Beliebtheit  erfreute,  ist  ein  schwerer
Verlust  für  die  Kolonialverwaltung.  Ein  ehrendes
Andenken  wird  ihm  stets  bewahrt  bleiben.

 

Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
Am  25.  September  1908:  Regierungsbaumeister
Fritzen  und  Lehrer  Goetze;  am  9.  Oktober:
Forstassessor  Reder,  Zollamtsverwalter  Berghaus,
  Forstaufseher  Schultze,  die  Polizeimeister
George  und  Harupka,  Maschinist  Rißler.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  1.  Oktober  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Oberleutnant  Werner
und  Oberarzt  Dr.  Colin.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  10.  Oktober  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Oberleutnant  Königs.

Deutsch-Südwestafriha.

Eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen  im  Schutzgebiet:
  am  16.  Juni  1908:  Regierungsassessor
Dr.  Kohler;  am  28.  Juli  1908:  die  Polizeisergeanten
  Puhlmann,  Oberländer  (Louis)
und  Knickrehm;  am  29.  Juli  1908:  Regierungslandmesser
  Cantzzler;  am  17.  August  1908:

Katastersekretär  Thomas,  Regierungslehrer  von

der  An,  Schlosser  Dumslaff,  Streckenausseher
Holz  sowie  die  Polizeisergeanten  Streibel,  Uhlig,

Saul,  Schönberg,  Oberländer  (Hugo),
Jakob,  Geisler,  Wache,  Herrmann  (Paul),
Hermann  (Johannes),  Kleinert,  Peters,

 

Uhde,  Grafenstein,  Bahn,  Hitzner,  Steigmeier,
  Scheiter,  Hannemann,  Pritzel,
Schröder,  Arnold,  Priebe,  Richter,  Schröter,
  Bertram,  Bunge,  Fick,  Malsch,  Sterzenbach
  und  Feske.

Abgereist  sind  mit  Heimatsurlauö=  Am  6.  September
  Gouvernementssekretär  Ferse;  am  12.  September
  Finanzinspektor  Junker,  Lehrer  Herlyn,
Polizeiwachtmeister  Rickert  und  Polizeisergeant
Woywod.

Die  Ausreise  haben  am  14.  Oktober  angetreten:
Geometerpraktikant  Streitberger  und  die  Lokomotivheizer
  Schmidt  und  Kühlich.

Angenommen  mit  Beamteneigenschaft:  Zollausseher
  Henning  am  1.  Dezember  1907.

Zu  Polizeiwachtmeistern  ernannt:  Polizeisergeant
  Kups  am  1.  August  1908,  Polizeisergeant
  Horschig  am  6.  August  1908.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  8.  Oktober  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Leutnant  Zedler,
Oberstabsarzt  Dr.  Mayer  und  Oberarzt  Dr.
Schnabel.

Deutsch-Meuguinea.

Der  Diplom-Ingenieur  Ludwig  Kohl,  die
kommiss.  Polizeimeister  Ernst,  Peters  und  Feinäugle
  haben  am  8.  Oktober  die  Ausreise  nach
Neuguinea  angetreten.

Der  kommiss.  Polizeimeister  Büttner  hat  am
11.  Oktober  die  Ausreise  nach  Ruck  (Ostkarolinen)
angetreten.

Der  Finanzassistent  Eckert  wird  am  5.  November
  die  Ausreise  nach  Neuguinea  antreten.

Der  Bureaugehilfe  Olkiewicz  hat  am  11.  Oktober
  die  Ausreise  nach  Jap  angetreten.

Der  kommiss.  Regierungsarzt,  Stabsarzt  Dr.
Liesegang  hat  am  11.  Oktober  die  Ausreise  nach
Jaluit  (Marshall-Inseln)  angetreten.

Der  kommiss.  Polizeimeister  Voth  hat  am
11.  Oktober  die  Ausreise  nach  Nauru  (Marthall=Inseln)
  angetreten.

 

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  ist  weiterhin  folgende  freiwillige  Gabe
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

Von  dem  Königlichen  Oberrealschuldirektor
Herrn  Dr.  Knabe  in  Marburg  a.  d.  L.  durch
Sammlung  5,30  Mk.
        <pb n="1083" />
        G  999  20

 

EEEE&amp;amp;MRMichtamtlicher  Teis##

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestanet.)

Kamerun.

eine  große  Verkehrsstraße  von  Duala
nach  der  Ostgrenze  Rameruns.

Von  Hauptmann  Freiherrn  v.  Stein  zu  Lausnitz.“

Der  Reichstag  hat  im  Frühjahr  die  Regierungsvorlage,
  betreffend  Erbauung  einer  Eisenbahn
von  Duala  durch  das  Bakokoland  in  den  Jaundebezirk
  (Kameruner  Südbahn)  fast  einmütig  genehmigt.
  Dies  veranlaßt  mich,  aus  den  Erhebungen
  der  Njong=  und  Maka-Expedition
(1904/1906)  hier  einige  Mitteilungen  über  die
Verwendbarkeit  des  Niong  und  Dume  (bzw.  ihrer
Zuflüsse)  für  die  Schaffung  einer  großen  Verkehrsstraße
  vom  Endpunkte  der  Bahn  (Widimenge)  bis
zum  äußersten  Osten  des  Schutzgebietes  in  Kürze
wiederzugeben.

Eine  Betrachtung  des  Niong,  des  einzigen,
auf  größeren  Strecken  schiffbaren  Flusses  im
Schutzgebiete,  muß  sich  auf  Grund  der  Geländeverhältnisse
  in  vier  recht  verschieden  lange  Abschnitte
  gliedern:  Zunächst  kommt  in  Frage  das
Mündungsstück  von  der  See  bis  an  den  westlichen
Inlandabfall,  die  sog.  Dehanefälle,  ferner  das
Kataraktengebiet  von  Dehane  östlich  bis  zum
Eintritt  in  die  Jaundelandschaften  d.  h.  ungefähr
bis  zum  Ubergange  der  Kribi-Jaundestraße  über
den  Fluß  bei  dem  Dorfe  Ulamegonkume,  drittens
der  mehr  oder  weniger  verwendbare  Mittellauf
etwa  bis  zur  östlichen  Mpangwe-Grenze  (Stamm
Jebekole)  und  schließlich  das  ausgedehnte,  sumpfige
Quellgebiet  im  Makalande.  Zuletzt  wäre  die  Frage
eines  Anschlusses  der  Verkehrsstraße  aus  dem
Niong  an  das  Dume-Gebiet  und  die  einer  Benutzung
  des  letztgenannten  Wasserlaufs  —  in
seinem  oberen  Abschnitt  bis  etwa  zu  dem  Boridorfe
  Bimba  hinab,  sodann  in  dem  schwierigeren,
unteren  Abschnitt  bis  zur  Mündung  in  das
Schnellengebiet  des  Kadei  —  einer  Erörterung  zu
unterziehen.

Das  rund  35  km  lange  Njong-Mündungsstück
  zwischen  Klein  =  Batanga  und  Dehane  ist
durchweg  20  200  bis  300  m  breit  und  3  bis  5  m

*)  Mit  einer  Kartenskizze,  auf  der  übrigens  ein
Druckfehler  zu  berichtigen  ist.  Es  muß  am  oberen
Rande  links  statt:  „Zu:  Deutsches  Kolonialblatt  Nr.  10,
1908“  natürlich:  „Zu:  Deutsches  Kolonialblatt  Nr.  20,
1908“  heißen.

 

tief;  es  zeigt  im  Gegensatz  zu  dem  benachbarten
Sanaga  nicht  die  dort  in  der  Trockenzeit  so
störenden  Sandbänke.  Auch  die  (einem  häufigen
Wechsel  ausgesetzten)  Mündungsbarren  weisen  viel
weniger  gefährliche  Passagen  auf.  Selbst  für
größere  Barkassen  dürfte  diese  Flußstrecke  des
Njong  stets  befahrbar  sein.  Zur  Zeit  ist  der
Verkehr  nicht  besonders  rege.  Er  beschränkt  sich
auf  den  Abtransport  von  Bakokoprodukten  durch
die  Dehane-Faktoreien;  in  erster  Linie  kommen
dabei  Palmöl  und  Kerne,  ziemliche  Mengen
Elfenbein,  wenig  aber  guter  Kautschuk,  größere
Mengen  Kopal  und  seit  einiger  Zeit  auch  Kakao
in  Betracht.  Den  Abtransport  vermitteln  starke
Brandungsboote,  die  mit  Segel,  gelegentlich  auch
mit  Riemen  bewegt  werden;  die  nächsten  Ziele
sind  hauptsächlich  Longji  und  Plantation,  von
wo  aus  die  Hauptfaktoreien  auf  die  gleiche  Art
umgekehrt  auch  den  Warennachschub  in  die  Wege
leiten.  Diese  Ein=  und  Ausfuhr  der  Depots  von
Dehane  stellt  einen  Teil  des  Gesamt-Bakokohandels
dar,  der  gerade  hier  etwas  zurückgegangen,  sicherlich
  aber  wieder  steigerungsfähig  ist.  Malimba,
Dibamba,  Jabassi  und  Jaunde  sind  weitere
kleinere,  Edea  und  die  große  Kribi-Lolodorf-Ulame-Straße
  mit  ihren  mehrfachen  Zugängen
nach  Bakoko  sind  die  bedeutenderen  Kanäle,  durch
die  der  reiche  Bakoko-Handel  fließt.

Oberhalb  Dehane  beginnt  ein  für  praktische
Zwecke  durchaus  unverwendbarer  Flußabschnitt.
Er  umfaßt  in  Länge  von  rund  200  km  das
gesamte  Bakokoland  und  reicht  bis  zur  obersten
ausgeprägten  Schnellenregion  in  der  Jaundelandschaft
  Mbingame.  Das  Gefälle  ist  hier  überall
ganz  außerordentlich  stark,  so  daß  selbst  die  kostspieligsten
  Korrekturen  mit  allen  Hilfsmitteln
europäischer  Technik  höchstens  nur  kurze,  für  die
Praxis  durchaus  nicht  in  Frage  kommenden  Teilstrecken
  dieser  Kataraktenzone  würden  benutzbar
machen  können.  Der  Fluß  überwindet  hier  eine
Niveaudifferenz  von  insgesamt  630  bis  640  m,
die  sich  nach  Westen  zu  in  weit  ausgedehnten
Schnellen,  Steininseln  und  Felsbarren,  nach
Osten  zu  in  sehr  hohen,  absatzweisen  Fällen  und
teilweise  kanonähnlichen  Bildungen  geltend  macht.
Die  Fallgebiete  sind:  Ngomingi,  Bongbonggojime,
  Mababe,  Ngonjok,  Mpumelpo,  On,
Nkitlepo,  Ngonkid,  Ndijokumla,  Mpipipi,  Dinde,
Njogenkad,  Mpume,  Malombo.
        <pb n="1084" />
        W  1000

Von  Mbingame  ab  bis  an  seine  Quellen  muß
der  Fluß,  wenn  auch  mit  einiger  Einschränkung,
als  durchweg  schiffbar  bezeichnet  werden.

Der  vielgewundene,  etwa  350  km  lange
Mittellauf,  d.  h.  der  Abschnitt  Mbingame-Ulame-Widimenge=
  Akonolinga-Longmapfok-Bivole-biondue,
  hat  in  seinem  westlicheren  Drittel  bis
etwa  auf  die  Höhe  des  bekannten  Vogabum-Dorfes
  (und  Endpunktes  der  Südbahn)  Widimenge')
  noch  eine  Reihe  besonders  in  der  Trockenzeit
  schwer  zu  passierender  Stellen,  die  aber  selbst
für  große  Lastenkanus  stets  benutzbar  bleiben.
Zumeist  bestehen  diese  Stellen  aus  quer  durch
den  Fluß  gestreckten  Felsbarren;  die  letzteren
werden  in  der  hohen  Trockenzeit  an  einzelnen
Stellen  —  bis  auf  schmal  ausgesparte  Lücken  von
großer  Tiefe,  aber  heftigster  Strömung  —  mauerähnlich
  sichtbar.  Angeschwemmter  Sand  und
massenhafter  Holzabfall  aus  dem  obersten  Flußabschnitt,
  in  dem  nur  die  Vegetation  das  stets
wieder  wegzuräumende  Hindernis  bildet,  vermehren
  dann  die  Schwierigkeit  dieser  Passagen.
Bei  einer  Wasserstandsdifferenz  von  3  bis  4  m
verschwinden  die  Barren  in  der  Regenzeit  völlig,
das  angeschwemmte  Material  wird  wieder  fortgenommen,
  umgelagert  oder  anderswo  abgesetzt.
Abgesehen  von  diesen  Barren,  deren  Anzahl
zwischen  Mbingame  und  Widimenge,  wenigstens
soweit  sie  als  Hindernisse  in  Frage  kommen,  in
höchster  Trockenzeit  etwa  auf  zehn  zu  beziffern
ist,  sind  die  Wassertiefen  überall  selbst  für  größere
Boote  durchaus  ausreichend  und  gleichmäßig.
Nur  treibende  oder  am  Grunde  verankerte
Stämme,  nicht  aber  einzelne  Felsblöcke  und
größere  Sandbänke  werden  gelegentlich  unbequem.

Das  von  seiten  der  Gesellschaft  Südkamerun,
die  seinerzeit  (allerdings  mit  recht  minderwertigem
Personal)  einige  Regulierungs-Sprengungen  vornahm,
  geäußerte  Bedenken,  eine  etwas  breitere
Eröffnung  der  Passagen  könnte  in  der  ganzen
Flußlänge  ein  starkes  Sinken  des  Wasserstandes
herbeiführen,  teile  ich  nicht.  Das  geringe  Gefälle
  dieser  Strecke  und  die  große  Wassermenge
schließen  derartige  Befürchtungen  aus.  Die  Erfahrungen,
  welche  die  Niong-Maka-Expedition
beim  Wegräumen  sehr  viel  stärkerer  Hindernisse
fast  im  gesamten  Quellgebiet  gemacht  hat,  sprechen
ebenfalls  dagegen.

Die  Breiten  des  Mittellaufes  bewegen  sich
etwa  zwischen  100  und  150  m  im  westlichen
Abschnitt;  sie  werden  weiter  aufwärts  etwa  bis
Akonolinga  geringer  (50  bis  100  m)  und  ergeben
näher  dem  Quellgebiete  nur  Weiten  von  3  bis

*)  Bidemunke,  Wedemunge,  Mbitamenke  und  ähnliche
Lesarten  in  allen  möglichen  Skizzen  und  Expeditionsberichten.


 

50  m  des  wirklich  offenen  Wassers.  Die  Tiefen
liegen,  soweit  sie  gemessen  wurden,  in  der
Trockenzeit  zwischen  1,2  und  5  m,  gehen  im
östlichen  Teile  des  Mittellaufes  bei  hobchster
Trockenzeit  auf  0,7  bis  2  m  zurück  und  erreichen
im  Quellgebiet  wieder  einen  Stand  von  4  bis
10  m.

Von  Widimenge  aufwärts  bis  etwa  Akonolinga,
einem  Posten  der  Jaundestation,  sind  die  Fahrthindernisse
  immer  leichter  wegzuräumen.  Es
handelt  sich  hier  hauptsächlich  noch  um  vier
schmale  Steinbänke,  die  nur  in  der  hohen  Trockenzeit
  beschwerlich,  aber  auch  dann  —  selbst  für
große  Kanus  —  passierbar  sind.

Von  Akonolinga  bis  zum  Eintritt  in  das
Quellgebiet  (etwa  beim  Dorfe  des  Jebekole-Chefs
Bivole-bi-ondue),  wo  sowohl  die  Sprachgrenze
Maka-Mpangwe,  als  auch  die  Grenze  zwischen
dem  unterhalb  Akonolinga  beginnenden  Graslande
  und  den  Maka-Rjem-Urwäldern  durchläuft,
fallen  die  Stromhindernisse  ganz  weg.  Doch  befinden
  sich  in  dem  Abschnitt  vom  Berge  ##jos
(an  der  Mündung  des  aus  Südost  zufließenden
Longmapfock)  bis  an  das  Quellgebiet  heran
einige  ebenfalls  nicht  sehr  lange  Sandbänke,  die
aber  für  Lastenkanus  mit  50  bis  60  ecm  Wassertiefe
  immer  passierbar  bleiben.

Die  Flußniederung,  die  sich  etwa  von  den
Höhen  des  Jembamelandes  unterhalb  Akonolinga
allmählich  vergrößert,  wird  ostwärts  immer  ausgedehnter
  und  sumpfiger.  In  den  Quellgebieten
entwickelt  sie  sich  schließlich  zu  einer  5  bis  10  km
breiten,  sehr  tiefen,  lagunenähnlichen  Sumpfwald-Landschaft.
  Die  den  Fluß  begleitenden,  von
Mbingame  ab  nur  noch  unbedeutenden  Höhen
machen  etwa  bei  Amugekorre  beiderseits  einem
weit  ausgedehnten  flachen  Gelände  Platz,  das  nur
im  Jembameland  und  an  der  Longmapfokmündung
von  etwa  120  bis  180  m  hohen  Bergzügen  unterbrochen
  wird.  Die  Ausdehnung  dieser  Höhen
kann  jedoch,  wenigstens  südlich  vom  Flusse  hinweg,
  nach  meinen  älteren  Aufnahmen  unmöglich
bedeutend  sein,  da  dort  seinerzeit  überall  bis  an
die  Ostgrenze  hin  fast  völlig  ebenes  Terrain
passiert  wurde.

Die  geschilderten  breiten  Sumpfwälder  des
Quellgebiets,  die  oberhalb  Bivole-bi=  ondue  mit
der  Jebekole  =  Makagrenze  beginnen,  sind  in
monatelanger  Arbeit  noch  etwa  120  km  weit
bis  zum  oberen  Njongdepot  der  Gesellschaft  Südkamerun
  in  den  schiffbaren  Bereich  des  Flusses
einbezogen  worden.  Auffällig  ist,  daß  in  diesem
Quellgebiet  die  in  dem  langen  Mittellauf  recht
zeitraubenden  Windungen  des  Flusses  fast  verschwinden.
  Die  Benutzbarkeit  wird  aber  —  trotz
aller  Tiefe  und  der  in  einer  Breite  von  mehreren
        <pb n="1085" />
        W  1001  20

Metern  hergestellten  Wasserstraße  —  bis  auf  zehn
oder  zwölf  Uferplätze  dennoch  insofern  beeinträchtigt,
  als  ein  Verkehr  von  der  Fahrrinne
durch  die  sehr  tiefen  Sumpfwälder  mit  ihren
vielen  kleinsten  Wasseradern  bis  zum  festen  Lande
hin  ohne  kilometerlange  Brücken  oder  Dammbauten
  gar  nicht  möglich  ist.  Das  Quellgebiet  des
wenig  südlicher  fließenden  Longmapfok")  weist
übrigens  eine  völlig  gleiche,  viele  Kilometer  ausgedehnte,
  lagunenähnliche  Bildung  auf,  wie  ich
sie  sonst  an  keiner  anderen  Stelle  des  Schutzgebietes
  beobachtet  habe.  Als  Fahrthindernisse
kommen  hier  selbst  für  sehr  tiefgehende  Barkassen
nur  gestürzte  Stämme,  die  überwuchernde  Vegetation
  und  die  massenhaften,  sehr  stark  gebauten
Reusenanlagen  der  Eingeborenen  gelegentlich  in
Frage.  Die  meisten  dieser  Hindernisse  find  jedoch
nunmehr  von  den  niedergekämpften  und  dann  zu
dieser  Friedensarbeit  herangezogenen  Flußmaka,
unter  monatelanger  Mitwirkung  der  Maka-Expedition,
  größtenteils  aus  dem  Wege  geräumt.
Der  ursprüngliche  Zustand  dieser  Flußstrecke  wird
am  besten  durch  die  Tatsache  illustriert,  daß
seinerzeit  die  Njong-Expedition  bei  zwölf=  bis
fünfzehnstündiger  Arbeit  mit  genügendem  Werkzeug,
  guten  Kanus  und  ihrem  vorzüglichen,  im
Wasser  sehr  sicheren  Personal,  zur  Zurücklegung
dieser  nur  etwa  120  km  langen  Flußstrecke  acht
volle  Tage  gebrauchte;  nur  zweimal  konnte  in
dieser  Zeit  ein  Landlager  bezogen  werden.  Auf
ein  weiteres  Vordringen  flußaufwärts  vom  oberen
Niong-Depot  der  Gesellschaft  für  Süd-Kamerun
wurde  damals  unter  so  erschwerenden  Umständen
einstweilen  verzichtet,  zumal  ein  praktisches  Interesse
  zunächst  nicht  vorlag.  Die  Wassermengen
genügen  aber  zweifellos  noch  eine  ziemliche  Strecke
flußaufwärts  in  die  Quellflüßchen  hinein,  um  den
Fahrzeugen  ein  Vorwärtskommen  zu  ermöglichen.
Auf  der  Gesamtstrecke  von  Mbingame  bis  an
das  obere  Ende  der  Schiffbarkeit  sind  die  Flußufer
  gut  bevölkert  und  bringen  auch  noch  einige
Handelswerte  hervor.  Die  Produkte  der  Olpalmen,
  die  am  Njong  (im  Gegensatz  zum  Süden
des  Schutzgebietes)  bis  zu  den  Quellen  in  großen
Mengen  vorkommen,  finden  allerdings  wegen  der
Schwierigkeit  und  Kostspieligkeit  des  Landtransportes
  von  der  Jaundestraße  zur  Küste  nur  im
Binnenland  Verwendung.  Elefanten  gibt  es
dort  oben  wesentlich  weniger,  als  am  Unterlauf
des  Flusses,  jedoch  weiter  nach  Osten  immer  mehr
Kickrien.  Sesam,  Erdnüsse,  Baumwolle  und  die
ganz  ausgezeichneten  Reisanlagen  der  Nijongexpeditionsstellen
  bieten  nach  Erleichterung  des
Transports  von  Ulame  zur  Küste  die  Möglichkeit
*)  „mapfok“  sind  die  ganz  einförmigen  Bäume  mit
Mangrovenhabitus,  die  diese  Sumpfwälder  bilden.

 

einer  sehr  schnell  erreichbaren  Massenproduktion,
während  jetzt  nur  das  lokale  Bedürfnis  gedeckt
wird.  Auch  die  mit  Tabak  (für  Farbige)  und
vor  allem  mit  Kartoffeln  gemachten  vorzüglichen
Erfahrungen  fordern  zur  Produktion  im  Großen
auf,  wobei  ich  natürlich  nur  an  eine  Deckung
des  westafrikanischen  Küstenbedarfs,  nicht  etwa  an
Export  nach  Europa  denke.

Zur  Frage  der  Schiffbarkeit  der  Nebenflüsse
des  Njong  nur  wenige  Worte!  Das  Mündungsstück
  habe  ich  schon  früher  an  dieser  Stelle  eingehend
  beschrieben.')  Was  das  Kataraktengebiet
anlangt,  so  kommt  dieses  überhaupt  nicht  in  Betracht,
  weil  hier  auch  die  (recht  unbedeutenden)
Zuflüsse  den  Charakter  von  Gebirgswassern  tragen
und  ihr  Gefälle  durchweg  sehr  erheblich  ist.  Die
Zuflüsse  des  schiffbaren  Mittel=  und  Oberlaufes,
also  der  Strecke  zwischen  der  Jaunde-Kribistraße
und  dem  oberen  Niongdepot  der  Gesellschaft
Südkamerun,  kann  ich  leider  nur  nach  der  Beobachtung
  ihres  untersten  Mündungsstücks  und
nach  einigen,  infolge  meiner  Kenntnis  der
Mpangwe-Dialekte  allerdings  ziemlich  zuverlässigen
Erkundungen  beurteilen.  Es  handelt  sich  übrigens
dabei  meist  nur  um  Wasserläufe  von  10  bis  20  km
Länge  und  um  die  höchstens  —  aber  wohl  nur
in  der  Regenzeit  nach  vorhergegangener  Flußreinigung
  —  50  bis  80  km  langen,  dem  Nijong-Quellgebiet
  zuzuzählenden  Longmapfok-Sümpfe.
Immerhin  kämen  diese,  wenn  auch  lediglich  für
Transportkanus  und  nach  vorhergegangenem
Wegschaffen  der  massenhaft  gefallenen  Baumstämme
  benutzbaren  Nebenstrecken  für  den  Handel
Südkameruns  bei  dem  dortigen  teueren  und  unzuverlässigen
  Trägermaterial  zweifelsohne  in  Frage.
Von  West  nach  Ost  gezählt  handelt  es  sich  hier
um  die  nachstehend  aufgeführten  Flüßchen:

Aus  dem  Norden:
Akone  (10  bis  15  km  schiffbar),  Mopfu  (etwa
15  km),  Atua  (etwa  15  km),  Osopfa  (etwa
5  km),  Nduku  (12  bis  15  km),  Apamba
(15  bis  20  km),  Emviala  (etwa  10  km),
Mpfumu  (35  bis  40  km),  Long-ndjimbe  (20
bis  25  km;

Auf  dem  Südufer:

Sso  (10  bis  20  km),  Ebom  (6  km),  Nsangela
(10  bis  15  km),  Ngumbo  (etwa  15  bis  20  km),
Agvungoo  (etwa  20  km),  Lala  (10  bis  12  km),
Nü  (10  bis  12km),  Longmapfok  (50  bis  80  km),
Ngoasso  (15  bis  20  km),  Apfom  5  bis  10  km).

Die  Untersuchung  auch  der  bedeutenderen
Wasserläufe  dieser  Liste,  die  auf  Vollständigkeit

—
.

*)  Siehe  „Deutsches  Kolonialblatt“  1907,  Nr.  13
615  ff.
        <pb n="1086" />
        W  1002  2

übrigens  keinen  Anspruch  macht,  war  der  Nijong-Expedition
  1904/1905  leider  nicht  möglich,  da
einerseits  die  Zeit  knapp  bemessen  war  und
andererseits  die  damals  herrschende  Trockenheit
ein  Vordringen  in  die  Flüßchen  vor  ihrer  Befreiung
  von  den  gestürzten  Urwaldstämmen  und
den  entsprechenden  Sandanschwemmungen  auf
nennenswerte  Entfernungen  nicht  erlaubte.

r  r—
r

Eine  Verwertung  des  Njong-Systems  für
Transportzwecke  ist  demnach  heute  entweder
bereits  erreicht  oder  wenigstens  in  der  Entwickelung
begriffen.  In  der  Tat  hat  denn  auch  nach
Niederwerfung  der  Esso  und  Jebekole  durch  die
Südexpedition  (1905/1906),  nach  Überwindung
der  Flußmaka  sowie  nach  Vornahme  entsprechender
Flußreinigungsarbeiten  im  Quellgebiet  und  nach
Eröffnung  brauchbarer  Verbindungen  zwischen
dem  Njong  und  dem  schiffbaren  Dume  (Bertua)
durch  die  Njong-Maka-Expedition  (1904/1900)
ein  sehr  lebhafter  Flußverkehr  eingesetzt.  Dieser
Verkehr  befindet  sich  in  so  erfreulichem  Aufblühen,
daß  ich  bereits.  Vorschläge  für  eine  mäßige  Besteuerung
  zum  Zwecke  der  Instandhaltung  des
Wasserwegs  veranlassen  konnte.

Die  Aufstellung  einer  Statistik  über  diesen
Durchgangs-Flußverkehr,  der  bei  den  eigentümlichen
  Verhältnissen  Südkameruns  schon  jetzt  die
gesamten  Küstenbeziehungen  von  Ngaumdere  bis
nach  Molundu  hinunter  in  immer  steigendem
Maße  vermittelt,  wird  eine  der  ersten  Aufgaben
einer  friedlichen  Verwaltung  sein.  Der  erzielte
Anschluß  des  gesamten,  in  einer  Länge  von  etwa
210  bis  230  km  schiffbaren  Dume  an  die  Njong-Quellen
  hat  die  Wichtigkeit  dieser  Verkehrsader
besonders  ins  Licht  gerückt.  (Ich  bemerke  hier
übrigens,  daß  Zahlen  wie  die  eben  genannten
stets  nur  Schätzungswert  besitzen;  gerade  der
Dume  gibt  ein  außerordentlich  gewundenes
Kartenbild.)

Die  technische  Seite  ist  bei  diesem  Fluß-Verwertungsproblem
  zur  Zeit  noch  nicht  völlig  geklärt.
  Man  beschäftigt  sich  mit  allerhand  Versuchen,
  bei  denen  natürlich  keiner  der  Interessenten
  zu  viel  Kapital  riskieren  will,  da  ja  die
Konkurrenz  ebenfalls  den  Nutzen  davon  haben
würde.

Solange  keine  besseren  Hilfsmittel  gefunden
werden,  arbeiten  flache,  breite  und  sichergehende
Lastenkanus  mit  guten  Schutzdecken  ohne  Rücksicht
auf  Wasserstand  und  Jahreszeit  zweifellos  am
zuverlässigsten,  gefahrlosesten,  schnellsten  und  vor
allem  am  weitaus  billigsten.  Über  das  zu
wählende  Kanu-Modell  und  die  Auswahl  der
Besatzung  gehen  die  Ansichten  zunächst  noch  er- 



beblich  auseinander.  Auf  Grund  einer  über
zweijährigen  Erfahrung  würde  ich  persönlich  das
am  Sanaga  im  Jaundebezirk  übliche  Modell  mit
einem  oder  zwei  Monrovialeuten  und  höchstens
sechs  ausgesuchten,  am  oberen  Njong  anzuwerbenden
  Ruderern  allen  anderen  Modellen  vorziehen.
  Die  Verwendung  maschineller  Kräfte  ist
natürlich  nur  noch  eine  Frage  der  Zeit.  Was
bis  jetzt  darin  erreicht  ist,  muß  aber  als  Fehlschlag
  bezeichnet  werden:  unpraktisch,  unzuverlässig
und  sehr  teuer!  Im  übrigen  bemerke  ich,  daß
selbst  ein  dauernder  Kanutransport  bei  geschickter
Organisation  als  eine  so  sehr  primitive  Verkehrseinrichtung
  gar  nicht  bezeichnet  werden  könnte.
Der  recht  beträchtliche  Dualahandel  basiert  ganz
überwiegend  auf  diesem  Verkehrsmittel,  und  der
noch  viel  bedeutendere  Handelsumsatz  am  oberen
Kongo  wird  fast  ausschließlich  mit  Kanus  oder
mit  Nachbildungen  von  solchen  in  Stahl  bewältigt.


Da  mein  seinerzeit  erstatteter  amtlicher  Bericht
  über  eine  im  Frühjahr  1906  am  oberen
Dume  vom  Bimba  bis  zum  äußersten  Westende
der  Schiffbarkeitszone  unternommene  Expedition
offenbar  seinen  Bestimmungsort  nicht  erreicht  hat,
so  mag  ich  meine  Ausführungen  hinsichtlich  der
Frage  der  Schiffbarkeit  des  Dume  leider  nicht
allzu  sehr  zu  spezialisieren.

Über  das  etwa  30  bis  40  km  lange  Landverbindungsstück
  zwischen  dem  obersten  schiffbaren
Niong  und  den  schiffbaren  Quellflüßchen  des
Dume  ist  kurz  folgendes  zu  sagen:

Die  Expedition  bewegte  sich  damals  ostwestlich,
  also  in  der  Richtung  Dume-Niong.
Von  Rdjimbele  (Makastamm  Besimbo),  dem
vorläufig  obersten  Endpunkt  der  für  praktische
Zwecke  in  Frage  kommenden  Dume-Schiffbarkeit
ab,  wurden  noch  etwa  einen  starken  Tagemarsch
flußaufwärts  viele  Flußreinigungsarbeiten,  teilweise
  auch  durch  Flußanwohner,  ausgeführt.
Eine  wirkliche  Benutzung  dieser  Strecke  durch
Lastenkanus  wird  aber  erst  nach  einer  sehr  viel
gründlicheren  Beseitigung  der  vielen  gestürzten
Stämme  möglich  sein,  die  hier  meist  noch  die
gesamte  Fahrrinne  sperren.

Allerdings  herrschte  beim  Passieren  der  Expedition
  gerade  die  höchste  Trockenzeit  (Anfang
1906).  Der  Fluß  war  an  den  obersten  benutzten
Abschnitten  15  bis  25  m  breit  und  0,6  bis  1,2  m
tief.  Die  Überschwemmungsmarken  zeigten  Regenzeithöhen
  von  1,5  bis  2,5  m  über  das  damalige
Niveau.

Ursprünglich  war  beabsichtigt,  die  Mara,  dann
die  Alemeland,  ein  etwas  östlicheres  Dume-Quellflüßchen,
  das  der  Mara  parallel  —  sehr
nahe  oberhalb  des  Dume  Übergangs  der  Nord-
        <pb n="1087" />
        W  1003  2

west-Expedition  1901  (Bidjum-Bertua)  —  mündet,
soweit  wie  möglich  aufwärts  zu  benutzen  und
damit  die  Dume-Wasserstraße  möglichst  nahe  an
das  obere  Ende  der  Njong-Schiffbarkeit  heranzuleiten.
  Dieser  Plan  konnte  jedoch  mit  Rücksicht
  auf  die  Knappheit  der  Zeit,  die  hohen
Trockenzeitverhältnisse  und  die  vielen  gestürzten
Stämme  nicht  ausgeführt  werden.  Wir  verließen
also  die  Kanus  und  verfolgten  das  letztgenannte
Flüßchen  aufwärts  zunächst  durch  ziemlich  dichtbevölkerte
  Makalandschaften,  weiterhin  durch  kaum
besiedelte  Urwälder  bis  zu  seinen  Quellen,  die
wenige  Marschstunden  vom  oberen  Njong-Depot
der  Gesellschaft  Südkamerun  und  dem  damaligen
Expeditionslager  Abong-Mbang  entfernt  gefunden
wurden.  Die  Rückkehr  nach  Abong-Mbang  konnte
auf  der  inzwischen  fertig  gestelltem  fast  2  km  langen
lberbrückung  der  Njong-Sümpfe  erfolgen.

Als  Resultat  dieser  Aufklärung  war  somit
festgestellt,  daß  es  nach  gründlicher,  allerdings
recht  schwieriger  Reinigung  möglich  sein  wird,
bis  auf  einen  kurzen  Tagemarsch  im  Kanu
vom  Dume  an  den  Njong  heranzukommen.
Das  heißt:  es  wird  nach  Verbesserung  der  kurzen,
dazwischen  liegenden  Landverbindung  etwa  neun
Monate  im  Jahre  ohne  Schwierigkeit  und  mit
verhältnismäßig  geringen  Kosten  möglich  sein,
Lasten  von  Ulame,  dem  Übergang  der  Jaundestraße
  über  den  Njong  vermittelst  Wassertransports
  bis  etwa  Abong-Mbang  und  von  da  nach
eintägigem  Landmarsch  den  schiffbaren  Dume  abwärts
  bis  an  die  Ostgrenze  des  Schutzgebiets  zu
befördern.  Dazu  kommt,  daß  die  nördlichen
Dume-Nebenflüßchen  Ndio  und  Tulki,  sowie  die
in  Mesima  und  in  den  der  Gesellschaft  Südkamerun
  gehörigen  Urwaldzonen  entspringenden
südlichen  Nebenflüßchen  Ate  und  Mbang  unter
ähnlichen  Vorbedingungen  mit  Sicherheit  nutzbar
gemacht  werden  können.  Für  den  Mdjo  gilt  dies
bis  nahe  Bertua,  für  den  Tuki  bis  Jama  und  Beri.

Meine  in  früheren  Expeditionsberichten  wiederholt
  ausgesprochene  Vermutung,  daß  ein  üÜbergang
  des  Dume-Systems  zum  Nijong  ohne  besonders
  ausgeprägte  Wasserscheide  erfolge,  hat
sich  nicht  bewahrheitet;  vielmehr  ist  eine  etwa
50  Meter  hohe  Wasserscheide  vorhanden.

Es  bleibt  nur  noch  übrig,  eine  kurze
Schilderung  der  beiden  anfänglich  erwähnten,
ohne  weiteres  benutzbaren  Dume-Abschnitte  (etwa
230  km)  von  AMdjimbele  bis  Bimba  und  von
da  bis  zum  Kadei  hinab  zu  entwerfen.  Unterhalb
  RNdjimbele,  etwa  von  der  Mara-Einmündung
ab,  beginnt  der  Fluß  sich  zu  verbreitern.  Er
erreicht  dann  infolge  der  wasserreichen  weiteren
Zuflüsse  eine  Breite  von  durchschnittlich  40  bis
70  Metern  bei  2  bis  3  Metern  Wassertiefe  in

 

der  Trockenzeit.  Auch  das  Waldland  tritt  nahe
an  der  genannten  Stelle  zurück  und  macht  bis
Bimba  hinunter  einem  auf  beiden  Ufern  höchstens
300  Meter  breiten,  oft  kaum  nur  angedeuteten
Galeriewaldstreifen  in  hügeligem  Graslande  Platz.

Eigentliche  Fahrthindernisse  sind  fast  gar  nicht
mehr  vorhanden.  Dennoch  ist  die  Schiffahrt
wegen  der  recht  lebhaften  Strömung,  durch  welche
die  Fahrzeuge  in  den  massenhaften,  meist  sehr
scharfen  Windungen  leicht  in  Konflikt  mit  der
überhängenden  Vegetation  kommen,  für  ungeübtes
Personal  nicht  ungefährlich.  Bei  Kanus  muß
andauernd  mit  langen  Stangen  nachgeholfen
werden.  Die  noch  nicht  erprobte  Anwendung
von  Fahrzeugen  mit  maschinellem  Antrieb  würde
eine  vorzügliche  Steuerfähigkeit  und  beträchtliche
Maschinenkraft  voraussetzen.  Für  mein  sehr  geübtes,
  aus  vielen  Monrovia-Leuten  bestehendes
Expeditionspersonal  hat  sich  jedoch,  trotz  der
äußerst  ungeschickten  und  schweren  Eingeborenen-Kanus
  am  Dume  und  der  übermäßigen  Bepackung
  mit  wasserunkundigen  Trägern  und  den
gesamten  Expeditionslasten,  damals  auf  dieser
Flußstrecke  nirgends  eine  Schwierigkeit  oder  gefährlichere
  Situation  ergeben.

Gummi  und  Elfenbein  sind  hier  überall  in
vorzüglicher  Qualität  und  Quantität  vorhanden;
sie  bilden  vorläufig  die  einzigen,  allerdings  recht
lohnenden  Exportartikel.  Der  Handel  mit  diesen
Produkten  wird  durch  allgemeinere  Benutzung
des  geschilderten  Transportweges  sicher  einer
schnellen  und  andauernden  Steigerung  entgegengehen,
  zumal  bei  der  verhältnismäßig  recht  geringen
  Dichtigkeit  der  Bevölkerung  ein  Freiwerden
der  menschlichen  Transportkräfte  zu  produktiver
Arbeit  sofort  fühlbar  werden  muß.  Die  Möglichkeit
  einer  vorteilhaften  Produzierung  von  Massenartikeln
  wie  Baumwolle,  Reis,  Erdnüssen,  Sesam,
Mais  und  Tabak  tritt  in  dieser  Gegend  noch
mehr  wie  am  Nijong  in  die  Augen,  besonders
da  die  Flußanwohner  infolge  des  nun  wohl  schon
ein  Jahrhundert  dauernden  mohammedanischen
Einflusses  eine  wesentlich  gesteigerte  Intelligenz
besitzen.

Der  untere  Dume-Abschnitt  von  dem  bekannten
  Boridorfe  Bimba  bis  zur  Einmündung
in  den  Kadei  ist  in  einem  Berichte  über  die
Bertua-Expedition  (1902)  bereits  eingehend  geschildert
  und  durch  eine  genaue,  mir  jetzt  nicht
mehr  zugängliche  Itinerar-Skizze  veranschaulicht
worden.  Infolge  der  allmählichen  Annäherung
an  das  Kataraktengebiet  des  Kader  zeigt  auch
der  Dume  in  seiner  Mündungsregion  immer
stärker  werdendes  Gefälle  und  —  wenigstens  in
der  Trockenzeit  —  recht  störende  Gneis=  und
Granitbarren.  Einige  Punkte  in  der  Nähe  des
        <pb n="1088" />
        W  1004  20

Bubiendorfes  Ngola  und  bei  Molambi  (etwas
oberhalb  des  Ndungi-Übergangs  von  Yukaduma
nach  Berri)  konnten  meinen  Kanus  damals  trotz
vortrefflicher  Besatzung  vor  allem  gefährlich
werden.  Diese  Stellen  find  jedoch  nur  kurz  und
können  durch  wenige  Sprengungen  leicht  mit
genügender  Fahrrinne  versehen  werden;  auch
kommen  sie  bei  einigermaßen  hohem  Wasserstand
völlig  in  Wegfall.

Der  untere  Dume  strömt  durch  ganz  außerordentlich
  kickrienreichen  Urwald  und  wird  bei
Ausnützung  dieses  Produktionsgebietes  durch  die
Gesellschaft  Südkamerun  einen  ganz  wesentlichen
Faktor  bilden.  Elefanten  find  dort  in  Menge
vorhanden;  die  Bevölkerung  wird  in  der  Nähe
der  Mündung  gleichfalls  wieder  dichter.  Der
Fluß  ist  hier  überall  50  bis  100  m  breit  und
3  bis  5  m  tief.  Seine  Ufer  sind  meist  hoch.
Außer  den  wenigen  erwähnten  Felspassagen  gibt
es  keine  Fahrthindernisse.

Der  in  jener  Gegend  etwa  120  bis  180  m
breite,  sehr  tiefe  und  reißende  Kadei  kommt,
wie  ich  zum  Schluß  bemerken  will,  von  der
Dume-Mündung  aufwärts  nur  bis  an  das  Fallgebiet
  oberhalb  des  Übergangs  Berri-Baturi
(Durmu)  —  der  vielen  Felsbänke  halber  auch
hier  nur  bei  höherem  Wasserstand  —  für  den
Wassertransport  in  Frage.  Von  der  Dume-Mündung
  abwärts  konnte  infolge  eines  vorläufigen
  Grenzabkommens  mit  der  französischen
Administration  in  Mambere  (Carnotville)  zur
Zeit  meiner  damaligen  Anwesenheit  eine  Exploration
  nicht  vorgenommen  werden.  Doch  soll
nach  ziemlich  sicheren  Erkundungen  der  Kader
bis  etwa  Delele  trotz  vieler  schnellenähnlichen
Felspassagen  zur  Not  noch  befahrbar  sein.  Unterhalb
  des  genannten  Ortes  geht  er  dann  bis
nahe  zu  seinem  Zusammenfluß  mit  dem  Ssanga,
der  dort  selbst  für  größere  Dampfer  benutzbar
ist,  in  ein  ausgesprochenes  Kataraktengebiet  über.

Es  unterliegt  keinem  Zweifel,  daß  die  hier
geschilderte  große  Transportverbindung  von  Duala
zur  Ostgrenze  Kameruns  bis  zur  Herstellung
eines  anderen  Verkehrsweges  eine  sehr  rasch
wachsende  Bedeutung  gewinnen  und  daß  die

 

Bereitstellung  entsprechender  Mittel  für  ausreichende
  wasserwirtschaftliche  Meliorationen  unumgänglich
  notwendig  sein  wird.

Vom  Bau  der  Manengubabahn.

Der  Stand  der  Arbeiten  an  der  Manengubabahn
  war  nach  einem  Bericht  des  Gouvernements
zu  Anfang  September  folgender:  s

Die  Räumungsarbeiten  sind  bis  Kilometer  105
fertig,  die  Erdarbeiten  von  Kilometer  0  bis
Kilometer  61,4  beendet  und  auf  der  Strecke  von
Kilometer  61,4  bis  Kilometer  92  durch  zwölf
Arbeitsabteilungen  in  Angriff  genommen.  Der
Oberbau  ist  bis  Kilometer  11,8  vorgestreckt.

Die  Brücke  über  den  Bomono-Kriek  ist  dem
Betrieb  übergeben.  Die  Pfeiler  der  Brücke  über
den  Mombe-Bach  sind  fertig,  das  Montagegerüst
in  Arbeit.  Die  Telephonleitung  ist  bis  Kilometer
  47  hergestellt.

Forstwirtschaftliche  Sxpedition  nach  Komerun.

Eine  eingehendere  Untersuchung  der  Waldbestände
  im  weiteren  Küstenlande  von  Kamerun
wird  demnächst  durch  die  Professoren  an  der
Königlichen  Forstakademie  zu  Hann.-Münden,
Dr.  Büsgen  und  Dr.  Jentsch,  vorgenommen
werden.  Die  Reise  wird  mit  finanzieller  Unterstützung
  des  Reichs-Kolonialamts,  des  Preußischen
Landwirtschafts-Ministeriums  und  des  Kolonial=Wirtschaftlichen
  Komitees  ausgeführt.

In  erster  Linie  sollen  die  in  unmittelbarer
Nähe  der  Flußläufe  sowie  der  bereits  fertiggestellten
oder  geplanten  Bahntrassen  befindlichen  Waldgebiete
  auf  das  Vorkommen  von  Nutzhölzern  aller
Art,  auf  den  Wert  der  Bestände  und  auf  die
Möglichkeit  ihrer  Erschließung  für  den  Erxport
untersucht  werden.

Die  genannten  Professoren,  denen  sich  noch
der  Königlich  Preußische  Forstassessor  Freiherr
v.  Riedesel  privatim  angeschlossen  hat,  haben
am  10.  Oktober  d.  Is.  die  Ausreise  nach  Kamerun
angetreten.
        <pb n="1089" />
        W  1005  20

Üübersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  I.  viertel  des  Kalenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjahres.

 

 

Im  Im
-  .  LViectelLViertethmahmeAbnahnce
d
Benennung  der  Warengruppen  1908.  1007
Wert  Mk.  Wert  Mk.  Wert  Mk.  Wert  Mk.
A.  Einfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  .  258  582  161  882  90  700  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  ..  87588  88  698  —  1115
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genußmittel.  195  088  229  087  —  33999
4)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  205  524  240  271  —  34  747
e)  Sisereien  lebende  Pflanzen  und  utterninel  1  193  1  336  —  143
1)  Faserpflan  "  —  —  —  —
8)  Echengnisss  der  Forstwirtschaft  52.513  226  793  —  174  280
Zusammen  I.  750  488  898  067  —  147  584,
II.  Tiere  und  tierische  eErzeugnisse
a)  Lebende  Tier  8559  2864  695  —
b)  Fleisch  und  herrische  Erzeugnisse  aller  Art  504  553  404  542  100  011  —
Zusammen  508  112  407  406  100  706  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  249  249  257  845  —  8  596
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  40  391  37  844—  11  547  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  .  .  128  864  80  187  43  727  —
VI.  Textil-  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  iw.
(außer  Lederwaren)  1  619  078  540  217  538  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachsucch,  r*-.  52  692  41903  7  789  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  —  2295  1  009  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnizwa  37  979  40  391  —  2412
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  iervarische  ".  aunsigehenstände  83  967  24  261  9  706  —
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  73600  93  209  —  19  609
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten.  Maschinen
  und  Waffen):
a)  nbrarbesmen  Metalle  und  Halbzeug  õ  179  11  325  —  6146
b)  Fabrikate  501  651  558  049  —  56  398.
Zufammen  nl-  506  830  569  374  —  62544
XIII.  Instrumente,  Muaschinen  und  Fahrzeuge  171211  112  565  58  646  —
XIV.  Waffen  und  Munitio  21  031  17740  82291  —
XV.  Geld.  218  000  51  750  166  250  —
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1908  bzw.  190741879114039  327  379  464  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  .51850414273575«  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  766  250—234  248  —  —
B.Ausfuhk.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Vebengewerbe:
a)  Ergeugnisse  des  Landbau  1  153  591  890  432  263  159  —
b)  Erzeugnisse  der  Jasealt  1  262  5481  653  642  —  391  094
Zusammen  I.  2  410  13992544  074  —  127  935
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  236  396  409  662  —  173  266
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  5  092  369  4723  —
IV.  Gewerbliche  Erzeugnisse  ..  17  458  4  895  12  568  —
V.  .  56804  —  00804  —-Summe
  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1908  rr.  1900  2731  8892  959000  —  227  111
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljaher  .  423  840  6  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  I—1521  951+  577  355  —  —
        <pb n="1090" />
        W  1006  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Benennung  der  Warengruppen  I.  Biertelsl.  Viertell  Zunahme  Abnahme
1908.  1907  .
Wert  Mk.Wert  Mk.Wert  Mk.Wert  Mk.
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1908  s  baw.  1907  7150  680  69688  827  152  858  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr  9  438  881  6655  220  —  —-Zunahme4-,Abnahme—..-—2288201-f-343107
  —  —
Wichtigste  Warenpositionen.
Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
e  n
Ben  per  uns  des  Jahres  1908  des  Jahres  190.]Bunahme  Ubnahme
Waren  Menge  6  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Mk.  kg  Mk.  k  Mk.  kg  Mk.
A.  Einfuhr.
870  221)  193  574  508  314/  110  803861  907  827  —  —
.  und  Vaawaren  100222  568  1881  88  163  41070]  12059  14
94  18426  00536  O40  166  321  —  —  41  906  40  316
-Pl  anheririe  ...  845130830  8356125909  —  4921  900  —
tille  Liter  18  262  21  3355271  80  443  —  —  17  009  9  108
Brunetweine  aller  Art.  -  22  128  172301  128,  149  647  —  —  67  18621  475
Bier  .-  41  565  88  7386,  37  607  —  3958  20  348—
Bau-  und  Nuͤ  bholS  ..  480  BSB  595131884  MI  226  793  —  —  897  825|14  280
Fleisch,  dsed  Eier,  Milch,  Honig  und

sonstige  tierische  Nahrungsmitte.91  751|502  6381412  828,  402  33018  929  99  788—  —
Zement,  Kall,  Kreide,  sonstige  Erden

zadd  Stein  ..  773  734  55  588364  451  32  425409  283  23  163  —  —
Sa  4866  694  132  340  1  941  710  135  715  —  75  025  3375
Steshraglen,  Brauntohlen.  Briteits  565  005  25  19561  771.  45723  —  —  8396  7661  20  532
Petroleum  82  202  22  620138  578  39  474  —  —  56  876  16  854
Seifen  aller  Art  .  ...  82  030  33  498  67  85.—  220906  14  17441  402  —  —
Gewebe  aller  Art  346  832·1268  32252  700  883  679  94132  —  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  Posamentierwaren,

  Schirme,  -  63  529  315  084133  315  500  651  —  —  69  786/185  567
Schuhe  und  Ftielel-  7  790  38  101  4045  24294  3  745,  13  807  —  —
Glas  und  Glaswar#  38  792  61  094  4  765  72  056  —  —  7973·102
Roheisen,  eiserne  Ehienen  Stangen.

e  usw.  12274  3  467  20  806  11  166  —  —  8  582  7699
Wellbl  115  17637  936  83  050  27882  2126/10  104  —
Seublech.  nicht  besonders  genannt  660  572869  482515  218  399  579  145  859  —  097
Waren  aus  anderen  unedlen  Meiallen  42  114  91  111  74  789  125  84  —  —  32  75  34  729
Feuerwaffen  tück  1656  2  12  346  —  —  65  3708
Goldmünzen  -  —  18000  —  —  22000
Silbermünzen  —  200  000  —  1419750  —  188  200—  —

.
B.  Rusfuhr.

Kako  217931|  308  747/  157  085|  147  8599  60  846/160  888  —  —
Palmkerne  .....  2824286i5940109865  952«543967  —  50  10888  666.  —
Palmöl  682  603236  935616  567  191  40  66  036  45  535  —  —
Bau-  und  Vubbolz  139  311  1723879  335  13  151  40874024
Kautschuk  320  479.1245  142  851  990.1  639600  —  —  81  511|894  467
Elfenbein  138  5  224  994  23  758  398  046  —  —  10  335178  052
        <pb n="1091" />
        ##  1007  20

Deutsch-Südwestafrika.

Übersicht  über  die  Bewegung  des  bandels  des  Schutzgeblets  Südwestafrika  im  I.  Vertel  des  Kalendersohres
  1908  Im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Seitraum  des  Vorjahres.

 

m

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

n  Im
Benennung  der  Warengruppen  J.  Liggtel  IJ.  Vertel  Zunahme,Abnahme
Wert  Mk.  Wert  Mk.
A.  SEinfuhr.
J.  Eediuche  des  Landbaues  und  ger  Forstwirtschaft
wie  der  zugehörigen  Nebengewerb
wiß  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  1748155  985  429  762  726  —
b)  Kuollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  289  561  349  112  —  109  551
c)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Gemahnite  554  554  426  824  127  730  —
;½d)  Getränke  (außer  Mineralwasser  872  515  859  121  13  394  —
e)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  und  W*  81  954  249  221  —  167  267
1)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  401  408  200  447  200  961  —
Zusfanmen  1  3898  147  3  070  164  827  993  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
Leben  iere  251  893  256  224  —  4331
b)  Fleisch  und  tierische  Exzeugnisse  aller  Art  605  881  769  997  —  164  116
Zusammen  I  857  774  1026  221  —  168  447
III.  Nineralische  und  fossile  Rohstoffe.  Mineralöle  426  010  422  749  3261  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Ole#  .  .  71393  105  016  —  33  628
V.  Chemische  usn  pharnkeczentische  Erzeuguisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  185  698  112  046  73652  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.
(außer  Lederwaren).  .  738  932  619  791  119  141  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch  hrjchnerwacen  286  532  393  179  —  106  647
VIII.  Gummi  und  Kautschukwaren  676  1  —  113
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwa  32  934  186  722  146  212  —
X.  Popier-  und  Pappwaren,  Hurreriibe  und  Wsiegen
ständ  .  75  391  100  461  —  25  070
XI.  Siei,  Ton--  und  Glaswaren  88239  91  129  —  2890
XII.  Metalle  u.  Metallwaren  laußer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Netalle  und  Halbzeug  1  110  091  187  573  922  518  —
b)  Fabrikate  1  354  601  847  866  506  735  —
Zufammen  zir  2464  692  1  035  499429253  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  597  542  208  623  388  919  —
XIV.  Waffen  und  Munition  192  714  131  728  60  991  —
xV.Geld  .  —  5  —  5
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1900  10  222  766  7510  1392712  627  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  8  913  193  —  —  —
Zunahme  +,  Abnahme  —  +  1309  573  —  —  —
B.  Rusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe  530  3  527  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
a)  Lebende  Tirter  1  100  300  800
b)  Tierische  Erzeugnisse  38256  60  149  —  21  898
Zusammen  II  39  356  60  449  800  21  898
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe  ..  1  383  034  47052  1335982  —
lkk  Gelverbliche  Erzeugnisse  ..  24  269  24  531  —  262
F.  Gel  .  —  —  —  —
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1908  1  447  189  132  035  115  154  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  550  976  —  —  —
Ziiiiahnie-s—,Abuahine—...4—890213  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  19008  11  669  955  7642  174027  781  —
—DagegeiiiinvorhergehendenVierteahr...  .  9  470  169  —  —  –4

 

Zunahme  +.  Abnahme  —

 

+2  199  780
        <pb n="1092" />
        W  1008  2

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
des  des  Zunahme  Abnahme
Benennun  6  der  Waren  Kalenderjahres  1908  Kalenderjahres  1907
Menge  Wert  s  Menge  Wert  JMenge  WertMenge  Wert
k#  Mt  kg.  M  kg.  Mi.  ka  M.
A  einkuhr.

Reis  828  756  227  100)  245  2862  279583  472|164  821  —  —
Mehl  und  Backware.  en  .  1  232  057  411  737|1758  111  0  o88  478  946  148  649  —  —

Gemüse=  und  Obstkonserven,  eingemachtes

  Obst  148  961  139  369  197269/  170  754  —  —  53  808,  31  885
4  acer,  Sirup,  Iuckerwaren  .  52221817890017461764836847596114064  —  —

·  .  8672  21  317  46  627  98  126  —  —  3795576809
abnsobret  23  696211  775  26  645|196  477  —  15298  2949  —
Stille  Wei  ...  6232261751127080141732  —-  —  6470879981
C  stannttoeme  aller  Art  .  Liter  39  652  110  064  62977  173755  23  3263  691
Bie  283  068  618  6861253  168  446  67529  895.  171  961  —

Bun-  und  Kubhoiz  1961091  385  7321  1000  676,  191612  860  115  194  120  —  —
Pferde  Siun  84  539  82  52  31  840  —

Rindvieh  .  .  153.  72765  41844  930  —  —  2656872165
Fleischkonserven  1121359  173  1744  190  240  —  —  33  1917068
Milch,  Butter,  Käse,  Cier,  Honig

und  sonstige  tierische  Nahrungs-  1

mitte  210  088259  386253  418  296  750  —  —  43  825  37364
Zement,  Kalk,  Aedde,  sonsige

Erden  und  d  Stein  1888  084  216  8281  258  422  82361  11629662  184  462  —  —
Salz  ...  108  738  15  462  175  475586  1760  707  —

teinkohlen.B  kohl  Briketts2  768  151  141  2159098  952  355  663  —  6380  801|  214  448
Petroleum  1  688  938  83  37  2658024  258  88  L  —  —
Seifen  aller  Art  381  37  735  32  636  22200  26  7455  535  —

Gewebe  aller  Art  *0  081  185  141  93  454235  146  —  —  41  373  50  005
Leibwäsche,  Wleider,  Oütt  Rüczen.  s

oimncntterwarem  Schirme.

ilzware  .  70075454318  76  993  352  182  —  102136  1918.  —
Schu#e  un  Stiefe  33  200.  ———2  —  —
Möbel=  und  Tischlerwwaren  297  7100  122  405.  158  452  187  100  139  258  —  —
Glas  und  Glaswaren  s  6  60  566  52  538  460  —  13  721  3640.  —
Roheisen,  eiserne  Schienen

Stangen,  Blöcke  usn  6362  824  1  107  855  536  9544  81  640  5825870/|1026215  —  —
Wellblech  .  446848»17834218079339683810085188709  —  —
Eisenwaren,  nicht  belonders  genannt

  2  083  360/1  089  5051444  473  9498  887|861  556  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  ·

Metallen........  39  851.  77572  275711  676502280  9922  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  18  003,  19534  3268  452414735  15  010  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betrieb  84861  95  8281  125  758  101  307  —  —  40  897  5  484
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge

  aller  Art,  auch  Fahr-  !

räder  Sttück  50  418  010  53  8811  30  374  892  —  —
Feuerwasffen  2215.  55390  386627  187923763  —  —
Goldmünzen  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen.  —  —  —  5  —  —  —  5

,VsSaz  55  782  39  985  —  55  782  89  985  —

"B.  Rusfuhr.
Männliches  Rindvieh  —  —  —  —  —  —  —  —
Weibliches  Rindvieh  —  —  1  300  —  -  1  800
Kleinvieh  66  050  —  —  66  1050  —  —
Häute  ven  chsem  Zeeoen,  resen  13  241  18  576  9211  26032  —  —  5970  7456
Robbenfelle.  ·  18I  310  86  809  —  —  18  499
6  zraußensedemn  55  7  892  42  7344  18  —  —
Guano  —  —  593  362  12000  —  —  593  362  12000
Kupfererz  6298  318/1  375  431119  418.  46  932  6178905/1328499  —  —
        <pb n="1093" />
        W  1009  20

Deutsch-Neuguinea.
Von  der  Sxpedition  Sapper-Friedericl

ist  eine  Reihe  weiterer  Berichte  bei  der  Landeskundlichen
  Kommission  eingelaufen,  denen  wir
die  nachstehenden  Einzelheiten  entnehmen.

Prof.  Dr.  Sapper  besuchte  Anfang  Juni
einige  der  kleineren,  Neu-Hannover  vorgelagerten
  Inseln,  Ungulabü,  Soson,  Donung,  Ungalik,
Bato,  außerdem  das  gehobene  Korallenriff  von
Umbud  nahe  dem  Westende  Neu-Hannovers,  nahm
den  Unterlauf  des  Budegaflusses  in  West-Neu-Hannover
  auf,  bereiste  die  Insel  Dgaul  (Sandwich),
  bestieg  den  Dietertberg  (Lemai)  in  West-Neu-Mecklenburg
  und  von  den  Straßeninseln
Baudissin,  Namane,  Kiton,  Selapiu,  Nusome  und
Nassaum.  Dr.  Friederici  nahm  inzwischen  den
Unterlauf  des  Nerim  in  Neu-Hannover  auf,  von
dem  nicht  festgestellt  werden  konnte,  ob  er  identisch
ist  mit  dem  im  Innern  erkundeten  Inga.  Mit
dem  Stationschef  von  Käwieng,  Boluminski,
besuchte  er  sodann  in  neuntägiger  Bootsfahrt
ebenfalls  einen  Teil  der  oben  genannten  Inseln,
ferner  Enang,  Upus,  Lemus,  Enuk  und  Useinlik.
Die  beiden  Flüsse  Min  und  Matalana  wurden,
soweit  es  die  Strömung  und  der  Tiefsgang  des
Kanus  erlaubten,  aufgenommen.  Der  Min  ist
ein  prächtiger  Fluß,  seine  Ufer  eignen  sich  gut
zur  Plantagenkultur.  Zwischen  Bingbingseng  und
Kawulekao  liegt  die  Sprachgrenze,  welche  südlich
geht  und  westlich  von  Enang  vorbeiläuft.  Einige
in  ihrer  Richtung  liegende  Inseln,  z.  B.  Palang,
Enalik,  Enelowo,  sind  unbewohnt.  Alle  Eingeborenen
  westlich  dieser  Linie  sprechen  die  Neu-Hannover-Sprache,
  die  östlich  davon  wohnenden
die  Käwieng-Sprache.  Die  Neu-Hannoveraner
sind  schwarz  und  haben  kräftige,  gut  gewachsene
Figuren,  auch  die  Weiber.  Letztere  sehen  fast
immer  gut  aus  und  sind  zuweilen  auffallend
hübsch.  Alle  gemessenen  Individuen  zeigten  ausgesprochene
  Langköpfigkeit.  Für  einen  Ethnologen,
der  nicht  die  Zeit  hat,  sich  unter  ihnen  längere
Zeit  festzusetzen  und  zu  versuchen,  in  ihr  inneres
Leben  einzudringen,  sind  die  Neu-Hannoveraner
merkwürdig  uninteressant.  Wenig  Schmuck,  kaum
Tätowierung  oder  Ziernarben,  wenig  Kunst  und
Industrie,  Häuser  armselig,  keine  Jagd,  Fischfang
nicht  hervorragend,  da  der  maritime  Geist  nicht
viel  mehr  als  mittelmäßig  entwickelt  ist,  während
er  bei  den  Eingeborenen  östlich  der  Sprachgrenze
viel  ausgeprägter  erscheint.

Prof.  Sapper  stkizziert  das  Gesamtergebnis
dieses  ersten  Abschnittes  der  Expedition  in  aller
Kürze  folgendermaßen:

„Neu-Hannover  ist  ein  jungeruptives  Bergmassiv
  mit  angelagerten  gehobenen  Korallenriffen

 

im  Süden  und  Westen,  während  im  Norden
alluviale  Ablagerungen  einen  größeren  Raum
einnehmen,  und  im  Norden,  Nordwesten  und
Osten  ein  Kranz  von  Koralleninseln  der  Hauptinsel
  vorgelagert  ist.  Gehobene  korallenfreie
Strandterrassen  findet  man  in  Süd-Neu-Hannover.

Djaul  zeigt  im  Osten  (und,  wie  ich  durch
Erkundigung  erfuhr,  auch  im  unbewohnten  Südwesten)
  gehobenen  Korallenkalk;  westlich  schließen
sich  daran  Sandsteine  und  Mergel  (wohl  Tertiär)
an,  während  am  Bendemannberg  und  Umgebung
jungeruptive  Gesteine  einen  breiten  Raum  einnehmen.


Jungeruptive  Gesteine  sind  auch  auf  der  südlichen
  Halbinsel  von  West-Neu-Hannover,  auf
Namäne,  Selapiu,  Nüsöme,  stark  verbreitet,  während
  im  übrigen  in  den  bereisten  Gebieten  Korallen-=kalk
  (oft  ziemlich  stark  gehoben)  und  alluviale
Absätze  vorherrschen.

Die  oro=  und  hydrographischen  Verhältnisse
sind,  mit  Ausnahme  von  Neu-Hannover,  im  bereisten
  Gebiet  sehr  einfach.  Auf  Neu-Hannover
haben  wir  den  Unterlauf  der  Mehrzahl  der  schiffbaren
  Flüsse  ausgenommen  auf  der  kurzen  Strecke,
die  von  Kanus  befahren  werden  konnte.

Mangrove  ist  an  vielen  Küsten  und  auf  zahlreichen
  der  kleineren  Inseln  sehr  ausgebreitet;
das  Innere  ist  zumeist  mit  Wald  bestanden,  der
in  sumpfigen  Niederungen  viel  Sagopalmen  enthält.
  Grasfluren  nehmen  nur  im  südlichen  Neu-Hannover
  und  im  südlichen  Djaul  größere
Flächen  ein.

Die  wirtschaftliche  Entwicklung  des  Gebiets  ist
noch  in  den  ersten  Anfängen.  Etliche  der  Straßeninseln
  und  der  Neu-Hannover  vorlagernden  kleinen
Koralleninseln  sind  von  Europäern  oder  chinesischen
Händlern  besetzt  und  zum  Teil  mit  Kokospalmen
  bepflanzt.  Diaul  und  Neu-Hannover
selbst  sind  noch  ausschließlich  von  Eingeborenen
bewohnt,  deren  wirtschaftliche  Tätigkeit  sich  fast
ganz  auf  Anbau  von  Taro,  Bananen  und  anderen
Nutzpflanzen,  auf  Gewinnung  von  Sago  und
etwas  Kopra,  auf  gelegentliche  Herstellung  von
Uischelgeld  und  sehr  geringe  Haustierhaltung
beschrän

Nachdem  die  Expedition  Mue  Juni  in  Käwieng
sich  wieder  vereinigt  hatte,  brach  sie  von  dort
auf,  um  die  Bereisung  von  Neu-Mecklenburg
in  Angriff  zu  nehmen,  und  zwar  wieder  auf  getrennten
  Wegen.  Hierbei  durchquerte  Professor
Sapper  das  Schleinitz-Gebirge  sechsmal,  Dr.
Friederici  zweimal;  letzterem  gelang  es  hierbei,
sehr  schöne  ethnologische  Sammlungen  anzulegen.
Am  13.  Juli  wurde  Prof.  Sapper  vom  Gouverneur
  mit  dem  „Seestern“  von  Lamussong  an  der
Ostküste  der  Insel  abgeholt,  um  mit  ihm  die  Neu-
        <pb n="1094" />
        W  1010  20

Mecklenburg  vorlagernden  Inseln  und  Bougainville
  zu  besuchen.  Prof.  Sapper  berichtet  über
diese  Reise  unter  dem  29.  Juli,  wie  folgt:

„Am  15.  Juli  fuhr  der  Herr  Gouverneur
mit  einem  amerikanischen  Ethnologen  (Mr.  Darsey)
und  mir  von  Herbertshöhe  ab.  Am  16.  Juli
lagen  wir  in  der  Bukastraße,  von  wo  einige
Bukadörfer  besucht  wurden,  am  17.  in  Kieta
(Ostbougainville).  Am  18.  ging  ich  mit  dem
Gouverneur  zu  Land  nach  Aréáwa,  während  der
Stationschef  von  Kieta  mit  der  Expedition  auf
dem  „Seestern“  nachfolgte.  Dann  zogen  wir
vom  19.  bis  23.  quer  durch  die  Insel  Bougainville
  über  einen  etwas  über  1500  m  hohen  Paß
hinweg  und  begaben  uns  in  der  Kaiserin  Augusta-Bucht
  wieder  an  Bord  des  „Seestern“,  der  uns
im  Süden  der  Insel  bei  Buin  abermals  zu  kurzem
Aufenthalt  an  Land  setzte.  Am  25.  und  26.  Juli
ging  ich  zu  Land  auf  der  neu  erbauten  Straße
von  Taurawa  bis  Kieta.  Am  27.  waren  wir
wieder  in  der  Bukastraße  und  ich  bestieg  mit  dem
Gouverneur  den  Nuch-Berg  im  Südwesten  der
Insel.  Am  28.  fuhren  wir  langsam  der  Ostund
  Nordküste  von  Buka  entlang,  wobei  ich  mit
Hilfe  von  Eingeborenen  einige  Ortsaufnahmen
machen  konnte.  Heute  früh  liefen  wir  Watpi  an
der  Westküste  Süd-Neu-Mecklenburgs  an,  um  mit
dem  dort  ansässigen  Chinesen  allerlei  Abmachungen
für  die  bevorstehende  Expedition  nach  Süd-Neu-Mecklenburg
  zu  treffen.  Jetzt  muß  der  „Seestern“
Kohlen  nehmen,  um  mich  in  den  nächsten  Tagen
nach  Namatanai  zu  bringen,  wo  ich  mit  Hauptmann
  Friederici  wieder  zusammenzutreffen  hoffe.

Die  geologischen  Verhältnisse  auf  Bougainville
sind  sehr  einförmig:  zumeist  junge  Eruptivgesteine;
  sehr  wenig  Sedimentärformation  wurde
angetroffen,  leider  ohne  jegliche  Versteinerung;
die  beiden  Vulkane  Balbi  und  Bagana  wurden
von  der  Kaiserin  Augusta-Bucht  aus  gesichtet.
Sie  dampften  stark;  meist  ging  der  Dampf  des
Bagana  mit  dem  Südostpassat  nordwestwärts,
während  gleichzeitig  die  Dampfmassen  des  höheren
Balbi  vom  Antipassat  nach  Osten  getrieben  wurden.

Der  äußerste  Norden  von  Bougainville  und
der  Osten  von  Buka  bestehen  aus  gehobenen
Korallenkalken,  das  Gebirge  im  westlichen  Buka
aus  jungen  Eruptivgesteinen.

Die  Eingeborenen  im  Innern  von  Bougainville
  hatten  zum  Teil  ihre  Dörfer  verlassen,  als
wir  durchkamen;  stellenweise  hatten  sie  auch  die
Wege  durch  gefällte  Bäume  zu  sperren  gesucht,
aber  irgendwelchen  Widerstand  haben  sie  nicht
geleistet.  Wo  wir  sie  in  den  Dörfern  vorfanden,
waren  es  schwächliche,  offenbar  ziemlich  tiefstehende
Menschen.  Die  Pfade  waren  an  sich  gar  nicht

 

so  schlecht,  im  Gebirge  freilich  oft  sehr  steil,
während  im  Tiefland  an  der  Kaiserin  Augusta-Bucht
  Sümpfe  den  Marsch  sehr  erschwerten.  Da
die  Expedition  ausgezeichnet  vorbereitet  war,  ist
diese  erste  Durchquerung  von  Bougainville  verhältnismäßig
  leicht  geworden.

Ungünstiger  liegen  die  Verhältnisse  in  Süd-Neu-Mecklenburg,
  weil  hier  im  Zentrum  durchgehende
  Wege  fehlen  und  ein  Aufschlagen  des
Weges  in  dem  wenig  oder  stellenweise  gar  nicht
bevölkerten  Gebiet  wegen  der  Verpflegungshindernisse
  der  ungeübten  Mannschaften  schwierig  wäre.

ch  werde  darum  voraussichtlich  versuchen,  im
äußersten  Süden  durchzustoßen,  wo  ein  selten
begangener  Pfad  vorhanden  sein  soll,  und  werde
mich  im  übrigen  auf  Vorstöße  ins  Innere  beschränken
  müssen.  Stellenweise  ist  ein  Vordringen
wegen  der  feindseligen  Haltung  der  Bergbewohner
nach  Aussage  des  ortskundigen  Chinesen  nicht
anzuraten.“

Unter  dem  3.  August  berichtet  Prof.  Sapper
weiter,  daß  er  am  31.  Juli  Herbertshöhe  wieder
verließ  und  die  Insel  Lamassa  und  Port  Breton
(die  Gründung  des  Marquis  de  Rays)  in  Süd-Neu-Mecklenburg
  besuchte,  um  einige  Erkundigungen
  über  die  später  von  der  Expedition  einzuschlagenden
  Wege  einzuziehen.  Weiterhin  wurde
die  Insel  Anir  (auch  Pigan,  Womeram  oder  St.
John  genannt)  angelaufen,  wo  der  Reisende  Zeuge
des  Ausbruches  eines  dort  befindlichen  Geysers
war.  Am  2.  August  wurde  ein  Ausflug  in  das
Innere  der  Insel  Lir  (Gerard  Denys)  unternommen
  und  sodann  Namatanai  erreicht;  Dr.
Friederici  war  indessen  noch  nicht  eingetroffen.
Der  Reisende  beabsichtigte  daher  zunächst  in  Begleitung
  des  stellvertretenden  Stationschefs  mit
einigen  Soldaten  und  Trägern  nach  dem  Süden
aufzubrechen,  um  in  Dacheron  an  Land  zu  gehen,
die  dortigen  Kohlenvorkommen  zu  untersuchen  und
von  da  mit  leichtem  Gepäck  den  Versuch  zu  einem
Durchstoß  nach  Lamassa  an  der  Westküste  zu  unternehmen,
  wo  ebenso  wie  in  dem  nördlicher  gelegenen
  Watpi  vom  „Seestern“  ein  Proviantdepot
angelegt  werden  sollte.

Dr.  Friederici,  der  bei  der  Erforschung  des
Schleinitz-Gebirges  länger,  als  ursprünglich  angenommen,
  aufgehalten  wurde,  beabsichtigte,  sich
Prof.  Sapper  bei  der  Untersuchung  des  Südens
der  Insel  wieder  anzuschließen.
        <pb n="1095" />
        G  1011  20

Die  deutsche  (rarine-Sxpedition  1907/09.“)
Siebenter  Bericht.
Matupi,  19.  Juni  1908.

Im  Monat  Mai  wurden  von  Muliama,  dem
Südlager  der  deutschen  Marine-Expedition  aus
Orientierungsmärsche  an  der  geographisch  noch
kaum  bekannten  Ostküste  Süd-Neu-Mecklenburgs
unternommen.  Da  keine  Woche  verging,  in  der
nicht  Leute  aus  den  entfernteren  Gegenden  der
Küste  Muliama  besuchten,  deren  Herkunft  nach
den  bestehenden  Karten  nur  annähernd  oder  gar
nicht  zu  bestimmen  war,  war  eine  vorläufige  geographische
  Orientierung  als  Unterlage  für  die
ethnographische  Arbeit  dringend  notwendig  geworden.
  Marinestabsarzt  Dr.  Stephan,  Dr.
Schlaginhaufen  und  Photograph  Schilling
traten  am  7.  Mai  einen  Marsch  nach  Süden  an.
Er  ging  über  die  Südgrenze  der  Landschaft
Muliama  hinaus  nach  der  Landschaft  Konomala.
Dort  war  der  früher  schon““)  in  seinem  Oberlauf
durchwatete  reißende  Strom  Danfu  zu  durchqueren.
  In  dem  Dorfe  Maritsoan  in  der  Nähe
der  in  der  Seekarte  eingezeichneten,  aber  nicht
benannten  Insel  Bit  wurde  der  erste  Tagesmarsch
beendigt.  Am  zweiten  Tage  wurde  der  Rücken
des  Kap  Santa  Maria  überschritten,  und  bei  dem
Dorfe  Re  gelangte  man  aus  der  Landschaft
Konomala,  der  eine  besondere  Sprache  zukommt,
in  das  Gebiet  einer  neuen  Sprache.  In  Lonlun,
am  Ausfluß  eines  großen  mehrarmigen  Stromes,
wurde  das  Lager  für  die  zweite  Nacht  ausgeschlagen.
  Der  dritte  Tag  führte  durch  eine  etwas
dorfreichere  Gegend  nach  dem  Orte  Taron.  Er
liegt  in  einer  weiten  Bucht,  hinter  der  sich  mächtige
  Berge  auftürmen.  Einer  Exkursion  landeinwärts,
  die  durch  das  Flußtal  des  Tamul,
dann  über  einen  Höhenrücken  hinweg  und  durch
das  Timai-Tal  hinunter  ging,  war  der  vierte  Tag
gewidmet.  Der  fünfte  Tag  brachte  die  Expedition
nach  der  südlichsten  Strandansiedlung  der  Ostküste.
Sie  liegt  in  der  Nähe  der  Blosseville-Insel,  und
etwas  nördlich  davon  ergießt  sich  der  größte  der
überschrittenen  Flüsse,  der  Uatin,  ins  Meer.  Er
mündet  in  einem  großen  Delta,  und  sein  Tal
bildet  bis  weit  ins  Gebirge  hinein  einen  tiefen
Einschnitt.  Von  der  Blosseville-Insel  aus  konnten
Kap  Bougainville  und  die  Insel  Iro'““)  gesehen
werden.  Auf  dem  Rückmarsch  nach  Muliama
wurden  die  wesentlichsten  Punkte  kontrolliert  und
einige  Dörfer,  die  auf  dem  Hinweg  übergangen
worden  waren,  noch  aufgesucht.

 

k  Aus  der  „Marine-Rundschau“  1908,  Oktoberft.
  Vgl.  auch  „Deutsches  Kol.  “  f1908,  S.  183  ff.
251  ff.  4/8  f.  581  f.  085  fl.  und  80.

"#n  Woal.  den  dritten  Wracht  90  ol.  Bl.“  1908,

r.  479

*“#.)  In  der  Seekarte  steht  irrtümlicherweise  Tro-Insel.

 

Zu  dem  Marsch  nach  Norden  gab  uns  ein
trauriges  Ereignis  Veranlassung,  die  schwere  Erkrankung
  des  Expeditionsleiters  Marinestabsarzt
Dr.  Stephan.  Einige  mächtige  Felsen,  die
nördlich  von  Muliama  dicht  an  die  See  herantreten,
  machten  den  ersten  Tagesmarsch  zu  einem
äußerst  anstrengenden.  Am  zweiten  Tage  wurde
die  weit  ins  Meer  vorragende,  im  Kap  Matanatamberan
  endigende  Landzunge  durchquert,  die
auf  weite  Strecken  hin  mit  Alangalang-Gras  bewachsen
  ist.  Am  dritten  Tage  gelangte  man  bis
Kudukudu,  wo  die  Karte  des  Landmessers  Peter
Behrendt  für  die  nördlich  davon  gelegenen
Küstengebiete  anhebt,  und  am  vierten  Marschtage
wurde  die  Kaiserliche  Station  Namatanai  erreicht.
Dort  verschied  Dr.  Stephan.

Das  Hauptergebnis  der  beiden  Märsche  war,
daß  die  Karte  der  Ostküste  von  Süd-Neu-Mecklenburg,
  die  bis  dahin  auf  der  Strecke  von  Kap
Matanatamberan  bis  zur  Blosseville-Insel  nur
das  schon  seit  den  spanischen  Seefahrern  bekannte
Kap  Santa  Maria  verzeichnete,  mit  den  Namen
der  Orte,  Flüsse  und  Landzungen  versehen  werden
konnte.  Für  die  Mitglieder  der  Expedition  sind
die  Reisen  aber  für  immer  mit  den  düsteren  Erinnerungen
  an  die  Erkrankung  und  den  Tod  ihres
verdienten  Leiters  verknüpft.

r  *

Dem  Dahingeschiedenen  widmen  die  Mitglieder
der  Expedition  in  der  „Marine-Rundschau“  folgenden
  Nachruf:

Am  25.  Mai  1908  traf  die  deutsche  Marine-Expedition
  der  schwerste  Verlust.  Der  Tod  entriß
ihr  den  verdienten,  unermüdlichen  Leiter,  Marinestabsarzt
  Dr.  Emil  Stephan.  Noch  war  es  ihm
vergönnt,  auf  einem  nach  Siar  unternommenen
Marsch  den  Anschluß  an  sein  früheres  Untersuchungsgebiet
  zu  gewinnen.  In  einem  Einbaum
ruderte  er  zusammen  mit  Dr.  Schlaginhaufen
bei  der  Blosseville-Insel  aufs  Meer  hinaus,  bis
sich  seinen  Augen  Kap  Bougainville,  der  Endpunkt
seiner  früher  an  Bord  S.  M.  S.  „Möwe“  durchgeführten
  Forschungen,  darbot.  Wenige  Tage
später  aber  schon  traten  die  Anzeichen  seiner  Erkrankung
  aufs,  die  so  verhängnisvoll  für  ihn  werden
sollte.  Noch  raffte  er  sich  zusammen  und  marschierte
  über  das  Kap  Santa  Maria  zurück.  Aber
am  letzten  Tage  der  Reise  mußte  er  bereits  in
der  Hängematte  getragen  werden.  Nach  einigen
bei  wechselndem  Befinden  in  Muliama  verbrachten
Tagen  wünschte  er  selbst  in  das  Hospital  nach
Herbertshöhe  gebracht  zu  werden.  Drei  Tagereisen
  weit  wurde  der  Kranke  in  der  Hängematte,
zum  Teil  über  hohe  Felsen  hinweg  und  durch
breite  Flüsse  hindurch,  getragen.  Am  vierten  Tag
nahm  ihn  ein  Ruderboot  auf  und  brachte  ihn
        <pb n="1096" />
        W  1012  e

nach  der  Kaiserlichen  Station  Namatanai.  Allein
Dr.  Stephans  Zustand  hatte  sich  sehr  verschlimmert,
  seine  Kräfte  nahmen  zusehends  ab,  und
schon  am  Morgen  nach  seiner  Ankunft  verschied  er.
Die  beiden  Expeditionsgefährten  Dr.  Stephans,
die  mit  ihm  im  Südlager  von  Muliama  zu  gemeinsamer
  Arbeit  verwachsen  waren,  ferner  die
Beamten  der  Kaiserlichen  Station  und  der  Pater
der  katholischen  Missionsstation  folgten  dem  Sarge
des  so  rasch  Verblichenen.

Mitten  aus  rastlosem  Wirken  wurde  Marinestabsarzt
  Dr.  Stephan  dahingerafft,  und  nun
liegt  er  auf  der  Insel  begraben,  deren  Erforschung
und  Beschreibung  er  mehrere  Jahre  seines  Lebens
gewidmet  hatte.  Wäre  er  der  Wissenschaft  erhalten
  geblieben,  so  würde  er  ein  Werk  geschaffen
haben,  welches  das,  was  in  seinen  Büchern
„Neu-Mecklenburg“"  und  „Südseekunst“  enthalten
ist,  noch  übertroffen  haben  würde.  In  der  geographischen
  Ausdehnung  seines  Forschungsgebietes
wollte  er  sich  zwar  noch  mehr  einschränken  als
zuvor.  Er  wollte  innerhalb  enger  Grenzen  in
redlicher  Kleinarbeit  möglichst  in  die  Tiefe  dringen.
An  Hand  der  Sprache,  mit  deren  Studium  er
täglich  mehrere  Stunden  zubrachte,  eröffnete  sich
ihm  das  Verständnis  für  die  Kultur  des  Volkes
und,  da  er  alle  Ergebnisse  durch  Aussprüche  in
der  Eingeborenensprache  belegen  wollte,  hoffte  er
ein  Quellenwerk  zu  liefern,  auf  Grund  dessen  es
dem  Vertreter  irgend  einer  Spezialdisziplin  möglich

 

sein  sollte,  die  Tatsachen  in  beliebiger  Richtung
zu  verwerten.  Schon  liegt  aus  Stephans  Feder
ein  ansehnliches  Material  zu  einem  Lexikon  der
Muliamasprache  vor;  aber  die  Bescheidenheit  und
Gewissenhaftigkeit  des  Dahingeschiedenen  ließen
die  endgültige  Abfassung  eines  solchen  noch  nicht
zu.  Der  ganze  nächste  Winter  sollte  vorwiegend
der  Ergänzung  und  Durchsicht  des  Materials  gewidmet
  sein.

Die  deutsche  Marine-Expedition  hat  aber  mit
dem  Tode  des  Marinestabsarztes  Dr.  Stephan
nicht  nur  ein  hervorragendes  wissenschaftliches
Mitglied,  sondern  auch  ihren  Organisator  und
Leiter  verloren.  Mit  Begeisterung  und  Sorgfalt
zugleich  fügte  er  den  Plan  für  Reise  und  Forschung;
denn  einerseits  sollte  dieser  gewisse  Ziele  enthalten,
andererseits  sich  aber  doch  allen  Eventualitäten
anschmiegen  können.  Stephan  wußte  zu  genau  —
und  die  Folge  hat  dies  auch  bestätigt  —,  wie
sehr  man  fern  vom  Mutterland  mit  solchen  zu
rechnen  hat  und  wie  wenig  man  auf  die  Möglichkeit
  der  genauen  Durchführung  eines  bestimmten
Planes  zählen  darf.

Stephans  ideal  angelegte  Natur,  der  jede
Kleinlichkeit  und  Eifersucht  fern  lag,  machte  das
Zusammenarbeiten  mit  ihm  zu  einem  sehr  harmonischen
  und  ersprießlichen,  und  tief  beklagen
vor  allen  diejenigen  seinen  Tod,  die  je  zu  gemeinsamem
  Wirken  mit  ihm  vereinigt  waren.

Matupi,  den  18.  Juni  1908.

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Debundscha-Pflanzung,)
Berlin  und  Debundscha  (Kamerun).

Die  Entwicklung  unseres  Unternehmens  im
Jahre  1907  war  recht  erfreulich  und  läßt  weiter
gute  Voraussicht  für  die  Zukunft  zu,  so  daß  wir
eine  Dividende  von  25  v.  H.  zu  verteilen  in  der
Lage  sind,  gegen  13  v.  H.  für  das  Geschäftsjahr
1906.

Die  tragenden  Bestände  umfaßten  Ende  d.  Is.
einen  Flächeninhalt  von  101  ha  mit  rund
90  000  Kakaobäumen.  Von  den  nicht  tragenden
  Beständen  (etwa  82  ha)  sind  38,14  ha  mit
35  390  Kakaobäumen  und  44,16  ha  mit  102  000
Kickriabäumen  bepflanzt.

Die  Ernte  an  Kakao  ist  als  recht  günstig  zu
bezeichnen,  da  der  Durchschnittsertrag  des  ein- 



 

*)  Aus  dem  Jahresbericht  für  1907.

 

zelnen  Hektar  14  Zentner  betrug.  In  einzelnen
Lagen  wurden  vom  Hektar  bis  zu  22  Zentner
geerntet.  -

Ferner  wurden  141  Sack  Kola  von  den
Eingeborenen  abgeliefert  und  nach  Hamburg
verschifft.

Die  Preise  für  Kakao,  die  zu  Beginn  des
Herbstes  einen  erheblichen  Aufschwung  nahmen,
sanken  gegen  Ende  des  Jahres  wieder;  immerhin
erzielten  wir  für  unsern  Kakao,  dessen  Qualität
lobende  Aufnahme  fand,  einen  Durchschnittspreis
von  netto  1,80  Mk.  für  das  Kilogramm.  Es
gelangten  in  Hamburg  netto  69  178  kg  zum  Verkauf,
  für  welche  rund  124400  Mk.  erlöst  wurden.

Die  Preise  für  Kola  waren  äußerst  niedrig;
es  war  jedoch  möglich,  bei  einem  Bruttoverkaufspreis
  von  30  Pf.  einen  geringen  Nutzen  zu
erzielen.
        <pb n="1097" />
        W  1013  20

Die  Früchte  der  auf  dem  Pflanzungsgebiet
und  in  den  Kulturen  teils  angepflanzten,  teils
wildwachsenden  Bananen  und  Olpalmen  wurden
  zur  Ernährung  unserer  Arbeiter  mitverwandt.
Den  Palmen  wird  genügende  Sorgfalt  zuteil,
um  den  Bestand  dauernd  zu  erhalten  und  zu
erweitern.

Im  Jahre  1907  sind  etwa  6  ha  neu  mit
Kickria  bepflanzt.  Der  Stand  der  Felder  ist  gut.

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  weist  nach  auf
der  Einnahmeseite:  Gewinnvortrag  aus  dem  Vorjahre
  697  Mk.,  ferner  an  Einnahmen  aus  Produkten
  103  842  Mk.  und  aus  Zinsen  3076  Mk.;
auf  der  Ausgabeseite:  an  Unkosten  12  307  Mk.,
an  Gehältern  14  357  Mk.,  an  Abschreibungen
auf  Pflanzungs-,  Inventar-,  Gebäude=  und  Feldbahnkonto
  zusammen  26  396  Mk.  Die  Gesellschaft
erzielte  einen  Reingewinn  von  54  556  Mk.  Hiervon
  gelangen  zur  Verteilung:  5  v.  H.  zum  Reservefonds,
  5  v.  H.  Dividende,  10  v.  H.  Tantieme
an  den  Vorstand,  10  v.  H.  Tantieme  an  den
Aufsichtsrat,  15  v.  H.  Restverteilung  und  auf
neue  Rechnung  der  Rest  von  231  Mk.

Unter  den  Aktiven  der  Vermögensbilanz  figurieren:
  Der  Landbesitz  mit  85  000  Mk.,  das
Pflanzungskonto  mit  62  000  Mk.,  das  Inventar
mit  6932  Mk.,  die  Gebäude  mit  8500  Mk.,  die
Feldbahn  mit  3256  Mk.,  Bankguthaben  und
Debitoren  mit  119  156  Mk.,  Warenbestand  mit
1400  Mk.  und  Kassenbestand  mit  1435  Mk.  Auf
der  Passivseite  sind  eingesetzt:  Kapitalkonto  mit
220  000  Mk.,  Reservefonds  mit  1767  Mk.,  Kreditoren
  mit  11  358  Mk.  und  der  Reingewinn,
dessen  Verteilung  oben  angegeben  ist,  mit
54  556  Mk.

Jalult-Gesellschaft.“)

Unser  Umsatz  hat  in  dem  abgelaufenen  Geschäftsjahre
  keine  weitere  Einbuße  durch  die  Konkurrenz
  erlitten,  aber  die  Nachwirkungen  der
Orkane  sind  noch  recht  fühlbar  und  haben  die
Kaufkraft  der  Eingeborenen  vermindert.  Dagegen
hatten  wir  während  des  ganzen  Jahres  außergewöhnlich
  hohe  Koprapreise,  und  unsere  Beteiligung
  bei  der  Pacisic  Phosphate  Company  hat,
den  gehegten  Erwartungen  entsprechend,  einen
höheren  Gewinn  abgeworfen.

Wir  sind  daher  in  der  Lage,  die  Verteilung
einer  Dividende  von  10  v.  H.  auf  die  Aktien  und
von  100  Mk.  auf  jeden  Genußschein  vorzuschlagen.

Auf  einem  großen  Teil  unseres  Arbeitsfeldes
ist  es  gelungen,  den  allzu  wilden  Wettbewerb

*)  Aus  dem  Jahresbericht  für  1907.

 

durch  Vereinbarungen  einzudämmen,  von  welchen
wir  uns  für  alle  Beteiligten  Gutes  versprechen.

Im  Laufe  des  Jahres  haben  wir  unserem
Abschreibungskonto  einen  Betrag  von  5000  Mk.
entnommen,  um  damit  die  Wertverminderung
einiger  Grundstücke  auszugleichen.  Wir  führen
dem  Konto  diesen  Betrag  wieder  zu,  stellen  aus
den  in  dem  vorigen  Jahresbericht  erwähnten
Gründen  weitere  50  000  Mk.  auf  dasselbe  zurück
und  übertragen  mit  Rücksicht  auf  den  zu  Anfang
dieses  Jahres  eingetretenen  erheblichen  Rückgang
des  Koprapreises  von  dem  diesjährigen  Gewinn
75  000  Mk.  auf  „Dividenden-Ausgleichskonto“.
Aus  unseren  liquiden  Mitteln  legten  wir
300  000  Mk.  in  Staatspapieren  an.

Von  verheerenden  Naturereignissen  haben
unsere  Faktoreien  zwar  nicht  wieder  zu  leiden
gehabt;  aber  im  Frühjahr  1907  hat  ein  Sturm
so  erhebliche  Verwüstungen  auf  der  zu  den  Karolinen
  -Inseln  gehörenden  Mortlock-Gruppe  angerichtet,
  daß  Hunderte  von  Eingeborenen  nach
benachbarten  Inseln  übergeführt  werden  mußten,
deren  Palmenbestände  nicht  gelitten  hatten.

Der  zweimonatliche  Postverkehr  zwischen  Sydney
bzw.  Hongkong  und  den  Marshall-,  Karolinenund
  Marianen-Inseln  wurde,  wie  seither,  durch
unseren  subventionierten  Postdampfer  bewerfstelligt,
welcher  die  jedesmal  7100  Seemeilen  betragende
Fahrt  fahrplanmäßig  zurücklegte.  Für  den  interinsularen
  Verkehr  haben  wir  vier  Motorschuner.

Wie  oben  erwähnt,  hat  die  Weiterentwicklung
des  Phosphat-Unternehmens  gute  Fortschritte
gemacht.  Auch  von  Nauru  fanden  bereits  einige
Abladungen  statt,  und  im  laufenden  Jahre  wird
schon  mit  einer  Verschiffung  von  60  000  bis
80  000  Tonnen  von  dieser  Insel  gerechnet.

Angesichts  der  schwierigen  Arbeiterfrage  ist
man  bemüht,  soweit  tunlich,  maschinellen  Betrieb
einzuführen,  und  hofft,  die  Abladungen  von  Ocean
Island  und  Naurun,  welche  im  letzten  Jahre  ein
Total  von  190000  Tonnen  erreichten,  bald  weiter
zu  erhöhen,  und  so  der  stetig  wachsenden  Nachfrage
  nach  diesem  vorzüglichen  Phosphat  besser
genügen  zu  können.

Nachdem  der  in  der  außerordentlichen  Generalversammlung
  vom  19.  Oktober  v.  Is.  beschlossene
Umtausch  unserer  Aktien  in  Stücke  von  1000  Mk.
sowie  die  in  derselben  Versammlung  beschlossene
Ausgabe  von  2400  Genußscheinen  durchgeführt
ist,  werden  wir  die  Notierung  der  Stücke  an  der
Hamburger  Börse  veranlassen.

Die  Kreditseite  des  Gewinn=  und  Verlustkontos
enthält  den  Gewinn  auf  Waren,  Produkten  und
Diversen  mit  1011219  Mk.,  den  Saldo  aus  1906
mit  4425  Mk.  Die  Debetseite  weist  nach:  Ver-5
        <pb n="1098" />
        W  1014  20

waltungs=  und  Handlungsunkosten  einschließlich
Tantieme  an  den  Vorstand  und  Fixum  an  den
Aufsichtsrat  mit  374412  Mk.,  Schiffsbetriebskosten
mit  42  719  Mk.,  Abschreibungen  auf  Schiffe,  Gebäude,
  Boote  und  Inventar  zusammen  92791  Mk.,
Rückstellungen  mit  130  000  Mk.  und  einen  Reingewinn
  von  375722  Mk.  Vom  Reingewinn
kommen  zur  Verteilung  insgesamt  10  v.  H.  Dividende,
  ferner  100  Mk.  auf  jeden  Genußschein  und
5  v.  H.  auf  227  296  Mk.  als  Tantieme  für  den
Aufsichtsrat.  Das  Vermögen  der  Gesellschaft  stellt
sich  somit  wie  folgt  dar:  Bankguthaben  441  789
Mk.,  Kassakonto  1155  Mk.,  Waren  und  Kohlen
66  175  Mk.,  Inventar  1  Mk.,  Effekten  325  000
Mk.,  Häuser  und  Grundstücke  auf  den  Stationen
und  Pflanzungen  316  433  Mk.,  Schiffe  450  000
Mk.,  Hauptagentur  Jaluit  1  264  433  Mk.,  verschiedene
  Forderungen  20  096  Mk.  und  verschiedene
  Vorträge  111  746  Mk.  An  Passiven  sind
vorhanden:  Aktienkapitalkonto  mit  1200  000  Mik.,
Reservekonten  mit  zusammen  769  376  Mk.,  Abschreibungskonto
  mit  270  000  Mk.,  Akzeptkonto
mit  22  686  Mk.,  verschiedene  Kreditoren  mit
265  138  Mk.,  verschiedene  Vorträge  mit  18  907
Mk.,  Tantiemekonto  mit  11  364  Mk.,  Dividenden
und  Dividenden-Ausgleichskonto  mit  435.000  Mk.,
ferner  der  auf  neue  Rechnung  vorzutragende
Saldo  von  4357  Mk.

 

Aus  dem  „Kropenpflanzer“.

Das  soeben  erschienene  Oktoberheft  des  „Tropenpflanzer"
  enthält  an  erster  Stelle  einen  interessanten
  Aufsatz  von  Udo  v.  Katte  über  „Die
wirtschaftlichen  Verhältnisse  am  Victoria=See“.
  Der  Verfasser,  der  längere  Zeit  in  Deutsch-Ostafrika
  praktisch  tätig  war  und  im  Jahre  1907
den  Victoria-See  bereiste,  schildert  zunächst  die
klimatischen  und  Bodenverhältnisse  von  Muanza
und  Umgebung  und  geht  dann  ausführlich  auf
die  Frage  ein,  welche  Aussichten  dieses  Gebiet  in
wirtschaftlicher  Beziehung  für  die  Zukunft  zu  bieten
vermag.  In  einem  weiteren  Artikel  „Zur  Kolafrage“
  gibt  Korpsstabsapotheker  a.  D.  Bernegau
  wichtige  Fingerzeige  zur  Unterscheidung  der
verschiedenen  Kolaarten  sowie  für  die  Aufbereitung
frischer  Kolafrüchte  und  -nüsse.  Bernegau  tritt
dafür  ein,  daß  in  Westafrika  aus  wirtschaftlichen
Gründen  eine  Reform  in  der  Aufbereitung  der
Kolafrüchte,  die  wegen  ihrer  wertvollen  physiologischen
  Eigenschaften  immer  mehr  an  Bedeutung
gewinnten,  anzustreben  sei.  Dr.  Krische  gibt  in
einem  kleineren  Artikel  eine  Übersicht  über  „Die
Forschungsstätten  der  landwirtschaftlichen
Wissenschaft  im  Deutschen  Reiche“.

Der  Nummer  ist  als  5.  Beiheft  des  Jahres
ein  größerer  Aufsatz  von  Dr.  Endlich:  „Der
Irtle  und  seine  Stammpflanzen“  beigegeben.
Dr.  Endlich  bespricht  hier  ausführlich  Herkunft,
Gebrauch  und  Handelswert  der  verschiedenen
mexikanischen,  unter  dem  Namen  „Irxtle“  in  den
Handel  kommenden  Faserarten.

 

Aus  fremden  Kolonien  und  Drodutionsgebieten.

*  Das  Swaziland.“)

Im  August  1902  wurde  für  das  Swaziland
eine  provisorische  Verwaltung  unter  einem  Spezial=Commissioner
  mit  dem  Sitz  in  Mbabane  eriichtet.
Bremersdorp,  die  alte  Hauptstadt  des  Landes,
war  während  des  Burenkrieges  zerstört  worden
und  Mbabane  wurde  wegen  seiner  besseren  klimatischen
  Lage  als  Sitz  der  Regierung  gewählt.
Durch  Order  in  Council  vom  25.  Juli  1903
wurde  dem  Gouverneur  des  Transvaal  die  Verwaltung
  über  das  Swaziland  übertragen,  und
im  Oktober  1904  erließ  Lord  Milner  eine
Proklamation,  durch  welche  die  Gesetze  des  Transvaal
  (mutatis  mutandis  und  soweit  anwendbar)
im  Swaziland  in  Kraft  gesetzt  wurden.  Diese
Proklamation  traf  auch  Bestimmungen  über  die
Rechte  der  Eingeborenen  und  die  Konzessionäre;

*)  Nach  dem  Colonial  Report  No.  559  Cd.  3729/23.

 

ihre  Ausführung  wurde  einer  Kommission  übertragen,
  die  ihre  Tätigkeit  noch  nicht  abgeschlossen
hat.  Im  September  1906  besuchte  der  Gouverneur
  des  Transvaal,  Lord  Selborne,  das
Swaziland.  Er  besprach  mit  den  obersten  Häuptlingen
  die  Lage  des  Landes  und  hörte  ihre
Klagen.  Die  Folge  dieser  Besprechung  war,  daß
die  von  den  Eingeborenen  pro  Kopf  zu  zahlende
jährliche  Steuer  von  2  &amp;amp;  auf  1  K  reduziert  wurde,
da  die  bisherige  Höhe  infolge  der  großen  Verluste
an  Bieh,  welche  durch  das  Ostküstenfieber  hervorgerufen
  waren,  als  zu  drückend  empfunden  wurde.

Am  1.  Dezember  1906  wurde  die  Verwaltung
vom  Gouverneur  von  Transvaal  an  den  High
Commissioner  für  Südafrika  übertragen,  der  durch
Proklamation  vom  22.  Februar  1907  die  Verwaltung
  auf  anderer  Grundlage  ordnete.  Es
wurden  ein  Resident  Commissioner,  ein  Government
Secretary  und  Assistent  Commissioners  ernannt;
        <pb n="1099" />
        W  1015  20

ferner  wurden  Gerichtshöfe  eingerichtet.  An  Stelle
der  South  African  Constabulary  wurde  eine  einheimische
  Polizeitruppe,  die  Swazipolizei,  gebildet.

Während  des  Berichtsjahres  1906/07  ist  ausreichender
  Regen  gefallen,  die  Ernte  gut  geraten,
wenn  auch  durch  Heuschreckenschwärme  bedeutender
Schaden  angerichtet  wurde.  Die  Rinderpest,
welche  im  Jahre  1902  ihren  Weg  in  das  Swaziland
  fand,  ist  dank  der  strengen  Bewachung
erloschen.

Der  Minenbetrieb  auf  Gold  wird  im  kleinen
Maßstab  an  zwei  Stellen,  und  zwar  zu  Pigg's
Peak  und  zu  Horo,  betrieben.  Das  Schürfen
auf  Zinn  in  der  Nähe  von  Mbabane  zeitigte  sehr
gute  Resultate.  Bis  zum  Jahre  1905  ist  Zinn
im  Werte  von  46  336  K  exportiert  worden:  Die
Konzession  für  den  Minenbetrieb  auf  Zinn  wurde
noch  von  dem  verstorbenen  Häuptling  Umbandine
an  eine  Gesellschaft  erteilt.

Die  Gesamteinfuhr  in  das  Swaziland  betrug
in  den  neun  Monaten  vom  1.  Juli  bis  zum
31.  März  1907:  29851  KL.  Im  allgemeinen
gebrauchen  die  Swazis  wenig  importierte  Artikel.
Für  die  Ausfuhr  aus  dem  Swaziland  wird  keine
besondere  Statistik  geführt.  Festzustellen  ist  nur
die  Ausfuhr  an  Zinn,  welche  in  derselben  Zeit
196  Tons  im  Werte  von  19644  4  betrug.  Die
Einnahmen  beliefen  sich  im  Jahre  1906/07
(neun  Monate)  auf  44922  &amp;amp;  gegen  46  018  à
im  Vorjahre  und  40747  K  im  Jahre  1904/05.
Die  Eingeborenensteuer  brachte  23  381  K  gegen
34  780  K  bzw.  30  556  in  den  Vorjahren.
Die  Ursache  für  den  Rückgang  derselben  ist  oben
erwähnt.  Im  Jahre  1906/07  erscheint  in  den
Einnahmen  zum  ersten  Male  eine  Summe  von
11220  K  als  von  Konzessionsabgaben  herrührend.
Die  Ausgaben  beliefen  sich  auf  74  845  &amp;amp;  gegen
46281  &amp;amp;  im  Vorjahre  und  24  483  K  im  Jahre
1904/05.  Die  meisten  Kosten  im  ordentlichen
Teil  der  Ausgaben  erfordern  die  Verwaltung  und
die  Subsidien  an  die  Häuptlinge.  Unter  den
außerordentlichen  Ausgaben  figuriert  eine  Summe
von  38  918  K,  welche  während  der  letzten  zwei
Jahre  für  die  zwangsweise  Exproprüw#erung  einer
Reihe  von  Monopolkonzessionen  ausgegeben  wurde,
die  von  ihren  Eigentümern  niemals  ausgeübt
wurden  und  deren  Weiterbestand  andere  Unternehmungen
  unmöglich  machte.  Die  öffentliche
Schuld  des  Swazilandes  beträgt  20  000  K,  welche
jährlich  mit  4  v.  H.  zu  verzinsen  sind.

An  Regierungsschulen  bestehen  drei  Primärschulen
  für  europäische  Kinder  und  eine  Schule
unter  einem  eingeborenen  Lehrer  am  Kraal  des
Oberhäuptlings.  Im  ganzen  wurden  für  Schulzwecke
  im  Jahre  1906/07  (neun  Monate)  498  &amp;amp;
ausgegeben.  Missionsschulen  erhielten  keine  Unterstützung.


 

bie  nördlichen  Territorien  der  Golbküfte  1907.

Der  Handel  der  näördlichen  Territorien  der
Goldküste  ist  im  Berichtsjahre  gestiegen.  Bedeutend
  weniger  Güter  sind  von  Togo  ins  Land
gekommen,  die  meisten  Waren  kommen  von  Kumasi.
Das  Umgekehrte  soll  nach  Auskunft  der  französischen
  Behörde  im  benachbarten  französischen  Gebiete
  der  Fall  sein,  wo  deutsche  Waren  minderer  (2)
Qualität  die  Märkte  des  Ober-Niger  überschwemmen
und'die  englischen  Waren  verdrängen.  Die  großen
Märkte  zu  Salaga  werden  sorgfältig  überwacht,
jedoch  ist  die  Einnahme  aus  der  10  prozentigen
ad  valorem  Zollabgabe  beträchtlich  gefallen.  Die
im  Lande  eingeführte  3  Penny-Münze  ist  nicht
populär  und  in  vielen  Gegenden  werden  nur
Kauri-Muscheln  als  Zahlung  in  Handel  genommen.
In  Verbindung  mit  dieser  Münzfrage  muß  daran
erinnert  werden,  daß  die  Händler  durch  das
Protektorat  aus  allen  Gegenden  von  Nordafrika
kommen,  um  Kolanüsse  zu  erhalten,  und  wenn
eine  Nickelmünze  in  Kano  und  Sokote  eingeführt
würde,  so  würde  sie  auch  den  Weg  nach  den  Nord-Territorien
  nehmen.  Es  wäre  deshalb  vielleicht
angebracht,  eine  kleine  Münze  einzuführen,  die
in  beiden  Ländern  von  den  Eingeborenen  angenommen
  wird.

Im  Berichtsjahr  wurde  der  im  Protektorat
laufende  Teil  der  Straße  von  Yeji  nach  Kratchi
fertiggestellt.  Es  bleibt  nur  noch  ein  Teil  in
Ashanti  fertigzustellen,  und  dann  ist  zu  hoffen,
daß  der  Handel,  welcher  das  Land  auf  dem  Voltaerreicht,
  auch  einen  kräftigen  Aufschwung  nehmen
wird.  Auf  den  Hauptstraßen  werden  von  den
Eingeborenen  Rasthäuser  errichtet  und  ebenso  in
allen  Dörfern,  in  denen  Oberhäuptlinge  wohnen.

Das  Telegraphennetz  wurde  durch  die  Verbindung
  von  Salaga  mit  Tamale  (78  miles)
und  von  Bole  mit  Wa  (70  miles)  beträchtlich
erweitert.

Die  Baumwoll-Anbauversuche  der  British
Cotton  Growing  Association  müssen  besonders  erwähnt
  werden.  Es  wurde  sowohl  amerikanische
Rattler-Baumwolle  wie  Voltafluß-Baumwolle  ausgesät,
  und  zwar  zu  Salaga,  23  miles  vom  Fluß
entfernt,  und  zu  Yeji  an  den  Ufern  des  Volta.
Die  Anbauversuche  mit  amerikanischer  Baumwolle
mißglückten  an  beiden  Plätzen  und  zu  Salaga
auch  der  Anbau  mit  der  Volta-Baumwolle.  Aber
zu  Yeji  wurde  sehr  gute  Baumwolle  aus  der
Voltasaat  gezogen  und  im  Dezember  gepflückt.
In  der  Nordwest-Provinz  wächst  sehr  viel  einheimische
  Baumwolle.  Wenn  aber  die  wHeji-Baumwolle
  einen  guten  Marktwert  hat,  könnten
große  Teile  des  Landes  am  Fluß  unter  Kultur
gebracht  werden.  Die  Lage  ist  außerordentlich
günstig;  viele  Schiffe,  die  jetzt  den  Salzhandel
        <pb n="1100" />
        G  1016  20

nach  Yeji  und  Daboyu  betreiben,  aber  dann  leer
nach  Kratchi  und  Kpong  zurückkehren,  würden
Rückfracht  finden.

*  zur  Bodenpolitik  in  Britisch-Ostafrika.
(Quelle:  Correspondence  relating  to  the  Tenure  of  Land.
in  the  East  Africa  Protectorntc.  Cd.  1417;  vgl.  auch
The  Colonial  Office  Journal  1908,  Vol.  II,  Nr.  2,

S.  108  ff.)  "

Im  März  d.  Js.  richtete  der  damalige  Staatssekretär
  der  Kolonien,  der  Earl  of  Elgin,  einen
Erlaß  an  den  Gouverneur  des  Protektorats  von
Britisch-Ostafrika,  der  deshalb  besonders  interessant
ist,  weil  er  einen  Plan  entwirft,  wie  der  unverdiente
  Wertzuwachs  des  Bodens  dem  Staate  erhalten
  und  das  Entstehen  von  Latifundien  verhindert
  werden  kann.  Der  wesentliche  Inhalt
dieses  Dokuments  ergibt  sich  aus  den  folgenden
hier  aus  dem  englischen  Text  übertragenen  Abschnitten:


„Die  Siedler  sind  darauf  bedacht,  daß  das
von  ihnen  in  Bearbeitung  genommene  Land  ein
marktfähiges  und  beleihbares  Wertobjekt  darstellt.
  Anderseits  ergibt  sich  aber  aus  den  Erfahrungen
  in  anderen  Kolonien  die  Notwendigkeit
von  geeigneten  Maßnahmen,  um  die  Anhäufung
ungeheurer  Landflächen  in  den  Händen  von  Einzelpersonen
  auf  dem  Wege  der  freien  Übertragung
zu  verhindern,  und  von  Pachtbedingungen,  auf
Grund  derer  die  Regierung  periodisch  auch  ihren
Anteil  an  dem  unverdienten  Wertzuwachs  des
Landes  erhält,  d.  h.  jenen  Teil  des  Bodenwertes,
den  das  Land  durch  das  Entstehen  einer  organisierten
  Kolonialwirtschaft  und  -verwaltung  in
seiner  Umgebung  erhält.

Farmland  soll  nur  den  Siedlern  pachtweise  auf
Grundl  iodischer  N  schät  9  für  99  Jahre
gegen  eine  anfängliche  Pacht  von  5  v.  H.  des
Wertes  des  unkultivierten  Landes  mit  der  weiteren
  Bestimmung  überlassen  werden,  daß  nach
Ablauf  des  33.  bzw.  66.  Jahres  (falls  nicht  das
betreffende  Land  inzwischen  in  einen  Stadtbezirk
eingeschlossen  worden  ist)  eine  Höchstpacht  von
9d  bzw.  2  sh  3  d  pro  Acre  erhoben  wird,  und
daß  das  Land  am  Ende  der  Pachtung  ganz  an
den  Fiskus  unter  Entschädigung  für  Meliorationsarbeiten
  zurückfällt.  Von  der  Höhe  der  auf  Grund
der  Neueinschätzung  zu  zahlenden  Pacht  ist  vor
dem  Ende  des  32.  bzw.  65.  Jahres  Mitteilung
zu  machen.  Wenn  der  Pächter  nicht  innerhalb
sechs  Monaten  nach  Empfang  der  Mitteilung  der
neuen  Pachtauflage  zustimmt,  so  endet  sein  Pachtvertrag
  am  Ende  der  laufenden  Periode.  Sechs
Monate  vor  Ablauf  der  Pacht  soll  das  Land  in
einem  Block  oder  in  mehreren  Blocks  zu  der  vom
Board  festgesetzten  Pacht  nebst  einem  Zuschlag,

 

welcher  den  Wert  der  von  dem  vorhergehenden
Pächter  vorgenommenen  Meliorationen  darstellt,
ausgeboten  werden.  Den  Zuschlag  hat  der  neue
Pächter  an  seinen  Vorgänger  zu  zahlen.  Falls  innerhalb
  sechs  Monate  nach  Ablauf  der  alten  Pacht  sich
kein  neuer  Pächter  findet,  soll  der  Commissioner
aus  Regierungsmitteln  den  abgeschätzten  Wert
der  von  dem  letzten  Pächter  vorgenommenen
Meliorationsarbeiten  abzüglich  jener  Summe,  die
der  Pächter  etwa  noch  aus  seiner  abgelaufenen
Pachtzeit  schuldet,  auszahlen  und  dann  das  Land
zu  einer  reduzierten  Pacht  ausbieten  können.

Bei  der  ersten  Verpachtung  soll  ein  vorläufiger
  Rechtstitel  gewährt  werden,  und  zwar  für
eine  Probezeit  von  fünf  Jahren,  während  deren
der  Siedler  das  40  fache  seiner  Pacht  für  gewisse,
noch  näher  anzugebende  Arten  von  Meliorationsarbeiten
  aufzuwenden  hat.  Erfüllt  er  diese  Bedingungen,
  so  wird  ihm  die  Pachtung  endgültig
in  der  oben  genannten  Form  bestätigt.

Falls  er  schon  innerhalb  drei  Jahren  die  festgesetzte
  Geldsumme  für  die  Entwicklung  des  Landes
ausgegeben  hat,  kann  er  dann  schon  einen  sichern
Pachttitel  verlangen.  Falls  dagegen  das  verpachtete
  Land  nach  neun  Monaten  noch  gar  nicht
in  Besitz  genommen  oder  die  festgesetzte  Geldsumme
am  Ende  der  Probezeit  noch  nicht  ausgegeben
worden  ist,  soll  der  Regierung  das  Recht  zustehen,
das  Land  zurückzunehmen,  und  zwar  gegen  Entschädigung
  für  die  ausgeführten  Meliorationsarbeiten.
  Die  Probezeit  soll  in  dem  ersten  Pachttermin
  von  33  Jahren  eingeschlossen  sein.  Die
Meliorationsarbeiten  sollen  von  der  Art  sein,  wie
sie  im  Anhang  A  des  Berichtes  des  Land  Board
aufgeführt  worden  sind.“)

Bankautoritäten  haben  mir  bestätigt,  daß  die
Form  derartiger  Pachtverträge  kein  Hindernis  für
Vorschüsse  zu  Kulturarbeiten  darstelle,  daß  aber
anderseits  die  Geldgeber  durchweg  in  erster  Linie
Ernte  und  Meliorationen  als  Sicherheiten  betrachten.
  Werte  können  in  der  Tat  nicht  durch
die  Gesetzgebung,  sondern  nur  durch  Fleiß  geschaffen
  werden.“

 

*)  Unrer  Meliorationsarbeiten  sind  nach  Anlage  A
des  Berichts  des  ard,  vorbehaltlich  weiterer
Bestimmungen,  zu  verstehen:

Farmbauten  aller  Art,  Einzäunungen,  Anpflanzungen
  von  Bäumen  oder  lebenden  Hecken,  Bauten  von
Mauern  und  Brunnen,  Landdrainage  und  Sumpfentwässerungen,
  Straßen=  und  Brückenbauten,  Säuberung
des  Bodens  zu  landwirtschaftlichen  Zwecken,  Anlage
und  Kultivierung  von  Gärten  und  Baumschulen,  Bohrungen
  nach  Wasser  und  Anlage  von  Wasserleitungen,
Anlage  von  Viehtränken,  Uferregulierungen  und  Anlage
von  Schutzwerken  jeder  Art,  Anpflanzung  von  langlebigen
  Nutzpflanzen,  Bauten  von  Wasserreservoiren  und
Irrigatrionswerken,  Aufstellung  fester  Maschinen.

Die  Red.
        <pb n="1101" />
        Ge  1017  25

*  Britisch-Ostafrika  im  Jahre  1906/07.“)
Quelle:  Colonial  Report  No.  557  Cd.  3729/21.

Allgemeines.

Das  Jahr  1906/07  ist  für  Britisch-Ostafrika
deshalb  besonders  von  Bedeutung,  weil  im  Verlauf
  desselben  ein  Executive  Ccouncil  und  ein
Legislative  Council  eingerichtet  wurde,  welche
im  Juli  bzw.  August  1907  zum  ersten  Male  zusammentraten.
  Mit  einer  Ausnahme  wurden  im
Berichtsjahr  die  friedlichen  Beziehungen  zu  den
Stämmen  der  Eingeborenen  nicht  gestört;  nur  die
Haltung  der  Embos,  die  zum  Stamm  der  Kiluyu
gehören,  zwang  zu  einer  kleinen  Expedition.
Durch  diese  wurde  ein  reicher  und  produktiver
Distrikt  unter  die  direkte  Kontrolle  der  Verwaltung
gebracht.  Die  Nandi  haben  sich  in  ihrem  Reservat
ruhig  verhalten.

Finanzen.

Die  Gesamteinnahmen  des  Protektorats  beliefen
  sich  (ausschließlich  des  Regierungszuschusses)
auf  461  362  &amp;amp;  gegen  270  362  &amp;amp;  im  Vorjahre.
Der  Regierungszuschuß  konnte  von  214  000  4
auf  164  000  2  herabgesetzt  werden.  Unter  den
Einnahmen  erscheinen  im  Berichtsjahr  zum  ersten
Male  die  Bruttoeinnahmen  der  Uganda-Eisenbahn,
und  zwar  mit  231375  K.  Die  ordentlichen  Ausgaben
  für  die  Eisenbahn  beliefen  sich  auf  162  536  L,
so  daß  der  Reingewinn  68  838  K  beträgt.  Diese
Zahlen  bezeugen  ein  ständiges  Anwachsen  des
Verkehrs  auf  der  Bahn  und  sind  um  so  erfreulicher,
  als  die  Beschaffung  der  notwendigen  Arbeitskräfte
  sehr  schwierig  ist  und  der  Warenhandel
wegen  des  geringen  Regenfalles  und  der  teilweisen
finanziellen  Schwierigkeiten  der  Händler  im  Protektorat
  zu  wünschen  übrig  ließ.

Die  Zolleinnahmen  (81  302  T)  übersteigen
die  des  Vorjahres  um  7626  K,  eine  Steigerung,
die  nicht  zum  wenigsten  auf  die  durch  die  Dale-Dampferlinie
  eingeführten  niedrigen  Frachtraten
zurückzuführen  ist.  Allerdings  sind  in  dieser
Summe  2600  2  für  nach  Uganda  bestimmte
Waren  enthalten,  die  an  dieses  Protektorat  abgeführt
  werden  müssen.

Die  Erträgnisse  der  Hüttensteuer  sind  von
44  541  K&amp;amp;  auf  61  292  K  gestiegen,  eine  Folge
der  Ausdehnung  der  Verwaltung  und  der  Erhöhung
  der  Hüttensteuer  von  2  Rs.  auf  3  Rs.
in  verschiedenen  Provinzen.

Die  Ausgaben  betrugen  616  088  K  gegen
418  839  &amp;amp;  im  Vorjahre.  Wie  bei  den  Einnahmen,
  so  ist  auch  hier  für  die  Steigerung
hauptsächlich  die  Aufnahme  der  Ausgaben  für  die
Uganda-Bahn  verantwortlich.  Für  militärische
Zwecke  sind  im  Berichtsjahre  30  000  K  weniger

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  14,  S.  690  ff.

 

ausgegeben  worden,  was  hauptsächlich  auf  die
Reduzierung  der  Besatzungstruppen  um  vier  Kompagnien
  zurückzuführen  ist.  Eine  öffentliche  Schuld
hat  das  Protektorat  nicht.

Münzwesen.

Am  1.  April  1906  wurde  die  neue  Münzordnung
  von  1905  in  Kraft  gesetzt,  jedoch  nur
so  weit,  als  sie  die  Notenausgaben  betrifft.  Der
Gesamtwert  des  in  Zirkulation  befindlichen  Papiergeldes
  betrug  160  330  K.  Die  beschlossene  Einführung
  der  1/10  Rupie-Münze  ist  auch  in  diesem
Jahre  noch  nicht  erfolgt.

Bergbau,  Landwirtschaft  und  Industrie.“)

Im  Berichtsjahre  wurden  am  Thika-Fluß
Diamanten  entdeckt,  doch  wurden  trotz  eifriger
Tätigkeit  vieler  Prospektoren  keine  Resultate  von
Wert  gezeitigt.  Eine  Kupferstufe  wurde  zu  Tsavo
dicht  bei  der  Uganda-Eisenbahn  aufgefunden;  sie
erwies  sich  indes  nicht  als  abbauwürdig.

Die  Afro-American  Trading  Company  zu  Voi
betreibt  die  Verarbeitung  der  Faserpflanzen  im
großen.  Eine  Ginmaschine  für  Baumwolle  ist  zu
Mombasa  aufgestellt  worden.  Eis=  und  Sodawasserfabriken
  bestehen  zu  Mombasa  und  Nairobi.

Der  landwirtschaftliche  Betrieb  im  Hochland
  zeigt  nicht  unbedentende  Fortschritte,  besonders
  ist  die  Aufzucht  von  Groß=  und  Kleinvieh
auf  den  meisten  Heimstätten  im  Wachsen.  Die

Schafzucht  schreitet  besonders  in  der  Naivasha-Provinz

  vorwärts.

Es  wurden  verschiedene  Weizensorten,  die
mehr  oder  weniger  gut  dem  Rost  widerstehen,
mit  zufriedenstellenden  Resultaten  eingeführt.

In  den  tiefer  liegenden  Gebieten  hat  der
Anbau  von  Baumwolle  beträchtliche  Fortschritte
gemacht,  und  zwar  besonders  zu  Malindi  und
Kiwo.  An  der  Küste  wird  der  Anbau  von  Sisalhanf
  mehr  und  mehr  aufgenommen,  und  auch
der  Anbau  der  Sansevieren  dehnt  sich  aus.

Die  Einnahmen  aus  dem  Forstdepartement
beliefen  sich  auf  2439  L,  wozu  noch  2523  4
als  Wert  des  hauptsächlich  an  die  Uganda-Bahn
frei  gelieferten  Holzes  hinzutreten.  Besonders  an
der  Küste  nehmen  die  Aufforstungsarbeiten  guten
Ausschwung  und  die  angepflanzten  Teakbäume  zu
Shimba  und  Mazeras  gedeihen.  Ein  neuer
kautschukliefernder  Baum  wurde  bei  den  Shimbahügeln
  entdeckt.

Auf  den  Hochländern  glückte  am  besten  die
Anpflanzung  von  Croton  Elliottianus  und  der
Malangi-Zeder.

*)  Über  den  Handel  vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,
Nr.  16,  S.  814  ff.
        <pb n="1102" />
        S  1018

Vermessungswesen.

Das  Survey-Department  wurde  von  dem
Land  Office  im  Berichtsjahre  abgetrennt.  Infolge
der  bedeutenden  Personalvermehrung  konnten
870  267  Acres  gegen  745  533  Acres  im  Vorjahre
  vermessen  werden.  Die  Ausgaben  für  das
Vermessungswesen  betrugen  15  101  K.

Wegen  der  Vermehrung  des  Stabes  des  Vermessungswesens
  konnten  auch  mehr  Landkonzessionen
gewährt  werden.  Im  ganzen  wurden  im  Jahre
1906  292741  Acres  Land  gegen  549  828  Acres
im  Jahre  1905  abgegeben.  Der  Rückgang  ist
nur  scheinbar;  denn  unter  der  letzteren  Summe
befindet  sich  die  Landkonzession  von  320000  Acres
an  das  East  Africa  Syndicate  sowie  zwei  weitere
Konzessionen  von  je  64  000  Acres.  Der  Preis
für  Land  zu  landwirtschaftlichen  Zwecken  beträgt
3  sh  5  d  pro  Acre  und  zu  Weidezwecken  1  sh  5  d
pro  Acre.  Alles  Land  in  der  Nähe  von  Nairobi,
Kikuyu,  Limoru  und  30  km  längs  der  Fort  Hall-Straße
  ist  vergeben.

Landpolitik  und  Arbeiterpolitik.

Wie  schon  im  vorigen  Jahresbericht  erwähnt
worden  ist,  glaubten  die  Siedler  von  Britisch-Ostafrika
  berechtigten  Grund  zu  Klagen  über  die
Landpolitik  und  die  Arbeiterpolitik  der  Regierung
  zu  haben.  Die  englische  Regierung  ist
im  Verein  mit  dem  Gouverneur  der  Kolonie  und
einer  von  den  Kolonisten  gebildeten  Kommission
in  eine  Prüfung  der  Landfrage  eingetreten,  deren
Ergebnisse  in  einem  Erlaß  des  Earl  of  Elgin  an
den  Gouverneur  zusammengefaßt  sind.  Sie
werden  in  einem  besonderen  Artikel  auszugsweise
(s.  S.  1016)  wiedergegeben.

Eine  weitere  Klage  der  Siedler  betraf  die
Arbeiterpolitik  der  Regierung.  Auch  hier  ist
die  englische  Regierung  den  Arbeitgebern  entgegengekommen
  und  hat  das  Arbeitergesetz  zugunsten
  der  Arbeitgeber  abgeändert.

Die  neuen  Labour  Rules  heben  zunächst  die
detaillierten  früheren  Bestimmungen  über  Lieferung
von  Essen  auf  und  überlassen  es  dem  zuständigen
Verwaltungsbeamten  oder  dem  die  Anwerbung
vermittelnden  Beamten,  im  einzelnen  Falle  die
zu  liefernde  Nahrung  oder  den  statt  ihrer  zu
gebenden  Geldbetrag  festzusetzen.  Auch  die  früheren
Bestimmungen,  daß  für  je  zehn  Mann  ein  Kochtopf
  und  eine  große  Schüssel  geliefert  und  für  je
50  Mann  ein  Koch  mit  kürzerer  Arbeitszeit  bestellt
  wird,  werden  dahin  gemildert,  daß  ausreichende
  Kochgerätschaften  geliefert  und  angemessene
  Gelegenheit  zur  Herrichtung  der  Speisen
gegeben  werden  sollen.  Die  frühere  Weisung,
daß  der  Arbeitgeber  bei  ungünstigen  Wasserverhältnissen
  dafür  zu  sorgen  hatte,  daß  die  Arbeiter
abgekochtes  Wasser  trinken  können,  wird  dahin

 

verallgemeinert,  daß  er  für  Lieferung  von  gesundem
  Wasser  aufzukommen  hat.  Bei  ernsten
Erkrankungen  eines  Arbeiters  hat  der  Arbeitgeber
diesen  nicht,  wie  früher,  in  das  nächste  Hospital
zu  schaffen,  sondern  es  genügt,  daß  er  für  ärztliche
  Behandlung  sorgt.  Wollene  Decken  sind
nicht,  wie  bisher,  allgemein  und  auf  Kosten  des
Arbeitgebers  zu  liefern,  sondern  nur,  wenn  der
zuständige  Verwaltungsbeamte  oder  der  Arbeiter
  selbst  dies  verlangt,  und  die  Kosten  dafür
werden  in  diesem  Falle  von  der  ersten  Löhnung
des  Arbeiters  abgezogen.  Ferner  werden  die
früheren  Bestimmungen,  daß  der  Arbeitgeber  eine
Sicherheit  für  richtige  Zahlung  der  Löhne  gibt
und  die  Arbeiter  nach  Ablauf  ihres  Kontraktes
mit  der  Bahn  in  ihre  Heimat  befördert,  dahin'
gemildert,  daß  dies  nur  auf  besonderes  Verlangen
des  den  Arbeitskontrakt  vermittelnden  Beamten
zu  geschehen  braucht.

*  Rsbanti  1907.
Handel  und  Landwirtschaft.

Wäre  nicht  auf  den  Märkten  des  Mutterlandes
  gegen  Ende  des  Berichtsjahres  eine  scharfe
Depression  eingetreten,  dann  würden  die  Ausweise
über  den  Handel  von  Ashanti  zweifellos  gegen
das  Jahr  1906  eine  große  Zunahme  darlegen.

Kumasi  ist  das  Handelszentrum  von  Ashanti.
Hier  haben  sich  außer  den  vielen  eingeborenen
Händlern  elf  europäische  Firmen  niedergelassen.

Der  Preis  für  Kautschuk  betrug  Ende  September
  1  sh  10  d  pro  Pfund,  im  Oktober  fiel  er
auf  1  sh  6  d,  im  November  auf  1  sh,  um  im
Dezember  wieder  auf  1  sh  1½  d  pro  Pfund  zu
steigen.  Auch  der  Preis  für  Kakao  und  Kopalgummi
  ging  beträchtlich  zurück.  Trotz  dieser
Depression  zeigen  aber  die  Ausfuhrziffern  für
Kautschuk  aus  Ashanti  nur  eine  geringe  Abnahme;
sie  betrugen  nämlich  1315  Tons  gegen  1354  Tons-557
  Tons  Kakao  wurden  versandt  gegen  148
Tons  im  Vorjahre.  Die  124½  Tonnen  Kopalgummi,
  welche  aus  Ashanti  versandt  wurden,
stammen  zum  größten  Teil  aus  den  Südprovinzen.

Der  lokale  Handel  ist  um  etwa  50  v.  H.  gegen
das  Vorjahr  gestiegen,  was  auf  den  steigenden
Warenverkehr  auf  dem  in  Ashanti  liegenden  Teil
der  Eisenbahn  zurückzuführen  ist.

Es  ist  sehr  zu  bedauern,  daß  die  Depression
gerade  in  dem  Moment  eintrat,  als  die  Ashanti
anfingen,  sich  mit  großem  Eifer  auf  die  rationelle
Landwirtschaft  zu  werfen.  Dadurch  wurde  ihr
Vertrauen  etwas  erschüttert.  Die  Regierung  sandte
einen  eingeborenen  Aufseher  durch  die  Provinzen,
der  dort  Vorträge  über  den  Anbau  und  die  Bereitung
  von  Kakao  und  Kautschuk  zu  halten  hatte.
        <pb n="1103" />
        W  1019  2

Seine  Vorträge  fanden  überall  williges  Gehör.  Minenbetrieb.

Auch  im  Berichtsjahre  hat  die  Regierung  große  Im  Jahre  1907  betrug  die  Ausbeute  der
Mengen  Kakaosaat  in  das  Land  eingeführt,  so  Minengesellschaften  an  Gold  77  658,2  Unzen  im
daß  aus  den  westlichen  Provinzen  berichtet  werden  Werte  von  329  892  &amp;amp;  gegen  75  694,7  Unzen
konnte,  daß  fast  jedes  Dorf  eine  Kakaopflanzung  im  Werte  von  294  687  K  im  Jahre  1906.  Es
besitzt.  Auf  der  landwirtschaftlichen  Versuchsstation  wurden  in  den  Minen  beschäftigt:

zu  Kumasi  wurden  23  Acres  mit  Hevea  brasi-  —
liensis  und  4½  Acres  mit  Funtumia  elastica  über  Tage  Unter  Tage  Zusammen
bepflanzt.  In  den  Monaten  Juli,  August  und  Europher  108  46  154
September  wurden  zwei  Arten  Kakao  und  acht  Eingeborene  2056  1058  3114
Arten  Baumwolle  ausgesät.

Baumwollernte,  Handel  und  Industrie  der  Verelnigten  Staaten  von  Amerika  im  Erntejahr  1907/08.

In  dem  mit  Ende  August  abgelaufenen  Baumwolljahre  1907/08  belief  sich  die  Ernte  an
Baumwolle  nach  der  endgültigen.  Feststellung  auf  11  581  829  Ballen.  Während  des  Jahres  sind
7  583  078  Ballen  zur  Ausfuhr  gelangt,  4  241  817  Ballen  von  inländischen  Spinnereien  gekauft,
und  182  787  Ballen  waren  am  Ende  des  Jahres  unverkauft  in  den  Häfen  geblieben.  Zufuhr,
Ausfuhr  und  Vorräte  der  Häfen  verteilten  sich  auf  die  Hauptstaaten  folgendermaßen:

 

Zufuhr  bis  31.  August  Ausfuhr  Vorräte  am

Staaten  1908  1907  bis  31.  Aug.  1.  Sept.
Ballen

Louisina  1995204  2296  971  1  870  709  26  840
Texas..  2777780  4  096  596  2  411  862  41  763
Georgiga  1f40  768  1  631  035  1  067  996  21  758
MW;;i225  340  150  260  300  259  .597  4969
Floriaaaa  177277  158  041  173  213  490
Süd-Carolliana  204  313  151  194  44  518  6  439
Nord-Caroliia  576  661  393  172  492  830  4545
Virginna  511  151  578  990  42  171  3  174
Andere  Staatten  111  940  168  868  1220  182  72  809
Zusammen  1907/08.  88435  244  .  7  583  078  182  787
desgl.  1906/07  .  9  735  167  8527  288  276  844
desgl.  1905/06  .  7  935  863  6  716  351  198  178

Die  Ernten  der  letzten  drei  Jahre  fanden  folgende  Verteilung:
Jahr  bis  30.  August

 

1908  1907  1906
Ballen
Zufuhr  nach  den  Häfen.  .  3  435  244  9  735  167  7  935  863
Versendung  von  Tennessee  usw.  direkt  an  Shinnereien  912  190  1328505  985  593
Im  Süden  verarbeite  ’z2-234  395  2  487  088  2  398  404
Gesamternte  11  5581  829  13  550  760  11  319  860

Das  Gesamtgewicht  der  Ernte  wird  für  1907/08  mit  5  907  070  895  Pfund  angegeben
gegen  6  984  842  670  Pfund  im  Vorjahre.

Der  Verbrauch  in  Spinnereien  der  Vereinigten  Staaten  berechnet  sich  für  das  letzte
Erntejahr  folgendermaßen:

Ballen  Ballen
Gesamternte  ......  11581829
Vorrat  am  1.  Sepiember  1907  in  Häfen  .  276  844
1.  1907  auf  Märkten  des  Nordens  6  463  283  307

 

Versugbar  für  1907  /o083s.  11  865  136
        <pb n="1104" />
        G  1020  20

 

 

 

 

 

Ballen  Ballen
Ausfuhr  nach  fremden  Häfen  zu  Schif-  7  479  740  .
Einfuhr  fremder  Baumwolle  150  608
zasser  hh;  7  329  132
Versand  nach  Kanada  mit  Bahn  103  338
Verbrant  1
Vorrat  am  1.  Septenber  v608  in  Häfen  182  787
8  auf  Märkten  des  Nordens  8  061
Gesamtabgang  7  623  319
Ankauf  zum  Verbrauch  in  Spinnereien  d  des  Inlands-  4241  817
und  zwar  im  Norden  2  007  422
im  Süden.  .  .  2234  395
Für  die  letzten  drei  Erntejahre  stellten  sich  der  inländische  Verbrauch  und  der  Versand
folgendermaben:  19008  1906%07  1905/06
Verkauf  zum  Verbrauch  im  Inland:  Ballen
im  Norden  .  2  007  422  2  708  662  2  453  948
im  Süden  ...  ....  2234  395  2  487  088  2  398  404
Verbrauch  zusammen.  4241  817  5195750  4  852  352
Ausfuhr  zur  Se  .  747974084052286601479
Versand  mit  Bahn  nach  Kanada  .  ..  103  338  122  000  114  872
Gesamtversand  7  583  078  8527228  6  716  351
Verbrannt  540  14  451
Verbraucht  (auch  vernichtet)  und  versandt  im  ganzen  11  824  896  13  723  518  11  583  154
Diese  Summe  wurde  gedeckt  durch:
Ernte  mit  .  11  581  829  13  550  760  11  319  860
Einfuhr  und  Lagerentnahme  mit  .  243  067  172  758  263  294

Die  Baumwollindustrie  der  Vereinigten  Staaten
hatte  im  Jahre  1907/08  bei  der  allgemeinen
wirtschaftlichen  Krisis  recht  empfindliche  Verluste
zu  verzeichnen.  Die  Abnahme  der  Warenerzeugung
  und  die  niedrigen  Preise  standen  in
scharfem  Gegensatz  zu  der  Produktionssteigerung
und  den  hohen  Erträgen  des  Vorjahres.  In
vielen  Teilen  des  Landes,  namentlich  aber  in  den
Neu-England-Staaten,  wurden  wesentliche  Einschränkungen
  der  Arbeit  und  Verkürzungen  der
Löhne  für  die  Baumwollfabriken  zur  dringenden
Notwendigkeit.  Dennoch  kamen  in  der  Baumwoll-=industrie
  (abgesehen  von  den  Zahlungsschwierigkeiten
  der  Arnold-Druckerei-Werke)  im  Beginn  der
Finanzkrisis  bedeutendere  Insolvenzen  von  Baumwoll-Industriegesellschaften
  nicht  vor.  Das  ist
nicht  überraschend,  weil  in  den  letzten  Jahren,
namentlich  aber  1906/07,  alle  Baumwollfabriken
mit  gesunder  geschäftlicher  Grundlage  ansehnliche
Gewinne  erzielt  hatten.

Zu  Beginn  des  Baumwolljahres  1907/08
schien  es,  als  ob  der  Baumwollbedarf  der  Welt
sich  über  den  vorjährigen  noch  steigern  würde,
und  da  nach  den  Regierungsschätzungen  die  neue
Ernte  (1907)  erheblich  hinter  der  von  1906
zurückzubleiben  versprach,  war  eine  Preissteigerung

 

für  den  Spinnstoff  vorauszusehen.  Bevor  die
Saison  weit  vorgeschritten  war,  mußte  der  Kundige
aber  erkennen,  daß  der  Weltverbrauch  nicht  stieg
und  der  Ausfall  der  Ernte  keineswegs  ungünstig
war.  Trotzdem  bemühte  sich  die  Spekulation,  die
Preise  durch  Verbreitung  ungünstiger  Ernteschätzungen
  und  Fernhaltung  der  Baumwolle  vom
Markte  zu  halten.  Das  gelang  auch  längere  Zeit
zum  Schaden  vieler  Fabrikanten,  die  teilweise
wegen  niedriger  Fabrikatpreise  mit  Verlust  arbeiten
mußten.  Nunmehr  ist  klar  zu  übersehen,  daß  ein
Baumwollmangel  keineswegs  vorgelegen  hat,  denn
im  Baumwolljahr  1907/08  war  zu  Beginn  ein
sichtbarer  Vorrat  amerikanischer  Baumwolle  von
1  335  844  Ballen,  zu  Ende  ein  solcher  von
965  000  Ballen  nachzuweisen,  so  daß  der  verfügbare
  Überschuß  nur  eine  Verringerung  von
370  844  Ballen  erfahren  hatte.  Auch  diese  Verminderung
  trat  nur  ein,  weil  die  Baumwollernte
Britisch  Indiens  1907/08  wesentlich  hinter  der
früherer  Jahre  zurückblieb.

Arbeiterunruhen  sind  in  den  Baumwollfabriken
der  Union  im  Jahre  1907/08  so  gut  wie  gar
nicht  vorgekommen,  trotzdem  die  Verhältnisse  die
Arbeitgeber  zu  erheblichen  Betriebseinschränkungen
  und  Lohnverkürzungen  zwangen.  Reibungen
        <pb n="1105" />
        W  1021  20

mit  den  Arbeitern  waren  nur  in  geringem  Maße
zu  bemerken.  In  Fall  River,  dem  bedeutendsten
Zentrum  der  Baumwollindustrie,  wurde  die  Wirkung
der  im  Mai  1907  eingeführten  gleitenden  Lohnskala
  sehr  wohltuend  empfunden.  Im  Mai  1907
mußte,  den  großen  Profiten  der  Fabriken  entsprechend,
  der  vereinbarte  Maximallohn  von
23,96  Cents  für  1  Stück  Druckstoff  gezahlt  werden,
und  während  man  noch  im  November  1907  bei
der  Neufestsetzung  des  Lohnsatzes  für  das  nächste
halbe  Jahr  jenen  höchsten  Lohn  beibehalten  mußte,
hatten  sich  bis  Mai  1908  die  Verhältnisse  so  ungünstig
  verschoben,  daß  ein  Lohn  von  nur
19,66  Cents  bewilligt  werden  konnte,  der  auch
die  schnelle  und  ruhige  Zustimmung  der  Arbeiter
fand.  Entsprechend  dem  Webelohn  wurden  alle
anderen  Lohnsätze  reguliert.  Die  Bewegung  der
Webelöhne  in  Fall  River  in  den  letzten  sieben
Jahren  war  folgenden

für  1  für  1  Seück
Jahr  *  Jahr  d
19009092  27.  E  i  19006  189,00
19068  19,,80  später:  21,78
1904  17,32  1907  .  21,78
1905  17,32

später:  23,96
später:  18,00  1908  .  23,86
später:  19,66
Die  Normallänge  eines  Stückes  Drucktuch
64  X  64  von  28  Zoll  Breite  ist  in  Fall  River
auf  47½  Nards  festgesetzt  bei  Benutzung  eines
gewöhnlichen  32zölligen  oder  schmäleren  Stuhles.
Für  die  Erzeugung  von  Baumwollenwaren
wird  1907/08  auf  lange  Zeit  als  ein  Jahr  mit
einem  gründlichen  Umschwung  der  Verhältnisse
bemerkenswert  bleiben.  Zu  Anfang  des  Baumwolljahres
  waren  alle  Spindeln  stark  beschäftigt,
die  Ausbeute  der  Webstühle  auf  ziemlich  lange
Zeit  im  voraus  verkauft  und  die  Geschäftsaussicht
derart,  daß  man  auf  volle  Beschäftigung  das
ganze  Jahr  hindurch  rechnen  konnte.  Schon  vor
Ende  Dezember  machte  sich  der  verderbliche  Einfluß
der  Geldkrisis  im  Oktober  stark  bemerkbar.  Mangel
an  neuen  und  Widerrufung  von  alten  Bestellungen
zwang  die  Fabriken,  zur  Einschränkung  der  Erzeugung
  ihre  Zuflucht  zu  nehmen,  um  einer  allzu
reichlichen  Ansammlung  von  Vorräten  vorzubeugen.
Seitdem  wurde  in  den  meisten  Teilen  des  Landes
für  längere  oder  kürzere  Zeiträume  Verkürzung
der  Arbeitsstunden  oder  gänzliche  Stillegung  der
Betriebe  notwendig.  Zeitweise  trat  infolge  von
Preisherabsetzungen  für  Stapelartikel  eine  Belebung
  der  Nachfrage  ein,  die  eine  stärkere  Arbeitsleistung
  zur  Folge  hatte  und  die  Hoffnung  auf
Rückkehr  besserer  Zeiten  erweckte.  Noch  sind  solche
nicht  eingetroffen,  wenn  auch  neuerdings  Gründe
vorhanden  waren,  an  einen  wohltätigen  Einfluß
des  voraussichtlich  günstigen  Ernteausfalls  zu
glauben.

 

Besonders  unangenehm  empfunden  wurde  in
der  Baumwollindustrie  auch  der  fortgesetzte  Rückgang
  der  Ausfuhr  von  Baumwollenwaren.  Schon
1906/07  hatte  sich  der  Absatz  solcher  Fabrikate
nach  dem  Auslande  gegenüber  1905/06  merklich
verringert  und  1907/08  nahm  dieser  Ausfall
einen  noch  größeren  Umfang  an.  China  bezog
1904/05  aus  den  Vereinigten  Staaten  474909510
Yards  Baumwollenzeuge,  im  folgenden  Jahre
sogar  498  521  402  Yards,  während  1906/07  nur
noch  86  454  028  Yards  und  1907/08  gar  nur
49  876  671  Yards  dorthin  gingen.  Man  darf
wohl  annehmen,  daß  China  wieder  ein  willigerer
Abnehmer  amerikanischer  Baumwollenwaren  wird,
sobald  die  durch  übertriebene  Einfuhr  in  den
Jahren  1904  und  1905  dort  angehäuften  Vorräte
  aufgebraucht  sind.  Aber  auch  nach  anderen
Ländern  gestaltete  sich  das  Geschäft  1907/08  unbefriedigend.
  Südamerika  kaufte  nur  33165601
Yards  gegen  51737.034  Yards  im  Jahre  1906/07
und  51072310  Yards  1905/06;  der  Absatz  nach
Westindien  und  Mittelamerika  erreichte  nur
65  871390  Yards  gegen  79379956  ards  und
79453579  Yards  in  den  beiden  Vorjahren;  nach
den  Philippinen  gingen  9  909  417  Yards  gegen
20551231  Yards  im  Jahre  1906/07,  nach  dem
übrigen  Ozeanien,  Asien  und  Afrika  zusammen
nur  30  401  046  Yards  gegen  61383  353  Yards.
Die  Gesamtausfuhr  von  allen  statistisch  nach  dem
Maße  angeschriebenen  Baumwollenwaren  stellte
sich  für  1907/08  auf  205  994  812  Yards  gegen
326340  329  Yards  für  1906/07  und  711493054
VYards  für  1905/06,  so  daß,  ganz  abgesehen  von
dem  günstigen  Jahre  1905/06,  ein  Rückgang  um
37  v.  H.  gegenüber  dem  schon  mäßigen  Exportjahre
  1906/07  zu  verzeichnen  war;  beim  Werte
dieser  Waren  war  der  Ausfall  etwas  geringer
(33  v.  H.)  infolge  der  hohen  Preise  in  den  ersten
Monaten  des  Fiskaljahres  1907/08.  Die  Ausfuhrwerte
  sämtlicher  Baumwollenwaren  nach  den
hauptsächlichsten  Absatzgebieten  waren  für  die  letzten
drei  Fiskaljahre  die  folgenden:

..  c7s  -  5
Bestimmung  hean  ssthniue,  in  a#oe
Europa  1784190  1833  100  1744805
Kanada  1469550  1731338  1893  400
Westindien.  3295276  3551944  3216075
Mittelamerika  2078011  2219216  1840847
Südamerika  2454954  3542028  3342011
Chines.  Reich  3390498  5933678  29770978
Andere  Länder
(einschl.  Abfall

u.  Garn  nach
all.  Ländern)  10705279  13494  108  11  135917
Summe  25177758  32305  412  52944033
davon:
1.  Halbjahr  12459  429  18441779  28424764
2.  Halbjahr  12718329  13863  633  24519269
        <pb n="1106" />
        W  1022  20

Trotzdem  die  Geschäftsentwicklung  im  letzten
Baumwolljahr  zur  Ausdehnung  der  Industriebetriebe
  wenig  ermutigte,  erfuhr  die  Leistungsfähigkeit
  der  Spinnereien  der  Union  doch  auch
1907/08  eine  mäßige  Steigerung;  allerdings  war
diese  in  der  Hauptsache  auf  den  Süden  beschränkt,
wo  während  des  Jahres  eine  Anzahl  neuer
Spinnereien  den  Betrieb  aufnahm  und  mehrere
alte  die  Spindelzahl  vergrößerten.  Die  vorhandenen
  Spindeln  für  Baumwollverarbeitung  waren
auf  den  Norden  und  Süden  des  Landes  in  den
letzten  drei  Jahren,  wie  folgt,  verteilt:

 

1007  1906.07  1905/06

Norden  .16300000  16200000  15600000

Süden  10451919  9924245  9181207
Summe  26751919  26124245  24751207

(Nach  The  Commereinl  and  Financinl  Chronicle.)

Malsausfuhr  aus  Südafrika  im  Jahre  1907/08.

Der  Premierminister  des  Transvaal  hat  auf
Anfrage  Auskunft  über  den  Export  von  Mais
nach  Europa  für  das  Finanzjahr  1907  (Juli
1907)/Juni  1908)  gegeben.

Die  Gesamtausfuhr  des  Transvaal  an  Mais
belief  sich  danach  auf  133737  Säcke  zu  je  200  lb,
wovon  über  Durban  115  475  Säcke,  Lourenco
Marques  11937  Säcke,  East  London  5200  Säcke
und  über  Kapstadt  1125  Säcke  gingen.

Die  in  Europa  erzielten  Preise  waren  zwischen
24  bis  28  sh  per  Quarter  von  480  lb  oder
10  sh  bis  11  sh  8  d  per  Sack  von  200  lb.
Gegen  Ende  des  Finanzjahres  waren  sie  auf  24  sh
bis  24  sh  3  d  per  Quarter  von  480  lb  gefallen.
Die  Preise  haben  sich  aber  seit  Anfang  des  Monats
Juli  1908  wieder  gehoben  und  standen  Ende
Juli  1908  ungefähr  auf  27  sh.

Diese  Preise  sind,  wie  südafrikanische  Zeitungen
berichteten,  auf  erhöhte  Nachfrage  nach  südafrikanischem
  Mais  von  Antwerpen  und  Hamburg
aus  gestiegen.

Aus  den  obigen  Ausfuhrziffern  ist  ersichtlich,
daß  der  Hauptausfuhrhafen  für  Mais  Durban
ist,  während  über  Lourengo  Marques  nur  der
zehnte  Teil  hiervon  geleitet  wird.  Es  ist  dies
wohl  hauptsächlich  den
die  die  dortigen  Schiffsagenten  in  der  Berechnung
der  Gebühren  machen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Pretoria.)

Der  Teakholzmarht  in  Birma.
Ülber  die  Lage  des  Teakholzmarktes  in  Birma
wird  für  das  erste  Halbjahr  1908  folgendes  berichtet:


 

Der  Export  betrug:
Nach  Europa  10  933  Tonnen  gegen  16  434lim  Vor-Indien
  33089  -  -40048  jahre.

Die  Preise  gingen  sowohl  in  Europa  wie  in
Indien  seit  Anfang  des  Jahres  bedeutend  herunter
  (40  bis  60  Mk.  und  20  bis  30  Rs.),  auch
sind  die  Aussichten  für  eine  baldige  Besserung
des  Geschäfts  nicht  günstig.

Die  Hauptursache  für  den  Rückgang  der  Preise
ist  in  dem  Rückgang  des  Bedarfs  der  englischen
Schiffbau-Gesellschaften  und  der  allgemeinen  Geldkrisis
  zu  suchen.

Die  Aussichten  für  einen  guten  Ertrag  aus  den
Wäldern  sind  für  die  kommende  Saison  normal.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Caleutta.)

 

Tabakernte  in  Baohla.

Die  Aussichten  auf  die  diesjährige  Tabakernte
sind  in  allen  Tabakdistrikten  Bahias  durchweg
günstig.  Die  ersten  Schnitte  der  Tabakblätter  beginnen
  jetzt,  Ende  August.  Dann  zieht  sich  die
Ernte  über  mehrere  Monate  hin.  Erst  Ende
Januar,  Anfang  Februar  ist  fie  bendet.
nur  von  jetzt  ab  gelegentliche  Regen  nicht  ausbleiben,
  so  wird  es  eine  große  Tabakernte  geben.
Eine  große  Tabakernte  ist  auch  fast  immer  eine
gute  Ernte,  da  eine  kleine  Ernte  meist  die  Folge
von  Trockenheit  ist,  wodurch  naturgemäß  auch
Größe  und  Güte  der  Tabakblätter  leiden.

Wenn  auch  nicht  damit  gerechnet  werden
kann,  daß  die  zu  erwartende  Ernte  an  die  über
600  000  Ballen  große  Ernte  des  Jahres  1901,
das  das  letzte  gute  Tabakjahr  Bahias  war,  heranreichen
  wird,  so  berechtigt  der  Stand  der
Pflanzungen  doch,  wie  gesagt,  zu  den  besten
Hoffnungen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Bahia
om  25.  August  1908.)

Einfuhr,  Drodulktion  und  AKusfuhr  Natals  1907.

I.  Einfuhr.  Der  Wert  der  Gesamteinfuhr
der  Kolonie  Natal  an  Waren  aller  Art  (außer
Bargeld,  Gold  im  Durchfuhrverkehr  und  Regierungsgütern)
  belief  sich  im  Jahre  1907  auf
8  171  681  #é.  Ein  Vergleich  mit  den  vorangegangenen
  Jahren  1903  (in  dessen  Verlauf  die
wirtschaftliche  Depression  in  Südafrika  einsetzte)
bis  1906  ergibt  die  folgenden  Einfuhrziffern:

1903  1904  1905  1906  1007

“  2
14  067  136  9  775  734  10  380  673  9  051  652  8  171  681
        <pb n="1107" />
        1023  2

Die  Hauptzweige  der  Einfuhr  bildeten:
1.  Nahrungsmittel  (einschließlich  Getränke):
1903  1904  1905  1906  1907
*  #
4379  190  3  325  354  3  038  902  2  666  887  2379  972
2.  Textilwaren,  Kleidungsstücke  usw.:
1903  1904  1905  1906  1907
#  2##  2  -
27656141565752199480818991451734497
3.  Rohmaterialien:

1008  10041  1905  1906  10907
2  -  -  2  2
1209400  871  878  220  540  8009  3090  915214

Der  Anteil  Deutschlands  an  der  Einfuhr
nach  Natal  bezifferte  sich  auf:

1903  1904  1905  1906  1907
#  #  #
746  377217  535  807  534  070  407  512
oder  oder  oder  oder  oder
etwa  etwa  etwa  etwa  etwa
5  b.  H.  3.,85  v.  H.  5,35  v.  Sö.  6  v.  S.  5,1  v.  H.

Die  Einfuhr  Deutschlands  hat  somit  im  letzten
Jahre  gegen  die  beiden  Vorjahre  in  ihrer  absoluten
  Ziffer  etwas  nachgelassen,  doch  ist  ihr  prozentualer
  Anteil  an  der  Gesamteinfuhr  noch
immer  der  gleiche  wie  im  Jahre  1903,  in
welchem  zuerst  die  Zollbevorzugung  britischer
Güter  gegenüber  nichtbritischen  eingeführt  wurde.
Die  Einfuhr  Englands  und  seiner  Kolonien  weist
1903  bis  1907  eine  ständig  und  beträchtlich  rückläufige
  Bewegung  auf:

1903  1004  1905  1900

2  ##  H  H
10  882  789  7878  322  7.821221  5  731  187  5.051  936

Welches  die  Hauptausfuhrartikel  Deutschlands
  nach  Natal  sind,  ist  in  der  folgenden  Aufstellung
  ersichtlich  gemacht.  In  dieser  Aufstellung
sind,  um  den  Anteil  Deutschlands  an  der  Ausfuhr
  nach  Natal  deutlich  zu  machen,  bei  den
einzelnen  Einfuhrartikeln  die  Gesamtmenge,  die
Ausfuhr  Englands,  die  Deutschlands  und  die  der
Deutschland  etwa  im  Anteil  an  der  Einfuhr
überlegenen  Konkurrenzländer  hervorgehoben.
Dabei  kann  zugleich  ein  Vergleich  der  Gesamtziffern
  mit  den  deutschen  Ziffern  einen  Anhaltspunkt
  dafür  geben,  bei  welchen  Artikeln  die  Höhe
der  Gesamteinfuhr  es  überhaupt  für  denutsche
Interessenten  lohnend  erscheinen  lassen  möchte,
einer  Erhöhung  des  Absatzes  Interesse  zuzuwenden.

Hauptausfuhrartikel  Deutschlands  nach
Natal  im  Jahre  1907  im  Vergleiche  mit
dem  Anteil  anderer  Länder.

1.  Bürstenwaren:  insgesamt  16  137  K,  darunter
  England  10  690,  Vereinigte  Staaten

3140,  Deutschland  1379  K.

1907

 

2.  Zement:  insgesamt  19  977  K,  darunter
England  9546,  Belgien  8231,  Denutschland
E.

3.  Uhren:  insgesamt  12  368  E,  darunter
England  4150,  Vereinigte  Staaten  3310,
Schweiz  2046,  Deutschland  1890  K.

4.  Baumwollenwaren:

a)  Stückgüter:  insgesamt  113  090  K,  darunter

  England  92  903,  Deutschland
14  472  2  ;
b)  Decken:  insgesamt  64  070  K,  darunter

England  39  392,
Deutschland  5536  2;
Strumpfwaren:  insgesamt  28  962  E,
darunter  England  23  140,  Italien  2729,
Deutschland  2012  8  (für  4630  #&amp;amp;  im
Jahre  1900);

Schals:  insgesamt  17  758  EF,  darunter
England  9632,  Indien  5265,  Deutschland

  2063  K.

5.  Drogen  und  Chemikalien:

a)  Apothekerwaren:  insgesamt  40  482  L,
darunter  England  29  012,  Deutschland
4050  ;

Zyanid:  insgesamt  3212  K,  darunter

Deutschland  2717  0;

Medizinische  Präparate:  insgesamt

37229  4,  darunter  England  24  104,

Vereinigte  Staaten  10  670,  Deutschland

1175  0;

Opium:  insgesamt  2534  K,  darunter

Deutschland  2270  0;

Kalikompositionen:  insgesamt  3246  rK,

darunter  England  1490,  Deutschland

1319  K.

6.  Steingut=  und  Porzellanfabrikate:
insgesamt  26  842  E,  darunter  England
20  289,  Deutschland  4671  K.

.  Elektrische  Kabel  und  Drähte:  insgesamt
  36  386  4,  darunter  England  33  884,
Deutschland  2010  CK.

.Elektrische  Montierungsartikel,
schließlich  Leitungsstangen:

45  437  0&amp;amp;,  darunter  England

Deutschland  8568  S  (13  047  S  im  Jahre

1906).

Belgien  16  010,

□S

b

—

c

—

d

2S

—

□

ein-9.

  Mineralwässer:  insgesamt  5022  K,  darunter
  England  3562,  Deutschland  1210  KP.

10.  Biere:  insgesamt  18  669  T,  darunter
England  16  641,  Deutschland  1991  g
(3620  K  im  Jahre  1906).

11.  Konfitüren:  insgesamt  42  933  k,  darunter
England  33  375,  Schweiz  3527,  Holland
2187,  Deutschland  1568  &amp;amp;  (gegen  1906
erheblich  gestiegen).
        <pb n="1108" />
        12.

13.

19.

20.

21.

22.

23.

24.

25.

26.

27.

28.

29.

30.

.  Anderweite

.  Schnittl.

  Messerwaren:

W  1024  20

Reis:  insgesamt  195  004  K,  darunter
Indien  159  162,  China  20  133,  Siam
11  877,  Deutschland  1267  #  (1906  nur  für
103  HO.

Möbel:  insgesamt  53  499  K,  darunter
England  36  83  Dereinigte  Staaten  5618,
Deutschland  302

.  Flaschen  und  Mche:  insgesamt  22  0922,

darunter  England  11  206,  Schweden  3811,
Belgien  3058,  Vereinigte  Staaten  2107,
Deutschland  1584  K.

Glaswaren:  insgesamt
10  567  4,  darunter  3998.  Belgien
2673,  Deutschland  264

und  sthen  en  insgesamt
569  953  2,  darunter  England  445  606,
Deutschland  67  885  .

insgesamt  17  147  K,  darunter
  England  12  401,  Deutschland  3664  K.
Eiserne  Zaunpfähle:  insgesamt  23  570  e,
darunter  Belgien  13  788,  Deutschland
8217  2  (1906  nur  für  3958  9).
Zaundraht:  insgesamt  53  907  K,  darunter
England  15  733,  Vereinigte  Staaten  32  942,
Deutschland  4212  K.

Nägel  und  Schrauben:  insgesamt  9248  ,
darunter  England  4156,  Deutschland  2998  K.
Nähmaschinen:  insgesamt  12  280  2,
darunter  England  10  176,  Deutschland
1814  K.

Eisenwaren  verschiedener  Art:  insgesamt
  123910  2,  darunter  England
90  201,  Vereinigte  Staaten  17714,  Deutschland
  12  528  K.

Hopfen:  insgesamt  7906  E,  darunter
England  5253,  Deutschland  1933  K.
Landwirtschaftliche  Werkzeuge:  insgesamt
  57  668  K,  darunter  England  16  111,

Vereinigte  Staaten  26  289,  Deutschland
4  K.
Gummifabrikate:  insgesamt  8319  8,

darunter  England  6373,  Deutschland  1293  #.
(1906  nur  für  645  0D).
Musikinstrumente:  insgesamt  39  264  L,
darunter  Deutschland  23760,  England
10  398  K.

Eiserne  Träger  usw.:  insgesamt  7300  K,
darunter  England  4609,  Deutschland  2399  K.
Eiserne  Röhren:  insgesamt  50  860  K,
darunter  England  39  064,  Deutschland
10  369  2  (1906  nur  für  4029  09).
Lampen:  insgesamt  9886  S,  darunter
England  3561,  Deutschland  3365  2.
Schuhwaren  (für  Frauen):  insgesamt
56  034  P,  darunter  England  48  107,
Osterreich  4279,  Vereinigte  Staaten  1642,
Deutschland  1028  K.

 

31.

32.

33.

34.

35.

36.

37.

38.

39.

40.

41.

43.

44.

45.

.  Packpapier:

.  Photographisches  Material:

Lederfabrikate  verschiedener  Art:  insgesamt
  11  768  K,  darunter  England  8715,
Deutschland  2391  K.

Leinene  Strumpfwaren:  insgesamt

27  082  2,  darunter  England  20  527,

Deutschland  2678  K.

Elektrische  Maschinen:  insgesamt  44684  ,

darunter  England  36  400,  Deutschland

4719  2  (1906  für  9275  H.

Industrielle  Maschinerie:  insgesamt

88  375  2,  darunter  England  78  918,

Deutschland  7454  K.

Minenmaschinerie:  insgesamt  121  868  ,

darunter  England  94  651,  Vereinigte  Staaten

16  635,  Belgien  5342,  Deutschland  3244  K.

Wasserbohrmaschinen:insgesamt  49  1124,

darunter  England  36  271,  Vereinigte  Staaten

1857,  Deutschland  1456  K

Sonstige  Maschinen  und  Maschinenteile

  verschiedener  Art:  insgesamt

183  445  2,  darunter  England  164  943,

Vereinigte  Staaten  10  831,  Deutschland

4937  2.

Düngemittel:

a)  Künstlicher  Dünger:  insgesamt  29  940  E,
darunter  England  15  314,  Indien  11530,
Deutschland  2526  K.

b)  Phosphate:  insgesamt  9041  K,  darunter
England  4914,  Deutschland  4066  K.
Palmöl:  insgesamt  6965  K,  darunter

Deutschland  5406,  England  1112  K.

Tapeten:  insgesamt  5094  K,  darunter

England  3827,  Deutschland  947  L.  Die

deutsche  Einfuhr  ist  gegen  1906  (2603  )

erheblich  zurückgegangen.

Druckpapier:  insgesamt  26  466  K,  darunter

  England  13  621,  Kanada  10  079,

Deutschland  885  K.  Die  deutsche  Einfuhr

ist  gegen  1906  (4000  0)  erheblich  zurückgegangen.



insgesamt  9089  K,  darunter

Schweden  3541,  England  3052,  Deutschland

  1446  E.  Die  deutsche  Einfuhr  ist

gegen  1906  (3410  4)  erheblich  zurückgegangen.


Parfümerien:  insgesamt  12  256  K,  darunter

  England  7164,  Frankreich  2356,

Deutschland  1327  K.

Parfümierte  Essenzen:  insgesomt  421672,

darunter  England  1542,  Deutschland  1514  K.

Phonographen:  insgesamt  6475  SL,  darunter

  Deutschland  2993,  England  2921  C.

insgesamt

9477  KP,  darunter  England  6221,  Vereinigte

Staaten  1957,  Deutschland  958  L.  Die

deutsche  Einfuhr  ist  gegen  1906  fast  auf  die

Hälfte  zurückgegangen.
        <pb n="1109" />
        49.
50.

53.

54.

55.

56.

57.

58.

60.

61.

62.

.  Versilbertes  Gerät:

.  Bücher:

.Motorräder:

.  Schießbaumwolle:

W  1025  20

insgesamt  26  398  K.

darunter  England  22  467,  Deutschland
2880  SK.
Eisenbahnmaterial:  Deutsche  Einfuhr

gegen  1906  nicht  unbeträchtlich  gestiegen.

Schienen:  insgesamt  3014  K,  darunter
Deutschland  2962,  England  52  8;
Schwellen:  insgesamt  3897  KT,  darunter
Deutschland  1525,  Australien  1314,
England  1058  2M;

Sonstiges  Schienenwegmaterial:  insgesamt
  3686  K,  darunter  Deutschland
3304,  England  113  2;

d)  Lokomotiven:  insgesamt  2893,  darunter
Deutschland  2038  L  (Rest  England);
Wagenmaterial:  insgesamt  4628  K,  darunter
  Deutschland  4070,  England  542  K.
Sämereien:  insgesamt  9186  K,  darunter
England  3356,  Deutschland  1472  K.
Schafwaschmittel  (Sheep  Dip):  insgesamt
15  014  2,  darunter  England  12  302,  Deutschland
  1394  K.

insgesamt  38  534  ,  darunter
England  34  045,  Deutschland  1326  K.

a

—

b

—

E

e

.  Drucksachen:  insgesamt  37  040  K,  darunter

England  29  844,  Deutschland  3058  K.
Sonstige  Druckware  verschiedener  Art:
insgesamt  41  939  2K,  darunter  England

34  436,  Deutschland  2902  82  (5708  im
Jahre  1906).
Zinnwaren:  insgesamt  17  819  X,  darunter

Deutschland  8946,  England  7

Zigarren:  insgesamt  16  113  E,  darunter
Kuba  7917,  Holland  2716,  Deutschland
2222  K.
Spielwaren:
unter  England  15  586,  Deutschland  14  251  E.
Fahrräder:  insgesamt  26  016  K,  darunter
England  22  626,  Deutschland  1561  K
(3216  2  im  Jahre  1906).

Automobile:  insgesamt  47  798  K,  darunter
  England  19  357,  Deutschland  11  576,
Frankreich  10  996  K.

insgesamt  6398  KT,  darunter
Deutschland  3881,  England  1691  K.
Streichholzmaterial:  insgesamt  14  718  ,

darunter  Schweden  11  858,  Deutschland
2859  K.
Holzwaren:  insgesamt  7903  KT,  darunter

England  2160,  Vereinigte  Staaten  4081,
Deutschland  1060  K.

Wollene  Schals:  insgesamt  11  712  KL,
darunter  England  9262,  Deutschland  2156  K.
insgesamt  23  512  r,
darunter  England  20  865,  Deutschland
2647  2  (im  Jahre  1906  für  19  913  ).

insgesamt  34  638  &amp;amp;,  dar- 



Um  die  Bedeutung  der  Kolonie  Natal  selbst
für  den  europäischen  Ausfuhrhandel  richtig  abzuschätzen,
  darf  man  nicht  übersehen,  daß  der  Hauptteil
  der  Einfuhr  nach  Durban  nicht  in  Natal
verbraucht  wird,  sondern  nach  den  südafrikanischen
Inlandkolonien  Transvaal  und  Oranjefluß-Kolonie
weiter  geht.  Der  Einfuhr  Natals  von  8171681  e
im  Jahre  1907  und  9  051  652  K  im  Jahre  1906
stand  eine  Wiederausfuhr  eingeführter  Waren  im
Werte  von  5.509  927  2  (oder  etwa  67  v.  H.)
im  Jahre  1907  und  5  963  118  KE  (oder  etwa
66  v.  H.)  im  Jahre  1906  gegenüber,  so  daß
nur  etwa  ½  der  Einfuhr  dem  Konsum  der
Kolonie  dient.

II.  Produktion.  Bei  dem  Fehlen  einer
systematischen  Produktionsstatistik  für  die  Kolonie
Natal  lassen  sich  bestimmte  Angaben  in  dieser
Beziehung  nicht  durchweg  machen.  Teilweise
müssen  die  Zahlen  der  Transportstatistik  der
Nataleisenbahnen  einen  Anhalt  geben,  teilweise
ist  lediglich  aus  den  Ausfuhrzahlen  ein  Rückschluß
auf  die  Produktion  möglich.  Die  Ausfuhrstatistiken
wiederum  sind  in  dieser  Hinsicht  erst  seit  1906
brauchbar,  da  erst  seit  Bestehen  des  South  African
Customs  Statistical  Bureau  in  Kapstadt  bei  den
einzelnen  Ausfuhrgütern  ein  Unterschied  zwischen
südafrikanischer  Produktion  und  importierter  Ware
gemacht  wird.

Die  Produktion  der  Kolonie  ist  fast  ausschließlich
  eine  landwirtschaftliche  und  bergbauliche.
Von  industrieller  Betätigung  sind,  wie  überall  in
Südafrika,  nur  geringe  Ansätze  vorhanden.

Die  hauptsächlichen  landwirtschaftlichen  Produkte
  sind  Wolle,  Rohrzucker,  Mais,  Tee,  Gerbrinde
  (Wattle  Bark),  Häute  und  Felle,  Früchte
und  Futterstoffe.  An  bergbaulicher  Produktion
ist  gegenwärtig  nur  die  Kohlengewinnung  nennenswert.
  Im  Zululande  hat  man  neuerdings  Goldvorkommen
  festgestellt;  Abbauversuche  find  im
Werke.  Ob  diese  endgültig  ein  lohnendes  Ergebnis
  zeitigen,  bleibt  abzuwarten.

Bei  Wolle,  Mais,  Häuten  und  Fellen  und
Futterstoffen  läßt  die  Statistik  im  Stich.  Die
Ausfuhrzahlen  enthalten  auch  die  Ausfuhr  der
Inlandkolonien  über  Durban  an  diesen  Produkten.
Dagegen  dürfte  sich  bei  Gerbrinde  die  Ausfuhr
annähernd  mit  der  Produktion  decken.  Was  die
Zuckerproduktion  anlangt,  so  ist  diese  nach  einer
im  Februarheft  des  Natal  Agricultural  Journal
abgedruckten  amerikanischen  Quelle  im  Erntejahr
(August  —  Juli)  1905/06:  26  603  Tons“),  im
Erntejahr  1906/07:  34  000  Tons  und  im  Erntejahr
  1907/08:  40  000  Tous  gewesen.  Nach  der
Eisenbahnstatisti  haben  die  Natalbahnen  folgende

7)  zu  2000  englischen  Pfund.
        <pb n="1110" />
        W  1026  20

Mengen  von  den  Zuckerfabriken  der  Kolonie  abgefahren:


1905  1906  1907

32  317  Tons  31  190  Tons  35  100  Tons
(Jahresbericht  1907  der  Durb  )

Unter  Teekultur  befinden  sich  nach  einer
Schätzung  in  demselben  Handelskammerbericht
etwa  5850  Acker  Landes.  Die  Bruttomenge  des
mit  der  Eisenbahn  von  den  Plantagen  zur  Versendung
  gelangten  Tees  bezifferte  sich  1906  auf
1183  Tons  und  1907  auf  1100  Tons.  Der
Nataltee  soll  sich  besonders  in  England  steigender
Beliebtheit  erfreuen.

Im  allgemeinen  kann  man  sagen,  daß  die
landbauliche  Produktion  im  Jahre  1907  recht
günstig  gewesen  ist.  Nur  die  Verheerungen  des
noch  immer  herrschenden  Küstenfiebers  unter  den
Rindviehbeständen  des  Landes  haben  den  Stand
der  Landwirtschaft  ungünstig  beeinflußt.

Die  Kohlenproduktion  der  Natalminen  betrug
1905:  1  130  000  Tons  (rund),  1906:  1  238  713
Tons  und  1907:  1  530  043  Tons,  sie  befindet
sich  also  in  fortschreitender  Entwicklung.

III.  Ausfuhr.  Von  Interesse  dürfte  nur
die  Ausfuhr  Natals  an  südafrikanischen  Erzeugnissen
  sein.  Die  in  ihrer  Gesamtziffer  oben  bei
der  Einfuhr  angegebene  Wiederausfuhr  überseeischer
  Einfuhrgüter  bleibt  hier  außer  Betracht.
Mit  dieser  Beschränkung  stellte  sich  die  Ausfuhr
Natals  ihrem  Werte  nach  1906  auf  3  859  410  4K
und  1907  auf  4  532  592  E.  Von  dieser  Ausfuhr
ging  über  See  1906  für  2  362  256  2  und  1907
für  2  996  301  L.  Davon  ging  nach  Deutschland
  1906  für  375  837  e  und  1907  für
432  722  4.  Die  Ausfuhr  der  Kolonie  nach
Deutschland  ist  mithin  im  Jahre  1907  gegen  das
Vorjahr  nicht  unerheblich  gestiegen.

Unter  den  Exportartikeln  Natals  nach  Deutschland
  befinden  sich  vornehmlich:

Wolle.  Gesamtausfuhr  1906:  536  769  #.
und  1907:  637  255  E.  Hiervon  gingen  von
Durban  nach  Deutschland  an  Schweißwolle:
1906  für  350  468  K  und  1907  für  363  965  K.

2.  Gerbrinde.  Nach  der  Statistik  exportierte
Natal  an  diesem  Artikel  nach  Deutschland  1906

 

 

für  13  362  àL  und  1907  für  23  363  K  bei  einer
Gesamtausfuhr  im  Werte  von  89  056  2  im  Jahre
1906  und  136  873  &amp;amp;  im  Jahre  1907.  In
Wirklichkeit  scheint  aber  ein  weit  größerer  Prozentsatz
  der  Gerbrinde  nach  Deutschland  zu  gelangen.
So  schätzt  eine  Hamburger  Firma  in  einem  im
Natal  Agricultural  Journal  für  Mai  1908  abgedruckten
  Briefe,  daß  1907  etwa  15  000  Tons
Gerbrinde  von  Natal  verschifft  seien  und  daß
hiervon  etwa  13  000  Tons  oder  etwa  86/  v.  H.
nach  Deutschland  gelangt  seien.  Wie  verlautet,
sind  die  geringeren  Ziffern  in  der  Statistik  so  zu
erklären,  daß  ein  Teil  der  Rinde  zunächst  nach
einem  englischen  Orderhafen  verschifft  wird  und
daher  als  Ausfuhr  nach  England  erscheint.

3.  Mais.  Gesamtausfuhr  1906:  137  723  Kk,
1907:  233  230  L.  Die  Maisausfuhr  nach  Europa
ist  im  letzten  Jahre  dank  der  Festsetzung  besonders
günstiger  Eisenbahn=  und  Seefrachtraten  beträchtlich
gestiegen.  So  ging  auch  im  Jahre  1907  für
26  263  L  Mais  nach  Deutschland,  während  die
Statistik  für  1906  eine  Maisausfuhr  nach  Deutschland
  noch  gar  nicht  verzeichnet.

4.  Futterstoffe  einschließlich  Olkuchen.
Gesamtausfuhr  1906:  15  970  L,  1907:  15  580  K.
Hiervon  betrug  die  Ausfuhr  nach  Deutschland
1906  für  1438  &amp;amp;,  1907  für  3354  K.

Weitere  Hauptausfuhrartikel  südafrikanischer
Produktion  bildeten  für  Natal  im  Jahre  1907
noch:  Gefrorenes  Fleisch  im  Werte  von  151  785  E,
Häute  und  Felle  im  Werte  von  146  144  E.  Bier
im  Werte  von  34  052  EK  und  Seife  im  Werte  von
50  425  .

Diese  Exportartikel,  welche  mit  Ausnahme  der
Häute  und  Felle  zum  größten  Teile  nach  anderen
Staaten  der  südafrikanischen  Zollunion  gingen,
dürften  so  gut  wie  ausschließlich  Produkte  der
Kolonie  Natal  darstellen.  Auffallend  ist  darunter
die  hohe  Ausfuhr  an  Häuten  und  Fellen,  deren
Wert  im  Jahre  1906  nur  77  082  K  betrug.  Sie
erklärt  sich  aus  den  bereits  erwähnten  großen
Opfern  an  Rindvieh,  welche  das  Kültenfieber  in  im
letzten  Jahre  in  der  Kolonie  forderte.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Durban.)

Handel  Glbraltars  1907.
Über  den  Handel  Gibraltars  liegen  statistische  Anschreibungen  nur  bezüglich  der  zollpflichtigen

Waren  und  der  Kohlen  vor.
Jahren  folgendermaßen:

Einfuhr
Jahr  Wein  Spirituosen  Ale  u.  Porter

Gallonen  Gallonen  Gallonen
1903  179  489  86  865  842  800
1904  180  209  95  388  834  517
1905  172249  100  377  842  876
1906  161  177  101  688  906  676
1907  146  443  90  448  689  455

Die  Ein=  und  Ausfuhr  der  ersteren  gestaltete  sich  in  den  letzten  fünf

-  Ausfuhr

Tabak  Wein  Spirituosen  Tabak
Engl.  Pfund  Gallonen  Gallonen  Engl.  Pfund
3  426  022  17  479  51  495  2542  721
3  526  567  21  456  55  120  2256  404
3  864  487  25  794  60  034  2337  108
3  978  954  22236  60  293  1  978  942
3  895  299  18  584  60  366  1  933  283
        <pb n="1111" />
        W  1027  20

Die  Abnahme  der  Einfuhr  im  Jahre  1907
gegenüber  1906  ist  auf  die  Verringerung  der
Besatzung  und  die  fortgesetzte  Abwesenheit  des
Atlantischen  Geschwaders  zurückzuführen.

Der  Kohlenhandel  der  letzten  fünf  Jahre  läßt
sich  aus  folgender  Übersicht  erkennen:

Kohleneinnehmende  Eingenommene

Jahr  Dampfer

Zahl  Tons
1903  1218  122  259
1904  1  291  153  257
1905  911  95  053
1906  1  378  162  837
1907  1  511  184  906

Das  Jahr  1907  weist  den  größten  Absatz
von  Kohlen  seit  1901  auf,  in  dem  217  927  Tons
von  1855  Schiffen  eingenommen  wurden.  Während
  des  Jahres  1907  (und  1906)  bunkerten
169  (56)  ausländische  Kriegsschiffe  (einschließlich
der  Torpedofahrzeuge)  28  053  (23  190)  Tons

(Colonial  Reports-Annual  1908,  Nr.  563.)

Dle  Entwichlung  der  Industrie  im  Staate
Deufüdwales.

Ülber  die  Fortschritte,  welche  die  Industrie
des  Staates  Neusüdwales  seit  dem  1.  Januar
des  Jahres  1901,  dem  Zeitpunkte  der  Vereinigung
  der  australischen  Kolonien  zum  australischen
Bunde  (Thbe  Commonwealth  of  Australia)  gemacht
  hat,  gibt  die  nachstehende  Tabelle  Aufschluß:

Jahr  Zahl  der  Zahl  der  boschasucten  Arbelter  Jährliche
Beniebe  mämnlich  eiblich  insgesamt  Zunahme

1901:  3367  54556  1764  66230  —
1902:  3396  54326  11943  66269  +—  39
1903:  3476  52453  13180  65633  —  636
1904:  3632  53457  14579  68036  2403
1905:  3700  56111  16064  72175  4139
1906:  3861  59979  17843  77822  —+  5647
1907:  4387  66667  20527  87194  +  9372

(he  Journal  of  Commercc  of  Victorin  and  Melbourne
Prices  Current.)

Einfuhr  wurzelkranker  Kartoffeln  nach  Transvaal.

In  einer  Regierungsbekanntmachung  vom
11.  August  d.  Is.  warnt  das  Landwirtschaftsdepartement
  vor  der  Einfuhr  von  Saatkartoffeln,
die  mit  der  Wurzelfäule  (nectria  solani,  Pers.)
behaftet  sind;  Kartoffeln,  bei  denen  diese  Krankheit
in  einer  Ausdehnung  von  1  v.  H.  oder  mehr
festgestellt  wird,  werden  vernichtet  oder  an  den
Absender  zurückgesandt.

(Trhe  Gorernment  Gazette.)

 

Räucherung  importierter  Pflanzen  im  Uganda-Drotehtorat.


Der  Gouverneur  des  Uganda-Protektorats
hat  unter  dem  14.  Februar  1908  eine  Verordnung,
betreffend  Räucherung  importierter  Pflanzen,  erlassen.
  Er  kann  danach  gewisse  Häfen  oder  Plätze
für  die  Einfuhr  von  Pflanzen  bestimmen.  Alle
in  das  Protektorat  eingeführten  Pflanzen,  einschließlich
  ihrer  Verpackung,  müssen  auf  Anweisung
der  botanischen  Behörde  hin  geräuchert  werden.
Der  Räucherungsprozeß  soll  derartig  ausgeführt
werden,  wie  es  die  botanische  Behörde  zur  Zerstörung
  eines  etwa  vorhandenen  pflanzlichen  oder
tierischen  Parasiten  für  notwendig  erachtet.  Die
botanische  Behörde  kann  vom  Importeur  verlangen,
  daß  er  sie  über  die  Verwendung  der
Pflanzen  nach  der  Räucherung  auf  dem  laufenden
hält.  Der  Gouverneur  kann  auf  dem  Verordnungswege
  für  den  Transitverkehr  von  ungeräucherten
  Pflanzen  durch  das  Protektorat  Sorge
tragen.  Auf  Ubertretungen  steht  eine  Geldstrafe
bis  zu  1000  Rupien  oder  Gefängnisstrafe  (mit
oder  ohne  schwere  Arbeit)  bis  zu  zwei  Monaten,
oder  beides.  Alle  Pflanzen,  die  entgegen  den
Bestimmungen  eingeführt  werden,  sowie  die  Verpackung
  verfallen  der  Konfiskation.

Jolltartfänderungen  der  Goldküfte
(westlich  des  Volta).

