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        <title>Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908.</title>
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            <idno>kbl_1908</idno>
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        Deutsches 
Kolonialblatt 
  
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee. 
Herausgegeben 
im 
Reichs-Kolonialamt. 
  
XIX. Jahrgang 1908. 
  
  
  
Berlin 1908. 
Verlag von Ernst Siegfried Mittler und Sohn 
Königliche Hofbuchhandlung 
nochstraße 6871.
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        Einteilung. 
Gesetze, Verordnungen, Erlasse der Reichsbehörden und 
Behörden der deutschen Schutzgebiete, Nachrichten aus den 
deutschen Schutgebieten und andere darauf bezugliche 
Mitteilungen: eEelte 
Allgemeiiies III 
——.DM. V 
Kamen VI 
Toononnna .. IX 
Südwestafria XI 
Neuguinea, einschlieblich Karolinen, Marianen, 
Marschall-Inseln und LHalen-. XIII 
0a XIV 
Kiautschonnn. .. XV 
Aus fremden Kolonien und Produktlonsgebieten XXV 
Literatur-Verzeichis. XII 
Seite 
Illustrationen und Karten. . XIIV 
Besondere Beilaoaen XXIV 
Verzeichnis der in den Nachrichten aus den 
deurschen Schutzgebieten vorkommenden Lünder:, 
Orts= und Volksnamen: 
u—.48(— XXV 
Kamen XXVII 
Toon XXTNH 
Sadwestafrilka. . XXXIII 
Neuguinea, einschl. Karolinen, Marianen, 
Marschall-Inseln und Palau. . . . XXXV 
Samoaan IXXXVI 
sKiautschoun. .... IXXVII 
Namen-Verzeichis. IXXIX
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        Inhalts-Verzeichnis. 
Die mit einem " versehenen Artikel sind amtliche Bekanntmachungen usw. 
(Die am Schluß stehenden Ziffern bezeichnen die Seitenzahlen.) 
eesetze, Verorbmungen, erlasse der Relchsbehörden und Behörden der deutschen Schutzgeblete. 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebleten und andere darauf bezügliche Ol#tteilungen. 
Allgemeines. 
Akklimatisation. „Kann der Deutsche sich in den 
Tropen alklimatisieren"“ Ein Vortrag von 
Dr. Steudel, Oberstabsartt ... 719 
Arbeitsmarkt. Der — in den deutschen Kolonien# 
Arithmetik. Lehrbuch für Arithmetik in arabischer 
Sprache 871 
Asso ciation Cotonniere Coloniele. Die 
Tätigkeit dbe ee 545 
Ausstellung. Eine Aussielung von Vaumwoll 
Erntebereilungsmaschinen in Berln 479 
—.— Dauerwaren auf der 23. rann n 
E#nn. s VEAA kn Leiwzis 188 
—— und Kolonien 
VBaumwollkultur. Ael, Baumwollverbrauch - 34 
——Dwisch-Iolomatc Baumwolluutekuehmuuqeu .582 
—-Zalaaimenflelluagversaamwollqapfconsnngea 
und Entkörnungsanlagen Deuts .587, 
—.— Vom fünfien inlernationalen Wôlod 
in Parig 
—.— Der Welttampf u um vie Vaumwolle . 
—.— Baumwollerzeugung der Welt im Jahre 1907 * 
—.— Baummwollsaatöl-Erzeugung der Welt . 
——Deutich-tocoche Unmut-Unternehmungen 
—.— Baummwollverbrauch und Baumwollvorrat der 
......... ·1181 
sonnt-voll - Erntebereitungsmaschinen siehe 
Ausstellung. 
Wekanntmachungen. Bekanntmachung, betr. Ab- 
änderung der Satungen der Zentralafrikanischen 
Bergwerksgesellschaft, Deuische Kol. Ges. in Verlin. 
Vom 22. August 1908 " 
——sekaaamachuag über das am 22. Juli 1908 
in Brüfsel zwischen dem Deutschen Neiche und 
anderen Staaben vereinbarte Verbot der Einfuhr 
von Feuerwassen, Nunitlon und Schießpulver nach 
einer bestimmten Zone Westafrikas. Bom 10. Ok- 
tober 1908. (Mit Kartenstüzze) 
  
896 
  
*Brkanntmachungen. Bekannimachung des Reichs- 
kanzlers, betr. die Vorlegungsfristen für Auslond= 
schecks. Vom 19. März 190 .. 
*—.— Bekanntmachung des Neichsknzlers, ber. die 
Erhebung von Wechsel= und Scheckprotesten durch 
Postbeamte. Vom 5. August 190068 
Bergwesen. Die sbvofrilanisce vnl 
gebuung 88 
Bremer 0 1 3 yrv. 4 14 1MyTTNnA 54 Aus 
zug aus dem Bericht bes Vorstandes sar die dritte 
Generalversammlung . 
Deportation. Die Gründung eines Deportations= 
verbandes. 
Deutsche bandels- und Plantagen-Gesell- 
schaft der Südsee-Inseln zu Hamburg. 
Auszug aus dem Geschäftsbericht für 1907 . 747 
—. Aus dem Geschaͤftabericht für 1807 /08. . 1169 
Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau= und Be- 
triebs-Gesellschaft. Auszug aus dem Bericht 
über das III. Geschäftsjahr. . .591 
Deutsche Kolonialgesellschaft. Die Abteilung 
Lippstadt der Deutschen Kolonialgesellschaft 4498 
Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft. Kolo- 
nial-Abtellung der — 1188 
—.— Dauerwaren auf der B. Wanderaussiellung 
der — zu Leipzig 
Deutsche Sadseephosphat= ——— 
in UBremen. Sutut der 
in Lamburg. Auszug aus der Satung der — 1087 
Eiueborenen- und beiterokufe Mate- 
#bien zur afrikanischen — 126 
22 241. 286 346 
Nede Sr. Erellenz des Herrn Staalssekretärs 
bes Reichs-Kolonialamis Dernburg in der Sitzung 
der Budgerkommission des Reichstages vom 
18. Februar 1908, *“ über dregen der 
Eingeborenenpolitil .. 216 
995 
995 
1120 
148 
FVewrrree#r#n
        <pb n="4" />
        Eis v Zur Frage des kolonialen Eisen- 
bahnbaess 
W. Beschluß des Bundesrats, betr. 
zollfreie Einfuhr von Erbschaftsgut 
Feststellung einer Südsee-Insel. 1078 
Gehalt. Beschluß des Bundesrats, betr. viertel- 
fährliche Gehaltszahlung an die Beamten 379 
Gerichtliches Kostenwesen siehe Verfügungen. 
Gerichtsbarkeit siehe Verfügungen. 
Gesundheitspflege. Die Pest am Viktoriasee 763, 820 
Goldproduktion. Die — der Welt im Jahre 1907 
898, 760 
Handel. Die Handelssachverständigen bei den Kaiser- 
lichen Konsularbehörden 
—.— Vorläufige Zusammenstellung der Ergebnisse 
des Außenhandels der afrikanischen Schutzgebiete 
im Kalenderjahre 1907 im Vergleiche mit dem 
Handel des Vorjahtes . 798 
—.— Deutschlands Anieil am Handel Südafrikas 1907 1073 
—.— Handel Neuseelands mit Deutschland in den 
letzten vier Kalenderjahren 
Handelsauskunftsstelle. Errichtung einer — 
beim Kaiserlichen Generalkonsulat in Kapstadt. 448 
Institut für Schiffs= und Tropenhygiene in 
Hamburg. Herbstkurfus ves — 
Kabelverbindung von Lourenoo Marques nach 
———.———QWQQ DD 
Kakaokultur. Kakac und Kakaobutter im Jahre 1907 2387 
Kautschuk, Guttapercha und Balan 686 
Kolonlal-Akademie. Eine neu 3 1253 
Kolonialgesellschaften. 
—.— Kaoko-Land= und Minen-Gesellschaft 345 
—.— Deutsche Kolonialgesellschaßt 448. 
—.— Association Cotonniere Coloniale 545 
—.— Deutsche Kolonial-Eisenbahn-Bau- und Betriehs- 
Gesellschat: 591 
—.— Deutsche Handels= und Plantagen-Gesellschaft 
der Südsee-Inseln zu burt . 747. 1169 
— Dautsche Sübserhosphat-Akziengesellshaft in 
Bremen 775 
—.— Zentral= Afrikanische Bergwerksgesellschaft, 
Deutsche Kol. Ges., m Berrnreon sos 
. Neue sranzosische Gesellschasten.. 1078 
—.— Bremer Kolonial-Handelsgesellschaft 1121 
— m Handelsgesellschaft in 
– e#r zerseen m. ö. H. in Efen 1166 
—.— in Ostafrika: 
Klimanjaro-Pflanzungs-Gesellschaft 
Ostafrikanische Gesellschaft „So#dkaste4 
Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft zu Berlin 
996, 1168 
—aan Gesellschaft. 1165 
Molive-Pflanzungsgesellschasft 56, 1067, 1067 
Westafrikanische Pfluenzungs-Gesellschaft „Lic- 
toria“, Berlin und Victortoa 
Debundscha-Pflanzung, Berlin und De- 
bundscha 
597 
IV 
  
Kolonialgesellschaften: In Kamerun: 
esene Pflanzungs= Gesellschaft 
„Bib — 
—.— in Togo 
###anhungsgejenlchat. ..... 663, 957 
Deutsche Togogesellschafft 956 
Pflanungsgesellcchaft „Kpeme .. 957 
—.— in Südwestafrika 
Otavi-Minen- und Eisenbahn-Gesellschaft 234 
Gibeon-Schürf= und Handels-Gesellschaft 593 
Dauche Kolonialgesellschaft für Südwest- 
......... M 
Ost-set 4 Co., Carl, Fsneisasn 
aus Akten 
—.— in Neu-Guinea: 
Neu-Guinea-Kompagnie 514 
Jaluit-Gesellschat: 1013 
—.— In Samoa: 
Deutsche Samoa-Gesellschat 70 
11 
Koloniale Preßstimmen. Was verdankt die Togo- 
  
mission der deutschen Kolonialregierunge. 270 
—.— Eine französische Stimme über Togo 401 
—.— Über die wirtschaftliche Lage in Samoa 450 
Kolonialinstitut, Hamburgischs 1028 
Kolonialrat. Allerhöchster Erlaß, betr. die Auf- 
hebung des Kolonialrats und die Bildung von 
Kommissionen beim Reichs-Kolontalamt. Bom 
17. Februar 1908 à 277 
Kol 3 71 n r. 25. 0. a He. 
Die Zugänge für die — 1107 201 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 31, 78, 
126, 184, 234, 294, 345, 389, 479, 535, 
631, 686, 747, 810, 857, 902, 963, 1012, 1061, 
1114, 1154, 1239 
—.— Die Bedeutung der deutschen Schußgebiete als 
Gerbmaterialproduzenten. Von Dr. Joh. Paeßler 535 
—.— Die kolonialen Faser-(Hanf) und Ol-Nohstoffe 857 
—.— Die tierischen Produkte in unserer Kolonial- 
wirtschaft 
—.— Die tropischen Hölzer und die Gerbstoffe sowie 
die mineralischen Rohstosse 902 
—— coqu ............ 1114 
——Diescoqo·.......... 1119" 
«oloalalssltttlchqflltches Komitee. Beuiche 
handlungen des -.. — 
—.— Weiteres aus dem — des — 589, s 
Kolonialwissenschaft. Kolonialwissenschaftliche 
Ferienkuse 357 
—.— Ferienkurse für koloniale Techk 
Kursverzeichnis. Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt vom Bankhause von der Heydt u. Co. 
50, 100, 160, 207, 276, 819, 369, 407, 455, 
50, 566, 616, 657, 713, 771, 827, 881, 932. 
989, 1089, 1064, 1140, 1196, 1260 
*—.— Außerkurssezung der Fünfzigpfennigstücke 719 
Närkte, fremde. Winke für Eroberung fremder 
Märkte 
Nission. Berliner Verein für ärztliche Mission
        <pb n="5" />
        Mission. Eine Kommission für Innere Mission in 
den deutschen Schutzgebieten 
—.— Die missionsärztliche Tätigkeit. 
Machrufe 326, 327, 380, 420, 423, 
568, 619, 2½ #188, 1090 
Norddeutscher Lloyd. Erhöhung der Raten des 
offiziellen Frachttarifs der esesiatishen ectof 
dampferlinien 
Personalien. 4, 56, 10 162. ru, 20 324, 
379, 420, 462, 514, 568, 618, 668, 715, 788, 
„888, 9P45, 996, 1044, 1088, 1146, 
Personal-Nachrichten. 13, 59, 109, 165, 218, 
# 327, 380, 
155 
1225 
Pest siehe Gesundheitspflege. 
Phosphatproduktion. Die — im Jahre 1907 
Postalisches. Eintreffen der Post aus den deutschen 
Schutgebieten 48, 98, 158, 205, 274, 817, 367. 
405, 453, 507, 564, 614, 655, 711, 769, 825, 
« N9,930,987,1037,1M,1138,1198, 
—.— Taxen für Briefsendungen jeder Art aus 
Deutschland nach den deutschen Wl 
in China 
—.— Schließung der deutschen Postagentur i in dien 
(china) 
nach den 
deutschen ahn 45, 95, 155, 202, 
272, 314, 364, 402, 451, 504, 561, 611, 652, 
708, 766, 822, 877, 928, 984, 1034, 1080, 1136, 
1191, 1256 
Pspchologisches. Methode for sss 
Erkundungen 1077 
Rechtspflege (siehe auch #erorbnungey. — 
böchste Ordre, betr. Niederschlagung verwirkter Ver- 
tragsstrafen. Vom 21. Dezember 190. 
—.— Ubersicht über die Geschäfte der Kaiserlichen 
Gerichte in den Schuptgebieten Afrikas und der 
Südsee während des Kalenderjahres 1907. . 1210 
Nede Seiner Exzellenz des Herrn Staatssekretürs des 
Reichs-Kolonialamts Dernburg über Fragen der 
Eingeborenenpolitik 
Reichsbehörden siehe Verordnungen. 
Scheckwesen siehe Bekanntmachungen. 
Schiffsbewegungen. 48, 98, 158, 205, 274. 317. 
8367, 405, 453, 507, 564, 614, 655, 711, 769, 
825, 930, 987, 1037, 1088, 1198, 1194, 1258 
Schiffsverkehr. Der Verkehr auf den vom Reiche 
subventionierten Dampferlinien 1906 . 501 
—.— Berkehr durch den Suezkanal im Jahre 1907 11338 
Schugtztruppe, Kaiserl. Allerhöchste Ordre, betr. 
1258 
707 
1191 
in 
101 
.216 
die Hauptleute der Schutztruppen . 511 
Seidenproduktion der Welt im Jahre 1907 5637 
Sigi-Pflanzungs-Gesellschaft m. b. H. in 
Essen. Aus dem Geschäftsbericht 1907 1166 
Spirituosenkonvention. Die Brasseler inter- 
nationale —. Vom 8. November 1906 . 105 
Standesamtswesen siehe Verfügungen 
Studienreise des Prof. Dr. Tischler 871 
V 
  
*Verfügungen. Verfügung des Reichskanzlers, betr. 
die standesamtliche Zuständigkeit in den Schutz- 
gebieten Afrikas und der Südsee. Vom 27. März 
1908 
—.— LVerfügung des Neichskanglers wegen Anderung 
der Verfügung vom 25. Dezember 1900, betr. die 
Aus#lbung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten 
Afrikas und der Südsee. Vom 8. Mal 1909. 659 
—.— Verfügung des Reichskanzlers wegen Abände- 
rung der Verfügung vom 28. November 1901, 
betr. die Regelung des gerichtlichen Kostenwesens 
in den Schutzgebieten Afrikas und der Sndsee. 
Vom 28. August 1908 
Verkehrsnachrichten. 45, 95, 155, 202, ri, 31. 
364, 402, 450, 504, 561, 611, 652, 707, 766, 
822, 877, 927. 984, 1094, 1080, 1185, 1191, 1255 
Verordnungen. Verordnung, betr. die Zuständig- 
keit der Reichsbehörden zur Ausführung des Reichs- 
beamtengesetzes. Vom 24. April 1908. 567 
*—.— Verordnung, betr. die Einrichtung der Verwal- 
tung und die Eingeborenen-Rechtspflege in den 
afrikanischen und Südsee-Schutzgebieten. Vom 
3. Juni 1908 
Verwaltung (siehe auch Verordnungen). gord Müner 
über koloniale Verwaltungspolitik . 
Jotleiuuqea,Loloaicle...... .7G 
——BottciangübetsolonmcesBerqtecht IRS 
Wachsbeerenstrauch. Der — als — zur V6, 
festigung von Dünensand 8 
Waffeneinfuhr-Verbot siehe Bekanntmachungen. 
*entral-Akfrikanische Bergwerksgesellschaft, 
Deutsche Kol. Ges., in Berlin. Atanderung der 
Sathungen. . 
372 
933 
Oftafrikia. 
Abgaben, Erhebung von — siehe Verordnungen. 
Baumwollkultur. Baumwollkultur in Togo und 
Deutsch-Ostafrika . W. 
—.— Zusammenstellung der Haumwollanpflanzungen 
und -Entkkörnungsanlagen Deutsch-Ostafrikas 587, 588 
*Bekanntmachungen. Bekanntmachung des Gou- 
verneurs po#nn Deutsch-Ostafrika, betreffend den 
Gouvernementsrat. Vom 4. April 19008 
*—.— Bekanntmachung des Reichs-Kolonialamts, be- 
treffend Bestellungen des Biologisch-Landwirt- 
schastlichen Instituts Amani, des Leonhardt- 
Sonatoriums Migiri und der Krankenhäuser in 
Daressalam und Tanga. Vom 18. September 1908 984 
*—.— Bekann#machung des Reichs-Kolonlalamts, be- 
treffend die Erklärung der Schürffreiheit im Gebiete 
der Irangi-Bergbau- n —**z Vom 
81. August'7. September !110·1 
Bergbau siehe Ssu en. 
Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft. Aus dem 
letzten Geschäftsbericht der Gesellschaft 
Eilsmoahnen- —— eiserbabn. 
186 
518. 
1165 
2
        <pb n="6" />
        Eisenbahnen. Die Betriebsergebnisse der Usambara= 
Elsenbahn in den Rechnungsjahren 1906,1906,1907 1091 
—— Asambara-Eisenbahn. Druckfehler-Berichtigung 1163 
—.— Zentralbahn, die 1237 
* rlasse. Allerhöchster Erlaß, betreffend Anderung 
des deutsch-ostafrikanischen Münzwesens. Vom 
2. Oktober 106 ·085 
Gesundheitspflege. Der Wahehe-Aczt und seine 
Wisfenschaft. Von Dr. Weck 1048 
—. Uber Pfellgiste und deren Geyenmite aus 
DHautsch-Ostafrika 
*—.— Deutsch-englisches Abkommen über die Be- 
lämpfung der Schlafkrankheit in Ostofrika. Bom 
N. Okiober 1908 
Gewerbebetrieb siehe Verordnungen. 
Gouvernementsrat siehe Bekanntmachungen. 
Hafenordnung siehe Verordnungen. 
Handel. Außenhandels-Statistik O stafrikas, Süd- 
westafrikas, Neuguineas und der Marschall Inseln 
1906 
für 106000 166 
—.— Ubersicht über die Bewegung des Handels des 
beutsch-ostafrikanischen Schugebiets über die Zoll- 
stellen der Küste im I. Viertel des Kalenderjahres 
1907 im Vergleich mit dem Handel im gleichen 
Zeitraum des Vorjahres 
—.— Ubersicht über die Bewegung des Handels des 
deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets über die Zoll- 
stationen der Küste im II. Viertel des Kalender- 
jahres 1907 im Vergleich mit dem Dandel im 
gleichen geitraume des Vorjahres 
Üllbersicht über die Bewegung des dandels des 
vdeutsch-oftofrikanischen Schutzgebiets über die Zoll- 
stellen der Binnengrenze im I. Bierlel des Kalender- 
jahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im 
gleichen Zeitraum des Vorjahres 
t über die Bewegung des Handels des 
deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets über die Zoll- 
stellen der Binnengrenze im II. Biertel des Ka- 
lenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel 
im gleichen Zeitraum des Vorjahres 
—.— Übersicht über die Bewegung des Handels ves 
deutsch-ostafrikanischen Schuygebiets über die Zoll- 
stellen der Küste im III. Viertel des Kalender- 
jahres 1907 im Bergleich mit dem Handel im 
gleichen Zeitraum des Vorjahres 
Übersicht über die Bewegung des Handels des 
deuisch-ostafrikanischen Schutzgebiets über die Zoll- 
stellen der Binnengrenze im III. Viertel des Ka- 
lenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel 
im gleichen Zeitraum des Vorjahres 
—.— Übbersicht Über die Bewegung des Handels des 
deutschrostafrikanischen Schutzgebiets Über die Zoll- 
stellen der Küste im IV. Biertel des Kalender- 
jahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im 
gleichen Zeitraum des Vorjahres 
—.— Vorläufige Üübersicht über die Bewegung des 
Handels des ostafrikanischen Schutzgebiets über 
d#e Zoustellen der Köste im Kalenderiahre 1907 
u8 
im Vergleiche V #-i 68 
Al 
VI 
  
Handel. Übersicht über die Bewegung des Handels 
des deutsch.ostafrikanischen Schutzgebiels über die 
ZBollstellen der Binnengrenze im IV. Viertel des 
Kalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel 
im gleichen Zeitraum des Vorjahrtrses 
—.— Vorläufige Übersicht über die Bewegung des 
Handels des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebieis 
über die Zollstellen der Binnengrenze im Kalender- 
jahr 1907 im Vergleiche mit dem Handel im 
Kalenderjahr 1906 
—.— Vorläufige Übersicht über die Bewegung des 
Gesamthandels des beutsch-ostafrikanischen Schutz- 
gebiets im Kalenderjahr 1907 im Vergleich mit 
dem Handel im Kalenderjahre 1906 
—.— Ubersicht über die Bewegung des Handels des 
deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets über die Zoll- 
stellen der Küste im I. Viertel des Kalenderjahres 
1908 im Vergleich mit dem Handel im gleichen 
Zeitraum des Vorjahrss 
—.— Übersicht über die Bewegung des Handels des 
deutsch-ostafrikanischen Schuthgebiets über die Zoll- 
stellen der Binnengrenze im I. Viertel des Kalender- 
jahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im 
gleichen Zeitraum des Vorjahres 
Kilimandjaro-Pflanzungs-Gesellschaft. Aus 
dem Jahresbericht für das zweite Geschäftsjahr 
1907 
rrt (Käheres siehe be- 
jee Geselshost.) 
—.— Ostufrikanische Tienennngt. „Sabtüste“ 
—.— Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft zu Verlin. 
—.— Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft 
Konzessionsentziehunnngagag 
Kriegsd ienstjahre. Allerhöchste Ordre, betreffend 
Anrechnung von Kriegsdienstiahren. Vom 14. Ja- 
nuar 1066 
Missionswesen. Arztliche Mission in Deutsch- 
—8.. 
Münzwesen siehe Erlasse, Verordnungen. 
(Näheres siehe be- 
AN 
Okafrikanisch Eilendahngesereschaft n zu Berlin. 
*—. Auszug aus den Sa Sabengen 
—.— Aus dem vierten Ges- t der — iies 
Ostafrikanische Gesellschaft * x 
zug aus dem vierten Jahresbericht für 19007) 909 
Pfeilgifte siehe Gesundheitspflege. — 
Postalisches. Eröffnung einer Postanstalt in Tschole 95 
—.— Eröffnung einer Neichs-Telegraphenanstalt für 
den internationalen Verkehr in Aruscha 155 
—.— Teilnahme ber Postanstalt i# in Bibundi am post 
anweisungs= und Nachnahmedienft 314 
—.— Genehmigung zur Einrichtung einer Postanstalt 
in Muaaa 364 
—.— Zulassung der Postagenturen in Amani, Muansa, 
Tabora und Udj#d#l zum Nachnahmedienst. 402 
—.— Genehmigung zur Einrichtung einer Post- 
und Telegraphenanstalt für Fernsprechbetrieb in 
Mkumban:: 450
        <pb n="7" />
        — VII 
Postalisches. Eröffnung der Reichs-Telegraphen= 
anstalt für internationalen Verkehr in Mkumbara 
—.— Inbetriebnahme eines Ortsfernsprechnetzes in 
Morogroanr 
—.— Einrichtung einer Postanstalt in Njarugenge 
—.— Einrichtung einer Postagentur in Mkumbara 
—.— Verbesserier und erweiterter Postpaket“ und 
Postfrachtstückoienst der deutschen Postagenturen 
am Biktoria-See, Muansa, Bukoba und Schirati 
—.— Einrichtung einer Postagentur in Muajia 
WRechtsanwaltschaft. Zulassung zur aso 
der — in Ostafrikcceaa 
Rechtspflege. Übersicht uber die Geschaͤfte * 
Kaiserlichen Gerich#e in Ostafrika während des 
Kalenderjahres 1070 1210 
Neiseberichte. Die zentralafrikanische Etrpedilion 
S. H. des Herzogs Adolf Friedrich zu Mecklenburg- 
Schwerin . ·111, 331, 429, 571, 671, 730 
Salzgewinnung. Über — in Uniammesi. Bericht 
darüber von Hauptmann a. D. Herrmuen 21 
Schlafkrankheit siehe Gesundheitspflege. 
Schulen. Regierungsschule in Daressalam 
Sisalpflanzgut siehe Verordnungen. 
Statistik siehe Handel. 
* Verordnungen. Verordnung des Gouverneurs 
von Deutsch-Ostafrika, betreffend Erhebung eines 
Ausfuhrzolls auf Sisalpflanzgut. Vom 28. No- 
vember 1907) « 
——Ieroktmunqdes Neichskanzlers, betresfend Ab. 
änderung der Zollverordnung für das deutsch- 
ostafrikanische Schutzgebiet vom 13. duni 1908. 
Vom 6. März 1906 . 
* Verordnung des Gouverneurs von Deuisch 
Ostafrika, betreffend die Erhebung von Abgaben 
für den Gewerbebetrieb. Vom 7. Dezember 1907 
—. Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs 
von Deutsch-Ostafrika zur Verordnung, betreffend 
die Erhebung von Abgaben für den Gewerbe- 
betrieb. Vom 3. Januar 19008 
*—.— Verordnung des Gouverneurs von Deulsch 
Ostafrika, betrefsend die Abänderung des Aus- 
fuhrzolles auf Hölzer. Vem 20. Juni 1906 
*—.— Verordnung des Gouverneucs von Deutsch- 
Ostafrika, betreffend Ergänzung der Hafenordnung 
von Daressalam. Vom 8. Juli 1906 
—.— Verordnung des Reichskanglers, betressend 
Anderung des deutsch-ostafrikanischen Moanzwesens 
Bom 20. Oltober 1908.. . 1086 
Wahehesskztfcehe Gesundheit-pfleg- 
Zollciuuchmea7677122M88T472 
Ess,576,M,w4,840,949,950,1G4,1055,1093 
Zollwesen siehe Verordnungen. 
611 
652 
707 
766 
92 
1191 
. 901 
  
ltamerun. 
Ausführungsbestimmungen siehe Verordnungen, 
Bekanntmachungen. 
* Bekanntmachungen. Bekanntmachung des Gou- 
verneurs von Kamerun, betreffend Sperrung eines 
Teils des Bezirks Bamenda. Vom 19. Oktober 
1907. (Mit Skizze) 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von aa- 
merun, betreffend den — Vom 
5. November 1907 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von aa- 
merun, betreffend Sperrung eines Teils des Be- 
zirks Dschang. Vom 12. Oktober 1907. 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Ka- 
merun, berefend t die Erhebung einer Wohnsteuer. 
Vom 15. April 1070 
*—.— Wousn nei sere des Gouverneurs von Ko- 
merun, betreffend Ausführung der Verordnung 
über Erhebung eines Gummiausfuhrzolles. Vom 
23. Dezember 1907 . 
«—-—BekanntmachunqdesGouverneursvoakw 
merun, betreffend das Geldwesen im schubgehie 
Kamerun. Vom 24. Januar 1908 
—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von aa- 
merun, betreffend den Umtausch von Nickel= und 
Kupfermünzen gegen Silbermünzen und die An- 
nahme von englischen und französischen Gold- 
und Silbermünzen bei den öffentlichen Kassen im 
Schutzgebiet Kamerun. Vom 24. Januar 1908. 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Ka- 
merun, betreffend den Gouvernementsrat. Vom 
6. April 1006 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Ka- 
merun, betreffend Bestellungen der Kaiserlichen 
NReparatürwerkstätte in Dualo. Vom 81. März 1908 
*—. Bekanntmachung des Gouverneurs von Ka- 
merun, betreffend Aufhebung der Sperrung der 
Landschaft Bafum. Vom 24. April 1908. 
* —.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Ka- 
merun, betressend die Veröffentlichung von Ver- 
ordnungen. Vom 1. März 10068 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Ka- 
merun zur Verordnung, betreffend das Wander- 
gewerbe. Vom 4. März 19008 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von aa- 
merun, betr. das Paßwesen. Vom 26. Wän 1908 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Kr- 
merun, betreffend Verhütung der Einschleppung 
der Schlafkrankheit. Vom 25. März 19006 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Ka- 
merun, betreffend Bekämpfung der Tseise. Lom 
26. Marz 19098909. .... 
. Belanntmachung des Gouverneurs von aa 
merun, betreffend Festsetzung eines Verpflegungs- 
satzes für den Bezirk Jaunde. Vom 5. Mai 1906 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Ka- 
merun, betreffend die deat auf Gorillas. VomM 
6. Mai 1908. 
51 
322
        <pb n="8" />
        * Bekanntmachungen. Bekanntmachung des Gou- 
verneurs von Kamerun, betreffend Marschzeiten 
für Träger und Karawanen im Jaunde-Bezirke. 
Vom 18. Mai 1908 
* —.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Ka- 
merun, betreffend Ausstellung von Reisepässen. 
Vom 26. Juni 1908 
Bergwesen siehe Berfügungen. 
—.— Betonntmachungdes -- 
zu den vorstehenden Ausführungsbestimmungen. 
Bom 3. Oktober 1908 
Debundscha-Pflanzung, 8 und Debundscha. 
Aus dem Jahresbericht für 1907 
Eisenbahnen. Vom Bau der Manengubabahn 571, 
00“, 1297. 
Erlasse. Runderlaß des Gouverneurs von Ka- 
merun, betreffend Beschränkung der Erlaubnis 
zum Kleinhandel mit geistigen Getrünken. Vom 
28. Oktober 1907 
*—.— Runderlaß des Gouverneurs von Kamerun, 
betreffend die Verwaltung von Südkamerm. Lom 
4. März 1906 
Erzehittenen siehe Reiseberichte, Forstwesen. 
Emedition ur Erforschung der Flora und 
Fauna. Kamern 
Forstwesen. 
VIII 
1012 
878 
Kamerun. ...... 1004 
Gelbdwesen siehe Bekanntmachungen. 
Gouvernementsrat siehe Bekannimachungen. 
* Grenzwesen. Abkommen, die 
Kamerun und den Congo keaneng. LBom 
18. April 19068. (Hierzu eine Karte) - 
Gummiausfuhr siehe Verordnungen, SBccnnt. 
machungen. 
* Handel. Verordnung des Gouverneurs von Ka- 
merun, betressend Zusatzbestimmung zur Verord- 
nung vom 20. Oktober 1906 über die Beschränkung 
des Handels im Bezirk Ebolowa. Vom 19. No- 
vember 1907 
—.— übersicht über die Bewegung des Handels des 
Schutzgebiets Kamerun im III. VBiertel des Ka- 
lenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel 
im gleichen Zeitraum des Vorjahres 
—.— übeersicht über die Bewegung des bandels des 
Schutzgebieis Kamerun im IV. Viertel des Ka- 
lenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel 
im gleichen Zeitraum des Vorjahres 
—.— Vorläusige Ubersicht über die Bewegung des 
Handels des Schutzgeblets Kamerun im Kalender- 
iahr 1907 im Vergleich mit dem Handel im Vor- 
jahre 
—.— Übersicht über die Bewegung des 
Schutzgebiets Kamerun im I. Viertel des Kalender- 
jahres 1906 im Vergleich mit dem dandel im 
gleichen Zeitraum des Vorjahres . 
.1M 
  