Durch  Verordnung  des  Gouverneurs  der  Goldküstenkolonie
  vom  4.  August  d.  Is.  sind  die  Zölle
für  die  Einfuhr  der  nachgenannten  Waren  nach
dem  Gebiete  westlich  des  Volta,  wie  folgt,  geändert
worden:

bis  oll
Schill.  Poe.  E—W

Branntwein,  Genever,  Rum,
Liköre  und  vermischte  Spirituosen
  und  Branntweine,  die
nicht  so  mit  einem  anderen
Artikel  versüßt  oder  versetzt
find,  daß  ihr  Stärkegrad  durch
Sykes  Hydrometer  nicht  festgestellt
  werden  kann,  bei  einer
Stärke  von  höchstens  12½
Grad  unter  Normalstärke

Imperialgallon  oder  ein
Bruchteil  davroon

Für  jeden  Grad  oder  Teil  eines
Grades  über  12½  Grad  unter
Normalstärke  ein  Zuschlag

Imperialgallon  oder  ein
Bruchteil  davno  .

Alkoholische  Bitterliköre,  Genever

und  Liköre,  die  so  mit  einem
        <pb n="1112" />
        W  1028  2

visber  ilf  udtu
Schill.  Pce.  Schill.  Pee.
anderen  Artikel  verfsüßt  oder
versetzt  sind,  daß  ihr  Stärkegrad
  nicht  wie  vorstehend  erwähnt
  festgestellt  werden  kann
Imperialgallon  oder  ein
Bruchteil  davo

Mineral=  und  lohlensäurehaltige

Wässer  in  Flaschen  jeder  Größe
Dutzend  Flaschen  oder  ein
Bruchteil  davon.

Nach  der  Verordnung  kann
ferner  anstatt  des  Sykeschen  Hydrometers
  zur  Feststellung  der
Stärke  von  Spirituosen  Tralles'
oder  ein  ähnliches  Hydrometer
gebraucht  werden;  anstatt  der
vorstehend  genannten  werden
dann  folgende  Zölle  für  Spirituosen
  erhoben:

Branntwein,  Genever,  Rum,
Liköre  und  vermischte  Spirituosen
  und  Branntweine,  die
nicht  so  mit  einem  anderen
Artikel  versüßt  oder  versetzt
sind,  daß  ihr  Stärkegrad  nicht
durch  Tralles'’  oder  ein  anderes
  etwa  vorgeschriebenes
Hydrometer  festgestellt  werden
kann,  bei  einer  Stärke  von
höchstens  50  Prozentgraden
reinen  Alkohols  nach  solchem
Hydrometer

Imperialgallon  oder  ein
Bruchteil  davon.

und  bei  größerer  Stärke  für
jeden  Grad  über  50  Prozentgrad
  ein  Zuschlag

Imperialgallon  oder  ein
Bruchteil  davon.  .  —  1  —  1

Waren,  die  ursprünglich  in  den  westlich  des
Volta  gelegenen  Teil  der  Kolonie  eingeführt  waren,
können  mit  schriftlicher  Genehmigung  des  Zollkontrolleurs
  und  unter  den  von  ihm  festzusetzenden

Vi
□

4  frei

Or
l
01

Bedingungen  von  dort  nach  dem  östlich  des  Volta
gelegenen  Teil  gebracht  werden;  die  Einführer
von  dergleichen  Waren  sollen  Anspruch  haben  auf
eine  Rückerstattung  des  Zolles  in  Höhe  des  Unterschieds
  zwischen  dem  wirklich  gezahlten  und  dem
Zolle,  der  entrichtet  sein  würde,  wenn  die  Waren
ursprünglich  in  den  östlich  des  Volta  gelegenen
Teil  der  Kolonie  eingeführt  worden  wären.
(The  Board  of  Trade  Journal.)

Juschlagzölle  für  Spirituosen  in  Slerra  Ceone.

Laut  Verordnung  (25/1908)  werden  bei  der
Einfuhr  von  Spirituosen  in  Sierra  Leone  zum
dortigen  Verbrauch  oder  zur  Weiterbeförderung
auf  dem  Sierra  Leone=  oder  einem  anderen  Flusse
der  Kolonie  oder  des  Schutzgebiets  neben  den
bisherigen  Zöllen  folgende  Zuschläge  erhoben:

ölle
*
bisher  (nachd.  Verordn.
(noch  *  Veonen  Nr.  IXv.  Jahre
1  sah  Nr.  Snz#
Spirituosen  u.  Branntweine,
deren  Stärkegrad  durch
Tralles'  Hydrometer  festgestellt
  werden  kann:
beieiner  Stärkevon  50  v.  H.
reinen  Alkohols  nach  solchem

  Hydrometer  oder

darunter,  Imperialgallon

oder  ein  Teil  davon  4

(und  ein  Zuschlag  von

1  Penny  für  das  Imperialgallon

  oder  einen  Teil

davon  für  jedes  Prozent
reinen  Alkohols  über

50  v.  H.)

Spirituosen,  verfüßt  oder  versetzt,

  so  daß  ihr  Stärkegrad

nichtermitteltwerden  kann,

O

 

 

Verschiedene

*  Hamburgisches  Kolonlialinstitut.

J.
Senatskommissar:  Senator  Dr.  v.  Melle.
Kommissar  des  Reichskolonialamts:
Wirklicher  Legationsrat  Dr.  Schnee,  Berlin.
Kaufmännischer  Beirat:  Justus  Strandes,
  in  Firma:  Hansing  &amp;amp;  Co.,  Vorsitzender,

Imperialgallon  4  5
Spirituosen,  nicht  aufgeführt,

Imperialgallon  4  5

(The  stxt  of  Trade  Journal.)
WMitteilungen.

Max  M.  Warburg,  in  Firma:  M.  M.  Warburg
  &amp;amp;  Co.,  F.  C.  Paul  Sachse.

Vorsitzender  des  Professorenrates:

Professor  Dr.  Thilenius.

Ausschuß  des  Professorenrates:  Professor
Dr.  Thilenius,  Vorsitzender,  Professor  Dr.
Rathgen,  Professor  Dr.  Gottsche
        <pb n="1113" />
        W  1029  2

Lehrkörper  des  Kolonialinstituts.
a.  Professorenrat:

Becker,  Dr.,  Professor  der  Geschichte  und  Kultur
des  Orients;  Gottsche,  Dr.  Professor,  Direktor  des
Mineralogisch-Geologischen  Instituts,  Schriftführer;
Kraepelin,  Dr.  Professor,  Direktor  des  Naturhistorischen
  Museums;  Marcks,  Geheimrat  Dr.,
Professor  der  Geschichte;  Nocht,  Dr.  Professor,
Medizinalrat;  Passarge,  Dr.,  Professor  der  Geographie;
  Rathgen,  Dr.,  Professor  der  Nationalökonomie,
  stellvertretender  Vorsitzender;  Schorr,
Dr.  Professor,  Direktor  der  Sternwarte,  Bergedorf;
Thilenius,  Dr.  Professor,  Direktor  des  Museums
für  Völkerkunde,  Vorsitzender;  Thoma,  Dr.,
Professor  des  öffentlichen  Rechts;  Wahl,  Dr.,
Professor  der  Geschichte;  Zacharias,  Dr.  Professor,
  Direktor  der  Botanischen  Staatsinstitute.

b.  Dozenten  mit  Lehrauftrag:

Glage,  Professor,  Obertierarzt;  Hagen,  Dr.,
Wissenschaftlicher  Assistent  am  Museum  für  Völkerkunde;
  Meyer,  Dr.  Kammergerichtsrat,  Berlin;
Michaelsen,  Dr.  Professor,  Wissenschaftlicher
Assistent  am  Naturhistorischen  Museum;  Ollwig,
Dr.  Professor,  Wissenschaftlicher  Assistent  am  Institut
  für  Schiffs=  und  Tropenkrankheiten;  Voigt,
Dr.  Professor,  Wissenschaftlicher  Assistent  an  den
Botanischen  Staatsinstituten.

Bureau  des  Senatskommissars  und  des  Kolonialinstituts:
  Hamburg  36,  Dammthorstraße  251.

II.
Vorschriften  für  die  Hörer  und  Hospitanten
des  Kolonialinstituts.

1.  Bedingungen  für  die  Zulassung.
Zur  Teilnahme  an  dem  Unterricht  des  Kolonialinstituts

  werden  zugelassen:
A.  als  Hörer:  #

1.  Abiturienten  deutscher  höherer  Lehranstalten

mit  neunjährigem  Kursus,
.  seminaristisch  gebildete  Lehrer,  die  die  zweite

Prüfung  bestanden  haben,
Kaufleute,  Industrielle  und  andere  Personen,
die  die  Berechtigung  zum  einjährig-treiwilligen
  Dienste  besitzen  oder  als  Selektaner
von  hiesigen  Volksschulen  abgegangen  sind
oder  auswärtige  gleichwertige  Schulen  absolvierten,
  sofern  sie  eine  mindestens  dreijährige
  geregelte  Berufstätigkeit  hinter  sich
haben,  jedenfalls  aber  die  Lehrzeit  in  ihrem
Berufe  beendeten,
Ausländer  auf  Beschluß  des  Professorenrats,
wenn  sie  eine  gleichwertige  Vorbildung  nachweisen,

B.  als  Hospitanten  zu  einzelnen  Vorlesungen
aauf  Beschluß  des  Professorenrats  Personen,  die

#  d„

“*(*

 

über  18  Jahre  alt  und  nicht  mehr  Schüler
einer  Lehranstalt  sind,  sofern  sie  eine  genügende
  Vorbildung  besitzen.

Wl

Meldung  und  Aufnahme,  Belegen  der
Vorlesungen.

Hörer  und  Hospitanten  haben  sich  innerhalb
der  ersten  beiden  Wochen  nach  dem  vorgeschriebenen
  Anfang  des  Semesters  persönlich  auf  dem
Bureau  des  Kolonialinstituts  zur  Aufnahme  anzumelden.
  Für  die  Annahme  späterer  Meldungen
  ist  ein  besonderer  Beschluß  des  Professorenrats
  erforderlich.

Bei  der  Meldung  sind  die  Zeugnisse  über
Schul=  und  Berufsbildung  und  der  hamburgische
Meldeschein  vorzulegen.

Auswärtige  haben  ein  Führungszeugnis  von

der  Polizeibehörde  des  Heimatsortes,  Ausländer

von  der  Polizeibehörde  ihres  letzten  Aufenthaltsortes
  beizubringen.  Von  der  Beibringung  des
Führungszeugnisses  sind  befreit  in  Hamburg
dauernd  ansässige  Personen,  aktive  Offiziere  und
Beamte,  sowie  Beamte  im  Vorbereitungsdienst,
endlich  Studierende,  die  unmittelbar  von  einer
anderen  Hochschule  auf  das  Kolonialinstitut  übergehen
  und  ein  Abgangszeugnis  dieser  Hochschule
vorlegen.

Die  zur  Erwirkung  der  Aufnahme  vorgelegten
Zeugnisse  werden  in  dem  Bureau  des  Kolonialinstituts
  aufbewahrt  und  den  Hörern  und  Hospitanten
  erst  beim  Abgange  wieder  ausgehändigt.

Nach  der  Prüfung  der  eingereichten  Zeugnisse
durch  den  Vorsitzenden,  in  zweifelhaften  Fällen
durch  den  Ausschuß  des  Professorenrats,  erhalten
die  einzelnen  Hörer  und  Hospitanten  die  Aufforderung,
  sich  zur  Zahlung  der  Aufnahmegebühren
  einzufinden.  Die  Hörer  unterwerfen  sich
durch  Einzeichnung  in  die  Matrikel,  die  Hospitanten
  durch  die  von  ihnen  beantragte  Einschreibung
  den  Vorschriften  des  Kolonialinstituts.  Bei
der  Aufnahme  erhalten  die  Hörer  ein  Vorlesungsformular
  und  eine  für  ein  Kalenderjahr  gültige
Erkennungskarte,  welche  am  Ende  des  Jahres
umzutauschen  ist.

Die  Hörer  und  Hospitanten  haben  demnächst
die  von  ihnen  gewählten  Vorlesungen  in  das
Formular  und  in  die  im  Bureau  ausliegenden
Listen  einzutragen.  Hiernach  ist  das  Formular
einzureichen  und  die  Gebühr  für  die  Vorlesungen
zu  zahlen.  Alsdann  ist  es  den  Dozenten  persönlich
  zur  Bescheinigung  der  Anmeldung  vorzulegen.


Ebenso  wird  in  den  letzten  beiden  Wochen

des  Semesters  die  Abmeldung  zwecks  Bestätigung

des  regelmäßigen  Besuchs  der  Vorlesungen  bei
den  Dozenten  erwirkt.
        <pb n="1114" />
        W  1030  e

Die  Annahme  der  Vorlesungen  soll  innerhalb
der  ersten  drei  Wochen  nach  dem  vorgeschriebenen
Anfang  des  Semesters  erfolgen.  Für  eine  spätere
Annahme  ist  die  besondere  Erlaubnis  des  Vorsitzenden
  des  Professorenrats  erforderlich.

Hörer,  die  nicht  innerhalb  der  vorgeschriebenen
Zeit  mindestens  vier  Wochenstunden  belegt  und
die  Gebühren  gezahlt  haben,  werden  aus  dem
Verzeichnis  gestrichen.  Die  Aufnahmegebühr  wird
nicht  zurückgezahlt.

3.  Gebühren.

Die  Gebühren  für  die  Aufnahme  betragen
20  Mk.  Das  Honorar  für  die  ein=  bis  zweittndige
  Semestervorlesung  oder  Übung  beträgt

Mk.  für  das  Halbjahr;  für  jede  weitere
*W  7  erhöht  sich  das  Honorar  um  5  Mk.
Für  Vorlesungen,  die  sich  nicht  über  das  Semester
erstrecken,  beträgt  die  Gebühr  5  Mk.  Mittellosen
Hörern  können  die  Gebühren  nach  Anhörung  des
Professorenrats  und  des  Kaufmännischen  Beirats
ganz  oder  teilweise  erlassen  werden,  sofern  sie

deutsche  Reichsangehörige  sind,

2.  durch  ein  amtliches  Zeugnis  ihre  Bedürftigkeit
  glaubhaft  nachweisen.

Die  Gesuche  um  Erlaß  der  Gebühren  sind  für
das  Sommersemester  bis  zum  15.  Mai,  für  das
Wintersemester  bis  zum  15.  November  an  den
Senatskommissar  zu  richten.

4.  Lehrplan.

Der  vollständige  Lehrgang  umfaßt  zwei  Semester,
  deren  Einteilung  mit  derjenigen  der  Universitäten
  zusammenfällt.  Den  Hörern  und
Hospitanten  steht  indessen  die  Wahl  der  Vorlesungen
  frei,  so  daß  sie  einen  vollständigen  Lehrgang
auch  in  mehr  als  zwei  Semestern  durchmachen
können.

5.  Abgangszeugnis.

Jeder  Hörer,  der  das  Kolonialinstitut  verläßt,
kann  auf  seinen  Antrag  von  dem  Vorsitzenden
des  Professorenrats  des  Kolonialinstituts  ein
Zeugnis  über  die  Dauer  seines  Aufenthaltes  am
Kolonialinstitut  und  über  die  regelmäßig  von  ihm
besuchten  Vorlesungen  erhalten.  Dem  Antrag  auf
Ausfertigung  des  Zeugnisses,  der  frühestens  drei
Wochen  vor  Ablauf  des  Semesters  gestellt  werden
kann,  ist  beizufügen:

1.  das  Vorlesungsformular,  in  welchem  die
Annahme  der  Vorlesungen  und  die  Abmeldung
  des  Hörers  durch  die  Dozenten  bescheinigt
  sein  muß,

2.  die  Erkennungskarte.

6.  Diplomprüfung.

Hörer,  welche  eine  ausreichende  Zahl  von
Vorlesungen  aus  den  Hauptgebieten  des  Unterrichts
  gehört  haben,  können  sich  einer  Diplom- 



prüfung  unterziehen,  für  welche  eine  besondere
Prüfungsordnung  erlassen  wird.
7.  Disziplin.

Die  Hörer  und  Hospitanten  des  Kolonialinstituts
  unterstehen  der  Disziplinargewalt  des
Professorenrats.  Als  Disziplinarstrafen  können
verhängt  werden

1.  Verw

2.  enwensechmun  des  laufenden  Semesters,

3.  Entlassung.

Eine  Berufung  an  den  Senatskommissar  ist
nur  gegen  Verhängung  der  Entlassung  zulässig.

III.
Verzeichnis  der  Vorlesungen  und  Übungen
vom  15.  Oktober  1908  bis  15.  März  1909.

Professor  Dr.  Wahl:  Allgemeine  Kolonialgeschichte
  I.  bis  1815.  2sltündig  mit  Übungen.

Professor  Dr.  Thoma:  1.  Kolonialrecht.
2  stündig.  2.  ÜUbungen  im  öffentlichen
Recht.  1  stündig.

Kammergerichtsrat  Dr.  Meyer  (LBerlin):  Eingeborenenrecht.
  kstündig.

Außerdem  Vorlesungen  über  Verwaltung  und
Recht  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  bezüglich
deren  Näheres  bekannt  gegeben  wird.

Professor  Dr.  Rathgen:  Kolonialpolitik  mit
Übungen.  1.  Geschichte  der  modernen  Kolonialpolilik.
  2.  Die  Kolonien  in  der  Weltwirtschaft
einschl.  Handelspolitik.  A4stündig.  Im  Anschluß
hieran  gemeinsam  mit  Professor  Dr.  Voigt:
Exkursionen  zur  Besichtigung  von  Warenlagern,
  Aufbereitungsanstalten  und  industriellen
Anlagen.  14tägig  So

Professor  Dr.  Passarge:
deutschen  Kolonien.
Übungen.

Professor  Dr.  Schorr:  Anleitung  zu  Routenaufnahmen
  und  geographischen  Ortsbestimmungen.
  1  stündig.

Professor  Dr.  Thilenius:  Die  Eingeborenen
der  deutschen  Kolonien.  k2stündig.

Professor  Dr.  Becker:  Islamkunde  mit  besonderer
  Berücksichtigung  unserer  Kolonien.
2stündig.

Professor  Dr.  Michaelsen:  Die  Tierwelt  un—
serer  Kolonien  mit  Rücksicht  auf  ihre  Bedeutung
  für  den  Menschen.  1  stündig.

Professor  Dr.  Voigt:  1.  Koloniale  Nutzpflanzen,
  ihre  Kultur,  ihre  Produkte  und
ihre  Schädlinge.  2ltündig  mit  Demonstrationen.
2.  Praktische  Ubungen  im  Erkennen  und
Untersuchen  pflanzlicher  Erzeugnisse  des
Handels.  3stündig;  im  Anschluß  hieran  gemeinsam
  mit  Professor  Dr.  Rathgen:  Be-Landeskunde

  der
1stündig  und  2stündige
        <pb n="1115" />
        W  1031  20

sichtigung  von  Warenlagern,  Aufbereitungsanstalten

  und  industriellen  Anlagen.  14tägig  So.

Professor  Dr.  Gottsche:  Nutzbare  Mineralien
mit  besonderer  Berücksichtigung  unserer  Kolonien.
  2  stündig  mit  Demonstrationen.

Professor  Dr.  Nocht:  Tropenhygiene.  k2stündig
mit  Demonstrationen  und  Übungen.

Außerdem  Samariterkursus.  Sechsmal
2  Stunden.  Das  Nähere  wird  später  bekannt
gemacht.

Professor  Dr.  Becker:
Kisuaheli.  2stündig.
das  Schriftarabische.  1  stündig.

Dr.  Hagen:  Einführun  in  die  chinesische
Umgangssprache.  3Jstündig.

Professor  Dr.  Schorr:  Anleitung  zu  Himmelsbeobachtungen
  mit  einfachen  Instrumenten
  und  zu  anderen  wissenschaftlichen  Beobachtungen
  auf  Reisen.  Viermal  2  Stunden  an
Donnerstagabenden  im  Januar  und  Februar,
7  bis  9.

Professor  Dr.  Voigt:  Demonstrationen  von
Ausrüstungen  für  botanisches  Sammeln
auf  Reisen.  Einmal  2  Stunden.

Professor  Glage  und  Professor  Dr.  Ollwig:
Verwendung  und  Zubereitung  der  Nah-1.

  Einführung  in  das
2.  Einführung  in

rungsmittel  in  den  Tropen  einschl.
Fleischbeschau  (Kochkursfus).  Viermal
2  Stunden.

Ferner  sind  in  Aussicht  genommen:  Kursus

im  Englischen;  Kurfus  zum  Abbalgen,  Skelettieren,
  Konservieren  und  Ausstopfen  der  höheren
Wirbeltiere  von  den  Beamten  des  Naturhistorischen
  Museums;  Kursus  der  Photographie;  Reitunterricht
  und  Unterweisung  in  der  Wartung  und
Pflege  des  Pferdes.  Nach  Vereinbarung.

r—

Zur  Ergänzung  der  Vorlesungen  des
Kolonialinstituts  werden  den  Hörern  und
Hospitanten  die  allgemeinen  Vorlesungen
und  Ubungen  empfohlen.  In  Betracht  kommen
vor  allem  die  folgenden:
Professor  Dr.  Thoma:

Staatsrechts;

Dr.  Ritter:  Grundzüge  des  bürgerlichen

Rechts;

Dr.  Leo:  Einführung  in  das  Handelsrecht;

Dr.  Schaps:  Praktikum  über  Seerecht;

Professor  Dr.  Rathgen:  Wirtschaftskrisen,  Allgemeine
  Volkswirtschaftslehre,  Volkswirtschaftliche
  ÜUbungen;

Dr.  Wagemann:  Die  Grundbegriffe  der

Volkswirtschaftslehre;

Dr.  Nonne:  Die  Alkoholfrage;
Dr.  Otto:  Tropenhygiene  mit  besonderer

Berücksichtigung  der  Westküste  Afrikas;

Grundprobleme  des

 

Dr.  Hambruch:  Naturgeschichte-  der  Kulturrasse;


Professor  Dr.  Marcks:  Geschichte  Englands
und  der  englischen  Weltmacht;

Professor  Dr.  Becker:  Die  Hauptprobleme
der  modernen  Orientpolitik;

Major  Lequis  (Berlin):  Koloniale  Kriegführung;


Professor  Masterman  (Birminghamy):
Institutions.  In  englischer  Sprache.
Die  Hörer  des  Kolonialinstituts  belegen  die

öffentlichen  Vorlesungen  in  derselben  Weise  wie

die  Institutsvorlesungen.

British

Für  das  Sommersemester  sind  außer  den
Fortsetzungen  der  Wintervorlesungen  in  Aussicht
genommen  Vorlesungen  über  Seerecht,  Völkerrecht;
  Reederei,  Hafen=  und  Kaibetrieb;  Bonitierung
  und  Ausnutzung  von  Fischgewässern;
tierische  Schädlinge  tropischer  Kulturpflanzen;
Nutz=  und  Haustiere  der  Tropen;  Tropische  Tierseuchen;
  Anleitung  zur  Anlage  von  Stationen
Haus-,  Wege=  und  Brückenbau,  Anlage  von
Nutzgärten).

*  Bekämpfung  von  Viehseuchen  in  Britisch-Südafrika.

Dem  Kapparlament  liegt  ein  Gesetzentwurf
vor,  nach  welchem  der  Regierung  weitgehende
Befugnisse  zur  Bekämpfung  von  Viehseuchen,
vornehmlich  im  Hinblick  auf  eine  etwaige  Einschleppung
  des  Ostküsten  fiebers,  erteilt  werden
sollen.  In  Verbindung  damit  ist  eine  Kommission
ernannt  worden,  die  beauftragt  ist,  alle  mit  dem
Ostküstenfieber  zusammenhängenden  Fragen  zu
untersuchen.  Diese  hat  den  ersten  Bericht  ihrer
Tätigkeit,  datiert  vom  13.  August,  eingereicht;  er
behandelt  die  Gefahren  der  Seuche,  die  Art  und
Weise  der  Ausbreitung  und  die  an  den  Grenzen
zu  treffenden  Vorbeugungsmaßregeln.  Nach  der
„Cape  Times“  vom  19.  August  1908  enthält  der
Bericht  ungefähr  folgende  Ausführungen:

Der  tödliche  Verlauf  der  Krankheit  rafft
95  v.  H.  des  Rindviehes  hinweg.  Die  vollkommene
  Sperre  für  Rindvieh  in  verseuchten  Bezirken
  lähmt  den  Verkehr  und  legt  den  ganzen
Farmbetrieb  brach.  Hierdurch  werden  die  striktesten
  Sicherheitsmaßregeln  gegen  einen  Einbruch
der  Seuche  notwendig,  um  schwere  Schädigungen
der  Wohlfahrt  des  Landes  zu  verhüten.

Die  Ausbreitung  der  Krankheit  kann  nur  auf
dem  Wege  der  Ansteckung  durch  Zecken  erfolgen,
von  denen  zwei  Arten  mit  Sicherheit  dafür
haftbar  zu  machen  sind,  nämlich  Ripicephalus
appendiculatus  und  Ripicephalus  simus.
        <pb n="1116" />
        W  1032  20

Es  ist  nicht  ausgeschlossen,  daß  noch  andere
Arten  auch  als  Überträger  fungieren,  aber  es  ist
nicht  gelungen,  die  Krankheit  in  anderer  Weise
als  durch  Zecken  von  Tier  zu  Tier  zu  übertragen,
3.  B.  durch  direktes  Überimpfen  des  Blutes  vom
kranken  Tier.  Der  Infektionsstoff  geht  auch  nicht
durch  die  Eier  der  Zecken  über,  d.  h.  die  Larven
aus  den  Eiern  eines  infizierten  Weibchens  können
kein  Rind  krank  machen,  bevor  sie  nicht  an  einem
kranken  Tier  gesaugt  haben.  Erst  dann  erlangen
sie  die  Eigenschaft,  daß  das  nächste  Entwicklungsstadium
  die  Krankheit  aus  Rinder  zu  übertragen
vermag.

Die  Maßregeln  müssen  daher  in  erster  Linie
gegen  die  Einführung  von  infizierten  Rindern
gerichtet  sein;  außerdem  sind  nach  Möglichkeit  die
Zecken  zu  vernichten  oder  wenigstens  an  Zahl  zu
vermindern.  Das  wichtigste  Gebiet  für  die  Bekämpfung
  ist  die  Natal=  und  Transvaalgrenze.

Nach  Transvaal  wurde  die  Seuche  1902  aus
Rhodesia  eingeschleppt  und  sie  hat  sich  über  die
Distrikte  von  Pretoria,  Rustenburg  und  Zeerust
verbreitet.  Der  der  Grenze  von  Betschuanaland
nächste  Ausbruch  ereignete  sich  in  Linokana  im
Marico-Distrikt.  Es  wurde  eine  Verordnung  erlassen
  für  den  Verkehr  mit  Rindvieh  und  Landesprodukten
  aus  Transvaal  und  Betschuanaland-Protektorate
  nach  Kapkolonie,  welche  bestimmt:

Die  Einführung  von  Rindvieh  aus  Transvaal
wird  verboten,  desgleichen  die  Einführung  von
Grasheu  und  Schilf.  Die  Einführung  von
Häuten,  Fellen,  Hörnern,  Wolle  und  Mohair  ist
nur  unter  folgenden  Bedingungen  gestattet:  Getrocknete
  Häute,  Felle  usw.  müssen  eine  Bescheinigung
  haben,  daß  sie  sorgfältig  zugerichtet  sind,
bei  frischen  muß  eine  Bescheinigung  vorgelegt
werden,  daß  sie  vor  kurzem  sorgfältig  desinfiziert
worden  sind.  Die  Bescheinigungen  müssen  vom
Chefvererinär  oder  dessen  Vertreter  unterschrieben
und  von  dem  obersten  Grenzpolizeibeamten  der
betreffenden  Übergangsstelle  gegengezeichnet  sein.
Wolle  und  Mohair  müssen  gut  in  Ballen  verpackt
und  auf  der  Eisenbahn  direkt  für  einen  Verschiffungsort
  oder  auf  dem  Landwege  für  irgend
eine  Bahnstation  zwischen  Mafeking  und  Forteen
Streams  bestimmt  sein.  Die  Ballen  dürfen  auf
dem  Wege  zum  Hasenplatz  nirgends  geöffnet
werden.  Aus  Betschuanaland  darf  Vieh  nur  zum
Zwecke  sofortiger  Abschlachtung  eingeführt  werden.
Für  Schlachtvieh  müssen  ebenfalls  Gesundheitsatteste
  beigebracht  werden.

Dann  fordert  der  Kommissionsbericht  die  Erneuerung
  und  Ergänzung  von  Drahtzäunen  an
der  Transvaalgrenze,  wo  sie  noch  von  der  Rinderpestinvasion
  her  beständen.  Ferner  soll  die  Polizeimannschaft
  zur  Bewachung  der  Grenze  und

 

zur  strikten  Durchführung  der  erlassenen  Vorschriften
  verstärkt  werden.

In  Natal  ist  die  Krankheit  (März  1904)
zuerst  erschienen  in  Zululand  und  hat  sich  von
da  schnell  über  den  größeren  Teil  der  Kolonie
verbreitet.  "

Auch  an  der  Natal-Kapkoloniegrenze  ist  ein
Drahtzaun  von  der  Rinderpest  her  vorhanden,
der  vervollständigt  wird,  und  man  zieht  einen
Parallelzaun,  der  eine  Neutralzone  von  50  Yards

schafft.

Die  Grenzwache  besteht  hier  aus  108  C.  M.  R.
und  136  eingeborenen  Polizisten,  letztere  immer
zwischen  den  Weißen  verteilt.

Der  Verkehr  mit  Vieh  und  Produkten  ist
gänzlich  verboten.  Mit  Ausnahme  von  Gefrierfleisch
  aus  UÜberseeländern  darf  nichts  über  die
Grenze.  Jeglicher  Grenzverkehr  ist  auf  bestimmte
Ülbergangsstellen  beschränkt.  Durch  die  Driften
werden  die  Fahrzeuge  bei  Der  Grenzüberschreitung
mit  Maultieren  befördert.  Das  Eingeborenenvieh
  an  der  Grenze  soll  mit  Merkbrand  versehen
und  scharf  bewacht  werden.  Belehrungen  der
Farmer  über  das  Wesen  der  Krankheit  und  die
Vorbeugungsmaßregeln  sollen  durch  die  Regierung
stattfinden  und  die  Polizeiorgane  sollen  ermächtigt
werden,  alles  Vieh,  welches  die  Grenze  überschreitet,
  zu  töten.

Die  größte  Gefahr  besteht  in  den  Eingeborenenbezirken
  an  der  Küste.  Im  Falle  eines
Ausbruches  hier  können  nur  energische  Maßregeln
die  Seuche  tilgen.  Diese  sind:  Einzäunen  und
Bewachen  des  infizierten  Distriktes  zur  Verhinderung
  jeden  Verkehrs  mit  Rindvieh,  Tötung  des
kranken  und  der  Ansteckung  verdächtigen  Viehes,
Vernichtung  der  Zecken  auf  getöteten  und  gefallenen
  Rindern.

Zur  Verminderung  der  Zecken  wird  die  Anlage
  von  Badeeinrichtungen  für  das  Bieh
empfohlen.  Für  alle  Krankheits=  und  Todesfälle
unter  dem  Rindvieh  in  gefährdeten  Bezirken  soll
die  Anzeigepflicht  eingeführt  werden,  was  die
Anstellung  eines  ausreichenden  Veterinärpersonaks
voraussetzt.

Wirksame  Heilmittel  oder  Verfahren  zur  Verleihung
  von  Seuchenfestigkeit  gibt  es  nicht.

*  Kuhbebung  des  Inter-Colonlal  Counclli  und  Neuregelung
  der  Verwaltung  der  Central  Soutb  African
Rallways.

Mit  dem  2.  Juli  1908  hat  der  Inter-Colonial
Council  zu  bestehen  aufgehört.  Demselben  war
die  Unterhaltung  der  Polizeitruppe  und  die  Verzinsung
  der  35  Millionen-Anleihe  des  Transvaal
  und  der  Oranjefluß-Kolonie  übertragen,
        <pb n="1117" />
        W  1033  20

wofür  ihm  die  Einnahmen  aus  den  Eisenbahnen
der  beiden  Kolonien  und  das  Recht  zugewiesen
waren,  die  Mehrausgaben  durch  Umlagen  auf
die  beiden  Kolonien  zu  decken.  Die  Regierungen
des  Transvaal  und  der  Oranjefluß-Kolonie  haben
nun  Konventionen  abgeschlossen,  welche  die  Teilung
  des  Eigentums,  der  Rechte  und  Verbindlichkeiten
  des  Inter-Colonial  Council  sowie  den
künftigen  Betrieb  und  die  Verwaltung  der  Central
South  African  Railways  regeln.

Auf  Grund  dieser  Abmachungen  werden  der
Oranjefluß-Kolonie  von  der  garantierten  35  Millionen-Anleihe
  7  700  000  K  als  Schuld  zugewiesen.
  Die  Eisenbahnen  werden  so  geteilt,
daß  die  Linien  im  Transvaal  und  die  Linien  in
der  Oranjefluß-Kolonie  von  den  Gouverneuren
dieser  Kolonien  verwaltet  werden.  Das  rollende
Material,  welches  als  früheres  Eigentum  der
Netherlands  Railway  Company  erkenntlich  ist,
soll  Eigentum  des  Transvaal  sein,  das  rollende
Material,  welches  als  früheres  Eigentum  des
Oranjefreistaates  erkenntlich  ist,  gehört  in  Zukunft
der  Oranjefluß-Kolonie.  Alles  später  (bis  zum
Juli  1908)  erworbene  rollende  Material  wird
zwischen  den  beiden  Kolonien  im  Verhältnis  von
37:13  aufgeteilt.  Der  Betrieb  und  die  Verwaltung
  der  Eisenbahnen  wird  einem  Railway
Board  übertragen,  der  aus  fünf  Mitgliedern  besteht,
  von  denen  drei  von  der  Transvaal-Regierung
und  zwei  von  der  Regierung  der  Oranjefluß-Kolonie
  ernannt  werden.  Der  Sitz  der  Verwaltung
  ist  Johannesburg.  Der  General  Manager
der  Eisenbahnen  hat  dem  Board  jährlich  einen
Bericht  vorzulegen.  Dieser  Bericht  geht  den
beiden  Parlamenten  zu.  Die  Bücher  und  Rechnungen
  der  Verwaltung  sind  derartig  zu  führen,
daß  sie  den  Anteil  der  beiden  Kolonien  an  den
Aktiven  und  Passiven  der  Verwaltung  klar  ersichtlich
  machen.  Die  Prüfung  der  Bücher  liegt
dem  Auditor  General  ob.

Während  des  Bestehens  der  Konvention  soll
keine  der  beiden  Regierungen  Eisenbahnlinien
bauen,  die  mit  den  bestehenden  Linien  in  Wettbewerb
  treten.  Wenn  aber  eine  Regierung  eine
Linie  zu  bauen  wünscht,  die  nach  der  Ansicht  des
Board  mit  keiner  anderen  Linie  in  Wettbewerb
tritt,  von  der  aber  der  Board  nicht  wünscht,  daß
sie  auf  gemeinsame  Rechnung  gebaut  wird,  dann
steht  es  der  betreffenden  Regierung  frei,  eine
solche  Linie  zu  bauen.  Baut  der  Board  diese
Linie  trotzdem,  so  hat  die  in  Betracht  kommende
Regierung  die  notwendigen  Kapitalien  aufzutreiben
  und  die  Linie  wird  vom  Board  erbaut
und  auf  Kosten  jener  Regierung  betrieben.  Der
Board  hat  das  Recht,  jede  Linie  zu  übernehmen
und  zu  betreiben,  die  von  einer  der  beiden  Regierungen
  gebaut  ist.  Falls  Linien  von  Privaten

 

gebaut  werden,  so  ist  dies  an  die  Bedingung  geknüpft,
  daß  die  Linie  jederzeit  expropriiert  werden
kann.  .

Die  Konvention  ist  für  den  Zeitraum  von
vier  Jahren  abgeschlossen.  Falls  Streitpunkte
zwischen  den  Regierungen  entstehen,  sollen  diese
durch  Schiedsspruch  erledigt  werden.  Jede
Partei  hat  in  solchen  Fällen  einen  Schiedsrichter
zu  ernennen  und  der  Oberrichter  der  Kapkolonie
soll  als  Unparteiischer  fungieren.  Falls  ein
solcher  nicht  vorhanden  ist,  hat  der  Staatssekretär
  für  die  Kolonien  den  Unparteiischen  zu
ernennen.

Von  den  fünf  ernannten  Mitgliedern  des
Boards  gehören  vier  den  Ministerien  der  beiden
Kolonien  an.

Der  amtliche  Text  der  Abkommen  über  das
Aufhören  des  Inter-Colonial  Council  sowie  die
Gesetzentwürfe  über  die  Ratifikation  der  Abkommen
  sind  in  der  Transvaal  Government
Gazette  Extraordinary  Nr.  534  vom  9.  Juli  veröffentlicht
  worden.

Lizenggebühren  für  Handlungsreisende,  Agenten
und  Wareneinführer  Iin  der  Ropkolonie.

Die  Regierung  der  Kapkolonie  hat  im  Parlament
  einen  Gesetzentwurf  eingebracht,  wonach
die  von  Wareneinführern,  Agenten,  Handlungsreisenden
  usw.  zu  entrichtenden  Gebühren  erheblich
erhöht  werden  sollen.  Die  Lizenzgebühr  für
einen  General  Dealer  (Inhaber  eines  Kaufladens,
  in  dem  nach  afrikanischer  Weise  alle
Waren  des  täglichen  Gebrauchs  zu  haben  sind),
soll  künftig  5  (anstatt  3)  &amp;amp;  betragen;  für  eine
halbjährliche  Lizenz  ist  ein  Satz  von  2,10  L  vorgesehen.


Wareneinführer  hatten  bisher  eine  besondere
Lizenzgebühr  von  12  K  jährlich  zu  zahlen,  falls
der  Wert  der  eingeführten  Waren  1200  O  jährlich
überstieg.  In  Zukunft  sollen  die  zu  entrichtenden
Lizenzgebühren  nach  dem  Gesamtwerte  der  eingeführten
  Waren  abgestuft  werden;  die  vorgesehenen
  Stufen  schwanken  zwischen  5  und  100  K.
bei  einer  Staffelung  der  Warenwerte  von  500
bis  50  000  K.

Die  Lizenzgebühr  für  nicht  im  Lande  ansässige
  Vertreter  ausländischer  Firmen  (agents  kor
foreign  kirm),  worunter  solche  Personen  verstanden
  werden,  die  nach  Mustern  oder  in  anderer
Weise  Bestellungen  entgegennehmen,  auf  Grund
deren  dann  die  Waren  eingeführt  werden,  soll
von  25  auf  50  K  jährlich  —  halbjährlich  25  &amp;amp;  —
erhöht  werden.  Außerdem  sollen  diese  Vertreter
für  jede  weitere  von  ihnen  vertretene  Firma
jährlich  5  &amp;amp;  entrichten.  Hierunter  würden  also
        <pb n="1118" />
        W  1034  e

alle  diejenigen  selbständigen  Geschäfte  fallen,  die
oft  eine  große  Anzahl  von  auswärtigen  Firmen
vertreten  und  nach  Mustern  usw.  an  im  Kapland
ansässige  große  und  kleine  Firmen  verkaufen.
Neu  ist  in  dem  Gesetzentwurfe  die  Lizenzgebühr
  für  Handlungsreisende,  die  Bestellungen
bei  Nichtkaufleuten,  also  insbesondere  Farmern
nUw.,  aufsuchen;  diese  sollen  künftig  für  jeden
Distrikt,  den  sie  bereisen  und  in  dem  ihre  Firma

nicht  ansässig  ist,  eine  Gebühr  von  5  K  entrichten.


Für  den  deutschen  Einfuhrhandel  ist
hauptsächlich  die  Bestimmung  von  Wichtigkeit,
wonach  die  Vertreter  ausländischer  Firmen  für
jede  fernere  von  ihnen  vertretene  Firma  5  2  zu
entrichten  haben.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
in  Kapstadt.)

 

Verkehrs-Nachrichten.

In  Nauru  (Marshall-Inseln)  ist  am  14.  Juli  d.  Js.

eine  Postagentur  eingerichtet

worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen
Briefsendungen  sowie  auf  den  Paket-,  Wertbrief=  und  Zeitungsdienst  erstreckt.

Die  Postanstalten  in  Herbertshöhe  und  Simpsonhafen  (Deutsch-Neuguinea)  sind  ermächtigt
  worden,  telegraphische  Postanweisungen  im  Verkehr  untereinander  zuzulassen.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Oktober  1908.

 

6  Die  Abfahrt  erfolgt

 

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
C.
Neapel  6.  Nov.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schlffe)  hafen  37  Tage
Simpsonhafen  40  Tage  16.  Okt.  4.  13.  Nov.
1.  beutsch-Meuguinea.  Brindisi  18.  Okt.  15.  Nov.  Simpsonhafen  38  Tage  10  30
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage
2.  deutsch-Skafrika.  e  10.  20.  Ott.  9.Nov.Mombasa  16—  17T2.  Ott.  7.  Nov.
a)  “  Bukoba.  Muansa  und  (beunsche  Schise)  r*
........  ..  .  .  o
don  a  ea  r-  Norseill  10.  jedes  Monats  Mombasa  O  17  Tage  8.  jed.  1..
N  Kin  sn  n.  gerr  gchic  "  1.  Nov.  Mombasa  14  Tage  30.  Okt.  10  3
kuncheleo?  Brindist  25.  O1  Mombasa  18  Tage  2.  Ott.  102

(engl.  Schifke)

b
)  ä  Kanga  uicht.  t-Wo

  Muhesa.  Pan
Wilhelmstal  boes  W,

)  nach  Deutsch-Ostakrkao
(ausschl  der  unter  a  und  b
genannten  Postorte)

ndisi
cent  Schiffe)

Auczet
(deutsche  Schiffe)
Marseille

Brindisi
(engl.  Schiffe)
Brindist
(engl.  Schiffe)

 

1  a  Schiffe)
E

 

19.

19.
10.

29.  Olt.  9.  Nov.
Nov.

29.  Okt.  9.  Nov.

jedes  Monats

Nov.

Tanga  17—19  Tage
Tanga  16  Tage

Doressalem  18,  21,  18

Tage
Zanzibar  #u1  18.  Tage
(von  mittelbar
Weiterbe  B123  nach
Daressala-  ernedale
  ern  in  6  E—

Daressalam  18  Tage
Janzibar  20,  20  (Tage

mn  weler
mit  d  a

 

 

17.  27.  Okt.  7.  Nuvwv.
10
30.  Okt.  1072

17.  *  Okt.  7.  Nov.

6.  jed-  8  10  0

30.  Okt.  10  50

28.  Ott.  102
        <pb n="1119" />
        1035  20

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  »  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
8.  Hamburg  4.  Nov.  Swakopmund  25  Tage  3.  Nov.  5.25
r  Gen  Antwerpen  19.  Oft.  9.  Neer.Swatopmund  20  Tage  18.  Okt.  8.  Nov.  8.88
8  is  #abroct  *.  (deutsche  t—  )
iwle  uchabHars  Let,Eothampton  20.  Okt.  10.  Nov.Swafopmund  19  Tageß319.  Okt.  9.  Nov.  11.23
HKoribib-Kub,  Kubas,  Rauchas,eutsche  Schiff
—  Erü#  d  Ou=  Southampton24.  31.  Okt.  Swakopmund  21,  23.23.  30.  Okt.  11.28
23  Tage
e  Loso  Posrnl.  sSouthampton,  17.  Okt.  7.  Nov.  Swakopmund  28  Tages  6.  Okt.  6.  Nov.  11.23
3  dedi  osonja
Usalos  "  *  Hamburg  2.  Nov  Swakopmund  25  Tagel  Nov.  712
B  5  F.  Wubelmstal.  [iambuieg  .  ..  Swakopmund  25  Tagee  72
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  20  Tage  jeden  Freitag  11.23
Southampton,  20.  Okt.  10.  Nov.  Lüderitzbucht  20  Tage109.  Okt.  9.  Nov.  11.23
(deursche  Schiffe)
b)  nach  Lüderitzbucht.  Kubub
bz  6Be-  Antwerpen  19.  Okt.  9.  Nov.  Lüderitzbucht  21  Tage  18.  Okt.  8.  Nov.  8.88
ae  alur  r,  Eruen  onnn  21½  b  a4,28
eelm  ·  2.  --  .
*  s  rtn  Hamburg  ov  Lüderitzbucht  34,  28age.  Nov.  7  12
Hamburg  1  4.  Nov.  Lüderitzbucht  26  Tage  3.  Nov.  5.25
4
5  deh  Pensrthe  Var.  Southampton  24.  Dit.  7.  Nov.  Capĩtadt  17  Tage  23.  Okt.  G.  Nov.  11.2
Utama  Briefe.  von  dort  weiter  auf  dem
nn  "0  it.  Landwege  über  Sieinkopf
rlcher  scige  Vore  nprobe
Lũderitzbucht  zu  Ekruen
4.  Kamerun.  Hamburg  10.  25.  jed.  MWts.  Viktoria  10—24  Tage  -  -
Duala  20—25  Tage  241  icd.  Mts-  550
Kribi  22—80  Tage  jed.  —
Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
5  56  #emnelinga.  e  fur  Mer  Duala  19  Tage
d  uaheri.  Boncinbas  dita  (deutsche  Schiffe)  Kribi  21  Tage
.
an#be  alchong  d  Noerso  I7.  att.  Viktoria  25  Tage  15.  Ott.  1016
bole  Ln  Sa  Duala  26  Tage
dorf-  uLonl,  Plan.  Gr.  Batanga  30  Tage
31.  Okt.  Duala  23  Tage  29.  Okt.  1045
tunr  r  Duala  Ort
d  taang)
Liverpolol  Duala  23  Taggeen  1045
lo  bel  Hamburg  25.  jedes  Monats  Rio  del  Rey  32—85  Tage  24.  jed.  Mts.  712
b)  nach  Rio  del  Rey  Liverpool  17.  Okt.  14.  Nov.  Rio  del  Rey  23  Tage5.  Okt.  12.  Nov.  1045
e)  nach  dem  Tschabsee-Geblet  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage  jeden  Donnerstag  10465
(Garua,  Kuslert)  von  dort  weiter  über
krria  #an.
d)  nach  Offidinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  labar  19  Ta  jeden  Donnerstag  1045
von  kur  weiter  über  kum
(am  Grebsius)  bis  snt
ien  6  bis  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  5.  Nov.  Matadi  19—20  Ta  4.  Nov.  1.0
4  vondm  di  mit  den  Len-Bordeaux
  25.  jedes  Monats  Lenn  0r  s  aenssen  5  28.  jed.  Mts.  1045.

 

 

Ssa  anga

dem  —*-*n.  l
olundu
        <pb n="1120" />
        GW  1036  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am

 

5.  den  Karolinen,  Palan=Inseln,
  Marianen  ausschließlich
  Gnam.)

*  Sind  igen  nach  Guam  werüber
  San  Francisco
dentt
1)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.
0)  #ucht  für  Sendungen  nach
ap.

 

vom  Ein-  U  ·
schiffungshafen  am:
1
Neapel  Ge-.  Nov.
(engl.  Schiffe)
Neapell  s.  Nor.
(beutsche  Schiste)
Brindisi  18  f.  Okt.
(engl.  Schiffe)

 

Ponape  54  Tage
Saipan  64  Tage
Palau  71  Tage
Angaur  71  Tage
Jap.  38  Tage

Jap  46  Tage

16r.  Okt.  4-r.  Noo.
60.  Nov.  102

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

geleitet;  von  Yokohama  weiter

sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

6.  ulanicher.

Verlangen  des  Ab-Hensi

  gewöhnliche  und  einnelchrtebene

  Gu  Bricfe  und  Postrten
  ũber  Sibirien

Nea  1  23.  Okt.  C.  Nov.
n
Brindisi  1  jeden  Sonntag
*  Eae  #
25.  Okt.  8.  Nov.
un  Teihe,  71

Tsingtau  35—36  Tage
Tsingtau  33—37  Tage
Tsingtau  36—37  Tage

21.  Okt.  4.  Nov.  1050
jeden  Freitag  1030
23.  Okt.  6.  Nov.  10.0.

15.  Ltt  5  Vov.  8.88
28.  O

 

6.  Nov.  100

 

6.  Nov.  11.23
Nachversand  1.0

 

Liverpool  16.  Okt.  6.  Nov.  Tsingtau  35  Ta
Marseille  30.  Okt.  Tsingtau  35—36  Tage
(engl.  Schiffe)  .
"
7.  Marshal-Inseln.  Neapel  6.  Nov.  Jaluit  etwa  46  Tage
(engl.  Schiffe)
8.  Samoa.  Queenstomn  8.  Nov.  Apia  31  Tage
#
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.  Lome  21—27  Tage
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage
Notterdam  7.  20.  jed.  Monats  Lome  20—23  Tage
Joulen  Sh
9.  ogoe.  Bou  s.  M.  11.  jedes  MonatsLome  16  Tage
Joulog  Eise  e)
1Marseille  12.  jedes  Monats  GCotonon  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15  Tage

 

von  dort  weiter  auf  dem

 

Landwege  in  4—5  Tagen

15.  24.  u.  lesten  jedes
Monats  712

9.  jed.  Mts.  8.56
6.  19.  jed.  Mts.  924

10.  jed.  Mts.  1.0
10.  jed.  Mts.  100.
23.  jed.  Mts.  108

Donnerstag  1014

 

)  Den  vurch  ?#  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  neslleen  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.
        <pb n="1121" />
        G  1037  2

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  D  Die  Post  ist  fällig
hafen  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Neuguinea  Neapel.  21“.  Okt.  us  Neapel.  21.  Ok.
—*-  23·#tt.  Inseln  Brindisi  193.  Nov.  25.  Dez.
Deutsch-Estafrima  Brimlisi  18.  Ott.  —  –  —
Marseille.  ..  #16.  jed.  Mts.  lP  apel.  21“.  Okt.  4°.  Nov.
M-A.|,  =  Brindisi  18.  30.  Okt.
Marseille.  .  .  15.  29.  Okt.
beutsch-sübwestafriha  Southampton  18.  23.  Ott  Liverpool  b.  Vancouv.  1.  Nov.
«  "  Plymouth,
nördl.Teil  d.  Schutzgeb.amburg  23.  Nov.  Kiautschon  Southampton,  er  San  Francisco
19°“  jed.  Mts
'  ’  Le  Havre  oder  .  27*.  Olt.  3*.  Nov.
südl.  Tell  des  Schutzgeb.  Southampton  23“.  Okt.  Queenstown.
Southampton,  18.  Okt.  28.  Nov.  Sibir.  Eisen-  jeden  Dienstag  und
—  -  ahn..  onntag
Hamburg  ..  18*.  jedes  Monats  -  5ê
Koamernn  Bonuthamwpton  0“.  jedes  Monats  ##month#g  über  Vancouv.  4.  Nov.
Plomouth.  25.  Okt  Samon  oder  Hapvre  über  San  Francisco
den  Karolinen  »  od.  Plymouth  17.  Okt.
Marianen,  v  be  21“.  Okt.  8.  Nov.  Togo  Hamburg  .  .  18*.  21*.  jedes  Monats
Palan-Inseln  99  Southampton  30“.  jedes  Monats

 

"  Faligreitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des

S.  M.  S.  „Arcona“
S.  M.  S.  „Bremen“
S.  M.  S.  „Bussard“
S.  M.  S.  „Charlotte“
S.  M.  S.  „Condor“
S.  M.  S.  „Freya“
S.  M.  S.

S.  M.  S.  „Hertha“.
S.  M.  S.  „Iltis“

S.  M.  S.  „Jaguar“
S.  M.  S.  „Leipzig“.
S.  M.  S.  „Luchs“
S.  M.  S.  „Niobe“
S.  M.  S.  „Panther“
S.  M.  S.  „Planet“".
S.  M.  S.  „Seeadler“
S.  M.  S.  „Sperber“
S.  M.  S.  „Tiger"

Schiffsbewegungen.

Schiffes.)

25/8.  Tsingtau  110.  —  4/10.  Tschinwangtau.

Ilha  Grande  12/9.  —  17/9.  Montevideo  30/9.  —  3/10.  Puerto  Madrin
  6/10.  —  Matthias  Golf.

5/9.  Daressalam  10/9.  —  Tirenibucht  14/9.  —  16/9.  Kilwa  Kiwani  18/9.
—  19/9.  Lindi  219.—  22/9.  Zanzibar  23/9.—  23/9.  Daressalam.

4/9.  Las  Palmas  11/19.  —  30%.  Santa  Lucia  (kleine  Antillen)  5/10.  —
6/10.  Prince  Ruperts  Bay  a.  Dominica  (kleine  Antillen).

Levuka  25/8.  —  2/9.  Ponape  (Karolinen)  16/9.  —  Jaluit  (Marshall-Inseln).


Newport  7/9.  —  10/9.  Charlestown  (Süd-Karolina)  16/9.  —
Havana  28/9.  —  3/10.  Kingston  (Jamaica).

1%.

„Fürst  Bismarck“  25/8.  Tsingtau.

3/9.  Palma  (Mallorca)  15/9.  —  16/9.  Cartagena  26/9.  —  30/9.  Funchal
(Madeira)  5/10.  —  6/10.  Las  Palmas  (Gran  Canaria).

7/9.  Amoy  14/19.  —  15/9.  Futschau  1110.—  5/10.  Shanghai  7/10.

Tcchingliang  8/9.  —  9/9.  Nanking  10/09.—  12/9.  Nganking  14/9.  —
16/9.  Hankau  18/9.  —  18/9.  Kiukiang  21½9.  —  21/9.  Nganting

22/9.  —  23/9.  Nanking  28/9.  —  30/9.  Wusung  2/10.

2//  10.  Shanghai.

Tingtu  1/10.  —

6/10.  Kiukiang.

1/9.  Shanghai  2/10.—  1/10.  Shimonoseki  6/10.  —  7/10.  Kobe.

25/8.  Tsingtau  299.  2/10.  Futschau  —  8/10.  Amoy.

6/9.  Freetown  10/9.  —  St.  Thomé  —  17/9.  Duala.

6/7.  Simpsonhafen.

Djibuti  19.  —  11/9.  Bombay  26/9.  —  1/10.  Colombo.

7/9.  Duala  21/19.  —  24/9.  Lome  (Togo)  29/9.  —  1/10.  Duala.

7J/9.  Nagasaki  14/19.  —  16/9.  Tsingtau.

25/8.  20/10.  Shanghai  3/10.  —  Tschinwangtan
        <pb n="1122" />
        Ablösungstransporte:

W  1038  2

Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Lützow“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  abgelösten  Offizieren

und  Mannschaften  des  Kreuzergeschwaders.
Transportführer:

Kapitänleutnant  Franck  (Wilhelm).
Shanghai  3/10.  —  5/10.  —  Futschau  6/10.  —  7/10.  Hongkong  8/10.  —  Singapore.
Fahrplanmäßiger  Reichspostdampfer  „Goeben“  des  Norddeutschen  Lloyd  mit  dem  Fähnrichstransport
für  das  Kreuzergeschwader  an  Bord.

Hamburg  8/10.

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

Postdampfer  Reise  4  Lette  Nachrichten
von  D  nach  bis  28.  September  1908.
Adolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  14.  Oktober  ab  Hamburg.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  10.  Oktober  Ouessant  passiert.
„Aline  Woermann“  Swakopmund  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  22.  September  in  Hamburg.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Kilwa  am  8.  Oktober  in  Daressalam.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  0.  Oktober  in  Kapsta
„Eduard  Woermann“  ambur  Liderigbucht  am  4.  Oktober  Vokepstent  passiert.
„Eleonore  errem  Hamburg  am  12.  Oktober  ab  Lagos.
„Erna  Woermann“  Hamburg  Luralane.  am  9.  Oktober  in  Lüderitzbucht.
„Frieda  W  Rotononu  Hamburg  am  5.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Gertrud  Woermann“.  Durban  Hamburg  am  0.  Oktober  ab  Lissabon.
„Hans  Woermann“.  abun  -  Hamburg  am  11.  Oktober  ab  Madeira.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  a  Hamburg  am  10.  Oktober  in  Libreville.
„Irma  Woermann“  Calabar  |  Hamburg  am  1.  Oktober  ab  Lagos.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  2.  Oktober  in  Lome.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  9.  Oktober  Dover  passiert.
„Lili  Woermann“  Burutu  Hamburg  am  4.  Oktober  in  Lagos.
„Linda  Woermann“  Rio  Nunez.  Hamburg  am  11.  Oktober  in  Conakry.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  l  Assinie  am  7.  Oktober  in  Dakar.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  12.  Oktober  ab  Boulogne.
„Marie  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  9.  Oktober  in  Hamburg.
„Martha  Woermanm“  .  Burutu  Hamburg  am  6.  Oktober  in  Hamburg.
.„„Max  Brock“.  Hamburg  Mossamedes  am  9.  Oktober  in  Antwerpen.
„Otto  Woermann“  Hamburg  Assinie  m  29.  September  in  Assinie.
„Paul  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  19.  September  in  Hamburg.
„Thekla  Bohlen“  Hamburg  Burutu  am  1.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„König“  Hamburg  1!  Gabun  am  8.  Oktober  ab  Libreville.
Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
Sualte  Rio  Nunez  Hamburg.  1  We  ein  Hambbt  rg·
dea“  Hamburg  Calabar  6.  Oktober  ab  Notterdam.
„Kamerun  Hamburg  Gabun  im  .  Sktober  ab  Las  Palmas.
„Lome“  Hamburg  Kotonou  am  pP.  Oktober  in  Kotonou.
—  Lüderitzbucht  Hamburg  am  11.  Oktober  Dover  passiert.  —
———  Lüderitzbucht  Hamburg  a#m  11.  Oktober  ab  Lome
*—  .  Hambur  Mossamedes  am  9.  Oktober  in  Soo  home.
Bindhuk“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  9.  Oktober  in  Durban.
Hamburg-  Bremer  Afrika-Linie.
„Friderun"“  Hamburg  Accra  am  3.  Oktober  in  Grand  Bassam.
„Henner“  Rio  Nunez  Hamburg  am  C.  Oktober  in  Lamburg.
„Immo“  Accra  Hamburg  am  8.  Oktober  in  Sierra  Leone.
„Ingbert“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  5.  Oktober  sen  epasfier.
„Ingo“  Mossamedes  amburg  am  9.  Oktober  ab  L
„Ingraban“  Hamburg  Lüderi#bucht  am  10.  Oktober  ab  zgeen
„Irmfried“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  25.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Jongard“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  4.  Oktober  in  Havore.
Hamburg  Rio  Nunez  am  10.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Walburg  Lüderipbucht  Hamburg  am  10.  Oktober  ab  Swakopmund.
        <pb n="1123" />
        G.  1039  0

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.  #
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkontor  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.64.

 

 

 

Telephon:  Amt  12  9229  und  9224.  e  Adresse:  „Heydtbank“.  12.  Oktober  1908.
Grün-,  -  bor-  lette  6  #  ss-e
i“  Kapital  kan  *u  Divi-  Nachfrage  Angebot
jahr  Mark  jahr  dende  dende  .  %  5½%
1  I7–  IE
1907  1  850  000  1.  10.  —  1  10  Afrikanische  Kompagnie  A.-G.  83  88
1906  2  000  000  1.  1.—.  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.  G.  .  —  60
1905  750  000  1.  14.  S  15  „  Bremer  Kolonial-Handelsgesellschaft  vorm.  i
I«  JF.  Oloff  &amp;amp;  Co.,  A.-G.  150  *  —
1905  1  200  000  1.  4.  0  0  Centralafrikanische  Lergwertegeselschafe  —  70
1905  ——M  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  100  105
1890  1  500  000  1.  1.  22  50  China-Export-,  Un#pertch  u.  Bank-  Compagnie  —  270
1891  2  600  000  1.  10.  7  7  Cphocolda  Plantagen-Gesellschaft  88  92
1905  220  000  1.  1.  13  20  Debundscha-Pflanzung  —  120
1900  418  000  1.  1.5  7  7  Deutsche  Agaven-Gesellschaft  —  85
1878  2  750  000  1.  1.  20  16  Deutsche  Handels=  und  Nareagen-Geseischal.  s
n·  «-  —  der  Sudsee-Jme  .  182  187
1885  2U000000  1.  4.  20|  200  Deu  sch  für  Sthwettuftur,  220  230
1907  2  500  000  1.  1.—  0  sche  r3  —  55
1902  1000  000  1.  1.,  O0  0Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  70
1908.  4  500  000  5  1.  5)  —!  —  Deutsche  Südseephosphat  Au-  Ges.  —  1098
1902  1000  Oo00  1.  5.)  2  3  Deutsche  —  35
1885  3  721  000  1.  1  5  5  eitscheFosagesensstcft,  upee  Stamm-Ant.  05  100

30000  000%  5  5  do  Vorzugs-Anteil  101
1886  400  000  1.  1.  )9  0  -0.  „Deutsch-  Ostafrikanische  ——  M.  so.  —  3  80

«  s:  —  —  orz.-Aktien  225.—
1903  11  495  000  1.  1  3½  3½  Deutsch-Ostafrikanische  3½%  Shhuheeriärern  ·-bungen

  (vom  Reich  sichergestelli)  91  92

1897  2250  000  1.  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  beasbelsgetesnfe  —  100
1899  4000  000  1.  1.  0  0  Gesellschaft  Nordwestkamerun  t.  A.  —  M  20.—
360  000  0  do  z.  8.  —  10.—

1898.  1  000  000  1  1.,  10  0  „Gesellfqot  Südkamern  Hit.  A.  —  95

000“  10  0  do  do  et.  B.  —  85

1889  2  000  000/1l.  10.40  0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft.  .  —  25

1897  1  153  000.  1.  o  0  Hanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  —  140

1889  3,000000  1.  10.0  0  #  0  Lonstatssche  Plantagengesells  a  —  83060

1887  1200  000  „1.  1,  15  20  aluit-Gesellschaft,  gteilte  Akti  135  140

H  do  eine“  ..  .«IM1800,—-!:11350,—

1898  604000;’17.-.1090  s,  Kaffee-Plantage  —#  Stamm-Aktien  —  15

447000  5  "  do  Vorzugs-Aktien—  460
1904  1  000  000  1.  1.  —  40  her  ennrebt  —  35
1906  s  000  000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —  75
1908  1  000  000  1.  1.  —  0O  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  .  —  35
1899  1  100  O00  1.  7.  05  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  88
1885  6  000  O000  1.  4.  0  „O  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Auteile  .  95  100

·  ·  Stamm-Anteile  30  35
1906  1  200  000  1.  1.  —.  —  Ostafrika-Kompagn  —  90
19014  21.000  000  1.  1.  8  3  Ostafrikanische  giesoet,  nteile

«  (vomDeutschenRe1chet»Z!  »  .

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1900  20  00  1.  4.  0  0  Dtavi-Minen-  .  Fcknmncrsechbe  155  1560
1902  &amp;amp;  125  000  1.  1.  30  40  Pacific  Phosphate  9½  10½  2
1897  2  000  O00  1.  10.  5  6  #ienscebfen  Vontepei  ion  —  86
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Rlheinische  dandei  Slantagengesellchaf-  —  35
1903  800  000  1.  1.  0  0  Safata-Samoa-Gesellschaft  —  65
1905  2  000  000  1.  1.  4  4  s  Damm-Kamfchttk-Compa  nie  ....—-  55
1897  500  000  1.  1.  0  0  Sigi  Wflanzunge-  Gesellsch  aft  2  70
1900  &amp;amp;  3500000  1.  7.  0  6  .....  seh  4sh
1892L200000017.«0  0  Muth  West  Akt-tm  Co  198h9d)08h9(1
1893  869  100  1.  4.  0  AUsambara  Kaffeebaugesellschaft  Stamm-#Anteile  28  zofr  33  zsfr

142  200  0  0  do  ugs-Anteile  50  zesfr.“

1897  1.  1.  0  6  Bestafrikanische  d  Bibundi  «
;  tamm-Anteile  68838
600  000  6  285.6  gs-Anteile  95

1897  4  500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  dP  rrnnnn  Bictoria;  .
8  Husammengelegte  Sttten  50
—  ktien)  5

1895  1  800  000  1.  1.  ·  "  nfuhc  *  und  sch

70

 

 

 

 

Zu  jeder  Art  von  Austunst  Ist  obenftehendeö  Bankhaus  stets  gern  bereit.
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        Anzeigen.

 

2  OO  Infserate  sind  an  die  Gelchanssiele  d  des  -Deurschen  Kolonialblattes“,  Berlin  S8W  68,  Kochstraße  63—71,  cunzusenden

222

 

Bekanntmachung  g.

In  das  hiesige  Handelsregisten  ab
teilung  A  Nr.  40  bei  der  Firm
Gebrüder  Krouffos  in  Davescam
folgendes  eingetragen  worden:

Spalte  4:  Dem  Kaufmann  Athanasios
  Kroussos  in  Daressalam  ist
Prokura  erteilt.  (söta)

Daressalam,  den  1.  September  1908.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanutmachung.

In  das  hiesige  Handelsregister  Abteilung
  B  Nr.  6  ist  heute  bei  der  Firma
Bergbaufeld  Luisenfelde,  Gesellschaft
mit  beschränkter  Haftung,  folgendes
ein  getragen  worden:

In  Spalte  3:  Durch  Gesellschaftsbeschluß
  vom  7.  November  1907  ist  der
Angabe  des  Gegenstandes  des  Unternehmens
  hinzugeseßt  worden  „sowie
die  Betreibung  von  Handelggeschäften,
industriellen  und  Bergwerkaunternehmungen.
  jeder  Art  in  Deutsch.  Ostafrika“.

In  Spalte  4:  Durch  Gesellschaftsbeschluß
  vom  7.  November  1907  ist
das  Slammkapital  aus  200  000  Mk.
erhöht  worden.

In  Spalte  7:  Die  Bestimmungen
über  die  Vertretungsbefugnis  sind  durch
Gzellshaftsbehlüß  vom  7.  November

19007  dahin  abgeändert:

Die  Bestellung  der  Geschäftoführer
und  der  Widerruf  der  Bestellung  sowie
die  Feststellung  der  Anstellungsbedingungen
  erfolgt  durch  den  Ausücchtsrat.
Die  Gciellschaft  kann  einen  oder  mehrere
Geschäiteführer  haben.  Sind  mehrere
Geschäftsführer  vorhanden,  so  wird  die
Gesellschaft  entweder  durch  zwei  Geschäftofuhrer
  oder  durch  einen  Geschäftsführer
  in  Gememschaft  mit  einem
Rrokuristen  vertreten.  -

Daressalam,  den  21.  August  1908.

Kaiserliches  Bezirksgericht.

Bekanntmachung.

In  Band  II  des  hiesigen  Handels:
registers  Ableilung  B  unter  Nr.  7,  betressend
  die  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft
  Victoria,  ist  eingetragen
  worden:

Spalte  5:  Vorktangsmglirber:
Wilhelm  Kemner  in
Berlin-Halensee:
Wilhelm  Van  de  Loo
in  Victoria-Kamerun.
Dr.  jur.  Mar  Esser  ist  aus
dem  Vorstand  ausgeschieden.
Wilhelm  Kemner  in  Berlin-Halensee
  und  Wilhelm  Van
de  Loo  in  Atctoria=  Kamerun
  sind  zu  Vorstandsmitaliedern
  bestellt.
Spalte  9:  II.  II.  B.  B.  7
739.745.

27.  August  1908.  (1#3
Victoria,  den  27.  August  1908.
Kaiserliches  Bezirksgericht.

 

 

1

—

Spalte  7:

 

Bekanntmachung.
Die  Firma  Carl  Bödiker  &amp;amp;  Co.,  Tommanbitgefellschaft  auf  Aktien,
Hamburg  8,  Asiahaus,  und  die  Filialen  der  Firma  in  Östasien  und  Südwestafrika
  erbieten  sich  zu  solgenden  Diensten  für  Offzziere,  Beamte,  Famer,  Ansieler
  und  deren  Angehör
auf  aller  erporbhähigege  Kolonialartikel.
.  tqetunq  von  Waren  aller  Art  nach  Ubersee“
künfte  über  die  Verhältnisse  in  den  Kolo
Ssse  uen  von  Fahrplänen,  Isorgung,  vonm  Billets  u.  Kabinenplätzen.
Einrichtung  von  Hausl  altungen  und  Farmbetrieben  (Mobiliar,  Windmotoranlagen,
  landwirtschaftliche  Maschinen  usw.).
Spedition  von  Mobiliar  und  Gepähk.
Vermittelung  von  Telegrommen,  Briejen  und  Paketen,  briefliche  und  telegraphische
  Geldsendungen  .  368)
Verzinsung  von  Depositen.

 

Annahme  und  B
Kredi  tbriefe.
Für  Auskünfte  und  Vermittelungen  wird  nur  Ersahz  der  Kosten  und  Vorti  erbeten.

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        Deutsches  Kolonialblatt

Amisblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Zfrika  und  in  der  Südsee

Herausgegeben  im  nReichs-Kolonialamt.

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Dovember  1908.  Nummer  21.

Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  ale,  Beihefte  beigefügt  r  midese
Antgal  vierteljährli  erscheinenben::  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Sehutzgebicten-,  herauskgegeben

v.  Danckelman.  Dn##  reu  rliche  Abernenientet  ee  für  dns  Dolo  mialblau  mit  den  Freeic  bei#  at  dein  Bebr  k
Post  und  die  Buchhand  "3  dire  S#stand!?  ch  die  Be  —  )  M.  1.—  für  Deuischla  8  diat
der  deutschen  Schu  aodlem  rW  Diterreich  ·  Min  b)  M.  5  ant  *r  Länder  des  Weltpostver#  bnan  —  Gnselur  De  und  In  fragen
sind  an  die  Königl  Hofbuchhandlung  von  Ernst  Slegfried  Mittler  und  Sohnt  esere  sWös,  Kochstraße  GG.71  —

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Bekanntmachung  des  Reichs-Rolonialamts,  betr.  die  Erklärung  der  Schürffreiheit
im  Gebiete  der  Jrangi-Bergbau=  und  Landkonzession.  Vom  31.  August/y.  September  1908  S.  1041.  —  Verordnung
des  Gouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  den  Gouvernementsrat.  Vom  3.  September  1908  S.  1044.  —
Personalien  S.  1044.

Nichtamtlicher  Teil:  Deutsch-  Südwestafrika:  Von  der  Südbahn  S.  1017.  —  Nachweisung  der  bei  den
Vollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Mai  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  1018.
Deutsch-Ostafrika:  Der  Wahehe-Arzt  und  seine  Wissenschaft  S.  1018.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des

Handels  des  deutsch  ostafrikanischen  Schutzgebiets  über  die  Zollstellen  der  Küste  im  I.  Viertel  des  Ralenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1052.  —  (Nachweisung  der  Brutto=Einnahmen
  bei  den  Binnengrenz-Zollstellen  von  Deutsch-Ostafrika  im  Monat  Mai  1908  S.  1051.  Desgleichen  der
Küstenzollstellen  in  den  Monaten  Juli  und  August  1908  S.  1055.

Ramerun:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutgebiets  Kamerun  im  Monat  Juli  1908  fällig  gewordenen
  Zollbeträge  S.  105

Togo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  August  1908  jällig  gewordenen
Zollbeträge  S.  1050.

Deuc'os  abmguinen:  Über  die  erste  Durchquerung  der  Insel  Bougainville  S.  1056.  —  Die  Expedition  Sapper-Friederici
  (mit  einer  Kartenskizze)  S.  1057.  —  Palau=  oder  Pelau=  Inseln?  S.  1060.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Die  tierische  Produktion  in  unserer  Nolonialwirtschaft  S.  1061.  —
Die  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  S.  1067.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Der  Handel  des  Nyassa.Protektorats  im  Jahre  1907/08
S.  1067.  —  arhsichten  auf  die  Baumwollernte  in  Rußland  S  1068.  —  Baumwollgewinnung  vom  Baumwollbaum
in  Mexiko  S.  1069.  —  Stand  der  Baumwollfelder  in  den  Lereinigten  Staaten  von  Amerika  Ende  August  1906

1069.  —  Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von  Amerika  im  Erntejahr  1907  08  S.  1070.  Ausfuhr  von
Noairwolle  aus  der  Türkei  S.  1070.  —  Die  Seidenernte  in  der  Türkei  190  20  S.  1070.  Zimmsume.  in  der
Rapkolonie  S.  1071  —  Mineraliengewinnung  in  Neusüdwales  im  Jahre  1907  S.  1  071.  —  Landel  Kubas  im  Fiskal:
jahre  1907,08  S.  1072.  —  Deutschlands  Anteil  am  Handel  Südafrikas  1907  S.  1073.  —  Künstliche  VBewässerungsanlagen
  mit  staatlicher  Subvention  in  Meriko  S.  10/4.  —  Bergrecht  im  Gebiete  der  Mozambique-Gesellschaft  S.  1075.
—  Zollrückvergütungen  auf  den  Fidschi-Inseln  S  S.  1076.  —  Abänderung  des  Zolltarifgesetzes  in  Südnigeria  S.  1076.

 

—  Geplante  Ausfuhrverbote  für  Angorczicgen  in  Britisch  Südafrifa  S.  106.  Ausfuhrverbot  für  Strauße  und
Straußeneier  in  der  Oranjeflußkolonie  S.  1076.

Vermischtes:  Vethode  für  völkerpsychologische  Erlundungen  S.  1077.  —  Vorlesung  über  loheniales  Bergrecht
  S.  1078.  —  „Feststellung  einer  Suͤdsee  Insel  S.  1078.  —  Sichtwehhsel,  aui  Anitralien  S.  8.  Neue
seanzoßiche  Gesellschaften  S.  1078.  —  Verbot  der  Einfuhr  —  land  5  107
Literatur-Verzeichnis  S.  1079.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1080.  —  ein  Hse  S.  108.  —  Kurse

deutscher  Kolonialwerte  S.  1084.  —  Anzeigen.
%EELELEOAHntlfhr  Teisrmmmrman)
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Bekanntmachung  des  Reichs-Kolonialamts,  betr.  die  Erklärung  der  Schürffreiheit  im
Gebiete  der  lrangi-Bergbau-  und  Candkonzession.
Vom  31.  August/7.  September  1908.

In  Gemäßheit  des  §  6  der  sogenannten  Irangi-Bergbau=  und  Landkonzession  vom  21.  Mai
1896/25.  Juli  1900  (Deutsche  Kol.  Ges.  VI.  S.  129),  18.  Mai  1903/2.  Mai  1904/13.  Mai  1907
wird  hierdurch  im  Konzessionsgebiete  vom  1.  Oktober  1908  ab  die
        <pb n="1126" />
        1042

allgemeine  Schürffreiheit
erklärt  mit  folgenden  Maßgaben:

I.  Von  der  allgemeinen  Schürffreiheit  bleiben  bis  auf  weiteres  ch  —
1.  Das  Sekenke-Gebiet  im  ungefähren  Ausmaße  von  30  qkm.
2.  Das  Iramba-Plateau.

Die  öffentliche  Bekanntgabe  der  Grenzen  bleibt  vorbehalten.

II.  Die  Aufsuchung  und  Gewinnung  von  Edelsteinen  bleibt  in  dem  gesamten  9onzeffonsgebiete
  bis  auf  weiteres  ausschließlich  dem  Konzessionar  vorbehalten.

III.  Die  Erwerbung  von  Schürf=  und  Bergbaurechten  seitens  dritter  unterliegt  folgenden
Bedingungen:

1.  Die  Bezeichnung  der  für  alle  das  Schürfen  und  den  Bergbau  betreffenden  Angelegenheiten
  zu  bestellenden  Vertreter  hat  außer  an  die  Bergbehörde  auch  an  den  Konzessionar
zu  erfolgen.

2.  Zur  Verfügung  über  die  bei  den  Schürfarbeiten  geförderten  Mineralien  zu  anderen  als
3u  Probe-,  Versuchs=  oder  wissenschaftlichen  Zwecken  oder  zu  Zwecken  der  eigenen  Schürfarbeiten  ist
neben  der  Zustimmung  der  Bergbehörde  auch  die  Zustimmung  des  Konzessionars  einzuholen.  Geschieht
  dies  nicht,  so  ist  der  Konzessionar  berechtigt,  von  dem  Schürfer  die  Herausgabe  der  Mineralien
zu  verlangen.

3.  Das  Schürffeld  muß  in  wagerechter  Erstreckung  durch  gerade  Linien  derart  begrenzt
sein,  daß  die  kürzeste  Seite  wenigstens  zwei  Drittel  der  längsten  beträgt.  Sein  Flächeninhalt  darf
ein  Hektar  nicht  übersteigen.  Nach  der  Teufe  wird  das  Schürffeld  von  senkrechten  Ebenen  begrenzt,
welche  den  Seiten  des  Feldes  folgen.  Für  Schürffelder  auf  alluviale  Mineralvorkommen  bleibt  die
Festsetzung  einer  geringen  Maximalgröße  vorbehalten.

Dem  Konzessionar  bleibt  vorbehalten,  von  Fall  zu  Fall  oder,  im  Wege  der  öffentlichen
Bekanntmachung,  allgemein  zu  verlangen,  daß  der  Schürfer  die  Grenzen  des  Schürffeldes  noch  in
anderer  Weise,  als  durch  die  Kaiserliche  Bergverordnung  vorgeschrieben,  kenntlich  macht.

5.  Die  Übertragung  des  Rechtes  am  Schürffelde  ist  auch  dem  Konzessionar  anzuzeigen.
Geschieht  dies  nicht,  so  kann  der  Konzessionar  den  bisherigen  Schürfberechtigten  als  den  ihm  gegenüber
  Verpflichteten  behandeln.

6.  Die  Anzeige  über  die  Eröffnung,  Anderung  und  Einstellung  des  Bergwerksbetriebes
sowie  über  die  beabsichtigte  Förderung  eines  bisher  nicht  gewonnenen  Minerals  ist  auch  dem  Konzessionar
  zu  erstatten.  Dem  Konzessionar  bleibt  vorbehalten,  eine  Ergänzung  der  Anzeige  über  den
bergverordnungsmäßig  vorgeschriebenen  Inhalt  hinaus  zu  verlangen.

Der  Konzessionar  ist  befugt,  von  den  Büchern,  die  der  Bergwerkseigentümer  über  die
Förderung,  deren  Wert,  die  Belegschaft  und  die  gezahlten  Löhne  nach  den  Vorschriften  der  Kaiserlichen
  Bergverordnung  zu  führen  hat,  jederzeit  Einsicht  zu  nehmen.

8.  Der  Bergwerkseigentümer  hat  an  den  Konzessionar  eine  jährliche  Feldessteuer  von
360  M.  für  jedes  in  Betrieb  genommene  Bergbaufeld  oder  im  Falle  eines  aus  mehreren  Feldern
zusammengelegten  Bergbaufeldes  für  jedes  Hektar  desselben  zu  entrichten,  und  zwar  halbjährlich  im
voraus  am  1.  April  und  1.  Oktober.  Für  das  erste  Halbjahr  wird  sie  vom  Beginn  des  auf  die
Begründung  des  Bergwerkseigentums  folgenden  Monats  an  berechnet.  Der  Bergwerkseigentümer
hat  ferner  dem  Konzessionar  eine  Förderungsabgabe  in  Höhe  von  5  v.H.  des  Verkaufswertes  der
geförderten  Mineralien  am  Orte  der  Förderung  zu  entrichten,  und  zwar  ohne  Abzug  für  Abschreibungen,
  Amortisation  und  Instandhaltung  des  Betriebes.  Die  Ermittlung  des  Verkaufswertes  erfolgt
  aus  den  regelmäßig  zu  führenden  Produktionsbüchern  (vogl.  Ziffer  7).  Die  Zahlung  der
Förderungsabgabe  hat  monatlich  zu  geschehen.

Die  Abgaben  an  den  Landesfiskus  von  Deutsch-Ostafrika  werden  durch  die  Abgaben  an  den
Konzessionar  nicht  berührt.

Ist  der  Bergwerkseigentümer  eine  Gesellschaft  mit  festem  Grundkapital  (Aktiengesellschaft,
G.  m.  b.  H.,  Deutsche  Kolonialgesellschaft  nach  dem  Schutzgebietsgesetz  oder  eine  ähnliche  Gesellschaft
fremden  Rechts),  so  hat  der  Konzessionar  die  Wahl,  an  Stelle  der  vorgesehenen  Gewinnbeteiligung
eine  vollgezahlte  Kapitalbeteiligung  zu  beanspruchen,  welche  in  folgender  Weise  ermittelt  wird:  Zugrunde
  gelegt  wird  der  Nominalbetrag  des  Gesellschaftskapitals.  Hiervon  wird  das  der  Gesellschaft
zur  Verfügung  stehende  Betriebskapital  abgezogen.  Von  dem  verbleibenden  Rest  gebührt  dem  Konzessionar
  eine  Beteiligung  bis  zu  20  v.H.,  welche  jedoch  mindestens  10  v.  H.  des  Nominalwertes  des
        <pb n="1127" />
        W  1043  20

Gesellschaftskapitals  ausmachen  muß.  Das  gleiche  gilt  bei  Kapitalserhöhungen.  Der  Konzessionar
hat  sich  innerhalb  vier  Wochen,  nachdem  ihm  ein  Entwurf  des  für  die  Gründung  der  beabsichtigten
Bergwerksgesellschaft  bestimmten  Prospektes  vorgelegt  wurde,  über  die  Wahl  zu  entscheiden.

9.  Die  von  dem  Konzessionar  während  der  Dauer  seiner  Konzession  erworbenen  Ansprüche
auf  Feldessteuer,  Förderungsabgaben  bzw.  Kapitalsbeteiligung  bleiben  auch  nach  Ablauf  der  Konzession
  bestehen.  Sie  fallen  dem  Konzessionar  auch  hinsichtlich  derjenigen  Bergbaufelder  zu,  die  erst
nach  Ablauf  der  Konzession  aus  Schürffeldern  in  Bergbaufelder  umgewandelt  werden.

Der  Konzessionar  ist  berechtigt,  von  Schürfern,  welche  den  gegenwärtigen  Bedingungen  auch
nach  erfolgter  zweimaliger  Mahnung  zuwiderhandeln,  die  unentgeltliche  Abtretung  ihrer  Schürfrechte
zu  verlangen.

10.  Bekanntmachungen  des  Konzessionars  gelten  als  ordnungsmäßig  erfolgt,  wenn  sie  einmal
  im  Deutschen  Kolonialblatt  veröffentlicht  worden  sind.

11.  Sämtliche  in  dieser  Bekanntmachung  dem  Konzessionar  vorbehaltenen  Rechte  und  Ansprüche
  gehen  d  seine  Rechtsnachfolger  über.

2.  Die  Vertretung  des  Konzessionars  wird  bis  auf  weitere  öffentliche  Bekanntmachung  in
Berlin  va  der  Direktion  der  Diskonto-Gesellschaft,  Unter  den  Linden  351,  im  Konzessionsgebiete  von
Herrn  Walther  Lieblinger,  Sekenke,  Deutsch-Ostafrika,  geführt.
Berlin,  den  31.  August  1908.
Für  den  Träger  der  sogenannten  Irangi-Bergbau=  und  Landkonzession:
Direktion  der  Diskonto-Gesellschaft.

Solmssen.  Dr.  Fuß.

Vorstehender  Bekanntmachung  wird  zugestimmt.

Gleichzeitig  wird  auf  Grund  des  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen
und  Südseeschutzgebiete  mit  Ausnahme  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetz-Bl.
  S.  367)  bestimmt,  daß  der  Konzessionar  oder  sein  Rechtsnachfolger  an  jedem  während  der
Dauer  der  Konzession  im  Konzessionsgebiete  von  Dritten  belegten  Schürffelde,  dessen  Schließung  während
  der  Dauer  der  Konzession  aus  irgend  einem  Grunde  aufhört,  das  Schürfrecht  nach  Maßgabe
  der  vorgenannten  Kaiserlichen  Bergverordnung  erwirbt,  daß  jedoch  die  Schließung
des  Schürffeldes  zugunsten  des  Konzessionars  oder  seines  Rechtsnachfolgers  nicht  mehr  stattfindet,
wenn  nicht  binnen  sechs  Monaten  den  Vorschriften  der  vorgedachten  Kaiserlichen  Bergverordnung
über  die  Erhaltung  des  Schürfrechts  genügt  worden  oder  die  Umwandlung  des  Schürffeldes  in  ein
Bergbaufeld  beantragt  bzw.  angeordnet  ist.

Berlin,  den  7.  September  1008.
Reichs-Kolonialamt.
In  Vertretung:
Conze.

Das  Konzessionsgebiet  der  Irangi-Gesellschaft  wird  nach  der  Konzession  vom
21.  Mai  1896  .-»

M  begrenzt,  wie  folgt:

Die  Südgrenze  bildet  der  5“°  15“  südlicher  Breite,  von  dem  Punkt  im  Osten,  wo  er  den
Bubu--Fluß  trifft,  bis  zu  dem  Punkt  im  Westen,  wo  er  den  östlichen  Grabenrand  der  Wemberesteppe
trifft.  Von  hier  folgt  die  Grenze  nach  Norden  diesem  Rand  der  Wemberesteppe  bis  zum  Durchbruch
  des  Wembere=  oder  Lusilukuru-Flusses  durch  den  genannten  Grabenrand,  dann  diesem
Fluß  an  seinem  rechten  Ufer  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem  Meridian,  welcher  durch
den  nordwestlichsten  Vorsprung  des  Issansugebirgsstockes  bei  dessen  Steilabfall  nach  der  Wembereniederung
  zu  geht.

In  dem  Meridian  dieses  Vorsprunges  geht  die  Grenze  dann  vom  Wembere-Fluß  direkt
nach  Norden  bis  zum  Schnittpunkt  desselben  mit  dem  3°  10“  südlicher  Breite.  Diesem  parallel
folgend,  wendet  sich  die  Grenze  nach  Osten  bis  zu  seinem  Zusammentreffen  mit  dem  Fuß  des  östlichen
  Gebirgsabfalles  der  Landschaft  Mutyek,  folgt  dann  dem  Gebirgsfuß  des  großen  Grabenrandes
nach  Süden,  den  Laua  ya  Musri  östlich  lassend.  Von  dem  Mündungsgebiet  des  Kwon  wendet  sich
die  Linie  in  gerader  Richtung  nach  dem  Nordufer  des  Laua  ha  Sereri,  folgt  dessen  Ostufer,  von

*i
        <pb n="1128" />
        W  1044  2

hier  aus  dem  Südostabfall  der  Sangaiweberge,  dem  Fuß  der  Usiomeberge,  weiterhin  im  Süden  dem
Fuße  des  Irangiplateaus,  im  Westen  und  Osten  bis  zum  Einfluß  des  Issarebaches  in  den  Karemafluß.
  Der  Karemafluß  bildet  weiterhin  nach  Südosten  die  Grenze  bis  zu  seinem  Zusammenfluß  mit
dem  Bubu,  welcher  seinerseits  bis  zu  seinem  Schnittpunkte  mit  dem  5°  15“  südlicher  Breite  als
Grenze  gilt.

Die  Südgrenze  des  Konzessionsgebietes  bildet  der  5%  15“  südlicher  Breite  von  dem  Punkt
im  Osten,  wo  er  den  Bubufluß  trifft,  bis  zu  dem  Punkt  im  Westen,  wo  er  den  östlichen  Grabenrand
der  Wemberesteppe  trifft.  Von  hier  folgt  die  Grenze  nach  Norden  diesem  Rand  der  Wemberesteppe
bis  zum  Durchbruch  des  Wembere=  oder  Lusilukuruflusses  durch  den  genannten  Grabenrand,  dann
diesem  Fluß  an  seinem  rechten  Ufer  bis  zu  seinem  Schnittpunkt  mit  dem  Meridian,  welcher  durch
den  nordwestlichsten  Vorsprung  des  Issansugebirgsstockes  bei  dessen  Steilabfall  nach  der  Wembereniederung
  zu  geht.

Maßgebend  für  die  in  vorstehendem  vorkommenden  Namenbezeichnungen  ist  die  im  Verlag
von  J.  Perthes  in  Gotha  1898  erschienene  Karte  der  Irangi-Expedition  von  Oberleutnant  W.  Werther
im  Maßstab  1:750  000.

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Deutsch-Neuguinea,  betr.  den  Gouvernementsrat.
Vom  3.  September  1908.

An  Stelle  des  durch  Wegzug  aus  dem  Schutzgebiet  Neuguinea  aus  dem  Gouvernementsrat
von  Neuguinea  ausgeschiedenen  Administrators  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Hubert  Geisler  ist  der
Administrator  der  Neu-Guinea-Kompagnie  Fritz  Ehemann  für  den  Rest  des  Kalenderjahres  1908
und  für  das  Johr  1909  als  außeramtliches  Mitglied  des  Gouvernementsrats  berufen  worden.

Herbertshöhe,  den  3.  September  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.

Hahl.

 

 

 

—  Personalien.  —
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Ersten  Referenten  bei  den
Kaiserlichen  Gouvernements  von  Kamerun  und  Deutsch-Südwestafrika,  Wilhelm  Hansen  und
Dr.  Oskar  Hintrager,  den  Charakter  als  Geheimer  Regierungsrat  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Gärtner
Bruno  Neldner  bei  dem  Gouvernement  von  Südwestafrika  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  von
Seiner  Königlichen  Hoheit  dem  Großherzog  von  Baden  ihm  verliehenen  silbernen  Verdienstmedailke
am  Bande  des  militärischen  Karl  Friedrich  Verdienstordens  zu  erteilen.

Der  frühere  Bureauvorstand  beim  Kaiserlichen  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika,  Eisenbahnsekretär

  Schenk,  ist  zum  Geheimen  expedierenden  Sekretär  und  Kalkulator  im  Reichs-Kolonialamt
ernannt.

Kaiserliche  Schutztruppen.

Kommando  der  Schutztruppen  im  Reichs-Kolonialamt.
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1908.
Quade,  Oberstleutnant  in  der  Stellung  eines  Regimentskommandeurs,  aus  diesem  Verhältnis  unter
Enthebung  von  der  Stellung  als  außeretatsmäßiges  militärisches  Mitglied  des  Reichsmilitärgerichts
  ausgeschieden  und  im  Heere  als  Abteilungschef  im  großen  Generalstabe  angestellt.
        <pb n="1129" />
        W  1045  20

v.  Glasenapp,  Oberst,  Inspekteur  der  Marine-Infanterie,  aus  der  Marine  ausgeschieden  und  als
Kommandeur  der  Schutztruppen  angestellt.

Bender,  Hauptmann  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  unter  Beförderung  zum  Major  in  das
Kommando  der  Schutztruppen  versetzt.

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1908.

v.  Wiese  u.  Kaiserswaldau,  Leutnant,  am  31.  Oktober  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und
mit  dem  1.  November  d.  Is.  unter  Beförderung  zum  Oberleutnant  im  Großherzoglich
Mecklenburgischen  Grenadier-Regiment  Nr.  89  angestellt.

Ullrich,  Leutnant,  am  31.  Oktober  d.  Is.  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste
aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Dr.  Feldmann,  Stabsarzt,  Antrag  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  2½  Jahre
genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1908.

Am  31.  Oktober  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  November  d.  Is.
im  Heere  angestellt:

Tiedemann,  Oberleutnant,  im  Infanterie-Regiment  Lübeck  (3.  danseatischen  Nr.  162,

Schmidt,  Leutnant,  im  Ermländischen  Infanterie-Regiment  Nr.

Dr.  Franz,  Stabsarzt,  unter  Beförderung  zum  Oberstabsarzt  mit  "“*  "  Patent  vom  18.  Oktober  1908
als  Regimentsarzt  des  2.  Garde-Regiments  zu  Fuß,

Dr.  Schiepan,  Stabsarzt,  als  Bataillonsarzt  des  II.  Bataillons  5.  Westfälischen  Infanterie-Regiments
  Nr.  53;

die  Oberärzte:
Dr.  Ohly  beim  Niederschlesischen  Train-Bataillon  Nr.  5  und
Dr.  Ohlemann  bei  der  Unteroffiziervorschule  in  Weilburg.

Ferner  am  31.  Oktober  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden:

Reuß  und  Wagner,  Oberleutnants,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Bayerische  Militärdienste  und

v.  Döhn,  Leutnant,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Württembergische  Militärdienste.

Raabe,  Leutnant,  scheidet  am  10.  November  d.  Is.  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächfische  Militärdienste
  aus  der  Schutztruppe  aus.

Graf  v.  Kageneck,  Oberleutnant,  zur  Dienstleistung  beim  Gouvernement  von  Südwestafrika
kommandiert.

Willeke,  Hauptmann,

Dr.  Summa,  Dr.  Nägele  und  Kalweit,  Stabsärzte,

Dr.  Frik,  Dr.  Haupt,  Meyer  und  Lindner,  Oberärzte,  —  Anträge  um  Belassung  in  der
Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialomts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  10.  Oktober  1908.
Weißenfelß,  Intendanturregistrator,  am  31.  Oktober  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche

der  Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  XVI.  Armeekorps  in  Metz)
aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  12.  Oktober  1908.

Dr.  Jacobs,  Intendanturrat,  am  11.  September  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (bei  der  Intendantur  XV.  Armeekorps)  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.
        <pb n="1130" />
        W  1046  20

Schutztruppe  für  Kamerun.
A.  K.  O.  vom  4.  Oktober  1908.

v.  Sommerfeld  u.  Falkenhayn,  Leutnant  im  Füfilier-Regiment  Prinz  Heinrich  von  Preußen
(Brandenburgischen)  Nr.  35,  am  11.  Oktober  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem
12.  Oktober  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

A.  K.  O.  vom  18.  Oktober  1908.

Hirtler,  Hauptmann  und

Dr.  Colin,  Oberarzt,  —  Anträge  um  Belassung  in  der  Schutztruppe  auf  weitere  zwei  Jahre

genehmigt.

 

Deutsch-Ostatrika.

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  15.  Oktober  1908
in  Marseille  eingetroffen:  Sanitätsfeldwebel
Ludszuweit.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  19.  Oktober  1908  von  Neapel  aus  angetreten:
Hauptmann  v.  Stuemer  und  die  Oberleutnants
Kratz  und  v.  Puttkamer.

Ramerun.
Zufolge  telegraphischer  Nachricht  aus  Kamerun
ist  dort  der  Gouvernementssekretär  Benedikt  Bittner
am  21.  Oktober  d.  Is.  an  Herzschwäche  gestorben.

 

Nach  telegraphischer  Meldung  aus  Kamerun
ist  dort  der  Vermessungstechniker  Rudolf  Ehlert
am  20.  Oktober  d.  Is.  an  den  Folgen  der
Malaria  verstorben.

Das  Schutzgebiet  haben  am  9.  September  d.  Is.
mit  Heimatsurlaub  verlassen:  Regierungsbaumeister
Nast,  Bureauvorstand  Peters,  Stationsleiter
Oberleutnant  Buthut,  Gouvernementssekretär
Meiß  und  Steuermann  Iden.

 

Im  Schutzggebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Gerichtsassessor  Dr.  Schürmann,
Gouvernementssekretär  Jung,  Materialienverwalter
  Gerlach  und  Polizeimeister  Wiesrecker.

Am  9.  Oktober  d.  Is.  haben  die  Wiederausreise
  nach  Kamerun  angetreten:  Bezirksamtmann
v.  Krosigk,  Leiter  der  Versuchsanstalt  Dr.  Bücher,
die  Sekretäre  Neßler  und  Stein,  Lehrer  Steffen,
die  Polizeimeister  Richter  und  Müller  und  der
Lazarettgehilfe  Lückerath.

 

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  10.  Oktober  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Oberfeuerwerker  Wegener.

 

Mit  Heimatsurlaub  ist  am  18.  Oktober  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Vizefeldwebel  Walch.

 

Im  Schutzgebiet  sind  wiedereingetroffen:  Hauptmann
  Freiherr  v.  Stein,  Assessor  Röhm,  Sekretär
  Schäfer,  leitender  Maschinist  Zielesch,  Obersenn
  Zech,  Maurer  Meckel.

Am  25.  Oktober  1908  haben  die  Wiederausreise
  angetreten:  die  Bautechniker  Schulte  und
Beyer,  Bauaufseher  Klemmt.

beutsch  -Sübwestafrika.

Der  Gouverneur  von  Deutsch-Südwestafrika
v.  Schuckmann  hat  nach  telegraphischer  Meldung
am  24.  Oktober  die  Heimreise  angetreten.

 

Mit  Heimatsurlaub  find  am  8.  Oktober  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Hauptmann  Wilck,
Oberleutnant  Frhr.  v.  Stein  zu  Nord  u.  Ostheim,
  Zahlmeister  Busch  und  Feldlazarettinspektor
  Meyer.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  14.  Oktober  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Hauptmann  Willeke,  Oberleutnant
Oberg,  die  Leutnants  v.  Münstermann  und
Müller.

Deutsch-Meuguilnea.
Hauptmann  Foerster  und  Bergassessor  Stollé“
werden  am  8.  November  1908  die  Ausreise  nach
Neuguinea  antreten.
        <pb n="1131" />
        W  1047  20

 

Fsegegc'sgc]  Nichtamtlicher  Teils  ml.

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Deutsch-Südwestafrika.
Von  der  Südbahn.

Sofort  nach  Fertigstellung  des  Schlußstücks  der  Südbahn  bis  Keetmanshoop  wurde  bekanntlich
  mit  dem  Vorbau  auf  der  Zweiglinie  Seeheim  —  Kalkfontein  begonnen.  Laut  telegraphischer
  Nachricht  sind  die  Arbeiten  so  gefördert  worden,  daß  die  erste  Station  dieser  Zweigbahn,
Gawachab,  etwa  25  km  südlich  Seeheim,  Mitte  Oktober  eröffnet  werden  konnte.

 

*#
Aus  —  Heet  3h

Nachdem  der  Vorbau  der  Bahn  Lüderitzbucht  —  Aus  hoop  (im  ganzen  rund
365  km)  Ende  Juni  d.  Is.  sein  östliches  Endziel  Keetmanshoop  erreicht  hat,  haben  wir  in  den  Einnahmen
  des  Monats  Juli  d.  Is.  zum  ersten  Male  ein  Ergebnis  der  Betriebsleistungen  der
ganzen  Strecke  vor  uns.

Die  Roheinnahmen  aus  dem  öffentlichen  Verkehr  mit  Ausschluß  des  Militär=  und  Dienstgutoerkehrs
  in  Mark  und  die  entsprechenden  Leistungen  2  des  Betriebes  stellen  sich,  wie  solgt

 

 

 

 

 

cCinnahmen  in  Mart  aus:  Besoͤrderte:

—  —  5  ——
Richtung  Personen=  Güter-  und  Personen  Persouen-  Tonnen  Tonnen-km

verkehr  Tierverkehr  ·
Lüdekitzbucht—Aus...  1512,30  18  614,80  524  29737  6  444,2  60  511
Aus—Lüderitzbucht  17·231,50  1  024,25  199  25  694  14,0  2  163
Aus—Keetmanshoop  2277,00  21  879,95  495  37788  411,6  73363
Keetmanshoop—Aus  2  103,90  955,00  556  45  807  1  10,9  l  1072
zmsammen.  124,70  42  474,00/177%  139  026  880,7  137  109
im  Ganzen  49  .598,70
|

Hiernach  hat  die  Roheinnahme  für  das  Personenkilometer  5,1  Pf.  und  für  das  Tonnenkilometer
  rund  0,31  M.  betragen.  Die  Gesamtleistungen  des  Betriebes  haben  sich  belaufen  auf:

 

 

 

Strecke  Zugkilometer  Achskilometer  s  Tonnenkilometer
Lüderitzbucht—Aus,  140  km.  14  692  305  688  400  238
Aus—Keetmanshoop,  225  km  20  040  411  482  592  813

zusammen  34  732  717170  993  051

 

 

 

Mit  jedem  Zuge  sind  also  durchschnittlich  21  Achsen  und  28,6  Tonnen  Nutzlast  befördert

worden.

Die  geringe  Zahl  der  beförderten  Tonnen  erklärt  sich  daraus,  daß  bei  den  seewärts  gerichteten
  Zugfahrten  die  Züge  naturgemäß  zum  größten  Teil  leer  befördert  worden  sind.

Die  kilometrische

  Roheinnahme  im  Monat  Juli  ohne  Militär=  und  Baudienstgutverkehr  hat  rund  136  M.  betragen.
        <pb n="1132" />
        W  1048  20

nachweisung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrina  im  Oonat  Mai  1908
fällig  gewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  18,  S.  901.)
Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
Namen  der  Zoll-  Gegen  den  gleichen
amter,  bei  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  eitraum

welchen  die  Zölle  1908  1907  des  Vorjahres
fällig  geworden  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr'  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
sind  Murt  ###..  #.Marr.Maar  #1.]Mark  .Mart  i.]Mark  i#fl.Mort.

.  .
Swakopmund7257|0  —  —  872576041  640—  —  41  35  45  417601  —  —
Lüderitzbucht  117  048.90  141—.117  062|90  82  583/20  —  l—  825888452970—-Windhuk
  .  3694680  ——36945801766940  —  —  1  66  1927590  —
Namansdrift½%n  54  55%  (□  —  —218580
Ururss  —  45—  45/—  ——**.  51—
Haigamchab.  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Karibbb.  5287/|85  —  —  5  287  85  6  898  75  —  —  6  898.75  ——11  611,  40
Okahandja:.  2633.60  —  —  2  688  60  3527120  —  —  35272  —  —  398  60
Gobabis  9260/50  —  —  9260/5302  318,60  —  —  2318/60  6941900—  —
8  15850  EIIILIEI
Ou  .  421  90  —  —  421.90  36•60  —  —  6|60  385/800  —
Grolnfontein  .  186740  ——1867I40  365101  —  —  365  101  1502801  —  —
Usa  ..·  8415  ——  84/15  —  —  —  —  —  —  8415—  —
Otjiwarongo  18200  —  182501  —  —  —  —  —  —  13250  —  —
J—  130  10  —  —  130  10  —  —  —  —  —  —  180010—  —
Tsumeb.  26|70  —  —  26  70  —  —  —  —  —  —  26701  —
Rehoboth  885/10  —  —  885  10  —  —  —  —  —  —  85  10—  —
Kub  34  —  —  s4——  —  —  —  "—  —
Gibeeon  3  535.50  —  —  3  535·.50  770|80  —  —  0  2765201  —  —
Keetmanshoop  13  498|05  —  —13  498/05  2964,50  —  —  2  96450  10  53855  —
basuur  12906  —  —  10  085—  8086  ?
Warmbad  856/90  —  —  886  0  17880  —  —  178  80  683/6ö0  —
Dawignab  48|5  —  —  49.50  21—  —  —  21.—  22•  55  —
Ukamas.  588380—  —  583  3  358140  35814%  291
Stolzenfels  13260  —  —  132.50  42  —  —  42  60  8990—–  —
Bethonien.  45|70  —  —  45  70  —  —  —  —  —  45  701  —  —
Zusammen35  865|90  50  —  285  924  90122  820  85  —  422  20%  —  —
l  I
Oeutsch-Ostafrika.
Der  Wahehe-f#rst  und  seine  Wissenschakt.  Arzte,  d.  h.  Leute,  welche  nicht  nur  zaubern
Von  Dr.  BWeck,  konnten,  sondern  auch  die  Krankheiten  ihrer  Mit-Oberarzt
  in  der  n  für  menschen  zu  heilen  versuchten,  hat  es  in  Uhehe
Den  a

Die  auf  Grund  eigener  Erfahrung  während
einer  zweijährigen  Tätigkeit  in  Uhehe  und  durch
eingehende  Besprechung  mit  den  eingeborenen
Arzten  oder  Zauberern  gesammelten  Tatsachen
über  die  ärztlich=  wissenschaftliche  Wirksamkeit  jener
Arzte  und  Zauberer  sollen  den  Gegenstand  der
folgenden  Ausführungen  bilden.  Das  von  den
Arzten  geübte  Zaubergewerbe  hat  Nigmann  in
seinem  Buche  über  die  Wahehe!)  gründlich  behandelt;
  es  wird  deshalb  hier  nicht  besprochen
werden.

 

1)  0.  Nigmann,  Haauptmann  in  der  Kais.  Schutztr.
für  D.-Oa.:  „Die  Wahehe“,  ihre  Geschichte.  Kult-,
Rechts-,  Kiegs-  und  Jagdgebräuche.  E.  S.  Mittler
&amp;amp;  Sohn,  Berlin.  1007.

nach  Aussage  der  Eingeborenen  solange  gegeben,
als  sie  denken  können.  Allerdings  ist  ihr  —  auch
jetzt  noch  erheblicher  —  ärztlicher  Einfluß  früher
größer  gewesen;  jetzt  sind  ihnen  in  den  europäischen
  „Kollegen“  und  den  Missionen  unangenehme
  Konkurrenten  entstanden.

Es  soll  auch  Arztinnen  geben,  aber  sie  scheinen
nur  als  Zauberinnen  und  Giftmischerinnen  zu
wirken;  jedoch  sollen  sie  die  Fähigkeit  besitzen,
durch  mechanische  Manipulationen  künstlichen  Abort
  herbeizuführen.

Die  Aneignung  der  ärztlichen  Kenntnisse  ist
bei  den  Wahehe  nicht  jedermann  ohne  weiteres
möglich,  sondern  sie  beschränkt  sich  auf  besonders

 

dazu  prädestinierte  Individuen.  Das  sind  vor
        <pb n="1133" />
        W  1049  20

allen  Dingen  die  Söhne  des  Mulagussi.!)  Auf
sie  wird  die  Begabung  für  den  Beruf  des  Vaters
vererbt,  wenn  es  auch  zur  Betätigung  desselben
noch  eines  Anstoßes  bedarf.  Dieser  besteht  gewöhnlich
  in  einer  göttlichen  Traum-Offenbarung
zur  Zeit  der  Pubertät.  Ahnlich  kann  aber  auch
Nichtsöhnen,  z.  B.  den  Gehilfen  des  Mulagussi,
ihr  Beruf  klar  werden,  wenn  sie  besonders  geeignet
  oder  vielleicht  schlau  genug  find,  ihren
Landsleuten  die  göttliche  Inspiration  glaubhaft
zu  machen.  Häufig  kommen  wohl  hysterisch  veranlagte
  Personen  in  Frage;  so  erzählte  mir  ein
Eingeborener,  er  habe  beim  Eintritt  seiner  Mannbarkeit
  geträumt,  es  kämen  viele  Männer  auf  ihn
los,  welche  ihn  griffen  und  schlugen,  danach  sei
ihm  die  Dawa#r#)  erschienen.  Die  meisten  meiner
Gewährsleute  äußerten  allerdings  keine  näheren
Einzelheiten;  sie  begnügten  sich  mit  der  Angabe,
der  Muungus)  habe  ihnen  im  Traum  die  Dawa
gezeigt.  Stets  aber  haben  die  dergestalt  zur  Behandlung
  der  leidenden  Menschheit  qualifizierten
Anwärter  eine  lange  Gehilfenzeit  bei  einem  zünftigen
  Mulagussi  hinter  sich  und  bringen  eine
Menge  von  Kenntnissen  in  die  Praxis  mit.  Der
Zulauf  richtet  sich  nach  den  Fähigkeiten  und  dem
Rufe  des  jungen  Arztes.  Die  Besorgung  der
Medikamente  und  Drogen,  die  Zusammenstellung
der  Apotheke  ist  seine  Sache,  wie  er  auch  in  jedem
Einzelfalle  selbst  die  für  seinen  Patienten  geeignete
Arznei  sucht.

Die  Betätigung  des  Arztes  ist  meist  eine  allseitige;
  Spezialisten  gibt  es  nur  auf  dem  Gebiete
der  Bekämpfung  von  Impotenz  und  Sterilität,
für  deren  Beseitigung  eine  Menge  Heilmittel
vorhanden  sind.

In  Uhehe  herrschen  die  gleichen  Krankheiten,
wie  sonst  in  Deutsch-Ostafrika;  häufiger  find  entzündliche
  Erkrankungen  während  der  stürmischen,
kalten  Jahreszeit,  außerdem  kommt  ein  endemischer
Pestherd  hinzu.

Als  Erreger  und  Verbreiter  fieberhafter  Krankheiten
  sind  den  Wahehe  nur  die  Zecken  bekannt.
Die  Annahme  der  Fieberübertragung  durch  Stechmücken
  habe  ich  nirgends  finden  können.  Gefürchtet
  sind  wegen  ihres  Stiches  oder  Bisses
(außer  Schlangen)  Skorpione,  Spinnen  und  Hundertfuß.
  Den  in  die  Haut  eingedrungenen  Sandfloh
  entfernen  die  Eingeborenen  mit  zugespitzten
Hölzchen.  Als  Vorbeugungsmittel  gegen  Insektenstiche
  wird  die  Haut  mit  einer  bestimmten  Salbe
oder  einer  Wurzelabkochung  eingerieben.

Allgemeine  hygienische  Maßnahmen  gegen
Seuchen  waren  den  Wahehe  seit  langer  Zeit  be-1)

  Arz  t  und  Zauberer.

#  %6  Suaheli-Wort  für  das  Mugoda  der  Wahehe-Sbragte
  *  Zauber,  Medizin  im  weitesten  Sinne.

 

kannt.  So  wurden  z.  B.  Pockenkranke  isoliert
und  ganze  Dörfer  abgesperrt,  oder  bei  Ausbruch
einer  Epidemie  mußten  alle  Leute,  ob  gesund  oder
krank,  eine  besondere  Schutzmedizin  einnehmen.
Die  gleichfalls  geübte  Isolierung  der  Pestkranken
und  ihrer  Angehörigen  in  Strohhütten  auf  freiem
Felde  scheint  von  Europäern  eingeführt  zu  sein.

Wenn  jemand  erkrankt,  so  geht  entweder  er
selbst  oder  es  geht  ein  Freund,  ein  Verwandter
zum  Mulagussi,  um  von  diesem  ein  Heilmittel  zu
holen.  Häufig  wird  auch  der  Kranke  von  seinen
Angehörigen  dorthin  getragen.  Der  Fall,  daß
der  Arzt  den  Kranken  besucht,  scheint  nicht  vorzukommen.


Die  Diagnose  stellt  der  Mulagussi  nur  auf
Grund  seiner  besseren  Erfahrung  durch  Besichtigung
und  Betastung.  Technische  Hilfsmittel  zur  Diagnostik
besitzt  er  nicht.  Wichtig  ist  für  ihn  auch  weniger
die  richtige  Diagnose,  als  das  richtige  Medikament.
Wenn  er  sich  nicht  sofort  darüber  im  Klaren  ist,
so  schwingt  er  seine  hölzerne  Handglocke,  das
Mtulambungu,  1)  und  hört  aus  dessen  Tönen  die
passende,  gute  Medizin  heraus.  Niemals  wird
so  die  Krankheit  festgestellt,  sondern  nur  die
Ursache  und  das  Heilmittel

Die  Therapie  ist  in  bezug  auf  chirurgische
Maßnahmen  hinter  der  medikamentösen  erheblich
zurückgeblieben,  was  vielleicht  auf  den  Einfluß
des  Sultans  Kwawa  zurückzuführen  ist,  welcher
nach  Nigmann  blutige  Eingriffe  verboten  haben
soll.)

Die  Blutstillung  erfolgt  durch  Aufstreuen  oder
Einreiben  von  blutstillenden  Medikamenten,  meist
heißer  Pflanzenasche.  In  einem  Falle  von  Zerreißung
  der  Schenkelschlagader  nach  Schußverletzung
war  allerdings  das  Bein  oberhalb  und  unterhalb
fest  mit  Bast  verschnürt  und  so  die  Blutung  gestillt.
  Kleinere  Wunden  jeder  Art  werden  sonst
mit  Pflanzenasche,  zerstampften  Blättern  oder  gekauten
  Pflanzenteilen  bedeckt.

Blutentziehung  wird  bei  vielen  Krankheiten
angewandt.  Sie  geschieht  entweder  durch  zahlreiche
  kleine  Impfstiche  oder  -schnitte  oder  durch
Schröpfen.  Der  Schröpfkopf,  bestehend  aus  einem
kleinen  Horn  mit  bis  zur  Lichtung  abgeschnittener

1)  Eine  Zauberglocke:  hölzernes,  einer  beiderseits
offenen,  plattgedrückten  Sanduhr  ähnliches  Instrument,
in  welchem  mehrere  kleine  Stäbchen  oder  Klöppel  aus
hartem  Holg  befestigt  sind,  die  beim  Schwingen  (durch
ruckweise,  rhythmische  Bewegungen  der  Armeh  die  Glocke
ertönen  classen

?!)  Das  schirurgische  Besteck“  des  Mulagussi  enthält
außer  dem  Schröpfkopf  nur  ein  kleines  mit  abgerundetem,
  geschärftem  Ende  versehenes  Impfmesser  (Kilembero)
  und  eine  Art  Pinzette  zum  Entfernen  von  Dornen
(Nyasole).  Beide  Justrumente  fertigt  der  eingeborene
Schmied.  Eine  H  Hühnerfeder  und  ein  Schneckenhaus
mit  abgebrochener  Spitze  (als  Trichter)  vervollständigen
die  Ausrüstung-
        <pb n="1134" />
        1050

Spitze,  wird  nach  voraufgegangenem  Einschnitt
aufgesetzt  und  mit  dem  Munde  luftleer  gesaugt.

Das  Nähen  der  Wunden  mit  fortlaufender
Naht  ist  den  Wahehe-Arzten  nach  ihrer  Aussage
von  Arabern  beigebracht,  findet  aber  selten  Anwendung.
  Die  umschlungene  Naht  wollen  sie
schon  früher  gekannt  haben,  aber  nur  zur  Schließung
von  Bauchverletzungen,  und  zwar  wurden  statt
der  Nadeln  Bambusstäbchen  verwandt.

Sonst  werden  keinerlei  blutige  Eingriffe  versucht,
  außer  der  Beschneidung  der  Mädchen  nach
der  ersten  Regel.  Diese  von  einer  größeren  Feier
begleitete  Operation  wird  von  alten  Weibern  mit
einer  scharfen  Speerspitze  oder  einem  Messer  ausgeführt,
  wobei  die  nicht  unbeträchtliche  Blutung
durch  heiße  Pflanzenasche  gestillt  wird.

Wichtig  und  wohlbekannt  ist  das  Schienen
von  Extremitätenbrüchen.  Die  Schienen  werden
aus  einem  Geflecht  von  Zweigen  und  Bast  oder
aus  Bambus  hergestellt  und  mit  trockenem  Gras
gepolstert.  Einfache  und  komplizierte  Brüche
werden  gleichmäßig  behandelt.  Einen  wirklichen
Nutzen  bringt  hierbei  nur  die  Ruhigstellung  des
gebrochenen  Gliedes;  das  Einrichten  des  Bruches
gelingt  dem  Arzte,  wenn  er  es  überhaupt  versucht,
  meistens  nicht.  Das  sieht  man  an  den
Heilerfolgen.

Viel  höher  als  die  Chirurgie  steht  die  Medizin.
Als  Medikamente  werden  fast  ausschließlich  Pflanzenbestandteile
  verwandt.  Die  Wahehe-Arzte
kennen  eine  große  Menge  heilkräftiger  Pflanzen,
die  als  solche  dem  Volke  nur  zum  kleinsten  Teile
bekannt  sind.  Von  Mineralien  hat  nur  Eisenrost
eine  Bedeutung  als  Medikament.  Ferner  finden
der  an  den  Innenstützen  der  Hütten  sich  ansetzende
Ruß  sowie  animalische  Bestandteile  Verwendung.

Von  den  Heilpflanzen  spielen  außer  den  Blüten
und  Früchten,  die  nur  selten  mit  den  Blättern
vermischt  werden,  alle  Teile  einzeln  oder  zusammengesetzt,
  eine  Rolle,  die  Blätter,  die  Zweige,
der  Stamm,  die  Wurzeln,  die  Stamm=  und
Wurzelrinde.  Die  Blätter  werden  frisch  zerstampft,
mit  kaltem  Wasser  übergossen  und  das  ganze  Gemisch
  oder  der  Abguß  wird  getrunken.  Sie  werden
zu  Asche  gebrannt,  mit  Ol  verrieben  und  als
Salbe  auf  die  Haut  gebracht,  zusammengerollt,
erhitzt  und  in  die  Nase  gesteckt  (um  Niesen  zu
erregen),  frisch  verrieben  auf  Impsschnitte,  in
Bündelchen  auf  die  Schläfe  gebunden  oder  zum
Zweck  des  Raucheinatmens  verbrannt.

Zweige  und  Stamm  werden  in  Stücke  zerschnitten
  und  um  den  Hals  und  um  die  Knöchel
aufgereiht  getragen.  Die  Verwendung  der  Rinde
geschieht  in  Form  von  Absuden,  die  zu  heißen
Ausspülungen  benutzt  werden,  oder  sie  dient  mit
kaltem  Wasser  ausgelaugt  als  Badezusatz,  auch  wird
sie  zerrieben  als  Pulver  im  Getränk  eingenommen.

 

Früchte  werden  ziemlich  selten  mit  anderen
Bestandteilen  gekocht  und  getrunken,  getrocknet
und  pulverisiert  auf  Hautausschläge  gestreut  oder
mit  Fett  zur  Salbe  verarbeitet.

Weitgehende  Verwendung  finden  die  Wurzeln.
Sie  werden  in  Stücke  zerschnitten,  mit  kaltem
Wasser  begossen,  dann  wird  die  Lauge  getrunken;
eine  Abkochung  dient  als  Getränk,  als  Badewasser,
  zur  Herstellung  von  Brei,  der  als  bluttreibendes
  Mittel  beim  Schröpfen  gegessen  wird,
oder  sie  wird  durch  Schlagen  mit  einem  eingetauchten
  Zweige  auf  erkrankte  Gelenke  aufgetragen.
  Ferner  werden  die  Wurzeln  gekaut
und  der  Saft  geschluckt,  oder  der  Kaubrei  wird
Bewußtlosen  als  Reizmittel  in  Nase  und  Ohren
gespuckt.  Auf  Steinen  zerrieben  und  mit  Wasser
gemischt  geben  sie  einen  Brei  zum  Auflegen  auf
Wunden  und  Geschwüre.  Das  trockene  Mehl
wird  auf  Spinnenbisse  eingerieben  oder  mit
Speichel  gemengt  mittels  einer  Hühnerfeder  in
die  Augen  gestrichen.  Hornhautgeschwüre  mit
Regenbogenhautentzündung  und  Vereiterung  der
vorderen  Augenkammer  werden  immer  so  behandelt,
  um  das  in  dem  Auge  befindliche  -Mtoto
wa  sicho-,  Augenkind,  herauszubringen.  Tatsächlich
  erfolgt  auch  prompt  eine  ausgedehute
Zerstörung  der  Hornhaut  mit  Irisvorfall.

Neben  den  pflanzlichen  finden  sich  nur  vereinzelt
  tierische  Bestandteile  als  Heilmittel.  Der
Kropfinhalt  des  Huhnes  dient  mit  kaltem  Wasser
gelöst  zum  Bestreichen  erkrankter  Hautstellen;
Hühner=  oder  anderes  Fleisch  wird  mit  Wurzeln
zur  heilkräftigen  Suppe  zusammengekocht,  die  abgebrochene
  Spitze  eines  Schneckenhauses  wird  oft
der  Wurzelsuppe  zugesetzt.  Fett  dient  als  Salbengrundlage,
  Honig  zur  Emulsion  von  Pflanzenasche,
  Wurzelmehl  usw.  Interessant  ist  der  Zusatz
von  Eisenrost  zu  geschwürheilenden  Mitteln,  während
  dem  Ruß  aus  dem  Innern  der  Hütte  wohl
nur  die  Rolle  eines  indifferenten  Konstituens  zuerkannt
  werden  kann.

Die  Rezeptur  der  Wahehe  ist  insofern  einfach,
als  die  Medikamente  nicht  genauer  abgemessen
werden,  sondern  der  Arzt  nach  eigenem  Gutdünken
  das  Quantum  bestimmt.  Nachstehend
einige  Musterrezepte,  wie  sie  von  den  Arzten  auf
Befragen  angegeben  wurden:

Gegen  Lungenentzündung  (Litawangu):  Die
Wurzeln  von  Mlungulungu1)  werden  zum  Teil
gekaut  und  auf  Brust  und  Schultern  verrieben.
Ein  anderer  Teil  wird  in  einem  irdenen  Topf
mit  Wasser  gekocht,  beim  Eintritt  starker  Dampfentwicklung
  setzt  sich  der  Patient  vor  den  Topf,
sich  und  den  Topf  mit  einem  großen  Tuche  oder

1)  Die  Ubersetzung  der  Pflanzenbezeichnungen
zeerheit.  weil  die  wissenschaftliche  Bestimmung  noch
aussteht.
        <pb n="1135" />
        W  1051  20

einer  Matte  überdeckend,  so  daß  er  allseitig  von
dem  heißen  Dampfe  umgeben  wird.  Wenn  er
ordentlich  geschwitzt  hat,  muß  er  sich  mit  einem
Tuche  abreiben.

Gegen  Krämpfe  (liibissi):  Die  Wurzeln  von
Makasa  und  Mukupikudi  werden  gekocht,  der
Kranke  trinkt  einen  Monat  lang  vor  Sonnenaufgang
  und  -untergang  von  der  Abkochung.

Gegen  Besessenheit  (Lukwale):  Die  Blätter
von  Kihongole  und  Lupebete  werden  zerstampft,
mit  Wasser  übergossen  und  mit  dem  aus  dem
Darminhalt  eines  Schafes  ausgedrückten  Saft
vermischt;  dies  Gebräu  wird  drei  Tage  lang  getrunken.


Gegen  eine  masernähnliche  Hautkrankheit
(Kingaruhanga)  wird  folgendes  komplizierte  Rezept
  verwandt:  Zwei  Grassorten  (Lugugu  und
Munyakirumbi)  werden  mit  den  Wurzeln  ausgerissen,
  in  kleine  Stücke  zerschnitten  und  zu  Asche
gebrannt.  Dann  wird  ein  Flaschenkürbis,  dessen
Boden  siebartig  durchlöchert  ist,  mit  der  Asche
gefüllt,  das  Ganze  in  einen  irdenen  Topf  gestellt;
alsdann  wird  in  den  Kürbis  Wasser  gegossen,
welches  mitsamt  der  Asche  langsam  in  den  irdenen
Topf  ausläuft.  Wenn  dieser  voll  ist,  wird  er
aufs  Feuer  gestellt,  die  Flüssigkeit  eingedickt  und
zum  Schluß  in  der  Sonne  getrocknet.  Der  Rückstand
  wird  mit  Rizinusöl  vermischt  und  der  ganze
Körper  damit  eingerieben.

Gegen  Hüftgelenksentzündung  (Lunyonga):
Die  Blätter  des  Muhungulu-Baumes  werden  getrocknet
  und  zerstampft,  die  Wurzeln  gekocht.  Die
schmerzhafte  Hüfte  wird  mit  Impfschnitten  versehen
  und  der  Blätterstaub  eingerieben.  Dann
werden  die  in  das  heiße  Wurzelwasser  getauchten
Blätter  des  Muhanza-Baumes  aufgelegt.  In

einigen  Tagen,  spätestens  einem  Monat,  soll
Heilung  eingetreten  sein.
Gegen  Mittelohreiterung  (Lugossi):  Die

Wurzeln  von  Kierezi  werden  zerstampft  und  mit
Wasser  einige  Tage  in  einem  großen  Schneckenhause
aufbewahrt.  Dann  wird  die  Mischung  in  beide
Ohren  gestopft,  wo  sie  vier  Tage  bleibt  und  dann
ernenert  wird.

Eine  weitere  Aufzählung  der  zahlreichen  Rezepte,
  die  vielfach  des  mystischen,  wertlosen  Beiwerks
  nicht  entbehren,  ist  an  dieser  Stelle  nicht
beabsichtigt.  Die  wirksamen  Bestandteile  werden
von  allen  Gewährsleuten  übereinstimmend  angegeben.
  Es  dürfte  sich  lohnen,  genauere  Untersuchungen
  über  den  wahren  Wert  der  Hunderte
von  angeblichen  Heilpflanzen  anzustellen.

Zum  Schlusse  lasse  ich  eine  Aufzählung  der
den  Wahehe  bekannten  Krankheiten  und  Krankheitssymptome
  folgen,  deren  Identifikation
größtenteils  gelungen  ist:

1

 

Mbungo  Fie  eber

Kibindubin  u  eigentlichdas  schnelle  Sterben)  —Pest.
hungenpest  wird  manchmal  fälschlich  als  Litawangu
ezeichnet

Kyambafu  —=  Bubonenpest,  ursprünglich  Drüsenschwellung
  und  Vereiterung.

Gongowi  (Makomage)  —  Fran

Sumi  —  Husten  von  Blut  an  he,  bauptfächlich
nachts,  soll  etwa  1  bis  2  Jahre  dauern,  nicht  imm

us  Tode  führen  (vielleicht  Tuberkulose).

a  ock

Ingagawalls  —  eine  im  Rücken  beginnende  Krankheit
  mit  Schmerzen  und  Hteigleit.  allmählicher
Nackensteifigkeit,  Fieber  und  Kopfschme

Ilibissi  =  Krämpfe  (allgemein,  meist  de  Erwachseney.

Nyrawana  —  Krämpfe  der  Kinder  mit  Hinfallen  und
Augenverdrehen.

Lukwale  —  akute  Psychosen,  „Besessenheit“.

Likiwiri  —  Blödsinn.

Jdete  —  Unsicherheit  der  Bewegungen.

Kitewe  —  Lähmung  eines  Gliedes.

Imepo  =  Muskelschwund.

Litawangu  =  Lungenentzündung.

Lukohomola  —

Kikonzi  —  Seitertechen  (mit  dem  Kriechen  einer
Schnecke  verglichen).

Tikhome  —  Erkrankung  mit  den  klinischen  Symptomen
  der  Rppenfellentsündung.

 

I.uhugu

Mapele  —  reinpurhbehfes  Ekzem.

Vipemba  =  Lantgeschwire  (meist  am  Unterschenkel).
Abtabata  —  Windpock

Mserekenya  —  Minfleaiges  Exanthem.

Kivimba  kin  Faruhanga  —  Beginn  mit  Schwellung
des  Gesichts  und  von  dort  ausgehender  Ausschlag
über  den  ganzen  Körper  mit  Fieber.

Kipinpi  =  Panaritium.

Kaswende  —  Schanker.

Kisonono,  Alsangu  -  Trippe

Kinyenyezi  iehe,  ühwere  Ertrankung  der  Augen.

Jgeregere  —  Frisv

Luwambo  =  indeennkatarrh.

ki  angawanga  —  Schmerzen  in  oder  über  dem

uge.

Ubotu  =  Blindheit.

Liwanzi  —  Krankheit  des  Mittel-  Heri  inneren  Ohres.

Lai  —Eiterfluß  aus  dem  Ohre
lL  dibafu  =  Taubheit.

Aino  weißer  Bele  im  Munde  und  auf  den  Mandeln.

Kisula  —  Zahngesch  jwr.

Kiscrebu  =  Mundfäule.

Funyo  —  Jasundien

Kipangira,  Vyoto  =  Verstopfung.

Kiputa  —  Bauchwassersucht.

Ibumiro  =  blutiger  urchsaul.

Kitatulo  desgl.,  vielleicht  R

Liwanibala  —  Leber=  und  Me

IIlugi  —  Sterilität  der  Wei

Kiscruseru  =  Abort.

Kimemena  —  Milchdrüsenentzündung.

Lunyonga  —  Hüftgelenksentgündung.

Luma  —  bis  auf  den  Knochen  reichende  Geschwüre,
oder  von  ihm  ausgehende  Eiterungen.

Litera  =  schmerzhafte,  wahrscheinlich  rheumatische
Erlrankung  aller  Gelenke,  die  meist  in  den  Händen

eginnt

AMofu  —  Überbein

Mabedu  Mübbildung  des  Fußes.

Mbokovoko  —  Sehnenzerrung.
        <pb n="1136" />
        G  1052  2

Uversicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikonischen  Schutzgeblets  über  die  ollstellen
der  Ruste  im  J.  Viertel  des  Ralenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

des  Vorsahres.
½548  1  Im  Im
.  Vierte  Viertel
Benennung  der  Warengruppen  1908  190.  Zunahmes  Abnahme
Wert  Mk.]  Wert  Mk.  Wert  Mk.]Wert  Mk.
A.  Ein  fuhr.
1.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  1  102  421  719  134483  287  —-b
  Knollengewächse,  Gemüse  und  Fri  ichte  80  381  66  534t847  —
)  Koloniale  Verzehrun  Sgegenstände.  orahninel!  52  155  50]|3  019  —-d)
  Olfrüchte,  E  ,  Pflan  6981  11282  —  4301
e)  Getränke  (außer  Mineral  morehzw  152  895  169  492  16  597
s  Snn  elebende  Franden  und  zuttermittel  5  460  8  880  —  3  420
6)  Faserpflan  .  1261  1827  566
h  ErgenynsnlS  der-  Forstwirtschaft  .  72585  36  008  36  582  —
Simme  1  1  610  504168  653  441  851  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse.
a)  Lebende  Tiere  61  337  17  57743960  —
b)  Fleisch  und  eßbare  lierijbe  Eraeugnisse  auer  Art  218  044  198  22219  822  E
c)  Tierische  Rohstoffe  1253  93  322  —
Summe  II  280  834  21673064104  —
III.  Mineralische  und  4ofüle  Rohstoffe,  Mineralöle  165  918  262  829  —  86  911
IV.  Fabrikate  aus  etten  un  en  81  488  49  570  81918  -
V.  Chemische  u.  nie  ie  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  73298  72900  a98
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Belleidungsgegenstände  usw.  leuter
Lederwaren)  .  4925251541855  —  48  830
VII.  Leder  und  bederwanen,  Wachstuch  (mirschnerwaren  .  45  86  51  158  —  5  788
VIII.  Gummi=  und  ukwaren  .  4261  z  575  686  —
IX.  Holzwaren,  Flecht-  und  Schnitgwaren.  .  .  52  775  114  566  —  61  791
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  .  55  381  59  763  4382
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  85  966  79222  6744  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  Waffen):
a)  lihmsbeiven  Metalle  und  Halbzeng  95  840  162  112  —  66  266
b)  Fabrikate  458  628  612  692  —.  159  064
Summe  xii  549  4744804  —  225  380
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  .  379  966  172989  206  077  —
XIV.  Wafsen  und  Munition  .  22537  27  960  —  54
XV.  Geld  1  120  339  258  003868  336  —
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  1908.  6  026  639114854  0721172559  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr.  5  160  916  —  —-Zunahme
  +.  Abnahme  —.  861  —  —
8.  Rus  fuhr.
I.  Erzgeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)Körner=  und  Hülsenfrüchte  6010  3896  2114  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  ½  rüchte  1  057  583  474  —
)  Koloniale  chse  Gemisse  und  Vu  und  Gemubmitel  300  689  146  122  154  õ67
d)  Olfrü  rüchte.  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  337  791  198  654  —  160  863
e)  Getr  .  244  -  —  139
1  Enern“  iebende  Pflanzen  und  Futtermittel  5851  10  094  —  4248
8)  Faserpflanz  606  260  548  9000)  57360  —
b)  Hpeugne#s  cher  Forstwirtschaft  135  126  349  147  —  214.021
Summe  1  1  393  0281557779  —  164  751
II.  Tiere  und  hierche.  Szeugnisse.
a)  Lebende  19  523  18  990  533
b)  Tierische  snseimi  7  068  7  484  —  416
c)  Tierische  Rohstofj  405  706  474  954  69  243
Summe  II  432  297  501  428  69  131
        <pb n="1137" />
        1

 

Benennung  der  Warengruppen

 

III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe

IV.  Gewerbliche  Erzeugnisser
V.  Geld  .

SummcderAuökuhkmtlVjertellsos
DagegenunvorhergehendenVierteljahr

Zunahme  +.  Abnahme  —.

C.  Geso

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1908
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr

Zunahme.  —+  ,  Abnahme  —.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wichtigste  Warenposttionen.

 

053  20
—  Im  Im
J.  Viertel  I.  Viertel  ZunahmesAbnahme
1908  1907
Wert  Mk.]Wert  Mk.  Wert  Mk.Wert  Mk.
83  774  40  813  42  961  —
51  280  24  928  26  352  —
1  891  —  1  891
1  962270  124048  —  162  678
1  965  509  —  —  —
—  3239  —  —  —
mthandel.
7  988  901  160  979  020  1u009  8811  —
7  126  425  —  —  —
—za  1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*i1  Im  1.  iertel  Im  1.  iertel  Zunahme  Abnahme
nennung  der  n
Bene  s  are  Menge  Wert  s  Menge  Bert  sMenge  Wert  sMenge  Wert
ke  Mit.  ke  Mtk.  ktea  Mib.  #ktgMk.
A  Ein  fuhr.
Rees.  3  603  640,  906  582  2  581  216|592  521  1.  022  433  314  061  —
Mehl  und  Backwaren  209  667  100  66241  759971  579  —  29090  32  092  —
Jucker,  roh  und  raffinier  229  480  69  483103899  32  06612  37420  —  —
Tabakfabrikate  21  186  74  19912  159)71287  —  2910  973,  —
Stille  Weine  aller  Art  28  056.  28  198838936|1  38  448  —  —  10  880.  10250
Branntweine  aller  Art  36  657,  53  753  9  396  54  051  1  739  29
Bie  87  330  41  114  8191  57  105  —  —  27  489  15  197
Bau-  und  Nuypholz  520  4571  533254  818,  35  553265  633  3580  —  —
Fleisch  u.  ebbare  T  Erzeuan  415  3  218  0444353  319,  198  22442  19  —
Zement.  .  010  300820675460186508  —;—  15552193410
Salz  537  604  26255  411  070  16  64626  534  9609  —  —
5Stein-.  Braunkohler  Britetis  240  339  14  8066  376  248.  17  489  —  —  135  909.  2  683
Petroleum.  .  418  105  3  00444  3  16  385  —  —  5  766
Seifen  aller  Tn.  119  752  77927  1  129  41  825  23  719  —
Baumwollgew  401  448  1  *  289  062  739  3871112  386  476  538  —  —
Baumwollene  Berleidungen.  20  062  134  300165  546  654  950  —  —  136  484  520  650
Wollengarne  und  -waren,  auch  .
halblvollenc.......  393623275  366323954  273  —  679
Garne  zudw  Waren  aus  Leinen,  .  «
ute  34205  30  9191  17922  36  5616283  5  643
en  Schirme,  geusso
  5547  16  802  8352  24725  —  —  2805  7923
Lederne  Schuße  und  Snesfel  ;  53  18  954  2867  18912  511  42  —  —
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren.  18  711  1330  9513  1751  09  168  —  —
Nöbel-  und  sonstige  Tischlerwaren  3  30  667/54  998.  83  029  —  18  108  46342
Papie  pe.  Waren  daraus  38  603  32  41414  306  -  —  13581.  7892
Tonwaren  und  Porzellan  19290  20  31  1  9  199114457  —
Glas  und  Glaswaren.  37968,  60  4389  754.—  50  643  3  795  1  786  —
Roheisen,  eiserne  Schienen.  :  !  :
Stollgen  usw.  175  4571  93  107880  175  158  775  —  655  0211  65  668
Wellblech  l’s4152555  58  60  333  4  74,  467  25211  —  —
2  nicht  gena  amen  Eisenwaren  95132777  #  07210“¼4  864,  457  732  —  .  —  612  0871  144.  660
Waren  aus  and.  unedlien  Metallen  41  22,  67021145  G  98  290  —  —  16  96641  30  369
Landwirtschaftliche  Maschinen  130  592  (  58221587  17983109005  169  599  —  —
Maschinen  für  industrielle  Vetriebe  44  809  79  4377868  43  7086  941  35  694  —  —
Transportmaschinen  und  Fahr  D  I  «  I
zeuge  aller  Art,  auch  Jeräber  63  278.  6201891324,  77689  —  —  28  040,  15  671
Feuerwaffen  (Stückzahl)  177  15  518  159  15  131  18  887  —  —
Goldmünzen  .....  —  600  —  —  —  600  —  —
Silbermüngen  9  076  1084474  1  911,  241  077  7  165  8148  397  -
        <pb n="1138" />
        W  1054  20

 

Benennung  der  Waren

 

Mais  .
Mtama
ülsenfrüchte
Sirup,  Melasse
Tabak
Kopra
Erdnüsse
esamm
Rohbaumwolle  ...
Sisalagaven
Bau-,  Nutz-  und  Edelhölzer,  roh,
bearbeitet
Brennholz  und  Halskehten  .
Gerbholzer,  Gerbri  .
Kautschuk  und  Eiringen..  .
Rindvieh  (Stückzahl)
Milch,  Butter,  *  Eier  usw.
Elfenbein  ....
Häute  und  Felle
useltenwachs
limmer
Kopal

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
1908  1907
Menge  WertMenge  Wert
S  Mk.  #r#Ml.
B8.  Rus  fuhr.
—  2135  209
47  399  5955  333  83
21  17  25  120  28901
221  100/281  841347  494  117  os
85  21882  6188  10  352
18  797,  1826619  299)  17  316
375  611|821  556  11  266  121  478  550
27  1  85  853
39  799  11  55785  078,  19251
7718872  3514462997  84215
705  662  528  887584  505  462  622
4  15  2768  240  8812
50  438249  35  8
7330  812  285  50  12  853
28  585129  65141366  331085
1357874  14  2369
30092  32
5253112206  6  2  0r  219  613
6  21145  8954  86
5  81  9584850  109  577
177419  233  5289°  15  820
29398  38  55023  sui  24  968
1

 

Zunahme

Meunge  Bert
kgMi.

47  0%  5972
#.  672  16%  761

I
1
l

109490——

—-  —

141  —
120  857  66215
22  080  920
96  5505
3#v  790  73381
12452  88918
8591

5  sbẽ

 

Abnahme

Menge  Wert
kgMik.

 

2135  209
24  910  2854
61  706310  134
5  4050
—  156  994
3  476  848
45  274  7694
—  11  864
48  785  524
228  1711541
18  7811201  434
1  110
341697551

7204  35  721

achwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  bel  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika.
im  Oonat  Oal  1908.

Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  19.  S.  949.)
—  -..-,  »  Salz  6  Gegen  Vorjahr
Zollstelle  Einfuhr-Ausfuhr-  verbrauchs,  Neben  Insgesamt  Im  "
oliste  zoll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  Mehr  Weniger
Rup.  H.Rup.H.Rup.H.]Rup.H.]up.  H.]Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  If.
.  «-  s  !
Maschi»  107111  101  22  15  638  12  48  1500  49  2  000,65  1  866  40  184  25  —
Schirati.  174  87  471  10  44  os,  5  5  98  69601,5  928  02  —-—9
Muansa  9  40162.5  81  24  86  —  15  442245  20  589,6680  006  22½10  —9  416|61
Bukoba  87  47  see  36  —  —  468  2021738092897  4519  601  10  —  16  703  65
Usumbura  —  —  —  —  —  ——  ———  —  —  —  —
Ubjidii  41211  —  —  —  —  8  60  44  71  59  61  717  “—.
Bismarckburg  1505—  —  —  —  8  37,5  987,5  13  17  467  8601  —  —
Unsika-Posten  45000  —  —  —  —  25  475  633  93  —  8  —
—-  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  38—  —  —  33
.  29905  l  08  —-  154  10  454  28  605.64  431  20  174.44  —
*  .  1181  —  62,—  50  1283.5  17.25  195—  —  —177/|75
Ssongea  —  —  —  —  ——  —:———--I————l———
Summeinsiup 119381957029149161  R  20  888  8427  117  78  68  369,6  Der  24  1  80
Ml.45  90  8Scho  172  10  1  %½2%  1  1  6  687217
Mai  1907  Ml..  29  874  8028  50575  224  89  3845158889.95  #  #
Gegen  Vorjahr  -
Zun.  J,  n.  -418968  94  -1883366  SI  5628  08-26872  17  ·
        <pb n="1139" />
        nachwelsung  der  Brutto·Einnahmen  bel  den  sũstengolistellen  von  Deutsch  ·  Ostafrilka  in  den  Monaten  Jull  und  August  1908.
Gegenübergestellt  den  gleichen  Monaten  des  Vorjahres.
hl.  Deutsches  sol.  Vl.“  1908,  Nr.  109,  S.  950.)

 

Zollstelle

Einfuhr-Zoll

Rup.  Ö.

Ausfuhr=Zoll


Rup.  H.

Ealz
Verbrauchs-Abgabe

Rup.  -!t

Schiffahrts-Abgabe

Rup.  ]  H.

Holzschlag=Gebühren


Ruv.  Ö.

Neben-Einnahmen


Insgesamt

Rup.  .

Im
Vorjahr
M.  —Ml.

Gegen  Vorjahr
mehr  weniger
M.  M.

 

Tangnga
Pangnin
Bagamooo
Daressalam.

Kilwda
Lindi

39  510  51.5
9260  92,5
14  681  57.5
15  239  21
3.067  45
8  000  60.5

l
804  75.5
1449  34
z  oͤhd  ots
2  891  11
1  100  52.5
2361  86

646  vo-  b

34  35
1%  do

30  *
234  50

Rup.  Ö.

2000  #10
—

634  80.5

I
43  150  37.5
11  487  44
20  706  39
49  835  00,5

4343  37  5  791
14  9877

11#01  77

19331
1961  —
—  18221
4701  56—
—  4434

 

##.
I

46402

 

Summie  in  Rup.

Summe  in  Mark

119  700,  28
150  680  37
D

14  357  23,5

19  142  98

339  84,5
453

 

4311  29
5718  ½0

140  868  35
187  804  47

187  804

 

189  106

25  904  27  266

 

1801

 

 

Dagegen  im
Juli  1907  Mt.

Zun.  4-,  Abn.  —

152  522  96
*  7157  11

28424  02
9281  04

4802
2238  363

162  67
1  5833

1
1271  20

818,  13

1922  92
*  3825  47

189  106  06
1  30159

 

 

 

 

Zollstelle

Einfuhr=Zoll

Ruv.

Auofuhr=Zoll

Rup.  H.

Salz-Verbrauchs-


Rup.  H.

Schlffahrts-Abgabe

Rup.  .

Holzschlag=Gebühren


Neben-Einnahmen


Insgesamt

Rup.

Im
Vorjahr
Ml.  Vf.

Gegen  Vorjahr
mehr  weniger
Ml.  M.

 

Tangg
Pangani.
Bagamoto
Darersalam?  ...
Allma.  ..
Lmdc....

l-c).

28  737  23,5

10212  77.5

1  336
1  006
6  625
51482
4160
1918

77.5
86
05,5
52.5
45.5
72

19  4.  5
180  25
17920

1257  03.5
100  85
720  19

Rup.]  H.

22  20
6  —
36  —
49  50.5
515  10

Ruv.  H.
l

43131842

ID-I


30  686  88
7474  51
8752  05
49  109  56
6030  0
13  471  430

8  858
17  905

 

53247
11338

27

12  398
1  372
20  955
2  060
8  468
587

Mk.  —#

10
21
08
16
65
27

 

Summe  in  Rup.

Summe  in  Mark

100  603  08.
134  137  44

20  530
27  378  685

39

2496  07
3323  .0#
1

628  30,5
I

838  53
1

1030  90

2182  61

126  087  vo-168
  116  52
1

108  116.

208  957

40  041

37

 

 

Dagegen  im
Aug.  1907  Ml.

Zun.  +—,  Abn.  —

161  1838
-27  0  r  99

 

1

l
38  189  T  40
+0  8154

 

5050  40
22240

 

 

S
v
+

 

466  37
872  16

 

2089  44
806  88

 

 

 

 

l
208  057  89

1
40  8141  37

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

W  1055  20
        <pb n="1140" />
        W  1056  20

kKamerun.
Nachwelsung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutzgebiets  Ramerun  im  Oonat  Juli  1908  fällig
gewordenen  Sollbeträge.
Gol  Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  19,  S.  —

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (nen  deklarierten)  goͤlle

 

 

 

 

 

im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  ee  den  Eleichen
Zollamt  1908  1907  des  Draun
Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  Einfuhr  sfuhr  Zus.  mehr  weniger
Mark  Pf.]  Mark  [Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark  Pf.]  Mark
i  ;  »  s
Duala..·...  9255870  34011095  959  80  118  106  as  487145  122  477  90  —  —  26  58.  10
Victoria.  .  ...  18  460  25  257—  18717  25  8  890  20  252  80  8648  —  1007425
Kriib  38  2163036  702  60  74  918  95  158  014.220  61  48/40  204  462·60  —  —  129  343.  65
Vio  del  Rey.  7  622.65  2  40720|10  029  85  9  660  85  1  004:  50  665  35  —  —  635,  50
.....  719  10  885|60  1  604  70  142.55  1  485  20  1627  75  —  —  23  05
rnan  610  1l1410410  44  451  —  1  —  —  1500  —
Garna  —--—-——-—  --——--—«  ——-——
Molundn....  ——  —  —  ——  ——  ——  ——  —  —  —  —
Im  ganzen58  1875  45  77190203  002  351%  2  80
L  ——14814605

 

 

 

Tog

 

 

 

O.

Nachwelsung  der  bei  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Togo  im  Monat  August  1908  fãllig
gewordenen  Jollbeträge.

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  19,  S.  953.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  verf  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  G  .
·  des  Rechnungsjahres  egen  den  gleichen
Namen  der  Zollãmter,  hnungsjah  Zeitraum  des
bei  welchen  die  Zölle  1908  1907  Vorjahres
fällig  geworden  sind  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
Martk  Mart  Mart  Mark  Mart  Mart  Mart
Lome  .  .  .  Zollamt  147  884,15  os.25  148  1840  96  025,45  38,25  90  063,  70|  170  —
Anecho  -  —  ",  .  17  793,35  46.75  17  840,10  17  840.  10
Agbanake  -  317.55  4.  00  321,  55  94,35  16.75  111,10  210,  457
Lolpli.  -  457.10  —.75  458.15  120,05  —,25  120,80  337,.85  —
Noepen  2306,00  297,00  2603,00  300.65  297,25  I  597,902005,10"s  —
Ho  ..  gZollhebestelle  228,10  367,25  595,65  885,45  216,00  601,45  —  1  5,  80
Kpan  -  240,05  108,  50  348,  55  192,80  163,50  356,30  —  s  7.75
Tr-  tatien  -  213,65  219,  209,80  2,00  211,80  7,60  —
·  -  28,30  340  ;31,7567,00.—  67,00—I35,25
slgome  Palime  -  103,15  103)15  —  —  —  108,1öj  —
Im  ganzen.51  77865,  10809,95  |152  868,60  515  18800  780,75  115  969,05  54  787,85  17  888.90
..  —  —
36898,95  —
Deutsch  ·  Neuguinea.

über  die  erste  Durchquerung  der  Insel  Bougalnville*)
berichtet  der  Gouverneur  von  Deutsch-Neuguinea:

Am  19.  Juli  marschierte  die  Expedit

ion  von

der  Arawabucht  ab.  Die  Paßhöhe  des  Kron-„)

  Vgl.  auch  Deutsches  Kol.  B#.-  1008.
S.  746  und  den  gericht  ve  von  Orofessor  Dr.
im  Kol.  1908  Nr.  20,

Nr.  15,
Sapper

prinzen-Gebirges  wurde  am  zweiten  Tage  in
etwas  mehr  als  1500  m  Höhe  überschritten.  Der  Abstieg
  dauerte  dreieinhalb  Tage  und  war  außerordentlich
  beschwerlich.  Der  letzte  Marschtag  durch
die  der  Kaiserin  Augustabucht  vorgelagerte  Ebene
führte  durch  ausgedehnte  Sümpfe.  Am  fünften
Tage  wurde  die  Küste  in  Jaba  (nördlich  der
        <pb n="1141" />
        W  1057  20

Kaiserin  Augustabucht)  erreicht.  Die  durchmessene
Entfernung  beträgt  etwa  51  km.  Am  gleichen
Tage  noch  wurde  in  Buin  gelandet,
den  Eingeborenen  eine  weitreichende  Beruhigung
eingetreten  ist.

Am  25.  Juli  landeten  wir  in  der  Landschaft
Koriana  am  Flusse  Taurawa,  um  die  bis  dorthin
  geführte  Straße  zu  besichtigen  und  weitere
Aufnahmen  durch  den  Geographen  zu  ermöglichen.
Die  Straße  führt  an  der  Ostküste  65  km  weit
entlang.  Sie  reicht  vom  Taurawa  über  Kieta
bis  Roroan.  Es  sind  148  größere  und  kleinere
Brücken  gebaut.  Die  Straßenbreite  beträgt  8  m.
Der  Handel  mit  den  englischen  Salomonsinseln
scheint  sich  ebenso  wie  der  Küstenhandel  im  eigenen
Gebiete  zu  beleben.

Am  27.  Juli  besuchte  ich  noch  mit  Professor
Sapper  den  südlichen  Teil  des  die  Insel  Buka
durchziehenden  Gebirges  von  der  Bukastraße  aus.
Dr.  Sapper  wird  eingehenden  Bericht  über  die
Ergebnisse  der  Expedition  erstatten,  auch  eine
Karte  nach  seinen  Aufnahmen  entwerfen.

Die  durchwanderten  Gebiete  auf  beiden  Inseln
  weisen  nur  Eruptivgestein  auf,  wo  nicht  am
Ufer  korallinische  Bildung  ansteht.  Ersteres  ist
vielfach  bereits  stark  zersetzt  und  verwittert.  Die
Vulkane  Balbi  und  Bagana  sind  in  starker  und
stetiger  Tätigkeit.

Die  Tierwelt  der  durchquerten  Strecke  von
Bougainville  ist,  von  Insekten  und  Käfern  abgesehen,
  arm.  Ratten  und  Opossum  waren
neben  Wildschweinen  die  einzigen  gesichteten
Mammalien.

Die  Vogelwelt  scheint  weniger  reichhaltig  zu
sein  als  im  Kaiser  Wilhelmsland  und  Neupommern.
  Tauben,  Papageien,  Nashornvögel  und
Buschhühner  wurden  zahlreich  angetroffen.  Die
Ebene  der  Ostküste  wies  allenthalben  gutes  Nutzholz
  auf.  Der  Aufstieg  vollzog  sich  im  Tale  des
Flusses  Tubogasi.  Bis  zur  Höhe  von  annähernd
900  m  wurde  nur  sekundärer  Wuchs  wahrgenommen.
  Von  900  bis  zu  1500  m  stand  wohl
ursprünglicher  Wald  an;  er  war  aber  nicht  mächtig
und  mit  Mosen  und  Flechten  dicht  behangen.
Nutzholz  oder  Nutzgewächse  außer  Piper  metysticum
  und  Rotang  in  geringen  Mengen  konnten
nicht  wahrgenommen  werden.  Auch  der  Westabhang
  der  Insel  zeigte  kein  anderes  Bild.  Der
Sumpfwald  der  Ebene  bot  die  charakteristischen
Formen;  Hochholz  fehlt,  die  Fächerpalme,  Stechpalme
  u.  a.  sind  vorherrschend;  im  Flutbereich
der  See  traten  zahlreiche  Nibongbestände  auf.

Die  Bevölkerung  hört  auf  der  Ostküste  bei
600  m  auf.  Auf  dem  Westabfall  des  durchwanderten
  Gebirgteils  fand  sich  das  erste  Dorf  auf
900  m  Höhe.  Während  sich  in  den  zum  Osten  und
Süden  abfallenden  Zügen  des  Kronprinzen-Ge- 



birges  eine  zahlreiche  Bevölkerung  (die  Stämme  der
Nasioi  und  Tere  ausbreitet),  ist  der  Westabhang
offenbar  spärlich  bevölkert.  Die  Leute  machen
einen  schwächlichen,  armseligen  Eindruck.  Der
stete  Kriegszustand  hat  sie  offenbar  ebenso  verkommen
  lassen,  wie  die  Abgesperrtheit  von  der
See  und  vom  Verkehr.  Kulturell,  d.  h.  in  der
Bauart  der  Häuser,  in  der  Fertigung  der  Waffen
und  Geräte,  waren  hervorstechende  Unterschiede
mit  den  Ufervölkern  um  Kieta  oder  der  Kaiserin
Augustabucht  nicht  wahrzunehmen.  Sprachlich
traten  Unterschiede  auf,  die  aber  offenbar  nur  dialektisch
  sind.

go  feindlichen  Zusammenstößen  ist  es  nirgends
gekommen.“

Die  Expedition  Sapper-Friedericl."  )
Gierzu  eine  Kartenskizze.)

Von  Dr.  Friederici  ist  bei  der  Landeskundlichen
  Kommission  ein  weiterer  Bericht
(Namatanai,  6.  August)  eingelaufen,  dem  wir
folgende  Einzelheiten  entnehmen:

Von  Käwieng  aus  bin  ich  die  Nordostküste
Neu-Mecklenburg  entlang  bis  Saugui  und  von
hier  querdurch  bis  Lamusmus,  von  dort  in
2½  Tagen  über  Panemigo  und  Nemasalang  an
der  Südwestküste  bis  Naijama  und  von  da
querdurch  bis  Böl  marschiert.  Nach  einem  kleinen
Abstecher  in  Nordwestrichtung  bis  Fotmilak  zog
ich  dann  an  der  Küste  bis  Lemassong,  wo  Professor
Sapper  am  Tage  vorher  eingetroffen  war.  In
der  Gegend  L  Konos  habe
ich  das  Glück  gehabt,  eine  größere  Anzahl  äußerst
wertvoller  ethnographischer  Gegenstände
ganz  billig  zu  erwerben.

Während  Professor  Sapper  auf  dem  „Seestern“
  seine  Bougainville-Fahrt  antrat,  habe  ich
im  Boot  die  Gardner=  und  Fischer-Inseln
aufgesucht.  Drei  Tage  war  ich  auf  Simberi,  das
ich  (wohl  als  erster  Weißer)  durchquerte;  zwei
Tage  auf  Tatau,  einen  Tag  auf  Mopüe  und  zwei
Tage  auf  Tabar.  Nach  weiteren  zwei  Tagen  bin
ich  dann  von  Lemassong  wieder  in  das  Innere
von  Neu-Mecklenburg  aufgebrochen  und  bei
Katendan  über  das  Gebirge  gegangen.  Es  waren
entsetzliche  Märsche  in  einer  wüsten  Wildnis  in
ununterbrochenem  Tropenregen.  Dann  zog  ich
auf  höchst  üblen  wassertriefenden  Pfaden  an  der
Südwestküste  hinunter  und  traf,  das  Gebirge  auf
dem  Wege  Labür—Bö  wieder  überschreitend,  in
Namatanai  ein,  das  Professor  Sapper  auf  dem
„Seestern“  18  Stunden  früher  verlassen  hatte,  da
wegen  Kohlenmangel  der  Dampfer  nicht  länger

*)  Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  20,  S.  1009  ff.
        <pb n="1142" />
        W  1058  20

hatte  warten  können.  Ich  gedenke  übermorgen
wieder  nach  Süden  aufzubrechen,  bei  Nakudukudu
die  Insel  zu  durchqueren  und  hoffe  Professor
Sapper  in  Ssüratil  zu  treffen.

Heute  war  ich  am  Grabe  von  Stabsarzt
Dr.  Stephan,  das  mitten  im  Urwalde,  etwa
3¾  km  von  der  Station  entfernt,  etwas  links  vom
Wege  liegt,  der  quer  über  die  Insel  zum  Marianum
  führt.  Es  ist  gut  gehalten  und  zeigt,  wie
erschreckend  schnell  die  Natur  in  den  Tropen
arbeitet  —  zur  Entwicklung  wie  zur  Vernichtung.
Das  Grab,  das  nicht  viel  mehr  als  zwei  Monate
alt  ist,  sieht  aus  wie  ein  altes  Grab.  Die  Gewächse
  und  Zierpflanzen  stehen  hoch,  die  Inschrift
auf  dem  einfachen  Kreuz  fängt  an  zu  verblassen
und  die  Ameisen  werden  mit  seinem  Holz  bald
fertig  sein.  Hier  nimmt  man  an,  daß  Dr.  Stephan
am  Schwarzwasserfieber  gestorben,  das  im  Archipel
leider  keine  vereinzelte  Erscheinung  mehr  ist.

m  1#
2

Im  Anschluß  an  die  vorstehenden  Mitteilungen
Dr.  Friedericis  ist  noch  der  folgende,  vom
9.  September  d.  Is.  datierte  Schlußbericht  Professor
  Sappers  eingetroffen:

Am  4.  d.  Mts.  verließ  ich  Herbertshöhe,  um
die  Heimreise  anzutreten.  Ich  habe  von  Bord
des  „Seestern“  Anfang  August  mitgeteilt,  daß  ich
Anir  und  Lir  kurz  besuchte  und  in  Namatanai
war,  um  mit  Dr.  Friederici  zusammenzutreffen.
Inzwischen  hat  derselbe  selbst  mitgeteilt,  daß  er
mich  dort  verfehlte  (siehe  oben).  Er  ist  deshalb
bald  darauf  über  Nakudukudu  und  Saevalil  nach
Watpi  und  Lamassa  gereist,  um  dort  Sprachaufnahmen
  zu  machen.  Von  dort  aus  soll  er  durch
den  Dampfer  „Sumatra“  Anfang  September  abgeholt
  werden,  der  ihn  nach  Bougainville  führen
wird.

Ich  selbst  war  am  4.  August  mit  Polizeimeister
Adelmann,  7  Soldaten  und  16  Trägern  in
Dacheron  an  der  Ostküste  Süd-Neu-Mecklenburgs
  an  Land  gesetzt  worden  und  ging  alsbald
den  Tamulfluß  aufwärts,  wo  bald  ein  großer
Kohlenblock  gefunden  wurde.  Von  diesem  nahmen
wir  einige  Säcke  voll  Proben  mit  und  sandten
sie  mit  dem  „Seestern“  nach  Herbertshöhe,  damit
in  Berlin  später  eine  eingehende  Untersuchung
der  Kohlen  vorgenommen  werden  kann.  Hierauf
zogen  wir  einige  Kilometer  flußaufwärts,  dann
nach  dem  benachbarten  Timaifluß  hinüber,  um
ihm  bis  zur  Mündung  zu  folgen.  Obgleich  ich
neben  kleineren  Bänkchen  sowohl  am  Tamul  wie
am  Timai  je  ein  Flöz  von  2  m  Mächtigkeit  fand,
glaube  ich  doch  nicht,  daß  eine  wirtschaftliche
Verwertung  der  Kohle  möglich  sein  wird.  Die
genannten,  in  nächster  Nachbarschaft  des  Flusses
befindlichen  Flöze  fallen  sehr  steil  ein  und  die

 

Flüsse  sind  wasserreich,  so  daß  man  des  Wassers
bei  versuchtem  Abbau  wohl  nicht  Herr  werden
könnte.  Dazu  kommt,  daß  das  ganze  tonige
Gebirge  infolge  des  sehr  reichlichen  Regenfalls
völlig  durchweicht  und  fließend  ist,  also  ein
Bergbau  auch  aus  diesem  Grunde  ausgeschlossen
sein  dürfte.

Von  Dacheron  wandten  wir  uns  südwärts
der  Küste  entlang,  um  den  Weg  von  Siar  nach
Lamassa  zu  gehen,  der  quer  über  die  Insel  führen
sollte.  Es  stellte  sich  aber  in  Siar  heraus,  daß
ein  solcher  Weg  nicht  besteht  noch  bestand,  und
so  mußten  wir  denn  der  Küste  entlang  nach
Süden  weitergehen  und  bei  Likkolikki  den  äußersten
Vorsprung  der  Insel  durchqueren,  wobei  ungemein
schlechte  Wege  passiert  wurden.  Nach  den  Inseln
Lambom  und  Lamassa  mußten  wir  in  Ausleger-Kanus
  übersetzen,  da  längs  der  Küste  kein  Pfad
besteht;  dann  ging's  wieder  zu  Fuß  die  Küste
entlang  nordwärts  bis  Kait,  von  wo  ein  Weg
ins  Innere  führen  sollte.  Nach  längerem  Suchen
entdeckten  wir  auch  diesen  Weg;  er  war  aber  seit
langer  Zeit  nicht  mehr  begangen  und  führte  nur
an  alten  verlassenen  Pflanzungen  vorbei;  die  Bevölkerung
  war  in  den  letzten  Jahren  infolge
Dysenterie  ausgestorben.  Kümmerliche  Reste
hatten  sich  nach  der  Küste  gerettet.

Schwere  Regengüsse  und  starkes  Hochwasser
nötigten  uns  schon  am  zweiten  Tage  zur  Heimkehr,
  die  dadurch  erschwert  wurde,  daß  der  Fluß
nicht  mehr  passiert  werden  konnte,  wir  also  streckenweise,
  da  der  Weg  öfters  auf  das  andere  Ufer
geführt  hatte,  uns  erst  einen  Weg  schlagen  mußten.
Da  das  Gelände  sehr  unangenehm  war,  insbesondere
  steile  Felswände  nahe  an  den  Fluß
herantraten,  war  der  Marsch  manchmal  sehr
schwierig.  Einmal  gab  auch  ein  Tritt  etwa  40  m
über  der  Talsohle  unter  meinem  Fuß  nach  und
ich  stürzte  abö;  aber  die  Liane,  an  der  ich  mich
hielt,  brach  glücklicherweise  nicht,  so  daß  ich  mich
wieder  hinaufarbeiten  konnte.  Ich  habe  dann
mich,  die  Leute  und  das  Gepäck  an  der  schlimmsten
Stelle  anseilen  lassen.  Zu  guter  Letzt  kamen  wir
glücklich  wieder  in  Kait  an.  Einen  erneuten
Versuch  einer  wegelosen  Durchquerung  haben  wir
nicht  unternommen,  denn  schon  dieser  kleine  Vorstoß
  (8½  km)  hatte  gezeigt,  daß  unsere  Ausrüstung
  für  ein  solches  Unternehmen  bei  den
herrschenden  ungünstigen  Witterungsverhältnissen
ungenügend  war.  War  doch  schon  bei  dem  zweitägigen
  Marsch  unser  ganzer  Reisvorrat  naß  geworden,
  obwohl  wir  ihn  in  „wasserdichten“  Säcken
und  diese  in  ebenso  „wasserdichten“  Rucksäcken
trugen!  In  solchen  Gebieten  können  m.  E.  nur
Gummisäcke  verwendet  und  statt  Reis  müssen
andere  Nahrungsmittel  genommen  werden,  die
im  Verhältnis  zu  ihrem  Gewicht  mehr  Nährwert
        <pb n="1143" />
        W  1059  20

besitzen.  Denn  da  der  Neu-Mecklenburger  auf
schlechten  Wegen  nicht  mehr  als  25  bis  30  Pfund
tragen  kann,  im  Tag  aber  1½  bis  2  Pfund
Reis  braucht,  so  ist  es  selbst  bei  äußerster  Beschränkung
  des  sonstigen  Gepäcks  kaum  möglich,
eine  länger  dauernde  Reise  in  der  Wildnis  zu
unternehmen,  weil  eben  jeder  Träger  bei  ent-Suralil,

  wo  wir  Hauptmann  Friederici  im  besten
Wohlsein  trafen  und  ihn  auf  die  letzten,  an  der
Westküste  vorhandenen  Reste  der  Binnenbevölkerung
  als  ein  interessantes  Studienobjekt  aufmerksam
  machen  konnten.  Dann  gingen  wir  in
drei  Tagen  quer  durch  das  Innere  nach
Hiratan,  wobei  ein  1200  m  hoher  Paß  über- 



 

Cazelle  Halbinsel

  

 

 

 

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sprechend  langer  Dauer  der  Reise  gerade  noch
seinen  eigenen  Proviant,  aber  nichts  weiter,  tragen
würde.  Wer  an  afrikanische  oder  gar  indianische
Tragleistungen  gewöhnt  ist,  muß  in  diesem  Gebiet
völlig  umlernen  und  sich  dem  vorhandenen
Menschenmaterial  anpassen.

Von  Kait  zogen  wir  die  Küste  entlang  nach

schritten  werden  mußte.  Die  Bewohner  der
wenigen  Dörfer,  die  wir  im  Süden  berührten,
sind  im  Aussterben  begriffen;  mehrfach  waren
überhaupt  keine  Kinder  vorhanden.

Von  Hiratan  aus  machten  wir  einen  Abstecher
  nach  Muliama,  trafen  aber  leider  die
Herren  der  Marine-Expedition  nicht  zu  Hause.

1
        <pb n="1144" />
        W  1060  20

Nach  Hiratan  zurückgekehrt,  marschierten  wir  dann
die  Nordküste  entlang  bis  Kudukudu,  hierauf
durchquerten  wir  die  Insel  nach  Robehen,  und
von  Nakudukudu  machte  ich  noch  einen  Ausflug
nach  der  Gegenküste,  um  tags  darauf  nach
Marianum,  der  katholischen  Missionsstation,  zu
wandern,  die  ich  schon  im  April  mit  Friederici
besucht  hatte.  Unterwegs  begingen  wir  den
Umüdufluß  bis  zur  Quelle,  fanden  aber  nur  lose
Kohlenstücke  im  Fluß,  da  an  den  Stellen,  wo
früher  Kohlenstrünke  gefunden  worden  waren,
diese  inzwischen  durch  das  Wasser  ausgewaschen
sind.  Abbauwürdige  Flöze  sind  in  diesem  Gebiet
nicht  zu  erwarten.  Ubrigens  trafen  wir  hier
dieselben  Versteinerungen  und  Gesteinsarten,  Tone,
Mergel,  Sandstein,  wie  am  Tamul  und  Timai,
nur  in  schlechterer  Erhaltung.)

Bei  Marianum  wurde  die  Expedition  aufgelöst.


Von  Marianum  fuhr  ich  im  offenen  Boot
nach  der  Neu-Lauenburg-Gruppe,  wo  ich
mich  auf  mehreren  Inseln  (Makada,  Neu-Lauenburg
  und  Ulu)  etwas  aufhielt  und  neben  Korallenkalken
  auch  Eruptivgesteine  anstehend  fand.  Dann
traf  ich  am  29.  August  in  Herbertshöhe  ein.

Ich  glaube  die  mir  gestellte  Aufgabe,  unterstützt
  durch  Dr.  Friedericis  Wegeaufnahmen,  soweit
gelöst  zu  haben,  als  in  der  zur  Verfügung  stehenden
  Zeit  eben  möglich  war.  Wenn  ich  gleich
selbst  noch  gerne  die  eine  oder  andere  Durchquerung
  in  Mittel-Neu-Mecklenburg  gemacht  hätte,
so  bin  ich  doch  der  Ansicht,  daß  dadurch  das
Gesamtbild  nicht  wesentlich  verändert  worden
wäre.

Hauptmann  Friederici  wird  Ende  September
nach  Herbertshöhe  zurückkommen  und  dann  auf
einen  Monat  nach  Neuguinea  gehen,  um  etwaigen
Völkerbeziehungen  zwischen  Neuguinea  und  Neu-Mecklenburg
  nachzuspüren.

In  Friedrich-Wilhelmshafen  hatten  wir  am
6.  September  genügend  Zeit,  um  die  dortigen
Kautschuk=  und  Kokospflanzungen  zu  besuchen.
Auf  Jap  war  tags  darauf  ebenfalls  hinreichend
Aufenthalt,  um  an  Land  zu  gehen,  einige  geologische
  Handstücke  zu  schlagen  und  ein  Eingeborenendorf
  zu  besichtigen.  Die  Kokospflanzungen  der
Insel  sind  durch  Schildläuse  größtenteils  zerstört
und  bieten  einen  traurigen  Anblick  dar.  Ein
Vergleich  der  Jap-Eingeborenen  und  deren  Kultur
mit  denen  von  Neu-Mecklenburg  war  sehr  interessant.


Die  wirtschaftliche  Entwicklung  hat  auf
Buka,  Djanl,  Neu-Hannover  und  Süd-Neu-Mecklenburg
  noch  kaum  eingesetzt,  auf  Bougain=*)

  Auch  in  den  Kalken  von  Süd-Neu-Mecklenburg
wurden  etliche  Versteinerungen  gefunden.

 

ville  und  Mittel-Neu-Mecklenburg  steht  sie  in  den
ersten  Anfängen;  auf  Nordwest-Neu-Mecklenburg
(Käwieng-Distrikt)  hat  sie  aber  bereits  einen  erfreulich
  hohen  Grad  erreicht.  Auch  der  Wegebau
ist  dort  am  weitesten  vorgeschritten,  die  Straßen
daselbst  sind  in  trefflichem  Stande.  Auf  der  Neu-Lauenburg-Gruppe
  ist  der  Plantagenbau  stellenweise
  sehr  wohl  gediehen.  Angepflanzt  sind  fast
überall  nur  Kokospalmen;  auf  Bougainville  aber
ist  eine  große  Kautschukpflanzung  (vorzugsweise-Hevea)
  im  Entstehen  begriffen,  ebenso  in  Mittel-Neu-Mecklenburg
  (besonders  Ficus).  Die  wirtschaftlichen
  Aussichten  sind  im  allgemeinen  günstig,
das  Innere  von  Neu-Mecklenburg  ist  aber  großenteils
  zu  steinig,  streckenweise  auch  zu  wasserarm,
als  daß  an  Kulturen  in  großem  Maßstabe  gedacht
  werden  könnte.

Dalau-  oder  Delau-Inseln7

Ülber  die  Schreibweise  des  Namens  der  Palau-Inseln
  herrscht  unter  den  Südseeforschern  seit
geraumer  Zeit  eine  lebhafte  Kontroverse.  Erst
kürzlich  ist  von  seiten  eines  namhaften  Südseeforschers
  nach  dem  Vorgang  von  Kubary  die
Ansicht  verfochten  worden,  daß  der  Name  nicht
„Palau“,  sondern  „Pelau“  zu  schreiben  sei  (val.
„Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten“
1908,  S.  179).

Die  örtlichen  Verwaltungsorgane  haben  sich
dagegen  dahin  ausgesprochen,  daß,  da  die  Vokale
fast  aller  mikronesischen  Mundarten  keine  reinen
und  volltönenden  wie  im  Deutschen,  Italienischen
usw.  sind,  sie  vielmehr  zwischen  den  unserem  Ohr
vertrauten  Lauten  meist  durchklingen,  ein  Grund
zur  Aufgabe  der  einmal  angenommenen  Schreibweise
  nicht  vorliege.  Die  heutigen  Bewohner
der  Inseln  sprechen  das  Wort  „Palau“  weder
mit  einem  a  noch  mit  einem  e  nach  deutschen
Lauten,  sondern  mit  einem  kurzen  Vokal,  der
zwischen  beiden  liegt  und  der  für  das  eine  Ohr
mehr  dem  e,  für  das  andere  mehr  dem  a  sich
nähern  mag.  Wie  in  Deutschland,  so  gibt  es
auch  bei  den  Palauern  Dialektverschiedenheiten,
die  einen  Wechsel  der  Tönung  der  Vokale  nach
Landschaften  bemerken  lassen.

Für  die  Kolonialverwaltung  liegt  auf  Grund
dieser  Darlegungen  von  Beamten,  die  mit  den
Verhältnissen  des  Schutzgebietes  seit  langen  Jahren
vertraut  sind,  schon  um  Verwirrung  zu  vermeiden,
kein  zwingender  Grund  vor,  die  seit  vielen
Jahren  eingeführte  Schreibweise  „Palau“  abzuändern.


75
        <pb n="1145" />
        W  1061  2

Rolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Die  tierischen  Droduhte  in  unserer  Holonialwirtschaft.
  1)

Bisher  ist  die  Versorgung  der  deutschen  Industrie
  mit  pflanzlichen  und  mineralischen
Rohstoffen  und  die  Bedeutung,  die  den  deutschen
Kolonialgebieten  in  dieser  Beziehung  zukommt,
dargestellt  worden.  Nachstehend  sollen  unter  dem
gleichen  Gesichtswinkel  die  wichtigsten  tierischen
Produkte  besprochen  werden.  Als  solche  kommt
eine  große  Anzahl  verschiedener  Artikel  in  Betracht,
die  zum  Teil,  wie  Wolle,  Felle,  Häute,  Federn,
Hörner  u.  dgl.,  den  gewerblichen  Rohstoffen
zuzurechnen  sind,  zum  anderen  Teil,  wie  lebendes
Vieh,  Fleisch  in  verschiedener  Zubereitung,  mittelbar
  oder  unmittelbar  zu  den  Nahrungsmitteln
gehören.  Wir  haben  es  also  hier  nicht  allein
mit  der  Frage  der  Versorgung  unserer  Industrie
mit  Rohmaterial  zu  tun,  sondern  auch  mit  Fragen,
die  für  die  Volksernährung  von  Wichtigkeit  sind.

Als  wichtigstes  der  tierischen  Rohprodukte  ist
die  Wolle  zu  bezeichnen.  Obwohl  die  Baumwolle
  in  der  Verwendung  für  Gespinststoffe  in
schnell  steigendem  Maße  an  Boden  gewonnen  hat,
ist  der  Bedarf  an  Wolle  infolge  der  starken  Bevölkerungszunahme
  der  Gesamtmenge  nach  kaum
geringer  geworden.  Anderseits  hat  die  heimische
Produktion  mit  diesem  Gleichbleiben  des  Bedarfs
nicht  Schritt  zu  halten  vermocht.  Die  deutsche
Landwirtschaft  ist  immer  intensiver  geworden,
d.  h.  sie  hat  die  Ausbeute  ihres  Bodens  immer
mehr  steigern  müssen,  während  die  Erzeugung
von  Wolle  in  genügender  Menge  und  zu  billigen
Preisen  einen  extensiven  Landwirtschaftsbetrieb
voraussetzt.  Infolgedessen  ist  die  deutsche  Schafzucht
  immer  mehr  zurückgegangen.

Es  betrug  die  Zahl  der  im  Deutschen  Reiche
vorhandenen  Schafe:

10.  1.  1873  24  999  406  Stück
10.  1.  1883  19  189715

1.  12.  1892  13  589  612=1.

  12.  1897  10  866  772

1.  12.  1900  9  692  501)

1.  12.  1904  7907  173

2.  12.  1907  7  681  072  :)

Außerdem  hat  sich  die  Zucht  immer  mehr  auf
die  Erzeugung  von  Fleischschafen  an  Stelle  von

1)  „Kolonialwirtschaftliches.  VI.  Aus  dem  „Reichs-Arbeitsblatt“,

  September  1908.  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“

1908.  Nr.  i  S.  543  ff.;  Nr.  13,  S.  Eiitn  für-  14,
686  ff.;  Nr.  17,  S.  —  Nr.  18.  S.

2)  Vorläufiges  Ergebnis.

 

Wollschafen  verlegt.  Die  deutsche  Wollerzeugung
dürfte,  wenn  man  die  Viehzählung  von  1907
zugrunde  legt  und  einen  Wollertrag  von  1½  kg
pro  Stück  annimmt,  kaum  mehr  als  annähernd
11  500  t  betragen.

Deutschland  ist  somit  darauf  angewiesen,  seinen
Bedarf  an  Schafwolle  zum  größten  Teil  aus  dem
Auslande  zu  entnehmen,  und  zwar  zählt  die
Schafwolle  zu  den  wichtigsten  deutschen  Einfuhrartikeln.
  Bis  zum  Jahre  1897  stand  sie  dem
Werte  nach  an  erster  Stelle  und  machte  zwischen
5  und  6  Prozent  des  jährlichen  Gesamteinfuhrwertes
  aus.  Im  Jahre  1897  trat  die  Wolleinfuhr
  an  Wert  hinter  die  Baumwolleinfuhr
zurück,  hat  sich  jedoch  seitdem  mit  Ausnahme  des
Jahres  1899,  wo  sie  wiederum  an  der  ersten
Stelle  stand,  auf  dem  zweiten  Platz  behauptet
und  stellte  im  Jahre  1907  4,5  v.  H.  des  Wertes
der  Gesamteinfuhr  dar.  Die  nachstehende  Übersicht
  veranschaulicht  die  Einfuhr  von  Schafwolle
im  letzten  Jahrzehnt  unter  Berücksichtigung  der
Herkunft.

Einkuhr  von  Schafwallsz

 

 

 

 

 

n  aus  euro  ·
Ansgelamti  vntt
Jahr
1000  Millionen  1000  Millionen
Tonnen  WMart  Tonnen  Mart
1898  176,8  241,4  1386  164.2
1899  177,6  328.4  138.5  223,7
1900  138,.1  261,6  113,n2  197,3
1901  150,2  281,7  121,1163,7
1902  161,8  273.9  131,9  197,6
1903  166,.3  288.6  140,2  222,4
1904  159,0  289,9  133.6  225.6
1905  165,2  327,2  137,8  252.7
1000  174.8  372.3  142,8  282,8
1907  185,3  394,.0  158,.1  319,1

Die  Einfuhr  von  Schafwolle  ist  somit  in  den
letzten  zehn  Jahren  der  Menge  nach  ziemlich
gleich  geblieben.  Der  Wert  der  Einfuhr  ist  jedoch
ganz  erheblich  gestiegen,  nämlich  seit  1898  um
63,21  v.  H.  Die  Ausfuhr  von  roher  Schafwolle
  ist  im  Verhältnis  zur  Einfuhr  gering  und
ist  der  Menge  nach  in  den  90er  Jahren  größer
gewesen  als  heute.  Ihr  Wert  ist  gegen  früher
gestiegen  und  schwankte  in  den  letzten  zehn  Jahren
zwischen  20,4  Millionen  Mark  im  Jahre  1898
und  43,7  Millionen  Mark  im  Jahre  1907.  Ein
Teil  der  im  Jahre  1907  ausgeführten  rohen
Schafwolle  entstammt  der  eigenen  Produktion.
Man  wird  demnach  annehmen  können,  daß  die
Deckung  unseres  eigenen  Bedarfs  im  Jahre  1907
        <pb n="1146" />
        W  1062  20

eine  Zufuhr  fremder  Wolle  im  Werte  von  mindestens
  360  Millionen  Mark  nötig  machte.

Die  Wolle  ist  neben  der  Baumwolle  der
weitaus  wichtigste  Rohstoff  für  die  Textilindustrie,
und  zwar  nicht  nur  zur  Deckung  des  einheimischen
  Bedarfs  an  Wollwaren,  sondern  auch  zur
Herstellung  von  Ausfuhrartikeln.  Die  deutsche
Wollindustrie  war  lange  Zeit  die  erste  unter
unseren  Ausfuhrindustrien.  Bis  zum  Jahre  1900
exportierte  sie  zwischen  5  und  7  v.  H.  des  Wertes
der  deutschen  Gesamtausfuhr.  Seitdem  ist  sie
(mit  Ausnahme  des  Jahres  1902)  hinter  der
Ausfuhr  von  Baumwollwaren,  seit  1906  auch
hinter  der  Ausfuhr  von  Maschinen  zurückgetreten;
Wollwaren  stehen  somit  gegenwärtig  an  der
dritten  Stelle  unter  unseren  Ausfuhrartikeln.
Ihr  Wert  bezifferte  sich  im  Jahre  1907  auf
285,5  Millionen  Mark  oder  4,2  v.  H.  des  Wertes
der  Gesamtausfuhr  gegen  201,1  Millionen  Mark
oder  5  v.  H.  des  Gesamtausfuhrwertes  im  Jahre  1898.

Wie  die  eingangs  gegebene  Zusammenstellung
zeigt,  kommt  weitaus  die  größte  Menge  der  nach
Deutschland  eingeführten  Schafwolle  aus  außereuropäischen
  Ländern.  Als  solche  sind  vor  allem
zu  nennen:  Argentinien,  der  Australische  Bund,
Britisch-Südafrika.  Der  Anteil  des  außereuropäischen
  Auslands  an  der  Gesamteinfuhr  bezifferte
sich  im  letzten  Jahrzehnt  auf  78  bis  über  85  v.  H.
Im  Jahre  1907  stammten  85,3  v.  H.  der  von
Deutschland  eingeführten  Wolle  aus  überseeischen
Gebieten.  Das  europäische  Ausland  tritt  demgegenüber
  als  Lieferungsland  zurück.

Wie  bereits  eingangs  erwähnt,  ist  die  Menge
der  nach  Deutschland  eingeführten  Wolle  in  erheblich
  geringerem  Maße  gestiegen  als  der  Preis.
Bisher  hat  Deutschland  auf  die  Preisbildung
keinen  Einfluß  gehabt,  da  die  Menge  der  von
ihm  erzeugten  Wolle  zu  gering  war,  und  hat
deshalb  die  Verteuerung  des  Rohstoffs  tragen
und  die  mannigfachen  Ungelegenheiten,  die  die
Abhängigkeit  von  der  Preisgestaltung  des  Auslandes
  mit  sich  brachte,  in  Kauf  nehmen  müssen.

Ahnlich  wie  mit  der  Wolle  verhält  es  sich
mit  den  übrigen  tierischen  Produkten,  welche  industriellen
  Zwecken  dienen.  Die  deutsche  Lederindustrie
  z.  B.  kann  seit  langem  nicht  mehr  den
Verbrauch  an  Leder  aus  einheimischen  Häuten
befriedigen.  Sie  mußte  im  Jahre  1907  aus
dem  Auslande  Felle  und  Häute  im  Gewicht
von  185  095  t  und  im  Werte  von  344,1  Millionen
  Mark  einführen.

Die  Einfuhr  der  wichtigsten  Felle  nach  Deutschland
  (wobei  von  den  Pelztierfellen  abgesehen
wird)  entwickelte  sich  im  letzten  Jahrzehnt,  ausgedrückt
  in  Millionen  Mark,  folgendermaßen.