Handel. Übersicht über die Bewegung des Hanbels 
des Schutzgebiets Kamerun im Kalenderjahre 1907 
im Vergleich mit dem Handel des Vorjahres 1096 
—.— fübersicht über die Bewegung des Handels des 
Schutzgebiets Kamerun im II.Viertel ves Kalender- 
jahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im 
cleichen Zeitraum des Vorjahres 
Jagd siehe Verordnungen, Bekanntmachungen. 
Kolonialgesellschaften. (Näheres siehe betreffende 
Eesellschaft.) 
—.— Molive-Pflanzungsgesellschaft 56, 1067, 1087 
—.— Westafrikanische Pflanzungs-Gesellschaft 
„Bickoria“, Berlin, und Bickoria (Kamerun) 911 
—.— Debundscha-Pflanzung, Berlin und Debundscha 1012 
—.— Westafrikanische Pflanzungs-Gesellschaft „Bi- 
bund!“ 
Marschzeiten für Träger usw. siehe Bekannt- 
machungen. 
I# à oureteebrst 
Auszug aus 
der Sozung der — in berlin. 
—.— Auczug aus dem Geschäftsbericht für das Be- 
triebsjahr 19070068 1 
—.— Auszug aus der Satung der — in Berlin 
Olproduktion. Speisebl aus Kamern 
Pahwesen siehe Verordnungen, Bekanntmachungen. 
Postalisches. Eröffnung einer Reichs-Telegraphen= 
anstalt für internationalen Verkehr in Akonolinga 
—.— Einrichtung einer Postagentur in Verbindung 
— den Telegraphenanstalt in 
Alonolinga.. ... 
—.— Eröffnung einer Reichs-Telegraphenanstalt sar 
den internationalen Verkehr in r** . 611 
—.— Einrichtung einer Postagentur in Dume 611 
—.— Einrichtung von Postagenturen im Lobetal und 
Bona 
—.— Einrichtung einer Postagentur in Nyanga 
*NRechtspflege. Übersicht über die Geschäfte der 
Kaiserlichen Gerichte in Kamerun während des 
Kalenderjahres 1907 
Reiseberichte. Durch das Makagebiet nordwestlich 
der Dume--Station. (Aus einem Reisebericht des 
—. —.. Berls. 
—.— S—— an die Westgrenze. Bericht des 
Stationsleite# Hauptmann Glauning, über eine 
Expedition nach Bascho. (Nü einer Stizze) 
—.— Die Beendigung der Süd-Expedition. (Hirzu 
eine Kartensktüzze 
—.— Eine Erkundungs-Eedition zwischen Wuri und 
Sanaga. (Bericht bes Hauptmanns Frhr. v. Stein 
zu Lausnigtz. Ri t Kartenstine) 
—.— Von der-#d 900 
—.— Eine Forschungereise durch Lordwest Kamerun 1094 
—.— Die Alkasom — Muntschi —Bascho-Expedi#lon. 
(Au einer Kartengkizze) 
—.— Ein Zusammenstoh mit den Malkass 1151 
Nepagraturwerkstätte Duala siehe Bekaunt= 
machungen. 
Ninderzucht siehe Biehzucht. 
Schlafkrankheit siehe Bekanntmachungen. 
95 
964 
707 
766
        <pb n="9" />
        Sperrung von Gebieten siehe Belanntmachungen, 
Verordnungen. 
Trägerwesen siehe Verordnungen. 
Tsetse-Bekämpfung siehe Bekanntmachungen. 
Unruhen. Die — in Deutsch-Adamaua 1907 
—.— Kämpfe an der Nordwestgrenze 
* Verfügungen. Verfügung des Gouverneurs von 
Kamerun, betreffend die Bergbehörde. Vom 
22. August 1907 
*. — Verfügung des Gouverneurs von Kamerun, 
betreffend die Einrichtung des Berggrundbuchs. 
Vom 22. August 1907 
*—.— Ausführungsbestimmungen für Kamerun zu 
der Kaiserlichen Bergverordnung für die africa- 
nischen und Südsee-Schutzgebiete mit Ausnahme 
von Deutsch-Südwestafrika vom 27. Februar 1906. 
Vom 6. März 1908 
Verkehr. Eine große Verkehrsstraße von Duala 
nach der Ostgrenze Kameruns. Von Hauptmann 
Frhr. v. Stein zu Lausnitz. (Mit Kartenskizze) 
* Verordnungen (siehe auch Handel). Verordnung 
des Gouverneurs von Kamerun, betreffend die 
Erhebung einer Wohnungssteuer im Schutzgebiet 
Kamerun. Bom 15. April 1907 
*— Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, 
betreffend Zusatzbestimmung zur Verordnung vom 
13. April 1907 über die Sperrung unruhiger oder 
noch nicht verkehrs#reifer Gebiete im Schutzgebiete. 
Vom 19. November 1907 
* —.— Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, 
betreffend das Verbot der Ausfuhr von und des 
Handels mit Elefantenzühnen unter zwei Kilo- 
gramm. Vom 21. November 1907 
*—.— Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, 
betreffend Abänderung der Verordnung vom 
20 Juni 1906 über die Erhebung eines Gummi- 
ausfuhrzolles. Jom 23. Dezember 1900)) 
—.— Berorbnung des Gouverneurs von Kamerun, 
betreffend Aufhebung der über den Vezirk Ebolowa 
verhängten Sperre. Vom 4. März 1906 
.— Verordnung des Gouverneurs von Komerun, 
betreffend NRegelung des Trügerwesens. Vom 
4. März 100 
—.— Verordnung bes Gouverneurs von Kamerun, 
betreffend das Wandergewerbe. Lom 4. März 1906 
*. BSBerordnung bes Gouverneurs von Kamerun, 
betreffend die Jagd im Schutzgebiet Kamerun. 
Vom 4. Marz 1908 
*. Berordnung des Gouverneura von Ramerun, 
betreffend das Paßwesen. Vom 26. Marʒ 1908. 
*—.— Ausführungsbestimmungen des Goupverneurs 
von Kamerun zur Kaiserlichen Verordnung, betr. 
Zwangs= und Strafbefugnisse der Verwallungs- 
behörden in den Schugtgebieten Afrikas und der 
Sudsee, vom 14. Juli 1905. Vom 24. Sep- 
tember 1908 
Leröffentlichung von Verordnungen siehe Bekannt- 
mochungen. 
999 
786 
IX 
  
Verpflegungssatz — Festsetzung siehe Bekannt- 
machungen. 
Verwaltung siehe Erlasse. 
Viehzucht. Hebung der Rinderzucht in Kamerun 
durch Einführung von Allgäuer Bullen. Bericht 
des Tierarztes Dr. Springselt. 
Wald. Ein versteinerter — 
Wandergewerbe siehe Verordnungen, Bekannt- 
machungen. 
Wegebau in Süd-Kamenren. 799 
Westafrikanische Pflanzungs = Gesellschaft 
„Bibundi“. Aus dem Bericht über das 11. Ge- 
schäftsjahr 
Westafrikanische Pflanzungs-Gesellschaft 
„Victoria“, Berlin, und Vickoria (Kamerun). 
Aus dem Jahresberichte für 1907 
Wohnungssteuer siehe unter Verordnungen, Be- 
kanntmachungen. 
Zollwesen. (Siehe auch Verordnungen, Bekannt- 
machungen.) 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des 
Schutzgebiets Kamerun fällig gewordenen Zoll- 
beträge. Im Oktober, November, Dezember 1907 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebiets Kamerun in den Monaten Oktober bis 
Dezember 1907 füllig gewordenen Zollbeträge 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schug= 
Cebietes Kamerun fällig gewordenen Zollbeträge. 
—. — Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebiets Kamerun im Monat Januar 1908 fällig 
gewordenen Zollbeträge 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebiets Kamerun im Monat Jumi 1908 fällig ge- 
——— .. 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebiets Kamerun im Monat Juli 1906 fällig 
wordenen Zollbetr# 
—.— Nachweisung der bei den Zollämlern des **„ 
gebiets Kamerun im Monat August 1906 fällig 
gewordenen Zollbeträg 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebiets Kamerun im Monat April 1208 fällig ge- 
wordenen Zollbeträüäägengne 1151 
531 
628 
799 
Vogo. 
"## u * Pflanzungsgesellschaft. Beschluß des 
Bundesrats, betreffend bie —. Vom 4. Juni 1908. 
—.— Auszug aus dem — Geschäftsbericht für 
die Zeit vom 1. Juli 1907 bis 30. Juni 1908. 
Ausfuhr. Die — Togos 1907 
—.— Die Ausfuhr an Palmkernen, Palmöl, Mais, 
Kautschuk und iseee —.—. 
im Jahre 1 
—.— Die w von Erdunssen und. Elsenbein 
aus Togo 
967 
233 
44
        <pb n="10" />
        Bankwesen. Die Eniwidlung der Deuisch-West- 
ofrikanischen Bank im Jahre 1907. Bericht des 
Regierungskommissars in Loen 
Baumwollkultur. Baumwolkullurversuche im Be- 
zirk Sokode-Basart. 
—.— Baumwollkultur in Togo und Deutsch-Ostafrika. 
—.— Die Verbesfserung alter und die Züchtung 
neuer Baumwoll Varietäten in Togo 
* Bekannntmachungen. Bekanntmachung des Gou- 
verneurs von Togo, betr. den öffentlichen Verkehr 
in den Bezirken Sokode-Basari und Mangu-Jendi. 
Bom 5. Oktober 107 
* —.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Togo, 
beefe den Gouvernementsrat. Vom 91. März 
84 
186 
—.— —— des Gouverneurs von Togo 
zur Ausführung der Verordnung, betr. den 
Schlachtzwang und den Handel mit Fleisch, vom 
20. März 11008 
Dammbau zwischen Anecho und Adjido 
—.— Der Dammbau zwischen —— Gaent 
2 Abbildungen.) 
Deutsche Togogesellschaft. Auszug aus dem 
sechsten Geschaftsbericht vom 1. Mai 1907 bis 
91. April 106 
Deutsch-Westafrikanische Bank siehe Bankwesen. 
Eisenbahnen. Die Beriebsergebnisse der Togo- 
bahnen im Rechnungsjahr 197 
Forstwesen. Zur Frage umsassender Aufforstungen 
im Schuptzgebiet. Bericht des Forstassessors Metger. 
—.— Die Nuhwaldungen Mitel--Togos. Von Forst- 
assessor Metgrtger 
Genickstarre siehe Gesundhei#spflege. 
Gesundheitspflege. Maßregeln gegen Ein- 
schleppung der Pestt. ..... 
—.— Uber die Pestfälle in Uccra 
—.— Aufhebung der Pestauarantäne gegen die Gold- 
küste 
22 
—.— Ernenter Ausbruch der Pest an der Goldkaste. 
—.— Schlastrankheit in Togo 
—.— Versuche zur Heilung der Nagana. Von 
—.— Pestquarantäne gegen die Goldrüste 
—.— Die Genickstarre in den nördlichen — von 
Togo. Von Dr. med. Jasss 
—.— Aufhebung der Pestquarantäne gegen die 
oldrüttt:: 
Gouvernementsrat siehe Bekanntmachungen. · 
HaadetGlehemtchketotdstetsath 
machungen.) Ubersicht über die Bewegung des 
Handels des Schuygebietz Togo im II. Bier###. 
des Kalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem 
Hondel im gleichen Zeitraum des Vorjahres 123 
—.— Der Handel im Bezirk Sokode-Basari. 174—176 
—.— Übersicht über die Bewegung des Handels des 
Schuhgebieis Togo im III. Biertel des Kalender- 
jahres 1901 im Vergleich mit dem Handel im 
gleichen Zeitraum des Vorjahres 
X 
  