 

Es  wurden  anel  brn

 

 

 

 

 

 

 

1898  18900  r  1901,  1002
«  1
Rindshäute  85,7  81,2  57½  84,5  92,0
Kalbfelle  5.6,  30.0  33.7  31.3)  4209
Schafe  u.  Ziegenfelle  125  16,2  15.1  18,8  31,8
126,8  127.4  —  137,6  166,2
1003  190405  17
Rindshäute  .  1196  1388  141,7170,2143,7
Kalbfell  .  114  60.0  642  52,4
Schafen  Ziegenfele  "P  853  51,9  76,51  309,8
5  ———

 

 

 

Schaf=  und  Ziegenfelle  sind  zum  überwiegenden
Teil  europäischen  Ursprungs.  Rindshäute  dagegen
werden  vorwiegend  von  außereuropäischen  Gebieten
bezogen.  Im  Jahre  1907  stammten  rund  74  v.  H.
der  eingeführten  Menge  aus  letzteren.  Argentinien,
Britisch-Indien,  Brasilien,  das  übrige  Amerika
kommen  als  Hauptlieferungsländer  in  Betracht.

Demgegenüber  wurden  ausgeführt  (in  Millionen
Marl):

 

 

 

 

 

 

 

 

1898  18901900  1001  1002
Rindshäuue  .26,  1  31,128,  3  34,44228
Kalbfe  13,2  17.0  16.  520,  3  22,
**  u.  giegenfelle  6,1  10,7  8.295,9  10,0
45,4  "%  59,7  53,0  64,6  75,3
1008  1004%  100040
Rindshäute  39,6  42,046.2  45.9  43,9
Kalbfelle  16,.7  21,3  24,7  17,6  18,2
Schaf=  u.  ziegenfelle  11,00  12,0  13,8  11,0  8,.1
675  758  84,7  75,4  702

 

 

 

 

Vergleicht  man  mit  dieser  geringen  Ausfuhr
von  Häuten  und  Fellen  die  sehr  starke  Ausfuhr
von  fertigem  Leder  und  Lederwaren,  so
zeigt  sich  auch  hier  die  Bedeutung,  welche  einer
ausreichenden,  sicheren  und  billigen  Versorgung
Deutschlands  mit  Lederrohstoffen  zukommt.  Im
Jahre  1907  stellte  sich  der  Wert  der  ausgeführten
Halbfabrikate  an  Rind-,  Kalb-,  Schaf-,  Ziegenleder
  auf  148,2  Millionen,  der  der  ausgeführten
Lederwaren  auf  81,7  Millionen  Mark.

Neben  den  beiden  genannten  tierischen  Rohstoffen
  verarbeitet  die  deutsche  Industrie  noch  eine
beträchtliche  Menge  anderer,  die  ebenfalls  zum
großen  Teil  aus  dem  Ausland  bezogen  werden.

Rohe  Straußenfedern  z.  B.,  die  fast  ausschließlich
  aus  Britisch-Südafrika  stammten,  wurden
        <pb n="1147" />
        W  1063  2

1907  für  6,2  Millionen  Mark  nach  Deutschland
gebracht;  die  Ausfuhr  von  rohen  Straußenfedern
bezifferte  sich  auf  nur  0,2  Millionen  Mark.

Elfenbein  in  rohem  Zustand  wurde  im
Jahre  1907  für  8,1  Millionen  Mark  eingeführt;
nur  rund  ein  Viertel,  für  2,3  Millionen  Mark,
wurde  wieder  in  demselben  Zustand  zur  Ausfuhr
gebracht.  Auch  andere  tierische  Schnitzstoffe  wurden
in  beträchtlichem  Umfang  eingeführt.

Einen  wichtigen  Handelsartikel  bilden  ferner
nicht  zum  Genusse  bestimmte  Tierdärme,
Blasen  und  dergleichen.  Im  Jahre  1907
wurden  3138,3  t  im  Werte  von  40,7  Millionen
Mark  nach  Deutschland  eingeführt.  Fast  die
Hälfte,  1465,9  t,  kam  aus  außereuropäischen  Gebieten,
  mehr  als  ein  Drittel,  1172,2  t,  allein
aus  den  Vereinigten  Staaten.

Zu  erwähnen  ist  ferner  die  Einfuhr  von
Insektenwachs.  Sie  betrug  im  Jahre  1907
1835,2  t  im  Werte  von  4,9  Millionen  Mark,
und  zwar  wurde  der  weitaus  größte  Teil  —
1579,1  t  —  von  überseeischen  Gebieten  geliefert.

Die  Beschaffung  der  im  vorstehenden  erwähnten
tierischen  Rohstoffe  für  industrielle  Zwecke  erforderte
  im  Jahre  1907  einen  Aufwand  von
weit  mehr  als  600  Millionen  Mark.  Dabei
sind  Stoffe,  die  an  bestimmte  Produktionsgebiete
gebunden  sind,  wie  Pelzfelle  u.  dgl.,  unberücksichtigt
  geblieben.  Von  den  eingeführten  Rohstoffen
  waren  große  Mengen  außereuropäischen
Ursprungs  und  entstammten  teilweise  Gebieten,
die  unter  gleichen  geographischen  und  klimatischen
Bedingungen  sich  entwickelt  haben,  wie  sie  für  große
Teile  unseres  eigenen  Kolonialbesitzes  zutreffen.
Während  Artikel  wie  Elfenbein  und  Straußenfedern
  vorwiegend  die  deutsche  Luxusindustrie
beschäftigen,  sind  Wolle  und  Leder  die  Grundstoffe
  für  Gebrauchswaren,  deren  alle  Schichten
der  Bevölkerung  benötigen.  Gerade  hier  macht
sich  der  Mangel  einer  ausreichenden  eigenen  Erzeugung
  am  deutlichsten  fühlbar.  Die  Abhängigkeit
  vom  Ausland  hinsichtlich  der  Versorgung  mit
diesen  Rohstoffen,  die  Abhängigkeit  von  den
Preisen,  zu  denen  die  deutsche  Industrie  vom
Ausland  kaufen  kann,  wirkt  weiter  zurück  auf
Warenpreis  und  Arbeitslohn.  Das  Interesse  an
der  Steigerung  der  eigenen  Erzeugung  ist
also  auch  hier  offensichtlich.

Was  die  Erzeugung  von  Wolle  anbetrifft,  so
ist  eine  Steigerung  der  einheimischen  Produktion
in  einem  Umfange,  der  die  jetzige  Form  der
Versorgung  Deutschlands  mit  diesem  Rohstoff
beeinflussen  könnte,  nicht  zu  erwarten.  Eine
Möglichkeit  hierzu  kann  nur  in  einer  Entwicklung
der  Viehzucht  in  Deutschlands  außereuropäischen
Besitzungen  gesehen  werden.  Bisher  ist  von
unseren  Kolonien  —  soweit  amtliche  Angaben

 

darüber  vorliegen  —  allein  Deutsch-Südwestafrika
  mit  einer  über  den  eigenen  Bedarf  hinausgehenden
  Produktion  von  Wolle  in  die  Erscheinung
getreten.

Es  wurden  aus  diesem  Gebiet  über  die  Küstengrenze
  ausgeführt:

1898  für  2580  Mk.  1903  für  9645  Mk.

1899  36ö00  1904  5507
1900  .  2400  10905  1345
1901  2450.  1906  2400
1902  5492.

Bis  zum  Jahre  1903  bewegte  sich  die  Wollerzeugung
  in  Südwest  in  aufsteigender  Linie.
Die  bald  darauf  einsetzenden  kriegerischen  Ereignisse
  haben  naturgemäß  stark  hemmend  gewirkt.
Jedoch  machte  sich  nach  ihrer  Beendigung  ein
erneutes  Wachsen  der  Ausfuhrtätigkeit  bemerkbar.
An  Wollschafen  waren  in  Südwestafrika  1907
3526  Stück  gegen  4201  Stück  im  Jahre  1903
vorhanden.

Aus  den  übrigen  Kolonialgebieten  ist  Wolle
in  nennenswertem  Umfange  nicht  zum  Export
gelangt.  Anders  dagegen,  soweit  Häute  und
Felle  in  Betracht  kommen.  An  solchen  wurden
aus  den  Schutzgebieten  dem  Werte  nach  ausgeführt
  (in  Mark):

 

1808  1800  1000

 

5)  21  640  2)  8091  33  652

Deutsch-Südwestafrika  5  *  902
507  103

Deutsch-#  Ostafrita  .

Kamernn.....  —-  —  —

(101  .  1902  1808

 

 

 

 

Deutsch-  Süwestafrika  1  944,  86  407  39  986
Deutsch-  Ostafrika  h415  390  F7266.  158  467  143
Togo  .  ..  144  509.  5124
Kameryn  —  —  50
1904  1905  1906
Deutsch-Südwestafrika!)  29046  62  923/  137  600

Deutsch-  Ostafrika  .  .121106114786512030730
...  8400  5  873  8196

Togo
Kamerun.  441.  1345.  2672
Danach  waren  z.  B.  in  Deutsch-Ostafrika  im
Jahre  1907  für  mehr  als  zwei  Millionen  Mark

1)  Aus  Südwestafrika  kommen  außer  den  hier  aufgeführten
  Fellarten  auch  nicht  unbedeutende  Mengen
von  Robbenfellen,  nämlich:

 

1898:  für  20970  Mk.  1  1003:  für  35  292  Mk.
1890:  22  403  =  1904:  =  46  187
1900:  =  23  05  5  105:  =  5341
1901:  =  12  55  =  19060:  -55  219
1902:  50  999

-  Darunter  auch  Waren  aus  s  Bildhäuten  und  -fellen.
2)  Auch  Federn  und  Haare
        <pb n="1148" />
        W  1064  20

Häute  und  Felle  über  den  eigenen  Bedarf  der
Kolonie  hinaus  zum  Verkauf  außerhalb  der  Kolonie
verfügbar.  Ein  Hauptverdienst  an  dem  Aufschwung
des  Fellhandels  gerade  dieser  Kolonie  kommt  der
Ugandabahn  zu  und  füällt  zeitlich  mit  ihrer
Vollendung  zusammen.

In  den  mitgeteilten  Zahlen  sind  neben  Viehhäuten
  auch  Wildhäute  enthalten,  die  lediglich
okkupatorisch  zu  gewinnen  sind.  Es  ist  daher
nicht  möglich,  diese  Zahlen  mit  den  eingangs
aufgeführten  Einfuhrzahlen  in  Beziehung  zu
bringen.  Nur  für  Südwestafrika  läßt  sich  auf
Grund  der  amtlichen  Veröffentlichungen  angeben,
wieviel  Rind-,  Schaf=  und  Ziegenfelle,  deren
Hervorbringung  eine  geregelte  Viehzucht  zur  Voraussetzung

  hat,  zur  Ausfuhr  gelangten.  Es  ergeben
  sich  alsdann  folgende  Werte:
1898:  9  900  Mk.  1903:  23  722  Mk.
1899:  7055  =  1904:  20  225  =
1900:  8  031  1905:  52  188
1901:  18  681  =  1906:  122  194  --1902:
  31  46

Diese  Zahlenreihe  ist  von  ganz  besonderem
Interesse.  Sie  zeigt  aufs  deutlichste,  daß  die
Viehzucht  in  Südwest  fortgeschritten,  und  daß  eine
vernünftige  Ausbeutung  der  Viehbestände  in  die
Wege  geleitet  ist.  Während,  wie  sich  aus  einem
Vergleich  mit  der  vorigen  Zusammenstellung  ergibt,
  in  den  ersten  Jahren  des  hier  betrachteten
Zeitraums  Wildhäute  in  viel  größerem  Umfange
an  der  Ausfuhr  beteiligt  waren  als  Viehhäute,
hat  sich  allmählich  das  umgekehrte  Verhältnis
herausgestellt.  Besonders  im  Jahre  1906  war
die  Ausfuhr  von  Rind-,  Schaf=  und  Ziegenfellen
im  Vergleich  zu  früheren  Jahren  hoch,  während
der  gesamte  Viehbestand  des  Schutzgebietes  bei
weitem  noch  nicht  wieder  auf  der  Höhe  stand
wie  vor  dem  Aufstand.  Nach  amtlichen  Zählungen
waren  in  der  Kolonie  im  Privatbesitz  vorhanden:

 

 

 

 

im  n  Besitz  von

Veihen  Eingeberenen

1907  1903  10907  1908
Bullen  576  7502  1  1387
Ochsen  14  265  14328  2358  6  030
Kühe  .  15  170!  14  186  3  3010861
Härzen  .  5760  5699  1  360  6386
Kälb  7331  95159271847
Külber.  75  337  122  152  22  732  60  389
Insgesamt8  42  166  63931  816  106287

 

 

Die  Tabelle  zeigt,  daß  nur  der  Viehstand  der
weißen  Ansiedler  zur  Zeit  der  Zählung  annähernd
seine  alte  Höhe  wieder  erreicht  hatte,  während

 

der  Viehbesitz  der  Eingeborenen  gegen  früher  nur
sehr  beschränkt  war.  Allein  der  regelrechte  Farmbetrieb
  der  ersteren  hat  also  die  günstige  Entwicklung
  der  südwestafrikanischen  Fellausfuhr  im
Gefolge  gehabt.

Straußenfedern,  die  unter  den  nach  Deutschland
  eingeführten  tierischen  Rohstoffen  ebenfalls
genannt  wurden,  liefert  Südwestafrika  gleichfalls,
und  zwar  führte  es  aus:

1898  für  53  220  Mk.  1903  für  66  740  Mk.
1899  59  076  =  1904  =  28706
1900  65  849  1905  -50  900.
1901  =  70  871  „  1906  =  51  031
1902  =  91  074  =

Die  Ausfuhrwerte  sind  immerhin  noch  bescheiden.
  Es  darf  jedoch  nicht  übersehen  werden,
daß  bisher  die  Produktion  sich  wesentlich  im
Rahmen  des  Versuchs  gehalten,  und  daß  der
Aufstand  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  des
Schutzgebietes  Wunden  geschlagen  hat,  die  noch
nicht  vernarbt  find.

Elfenbein  wurde  und  wird  von  den  meisten
unserer  Kolonien  in  nicht  unbeträchtlichen  Mengen
zur  Ausfuhr  gebracht,  wie  die  nachstehende  Zusammenstellung
  zeigt.

Die  Ausfuhrwerte  betrugen  in  Mark:

 

 

 

 

 

 

 

 

1808  1899  1900
Deutsch-Südwestafrika  6000  560  —
Deutsch-  Ostafrika  ..  —  993  584  996  709
..  —  24  016  11  363
Kamerun.  ....  —  604970  685  708
1901  1902  1903
Deutsch-Südwestafrika  19390  1281
Deutsch-Ostafrika-  51  76  s  626  582  406  569
Tooon  6002  12  086
Kamerun  .  406  040  658  442  754  762
1%04  1005  1906
Deutsch-Südwestafrika  1280  90
Deutsch-  Ostafrita  424  485  814  4133  200
ogo  200  40  775  642
Kamerun.  .11076  593  1  270  316  904  25

 

Auch  sonstige  tierische  Schnitzstoffe,  Hörner,
Zähne  u.  dgl.,  werden  von  den  deutschen  Schutzgebieten
  geliefert  Ibt  Wert  bezisserte  sich  auf  Mark:

1808  1  1800  1900

 

22  418.

Deutsch-Südwestafrika
94533
I
1

Deutsch-Osmi-  tn..  —  «  103  775
ogo  ..

 

Kameriiii....  —  —
        <pb n="1149" />
        W.  1065  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1901  1902  1908  1904  1905  1906
Deutsch-Südwestafrika]  66  584  54  598  45  747  Deutsch-Südwestafrikas174  775  —
Deutsch-Ostafrika  72351  95  036  45  480  Tutch-  Ostafrika  .  365  016  141  18510611
ooo  299  200  321  73  048  5  619  76  608
Kamern  —  —  75  rm  s  400  1)  õ1  286
...  ——4  l  Bekanntlich  it  die  Zufuhr  von  lebenden  Tieren
1904  1905  1906  allein  nicht  hinreichend,  um  eine  befriedigende
-  Versorgung  des  deutschen  Fleischbedarfs  zu  ge--
  27  2  15  .  .  -.-  :
ucict  FSri  1025  122  155  120  200  währleisten.  Infolgedessen  werden  jährlich  be-Togo
  .  838  894  810  trãchtliche  Quantitäten  frischen  oder  zuberei-Kamernn
  275  2638  1663  teten  Fleisches  nach  Deutschland  gebracht.

Deutsch-Ostafrika  nimmt  insofern  eine  Sonderstellung
  unter  den  deutschen  Kolonien  ein,  als  es
in  beträchtlichem  Umfange  Insektenwachs  ausführt.

  Der  Wert  der  Ausfuhr  bezifferte  sich:
19031).  auf  138  489  Mk.
19004  .  575.572.
19006  1  289  649
1906  .  888  511=Neben

  tierischen  Produkten,  die  industriellen
Zwecken  dienen,  führt  Deutschland  jährlich  bedeutende
  Mengen  an  lebendem  Vieh  ein.  Im
Jahre  1907  stellte  sich  diese  Einfuhr  folgendermaßen:


Kälber.  .  im  Werte  von  0,5  Mill.  Mk.
Jungvieh  --  -  --Kühe
  21,5
Stiere  --  -3,9--Ochsen.
  --  -31,6--Schafe.
  --  -0,5--Schweine
  --  -12,7--Stellt

  man  diesen  Zahlen  den  Export  von
lebendem  Vieh  (ohne  Wild)  aus  den  deutschen
Schußgebieten  gegenüber,  so  ergibt  sich  folgendes

r  Wert.  des  ausgeführten  Viehs  bezifferte
sich  auf  Mar

 

 

 

1808  1890  1000
Deutsch-Südwestafril2200|  121000/9  127  910
Deutsch-Ostafrika  —-  «)187885«)155921
Too......—»-)77305-)64252
Kmncnm.....  —  —  —

 

1801  1902  1908

 

Deutsch-Südwestafrilas  120  225  1  022  497  2  337  672
Deutsch-  Sstafeia  55  *  582  2  209  734  331  313
To  *  53  000  20  351  40  138

 

 

ogo
ãͤamerun

1)  zur  frühere  Jahre  nicht  gesondert  nachgewiesen.
2)  Lebende  Tiere.

 

Frisches  Fleisch  liefert  uns  Europa,  vorwiegend
Dänemark,  Rußland  und  die  Niederlande,  zubereitetes
  Fleisch  dagegen  —  in  der  Hauptsache
Rindfleisch  —  kommt  zum  großen  Teile  aus  überseeischen
  Gebieten,  vor  allem  aus  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika.  An  derartigem  Rindfleisch
wurden  im  Jahre  1907  2826  Tonnen  im  Werte
von  2,5  Millionen  Mark  eingeführt,  von  denen
2501  Tonnen  aus  den  Bereinigten  Staaten  kamen.
Die  deutschen  Schutzgebiete  hatten  bisher  keine
nennenswerte  Ausfuhr  von  Fleisch.  Südwestafrika
hat  nur  einmal,  im  Jahre  1898,  für  2370  Mk.
Fleisch  verschifft,  Ostafrika  in  den  Jahren  1903
für  7347  Mk.,  1904  für  7966  Mk.,  1905  für
10  369  Mk.,  1906  für  6506  Mk.  Fleisch  und
Fleischwaren.  Es  dürfte  sich  hierbei  fast  ausschließlich
  um  Ansfuhr  von  Wildbret  handeln.

Die  bisherige  Darstellung  hat  gezeigt,  daß
Deutschland  in  bezug  auf  seine  Versorgung  mit
tierischen  Rohstoffen  in  starkem  Maße  von  der
Erzeugung  fremder  Wirtschaftsgebiete  abhängig  ist,
sowie  ferner,  daß  monopolistische  Tendenzen  eine
preiswerte  Deckung  des  einheimischen  Bedarfs
in  starkem  Maße  erschweren.

Die  Darstellung  hat  ferner  ergeben,  daß  in
einigen  unserer  Schutzgebiete  sich  bereits  bemerkenswerte
  Anfänge  einer  eigenen  Produktion  von
tierischen  Rohstoffen  bemerkbar  machen,  und  es
bleibt  zum  Schluß  noch  die  Frage  zu  beantworten,
ob  diese  Anfänge  zu  so  ergiebigen  Erträgen  führen
können,  daß  dem  Mutterlande  eine  neue  Bezugsquelle
  im  Rahmen  der  eigenen  Volkswirtschaft
daraus  entstehen  kann.

Diejenige  Kolonie,  die  bei  der  Beurteilung
der  Frage  vor  allem  in  Betracht  kommt,  ist  Südwestafrika,
  das  mit  seinem  Flächeninhalt  von
rund  835  000  Quadratkilometern  ungefähr  so
groß  ist  wie  Deutschland  und  das  ecisleithanische
Osterreich-Ungarn  zusammen.  Etwa  vier  Siebentel
dieses  Gebietes,  500  000  Quadratkilometer,  sind
mit  zum  Viehfutter  geeigneten  Pflanzen  bedeckt,

)  Einschließlich  Pferde  und  Esel.
        <pb n="1150" />
        W  1066  e

zwei  Siebentel,  darunter  der  Küstenstrich,  sind
vegetationslos,  ein  Siebentel  ist  nur  in  Jahren
guten  Regenfalls  zur  Viehweide  benutzbar.  Die
Vorbedingungen  für  die  Viehzucht  sind  nach
sachverständigem  Urteil  mindestens  ebenso  günstig
wie  die  der  benachbarten  Kapkolonie,  in  einzelnen
Teilen  bedeutend  günstiger.  Die  Kolonie  hat
denn  auch  in  früheren  Zeiten  ganz  bedeutende
Bestände  namentlich  von  Rindvieh  beherbergt.
Es  wird  angenommen,  daß  vor  dem  Einzug  der
Rinderpest,  welche  viele  Bestände  fast  vernichtete,
zwei  Millionen  Stück  Rindvieh  in  Deutsch-Südwestafrika
  vorhanden  waren.  Ein  lebhafter  Viehhandel
  wurde  damals  mit  der  benachbarten  Kapkolonie
  getrieben.  Heute  sind  diese  Bestände  bei
weitem  noch  nicht  wieder  aufgefüllt,  jedoch  ist  das
nur  eine  Frage  der  Zeit.  Inzwischen  haben  die
Arbeiten  deutscher  Forscher  das  Ihrige  getan,  um
die  Viehzucht  Südafrikas  für  die  Zukunft  auf  eine
sichere  Grundlage  zu  stellen.  Die  Frage  der
Wasserversorgung,  die  von  ußerster  Wichtigkeit
ist,  ist  der  Lösung  näher  gebracht  worden,  indem
geologische  Untersuchungen  das  Vorhandensein  von
Wasser  an  vielen  Stellen  festgestellt  haben.  Für
die  Verhütung  der  Rinderpest  geben  die  Forschungen
  von  Koch,  der  ein  Schutzserum  gegen
die  pesterzeugenden  Wirkungen  des  Stiches  der
Tsetsefliege  gefunden  hat,  die  besten  Aussichten.
Durch  Versuche  ist  weiterhin  festgestellt  worden,
daß  hochwertige  europäische  Rinder=  und  Schafrassen
  auch  in  Südwestafrika  gedeihen,  und  daß
durch  Kreuzung  mit  denselben  eine  erhebliche  Verbesserung
  des  einheimischen  Viehschlages  erzielt
werden  kann.  Nach  vorsichtigen  Schätzungen  wird
Deutsch-Südwestafrika  unter  Berücksichtigung  der
vorhandenen  Weideflächen  und  abgesehen  von  den
unsicheren  Vegetationsgebieten  in  der  Lage  sein,
drei  Millionen  Rinder  und  20  Millionen  Stück
Kleinvieh  zu  ernähren.  Die  Bedeutung  dieser
Zahlen  erhellt,  wenn  die  entsprechenden  für
Deutschland  zum  Vergleich  herangezogen  werden.
Nach  der  Zählung  vom  2.  Dezember  1907  gab
es  in  Deutschland  20,6  Millionen  Rinder,  7,7  Millionen
  Schafe,  3,5  Millionen  Ziegen,  von  ersteren
also  bedentend  mehr,  als  Südwestafrika  jemals
wird  ernähren  können.  Dabei  ist  jedoch  zu  berücksichtigen,
  daß  unsere  einheimische  Rinderzucht
von  ganz  anderen  Gesichtspunkten  aus  betrieben
wird,  als  es  in  einem  dünn  bevölkerten  Kolonial-=gebiet
  der  Fall  sein  kann.  In  letzterem  kann
das  Hauptgewicht  auf  die  Gewinnung  von  Häuten
und  von  Fleisch  gelegt  werden.  In  Deutschland
dagegen  spielen  die  Gewinnung  von  Milch  und
Butter  eine  weitaus  größere  Rolle.  Nach  den
Ergebnissen  der  Statistik  über  die  Hausschlachtungen
  und  üÜber  die  Schlachtvieh=  und  Fleischbeschau
  wurden  im  Deutschen  Reich  im  Jahre  1907

 

rund  3,7  Millionen  Rinder,  2,7  Millionen  Schafe,
1,2  Millionen  Ziegen  geschlachtet  —  Zahlen,  die
im  Vergleich  zum  vorhandenen  Bestand,  soweit
Rinder  in  Frage  kommen,  gering  erscheinen.
Eine  zweckmäßige  Ausnutzung  Deutsch-Südwestafrikas
  zur  Viehzucht  ist  im  letzten  Grunde
abhängig  von  der  Schnelligkeit,  mit  der  die  Besiedlung
  des  Landes  Fortschritte  macht.  Es  ist
demgemäß  auch  nicht  annähernd  anzugeben,  in
welcher  Zeit  dies  Schutzgebiet  in  die  Reihe  der
vieherzeugenden  Länder  eintreten  wird.  Verbesserung
  der  Verkehrswege  und  damit  verbundene
Verbilligung  der  Frachten  werden  die  Erreichung
dieses  Zieles  beschleunigen  und  alsdann  für  das
Mutterland  die  Möglichkeit  schaffen,  aus  seinem
Schutzgebiet  erheblich  größeren  Nutzen  zu  ziehen  als
bisher.  Bisher  spielte  sich  z.  B.  der  größte  Teil
des  Handels  Südwestafrikas  in  tierischen  Produkten
mit  der  Kapkolonie  ab.  Von  der  an  anderer
Stelle  angegebenen  Ausfuhr  von  lebendem  Vieh
aus  Südwestafrika  ging  nach  der  Kapkolonie:

1358  für  1200  Mk.  1903  für  2  337  092  Mk.
1899  121  000  =  #  1904  ?  -
3  126  240  =  1905  =  775  —-1901
  117730  =  1006  —  -

1902  l1  022  497
Früher  ebenfalls  bedeutend  und  erst  in  den
letzten  Jahren  ganz  erheblich  gesunken  ist  der
Anteil,  den  die  Kapkolonie  von  aus  Südwestafrika
exportierten  Straußenfedern  aufnimmt:

1898  für  8  400  Mk.  1903  für  39  199  Mk.
1899  48  976  =  1904  -
1900  28895  -  15905  -1  o  -
1901  31517  -  15906  -  21792  -
1902  =  44  180

Der  Zukunft  wird  es  vorbehalten  sein,  auch
den  Transport  nach  der  Küste  rentabel  zu  machen.
Eigene  Schlacht=  und  Kühlanlagen  könnten  alsdann
auch  südwestafrikanisches  Fleisch  ebenso  billig  für
den  Transport  über  See  herrichten,  wie  es  z.  B.
heute  in  Australien  geschieht.  Es  sei  bei  dieser
Gelegenheit  erwähnt,  daß  im  vergangenen  Jahre
in  Düsseldorf  die  „Deutsche  Farmgesellschaft  A.-G.“
mit  einem  Kapital  von  5  000  000  Mk.  begründet
wurde.  Der  Zweck  der  Gesellschaft  ist:  Einführung
des  Farmbetriebs  im  großen  in  Deutsch-Südwestafrika
  und  später  die  Errichtung  von  Fleischkonservenfabriken,
  wenn  die  Viehhaltung  sich  in
der  Kolonie  entsprechend  ausgedehnt  hat  und  die
Biehpreise  auf  einen  Stand  heruntergegangen  sind,
der  eine  Verarbeitung  zu  Fleischkonserven  einträglich
  erscheinen  läßt.  Das  großzügige  Unternehmen
  wird  die  wirtschaftliche  Entwicklung  der
Kolonie  voraussichtlich  in  der  günstigsten  Weise
beeinflussen.  Auch  andere  größere  Farmbetriebe,
        <pb n="1151" />
        W  1067  20

wenn  auch  nicht  in  obigem  Umfange,  sind  in  der
letzten  Zeit  eingerichtet  worden,  so  daß  für  eine
schnellere  Entwicklung  der  Viehzucht  in  Deutsch-Südwestafrika
  gute  Aussichten  vorhanden  sind.

Gleich  günstige  Aussichten,  wie  die  Zucht  von
Groß=  und  Kleinvieh,  bietet  auch  die  Straußenzucht
  sowie  die  Zucht  von  Angoraziegen.  Für
die  Zucht  der  letzteren  ist  nach  sachverständigem
Urteil  der  Süden  des  Schutzgebiets  mindestens
ebenso  geeignet  wie  die  Kapkolonie.

lberhaupt  sei,  um  einen  Maßstab  für  das  zu
haben,  was  erreicht  werden  kann,  auf  die  genannte
englische  Besitzung  hingewiesen,  die,  wie  gesagt,
ähnliche  klimatische  und  geologische  Verhältnisse
aufweist  wie  Deutsch-Südwestafrika.

Die  Kapkolonie  hat  einen  Flächeninhalt  von
rund  495  000  qkm,  ist  also  erheblich  kleiner  als
Deutsch-Südwestafrika.  Nach  der  Zählung  von
1904  stellte  sich  ihr  Bestand  an  Rindvieh  auf
1  954  390  Stück,  an  Schafen  und  Ziegen  auf
18  981  292  Stück.  Im  Jahre  1905  führte  sie
an  tierischen  Produkten  aus:  Wolle  für  rund
38,5  Millionen  Mark,  Angoraziegenhaar  für  rund
11,6  Millionen  Mark,  Straußenfedern  für  rund
22,1  Millionen  Mark  und  Felle  und  Häute  für
rund  11,5  Millionen  Mark.

Vergleicht  man  die  Boden=  und  Größenverhältnisse
  der  Kapkolonie  und  Deutsch-Südwestafrikas
  und  berücksichtigt  man  die  eben  genannten
Produktionsziffern,  so  gewinnt  die  Annahme  Berechtigung,
  daß  allein  Deutsch-Südwestafrika
dereinst  in  der  Lage  sein  wird,  einem  beträchtlichen
  Teil  der  Übelstände,  welche  die  heutige  Versorgung
  Deutschlands  mit  den  vorstehend  behandelten
  tierischen  Produkten  im  Gefolge  hat,  vermäöge
  seiner  eigenen  Produktion  abzuhelfen.

Auch  Deutsch-Ostafrika  wird  dazu  beitragen
können.  Auch  hier  werden  die  weiten  Steppen-Hochländer
  im  Innern  später  für  eine  Viehzucht
im  großen  in  Frage  kommen,  sobald  dieselben

 

erst  eine  Bahnverbindung  mit  der  Küste  haben
und  dadurch  der  sichere  Transport  durch  die  tsetsegefährdeten
  Gebiete  ermöglicht  wird.

Wenn  es  sich  in  Togo  auch  nicht  darum
handeln  kann,  mit  der  Viehzucht  große  Ausfuhrwerte
  zu  schaffen,  so  sind  dort  doch  wenigstens
Schritte  unternommen  worden,  die  einheimische
Zucht  für  den  eigenen  Bedarf  durch  Kreuzung
mit  besseren  Rassen  zu  heben.  So  wurden
im  Jahre  1907  vom  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitee,  das  schon  in  früheren  Jahren  zur  Hebung
der  Kleinviehzucht  Schweine,  Schafe,  Ziegen  und
Hühner  nach  Togo  geschickt  hatte,  oldenburgische
Zuchtstiere  dorthin  gesandt.  Die  Erfolge  sind  insofern
  als  günstig  zu  bezeichnen,  als  die  aus  der
Kreuzung  hervorgegangenen  Kälber  kräftig  sind
und  zu  guten  Hoffnungen  berechtigen.

Die  GOollwe-DOfl  Ges
A#TOHWEP  3  u

B

lischaft  (Berlin)

hielt  am  7.  Oktober  ihre  9.  ordentliche  Generalversammlung
  ab.  Aus  dem  Geschäftsbericht  über
das  Betriebsjahr  1907/08  geht  hervor,  daß  die
außergewöhnlich  günstigen  Kakaopreise  des  Spätjahres
  1907  trotz  des  im  Frühjahr  eingetretenen
erheblichen  Rückgangs  doch  den  hohen  Durchschnittsverkaufspreis
  von  166  Mk.  per  100  kg  zuließen.
Bemerkenswert  ist,  daß  die  Moliwe  auch  auf  dem
Kakao-Pflaunzungskonto  eine  Abschreibung  vorgenommen
  hat.  Insgesamt  sind  59  069,83  Mk.
abgeschrieben.  Die  Ergebnisse  der  Kautschukpflanzung
  sind  vorläufig  noch  in  den  Anfangsstadien,
  immerhin  ist  die  Moliwe  die  erste  Kameruner
  Pflanzung,  welche  Plantagenkautschuk  an
den  Markt  brachte.

Die  Generalversammlung  beschloß  antragsgemäß
  die  Verteilung  einer  5  prozentigen  Dividende.
Vorstand  der  Gesellschaft  ist  Direktor  Ladewig,
Vorsitzender  des  Aufsichtsrats  Professor  Dr.  Warburg-Berlin.


 

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Der  Handel  des  Mvassa-Drotektorotes
im  Jahre  1907/08
(Nach  dem  Colonial  Report  No.  574  (d.  3729,38.)
Die  Handelsverhältnisse  der  Kolonie  blieben
im  Berichtsjahr  normal,  doch  machte  sich  eine
Abnahme  des  Eingeborenen-Handels  bemerkbar.
Diese  hatte  ihren  Grund  hauptsächlich  in  dem
Umstande,  daß  die  Rekrutierung  von  Eingeborenen

für  die  Transvaalminen  verboten  wurde.  Infolgedessen
  nahm  die  Geldzirkulation  ab,  und  der
Handel  der  Eingeborenen  erlitt  dementsprechend
eine  Depression.

Die  Ziffern  der  Einfuhr  und  der  Ausfuhr
während  der  letzten  fünf  Jahre  gibt  folgende
Tabelle:
        <pb n="1152" />
        W  1068  20

 

Einfuhr  Ausfuhr
r--  #

1903/04  207  686  27  409

1904/05  220  697  48  449

1905/06  222  581  56  778

1906/07  242  935  50  247

1907/08  169  541  68  604

Die  wichtigsten  Einfuhrgegenstände  waren:
1000/07  1007/08  Zunahme
#  C
Waffen  u.  Munition  1976  1486  —  490
Alkoholische  Getränke  2518  2363  —  155
Nahrungsmittel
(einschl.  Bier  und

Wein)  19343  19445  —  1102
Eisenwaren.  .  13802  10893  —  2909
Textilwaren  128587  70464  —58123
Freigüter  56199  57856  +  1657
Verschiedenes  11410  7034  —  4376
Geld  9100  —  —  9100
Zusammen  242935  169541  —73394

Es  wurden  ausgeführt:

1906  0  7  Zunahme  *

1807  /  os

 

Abnahme

r-  #  r
Kaffee.  9461  16253  +  6792
Elfenbein  J  1793  1315  —  4f78
Flußpferdzähne  29  35  —  6
Kautsch  3486  3301  —  185
Olsaat.  235  332  —  97
Bienenwachs.  3339  2307  —  1032
Strophantus  3935  3674  —  261
Pfeffer.  106  540  —  434
Tabak  6889  9239  2350
Baumwolle  .  15  345  13999  —  1346
Erdnüsse  2930  1149  —  1781
Verschiedenes  1590  2227  —  637
Geld  .  1109  14233  13124
Zusammen  50247  68604  4  18357
Von  der  Einfuhr  kamen  Waren  Werte

von  128  994  L  (im  Vorjahr  192  552  5  aus
dem  Vereinigten  Königreich,  Waren  im  Werte
von  12  203  L  (12  243  D)  aus  britischen  Besitzungen
  und  Waren  im  Werte  von  28  344  L.
(38140  DL)  aus  fremden  Ländern,  davon  11559  K#.
(27  473  L)  aus  Deutschland.

Waren  im  Werte  von  38  974  K  (im  Vorjahr
32  663  L)  gingen  nach  dem  Vereinigten  Königreich,
  21  275  L  (6674  4)  nach  britischen  Besitzungen
  und  68  604  K  (im  Vorjahr  50  247  2)
nach  fremden  Ländern,  davon  5211  K  nach
Deutschland  gegen  5070  L  im  Vorjahre.

 

Aussichten  auf  die  Baumwollernte  in  Rußland.

Die  zweite  Hälfte  des  Juli  und  die  erste
Hälfte  des  August  waren  im  Ferghanagebiet  sehr
heiß,  während  die  Nächte  mäßig  kühl  waren.
Wasser  war  in  genügenden  Mengen  vorhanden.
Die  Eingeborenen  behaupten,  daß  häufiges  und
starkes  Begießen  zur  Verbesserung  des  Standes
der  Baumwolle,  die  unter  den  heißen  Winden
gelitten  hat,  beitragen  könne.  Mit  der  Ernte
hofft  man  in  diesem  Jahre  zehn  Tage  früher  als
im  vorigen  zu  beginnen.  In  kleineren  Wirtschaften
  hat  man  mit  der  Ernte  bereits  angefangen,
und  Ende  August  erschien  schon  auf  dem  Markte
Baumwolle  der  neuen  Ernte.  In  Assake  waren
am  8.  September  n.  St.  auf  dem  Markt  schon
über  200  Pud  der  neuen  Baumwolle.  In  kleinen
Partien  beginnt  man  auch  schon  Baumwolle  nach
den  Fabriken  zu  bringen.  Im  vorigen  Jahre
waren  im  Kreise  Andishan  an  den  Standen  mehr
Samenkapseln;  letztere  wurden  jedoch  durch  den
frühen  Nachtfrost  vernichtet.  In  diesem  Jahr
erwartet  man  im  Kreise  Andishan  eine  ebenso
gute  Baumwollernte  wie  im  vorigen  Jahr.  Im
ganzen  wird  die  Ernte  doch  etwas  verschieden
ausfallen.  Im  Kreise  Kokand  wird  die  Baumwollernte
  wohl  über  mittel  sein.  Die  Eingeborenen
rechnen  darauf,  daß  die  Baumwollernte  in  diesem
Jahr  der  Ernte  im  Jahre  1906  gleichkommen
werde.  Mit  dem  Reinigen  der  Baumwolle  wird
man  nicht  früher  als  am  28.  September  bis
3.  Oktober  den  Anfang  machen.  Am  Ende  des
Juli  ging  ein  heißer  trockener  Wind  über  den
Kreis  Margelan,  wodurch  in  manchen  Gemeinden
dort  gegen  30  bis  40  v.  H.  der  Aussaat  stark  beschädigt
  wurden.  Die  Städte  Margelan  und
Skobelew  haben  wenig  gelitten.  Die  Eingeborenen
retteten  ihre  Baumwollsaat  durch  häufiges  Begießen.
  Wo  jedoch  das  Begießen  wegen  Wassermangels
  sich  verzögerte,  war  die  Baumwolle  verloren.
  Die  Ernteerträge  hängen  von  dem  Wetter
im  September  und  den  Nachtfrösten  ab.  Bei
dem  großen  Geldmangel  werden  die  Eingeborenen
wohl  nicht  auf  bessere  Preise  warten  und  sich  mit
der  Ernte  beeilen.  Es  wird  daher  die  Saison
bald  beginnen.  Im  Kreise  Margelan  wird  die
Ernte  bedeutend  höher  als  im  vorigen  Jahr,
jedoch  niedriger  als  im  Jahre  1906  sein.  Die
Faser  ist  in  diesem  Jahre  besser  als  im  vorigen
Jahr,  und  zwar  weich  und  weiß.

Im  Kreise  Taschkent  im  Syr-Darjagebiet  übertrifft
  die  Baumwollernte  in  diesem  Jahre
bedeutend  die  vorjährige.

Im  Kreise  Chodschent  im  Gouvernement
Samarkand  ist  die  Baumwollernte  in  diesem  Jahre
größer  als  im  vorigen,  dagegen  geringer  als
1906.  In  Katta-Kurgan  ist  die  Baumwollernte
        <pb n="1153" />
        W  1069  20

um  2  bis  3  v.  H.  höher  als  die  vorjährige  und
1  v.  H.  höher  als  die  von  1906.  Die  Qualität
der  Faser  ist  in  beiden  Kreisen  sehr  gut.  Die
Faser  ist  weiß,  stark  und  weich.

In  Buchara  erschien  schon  am  29.  August
Baumwolle  der  neuen  Ernte  auf  dem  Markte.
In  Ginschduwan  waren  am  24.  August  schon
über  800  Pud  rohe  Baumwolle  auf  den  Markt
angeführt  worden.  Die  Baumwollernte  ist  hier
bedeutend  größer  als  die  vorjährige  und  auch  als
die  von  1906.  Indessen  hängt  alles  von  dem
Verlauf  des  Monats  September  ab.  Bis  jetzt
sind  Weiter  und  auch  alle  übrigen  Umstände  für
die  Baumwollstaude  sehr  günstig.  Die  Faser  ist
ausgezeichnet  weiß,  fest,  seidenartig.  In  Transkaspien
  (Kreis  Tedschen)  ist  die  Baumwollernte
niedriger  als  im  vorigen  Jahr.  Im  Kaukasus,
in  den  Gouvernements  Baku,  Jelisawetpol  und
Eriwan  reift  die  Baumwolle  in  diesem  Jahre
bedeutend  früher  als  im  vorigen,  wobei  die  Ernte
höher  zu  werden  verspricht  als  die  vorjährige.
Die  Faser  ist  von  vorzüglicher  Qualität.  Infolge
der  guten  Witterungsverhältnisse  im  Gouvernement
  Eriwan  beabsichtigt  man  hier  zweimal
Baumwolle  zu  ernten,  und  zwar  das  eine  Mal
Ende  September  und  das  andere  nicht  später  als
Mitte  Oktober.

Demnach  hofft  man  in  den  meisten  Baumwollanbaugebieten
  Rußlan  ds  auf  eine  gute  Baumwollernte.


(Nach  der  Torg.  Prom.  Gaz.  vom  12./25.  September  1908.)

*  N  4  n  14  #zii9arz#r

6  &amp;amp;

Im  Bezirk  Rio  Grande  in  Mexiko  ist  die  Erzeugung
  von  Baumwolle  in  den  letzten  Jahren
durch  den  Kapselwurm  (boll  weevil)  erheblich
beeinträchtigt  worden.  Man  hat  daher  in  letzter
Zeit  einige  Baumwollbäume  (Gossypium  arboreum)
  angepflanzt,  und  der  damit  in  jener
Gegend  erzielte  Erfolg  wird  möglicherweise  zu
einer  erweiterten  Einführung  und  Kultur  dieser
Bäume  führen.  Auf  keinen  der  Bäume  wurde
nennenswerte  Sorgfalt  verwendet,  und  dennoch
schienen  alle  ziemlich  gut  zu  gedeihen.  Am
meisten  regt  die  Tatsache  zur  Einführung  der
Baumwollbäume  an,  daß  die  Baumwolle  auf
ihnen  schon  um  den  Junianfang  herum  zum
Pflücken  reif  wird.  Diese  frühe  Reife  wird  vermutlich
  die  beste  Sicherung  gegen  den  Kapselwurm
bieten;  angeblich  wurden  auf  keinem  der  Bäume
Kapselwürmer  gefunden,  aber  für  diese  Angabe
kann  keine  Gewähr  geleistet  werden.  Probeanpflanzungen
  des  Baumes  an  der  texanischen
Seite  des  unteren  Rio  Grande-Tales  dürften  sich
empfehlen;  vielleicht  werden  die  Bäume  auch

 

durch  die  dort  gelegentlich  auftretenden  leichten
Fröste  nicht  geschädigt.  Die  von  den  Bäumen
gewonnene  Baumwolle  ist  kurzstapelig,  die  Faser
ist  nur  ½  bis  ¾  Zoll  lang,  aber  fest.  Der
Samen  ist  rein  und  schwarz.

(Nach  Daily  Consular  and  Trade  Reports.)

Stand  der  Baumwollfelder  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Kmerika  Ende  Kugust  1908.

Nach  dem  vierten  diesjährigen  Monatsberichte
der  statistischen  Abteilung  des  Bundesamtes  für
Ackerbau  in  Washington  wird  der  Stand  der
Baumwollfelder  am  25.  August  1908  auf  76,1  v.  H.
eines  normalen  Standes  geschätzt.  Das  bedeutet
gegenüber  der  Schätzung  für  den  25.  Juli  einen
Rückgang  um  6,9  v.H.  Die  Schätzung  des
Standes  hatte  Ende  August  1907  auf  72,7  und
zur  gleichen  Zeit  des  Jahres  1906,  das  eine
Ernte  von  13½  Millionen  Ballen  gebracht  hatte,
auf  77,3  gelautet.  Im  Durchschnitt  der  letzten
zehn  Jahre,  das  laufende  nicht  mit  eingeschlossen,
hatte  die  Schätzung  für  Ende  August  73,9  v.  H.
des  normalen  Standes  ergeben.

Der  Rückgang  gegen  den  Vormonat  ist  am
stärksten  in  Louisiana,  demnächst  in  Alabama.
Nord=  und  Südkarolina  und  Georgia  haben  einen
Rückgang  von  8—9,  Mississippi  und  Texas  einen
solchen  von  7  v.  H.  zu  verzeichnen.

Die  Schätzungen  in  den  Handelskreisen  hatten
auf  78  bis  80  v.  H.  gelautet.  Unter  gewöhnlichen
Umständen  hätte  eine  amtliche  Schätzung,  die  um
fast  2  v.  H.  unter  der  unteren  Grenze  jener
Schätzungen  blieb,  den  Marktpreis  in  die  Höhe
treiben  müssen.  Die  Veröffentlichung  der  letzten
Schätzung  hat  eine  solche  Wirkung  nicht  gehabt.
Der  Markt  ist  in  New  Orleans  in  seiner  Tendenz
unverändert  geblieben.  Dasselbe  ist  in  New  York
der  Fall  gewesen,  wo  eine  mit  großen  Mitteln
unternommene  Hausse-Spekulation  auf  dem  Terminmarkte
  für  August  und  Oktober  in  den  letzten
Augusttagen  mit  großen  Verlusten  zusammengebrochen
  war.  Bei  der  lustlosen  Lage  des
Baumwollwarenmarktes,  auf  dem  die  Handelskreise
  fürs  erste  eine  Anderung  nicht  voraussehen,
bei  der  geringen  Beteiligung  des  Publikums  an
der  Spekulation,  und  da  trotz  des  Rückganges  im
Stande  der  Felder  während  des  verflossenen
Monats  die  Aussichten  auf  eine  reiche  Ernte
immerhin  noch  recht  gut  sind,  ist  die  Tendenz  des
Marktes  ungeteilt  auf  Baisse  gestimmt.  Die  Terminpreise
  für  Oktober  und  Dezember  schlossen  in
New  Orleans  mit  8,46  und  8,41  Cents  pro  Pfund,
in  New  York  mit  8,43  und  83,36  Cents.  Der  Preis
für  Lokoware  (middling),  der  zu  Anfang  des
Monats  August  10⅝  Cents  war,  sank  um  die
Mitte  des  Monats  auf  10  und  ist  seitdem  stetig
        <pb n="1154" />
        G  1070  20

fallend  auf  9½  Cents  zurückgegangen,  den  tiefsten
Stand,  den  er  im  Laufe  des  jetzt  zum  Abschluß
gelangten  Baumwolljahres  erreicht  hat.  Am
1.  September  1907  stand  der  Lokopreis  auf
139/16  Cents,  was  gegen  den  Stand  am  1.  September
  1908  ein  Unterschied  von  47/106  Cents  oder
einen  Absall  um  nahezu  33  v.  H.  bedeutet.
Obgleich  man  in  der  Schätzung  des  Umfanges
der  kommenden  Ernte  in  den  Handelskreisen  die
früheren  Annahmen  etwas  einzuschränken  geneigt
ist,  so  sieht  man  doch  allgemein  einer  Ernte  von
13  Millionen  Ballen  entgegen.
(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  New  Orleans  vom
1.  September  1908.)

Baumwollernte  der  Vereinigten  Staaten  von
Kmerika  im  Erntejahre  1907/08.

Der  Sekretär  der  Baumwollbörse  in  New-Orleans
  hat  am  11.  September  1908  seinen
Bericht  über  das  zum  Abschluß  gekommene  Baumwoll-Erntejahr
  1907/08  der  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  herausgegeben.  Aus  dem  Berichte
werden  nachstehend  (in  Ergänzung  der  Angaben
im  „Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  20,  S.  1019  ff.)  einige
weitere  Daten  gegeben.

Das  Gewicht  der  Ballen,  in  denen  die  Baumwolle
  im  Betriebsjahre  1907/08  zu  Markte  gekommen
  ist,  wird  im  Durchschnitt  auf  508,67  Pfund
(zu  453,6  g)  Rohgewicht  geschätzt  gegen  515,02
Pfund  im  Vorjahre  sowie  510,91  und  515,28
Pfund  in  den  Jahren  1905/06  und  1904/05.
Der  Preis  für  die  im  Jahre  1907/08  zu  Markte
gekommene  Baumwolle  wird  auf  Grund  der  von
Woche  zu  Woche  und  von  Monat  zu  Monat  tatsächlich
  zustande  gekommenen  und  an  den  Baumwollbörsen
  der  hauptsächlichsten  Marktplätze  zur
Anzeige  gebrachten  Abschlüsse  auf  11,42  Cents  für
das  Pfund  middling  geschätzt,  gegen  10,29  Cents
im  Vorjahre  sowie  11,07  und  8,98  Cents  in  den
beiden  Jahren  vorher.

Auf  Grund  dieser  Schätzungen  und  in  Anbetracht
  der  Qualität  der  im  Berichtsjahre  zu  Markte
gekommenen  Baumwolle  wird  ihr  Wert  auf
672  Millionen  Dollar  geschätzt  gegen  716  Millionen
Dollar  im  Vorjahre  sowie  641  Millionen  Dollar
und  628  Millionen  Dollar  in  den  beiden  Jahren
vorher.  Der  Wert  des  Baumwollsamens  ist  hierbei
nicht  mitgerechnet.  Würde  er  hinzugerechnet,  so
würde  sich  der  Wert  der  letzten  Baumwollernte
noch  um  87  Millionen  Dollar  erhöhen.

Die  Bestände  an  „alter"  Baumwolle  in  den
Lagern  der  Spinnereien  und  in  Händen  der
Pflanzer  oder  an  den  kleineren  Märkten  werden
auf  344  000  Ballen  geschätzt,  und  der  Ertrag
der  Ernte  von  1907  auf  11  421  000  Ballen.

 

Die  Census-Abteilung  des  Bundesamtes  für
Handel  und  Arbeit  hatte  auf  Grund  ihrer  Erhebungen
  bei  den  Entkörnungsanstalten  den  Ertrag
  auf  11  326  000  Ballen  berechnet.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  New-Orleans.)

Ausfuhr  von  Oohalrwolle  aus  der  Türkel.

Die  aus  der  vorjährigen  Schur  in  der  Türkei
noch  vorhandenen  Vorräte  an  Mohairwolle  werden
auf  10  000  Ballen  geschätzt.  Rechnet  man  dazu
das  Ergebnis  der  diesjährigen  Schur,  das  auf
etwa  45  000  Ballen  veranschlagt  wird,  so  ergibt
sich  eine  verfügbare  Gesamtmenge  von  etwa
55  000  Ballen.  Hiervon  sollen  nach  den  laufenden
  Schätzungen  bis  etwa  12  000  Ballen  ausgeführt
  worden  sein,  so  daß  der  im  Lande  vorhandene
  Bestand  noch  etwa  43  000  Ballen
beträgt.  Davon  sollen  sich  22  000  Ballen  in
Konstantinopel  und  21  000  Ballen  im  Innern
Kleinasiens  befinden.

Für  die  beste  Sorte  werden  heute  17½  bis
18  Piaster  Gold  die  Okka  bezahlt.  Mittlere
Sorten  stellen  sich  auf  16  bis  17  Piaster  Gold,
geringere  auf  14½  bis  15  ½  Piaster  Gold.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Konstantinopel
  vom  9.  September  1908.)

Ole  Seidenernte  in  der  Türkel  1907/08.

Nach  dem  Jahresberichte  der  =  Dette  Publique
Ottomane=  war  die  Seidenernte  des  die  Zeit
vom  14.  März  v.  Is.  bis  zum  13.  März  d.  Is.
umfassenden  Berichtsjahres  1907/08  erheblich
besser  als  im  Vorjahre;  die  Seidenzehnten  in
sämtlichen  Provinzen  brachten  131  217  Liq.  gegenüber
  110  132  Ltq.  im  Jahre  1906/07.  Der
Bericht  führt  diese  Mehreinnahme  auf  die  reiche
Kokonernte  und  deren  ausnahmsweise  hohen
Preis  während  der  ersten  Hälfte  des  Jahres
1907/08  zurück.

Wie  früher,  so  gibt  der  Bericht  auch  diesmal
nähere  Angaben  über  das  Ergebnis  der  Seidenzucht
  lediglich  für  die  Hauptgebiete:  Brussa  und
Ismidt.

An  Seidensamen  wurden  in  Brussa  und
Ismidt  für  die  Kampagne  1907/08  ausgelegt
160  744  Unzen  gegenüber  153753  Unzen  im
Vorjahre,  woraus  7  225  748  kg  frische  Kokons
gegenüber  6  643  389  kg  im  Vorjahre  gewonnen
wurden.  Eine  Unze  Seidensamen  ergab  also
durchschnittlich  44  kg  Kokons  gegenüber  43  kg
im  Vorjahre.  Der  Preis  für  das  Kilogramm
frischer  Kokons  belief  sich  durchschnittlich  auf  rund
        <pb n="1155" />
        W  1071  2

18  Piaster  Gold  gegenüber  rund  14  Pulastern
derselben  Währung  im  Vorjahre.

Die  Ausfuhr  aus  Brussa  und  Ismidt  in  das
Ausland  gestaltete  sich  folgendermaßen:

1906/07  1907/08
Einheimischer  Samen  Unzen  306  836  222  953
Trockene  Kokons  kK  80  012  69  415
Rohseidee  -  735  378  528  459
Jleghide  ......  -  336  929  281  438
Abfälll  -  501  904  218  336
Durchlchert-  Kokons  52  129  47  128

Nach  anderweitigen  Nachrichten,  die,  weitergehend
  als  der  Bericht  der  Dette  Publique-,
auch  die  laufende  Ernte  (d.  h.  die  Zeit  vom
März  d.  Is.  an)  berücksichtigen,  ist  der  Ernteausfall,
  qualitativ  betrachtet,  zwar  als  sehr  günstig
zu  bezeichnen,  quantitativ  soll  jedoch  das  Ergebnis
durchschnittlich  15  bis  20  v.  H.  hinter  dem  vorjährigen
zurückstehen.  Der  Hauptausfall  der  Ernte  soll  in
Brussa,  Biledjük,  Geve,  Lefke,  Ada-Bazar  und
Ismidt  zu  verzeichnen  sein;  in  Brussa  führt  man
den  Minderertrag  hauptsächlich  auf  den  während
des  Steigens  der  Raupen  eingetretenen  zwei  Tage
andauernden  Südwind  zurück.

lber  das  Ergebnis  in  den  einzelnen  Bezirken
liegen  folgende  Nachrichten  vor.

In  Brussa  sind  etwa  1  400  000  kg  frischer
Kokons  gegenüber  2  500  000  kg  im  Vorjahre  auf
den  Markt  gekommen;  in  Adrianopel  und  Umgebung
  1  200  000  kg  gegenüber  2  000  000  kg
im  Vorjahre;  von  diesen  1  200  000  kg  sind  etwa
500  000  kg  im  Lande  versponnen  worden,  der
Rest  wird  nach  Westeuropa  oder  nach  Brussa
ausgeführt  werden.  Die  Ernte  in  Ost-Rumelien
hat  650  000  kg  frischer  Kokons  ergeben,  die  meist
zur  Ausfuhr  gelangten.  Der  Ertrag  im  Bezirk
Amasia  220  000  kg  soll  die  Ernte  des  Vorjahres
übertreffen.  Es  scheint  sich  somit  zu  bestätigen,  daß
dort  die  Seidenzucht  an  Ausdehnung  zunimmt.

 

Die  Durchschnittsausbente  soll  1ungefähr  wie
im  Vorjahre  1:  12  sein,  d.  h.  12  kg  frischer
Kokons  ergaben  1  kg  Seide.

Die  Preise  der  frischen  Kokons  bewegten  sich
zwischen  2,73  und  3.36  Frcs.  für  das  Kilogramm.


Was  die  Seidenpreise  anlangt,  so  standen
diese  zu  Anfang  der  Ernte  auf  36  bis  37  Fres.,
stiegen  bis  Ende  Juli  auf  39  bis  40  Frcs.  und
betrugen  Ende  September  etwa  37  bis  38  Frcs.

In  Geschäftskreisen  Konstantinopels  erachtet
man  übrigens  die  Kokonspreise  im  Verhältnis  zu
den  Seidenpreisen  für  viel  zu  hoch.

Genauere  Daten  über  die  ganze  Ernte  werden
erst  gegen  Anfang  des  Winters  gegeben  werden
können.

(Bericht  des  Kaiierl.  Leeralkonzulats  l?  in  Konstantinopel
om  25.  September  1908.)

Zinnfunde  in  der  Kapholonie.

Wenige  Meilen  nördlich  von  Kapstadt  ist  vor
einiger  Zeit  im  „Tygerberg“  das  Vorkommen
von  Zinn  in  abbauwürdiger  Menge  festgestellt
worden.  Auf  Grund  des  Ergebnisses  der  Untersuchungen
  von  Sachverständigen  hat  sich  eine  Gesellschaft,
  die  Tygerberg  Tin  Mining  Company
Ltd.,  zur  Ausbeutung  der  Lager  gebildet.  Zu
den  Direktoren  der  Gesellschaft  gehört  der  in
weiten  Kreisen  Südafrikas  bekannte  Parlamentarier
Colonel  Stanford,  der  lange  Jahre  Chef  der
Eingeborenenverwaltung  war.  Falls  sich  die  auf
den  Betrieb  der  Mine  gesetzten  Hoffnungen  verwirklichen
  sollten,  würde  dem  Handel  und  der
Geschäftslage  Kapstadts  eine  nicht  unerhebliche
Förderung  zuteil  werden.

(Nach  einem  Bericht  bes  h  Venerallonsulats  in
tapsta

Olneraliengewinnung  in  Neufüdwales  im  Jahre  1907.
Nach  einem  Bericht  des  Bergwerksdepartements  für  Neusüdwales  bezifferte  sich  der  Gesamtwert

  der  Mineralerzeugung  dieses  Staates  im  Jahre  1907  auf  10  577  3

78  L.  Das  bedeutet  gegen

das  Jahr  1906  eine  Steigerung  um  2  407  754  S.  Im  einzelnen  gestaltete  sich  die  Mineralienausbeute
des  Staates  Neusüdwales  im  Jahre  1907  (1906)  folgendermaßen:

Mineralien

Alaunstein  (Alunit)  .
Spießglanz  (Antimonmetall  und  er)

Wismut  Gismutmetal  und  er)  .
Chromerz

Kohle.

Koks

Kupfer  in  Barren,  Matte  und  Erzen.

Tons

Kbunnna  à  „½

1906  1907
Menge  Wert  in  ##  Menge  Wert  in  ##
1  856  4  637  2  088  5  115
2  451  52  645  1  752  46278
25  5  700  16  5268
5  15  105
7  626  362  2  337  227  8657  924  2922  419
186  060  110  607  254  609  159  316
9755  789  527  10  098  727774
        <pb n="1156" />
        W  1072  20

 

 

.  .  1906  1907

Mineralien  Menge  Wert  in  Menge  Wert  in  ##
Diamanten  ets.  2827  2  120  2539  2  056
oldd.  umengfen)  255  987  1078  866  247  363  1  050  730
Eisen  aus  Abfälen  Tons  000  112  848  29  902  178  632
Eisenoxyd  .  ...  -  584  336  1  595  1  961
Eisenstein  als  Juusmitert  -  935  723  10  659  7  707
Blei  in  Mulden  -  59  1084  19  768  374  182
Kalk  -  21126  15  573  23  587  19  458.
Kalkstein  als  Biubnitiel  -  12  788  7  463  41  667  16  162
armor  —  —  1518  —  2200
Molybdänit.  Tons  33  4798  22  3.564
Edelopal  —  —  56  500  —  79000
Platin.  .  .Unzen  205  623  276  1  014
Portlandzement  .  .—  —  128  487  —  144  548
Silber  in  Ingots  und  Matte  .  .  Unzen  284  994  36  431  2043887  257  314
Silberblei  in  Erzen  und  Lonzentraten  Tons  371  939  2  826  542  434  079  3  658  632
éßbß  ..  .  -  32446  28  470  47  331  32  055
Scheelit.  ...·....-  109  7  647  196  23  781
Bausteine  —  —  610  —  119
Schleifsteine.  .  ——  —  130  —  194
Zinn  in  Blöcken  und  Erzen  ..  Tons  1671  255  744  1914  293  305
Wolfran  -  13  9  057  207  26  235
Zink  (Spianter,  auch  aufbereitete  Erze)  -  103  666  292  806  237219  536  620
Zus.,  einschl.  ander.  Mineralien  u.  Erze  —  8  169  624  —  10  577  378

Unter  den  angeführten  Mengen  von  Kupfer  und  Zinn  sind  diejenigen  nicht  enthalten,  die

aus  eingeführten  Erzen  gewonnen  wurden.

Hondel  kubos  Iim  Fishaljahre  1907/08.
Das  kubanische  statistische  Amt  hat  kürzlich  die
Zahlen  über  den  auswärtigen  Handel  Kubas  im
Fiskaljahre  1907/08  (1.  Juli  1907  bis  30.  Juni

1908)  im  Vergleiche  mit  dem  Vorjahre  veröffentlicht.

Der  Gesamtwert  der  Wareneinfuhr  mit

96  993  000  3  gegen  96  667  000  3  im  Vorjahre
scheint  einen  Stillstand  in  der  während  der  letzten
Jahre  aufsteigenden  Linie  des  kubanischen  Imports
  anzuzeigen.  Der  Rückgang  der  Einfuhr
aus  den  Vereinigten  Staaten  von  Amerika,  die
in  den  letzten  Jahren  eine  ständige  Steigerung
aufwies,  von  48  192  000  3  auf  46  450  000  3
zeigt  aber,  in  welchem  Umfange  der  kubanische
Handel  durch  die  letzte  Revolution  gelitten  hat.
Daß  der  Import  aus  europäischen  Ländern  bei
fast  allen  Herkünften  anscheinend  etwas  gestiegen
ist,  erklärt  sich  daraus,  daß  die  in  Europa  untergebrachten
  Bestellungen  meist  erst  nach  9  bis  12
Monaten  zur  Ausführung  gelangen,  daß  also  die
in  der  Statistik  aufgeführten  Zahlen  die  Importwerte
  für  vor  der  Revolution  ausgegebene  Bestellungen
  darstellen.  Die  nach  den  Vereinigten
Staaten  gegangenen  Bestellungen  sind  hingegen
fast  durchgängig  kurzfristig.  In  den  vom  statistischen
  Amte  veröffentlichten  Zahlen  spiegelt  somit
zunächst  nur  die  Einfuhr  aus  den  Vereinigten

 

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Staaten  die  nachteiligen  Folgen  der  Revolution
wieder.  Für  die  Einfuhr  aus  europäischen  Ländern
  werden  sich  die  Nachteile  später  weit  mehr
fühlbar  machen.

Der  Import  aus  Deutschland  hat  sich  nach
der  UÜbersicht  von  6  434  000  3  auf  7  762  000  58
gesteigert  und  wies  verhältnismäßig  die  größte
Steigerung  auf.  Die  Zunahme  ist  in  erster  Linie
auf  verschiedene  größere  industrielle  Arbeiten
zurückzuführen,  aber  auch  darauf,  daß  sich  in  den
letzten  Jahren  eine  Reihe  neuer  deutscher  Kommissionshäuser
  in  Havanna  etabliert  hat,  die
vornehmlich  Handelsbeziehungen  mit  Deutschland
unterhalten.

Auf  den  Rückgang  des  kubanischen  Einfuhrwertes
  hat  selbstverständlich  auch  der  Rückgang
des  Ausfuhrgeschäfts  einen  großen  Einfluß  gehabt.
Infolge  niedriger  Zuckerpreise  ist  die  Ausfuhr
nach  den  Vereinigten  Staaten  im  Werte  von
98  141  000  3  auf  81  338  000  3  gefallen.  Dieser
Ausfall  von  rund  17  Millionen  Dollar  mußte
selbstverständlich  die  Kaufkraft  des  Landes
schwächen.

Die  Ausfuhrwerte  nach  anderen  Ländern  (fast
ausschließlich  für  Tabak)  haben  sich  durchschnittlich
etwas  erhöht.

Im  einzelnen  gestaltete  sich  der  Handelsverkehr
  mit  den  Hauptgebieten  folgendermaßen:
        <pb n="1157" />
        W  1073  20

 

 

Warenverkehr.
Einfuhr  Ausfuhr
Länder  1906/07  1907/08  1906/07  1907/08
8  8  8  8

Vereinigte  Staaten  von  Amerika  48  192  672  46  450  908  98  141  012  81  338  327
Übriges  Amerika  9  500  962  8346  912  2211504  2  726  006
Deutschland  6  433  969  7  762  751  3  130  757  3  734  394
Spanien  8  286  973  8  816  810  413  305  1  006  029
Frankreich  5  781  602  5  854  474  1  002  329  1  938  427
Großbritannien  13  639  130  14  550  912  4446  223  5  145  571
Übriges  Europa  3  434  585  3578589  821672  868  179
Andere  Länder  1  398  996  1  631  778  598  135  692  984

Summe  96  668  889  96  993  134  110  764  937  97449  917

Edelmetallverkehr.

Vereinigte  Staaten  von  Amerika.  7  470  136  525  3773000  12  132  461
Übriges  Amerika  .  —  520  —  1  915
Spanien  .  18  614  481  516  238  255  60  000
Frankreich  639222  1  217  022  36  654  2  480  644
üÜbriges  Europa  ..  —  2  —  —

Summe  665  306  1  835  787  4  047  909  14  675  020

(Bericht  der  Kais.  Minister-Residentur  in  Havanna.)

Deutschlands  Anteil  am  Handel  Südafrihas  1907.

Wie  die  Gesamteinfuhr  Britisch-Südafrikas
für  das  Jahr  1907,  in  dem  für  27  460  111  20
Waren  aus  dem  Auslande  eingeführt  wurden
gegen  einen  Wert  von  31  614  212  C  im  Jahre
1906,  einen  Rückgang  aufweist,  so  sind  auch  die
Anteile,  die  Deutschland  und  Großbritannien
an  diesen  Lieferungen  nach  Südafrika  genommen
haben,  gesunken.  Die  Bezüge  aus  Großbritannien
sind  von  16  938  323  K&amp;amp;  im  Jahre  1906  auf
14  772  435  &amp;amp;  im  Jahre  1907  heruntergegangen,
die  Einfuhr  aus  Deutschland  ist  in  dem  gleichen
Zeitraum  von  2  026  041  L  auf  1  977  592  àd.
gefallen.

Die  Gesamtausfuhr  Britisch-Südafrikas  ist
von  43913670K  im  Jahre  1906  auf  48390  7631
im  Jahre  1907  gestiegen.  Eine  Steigerung  haben
auch  die  Verschiffungen  nach  Deutschland  und
Großbritannien  zu  verzeichnen,  und  zwar  bei
ersterem  von  1  026  041  L&amp;amp;  im  Jahre  1906  auf
1  142  048  &amp;amp;  im  Jahre  1907,  bei  letzterem  von
40  181  473  auf  45  116  007  n.

Bei  den  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikeln
gestaltete  sich  die  Ausfuhr  nach  Deutschland  im
Vergleiche  mit  derjenigen  nach  Großbritannien,
wie  folgt:

 

Waren

Gerbrinde
Kupfererze
Diamanten
Straußenfedern

Mais
Gold
Angorahaare
Ochsen=  und
Kuhhäute
Ziegenfelle
Schaffelle
Zinnerz
Wolle  im
Schweiß
olle,  gereinigt

Wolle,  gewaschen


Gesamtausfuhr  Davon  nach
Deutsch=  Großbri-1907
  land  tannien

C  +  r
139  393  23648  107  719
254  275  90  254  185
8  973  148  32  8828  805
1  814  232  2  43  541  950
184  316  26  263  86  407
29  510  450  —  29  510  450
965  687  4  659  961  028
202  434  359  186  586
249  103  3  951  235  693
485  405  9  163  447  166
135  180  –  135  180
2  802  035  919  423  1  660  315
315  677  115  571  188  114
11245  408  10  837

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Generalkonsulats  in
Kapstadt  und  der  südafrikanischen  Staristik.)
        <pb n="1158" />
        W  1074  20

Künstliche  Bewässerungsanlagen  mit  staatlicher
Subvention  in  Oeriko.

Von  einschneidender  Bedeutung  für  die  Zukunft
  Mexikos  könnte  die  Vorlage  des  Finanzministers
  vom  21.  Mai  1908  über  Irrigationsanlagen
  unter  Protektion  und  Subvention  der
Regierung  werden;  sie  macht  sich  die  Kultivierung
großer,  brach  liegender  Landstrecken  zur  Aufgabe,
namentlich  sollen  darauf  Rohprodukte  erzeugt
werden,  die,  wie  z.  B.  Baumwolle,  bisher  zum
großen  Teile  dem  Auslande  entnommen  werden
und  den  Bedarf  der  heimischen  Industrien  voll
decken,  eventuell  einen  UÜberschuß  für  den  Export
liefern  können,  oder  solche,  die  überhaupt  für  die
Ausfuhr  in  Betracht  kommen.  Was  bis  jetzt  in
dieser  Beziehung  durch  private  Unternehmungen
geschehen  ist,  hat  guten  Erfolg  gehabt,  ist  aber
ein  verschwindend  kleiner  Bruchteil  von  dem,  was
geschehen  könnte,  und  es  zeugt  von  großer  Einsicht
der  Regierung,  daß  sie  sich  entschließt,  auf  diesem
Gebiet  in  größerem  Umfang  bahnbrechend  zu
wirken  und  dafür  entsprechende  Opfer  zu  bringen.
Sie  verlangt  vom  Kongreß  Autorisation  für  folgende
  Maßnahmen:

1.  Subventionen  bis  zur  Gesamthöhe  von
25  000  000  8  an  Frrigationsunternehmungen  bei
speziellen  Konzessionsverträgen,  wenn  die  Arbeiten
firiert  und  als  Einheit  der  Hektar  bewässerungsfähigen
  Landes  oder  der  Kubikmeter  des  in  Reservoirs
  oder  Sperren  aufspeicherbaren  Wasserquantums
  zugrunde  gelegt  wird.

2.  Für  einen  Zeitraum  von  höchstens  zehn
Jahren  Bewilligung  der  freien  Einfuhr  von  landwirtschaftlichen
  Geräten,  Werkzeugen,  Maschinen
und  Arbeitsmitteln,  Konstruktionsmaterialien,  Saatkorn,
  Zuchtvieh,  —  immer  unter  der  Voraussetzung,
  daß  diese  oder  gleichartige  Objekte  nicht
zu  annähernd  gleichen  Bedingungen  im  Lande
selbst  zu  beschaffen  sind  und  nach  vorhergegangener
  Verständigung  zwischen  Finanz=  und  Landwirtschaftsministerium.


Bei  den  zu  erteilenden  Konzessionen  soll
die  Regierung  den  Interessenten  versichern  können,
daß  vor  einer  bestimmten  Frist  die  Produkte  der
künstlich  bewässerten  Terrains  durch  Exportzoll
nicht  belastet  werden  sollen.

4.  Für  Irrigationsanlagen  kann  in  Frage
kommender  Grund  und  Boden  nach  den  im  allgemeinen
  Eisenbahngesetz  festgesetzten  Regeln  enteignet
  werden.

5.  Errichtung  eines  Etablissements,  das  den
Zweck  haben  soll,  an  Irrigationsunternehmungen
Darlehen  zu  geben  und  als  Aktiengesellschaft  mit
beschränkter  Haftung  (Sociedad  anonima)  im
Einklang  mit  dem  Handelsgesetz  und  auf  Grundlagen,
  welche  die  Regierung  durch  das  Finanz= 



ministerium  festsetzen  wird,  zu  organisieren  wäre.
Die  Regierung  kann  der  erwähnten  Gesellschaft
die  Befreiungen  und  Ausnahmen,  von  denen
das  Allgemeine  Gesetz  für  Kreditinstitute  spricht,
erteilen,  ebenso  die  Befugnis,  Bonds  mit  Garantie
der  Nation  unter  Bedingungen  und  Kompensationen,
  welche  die  Regierung  für  zweckentsprechend
und  billig  erachtet,  auszugeben.  In  den  Konzessionen
  sollen  Regeln  festgelegt  werden,  damit
die  Darlehen  in  allererster  Linie  den  Unternehmungen
  zuteil  werden,  welche  die  Entwicklung
des  Nationalreichtums  durch  Anlage  von  Frrigationswerken
  fördern.  Die  Darlehen  sollen  gegeben
  werden  gegen  erstklassige  Hypothek,  Unterpfand
  oder  Garantie  des  darlehnsuchenden  Unternehmens,
  oder  unter  der  Verantwortlichkeit  einer
von  der  Föderation  konzessionierten  Bank;  sie
sollen  die  Zeitdauer  von  15  Jahren  nicht  überschreiten
  und  mäßige  Zinsen  tragen,  wie  sie  im
Verhältnis  zu  den  Zinsen,  Amortisations=  und
sonstigen  Unkosten  stehen,  die  dem  Etablissement
durch  die  Bondsausgabe  erwachsen.  Die  Bondsschuld,
  die  für  Kapital  und  Zinsen  von  der  Nation
zu  garantieren  ist,  soll  eine  Gesamthöhe  von
50  000  3  nicht  überschreiten.

Es  ist  selbstredend,  daß  diese  Initiative  der
Regierung  keine  unmittelbaren  Erfolge  zeitigen,
also  die  gegenwärtige  Lage  nicht  ändern  kann;
aber  daß  sich  nach  und  nach  unter  ihrem  Einfluß
eine  segensreiche  Wandlung  für  die  Landwirtschaft
und  den  landwirtschaftlichen  Export  Mexikos  vollziehen
  wird,  dürfte  kaum  zweifelhaft  sein.  In
welcher  Weise  das  nationale  Irrigations-Unterstützungs-Etablissement
  zustande  kommen  wird,
läßt  sich  heute,  wo  überall  Geldknappheit  herrscht
und  das  ausländische  Interesse  für  Mexiko  zeitweise
  in  den  Hintergrund  getreten  ist,  vielleicht
auch  an  kompetenter  Stelle  noch  nicht  mit
völliger  Sicherheit  sagen;  zunächst  verfügt  ja  die
Regierung  über  genügende  Barmittel  für  Subventionen,
  und  Unternehmungen,  an  die  sich  unmittelbar
  anknüpfen  läßt,  sind  auch  vorhanden.
In  dem  Sinne  sind  bereits.  Vorverhandlungen
angeknüpft  worden  mit  der  vor  einigen  Jahren
mit  einem  Kapital  von  10  000  000  8  gegründeten
Compalla  Agricola  La  Santeha,  die  über
750  000  ha  verfügt,  im  Norden  mit  der  Nationalbahn
  in  Verbindung  steht  und  durch  Reinigen
der  Barre  von  Sandoval  eine  direkte  Verbindung
mit  dem  Golfe  von  Mexiko  herstellen  kann.  Dieselbe
  betreibt  bisher  Viehzucht  (10  000  Stück
Rindvieh,  8500  Pferde  und  50  000  Schafe  und
Ziegen),  hat  aber  bereits  verschiedene  artesische
Brunnen  gebohrt  und  umfassende  Studien  für
Anlagen  größerer  Irrigationswerke  gemacht,  wofür
die  Flüsse  von  San  Juan,  Las  Conchas  und
El  Bravo  die  Grundlage  bilden.  Man  erwartet,
        <pb n="1159" />
        W  1075  20

dort  nach  vollständiger  Bewässerung  1  000  000
Packen  Baumwolle  guter  amerikanischer  Qualität
produzieren  zu  können,  ist  natürlich  darauf  angewiesen,
  Kolonisten  mit  Familien  für  Bearbeitung
und  Pachtung  oder  den  Kauf  von  Parzellen  heranzuziehen
  und  das  gegenwärtige  Kapital  erheblich
zu  erhöhen  oder  sich  sonstige  ganz  beträchtliche
Hilfsmittel  zu  verschaffen.  Das  Klima  der  an
die  Vereinigten  Staaten  grenzenden  Hazienda
dieser  Gesellschaft  wird  als  gesund  geschildert,
aber  wenn  auch  alles  einschlägt  und  fehlerlos
gearbeitet  werden  sollte,  wird  es  Jahre  erfordern,
ehe  die  Hazienda  das  werden  kann,  was  sie
werden  soll.  Die  Trockenlegung  eines  Teils  der
Ufer  des  Chapalasees,  unter  Aufsparung  der
Wassermengen,  dürfte  ein  weiteres  Unternehmen
für  Irrigationszwecke  werden.  In  kleinerem  Umfange
  ist  für  Bewässerungszwecke  von  Haziendas
seitens  ihrer  Besitzer,  soweit  Mittel  oder  Wille
reichten,  manches  geschehen,  und  die  Compa####
Eleectrica  6  Irrigadora  de  Pachuca  liefert  den
Landwirten  der  Umgegend  bereits  seit  Jahren
Wasser  für  Berieselungszwecke.

Mit  der  Irrigation  wird  eine  systematische
Förderung  der  Einwanderung  Hand  in  Hand
zu  gehen  haben,  und  die  Regierung  unterzieht
die  Kolonisationsfrage  schon  jetzt  einem  eingehenden
Studium.  Die  asiatischen  Rassen,  von  denen
Japaner,  Chinesen,
landwirtschaftliche  Betriebe  verwandt  worden  sind,
dürften  für  große  Landstriche  der  Republik,  wo
Europäer  nicht  arbeiten  können,  als  Arbeiter,
später  auch  als  ansässige  Kolonisten,  heranzuziehen
sein;  für  zweckensprechende  europäische  Einwanderung
  wird  man  vielleicht  über  die  Grenzen  der
Konzessionen  des  Kolonisationsgesetzes  hinaus
weitere  pekuniäre  Opfer  bringen  und  dem  Kleinbauern,
  der  mil  etwas  Kapital  ins  Land  kommen
will,  soweit  als  möglich  die  Wege  zu  seinem
Fortkommen  ebnen.

Ülber  die  Tätigkeit  der  bisherigen  Land=  und
Kolonisationsgesellschaften,  die  zum  Teil  amerikanisch
  sind,  besteht  keine  zusammenhängende
Statistik.  Einiges  ist  ja  wohl  eingeschlagen,  aber
es  ist  auch  bekannt,  daß  verschiedentlich  Käufer
derartiger  Parzellen  sich  enttäuscht  und  nach  pekuniären
  Verlusten  wieder  nach  den  Vereinigten
Staaten  zurückgezogen  haben.  Nebenbei  haben
indes  die  Amerikaner  manches  Landeigentum  erworben
  und  mit  verschiedenem  Erfolge  bearbeitet,
teilweise  für  alleinige  Rechnung,  teilweise  in  Form
von  anonymen  Gesellschaften.  Neben  dem  Isthmus
und  Staat  Veracruz  wurden  neuerdings  Tamaulipas
und  Tabasco  —  letzteres  speziell  für  Bananenkultur
  (roatan)  —  zwecks  Herstellung  von  Bananenmehl
  unter  Kultur  genommen.

 

Koreaner  auch  bereits  für.

 

Von  Regierungsländereien  hat  die  Regierung
im  zweiten  Semester  1907:  166  204  ha  (62  668
Sonora,  31  407  Durango,  22  373  Chihuahna,
15  922  Coahuila,  12  544  Tepic  usw.)  für
247  383  3  an  48  Interessenten  veräußert.  Die
Preise  des  Hektars  für  das  Fiskaljahr  1908/09
sind,  wie  folgt,  fixiert  worden:  Föderaldistrikt
100  &amp;amp;,  Morelos  27  3,  México  21  3,  Tlaxcala
17  3,  Michoacan  14  3,  Veracruz  und  Guanajuato
12  3,  Puebla  11  3,  Jalisco  und  Querstero  9  3,
Tabasco  und  Aguascalientes  7  3,  Colima  6  8,
Hidalgo  und  Guerrero,  Oaxaca  5  3,  Campeche,
Chiapas,  Chihuahua,  Coahuilo,  Durango,  Nuevo
Leon,  San  Luis,  Sinaloa,  Sonora,  Tamaulipas,
Yucatan,  Zacatecas  und  Tepic  4  3,  Unter-Californien
  und  Quintana  Roo  2  P5.

Erwähnt  mag  werden,  daß  die  Regierung
durch  Vermehrung  der  Agrikulturschulen  und  die
beabsichtigte  Anlage  von  Musterfarmen  das  wissenschaftliche
  wie  praktische  Verständnis  für  den
Ackerbau  zu  heben  sucht,  wie  solches  auch  anderseits
  durch  Bildung  von  landwirtschaftlichen  Verbänden
  bezweckt  wird.  Ein  Hacandado,  Zeferino
Dominguez,  hat  auf  seiner  Pflanzung  San  Juan
Machorro  im  Staate  Puebla  praktische  Versuche
über  die  Keimfähigkeit  des  Maiskorns  aus  den
verschiedenen  Staaten  der  Republik  gemacht,  die
Resultate  einzeln  klassifiziert  und  als  Durchschnitt
festgesetzt,  daß  63,7  v.  H.  gut,  20,3  v.  H.  schwach
und  16  v.  H.  nicht  keimen.  Er  macht  nicht  allein
auf  die  Auswahl  der  Aussaat,  sondern  auf  Eigentümlichkeiten
  des  Bodens,  speziell  auf  Ausnutzung
der  Feuchtigkeit  der  etwas  tieferen  Bodenschicht
(subsuelo)  aufmerksam,  um  die  Produktion  zu
heben.  Er  ist  durch  längere  Studien  in  den
Vereinigten  Staaten  veranlaßt  worden,  sich  mit
diesen  Beobachtungen  zu  beschäftigen.

Im  Ankauf  einiger  größerer  Haziendas  für
Parzellierungszwecke  ist  einiges  geschehen,  aber,  wie
es  scheint,  nur  wenig  mit  Erfolg,  wobei  allerdings
zu  beachten  sein  dürfte,  daß  es  sich  teilweise  um
größere  Objekte  im  Besitz  von  Banken  oder  Gesellschaften
  handelt,  für  welche  derartige  Operationen
längere  Zeit  erfordern;  auch  mag  man  nicht
immer  vorsichtig  genug  in  der  Auswahl  der
Objekte  selbst  gewesen  sein.

(Bericht  des  Kaufmännischen  Beirats  beim  Kaiserl.

Konsulat  in  Merniko.)

Bergrecht  im  Gebiete  der  COozombique-Gesellschaft.

Durch  eine  Verordnung  des  Gouverneurs  von
Manica  und  Sofala  vom  14.  Juli  d.  Is.  („Boletim
  da  Companhia  de  Mocambique“,  Beilage
zu  Nr.  13  vom  14.  Juli  d.  Is.  und  Nr.  14  vom
16.  Juli  d.  Is.,  Seite  120)  hat  das  Bergrecht
        <pb n="1160" />
        W  1076  2

der  Mozambique-Gesellschaft  einige  Anderungen
erfahren,  deren  Zweck  es  ist,  dem  Schürfen  nach
Edelsteinen  und  Metallen  in  den  genannten
Distrikten  einen  neuen  Anreiz  zu  geben.  Entdecker
von  Edelsteinen,  außer  Diamanten,  und  von  edlen
oder  gewöhnlichen  Metallen  an  einer  Stelle,  die
mindestens  30  km  von  der  nächsten  im  Bergregister
  eingetragenen  Fundstelle  derselben  Steinoder
  Metallart  entfernt  ist,  erhalten  in  Zukunft
bei  Einhaltung  gewisser  Förmlichkeiten  für  eine
bestimmte  Anzahl  der  von  ihnen  auszuwählenden
Claims  während  zehn  Jahre  folgende  Bonusse:
a)  einen  Bonus  in  Höhe  der  jährlichen  Bergbauabgabe,
  einschließlich  Stempelgebühren;
b)  einen  Bonus  in  Höhe  des  10  prozentigen
Ertragsanteils  der  Mozambique-Gesellschaft.
Außerdem  hat  die  Regierung  etwaigen  Schürflustigen
  ihre  Unterstützung  bei  der  Beschaffung
der  nötigen  Eingeborenen  zu  Transportzwecken
zugesagt.
(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Lonrengo  Marques.)

Sollrüchverglltungen  auf  den  Fidschl##-Inseln.

Der  Gouverneur  hat  Vorschriften  erlassen,
wonach  unter  gewissen  Bedingungen  eine  Rückvergütung
  des  Einfuhrzolles  für  Waren,  die  aus
der  Kolonie  wieder  ausgeführt  werden,  nach  Maßgabe
  des  Abschnitts  81  der  Verordnung  Nr.  VII
vom  Jahre  1881  gewährt  werden  kann.  Eine
Vergütung  wird  indessen  nicht  gewährt:

1.  für  Zigarren  und  Zigaretten,  Bijouteriewaren,
Liköre,  Opium,  Spirituosen  und  versetzte
Branntweine,  Tabak  und  Wein  (in  Fässern);

2.  für  Waren,  die  von  dem  Zollkollektor  als
beschädigt  erkannt  werden,  oder  für  solche
Waren,  die  nicht  in  jeder  Hinsicht  in  so  gutem
und  unversehrtem  Zustande  sind  wie  zu  der
Zeit,  wo  sie  zur  Verzollung  angemeldet  oder
aus  dem  Zolllager  abgemeldet  wurden;

3.  für  Waren,  die  länger  als  drei  Jahre  in
der  Kolonie  gewesen  find;

4.  für  Waren,  deren  Verbrauchswert  im  Lande
nicht  größer  ist  als  die  beantragte  Rückvergütung.


Die  durch  Gesetz  vom  5.  November  1886
genehmigten  Vorschriften  über  Zollrückvergütungen
sind  hierdurch  aufgehoben.

 

Kbänderung  des  Jolltarifgesetges  in  Sübnigeria.

Durch  eine  Verordnung  vom  28.  Mai  d.  Js.
(Nr.  14  vom  Jahre  1908)  hat  u.  a.  das  Zolltarifgesetz
  für  Südnigeria  eine  Zusatzbestimmung
erhalten,  wonach  der  Gouverneur  im  Rate  ermächtigt
  ist,  in  besonderen  Fällen  auf  dem  Verordnungswege
  für  solche  Waren  Zollfreiheit  zuzugestehen,
  die  unter  besonderen  Verhältnissen  für
einen  öffentlich-allgemeinen  Zweck  oder  für  ein
der  Kolonie  zugute  kommendes  Unternehmen  eingeführt
  werden.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Geplonte  Rusfuhrverbote  für  Angoraziegen
in  Brit#sch-Südafrika.

Die  Regierungen  der  Kapkolonie,  Transvaals
und  der  Oranjeflußkolonie  haben  ihren  Parlamenten
  Gesetzentwürfe  vorgelegt,  wonach  die  bisherigen
  Bestimmungen  über  die  Ausfuhr  von
Angoraziegen  abgeändert  werden  sollen.  An
Stelle  des  Prohibitivzolls  von  100  Pfund  Sterling
für  das  Stück  soll  ein  Ausfuhrverbot  treten,  dessen
Ülbertretung  mit  ein  bis  zwei  Jahren  Gefängnis
oder  Zuchthaus  bestraft  wird.  Das  Verbot  soll
auf  benachbarte  Kolonien  oder  Staaten,  welche
die  Ausfuhr  unter  gleich  hoher  Strafe  verbieten,
keine  Anwendung  finden.“)

Für  Rhodesia  besteht  bereits  ein  entsprechendes
Ausfuhrverbot.  In  der  Oranjeflußkolonie  und
Transvaal  ist  das  Gesetz  ebenfalls  bereits  in  Kraft
getreten,  in  der  Kapkolonie  dürfte  es  in  der
nächsten  Zeit  veröffentlicht  werden.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats
  in  Kapstadt.)

Ausfuhrverbot  für  Strauße  und  Stroußeneler

in  der  Oraonseflußholonie.

Die  Regierung  der  Oranjeflußkolonie  hat  ein
Ausfuhrverbot  für  Strauße  und  Straußeneier
unter  Androhung  der  gleichen  Strafe  wie  bei
Angoraziegen  erlassen.  (Ebenda.)

*)  Vgl.  auch  „Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  3,  S.  148.
        <pb n="1161" />
        G  1077  20
Vermischtes.

*  MOQethode  für  völkerpspchologische  Erkundungen.

Wer  sich  nicht  mit  allgemeinen,  vulgärpsychologischen
  Bewertungen  der  Negerpsyche  begnügen
will,  wie:  „die  Eingeborenen  sind  Kinder“  oder
a„sie  sind  Bestien“  oder  „kein  Weißer  kann  eines
Kaffern  Seele  verstehen“,  der  muß  sich  mit  wissenschaftlicher
  Völkerpsychologie  befassen.  Das  gilt
als  schwer  und  zeitraubend;  zur  Erleichterung
sollen  folgende  Winke  dienen.

Die  Hauptsache  ist  Vorbereitung:  man  muß
ungefähr  wissen,  welche  Gedankenwelt  man  bei
den  betreffenden  Eingeborenen  zu  erwarten  hat.
Dazu  dient  die  „Anleitung  für  ethnographische
Beobachtungen  und  Sammlungen  in  Afrika  und
Oceanien“,  die  vom  Berliner  Völkermuseum  herausgegeben
  ist,  dazu  ist  fast  unerläßlich  das  Studium
  der  „VBölkerpsychologie“  von  Wundt.  Wer
daran  Geschmack  bekommen  hat,  wird  sich  auch
leicht  andere  einschlägige  Werke  beschaffen,  von
denen  ich  nur  noch  die  Zeitschriften  „Mitteilungen
aus  deutschen  Schutzgebieten“",  „Globus“  und
„Anthropos“  erwähne.  Ebenso  notwendig  ist  die
Vorbereitung  auf  dem  Sprachgebiet,  für  Afrika
die  Durcharbeitung  der  Meinhofschen  Werke:
„Grundriß  einer  Lautlehre  der  Bantusprachen“
und  „Grundzüge  einer  vergleichenden  Grammatik
der  Bantusprachen“,  für  die  Südsee  die  Kenuntnis
  von  Schmidts  Arbeiten:  „Über  das  Verhältnis
  der  melanesischen  Sprachen  zu  den  polynesischen",
  und  „Die  sprachlichen  Verhältnisse  von
Deutsch-Neuguinea".

An  Ort  und  Stelle,  unter  den  Eingeborenen,
kann  dann  das  Eindringen  in  deren  jeweilige
Sprache  und  Mundart  mit  dem  Sammeln  vonpsychologischem
  Material  Hand  in  Hand  gehen.  Die
Benutzung  einer  Mittlersprache  (auch  —  für  Ostafrika
  —  des  Swaheli)  genügt  nicht,  und  das
Dolmetschen  in  einer  Karikatursprache,  wie  es  das
„Pidyin-englisch"“  der  Südsee  oder  Kameruns  ist,
führt  nie  zu  einer  tieferen  Verständigung.  Die
gewöhnliche  Methode,  einige  hundert  Vokabeln
der  neuen  Sprache  zu  notieren,  und  dann  der
Praxis  das  unbewußte  Weiterlernen  zu  überlassen,
führt  bald  zu  einem  toten  Punkt.  Zu  empfehlen
ist,  von  vornherein  mit  der  Aufnahme  von
Texten  zu  beginnen.  Wo  es  (wie  meist)  keine
Schreibkundigen  gibt,  ist  die  Dressur  von  analphabetischen
  Eingeborenen  zum  Dilktieren  in  ihrer
Muttersprache  der  schwierigste  Teil  der  ganzen
Arbeit,  der  besondere  Geduld  erfordert.  Zu  den
Texten  wähle  man  anfangs  Themen  des  täglichen
Lebens,  Hausbau,  Reisebeschreibungen,  Familienerlebnisse
  usw.,  die  den  Farbigen  selbst  interessieren,
  und  deren  Inhalt  er  durch  Gesten  und

 

Demonstrationen  verständlich  machen  kann.  Bleibt
zu  Anfang  auch  manches  Wort,  manche  grammatische
  Konstruktion  unübersetzbar,  so  schreitet
doch  bei  dieser  Methode  das  Eindringen  in  die
fremde  Sprache  stetig  vorwärts.  Nachdem  der
Gewährsmann  durch  das  Diktat  von  etwa  20
bis  30  Seiten  solcher  einfachen  Texte  angelernt
ist,  gehe  man  zur  Aufnahme  von  Märchen  und
Sagen  über,  zu  denen  man  ihn  dadurch  anregt,
daß  man  in  seiner  Sprache,  wenn  auch  zunächst
in  radebrechender  Weise,  selbst  Märchen  aus  dem
Ideenkreise  ihm  verwandter  Völker  oder  auch  aus
der  europäischen  Mythologie  erzählt.  Mit  dem
zunehmenden  Textmaterial  wächst  dann  die  Sprachkenntnis
  ebenso  wie  das  Verständnis  für  den  Inhalt
  und  für  die  Gedankenwelt  des  Eingeborenen.
Aus  etwa  50  Seiten  Märchentexten  wird  man
dann  genug  Anknüpfungspunkte  gefunden  haben,
um  zu  wissen,  welchem  Kreise  von  Vorstellungen
die  einheimischen  religiösen  Überzeugungen  angehören:
  Animalismus,  Fetischismus,  Zauberglaube,
  Ahnenkult  uspw.  Nun  muß  man  sich  in
diese  Vorstellungen  soweit  einlassen,  daß  man  sie
als  selbstverständliche  Grundanschauungen  aller
Menschen,  auch  der  Europäer,  behandelt,  wohl
gelegentlich  seine  Zweifel,  ja  seinen  Unglauben
nicht  verhehlt,  aber  nie  sie  mit  Spott  und  Verachtung
  ablehnt.  Mitunter  hilft  die  aufrichtige
Darlegung:  wenn  wir  Europäer  eure  Gebräuche
genau  kennen,  werden  wir  euch  besser  behandeln,
euch  besser  Recht  sprechen  und  regieren  können.
Das  wichtigste  bleibt  auch  hierbei,  wie  an  der
ganzen  Methode,  daß  der  Gewährsmann  aus  sich
heraus  diktiert  und  nicht  auf  Einzelfragen  antwortet,
  weil  dabei  der  „Lüge  aus  Gefälligkeit"
Vorschub  geleistet  werden  würde.

Am  leichtesten  ist  es,  Farbige  zum  „Auftauen“
zu  bringen,  wenn  sie  von  ihrer  engeren
Heimat  und  ihren  Angehörigen  losgelöst,  wenn
sie  in  der  „Diaspora"  leben.  In  fernen
Garnisonen  ausgebildete  Rekruten,  über  See  angeworbene
  Arbeiter  geben  so  die  brauchbarsten
Gewährsleute  ab,  wenn  und  weil  sie  auf  ihre
Herren  angewiesen  und  froh  sind,  daß  sie  über
ihre  ferne  Heimat,  an  der  alle  hängen,  plaudern
dürfen.  Künstlich  gewissermaßen  kann  man  solche
„Diaspora“  veranlassen,  indem  man  Eingeborene
auf  Reisen  mitnimmt,  —  nicht  freilich  nach  Europa,
was  aus  anderen  Gründen  zu  widerraten  ist.  —
Stets  jedoch  muß  der  forschende  Europäer  seine
Überlegenheit,  seinen  Herrenstandpunkt  bewahren,
das  fraterniser  en  cochon:  kann  höchstens  in
gewisse  Obszönitäten  Einblick  verschaffen,  nie  jedoch
  zu  dem  Vertrauen  führen,  dem  die  Religions=
        <pb n="1162" />
        W  1078  20

und  Rechtsanschauungen,  dem  die  heiligen  Überlieferungen
  anvertraut  werden.

Mit  dieser  Methode  ist  es  möglich,  bei  durchschnittlich
  zwei  Stunden  täglicher  Beschäftigung
in  etwa  sechs  Monaten  auch  aus  Eingeborenen,
die  und  deren  Mundart  dem  Europäer  bis  dahin
fremd  waren,  zwar  nicht  erschöpfende  Erkundung,
aber  doch  unerwartet  viel  neues  sprachliches  und
völkerpsychologisches  Material  beizubringen,  an
dem  andere,  die  jahrelang  unter  dem  Volk  gelebt
  haben,  ahnungslos  vorbeigegangen  sind.

"  Vorlefung  über  Rolonilales  Bergrecht.

Der  Geheime  Regierungsrat  und  vortragende
Rat  im  Reichs-Kolonialamt  Haber  hat  sich  zur
Übernahme  einer  Vorlesung  über  koloniales
Bergrecht  an  der  hiesigen  Bergakademie
während  des  bevorstehenden  Winterhalbjahrs  bereit
erklärt.  Die  Einrichtung  der  neuen  Vorlesung
erschien  angezeigt,  weil  auf  das  koloniale  Bergrecht
  in  keiner  der  vorhandenen  Vorlesungen  eingegangen
  wird,  die  Bedeutung  des  Gegenstandes
in  neuerer  Zeit  aber  erheblich  zugenommen  hat.
Es  darf  wohl  angenommen  werden,  daß  außer
den  Studierenden  des  Bergfachs,  welche  die  Absicht
  haben,  später  in  die  Kolonien  zu  gehen,  auch
die  an  der  Universität  und  am  Olrientalischen
Seminar  auf  den  Schutzgebietsdienst  vorzubereitenden
  Verwaltungsbeamten  ein  Interesse  an  der
Vorlesung  haben  werden.

Feststellung  einer  Südbsee-Insel.

Wie  von  Kapitän  Lenz  (Reichspostdampfer
„  Sigismund")  nach  guten  Beobachtungen  festgestellt
  wurde,  ist  die  auf  der  deutschen  Admiralitätskarte
  verzeichnete  Allison-Insel  nicht  vorhanden.
  Dagegen  ist  die  mit  „Vorh.?“  auf
1°  24  s.  Br.  und  143°  37,5“  5.  Gr.  angegebene
Südsee-Insel  tatsächlich  vorhanden.  Diese  Insel
ist  etwa  20  m  hoch  und  lagert  rings  um  eine
etwa  30  bis  40  m  breite  Sandbank.

Sichtwechsel  auf  RKustrallen.

Viele  der  seitens  europäischer  und  anderer
außeraustralischer  Häuser  gegen  Verschiffungen  nach
Australien  auf  die  dortigen  Empfänger  gezogenen
Wechsel  lauten  auf  „Sicht  nach  Ankunft  des
Dampfers  oder  Segelschiffes“.  In  allen  solchen
und  anderen  Fällen,  wo  die  Vorzeigung  des
Wechsels  und  damit  sein  Verfalltag  hinausgeschoben
  werden,  sollen  in  Zukunft  seitens  der  mit

 

Australien  arbeitenden  Banken  einheitliche  Verzugszinsen
  erhoben  werden:
bei  Tratten,  gezogen  gegen  Verschiffungen  mit
Segelschiffen:  ¼  v.  H.  für  jede  15  Tage
oder  einen  Teil  davon;
bei  Tratten,  gezogen  gegen  Verschiffungen  mit
Dampfern:  ⅛  v.  H.  und,  falls  der  Verzug
mehr  als  7  Tage  beträgt,  derselbe  Satz  wie
bei  Seglerverladungen:  ¼  v.  H.  für  jede
15  Tage  oder  einen  Teil  davon.
Diese  Verzugszinsen  sollen  von  den  Bezogenen
erhoben  werden.
Das  Abkommen  trat  am  1.  Juli  1908  in  Kraft.
(Bericht  des  Handelssachverständigen  beim  Kaiserl.
Generalkonsulat  in  Sydney.)

Heue  französische  Gesellschaften.

Die  Anlagehefte  zum  „Journal  Officiel“  vom
Monat  Juni  und  Juli  d.  Is.  enthalten  u.  a.
folgendes  über  Neugründungen  französischer  Gesellschaften:


Compagnie  des  Mines  de  Sénégambie.
Französische  Gesellschaft  in  Bildung  mit  Sitz  in
Paris,  11  Rue  Richepanse.  Kapital:  3  Millionen
Franken.  Gründer:  Compagnie  française  d’études
et  d’entreprises  coloniales,  11  Rue  Richepanse
in  Paris.  Zweck:  Mineralische  Ausbeutung  der
Becken  der  Flüsse  Gambie  und  Falémé  (Westafrika),
  insbesondere  Förderung  goldhaltigen
Sandes  durch  Baggern  in  diesen  Flüssen  und
ihren  Zuflüssen.

Société  française  de  la  Guinée  Aurifere.
  Gegründet  am  9.  März  1908,  Sitz:  25
Rue  Le  Peletier,  Paris.  Gründer:  H.  Guilmin.
Aktienkapital:  200  000  Fr.  Zweck:  Aussuchen,
Förderung  und  Aufarbeitung  aller  Erze  in  allen
Ländern,  insbesondere  von  gold=  und  diamanthaltigen
  Erzen  in  Westafrika,  Guinea,  Oberguinea,
Senegal,  Niger  und  an  der  Elfenbeinküste.  Herstellung,
  Verkauf,  Export  und  Import  von  Kolonialwaren.


Société  minière  Ouest-Africaine  pour
T’étude  et  le  developpement  des  mines  d'or  à
la  Cete  d’lvoire  et  à  la  Guinse  franceise.
Französische  Gesellschaft  in  Bildung,  Sitz  in  Paris,
14  Rue  de  la  Pépinière.  Gründer:  E.  Kister.
Kapital:  400  000  Fr.  Zweck:  Verwertung  der
eingebrachten  Rechte,  betreffend  Erlaubnis  zum
Schürfen  nach  Gold  und  Ausbeutung  von  Goldlagerstätten,
  besonders  in  Bondonko  und  Französisch
  -Guinea.

Société  Métallurgique  de  Mégrine.
Französische  Gesellschaft  in  Bildung,  Paris,  13  bis,
Rue  des  Mathurins.  Aktienkapital:  1200000  Fr.
Zweck:  Errichtung  und  Betrieb  einer  Fabrik  zur
        <pb n="1163" />
        W  1079  20

Schmelzung  von  Bleierzen  in  der  Regentschaft
Tunis.  Gründer:  Victor  Kraft,  Ingénieur  en
cChef  des  ponts  et  chaussées  en  retraite,  58,
Avenue  des  Ternes  in  Paris.

Verbot  der  Sinfuhr  von  Gefängnisarbelten
in  Neuseeland.

Laut  Verordnung  vom  27.  Juli  d.  Is.  ist  mit
Wirksamkeit  vom  1.  November  d.  Is.  ab  die  Einfuhr
  folgender  Waren  nach  Neuseeland  verboten:

Waren,  die  ganz  oder  teilweise  durch  Gefangenenarbeit
  erzeugt  oder  hergestellt  oder  in  Verbindung
  mit  einem  Gefängnis  oder  einer  Besserungsanstalt
  angefertigt  worden  find;  ebenso
Waren  gleicher  Art  wie  die  in  solchen  Anstalten
erzeugten,  wenn  sie  von  einer  Person,  Firma  oder
Körperschaft,  die  einen  Vertrag  wegen  der  Herstellung
  solcher  Waren  in  solchen  Anstalten  geschlossen
  hat,  oder  von  einem  Agenten  einer
derartigen  Person,  Firma  oder  Körperschaft  verkauft
  oder  zum  Verkauf  angeboten  werden,  oder
wenn  derartige  Waren  ursprünglich  von  einem
solchen  Unternehmer  gekauft  oder  überlassen  sind.

(New  Zealand  Gazette.)

 

Literatur-Verzeichnis.

eren  Helreren  sih  die  Zedat

Schmeißer,  Kgl.  Berghauptmann,  Breslau:
Die  nutzbaren  Bodenschätze  und  die  Entwicklung
  des  Bergbaus  in  den  deutschen
Schutzgebieten.  Vortrag,  gehalten  in  der
Abteilung  Breslau  der  Deutschen  Kolonialgesellschaft.
  Herausgegeben  vom  Verlage  der
Schlesischen  Zeitung  zum  Besten  des  Wöchnerinnenheims
  „Elisabethhaus“"  in  Windhuk.  Zweite
Auflage.  Preis  Mk.  0,50.  Breslau  1908.
Wilh.  Gottl.  Korn.

 

v.  Hagen,  Leutnant  in  der  Kaiserlichen  Schutztruppe
  für  Kamerun:  Kurzes  Handbuch  für
Neger-Englisch  an  der  Westküste  Afrikas.
Unter  besonderer  Berücksichtigung  von  Kamerun.
Berlin  1908.  Verlag  der  Firma  Dingeldey
&amp;amp;  Werres.  Preis  Mk.  1,—.

Es  ist  ein  verdienstvolles  Unternehmen  des

Verfassers,  daß  er  seine  an  Ort  und  Stelle  er- 



worbenen  Kenntnisse  während  einer  soeben  abgelaufenen
  Urlaubszeit  in  Deutschland  dazu  verwendet
  hat,  ein  kurzes  Handbuch  des  Neger-Englisch
  herauszugeben.  Das  kleine  Werk  umfaßt
auf  68  Seiten  nicht  nur  ein  Wörterbuch,  sondern
auch  kurz  gefaßte  allgemeine  Sprachregeln  und
eine  Zusammenstellung  der  wichtigsten  Redewendungen.
  Den  Schluß  bilden  dann  Sprachübungen
in  Form  von  ganzen  Sätzen  nach  folgenden  Gesichtspunkten:
  1.  Unterkunft  und  Verpflegung,
2.  auf  dem  Kriegsmarsche,  3.  in  einer  Faktorei.
Der  Verfasser  ist  allen  billigen  Ansprüchen  gerecht
geworden,  umsomehr,  als  er  bei  dem  Wörterverzeichnis
  außer  der  deutschen  Bezeichnung  und
der  Negeraussprache  auch  noch  tunlichst  den
englischen  Stamm,  aus  dem  das  Wort  hervorgegangen,
  hinzufügte.  Jedem  nach  der  afrikanischen
  Westküste  Ausreisenden  kann  das  Handbuch
empfohlen  werden.

Dr.  A.  Felber  und  F.  Walta:  Die  Kalidüngung
  in  den  Tropen  und  Subtropen.
Halle  a.  S.  1907.  Druck  von  Otto  Thiele
(Hallesche  Zeitung).

Die  vorstehend  genannte,  für  die  tropische
Landwirtschaft  bedeutsame  Broschüre  wird  von
der  Agrikultur-Abteilung  des  Kalisyndikats
G.  m.  b.  H.  in  Leopoldshall-Staßfurt  an  Interessenten
  kostenlos  abgegeben.

Die  Hamburgische  Wissenschaftliche  Stiftung
  und  das  Hamburgische  Kolonial-=institut.
  Sonderabzug  aus  den  „Mitteilungen
der  Geographischen  Gesellschaft  in  Hamburg“,
Band  XXIII.

Dr.  Ratjen,  Notar  in  Hamburg:  Der  Kampf
um  die  Reichsangehörigkeit.  Hamburg
1908.  Verlag  von  Lucas  Gräfe  &amp;amp;  Sillem.
Preis  Mk.  2,50.

„Captain“,  Kursbuch  der  Passagier-Dampferlinien
  aller  Meere.  Nach  offiziellem
  Material  herausgegeben  von  Erwin
Volckmann  und  Paul  Rechenbach.  Mit
zahlreichen  Karten  und  Plänen.  Oktober  —
Dezember  1908.  Berlin  W.  9.  Maritima
Verlagsgesellschaft  m.  b.  H.  Preis  Mk.  1.—.
        <pb n="1164" />
        Postdampfervertrage  vom

30.  Okt

12.  Sep

W.  1080  20

Verkehrs-Nachrichten.
Gemäß  der  Bestimmung  im  Artikel  1  des  Nachtragsvertrages  vom  17./22.  Juli  1908  zum

ober
tember

Japan  —  Linie  in  beiden  Richtungen  auch  Jap  an.
Fahrt  von  Australien  nach  Japan  hat  durch  den  Dampfer  „Prinz  Waldemar“  auf  Reise  50  (ab
Sydney  25.  August),  in  der  entgegengesetzten  Richtung  durch  den  Dampfer  „Prinz  Siegismund“  auf
der  Reise  48  (ab  Hongkong  13.  August)  stattgefunden.

1898  laufen  nunmehr  die  Reichs-Postdampfer  der  Austral—
Das  erste  Anlaufen  dieser  Insel  auf  der

Postwanosfschiffverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  November  1908.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapell  6.  Nor.  4.  Dez.  Friedrich  Zibebns
(beutsche  Schlffe)  hafen  37  Tage

1.  Deutsch-Neuguinea.

Brindisi
(engl.  Schiffe)

15.  Nov.  13.  Dez.

Simpsonhafen  5  Tage
Simpsonhafen  88  Tage
Friedrich-Wilhelmshafen

  41  Tage

 

2.  deutsch-SOstafriha.
a)  nach  S#oln.  M#anse,  Usum.
i  Schran

*P*  ombasa  Welier.
be  ra  l  der  Ugandabo
  und  von  d  Endstation
u  Schiff  n  nach  d  en  Bestim-—

b)  828  —  (einschl.  Amani,
ombo.

##  *  Van

aAerbel

(engl.  S

I  aeelT

Q  9.  30.  Nov.  10.  Dez.

Schiffe)

Marseille  10.  jedes  Monats
Brindisi  19.  Dez.
(ur  Schiffe)
Brindisi  22.  Nov.
1

no

*

9.  30.  Nov.  10.  Dez.

 

Mombasao  16—17Tage-Mombasa

  O  17  Tage
Mombasa  14  Tage

Mombasa  18  Tage

Tanga  17—19  Tage

4.  13.  Nov.  2.  11.  Dez.
10  3

 

7.  28.  Nov.  8.  Dez.
10  0

8.  jed.  Mts.  10  340
11.  Dez.  10  30

20.  Nov.  10  30

7.  28.  Nov.  8.  Dez.
0

 

 

 

 

Wäeclinsmkd6  —  ET  —  13.  Dez.  Tanga  16  Tage  11.  Dez.  10  20
!
Neppel  9.  30.  Nov.  Daressalam  18  Tage  7.  28.  Nov.  10  20
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats.  Zanzibar  18  Tage  B.  jed.  Mts.  10  45
I  woa  ganzibar  umuntttelhar
.  W  dem-F
Dorooslanh  durch  Gouverne-Ja)
  nach  Deutsch-Oftafriiao  mpfer  in  6  Samd.)
(ausschl.  der  unter  a  unddBrindifst  1  18.  Dez.  Daressalam  18  Tage  11.  Dez.  1080
genannten  Poflorte)  (engl.  Schiffe)
Brindisi  22.  Nov.  JZamzibar  20.  20  (Tage  20.  Nov.  10  0
(engl.  Schiffe)  lam  wetter
%  u  gscgt  w
e  De:  .  30
olimienn#e#nn,  10.  Dez.  Daressalam  20  Tage  8.  Dez.  1030
3.  Deutsch-Südwestafriha.  Hamburg  4.  25.  Nov.  Swakopmund  25  Tage  3.  24.  Nov.  5.25
i  73  HKatomung,at  #ontweren  9.  30.  Nov.  Swakopmund  20  Tage  8.  20.  Nov.  8.  88
s  #n  Lroß  utsche  Schiffe)]
eshan  10.  Nov.  1.  Dez.  Swakopmund  19  Tage.  30.  Nov.  11.23
sm  falalswater,  Kallfeld,
S3  *5uoP“,  eutsche  Schiffe)
J———  *  in  N  Southampton  14.  21.  Nov.  5.  Dez.]  Swakopmund  31  22.13.  20.  Nov.  4.  Dez.
1  Tage  11.23
NW  9  gen  Southampton,  7.  28.  Nov.  Swakopmund  23  Tage  6.  27.  Nov.  11.23
dd  2  g  6.
e  ein  Hamburg  2.  Nov.  Swakopmund  25  Tagel.  Nov.  712
Sa.  Mie,  Hamburg  2.  Dez.  Swakopmund  25  Tage⅝.  Dez.  715
        <pb n="1165" />
        1081

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abjahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "1  auer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  wernen  am:
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  20  Tage  jeden  Freitag  11.23
Sout  ampton  10.  Nov.  1.  Dez.  Lüderitzbucht  20  Tage  9.  30.  Nov.  11.23
b)  Frsuneenht  —
looisnach  Nus  ersen  er)Antwerpen  0.  30.  Nov.  Lüderitzbucht  21  Tage8.  20.  Nov.  3.38
rr  sasne  in  —
lhoovJ  häutbäss  MaltqhöhhckHamburg  2.  jed.  Monats  Lũderitzbucht  28  Tage  1.  jed.  Mts.  712
arm
Hamburg  4.  25.  Nov.  Lüderitzbucht  26  Tage  3.  21.  Nov.  5.25
6c)  nach  RamansdrttGSouthampton  7.  21.  Nov.  5.  Dez.  Capstadt  17  Tage  6.  20.  Nov.  1.  Dez.
b  von  dort  weiter  auf  dem  11.28
Landwege  über  Steinkopf
4.  Kamerun.  Hamburg  #  10.  25.  jed.  Mts.  Viktoria  19—24  Tage  -  -
Duala  20—25  Tage  24  id  Me-  P556
"„  Kribi  22—80  Tage  24.  jed.  Mits.
a)  nach  Boulogne  11.  jedes  Monats  Viktoria  18  Tage  0.  jed.  Mts.  1.0
Leula  Scge  h  ur  Ner  Duala  19  Tage
——  e  (beutsche  Schiffe))  Kribi  21  Tage
Dume,  Ebolwog,  Edea,  .  :  .·..,»  -
basst.  Jaunde,  uu3  .iverpooll  14.  Nov.  Viktoria  25  Tage  12.  Nov.  1015
brechtshöhe,  Soko,  -  Duala  26  Tage
tts  Long,  1t  Gr.  Batanga  30  Tage
28.  Nov.  Duala  23  Tage  26.  Nov.  104
(nur  für  Duala  Ort
·  und  Durchgang)
sHamburg  25.  jedes  Monats  Nio  del  eicn  32—35  Tage  24.  jed.  Mts.  712
b)  nach  Rio  del  Rey  .  Liverpoolw  jeden  Sonnabend  Calabar  1  Tage  u
—  iberggen  jeden  Donnerstag  106
e)  nach  dem  Tschadsee-Gebiet  Liverpooll  jeden  Sonnabend  Forcados  17  .  1A
(Garua,  Kussert)  '  von  otzt  ee  wpelgt  ber
Lol
d  nach  Osffidinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Cala  8  jeden  Donnerstag  10#
«  dort  welt
venz  dei  bis.  rhuc
i  6  bis  10  Tag
e)  nach  Molund  Antwerpen  5.  26.  Nov.  17.  Dez.  Matadt  19—20  Tage  4.  25.  Nov.  16.  Dez.
on  da  weiter  mit  der  Eisen-  ·
Bordeaux  25.  jedes  Monats  2  asebn  28.  jed.  Mts.  108
ou;  Ssanga
mys  5  Boocchu
Neapel  1.  Dez.  Jap  33  Tage  20.  Dez.  102
———957  Palau  45  Tage
5  ———  Angaur  45  Tage
e  nam.“)  Neapel  15.  Jon.  Ponape  50  Tage
*)  S'#dungen  nach  Guam  wer-  weh  D  Saipan  43  Tage
—  über  San  Francisco  Neapel  6.  Nov.  Lalau  w0  Te.
#.  Schit  1  ngauret  age
1)  --  für  Sendungen  nach  Jap.  5n  *  6  4  6.  Nov  *  zg  Tage  6  4.  Nool  6#.  114  Nov.
D  .  .  J  t  1
9  gapt  für  Sendungen  nach  Gheussche  Lchse)  Jan
·%  nur  —  nach  Jap,  Brindisi  15.  Nov.  Jap  46  Tage
Palan,  A#  Cengl.  Schiffe)  Palau  64  Tage
Angaur  64  Tage
Auf  Lerlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.
G.  Samoa.  Queenstown.  8.  Nov.  6.  Dez.  Apia  31  Tage  Nov.  4.  Dez.  11.23
i  Nachoeksqnd  10
        <pb n="1166" />
        W  1082  20

 

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

 

 

6.  Nov.  1020
13.  Nov.  1080
13.  Jaon.  1030

 

4.  18.  Nov.  2.  Dez.  1080
jeden  Freitag  1030
6.  20.  Nov.  4.  Dez.  1030

5.  26.  Nov.  8.38
11.  25.  Nov.  10.0

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.
Nach  vom  Ein-  »  Dauer
schifungshafen  am:  der  Überfahrt
Neapel  8.  Nov.  Nauru  42,
Cengl.  Schtffe)  Jaluit  etwa  46  Tage
7.  Marshall-Inseln.  Brindisi  15.  Nov.  Jaluit  etwa  54  Tage
(eng-l.  Schtffe)
Neapel  15.  Jan.  Jaluit  56  Tage
(deutsche  Schiffe)  Nauru  65  Tage
Neap  6.  20.  Nov.  4.  Dez.  Tsingtau  35—36  Tage
7  L
8.  ancoen.  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage
Verlan  8.  des,  Ie  (engl.  Schhe  *u)
sens  gew  h  -  Marietlle  8.  22.  Nov.  6.  Dez.Tsingtau  36—37  Tage
Relcbriegene  e  ri  nd  en  Schiffe)
rten  uͤber  Si  n  6.  27.  Nov.  Tsingtau  35  Tage
Nrseie  18.  27.  Nov.  Tsingtau  35—36  Tage
(engl.  ffe)
Hamburg  1.  16.  25.  jed.  Mts.Lome  21—27  Tage
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage
Rotterdam  20.  jed.  Mts.  5.  Nov.  Lome  20—23  Tage
(beutsche  Schtffe)
9.  Togo.  denen  s.  —  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage
w  12.  jedes  Monats  Cotonon  18  Tage
T  on  da  ab  Landverbindung
Bordeaux  25.  jedes  Monats  8  u  18  Tage
on  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  gsn  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

 

 

 

15.  24.  u.  letzten  jedes
Monats  712

9.  jed.  Mts.  8.56

19.  jed.  Mts.  4.  Nov.  925

10.  jed.  Mts.  1.0
10.  jed.  Mts.  1030
28.  jed.  Mts.  105

Donnerstag  101

#)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Polst  ist  fällig
afen  in  Berlin  am  hafen  #  in  Berlin  am
Deutsch-  Neuguine-  Neapel.  3.  187.  Nov.  6.  Dez.Marshal-  Neapel.  .  ..  24*.  Febr.
brnlich-nabm.  Neapel.  45  r  Nov.  5.  Dez.  Inseln  Brindisi  4  13.  Nor.  25.  Dez.
eutsch·  Ostafrina.  Brindisi..  —  —
Marseille.  l  10  led  Mts.  Neapel.  —.  18.  Noo.  2.  Dez
—  —  —  Brindisi-  13.  27.  Nov.
Marseille.  12.  26.  Nov.  9.  Dez.
veussch.  Sü#dwestafriha  .
Souihampion  1.  8  13.  22.29.  Nov.  Buerpool  üb.  Vancouv.  1.  22.  Nov.
nördl.  Teil  d.  Schutgeb.  Dez.  kiautschon  South  *  ton,  aber  *  1
Hamburg  161  jev.  Mts.  #ne  Harre.  4  3.  1  24“.  Noo.
füdl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  13“.  Nov.  4“.  Dez.  Queenstown  1“
outhampton  1.  8.  22.  29.  Nov.  Sibir.  Eisen.  jeden  Dienstag  und
—  —  ———  ————  bahn
Hamburg  18“°.  jedes  Monats
Namenn  80.  a  Monats  Ap#mouth#.  üb-Vancouv.  4-Nov.  2-Dez.
ly  vr.  6.  Desamoo  Poer  Havre  über  S#n  Irgncisco
od.  Plymouth  (unbestimmt
den  Karollsnen,
Neapel  3  8.  16e,  Nov.  6.Dez.
onen,  Togo  ’1  .  21“.  jedes  Monats
Palan--Iuseln  Southampton  30“.  jedes  Monats

"*  Föligreitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1167" />
        W  1083  20
Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schimtes.)

 

 

 

 

 

S.  M.  S.  „Bussard“  5/9.  Daressalam  10/9.  —  Tirenibucht  14%/9.  —  16/9.  Kilwa  Kiwani  18/9.
—  19/9.  Lindi  2½/9.—  22/9.  Zanzibar  23/9.—  23/9.  Daressalam.
S.  M.  S.  „Condor“  Levuka  *  —  29.  Ponape  (Karolinen)  16/9.  —  Jaluit  (Marthall=Inseln).

S.  M.  S.  „Planet“.  6/7.  Simpsonhafen.
S.  M.  S.  „Seeadler“  Djibuti  1/9.  —  119.  Bombay  26/9.  —  1/10.  Colombo.
S.  M.  S.  „Sperber“  7/9.  Duala  21/9.  —  24/9.  Lome  (Togo)  29.  —  1/10.  Duala.
Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
.  Reise  Letzte  Nachrichten
tdampfer
Postdampf  von  nach  bis  27.  Oktober  1908.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  21.  Oktober  ab  Southampton.
„Alexandra  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  26.  Oktober  in  Lome.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  22.  Oktober  Dover  bosssert.
„Arnold  Amsinck“  Hamburg  Kilwa  am  20.  Oktober  in  Mah
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  Swakopmund  am  26.  Oktober  ab  —
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  Lüderitzbucht  am  12.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Eleonore  Woermann“  Duala  Hamburg  am  23.  Oktober  ab  Teneriffe.
„Erna  Woermann“  Luderitzbucht  Hamburg  am  25.  Oktober  in  Libreville.
„Freieda  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  13.  Oktober  in  Hamburg.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  23.  Oktober  in  Rotterdam.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  27.  Oktober  Cuxhaven  passiert.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  15.  Oktober  ab  Libreville.
„Irma  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  25.  Oktober  Dover  passiert.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  n  Calabar  am  17.  Oktober  in  *
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  25.  Oktober  in  Sierra  Leone.
„Lili  Woermann“  Burutu  i  Hamburg  am  19.  Oktober  ab  Sekondi.
„Linda  Woermann“  Assinie  I  Hamburg  am  24.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Lothar  Bohlen“  Hamburg  Assinie  am  24.  Oktober  in  Assinie.
„Lucie  Woermann“:  Hamburg  Duala  am  20.  Oktober  in  Sekondi.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  25.  Oktober  ab  Rotterdam.
„Martha  Woermann“  Burutu  Hambur  am  10.  Oktober  in  Hamburg.
.„Max  Bro  .  Hamburg  Mossamedes  am  24.  Oktober  in  Madeira.
„Otto  eman#  Assinie  Hamburg  am  21.  Oktober  ab  Sierra  Leone.
„Paul  Woermann".  .  ccra  Hamburg  am  19.  September  in  Hamburg.
Kete  Vohlen“  Hamburg  Burutu  am  13.  Oktober  in  Lome.
önig“  Gabun  Hamburg.  am  16.  Oktober  in  Lagos.
Hamburg-Amerika-Kinie,  Afrika-Dienst.
„Duala"  Rio  Nunez  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.
„Edea“  Hamburg  i  Calabar  am  15.  Oltober  ab  Las  Palmas.
„Kamerun  Hamburg  a  Gabun  am  21.  Oktober  in  Victoria.
„Lome“  Kotonou  Hamburg  a#m  25.  Oktober  ab  Lome.
„Otavi“2  .  Lüderitzbucht  Hamburg  am  13.  Oktober  in  Hamburg.
„Swakopmund--  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  Oktober  ab  Madeira.
„Togo  Hamburg  Mossamedes  a#m  21.  Oktober  in  Mossamedes.
.W#u  Delagoa  Bay  Hamburg  am  26.  Oktober  ab  Zanzibar.
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.
„Friderun“  Hamburg  1  Accra  am  16.  Oktober  in  Kotonou.
„Henner“  Hamburg  |  Rio  Nunez  am  24.  Oktober  in  Antwerpen.
„Immo“  Accra  Hamburg  am  20.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Ingbert“  Lüderitzbucht  «-  Hamburg  am  23.  Oktober  in  Hamburg.
„Ingo“  Mossamedes  ·  Hamburg  am  24.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Ingraban  Hamburg  ·  Lũderitzbucht  am  26.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Irmfried“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  14.  Oktober  in  Swakopmund.
„Irmgard“  wierigeucht  Hamburg  am  16.  Oktober  in  Hamburg.
„Iro  Rio  Nunez  a#m  22.  Oktober  ab  Bolama.
„Walburg“  l“mer  Hamburg  am  25.  Oktober  in  Lome.
        <pb n="1168" />
        G  1084  2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

«  Rurse  deutscher  Rolonialwerte.
mMitgeteilt  durch  von  der  Hendt'sches  KRKolonialkontor  G.  m.  b.  k.,  Berlin  W.  64.
Telephon:  Amt  Ie  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.  27.  Oktober  1908.
n  vor-  .
säug-  Kapital  —2—  letzte  lette  Nachfrage  Angebot
ja  jahr  Divi-  dende
1  Mark  1  dende  %  %
1907  1  850  0001.  10.1—  10  Afrikanische  Kompagnie  L.''.SS.  88
1906  2  000  O00H.  110—  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  1  60
1905  750  000  1.  4.  8  15  E  Holonal  [Hondelsgesellchaft  vorm.
off  150  —
1905  1  200  0001.  4.  0  0  D  Cetralchlltanische  Scherhgkiic.  —  65
1905  600  000  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  .100  105
1890  1  500  000|  1U.  1.  22  50  Ehina  Eport=  Imp  —  u.  Bant-Cemwagne  —  270
1891  2  600  000  1.  10.  7  7  ##  ocolà  Fsseen-Mefussaft.  88  92
1905  000  1.  1.  18  20  E  Debundscha-Pfl  anzung,  —  120
1900  418  0001.  1.  7  7  Deutsche  ela  esellsch  —  85
1878  2750  0001.  1.20  16  Deutsche  Handels=  und  hast.  esellchare  «
»derSudIee-Jnseln.  185  190

1885  2  000  O000  1.  4.,  20  20  Deutsche  G  olonial-Gesellsch.  für  Sidwestfrit.  —  225
1907  2  500  000  1.  1.  11—  Deutsche  Kautschuk-Aktiengeselshaft  —  80
1802  1000  000  1  1.)  0  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  ....—  70
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Dereutsche  Südseephosphat  Akt.  Ges.  ....’——  195

1  000  000|  1.  5.  2  3  Deutsche  Togogesellschaft.  70  75
1885  3721  000,1.  1  5  5  Deutsch-Ol  fofrstanischeefeuschaf.  Stamm-Ant!  97  100

3  000  000  5  5  rzugs-Anteile,  98  101
1886  ·  40000011«I0  0  Deutsch-  -  sianteencsh  —  M  80.—

6.  —  —  orz.-Aktien  —  M225.—

1908  11  495  000,  1.  1|  3½¼  3½  vtic-alcslauie  3½%  FShulürrire

6  bun  om  Reich  sichergestellt)  91  92
1897.  2250  000  1.  1.|]  4  5  Deursch-  Blpom  meiche  babeisgefräsch“  —  100
1  4  000  O000  1.  1.  0  0  Geselschaft  Nordwestlamerur  **  —  M  20.—

360  000  0  0  ....  Lit.  g  —  M  10.—
1898  1000  000  1.  1  10  —0  *  Südtamr#un  ..  .  .  lit.  A.  —  95
00  000  10  o  do  Lit.  B.  —  85
1889  2  000  O000  1.  10.  1  0  0  Guatnala  Plantagen-  Gesellschaft  —  25
1897  1  153  000  1.  1.  »  0  0  Hanseatische  Kolonmisationsgesellichaft  ..·:—  40
1889  3000  000%  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887  1  200  O000  1.  1.  15  20  Jaluit=  Gesellschaft.  geteilte  Ahan  .135  140

«  Genußscheinen  M  1325.—M  1875.—
1898  604  000  1.  7.)  0  0  Kaffee-  T  Salarre  Stamm-Altien.  .  —  15

E  447000ss  do  Vorzugs-Altien.  —  40
1904  1000  000  1.  1.)  —  K0  —  —82  ...  —  35
1906  3000  000  1.  1.  —  4  Kamerun-Kautschuk-Compagnie  —  75
1908  1000000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  a.  .G.  .  —  60
1899  1  100  000  1.  7.4  o  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  .  80  85
885  000  000  „1.  4.  U  0  0  deu  Guinea  Compagnie  Vorzugs--Anteile  .  95  100

i  1  0  ·  tamm-Anteile  30  ]  35
1906  1  200  000  1.  1.4  —  —  ÖOtstafrita-Kompag  —  90
1904  21.000  000  „1.  1.)  3  3  Ostafrikanische  —–e.  Anteile

·  .(vomDeutschR-kchemct8-»Zund-—  ;

120%  Rückzahlung  garantiert)  103  101
1900  20  000  Ooo  1.  4.1  0  0  Otavi-Minen=  und  Eisenbahngeseascaft  105  170
1902  125  000  1.  180  40  HPaeisic  Phosphate  C  1  9½  &amp;amp;  10½  8
1897  2000  000  31.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Vontepeion  .  —  86
1895  1  500  000  1.  1  110  |  0  Rheinische  Handei-Blantagengeselichaft  —  835
1  «  800000’11  0  0  Safata-Samog-Gesellschaft  ..  —  65
1905  2000000  1.  1  4  4  Samoa-Kautschul-Compagniie  —  55
1897—  500  000  1  1.  0  K  *7  lonzunge-  Geseschoft  .....  —  70
1900  2  500  00  7.1  0  –*  Saehs4h
1892  2E  20000  Ooo  .  7.0  0  0  ee  f  „  21  ah  #  22  Sh

9.  ]  869  100  1.  4.  0  0  x  Usambara  ——  Fiechpiete  *  27  zsfr.  32  zefr.

"  142200  n  0  0  o  ugs-Anteile  60  zsfr.

1897  1  5600  000  1.  1.  0  6  Westafrikanische  “  Bibundi

-  ct  III-Anteile—  88

6  600  I  I-6  25.6  Sete  ugs-Anteile.  —  9V3
1897  4500  000  1.  1  ·  0  Bestafrikanischo  Pflanzungsgesellschaft  Victoria.  1

61  zusammengelegte  Stamm-Aktien  —  50

4  l  —  8  Vorz.-Altien  95
1805  ]  1  800  000  r!.  1.  1.  0  ·  ue  *  z  ntneelscaf  7

gU#s#tbG  —  7

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft.  ist  obenstehendes  Banlhaus  siets  gern  bereit.

—
        <pb n="1169" />
        eutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-RNolonialamt.

 

 

19.  Lahrgang  Berlin,  den  15.  November  1908.  Uummer  22.
Diese  Zeitschrift  erscheint  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derielben  werden  als  Bobekte.  beigefügt  *Wr  mindesens
einmal  vertellöor.  eershfinenden:  „Nittollungen  aus  den  deutsc  Lben  Schutzgebicten-,  herauskegeben
4  Dunckalman.  Der  i  ht  che  Abonnenientspreis  für  das  Kolonialblau  mit  den  Bel  büten  #tät  Veim  Verbr  Wresner
Post  zusr  die  Buchh#  nu  direkt  unter  Streisbaud  durch  *  adccagepuhrandns;  a)  M  für  Deu  9  aud  dut
der  deutschen  e  iete  nnd  Osten-Ach  *.  Ungarns.  b)  M.  5.—  für  dle  Länder  des  Weltpostvereins.  —  tas  und  Anfrag
sind  an  die  Königliche  Hofbuchhandlung  von  rnfi  di  Mittler  und  Sohn,  *—  SWos.  Kochstraße  68—71,  zu  keten

 

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  Anderung  deutsch  ostafrikanischen  Münzwesens.  Vom
Oktober  1908  S.  1085.  —  10  Berordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Anderung  des  deutsch  ostafrikanischen  Münzwesens.
Oo  29.  Oktober  1008  E  S.  Verordnung  des  Neichskanzlers,  betr.  Anderung  der  Strasverordnungen  für  die
Eingeborenen  von  m—i  rn  21.  Oktober  1888  und  für  die  Eingeborenen  der  Marschall-Inseln  vom  10.  März
1890.  Vom  28.  Oktober  1908  S.  1087.  —  Auszug  aus  der  Satzung  der  Deutsch-Westafrikanischen  Landelsgeselschaft
in  Hamburg  S.  1087.  —  Auszug  aus  der  Satzung  der  Molive-Pflanzungs-Gesellschaft  in  Berlin  S.  1087.
Personalien  S.  1088.

Nichtamglicher.  S  Deutsch-  Ostafrika:  Die  Betriebsergebnisse  der  Usambara-Eisenbahn  in  den  Rechnungsjahren
  1905,  1906  und  1907  S.  1091.  Nachweisung  der  Brutto-Einnahmen  bei  den  Binnengrenz-  Zollstellen  von
Deutsch-Ostafrika  im  onnt  Juni  1908  S.  1003.  —  Uber  Pfeilgifte!  und  deren  Gegenmittel  aus  Deutsch-Ostafrika  S.  1093

Kamerun:  Eine  Forschungsreise  durch  Nordwest=  Ramerun  S.  1094.  —  Ubersicht  über  die  Bewegung  des  Handels
des  Schutzgebiets  Kamerun  im  nalenderjahre  1907  im  Vergleich  mit  dem  Handel  des  Vorjahres  S.  1096.  —  Übersicht
über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Kamerun  im  II.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich
mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1098.  —  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets
  Kamerun  im  Monat  August  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  1100.

T  ogo:  Die  Betriebsergebnisse  der  Togobahnen  im  Nechnungsjahre  1907  S.  1100.—  Die  Nutzwaldungen  Mittel-Togos
  S.  1103.  —  Abersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres
  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen  Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1106.

Deutsch-Neuguinea:  Handelsstatistik  Deutsch-  Neuguineas  für  das  Kalenderjahr  1907  S.  1108.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Kolonialwaren  S.  1114.  —  Die  Togo-Limone  S.  1119.  —  Bremer
Nolonial=  pandelzgesellschaft  S.  1120.  Aus  dem  „Tropenpflanzer“  S.  1

emden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Kautschukexport  aus  Ceylon  und  den  Maloienstaaten
S.  1122.  —  Enddeckung  gine  neuen  *  in  Meriko  S.  1122.  —  Stand  der  ägyptischen  Baumwollfelder
Sde,  September  1908  S.  1123.  —  Die  ä  yptische  Baumwollernte  1907,08  und  Aussichten  der  kommenden  Ernte
23.  —  Maßnahmen  der  Iaumwollpftayr  in  den  Vereinigten  Sien  von  Amerika  zur  Hochhaltung  des  Baum-1125.



—
1
.—

—A—  S.  1124.  —  Außenhandel  Merikos  im  Fiskaljahr  150  —  Handel  der  Seychellen  1907
1127.  —  Landwirtschaftliche  Schausftellungen  im  Transvaal  zn  —  Deutsche  Kolonisation  in  Patagonien
1129.  —  Steuern  für  ausländische  Mineralwasser  und  Mevizinalwasser  in  den  portugiesischen  Besitzungen  S.  1130.
Herabsetzung  der  Steuern  für  portugiesische  Weine  in  Mozambique  S.  1130.  —  Erhöhung  der  Kaigebühren  in
Natal  1130.  —  Ausfuhrverbot  für  angoraiegen,  aus  der  Napkolonie  S.  1130.  —  Ausfuhrverbot  für  Angoraziegen
in  Basutoland.  Betschuanaland  und  Swasiland  S.  1130.

Vermischtes:  Die  Entwicklung  der  So  estafrilanischen  Bank  im  Jahre  1907  S.  1131.  —  Lizenzgebühren
der  Handlungereisenden,  Agenten  und  Wareneinführer  in  der  napkolonie  S.  1133.  —  Verkehr  durch  den  Sueczkanal
im  Jahre  1907  S.  1133.  —  Schifsverkehr  im  Hafen  Mombassa-  Nilindini  (Britisch-Ostafrika)  1907/08  S.  1134.  —
Sffentliche  Arbeiten  in  Natal  S.  1135.  —  Literatur-  Verzeichnis  S  S.  1135.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1135.

—  Schiffsbewegungen  S.  11:  .  —  Rurse  deutscher  Kolonialwerte  S.  1110.  —  Anzeigen.

5ê

 

 

#,

 

 

 

                                   

 

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Allerhöchster  Erlaß,  betr.  nderung  des  deutsch-ostafrikanischen  Münzwesens.
Vom  2.  Oktober  1908.

Auf  Ihren  Bericht  vom  19.  September  d.  Is.  will  Ich  hierdurch  genehmigen,  daß  für
das  deutsch-ostafrikanische  Schutzgebiet  Fünf=  und  Zehnhellerstücke  nach  den  Mir  vorgelegten  Mustern
ausgeprägt  werden.

Jagdhaus  Rominten,  den  2.  Oktober  1908.
gez.  Wilhelm  I.  BR.
An  den  Reichskanzler  (Reichs-Kolonialamt).  ggez.  Dernburg.
        <pb n="1170" />
        1086

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  nderung  des  deutsch-ostafrikanischen
Oünzwesens.
Vom  29.  Oktober  1908.

Auf  Grund  des  §5  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  313)  und  der
Allerhöchsten  Erlasse  vom  23.  Dezember  1903  und  2.  Oktober  1908  wird  hiermit  die  Verordnung,
betreffend  das  Münzwesen  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebietes  vom  28.  Februar  1904  (Kol.  Bl.
S.  223)  abgeändert,  wie  folgt:  .

Die  nachstehenden  Paragraphen  erhalten  folgende  Fassung:

§  3.  Für  das  deutsch-stafrikanische  Schutzgebiet  werden  ausgeprägt:
1.  als  Silbermünzen:
Zwei-Rupien-Stücke,
Ein-Rupien-Stücke,
Einhalb-Rupien-Stücke,
Einviertel-Rupien-Stücke,
2.  als  Nickelmünzen:
Zehn-Heller-Stücke,
3.  als  Kupfermünzen:
Fünf-Heller-Stücke,
Ein-Heller-Stücke,
Einhalb-Heller-Stücke.
§  6.  Die  in  §  3  genannte  Nickelmünze  soll  aus  einer  Zusammensetzung  von  75  Teilen
Kupfer  und  25  Teilen  Nickel  geprägt  werden.  Aus  dem  Kilogramm  dieser  Zusammensetzung  sollen
geschlagen  werden:  160..  ZehnHeller-Stücke.  Die  Nickelmünze  trägt  auf  der  einen  Seite  die
Kaiserliche  Krone,  die  Inschrift  „Deutsch-Ostafrika"  und  die  Jahreszahl,  auf  der  anderen  Seite  die
Wertbezeichnung  und  eine  aus  zwei  Lorbeerzweigen  gebildete  Verzierung.  Sie  wird  durchlocht  und
im  glatten  Ringe  geprägt,  sie  erhält  auf  beiden  Seiten  einen  erhabenen,  aus  einem  flachen  Stäbchen
mit  Perlenkreis  bestehenden  Rand.  Der  Durchmesser  der  Nickelmünze  soll  betragen  26  mm,  der
des  Loches  6  mm.
§5  7.  Die  in  §  3  genannten  Kupfermünzen  sollen  aus  einer  Zusammensetzung  von  95  Teilen
Kupfer,  4  Teilen  Zinn  und  1  Teil  Zink  geprägt  werden.  Aus  dem  Kilogramm  dieser  Zusammensetzung
  sollen  geschlagen  werden:

50  Fünf-Heller-Stücke,
250  Ein-Heller-Stücke,
400  Einhalb-Heller-Stücke.

Die  Kupfermünzen  tragen  auf  der  einen  Seite  die  Kaiserliche  Krone,  die  Inschrift  „Deutsch-Ostafrika“
und  die  Jahreszahl,  auf  der  anderen  Seite  die  Wertbezeichnung  und  eine  aus  einem  Lorbeerzweige
gebildete  Verzierung.  Sie  werden  im  glatten  Ringe  geprägt  und  erhalten  auf  beiden  Seiten  einen
erhabenen,  aus  einem  flachen  Stäbchen  mit  Fadeneinfassung  bestehenden  Rand.
Der  Durchmesser  der  Kupfermünzen  soll  betragen:
für  das  Fünf-Heller-Stück  37  mm,
-Ein-Heller-Stück  20
Einhalb-Heller-Stück  17,5=§
  8.  Die  Ausprägung  der  im  §  3  genannten  Silber-,  Nickel=  und  Kupfermünzen  erfolgt
für  Rechnung  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebieles  nach  Maßgabe  des  vorhandenen  Bedarfs.
§  9.  Die  in  §  3  genannten  Landesmünzen  des  deutsch-ostafrikanischen  Schutzgebietes  sind
bei  allen  Zahlungen,  sowohl  bei  den  öffentlichen  Kassen  als  auch  im  Privatverkehr  anzunehmen,  die
Nickel=  und  Kupfermünzen  jedoch  nur  bis  zum  Betrage  von  2  Rupien.
§  10.  Der  Gouverneur  wird  diejenigen  Kassen  bezeichnen,  welche  Silbermünzen  der
Rupienwährung  gegen  Einzahlung  von  Nickel-  und  Kupfermünzen  in  Beträgen  von  mindestens
50  Rupien  auf  Verlangen  verabfolgen.  Derselbe  wird  zugleich  die  näheren  Bedingungen  des
Umtausches  festsetzen.
        <pb n="1171" />
        W  1087  20

§  11.  Die  Verpflichtung  zur  Annahme  (5  9)  und  zum  Umtausche  (§  10)  findet  auf  beschädigte
  und  anders  als  durch  den  gewöhnlichen  Umlauf  im  Gewicht  verringerte,  desgleichen  auch
auf  verfälschte  Münzstücke  keine  Anwendung.

Deutsch-ostafrikanische  Landes-Silbermünzen,  Nickel=  und  Kupfermünzen,  welche  infolge
längeren  Umlaufs  an  Gewicht  und  Erkennbarkeit  erheblich  eingebüßt  haben,  werden  zwar  an  den
öffentlichen  Kassen  angenommen,  sind  aber  auf  Rechnung  des  Schutzgebietes  einzuziehen.

Berlin,  den  29.  Oktober  1908.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

Verordnung  des  Reichskanzlers,  betr.  Anderung  der  Strafverordnungen  für  die
Eingeborenen  von  Neuguinea  vom  21.  Oktober  1888  und  für  die  Eingeborenen  der
Marschall-Inseln  vom  10.  Oärz  1890.

Vom  28.  Oktober  1908.

Auf  Grund  des  §  1  Nr.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Einrichtung  der
Verwaltung  und  die  Eingeborenen-Rechtspflege  in  den  afrikanischen  und  Südsee-Schutzgebieten  vom
3.  Juni  1908  (Reichs-Gesetzbl.  S.  397)  wird  hiermit  verordnet:

Artikel  I.

Der  §5  2  der  Strafverordnung  für  die  Eingeborenen,  erlassen  von  der  Neuguinea-Kompagnie
am  21.  Oktober  1888,  sowie  der  §  2  der  Strafverordnung  für  die  Eingeborenen  der  Marschall-Inseln
  vom  10.  März  1890  werden  aufgehoben.

Artikel  II.
Die  §§5  3  der  in  Artikel  1  bezeichneten  Verordnungen  erhalten  folgende  Fassung:
Ob  eine  Strafverfolgung  stattzufinden  hat,  wird  von  den  zuständigen  Beamten  nach  den

Umständen  des  Falles  entschieden.
Artikel  III.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Januar  1908  in  Kraft.
Berlin,  den  28.  Oktober  1908.
Der  Reichskanzler.
In  Vertretung:
Dernburg.

RKuszug  aus  der  Satzung  der  Deutsch-Westafrikanischen  Handelsgesellschaft  in  Hamburg
nach  Maßgabe  der  Anderungen,  welche  in  der  Generalversammlung  vom  30.  September  1908
beschlossen  und  von  der  Aufsichtsbehörde  genehmigt  worden  find:
Art.  16  Abs.  3  Satz  1:
Späterhin  besteht  der  Aufsichtsrat  aus  mindestens  vier  und  höchstens  neun  Mitgliedern,
welche  von  der  Generalversammlung  zu  wählen  find.
Art.  26  Abs.  1  Satz  1:
Die  ordentliche  Generalversammlung  hat  innerhalb  des  auf  das  Geschäftsjahr  folgenden
Jahres  stattzufinden.

AKuszug  aus  der  Satzung  der  Mollve-Dflanzungs-Gesellschaft  in  Berlin

nach  Maßgabe  der  Anderungen,  welche  in  der  Generalversammlung  vom  7.  Oktober  1908  beschlossen
und  von  der  Aussichtsbehörde  genehmigt  worden  sind.
        <pb n="1172" />
        W  1088  20

Artikel  12.
Der  letzte  Satz:  „Die  Legitimation  der  Vorstandsmitglieder  wird  durch  Attest  des  Auswärtigen
  Amtes  geführt“  ist  gestrichen.
Artikel  26.

Unter  d  ist  hinzugefügt:  „sofern  die  Generalversammlung  nicht  anderweite  Verwendung
beschließt".

 

 

Dersonalien.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  Geheimen  expedierenden
Sekretären  und  Kalkulatoren  im  Reichs-Kolonial-Amt  Max  Petrich  und  Gustav  Blank  den  Charakter
als  Hofrat  zu  verleihen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  praktischen
Arzt  Dr.  med.  Friedrichsen  in  Zanzibar  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Seitens  Seiner  Königlichen  Hoheit  des  Großherzogs  von  Hessen  und  bei  Rhein
ist  dem  Stationsleiter  bei  dem  Gouvernement  von  Togo  Adam  Mischlich  zu  Kete-Kratschi  der
Charakter  als  Professor  verliehen  worden.

Nachruf.

Ein  schwerer  Berlust  hat  das  Schutzgebiet  Kamerun  getroffen.  Unerwartet  ist  am  27.  September

  d.  Is.  auf  der  Heimreise  nach  Deutschland  der
Kaiserliche  Regierungsrat  v.  Brauchitsch

zu  Lome  im  Schutzgebiet  Togo  an  einem  Leberabszeß  im  Alter  von  42  Jahren  gestorben.

Von  allen  aktiven  Beamten  und  Offizieren  des  Schutzgebiets  Kamerun  hatte  Regierungsrat
v.  Brauchitsch,  der  zum  ersten  Male  am  9.  Dezember  1891  in  Kamerun  eingetroffen  war,  die  längste
afrikanische  Dienstzeit.  Aus  der  Armee  hervorgegangen  —  er  gehörte  ursprünglich  dem  Grenadier-Regiment
  Graf  Kleist  von  Nollendorf  (1.  Westpreußischen)  Nr.  6  an  —  war  er  seit  seinem  Übertritt
in  den  Kolonialdienst  in  der  Verwaltung  des  Schutzgebiets  Kamerun  tätig,  zuerst  in  Edea  am
Sanaga,  dann  seit  Ende  1900  als  Bezirksamtmann  von  Duala.  Siebzehn  Jahre  lang  hat  er  die
wechselvollen  Schicksale  Kameruns  miterlebt,  hat  mitgekämpft  bei  der  Niederwerfung  des  Dahomey-Aufstandes
  im  Jahre  1893,  im  Jahre  1895/96  eine  längere  Expedition  zur  Erforschung  des  oberen
Sanaga  geleitet  und  seit  dem  Jahre  1900  als  Bezirksamtmann  in  Duala  die  Umwandlung  dieses
größten  Hafenplatzes  des  Schutzgebiets  zu  einer  der  schönsten  Städte  Westafrikas  durchgeführt.  Es
war  ihm  nicht  vergönnt,  die  Vollendung  des  begonnenen  Werkes  durch  den  Bau  der  beiden  Eisenbahnen
  nach  Manenguba  und  dem  Niong  zu  erleben.

Im  besten  Mannesalter  hat  der  Tod  den  rastlos  Tätigen  aus  seinem  Mirunslreit  gerissen,
in  dem  er  mit  voller  Hingebung  und  voller  Rüstigkeit  bis  vor  wenigen  Wochen  gearbeit

Tapfer  und  liebenswürdig,  von  offenem  Charakter  und  vornehmer  Gesinnung  —  wird  sein.
früher  Hingang  von  uns  allen  tief  betrauert.

Buea,  den  28.  September  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.
        <pb n="1173" />
        W  1089  20

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Südwestafrika:
A.  K.  O.  vom  27.  Oktober  1908.
v.  Bosse,  am  31.  Oktober  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  November  d.  Is.
als  Kompagniechef  im  4.  Garde-Regiment  zu  Fuß  angestellt
Brentano-Bernarda,  Hauptmann  und  Kompagniechef  im  Infanterie-Regiment  von  Goeben
(2.  Rheinischen)  Nr.  28,  am  31.  Oktober  aus  dem  Heere  ausgeschieden  und  mit  dem
1.  November  d.  Is.  in  der  Schutztruppe  angestellt;  gleichzeitig  wird  derselbe  vom  1.  November
  1908  bis  zum  12.  Januar  1909  zum  Eisenbahn-Regiment  Nr.  1  kommandiert.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  29.  Juni  1908.  ,
Höpfner,  Beamtenstellvertreter  —  Feldwebel  —  zum  Lazarettinspektor  mit  Wirkung  vom
1.  April  1908  ernannt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
»  vom  13.  Oltober  1908
Goldgrebe,  Militär-Bausekretär,  am  31.  Oktober  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Militär-Bauamt  in  Wesel)  aus  der  Schutztruppe
  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  16.  Oktober  1908.
Posselt,  ethlazarettinsektor,  am  31.  Oktober  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Sächsischen  Heeresverwaltung  (beim  Garnisonlazarett  in  Dresden)  aus  der  Schuttruppe
  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  26.  Oktober  1908.
Buhrow,  Zahlmeister,  am  31.  Oktober  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der  Königlich
Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  II.  Bataillon  Infanterie-Regiments  Nr.  166)  aus  der
Schutztruppe  ausgeschieden.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  2.  November  1908.
Kemter,  Feld-Intendanturregistrator,  am  3.  November  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche
der  Königlich  Sächfischen  Heeresverwaltung  (Intendantur  XII.  Armeekorps)  aus  der  Schutztruppe
  ausgeschieden.

Schutztruppe  für  Kamerun.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  19.  Oktober  1908
Dr.  Berké,  Stabsarzt,  im  Anschluß  an  seinen  bis  zum  17.  Oktober  1908  reichenden  Heimatsurlaub
ein  Nachurlaub  mit  der  Maßgabe  genehmigt,  daß  er  die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet
mit  dem  am  10.  Dezember  1908  von  Hamburg  abgehenden  Dampfer  antritt.

Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen  zu
erteilen,  und  zwar:  .
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:

des  Offizierkreuzes  mit  Schwertern  des  Herzoglich  Braunschweigischen  Ordens
Heinrichs  des  Löwen:
dem  Major  Johannes  beim  Stabe  der  Schutztruppe;
        <pb n="1174" />
        W#  1090  20

Schutztruppe  für  Südwestafrika.
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern  des  Großherzoglich  Hessischen
Verdienstordens  Philipps  des  Großmütigen:

dem  Proviantamtskontrolleur  Breitfeldt;

der  Schwerter  zum  Ritterkreuz  2.  Klasse  des  Herzoglich  Vraunschweigischen  Ordens
Heinrichs  des  Löwen:

dem  Leutnant  v.  Langendorff;

des  neben  dem  Herzoglich  Braunschweigischen  Orden  Heinrichs  des  Löwen
gestifteten  Verdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Unteroffizier  Walter  und
dem  Gefreiten  Schmidt.

 

Deutsch-Ostafrika
Nachruf.

Am  20.  dieses  Monats  verschied  plötzlich  der

kommissarische  Sekretär
Herr  Alexander  Witte.

Seit  drei  Jahren  im  Gouvernementsdienst
stehend,  hat  sich  der  Verstorbene  stets  durch  unermüdlichen
  Fleiß  und  regen  Pflichteifer  ausgezeichnet.
  Sein  frühes  und  unerwartetes  Hinscheiden
  hat  bei  seinen  Vorgesetzten  und  Kollegen
gleich  lebhaftes  Bedauern  hervorgerufen.  Sein
Andenken  wird  stets  in  Ehren  gehalten  werden.

Daressalam,  den  30.  September  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Frhr.  v.  Rechenberg.

Ostafrika  haben  mit  Heimatsurlaub  verlassen:
am  13.  September  1908:  die  kommiss.  Sekretäre
Schwarzer,  Knodel  und  Trenge,  kommist.
Hauptzollamtsvorsteher  Grentzenberg,  Maschinist
Schütz,  Kanzlist  Feldmann;  am  26.  September:
Magazinaufseher  Herb;  am  4.  Oktober:  Bezirksamtssekretär
  Lergen;  am  5.  Oktober:  Zollamtsassistent
  2.  Klasse  Püstow.

Vom  Heimatsurlaub  im  Schutzgebiet  wieder
eingetroffen:  am  5.  September  1908;:  die  Sekretäre
Schmeiser  und  Freitag,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  Fischer,  Steuermann  Giese,  Kanzlist
Binding;  am  24.  September:  Bezirksamtmann
Spieth,  Bauleiter  Müller,  Bautechniker  Georgi,
die  Vermessungstechniker  Hörmann  und  Pelz,
Bauaufseher  Grasse,  Mechaniker  Koch,  Kanzleigehilfe
  Pfeifer  und  Sekretär  Steinhäuser.

Im  Schutzgebiet  neu  eingetroffen:  am  24.  Juli:
Landmesser  Becker;  am  5.  September:  Förster
Rauer;  am  26.  September:  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
  Volkwein  und  Forstassessor
Siebenlist.

 

Die  Wiederausreise  haben  angetreten:  am
19.  Oktober:  Kapitän  Prüssing,  Landmesser
Selke,  Hauptzollamtsvorsteher  Sieß,  kommiss.
Sekretär  Peters,  die  Lehrer  Andres  und
Dudzus,  Vermessungstechniker  Wilms;  am
9.  November:  Sekretär  Klenze,  Maschinist
Seidel,  Förster  Bewersdorf,  Kanzleigehilfe
Schöffer;  am  10.November:  Oberförster  Dr.  Holtz.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  19.  Oktober  1908  von  Neapel  aus  angetreten:
Unteroffizier  Schulz  und  die  Sanitätsunteroffiiere
Kemmner,  Fischer  und  Stahlkopf.

 

Komerun.

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Hamburg  eingetroffen:

am  18.  Oktober  1908:  Sanitätsfeldwebel  Gebhardt;


am  31.  Oktober  1908:  Oberarzt  Liste,  Feldwebel
Mellenthin  und  Büchsenmacher  Eichenhofer.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  10.  November  1908  von  Hamburg  angetreten:
Oberleutnant  Kirch  und  Leutnant  v.  Sommerfeld
  u.  Falkenhayn.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wieder
eingetroffen  die  Mitglieder  der  Yola-Croßschnellen-Grenzexpedition
  Oberleutnants  v.  Stephani,
Cuno  und  Rothe,  Leutnant  Detzner;  ferner:
Regierungsbaumeister  Eitel,  Materialienverwalter
Benicken,  Schlosser  Behr  und  Buchhalter
Vesper.

 

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimatsurlaub  verlassen:
  Sekretär  Kurtzahn,  Tierarzt  Dr.  Springefeldt,
  Zollamtsverwalter  Lippe,  Bureauassistent
Kessinger,  Wegebauer  Behrens,  die  Materialienverwalter
  Scholler  und  Rüffer,  Maschinenbauer
  Jacobs  und  Schlosser  Müller.
        <pb n="1175" />
        GW  1091  20

Am  9.  November  traten  die  Wiederausreise
an:  Sekretär  Fabian  und  Polizeimeister  Hoffmann.


Die  Ausreise  nach  Kamerun  haben  angetreten:
am  16.  Oktober:  Oberleutnant  Bartsch-  am
25.  Oktober:  Sekretär  Zeilmann;  am  9.  November:
  Bautechniker  Eckert,  Metalldreher  Beer
und  Gärtner  Simon.

logo.
Im  Schutzgebiet  Togo  sind  neu  eingetroffen
am  28.  September:  Oberstabsarzt  Dr.  Zupitza
und  Techniker  Munier.

Mit  Heimatsurlaub  is  ist  in  Deutschland  eingetroffen:
  Regierungsarzt  Dr.  Günther.

Die  Wiederausreise  nach  Togo  haben  am
26.  Oktober  angetreten:  Zollamtsassistent  Rebstein
  und  Techniker  Schmaus;  am  10.  November:
  die  Stationsassistenten  Hahndorf  und
Monts.

Die  Ausreise  nach  Togo  haben  angetreten:
am  26.  Oktober:  Techniker  Leschin;  am  10.  November:
  Vermessungsbeamter  Burbulla.

Deutsch-Südwestafrika.

Am  4.  November  haben  die  Wiederausreise
nach  Südwestafrika  angetreten:  Bezirksamtmann
Blumhagen,  Vermessungsdirektor  Görgens,
Bauingenieur  Finke,  Lehrer  Rohmann,  Bureauassistent
  2.  Klasse  Schnittker,  Topograph  Karsunke,
  die  Zollaufseher  Effmert  und  Arlt,

 

Polizeiwachtmeister  Paffrath  und  die  Volteeisergeanten
  Hoffmeister  und  Möhring

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:

a#m  25.  Oktober  1908  in  Blissingen:  die  Leutnants
Lindow  und  Meyer;

am  27.  Oktober  1908  in  Hamburg:  die  Hauptleute
  Wilm  und  Graf  v.  Stillfried  u.
Rattonitz,  die  Leutnants  Grabau  und  Frhr.
v.  Haxthausen  und  Intendanturrat  Düvel;

am  31.  Oktober  1908  in  Hamburg:  Oberleutnant
v.  Milczewski  und  Leutnant  Erhard.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  haben
am  4.  November  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Oberleutnant  Petter  und  Leutnant
v.  Tschirnhaus.

Eingetroffen  sind  im  Schutzgebiet:  am  17.  August:
Hafenbauinspektor  Wellmann  und  Lehrer  Voigt;
am  29.  September:  Geologe  Dr.  Voit.

Abgereist  sind  nach  Deutschland:  am  2.  Oktober:
  Leuchtfeuerwärter  Kummetz;  am  3.  Oktober:
  Schreiber  Schulz,  die  Polizeisergeanten
Otto  Müller,  Böttcher  und  Teeck,  Zeichner
Teich  und  die  Schlosser  Schleue  und  Warns;
am  23.  Oktober:  Tierarzt  Breitung;  am  24.  Oktober:
  Oberbürgermeister  Dr.  Külz.

Verstorben  ist  am  4.  November:  Landmesser

Hoffmann

Samoa.

Regierungsarzt  Dr.  Poleck  hat  die  Ausreise
nach  Samoa  am  30.  Oktober  angetreten.

 

bEuuu  iichtamtlicher  Teilsm

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestatiet.)

Deutsch-Ostofrika.

Die  Betriebsergebuisse  der  Usambara-Eisenbahn
in  den  Rechnungssahren  1905,  1906,  1907.
Nachdem  die  Usambara-Eisenbahn  von  Tanga

nach  Mombo  im  ostafrikanischen  Schutzgebiet  am
25.  Februar  1905  in  voller  Ausdehnung  —
129  km  —  dem  Betriebe  übergeben  worden  ist,
liegen  nunmehr  die  Betriebsergebnisse  der  ersten
drei  vollen  aufeinanderfolgenden  Rechnungsjahre
1905,  1906  und  1907,  je  mit  dem  1.  April  be- 



ginnend,  vor.  Sie  verdienen  eine  eingehende
Würdigung  umsomehr,  als  sie  bei  der  in  dieser
Zeit  unverändert  gebliebenen  Betriebslänge  der
Bahn  ein  zutreffendes  Bild  der  bisherigen  Verkehrsentwicklung
  und  Betriebsgestaltung  geben.
Wie  die  nachstehende  Zusammenstellung  (vgl.  Kol.
Bl.  1907,  S.  1048  bis  1051)  ausweist,  darf  dieses
Bild  wohl  als  ein  recht  befriedigendes  bezeichnet
werden.
        <pb n="1176" />
        W  1092  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beförderte
Rechnungsjahr  Personen-  Tonnen-  Zugersonen
  ·  Tonnen  »
Perf  Kilometer  Kilometer  Kilometer
1.  2.  8.  4.  5.  6.
1905  112  547  4479  069  6122  351  036  83  912
19006  160  572  605  952  7  486  462  880  88  151
1907  195  923  8  540  691  11  367  ]  948  324  104  354
Einnahmen  in  Rupien  (—  1.33  Mk.)  B6  Immaus:
  .  .·v.H.
Rechnungs-  Gesamt=  Betriebs-  »
--  .  «..  —"Sonitie-  ’  der  Ein-  Überschuß
jahr  «  Personen-  Güter-=  Vieh-  in  ig  Einnahme  Ausgabe  nahme
verkehr  verkehr  verkehr  nahmen  .
1.  7.  8.  9.  10.  11.  12.  18.  14.
1905.  66  402  57092  3120  11  7063  60  ovo  880  713.40037  Rp.  =  53383  /4
1906.  86291  80  220  3  739  "  11  110|#84366  99  053  53.7  85313  =  —  118751
1907.  12023  158889  2893  132040  144  766  !  47.8  158303  =  —  211071  „= 



 

 

Der  Personenverkehr  (Spalte  3)  hat  sich  nahezu
verdoppelt,  der  Güterverkehr  (Spalte  5)  beinahe
verdreifacht.  Die  Betriebsleistungen  (Spalte  6)
haben  aber  nur  um  etwa  ein  Viertel  zugenommen.
Die  Roheinnahmen  aus  dem  Personenverkehr
(Spalte  7)  haben  sich  gleichfalls  nahezu  verdoppelt,
die  aus  dem  Güterverkehr  (Spalte  8)  sind  nahezu
verdreifacht.  Obwohl  die  Einnahme  aus  dem
Viehverkehr  (Spalte  9)  zurückgegangen  ist,  haben
sich  doch  die  Gesamt-Roheinnahmen  (Spalte  11)
in  den  drei  Jahren  auf  das  2,18fache  gehoben.
Da  die  Betriebsausgabe  im  Jahre  1906  sogar
gegen  das  Vorjahr  zurückgegangen  ist,  sich  allerdings
  vom  Jahre  1906  auf  1907  erheblich,  und
zwar  um  rund  50  v.  H.  gesteigert  hat,  so  ist  der
Betriebskoeffizient  (Sp.  13)  dementsprechend  von
71,3  im  Jahre  1905  auf  53,7  im  Jahre  1906
und  auf  47,8  im  Jahre  1907  zurückgegangen.
Der  Betriebsüberschuß  (Sp.  14)  hat  sich  demgemäß
  von  53  383."  im  Jahre  1905  auf
211  071  “  im  Jahre  1907,  also  auf  das  beinah
  Vierfache  gehoben,  so  daß  das  Anlagekapital
der  Bahn,  im  Betrage  von  rund  9  051  500  ,
im  letzten  Jahre  durch  den  Brutto-Überschuß  bereits
  eine  Verzinsung  von  2,33  v.  H.  erfahren
hat.  Bei  diesen  Zahlen  sind  allerdings  irgendwelche
  Rücklagen  in  den  Erneuerungs=  und  Spezialreservefonds
  der  Bahn  noch  nicht  berücksichtigt.

 

 

Nach  den  bisherigen  Vorschriften  war  in  den
Erneuerungsfonds  eine  Rücklage  von  75  850  .7/
und  in  den  Spezialreservefonds  von  3000  .7
jährlich  zurückzulegen.  Hiernach  ergaben  sich  für
die  drei  Rechnungsjahre:

1905  1906  1907
ein  Fehlbetrag  von:  Reinüberschuß  von:
25  467  M.  34  900.¼.  132  221./7.

Rechnet  man  den  Vorschriften  entsprechend  die
Rücklagen  zu  den  Betriebsausgaben  hinzu,  so
erhält  man  für  das  Jahr  1907  einen  Betriebskoeffizienten
  von  67,3  v.  H.  und  eine  Verzinsung
des  Anlagekapitals  durch  den  reinen  Betriebsüberschuß
  von  1,46  v.  H.  Nach  dem  für  die  in
Rede  stehenden  drei  Jahre  geltenden  Pachtvertrage
vom  20./28.  März  1905  mit  der  Deutschen
Kolonial-Eisenbahnbau=  und  Betriebsgesellschaft
in  Berlin  erhält  der  Schutzgebietsfiskus  die  Hälfte
des  reinen  lberschusses,  also  für  das  Jahr  1907
die  Summe  von  66  110  ./¾  als  Pachtzins,  während
  die  andere  Hälfte  der  Betriebspächterin  zufällt.
  Nachdem  inzwischen  der  Betrag  der  jährlichen
  Rücklage  in  den  Ernenerungsfonds  als
etwas  zu  hoch  anerkannt  worden  ist,  wurde  die
Höhe  dieser  Rücklage  nach  eingehender  Prüfung,
mit  Wirkung  vom  Rechnungsjahr  1908,  auf  den
Betrag  von  48  000  jährlich  ermäßigt.

Durch  den  am  1.  April  1908  an  Stelle  des
        <pb n="1177" />
        W  1093  20

früheren  Pachtvertrages  in  Kraft  getretenen  neuen
Pachtvertrag  mit  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahnbau=
  und  Betriebsgesellschaft  in  Berlin  ist
von  der  Pächterin  nunmehr  ein  Mindestpachtzins
von  152  000  ¾/  jährlich  gewährleistet.  Die  Betriebseinnahmen
  fließen,  nach  Abzug  der  Betriebsausgaben,
  des  genannten  Mindestpachtzinses  und
einer  Entschädigung  für  die  Pächterin  im  Betrage
von  30  000  4,  mit  9/10  dem  Schutzgebiet,  mit
1/10  der  Pächterin  zu.  Hiernach  wäre  für  das
Jahr  1907  bei  einer  Gesamteinnahme  von
300  000  Rup.  =  400  000  —  und  einer  Ausgabe
  von  144  000  Rup.  =  192  000  “  dem
Schutzgebiete  ein  Pachtzins  von  152  000  /“  und
ein  Überschuß  von  10  mal  26  000  —
23  400  ¼,  zusammen  175  400  J  (statt
78  850  +  66  110  144  96600  ,  also
30  440  /“  mehr)  zugefallen.

Von  Interesse  dürsten  noch  folgende  kilometrischen
  Angaben  sein,  für  das  Rechnungsjahr
  1907  in  Mark:

Anlagekapital  70  166,7.“
Roheinnahmen  3  132,  —-Betriebsausgaben:

ohne  Rücklagen  1  496,3
mit  Rücklagen.  2  107,5
Ülberschuß:
ohne  Rücklagen  1  636,2
mit  Rücklagen.  1  025,0  „=ferner

  die  Betriebsausgaben  und  zeinnahmen
für  das  Zugkilometer  in  Mark:

 

im  Rechnungsjahre:  Ausgabe:  Einnahme:
1905  1578  .%  2215
1906  1498.=  2788  =
1907  1849  3872

Nachwelsung  der  Brutto-Sinnahmen  bei  den  Binnengrenz-Jollstellen  von  Deutsch-Ostafrika
im  Oonat  Juni  1908.
Gegenübergestellt  dem  gleichen  Monat  des  Vorjahres.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  21.  S.  1054.)

 

 

 

 

.«.«».  Salz=  ,  GGegen  Vorjahr
gollftell  Einfuhr=  Ausfuhr-=  Perbrauchs-  Neben-  Insgesamt  Im  "%
ollstelle  goll  zoll  Abgabe  Einnahmen  Vorjahr  MehrWeniger
——————————————21
l  I  ·
Maschi»  198369  856!72  60«682465082  6471  123529J498641167—  —  1n0n5
Schirati.  147  42  93  54  —  —  5  74  210  700  328.93178456  —155|6
Muansa  10  3108,,  55  6699  32  s51,51  104  1  15  0575220  076  691  202  2  —  (-—  21  125  3
Bukoba  198  61  1  68  18  75  1  982981  023974  70|11  43880—  6  746382
Usumbura  182  142—  —  —  —  2  —  184  15  245  94  —  —  24594—  —
Udjidi  —  —  —  —  —  —  —  ——  ——  —  1671  —  —  1|  67
Bismarckburg  22—  —  —  —  —  12  37.5  3437,5  45.83  15  45  30.38
Unsika-Posten  —  ——  —  —  —  —  —  —  —  —  —  ——  —  —
Veuz  -  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  533—  —  5.33
.  1  695  90  6750  —  —  5  —  1768  40|23  ST  839  131  1518741  —  —
ä  .  4850,5—J—  —  —  —  75  4925.5  65617I—  —  5671  —  —
Ssongea  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
Summe  in  Rup.  16  389  16  514938,5111  *  1318  1022  968  84/30  625  12  58  928  08  1860  7380  163.  69
-  “¾661  805  85  149  19  1757  4780  s25  12  28  302  96
Juni  1907  +38  52  S7|1  62  33  118  07  642  76  58  928  08  -
Gegen  Vorjahr
Zun.  X.  Abn.  —1672  26|13  31  121114  71  28302  96

 

 

 

 

Über  Dfellglite  und  deren  Gegenmittel  aus
Deutsch-Ostafrika

machen  der  Geheime  Medizinalrat  Professor
Dr.  Brieger  und  Dr.  Krause  neuerdings  folgende
  Mitteilungen:

„Eine  Anzahl  vergifteter  Pfeilspitzen  aus
Ostafrikaa  die  Herr  Regierungsrat  Dr.  Busse  von
seinen  Expeditionen  mitgebracht  und  uns  für

 

 

 

 

 

I  unsere  Arbeiten  überlassen  hatte,  wurden  von  uns
untersucht.  Die  Pfeile  stammen  aus  der  Umgegend
  von  Mgera  und  von  den  Wandorobbo.
Die  Untersuchungen  ergaben,  daß  das  Gift  wohl
nur  von  Acocanthera-Arten  (Acocanthera  vencnata,
  spectabilis,  abyssinica)  stammt.  Die  Pfeile
wurden  im  Jahre  1900  gesammelt;  das  Gift  besitzt
noch  heute  seine  volle  Wirkung.  Wir  konnten

2
        <pb n="1178" />
        W  1094  20

chon  früher  an  etwa  20  Jahre  altem  Pfeilgift
feststellen,  daß  die  Wirkung  des  Pfeilgiftes  durch
jahrelanges  Lagern,  obwohl  von  Laien  oft  das
Gegenteil  behauptet  wird,  keine  Einbuße  erleidet.
Ferner  sandte  uns  das  Kaiserliche  Biologisch-Landwirtschaftliche
  Institut  in  Amani  vor  einigen
Monaten  Wurzeln  von  Aristolochia  densivenia
Engl.  mit  dem  Bemerken,  daß  diese  Wurzeln  als
Gegenmittel  („Lunkulwe")  bei  Pfeilgistwunden
von  den  Eingeborenen  angewendet  werden  sollen.
Zahlreiche  Tierversuche  usw.  zeigten,  daß  in  diesen
Wurzeln  keine  Substanz  enthalten  ist,  die  imstande
wäre,  die  Pfeilgistwirkung  zu  beeinflussen;  auch
konnten  sonst  weder  wirksame  noch  giftige  Substanzen
  nachgewiesen  werden.  In  dem  üÜbersendungsschreiben
  ist  ferner  angegeben,  daß  die
Blätter  dieser  Pflanze  giftig  sein  sollen.  Schafe
und  Ziegen  sollen,  wenn  sie  von  diesen  Blättern
gefressen  haben,  bald  eingehen.  Wir  haben  daher
in  Amani  um  Übersendung  von  Blättern  von
Aristolochia  densivenia  gebeten,  ebenso  um
Blätter  von  Dichapetalum  Stublmannü  (Nchenchere),
  die  für  Schafe  und  Ziegen  ebenfalls  gefährlich
  sein  sollen.  Sobald  wir  die  Pflanzen
erhalten  und  untersucht  haben,  werden  wir  die
Resultate  mitteilen,  die  auch  in  wirtschaftlicher
Beziehung  von  Interesse  sein  dürften."

 

*mzxl

fiamerun.

Sine  Forschungsreise  durch  Uordwest-Kamerun.

Vor  einigen  Wochen  sind  nach  nahezu  13=monatiger
  Abwesenheit  die  beiden  Mitglieder  der
Kamerun-Expedition,  Professor  Dr.  Hassert  und
Professor  Thorbecke,  nach  Hause  zurückgekehrt,
die  das  Reichs-Kolonialamt  auf  Veranlassung  der
„Kommission  für  die  landeskundliche  Erforschung
der  Schutzgebiete“  nach  Nordwest-Kamerun
entsandt  hatte.  Hauptaufgaben  der  Expedition
waren  die  geographische  Untersuchung  des  Kamerungebirges,
  der  Gebirgsstöcke  des  Manenguba-Systems
  und  der  sich  nördlich  und  nordöstlich
anschließenden  Hochländer  sowie  die  Lösung  der
Frage,  ob  und  wie  weit  die  eigentümlichen
Grabenbildungen  Ost=  und  Zentralafrikas  im  westafrikanischen
  Graben  ihr  Gegenstück  finden.  Eine
Reihe  anderer  Arbeiten  auf  wirtschaftlichem,  zoologischem,
  botanischem  und  ethnographischem  Gebiet
sollte  mit  den  Hauptaufgaben  Hand  in  Hand  gehen.

Am  13.  Oktober  1907  trafen  die  Expeditionsteilnehmer
  in  Victoria  ein  und  begannen  ihre
Tätigkeit  zuerst  im  Kamerun-Gebirge,  das  auf
fünf  Wanderungen  umgangen  und  bestiegen
wurde.  Mitte  Dezember  wurde  das  Standgquartier
nach  der  Station  Johann-Albrechtshöhe  verlegt

 

und  von  hier  aus  das  Balue-Gebirge,  die  Bakundu-Senke
  und  das  Balundu-Tiefland  durchstreift.
Im  Februar  und  in  der  ersten  Hälfte  des  März
1908  wurden  die  Horst=  und  Vulkangebirge  des
Manenguba-Systems  (Kupe,  Bafarami,  Manenguba,
  Nlelako)  kreuz  und  quer  durchzogen  und
dann  bis  zum  Schlusse  der  Reise  die  Urwaldsgebiete
  mit  den  Grasfluren  des  Hochlandes  vertauscht.
  Die  Ausgangspunkte  für  die  nun  folgenden
  Wanderungen  bildeten  die  Militärstationen
Dschang  und  Bamenda.  Die  letzte  große  Rundwanderung,
  die  über  zweieinhalb  Monate  dauerte,
galt  zunächst  der  Landschaft  Bafum  in  Nordkamerun
  mit  ihren  Seen  und  ihren  eigentümlichen
Granitwollsackgebieten,  führte  dann  in  ästlicher
Richtung  über  den  Mauwesee  (wohl  den  höchst
gelegenen  Bergsee  unseres  Schutzgebietes)  ins
Banssoland  und  ins  Lamidat  Banjo,  das  westlichste
  der  unter  dem  politischen  Begriff  Adamaua
zusammengefaßten  Sultanate.  Durch  das  Tikarland
  und  das  Reich  Bamum  wurde  Ende  Juli
Bamenda  wieder  erreicht  und  endlich  bei  voller
Regenzeit  über  Bali,  Tinto  und  Johann-Albrechtshöhe
  der  Rückmarsch  zur  Küste  angetreten.

Reiche  Sammlungen  verschiedenster  Art,  deren
Bearbeitung  die  Fachleute  längere  Zeit  in  Anspruch
  nehmen  wird,  sind  mitgebracht  worden,  und
vielfach  wurden  ganz  neue  Aufschlüsse  über  die
Oberflächengestalt  und  den  inneren  Bau  der  durchzogenen
  Landschaften  gewonnen.  Die  Expedition
hat  vom  ersten  bis  zum  letzten  Marschtage  ein
ununterbrochenes  Itinerar  ausgenommen,  das,
464  Blatt  in  Groß-Quart  umfassend,  rund
2500  km  Weglänge  im  großen  Maßstabe
1:15  000  enthält  und  gleichzeitig  geologischen
Interessen  Rechnung  trägt.  Gegen  2000,  mit
4  Aneroid-Barometern  und  3  Siede-Thermometern
  gewonnene  Höhenmessungen  von  614  verschiedenen
  Punkten  tragen  nebst  zahlreichen  Peilungen
  zur  Vervollständigung  des  Kartenbildes
bei.  Bei  den  Höhenmessungen  wurde  nicht  bloß
den  Geländeformen,  sondern  auch  den  Höhengrenzen
  Aufmerksamkeit  geschenkt,  z.  B.  der  Waldgrenze,
  der  Siedlungsgrenze,  den  Höhengrenzen
von  Ol=  und  Kokospalmen  usw.

Die  Gesteinszusammensetzung  des  durchwanderten
  Gebietes  ist  verhälmismäßig  einfach  und
einförmig,  wie  auch  die  mitgebrachten  Handstücke
(rund  1500  Nummern)  dartun.  Den  Untergrund
bilden  weitaus  überwiegend  Granite  und  Urgesteine,
  die  von  einer  mehr  oder  minder  mächtigen
  Lateritschicht  oder  von  ausgedehnten  Basaltdecken
  überlagert  werden,  während  häufig  jugendliche,
  meist  noch  recht  gut  erhaltene  Domvulkane
und  Kraterberge  einen  charakteristischen  Schmuck
der  Landschaft  darstellen.

So  einförmig  die  geologische  Zusammensetzung
  des  Reisegebietes  ist,  um  so  mannigfacher
        <pb n="1179" />
        .  1095  20

und  verwickelter  ist  sein  innerer  Bau.  Wir  haben
es  wohl  mit  einem  seit  uralten  Zeiten  nicht  mehr
vom  Meere  überfluteten  und  daher  zu  einem
flachwelligen  Hügelland  abgetragenen  Rumpfgebirge
  zu  tun,  das  aber  in  junger  geologischer
Vergangenheit  von  tiefgreifenden  tektonischen
Störungen  betroffen  wurde.  Die  Hochfläche
wurde,  einer  geborstenen  Glasscheibe  vergleichbar,
nach  den  verschiedensten  Richtungen  hin  von
Sprüngen  durchsetzt,  an  denen  sich  die  einzelnen
Schollen  verschoben.  Die  Erofion  des  Wassers
und  der  Luft  hat  die  durch  tektonische  Kräfte
geschaffenen  Täler  und  Becken  weiter  ausgestaltet;
eine  lebhafte  vulkanische  Tätigkeit,  die,  wie  der
Robert-Meyer-Krater  im  Kamerun-Gebirge  lehrt,
heute  noch  nicht  ganz  erloschen  ist,  hat  weitere
tiefgreifende  Veränderungen  des  Landschaftsbildes
hervorgerufen.  Nicht  in  allen  Fällen  konnte  ein
Zusammenhang  zwischen  vulkanischen  Schloten
und  Bruchlinien  nachgewiesen  werden,  und  auch
ein  im  Oberflächenbilde  Kameruns  deutlich  hervortretender
  Graben,  ein  Gegenstück  zu  den  großartigen
  tektonischen  Einsenkungen  des  ost=  und
zentralafrikanischen  Grabens,  ließ  sich  nicht  nachweisen.
  Nur  die  breite,  offenbar  auf  tektonische
Kräfte  zurückzuführende  Furche,  die  sich  vom  Fuße
des  Kamerun-Gebirges  aus  als  Bakundusenke,
Mungotal  und  Tintokessel  vorwärts  zieht,  um  im
Stromgebiet  des  Croß  in  den  breiten  Benuegraben
  überzugehen,  könnte  vielleicht  im  Verein
mit  letzterem  als  westafrikanischer  Graben  zusammengefaßt
  werden.  Von  den  zahlreichen
Seen,  die  meist  als  Krater=  oder  Maarseen  an
die  Vulkangebiete  gebunden  sind,  wurden  acht
ausgelotet  (insgesamt  1005  Lotungen)  und  folgende
  größten  Tiefen  gefunden:  Richardssce
6,2  m,  Sodensee  80,9  m,  Elefantensee  111  m,
die  beiden  Maare  des  Manenguba-Gebirges  92,9
und  168,2  m,  Bambuluesee  58,5  m,  Mauwesee
(nicht  Mauwes)  52,4  m.  Im  großen  Ndsee,
wohl  dem  tiefsten  Wasserbecken  Kameruns,  einer
höchst  merkwürdigen  Kombination  von  Granitmulde
und  Maar,  wurde  bei  208  m  kein  Grund  erreicht.

Mit  den  Ablesungen  der  Barometer  waren
vor  allem  an  den  Orten,  in  denen  die  Expedition
längere  Zeit  verweilte,  auch  meteorologische  Beobachtungen
  verbunden.  Namentlich  die  höchsten  und
niedrigsten  Tages=  und  Nachttemperaturen  und  die
Regenmenge  wurden  so  oft  als  möglich  aufgezeichnet.

Neben  diesen  eben  kurz  skizzierten  Arbeiten
wurde  auch  eine  eifrige  Sammeltätigkeit  entfaltet,
  um  die  sich  besonders  Herr  Thorbecke
verdient  gemacht  hat.  So  wurde  eine  hübsche
Sammlung  von  Vogelbälgen  und  Tiersteletten
zusammengebracht  und  die  Pflanzenwelt  charakteristischer
  Landschaften,  z.  B.  des  Manenguba-Gebirges,
  des  Bambulue=  und  Mauwesee-Gebietes
usw.  in  ihren  Hauptvertretern  dem  Herbarium

 

einverleibt.  Besonders  reichhaltig  erscheinen  die
ethnographischen  Sammlungen,  die  namentlich  im
Bakossiland,  in  Bafut,  Bafreng  und  Babungo,
in  Bamue,  Banjo  und  in  den  interessanten  Landschaften
  des  Dsachng-Bezirkes  angelegt  wurden.
Dazu  kommen  viele  Hunderte  photographischer
Aufnahmen  von  geographisch,  ethnographisch  oder
wirtschaftlich  bemerkenswerten  Punkten  und  eine
kleine  Sammlung  phonographischer  Aufnahmen.

Was  die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  des  durchreisten
  Gebietes  anbetrifft,  so  ist  es  vor  allem  ein
Land  der  Olpalmen,  die,  nach  Millionen  zählend
und  stellenweise  förmliche  Wälder  bildend,  den
hauptsächlichsten  Reichtum  Kameruns  ausmachen
und  vielleicht  eine  wichtigere  Rolle  zu  spielen  berufen
  sind,  als  Baumwolle,  Kakao  und  Kautschuk.
Im  Urwaldstiefland  ist  die  Hauptnährfrucht  der
Eingeborenen  die  Plane  (Banane),  zu  der  sich
auf  dem  Hochland  der  Mais  gesellt.  Unabsehbare
Maisfelder  riefen  im  Bakossiland,  in  Bamum
und  in  vielen  anderen  Gegenden  geradezu  den
Eindruck  europäischer  Kulturlandschaften  hervor
und  lassen  einen  ausgedehnten  Maisbau,  wie  er
bereits  seit  einigen  Jahren  in  Togo  blüht,  auch
für  Kamerun  aussichtsvoll  erscheinen.  Tiefer  gelegene,
  sumpfige  oder  leicht  zu  bewässernde  Mulden
wie  die  Mbo-Ebene  und  der  Tintokessel  eignen
sich,  wie  mehrere  wohlgelungene  Versuche  beweisen,
  trefflich  zum  Reisbau,  und  die  auf  dem
Gras-Hochland  schon  jetzt  sehr  eifrig  betriebene
Erdnußkultur  ist  noch  bedeutender  Erweiterung
fähig.  Der  Reichtum  des  Bansso=  und  Bekomlandes
  an  Kolanüssen,  den  die  handelstätigen,
in  ihrem  ausgeprägten  Geschäftssinn  aber  nicht
immer  ganz  einwandfreien  Haussa  seit  langem
mit  Gewinn  ausnutzen,  liefert  einen  der  wertvollsten
  Handelsgegenstände  für  den  Sudan.
Freilich  ist  die  unerläßliche  Voraussetzung  zur
gedeihlichen  Erschließung  des  Graslandes,  daß  die
in  rüstigem  Fortschreiten  begriffene  Manenguba-Eisenbahn
  nicht  vor  den  Toren  dieser  zukunftsvollen
  Wirtschaftsgebiete  Halt  macht.

Noch  einer  ganzen  Reihe  anderer  Fragen,
auf  die  im  einzelnen  einzugehen  hier  unmöglich
ist,  hat  die  Expedition  Aufmerksamkeit  geschenkt,
3.  B.  den  verschiedenen  Hausbau=  und  Siedlungstypen,
  der  Volksverteilung,  der  Verbreitung  der
Trommelsprache,  der  Frage  der  europäischen
Einwanderung,  dem  Verkehrswesen,  dem  Handelseinfluß
  der  Duala  und  Haussa  usw.  Ihre  Erörterung
  ist,  wie  die  Verarbeitung  der  sonstigen
Ergebnisse,  einer  späteren,  umfangreichen  Veröffentlichung
  vorbehalten,  die,  wie  alle  Berichte
der  von  der  „Landeskundlichen  Kommission“  des
Kolonialamtes  veranlaßten  Expeditionen,  als  ein
Ergänzungsband  der  „NMitteilungen  aus  den
deutschen  Schutzgebieten“  erscheinen  wird.
        <pb n="1180" />
        W  1096  2

Uversicht“)  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  Kalendersahre  1907
im  Verlelch  mit  dem  Hbandel  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
Kalender=  Kalender-Benennung
  der  Warengruppen  «  «  ZumhmeAbnahme
1907
Wert  M  Wert  M  Wert  M  Wert  M
A.  Einkuhr.
1.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  .  .  817  128  715  944  101  184  —.
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Früchte  .  .  169  255  142  102  27  158  —
JO)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  Genubittel  870  720  623  696  247  024  —
d)  Getränke  laußer  Mineralwasser).  1  033  481  967  151  66  330  —
e)  Sänerien,  lebende  Pflanzen  und  duttermirtei  8  802  4  428  4374  —
H  Faserpflanz  .  —  126  —  126
8)  Cgenonesss  Der  Forstwirtschaft  ......  380  734.  188  069  192  665  —
Zusammen  .  .  38280120)  2641516  688  604
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse:
ende  Tiere  ..  13  609  11  425  2184  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  .  11746427  1294765  453  662  —
Zusammen  I.12036  18606  190  455  816  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralölle.  111293  776  167  335  126  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  OLlen  .  173  706  180  014  48  692  —
V.  Chemische  und  pharmazeutische  Erzeugnisse  “!
Schießbedarf  und  Sprengmittelu)  353  781  359  151  —  5  370
VI.  Textil=  und  Filzwaren=  Belleidungsgegenstände  zio
außer  Lederwaren)  6  500  8607071  666  1  —
VII.  Leder  und  Lederwaren,  Wachstuch,  Anrschnerwaren  .  214718  188  989  24  720
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  .  21  378  21  792  —  414
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwa  191  014  211  702  —  0  688
.  Papier=  und  Pappwaren,  (  /non  zmsiegenstände
  129  579  107  581  21  995  —
XI.  Stein-,  Ton„R  und  Glaswaren  .  293  135  273  677  19  458  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten.
Maschinen  und  Waffen):
a)  Unbearbeitcte  Metale  und  Halbzeug  ....  91  462  75  844  16  118  —
b)  Fabrikate  .  .20906521498073  592  579  —
Zusammen  KI2182  111  673  417  608  697  —
TIII.  Instrumente,  Maschinen  und  d  Fahrzeuge  .....  418  365  290  869  127  996  —
XIV.  Suaftei  und  Munition  .  .....  131  753  175  499  —  43  746
XV.  Geld  .  ....  5231981176261  —  653  063
Summe  der  Einfuhr  7  13  305  514  8991  033  —
B.  Ausfuhr.
I.  Ergeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Tebengewerbe:
a)  Erzeugnisse  des  Landbaue  G69106966417  J  2  762  751  —
b)  Erzeugnisse  der  San  .  7J738  1854  7905  31002912  675  —
Zusmmnenl...l464888189434555705426  —
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisee.1132172  965  688  166  484  —
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  .......  15  511  1491  11  020  —
IV.  Gewerbliche  Erzengnisse  .......  12211  32269  9  942  —
V.  Geld““)  .......  26  950  —  26  950  —
VI.  Baumwollwaren,  Gewehre.  Pulver“.)  .....  25693  —  25  693  —
CumtuederCluofulsr...1589141899459035945515  —
Gesamthandel  (Einfuhr  und  Ausfuhr)  13318796523  251  4179936  548  —

 

 

 

 

Die  detaillierten  Nachweisungen  über  den  Außenhandel  des  Schutzgebietes  werden  in  der  als  Anlage
zum  Deutschen  Kolonialblatt  erscheinenden  „Denkschrift  über  die  Entwicklung  der  Schutzgebiete  in  Afrika  und
der  Südsee  für  1907/08“  veröffentlicht.

"*“)  Hierbei  handelt  es  sich  um  die  Wiederausfuhr  eingeführten  Geldes  usw.
        <pb n="1181" />
        1097  „S

Wichtigste  Warenpositionen.

 

 

 

 

 

 

 
 
  

 

 

  
   
  

 

 

 

Benennung  Im  Kalenderjahre  Im  Kalenderjahre  Zunahme  Abnahme
der  1907  1906
Waren  Menge  s  Wert  sMenge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  Al  ka  Al  kg  4  kg  AM
A.  Einkuhr.

Reis  .  2488201I57299124989105521037—  51  9544  56599  —
Mehl  und  Backwaren  .  4406941214991324179«16982011651545171—I—
Tabak  .  4445731-1862951;425515  34623—i—
3'abakfabrikatc  .  118  157  53  148  9  281  101  480/108  8766  51  66—  —

.  Liter  124  350,  122  6891103  112  110  3421238  12  Z422  —  —
Branertweine  aller  Art  „  1307  686  630  865/1  388  884)  593  0755  —  37  290  81  108.  —
Bier  .,,  8628881914998119031760925098515407—  —
Bau-  und  Nutzholz  .  25700883807841894  994)  187  948|1  175  089,  192  7911  —  —
Fleisch,  Fische,  Eier,  Milch,  Honig  1

znd,  esonstige  tierische  Nahrungs-  l  «-184969917442061980
  864  12044s4599885539782—  —
sentent  Kalt  Kreide,  sonstige  Erden
und  Stei  1388218  1188272  272  312  188  760  —  —  984  094  75  438
Salg  8  521  4791  704  64185  642  700,  357  898|2  878  779  846  7481  —  —
R  teinkohlen.  #rnkehlen  Kriitek  3  575  117  161  68682  930  760  133  999  644  3572768—  —
Petroleum  ..  Lite  465  376  111  441316  553.  77041148  818  34  400—  —
eifen  aler  Art  344  135.  118  470|277  4188  85  389  66  717  33081—  —
Drogen  und  Apothekerwaren.  112  182  152  790  72251  156  7393  399811  —  —  8  940
Gewebe  aller  Art.  1  421  187.5  005  446817  369  2  827  303  603  8  178  11010  —
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,
Poiamemkierwaren,  Schirme.  Filt-  »
339  675  1  402  583]  269  098  1  161  49469  677,  241  080—  —
Scheer  u#d  Stie  l  .  2367412914019168117689  6  506.  11451  —
Möbel  und  sonsice  ichlerwaren  .  226721133211258135153115  31414  19  904
Glas  und  Glaswaren  182  268  280  274406  807,  222  6581  —  5  6161  74  539  —
RNebeisen,  eiserne  vsn  Stangen,  1  i
cke  usw.  159  297  51  955  161  405  53  077  —  —  210  2  022
6  .  344015118194394  078,  188  647  —  —  49  163  20  353
Esemn#aren,  nicht  besonders  genanni  2742  453  1  509  0501  590  762/1  032  815/|1  151  691,  476  235  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Metallen  226  155  437  51175  229  308  746  50  926  128  700  —  —
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  1  s
aller  Art,  auch  Fahrräder  .  289044s287946161  047  106  041  997  131  9004]1  —  —
Feuerwaffen  .  .St1  ck  101064719  4039·77575—  —  3529  22  856
Goldmünzen  —  70  —  103000|  —  —  833000
SEilbermünzen  —  453  1998  —  1  052  261  —  —  —  529  068
B.  Rusfuhr.
Kakao  1  797  614  2  704  260|11  252  123  1  167  498  645  491.1  536  7632  —  —
Talmerne  418  188  3462  853  8591  441  161  2  030  988/2  747  185,  822  871  —)  —
Palmöl  6r  559  833,  1  328  299|2  982  844,  926  997  576  289  401  302
Bau-  *  Rubbolz  1064  450  94  125  1  304  960.  118  794  240  510,  24  009
autschuk  811  7  641  116  s#1  802  2  da4400  —  —
Elsenben  *r  1073  61  067  904  733  169  0603  ½  —
        <pb n="1182" />
        W  1098  20

übersicht  über  die  Bewegung  des  Sandels  des  Schutzgeblets  Komerun  im  II.  Viertel  des  Kalender- 



jahres  1908  im  Verglelch  mit  dem  Handel  im  gleichen  eltraum  des  Vorjahres.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
II.  Viertel  II.  Viertell  Zunahme  Abnahme
Beue  d
nennung  der  Warengruppen  1908  1807
Wert  MA.  BWert  A.  Wert  A.  BWert  A
A.  Einkuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  340  549  145  656  194  893  —
b)  Knollengewächse.  Gemüse  und  Frü  chte  89  862  36399  3  463.  —
c)sEolomae  Verzehrungsgekenstandh  Genuhmittel.  217  801  179  100  38  701  —
d)  Getränke  (außer  Minera  6  849  252  070  —  85  221
e)  Sämereien,  lebende  Pfianzen  5)  uttermitel  8  822  1  901  6921  —
1)  Faserpflanzen  .  206  —  206  —
8)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .  42  594  87  243  ö  851  —
Zusammen  I.  866  688  652  369  214  317  —
II.  Tiere  und  lierische  Erzeugnisse:
a)  L  iere  8  156  679  7477  —
b)  Fleisch  und  tierische  Erzeugnisse  aller  Art  40õ  124  824  851  80  773  —
Zusammen  II  413  280  325  030  88  250
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  185  406  200  290  —  14  881
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  49  876  35  719  89  157  —
V.  Chemische  und  harmagentische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmit  95  191  54  785  40  706  —
VI.  Textil=  und  Filzwaren=  jitelnn  ägenenstärd:  usw.
außer  Lederware  .  1077  045  1  169  542  —  22497
VII.  Leder  und  Vederwaren.  Snchetuch  teiichnerwaren  62  48  817  19  012  —
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwar#  6218  2  1126  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnigwar  en  82  232  35  738  —  3  506
X.  Papier=  u.  Pappwaren,  literarische  u.  Kunstgegenstände  26  744  23  650  3  091
XI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  62  652  46  858  15  794  —
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbsrarbesuoe  Metalle  und  Halbzeug  218  352  23  318  195  039  —
b)  Fabrikate  43  351  |  463614  —  49763
gusammen  S—  632  203  486  927  145  276  —
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  116  890  40  222  76  668  —
XIV.  Sassen#  und  Mun  24  891  16  611  8280  —
XV.  Gel  719  801  —  719  861  —
Summe  der  Einfuhr  im  II.  Viertel  1908  bzw.  10074  30  O0  11899  651  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  4418  79114  08339  827  —  —
Ziinahnie-I—,Abnahnie—  —52490—872677  —  —
.  BAusfulsr.
I.  Ergeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewer
a)  Erzeugnisse  des  Landbaues  1  236  3371297122  —  60  785
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  1227  000  2242  054  —  1  015  045
Zusammen  I.  2  468  31639  16  —  1  075  830
II.  Tiere  und  tierische  Erzeugnisse  291  616  229  198  62  418  —
III.  Mineralische  und  sosice  Roh  bstoffeZ  89323  1283  2  040  —
IV.  Gewerbliche  Erzen  .  16008  8  548  7520
V.  Wiederausfuhr  (6o  i)  —  2  646  —  .  2646
Summe  der  Ausfuhr  im  II.  Viertel  1908  bw.  1907.774  3583780  851  —  1006  498
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  2731  8892  959000  —  —-Zuiiahnie—s—,sbnnbine—.
  +  42  464—  821  851  —  —
        <pb n="1183" />
        W  1099  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Im  Im
II.  Vierte.II.  Viertell  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Warengr  en
6  rupper  1008  1907
Werto  WertéWert.  Wert  .“
C.  Gesomthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  II.  Viertel##  1908  s  bzw.  1907  7  140  664947501  193  153  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  7  150  660  6  998  327  —  —
Zunahme  +.  Abnahme  —.  —  10  026  1  —  50  826  —  —
Wiotioete  Warenvoftttlonen-II.
  Viertel  Im  II.  Viertel  6
Benennun  Im
der  ¾  des  Jahres  1908  des  Jahres  190]Bunahme  Abnahme
Waren  Menge  Wert  Js  Menge  Wert  sMenge  Wert  s  Menge  Wert
xg  i  —m————
A.  Einfuhr.
Rees  1.001  286  272  8871451  402  106  312639  884/166  575  —  —
Mehl  und  Vackwaren  105  817,  55  952  65  370,  34  406540  44721  487  —  —
Taba-  90  131  135  6h888  893  100  955  —
Spbibei3  4693  53  1  883  32  483  2810|20  524  —  —
Stille  W  Liter  21  535  28  642  22  915  23  786  —  —  1880  144
Smmmiwein  aller  Art  .-  9408691260498587582161346  —  87889  34  797
Bie  .  .-  878486232884915’42211  2933.  10  117  —  —
*  und  Ni  chholz  .  414158I42594455  4271  37243  —  53511284  —
Fleisch,  Rischek  Eier,  Milch  Honig  und  1  i
sonstige  zirriche  Nahrungsmittel.1  221  404  539336  21  323  689045  006.  80  88960  —  —
Zement,  ,Kreide,  sonstige  Erden
e  Steine  ...  556  246  39272  167737  20  682  389  209,  18  590  —  —
Sa  980  337  64  44432252  517  143  042  —  —  11272180°  78599
Siekuuölen,  Brauntohlen,  Briteins  1  353  390068  676  11928|1106790  46  7481  —  —
Petrolem  69  660  18  81818  164¼  21  1660  LI]  —%  230
Seifen  aller  Art  80  377  38795  77770  26  905  2  607  11  890  —  —
Gewebe  aller  0t184  118  726  901  2738  419  884  850  —  —  89  301  157  949
Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,  Posamentierwaren,
  Schirme,  Filzwaren  77  1  4  333  414  590  877,  292  588  17  472  38  826  —
Schuhe  und  Stefel.  4,  30  605  21897  11145/  14  798  —
Glas  und  Glasw  "  2  8  826  18  590  32  682444  333  18  202  —  —
Roheifeii,  eiserne  cchieiien  Staiigeii,  »

e  usr  713  370  215  810  2360  3380711  019.212  471  —  —
Riellblech  .  02021-24701  76901  24  08525120  616  —  —
Eisenwaren,  nicht  besonders  genannt  1  010  285,  345  510649  754  347  894  *§  531)  —  —  2375
Waren  aus  anderen  unedlen  len  15  688  39  366444557  81  013  —  18  869  41  652
Feuerwaffen  .  Stü  174,  9925  141  11  346  n  —  —  1421
Goldmünzen  —  —1  —  —  —  —
Silbermünzen  —  —  —  —  —  —  —  —

i
B.  Rusfuhr.
Kakao  ’4209  593  859  031  538  200  756  800  156  303  283222  —  —
Szee  .  0819  01602419)-922218»036972—  —110202112780
Palmö  1  084  860  319  6151  206  6066  583  906  —  277220  234  381
Bau-  8  Rubholz  157  198  18  584  13  890  —  4694  3489  —
Kautschuk  307  895  1208381  7  *  2226792  —  —  99  253  1018111
Elfenbein  12  919  2227563411  190  209  824  1  729.  12  932  —  —
a
        <pb n="1184" />
        GW  1100  20

Nachwelsung  der  bel  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  famerun  im  Monat  AKugust  1908  fällig
gewordenen  Sollbeträge.
Wol.  Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  21,  S.  1056.)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

cdeiemibenen  der  fälig  gewordenen  #nen  deklarierten)  Zölle  -
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Gegen  een  gleichen
Zollamt  1908  1807  des  Vorjahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  Einfuhr  Ausfuhr  Zus.  mehr  weniger
%  Pf]  fs  MI.  A.  B.  A  I.  A  f.  A.  Pf..  MA  Vf.
i  ·  «  i  «-Duala
  120  856  70  2x038  25122  894  95  140  181  75  5  795|80  145  927  05  —  —23532.  10
Vittoria  .....  15780H10  408l9016  189—1t  861i7o  14044019266’15  —;—  8077  15
......  28975J7587888;406681415101  910(85  89  38  —  141  534  85  —  —11  720,  70
Vio  dꝛi  Rey.  971020  128—  9  888  2018  925/35  558.—  19478  35  –  —  9640  15
.....  526  30  208—  734  4  101|65  585.20  86  85  —  —3952  55
*5*  669  85  632  —  1  301  85  4  148  80  1  305  40  5  754  20  —  —  4452  85
Nolnndn  %  %  —  —  —  —  —  —  —  —  –  —  —  —  —  —  —
Im  ganzen176  ois  a0  41  253  55217271  95287  380  1519267  30  366  647  45  —  —  119375.50
i  «  ——  —  —
Togo.  der  Landebrücke  von  Lome  mit  zur  Erhebung,

Die  Betriebsergebnisse  der  Togobahnen
iIim  Zechnungsjahre  1907.

Im  Schutzebiet  Togo  ist  die  304  m  lange
Landebrücke  in  Lome  im  April  1904  und  die
45  km  lange  Küstenbahn  von  Lome  nach
Anecho  am  18.  Juli  1905  dem  Verkehr  übergeben
  worden.  Nachdem  inzwischen  der  Betrieb
auf  der  119  km  langen  Inlandbahn  Lome—
Palime  am  27.  Januar  1907  in  ganzer  Ausdehnung
  eröffnet  worden  ist,  haben  wir  in  dem
Rechnungsjahr  vom  1.  April  1907  bis  31.  März
1908  zum  ersten  Male  ein  volles  Betriebsjahr
für  diese  Anlagen  vor  uns;  seine  Ergebnisse
dürften  daher  von  besonderem  Interesse  sein.

Um  die  wirtschaftlichen  Ergebnisse  der  drei
als  sogenannte  „Verkehrsanlagen“  vereinigten
Unternehmungen,  der  Landebrücke,  der  Küstenbahn
und  der  Inlandbahn,  richtig  würdigen  zu  können,
muß  man  berücksichtigen,  daß  auf  der  Küstenbahn
die  meisten  Güter  zwischen  Lome  und  Anecho
frachtfrei  befördert  werden,  weil  die  Station
Anecho  von  den  Seedampfern  heute  nicht  mehr,
wie  früher,  angelaufen  wird  und  man  daher  den
Kaufleuten  in  Anecho,  die  die  frühere  Dampferverbindung
  eingebüßt  haben,  nicht  wohl  auch  noch
die  Mehrausgabe  für  die  Bahnfrachten  zwischen
Lome  und  Anecho  auferlegen  konnte.  Diese
Bahnfracht  kommt  als  Gebühr  für  die  Benutzung

und  die  Küstenbahn  ist  also  in  dieser  Beziehung
mehr  wie  eine  Privatanschlußbahn  an  die  Landebrücke
  in  Lome  für  die  Kaufleute  von  Anecho
anzusehen.  Die  Bahn  ist  auch  aus  Rücksichten
der  allgemeinen  und  besonders  der  Zollverwaltung
von  vornherein  mit  der  Landebrücke  als  eine
einheitliche  Anlage  betrachtet  worden.  So  kommt
es  denn,  daß  die  Einnahmen  aus  dem  nicht  unbeträchtlichen
  Güterverkehr  der  Küstenbahn  außerordentlich
  gering  sind  und  infolgedessen,  da  der
Personenverkehr  allein  eine  Rentabilität  dieser
Bahn  nicht  erzielen  kann,  die  Bahn,  für  sich
allein  betrachtet,  auch  jetzt  noch,  obwohl  ihre
kilometrischen  Anlagekosten  nur  wenig  über
20  000  “  betragen  haben,  und  obwohl  sie
bereits  im  dritten  Betriebsjahre  steht,  einen
Betriebszuschuß  erfordert  hat  (17  609,36  M.).
Wesentlich  günstiger  stellt  sich  das  Betriebsergebnis
  der  Inlandbahn,  obwohl  ihre  kilometrischen
  Anlagekosten  mehr  wie  dreimal  so  hoch  sind
als  die  der  Küstenbahn.  Hier  liegen  derartige
anormale  Tarifverhältnisse  nicht  vor.  Die  kilometrische
  Roheinnahme  aus  dem  Personenverkehr
ist  zwar  etwas  geringer  als  bei  der  Küstenbahn,
dafür  aber  ist  die  kilometrische  Einnahme  aus
dem  Güterverkehr  hier  mehr  als  das  Sechsfache
der  entsprechenden  Einnahme  bei  der  Küstenbahn.
Die  kilometrischen  Betriebsausgaben  bei  beiden
Bahnen  sind  nicht  wesentlich  voneinander  ver-
        <pb n="1185" />
        GV  1101  „20

schieden,  und  so  ergibt  sich  ein  Betriebskoeffizient
bei  der  Küstenbahn  von  131,64  v.  H.,  bei  der
Inlandbahn  von  54,24  v.  H.

Das  beste  wirtschaftliche  Erträgnis  zeigt  die-Landebrücke,
  deren  Anlage  bis  jetzt  im  ganzen
838  839,12“  gekostet  und  deren  Betriebsüberschuß
  im  Jahre  1907  190  681,71  J/,  das
sind  22,8  v.  H.  des  Anlagekapitals,  betragen  hat.
Betrachtet  man,  wie  es  im  vorliegenden  Falle
geboten,  Landebrücke  und  Küstenbahn  als  eine
wirtschaftliche  Einheit,  so  erhält  man  für  das
Baukapital  der  beiden  Anlagen  von  zusammen
1751  894  einen  Betriebsüberschuß  von  zusammen
  173  072,35  .X,  das  sind  rund  9,9  v.  H.

 

des  Anlagekapitals.  Demgegenüber  wirtschaftet
die  Inlandbahn  für  sich  bis  jetzt  nur  rund
1,83  v.  H.  ihres  Anlagekapitals  heraus.  Es  ist
also  bisher,  streng  genommen,  nur  die  Landebrücke
  von  Lome,  die  heute  den  Togobahnen  zu
ihrer  Rentabilität  verhilft.  Ihre  Verkehrsziffern
für  die  einzelnen  Monate  find  in  der  Regel  ein
untrüglicher  Wertmesser  auch  für  die  wirtschaftliche
  Lage  der  beiden  Bahnen.  Faßt  man  die
jetzigen  Verkehrsanlagen  von  Togo  zusammen,
so  erhält  man  für  ihr  Gesamt-Anlagekapital  von
9  160  937  „  eine  jährliche  Verzinsung  von
3,37  v.  H.  In  der  nachstehenden  Tabelle  sind
diese  Ergebnisse  übersichtlich  zusammengestellt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

*  1  %
Küstenbahn,  45  km  Inlandbahn,  119  km  Gesamie
Landebrücke  .  «  N»«
Lome  im  ganzen  für  das  im  gangen  iür  das  ricbeer
oͤe  ..  an.  4
1  Kilometer  hunzen  gilometer  anlage
(%  1  *.  M.  .  M  Al
Einnahme  im  ganzen:
aus  dem  Personenverkehr  6629,00  43  196,15  959,91  87712.00  737,08  137537.15
aus  dem  Güterverkehr  381  954.80  12  163,35  276.0060  03.79  1  743.98  601  951,.91
Sonstige  Einnahmen.  3  110,90  —  —  —  —  3110,90
Zusammen  39s  694,70  55  659.50  1236,87  295  245.79  2  481.06  742  599,99
Betriebs-Ausgabe  l201  012,90  73268,86  1  628,20  160  149,22  1#15,79  134  431.07
In  Progenten  der  Eimahme132  v.  Sb.131,6  u.  H.  54.  24  .  H.  —  58,50  v.  H.
(Betriebs-KRoeffizient)
Überschuß  190  681.71  —  —  135  096.57  1  135.2708  168,92
Fehlbetrag  —  17600,36  —  —  —
—  —  —
173  072,  35
Anlagekapital  am  1.  April  1907  38  839,  12  913  054.00  20  290,00  7  100  0J2,98  62261,600  9  160  937,  00
—
"  ·  1751894,02
Verzinsung  durch  den  Betriebsüberschuß
  im  Jahre  19007  2  v.  O.  —  1.83  v.  H.  n.#7  v.  H.
—...  —„úÓ„“
9,9  v.  H.
Hierbei  sind  irgendwelche  Rücklagen  in  die  Vorbilde  der  Usambara-Eisenbahn  3  v.  H.  des
Ernenerungs=  und  Spezialreservefonds  der  Ver-  Beschaffungswertes  für  Schienen  und  eiserne

kehrsanlagen  noch  nicht  berücksichtigt.  Solche
Fonds  sind  auch  für  das  Rechnungsjahr  1907
einstweilen  noch  nicht  gebildet  worden.

In  bezug  auf  die  Höhe  der  erforderlichen
Rücklagen  in  die  Erneuerungsfonds  zur  Bestreitung
der  Kosten  für  die  regelmäßig  wiederkehrende
Ernenerung  des  Oberbaues  der  Bahnen  (außer
der  Bettung)  und  der  Landebrücke  sowie  der
Fahrzeuge  ist  anzuführen,  daß  diese  nach  dem

Schwellen,  6  v.  H.  des  Beschaffungswertes  für
Holzschwellen,  5  v.  H.  desgleichen  für  Lokomotiven
und  3  v.  H.  desgleichen  für  die  Wagen  betragen
und  künftig  den  Betriebsausgaben  zugerechnet
werden  sollten.  Hiernach  würde  sich  diese  jährliche
  Rücklage  für  das  Jahr  1907  für  die  Togobahnen
  auf  122  000.7  und  für  die  Landebrücke
auf  36  000  /,  zusammen  158  000  77,  belaufen.
  Schlägt  man  diesen  Betrag  nebst  5000./(4
3
        <pb n="1186" />
        G  1102  20

Rücklage  in  den  Spezialreservefonds  den  Betriebsausgaben
  der  gesamten  Verkehrsanlagen  zu,  so
steigen  die  Ausgaben  auf  597  431  und
bringen  den  Betriebskoeffizienten  von  58,50  auf
80,4  v.  H.  in  die  Höhe.  Der  Überschuß  würde
dadurch  auf  145  168,92  J  und  der  Prozentsatz
der  Verzinsung  des  Anlagekapitals  auf  1,58  v.  H.
herabgedrückt.

Inzwischen  hat  sich  indes  die  Erkenntnis
geltend  gemacht,  daß  die  vorgenannten  Rücklagesätze
  für  die  Bahnen  etwas  zu  hoch  bemessen
sind;  ihre  Anwendung  läßt  daher  das  wirtschaftliche
  Erträgnis  der  Bahnunternehmung  in  einem
etwas  zu  ungünstigen  Lichte  erscheinen  und  legt
in  unerwünschtem  Maße  Geldmittel  dauernd  fest,
die  dadurch  der  anderweiten  Verwendung  zu
werbenden  Zwecken  entzogen  werden.  Aus  diesen
Gründen  sind  die  oben  gedachten  Rücklagesätze
für  die  Bahnen  nach  eingehender  Prüfung  mit
Wirkung  für  das  Rechnungsjahr  1908  auf  folgende
  Werte  ermäßigt  worden:

Für  den  eisernen  Oberbau  von  3  auf  2  v.  H.
des  Beschaffungswertes,  für  die  Lokomotiven  von
5  auf  2½  v.  H.,  für  die  Wagen  von  3  auf  1½
v.  H.  des  Beschaffungswertes.  Der  Satz  von
6  v.  H.  für  Holzschwellen  konnte  beibehalten  werden,
  da  Holzschwellen  nur  in  geringem  Umfange
zur  Anwendung  kommen.

Bei  Annahme  dieser  Rücklagesätze  ist  eine
Lebensdauer  zugrunde  gelegt  für  den  eisernen
Oberbau  von  30  Jahren,  für  Holzschwellen  von
15  Jahren,  für  Lokomotiven  von  25  Jahren  und
für  Wagen  von  35  Jahren.  Diese  Lebensdauer
dürfte  den  Bedingungen  des  Betriebes  auf  den
Schutzgebietsbahnen  mit  ihrer  geringeren  Fahrgeschwindigkeit,
  den  leichteren  Betriebslasten  und
dem  schwächeren  Zugverkehr  entsprechen.  Hiernach
ergibt  sich  nach  den  ermäßigten  Rücklagesätzen  eine
jährliche  Rücklage  für  die  Togobahnen  von  nur
59  000  .¾  statt  122  000  “  (63  000  ¼¾  weniger).
  Der  Betrag  von  36000  .7¼  für  die  Landebrücke
  bleibt  zunächst  unverändert.  Es  werden
demnach  künftig  vom  Rechnungsjahre  1908  an
zunächst  jährlich  95  000  x  in  den  Erneuerungsfonds
  zurückgelegt;  dieser  Betrag  erhöht  sich  entsprechend,
  sobald  die  in  der  Ausführung  begriffene
Berlängerung  der  Landebrücke  vollendet  sein  wird.
Außerdem  find  in  einen  Spezial-Reservefonds  zur

 

Bestreitung  von  Ausgaben,  die  durch  größere
Unfälle  oder  Elementarereignisse  hervorgernfen
werden,  jährlich  5000  bis  10  000  “  zurückzulegen,
  welche  indes  als  Betriebsausgabe  verbucht
  werden.

Ülber  die  Verpachtung  der  gesamten  Verkehrsanlagen
  vom  Tage  der  Betriebseröffnung
der  Inlandbahn  an,  zunächst  bis  zum  31.  März
1908,  war  mit  der  Gesellschaft  Lenz  &amp;amp;  Co.  in
Berlin  am  5./12.  Februar  1907  ein  Vertrag  abgeschlossen
  worden.  Nach  diesem  Vertrage  hat
die  Pächterin  als  Pachtzins  von  den  Roheinnahmen
aus  dem  Personenverkehr  der  Landebrücke  die
Hälfte,  aus  dem  Güterverkehr  der  Landebrücke
je  3  /“  für  die  Tonne  beförderten  Guts  und
ein  Drittel  der  übrigen  Roheinnahmen  des  Betriebes
  zu  zahlen,  mindestens  aber  den  über  110
v.  H.  der  Betriebsausgaben  aufkommenden  Teil
der  Betriebseinnahmen.

Nach  der  Abrechnung  für  die  abgelaufene
Pachtzeit,  die  sich  indes  auf  14  Monate,  nämlich
vom  1.  Febrnar  1907  bis  31.  März  1908,  erstreckt,
beläuft  der  Pachtzins  sich  tatsächlich  auf  275028.#/7.
Am  1.  April  1908  trat  ein  neuer  Pachtvertrag
in  Kraft,  der  mit  der  Deutschen  Kolonial-Eisenbahnbau=
  und  Betriebsgesellschaft  in  Berlin  auf
12  Jahre  abgeschlossen  ist  und  also  am  31.  März
1920  abläuft.  In  diesem  ist  von  der  Pächterin
ein  Mindestpachtzins  von  306  500  .7  gewährleistet,
während  die  Betriebseinnahmen  nach  Abzug  der
Betriebsausgaben,  des  gewährleisteten  Mindestpachtzinses
  und  einer  Enutschädigung  für  die  Pächterin
  im  Betrage  von  30  000  //,  mit  9/10  dem
Schutzgebietfiskus,  mit  1/10  der  Pächterin  zufallen-Wenn

  man  fordert,  daß  das  Anlagekapital
der  Verkehrsanlage  —  rund  9  161  000  7  —
mit  4  v.  H.  verzinst  und  mit  0,6  v.  H.  jährlich
getilgt  werden  soll,  so  hätte  der  Betriebsüberschuß
ohne  die  erforderlichen  Rücklagen  421  4066.
und  mit  diesen  Rücklagen  künftig  421  406  —
95  000  /,  zusammen  rund  516  406  4  zu
betragen.  Wie  man  sieht,  sind  die  Verkehrsanlagen
  in  Togo  von  diesem  Ziel  heute  noch
ziemlich  fern;  immerhin  erscheint  die  Hoffnung
nicht  unbegründet,  daß  es  in  einigen  Jahren  erreicht
  wird,  wenn  man  die  Steigerung  der  Roheinnahmen
  aus  dem  Verkehr  der  Landebrücke  von
Lome  in  den  letzten  drei  Rechnungsjahren  in
        <pb n="1187" />
        W  1103  20

Betracht  zieht:
tragen:
1905  (für  8½  Monat)
1906  (12  Monate)  232  418,70  =
1907  dgl.  391  694,70
Wesentlich  zur  Beurteilung  der  Leistungen  des
Verkehrs  auf  der  Küsten=  und  der  Inlandbahn
sind  noch  die  nachstehenden  Ergebnisse  des  Rechnungsjahres
  1  1907:

Diese  Roheinnahmen  haben  be-188

  007,60

 

–.

 

.  Per-Bug-

  Rei-  sanen-  Tounen  Tonnenkilom.

  sende  kilom.  ki  lom

1  2  3  1  5

Küstenbahn.29  297.  51  204  1  629  181  9  790,6.414  173

hoa  frachtrrei:
8395,5/360  988
Inlandbahn.  352  l  45  782  885  07712  20  1  1|808  811

Man  ersieht  hieraus,  daß  der  kilometrische
Personen-,  Güter=  und  Zugverkehr  auf  der  älteren
Küstenbahn,  wie  naturgemäß,  stärker  ist  als  auf
der  Inlandbahn.

Der  Verkehr  auf  der  Landebrücke  hat  umfaßt:
42  838,  9  t  (im  Vorjahre  27  096  t),  und  zwar
12  005,6  t  Einfuhr,  30  833,3  t  Ausfuhr;  ferner
Großvieh  48,  Kleinvieh  108,  Geflügel  3810  Stück,
Gepäck  22,6  t,  Geldsendungen  im  Werte  von
2  069  000  Mk.

Die  Mutzwaldungen  Olttel-Togos.
Von  Forstassessor  Metzger-Lomc.“)

In  Mittel-Togo  ist  das  Bewaldungs-Prozent
relativ  günstig.  Auf  Grund  der  längs  der  Marschroute
  Misahöhe  —  Pampawüe  —Atakpame  gemachten
  Beobachtungen  dürfen  die  Waldbestände
dieses  Gebietes  mit  40  v.  H.  der  Gesamtvegetation
eingeschätzt  werden.  Dieser  relative  Reichtum  an
Wald  legt  eine  Erörterung  darüber  nahe,  in
welcher  Weise  bisher  diese  Waldungen  verwertet
wurden  und  welche  Gesichtspunkte  für  ihre  künftige
  Verwertung  maßgebend  sein  sollen.

Eine  nennenswerte  Ausnutzung  dieser  Waldungen
  auf  ihren  Holzbestand  hat  bisher  nicht
stattgefunden.  Aus  dem  Waldgebiete  bei  Misahöhe
  wurde  zwar  manche  Holzart,  insbesondere
die  ob  ihres  schönen,  termitensicheren  Kernholzes
so  sehr  geschätzte  Clorophora  excelsa,  herausgeplentert
  und  namentlich  zur  Deckung  des  Bauund
  Nutzholzbedarfes  der  in  Palime  ansässigen

*)  Aus  dem  Sericht  über  eine  mit  dem  Gouverneur

rafen  Zech  ausgeführte  Reise  von  Lome  nach  den

Hrasen  der  8  Mleou  und  Akposso  (Amtsblatt  1908,
t.  22).

 

Europäer  verwendet.  Aber  diese  Holznutzungen,
welche  an  einigen  Ortlichkeiten,  an  denen  die
Bringung  des  Holzes  besonders  leicht  war,  in
wenig  walderhaltender  Weise  stattfanden,  sind  für
das  durchschrittene  reiche  Waldgebiet  von  keiner
ausschlaggebenden  Bedeutung.  In  den  nördlicher
gelegenen  Waldgebieten  zwischen  Sandrokofi  und
Pampawüe  wurde  eine  Nutzung  von  Holz  für
den  europäischen  Bedarf  bis  jetzt  kaum  ausgeübt.
Eine  rentable  Nutzung  dieser  Holzbestände  für
europäischen  Bedarf  wird  auch  in  der  nächsten
Zeit  nicht  stattfinden  können,  selbst  wenn  das
Holz  im  Walde  durch  Sägewerke  verarbeitet  würde.
Verschiedene  Umstände  wirken  dabei  bestimmend
mit;  zuvörderst  liegt  dies  an  der  ungünstigen
Lage  dieser  Waldungen  zum  Verkehrsnetze,  welches
sich  naturgemäß  zunächst  in  dem  dichter  bewohnten
und  daher  auch  wirtschaftlich  bedeutungsvolleren
und  erschlosseneren  Süden  und  Südosten  des
Schutzgebiets  entwickeln  mußte.  Ferner  ist  die
Bringung  des  Holzes  aus  diesen  Waldbeständen,
welche  auf  einem  stark  und  viel  kupierten  Terrain
stocken,  keineswegs  leicht.  Endlich  ist  zur  Zeit  die
Verwendung  von  Zugvieh,  selbst  wenn  solches
aus  anderen  Teilen  des  Schutzgebiets  in  reichstem
Maße  zur  Verfügung  stände,  in  diesen  Waldgebieten
  wegen  des  häufigen  Vorkommens  der
Tsetse-Fliege  und  deren  Begleiterscheinung,  der
zumeist  tödlich  verlaufenden  Tsetse-Krankheit,  so“
lange  ausgeschlossen,  als  nicht  dagegen  ein  sicher
wirkendes  Heilmittel  gefunden  wird.  Ohne  Zugvieh
  aber  lediglich  mit  den  Arbeitskräften  der
Eingeborenen  das  Holz  zusammenzuschleppen,
würde  enorme  Gewinnungskosten  verursachen.

Die  Holznutzung  der  Eingeborenen  für  ihren
eigenen  Bedarf  ist  äußerst  gering,  wirtschaftlich
von  keiner  Bedeutung  und  für  den  Fortbestand
des  Waldes  absolut  ungefährlich.  Sie  beschränkt
sich  auf  die  gelegentliche  Herausnahme  von  Stangen
für  den  Hausbau  und  für  die  rankenden  Feldfrüchte;
  ab  und  zu  wird  ein  Seidenbaumwollbaum
zur  Anfertigung  eines  Kanus  gefällt,  manchmal
wird  ein  Stamm  herausgeplentert,  um  zu  Stühlen
oder  Trommeln  oder  sonstigen  Schnitzereien  verarbeitet
  zu  werden.  Das  Brennholz,  welches  der
Eingeborene  in  der  Regel  nur  aus  abgestorbenem,
bereits  trockenem  Material  gewinnt,  entnimmt  er
ebenso  gern,  wenn  nicht  lieber  der  Baumsteppe,
wo  ihm  solche  in  der  Nähe  zur  Verfügung  steht.

Einen  direkten  Nutzwert  für  den  Eingeborenen
repräsentieren  diese  Waldungen  durch  ihre
Kautschuk  liefernden  Bäume  und  Lianen.

In  erster  Linie  aber  betrachtet  der  Eingeborene
den  Wald  als  Lieferanten  von  gutem  Farmlande.
  Nach  meinen  bisherigen  Beobachtungen
vermeidet  der  Eingeborene,  auf  der  Baumsteppe
sein  Feld  zu  bestellen,  solange  ihm  dazu  Wald
zur  Verfügung  steht.  Diese  Gepflogenheit  führte
        <pb n="1188" />
        W  1104  r#

auch  in  erster  Linie  zu  den  Baumsteppenbildungen
in  diesen  Waldgebieten.

Die  Vegetationsverhältnisse  des  bereisten  Gebietes
  beleuchten  deutlich  den  unter  dem  Einfluß
des  Menschen  sich  vollziehenden  Vorgang  der
Entwaldung,  wie  er  sich  in  der  Gegenwart  abspielt,
  sie  beweisen,  daß  sich  in  den  seltensten
Fällen  und  nur  unter  dem  Zusammenwirken  verschiedener
  günstiger  Bedingungen  nach  Rodung
wieder  Wald  von  selbst  bildet,  sie  geben  durch
die  jüngsten  Steppenbildungen  nur  zu  deutlich
kund,  wie  sehr  die  Steppe  von  Jahr  zu  Jahr
an  Ausdehnung  zunimmt  und  wie  sich  selbst  auf
kleinen,  allseits  von  Regenwald  umgebenen  Flächen
nach  Kahlschlag  eine  xerophytische  Vegetation  ansiedelt.


In  dem  Berichte  über  die  Reise  nach  den
Quellgebieten  des  Haho  und  Schio“)  habe  ich
die  allgemeinen  Einwirkungen  des  geschlossenen
Waldes  auf  die  Luft=  und  Bodentemperatur,  auf
die  Luftfeuchtigkeit,  auf  die  Quellbildung  und  auf
den  Wasserstand  der  Flüsse  kurz  behandelt.  Es
bleibt  somit  nur  noch  die  Frage  zu  erörtern,  ob
außer  den  allen  größeren  geschlossenen  Waldkomplexen
  zukommenden  typischen  Wohlfahrtswirkungen
  unseren  Waldflächen  in  Mittel-Togo
nicht  noch  besondere  Eigenschaften  beizumessen
sind,  welche  es  wünschenswert  und  notwendig
erscheinen  lassen,  einer  bedeutenden  Verminderung
dieser  Waldflächen  entgegenzuarbeiten.

Ausgedehnte  Abholzungen  in  diesen  Waldgebieten
  würden  unzweifelhaft  eine  bedeutende
Schädigung  großer  Gebiete  des  südlich  gelegenen,
waldarmen  Togo  nach  sich  ziehen.  Wir  wissen,
daß  in  den  Monaten  Dezember,  Jannar,  Februar
und  teilweise  im  März  der  Harmattan  herrscht.
Dieser  aus  dem  Norden  kommende  Wind  bringt
eine  ganz  außerordentliche  Lufttrockenheit  mit  sich.
Je  mehr  nun  die  Waldbestände  Mittel-Togos
dezimiert  werden,  desto  ungehinderter  wird  dieser
trockene  Nordwind  über  die  entwaldeten  Geblete
streichen  und  desto  mehr  werden  also  südlicher
gelegene  Gebiete  von  ihm  getroffen.

Dazu  käme  aber  noch  ein  weiteres  Moment
von  weittragendster  schädigender  Wirkung,  nämlich
eine  Vermehrung  der  Lufttrockenheit  Südtogos
während  der  Harmattanzeit.  Denn  es  ist  ohne
weiteres  klar,  daß  ein  trockener  Wind  beim  Durchzug
durch  luftfeuchte  größere  Waldgebiete  wieder
Feuchtigkeit  aufnimmt  und  daß  er  um  so  feuchter
aus  Waldgebieten  austritt,  je  größer  und  geschlossener
  diese  sind.  Die  Erfahrung  zeigt,  daß
die  Wirkung  des  Harmattans  bei  den  auf  ungefähr
  gleicher  Breite  liegenden  Orten  Palime
und  Nuatjä  verschieden  stark  ist.  Palime  liegt
durch  vorgelagerte  Gebirge  und  Waldungen  gei

  Bgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908.  Nr.  1,  S.  22ff.

 

schützter  als  das  ebene,  in  einem  großen  Baumsteppengebiete
  liegende  Nuatjä.

Unsere  Regenmengen,  namentlich  jene  des
südlichen  Togo,  in  der  durchschnittlichen  Jahressumme
  von  1000  bis  1400  mm  wären  für  die
Mehrzahl  unserer  tropischen  Kulturen  reichlich
genug,  wenn  sie  auch  nicht  besonders  hoch  sind.
Das  kulturfeindliche  Moment  für  unser  Schutzgebiet
  ist  nicht  in  erster  Linie  das  gänzliche  oder
teilweise  Ausfallen  der  Niederschläge  während
der  Monate  Dezember  bis  März,  sondern  die
während  dieser  Zeit  herrschende  hohe  Trockenheit
der  Luft.  Diese  Erscheinung  ist  aber  meiner  Erkenntnis
  nach  nicht  zum  geringsten  Teile  auf  die
Waldarmut  Togos  zurückzuführen.  Denn  gerade
die  Feuchtigkeit  der  Luft  kann  lokal  durch  Verdunstungsflächen
  sehr  modifiziert  werden.  Es  ist
ein  jedermann  bekannter  Erfahrungssatz,  daß  die
dem  Meere  nahe  gelegenen  Landflächen  sich  durch
große  Luftfeuchtigkeit  auszeichnen.  In  ähnlicher
Weise  aber  wie  das  Meer  oder  ein  großer
Binnensee  auf  den  Feuchtigkeitsgehalt  der  Luft
Einfluß  hat,  wird  auch  ein  großes  geschlossenes
Waldgebiet  Verdunstungsfläche  und  bereichert  die
Luft  anliegender  Gebiete  gerade  während  der
Trockenheit  merklich  mit  Feuchtigkeit.

Es  handelt  sich  für  unser  Schutzgebiet  nicht
so  sehr  um  den  noch  strittigen  und  schwer  wenn
überhaupt  nachweisbaren  günstigen  Einfluß  des
Waldes  auf  die  Vermehrung  der  Niederschläge,
der  uns  veranlassen  soll,  für  den  Schutz  der
Wälder  einzutreten:  nein,  der  Kardinalpunkt,  der
uns  unter  den  besonderen,  abnorm  geringen
Luftfeuchtigkeitsmengen  Togos  zu  diesem  Schutze
zwingt,  ist  die  Fähigkeit  des  Waldes,  die  Feuchtigkeit
  der  Luft  zu  erhalten  und  zu  erhöhen.
Gerade  dieses  Moment,  die  lokale  Verbesserung
der  Luftfeuchtigkeit  durch  den  Wald,  gleichviel  ob
diese  zu  einer  Vermehrung  des  Regenfalles  der
Gegend  beiträgt  oder  nicht,  scheint  mir  von  vielen,
die  sich  mit  der  Frage  beschäftigen,  inwieweit
durch  künstliche  Aufforstungen  die  klimatischen  Verhältnisse
  Togos  eine  günstige  Wirkung  erfahren,
nicht  genügend  gewürdigt  oder  außer  Acht  gelassen
  zu  werden.

Um  dem  in  diesem  Zusammenhange  möglichen
Mißverständnisse  vorzubeugen,  als  könne  und
wolle  man  durch  große  aufgeforstete  Flächen  den
Harmattan,  dieses  gewaltige  Phänomen,  beseitigen,
sei  besonders  bemerkt,  daß  solche  in  unseren  weit
ausgedehnten  Baumsteppengebieten  geschaffenen
Waldinseln  die  Feuchtigkeitsverhältnisse  der  Luft
dermaßen  beeinflussen  können,  daß  die  Wirkung
des  Harmattaus  in  den  anliegenden  und  entfernter
gelegenen  Gebieten  ausfgehoben  bzw.  abgeschwächt
wird.  Dieser  Erfolg  ist  aber  für  unsere  Kulturen
von  höchster  Bedeutung.

Eine  dritte  günstige  Wirkung  von  besonderer
        <pb n="1189" />
        W  1105  „

Art  ist  den  Waldgebieten  Mittel-Togos  beizumessen.
Sie  besteht  darin,  daß  diese  Wälder  inmitten  der
alljährlich  auf  den  Steppengebieten  stattfindenden
Brände  eine  große  brandfreie  Insel  bilden.
Dadurch  wird  ebenfalls  wieder  lokal  für  weite,
angrenzende  Gebiete  ein  diesen  Bränden  zukommender
  schädlicher  Faktor  abgeschwächt.  Die
von  den  Bränden  stammenden  Kohle=  und  Ascheteilchen
  füllen  nämlich  die  Luft  an  und  werden
noch  viele  Wochen  nach  Beendigung  der  Brände
bei  jedem  Windstoße  vom  Boden  wieder  neuerdings
  der  Luft  zugeführt.  Durch  diese  herumwirbelnden
  Aschenteilchen  wird  aber  der  Luft  eine
beträchtliche  Menge  von  Feuchtigkeit  entzogen,
weil  ja  die  Asche  sehr  hygroskopisch  ist.  Schalten
wir  also  auf  großen  Gebieten  durch  Erhaltung
ihrer  Waldbestände  die  Brände  aus,  so  wird  auch
für  benachbarte  Gebiete  die  durch  die  Brände
bedingte  Verminderung  der  Luftfeuchtigkeit  lokal
sehr  gemindert.

Aus  diesen  Erörterungen  ergeben  sich  die
leitenden  Gesichtspunkte,  welche  für  die  künftige
Berwertung  der  Waldungen  Mittel-Togos  maßgebend
  sein  sollen.

Sollten  diese  Waldungen  nach  Jahren  mit
der  weiter  fortschreitenden  Entwicklung  der  Verkehrswege
  und  des  Transportwesens  so  erschlossen
sein,  daß  die  Nutzung  auf  ihren  Holzbestand  gewinnbringend
  sein  wird,  dann  wird  es  Sache  der
Verwaltung  sein,  darüber  zu  wachen,  daß  diese
Holznutzungen  nicht  in  eine  Raubwirtschaft
ausarten,  sondern  in  streng  nachhaltiger  und
walderhaltender  Weise  durchgeführt  werden,  daß
sie  nicht  einfach  in  einem  Herausplentern  der
guten  und  wertvollen  Nutzholzstämme  bestehen
und  das  Resultat  lückige,  wertlose  Bestände  wären.
Jede  abgeholzte  Fläche  müßte  wieder  ausgeforstet
werden,  und  zwar  dürfte  die  Ausdehnung  der
Hiebe  keine  größere  Fläche  einnehmen,  als  mit
den  verfügbaren  Kräften  wieder  jährlich  aufgeforstet
  werden  könnte.

Hinsichtlich  einer  rationelleren  und  nachhalrigeren
  Gewinnungsweise  der  Kautschuk  liefernden
  Milchsäfte  sind  die  Eingeborenen  unseres
Schutgebiets  einer  Belehrung  nicht  unzugänglich.
Sie  haben  zum  Beispiel  in  der  Landschaft  Butzm
allgemein  den  Grätenschnitt  für  die  Anzapfung
des  Ficus  Vogelii  angenommen;  allenthalben
sieht  man,  daß  sie  die  ein  ausgezeichnetes  Kautschukprodult
  gebende  Liane  Landolphia  owariensis
nicht  einfach  mehr  abschlagen,  sondern  nur  durch
Einkerbungen  anzapfen.  Aufgabe  der  Bezirksleiter
wird  es  sein,  bei  ihren  Reisen  die  Eingeborenen
der  Kautschukdistrikte  zu  belehren.

Mit  der  Gepflogenheit  der  Eingeborenen,  den
Wald  zum  Zwecke  der  Gewinnung  von  Farmland
zu  roden,  wird  man  bei  dem  Bestreben,  die
Wälder  zu  erhalten,  in  erster  Linie  zu  rechnen

 

haben  —  voraussichtlich  noch  viele  Jahrzehnte,
so  lange,  bis  der  Eingeborene  durch  Belehrung
und  bessere  Einsicht,  vielleicht  auch  einmal  durch
die  Not  so  weit  gekommen  sein  wird,  den  Feldbau
rationeller  zu  betreiben  und  die  Methode  des
Düngens  anzuwenden.  Man  wird  daher  in  diesen
wichtigen  Waldgebieten  schon  jetzt  Maßnahmen
treffen  müssen,  um  den  Wald,  besonders  aber  den
Schutzwald  da  zu  erhalten,  wo  er  nicht  unbedingt
zu  den  Feldkulturen  der  Eingeborenen  benötigt
wird,  wo  außer  den  Wäldern  noch  größere  Baumsteppen
  zur  Bebauung  vorhanden  sind.  Ein
günstiger  Umstand  ist,  daß  gerade  das  bedeutungsvolle
  Waldgebiet  zwischen  Santrokofi  und  Pampawüe
verhältnismäßig  schwach  bevölkert  ist.  Wo  es  sich
nicht  vermeiden  läßt,  daß  die  Eingeborenen  den
Wald  zwecks  Erzeugung  der  für  ihren  Lebensbedarf
  notwendigen  Feldfrüchte  roden,  da  erscheint
es  mir  eine  höchst  dankbare  Aufgabe,  die  Eingeborenen
  zu  einer  noch  ausgedehnteren  Kultur
der  Olpalme  auf  den  ausgebauten  Feldern  zu
veranlassen.  Dadurch  wird  ein  wesentlich  besserer
Bodenschutz  erzielt  werden,  die  Baumsteppenbildungen
  werden  zum  großen  Teil  vermieden,
unter  günstigen  Umständen  wird  sich  sogar  wieder
Wald  auf  natürlichem  Wege  bilden.  Dazu  kommt
noch  der  hohe,  dauernde  Nutzwert  der  Olpalme.

Dagegen  halte  ich  es  unter  den  besonderen
gegebenen  Umständen  für  höchst  bedenklich,  den
Eingeborenen  auf  die  Kultur  von  Kakao  hinzulenken.
  Die  Einführung  einer  ausgedehnten
Kakaokultur  in  diesen  Waldgebieten  würde  eine
eenorme  Vermehrung  der  Waldrodungen  zur  Folge
haben,  da  außer  den  Kakaofeldern  auch  noch  die
Felder  zur  Erzeugung  des  Lebensunterhaltes,
also  von  Jams,  Mais,  Erdnüsse  usw.  bestellt
werden  müßten.  In  der  Tagespresse  ist  unter
Hinweis  auf  die  enorme  Steigerung  des  Anbaues
von  Kakao  in  der  Goldküstenkolonie  die  Kakaokultur
  in  Togo  befürwortet  worden.  Unzweifelhaft
wird  der  Eingeborene  die  Kakaokultur  aufnehmen,
sobald  er  seinen  Vorteil  dabei  erblickt;  er  wird
ohne  Bedenken  dazu  Wald  roden,  besonders  wenn
er  von  der  Regierung  noch  ermnntert  wird.
Nach  den  unseren  Waldungen  in  Mittel-Togo
nicht  abzusprechenden  besonderen  Wohlfahrtseigenschaften
  würde  aber  dort  die  Einführung  des
Kakaobaues  gleichbedeutend  sein  mit  einer  schweren
Schädigung  der  allgemeinen  Interessen  Süd-Togos.
  Es  ist  eben  ein  Unterschied,  ob  in  waldreichen
  Gebieten,  in  Ländern,  wo  der  Wald
wegen  seiner  kolossalen  Ausdehnung  geradezu  ein
Kulturhemmnis  bildet,  Breschen  in  den  Wald  geschlagen
  werden,  oder  ob  man  in  waldarmen
Ländern  die  spärlichen  Überreste  einer  schützenden
Waldvegetation  zugunsten  einer  vorübergehenden
Erwerb  liefernden  Kultur  opfern  will.
        <pb n="1190" />
        W  1106  20

wersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  Schutzgebiets  Togo  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908

im  Verglelch  mit  dem  Handel  im  gleichen  zeitraum  des  vorjahres.

A.  Einfuhr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EI—
9  MR  .  .1erc  ierte
Benennung  der  Warengruppen  1908.  1007  nahme  nahme
Wert  Wert  M  Wert  “  Wert  M
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowic  der  zugchörigen  Rebengewerbe:
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  14  159  12  170  1  989  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früch  12  803  9819  2984  —
IO)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  onubmite  209  612  256  747  —  47135
4)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  511  1  115  —  604
e)  Getränke  (außer  Mineralwasser)  151381  185  683  —  34  302
)  Sämereien,  lebende  Pflanzen  u.  Futtermittel  (etztere
soweit  nicht  unter  la  und  b  bereits  genamt)  85  666  —  581
5  Faserpflanzen  —  —  —  —
)  Erzengnisse  der  Forstwirtschaft.  .  13  856  45227  —  31371
Zusammen  1  402  407  511  127  —  109  020
ll.  Tiere  und  tierische  Ergengnisse:
a)  Lebende  Tiere  2  911  4913  —  2  002
b)  Fleisch  und  tierische  Erzengnisse  aller  Art.  95  785  66  459  29  326  —
Zusammen  II  98  696  71  372  27321  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöle  101  567  112  191  —  40  624
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  .  ..  .  12392  8  987  ½  405  —
V.  Chemische  und  pharmageutische  Erzeugnisse  (außer
Schießbedarf  und  Sprengmitteln).  60  348  36  682  23  666
VI.  Tertil=  und  Filzwren.  Bekleidungsgegenstände  urn
(außer  Lederware  780  697  496  261  284  436  —-VII.
  Leder  und  Vederwaren.  Wachstuch.  Arichnerwaren  6304  8  492  —  2  188
“III.  Gummi=  und  Kautschulwaren  2  085  896  1189  —
X.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnitzwa  19  454  9471  9  983  —
C.  Papier=  u.  Pappwaren,  uirerarucher  u  sltnntgcqcmmndc  17  882  20  576  —  2694
XI.  Stein-,  Ton-  und  Glaswaren  .  ..  51  898  37306  11592
XII.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
  und  Waffen):
a)  Unbearbeitete  Metalle  und  -  39  701  19  380  20  321  -
b)  Fabrikate  85  462  80  158  5  3014  —
guiammen  xñ  125  163  99  538  25  625  —
SIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Fahrzeuge  35  537  73  730  —  38  193
2IV.  Waffen  und  Munition.  ....  112  924  50  417  62  507  —
XV.  Geld  175  314  88  777  86  537
Summe  der  Einfuhr  ...  2  002  668  1  656  123  316  545  —
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  1921716  —  —
Zunahme  —.  Abnahme  —  +  77952  —  —
B.  Rusfuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft
sowie  der  zugehörigen  Nebengewerbe:
x  Pflanzliche  Nahrungs=  und  Genußmittel  535  730  100  143  135  593
b)  Elfrüchte.  Pflanzenöle.  Pflanzenwachs.  2905  831  254  151  41  683
JP)  Sämereien,  lebende  Pflangen  .  3391  210  3  181
1)  Faserpflanzen  60  053  43  110  16  943  —
c)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft.  74  821  394  981  —  320  160
Zusammen  I  969  835  792  595  177  240
II.  Tiere  und  tieiswe  Erzeugnise:
a)  Lebende  Tie  .  33  985  23  756  10229
bTierische  Esrugnisse  .....  31  252  23  964  7288
Zusammen  II  65  237  47  720  17517
III.  Mineralische  und  sossile  Nohstoffe=  .  -  —  —
IV.  Gewerbliche  Erzeuguijse  28  23  2  716  1123
V.  Geld.  .  510  383  221  000  269  383
Summe  der  Ausfuhr  1573  778  1  0914  061  179  717

Dagegen  im  vorhergehenden  Berteljahr

1  008  338

 

 

Zunahme  —.  Abnabme  —

—234  560
        <pb n="1191" />
        1.  Zm  1  Im  Zu-v  Ab—-Benennung
  der  Warengruppen  Viertel  Siertel  nahmesnahme
Wert  M  Wert  VWert  A]  Wert  M

C.  Helamthandel.

Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  1908.  8  576  446  2  750  184  826  262  —

Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr  8  733  054  —  —  —

Zunahme  +.  Abnahme  —  .  —  156  608  !  ——  —  —

Wichtigste  Warenpositionen.
Im  19  Biertel  Im  1  iertel  Zunahme  Abnahme
Benennung  der  Waren

Menge  WertMenge  WerltMenge  Wert  Menge  Wert

kg  .  kr  14  ke  3½  kg  AM

A.  Einfuhr.
Mehl  und  Backwaren  26  706  12  465  18  470  8384  8  236  4  081  —.  —
Gemüse=  und  Höstkonserven,  ein-  1

gemachtes  Obst  6784  6885  6  758  6779  26  106  1
Lalamstie  75  436  98  441165  050  195  677  —  —  89  614.  97236
Ta  68  889  79  7707  388  40  80631551  38  874—  —

I  abatfabrttatc  ...  639  9  789  512.  7801  127.  1988  —  —
Stille  Weine  .  (Liter)  20  4322  10  866  16  888  10  435  3544  431  —  —
Zranntweine  aller  Art  Liter)  182  464  115  059263  562  1409  190  —  —  s  —  34  131
Bie  .  (Eiter)  31  448  18  118  37  394  17059  —  1  059  4.  —
Van-  und  Nutzholz.  135  575  13  456237037  37396  —  —  m  462.  23  910
Fleisch  und  Zubereitungen  von

Fleisch  einschl.  Fleischkonserven  5641  10  084  6280  114409  —  —  639  1365
Fische,  Seetiere  und  Süßwasser-  .

tiere  aller  Art  219  930  767311161  722  40  007  58208  36  721  —  —
Milch,  Butter,  Käse,  Eier,  Hon  ig

und  sonstige  tierische  Nahrmasmittel

  6813  8932  8  8900  11363  —  2077  231
Zement,  Kalt.  Kreide,  **“

Erden  und  Steine  1338  292  16  992  410  963  27  858  -  —  277  671  10  866
Salz.  628  618.  42  666814  3038  48710  –  —  185  685  6054
Steinkohlen,  Vrauniohien  Briteus  551  051  22  05655887  492  41  053  –  —  336  441  18  998
Petroleum.  ..  .  (Liter)  83  772  19  022  121  516  20  080  —  —  37  714  1  958
Seifen  aller  Art  ...  177998601  129405242  4859,  3419  —  —
Baumwollgarne  30  651  91  40)  20257  49  72616394.  44  682  —  —
Baumwollgewebe  155  877  681  711118  586  377968  37291  203  779  —

Leibwäsche,  Kleider,  Hüte,  Mützen,

Posamentierwaren,SchirmeFilz-  »

waren  .  .  7187  33311  8  518  35898  –  —  1331  2587
Schuhe  und  Stiefel.  910  3  989  1  084  5  119  —  —  144  1  130
Glas  und  Glasw  27087  36  404  17218  21390  9869  12  104  —.  —
Roheisen,  eiserne  “  Stan-32395

  6  802  74  658  15  061  –  —  12263  8259

Wellblech  30  193  9991  32  336  11  171  2  113  1  180
Eisenwaren,  nichtbesonders  genannt  93  572  62.261  55  594  47  495  *7978,  14  766  —  —
Waren  aus  anderen  unedlen  Me-  s

tallcn.....·...  7514  12489  41239  11817  3275;:  672  —  —
Landwirtschaftliche  Maschinen  21  885  12298  41517  4300  17308,  7920  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  1903  4301  5802  7.221  —  3899  2920
Transportmaschinen  und  Fahrzeuge  "

aller  Frt=  auch  Fahrräder  9  618  13  02557989  31  425  —  —  18  341  38  400
Feuerwaff  (Stück)  4717  70  527  1660  163326  3  057  51201  —  —
Whehprlter  und  EL  43850  36  90038  536  32  078  5314  4824  —
Goldmünzen  24500  —  8000  —  16  500  —
Silbermünzen  146  366  —  80  377  –  65  989  —

B.  Rusfuhr.
Mais  N7872210  497992  2  110  67  514  16  910  061  430  478  —  —
.  2168423896  21  816  17261  6  635  132  —-Palmlcknc
  1005997182370807815201428  198  182  —  —  19  017
.  26276810414294968R  167  800  65  702  —  —-Rohbaumwolle
  60  936,  60  0052  400  13  110  898467  16  943  —  —
Kautschuk  18  316.  70251  51  874  393  811  —  —  33  528  323  500
Elfenbein  1  403  27174  1  358  19  010  45  8  164  —  —
Silbermünzen  —  504  841  —.  21.000  —  1283  841  —  —
        <pb n="1192" />
        G  1108

Handelsstatistik  Deutsch-Meuguineas

à.

Bismarck-1.

  Nachwelsung  der  ein- 



 

Hertunit  s.

Australien  und

 

 

 

  
    
  

 

 

 

 

 

 

Benennung  der  Einfuhrgegenstände  Deutschland  England  Südfee-Inseln  Asien
Menge  Wert  MNcae  Wert  Menge  wWert  Menge  Wert
kteg#in  AM  in  AM  kg  in  M  kg  in  4
n  1  s
I.  1.  Obst  und  I
.11611  16238,05  240  270.135  786  52  911,03|608  636  212  822,528
957  2  322,—  350  333.—  31  848  15  798,291  63  268  23318,24
3.  ö  311  7  640,45  65  249.—  5  507  7  830,20  744  1  121,90
4.  ....  529.  33  609,97  63.  410.—  33  183  108  628,82  512,  3349,.71
5.  Art..  92781  118  382,80  639  1  075,95%  12  116.  18  163,21  4293.—
6.  und  sonstige  "  I
"...  2173  2510.—  —  17  932  7  190,93/  78  595  21  493.60
7.  Holzkohlen  –⅛  —  —  —  20  449  50  873,08  40  119.—
8.  --  ——f  —  34089tt,.«—  —
9.  Fische  u.  tierische  Produtte  aller  Art  1  97  950,93500  481.—  255  0  177  334,6516057,  20  786.—
10.  Stecklinge,  Samen  —  —  —-—  51,40—l—
Summe  1  138  637  278  694,2001  4y  2818.9558  20.  471  561,18|769  853°287  304,0  2
I  u.  640  St.,

II.  1.  0  und  Steine  7  900.  11  338,  50  —  —  142  617.  6393,0615200  214.20
2.  .  891  401,——  —  18  226  2  748,  199238.  1  619.—
.  Sletzahten.  Braunkohlen,  Briketts  —  —  1  530  109  10  459,65
4.  Teer  und  Pech.  Aspha  11  1qA5%.  4758,50  —  549152,07  515.  192.—
5.  Petroleum  und  sonstige  Mineralöle  –  —  ——  —  77  2  2#  153,104  3  819.—

Summe  II  .  100  295°  16  493——  —  1  673  932  184  286,6824  853  5  844.20
III.  1.  Lichte.  Kerzen.  Seifen  und  andere  Fabrikate  ·
aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  29761  23  431,61  1721  15  176  10  455,  221  4809  15835,
2.  Drogen,  Apothelerwaren,  Farbwaren  und
sonstige  chemische  Erzeugnisse  30  485.  33  834,36  5  150  5  882  9847,88  844  V753.—
3.  Garne  und  Gewebe  aller  A  .  47097.143010,4020674I72028,681420441061.98  00360336395,8b
4.  Helteidungsgegenstände.)  Poseinener=  und  T
Putzwaren,  Schirm  ..  9014151366,47108619329,75  2577  21  215,43  963  12  123,20
5.  Leder,  Vederwaren  Kürschnerwaren  2  105  14  993,3112799  2149,60  1  616  11  841,17  328  4447,23
6.  Waren  aus  Gummi,  Kautschu  und  Ento-  «  ;  «
percha  487  ——DD  —  288  1  179.06  1  7.—
7.  Boote  —  —  -—  —  St.135644,60—-  —
B.  Sonstige  Gegenstände  aus  er%  sowie
Flecht=  und  Schnitzwaren  aller  0  405  21  742,000—  8  96I#  16  089,2244
F.  Papier=  und  Pappwaren.  süerenn  und  6
Kunstgegenstände  .  .  3  751  9944,89  —  —  702  3355,22  395  1  033.—
10.  Stein-,  Glas=  und  Tonwaren  30  912  37845.64005  615,507339  10  697,13  541  783.—
11.  Metalle  und  Metallwaren  (außer  Instru-  #  ;
menten,  Maschinen  und  Waffen  98  827  100  298,242  113  15  906,0701  733  70  424,744  36
12.  Instrumente.  Maschi  Forruge  und
Transportmittel  lenher  Booten)  27331  37  831,0919  5331.—|  10  760  19  298,69  220  216,—
«  1  Dampf.  45,  000,
13.  Schußwaffen  1  020  15  26000—  —  110  875.—  —
14.  Sonstige  Waff  3  00.  —  —  —  —  –  -
15.  Schtebbedarf  kuen  Sprengtee  .  2440  7143,65210T483,65  2161J5458,90  360  358.—
16.  G  .  —  226000—  —  —  —  —  —  —-onmmclll.
  .292  671,  729  397,71|  370055  106  166,25  184  709  236  674,19  10  53  127  690.02
»  aadeL  Dampf.
Summe  der  Einfuhr  1907  526  *  024  639,91|39  oor  108  085,202  510  939  892  522,05895  044  420  838.25
Dagegen  im  Vorjahre  937624.—  135’.252,—  811  351.—  379  910.—
Zunahme  +.  Abnahme  —  57015.91  26266.80  *81  171,05  *22919.25
        <pb n="1193" />
        für  das  Kalenderjahr  1907.
Archipel.
geführten  Gegenstänbe.

W  1

109  20

 

1

än  der

 

Gesamteinfuhr
im  Kalenderjahr
1907

Davon  für
Rechnung  der

Gesamteinfuhr
im  Kalenderjahr
1906

Zunahme

Abnahme

 

 

 

 

 
 
 
  

 

 

    

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Amerika  Ubrige  Länder  Regierung
Menge  Wert  Menge  Wert  Mege  Wert  Menges  Wert  sMenge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert

ke  in  ka  in  “  kg  in  M  kg  in  M  kg  in  M  kg  in  M  kg  in  M

881  765.—  —  —  757  154483  001,66|25  500  51  115,10.931  925,  336  583  —  —  174  77158  681,  84

—  —  —  941  423  41  772,53  500  232—  37551  22  168  5887219604,53  —

—  340  1080,  11967  17821,551  —  —  13  261,  112  272  —  648.55  1294  —

22  50589  890,55916  1  2.  27  62  473  242  869,32  44991  008,  45  54  446  207  099  8  027/25  770,32  —

—-  —  114111560388118948157568,79  —  94511148647244871092L79  —  —

—  —  —  —  128  700  81  194,5  —  —  477099250770  1  117,53  —  —

—  —  —  —  210  489950  992,  05  26  1511  6437.—  21  032  4  31  26  457677,08  —

—  —  340  St.32  778,.5716  St,  5  895.—65  St.  10  70  275  St.]  22  073,57  —  —
12922  10  630.—  592  994,98  197  181808  177,51  724145  963.  205  726|  250  681  —  57  496,51  8  595
—  —  —  —  17  51,40  17  51,  —  —  17  51,40  —
56  308  101285,55|1  2502  0,016  3  0  1  16  327,  0  70,  5  16  1  1  S0  1  15S  36,  2%  1  66  %  5  4
u.  340St.  u.  16St  u.  65  St.  u.  275  St
14  1411104  779,94
u.  275  St.

—  —  —  135  v  17  1  941,31  68  200  7298,50146  567  13  443  —  4498,8110800  —

—  —  —  —  768,109250  32,05%  27  305  ö  866  1  050  —  —  1  087,81

—  —  —  —  1  vůo  106.  4  459,65  —  —  3488  319  143252  —  3207,65|1958210  —

—  —  —  —  518  6  182,57|10  67297,—  5580  2212  11988  4270,57  —  —
4100,  5  365.—  —  —  3  43116337,161  7  248  1  778,65/  100  8971  41  876  —  —  9  166  5  538,84
4100  5  365.—4—  —  1803180211988,8886873134062037686682066391298811976,5319784766626,65

5349.88|1965  488

—  —  —  —  10  590,  35  593,83114  510)  10  865,8530  5%  22  345  18628.  13248,83  —  —

—  —  30  70.——87226  44  655.19111  012  13  705,69936  9411  45  692  285  —  —  1  036,81

—  —  4561248.30145  791,  293  745,24  684  10  337,35173  760  287  486  —  6259,241  27909  —

—  —  —  —  14240  94064,  851  2  400  16  023.—  13  618,  63  076  622)  30  988.85  —  —

20  180.—  —.  —  4348  33  611,34  665  5  186.—  6  509,  32  276  —  335,34  2161  —
—  —  —  —  726,  7631,902  —  1446,  3559  280  412290  —  —
—  —  —  —  13  St  5644606  S.  76074.  —  2029440
j-  I

587600,58—  46  *  57206,72  082  13  364,50053  480  62  986  —  7119  6778,28

—  —  —  —  4848,  15  433.05242  666.—156  7  29  833  T  10  830/14  399,95

—  —  2424  1  600,4  281,  51  541,7116  003  6  819.—M  48  %  46  960  4253,  4581  71  —  —

«-39861970,27131|
  1215,  2021  300  207  205,54  50,  12  681,60  20  224  176  —  —  28  927/16  967.46
171  520—  —  30  431  108  196.77  u6  5  105,35  27  327  80  054  12  104|  28  142,77  —  —
1Dampfer.  u.  1  Bark.]
—  —  —  1  130  16  135.—  650  12  400.—  30  St.  2256  1  130  13  870—  —  —
—  —  30  2000  30  200—  —  —  30  2  I
—  —  —  5  177  1341220095  6  100  7  %5  12273  121171.  20  228
—  —  226  0000—  220  000,  –  200  500  —  25500,—  —  „
1764  6270,851  3041  4  163,94  578  1210362,96/71  55  6  333  454,.54650  40  11221461  87  3321  128  428,  801  74  734  40  212,  900
«  «  1  —  —
s  .  OFW  esse-ej  .88218,964-l
4517211292L40163002887297  4039  0602  588679,78221867  427  563,49  "  108  316,78  1858  749
90  215.—  18.072.—  2390333—  ersliteb6.027  800  2390  333  1
10800,97  *198346.78  «

 

 

*?2706.40
        <pb n="1194" />
        1110

2.  Hachwelsung  der

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Be  sti  m  m  un  g  3  "
Benennung  der  —im—kxm-.  Australien
Deutschland  England  --  Asien
Ausfuhrgegenstände  und  Südsee-Inseln
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
ka  in  M  kg  in  .“  kg  in  M  k  in  4
1.  Kaffee  4159  4990.—  —  97  78.—  474  474.—
2.  Zitronen  Orangen,  A  si  —  —  —  —  —  —  —  —
3.  Gewürze  aller  Art.  662  198,  1  —  —  —  —  —
4.·-qbak.....  —  —  —  —-  412  —  —
5.  Kopra  2  847  093  982  761,90  —  2  030  3844  539  209—  —  —
6.  Haumwolle“  —  —  1  130  1  130.—  —  —  —  —
7.  Rakor  —  —  —  —  —  —  —
8.  Ka  885  885—  —  —  —  —
9.  —i  2  31  422  5957—  —  —  —  —
10.  Hol  —  r  —  —  --11.s
  autschuk  nnv  –  —  —  -
12.  T  repang  —  —  —  —  i  -—  66  564  38  292,60
13.  Schildp  7221  29  474,—  60  1  340.—  12  360.  —  —  —
14  Sainsnteririen  und  andere  s  -
ich  326  2  141.—103  660  11274,60  õ  326  985.—  3800  570.—
15.  s  .  —  —  —  —  —  3461  861.—
Summe  der  Ausfuhr  1907.  —  1  026  407,999—  1  13  744,60  —  541  559—  —  40  197,60
Dagegen  im  Vorjahre  —  859757—  648218.—  —  526  203.—  —  48  845.—
Zunahme  —,  Abnahme  —  —  —+  166  650,00  —  —24  473,40  —  -I-15356,——  —8447,40
Gesamthandel  des  Liemars-=Archipels
  190  —  2  050  947.81p  122  729,80  —  1  434  081,05—  461.035,85
Gesamthawvel,  des  Bismarck=Archipel
  —  1  707281.—  —  173  470.—  —-  1  337  554.—  —  446  764.—
Zunahme  —+,„  Abnahme  —.  —  —+  258  666,811  —.  —50  740,20  —  —+  96  527,00  5  12
b.  Kaiser-=1.
  Nachwelsung  der  ein-Her
  !  ——...
·.  ...  An  siralien  und  .
Benennung  der  Einfuhrgegenstände  Deutschland  England  Eüdsre-Ingeln  Asien
Menge  Wert  Menge:  Wert  Menge  WertMenge  Wert
ka  in  AM  kg  in  M  kg  in  M  kg  in  M
"I
I.  1.  Korn=  und  Hülsenfrüchte,  KK°5#  Dbtt
und  Südfrüchte,  Mehl  und  Backwa  .  5576  6370  —  —  13510  17318583  089.  163  141
2.  Koloniale  Voenehruengssgenstände!  wie  ·-Kaffee,
  Tee,  Kakao  u.  Schokolade,  Zucker  3658  6037  ——  2708  2650  2694  2336
3.  Gewürze  und  Materialwaren  aller  Art  ·  2844  3533  —  6606  298  39  180
4.  Tabak  und  Tabakfabrikate  .  741  3  878  —  —  2211  93840  321  982
5.  Alkoholhaltige  Getränke  aller  51.  138  27  159  669  1  470  480  112  119
6.  Fruchtsäfte,  Mineralwasser  *  honsüige
nichtalkoholhaltige  Getränke,  Eis  6578  1325  —  9060’2816  1595  501
7.  Bau=  und  Nutzholz,  Brennholz,  Holzkohlen  26  90  5200  2  63292285  22004  300  320
8  Lebendes  Vieh  —  —  —-  300  :-  150
9.  Fleisch,  Fische  u.  tierische  Produkte  aller  Art  14  758  34  828  —  —  48273  56064  461  590#0
Summe  I  85  513  D  80  220  5  869  4102  199  158  111  8ö00588  851  168  485
II.  1.  Erden  und  Steine  15  654  2  162  —  34  653  1926  1778  338
2.  Sl.  162  5  —  3320  1020  —
3.  Steinkohlen,  Draunkohlen.  Briketts  69  54  —  —  180  008  19  663  —
4.  Teer  und  Pech.  Asphal  -  —  —  —  195  347  --j
5.  Petroleum  und  6  Mineralöle  1  110.  1  012  —.  3104  1516  24303  6851
Summe  II.  16  995  3279  —  521  280  214  472  29  944  8  769
        <pb n="1195" />
        ausgeführten  Gegenstände.

W  1111

20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

l  änd  er  Gesamtausfuhr
Zunahme  Abnahme
Amerika  Übrige  Länder  im  Jahre  1907  im  Jahre  1906
1  1
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
——  kg  in  M  ka  in  M  ka  in  4  #kg  in  “  kg  in  4.
—  —  —  —  47105542,——;—  4  710,  5542.—  —
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —
—  —  —  662  198.—M2112  643  —  —  1480  445.—
—  —  412  227.—  1  412  92.  —
—  —  —  -487747719-0904193  sog  1875594—6889081480—  —
—  —  —  1130  1  130—  8540  6  410.—  —  41022
—  -  —  —  —  —  1  n  16185.  —  1513  1513.—
—  —  —  —  885  885,  —  —  385  ,——  —
—  —  —  831422  5957.—  1.  s25  38101.40097  2856.—M  —
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —
—  —  —  —  —  559.  190.  —  —  559  196.—
—  —  —  —  66  564  88  292,  601  67  31  588.—M—  —  6  704,60  5  —
—  —  —  794  31  174.—  586  24  912,.—  2086262,
—  —  6  104  47000—55  26  62  900,60|  284  04  65  115.—/120  271—  —  21544010
Weamml  20000—  □  □  8  4611  20861,  13  878.  6816.  —  14045  1  —  —
—  20  000—  47990.—  —  1  689  899,10  —  1  512  2891.—  —  1177  005,10—  „  —
—  J  —  —  39  871,.—  —  1  512  894.—  –  1  —  —  —  —
—  20  000  H  177  005,  012  —  —  —  —  —
:
—  #132  921,10—  76  862,97  —  4278  578,88  —  3  903  227—  —  375  351,68—  —
i
—  90-215,———  57  943,  —  —  3903227,  —  —  1  —  —  —  —  —
—  a2  ros,  aol  —  1891991  .  ,-U  —  —  —  —  —
wilhelmsland.
getahrten  Gegenstände.
|  *#  n  d  er  Gesanmteiufuhr  für  D#nm  Gesamteinfuhr
4  übrige  im  Kalenderjahr  "  der  9  im  Kalenderjahr  Zunahme  Abnahme
Amerila  Länder  Regierung  1806
e  Wert  Menge  WertMenge  Wert  Mengel  WertrMenge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
"  in  AJ  kg  inA  kg  in  M  —*  kg  in  M  kein  4  ka  in
1  #
—  632  374  186  832  666  823.65  180  858.41  —  5  973,5684  449,65  —
l
9  900  11  023  -  —  7  540,40  10  005,30  510,00.  977,70  —  —
—  –  3  540  39611  —  —  5  882,16  11  107.44  —  —  2833,161  7  146,  4
1779  27129  215  2150  8  267  43  920—  —  12  597.  415  75  835,37  –  —  43,4581906,37
—  91101510161469  4  33  41  672,—  52  864,0016  797.  «  —  8  532,90
17233  7642  —  13  801,  -  38  032,68  3  432  —  —  390,68
—  97901  25045  —  18  515.—  11  771,254  386,  13  271,75  —  —
—  150  7851  —  610.—  1397.—  —  —  190,  612.—
63  102  91.188  50  982,33  75  673,0442  509,  07  15  814,90  —  —
1779  271299  355  17254893  825  415  038  851  153.99  426  185,42  83  65  110,907|1  273,26  48  588,39
55  085  4  426  42  275,  6  493  20  12  810,  —  —  2  067,20
—  1345  2  651  0  889  3  395.2  —  —  6541.—  741.25
180  077  19  717  —  501  220.—  55.5  —  21  143.—  138.50
—  195  347  -  ——  12  156.—  7.7  –  —  11  961.—  55  .  530,70
—  —  —  28517  9370—  —  21078,.  -.  8660,  7  439.—,  719.—  —
—  —  —  568219-36520  —  587  618,  44  281,6520  21419,—  719.—39  648,.—  8  180,65
        <pb n="1196" />
        W  1112  2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herkunift  t###

Benennung  der  Einfuh  ständ  Deutschland  England  Astralien  und  Asien

nung  r.  infuhrgegenstände  Südsee-Inseln
Menge  Wert  Ne  Vert,  Menge  Wert  Menge  Werr
kg  in  .  in  kg  in  M  kg  in  ."
II.  1.  Lichte,  Kerzen,  Seifen  u.  andere  Fabrikate
aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  6350  7959  389  438  588  698
2.  Drogen,  Apothekerwaren,  Fnr#ar  *
sonstige  chemische  Erzeugn  9734  16  080  17599  1864  8276  697
3.  Garne  und  Gewebe  aller  #t  15  561  56  968  61.  140  ·  172  249  101  192  221  8979
4.  9  belleidungsgegenstände,  Posamentier-  un
Puczwaren,  Schirme  u  2710  12810  —  —  1020  2875  213  1  011
5.  Leder,  Lederwaren,  Hirshne.  1  066  4298  —  —  336,  1  160  —  —
6.  Waren  aus  Gummi,  *i*“  uee  huerper
  11  7  —  —  9—

7.  Boote  —  —  —  —  198  630  600,  15  305

8.  Sonstige  Gegenstände  aus  Holz  sowie  ,  ;
Flecht-undcchmtzwakenallett  2009  3500  —  1  018,  1272  17778)  10  165

9.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und

Kunstgegenständ  3  471  9  279  —  —-  69.  173  36  118

10.  Stein-,  Glas-  *  Tonwaren  7119  8972  —  —  865  577  7915  1010

11.  Metalle  und  Metallwaren  uber  Insiru-  I
menten,  Maschinen  und  Waffe  51  759  71  392  —  —  33818  88  228  90  165

12.  Instrumente,  Maschinen,  Fhrgenge  und
Transportmittel  (außer  Booten)  17  947  41  355  —  —  600  5386  14  294  7  210

18.  Schußwaffen  212  16505  —  —  —  —

14.  Sonstige  Waffen  .  —  —  —  —  —  —

15.  Schietl  edarf  und  »pkengftosse  .  3333  2  797  —  —  2840  4748  —  —

16.  Ge  .  1  020  —  —  1  —  —

l
Summe  III#  121  302  238  147  8  110  48  048  47  702  52  001  40  436
Gesamtsumme  1907  223  810|8276464921  331½  670  796  217  688
Dagegen  im  Vorjahre  266  806  428  660  1  800  11  886|736  850  217045  188“  192  66
Zugang  F,  Abgang  —.  42  996  101  0143  608|4  25  023
2.  Nachwelsung  der
Be  sti  m  m  ung  83  "
Benuennung  der  Deuti.  Australien  —-Deutschland
  England  --»-  Asien
Ausfuhrgegenstände  „  und  Südsee-Inseln
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kte  in  .“  kin.“  ka  in  M  #  in.“
1  I

1.  Kakao  80  120.—  —  —  —  —  —  ——

2.  Kopra  877  101  285  986.—  —  —  —  —  —  —

3.  Gewürze  aller  Art  —  —  —  —  —  —  —  —

4.  Launschul  und  Omeaperchar  1  751  15  756.—  —  s  —  —  —

5.  Trepang  ..  —  —-  —  —  —  96  4—

6.  Peelanh,erschalen  und  andere
Muscheln  .....  —  —  —  —  —  1372  250.—

7.  Sisalhanf.  500  1050—.  —  —.  —  —  —  —-Summe
  der  Ausfuhr  1907  —  302  912,—  —  —  —  —  298.—
Summe  der  Ausfuhr  1906  —  46  828—  —  —  —  „  —  2339.—
Zunahme  -.  Abnahme  *256  081.  —  —  —  —  —  2041.—
Gesamthandel  des  Gaiier-  .  Wilhelmolandes

  19#  —  630  558.—  —  21  351.—  —  184  024.—  2170860.—
Gesamthandel  des  haiser-  wir

helmslandes  19006  .  —  475  488,  35  —  11  886,10  217  044,76  —  195  004.20
Zunahme  -.  Abnahme  —  155  069,  651  —  9  16,60  .  3J33020,76  —  222981,80
        <pb n="1197" />
        GW  1113  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

#n  der  Gesamteinfuhrp  Gesamteinfuhr
übrige  im  Kalenderjahr  der  9  im  Kalenderjahr  Zunahme  Abnahme
Anierila  Länder  1007  Regierung  1806
Neuge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  MengeE  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
kg  in  ig  in.4  in  A  kg  lin  A  kg  in  M  kg  in  4  ka  in  4
—  —  —  —  7327  9093—  —  10882,—15293,15  —  —  8005,-—6200,1ö
—  —  —  —  19  7699  186411—  —  19  058,7041277.—  710,38  0—  —  22686,-—
1525  V7665  169  1  70  2770787756—  —  85  956.75]82  (049,14  —  706,868249,75  —
964  6626  114;  1300  5021  246221  —  —  12  008,93|65  359,16  —  —  6987,93140  737,16
—  —  —  —  1402  5458  —  —  3  964,259  344,77  -—  —  2562,2513891,77
—  —  —  —  11  791  —  —  80,25  112.—  —  —  19,25  33.—
—  —  —  7981  160151  —  —  981,  50  5  400,70  —  10  614,30  183,50  —
—  —  —  —  208851  148371  —  15  189,.—19  660,88  õ  646,  —  —  4  728  88
—  3576  9570  —  —  3617,—  9  394,29  —  176,71  41.—  —
—  —  1120  1200  170199  117599  —  —  7579,12/  13  941,8999  439,88  —  —  2  182,80
—  —  —  85  067  104  7851  —  —  115  801,45  128  867,57  —  —  30  134,4519  082,57
—  818  1  100|]  33  659  50  201  —  —  21  957.—  36  451,2441  702,1  —  —
—  —  —  —  212  1  6562  —  —  209.—1687.—  9.—  15.—  —  —
—  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —  —.  —
—  —  —i—  6178  754—  —  4721.—10  563,385  1452,—  —  —  3  018,85
—  —  —  20  1020  —  —  —  660.—  20.—  360,—  —  —
2489914291/222115  303229  196.  363  128—  —  261  os.  oz  5  O11,604  621,63|1  183,  19|112  505,  27
526  41  420  11  57622  557  1  691  2400  814  6660  —  —  11690  471,94  917  478,71|132  872,45.66  781,60|/132  104,39/|169  574,31
168“  522601  5  .  14  9561  690  472  917  478  —  —  ——
1  900  -  10  840S96%1  768-  102  792  —  Menge  Wert
ausgeführten  Gegenstände.
1  —  Gesamtausfuhr  *  für  Gesamtausfuhr
echnung  der  Zunahme  Abnahme
Amerika  Hbrige  Länder  1807  Regierung  1906  -
—  ·  »
MengeWektMengeWertMcnge  Wert  Menge  WertMenge  WertMenge  WertMenge  Wert
ke  in.4  lin  AMA]  kg  in  M  kg  lin  A  kg  in  .  ka  1  in  .  k#Fin  .“
l  i  ,
—  4830  120—  —  —  —  80.  120+  —
—  —  17  104  285  986.——  —  —  19453—  43  327—0619  651  212  —
—  —  —  —  —  350,.50  42.  —  —1  —
—  —  —  –  1751  15  756.——  —  389.—,  3501.+  1  862  12  255.—  —  —
—  —  —  6  —  —  4594.—  2297.—  —  —  4108.—  2249
l
—-—1372I250,————I—  1372  250.—  —
—  —  —  1500  1  0500—  —  —  –  —  1500  1050.—  —  —
—  —1—  ———  12353603210—  —  —  4  —  0  167,  —  2540488-1  —
—  —  —  —  10909  167——  —  —  —  —i—  --  —
»z—  -—  —  —  —  —  —  —  —
I  i
11  1200  22657  1  117  896.—  00  645,  71  151  250,20  —
—
—  52206  —  11149560  —  966  645,7|0.  —  s  —  —  —  —  —
10  846  0oll  1651  250.29111  —  —  —  —  —  —
l
        <pb n="1198" />
        G  1114  20

C.  Gesamthandel  des  Schutzgebiets  (Bismarck

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Herkunfts=  bzw.  Bestimmungs.
Australien  —-Deutschland
  England  und  Südsee-Inseln  Asien
Menge  Wert  Menge  Wert  Menge  #  Wert  Menge  l  Wert
kg  in  M  kg  in  M  ker  in  M  ke  in  ¾
"vV  ·
Gesamteinfuhr  1907  —  1  352  185,91  —  130  336,20  —  1  076546,.0  —  638  526,2.
Dagegen  im  Vorjahre  —  1366184,85—  147138,40—  1  028  395,  76  —  590584,20
Zunahme  “,  Abnahme  —  3  998,449  la#200S104
.  i  «
Gesamtausfuhr  1907  —  1  329  319,0B  13  744,0  —  541  5599—  —  40  495,60
Dagegen  im  Vorjahre  —  0D06585.—  —  38  218.—  —  526  203——  1—  51  184.—
Zunahme  1/.  Abnahme  —  4422  74%%J088,40
Gesamthandel  1907  —  2681  505,81  —  144  080,80  —  1  618  105,05  —.  679  021,85
Gesamthandel  1906  —  2272769,35  —  185,356,40  —  1554598,76—  641  76#20°
Zunahme  #.,  Abnahme  —  —  +408  736,44—  41  275  0  6—  163  506,299  -  187253,5#

 

 

 

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

kKolonlalwaren.)

Die  gleichen  Erwägungen,  welche  in  früheren
Aufsätzen  für  die  Versorgung  Deutschlands  mit
pflanzlichen,  mineralischen  und  tierischen  Rohstoffen
  geltend  gemacht  wurden,  haben  in  diesem
Zusammenhang  auch  auf  die  Deckung  unseres
Bedarfs  an  sogenannten  Kolonialwaren  Anwendung
  zu  finden.

Unter  Kolonialwaren  werden  gemeinhin  alle
die  Nahrungs=  und  Genußmittel  verstanden,
welche  Europa  gar  nicht  oder  nur  in  beschränktem
Maße  hervorbringt,  Artikel,  deren  Verbrauch,  früher
mehr  oder  weniger  ausschließlich  auf  die  wohlhabenderen
  Bevölkerungsschichten  beschränkt,  allmählich
  auf  die  weitesten  Kreise  des  Volkes  übergegangen
  ist  und  heute  zur  Lebenshaltung  aller
Bevölkerungsklassen  gehört.

Zu  diesen  ist  vor  allen  anderen  der  Kakao
zu  rechnen,  der  ein  Volksgetränk  im  besten  Sinne
des  Wortes  zu  werden  verspricht.

Die  nachstehende  Tabelle  geigl  die  Einfuhr
von  Kakaobohnen  nach  Deutschland

 

 

 

Kalaobohnen  Lakaobohnen
Jahr  milJahr  min.

Tonnen  Nill  s  Tonnen  Mil.

I  #

1880  2247  2-0  )]  1000  19254  28.7
1883  2  629  3.9  1901  18  517  24.7
1886  3687  5.0  1002  20  6607  206,2
1889  5565  7,.5.  1900#  206.0
1892  7461  10.9  1904  27  101  32,5
1895  9951  10,6  1905  29  633  33.0
1898  15  860  23,2  1006  35  682  11,2
1899  18272  24,0  10907  34515  62.2

 

Sie  hat  sich  sonach  in  den  letzten  27  Jahren
der  Menge  nach  auf  mehr  als  das  Fünfzehnfache
  vermehrt.

Die  Ausfuhr  von  rohem  Kakao  ist  unbedeutend.
  Sie  belief  sich  im  Jahre  1907  auf
139  t  im  Werte  von  111  000  TE.  Erheblichere
Mengen  wurden  dagegen  an  Kakaofabrikaten  und
Nebenprodukten  oder  solchen  Erzeugnissen  ausgeführt,
  bei  denen  Kakao  einen  wesentlichen  Bestandteil
  bildete.  Als  solche  seien  genannt:

 

t  1000  t  1000
.  —G
Kakao,  gebrannt,  zerkleinert,
  Kakaomasse,
Lalaoschalen,  roh  und
gebran  1628,2  758  (  22,5)  (50)
Kakaoöl,  nlobitier  33  6419  (24,2)  (75)
Kakaopulve  306,à  948  (679,2)  (2921)
Kalaowaren.  426.0  1521  (  123.9  (396)
Schokolade  u.  Schotoladcersatzstoffe
  495,6  1287  (1163,6)  (3724)

Die  eingeklammerten  Zahlen  geben  die  Einfuhr
  der  betreffenden  Artikel  an,  um  zu  zeigen,
daß  nicht  alle  der  ausgeführten  notwendig  der
deutschen  Industrie  zu  entstammen  brauchen.
Immerhin  kann  angenommen  werden,  daß  ein
beträchtlicher  Teil  der  Ausfuhr  aus  Deutschland
im  Lande  selbst  erzeugt  ist.

Der  Verbrauch  von  Kakao  hat  sich  im  Laufe
der  Jahre  nicht  nur  absolut  erhöht,  sondern  auch
im  Verhältnis  zur  Bevölkerungsziffer,  was  sich
5)  „Kolonialwirtschaftliches-Vll.  Aus  dem  „Reichs-Arbeitsblatt“,
  Oktober  1908.  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.-  1908,
Nr.  11  S.  543  r  S.  Gs  f  n

S.  ff.
Nr.  17  S.  857  ff.  Nr.  18  S.  902  ff.,  Nr.  21  S.  1061  ff.
        <pb n="1199" />
        länder

  

W  1115  20

Archipel  und  Kaiser-Wilhelmsland  zusammen).

       
    
  

   
   
  

Gesamteinfuhr
im  Kalenderjahre
1907

  
   

Amerika=  Ubrige  Länder

 

Wert  Wert

  

Wert

91

in  einer  ganz  bedeutenden  Zunahme  des  Verbrauchs

  pro  Kopf  ausdrückt.  Er  betrug:
1836/45  10  g  1901  800
1846/60  .  20=  1902  340
1861/70  .  30  =  1903  .  350
1871/80  .  50=  1901  .  440
1881/85  60=  1905  70.
1886/90  100  =  1906  550=1891/95
  160  1907  530.
1896/1900  280

Der  Kakao  hat  demnach  als  Volksgetränk
bereits  eine  wesentliche  Bedeutung  erlangt.  Da
er  als  Genußmittel  und  in  gewissem  Grade  auch
als  Nahrungsmittel  sehr  hoch  bewertet  werden
muß,  besteht  ein  Interesse  daran,  den  Kakaoverbrauch
  nach  Möglichkeit  zu  fördern.  Die  ausreichende
  Versorgung  Deutschlands  aus  seinen
bisherigen  Quellen  wird  jedoch  durch  die  Gestaltung
  der  Verhältnisse  auf  dem  Weltmarkt
immer  schwieriger.  Schon  die  eingangs  gegebene
Zusammenstellung  läßt  erkennen,  daß  der  Kakao
im  Preise  erheblich  gestiegen  ist.  Während  die
Einfuhr  der  Menge  nach,  wie  erwähnt,  seit  1880
auf  mehr  als  das  Fünfzehnfache  gewachsen  ist,
erhöhte  sich  ihr  Wert  fast  auf  das  Zweiundzwanzigfache.
  Besonders  im  Jahre  1907  steigerte
sich  der  Preis  bedeutend,  was  in  einem  Rückgang
des  Verbrauchs  pro  Kopf  zum  Ausdruck  kam.  Die
Gründe  für  die  Preiserhöhung  liegen  hauptsächlich
  in  dem  Mißverhältnis,  welches  sich  zwischen
Welternte  und  Weltverbrauch  allmählich  herausgebildet
  hat:

Welternte  BWeltverbrauch

1000  t.  1000  t
1903.  125,9  121,7
1904.  151,2  137,9

Davon
für  Rechuung
der  Regierung

 

 

      
   

    
  

Gesamteinfuhr
im  Kalenderjahre
1906

    
   

Zunahme

         
 
 

 

  

Wert  Wert

 

   

   

  
   

562061,

Welternte  Weltverbrauch
1000  t  1000  t
1905.  144,8  142,6
1906.  148,6  154,8
1907.  148,3  155,1

In  den  beiden  letzten  Jahren  war  demnach
der  Verbrauch  größer  als  die  Ernte,  und  es
mußte  zur  Befriedigung  des  Bedarfs  auf  die
vorhandenen  Vorräte  zurückgegriffen  werden,  die
dadurch  eine  starke  Abnahme  erfuhren.

Deutschland  steht  mit  seinem  Kakaoverbrauch
unter  allen  Ländern  der  Erde  an  zweiter  Stelle,
nur  wenig  hinter  den  Vereinigten  Staaten.  In
weitem  Abstand  erst  folgen  Frankreich  und  England.
  Deutschland  hat  demnach  auch  an  der
Vermehrung  der  Kakaoproduktion  ein  ganz  besonderes
  Interesse,  und  zwar  angesichts  der  bedeutenden
  Summen,  die  jährlich  für  rohen  Kakao
aufgewendet  werden,  vor  allem  an  einer  Kakaoerzeugung
  innerhalb  seines  eigenen  Wirtschaftsgebiets


Die  Entwicklung,  die  der  Kakaoban  in  den
deutschen  Schutzgebieten  bisher  genommen  hat,
berechtigt  zu  der  Annahme,  daß  der  Verwirklichung
  dieses  Zieles  allmählich  näher  zu  kommen
sein  wird.

Die  nachstehende  Zusammenstellung  gibt  den
Wert  der  Ausfuhr  von  Kakaobohnen  aus  den
einzelnen  Kolonien  an.  Sie  betrug  in  Mark:

Abnahme
        <pb n="1200" />
        G  1116  20

 

 

 

Kamerun  Togo  Seutsch-)  Samoa
1898  313  115  —  —  —
18999  244  094  —  —  —
19000  333  989  37  —  1  862
1901  565  002  71  —  10  911
1902  692  693  167  —  11524
1903.  928  218  846  91  5537
1904  1  043  604  8911  308  21543
1905  1280  944%708  5450250
1906  1  167  4921994  6050101  441
1907“)  2704  2600  50  928  .  116500

 

 

 

 

Die  Zahlenreihen  zeigen  ein  ununterbrochenes
und  schnelles  Aufsteigen.  Während  im  Jahre  1900
die  Gesamterzeugung  der  Kolonien  rund  1  v.  H.
des  Wertes  der  deutschen  Einfuhr  von  Kakaobohnen
  ausmachte,  stellte  sie  im  Jahre  1907,
soweit  die  vorläufigen  Ermittelungen  Schlüsse
gestatten,  annähernd  5  v.  H.  dar.  Am  weitesten
ist  die  Kakaokultur  in  Kamerun  vorgeschritten,
wo  bereits  etwa  12  Millionen  Mark  in  Kakaopflanzungen
  angelegt  sind.  Größere  Anlagen
bestehen  bei  Viktoria,  Bibundi,  Molive,  Kriegschiffshasen
  und  an  anderen  Orten;  in  Togo
beschränkt  sie  sich  bisher  wesentlich  auf  den  Bezirk
Misahöhe.  Eine  weitere  Ausdehnung  in  dieser
Kolonie  ist  vor  allem  schon  darum  nicht  zu  erwarten,
  weil  das  Klima  nicht  so  feucht  und  beständig
  ist,  wie  es  die  Kakaokultur  verlangt.  In
Deutsch-Ostafrika  hat  besonders  die  Sigi-Gesellschaft
  den  Anbau  mit  gutem  Erfolg  begonnen.
Zumal  im  nördlichen  Teil  des  Schutzgebiets,  am
Fuße  des  Gebirges,  lassen  günstige  klimatische
Vorbedingungen  eine  Ausdehnung  der  Kultur
erwarten.  Auf  Samoa  macht  die  Anlage  von
Kakaopflanzungen  gute  Fortschritte,  die  erheblich
gefördert  sind  durch  die  von  der  Reichsregierung
unterstützten  Bemühungen,  durch  Auswahl  geeigneter
  Sorten  ein  marktfähiges  Produkt  zu  erzeugen.
  Unter  anderem  hatte  die  Deutsche
Handels=  und  Plantagengesellschaft  Ende  1907
in  ihren  Pflanzungen  einen  Bestand  von  nahezu
100  000  Bäumen;  auch  die  Deutsche  Samoagesellschaft
  hat  schon  95  000  Bäume  angepflanzt.
Der  bisher  auf  Samoa  gewonnene  Kakao  ist  von
sehr  guter  Beschaffenheit  und  erzielte  hohe  Preise.

Die  Bedeutung  einer  Erzeugung  innerhalb
des  Rahmens  unserer  eigenen  Volkswirtschaft  tritt
beim  Kakao  u.  a.  deshalb  besonders  scharf  hervor,
  weil  der  höchst  wünschenswerten  Tendenz
der  Verbrauchssteigerung  durch  die  nicht
mehr  zulängliche  Produktion  und  die  dadurch
erwachsende  Preissteigerung  ernsthafte  Schwierigleiten
  erwachsen.  Bei  einer  Reihe  anderer  Artikel

Vorläufige  Zahl.

 

kommt  dieser  Gesichtspunkt  zwar  weniger  in  Frage,
jedoch  machen  auch  da  nationalwirtschaftliche  Erwägungen
  die  Schaffung  eigener  Produktionsquellen,
  die  gleichzeitig  die  Produktionsgebiete
wirtschaftlich  kräftigen,  nicht  weniger  erwünscht.
Das  ist  zum  Beispiel  der  Fall  beim  Kaffee,
der,  wie  die  nachfolgende  Übersicht  zeigt,  in  sehr
**  Mengen  nach  Deutschland  eingeführt
wird.

 

Kaffee  roh')

 

 

 

 

 

».  .
Jahr  s  Tonnen  Min.  Jahr  Tonnen  Mil.
1

1880  94222  1250,  8.  1900  160  826  155,8
1888  114174  137.0  s  1901  171  974  147.7
1886  123  631  133,5,  #  1902  171  435  143,2
1880  113229  199.3F  1908181  998  45,2
1892  122  032  10  5  190480
1895  122  390  202,.5  180  166170,3
1808  153270  1  1370  1908  186  5  1
1899  156  187  128,0  1907  189  625|  162,3

Von  dem  eingeführten  Kaffee  wurden  nur
geringe  Mengen  wieder  zur  Ausfuhr  gebracht,
im  Jahre  1907

Roher  Kaffee  96,4  t  im  Werte  vom  16  000  1
Gerösteter
Kaffee.  471,1  t  -  -650000  -

Der  Verbrauch  von  Kaffee  auf  den  Kopf  der
Bevölkerung  hat  sich  im  Laufe  der  Jahre  mäßig
erhöht.

Er  stellte  sich:

1886

nuauf  2410  g
1896  .2460
1905  .  2960
1906  .  3020
1907  .  3060

Obwohl  der  Kaffee  gegen  früher  erheblich
billiger  geworden  ist,  wie  aus  der  wefentlich
geringeren  Steigerung  des  Wertes  der  Einfuhr
im  Vergleich  zur  Menge  hervorgeht,  ist  doch  der
jährliche  Gesamtaufwand  für  dieses  Genußmittel,
der  bisher  fast  ausschließlich  dem  Auslande  zu
gute  kommt,  sehr  erheblich.

Versuche,  einen  Teil  des  Bedarfs  im  eigenen
Wirtschaftsgebiet  zu  decken,  sind  bereits  frühzeitig
und  mit  wechselndem  Erfolg  gemacht  worden.
Bisher  wurden  aus  den  deutschen  Schutzgebieten
an  Kaffee  ausgeführt  (in  Mark):

*)  Gerösteter.  gebraunter,  gemahlener  Kaffee  kommt
neben  Rohlaffee  als  Einfuhrartikel  kamm  in  Frage.  An
derartigem  zubereitetem  Kaffee  wurden  1907  nur  146,64.
im  Werte  von  165  000  .K&amp;amp;  eingeführt.
        <pb n="1201" />
        W  1117  20

 

 

 

 

 

 

Siutise  ern  Togo,  Südsec
1898  244  006  890  —  —
1899  96  358  205  —  —
19000  274  757  36  —  —
1901.  257  130  54  71  1318
1902  488  295  —  80  1  539
190063  525  848  5  52  387
1904  523  618  70  15  692
19050  464  086  28  1  850
1906  —  —  1  019
1907)  540  008  —  —
·  I
I  .
Die  Tabelle  läßt  bereits  erkennen,  daß  Ostafrika

  vor  allen  Dingen  als  Kaffeegebiet  in
Frage  kommt.  Es  ist  bekannt,  daß  die  großen
Hoffnungen,  die  man  dort  auf  den  Kaffeebausetzte,
  sich  nicht  durchgängig  verwirklicht  haben.
Teils  wurde  er  ohne  genügende  Erfahrung,  teils
nicht  in  den  richtigen  Gegenden  unternommen.
Gleichzeitig  hat  der  Niedergang  des  Kaffeepreises,
der  1893/94  noch  1,80  %,  1906/07  nur  noch
0,68  für  das  Kilogramm  betrug,  die  Entwicklung
  gehemmt.  Aus  diesen  Gründen  hat
man  in  dem  einstigen  Hauptpflanzungsgebiet
West-Usambara,  wo  1903  rund  2½  Millionen
Bäume  standen,  die  Kultur  mehr  und  mehr  eingehen
  lassen.  Anderseits  hat  sich  jedoch  gezeigt,
  daß  der  Kaffeebau  unter  den  richtigen
Voraussehzungen  durchaus  rentabel  ist.  Die
Pflanzungen  am  Kilimandscharo  und  am  Mernberge,
  die  wesentlich  in  der  Form  von  Kleinbetrieben
  gehalten  sind,  werfen  günstige  Erträge
ab  und  gewinnen  an  Ausdehnung.  Auch  in
einigen  Gebieten  am  Nyassa-See  sind  die  Aussichten
  für  die  Kultur  günstig.  Ganz  besondere
Erwähnung  verdient  aber  die  Kaffee-Eingeborenenkultur
  im  Bezirk  Bukoba  im  Westen  des  Victoria-Sees,
  die,  wie  Paul  Fuchs  in  seinem  Buche
„Wirtschaftliche  Eisenbahn-Erkundungen  im  mittleren
  und  nördlichen  Deutsch-Ostafrika“  anschaulich
  schildert,  von  Jahr  zu  Jahr  an  Ausdehnung
gewinnt.  Während  die  Kaffeeausfuhr  Bukobas
noch  im  Jahre  1904  kaum  nennenswert  war,
belief  sie  sich  1906  auf  etwa  87  000  J  4.  Früher
ging  die  Hauptausfuhr  nach  Aden,  neuerdings
nach  Marseille  und  Hamburg.  Der  Kaffee  aus
Bukoba  soll  auf  den  Weltmarkt  bis  zu  70  Pf.
pro  Pfund  erzielt  haben.  Es  kann  somit  gehofft
werden,  daß  auch  hier,  zumal  wenn  sich  die
Verhältnisse  auf  dem  Weltmarkt  ändern,  günstige
Aussichten  für  eine  Produktionserweiterung  erwachsen.


Ahnliches  darf  für  den  Tabak  gelten,  der  in
steigendem  Maße,  und  zwar  wesentlich  in  Form

*)  Vorläufige  Zahl.

 

von  unbearbeiteten  Tabakblättern,  nach
Deutschland  gebracht  wird.  Von  solchen  wurden

 

 

 

 

eingeführt:
2  2
JahrTonnen  Mil.  JahrTonnen  Nil.
1880  9214  12,9  1  1  1902  58  581  91,3.
1885  34  524  55,2  1908  60  471  90.8
1890  4  322  77,6  1  1904  63  149  93,6
1895  50  886  8844  79  136  122,1
1900  58  073  97.8  1  1906  57  811  102,5
1901  58  6ö03  112,31907  69  016  132,0

 

 

 

Die  Einfuhr  von  Tabakfabrikaten  ist  demgegenüber
  verhältnismäßig  unbedeutend.  Sie
stellte  sich  im  Jahre  1907  auf  4405,2  t  im  Werte
von  18,7  Millionen  Mark.  Die  Ausfuhr  erreicht
  sowohl  bei  rohem  Tabak  als  auch  bei
Tabakfabrikaten  keine  bemerkenswerte  Höhe.  Bei
ersteren  hat  sie  seit  1892  nur  in  den  Jahren
1905  und  1906  den  Wert  von  einer  Million
überschritten  und  belief  sich  im  Jahre  1907  auf
890  t  im  Werte  von  763  000  J.  Die  Ausfuhr
  von  Tabakfabrikaten  betrug  im  gleichen  Jahr
754,6  t  im  Werte  von  6,9  Millionen  Mark.

Fast  der  ganze  eingeführte  Tabak  wird  demnach
  mittelbar  oder  unmittelbar  in  Form  von
Fabrikaten  in  den  heimischen  Verbrauch  übergeführt.
  Zur  Beurteilung  des  Umfangs  der  hierfür
  in  Frage  kommenden  Industrie  und  ihre
Entwicklung  geben  die  Rechnungsergebnisse  der
Berufsgenossenschaften  einen  Anhalt:

 

 

 

ih  Lo0hn
—  schnittli  ohnbeträge
Jahr  Betriebe  versicherte  »
Personen  (Mill.  )
s  s
1885...8203l951sos  o,5
18900  46068  105  486  50,8
1895  6172  123  051  63,0
1900.  6140  140  531  70,0
1000  6557  158  708  83,8
1906.  6687  156  357  „  88,5

 

T  !

Der  überhaupt  von  der  Tabalverarbeitung
abhängige  Personenkreis  ist  noch  erheblich  größer,
als  diese  Ziffern  erkennen  lassen,  da  das  hier
sehr  umfangreiche  Gebiet  der  Heimarbeit  von
ihnen  nicht  erfaßt  wird.

Was  die  Fähigkeit  unserer  Schutzgebiete  anlangt,
  an  Stelle  des  Auslandes  Lieferant  für  den
heimischen  Bedarf  zu  werden,  so  ist  zunächst  festzustellen,
  daß  die  Entwicklung  des  Tabakbaues
in  den  Kolonien  noch  ganz  in  den  ersten  Anfängen
  steckt.  Mißerfolge,  Absatzschwierigkeiten
infolge  unzulänglicher  Verkehrseinrichtungen,  Arbeitermangel
  haben  dazu  geführt,  daß  der  plantagenmäßige
  Tabakbau  im  großen  zugunsten
        <pb n="1202" />
        W  1118  20

anderer,  unter  den  jetzigen  Verhältnissen  lohnenderer
Kulturen  vorläufig  fast  völlig  aufgegeben  ist.
Immerhin  haben  wertvolle  Erfahrungen  gesammelt
  werden  können,  die  nach  Beseitigung
der  oben  erwähnten  Hindernisse  nutzbringend  verwertet
  werden  und  zur  Entstehung  einer  ausgedehnten
  Tabakkultur  verhelfen  können.  Daß
in  den  deutschen  Schutzgebieten  der  Tabakbau
möglich  ist,  beweist  der  Umstand,  daß  die  Eingeborenen
  ihren  bedeutenden  Eigenbedarf  aus

eigener  Erzeugung  decken.  Proben  kolonialen
Tabaks  find  in  Deutschland  von  Sachverständigen
günstig,  zum  Teil  vorzüglich  bewertet  worden.
Am  besten  gedeiht  der  Tabak  auf  unseren  Besitzungen
  in  der  Südsee.  Günstige  Resultate  find
auch  in  Ostafrika  zu  verzeichnen,  von  wo  bereits
  für  die  jetzigen  Verhältnisse  nicht  unbedeutende
  Mengen,  die  ausschließlich  aus  Eingeborenenkulturen
  stammen,  ausgeführt  werden,  deren  Wert
(in  Mark)  die  nachstehende  Zusammenstellung  zeigt:

 

 

 

 

 

„  1800  11000  1001  1002  10908  1004  1905  10906  1007)

.—--  1  u  S  fu  h  r  ien  Ma  .  —
Deutsch-Oftafrika-  ur2  —.  0050!  40  1551  38192  41%7/4  1660)  27794)  00009
Südsee  119  300  708c  14091  62  800  175007  3680.  71221  3242/  6243

Anbauversuche  in  Südwestafrika  haben  den
Beweis  erbracht,  daß  dort  ein  hochwertiger  und
für  die  Zigarrenfabrikation  brauchbarer  Tabak  zu
gedeihen  vermag.

Aus  Kamerun  sind  bisher  nur  in  den  Jahren
1900  und  1901  bedeutendere  Mengen  Tabak
(zusammen  für  197  265  —)  zur  Ausfuhr  gebracht
  worden.  Doch  werden  hier  die  Kulturversuche
  wieder  energisch  aufgenommen  werden,
besonders  nachdem  der  deutsche  Tabakverein  die
Absicht  bekundet  hat,  den  kolonialen  Tabakbau
mit  allen  Mitteln  zu  fördern.

Im  Zusammenhang  mit  den  vorstehenden
Ausführungen  soll  noch  ein  landwirtschaftliches
Produkt  erwähnt  werden,  welches  weder  den  industriellen
  Rohstoffen  noch  den  Genußmitteln  zuzurechnen
  ist,  dem  jedoch  als  Nahrungsmittel
eine  bedentende  Wichtigkeit  zukommt,  der  Mais.
Er  ist  in  steigenden  Mengen,  welche  die  geringe
heimische  Erzeugung  nicht  zu  decken  vermag,  verbraucht
  und  aus  dem  Ausland  bezogen  worden.

 

 

In  welchem  Maße  das  der  Fall  ist,  zeigt  die
nachstehende  —  Es  wurden  eingeführt:
—  —  —
I  Min.  Will.
r  I  -«.  kToaneni
Jah  „3  Tonnen  *  Jah  5Ü7
!  #
1880  640  40.2000  1384  157  128,9
1883  177  190  22,7  1901.  11193319  1188
1886  169  390  16,34  5  93.4
1889  314  610  30,.7/1903  953  239  92,3
1892  717  310  750010904  773  4881  73.8
1805  323  828  29,21905  928  118  98.0
1898.1580  686  126,4  1  1900  1127
1899  .  1  626  505  135,2)  1907  11252  101  136,4

 

Die  Einfuhr  schwantt  demnach  beträchtlich,
zeigt  in  den  letzten  Jahren  jedoch  eine  stark
steigende  Tendenz.  Mais  spielt  als  Nahrungsmittel
  in  vielen  Ländern  schon  jetzt  eine  sehr  bedeutende
  Rolle.  Bei  uns  dient  er  zur  Zeit  im
wesentlichen  als  Viehfutter,  scheint  jedoch  berufen,

 

dereinst  auch  für  die  menschliche  Ernährung  in
Frage  zu  kommen.  Bei  dem  sicher  zu  erwartenden
  Steigen  des  Weltbedarfs  ist  es  von  höchster
Wichtigkeit,  daß  unsere  Kolonien  zum  Teil  wenigstens
  für  die  Maiserzeugung  in  hohem  Maße
geeignet  sind,  allerdings  vorerst  nicht  in  Gestalt
von  Plantagenkultur,  sondern  vermittels  der
Volkskultur.  In  dieser  Form  hat  er  für  Ostafrika
  und  Togo  schon  eine  große  Bedeutung
erlangt.  Auch  in  Deutsch-Südwestafrika  bauen
die  Farmer  Mais  für  ihren  und  ihrer  Angestellten
  Bedarf.  Ausfuhren  sind  bislang  nur  für
Deutsch-Ostafrika  und  namentlich  für  Togo  zu
verzeichnen,  wie  die  nachstehende  Zusammenstellung

 

 

 

 

 

 

zeigt.  Die  Ausfuhr  betrug  (in  Markz:
—  I
qusjsgsisgvlmootom  11902
i  l  i
Togo·214698,2651010")s  630336514
——  —
aus  1908  1804  190518906  19007)
i  E
Deutsch-  "
Ostafrika63  688  24  784  16  042,  n  20  479
ogo.99  456  38  945  506  344  433  8  198  804

 

Die  Maisausfuhr  Togos  stelle  also  i  im  letzten
Jahre  einen  Wert  von  mehr  als  einer  Million
Mark  dar.  Er  gelangte  hauptsächlich  nach
Europa,  dann  aber  auch  nach  Kamerun  und
Sũdwestafrila.  Der  außerordentliche  Aufschwung
der  Maisausfuhr  im  Jahre  1907  beruht  ganz
wesentlich  auf  der  Eröffnung  der  Eisenbahn  Lome  —

57  Vorlänfge  Zahlen.

)  Infolge  einer  Mißernte  wurde  der  Mais  in
diesem  Jahre  in  der  olonie  zurückgehalten,  um  eine
Et  zu  verhüte

)  Folgewirkung  des  Aufstandes.
        <pb n="1203" />
        G  1119  20

Palime,  die  den  Süden  der  Kolonie  erschlossen
hat.  Die  geplante  Fortführung  der  Bahn  bis
Atakpame  wird  eine  weitere  Steigerung  im  Gefolge
  haben.  Billige  Verkehrswege  sind  Vorbedingung
  für  einen  zur  Ausfuhr  rentablen  Maisbau.
  Kostet  doch  der  Transport  durch  Wagen
von  Atakpame  zur  Küste  90—92  für  die
Tonne  —  der  Preis,  den  der  unverzollte  Mais
1906  in  Hamburg  hatte.  Dies  Beispiel  genüge,
um  zu  zeigen,  daß  durch  geeignete  Maßnahmen
der  Maisbau  in  unseren  Schutzgebieten  noch  sehr
steigerungsfähig  ist.

Mit  wenigen  Worten  sei  hingewiesen  auf
einige  andere  Kulturen,  die  in  unseren  Schutzgebieten
  möglich  sind.  Hierher  gehört  zunächst
die  Ananaskultur,  für  die  nach  kundigem  Urteil
besonders  Kamerun  Aussichten  bietet.  Die
Westafrikanische  Pflanzungs-Gesellschaft  „Bibundi“
hat  bereits  mit  dem  Anbau  der  Ananas  begonnen
und  18  000  Pflanzen  in  den  Boden  gebracht.
Wie  ergiebig  der  Ananasbau  sein  kann,  zeigen
die  Straits  Settlements.  In  Singapore  allein
befinden  sich  15  Ananaszubereitungsfabriken.  Die
Ausfuhr  stellt  sich  im  Jahr  auf  6  Millionen  Mark,
von  denen  die  Hälfte  nach  England  geht.

Bananen,  die  in  mehreren  Schutzgebieten
massenhaft  vorkommen,  in  England  bereits  zu
einem  beliebten  Volksnahrungsmittel  geworden
find  und  auch  in  Deutschland  neuerdings  vielfach
abgesetzt  werden,  würden  sich  ihres  hohen  Nährwerts
  halber  auch  bei  uns  einbürgern  können.
Besonders  Kamerun  scheint  für  eine  Kultur  im
großen  geeignet  zu  sein.  Mit  dem  Ausbau  der
Verkehrswege  wird  ihre  Kultur  für  den  Export
rentabel  werden  können.  Der  Bedarf  steigt  sichtlich.
  So  führten  die  Vereinigten  Staaten  im
Jahre  1880  für  2,8,  1890  für  19,4,  1900  für
24,5,  1902  für  30,5  Millionen  Mark  Bananen
ein;  die  Einfuhr  dieser  Früchte  nach  Deutschland
bezifferte  sich  im  Jahre  1907  auf  nicht  ganz
1½  Millionen  Mark.

Der  Umstand,  daß  Kulturen  wie  die  vorgenannten
  in  fremden  Gebieten  bereits  mit  Erfolg
betrieben  werden,  hat  Gelegenheit  gegeben,  Erfahrungen
  zu  sammeln,  die  für  das  Gelingen
von  Anbauversuchen  in  unseren  eigenen  Gebieten
von  großem  Wert  find.  So  hat  namentlich  das
Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  sich  um  den  Anbau
und  die  Kulturverbesserung  tropischer  Nahrungsund
  Genußmittel  große  Berdienste  in  unseren
Kolonien  erworben  und  durch  Entsendung  von
Expeditionen  in  fremde  Produktionsgebiete  wertvolles
  Material  zusammengetragen.

Die  Reihe  der  Möglichkeiten,  durch  Kulturen
Nutzen  zu  ziehen,  ist  mit  den  angeführten  Erzeugnissen
  keineswegs  vollständig.  Eine  solche  Vollständigkeit
  zu  erzielen,  liegt  auch  nicht  in  der

 

Absicht  dieses  Aufsatzes.  Hier  kommt  es  nur
darauf  an,  zu  zeigen,  daß  eine  wirtschaftliche
Entwicklung  der  Schutzgebiete  auf  die  einheimischen
Arbeitsverhältnisse  günstig  einwirken  muß.  Das
kann  dadurch  geschehen,  daß  der  einheimischen
Industrie  Rohstoffe  billig  oder  doch  billiger  und
ausreichender  als  bisher  zur  Verfügung  gestellt
werden,  und  das  betrifft  Stoffe,  die  in  den
früheren  Aufsätzen  behandelt  sind,  wie  Baumwolle,
  Kautschuk,  Hanf,  Hölzer  u.  dgl.  Es  hieße
jedoch  den  Rahmen  viel  zu  eng  fassen,  wollte
man  nur  von  der  Verbilligung  der  industriellen
Rohstoffe  das  angedeutete  Ergebnis  erwarten.
Dazu  wird  auch  beitragen  —  und  in  diesem
Sinne  haben  die  Ausführungen  dieses  Aufsatzes
zu  gelten  —  daß  in  den  Kolonien  Kulturen  großgezogen
  werden,  die  Ansiedlern  und  Eingeborenen,
je  nachdem  es  sich  um  Plantagen=  oder  Volkskulturen
  handelt,  wirtschaftlichen  Nutzen  bringen,
sie#  kaufkräftiger  machen  und  damit  Erzeugnissen
  der  heimischen  Industrie  neue  Absatzgebiete
  und  unseren  Arbeitern  neue
Beschäftigungsmöglichkeiten  erschließen.
Es  ist  ohne  weiteres  einleuchtend,  daß  auch  hierdurch
  die  Lage  der  heimischen  Arbeit  günstig
beeinflußt  werden  würde.

die  TLogo-Cimone.
Von  Korpsstabsapotheker  a.  D.  Bernegau.

Unter  den  alkoholfreien  Erfrischungsgetränken,
welche  wirklich  durststillende  Eigenschaften  besitzen,
  ist  heute  das  in  der  Welt  verbreitetste  und
beliebteste  Getränk  eine  Mischung  aus  frischem
Zitronensaft,  Zucker  und  gekühltem  Trinkwasser.
Unter  den  durststillenden  Früchten  hat  sich  neben
gewissen  Apfelsorten  die  Apfelsine  am  meisten  bewährt.
  Die  Apfelsine  und  Zitrone  find  als  Ersatz
  für  alkoholhaltige  Getränke  in  Europa  Kulturträger
  im  wahren  Sinne  des  Wortes,  wie  in
Afrika  bei  vielen,  namentlich  den  mohammedanischen
Völkerstämmen  die  frische  Kolanuß  als  durststillende
  und  erfrischende  Frucht  seit  Jahrhunderten
  täglich  konsumiert  wird.  In  allen
Ländern  ist  man  daher  bemüht,  die  Kultur  dieser
hygienisch  und  wirtschaftlich  wertvollen  Pflanzen
zu  fördern.

Mit  Rücksicht  auf  die  wirtschaftliche  Bedeutung
des  Apfelsinen=  und  Zitronenhandels,  für  die
Deutschland  heute  dem  Auslande  alljährlich  viele
Millionen  Mark  zahlt,  sind  planmäßige  Kulturund
  Veredelungsversuche  in  den  Schutzgebieten
wünschenswert.  Was  die  westafrikanische  kleine
grüne  Limone  (Citrus  medica)  betrifft,  so  fand
ich  in  Lagos  auf  dem  Fruchtmarkt  Limonen,
deren  Saft  im  Geschmack  und  der  durststillenden
        <pb n="1204" />
        W  1120  20

Eigenschaft  Ahnlichkeit  hatte  mit  dem  Saft  der
auf  dem  deutschen  Markt  käuflichen  Zitronen.
Diese  Beobachtung  regte  mich  an,  mit  dem  Herrn
Gouverneur  von  Togo  und  dem  Bezirkschef  von
Sokode,  Herrn  Regierungsrat  Dr.  Kersting  die
Frage  einer  Untersuchung  der  Togo-Limonen  zu
besprechen.  Herr  Dr.  Kersting  stellte  einen  Limonensaft
  aus  der  Sokodelimone  her  und  übersandte
  davon  Proben.

Die  Untersuchung  des  Saftes  ergab:

Spezifisches  Gewicht.  1,038
Extrakt  nach  Farnsseiner  7,26
Säure,  frei  5,84
Gesamtzucker  ,  1,192
Mineralstoffe  0,41
darin  Phosphorsaͤure  .  0,26

Der  Togo-Limonensaft  hatte  einen  geringen
Bodensatz,  der  Saft  einen  etwas  bitteren  Beigeschmack.
  Durch  Destillation  im  Vakuum-Destillierapparat
  erhielt  ich  aus  dem  Togo-Limonensaft
  ein  opaleszierendes  Limonenwasser,  welches
mit  Ather  mehrmals  im  Scheidetrichter  ausgeschüttelt
  wurde.  Nach  Abdestillierung  des  Athers
wurde  ein  gelbliches  Ol  erhalten,  welches  einen
rein  bitteren  Geschmack  und  zitronenölartigen
Geruch  hatte.  Der  bittere  Beigeschmack  des  Sokodelimonensaftes
  ist  daher  darauf  zurückzuführen,
daß  die  Limonen  vor  dem  Auspressen  nicht  sorgfältig
  genug  geschält  waren.

Der  Sokode-Limonensaft  gab  mit  Wasser  ein
erfrischendes  Getränk.  Durch  die  Destillation
und  dadurch  bewirkte  Entfernung  des  Ols  wurde
der  unangenehme  bittere  Beigeschmack  fast  vollständig
  beseitigt,  und  der  Limonensaft  hatte  jetzt
einen  reinen  angenehmen  Geschmack.  Der  Togo-Limonensaft
  ist  als  Ersatz  für  Zitronensaft  für  die
Küchen=  und  Nahrungsmittelindustrie  geeignet.
Er  ist  zunächst  zweckmäßig  für  den  lokalen  Bedarf
  in  Westafrika,  dann  für  die  Versorgung  der
Togo  passierenden  Schiffe.  Die  Versorgung  der
Schiffe  mit  Togo-Limonen  oder  Limonensaft  würde
die  erste  Etappe  zur  Ausfuhr  nach  Europa  bilden.
Die  Togo-Limone  könnte  ausgeführt  werden  als
frische  Frucht,  als  konzentriertes  Vakunmextrakt,
als  Agrumen  oder  Zider  in  zwei  Scheiben  zerschnitten
  mit  Salzwasser  in  Fässer  verpackt,  wie
Sizilien  große  Mengen  Agrumen  von  Katania
und  Messina  ausführt.  Ferner  könnte  die  Togo-Limone
  in  Form  von  limonensaurem  Kalk  für
die  chemische  Industrie  ausgeführt  werden.  Was
die  Konservierung  von  Zitronensaft  anbelangt,  so
könnte  in  Togo  für  den  lokalen  Bedarf,  die  Versorgung
  der  Westküste  und  der  Schiffe  der
Limonensaft  durch  Pasteurisieren  konserviert
werden.

 

Der  Herr  Gouverneur  teilte  mir  mit,  daß
die  Eingeborenen  Limonenbäume  pflanzen  würden,
wenn  sie  Abnehmer  für  die  Früchte  hätten.  Als
erste  Etappe  würde  ich  Veredelungsversuche  mit
der  Togo-Limone  und  Kulturversuche  mit  fizilianischen
  und  kanarischen  Zitronensorten  in  Togo  für
zweckmäßig  halten.  Dann  dürfte  sich  die  Anlage
von  Limonengärten  in  der  Nähe  der  Küste  und
der  Eisenbahn  nach  Art  der  Zitronengärten  in
Algerien  empfehlen.

In  Algerien  waren  als  Zwischenkulturen  in
den  Zitronen,  Apfelsinen,  Mandarinengärten,  Artischocken,
  Auberginen,  Tomaten,  Erbsen,  Bohnen,
Zwiebeln  gepflanzt.  In  einem  Trappistenkloster
bei  Algier  fand  ich  außerdem  in  den  Zitronengärten
  Geranien  angepflanzt.  Für  die  Aufbereitung
  der  Geraniumblätter  und  Blüten  waren
Destillationsapparate  aufgestellt  zur  Herstellung
von  Geraniumessenz,  für  die  gute  Preise  erzielt
wurden.

Für  Togo  könnte  mün  als  Zwischenkulturen
in  Limonengärten  Erdnüsse,  Erdmandeln,  Ananas,
Süßkartoffeln,  Tomaten  und  ev.  Lemongras  ins
Auge  fassen,  letzteres  für  Fabrikation  von  Palmarosaöl.
  Da  für  die  Fabrikation  von  Zitronat
besonders  die  großfrüchtigen  Früchte  der  Citrus
decumana  L.  (Pompelmusapfel)  geschätzt  sind  und
gute  Preise  erzielen,  würden  sich  Kulturversuche
in  Togo  auch  mit  dieser  Frucht  empfehlen.

(Aus  dem  Amtsblatt  für  Togo  Nr.  24.)

Bremer  Holonlal-Handelsgesellschaft)

Im  Laufe  des  Berichtsjahres  (April  1907
bis  März  1908)  haben  sich  die  Verhältnisse  in
unseren  Gebieten  langsam  gebessert,  obgleich  sich
der  Export  von  Palmöl  und  Palmkernen,  dem
Quantum  nach,  kaum  nennenswert  gehoben  hat,
während  die  Preise  für  Palmöl  von  33  .X  auf
24  ¾  und  für  Palmkerne  von  19  “  auf
12,50  .  per  50  kg  in  Europa  zurückgingen.
Von  Mais  dagegen  ist  die  Ausfuhr  ziemlich  bedeutend
  gestiegen;  Preise  schwankten  zwischen  etwa
115  “  und  130  ./  per  Ton.  Der  enorme
Preissturz  von  Gummi  elasticum  von  etwa
5,50  auf  etwa  3.4  per  ½  kg  berührte
uns  weiter  nicht,  da  wir  schon  seit  Jahren,  der
drüben  angelegten  hohen  Preise  wegen,  keinen
Gummi  elasticum  mehr  kaufen  konnten.

Infolge  dieser  rückläufigen  Preisbewegung  der
hauptsächlichsten  Ausfuhrprodukte,  die  naturgemäß
große  Verlustchancen  involvierte,  mußten  wir  uns
im  Produktenkauf  die  größte  Reserve  auferlegen,
und  so  ist  es  zu  erklären,  daß  wir  z.  B.  von

*)  Aus  dem  Bericht  des  Vorstondes  für  die  dritte
ordentliche  Generalversammlung.
        <pb n="1205" />
        W  1121  2

dem  aus  Togo  im  Jahre  1907  ausgeführten
Palmöl,  Palmkernen  und  Gummi  elasticum  nur
einen  Anteil  von  4,2,  2,4  und  011)  v.  H.  anschaffen
  konnten.  Die  drüben  angelegten  Preise
waren  eben  meistens  gegen  die  hier  zu  erzielenden
zu  hoch,  und  wir  erlebten  im  verflossenen  Jahre
das  Kuriosum,  daß  wir  einen  äußerst  günstigen
größeren  Palmölkontrakt,  der  80  1  per  Ton
über  dem  Tagespreise  war,  zur  Freude  des
Käufers  einfach  unerfüllt  lassen  mußten,  weil  es
nicht  möglich  war,  ihn  ohne  Verlust  zu  erledigen.

Unser  Umsatz  an  europäischen  Importgütern
ist  gegen  das  Vorjahr  auch  nur  erst  wieder  unbedeutend
  gestiegen,  und  wenn  wir  trotzdem  ein
bedeutend  besseres  Resultat  erzielen  konnten,  so
liegt  das  in  der  Hauptsache  daran,  daß  es
möglich  war,  für  die  meisten  Artikel  verständige,
zu  den  hohen  Generalunkosten  und  den  in  der
Zeit  der  Hochkonjunktur  stetig  gestiegenen  Einkaufspreisen
  im  richtigen  Verhältnis  stehende  Verkaufspreise
  zu  erzielen.  Da  wir  über  alle  größeren
Artikel  getrennte  Konti  führen,  so  haben  wir
auch  im  Berichtsjahre  den  Verkauf  einer  ganzen
Reihe  unlukrativer  Artikel  ganz  oder  teilweise
aufgeben  müssen.  So  ist  unser  Umsatz  in  einigen
Stapelartikeln  gegen  die  in  früheren  Jahren  erzielte
  höchste  Ziffer  zurückgegangen  im  Verhältnis
von  5:  1.  Wohl  hätten  wir  dies  leicht  vermeiden
  können,  doch,  wie  wir  glauben,  nur  auf
Kosten  des  Nettogewinnes.  Die  Gegenprobe  läßt
sich  ja  nicht  gleichzeitig  machen,  indessen  glauben
wir,  daß  wir  das  verhältnismäßig  gute  Resultat
nächst  der  allgemein  gebesserten  Lage  in  der
Hauptsache  der  Zurückhaltung  zu  danken  haben,
die  wir  uns  sowohl  im  Einkauf  von  Produkten,
wie  im  Verkauf  von  Importartikeln  auferlegt
haben.

Wir  wissen,  daß  wir  unseren  Herren  drüben
ihre  Position  im  Markte  durch  unsere  strengen
Instruktionen  oft  sehr  erschwert  haben,  und  erkennen
  gern  und  dankend  an,  daß  dieselben  sich
dadurch  ihre  Arbeitsfreudigkeit  nicht  haben  verkümmern
  lassen.

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  ergibt  neben
dem  Gewinnvortrag  von  7446  .  einen  Bruttogewinn
  von  533  020.J.  An  Handlungsunkosten
sind  gezahlt  282  188  /7.  Auf  Abschreibungen
entfallen  42  165  .  Dem  Reservefonds  werden
zugeführt  12  000.;  für  Tantiemen  und  Gratifikationen
  an  europäische  und  eingeborene  Mitarbeiter
  sind  vorgesehen  36  192  7,  für  Tantieme
an  den  Vorstand  und  Aufsichtsrat  19  180  .7.
Die  Dividende  beträgt  15  v.  H.  des  Abtienkapitals;
  der  Gewinnvortrag  auf  neue  Rechnung
32  640  .7.

Die  Vermögensbilanz  weist  als  hauptsächlichste
Posten  nach:

 

a)  auf  der  Passivseite:

Aktienkapital  mit  750  000
Reservefonds  zusammen  mit  24  400
Kreditorenkonto  in  Afrika  mit  63  422
unbezahlte  Zölle  für  Waren  mit  33  111

Trattenkonto  in  Afrika  und  Bremen  223  843

u  u  u  nn  I

Kreditorenkonto  in  Bremen  765  232

einen  Jahresgewinn  von  212  513
b)  auf  der  Aktivseite:

an  afrikanischen  Immobilien  und
Grundstücken  124  000

u  n

das  Engroswarenlager  in  Afrika  mit  704  657
die  Niederlassungen  und  Faktoreien
it

mitt  6098349
das  Produktenkonto  in  Afrika  mit  28  261
das  Kassakonto  in  Afrika  mit.  53  863
Debitoren  nt  922142=schwimmende
  Rimessen  von  Afrika

mit  24356  073
Debitoren=  und  Konsortialkonto  in

Bremen  nit  672  201  =
Aussendungen  nach  Afrika  usw.  mit  51  132

Aus  dem  „TKropenpflanzer“.

Das  soeben  erschienene  Novemberheft  des
„Tropenpflanzer"  enthält  an  erster  Stelle  die
Fortsetzung  des  in  der  vorigen  Nummer  begonnenen
  Aufsatzes  von  Udo  von  Katte  über
die  wirtschaftlichen  Verhältnisse  am  Viktoriasee.
  Der  Verfasser  behandelt  in  diesem
Teile  den  Bezirk  Bukoba  und  schildert  die  Jahrhunderte
  alte  Sultansherrschaft.  Auch  die  Eingeborenenkulturen
  werden  eingehend  besprochen,
ferner  Handel,  Verkehrs=  und  Sicherheitsverhältnisse
  des  genannten  Bezirks,  den  der  Verfasser
durch  eigenen  Augenschein  kennen  zu  lernen  Gelegenheit
  hatte.  In  einem  weiteren  Aussatze
schildert  Dr.  Sandmann  ein  neues  von  ihm
erfundenes  Verfahren  zur  Gewinnung  des
Kautschuks  aus  der  Kautschukmilch.  Das  Verfahren,
  das  gegenüber  der  zeitraubenden  Räucherungsmethode
  eine  große  Vereinfachung  bedeutet,
  besteht  in  der  Beimischung  saurer  Fluorverbindungen,
  welche  die  Koagulierung  bewirken
und  alle  Fäulniskeime  abtöten.  Die  „Mitteilungen
  über  die  Rassen  der  wichtigsten
Haustiere  in  Afrika“  von  D.  Kürchhoff
werden  fortgesetzt.

Dieser  Nummer  ist  als  sechstes  Beiheft  des
Jahres  ein  ausführlicher  Bericht  über  die
Londoner  Kautschukausstellung  von  Dr.
Soskin  beigegeben,  der  als  Vertreter  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  an  der  Ausstellung
  teilnahm.  Dr.  Soskin  gibt  von  der
        <pb n="1206" />
        1122  20

Ausstellung  ein  vollständiges  und  übersichtliches
Bild;  von  besonderem  Interesse  sind  auch  die
Schlußfolgerungen,  die  er  an  das  Gesehene  knüpft,
und  die  sich  auf  die  zukünftige  Produktion  der
Hauptproduktionsländer,  auf  die  viel  umstrittene

Frage  der  Überproduktion  u.  a.  m.  beziehen.
Dr.  Soskin  ist  überzeugt,  daß  die  Ausstellung
sowohl  für  den  Pflanzer  als  auch  den  Verarbeiter
des  Kautschuks  eine  Fülle  lehrreichen  und  interessanten
  Stoffes  darbot.

 

Aus  fremden  Rolonien  und  Droduktionsgebieten.

*  Kautschukexport  aus  Ceylon  und  den  Malalenstaaten

(Nach  dem  -Cerlon  Observer-  vom  27.  Juli  1908.)
Die  Ausfuhr  aus  den  beiden  Ländern,  welche
am  meisten  an  der  Kautschukproduktion  in  Asien
beteiligt  sind,  betrug  in  Tons:

Au  n
Aus  Ceylon  Malaien-  Total

staaten
19004  35  —  —
190002  75  130  205
1906  150  460  610
19000  250  885  1086
1908  (schätzungsweise)  350  1300  1650

Für  die  nächsten  zwei  bis  drei  Jahre  wird
keine  nennenswerte  Steigerung  der  Ausfuhr  stattfinden.
  Vom  Jahre  1912  an  ist  jedoch  ein  bedeutendes
  Wachsen  der  Ausfuhrziffern  zu  erwarten,
da  dann  die  in  den  Jahren  1905,  1906  und
1907  in  Ceylon  mit  kautschukliefernden  Pflanzen
bebauten  40  000,  100  000  und  150  000  Acres
voll  ertragfähig  sein  werden.  Die  Ausfuhrziffer
kann  dann  sehr  wohl  eine  fünfstellige  Zahl  sein.
Da  also  nach  fünf  Jahren  Südasien  voraussichtlich
derartig  große  Mengen  „Plantagenkautschuk“  jährlich
  auf  den  Markt  werfen  wird,  daß  sie  den
gesamten  derzeitigen  Weltkonsum  decken  werden,
so  erscheint  es  wohl  an  der  Zeit,  jetzt  mit  dem
Anpflanzen  von  Kautschukbäumen  Einhalt  zu  tun,
da  es  sich  nicht  voraussehen  läßt,  welchen  Einfluß
die  gewaltig  steigenden  Ausfuhrmengen  auf  die
Preisbildung  ausüben  werden.

Entdechung  elnes  neuen  Rautschuhbaums  in  Oeziko.

Seit  der  erfolgreichen  Aufnahme  der  Ausbeutung
  von  Guayule  zur  Kautschukgewinnung
hat  man  in  Mexiko  eifrig  nach  anderen  Pflanzen
gesucht,  die  Kautschuk  liefern  und  deren  Ausnutzung
  genügende  Erträge  verspricht.  Neuerdings
  hat  man  einen  Baum  Palo  Colorado--entdeckt,
  dessen  Saft  angeblich  über  33½  v.  H.
reinen  Kautschuk  enthält.  Verschiedene  Tonnen
dieses  Saftes  wurden  gewonnen  und  zu  Unter- 



suchungen  benutzt.  Die  Ergebnisse  der  Untersuchungen
  sind  noch  nicht  veröffentlicht  worden,
aber  die  Tatsache,  daß  die  Unternehmer  jener
Versuche  sich  große  Strecken  Land  gesichert  haben,
läßt  darauf  schließen,  daß  sie  großes  Vertrauen
auf  günstiges  Gelingen  besitzen.

Der  #Palo  Colorado=  oder  Cucurachoe-Baum
  wächst  in  ziemlich  großen  Mengen  am
pazisischen  Abhange  des  Sierra  Madregebirges
in  einer  Höhe  von  2500  bis  4000  Fuß  über
dem  Meeresspiegel  und  bildet  an  vielen  Plätzen
die  Scheidelinie  zwischen  den  Fichten=  und  Eichenbeständen.
  Am  besten  gedeiht  der  Baum  an
schattigen  Plätzen,  d.  h.  im  Schatten  anderer,
größerer  Bäume  oder  in  Bergschluchten,  wo
wenig  Sonnenschein  hinkommt.  Der  Baum  erreicht
  eine  durchschnittliche  Höhe  von  24  Fuß  bei
einem  Durchmesser  des  Stammes  von  8  bis
14  Zoll.  Die  Blätter  sind  groß,  oval  und  sitzen
gewöhnlich  zu  dreien,  manchmal  auch  zu  fünfen
auf  dem  etwa  6  Zoll  langen  und  bleistiftähnlichen
Blattstiel.  Das  Anfassen  der  Blätter  erzeugt  die
gleichen  Empfindungen  wie  das  Berühren  von
Nesseln.  Der  Baum  trägt  eine  große  weiße
Blüte  und  blüht  vom  Mai  bis  spät  in  den
August  hinein.  Die  Rinde  hat  dunkelrotgraue
Farbe  und  ist  sehr  weich  und  dünn.  Der  Baum
wird  in  derselben  Art  wie  der  richtige  Gummibaum
  angezapft  und  läßt  dann  einen  dicken
weißen  Saft  ausfließen,  der  an  der  Luft  halbfest
wird.  Die  zum  Sammeln  des  Saftes  benutzten
Pfannen  müssen  angefeuchtet  werden,  damit  sich
der  Saft  nicht  ansetzt.  Der  Saft  kann  das  ganze
Jahr  hindurch  gewonnen  werden.  Die  größeren
Bäume  ergeben  ungefähr  1  kg  im  Tage,  aber
nach  ein  oder  zwei  Tagen  werden  die  Zapflöcher
mit  Ton  verschlossen,  um  dem  Baum  seine  Lebenskraft
  zu  bewahren.  Die  Fortpflanzung  des
Baumes  ist  sehr  leicht  zu  bewerkstelligen;  abgebrochene
  Zweige,  die  in  die  Erde  gesteckt
werden,  treiben  Wurzeln  und  wachsen  weiter.

(Nach  Dailr  Consular  and  Trade  Reports.)
        <pb n="1207" />
        W  1123  20

Stand  der  ägyptischen  Baumwollfelber  Ende
September  1908.

Die  Witterungsverhältnisse  sind  in  der  zweiten
Hälfte  des  Monats  September  für  die  Baumwollpflanzen
  weniger  günstig  gewesen.  Vom  20.  bis
30.  September  war  die  Temperatur  zu  kühl,  wodurch
  das  Aufbrechen  der  Kapseln  verhindert  wurde.
Nichtsdestoweniger  lauten  die  Berichte  übereinstimmend
  dahin,  daß,  wenn  der  Monat  Oktober
genügend  warm  wird,  dieser  Nachteil  bei  der
zweiten  Pflücke  ausgeglichen  werden  könnte.

Die  erste  Pflücke  ist  nun  eine  allgemeine  und
scheint  merklich  hinter  derjenigen  des  Vorjahres
zurückzubleiben.  Eine  genaue  Bewertung  ihres
Ergebnisses  pro  Feddan  ist  indes  noch  nicht
möglich,  denn  sie  ist  noch  nicht  weit  genug  vorgeschritten.


Für  die  dritte  Pflücke  eröffnen  sich  normale
Verhältnisse,  aber  bei  ihr  hängt  alles  von  dem
Wetter  ab,  welches  der  Oktober  bringen  wird.

In  Unterägypten  sind  einige  Nebel  gemeldet
worden,  sie  scheinen  aber  ernsthafte  Beschädigungen
nicht  mit  sich  gebracht  zu  haben;  dagegen  klagt
man  allgemein  über  Schäden,  die  durch  den  Bollwurm
  angerichtet  sind.

Das  Ergebnis  bei  der  Entkörnung  der  Baumwolle
  ist  bisher  sehr  unregelmäßig,  und  infolgedessen
  läßt  sich  darüber,  soweit  Unterägypten  in
Frage  kommt,  noch  nichts  Genaues  sagen.

Aus  Oberägypten  lauten  die  Berichte  im  allgemeinen
  weniger  günstig.  Die  Nebel  haben  im
September  Schäden  augerichtet,  die,  wenn  sie
auch  sporadisch  aufgetreten  sind,  doch  verhältnismäßig
  bedeutend  zu  sein  scheinen.

Der  Ertrag  bei  der  Entkörnung  ist  etwas  geringer
  als  im  Vorjahre.

Im  ganzen  genommen  lassen  alle  Anzeichen
darauf  schließen,  daß  die  Ernte  geringer  ausfällt
  als  die  vorjährige.

(Nach  dem  Berichte  der  Alexandrin#  General  Produce
Associntion  vom  30.  September  1908.)

Die  ägyptische  Baumwollernte  1907/08  und  Aussichten
  der  Kommenden  Ernte.

Für  die  Baumwollernte  1907/08  hatte  nach
den  Mitteilungen  des  ägyptischen  Finanzministeriums
  gegenüber  dem  Vorjahre  eine  Vermehrung
der  Anbaufläche  von  1  506  288  Feddan  auf
1  603  272  Feddan,  mithin  ein  Mehranbau  von
beinahe  100  000  Feddan  stattgefunden  (1  Feddan
=  rund  4200  am).

Das  Gesamtergebnis  der  Ernte  war  unter
Zugrundelegung  dieser  Angaben  im  März  d.  Js.
auf  6¾¼  Millionen  Kantar  (1  Kantar  =  44,928  kg)
geschätzt  worden.

 

Es  hat  sich  inzwischen  herausgestellt,  daß  die
Schätzung  ganz  erheblich  hinter  dem  tatsächlichen
Resultat  zurückgeblieben  ist.

Wie  jetzt  feststeht,  sind  insgesamt  7  234  669
Kantar  geerntet  worden,  von  denen  auf  das  Delta
schätzungsweise  5  800  000  Kantar  und  auf  Oberägypten
  1  400  000  Kantar  entfallen.

Die  anfängliche  Täuschung  über  das  Endergebnis
  dürfte  ihre  Erklärung  in  den  anscheinend
recht  ungenauen  Angaben  der  Regierung  über  die
Anbaufläche  und  vielleicht  auch  darin  finden,  daß
der  Ertrag  des  Feddans  günstiger  gewesen  ist,
als  man  angenommen  hatte.

Zum  Teil  ist  diese  Täuschung  aber  auch  darauf
zurückzuführen,  daß  die  Baumwolle  von  den  Produzenten
  in  Erwartung  häöherer  Preise  zurückgehalten
  wurde.

Während  nämlich  bis  Ende  März  die  Ankünfte
kleiner  waren  als  in  dem  gleichen  Abschnitt  des
Vorjahres  und  während  sie  Mitte  April  denen
von  1906/07  etwa  gleichkamen,  find  sie  später
unverhältnismäßig  angewachsen,  derart,  daß  in
den  Sommermonaten,  d.  i.  von  Anfang  Mai  bis
Ende  August,  ungefähr  zehnmal  so  viel  hereingekommen
  ist,  als  in  dem  gleichen  Zeitraum  des
Vorjahres.

Die  Ausfuhr  betrug  in  der  Zeit  vom  1.  September
  1907  bis  zum  31.  August  1908  nach:

Ballen  von

durchschnittlich

7,65  Kantar
Deutschland  und  Österreich  113  017
England  und  Amerika  532  054

Frankreich  und  Spanien.  96220
Italien  und  Schweiz.  69  237
Rußland  .  65  918
Indien  und  Japan  21724
anderen  Ländern  10  199

zusammen  908  369

Davon  gingen  nach  dem  Kontinent  354  591
allen.

Unter  den  Verschiffungen  nach  England  sind
81  192  Ballen  eingeschlossen,  welche  für  Amerika
bestimmt  waren.  214  Ballen  wurden  über  Suez,
Port  Said  und  Ismailia  verschifft.

Die  Ausfuhr  nach  Deutschland  und  Osterreich
ist  in  der  vorstehenden  Aufstellung  zusammengefaßt,
weil  ein  großer  Teil.  für  Deutschland  bestimmter
Baumwolle  über  Triest  geht  und  eine  genaue
Trennung  der  Bestimmungsländer  seitens  der
Zollbehörde  nicht  stattfindet.  Die  größere  Hälfte
der  gesamten  113  017  Ballen  entfällt  auf
Deutschland.

Mehr  als  ein  Viertel  der  Gesamtausfuhr,
etwa  260  000  Ballen  =  1  980  000  Kantar,  ist
durch  deutsche  und  unter  deutschem  Schutz  stehende
Firmen  verladen  worden.
        <pb n="1208" />
        W  1124  2

Als  Bestimmungshafen  kommt  für  Deutschland
nur  Hamburg  mit  21  498  Ballen  in  Berracht.
Nach  Triest  wurden  90  058  Ballen  verschift.
Von  anderen  Hafenplätzen  sind  für  den  süddeutschen
Bedarf  Venedig  und  Genua  zu  nennen,  für  Elsaß
Marseille  und  für  die  Rheinlande  Antwerpen,
Rotterdam  und  Hull.

Die  Bestände  in  Alexandrien  beliefen  sich  am
Schlusse  der  Saison,  d.  h.  am  31.  August  1908,
auf  462  395  Kantar  gegen  172  000  Kantar  am
Anfange  des  Vorjahres.

Hinsichtlich  der  Preisgestaltung  ist  zu  bemerken,
  daß  die  Preise  sich  trotz  verschiedener
Schwankungen  im  allgemeinen  erholt  haben.  Ende
April  standen  sie  unter  dem  ersten  Eindruck  der
ungewohnt  starken  Ankünfte  am  tiefsten,  seit  Mitte
Mai  aber  griff,  wohl  auch  infolge  der  allgemein
auf  Besserung  deutenden  Geschäftslage,  eine  zuversichtlichere
  Stimmung  Platz,  so  daß  eine  fast
stetige  Aufwärtsbewegung  folgen  konnte.

Es  wurden  am  16.  März  1908  für  März-Termin
  141½Tallaris  (1Tallari  =  rund  4,20.7)
notiert,  am  22.  August  für  August-Termin
145/  Tallaris.

Was  die  Ernte  1908/09  betrifft,  so  kommt  in
Betracht,  daß,  wie  alljährlich,  wieder  ein  vermehrter
  Anbau  stattgefunden  hat.

Die  Witterungsverhältnisse  waren  bisher  im
allgemeinen  recht  günstig,  nur  in  einigen  Bezirken
Bezirken  soll  durch  Dürre  Schaden  angerichtet
worden  sein.

Raupen  sind  beinahe  überall  aufgetreten  und
haben  in  manchen  Provinzen  nicht  unerhebliche
Nachteile  verursacht.  Es  verlautet,  daß  die  Regierung
  die  Vernichtung  der  Raupen  nicht  ganz
so  sorgfältig  wie  sonst  beaufsichtigt,  sondern  sich
mehr  auf  die  nunmehrige  Erfahrung  der  Fellachen
verlassen  habe.

Die  Wasserversorgung  war  mit  Ausnahme
weniger  Bezirke  hinreichend.

Trotz  der  nicht  ungünstigen  allgemeinen  Bedingungen
  für  die  wachsende  Ernte  besteht  gegen
das  Vorjahr  eine  Verspätung  von  etwa  14  Tagen,
welche  hauptsächlich  auf  spätere  Aussaat  zurückzuführen
  ist.  Diese  Verspätung  könnte  für  das
Endergebnis  insofern  von  Bedeutung  werden,  als
die  gefährlichste  Zeit  für  die  auf  den  Feldern  befindliche
  Ernte  gewöhnlich  der  Monat  Oktober  ist.

Die  Ankünfte  aus  Oberägypten  zeigen  bisher
ziemlich  befriedigende  Beschaffenheit,  dagegen  stehen
sie  der  Menge  nach  wegen  der  erwähnten  Verspätung
  der  Ernte  gegen  die  gleiche  Zeit  des
letzten  Jahres  weit  zurück.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Alexandrien
vom  26.  September  1908.)

 

Maßnahmen  der  Baumwollpflanzger  in  den  Verelnigten
  Staaten  von  RHmerika  zur  bPochhaltung  des
Baumwollpreises.

Die  Baumwollpflanzer  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  sind  bemüht,  durch  Zusammenschluß
  untereinander  und  einheitliches
Handeln  die  Beschickung  des  Marktes  mit  Baumwolle
  der  neuen  Ernte  so  zu  regeln,  daß  das
Angebot  mit  der  Nachfrage  jeweils  in  dem  vom
Pflanzer  zu  wünschenden  Verhältnis  steht.

Bereits  im  Betriebsjahr  1904/05,  als  eine
Riesenernte  den  Preis  der  Baumwolle  auf  nahezu
6½  Cents  für  das  Pfund  herabgedrückt  hatte,
suchten  die  Pflanzer  ihr  Interesse  dadurch  zu
wahren,  daß  sie  beschlossen,  sich  zur  Stützung  des
Preises  zusammenzutun  und  sich  gegenseitig  zu
möglichster  Zurückhaltung  in  der  Beschickung  des
Marktes  zu  verpflichten.  Die  Agitation  für  die
Ausführung  dieses  Beschlusses  hatte  der  damals  gegründete
  Verein  der  Baumwollpflanzer  (Southern
Cotton  Association)  übernommen,  und  zwar  nicht
ohne  Erfolg.  Ihm  kam  eine  gleichzeitig  einsetzende
Periode  ungewöhnlich  starker  Nachfrage  auf  dem
Markte  für  Baumwollenwaren  zu  Hilfe.  Der
Preis  für  Rohbaumwolle  sank  nicht  weiter,  erholte
sich  und  konnte  schließlich,  nach  Ablauf  des  Baumwolljahres,
  für  den  Jahresdurchschnitt  nach  den
tatsächlichen  Verkäufen  auf  den  lokalen  Märkten
auf  8,  98  Cents  für  das  Pfund  Middling  berechnet
werden.  Für  die  folgenden  drei  Baumwolljahre
(einschließlich  des  mit  dem  31.  August  1908  zum
Abschluß  gekommenen)  ist  der  Durchschnittspreis
auf  11,07  Cents,  10,58  Cents  und  11,42  Cents
berechnet  worden  mit  Höchstpreisen  von  12,125Cents,
13,52  Cents  und  13,52  Cents.  Diese  Preise  sind
für  den  Pflanzer  sehr  einträglich  gewesen  und
haben  seine  Neigung  sowie  seine  finanzielle  Fähigkeit,
  mit  dem  Verkauf  der  neuen  Ernte  zurückzuhalten,
  bis  ihm  ein  befriedigender  Preis  geboten
wird,  erheblich  gestärkt.  Mancher  Pflanzer  würde
dazu  noch  besser  imstande  sein,  wenn  er  der  im
vorigen  Jahre  von  den  Leitern  der  Bewegung
ausgegebenen  Parole,  nicht  unter  15  Cents  zu
verkaufen,  nicht  gefolgt  wäre.  Denn  mancher
hat  sich  dadurch  abhalten  lassen,  seine  Baumwolle
zu  12  oder  11  Cents  zu  verkaufen,  der  sie  später
schließlich  unter  diesem  Preise  hat  losschlagen
müssen.

Der  Preis  für  sichtbare  Baumwolle  auf  dem
Platzmarkte  in  New  Orleans,  der  sich  nicht  weit
von  dem  auf  den  übrigen  Märkten  geltenden
entfernt,  ist  in  den  beiden  letzten  Monaten  des
nun  abgelaufenen  Betriebsjahres  1907/08,  als
die  Aussichten  auf  eine  große  neue  Ernte  bestimmter
  hervortraten,  allmählich  bis  auf  9½  Cents
herabgegangen  und  hatte  sich  bis  Mitte  September
ungefähr  auf  dieser  Höhe  gehalten.  Da  außer-
        <pb n="1209" />
        W  1125  20

dem  auf  dem  Baumwollmarkte  Geschäftslosigkeit
herrschte,  Spinner  und  Weber  Anzeichen  einer
Anderung  in  diesen  Verhältnissen  nicht.  erblickten
und  die  Baumwollbörsenleute  in  New  Orleans
und  in  New  York  ganz  überwiegend  einen  weiteren
Preisrückgang  erwarteten,  so  wurde  der  Ruf  der
Pflanzer  nach  gemeinschaftlichen  Maßnahmen  zum
Schutze  ihres  Interesses  am  Preise  immer  lauter.

Die  Führung  in  diesem  Streben  nach  einheitlichem
  Vorgehen  ist  seit  einiger  Zeit  bereits  von
dem  Verein  der  Baumwollpflanzer  auf  den  Bund
der  Landwirte  (Farmers'  Union)  übergegangen.
Dieser  Bund,  der  angeblich  300  000  Mitglieder
zählt  und  sich  in  besondere  Abteilungen  für  jeden
Einzelstaat  gliedert,  hat  in  den  ersten  Tagen  des
September  1908  seine  Jahresversammlung  abgehalten,
  in  der  die  Staaten  mit  Baumwollbau
mit  2000  Mitgliedern  vertreten  gewesen  sein  sollen.
Der  Gegenstand  der  Beratungen,  auf  den  sich
das  allgemeine  Interesse  vornehmlich  richtete,  war
der  von  der  Abteilung  von  Texas  (Texas  Farmers'
Union)  eingebrachte  Antrag  auf  Festsetzung  eines
Mindestpreises  für  Baumwolle  und  die  Schaffung
von  Einrichtungen  innerhalb  des  Bundes,  die
den  Pflanzer  in  dem  Verkaufe  seiner  Baumwolle
unabhängig  von  dem  Zwischenhändler  (middleman)
  machen  könnten.

Der  erste  Teil  dieses  Antrags,  die  Festsetzung
eines  für  alle  Mitglieder  verbindlichen  Mindestpreises,
  ist  nach  eingehender  geheimer  Beratung
in  der  dafür  gewählten  Kommission  gutgeheißen
und  von  dem  Plenum  angenommen  worden.
Ülber  die  Höhe  dieses  Preises  und  darüber,  ob  er
ein  starrer  oder  unter  Umständen  beweglicher  ist,
hat  man  den  Mitgliedern  des  Bundes  unverbrüchliches
  Stillschweigen  auferlegt,  das  auch,  soviel
  bekannt,  noch  nicht  gebrochen  worden  ist.

Dem  zweiten  Teil  des  Antrags  ist  man  durch
die  Bestellung  eines  Komitees  von  zwölf  Mitgliedern,
  je  einem  aus  jedem  der  zwölf  Staaten
mit  Baumwollbau,  näher  getreten.  Das  Komitee
soll  in  Memphis,  Tenn.,  seinen  Sitz  haben  mit
der  Aufgabe,  den  Verkauf  der  Baumwolle  von
dem  Pflanzer  direkt  an  den  Spinner  zu  vermitteln.
  Der  Plau  geht  dahin,  daß  die  Mitglieder
  des  Bundes  sich  verpflichten,  ihre  Baumwolle
  nur  in  Lagerhäuser  des  Bundes  zu  liefern,
wo  ihnen  für  ihre  Ablieferungen  Lagerscheine
ausgestellt  werden.  Das  Komitee  übernimmt  die
Verkaufsverhandlungen  mit  dem  Spinner  und  liefert
die  Ware  aus  den  Lagerbeständen  unter  gleichmäßiger
  Berücksichtigung  der  Herkunft  aus  den
verschiedenen  Staaten.  Es  heißt,  daß  der  Bund
über  200  Lagerhäuser  in  den  verschiedenen  Staaten
des  Südens  habe.  Im  Staate  Mississippi  allein
werden  64  solcher  Lagerhäuser  aufgezählt,  wozu
noch  viele  im  Bau  begriffene  hinzutreten  sollen.

 

Die  Vereinigung  der  lokalen  Banken  und  Bankhäuser
  in  Mississippi  soll  sich  bereit  erklärt  haben,
die  Lagerscheine  bis  zu  60  v.  H.  des  Wertes  zu
beleihen.  Auch  die  Vereinigung  der  lokalen
Banken  und  Bankhäuser  von  Alabama  hat  vor
einigen  Tagen  ihren  Mitgliedern  möglichstes  Entgegenkommen
  gegenüber  den  Pflanzern  in  dieser
Beziehung  empfohlen.

Es  bleibt  abzuwarten,  ob  sich  dieser  Plan  als
praktisch  erweisen  wird.  Die  Kosten  der  neuen
Organisation,  des  Baues  so  zahlreicher  Lagerhäuser,
  ihrer  Versicherung  und  der  Unterhaltung
des  zu  ihrem  Betrieb  erforderlichen  Personals
können  nicht  gering  sein.  Die  großen,  an  den
Zentralstellen  des  Handels  von  Privatunternehmern
errichteten  Lagerhäuser  verzinsen  sich  bei  einem
des  ganze  Jahr  hindurch  anhaltenden  Umschlage
schon  schwer.  Wie  sollen  die  Kosten  für  die  kleinen
örtlichen  Lagerhäuser  herauskommen,  durch  die
nur  die  Ernte  eines  beschränkten  Umkreises  hindurchgeht?


Ein  ungünstiges  Vorzeichen  für  das  Gelingen
dieses  Planes  sind  die  in  der  letzten  Zeit  aus
Mississiippi,  Arkansas  und  Georgia  einlaufenden
Nachrichten  von  nächtlichen  Überfällen  auf  die
Pflanzer,  die  sich  ihre  Selbständigkeit  in  der  Verfügung
  über  ihre  Ernte  vorbehalten,  durch  Vermummte
  (night  riders)  und  die  von  diesen  an
Pflanzern  und  Besitzern  von  Entkörnungsanstalten
vorgenommenen  Nötigungen  durch  Drohung  oder
Gewalt.  Bekannt  ist,  welcher  Terrorismus  durch
ähnliche  Mittel  im  Staate  Kentucky  gegen  die
Tabakbauer,  die  sich  den  Geboten  ihrer  Berufsgenossen
  nicht  unterwerfen  wollten,  zum  großen
Schaden  der  Gesamtheit  ausgeübt  worden  ist.

Die  handelsfeindlichen,  insbesondere  gegen  den
Börsenhandel  gerichteten  Tendenzen  der  Pflanzer
haben  sich  in  den  letzten  beiden  Jahren  in  der
Gesetzgebung  einer  Anzahl  der  südlichen  Staaten
zur  Geltung  gebracht  und  auch  im  Kongreß  ein
Echo  gefunden.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  New  Orleans.)

Außbenhondel  Mexihkos  im  Slshallahr  1907/08.

Das  mexikanische  Finanzministerium  (Secretaria
  de  Hacienda)  hat  im  September  1908
eine  statistische  Ubersicht  über  die  Ein=  und  Ausfuhr
  Mexikos  im  letzten  Rechnungsjahre,  vom
1.  Juli  1907  bis  30.  Juni  1908,  erscheinen
lassen.

Der  Wert  der  Gesamteinfuhr  betrug  hiernach
221  535  993  Pesos  gegen  232  299  579  Pesos  im
Vorjahre,  mithin  10  693  586  Pesos  weniger.
In  Anbetracht  der  im  ganzen  Lande  seit  dem
Herbst  1907  andauernd  herrschenden  Handels-
        <pb n="1210" />
        W  1126  20

krisis  ist  das  ein  nicht  unerfreuliches  Ergebnis,
wie  auch  der  Präsident  in  seiner  Botschaft  an
den  kürzlich  wieder  zusammengetretenen  Kongreß
hervorgehoben  hat.

Die  Gesamtsumme  verteilt  sich  auf  die  großen
Warengruppen  wie  folgt:

 

1  907  1906/07
Warengruppen  Woo-10  ert  in  ee
Tiere  u.  amimalische
Erzeugnisse  17  263  792  19692  386
Pflanzenerzeugnisse  30  631  463  31  745  862
Mineralien  und  Mineralerzeugnisse
  69  517  707  82  502  180
Garne  und  Gewebe  30  575  815  25  761  029
Chemische  und  pharmazeutische
  Erzeugnisse
  10350  906  9  413  003
Geistige,  natürliche
und  lermentierte
Getränke  7  163  930  7296236
Papierwaren  6  146  866  6  012  467
Maschinen  u.  Apparate  28  673  001  27  797  866
Fuhrwerk  aller  Art.  7  387  089  9  003  324
Waffen  u.  Sprengstoffe  3  650  314  3  907  893
Verschiedenes  10  175  110  9097  333
Zusanimen  .  .  221535  993  232229  579

Auffallend  ist  die  erhebliche  Abnahme  in  der
Einfuhr  von  Mineralien,  die  lediglich  auf  den
Umstand  zurückzuführen  ist,  daß  infolge  der
schlechten  Zeiten  weniger  bearbeitete  Metalle,  wie
Gold-  und  Silberwaren,  importiert  worden  sind.
Der  Rückgang  machte  in  bearbeitetem  Gold,
Silber  und  Platina  die  sehr  erhebliche  Summe
von  17790  063  Pesos  aus.  Dagegen  hat  die
Einfuhr  von  Webstoffen  um  beinahe  5  Millionen
Pesos  zugenommen,  während  der  Import  von
Maschinen  im  vergangenen  Jahre  nur  eine  Steigerung
  um  875  134  Pesos  aufweist.

Der  Wert  der  Gesamteinfuhr  aus  Europa
betrug  99  719  298  Pesos  gegen  82  194  469  Pesos
im  Vorjahre;  er  hat  also  trotz  der  ungünstigen
Zeitumstände  um  17  524  829  Pesos  zugenommen,
während  die  Einfuhr  aus  den  Vereinigten  Staaten
von  Amerika  um  beinahe  30  Millionen  Pesos  abgenommen
  hat.

Die  Einfuhr  aus  den  verschiedenen  Hauptländern
  betrug:

Herkunftsland  usw.  1##r  in  iiz
Deutschland  28  397  662  24  036  957
Osterreich-Ungarn  1  626  651  1  315  688
Belgien  3237551  3  127  631
Spanien  79  609  924  7  937  986
Großbritannien  32  870  327  23  451  273
Frankreich  19  986  727  17  317  664
Holland.  579  183  563  779

Herkunftsland  usw.  10%  1  in  “me
Italien  1  922  268  1  876  459
Rußland  907  708  228  225
Schweiz  1  410  392  985  873
Asien  2276  010  2244  048
Afrikea  .  225  606  236  198
Vereinigte  Staaten

von  Amerika  117  235  185  146  392  884
Kanada  817  556  447  677
Mittelamerika  115  473  39  354
Südamerika  665  213  383  537
Antillen  142  918  187  465
Ozeanien  338  732  103  947

Die  Einfuhr  aus  Deutschland  ist  demnach
um  4  360  705  Pesos,  nämlich  von  24  036  957
auf  28  397  662  Pesos  gestiegen,  sie  ist  aber
dennoch  durch  die  Großbritanniens  um  etwa
4½  Millionen  Pesos  üÜberflügelt  worden,  da
letztere  im  letzten  Jahre  plötzlich  um  beinahe
9½⅛  Millionen  Pesos  gestiegen  ist.  Verschiedene
der  bedeutendsten  Zuckerpflanzer  Mexikos  haben
im  Laufe  des  vergangenen  Winters  neue  Maschinen
  aus  England  bezogen,  und  auch  das  von
einer  englischen  Gesellschaft  in  Uruapan  errichtete
bedeutende  Schlachthaus  hat  seinen  Maschinenbedarf
  in  jenem  Lande  gedeckt.  Ferner  hat  ein
Großunternehmer  noch  im  Vorjahre  bedeutendes
Material  für  die  Hafenanlagen  in  Puerto  Mexico
und  Salina  Cruz  sowie  für  die  Isthmusbahn
aus  England  importiert.

Die  Ausfuhr  Mexikos  ist  gegen  das  Vorjahr
um  5279  103  Pesos  zurückgegangen,  nämlich
von  248  018  010  auf  242  738  907  Pesos,  was
hauptsächlich  auf  die  Verminderung  des  Silber-,
Kupfer=  und  Henequéênexports  zurückzuführen  ist.

Die  wichtigeren  Einzelheiten  der  Ausfuhr  sind
u.  a.  folgende:

 

1907,  o8  7
Waren  1#nne  in  L0
Mineralische  Erzeugnisse:
mexikanische  Gold-  ½#
münen  –  29  990
ausländische  Goldmünzen
  5  046  593  10  070
Barrengold  23  097  909  18  905  646
Goldin  anderer  Form  3  766  516  4  928  008
mexikanische  Silbermünzen
  10671  274  24521  921
ausländische  Silbermünzen
  .  165  037  161  829
Barrensilber.  69  173  111  63  191  248
Silber  in  anderer
Form.  13  025  328  11  986  792
Antimon  .  1  691  187  1427  421
Kupfer  24  834  068  28  792  779
Blei  5344  562  3644  738
        <pb n="1211" />
        W  1127  20

 

«  907«08  -7
Waren  Wusfuhrwerte  n
Zinkk  ..  888  484  2  010  408
anderer  mineralische
Erzeugnisse  616  115  419  064
Pflanzliche  Erzeugnisse:
Baumwolle.  1  3335  275  4423  144
Kaffee  10  592  486  7  237  529
Kautschuk  8  891  681  6  678  926
Chiclegummi  2251  625  2144  724
Guayule  1  232  634  61  225
Henequén  27  019  340  31  440  246
Irtle  2  900  728  3  813  176
Hölzer  ..  21897182169778
Hacatdnwurzel.  23476991831217
Tabak,  unverarbeitet  2  637742  1  894  830
Vanille  1  911  061  2  662  266
Tierische  Erzeugnisse
lebendes  Vieh  2227  118  1  560  362
ungegerbte  Felle  6  788  425  8  875  091
Bearbeitete  Erkeugnisee
Zucker  689  605  1  164  339
Baumwollsaatmehl
u.  Baumwollsaatkuchen
  839  627  846  280
gegerbte  Felle  82  543  34  883
Palmhüte  439  457  631  219
verarbeiteter  Tabak  501  634  493229
andere  bearbeitete
Erzeugnisse  390  659  507  450
Verschiedenes  1  448  481  1  043  210
Da  der  Wert  der  Ausfuhr  den  der  Einfuhr

um  mehr  als  20  Millionen  Pesos  überstieg,  muß
die  Handelsbilanz  Mexikos  trotz  des  am  Schlusse
des  letzten  Fiskaljahres  wieder  verminderten  Exports
  als  günstiger  bezeichnet  werden  als  die  des
Vorjahres,  die  nur  einen  Ausfuhrüberschuß  von
etwas  über  14  Millionen  Pesos  ergab.

Der  Export  von  Barrengold  hat  um  mehr
als  4  Millionen  Pesos,  der  von  Barrensilber  beinahe
  um  6  Millionen  Pesos  zugenommen,  dagegen
hat  sich  die  Ausfuhr  von  gemünztem  Silber  um
beinahe  14  Millionen  vermindert,  so  daß  der
Rückgang  des  gesamten  Silberexports  sich  auf
fast  7  Millionen  Pesos  beläuft.  Die  Ausfuhr
von  Kupfer  ist  um  beinahe  4  Millionen  Pesos
zurückgegangen,  was  auf  dem  längeren,  durch
den  niedrigen  Kupferpreis  bedingten  Stillstand
der  Minen  in  Cananea  (Sonora)  beruhen  dürfte.

Die  Baumwollausfuhr  hat  infolge  des  erhöhten
  Bedarfs  im  Inlande  und  der  geringen
Ernte  im  Lagunenbezirk  (Torreön)  um  mehr  als
3  Millionen  Pesos  abgenommen.  Der  Kaffeeexport
  zeigt  dagegen  die  erhebliche  Wertzunahme
von  etwa  3½  Millionen  Pesos.  Bedeutend  ist
auch  das  Anwachsen  der  Kautschuk=  und  Chicle= 



gummiausfuhr,  das  sich  auf  2  319  656  Pesos
bewertet.  Auffallend  ist  die  Zunahme  des
Guayuleexports,  dessen  Wert  von  61  225  auf
1  232  634  Pesos  gestiegen  ist.  Bei  dem  gegenwärtigen
  betriebenen  Raubbau  ohne  Nachpflanzung
wird  der  Bestand  an  Guayulepflanzungen  indessen
im  Verlauf  weniger  Jahre  voraussichtlich  erschöpft
  sein.

Die  Henequsnausfuhr  hat  erheblich,  nämlich
um  etwa  4½  Millionen  Pesos,  abgenommen.
Da  sich  inzwischen  der  Henequenmarkt  etwas
erholt  hat  und  die  Verhältnisse  in  Yucatän  sich
gebessert  haben,  so  ist  für  das  nächste  Fiskaljahr
ein  günstigeres  Ergebnis  zu  erwarten.

Nach  den  Hauptländern  verteilt  sich  die  Ausfuhr,
  wie  folgt:

*  "  1907/08  1906/07
Bestimmungsland  usw.  Werte  in  Pesos
Deutschland  22  359  372  20  109  664
Osterreich-Ungarn  19  064  3  555
Belgien  .  6  029  537  5  308  503
Spanien  2331  048  2988  411
Frankreich  12  393  816  8  054  973
Großbritannien  26  256  848  31  874  023
Italien  48  956  37  966
Rußland.  19  565  51  067
Mien  h#bina)  1  090  796

Kanada  .  184  604  456  679
Vereinigte  Staaten

von  Amerika  170  125  337  175  809  124
Mittelamerika  814  744  790  332
Südamerika  47  658  103  394
Antillen  2  061  102  2374  180

Danach  hat  der  Export  nach  Deutschland
um  2249  708,  nach  Frankreich  um  4  338  343
Pesos  zugenommen,  während  die  Ausfuhr  nach
England  und  den  Vereinigten  Staaten  von
Amerika  um  je  beinahe  6  Millionen  Pesos  sich
vermindert  hat.

(Bericht  des  Kais.  Konsulats  in  Meriko.)

 

Handel  der  Seychellen  1907.

Der  Handel  der  Seychellen  hat  in  den  letzten
7  Jahren  folgenden  Verlauf  genommen:

Einfuhr  Ausfuhr
*!  ohne  mit  ohne  mit
Jahr  Müngen  Münzen  Münzen  Münzen
Werte  in  Rupien

190!  1  140  646  1  210  648  1  417515  1  483215
1902  861  159  943  819  1  094  268  1  237  4½
1003  966  641  1  021  64  825  525
1904  829  211  905  17  724  187  801  3
1905  789  785  828  1§(  808  0382  848  744
1906  811  360  916  397  791  681  807  781
1907  1  174  412  1  304  787  2270  520  2270  820
        <pb n="1212" />
        W  1128  20

Der  Umfang  und  Wert  der  Einfuhr  stellt
für  gewöhnlich  den  Kredit  dar,  den  die  Inseln
aus  dem  Erlöse  für  ihre  Landeserzeugnisse  aus
dem  Vorjahre  beim  Auslande  haben.  Zu  Anfang
des  Jahres  1906  hatte  auf  den  Inseln  noch
große  Armut  geherrscht,  die  aber  schwand,  als  in
der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  die  Koprapreise
stiegen.  Die  Folge  davon  war,  daß  die  Händler
wieder  anfingen,  ihre  Warenlager  aufzufüllen.

Lebensmittel  wurden  im  Jahre  1907  für
347  348  Rupien  eingeführt,  Textilwaren  für
284  636  Rupien  und  Getränke  für  70  693
Rupien.

Die  wichtigeren  Länder  waren  in  den  letzten
drei  Jahren  an  der  Einfuhr  mit  folgenden
Werten  beteiligt:

1905  1906  1907
Wert  in  Rupien
Großbritannien.  259  702  257  315  409  866
Indien  275  122  304  912  409  504
Mauritius  73701  61  546  102275
Aden  139301  16268  13741
Zanzibar  und  Ostafrikeo
  247  426  3021
Frankreich  148  949  131  702  168  849
Madagaskar  und
Dependenzen  6771  10  429  1  668
Reunion  3  434  1  636  4147
Deutschland  4  898  15  006  40  980
Die  Einfuhr  aus  Großbritannien  unterliegt
großen  Schwankungen.  Deutschland  ist  mit

Eisenwaren  (26  878  R.)  vertreten.