! 
i 
  
Handel. Übersicht über die Bewegung des Handels des 
Schutzgebiets Togo im IV. Viertel des Kalender- 
jahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im 
gleichen Zeitraum des Vorjahres 
—.— Vorläufige Übersicht über die Bewegung des 
Handels des Schutzgebiets Togo im Kalenderjahre 
1907 im Vergleiche mit 1000 
—.— Der Außenhandel des Schutzgebieis Togo im 
Kalenderjahre 1070„ 
—.— fbersicht uber den Außenhandel deß Schutz 
gebiets Togo im Kalenderjahre 1907 im Vergleich 
mit dem Handel im Vorjaher 
—.— lbersicht über die Bewegung des Handels des 
Schutzgebiets Togo im I. Viertel des Kalender- 
jahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im 
gleichen Zeitraum des Vorjahres 1106 
Kalklager. Das — von Tokolll 283 
Kanalbau. Der Degbo-Kanaa ... 123 
Kolonialgesellschaften. (Näheres siehe betr. Ge- 
sellschaft.) Agu-Pflanzungsgesellschat 663, 957 
—.— Deutsche Togogesellschat 966 
—.— Pflanzungsgesellschaft „Kpemes 957 
Kolonial-Wirtschaftliches. Die Togo-#Amone. 1119 
Nagano siehe Gesundheitspflege. 
Olpalmsorten und Aufbereitung der Früchte im 
Bezirk Misahöhe. (Von dem stellvertr. Bezirks- 
amtmann Oberlt. Freude.) 
Pest siehe Gesundheitspflege. 
„Pflanzungsgesellschaft Kpeme. Auszug aus 
dem vierten W die Zeit vom 
1. Ma#r 1907 bis 80. April 19008. 957 
Postalisches. Die S Post= und Tele- 
graphenverkehrs zwischen Lome und Atakpame. 178 
—.— Eröffnung einer Reichs-Telegraphenanstalt für 
den internationalen Verkehr, verbunden mit Fern- 
sprechstelle, in Allalro 
—.— Erdffnung einer Keichs-Telegraphenanstalt für 
internationalen Bertehr, verbunden mit dffentl. 
Fernsprechstelle, in Hho 561 
—.— Eröffnung einer Neichs-Telegraphenanstalt fur 
intemationalen Verkehr in Kpann 707 
Quarantäne siehe Gesundheitspflege. 
eneechts flge. Übersicht über die Geschäfte des 
Bezirksgerichts in Togo während des Kalender- 
jahres 100 41 
Schiffsverkehr auf der Necde von Lome 1907. 288 
Schlachtzwang f. Verordnungen, Bekanntmachungen. 
Schlafkrankheit siehe Gesundheitspflege. 
Berkehr, öffenllicher, siehe unter Verordnungen, Be- 
kanntmachungen. 
’#erordnungen. Verordnung deß Gouverneurs 
von Togo, betr. den öffentlichen Verkehr in den 
Beziren Sokode-Basari und Mangu-Jendi. Vom 
—.— Verordnmung des Gouverneurs von Togo, 
betr. Abänderung der Verordnung vom 20. Sep- 
tember 1907, betr. den öffentlichen Verkehr in 
den Bezirken Sokode-Basari und Mangn-Jendi. 
Vom 22. November 1907
        <pb n="11" />
        Verordnungen. Verordnung des Gouverneurs 
von Togo, betreffend den Schlachtzwang und den 
Handel mit Fleisch. Vom 20. März 1908 661 
Zählung. Eine Hülten= und Viehzählung im Be- 
zirk Mangu-Jendi- 
Zollwesen. Nachweisung der bei den Zollämtern 
des Schutzgebiets Togo im Monat April 1908 
fällig gewordenen Zollbetrüe 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des 
Schutzgebiets Togo im Monat Mai 1908 fällig ge- 
wordenen Zollbeträge . 
—.— Nachweisung der bei den Zollannern des 
Schutzgebiets Togo in den Monaten Juni und 
Juli 1908 fällig gewordenen Zollbeträge 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebiets Togo im Monal August 1908 sällig ge. 
wordenen Zollbeträge 
—.— Nachweifung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebiets Togo im Monat * 1908 lauis 
gewordenen Zollbeträge 1153 
478 
683 
742 
Sübwestafrika. 
Angoraziegen-Ausfuhr siehe Verordnungen. 
—.— Verbot der Ausfuhr von Angoraziegen aus 
der Kapkolonie nach Deutsch-Südwestafrika 1251 
Arbeiterfrage. ZLr. 5—. 429 
Baumwollkultur. —.— in Deutsch- 
Südwestafriio 681, 294 
Baupolizeiordnung siehe Verordnungen. 
* Bekanntmachungen. Bekanntmachung des Gou- 
verneurs von Deutsch-Sudwestafrika, betr. den 
Gouvernementsrat. Vom 16. März 1908. . 462 
Bergbau siehe Verfügungen. 
Bevölkerung. Die weiße — des Schutzgebiets. 289 
Bödiker &amp; Co., Carl, Kommanditgesellschaft auf 
............. 1167 
Bödiker &amp; Co., Carl, Kommanditgesellschaft 
auf Aktien. Aus dem Geschäftsbericht für das 
Jahr 1907 
Denkmünze. Alerhöchser Erlab, betr. die Ver- 
leihung der Südwestafrika= Denkmünze. Vom 
11. November 1908. ....... 1141 
*—.— Spangen zur — — . . 1142 
*—.— Grenzen der einzelnen Kriegsschaupläze 1143 
Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwest- 
afrika. Berfügung des Reichs-Kolonialamts, 
betr. Vergbau im Gebiet der —. Vom 22. Sept. 
1906 
* —.— Beschluß des Jundesrats, betr. die Sazungen 
der —. Vom 21. Mai 1906 
* —.— Sagungen der —. 
—.— Auszug aus dem 268. Oeschüftsbericht über die 
Zei vom 1. April 1907 bis 31. März 1906. 
—.— Aus dem Bericht über das dreinndzwanzigste 
Geschäftsjahr 
Diamantenhandel siehe Verordnungen. 
XI 
  
Einfuhr-Verbot von Großvieh siehe Verordnungen. 
Eisenbahnen. Die Bahn Otavi—Grootsontein 160 
—.— Vom Bau der Südbahn. (Luderitzbucht — 
steeimanshoop)). .... 
—.— Von der Eisenbahn Aderritucht—-geetmans- 
boop. Mit 2 Abbildungen 
—.— Bau und Eröffnung der O#ari—Oroot. 
fontein. . 
—.— Die Vollendung der S##tahn. 61 
—.— Von der Südbahn. . 1047, 1223 
—.— Der Bau der Eisenbahn Secheim Kalkjontein 1158 
Expeditionen. (Siehe Reiseberichte.) Der ** 
gegen Simon Koppdern . 
—.— Der Kampf gegen Simon Copper . 
—.— Hauptmann Franke im Ovamboland 
—.— Der Caprivi-Zipfel. 
Feldkost, Südwestafrikanische. Von Leutnant v. 
Gersdorff..g 
Gibeon-Schürf- und Handels. Gesellschaft. 
IV. Jahresbericht für das Jahr 1906/07. . 
GouvernementsratstehcBetanntmachungem 
handel.sußcnhandecssstatiftikdstafkikcs,Süd-» 
westafrikas, Neuguineas und der Marschall- 
Inseln für 1906 « 
—.— üÜbersicht über die Bewegung des Handels des 
Schutzgebiels Südwestafrika im I. Viertel des 
Kalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel 
im gleichen Zeitraum des Vorjahres 337 
—.— Desgleichen im II. Viertel des Kalender. 
468 
1162 
1152 
jahres 19007M7. 3839 
—.— Desgleichen im III. Viertel des Kalender- 
jahres 1907 841 
—.— übersicht über die Vewegung des dandels des 
Schutzgebieis Sodwestafrika im IV. Viertel des 
Kalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel 
im gleichen Zeitraum des Vorjahres 
—.— Vorläufige Übersicht über die Bewegung ves 
Außenhandels des Schutzgebieis Deutsch-Südwest- 
qgafrika im Kalenderjahre 1907 im Bergleich mit 
dem Handel des Vorfahres 808 
—.— Übersicht über die Bewegung des Handels des 
Schutzgebiets Südwestafrika im I. Biertel des 
Kalenderjahres 1908 im Bergleich mit dem Handel 
im gleichen Zeitraum des Vorjahres . 1007 
Hühnertransport siehe Viehzucht. 
Kämpfe der deutschen Truppen in Südwestafrika. 
7. Hest: Morengas Ende. Auszug aus dem Heft 1228 
Kolonialgesellschaften. (Näheres siehe betr. Ge- 
sellschaft.) Otavi-Minen= und Eisenbahn= Ge- 
sellschaft 
—.— Gibeon Schürf. und Landels - Ge. 
sellschaft 
—.— Deutsche -Kolontalgesellschair so 
afrika 
801 
234 
Südwest- 
958, 1299 
Ortsbezeichnungen. Namensänderungen von geo- 
grophischen —. 
Otavi-Minen- und Eisenbahn-Gesellichaft. 
Auszug aus dem Geschäftöbericht für das 7. Ge- 
schäftsjahr April 1906 —März 1907
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        Patriotische Gaben. . 14, 69, 110, 166, 
213, 465 520, 621, 790, 886, 998, 1147. 
* Polizei. Bekleidungsvorschrift für die beriktene 
Landespolizel in Südwestafrika 
Postalisches. Aufhebung des Feldpostverkehrs mit 
Deutsch-Südwestafrikkeaoaa 
—.— Einrichtung von Postanstalten in Groß-Witoleyn 
und in Berseba 
Eröffnung einer Neichs-Telegraphenansaal für 
internallonolen Verkehr in Ramansdrist 
—.— Einrichtung des Postpaket= und Postfrachtstas= 
dienstes nach Ukamasesss 
—.— Ginrichtung einer Postanstalt in Otjfihawera 
—.— Einrichtung von Postanstalten in Richthofen, 
Groß-Barmen, Neudamm, Osona, Aub und 
Gochaganas 
—. — Inbetriebnahme eines Orts-Fernsprechnetzes in 
Gibben 
—.— Einrichtung einer Postanstalt in Hoachanas= 
—.— Ermüchtigung der Postagentur in Otavi zur 
Teilnahme am internationalen Postanweisungs= u. 
Nachnahmedienstt. ..... 
—.— Ginrichtung eines Reichs= Telegraphenbetriebs 
für internationalen Verkehr in Meribl, Aus 
u. Brackwasser 
—.— Zulassung der Postagentur in Kub zum tele 
oure Postanweisungedienst 
— einer Postanstalt in Olaukweso 
wegen Unterhaltung einer Postdampf- 
0 Capstadt—Deutsch Südwestafrika 
Eröffnung von Reichs-Telegraphenanstalten für 
vpve#n internatlonalen Verkehr in Osona und Groß- 
barmnmnnnnnn 
—.—. Genehmigung zur Wiedereinrichtung einer Post- 
anstalt in Waterber 
—.— Ausscheidung der Postanstalt in Otoosondu aus 
der Teilnahme am Postanweisungs= und Nach- 
nahmedienst 
—.— Teilnahme der Postanstalt in Jakalswater am 
und Nachnahmedienst 
Einrichtung eines Orssfernsprechnepes in 
—.— Eröffnung einer Neichs-Telegraphenanstalt für 
den internationalen Verkehr in Farm Boigtland 
und in Hohewarte 
—.— Eröffnung einer chsruemeenonet r 
den internationalen Verkehr in Kanus 
—.— Einrichtg einer Postanstalt in Guchab 
—.— Eirnrichtung einer Postagentur und Eröffnung 
einer Neichs-Telegraphenanstalt für den 
internationalen Verlehr in Seeheim 
—.— n, der Beschränkung im Paketoerkehr 
nach Wormbad und Namansdrift 
— — Aufhebung der in Otiosondi 
Erböffnung einer Neichs-Telexruphenanstalt für 
1 wternationalen Berkehr n Bethanien· 
· 
--g-.--t 
—— *— der Eimichtung von Postunswels= 
XII 
1217 
  
Postalisches. Einrichtung einer Postanstalt in Khan 
*Rechtspflege. Übersicht über die Geschäfte der 
Kaiserlichen Gerichte in Südwestafrika während 
des Kalenderjahres 1007 
Reden. Eine Programmrede des Gouverneurs. 
Reiseberichte. Zwischen Otawi und Grootfontein. 
(Landschaftsbilder von Hauptmann Flaskamp) 
—.— Der Nordosten des Schutzgebiets. (Bericht des 
Gouverneurs Über seine Reise nach dorthin.) 
Schweinezucht siehe Biehzucht. 
Spenden für Errichtung eines Denkmals zu Ehren 
der Gefallenen von Südwestafrika. 2. Liste 
ste... ... 
—.— Eine Spende für die Realschule in Windhuk 
Spiritus-Handel siehe Verordnungen. 
Statistik siehe Handel. 
* Tarif. Anderung des Tarifs in den Häfen 
Lüderitzbucht und Swakopmun 
* Berfügungen. Verfügung des Reichs-Kolonial- 
amts, betr. den Vergbau längs der Eisenbahnlinie 
L##deritzbucht-Keeimanshoop. Vom 25. Juni 1908 
* —.— Berfügung des Reichs-Kolonialamts, betr. 
Bergbau im Gebiet der Deutschen Kolonialgesell- 
schaft für Südwestafrika, Vom 22. September 1908 
*Verordnungen. Berordnung des Gouverneurs 
von Deutsch-Südwestafrika, betreffend die Ausfuhr 
von Angoraziegen. Vom 24. Oktober 1907 
*—.— Berordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Südweslafrika, betr. die Abänderung der Bau- 
polizejordnung für Deutsch-Südwestafrika vom 
12. September 1898. Vom 14. Jan. 1900 
*—.— Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Sa# betr. Abänderung des Zolltarifs. 
Bom 18. April 1908 
* —.— Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Südwestafrika, betr. den Handel mit denaturiertem 
.Seeiri VLom 30. April 1906 
—.— Berordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Südwestafrika, betr. das Berbot der Einfuhr von 
Großvieh usw. aus Nhodefia, Brilisch-Betschua- 
naland-Protektorat u. Angola. Vom 23. Juni1908 
rohen oder ungeschlissenen Diomanten. Vom 21.Of. 
tober 1906 
Verzeichnis der im südwestofrikanischen Schuygebiete 
tätigen Gesellschaften, Firmen und Handwerker 
—.— b. Eingelsirmen und Handwerker ulw. 
Zeitunen 
Sieheinfuhr fiehe Viehzucht. 
Biehzucht. Amtliche Maßnahmen zur Foͤrberung 
der Vieheinfuhr und Viehzucht 
Wirischaftliche Bedeutung des sübwestafrila- 
nischen Schupgebiets, Die —. Bon Negierungsrat 
Dr. v. Eschstrihhhhmm 
1255
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        Woermanne-Linie. Schiffsbewegungen der — 49, 
9, 159, 206, 275, 318, 868, 406, 454, 508, 565. 
615, 656, 712, 770, 826, 880, 931, 988, 1088, 
1083, 1189, 1194 
gollwei en. goufreie Ausfuhr von Angora-Böcken 
und -Ziegen aus der Kapkolonie nach Deutsch- 
Südwestafrico 
—.— Nachweisung der bei den gollamiern des Schut 
gebiets Deutsch-Südwestafrika im Monat Dezem- 
ber fällig gewordenen Zollbeträge 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebiets Deutsch-Südwestafrika in den Wonaten 
Januar und Februar 1908 fallig gewordenen 
Zollbetrüüggggeeneeeee 
—.— Abänderung des Zolltarifs siehe Verordnungen. 
—.— Zolltarif vom 20. Mai 1908. 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schut- 
gebiets Deutsch-Südwestafrika im Monat März 
1908 fällig gewordenen Zollbeträge 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des 
Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika im Wonat 
April 1908 fällig gewordenen Zollbeträge 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebieis Deutsch-Südwestafrika im Monat Mai 
1908 fällig gewordenen Zollbeträge 1048 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schuy- 
gebiels Deutsch Südwestafrika im Monat Juni 1906 
fällig gewordenen Zollbeträge 
Neuguinea, einschl., der Karolinen, — 
Marschall-Inseln und Palau. 
* Bekanntmachungen. Bekanntmachung des Gou- 
verneurs von Deutsch-Neuguinea, betreffend den 
Gouvernementsrat. Vom 12. Dezember 1907. 210 
Bergwesen siehe Versügungen. 
Druckfehler-Berichtigung 11 45 
Einwanderung siehe unter Verordnungen. 
Expeditionen siehe Reiseberichte. 
Gesundheitspflege. Eine Ruhr-Epidemie auf der 
625 
Insel Jap 
Gouvernementsrat siehe Betanntmachungen. Ver- 
ic en. 
o 
Haltns für Zollgefälle siehe Verordnungen. 
Handel. enhandels--. Ostafrikas, Sud- 
westafrikas, Neuguineas und der Marschall- 
inseln für 1906 
—.— Zum Außenhandel der Ost-Karolinen im Jahre 
190 
—.— ehne der Ost-Karolinen im Kalender- 
jahre 1907 
Zum Außenhandel der West-Karolinen, Palau 
*W—————— 1907)1 66068 
Au 
806 
der West-Karolinen, Palau und 
— im Kalenderjahre 1907 im Vergleich 
mit dem Handel im Kalenderjahre 19006 310 
XIII 
  