In  der  Ausfuhr  nimmt  Vanille  ihrer  Menge
und  ihrem  Werte  nach  die  erste  Stelle  ein;  ihr
Ausfuhrwert  ist  gegen  das  Jahr  1906  um  rund
900  000  Rupien  gestiegen.  Ihr  folgen  ihrer
Bedeutung  nach  die  Kokosprodukte  mit  einem
Werte  von  770  630  RK.  gegen  432  474  R.  im
Vorjahre  und  Guano  mit  395  630  R.  gegen
163  979  R.  Die  Werte  der  übrigen  Ausfuhrartitel
  weisen  gegen  die  vorjährigen  keine  erheblichen
  Veränderungen  auf.

Einen  Uberblick  über  Menge  und  Wert  der
Ausfuhrgegenstände  im  Jahre  1907  gibt  folgende
Liste:

Produtt  Menge  E*“*
Vanille  ug  66  406  996  918
Kopra  .Tons  1  960  546  117
Guanoan  137  198  395  630
Kokosnußffhl  2977  120  067
Seise  .  Tons  239  83  379
Schildkrötenschalen  .  kg72430974
Kokosnüsse  .Tons  618  21  057
Calipee  (Schildkrötenfleisch

  ·  kg112188012
Kakao......  -7897  5  152

 

Produkt  Menge  in  Hertm
Mangrovemrinde:  Tons  132  3  049
Holz  .  Stück3701  2721
Seekolos  ..  .Nüsse3217  2474
Nelken  kEg3  785  2  470
Atherische  dUle  .  1  162  2  384

Die  Vanillenernte  ging  in  ihrem  Ertrage
über  den  Durchschnitt  hinaus;  die  Vanille  war
von  schöner  Qualität  und  erzielte  hohe  Preise.
Der  Ertrag  ist  großen  Schwankungen  unterworfen,
die  namentlich  aus  den  beiden  letztjährigen  Ernten
veranschaulicht  werden,  in  denen  17  000  (1906)
und  66  000  kg  (1907)  Vanille  gewonnen  wurden.
Ebenso  schwankend  sind  die  Preise;  sie  betrugen
1906  durchschnittlich  6  Rupien  und  1907  15  Rupien
  pro  Kilogramm.  Eine  Frucht,  die  solche
Ertragsabweichungen  aufweist,  kann  natürlich
nicht  als  Stapelprodukt  der  Inseln  angesehen
werden.  Daher  kommt  es  auch,  daß  die  Pflanzer
immer  mehr  dazu  übergehen,  die  Vanille  als
Nebenprodukt  anzubauen.  Die  Vanilleausfuhr  ist
von  17  118  kg  im  Werte  von  101  818  Rupien
im  Jahre  1906  auf  66  406  kg  im  Werte  von
996  918  Rupien  im  Jahre  1907  gestiegen.

Die  Menge  der  ausgeführten  Kokoserzeugnisse
belief  sich  im  Jahre  1907  auf  annähernd
3115  Tons.  Die  Kopraausfuhr  hat  seit  dem
Jahre  1905  infolge  der  hohen  Koprapreise  einen
bedeutenden  Aufschwung  genommen,  sie  richtet
sich  vorwiegend  nach  Marseille.  Die  Ausfuhr
von  Kokosöl  hat  infolge  der  vermehrten  Seifenproduktion
  auf  den  Inseln  erheblich  abgenommen.
Dabei  ist  indes  zu  berücksichtigen,  daß  die  Seifenproduktion
  sehr  von  den  Kokosölpreisen  abhängig
ist,  da  hohe  Olpreise  die  Konkurrenz  mit  dem
Auslande  erschweren.  Die  Zahl  der  nach  Mauritius
  und  Aden  ausgeführten  Kokosnüsse  hat  bei
den  hohen,  von  den  Koprafabrikanten  auf  den
Inseln  selbst  gezahlten  Preisen  sehr  abgenommen.
Kokosnußkuchen,  der  bei  der  Olgewinnung  erzielt
wird,  wird  nicht  ausgeführt,  sondern  zu  Futterzwecken
  auf  den  Inseln  selbst  verbraucht.

An  der  Warenausfuhr  der  Inselgruppe
sind  vorwiegend  Frankreich  und  Großbritannien
beteiligt.  Ersteres  nahm  für  936  667  Rupien
Waren  ab,  davon  für  531  064  R.  Vanille,  für
372  256  R.  Kopra  und  für  18  487  R.  Schildkrötenschalen;
  letzteres  für  648  906  Rupien,  davon
für  454  351  R.  Vanille,  für  123  000  R.  Guano,
für  43277  R.  Kopra,  für  11  987  R.  Schildkrötenschalen,
  für  7677  R.  Schildkrötenfleisch  (calipee)
  und  für  3554  R.  Kakao.  Nach  Belgien
gingen  für  166  220  R.  Guano,  nach  Holland
für  33  570  R.  Guano,  nach  Deutschland  für
9995  R.  Vanille  und  für  7200  R.  Kopra  und
nach  der  Schweiz  für  1498  R.  Vanille.
        <pb n="1213" />
        G  1129  2

Ihrer  Menge  und  ihrem  Werte  nach  hat  die  Ausfuhr  von  Kokoserzeugnissen  in  den  letzten

sechs  Jahren  folgenden  Verlauf  genommen:

 

 

Gesamtwert

Jahr  Kokosöl  Kokosnüsse  Kopra  der  Koskoserzeugnisse


bl  Rupien  Stück  Rupien  kg  Rupien  Rupien
1902  11  326  242  3431117960  24  815  5390  827  313  148
1903  18  504  160  9771241  026  28  848  30  458  5  884  246  676
1904  9  919  180  045  882  044  26  021  267.200  43  744  294249
1905  11  800  250  070  551  135  12  188  296  718  49  704  413  951
1906  4290  123  942  376  340  9  484  899217  169  458  432  474
1907  2977  120  067  617  785  21  067  1  950  526  546  117  770  630

 

 

 

 

(Nach  Coloninl  Reports  Nr.  567.  Serchelles,  Report  for  190  .)

Landwirtschaftliche  Schaustellungen  im  Transvaal
im  Jahre  1909.

Nach  einer  Mitteilung  auf  dem  soeben  abgeschlossenen
  Kongreß  der  Transvaal  Agricultural
Union  werden  die  nächstjährigen  landwirtschaftlichen
  Schaustellungen  im  Transvaal  zu
folgenden  Zeiten  stattfinden:

Lydenburg:  letzte  Woche  des  Januar,  Ermelo:
erste  Woche  des  Februar,  Bethel:  zweite  Woche
des  Februar,  Carolina:  dritte  Woche  des  Februar,
Standerton:  24.  März,  Middelburg:  erste  Woche
des  März,  Wakkerstroom:  letzte  Woche  des  Februar,
Heidelberg:  7.  April,  Johannesburg:  14.  April,
Pretoria:  21.  April,  Klerksdorp:  28.  April,  Wolmaransstad:
  5.  Mai,  Barberton:  im  Juli.

Die  bedeutendsten  dieser  Schaustellungen  finden
in  Pretoria  und  Johannesburg  statt.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konsulats  in  Pretoria.)

 

Deutsche  Kolonssation  in  Datagonien.

Die  argentinische  Regierung  hat  nunmehr  der
vor  einiger  Zeit  in  Buenos  Aires  gegründeten
Deutsch-Argentinischen  Kolonisationsgesellschaft
  eine  Konzession  für  die  Anlage  von
Viehzuchtskolonien  in  Patagonien  unter  den
folgenden  Bedingungen  bewilligt.

Es  werden  in  dem  Territorium  von  Santa
Cruz  fünf  der  Biehzucht  dienende  Kolonien  abgesteckt.
  Diese  Kolonien  werden  in  Lose  von  je
10  000  ha  aufgeteilt,  die  im  allgemeinen  durch
Linien  begrenzt  werden,  die  parallel  bzw.  senkrecht
  zum  Meridian  10  westl.  Länge  von  Buenos
Aires  laufen.  Je  50  dieser  großen  Lose  werden
in  jeder  Kolonie  in  Lose  von  je  2500  ha  aufgeteilt,
  so  daß  also  in  jeder  Kolonie  200  solcher
kleinen  Lose  von  je  einer  Legua  Oberfläche  sich
vorfinden.  Von  diesen  kleinen  Losen  wird  die

Hälfte  freihändig  zum  Preise  von  1,50  &amp;amp;  Papier
pro  Hektar  für  das  Land  und  10  Centavos  pro
Hektar  für  die  Vermessung  an  Kolonisten  verkauft;
die  andere  Hälfte  bleibt  für  denselben  Zweck
später  sich  meldenden  Kolonisten  vorbehalten.
Die  übrigen  Lose  von  je  4  Leguas  Oberfläche
(50  in  jeder  Kolonie)  werden  begeben,  nachdem
die  kleinen  Lose  verkauft  sind.

Wälder,  welche  sich  für  die  forstliche  Ausbeutung
  eignen,  werden  nicht  an  die  Kolonisten
verkauft;  etwa  für  den  Ackerbau  geeignete  Strecken
werden  gesondert  für  Ackerbaukolonien  bestimmt,
  und  endlich  an  geeigneten  Stellen  Lose
von  je  2500  ha  zur  Anlage  von  Ortschaften
vermessen.

Reserven  von  je  200  Losen  zu  je  1  Legua
Oberfläche  werden  ausschließlich  für  solche  Familien
  bestimmt,  welche  die  Sociedad  Germano-Argentina
  de  Colonizacicn  ins  Land  bringt,  und
denen  sie  zu  dem  oben  namhaft  gemachten  allgemein
  gültigen  Preisen  von  1,50  3  Papier  für
das  Land  und  10  Centavos  für  die  Bermessung
pro  Hektar  verkauft  werden.  Es  wird  zur  Bedingung
  gemacht,  daß  die  Familienhäupter  nicht
über  50  Jahre  alt  seien,  ausgenommen,  daß  sie
mit  zahlreicher  Familie  kommen;  auch  wird  ein
Leumundszeugnis  verlangt.  Der  Preis  der  Vermessung
  und  ein  Zehntel  des  Wertes  des  Landes
ist  bei  der  Übernahme  in  bar  zu  bezahlen;  für
den  Rest  werden  Wechsel  mit  hypothekarischer
Garantie  des  Landes  angenommen.

Die  Kolonisationsgesellschaft  verpflichtet  sich,
in  den  ersten  18  Monaten  50  Familien,  in  dem
folgenden  Jahre  80,  im  dritten  160  und  im
vierten  Jahre  100  Familien  europäischer  Herkunft
einzuführen;  im  Falle  der  Nichteinhaltung  dieser
Verpflichtung  erlischt  auch  das  Vorrecht  auf  die
Landreserven.  Ein  solches  eventuelles  Erlöschen
der  Konzession  beträfe  aber  nicht  die  bereits  vor-
        <pb n="1214" />
        W  1130  20

handenen  Ansiedler,  welche  später  ihre  Eigentumstitel
  erhalten,  sofern  sie  die  vereinbarten  Abzahlungen
  regelmäßig  leisten.

Während  der  ersten  beiden  Jahre  nach  ihrer
Besitzergreifung  können  die  Kolonisten  aus  den
reservierten  Forstländereien  Holz  für  den  Hausbau
  und  für  Zaunpfosten  fällen.

Die  Kolonisationsgesellschaft  kann  die  Wasserkräfte
  des  Gebiets  industriell  nach  einem  mit  der
Regierung  zu  vereinbarenden  Tarif  auf  höchstens
50  Jahre  Dauer  nutzbar  verwerten.  Mit  der
Küste  hat  die  Gesellschaft  einen  Automobilverkehr
in  der  Weise  zu  unterhalten,  daß  von  der  Ankunft
  der  ersten  Kolonisten  ab  monatlich  mindestens
  je  eine  Rundreise  bewerkstelligt  wird.

Für  die  Vermessung  der  fünf  Kolonien  ist  je
ein  besonderer  Feldmesser  ernannt  worden.

(Buenos  Aires  Handels-Zeitung.)

Steuern  für  ausländische  Oinerolwasser  und
Medlzinalwasser  in  den  portugiesischen  Besitzungen.

Ein  bereits  in  Kraft  getretenes  Gesetz  unterwirft
  alle  in  portugiesische  Kolonien  eingeführte
ausländische  Mineral=  und  Medizinalwasser,  neben
den  bereits  bestehenden  Abgaben,  einer  Steuer
von  50  Réis  für  1  kg  Rohgewicht  sowie  einem
Stempel  von  50  Réis  für  die  Flasche.  50  Réis
entsprechen  etwa  20  Pfennig.  Nach  dem  Gesetze
muß  jede  einzelne  Kiste  bei  der  Zollbehörde  geöffnet
  und  jede  einzelne  Flasche  mit  einem  Stempel
versehen  werden.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Lourenco  Marques.)

berabsetzung  der  Steuer  für  portugiesische  Weine
in  Oozomblaue.

Die  neue  Handelssteuer  (Contribuigäo  commercial),
  die  am  1.  Juli  d.  Is.  in  den  Bezirken
Lourenco  Marques,  Gaza  und  Inhambane  an  die
Stelle  der  bisherigen  Industriesteuer  (Contribuic#
industrial)  trat,“)  ist  für  portugiesische  Weine
wieder  außer  Kraft  gesetzt  worden.  Statt  ihrer
wird  für  portugiesische  Weine  wieder  die  Industriesteuer
  in  Höhe  von  1  v.  H.  des  Wertes  erhoben.

(The  Boamnl  of  Trade  Journal.)

Erhöhung  der  Kalgebühren  in  Matal.

Durch  ein  Gesetz  vom  11.  September  d.  Is.
(Nr.  12/1908)  sind  die  Kaigebühren  in  Natal
von  10  auf  20  Schill.  für  je  100  Pfd.  Sterl.  des

Val.  „D.  Kol.  Bl.-  1908,  Nr.  18,  S.  982  f.

 

Wertes  der  nach  Natal  zum  heimischen  Verbrauch
eingeführten  Waren  erhöht  worden.

Für  Waren,  die  zum  heimischen  Verbrauch
einklariert  sind  und  demnächst  nach  einer  anderen
Kolonie  oder  einem  anderen  Staate  innerhalb  des
Südafrikanischen  Zollvereins  weitergeführt  werden,
soll  eine  Vergütung  gewährt  werden  in  Höhe  des
Betrags,  um  welchen  die  Gebühren  die  Kaigebühren
für  solche  Waren  übersteigen  sollten,  die  von
vornherein  zur  Weiterbeförderung  nach  einer
anderen  Kolonie  oder  einem  anderen  Staate  bestimmt
  sind.  (Ebenda.)

Snee#nn  L#s

für  ngoraziegen  aus  der  Rapkolonle.

*  ein  Gesetz  vom  10.  September  d.  Is.
—  Angora  Goat  Export  Prohibition  Act,  1908—
ist  das  Gesetz  vom  Jahre  1899,  wodurch  auf  die
Ausfuhr  von  Angoraziegen  ein  Zoll  von  100  Pfd.
Sterl.  für  das  Stück  gelegt  war,  aufgehoben  und
die  Ausfuhr  von  Angoraziegen  (Böcken  oder
Weibchen)  aus  der  Kapkolonie  zu  Lande  oder  zur
See  bei  einer  Gefängnisstrafe  von  zwölf  Monaten
bis  zu  zwei  Jahren  verboten  worden.“)  Ausgenommen
  von  dem  Verbote  ist  die  Ausfuhr  nach
solchen  Nachbarkolonien  oder  Nachbarstaaten,  deren
Gesetze  zur  Zeit  in  gleicher  Weise  bei  einer  gleich
hohen  Strafe  wie  im  vorliegenden  Gesetze  die
Ausfuhr  solcher  Tiere  verbieten.

(Thbe  (ape  of  (lood  Hope  Government  Ciazctte.)

Ausfuhrverbot  für  Angorazlegen  in  Basutoland,
Betschuanaland  und  Swasiland.

Laut  Bekanntmachungen  des  High  Commissioner
für  Südafrika  vom  11.  August  und  17.  September
d.  Is.  (Nr.  51,  58  und  57  vom  Jahre  1908)
sind  die  Bekanntmachungen  Nr.  26  vom  Jahre  1907
sowie  17  und  18  vom  Jahre  1908,  wodurch  auf
die  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  Basutoland,
Betschuanaland  und  Swasiland  ein  Zoll  von
100  Pfd.  Sterl.  für  das  Stück  gelegt  war,  aufgehoben.
  Gleichzeitig  ist  die  Ausfuhr  dieser  Ziegen
(Böcke  und  Weibchen)  bei  einer  Gefängnisstrafe
von  ein  bis  zwei  Jahren  verboten  worden,  außer
nach  solchen  Kolonien  und  Gebieten  in  Südafrika,
in  denen  in  gleicher  Weise  und  bei  einer  gleich
hohen  Strafe  wie  in  den  vorliegenden  Bekanntmachungen
  die  Ausfuhr  solcher  Tiere  verboten  ist.

(Official  Gazette  of  the  High  Commissioner
for  South  Africa.)

*)  Agl.  „D.  Kol.  Bl.W-  1908,  Nr.  21,  S.  1076.
        <pb n="1215" />
        W  1131  20

Vermischtes.

*  Die  Sntwichlung  der  Deutsch-Westafrikanischen
Bank  im  Jahre  1907.

Bericht  des  Regierungskommissars  in  Lome.

Das  dritte  Geschäftsjahr  der  Deutsch-Westafrikanischen
  Bank  kann  als  ein  günstiges  bezeichnet
  werden.  Alle  im  Schutzgebiet  tätigen
Firmen  haben  die  Mitwirkung  der  Bank  in  Anspruch
  genommen.  Der  günstige  Ausfall  der
Ernte  fast  aller  Ausfuhrprodukte,  insbesondere
von  Mais,  hatte  eine  gesteigerte  Nachfrage  nach
Geld  zur  Folge;  die  Bank  war  stets  in  der  Lage,
allen  Anforderungen  der  Firmen  gerecht  zu
werden.

Gegen  das  Vorjahr  hat  die  Bank  dadurch
fast  eine  Verdoppelung  ihrer  Umsätze  zu  verzeichnen;
  der  Gesamtumsatz  betrug  nach  dem
Hauptbuch  18984  367,57  /  gegen  9  500  000./
im  Vorjahre.

Im  Verkehr  mit  dem  Gouvernement  ist  keine
Anderung  eingetreten.  Die  Hauplkasse  leistet
alle  größeren  Zahlungen  in  Schecks  auf  die  Bank.
Nachdem  alle  ansässigen  Firmen  und  auch  andere
Privatpersonen,  sowie  ein  großer  Teil  der  Beamten
  ein  Guthaben  bei  der  Bank  unterhalten,
kommt  der  rote  Scheckverkehr  und  dadurch  gerade
  die  Verkehrserleichterung,  welche  die  Bank
bringen  sollte,  immer  mehr  zur  Geltung.

Die  Zahlung  der  von  den  Firmen  zu  entrichtenden
  Zölle  erfolgt  meistens  durch  direkte
Einzahlung  bzw.  Verrechnung  bei  der  Bank  oder
durch  Gutschrift  der  von  der  Bank  angenommenen
Wechsel.  Es  ist  den  Firmen  erlaubt,  ihre  fälligen
Zölle  oder  Firmensteuer  und  Branntweinabgabe
mittels  Scheck  auf  die  Bank  zu  zahlen;  zur
Sicherung  des  Gouvernements  müssen  die  vorgelegten
  Schecks  jedoch  einen  Vermerk  der  Bank
tragen,  daß  sie  anstandslos  von  ihr  anerkannt
werden.

Insgesamt  hat  die  Bank  im  Kalenderjahr  1907
716  466,05.“  Zölle  in  ihren  Büchern  verrechnet.


Die  Barablieferungen  der  Zollämter  an  die
Bank  betrugen  im  Kalenderjahr  1907  beim

Zollamt  Lome  264  600.“
-  Anecho  161  600.
Zusammen  416  2007

Zum  Anschluß  anderer  Kassen  des  Gouvernements
  an  die  Bank  ist  ein  Bedürfnis  nicht  hervorgetreten.
  Die  Zahlung  von  Betriebsvorschüssen
an  die  Dienststellen  im  Innern  und  an  der  Küste
erfolgt  durch  die  Hauptkasse.

Nunmehr  soll  ein  kurzer  Uüberblick  über  die
Umsätze  bei  den  nach  §  2  der  Satzungen  der

 

Deutsch-Westafrikanischen  Bank  aufgeführten  Bankgeschäften
  im  Kalenderjahr  1907,  sowie  ein  Vergleich
  gegen  das  Vorjahr  gegeben  werden.

Es  wurden  angekauft  insgesamt  85  000  f
englisches  Geld  und  davon  etwa  80  000  K  abgestoßen,
  so  daß  ein  Bestand  von  5000  K&amp;amp;  am
Schlusse  des  Kalenderjahres  verblieben  ist.

In  den  Büchern  der  Bank  sind  nachgewiesen:
Angekauftes  englisches  Geld

einschließhlich  des  Bestandes

  am  1.  Jannar  1907
Im  Laufe  des  Jahres

wurden  abgestoßen  1  623  726,20  =
so  daß  ein  Bestand  von  104  392,75
verblieben  ist.  Im  Vorjahre  wurden  etwa
25  000  K  englisches  Geld  angekauft,  so  daß  sich
der  Umsatz  an  englischem  Geld  fast  vervierfacht
hat.  Es  ist  dies  jedoch  kein  Beweis  dafür,  daß
im  Schutzgebiet  mehr  englisches  Geld  in  Umlauf
ist,  die  deutsche  Münze  ist  insbesondere  nach  Einführung
  der  neuen  ½  Marftstücke  überall  vorherrschend.
  Die  Lieferanten  des  englischen  Geldes
waren  vornehmlich  die  Lome-Firmen.  die  ihre
Einnahmen  an  englischem  Geld  in  deutsches  Geld
umwechselten,  um  Barmittel  für  den
Produktenankauf  zur  zu  haben,  da  die
Eingeborenen  im  zu  früheren  Jahren
jetzt  gern  deutsches  in  Zahlung  nehmen.
Außer  den  in  Lome  bei  den  Firmen  direkt  eingehenden
  Beträgen  an  englischem  Geld  haben
auch  die  Firmen,  die  Zweigniederlassungen  in
Kitta  besitzen,  östers  durch  ihre  Kitta-Faktoreien
englisches  Geld  zur  Deutsch-Westafrikanischen
Bank  beordert.  Nach  der  Handelsstatistik  für  das
Jahr  1907  find  über  die  westliche  Landgrenze
insgesamt  360  000  .“  eingeführt  worden.
Kleinere  Beträge  englischen  Geldes  werden  auch
von  den  von  Dahomey  kommenden  Haussa-Händlern
  gegen  französisches  Geld  umgewechselt.

Ferner  besteht  ein  lebhafter  Handelsverkehr
der  Händler  der  Goldküste,  die  besonders  für
Viehverkäufe  sehr  viel  englisches  Geld  im  Schutzgebiet
  zurücklassen.

Die  angesammelten  Bestände  an  englischem
Geld  wurden  jeweils  an  Firmen  in  Lagos,
Sekondi  und  Ada  überwiesen;  es  ist  auch  teilweise
  den  Firmen,  die  Zweigniederlassungen  in
Kitta  unterhalten,  zurückgegeben  worden,  wenn
die  Faktoreien  in  Kitta  größere  Beträge  an  Einfuhrzöllen
  bezahlen  mußten  und  nicht  genügend
Barmittel  zur  Verfügung  hatten.  Bemerkenswert
ist,  daß  etwa  2500  K  englisches  Gold  nach  Duala
versandt  worden  sind.

1  728  118,95  .7.
        <pb n="1216" />
        1132  20

Der  Umsatz  an  Wechseln  nach  Europa  betrug
insgesamt  1  685  663,15  gegen  rund
500  000  /“  im  Vorjahre.  Dies  waren  zum
Teil  Wechsel  für  nach  der  englischen  Westküste
abgegebenes  englisches  Geld  oder  Wechsel  auf
heimische  Hauptsitze  der  hiesigen  Firmen  für  Aufnahme
  von  Geld  im  Schutzgebiet,  nach  Hamburg,
Bremen  oder  Berlin.  Die  Wechselbeträge  waren
in  sämtlichen  Fällen  gedeckt  durch  Abmachungen
der  Bankzentrale  in  Berlin  mit  den  Stammhäusern
  der  hiesigen  Firmen,  auch  war  die  Sicherheit
  stets  in  Deutschland  gegeben.  Die  Wechsel
waren  spätestens  30  Tage  nach  Sicht  fällt-Die
  Kommission  beträgt  durchschnittlich  3/4  v.  H.
bei  Sicht,  1  v.  H.  für  8  Tage  nach  Sicht,  1½
v.  H.  für  30  Tage  nach  Sicht.

Der  Umsatz  an  Solawechseln  betrug  im
Berichtsjahre
im  Eingang  258  860,—
-Ausgang  .  215300,—--so
  daß  am  1.  Januar  1907  für  13  560,—  .

laufende  Wechsel  verblieben.

Der  Umsatz,  der  im  Vorjahre  120  000  .
betrug,  hat  sich  demnach  im  laufenden  Jahre
verdoppelt.

Die  Sicherheit  war  zum  Teil  gegeben  durch
Abmachungen  der  Stammhäuser  der  hiesigen
Firmen  mit  der  Bankzentrale  in  Berlin;  soweit
die  Firmen  hier  Sicherheit  zu  leisten  hatten,  bestand
  sie  regelmäßig  in  der  Deponierung  von
Zollniederlagescheinen  und  Konnossementen  für
heimgehende  Produkte.

In  einzelnen  Fällen  wurden  auch  Konnossemente
  für  ausgehende  Waren,  die  vor  dem  Eintreffen
  der  Waren  sich  bereits  in  Händen  der
Firmen  befanden,  als  Sicherheit  angenommen.

Die  Umlaufszeit  dieser  Wechsel  betrug  eine
bis  vier  Wochen,  wurde  jedoch  häufig  verlängert.
Die  von  der  Bank  berechnete  Kommission  beträgt
für  Solawechsel  mit  einer  Umlaufszeit  von  einer
Woche  ¼  v.  H.  von  einem  Monat  3¾  bis  1  v.  H
Es  find  dies  die  an  der  Westküste  üblichen  Sätze.

Als  Sicherheit  bei  Stundung  von  Zollgefällen
hinterlegten  auch  in  diesem  Jahre  einige  Firmen
zugunsten  des  Gouvernements  auf  die  Bank
gezogene  und  von  dieser  angenommene  Zweimonatswechsel.
  Es  wurde  ein  Kredit  von  rund
260  000  l7  in  Anspruch  genommen  gegen
222  600  “  im  Vorjahre.

Der  Gesamtverkehr  an  Zollwechseln  betrug
nach  den  Büchern  der  Bank  wie  folgt:
angenommene  Wechsel,  einschließlich

  Bestand  am  1.  Jannar  1907
eingelöste  Wechsel  für  246  876,05  =
so  daß  am  1.  Jannar  1908  41  788,05  .7
als  Wechselverbindlichkeit  der  Bank  gegenüber
dem  Gouvernement  verblieben.

288  664,10  ½

 

Im  Berichtsjahre  wurde  auch  einem  Eingeborenen
  ein  zinsbares  Darlehn  im  Betrage  von
1200  “  gegen  Verpfändung  von  Goldsachen
gegeben,  das  am  Ende  des  Jahres  fällig  und
auch  eingelöst  wurde.
Die  Ausgaben  beim

geschäft  betrugen  48  324,30  /
davon  wurden  eingelöst  42  885,20
so  daß  am  Schlusse  des  Jahres  5  439,10  7
noch  einzulösen  waren,  gegen  einen  Umsatz  von
10  000  “  im  Vorjahre  beinahe  das  Fünffache.

Das  Inkassogeschäft  wurde  besorgt  für  eingeborene
  Firmen,  die  in  Europa  keine  eigene
Zentrale  haben,  auch  wird  ein  Teil  der  für  Beamte
  bestimmten  Nachnahmesendungen  von  der
Bank  eingelöst.

An  dem  Gesamtumsatz  waren  beteiligt:
die  eingeborenen  Firmen  mit  43  300,  .“
die  Beamten  mit  .  00  -

An  dem  Lontokorrenwertehr.  beteiligten  sich
15  Firmen,  5  Gesellschaften,  11  Beamte  und
4  Prwvatpersonen  gegen  9  Firmen  und  6  Beamte
im  Vorjahre.  Der  Gesamtumsas  betrug
in  Einnahme.  032  916,11  ./7
in  Ausgabe  ;  33  144,40  —
so  daß  am  Schlusse  des  Jahres

ein  Guthaben  von.  ..
verblieb.

Der
1  827  000  ¼

Depotinhaber  sind  55  Personen  und  21  Eingeborene.


Im  Jahre  1906  hatten  nur  40  Personen
und  6  Eingeborene  Depots  bei  der  Bank.

Der  Bestand  der  Einlagen  betrug

am  Beginn  des  Berichtsjahres  48  500,—  (
Im  Laufe  des  Jahres  betrugen
die  Einzahlungen  108  687,09.

Inkasso-55

  771,71  /%

*-  im  Vorjahre  betrug  nur

die  Auszahlungen  77  447,06  =  31240,03  =
so  daß  ein  Bestand
  von  79  740,03  /

verblieben  ist.

Das  Depot  der  21  Farbigen  beträgt  7000.  ¼.

Die  Steigerung  der  Gesamtumsätze  hatte  einen
höheren  Reingewinn  zur  Folge.

Am  Schlusse  des  Berichtsjahres  war  nach
Abzug  der  Unkosten  von  18  500  “  ein  Nettoreingewinn
  von  rund  28  000  .  verblieben,
gegen  einen  Überschuß  von  11  680  "7  im  Vorjahre.


Es  ist  der  Bank  gelungen,  den  Geldverkehr
immer  mehr  an  sich  zu  ziehen  und  dadurch  größere
Verkehrserleichterungen  zu  schaffen.  Die  Einnahmen
der  vielen  kleinen  Verkaufsläden  der  Firmen
werden  z.  Z.  an  die  Bank  abgeführt  und  im
Kontokorrentverkehr  weiter  verrechnet.
        <pb n="1217" />
        G  1133  20

Ligensgebühren  der  Handlungsreisenden,  Kgenten
und  Wareneinführer  In  der  Hapholonie.

Der  Gesetzentwurf,  betreffend  Erhöhung  der
Gebühren  der  Wareneinführer,  Agenten,  Handlungsreisenden
  usw.,')  ist  unterm  11.  September
d.  Is.  zum  Gesetz  erhoben  und,  soweit  er  die
Abgaben  der  Einführer  und  General  Dealers  betrifft,
  unverändert  angenommen  worden.  Der
vAgent  for  foreign  firm“  (hierzu  gehören  auch
die  Geschäftsreisenden,  die  für  ausländische  —
insbesondere  englische  —  Firmen  reisen)  hat
künftighin  50  Pfd.  Sterl.  jährlich  zu  entrichten
und  5  Pfd.  Sterl.  für  jede  weitere  von  ihm  vertretene
  Firma,  jedoch  keinen  höheren  Zuschlag  als
50  Pfd.  Sterl.  jährlich,  auch  wenn  er  mehr  als
zehn  Firmen  vertritt.  Die  Beträge  ermäßigen
sich  um  die  Hälfte,  falls  der  Agent  im  Lande

Sollte  der  Agent  im  Lande  reisen,  um  auch
entgegenzunehmen,
so  hat  er  außerdem  für  jeden  der  etwa  90  Bezirke
  (Divisions)  eine  Lizenzgebühr  von  5  Pf.
Sterl.  zu  entrichten.  Ausgenommen  sind  nur
Reisende  in  landwirtschaftlichen  Maschinen.

Das  Gesetz  dehnt  ferner  die  Stempelpflicht
erheblich  aus.  So  werden  von  Patentmedizinen,
die  im  Kleinverkauf  abgegeben  werden,  nach  dem
Kleinverkaufswerte  des  Inhalts  eines  jeden  Gefäßes
  Stempelgebühren  erhoben,  die  für  einen
Wert  von  1  Schill.  6  Pce.  2  Pce.  betragen  und
bei  höheren  Werten  bis  zu  einem  solchen  über
50  Schill.  in  einer  bestimmten  Abstufung  bis  zu
1  Pfd.  Sterl.  steigen.  Ferner  sind  alle  Abkommen
über  einen  Gegenstand  im  Werte  von  mehr  als
5  Pfd.  Sterl.  (von  gewissen  Ausnahmen  abgesehen)
sowie  Erlaubnisscheine  zum  Verkaufe  von  Munition

von  N

ansässig  (domiciled)  ist.  ·
—  zu  stempeln.

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.=  1908,  Nr.  20,  S.  1033  f.

Verkehr  durch  den  Suezkanal  im  Jahre  1907.

Im  Jahre  1907  durchfuhren  den  Suezkanal  4267  Schiffe  mit  einem  Raumgehalte  von
netto  14  728  434  Reg.-Tons;  darunter  waren  580  deutsche  Schiffe  von  2  253  651  Reg.-Tons.

Der  Anteil  der  wichtigeren  Schiffahrt  treibenden  Völker  an  dem  Gesamtverkehr  durch  den
Suezkanal  stellte  sich  in  den  letzten  beiden  Jahren,  wie  folgt:

 

1906  1907

Land  Schiffe  v.  H.  Reg.-Tons  v.  H.  Schiffe  v.  H.  Reg.-Tons  v.  H.
Großbritannien  2333  58,7  8  299  941  61,7  2651  62,1  9  495  868  64,5
Deutschland  588  14,8  2  155  552  156,0  580  13,6  2253  651  15,3
Frankreich  260  6,5  856  311  6,4  239  5,  6  806  786  5,5
Niederlande  202  5,1  561  322  4.2  223  5,2  632  089  4,3
Osterreich-  Ungarn  .  145  3.7  483  073  3,6  129  3,0  439  997  3,0
Japan  37  0,9  147  279  1,1  67  1,6  259  059  1,7
Rußland  .113  2,8  330  375  2,5  81  1,9  239  350  1,6
Italien  82  2,1  181  235  1,3  86  2,0  202  112  1,4
Dänemarrrrk  39  1,0  108  063  0,8  38  ·0,9  105  130  0,7
Spanin  28  0,7  81  063  0,6  26  0,6  75  158  0,5
Türkiie  51  1,3  63  810  0,5  51  1,2  73247  0,5
Norwegen  57  1,4  80  006  1,1  47  1,1  54  299  0,4
Griechenland  6  0,2  5240  0,5  21  0,5  45  494  0,3
Schweden  8  0,2  22  318  .0,3  10  0,3  23  547  0,2
Ameriiea  22  0,6  67  876  0,2  9  0,2  12  537  0,1

Zus.,  einschl.  anderer  3975  100  13  445  504  100  4267  100  14  728  434  100

Der  Gesamtverkehr  im  Kanal  hat  sich  gegen  das  Vorjahr  um  292  Schiffe  und  1  282  930
Reg.-Tons  gehoben.  Von  den  4267  Schiffen  waren  3036  Frachtdampfer,  920  Postdampfer,
59  Kriegs=  und  Transportschiffe,  34  Regierungsdampfer  und  218  Frachtdampfer  in  Ballast.  Die
seit  dem  1.  Januar  1906  von  8,50  auf  7,75  Franken  ermäßigten  Kanalgebühren  haben  einen
Rückgang  der  Einnahmen  nicht  nach  sich  gezogen,  es  hat  sich  vielmehr  eine  Steigerung  derselben
von  108  161  896  Franken  im  Jahre  1900  auf  116  000  096  Franken  im  verflossenen  Jahre  ergeben.
Die  Zunahme  um  rund  8  Millionen  Franken  an  Kanalgebühren  ist  nicht  etwa  auf  ungewöhnliche
oder  zufällige  Ursachen  zurückzuführen,  sie  ist  vielmehr  durch  die  allgemeine  lebhafte  Verkehrsbewegung
des  Jahres  1907  hervorgerufen  worden.
        <pb n="1218" />
        1134  2

Von  den  3254  beladenen  oder  beballasteten  Frachtdampfern,  die  einen  Nettoraumgehalt
von  11  001  341  Reg.-Tons  aufwiesen,  führten  2441  Schiffe  (75  v.  H.)  von  8573  061  Reg.-Tons
(78  v.  H.)  die  britische  Flagge,  während  311  Schiffe  oder  9,5  v.  H.  auf  den  Anteil  Deutschlands
entfielen;  der  Raumgehalt  dieser  deutschen  Schiffe  machte  dabei  10  v.  H.  aus.

(Nach  der  britischen  Parlamentsdrucksache  Suez  Canal,  Returns  of  Shipping  and  Tonnage  1905,  1900  and  1907.)

Schiifsverbehr  im  Hafen  Mombassa-RKilindin
(Britisch-Ostafrika)  1907/08.

In  der  Zeit  vom  1.  April  1907  bis  31.  März
1908  gestaltete  sich  der  Schiffsverkehr  im  Hafen
von  Mombassa-Kilindini  in  Britisch-Ostafrika,  wie
folgt:

 

 

 

1.  Dampfer:
1907  1006
Anzahl  Be  Ansahl  Beg.
a)  Deutsche  Dampfer:
im  Verkehr  mit:
europäischen  Häfen  57  304581  56  216  730
indischen  Häfen  58  139  610  54  131  820
ostafrikanischen  Häfen  5  2095  6  2211
Summe  115  446  325  116  380  761
b)  Englische  Dampfer:
im  Verkehr  mit:
europäischen  Häfen  16  60  416  25  91242
Aden  25  51  731  17  54164
indischen  Häfen  8  29975  18  42  103
asrseanischlen“  Häfen  37  18722  35  17  710
Summe  86  160  844  90  205  219
c)  Französische  Schiffe:
m  Verkehr  mit:  .
Enropäichen  Häsen.  25  96636  24  94724
")  Ssterreich.  Schiffe:
im  Verkehr  mit:
emmopäischen  Häfen  —  —  21  96  760
e)  Holländische  Schiffe:
im  Verkehr  mit:
enropäischen  Häfen.  1  3  035  1  3  036
ß  Norwegische  Schiffe:
im  Verkehr  mit:
curopäischen  HLäasen  1  1  171  —  —
#&amp;amp;)  ZanzibarSchiffe:
im  Verkehr  mit:
ostafrikanischen  Häfen  21  6930  16  5280
Gesamtzahl  249  714  941  268  785  780

Die  regelmäßigen  Dampferlinien  im  Berkehr
mit  Europa  sind  die  Deutsche  Ostafrikalinie,  die
Messageries  Maritimes  und  die  British  India
Steam  Navigation  Company.

Die  deutsche  Linie  unterhielt  früher,  kommend
und  gehend,  für  Personen=  und  Frachtverkehr
einen  vierzehntägigen  Dienst,  indem  sie  jeden
Monat  je  einen  größeren  (Hauptlinie)  und  einen
kleineren  Dampfer  (Zwischenlinie)  sandte.  Seit
Anfang  Juni  1907  hat  sie  den  Passageverkehr
auf  einen  dreiwöchentlichen  Dienst  beschränkt  und
verwendet  dazu  nur  größere  Dampfer.  Daneben
sendet  sie  noch  alle  sechs  Wochen  einen  Frachtdampfer,
  so  daß  sich  der  Rückgang  in  dem  Hauptdienst
  ausgleicht.

 

Die  Messageries  Maritimes  laufen  auf  ihrem
Wege  zwischen  Marseille  und  Madagaskar  seit
Anfang  1905  Mombassa  an,  je  einmal  im  Monat
kommend  und  gehend.

Die  British  India  Steam  Navigation  Company
  unterhält  eine  regelmäßige  Linie  Aden—
Lamu—  Mombassa  —Zanzibar,  die,  einmal  im
Monat  ein=  und  auslaufend,  den  Postverkehr
mit  Europa  vermittelt.  Sie  erhält  dafür  eine
bescheidene  Subvention.

Eine  andere  englische  Linie,  die  British  East
African  Line,  hatte  Mitte  1906  einen  monatlichen
Dampferdienst  zwischen  Middlesbrough—London
und  Ostafrika  begonnen,  hat  diesen  aber  nach
einem  fruchtlosen  Konkurrenzkampfe  Ende  1907
wieder  eingestellt.

Der  Osterreichische  Lloyd,  der  in  früheren
Jahren  Mombassa  monatlich  einmal  kommend  und
gehend  anlief,  hat  seinen  Dienst  Triest—  Südafrika
bereits  Ende  1906  aufgegeben.

Die  deutschen  Dampfer  im  Verkehr  mit
europäischen  Häfen  gehören  bis  auf  drei  der
Deutschen  Ostafrikalinie;  zweimal  lief  der  der
Firma  O'Swald  &amp;amp;  Co.  in  Hamburg  gehörige,
zwischen  Hamburg  und  Madagaskar  verkehrende
Dampfer  „Zanzibar“  den  Hafen  an;  ein  dritter
Dampfer  war  für  eine  Petroleumsendung  gechartert.


Die  im  Verkehr  mit  indischen  Häfen  aufgezählten
  deutschen  Dampfer  gehören  sämtlich  der
Deutschen  Ostafrikalinie,  die  eine  regelmäßige
Zweiglinie  nach  Bombay  unterhält.

Die  Zahl  5  im  ostafrikanischen  Verkehr  rührt
aus  gelegentlichen  Fahrten  von  Dampfern  des
deutsch-ostafrikanischen  Gouvernements  her.

Von  den  englischen  Dampfern  entfällt  die
Zahl  37  im  Verkehr  mit  ostafrikanischen  Häfen
auf  Fahrten  des  Protektoratdampfers  „Juba“,
der  einen  regelmäßigen  Dienst  zwischen  den  einzelnen
  Küstenplätzen  unterhält,  auch  gelegentlich
nach  Zanzibar  fährt.

Die  Zahl  für  den  Adenverkehr  gibt  die  regelmäßigen
  Fahrten  der  British  India  Steam
Navigation  Company,  die  daneben  noch  gelegentlich
  Schiffe  nach  Indien  und  London  laufen  läßt.

Von  den  16  im  Verkehr  mit  europäischen
Häfen  genannten  Schiffen  kamen  11  auf  die
regelmäßigen  Fahrten  der  erloschenen  British
East  African  Line,  der  Rest  auf  die  vorgenannte
Linie.
        <pb n="1219" />
        G  1135  20

Die  25  französischen  Schiffe  gehörten  den  Citeratur-Verzeichnis.
Messageries  Maritimes,  ein  holländisches  Schiff  gaeungerneen  Dchr  veren  Seprrsung  ch  die  2rranko
brachte  Petroleum,  ein  norwegisches  Kohlen.  bur#ecustgorbät,  werden  urser  elden  in  zurüchgesandt.

Die  Zahl  21  für  die  Zanzibarflagge  kommtDr.  Bongard:  Staatssekretär  Dernburg
aus  gelegentlichen  Fahrten  von  zwei  dem  Zanzibar-  in  Britisch=  und  Deutsch-Süd-Afrika.

gouvernement  gehörigen  Dampfern.  Berlin  1908.  Verlag  von  Wilhelm  Süsserott.
2.  Segelschiffe.  Preis  /¼  2,80.
1907  1906  Das  Buch  bildet  eine  Sammlung  der  inter-Anzahl
  *  Anzahl  Sen  essanten  Reiseschilderungen,  welche  der  Verfasser
a)  Norwegische  Schiffe:  über  die  Südafrikafahrt  des  Herrn  Staatssekretärs
im  Verkehr  mit:  "  „  in  verschiedenen  Tagesblättern  veröffentlicht  hat.
o-  on  Schiffer  2  27°11  3  3260Der  Text  wird  durch  zahlreiche  wohlgelungene
im  Verkehr  n  Illustrationen  ergänzt.
enropäischen  ai  .—  —  1  725
Gesamtzahl  2  2711  4  3985|Erzherzog  Josef  von  Österreich:  In  den
3.  Dhaus.  Wildnissen  Afrikas.  Jagdschilderungen
·  17  1906  aus  dem  Sudan.  Mit  22  Abbildungen  nach
Anzahl  #%  Anzahl  #½9  photographischen  Originalaufnahmen  des  Erz-Deutsche
  3  78  10  407  herzogs  Josef  und  seiner  Gemahlin,  Exzherzogin
Fio  schhe  331  12008  251  4724  Auguste  von  ÖOsterreich,  geborenen  Königlichen
zahrrsie  173  1528  817  11451  Prinzessin  von  Bayern.  Mit  höchster  Geneh-6ht
  7n  ·  ge  4231  "*57“  3  36  migung  nach  einer  in  ungarischer  Sprache  in
Französische  141  1017  ê  547  dem  zu  Budapest  erscheinenden  Jagdblatte
Italienische  7  142  114  454  Vaddsz-Lape  veröffentlichten  Original-Artikelpersische
  5  688  7  70  serie  frei  bearbeitet  von  Camillo  Morgan.

 

 

Gesamtzahl  1  175  22419  1264  24951  Neudamm  1908.  Verlag  von  J.  Neumann.
(Nach  einem  berichte  des  —  Vizekonsulats  Preis  1,50.

n  Mombas

Deutsche  Admiralitätskarten:  Nr.  431:
Nordansteuerung  von  Kieta,  Insel  Bougainönn#entucche
  fürbelten  in  Natal.  ville,  Südlicher  Stiller  Ozean.  1:  50  000.
Nach  einem  in  der  „Natal  Government  Berlin  1908.  Verlag  Dietrich  Reimer  (Ernst

Gazette=  vom  11.  September  d.  Is.  veräffent-  Vohsen).  Preis  1,80.
lichten  Gesetzentwurfe  soll  der  Gouverneur  er-  —
mächtigt  werden,  für  Eisenbahnbauten,  HafenbauDTe  Maroc  Agricole.  Rapport  adressé  au
arbeiten  in  Durban,  Herstellung  von  Telegraphen=  Ministre  de  I’Agriculture  par  Mme  C.  du  Gast,

 

 

linien  und  Ausführung  anderer  öffentlicher  Arbeiten  chargée  de  mission  au  Maroc.  Tome  1.
eine  Anleihe  von  500  000  K  aufzunehmen.  Les  Fahs.  6  fr.  Librairie  Ch.  Delagrave,
(rhe  Board  of  Tiade  Journal.)  15,  rue  Soufflot,  Paris.
Verkehrs-Nachrichten.

Nach  einer  aus  Auckland  hier  eingetroffenen  Drahtmeldung  des  Postamts  in  Apia  ist  die
Post  des  gestrandeten  Dampfers  „Aeon“,  welche  vermutlich  die  in  der  Zeit  vom  26.  Mai
nachmittags  bis  23.  Juni  mittags  in  Berlin  aufgelieferten  Briefssendungen  nach  Samoa  umfaßte,
am  8.  Oktober  in  Apia  angekommen.

Vom  1.  Januar  1909  ab  wird  im  Schutgebiet  Deutsch-Südwestafrika  die  Einrichtung
der  Postausweiskarten  eingeführt.  Zur  Ausstellung  von  Ausweiskarten  berechtigt  sind  im  Schutggebiet
  lediglich  die  von  Fachbeamten  verwalteten  Postanstalten.  Die  Schreibgebühr  beträgt  auch  im
Schutzgebiet  50  Pf.

Die  in  Deutsch-Südwestafrika  ausgestellten  Postausweiskarten  sind  bei  sämtlichen  Postanstalten
des  Schutzgebiets,  ferner  in  Deutschland  und  nach  einer  Vereinbarung  mit  der  K.  K.  Österreichischen
Postverwaltung  auch  in  Osterreich  gültig;  anderseits  werden  die  in  Deutschland  und  in  Österreich
ausgestellten  Ausweiskarten  auch  in  Deutsch-Südwestafrika  bei  der  Aushändigung  von  Postsendungen
als  vollgültige  Ausweispapiere  angesehen.
        <pb n="1220" />
        1136  20

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  November  1908.

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schifungshafen  am:  der  Uberfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  4.  Dez.  Friedrich-Wilhelms-(deutsche
  Schifte)  hafen  37  Tage
.  Simpsonhafen  40  Tage
1.  Deutsch-Neuguinea.  Brindisi  18.  Dez.  Simpsonhafen  38  Tage  2.  11.  Dez.  102
(engl.  Schiffe)  Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage
2.  beutsch-Oftafriha.  5  80.  Nov.  10.  Deʒz.  MombasaO  16—17  Tages  28.  Nov.  8.  Dez.  102
6  kackhwZlgUiun  deunsche  Schiffe
ara  un  „  -  .  w
von  Momqu  Bad-g  Narseille  jedes  Monats  onbann  17  Tage  8.  jed.  2—  10  80
a-  T  .  ·
Eir  (eri-di  "  13.  Dez.  ombasa  14  Tage  11.  Dez.  10  3
hs,nh  den  He  Brindisi  22.  Nov.  Mombasa  18  Tage  20.  Nov.  10  30
(engl.  Schiffe)
b  T  einschl.  Amani,  30.  Nov.  10.  Dez.  Tanga  17—19  Tage  28.  Nov.  8.  Dez.  10  3
tu  erl  Fon  Kern  *  g  6  s
a,  Van
Whelunstak  urn  2ot-  Lam,  Git  t  u  6  13.  Dez.  Tanga  16  Tage  11.  Dez.  10  20
Teppel  30.  Nov.  Daressalam  18  Tage  28.  Nov.  10  30
Oeutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  Monats  Janzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
(von  #übar  unminelbar
Wenerbe  #  nach
Daressalam  durch  Gouvernee)
  nach  Deutsch-Oftafrito  mentsdampfer  im  5  Sumd.)
lausschl,  der  unter  a  und  b  Brindisi  13.  Dez.  Daressalam  18  Tage  11.  Dez.  10  5
genannten  Postorte)  (engl.  Schiffe)
Brindisi  22.  Nop  Zarzibat  20  Tage  20.  Nov.  10
(engl.  Schiffe)  essalam  weiter
mit  nächster  Gelegenheit
eape  Der  Di
#bunesre#se  10.  Dez  Daressalam  20  Tage  8.  Dez.  1030
3.  Deeutsch-Südwestafriba.]  Hamburg  25.  Nov  Swakopmund  25  Tage  24.  Nov.  5.25
6)  Antwerpen  30.  Nov.  Swakopmund  20  Tagec29.  Nov.  8.38
G  is  Kroochomeet  Lro.  (deutsche  Schikffe)
Wieol  zue  aab  art  Southampton,  1.  Dez.  Swakopmund  19  Tage30.  Nov.  11.28
LHaribib.  Lub,Kubas,  Naucha.  Meutsche  Schiffe)
kahandsa,  Okasise.  Olau.=  Southampton!  21.  Nov.  5.  Dez.  Swakopmund  21,  22,  20.  Nov.  4.  Dez.  11.23
eb  e  rrb,  21  Tage
os  niwarongo.Southampton,  28.  Nov.  Swakopmund  28  Tages?7.  Nov.  11.23—
Otlosondu.  Ogoson  WSot.
H#nor  at  P  n  Hamburg  Swakopmund  25  Tage  .  ...  72
—  *-  iwbelmsial.  #Hamburg  2.  Dez  Swakopmund  25  Tageel.  Dez.  712

b)  rachenbrelln  bsct  len
lertena  d  Berse

"  len,  7r  er  Gu  —

Dasuur.  Hes  mtein
(Süb).  Kanus,  Keeimans-#Sto,
  Kutbis.  WMalahöhe.
Warmoad,  Ukama

 

c)  nach  Ramansdritt

 

1
Southampton

Seuthanton
(eursche  Schiffe)

Antwerpen  1.
(deursche  Schifse),

sHamburg
Hamburg

Southampton“

 

jeden  Sonnabend
1.  Dez.
30.  Nov.
2.  jed.  Monats
25.  Nov.

21.  Nov.  5.  Dez.

Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht  20  Tage
Lüderitzbucht  21  Tage
Lüderitzbucht  28  Tage
Lüderitzbucht  26  Tage

Capstadt  17  Tage
dort  weiter  auf  dem
uu  über  Steinkopf

 

 

jeden  Freitag  11.23
30.  Nov.  11.28

29.  Nov.  8.38

712

1.  jed.  Mts.
24.  Nov.  5.25

20.  Nov.  4.  Dez.  11.28
        <pb n="1221" />
        1137

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  «  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am.  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
4.  Kamerun.  Hamburg  10.  25.  jed.  Mts.  Viktoria  19—24  Tage
Duala  20—25  Tage  21.  in  538
Kribi  22—80  Tage  7
a)  nach  Akonolinga,  Bamenda  11.  j  iktoria  18  10.  jed.  .1.0
**  &amp;amp;  5P  #  *  Baulamen.  er  jedes  Monats  Abtorial  w  jed.  Mts.  1
Campo.  d  Uala.  )  erutsche  Schiffe)  Kribi  21  Tage
Dume,  Sboln  woa,  Edea,  *  .  -
Zau  Sohann=  Ai·  Liverpool  ...  ...  Bittorig  2  Tagee  1045
33  Kribt,  Lolo-  Duala  26  Tage
—  —  —m  Gr.  a  30  Tage
28.  Nov.  Duala  23  Tage  26.  Nov.  1045
(nur  für  Duala  Ort
und  Durchgang)
Hamburg  25.  jedes  MonatsNRio  del  Rey  32—35  Tageß  24.  jed.  Mts.  712
b)  nach  Rio  del  Re  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  r*  .
onoortteth  .  -
nach  Rio  aer,  in  E  jeden  Donnerstag  1045
)  nach  dem  Tschadsee-Gebietiverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  l  1
(Garua,  Kuslerl)  .  von  deewe  Feihe  ber
d)  nach  Offidinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar,  9  *  e  jeden  Donnerstag  1015
v
—  5  nsttalt
bis  10  Tagen
e)  nach  Molund  Antwerpen  26.  Nov.  17.  Dez.]Matadi  19—20  Tage25.  Nov.  16.  Dez.  1.0
von  da  weiter  mit  der  Elsen-Bordeaux
  25.  jedes  Monats  Js  babn  s  en  23.  jed.  Mts.  10.6
dem  Kongo,  Ssfanga
Dsah  bis  Mölicchun
Neapel  4.  Dez.  Jap  33  Tage  22.  Dez.  10#0
5.  den  Narolinen,  Palan-]  Oeussche  Schtse),  Palau  45  Tage
6  gusiesariene.  nus  Angaur  45  Tage
e  nam.  eapel  5.  Jan  Ponape  50  Tage
-  S'unungen=  nach  Guam  wer-  *  1.  Saipan  43  Tage
über  Francisco“  Neapel  A  I  Palau  36  Tage
5  kien  Send  ch  Jad  (engl.  *  *  Angaur  36  Tage
nur  für  Sendungen  nach  Jap.  *l  3
Neapel  Jap  33  Tage  13.  Jan.  1020
9  nicht  für  Sendungen  nach  *“  2  4  Jap  o
0)  nur  fürs-Iwanqu  nachsah,  B......  Jap  46  Tage
Cengl.  Wsllnn  Palau  64  Tage

geleitet:  von  Yokohama  weiter

Angaur  64  Tage

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefjendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

 

 

Neapel  20.  Nov.  4.  Dez.  Tsingtau  35—30-Tage  18.  Nov.  2.  Dez.  10.0
(deutsche  Schiffe)
6.  Mi*e  Brindisi  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  jeden  Freitag  1030
Verlangen  des  Ab-  (engl.  Schisfe)
uenhin  Et  zunde  ein  Marseille  22.  Nov.  6.  Dez.  Tsingtau  36—37  Tage20.  Nov.  4.  Dez.  1030
4  7  Se  und  (frons.  Schiffe)
Liverpool  27.  Nov.  Tsingtau  35  Tage  26.  Nov.  8.38
Marseille  27.  Nov.  Tsingtau  35—36  Tage25.  Nov.  10.0.
(engl.  Schiffe)
Neapel  Nauru42  10
(engl.  Schiffe)  Jaluit  etwa  46  Tage
7.  Marshal=  Inseln.  Brindisi  .  .  .  .  ..  Jaluit  etwa  54  Tage  .  .  .  .  ..  10#
(engl.  Schiffe)
Neapel  15.  Jan.  Jaluit  56  Tage  13.  Jan.  10#0
(deutsche  Schiffe)  Nauru  65  Tage
1
8.  Samoa.  Queenstown  6.  Dez.  Apia  81  Tage  4.  Dez.  11.28

 

 

 

Nachversand  1.0
        <pb n="1222" />
        W  1138  20

 

Nach

vom  Einschiffungshafen



Die  Abfahrt  erfolgt

am:

Ausschiffungshafen.
Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

9.  Logo.  "

Hamburg
Hamburg  1

Rotterdam
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M.
ie  ·
fMarfetlleI

l
fBordeauxI

Liverpool

 

I
l

1.  16.  26.  jed.  Mis.

10.  jedes  Monats

20.  jed.  Mts.  5.  Nov.

11.  jedes  Monats
12.  jedes  Monats

25.  jedes  Monats

jeden  Sonnabend

Lome  21—27  Tage

Lome  17  Tage
Lome  20—23  Tage

Lome  16  Tage

Cotv  nou  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Cotonon  18  Tage
von  da  ab  Landverbindung
Akkra  15  Tage
von  dort  weiter  auf  dem,

 

 

Landwege  in  4—5  Tag

15.  24.  u.  letten  jedes.
Monats  712

9.  jed.  Mts.  8.56

19.  jed.  Mts.  4.  Nov.  925
10.  jed.  Mts.  1.0

10.  jed.  Mis.  1030

23.  jed.  Mts.  1045
Donnerstag  1014

I)  Den  durch  #  bezeichneten  Schiffsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  nageluhr,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

 

Eintreffen  der  Post  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig  Von  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
hafen  3  in  Berlin  am  hafen  in  Berlin  am
deutsch-Reuguinen  .  Neapel  18“.  Nov.  6.  Dez.  ——————
Neapel.  26..  Nov.  5“.  Dez.  Inseln  Brindisi  ..  .  25.  Dez.
Deutsch·  Otafrina..  Brindini
Marseille  16.  jed.  Mts.  Neapell  187.  Nov.  2.  Dez.
—  I  Btcndtst...27N
Marseille...26  Nov.  9.  Dez.
Deutsch-Säbwestafriha  -  .
Sollthampwnl22»29«Nool4-.Dez·  skewootlh  ..ub.Vancouo.  22.  Nov.
nördl.Tell  d.  Schuyzgeb.  Niantschon  Ki#moutto9⅞NA
Hamburg  19  jed.  Mts  Southampton,  über  S#e  Fran  idehn
E—  Le  Havre  oder.  .  Nov.  1“.  Dez.
füdl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  4.  Dez.  Queenstowmn
Southampion  22.  29.  Nov.  Eisen-  jeden  Dienstag  und
—  ahn.  ..  Sonntag
Hamburg  185.  jedes  Monats  —  s
Namenn  Southampton  30“.  jedes  Monats  ##mouh.  üb.  Vancouv.  2.Dez.
Plymouth  22.  Nov.  6.  Dez.  Somog  oder  Haore  uer  enm  gu
*r  1  od.  Plymouth  unbestimmt
des  Nerolinen,  Neapel  ..  18“.  Nov.  6.Dez.  b  I  18.  212  jedes  Monats
-  BriadisLLaDcz  cogp...HaM"’-A·  .  »Um
Pålåssssfels  Southampton  30.  jedes  Monats

S.  M.  S.  „Arcona“
S.  M.  S.  „Bremen“
S.  M.  S.  „Bussard“
S.  M.  S.  „Charlotte“
S.  M.  S.  „Condor“

*  Fälligkeitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

Ponape  16/9.
5/11.  Ja

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  binter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

Tchinwangtan  14/10.  —  151/10.  Tschifu  19/10.  —  20//10.  Tschimulpo
24/10

—  26/10.  Nagasaki  1/11.  —  4/11.  Futschau  9/11.—  Amoy.

Puerto  Madrin  6/10.  —  Matthias  Golf.  —  18/10.  Puerto  Madrin  19/10,
—  21/12.  Bahia  Blanca  (Argentinien)  2/11.  —  Punta  Arenas.
23/9.  Daressalam  21/10.—  28/10.  Inhambane  31/10.—  2/11.  Lourenco
Marquez  6/11.  —  Port  Elisabeth.
Prince  Ruperts  Bay  11/10.  —  16/10.  Santjago  de  Cuba  28/10.  —
2/11.  Havana  3/11.  —  Kingstown  (Jamaica).

—  21/9.  Jaluit  7/10.  —  14/10.  Ponape  19/10.  —
p.
        <pb n="1223" />
        S.  M.  S.  „Luchs“.
S.  M.  S.  „Niobe“
S.  M.  S.  „Panther“
S.  M.  S.  „Planet“.
S.  M.  S.  „Seeadler“
S.  M.  S.  „Sperber“

W  1139  20

7/10.  obe  *  —  25/10.  Shimonoseki  25/10.  —  26/10.  Nagasaki
—  1/11.  Shanghai.
8/10.  3  10/10.  —  aiag  Swatau  20/10.  —  21/10.  Amoy  1/11.
—  Matuc-Reede  7/11.  —  Tsingtau.

17/9.  Duala.
6/7.  Simpsonhafen.

Colombo  10/10.  —  21/10.  Mahs  (Seychellen)  30/10.  —  4/11.  Daressalam.

1/10.  Duala  28/10.  —
30/10.  Duala.

28/10.  Bata  (Span.  Guinea)  30/10.  —

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

.  Reise  Letzte  Nachrichten
r
Postdampfe  von  s  nach  bis  11.  November  1908.
„Adolph  Woermann“  Hamburg  Delagoa  Bay  am  11.  November  ab  Swakopmund.
„Alexandra  oermam  Hamburg  Kotonou  am  5.  November  in  Kotonou.
„Anna  Woerm  Hamburg  Burutu  am  11.  November  in  Lome.
„Arnold  Venner.  Hamburg  1  Kilwa  am  20.  Oktober  in  Mahé.
„Eduard  Bohlen“  Kapstadt  %  Swakopmund  am  11.  November  in  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“.  Hamburg  n  Lüderitzbucht  am  8.  November  in  Lüderitzbucht.
„Eleonore  Woermann“  ambur  uala  am  11.  November  ab  Boulogne.
„Erna  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  2.  November  in  Lagos.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonon  am  7.  November  Dover  passiert.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  11.  November  ab  Neapel.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  11.  November  ab  Las  Palmas.
„Henriette  Woermann“  Mossamedes  Hamburg  am  8.  November  in  Hamburg.
„Irma  Woermann“  Calabar  Hamburg  am  28.  Oktober  in  Hamburg.
„Jeannette  Woermann“  Calabar  1  Hamburg  am  31.  Oktober  ab  Lagos.
„Kurt  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  9.  November  in  Sekondi.
„Lili  Woermann“  Burutu  1  Hamburg  am  5.  November  in  Hamburg.
„Linda  Woermann“  Rio  Nunez  T.  Hamburg  am  3.  November  in  Hamburg.
*!  othar  Bohlen“  mburg  Assinie  a#m  24.  Oktober  in  Assinie.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  12.  November  ab  Lagos.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  10.  November  in  Dakar.
„Martha  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  7.  November  Dover  passiert.
„Max  Brock"“.  .  Hamburg  T  Mossamedes  am  27.  Ottober  in  Las  n-„Otto
  Woermann“  Assinie  Hamburg  am  10.  Oktober  in  Hamburt
Paul  Woermann“.  Hamburg  1  Accra  am  12.  November  Dover  pesserl.
itt  Vohlen“  Burutu  T  Hamburg  am  10.  November  in  Lome.
„  “  Gabun  !  Hamburg  am  8.  November  ab  Teneriffe.
Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.
„Duala“  Rio  Nunez  T  Hamburg  1  Zt.  än  m  ———
„Edea“  Hamburg  3  Calabar  November  in  Lagos.
„Kamerun  Hamburg  Gabun  emB  6.  November  in  Libreville.
„Lome“  Kotonou  Hamburg  am  12.  November  in  Hamburg.
„Otavi““  .  Hamburg  Lüderitzbucht  am  3.  November  Cuxhaven  passiert.
„Swakopmund“.  Lüderitzbucht  amburg  am  1.  November  in  Hamburg.
.  Mossamedes  «  Hamburg  am  V.  November  in  Libreville.
„Windhuk“  Delagoa  Bay  Hamburg  am  8.  November  ab  Vort  Said.
l
Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.
„Friderun"  Accra  Z  Hamburg  am  3.  November  ab  Conakry.
„Henner  Hamburg  !:  Rio  Nunez  am  9.  November  ab  Teneriffe.
„Immo  Accra  «  Hamburg  am  2.  November  in  Hamburg.
—  Hamburg  Lüderitzbucht  am  10.  November  ab  Hamburg.
„Ing  Mossamedes  ambur  am  3.  November  in  Hamburg.
Inhoabn=  amburg  Lũderitzbucht  am  26.  Oktober  ab  Las  Palmas.
„Irmfried“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  6.  Novemger  in  Cape  Lopez.
„Irmgard“  Hamburg  1  Mossamedes  am  9.  November  in  Antwerpen.
„Ivo  Hamburg  .  Rio  Nunez  am  5.  November  ab  Sierra  Leone.
„Walburg  Lüderitzbucht  l  Hamburg  am  3.  November  ab  Lome.
        <pb n="1224" />
        1140  0

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heudt'sches  Kolonialkhkontor  G.  m.  b.  B.,  Berlin  W.64.
Telephon:  Amt  le  9229  und  9224.

Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.

12.  November  1908.

 

 

   

 

 

Grün-  -  Ge=  vor=  letzte
dungs-  Kapital  schäfts-  1  Fe.  92  Angebot
jahr  4  jahr  dende  dende  Ü  5%  %
"“  l  II  s  -
1907  1  850  000  1.  10  —  10  —  338
1906  2000  000  1.  1.  —  4  —  60
1905  750  000  1.  1.  8  15  vorm.
..  150  —
1905  1200  000  1.  4.  0  0  40  —
1905  600  O000  1.  1.  5  5  —  100
18900  1  500  Ooo  1.  1.  22  50  —  270
1891  2  600  000  1.  10.  7  *M-o-1905
  220  O000  1.  1.  13  20  115  125
1900  418  000  1.  1.  7W1  7  —  90
1878  2  750  000  1.  1.  20  16
1  185  100
1885  2000  Ooo  1.  4.  20  20  —  220
1907  2  500  000  1.  1.  0  —  80
1902  1  000  000  1.  1.  0  0  *  —  65
1908  1500  000  1.  5.  —  —  —  195
1902  1  000  O000  1.  5.  2  3  67  72
1885  3  721  000  1.  1.  5  5  95  100
3000  000  5  5  do  96  101
1886  400  000  1.  1.0  0O  Deuutsch-Ostafrikanische  —  80.—
«-  —  —  do  —  1225.—
1908  11  495  000  1.  1.  3½"  38½  5½%  „
I  ..»91  922
1897  2250  000  1.  1.  4  5  —  100
1899  4000  000  1.  1.  0  ·0  A.  —  ..-!-20.—
860000"  0  0  B.  —  10.—
1898  1000  000  1.  1.  10  0  Südkamerun.  A.  65
1  Ooo  OdOoo  5  10  0  do  do  ....  B.  —  80
1889  2u000  000  1.  10.  0  0„0  Guatemala  Plantagen-Gesellschaft  2ß5
1897  1  153  000  1.  1.  0  0„0  HOanseatische  Kolonisationsgesellschaft.  460
1889  3  000  000  1.  10.  0  0  Hanseatische  Plantagengesellschat.  —  30
1887  1200  000  1.  1.  15  20  Jaluit-  Gesellschaft.  geteilte  Alttien  135  —  110
Genußschein  411325.—.7  1375.—
1898  604  000  1.  7.  0  0  see  ntet  Salarre  Stamm-Aktien  —  15
447  000  D  do  Vorzugs-Aktien—  40
1904  1,000  000  1.  1.  —  ·  bks-Akti  »  .—  35
1906  3  000  000  1.  1.  —  4  Kamerun-  Hergswertssrenheen  .....  65  75
1903  1  000  000  1.  1.  —  O  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-.  —  15
1899  1  100  000  1.  7.  0  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  85  90
1885  6000000  1.  4.  0  0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-  Anteile  95  100
0  0  Stamm-Anteile  30  35
1906  1  200  000  1.  1.  —  —  Ostafrika-Kompagn  —  00
1904  21.000  000  1.  1.“  3  8  Ostafrikanische  icafncejeus  Anteile
«  (vom  Deutschen  Reiche  mit  3%  Zins  und  I
120%  Rückzahlung  garantiert)  .  103  104
1900  20  000  000  1.  1.  0  9  Otavi-  MNinen-  und  Eienbahngeseaschafn  1.  190
1902  125000  1.  1.  30  10  Pacific  Phosphate  Co.  10  101
1897  2u000  000  1.  10.  5  6  Plantagengesellschaft  Concepcion  —  86
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  Rbeinische  Hande-Peamtcgengeseichaß.  —  35
1903  800  000  1.  1.  0  „0  Safata-Samoa-Gesellschaft  50  —
1905  2  000  000  1.  1.  414  4  Samoa-Kantschuk-  Lomwpennie  —  35
1897  500  000  1.  1.  0  0O  Sigi  Pflanzungs-  Gesellschaft  ...  —  70
1900  500  000  1.  7.  O0  0O0  South  African  Terrio  ......  ssthhctl
1892I20()00001.7.  0  South  West  Africa  G.“  .  22  sh  23  sh
1893  869  100  1.  4.  0  0  Ulsambara  Lffekbangeseuschaf.  Stamm-  Anteile  27  zefr.  32  zofr
112.200  0  0  orzugs-Anteile  50  zsfr.
1897  1  500  000  1.  1.  0  6  Bestafritanische  ———  Bibundi
Stamm-Anteile  —  88
600  000  6  25,6  do  Vorzug  s-Anteile  —  98.
1897  4  500  000  1.  1.  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
Wiammengelete  ricn  Altien  —  50
—  8  ktien  —  93
1895  1  800  000  1.  1.  0  0  Nesusche  *  n“–“73?  7
«

Düsseldor  —

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  ahenstegenen  Banlhaus  stets  gern  bereit.
        <pb n="1225" />
        Deutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Kfrika  und  in  der  Südsee

BHerausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  1.  Dezember  1908.  Uummer  23.

Diese  Zeirschrift  erscheint  in  der  Regel  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derielben  werden  als  Beihefte  beigefügt  bes  mindestens
einmal  viertellabrel  ericheinenden:  in  eilungen  aus  1#½  daer  2#  her  Schutzgebieten-,  herausgegeben  ztae
an.  Der  d#  rerelsehrc  ne##lnenentsbriie  .  onialblam  mit  den  Veeeen  erbat  beme  Deb  u  urch  d
Fot  E  dier  E  hen  M.  3.—  Eiutent  rSe  die  Vertagsbuchhandlung:  a)  M.  4.—  für  Deut  —**-  #
der  deutschen  Schutzgebiele  Leeh  Diterreich  ·  U  b)  M.  5.—  für  die  Länder  "  Weltpostvereins.  —  ht  —8  Anfragen
find  an  die  Königliche  us  von  acnt  Esss  Mittler  und  Sohn,  Berlin  SW6s,  Kochstraße  ,  zul  richsen.

Inhalt:  Amtlicher  Teil:  Allerhöchster  Erlaß,  betr.  Verleihung  der  Südwestafrika-Denkmünze.  Vom  11.  November
  1908  S.  1141.  —  Verfügung  des  Neichs-  Kolonialamts,  betr.  Erteilung  einer  Sonderberechtigung  zum  Schürfen
und  Bergbau.  Vom  5.  November  1008  S.  1144.  —  Ausführungsbestimmungen  ur  Zollverordnung  für  das  Schutzgebiet
  Deutsch-Neuguinea  vom  10.  Juni  1908.  Vom  8.  September  1908  S  —  Ver  erordnung  des  Gouverneurs
von  Samoga,  betr.  die  Erhebung  einer  Wagen=  und  Fahrradsteuer.  Vom  12  '  i  1906  S.  1145.  —  Verlegung
der  Hauptkasse  des  Gouvernements  von  Neuguinea  nich  -Fimpsonhafen  S.  1145.  —  Druckfehler-Berichtigung  S.  1115.
—  Versonalien  S.  1146.  —  Patriotische  Gaben  S.

Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  Die  urer  ngta  Bascho=  Erpedition  (mit  einer  Kartenstizze)  S.  .
—  Ein  Zusammensoß  mit  den  Malkas  S.  1151.  —  Nochweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Snche
im  Monat  April  1908  fallig  geworbenen  Jollbeträge  S.  1151

Deutsch=  Snh  a,  Haupimann  Franke  im  Ovamboland  1152.  —  Der  Caprivi-Zipfel  S.  1152.  —  Der

san-  der  Eisenbahn  Seeheim—Ralkfontein  S.  1183.

Deutsch-  Ostafrika:  Usambara-Eisenbahn  S.  1153.

ogo:  Nachweisung  der  bei  den  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Togo  im  Monat  September  1908  fällig  gewordench
  Jollbeträge  S.  1153.

oa:  Ergebnis  der  Hopfsteuer  1908  S.  1154.  —  Ein  neuer  Lavaerguß  des  Vulkans  us  Sawaii  S.  154.  —
Nachweisung  der  beim  Zollamt  Apia  im  J.  Veriel  1908  fällig  gewordenen  Zollbeträge  S.  11:

Nolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsch-koloniale  Baumwoll=  IIntergehmungen  -  S.  1154.  —  Weiteres
aus  dem  Arbeitsbereich  des  Nolonial=  Wirtschaftlichen  Nomitees  S.  1160.  —  Ostafrilanische  Gienbahngsseuichait  S  S.  1163.
—  Deutsch=  Ostafrikanische  Gesellschaft  S.  1165.  —  Sigi-  Fllanzungageselschaft  m.  b.  H.  in  Essen  S.  1166.  Westgrilonishe
  Pflanzungs-Gesellschaft  „Bibundi“  S.  1167.  Carl  Bödiker  &amp;amp;  Co.,  miesshe  aus  Aktien

.  Deutsche  Handels-  und  Plantagengeselsscaft  der  rent  Inseln  zu  Hamburg  S.  i  160.  —  Deutsche
Sin  Gesellschaft  S  S.  1170.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Handel  eitisch  Sstafrika  19007/08  S.  1170.  —  Anbau
und  Ausfuhr  von  Landeserzeugnissen  aus  Britisch=  Ostafrika  100  08  S.  1174.  —  Einfuhr  von  landwirtschaftlichen
-  und  Maschinen  in  Britisch  Ostafrika  1907.08  S.  1177.  —  aun  der  indischen  Baumwollernte  1908

.1178.  —  Rußlands  Baumwollanbau  und  -einfuhr  1907  S.  170.  —  Stand  der  Baumwollfelder  in  den  Vereinigten
Steaten  von  Amerika  Ende  September  1908  S.  1180.—  Baumwollverbrauch  und  Baumwollvorrat  der  Welt  S.  1181.
—  Die  ANautschulpflanzen  der  mW  S.  1182.  —  Anpflanzung  von  Tapioka  in  h  Jndien  S.  1184.  —
Handel  Zanzibars  im  Jahre  77  1184.  —  Handel  Französisch:  Guineas  im  Jahre  1907  S.  5.  —  Handel
Neuseclands  mit  Deutschland  in  venu  leten  vier  Malenderjahren  S.  1186.  —  Abanderung  %  andelsvertrage  zwischen
Großbritannien  und  Liberia  S.  1187.  —  Ausfuhrverbot  für  Angoraziegen  in  Natal  S

Lemischte#e  Dauerwaren  auf  der  23.  Wanderausftellung  der  Deutschen“  nien  ,  Gesellchat  zu  Leipzig
S.  1188.  —  nolonial-Abteilung  der  Deutschen  Landwirtschafts-  Gesellschaft  S  S.  1188.  —  Literatur-Verzeichnis
S.  1189.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1191.  —  Schiffsbewegungen  1191.  —  Kurse  deutscher  Kolomtalwertense  11905.

%  EEEs  Attgk  fcher  TeilslEEEEENEENN&amp;amp;&amp;amp;E
Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.

Allerhöchster  Erlaß,  betr.  Verleihung  der  Südwestafrika-Denkmünze.
Vom  11.  November  1908.
Ich  bestimme  hierdurch:
Die  Urkunde,  betreffend  die  Stiftung  einer  Denkmünze  für  die  an  der  Niederwerfung  der
Aufstände  in  Südwestafrika  betheiligt  gewesenen  deutschen  Streitkräfte  vom  19.  März  1907  erhält
folgende  Zusätze  beziehungsweise  Abänderungen:
        <pb n="1226" />
        G  1142  20

1.  Als  Ziffer  le  ist  einzusetzen:

„Alle  Offiziere,  Sanitätsoffiziere,  Zeug=  und  Feuerwerksoffiziere,  Beamte  und  Mannschaften,
  welche  im  Schutzgebiet  an  der  Vorbereitung  und  Ausführung  der  Expedition  in
die  Kalahari  im  März  1908  betheiligt  waren.  Die  Bestimmung  darüber,  welche  Personen
in  Frage  kommen,  trifft  im  Einvernehmen  mit  dem  Gouverneur  der  Kommandeur  der
Schutztruppe  für  Südwestafrika.“

2.  In  Ziffer  5  ist  hinter  dem  ersten  Satze  folgender  Zusatz  einzufügen:

„Die  Angehörigen  der  Kommandostäbe,  welche  zur  Leitung  der  Operationen  auf
den  einzelnen  Kriegsschauplätzen  während  der  in  der  Anlage  bei  letzteren  vermerkten  Zeit
thätig  waren,  sind  berechtigt,  die  gleichen  Spangen  zu  tragen,  wie  die  ihnen  taktisch
unterstellten  Truppentheile,  sofern  diese  Spangen  nicht  die  Theilnahme  an  einem  einzelnen
Gefecht  bezeichnen,  sondern  einen  Sammelnamen  tragen.“

3.  Ziffer  6  erhält  folgende  Fassung:

„Diejenigen  Besitzer  der  Denkmünze,  welche  in  der  Zeit  zwischen  dem  12.  Januar  1904

und  15.  Juni  1905  im  Hereroland,  beziehungsweise  zwischen  dem  27.  Oktober  1904

und  31.  Dezember  1906  im  Groß-Namaland  dienstlich  anwesend  waren,  sind  ferner  auch

berechtigt,  die  Spangen  Hereroland  beziehungsweise  Groß-Namaland=  zu  tragen.

Ersteres  reicht  bis  zu  der  Linie  Gubnoms  (östlich  Aminuis)  —  Doornfontein  —Tsumis  —

Büllsport  —  Hudaub  am  Krisib  (einschließlich);  südlich  davon  liegt  das  Groß-Namaland.

Diejenigen  Besitzer  der  Denkmünze,  welche  in  der  Zeit  zwischen  dem  1.  bis

31.  März  1908  dienstlich  auf  dem  Kriegsschauplatz  Kalahari  anwesend  waren,  sind  berechtigt,
  die  Spange  „Kalahari  1908.  zu  tragen.“

4.  An  Stelle  des  bisherigen  Verzeichnisses  der  Spangen  zur  Südwestafrika-Denkmünze  tritt  die

Anlage  in  Kraft.

Donaueschingen,  den  11.  November  1908.

gez.  Wilhelm  I.  B.
gez.  v.  Bülow.

Spangen  zur  Südwestafrika-Denhmünze.

Die  Teilnehmer  an  nachstehenden  Gefechten  usw.  sind  berechtigt  zur  Anlegung  einer  Spange
m  Bande  de  der  t  Dentmunge

 

 

Ge  1  e  **  t  e  ulv.
——  .  --  --—----—-Spange
O  r  t  Datum
Omaruru.  ..........".....  4.  2.  04  Omaruru.
Onganjira..  .  9.  4.  04  Onganjira.
Otjomaso.  24.  5.  04
Waterberg  .....-.  11  8.  04  Waterberg.
Omatupa  ..........  8.  04
Bersolnung  in  die  Onahete  gage  durch  die  Omahele  und  eimenter  04  Omahele
zur  Olgrenze  .  ..........btsC-nde  Juni  05
Fahlgras  .............  29  Fahlgras.
Toasis.  17.  3  g  Toasis.
Kouchanans..  30.  8.  u.  4.  9.  04
Gais.w  21.  9.  04
Kurrb.  5.  10.  04
Spitzkopp  .....·.......  14.11.04
Garis  und  Uchanans  .............19.u.22.3.05Käkqsberge
Auams..  .............  7.  4.  05
Klipdbam.  ...  ."...  18.  4.  05
Ganu  206.  u.  27.  4.  05
Leukoppß  19.  5.  05
        <pb n="1227" />
        W  1143  2

 

Gefechte  usw.

 

 

 

 

 

-  Spange
9.  r  t  Datum
Narus.  17.  6.  05
Wittmund  20.  4.  06
Gausobrevier.  22.  4.  06
van  Roois-Vlei.  4.  5.  06  Kärasberge.
Verfolgung  der  *  burh  Abteilung  Beh  15.  bis  28.  8.  06
Dassiefontein  1.  u.  2.  10.  06
Koichas  .  12.  10.  06
Groß-Nabas  2.  bis  4.  1  Groß-Nabas.
Lidfontein  29.  11.  04
Koes  .  15.  12.  04
Stoamprietfontein  18.  12.  04
Stamprietfontein  1.  1.  05
Haruchas  3.  1.  05  Auob.
Gochas  .  5.  1.  05
Hwartfontein.  7.  1.  05
17.  5.  05

—  iosia,  Geibanes,  Narudas.  10.  u.  11.  3.  OU  HNarudas.
Aminuis  .  .  .  25.  3.  05
Südlich  Kowise  Kol  .  7.  4.  05  Nossob.
Vorstoß  bis  45  km  zmniio  w  Kolr  bis  8.  4.  05
Keidorus  .  28.  6.  05
Gaobis  19.  8.  05
Duurdaitt  5.  1.  06
Norechab  14.  2.  06
10  km  südwestlich  feral.  8.  u.  9.  3.  06
Klein-Pelladrift  11.  3.  0  Oranje.
Hartebeestmund  12.  3.  06
Sperlingspütz  3.  u.  4.  6.  06
Gams  23.  7.  06
14  km  südwestlich  Kuruaims.  26.  7.  06
Nordwestlich  Aub  30.  8.  06

Erenzen  der  einzelnen  Kriegsschauplätze.

Kriegsschauplatz  „Omaheke“.

Im  Norden  und  Nordwesten  Omuramba—ua—Onmatako  (ausschließlich).

Im  Osten  die  Landesgrenze.

Im  Süden  die  Linie  Schnittpunkt  des  23.  Breitengrades  mit  Landesgrenze—Stampriet  (östlich  Oas)—

Epukiro—Sturmfeld—Otiosondu  (einschließlich  der  Orte).

Im  Westen  die  Linie  Otjosondu—Okaundja  (ausschließlich  der  Orte).

Vom  September  1904  bis  Ende  Juni  1905.
Kriegsschauplatz  „Kärasberge“.

Im  Norden  die  Linie  Fischfluß  in  Höhe  von  Schlangenkopf  —  Spitzkopp  —  Hafuur  (einschließlich

der  Orte).
Im  Osten  die  Landesgrenze.

Im  Süden  die  Linie  Nakab—  Ulkamas  —Heirachabis  —  Warmbad  —  —  Haib  —  Keidorus  (ausschließlich

der  Orte).
Im  Westen  der  Fischfluß  (einschließlich).

Vom  30.  August  1904  bis  12.  Oktober  1906.
        <pb n="1228" />
        W  1144  2

Kriegsschauplatz  „Auob“.
Im  Norden  die  Linie  Hoachanas—Numub  (einschließlich  der  Orte).
Im  Osten  der  Elefantenfluß  (einschließlich).
Im  Süden  der  Zusammenfluß  des  Auob  und  Elefantenflusses—Koes—Fahlgras  (einschließlich  der  Orte).
Im  Westen  die  Linie  Fahlgras—Daberas—Goamus  —  Marienthal—Hoachanas  (einschließlich  der  Orte).
Vom  29.  November  1904  bis  17.  Mai  1905.
Kriegsschauplat  „Nossob“.
Im  Norden  die  Linie  Numub  (ausschließlich)  daob—Aminuis—-Gub  (einschließlich  der  Orte)
bis  zur  Landesgrenze.
Im  Osten  die  Landesgrenze.
Im  Süden  die  Linie  Landesgrenze  in  Höhe  von  Geiab—Gejab  (einschließlich)  bis  Elefantenfluß.
Im  Westen  der  Elefantenfluß  (ausschließlich).
Vom  25.  März  1905  bis  8.  April  1905.
Kriegsschauplatz  „Oranje“.
Im  Norden  die  Linie  Keidorus  —  Haib  —  Warmbad  —  Heirachabis  —  Ukamas  —Nakab  (einschließlich
der  Orte).
Im  Osten  die  Landesgrenze.
Im  Süden  der  Oranje  (ausschließlich)  von  der  Ostgrenze  bis  zur  Fischflußmündung  (einschließlich).
Im  Westen  der  Fischfluß  (einschließlich).
Vom  28.  Juni  1905  bis  30.  August  1906.
Kriegsschauplatz  „Kalahari“.
Im  Norden  die  Linie  Kalkfontein—  Awadaob—.24.  Breitengrad  bis  zur  östlichen  Landesgrenze.
Im  Osten  die  Landesgrenze.
Im  Süden  die  Linie  Schnittpunkt  des  Auob  mit  der  Landesgrenze—Gaibis—Koe
Im  Westen  die  Linie  Koes  —  Persip  —  Amadab  —  Aubes  —  Gochas  —  Kalkfontein  grirntuche  Orte  einschlieHlich).

Vom  1.  bis  31.  März  1908.

 

Verfügung  des  Reichs-HKolonialamts,  betr.  Erteilung  einer  Sonderberechtigung
Fum  Schürfen  und  Bergbau.
Vom  5.  November  1908.

Auf  Grund  des  §  93  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  363)  wird  dem  Fiskus  des  Inselgebietes  der  Karolinen,  Palau,  Marianen  und  Marschall-Inseln,
  vorbehaltlich  wohl  erworbener  Rechte  Dritter,  die  Sonderberechtigung  zum  ausschließlichen
Schürsen  und  Bergbau  auf  die  in  §  1,  I  und  II  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vom  27.  Februar
1906  bezeichneten  Mineralien  für  das  genannte  Inselgebiet  erteilt.

Berlin,  den  5.  November  1908.
Der  Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts.
Dernburg.

Ausführungsbestimmungen  zur  Jollverordnung  für  das  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinen
  vom  10.  Juni  1908.
Vom  8.  September  1908.
In  Abänderung  der  zu  §  26  der  Zollverordnung  getroffenen  Ausführungsbestimmungen
vom  10.  Juni  1908  wird  verfügt,  was  folgt:
Zu  §  26.
Die  zollamtliche  Behandlung  der  bei  dem  Postamt  Herbertshöhe  aus=  und  eingehenden
Sendungen  findet  vom  1.  Oktober  1908  an  bei  dem  Bezirksamt  Herbertshöhe  statt.
Herbertshöhe,  den  8.  September  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.
ahl
        <pb n="1229" />
        W  1145  20

Verordnung  des  GCouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Erhebung  einer  Wagen-  und
Fahrradsteuer.
Vom  17.  September  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900  S.  813)  in  Verbindung
  mit  §  5  der  Verfügung  des  Reichskanzlers  vom  27.  September  1903,  betr.  die  seemannsamtlichen
  und  konsularischen  Befugnisse  und  das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten
  Afrikas  und  der  Südsee  (Kol.  Bl.  S.  509),  wird  hiermit  verordnet,  was  folgt:

5  1.  Für  jeden  Wagen,  soweit  er  nicht  zur  Fortbewegung  lediglich  durch  Menschenkraft
bestimmt  ist,  sowie  für  jedes  Fahrrad  im  Schutzgebiet  Samoa  hat  der  Eigentümer  oder  Besitzer  eine
Steuer  zu  entrichten,  die  jährlich  beträgt:

für  jeden  vierrädrigen  Wiggen  20  J
für  jeden  zweirädrigen  Wigen  10
für  jedes  Fahrradd.  5.

Die  Veranlagung  der  Steuer  erfolgt  für  die  zweite  Hälfte  des  Rechnungsjahres  1908
nach  dem  Stande  am  1.  Oktober,  für  jedes  weitere  Rechnungsjahr  nach  dem  Stande  am  1.  April.
Falls  ein  Wagen  oder  Fahrrad  nach  diesem  Zeitpunkt  steuerpflichtig  wird  oder  aus  der  Steuerpflicht
ausscheidet,  erfolgen  Zu=  und  Abgangstellung  der  Steuer  von  dem  Beginne  des  auf  den  Eintritt
oder  das  Erlöschen  der  Steuerpflicht  folgenden  Kalendervierteljahrs  ab.

.  Zum  Zwecke  der  ersten  Veranlagung  sind  sämtliche  Wagen  und  Fahrräder  nach  dem
Stande  am  1.  Oktober  1908  bei  dem  Gouvernement  anzumelden,  und  zwar  bis  zum  1.  November
1908.  Verpflichtet  zur  Anmeldung  sind  die  Besitzer.

.  Das  Ergebnis  jeder  Veranlagung  ist  dem  Zahlungspflichtigen  bekanntzumachen.
Binnen  vier  Wochen  nach  erfolgter  Bekanntmachung  ist  die  veranlagte  Steuer  zu  entrichten.  Im
Falle  eines  späteren  Abgangs  wird  die  überhobene  Steuer  auf  Antrag  nach  Maßgabe  des  §  2  zurückerstattet.


§  5.  Der  Steuer  unterliegen  nicht:

a)  Feldbahnwagen,

b)  Wasser=  und  Pflanzungswagen,  die  nur  zum  Betriebe  innerhalb  der  eigenen  Pflanzung
verwendet  werden,

e)  die  dem  Landesfiskus  von  Samoa  gehörigen  Wagen  und  Fahrräder,

d)  die  Wagen  und  Fahrräder,  die  gewerbsmäßig  im  Schutzgebiet  hergestellt  oder  in  dieses
eingeführt  werden,  soweit  sie  sich  nicht  in  Benutzung  befinden.  Die  Abgabe  eines
solchen  steuerfreien  Stücks  ist  beim  Gouvernement  binnen  einer  Woche  anzumelden.

§  6.  Jeder  steuerpflichtige  Lastwagen  muß  vom  Eigentümer  oder  Besitzer  an  sichtbarer
Stelle  mit  einer  Nummer  versehen  werden,  die  von  dem  Gouvernement  gegen  Erstattung  der  Selbstkosten
  geliefert  wird  und  dauernd  zu  führen  ist.

Das  gleiche  gilt  für  die  steuerpflichtigen  Fahrräder.

5  7.  Wer  die  in  den  §§  3  und  5d  vorgeschriebenen  Anmeldungen  unterläßt  oder  der
Vorschrift  des  §  6  zuwiderhandelt,  wird  mit  Geldstrafe  bis  zu  150  ¼  bestraft,  an  deren  Stelle  im
Nichtbeitreibungsfalle  Haft  bis  zu  sechs  Wochen  tritt.  Die  fällige  Steuer  ist  außerdem  zu  zahlen.

Diese  Verordnung  tritt  am  1.  Oktober  1908  in  Kraft.

Apia,  den  17.  September  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
In  Vertretung:

Schult.

Nach  einer  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  von  Neuguinea  vom  9.  September  d.  Js.
ist  die  Hauptkasse  des  Gouvernements  am  1.  Oktober  d.  Is.  nach  Simpsonhafen
verlegt  worden.

Die  Tätigkeit  der  Stationskasse  Simpsonhafen  wird  mit  dem  genannten  Tage  auf  den
Einzug  der  in  ihrem  Geschäftsbereich  anfallenden  Abgaben  und  Gebühren  beschränkt.

Druckfehler-Berichtigung.  In  Artikel  III  der  Verordnung  des  Reichskanzlers,
betreffend  Anderung  der  Strafverordnungen  für  die  Eingeborenen  von  Neuguinca  usw.
(„D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  22,  S.  1087)  ist  statt  „1.  Januar  1908“  richtig  zu  lesen:  „1.  Jannar  1909“.
        <pb n="1230" />
        W  1146  20

 

HDersonalie.  —

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allrgnädigst  geruht,  dem  früheren
Kaiserlichen  Bezirksrichter  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika,  jetzigen  Großherzoglich
Badischen  Amtsrichter  Dr.  Albert  Kornmajer  anläßlich  seines  Ausscheidens  aus  dem  Reichs-Kolonialdienst
  den  Roten  Adler-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten
Beamten  des  Gouvernements  von  Togo  die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen
  Orden  und  Ehrenzeichen  zu  erteilen,  und  zwar:

des  Ritterkreuzes  des  Großherzoglich  Mecklenburgischen  Greifenordens:
dem  Leutnant  im  5.  Westpreußischen  Infanterie-Regiment  Nr.  148,  kommandiert  zum  Reichs-Kolonialamt,

  Curt  Schlettwein;

der  Großherzoglich  Mecklenburg-Schwerinschen  Medaille  in  Silber:
dem  Polizeimeister  Karl  Gramatte.

Kalserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  19.  November  1908.
Es  wird  befördert:
Fischer,  Oberleutnant,  zum  Hauptmann.
Abel,  Hauptmann,
Frank,  Oberleutnant,
Dr.  Meixner,  Oberstabsarzt,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere
2½  Jahre  genehmigt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika:

A.  K.  O.  vom  14.  November  1908.
Greiner,  Oberarzt  im  1.  Nassauischen  Feldartillerie-Regiment  Nr.  27,  am  22.  November  aus  dem

Heere  ausgeschieden  und  am  23.  November  in  der  Schutztruppe  eingestellt.
A.  K.  O.  vom  19.  November  1908.
Am  30.  November  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden  und  mit  dem  1.  Dezember  d.  Js.
im  Heere  angestellt:
Runkel,  Leutnant,  beim  Deutsch  Ordens-Infanterie-Regiment  Nr.  152.
Ferner:  Am  30.  November  d.  Is.  aus  der  Schutztruppe  ausgeschieden:
Dr.  Fischer,  Stabsarzt,  behufs  Rücktritts  in  Königlich  Sächsische  Militärdienste.
Riecker,  Leutnant,  der  Abschied  mit  der  gesetzlichen  Pension  bewilligt.
Es  werden  befördert:

Fromm,  Oberlentnant,  zum  Hauptmann  sowie
v.  Vethacke,  v.  Raven,  Leutnants,  zu  Oberleutnants.
v.  Wittenburg,  Hauptmann,
Bullrich,  Leutnant,  —  Anträge  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  3½  Jahre  genehmigt.

Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  21.  November  1908.
Hiller,  Proviantamtsassistent,  am  30.  November  d.  Is.  behufs  Wiederanstellung  im  Bereiche  der
Königlich  Preußischen  Heeresverwaltung  (beim  Proviantamt  Düsseldorf)  aus  der  Schutztruppe
  ausgeschieden.
        <pb n="1231" />
        W  1147  20

Schutztruppe  für  Kamerun:
A.  K.  O.  vom  19.  November  1908.
Es  werden  befördert:
v.  Krogh,  Zimmermann,  Hauptleute,  zu  überzähligen  Majors  sowie

Geisler,  Oberarzt,  zum  Stabsarzt.

Dr.  Frief,  Oberarzt  in  der  Schutztruppe  für  Südwestafrika,  in  die  Schutztruppe  versetzt.

Langheld,  Major  beim  Stabe,  der  Abschied  mit
Tragen  der  bisherigen  Uniform  bewilligt.

der  gesetzlichen  Pension  und  der  Erlaubnis  zum

Dr.  Berké,  Stabsarzt,  Antrag  um  Belassung  bei  der  Schutztruppe  auf  weitere  2  Jahre  genehmigt.

 

Deutsch-Ostafrika.

Vom  Heimatsurlaub  sind  im  Schutzgebiet
wieder  eingetroffen:  Am  23.  September:  Regierungsrat
  Methner,  Bauinspektor  Brandes;
am  26.  September:  Maschinist  Götz;  am  7.  Oktober:
  Werkmeister  Berge;  am  15.  Oktober:  Bezirksrichter
  Fehler,  Abteilungsingenieur  Eisenmeyer
  und  Förster  Lichtenberg.

Ostafrika  haben  am  26.  Oktober  mit  Heimatsurlaub
  verlassen:  Forstassessor  Rohrbeck,  Sekretär
Siegel,  kommiss.  Sekretär  Scholz,  die  Lehrer
Rutz  und  Staub,  Kanzleigehilfe  Bader.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  hat  am
30.  November  1908  von  Neapel  aus  angetreten:
Oberarzt  Jungels.

Nach  telegraphischer  Nachricht  aus  Kamerun
ist  dort  Anfang  November  der  Stations=  und
Zollbeamte  Paul  Gaab  an  Schwarzwasserfieber
gestorben.

Auf  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:  Bautechniker
  Diroll,  Polizeimeister  Noack.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Gerichtsassessor  Dr.  Ruppel,  Sekretär
  Hellweg,  Bureauassistent  Großmann,  Bautechniker
  Cordes,  Polizeimeister  Vasel  und
Senne  Eberhardt.

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  31.  Oktober  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  Unterzahlmeister  Tesch
und  Sergeant  Rickleß.

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  von
Hamburg  aus  angetreten:  Am  10.November  1908:
Sanitätsfeldwebel  Niedermaier,  Vizefeldwebel
Bäse,  Büchsenmacher  Leuschner;  am  25.  November
  1908:  Oberarzt  Dr.  Frief.

 

Deutsch-Südwestafrika.

Ausgereist  sind  am  4.  November  die  Polizeisergeanten
  Hannig,  Lochhaas  und  Köppel.

Wiederausgereist  am  25.  November:  Bezirksamtmann
  Böhmer,  Bautechniker  Mayer  und
Bezirksamtsschreiber  Belseck.

als  Polizeisergeanten  sind:
Albes,  Müller,

Angenommen
Ptascheck,  Strozynski,
Maywaldt  und  Brose.

Zu  Polizeiwachtmeistern  wurden  ernannt  die
Polizeisergeanten  Weischer  und  Schneider.

 

Abgereist  sind  mit  Heimatsurlaub  am  24.  Oktober
  die  Polizeisergeanten  Kelber  und  Dohm
sowie  der  Polier  Geibig.

 

Die  Ausreise  in  das  Schutzgebiet  haben  am
25.  November  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
Stabsarzt  Dr.  Summa,  Oberarzt  Dr.  Haupt,
Stabsveterinär  Hancke.

Deutsch-Meugulnea.
Der  Landmesser  Lichtenstein  wird  am  3.  Dezember
  die  Ausreise  nach  Deutsch-Neuguinea
antreten.

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  find  folgende  freiwillige  Gaben  eingegangen,
  für  welche  hiermit  nochmals  der  Dank
des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

Von  der  Schulvorsteherin  Fräulein  Lucie  Kühne
in  Steglitz  der  Ertrag  einer  öffentlichen  Aufführung
  der  Schülerinnen  600  ..

Von  der  freiwilligen  Sanitätskolonne  des  Landesvereins
  vom  Roten  Kreuz  in  Olbernhau:
18  Paar  gestrickte  Socken,  6  Eimer  Marmelade
à  5  Pfund,  1  Blechschachtel  (5  Pfund)  Bisknits,
200  Stück  Zigarren,  5  Dutzend  Zigarrenspitzen,
5  Bände  „Der  Nachbar“,  gebunden.
        <pb n="1232" />
        W  1148  20

 

EGGGGGGGGOO)  Nichtamtlicher  Teil  I  EGEGGGGGGG)

Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  mur  mit  Quellenangabe  gestattet)

Kamerun.
Die  Alhasom—Ountschl—SBascho-Sxpedition.
(Mit  einer  Kartenskizze.)

Die  Expedition  wurde  am  12.  Oktober  1907
durch  das  Gouvernement  von  Kamerun  angeordnet,
  um  der  deutsch-englischen  Dola—Croßfluß-Grenzexpedition
  die  ordnungsmäßige  Durchführung
ihrer  Vermessungsarbeiten  zu  ermöglichen.  Hierzu
mußte  das  zwischen  dem  Mao-Taraba  und  dem
Croßfluß  gelegene  Grenzgebiet,  das  bisher  vielfach
noch  unbekannt  und  zum  größten  Teil  von  noch
nicht  befriedeten  Stämmen  bewohnt  war,  unter
die  deutsche  Herrschaft  gebracht  werden.  Leitender
Grundsatz  war  hierbei,  die  in  Betracht  kommenden
Stämme  möglichst  auf  friedlichem  Wege  zur  Anerkennung
  der  deutschen  Oberhoheit  zu  veranlassen.

Die  Expedition  bestand  aus  der  2.,  4.  und
6.  Kompagnie  unter  persönlicher  Führung  des
Kommandeurs  der  Schutztruppe,  Majors  Puder.

1.  Vorgehen  gegen  die  Alkasoms.  )

(28.  Oktober  bis  25.  Dezember  1907.)

Am  28.  Oktober  1907  brach  Major  Puder
mit  der  6.  Kompagnie  von  Soppo  auf  und  erreichte
  am  16.  November  Bamenda,  den
Stationsort  der  von  Hauptmann  Glauning  befehligten
  2.  Kompagnie.  Hier  wurde  der  Befehl
gegeben  für  den  konzentrischen  Vormarsch  gegen
die  Alkasoms,  die  nördlich  Banjo,  dem  Garnisonort
  der  4.  Kompagnie  sitzen.  Es  handelte  sich
um  die  Befriedung  eines  starken  heidnischen  Negerstammes,
  der  unter  Fullahherrschern  die  Gegend
weithin  durch  Sklaven=  und  Viehraub  unsicher
machte  und  sich  bisher  friedlichen  Auseinandersetzungen
  nicht  geneigt  gezeigt  hatte.  Um  ein
Ausweichen  des  Stammes  auf  englisches  Gebiet

Frupeneikeblung:  Führer:  Major  Puder,
5  Fullahreiter;  2.  mpagnie:  Hauptmann  Glauning,
  Stabsarzt  Dr.  Fuchs,  ein  weißer  Unteroffigier,
102  Farbige,  ein  Maschinengewehr;  4.  Kompagnie:
Oberleutnant  Werner,  Oberarzt  Stechele,  ein  weißer
Unteroffizier,  60  Farbige,  ein  Maschinengewehr:;  6.  Expeditions-Kompagnie:
  Oberleutnant  Wegelin,
ein  weißer  Unteroffizier,  65  Farbige,  ein  Maschinengewehr:

  Gesamtstärke:  9  Europäer,  232  Farbige.
3  Maschinengewehre.

 

 

zu  verhindern  und  so  die  Bevölkerung  dem  Schutzgebiet
  zu  erhalten,  wurde  ein  gleichzeitiges  Vorgehen
  der  Kompagnien  von  drei  Seiten  angeordnet.
  Trotzdem  sich  der  Anmarsch,  namentlich
für  die  2.  Kompagnie,  wegen  des  teilweise  vollkommen
  unbekannten,  unwegsamen  und  gebirgigen
Geländes  sehr  schwierig  gestaltete,  standen  am
19.  Dezember  bei  Tagesanbruch  die  drei  Kolonnen
zum  konzentrischen  Angriff  auf  das  Hauptdorf
des  Herrschers  von  Alkasom  bereit.  Ohne  Schuß
konnte  der  große  Ort  besetzt  werden;  der  Häuptling
  Hamagabdo  selbst  war  jedoch  mit  seinen
Leuten,  angeblich  durch  Haussahändler  in  letzter
Stunde  gewarnt,  in  die  umliegenden  hohen  Berge
entflohen,  wo  seine  mit  Giftpfeilen,  Speeren  und
wenigen  Vorderladern  bewaffneten  Leute  den  sie
verfolgenden  Abteilungen  und  Patrouillen  entgegentraten.
  Nachdem  aber  in  einigen  Tagen
eine  größere  Zahl  Gefangene  gemacht,  die  meisten
Fullahgroßen  und  viele  feindliche  Krieger  gefallen
waren,  stellte  sich  der  Bruder  des  außer  Landes
geflohenen  Oberhäuptlings  und  der  größte  Teil
des  Volkes.  Die  4.  Kompagnie  unter  Oberleutnant
  Werner  genügte  nun  zur  endgültigen
Befriedung  des  Alkasomgebietes;  infolgedessen
konnten  die  2.  und  6.  Kompagnie  zur  Lösung
ihrer  weiteren  Aufgaben  in  Marsch  gesetzt  werden.
Diesseitige  Verluste:  Farbige:  einer  tot,
einer  schwer  verwundet,  6  leicht  verwundet;
Gegner:  64  tot,  97  gefangen;  22  Gewehre
erbeutet.

2.  Expedition  in  die  Grenggebiete  zwischen
Donga  und  Katsena.)
(26.  Dezember  1907  bis  31.  Januar  1908.)

Die  6.  Kompagnie  unter  Oberleutnant  Wegelin
marschierte  am  26.  Dezember  1907  über  Kentn
gegen  die  Diumperri,  ein  Heidenvolk,  das  sich
bisher  gegen  jede  Unterwerfung  ablehnend  verhalten
  hatte;  auch  den  Fullahs  gegenüber  wußte

*)  Truppeneinteilung:  6.  Kompagnie:  Oberleutnant

  Wegelin,  Oberarzt  Stechele,  ein  weißer
Unteroffizier,  61  Farbige,  ein  Maschinengewehr.
        <pb n="1233" />
        Zu:  Deutsches  Kolonialblatt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

—  22
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*  Werlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Miuler  &amp;amp;  Sohn,  Berlin  SW8.
        <pb n="1234" />
        <pb n="1235" />
        1149

es  sich  die  Freiheit  dadurch  zu  bewahren,  daß  es
seine  Dörfer  aus  der  Ebene  auf  die  plateauartigen
  Gipfel  steilwandiger  Felsberge  gelegt  hatte.
Versuche  gütlicher  Befriedung  seitens  der  6.  Kompagnie
  waren  erfolglos,  vielmehr  traten  die  Eingeborenen
  mit  vergifteten  Pfeilen  und  mit  Speeren
dem  Vormarsch  entgegen  und  schleuderten  Felsblöcke
  von  den  Bergen  herab  auf  die  Marschkolonne,
  so  daß  die  200  m  hoch  gelegene  Hauptfeste,
  das  Dorf  Kikiu,  nach  tapferer  Gegenwehr
mehrerer  hundert  feindlicher  Krieger,  durch  die
Kompagnie  erstürmt  werden  mußte.  Erst  als
das  Maschinengewehr  auf  dem  Plateau  in  Stellung
hatte  gebracht  werden  können,  gab  der  Gegner
jeglichen  weiteren  Widerstand  auf.  Damit  war
auch  das  Signal  für  die  Unterwerfung  der  übrigen
Dörfer  und  Stämme  gegeben.

Major  Puder  befriedete  währenddessen  mit
einem  Teil  der  2.  Kompagnie  unter  Hauptmann
Glauning  die  südlichen  zwischen  Donga  und
Katsena  gelegenen  Gebiete,  ohne  daß  es  zu
nennenswertem  Widerstand  der  Bevölkerung  kam.

Der  Rest  der  2.  Kompagnie  unter  Stabsarzt
Dr.  Fuchs  war  am  25.  Dezember  von  Alkasom
nach  Bamenda  gerückt,  um  von  hier  aus  Depots
in  Su  und  Agé  für  die  demnächstige  Expedition
gegen  die  Muntschis  anzulegen.

1

Diesseitige  Verluste:  Leicht  verwundet:
Oberleutnant  Wegelin;  Farbige:  einer

schwer  verwundet,  7  leicht  verwundet;

Gegner:  50  tot,  12  gefangen.
3.  Expedition  gegen  die  Muntschis.)
(1.  Februar  bis  15.  März  1908.)

Ende  Januar  standen  Major  Puder  und  die
6.  Kompagnie  in  Su  (Bafum-Katse),  die  2.  Kompagnie
  in  Agé  zum  Vorgehen  gegen  die  Muntschis,
einen  als  äußerst  kriegerisch  bekannten,  zum  Teil
mit  Gewehren  bewaffneten  Heidenstamm  bereit.
Die  beiden  Kompagnien  sollten,  die  6.  Kompagnie
östlich,  die  2.  westlich  ausgreifend,  in  das  feind-)
  Truppeneinteilung:  Führer:  Major  Puder:;
2.  Kompagnie:  Hauptmann  Glauning,  Öberlentnant
Adametz,  Stabsarzt  Dr.  Fuchs,  ein  weißer  Unteroffizier,
  71  Farbige,  ein  Maschinengewehr;  6.  Kompagrnie:
  Oberleutnant  Wegelin,  Oberarzt  Stechele,
ein  weißer  Unteroffizier,  69  Farbige,  ein  Maschinengewehr:

  Gesamtstärke:  8  Europäer,  140  Farbige,
2  Maschinengewehre.

 

 

liche  Gebiet  vorgehen.  Nähere  Weisungen  über
ein  Zusammenwirken  konnten  bei  der  gänzlich
unbekannten  Gegend  nicht  gegeben  werden.

Die  6.  Kompagnie  fand  auf  ihrem  Marsch
nur  schwachen  Widerstand  bei  der  Unterwerfung
der  nördlichen  Muntschis,  vornehmlich  weil  die
Kunde  von  den  Erfolgen  gegen  die  Djumperri
ihr  den  Weg  ebnete.  Die  2.  Kompagnie  hingegen
  mußte  sich  ihren  Weg  schrittweise  erkämpfen;
öfters  wurde  sie,  besonders  bei  Nacht,  von  allen
Seiten  angegriffen,  aber  ihre  vorzügliche  Ausbildung
  und  Disziplin  sicherten  der  Truppe  stets
den  Sieg.  Am  24.  Februar  vereinigte  Major
Puder  die  beiden  Kompagnien,  die  durch  starke
Patrouillen  bereits  einige  Tage  vorher  Fühlung
miteinander  bekommen  hatten,  in  Baga,  um
sie  von  hier  aus  am  28.  zu  weiteren  Streifen
durch  das  aufsässige  südliche  Muntschigebiet  und
zu  nachhaltigerer  Unterwerfung  und  Befriedung
desselben  anzusetzen.  Nach  Durchführung  dieser
Aufgabe  sollten  sich  die  Kompagnien  in  Susu
(Datscho)  zum  Vorgehen  gegen  die  Bascholänder
zusammenfinden.  Bei  den  im  Verlaufe  der  Unterwerfung
  des  südlichen  Muntschigebietes  noch  erforderlichen
  zahlreichen  Kämpfen  fiel  Hauptmann
  Glauning  am  5.  März  während  der
Verfolgung  des  Gegners  bei  Atscho.  Am  9.  bzw.
11.  März  trafen  die  2.  bzw.  6.  Kompagnie  in
Susu  (Datscho)  ein,  um  weitere  Befehle  von
Major  Puder  zu  erhalten.

Diesseitige  Verluste:  Hauptmann  Glauning

  gefallen;  Farbige:  3  tot;

Gegner:  164  tot,  85  gefangen;  19  Gewehre

erbeutet.
4.  Expedition  gegen  die  Bascholänder.)
(16.  März  bis  3.  Juni  1908.)

Die  Lage  in  den  Bascholändern  charakterisierte
sich  am  besten  dadurch,  daß  die  Reichweite  des
mit  einem  weißen  Unteroffizier  und  etwa  20  farbigen
  Soldaten  besetzten  Militärpostens  Bascho
nicht  mehr  als  15  km  über  die  Station  hinaus
ging;  nur  im  Süden  und  Südosten  hatte  man

*)  Truppeneinteilung:  Führer:  Major  Puder:

2.  Kompagnie:  Oberleutnant  Adametz,  Stabsarzt
Dr.  Fuchs,  zwei  weiße  Unteroffiziere,  71  Farbige,
ein  Maschinengewehr;  6.  Kompagnie:  Oberleutnant
Wegelin,  Oberarzt  Stechele,  ein  weißer  Unteroffizier,
  85  Farbige,  ein  Maschinengewehr;  Abteilung
Bascho:  ein  weißer  Unteroffizier,  20  Karbige:  Gesamtstärke:
  9  Europäer,  176  Farbige,  2  Nachinengewehr.
        <pb n="1236" />
        G.  1150  20

die  eingeborenen  Stämme  bereits  befriedet.  Die
Bascholänder  waren  seit  langen  Jahren  ein  Herd
der  Unruhen  und  der  Schauplatz  zahlreicher,  teilweise
  noch  ungefühnter  Europäermorde  und  heftiger
  Kämpfe  größerer  und  kleinerer  Abteilungen.
Den  Mittelpunkt  und  Rückhalt  aller  Feindseligkeiten
  bildete  der  nordöstlich  Bascho  wohnende
Stamm  der  Badschama,  der  auch  die  1904  an
einem  Tage  erfolgte  Ermordung  von  fünf  Europäern
  auf  dem  Gewissen  hatte.

Nach  Aussage  von  Gefangenen  hatte  der  Tod
des  Hauptmanns  Glauning,  als  ein  in  des  Negers
Augen  ungeheuerer  Erfolg,  aufreizend  gewirkt,
so  daß  sich  nun  alle  Stämme  zum  Kampfe  rüsteten.
Doch  stellten  sie  sich  nicht  zu  offenem  Widerstande,
sondern  nutzten  die  Gunst  des  Geländes  (hohes
zerklüftetes  Gebirge  bzw.  dichter  Busch  und  Urwald
  in  der  Ebene)  aus  und  versuchten  sich  in
Überfällen  der  auf  engen  Pfaden  auseinandergezogenen
  Kolonnen,  der  Nachtlager  und  der
einzelnen  Patrouillen.  Vor  der  Ülbberlegenen
Truppe  zogen  sie  sich  in  ihre  Schlupfwinkel  zurück,
einzeln  standen  sie  in  vorbereiteten  Verstecken
unmittelbar  am  Wege  mit  der  Schußwaffe  bereit,
um  die  farbigen  Soldaten  unbehelligt  vorbei  zu
lassen,  auf  den  Europäer  aber  das  vorher  eingerichtete
  Gewehr  abzuschießen.  So  war  im
Jahre  1903  Oberleutnant  Adametz  hier  schwer
verwundet  worden,  so  war  Hauptmann  Glauning
jetzt  bei  Atscho  gefallen.  Zur  Sicherung  Patrouillen
  seitwärts  des  Weges  vorzutreiben,  erlaubte
  der  dichte  Busch  nicht  immer,  auch  konnte
dadurch  der  Vormarsch  der  Kolonne  verlangsamt
und  der  Erfolg  des  Tages  leicht  in  Frage  gestellt
werden.  Die  Bewaffnung  dieses  zähen,  kriegerischen
  Volkes  besteht  trotz  des  Handelsverbots  in
unserem  Schutzgebiet  fast  durchweg  aus  Gewehren
(Vorderladern),  die  gegen  Gummi  und  Elfenbein
über  die  nahe  englische  Grenze  hinweg  bezogen
werden.  Eine  friedliche  Unterwerfung  war  somit
bei  der  Unversöhnlichkeit  und  der  hinterlistigen
Kampfweise  der  Eingeborenen  ausgeschlossen;  es
mußte  also  von  vornherein  von  der  Waffe
energischer  Gebrauch  gemacht  und  der  Feind
systematisch  zur  bedingungslosen  Unterwerfung  gezwungen
  werden.

Major  Puder  setzte  deshalb  am  16.  März
zunächst  die  beiden  Kompagnien  von  Datscho  aus

 

gegen  die  Assumbos  und  Badschamas,  die
beiden  Hauptstämme,  von  Westen  und  Osten  umfassend
  an.  Wie  erwartet,  zog  der  Gegner  in
die  Berge  und  die  Kompagnien  vereinigten  sich
kampflos  am  20.  März  in  dem  verlassenen  Hauptdorfe
  Ntemele.  Von  hier  aus  streiften  nun
stärkere  und  schwächere  Patrouillen  die  Umgegend
ab.  Nach  mehrtägigen,  andauernden,  für  den
Gegner  verlustreichen  Kämpfen  stellte  sich  aber
mehr  und  mehr  heraus,  daß  die  feindlichen
Stämme  in  südlicher  Richtung,  in  bisher  friedliche
  Gebiete,  auswichen  und  die  Gefahr  weitausgreifender
  Aufstände  hervorriefen.  Major
Puder  begab  sich  daher  mit  der  6.  Kompagnie
am  3.  April  in  zweitägigem  Marsche  nach  Bascho,
um  die  Assumbos  und  Badschamas  auch  von
Süden  her  einzukreisen  und  anzufassen.  Gleichzeitig
  sollte  auch  mit  den  von  der  Küste  eingetroffenen
  Verstärkungsmannschaften  und  mit  der
Besatzung  von  Bascho  zusammen  die  Unterwerfung
der  westlich  Bascho  gelegenen  Gebiete  vorgenommen
  werden.

In  wochenlangen  Kämpfen  durchzogen  die
in  größeren  und  kleineren  Abteilungen  aufgelösten
Kompagnien  das  Land.  Hierbei  fiel  der  Oberhäuptling
  Etu  der  Assumbos,  die  Häuptlinge  der
Badschamas  Aboko  und  Tukwaja  wurden  gefangen.
  Der  Häuptling  von  Oboni  wurde  zum
Tode  durch  den  Strang  verurteilt,  weil  er  im
Jahre  1904  die  Ermordung  eines  weißen  Faktoristen
  veranlaßt  hatte.  Jetzt  erst  gaben  die
einzelnen  Unterstämme  allmählich  ihren  hartnäckigen
  Widerstand  auf  und  unterwarfen  sich,
zumal  sie  ihrer  Führer  beraubt  waren.

Diesseitige  Verluste:  Farbige:  13  tot,

5  schwer  verwundet,  3  leicht  verwundet;

Gegner:  491  tot,  84  gefangen;  144  Gewehre

erbeutet.

In  den  Friedensbedingungen  wurden  die
Eingeborenen  zum  unbedingten  Gehorsam  gegenüber
  dem  Posten  Bascho,  zur  Leistung  von  Kriegszahlungen
  in  Gummi,  Elfenbein  bzw.  Vieh,  zur
Stellung  von  Tributarbeitern  und  zum  Wegebau
verpflichtet.  Außerdem  wurde  ihnen  bekannt  gegeben,
  daß  sie  sich  demnächst  auch  der  Friedensbesteuerung
  zu  unterwerfen  hätten.  Zur  Erfüllung
der  auferlegten  Kriegssteuern  wurde  den  Baschostämmen
  eine  dreimonatliche  Frist  gewährt.
        <pb n="1237" />
        W  1151  20

Am  9.  Mai  d.  Is.  konnte  Major  Puder  den
Expeditionsverband  auflösen  und  am  10.  mit  der
6.  Kompagnie  von  Bascho,  dessen  Posten  er  auf
zwei  weiße  Unteroffiziere  und  40  farbige  Soldaten
verstärkt  hatte,  über  Bamenda  nach  Soppo  zurückmarschieren,
  wo  er  am  3.  Juni  nach  mehr  als
siebenmonatlicher  Abwesenheit  wieder  eintraf.

Die  2.  Kompagnie,  deren  Standort  Bamenda
war,  hatte  den  Befehl,  zunächst  noch,  durch  die
Landschaften  Oboni—Okwa—Aligeti  marschierend,
Liddi  und  Atscho  endgültig  zu  unterwerfen  und
dann  auf  dem  Rückwege  nochmals  den  eben  unterworfenen
  Baschobezirk  zu  durchziehen.  Am  13.  Mai
marschierte  die  Kompagnie  auf  dem  befohlenen
Wege  von  Bascho  ab  und  erreichte  ohne  Kampf
am  23.  Atscho.  Widerstandslos  unterwarfen  sich
die  Stämme  und  am  27.  konnte  die  Kompagnie
über  Assumbo  nach  Bamenda  zurückkehren,  wo
sie  am  6.  Juni  nach  über  sechsmonatlicher  Abwesenheit
  eintraf.

r—
·

Major  Puder  sagt  am  Schluß  seines  Expeditionsberichts:
  „Die  Strapazen  der  Expedition  führten
zu  häufigen  klimatischen  Erkrankungen  der  Europäer.
  Da  die  große  Masse  der  Truppe  während
dreier  Monate  ständig  am  Feinde  sein  mußte,
die  Patrouillen  meist  acht  Tage  unterwegs  waren
und  bei  unzureichender  Verpflegung  und  Bekleidung
  ohne  den  Schutz  einer  Hütte  auch  die
Nächte  über  den  ständigen  Regengüssen  ausgesetzt
waren,  kamen  Erkrankungen  an  Malaria,  Rheumatismus,
  Dysenterie,  auch  äußere  Verletzungen
unter  den  Farbigen  recht  zahlreich  vor.  Bei  der

geringen  Kopfstärke  der  Kompagnien  mußten  die
leicht  erkrankten  Mannschaften  den  anstrengenden
Lagerdienst  allein  versehen.

Die  Haltung  der  Kompagnien  während  der
langen  verlustreichen  Expedition  verdient  höchstes
Lob.  Trotzdem  Gelände,  Regenzeit,  Kampfesweise
des  Gegners  die  höchsten  Anforderungen  an
Körper  und  Geist  des  einzelnen  stellten,  versagte
keiner.  Vom  ersten  bis  zum  letzten  Tage  tat
jeder,  Europäer  und  Farbiger,  freudig  und  gleichmäßig
  seine  Pflicht.“

Der  Gesamtverlust  betrug:
Auf  deutscher  Seite:
Gefallen:  Hauptmann  Glauning,  17  Farbige;
  verwundet:  Oberleutnant  Wegelin,
23  Farbige;
Gegner:  769  tot,  278  gefangen.
Sämtliche  185  erbeuteten  Gewehre  wurden
vernichtet.

Ein  Jusammenstoß  mit  den  Oakhas.

Ein  Zug  des  stellvertretenden  Bezirksamtmanns
von  Lomie,  Oberleutnants  Thesing,  durch  das
Gebiet  der  Makkas  am  oberen  Njong  hat  zu
mehrtägigen,  aber  nicht  erheblichen  Kämpfen  geführt,
  bei  welchen  ein  schwarzer  Unteroffizier  der
Kameruner  Schutztruppe  gefallen  ist  und  eine
Anzahl  von  Trägern  auf  deutscher  Seite  verwundet
  wurde.  Auch  die  feindlichen  Makkas
haben  Verluste  erlitten;  einige  angenommene
Führer,  welche  die  Truppe  irre  zu  leiten  versuchten,
  mußten  mit  dem  Tode  bestraft  werden.
Das  Gebiet,  in  welchem  im  übrigen  deutsche
Handelsinteressen  zur  Zeit  noch  nicht  existieren,
ist  bis  auf  weiteres  gesperrt.

 

 

Uachwelsung  der  bel  den  Sollämtern  des  Schutzgeblets  Kamerun  im  Oonat  Hpril  1908  fälllg
gewordenen  Sollbeträge.

 

(Ergänzung  zu  der  Nachweisung  im  „Deutschen  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  16,  S.  800.)

 

 

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle
im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  Gegen  den  gleichen
—  Zeitraum
Zollamt  1908  1907  des  Vorjahres
Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
%  f  Pof  %  ]  Pf.  6Pf]  46f.]  ff.]  Pff.
1  1  1  T  1  -
Garua.  85585  4209  "  30  5065  15  237  25  1104  25  1341  5%723  65  —  —
Kusseri.  —  —  114  —  114  —  —  —  6850  68  60  45  50  —  —
Dikoa..  67  —  80  —  147|—  —  —  194  1894  —  —  —  47  —
Molundu.  13  50  —  —  13850  3375.20|  —  —  56480
Binder  —  —  —  ——  —I—  82  —  82  —  —  82  —
In  ganzen4  0%2  15  730  5  7842  bo  I
I  «  ,  —1—2008115
        <pb n="1238" />
        G  1152  20

Oeutsch-Südwestafrika.
Hbauptmann  Franke  im  Ovomboland.

Über  die  Expedition  des  Hauptmanns
Franke  in  das  Ovamboland  wurden  schon
vor  einiger  Zeit  durch  die  Tagespresse  Mitteilungen
gemacht.  Nach  dem  nunmehr  eingetroffenen
amtlichen  Bericht  ist  es  dem  Hauptmann  Franke
gelungen,  mit  den  Ovambo-Häuptlingen  Kambonde-Ondonga,
  Ivumbo-Unkuambi,  Tiaanika-Ongandjera,
  Jita  ja  Nalitoke-Unkualuitzi  und
Nande-Unkuanjama  schriftliche  Verträge  abzuschließen,
  auf  Grund  deren  diese  die  Oberhoheit
des  Deutschen  Kaisers  über  ihr  Gebiet  anerkannt
und  ihr  Volk  unter  den  Schutz  der  deutschen
Regierung  gestellt  haben.  Die  Häuptlinge  haben
sich  ferner  schriftlich  mit  der  Anwerbung  von
Arbeitern  seitens  des  Gouvernements  in  Windhuk
einverstanden  erklärt  und  die  Versicherung  gegeben,
das  Gouvernement  in  diesem  Bestreben  unterstützen
  zu  wollen.

Für  den  Erfolg  dieser  Verhandlungen  ist  die
Mitarbeit  der  im  Ovamboland  lebenden  Missionare
  von  großer  Bedeutung  gewesen.  Sie
ermöglichte  es,  nach  langen  Verhandlungen  das
außerordentliche  Mißtrauen  der  Häuptlinge  zu
beseitigen.  Dieses  Mißtrauen  zeigte  sich  insbesondere
darin,  daß  bei  den  Häuptlingswerften  Hunderte
von  bewaffneten  Männern  sich  angesammelt  hatten,
obwohl  es  bereits  bekannt  war,  daß  Hauptmann
Franke  ohne  größere  Militärmacht  erscheinen
würde.  Die  stattlichste  Leibwache  hatte  Tiaanika
von  Ongandjera  aufgeboten.  Dort  waren  die
Krieger  dicht  gedrängt,  in  sechs  bis  acht  mächtigen
konzentrischen  Kreisen,  ein  jeder  in  Reichnähe
seiner  Schußwaffe,  zum  Schutz  des  Oberhäuptlings
um  die  Werft  gelagert.  Aber  selbst  diese  Maßnahme
  hatte  dem  Häuptling  nicht  genügt;  denn
nach  Mitteilung  des  dort  tätigen  Missionors  Saari
hatte  der  Kapitän  seine  Weiber,  Herden  und
Pferde  fortschaffen  lassen;  nur  seinen  besten
Renner  hatte  er  zurückbehalten,  der  ihn  selbst  im
kritischen  Augenblick  aus  dem  Bereich  der  deutschen
  Geschosse  tragen  sollte.

In  einer  besonders  starken,  von  mächtigen,
mit  Palisadenreihen  gekrönten  und  von  Erdwällen
  umhegten  Werft  hatte  sich  der  Häuptling
Jita  von  Unkualuitzi  verschanzt.  Dem  alten

 

Missionar  Rautanen  gelang  es  indes,  die  vorhandenen
  Schwierigkeiten  zu  beheben  und  die
Anerkennung  der  deutschen  Schutzherrschaft  herbeizuführen.


Bei  den  Verhandlungen  mit  dem  Heuptling
Nande  von  Unkuanjama  hat  sich  der  Missionar
der  Rheinischen  Mission  Wulfhorst  sehr  bewährt.
Nande  ist  zweifellos  ein  gewandter  und  mit  einer
gewissen  staatsmännischen  Klugheit  begabter  Häuptling,
  der  aber  in  gleichem  Maße  mißtrauisch  und
vorsichtig  ist.  Bei  den  Verhandlungen  mit  diesem
Häuptling  kam  es  dem  Hauptmann  Franke  zugute,
  daß  er  schon  bei  seinem  ersten  Besuche  im
Ovamboland  im  Jahre  1899  mit  Hamalua,
dem  damals  etwa  zwölfjährigen  Bruder  Nandes,
Freundschaft  geschlossen  hatte.  Hamalua  stand
jetzt  seinem  herrschenden  Bruder  als  Vertrauter
und  Berater  treu  zur  Seite.  Daß  er  seinen
günstigen  Einfluß  auf  Nande  im  Interesse  des
Hauptmann  Franke  geltend  gemacht  hat,  kann
keinem  Zweifel  unterliegen;  daneben  tat  der
Missionar  Wulfhorst  sein  möglichstes,  um  Nandes
vielfache  Zweifel  zu  beseitigen  und  ihn  zur  Anerkennung
  der  deutschen  Herrschaft  zu  bestimmen.

Der  Caprivl-Sipfel.

Die  Zustände  in  dem  östlich  vom  Okavango
gelegenen  Teile  des  südwestafrikanischen  Schutzgebietes,
  dem  sogenannten  Caprivi-Zipfel,
haben  in  letzter  Zeit  die  ernste  Aufmerksamkeit
des  Kaiserlichen  Gonvernements  in  Windhuk,  wie
auch  der  britischen  Kolonial-Verwaltungsbehörde
in  Südafrika  in  Anspruch  genommen.  Es  hat
nämlich  ein  fortgesetzter  Zuzug  lichtscheuer,  großenteils
  weißer  Elemente  dorthin  stattgefunden,  die
namentlich  die  östliche  Ecke  des  Caprivi-Zipfels
als  Zufluchtsort  benutzen  und  gleichzeitig  durch
Aasjägerei  den  dortigen  Wildstand  aufs  schwerste
schädigen.  Auch  eine  Reihe  äußerst  schlecht  beleumundeter
  Ansiedler,  die  an  der  Grenze  auf
englischem  Gebiete  sitzen,  treibt  dort  ihr  Unwesen
und  unternimmt  insbesondere  Jagdraubzüge  in
das  deutsche  Gebiet.

Gouverneur  v.  Schuckmann  hat  deshalb,
um  die  Aufrechterhaltung  der  Ordnung  und  die
Erhaltung  des  Wildbestandes  im  Caprivi-Zipfel
nach  Möglichkeit  zu  sichern,  den  Zutritt  dorthin
durch  eine  Verordnung  vom  16.  Oktober  d.  Is.
verboten.  Von  diesem  Verbot  sind  lediglich
solche  Personen,  die  aus  besonderen  Gründen
        <pb n="1239" />
        W  1153  20

einen  amtlichen  Erlaubnisschein  erhalten  haben,
sowie  die  Angehörigen  der  dort  ansässigen  Eingeborenenstämme
  ausgenommen.  Zuwiderhandlungen
  gegen  das  Verbot  werden  bei  Weißen  mit
Geldstrafe  bis  zu  5000  JIk  oder  bezw.  und  Gefängnisstrafe
  bis  zu  drei  Monaten  bestraft.
Gegenstände,  welche  unter  Umgehung  des  Verbots
in  den  Caprivi-Zipfel  eingeführt  oder  dort  erworben
  werden,  unterliegen  der  Einziehung.  Auf
Grund  der  letzteren  Bestimmung  wird  insbesondere
die  Möglichkeit  gegeben  sein,  die  vom  Caprivi-Zipfel
  aus  über  das  Betschuanalandgebiet  nach
der  Ostgrenze  unseres  Schutzgebietes  herabziehenden
Händler,  die  vielfach  Gehörne  und  Felle  in  erheblichen
  Mengen  bei  sich  führen,  zu  fassen.
Zwecks  Durchführung  der  Verordnung  ist  der
bisherige  Distriktschef  in  Gobabis,  Hauptmann

Hauptmann  Streitwolf,  der  es  sich  angelegen  sein
lassen  wird,  möglichst  eingehende  Erkundigungen
über  die  Verhältnisse  jenes  Teils  unseres  Schutzgebiets
  anzustellen,  wird  zunächst  als  Resident
des  Caprivi-Zipfels  in  jenen  Gegenden  verbleiben.
  Es  steht  zu  hoffen,  daß  durch  das  Zusammenwirken
  mit  den  britischen  Polizeibehörden
der  Zweck  der  Expedition,  den  Caprivi-Zipfel  zu
säubern,  erreicht  wird.

Der  Bau  der  Eisenbahn  Seehelm—Kalkfontein
ist  nach  einer  telegraphischen  Meldung  des  Gouvernements
  bis  Holoog  (km  67)  vorgeschritten.
Der  Betrieb  wurde  bis  zu  der  genannten  Station
bereits  eröffnet.

Streitwolf,  mit  zwei  Weißen  (einem  Feldwebel  —
und  einem  Sanitätssergeanten),  sowie  zwölf
Polizisten  nach  dem  Caprivi-Zipfel  entsandt  worden.  Deutsch-Ostafrika.

Mit  Zustimmung  der  britischen  Behörde  zieht
die  Expedition  durch  das  britische  Betschuanaland,

Usambara-Eisenbahn.

und  zwar  über  den  NRgami-See  nach  Kasungula,  (2.  Druckfehlen-  -  erichtigung3  #  deer  (üimast
.  .  ...  -  eröffentlichten
um  mit  den  englischen  Polizeistationen  an  diesem  übersicht  über  die  Betriebsergebnisse  der

Platze  und  in  Sesheke  Fühlung  zu  nehmen.
Es  besteht  völliges  Einvernehmen  mit  der  britischen
Kolonialbehörde,  welche  in  dem  Zusammenfluß
von  zweifelhaften  Elementen  auf  unserem  Gebiet
mit  Recht  auch  eine  Gefahr  für  die  Ruhe  in  der

 

lisambara-Eisenbahn  19056/1907  sind  durch  ein
Versehen  der  Druckerei  am  Schlusse  in  den  Ausgabeund
  Einnahme-Ziffern  die  Kommata  ausgefa  ie
vier  letzten  Zeilen  des  Artikels  sind  schendermaßen
zu  lesen:

britischen  Machtsphäre  sieht  und  deshalb  einem  im  Rechnungsjahre:  Ausgabe:  Einnahme:
Zusammengehen  mit  dem  Kaiserlichen  Gou-  1205  ·  IZZZ  338  *
vernement  in  dieser  Frage  gern  zugestimmt  hat.  1007  1,849  3.872

Togo.

Nachweisung  der  bel  den  Sollämtern  des  Schutzgebiets  Logo  im  MOonat  September  1908  fällig

gewordenen  Jollbeträge.

 

 

 

 

 

 

 

 

(Val.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  21,  S.  1056.)

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  Zölle  im  obigen  G
ä  Monat  des  Rechnungsjahres  egen  den  gleichen

Namen  der  Zollämter  hnungsjah  —  Zeitraum  des

bei  welchen  die  Zölle  1908  1007  Vorjahres

fällig  geworden  sind  Einfuhr  ê  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  iw  Zusammen  mehr  weniger

.  1  %  4

·  :

Lome  .  Zollamt94368,25  201,25  94  569,5059  794,60  92.—-—  59  8860,604  682,00  —
Anecho  -  —  —  —  14  113,45  82,25  14  195.70  —  14  195,70

Agbanake  -  24,10  1.—  245,10  156,35  12,2  168.60  76,60.

Tolpli  281,50  —,  50  282.—  126,10  —  126,10  155.90  —

Noepe  ..  -  2832,10  571,25  3  403,35  137.85  339,50  777.3522.—  »-Ho.
  Zollhebestelle  107,85  90.—  197.85  277,45  275.—  552,415  354,  60
Kpandu  -  192,  05  90.—  282.95  388,60  75.—  163.60  180,65
Kete-Kratschi  -  386,  90  4.—  390,  90  544,15  2,25  546,  40  155,  50
Tetetu  -  27,.50  1.10  28.60  1.—  —  41.—  "„  12,40

Agome-Palime  190,70  —  100.70  —  —  —  190.70  —
Im  ganzen.  059,10  99  500.9575  879.55  87825  76  757.80  37732.—  14  893.65

22  833.15  —
        <pb n="1240" />
        G  1154  20

Samoa.
ergebnis  der  Kopfsteuer  1908.

Nach  einem  Berichte  des  Kaiserlichen  Gouverneurs
  hat  die  von  den  Eingeborenen  erhobene
Kopfsteuer  im  laufenden  Jahre,  in  dem  die
Taulealea  zum  ersten  Mal  10  JT  pro  Kopf  zu
zahlen  hatten,  einen  Gesamtertrag  von  rund
105  000  A  (gegenüber  92  875  .“  im  Vorjahre)
erbracht.  Die  Erhebung  ging  glatt  vonstatten.

 

Ein  neuer  Lavaerguß  des  vulkans  auf  Sawall.

Nach  einem  Bericht  des  Gouvernements  hat
sich  im  September  d.  Is.  ein  neuer  Lavastrom
in  der  Richtung  auf  das  Dorf  Samelaeulu  zu
ergossen,  er  hat  jedoch  etwa  25  m  vor  dem  Dorfe
Halt  gemacht.  Die  Bewohner  räumten  ihre
Häuser  und  sind  auf  das  östliche  Ufer  des  dort
befindlichen  Baches  übergesiedelt.  Verwüstungen
konnte  der  neue  Lavaerguß  verhältnismäßig  wenig
anrichten,  da  er  der  Hauptsache  nach  einem  alten
Lavastrom  folgte  und  diesen  zum  Teil  überdeckte.

Nachwelsung  der  belm  ollamt  Apia  im  I.  Viertel  1908  fällig  gewordenen  Jollbeträge.
(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  18,  S.  901.)

 

 

 

 

Gesamtbetrag  der  fällig  gewordenen  (neu  deklarierten)  Zölle  im  Gegen  den  gleichen
obigen  Viertel  des  Rechnungsjahres  Zeitraum  des  Vorisos
  ——–.
Einfuhr  "  Ausfuhr  Zusammen  Einfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
--  M  E  M  M  M.  -—  54  .  1
"1r  1  "“  "
88  191,39.  —  88  191,39  80  116,33  —  80  116,338075,  066  l  —

 

 

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Deutsch-kolonlole  Baumwoll-Unternehmungen.“)

Dem  soeben  erschienenen  Herbstbericht  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  über
die  Baumwollkultur  in  den  deutschen
Kolonien  entnehmen  wir  folgende  Einzelheiten:

.  Togo.

Die  Ausfuhr  von  Baumwolle  aus  Togo  vom
September  1907  bis  August  1908  belief  sich  auf
1674  Ballen  à  250  kg  gegenüber  1205  Ballen
1906/07,  857  Ballen  1905/06,  519  Ballen
1904/05,  128  Ballen  1903,  80  Ballen  1902,
0  Ballen  1901.  Der  1907/08  für  Baumwolle
erzielte  Durchschnittspreis  betrug  53  Pf.  pro  ½  kg,
für  Baumwollsaat  100  ¾  pro  1000  kg.

Das  Komitee  hat  auch  für  das  Jahr  1908/09
eine  Preisgarantie  von  30  Pf.  per  Pfund  entkörnte
  Baumwolle  loko  Küste  übernommen.  Mit
den  Gesellschaften,  welche  Entkörnereien  betreiben,
hat  das  Komitee  ein  Abkommen  getroffen,  welches
die  Gesellschaften  verpflichtet,  die  hereinkommende
Baumwollsaat  nach  ihrer  Herkunft  zu  sortieren
und  die  einzelnen  Varietäten  streng  voneinander

 

*)  Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  12,  S.  582  ff.

 

getrennt  zu  halten.  Entsprechend  dem  Kommissionsbeschluß
  vom  9.  Oktober  1906  gelangt  eine  volkstümliche
  Anleitung  zum  Baumwollbau  in  der
Ewesprache  zur  Verteilung  an  die  eingeborene
Bevölkerung.

Besonderes  Interesse  beanspruchen  nach  Bewilligung
  der  Lome—Atakpame-Eisenbahn  die
nördlichen  Bezirke  der  Kolonie.  Dorthin  beabsichtigt
  die  Baumwollbau-Kommission  nunmehr
ihre  Propaganda  vorzuschieben.

Über  die  im  Sokodé-Bezirk  gezogene  Baumwolle
  aus  der  vom  Komitee  gelieferten  indischen
Saat  liegen  jetzt  weitere  Erfahrungen  vor,  welche
die  bisher  gemachten  günstigen  Beobachtungen
bestätigen.  Die  Ernte  betrug  bis  jetzt  (und  es
kommt  noch  bis  Oktober  etwas  dazu)  von
Gossypium  Neglectum:
Aussaat  18.  6.  07  von  1  ha  431  kg  Lint-Baumwolle

-  1.  7.07  =  1  322  -

14.  7.  0!  =  1  270
3.  8.  07  1  145=  -

Man  muß  die  indische  Baumwolle  also  früh
säeen.  Die  Juniaussaat  ergab  1¾  Ballen  pro
Hektar,  ein  quantitativ  vorzügliches  Ergebnis.

n  vu
        <pb n="1241" />
        W  1155  20

Wenn  die  qualitative  Schwäche  der  indischen
Baumwolle  im  Hinblick  auf  die  Transportunkosten
und  den  Marktwert  nicht  kaufmännisch  gegen  sie
spricht,  was  durch  größere  Mengen  reiner  indischer
Baumwolle,  welche  in  diesem  Jahre  geerntet
werden,  festgestellt  werden  müßte,  so  kann  der
Norden  Togos  bald  große  Mengen  davon  erzeugen.

Im  Jahre  1908  wurde  alle  vorhandene
Neglectumsaat  gesät;  1909  wird  etwa  die  Hälfte
der  für  die  Volkskultur  gebrauchten  Saat  vergeben
  werden  können,  und  1910  ein  rasches  Ansteigen
  des  produzierten  Quantums  beginnen,  das
bald  nach  Tausenden  von  Ballen  rechnen  kann.

Von  der  Neglectumsaat  ist  auch  nach  dem
Mangu-Bezirk  abgegeben.  Auch  indische  Jarisaat
  wurde  gesät  und  keimt  bereits.  Nicht  alle
indischen  Sorten  bewähren  sich  aber,  von  Hinganghat
  z.  B.  ist  man  schon  abgekommen.

Ein  größeres  Quantum  von  Caravonicasaat,
die  seitens  der  Baumwoll-Centrale  G.  m.  b.  H.
für  Eingeborenenkulturen  zur  Verfügung  gestellt
ist,  soll  in  der  nächsten  Saatzeit  in  verschiedenen
Bezirken  Togos  zur  Verteilung  gelangen.

Die  Baumwollbau-Kommission  beabsichtigt
nunmehr,  eine  Versuchspflanzung  im  nördlichen
  Togo  anzulegen,  die  sich  aus  kleinen
Anfängen  heraus  mit  der  Zeit  zu  einem  Institut
wie  die  vom  Komitee  begründete  Ackerbauschule
in  Nuatjä  entwickeln  soll.  Die  Anlage  soll  dem
bisherigen  Leiter  von  Nuatjä,  J.  W.  Robinson,
übertragen  werden.  Robinson,  der  seit  Jahren  in
gutem  Einvernehmen  mit  den  Eingeborenen  lebt,
ist  ferner  dazu  ausersehen,  die  Pflugkultur  bei
den  Eingeborenen  an  Stelle  der  Hackkultur  einzuführen;
  der  Anfang  soll  in  den  näördlichen
tsetsefreien  Gebieten,  insbesondere  von  Sokodé
aus,  gemacht  werden,  die  nach  Beendigung
der  Atakpame-Eisenbahn  dem  Weltverkehr  angeschlossen
  sind.  Die  Einführung  der  Pflugkultur
bei  den  Eingeborenen  an  Stelle  der  Hackkultur
würde  die  Möglichkeit  der  Bebauung  weit  größerer
Flächen  als  bisher  ohne  Vermehrung  der  Ackerbau
  treibenden  Bevölkerung  bieten.  Der  Mehrertrag
  der  Pflugkultur  wird  auf  ½  bis  8  des
Ertrages  der  Hackkultur  geschätzt.  ·

Zur  Einführung  des  Pfluges  in  Togo  sollen
zunächst  folgende  Maßnahmen  getroffen  werden:

1.  Einrichtung  von  Pflugdepots,  aus  welchen
die  Verteilung  der  Pflüge  und  sonst  geeigneter
landwirtschaftlicher  Geräte  erfolgt;

2.  Reisen  des  J.  W.  Robinson  und  eines
Gehilfen  in  der  Kolonie,  um  Propaganda  für  die
Einführung  des  Pfluges  zu  machen  und  die  Eingeborenen
  in  der  Handhabung  des  Pfluges  anzulernen.
  Der  Pflug  soll  dem  Eingeborenen
zunächst  leihweise  und  später  schenkungsweise  überlassen
  werden,  wenn  er  seinen  Boden  tatsächlich

 

mit  dem  Pfluge  bearbeitet  hat.  Je  nach  den
Leistungen  der  Eingeborenen  in  der  Pflugkultur
sollen  Pflugprämien  in  Geld  oder  Gebrauchsgegenständen
  gewährt  werden.

Eine  neue  Entkörnungsanlage  beabsichtigt
die  Baumwollbau-Kommission  im  nördlichen  Togo
zu  errichten,  und  zwar  in  Kpedji  nördlich  von
Atakpame.  Die  Anlage  besteht  aus  einer  70-Sägengin,
  einer  liegenden  Dampfmaschine  und
einer  amerikanischen  hydraulischen  Ballenpresse.

Über  die  Möglichkeit  der  Baumwoll-Eingeborenenkultur
  in  Togo  ist  eine  Karte  „Baumwollkarte
  von  Togo“  veröffentlicht.

Neuguinea.

In  Neuguinea  wird  W.  C.  Dammköhler  mit
Unterstützung  der  Baumwollbau-Kommission  neue
Kulturversuche  mit  ägyptischer  und  Togo-Saat
anstellen.  Das  für  die  Pflanzung  in  Aussicht
genommene  Gebiet  befindet  sich  unter  dem  146°
Länge  und  6°  15“  südlicher  Breite  ungefähr
400  m  über  dem  Meeresspiegel.

Dammkköhler  will  von  den  Eingeborenen  geeignetes
  Land  erwerben  und  die  Eingeborenen
zur  Baumwollkultur  anlernen.  Dammköhler  ist
ein  guter  Kenner  der  Kolonie  und  hat  mit  den
verschiedensten  Stämmen  lange  Zeit  in  bestem
Einvernehmen  gelebt;  seine  Ausreise  erfolgte  am
13.  September  d.  Is.

Auch  der  Katholischen  Mission  vom  heiligen
Geiste  in  Monumbo  hat  das  Komitee  ein  kleines
Quantum  ägyptischer  Saat  kostenfrei  geliefert.

Kamerun.

Über  neue  Kulturversuche  mit  Togo=  und
kalifornischer  Saat  im  Versuchsgarten  der  Station
Joko  berichtet  Oberleutnant  und  Stationschef
v.  Heigelin  an  das  Kaiserliche  Gouvernement:

„Die  Aussaat  erfolgte  Anfang  Juli  vorigen
Jahres.  Die  einzelnen  Standen  der  Togo-Baumwolle
  haben  jetzt  eine  durchschnittliche  Höhe  von
1,80  bis  2,20  m  erreicht,  während  diejenigen
des  kalifornischen  Saatguts  im  Durchschnitt  nur
1,20  bis  1,30  m  hoch  sind.  Leider  traten  in
den  Kapseln  Schädlinge  auf,  die  hauptsächlich  am
Stengelansatz  in  größeren  Mengen  zu  finden
waren.

Eine  Kultur  von  Togo-Baumwolle  verspricht
nach  den  hier  gemachten  Erfahrungen,  vorausgesetzt,
  daß  es  gelingt,  die  Schädlinge  rechtzeitig
zu  vernichten,  einigermaßen  Erfolg.

Die  Stauden  der  älteren  Kultur  sind  jetzt
etwa  3  m  hoch;  woher  die  Saat  stammt,  ist
nicht  mehr  festzustellen."“

Die  Gutachten  der  Chemnitzer  Actien-Spinnerei
über  Joko-Baumwolle  vom  18.  August  lauten,
wie  folgt:
        <pb n="1242" />
        #  1156  20

1.  Kalifornische  Baumwolle.

Diese  Baumwolle  hat  zum  wron  Teil  einen  langen,
seidigen  Stapel,  wenn  es  auch  den  Anschein  hat,  daß
die  teilweise  keescch-varigo  im  Stapel,  welcheb
zum  geringen  Teil  etwas  kurz  ist,  dem  Beimengen
nicht  gehörig  ausgereister  Baumwolle,  sowie  dem  etwas
zu  kräftig  betriebenen  Neinigungsprozeß.  Uzuschreiben
ist.  Beim  Vermeiden  dieser  beiden  5  hat  beim
weiterem  Anbau  diese  Qualität  eine  gewisse  Aussicht
auf  gute  Preise.  Die  Farbe  ist  gleichmäßig  und  leicht
gelblich  (ereamy),  vollständig  beim  Ginnen  verdorben,
Baumwolle  sehr  weich,  durch  Ginnen  grusig  und  knotig
geworden.  Wert  gut  beaimt  60  Pf.,  im  jetzigen  Zustand
  45  bis  50  Pf.  per  ½  kg.

2.  Togo-Baumwolle.

Der  Stapel  ist  zwar  kräftig,  aber  bei  großer  Verschiedenartigkeit
  nicht  sehr  lang  und  vor  allen  Dingen
sehr  spröde,  nur  zum  Teil  entspricht  er  der  hezeichnung
„z  stapel“,  dbenn  zum  Teil  ist  er  zu  kurz  dafür
Die  Farbe  ist  befriedigend  und  zeigt  eine  leicht  gelbliche
  Nuance.  An  der  Reinheit  der  Baumwolle  ist
nichts  eg  seben.  Genau  wie  bei  1.  schlechtes  Ginnen.

3.  Baumwolle  älterer  Kultur.

Der  Stapel  ist  zwar  zum  Teil  etwas  spröde,  Gidoch
sehr  kräftig  und  haltbar.  Die  Länge  sowie  die  Gleichmäßigkeit
  desselben  ist  ebenfalls  befriedigend.  Die
Farbe  ist  gleichmäßig  schön,  ziemlich  weiß,  mit  einer
gans  geringen  Abweichung  zu  crcam  n  der  Rein-Bitd
  D  Vaumwole  ist  nichts  auszusetzen.  der  5t

is  5
4  Baunwolt-  (ältere  Baumwolle).

Der  Stapel  ist  spröde  und  kräftig  von  mittelmäßiger
Länge.  Es  zeigen  sich  bei  der  Farbe  sehr  störende,
unausgereifte  Ptellen,  wie  auch  die  Reinheit  zu  wünschen
übrig  läßt.  Wert  50  Pf.

Aus  Alkassin  (Nordkamerun)  erhielt  das
Komitee  Eingeborenen-Baumwolle  durch  den  leider
inzwischen  gefallenen  Hauptmann  Glauning;
das  Urteil  der  Chemnitzer  Actien-Spinnerei  vom
11.  September  lautet:

Die  Alkassin-Baumwolle  mag  auf  dem  Transport
etwas  gelitten  haben  und  besonders  etwas  gelbfleckig
geworden  sein;  immerhin  läßt  sich  erkennen,  daß  ein
sehr  brauchbares  Produkt  vorliegt.  Der  Stapel  ist
nicht  sonderlich  lang,  aber  sehr  fest  und,  wie  sich  aus
einzelnen  unbeschädigten  Bolls  —ie  ließ,  seidig  und
iemlich  gleichmähig,  solche  Bolls  zeigen  auch  eine
Fö0h-l  weiße  Farbe.  Ich  schätze  die  Baumwolle  gleich
einer  fullymi  ling  Texas  von  gutem  Stapel  und  würde
sie  mit  51  Pf.  per  ½  kg  bewerten.

Südwestafrika.

Durch  die  erfolgreiche  Expedition  des  Hauptmanns
  Franke  ist  die  Ausdehnung  der  deutschen
Verwaltung  über  den  nördlichen  Teil  der  Kolonie,
der  allein  für  den  Baumwollbau  in  Betracht
kommt,  näher  gerückt.  Die  dort  mit  Togo-Saat
angestellten  kleinen  Kulturversuche  sind  ziemlich
günstig  ausgefallen.  Das  Komitee  befaßt  sich
daher  neuerdings  mit  dem  Plane  der  utsendung
einer  B  au
nach  diesem  Gebiet.

 

 

Deutsch-Ostafrika.

Endgültige  Zahlen  über  die  Ernte  1907/08
liegen  noch  nicht  vor.  Einer  früheren  Schätzung
des  Kommissariats  zufolge  soll  die  Ernte  1800
Ballen  à  500  Pfund  erreichen.  Der  für  ostafrikanische
  Baumwolle  erzielte  Durchschnittspreis
in  1907/08  beträgt  76  Pf.  per  ½  kg,  für
Baumwollsaat  108  “  per  Tonne.  Das  Komitee
hat  auch  für  das  Jahr  1909  die  folgende  Preisgarantie
  festgesetzt:

a)  entweder  jedes  Quantum  im  Schutzgebiet
produzierter  Baumwolle  in  Deutschland  ohne  Anrechnung
  einer  Kommission  bestmöglichst  zu  verkaufen
  und  den  Erlös  unter  Abzug  der  für  Seefracht,
  Seeversicherung,  Landungsspesen,  Eisenbahnfracht
  und  kleine  Spesen  entstandenen  Kosten
den  betreffenden  Verladern  zu  überweisen;

b)  oder  jedes  Quantum  Baumwolle  frei  Küste
Ostafrika  zum  Preis  von  40  Pfennig  für  ein
Pfund  entkörnte  Baumwolle  in  einer  der  ägyptischen
  „kully  good  fair“  gleichwertigen  oder  sie
übertreffenden  Qualität  und  30  Pfennig  für  ein
Pfund  entkörnte  Baumwolle  in  einer  der  ägyptischen
  „kully  good  fair“  nicht  gleichkommenden
Oualität  abzunehmen.

Die  von  Professor  Zimmermann-Amani
verfaßte  Anleitung  zum  Baumwollbau  erscheint
demnächst  in  zweiter  verbesserter  Auflage  und  gelangt
  in  deutscher  und  Suaheli-Sprache  zur  Verteilung.


Die  neue  Pflanzzeit  beginnt  —  verschieden
in  den  nördlichen  und  südlichen  Bezirken  der
Kolonie  —  zwischen  Februar  und  April.  Außer
der  in  der  Kolonie  selbst  gewonnenen  Saat  hat
das  Komitee  Saatgut  im  Werte  von  etwa
30  000  .X  beschafft  und  weiterhin  Bestellungen
für  die  Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft,  die
Firma  Hermann  Schubert  und  Herrn  Dr.  Groppler
vermittelt.  Von  ägyptischer,  bester  auserlefener
Saat  wurden  vom  Komitee  über  1500  Zentner
Mitafifi,  über  1000  Zentner  Abassi  und  2  Zentner
Joanowich  in  diesem  Jahre  in  der  Kolonie  eingeführt.
  Ausdrücklich  bemerkt  das  Komitee,  daß
den  Lieferanten  allerbeste  auserlesene  Qualität
des  Saatgutes  zur  Pflicht  gemacht  ist  und  daß
die  Lieferanten  diese  Verpflichtung  übernommen

aben.

Im  Bezirk  Tanga  soll  dieses  Jahr  auch  ein
Versuch  mit  Togo-Saat  unternommen  werden.

Wegen  der  neuerdings  vielgenannten  Caravonica-Baumwolle
  haben  zwischen  dem  Komitee
und  der  Baumwoll-Centrale  G.  m.  b.  H.  Verhandlungen
  stattgefunden,  die  zu  folgender  Erklärung
  der  Baumwoll-Centrale  G.  m.  b.  H.  geführt
  haben:
        <pb n="1243" />
        W  1157  c□

Wir  erklären  uns  bereit,  für  die  Pflanzzeit  1909
beste  Caravonicasaat  „Thomatis“  der  Qualitäten  Wool,
Sil  und  Alpacca  unter  folgenden  Bedingungen  abzugeben:


1.  die  Abgabe  der  Saat  erfolgt  kostenlos  loko  Hafenort
  der  Kolonien:
der  Saatabnehmer  verpflichtet  sich,  der  Baumwoll=Centrale
  G.  m.  b.  H.  jährlich  10  Pf.  (zehn
Pfennig)  für  den  ertragliefernden  Vaumr  zu  bezahlen.
  Erster  Zahlungstermin  31.  Dezember  1909.
Die  Zahlungsverpflichtung  besteht  solange  als
der  einzelne  Euh  einen  Ertrag  liefert,  aber  nicht
änger  81
bei  Lels  100o  sen  der  Verkäufer  dafür  ein,
daß  der  neue  Eigentümer  die  Verpflichtungen  erült.
  E.  der  Verkäufer  gegen  die  Baumwoll-Cenrale

.  der  Saabnehmer  verpflichtet  sich  ferner  zur  Verhütung
  von  Degenerationen  und  zur  Erzielung
eines  gleichmäßigen  hochwertigen  Produktes,  die
gewonnene  Absaat  zu  vernichten  und  auf  keinen
Fall  zu  veräußern  oder  sonst  in  den  Verkehr  zu
bringen.  auch  nicht  zur  Aussaat  außerhalb  der
Kolon
Crftlluongsor:.  ist  Berlin.

Bei  dem  Interesse,  welches  diese  neue  Saat
fortgesetzt  in  Anspruch  nimmt,  werden  die  folgenden
  gutachtlichen  Außerungen  wiedergegeben:

Die  Ostafrikanische  Eilenkahngesellchait  berichtet
  uns  am  28.  Oktober:

„Wir  haben  bisher  nur  urne  Versuche  mit  Caravonica
  gemacht,  die  allerdings  nach  Angaben  unseres
landwirtschaftlichen  Kommissars  bisher  recht  gut  ausgefallen
  sind.  Da  die  Versuche  noch  nicht  abgeschlossen
sind,  haben  wir  noch  Feinen  abschließenden  Bericht  erhalten.
  Von  gelegentlichen  Bemerkungen  in  allgemeinen
Berichten  können  wir  Ihnen  das  Folgende  mitteilen:

„ÜNber  die  Caravonica  kann  ich  nur  gutes  be-„richien.

  Trotz  der  Trockenheit  und  der  Stürme

Chat  sie  immer  noch  ein  frisches  Aussehen,  und

„habe  ich  bei  vollentwickelten  Pflanzen  300  bis  400

-Hruchulopsein  pro  Pflanze  gezählt.  Besonders

—Silt  ist  sehr  gesund  und  zeigt  gute  Wolle,  40  bis
mm  Stapel:  Alpacca  scheint  den  Insekten  mehr
v6#  nnnsh  zu  sein,  während  die  daneben  stehende

„Silk  ##  fast  frei  von  Insekten  hält.

Die  Pflanzen  haben  sich  trotz  der  dieejährigen
„Trockenzein  gut  entwickelt  und  scheinen  sehr  hart
„zu  sein.  Silk  hat  allerdings  etwas  gekräuselte
„Blätter,  doch  dürfte  dies  der  eigentümliche
„Charakter  der  Sorte  sein.  da  sie  sich  trotzdem  gut

„weiter  entwickelt.  Die  Form,  Blätter  und  Blüten

sind  ähnlich  der  ägyptischen  Baumwolle;  nur  ist

„die  Caravonica  stärker  und  astreicher.“

Wir  gehen  jetzt  daran,  die  Versuche  in  etwas
größerem  Umfan  he  fortausetzen  und  werden  Ihnen
s.  Zt.  gern  Mitteilung  von  dem  Ergebnis  zukommen
lassen.“

10

1

 

Ot

 

#  1

Aus  den  Berichten  über  die  Entwicklung  der
Pflanzung  der  Baumwollschule  Panganja  in
den  letzten  Monaten  ist  bemerkenswert:

Die  Baumwollstauden  haben  sich  gut  entwickelt
  und  es  kann  voraussichtlich  mit  einer
Ernte  von  75  000  Pfund  Rohbaumwolle  gerechnet
werden.  Die  Ernte  wird  voraussichtlich  Mitte

 

September  beginnen  und  Mitte  Dezember  beendet
sein.  Das  Vieh  ist  gesund  und  befindet  sich  in
einem  guten  Futterzustand.  Zur  Unterbringung
der  Schüler  und  Arbeiter  ist  die  Errichtung  von
Arbeiterwohnungen  erforderlich  geworden.

Nach  den  bisherigen  Erfahrungen  hat  sich  für
die  Gebiete  am  oberen  Rufidji,  wo  sich  die  Baumwollschule
  Panganja  befindet,  als  die  günstigste
Pflanzzeit  der  Monat  März  herausgestellt.  Die
hinsichtlich  der  besten  Pflanzweite  angestellten
Versuche  haben  ergeben,  daß  ein  Abstand  von
1:  1  m  zwischen  den  Reihen  und  60  ecm  in  den
Reihen  zu  empfehlen  ist.  Schädlinge  wurden  in
diesem  Jahre  bisher  nicht  beobachtet.  Die  auf
einigen  eingeborenen  Pflanzungen  aufgetretenen
weißen  Ameisen  wurden  erfolgreich  dadurch  bekämpft,
  daß  um  die  bedrohten  Felder  eine  kleine
Aschenschicht  gelegt  wurde,  ein  Versuch,  der  sich
recht  gut  bewährt  hat.  Um  ganz  sicher  zu  gehen,
empfiehlt  es  sich,  zwischen  die  Asche  etwas  Parisergrün
  zu  mischen.

Neuerdings  erhalten  auch  deutsche  Landwirte
auf  der  Baumwoll-Versuchspflanzung  Panganja
Gelegenheit,  sich  in  der  Baumwollkultur  auszubilden;
  so  hat  der  Leiter  der  Baumwollpflanzung
von  Conrad  Scholtz,  Hamburg,  einen  mehrmonatlichen
  Lehrkursus  dort  durchgemacht.  Einem
anderen  Interessenten  hat  das  Komitee  kürzlich
die  Genehmigung  zum  Studium  der  Baumwollkultur
  auf  der  Versuchspflanzung  erteilt.

Allgemeines  Interesse  verdienen  die  Reiseberichte
  des  Beamten  des  Komitees,  Landwirt
Migdalski,  über  Ost=  und  West-Usambara
und  der  Bericht  des  Herrn  v.  Palm  über  seine
Bereisung  der  südlichen  Küstengebiete.

Usambara.

Der  Stand  der  Baumwollpflanzungen  in  Usambara.
insbesondere  im  Luengera-Tal  war  recht  gut  und  die
bisherige  Entwicklung  sehr  gesund.  Auch  an  der
ganzen  Usambarabahnstrecke,  wo  Baumwoll-Neupflanzungen
  vorhanden  waren,  war  der  derzeitige  Stand
gut.  Migdalski  hält  die  Böden  am  Fuße  der  lUsambara-Berge
  und  im  Luengera-Tal  für  Abassi  vorzüglich

geeigne  und  stellt  diese  Boden  den  Kilossaböden  gleich.

e  Ostafrikanische  Pilanzungsgesellschait  hatte  in
Matchien  70  ha  und  in  Quata  100  ha  Baumwolle  in
Zwischenkultur  mit  Rautichur  gepflanzt.  Die  Baumwolle
  stand  recht  gut.  enso  die  Kulturen  der
Pflanzer  v.  Levinski  und  v.  Willisen  in  Magoma
und  65  ha  des  Pflanzers  Grothmann  in  Makuynni.
Der  Stand  der  Baumwolle  des  Pastor  Klewe  (etwa
40  ha)  war  ebenfalls  gut.

Die  Baumwollpflanzung  des  Pflanzers  Eismann
in  Hale,  der  100  ha  angebaut  hat,  bezeichnet  Migdalski
als  mustergültig,  den  dortigen  Boden  als  erstklassig.
Der  Pflanzer  Zwillich  hat  in  der  Nähe  von  Niussi
15  ha,  der  Pflanger  Rau  35  bis  40  ha  und  der
Pflanzer  v.  Leckow  etwa  40  ha  mit  Baumwolle  bestellt,
  deren  Stand  nichts  zu  wünschen  übrig  ließ.
Einen  erfreulichen  Anblick  gewährte  auch  die  Pflanzung

3
        <pb n="1244" />
        W  1158  20

des  Pflanzers  v.  Busse  in  Ngomeni,  der  100  ha  Baumwolle,
  zum  Teil  als  Zwischenkulmr.  angebaut  ban
Ebensogut  standen  die  65  hn  des  Pflangers  Weber  ie
Ngomeni.  In  Lewa  waren  60  ha  mit  Baumwolkte  be
stellt,  die  eine  gute  Ernte  versprachen.
Migdalski  beobachtete  auf  verschiedenen  Pflanzungen,
  daß  beim  Hacken  der  Baumwolle  das  Unkraut
zu  einem  Damm  zwischen  je  zwei  Reihen  zusammeneschoben
  wurde,  er  hält  dieses  Reinigungssystem  für
*  alsch;  denn  der  Grasdamm  bietet  dem  Ungeziefer  zuviel
  Schlupfwinkel,  auch  kann  auf  diese  Weise  die  Vermehrung
  der  Baumwollschädlinge  ungestört  vor  sich

Migdalen  stattete  auch  dem  Biologisch-Landwirtlichen
  Institut  zu  Amani  einen  längeren  Besuch  ab,
wo  Herr  Professor  Ir.  Zummermann  ihm  dankenswerterweise
  die  ausgedehnten  Kulturversuche  des  Instituts
  vorführte.  Bei  einem  Kulturversuch  mit  Caravonica-Baumwolle
  quf  der  Institutsstation  im  Sigi-Tal
war  ein  großer  ?  des  Samens  nicht  aufgegangen.
Die  auflegabegene-  Baum#wolll  entwickelte  sich  zwar
kräftig,  aber  sehr  ungleichmäßig.  Die  im  Vorjahre
mit  Caravonica-Saat  gemachten  Versuche  ergaben  eine
Baumwolle,  deren  Stapel  recht  kurz  ausöill.  Das  Institut
  Amani  hat  auch  eingehende  Düngungsversuche
bei  der  Baumwollkultur  unternommen,  Wer  deren  Er-Cebnisse
  indessen  Berichte  noch  nicht  vorliegen.

Die  Baumwollentkörnungsanlage  in  Mhao  befand
sich  in  einer  tadellosen  Verfassung.  Die  mit  zwei
Hins  ausgestattete  Anlage  wird  mit  Wasserkraft  berieben.

  Die  Kraft  der  Turbine  reicht  nach  Ansicht
riuni-  völlig  aus,  noch  eine  dritte  Gin  zu  betrei


 

Bezirk  Lindi.

In  der  Hauptsache  werden  im  Lindi-Bezirk  von  den
großen  Gesellschaften  Agaven  und  Kantschuk  gebaut.
Nur  einige  Pflanzer  haben  Versuche  mit  Baumwolle

macht.
ge  Bei  dem  Pflanzer  Hanisch  steht  die  Baumwolle
(etwa  80  ha  auf  leichtem  Boden)  noch  ganz  gut,  doch
ist,  wohl  infolge  ungenügender  Nährstoffe,  Kräuselkrankheit
  in  die  Baumwolle  gekommen.  Hanisch  wird
aber  noch  eine  ganz  gute  Ernte  ergielen,  da  die  Pflanzen
schon  gut  vorwärts  gekommen  waren.  Der  Pflanzer
Werneyer  hat  etwa  30  ha  mit  Baumwolle  bestellt.
teilweise  mit  Kautschuk  in  Zwischenkultur.  Die  Baumwollernte
  verspricht,  falls  noch  einige  Regenschauer
kommen,  4ut  zu  werden.  Der  Boden  ist  hier  für  den
Baumwollbau  äußerst  üastig,  Werneyers  Pflanzung
liegt  am  Luknledy-Fluß,  so  daß  hier,  falls  die  Mittel
vorhanden,  eine  gute  Vewasfeeungkankage  geschaffen
werden  kann.  Obwohl  der  Boden  im  ganzen  Tal
schwarzer  Ton  ist,  so  scheint  er  doch  E  aeis  verkrusten,
und  seine  Bearbeitung  ist  nicht  sehr  sch

Das  Südland-Syndikat  am  ’  hat  in
diesem  Jahre  nur  Caravonica-Baumwolle  ausgesät
und  einzelne  Pflanzen  haben  sich  bioher  recht  gut  entwickelt.


Eingeborene  bauen  bis  #jetzt  im  Lindi-Begirk  noch
keine  Baumwolle

 

Bezirk  Kilwa.

Es  befinden  sich  600  ha  unter  europäischer  Kultur.
Die  Baumwolle  steht  je  nach  dem  Boden  und  dessen
Bearbeitung  teilweise  recht  guta  manchmal  schlechter.
Den  besten  Eindruck  macht  sie  bei  Pflanzer  Steinhagen,
  der  etwa  100  ha  angebaut  hat.  Der  Boden
ist  günstig  für  Baumwolle,  ein  guter,  nahrhafter,  etwas
sandiger  Talboden,  welcher  sich  leicht  bearbeiten  läßt.

Sehr  gut  steht  die  Baumwolle  auf  der  neuen  Plantage
  der  Kilwa-Pflanzungsgesellschaft,  wo  mit

 

dem  Dampfpflug  gearbeiter  wird.  Leider  sind  in  dem
ersten  Jahre  nur  etwa  80  ha  mit  Baumwolle  bepflanzt

worden.  Der  Unterschied  zwischen  Pflug=  und  Hack-Uubre
  läßt  sich  hier  am  besten  sehen.  Steinhagen  ist
der  einzige,  welcher  mit  Gespannvieh  pflügt,  während
alle  anderen  kleineren  europäischen  Betriebe  bis  jetzt
mit  Hackkultur  arbeiten,  zum  Lroßen  Zell.  sweil  das
nötige  Fuovieh  nicht  a  bescho  haffen  oden  auf
der  Pflanzung  der  Ki  belchastenit.  Der  choder  ist
ähnlich  wie  bei  Steinhagen,  jedoch  etwas  schwerer.
Der  Ansiedler  Jung  hat  etwa  40  ha,  und  der  Ansiedler
Meyer  etwa  90  hba  recht  gute  Baumwolle.  Die  Baumwolle
  steht  trotz  Hackkultur  ziemlich  gleichmäßig  und
kräftig  auf  einem  schwarzen  sandigen  Lehmboden.
welcher  im  Untergrund  auf  Korallenkalk  lagert  und
daher  durchlässig  ist.  Meyer  hat  einer  Anzahl  von
Eingeborenen  Vorschuß  gegeben,  um  von  ihnen  Baumwolle
  zu  erhalten.  Die  Baumwolle  des  Ansiedlers
Meyer  steht  nicht  so  gut,  obwohl  sein  Boden  ganz
ähnlich  dem  der  bndernt  Ansiedler  ist.  Er  hat  etwa
80  hn  durch  Hackkultur  bestellt.

Es  sind  noch  zu  nennen  die  Plautage  des  Kommunesekretärs
  Kuhne  ferner  die  der  Ansiedler  Jäschke
und  Knorre.  Die  Böden  dieser  Pflanzungen  eignen
sich  weniger  für  den  Anbau  von  Baumwolle:  in  der
Hauptsache  bestehen  sie  aus  lehmigem  Sand,  der
besser  für  Kokospalmen  eignet.  Die  Baumwolle  sht
daher  auch  kurz,  mit  verhältnismäßig  wenig  Fruchtansatz.
  Kuhne  hat  denn  auch  Palmenkultur  als  Zwischenkultur
  begonnen.  Kunorre  hat  versucht,  mit  Hnstdünger
  nachzuhelfen.  Durch  zuviel  Kainit  sind
Pflanzen  allerdings  in  die  Höhe  geschossen,  bibeessan
ist  der  ganze  Fruchtansatz  abgefallen  und  die  Ernte
wird  gering  sein,  außerdem  ist  die  Baumwolle  von
Rost  befallen;  die  Baumwolle  von  Jäschke  ist  stark
verunkrautet.  ie  Regenverhältmisse  waren  in  diesem
Jahre  im  Bezirk  K  8  nicht  günstig.  Bis  Ende  Mai
waren  nur  431  mm  Regen  gefallen,  statt  wie  sousft
etwa  800  mm.  Im  Juni  sind  noch  verschiedene  Schauer
niedergegangen,  die  Baumwolle  hat  sich  daher  noch
gut  erholen  können.

Von  Eingeborenen-Baumvolle  sind  im  Kilwabezirk
etwa  350  bis  500  ha  angebau

Bezirk  Mohorro,  Rufidji.

In  diesem  Bezirk  ist  bis  jetzt  die  Eingeborenenkulmur
bedeutend  größer  als  die  Europäerkultur,  da  außer
der  Baumwollschule  Panganja  nur  noch  die
Schubert=  Plantage  etwa  Wa  mit  Baumwolle
bepflanzt  hat.  Es  ist  erfreulich  zu  sehen,  wie  die  Eingeborenen
  am  Rufidji  arbeiten.  Man  sieht  da  Felder,
welche  peinlich  sanber  gehalten  sind,  und  die  Baumwolle
  steht  im  großen  und  ganzen  recht  guti  sie  ist
gesund,  hat  einen  guten  Fruchtansatz  und  verspricht
eine  gute  Ernte.  Es  befinden  sich  dort  schätzungsweise
  etwa  800  bis  1000  ha  mit  Eingeborenen-Baumwolle
  unter  Kultur.  Der  Boden  ist  für  Hackkultur  gut
geeignet;  es  ist  ein  durchlässiger,  sandiger,  schwarzer
Tonboden,  welcher  nie  verkrustet,  auch  in  der  trocknen
Zeit  nicht  hart  wird  und  immer  bearbeitet  werden
kann.  Ein  großer  Vorteil  für  den  Baumwollbau  am
Rufidji  ist  ferner  der  alle  Morgen  stark  fallende  Tau,
welcher  täglich  einen  guten  Teil  der  nötigen  Feuchtigkeit
  bringt,  ohne  der  Baumwolle  zu  schaden.

Einen  recht  guten  Erfolg  im  Baumwollbau
mit  Bewässerung  erzielte  die  Mission  in  Kiurin
(Bezirk  Moschi).  Dieselbe  erntete  von  einem
Areal  von  6  ha  durchschnittlich  7½  Zentner  reine
Baumwolle  pro  Hektar.
        <pb n="1245" />
        G  1159  20

Der  Ausbreitung  der  Baumwollkultur  im
Bezirk  Moschi  Rechnung  tragend,  hat  der  Kommunalverband
  Moschi  beschlossen,  in  Moschi  eine
Entkörnungsanlage  aufzustellen,  die  mit  Wasserkraft
  betrieben  werden  soll.

Von  der  Vertretung  des  Komitees  in  Daressalam
  wird  ferner  im  Interesse  der  zahlreichen
Baumwollpflanzungen  an  der  Morogoro-Eisenbahn
  die  Wiedereinrichtung  einer  Entkörnungsanlage
  in  Daressalam  empfohlen.

Der  Kaufmann  Wiegand,  der  in  der  Landschaft
  Nera  am  Victoriasee  seit  Jahren  Baumwollkultur
  betreibt  und  die  dortigen  Eingeborenen
zur  Baumwollkultur  anhält,  will  es  nunmehr
auch  übernehmen,  die  Pflugkultur  in  jenen  Gebieten
  einzuführen.  Wiegand,  der  auf  seiner
eigenen  Pflanzung  bereits  gepflügt  und  eine  Reihe
von  Eingeborenen  in  der  Handhabung  des  Pfluges
ausgebildet  hat,  will  zunächst  einen  Teil  der  von
ihm  ausgebildeten  Leute  einer  Anzahl  von  Dorfhäuptlingen
  überweisen,  um  letztere  in  der  Pflugkultur
  zu  unterrichten.  Wiegand  hat  zur  letzten
Saatzeit  30  000  Pfund  Baumwollsaat  an  Eingeborene
  gegeben.  Bei  seiner  Bereisung  der  Eingeborenenkulturen
  sah  er  Felder  von  3,  4,  5,  ja
sogar  7  und  8  ha  mit  Baumwolle  bepflanzt.
Im  Jahre  1907  wurde  bei  Wiegand  von  etwa
6000  Eingeborenen  Baumwolle  angeliefert.  In
diesem  Jahre  haben  nach  Mitteilungen  Wiegands
etwa  10  000  Eingeborene  Baumwolle  gepflanzt,
was  einem  Areal  von  800  ha  entsprechen  mag.
Nach  Wiegand  ist  die  Baumwollkultur  in  den
dortigen  Gebieten  eingeführt.  Die  von  Wiegand
eingerichte  Entkörnungsanlage  besteht  aus  28  Handwalzengins,
  einer  Göpelgin  und  drei  Handpressen
für  Ballen  von  50  kg.

In  der  Nähe  des  Speakgolfes  sind  inzwischen
  weitere  Baumwollpflanzungen  entstanden,
und  zwar  die  Pflanzung  Köhler  mit  30  ha,  die
Pflanzung  Brunnhoff  mit  100  ha;  außerdem
befaßt  sich  bekanntlich  die  französische  Mission  auf
der  Insel  Ukerewe  mit  Baumwollkultur.

Über  die  in  der  Kolonie  etablierten  Pflanzungsgesellschaften
  ist  in  dem  letzten  Bericht  ausführlich
berichtet.  Der  Bericht  über  den  Fortgang  der
sich  naturgemäß  langsam  entwickelnden  Pflanzungen
ist  dem  Frühjahrsbericht  1909  vorbehalten.  Von
neugegründeten  Baumwoll-Pflanzungsgesellschaften
sind  zu  nennen  die  Rufijya-Pflanzungs-Gesellschaft
  m.  b.  H.  in.  Mturuma  am  Rufidji  und
Roll  C  Hürstel  Plantage  Greiz  bei  Mohorro.

*
.

Mit  der  allgemeinen  wirtschaftlichen  Entwicklung
  der  Kolonie  und  insbesondere  mit  der
Verbesserung  der  Verkehrsverhältnisse  Schritt
haltend,  beabsichtigt  die  Baumwoll-Kommission

 

die  Organisation  des  Baumwollbaues

weiter  auszugestalten:

1.  durch  Ausbau  der  Baumwollschule  Panganja
am  Rufidji,

2.  durch  Anlage  einer  Entkörnungsanlage  in
Lindi,  .  -

3.  durch  Vorbereitung  einer  Versuchspflanzung
und  Entkörnungsanlage  in  Tabora,

4.  durch  Wiedererrichtung  einer  Entkörnungs—
anlage  in  Daressalam  an  Stelle  der  nach
Mohorro  überführten,

5.  durch  planmäßige  Einführung  des  Pfluges
bei  der  eingeborenen  Bevölkerung,  die  in
folgender  Weise  gedacht  ist:

a)  durch  Entsendung  von  Tropenlandwirten,
welche  die  Kolonie  fortgesetzt  bereisen,
Propaganda  für  die  Einführung  des
Pfluges  machen  und  die  Eingeborenen
in  der  Handhabung  des  Pfluges  anlernen
sollen.  Der  Pflug  soll  dem  Eingeborenen
zunächst  leihweise  gegeben  und  später
schenkungsweise  überlassen  werden,  wenn
er  seinen  Boden  tatsächlich  mit  dem  Pflug
bearbeitet  hat.  Je  nach  den  Leistungen
der  Eingeborenen  in  der  Pflugkultur
sollen  Pflugprämien  in  Geld  oder  in
Gebrauchsgegenständen  gewährt  werden.

b)  durch  Einrichtung  von  Pflugdepots  und
Pflugkulturstationen.  Aus  den  Pflugdepots
  soll  Verteilung  der  Pflüge  und
sonst  geeigneter  landwirtschaftlicher  Geräte
  erfolgen.

6.  durch  planmäßige  Bekämpfung  der  Baumwollschädlinge
  durch  Anstellung  eines  Fachmannes
  am  Kaiserlichen  Biologisch-Landwirtschaftlichen
  Institut  zu  Amani.  Diesem
Fachmann  würde  die  fortgesetzte  Bereisung
der  Baumwollpflanzungen  obliegen,  um  an
Ort  und  Stelle  die  Schädlingsfrage  zu  studieren
  und  Material  zur  sachgemäßen  Bekämpfung
  zu  sammeln.  Das  gesammelte
Material  würde  dann  im  Institut  zu  Amani,
dem  bekanntlich  alle  erforderlichen  Hilfsmittel
zur  Verfügung  stehen,  verarbeitet  werden.
Uber  die  Möglichkeit  der  Baumwoll-Eingeborenenkultur

  in  Deutsch-Ostafrika  ist  eine  Karte
„Baumwollbau  in  Deutsch-Ostafrika“  veröffentlicht.


*

Von  Interesse  ist  die  kürzlich  aus  Amerika
gemeldete  Erfindung  einer  mechanischen  Baumwollpflückmaschine,
  die  ersten  kleinen  Versuche
sollen  günstig  ausgefallen  sein,  doch  liegen  Berichte
  über  ein  Arbeiten  der  Maschine  im  Baumwollfelde
  noch  nicht  vor.
        <pb n="1246" />
        G  1160

Die  Baumwoll-Kommission  beabsichtigt  im
Frühjahr  1909  eine  Ausstellung  deutscher
Baumwoll-Erntebereitungsmaschinen  in
Konkurrenz  mit  amerikanischen  und  englischen  und
deutscher  Fabrikate  aus  deutscher  Kolonial-=Baumwolle
  zu  veranstalten.  Zur  Vorführung
der  Konkurrenzmaschinen  sollen  die  erforderlichen
Quantitäten  Rohbaumwolle  aus  den  Kolonien
beschafft  werden.  Die  besten  deutschen  Maschinen
sollen  prämiiert  werden.  Nach  Schluß  der  Ausstellung
  sollen  diejenigen  deutschen  Maschinen,
deren  Konkurrenzfähigkeit  nachgewiesen  ist,  in  den
deutschen  Kolonien  aufgestellt  werden,  um  dort
der  Förderung  des  Baumwollbaues  zu  dienen.
Als  ein  sehr  geeignetes  Mittel,  die  Baumwollkultur
  auszubreiten,  hat  sich,  wie  dies  in  den
Baumwollberichten  mehrfach  ausgeführt  wurde,
die  Aufstellung  von  Entkörnungsanlagen  in  Gebieten,
  in  denen  der  Baumwollbau  noch  in  den
ersten  Anfängen  steckt,  erwiesen.  Das  sichtbare
Vertrauen  des  Europäers  auf  ein  dauerndes
Baumwollgeschäft,  die  Einrichtung  von  Entkörnungsa
  nlagen  und  Baumwollmärkten  stärkt  das
Vertrauen  der  eingeborenen  Bevölkerung  zur
Baumwollkultur.