Handel. Handelsstatistik Deutsch-Neuguineas für das 
Kalenderjahr 1907. 
#a) Bismarck-Archie. 1108 
b) Kaiser-Wilbelmslaauy 1110 
c) Gesamthandel des Schutyzgebiets 
Irrfahrt. Eine. — siehe Reiseberichte. 
Jaluit-Gesellschaft. Aus dem Jahresbericht für 
190070 .. ... 1013 
Kolonial-Gesellschaften. (Näheres fiehe be- 
treffende Gesellschaft.) 
—.— Neu-Guinea-Kompagngne 
—.— Jaluit-Gesellschaft 
Konzessions-Aushebung siehe Verfügungen. 
Missionswesen. Die Präfektur der Kapuziner= 
mission für die Karolinen-Inseen 312 
* Neu-Guinea-Kompagnie. Abänderung der 
Satungen der —. 514 
Nollage. Die — auf den Worllod ·Inseln 7444 
Palau= oder Pelau-Inseln! . 1060 
Postalisches. Eröffnung einer Voftanstale in Palau 21 
—.— Einführung des Postanweisungsdienstes bei der 
Postagentur in Palleoan 450 
—.— Eirrichtung einer Postagentur in Rauru (Mar- 
schall Insehn 1034 
—.— Ermüächtigung der Postanstalten in Herberts- 
böhe und Simpsonhafen zu telegraphischen Post 
anweisungen im Verkehr untereinandern 1034 
*Postdampfschiffsverbindung. Vertrag über. 
die Unterhaltung einer Postdampfschiffsverbindung 
zwischen dem Schutzgebiete Deutsch -Neuguinea 
einerseits und Hongkong sowie dem aufwalischen 
Festland anderseitts. 
*Rechtspflege. Übersicht über die Geschaste der 
Kaiserlichen Gerichte in Neuguinea während des 
Kalenderjahres 1907“ 
829 
Reiseberichte. Aus dem neuen Beßzirk Eitapé. 
I. Eine Neise nach dem Osten des Bezirks. 15 
II. Eine Expedition gegen Maloll 19 
—.— W heutsche Marineexpedition 19070. Erster 
............... 183 
—.— r0n Reise nach den Karolinen und Marschau- 
inseln. Bericht des Gauverneuis. 
—.— Eine Expedition gegen die Lahs-Womba 
—.— Eine Reise nach den Salomons.Inseln und nach 
Neu-Mecklenburg-Süd. (Aus dem Bericht des 
Gouvernementssekretärs Merz.) 
—.— Die —2327 1907/09. Dritter 
Veri 
—.— Eine Irrfahrt von den Westkarolinen nach 
Formosa. ..... 
—.— Ein Besuch auf den Admiralitätsinseln und 
auf St. Mathias. (Aus einem Bericht des Be- 
zirksamtmanns in Herbertshöhe.t.) 
—.— Die deutsche Marine- Expedition 1% danster 
Bericht
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        Reiseberichte. Sechster Bericht 808 
—.— Über die Expeblion des Professors Dr. Sapper 
nach dem Bismarck-Archipgsell 
—.— Eine Expedition nach den Westabhängen des 
Kronprinzengebirget auf Bougainville (Salomons- 
Inseln) 
—.— Die Marianen-Insel Nota 
—.— Eine Stafexpedition nach dem Hatzfeldthafen 
—.— Bei den Kannibalen der Admiralitäts-Inseln 
—.— Die Waria-Expedtion. (Hierzu eine Karten- 
743 
746 
746 
851 
868 
stijze.)..w ... 948 
—.— Von der Expedulon Sapper-Friederici. (Mit 
Kartenstizze) 1009, 1057, 1237 
—.— Die deutsche Marin- -Expedition 1907 /09. 
Siebenter Bericht 
—.— Achter Bericht 
—.— Neunter Bericht 
—.— fÜber die erste Durchquerung der Insel Bou- 
gainville. Bericht vom Gouverneur von Deutsch- 
Neuguinen. 
Nuhr-Epidem ie siehe Gesundheitspflege. 
Schiffsverkehr (siehe auch Verordnungen). 
—.— Mitteilung über das Anlaufen der Reichs-Post- 
dampfer der Austral—Japan-Linie in Jap 
—.— Berbindung des Gouvernementssitzes mit vem 
oͤstlichen Teil d 
Marianen usw. durch Anlaufen des Postwampsers. 
#ermania“. der Jaluit-Gesellschaft von Simpson= 
Sdliklaustrankhei: siehe Verordnungen. 
Sonderberechtigung siehe Verfügungen. 
Standesamtswesen siehe Verfügungen. 
Statistik siehe Handel. 
Strafverordnungen siehe Verordnungen. 
Taifun. Neue Taifun-Verwüstungen 
—.— Die Verwüstumg von Agrigan und Pagan 
—.— Der Taisun auf den Mortlock-Inseln .. 
—.— ÜUber den Taifun auf den Marianen-Inseln 
Agrigan und Pagan 
Tropfsteinhöhle. Eine — in Kaiser-Wilhelmsland 
Unruhen. Die — bei Potsdamhafen 
* VBerfügungen. Verfügung des Reichs-Kolonilal- 
amts, betr. Aushebung der dem Onongolf-Syndikat 
erteilten Konzession. Lom 7. Februar 19006 
* —.— Verfügung des Reichs-Kolonialamts, beir. Er- 
teilung einer Sonderberechtigung zum Schürfen 
und Bergbau. Vom 7. Februar 19068 
* —.— VBerfügung des Reichskanzlers, betr. das 
Standesamtswesen im Schupgediet Deutsch-Neu- 
tuinea. Bom 19. März 1906 
* —.— Verfügung des Neichs-Koloniolamts, betr. Er- 
teilung einer Sonderberechtigung zum Abban von 
Phosphatlagern auf den Inseln Angaur und 
Pililju. Bom 2. Juli 1908 
*—. vB ang des Neichs-#Nolonlalamt#, betr. Er- 
teilung einer Sonderberechtigung zum Schürfen 
und Bergbau. Vom 5. November 190068 1144 
* ßerlegung der Hauptkasse des Gouvernements 
Neuguinea nach Simpsonhafen 1 
  
778 
XIV 
  
* Verordnungen. Verordnung des Gouverneurs 
von Deutsch-Neuguinea, betr. die Einwanderung 
mittelloser, nichteingeborener Personen in das 
Ilagebie. Vom 14. Oktober 1907 
—.— Zollverordnung für das Schugzgebiet Deutsch- 
Neuguinea. Vom 10. Juni 1908. Mit zwei An- 
lagen 
* —.— Ausführungsbestimmungen zu der gollver- 
ordnung vom 10. Juni 1908 für das Schutzgebiet 
Deutsch-Neuguinea 
*—.— Ausführungsbestimmungen zur Zollverord= 
nung für das Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea vom 
10. Juni 1908. Vom 8. September 1908. 
* —.— Berordnung des Reichskanzlers, betr. die 
Hastung Dritter für Zollgefälle usw., vom 19. No- 
—.— Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
E * bew. den Schiffsverkehr in Simpson- 
hasen. Vom 30. Juni 1908 
* —.— Berordnung des Keiserlichen Lchirtgamt= 
manns in Jap, beir. Verhütung der Weiterver- 
breitung der Schildlauskrankheit. Bom 1. Juli 
190088 
* —.— Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Neuguinea, belr. den Gouvernementsrat. Vom 
3. September 1908 
* —.— Verordnung des Reichskanzlers, betr. Anderung 
der Strafverordnungen für die Eingeborenen von 
Neuguinen vom 21. Oktober 1888 und für die 
Eingeborenen der Marschall-Inseln vom 10. März 
1889. Vom 28. Oktober 1068. 687 
Vertrag siehe Postdampsschiffsverbindung. 
Wegebau im Norden der Gazelle-Halbinsel. Eem 
eine Kartenskizze und 4 Abbildungen.) 
Zollwesen (siehe auch Verordnungen). — 
der bei den Zollämtern des Schugzgebiets Deutsch- 
Neuguinea im I., II. und III. Viertel 1907 fällig 
gewordenen Zollbetrüge 
—.— Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebiets Deutsch-Neuguinea im IV. Biertel 1907 
fällig gewordenen Zollbeträge 
Samoa. 
* Belanntmachungen. Bekanntmachung des Gou- 
verneurs von Deutsch-Samoa, ots den 
Gouvernementerat. Bom 16. Dezember 
die gsh einer v 
VBom 31. Augu 
Deutsche —iim 
bericht 
Moak fiehe Bekan 
Federoieh-Einfuhrverbot siehe Verordnungen. 
Gouvernementsrat siehe Bekanntmachungen. 
Handel. Ubersicht über den Außenhandel des Schutz- 
gebiets Samoa im Kalenderjahr 190007 
. 210 
477
        <pb n="15" />
        — XV 
Hundesteuer siehe Verordnungen. 
Kolonialgesellschaften. Deutsche Samoa-Ge- 
sellschaat::: 1170 
Mietsfuhrwesen siehe Verordnungen. 
Personenverkehr siehe Verordnungen. 
Pflanzenschutz siehe Verordnungen. 
Postalisches. Postverbindung mit Apia über Son 
Franciseoes 202 
—.— Ankunft der Post des gestrandeten Dampfers 
„Aeon“ in Alingaa 
Rechtspflege. Übersicht über die Geschäfte der 
Kaiserlichen Gerichte in Samoa während des 
Kalenderjahres 1907 
Schiffsverkehr. Vereinbarung zwischen dem Kaiser- 
lichen Konsulat in Seattle und der „Australian 
Moail Line“, in vierwöchentlichen Abständen die 
—.— n Hofen von Apia während der Kalenderjahre 
1907 und 1906 
—.— Berechtigung der Australian Mail Line zur Be- 
förderung von 12 Passagiergen 
—.— Milteilung über Strandung eines Dampfers 
„Aeon“, der mit deutscher Post nach Samoa ab- 
gegangen war 
Steuerwesen (siehe auch Verordnungen). Ergebnis 
der Kopfsteuer 1908 
Transport. Ankunft eines neuen Chinesen-Trans- 
porsssssss. 
* Verordnungen. Verordnung des Gouverneurs 
von Deutsch-Samoa, betreffend Erhebung einer 
—“*¼ · VLom 1. Oktober 19007 56 
—.— Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Samoga, betreffend das Mietsfuhrwesen für den 
Personenverkehr. Vom 31. Dezember 1907) 278 
* —.— Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Samoa, betreffend den Pflanzenschutz. Vom 
11. Januar 110088 823 
. Berordnung des Gouverneurs von Samoa, 
betreffend Verbot der Einfuhr von Federvieh aus 
Neu-Seeland, Fili und Tonga. Vom 21. Juli 
19008 936 
*—.— Verordnung des Gouverneurs von Samon, 
betr. die Erhebung einer Wagen= und Fahrrad- 
steuer. Bom 17. September 10668 1145 
LBulkan. Ermeute Ausbrüche des Bulkans auf 
Sawaiil. -....·..... 686 
——Dcsvllanaufchti........ 747 
—.— Ein neuer Lapaerguß des Bulkans auf Sowail 1154 
Zollwesen. Nachweisung der beim Zollamt des 
Schutzgeblets Samoa (Apia) im II. Viertel 1907 
fällig gewordenen Zollbeträge 
—. — Nachweisung der beim Zollamt Apia im 
III. Viertel 1907 fällig gewordenen Zollbeträge. 
—.— Nachweisung der beim Zollamt Apia im 
IV. Bie###l 1907 fällig gewordenen Zollbeträge 901 
—.— Nachweisung der beim Zollamt Apia im I. Viertel 
1908 sällig gewordenen Zollbetrage . 1164 
433 
  
Kiautschou. 
Postalisches. Taxen für den Briefverkehr nach 
Kiautschou und den deutschen Postanstalten in 
Chbna 708 
—.— Eröffnung von Reichs-Telegraphenanstalten für 
den internationalen Verkehr in Litsun und Meck- 
lenburghaus (Kiautschuouh) 877 
Kus fremden Holonien. 
Abessinien. Der Handel zwischen dem ägyptischen 
Sudan und — über Gambellle 262 
—.— Handel Abessinienns 307 
—.— Die Bank von bhl 705 
Aden. Handel von — mit den Vereinigten Staaten 
von Amerieeeoeoaoaa 147 
—.— Handel Adens im Jahre 1906/07 308 
Afrika. Materialien zur afrikanischen Eingeborenen= 
und Arbeiterpolitik. 126, 187, 241, 295, 346 
—.— Direkte Besteuerung der Eingeborenen in den 
bruischen, deutschen und französischen Sesteungen. 
des tropischen und subtropischen Afrikas 195 
—.— Markierte Störche n KK 922 
###ypten. Stand der ägyptischen Baumwollernte 
im November 1907070 79 
—.— Landwirtschaftliche und industrielle Erzeugnisse 
Agyptens im Jahre 1806 /. 79 
—.— Die Zwiebelernte in — 190070 188 
—.— Handel Agyptens 1907 260 
—.— Handel Agyptens im Januar 19008 866 
—.— Zwiebelernte Agyptens 19008 393 
—.— Die Baumwollernte Agyptens im Jahre 
19070688 436 
—.— Ausländische Abktiengesellschaften in — 661 
—.— Baumwollertrag n 757 
—.— Eine Verbindung d. ägpptischen Eisenbahnnetzes 
mit Spren 763 
—.— Handel Agyptens 1907 und Anteil Deutschlands 815 
—.— Ausfuhr von Baumwolle und Baumwollsamen 
aus — 1000U 862 
—.— Zigareitenausfuhr Agyptens 19071 
—.— Stand der ägyptischen Baumwollelder Enbe 
Sepiember 1908 
—.— Die #gypische Baumwollernte 1907/06 und 
Aussichten der kommenden Ernte 
—.— Stand der ägyptischen Baumwollernte im Ok- 
tober 10668 1 
A##gpptischer Sudan. Der Handel zwischen dem 
ägyptischen Sudan und Abessinien Über Gambela 262 
—.— der ägyptische Sudan im Jahre 1907. . 693 
Alaska. Pelsrobbenjagd an der Küsie von — 1307. 643 
Alexandrien. Verkehr deutscher Schisse im desen 
von — 19070 874 
—.— Bergbau und Mineralienausbeute in —
        <pb n="16" />
        Algerien. Wein-Einfuhr u. -Ausfuhr Algeriens 1907 818 
—.— Anwendung der franzöfischen Vorschriften über 
den Verkauf, die Feilbietung, die Behandlung so- 
wie die Bezeichnungen von Wein, Schaumwein, 
Branntwein und Spirituosen nn KK5 
Algier. Ausbeutung von Phosphatlagern in — 
. .- 145, 198 
Aleppo. Vernichtung der Baumwollernte und anderer 
sulturen im Vilajet —ß ..... 
Amazonasgebiet. Kakaoernte im — 190) 
—.— Ausfuhr von Paranüssen aus dem Staate 
Amazonas 1070; 639 
Angola. Der Eisenbahnbauin .. . . . 268 
Argentinien. Petroleum-Vorkommen in — . 400 
. RNelbanbau in —ñ ... 59P9 
—.— Die Quebrachoextrakt-Industrie im Amtsbezirke 
des Kaiserlichen Hizekonsulats in Santa Elena 
(Argentininnnnnnnn .. 600 
—.— Petroleum · Vorlommen in —..... 818 
Arlansas. Straußenzucht nKK 605 
Algenti Gebit. Beschräntung. der Einfuhr von 
Feuerwasfen in da ... 311 
—.— Aschanti 1907. Handel und Landwirtschaft 1018 
Ashmore-Inseln. #anne Lager auf den —. 
Auckland siehe Neuseelan 
Australasien. seenenn Australasiens im 
Jahre 10770 ... 806 
Australien. Drahtlose Telegraphie in — 41, 508, 559 
. ———— .„„II 1078 
Australischer Bund. Geplante Einführung von 
Prämien auf gewisse ustraltsche Erzeugnisse im 
Australischen Bund.. .... 40 
—.— Vorschrisen far die Rückvergütung von Einfuhr- 
zoͤllen im. 498 
—.— J—— des — im Jahre 1907 
—.— Erhöhung der Verbrauchsabgabe auf Angl= 
alkohol und Fuselöl n Z 647 
Bahia. Tabakernte nK 1022, 1247 
Basutoland. Ausfuhrverbote für Strauße und 
Strauheneier in Swasiland, Betschuanaland und — 87 
—.— Aubenhandel des Basutolandes im Jahre 
—.— Ausfuhrverbot für Angoraziegen in —, Be- 
tschuanaland und Swastland 
Batavia. Vereinigung zur Forderuns des Touristen- 
verlehrs in — 
11 SEis 
FAIIIAAEII. 
Erleichte- 
rungen der Konzessionshedingungen. für die — 
Betschuanaland. Ausfuhrverbote für Strauße und 
SGStrraußeneier in Swastland, — und Basutoland 87 
d—————— A4( 185 
—.— Ausfuhrzoll auf Angoraziegen in Swaflland 
—. qg g g . 501 
—.— Ausfuhrverbot für Angoraziegen in Basutoland, 
— und Swasiland.. .. 1180 
Birma. Der Teakholzmarkt nn KK 102 
Volioien. Zinnprodukrion in — 190) 553 
Bombay. Die Baumwollen-Industrie in — 549 
Brasilien. Die Nuphölzer Braflliens 
XVI 
  