Weiteres  aus  dem  Arbeitsbereich  des  Kolonial--Wirtschafstlichen
  Komitees.)

Unter  Beteiligung  von  Vertretern  industrieller
und  kaufmännischer  Körperschaften,  der  kolonialen
Wissenschaften  und  des  Reichstags  haben  unter
dem  Vorsitz  von  Karl  Supf  am  10.  und
11.  November  die  Herbstverhandlungen  des
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitees  stattgesunden.
Dabei  wurden  über  die  Arbeiten  des  Komitees
u.  a.  die  nachstehenden  Mitteilungen  gemacht:

Guttap  ercha=  und  Kautschuk-Unternehmen
in  Neuguinea.

Der  Stand  des  Unternehmens  ist  zur  Zeit
folgender:  Anfang  März  unternahm  Gouverneur
Dr.  Hahl  gemeinsam  mit  Dr.  Schlechter  eine
Erkundig  ungstour  nach  dem  Uaria  (Herkulesfluß).
In  dem  durchzogenen  Gebiete  konnte  das  reichliche
  Vorkommen  von  Guttabäumen,  sowie  von
zahlreichen  Kautschuklianen  festgestellt  werden.
Auch  wurde  häufig  eine  wilde  Bananenart  beobachtet,
  deren  wirtschaftliche  Ausnutzung  auf
Fasern  gute  Aussichten  auf  Erfolg  zu  hoben
scheint.

Mit  Freuden  ist  zu  begrüßen,  daß  jetzt  auch
die  einheimische  Bevölkerung  beginnt,  die  Ge-*)

  Vgl.,D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  12,  S.  580  ff.

 

winnung  der  Guttapercha  aufzunehmen.  Die
ersten  Versuche,  sie  zur  planmäßigen  Bereitung
von  Gutta  heranzuziehen,  sind  in  der  Jambo-Ebene
  und  am  Fuße  des  Finisterre-Gebirges  mit
gutem  Erfolg  gemacht  worden.  Es  steht  zu  erwarten,
  daß  die  verhältnismäßig  intelligente  Bevölkerung
  den  Vorteil,  den  die  Arbeit  für  sie  mit
sich  bringt,  rasch  begreifen  wird.

Auf  einer  im  August  vom  Gouverneur  mit
Dr.  Schlechter  nach  dem  Ramufluß  vorgenommenen
  Erkundungs-Expedition  wurde  festgestellt,
daß  im  Gebiete  des  Kani=  und  Ibo-Gebirges,
welche  die  Verbindung  zwischen  dem  Finisterreund
  Ortzen-Gebirge  darstellen,  gutta=  und  kautschukhaltige
  Bäume  ebenso  wenig  vorkommen,
wie  im  Steppengebiet  des  oberen  Ramu,  einschließlich
  der  Vorberge  zum  Krätke-Gebirge  und
zum  östlichen  Hauptstock  des  Bismarck-Gebirges.
Für  die  Fortführung  des  Unternehmens  ergibt
sich  daraus  der  Schluß,  daß  der  nächste  Vorstoß
vom  Ibo  aus  in  südwestlicher  Richtung  zu  erfolgen
  hat,  um  die  Talwälder  des  mittleren  Ramu
zu  erreichen  und  von  dort  aus  den  Ausstieg  zum
mittleren  Gebirgsstock  des  Bismarck-Gebirges  zu
versuchen.

Nach  den  bisherigen  Ergebnissen  sind  Guttaperchabäume,
  zum  Teile  in  großen  Mengen,  bis
jetzt  festgestellt  worden  in  den  Flußtälern  des
Finisterre-Gebirges,  im  Minjem-Tal,  in  der  Gogol-Kuru-Ebene,
  im  Hinterlande  von  Friedrich-Wilhelmshafen
  und  im  Uaria-Tal.  Auch  das
Gebiet  um  Eitape  wird  wahrscheinlich  reichlich
Guttabestände  ausweisen.  Brauchbar  für  den
Handel  scheint  nach  Ansicht  des  Gouverneurs  nur
die  Art  zu  sein,  die  nach  dem  Aussehen  von
Blättern  und  Blüten  als  „Palaquium  Supfianum“
angesprochen  werden  muß  und  bei  den  Malayen
Gutta  mera  heißt.

An  Guttapercha  sind  bis  jetzt  im  ganzen  etwa
4350  Pfund  verschiedener  Qualität  nach  Deutschland
  verschifft  worden.  Die  Norddeutschen  Seekabelwerke,
  Nordenham,  die  mit  der  Neuguinea-Guttapercha
  fabrikatorische  Versuche  vornahmen,
haben  festgestellt,  daß  die  bessere  Qualität  derselben
  zwar  zur  alleinigen  Verwendung  nicht
geeignet  erscheint,  wohl  aber  als  Mischsorte  bei
der  Seekabelfabrikation  recht  gut  verwendet  werden
kann.

Die  Hauptausgabe  der  Expedition  wird  für
die  nächste  Zeit  hauptsächlich  darin  bestehen,  im
weiteren  Maßstabe  die  Eingeborenen  zur  Guttagewinnung
  anzulernen,  wobei  das  Augenmerk
auf  die  Gewinnung  der  besseren  Qualität  zu
richten  ist,  um  das  so  wichtige  Handelsprodukt
dauernd  dem  heimischen  Markte  zu  sichern.
        <pb n="1247" />
        W  1161  2

Einführung  der  Olpalme  als  Eingeborenen-Kultur
  in  Deutsch-Ostafrika.

Die  von  der  jüngsten  Afrika-Expedition  des
Herzog  Adolf  Friedrich  zu  Mecklenburg  dem
Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  zur  Verfügung
gestellten  Berichte  über  die  Olpalmenbestände  am
Tanganikasee  haben  die  Aufmerksamkeit  des
Komitees  auf  diese  für  Ostafrika  aussichtsreiche
Kultur  gelenkt.  Nach  eingehendem  Studium  der
Frage  hat  das  Komitee  beschlossen,  die  Olpalmen-=kultur
  in  Deutsch-Ostafrika  einzuführen.  Die
Kultur  soll  zunächst  in  den  Niederungen  und
Flußtälern  der  Küstengebiete  unternommen  werden,
die  (wegen  der  gegenwärtig  noch  mangelhaften
Transportverhältnisse  im  Innern)  vorläufig  allein
in  Betracht  kommen.

Später  wird  das  Komitee,  mit  dem  Bau  der
jetzt  bewilligten  Eisenbahnlinien  Schritt  haltend,
versuchen,  die  Olpalme  auch  in  dem  klimatisch
noch  günstigeren  Junern  der  Kolonie  heimisch  zu
machen  und  einer  Ausnutzung  der  heute  schon
(zum  Beispiel  am  Tanganikasee)  vorkommenden
Olpalmen-Bestände  näherzutreten.

Die  Einführung  der  Olpalmen-Volkskultur  ist
in  ähnlicher  Weise  wie  die  der  Baumwoll-Volkskultur
  gedacht  nämlich:

1.  durch  Anlage  einer  Olpalmen-Versuchspflanzung
  und  -Schule  in  einem  durch  seine
klimatischen  Verhältnisse  geeigneten  Gebiet;

4.  durch  den  Betrieb  der  Versuchspflanzung:
Aussaat  von  west=  und  ostafrikanischen  und
in  Indien  akklimatisierten  Olpalmen,  Feststellung
  der  geeignetsten  Spielarten  durch
Kreuzung  und  Zuchtwahl  einheimischer  und
fremder  Sorten,  Bekämpfung  etwaiger  Schädlinge
  usw.;

durch  Reisen  von  Olpalmenexperten  in  der
Kolonie  zur  Propaganda  für  die  Olpalme,
Verteilung  von  ausgesuchtem  Saatgut  und
Kontrolle  der  Pflanzungen  der  Eingeborenen;

1.#  durch  Herausgabe  und  Verbreitung  von
Kulturanleitungen  in  Deutscher=  und  Suaheli-Sprache;


.durch  Kulturbeihilfen  während  der  ersten
sechs  Jahre,  in  welchen  die  Olpalme  keinen
oder  nur  einen  geringen  Ertrag  abwirft  und
später  durch  Prämien  für  gute  Leistungen
in  der  Kultur  und  Olausbeute.

Wenn  es  gelingt,  die  Olpalme  als  Eingeborenen-Kultur

  in  Deutsch-Ostafrika  einzuführen

und  ein  marktfähiges  Produkt  zu  erzielen,  dann
werden  sich  auch  einer  Olpalmen-Plantagenkultur
günstige  Aussichten  eröffnen.  Die  in  dieser  Hinsicht
  in  Kamerun  und  Neuguinea  angestellten
Versuche  haben  die  Möglichkeit  der  Olpalmen-Plantagenkultur
  einwandsfrei  ergeben.

1*#

·#

ni

 

Hand  in  Hand  mit  der  Einführung  der  Olpalmenkultur
  in  Deutsch-Ostafrika  sollen  die  vom
Komitee  in  Westafrika  begonnenen  Versuche  mit
der  maschinellen  Aufbereitung  der  Olfrüchte
fortgesetzt  werden.

Kolonialer  Tabakbau.

Auf  Veranlassung  des  Gouverneurs  Dr.  Seitz
sind  die  Tabakbau-Bestrebungen  in  Kamerun
neuerdings  wieder  ausgenommen  worden.  Die
zahlreichen  in  Kamerun  gezogenen  Tabakproben
haben  in  Deutschland  eine  recht  günstige  Begutachtung
  erfahren;  auch  das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  hatte  Gelegenheit,  verschiedene  dieser
Proben  durch  seine  Sachverständigen  begutachten
zu  lassen.  Auf  Grund  der  bisherigen  Ergebnisse
wird  nun  seitens  des  Gouvernements  ein  erfahrener
  T  bak-S  h  ständiger  pfli  cht  twerden,
dem  zunächst  die  Organisierung  der  im  Gange
befindlichen  und  beabsichtigten  Kulturversuche  obliegt.
  Alsdann  ist  eine  ständige  Bereisung  der
Tabakgebiete  und  die  Anlernung  der  Eingeborenen
zu  rationeller  Tabakkultur  und  Erntebereitung  in
Aussicht  genommen.

Der  Deutsche  Tabakverein  bringt  den  kolonialen
Tabakbauversuchen  großes  Interesse  entgegen  und
hat  auf  Anregung  des  Gonverneurs  beschlossen,
eigenekleine  Tabak-V  s  ch  9  in  Kamerun
ins  Leben  zu  rufen  und  diese  von  erfahrenen
Tabakpflanzern  bewirtschaften  zu  lassen.

Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  beschloß,
in  Verbindung  mit  dem  Deutschen  Tabakverein
die  Tabakkultur  in  Kamerun  zu  fördern.  Eine
Anregung  von  Prof.  Dr.  Passarge,  betr.  Entsendung
  eines  Tabak-Sachverständigen  in  die
Landschaft  Musgum,  wurde  dem  Kaiserlichen
Gouvernement  von  Kamerun  als  Material  überwiesen.


Holzexpedition  nach  Kamerun.

Die  bisherigen  Unternehmungen,  welche  darauf
abzielen,  die  großen  Nutzholzbestände  von  Kamerun
für  unsere  heimische  Holzindustrie  nutzbar  zu
machen,  haben  zu  dem  Ergebnis  geführt,  daß
sich  in  den  dortigen  Waldbeständen  zahlreiche
Holzarten  befinden,  die  von  den  verschiedenen
Holz  verarbeitenden  deutschen  Industrien  als  gut
verwendbar  bezeichnet  werden.  Leider  ist  es
aber  bei  den  bisherigen  Holzexpeditionen  nach
Kamerun  nicht  möglich  gewesen,  wissenschaftliches
  und  besonders  botanisches  Material  hinsichtlich
  der  einzelnen  in  Betracht  kommenden
Holzarten  zu  sammeln.  Das  Kolonial-Wirtschaftliche
  Komitee  hat  daher  die  im  Oktober  d.  Is.
nach  Kamerun  unternommene  Holzexpedition  der
Professoren  Dr.  Büsgen  und  Dr.  Jentsch  von
der  Kgl.  Forstakademie  in  Hann.  Münden  durch
Gewährung  einer  finanziellen  Beihilfe  ermöglicht.
        <pb n="1248" />
        W  1162  2

Im  Vergleich  mit  dem  —  mehr  als  55  Millionen
  Doppelzentner  —  betragenden  überschuß
der  deutschen  Holzeinfuhr  über  die  Ausfuhr  ist
die  gegenwärtige  Holzausfuhr  Kameruns,  die
jährlich  etwa  150  000  ¼/¼  beträgt,  sehr  bescheiden.
Für  den  deutschen  Holzhandel  ist  es  aber  von
großer  Bedeutung,  daß  er  sich  hinsichtlich  des
Bezuges  seines  Rohmaterials  mehr  und  mehr
vom  Auslande  unabhängig  macht.  Dazu  bietet
die  Ausnutzung  der  großen  Nutzholzbestände
unserer  Kolonien,  vornehmlich  Kameruns,  die  beste
Handhabe.

Dem  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee  sind  in
letzter  Zeit  zahlreiche  Holzproben  aus  unseren
Kolonien  zur  Begutachtung  und  Bewertung  zugegangen.
  Einige  Stämme  des  sog.  Schirmbaumholzes
  (Musanga  Smithii)  wurden  zwar  für  die
Cellulose=  und  Papierfabrikation  nicht  als  besonders
  geeignet  befunden;  dies  Holz  wurde
aber  wegen  seines  geringen  spezifischen  Gewichtes
und  seiner  schönen  äußeren  Struktur  für  die
Verarbeitung  zu  Zigarrenkisten  empfohlen.  Das
Kameruner  Epongiholz  wurde  als  ein  außerordentlich
  feines  Holz  begutachtet,  das  sich  besonders
  für  Blindholzzwecke  und  Innenarbeiten
eigne.  Einige  Probestämme,  die  allerdings  hinsichtlich
  ihrer  Maße  nicht  befriedigten,  wurden
auf  einer  Holzauktion  in  Hamburg  mit  57  ½  Pf.
für  1/100  ehm  verkauft.

Nach  Mitteilungen  aus  Deutsch-Ostafrika  haben
die  dortigen  Holzverwertungsgesellschaften  die
Ausfuhr  von  Nutzhölzern  nach  Deutschland  begonnen.
  Eine  Partie  von  längeren  Stämmen
des  bekannten  Mwuleholzes  erzielte  in  Bremen
den  außerordentlich  günstigen  Preis  von  145
pro  chm.

Weltausstellung  Brüssel  1910.

Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  hat  beschlossen,
  sich  an  der  von  April  bis  November  1910
zu  Brüssel  stattfindenden  Weltausstellung  durch
Vorführung  deutscher  Kolonialbaumwolle  und
deutscher  B  g  sch  zu
beteiligen.

Bergmännische  Expeditionen  nach  den
Kolonien.

Deutschland  ist  in  bezug  auf  eine  Reihe
bergbaulicher  Produkte  ganz  oder  zum  großen
Teil  vom  Auslande  abhängig;  es  hat  daher  das
größte  Interesse  an  der  Auffindung  nutzbarer
Mineralien  in  seinen  Kolonien.  Gold,  Silber,
Platin,  Kupfer,  Quecksilber,  Zinn,  Nickel,  Diamanten,
Petroleum  werden  im  Reiche  selbst  gar  nicht  oder
nur  in  ganz  geringen  Mengen  gewonnen;  ihre
Gewinnung  in  den  deutschen  Kolonien  könnte
daher  viele  Millionen,  die  wir  heute  dem  Aus- 



lande  für  diese  Produkte  bezahlen  müssen,  dem
deutschen  Wirtschaftsleben  erhalten.

Daß  unsere  ausgedehnten  Kolonien  an  zahlreichen
  Punkten  geeignete  Grundlagen  für  einen
gewinnbringenden  Bergwerksbetrieb  bieten,  war
für  den  Geologen  und  Fachmann  von  vornherein
ziemlich  wahrscheinlich.  Zahlreiche  systematische
Untersuchungen  durch  Geologen  und  Bergleute
haben  im  Laufe  der  Jahre  eine  Fülle  von
Material  zusammengebracht,  auf  Grund  dessen
einzelne  Bergbaubetriebe  bereits  entstanden  sind,
so  auf  Kupfer  in  Deutsch-Südwestafrika,  auf  Gold,
Glimmer,  Granaten  und  Salz  in  Ostafrika,  auf
Phosphate  in  der  Südsee,  auf  Gold  an  den
Grenzen  des  deutschen  Teiles  von  Neuguinea.
Eine  große  Zahl  von  Funden  harrt  noch  der
weiteren  Untersuchung  und  Verfolgung.  Weit
mehr  aber  ist  allen  Anzeichen  nach  überhaupt
noch  gar  nicht  entdeckt.  Bei  der  großen  Ausdehnung
  der  in  Betracht  kommenden  Gebiete  erscheint
  alles,  was  bisher  an  Kleinarbeit  im  Aufspüren
  abbauwürdiger  Lagerstätten  geschehen  ist,
als  der  erste  Anfang  aber  als  ein  Anfang,  der
zu  eifriger  Weiterarbeit  ermutigt.

Gerade  diese  Kleinarbeit  wird  aber  überall
in  der  Welt  weniger  durch  akademisch  gebildete
Geologen,  Bergassessoren  und  Derhingenieure.  geleistet,
  als  durch  die  Prospektoren.  Die  Aufgabe
  der  ersteren  ist  es,  die  allgemeinen  geologischen
Verhältnisse  daraufhin  zu  studieren,  ob  und  welche
Möglichkeiten  auf  Auffindung  nutzbarer  Mineralien
wohl  vorliegen,  oder  festzustellen,  ob  ein  bestimmtes
  Vorkommen  abbauwürdig  ist,  aber  das
mühsame,  entbehrungsreiche  Abspüren  jedes  Wasserlaufes,
  jeder  Klust,  jedes  Höhenrückens  in  einem
an  sich  aussichtsreichen  Gebiete  ist  erfahrungsgemäß
  weit  besser  Sache  des  Prospektors.  Die
allgemeinen  Verhältnisse  unserer  Schutzgebiete
und  die  speziellen  Anzeichen  für  das  Vorkommen
von  Bodenschätzen  in  gewissen  Gebieten  sind
außerdem  in  den  Kreisen  dieser  Leute  noch  zu
wenig  bekannt.

Das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee  hat  sich
mit  dieser  Frage  in  seiner  Herbsttagung  beschäftigt
und  den  Beschluß  gefaßt,  zur  Förderung  der
bergmännischen  Erforschung  der  Kolonien  erfahrene
deutsche  Prospektoren,  die  von  zuverlässiger  Seite
empfohlen  sind,  durch  Erstattung  der  Reisekosten
in  unsere  Kolonien  zu  ziehen.  Zu  diesem  Zwecke
soll  eine  Werbeschrift  in  südafrikanischen  und
australischen  Interessentenkreisen  verteilt  werden,
die  über  die  derzeitigen  bergmännischen  Verhältnisse
  in  unseren  Kolonien  Aufklärung  gibt.

Eisenbahnbau  in  den  Kolonien.
Über  den  gegenwärtigen  Stand  der  in  den
Kolonien  im  Bau  befindlichen  Eisenbahnen  be-
        <pb n="1249" />
        G  1163  20

richten  die  Herren  Geheimer  Oberregierungsrat
Bormann  und  Geheimer  Kommerzienrat  Lenz
dem  Kolonial-Wirtschaftlichen  Komitee:

Togo.  Auf  der  etwa  175  km  langen  Bahnstrecke
  Lome-Atakpame  sind  die  Projektierungsarbeiten
  in  vollem  Gange.  Die  Erdarbeiten  sind
auf  den  ersten  6  km  beendet;  mit  dem  Vorstrecken
  des  Oberbaues  wird  in  allernächster  Zeit
begonnen.  Der  Verkehr  auf  der  Lome-Palime--Eisenbahn
  hat  einen  erfreulichen  Aufschwung  genommen.


Kamerun.  Auf  der  Nordlinie  Duala-Manenguba-Gebirge
  ist  das  Gleis  vorgestreckt
auf  etwa  20  km;  das  Planum  ist  fertig  bis
62  km  und  in  Arbeit  bis  91  km.  Die  Südlinie
Duala-Widimenge  wird  von  einer  großen  Anzahl
  von  Vermessungsingenieuren  untersucht.  Für
die  erste  Teilstrecke  (Duala-Edea)  wird  die  Projektaufstellung
  beschleunigt,  damit  mit  dem  Bau
möglichst  bald  begonnen  werden  kann.  "

Südwestafrika.DieStreckeLüderitzbucht-Keetmanshoop
  ist  am  23.  Juni  d.  Is.
in  ihrer  ganzen  Länge  dem  Betriebe  übergeben
worden.  Auf  der  Strecke  Seeheim-Kalkfontein
wurde  zum  gleichen  Zeitpunkt  der  Bau  in  An—
griff  genommen;  derselbe  ist  bis  heute  derartig
gefördert,  daß  die  Linie  auf  20  km  mit  der  Endstation
  Gawachab  Anfang  Oktober  ebenfalls  in
Betrieb  genommen  werden  konnte.

Deutsch-Ostafrika.  Der  Bau  der  Verlängerungslinie
  der  Usambarabahn  Mombo-Pangani
  (Buiko)  wird  etwa  Mitte  des  Jahres
1909  vollendet  sein.  Zur  Zeit  liegt  das  Gleis
bis  Mkumbara  (rund  20  km).  Die  Bahnstrecke
Daressalam-Morogoro  (209  km)  wurde  am
15.  Oktober  v.  Is.  dem  öffentlichen  Verkehr
übergeben.  Seitdem  verkehren  auf  derselben
wöchentlich  3  Züge  in  jeder  Richtung.

Am  7.  Mai  d.  Js.  hat  der  Reichstag  sich
mit  dem  Bau  der  Verlängerung  der  Daressalam-Morogoro-Bahn
  bis  Tabora  einverstanden
erklärt.  Bald  danach  ist  mit  der  Firma  Holzmann
  &amp;amp;  Ciec.  in  Frankfurt  am  Main  ein  Vertrag
über  die  Bauausführung  abgeschlossen  worden,
nach  welchem  die  ganze  699  km  lange  Strecke
bis  Tabora  am  1.  Juli  1914  betriebsfähig
fertiggestellt  sein  muß.  Im  Juli  ist  die  Bauausführung
  begonnen.  Auf  der  rund  90  km
langen  Teilstrecke  sind  5000—6000  Arbeiter  beschästigt
  und  von  diesen  Arbeitern  bis  Ende
September  121  000  chm  befördert  bezw.  in  den
Bahnkörper  eingebaut.  Wenn  nicht  der  Mangel
an  Trinkwasser  im  mittleren  Teile  dieser  Strecke
und  Hochflut  während  der  Regenzeit  im  Mkatta- 



Tale  die  Bauausführung  allzusehr  behindern,
ist  zu  hoffen,  daß  die  Gleisspitze  gegen  Ende
Februar  1909  bis  Kilossa  vorgeschoben  werden
kann.

ostafrihanische  Elisenbahngesellschaft.)

Im  vierten  Geschäftsjahr  unserer  Gesellschaft
wurden  die  Bauarbeiten  so  weit  gefördert,  daß
die  ganze  Strecke  Daressalam  —  Morogoro
dem  öffentlichen  Verkehr  übergeben  werden  konnte.
Die  Züge  verkehren  einstweilen  in  jeder  Richtung
dreimal  wöchentlich.

Die  Zahl  der  Stationen  und  Haltestellen
beträgt  12,  nämlich:  Kopfstation  Daressalam  kmo,
Endstation  Morogoro  km  208,711,  Lokomotivwechselstation
  Ngerengere  km  149;  4  Zwischenstationen:
  Pugu  km  21,  Soga  km  57,  Ruvukm
  84,  Mikesse  km  180;  5  Haltestellen:  Mbaruku
km  14,  Kisserawe  km  27,  Kifulu  km  62,  Kidugallo
  km  138,  Kingolwira  km  200.  Die  Züge
halten  demnach  durchschnittlich  alle  19  km.

Zum  Hafen  Daressalam  führt  eine  ungefähr
1  km  lange  Verbindungsbahn.

In  dem  endgültigen  Tarif,  welcher  mit  Eröffnung
  der  Gesamtstrecke  in  Kraft  trat,  sind  die
Erfahrungen  verwertet  worden,  welche  mit  den
provisorischen  Tarifen  während  des  Betriebes  auf
den  Anfangsstrecken  gesammelt  worden  waren.
Die  Sätze  der  Eingeborenen-Klasse  wurden  von
1½  auf  1  Heller  pro  Personen-Kilometer  und
ungefähr  im  gleichen  Verhältnis  die  des  Viehtarifs
herabgesetzt.

Das  Betriebspersonal  ist  entsprechend  der
Betriebsausdehnung  verstärkt  und  die  Organisation
des  Dienstbetriebes  ausgebaut  worden.  Die  Unterbringung
  des  europäischen  Personals  bereitet  gewisse
  Schwierigkeiten,  da  die  Diensträume  nicht
ausreichen,  Mietswohnungen  in  der  Stadt  Daressalam
  infolge  des  andauernden  Europäerzustromes
nicht  oder  nur  zu  ungewöhnlich  hohen  Preisen  zu
haben  sind.  Wir  beabsichtigen,  in  der  Nähe  des
Bahnhofs  Daressalam  einige  Beamtenwohnhäuser
zu  errichten,  die  bei  der  leichten.  Bauart,  wie  sie
in  den  Tropen  angebracht  ist,  keinen  allzugroßen
Kostenaufwand  verursachen  werden.

Die  Betriebsergebnisse  der  dem  öffentlichen
Verkehr  erschlossenen  Strecken  haben  sich  seit  Eröffnung
  der  Bahn,  wie  folgt,  gestellt:

*;  Aus  dem  Vierten  Geschäftsbericht.
        <pb n="1250" />
        W  1164  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gepäck-  *
Personenverlehr  und  Geberverrehr  Gesamt-  Wagen=  Ge-Monat
  .  «  :  -  achs-  fahrene
Beförderte  Personen  Ei  «  -  einnahmen
r  Perso  nen  Einnahmen  x  Einnahmen  Kilometer  Züge
Weiße  Farbige  Rp.  DZu.  Rp.
Oktober  1906  108  856  455.25  16  826  57.40  522,65  4200  20
November  226  I  2048  1146,71  36  663  118,55  1  268,66  6  540  34
Dezember  -  204  1  568  1  085,10  62  412  274,85  1  362,60  6  624  36
538  4  467  2  687,06  115  901  1.  450,80  39  153,91  17.364  90
Jannar  1907  135  1388  998601081446%  200  30244  84
Febrnar  -  177.  1151  730,30  84  997  199.55  929,85  41494  82
März  -  178  1149  982,  45  954  182,15  1  171,26  5208  40
April  -  180  1882  952,95  40  746.  301,75  1266,16  5562  38
Maia  188  1769  941,35  102  400  658,20  1  630,33  5  580  88
Juni  -  499  2348  3  082,10  107  475  1  590,80  4  682,31  16  532  36
Juli  -  526  3192  8273,80  129  400  2  679.50  5  985,73  25  142  36
Zugust  -  287  2983  3  096.55  128  770  2466,.95  5  679,01  21  788  34
September  312  2  836  3  278.95  129  789  2  86,37  5  061,48  260200  36
er  -  835  3299  4550,.,95  289  629  6  039,48  10  773,29  722  32
November  283  2571  4437,85  173  111  7  422,31  12  071,92  55  172  26
Dezember  =  337  3459  5871,05  211  131  9  302,  5445  287,46  60  492  26
3  432  27  472  32  184,10S  33  695,00  66  643,75288  636  408

Da  der  Betrieb  stückweise  eröffnet  wurde,  die
einzelnen  Strecken  in  verschiedenem  Maße  an  den
Gesamtbetriebs=  und  Unterhaltungskosten  beteiligt
waren  und  vorzugsweise  von  den  Bauzügen  in
Anspruch  genommen  wurden,  so  läßt  sich  von  den
regelmäßigen  Betriebskosten  noch  kein  klares  Bild
geben.  Sovweit  sich  bereits  übersehen  läßt,  steht
zu  hoffen,  daß  im  laufenden  Jahre,  nachdem  die
ganze  Strecke  in  Betrieb  ist,  die  Einnahmen  die
reinen  Betriebskosten  decken  werden.

Von  großem  Werte  für  die  weitere  Entwicklung
  unserer  Bahn  war  die  Reise,  welche  der
Staatssekretär  des  Reichs-Kolonialamts,  Exzellenz
Dernburg,  während  des  Berichtsjahres  durch
unsere  Kolonie  und  durch  Britisch-Ostafrika  unternommen
  hat  und  auf  der  ihn  u.  a.  unser  Direktor
Dr.  Kliemke  begleitete.  Eine  Folge  dieser  Reise
war  der  Gesetzentwurf,  welcher  den  Ausbau  der
Kolonialbahnen  bezweckt.  Die  vom  Reichstag  genehmigte
  Vorlage  sieht  auch  den  Weiterbau
unserer  Bahn  bis  Tabora  vor.  Die  Vorstudien
  für  diese  Verlängerung,  welche  bereits  im
Jahre  1906  eingeleitet  waren,  wurden  im  Berichtsjahr
  beendet  und  durch  Spezialstudien  auf  der
Strecke  Kilossa-Mpapua—Mwumi  ergänzt.

Außerdem  hatten  wir  auf  Anregung  des  Herrn
Staatssekretärs  eine  Expedition  nach  dem  Tanganyikasee
  ausgesandt,  um  die  Trace  einer  von
der  Hauptlinie  Kilossa  —  Kilimatinde  (Mwumi)
nach  Süden  abzweigenden  und  über  Utengule
nach  Bismarcksburg  oder  Kituta,  der  Südspitze
des  Tanganyikasees,  führenden  Bahn  zu  studieren.

Die  Hafenanlagen  in  Daressalam,  deren

Betrieb  noch  in  unseren  Händen  liegt,  haben  sich
auch  im  abgelaufenen  Berichtsjahr  gut  bewährt.

Die  elektrische  Zentrale,  welche  nach  dem  ursprünglichen
  Plane  nur  den  Strom  für  den  Antrieb
  der  Werkstättenmaschinen  und  der  elektrischen
Transporter  am  Zollschuppen  des  Hafens  sowie
für  die  Beleuchtung  der  eigenen  Anlagen  liefern
sollte,  ist  zu  einem  vollständigen  Elektrizitätswerk
ausgebaut  worden,  welches  auch  an  Private  Licht
und  Kraft  abgibt.

Die  Vorbereitungen  für  die  Verwertung  unserer
Landgerechtsame  sind  fortgesetzt  worden.  Die  Feststellung
  der  vorhandenen  Eigentumsrechte  und
die  Bestimmung  der  Eingeborenenreservate  schreiten
wegen  gewisser,  in  den  Verhältnissen  begründeter
Schwierigkeiten  nur  langsam  vorwärts.  E—

Großen  Wert  legen  wir  auf  die  Ansiedlung
von  Arbeitern  längs  der  Strecke,  um  einen  seßhaften
  Arbeiterstamm  heranzubilden;  wir  sind  bemüht,
  dies  dadurch  zu  erreichen,  daß  wir  den
Farbigen  Baracken  bauen  und  für  die  Wassererschließung
  sorgen.  In  der  Absicht,  unseren
Reisbedarf  aus  dem  eigenen  Gebiete  zu  decken,
versuchen  wir  auf  geeigneten  Stellen  an  der
Bahn  Eingeborenenkulturen  für  Reisbau  ins
Leben  zu  rufen.

Der  gewaltige  Aufschwung  des  Handels  des
binnenländischen  Gebiets  von  Deutsch-Ostafrika  ist
fast  ausschließlich  dem  Einflusse  der  englischen
Ugandabahn  zuzuschreiben.  Sie  ermöglichte  die
Ausfuhr  von  Landesprodukten,  die  früher  infolge
der  hohen  Trägerlöhne  unmöglich  war.  Dadurch
        <pb n="1251" />
        W  1165  20

wurde  der  Wohlstand  der  Eingeborenen  gehoben
und  ihre  Kaufkraft  vermehrt.

Auch  die  Zahlen  des  Handels  über  die  Küstengrenze
  zeigen  eine  Steigerung  infolge  der  durch
unsere  Bahn  unterstützten  stetigen  wirtschaftlichen
Entwicklung  des  Landes.

Bei  diesen  Zahlen  ist  zu  berücksichtigen,  daß
noch  Seuchen  und  in  einigen  Gegenden  Mißwachs
störend  auf  den  Handel  und  Verkehr  gewirkt
haben.  Was  das  Land,  das  unter  solch  hemmenden
Einflüssen  und  mit  primitiven  Verkehrsmitteln
eine  derartige  Entwicklung  gezeitigt  hat,  in  normalen
  Verhältnissen  und  beim  Vorhandensein
moderner  Verkehrsmittel  zu  leisten  imstande  sein
wird,  wird  sich  zeigen,  sobald  die  großen  Eisenbahnprojekte
  in  der  Kolonie  zur  Ausführung  gekommen
  sind.

Die  Bilanz  enthält  auf  der  Passivseite  das
Grundkapital  von  21  000  000  —,  das  Zinsenkonto
  mit  623  601  /,  das  Tilgungskonto  mit
89  520  .7,  Kreditoren  mit  1  607  997  „uc.  Auf
der  Aktivseite  Bankguthaben  mit  5  808  759  ¼,
verschiedene  Forderungen  mit  621  422  ,  das
Baukonto  mit  16  390  793  J  und  die  Reichsgarantie
  mit  504  783  J4.

Deutsch-Ostafrikanische  Gesellschaft.“)

Die  Abrechnung  für  das  Geschäftsjahr  1907
weist  einen  Überschuß  von  513  259,25  “  auf,
wodurch  wir  wiederum  in  der  Lage  sind,  bei
guten  Abschreibungen  eine  Dividende  von  5  v.  H.
auf  die  Vorzugs=  und  Stammanteile  zur  Verteilung
  zu  bringen.

Unsere  Handelstätigkeit  ist  infolge  verschiedener
  Ursachen  im  Jahre  1907  nach  vielen
Richtungen  unbefriedigend  verlaufen.  Neben  Verlusten
  bei  einzelnen  Unternehmungen  haben  wir
das  Hinübergreifen  der  allgemeinen  wirtschaftlichen
  Depression  Amerikas  und  Europas  auf  das
afrikanische  Geschäftsleben  schwer  empfunden.  Die
Landesprodukte  wurden  stark  entwertet  und
brachten  bei  Ankunft  in  Deutschland  zum  Teil
beträchtlichen  Schaden.  Anderseits  wurden  auch
die  Händler  im  Schutzgebiet  durch  den  starken
Preisrückgang  der  Landesprodukte  sehr  geschwächt.
Wir  mußten  daher  mit  Krediten  zurückhaltender
sein;  der  Verkauf  von  Waren  mußte  stark  eingeschränkt
  werden,  und  unser  Lagerbestand  nahm
zu  Ende  des  Jahres  eine  ungewöhnliche  Höhe
ein.  Unsere  Lager  sind  vorsichtig  ausgenommen
und  enthalten  nur  gängige  Waren.

Wir  vertrauen,  daß  sich  das  Geschäft  an  der
deutsch-ostafrikanischen  Küste  bald  wieder  beleben

*)  Aus  dem  letzten  Geschäftsbericht  der  Gesellschaft.

 

und  es  uns  ermöglichen  wird,  im  laufenden
Jahre  bessere  Resultate  zu  erzielen.  Der  Weiterentwicklung
  der  deutsch-ostafrikanischen  Kolonie
dürfen  wir  um  so  zuversichtlicher  entgegensehen,
da  durch  die  Bewilligung  der  Mittel  zum  Bahnbau
  nach  Tabora  die  reichen  natürlichen  Hilfsquellen
  der  Kolonie  weiter  zur  Entfaltung  kommen
werden.

Wiedereröffnet  wurde  im  Laufe  des  Jahres
die  Niederlassung  Tabora.

Unsere  Niederlassungen  auf  Madagaskar  haben
ein  einigermaßen  zufriedenstellendes  Ergebnis  gezeitigt.


Die  Arbeiterverhältnisse  lagen  auf  unseren
Pflanzungen  zu  Ende  des  Jahres  wesentlich
günstiger  als  zu  Anfang;  im  gegenwärtigen
Augenblick  ist  ein  Mangel  an  Leuten  nicht  vorhanden.
  Wir  hoffen,  daß  es  der  Gesamtheit  der
Pflanzungsunternehmungen  in  gemeinschaftlicher
Arbeit  mit  den  Behörden  gelingen  wird,  die
Arbeiteranwerbung  dem  Bedürfnis  entsprechend
zu  regeln.

Die  Ernte  1907/08  ergab  auf  der  Pflanzung
Union  3347  Sack  à  80  Pfund.  Kaffee  in
Hülsen,  von  welchem  Quantum  3190  Sack  in
der  Abrechnung  1907  enthalten  sind,  die  den  zufriedenstellenden
  Erlös  von  106  000  ¼  brachten;
die  Unkosten  der  Kaffeepflanzung  konnten  durch
ihn  gedeckt  werden.  An  kranken  und  zurückgebliebenen
  Bäumen  mußte  wieder  eine  große
Anzahl  abgesetzt  werden,  so  daß  sich  der  Bestand
auf  441  363  Bäume  erniedrigte.  Wir  haben
daher  wieder  eine  stärkere  Abschreibung  auf  die
Kaffeepflanzung  vorgenommen.  Die  Anpflanzung
von  Kautschukbäumen  auf  Longusa  wird  fortgesetzt;
  es  befanden  sich  daselbst  Ende  1907
107  000  Bäume,  die  durchweg  gut  standen,
während  an  Stelle  der  abgestorbenen  Kaffeebäume
auf  den  Kaffeepflanzungen  55  000  Kautschukbäume
ausgepflanzt  wurden.

Auf  der  Pflanzung  Muoa  belief  sich  der
Bestand  an  Palmen  Ende  des  Jahres  auf
155.000  Stück.  Der  Erlös  für  verkaufte  872  000
Nüsse  war  mit  24  000  Rup.  sehr  erfreulich.
Leider  hat  das  Ausbleiben  der  kleinen  Regenzeit
den  Fruchtansatz  für  1908  sehr  beeinträchtigt.
An  Sisalagaven  konnten  wir  das  vorgesehene
Quantum  von  500  Tonnen  Hanuf  voll  ernten;  es
kamen  511  Tonnen  Hanf  zur  Ablieferung,  die
einen  Reinerlös  von  346  344  JTx  ergaben.  Die
Qualität  war  zunächst  gut.  In  den  letzten  Monaten
  haben  die  Pflanzen  hingegen  durch  die
ungewöhnliche  Trockenheit  gelitten,  so  daß  die
Entfaserung  der  dürren  Blätter  auf  Schwierigkeiten
  stieß.  Im  Mai  1908  find  nun  endlich
ausgiebige  Regen  gefallen,  und  die  Pflanzung
hat  sich  völlig  erholt,  so  daß  wir  hoffen  dürfen,

4
        <pb n="1252" />
        1166  e

jetzt  wieder  große  Abladungen  von  Hanf  zu  erhalten.
  Während  wir  im  Vorjahr  noch  besonders
hohe  Preise  für  Hanf  erzielten,  sind  dieselben  auch
für  dieses  Produkt  infolge  der  allgemeinen  Weltlage
  jetzt  auf  etwa  600  —¾  pro  Tonne  frei  Hamburg
  gefallen.  Das  bedeutet  eine  große  Verminderung
  unserer  Einnahme.  Da  wir  aber  die
vorhergehenden  Jahre  zu  besonders  hohen  Abschreibungen
  benutzt  haben,  so  dürfen  wir  hoffen,
daß  unsere  Pflanzung  auch  bei  den  jetzigen
Preisen  bei  angemessener  Abschreibung  befriedigend
arbeiten  wird.  Es  standen  Ende  des  Jahres
2  000  000  Pflanzen  im  Felde,  davon  850  000
schnittreife.

Unsere  älteste  Pflanzung  Kikogwe  hat  an
Sisalagaven  wieder  ein  ausgezeichnetes  Resultat
ergeben;  es  kamen  1123  Tonnen  zur  Ablieferung
mit  einem  Reinerlös  von  769986  —;  wir  benutzten
die  gute  Einnahme  zu  einer  nochmaligen  Zurückstellung
  in  Höhe  von  150  000  ¼,  um  auch  für
die  Zukunft  gerüstet  zu  sein.  Nachdem  die  alten
Pflanzen  nunmehr  zum  größten  Teil  erschöpft
sind,  hat  sich  gezeigt,  daß  die  jungen  Pflanzen,
welche  stets  zwischengepflanzt  wurden,  sich  nicht
so  gut  wie  die  Mutterpflanze  entwickelt  haben.
Diese  Erfahrung  lehrt,  daß  Neuanlegung  von
Feldern  unumgänglich  nötig  ist.  Wir  haben  daher
  eine  Neupflanzung  von  zunächst  300  000  Stück
angelegt.  Wenn  auch  das  Ergebnis  dieser  Pflanzung
  in  den  nächsten  Jahren  wegen  des  kleineren
Quantums  und  starken  Preisrückganges  geringer
ausfallen  wird,  so  steht  die  Pflanzung  doch  so
billig  zu  Buch,  daß  Abschreibungen  nur  noch  in
bescheidenerem  Umfange  nötig  sein  werden,  so  daß
man  auch  für  die  Zukunft  günstige  Ergebnisse  erwarten
  darf.  Ende  des  Jahres  waren  1  400  000
schnittreife  Agaven  vorhanden.

Der  Ausbau  der  Agavenpflanzung  auf  der
Pflanzung  Kange  ist  nunmehr  beendet;  es  standen
Ende  1907:  525  000  Agaven  im  Felde.  Der
Bestand  an  Kautschukbäumen  beläuft  sich  auf
100  000  Stück.  Die  Pflanzung  steht  gut,  und
kann  Ende  1908  mit  der  Ernte  begonnen  werden.

Das  Gewim=  und  Verlustkonto  enthält  auf
der  Kreditseite  den  Saldo  aus  1906  mit  15798.7“
den  Gewinnsaldo  der  Generalvertretung  Daressalam
  mit  140  252  J,  den  Gewinnsaldo  der
Niederlassung  Nossibe-Majunga  mit  11  531..4,
der  Pflanzung  Kikogwe  mit  168  943  AM,  der
Pflanzung  Muoa  mit  50  744  .74,  ferner  Gewinn
aus  Zinsen  und  Agio  mit  236  364  JA//,  Gewinn
aus  Provision  mit  142  530  —.  Auf  der  Debetseite
  sind  verbucht:  Verwaltungsunkosten  mit
89  899  .J,  Abschreibungen  auf  Effekten  mit
30  681  .“¼,  zur  Rückstellung  für  die  Pflanzung
Union  105  032  1“7,  Abschreibung  für  Immobilien

 

in  Ostafrika  30  000  -“  und  der  Saldogewinn
mit  513  259  M.

In  der  Vermögensbilanz  erscheinen  das
Kapitalkonto  mit  6  721  000  “,  die  Rücklagekonten
  mit  zusammen  880  720  ¼4,  das  Schuldverschreibungskonto
  mit  10  654  500  ¼,  das
Dividendenkonto  mit  33  161  4,  das  Kreditorenkonto
  mit  792  313  .,  das  Delkrederekonto  mit
350  000  ¼4,  Pensions=  und  Unterstützungsfonds
mit  30  000  .,  das  Pflanzungserneuerungskonto
  mit  300  000  “,  der  Dispositionsfonds  mit
1736  431  M.

Die  wesentlichsten  Posten  auf  der  Aktivseite
find:  Kassakonto  mit  182  795  44,  Effektenkonto
mit  1  665  596  .¼,  Konto  des  Vertrages  mit  der
Regierung  mit  10  654  500  X,  das  Konto  für
verschiedene  Beteiligungen  mit  663  987  .  Die
Häuser  in  Ostafrika  und  Madagaskar  sind  mit
190  000  “,  und  das  Pflanzungskonto  der
Pflanzungsunion  Kikogwe,  Muoa  und  Kange  mit
1  378  706  .““  eingestellt  worden.  Die  Generalvertretungi
  in  n  Daressalam  figuriert  mit  5098  4547,

lassun  Nrpris
Die  Debitoren  betragen  845  812  X,  unverrechnete
Produkte  53  901  .7.

Sigl-Dflonzungs-Gesellschaft  m.  b.  5.  in  essen.“)

Kakao.  Im  Berichtsjahre  wurden  versandt
123  Sack  4765  kg,  wofür  im  Durchschnitt  2,  —  M
pro  kg  erzielt  wurden  (gegen  1,37  .#  in  1906).
Hierbei  ist  uns  allerdings  die  gute  Konjunktur  zu
Hilfe  gekommen.  Seitdem  haben  die  Preise  bei
der  schwachen  Marktlage,  infolge  der  allgemeinen
wirtschaftlichen  Verhältnisse  nachgegeben.  Wir
konnten  jedoch  für  die  seit  Januar  1908  verladenen
  48  Sack  1882  kg  einen  Durchschnittspreis
  von  1,74.  pro  kg  erreichen.  Auf  100  ha
besitzen  wir  42  800  Bäume,  von  denen  8000
tragen.  *7#

Kautschuk.  Der  Bestand  an  Manihot
Glaziovü  (Ceara-Kautschul)  ist  auf  250  000  Bäume
angewachsen,  die  auf  einem  Flächenraume  von
350  ha  stehen.  Es  sind  in  der  Berichtszeit
verkauft  worden  20  Sack  779  kg,  wofür  sich  der
Erlös  durchschnittlich  auf  6,83.  pro  kg  gestellt
hat.  Leider  sind  die  Preise  für  Kautschuk  seitdem
erheblich  zurückgegangen,  so  daß  wir  für  weitere,
im  April  hereingekommene  11  Sack  439  kg  nur
5,20  .  pro  kg  erzielen  konnten.  Ein  Quantum
von  1500  kg  ist  nach  Hamburg  unterwegs.  Zur
Veredlung  der  Qualität  unseres  Produktes  haben
wir  im  Januar  d.  Is.  eine  Kautschuk-Wascheinrichtung
  angeschafft.

n  Aus  dem  Geschäftsbericht  1907  (für  die  ordentliche
  Generalversammlung  am  29.  September  1908).
        <pb n="1253" />
        1167

„  Hiervea  brasiliensis  (Para-Kautschul)  gedeiht
bei  uns  gut,  wir  haben  deshalb  deren  Ausdehnung
  beschlossen,  soweit  geeignetes  Land  hierfür
  vorhanden  ist.

Kkickxia  elastica,  die  bei  uns  besondere  Beachtung
  verdient,  hat  sehr  viel  Früchte  angesetzt,
so  daß  sie  in  der  Regenperiode  erheblich  angepflanzt
werden  kann;  auf  den  Saatbeeten  sind  Tausende
aufgegangen.

Kapok.  Die  Ernte  des  Jahres  1906  hat
unsere  Erwartungen  weit  übertroffen.  Gegenüber
der  ursprünglichen  Schätzung  von  30  000  kg  sind
im  ganzen  43  838  kg  hereingebracht  worden,
wovon  zur  Abladung  kamen  im  Berichtsjahre
28  638  kg  und  im  Jahre  1908  15  200  kg,  die
wir  zum  Preise  von  1.—  J/“  pro  kg  verkauft
haben.  Die  Ernte  des  Jahres  1907  wird  auf
50  000  kg  geschätzt,  sie  ist  bereits  fest  verkauft
zur  sukzessiven  Lieferung  à  1.—  J/x  pro  kg.  Der
Bestand  an  Kapokbäumen  ist  mit  127  000  unverändert
  geblieben.

Infolge  der  Schwierigkeiten,  Arbeiter  zum
Pflücken  des  roten  Pfeffers  (Cbillies)  zu  gewinnen,
  haben  wir  diese  Kultur  aufgegeben  und
an  deren  Stelle  diejenige  des  schwarzen  und
weißen  Pfeffers  (Piper  nigrum)  gepflegt.  Aus
wenigen  Mutterpflanzen  haben  wir  deren  Bestand
in  der  Berichtszeit  durch  Stecklinge  auf  6000
Pflanzen  gebracht.  Viele  Pflänzlinge  mußten  in
den  Saatbeeten  noch  zurückbleiben,  weil  sie  der
Trockenheit  halber  nicht  ausgepflanzt  werden
konnten.

Arbeiterverhältnisse.  Die  Zahl  unserer
Arbeiter  beträgt  etwa  700,  wovon  ungefähr  500
täglich  zur  Arbeit  erscheinen.  Der  Gepflogenheit
der  Leute,  nach  Ablauf  ihrer  sechsmonatigen  Kontraktzeit
  in  die  Heimat  zurückzukehren,  suchen  wir
mit  Rücksicht  auf  die  nach  wie  vor  bestehende
Schwierigkeit  in  der  Beschaffung  neuer  Arbeiter
und  in  Anbetracht  der  damit  verknüpften  hohen
Kosten  entgegenzuwirken,  indem  wir  die  Leute  zu
veranlassen  suchen,  sich  mit  ihrer  Familie  auf
unserm  Gebiete  anzusiedeln,  womit  wir  bisher
guten  Erfolg  gehabt  haben.  Um  die  Leute  länger
an  uns  zu  fesseln,  errichten  wir  fortgesetzt  Arbeiterwohnungen
  und  erleichtern  ihnen  die  Herbeischaffung
  genügender  Mengen  von  Nahrungsmitteln
dadurch,  daß  wir  25  ha  mit  Mohogo  angelegt
haben  und  eine  gleich  große  Fläche  mit  Bananen
bepflanzen  werden.

Das  Wirtschaftsertrags-Konto,  welches  den
Nettobetrag  der  im  Berichtsjahre  verkauften  Produkte
  enthält,  weist  mit  40  332,15.  gegen  das
Vorjahr  mit  14  690,58  &amp;amp;  eine  Zunahme  von
25  641,57  .  auf,  eine  Folge  der  vermehrten
Abladungen  an  Kapok.  Das  Store-Konto  zeigt
einen  Gewinn  von  1384,80  gegen  274,  85.

 

in  1906.  Die  starke  Ausdehnung  der  Kautschukpflanzung
  hat  einen  Kostenaufwand  von
74  329,58  .7“  erfordert,  welche  wir  dem  Konto
dieser  Pflanzung  zugeführt  haben,  wodurch  es  auf
180  032,33  /4  angewachsen  ist.  Ein  Kautschukbaum
  steht  demnach  mit  0,72  ¼  zu  Buche.
Durch  die  Anwerbung  und  überführung  der
neuen  Arbeiter  nach  der  Pflanzung  sind  uns  an
Unkosten  12  849,65  .“  entstanden,  die  wir  dem
Unkosten-Konto  zur  Last  geschrieben  haben.  Dieses
Konto  enthält  außerdem  noch  den  Betrag  von
20  743,25  /“  für  die  Gehälter  unserer  Beamten.

In  der  Bilanz  erscheinen  unter  den  Passiven
das  Kapital-Konto  mit  500  000  A,  die  Kreditoren
mit  36  417  J,  das  Verrechnungs-Konto  (Vorschuß
  in  Tanga)  mit  23  715  ¼4,  das  Anleihe=Konto
  mit  149  750  .  Unter  den  Aktiven  sind
die  hauptsächlichsten  Positionen:  Landbesitz-Konto
mit  52  329  “.,  Debitoren  mit  18713  ,
Maschinen=  und  Utensilien-Konto  mit  zusammen
11  000  J,  Gebäude-Konto  mit  29  000  J(.  Die
Kakao-Pflanzung  ist  mit  85  003  ¼,  die  Kautschulpflanzung
  mit  180  032  J,  die  Kapokpflanzung
mit  150  000  .  und  die  Pfeffer-Pflanzung  mit
18  119  J¾  eingesetzt  worden.  Das  Gewinnund
  Verlust-Konto  stellt  sich  auf  163  578  ¼.

Durch  die  starke  Ausdehnung  der  Kautschuk-Pflanzung,
  die  notwendig  gewordenen  Aufwendungen
  für  die  Errichtung  neuer  Lagerhäuser
und  die  Anschaffung  von  2  weiteren  Kapokreinigungsmaschinen,
  eines  größeren  Kakao-Trockenapparates
  und  einer  Kautschuk-Wascheinrichtung
sind  unsere  Betriebsmittel  erschöpft.

Zur  Durchführung  unseres  Unternehmens  hat
der  Aufsichtsrat  in  seiner  Sitzung  vom  10.  März
d.  Is.  beschlossen,  die  Aufnahme  einer  weiteren
Anleihe  in  Höhe  von  150  000  ¼¾  zum  Zinsfuße
von  5  v.  H.  der  Generalversammlung  zur  Genehmigung
  vorzuschlagen.  Die  gezeichneten  Beträge
  sollen  in  4  Ratenr  von  je  25  v.  H.  am
2.  Januar,  1.  April,  1.  Juli  und  1.  Oktober
1909  eingezahlt  werden  gegen  Auslieferung  eines
gleichen  Betrages  in  Obligationen.  Vollzahlung
ist  gestattet,  und  zwar  bis  zum  31.  Dezember  1908
unter  Abzug  von  5  v.  H.  Zinsen.

 

Westafrihanische  Dflanzungs-Gesellschaft

u„Blbundl.““)

Im  Betrieb  waren  während  des  Berichtsjahres
  12  weiße  Beamte,  6  schwarze  Aufseher
und  durchschnittlich  843  Eingeborene  tätig.

Es  wurden  nenu  gepflanzt:  in  Bibundi:
26  250  Stück  Foureroya  gigantea  (Mauritius=*)

  Aus  dem  Bericht  über  das  11.  Geschäftsjahr.
        <pb n="1254" />
        W  1168  20

hanf),  500  Stück  Olpalmen,  300  Stück  Gewürz-=nelken,
  900  Stück  Bananen,  18  000  Stück  Ananas,
350  Stück  Heven  brasiliensis,  welche  auf  einer
Fläche  von  zusammen  25,5  ha  angebaut  wurden,

in  Isongo:  8822  Stück  Kakaobäume  auf
etwa  8,5  ha.

in  Mokundange:  10  000  Stück  Kickxia
elastica  auf  Feldern,  welche  Fehlstellen  aufwiesen,
100  Stück  Hevea  brasiliensis.

Auf  dem  Wege  von  Bibundi  nach  Bomana
wurde  in  einer  Meereshöhe  von  etwa  300—400m
ein  neues  Vorwerk  angelegt,  das  wir  Bomana-=Vorwerk
  nennen.  Es  wurden,  dort  wildwachsend,
freigeschlagen:  356  Stück  Cola  acuminata,  und
ferner  neu  angepflanzt:  500  Stück  Cola  vera.
Die  Anlage  dieses  neuen  Vorwerks  hat  einen
Kostenaufwand  von  14  000  ./X  verursacht,  ferner
sind  für  eine  Kai-Anlage  in  Mokundange  2500  1
aufgewendet  worden;  diese  Ausgaben  von  insgesamt
  16  500  ./7  haben  wir  als  neu  geschaffene
Werte  dem  Kakao-Plantagenkonto  belastet.  Außerdem
  wurden  in  Bibundi  etwa  11.000  Stück,  und
in  Mokundange  etwa  15  000  Stück  Planten  ausgepflanzt.


An  einigen  älteren  Bäumen  von  Kickxia
elastica  wurden  weitere  Anpflanzungsversuche
gemacht,  die  befriedigende  Resultate  ergeben  haben;
auch  haben  die  Proben  hier  eine  recht  gute  Beurteilung
  gefunden.  Trotzdem  glauben  wir,  daß
es  nicht  ratsam  ist,  der  Kautschukkultur  schon  jetzt
eine  größere  Ausdehnung  zu  geben,  bevor  durch
weitere  Beobachtungen  nicht  einwandfrei  nachgewiesen
  ist,  welche  der  verschiedenen,  bei  uns
unter  Kultur  befindlichen  Kautschukpflanzen,  sich
bei  dem  eigenartigen  Klima  im  plautagenmäßigen
Betriebe  bewährt  und  dauernd  gute  Erträge
liefert.  Wir  verfolgen  auch  die  Erfahrungen
unserer  Nachbarn  mit  Interesse  und  behalten
uns  Vorschläge  wegen  größerer  Anpflanzungen
vor,  sobald  die  Ansichten  vollständig  geklärt  sein
werden.

Die  Kakavernte  ergab  8015  Sack  à  50  kg,
oder  1772  Sack  mehr  als  im  Vorjahre.  Die
Kakaopreise,  zu  welchen  wir  verkauften,  schwankten
zwischen  73  und  114  Pf.  per  ½  kg,  und  da  wir
einen  ganz  erheblichen  Erntezuwachs  hatten,  sowie
für  den  größten  Teil  der  Ernte  einen  angemessenen
Preis  erzielen  konnten,  sind  wir  in  der  angenehmen
  Lage,  einen  besonders  guten  Jahresabschluß
  vorlegen  zu  können  und  zum  ersten  Male
eine  Dividende  auf  die  Stammaktien  zu  verteilen.

Als  Aktiva  find  in  die  Bilanz  eingesetzt:

An  Terrain-Konto  227  270  .XMI,  Kakao-Plantagen-Konto
  1  660  301  .,  KakaobauBetriebs-Konto
  21  801  /4,  Produlten-Konto  84  703  ¼,
Handelsabteilung  zusammen  67  580.1,  Maschinenund
  Aufbereitungsanlagen  74  336  —,  Feld- 



bahnen-Konto  26  183./4,  Gebäude-Konto  98  355.7¼,
Bankguthaben  321  762  JK.

Unter  den  Passiven  enthält  die  Bilanz  das
Aktienkapital  mit  2  100  000  /4,  das  Handlungsunkosten-Konto
  mit  8921  Al,  das  Kakaobetriebs-=Konto
  mit  6646  —  .,  das  Lohn-Konto  mit
19  561  J4,  diverse  Kreditoren  mit  66  561  4,
Steuern-Konto  mit  10  150  ¼4,  Reservefonds-Konto
mit  24  592  Ac,  Tantième-Konto  mit  15  786  /,
Dividenden-Konto  mit  243  936  ./&amp;amp;¾  und  den  Vortrag
  auf  1908  mit  95  145  M.  Der  Bruttogewinn
  beläuft  sich  Wnglich  des  Vortrages  aus
1906  auf  384  230  —

Carl  Bödlker  &amp;amp;  co.,  Kiommanditgesellschaft  auf
Atien.“)

Das  Geschäft  des  abgelaufenen  Jahres  stand
unter  dem  Druck  verschiedener  Ereignisse,  die  das
Ergebnis  ungünstig  beeinflußten.  Die  Spannung
am  Geldmarkte  legte  uns  wiederholt  Enthaltung
von  solchen  Sondergeschäften  auf,  die  auf  unbestimmte
  Zeit  hinaus  die  Festlegung  größerer
Geldbeträge  erforderte.  Hierzu  kam,  daß  der
hohe  Zinsfuß  auf  den  über  unsere  eigenen  Mittel
hinausgehenden  Geldbedarf  einen  ansehnlichen
Teil  unseres  Gewinnes  vorab  verbrauchte.
hzl  in  Deutsch-Südwestafrika
  von  früher  etwa  14  000  auf
4000  Mann  machte  sich  nicht  in  dem  Maße  fühlbar,
  wie  man  in  Anbetracht  der  geringen  Gesamtbevölkerung
  hätte  erwarten  können.  Die  angestrengte
Tätigkeit  unserer  Niederlassungen,  die  Zuwanderung
neuer  Ansiedler,  der  Eisenbahnbau  und  der  Minenbetrieb
  schufen  einen  fast  vollwertigen  Ausgleich.

Unsere  Niederlassung  in  Usakos  brannte  am
13.  April  1907  nieder:  der  gesamte  Brandschaden,
  der  einschließlich  der  von  uns  gegebenen
Hypothek  rund  70  000  1/  betrug,  ist  uns  ersett
worden.

Wir  würden  in  der  Lage  gewesen  sein,  wieder
über  ein  im  ganzen  zufriedenstellendes  Geschäftsjahr
  zu  berichten,  wenn  nicht  das  Kaiserliche
Gouvernement  von  Deutsch-Südwestafrika  ganz
unerwartet  am  23.  Februar  1907  eine  neue
Zollverordnung  erlassen  hätte,  die,  am  1.  März
1907  in  Kraft  tretend,  auch  einen  großen  Teil
der  vorher  zollfrei  oder  zu  geringeren  Zollsätzen
eingeführten  Waren  einer  Nachverzollung  unterwarf.
  Diese  Maßregel  traf  uns  um  so  empfindlicher,
  als  dafür  gerade  der  Zeitpunkt  gewählt
worden  war,  in  dem  die  durch  die  Truppenverminderung
  zunächst  notwendigerweise  verursachte
allgemeine  Geschäftsdepression  ihren  Anfang  nahm.

gder  T

*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  das  Jahr  1907.
        <pb n="1255" />
        W  1169  20

Es  fielen  mithin  zwei  Momente  zusammen,  durch
die  die  weniger  kapitalkräftigen  Firmen,  denen
es  an  Bargeld  und  Kredit  zur  Begleichung  ihrer
dringenden  Schulden  und  zur  Aufbringung  der
Nachzollbeträge  mangelte,  genötigt  wurden,  ihre
Vorräte  zu  jedem  Preise  loszuschlagen.  Zu  diesen
Firmen  gesellten  sich  diejenigen  Unternehmer,  die
nur  für  die  Dauer  des  Krieges  nach  Südwestafrika
  gekommen  waren  und  jetzt,  nachdem  die
ihnen  günstige  Konjunktur  ihr  Ende  gefunden
hatte,  strebten,  die  mitgebrachten  oder  herausbezogenen
  Waren  zu  verkaufen,  um  dann  das
Land  wieder  verlassen  zu  können.  Im  Interesse
der  Erhaltung  unserer  Kundschaft  waren  wir  gezwungen,
  die  Preise  zu  akzeptieren,  die  ihr  von
anderer  Seite  gestellt  wurden.

Die  Ertragsbilanz  ergibt  einen  Bruttogewinn
von  273  889“,  an  Unkosten  sind  gezahlt
165  317.,  auf  Abschreibungen  entfallen  24  128.37,
für  die  Nachverzollung  sind  77  727  .3#  vorgesehen,
der  Reingewinn  pro  1907  beträgt  11  383  7/.

Die  wesentlichsten  Posten  der  Vermögensbilanz
sind  auf  der  Passivaseite:

Das  Aktienkapital  mit  750  000  ¼,  der  Reservefonds
  mit  zusammen  108  352  3,  Kreditoren
mit  514  960./¼,  Alzepte  mit  52  973  und
Garantie=  und  Delkredere-Konto  mit  127  727  .7¼.

Auf  der  Aktivaseite:

Anlagen-,  Grundstücke=  und  Gebäude-Konto
mit  137  201  .¾,  Inventar-Konto  mit  53  682  7,
Waren-Konto  in  Hamburg,  in  China,  in  Afrika
und  schwimmend  zusammen  789  260  —M&amp;amp;,  Debitoren-Konto
  580  555.  4.

Deutsche  Handels-  und  Plantagen-Gesellschaft  der
Südsee-Inseln  Ju  Hamburg.“)

Die  Kopraernte  auf  Samoa  blieb  etwas
gegen  die  des  Vorjahres  zurück;  sowohl  die  Erträge
  unserer  Pflanzungen,  wie  auch  der  Einkauf
von  den  Eingeborenen  waren  geringer,  was,  verbunden
  mit  dem  gewaltigen  Rückgang  des  Preises
und  der  Konkurrenz  im  Einkauf,  das  Geschäft
recht  schwierig  gestaltete.  Im  März  vorigen
Jahres  hatte  der  Koprapreis  mit  27  ¾  pro
50  kg  seinen  Höhepunkt  erreicht,  dann  fiel  er
stetig  bis  zum  selben  Monat  dieses  Jahres  bis
auf  15  ..  Manche  Abladungen  haben  unter
diesen  Verhältnissen  Verlust  ergeben,  aber  einige
rechtzeitige  Lieferungsverkäufe  sicherten  uns  einen
verhältnismäßig  guten  Durchschnittspreis.
ist  die  Kopra  wieder  auf  17,50  .X  gestiegen.

Das  Warengeschäft  erfuhr  keine  nennenswerte
  Veränderung  gegen  das  Vorjahr.  Für

"*)  Aus  dem  Geschäftsbericht  für  1907,08.

Jetzt

 

unsere  Tongaagenturen  waren  dieselben  Verhältnisse
  wie  in  Samoa  maßgebend.

Unsere  Kakaoanpflanzungen  wurden  weiter
ausgedehnt;  sie  weisen  einen  Bestand  von  nahezu
100  000  Bäumen  auf.  Ein  Teil  derselben  lieferte
eine  Ernte,  die  jedoch  infolge  trockenen  Wetters
hinter  den  Erwartungen  zurückgeblieben  ist.

Die  Landfrage  in  Samoa  ist  in  ein  neues
Stadium  getreten.  Um  den  Samoanern  den  für
ihre  Existenz  erforderlichen  Landbesitz  zu  sichern,
hat  das  Kaiserliche  Gouvernement  ihnen  den
Verkauf  und  die  Verpachtung  desselben  an  Fremde
verboten.  Damit  dürfte  sich  uns  die  Aussicht  eröffnen,
  mit  der  Zeit  größere  Teile  unseres  unbebauten
  Landbesitzes  zu  realisieren.  Im  vorigen
Jahre  haben  wir  für  53  000  J“  davon  verkauft,
welcher  Betrag  gegen  unsere  Vorrechtsanleihe
amortisiert  wurde,  zusammen  mit  800  000  J,
die  von  derselben  durch  Auslosung  zur  Auszahlung
gelangten.

Der  bereits  im  vorigen  Berichte  erwähnte
Rest  der  Kriegsentschädigung  aus  dem  Jahre  1899
erscheint  mit  6148  .J/  auf  unserem  Gewinn=  und
Verlustkonto.

Der  Vulkan  auf  der  Insel  Savaii  war
auch  im  vorigen  Jahre  ohne  Unterbrechung  in
der  bisherigen  Weise  tätig.  Gelegentliche  Flutwellen
  scheinen  mit  der  Tätigkeit  des  Vulkans  im
Zusammenhang  zu  stehen;  einen  nennenswerten
Schaden  haben  sie  nicht  angerichtet,  auch  ist  die
Orkanzeit  in  diesem  Frühjahr  wieder  glücklich
vorübergegangen.

Die  Ruhe  und  der  Friede  auf  den  Inseln
wurde  in  keiner  Weise  gestört.

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  enthält  auf
der  Kreditseite  den  Vortrag  aus  1906  mit
113  814  „J,  den  im  Jahre  1907  erzielten
Bruttogewinn  mit  911  722  .  Auf  der  Debetseite
  Verwaltungs=  und  Handelsunkosten  mit
194  111  .,  Zinsen,  Provision  und  Agio  mit
62463.%  die  Abschreibungen  betragen  172457.7.
An  Dividende  sind  gezahlt  16  v.  H.  =  440  000%
an  Tantieme  7½  v.  H.  von  354  3066/—
26  579  .  Auf  den  Reservefonds  und  auf
Extraabschreibungen  entfallen  87  616  4,  auf
neue  Rechnung  werden  48  455  vorgetragen.
In  die  Vermögensbilanz  sind  eingesetzt,  auf  der
Passivseite  unter  anderem  das  Aktienkapital  mit
2  750  000  ,  die  5  prozentige  Vorrechtsanleihe
vom  1.  Oktober  1889  mit  880  500  .,  Kreditoren
mit  384  653  .¼,  Akzepte  mit  228  098  ,  die
Assekuranzreserve  mit  173  355  J,  Reservefonds
  usw.  mit  zusammen  2  250  000  „XJ,  das
Dividenden-Ergänzungskonto  mit  100  000  7.
Auf  der  Abtivseite  das  Produktenkonto  mit
179772  .,  das  Effektenkonto  mit  669  508  7
das  Wechselkonto  mit  207  553  “.  Die  Haupt-
        <pb n="1256" />
        W  1170  eo

agentur  Apia  mit  1  307  812  ",  unbebaute
Ländereien  auf  Samoa  mit  1  612  441  .  Pflanzungen
  auf  Samoa  mit  3  029  448  ,  Gebäudeund
  Grundstücke  auf  den  Samoa-,  Tonga=  und
anderen  Inseln  mit  zusammen  265  373  „K.

Deutsche  Samoa-Gesellschaft.“)

Auf  den  Kakaopflanzungen  unserer  Niederlassung
  in  Tapatapao  sind  die  aus  1906  rückständigen
  Neuanlagen  zu  Ende  geführt  worden,
wodurch  sich  die  mit  Kakao  bepflanzte  und  unter
Kultur  gehaltene  Fläche  auf  494,4  Acres  erhöhte.
Die  für  1907  geplanten  Neuanlagen  konnten  im
Betriebsjahre  nicht  in  Angriff  genommen  werden,
da  infolge  der.  außergewöhnlich  starken  Niederschläge
  im  Anfang  1907  Arbeiter  für  diese  Meliorationen
  nicht  zu  entbehren  waren.
rückständigen  Neuanlagen  wurden  aber  bereits  im
Februar  1908  in  Angriff  genommen.

Auf  dem  unter  Kultur  gehaltenen  Areal
waren  bis  zum  Ende  des  Berichtsjahres  etwa
95  000  Kakaobäume  vorhanden,  von  denen  etwa
18  000  größtenteils  vierjährig  bzw.  fünfjährig,
etwa  27  000  dreijährig,  etwa  25  000  zweijährig
und  etwa  25  000  einjährig  und  weniger  wie  einjährig
  find.

Entsprechend  dem  noch  geringen  Alter  der
Bäume  und  den  sehr  ungünstigen  Witterungsverhältnissen
  konnte  die  erzielte  erste  Ernte  trocknen
Kakaos  als  befriedigend  bezeichnet  werden.  Seit
November  1907  wird  unser  Kakao  in  der  eigenen,
inzwischen  fertiggestellten  Aufbereitungsanstalt  bearbeitet.


Für  jene  erste  Ernte  trocknen  Kakaos  haben
wir  rund  9600  /  erlöst.  Für  einen  Teil  des
Imports  erzielten  wir  in  Hamburg  pro  50  kg
110  .,  doch  ist  zu  berücksichtigen,  daß  die  Preise
nicht  allein  inzwischen  merklich  gefallen  sind  und

*)  Aus  dem  letzten  Geschäftsbericht.

Jene  in  1907.

 

auch  weiter  eine  fallende  Tendenz  zeigen,  sondern
daß  nach  unserer  Beurteilung  des  Marktes  so
hohe  Preise,  wie  die  vorstehend  erwähnten,  auch
nicht  annähernd  mehr  zu  erreichen  sein  dürften.
Wir  fürchten,  die  Preislage  wird  sich  auf  dem
Kakaomarkt  in  Zukunft  zu  Notierungen  von  etwa
60  und  70  J¼  ausgestalten.

Für  das  Jahr  1908  dürfte  etwa  das  Dreifache
  der  Ernte  des  Berichtsjahres  zu  erwarten
sein,  es  ist  aber  in  Erwägung  zu  ziehen,  daß
dann  noch  nicht  einmal  die  Hälfte  aller  Bäume
in  das  ertragsfähige  Alter  gekommen  und  daß
von  dieser  Hälfte  erst  etwa  ein  Drittel  1908  in
das  zweite  Erntejahr  gelangt  ist.

Über  unsere  Kautsch  ukkulturen  ist  zu  berichten,
  daß  sich  von  den  15.000  Bäumen  etwa
6000  Castilloa  alba  im  Alter  von  1½  bis  zwei
Jahren  in  den  Schutzstreifen  bzw.  Rändern  der
Kakaofelder  befinden,  während  etwa  9000  Hevea
brasiliensis  1½  jährig  teils  in  den  Schattenbaumreihen
  ausgepflanzt  sind,  teils  sich  noch  in  den
Pflanzbeeten  befinden.

Die  Arbeiterverhältnisse  haben  sich  im  Berichtsjahre
  günstiger  entwickelt.  Im  Laufe  des
Jahres  1908  soll  die  Arbeiterzahl  auf  etwa
70  Mann  herabgesetzt  werden.

In  der  Warenabteilung  hat  sich  der
Warenumsatz  um  etwa  10  v.  H.  gegenüber  dem
Vorjahre  erhöht.

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  ergibt  auf  der
Kreditseite  für  die  Niederlassung  Apia  47  570.
für  die  Niederlassung  Tapatapao  13  287  1“,  für
die  Zentrale  Berlin  einschließlich  der  Verluste  aus
1907  und  dem  Vorjahre  17  808  K.  Auf  der
Debetseite  für  Apia  (Abschreibung,  Unkosten,  Gehälter
  33  493  ./%4),  für  Tapatapao  6241..7,  für
Berlin  insgesamt  91  932..  Unter  den  Passiven
erscheint  das  Kapitalkonto  mit  904  800  4,  das
Reservekonto  mit  30  181  /,  Kreditoren  mit
24  349  /4.  Als  Aktiva  sind  eingesetzt  Apia  mit
231  276  /¼,  Tapatapao  mit  525  382  .  und
Berlin  mit  144  666  ..

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

bandel  Britisch-Ostafrihas  1907/08.“)

Der  Gesamtaußenhandel  Britisch-Ostafrikas
belief  sich  im  Rechnungsjahre  1907  (1.  April  1907
bis  31.  März  1908)  auf  1  314  769  L  gegen
1  194  352  LKC  im  Vorjahre.  Davon  entfallen  auf
die  Einfuhr  799  717  K  (753  647)  und  auf  die
Ausfuhr  515  052  LM  (440  705).  In  den  Einfuhr-*.)

  MDgl.  S.  814  f.
außerdem  Nr.  20,

 

„D.  Lol  e“  10  Nr.  16,
1017  ff

ziffern  ist  der  Handel  Ugandas  einbegriffen,  das
seinen  Zugang  zum  Weltverkehr  von  Mombassa
aus  auf  der  Ugandabahn  hat  und  mit  Britisch-Ostafrika
  eine  Zolleinheit  bildet.  Nicht  einbegriffen
in  der  Einfuhrziffer  sind  Transitgüter,  die  in  erheblichen
  Mengen  nach  Deutsch-Ostafrika,
weniger  nach  dem  Kongostaat  gehen,  ferner  Regierungsgüter,
  Bahnmaterialien  und  Geld

In  der  Ausfuhrziffer  sind  auch  die  Güter  mit
enthalten,  die  innerhalb  Britisch-Ostafrikas  von
        <pb n="1257" />
        W  1171  20

einem  Hafen  zu  dem  anderen  befördert  werden  Italienisch-Ostafrika).  Der  verbleibende  Rest  verund
  somit  in  Wahrheit  vom  Außenhandel  der  teilt  sich  ziemlich  gleichmäßig  auf  Produkte  der
Kolonie  in  Abzug  zu  bringen  sind.  Ferner  ist  beiden  Protektorate  Britisch-Ostafrika  und  Uganda.
eingerechnet  der  recht  erhebliche  Transithandel  In  den  Jahren  1903  bis  1907  haben  die
von  Deutsch-Ostafrika  und  dem  Kongostaat  Ein=  und  Ausfuhren  Britisch-Ostafrikas  folgende

(in  früheren  Jahren  auch  gelegentlich  Güter  aus  Entwicklung  genommen:

Einfuhr.
1908  1904  1905  1006
436  947  K  518  143  672  360  s  753  647  g.
Darin  sind  nicht  einbegriffen:
.  Trqnsitgüter:
490  S  57  067  L  131715  2  172  216  L
.  Regierungsgüter  fur  Britisch-Ostafrika:
4  940  K.  28  677  g.  32  389  #.  82  612  g.
.  Regierungsguter  für  Uganda:
13  000  8.  19  320  S  21  413  K.  19  922  2

—

#

4.  Güter  für  den  Ausbau  und  die  Lnterhaltung  der  gandabahn=42
  000  18  578  2  489  2  72  187
5.  Gelheinfuhr
000  S.  100  000  L  100  000  KL  126  065  &amp;amp;
Ausfuhr.

159  815  9  —  1  332  838  440  705  K.
Davon  sind  abzuziehen  innerhalb  des  Protektorats  verschiffte  Güter:
25  657  &amp;amp;  20  087  C  16  697  s  21  491  .
also  reiner  Ausfuhrhandel:
134  158  #K.  214  577  #.  316  141  #.  419  214
Davon  Transit:
1.  aus  Deutsch.  Hkafrika
270  L  93  179  #  138  030
2.  aus  dem  *V

4298  s§S  6  852  4K.  12  435  K.
3.  aus  Juolienisch-Ostafrika
'  SL  677L  —  9
also  reiner  *m3  ehrisc-  Ostafrikas  und  Ugandas:
128  051  215  433  g.  268  749  #.

Davon  entfallen  4rn  Friuischbopon  .
83451L  105  000  108  151  L  142  258  #

Uganda:  .
44600L  62000L  107282L  1264912

Die  Einfuhr  verteilte  sich  auf  die  wichtigeren  Herkunftsländer,
1907
Wert  In  Prozenten
2  der  Gesamteinfuhr
Großbritannien..  ..  329769  41,1
Indien  und  Burim  1334  436  22,9
Deutschlandndnnd  63709  8,0
Holldd  49143  6,1
Nordamerila.  31  510  3,9
Osterreich-Ungggren  22254  2,8
Frankreigg  198777  2,3
Schweiz  14156544  1,5
Italien  ......  9  439  1,2
Deutsch-  Ostafrika  ......  8070  1,1
Uganda  5  946  0.7

1907
799717  S
189  647  L

89776  L.
12  414  #
ds
124  000  S.
515  052  S.
20  342  S

494  710  L.

174  661  L
44  442  9

–  #
2/5  607  K
198  755  C
138  852  L

wie  folgt:
1906

Wert  In  Prozenten
rx*x  der  Gesamteinfuhr

299  580
174  285
54  558
39  185
59  320
22  899
12  841
9  853

5  857
10  824
2  065

39,7
23,1

—..

Se
r  J  Seo#n#
        <pb n="1258" />
        Die  Ausfuhr  richtete  sich  insbesondere  nach  folgenden  Aufnahmeländern:
1

W  1172  20

1907
Wert

906
In  Prozenten

 

In  Prozenten  Wert
9.  der  Gesamtausfuhr  r-  der  Gesamtausfuhr
Großbritannien  105  182  20,4  58  356  13,6
Nordamerika  100  243  19,4  137  477  31,1
Deutschland  82  568  16,0  58  343  13,2
Frankreich  61  815  12,0  55  929  12,6
Zanzibar  40  178  7,8  28  761  6,5
Belgien  .  29972  5,8  5  738  1,3
Protektoratshäfen.  20  342  3,9  21  491  4,9
Indien  und  Burma  19  312  3,8  14240  3,2
Osterreich  .  12  913  2,5  14741  3,3
Holland  9  001  1,7  3  440  0,8
Italien  4255  0,8  6  896  1,5
Deutsch-  Ostafrika  .  2875  0,5  2981  0,7
Der  Anteil  Deutschlands  an  der  Einfuhr  Britisch-Ostafrikas  in  den  beiden  letzten  Jahren
gliederte  sich,  wie  folgt:
1907  1906
zu  L.  zu  9
Zucker.  16  196  cwt.  10  722  15  396  cwt.  10  389
Baumwollwaren  .  408  693  Yards  9250  421  114  Yards  9  192
Eisen=  und  Stahlwaren  7992  Kolli  8  158  2557  Kolli  6  176
Messing=  und  Kupferwaren  499  -  4885  285  -  2661
Landwirtschaftliche  Geräte  3  496  -  4503  1183  -  2627
Glasperlen  .  .  184  328  lbs.  4  300  157  029  lbs.  3  087
Kleider  und  Posamentierwaren  192  Kolli  2  056  178  Kolli  1  890
Ton=  und  Glaswaren.  .  480  -  1558  795  -  2361
ier  ...  8  695  Gallonen  1296  13  290  Gallonen  1  898
Spirituosen  4944  -  1081  2250  -  421
Lebensmittel  534  Kolli  832  1  346  Kolli  1  490
Waffen  105  Stück  681  46  Stück  220
Wollwaren.  7  837  Yards  613  17  385  hards  1  376
Möbel  128  Kolli  604  79  Kolli  42
Weine  .  1077  Gallonen  540  897  Gallonen  458
Maschinen  und  Maschinenteile  ·  115  Kolli  460  12  Kolli  190
Drogen  und  Chemikalien  228.  -  454  389  -  577
Baumaterialien.  284  -  346  28  -  108
Taba  .  21451bs.  214  1638  lbs.  120
Munition  14  040  Patronen  135  18  4  Patronen  145
Bücher,  Karten  und  dr  19  Kolli  103  Kolli  193
Sämereien  3  -  5  -  1
Säcke  —  —  —  10  Stück  3
Schuhwaren.  —  —  117  Paar  11
Baumwollwaren  -  —  —  590  lbs.  50
Medizinische  Instrumente.  —  —  2  Kolli  26
Zusammen,  einschl.  anderer  —  —  63  709  —  —  54558
Die  Ausfuhr  Britisch-Ostafrikas  nach  Deutschland  umfaßte  folgende  Waren:
1907  1906
zu  #.  zu  #
Wachs  6  631  ewt.  37  167  3  092  cwt.  14  992
Kautschuk  1  560  -  23  581  1  723  -  25  749
Häute  3  133  -  7  528  ?  -  6297
Erdnüsse.  5  977  -  3  762  *  -
Mongrovemrinde  4132  Tonnen  3  305  3  629  Tonnen  2  903
Goldo.  36  OD  1  88  30  -  1600
        <pb n="1259" />
        1907  1906

zu  #  zu  &amp;amp;
Fasern  2216  ewt.  1  286  11  efwt.  9
Kaffee  867  -  1077  7  -  712
Baumwolle  269  -  649  366  -  684

Wilddecken  8  113  Stuck  325  —  —  —
Schaffelle  146  ewt.  168.  2  ewt.  16
Gehörne  102  -  160  10  -  18
opra  167  -  140  441  -  214
Ziegenfelle  ·.....  27  -  128  7  -  155
Elfenbein.  ..  2  -  84  2  -  95
Roter  Pfeffer  200  -  57  67  -  41

Bohnen.n.  ....  184  -  52  —  —  —
Straußenfedern.  .  25  lbs.  30  ?  Ibs.  8
Wilde  Tieer  2  Stück  20  6  Stück  40
Muschhen  —  —  —  ?  ewt.  14
Zusammen,  einschl.  anderer  —  —  82  568  —  —  688  343

Die  allgemeine  Geschäftslage.

Die  Ziffern  der  Ein=  und  Ausfuhr  Britisch-Ostafrikas
  sind  zwar  gegen  das  Vorjahr  gestiegen,
doch  bei  weitem  nicht  in  dem  Tempo  vorangegangener
  Jahre.  In  der  Einfuhr  beträgt  die
Steigerung  nur  45000  L,  während  sie  in  früheren
Jahren  um  etwa  80  000,  von  1904  zu  1905
sogar  um  150  000  E  für  das  Jahr  zugenommen
  hat.

Wenn  die  Ausfuhrziffern  von  Jahr  zu  Jahr
eine  gleichmäßigere  Entwicklung  zeigen  (70  000  L
mehr  gegen  das  Vorjahr,  in  früheren  Jahren
durchschnittliche  Steigerung  von  100  000  L),  so
kommt  das  Plus  hauptsächlich  auf  den  Verkehr
von  Transitgütern,  die  von  Deutsch-Ostafrika
und  dem  Kongostaat  durch  Britisch-Ostafrika  auf
den  Weltmarkt  gebracht  werden.  Die  eigentliche
Ausfuhr  Britisch-Ostafrikas  und  Ugandas  zusammen
  ist  nur  um  ein  Geringes  (7000  D)  gestiegen,
  die  Produktion  von  Britisch-Ostafrika  allein
ist  sogar  gegen  das  Vorjahr  etwas  zurückgegangen.

Die  Geschäftslage  war  infolge  der  Mitte  1907
von  Amerika  ausgegangenen  Geldkrisis  höchst
ungünstig.  Alle  wertvolleren  Ausfuhrartikel  sind
erheblich,  teilweise  bis  auf  die  Hälfte  zurückgegangen.
  Besonders  verhängnisvoll  war  der
Preissturz  in  Häuten  und  Fellen,  die  in  vielen
Gegenden  das  einzige  Mittel  sind,  durch  das  der
Eingeborene  bares  Geld  erwirbt.  Die  Lage
wurde  in  manchen  Gegenden  (Hinterland  von
Bukoba)  so,  daß  sich  der  Handel  nicht  mehr  lohnte
und  der  Eingeborene,  statt  für  den  Erlös  Baumwollwaren
  zu  kaufen,  zu  dem  Verfahren  früherer
Jahre,  sich  in  Felle  zu  kleiden,  zurückgekehrt  ist.
Wo  der  Handel  fortdauerte,  bekam  er  meist  nur
die  Hälfte  des  früheren  Erlöses,  seine  Kaufkraft
wurde  damit  erheblich  geschwächt.

Als  unglücklicher  Umstand  kam  noch  hinzu,
daß  die  Erdnußernte,  die  am  Viktoriasee  vielen

 

Eingeborenen  als  Mittel  zum  Gelderwerb  dient,
besonders  ungünstig  war.

Alles  dies  mußte  seine  ungünstige  Wirkung
auf  die  Einfuhr  ausüben,  deren  wichtigster  Artikel,
Baumwollstoffe,  über  ein  Viertel  der  Gesamteinfuhr
  bildet.  Ihr  Absatz  hat  erheblich  nachgelassen,
  die  Folgen  werden  bei  den  nächstjährigen
Handelsstatistiken  vielleicht  noch  mehr  zum  Ausdruck
  kommen  als  im  Berichtsjahre,  in  dem  der
Unterschied  gegen  das  Vorjahr  immerhin  nur
31  000  1.  6"  v.  H.)  beträgt.

Auch  hat  sich  wohl  ungünstig  eine  gewisse
Ülberfüllung  des  Marktes  geltend  gemacht,  die
durch  den  Konkurrenzkampf  einer  im  Juli  1906
aufgetretenen,  seit  Ende  1907  wieder  eingestellten
englischen  Dampferlinie  (British  East  African  Line)
veranlaßt  wurde,  die  die  Frachten  aus  Europa
bis  auf  6  sh  pro  Tonne  drückte  und  dadurch  zur
Erhöhung  der  Einfuhr  führte.

Das  Sinken  der  Ausfuhrwerte  und  die  verringerte
  Absatzmöglichkeit  der  Einfuhrartikel  haben
in  Verbindung  mit  der  allgemeinen  Geldknappheit,
die  auch  größeren  europäischen  Firmen  ein  längeres
  Kreditgeben  gefährlich  erscheinen  ließ,  zu
verschiedenen  Konkursen  bisher  als  solid  geltender
Inderfirmen  in  Britisch-Ostafrika,  Zanzibar  und
Deutsch-Ostafrika  geführt,  durch  die  viel  Geld
verloren  wurde.  Die  Lage  war  so  unsicher,  daß
europäische  Importfirmen  vielfach  schon  gelieferte
Waren  von  den  indischen  Zwischenhändlern  zurückgekauft
  und  bestellte  Waren  nicht  ausgeliefert
haben.

Aussichten.

Trotz  des  starken  Preisfalles  der  meisten
Exportwerke  hat  sich  eine  rege  Erwerbstätigkeit  in
Britisch-Ostafrika  geltend  gemacht.  Man  hatte  in
früheren  Jahren,  verführt  durch  die  günstigen
klimatischen  Verhältnisse  der  durch  die  Ugandabahn
  rasch  erschlossenen  Hochländer,  in  Britisch-
        <pb n="1260" />
        W  1174  20

Ostafrika  ein  Zukunftsland  für  europäische  Besiedlung,
  ähnlich  wie  Südafrika,  gesehen  und
darüber  die  reichen  Schätze,  die  die  tropischen
Teile  der  Kolonie,  namentlich  die  Küste  bieten,
ganz  übersehen.  Nachdem  sich  die  sanguinischen
Hoffnungen,  die  an  die  Ackerbau=  und  Weideländer
  geknüpft  waren,  nicht  oder  doch  nur  in
bescheidenem  Maße  erfüllt  haben,  hat  man  sich
auf  die  in  den  tropischen  Gebieten  schlummernden
Werte  besonnen  und  mit  dem  Anbau  von  Baumwolle
  und  den  Anlagen  von  Gummi=  und  Agavenplantagen
  begonnen.  Die  neuen  Unternehmungen
kommen  in  der  diesjährigen  Ausfuhrstatistik  noch
nicht  zur  Geltung,  wohl  aber  bei  der  Einfuhr,
die  für  Maschinen  und  Maschinenteile  eine  erhebliche
  Steigerung  zeigt.

Wie  in  Deutsch-Ostafrika  spielt  auch  in  Britisch-Ostafrika
  für  die  neuen  Graskulturen  die  Arbeiterfrage
  eine  große  Rolle.  Sicher  ist,  daß,  während
die  benachbarte  deutsche  Kolonie  die  näötigen
Arbeiter  aufzubringen  in  der  Lage  ist,  Britisch-Ostafrika
  mit  seinem  schlechten  Eingeborenenmaterial
  den  Anforderungen  einer  gesteigerten
Plantagenwirtschaft  auf  die  Dauer  nicht  genügen
kann.  Die  wirklich  brauchbaren  Arbeiter  sind
zumeist  Wanyamwesi,  die  in  der  Suche  nach
lohnendem  Erwerb  seit  Jahren  in  Mengen  aus
Deutsch-Ostafrika  auswandern.

Der  Mangel  an  guten  einheimischen  Arbeitern
wird  in  baldiger  Zeit  die  Einfuhr  fremder  Arbeiter
aus  Indien  notwendig  machen.

Auch  der  Hebung  der  Eingeborenenkulturen
wird  rege  Aufmerksamkeit  geschenkt.  Die  Cotton
Growing  Association  fördert  den  Anbau  von
Baumwolle,  indem  sie  den  Eingeborenen  freie
Saat  liefert,  sie  belehrt  und  ihnen  ihre  Ernte
abkauft.  In  Uganda  hat  die  Regierung  erhebliche
  Opfer  gebracht,  um  die  Qualität  der  von
den  Eingeborenen  gezogenen  Baumwolle  zu  heben.
Zur  Förderung  der  Erdnußkultur  hat  die  Regierung
  in  Britisch-Ostafrika  in  erheblichen  Mengen
freie  Saat  verteilt.

Aus  dem  Plantagenbetrieb  sowohl  wie  aus
den  Eingeborenenkulturen  ist  für  die  nächsten
Jahre  ein  gesteigerter  Export  zu  erwarten,  auch
darf  mir  Sicherheit  angenommen  werden,  daß
der  jetzige  Tiefstand  in  den  Preisen  der  einzelnen
Exportartikel  nur  eine  vorübergehende  Erscheinung
ist.  Mit  der  Hebung  der  Ausfuhr  aber  muß  eine
Steigerung  der  Einfuhr  Hand  in  Hand  gehen.

Trotz  der  ungünstigen  Geschäftslage,  deren
Wirkungen  sich  noch  auf  längere  Zeit  fühlbar
machen  werden,  herrscht  ein  gesunder  Optimismus,
der  auch  in  der  Etablierung  neuer  Handelsgesellschaften
  seinen  Ausdruck  findet.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Bizekonsulats
in  Mombassa.)

 

 

Anbau  und  RKusfuhr  von  Candeserzeugnissen  aus
Britisch-Ostafrika  1907/08.

Bei  dem  gewaltigen  Wachsen  der  Ausfuhr
von  Wachs  aus  Britisch-Ostafrika  verlohnt  es  sich,
die  Entwicklung  der  letzten  Jahre  zu  verfolgen.
Von  der  gesamten  Wachsausfuhr  entfielen  auf
Erzeugnisse

1903/4  1901/5  1905/6  1906.7  1907/8
#  +#.  9L  1+  #+2
aus  Britisch-Ostafrika

  1814  3925  51140  4376  7653
aus  Deutschstafrika
  —  159  16  445  13  953  43  970

Die  gesteigerte  Nachfrage  auf  dem  Weltmarkte
hat  dem  Artikel,  der  noch  vor  fünf  Jahren  kaum
als  Wertobjekt  angesehen  wurde,  im  Jahre  1907/08
die  dritte  Stelle  in  der  Ausfuhrstatistik  verschafft.
In  Britisch-Ostafrika  war  es  namentlich  ein
deutscher  Ansiedler,  der  die  Eingeborenen,  die  bis
dahin  die  Waben  wegzuwerfen  pflegten,  zum
Sammeln  und  Verkaufen  anregte.  Das  britischostafrikanische
  Wachs  kommt  vornehmlich  aus  der
Gegend  zwischen  Kibwezi  und  Nairobi.

Im  Vergleich  viel  erheblicher  ist  die  Ausfuhr
aus  der  deutschen  Nachbarkolonie,  die  nach  dortigen
  Statistiken  in  den  Kalenderjahren  1904
bis  1906  rund  30  000,  65  000  und  45  000  S
ausführte,  wovon  1905:  20000,  1906:  14000  S.
durch  Britisch-Ostafrika  gingen.  Die  diesjährige
Ziffer  ist  noch  unvergleichlich  höher  und  kennzeichnet
  den  immer  weiter  gehenden  Einfluß  der
Ugandabahn,  die  sich  auch  den  Taboramarkt
mehr  und  mehr  erobert  hat.

Gehandelt  wird  das  Wachs  nach  dem  Frasila
zu  36  lbs.  Der  Preis  betrug  im  April  1907
28⅛%  Rp.,  siel  dann  im  Sommer  und  Herbst
auf  27  und  stieg  gegen  Ende  des  Berichtsjahres
wieder  auf  27½  Rp.,  den  es  auch  anfangs
August  1908,  nach  einem  kurzen  Steigen  bis  auf
28  1¼  Rp.,  wieder  erzielt.

Ausgeführt  wird  der  Artikel  zum  weitaus
größten  Teil  nach  Hamburg.  Die  dortigen  Preise
standen  zu  Anfang  des  Berichtsjahres  auf  1,35
bis  1,36  /7,  sanken  im  Herbst  und  Sommer  auf
1,26  .  und  stiegen  später  wieder  auf  1,30  bis
1,32  7“  für  das  deutsche  Pfund

Die  Kokospalme  findet  sich  als  Araber=  und
Suahelikultur  die  ganze  Küste  entlang,  ihre
Blätter  (makuti)  liefern  die  Bedachung  für  die
Eingeborenenhäuser,  ihre  Rinde  gibt  einen  Faserstoff
  für  gröbere  Stricke  und  Taue,  ihre  Frucht
liefert  in  frischem  Zustande  (madafu)  ein  erquickendes
  Getränk,  ihre  eigentliche  Bedeutung
für  den  Handel  besteht  jedoch  in  dem  getrockneten,
stark  ölhaltigen  Fleisch  der  Nuß,  der  Kopra.
Die  Trocknung  geschieht  an  der  Sonne,  weniger
am  Feuer,  da  die  letztere  Behandlung  den  Wert
vermindert.
        <pb n="1261" />
        W  1175  20

Ein  Teil  der  gewonnenen  Kopra  wird  im
Lande  selbst  konsumiert.  Das  auf  primitiven,
mit  Kamelen  getriebenen  Mühlen  gewonnene  Ol
dient  den  Eingeborenen  zum  Einreiben  und  zur
Bereitung  von  Gebäck.  Die  Hauptmasse  dient
jedoch  dem  Export.

Aufnahmeland  ist  hauptsächlich  Frankreich,  wo
das  Kokosnußöl  zur  Beimischung  zu  feinen  Olen
verwendet  wird.  Ein  Teil  (1907:  15  v.  H.,
1906:  19  v.  H.)  nimmt  seinen  Weg  über  Zanzibar.

Die  Ausfuhr  betrug:

1908  1904  1905  1906  1907
2  2  2  2
11084  9412  9413  24146  22554

Dem  Quantum  nach  ist  die  Ausfuhr  gegen
1906,  das  ein  besonders  günstiges  Jahr  war,
um  rund  5000  Zentner  zurückgegangen,  woran
sowohl  zeitweise  Trockenheit  wie  mißbräuchliche
Verwendung  der  Palmen  zur  Gewinnung  von
Pembe  (Palmwein,  der  schnell  in  Gärung  übergehende
  und  dann  stark  berauschende  Saft  der
Palmen)  schuld  waren.

Die  Preise  sind  während  des  Berichtsjahres
erheblich  gesunken.  Im  April  1907  erzielte  die
Frasila  (35  lbs.)  in  Zanzibar  2  bis  2,35  5  und
sank  im  regelmäßigen  Fallen  bis  Ende  März  1908
auf  0,825  bis  1,15.  In  letzter  Zeit  ist  wieder
eine  leichte  Steigerung  eingetreten,  im  Juli  wurden
1,52  bis  1,50  8  bezahlt.

In  Daressalam  wurden  Anfang  des  Berichts-“
  4  bis  4½  Rp.,  im  September  3½  bis

4  Rp.,  Ende  März  2¼  Rp.  bezahlt.

VDie  Preise  in  Britisch=  Ostafrika  sind  entsprechend,
  doch  gilt  die  im  Lande  gewonnene
Qualität  als  besser  als  die  Durchschnittsware  in
Das  beste  Produkt  liefert  die  deutsche

Statt  der  fertigen  Kopra  werden  auch  die
Kokosnüsse  verkauft.  Der  Preis  geht  nach  dem
Tausend  und  stellt  sich  in  Zanzibar  auf  11  bis  15  K.

Kopal  ist  das  Harz  eines  in  sandigem  Boden
wachsenden  Baumes  (Trachylobium  verrucosum
und  Trachylobium  mosambicense  Klotsch),
dessen  Teile  einen  fadigen,  an  der  Luft  erhärtenden
Saft  geben,  der  hervorragendes  Material  zur
Lackfabrikation  gibt.  Man  urnterscheidet  fossilen
Kopal,  der  aus  inzwischen  verwesten  Bäumen
abgelaufen  ist  und  im  Boden  gegraben  wird,  und
rezenten,  der  durch  Ausschwitzung  und  Zapfung
lebender  Bäume  gewonnen  wird.  Ein  Forscher
glaubt  im  letzten  Jahre  ein  Verfahren  gefunden
zu  haben,  durch  das  er  auch  die  Kopalfrucht  der
Lackindustrie  dienstbar  macht.  Sie  soll  in  der
Schale  15,  im  Kern  8  v.  H.  Kopal,  zusammen
also  23  v.  H.  liefern.  Bewährt  sich  dies,  so  bedeutet
  es  einen  erheblichen  Gewinn,  da  die  fossilen

 

Lager  mit  der  Zeit  aufgebraucht  werden  und  die
Zapfung  die  Bäume  schädigt.  In  Britisch-Ostafrika
  ist  das  Verfahren  noch  nicht  bekannt.

Die  Preise  sind  nach  der  Qualität  sehr  verschieden.
  In  Zanzibar  wurden  für  das  Frasila
von  35  lbs.  4  bis  17  3  bezahlt.

In  Hamburg  stellten  sich  die  Preise  Anfang
1907  für  100  kg:

Gereinigter  afrikanischer  250  bis  300  #

Roher  afrikanischer  90  =  300  =
Sogenannter  Zanzibar  (er
stammt  in  Wirklichkeit  aus
Deutsch-Ostafrika)  472  =  750

Die  Ausfuhr  hatte  in  den  Jahren  1904  und
1905  etwas  nachgelassen  (603  und  725  0),  hat
sich  aber  im  Jahre  1906  auf  1074  L  und  1907
auf  1779  gesteigert.  Etwa  die  Hälfte  wurde  in
Zanzibar  umgesetzt,  das  größtenteils  nach  London
exportiert,  die  andere  Hälfte  ging  nach  Indien.

Der  Ausfuhrzoll  beträgt  15  v.  H.  des  Wertes.

Die  Ausfuhr  von  Kautschuk  betrug:

1903  1904  1905  1906  1907
8  98.  *  r  #.
18684  25168  44061  55734  48241
Davon  entfallen  auf:
Britisch-Ostafrika
  10772  21579  18929  19944  14402
Uganda  283  2948  11919  20  403  17390
Deutsch-Ostafrika
  24  641  13213  15387  16440

Der  Kautschuk  wird  von  Eingeborenen  von
wildwachsenden  Lianen  (hauptsächlich  Landolphia
Kirkü),  die  namentlich  an  der  Küste,  aber  auch
in  anderen  Teilen  Britisch-Ostafrikas  vorkommen,
gewonnen.  In  Uganda  hat  man  vor  einigen
Jahren  die  sonst  nur  an  der  Westküste  Afrikas
gefundene  Funtumia  elastica  entdeckt,  zu  deren
Ausbeutung  eine  englische  Gesellschaft  (The  Mabira
Forest  Co.)  eine  große  Landkonzession  erhalten
hat.  Auch  in  Nandi  (Britisch-Ostafrika)  ist  die
genannte  Liane  gefunden.

Seit  zwei  Jahren  werden  an  der  Küste  auch
Gummiplantagen  angelegt;  kultiviert  wird,  wie
in  Deutsch-Ostafrika,  Manihot  Glaziovü.  Die
Saat  kommt  aus  Tanga.

Die  Kautschukkultur  eignet  sich  auch  für  Pflanzer
mit  geringen  Mitteln,  da  die  Anlage  nicht  viel
kostet  und  schon  nach  vier  Jahren  Erträgnisse  abwirft.
  Auch  kann  sich  der  Anfedler  bis  zur  ersten
Ernte  durch  Zwischenkulturen  (Baumwolle,  Sesam,
Erdnüsse)  Barmittel  verschaffen.  Bedingung  ist
allerdings,  daß  die  Preise  wieder  steigen.  Sie
waren  im  Berichtsjahre  zeitweise  bis  fast  auf  die
Hälfte  des  Vorjahres  gesunken.

Parakautschuk  fiel  während  des  Jahres  1907
von  5  sh  9  d  das  lb.  auf  3  sh

In  Zanzibar  wurde  das  henn  2  Ibs.)  im
        <pb n="1262" />
        1176  20

April  bis  Juni  mit  30  bis  50  3  bezahlt,  sank
bis  Ende  des  Jahres  auf  25  bis  33  S8  und  stand
im  März  auf  27,50  bis  27,75  S.

Für  Mombassa  werden  die  Preise  nicht  veröffentlicht.
  Sie  sind  etwas  niedriger,  da  10  v.  H.
Ausfuhrzoll  und  die  Seefracht  dazukommen.

Der  Plantagenkautschuk  wird  bestem  Parakautschuk
  gleichgerechnet,  dasselbe  hofft  man  von
dem  Produkt  der  Funtumia  elastica,  mit  dessen
Export  eben  erst  begonnen  wird.  Der  Kautschuk
von  den  wilden  Bäumen  ist,  zum  Teil  auch  wegen
mangelhafter  Behandlung,  von  geringerem  Wert.
Der  Preis  in  England  war  zuletzt  2  sh  3  d.

Eine  Belebung  des  Kautschukhandels  erhofft
man  von  der  inzwischen  in  London  abgehaltenen
Internationalen  Kautschukausstellung.

Daß  die  Anlage  neuer  Plantagen  in  Afrika
den  Weltmarkt  nennenswert  beeinflussen  wird,  ist
bei  dem  verschwindenden  Betrage,  den  der  Plantagenkautschuk
  im  Verhältnis  zum  wilden  Kautschuk
darstellt,  nicht  anzunehmen,  umsomehr  als  der
Bedarf  an  Gummi  in  der  Industrie  immer  größer
wird.  Ein  Fehlschlag  wäre  es  freilich,  wenn  ein
erfolgreiches  Surrogat  gefunden  werden  sollte.

Die  Ausfuhr  ist  infolge  der  schlechten  Preise
im  letzten  Jahre  um  500  Zentner  zurückgegangen,
am  meisten  zu  Lasten  von  Britisch-Ostafrika  selbst,
dessen  Produktionsziffer  hinter  denen  der  vorhergehenden
  drei  Jahre  zurückblieb.  Auch  Uganda
hat  gegen  das  Vorjahr,  das  eine  besonders  hohe
Exportziffer  (20  403  L)  aufwies,  um  3000  L
verloren.  Auffallend  ist,  wie  der  Anteil  Deutsch-Ostafrikas
  gestiegen  ist.  Es  zeigt  sich  hier  der
weitgehende  Einfluß  der  Ugandabahn.  Es  geht
nämlich  die  Hälfte  des  früher  nach  Bagamojo
gebrachten  Kaurschuks  über  Muanza  nach  der
Ugandabahn,  so  daß  sich  Muanzas  Ausfuhrziffer
für  Kautschuk  im  Jahre  1906  gegen  1905  fast
verdoppelt,  gegen  1904  fast  vervierzigfacht  hat
(301  180  7,  164  763  .“  und  8891  .7.

Von  dem  Kautschuk  nahm  Deutschland  den
größten  Teil  mit  23  581  #L  auf,  hauptsächlich
wohl  das  von  Muanza  ausgeführte  deutschostafrikanische
  Erzeugnis.  Großbritannien  erhielt
20  734  L,  kleinere  Mengen  gingen  nach  Frankreich
  und  Belgien.

Die  Ausfuhr  von  Baumwolle  aus  Britisch-Ostafrika
  begann  im  Jahre  1904  und  stellte  sich

folgendermaßen:
1904/5  1905,6  1906/7  1907,8
«  L  L  L
Insgesamt.  668  2726  7408  26  907
Hiervon  entfielen  nach
den  Nollstatistiken  auf:
Britisch-  Ostafrika  285  1  173  1407  1  843
Uganda  162  5214  24  483
Deutsch-  Ostafrika  221  407  787  671

 

Dabei  ist  jedoch  für  das  letzte  Jahr  ein  Irrtum
unterlaufen,  indem  etwa  für  1500  K  aus  Malindi
(Britisch-Ostafrika)  stammende  Baumwolle  als
Uganda-Erzeugnis  gebucht  wurde.  In  Wahrheit
ist  Britisch  -Ostafrika  1907/08  mit  3300  2  und
Uganda  mit  23.000  K  vertreten.

Während  der  deutsche  Anteil,  aus  dem
Muanzabezirk  stammend,  in  den  letzten  beiden
Jahren  sich  etwa  gleich  geblieben  ist,  ist  die  Ausfuhr
  Ugandas  um  das  Vierfache  gestiegen.  Der
Anbau  ist  dort  durchweg  Eingeborenenkultur,  Sitz
des  Handels  ist  Kampala,  wo  mehrere  Gesellschaften
  vertreten  sind,  die  zu  einem  untereinander
vereinbarten  Preise  (6  Rp.  25  Cents  für  100  lbs.)
den  Eingeborenen  ihre  Waren  abnehmen.

Gebaut  wird  langstapelige  amerikanische  Baumwolle,
  wozu  die  Saat  von  der  Regierung  frei
geliefert  wird.  In  früheren  Jahren  wurden  auch
andere  Arten  gebaut,  deren  Saat  von  den  Eingeborenen
  vermischt  wurde,  wodurch  die  Qualität
verlor.  Um  dies  abzustellen,  kauft  die  Regierung
unter  nicht  unerheblichen  Kosten  die  alten  Saaten
auf  und  sendet  sie  zur  Olverarbeitung  nach  England.

In  Britisch  -Ostafrika  wird  nur  ägyptische
Baumwolle  gebaut,  und  zwar  bei  Kisumu  am
Viktoriasee  und  an  der  Küste  zwischen  Mombassa
und  Lamu.  Neuerdings  ist  noch  am  Juba,  dem
nördlichen  Grenzflusse,  von  griechischen  Pflanzern
mit  dem  Anbau  begonnen  worden.

In  Britisch-Ostafrika  ist  der  Baumwollbau  zu
etwa  9/10  Eingeborenen=  und  1/10  Plantagenkultur.

Entkernungsmaschinen  befinden  sich  in  ausreichender
  Anzahl  für  Uganda  in  Kampala,  für
Britisch  -Ostafrika  in  Kisumu,  Mombassa  und
Malindi.

Gehandelt  wird  an  der  Küste  nach  dem  Frasila
zu  36  lbs.  Das  lb.  wird  mit  1½  d,  das  Frasila
also  mit  3  Rp.  25  Cents  bezahlt.

Uganda-Baumwolle  erzielt  auf  dem  heimischen
Markte  1  d  mehr  pro  lb.  als  Amerika  Mittel,
das  britisch-ostafrikanische  Erzeugnis  stellt  sich  noch
um  ½  bis  1d  höher.

Die  Fracht  nach  Europa  stellt  sich  auf  ½  d
pro  lb.  bei  Handpressung,  und  bei  Anwendung
hydraulischer  Pressen,  deren  Einführung  beabsichtigt
  wird,  ermäßigt  sie  sich  auf  etwa  ¼  d.

Die  Ausfuhr  geht  mit  Ausnahme  des  deutschen
Transitgutes,  das  nach  Hamburg  verschifst  wird,
nach  Liverpool;  geringe  Ware,  die  in  Europa
keinen  Markt  finden  würde,  geht  nach  Indien,
wo  sie  zu  billigen  Stoffen  verarbeitet  wird.

Der  Baumwollbau  ist  bei  den  Eingeborenen,
namentlich  an  der  Küste  von  Britisch-Ostafrika,
schnell  beliebt  geworden  und  ist  in  ständigem
Wachsen,  so  daß  man  für  das  Jahr  1908  auf
das  Drei=  bis  Vierfache  der  diesjährigen  Ausfuhr
rechnet,  auch  für  Uganda  ist  eine  Steigerung  bis
        <pb n="1263" />
        W  117720

auf  das  Doppelte  zu  erwarten.  Notwendig  ist
freilich,  daß  den  Eingeborenen  nicht  durch  schwankende
  Preise  das  Vertrauen  zu  dieser  Kultur  genommen
  wird.  Deshalb  sind  die  in  Uganda  den
Baumwollhandel  treibenden  Gesellschaften  übereingekommen,
  ohne  Rücksicht  auf  die  Schwankungen
des  europäischen  Marktes,  den  oben  erwähnten
Standardpreis  zu  bezahlen;  in  Britisch-Ostafrika,
wo  andere  Gesellschaften  für  den  Baumwollhandel
nicht  in  Betracht  kommen,  verfährt  die  Cotton
Growing  Association,  die  auch  durch  freie  Lieferung
von  Saat  und  Belehrung  der  Eingeborenen  den
Baumwollbau  fördert,  bei  der  Abnahme  ihrer
Produkte  nach  demselben  Grundsatze.

Die  Ausfuhr  von  Fasern  aus  Britisch-Ostafrika
  begann  mit  dem  Jahre  1903  und  stellte
sich  hinsichtlich  ihrer  Verteilung  auf  die  einzelnen
Erzeugungsgebiete,  wie  folgt:

1803/4  1904/5  1905/6  1900/7  1907/8
4  9  4.  +.  2

aus  Britisch-Ostafrika.

  .  —  —  272  491  2590
aus  Uganda  785  2067  2333  509  201
aus  Deutsch-Ostafrika

  —  —  75  447  946

In  Uganda  und  der  Gegend  von  Schirati
wächst  eine  Sansevierenart  (wahrscheinlich  Sanseviera
  guieneensis),  die  von  Eingeborenen  mit
der  Hand  bearbeitet  wird.

In  Britisch  -Ostafrika  findet  sich  in  großen
Mengen  Sanseviera  Ehrenbergii,  zu  deren  Ausbeutung
  bei  Voi  eine  amerikanische  Firma,  beie
Kibwezi  ein  deutscher  Pflanzer  Konzessionen  haben.
Daneben  kommt  auch,  aber  in  bedeutend  geringerem
Maße,  Sanseviera  Suleata  (Stuckü)  vor.  Versuche
  mit  Ramie,  die  bei  Nairobi  angestellt  wurden,
haben  sich  nicht  als  lohnend  erwiesen.

Die  amerikanische  Firma,  die  seit  etwa  vier
Jahren  arbeitet,  benutzt  Maschinen  aus  New-Jersey,
  das  deutsche  Unternehmen  ist  noch  neu.

Im  letzten  Jahre  hat  man,  dem  Beispiel
Deutsch-Ostafrikas  folgend,  mit  der  Anlage
von  Sisalagaven  begonnen;  die  Pflanzen  wurden
von  dort  bezogen.  Im  November  1907  erließ
jedoch  das  deutsche  Gouvernement  eine  Verordnung,
die  für  die  bis  dahin  freie  Ausfuhr  von  Sisalpflanzgut
  einen  Zoll  von  10  Heller  für  die  Bulbille
  und  15  für  den  Pflänzling  festsetzte.  Dies
hat  die  weitere  Anlage  von  Plantagen  zunächst
etwas  gehemmt.  Es  finden  sich  jedoch  auch  in
Britisch-Ostafrika  als  Zierpflanzen  und,  wie  es
scheint,  auch  wildwachsend  genug  Sisalagaven,
um  den  Bedarf  für  Neuanlagen  bald  zu  decken.
Die  einzelne  Pflanze  ist  im  Stadium  der  Vollentwicklung,
  das  sie  im  fünften  Jahre  erreicht,
außerordentlich  fruchtbar.  Auch  scheint  es,  daß

 

gelegentlich  Bulbillen  geschmuggelt  worden  sind.
Nach  längstens  einem  Jahre  hofft  man  fremdes
Pflanzgut  nicht  mehr  nötig  zu  haben.

Die  Preise  sind,  wie  bei  allen  Tropenprodukten,
im  Berichtsjahre  bedeutend  gesunken.  Der  frühere
durchschnittliche  Preis  von  28  bis  32  K  pro  Tonne
siel  bis  auf  22

Das  hiesige  Plantagenerzeugnis  ging,  da
Hauptproduzent  eine  amerikanische  Firma  ist,  zum
größten  Teil  nach  New-York;  Deutschland  nahm
das  Transitgut  aus  Deutsch-  Ostafrika  und  einen
Teil  der  Plantagenfasern  auf,  ein  weiterer  Abnehmer
  war  England.

Die  Anlage  von  Sisalplantagen  bedingt  wegen
der  notwendigen  Maschinen  ein  größeres  Anlagekapital.


(Nach  einem  Verichte  des  Kaiserl.  Vigekonsulats
u  Mombassa.)

Einfuhr  von  landwirtschaftlichen  Geräten  und
Maschinen  in  Britisch-Ostafriha  1907/08.

Landwirtschaftliche  Geräte  werden  in
Britisch-Ostafrika  zollfrei  eingeführt  und  kommen
zum  größten  Teil  aus  England,  dessen  Einfuhr
jedoch  von  12  215  &amp;amp;  im  Vorjahre  auf  7149  &amp;amp;
im  Jahre  1907/08  gesunken  ist.  Dagegen  hat  sich
die  deutsche  Einfuhr  von  2627  L  im  Jahre
1906/07  auf  4503  L  im  Jahre  1907/08  erhöht.
Bezugsländer  sind  lerner  Nordamerika  (1700  0)
und  Südafrika  (1782  S.

Die  Einfuhr  von  Maschinen  und  Maschinenteilen
  betrug:

1904  1905  1906  1907
1137  L  4478  S  15  516  L  29  384  g.

Die  bedeutende  Steigerung  erklärt  sich  aus
der  in  den  letzten  Jahren  im  größeren  Stil  begonnenen
  Anlage  von  Tropenkulturen,  speziell
Baumwolle  und  Sisalhanf.

Die  Einfuhr  ist  zollfrei  für  Maschinen,  die
einem  landwirtschaftlichen  Betriebe  oder  der  Anlage
  und  Unterhaltung  von  Bahnen  und  Straßen
dienen.

Die  Einfuhr  fällt  zum  weitaus  größten  Teil
auf  England,  das  für  27  133  &amp;amp;  (1906/07  für
15  253  0)  lieferte,  namentlich  die  Baumwollentkernungsmaschinen.
  Nordamerika  brachte  für
1704  L  und  dürfte  hauptsächlich  Maschinen  für
Hanfbearbeitung  geliefert  haben.  Deutschlands
Anteil  betrug  460  (1906/07:  190  DH).

(Nach  einem  Berichte  des  g#ansb  Vizekonsulats
in  Mombassa.)
        <pb n="1264" />
        W  1178  20

Aussichten  der  indischen  Baumwollernte  1908/09.-)

Das  zweite  Memorandum  über  die  gesamte
indische  Baumwollernte  für  das  Jahr  1908/09,
welches  unter  dem  15.  Oktober  d.  Ja.  veröffentlicht
  ist,  behandelt  die  Frühernte  und  von  der  Späternte
  soviel,  als  bis  Ende  September  d.  Is.  zur
Aussaat  gekommen  ist.

Das  gesamte  mit  Baumwolle  bepflanzte  Areal
beläuft  sich  nach  den  bisher  eingegangenen  Berichten
  für  ganz  Britisch-Indien  auf  17  313  000
Acres  gegen  eine  auf  17  710  000  Acres  richtig
gestellte  Anbaufläche  in  der  entsprechenden  Zeit
des  Vorjahrs,  was  einer  Abnahme  um  2,2  v.  H.
gleichkommt.

Die  am  meisten  in  die  Augen  springende  Abnahme
  im  britischen  Indien  ergibt  sich  bei  Bombay
(um  14  v.  H.),  der  nordwestlichen  Grenzprovinz
(um  12  v.  H.),  Hyderabad  (11  v.  H.)  und  Mysore
(13  v.  H.),  während  Punjab,  die  Vereinigten
Provinzen,  Sind  und  Rajputana  eine  Anbau--steigerung
  zeigten,  die  sich  auf  19  v.  H.,  42  v.  H.,
26  v.  H.  und  18  v.  H.  beläuft.

Aus  Punjab,  Rajputana  und  Hyderabad  wird
Schaden,  der  durch  zu  reichliche  Regenfälle  veranlaßt
  worden  ist,  gemeldet.  Der  Stand  der
Baumwolle  wird  im  allgemeinen  als  ziemlich
gut  bis  gut  gemeldet,  doch  wird  stellenweise  mehr
Regen  gewünscht.

Baumwollanbaufläche  nach  dem

VProvinzen  und  Staaten  1  Süande  Htober  6/07

Flächen  in  1000  Acres
Bomba)y,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten,
  und

Baroda  48517  5276  5  369
Zentralprovinzen  und
erar  ’  4  0312  4  429  4684
Madras  664  684  895
Punjab,  einschl.  der  Ein-  .
geborenenstaaten  1376  1155  1413
Vereinigte  Probinzen  .  1565  1100  1475
Sind,  einschl.  der  Eingeborenenstaaten.
  275  218  257
Burna  193  198  188
Bengalen  62  65  75

Ostbengalen  und  Assam  80  59  57
Nordwestliche  Erenzpro- 



vinz.  .  42  48  60
Aimer-Merwara  ...  40  39  34
Hyderabad.  2649  2971  3522
Zentralindien  1  001  1  002  1  170
Rajputana  ·  498  421  467
Mysotreer  39  45  66

Zusammen  17  313  17710  19  732

Im  einzelnen  enthalten  die  Berichte  aus  den
Provinzen  über  die  Größe  und  den  Stand  der
D.  Kol.  Bl.“  1908.  Nr.  19,

Val.  962  f.

 

Baumwollfelder  folgende  Angaben,  wobei  den
Namen  der  Provinzen  oder  Staaten  der  Prozentsatz,
  mit  dem  sie  an  der  Gesamtbaumwollfläche
Britisch-Indiens  beteiligt  ssnd,  in  Klammern  beigesetzt
  ist.

Bombay  (28  v.  H.)  und  Baroda  (3  v.  H.).
Das  Areal  der  Frühsaat,  die  nur  im  Dekkan
angebaut  wird,  wird  jetzt  zu  1  315  000  Acres
gemeldet,  davon  8000  Acres  in  den  Eingeborenenstaaten.
  Diese  Fläche  weist  gegen  die  entsprechende
vorjährige  Schätzung  eine  Abnahme  um  nahezu
18  v.  H.  auf.  Für  die  Spätsaat  liegen  nur  unvollständige
  Berichte  vor,  da  die  Aussaaten  in
Karnatak  noch  andauerten.  Nach  dem  Stande
vom  1.  Oktober  d.  Is.  wird  die  gesamte  Anbaufläche
  auf  3202  000  Acres  geschätzt,  davon
2  437  000  Aecres  in  den  Eingeborenenstaaten  und
Baroda.  Hieraus  ergibt  sich  gegen  die  entsprechende
  vorjährige  Schätzung  eine  Abnahme
um  13  v.  H.  Wegen  des  unzureichenden  Regens
begann  die  Aussaat  in  Karnatak  einen  Monat
später.  In  Gujarat  haben  die  unausgesetzten
Regen  stellenweise  die  junge  Saat  vernichtet,  so
daß  Nachsäen  erforderlich  wurde.  Die  Aussichten
sind  zur  Zeit  ziemlich  gut  bis  gut,  doch  ist  mehr
Regen,  insbesondere  in  Nord-Gujarat,  erforderlich.

Die  Zentralprovinzen  und  Berar  (22.5

v.  H.)  weisen  eine  Gesamtanbaufläche  von  4312000
Acres  auf,  davon  1  180  000  Acres  in  den  Zentralprovinzen
  und  3  132  000  Acres  in  Berar,
gegen  4  429  000  Acres  im  Vorjahre,  wovon
1  261  000  Acres  auf  die  Zentralprovinzen  und
3  168  000  Acres  auf  Berar  entfielen.  Dies  bedeutet
  gegen  das  Vorjahr  eine  Abnahme  um
„6  v.  H.  Die  Aussaat  ist  zwar  spät  erfolgt,
aber  im  allgemeinen  günstig  verlaufen.  Der
Regenfall  im  Juli  und  Angust  war  indessen  so
schwer  und  andauernd,  daß  viele  Felder  überschwemmt
  wurden.  Die  Reinigungsarbeiten  auf
den  Feldern  wurden  daher  aufgehalten,  doch
besserte  das  willkommene  Aufhören  der  Regen
Ende  September  die  Aussichten  erheblich.  Nach
dem  gegenwärtigen  Stande  hofft  man  auf  eine
Erhöhung  des  Ertrags  um  51  v.  H.  gegenüber
dem  Ergebnis  des  Vorjahres.

Madras  (8,4  v.  H.).  Die  gesamte  in  den
Raiyatwaridörfern  bis  Ende  September  d.  Js.
mit  Baumwolle  besäte  Fläche  wird  zu  605  600
Acres  gemeldet.  Gegen  das  Vorjahr  ergibt  sich
eine  Abnahme  um  3,7  v.  H.  Diese  Abnahme
wird  dem  Mangel  an  rechtzeitigem  Regen  zugeschrieben.
  In  den  Nicht-Raiyatwaridörfern  wird
das  gesamte  Baumwollareal  auf  53  000  Acres
angegeben  oder  auf  1500  Acres  weniger  als  im
Vorjahre.  Die  Eingeborenenstaaten  von  Banganapalle
  melden  eine  Anbaufläche  von  5300
Acres.  Stand  und  Aussichten  der  Baumwolle
        <pb n="1265" />
        W  1179  20

sind  ziemlich  gut  bis  gut,  stellenweise  ist  jedoch
Regen  nötig.

Punjab  (8  v.  H.).  Das  Baumwollareal
wird  in  den  britischen  Distrikten  auf  1  258  000
Aecres  geschätzt  gegen  1  318  000  Acres  nach  der
endgültigen  Schätzung  im  Vorjahre.  In  den
Eingeborenenstaaten  betrug  die  mit  Baumwolle
bestellte  Fläche  118  000  Acres  gegen  156  000
Acres  nach  der  Schlußschätzung  im  Vorzjahre.
Stellenweise  wird  Schaden  durch  zu  ausgiebigen
Regen  gemeldet,  dagegen  liegen  bis  jetzt  keine
Nachrichten  über  Insektenschaden  vor.

Für  die  Vereinigten  Provinzen  (6,2  v.  H.)
wird  keine  Veränderung  gegen  den  Schähungsbericht
  im  August  gemeldet,  nach  welchem  die
Baumwollfläche  1  565  000  Acres  beträgt  gegen
1  443  000  Aecres  nach  dem  Schlußbericht  im  Vorjahre.
  Der  Regenfall  im  August  war  heftig  und
andauernd  und  richtete  stellenweise  Schaden  an.
Im  allgemeinen  ist  aber  die  Saison  für  die
Baumwollpflanzen  günstig  verlaufen.

Sind  (1  v.  H.).  Die  bis  zum  1.  Oktober
mit  Baumwolle  bestellte  Fläche  beträgt  275  000
Acres  gegen  218  000  Acres  im  Vorjahre;  sie
hat  wegen  der  guten  Bewässerung  um  26  v.  H.
zugenommen.  Der  Stand  der  Baumwolle  wird
als  ziemlich  gut  gemeldet.

Burma  (0,9  v.  H.).  Das  Baumwollareal
wird  auf  193  000  Acres  geschätzt  gegen  198  000
Acres  im  Vorjahre,  es  hat  also  2,5  v.  H.  abgenommen.
  Der  Saatenstand  ist  gut.

In  Bengalen  (0,4  v.  H.)  wird  die  gesamte
mit  früher  und  später  Baumwolle  bestellte  Fläche
auf  62  000  Acres  geschätzt  gegen  65  000  Acres
im  Vorjahre,  woraus  sich  eine  Abnahme  von
4,6  v.  H.  ergibt.  Die  späte  Aussaat  hat  indes
in  einigen  Bezirken  noch  nicht  begonnen.  Der
Stand  der  Ernte  wird  im  allgemeinen  als  ziemlich
  gut  bezeichnet.

Ostbengalen  und  Assam  (0,3  v.  H.)  weisen
80  000  Acres  gegen  78  000  Acres  nach  der
Schlußschätzung  im  Vorjahre  auf.  Die  Witterungsverhältnisse
  waren  dem  Wachstum  der  Pflanzen
im  allgemeinen  sehr  günstig.  Ein  gutes  Ergebnis
wird  in  den  hügligen  Teilen  von  Chittagong
erwartet.

In  der  nordwestlichen  Grenzprovinz
(0,2  v.  H.)  hat  sich  keine  Anderung  gegen  den
Augustbericht  ergeben  —  42  000  Acres  gegen
48  000  Acres  im  Vorjahre.  Die  Aussichten  sind
im  allgemeinen  gut  und  man  erwartet  im  ganzen
einen  Durchschnittsertrag.

Für  Aimer-Merwara  (0,2  v.  H.)  wird  das
Baumwollareal  auf  40  000  Acres  geschätzt  gegen
39  000  Acres  im  Vorjahre;  es  hat  hier  also  um

 

2,6  v.  H.  zugenommen.  Die  Ernteaussichten  sind
wegen  der  heftigen  Regenfälle  nur  genügend.

Hyderabad  (13,9  v.  H.)  hat  eine  Fläche  von
2  649  000  Acres  aufzuweisen  (darunter  2  211.000
Acres  mit  Frühsaat)  gegen  2  971  000  Acres  im
Vorjahre;  der  Baumwollanbau  ist  hier  also  um
11  v.  H.  zurückgegangen.  Die  gegenwärtigen
Aussichten  werden  im  allgemeinen  als  zufriedenstellend
  bezeichnet.

Zentralindien  (4,4  v.  H.).  Die  Berichte
waren  noch  nicht  aus  allen  Staaten  eingegangen,
und  es  mußte  für  die  gegenwärtige  Schätzung
auf  den  Augustbericht  zurückgegriffen  werden,  der
1  001  000  Acres  gegen  1  002  000  Acres  im
Vorjahr,  also  einen  Rückgang  um  0,1  v.  H.  meldet.
Die  Baumwolle  hat  unter  der  Dürre  sehr  gelitten.

Aus  Rajputana  (2,1  v.  H.)  sind  die  Berichte
gleichfalls  nicht  vollständig  eingegangen,  nach  der
Augustschätzung  waren  498  000  Acres  gegen
421  000  Acres,  d.  h.  18  v.  H.  mehr,  im  Vorjahre
  bestellt.  Die  Ernte  hat  in  den  meisten
Distrikten  sehr  unter  den  heftigen  Regenfällen  gelitten,
  doch  werden  die  gegenwärtigen  Aussichten
als  ziemlich  gut  bis  gut  bezeichnet.

In  Mysore  (0,4  v.  H.)  sind  39  000  Acres
gegen  45  000  Acres  im  Vorjahre  mit  Baumwolle
bestellt.  Stellenweise  litten  die  Baumwollfelder
unter  Regenmangel.

Rußlands  Baumwollanbau  und  -einfuhr  1907.

Die  Baumwollernte  in  Zentralasien  und  im
Kaukasus  ergab  1907  ein  weit  geringeres  Resultat
als  erwartet  worden  war.  Durch  sehr  ungünstige
Witterungsverhältnisse  vor  und  während  der  Pflücke
ist  viel  Baumwolle  auf  den  Feldern  verdorben
und  auch  die  Qualität  stark  beeinträchtigt  worden.
Regen  und  Schnee  haben  die  Farbe  und  Reinheit
ungünstig  beeinflußt.  Die  vielfach  in  nassem  Zustande
  zugeführte  Baumwolle  erlitt  beim  Reinigen
auf  den  Gins  weitere  Einbuße  an  Stapel  und
Aussehen,  zumal  die  Gins  die  Samen  und  kleine
Blätter  nur  schwer  aus  nasser  Baumwolle  entfernen,
  zur  Erleichterung  dieser  Arbeit  reichlich
mit  Petroleum  geschmiert  werden  mußten.  Diesen
Umständen  entsprechend  war  das  Ergebnis  an
guter  Kettenware,  sogen.  erster  Sorte,  recht  gering;
minderwertige  Ware  aber  hat  ein  sehr  beschränktes
Absatzgebiet  und  ist  daher  ungleich  schwer  unterzubringen.


Das  Ergebnis  an  Flocke  war:
in  Russisch-Zentralasien  etda  5.750  000  Pud,
*Transkaukassen  300  000  =

F#ammen—  .  6  550  000  Pud.
        <pb n="1266" />
        W  1180  2S

Die  Einfuhr  dagegen  betrug:
aus  Amerika,  Ostindien,  Agypten
u.  sonstigen  Ursprungsländern
über  die  europäische  Grenze
aus  Persien,  Afghanistan,  Chiwa
und  Buchara  über  die  asiatische

  Grenze  Rußlands  1  140  O000  =

zusammen  .  10  846  000  Pud,
d.  h.  um  etwa  1  Million  Pud  mehr  als  im
Jahre  1906.

Zur  Zeit  des  Deckungsbedürfnisses,  im  Oktober,
war  russische  Baumwolle  im  Vergleich  mit  ausländischer
  so  hoch  im  Preise  gehalten,  daß  viele
Posten  deshalb  mit  amerikanischer  Ware  eingedeckt
wurden.  Daher  sind  in  Zentralasien  und  im
europäischen  Rußland  seit  Ende  des  letzten  Jahres
sehr  beträchtliche  Vorräte  unverkaufter  Flocke  entstanden,
  die  im  Laufe  des  Frühjahrs  1908  zu
einer  Ermäßigung  der  Preise  für  zentralrussische
Baumwolle  führten.

Das  im  Jahre  1906  ins  Leben  gerufene
Baumwollkomitee  hat  seine  Aufmerksamkeit  im
Berichtsjahr  auch  der  Berbesserung  der  Qnalität
der  russischen  Baumwolle  zugewendet  und  war
mit  der  Ausarbeitung  eines  Standards  für  diese
Ware  beschäftigt,  woran  es  bekanntlich  bisher  noch
fehlt.  Daneben  wurden  Vorbereitungen  für  die
Entsendung  einer  Studienkommission  nach  Turkestan
getroffen,  die  die  Bewässerungsfrage  untersuchen
und  zur  Anlegung  neuer  Plantagen  geeignete
Plätze  ausfindig  machen  soll.

Die  Produktion  von  Baumwollsamenöl  machte
in  Russisch-Zentralasien  rasche  Fortschritte.  Im
Jahre  1907  arbeiteten  im  Ferghanagebiet  zehn
Betriebe  mit  zusammen  50  Pressen.  Neue  Anlagen
  sind  im  Bau  begriffen,  da  bisher  nur  ein
kleiner  Teil  des  verfügbaren  Samens  in  dieser
Weise  verwertet  wird.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Konsulats
in  Moskau.)

9  706  000  Pud,

Stand  der  Baumwollfelder  in  den  Vereinigten
Staaten  von  Amerika  Ende  September  1908.

Nach  dem  fünften  diesjährigen  Monatsberichte
des  Bundesamts  für  Ackerbau  in  Washington  über
den  Stand  der  Baumwollfelder  am  25.  September
1908  war  dieser  an  jenem  Tage  im  Durchschnitt
des  ganzen  Anbaugebiets  mit  69,7  v.  H.  eines
normalen  Standes  zu  bezeichnen.  Das  bedeutet
gegenüber  dem  Stande  vom  25.  August,  mit
76,1  v.  H.,  einen  Rückgang  um  6,4  v.  H.  Die
Schätzung  hatte  für  die  gleiche  Zeit  im  Vorjahre
auf  67,7  v.  H.  und  im  Pflanzjahre  1906,  das
eine  Ernte  von  mehr  als  13  Millionen  Ballen
erbracht  hatte,  auf  71,6  v.  H.  gelautet.  Im

 

Durchschnitt  der  zehn  Vorjahre  war  der  Stand
der  Baumwolle  um  die  gleiche  Zeit  mit  67,6  v.  H.
angesetzt  worden.  Der  Rückgang  von  Ende  August
bis  Ende  September  1908  entspricht  fast  genau
dem  durchschnittlichen  Rückgange  um  diese  Zeit
des  Jahres.  Er  ist  am  geringsten  gewesen  in
Oklahoma  und  Texas,  den  beiden  Staaten,  auf
die  allein  37  v.  H.  der  Anbaufläche  entfallen.
Gleichzeitig  mit  jenem  Bericht  erschien  der
zweite  diesjährige  Bericht  der  Zensusabteilung
des  Bundesamtes  für  Handel  und  Arbeit  über
die  Menge  der  bis  zum  25.  September  durch
die  Entkörnungsanstalten  gegangenen  neuen  Baumwolle.
  Er  gibt  sie  an  mit  2  583  000  handelsgebräuchlichen
  Ballen  (2  zylindrische  =  1  würfelförmigen).
  Dies  ist  die  höchste  Zahl,  die  seit
1905,  wo  zuerst  Aufnahmen  in  den  Entkörnungsanstalten
  für  den  25.  September  gemacht  worden
sind,  erreicht  worden  ist;  sie  übertrifft  die  ihr  zunächst
kommende  eben  dieses  Jahres  1905  um  227  000
Ballen.  Bestätigt  diese  Zahl  die  Tatsache,  daß
die  Ernte  des  gegenwärtigen  Jahres  besonders
früh  begann,  so  spricht  die  Statistik  der  Erntebewegung
  sowohl  für  eine  solche  frühe  Reife  wie
für  die  Bereitwilligkeit  der  Pflanzer,  ihr  Produkt
trotz  der  gegenwärtigen,  von  vielen  ihrer  Berufsgenossen
  für  unbefriedigend  erklärten  Preise  auf
den  Markt  zu  bringen.  Dem  am  3.  Oktober
ausgegebenen  Monatsberichte  der  Baumwollbörse
in  New  Orleans  zufolge  sind,  nachdem  in  den
letzten  beiden  Monaten  (Juli  und  August)  des
abgelaufenen  Betriebsjahres  bereits  105  962
Ballen  der  neuen  Ernte  in  Sicht,  d.  h.  aus  der
Hand  des  Produzenten  herausgekommen  waren,
im  ersten  Monate  (September)  des  neuen  Betriebsjahres
  1  218  689  Ballen  (ohne  Unterschied  ob  alter
oder  neuer  Ernte)  in  Sicht  gekommen.  In  den
vier  vorhergegangenen  Betriebsjahren  hat  sich
das  Verhältnis  der  im  Laufe  des  ersten  Monats
in  Sicht  gekommenen  Erntemenge  zu  der  Gesamterntemenge
  auf  7,27  v.  H.,  7,36  v.  H.,  11,59  v.  H.
und  10,04  v.  H.  gestellt.  Aus  diesen  Zahlen  lassen
sich  indessen  Schlüsse  auf  die  Erntemenge  des
neuen  Betriebsjahres  nicht  ziehen.  Es  genüge,
hervorzuheben,  daß  die  im  abgelaufenen  Monat
in  Sicht  gekommene  Menge  hinter  der  des
Monats  September  1904  um  144  000  Ballen
zurückbleibt.  Die  im  Laufe  des  Monats  September
  d.  Is.  in  Sicht  gekommene  Menge  und
die  in  den  Häfen  und  an  den  13  hauptsächlichsten
Inlandsmärkten  verbliebenen  Vorräte  des  abgelaufenen
  Betriebsjahres  beliefen  sich  zusammen
auf  rund  1  500  000  Ballen.  Hiervon  sind  rund
560  000  Ballen  nach  England  und  dem  europäischen
  Festlande  ausgeführt  worden,  bei  einer
Ausfuhr  von  nur  375  000  Ballen  im  September
des  Vorjahres  und  430  000  Ballen  im  September
        <pb n="1267" />
        G  1181  20

1906.  Die  amerikanischen  Spinnereien  haben  im
September  dieses  Jahres  247  000  Ballen  bezogen
gegen  276  000  und  281.000  in  den  beiden  Vorjahren.
  Die  Vorräte  in  den  Vereinigten  Staaten
beliefen  sich  demnach  Ende  September  auf  694  000
Ballen  im  Vergleich  mit  nur  538  000  und  581  000
für  die  gleiche  Zeit  in  den  beiden  Vorjahren.  Die
gesamten  sichtbaren  Vorräte  an  amerikanischer
Baumwolle  in  Amerika  und  Europa  beliefen  sich
Anfang  Oktober  auf  1  569000  Ballen  gegen
1  609  000  und  1  393  000  in  den  beiden  Vorjahren.


Obgleich  die  Berichte  über  den  Saatenstand
sowohl  als  über  die  Menge  der  durch  die  Entkörnungsanstalten
  gegangenen  Baumwolle  den
Erwartungen  der  auf  herabgehende  Preise  spekulierenden
  Handelskreise  nicht  entsprachen,  so  konnten
sie  doch  in  der  Tendenz  des  Marktes  eine  Anderung
  nicht  hervorbringen.  Die  Terminpreise  für
Oktober  und  Dezember  hatten  am  1.  Oktober  in
New  Orleans  mit  8,67  und  8,53  Cents  und  in
New  VYork  mit  8,91  und  8,66  Cents  für  das

Orleans  mit  8,48  und  8,29,  und  in  New  Nork
mit  8,64  und  8,50  Cents.  Der  Preis  für  Lokoware
  (Middling),  der  während  des  vergangenen
Monats  zwischen  9  und  9  3/16  Cents  geschwankt
hatte  und  am  30.  September  mit  91/16  Cents
für  das  Pfund  notiert  worden  war,  ist  am
2.  Oktober  auf  815/16  und  am  5.  Oktober  auf
8¾  Cents  herabgegangen.  Die  seit  dem  Beginne
  dieses  Betriebsjahres  bestehenden  Preise  für
sichtbare  Ware  sind  niedriger  als  die  in  der
gleichen  Zeit  der  vier  vorhergegangenen  Betriebsjahre.
  Die  Arbeitseinstellung  in  Lancashire,  die
nach  den  Nachrichten  aus  Liverpool  eine  Fortdauer
  der  Störung  noch  auf  längere  Zeit  hinaus
erwarten  läßt,  ist  zu  den  übrigen  auf  den  Preis
drückenden  Umständen  hinzugekommen  und  hat  ihr
Gewicht  verstärkt.  Die  Baumwollfrachten  sind
niedriger,  als  sie  seit  langer  Zeit  gewesen  sind.
Tratten  gegen  Baumwollverschiffungen  stehen  hoch
im  Kurse.  Trotzdem  und  trotz  der  Meldungen
von  einer  lebhafteren  Aufnahme  der  Arbeiten  in
den  amerikanischen  Spinnereien  ist  der  Markt  flau.

Pfund  geschlossen.  Sie  sind  seitdem  noch  weiter

(Bericht  des  WGois:  Konsulats  in.  Vew  Orleans
gewichen  und  schlossen  am  5.  Oktober  in  New  )

5.  Oktober

 

Baumwollverbrauch  und  Baumwollvorrat  der  Welt.

Einer  vom  Kaiserlichen  Konsulat  in  Manchester  eingereichten  Statistik  des  Internationalen
Verbandes  der  Baumwollspinner=  und  Weber-Vereinigungen  sind  die  nachstehenden  Tabellen  entnommen,
  die  den  Baumwollverbrauch  der  Welt  in  der  Zeit  vom  1.  September  1907  bis  31.  August
1908  und  den  Baumwollvorrat  in  den  Händen  der  Spinner  am  31.  August  1908  erkennen  lassen:

Verichtende  .  In  Ballen  r
Spinnspindeln  Verbrauch  Vorrat  Lerbrauch  Vorrat  Dor
Länder  nachgenannter  —1  am  28  pro
Baumwoll.  bue.  Sl.  Auguf  Speeln  1000  reicht
sorten  1906  hre  Spindeln  Tagen)

J
Verbrauch  von  amerikanischer,  ostin  discher  und  verschiedener  Baumwolle  vom
1.  September  1907  bis  31.  August  1908  und  Vorrat  am  Ende  dieser  Periode.  (Laut  erhaltener
Fragebogen):

Großbritannien  33  299  294  3  044  647  299  554  91,43  9,00  29,5
Deutschland  8  563  235  1  660  828  315'  170  193,94  36,80  56,9
Frankreich.  5  585  173  825  756  138  968  147,85  24,88  50,5
Osterreich  3  610  898  706  854  211  110  195,76  58,46  89.6
Italien  3  265  841  854  625  213  281  261,69  65,31  74,9
Schweiz  625  228  64  369  11  801  102,95  18,87  55,0
Belgien  1  146  343  211  537  44  811  184,53  39,09  63,6
Japan.  1  482  000  997  000  252  000  672,74  170,04  75,8
Spanien  1  561  600  290  179  17  875  185,82  11,45  18,5
Portugal.  354  4072)  65  852  11  098  185,81  31,31  50,6
Rußland  3  101  955  877  037  262  018  282,42  84,47„)  89,6
Holland  396  160  77  326  18  677  195,19  47.,15  72,5
Schweden.  319  889  72  882  15  541  227,84  48,58.  64,0
Norwegen.  74  936  11  255  1839  150,19  24,54  49.0
Dänemark.  77  644  20  794  1  483  267,81  19,10  21,4
Agypten  —  —  —  —  —  —

Kas  er  ist  zu  300  Arbeitstagen  gerechnet.
)Unge
")  Der  größte  Teil  ist  russische  Baumwolle  von  270  bis  290  Ibs.  pro  Ballen.
        <pb n="1268" />
        W  1182  20

In  Ballen

 

Berichtende.  Vor-Lander

  k#:  vegs  e  n  3
emwoll-  bis  Al.  August  in  einem  od  reicht

sorten  19060  1906  Jabre  Spindeln  Tage
Ver.  Staat.  v.  Amerika  *  000  0001)  4575.000  596  000  169,44  22,07  39,1
Indien  253  093  503  878  117  914  402,11  94.10  70,2
Kanada  135  724  105  137  20877  146,08  29,01  59,6
Mexiko  199  652  44  566  10  726  223,22  53,72  72,2
Uraileen  202  264  109  259  13  165  540,18  65,09  36,1
Argentin.  Republik  .  7  500  2500  222  333,33  29,60  26,6

Zusammen  92  846  836  15  121  281  7574  130

Verbrauch  ägyptischer  Baumwolle  vom  1.  September  1907  bis  31.  August  1908  und
Vorrat  in  den  Händen  der  Spinner  am  Ende  dieser  Periode.

(Laut  erhaltener  Fragebogen):

 

Großbritannien  13  364  942  349  756  64  465  26,17  4,82  55,2
Deutschland  1  128  670  98  815  21  078.  87,55  18,68  64,0
Frankreich.  647  527  54  179  13  456  83,67  20,78  74,5
Osterreich.  385  562  27  596  12  018  71,57  31,17  130,7
Italien  293228  19  802  6  150  67,53  20,97  93,2
Schweiz  813  832  27  162  7  712  33,37  9,48  85,2
Belgien  15  698  853  368.  54,26  23,44  129,6
Japan  130  000  11  000  5  000  84,62  38,46  136,4
Spanien  98  400  17  651  2  495  179,38  25,36  4,4
Portugal.  16  000  1)  892  93  55,75  5,81  31,3
Rußland  589  312  46  081  20  006  78,19  33,95  130,3
Holland  —  —  —  —  —  —
Schweden  —  —  —  —  —  —
Norwegen  —  —  —  —  —  —
Dänemark  —  —  —  —  —  —
Agypten  20  000  3  000  250  150,00  12,50  25,0
Indien  11  876  1  159  145  97,59  37,47  115,2
Kanada  10  000  310  379  31,00  37,90  366,8
Mexiko  —  —  —  —  —  —
Brafilien.  —  —  —  —  —  —
Argentin.  Republit  —  —  —  —  —  —
Zusammen  17  525  0472)  658  256  153  915

¾  ungefähr.
)  Vereinigte  Staaten  von  Amerika.
50  000  Ballen  ägyptischer  Baumwolle  verbrauchen.

Die  HKautschuhpflanzen  der  Slfenbeinhüste.

Aug.  Chevalier  veröffentlicht  in  der  Zeitschrift
„I.  Agriculture  pratique  des  pays  chauds"“  einen
vorläufigen  Bericht  über  die  Ergebnisse  seiner
Studienreise  durch  die  Wälder  der  Elfenbeinküste.
Wir  entnehmen  den  wertvollen  Mitteilungen  des
bekannten  Forschers  über  ein  bisher  noch  wenig  erforschtes
  Gebiet  nähere,  die  Rohgummierzeuger
betreffende  Angaben.

Als  hauptsächlichster  Kautschuklieferant  kommt
Funtumia  (Kickxia)  elastica  in  Betracht.  Der
Baum  wächst  im  eigentlichen  Urwald,  aber  durchaus
nicht  überall;  so  meidet  er  die  Küstenregionen  bis
mindestens  60  km  ins  Inland  hinein,  während  er
gegen  den  6.  Parallelkreis  zu  besonders  häufig

 

 

—  Hierzu  kommen  ungefähr  846  000  Spindeln,  die  gegen

auftritt.  Die  nördlichste  Grenze  seines  Verbreitungsgebietes
  dürfte  bei  70°  30°  liegen.  In
Sassandra  ist  er  gegenwärtig  die  einzige  Gummipflanze,
  die  ausgebeutet  wird.

Vielfach  halten  die  Eingeborenen  noch  an  der
Gewohnheit  fest,  die  Stämme  zur  Loterxgewinnung
einfach  umzuschlagen.  Zwar  bilden  sich  fast  immer
neue  Triebe,  doch  gehen  diese  meistens  im  dichten
Urwaldschatten  ein.  Der  Fischgrätenschnitt  am
nicht  gekappten  Baume  wird  von  den  Agnis  und
Appolloniern  angewandt.  Nach  den  Erfahrungen
des  Verfassers  hält  aber  die  Funtumia  ein  zweites
derartiges  Anzapfen  selten  aus  und  vertrocknet
gewöhnlich  an  der  Basis,  ohne  von  neuem  auszuschlagen.
  Ein  allmähliches  Verschwinden  des
        <pb n="1269" />
        W  1183  20

Baumes  wäre  demnach  zu  befürchten,  wenn  sich
nicht  auf  natürlichem  Wege  reiche  Bestände  in
den  von  den  Schwarzen  ausgegebenen  Pflanzungen
entwickelten.  Der  Wind  treibt  die  gefiederten
Samen  auf  die  ausgerodeten  Waldblößen,  wo  sie
keimen.  Es  würde  also  genügen,  wenn  die  Eingeborenen
  sich  um  ihre  früheren  Kulturflächen  ein
wenig  kümmerten  und  allein  die  Funtumien,  die
Olpalmen  und  Kolabäume  stehen  ließen.  Diese
drei  Nutzgewächse  vertragen  sich  sehr  gut  miteinander
  und  könnten  in  kurzer  Zeit  prächtige
„Parks“  um  jedes  Dorf  bilden,  wie  sich  an  einzelnen
  Stellen  gezeigt  hat.

Die  Aufbereitung  des  Funtumia-Kautschuks
läßt  heute  viel  zu  wünschen  übrig  und  muß  unbedingt
  verbessert  werden.  Es  wird  schwer  halten,
das  Produkt  als  „twists“  oder  „niggers“  in  den
Handel  zu  bringen;  dagegen  müßte  es  möglich
sein,  bei  den  Sammlern  darauf  hinzuwirken,  die
Milch  zu  „Fladen“  oder  dünnen  „Kuchen“  zu
verarbeiten,  ohne  daß  andere  Latexarten  hinzugefügt
  würden  —  ein  weitverbreiteter  Mißstand,
der  die  geringe  Bewertung  des  Funtumiakautschuks
in  erster  Linie  erklärt.  Eine  Besserung  der  genannten
  Art  würde  den  Preis  des  Produktes
mindestens  um  ein  Drittel  erhöhen.  So  bezahlte
man  für  in  Sassandra  bereitete  „Fladen“  11  Fr.
pro  Kilo,  während  „cakes“  desselben  Ursprungs
zu  gleicher  Zeit  nur  etwa  7,50  Fr.  erzielten.
Die  Verwaltung  der  Elfenbeinküste  gibt  sich  die
größte  Mühe,  hier  helfend  einzugreifen.

Der  in  der  Nähe  des  Meeres,  an  der  Westküste
und  der  liberischen  Grenze  gesammelte  und  über
die  Häfen  Bliékron,  Tabou  und  Béréby  verschiffte
Gummi  wird  fälschlich  „Lianenkautschuk“  genannt.
In  Wirklichkeit  stammt  er  von  einer  epiphytischen
Form  der  Art  Ficus  Vogelü,  deren  Adventivwurzeln
  man  vielfach  für  Schlingpflanzen  hält.
Diese  Art  —  die  bis  zu  30  km  vom  Meere
entfernt  sehr  häufig  ist,  im  Innern  aber  seltener
wird  —  zeigt  sich  nämlich  bald  als  3  bis  5  m
hoher  und  20  bis  50  em  dicker  Baum  mit  gewundenem
  Stamm,  bald  als  epiphytisch  lebendes
Gewächs,  das  sich  in  der  Gabel  eines  Baumes
gebildet  hat  und  dessen  stark  verzweigte  Luftwurzeln
  an  diesem  herab  bis  in  die  Erde  dringen.
Hierbei  umschlingen  sie  die  Stütze  mit  mehr  oder
weniger  unregelmäßigen  Spiralen.  Mit  der  Zeit
hat  Ficus  Vogelli  ihren  Gastgeber  erwürgt;  das
Holz  des  eigentlichen  Holzstammes  verfault  und
wird  nach  und  nach  durch  das  immer  dichter
werdende  und  miteinander  verwachsende  Wurzelwerk
  ersetzt.  So  entstehen  mehr  oder  minder
hohle  Scheinstämme.

Nach  den  Angaben  der  Eingeborenen  enthält
die  epiphytische  Form  mehr  Latex  als  die  andere.
Die  Kautschuksammler  schlagen  den  Wirtsbaum

 

einfach  um  und  zapfen  die  Luftwurzeln  der
Ficus  mit  transversalen,  fast  ringförmigen  tiefen
Schnitten  in  Abständen  von  20  cm  an.  Die
Milch  wird  in  ähnlicher  Weise  wie  bei  L.  owariensis
  (siehe  unten)  aufgefangen,  die  Koagulation
durch  Stehenlassen  an  der  Luft  bewirkt.  Das
Produkt  ist  selbst  in  reinem  Zustande  nur
mittelwertig,  wenig  elastisch  und  nervig,  an
der  Oberfläche  auch  etwas  klebrig.

Der  aus  der  Baumform  gewonnene  Kautschuk
besitzt  weit  geringere  Qualität.  Er  gerinnt  freiwillig
  auf  den  Schnittwunden,  die  man  in  den
Stamm  macht,  ohne  diesen  zu  fällen.

Von  Kautschuklianen  traf  Chevalier  vier
oder  fünf  Arten  an,  die  weit  verbreiteter  waren  als
Funtumia  elastica  und  in  vielen  Bezirken  noch
gar  nicht  ausgebeutet  wurden,  d.  h.  besonders  dort,
wo  Gummibänme  vorkamen.  Am  häufigsten
findet  sich  Landolphia  owariensis,  die  auch  das
beste  Produkt  liefert.  Der  Latex  gerinnt  sehr
leicht  an  der  Luft  oder  wird  durch  Zusatz  von
Zitronensäure,  Salzwasser  usw.  koaguliert;  der
Kautschuk  gelangt  als  „twists“  oder  „niggers“  in
den  Handel,  —  genau,  wie  der  von  L.  Heudelottii
  gewonnene.  Obwohl  die  beiden  Schlinggewächse
  in  ihren  Lebensbedingungen  sehr  voneinander
  abweichen,  zeigen  sie  mit  Rücksicht  auf
den  Habitus  große  Ubereinstimmung:  sie  besitzen
einen  selten  mehr  als  7  em  dicken  Stamm  und
ranken  bis  zu  20  bis  30  cm  hoch  empor,  mit
anderen  Lianen  ein  dichtes  Gewirr  bildend.  Gewöhnlich
  ziehen  die  Eingeborenen  bei  der  Milchsaftgewinnung
  die  Pflanze  mit  aller  Kraft  zu
Boden,  kappen  den  Stamm  an  der  Basis  und  so
hoch  sie  reichen  können,  legen  ihn  auf  die  Erde
und  schneiden  ihn  dann  in  15  bis  20  ecm  lange
Stücke.  Die  Milch  wird  in  kleinen  Schalen  oder
einfach  auf  Blättern  gesammelt,  während  ein  Teil
bereits  an  den  Schnittflächen  koaguliert.  Das
Abschlagen  der  Lianen  zu  verbieten,  würde  die
ganze  Ausbeutung  lahmlegen.  überdies  treibt
der  Stumpf  ziemlich  schnell  von  neuem,  sobald
ein  wenig  Licht  in  das  Unterholz  dringt.  Auf
den  Waldlichtungen  sieht  man  zuweilen  Landolphien,
  die  arm=  oder  selbst  schenkeldick  sind
und  wahrscheinlich  mit  dem  Stützbaum  zusammen
aufwuchsen.  Hier  klettern  die  Sammler  am
Stamme  empor  und  machen  transversale  Schnitte,
an  denen  sich  der  Kautschuk  bildet.

Neben  L.  owariensis  ist  Clitandra  elastica
als  wertvolle  Gummiliane  zu  nennen.  Ihr  Stamm
ist  stärker  und  oft  30  cm  hoch.  Es  hält  schwer,
den  sehr  reichlich  austretenden  und  sehr  flüssigen
Milchsaft  zum  Gerinnen  zu  bringen.  Ohne  ihn
mit  Wasser  zu  verdünnen,  wird  er  am  besten
längere  Zeit  gekocht,  wobei  sich  der  Kautschnk  als
dichte  weiße  „Wolke“  von  einzelnen  nicht  zu-
        <pb n="1270" />
        G.  1184

sammenhängenden  Partikeln  abscheidet.  Diese
Masse  knetet  man  einige  Minuten  hindurch  mit
den  Händen  und  verarbeitet  sie  dann  zu  den
bekannten  „Fladen“  (galettes).  Das  Produk  ist
zunächst  weiß  und  wenig  nervig,  wird  aber  allmählich
  dunkler  und  elastischer.

Zwei  neue,  guten  Kautschuk  erzeugende
Schlingpflanzen  hat  Chevalier  am  unteren  Cavally
festgestellt  und  Clitandra  eugenifolia  und  laurifolia
benannt.  Eine  weitere  wurde  bereits  im  Jahre
1905  von  ihm  in  der  Umgebung  von  Dabou
beobachtet,  wo  man  sie  als  Carpodinus  utilis
kennt.  Diese  Lianen  werden  nur  2  bis  4  m  hoch
und  besitzen  sehr  dünne  Stämme,  die  wenig  Milch
enthalten;  ihre  rationelle  Ausbeutung  dürfte  sich
also  kaum  lohnen,  wofern  nicht  die  Wurzeln  reich
an  Kautschuk  sind,  was  der  Verfasser  allerdings
nicht  untersuchen  konnte.

Auch  die  von  de  Wildeman  als  ausgezeichnete
Gummipflanze  gewürdigte  Periploea  nigrescens
kommt  in  dem  Elfenbeinküsten-Urwalde  sehr  häufig
vor,  doch  verdient  diese  Asklepiadee  gar  kein
Interesse.  Professor  Arnaud  konstatierte  an  der
Hand  des  von  Chevalier  eingesandten  Materials,
daß  die  reichsten  Stämme  kaum  0,5  v.  H.  Kautschuk
  führten.

Eine  ganze  Anzahl  von  aus  anderen  Gewächsen
  erhaltenen  Milchsäften  hat  der  französische
Forscher  geprüft;  entweder  waren  die  koagulierten
Proben  kautschukarm  und  harzreich,  oder  sie
zeigten  analoge  Eigenschaften  wie  das  Biscin.
Einen  Handelswert  besitzen  diese  Stoffe  wohl  kaum;
es  wäre  also  falsch,  ihre  Gewinnung  zu  fördern,
da  die  Eingeborenen  hierdurch  nur  veranlaßt
würden,  gute  Sorten  mit  derartigen  unbrauchbaren
  Produkten  zu  verfälschen.  In  Betracht  zu
ziehen  ist  höchstens  der  als  „Accra-Past“  bezeichnete
  Rohgummi,  der  von  einer  großen  Liane
Carpodinus  birsuta  stammt  und  leider  überaus
häufig  zur  Verfälschung  des  Kickriakautschuks
Glumps"“)  benutzt  wird.

(Aus  der  „Gummizeitung"  1908,  Nr.  6.)

 

Anpflangzung  von  Taplohao  in  Britisch-Indlen.

Nach  dem  „Indian  Trade  Journal“  hat  man
seitens  der  indischen  Regierung  mit  der  Aupflanzung
  von  Tapioka  ausgezeichnete  Erfolge  erzielt.
Mit  dem  Anbau  dieser  Pflanze  könnte  den  jedes
Jahr  wütenden  Hungersnöten  ein  gut  Teil  abgeholfen
  werden,  da  Tapioka  sich  sehr  gut  als
Nahrungsmittel  für  Menschen  und  Tiere  eignen
soll.  Auch  könnte  Indien,  dem  „Journal“  zufolge,
einen  Teil  des  immer  steigenden  Weltbedarfs  an
sich  ziehen  und  diese  Kultur  somit  gleichzeitig  eine
gute  Einnahmequelle  für  das  Land  bilden.

(Bericht  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in  Kalkutta.)

 

Handel  Sanztlbars  im  Johre  1907.
Die  Gesamt-Einfuhr  und  -Ausfuhr  Zanzibars
ohne  Einrechnung  des  Edelmetallverkehrs  betrug:
1905  1906  1907
(Wert  in  Rupien  (à  1,386  AM)
15.711  875  12  169  511  16  222  352
in
Mark  21  776  659  16  866  942  22  484  179
Ausfuhr  185  031  347  14  213  638  15  226  656
oder  in
Mark  20  833  447  19  700  102  21  104  145
Die  amtliche  Zollstatistik  führt  nur  die  Einund
  Ausfuhrzahlen  auf.  Darin  find  also  auch
die  durch=  und  wiederausgeführten  Waren  enthalten.
  Zieht  man  von  der  Gesamtausfuhr  die
eigene  Produktion  Zanzibars,  soweit  sie  an  der
Hand  der  Zollstatistik  zu  ermitteln  ist,  ab,  so  erhält
  man  die  Summe  der  Wiederausfuhr  und
Durchfuhr.  Sie  betrug  nach  der  Berechnung:

Wert  in  Rupien
906

Einfuhr.
oder

1905  1907
8.643  424  6432  928  68832  481
Bei  der  nachfolgenden  Besprechung  der  Einund
  Ausfuhr  ist  die  in  dieser  Einteilung  untergebrachte
  Durchfuhr  und  Wiederausfuhr  mit  einbezogen.

An  der  Einfuhr  sind  hauptsächlich  folgende
Länder  beteiligt:
Wert  in  Rupien

1905  1906  1907

Indien  5  325279  4  558  763  5  890  554
Großbritannien  2  742  147  1979  172  2898  624
Deutsch-Ostafrika

  1  967  859  1  080  305  1  849  938
Niederlande.  656  507  754774  942  964
Deutschland  734  014  644  891  930  331
Brit.-Ostafrika  548  156  560  371  859  182
Vereinigte

Staaten  1  136  968  801  405  719  750
Südafrika  (ein-  —
schließlich  Komoren,

  Mauritius,

  Madagascar,

  Portugiesisch-Ostafrika)

  398  318  301  0O09  402  904
Italienische  Benadirküste

  499954  443  456  376  434

en  94  495  124  280  162  561

Frankreich  143  839  117  096  153  981
Sumatra  497  599  103  484  117  603
Osterr.-Ungarn  157  666  123  165  112  937
Mascat  97  525  66  145  104  116
Schweden-Norwegeen

  124  528  113  444  95  569
Italen  117  338  43  059  73  363
Rußland  1560  938  11  474  33  163
        <pb n="1271" />
        W  1185  20

An  der  Ausfuhr  haben  folgende  Länder
hauptsächlich  Anteil:
Wert  in  Rupien

1905  1906  1907
Indien  22439  113  2  185  897  2  970  626
Deutsch-Ostafrika
  3  189  596  2  260  835  2  528  216

Deutschland  1,000  607  1  891  692  2  191272
Großbritannien  1  461  359  1  655  854  2  137  111
Frankreich  1  891  561  1  987  634  2  095  492
Brit.-Ostafrika  1  457  856  1  374  824  1  148  068
Südafrika  (einschließlich

  Komoren,

  Mauritius,

  Madagascar,

  Portugiesisch-Ostafrika)

  687  293  606  428  602  125
Vereinigte

Staaten  957  931  632  095  587  554
Italienische  Be-  #

nadirküste.  706  228  471  696  342  065
Niederlande.  555  687  563  190  305  042
Aden  167  928  126  815  270  758
Agypten  81  098  56  584  111  803
Italien  29  850  88  311  73777
China  134  908  97295  29  395
Osterr.  Ungarn  135735  70  825  22  325

Für  das  Geschäftsjahr  1907  waren  drei  Momente
  von  besonderer  Bedeutung.  Als  günstiger
Umstand  ist  zunächst  die  ungewöhnlich  große
Nelkenernte  zu  erwähnen.  Sie  betrug  für  die
Zeit  von  August  1907  bis  Anfang  April  1908:
702  533  Frasilah  (à  35  engl.  Pfund)  gegenüber
259  466  Frasilah  in  1906/07  und  291  467  Frasilah
  in  1905/06.

Sodanun  wirkte  die  im  Mai  1907  erfolgte
Aufhebung  der  wegen  der  Pest  verordneten  Sperrung
  der  deutsch-ostafrikanischen  Küste  belebend
auf  Ein=  und  Ausfuhr  zwischen  Zanzibar  und
Deutsch-Ostafrika.

Ungünstig  ist  dagegen  das  Geschäft  beeinflußt
worden  durch  den  bei  einer  Reihe  von  ostafrikanischen
  Produkten  in  der  zweiten  Hälste  des
Jahres  eingetretenen  Preissturz,  der  die  Folge
der  Finanzbewegung  in  Amerika  und  Indien  war
und  zahlreiche  Bankerotte  in  Bombay  und  Zanzibar
herbeiführte.

Für  die  Beurteilung  des  Gesamtresultats  ist
es  wichtig  zu  bemerken,  daß  die  Nelkenernte  sich
auf  die  Monate  August  bis  April  verteilt.  Der
belebende  Einfluß  einer  Ernte,  deren  günstiges
Ergebnis  schon  Mitte  des  Jahres  einigermaßen
zu  übersehen  ist,  wird  sich  daher  in  der  Einfuhr
desselben  Jahres  bereits  ausdrücken,  indem  der
Gewinn  der  ganzen  Ernte  gewissermaßen  schon
vorausgenommen  ist,  während  die  Ziffern  für  den

 

Export  für  das  Gesamtjahr  noch  nicht  erheblich
größer  sind,  da  die  zweite  Hälfte  der  Ernte  in
das  nächste  Jahr  füällt.

Die  Nelkenausfuhr  belief  sich  bis  Ende  des
Jahres  auf  5  941  817  Rp.,  das  sind  nur
592  272  Rp.  mehr  als  1906,  während,  wie  oben
gezeigt,  die  ganze  Ernte  mehr  als  doppelt  so
groß  war.

Dagegen  ist  die  Einfuhr  von  12  169  511  Rp.
im  Jahre  1906  auf  16  222  352  Rp.  im  Jahre
1907  gestiegen.  Die  Offnung  der  Küste  hat  den
Verkehr  zwischen  Zanzibar  und  Deutsch-Ostafrika
um  769  554  Rp.  in  der  Einfuhr  aus  Deutsch-Ostafrika
  und  um  267  381  Rp.  in  der  Ausfuhr
nach  der  deutschen  Kolonie  gesteigert,  während  in
den  Jahren  1905  und  1906  jeweils  eine  starke
Abnahme  in  Einfuhr  und  Ausfuhr  zu  bemerken
  war.

Die  Geschäftsstockung  und  Abwärtsbewegung
der  Preise  für  ostafrikanische  Produkte  begann
etwa  gegen  Anfang  des  letzten  Vierteljahres  1907.

Die  Preise  von  Gummi,  Häuten  und  Kopra
fielen  um  rund  50  v.  H.  Die  schlechten  Qualitäten
  von  Gummi  fanden  zeitweise  überhaupt
keinen  Absatz.  Kopra  hielt  sich  zwar  besser,  fiel
jedoch  nach  der  Quotation  des  Marseiller  Marktes
auch  von  64  Fr.  pro  100  kg  im  März  auf
46,50  Fr.  im  Dezember  1907  und  auf  36  Fr.
im  März  1908.

Der  gleichzeitig  auch  im  indischen  Geschäft  in
Bombay  eingetretene  Geschäftsstillstand  hatte  dort
zahlreiche  Bankerotte  zur  Folge,  die  bei  dem
Zusammenhang  der  indischen  Bombayfirmen  mit
den  indischen  Geschäften  in  Zanzibar  auch  dort
eine  erhebliche  Anzahl  kleinerer  Bankerotte  nach
sich  zogen.

Die  europäische  Geschäftswelt  ist  bei  diesen
Bankerotten  zwar  mit  einigem  Verlust  beteiligt
gewesen,  doch  sind  schwerere  Verluste,  die  anfangs
  zu  befürchten  waren,  glücklich  vermieden
worden.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats
in  Zanzibar.)

Bandel  Französisch-Gulneas  im  Jahre  1907.

Der  gesamte  Warenverkehr  Französisch-Guineas
hat  im  Jahre  1907:  32  333  961  Franken  betragen
  gegen  33  260  142  Franken  im  Vorjahre,
er  hat  also  gegen  das  Vorjahr  um  92é6  181
Franken  abgenommen.  Dieser  Ausfall  ist  durch
den  Rückgang  der  Ausfuhr  verursacht  worden,
deren  Wert  von  17  123  267  Franken  im  Jahre
1906  auf  15  989  746  Franken  im  Jahre  1907
gesunken  ist  und  somit  um  1  133  521  Franken
abgenommen  hat.  Die  Einfuhr  hat  dagegen  eine
        <pb n="1272" />
        6  1186

Zunahme  um  207  340  Franken  gegen  das  Vorjahr
  zu  verzeichnen;  sie  ist  von  16  136  875  Franken
  im  Jahre  1906  auf  16  344  215  Franken  im
Jahre  1907  angewachsen.

Dieses  Ergebnis  erscheint  immerhin  als  befriedigend,
  wenn  man  die  schwere  Krisis  berücksichtigt,
die  im  Jahre  1907  auf  dem  Kautschukhandel
lastete  und  somit  das  hauptsächlichste  Ausfuhrprodukt
  der  Kolonie  betraf.  Der  Rückgang  in
den  Kautschukpreisen  setzte  im  1.  Viertel  des  Jahres
1907  ein  und  hat  dann  das  ganze  Jahr  hindurch
angehalten.  Die  abflauenden  Kautschukpreise  haben
nicht  nur  den  Rückgang  in  dem  Ausfuhrwerte  des
Jahres  1907  verschuldet,  sie  haben  auch  den
Einfuhrhandel  mit  Geweben  nachteilig  beeinflußt.
Infolge  der  verminderten  Kaufkraft  der  Bevölkerung
  ist  nämlich  die  Textilwareneinfuhr  von
8  000  000  auf  6  600  000  Franken,  also  um
1  400  000  Franken,  zurückgegangen.  Der  Rückgang
in  diesem  Posten  der  Einfuhr  ist  übrigens  der
einzig  bedeutende;  die  Abnahmen  bei  den  übrigen
Einfuhrartikeln  fallen  wenig  ins  Gewicht;  sie  treten
hervor  bei  der  Einfuhr  von  Parfümerien,  Seife,
Glas  und  Messerschmiedewaren  und  sind  das  Ergebnis
  der  gewöhnlichen  Schwankungen  in  dem
Bedarfe  an  diesen  Gegenständen.  Merkbar  zugenommen
  hat  die  Einfuhr  von  Reis,  Tabak  in
Blättern,  Kola,  Maschinen,  Werkzeugen  und  Holz.
Die  Mehrergebnisse,  die  diese  Einfuhrtikel  gebracht
haben,  haben  den  Rückgang  in  der  Gewebeeinfuhr
pöllig  gedeckt.

In  der  Ausfuhr  ist  der  Rückgang  der  Kautschukverschiffungen
  der  bedeutendste;  er  beträgt
seinem  Werte  nach  2  080  000  Franken,  seinem
Gewichte  nach  231  000  kg.  Der  Konakry-Kautschuk,
  der  nach  dem  Para-Kautschuk  im  Handel
am  meisten  geschätzt  wird,  hat  im  Jahre  1907
die  Preisschwankungen  des  letzteren  mitgemacht.
Im  Dezember  1906  wurde  das  Kilogramm  noch
mit  10,65  Franken  bewertet,  im  April  1907  war
der  Preis  aber  schon  auf  9,60  Franken  gewichen
und  betrug  nach  mannigfachen  Schwankungen  im
Verlaufe  des  Jahres  im  Dezember  1907  6,50  Fr.

Die  übrigen  Ausfuhrartikel  haben  fast  durchweg
  höhere  Werte  als  im  Vorjahre  erzielt.  So
hat  sich  die  Ausfuhr  von  Rindern  um  267  400  Fr.
oder  23  v.  H.,  von  Häuten  um  196  000  Fr.
oder  45  v.  H.,  von  Erdnüssen  um  83  000  Fr.
oder  um  das  Dreifache,  von  Palmkernen  um
152  000  Fr.  oder  um  26  v.  H.  gehoben.

Es  scheint  also,  als  ob  die  bisher  weniger
wichtigen  Ausfuhrarlikel  infolge  des  Rückganges
der  Kautschukpreise  mehr  Aufmerksamkeit  auf  sich
gelenkt  haben.  Die  Kautschukgewinnung  war
bisher  bei  den  Preisen  von  10  Franken  und  mehr
pro  Kilogramm  so  gewinnbringend,  daß  sie  die
Eingeborenen  von  anderen  Erwerbszweigen  ab- 



gelenkt  hat.  So  hat  die  über  den  Kautschuk
hereingebrochene  Krisis  das  Gute  mit  sich  gebracht,
daß  sie  auf  die  Wichtigkeit  der  Entfaltung  anderer
Erwerbszweige  neben  der  Kautschukgewinnung
hinweist.  Hierbei  würde  namentlich  der  Anbau
von  Sesam  und  Erdnüssen  in  Frage  kommen,  die
bereits  früher  für  die  Kolonie  eine  Quelle  des
Wohlstandes  gewesen  sind,  ferner  die  Kultur  von
Reis  und  die  Gewinnung  von  Palmnüssen.
(Nach  Bulletin  des  Halles  et  Marchés.)

Handel  Neuseelands  mit  Deutschland  in  den  letzten
vier  Kalenderjahren.
Die  Ausfuhr  Neuseelands  nach  Deutschland
gestaltete  sich  in  den  vier  Kalenderjahren  1904
bis  1907  folgendermaßen:

 

4  1907  1906  1905  1904
Waren  #  Wert  in  ##

Kaurigummi  27473  21065  25  450  19924
Wolle  .  21205  30979  11487  1052
Raritäten  —  —  —  1450
Grassamen.  1736  —  —  —
Wurstdärme  1661  70  —  —
Grünstein  900  —  244  746
Scheelit  .  ..  12924  2416  770  —
Poststücke  46  —  180  240
Zus.,  einschl.
verschiedener
Waren  66  489  54952  38958  23931

Die  Einfuhr  aus  Deutschland  in  den  genannten
vier  Jahren  veranschaulicht  nachstehende  Tabelle:

1907  1906  1905  1904
Waren  Wert  in  6#

Säuren  und

Alkalien  2304  2418  2140  2790
Kleidungsstücke

  u.  fer-  –—

tige  Kleider  7718  4906  3367  7302
Feuerwasfsen  1146  1200  1345  1042
Korbwaren  1  406  988  1082  1203
Fahrräder

nebst  Zubehbör

  1496  941  1193  1704
Stiefel  und

Schuhe  1384  1129  2399  2311
Bürstenwaren  1551  1841  2131  3317
Baumaterial  3806  1968  2076  —
Porzellan  und
Töpferwaren  10948  9329  7978  11881
Wand=  und

Taschenuhren  259966  2461  2446  37272
Baumwollwaren

  3125  1609  2115  3323
Messerwaren.  572  1308  1708  1325
        <pb n="1273" />
        Waren

Tuchwaren
Drogen,  Farben
  usw.
Galanteriewaren

Möbel  und
Polsterwaren
Glas  u.  Glaswaren

Posamentieraren

Eisenkurzwaren

Wirkwaren
Klaviere
Andere  Musikinstrumente

Wissenschaftliche
  Instrumente

Eiserner  Zaun-—

Anderer  Draht
Lampen,  Laternen
  und
Lampendocht
Leder  u.  Lederwaren

Nähmaschinen
Andere  Maschinen

Düngemittel.
Zündhölzer
Metallwaren.
Beschlagmetall

Motoren  nebst
Zubehör  ..
Nägel
Holznaphtha.
Druckpapier
Anderes  Papier

Parfümerien.
Photograph.
Artikel
Bilder  u.  Bilderrahmen.

Tafelgeschirr
undplattierte
Waren
Gras=  usw.
Samen
Andere  Spirituosen


1907
4794

7948

34399

4703
19201
1271

12652
2232

49713

4488

1467
16641
8310
8970

1996
4008

10655
14652
1522
3856

2739
3398

825
1207

9121
469

733
1674

1177

13802

725

1906

Wert
4253
7286
30  168
4522
16369

1681

3580
9935
16456
7960

1149
5847

9918
17489
2879
3129
2890
1942
4195
938
2380

8871
712

2175

1597
9573

1227

1905
in  ##
3620
6154
28705
5473
14  434
1249
10249
2125
47358

1905

7941

1  663
3403

6601
9488

1076
1909

724
8040
1352
3259

5857
468

869

1399

1355
7364

541

W  1187  20

1904
5319
8194
28096
8952
19224
1862
12252
3512
50371
3786

1217

10748
57413

 

 

Waren  1907  1906  1905  1904
Wert  in  S##
Genever.  4700  5578  3657  2515
Schreibwbaren  8177  12419  6719  8030
Textilwaren.  1506  578  1  93  241
Zigarren  .  3683  2091  1737  2825
Tabakpfeifen.  1242  1070  1761  1828
Werkzeuge
und  Geräte  2481  3365  2648  2192
Bindfaden  573  564  608  887
Wein  857  1122  582  423
Holzwaren.  5320  5316  5448  6929
Wollenwaren  1911  3769  3101  5008
Zinkbleche  2016  2919  3143  1197
Poststücke  6737  592  2108  2321
Zus.,  einschl.

anderer  Waren  351  634  336960  277467  308804
(Neu  Zealand  Trade  Review  and  Pricc  Current.)

AKbänderung  des  bandelsvertrags  zwischen
Grobbritannien  und  Cliberia.

Zwischen  der  britischen  Regierung  und  derjenigen
  der  Republik  Liberia  ist  unterm  23.  Juli
dieses  Jahres  ein  Abkommen  getroffen  worden,
wodurch  der  zwischen  den  beiden  Ländern  am
21.  November  1848  abgeschlossene  Handelsvertrag
dahin  abgeändert  ist,  daß  folgende  britische  Kolonien
  oder  Gebiete,  nämlich  Kanada,  der  Australische
Bund,  Neuseeland,  die  Kapkolonie,  Natal,  Neufundland,
  die  Oranjeflußkolonie,  Transvaal  und
das  Indische  Reich  einzeln  jederzeit  von  dem
Vertrage  zurücktreten  können,  wenn  sie  12  Monate
vorher  ihre  dahingehende  Absicht  kundtun.  Gleichwohl
  sollen  indessen  die  in  einem  dieser  Herrschaftsgebiete
  erzeugten  oder  hergestellten  Waren  in
Liberia  vollkommen  und  bedingungslos  die  Behandlung
  auf  dem  Fuße  der  meistbegünstigten
Nation  genießen,  so  lange  ein  solches  Gebiet  in
Liberia  erzeugte  oder  hergestellte  Waren  ebenso
günstig  behandelt  wie  die  Erzeugnisse  oder  Waren
eines  anderen  fremden  Landes.

Ausfuhrverbot  für  K  gorazlegen  in  Matal.

Durch  ein  in  der  Natal  Government  Gazette
vom  22.  September  d.  Is.  enthaltenes  Gesetz  —
Angora  Export  Act,  1908  —  ist  das  Gesetz  vom
30.  Juli  1901,  wodurch  auf  die  Ausfuhr  von
Angoraziegen  ein  Zoll  von  100  Pfd.  Sterl.  für
das  Stück  gelegt  war,  aufgehoben  und  die  Ausfuhr
solcher  Tiere  verboten  worden.  Das  Verbot  soll
auf  südafrikanische  Kolonien  und  Gebiete,  in  denen
ein  ähnliches  Ausfuhrverbot  ist,  keine  Anwendung
finden.  (rhe  Board  of  Trade  Journal.)

75
        <pb n="1274" />
        W  1188  20

Vermischtes.

 

Dauerwaren  auf  der  23.  Wanderausstellung  der
Deutschen  Candwirtschafts-Gesellschaft  Zu  Leipzig.

Mit  der  23.  Wanderausstellung  der  Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft,  welche  vom  17.  bis
22.  Juni  in  Leipzig  stattfindet,  wird,  wie  alljährlich,
  auch  im  Jahre  1909  eine  Ausstellung
von  Dauerwaren  verbunden  sein.  Der  Anmeldetermin
  hierzu  ist  bereits  im  September  geschlossen
worden,  damit  die  Ausstellungsgüter  zum  Zweck
ihrer  Prüfung  eine  Schiffsreise  über  den  Aquator
machen  können.  Dieselben  sind  Ende  Oktober
mit  dem  Dampfer  „Roon“  des  Norddeutschen
Lloyd  in  See  gegangen  und  werden  im  Monat
Februar  zurückerwartet.

Im  allgemeinen  entspricht  die  Beteiligung  an
diesem  Unternehmen  dem  Umffange  der  früheren
Jahre.  Denn  es  werden  insgesamt  41  Aussteller
mit  zusammen  217  Nummern  erscheinen.

In  der  Gruppe  Molkereiwaren  finden  wir
in  erster  Reihe  konservierte  Milch  und  konservierten
Rahm,  dann  aber  auch  Butter  und  Käse.

In  der  Gruppe  Fleischwaren  sind  unter
31  Nummern  besonders  eingemachtes  Fleisch,
Geflügel,  Würste,  Fleischpasten  in  Büchsen  vertreten,
  ferner  auch  Dauerwurst  und  Büchsenfleisch.

Besonders  stark,  mit  99  Nummern,  sind  die
Obsterzeugnisse  eingesandt  worden;  unter  ihnen
in  erster  Reihe  wieder  eingemachte  Früchte  und
Marmeladen.  An  Getränken  werden  vor  allem
Traubenweine,  Traubenschaumweine  und  Apfelweine
  zur  Prüfung  kommen.

Nicht  übermäßig  stark  dagegen  ist  die  Beteiligung
  an  Gemüsen  und  Kartoffeln,  da  hier
nur  13  Nummern  angemeldet  sind,  von  welchen
11  auf  in  luftdichten  Gefäßen  eingemachte  Gemüse
entfallen.  Wenn  demnach  auch  auf  der  Leipziger
Ausstellung  diese  Ware  verhältnismäßig  wenig
gezeigt  wird,  ist  doch  zu  hoffen,  daß  in  Zukunft
eine  Anderung  hierin  eintreten  wird.  Denn  die
Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft  beabsichtigt,
in  Zukunft  Anbauversuche  mit  Feldgemüsearten
zu  machen,  die  Erträge  dieser  Anbauversuche  zu
Dauerware  verarbeiten  zu  lassen  und  dann  in
gleicher  Weise  nach  stattgehabter  Seereise  einer
Prüfung  zu  unterziehen.

Kolonial-Rbtellung  der  Deutschen  Landwilrtschafts-Gesellschaft.