Brasilien. Werte der wichtigsten Ausfuhrprodukte 
Brasiliens 11070 448 
—.— Kautschukausfuhr aus — 1907 488 
—.— Die brasilianische Zentraleisenboah 650 
—.— Brafiliens Einfuhr 110070 818 
—.— Kakaoausfuhr Brafiliens im Jahre 1907 917 
Britisch-Birma. Die Reisausfuhr Britisch-Birmas 
im Jahre 190600700 760 
Britische Kolonie St. Bincent. Handel der — 
im Jahre 19060070 396 
Britisch-Guayana. Auhenhandel von — im 
Jahre 1906/ o. .... 199 
Britisch-Honduras. Der Handel von — in den 
letzten Jahren. 809 
Britisch-Indien. Lage der Landwirtschaft in — 133 
—.— Aussichten der Indigoernte Britisch-Indiens 
  
  
19070 SB 196 
—.— Die Sesamernte Bri#isch-Indiens 1907/06 258 
—.— Reisernte Britisch-Indiens 1907/0868 352 
—.— Wolframitfunde HH 495 
—.— Der Handel Britisch-Indiens während des 
Jahres 190708 601 
—.— Ausfuhr von Baummwoll saat aus — .634 
der Saison 1008 918 
—.— Anpflanzung von Tapiola in ñ. ... 1184 
—.— Zum Handel Britisch-Indiens 1907/08 auf dem 
Gebiete der Textilindustriii 1242 
—.— Der Antleil der einzelnen Baumwollsorten an 
den Ernteergebnissen Bririsch-Indiens 
—.— ATussichten der Indigoernte Britisch-Indiens 
9068 
190/09 
Britisch-Nord-Borneo. Zolltarifänderung in — 41 
—.— Die schh Verhälmisse und der dandel 
von — und Labuan im Jahre 1906 
Britisch-Nord-Nigerien. Vanmwollkulter in 
Britisch- Skefrite.) “ Enunbi e# seinenale 
nach — und Ugaanndda 126 
—.— Negelung der baenhiiri. in — 128 
—.— Kup in Z 197 
—.— Vermessungsarbeilen im Wess 
Protektorat 812 
—.— Aufbau des ailindinihafens n —.. 560 
—.— Britisch-Ostafrika im Jahre 1906/06. 690 
—.— Handel Britisch-Ostafrikos 1906/07 614 
—.— Zur Bodenpolitik — 1016 
—.— Br#isch-Ostafrika im Jahre 1906/07 1017 
—.— Schiffsverkehr im Hafen wern 
19070688 .· 
—.— Handel Britisch-Ostafrikas 1907/08 
—.— -** und Ausfuhr von Landeserzeugnissen 
—– 190/00668 1174 
—.— enun von landwirtschaftlichen Ger#ten und 
uche in — 190706 ........ 1177 
........ 1261 
Ubefreiungen in 
W— 7#.3 dendei unbd wirtischastliche 
bafrilas im Jahre 1907 971 
—.— -—. von Biehseuchen in —.. 1081
        <pb n="17" />
        Britisch-Südafrika. Geplante Ausfuhrverbote snt 
Angoraziegen in — 
—.— Handel Britisch-Sübafrikas im 1. Halbjahr 1908 1 
Britisch-Zentralafriko. Arbeiter-Verordmung für 
die Eingeborenen von KKA 194 
—.— Baumwollanbauin aagag 305 
—.— Britisch- Zentralafrüee (Kpassaland) im Jahre 
1907 
483. 
—.— Anderung der Durchsuhrabgaben! in Nyassaland 
(Britisch-Zentralafrika) 
—.— Nichterhebung gewisser Abgaben von ein- 
geführtem lebenden Vieh 
Buchara. Der Baumwollanbau in 
Cadiz. Neues Kabel zwischen — und den Konarischen 
Insen: 610 
Ceylon. Die Entwicklung Ceylons 1904 bis 1907 181 
—.— Die „eHerbstert und die Kakaoausfuhr 
Ceylons. .. 305 
—.— Der unnimen Ceylonns. 355, 636 
—.— Der Kakaomarkt a 55 637 
—.— Handel und Industrie Cenlons im n dahre 1907 696 
— — Der Gummimarkt aufß .... 915 
—.— Der Kakaomarkt aue 55 916 
—. — Kautschukexport aus — und den Malatenstaaten 1122 
Chile. Außenhandel Chiles 11006 441 
—.— Aubenhandel Chiles 19007 920 
China. Handel Chinas 106 82 
Cochinchina. Mang-Mlang-Kultur in — 495 
Cook-Inseln. Einführung des neuen Zeollrifs 
auf den .... 148 
Costa Rica. Kaffeeernte Costa Nicas 007/08 . 3“36 
—.— Ausfuhr von Edelhdlzern aus —. 918 
Dahomey. Zollbegünftigte Einfuhr von — in 
Bohnen und Schalen aus — nach Frankreich 265 
Dänisch-Westindien. Wirtschafliche Verhültnifse 
in — 107272; 641 
—.— Die Kautschulpflanzen der Elfenbeinküste 
Englische Besitzungen Afrikas und der Süd- 
see. Zwangsarbeit in den — 
Eritrea. Gewerblicher Rechtsschutz in — 811 
Fiji- #aen (Füschi-Inseln.) —s im 
J............. 440 
—.— * der Ausfuhr von Früchten auf 
peinrrpanon auf den — 
Frankreich. Seldenkokonsernte Frankreichs 1907 
—.— Die neue Kolonialpolitik Frankreichs 187, 241 
—.— Zollbegünstigte Einfuhr von Banille aus den 
franzöfischen Besiyungen der Südsee nach — 199 
—.— Zollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen des 
französischen Kongogebiets nach — 
—.— Zollbegünstigte Einfuhr von Kakao in vehnen 
und Schalen aus Dahomey nach — 
XVII 
  
Frankreich. Das koloniale Verwaltungssystem 
—.— Zollbegünstigte Einkuhr ron Banille aus den 
französischen Besitzungen in der Südsee nach — 
Französische Besitzungen der Südsee. Zoll- 
8 Einfuhr von Vanille aus den — nach 
—.— * der Einfuhr " von anberen Eilber 
münzen als solchen der lateinischen Union nach 
den — 
n Kongogebiet. Zollbegünftigte 
Einfuhr von Erzeugnissen des franzöfischen Kongo- 
gebiets nach Frankreich 
Französisch-Guayana. Handel Französisch-Gua- 
hanas 
Französisch- auisesx Handel Französfisch-Guineas 
im Jal 1 
riee3 Anderung des Zoll- 
—.— □—. der Anlergelder in —ñ .. 
Gabun. Zum Handel Gabuns im Jahre 1807 . 
Gambela. Der Handel zwischen dem ägyptischen 
Sudan und Abessinien Aber —.... 262 
—.— Handel der Kolonie Gambia 1900f. 141 
Gambia. Handel der Kolonie Gambia 19006 85 
—.— Anderung der Spirituosenzölle in . 646 
Georgia. Barytvorkommen n 553 
Gibraltar. Sa - 19071 1026 
Goa. Kautschukkultur in nn 636 
— .— Die Aufnahme rn Kookoznuhtofer. Industrie in 
der portugiesisch-ostindischen Kolonie SKoon 1250 
Goldküste. Die nördlichen Territorien der — im 
re 1906 
—.— Eine landwirtschaftliche Ausstellung an der — 480 
—.— Die nördlichen Territorien der Goldkaste 1907 1015 
— Zollarifünderungen der — (westlich des Volta) 1027 
—.— Handel der Goldkoste 1907 242 
Griechenland. Die Baunwollindustrie Griechen- 
lannddggdgggdaa 
Großbritannien. Die Lage der Baumwollindustrie 
oßbritanniens im Jahre 1 
—.— Abänderung des Handelsvertrags zwischen — 
und Libe ..... 1187 
Haiti. Neue Goldfunde in der RepublikJ 695 
Hawati. Hafenbau a 5HHHFF 202 
—.— Landvolitik —.......... 610 
—.— Handel und wirtschaftliche Lage der Hawaiischen 
Inseln im Jahre 1906007 865 
—.— Schiffsverkehr auf den Hawaüschen Inseln im 
Jahre 19060070 .... 876 
St. Helena, Insel. Handel der Insel — 1907 869 
Indien. AMussichten der indischen Reisernte 1907/06 188 
—.— Die indische Baumwollernte 1907108 139, 3958 
—.— Ausfuhr von indischem Hanf über Mogambigue # 
im Jahre 190o7. u u u 695
        <pb n="18" />
        Indien. Der indische Kautschukhandel im Jahre 1907 
—.— Aussichten der indischen Baumwollernte 1908/09 
—.— Aussichten der indischen Baumwollernte 1908/09. 
—.— Aussichten der indischen Baumwollernte 1908/09 
Jauitos. Kautschukausfuhr aus — 1907 
Jamaika. Handel Jamaikas im Jahre 1906/07 
Japan. Seidenproduktion und Gebeengeschaß Jopans 
im Jahre 1907 
—.— Verwendung. von Lava als Mörtel in — 
te im Jahre 1007 
—.— Japans Handel mit Niederländisch- Iwinue 1907 
Java. Kakaoausfuhr Javras 1907) 
—.— Ausfuhr aus — im Jahre 1907 
Kalifornien. Die Erdölgewinnung in —. 
Kanada. Mineraliengewinnung in — im Jahre 1907 
Kanarische Inseln. Neues Kabel zwischen Cadiz 
und den . 
—.— Ausfuhr von Lononen Tomanen und aarioffeln 
aus den — im Jahre 1907 . 
Kapkolonie. Zollfreie Ausfuhr von Ingoro-Bücken 
und -Ziegen aus der — nach Deutsch-Südwest= 
afrika 
—.— enmerelh t“ te *i 
—.— Handel der — 
—.— Die —28 in **“ — 
—.— Handel Mosselbays im Jahre 1907. .. 
——MbtnchduRmdpiehsTubekkulosemdet— 
—— Beteiligung der — Länder am n dendel 
— im Jahre 1907 . 
—— Vetgsoecksunmehmungen in a ver . . 
—.— Anderung des Wein= und Branntweingesetzes 
sowie Vorschristen für die berstellung und den 
Verkauf von Bier und Essig in der — 
—.— Lizenzgebühren für gebpornie Agenten 
und Wareneinführer in d' . M, 
——chnfundeinder—. . 
—.— Ausfuhrverbot für Angoraziegen aus. der —. 
—.— Straußenzucht in der — 
—.— Ermäßigung der Ozenzgebüb far den Lerkauf 
inländischer Weine in der — 
—.— Verbot der Ausfuhr von Angoraziegen aus der 
— nach Deuisch-Sudwestafrila 
Kentucky. Der Tabakkrieg in — . 
Iimberlen.Dicn-anterydeonundceichsti 
logederDeBeerssOefellfchofth-«msahre 
1MM.. 
—.— Eisenbahnverbindung zwischen E——6— 
und Kimberley 
Kobe. Einfuhr von Rohbaumwolle aber — 
Kolumbien. Die Gold= und Platin-Lagerstätten 
Kolumbiens und ihre Ausbeutung 
Kongostaat. Der Handel des Kongostaates 1906 
—.— Sessnon f## geistige Getränke im — 
anbel des Kongostaates 1907 
#Swpreel Kongobecken. Erhöhung des 
Ausfuhrzolles auf Kautschuk in der westllichen 
Zone bes konventionellen — 
Korea. Baumwollanbau in — 
—.— Die Eisenbahnen Koreas 
XVIII 
759 
962 
1178 
1245 
547 
310 
198 
310 
817 
41 
  
Korea. Der Bergbau in - 90 
—.— Ausbeutung der Wälder in — 145 
Korfu. Handel Korfus 19007 756 
Kuba. Holzausfuhr au . 600 
—.— Handel Kubas im Fiskaliahre 1907|008. 1072 
Labuan. Die wirtschaftlichen Verhältnisse und der 
Handel von Britisch-Nord-Borneo und — im 
Jahre 106 800 
Liberia. Abänderung des Handelsvertrags zischen 
Großbrikannien ud A 
—.— Handlungsreisende und Zolbchandlung der 
Warenmuster in Liberien 250 
—.— Beitrilt Liberias zum internationalen Verbande 
zum Schutze von Werten der Literatur u. Kunst 1254 
Lissabon. Der Lissaboner Kakaomarkt und die 
Kakaozufuhren von St. Thoms und Principe 196 
Lourengo Marques. Der Hafen von —+w. 153 
—.— Transporterleichterungen für die Ausfuhr von 
Mais und Kohlen aus dem Transvaal über — 
oder Kaphäfen 266 
—.— Vorschriften für eingeborene Bedienstere und 
Arbeiter im Bezir S5S 346 
Wadagaskar. Berbot der Mt## von 1r und 
Färsen aus — 17 
Madeira. Außenhandel ver Insel —..... 147 
Malaienstaaten, Vereinigte. Das Zinngeschäft 
in den Straits Settlements und den vereinigten 
Malaienstaaten im Jahre 1900707070 492 
—.— Kautschukexport aus Cenlon und den Maloien= 
staaten. 1122 
Manos. Gummizufuhren in Paré und — im 
B. Vierteljahr 11070 143 
Marokko. Durchführung der die marokkanischen 
Zollämter betreffenden Bestimmungen des Ka- 
pitels V der Generalakte von Algeciras 647 
—.— Handel Mogadors (Marokko) 1907) 700 
—.— Handel von Larache (Marokko) 1907 754 
—.— Verzeichnis der Werte für die beuptsachichfien 
Einfuhrartikel in—ñ.. .... 869 
—.— Handel Mazagans (Morono) 1907. 975 
—.— Handlungsreisende und Zollbehandlung der 
Warenmusteren 1251 
Massaua. Handel Massauas 1906 83 
Mauritlus im Jahre 10068 485 
Melbourne. Neue Hafenordnung in —. 610 
Mexiko. Kaffeeernte nKKKK 136 
—.— Sisalhanf-Ausfuhr aus — im Jahre 1907 487 
—.— Beaumwollspinnerei und Baumwollbedarf in — 550 
—.— Asphaltlager in — 600 
—.— Baumwollgrwinnung vom Baumiwollbaumi in — ides 
—.— Künftliche Bewüsserungsanlogen mit staatlicher 
Subvention in — 
1074 
—.— Enlbdeckung eines neuen Kautschulbaumes in — 1122 
—.— Außenhandel Mexikos im Fiskaljahre kunn 1125 
Mittelamerika. Kaffeekulur in — . 550 
Mosselbey siehe Kapkolonie. 
Mo zambique. Verbot der aur 20 von Angota· 
ziegen, Straußen und Straußeiern
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        — XLK 
Mozambique. Einfuhr von Geweben in der portu- 
giesischen Kolonie — 
—.— Einfuhr von Fahrrädern und Motorsahrzeugen 
na 
—.— #usfahr. von Mangrovenrinde aus der Ko- 
lonie — 
—.— Onpiumgoll in — 
—.— Die Eisenbahnen in der portugiesischen Ko- 
lonie — 
—.— Verbot des Verkaufs und der Einfuhr von 
Feuerwaffen und Munition in — « 
—.— Die wirtschaftliche Lage des Distrikts von Tete 
in der Kolonie—s... . 
—.— Die Eisenbahn von Quelimane—Mozambique 559 
. Ausfuhr von indischem Hauf über — im vahre 
1907 
695 
—.— Berufung landwirtschatlicher Sachrersiandiger 
aus dem Auslande in die Kolonie —. 
—.— Bau von Eisenbahnen und anderen Verkehrs- 
mitteln in — 
—.— Fischerei und Jagd, Schutz der Mangrove- 
waldungen in — 
—.— Allgemeine wirtschaftliche Enquete in der Ko- 
lonie — 
—.— Handels= und Gewerbesteuer un ——. 
—.— Bergrecht im Gebiete der Mozamiaue-Gesen- 
scha 
—.— Herabseyzung der Steuern für portugiesische 
Weine 5KK ... 1130 
Natal. Eingeborenen-Angelegenheiten in — 189 
—.— Der Handel Natals 107 496 
—.— Ausfuhr von Gerbrinde aus — 1907 . 812 
—.— Einfuhr, Produktion und Ausfuhr Natals 1507 1022 
—.— Erhöhung ber Kaigebühren in — 1130 
—.— Offentliche Arbeilen n H — 135 
—.— Ausfuhrverbot für Angoraziegen in Nataoal 1187 
—.— Geplante Erhöhung der Hafenabgaben in Natal 1251 
Neu-Hebriden. Zollvergünstigung für britische 
Pflanzer auf de Kàa 763 
Neukaledonien. Auhenhandel Neukaledoniens im 
Jahre 1890.. .. 
Neu-Seeland. Die Entwicklung Neu-Seelands in 
den letzten Jahren.. 
—.— Einfuhr, Lagerung und Beförderung von 
Explosiofioffen in K 91 
—.— Einfuhrhandel Neu-Seelands im Jahre 1906 263 
—.— Ausfuhrhandel Neu-Seelands im Jahre 1900/07 264 
—.— Geplante Vorschristen für den Vertrieb von 
Heilmitteln n HHHHddddd 363 
—.— Aufhebung des Einfuhrverbots für Weinstöcke, 
Stecklinge und Weintrauben n KK 396 
—.— Beschränkung der Ausfuhr von Buter aus — 500 
—.— Der Handel Neu-Seelands im Jahre 1907. 602 
—.— Die desoa — und die Finanzen Neu- 
Seelands im Jahre 1 
Handel Aucklands #.ecun) im Jahre 
1907 
—.— Aufhebung der Einfuhrverbote für Tinkturen 
aus Zitronen und süßen Orangefrüchten in —. 
604 
644 
647 
  
Neu-Seeland. Prämie für die Auffindung von 
Phosphatlagern in — 761 
—.— Einfuhrhandel Neu-Seelands nach Waren im 
Jahre 1907 
—.— Verbot der Einfuhr von Gefängnisarbeiten in — 1079 
—.— Handel Neuseelands mit Deutschland in den 
letzten vier Kalenderjahen 1186 
—.— Entwicklung Neuseelands von 1902 bis 1907 1249 
Neu-Südwales. Aufhebung der Quittungs-, Scheck- 
und Wechselstempelsteuerüu S3Z3 310 
—.— Die Entwicklung der Industrie im Staate — 1027 
—.— Mineraliengewinnung in — im Jahre 1907 1071 
Nicaragua. Konzessionserteilung für Guttapercha- 
gewinnung iKKK ... 493 
—.— Konzessionserteilung für Gewinnung der Ma- 
jaguafaser in — .... 494 
—.—. Neue Konzession für Kautschukgewinnung in — 548 
Riederlande. Die Niederländische Handelsslotie 
zu Anfang 11070 4 
—.— Kalaomarkt der — im re 1907. 968 
Niederländisch-Indien. Aubenhandel — 
ländisch-Indiens im Jahre 1106 38 
—.— Japans Handel mit — 19007 756 
„Nippon DYusen Kaisha“. Geschäftsbericht der 
jopanischen Reedere 555 925 
Niassalond. Verzollungswerte für einige Aussuhr 
artilel im m. 812 
Nordafrika. Der Bau des Hafens in Ceuta 
(Nordafrilhga 706 
Nord-Nigeria. Unruhen nn 149 
—.— Zolltarifänderungen nHHdddd 762 
—.— Vorschriften für die Einfuhr geistiger Getränke 
in nwwwK. 1251 
Nyassa-Protektorat. Der Handel des — im 
Jahre 1907/08 
Oberbirma. Anlagen von ——— in — 438. 
Orangefluß-Kolonie, Orange Niver Colony. 
Dienst= und Arbeitsordnung in der 
—.— Transporterleichterungen für die zes von 
Mais aus dem Transvaal und der — 312 
——.—Iö 2 358 
—.— Petroleumvorkommen in der. b 600 
—.— Ausfuhrverbot für Strauße und Straußeneier 
u□u.—QW 1076 
Papua, austral. Kolonie. Anpflanzung von 
Kautschukbäumen in der australischen Kolonie — 3 
—.— Außbenhandel der australischen Kolonie — 
—.— Papua im Jahre 1906007 65 
Paräáä. Gummizufuhren in — und Manéos im 
-. Bierteljahr 1107000 143 
Patagonien. Deutsche Kolonisation in —. 1129 
Persien. Außenhandel Perfiens im Jahre un 499 
Peru. Baumwollenwaren-Fabriken in — . 35 
Phillppinen. Die Nuhölzer auf den —. 198 
—.— Außbenhandel der — im Kalenderjahre 1907. 701 
Portorico. Kaffeeernte aus +5+ 748 
Portugal. Branntweinzölle in den afrikanischen 
Besitzungen Portugassss 87 
—.— Handel Portugals im Jahre 1907 1241
        <pb n="20" />
        Portugiesische Besitzungen. Steuern für aus- 
ländische Mineralwasser und Medizinalwasser in 
den — 
Prinz Eduard- 9. dassel. 
fuchsen auf d 
Queensland. Mmeruliengewimung Queenslands 
im Jahre 19007? 
Neunion. Vanilleanbau auf — im Jahre 1907 
—.— Parfümerien-Gewinnung und -Handel auf — 
Nhodesien, Süd-. Die südrhodesische „Mines 
and Minerals Amendment Ordinance 1907“ 
vom 31. Dezember 1907 
—.— Ausfuhrverbot für Strauße und Straußeneier 
sowie für s— in — ........ 500 
Rumänien. D chtim Jahre 1907 1247 
Kußland. Das —— in —.. 78 
—.— Die Baumwollernte Rußlands im Jahre 1907 142 
—.— Baumwolle-Ernteaussichten in d 916 
—.— Aussichten auf die Baumwollernte n — 
—.— Rublands Baumwollanbau und eeinfuhr 1907 1179 
Salomons-Inseln. Vorschriften zur Verhinderung 
* Einschleppung ansteckender Krankheiten nach 
Außzucht von Schwarz- 
361 
  
—.— — auf den britischen ñ .... 
San Domingo. Kokavernte San Domingos 79 
Santos. Kaffeehandel in — im Jahre 1907/08. 917 
Séo Paulo. Propaganda für Süo Paulo-Kaffee 916 
Sio Thoms (Golf von Guinea). Eisenbahnbau 
  
* bien. Verschiedene öffentliche Arbeile#n 
V 265 
Seychellen. Handel der — 19070707 1127 
Siam. Handel Siams 19h0004 89 
—.— Teakbolzausfuhr Siams 100683 81 
Sierra Leone. Zolltarifänderung n — 147 
—.— Zorllfreihei#t für Geschäftsanzeigen und Waren= 
muster in n. ... 500 
—. — Zuschlagzölle für Spirituosen. in .. 1028 
Singapore. Handel mit Kakao n K 36 
—.— Koprahandel Singapores 964 
—. Der Rotanghandel in — .... 967 
Spanien. Kakaveinfuhr Spaniens 1907 749 
—.— Lusbeutung von Goldminen in —. 865 
Spanische Besitzungen am Golf von Guinea. 
S—D 200 
Straits Settlements. Wirtschaftliche Lage in 
. g 37 
. Borhristen sur di- Einfuhr gejundheitzichidlich 
Drogen in den .... ..- 811 
—.— Das Zinngeschäft in den — und den ver- 
einigten Malaienstaaten im Jahre 19001 492 
—.— Handel der — im Jahre 19007) 758 
—.— — und Kautschukhandel der — im 
Jahre 1070 913 
Saralrise, Handel Südafrikas im 1. Halbjahr 
............... 85 
* sadafrikanische Berswerksgesetzgebung 88 
XT 
  
Südafrika. Die San Jose-Schildlaus in — 
—.— Organisation der Maisausfuhr aus — 
—.— Unterlassung von Abschreibungen seilens jad-· 
afrikanischer Grubengesellschaften 
—.— Maisausfuhr aus — im Jahre 1907/08 
—.— Aufhebung des Inter-Colonial Councils und 
Neuregelung der Verwaltung der Central South 
Akrican Railways 
—.— Deutschlands Anteil am Handel Sünbafrikas 
1907 
. 201 
Subafrikanischer Zollverein. Weiterbestehen 
des Sbdafrikanischen Bollvereins ...... 
Südamerika. Balataausfuhr aus — 1902/07 
Sudan. Waffeneinfuhr nach dem 
Südaustralien. Mineralprvoulfnn Sün,estcaltens 
im Jahre 100)0; 36 
—. — Bau eines Trockendocks in Adeladee. 501 
Suad-Nigeria. Geplante Zollfreiheit für gewisse 
Nahrungsmittel in — 
—.— Zollfreiheit für gewisse Nahrungsmittel in — 200 
—.— Zollbefreiungen n KKKK 200 
—.— Der Baumwollanbauing 437 
—.— Zollordnung in — .... 488 
—. — Zollerhoͤhung für Feuerwaffen in — . 605 
—.— Handel Süd-Rigeriens 10070 920 
  
—.— Abänderung des Zolltarifgesetzes in -Kigeria 1076 
Südostasien. Über Kautschukkultur in —. 389 
Surinam. Die Kakaoernte Surinams im Jahre 
.3)(8 
—.— “m — der Kolonie – 19007070 
—.— Kakaokulturiniäaaa 
— — für — und 
Straußeneier in —, Betschuanaland und Basuto- 
—.— Das S#en 
—.— Ausfuhrverbot für Angoraziegen im Basuto- 
land, Betschuanaland und Swastland . 
Syrien. Si * des n tue# 
resmanten. » 
MW1M............ 
S. Thoms und Prinecipe. — Ka 
markt und die Kakaozufuhren # 
— Zur Arbeiterfrage au S 
—5 Insel. Landwirtschaftliche Verhältnisse 
der Inseln Trinidad und — 1907 
Tonga-Inseln. Aubenhandel der — im Jahre 
190007070„8 
—.— Die Einnahmen und Ausgaben der — im 
Jahre 1907 
Transvaal. Asiaten n 5KK 
—.— Transvorterleichterungen für die Ausfuhr von 
Mais und Kohlen aus dem — über Lourengo 
Marques oder Kaphäfen
        <pb n="21" />
        Der Staatshausbalt Transvaals für 
—.— Verstaatlichung der Eisenbahnlinie Klerksdor— 
Fourteen Streams (Transvaal) 
—.— Tramsporterleichterungen für die Ausfuhr von 
Mais aus dem — und Orangesluß-Kolonie 
—.— Zusammenlegung von Goldbergwerken am 
Witwatersrand (Transvaal) 898 
—.— Goldausbeute des — im Jahre 1907 
—.— Gründung einer Wollweberei und Hammerei 
im — 
—.— Beschränkung der Wasseneinfuhr n 
Transvaal. 
1907. 
—.— Verbrauchsabgabe und Zoll auf Bier 704 
—.— Errichtung einer Bergwerksschule in — 871 
—.— Der Auhenhandel des — im Jahre 1907. 919 
—.— Preisausschreiben für Bohrmaschinen in —. 923 
—.— Einfuhr wurzelkranker Kartoffeln nach —. 1027 
—.— Landwirtschaftliche Schaustellungen im — im 
Jahre 1009T 129 
—.— Staatshaushalt Transvaals für 1909/00 1254 
—.— Volkszählung in Johannesburg (Transvaal) 1254 
Trinidad, Insel. Landwirtschaftliche Verhältnisse 
der Inseln — und Tobago 1907 
Tunesien. Phosphatproduktion in Algerien und — 
19070700 .... 
—.— Branntweinbesteuerung in Tunz 704 
—.— Der Fischfang in den tunesischen Gewässern 
19070 ...... 21 
Türkei. Die türkische Rosenölernte .. 971 
—.— Ausfuhr von Mohairwolle aus der Tartei 1070 
—.— Die Seidenernte in der — 1907/08. 1070 
Uganda. Mr. Churchill üÜber seine vrie o. 
Britisch-Ostafrika und — 126 
—.— Vorschristen für die Iflanzeneinfuhr im — 
Schutzgebiet 
—.— Räucherung importierter Pflanzen im Uganda- 
Proteklorantt 
VBenezuela. Kautschukausfuhr aus dem Staate 
Ciudad-Bolivar (Venezuela) 19007 
Vereinigte Staaten von Amerika. Leinsamen- 
ernte in den Bereinigten Stnaten von Amerila 
im Jahre 1070 80 
—.— Ausfuhr von Rohbaumwolle und Einfuhr von 
Baumwollenwaren in den Bereinigten Staaten 
von Ameriaa 143 
—.— Handel von Aden mit den Vereinigten Staaten 
von Amerckkceeeaeee 147 
—.— Lage des Baumwollmarktes in den — . 197 
—.— Ertrag der Beumwollernte 1907 in den — 468. 
—— hwh n Kalsten n de —7 689 
—.— Bodenuntersuchung für Tabalbau in den —. 640 
—.— Kampfergewimumg in de ggyg 695 
—.— Ertrag der Baumwollernte 1907 in den — 758. 
—.— Anbau #gyptischer Baumwolle in den — 812 
—.— Baumwollerzeugung und verbrauch der — 
1898 bis 1000 862 
—.— Aus der — im Fiskalfahre 1907/06 868 
—.— sr¾¾ßb im der — 1907/06 nach Waren- 
grupen: N 
XXI 
  