Der  Gesamtausschuß  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  faßte  in  seiner  Sitzung  vom
22.  Oktober  d.  Is.  den  wichtigen  Beschluß,  daß
auch  die  Deutsche  Landwirtschafts-Gesellschaft  in

 

Zukunft  die  koloniale  Landwirtschaft  in  den
Bereich  ihrer  Arbeiten  eingehender  mit  aufnehmen
sollte.  Schon  früher  sind  gelegentlich  einzelne
kleine  Anfänge  in  dieser  Beziehung  von  den  verschiedenen
  Abteilungen  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  auf  Wunsch  der  Interessenten
gemacht  worden,  so  durch  die  Ausstellung  des
Kolonialwirtschaftlichen  Komitees  auf  der  Wanderausstellung
  im  Jahre  1897,  ferner  durch  Vermittlung
  von  Viehabsatz  nach  den  Kolonien,
Beschaffung  von  Düngemitteln,  Buchführungsunterweisungen
  u.  dgl.  Die  durch  Gründung
einer  Kolonial-Abteilung  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  zusammenzufassenden  Bestrebungen
  würden  dann  in  der  Hauptsache  bestehen:


1.  in  Weckung  und  Förderung  des  kolonialen
Verständnisses  bei  der  deutschen  Landwirtschaft,
besonders  den  Mitgliedern  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft;


2.  in  Bildung  eines  Mittelpunkts  für  koloniale
Landwirte  zur  Erörterung  von  landwirtschaftlichtechnischen
  Fragen;

3.  in  Vermittlung  von  Auskunft  über  Anbauufw.,
Besiedlung  sowie  Anstellung  tüchtiger  Pflanzer
und  Beamter;

4.  in  Förderung  der  kolonialen  Landwirtschaft
auf  dem  Gebiete

a)  des  Bezugswesens,  insbesondere  in  Rücksicht

  auf  Dünger,  Zuchtvieh  usw.,

b)  des  Versuchswesens  zur  Klärung  landwirtschaftlicher

  Fragen  in  den  Kolonien.

Für  die  Behandlung  derartiger  Fragen  geben
die  bisherigen  Bestrebungen  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  ein  Vorbild.  Auch  würden
diese  Arbeiten  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  nach  dem  Urteile  Sachverständiger  eine.
wertvolle  Ergänzung  zu  den  bewährten  Bestrebungen
  der  Deutschen  Kolonial-Gesellschaft  in
allgemein  wirtschaftlichen  Fragen,  denen  des
Kolonialwirtschaftlichen  Komitees  in  größeren  technischen
  und  wirtschaftlichen  Unternehmungen  und
auch  anderen  ähnlichen  Bestrebungen,  wie  denen
des  Deutschen  Landwirtschaftsrats,  bilden  können.

Die  erste  öffentliche  Versammlung  der  neu  zu
bildenden  Kolonial-Abteilung  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  wird  in  der  Woche  vom
22.  bis  26.  Februar  1909  stattfinden.  Landwirte
und  in  Deutschland  weilende  Pflanzer  aus  den
Kolonien  sowie  alle  Interessenten  für  koloniale
Landwirtschaft  werden  gut  tun,  sich  schon  jetzt
auf  den  Besuch  der  bevorstehenden  Versammlung
einzurichten.
        <pb n="1275" />
        W  1189  20

Die  Mitgliedschaft  der  Abteilung  hat  zur
Voraussetzung  die  allgemeine  Mitgliedschaft  bei
der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft  —  jährlicher
  Mitgliedsbeitrag  20  —,  verursacht  aber
sonst  keine  besonderen  Kosten,  sondern  bringt  den
Vorteil,  alle  den  Mitgliedern  zur  Verfügung
stehenden  Drucksachen  im  Buchhandelswert  von
etwa  40  1“  zu  erhalten.  Beteiligung  an  den
Wanderausstellungen  der  Deutschen  Landwirtschafts-Gesellschaft
  ist  bereits  früher  vom  Vorstand  der
Kolonial-Gesellschaft  beschlossen  und  wird  zuerst
wieder  bei  Gelegenheit  der  Ausstellung  in  Hamburg
  im  Juni  1910  in  Erscheinung  treten.

 

Citeratur-Verzeichnis.
ie“:
Dr.  K.  Weule,  Direktor  des  Museums  für  Völkerkunde

  in  Leipzig:  Negerleben  in  Ostafrika.
Ergebnisse  einer  ethnologischen  Forschungsreise.
  Mit  196  Abbildungen.  Leipzig
1908.  F.  A.  Brockhaus.

Der  streng  fachwissenschaftlichen  Darlegung
der  Ergebnisse  seiner  Forschungsreise  im  Hinterland
  von  Lindi  in  den  „Mitteilungen  aus  den
deutschen  Schutzgebieten“  hat  der  Leipziger  Ethnologe
  unmittelbar  darauf  eine  reizvolle,  für  weitere
Kreise  bestimmte  Schilderung  seiner  Erlebnisse  und
Forschungsresultate  folgen  lassen.  Nicht  in  trockenem
Gelehrtenton,  sondern  mit  einem  oft  prächtigen
Humor  berichtet  der  Verfasser  von  seinem  Zusammenleben
  mit  den  Bölkern  des  Rowumagebietes,
  von  ihren  Sitten,  Gebräuchen,  technischen
und  Kunstfertigkeiten,  von  ihrem  Geistesleben,
ihrer  Geschichte,  den  kleinen  Sorgen  und  Freuden
ihres  täglichen  Lebens.  Auch  die  Natur  des
Landes  zieht  Professor  Weule  als  Geograph  in
den  Kreis  seiner  lesenswerten  Schilderungen.  Die
Ausstattung  des  Werkes  mit  Bildern  ist  technisch
  vollendet.

 

Kuhn-Schwabe:  Taschenbuch  für  Südwestafrika.
  1909.  Berlin,  Verlag  von
Wilhelm  Weicher.  Preis  3,50

Der  vorliegende  zweite  Jahrgang  des  Taschenbuchs
  weist  gegen  den  ersten  eine  Vermehrung
seines  Inhaltes  um  mehr  als  ein  Drittel  auf,
ohne  dadurch  auch  nur  im  geringsten  an  Übersichtlichkeit
  und  Handlichkeit  einzubüßen.

Teils  anschließend  an  die  im  Jahrgange
1908  erschienenen  Aufsätze  über  Klima,  Bergwesen,
Wasser,  Landwirtschaft  und  Tierzucht,  über  Jagd
und  Wildbret,  über  die  Pflanzenwelt  und  über
das  Versorgungswesen  der  Militärpersonen,  teils
völlig  neu  aufgenommen,  sind  im  Jahrgange  1909

 

ebenso  lehrreiche,  wie  in  ihrer  knappen,  aber  erschöpfenden
  Darstellung  erfreuliche  Arbeiten  enthalten.
  Besonders  erwähnt  werden  muß  hier  „Die
Ansiedlung“,  eine  übersichtliche  Zusammenstellung
alles  für  einen  angehenden  Ansiedler  Wissenswerten
  und  Notwendigen.  Er  findet  dort  Auskunft
  über  die  Möglichkeit  der  Ansiedlung  entsprechend
  seinen  Mitteln  und  Wünschen,  über  die
Vorbereitung,  Volontärstellen  bei  erfahrenen
Farmern,  über  die  staatliche  Beihilfe  usw.

Der  Abschnitt  „die  Tätigkeit  deutscher  gemeinnütziger
  Gesellschaften  für  das  Schutzgebiet"  schildert
anschaulich  die  Aufgaben  und  hohen  Ziele,  welche
die  deutsche  Kolonialgesellschaft,  der  Frauenbund,
das  Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee,  der  deutsche
Frauenverein  für  Krankenpflege  in  den  Kolonien,
das  Zentralkomitee  der  deutschen  Vereine  vom
Roten  Kreuz,  das  Zentralhilfskomitee,  der  Alldeutsche
  Verband,  der  deutsche  Flottenverein  und
sonstige  Vereine  zum  Besten  des  Schutzgebiets  sich
gestellt  und  zum  Teil  bereits  zur  Ausführung
gebracht  haben.

In  einem  Arrikel  „Die  Entwicklung  des  Schutzgebiets“
  werden  ebenso  interessante,  wie  volkswirtschaftlich
  wichtige  Aufschlüsse  über  den  bisherigen
Werdegang  der  Kolonie  gegeben.

Die  Kapitel  über  Handel  und  Verkehr  ist
durch  einen  Aufsatz  über  „Gründung  kolonialer
Erwerbsgesellschaften“  erweitert,  der  Abschnitt
„Bergbau“  hat  durch  einen  sehr  zeitgemäßen  Absatz
„das  Schürfen“  eine  wertvolle  Bereicherung  erfahren,
  derjenige  über  „Bau  von  Farmdämmen“
gibt  eine  praktische  Anweisung  zur  Anlage  der  für
Südwestafrika  so  außerordentlich  wichtigen  Art
der  Stauseebewässerung.  Neben  den  amtlichen
Berichten  über  Garten-,  Feld=  und  Forstwirtschaft
und  über  Tierzucht  bieten  die  Aufsätze  über  „Tabakbau“,
  über  „Einführung  von  Zuchttieren“,  über
„Bienenzucht  in  Südwestafrika“  und  über  „Fischerei
an  der  Küste“  neue  Anregungen  auf  dem  Gebiete
der  Landwirtschaft  und  Tierzucht.

Auch  der  deutschen  Hausfrau  will  das
Taschenbuch  eine  Hilfe  sein,  indem  es  ihr  die  Erfahrungen
  und  Ratschläge  einer  mit  den  Verhältnissen
  vertrauten  Frau  zunutze  macht.  Manche
Enttäuschung  und  manche  unnütze  Geldausgabe
wird  der  Anfängerin  dadurch  erspart  bleiben!
Schließlich  sei  noch  darauf  hingewiesen,  daß  im
Kalender  des  Jahrganges  1909  durch  einen  für
jeden  Tag  vorgesehenen  Raum  zu  Notizen  einem
praktischen  Bedürfnis  Rechnung  getragen  ist.

Aber  nicht  allein  der  im  Schutzgebiete  Wohnende,
  auch  der  in  der  Heimat  an  den  Vorgängen
in  Südwestafrika  Teilnehmende  findet  alles  Wissenswerte
  in  engem  Rahmen  vereint,  so  daß  das
Buch  auch  besonders  dem  Kolonialbeamten  als
Nachschlagebuch  und  Hinweis  auf  oft  weit  zer-
        <pb n="1276" />
        W  1190  e

streute  Verfügungen  und  Verordnungen  eine
schnelle  Orientierung  ermöglicht.

Bei  der  Gründlichkeit  und  absoluten  Verläßlichkeit
  des  Inhaltes  verspricht  das  Taschenbuch
für  Südwestafrika  das  zu  werden,  was  der  „Fircks“
für  die  Armee  ist:  ein  handliches  Buch,  das  auf
alle  Fragen  in  seinem  Gebiet  stets  schnell  eine
kurze  erschöpfende  Antwort  gibt.  Dr.  Hintze.

 

Dr.  Mansfeld:  Urwald-Dokumente.  Vier
Jahre  unter  den  Croßfluß-Negern  Kameruns.
Mit  32  Lichtdruckbildern,  165  Abbildungen  im
Text,  zwei  Karten  und  Tabellen.  Berlin  1908.
Verlag  Dietrich  Reimer  (Ernst  Vohsen).  Preis
gebunden  12.

In  den  „Urwald-Dokumenten“  schildert  der
Verfasser,  der  sich  seit  1904  als  Bezirksamtmann
in  Kamerun  befindet,  die  Sitten  und  Gebräuche
seiner  Eingeborenen,  der  Croßfluß-Neger  an  der
Nordwestgrenze  des  Schutzgebiets.  In  dem  Anhang
  sind  anthropologische,  hygienische  und  linguistische
  Arbeiten  sowie  die  Niederschrift  einiger
Eingeborenenlieder  ausgenommen.  Die  Ausstattung
des  Werkes  mit  zahlreichen,  sorgfältig  ausgesuchten
und  höchst  charakteristischen  Abbildungen  ist  in
jeder  Hinsicht  vorzüglich.

Zimmermann:  Durch  Busch  und  Steppe.
Vom  Campo  bis  zum  Schari  1892/1902.  Ein
Beitrag  zur  Geschichte  der  Schutztruppe  von
Kamerun.  Mit  zahlreichen  Abbildungen  und
einer  Karte.  Berlin  1909.  E.  S.  Mittler
&amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  SW  68,
Kochstraße  68/71.  In  Ganzleinenband  K  5.

Elf  Kriegs=  und  Friedensjahre  hat  der  Verfasser

  in  Kamerun  zugebracht.  Was  er  während
dieses  Zeitraums  in  der  Kolonie  erlebt  und  beobachtet
  hat,  das  erzählt  er  frisch  und  anziehend.
Er  ist  der  einzige,  der  die  ganze  Entwicklung  der
Kameruner  Schutztruppe  mit  erlebte.  Auf  Grund
von  Briefen,  Tagebuchblättern  und  Dokumenten
berichtet  er  einerseits  über  die  kriegerischen  Taten
der  Schutztruppe,  um  anderseits  auch  das  Leben
in  Kamerun  zu  Friedenszeiten,  die  Gebräuche  der
Eingeborenen  sowie  das  Land,  seine  Erschließung
und  seine  Erzeugnisse  zu  schildern.  Nirgends
wird  der  Leser  mit  gelehrtem  Ballast  geplagt,
immer  weiß  der  Verfasser  zu  unterhalten  und  zu
fesseln.  Zahlreiche  Abbildungen  und  eine  Karte
erläutern  den  Text.

 

Karow,  Maria:
Kriegers  trat.

Vo  sonst  der  Fuß  des

Farmerleben  in  Südwest
nach  dem  Kriege.  Mit  zahlreichen  Abbildungen
und  einer  Karte.  Berlin  1909.  E.  S.  Mittler
&amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,  SWö8,
Kochstraße  68/71.  Geb.  .

 

Die  Verfasserin  hatte  sich  unmittelbar  nach
dem  Friedensschluß  auf  die  Farm  ihres  Schwagers
in  Südwest  begeben.  Sie  erzählt  jetzt  ihren
Landsleuten  in  der  deutschen  Heimat,  vor  allem
der  deutschen  Frauenwelt,  ihre  Erlebnisse  und
Eindrücke  während  eines  zweijährigen  Aufenthalts
in  der  Kolonie.  Wir  lernen  durch  sie  den  deutschen
Farmer  bei  seiner  täglichen  Arbeit  kennen,  in
seinen  Bemühungen,  das  Land  in  Kulturland
umzuwandeln  und  die  Eingeborenen  zu  brauchbaren
  Mitarbeitern  auszubilden.  An  dem  Leser
zieht  das  Alltagsleben  einer  deutschen  Farmerfamilie
  mit  all  seinen  Sorgen  und  Plagen,  aber
auch  reichen  Freuden  und  Erfolgen  inmitten  einer
fremdartigen,  unberührten  Natur  vorüber.  Der
Zauber  freien,  tüchtigen  Schaffens,  der  uns  in
dem  Hasten  des  modernen  Lebens  vielfach  verloren
  gegangen  ist,  weht  uns  aus  dem  Buche
entgegen.  Die  Darstellungen  sind  anschaulich,
zuweilen  auch  humorvoll  geschrieben  und  werden
namentlich  bei  unserer  Frauenwelt  freundliche
Aufnahme  finden.

 

Pastor  Liz.  W.  Anz  (früher  in  Windhuk):  Deutschlands
  Pflichten  in  Südwestafrika.  (Zeitfragen
  des  christlichen  Volkslebens  Bd.  XXXIII,
Heft  6.)  Stuttgart  1908.  Druck  und  Verlag
der  Chr.  Belserschen  Verlagsbuchhandlung.
Preis  “  0,80.

Steiner:  Kamerun  al—  als  Solonie  und  Missionsfeld.
  Mit  Abbildungen  und  einer  Karte.
(Handbücher  zur  Missionskunde.  Zweiter  Band.)
Basel  1909.  Verlag  der  Baseler  Missionsbuchhandlung.
  Preis  brosch.  “  1,40,  geb.  2.

 

Ernst  Vohsen:  Deutschland  und  der  Kongostaat.
  Ein  Appell  an  die  deutschen  Handelskammern.
  Referat,  erstattet  am  8.  Oktober  in
der  Sitzung  des  Kolonialwirtschaftlichen  Fachausschusses
  der  Handelskammer  zu  Berlin.
Berlin  1908.  Verlag  von  Dietrich  Reimer
(Ernst  Vohsen).  Preis  1.

Wilhelm  Henzen:  Großfriedrichsburg.  Ein
deutsches  Kolonialfestspiel  in  vier  Aufzügen.
Essen-Ruhr  1908.  Verlag  von  G.  D.  Bädeker.
Preis  7  1,20.

G.  von  Bosse,  ev.-luth.  Pastor  in  Philadelphia:
Das  deutsche  Element  in  den  Vereinigten
Staaten  unter  besonderer  Berücksichtigung
seines  politischen,  ethischen,  sozialen  und  erzieherischen
  Einflusses.  Preisgekrönte  Schrift.
Stuttgart  1909.  Chr.  Belsersche  Verlagsbuchhandlung.
  Preis  brosch.  7,  80,  geb.  K  9.
        <pb n="1277" />
        W  1191  20

Nachtrag  zur  Rangliste  der  Kaiserlich  Deutschen
  Marine  für  das  Jahr  1908.  Nach
dem  Stande  vom  2.  November  1908.  Redigiert
  im  Marine-Kabinett.  Berlin,  Verlag  von
E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,  Königliche  Hofbuchhandlung,
  S8W.  68,  Kochstr.  68—71.  Preis  #  1,50.

 

Militärische  Bücher.  Nach  Schlagworten  geordnet
und  mit  alphabetischem  Autorenregister.  Abgeschlossen
  Herbst  1908.  Berlin,  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sehn.
Pnwgiche  Hofbuchhandlung.

Zu  ammiafallig  und  verzweigt  sind  die  verschienen
  Gebiete  der  Kriegswissenschaft,  zu  breit  und
schnell  fließt  der  Strom  der  sie  behandelnden  Literatur
daher,  als  daß  es  dem  einzelnen  Offizier  möglich  wäre,

 

einen  klaren  Überblick  über  sie  zu  gewinnen  und  die
Titel  aller  Werke  im  Gedächtnis  festzuhalten,  deren  er
für  die  Zwecke  des  praktischen  Truppendienstes  oder  für
das  wissenschaftliche  Studium  bedarf.  Namentlich  der

ffizier  in  den  entlegeneren,  kleineren  Garnisonen,  der
über  keine  öffentliche  Bibliothek  in  seiner  Nähe  verfügt,
befindert  sich  bei  der  Bearbeitung  von  Winterarbeiten
und  Vorträgen  wegen  des  literarischen  Quellenmaterials
oft  in  schwieriger  Lage.  Für  solche  Fälle  dürfte  das
vorliegende  militärische  Bücherverzeichnis,  das  im  Ineeresse
  erhöhter  Brauchbarkeit  nach  Schlagworten  zusammengestellt
  ist,  den  militärischen  Kreisen  als  Nachschlagebüchlein
  und  Auskunftsmittel  willkommen  sein.
Der  Katalog  „Militärische  Bücher"“  wird  von  E.  S.
Mittler  Z#  Sohn  Interessenten  auf  Wunsch  kostenfrei
übersandt.

 

 

Verkehrs-Nachrichten.
In  Muaja  (Deutsch-Ostafrika),  an  der  Nordspitze  des  Njassa-Sees,  ist  am  21.  Juni  d.  Is.

eine  Postagentur  eingerichtet  worden.

Ihre  Tätigkeit  erstreckt  sich  auf  die  Annahme  und  Ausgabe

von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen,  auf  den  Postanweisungs=  und  Paketdienst  im
Verkehr  innerhalb  des  Schutzgebiets  sowie  auf  die  Annahme  von  Postanweisungen  nach  Deutschland.

Die  deutsche  Postagentur  in  Itschang  (China)  ist  vom  1.  September  d.  Is.  ab  bis  auf

weiteres  geschlossen  worden.

Postdampfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Dezember  1908.

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "  Dauer  Berlin  spätestens
sciffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
l
Neapel  4.  Dez.  1.  Jan.  riedrich-Wilhelms-(deutsche
  —  V.  a  Listeh  Tage
«  i  SimpfonhawfenOTage2.11.30.Dez.8.Jan.
1.  Deutsch·  Neugninea.  Brindisi  13.  Dez.  10.  Jan.Simpsonhafen  38  Tage  ios
—  —  Friedrich-Wilhelms-4.
  hafen  41  Tage
2.  deutsch-Ostafriha.  Teer  10.  21.Dez.  11.  Jan.]  MombasaO  16—17Tages  8.  19.  Dez.  9.  Jan.
Oeursche  Schiffe)  10  30
-  n  „ufum-  Marseille  10.  Jan.  Mombasa  O  17  Tage.  Jan.  10  30
Von  Mombasa  Weilerd
  n  ge  Beinosn  13.  Dez.  Mombasa  14  Tage  11.  Dez.  10  30
don  ·
pack-muc-  «m"okskw·?kakiavisis20.mez.  Mombasa  18  Tage  18.  Dez.  1020
mungso  (engl.  Schiffe)
Marseille  10.  Dez.  Mombassa  17  Tage  B.  Dez.  10  30
10.  21.Dez.  11.  Jan.]  Tanga  17—19  Tage  8.  19.  Dez.  9.  Jaon.  10  30
b)  5  oW  P  en  Aant  l  eun  —  g  g
a.  vangan  .  3
Wilbelmstal  und  Wuhen  1  Sie  13.  Dez.  Tanga  16  Tage  11.  Dez.  10  30
Aewbeil  21.  Dez.  Daressalam  18  Tage  19.  Dez.  10  30
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  MonatsZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  4
·  wonsqtlbqkunmmklbak
Weiter-be  dkdmta  nach
Daressalam  A—
e)  nach  Deutsch  ·  Ostafrila.  «-  entsdampfer  6  —
mbe-  der  unter  u  osd-  b  Brindisi  13.  Dez.  Daressalam  17  Tage  11.  Dez.  10  30
enannten  Postorte  enn  Tane  -  *
tBrindisi  20.  Dez.  Zan  ibar  20  Tage  18.  Dez.  10  L
(engl.  Schiffe)  Dares  salam  weiter
1n  1.  lut  nächster  Gelegenheit
eape  s
atun  -  bisse)  10.  Dez.  Daressalam  20  Tage  8.  Dez.  108
        <pb n="1278" />
        W  1192  20

 

 

 

 

 

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus.
Nach  vom  Ein-  %  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  #am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
3.  Deutsch=  Südwestafriha.  Hamburg  16.  Dez.  C.  Jan.  Swakopmund  25  Tage  15.  Dez.  5.  Jan.  5.25
’.  d  sowi
*)  t  w  leite  Antwerpen  21.  Dez.  Swakopmund  20  Tage  20.  Dez.  8.38
Gobabis.  Grootfontein,  Groß-  (deutsche  Schlffe)
Witle-uchab  Haris,  Behe.,,Uouthampton  22.  Dez.  Swakopmund  19  Tage21.  Dez.  11.23
PKaribib,  Kub,  ubas  Rauchas,eutsche  Schtffe)
Higanan3  lesse  ian,  Southampton  5.12.26.Dez.  2.  Jun.]  Swakopmund  21-22  Tg.4.  11.  25.  Dez.  1.  Jan.
1
#Q  t  .
dene  nits  .  #Southampton“  19.  Dez.  Swakopmund  28  Tage  18.  Dez.  11.28
DOllo  uends  .  oson  77
“  rl7•  r  8.Hamburg  2.  Jan.  Swakopmund  25  Tage  1.  Jan.  712
#ie  —  #ieh  U[Umburg  2.  Dez.  Swakopmund  25  Tage1.  Dez.  712
à½„  Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  20  Tage  jeden  Freitag  11.28
Sout  ampton!  22.  Dez.  Lüderitzbucht  20  Tage21.  Dez.  11.28
(beutsche  Schiffe),
ralwafe  Ant  21.  Dez.  Lüderizbucht  21  Tage20.  Dez.  8.38
"  heren  untwe  Saehn
Kubis  Ahliabbe,  1Hamburg  2  jed.  Monats  Lüderitzbucht  28  Tage  1.  jed.  Mts.  712
Warmbad,  Ukama  D.
1#Hamburg  16.  Dez.  6.  Jan.  Lüderitzbucht  26  Tage15.  Dez.  5.  Jan.  5.25
e)  nach  Ramansdristt  Southampton.  5.  19.  Dez.  2.  Jan.  Capitadt  17  Tage  4.  18.  Dez.  1.  Jan.  11.28
6#  von  dort  weiter  auf  dem
«  Landwege  über  Steinkopf
c
4.  Kamernn.  Hamburg  10.  24.  Dez.  Viktoria  19—24  Tage
Duala  20—25  Tage  3.  isd.Mi  Nts  8.56
-  Kribi  22  —80  Tage  r
konolmga,  Bamenda.  11.  j  iktori  T  j
a)  "  tanlig  Wu#  1t  9.  Jauo  er  11.  jedes  Monats  Diltoria  15  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
onaberi,  Bonambast,  Buea  Tuala  19  Lage
Ichan  Duala:  (deutsche  Schtffe)  Kribi  21  Tage
dnn  de.  1.  Liverpool  12.  Dez.  Viktoria  25  Tage  10.  Dez.  1015
brechtshöhe,  Joko,  Kribt,  Lolo#  Duala  26  Tage
unt  tise  Vla  7  1  Gr.  Batanga  30  Tage
26.  Dez.  Duala  23  Tage  24.  Dez.  1045
(#ur  für  Duala  Ort
1  und  Durchgang)
Hamburg  24.  Dez.  Rio  del  n  5  Tage]  23.  Dez.  712
b)  nach  Rio  del  Ney  |  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  1  Koe  —-von
  dort  v  über  Jkang  .
aachRlodelReymOTaqeajedenDonnekstagloE
e)  nach  dem  PWee,  Gebt  Liverpool  jeden  Sonnabend  Forcados  17  Tage
(Garua,  Kussert  von  dort  weiter  über
1  Lokodja-ola
)  nach  Offidinge  Liverpooll  jeden  Sonnabend  Calabar  19  W—.—  jeben  Donnerstag  1045
1  von  dort  weiter  ü
(am  oaͤrs  enn  *  bis  ren
10  Tage
e)  nach  Molund)  Antwerpen  .17.  Dez.  7.  Jan.  Matadi  40  Tage  16.  Dez.  6.  Jan.  1.0
:  on  da  weit  -
Bokdequxxekjedeswtonqts  H»  «2EIZ;MCV«U·""D,23.jev.Mts.1oL
dem  Kongo,  Ssanga  un
.  jah  bis  Molundu
Nea  4.  18.  Dez.  1.  Jan.Tingtau  35  Tage  2.  16.  30.  Dez.  10.0
rrs  *n*
5.  is  Brin  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  jeden  Freitag  10305
Verlangen  des  Ab-  (engl.  %  ,  "  .  —  *l
sens  gewöhnliche  und  ein-  Marseille  6.  20.  Dez.  3.  Jan.  singtau  37  Tage  4.  18.  Dez.  1.  Jan.  1030
selchritbene  h  amd  Poft-  (franz.  Schiffe)
rten  uber  Siblri  Liverpool  18.  Dez  Tsingtau  35  Tage  17.  Dez.  8.38.

Marseille
(engl.  Schtsfe)

 

11.  25.  Dez.  8.  Jan.

 

Tsingtau  35  Tage

9.  23.Dez.  6.  Jan.  100
        <pb n="1279" />
        1193  20

 

Die  Abfahrt  erfolgt

 

Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  ·  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  4.  Dez.  Jap  33  Tage  29.  Dez.  10%0
(eursche  Schife)  Palau  45  Tage
V  5  T.
6.  den  Narolinen,  Palan=  Angaur  45  Tage
Inseln,  Marianen  aus=  Neapel,  ,  15.  Jan  Vonape  50  Tage
ließlich  Gnam.“  *  Saipan  43  Tage
schliehlich  /  Palau  36  Tage
Angaur  36  Tage  .  *-–
*)  S'ndungen  nach  Guam  wer-  Jap  38  Tage  11|  Wi  d
den  über  San  Srancisco  Nea  E  Jap  33  Tage  —
4)  nur  für  Senvungen  nach  Jap.  E  0  I  13.  De  Jap  46  Tage
s—————————————
1Brindisi  10.  Jan.  Joap  46  Tage  8.  Jan.  1030
(engl.  Schiffe)

geleitet:  von  Yokohama  weiter

Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan
sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

 

 

Brindisi  10.  Jan.  Jaluit  etwa  59  Tage  8.  Jan.  1020
7.  Marshall=  Inseln.  (engl.  Schiffe)
Neapel  15.  Jan.  Jaluit  56  Tage  13.  Jan.  1032
(deutsche  Schiffe)  Nauru  65  Tage
8.  Samoa  Queenstopn  6.  Dez.  3.  Jan.  Apia  31  Tage  .  Dez.  1.  Jan.  11.23
6“  ·  Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.  Nachversand  1.0
Hamburg  16.  24.  Dez.  1.  Jan.  Lome  21—27  Tage  15.  23.  u.  letzten  Dez.
72
Hamburg  10.  jedes  Monats  Lome  17  Tage  9.  jed.  Mts.  8.56
Notterdam,  5.  u.  20.  jed.  Mts.]  Lome  20—23  Tage  1.  u.  19.  jed.  Mts.  92);
(deutsche  Schiff
9.  Logo.  Lousaguen  13.—  11.  jedes  Monats  Lome  16  Tage  10.  jed.  Mts.  1.0
anrgene  12.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  10.  jed.  Mts.  100
von  da  ab  Landverbindung
#  Bordeaux  25.  jedes  Monats  Cotonou  18  Tage  28.  jed.  Mts.  108
I  von  da  ab  Landverbindung
Liverpool  jeden  Sonnabend  Akkra  15

 

e
von  r1  welter  auf  dem
Landwege  in  4—5  Tagen

 

Donnerstag  101

 

)  Den  durch  bezeichneten  Stifsvertindungen  werden  Tiefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat

Eintressen“  der  Post  aus  den  Detschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

Landungs=  Die  Post  ist  fauig  Landungs-  Die  Post  ist  fällig
Von  hafen  in  Berlin  am  Von  hafen  in  Berlin  am
beutsch-Ueuguinen  Neapell  6.  16-.  Dez.  3.  Janshal-Neapel  18.  Jan.  247.  Febr.
–—  Neapel  *1  25".  Dez.  7*.  Jan.  Inseln  Brindisi  .  .  .  25.  Dez.
deutsch-Ostafribta  Vrindisi  .  ..  1.  Dez.  —  ——1  »  ....--Marscille...16,lkd,9kk.z«
  Neapel»»..2«.16«.30«.Dcz.
—  -  .-—  Brindm...11.2-·).Dez.s.Jan.
.  Marseillc...10.24.Dez.7.Jan.
pelkfchssdwcstsfkikf  southanpten  4-  25-  Dez  Liverpool  üb.  Vancouv.  1.4.  Dez.  4.  Jan.
.  »«  »F  Plymonth,  A
nördl.Teil  rese  —  5..  11,  202  Dez.  Kiautschou  Southampton,  über  San  Francisco
8  D!  Le  Havre  oder  13.  21.  Dez.  8.  Jan
füdl.  Teil  des  Schutzgeb.  Southampton  4“°.  25".  Dez.  Queenstowmn.
Southampton  5.  13.  20.  36.  Dez.  Sibir.  Eisen=  1  jeden  Dienstag  und
—  G  bahn.  .  Sonntag
Hamburg  18°.  jedes  Monats  ve  Nnansnsnsnts  2  5.  oonr
Namern  Bouthampton,  30“.  jedes  Monats  n*  ub.Vancouv.  2.Dez.  1.  Jan.
Plymouih  C.  10.  Dez.  2.  Jan.]samog  oder  Hauore  über  San  Francisco
«  —  —  od.  Plymouth  (unbestimmt)
#n  2  —————————  Roncie
palan-Inseln  "1l  6999  Southampton  30“.,  jedes  Monats

*  Fälligkeitstoge  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.
        <pb n="1280" />
        W  1194  20
Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  binter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

 

 

 

S.  M.  S.  „Bussard“  23//9.  Daressalam  21/10.—  28/10.  Inhambane  31/10.—  2/11.  Lourenco
Marquez  6/11.  —  Port  Elisabeth.
S.  M.  S.  „Condor"  Ponape  16/9.  —  21/9.  Jaluit  7/10.  —  14/10.  Ponape  19/10.  —
5/11.  Jap.
S.  M.  S.  „Panther"  17½.  Duala.
S.  M.  S.  „Planet“  6/7.  Simpsonhafen.
S.  M.  S.  „Seeadler"  Colombo  10/10.  —  21/10.  Mahé  (Seychellen)  30/10.  —  4/11.  Daressalam.
S.  M.  S.  „Sperber"  1/10.  Duala  28/10.  —  28/10.  Bata  (Span.  Guinea)  30/10.  —
30/10.  Duala.
Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.
Reise  Letzte  Nachrichten
td
Postdampfer  von  nach  bis  27.  November  1908.
Adolph  Woermann"  Delagoa  Bay  Hamburg  am  25.  November  ab  Delagoa  Bauy.
„Alexandra  Woermann“  Kotonon  Hamburg  am  28.  November  ab  Lom
„Anna  Woermann  ..  Hamburg  Burutu  am  19.  November  in  La  2
„Arnold  Amsinsd  .  ..  Kilwa  Hamburg  am  22.  November  ab  Port  Said.
„Eduard  Bohlen“..  ..  Kapstadt  Swakopmund  am  25.  November  ab  Kapstadt.
„Eduard  Woermann“"  Lüderitzbucht  Hamburg  am  25.  November  in  Libreville.
„Eleonore  Woermann=  ..  Hamburg  uala  am  28.  November  in  Cona
„Erna  Woermann  ..  #e#berigbcht  Hamburg  am  26.  November  ab  Las  Palmas.
„Frieda  Woermann“  .  mbur  Kotonou  am  15.  November  ab  Las  Palmas.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  20.  November  ab
„Hans  Woermonn.  Hamburg  Gabun  am  22.  November  in  Aictoria.
„Henriette  Woermann“#  Mossamedes  Hamburg  am  26.  November  Cuxhaven  passiert.
„Irma  Woermann"  Hamburg  Burutu  am  22.  November  Dover  passiert.
„Jeannette  Woermann“!“  Calabar  Hamburg  am  27.  November  in  Hamburg.
„Kurt  Woermann")  Accra  Hamburg  am  18.  November  in  Sekondi.
„Lili  Woermanuzxzx  Burutu  Hamburg  am  5.  November  in  Hamburg.
„Linda  Woermann"  Rio  Nunez  Hamburg  am  3.  November  in  Hamburg.
„Lothar  Bohle"t"  Hamburg  Assinie  am  22.  November  in  Sierra  Leone.
„Lucie  Woermann".  Duala  Hamburg  am  23.  November  ab  Senerisie
„Marie  Woermann"  Hamburg  Assinie  am  10.  November  in  Dak
„Martha  Woermann  Hamburg  Calabar  am  14.  November  ab  2½n  n“
„Max  Broccck  Hamburg  Mossamedes  am  19.  November  in  Lo
„Otto  Woermann  ..  Hamburg  Assinie  am  26.  November  ab  Poonon.
„Paul  Woermann.  Hamburg  Accra  am  21.  November  in  Las  Palmas.
„Thekla  Bohle"  Burutu  Hamburg  am  26.  November  ab  Las  Palmas.

Hamburg--Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

„Duala“  .......  Rio  Nunez  Hamburg  z.  Zt.  in  Hamburg.

Edea  ......  Calabar  Hamburg  27.  November  in  Lagos.
anerun  ......  Gabun  Haniburg  am  23.  November  in  Lagos.
„Lome  Kotonou  Hamburg  am  12.  November  in  Hamburg.
„Stawie  .......  Hamburg  Lüderitzbucht  am  12.  November  ab  Las  Palmas.
„Swakopmund“.  ....  Lüderitzbucht  Hamburg  am  1.  November  in  Hamburg.
„Togo  ......  Mossamedes  Hamburg  am  26.  November  ab  Lagos.
„Windhuk“  ......  Delagoa  Bay  Hamburg  am  27.  November  in  Hamburg.

Hamburg  ·  Bremer  Afrika-Linie.

„Friderun“  ..  .  ..  Accra  Hamburg  am  19.  November  ab  Madeira.
„Hennrre  Hamburg  3  Nunez  am  24.  November  ab  Bisaa.
„Immooooaoa  Hamburg  o  Nunez  am  24.  November  in  Antwerpen
„Ingberttttt.  Hamburg  airn  am  20.  Novemger  Ouess  ant  si.
„Inogo  Mossamedes  Hamburg  am  3.  November  in  Hamb
„Ingraban“  ..  .  Hamburg  büderiguht,  am  16.  November  in  Swakop#rum.
„Irmfriedmn  Lüderitzbucht  Hamburg  am  20.  November  ab  Lagos.
„Jongard“  ......  Hamburg  Mossamedes  am  26.  November  in  Las  Palmas.

„Ivo“.  ......  Rio  Nunez  Hamburg  am  25.  November  ab  Teneriffe.
„Walburg“  ......  Lũderitzbucht  Hamburg  am  26.  November  in  Hamburg.
        <pb n="1281" />
        G  1195  20

Kurse  deutscher  Kolonialwerte.
Mitgeteilt  durch  von  der  Heuydt'sches  Kolonialhkontor  G.  m.  b.  f.,  Ferlin  W.  64.
Telephon:  Amt  le  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.

27.  November  1908.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

    
     
  
 

 

 

 

 

 

..«  vor-Grün-
  Kapital  suches  letzte  5  Nachfrage  Angebot
j  8  jahr  **  dende
I  labr  dende  r  5%  5%
II
1907  1850  000  1.  10.  —  10  —  85
1606/  2000  000  1f.1.  4  —  60
1905  750  000  1.  4.  8  15)  vorm.  "„
160  —
1905  1200  000  1.  4..  0  0  47  52
1905  600  000  1.  1.  6  5  rn  95  100
18900  1  500  0O000  1.  1.  22  50  —  270
1891  00  000  (u.  10  7  7  *
1905  220  000  1.  1.,  13  20  .  130  —
1900  418  000  1.  117  7  *—  95
1878  2  750  000  1.  1.0  20  16
1  185  190
1895  1.  4.  20  20  270  —
1907]  2500  000  1.  1  —M  4  —  860
1902  (o00  00o  1.  1  0  —  05
1908  4  500  000  1.  5.  —.  —  *200  210
1902  1  000  000  H1.  5.  2  3  4  —  72
1885  8  721  00/1.  1.  5  5  95  100

3000  00  5  5  96  101
18866  400000  1  0  0  is-i»-80.—

—  —  2  —  45225.—
1908  11495  000  1.  11  3½  3½  Deutsch-Ostafrikanische  "

4  vbungen  (vom  Reich  91  922
1897  2250  000  1.  1.  4  5  Deutsch-Westafrikanische  s—  100
1899  4000  000  1.  1.,  0  0  Gesellschaft  Nordwestamerun  A.  —  720.—

383060  000  0  0  .  —  4  10.—
1896  1000  000  1.  1  10  10  „  **  i  .  A.  —  1  85

1000000  10  0  B.  —  80
1889  2  000  000  1.  10.,  0  0  „Guatemala  Mlntngen-GOcsellscheft#  —  25
1897  1153  000  4  1.  0  0  Hanseatische  Holonsationgerellschaft  —

18839  30,00  0O00  „1.  10.  0  Haneatische  Plantagengesellschaft  —  30
1887  1200  000  1.  1.  15  20  Nalwit-Gesellschaft.  geteilte  Aktien  143

".  «  ennsscheme  .  .  HAVE-—  «  1375  —
1804  1000000  1.  1.  —  K  ft  3
1906  3  000  Oo  1.  1.  —  4  f  s5
1908  1  000  O000  1.  1.  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-G.  .  30  I-189911000001.7JLO
  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  .  85  90
1885“  6000  0O00  1.  44  0  Neu  Guinea  Compagnie  Wocugs-  Anteile  .  95  100

0  o  Stamm-Anteile  27  —
18906  1200000  1.  1.  —  —  Ostafrika=  Kompagn  —  88
1904  21  000  000  1.  1.,  3  3  Otstafrikanische  E  arahnaeselihaft  Anteile

·  (vom  Deutschen  Reiche  mit  83%  Zins  und“

6  120%  Rückzahlung  garantiert)  108  104
19000  20  000  Ooo  1.  4,.  0  9  Otavi-Minen=  und  Genbahngeselschart  175  180
1902  &amp;amp;  125  000  1.  1.  30.  40  „Pacific  Phosphate  C  10  —
1897  2  000  Ooo  1.  10.  5  6  neilco  Voncepeion  ...  —  86
1895  1500000  1.  1.  o  0heinische  Hande  Hiantagengesellschaft.  —  35
1909  800  Ooo  1.  1.  0  ·  afata-Samoa-Gesellschaft  50  —
1905  1  2  000  Odo  1.  1.,  4  4  Ssste-Sanga-Gelelse  nie  —  55
1897  500  O0o0  1.  1.  0  0  Si  Sigi  arslenunge  *np  —  7
1900  500  0O00  1.  7.  0  0  African  7  .  3  h  3d3sh  9d
1892  /  2000  Ooo  1.  7  0  Kr  Seh  West  A  —*  22ch  23  sb
1893  869  100  1.  4.  0  0  „Usambara.  Gd(n  Stamm-#nteite  27  zsfr.  32  zefr

%#  200  0  ·  orzugs-Anteile,  50  zefr.

1897  1500  000  1.  1.  0  6  Westafritanische  ##zungsgeikorzc  Bibundi

I  Stamm-Anteile  88  —

Qao00oo  6  256  z  elecßts  15
1897  4500  000  1.  1.)  0  0  n  Vestaftikanische  rengerle  Vittoria  Ü

1  s  zsamntengelegtemm  —  50

Ü  —  do  Vorz.-  I  en  I—  98
1895  1  800  OO0d.  1.  11.  4  ezttsche  bardels=  und  Plantagengeselshaft  Ü

"6  —  70

g  jeder  Art  von  Auskunft  ist  obenstehendes  Banlhaus  stets  gern  bereit.
        <pb n="1282" />
        ueigen

 

hFJZIuserate  sind  an  die  Geschaftosiene  des  DSeutichen  Kolonialblattes“,  Berlin  8W  68,  Kochstrabe  68  -71,  euizusenden  9½

 

Bekanntmachung.

Im  Handelsregister  B  ist  heute  bei
der  unter-  Nr.  11  eingetragenen  Firma
Thimm  &amp;amp;  Mascher,  Gesellschaft  mit
Shimn  tD  Hastung  in  Tanga,  folgendes
  eingetragen:

Die  Geelschast.  ist  auigelsst.
Firma  ist  erlos

Tanga,  den  3.  Tnober  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Die
uösu)

 

Bekanntmachung.

Im  Handelsregister  A  ist  heute
unter  Nr.  30  folgendes  eingetragen:
Spalte  1:  1.

Spalte  2:  Paul  Mascher,  Tanga.
Spalte  3:  Jaul  Mascher,  Spediteur,
Tanga.  Gusb

Tanga,  ven-  30.  September  1908.
Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

 

Bekanntmachung.

In  das  Handelsregister  Abteilung  A
unter  Nr.  31  ist  folgendes  eingetragen:
Spalte  1:  Nr.  1.

Spalte  2:  L.  K.  Dias  &amp;amp;  Söhne,  Tanga.
Spalte  3:  Luciano  Tavier  Dias,  Tarquinio
  Sylvestre  D#os-  Felix
Athanasio  Dias,  alle  Kaufleute
  in  Tanga.
Handelsgesellschaft.
Die  Kaufleute  Tarquinio
Sylvestre  und  Felix  Athanasio
  Dias  sind  in  das  Geschäft
  als  persönlich  haftende
Gesellschafter  eingetreten.  Die
Gesellschaft  hat  am  1.  Oktober

  1908  begonnen.  (150)
Die  Firma  war  bisher  L#.

Dias.  Vgl.  Nr.  16  der
2  des  Handelsregisters.
Tanga,  den  3.  Oklober  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Spalte  6:

Spalte  Zi:

 

Bekanntmachung.

n  das  Handelsregister  Abteilung  A

un  Nr.  16  bei  der  Firma  L.  X.  Dias,
Tanga,  ist  folgendes  eingelragen:
Spalte  1:  Nr.  2.
Spalte  6:  Die  Kaufleute  Tarquinio
Sylvestre  Dias  und  Felir
Athanasio  Dias  sind  in  das
Geschaft  als  persönlich  haftende
  Gesellschafter  eingetreien.

Die  Firma  ist  in  L.  A.  Dias
&amp;amp;  Söhne  geändert.  Val.
Nr.  31  der  Abt.  A  des
Handelsregisters.  Gu#d)
Tanga,  den  3.  Oktober  1908.

Der  Kaiserliche  Bezirksrichter.

Spalte  8:

Vetanntmachung.

Die  Firma  Carl  Bödiker  &amp;amp;  Co.,  Kommanditgesellschaft  auf  Aktien,
Hamburg  8,  Asiahaus,  und  die  Filialen  der  Firma  in  Ostasien  und  Südwestafrika
  erbieten  sich  zu  folgenden  Diensten  für  Offiziere,  Beamte,  Farmer,  Ansiedler
  und  deren  Angehörige:

Ankauf  aller  exportfähigen  Kolonialartikel.

Lieferung  von  Waren  aller  Art  nach  Ubersee.

Auskünfte  über  die  Verhältnisse  in  den  Kolonien.

Zusammenstellung  von  Fahrplänen,  Besorgung  von  Billets  u.  Kabinenplätzen.

Einrichtung  von  Haushaltungen  und  Farmbetrieben  (Mobiliar,  Windmotoranlagen,

  landwirtschaftliche  Maschinen  usw.).

Spedition  von  Mobiliar  und

Verun  von  geeenen  Briefen  und  Paketen,  briefliche  und  tteler
e  Geldsendun  )

Annahme  Verzen#ng  von  Depositen.

Kreditbriefe.

Für  Auskünfte  und  Vermittelungen  wird  nur  Ersah  der  Koßen  und  Porlü  erbeten.

F.  C.  Heinemann,  Erfurt  123.

Hofllsferant  8r.  Hal.d.Doulsch.  Lalaers  u.  Könlge  v.  Preusses.

danemuent  Luntt.  I.  LAnstlgiiuend.

Sorrtalog  to  koe  —  l-Muse-.


 

 

  
  
  
 
  

III-  Atlshus  oro  r
*  —  fraazösleche  Aust

seem  SSSI#  vorpackte  auserlesene  »
Skiurtskssatllssssiastisuac··«
Blumensamen-Sortlmente
wit  neuem  lufidlchten  Verschluß  der  Kästen
r  ein  bequemes  L#erausne  amen  jo  nach  Be
e#  Jederzeit  gestatte  (115°

Lieserant  vieler  rers  rcher  Hehörden,
A’issios-staffen  und  Frirackunden.

 

+  Maßs  Gekörme

Fleischbrühe

Oibtugenblicklich  -nurmi  Wesservorzügliche
  Bouillon.

 

 

 

 

Rittergu  Verkehrslage

mit  bestem  Absatzgebiet  in  Oberschlesien  unter  günstigsten  Bedingungen
  bald  verkäuflich.

Gesamtgröße  900  Morgen  größtenteils  Rüben=  und  Weizenboden
in  hoher  Kultur  und  vorzügliche  Wiesen.  Wirtschaftsgebäude  in
bestem  Iustande.  Inventar  reichlich  und  gut,  vielseitige  Jagd,  Herrenhaus
  im  Park.

Anzahlung  100  000  Mark,  bei  geregelten  poenverhacenissn.
Besichtigung  jederzeit  gestattet.

Weitere  lostenlose  Auskunft  erteilt

Geschänselle  der  Landbank  Berlin  in  Sreslan  XlII.2.
        <pb n="1283" />
        eutsches  Kolonialblatt

Kmtsblatt  für  die  Schutzgebiete  in  Afrika  und  in  der  Südsee

Berausgegeben  im  Reichs-Kolonialamt.

 

 

19.  Jahrgang  Berlin,  den  15.  Dezember  1908.  Uummer  24.

Diese  Zeitschrift  erscheimt  in  der  Regel  am  1.  und  15.  jedes  Monats.  Derselben  werden  als  Bedene  betgefügt  buen  mindestens

Ana  vierteljährl!  erscheinenen:  „Mitteilungen  aus  den  deutschen  Schutzgebieten-,  usgeyeben  reihe  t
Danckelman.  ——m  i  btlichUhu-Inementshkelöfukvas  Ko  natblantnitden  Beil-essen  beträgt  den  Bezn  e  uch'

6%|  und  die  Buchh  i  M.  3.—,  direkt  unter  Streifband  durch  m  Verlagsbuchhandlung:  -  M.  4  Leicschen  Fu
fzaoeodeutschen  Arrnn,  Österreich=  Ungarns,  d)  M.  5—  für  dle  Länder  des  Weltpostvereins  Ginliurn  gen  und  A

sind  an  die  Königliche  Fobulbnserr  bon  Ernsi  Siegfried  Mittler  und  Sohn,  Berlin  swes.  Kalstuaen  en  zut  aren

 

Inbale:  Amtlicher  Teil:  Deutsch=  englisches  Abkommen  über  die  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit.  Vom  27.  Oklober
  1908  S.  1197.  —  Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-  Südwestafrika,  betr.  den  Handel  und  Verkehr  mit
rohen  oder  ungeschliffenen  Diamanten.  Vom  21.  Oktober  1908  S.  1199.  —  Ausführungsbestimmungen  des  Gouverneurs
von  Kamerun  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betr.  Zwange-  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbeherden  in  den  Schutz-1200



gebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905.  Vom  24.  September  1908  S  .  —  Bela  anntmachung  des
Gouverneurs  von  Namernn  zu  den  vorstehenden  Ausführungsbestimmungen.  Vom  3  Oktober  1908  S.  1209.  Belanntmachung
  des  Gouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  Erhebung  einer  Durchfuhrgebühr.  Vom  31.  August  1907
1209.  —  lbersicht  über  die  Geschäfte  der  Raiserlichen  Gerichte  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee
während  des  RKalenderjahres  1907  S.  1210.  —  Zulassung  zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  S.  1225.  —
Personalien  S.  1225.  —  Patriotische  Gaben  S.  1227.
Nichtamtlicher  Teil:  Kamerun:  Vom  Bau  der  Manengubabahn  S.  1227.  —  Expedition  zur  Erforschung  der

Flora  und  Fauna  Rameruns  S.  1228.

Deutsch-  Südwestafrika:  Von  der  Südbahn  (mit  einer  Skizze)  S.  1228.  —  Morengas  Ende  S.  1228.  —  Nachweisung
  der  Seiode.  Zollämtern  des  Schutzgebiets  Deutsch-Südwestafrika  im  Monat  Juni  1908  fällig  Femorunnen
Nollbeträge  1234.

Deutsch-Ostafrika:  Übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch=  ostafrilanischen  Schutgebiets  über
die  Zollstellen  der  Binnengrenze  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1908  im  Vergleich  mit  dem  Handel  im  gleichen
Zeitraum  des  Vorjahres  S.  1234.  —  Die  Zentralbahn  S.  1237.

Deutsch-Neuguinea:  Die  Expedition  Sapper-Friederici  S.  1237.—  Die  deutsche  Marine-Expedition  19  %0  S.  1237.

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen:  Deutsche  Kolonialgesellschaft  für  Südwestafrika  S.  1239.  —  Aus
dem  „Tropenpflanzer“  S.  1240.

Aus  fremden  Kolonien  und  Produktionsgebieten:  Lardel,  Pertugalz  im  Jahre  1907  S.  1241.  —  Handel
der  Kolonie  Gambia  1907  S.  1241.  —  Handel  der  Goldküste  1007  S.  Zum  Handel  Britisch-Indiens  —
auf  dem  Gebiete  der  Teniil-  Industme  S.  1212.  —  Handel  st3  im  1.  honlbjahr  1908  S.  1244.  —  Ausichten
  der  indischen  Baumwollernte  1908/09  S.  1245.  —  Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im  Oktober  1908

12145.  —  Der  Anteil  der  einzelnen  Baumwollsorten  an  den  Ernteergebnissen  Britisch-Indiens  S.  1246.  —  Die
Mimaanische  Seidenzucht  im  Jahre  1907  S.  1247.  —  Aussichten  der  Wdierte  Väsch-  Indiens  1908/09  S.  1247.  —
Tabakernte  in  Bahia  S.  12417.  —  Nelkenausfuhr  Zanzibars  1907  S.  1247.  —  Entwicklung  Neuseeland“  von  1902

S.  1219.  —  Westaustraliens.  Mineraliengewinnung  1001  1240.  —  Die  Aufnahme  der  Kokosnußfaser-Industrie
  in  der  portugiesisch-ostindischen  Kolonie  Goa  S.  1250.  —  Straußen  zucht  in  der  Kapkolonie  S.  1250.  —
Handlungsreisende  und  Jollbehandlung  der  Warenmuster  in  Liberia  S.  1250.  —  Handlungsreisende  und  Zollbehandlung
der  Warenmusier  in  Marokko  S.  1251.  —  Ermäßigung  der  Si-enzgebähr  für  den  Verkauf  inländischer  Weine  in  der
Lopkolonie  S.  1251.  —  Geplante  Erhöhung  der  Hafenabgaben  in  Natal  S.  1251.  —  Zollbefreiungen  in  1  ritisch-  Ostafrika

1251.  —  Verbot  der  Ausfuhr  von  Angoraziegen  aus  der  Napkolonie  nach  Deutsch-Südwestafrika  S.  1251.  —  Vor
cristen  für  die  Einfuhr  geistiger  Getränke  in  Nord-  Nigeria  s  S.  1251.  —  Der  „Tabakkrieg“  in  Wentuc.  1251.

Vermischtes:  Die  mistanärztliche  Tätigkeit  S.  1252.  —  Eine  neue  Kolonial-Akademie  8B.  1  253.  —  Staatshaushalt
  Rals  für  1908/09  1254.  —  Volkszählung  in  Johannesburg  (Transvaal)  S  S.  1254.  —  Beitritt
Liberias  zum  Internationalen  Verbande  zum  Schutze  von  Werken  der  Literatur  und  Runst  S.  1254.  —  Literatur-Verzeichnis
  S.  1255.  —  Verkehrs-Nachrichten  S.  1255.  —  Schiffsbewegungen  S.  1258.  —  Kurse  deutscher
Kolonialwerte  S.  1260.

EEEEEZEZ9t,L  dhr  Teisssm)

Gesetze;  Verordnungen  der  Reichsbehörden;  Verträge.
Deutsch-englisches  HRbkommen  über  die  Bekämpfung  der  Schlafkrankheit  in  Ostafrika.
Vom  27.  Oktober  1908.

Die  Kaiserlich  Deutsche  Regierung  und  die  With  a  view  to  the  more  effectual  com-Königlich
  Großbritannische  Regierung  haben  zwecks  bating  of  the  disease  known  as  Sleeping  Sickwirksamerer
  Bekämpfung  der  in  den  beiderseitigen  ness  in  the  respective  British  and  German
        <pb n="1284" />
        G  1198  20

Besitzungen  Ostafrikas  als  Schlafkrankheit  bekannten
Seuche  die  folgende  Vereinbarung  getroffen:

Die  genannten  Regierungen  werden:

1.  Insoweit  ausführbar,  Maßnahmen  dahin
treffen,  daß  solche  Eingeborene  der  beiderseitigen
Gebiete,  welche  an  Schlafkrankheit  leiden  oder
bei  welchen  der  wohlbegründete  Verdacht  für  das
Vorliegen  der  Schlafkrankheit  besteht,  verhindert
werden,  in  das  Gebiet  der  anderen  Macht  überzutreten.


2.  Insoweit  ausführbar,  Maßnahmen  dahin
treffen,  daß  alle  Eingeborenen,  welche  aus  dem
Gebiete  der  einen  Macht  in  das  der  anderen
Macht  kommen  und  bei  denen  auf  Grund  ärztlicher
  Untersuchung  die  Schlafkrankheit  festgestellt
wird,  im  Gebiete  derjenigen  Macht,  in  dem  sie
im  besagten  Zustande  angetroffen  werden,  festgehalten
  oder  gesondert  untergebracht  werden.

3.  (a).  Insoweit  ausführbar,  Maßnahmen
dahin  treffen,  daß  alle  Eingeborenen  innerhalb
ihrer  beiderseitigen  Gebiete  verhindert  werden,
vom  Gebiet  der  einen  Macht  in  Gebietsteile  der
anderen  Macht,  die  für  infiziert  erklärt  worden
sind,  überzutreten.

(b).  Sich  gegenseitig  schnellmöglichst  Mitteilung
  von  den  für  infiiert  erklärten  Gebietsteilen
  machen.

4.  Insoweit  es  die  örtlichen  Verhältnisse  gestatten,
  innerhalb  der  beiderseitigen  Gebiete  an
benachbarten  Punkten  auf  beiden  Seiten  der  gemeinsamen
  Grenze  gesonderte  Lager  zwecks  Aufnahme
  und  Behandlung  solcher  Eingeborenen
errichten,  die  schlafkrank  sind  oder  unter  dem
Verdacht  der  Schlafkrankheit  stehen  oder  der  Ansteckung
  durch  die  Schlafkrankheit  ausgesetzt  gewesen
  sind.

5.  Jedwede  ausführbare  Maßnahme  treffen,
um  in  den  beiderseitigen  Gebieten  Krokodile  und
sonstige  Wandertiere  zu  vernichten,  die  nach  begründeter
  Annahme  als  Nahrungsspender  der
glossina  palpalis  in  Betracht  kommen.

6.  Das  Abkommen  tritt  am  1.  Jannar  1909
in  Kraft.

Das  Abkommen  wird  für  die  Dauer  von  drei
Jahren  abgeschlossen  und  gilt  so  lange  jedesmal
als  für  ein  Jahr  erneuert,  als  es  nicht  sechs
Monate  vor  dem  Ablaufe  der  Gültigkeitsfrist  von
einer  Seite  gekündigt  wird.

In  doppelter  L#ssertigung  vollzogen  zu
London,  den  27.  Oktober  1

Possessions  in  East  Africa,  the  Imperial  German
Government  and  His  Britannie  Majesty's  Government
  have  agreed  as  follows:

The  said  Governments  will:

1.  Take  such  steps  as  are  practicable  to
Prevent  natives  of  their  respective  territories
who  are  suffering,  or  are  suspected  on  reasonable
  grounds  to  be  suffering,  from  sleeping
sickness,  from  passing  into  esch  other's  territories.


2.  Take  such  steps  as  are  practicable  in
order  that  all  natives  coming  from  the  territory
  of  the  one  Power  into  that  of  the  other
and  found  on  medical  examination  to  be  suffering
  from  sleeping  sickness  may  be  betained
or  segregated  in  the  territory  of  that  Power
in  which  they  are  found  in  the  said  condition.

3.  (a).  Take  such  steps  as  are  practicable
to  prevent  all  natives  within  their  respective
territories  from  crossing  from  the  territory)
#of  the  one  Power  into  areas  in  the  territory)
of  the  other  Power  which  have  been  declared.
infected.

(b).  Lose  no  time  in  notifying  to  each
other  the  arens  so  declared  infected.

4.  As  far  as  local  eireumstances  permit,
establish  segregation  camps  in  their  respective
territories  at  adjacent  points  on  either  side  of
the  common  boundary  for  the  detention  and
care  of  natives  suffering,  or  reasonably  suspPected
  of  suffering,  from  or  who  have  been
eexposed  to  infection  from  sleeping  sickness.

5.  Take  all  such  steps  as  are  practicable
for  the  destruction  within  their  respective  territories
  of  crocodiles  and  other  migratory  animals
  which  may  be  reasonably  suspected  of
being  a  scurce  of  aliment  to  the  glossina  palpalis.


6.  This  Agreement  shall  come  into  effect
on  January  1,  1909.

This  Agreement  is  concluded  for  a  term
f  three  Fears,  and  it  will  remain  in  force
automatically  for  further  periods  of  one  year
until  denounced  by  one  of  the  parties  six
months  before  the  expiration  of  that  year.

Done  in  duplicate  at  London  the  27  Oetober,
  1908.

(L.  S.)  gez.  E.  Grey.
(I.  S.)  gez.  P.  Metternich.
        <pb n="1285" />
        G  1199  20

Bei  Zeichnung  des  Abkommens  zur  Bekämpfung
  der  Schlafkrankheit  in  Ostafrika  stellen  die
Unterzeichneten  noch  das  Einverständnis  ihrer
Regierungen  über  folgende  Maßnahmen  zur
Ausführung  des  Abkommens  fest:

1.  Den  beiderseitigen  Arzten  und  Beamten,
welche  Konzentrationslager  leiten,  sollen  gegenseitige
  Besuche  zur  Aussprache  über  ihre  Erfahrungen
  empfohlen  werden.

2.  Für  jede  Gegend,  in  der  die  Krankheit
auftritt,  bleibt  zu  erforschen,  welche  wandernden
Tiere  es  find,  von  deren  Blute  die  glossina
palpalis  lebt;  nach  dem  Ergebnis  bleiben  örtliche
Maßnahmen  zur  Ausrottung  oder  Vertreibung
der  Tiere  aus  den  von  der  Krankheit  heimgesuchten
Gegenden  zu  vereinbaren.  Dabei  muß  selbstverständlich
  von  der  Ausrottung  wirtschaftlich
wertvoller  Tiere  möglichst  abgesehen  werden.

In  doppelter  Ausfertigung  vollzogen  zu
London,  den  27.  Oktober  1908.

On  proceeding  to  the  signature  of  the
Agreement  for  the  combating  of  sleeping  sickness
  in  East  Africa,  the  Undersigned  declare
that  their  Governments  have  agreed  to  adopt
the  following  measures  for  the  purpose  of
carrying  out  the  Agreements:

1.  The  medical  officiers  and  officials  of
both  Powers  in  charge  of  concentration  camps
shall  be  recommended  to  visit  esch  other  for
the  purpose  of  discussing  their  experience
#of  the  disease.

2.  In  every  disdrict  where  the  disease
exists  steps  will  betaken  to  ascertain  which
migratory  animals  nourish  the  glossina  palpalis,
  and,  in  accordance  with  the  result  of
the  investigation,  local  measures  will  be  concerted
  for  the  extermination  of  the  animals  in
duestion  or  for  their  removal  from  the  regions
infested  with  the  disease.  Animals  useful  for
domestie  purposes  must,  naturally,  as  far  as
Possible  be  spared.

Done  in  duplicate  at  London  the  27,  Oetober,
  1908.

(L.  8.)  gez.  E.  Grey.
(L.  S.)  gez.  P.  Metternich.

Verordnung  des  Gouverneurs  von  Deutsch-Südwestafrika,  betr.  den  Handel  und
Verkehr  mit  rohen  oder  ungeschliffenen  Diamanten.
Vom  21.  Oktober  1908.

Auf  Grund  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  (Reichs-Gesetzbl.  1900,  S.  813)  und  §  5
der  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die  seemannsamtlichen  und  konsularischen  Befugnisse  und
das  Verordnungsrecht  der  Behörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  27.  September
  1903  (Kol.  Bl.  S.  509)  wird  hiermit  für  das  südwestafrikanische  Schutzgebiet  verordnet,
was  folgt:

§5  1.  Der  Besitz,  die  Weitergabe,  die  Annahme,  der  Handel  oder  jegliches  Inverkehrbringen
von  rohen  oder  ungeschliffenen  Diamanten  ohne  behördlichen  Erlaubnisschein  ist  verboten,  sofern  nicht
eine  der  in  §§  5  und  6  bezeichneten  Ausnahmen  vorliegt.

§  2.  Der  Erlaubnisschein  wird  von  dem  Bezirks=  oder  Distriktsamt  des  Aufenthaltsorts
des  Antragstellers,  und  zwar  jedesmal  für  die  Dauer  eines  Jahres,  vom  Tage  der  Ausstellung  ab
gerechnet,  erteilt.  Er  kann  verweigert  werden,  wenn  die  beantragende  Person  keine  hinreichende
Gewähr  für  eine  einwandfreie  Benutzung  des  Erlaubnisscheines  bietet.  Nicht  erteilt  werden  darf  ein
Erlaubnisschein  solchen  Personen,  welche  schon  einmal  wegen  einer  Zuwiderhandlung  gegen  diese
Verordnung  bestraft  worden  sind,  sowie  Eingeborenen.  Der  Erlaubnisschein  wird  nur  natürlichen
Personen  erteilt  und  ist  nicht  übertragbar.

Über  die  erteilten  Erlaubnisscheine  wird  von  der  zuständigen  Behörde  ein  Register  geführt,
dessen  Einsichtnahme  jedermann  gestattet  ist.

§  3.  Die  für  die  Erteilung  des  Erlaubnisscheines  jährlich  zu  zahlende  Gebühr  beträgt
1000  .  Dieselbe  ermäßigt  sich  auf  den  Betrag  von  10  J,  wenn  nachgewiesen  wird,  daß  die
rohen  oder  ungeschliffenen  Diamanten  zu  wissenschaftlichen  Zwecken  oder  zu  Werkzeugzwecken  im
eigenen  Betriebe  ausschließlich  Verwendung  finden.
        <pb n="1286" />
        W  1200  20

§  4.  Schürfer,  welche  auf  Diamanten  fündig  geworden  sind,  haben  gleichzeitig  mit  der
nach  §  89  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  vorgeschriebenen  Fundanzeige  um  die  Ausstellung  eines
Erlaubnisscheines  nachzusuchen.  Die  Gebühr  für  diesen  Schein  beträgt  für  das  erste  Jahr  10,
später  1000  “  jährlich.

§  5.  Wer  sich  bei  dem  Erlasse  dieser  Verordnung  in  dem  Besitz  von  rohen  oder  ungeschliffenen
  Diamanten  befindet,  ohne  daß  er  die  Weitergabe  usw.  im  Schutzgebiete  beabsichtigt,  hat
diese  bis  zum  1.  Januar  1909  zur  Registrierung  bei  der  Kaiserlichen  Bergbehörde  in  Windhuk  bzw.
der  Bohrkolonne  Süd  in  Kuibis  einzusenden.  Die  Registrierungskosten  belaufen  sich  auf  1./4  pro  Stein.

§  6.  Personen,  welche  im  Diamantbergbau  als  Angestellte  oder  Arbeiter  beschäftigt  sind,
bedürfen  zum  Besitze  von  Diamanten  keines  Erlaubnisscheines  (vgl.  §  1),  solange  sie  sich  innerhalb
der  Grenzen  des  betreffenden  Gruben=  bzw.  Schürffeldes  befinden.

§5  7.  Jede  Zuwiderhandlung  gegen  die  vorstehenden  Bestimmungen  wird  mit  Geldstrafe
bis  zu  5000  J&amp;amp;  oder  mit  Gefängnis  bis  zu  drei  Monaten,  allein  oder  in  Verbindung  miteinander,
  bestraft.

Die  gleiche  Strafe  trifft  denjenigen  Inhaber  eines  behördlichen  Erlaubnisscheines,  welcher
rohe  oder  ungeschliffene  Diamanten  von  Personen  annimmt  oder  an  solche  weitergibt,  welche  keinen
behördlichen  Erlaubnisschein  besitzen.

Die  den  Gegenstand  der  Zuwiderhandlung  bildenden  Diamanten  und  die  Erlaubnisscheine
unterliegen  der  Einziehung.

§5  8.  Eingeborenen  gegenüber  finden  außer  den  im  §  7  angedrohten  Strafen  auch  diejenigen
  Strafmittel  Anwendung,  die  in  den  allgemeinen,  die  Strafrechtspflege  gegenüber  den  Eingeborenen
  regelnden  Vorschriften  für  zulässig  erklärt  sind.

b  §5  9.  Diese  Verordnung  tritt  am  Tage  der  Verkündung  in  Kraft.
Windhnuk,  den  21.  Oktober  1908.
Der  Kaiserliche  Gouverneur.

v.  Schuckmann.

AKusführungsbestimmungen  des  GCouverneurs  von  Kamerun  zur  Kaiserlichen
Verordnung,  betr.  3wangs-  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den
Schutzgebleten  Kfrikas  und  der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905.

Vom  24.  September  1908.

Mit  Zustimmung  des  Reichskanzlers  wird  zur  Ausführung  der  Kaiserlichen  Verordnung,

betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und
der  Südsee,  vom  14.  Juli  1905  (Reichs-Gesetzbl.  S.  717)  folgendes  bestimmt:

§  1.  (Zu  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Zur  Zwangsvollstreckung  wegen  festgestellter  Geldforderungen  und  Ansprüche  auf  Herausgabe
  von  Sachen  werden,  soweit  nicht  durch  bestehende  Vorschriften  oder  die  gegenwärtigen
Bestimmungen  (vgl.  §  9  Nr.  2)  ein  anderes  angeordnet  ist,  die  Bezirksamtmänner  und  Stationsleiter
  und  bei  ihrer  Verhinderung  ihre  vom  Gouverneur  ausdrücklich  als  solche  bestellten  Vertreter
für  ihren  Amtsbezirk  ermächtigt.

Dem  Gouverneur  bleibt  vorbehalten,  im  Einzelfalle  eine  andere  Person  zu  beauftragen
oder  die  Funktionen  der  Vollstreckungsbehörde  selbst  zu  übernehmen.

Die  Bergbehörde  hat  die  Zwangsvollstreckung  durch  Ersuchen  des  Bezirksrichters  auszuführen.

2.  Wegen  anderer  als  öffentlich  rechtlicher  Forderungen  und  Ansprüche,  insbesondere  zur
Beitreibung  von  Forderungen  des  Fiskus  als  Privatunternehmers,  findet  das  Verwaltungszwangsverfahren
  (in  Ermangelung  der  Möglichkeit  einer  „Feststellung“  der  bezüglichen  Forderungen  im
Sinne  des  §  1  der  Kaiserlichen  Verordnung)  nicht  statt.

3.  Für  die  Gerichte  bleibt  hinsichtlich  der  Beitreibung  der  Geldstrafen  und  aller  Kosten,
einschließlich  der  Kosten  der  Strafvollstreckung,  die  Verfügung  des  Reichskanzlers,  betreffend  die
        <pb n="1287" />
        W  1201  20

Regelung  des  gerichtlichen  Kostenwesens  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  vom  28.  November
  1901  (Kol.  Bl.  S.  853)  maßgebend.

§  2.  (Zu  §  2  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Anwendung  finden  insbesondere  auch  die  Vorschriften  des  §  5  der  Verfügung  des
Reichskanzlers,  betreffend  die  Ausübung  der  Gerichtsborkeit  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der
Südsee,  vom  25.  Dezember  1900  (Kol.  Bl.  1901  S.  1

2.  Die  Frist  für  die  sofortige  Beschwerde  wird  auf  vier  Wochen  verlängert.

3.  Als  Anhalt  für  die  Zwangsvollstr  gsverfügungen  können  die  in  Anlage  I  enthaltenen
Vordrucke  Nr.  I  und  II  dienen.

·  §3.(Zu§8derKaisetlichenVerordnung.)

1.  Zu  Anordnungen  polizeilicher  Art  (Polizeiverfügungen)  und  zur  Anwendung  von  Zwang
behufs  deren  Durchführung  (88  9  bis  22  der  Kaiserlichen  Verordnung)  sind  innerhalb  ihres  Verwaltungsbezirks
  die  Bezirksamtmänner  und  Leiter  selbständiger  Stationen  und  bei  ihrer  Verhinderung
ihre  vom  Gouverneur  ausdrücklich  als  solche  bestellten  Vertreter  mit  der  Einschränkung  ermächtigt,
daß  erstere  Geldstrafen  bis  zu  50  “,  letztere  bis  zu  30  „7  androhen  und  festsetzen  dürfen.

Soweit  die  Hafen=  und  Schiffahrts-,  Eisenbahn-,  Jagd=  und  Forstpolizei  durch  Bekanntmachung
  des  Gouverneurs  im  Amtsblatt  unter  Ausschließung  der  allgemeinen  örtlichen  Verwaltungsbehörde
  besonderen  Organen  übertragen  wird,  find  die  letzteren  innerhalb  ihrer  Zuständigkeit  zu
Anordnungen  polizeilicher  Art  ermächtigt.  Sie  haben  jedoch  wegen  zwangsweiser  Durchführung
ihrer  Anordnung  (Androhung,  Festsetzung,  Ausführung  der  in  den  §§  9  bis  12  der  Kaiserlichen
Verordnung  bezeichneten  Zwangsmittel  und  Gebrauch  unmittelbaren  Zwanges  nach  §  15  ebenda)
die  nach  Abs.  1  zuständige  Dienststelle  zu  ersuchen.

Die  Bergbehörde  ist  ermächtigt,  innerhalb  ihrer  Zuständigkeit  selbst  Zwang  zur  Durchführung
  ihrer  bergpolizeilichen  Anordnungen  anzuwenden  und  in  jedem  einzelnen  Falle  Strafen  bis
zu  150  J/4  anzudrohen  und  festzusetzen.  Das  gleiche  gilt  von  denjenigen  Behörden,  denen  die
bergpolizeiliche  Aufsicht  gemäß  §  86  der  Kaiserlichen  Bergverordnung  für  die  afrikanischen  und
Südsee-Schutzgebiete  mit  Ausnahme  von  Deutsch-Südwestafrika  vom  27.  Februar  1906  (Reichs-Gesetzbl.
  S.  363)  übertragen  wird.

2.  Unter  Anordnungen  polizeilicher  Art  fallen  diejenigen,  bei  denen  die  Voraussetzungen
  des  §  10  des  Preußischen  Allgemeinen  Landrechts  Teil  II,  Titel  17  zutreffen.  Dieser
Paragraph  lautet:

„Die  nötigen  Anstalten  zur  Erhaltung  der  öffentlichen  Ruhe,  Sicherheit  und  Ordnung  und
zur  Abwendung  der  dem  Publiko  oder  einzelnen  Mitgliedern  desselben  bevorstehenden  Gefahr  zu
treffen,  ist  das  Amt  der  Polizei."

Vgl.  hierzu  die  Anlage  II.

Anordnungen  polizeilicher  Art  sollen  zur  Bermeidung  von  Mißverständnissen  stets  als
„Polizeiverfügung“  ausdrücklich  bezeichnet  werden.  (Vgl.  §  6  dieser  Bestimmungen.)

3.  Zu  obrigkeitlichen  Anordnungen  nichtpolizeilicher  Art  und  zur  Anwendung  von  Zwang
behufs  deren  Durchführung  sind  die  vom  Gouverneur  namentlich  bezeichneten  Personen  ermächtigt,
mit  der  Einschränkung,  daß  sie  in  jedem  einzelnen  Falle  Geldstrafen  bis  zu  50  J/¼  androhen  und
festsetzen  dürfen.

 

§  4.  (Zu  §§  9  bis  13  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Als  Anhalt  für  die  schriftliche  Androhung  und  Verfügung  der  Ausführung  einer  Handlung
durch  die  Behörde  oder  durch  einen  Dritten  auf  Kosten  des  Verpflichteten  und  für  die  schriftliche
Androhung  und  Festsetzung  einer  Geldstrafe  können  die  Vordrucke  III—VII  in  Anlage  I  dienen.

§  5.  (Zu  §  14  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Unberührt  bleibt  die  Befugnis  der  nach  §  3  dieser  Bestimmungen  zu  Anordnungen  polizeilicher
  Art  ermächtigten  Organe,  vorschriftswidrige  Zustände  (drohenden  Einsturz  von  Baulichkeiten,
        <pb n="1288" />
        W  1202  20

Verkehrshindernisse  wie  Menschenansammlungen,  umgefallene  Bäume,  Steine  usw.  auf  öffentlichen
Wegen  u.  dgl.)  durch  unmittelbares  Eingreifen  zu  beseitigen  sowie  die  Entstehung  solcher  Zustände
zu  hindern.

Vgl.  auch  die  Anlage  II.

§  6.  (Zu  §  17  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Die  Frist  für  die  Beschwerde  gegen  Anordnungen  polizeilicher  Art  (Polizeiverfügungen)
oder  gegen  die  Androhung,  Festsetzung  oder  Ausführung  der  in  den  §8  9  bis  12  der  Kaiserlichen
Verordnung  bezeichneten  Zwangsmittel  oder  gegen  den  Gebrauch  unmittelbaren  Zwanges  wird  auf
vier  Wochen  verlängert.

2.  Damit  die  durch  die  Polizeiverfügungen  betroffenen  Personen  nicht  im  ungewissen
darüber  bleiben,  daß  es  sich  um  solche  Verfügungen,  im  Gegensatze  zu  anderen  Verfügungen
obrigkeitlicher  Art  (§  3  Nr.  3  dieser  Bestimmungen),  handelt  und  daß  deshalb  die  Beschwerde
binnen  der  in  Nr.  1  bestimmten  Frist  zu  erheben  ist,  wird  hier  wiederholt  unter  Hinweis  auf  §  3
Nr.  2  dieser  Bestimmungen  den  Dienststellen  zur  Pflicht  gemacht,  die  Polizeiverfügungen  stets  ausdrücklich
  als  solche  zu  bezeichnen.

3.  Die  Vorlage  der  Beschwerden  an  den  Gouverneur  hat  mit  einem  Begleitbericht  —  in
der  Regel  unter  Beifügung  der  Akten  —  zu  erfolgen.

§  7.  (Zu  §  19  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Die  Frist  für  den  Antrag  auf  Wiedereinsetzung  in  den  vorigen  Stand  wird  auf  vier
Wochen  verlängert.

5  8.  (Zu  §  23  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Zum  Erlasse  polizeilicher  Strafverfügungen  sind  innerhalb  ihres  Verwaltungsbezirks  die
Bezirksamtmänner  und  Leiter  selbständiger  Stationen  und  bei  ihrer  Verhinderung  ihre  vom
Gouverneur  ausdrücklich  als  solche  bestimmten  Vertreter,  mit  der  Einschränkung  ermächtigt,  daß  fie
Geldstrafen  bis  zu  50  ."  und  Haft  bis  zu  drei  Tagen  sowie  Entziehung  festsetzen  können.  Die
Haft  darf  das  bezeichnete  Strafmaß,  auch  wenn  sie  an  die  Stelle  einer  nicht  beizutreibenden  Geldstrafe
  tritt,  nicht  übersteigen.

Des  Erlasses  einer  polizeilichen  Strafverfügung  haben  die  Genannten  sich  zu  enthalten,
wenn  sie  die  Anwendung  eines  ihre  Ermächtigung  überschreitenden  Strafmaßes  für  angezeigt
erachten,  wenn  sie  in  Erfahrung  bringen,  daß  bereits  Schritte  zur  gerichtlichen  Verfolgung  einer
Ülbertretung  getan  sind  und  wenn  sie  ein  persönliches  Interesse  an  dem  Ausgang  der  Sache  haben.

2.  Die  polizeiliche  Strafverfügung  ist  auch  gegen  Beschuldigte  im  Alter  von  zwölf  bis
achtzehn  Jahren  zulässig.  Dabei  sind  die  Bestimmungen  der  §§  56  und  57  des  Reichsstrafgesetzbuches
  zu  beachten.  Ist  gegen  eine  solche  Person  eine  Strafverfügung  erlassen  worden,  so
ist  zum  MWutrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  auch  ihr  gesetzlicher  Vertreter  befugt.  (Strafprozeßordnung
  §  340.)

3.  Gegen  aktive  Militärpersonen  dürfen  polizeiliche  Strafverfügungen  nur  wegen  solcher
Ülbertretungen  ergehen,  zu  deren  Aburteilung  im  gerichtlichen  Verfahren  die  ordentlichen  Gerichte
zuständig  sind.  (Vgl.  §  2  der  Militärstrafgerichtsordnung  vom  1.  Dezember  1898,  Reichs-Gesetzbl.
S.  1189.)  Eine  Festsetzung  von  Haft  findet  nicht  statt.  (Vgl.  §  9  Nr.  2  dieser  Bestimmungen.)

4.  Die  polizeiliche  Strafverfügung  hat  außer  der  Festsetzung  der  Strafe  die  strafbare
Handlung,  Zeit  und  Ort  derselben,  die  angewendete  Strafvorschrift  und  die  Beweismittel  sowie
die  Angabe  zu  enthalten,  wohin  die  Geldstrafe  oder  die  eingezogene  Sache  abgeliefert  werden  soll.

Sie  hat  ferner  die  Eröffnung  zu  enthalten:

a)  binnen  welcher  Frist  (§  23  Abs.  2  der  Kaiserlichen  Verordnung,  bzw.  Nr.  5  dieses
Paragraphen)  der  Beschuldigte  auf  gerichtliche  Entscheidung  antragen  kann,

b)  daß  der  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  entweder  bei  der  Dienststelle,  welche  die
polizeiliche  Strafverfügung  erlassen  hat,  oder  bei  dem  zuständigen  Bezirksrichter
anzubringen  ist,

Dc)  daß  die  polizeiliche  Strafverfügung,  falls  innerhalb  der  Frist  zu  a  ein  Antrag  auf
gerichtliche  Entscheidung  nicht  erfolgt,  vollstreckbar  wird.
        <pb n="1289" />
        W  1203  20

5.  Die  Frist  für  den  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  gegenüber  polizeilichen  Strafverfügungen
  wird  auf  sechs  Wochen  verlängert.

6.  Als  Anhalt  für  die  Erlassung  von  Strafverfügungen  und  Strafbescheiden  können  die
Vordrucke  VIII  und  IX  in  Anlage  l  dienen.  -

7.  Wird  bei  dem  Bezirksrichter  auf  gerichtliche  Entscheidung  angetragen,  so  ist  dem  Antragsteller
  eine  Bescheinigung  darüber  kostenfrei  zu  erteilen.  ·

8.  Die  polizeilichen  Strafverfügungen  wegen  Übertretungen  und  die  Strafbescheide  sind  in
die  Strafliste  (Vordruck  X  in  Anlage  I)  einzutragen.

§5  9.  (Zu  §.  28  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

1.  Ist  ein  Antrag  auf  gerichtliche  Entscheidung  bei  der  Dienststelle,  welche  die  polizeiliche
Strafverfügung  erlassen  hat,  nicht  fristgerecht  gestellt,  auch  die  in  §  8  Nr.  7  dieser  Bestimmungen
vorgesehene  Bescheinigung  nicht  vorgelegt,  so  ist  die  Strafverfügung  zu  vollstrecken.

Wird  gegen  eine  aktive  Militärperson  eine  auf  Geldstrafe  oder  Einziehung  lautende
polizeiliche  Strafverfügung  vollstreckbar,  so  ist  die  Vollstreckung  bei  der  zuständigen  Militärbehörde
zu  beantragen  und  dabei  zu  bemerken,  wohin  die  Geldstrafe  oder  die  eingezogene  Sache  abgeliefert
werden  soll.

§5  10.  (Zu  §  29  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Als  Anhalt  für  Abfassung  einer  Zustellungsurkunde  kann  der  Vordruck  XI  in  Anlage  I  dienen.

§5  11.  (Zu  §  23  der  Kaiserlichen  Verordnung.)

Die  Befugnis  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden  wegen  Zuwiderhandlungen  gegen  die  Vorschriften
  über  die  Erhebung  öffentlicher  Abgaben  und  Gefälle  steht  den  Bezirksamtmännern  und
Stationsleitern  und  bei  ihrer  Verhinderung  ihren  vom  Gouverneur  ausdrücklich  als  solchen  bestimmten
Vertretern  zu.

Insoweit  die  Erhebung  öffentlicher  Abgaben  und  Gefälle  nicht  ihnen,  sondern  für  ihren
Bezirk  einem  besonderen  Beamten  übertragen  ist,  steht  diesem  die  Befugnis  zum  Erlaß  von
Strafbescheiden  zu.

12.  .

Die  Ausführungsbestimmungen  treten  mit  dem  Tage  ihrer  Verkündung  im  Amtsblatt  in
Kraft.  Gleichzeitig  treten  außer  Kraft:

a)  die  Verordnung,  betreffend  die  Handhabung  der  Polizei,  vom  6.  Mai  1901,

b)  alle  Vorschriften  in  Verordnungen  des  Gouvernements,  welche  sich  auf  das  in  der

Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905  geregelte  Verfahren  beziehen.

Buea,  den  24.  September  1908.

Der  Kaiserliche  Gouverneur.
Seitz.

Knlage  I.

Vordruck  I.  Verfügung  der  Zwangsvollstreckung  wegen  Geldforderungen  (mit  Abänderungen
auch  für  Zwangsvollstreckung  zur  Herausgabe  von  Sachen  zu  verwenden).

(Amtsbezeichnung.)  (Datum.)  *
1.  Dollstrechungsverfügung.
(Name  und  Beruf)  in.
schuldet  dem  Fisssss:
(Genaue  Angabe  der  geschuldeten  Summe  und  Entstehungsgrund  der  Schuld.)

.  4  Da  Schuldner  trotz  Aufforderung  diese  Schuld  bis  heute  nicht  bezahlt  hat,  so  wird  gegen
ihn  hiermit  die  Zwangsvollstreckung  verfügt  und  mit  deren  Vollziehung  durch  Pfändung  von  körper-
        <pb n="1290" />
        W  1204  20

lichen  Sachen,  die  sich  im  Gewahrsam  des  Schuldners  befinden,  gemäß  §§  808  ff.  der  C.  P.  O.
(Dienststellung  und  Name  des  Beamten)  beauftragt.  Derselbe
darf  mit  der  Pfändung  erst  Tage,')  nachdem  die  Anordnung  dem  Verpflichteten  bekannt“)
gemacht  ist,  beginnen.  Über  jede  Vollstreckungsverhandlung  hat  er  eine  schriftliche  Nachricht  mit
kurzer  Erwähnung  der  wesentlichen  Vorgänge  und  der  Namen  der  Personen,  mit  welchen  verhandelt
wurde,  zu  den  Akten  zu  bringen.

 

 

(Unterschrift.)
2.  Die  Verfügung  Ziffer  1  ist
a)  dem  Verpflichteten  bekannt"““)  zu  machen;
b)  dem  beauftragten  Beamten  in  beglaubigter  Abschrift  zuzustellen.

Anmertungen:
*)  Zwischen  der  Bekanntmachung  und  dem  Beginne  der  Voiltresz#  soll  eine  mindestens  dreitägige
Fait  liegene  es  sei  denn,  daß  Gefahr  im  Verzug  obwaltet.  (6  1  2  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom
14.  Juli  1905.)

*Die  in  diesem  Vordruck  behandelte  Verfügung  kann  durch  Mitteilung  zu  Protokoll  oder  durch  Zustellung
  bekannt  gemacht  werden.  Die  Zustellungen  sollen  mittels  eingeschriebenen  Briefes  (Telegramms)  oder
durch  —n  der  Urschrift  oder  einer  beglaubigten  Abschrift  des  zugustellenden  Schriftstücks  stattfinden  (ugl.
*  #  29  der  Kaiserlichen  Verordnung  vom  14.  Juli  1905  und  Vordruck  Xl).

 

Vordruck  II.  Pfändungs=  und  Uberweisungsverfügung.
(Amtsbezeichuunee.  (Damm.)
Der  schuldet  dem  Fiskus
............................................................................................  (genaue  Angabe  der  geschuldeten  Summe
und  des  Enistehungsgrundes  der  Schuld).  Da  er  trotz  Aufforderung  diese  Schuld  bis  heute  nicht
gezahlt  hat,  so  wird  hiermit  die  ihm  ggen.  ,

 

nnnnn.  zustehende  Geldforderung  im  Betrage  von
...  Mark  gepfändet  und  dem  Fiskus  in  Höhe  seiner  oben  erwähnten  Forderung  nebst  den
durch  das  Verfahren  entstandenen  baren  Auslagen  im  Betrage  von  Mark

zur  Einziehung  überwiesen.

Zu  diesem  Zweck  ergeht  hiermit  an  den  Drittschuldner
—  ddoas  Verbot,  an  den  Schuldner
zu  zahlen.  Zugleich  ergeht  an  letzteren  das  Gebot,  sich  jeder  Verfügung  über  die  Forderung,  insbesondere
  der  Einziehung  derselben,  zu  enthalten.

Der  Drittschuldner  hat  binnen  Veochen,  von  der  Zustellung")  dieser  Verfügung  an
gerechnet,  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erklären:  *5

1.  ob  und  inwieweit  er  die  Forderung  als  begründet  anerkenne  und  Zahlung  zu  leisten

bereit  sei;
ob  und  welche  Ansprüche  andere  Personen  an  die  Forderung  machen;

ob  und  wegen  welcher  Ansprüche  die  Forderung  bereits  für  andere  Gläubiger  gepfändet
  sei;

 

 

rnim-l

 

(Unterschrift.)
Die  vorstehende  Verfügung  ist  zuzustellen:
1.  an  den  Schuldner;
2.  an  den  Drittschuldner.  —  In  der  die  Zustellung  an  diesen  nachweisenden  Urkunde
ist  die  Aufforderung  zur  Abgabe  der  in  Ziffer  1  bis  3  der  obenstehenden  Verfügung
bezeichneten  Erklärung  aufzunehmen.

 

*)  Val.  Anmerkung)  zu  Vordruck  I.
        <pb n="1291" />
        1205  25

Vordruck  III.  Aufforderung  zur  Ausführung  einer  Handlung  unter  Androhung  der  Ausführung
durch  die  Behörde  oder  einen  Dritten  auf  Kosten  des  Verpflichteten.
(Amtsbezeichnung.  )  (Daitum.)
Dolizeiverfügung.
Sie  werden  hiermit  aufgefordert,  binnen  einer  Frist  von
von  Zustellung")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,

Falls  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  vollständig  nachsommen
sollten,  würde  die  Handlung  von  der  Behörde  selbst  oder  im  Auftrag  der  Behörde  von  einem  Dritten
auf  Ihre  Kosten,  die  Sie  im  voraus  zu  erledigen  hätten,  ausgeführt  werden.

Gegen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  4  Wochen,  von  der  Zustellung  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Adresse.)
—..  (unterschrift.)
*)  VglI.  Anmerkung"")  zu  Vordruck  I.

 

Vordruck  IV.  Aufforderung  zur  Ausführung  einer  Handlung  unter  Androhung  einer  Geldstrafe.
(Nur  zu  verwenden,  wenn  die  Ausführung  der  zu  erzwingenden  Handlung  durch  die  Behörde  oder
durch  einen  Dritten  nicht  tunlich  ist  oder  feststeht,  daß  der  Verpflichtete  die  dadurch  entstehenden  Kosten  nicht
tragen  könnte.)
(Amtsbezeichnung.)  (Damm.)
Dolizeiverfügung.
Sie  werden  hiermit  aufgefordert,  binnen  einer  Frist  von
von  Zustellung")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,

Falls  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  vollständig  nachkommen
sollten,  würde  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe  von..  Mark  erkannt  werden.
egen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  4  Wochen,  von  Zustellung  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.
(Adresse.)
&amp;amp;QQ.  (unterschrift.)

*)  Vgl.  Anmerkung  “)  zu  Vordruck  I.

 

Vordruck  V.  Verbot  einer  Handlung  unter  Androhung  einer  Ungehorsamsstrafe.

11  (Amtsbezeichnung.  )  (Datum.)
Polizeiverfügung.

Es  wird  Ihnen  hiermit  verboten

Im  Falle  der  Zuwiderhandlung  gegen  dieses  Verbot  würde  gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe
von  Mark  erkannt  werden.

Gegen  diese  Polizeiverfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei
der  unterzeichneten  Behörde  innerhalb  von  4  Wochen,  von  Zustellung")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
  anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.

(Adresse.)
tunterschrift.)

!  Agl.  Anmerkung  “")  zu  Vordruck  I.

1!16
        <pb n="1292" />
        W  1206  „

Vordruck  VI.  Verfügung  der  Ausführung  einer  Handlung  durch  die  Behörde  oder  einen  Dritten
f  Kosten  des  Verpflichteten.

(Amtsbezeichnung.)  (Datum.  "1
Polizeiverfügung.

Durch  formrichtig  zugestellte  Polizeiverfügung  vom  sind  Sie  aufgesordert
  worden,  binnen  einer  Frist  von

Da  Sie  binnen  der  genannten  Frist  dieser  Aufforderung  nicht  —  nicht  vollständig  —  nachgekommen
  sind,  so  wird  hiermit  verfugt,  daßt  die  e  Handlung  —  durch  die  Behörde  selbst  —  im  Auftrage
  der  Behörde  durch
—  auf  Ihre  Kosten  ausgeführt  wird.

Die  Kosten  in  vorläufig  berechnetem  Betrag  von  .  Mark  haben  Sie  binnen

Tagen,  von  Zustellung“)  dieser  Derfütung  an  gerechnet,  hierher  einzusenden,  widrigenfalls

Zwangsvollstreckung  gegen  Sie  erfolgen  wir

Gegen  diese  Verfügung  ist  —*  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei  der
unterzeichneten  Behörde  innerhalb  von  4  Wochen,  von  Zustellung  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
anzubringen.  Sie  hat  keine  ausschiebende  Wirkung.

 

(Adresse.)
(uUnterschrift.)

 

*)  Vgl.  Anmerkung  ““)  zu  Vordruck  I.

 

Vordruck  VII.  Festsetzung  einer  Geldstrafe  wegen  Nichtausführung  einer  von  der  Behörde  verlangten

  Handlung.  —  Ü|bertretung  eines  von  der  Behörde  erlassenen  Verbots.
(Amtsbezeichnung.)  DC(datmm)
Nr.  der  Strafliste  190
Dolizeiverfügung.

Durch  formrichtig  zugestellte  Polizeiverfügung  vom
sind  Sie  aufgefordert  worden,  binnen  einer  Frist  von
ist  Ihnen  verboten  worden“)

Da  Sie  dieser  Aufforderung  binnen  der  genannten  Frist  nicht  —  nicht  vollständig  —  nachgekommen
  sind  —  da  Sie  dieses  Verbot  n.  übertreten  haben  —  wird  gegen
Sie  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erlegende  Geldstrafe  von  Marl  festgesetzt.

Zugleich  werden  Sie  aufgefordert  —  binnen  einer  Frist  von  .

,vonZustellung")diesesSchrerensangerechnet  der  Polizeiverfügung  vom
nachzukommen  —  das  Verbot  künftig  zu  beachten  —  widrigenfalls
gegen  Sie  auf  eine  Geldstrafe  von  Mark  erkannt  werden  wird.

Gegen  diese  Verfügung  ist  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zulässig.  Dieselbe  ist  bei  der
uneerzeichneten  Behörde  innerhalb  von  4  Wochen,  von  der  Zustellung“")  dieses  Schreibens  an  gerechnet,
  anzubringen.  Die  Beschwerde  hat  keine  aufschiebende  Wirkung.  Die  festgesetzte  Geldstrafe
wird  vollstreckbar,  falls  innerhalb  der  vorgesehenen  Frist  keine  Beschwerdeerhebung  erfolgt.

(Adresse.)
(unterschrift.)

*)  Anmerkung.  Das  nicht  Zutreffende  ist  zu  durchstreichen.
)  Bgl.  die  Aumerkung  “)  zu  Vordruck  I.
        <pb n="1293" />
        Kaiserl.  Bezirksamt.
Kaiserl.  Militärstation.

Nr.—  der  Strafliste  190

W  1207  2

Vordruck  VIII.  Polizeiliche  Strafverfügung.

Dolizeiliche  Strafverfügung.

 

wohnhaft  in

t  am.

,  ha
(genaue  Bezeichnung  des  Tatbestandes  der  Übertretung).

Die  UÜbertretung  ist  bewiesen  durch

Es  wird  deshalb  gegen  den  Beschuldigten  wegen

(kurze  Bezeichnung  der  begangenen  Straftat)  auf  Grund  des

(Datum.)

(Name,  Vorname  und  Beruf),
in

(Bezeichnung  der  Strafvorschrift)  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu  erlegende  Geldstrafe  von

an  gerechnet,

Bezirksrichter  schriftlich  oder  zu  Protokoll  anzubringen.

rk  festgesetzt.
Ghr  diese  Strafverfügung  ist  der  Antrag  aufs  gerichtliche  Entscheidung  zulässig.
ist  binnen  der  Frist  von  6

ein  solcher  Antrag  innerhalb  der  vorgesehenen  Frist  nicht  erfolgt.

Derselbe

Wochen,  von  der  Zustellung")  dieser  Verfügung
bei  der  unterzeichneten  Behörde  schriftlich  oder  mündlich  oder  bei  dem  zuständigen
Die  Strafverfügung  wird  vollstreckbar,  falls

 

 

—  —  (unterschrift.)
*)  Val.  Anmerlung  “)  zu  Vordruck  I.

Vordruck  IX.  Strafbescheid

Kaiserl.  Bezirksamt.  (Datum.)

wohnhaft  in

I.  Strafbescheid.

hat
genaue  Bezeichnung  der  Zuwiderhandlnch

 

Die  Zuwiderhandlung  ist  bewiesen  durch  .
Es  wird  deshalb  gegen  den  Beschuldigten  wegen

(kurze  Bezeichnung  der  begangenen  Straftat)  auf  Grund  des

erlegende  Geldstrafe.  von

(Name,  Vorname  und  Beruf),

in

(Bezeichnung  der  Strafvorschrift)  eine  bei  der  unterzeichneten  Behörde  zu

Mark  festgesetzt.

Gegen  diesen  Strafbescheid  steht  dem  Beschuldigten  nach  seiner  Wahl  der  Antrag  auf  gerichtliche
  Entscheidung  oder  die  Beschwerde  an  den  Gouverneur  zu.

Anfechtungsmittel  liegt  der  Verzicht  auf  das  andere.

In  der  Wahl  des  einen  dieser
Die  Beschwerde  oder  der  Antrag  auf  gerichtliche

  Entscheidung  ist  innerhalb  zweier  Wochen  nach  der  Bekanntmachung?)  schriftlich  oder  mündlich
bei  der  Behörde  anzubringen,  die  den  Strafbescheid  dem  Beschuldigten  bekannt  gemacht  ist.

 

 

*)  Vgl.  die  Aumerkung  ““)  zu  Vordruck  I.  (Unterschrift.)
Verdruck?  X.  Strafliste.
Fort-  *  Name,  Stand  Datum  Angabe,
607  Art  der  Verfügung:  und  der  Bare  vom  ob  #arrase
fende  Polizeil.  Straf-  Wohnort  Straf-  Strafe  Bestraften  vollstreckt  Be-Num-
  verfügung.  des  fest-  zu  tragende  tia  oder  nein,  merkungen
mer  Strafbescheid  Bestraften  seung  Auslagen  letzterenfalls  warum)
        <pb n="1294" />
        W  1208  2

Vordruck  XI.  Zustellungsurkunde.

 

 

 

 

 

 

Zufstellungsurkunde.
Die  Verfügung  des  7  (Amtsbezeichnung)
vom  J.  Nr  betreffend
habe  ich  heute  —  dem  ..  persönlich  übergeben  —
da  ich  den  in  seiner  Wohnung  nicht  angetroffen  habe,  dem
„(erwachsenen  Hausgenossen,  dienenden  erwachsenen  Person,
Hauswirt,  Vermieter  usw.  vgl.  8§  180  bis  184  der  C.  P.  O.)  übergeben  —  da  die  Annahme  der
————).  ohne  gesetzlichen  Grund  verweigert  wurde,  am  Orte  der  Zustellung
zurückgelassen.“)
An
(Amtsbezeichnnhh)  Dahm  und  Unterschrift  des  mit  der

 

,  Zustellung  Beauftragten.
*)Aumerkung.  Das  nicht  Zutreffende  ist  zu  durchstreichen.
Anlage

 

In  betreff  der  Auslegung,  welche  nchsemschalt  und  Praxis,  insbesondere  die  Rechtsprechung
  des  Oberverwaltungsgerichts,  dem  §  10  A.  L.  R.  Teil  II,  Tit.  17  gegeben  hat,  ist
folgendes  hervorzuheben:

Unter  Anstalten  sind  Anordnungen,  Vorkehrungen  zu  verstehen;  sie  müssen  notwendig  („nötig“)
sein,  es  soll  nicht  mehr  als  notwendig  vorgekehrt  werden.  Der  Begriff  „Ruhe“  hat  keine  selbständige
  Bedeutung,  insbesondere  nicht  die  des  Fernhaltens  von  Lärm,  wird  vielmehr  durch  die
Begriffe  „Erhaltung  der  öffentlichen  Sicherheit“  und  „Erhaltung  der  öffentlichen  Ordnung“"  mitgedeckt.
Unter  „öffentlicher  Sicherheit“  ist  das  Fernsein  von  Gefahren  für  den  Staat  sowie  für  die  bürgerliche
  Gesellschaft  zu  verstehen.  „Offentliche  Ordnung“  bedeutet  etwas  Tatsächliches,  den  Gegensatz  zu
Unordnung,  wie  auch  etwas  Rechtliches  die  öffentliche  Rechtsordnung.  Die  Polizei  kann  danach
zum  Schutze  des  öffentlichen  Rechtes,  insbesondere  des  Strafrechts  und  des  Verwaltungsrechtes,
gleichviel  ob  dessen  aufrechtzuerhaltende  Norm  zur  Abwendung  von  Gefahren  oder  zur  Förderung
des  allgemeinen  Wohles  ausgestellt  ist,  einschreiten;  nicht  aber  zum  Schutze  des  Privatrechts,  es  sei
denn,  daß  private  Rechte  durch  einc  strafbare  Handlung  bedroht  sind  oder  der  Bedrohte  die  Gefahr
zu  vermeiden  oder  abzuwenden  außerstande  ist  oder  die  Polizei  durch  besondere  gesetzliche  Vorschrift
(3.  B.  Gesindeordnung)  zur  Tätigkeit  berufen  ist.  „Gefahren“  sind  Zustände,  welche  die  Besorgnis
begründen,  daß  sie  einen  Schaden  herbeiführen  werden.  Bloße  Nachteile,  Störungen  oder  Belästigungen
  sind  keine  Gefahren  im  Sinne  der  Vorschrift.  Nur  erhebliche  Gefahren  erfordern  ein
polizeiliches  Einschreiten.  Sie  müssen  „bevorstehend“,  d.  h.  nach  verständigem  Ermessen  zu  befürchten
sein,  und  es  reicht  weder  eine  bloß  mögliche,  in  weiter  Ferne  liegende  Gefahr  aus,  noch  ist  eine
unmittelbar  bevorstehende  Gefahr  Voraussetzung.

2a.  Soweit  die  Polizei  zum  Schutze  des  Strafrechts  mitberufen  ist  (s.  Nr.  1),  ist  sie  ein
Hilfsorgan  der  Bezirksrichter,  des  Oberrichters  und  der  Staatsanwaltschaft  bezw.  der  Militärgerichte
und  hat  deren  Ersuchen  zu  erledigen  (vgl.  §§  2,  3,  6  Nr.  2  des  Schutzgebietsgesetzes,  §  56  des
Gesetzes  über  die  Konsulargerichtsbarkeit,  §  5  der  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  die  Rechtsverhältnisse
  in  den  deutschen  Schutzgebieten,  vom  9.  November  1900,  §  153  des  Gerichtsverfassungsgesetzes;
  ferner  §§  153  bis  155,  161  der  Militärstrafgerichtsordnung  vom  1.  Dezember  1898).
Im  einzelnen  ergeben  sich  die  Befugnisse  und  Obliegenheiten  der  Polizei  auf  dem  Gebiete  der
Strafrechtspflege  der  ordentlichen  Gerichte,  namentlich  hinsichtlich  der  Feststellung  des  Tatbestandes,
der  Befugnis  zu  Vernehmungen,  Beschlagnahmen  und  Durchsuchungen,  Verhaftungen  und  vorläufigen
Festnahmen  aus  der  Strafprozeßordnung  (vgl.  insbesondere  §§  156  ff.,  §  94,  §8  112  ff.),  sowie
aus  den  im  Schutzgebiet  eingeführten,  dieselbe  ergänzenden  Gesetzen  (z.  B.  Preßgesetz  vom  7.  Mai
1874,  Reichs-Gesetzbl.  S.  65).

2b.  Die  Polizeibehörden  sind  ferner  an  der  Strafrechtspflege  insofern  mitbeteiligt,  als  sie
Übertretungen  gegen  die  Strafgesetze  und  Strafverordnungen  im  Wege  polizeilicher  Strafverfügungen
ahnden,  vorbehaltlich  des  Antrags  des  Beschuldigten,  auf  gerichtliche  Entscheidung  (für  die  Schutzgebiete
  jetzt  durch  die  §§  23  bis  28  der  Kaiserlichen  Verordnung  geregelt).

Die  polizeilichen  Strafverfügungen  unterscheiden  sich  einerseits  von  den  Polizeiverfügungen
dadurch,  daß  letztere  erst  Gebote  und  Verbote  schaffen,  die  dann  mit  Zwangsmitteln,  einschließlich
Strafenzwanges,  durchgesetzt  werden,  anderseits  von  den  im  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes  erwähnten
        <pb n="1295" />
        1209  2

,polizeilichen  und  sonstigen  die  Verwaltung  betreffenden  Vorschriften“  dadurch,  daß  diese  in  Ergänzung
  der  bestehenden  Gesetze  neue  Rechtsnormen  schaffen,  —  wogegen  die  polizeilichen  Strafverfügungen
  die  Nichtbefolgung  vorhandener  Rechtsnormen  ahnden.

Polizeiverfügungen  und  „polizeiliche  Vorschriften“  im  Sinne  des  §  15  des  Schutzgebietsgesetzes
  unterscheiden  sich  ihrerseits  dadurch,  daß  die  ersteren  konkrete  Fälle  regeln  wollen,  diese
letzteren  abstrakte,  objektive  Rechtsnormen  schaffen  (weshalb  diese  Befugnis  auch  lediglich  dem  Reichskanzler
  und  dem  von  ihm  durch  die  Verfügung  vom  27.  September  1903,  Kol.  Bl.  S.  509,  ermächtigten
  Beamten  vorbehalten  ist).

Auch  abgesehen  von  der  Verfolgung  strafbarer  Handlungen  (Nr.  2),  ist  die  Polizei
berechtigt,  Personen  in  polizeiliche  Verwahrung  zu  nehmen,  sobald  deren  eigener  Schutz  oder  die
Aufrechterhaltung  der  öffentlichen  Sicherheit  oder  Ordnung  dies  dringend  erfordert  (z.  B.  wenn  ein
Betrunkener  auf  der  Straße  selbst  gefährdet  erscheint  oder  andere  gefährdet).  In  solchen  Fällen
muß  jedoch  spätestens  im  Laufe  des  folgenden  Tages  die  Freilassung  erfolgen,  sofern  nicht  hinterher
der  Verdacht  einer  schweren  Straftat  sich  herausstellt,  deshalb  eine  weitere  Festhaltung  angezeigt
erscheint  und  das  zur  Überweisung  an  das  Gericht  Erforderliche  veranlaßt  wird.

Ebenso  sind  die  Beamten  der  Polizei,  falls  dies  aus  Gründen  der  öffentlichen  Sicherheit
und  Ordnung  unbedingt  notwendig  erscheint,  auch  in  anderen  als  den  in  der  Strafprozeßordnung
vorgesehenen  Fällen  befugt,  in  eine  Wohnung  einzudringen,  z.  B.  wenn  deren  Beschaffenheit  gefahrdrohend
  ist  oder  es  sich  darum  handelt,  ein  n  Verbrechen  zu  verhüten.

Bekanntmachung  des  Couverneurs  von  Kamerun  zu  den  vorstehenden  AKusführungsbestimmungen.

Vom  3.  Oktober  1908.

Zu  Anordnungen  polizeilicher  Art  (Polizeiverfügungen)  und  zur  Anordnung  von  Zwang
behufs  deren  Durchführung  sowie  zum  Erlasse  polizeilicher  Strafverfügungen  sind  auf  Grund  der
#§§  3  und  8  der  zur  Kaiserlichen  Verordnung,  betreffend  Zwangs=  und  Strafbefugnisse  der  Verwaltungsbehörden
  in  den  Schutzgebieten  Afrikas  und  der  Südsee,  unterm  24.  September  1908
erlassenen  Ausführungsbestimmungen  die  Bezirksamtmänner  von  Duala,  Victoria,  Kribi,  Edea
und  Jaunde,  sowie  die  Leiter  der  Stationen  Ossidinge,  Jabassi,  Johann-Albrechtshöhe,
Buea,  Ebolova,  Bamenda,  Banyo,  Dschang,  Lomie,  Molundu  und  Dume  innerhalb
ihres  Verwaltungsbezirks  ermächtigt.

Im  Sinne  des  §  11  der  Ausführungsbestimmungen  sind  zum  Erlaß  von  Strafbescheiden
ermächtigt  die  Vorsteher  des  Hauptzollamts  Duala,  des  Zollamts  Victoria  und  des  Zollamts  Kribi.

Buca,  den  3.  Oktober  1908.

Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Seiß.

Bekanntmachung  des  GCouverneurs  von  Samoa,  betr.  die  erhebung  einer
Durchfuhrgebühr.
Vom  31.  August  1907.
§5  1.  Für  Waren,  die  in  dem  Zollamt  in  Apia  gelandet  und  unverzollt  wieder  ausgeführt
werden,  wird  eine  Durchfuhrgebühr  erhoben.
§  2.  Die  Gebühr  beträgt:
a)  bei  Holzladungen  ½  ¾¼“  für  je  100  Fuß  (engl.),  wobei  angefangene  100  Fuß  für
voll  gerechnet  werden;
b)  bei  allen  übrigen  Waren  ½..¼  für  jedes  Frachtstück  (Kollo).
§  3.  Die  Durchfuhrgebühr  ist  vor  Abnahme  der  Güter  an  das  Keiserliche  Zollamt  in
Apia  zu  entrichten.
*  4.  Diese  Bestimmung  tritt  heute  in  Kraft  mit  der  Maßgabe,  daß  ihr  auch  alle  die  am
heutigen  Tage  im  Zollschuppen  lagernden  Durchfuhrgüter  unterworfen  sind.
Apia,  den  31.  August  1907.
Der  Kaiserliche  Gonverneur.
Solf.
        <pb n="1296" />
        W  1210  20

Übersicht  über  die  Geschäfte  der  Raiserlichen  Gerichte  in  den  Schutzgebieten  Afrikas
und  der  Südsee  während  des  RKalenderjahres  10907.7
1.  Oftafriha.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
=
Es  waren  anhängig:  NSzSE
—  E2E3
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Berufungen  5  20|251  1
2.  Beschwerden  ..  —1414
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  —  ——  —  —
C.  Strafsachen  (einschl.  wialagssachen
1.  Berufungen  5  121712  5
2.  Beschwerden  .  1  23  3  —
D.  Beschwerden  in  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  .  —————

Gerichtstage  sind  im  Geschäftsjahre  nicht  abgehalten  worden.

II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Daressalam.

 

 

 

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  65  184249202  47
2.  Sonstige  Rechtssachen:  %
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  1  33  3634  2
Rechtshilfesachen  3  9  9593  2
Zwangsvollstreckungen  1  116  177175  2
Zwangsversteigerungen  ————
Zwangsverwaltungen  1  —  1—  1
Mahnsachen  —  147147144  3
Sühnesachen  .........  2666868"—
Antrage  außerhalb  eines  bei  dem  Gericht  anhängigen
Rechtsstreiss  ..·......—  55  5  —
Aufgebote  1  —  1  1
Von  den  bachen,  ghebortn  zur  Buständigtei.
a)  des  Richter  .  54  608|662  642  20
b)  des  gerichs  .120  971117]  80  37
B.  Konkurssacheeeseseess  .479  610  5  5.
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  mwrrr  4  4  3  1
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  7  24312  9
davon  Privatklagesachen  4  519  9  —
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  15  80|0566  29
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richtes—  1  1  1  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  statt  »
a)  ohne  Beisizer  ..  1  171171  17  —
b)  mit  Beisizgggerrnrn.  5  5  5  —
D.  Freiwillige  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Phlegschaften  (auber  Nachlahpflegschaften)  —  2  2  2
2.  Erbteilungen  ———
7  Testamente  .  1  —
4.  Nachlaßregulierungen  41  256633  33

 

 

*)  Siehe  Deutsches  Kolonialblatt  1907,  S.  982  ff.  u.  S.  1084.
        <pb n="1297" />
        Jus  **  Davon

——  ——  55

Es  waren  anhängig:  5•  2  72

S#e

5.  Erbscheine  2  2  2  —
6.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  1212  12  —
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch:.  —  878787  —
8.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  .  —  12  12  12
9.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  129  129  129  —

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Milindani,  Lindi,  Morogoro  je  1,

in  Ngerengere  2.

III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Tanga.

A.  Sürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen
2.  Sonstige  Sachen,  und  zwar:
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen
Rechtshilfesachen
Mahnsachen
wangswollkrtungen
Sühnesachen
Anträge  außerhalb  eines  bei  dem  Gerict  cnhängigen
Rechtsstreits
Von  den  Sachen  Lhehörten  zur  ziständigteit:
a)  des  Richter
b)  des  Gerche
B.  Konkurssachen
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  zu  eröffnen  war.
davon  Privatklagen
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters
In  den  Sachen  zu  2  sanden  Haupwerhandlungen  stana)
  ohne  Beisitzer
b)  mit  Beisitzern  .
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit.
Vormundschaften  bzw.  Pleegschaftesachen
Erbteilungen  .
Testamente  und  Erbverträge  .
Nachlaßregulierungen  .
Erbscheine  .
Eintragungen  in  das  Handelsregister  ..
Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.
Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister
Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit

%  —

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Amani,  Aruscha,  Korogwe,
14.

je  1,  in  Wugiri  2,  in  Mombo  3,  in  Wilhelmsta

 

36  127163|02  61

4  263025  5
1  21516|203  13
—  105  105%  —
3  909382  11
1  21½221  1

26  536  562512  50
19  5877  36  41

131  13  10  3
33339

13133  —

rT
—  282828  —
—  8S½88  —-1021

  7  14

 

 

11

1  1  1  —
—  6  6  6

3  29  32  32  —
3  363939  —
—  19811981|198  —

Moschi,  Pangani,  Useguha

IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Muansa.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen
2.  Sonstige  Rechtssachen,  und  zwar:
Arreste  und  einstweilige  Verfügungen

4  2125  21  41

—  3  3  3  —
        <pb n="1298" />
        G  1212  20

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
-z82  —.  x
ängig:  8E
Es  waren  anhängig:  v7½½  22  322|2
e  zZE
Rechtshilfesachen  2  12  1412
Zwangsvollstreckungen  .  ..  .11  11112  102
Zwangsversteigerugen...——
Mahnsachen.  101010—
Sühnesachen  —  8  8  88.—
Anträge  außerhalb.  eines  bei  dem  Gerch  anhangigen  Rechts
streits.  ..  —T222—
Von  den  Sachen  soebaren  aur  Buständiatei:  ·
a)dethch.  4  5  5954  5
b)  des  Vheriins  3  121511  3
B.  Konkurssachen  —  —
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  3  33  —
2.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  1  6  7  4
davon  Privatklagesachen  —  1  1—  1
3.  Einzelne  richterliche  Anordnungen,  Ermittlungssachen  3  20|2317  6
4.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  —  —  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Lauptverhandlungen.  *  «
a)  ohne  Beisizer  l  N3  38.—
b)  mit  Beisitzern  .  ......  .—  2  2  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit-  ô
1.  Vormundschaften  und  Pergichaften  1  ——||—
2.  Erbteilungen  .  —  ——1—  —
3.  Testamente  .............—-———««—
4.  Lochlaßrrgultemungen  .............2  4  6  5  1
5.  Erbscheine  ........--  1  11  —
6.  Eintrogungen  in  das  Handelsregister  .....  4  4
7.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuche  .....——-—-8.
  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister—  ——L
9.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Berggrundduic  —  1  11  —
10.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkit  161616

Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Schirati  1.

2.  Südwestafrikha.

I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreiigkeiten:  6
1.  Berufungen  225  92  11756
2.  Beschwerden  .  ..  ..-—·3232299

B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  ——  ——
C.  Strassachen:

1.  Berufungen  .  269412086
davon  in  Privatklagesachen.  1  1001140#
2.  Beschwerden  1  1920  20

D.  Beschwerden  in  Angelegenheiten  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit.  —  5  5  5

Es  fanden  Gerichtstage  statt:  In  Swakopmund  3,  Lüderitzbucht  2,  Keetmanshoop,
und  Gibeon  je  1.

l

1
—  —  #.

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        Aus  Davon
-—S
Es  waren  anhängig:  22
—88—|s
½5%#
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Windhuk.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  "
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden-  und  Wechselprozesse,  Ehe.  und  Entmündigungssachen
  .  .  284Z152718111151660
hiervon  gehörten  zur  BZustandialen.
a)  des  Bezirksrichters  100  665  765448|  317
b)  des  Bezirksgerichts  184  86211046  703  343
Es  wurden  erledigt:  z
a)  durch  Urteil  auf  Görund  widersprechender  Anträge  134  «  «
b)  durch  andere  Urteil  685  ·
e)  durch  Vergleich  19  „
2.  Sühnesachen  ............———  —
3.  Mahnsachen  24  962986  962  24
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  10  161171  137  34
5.  Aufgebotsverfahren  —  3  2  1
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechissreits  1  252264
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermögen  110  1497|16071276,  331
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen  1  9  10  5  5
9.  Zwangsverwaltungen  .  —  6  6  3  3
10.  weilungsversahren  —  1  1  1—
11.  Andere  Zwang  kungshandlung  12  482  494  343  151
12.  Beschwerden  —  1  1  1.  —
13.  Rechtshilfesachen  39  691730|705  25
B.  Konkurssachen  9  8  17  6  11
C.  Strafsachen:  #
1.  Ermittlungssachen,  einschl-  der  einzelnen  richterlichen  Anord-  l
nungen  in  Strafsachen  59  495  554412142
2.  Strafbefehle  19  79  98  2
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  übertretungen  —  1
b)  wegen  Vergehen  49  180|229  96|33
c)  wegen  Verbrechen  3  81  11  3  8
hiervon  gehörten  zur  rsini.
a)  des  Bezirksrichters  41  115156  24  82
b)  des  Bezirtsgerichts  11744(  60
4.  Sühnesachen  .  .  —  34342816
5.  Privatklagesachen.  19  24  3  11  32
*  Beschwerden  —  1  1  1.  —
7.  Rechtshilfesachen  6  144  150  1
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit-  —
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willens-  1
erklärungen  —  602  602  —
2.  Beglaubigungen  von  lnterschriften  und  Handzeichen.  —  278278  278  -
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundsüück  en  —  —  —  —  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  —  6  6  6  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  5  5  5  —
6.  Grundbuchsachen:  .
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebotes  und  Anlegung  des  I
Grundbuches  —  898989
b)  Eigentumsönderungen  —  27  27  27  —
        <pb n="1300" />
        W  1214  20

 

 

 

 

 

Aus  Dabon

ängig:  n  z.

Es  waren  anhängig:  25  7“  7725s
—  27  *§s?s

,  .

«  l
c)Emt-ragungenvon  Hypotheken  und  d  Grundschulden  108408  —
d)  Sonstige  Eintragungen.  74

7.  Landregistersachen:  E
a)AnlegungdesLandregifters..........—  7-7272
b)  Eigentumsänderungen  ...—--—,  5  5  —
JP)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  umoschubden  —  1000000  —
d)  Sonstige  Eintragungen  .  .  ...—s4  4  4,

8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  40  40
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  6  6  6
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregier  4  4  4  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltugen  36  25721  36
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgericht  ..—  2  2  2  —
13.  Ausstellungen  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  Zengnisen  ..—-  9  9  7.2
14.  Auseinandersetzungen  3  3  3  —
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  .......——f—-———
16.VotmundPfleg-undVetItandIchasten.......  7  9156  15
17.  Sonstige  seisenrechtie  Angelegenheiten  8  8  8  —
18.  Protestsachen  .......—  717171—
19.Rechtshtlfefachen...............  8—81614’)
20.  Beschwerden  1  1  1.  —
21.  Hinterlegung  von  Geld  und  Wertsachen  ll—  121|s121|  121  —

Gerichtstage  fanden  *“2  In  Okahandia  3,  in  Grootfontein  2,  in  Outjo,  Otavi,  Tsumeb,
Namutoni  und  Rehoboth  je  1

III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Swakopmund.

 

 

 

 

 

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:

1.  Prozesse,  einschließlich  Urkunden=  und  Wechselprozese,  EChe-n  und

Entmündigungssachen  .  1185794912668s244s-Hiervon
  gehörten  zur  Iukändigte  #

a)  des  Bezirksrichtrs  .  .4344l484344.140

b)  des  Bezirksgerichhtt  5  3532841
Es  wurden  erledigt:  6  «

a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Antrage  70  «

b)  durch  andere  Urteile  .  384

e)  durch  Vergleicch..  19
2.  Sühnesahenr  ——
3.  Mahnsachen  ...  112  1107219111137'“  82
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  52  52  52.—
5.  Aufgebotverfahtren  1  23  1  2
6.  Anträge  außerhalb  eines  bei  Gericht  anhängigen  Mechtesreis  —  24244(4  —
7.  Zwangsvollstreckungen  in  das  bewegliche  Vermöneren  132  1756|1888  1843;  45
8.  Zwangsversteigerungen  von  unbeweglichen  Gegenständen  ..  2  21—2
9.  Zwangsverwaltungen  ....  ——
10.  Verteilungsverfahren  ............·  --———Ji
11.  Andere  Zwang  streckungshandlung  .......  —-——T—-12.
  Beschwerden  .  ....  1  1  1  —
13.  Rechtshilfesahen7  839|856|829  27

B.  Konkurssachen  7  1017  4  13
        <pb n="1301" />
        W  1215  20

 

 

————
—————...——  27
Es  waren  anhängig:  S
Z2225252
**-  2#  52  2
C.  Strafsachen:
1.  Ermittlungssachen  einschl.  der  einzelnen  rihterlichen  Anordnungen
  in  Strassachen  80  483563  451  112
2.  Strafbefehl  57  199256226  30
3.  Offentliche  Klagen:  1
a)  wegen  Ülbertretungen  —  1  1  1  —
b)  wegen  Vergehen  61103  1644  S
c)  wegen  Verbrechen  3  114  17
Hiervon  gehörten  zur  Zutändigteit
a)  des  Bezirksrichters  .  3953925438
b)  des  Bezirksgerichts  25  6287¼0  27
4.  Sühnesachen.  .  1242524  1
5.  Privatklagesachen  10  172720  7
6.  Beschwerden.  1  4  5  5  —.
7.  Rechtshilfesachen  8  223  2311231  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  «
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärunggen
  .  —-  18  1818  —
2.  Beglaubigungen  von  Unterschriften  und  Handzeichen  —  143143143  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  GErunkstücken  .  —l———-——
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen.  —  5  5  5  —
ö.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  41  41  4  —
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  --  141  141  14  —
und  Anlegung  der  Grundbücher  5  38  43  43  —
b)  Eigentumsänderungen  —  23  23  23  —
Je)  Eintragungen  von  H#wothern  und  d  rwn  —  585858  —
d)  Sonstige  Eintragungen  37  37  37.  —
7.  Landregistersachen:  "
a)  Anlegung  des  Landregisters  1  192020  —
b)  Eigentumsänderungen  —  3383.—
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  örundschuiden  —  351351  35  —
d)  Sonstige  Eintragungen  .  .  —  222s——
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  2525  25  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  4  4  4
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  —  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltungen  58  16746  38
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  —  ———  —
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  veuanisen  —  1  1  1
14.  Auseinandersetzungen  .  —  ———.——
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  .  ————--«
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  9  413  2  11
17.  Sonstige  senitenrechche  Angelegenheiten  —  ——  —
18.  Protestsachen  545454  —
19.  Rechtshilfesachen  ———-—
20.  Beschwerden  .  ——---——-—
21.  Hinterlegung  von  Geld  und  Wertsachen  .  49«571066739

Gerichtstage  fanden  statt:  In  Karibib  und  Omaruru  je  2.
        <pb n="1302" />
        W  1216  20

 

 

 

 

 
 
 
  
 
 

 

 

 

 

 

Aus  D„Davon
-S
Es  waren  anhängig:  SEE3
—  22  S
l
E.  Seemannsamtliche  Handlungen:  l
1.  An=  und  Abmusterungen  —  219219219
2.  Proteste  —  ———
3.  Strafverfahren  nach  8  122  der  Seemanusordnung  9  26  35344
4.  Verklarungen  ·  —i—-———
5.  Untersuchungen  von  Seeunfällen  1  4  5  5.—
6.  Andere  Handlungen  des  Seemannsamts  —  —  —  —
IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Keetmanshoop.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Vechselprozes,  Ehe-  und
Entmündigungssachen  ..  55j603658336s322
Hiervon  gehörten  zur  Zutindigteite  T  i
a)desBeztrksktchters  4  27½275|144  131
b)  des  Bezirksgerichts  51  332383192  191
Es  wurden  erledigt:  %
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Anträge  .  1  T
b)  durch  andere  Urteile.  .  211  I
c)durchVe1-glecche............11
2.  Sühnesachen  ..  AIA  IXA.  —
3.  Mahnsachen.  —  168168168
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  53  5353  —
5.  ........  ——-—:——
6.  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreitss—  21½221121  —
7.  in  das  bewegliche  Vermsggen  ..  —  259  259259  —
8.  von  unbeweglichen  Gegenständen.  1  —  1  1  —
9.  ............  ——————
10.  —  111—
11.  Andere  —  919191  —
12.  —
13.  Maechtifsachen  15  401168  28
B.  Konkurssachen  .  —  1.—
C.  Strassachen:  "
1.  Ermittlungen  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Auordnungen  .
in  Strafsachen  .  47193240147293
2.  Strafbefehle  —  22  22  19  3
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Ubertretungen  1  2  1  1
b)  wegen  Vergehen.  34  691045
c)wegen  Verbrechen  .  3  1  4  2  2
Hiervon  gehörten  zur  r*
a)  des  Bezirksrichters  11  5566  31  35
b)  des  Bezirksgerichts  .......  71643  17  26
4.  Sühnesahen  —  3  3  3—
5.  Privatklagesachen  ..·....  6  410  3  7
6.  Beschwerden  —  ——  —
7.  Rechtshilfesachen.  1  124125|119
        <pb n="1303" />
        W  1217.  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

u#De#en
———  P  2  2  —  —  —e
Es  waren  anhängig:  t½  z  1325  55
EBIIEIEE
z—Essss
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willenserklärungen
  .  —»606060——
2.  Beglaubigungen  von  Ünterschriften  und  Handzeichen  —  1060  —
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstücken  .  —  ———  —
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  .  —  2222  22  —
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen.  —  5  5  5.—
6.  Grundbuchsachen:  1
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Ausgebots  und  d  Anlegung  d  der  Grund-  i
bücher  .  18405826Z32
b)  Eigentumsänderungen  .  —303030E—
c)Etntragungenvon  Hypotheken  und  d  Görindichuden  —1  11313
d)  Sonstige  Eintragungen  —  3  331—
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregisters  22  2  44  30
b)  Eigentumsänderungen  —  21½2121  —
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  cundschudden  —  1616  16  —
d)  Sonstige  Eintragungen  .  —j——-————
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  .  —  121121  12  —
9.  Eintragungen  in  das  Güterregister  .  —  1  1  1  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  .  —  3  3  3  —
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltungen  29  6  14443133
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  —  1  1  1.—
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  ähnlichen  öeuanisen  —  3  3  3  —
14.  Auseinandersetzungen  .  —  1  1  1.—
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  .  —————-—
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften  7  1  8  8
17.  Sonstige  samilienrechtliche  Angelegenheiten  4  4  8  11
18.  Protestsachen  —  2  2  2—
19.  Rechtshilfesachen  2  13  15|  12  3
20.  Beschwerden.  —  —
21.  Hinterlegung  von  Geld  und  Wertsachen  ·  12  27  39  3  36
Gerichtstage  fanden  statt:  In  Gibeon  2.
V.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Lüderitzbucht.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  Urkunden=  und  Wechselprozese,  Ehe=  und
Entmündigungssachen  1865  829  1194¼990
Hiervon  gehörten  zur  usandigteit:
a)  des  Bezirksrichters  .  324613937774163
b)  des  Bezirksgerichts  4121627216  41
Es  wurden  erledigt:
a)  durch  Urteil  auf  Grund  widersprechender  Antrage  76
b)  durch  andere  Urteilel  .  318
e)  durch  Vergleiihh..  23
2.  Sühnesachen  ......·....·...—  1  11  1  —
3.  Mahnsachen  32  295827  285  412
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  1  100110110
        <pb n="1304" />
        G  1218  20

 

 

 

 

   
  
 
 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig:  z5  35u  22  75
22
Se
.  —
5  ·.............—  1  11|  1
6  eines  bei  Gericht  anhängigen  Rechtsstreits  26266
7.  in  das  bewegliche  Vermoͤgen  .  —377377377F
8.  von  unbeweglichen  öeenstanden  -———  —  —
9  —  ——  —  —
O.  —  ——  —  —  —
11.  Andere  13215228228
.  —  111E—
13.  Mechihilsachen  .  13462475471F4
B.  Konkurssachen  .  ——«"995;4
C.  Strafsachen:  s
1.  Ermittlungssachen,  einschl.  der  einzelnen  richterlichen  Anordnungen
  in  Strassachen  25  298  323|304  19
2.  Strafbefehle  .  .  1  105  106  101  5
3.  Offentliche  Klagen:
a)  wegen  Übertretungen  1  211  221  22  —
b)  wegen  Vergehen  20  97  1171  90  27
e)  wegen  Verbrechen  ..  1  5|  6  4  2
Hiervon  gehörten  zur  Zuständigteit:
a)  des  Bezirksrichters  7  104111188  23
b)  des  Bezirksgerichts  15  193448  6
4.  Sühnesachen  ..  —  1444
5.  Privatklagesachen  5  9  148  6
6.  Beschwerden  —  —  —
7.  Rechtshilfesachen  6  197|  203201  2
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Beurkundungen  von  Verträgen  und  einseitigen  Willens-  n
erklärungen  —  844444
2.  Beglaubigungen  von  unterschriften  und  hondseichen  —  818181
3.  Freiwillige  Versteigerungen  von  Grundstück  —  ———
4.  Andere  gerichtliche  Beurkundungen  —  11111111  —.
5.  Verfügungen  von  Todes  wegen  —  1  1  1.—
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Erlaß  des  Aufgebots  und  d  Anlegung  d  der  Grund-  —
ücher  .  —-444444x—
b)  Eigentumsänderungen  422  42  —
e)  Eintragungen  von  Hypotheken  und  d  Gnaschulde  —  2626“26  —
d)  Sonstige  Eintragungen  .  —  —  —  —
7.  Landregistersachen:
a)  Anlegung  des  Landregisters  —  88  8  8.—
b)  Eigentumsänderungen  .  —  ·666——
o)Eintragungenvonhypotheken  und  Gundichubden  –  7  7  7  —
d)  Sonstige  Eintragungen  —  ——
8.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  8  2432  32
9.  Eintragungen  in  das  Güterrechtsregister  —  1  1  1  —
10.  Eintragungen  in  das  Genossenschaftsregister  —  --  —j—
11.  Nachlaßpflegschaften  und  Verwaltungen.  13  32  4518  27
12.  Erklärungen  gegenüber  dem  Nachlaßgerichte  ·  —————:—
13.  Ausstellung  von  Erbscheinen  und  hnlichen  Beuonisen  .  —  1  1  1.

14.

Auseinandersetzunggen  "
        <pb n="1305" />
        W  1219  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aus  .  Davon
55  r  2  —x  m
Es  waren  anhängig:  7½s  22  "7“  2  28
“  25  S
n
15.  Andere  Handlungen  des  Nachlaßgerichts  —  ——  ——
16.  Vormund-,  Pfleg=  und  Beistandschaften.  3  912  6
17.  Sonstige  fenienehilie  Angelegenheiten  —  ——
18.  Protestsachen  .  —  555555
19.  Rechtshilfesachen  5  5  5
20.  Beschwerden  .  —j————j——
21.  Hinterlegungen  von  Geld  und  Wertsachen  .  61657146·25
Gerichtstage  fanden  statt:  In  Aus  5.
E.  Seemannsamtliche  Handlungen:  »  -
1.  An-  und  Abmusterungen  —  4040
2.  Proteste.  .  —  4  4  4  —
3.  Strafverfahren  nach  8  122  der  Semnannsordnuig  .  3  5  8  7  1
4.  Verklarungen  .  —  1  1  1.—
5.  Untersuchungen  von  Seennsällen  .  .  —  1  1  1
6.  Andere  Handlungen  des  Seemannsamtes  .  1  1  1  —
3.  Ramerun.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeien:
1.  Berufungen  .  3  58  3  5
2.  Beschwerden  .  1l233  —
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  —  ————  —
C.  Strassachen  (einschl.  wriwatiagesachey  «
1.  Berufungen  4  6410  6  4
2.  Beschwerden  .  —  3  3  3  —
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  1  —  1.  —
zusammen  —  —  25  9
Von  den  25  Sachen  entfallen:  1
a)  auf  die  Bezirksgerichte  in  Kamerun.  23
b)  auf  das  Bezirksgericht  in  Togo  .  2
E.  Gerichtstage  fanden  statt:  In  Duala  3,  in  Victoria  6.
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Duala.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  11  5465149|16
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  -
vollstrecktmgen,Mahnfachen,Sühuesachcn,Aufgeboteufw..  717718416915
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit:  «
a)  des  Richters  .  12  206  218195  23
b)  des  Gerichts  6  253113  8
B.  Konkurssachen  .  —————
C.  Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  7  1825  24  1
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Lauptverfohren.  einzuleiten  n  war  11  22  3327  6
3.  Ermittlungssachen  .  .....  449013411519
        <pb n="1306" />
        W  1220  2

 

 

 

 

 

 

Aus  Davon
-z
Es  waren  anhängig:  2
-s2
Se#  2n2½
4.  Privatklagesachen,  einschl.  Sühnesachen.  2  151713  4
In  den  Sachen  zu  1  und  2  sanden  lanpwerhandlungen  son  "/
a)  ohne  Beisitzer  —  211  —
b)  mit  Beisitzen  .  ——l1414-———
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Rihters  .  —  414  4  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  und  zwar:  »
1.  Nachlaßregulierungen,  Erbscheine  usw.  11  2333314  9
2.  Vormundschafts=  und  Pflegschaftssachen  .  —  16%  6
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch.  62  13752  43
3Za.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  1  1  1.  —
4.  Rechtshilfesachen  ...........  1878883  5
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Beglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen
  usw.  .  ........  -999999—
E.  Seemannsamtliche  Handlungen  .  —  17117117  —
Gerichtstage  wurden  abgehalten:  In  Kribi,  Edea  und  Jabassi  je  3.
III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Victoria.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  „  1
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  8  199227/23  4
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  D
vollstreckungen,  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  23  23  22  1
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit:  D
a)  des  Richters  43  303431  3
b)  des  Gerichs  4  12  16814
B.  Konkurssachen  —  —  ——  #  —
C.  Strafsachen:  1
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  1  1  1  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  öinzuleiten  n  war  4  3  7  7  —
3.  Ermittlungssachen  .  .  .  .  11161714  3
4.  Privatklagesachen,  einschl.  Sühnesachen.  1  3  4  4  —
In  den  Sachen  zu  2  fanden  daubwwerhandlungen  *  s
a)  ohne  Beisitzer  —  6  6  6  —
b)  mit  Beisitzern  .  —  1  1  1.  —
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  —  2  2  2.  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:  ;
1.  Nachlaßregulierungen,  Vormundschafts-  und  Plegschaftssachen.  8  917  5  12
2.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  17  421  6  15
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  —  ———  —
4.  Handelsgerichtliche  Angelegenheiten  121212  —
5.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit,  Beglaubigungen,
  Beurkundungen  usw.  .  1  17117117  —
6.  Rechtshilfesachen  ..  .  ——626262«—
E.  Seemannsamtliche  Handlungen  .  —  11111—

1)  Die  entsprechenden  Zahlen  in  der  früheren  Geschäftsübersicht  waren  unzutreffend

 

 

 

angegeben.
        <pb n="1307" />
        G  1221  20

 

 

 

 

 

Aus  Davon
=  *  -  –  —  —
Es  waren  anhängig:  JES  2
S———s
—-S’
4.  Nogo.
Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Lome.
A.  Bürgerliche  Nechtsstreitigkeiten:
1.  Zivilprozesse  3  28  124  7
2.  Zahlungsbefehle  —  1515  15  —
3.  Arreste  und  einstweilige  Bersuaungen  —  7  7  7
4.  Sicherung  des  Beweises  —  3  3  3  —
5.  3wangsvolstrekungen,  kusebete  usw.  —  6  6  6
B.  Konkurssachen  1  111½—  2
C.  Strassachen:
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  —  11111  —
2.  Sachen,  in  denen  ein  Lauptverfahren  einzuleiten  war  3  17120  16  4
3.  Ermittlungssachen  .  .  3353833  5
4.  Privatklagesachen.  .  2  1  3  2  1
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  dichters  —  1  11  —  1
6.  Sühnesachen  .  .  —  2  2  2  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit-1.
  Vormundschafts=  und  Eslegschalftesachen  .  -  —  —
2.  Testamente  und  Erbverträge  .  ——«———-3.
  Nachlaßregulierungen  5  510  5  5
4.  Erbbescheinigungen  —  ——
5.  Handelsregistersachen  —  2  2  2
6.  Grundbuchsachen:
a)  Anträge  auf  Anlegung  eines  Grundbuchblattes  154  127281103  178
Eintragungen:
b)  Eigentumsveränderungen  —  1311313
Tc)  Übertragungen  auf  andere  Bläner  .  —-111111——
d)  Eintragungen  in  den  Abteilungen  II  und  Iu  —  54544
e)  Löschungen.  —  9  9  9  —
s)  Berichtigungen  nach  dem  Inhalt  der  Flurbücher.  —  511511  51  —
7.  Landregistersachen  ——-——-8.
  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit
a)  Verträge  und  einseitige  Willensertlärungen.  —  122122122  —
darunter  Grundbuchsachen  .  .  —868686—
b)  Veglaubigungen  von  Unterschriten  usw.  —  222222  —
E.  Rechtshilfesachen  .  —  222222·—
F.  Seemannsamt:
1.  Verklarungen,  An=  und  Abmusterungen  *  .  141  141  14
2.  Seemannsamtliche  Strafverfahren  .  —  5  5  5  —
Gerichtstage  sind  nicht  abgehalten  worden.
5.  Neuguinea.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.
A.  Bürgerliche  Nechtsstreiigkeiten:
1.  Berufungen  2  —  2  2  —
2.  Beschwerden  ..  -—-——--—
B.  Beschwerden  in  Konkurssachen  ———-———
        <pb n="1308" />
        Ausl.Davon
--——
Es  waren  anhängig:  s
272
S  3GB2
C.  Strafsachen  (einschl.  Privatllagesachen).
1.  Berufungen  2  6  2
2.  Beschwerden  .  ——-—  —
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  ——  ——
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Herbertshöhe.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
Prozesse,  einschl.  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungssachen  218  „  6
2.  Sonstige  Rechtssachen:  .
Arreste  und  einstweilige  Neriügungen  —  5  5  5  —.
Rechtshilfesachen  4444  —
Zwangsvollstreckungen  —  2  2  2  —
Mahnsachen  .  —I232323—
Zwangsversteigerungen  .  1·—  1  1  —
Aufgebotsverfahren  .  s21133T--Von
  den  Sachen  zu  1  und  2  aebõren  vir  Zujandigien  I
a)  des  Richters  —  34443
b)  des  Gerichts  10  2322½6  6
B.  Konkurssachen  —  ——  —  —
C.  Strafsachen:  3
1.  Sachen,  in  denen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war  2  6  111033  —
2.  Sachen,  in  denen  das  Hauptverfahren  zu  eröffnen  war  2  7  9  9  —
davon  Privatklagesachen  1  122  —
3.  Sachen,  in  denen  ein  Hauptverfahren  nicht  zu  eröffnen  war  -
(Einstellungen,  Zurückweisungen,  Zurücknahmen)  —  2222  22—
4.  Ermittlungssachen  .  2  3  5  1.  4
5.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  ...  —l————
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  wont  5
a)  ohne  Beisitzer  —  58  5  —
b)  mit  Beisitzen  —  444  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit-1.
  Vormundschaften  und  Pflegschaften  16  319  7  12
2.  Testamente.  —  4  4  4  —
3.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  4  4  4  —
4.  Eintragungen  in  das  Schiffsregister  —  2  2  2  —
5.  Eintragungen  und  öchhungena)
  im  Grundbuch  —  143143143  —
b)  im  Landregister  —  —  —  —
6.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  —  41  41141  —
Gerichtstage  haben  nicht  stattgefunden.
III.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Friedrich-Wilhelmshafen.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschll  der  Urkunden,  Ehe=  und  Entmündigungssachen—  3  3  3  —
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  —  131313  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehoͤrten  aut  Zustaͤndigteit:
a)  des  Richters  —  16166  —

b)  des  Gerichts
        <pb n="1309" />
        W  1223  20

 

 

 

 

Aus  Davon
Es  waren  anhängig:  “5ö  I
*  uo  2
SevP  28
B.  Konkurssachen  «  ——  —-C.
  Frrastacht,  und  zwar:
Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  —  3  3  3  —
)  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  eingeleitet  war.  —  7  7  7  —
In  Sachen  zu  2  fanden  Laupterhandlungen  statt.
a)  ohne  Beisitzer  .  .  —  2  2  2.—
b)  mit  Beisitzern  .  ——1  1  1  —
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .  —————
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaften  und  Pflegschaften  3  477
2.  Erbteilunggen  —  ————
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  .  —  4  4  4  —
4.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Beglaubi-  D
gungen,  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.))  4  39  4384  9
Gerichtstage  haben  nicht  stattgefunden.
IV.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Ponape.
A.  Bärgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden,  Ehe=  und  Entmündigungssachen—  ——  H  —
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  —  2  2  2  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehoͤrten  zur  *
a)  des  Richters  .  —  2  2  2  —
b)  des  Gerichts  —  ——  —
B.  Konkurssachen  1  —  1  1  —
C.  Strafsachen  —  1  1  1  —
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit-1.
  Vormundschaften  und  Pllegschaften  5  4  9  6  3
2.  Erbteilungen  —————
3.  Eintragungen  und  Löschungen  im  Landregister  .  —  7  7  7  —
4.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Beglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen)  —  19  19119
Gerichtstage  wurden  nicht  abgehalten.
V.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Jap.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:  ,
1.Pi:ozesse,einschl·derUtkiiiideii-,Ehc-iiiidEntiiiüiidigiingsiacheii  1  2  3  3  —
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangsvollstreckungen,
  Mahnsachen,  Sühnesachen,  Aufgebote  usw.  —  6  6  6  —
Von  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  3  zur  Zuständigkeit
a)  des  Richters  —  6  6  6  —
b)  des  Gerichts  1  2  3  3  —
B.  Konkurssachen  --.————
cStrassacheii
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen  war.  —  2  2  2  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war  —  4114  4  —
        <pb n="1310" />
        W  1224  20

 

1

Davon

½

dem  Berichtsjahre


Es  waren  anhängig:

Jahren
zusammen
wurden
erledigt  s
blieben

früheren

unerledigt

 

In  den  Sachen  zu  2  sanden  Lauptverhandlungen  stat.

a)  ohne  Beisitzer  §7  ·
b)nutBetsItzekn..  .....——1———-—-3.

  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .....—2

D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
.  Vormundschaften  und  Pflegschasten  .........2
Eibteclungen.  .....1
Emtragungen  und  Löschungen  im  Landreister  .....-—
Emtragungenthandelsrechter..  .....—
EcntragungentmSchrffsregqter..  —-.
  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Beglanbigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.)]—  11111111

es#  —
—

ree

 

 

 

VI.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Jalnit.

A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse,  einschl.  der  Urkunden-,  Ehe=  und  Entmündigungs-  .
ptoefe.  —j——  —
2.  Sonstige  Rechtssachen,  Arreste,  einstweilige  Verfügungen,  Zwangs-  «
vollitreckungetyMahniachenSühneiachenAtqgebotcusw..—:"-———-—-Von
  den  Sachen  zu  1  und  2  gehörten  zur  Zuständigkeit:
a)  des  Richters  .  —-;——--b)desGercchts.-...........
  -«----.Konkukssachen................
  —-—
Strafsachen:
1.  Sachen,  in  welchen  ein  Strafbefehl  zu  erlassen..  —  —1  —  —
2.  Sachen,  in  welchen  ein  Hauptverfahren  einzuleiten  war
In  den  Sachen  zu  2  fanden  Hauptverhandlungen  kutta)
  ohne  Beisitzer
b)  mit  Beisitzern  .
3.  Beschwerden  gegen  Entscheidungen  des  Richters  .
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
Vormundschaften  und  PMiegschaften
Erbteilungen
Eintragungen  und  Löschungen  im  Grundbuch  .
.SonstigeHandlungendetncchytkecttgenGerichts-harken  (Beglaubigungen,
  Testamentserrichtungen,  vorläufige  Verwahrungen  usw.)  232323  —

Gerichtstage  fanden  nicht  statt.

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6.  Samoa.
I.  Gerichtsbarkeit  des  Obergerichts.

A.  Bürgerliche  Nechtsstreitigkeiten:
1.  Berufungen  ...  .....4
2.  Beschwerden  ..  ...  .....—-B.
  Beschwerden  in  Konkurssachen  .  .....—
C.  Strafsachen  (einschl.  wiiraiegesachenV
1.  Berufungen  .......  .  1  3
2.  Beschwerden  .14  3
D.  Beschwerden  in  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  ..  .—  —

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–  #—
        <pb n="1311" />
        G  1225  20

 

 

 

Aus  **-  Davon
.  Z  -,  BE  E-«
Es  waren  anhängig:  ZEN
EEHBIIIEIEE
ZA  2  W—.  2
II.  Gerichtsbarkeit  des  Bezirksgerichts  Apia.
A.  Bürgerliche  Rechtsstreitigkeiten:
1.  Prozesse  einschl.  Urkunden-,  Ehe-  und  Entmündigungssachen  74  328402  299  103
2.  Mahnsachen  ........  1133134——-3.
  Sühnesachen  .  —  6  6  5  1
4.  Arreste  und  einstweilige  Verfügungen  —  1010  9  1
5.  Zwangsvollstreckungssachen  —  701  701  70  —
6.  Zwangsversteigerungen  von  Grundstücken  2  2  4  4
7.  Rechtshilfesachen.  2  12  1413  1
Von  den  Sachen  zu  1  25  zur  Zustandiaten.
a)  des  Richters  53  26913221232  90
b)  des  Gerichts  21  598067  13
B.  Konkurssachen  —  2  2  1  1
C.  Strassachen:  '
1.CachenindcneneinStrafbefehlerlasscnwtudc..  1  4  5  5  —
2.  Sachen,  in  denen  das  Hauptversahren  eroffnen  wurde  8  344237  5
davon.  Privatllagesachen  4  1  5  4  1
3.  Ermittlungssachen  13  32  45  40  5
1.  Rechtshilfesachen  2  4  6  6  —
In  den  Sachen  zu  2  T  anpwwerhndlingen  sonn
a)  ohne  Beisitzer  —  39  39  39  —
b)  mit  Beisitzern  ——  3  3  3
5.  Sühnesachen  .  —  7  7  7
D.  Sachen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit:
1.  Vormundschaftssachen  und  Pflegschaften  4  6  10  9  1
2.  Nachlaßsachen.  1  4  5  5
3.  Errichtung  letzwillger  Verfügungen.  —  55  5
4.  Eintragungen  in  das  Handelsregister  —  3  3  3  —
5.  Eintragungen  und  Löschungen:  #
a)  im  Landregister  10  119129118  11
b)  im  Grundbuch  .  2275275265  10
6.  Sonstige  Handlungen  der  freiwilligen  Gerichtsbarkeit  (Be-  «
glaubigungen,  Beurkundungen  usw.)  .  13  153166164  2

Gerichtstage  fanden  statt:  In  Savaii  6.

 

 

 

 

 

Dersonalien.

 

Seine  Majestät  der  Kaiser  und  König  haben  Allergnädigst  geruht,

dem  ehemaligen

Bezirksrichter  bei  dem  Gouvernement  von  Deutsch-Ostafrika  Dr.  Gustav  Neuhaus  den  Roten  Adler-Orden
  vierter  Klasse  und  dem  ehemaligen  Gouvernementsarchitekten  bei  demselben  Gouvernement
Alfred  Lipowsky  den  Königlichen  Kronen-Orden  vierter  Klasse  zu  verleihen.

Zur  Ausübung  der  Rechtsanwaltschaft  sind  zugelassen:

der  Rechtsanwalt  von  der  Mosel  bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Daressalam,
der  Gerichtsassessor  von  Nostitz  bei  dem  Kaiserlichen  Bezirksgericht  in  Tanga.
        <pb n="1312" />
        W  1226  20

Kaiserliche  Schutztruppen.
Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
A.  K.  O.  vom  26.  November  1908.

Tafel,  Königlich  Württembergischer  Oberleutnant  im  Infanterie-Regiment  Kaiser  Wilhelm,  König
von  Preußen  (2.  Württembergischen)  Nr.  120,  nach  erfolgtem  Ausscheiden  aus  dem  XlII.
(Königlich  Württembergischen)  Armeekorps  am  4.  Dezember  1908  als  Oberleutnant  mit
einem  Patent  vom  10.  September  1908  D.d.  in  der  Schutztruppe  angestellt.

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
Verfügung  des  Reichs-Kolonialamts  (Kommando  der  Schutztruppen)
vom  25.  November  1908.

Blümel,  Feldlazarettinspektor,  anläßlich  seiner  Versetzung  in  den  dauernden  Ruhestand  der  Charakter

als  „L  3  7.  gsi  sp  1.  4%  „

%verliehen.

A.  K.  O.  vom  30.  November  1908.
Seine  Majestät  der  Kaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  dem  Königlich  Bayerischen  Oberleutnant
  Correck  im  2.  Infanterie-Regiment  Kronprinz,  früher  in  der  Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika,
  die  Rettungsmedaille  am  Bande  zu  verleihen.

Seine  Majestät  der  Koaiser  haben  Allergnädigst  geruht,  den  nachbenannten  Offizieren  usw.
die  Erlaubnis  zur  Anlegung  der  ihnen  verliehenen  nichtpreußischen  Orden  und  Ehrenzeichen  zu

erteilen,  und  zwar:

Schutztruppe  für  Deutsch-Ostafrika:
der  goldenen  Medaille  des  Kronenordens  des  Kongostaats:

dem  Unteroffizier  Czeczatka;

Schutztruppe  für  Südwestafrika:
des  Ritterkreuzes  2.  Klasse  des  Königlich  Württembergischen  Friedrichsordens
mit  Schwertern:
den  Leutnants  Frhr.  v.  Brand  zu  Neidstein  und  Stoebe  und

dem  Oberarzt  Dr.  Haeseler;

der  Königlich  Württembergischen  silbernen  Militärverdienstmedaille:

dem  Gefreiten  Schmelzle;

des  neben  dem  Herzoglich  Braunschweigischen  Orden  Heinrichs  des  Löwen
gestifteten  Verdienstkreuzes  2.  Klasse  mit  Schwertern:

dem  Gefreiten  Niemann;
der  dem  Herzoglich  Sachsen  Ernestinischen

Hausorden  angereihten  Verdienstmedaille

in  Silber  mit  Schwertern:

dem  Gefreiten  Mahrholz.

Deutsch-Ostafrika.

Im  Schutzgebiet  neu  eingetroffen  am  17.  Oktober:
  Tierarzt  Dr.  Schellhase,  die  kommiss.
Sekretäre  Warnecke  und  Müller  und  Wegebautechniker
  Baldamus.

Die  Wiederausreise  nach  Ostafrika  hat  am  30.November
  angetreten:  Zollamtsassistent  2.  Kl.  Steiner.

Das  Schutzgebiet  haben  am  15.  November
mit  Heimatsurlaub  verlassen:  Regierungsbaumeister
Allmaras,  Meteorologe  Dr.  Castens,  kommiss.
Sekretär  Höntsch,  kommiss.  Hauptzollamtsvorsteher
Zahn,  die  Kolonialeleven  Dr.  Karstedt,  Hager,
Schiller,  Menzel  und  Bauer,  Techniker  Holfeld,
  die  Förster  Richter  und  Simon.

Mit  Heimatsurlaub  sind  in  Neapel  eingetroffen:
  am  12.  November  1908:  Hauptmann

 

 

v.  Grawert  (W.);  am  1.  Dezember  1908:  Feldwebel
  Utech,  Sanitätsfeldwebel  Steffenhagen.

kKamerun.

Im  Schutzgebiet  sind  eingetroffen  bzw.  wiedereingetroffen:
  Bezirksamtmann  Stabsarzt  Dr.
Mansfeld,  Bezirksamtmann  v.  Krosigk,  Forstassessor
  Reder,  Leiter  der  Versuchsanstalt
Dr.  Bücher,  die  Sekretäre  Neßler  und  Stein,
Vermessungstechniker  Haubold,  Geometergehilfe
Barthel,  Materialienverwalter  Wichert,  Zollassistent
  Kerber,  Stationsassistent  Klimowitz,
die  Polizeimeister  Hornke  und  Roppenbug
und  Schlosser  Antasgck.

Das  Schutzgebiet  haben  mit  Heimatsurlaub
verlassen:  Landmesser  Moldenhauer,  Maschinist
Engelke  und  Zollassistent  Dittrich.
        <pb n="1313" />
        W  1227  28

Am  9.  Dezember  traten  die  Wiederausreise
an:  Vorstand  des  Hauptmagazins  Fickel,  Gouvernements-Architekt
  Penckert,  Zimmermann
Camplair  und  Kupferschmied  Kröhne.

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  am  1.  Dezember  1908
in  Hamburg  eingetroffen:  die  Feldwebel  Kastilan,
Kühn  und  Peter,  Sanitätssergeant  Hentze
und  Büchsenmacher  Strobach.

Die  Wiederausreise  in  das  Schutzgebiet  hat
am  10.  Dezember  1908  von  Hamburg  aus  angetreten:
  Stabsarzt  Dr.  Berké.

Deutsch-Südwestafrika.

Wiedereingetroffen  ist  am  7.  August  der  Streckenaufseher
  Schulze

Eingetroffen  sind:  am  7.  September:  die  Polizeisergeanten
  Jipp,  Quellmalz,  Bandeck,  Franken,
  Gentz,  Ruhland,  Arnold,  Lauerhaß,
Ostermann,  Stein,  Behnke,  Bentzien,  Wichmann,
  Schacht,  Reymann,  Olfermann,
Bachmann,  Mehnert,  Liedtke,  Jeshe,  Neie,

Nowak,  Buttkereit  und  Wosnitza;  am
28./29.  September:  die  Polizeisergeanten  Bilewski,
  Christiansen,  Dawereit,  Epple,

Faas,  Friedrich,  Gossow,  Gruhl,  Hamrich,
Heuer,  Hennigs,  Loeschke,  Ludwig,  Paul,
Polit,  Roethke,  Saß,  Sasse,  Springborn,
Schreiber,  Schimke,  Schmidt,  Schulzig,
Stumpf,  Tetzner  und  Voelkening.

Abgereist  sind  mit  Heimatsurlaub:  am  13.  November:
  Polizeisergeant  Ollendorf;  am  14.  November:
  Schlosser  Renaud,  die  Polizeisergeanten
Ptaschek,  Kleinau  und  Hirschmüller.

 

 

Mit  Heimatsurlaub  sind  eingetroffen:  am  15.November
  in  Marseille:  Oberstabsarzt  Dr.  Weindel;
am  16.  November  in  Hamburg:  Hauptmann
Pfeffer  und  Leutnant  v.  Saldern.

Datriotische  Gaben.

Für  die  zur  Zeit  in  Südwestafrika  befindlichen
Truppen  sind  weiterhin  folgende  freiwillige  Gaben
eingegangen,  für  welche  hiermit  nochmals  der
Dank  des  Kommandos  ausgesprochen  wird:

Von  Herrn  Ernst  Marquard  in  Göttingen:
100  Mappen  Briefpapier  und  Kuverts  mit  Aufdruck:
  Ein  deutscher  Gruß  aus  Südwestafrika,
100  Liederbücher,  enthaltend  203  deutsche  Lieder,
34  Bücher  Erzählungen  (Schlacht  bei  Mukden,
Gefahrvolle  Flucht  usw.),
10  Bücher  Prologe,  Festreden  und  Lieder  zu
Kaisers  Geburtstag,
10  Bücher:  Der  fidele  Coupletsänger,
-  Des  Sängers  Lust  (9999  Lieder  und
2  10  poetische  Postkarten-Grüße),
100  Bücher:  Volkskalender  (große)  für  1909,
10  Stück  Abreißkalender  1909
10  Hefte:  Kolonie  und  Heimat  (illustriert),
je  100  Stück  Portemonnaie-Kalender  1909,
Taschenspiegel,  Taschennotizblöcke,  Taschenbleististe
  und  -zfederhalter,  Taschentrinkbecher
von  wasserdichtem  Papierstoff  und  Federhalter,
50  Schachteln  Stahlfedern  à  10  Stück,
200  Stück  illustrierte  und  Neujahrs-Postkarten,
15  Stück  Tintensteine,
10  -  Lanmpions  und  1  Pfund  Lichte  dazu,
5  Spiele  Karten  und  5  Slatblöcke  dazu,
100  Pakete  mit  je  100  Blatt  bestem  deutschen
Klosettpapier  und
12  Stück  feinste  parfümierte  Blumenseife.

 

Genn  Nichtamtlicher  Teis##e
Nachrichten  aus  den  deutschen  Schutzgebieten.

(Abdruck  der  Nachrichten  vollständig  oder  teilweise  nur  mit  Quellenangabe  gestattet.)

Kamerun.
Vom  Bau  der  Manengubabahn.

Über  den  Stand  der  Bauarbeiten  an
der  Manengubabahn  macht  ein  Bericht  vom
4.  Oktober  folgende  Angaben:

Die  Räumungsarbeiten  sind  bis  Kilometer
  108  fertig,  die  Erdarbeiten  sind  vollendet
von  Kilometer  0  bis  Kilometer  70,6.

Die  in  Arbeit  befindliche  Strecke  von  70,6
bis  83  dürfte  im  Laufe  dieses  Monats  vollendet
werden.  Diese  Strecke  ist  besetzt  mit  neun
Schächten.  Die  Schächte  bis  über  Penja  hinaus
(Kilometer  102)  sind  ebenfalls  besetzt  und  haben
mit  der  Arbeit  begonnen.

 

An  der  Brücke  über  den  Mombebach  ist  das
Montagegerüst  zum  größten  Teil  fertiggestellt.
Für  den  gewölbten  Durchlaß  bei  Kilometer  62
find  die  Fundamente  ausgehoben.

Der  Oberbau  ist  bis  Kilometer  18,1  vorgestreckt.


An  der  Fernsprechleitung,  die  bis  Kilometer
  47  hergestellt  ist,  wurde  seit  dem  letzten
Bericht  nicht  weitergearbeitet.

Neue  Hochbauten  wurden  inzwischen  nicht
hergestellt.

Im  Betrieb  befindet  sich  eine  Verbund-Tender-Lokomotive,
  eine  Lokomotive  für  den  Bauzug
  mit  Meterspur  und  eine  kleine  Lokomotive
für  Erdtransport  bei  Kilometer  73.
        <pb n="1314" />
        W  1228  2S

Die  Erdarbeiten  sind  in  befriedigender  Weise
vorgeschritten.  Die  durch  die  starken  Regengüsse
bervorgerufenen  Rutschungen  und  Abspülungen
sind  nicht  von  Belang  und  können  leicht  beseitigt
werden.  Das  Vorstrecken  des  Oberbaues  schreitet
in  befriedigender  Weise  fort.

Sxpedition  zur  Erkorschung  der  Flora  und  Fauna
Rameruns.

Von  dem  Botaniker  Ledermann,  dem  Leiter
der  Expedition  der  Kommission  für  landeskundliche
  Erforschung  der  Schutzgebiete,  ist  beim
Königlichen  Botanischen  Museum  in  Dahlem  eine
erste,  aus  etwa  siebenhundert  Nummern  bestehende
Sammlung  getrockneter  und  in  Spiritus  konservierter
  Pflanzen  eingetroffen.  Die  Sammlung
ist  vortrefflich  präpariert  und  mit  großem  Verständuis
  zusammengebracht.  Sie  umfaßt  fünfhundert
  höhere  Pflanzen  aus  dem  bisher  wenig
erforschten  südlichen  Küstengebiet  Kameruns  und
zweihundert  eben  daher  stammende  Meeresalgen,
über  die  bisher  noch  nichts  bekannt  war.  Photographien
  und  farbige,  die  beobachteten  For,
mationen  zur  Darstellung  bringende  Skizzenblätterdie
  der  Sammlung  beigegeben  sind,  machen  diese
besonders  wertvoll.

*—

Deutsch-Südwestafrika.
Von  der  Südbahn.
(Hierzu  eine  Slizze.)

Über  die  Arbeiterverhältnisse  und  die  Arbeitsleistungen
  beim  Vorbau  der  Strecke  Aus—
Keetmanshoop  wird  zur  Ergänzung  der  bisherigen
  Mitteilungen  noch  das  anliegende  Schaubild
  gegeben,  das  in  gleicher  Weise  wie  das
seinerzeit  („Deutsches  Kol.  Bl.“  1907,  S.  890/91)
für  die  Vorstrecke  veröffentlichte  den  Bauverlauf
veranschaulicht.  .

Morengas  Ende.“)

Der  Friede  von  Ukamas  vom  23.  Dezember
1906  sollte  dem  Schutzgebiet  noch  nicht  endgültig
die  ersehnte  Ruhe  bringen.  Noch  lebten  Simon
Kopper  und  Morenga.  Während  jener,  in  der
Kalahari  fast  unerreichbar,  eine  beständige  Gefahr

*)  Aus  der  socben  erschienenen  Lieferung  des
Verkes:  Die  Kämpfe  der  deutschen  Truppen  in
Südwestafrika.  Auf  Grund  amtlichen  Materials
bearbeitet  von  der  Kriegsgeschichtlichen  Abteilung  !  des
Großen  Generalseabes.  Berlin  1908.  Verlag  von
CE.  S.  Mittler  &amp;amp;  So.  eniai  Lofbuchhandlung.  Kochstraße

  68.71.  Preis

Das  neueste  Heft.  Frruer  (bereits.  früher  gewürdigten)
amtlichen  Geschichte  des  südafrikanischen  Feld  zugs  enthält
  zwei  besonders  bedemsame  Kapitel:

 

für  die  Sicherheit  des  Grenzgebietes  bildete,  hatte
sich  Morenga  nach  seiner  Niederlage  auf  englischem
Gebiete  bei  Van  Rooispley  am  4.  Mai  1906
mit  wenigen  unbewaffneten  Getreuen  vor  seinen
Verfolgern  gerettet.  Nachdem  er  sich  der  Kap-Polizei
  gestellt,  wurde  er  zwar  zunächst  nach
Upington  und  dann  ins  Regierungsgefängnis  Tokai
bei  Kapstadt  gebracht,  für  immer  unschädlich  gemacht
  war  er  jedoch  damit  noch  nicht.

Als  mit  dem  31.  März  1907  der  Kriegszustand
  im  deutschen  Schutzgebiet  aufgehoben
wurde,  fiel  für  die  Kap-Regierung  der  zwingende
Grund  fort,  Morenga  länger  in  Haft  zu  halten.
Jedoch  wurde  der  deutschen  Regierung  seine  weitere
polizeiliche  Beaussichtigung  so  lange  zugesagt,  bis
er  mit  ihr  förmlich  Frieden  geschlossen  habe.

Es  kam  in  dieser  Sachlage  darauf  an,  Morenga
möglichst  ohne  Waffengewalt  zu  gewinnen.  Noch
vor  seiner  Freilassung  aus  der  britischen  Haft
wurde  ihm  daher  am  8.  Juni  durch  den  deutschen
Generalkonsul  in  Kapstadt  mitgeteilt,  daß  der  Ende
Dezember  1906  mit  den  Bondelzwarts  geschlossene
Friede  auch  für  ihn  Gültigkeit  haben  sollte,  sofern
er  in  friedlicher  Absicht  in  das  deutsche  Schutzgebiet
  zurückkehre.  Er  möge  sich  nach  Heirachabis
begeben,  um  mit  dem  dort  stationierten  Offizier
der  Schutztruppe  das  Nähere  wegen  seiner  lbergabe
  zu  verabreden.  Da  Morenga  seine  persönliche
  Sicherheit  noch  nicht  genügend  gewährleistet
schien,  wurde  ihm  ein  Freipaß  in  Aussicht  gestellt,
gleichzeitig  jedoch  die  ernste  Warnung  vor  einem
etwaigen  Versuche  zu  heimlicher  Rückkehr  auf
deutsches  Gebiet  ausgesprochen.  Morenga,  von
diesen  Eröffnungen  äußerlich  offenbar  angenehm
berührt,  antwortete  gleichwohl  in  ausweichendem
Sinne,  er  wolle  sich  zunächst  nach  Upington  begeben
  und  mit  seiner  Familie  und  seinen  in  der
Kap-Kolonie  befindlichen  Anhängern  die  Sache
besprechen.  Die  Kap-Regierung  teilte  ihm.  darauf
mit,  daß  er  in  diesem  Falle  weiter  unter  ihrer
polizeilichen  Aufsicht  gehalten  werde  und  sich  zunächst
  bei  den  Residenten  in  Prieska  und  Upington
melden  solle.  Ohne  vorherige  Benachrichtigung
der  deutschen  Behörden  dürfe  er  deutsch-südwestafrikanisches
  Gebiet  nicht  betreten.

Mitte  Juni  begab  sich  Morenga  infolgedessen
über  Prieska  nach  Upington.  Im  Juli  gelang  es
ihm,  sich  der  Kontrolle  der  Kap-Behörden  zu  entgang

  Morengas!  und  den  Zug  des  Hauptmanns
v.  Erckert  gegen  Simon  Kopper  in  die  Kalahari.
Aus  beiden  Abschnitten  geben  wir  in  dieser  und  in  der
nächsten  Nummer  des  „Kol.  Bl.“  den  wesentlichen  Inhalt
wieder.  Der  Ertrag  des  ganzen  Werkes  ist  bekanntlich
für  den  Invalidenfonds  der  Afrikakrieger  bestimmt.
  Wir  können  nur  den  Wunsch  aussprechen,  daß
das  hervorragende  Buch,  das  auf  jeder  Seite  ein  leuchtendes
  Bild  soldarischer  Zähigkeit  und  Tatkraft  gibt,
noch  viel  größere  Verbreitung  im  deutschen  Hause

den  Unter=  finden  möge.
        <pb n="1315" />
        :  D  Kolonialblatt.
u:  Deutsches  Kolonialbla  Bahnbau  Aus—Keetmanshoop.

Altbeirxerverliãlbniooe  Acbeiboleiobungen-1000



 

*)  Mit  Einschluß  der  beim  Vorbau  tätigen  Mannschaften  der  Eisenbahnbaukompagnie  sowie  mit  Einschluß  der  Kranken.

“#  Mit  Einschluß  der  Kranken.
Verlag  der  Königlichen  Hofbuchhandlung  von  E.  S.  Mittler  ##  Sohn,  Berlin  3W..
        <pb n="1316" />
        <pb n="1317" />
        W  1229

ziehen.  Er  wechselte  mehrfach  seinen  Aufenthaltsort,
  erhielt  einigen  Zulauf  durch  Bondels,  die
sich  noch  im  englischen  Gebiet  aufhielten,  sowie
durch  eine  Anzahl  Kaffern  und  wurde  auch  mit
Gewehren  versehen.  Ende  Juli  soll  sich  sein
Anhang  bereits  auf  fast  50  Köpfe  belaufen  haben.
Anfang  August  wurde  seine  Spur  im  deutschenglischen
  Grenzgebiet  in  der  Gegend  ästlich
Blydeverwacht  festgestellt.  Er  hatte  damit  offenkundig
  seine  Unzuverlässigkeit  bewiesen.  Üübertriebene
  Gerüchte  über  seine  bedrohliche  Nähe
und  die  Größe  seines  Anhangs  riefen  in  den
Kreisen  der  Farmer  sogleich  eine  lebhafte  Beunruhigung
  hervor.

Die  Spannung  der  Lage  wuchs,  als  dem
Unterstaatssekretär  v.  Lindequist,  der  bis  zum
Eintreffen  des  neuernannten  Gouverneurs  v.  Schuckmann
  die  Gouvernementsgeschäfte  wahrnahm,  von
der  Kap-Regierung  die  mit  Bestimmtheit  abgegebene
  Meldung  eines  Inspektors  der  englischen
Grenzpolizei  übermittelt  wurde,  Morenga  habe
mit  400  Anhängern,  von  denen  150  mit  Henry-Martiny-Gewehren
  bewaffnet  seien,  die  deutsche
Grenze  bei  Orlogskloof")  bereits  überschritten.

Die  Morenga-Gefahr  tauchte  insofern  in  einem
für  die  Deutschen  höchst  ungünstigen  Augenblicke
auf,  als  gerade  die  Heimsendungstransporte  zur
Verringerung  der  Schutztruppe  in  Fluß  gebracht
waren.  Da  Ersatztransporte  nur  in  geringem
Umfange  eingetroffen  waren,  die  zur  Heimkehr
bestimmten  Mannschaften  jedoch  ihre  Truppenteile
großenteils  schon  verlassen  hatten,  so  waren  deren
Gefechtsstärken  zur  Zeit  stark  verringert.  Auch
die  gerade  in  Kamerun  ausgebrochenen  Unruhen
drohten  der  Schutztruppe  in  Südwestafrika  Kräfte
zu  entziehen.  Schon  war  zum  eventuellen  Abtransport
  dorthin  die  Aufstellung  je  einer  Kompagnie
  in  Lüderitzbucht  und  Swakopmund  angeordnet
  worden.  Konnte  einem  Einbruche  des
gefährlichen  Bandenführers  in  deutsches  Gebiet
nicht  von  vornherein  mit  hinreichenden  Kräfsten
begegnet  werden,  gelang  es  ihm  vielmehr,  gleich
anfangs  einen  ersten  glücklichen  Schlag  zu  führen,
so  war  zu  befürchten,  daß,  durch  sein  Kriegsglück
ermutigt,  auch  die  Hottentotten  im  Schutzgebiete
aufs  neue  zu  den  Waffen  griffen  und  die  soeben
erloschene  Kriegsfackel  im  ganzen  Lande  wieder
entzündeten.  War  doch  auch  der  letzte  Aufstand
der  Bondelzwarts  im  Juni  1904  mit  durch  seine
Rückkehr  vom  britischen  Gebiet  hervorgerufen

worden.  Schon  sagten  Kundschafternachrichten,
daß  er  mit  dem  Bondels-Kapitän  Johannes
Christian,  der  erst  unlängst  Frieden  geschlossen

hatte,  in  Warmbad  in  Verbindung  getreten  sei
und  daß  auch  von  Simon  Kopper  aus  der  Kalahari
  Boten  bei  ihm  eingetroffen  seien.  Welch

*)  Orlogskloof  gleich  Gamsib-Kluft.

 

schwere  Nachteile  und  Opfer  an  Menschenleben
und  Geld  dem  Reiche  und  Schutzgebiete  erwachsen
mußten,  wenn  der  so  teuer  erkaufte  Friede  ernent
gestört  wurde,  lag  auf  der  Hand.

Diese  Erwägungen  erheischten  mit  gebieterischer
Notwendigkeit  Maßnahmen,  die  es  möglich  machten,
die  drohende  Gefahr  im  Keim  zu  ersticken.  Dem
Gegner  mußten  von  vornherein  so  überlegene
Kräfte  entgegengestellt  perden,  daß  selbst  in  Rücksicht
  auf  das  klüftereiche  überaus  schwierige  Gelände
  des  Oranje-Gebirges  und  auf  die  geschickte
Kriegführung  des  erfahrenen  Räubers  ein  Erfolg
mit  Sicherheit  zu  erhoffen  war.

Unterstaatssekretär  v.  Lindequist  beantragte
daher  zunächst  am  10.  August  in  Übereinstimmung
mit  dem  Kommandeur  der  Schutztruppe,  Oberstleutnant
  v.  Estorff,  beim  Reichs-Kolonialamt  die
Einstellung  der  Heimsendungstransporte,  um  dadurch
  die  Truppen  wieder  auf  hinreichende  Gefechtsstärke
  zu  bringen.  Diesem  Ansuchen  wurde  sofort
Folge  gegeben.  Es  befanden  sich  daher  Anfang
September  rund  6300  Mann  im  Schutzgebiet.

Von  Bedeutung  für  den  voraussichtlichen  Gang
der  Begebenheiten  mußte  das  Verhalten  der
britischen  Behörden  werden.  Die  Kap-Regierung
zeigte  sich  sogleich  bereit,  alles,  was  in  ihren
Kräften  stand,  zur  Verhütung  eines  neuen  Eingeborenenaufstandes
  zu  tun.  Zweifellos  war  sie
sich  darüber  klar,  daß  Morenga,  „der  Napoleon
der  Schwarzen“,  wie  er  genannt  wurde,  ganz
der  Mann  war,  eine  allgemeine  Erhebung  der
Schwarzen  in  Südafrika  hervorzurufen.  Da  er
ungeachtet  der  ihm  erteilten  Warnung  anscheinend
heimlich  deutsches  Gebiet  betreten  hatte,  so  wurde
dem  deutschen  Gouvernement  mitgeteilt,  daß  er
sein  Asylrecht  in  der  Kap-Kolonie  verscherzt  habe.
Der  Magistrat  in  Upington  erhielt  gleichzeitig  die
Weisung,  alle  verfügbaren  Polizeikräfte  an  die
Grenze  zu  senden,  um  Morenga,  falls  er  britisches
Gebiet  betrete,  zu  verhaften  oder  ins  deutsche
Gebiet  zurückzutreiben.  Die  kapländische  Grenzpolizei
  wurde  Mitte  August  um  4  Offiziere,
50  Polizisten  auf  etwa  120  Köpfe  verstärkt.

Der  Kommandeur  der  Schutztruppe,  Oberstleutnant
  v.  Estorff,  nahm  sofort  eine  engere  Versammlung
  aller  gegen  Morenga  verfügbar  gemachten
  Kräfte  nach  der  Südostecke  des  Schutzgebietes
  vor.  Vom  18.  August  an  standen  in
der  Linie  Udabis  —  Ukamas  drei  Kompagnien,
ein  Zug  Gebirgsartillerie  und  ein  Zug  Maschinengewehre
  mit  Posten  in  Stolzenfels,  Blydeverwacht
und  Dawignab  unter  dem  Befehl  des  Hauptmanus
Ritter  dem  Feinde  gegenüber.  Von  den  Truppen
des  Südbezirks  wurden  ferner  fünf  Kompagnien,
eine  Feldbatterie,  drei  Züge  Gebirgsartillerie  und
zwei  Züge  Maschinengewehre  sowie  die  Kamerun=Kompagnie
  Rausch  im  Raum  Hasuur—  Keetmannshoop—Warmbad
  bis  Anfang  September  ver-
        <pb n="1318" />
        GW  1230  20

sammelt;  nur  eine  Kompagnie  blieb  in  Rietmont
zurück.  Aus  dem  Nordbezirk  trafen  Anfang  September
  als  Reserven  drei  Kompagnien  unter
Major  Flügge  von  Windhuk  in  und  bei  Gibeon
ein,  eine  ihnen  beigegebene  Batterie  übernahm
die  Sicherung  der  durch  Simon  Kopper-Leute  gefährdeten
  Etapp

Da  sich  Gerüchte  vom  Wiederaufstande  der  Hereros
wie  ein  Lauffeuer  im  ganzen  Lande  verbreiteten
und  die  Bevölkerung  ohne  starken  militärischen
Schutz  sich  der  Willkür  der  Eingeborenen  preisgegeben
  glaubte,  so  mußte  eine  zweite,  ursprünglich
  auch  für  den  Süden  bestimmte  Batterie  in
der  Gegend  von  Windhuk  zurückbleiben.  Auch
wurde  in  Okahandja  und  Windhuk  je  eine  Kompagnie
  aus  den  zurückgehaltenen  Heimsendungsmannschaften
  der  Nordtruppen  und  den  bisher
eingetroffenen  Ersatzmannschaften  gebildet,  so  daß
beide  Orte  militärisch  wieder  stark  besetzt  waren.
Simon  Kopper  gegenüber  blieben  im  Raume
Aminuis  —Hoachanas  —  Rietmont  —  Kowes  vier
Kompagnien,  ein  Zug  Maschinengewehre  und  ein
Zug  Gebirgsartillerie  unter  Hauptmann  v.  Erckert
verfügbar.

Da  die  bisherigen  Kriegserfahrungen  zur  Genüge
  gezeigt  hatten,  daß  der  Feind  seine  Haupterfolge
  durch  das  Abschießen  von  Patrouillen  erzielte,
  so  beabsichtigte  Oberstleutnant  v.  Estorff,
die  Erkundungen  vorzugsweise  durch  Kundschafter
ausführen  zu  lassen.  Der  entscheidende  Schlag
gegen  Morenga  sollte  erst  dann  geführt  werden,
wenn  ausreichende  Kräfte  versammelt  und  das
Zusammenwirken  mit  der  Kap-Polizei  verbürgt
waren.  Der  Versuch,  den  gewandten  und  beweglichen
  Gegner  einzukesseln,  versprach  in  dem
unendlich  klüftereichen  Gebirgsgelände  kaum  einen
sicheren  Erfolg.  Estorff  gedachte  daher,  ihn  durch
eine  ununterbrochene  Verfolgung  mürbe  zu  machen
und  zur  Unterwerfung  zu  zwingen.  Zu  diesem
Zwecke  sollten  Verfolgungsabteilungen  mit  tiefer
Gliederung  aufgestellt  werden,  die  durch  gegenseitige
  Ablösung  die  Verfolgung  dauernd  bis  zum
Enderfolge  in  Fluß  zu  erhalten  hatten.  Von
Vorteil  war  dabei  der  Umstand,  daß  der  Bau
der  Eisenbahn  Kubub—  Keetmanshoop  schon  über
Kuibis  hinaus  in  gutem  Fortschreiten  begriffen
war,  und  ferner,  daß  auf  der  Straße  Keetmanshoop—Warmbad,
  die  früher  eine  95  km  lange
Durststrecke  enthalten  hatte  und  daher  für  die
Truppenversorgung  von  Norden  her  nicht  in
Frage  kommen  konnte,  jetzt  an  zwei  vom  Landrat
v.  Uslar  bezeichneten  Stellen  reichlich  Wasser  erbohrt
  war.

Zunächst  galt  es,  dem  Räuber  ein  Eindringen
in  das  deutsche  Gebiet  zu  verwehren.  Der  Befehlshaber
  der  Truppen  des  Südbezirks,  Major
Beerecke,  erteilte  schon  am  16.  August  dem  Haupt- 



 

mann  Ritter  folgende  Weisung:  „Ihre  Aufgabe
ist  für  jetzt:  1.  einen  Durchbruch  Morengas  auf
die  Karras=  oder  Oranje-Berge  zu  verhindern,
2.  zu  verhüten,  daß  dieser  in  Besitz  von  Vieh,
besonders  von  Pferden,  Waffen  und  Munition
kommt.  Der  erste  Schlag  gegen  ihn  muß  mit
entscheidender  Überlegenheit  geführt  werden,  daher
nicht  übereilen."“

Die  Farmer  wurden  gewarnt  und  brachten
ihr  Vieh  großenteils  in  die  Nähe  der  von  den
Truppen  besetzten  Posten  in  Sicherheit.  Auf
Morengas  Kopf  wurden  vom  Gouverneur  20  000
Mark  gesetzt.

Es  kam  nunmehr  darauf  an,  Morengas  Aufenthaltsort
  mit  Sicherheit  festzustellen.  Am
17.  August  ergaben  Erkundungen,  daß  er  die
Linie  Stolzenfels  —  Nakab  —Ukamas  noch  nicht
überschritten  hatte.  Privatnachrichten  aus  Kapstadt
besagten,  daß  er  mit  nur  50  Mann  bei  Nakab,
30  km  nördlich  des  Oranje-Flusses,  unmittelbar
an  der  englischen  Grenze  sitze.  Doch  schon  am
20.  August  wurde  diese  Angabe  dahin  berichtigt,
daß  er  sich  nach  wie  vor  in  der  Gamsib-Kluft
(ob  auf  deutschem  oder  englischem  Gebiet,  blieb
fraglich)  aufhielte  und  die  Feindseligkeiten  noch
nicht  eröffnet  habe.  Seine  Anhängerzahl  wurde
entgegen  den  früheren  Mitteilungen  der  Kap-Regierung
  nach  mehrfachen  Meldungen  auf  nur
50  Köpfe  geschätzt.  Demnach  gebot  Hauptmann
Ritter  schon  jetzt  über  wesentlich  überlegene  Kräfte.
Er  erhielt  daher  freie  Hand.  Auf  seinen  Vorschlag
erfolgte  am  21.  August  vom  stellvertretenden
Gouverneur  zunächst  eine  Anfrage  an  den  als
Unterhändler  vielfach  bewährten  Pater  Malinowski,
ob  er  bereit  sei,  Morenga  gegen  Zusicherung  seines
Lebens  zur  Unterwerfung  zu  bewegen.  Malinowski
schien  diese  Grundlage  für  eine  Verhandlung  nicht
ausreichend.  An  demselben  Tage  ergab  eine  Erkundung,
  daß  die  Gamsib-Kluft  auf  deutscher
Seite  frei  vom  Feinde  war.  Morenga  schien
nahe  der  Grenze  auf  englischem  Gebiet  zu  sitzen,
entweder  noch  in  der  Gamsib-Kluft  oder,  wie
Nachrichten  der  Kap-Polizei  sagten,  in  der  ebenso
unzugänglichen  Gegend  der  Einmündung  des
Back-Reviers  in  den  Oranje.  Mit  Vieh  und
Geld  sollte  er  reichlich  versehen  sein.  Die  Zahl
seiner  Anhänger,  einschließlich  Weiber  und  Kinder,
wurde  jetzt  auf  etwa  300  angegeben.  Hauptmann
Ritter  beabsichtigte  deshalb,  am  22.  August  nachmittags
  mit  der  3.  Kompagnie  und  dem  Zug
Gebirgsartillerie  von  Ukamas  nach  der  Gamsfib-Kluft
  zu  rücken  und  diese  zu  besetzen,  nahm  jedoch
von  seinem  Vorhaben  zunächst  noch  Abstand,  als
sich  herausstellte,  daß  an  der  Grenze  bei  Nakab
noch  viel  Farmervieh  sich  befand,  das  leicht  eine
Beute  des  beweglichen  Feindes  werden  konnte.

Ein  weiterer  Aufschub  der  Verfolgung  wurde
        <pb n="1319" />
        W  1231  0

dann  mit  Rücksicht  auf  ein  einheitliches  Zusammenwirken
  mit  der  Kap-Polizei  erforderlich.  Die
Kap-Regierung  hatte  sich  damit  einverstanden  erklärt,
  daß  ein  deutscher  Offizier  zur  britischen
Polizei  entsandt  wurde,  um  ein  gemeinsames
Operieren  zu  gewährleisten  und  die  Verbindung
zwischen  den  beiderseitigen  Streitkräften  sicherzustellen.
  Am  26.  August  begab  sich  daher  der
Generalstabsoffizier,  Hauptmann  v.  dem  Hagen,
von  Windhuk  über  Swakopmund  zunächst  nach
Kapstadt,  um  dort  dem  Ministerium  und  dem
Chef  der  Cape  Mounted  Police  (C.  M.  P.)  bie
Wünsche  und  Pläne  des  deutschen  Truppenkommandeurs
  mitzuteilen  und  dann  dem  an  der
Kap-Grenze  befehligenden  britischen  Polizeioffizier
beigegeben  zu  werden.  Bis  zu  seinem  Eintreffen
sollte  ihn  der  in  Ukamas  befindliche  Oberleutnant
v.  Hanenfeldt  in  Upington  vertreten.

Am  24.  August  teilte  die  Kap-Regierung  dem
Gouvernement  mit,  daß  Morenga  auf  englischem
Gebiet  bei  Back-Reviermund  plündere.  Tags
darauf  sagten  Nachrichten  von  Kundschaftern  und
englischen  Hottentotten,  daß  Morris,  der  frühere
Großmann  der  Bondels,  der  Ende  1906  auf
englisches  Gebiet  übergetreten  war,  mit  einigen
Anhängern  und  37  Pferden  zu  Morenga  gestoßen
und  dieser  von  Back-Reviermund  wieder  in  die
Berge  gezogen  sei.

Am  27.  August  traf  Oberleutnant  v.  Hanenfeldt
  in  Upington  bei  dem  neuernannten  Befehlshaber
  der  dortigen  Grenzpolizei,  Major  Elliot,
ein.  Nach  wie  vor  hielt  diese  an  der  Richtigkeit
ihrer  ersten  Angaben  über  Morengas  Stärkeverhältnisse
  fest.  Eine  Offizierpatrouille  wollte
250  Gewehre  „selbst  gesehen“  haben.  Major
Elliot  hoffte,  bis  Anfang  September  etwa  100  Mann
verfügbar  zu  machen,  und  wollte  bis  dahin  von
Upington  aus  eine  Erkundung  durch  Patrouillen
in  die  Gegend  von  Aries  ausführen  lassen.
Oberleutnant  v.  Hanenfeldt  vereinbarte  mit  ihm,
daß  in  den  ersten  Tagen  des  September  das
gemeinsame  Vorgehen  der  Deutschen  und  Engländer
  gegen  Morenga  beginnen  sollte.  Den
deutschen  Truppen  wurde  freigestellt,  die  Grenze
jederzeit  bis  zu  sieben  Meilen,  in  Berührung  mit
dem  Feinde  auch  auf  weitere  Strecken,  zu  überschreiten.
  Zur  Erleichterung  der  Verbindung  sollte
eine  deutsche  Heliographenlinie  von  Ukamas  nach
Nakab  eingerichtet  werden,  wo  sie  Anschluß  an
die  von  der  englischen  Polizei  besetzte  Linie
Nakab—Upington  zu  gewinnen  hatte.“)

Bevor  jedoch  die  einheitlichen  Bewegungen

 

*)  Diese  Signalverbindung  hat  nicht  genügend
funktioniert,  woran  die  geringe  Besetzung  der  Stationen
auf  englischer  Seite  mit  nur  je  einem  Polizisten  und
die  in  jener  Zeit  herrschenden  starken  Sandstürme  schuld
gewesen  zu  sein  scheinen.

 

der  deutschen  und  englischen  Truppen  in  Fluß
kamen,  trat  eine  Wendung  der  Lage  ein.  Der
größte  Teil  der  bei  Morenga  befindlichen  Bondels,
denen  die  Absicht  des  gemeinsamen  Handelns
beider  Gegner  nicht  verborgen  geblieben  war,  sah
nunmehr  die  Nutzlosigkeit  eines  weiteren  bewaffneten
  Widerstandes  ein  und  bat  am  29.  August
durch  nach  Warmbad  gesandte  Boten  den  Gouverneur
  um  Aufnahme  in  das  am  23.  Dezember
1906  mit  Johannes  Christian  geschlossene  Abkommen.
  Es  erschien  in  Rücksicht  auf  die  Haltung
der  in  den  Lokationen  befindlichen  Bondels  ratsam,
die  angebotene  Unterwerfung  anzunehmen.  Denn
wenn  diese  auch  bisher  ruhig  geblieben  waren
und  insbesondere  an  der  Vertragstreue  des  Kapitäns
  nicht  zu  zweifeln  war,  so  lag  es  doch  auf
der  Hand,  daß  durch  den  Ubertritt  der  bisherigen
Gefolgschaft  Morengas  für  die  fernere  friedliche
Haltung  des  Stammes  eine  erhöhte  Bürgschaft
gegeben  war.

Der  inzwischen  im  Schutzgebiet  eingetroffene
Gouverneur  v.  Schuckmann  erklärte  sich  daher  bereit,
die  Unterwerfung  der  bei  Morenga  befindlichen
Bondels  im  wesentlichen  unter  den  Bedingungen
des  Friedens  von  Ukamas  nur  unter  Gewährung
von  weniger  Kleinvieh  anzunehmen.  Morenga
selbst  wurden  keine  Zusicherungen  gemacht,  ihm
nur  nahe  gelegt,  der  deutschen  Regierung  seine
Bitten  durch  Vermittlung  des  Kapitäns  zu  unterbreiten.
  Am  31.  August  wurden  dementsprechend
Boten  mit  einem  Briefe  Johannes  Christians  in
Morengas  Lager  entsandt.  Sie  trafen  diesen  erst
nach  einigen  Tagen  in  der  Gamsib-Kluft  an.  Auf
die  Botschaft  des  Kapitäns  hin  erklärten  sich
sämtliche  dort  befindlichen  Bondels  zur  Unterwerfung
  bereit,  obwohl  Morenga  sich  alle  Mühe
gab,  sie  in  seiner  Gefolgschaft  zu  erhalten.
Schließlich  beauftragte  er  selbst  die  Boten,  die
deutsche  Regierung  auch  für  ihn  um  die  Aufnahme
in  das  Bondels-Abkommen  zu  bitten.

So  stellten  sich  am  8.  September  in  Ukamas
42  Männer,  meist  junge  und  kräftige  Gestalten,
mit  97  Weibern  und  Kindern  und  140  Stück
Kleinvieh.  Sie  brachten  jedoch  nur  ein  Gewehr
Modell  71  mit.  Die  Leute  wurden  über  Heirachabis
nach  Warmbad  gebracht.  Nach  Aussage  der
Boten  befanden  sich  bei  Morenga  jetzt  nur  noch
zehn  Kaffern  mit  acht  Gewehren.  War  zwar  die
Aussicht,  seiner  in  der  Gamsib-Kluft  habhaft  zu
werden,  dadurch  nicht  größer  geworden,  so  schien
doch  die  von  ihm  drohende  Gefahr  jetzt  so  erheblich
  gemindert,  daß  Oberstleutnant  v.  Estorff
den  Zeitpunkt  für  gekommen  hielt,  die  unterbrochenen
  Heimsendungstransporte  wieder  in  Fluß
zu  bringen.

Auf  Morengas  Bitte  um  Aufnahme  in  das
Bondels-Abkommen  ermächtigte  der  Gouverneur
        <pb n="1320" />
        G  1232  20

den  Kommandeur  des  Südbezirks,  Major  Baerecke,
am  9.  September,  Morenga  für  Unterhandlungen
freies  Geleit  zu  gewähren  und  ihm  demnächst  für
den  Fall  seiner  Unterwerfung  Straflosigkeit  für
seine  im  Kriege  begangenen  Straftaten  und  Ansiedlung
  im  Lande  zuzusichern.  Major  Baerecke
bediente  sich  zur  Übermittlung  der  ersten  Nachricht
an  Morenga  der  Mitwirkung  des  Paters  Malinowski,
  der,  mit  eitiem  Briefe  des  Kapitäns
Johannes  Christian  und  einem  Freibrief  für
Morenga  versehen,  in  Begleitung  von  drei  Großleuten
  der  Bondels  am  Morgen  des  14.  September
  am  Eingang  in  die  Gamsib-Kluft  eintraf.
Hier  wartete  er,  während  die  Boten  in  die  Kluft
vorgingen.  Es  stellte  sich  jedoch  am  15.  September
  heraus,  daß  Morenga,  nach  den  hinterlassenen
  Spuren  zu  urteilen,  seit  etwa  sechs  Tagen
fortgezogen  war,  anscheinend  zunächst  in  deutsches
Gebiet,  dann  aber  in  weitem  Bogen  zurück  ins
englische  in  der  Richtung  auf  Back-Reviermund.
Ohne  englischen  Paß  wagten  die  Boten  angesichts
der  Patronillengänge  der  Kap-Polizei  nicht  die
Grenze  zu  überschreiten.  Erst  am  17.  wurden
sie,  mit  einem  englischen  Paß  versehen,  von
Ukamas  erneut  auf  die  Suche  nach  Morenga  geschickt,
  kehrten  jedoch  am  23.  mit  der  Nachricht
zurück,  daß  er  weit  ins  Englische  entwichen  sei.
Inzwischen  aber  haätte  den  unstäten  Flüchtling
auf  britischem  Boden  sein  Schicksal  erreicht.
Seine  Bitte  um  Aufnahme  in  das  Bondels-Abkommen
  war  auch  diesmal  nicht  ernsthaft  gemeint
  gewesen.  Anscheinend  aufgescheucht  durch
das  Herannahen  einer  von  Major  Elliot  entsandten
  englischen  Patrouille  unter  Leutnant
Currie,  hatte  er  seinen  Schlupfwinkel  verlassen.
Wohin  er  sich  gewandt  hatte,  konnte  zunächst
nicht  festgestellt  werden:  Major  Elliot  war  mit
etwa  120  Mann  in  der  ersten  Woche  des  September
  von  Upington  nach  Longklip,  halbwegs
zwischen  Ukamas  und  Unpington,  gerückt  Am
13.  September  traf  dort  Hauptmann  v.  dem  Hagen
bei  ihm  ein.  Da  Elliot  inzwischen  Kenntnis  von
Morengas  Bitte  um  Aufnahme  in  das  Bondels-Abkommen
  erhalten  hatte,  enthielt  er  sich  zunächst
einer  weiteren  Verfolgung  und  marschierte  wegen
der  schlechten  Wasserverhältnisse  bei  Longklip  am
14.  September  nach  Zwartmodder.  Am  17.  September
  traf  die  Patrouille  des  Leutnants  Currie
10  km  westlich  von  Longklip  auf  Morenga.  Es
kam  zu  einer  Unterredung,  in  der  Morenga
äußerte,  er  wolle  unter  keinen  Umständen  mit
den  Deutschen  Frieden  schließen;  dagegen  bitte
er  um  eine  Aussprache  mit  Major  Elliot  bei
Longklip  am  Vormittage  des  18.  Dieser  sowohl
wie  Hauptmann  v.  dem  Hagen,  durch  die  bisherigen
  Erfahrungen  mit  der  Handlungsweise  des
schlauen  und  unzuverlässigen  Bandenführers  hin- 



länglich  vertraut,  durchschauten  sofort  seine  Absicht,
  durch  Vorspiegelung  von  friedlichen  Verhandlungen
  nur  Zeit  zum  Entkommen  zu  gewinnen.
Elliot  entschloß  sich  daher,  für  alle  Fälle  noch  in
derselben  Nacht  mit  der  ganzen  Truppe  nach
Longklip  zu  marschieren.  Um  6  Uhr  vormittags
traf  er  von  Zwartmodder  in  Longklip  ein.  Gegen
8  Uhr  vormittags  ritt  Leutnant  Currie  nach  der
etwa  8  km  entfernten  Stelle,  wo  Morenga  sitzen
sollte,  um  ihn  zu  holen.  Mittags  kehrte  er  unverrichtetersache
  zurück.  Morenga  war  wiederum
entwischt,  nach  den  Spuren  zu  urteilen  in  der
Richtung  nach  der  deutschen  Grenze.  Damit  war
die  Sachlage  geklärt.  Es  gab  nur  noch  die  Entscheidung
  durch  die  Waffen.

Major  Elliot  befahl  sofort  die  Aufnahme  der
Verfolgung,  zunächst  durch  einen  Zug,  bis  die
Abzugsrichtung  des  Feindes  genügend  festgestellt
war.  Bereits  um  2½  Uhr  nachmittags  brach
Leutnant  Mander  mit  etwa  30  Mann  auf.  Am
Mittag  des  19.  lief  die  erste  Meldung  Manders
in  Longklip  ein.  Sie  war  am  Morgen  aus  Gous
im  Molopo-Revier  abgesandt  und  besagte,  daß
Morengas  Spur  erst  in  der  Richtung  nach  der
deutschen  Grenze  und  dann  im  weiten  Bogen
nach  Norden  und  zwischen  Zwartmodder  und
Longklip  über  Gous  nach  Osten  auf  Upington
führe.  Morenga  sollte  nur  einen  kurzen  Vorsprung
  vor  der  Patronille  haben.

Major  Elliot  brach  mit  seinen  Hauptkräften
von  Longklip  auf,  erreichte  um  5⅛  Uhr  nachmittags
  Gous  und  blieb  dort  eine  Stunde  zum
Tränken  der  Tiere.  Nach  weiterem  zweistündigen
Marsch  wurde  an  der  großen  Pad  Zwartmodder
—  Upington,  etwa  eine  Stunde  westlich  Koegoekub,
bis  Mitternacht  gerastet.  Noch  immer  führte  die
frische  Spur  des  Feindes  nach  Osten  auf  Upington,
bis  sie  bald  hinter  Koegoekub  plötzlich  scharf  nach
Norden  abbog.

„Nun  war  es  kein  Zweifel  mehr,“  schreibt
Hauptmann  v.  dem  Hagen  in  seinem  Bericht,
„daß  Morenga  nicht  etwa  nach  Upington  gehen
wollte,  sondern  durch  die  Kalahari  zu  Simon
Kopper.  Der  schlaue  Fuchs  rechnete  damit,  daß
wohl  wenige  Menschen,  wie  er  mit  seiner  Bande,
etwa  30  Köpfe,  durch  die  wasserlose  Kalahari
ziehen  und  sich  von  Tsamas  nähren  könnten,  daß
aber  Truppen  mit  Tieren  sich  scheuen  würden,  die
Verfolgung  in  die  Kalahari  aufzunehmen.  Aber
wie  er  sich  im  Mai  1906  bei  der  Verfolgung
durch  die  Abteilung  Bech  mit  dem  Übertritt  auf
englisches  Gebiet  verrechnet  hatte,  so  sollte  ihm
auch  die  Zuflucht  in  die  Kalahari  nichts  nutzen.“

Major  Elliot  war  sich  darüber  klar,  daß  in
dieser  Lage  nur  eine  rücksichtslose,  ununterbrochene
Verfolgung  zum  Ziele  führen  konnte.  Gelang  es
nicht,  Morenga  noch  im  Laufe  des  20.  September
        <pb n="1321" />
        W  1233  eO

einzuholen  und  zu  stellen,  dann  nahm  ihn  die
schützende  Wildnis  auf.  Der  Wassermangel  zwang
den  Verfolger,  von  seiner  frischen  Spur  abzulassen
und  Kehrt  zu  machen.  Dieses  Bewußtsein  lieh
dem  Führer  und  seiner  Truppe  während  der
folgenden  14  Stunden  bei  fast  ununterbrochener
Vorwärtsbewegung  eine  außerordentliche  Kraft
und  Ausdauer  im  Ertragen  von  Anstrengungen.
Ein  Glück  war  es,  daß  das  Pferdematerial  vorzüglich
  war.  Der  Lohn  der  rastlosen  Verfolgung
blieb  nicht  aus.

Von  Mitternacht  bis  2  Uhr  nachmittags  wurde
der  Marsch  am  20.  mit  nur  anderthalbstündiger
Pause  trotz  großer  Hitze  fortgesetzt.  Morengas
Spur  führte  von  Koegoekub  zunächst  nach  Norden,
dann  nach  Nordosten  über  die  Farmen  Harrisdale,
Khorkam,  Norokai  auf  Eenzamheid,  wohl  über
300  Dünen  fort.  Hervorragend  bewährten  sich
die  Scouts  (eingeborene  Aufklärer)  im  Spurensuchen,
  so  daß  keine  Verzögerungen  im  Marsch
eintraten.  Leutnant  Mander  hatte  mit  seinem
Zuge,  nachdem  er  36  Stunden  im  Sattel  gewesen,
mittags  Halt  gemacht,  um  das  Herankommen  der
Hauptkräfte  abzuwarten.  Morenga,  wohl  im
Glauben,  daß  der  Gegner  am  Ende  seiner  Kraft
angelangt  sei  und  die  Verfolgung  eingestellt  habe,
marschierte  nur  eine  Stunde  weiter  und  machte
dann  in  der  Nähe  der  wasserlosen  Pfanne  von
Eenzamheid,  etwa  100  km  nördlich  Upington  und
ebensoweit  von  der  deutschen  Grenze,  in  bergigem
Buschgelände,  das  sehr  geeignet  für  eine  Verteidigungsstellung
  war,  gleichfalls  Halt.

Um  1  Uhr  erreichte  Elliot  den  Zug  Manders,
der  ihm  die  Nähe  Morengas  meldete.  Unaufhaltsam
  ging  es  weiter,  bald  begann  ein  etwa
40  Minuten  langer  Galopp.  Die  vier  Züge
folgten  aufgelöst  hintereinander  den  Sconts.  Der
Feind  war  erreicht.  Elliot  ließ  sofort  den  vordersten
  Zug  zum  Fußgefecht  absitzen  und  entwickelte
ihn  und  die  Scouts  auf  den  vorliegenden  Höhen
in  großer  Breite,  um  die  feindlichen  Flügel  umfassen
  zu  können.  Bald  darauf  verlängerte  ein
zweiter  Zug  die  Schützenlinie  noch  nach  links  hin.
Beide  Züge  gingen,  ohne  Feuer  zu  erhalten,  unter
Sicherung  ihrer  Flanken  bis  auf  die  nächstgelegene
Höhe  vor.  Es  entspann  sich  nun  ein  längerer
Feuerkampf.  Der  Feind  lag  so  geschickt  verborgen
in  den  Büschen,  daß  während  der  ganzen  ersten
Stunde  des  Gefechts  nicht  ein  einziger  Mann  zu
sehen  war.  4

Allmählich  gewann  Moajor  Elliot  den  Eindruck,
daß  der  Feind  zwei  vorliegende  Höhen  besetzt
hielt,  von  denen  die  westliche  den  Schlüsselpunkt
seiner  Stellung  zu  bilden  schien.  In  llbereinstimmung
  mit  Hauptmann  v.  dem  Hagen  entschloß
er  sich,  diese  Höhe  zu  stürmen,  und  befahl  dazu
um  4  Uhr  nachmittags  dem  bisher  in  Reserve

 

gehaltenen  Zuge  Mander,  unter  dem  Feuerschutz
eines  Teils  der  entwickelten  Schützen  zum  frontalen
Angriff  vorzugehen.  Hauptmann  v.  dem  Hagen
übernahm  es  freiwillig,  mit  dem  rechten  Flügel
die  linke  Flanke  des  Feindes  zu  umfassen.  In
sprungweisem  Vorgehen  wurde  die  Höhe  genommen.
Der  Gegner  verlor  dabei  fünf  Mann,  darunter
vier  Tote.

Auf  englischer  Seite  fiel  ein  Sergeant,  ein
Mann  wurde  leicht  verwundet.  Der  Gegner
räumte  nun  auch  die  östlich  gelegene  Höhe,  doch
fielen  aus  den  im  Grunde  dahinter  befindlichen
Büschen  ernent  Schüsse.  Gegen  diese  Büsche
richteten  nun  die  Engländer  von  den  genommenen
Höhen  aus  bis  etwa  6  Uhr  nachmittags  ein  lebhaftes,
  gut  gezieltes  und  wirksames  Feuer.  Als
drüben  kein  Schuß  mehr  fiel,  wurde  das  Gefechtsfeld
  abgesucht.  Hierbei  fand  man  Morenga  tot
unter  einem  Baum  liegen.  Er  hatte  drei  Schüsse
erhalten;  ein  Geschoß  war  durch  die  rechte  Schläfe
eingedrungen  und  hinter  dem  linken  Ohr  wieder
herausgetreten,  ein  zweites  hatte  ihm  den  Hinterkopf
  weggerissen,  ein  drittes  das  Herz  durchbohrt.
So  hatte  der  tapfere  und  unversöhnliche  Feind
den  Tod  im  Kampfe  einer  weiteren  Flucht  in  die
Wildnis  vorgezogen.  Außerdem  wurden  noch
zwei  tote  Männer,  vier  tote  Frauen  und  ein  Verwundeter
  gezählt.  Der  Verlust  des  Feindes  betrug
  somit  an  Toten:  sieben  Männer,  darunter
nach  Aussage  der  Gefangenen  ein  Bruder,  ein
Schwager  und  drei  Neffen  Morengas,  und  vier
Frauen,  an  Verwundeten  ein  Mann.  Ferner
wurden  zwei  Mann  gefangen;  es  waren  Leute
von  Simon  Kopper,  die  Morenga  zu  diesem  hatten
bringen  sollen.  Major  Elliot  trat  alsbald  den
Rückmarsch  nach  Upington  an.

War  es  somit  auch  den  deutschen  Truppen
nicht  vergönnt  gewesen,  mit  dem  Feinde  in  Berührung
  zu  kommen  und  selbst  durch  die  endgültige
  Beseitigung  des  hartnäckigen  und  starrsinnigen
Friedensstörers  das  Werk  ihrer  anstrengenden  und
entsagungsvollen  Tätigkeit  zu  krönen,  so  darf  man
doch  mit  Genugiunng  feststellen,  daß  es  nur  der
vom  Oberstleutnant  v.  Estorff  angeordneten  raschen
Versammlung  so  starker  Kräfte  in  der  Südostecke
des  Schutzgebiets  zu  danken  gewesen  ist,  wenn  die
Morenga-Gefahr  keine  größere  Ausdehnung  angenommen
  hat  und  insbesondere  die  eben  unterworfenen
  Bondels  ruhig  geblieben  sind.  Das
Zusammenwirken  der  deutschen  und  englischen
Truppen  ist  auch  politisch  nicht  ohne  Bedeutung
gewesen.  Es  hat  beide  Nationen  in  Südafrika
einander  genähert.  Den  Eingeborenen  aber  ist
dadurch  zum  Bewußtsein  gekommen,  daß  sie  mit
einem  einheitlichen  Handeln  der  weißen  Rasse
rechnen  müssen.
        <pb n="1322" />
        W  1234  „20

Nachwelsung  der  bei  den  Jollämtern  des  Schutggeblets  Deutsch-Südwestafrika  im  Oonat  Juni  1908
fällig  gewordenen  Jollbeträge.

(Vgl.  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908  Nr.  21,  S.  1048.)

 

 

 

 

 

 

goll.  Gesamtbetrag  der  fälig  gewordenen  #nen  deklarierten  Zölle  Gegen  den  gleichen
ver-  Zou  J  im  obigen  Monat  des  Rechnungsjahres  F  6  zeitr  ann  "
welchen  die  Zölle  1908  1907  des  Vorjahres
fällig  —  Einfuhr  Ausfuhr  ZusammenEinfuhr  Ausfuhr  Zusammen  mehr  weniger
sin  ———1  2  4—NNN
Swakopmund  55  10130  —  —  551011  s0  47  855  50  —  —17355,  50  745  801  —  —
Lüderitzbucht727890  1  —  8727990]  39  324  50  —  —  89  824  50  —  —2044|
indduk3370  —  —1233770  29  75540  —  —  29755·40  —  —17  417,  70
Ramansdrift  1  473.60  —  —  1  473  60  9u022  70  —  —  902270  —  —  7549  10
..  104j4o—-—  1044o—s—  16.—  16  —  38  11  —
Haigamthab  —  —  —  —  —  ——  —  —  ——  ——  —  —
Karibib.  ..  558920  —  —  5  53920  8520  15  —  —  3  520  15  2019  05  —
Okahandja  2  005·.70  —  —  2005  70  2208·60  —  —  2  208  60  —  —  202  90
Gobabis  1  668  20  —  —  1  66820  2  129  —  —  —  2129·—  —  —  460  80
Omarurn  ...  961.65  —  961  65  893.8  —  893  85  67  8  —
Outjo  548  ——  548  80  80.  —  80  50  468  3  —-Grootfontein
  1  636  90  —  —  1  636  90  228.0  —  228  20  1  408  7  —
Usatos  ..  4210  —  12  10  —  560  5011.  —
Ssziwarongo  ..  144  70  —  —  144  70  57  55  —  —  57  55  87151  —  —
..  4930  —-—-  49  30  —  —  —  —  —  —  1980  —  —
*  ...  209,10  —  —  209  10  —  —  —  —  —  209  101  —  —
Rehoboth  .  419.90  —  —  419  90  —  —  —  —  —  —  41999090—  —
Nub  .  s-—  —  —  8  —  —  —  —  —  —  —  *———  —
Gibeon  ..  102  30  —«-—  102  30  4507  —  ——  4507J—  —  —  4104  70
Maltahöhe  28|40  —  —  28  40  —  —  —  —  —  28401  —  —
Reetmanshoop  11  500  40  —  —11500  40  1  373.40  —  —  1  3734  0  1271—  —
Hasuur  172/80  —  172  80  787  —  7870  9410|1Ü  —
Warmbad#  542|/70  —  —  542  70  289,60  —  —  289•60  253  11—
Dawignab.  27660111  27601  —  —  —  —  —  —  27601  —
Ukamas.  1  498.80  —  —  1  193  80  857.50  ——  857  50  636  30
Stolzenfels  83  20  —  —  8320  116  70  —  —  116.70  —  —  33  50
Bethanien  22601  —  —  22  00  —  —  —  —  —  —  22600  —  —
Zusammen33  903  25  1  —  133  804  2541  804·45  16  —|141  820  45  —  —  8016|0
1.  .

 

 

 

 

 

 

 

 

Oeutsch-Ostafrika:.

übersicht  über  die  Bewegung  des  Handels  des  deutsch-ostafrikansschen  Schutzgeblets  über  die
Jollstellen  der  Binnengrenze  im  I.  Viertel  des  Kalenderjahres  1906  im  Verglelch  mit  dem  Handel
im  gleichen  Seltraum  des  vorjahres.

 

Im  3  Im  6
I.  Viertel,l.  Viertel  ZunahmesAbnahme
Benennung  der  Warengruppen  1908  1907

Wert.Wert  “Wert.“  Wert.%

 

A  Eein  fuhr.

I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.

a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  ...  10  561  7  101  3½  160  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früch  ...  6201  4  787  1  414  —
JP)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände,  ruinn  ..  20  393  17  602  2791  —
d)  Olfrüchte,  Pflanzenöle,  Pflanzenwachs  ..  ...  1841  416  1  425  —-e)
  Getränle  (außer  Mineralwasser)  ...  26024  22  989  3  035  —
s)  TSärrereien,  lebende  Pflanzen  und  **  ...  307  227  80  —
gE)  Faserpflauzen  ...  ...  5  576  —  571
b)  Erzeugnisse  der  Forstwirtschaft  .....  ..  11495  38297  —  26  802

 

 

 

 

 

Zumme  1  ..  76  827  92  295  -—  15  468
        <pb n="1323" />
        W  1235  20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

BDHW[8D  JAm]  JIm  1-4
  ·  I.ViertelI.ViertelIZunahmcuAbnahmc
Beuennung  der  Warengruppen  1908.  1007
Wert  #“  Wert  o  Wert.äWert  M
II.  Tiere  und  tierische  Erzengnisse.
a)  Lebende  Tiere  ..  2  126  280  1  846  —
b)  Fleisch  und  ebare  teeriche  erzeusnisse  aller  Ari  ..  10421  5176  5245  —
)  Tierische  Rohstoffe  ..  9876  6131  3745  —
Summe  *  22  423  11  58710836  —
III.  Mineralische  und  fossile  Rohstoffe,  Mineralöe  7219  5722  1  197  —
IV.  Fabrikate  aus  Wachs,  Fetten  und  Olen  7916  4264  8  652  —
V.  Chemische  u.  pharmazeutische  Erzeugnisse  (außer  Schießbedarf
und  Sprengmitteln)  8385  8  416  —  31
VI.  Textil=  und  Filzwaren,  Bekleidungsgegenstände  usw.  laader  *
Lederwaren)  276  892  676  873  —  399  981
VII.  Leder=  und  Lederwaren,  Wachstuch,  zwurschnerwoeren.)  6444  7370  —  926
VIII.  Gummi=  und  Kautschukwaren  225  198  27  —
IX.  Holzwaren,  Flecht=  und  Schnizwaren  27384  2•.12  572  —
X.  Papier=  und  Pappwaren,  literarische  und  Kunstgegenstände  7436  4  084  3  352  —
XlI.  Stein-,  Ton=  und  Glaswaren  .  16  684  12  177  1507  —
XII.  Metalle  kae  Metallwaren  (außer  Instrumenten,  Maschinen
und  .
a)  zuharteuen  Metalle  und  Halbzeug:  ......  —  3741  —  3741
b)  Fab  ..  56  436  55210  1226  —
Summe  xii  ..  56  136  58  951  —  2515
XIII.  Instrumente,  Maschinen  und  Jahrzeuge  .......  19  452  734212110  —
XIV.  Waffen  und  Munition  .......  6892  5.275  1  617  —
XV.  Geld  —  1205  —  1205
Summe  der  Einfuhr  im  I.  Viertel  19008  516  015  897  971  —  881  956
Dagegen  im  vorhergehenden  Viertellahr  914n15  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —398  200  —  —  —
B.  Austuhr.
I.  Erzeugnisse  des  Landbaues  und  der  Forstwirtschaft  sowie  der
zugehörigen  Nebengewerbe.
a)  Körner=  und  Hülsenfrüchte  ..  32  754  81  798  961  —
b)  Knollengewächse,  Gemüse  und  Früchte  .  240  181  59  —
JD)  Koloniale  Verzehrungsgegenstände  und  Gemhminel  24  668  13  058  r*’*2*9  610  —
9  #lle  Hrüchte,  Pflanzenöle  und  Pflanzenwachs  .  28  744  43  466  14  722
e)  Getr  ...  s—  —-  —
t)  aniitetetem  lebende  Pflanzen  und  duttermittel  ...  53  —  53  —
g)  Faserpflanzen  ...  14514  21  402  —  6888
hb)  Erzengnisss  der  Forstwirtschaft  ....  ...  35052  175  150  —  140  098
Summe  1  136025  5285050  —  149  025
II.  Liere  und  tierische  Erzengnisse.
Lebende  Tiere  ..........  4351  5366  —  1  015
5  Tierische  gebmingenittlk  ...-......  15  035  28  093  —  13  058
„P)  Tierische  Rohstoffe  ..........  266  685  491  530  —  224  845
Summe  II.  286  071  524  989  —  238  918
III.  Mineralische  und  fossile  Nohstoffe  .........  18  740  10  666  8  074  —
IV.  Gewerbliche  Erzengnisse  .  ......·...  5286  12  646  —  7360
V.  Geld.  ..  .  ...  16  500  —  16  500  —
Summe  der  Ausfuhr  im  I.  Viertel  19008  462  622  833  351  —  370  729
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljlahr  750  497  —  —  —
Zunahme  —,  Abnahme  —  —287875  —  —  —
C.  Gesamthandel.
Summe  der  Einfuhr  und  Ausfuhr  im  I.  Viertel  19008  97868711731322  —  752  685
Dagegen  im  vorhergehenden  Vierteljahr  .  ..  .11664712  —  —  —
Jiiiiahiiic—f—,Abiial)iiie—...—686075  —  —  —
        <pb n="1324" />
        W.  1236  20

Wichtigste  Warenpositionen.

 

Abnahme

 

 

 

 

 

Im  I.  Viertel  Im  I.  Viertel
Benennung  der  Waren  1908  1907  Imahme
Menge  Wert  Menge  WertMenge  Wert  Menge  Werr
kg  14  ko  1  kg  -*.  kg  M
A.  Einfuhr.
Re  18075  1210  43  1071  12688  l  108  —
Veisr  und  Backwaren.  14742  801015  400  6726  —  284  658  —
Zucker,  roh,  zund  *  11  659.  4400  122  4217  1  407,  11  —
Tabakfabri  2910  10070  2346  7  708  5644  2362  —  —
Stille  Ardat  aler  Art  5  085  6464  3360  4859  1  725  1  605  —
Branntweinc  aller  Art  4204  7201  4293  8820  —.  —  89  1621
Bier.  .  13  331  6482  13  533  7  060  —  —  202.  578
Bau-  und  Nutzholz  2495  516  742  249  1  753  267  —  —
Fleisch  u.  r**me  2  Erzenm.  4982  10  421  1970  5  176  3012  54245  —  —
zement.  "3  876  289  —  3876  289  —  —
alz  17  463  1  646  8278  vos  9  185  753  —  —
teine  Brauntodlen.  Briletts.  —  —  658  112  —  —  658.  112
Petrolen  23  105  5  173  16  676  4606  6429  567  —  —
Seifen  aler  Art  12  336  7095  7177  3  791  51599  330  —  —
Baumwollgewebe  70  558  2270631182  639  415  584  —  —  112  081  188  521
Baumwollene  Bekleidungen.  .  107473516277187l241718—  —  66  440  200  556
Wollengarne  und  -waren,  auch  s

halbwollen  410  3311  1178.  7006  —  —  768  3  695
Garne  und  Waren  aus  Leinen,

Jute  usw  2  796  5  360  2972  3  337  —  2  023  176.  —
Posmenkierwarn,  Schirme,  Beug

schuhe  808  2  149  1  095  3307  —  —  287  1158
Ledehe  Schuhe  und  Stiefel  448  3349  698  4317  —  —  250  968
Sonstige  Leder=  u.  Sattlerwaren  295  1  821  318  2s132  —  —  23  311
Möbel  und  sonstige  Tischlerwaren  1  170  1652  1  0990  1  603  7  49  —  —
Papier  und  Pappe,  Waren  daraus  4251  4  474  1239  2333  3  012  2141  —  —
Tonwaren  und  Vorzellan  751  715  182  378  619  337  —  —
Glas  und  Glasware  .  965915559  7580  11562  2079  3997  —
Roheisen,  eiserne  *  ·  ·  :

Star  *  w.  .  —  —  6663  3532  —  6  663,  3532
Wellblech  .  27890  9324  16  149  6032  11741  3292  —  —
Alle  uncht  genannten  Eisenwaren  26  051  30  10|  24  549  23  992  1502  6  117  —  —
Waren  aus  and.  unedlen  Metallen  8  529  14  42444  24920  —  5246  10  496
Landwirtschaftliche  Maschinen.  1  108  1  055  344  656  764  399  —  —
Maschinen  für  industrielle  Betriebe  1309  2  150  451  956  858  1  194  —  —
Transportmaschinen  u.  Fahrzeuge  C

aller  Art,  auch  Fahrräder  10  028  10  880  2023  2912  8  005  7  968  —  —
Feuerwaffen  GSczabb  59  4399  50  3949  9.  450  —  —
Goldmünzen  —  —  —  —  —  —  —
Silbermünzen  —  —  9  1205  —  —  9  1205

B.  HRus  fuhr.

Reis.  182  003  32  319206  302.  30  768  —  551  24  299  —.
Mtama  1389  168  3  846  289  —  —  24457  121
Hülsenfrüchte  —  —  40  4  ——  40  4
Kaffee  58  103  24  437  20  947  12  983  37  156  11  454  —  —
Sirup,  Melasse  —  —  31  64  —  —  31  64
Tabak  ..  261.  231  —  —  261  231  —  —

pra-  —  —  —  —  —  —
Erdnüsse  156  623  27  10]|280  999  42  005  —  124  376  14004

Sesam  81983  1  536  11748  1  461  —  75  2765  —

Aohbaumwvolle  8  712  13  141630  9908  21  318  —  22286  8  172
Sisalagaven  —  —  —  —  —  —
Bau-,  lnen  und  Edelhölzer.  roh,

bearbeitet  16  1  —  —  16  1  —
Brennholz  und  Holzkohlen  .  —  —  —  —  —
Gerbhölzer,  Gerbrinden.  —  —  —  —  —  —
Rautschuk  und  Guttapercha.  8  sstz  350  000  25  192  175  150  —  —  16  604  140  150
Rindie  14  1  889  —  148  1889
Milch.  Butter,  Käse,  Eier  usw.  is  715  15  501  36  571  27960  17  856  12943
        <pb n="1325" />
        W  1237  20

 

 

 

 

 

zu  lhertel  Im  1  iertel  Zunahme  Abnahme
9
Venemung  der  Baren  Menge  Wert  Me  1  Wert  Menge  Wert  Menge  Wert
—ie  u  44  ka  %  ks  4
s  .
Elfenbein.  .  456  9082  938  385  8  0941  —  —
Häute  und  Felle  128  810.  100  255440  795  394  33  —  —  111  985  293  958
Insektenwachs  73  4  115  71  *  5  3  2  2  545%1
Hlimmer  .  7  7  —
KopoalBll  —  —  —  —  —
Goddll  8.  17000  2  10  r%  6.  6334  —

Die  Jentralbahn.

Vom  Bau  der  etwa  90  km  langen  Zentralbahnstrecke
  Morogoro  —  Kilossa  wird  telegraphisch
  gemeldet,  daß  die  Gleisspitze  zu  Anfang
Dezember  bei  Kilometer  36  angelangt  war.

75

Deutsch-MNeuguinea.
Die  Sxpedition  Sapper-Frlederict.“)

Bei  dem  Voritzenden  der  Landeskundlichen
Kommission  ist  von  Dr.  Friederici  ein  kurzer
Schlußbericht  (Lamassa,  6.  September)  über  seine
Forschungstätigkeit  auf  Neu-Mecklenburg  eingelaufen,
  dem  wir  folgende  Einzelheiten  entnehmen:

Bevor  meine  Tätigkeit  auf  Neu-Mecklenburg
zu  Ende  geht,  möchte  ich  noch  einmal  kurz  berichten.
  Ich  habe  den  Lloyd  gebeten,  die  „Sumatra“
  auf  ihrer  Fahrt  nach  den  Salomonen
hier  anlaufen  zu  lassen.  Die  gebotene  Gelegenheit
  ist  nicht  sehr  günstig,  aber  sie  ist  die  einzige,
die  ich  überhaupt  in  absehbarer  Zeit  habe.  Ich
hoffe,  wenigstens  für  kurze  Zeit,  in  die  Gegenden
kommen  zu  können,  wo  mir  sprachvergleichende
Untersuchungen  möglich  sind.  Dann  gedenke  ich  zu
demselben  Zweck  für  einen  Monat  nach  Neuguinea
zu  gehen,  um  darauf  die  Expedition  abzuschließen.

Nach  einem  dreitägigen  Aufenthalt  in  Namatanai
  bin  ich  mit  fünf  Soldaten,  zwei  Dienern  und
26  Trägern  nach  Süden  marschiert.  Am  9.  August
zog  ich  über  das  Gebirge  bei  Nakudukudu  und
rückte  dann  auf  teilweise  fürchterlichen  Wegen  und
im  übelsten  Regenwetter  weiter  vor.  In  Smalil
hatte  ich  das  Glück,  mit  Professor  Sapper,  der
in  Begleitung  des  Polizeimeisters  von  Namatanai
reiste,  zusammenzutreffen  und  mit  ihm  einige
Stunden  gemeinsam  zu  verleben.  Ich  marschierte
dann  nach  Lamassa,  ohne  (von  Smalil  an)  geographische
  Aufnahmen  zu  machen,  da  die  kaiserliche
  Marine  und  Professor  Sapper  hier  schon
erschöpfend  gearbeitet  hatten.  Dies  war  eine
große  Erleichterung  für  mich,  denn  ich  konnte
mich  nunmehr  meiner  ethnologischen  Aufgabe
widmen  und  bin  verhältnismäßig  zufrieden.

)  Val.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  21,  S.  1057  ff.

Von  Lamassa  aus  habe  ich  mehrere  Ausflüge
gemacht,  meist  im  Eingeborenen-Boot,  im  Mon,  bis
nach  Kabatros,  der  südlichsten  Kolonie  von
Lambom  am  Kap  St.  Georg.  Die  Bewohner
des  Innern,  die  Leute  von  Lambel,  traf  ich  zum
Teil  in  Kalangor  an  der  Küste,  teils  suchte  ich
sie  in  den  Wäldern  hier  und  in  ihren  Plätzen
Kondo  und  Jalui  von  Lamassa  aus  auf.  Sie
sind  durch  Dysenterie  schrecklich  dezimiert,  leiden  viel
unter  Haut=  und  Fußkrankheiten  und  sind  kleiner,
vielfach  auch  etwas  heller  als  die  Küstenbewohner,
denen  sie  im  übrigen  ethnisch  und  linguistisch
nahe  verwandt  sind.

Meine  ethnologische  Sammlung  aus  Neu-Mecklenburg
  ist  nicht  sehr  umfangreich;  ich  habe
nur  rund  300  /“  ausgeben  können.  Aber  ich
glaube,  sie  ist  zum  Teil  sehr  wertvoll.  Auch
zoologisch  habe  ich  seit  Smalil,  seit  Fortfall
meiner  geographischen  Aufgaben,  besser  arbeiten
können.  Ich  denke,  daß  z.  B.  die  Schmetterlingsund
  Mottensammlung  recht  gut  ist.

Ich  bin  bisher  keine  Stunde  unwohl  gewesen
und  wundere  mich  fast  selbst  darüber,  da  man
so  viel  Krankheit  sieht.

Augenblicklich  habe  ich  nur  zwei  Soldaten
und  einen  Diener  bei  mir,  die  mich  nach  den
Salomonen  begleiten.  Alles  andere  habe  ich
am  Tage  nach  meinem  Eintreffen  in  Lamassa  als
überflüssig  abgeschoben.  Mit  der  hiesigen  Bevölkerung,
  die  ja  ihre  Vorteile  aus  meiner  Anwesenbeit
  zieht,  komme  ich  ganz  ausgezeichnet  aus.

Die  deutsche  Oarine-.Expedition  1907/09.,)
Achter  Bericht.
Muliama,  8.  Angust  1908.

Nach  einem  Aufenthalt  auf  Matupi,  während
dessen  der  Expedition  wiederum  die  Gastfreundschaft
der  Firma  Hernsheim  &amp;amp;  Co.,  die  schon  so  mancher
Südseeforscher  erfahren,  in  reichem  Maße  zuteil
wurde,  kehrten  Dr.  Schlaginhaufen  und  Photograph
  Schilling  wieder  nach  Neu-Mecklenburg
zurück.

*)  Aus  der  „Marine-Rundschau“  1908,

Dezemberheft.
  Vgl.  auch  „Deutsches  Kol.  Bl.“  1908,

S.  183  ff..

 

291  ff..  478  ff.,  581  ff.,  685  ff.,  803  ff.  und  *
        <pb n="1326" />
        G  1238  2e

Zunächst  wurde  auf  dem  Lloyddampfer
„Langeoog“  eine  Reise  nach  den  noch  wenig  bekannten
  Greenwich-Inseln  unternommen.  Auf
der  Fahrt  dahin  wurden  mehrere  Punkte  Neu-Mecklenburgs,
  nämlich  Namatanai,  Karu,  Fileba
und  Käwieng,  berührt.  Von  Karu  aus  konnte
eine  Durchquerung  der  Insel  ausgeführt  werden.
Auf  einem  Kanakerpfad  war  die  Westküste  schon
nach  2½  Stunden  erreicht,  und  damit  vielleicht
die  schmalste  Stelle  Neu-Mecklenburgs  durchschritten.
  Unter  den  ethnographischen  Gegenständen,
  die  in  dem  Orte  Kamalu  an  der  Westküste
  zu  beobachten  waren,  interessierten  besonders
die  Geräte  zum  Fang  der  Haifsche.')  In  Fileba
und  Käwieng  bot  sich  Gelegenheit,  die  schönen
Straßenanlagen  und  Rasthäuser  zu  besichtigen,  die
unter  der  Leitung  des  Kaiserlichen  Stationschefs
Boluminski  entstanden  sind  und  eine  hervorragende
  Zierde  unserer  Kolonie  darstellen.

Das  eigentliche  Ziel  der  Reise,  die  Greenwich-Inseln,
  bildet  eine  zwischen  den  Ost-Karolinen
im  Norden  und  den  Inseln  Melanesiens  im  Süden
liegende,  isolierte  Gruppe.  Die  schwierige  Einfahrt
in  das  Atoll  wurde  dank  der  Ruhe  und  Umsicht
des  Kapitäns  Roscher  glücklich  passiert.  Von
den  zweiunddreißig  Inseln  sind  nur  drei  bewohnt.
Anthropologisch  und  ethnographisch  dürften  sie  zu
Mikronesien  zu  rechnen  sein.  Die  Eingeborenen
sind  schöne,  großgewachsene  Menschen  von  hellbrauner
  Hautfarbe.  Leider  ist  die  Mehrzahl  mit
Ringwurm  behaftet,  wogegen  die  Wundkranken,
die  in  Neu-Mecklenburg  so  zahlreich  sind,  hier
ganz  zurücktreten.  Als  typische  Inselbewohner
sind  sie  tüchtige  Seefahrer  und  daher  im  Besitz
von  zahlreichen  Einbäumen.  Diese  werden  meist
aus  angeschwemmten  Holzstämmen  geschnitzt.  Von
Geräten  zum  Fischfang  kommen  Netze,  Reusen
und  Angelhaken  und  diese  alle  wiederum  in  verschiedenen
  Formen  vor.  Die  Häuser  sind  geräumig
  und  sauber;  ihr  Boden  ist  stets  mit
Korallen  bestreut  und  mit  geflochtenen  Matten
belegt.  Ein  leichter  Lendenschurz  aus  fast  weißem
Bastzeug  bildet  die  Kleidung  der  Männer,  die
gewobene  Matte  diejenige  der  Weiber.  Die
Männer  tragen  die  Haare  lang  und  halten  sie
vermittels  eines  Holzstäbchens,  das  stets  in  den
Haaren  oder  hinter  den  Ohren  steckt,  in  Ordnung.
Die  Haare  der  Weiber  sind  kurz  gehalten.  Waffen
fjehlen  den  Bewohnern  der  Greenwich-Inseln.
Der  kurze  Aufenthalt  wurde  neben  sammlerischer
und  photographischer  Tätigkeit  hauptsächlich  zu
anthropologischen  Beobachtungen  und  Sprachaufnahmen
  verwendet.

)  Dr.
jestgestellt.
Berlin  1907.

Siephan  hatte  diese  schon  weiter  südlich
Siehe  das  Werk  „Neu-Mecklenburg“,  S.  66;

 

Auf  der  Rückreise  wurde  der  Kurs  nach  den
Fischer=  und  Gardener-Inseln  genommen
und  dort  eine  Reihe  von  Plätzen  angelaufen.
Bei  der  Kürze  der  Zeit  konnten  nur  einige  orientierende
  Besuche  gemacht  werden.  Diese  Gruppe
fällt  in  das  besondere  Untersuchungsgebiet  des  im
Norden  Neu-Mecklenburgs  arbeitenden  Expeditionsmitgliedes
  Walden.

Nach  einem  nochmaligen  Besuch  in  Namatanai
lief  „Langeoog“  wieder  in  Muliama  ein.  Dort
wird  Dr.  Schlaginhaufen  nach  den  von  dem
verstorbenen  Expeditionsleiter  hinterlassenen  Bestimmungen
  die  Arbeit  selbständig  fortsetzen.

Neunter  Bericht.
Babase,  Feni-Inseln  5.  September  1908.

Am  11.  August  1908  besuchte  S.  M.  S.
„Planet“  die  Station  Muliama  und  brachte  die
Besatzung  des  Expeditionslagers  nach  den  Feéni-Inseln.


Diese  bilden  eine  der  Ostküste  von  Süd-Neu-Mecklenburg
  vorgelagerte,  aus  zwei  Inseln  bestehende
  Gruppe,  die  auf  den  Karten  mit  den
Namen  Aneri  oder  St.  Jan  bezeichnet  ist.  Als
wirklicher,  von  den  Eingeborenen  der  Inseln  selbst
gebrauchter  Name  wurde  Feni  festgestellt.  Die
größere  Insel,  Ambitle,  ist  westlich,  die  kleinere,
Babase,  östlich  gelegen;  beide  trennt  ein  für
kleine  Fahrzeuge  passierbarer  Meeresarm.

Dr.  Schlaginhaufen  und  Photograph
Schilling  verbrachten  die  erste  Zeit  des  vierwöchigen
  Aufenthalts  auf  der  kleinen  Insel  und
durchkreuzten  sie  nach  verschiedenen  Richtungen.
Später  wurde  das  Lager  nach  dem  Orte  Suntau
auf  der  großen  Insel  verlegt,  von  wo  aus  Küstenmärsche
  und  Vorstöße  in  die  Berge  unternommen
wurden.  Die  Kultur  der  Eingeborenen  wurde  in
mancher  Hinsicht  ähnlich  derjenigen  der  Tanga-Leute"')
  gefunden.  Bambusrohr  ist  auch  hier  das
Material,  das  zum  Bau  von  Wänden  und  Zäunen
dient.  Mit  den  Blättern  der  Atap-Palme,  die
von  den  Eingeborenen  angepflanzt  wird,  werden
die  Häuser  gedeckt.  Die  Ansiedlungen  sind  in  der
Regel  etwas  größer  als  auf  Tanga,  aber  sie  überschreiten
  die  Zahl  von  acht  Häusern  nicht.  Die
geschnitzten  und  bemalten  Säulen  waren  hier  auch
in  ganz  neuen  Männerhäusern  zu  sehen,  ein
Zeichen,  daß  die  Kunst  ihrer  Herstellung  noch
heute  auf  den  Inselu  lebt.  Anders  verhält  es
sich  mit  der  Industrie  der  Muschelarmringe.
Während  sie  auf  Tanga  heute  noch  blüht,  ist  sie
auf  den  Feni-Inseln  verloren  gegangen.  Auch
die  Ringe  selbst,  die  sich  in  ihrer  Form  deutlich
von  den  Tangaringen  unterscheiden,  sind  nur  noch

*  %  „iehe  den  sechsten  Vericht  (D.  Kol.  Bl.,  1908.
        <pb n="1327" />
        G  1239  20

in  geringerer  Zahl  vorhanden.  Besondere  Aufmerksamkeit
  wurde  der  Beobachtung  der  Gewinnung
  und  Verarbeitung  der  roten  Erdfarbe  geschenkt.
  Im  Gebiet  der  heißen  Quellen  auf  der
großen  Insel  tritt  die  Farbe  als  lehmartige  Masse
zutage.  Zwei  Stellen,  an  den  Flüssen  Danlam
und  Num,  sind  es  namentlich,  wo  die  Farbe  gesammelt
  wird,  um  nach  den  Dörfern  gebracht  und
dort  durch  Trocknen  und  mehrfaches  Brennen
verarbeitet  zu  werden.  Die  so  zubereitete  Farbe
gelangt  von  den  Feni-Inseln  durch  Tausch  in  die
Gebiete  des  Bismarck-Archipels  und  der  Salomonen.
  Sie  ist  als  Farbe  für  Kopf=  und  Barthaare
  sehr  geschätzt.  Auch  werden  Gesicht  und
Körper  häufig  damil  bemalt.  An  den  Holzschnitzereien
  fehlt  sie  selten  und  gibt  im  Verein
mit  Kalk  und  Kohle  ihnen  die  charakteristische
Dreifarbigkeit.

Die  Untersuchungen  über  die  geistige  Kultur

 

beschränkten  sich  hauptsächlich  auf  Sprachaufnahmen.
  Auch  stieß  man  auf  die  Spur  von
Sagen,  die  zum  Teil  an  eigentümliche  Naturerscheinungen,
  wie  z.  B.  an  die  heißen  Quellen
und  die  an  manchen  Küstenstrecken  angesammelten
Steinblöcke  anknüpfen.

Unter  den  sammlerischen  Ergebnissen,  die  der
Aufenthalt  auf  den  Feni-Inseln  brachte,  ist  vor
allem  eine  größere  Sammlung  von  Menschenschädeln
  zu  nennen,  die  dadurch  ihren  besonderen
Wert  erhält,  daß  von  jedem  Individuum  Name,
Geschlecht  und  Herkunft  festgestellt  werden  konnten.
Die  Eingeborenen  bewahren  nämlich  den  Schädel
der  Toten  in  Blätter  gepackt  eine  Zeitlang  im
Männerhaus  auf,  und  ein  jeder  kennt  die  Reste
seiner  verstorbenen  Verwandten  aus  allen  übrigen
Paketen  sicher  heraus.  Infolgedessen  konnten  über
die  einzelnen  Schädel  genaue  Angaben  gewonnen
werden.

 

Kolonialwirtschaftliche  Mitteilungen.

Deutsche  Kolonilalgesellschaft  für  Südwestafrika.“)

Wenngleich  das  Resultat  des  Berichtsjahres
auch  dieses  Mal  nicht  unbefriedigend  ist,  so  zeigt
der  Reingewinn  dennoch  einen  Rückgang  von
108  064,79  “  gegen  das  Vorjahr.  Er  beträgt
609  410,96  J¼  gegen  789  475,75  /  für  das
Jahr  1906/07.  Die  Gründe  hierfür  sind  bei
der  Besprechung  der  einzelnen  Geschäftszweige
des  näheren  angeführt.

Der  Gewinn-Vortrag  aus  dem  letzten
Geschäftsjahre  von  318  528,17  ist  wie
folgt  verwendet  worden:

Einer  neu  gebildeten  Dispositions-Reserve
für  die  durch  die  Absteckung  unseres  Farmgeländes
  in  Deutsch-Südwestafrika,  Wassererschließung
  daselbst  usw.  entstehend  en  k#sten  sind
zugeführt  —  M
aus  Beteiligungskonto  abgeschrieben  9  #  17.-5

318  528,17/

Das  Handelsgeschäft  unserer  Zweigniederlassung
  in  Swakopmund  hat,  wie  dieses  schon
im  letztjahrigen  Berichte  angenommen  wurde,
nicht  unerheblich  nachgelassen.  Es  war  dieses
die  Folge  der  weiteren  Zurückziehung  von  Schutztruppen
  und  des  dadurch  bedingten  verminderten
Konsums  sowie  der  damit  in  Zusammenhang
stehenden  schärferen  Konkurrenz  einer  Reihe  in
der  Aufstandsperiode  entstandener  Firmen.  Man
muß  sich  hierbei  vor  Augen  halten,  daß  das

*)  Aus  dem  Bericht  über  das  dreiundzwanzigste
Geschäftsjahr.

 

plötzliche  Aufblühen  des  Handelsgeschäfts  und  im
engsten  Zusammenhange  damit  der  umfassende
Terrain-Verkauf  in  den  Plätzen  Swakopmund
und  Lüderitzbucht  die  natürliche  Folge  der  Hinaussendung
  der  Schutztruppe  zur  Bekämpfung
des  Aufstandes  in  Südwestafrika  und  dem  daraus
entstehenden  Konsum  an  Handelswaren,  Errichtung
von  Geschäftsgebäuden  usw.  war.

Wenngleich  das  Geländegeschäft  in  den
Plätzen  Swakopmund  und  Lüderitzbucht  weiter
zurückgegangen  ist,  so  ist  an  die  Stelle  dessen
ein  größerer  Umsatz  an  Farm-Grundstücken  getreten,
  da  nach  Wiederherstellung  des  Friedens
hauptsächlich  aus  dem  Mutterlande  eine  große
Anzahl  Farmlustiger  die  Schritte  nach  Deutsch-Südwestafrika
  gelenkt  hat.

Der  auf  Beteiligungs-Konto  gebuchte  Anteil
an  der  Lüderitzbucht-Gesellschaft  L.  Scholz  &amp;amp;  Co.
m.  b.  H.  ist  in  seinem  Erträgnis  ebenfalls  zurückgegangen
  und  zwar  aus  den  vorher  entwickelten
das  Handelsgeschäft  im  allgemeinen  betreffenden
Gründen.

Die  auf  dem  gleichen  Konto  gebuchten  Beteiligungen
  an  der  Siedelungsgesellschaft  für
Deutsch-Südwestafrika,  auf  die  inzwischen  die
Restzahlung  von  9700  eingefordert  worden
ist  und  welche  Gesellschaft  in  die  Windhuker
Farm-Gesellschaft  m.  b.  H.  umgewandelt  wurde,
sowie  die  an  der  Kaoko-Land=  und  Minen-Gesellschaft

  sind  bis  auf  je  1  ¼“  zur  Abschreibung
  gelangt.  Neu  gebucht  auf  dieses
Konto  sind  5000  4  als  erste  Einzahlung
        <pb n="1328" />
        W  1240  e2

auf  den  Anteil  von  50  000  “  an  dem  Südwestafrikanischen
  Minen-Syndikat.

Die  Erträgnisse  der  Bergwerksgerechtsame
sind  infolge  der  großen  Schürftätigkeit,  die  im
ganzen  Schutzgebiete  herrschte,  gestiegen.

Die  Entwicklung  größerer  Bergwerksunternehmungen
  bedarf  aber  geraumer  Zeit,  und
wenn  die  Aussichten  hierfür  auch  keine  ganz
ungünstigen  sind,  so  darf  mit  bedeutenderen  Erträgen
  aus  diesem  Geschäftszweige  doch  erst  allmählich
  gerechnet  werden.

Was  die  Diamantenfunde  an  der  Bahntrace
nahe  bei  Lüderitzbucht  anbelangt,  so  fällt  ein  Teil
des  Fundgebietes  in  das  Gesellschaftsgelände,  der
andere  in  die  Blocks,  welche  aus  Anlaß  des
Bahnbaus  Lüderitzbucht  —  Keetmanshoop  von
unserer  Gesellschaft  an  die  Regierung  abgetreten
wurden.  ÜUber  die  Entwicklung  der  sich  hieran
eventuell  knüpfenden  Unternehmungen  ist  heute
noch  nichts  zu  sagen,  da  dieses  abhängig  ist  von
dem  Erfolge  weiterer  Aussuchungsarbeiten.

Das  Gewinn=  und  Verlustkonto  enthält  u.  a.
auf  der  Kreditseite  das  Landverkaufkonto  mit
481  382  ¼4,  das  Landpachtkonto  mit  21746  ¼,
das  Bergwerkskonto  mit  39  884  /7,  das  Zinsenkonto
  mit  103  130  /,  Hypotheken=  und  Restkaufgelder-Reserve
  mit  32  166  /4  und  die  Zweigniederlassung
  Swakopmund  mit  83  455  T;  auf
der  Debetseite  das  Unkosten  usw.-Konto  mit  zusammen
  153  992  ,  das  Effektenkonto  mit
12  195  J/7  und  den  Gewinnsaldo  mit  609  410  74.
Die  hauptsächlichsten  Posten  der  Vermögensbilanz
sind  auf  der  Passivseite  Kapitalkonto  mit  2000000,
die  Kapital=  und  Dispositionsreserve  mit  600  000.7,
Hypotheken=  und  Restkaufgelder-Reserve  mit
146  758  ¼¼,  die  Sparkasse  Swakopmund  mit
171  918  ,  auf  der  Aktivseite  Guthaben  mit
2:069  231  J,  die  Zweigniederlassung  Swakopmund
  mit  469  330  ,  das  Beteiligungskonto
mit  305  002  ,  das  Hypotheken=  und  Restkaufgelder-Konto
  mit  293  517./,  das  Landbesitzund
  Grundrechte-Konto  mit  136  158  ./4,  das
Efenont  mit  308  390  M.

Das  Erträgnis  des  Geschäftsjahres
1907/08  beläuft  sich,  wie  bereits  erwähnt,  auf
609  410,96  .7.

Hiervon  gelangen  zur  Verteilung

  4  v.  H.  als  Dividende  80  000,  „

529  410,96  “.
dann  10  v.  H.  Tantieme  an  den
Verwaltungsrat

476  469,87  .¼.

ferner  16  v.  H.  Superdividende  320  000,  „
der  Rest  von

ist  auf  neue  Rechnung  vorgetragen.

52  941,09  „

156  469,87  M.

 

Aus  dem  „Kropenpflanzer“.

Das  soeben  erschienene  Dezemberheft  des
„Tropenpflanzer“  enthält  an  erster  Stelle  ein
Preisausschreiben  des  Kolonial-Wirtschaftlichen
Komitees.  Dasselbe  hat  folgenden  Wortlaut:

„Ein  Geldpreis  von  3000  “  (dreitausend
Mark)  ist  von  Herrn  Hermann  Schubert  in
Zittau  i.  Sa.  ausgesetzt  für  denjenigen,  der  aus
dem  Saft  irgend  einer  Euphorbienart  der
deutschen  Kolonien  ein  neues  industrielles
Erzeugnis  herstellt,  das  eine  praktische  Verwertung
  gestattet.

Die  Einlieferung  diesbezüglicher  Arbeiten  und
der  aus  dem  Saft  hergestellten  Erzeugnisse,
soweit  letztere  ungefährlich  sind,  soll  bis  zum
30.  Juni  1909  an  den  Ausschreiber  des  Preises
in  der  Weise  geschehen,  daß  die  Arbeit  und  die
wohlverpackten  Erzeugnisse  mit  je  einem  Kennwort
  versehen  sind.  Dieses  Kennwort  soll  auf
einem  Briefumschlag  wiederholt  sein  und  der  Brief
selbst  Name  und  Adresse  des  Einsenders  enthalten.

Die  Beurteilung  der  eingegangenen  Arbeiten

findet  durch  ein  Preisrichterkollegium  statt,  das

je  nach  Art  der  eingegangenen  Arbeit  aus
Männern  der  betreffenden  technischen  Industrie
gebildet  wird.  Berufung  gegen  deren  Beurteilung
ist  unzulässig.

Das  Eigentum  der  betreffenden  Erfindungen
bleibt  den  Erfindern;  letztere  wollen  den  Schutz
ihrer  Erfindung  rechtzeitig  selbst  nachsuchen.  Die
Auszahlung  des  Preises  erfolgt  durch  das
Kolonial-Wirtschaftliche  Komitee,  das  als  letzte
Instanz  das  preisrichterliche  Gutachten  bestätigt;
es  ist  den  Preisrichtern  überlassen,  den  Preis
eventuell  zu  teilen  oder  ganz  zu  versagen.  Im
letzteren  Fall  soll  das  Preisausschreiben  wiederholt
  und  auf  andere  bis  jetzt  noch  nicht  verwertete
  Kolonialpflanzen  ausgedehnt  werden.

Proben  des  Euphorbiensaftes  werden  von
der  Firma  C.  H.  Noack  in  Zittau  zum  Preise
von  1,50  .“  pro  kg,  ausschließlich  Verpackung
ab  zittau,  abgegeben.  “

Des  weiteren  enthält  die  Nummer  einen
interessanten  Reisebericht  aus  den  Malaiischen
Staaten  und  Niederländisch-Indien  von
Dr.  H.  Winkler.  Winkler  macht  besonders  über
die  Rotangkultur  in  Borneo  ausführliche  Angaben.

Ferner  berichtet  Dr.  Schlechter  über  eine
Erkundungstour,  die  er  gemeinsam  mit  Gouverneur
  Dr.  Hahl  zur  Feststellung  des  Vorkommens
  von  Guttaperchabäumen  nach  dem
Herkulesfluß  (Neuguinea)  unternommen  hat.
Th.  F.  Koschny  gibt  in  einer  Abhandlung  über
die  Verwaltung  landwirtschaftlicher  Unternehmungen
  in  den  Tropen  beachtenswerte
Ratschläge.
        <pb n="1329" />
        G  1241  20

Aus  fremden  Kolonien  und  Droduktionsgebieten.

Handel  Dortugals  im  Jahre  1907.

In  einem  Berichte  des  portugiesischen  Finanzministers
  an  die  Cortes  wird  der  Gesamtwert  des
portugiesischen  Generalhandels  für  das  Jahr
1907  auf  128  208  Kontos  de  Reis  angegeben.
Hiervon  entfallen  79  297  Kontos  auf  die  Einfuhr
und  48  911  Kontos  auf  die  Ausfuhr.  Diese
Werte  sind  abgesehen  von  denen  des  Jahres  1904
die  höchsten,  die  in  den  letzten  Jahren  erreicht
worden  sind.

Der  Spezialhandel,  in  dem  der  Edelmetallverkehr
  nicht  mitberücksichtigt  ist,  bewertete  sich  im
Jahre  1907  auf  91244  Kontos  de  Reis,  ein
Wert,  der  auch  nur  im  Jahre  1904  übertroffen
worden  ist.  Die  Einfuhr  nach  Portugal  ist  in
den  letzten  Jahren  im  Zunehmen  begriffen,  während
  die  Ausfuhr  von  nationalen  und  nationalisierten
  Waren  fast  stationär  geblieben  ist.

Der  Wert  der  Instrumente,  Apparate  und
Maschinen  hat  im  Jahre  1907  einen  Betrag  von
6360  Kontos  erreicht  und  hat  sich  im  Vergleich
mit  demjenigen  vor  10  Jahren  verdoppelt.

Die  Einfuhr  von  Nahrungsmitteln  betrug
12  671  Kontos;  sie  bleibt  hinter  dem  Durchschnittswerte
  der  letzten  Jahre  etwas  zurück.  Zucker
erscheint  in  der  Statistik  des  Jahres  1907  mit
einer  Einfuhrmenge  von  32  993  Tonnen,  das
sind  229  Tonnen  mehr  als  im  Vorjahre.  In
seiner  überwiegenden  Menge  stammt  er  aus
Deutschland,  das  14  150  Tonnen  lieferte.  Aus
Osterreich  wurden  8618  Tonnen  Zucker  bezogen,
aus  Frankreich  2466  Tonnen  und  aus  Großbritannien
  1277  Tonnen.  Die  portugiesischen
Besitzungen  an  der  Ostküste  Afrikas  versorgten
das  Mutterland  mit  4480  Tonnen  Zucker,  diejenigen
  an  der  Westküste  Afrikas  nur  mit
559  Tonnen.  Bis  zum  Jahre  1892  war  Brasilien
  der  hauptsächlichste  Zuckerlieferant  für  Portugal
  gewesen.  Obgleich  die  portugiesischen
Kolonien  bei  der  Zuckereinfuhr  nach  Portugal
Ermäßigungen  in  den  Sätzen  des  Zolltarifs  genießen,
  haben  sie  bisher  gegen  die  Konkurrenz
des  Auslandes  doch  noch  nicht  aufkommen  können.

Für  den  Handel  mit  den  überseeischen  Provinzen
  stammen  die  letzten  statistischen  Aufzeichnungen
  aus  dem  Jahre  1906;  sie  geben  den
Wert  der  Einfuhr  auf  11  056  Kontos  und  der
Ausfuhr  auf  6181  Kontos  an.  Angola  nimmt
unter  ihnen  die  erste  Stelle  ein,  ihm  folgen  in
der  Reihenfolge  ihrer  Bedeutung  San  Thomé,
Mocambique,  die  Kapverdischen  Inseln,  Portugiesisch-Guinea,
  Portugiesisch-Indien,  Macao  und
Timor.  In  den  letzten  zehn  Jahren  hat  sich  der
Handel  Portugals  mit  seinen  Kolonien  um

 

11  156  Kontos  vermehrt.  Die  hauptsächlichsten  kolonialen
  Ausfuhrerzeugnisse  hatten  folgende  Werte:
Kakao  6600  Kontos,  Kautschuk  3102  Kontos,  Kaffee
333  Kontos  und  Wachs  387  Kontos.

Die  Einfuhr  für  den  Verbrauch  Portugals
gibt  der  Minister  auf  60  815  Kontos  an,  während
die  Ausfuhr  nur  einen  Wert  von  30  429  Kontos
erreichte.  Es  würde  jedoch  nicht  den  tatsächlichen
Verhältnissen  entsprechen,  wenn  man  aus  der
Differenz  zwischen  Ausfuhr  und  Einfuhr  in  Höhe
von  30  386  Kontos  auf  die  Handelsbilanz  des
Landes  schließen  wollte,  da  für  die  Beurteilung
derselben  noch  anderweitige  Momente  mitsprechen.

Die  Zolleinkünfte  betrugen  im  Jahre  1907
21  086  Kontos;  sie  sind  hinter  den  Ergebnissen
der  beiden  voraufgegangenen  Jahre  zurückgeblieben.


Die  Menge  der  in  den  Häfen  des  Kontinents
und  der  benachbarten  Inseln  entlöschten  Waren
belief  sich  im  Jahre  1907  auf  1  874  548  Tonnen,
an  denen  Großbritannien  mit  1  334  690,  die
Vereinigten  Staaten  mit  101  659,  Belgien  mit
101  518,  Deutschland  mit  88  586,  Frankreich
mit  68  625,  Italien  mit  44  960  und  Holland
mit  26  868  Tonnen  beteiligt  waren.  Hierbei  ist
indes  zu  berücksichtigen,  daß  in  dem  bedeutenden
auf  Belgien  entfallenden  Anteil  eine  große  Menge
deutscher  und  französischer  Waren,  die  über
Belgien  zur  Verschiffung  gelangen,  miteinbegriffen
ist.  Den  hauptsächlichsten  Anteil  an  dem  Warenverkehr
  Portugals  nimmt  Großbritannien,  das  an
der  Einfuhr  nach  Portugal  mit  etwa  78,9  v.  H.
und  an  der  Ausfuhr  mit  21  v.  H.  beteiligt  ist.

(Bulletin  Commercial.)

Handel  der  Kolonie  Gambia  1907.

Der  Handel  Gambias  bewertete  sich  im  Jahre
1907  in  der  Einfuhr  auf  445  359  C  gegen
447  657  im  Vorjahre  und  in  der  Ausfuhr  auf
408  476  &amp;amp;  gegen  428  678  &amp;amp;  im  Jahre  1906.
Zieht  man  hiervon  die  Ein=  und  Ausfuhr  von
Münzen  ab,  so  verbleibt  für  das  Jahr  1906  eine
Wareneinfuhr  im  Werte  von  295  981  L  und  eine
Warenausfuhr  von  290  648  K.

Die  hauptsächlichsten  Einfuhrartikel  sind
Baumwollwaren,  Reis  und  Kolanüsse.  Der  Wert
der  eingeführten  Baumwollwaren  belief  sich  im
Jahre  1907  auf  82  023  L,  wovon  für  72  939
aus  Großbritannien,  für  7746  &amp;amp;  aus  Frankreich
und  für  1026  &amp;amp;  aus  Deutschland  bezogen
wurden;  im  Vergleiche  mit  dem  Vorjahre  ist  ihre
Einfuhr  um  7665  K  zurückgegangen.  Die  Reis-
        <pb n="1330" />
        6  1242  0

einfuhr  ist  von  52  427  &amp;amp;  im  Jahre  1906  auf
71  889  &amp;amp;  im  Jahre  1907  gestiegen.  Auch  die
Einfuhr  von  Kolanüssen  ist  gestiegen,  und  zwar
von  29  586  K  auf  39  942  K.

Von  dem  Gesamtausfuhrwerte  entfallen
allein  auf  die  Erdnußausfuhr  256  685  K  (gegen
278  055  K  im  Vorjahre).  Ihr  gegenüber  fallen
die  Werte  der  übrigen  Ausfuhrartikel,  wie  Kautschuk,
  Palmkerne,  Wachs  und  Häute,  wenig  ins
Gewicht.  Die  Berschiffungen  der  Erdnüsse  richteten
sich  zum  weitaus  größten  Teil  nach  Frankreich,
das  für  237  236  K  Erdnüsse  aus  Gambia  aufnahm.
  Nach  Deutschland  wurden  für  8116  L
und  nach  Holland  für  7282  &amp;amp;  Erdnüsse  ausgeführt.

(Colonial  Reports  Nr.  576.)

Handel  der  Goldhüsfte  1907.95)

Der  Wert  des  Gesamthandels  der  Kolonie
erreichte  im  Jahre  1907  den  Betrag  von
5  007  869  L  und  überragte  denjenigen  des  Vorjahres
  um  952  518  L.  Bei  der  Beurteilung
dieses  recht  beträchtlichen  Aufschwunges  ist  noch
in  Erwägung  zu  ziehen,  daß  die  Wertziffer  für
den  Handel  des  Jahres  1906  die  bisher  höchste
war  und  diejenige  des  Jahres  1905  auch  schon
um  920  000  K  übertroffen  hatte.  Dieser  Fortschritt
  in  der  wirtschaftlichen  Entwicklung  der
Kolonie  wird  als  ein  natürlicher  und  keinesfalls
als  eine  zufällige  Erscheinung  hingestellt.

Die  Werte  der  Einfuhr  (ohne  Einrechnung
der  Münzeinfuhr),  der  Ausfuhr  und  des  Gesamthandels
  für  die  letzten  fünf  Jahre  veranschaulicht
die  folgende  Tabelle:

Jahr  Einsuhr  Augsuhr  Insgesamt
1903.  2  082  544  980  942  3  063  486
1904  2  001  857  1  340  026  3  341  883
1900  1  486  068  1  646  145  3  132  213
1906  2  058  939  1  996  412  4  055  351
1907  2  366  195  2641  674  5007  869

Der  weitaus  größte  Teil  der  Einfuhr  kommt
aus  Großbritannien,  das  im  Jahre  1907  für
1  758  315  C  Waren  nach  der  Goldküste  einführte
gegen  1  590  460  L  im  Vorjahre.  Deutschland
war  mit  233  234  L  (im  Vorjahre  207  818  L)
an  der  Einfuhr  beteiligt,  Frankreich  mit  11  540  K
(10  729  ),  die  Vereinigten  Staaten  mit  38  734
(32  781  O  und  Holland  mit  103  855  (55  411  L).

Die  hauptsächlichsten  Artikel  der  Einfuhr  bewerteten
  sich,  wie  folgt:

Kleider  82  070  (im  Vorjahre  60  704)  L,
Betten  22  571  (16  430)  ái.  Baumaterialien

*)  Vgl.  auch
S.  1015  und  1018.

„Deusches  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  20,

 

32  50  (29  624)  E,  Kohlen  36  881  (41240)  L,
Böttchereiartikel  26  133  (14  556)  L,  Tauwerk
22  214  (19  259)  LK,  Baumwollengarn  und  zzwirn
27230  (21  770)  T,  Baumwollenwaren  508  754
(353  977)  L,  Mehl  28  500  (30  324)  S,  Möbel
20  704  (16  594)  X,  Eisenwaren  54  113/43  901)  &amp;amp;,
Holz  30  898  (19  600)  L,  Maschinen  161  798
(188  925)  L,  Ole,  Petroleum  27  451  (18  289)  &amp;amp;,
Parfümerien  29  804  (20  973)  &amp;amp;,  Nahrungsmittel
88  120  (84  790)  &amp;amp;,  Reis  42  013  (40  012)  E,
Seidenwaren  50  670  (27  594)  LE,  Seife  25  164
(23  987)  &amp;amp;,  Gin  und  Genever  61  611  (52  318)  &amp;amp;,
Rum  56  335  (57  000)  E,  andere  Spirituosen
15  554  (13  849)  X,  Zucker  25  630  (22  651)  é,
Tabak,  unbearbeitet  13  810  (11  166)  K,  Tabak,
bearbeitet  32  602  (32  186)  K.

Im  Hinterlande  der  Kolonie  herrscht  eine
wachsende  Nachfrage  nach  billigeren  deutschen
Baumwollenwaren,  insbesondere  nach  solchen,
die  auf  beiden  Seiten  mit  Mustern  bedruckt  sind.

Die  Werte  der  hauptsächlichsten  Ausfuhrartikel
  stellten  sich  im  Vergleich  mit  denen  im
Jahre  1906,  wie  folgt:

Kakao  515  089  (im  Vorjahre  336  269)  TP,
Kolanüsse  78  901  (73  632)  &amp;amp;,  Gold  1  164  676
(858  842)  L,  Holz  169  458  (60  013)  &amp;amp;,  Palmkerne
  101  822  (80  834)  L,  Palmöl  119  468
(125  008)  L,  Kautschuk  333  120  (334  505)  L.

Der  bedeutendste  Hafen  der  Kolonie  ist  Sekondi;
  es  ist  der  Ausgangspunkt  der  Sekondi—
Kumasieisenbahn,  die  die  Küste  mit  dem  Goldgrubenbezirk
  und  mit  dem  Ashantilande  verbindet.
Der  Warenumsatz  über  diesen  Hafen  erreicht  einen
Wert  von  2  448  048  LC.  Der  nächstbedeutende
Hafen  ist  Acera  mit  einem  Warenumsatze  von
967  490  K,  er  ist  der  Sitz  der  Regierung  und
der  bedeutendste  Verschiffungshafen  für  Kakao.
Im  übrigen  sind  noch  zu  erwähnen  der  Hafen
Ada  mit  einem  Warenumsatz  von  418  986  K,
Axim  mit  339  251  und  Cape  Coast  mit
260  760  K.  (Colonial  Reports  Nr.  573.)

Jum  bandel  Britisch-Indlens  1907/08  auf  dem  Geblete
der  Textilindustrie.

An  der  Spitze  der  Wareneinfuhr  Britisch-Indiens
  stehen  auch  im  Jahre  1907/08  wiederum
die  Artikel  der  Baumwollindustrie,  die  zum
weitaus  größten  Teil  von  Großbritannien  bezogen
werden.  Der  Wert  dieser  diesjährigen  Einfuhr
(1907/08)  bezifferte  sich  auf  480⅛  Millionen
Rupien  gegen  409  Millionen  im  Vorjahre.

Wenn  auch  die  deutsche  Baumwollindustrie
für  eine  Menge  der  in  Indien  verlangten  Baumwollwaren,
  welche  von  den  Lancashirer  und
schottischen  Industriellen  in  äußerst  hohem  Maße
        <pb n="1331" />
        W  1243  20

spezialisiert  worden  sind,  nicht  in  Frage  kommt,
so  ist  es  doch  auffallend,  daß  die  deutsche  Industrie
  sich  immer  noch  in  einer  so  bescheidenen
Weise  an  diesem,  nicht  allein  für  den  ostindischen,
sondern  auch  für  alle  tropischen  und  subtropischen
Märkte  so  wichtigen  Handelsartikel  beteiligt.  In
Anbetracht  der  großen  Massen,  welche  allein  schon
in  Ostindien,  ganz  abgesehen  von  den  anderen
Märkten,  abgesetzt  werden,  sollte  man  die  Aufnahme
  ihrer  Fabrikation  deutscherseits  eines  Versuchs
  wert  halten.  Der  deutsche  Fabrikant  müßte
in  erster  Linie  seine  Fabrikate  dem  indischen
Markte  anpassen  und  vor  allem  die  Artikel,  für
welche  er  sich  besonders  leistungsfähig  dünkt,  in
großem  Maßstabe  spezialisieren.  Dem  indischen
Käufer  liegt  im  allgemeinen  sehr  wenig  daran,  in
welchem  Lande  ein  Artikel  hergestellt  worden  ist;  solange
  er  nur  das  Gewünschte  zu  einem  angemessenen
Preise  erhält.  Italien  und  Holland  scheinen  z.  B.
bereits  die  Möglichkeiten,  welche  sich  ihren  Baumwollindustrien
  in  Indien  bieten,  erkannt  zu  haben,

denn  gewisse  Qualitäten  ihrer  Fabrikation,  welche

sie  stark  forcieren,  scheinen  jährlich  auf  größeren
Absatz  zu  stoßen.

Die  Ausfuhr  von  Rohbaumwolle  stellt
durchschnittlich  ein  Drittel  des  Wertes  der  gesamten
  Ausfuhren  von  Rohmaterialien  aus  Indien
dar.  Ihr  Umfang  richtet  sich  natürlich  in  erster
Linie  nach  dem  exportfähigen  lberschuß,  welcher
wiederum  von  dem  Ausfall  der  Ernte  abhängig
ist.  Als  weitere  sehr  wichtige  Faktoren  für  die
indische  Ausfuhr  sind  ferner  die  Beschäftigung
der  europäischen  und  nordamerikanischen  Industrien
sowie  die  greifbaren  Vorräte  der  nordamerikanischen

  und  der  ägyptischen  Ernte  in  Berechnung

zu  ziehen.  Für  alle  diese  Umstände  war  die
Konjunktur  der  Saison  1907/08  eine  der  indischen
Ausfuhr  in  jeder  Hinsicht  günstige  zu  nennen.
Nicht  nur  war  die  Beschäftigung  der  Industrie
in  allen  Weltteilen  sehr  groß,  sondern  die
indische  Ernte  des  Jahres  1906/07,  deren  Erträge
  erst  für  die  Verschiffungen  des  Jahres
1907/08  in  Betracht  kamen,  war  ebenfalls  durchschnittlich
  gut,  so  daß  alle  Umstände  dazu  beitrugen,
  die  Verschiffungen  auf  ein  ungewöhnlich
großes  Quantum  zu  bringen.

Der  Ertrag  der  Ernte  1906/07  wurde  auf
4932700  Ballen  zu  400  lbs.  oder  auf  17616  786
etws.  (1905/06:  10  871  428  etws.)  geschätzt.
Vergleichshalber  sei  hier  erwähnt,  daß  die  nordamerikanische
  Ernte  im  Jahre  1906  60  694  187
ewts.,  im  Jahre  1907  50  783  308  ewts.  ergeben
haben  soll,  während  die  ägyptische  mit  6  099  100
ewits.  angegeben  wird.

Von  der  indischen  Ernte  wurden  während
der  letzten  drei  Jahre  die  folgenden  Mengen
verschifft:

 

 

1905/06  1906/07  1907/08
Gewicht  in  1000  ewts.

von  Kalkutto  499  57  354

-Chittagong  —  —  1

-Bombay  5290  5242  5922

Karachi  712  798  1  127

Madras  800  680  1  052

Rangun  ...  98  107  106

Insgesamt  ..  7399  7  401  8  562
Im  Gerte  von

1000  213  415  219  785  257  025
|,0  n  Durchschnittswert

  pro

ewts.  28  Ns.  13½  29  Rs.  11  ¼/  30  Rs.  0½/.

Die  bedeutendsten  Abnehmer  der  indischen
Baumwolle  waren  während  der  letzten  drei  Jahre:

1905/06  1906.07  1907  08
Gewicht  in  1000  ewts.

Japaoan  2231  1729  2245
Deutschland  1384  15663  1880
Belggen  1128  1102  1254
Italin  809  874  1060
Osterreich-Ungarn.  615  619  622
Frankreich  482  560  625
Großbritannien  373  452  453
Spanien  140  139  157
China.  .  ..  .  ...  185  166  135

Wenn  auch  nach  dieser  Aufstellung  Deutschland
nur  der  zweitgrößte  Abnehmer  dieses  indischen
Produktes  ist,  so  dürfte  es  doch  wohl  unter  der
Berücksichtigung,  daß  die  endgültige  Bestimmung
vieler  nach  Belgien  verladenen  Baumwolle  die
westdeutschen  Industriebezirke  sind,  als  größter
Käufer  anzusehen  sein.

Der  Wert  der  direkt  nach  Deutschland  verladenen
Baumwolle  stieg  von  47¼  Millionen  im  Vorjahre
im  Jahre  1907/08  auf  54½⅛  Millionen  Rupien.

Was  die  Preislage  von  Baumwolle  anbetrifft,
so  verglichen  sich  die  Quotierungen  für  „Middling
  Upland  Cotton“  in  Liverpool  und  für  „Good
Broach  Cotton“  in  Bombay  während  der  letzten
zwei  Jahre  im  Durchschnitt,  wie  folgt:

1906  07  1907/08
Liverpool  5,95  d  6,62  d  pro  Ib
Bombay  5,06  5.37  --Die

  von  den  indischen  Fabriken  verarbeitete
Baumwolle  ist  vornehmlich  im  Lande  gewachsen;
erst  seil  einigen  Jahren  hat  man  angefangen,
auch  Rohmaterial  aus  Nordamerika  zu  beziehen,
um  mit  der  langstapeligen  und  feineren  amerikanischen
  Sorte  die  einheimische  kurzstapelige  für  die
Herstellung  besserer  Webwaren  zu  vermischen.
Der  Gesamtwert  dieser  Einfuhr  stellte  sich  im  Berichtsjahre
  auf  ungefähr  7  Millionen  Rupien
(etwa  7900  Tonnen  Gewicht).

(Aus  einem  Bericht  des  Handelssachverständigen
bei  dem  Kaiserl.  Generalkonsulat  in  Kalkutta.)
        <pb n="1332" />
        W  1244  20

Handel  Britisch-Süduafrittjas  im  1.  Halbsahr  1908.

Die  Gesamteinfuhr  Britisch-Südafrikas  bewertete  sich  im  1.  Halbjahre  1908  auf  13  667  327  #.

gegen  14  525  112  LK  im  gleichen  Zeitabschnitte  des  Vorjahres.

Davon  entfielen  auf  die  Wareneinfuhr

  12  478  106  L  gegen  13  207  121  &amp;amp;  im  1.  Halbjahr  1907,  auf  die  Einfuhr  für  Rechnung

der  Regierung  426  046  (877  777)  und  auf  die  Geldeinfuhr  763  175  (440  214)  #

Der  Gesamtwert  der  Ausfuhr  bezifferte  sich  auf  22  335  110  K  gegen  24  168  666  LK  im

1.  Halbjahr  1907.

Hiervon  entfielen  auf  die  Ausfuhr  von  südafrikanischen  Erzeugnissen  22  023  365  4.

gegen  23  813  115  2  im  entsprechenden  Zeitraume  des  Vorjahres,  auf  die  Wiederausfuhr,  einschließlich
der  Geldausfuhr  von  86  991  (14  239)  c#e,  311  745  (355  551)  S.
Ein=  und  Ausfuhr  zeigen  also  im  Vergleiche  mit  dem  Vorjahre  einen  beträchtlichen  Rückgang.
Die  Wareneinfuhr  und  die  Ausfuhr  südafrikanischer  Erzeugnisse  wickelten  sich  über  die  einzelnen

  Häfen  in  folgender  Weise  ab:

Häfen

Kapstadt  .
PortElisabeth.
EastLondon..
AndereKaphäfen.
Durban
Teluga  Bay

Beira
Feira  und  über  Land

 

Zusammen
Davon  über:
britische  Häfen
portugiesische  Häfen

Einfuhr  Ausfuhr
1.  Halbjahr  1.  Halbjahr
1908  1907  1908  1907
Wert  in  ##

2  560  350  2  614  909  17999  490  18  735  059
2  746  974  3  073  454  1  114  397  2  734  268
1  416  817  1  601  295  589  230  874  218
259  750  301  293  595  .236  795  318
3220  564  3  638  307  1  495  791  1  436  602
1  930  807  1  686  603  129  720  90  387
331  527  275  809  99299  147  213
11  317  15  451  202  50
12  478  106  13  207  121  22  023  365  23  813  115
10  215772  11.244  709  21  794  346  23  575  515
2  262  334  1  262  412  229  019  237  600

Prozentual  hat  sich  die  Einfuhr  über  britische  Häfen  von  85,1  auf  81,9  v.  H.  vermindert,
während  die  Einfuhr  über  portugiesische  Häfen  sich  von  14,9  auf  18,1  v.  H.  gehoben  hat.  Für
die  Ausfuhr  südafrikanischer  Erzeugnisse  kommen  die  portugiesischen  Häfen  so  gut  wie  gar  nicht

in  Frage.

Nach  Warengruppen  bewertete  sich  die  Ein=  und  Ausfuhr  im  1.  Halbjahre  1908,  verglichen
mit  dem  entsprechenden  Zeitraume  des  Vorjahres,  in  folgender  Weise:
1.  Halbjahr  1908

1.  Halbjahr  1907

 

 

 

Wert  Anteil  Wert  Anteil
r  v.  H.  1  v.  H.
Einfuhr
Lebende  Tiere  .  32938  0,3  49  080  0,4
Nahrungs=  und  Genuhmittel  .  3  380  170  27,1  3  664  716  27,8.
Rohmaterialien  und  Valbsabritate  1201187  9,6  1  212  350  9,1
Fabrikate  .  .  ·..  7  863  811  63,0  8  280  175  62,7
S#semmen  12  478  106  100  13.207  121  100
Aus  f  uhr
Gold  —  ..  15  278  415  68,7  14  362  396  59,5
Diamanten  2948  303  13,2  4  701  810  19,5
Rohmaterialien  und  valbsabritate  3  486  699  15,7  4  642  141  19,0
Lebende  Tiere  .  17  912  0,1  25  844  0,1
Nahrungs=  und  Genubminel  272  463  1,2  55  443  0,2
Fabrikate  19  .573  0,1  25  481  0,1
Südafrikanische  Erzeugnise  .  22  023  365  99,0  23  813  115  98,6
Andere  Erzeugnisse  224  754  1,0  341  312  1,4
Insgesamt  22  248  119  100  24  154  427  100
        <pb n="1333" />
        W  1245  20

Auf  die  wichtigeren  Herkunfts=  und  Bestimmungsländer  entfielen  folgende  Werte:

Einfuhr  Ausfuhr
1.  Halbjahr  1.  Halbjahr
1908  1907  1908  1907

1000  K  v.  H.  1000  S  v.  H.  1000  K  v.  H.  1000  K  v.  H.

Großbritannien  6755  54,1  7334  55,6  20  746  93,23  22  686  93,9
Kanada  210  1,7  167  1,3  ,—  ,8—
Britisch-Indien  426  3,4  422  3,2  35  0,2  0,6  —
Australischer  Bund  1024  8,2  1118  8,4  100  0,4  9  —
Mauritius  ..  1451,2  2261,7  21  0,1  7  —
Belgien  139  15,1  155  15,2  147  0,7  200  0,8
Frankreich  182  1,5  215  1,6  8  —  46  0,2
Deutschland  1042  8,3  980  7,4  505  2,3  674  2,  8
Holland  180  1,4  169  1,3  10  —  9.
Schweden.  183  1,4  159  1,2  —  —  —  —
Vereinigte  Staaten  1130  9,0  1019  7,7  122  0,6  55  0,3
Argentinien  182  1,4  276  2,1  6  —  1  —
Brasilien  153  1,2  156  1,2  —  —  —  —
hile  .....  139  1,1  120  0,9  —  —  —  —

(Tm#de  of  the  Colonies  and  Territories  forming  the  South  African  Customs  Tnion.)
Kussichten  der  indischen  Baumwollernte  1909/09.  vorzügliche  Ernte  rechnen  dürfen.  Endgültige

Im  Anschluß  an  die  jüngst  veröffentlichten
Ausführungen  des  Memorandums  der  indischen
Regierung  über  die  Aussichten  der  Baumwollernte
  1908/09  („D.  Kol.  Bl.“  1908,  S.  1178f.)
werden  einem  Bericht  des  Handelssachverständigen
  bei  dem  Kaiserlichen  Gencralkonsulat
in  Kalkutta  vom  19.  Oktober  d.  J.  noch  folgende
Angaben  entnommen:

Die  Ernteaussichten  für  die  bisherige  Aussoat
werden  von  dem  größten  Teil  der  Anbaudistrikte
als  gute  bezeichnet;  aus  den  Distrikten  der  Zentralprovinzen
  und  von  Berar,  deren  Anbau  bisher
  mit  einem  Anteil  von  22,5  v.  H.  an  der
diesjährigen  Ernte  angegeben  wird,  wird  gemeldet,
  daß  man  in  dieser  Saison  nach  den
jetzigen  Aussichten  einen  um  51  v.  H.  besseren
Ertrag  als  im  Vorjahre  erwartet.  Nimmt  man
aber  selbst  unter  Berechnung  des  bisherigen  Anbaus
  (17  313  000  Aecres)  nur  einen  auf  Basis
der  letzten  drei  Jahre  (Ertrag:  1905/06;:  65;
1906/07:  88;  1907/08:  58  lbs.  pro  Acre)  festgesetzten
  Durchschnittsertrag  (70  lbs.)  an,  so
würde  sich  schon  jetzt  der  diesjährige  Ernteertrag
(ungefähr  3  037  000  Ballen  zu  400  lbs.)  im
Vergleich  zum  vorjährigen,  welcher  von  der
Regierung  im  Februar  1908  endgültig  auf
3  033  dol  Ballen  geschätzt  wurde,  um  eine  Kleinigkeit
  besser  stellen,  ganz  abgesehen  davon,  daß  man
wohl  noch  auf  einen  weiteren  Anbau  von  rund
3  Millionen  Acres  rechnen  darf.  Nach  den  bisher
  vorliegenden  Anzeichen  wird  man  daher  für
die  Saison  1908/09  auf  eine  zum  mindesten
gute,  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  aber  auf  eine

Angaben  über  den  gesamten  Anbau  werden  erst
gegen  Ende  Februar  1909  von  dem  indischen
statistischen  Bureau  veröffentlicht.

Stand  der  ägyptischen  Baumwollernte  im
Oktober  1908.

Die  Witterung  im  Monat  Oktober  war  kühl
und  für  die  Baumwollpflanzen  ungünstig;  erst  in
der  letzten  Hälfte  des  Monats  meldete  man  etwas
mehr  Wärme.

Diese  Umstände  bildeten  die  Ursache  zu  der
Verzögerung  in  der  normalen  Entwicklung  der
Pflanze  und  der  Offnung  eines  Teils  der  Kapseln
der  zweiten  Pflücke,  so  daß  schließlich  die  Ernte,
im  ganzen  genommen,  sich  weiter  im  Rückstande
befindet,  als  man  erwartet  hatte.

Das  Ergebnis  sowohl  der  ersten  als  auch
der  zweiten  Pflücke  scheint  geringer  zu  sein,  als
die  Aussichten  es  vermuten  ließen.

Die  dritte  Pflücke  zeigt  sich  in  wenig  glänzender
  Beschaffenheit,  und  ohne  Andauer  der  Wärme
wird  der  Ertrag  wahrscheinlich  mäßig  sein.

Der  Ertrag  bei  der  Entkörnung  ist  ebenfalls
unregelmäßig,  da  er  zwischen  1  bis  2  v.  H.
weniger  und  1  bis  selbst  2  v.  H.  mehr  gegen  das
Vorjahr  schwankt.

Aus  Oberägypten  lauten  die  Berichte  infolge
der  durch  Nebel  und  Tau  verursachten  Beschädigungen
  schlechter  als  im  vorigen  Monat,
und  alle  Berichterstatter  geben  übereinstimmend
eine  empfindliche  Verminderung  gegen  ihre  voraufgegangenen
  Schätzungen  an.
        <pb n="1334" />
        W  1246  e20

Wenn  man  schließlich  alle  Meldungen  zusammenfaßt,
  so  scheint  die  Ernte  empfindlich  geringer
  zu  sein  als  im  Vorjahre,  und  die
Schätzungen  lauten  auf  6250  000  bis  6500  000
Kantar.

(Bericht  der  Alcxandria  Geneml  Produce
Association  vom  5.  November  1908.)

Der  Anteil  der  einzelnen  Baumwollsorten  an  den
Ernteergebnissen  Britisch-Indiens.

Der  Baumwollbau  pflegt  von  der  indischen
Regierung  in  ihren  Veröffentlichungen  nur  nach
Distrikten  wiedergegeben  zu  werden.  Da  indessen
auch  eine  Aufstellung  über  die  jeweilig  vorhandenen
  Mengen  der  einzelnen  Baumwollsorten
nach  ihrer  Handelsbezeichnung  von  Interesse  sein

dürfte,  so  sei  eine  solche  für  die  vergangenen
Jahre  nachstehend  wiedergegeben:

 

Guzerat  gepflanzt  wird.  Die  Coomptas=  und
Dharwas-Qualitäten,  die  erstere  eine  einheimische,
  die  letztere  eine  exotische  Pflanze,  werden
vornehmlich  im  Bombay-Deccan-Distrikt  in  den
Eingeborenen-Staaten  des  südlichen  Mahratta-Gebietes,
  in  den  Distrikten  von  Dharwar,  Bijapur,
Belgaum,  Satara  und  Kolhapur  geerntet.  In
Sind  wird  Baumwolle  nur  in  den  Distrikten
von  Hyderabad  und  von  Thar  und  Parkar  angebaut,
  woselbst  durch  künstliche  Bewässerung  die
Felder  berieselt  werden.  Der  Regenfall  in  diesen
Gegenden  beläuft  sich  durchschnittlich  auf  nur  5
bis  10  Zoll  das  Jahr.  Im  vergangenen  Jahre
hat  man  dort  auch  angefangen,  Versuche  mit  der
ägyptischen  Pflanze  anzustellen.  Es  waren  vorerst
  nur  etwa  6000  Acres  hiermit  bepflanzt,  die
einen  Ertrag  von  nur  2200  Ballen  oder  nur
ungefähr  ein  Drittel  des  Ertrages  (147  lbs.  pro
Acre),  welcher  an  den  Ufern  des  Nils  mit  der

 

1905/06  1906/07  1907/08
Landelsübliche  zeeitt  #uuteil,  #en  Ateil  an
Bezeichnung  Ballen  samternte  Ballen  samternte  Ballen  samierme
in  %  in  5%  in
Oomras  1393  40,6  1597  32,5  936  30o,  ¾
Bengals  772  22,5  1357  27,7  807  26,6
Dholleras  473  13,8  949  19,4  445  14,7
Broach  311  9,1  321  6,6  235  7,7
Coomptas  und  Dharwas  26  0,8  163  3,3  168  5,5
Sind  84  2,4  155  3,2  121  4,0
Western,  Coconadas  und  2  un  276  6,9  289  5,9  269  9,0
Assam  ..  17  0,6  17  .0,3  24  .0,8
Rangoo  35  1,0  36  0,7  28  0,9
Sonsige  (Bombay)  .  .  81  2,3  21  0,4  —  —
Insgesamt  in  1000  Ballen  zu  400  lbs.  3428  —  4905  —  3033  —
Die  unter  Oomras  bekannte  Baumwolle  wird  nämlichen  Saat  gewonnen  wird,  ergaben.  Die

in  der  Gegend  von  Khandeish,  Ahmednagar,  Sholapur
  und  einigen  anderen  Distrikten  der  Provinz
Bombay,  in  den  südlich  gelegenen  Staaten  Zentral-Indiens,
  in  Berar,  in  den  Zentral-Provinzen
und  in  dem  größeren  Teil  von  Hyderabad  (Deccan)
angebaut.  Mit  Bengals  wird  vornehmlich  die
in  den  nördlichen  Provinzen  (Punjab,  N.  W.-=Grenzprovinz,
  Vereinigte  Provinzen,  Rajputana,
Ajmer-Merwara,  Zentral-Indien,  Bengalen  und
in  Palanpur,  einem  Eingeborenen-Staate  an  der
Grenze  von  Rajputana)  —  gewonnene  Baumwolle
  bezeichnet.  Dholleras  werden  im  nördlichen
  Guzerat,  in  den  Eingeborenen-Staaten  von
Kathiawar,  Cutch  und  im  Norden  von  Baroda,
sowie  in  Ahmedabad  und  einigen  weiteren  Teilen
der  Provinz  Bombay  angebaut,  während  die
Broach-Qualität,  welche  den  besten  Stapel  der
indischen  Varietäten  liefert,  in  den  südlichen  Gegenden
  von  Baroda,  in  Broach,  Surat  und
einigen  angrenzenden  Distrikten  des  südlichen

 

einheimische  Saat  brachte  im  Jahre  1906/07:
248  lbs.  und  im  letzten  Jahre  211  lbs.  reine
Baumwolle  pro  Acre  ein.

In  der  Provinz  Madras  wird  Baumwolle
vornehmlich  in  den  westlichen  Gegenden,  sowie
in  den  Distrikten  von  Coconada  und  Tinnevelly
gepflanzt.  Die  unter  der  Bezeichnung  Rangoon
im  Handel  bekannte  Baumwolle  wird  in  dem
Hinterlande  von  Rangoon,  der  Provinz  Birma,
gewonnen.

In  diesem  Jahre  hat  man  zum  erstenmal  in
der  Provinz  Punjab,  und  zwar  in  den  Irrigations-Distrikten
  der  Ihelum=  und  Chenab-Kolonien,
ungefähr  680  Acres  mit  der  amerikanischen
Pflanze  bebaut.  Man  erwartet  nach  den  bisher
vorliegenden  Nachrichten  einen  Ertrag  von  ungefähr
  1295  cwts.  nicht  gereinigter  Baumwolle
mit  diesem  Versuch  zu  erzielen,  welche  man
öffentlich  versteigern  lassen  will,  um  eventuell
einen  möglichst  hohen  Preis  zu  erzielen,  damit
        <pb n="1335" />
        G  1247  20

die  Bauern  angeregt  werden,  diese  Pflanze  in
einem  größeren  Maße  anzubauen.
(Nach  einem  Bericht  des  Handelssachverständigen
bei  dem  Kais.  Generalkonsulat  in  Kalkutta.)

Die  rumänische  Seidenzucht  im  Jahre  1907.

Die  Zahl  der  rumänischen  Seidenzüchter  betrug
  im  Jahre  1907  55  101,  die  aus  382  kg
480  g  Samen  436  057  kg  556  g  Kokons  ernteten.
Zur  Nahrung  für  die  Seidenraupen  wurden  die
Blätter  von  624  820  Maulbeerbäumen  gebraucht.

Seidenraupenzuchten  finden  sich  in  Rumänien
insbesondere  in  den  Distrikten  von  Ilfov,  Doli,
Mesedintzi,  Vlashea,  Olt  u.  a.

(Nach  Moniteur  Commercial  Roumain.)

Aussichten  der  Indigoernte  Britisch-Indiens  1908/09.

Das  erste  Memorandum  über  die  gesamte
Indigoernte  Britisch-Indiens  für  die  Saison
1908/09  ist  unter  dem  22.  Oktober  d.  Is.  erschienen.
  Die  darin  behandelten  Provinzen  enthalten
  98  v.  H.  der  gesamten  in  Britisch--Indien
mit  Indigo  bestellten  Fläche,  wie  sie  auf  Grund
von  Durchschnittsberechnungen  aus  den  fünf  mit
dem  Jahre  1906/07  abschließenden  Jahren  berechnet
  ist.  Innerhalb  dieser  Periode  belief  sich
die  durchschnittliche  unter  Indigokultur  stehende
Fläche  auf  547  100  Acres;  im  Jahre  1907/08
sank  sie  auf  331  200  Acres,  und  für  das  Jahr
1908/09  wird  sie  auf  247  800  Acres  geschätzt,
sie  hat  also  gegen  das  Vorjahr  um  25  v.  H.
abgenommen.

Der  Stand  der  Indigofelder  litt  in  den
wichtigen  Indigobandistrikten  von  Nord-Bihar
(Bengalen)  unter  Regenmangel,  an  anderrn  Orten
wird  der  Saatenstand  als  ziemlich  gut  und  gut
bezeichnet.

Die  Schätzung  für  Oktober  d.  Is.  ergibt  für
die  einzelnen  Anbaugegenden  folgende  Flächen:

 

i!**:n7n  1908/09  1907/08  1906/07
Provinzen  Flächen  in  Acres  J
Bengalen  129  200  146  800  137  800

Madras  (Raiyatwaridörfer)

  33  900  79200  94  900

Vereinigte  Provinen

  31  000  47  300  40  400

Pundahb  53  700  57  900  62  300
Zusammen  247  800  331  200  335  400

Im  einzelnen  enthalten  die  Berichte  aus  den
Provinzen,  denen  der  Prozentsatz,  mit  dem  sie  an
der  gesamten  Indigofläche  Britisch-Indiens  beteiligt
sind,  in  Klammern  beigefügt  ist,  über  die  Größe
und  den  Stand  der  Felder  noch  folgende  Angaben:


 

In  Bengalen  (36,7  v.  H.)  hat  das  mit
Indigo  bestellte  Areal  gegen  das  Vorjahr  um
12  v.  H.  abgenommen.  Die  Witterungsverhältnisse
  sind  in  dem  Hauptanbaubezirk  Nord-Bihar
im  allgemeinen  nicht  günstig  gewesen,  die  Saat
litt  infolge  des  kurzen  Regenfalles  von  1907
und  der  fortgesetzten  Trockenheit  in  diesem  Jahre.
In  den  weniger  wichtigen  Distrikten  erholten  sich
die  Saaten  später  etwas  von  der  Tuockenheit.
Im  Durchschnitt  wird  der  Ertrag  auf  65  v.  H.
einer  Normalernte  geschätzt  gegen  79  v.  H.  im
Vorjahre.

In  Madras  (32,8  v.  H.)  hat  die  in  den
Raiyatwaridörfern  bebaute  Indigofläche  gegen  das
Vorjahr  um  57  v.  H.  abgenommen.  Geringere
Nachfrage  nach  Indigo  und  Mangel  an  rechtzeitigem
  Regen  haben  diesen  Ausfall  verursacht.
Der  Stand  der  Felder  wird  als  ziemlich  gut  gemeldet,
  doch  macht  sich  an  manchen  Stellen
Mangel  an  Regen  fühlbar.  In  den  Nicht-Raiyatwaridörfern
  sind  1750  Acres  mit  Indigo
bestellt.

In  den  Vereinigten  Provinzen  (18  v.  H.)
hat  sich  die  Indigofläüche  um  34  v.  H.  verringert,
da  für  die  Bewässerung  nicht  genügend  Wasser
vorhanden  war.  Es  werden  85  v.  H.  einer
Normalernte  erwartet.

Im  Punjab  (10,7  v.  H.)  hat  die  Indigofläche
  wegen  des  späten  Ansteigens  der  Bewässerungskanäle
  in  den  Bezirken  von  Multan  um
7  v.  H.  abgenommen.  Der  Stand  der  Felder
ist  gut.

Tabakernte  in  Bahia.

Da  in  den  letzten  beiden  Monaten  in  allen
Tabakdistrikten  Bahias  der  erforderliche  Regen
erfreulicherweise  nicht  ausgeblieben  ist,  so  haben
sich  die  Aussichten  für  die  endgültigen  Erträge
der  schon  jetzt  im  Gange  befindlichen  Tabakernte
gegenüber  dem  letzten,  vor  zwei  Monaten  gegebenen
  Berichte)  noch  verbessert.  Man  rechnet  jetzt
allgemein  mit  einer  Ernte  von  600  000  Ballen.

(Bericht  des  Kaiserl.  Konstalmns  in  Bahin
29.  O  ktober  1908.)

Helkenausfuhr  Sanzibars  1907.
Die  Ausfuhr  von  Nelken  aus  Zanzibar  betrug:

Menge  in  engl.  Pfund  Wert  in  Rupien

1904  14  502  775  4986  449

1905  15  312  952  4  306  090

1906  15  105  760  5  349  545

1907  18  214  668  5  941  817
5)  Val.  „D.  Stol.  Bl.“  1908,  Nr.  20,  S.  1022.
        <pb n="1336" />
        W  1248  20

Die  Nelkenausfuhr  von  1907  betrug  39  v.  H.
der  Gesamtausfuhr.
Die  Ausfuhr  ging  nach:

1904  1905  1906  1907
Menge  in  engl.  Pfund
Europa  7  312  75  5  673319  8  939  789  10  457  830
Amerika  2  056  1  1  769  8680  717909  1102420
sien  4889  52  7810  508  5  355  875  6558  458
Afrika-  94  701  59  265  92  196  100  965
Wert  in  Rupien
Europa  2  633  787  1  676  468  3  176  924  3  887  448
Amerika  718  420  401  027  238  975  306  061
sien  1  601  061  2  123  255  1  901  368  2215  262
Afrika  "38  191  15  340  82  278  33  046

Auf  die  europäischen  Märkte  verteilte  sich  die

Ausfuhr  in  folgender  Weise:
1905  1906

Menge  in  engl.  Pfund

1  814  460  1  543  310

1907

Rotterdam  952  006

London  2  762  850  2  650  919  3298  930
Hamburg,.  633  284  3  841  300  5529  050
Marseille  218  750  585  760  418  850
1905  1906  1907
Wert  in  Rupien

Rotterdam.  554  887  557  320  295  300
London  820  638  915  629  1  112  693
Hamburg,  181  335  1  387  202  1  770  961
Marseille  54  230  207  338  125  867

Neben  Europa  nimmt  Indien  einen  sehr

großen  Teil  der  Nelkenausfuhr  auf,  nämlich:

1905  1906  1907
Wert  in  Rupien
1  985  878  1  782  609  2  149  154

Die  Anteile  der  hauptsächlich  in  Betracht
kommenden  Länder  stellen  sich  nach  Prozenten:

1905  1006  1907

Indien  ·  46,5  33,3  36,3
Deutschland  4,2  25,9  29,8.
Großbritannien  19,2  17,0  18,7
Vereinigte  Staaten  11,5  5,4  5,1
Niederlande  13,0  10,0  4,9
Frankreich  1,0  3,8  2,1
Es  ist  jedoch  hierbei  zu  bemerken,  daß  die

Zollstatistik  bei  den  auf  den  deutschen  Schiffen
verschifften  Nelken  als  Bestimmungsland  Deutschland
  angibt,  während  die  Ladepapiere  meistens
auf  „Option  Rotterdam—London“  lauten.  Der
Weltmarkt  in  Nelken  ist  London,  und  es  geht
der  größte  Teil  der  als  nach  Deutschland  verschifften
  Nelken  nicht  nach  Hamburg,  sondern  nach
London.

Eine  Zusammenstellung  der  Nelkenernte  der
letzten  zehn  Jahre  (eine  Ernte  jeweils  August  bis
Juli)  gibt  folgendes  Bild:

 

Jnsel  Insel  Durchschnitts-Erntejahr

  Zanzibar  Pemba  Insgesamt  preis(Pemba)
Frasilah  Rupien

1897/98.  44  941  150  703  195  644  6  3  —
1898/99  149  417  481  505  630  982  6  8  9
1899/1900  59  751  206  640  260  381  6  1  —
1900/01.  87567  201  192  238  759  7  —  —
1901/02.  48  626  321  599  365  225  6  6  6
1902/08.  175  420  251  780  427  200  6  8  6
1908/04.  8  86  96  792  125  161  18  4  —
1904/05.  76  860  675  688  755  54  9  5  6
1905/06  181  566  109  931  291  467  11  14  3

1906007  56  838  202  638  259  466  13

Durchschnittsgrößen  der  Ernten:  355  582
Fraftlah.  „uochschnmitspreis  der  letzten  10  Ernten:
3  Rp.  Dieser  Preis  gilt  nur  für  die

Veiber  Nelken,  Zanzibar-Nelken  find  etwas  höher.

Eine  genaue  Zählung  der  auf  den  beiden
Inseln  stehenden  Nelkenbäume  existiert  nicht.
Man  schätzt  jedoch  nach  ziemlich  sicheren  Anhaltspunkten,
  daß  rund  2  000  000  Bäume  auf  Zanzibar
  und  rund  3  000  000  Bäume  auf  Pemba
stehen.  Das  Gouvernement  hat  auf  Regierungsplantagen
  in  Zanzibar  rund  130  000,  auf  Pemba
26  000  Bäume.  Tragende  und  nicht  tragende
Bäume  zusammengerechnet,  kommen  20,9  Bäume
in  Zanzibar  und  rund  10  Bäume  in  Pemba  auf
ein  Frasilah  geernteter  Nelkeu.

Die  letzte  Ernte  der  Regierungsplantagen
betrug  rund  7680  Frasilah  in  Zanzibar  und
4596  in  Pemba.

Die  Berechnung  von  Durchschnittsergebnissen
wird  außerordentlich  erschwert  durch  die  ungewöhnlich
  großen  Schwankungen  in  dem  Ergebnis
der  einzelnen  Pflanzungen.  Ein  weiteres  Moment
der  Unsicherheit  ist  die  Tatsache,  daß  wegen
Arbeitermangel  bei  einer  reichen  Ernte  ein
Teil  der  Bäume  gar  nicht  abgepflückt  werden
kann.

Der  Mangel  an  Arbeitern  zum  Einbringen
der  Nelkenernte  ist  überhaupt  störend  für  die
Weiterentwicklung  dieser  Produktion  und  hat  die
Preise  erheblich  in  die  Höhe  getrieben.  Während
z.  B.  früher  für  das  Pflücken  eines  Pischis  (Hohlmaß)
  Nelken  4  Pesa  gezahlt  wurden,  zahlte  man
zu  Beginn  der  vorigen  Ernte  schon  9  Pesa.  Bei
einem  Durchschnitt  von  8  Pesa  pro  Pischi
macht  dies  einen  Pflücklohn  von  2½  Rp.  pro
Frasilah.  Auf  ein  Frasilah  (35  engl.  Pfund)
getrockneter  Nelken  gehen  etwa  20  Pischi,  d.  h.
50  bis  60  engl.  Pfund  grüner  Nelken.

Die  Regierung  hat  im  letzten  Jahre  rund
1200  Mann  aus  Britisch-Ostafrika  nach  Pemba
gebracht,  von  Zanzibar  sollen  rund  3000  Mann
zur  Nelkenernte  nach  Pemba  gegangen  sein.
Trotzdem  ist  es  angeblich  nicht  möglich  gewesen,
die  ganze  Ernte  einzubringen.
        <pb n="1337" />
        W  1249  20

An  Nelkenstengeln  wurden  ausgeführt:
1905  1906  1907
Gewicht  in  engl.  Pfund

Europa  3777  062  2  317  305  2  055  415
Asien.  63  835  63  056  48  125
Amerika  149  426  —  179  900
Afrika  —  —-1905
  1906  1907
Wert  in  Rupien
Europa  ..  285  818  222  608  190  197
Asien  3  622  6  831  4708
Amerika  9  680  —  15  060
Afrika  —  285  —

Wie  im  Vorjahre  ging  auch  diesmal  beinahe
die  ganze  Ausfuhr  nach  Hamburg,  nämlich  für
176  648  von  einer  Gesamtausfuhr  von
209  965  Rp.

Mutternelken  sind  im  Jahre  1907  nicht  ausgeführt
  worden.

(Nach  einem  Berichte  des  Kais.  Konsulats  in  Zangibar.)

Entwichlung  Neuseelands  von  1902  bls  1907.
Die  nachstehende  vergleichende  Übersicht  zeigt
den  Fortschritt  der  Entwicklung  Neuseelan  ds  in

den  letzten  fünf  Jahren  von  1902  bis  1907:

1902  1907
Weiße  Bevölkerung  807  929  929  484
Anzahl  der  Farmen  650  73  367
Bebautes  Land  Acker  13  357  700  15  215  488

 

Viehbestand  der  Kolonien:  1902  1907
Pferde  .  .  .  Zahl  286  955  352  832
Biee  1  460  663  1  816  299
Schaffe  20  342727  29  983  48
Schweine  193  740  241  128

Regierungsbahnen  im
Betriebe  Meilen  2291  2  477

Regierungsbahnen
Einnahmen  L  1  974  038  2  761  938

Schiffe  eingehend
Tonnen  1  089  179  1254  266

Ausfuhr:

Wolll  L  3354  563  7  657  298
Gefrorenes  Fleisch=  2718  763  3  420  664
Butter  1  205  802  1  615  345
Käse  -  163  539  662  355
Flachs  534  031  832  068
Golizdll.  .  1951  426  2027  490
Kauri-Gummi  450  223  579  888

Gesamt-Ausfuhr
von  Erzeugnissen  =  13  498  599  19  783  138

Gesamt-Einfuhr  .  11  326  723  17  302  861

Depositen  in  den
Banken,  Durchschnit
  17231  767  23  517  113

Depositen  in  Sparkassen
  -7  876  877  12  825  061

Anzahl  der  Depositoren
  -  261  948  364  422

(Nach  einem  Berichte  der  Kaiserl.  Konsulats  in
Wellington.)

Westaustraliens  Mineraliengewinnung  1907.
Der  Wert  der  im  Staate  Westaustralien  gewonnenen  Mineralien  belief  sich  nach  dem
„Report  of  the  Department  of  Minez  for  the  Fyear  1907“  im  Jahre  1907  auf  insgesamt
7  638  231  K  und  blieb  um  337  416  2  gegen  denjenigen  des  Jahres  1906  zurück.  Dieser  Rückgang

ist  hauptsächlich  auf  die  verringerte  Goldgewinnung  zurückzuführen.

Im  einzelnen  gestaltete  sich  die

Mineralienerzeugung  Westaustraliens  im  Jahre  1907  im  Vergleiche  zum  Vorjahre  folgendermaßen:

1906  1907
Menge  Wert  Menge  Wert
##

zin  engl.  Tonnen  1  495  157  464  1  624  158  648
——  -  -  149  755  57998  142  373  55  158
Kupfererz  -  -  74  50  337  18  978  180  387
Gold)  Unzen  fein  1  79t4  547  7622  749  1  697  554  7210  749
Eisenstein  .  .  ..  engl.  Tonnen  1280  512  1094  438
Kalksten  -  9  472  1  691  3  602  1  382
Blockblel  .  .  -  2  681  4  460  313  6  087
Silber)  Unzen  frei  282  145  37  612  189  265  25  382
Tantaltit  engl.  Tonnen  15  2644  —  —

(The  Board  of  Trade  Journal.)

)  Ausgeführt  und  in  der  Münze  aufgenommen.

2)  Aussuhr.
        <pb n="1338" />
        1250

Die  Kufnahme  der  k#kosnußfaser-Industrie  in  der
portuglesisch-ostindischen  Kolonie  Coa.

Die  Kokoswälder  in  der  portugiesisch-indischen
Kolonie  Goa  an  der  Westküste  Indiens  wurden
bisher  kommerziell  nur  wenig  ausgebeutet.  Man
betrieb  nur  einen  unbedeutenden  Handel  mit  den
Kokosnüssen  nach  dem  britischen  Hinterlande  und
nach  den  benachbarten  britisch-indischen  Hafenplätzen,
  anstatt  nach  dem  Vorbilde  von  einigen
an  der  Westküste  gelegenen  britischen  Distrikten
die  sämtlichen  Produkte  der  Kokospalme  zu  verwerten.


Endlich  scheint  nun  auch  der  Wert  des  Waldbestandes
  in  Goa  erkannt  worden  zu  sein,  wenn
auch  weniger  von  seiner  eigenen  Bevölkerung,
als  von  den  Bewohnern  des  benachbarten  britischen
  Hinterlandes.  Es  hat  sich  eine  aus  Britisch-Indern
  zusammengesetzte  Gesellschaft,  die  „Goa
Coir  and  Oil  Mills  Co.“  mit  Sitz  in  Bombay
gebildet,  welche  in  Gog  eine  Fabrik  für  die  Herstellung
  der  folgenden  Produkte  zu  errichten  beabsichtigt:


Fasern,  Garne,  Stricke  und  Kopra,  Kopra-Ole,
  Teer  und  Essigsäure,  Kokosnußbutter,  Butterersatz,
  Seisen,  Knöpfe  und  Spielsachen  (aus  der
Schale  der  Nüsse),  Getränke  aus  der  süßlichen
Milch  der  Nuß.

Vorerst  will  man  jedoch  nur  mit  der  Ansertigung
  von  Garnen,  Stricken,  Kopra,  Kopraöl
und  Butter  einen  Anfang  machen;  die  weiter
angeführten  Artikel  sollen  erst  nach  und  nach
aufgenommen  werden.

Die  portugiesische  Regierung  hat  der  Gesellschaft
  ein  Grundstück  für  die  Errichtung  der  Fabrik
frei  zur  Verfügung  gestellt  und  soll  ihr  ferner  ein
Fabrikationsmonopol  für  die  Kolonie  versprochen
haben.

Die  Vorbedingungen  für  den  Betrieb  einer
solchen  Fabrik  in  Goa  dürften  sehr  günstig  sein,
denn  einmal  wird  wohl  stets  das  Rohmaterial
in  genügenden  Mengen  zu  beschaffen  sein  und
dann  auch  sind  die  vielen  Meeresbuchten,  welche
hier  vorhanden  sind,  dem  Laugen  der  Faser  sehr
gelegen.

Nach  den  vorliegenden  Berichten  gedenkt  man
den  Bau  der  benötigten  Gebäude  sofort  in  Angriff
  nehmen  zu  können,  so  daß  der  Betrieb  gegen
Ende  April  k.  Is.  ausgenommen  werden  kann.
Für  die  Leitung  der  Fabrik  sollen  Engländer
angestellt  werden.

Die  Gesellschaft  ist  in  Britisch-Indien  mit
einem  Aktienkapital  von  250  000  Rupien  eingetragen
  worden.

(Bericht  des  Handelssachverständigen  bei  dem  Kaiserl.
Generalkonsulat  in  Kalkutta.)

 

Straußenzucht  in  der  Kapkolonie.

Wie  die  Zeitungen  berichten,  ist  kürzlich  in
der  Kapkolonie  ein  zwei  Jahre  alter  Strauß  für
den  Preis  von  400  L  verkauft  worden  und  ein
Paar  Strauße  sogar  für  1000  K.  Bedenkt  man,
daß  man  Strauße  gewöhnlicher  Art  jederzeit  für
30—60  Schilling  kaufen  kann,  so  zeigen  die  vorgedachten
  hohen  Preise,  zu  welcher  Höhe  die
Straußenzucht  in  der  Kapkolonie  bereits  entwickelt
worden  ist,  und  welche  Unterschiede  in  der  Qualität
  der  Vögel  und  ihres  Gefieders  sich  entwickelt
haben.  Man  ist  zur  Zeit  bestrebt,  ein  Zuchtbuch
anzulegen,  um  dadurch  wie  bei  Pferden  die  Bildung
  und  Pflege  reiner  Rassen  zu  fördern.  Wie
die  Qualität  der  Vögel,  so  hat  auch  ihre  Menge
ungemein  zugenommen.  Während  die  Zählung
vom  Jahre  1904  insgesamt  358000  Vögel  ergab,
schätzt  ein  Sachverständiger  die  Zahl  der  gegenwärtig
  in  der  Kapkolonie  vorhandenen  Strauße
auf  700000.  Trotzdem  der  Markt  für  Straußenfedern
  sich  bisher  immer  mehr  erweitert  hat,  sind
die  Farmer  naturgemäß  doch  ängstlich  darauf
bedacht,  sich  diesen  einträglichen  Erwerbszweig  zu
sichern,  und  sie  haben  es  daher  durchgesetzt,  daß
die  Ausfuhr  von  Straußen  und  Straußeneiern
über  See  in  ganz  Britisch-Südafrika  verboten
worden  ist.  Besonders  fürchtet  man  das  Aufkommen
  einer  ebenbürtigen  Straußenzucht  in
Nordamerika  und  vielleicht  noch  mehr  in  Australien.
Dorthin  sind  vor  etwa  drei  Jahren  sechs  alte
Tiere  —  zwei  Hähne  und  vier  Hennen  —  gebracht
  worden,  die  sich  inzwischen  auf  mehrere
Hundert  vermehrt  haben  sollen,  und  man  erzählt
sich,  daß  einzelne  Farmer  in  Südaustralien  bereits
  die  Schafzucht  aufgeben  und  sich  der  höheren
Gewinn  bringenden  Straußenzucht  zuwenden.
Diese  ist  in  intensiver  Form  abhängig  von  der
Luzernenkultur,  die  wieder  durch  hinreichende
Bewässerungsmöglichkeit  bedingt  wird.

(Bericht  des  Kais.  Generalkonsulats  in  Kapstadt.)

Handlungsrelsende  und  Sollbehandlung  der
Warenmuster  in  siberia.

Alle  Handlungsreisenden  werden  als  Kommissionäre
  behandelt  und  müssen,  ehe  sie  ihre
Waren  und  Muster  auslegen  oder  Bestellungen
auf  Waren  annehmen,  sich  von  der  Regierung
gegen  Zahlung  einer  jährlichen  Gebühr  von
25  Dollar  eine  Lizenz  verschaffen.  Muster  mit
einem  Handelswerte,  die  zollfreien  Artikeln  zugehören,
  werden  ebenso  wie  Gegenstände  ohne
Handelswert  zollfrei  zugelassen.  Für  Muster  von
allen  anderen  Waren  sind  die  regelrechten  Zölle

zzu  zahlen

(Dnil  Consular  and  Trade  Reports.  Washington.)
        <pb n="1339" />
        1251  20

handlungsreisende  und  Zollbehandlung  der
Warenmuster  in  Marokko.

Mit  bezug  auf  die  Behandlung  von  Handlungsreisenden
  bestehen  in  Marokko  keine  gesetzlichen
  Vorschriften.
zollfrei  waren,  wird  neuerdings  allgemein  der
regelrechte  Zoll  von  10  v.  H.  des  Wertes  erhoben.

(Ebenda.)

Ermäßigung  der  Cizenzgebühr  für  den  Verkauf
inländischer  Weine  in  der  Kapholonie.

Durch  ein  Gesetz  vom  11.  September  1908  —
The  Light  Wine  Licences  Act,  1908  (Nr.  40/1908)
—  ist  der  Verkauf  inländischer  Weine  von  einer
jährlichen  Lizenz  abhängig  gemacht,  für  die  eine
jährliche  Gebühr  von  5  K  zu  zahlen  ist.  Bisher
war  der  Verkauf  von  Wein  ohne  Unterscheidung
zwischen  inländischem  und  eingeführtem  ebenso
wie  der  Verkauf  von  Bier  und  Spirituosen  einer
jährlichen  Lizenzabgabe  von  40  K  unterworfen.
Da  eingeführte  Weine  sowie  Biere  und  Spirituosen
  von  dem  vorliegenden  Gesetze  nicht  berührt
werden,  so  ist  für  diese  Artikel  nach  wie  vor  eine
Lizenzgebühr  von  40  K  zu  zahlen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsuls  in
"  Kapstadt.)

Geplante  Erhöhung  der  bafenabgaben  in  Matal.

Nach  einem  kürzlich  der  Volksvertretung  vorgelegten
  Gesetzentwurfe  soll  mit  Bezug  auf  Waren,
die  nach  Natal  zum  Verbrauch  in  der  Kolonie
eingeführt  werden,  die  Höchstgrenze  der  Hafenabgaben
  von  10  sh  für  einen  Wert  von  100  &amp;amp;
auf  1  &amp;amp;  erhöht  werden.

Sollbefrelungen  in  Britisch-Ostafrika.

Laut  Bekanntmachung  des  Gouverneurs  vom
22.  September  d.  Is.  können  Pferde  und  Maultiere
  künftig  zollfrei  eingeführt  werden.“)

(rhe  Official  (#azette  of  the  Enst  Afrien  Protcctorntc.)

Verbot  der  Rusfuhr  von  Angoraʒiegen  aus  der  Kapkolonle
  nach  Deutsch-Südwestafrino.“)

Laut  einer  in  der  „Cape  of  Good  Hope
Government  Gazette“  vom  16.  Oktober  d.  JIs.

"  Biaber  nur  für  Zuchtzwecke  zollfrei,  sonst  10  v.  H.
des  Wer

*#  .
Nr.  22,  S.  1

„D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  3,  S.  118  und
130.

Von  Mustern,  die  früher

 

veröffentlichten  Bekanntmachung  des  Gouverneurs
der  Kapkolonie  ist  die  Bekanntmachung  vom
16.  Dezember  1907,  wodurch  die  Ausfuhr  von
Angoraziegen  nach  Deutsch-Südwestafrika  unter
Aufhebung  des  Ausfuhrzolls  zugelassen  ist,  wieder
aufgehoben  worden.  Demnach  kommt  das  neuerdings
  erlassene  Verbot  der  Ausfuhr  von  Angoraziegen
  aus  der  Kapkolonie  auch  für  den  Verkehr
mit  Deutsch-Südwestafrika,  wo  ein  gleiches  Verbot
nicht  besteht,  in  Anwendung.

(Nach  einem  Berichte  des  Kaiserl.  Generalkonsulats  in

Britisch-Südafrika.)

Vorschriften  für  die  Sinkuhr  geistiger  Getränke  in
Uord-Uigeria.

In  einer  in  der  „Northern  Nigeria  Gazette“
vom  31.  August  d.  Is.  enthaltenen  Bekannntmachung
  ist  für  diejenigen  Personen,  die  geistige
Getränke  und  Weine  persönlich  oder  zum  eigenen
Gebrauche  nach  dem  Schutzgebiete  von  Nord-Nigeria
  befördern,  auf  die  Tatsache  hingewiesen
worden,  daß  die  Einfuhr  zu  Wasser  gemäß  der
Liquors  Prohibition  Proclamation  vom  Jahre
1902  verboten  ist,  wenn  solche  Getränke  nicht
beim  Zollamte  Forcados  angemeldet  sind  und
nicht  eine  Bescheinigung  über  die  Genehmigung
der  Einfuhr  erteilt  ist.

(The  Board  of  Trade  Journal.)

Der  „TLabahhrieg“  in  Rentuckv.

Der  „Tabakkrieg“,  der  nun  schon  seit  drei
Jahren  den  Staat  Kentucky  in  Aufregung  erhält,
scheint  seinem  Ende  noch  nicht  nahe  zu  sein.
Fast  täglich  bringen  die  Zeitungen  Nachrichten
von  Gewalttaten,  die  von  den  „Nachtreitern"“
gegen  Personen  und  Eigentum  begangen  werden.
Der  angerichtete  Schaden  läßt  sich  auf  Grund
der  vielen,  sich  widersprechenden  Berichte  auch
nicht  annähernd  schätzen.  Jedenfalls  geht  er  aber
hoch  in  die  Millionen.  Der  Gouverneur  des
Staates  hat  wiederholt  seinen  Entschluß  erklärt,
die  Unruhen  mit  Gewalt  zu  unterdrücken.  Zu
diesem  Zwecke  hat  er  die  Miliz  mobilisiert  und
in  die  hauptsächlich  bedrohten  Gegenden  verteilt.
Kürzlich  haben  sich  Beamte  und  Richter  einer
der  hauptsächlich  beteiligten  Grafschaften  an  den
Gouverneur  mit  der  Bitte  um  Zurückziehung  des
Militärs  gewandt  und  dabei  der  Überzeugung
Ausdruck  gegeben,  daß  die  Ziovilbehörden  auch
ohne  militärische  Unterstützung  völlig  Herren  der
Lage  seien.  Der  Gouverneur  hat  es  aber  abgelehnt,
  das  Gesuch  zu  berücksichtigen.  In  seinem
Antwortschreiben  hat  er  die  Schutzvereinigungen
        <pb n="1340" />
        W  1252  20

der  Tabakbauern  für  die  herrschenden  Zustände
verantwortlich  gemacht.  Die  Vereinigungen
leugnen  in  ihren  öffentlichen  Erklärungen  jede
unmittelbare  oder  mittelbare  Beteiligung  an  dem
gesetzwidrigen  Treiben  der  Nachtreiter.

Die  öffentliche  Meinung  in  Kentucky  ist  im
allgemeinen  auf  der  Seite  der  Tabakbauern  und
Nachtreiter.  Einen  interessanten  Beleg  hierfür
bilden  die  Verhandlungen,  die  vor  einigen  Wochen
vor  dem  Schwurgerichte  der  Grafschaft  Lyon
stattgefunden  haben.  Es  lagen  mehrere  hundert
Anklagen  gegen  Nachtreiter  vor.  Auch  nicht  in
einem  einzigen  Falle  kam  es  zur  Eröffnung  der
Hauptverhandlung.  Zwei  unter  den  Angeklagten
befindliche  Beamte,  ein  Richter  und  ein  Staatsanwalt,
  wurden  von  den  Geschworenen  außer
Verfolgung  gesetzt,  ohne  daß  dem  öffentlichen
Ankläger  Gelegenheit  gegeben  wurde,  die  angeblich
  in  seinem  Besitze  befindlichen  Beweise
vorzubringen.  In  der  Nacht  vor  Entlassung  der
Geschworenen  wurde  der  Hof  eines  der  Geschworenen
  niedergebrannt.  Er  war  als  Gegner
der  Nachtreiter  bekannt.

In  welchem  Umfange  der  Beschluß  der
„Equity  Society“,  einer  der  erwähnten  Schutzgesellschaften,
  dieses  Jahr  keinen  Tabak  anzubauen,
befolgt  worden  ist,  zeigt  eine  kürzlich  im  „United
States  Tobacco  Journal“,  der  Zeitschrift  des
Tabaktrusts,  veröffentlichte  Schätzung  der  Ernte
von  Burleytabak  in  Kentucky  und  den  angrenzenden
Bezirken  der  Nachbarstaaten.  Danach  beträgt  die
Ernte  nur  etwa  20  Millionen  Pfund  gegen
176  Millionen  im  Vorjahre.

Das  Bedürfnis  nach  festerem  Zusammenschluß
der  verschiedenen  Schutzvereinigungen  hat  vor
einigen  Wochen  zu  einer  aus  Abgeordneten  der
Tabakbauern  von  Kentucky,  Tennessee,  Ohio,  Indiana
Westvirginia  und  Wisconsin  bestehenden  Versammlung
  in  Bowling  Green,  Kentucky,  geführt.  Dort
wurde  unter  dem  Vorsitz  eines  Vorstandsbeamten
der  „Society  of  Equity“  die  Gründung  einer
neuen,  als  Zentralverein  gedachten  Gesellschaft,
der  „Union  Tobacco  Society“  beschlossen.  Ver- 



einszweck  soll  die  „Förderung  der  Interessen  aller
Tabakbauern  in  den  Vereinigten  Staaten“  sein.
Die  Gesellschaft  soll  ihren  Hauptsitz  in  Louisville,
Kentucky,  erhalten.  Sie  soll  nach  dem  Rechte
des  Staates  Kentucky  als  Korporation  ohne
Kapital  errichtet  werden  und  nicht  auf  wirtschaftlichen
  Geschäftsbetrieb  gerichtet  sein,  sich  vielmehr
auf  die  Verbreitung  von  Nachrichten  und  die
kostenlose  Vermittlung  von  Verkäufen  beschränken.
Mit  den  übrigen  Schutzgesellschaften  soll  sie  Fühlung
  halten  und  sie  unterstützen,  „um  angemessene
und  gewinnbringende  Preise  zu  erzielen“.  Die  Ausgaben
  sollen  anscheinend  durch  Umlagen  gedeckt
werden.  Als  Verschuldungsgrenze  ist  der  Betrag
von  1  Million  Dollar  festgesetzt.

Die  „American  Tobacco  Company“,  der
Tabaktrust,  beantwortet  natürlich  die  Maßregeln
der  Tabakbauern  mit  entsprechenden  Gegenmaßregeln.
  Er  hat  „mit  Rücksicht  auf  die  in  Kentucky
herrschende  Gesetzlosigkeit“  sein  Hauptgeschäft  von
Lexington,  Kentucky,  nach  Cincinnati  verlegt  und
eine  Erklärung  veröffentlicht,  wonach  seine  beiden
großen  Lagerhäuser  in  Lexington  mit  einer  Aufnahmefähigkeit
  von  zusammen  20  Millionen  Pfund
demnächst  aufgegeben  werden  sollen.  Dadurch
würden  Hunderte  von  Arbeitern  in  der  genannten
Stadt  brotlos  werden.  Ferner  hat  der  Trust  22
seiner  bisher  in  den  verschiedenen  Tabakbezirken
ständig  angestellten  Käufer  zurückgezogen  und  beabsichtigt
  angeblich,  noch  eine  Reihe  von  weiteren
Agenturen  eingehen  zu  lassen.  Die  „Society  of
Equity“  erklärt  allerdings  öffentlich,  daß  ihr  dieses
Vorgehen  nur  erwünscht  sein  könne,  da  ihr  dadurch
  freies  Spiel  gelassen  werde.

Welche  der  beiden  Parteien  aus  dem  erbitterten
Kampfe  schließlich  als  Siegerin  hervorgehen  wird,
läßt  sich  nicht  voraussagen.  Immerhin  ist  nicht
zu  verkennen,  daß  die  Tabakbauern,  wenn  auch
unter  erheblichen  Opfern,  bereits  Erfolge  errungen
haben.

(Ans  einem  Bericht  des  Kaiserl.  Konsulat  in
Cincinnati  vom  15.  Oktober  8.)

 

Vermischtes.

*  Die  missionsärztliche  Tätigheit

hat  in  letzter  Zeit  einen  erfreulichen  Aufschwung
genommen.  Das  missionsärztliche  Institut
in  Tübingen  ist  in  diesem  Jahre  unter  Dach
gebracht  worden.  Dieses  Institut  soll  einerseits
den  an  der  Universität  studierenden  Medizinern,
welche  Neigung  zu  missionsärztlicher  Tätigkeit
haben,

ein  Heim  und  Anschluß  an  Missionskreise

geben,  anderseits  sollen  darin  Missionare  und
weibliche,  für  die  Mission  bestimmte  Pflegekräfte
ihre  Ausbildung  erfahren.

Der  Berliner  Verein  für  ärztliche  Mission
wurde  im  Frühjahr  dieses  Jahres  gegründet.  Er
will  Mittel  zur  Ausbildung  und  Aussendung  von
Missionsärzten  und  ärztlichem  Hilfspersonal  hauptsächlich
  für  das  Missionsgebiet  der  Berliner
        <pb n="1341" />
        W  1253  20

Missionsgesellschaft  aufbringen.  Die  Bildung
einer  größeren  Anzahl  von  Zweigvereinen  ist
bereits  gelungen.

Endlich  hat  die  Kölner  Akademie  für
praktische  Medizin  achtwöchige  Kurse  für  Ausbildung
  von  Missionaren  eingerichtet.  Ein  solcher
Kursus  findet  zur  Zeit  statt.  Die  Vorlesungen
erstrecken  sich  auf  Grundzüge  der  Anatomie
und  Physiologie,  Hygiene,  besonders  Tropenhygiene,
  Pflege  der  Zähne  und  Behandlung  der
einfachsten  Zahnkrankheiten,  der  wichtigsten  Hautund
  Geschlechtskrankheiten,  Behandlung  der  Geisteskranken
  und  sonstige  Kapitel  der  Chirurgie  und
inneren  Medizin.  Sie  finden  durch  praktisches
Arbeiten  eine  entsprechende  Ergänzung.

 

eEine  neue  HKolonial-Akodemie.

In  Halle  a.  S.  ist,  wie  uns  mitgeteilt  wird,
am  6.  November  d.  Is.  eine  Kolonial-Akademie
begründet  worden.  Ihre  Satzungen  lauten  folgendermaßen:


5*  1.  Unter  der  Bezeichnung  „Kolonial-=Akademie“
  hat  sich  innerhalb  des  Lehrkörpers
der  Universität  Halle  eine  Vereinigung  gebildet
mit  dem  Zwecke,  die  Kolonialwissenschaften  zu
fördern  unter  besonderer  Berücksichtigung  der
deutschen  Schutzgebiete.

2.  Mitglied  der  Akademie  kann  jedes
Mitglied  des  Lehrkörpers  der  Universität  werden,
das  sein  Interesse  an  kolonialen  Wissenschaften
durch  akademische  Vorträge  oder  Forschungen  betätigt.
  Über  die  Aufnahme  beschließt  die  Akademie
  in  einer  ihrer  Sitzungen.  Die  Aufnahme
unterbleibt,  wenn  sich  drei  Stimmen  dagegen  erklären.


Die  Aufnahme  von  Mitgliedern,  die  außerhalb
der  Universität  stehen,  bleibt  einstimmigem  Beschluß
  der  Akademie  vorbehalten.

§  3.  Zur  Erreichung  des  Zweckes
insbesondere:
Vorlesungen  und  UÜbungen  an  der  Universität,

.  wissenschaftliche  Vorträge,
.  Meinungsaustausch  im  Kreise  der  Mitglieder.

§  4.  Bei  den  Vorlesungen  und  Übungen
soll  auf  eine  möglichst  vielseitige  und  geschlossene
Vertretung  der  kolonialen  Wissenszweige  im  Lehrplane
  der  Universität  Bedacht  genommen  werden.
Wissenschaftliche  Arbeiten  sollen  angeregt
und  gefördert  werden.  Dazu  ist  ein  sachgemäßer
Abschluß  der  Studien  durch  eine  Prüfung  vor
Mitgliedern  der  Akademie  in  Aussicht  genommen.

dienen

—

S  d

 

§  5.  Durch  den  Meinungsaustausch  unter
den  Mitgliedern  soll  eine  Verbindung  zwischen
den  einzelnen  Gebieten  kolonialen  Wissens  angestrebt
  und  dadurch  im  eigenen  fachlichen  Gebiete
eine  Vertiefung  der  Kenntnis  genommen  werden.

Zu  diesem  Zwecke  vornehmlich  werden  im
Winterhalbjahr  regelmäßige  Zusammenkünfte  am
ersten  Freitag  des  November,  Dezember,  Jannar,
Februar  und  März  stattfinden.

§  6.  Die  Leitung  der  Akademie  liegt  einem
Vorsitzenden  ob.

Der  Vorsitzende  und  ein  Stellvertreter  für  ihn
werden  in  der  November-Sitzung  jeweils  für  zwei
Jahre  durch  absolute  Stimmenmehrheit  gewählt.
Wird  beim  ersten  Wahlgang  eine  absolute
Stimmenmehrheit  nicht  erzielt,  so  entscheidet  im
zweiten  Wahlgang  die  einfache  Stimmenmehrheit
und  bei  Stimmengleichheit  das  Los.

§  7.  Die  Einberufung  zu  den  Sitzungen  geschieht
  durch  den  Vorsitzenden  eine  Woche  vor
der  Sitzung  unter  Mitteilung  der  Tagesordnung.

§  8.  Die  Abstimmung  über  Aufnahme  von
Mitgliedern  (§  2)  und  die  Wahl  des  Vorsitzenden
und  seines  Stellvertreters  (§  6)  ist  geheim  und
erfolgt  durch  Stimmzzettel.

§5  9.  Zur  Deckung  von  Aufwendungen  wird
ein  Jahresbeitrag  von  5  Mark  von  jedem
Mitgliede  erhoben  und  zwar  zu  Beginn  des
Winterhalbjahres.

§  10.  Eine  Anderung  der  Satzung  bedarf
  der  Zustimmung  von  drei  Vierteln  der  erschienenen
  Mitglieder.

Sie  kann  nur  in  einer  Sitzung  beschlossen
werden,  zu  der  wenigstens  die  Hälfte  der  Mitglieder
  erschienen  ist.  War  dies  in  derjenigen
Sitzung,  für  die  eine  Anderung  der  Satzung  auf
die  Tagesordnung  gebracht  war,  nicht  der  Fall,
so  ist  mit  Frist  von  längstens  zwei  Wochen  eine
neue  Sitzung  mit  der  gleichen  Tagesordnung  einzuberufen,
  für  die  eine  Beschränkung  der  Beschlußfähigkeitsziffer
  nicht  besteht.

Begründer  der  Kolonial-Akademie  sind
die  nachstehend  genannten  Herren:  Privatdozent
Dr.  Brandes  (Tierwelt  der  deutschen  Kolonien):
Professor  Dr.  Buchholz  (Astronomie  und  Ortsbestimmung
  auf  Reisen);  Professor  Dr.  Disselhorst
  (Tropische  Tierkrankheiten);  Professor  Dr.
Fleischmann  (Kolonialrecht  und  internationales
Verkehrsrecht);  Professor  Dr.  Fraenkel,  Geh.
Med.  Rat  (Tropenhygiene);  Privatdozent  Dr.  Golf;
(Subtropische  Landwirtschaft,  Viehzucht  und  Feldbewässerung);
  Professor  D.  Haußleiter  (Koloniale
  Mission  und  Religionswissenschaft);  Professor
Dr.  Mez  (Botanik  der  deutschen  Kolonien);  Professor
  Dr.  Philippson  (Geographie  der  deutschen
        <pb n="1342" />
        1254  e□

Kolonien);  Professor  Dr.  v.  Ruville  (Entdeckungsund
  Kolonialgeschichte);  Professor  Dr.  Schenck
(Landes=  und  Wirtschaftskunde  der  deutschen  Kolonien);
  Professor  Dr.  Seupin  (Praktische  Geologie
der  deutschen  Kolonien);  Professor  Dr.  Sommerlad
  (Kolonialgeschichte  und  Kolonialwirtschaftsgeschichte);
  Professor  Dr.  Waentig  (Kolonialwirtschaft
  und  -Politik);  Professor  Dr.  Walther
(Geologie  der  deutschen  Kolonien  und  geologische
Beobachtungen  auf  Reisen);  Professor  Dr.  Wohltmann,
  Kaiserlicher  Geh.  Reg.  Rat  (Besiedlung,
Landwirtschaft  und  Handelsstatistik  der  deutschen
Kolonien).

Staatshaushaolt  Transvaals  für  1908/09.

Der  Voranschlag  für  die  Einnahmen  und
Ausgaben  des  Transvaal  weist  in  Einnahme
4  682  962  #E  auf,  dem  als  Ausgabe  im  Ordinarium
  4  534  094  &amp;amp;  und  im  Extraordinarium
316  866  LEC,  zusammen  also  4  850  962  KL  gegenüberstehen.


Hiernach  würden  noch  168  000  LK  mehr  zu
decken  sein,  die  man  durch  Überschüsse  zu  beschaffen
  hofft.

Unter  den  Einnahmen  verdienen  die  folgenden
  Veränderungen  hervorgehoben  zu  werden:
Die  Zölle,  deren  Einnahme  im  Vorjahre  auf
1  600  000  K  veranschlagt  war,  sind  in  vorsichtiger
  Weise  auf  1  400  000  L  angesetzt  worden.
Die  Einnahme  aus  den  Goldbergwerken  ist  um
220  000  K  häher  veranschlagt  als  im  Vorjahre,
während  die  Einkünfte  aus  dem  Post=  und  Telegraphenwesen
  hinter  dem  Voranschlag  des  Jahres
1907/08  um  57  000  K  zurückbleiben.  Aus  der
Kopfsteuer  der  Eingeborenen  erwartet  man  einen
um  30  000  L  höheren  Ertrag  als  im  Vorjahre.
Die  Einnahmen  an  Stempeln  und  Gebühren  find
um  30  000  K  geringer  angesetzt  als  im  Jahre
1907/08.  Den  Anteil  an  den  UÜberschüssen  der
Eisenbahnen  hat  man  auf  529  962  K  veranschlagt.

Bei  den  Ausgaben  weisen  Mehrausgaben
gegen  den  Anschlag  im  Vorjahre  namentlich  die
folgenden  Posten  auf:  Land=  und  Forstwirtschaft
194  913  (1907/08:  161  656)  C,  Erziehungswesen
  602  808  (501  815)  L,  Polizei  576  939
(341  587)  C,  Gefängnisse  240  349  (215  551)  #.
und  Bergbau  145  228  (117  483)  L.  Elrheblich
geringere  Beträge  sind  angesetzt  worden  für  das
Gesundheitswesen  93  177  (1907/08:  117  462)  E,
für  Bewilligungen  an  Lokalbehörden  95  400
(155  500)  L,  für  die  Freiwilligen  72  793
(118  565)  L,  für  das  Post=  und  Telegraphen- 



wesen  406  453  (459  966)  #
Staatsdruckerei  90  664  (99  381)  #.

(Nach  dem  ru  für  Eimnahmen.  und  Ausgaben
Transvaal  im  Jahre  1908/09.)

lowie  für  die

Volhs  zählung  in  Johannesburg  (Transvaal).

Die  Munizipalität  der  Stadt  Johannesburg
hat  Ende  August  dieses  Jahres  eine  Volkszählung
vorgenommen,  bei  der  sich  ergeben  hat,  daß  die
Zahl  der  weißen  Bevölkerung  der  Stadt  nicht
nur  nicht,  wie  befürchtet  wurde,  im  Laufe  der
letzten  Jahre  zurückgegangen  ist,  sondern  daß  sie
sogar  eine  Rekordziffer  erreicht  hat.  Die  Zahl
der  Weißen  Johannesburgs  beläuft  sich  demnach
auf  etwa  95  000  oder  auf  etwa  ein  Drittel  der
gesamten  weißen  Bevölkerung  des  Transvaals,
wie  sie  sich  nach  dem  Zensus  des  Jahres  1904
darstellte.  Rechnet  man  hierzu  die  weiße  Bevölkerung
  der  übrigen  Ortschaften  des  Witwatersrands,
  die  mit  den  weißen  Bergarbeitern  zusammen
auf  etwa  40  000  Personen  geschätzt  wird,  so
kommt  man  auf  eine  weiße  Bevölkerung  von
etwa  135  000  Personen  für  den  ganzen  Witwatersrand.


Die  Zunahme  der  weißen  Bevölkerung  Johannesburgs
  seit  1896  beläuft  sich  auf  mehr  als
40  000  Personen.

Mit  der  nicht  weißen,  sich  auf  rund  85  000
belaufenden  Bevölkerung  zusammen  hat  die  Volkszählung
  für  Johannesburg  eine  Einwohnerzahl
von  180  687  ergeben,  die  sich  folgendermaßen
zusammensetzt:  1.  Weiße  95  126,  2.  Eingeborene
(Kaffern)  78  781,  3.  Asiaten  6780,  zusammen
also  180  687  Seelen.

(Nach  einem  Berichte  des  Kai  Konsulats
in  Johannesburg.)

Beiltritt  Liberias  Jum  Internationalen  Verbande
Zum  Schutzge  von  Werken  der  Citeratur  und  Runst.

Die  Republik  Liberia  ist  vom  16.  Oktober  d.  Is.
ab  dem  Berner  Vertrage  vom  9.  September  1886
über  den  Schutz  von  Werken  der  Literatur  und
Kunst  sowie  der  am  4.  Mai  1896  in  Paris
unterzeichneten  Zusatzakte  nebst  erläuternder  Erklärung
  beigetreten.
        <pb n="1343" />
        V  1255  20

Citeratur-Verzeichnis.

(Die  eingereichten  Bücher,  deren  Bes.  sorechung  ch  die  Redaktion
durchaus  vorbehält,  werden  unter  keinen  Umständen  zurückgesandt.)

Marine-Taschenbuch.  Mit  Genehmigung  des
Reichs-Marine-Amts  auf  Grund  amtlichen  Materials
  bearbeitet  und  herausgegeben.  7.  Jahrgang.
  Berlin,  1909.  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sohn,
Königliche  Hofbuchhandlung,  8W  68,  Kochstraße
  68/71.  Preis:  /  3,25,  geb.  4,—.

 

Deutsch-Südwestafrika.  Kriegs=  und  Friedensbilder.

  Hundert  Originalaufnahmen  von
Friedrich  Lange  in  Windhuk.  Windhuk  1907.
Verlag  von  Franz  Rohloff.

Das  prächtige  Album  bildet  eine  Zierde  für
die  Bibliothek  jedes  Kolonialfreundes.  Die  Reproduktion
  der  Bilder  ist  hervorragend  und  künstlerisch
  kaum  noch  zu  übertreffen.

 

Carte  du  Dahomey.  Dressée  par  A.  Meunier.
Ministeèere  des  Colonies.  Service  Géographique

et  des  Missions.  1908.  3  Blatt.  1:  500  000.
Diese  vom  Service  Géographique  des  Colonies

  herausgegebene,  von  dem  bekannten  Kartographen
  Meunier  bearbeitete  mehrfarbige  Karte
gibt  ein  durchaus  klares  und  trotz  der  vielen
Details  übersichtliches  Bild  der  unserem  Schutzgebiet
  Togo  benachbarten  französischen  Kolonie.
Da  der  Maßstab  der  gleiche  ist,  wie  der  der  letzthin
erschienenen  Sprigadeschen  Karte  von  Togo  in
zwei  Blatt,  so  ist  ein  unmittelbares  Vergleichen

 

ermöglicht.  Den  deutsch-französischen  Grenzorten
zwischen  dem  7.  und  9.  Breitengrad  sind  die
astronomischen  Bestimmungen  der  Grenzkommission
von  1898/1899  zugrunde  gelegt,  während  auf
den  deutschen  Karten  den  späteren  Bestimmungen
v.  Seefrieds  der  Vorzug  gegeben  worden  ist.
Die  Darstellung  der  deutsch-französischen  Grenze
entspricht  also  nicht  den  vertragsmäßigen  Verhältnissen,
  sondern  beruht  auf  einem  im  Jahre  1901
diskutierten  Grenzvorschlag,  der  aber  nicht  zur  Ratifikation
  gelangt  ist.  Solange  nicht  ein  neues  Grenzabkommen
  zwischen  den  beteiligten  Mächten  erzielt
ist,  sind  für  die  Grenzführung  in  jenem  Gebiet
nach  deutscher  Auffassung  die  Bestimmungen  des
Abkommens  vom  23.  Juli  1897  maßgebend.

Bekanntlich  ist  gegenwärtig  eine  erneute  gemischte
  Kommission  im  Felde,  um  genaue  und
einwandfreie  Grundlagen  für  weitere  Verhandlungen
  über  eine  definitive  Abgrenzung  der  beiden
Kolonien  zu  schaffen.

Dr.  Tilemann:  Tagebuchblätter  eines  deutschen

  Arztes  aus  dem  Burenkriege.  Mit
zwei  Bildnissen  und  einer  Karte.  München
1908.  C.  H.  Becksche

Verlagsbuchhandlung
Oskar  Beck.  Preis:  5.—.

Jung-  Deurschlands  Flotten-  und  Kolonial-Kal
  9.  Würzburg,  Verlag  der  Kgl.  Uni-Kakenge
  von  H.  Stürtz.  Preis  für  das
einzelne  Eremplar  20  Pf.,  bei  Massenbezug  (nicht
unter  100  Exemplaren)  10  Pf.

 

Verkehrs-NMachrichten.

Mit  dem  Jahre  1909  wird  der  zwischen  Hongkong  und  Sydney  über  Palau-,  Marianen-,
Karolinen=  und  Marshall-Inseln  verkehrende  Postdampfer  „Germania“  der  Jaluit-Gesellschaft  in
Hamburg  in  beiden  Richtungen  auch  Simpsonhafen  (Deutsch-Neuguinea)  anlaufen,  so  daß  von
diesem  Zeitpunkte  ab  eine  unmittelbare  Verbindung  des  Gouvernementssitzes  auch  mit  dem  östlichen
Teile  des  Verwaltungsbezirks  der  Karolinen  usw.  (Bezirksämter  Jaluit  und  Ponape)  bestehen  wird.

Der  westliche  Teil  (Bezirksamt  Jap)  hat  bereits  seit  diesem  Jahre  durch  die  Dampfer  der
Austral-Japan-Linie  die  unmittelbare  Verbindung  mit  dem  Schutzgebiet  Deutsch-Neuguinea  erhalten.
  (Vgl.  „D.  Kol.  Bl.“  1908,  Nr.  17,  S.  829  f.)

In  Khan  (Deutsch-Südwestafrika),  an  der  Eisenbahn  zwischen  Swakopmund  und  Jakalswater,
ist  am  20.  Oktober  eine  Postanstalt  eingerichtet  worden,  deren  Tätigkeit  sich  auf  die  Annahme  und
Ausgabe  von  gewöhnlichen  und  eingeschriebenen  Briefsendungen  erstreckt.
        <pb n="1344" />
        G  1256  20

Postdanppfschiffsverbindungen  nach  den  deutschen  Schutzgebieten  für  den  Monat  Dezember  1908.

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "1  Dauer  Berlin  spätestens
schiffungshafen  ani:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
Neapel  1.  Jan.  Friedrich-  „Wilhelmsleeutsche
  Schiife)  hafen  37  Tage
s  Simpsonhafen  5  Tage  l  80.  Dez.  8.  Jan.
1.  deutsch-Neuguinea.  Brindisi  10.  Jan.  Simpsonhafen  38  Tage2

(engl.  Schlffe)

Friedrich-Wilhelmshafen
  41  Tage

 

"
v5
T.
1

 

 

 

 

2.  Deutsch-Ostafriha.  snr  21.Dez.  11.  Jan.  Mombasao  16—17Tage  19.  Dez.  9.  Jan.
(eutsche  Schlffe)  10  3
*5  rhern  usum,  Parseille  10.  Jan  Mombasa  O  17  Tage8.  Jan.  10  30
Von  Mombasa  Welt  indisi
Kn  1n7  M#o  abasa  ae  ester-  GWrindisst  „  Mombasa  14  Tage  ..  1030
bahn  und  von  dg  Endstation  ’..-  »
Schiffchdestliszrmdm  20.  Dez  Mombasa  18  Tage  18.  Dez.  10  30
inungsorten.  (engl.  Schilffe)
Marseillel  Mombassa  17  Tages  1030
by  88  r  Huuschd  #n  rure  21.  Dez.  11.  Jan  Tanga  17—19  Tage  19.  Dez.  9.  Jan.  10  20
S  *  u  ...........  80
Wilhelmstnl  und  E  entt  Walht  ·  Tanga  16  Tage  102
Teppel  21.  Dez.  Daressalam  18  Tage  19.  Dez.  10  80
(deutsche  Schiffe)
Marseille  10.  jedes  MonatsZanzibar  18  Tage  8.  jed.  Mts.  10  45
(von  Far  Aummiibar
Weiter.  nach
Daressala  Wen  ann
)  nach  Deutsch-Ostafrilt3a  LarebsGanefe  in  6  Stund.)
(ausschl.  der  unter  a  und  b  Brindisi  ..  .  .  ..  Daressalam  17  Tage  .  .  ..  10  80
genannten  Postorte)  (enal.  Schiffe)
Brindisi  20.  Dez.  Zanzibar  200  20  age  18.  Dez.  10  30
Cengl.  Schtffe)  im  weiter
51#  1.  mit  vwn  a  i
eape  E...........·  30
Omncheechiwz  Daressalam  20  Tage  1080
8.  deutsch-Südwestafrina.  Hamburg  16.  Dez.  6.  Jan.  Swakopmund  25  Tage15.  Dez.  5.  Jan.  5.25
*/  n  rln  kel  Antwerpen  ·  21.  Dez.  Swakopmund  20  Tage  J  20.  Dez.  8.  88
*  bis,  elun  Lr  (deutsche  Schiffe).
Southampton  22.  Dez.  Swakopmund  19  Tage  21.  Dez.  11.23
S  ———5
b  Okast  m  “  Southampton)  26.  Dez.  2.  Jan.  Swakopmund  21-22  Tg.25.  Dez.  1.  Jan.  11.23
3  kue  so  illbarorre,  [Southampton"  19.  Dez.  Swakopmund  28  Tage  18.  Dez.  11.23
Ot  brn  dih  atl.  Quiso,
euehren  ch  Zn  Hamburg  2.  Jan.  Swakopmund  25  Tage  1.  Jan.  7  12
Leer.  Wilbelmstal.(Oamburg  Swakopmund  25  Tage#  712
Southampton  jeden  Sonnabend  Lüderitzbucht  20  Tage  jeden  Freitag  11.28
Southampton  22.  Dez.  Lüderitzbucht  20  Tage21.  Dez.  11.23
d)  #achsuver#sbne  Kubnbeeuesche  Schlffe)
sowie  nachur.)  .  aaz  e  «  -  --ihanien.
  Bra  Antwerpen  21.  Dez.  Lüderitzbucht  21  Tage  20.  Dez.  8.38
6C
*  Kulbis.  Maltaböbe,  amburg  2.  jed.  Monats  Luderitzbucht  28  Tage  1.  jed.  Mts.  7  12
Warmbad.  Ukamas
Hamburg  1  16.  Dez.  6.  Jan.  Lüderitzbucht  26  Tage  15.  Dez.  5.  Jan.  5.25
D
e)  nach  Ramansdrift.  .  Houthampton  19.  Dez.  2.  Jan.  Copitadt  17  Tage  18.  Dez.  1.  Jan.  11.28

 

 

weiter  auf  dem
*—11  über  Steinkopf
        <pb n="1345" />
        1257

 

 

Die  Abfahrt  erfolgt  Ausschiffungshafen.  Briefe  müssen  aus
Nach  vom  Ein-  "1  Dauer  Berlin  spätestens
schifungshafen  am:  der  Überfahrt  abgesandt  werden  am:
4.  Kamerun.  Hamburg  1  24.  Dez.  Biktoria  19—21  Tage

aà)  0,  Ssgnollingo  u.

Boulogne  1  11.  jedes  Monats

Duala  20—25  Tage
Kribi  22—30  Tage

Viktoria  18  Tage

0n
*

12

—

.  Dez.

10.  jed.  Mts.  1.0

 

 

Hlbundi.  Hipindihol-  ur  Mer  Duala  19  Tage
P2  Sen  Onshe  chift  Kibi  21  Tage
Ebolw  dea,  Ja-  *  »
MA-  Zaunde,sohq1m.1.LiverpoolI......  ViktoriaLoTage».-..  los-d
brechtshöhe86  Joko,  Kribi,  Lolo-  1  Duala  26  Tage
dort  zI0n  2  Lomcif.  Vaan-  6  Gr.  Batanga  30  Tage
26.  Dez.  Duala  23  Tage  24.  Dez.
I  (nur  in#  la  Ort
und  Durchgang)
Hamburg  24.  Dez.  Rio  del  Rey  235  age  28.  Dez.  712
b)  nach  Rio  del  Rey  Liverpool  jeden  Sonnabend  Calabar  19  Ta
von  dort  weiter  U  er  Ikana  .
nach  Rio  del  Rey  r  jeden  Donnerstag  1045
)  nach  dem  Tschadsee-Geblet  Liverpool  jeden  SonnabendHForcados  17  Te  age
(Garua,  Kuslerl)  von-  vort  Stlwewe  ber
ola
ch  nach  Offidinge  Liverpool  jeden  Sonnabend  Ca  *  19  Tage  jeden  Donnerstag  108
von  dort  weiter  über  Hotun
(am  Kroßstus  bis  S-sbn
6  bis  10  Tag
eo  nach  Molund  Antwerpen  17.  Dez.  7.  Jan.  5  Matadi  19—20  T  16.  Dez.  6.  Jan.  1.0
von  da  weiter  mit  e  e
Bordeaux  25.  jedes  Monats  bahn  ertav  feen  um,  28.  jed.  Mts.  1045
dem  o#  Ssanga  und
Dlah  bis  Molundu
Ponape  50  Tage
5.  den  Narolinen,  Palan=  Neapel  Saipan  43  Tage
Inseln.  Marianen  aus-heuriees  n#„),  15.  Jan.  Palau  36  Tage
schließlich  Gnam.“)  Angaur  36  Tage  80.  Dez.  18.  Ja
Jap  38  Tage  421  Jan.
Neapel  1.  Jan  Jap  38  Tage  –
*7)  Send  G  wer-  ·
S#  ——  nach  58  nom  wer  (deutsche  Schiffe)
ge
)  nur  für  Sendungen  nach  Jap.  *
0)  nur  So  nach  Jop,  PBrindisi  10.  Jan.  Jap  46  Tage  8.  Jan.  1020

Palau,

(engl.  Schiffe)
Auf  Verlangen  des  Absenders  werden  Briefsendungen  nach  den  Marianen  auch  über  Japan

geleitet;  von  Yokohama  weiter  sechs=  bis  siebenmal  jährlich  mit  Segelschiffen.

 

 

 

 

Neapel  18.  Dez.  1.  Jan.  Tsingtau  35  Tage  16.  30.  Dez.  1030
(deutsche  Schiffe)
6.  Niantschon.  Bri  in  jeden  Sonntag  Tsingtau  33—37  Tage  jeden  Freitag  1030
eng
8  v0.  Mar  20.  Dez.  3.  Jan.  Tsingtau  37  Tage  18.  Dez.  1.  Jan.  1030
chriebene  Brtefe  und  Post  (kranz.  #  I
MMUMSMk  Liverpool  13.  Dez.  Tsingtau  35  Tage  17.  Dez.  8.38
Marseille  25.  Dez.  8.  Jan.  Tsingtau  35  Tage  23.  Dez.  6.  Jan.  10..
(engl.  Schisfe)
Brindisi  10.  Jan.  Jaluit  etwa  59  Tage  B.  Jan.  1070
—  (engl.  Schiffe)
“.  Marshall-Inseln.  Neapel  15.  Jan.P  Jaluit  56  Tage  13.  Jan.  10.20
(deutsche  %%  Nauru  65  Tage
i
Queenstoonn  3.  Jan.  Apia  31  Tage  1.  11.28

8.  Samoa.

 

Auf  Verlangen  des  Absenders  auch  über  Sydney.

Jan
Nachversand  1.0
        <pb n="1346" />
        W  1258  20

 

Nach

Die  Abfahrt  erfolgt

Ausschiffungshafen.

Dauer
der  Überfahrt

Briefe  müssen  aus
Berlin  spätestens
abgesandt  werden  am:

 

9.  Logo.

 

vom  Ein-  "„

schiffungshafen  Ö  #am:
l

Hamburg  16.  24.  Dez.  1.  Jan.

Hamburg  10.  jedes  Monats

Rotterdom  S5.  u.  20.  jed.  Mts.
(deutsche  Schiffe)
Boulogne  s.  M.  11.  jedes  Monats
(Oeutsche  Schtffe)

Marseille  12.  jedes  Monats
#  Bordeaux  25.  jedes  Monats
Liverpool  ieden  Sonnabend

 

Lome  21—27  Tage

Lome  17  Tage
Lome  20—23  Tage

Lome  16  Tage

Cotonou  18  T

von  da  ab  4  ge

Cotonon  18.  Kage

ion  da  ab  Landverbindung

Fann  15  Tage
von  dort  ei

auf  dem
Landwege  in  •  Tagen

15.  23.  u.  letzten  Dez.
712

.  jed.  Mts.  8.56
4.  u.  19.  jed.  Mts.  925

10.  jed.  Mts.  1.0
10.  jed.  Mts.  1030
28.  jed.  Mts.  108
Donnerstag  101

 

Den  durch  f  bezeichneten  Schifsverbindungen  werden  Briefsendungen  nur  dann  zugeführt,  wenn  der  Absender
die  Beförderung  auf  diesem  Wege  durch  einen  Leitvermerk  verlangt  hat.

Eintreffen  der  Post  ans  den  deutschen  Schutzgebieten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Von  Landungs.  Die  Pot  ist  fällg  —.x.N..*.8  ki  wesne  tnis
hofen  in  Berlin  am  hafen  n  Berlin  a
Denutsch-NReugnineg.  Neapel  16“.  Dez.  3.  Jan.  al-  Neapel.  .  ..  18.  Jan.  24*.  Febr.
Alenebnn  Neapel  25.  Dez.  77.  Jan.  Inseln-  Brindisi  .  .  .  25.  Dez.
Deutsch-Sstafriha  .  Brindisi  ..  ..  .  .  ...  —
-»«  jed.  »  Neapel....16«.80«.Dez.
Norseile  16.  jev.  Mts  oz  2.26,  K.Jo
4  Marseille.  ..  24.  Dez.  7.  Jan
beutsch-Südwestafriha  u  Liverpool  ..  ũb.  Vancouv.  4.  Jan.
Southampton  25".  Dez.  Plymouth
nördl.Teil  d.  Schutzgeb.  —  8.  *  33  8.  Jan.  Kiautschon  —W□ll  über  San  Franeisco
8  led.  Mts.  Le  Havre  oder  24.  Dez.  8.  Jan.
füdl.  Tell  des  Schutzgeb.  Southampton  25“.  Dez.  Queenstown
Southampton  20.  26.  Dez.  8.  Jan.  Sibir.  Eisen--  jeden  Dienstag  und
"„  bahn  Sonntag
Hamburg  .  .  18*.  jedes  Monats
Kamernn  Southampton  30“.  jedes  Monats  Blomauth  g  üb.  Vancouv.  1.  Jan.
Plymouth  ..  19.  Dez.  2.  Jan.  Samogn  oder  Havre  1  aber  San  Francisco
od.  Plymout  unbestimm
den  Karolinen,  Neapel.  ·  16*.  Dez.  8.  Jan.  «  Po  9
arianen.  u  ".  2D  3  —  Hamburg  .  .  18“.  21“.  jedes  Monats
Palan-Inseln  ndisi  270.  ogo  ·  Southampton  30“.  jedes  Monats

Fälligleitstage  für  die  mit  deutschen  Schiffen  eintreffenden  Posten.

 

S.  M.  S.  „Bussard“
S.  M.  S.  „Condor“
S.  M.  S.  „Panther“
S.  M.  S.  „Planet“.
S.  M.  S.  „Seeadler“
S.  M.  S.  „Sperber“

Schiffsbewegungen.

(Die  Zeit  vor  dem  Orte  bedeutet  die  Ankunft,  hinter  dem  Orte  die  Abfahrt  des  Schiffes.)

Lourengo  Marquez  6/11.
o  tadt
5/11.  J

—  10/11.  Port  Elisabeth  14/11.

17/9.  Duna  5/12.  —  6/12.  Libreville  8/12.  —

6/7.  Simpsonhafen.

—  16/11.

Cap  Lopez.

4/11.  Daressalam  11/11.  —  12/11.  Mansabucht  26/11.  —  27/11.  Daressalam
  30/11.  —  30/11.  Zanzibar  7/12.  —  7/12.  Daressalam.

30/10.  Duala.
        <pb n="1347" />
        .„Arcona“

.  „Bremen“

W  1259  20

Futschan  9/11.  —  10/11.  Amoy  16/11.
Zambranga  (Philippinen).
Bahia  Blanca  2/11.  —  10/11.:  Punta  Arenas  28/11.  —  4/12.  Buenos

—  17/11.  Hongkong  8/12.

S.  M.  S

S.  M.  S
Aires.

S.  M.  S.  „Charlotte“.  davang  3/11.  —  9/11.  Kingston  (Jamaica)  23|11.  —  25/11.  Santiago
de  Cuba  29/11.  —  5/12.  Port  of  Spa

S.  M.  S.  „Fürst  Bismarck“  25/8.  Tsingtau  17/11.—  19/11.  Shanghar  30/11.  —  4/12.  Hongkong.

S.  M.  S.  „Luchs"“  1/11.  Shanghai.

S.  M.  S.  „Niobe“  7/11.  Tsingtau.

 

Schiffsbewegungen  der  Woermann-Linie  zwischen  Hamburg  und  West-  und  Südwestafrika.

 

 

 

 

 

Reise  Letzte  Nachrichten
ostdampfer
ostdampf  von  1  nach  bis  11.  Dezember  1008.

„Adolph  Woermann“.  Delagoa  Bay  Hamburg  am  6.  Dezember  ab  Zanzibar.
„Alexandra  Woermann“  Kotonou  Hamburg  am  9.  Dezember  in  Hamburg.
„Anna  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  19.  November  in  Lagos.
„Arnold  Amsinck“  Kilwa  Hamburg  am  8.  Dezember  in  Hamburg.
„Eduard  Bohlen“  Swakopmund  Kapstadt  am  9.  Dezember  ab  Swakopmund.
„Eduard  Woermann“.  Lüderitzbucht  Hamburg  am  30.  November  ru  Lagos.
„Eleonore  Woermann“  Dual  Hamburg  am  10.  Dezember  ab  Victoria.
„Erna  Woermann“  Lüderitzbucht  Hamburg  am  4.  Dezember  in  Hamburg.
„Frieda  Woermann“  Hamburg  Kotonou  am  9.  Dezember  in  Kotonou.
„Gertrud  Woermann“.  Hamburg  Durban  am  27.  November  in  Mombassa.
„Hans  Woermann“.  Hamburg  Gabun  am  6.  Dezember  in  Libreville.
„Henriette  Woermann“  Hamburg  Gabun  am  6.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Irma  Woermann“  Hamburg  Burutu  am  1.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Jeannette  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  Dezember  Cuxhaven  passiert.

rt  Woermann“.  Accra  Hamburg  am  8.  Dezember  in  Conakry.
„ili  Woermann“  Hamburg  Calabar  am  5.  Dezember  ab  Rotterdam.
„Linda  Woermann“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  8.  Dezember  Dover  passiert.
„Lothar  Bohlen“  Assinie  amburg  am  5.  Dezember  ab  Teneriffe.
„Lucie  Woermann“.  Duala  Hamburg  am  10.  Dezember  Curhatem“  passiert.
„Marie  Woermann“  Hamburg  Assinie  am  30.  November  in  Assini
„Martha  Woermann“.  Hamburg  Calabar  am  14.  November  ab  Las  Palmas.
„Max  Brock“.  .  Hamburg  Mossamedes  am  19.  November  in  Loanda.
„Otto  Woermann“.  Hamburg  Assinie  am  8.  Dezember  ab  Las  Palmas.
uPaul  Woermann“.  Hamburg  Accra  am  30.  Dezember  in  Sierra  Leone.
„Thekla  Bohlen“  Burutu  Hamburg  am  5.  Dezember  in  Hamburg.

Hamburg-Amerika-Linie,  Afrika-Dienst.

„Edea“  Calabar  Hamburg  am  30.  November  ab  Lagos.
„Kamerun“  Gabun  Kotonon  am  7.  Dezember  in  Conakry.
„Lome“  Hamburg  Lüderitzbucht  am  9.  Dezember  ab  Rotterdam.
„Otavié  Hamburg  Lüderitzbucht  am  7.  Dezember  in  Lüderitzbucht.
„Swakopmund“  .  Hamburg  Hamburg  am  3.  Dezember  Cuxhaven  passiert.
„Togo“  Mossamedes  «  Hamburg  am  7.  Dezember  ab  Las  Palmas.
„Winohu!“  Hamburg  1  Delagoa  Bay  am  9.  Dezember  ab  Southampton.

„Friderun“
„Henner“.
I

„Ivo“
„Walburg“

Hamburg-Bremer  Afrika-Linie.

Hamburg
Hamburg
Hamburg
Hamburg
Mossamedes
Lüderitzbucht
Lüderitzbucht
Hamburg
Rio  Nunez
Hamburg

1

1

l
I

Accra
Rio  Nunez
Rio  Nunez

Lüderitzbucht
Hamburg
Hamburg
Hamburg

Mossamedes
Hambur

Mossamedes

am
am

24.
u  Dezember  ab  Las  Palmas.
27.
.  November  in  Hamburg.
30.

O

Dezember  in  Rotterdam.
November  in  Bissao.

Noveniber  ab  Las  Palmas.

November  ab  Lüderitzbucht.
Dezember  in  Las  Palmas.
Dezember  ab  Dakar.
Dezember  in  Hamburg.
Dezember  in  Emden.
        <pb n="1348" />
        G  1260  e
Kurse  deutscher  Kolonialwerte.

Mitgeteilt  durch  von  der  Keudt'sches  Rolonialkonter  G.  m.  b.  H.,  Berlin  W.  64.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  
  

 

 

Telephon:  Amt  18  9229  und  9224.  Telegramm-Adresse:  „Heydtbank“.  11.  Dezember  1908.
Grün-  .  1  vor-  letzte
dun  2  Kapital  Ku  letzte  Divi-  Nachfrage  Angebot
jahr  4  jahr  2  dende  9s  9
4  ende  5  5½
1  6  "
1907]  1  850  000  1.  10.)  —  10  Afrikanische  Kompagnie  A.-G.  —  86
1906444  1  —  4  Borneo-Kautschuk-Compagnie  A.-G.  60
1905  750  000/1.  4.  8  15  Bremerg  K  olonial:  Hawdelsgesenlchaft  vorm.  1
“  L  ,  .  50  —
1906  1200000  1.  4.  0  0  0  “  57  Vergwertsgeseltschaft  11.—  55
1905  600  000  1.  1.  5  5  Centralafrikanische  Seengesellschaft  95  100
1890  1  500  00M.  144  50  1#  hina-Export-,  Import=  u.  i*  —  270
1891  2  600  0O000  10.  7  7  hocold  gusnrrselsch  88  92
1905  220  000  1.  1.18  0  Deemdscha-  Pflanz  .  .1go  —
1900  418  000  1.  1.  7  7  Deutsche  Waben-Weseh.  scha  ft  —  95
1878  2  750  000  1.  1.  20  16  Deuisch  he  dandels-  und  Plantagen-Geselschaft
|  191  196
1885  2  000  000  1.  4.  20  20  Deurnche  6G  olonkal-Gesellsch.  für  Sihwestf  400  —
1907  2  500  O000  1.  1.  —  0  Deutsche  Kautschuk-Aktiengesellschaft  —  55
1902  1000  000  1.  1.  0  Deutsche  Samoa-Gesellschaft  —  70
1908  4500  000  1.  5.  —  —  Deutsche  Südseephosphat  Akt.-Ges.  205  215
1902  1  000  000  1.  5.  1  2  3  Deutsche  Togogesellschaft  —  72
1885  3721  000  1.  1.  5  5  Deutsch-  Ostafrikanische  Geieuschaft  Heesune  96  100
3  000  000  5  5  do  zugs-Anteile  97  101
1886  400  000  1.  1  0  0  Deuo  Ostafrikanische  uendenscnn  .  —  80.—
«  —  —  o  en  —  Al  226.  —
1903  11  495  000  1.  1.]  3½"  8½  Deutsch-Ostafrikanische  Füblern  Sanknsenen
½  bungen  (vom  Reich  si  telli)  92  96
1897  2250000  1.  1.  4  5  Deutsch-Westafr  ilarischle  Pchleung  at  —  100
1899  4000000  1.  1.  ·  ½  Gesesschaft  Nordwestkamernn.  —  AM  20.
360  000  0  0  do  do  .  Lit.  B.  —  &amp;amp;  10.—
1898  1000  0001.  1110  0  Lhefloat  Sidlamerun  ..  .  .  .  Lit.  A.  —  95
1  000  000  10  .  Lit.  B  60  —
1889  2  000  000/1.  10.  #  0  Guaicnala  Plantenen-Gesellschafte-  .  12  —
1897  1  153  000  1.  1.  ·  0  Hanseatische  Kolonisarionsgeselllchaft  —  40
1889  3.000  000  1.  10.  ·  0  Hanseatische  Plantagengesellschaft  —  80
1887  1200  000  1.  1.15  20  daluit-  Gesellschait,  geteilte  Aktien  14  149
l  Genusscheme  ......--1400,--—
1904s1000000x11.-—  o  s«...—  35
190678000000c11.;s—,4«11  caIIIerUII-Ka11tschuLCompagme  .....—  75
1908  1,000  000  1.  1.1  —  0  Kautschuk-Pflanzung  Meanja  A.-.  32  —
1899  1  100  O000  1.  7.  0  .  5  Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft  83  —
1885,  6000  000  1.  4  O  „0  Neu  Guinea  Compagnie  Vorzugs-Anteile  .  95  100
Q„  0  40  Stamm-Anteile  30  35
1906  1200  000  1.  11.  —  —  —m  68950
1904  21  000  000  1.  1.  8  Anteile!
Ü  Zins  und
6  108  104
1000,  20  000  oood  1.  4%  7  177
1002  &amp;amp;  125  000/1.  1½  320  50  10¼  I12
1897  2000  000  .  10  —  86
1895  1  500  000  1.  1.  0  0  —  40
180s  800  000  1.  1.  0  4o  —  65
1905)  2000  000  1.  1.  4  4  1  55
1897  500  000  1.  1.  0  0  .  —  7
1900/  S  500  000  1.  7.  0  —0  r  4  Sh  6  A
189222  000  O000  1.  7.,  0  0  21  h  9d  22  sh  9  d
1898  869  100,  1.  4,  0  0Usambara  koe  inen  Siamm-#ieile  28  zsfr..  33  zofr
142  200  0  0  Vorzugs-Anteile  50  zfr.
18907|  1500  000  1.  1  0  6  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Bibundi
tamm-Anteile  92  —
6  00  000  6  235.6  do  Eiamm-  Anteile  98  103
1897  4500  000  1.  1  0  0  Westafrikanische  Pflanzungsgesellschaft  Victoria
s.  ausammengelegte  Stamm-Aktien  50  —
—  8  Vorz.-Aktien  —  93
1895  1  800000  1.  1.  0  0  Beschuche-  eert-  und  Plantagengesellchaft
Düsseldorf  —  70

 

Zu  jeder  Art  von  Auskunft  ist  ahensgenen  Bankhaus  stets  gern  bereit.

 

 

Veram#wortlicher  Redakteur  für  den  nicmtamtlichen  Keil:  Ostar  Biesentbal,  Berlin.
Königlichen  Hofbuchhandlung  und  Hofbuchdruckerei  von  E.  S.  Mittler  &amp;amp;  Sobn.  Berlin  8W  ês,  Kochstraße  68—71.

Ausgegeben  am  14.  Dezember  1008.
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