Vereinigte Staaten von Amerika. Baumwoll- 
ernte, Handel und -Industrie der — im Ernte- 
jahr 190700 1019 
—.— Stand der Baumwolfelder in den — Ende 
August 1066sßee 1069 
—.— Baumwollernte der — im Erntejahre 1907/08 1070 
—.— Maßnahmen der Baumwollpflanzer in den — 
zur Hochhaltung des Baumwollpreisese 1124 
—.— Stand der Baumwollfelder in den — Ende 
September 1908 
Westaustralien. Der Bergbau Westaustraliens im 
Jahre 1906 
—.— Eisensteinlager an der Norvostküste West- 
australiens 
—.— Goldproduktion Westaustraliens im Jahre 1907 552 
—.— Besteuerung von Agenten und Handlungs- 
S—— Q 
—.— Westaustraliens Mineraliengewinnung 1907 1249, 
Ducatan. Henequen-Ausfuhr in den letzten 10 Jahren 143 
Zanzibar. Nelkenausfuhr Banzibars 137 
—.— Neue Zollordnung uniggga 199 
—.— Zollerhöhungen n KHK 265, 396 
—.— Regelung der Währungsverhältnisse in — 559 
—.— Nelkenernte und Nelkenausfuhr Zanzibars 694 
—.— Der Schiffsverkehr im Hafen von — 1907 764 
—.— Handel Zanzibars im Jahre 1907. 1184 
—.— Nelkenausfuhr Zanzibars 19007 1247 
Citeratur-Verzeichnis. 
Admiralitätskarten. Deutsche; Nr. 431: Nord- 
ansteuerung von Kieta, Insel Bougainville 1135 
Afrieanus minor. Dernburgs Programm. Ein 
Wendepunkt im Schicksal Deutsch-Ostafrikas. Ko- 
lonie oder Negerland unter deutscher Flagge? 
EIEIEIIIEEIEEIEEIE 864 
Anton, Professor Dr. Die Sienga sintchet 
in Deutsch-Südwestafrika. Vortrag, gehalten ie 
der Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena 
von —. Mit einer lithographischen Karte 44 
As- Pastor Liz.: Deutschlands Pflichten in Süd- 
2*8 Dr. ing., und Giese, Regierungsbaumeister. 
Wie erschließen wir unsere Kolonien? Im Aus- 
* der Deutschen Kolonialgesellschaft bearbeitet 
von 
Boeken, Hubert, Zioilingenieur. Das öleste chrisft- 
lche Katserreich und seln Herrscher, eine afrika- 
nische Majestät. Von — 
W Dr. Oscar. Die Studienreise des Stnats- 
-ekretärs Dernburg nach Deutsch-Ostafrika von — 94 
—.— Staatssekretär Dernburg in Britsch= und 
Deutsch-Südafrika 1 
v. Bosse, G., ev.-luth. Pastor: Das deutsche 
Element in den Vereinigten Staaten unter be- 
— 2 
sozialen und erzieherischen Einflusses.. 1190 
4
        <pb n="22" />
        Bödiker: Familien-Telegraphenschlussel für Deutsche 
« staudc............ 
Braune und weiße Kinder. Ernstes und Heiteres 
aus einem indischen Missionshause. Mit 20 Ab- 
bildugen 
Brockhaus' Konversations-Lexikon. Neue 
Ausgabe 1908. 17 Bände 
Brose, Hauptmann a. D., Bibliothekar. Die deutsche 
Kolonialliteratur im Jahre 1906. Zusammen- 
gestellt von — 
Büchel, Dr. Hermann: Die Finanzen Japans 
Byram, Léo: Petit Jap deviendra grandl L'Ex- 
Pansion japonaise en Extreme-Orient 
Cahn, Dr., Geh. Leg. Rat z. D. Zur Reform des 
Neichs= und Staatsangehörigkeits-Gesetzes. Von — 
„Captain“, Kursbuch der Passagier-Dampferlinien 
aller Meere. Nach offiziellem Material heraus- 
gegeben von E. Lolckmann und P. Rechenbach 
Cramer, Dr., Gymmasialdirektor: Afrika in seinen 
Beziehungen zur antiken Kulturwelt. Mit 34 Ab- 
bildungen und 3 Karten 
Cromer, Earl of —: Das heutige Agypten. Auto- 
rsierte Übersetzung von Kontreadmiral z. D. Plüdde- 
moaonn. Zwei Bande 
Dernburg, Staatssekretär, Exzellenz: Eine Nede 
über die Frage der Eingeborenenpolitik 
Deutsche Kolonialgesellschaft, Die — von 1882 
bis 1907. Im Ausftrage des Ausschusses der 
Deutschen Kolonialgesellschaft dargestelllt. 
Deutsch--Südwestafrika. Kriegs= und Friedens- 
bilder. Selbsterlebnisse, geschildert von Frau 
Marg. v. Eckenbrecher, Frau Helene v. Falken- 
hausen, Stabsarzt Dr. Kuhn, Oberleutnant Stuhl- 
mann, Mit 7 Bildern und 1 Portrüt 
Deutsch-Südwestafrika siehe Natgeber, amtlicher. 
v. Dincklage-Campe, Freiherr, Generalleutnant 
1. D. Deutsche Reiter in Südwest. Selbsterleb. 
nisse aus den Kämpfen in Deutsch-Südwestafrika. 
Nach persönlichen Berichten bearbeitet von —. 
Wit zahlreichen Porträts und Illustrationen 
Driault, E. La question d’extreme-orient par — 
Eichmann, P.: Photographische Belichtungstabelle 
sios“ 
Eisenbahnen Afrikas. Die —. Grundlagen und 
Gesichtspunkte für eine koloniale Eisenbahrwolitik 
in Akrika. Mit gahlreichen Karten und einer far- 
bigen Karte Über die Eisenbahnen und Wasser- 
verkehrsstraßen Afrikas 
Evang. luth. Missionsverlag in Leipzig. Poß- 
karte und Anschauungemittel zugleich sind die 24 
neuen, künstlerisch kolorierten Ansichtskarten mit 
Bildern aus der Leipziger Mission in Afrika und 
24 besgleichen mit Bilvern aus der Leipziger 
Mission in Indien, geboten vom —. 
Felber, Dr., und F. Walta: Die Kaltdungung in 
den *l* und Subwopen 
Fiebig, Dr., Oberstleutnant des. eSenitstsbiensen 
a. D.: Die Bedeulung der Moholfrage für unsere 
Kolonien 
XXII 
765 
270 
Fitzner, Dr. Deutsches Kolonial-Handbuch. Nach 
amtlichen Quellen bearbeilet von 
Flotten= und Kolonial-Kalender 1909. duns 
Deutschlands — 
Förster, Dr. E. Th. Die Siedelung am allnun 1 
dscharo und Merw. BVBo S3S 
Friedemann, Albert: Die Postfreimarken und die 
Entwertungen der deutschen Postanslalten in den 
Schutzgebieten und im Auslande 
Gaffarel, P., professeur. 
niale en France de 1789 4 1830 par b 
du Gast, Mme. C. Le Maroc Agricole. Rapport 
adressé au Ministre de I’Agrieulture par —. 
chargee de mission au Maroc 
Gerstenhauer, M. .: Die Landfrage in Südwest- 
afrka. Ihre finanzpolilische und außerpolttische 
Seite. Ein Beitrag zu der Frage: Wie machen 
wir Deutsch-Südwestafrika rentabel? 
Hagen, Leutant der Schutztruppe: Kurzes Hand- 
buch für Neger-Englisch an der Westküste Afrikos. 
Unter besonderer Berücksichtigung von Kamerun 
Hamburgische, Die — Wissenschaftliche Stif- 
tung und das Hamburgische Kolonialinstitut. 
Hartmann, Professor Dr.: Chinesisch-Turkestan. 
Geschichte, Verwaltung, Geistesleben und Wirt- 
schaft. Mit zwei Karten 
Hasse, Ernst. Weltpoluik, Imperialismus und Ko- 
lonialpolitik von —. Zweiter Band. Weltpolitik. 
1. Heft 
Heuoch, Hubert. Herausgeber von Süsserolts illu- 
striertem Kolonial-Kalender 
Henrici, Dr. Ernst: Kolonialwirtschaftliche Aufgaben 
des deutschen Kaufmanns 
Henzen, Wilh.: Großfriedrichsburg. Ein deutsches 
Kolonialfestspiel in vier Aufzügen 
Herbst, Fabrikdirektor. Kalender für die Gummi- 
industrie und verwandte Betriebe. Z. Jahrgang. 
Mit der literarischen Beilage: Jahrbuch der Kaut- 
schukindustrie. Ein Hilfsbuch. Herausgegeben 
Hickmann, Profefsor: Vergleichende Münzentabelle 
der wichtigsten Staaten der Erde 
v. Hoffmann, Dr. H. Edler, Privafdozent: Ver- 
waltungs- und Eerichsversessung der deutschen 
v. Ihering, Nodocpo- Landeskunde der Republik 
Brafsilien (Eetados Unidos do Brasil). Mit 
12 Abbildungen und einer Karte 
  
1 
,...... 
Jagdordnung. Neue preußische — vom 15. Juli 
! 1907 nebst Aussührungsbestimmungen .. 
EIII von Osterreich: In den Wild· 
nissen Afrilas. Jagdschilderungen aus dem Sudan. 
Mit 22 Abbildungen nach photographischen Dri- 
ginalaufnahmen des Erzherzogs Josef und seiner 
Gemahlin Augnuste, geb. Kgl. Prinzessin von 
. Bayern. Mit höchsier Genehmigung nach einer 
1 in ungartscher Sprache veröffentlichten Original- 
Arrttelserie frei hearbeitet von Camillo Morgan 
La politique Colo- 
1079 
1079 
202 
1135
        <pb n="23" />
        Kämpfe, Die — der deutschen Truppen in Süd- 
westafrika. 7. Hest: Morengas Ende. 
Karow, Maria: Wo einst der Fuß des Kriegers 
trat. Farmerleben in Südwest nach dem Kriege. 
Mit zahlreichen Abbildungen und einer Karte 
Köbner, Professor Dr., Wirkl. Admiralitälsrat: Ein- 
führung in die Kolonialpolitik 
Koch, Professor Dr. Nobert: Über meine Schlafkrank- 
heits-Expedition. Vortrag. Mit 10 Vollbildern 
und 12 Abbildungen im Text nach Originalauf- 
nahmen 
Kolonialatlas, Deutscher — mit Jahrbuch. Heraus- 
gegeben auf Veranlassung der Deutschen Kolonial- 
gesellschaft. Bearbeitet von P. Sprigade und 
M. Moisel 
Kolonial-Handels-Adreßbuch 1908. 12. Jahrg. 
Herausgegeben vom Kolonial-Wirtschaftlichen 
Komitee 
Kolonie und Heimat in Wort und Bild. Un- 
abhängige koloniale Zeitschrist, Organ des Frauen- 
bundes der Deutschen Kolonialgesellschaft. Erster 
Jahrgnnega 
Krämer, Dr., Marine-Oberstabsarzt: Die Medizin 
der Truker 
Kuhn-Schwabe: Taschenbuch für Südwestafrika 
Lange, Friedr. Deutsch-Südwestafrika. Kriegs- 
und Friedensbilder. Hundert Originalaufnahmen 
von — in Windhuk · 
Langhans, Professor. Herausgeber der Zeuschrint 
„Deutsche Erde“. 7. Jahrgang. 1. Hest .. 
Lion, Dr. A.: Die Kulturfähigkeit des Negers und 
die Erziehungsaufgaben der Kulturnationen 
Löscher: Leitfaden der Landschaftsphotographie 
Moercker, Mojor der Schutztruppe für Südwestafrika: 
Unsere Kriegführung in Deutsch-Südwestafrika 
Mansfeld, Dr. Urwald-Dokumente. Vier Jahre 
unter den Croßfluß-Negern Kameruns. Mit 82Licht- 
druckbildern, 165 Abbildungen im Text, zwei 
Karien und Tabellen 
Marine-Taschenbuch. Mit Oesehmigung des 
Keichs-Marine-Amis auf Grund amtlichen Ma- 
terials bearbeitet und herausgegeben. 7. Jahr- 
1 
WWd 
1228 
460 
½66 
V3“63 
gang. 100 255 
Martin: Stehen wir vor einem Weltkriege? 706 
Mazel, Dr.: Künstlerische Gebirgsphotographie. 
Autorisierte deutsche Übersehung von Dr. Hegg 
und Dr. Stürenbuige 766 
Medizinal-Berichte über die deusschen — 
gebiete für das Jahr 1905/06. Heronsgegeben vom 
Neichs-Kolonialam. M 4 Skizzen im Text und 
2 Pläen 270 
Mercator, Dr., Professor: Hundert Jahre deutsche 
Kolonien. Rede, gehalten beim Nektoratswechsel 19. 
der Hamburger Akademie 81 
Meunier, A. Carte du Dahomey. Dresste 1255 
Par 
Mittler &amp; Sohn, Hofbuchhandlung: Mili- 
tärische Bücher. Nach Schlagworten geordnet und 
mit alphabetischem Autorenregister. Abgeschlossen 
1191 
im Herbst 1908 
  
Moisel, M.: Deutscher Kolonialatlas mit Jahrbuch 652 
Negenborn, Dr., Kgl. preuß. Regierungsrat: Der 
Deutsche als Stoatsbürger. Betrachtungen über 
Politit. ........ 
Nigmann, Hauptmann. Die Wahehe. Ihre Ge- 
schichte, Kult-, Rechts-, Kriegs= und Jagdgebräuche. 
Von —. Mit 3 Karten und 11 Skizzen im Text 
Oschmann, Mojor im Kregsministerium: Lastkraft- 
fahrzeuge. Mit 9 Bildern im TDe 
Plüddemann, Kontreadmiral z. D. Earl of Cromer: 
Das heutige Agypten. Autorisierte UÜbersetzung 
von —. Zwei Bände. Mit Bild des Verfassers 
und einer Karte ,..... 
PohlmcatyIJLaieabrwiaberthioaqldkonomie 
Preßstimmen. Koloniale — siehe unter „Allge- 
meines“. - 
v. Prince, Magdalene, geb. v. Massow. Eine deutsche 
Frau im Innern Deutsch-Ostafrikas. Elf Jahre 
nach Tagebuchblätlern erzählt von —. Dritle ver- 
mehrte Auflage. Mit einem Titelbilde, 22 Ab- 
bildungen und einer Slizze. ... 
Rangliste der Kaiserlich Deutschen Marine für das 
Jahr 1 Mit einem Anhange, enthaltend die 
· Mofsistevr. Nach dem Stande vom 5. Mai 1906 
Rangliste der Kaiserlich Deutschen Marine. 
Nachtrag zur — für das Jahr 1908. Nach dem 
Stande vom 2. November 19008 
Rangliste der Königlich Preußischen Armee und 
des XIII. (Königl. Württembergischen) Armeekorps 
für 1908. Mit den Dienstallerslisten der Generale 
und der Stabsoffiziere und mit einem Anhange, 
enthaltend das Reichsmilitärgericht, das ostasiatische 
Detachement, die Marine-Infanterie, die Kaiser- 
lichen Schutztruppen, die Gendarmerie-Brigade in 
Elsaß-Lothringen. Nach dem Stande vom 8. Mai 
1908. 
821 
94 
876 
Kangliste von Beamten der Kaiserlich Dauschen 
Marine für das Jahr 1908. Nach dem Stande 
vom 15. Mai 1908. Nedigiert vom Reichs-Marine- 
Amit.... 
Natgeber, amtlicher, für Auswanderer nach 
Deutsch-Südwestafrika. Mit einem Pano- 
rama, 31 Bildern und einer farbigen Karte des 
Schuzgebietts 1 
Natjen, Dr, Notar: Der Kampf um die Reichs- 
angehörigkiitt )( 
RNechenbach, P. Herausgeber des „Captain“, Kurs. 
buch der Passagier-Dampferlinien aller Meere 1079 
Reichsgesetz über die Erwerbung und den Berlust 
der Reichs= und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 
1870, Das —, erläutert mit Benugtzung amtlicher 
Quellen und unter vergleichender Verucssichtigung 
der ausländischen ei von Dr. Wilh. 
611 
Cahn, Geh. Leg. Rat z. d. ... 45 
NReimer, Dietrich: Atvellungen für unstedler 
Forschungsreisende und Rolonialfreunde. 190 
SLefl. 401
        <pb n="24" />
        Reimers Miueilungen kür Ansiedler. Farmer, Tropen- 
pflanzer, Beamte, K 
in den deutschen Kolonien und im Auslande. 1908. 
2. Hefst. ### 
Rickmann, Kaiserlicher Veterinärrat: Tierzucht und 
Tierkrankheilen in Deutsch-Südwestafrika 
Nohrbach, Dr.: Die Koloniiiee 
Romberg: Die rechtliche Natur der Konzessionen 
und Schuybriefe in den deutschen Schutzgebieten. 
(Koloniale Abhandlungen, Hest 17/18.) 
Schanz, Moritz. Zielpunkte der Exportpraxis. Von — 
Schilling, Dr.: Bericht über eine Studienreise nach 
Wesitafrilka.. ..... 
Schmeißer, Kgl. Berghauptmann: Die nupßzbaren 
Bodenschate und die Entwicklung des Bergbaues 
in den deutschen Schutzgebieten 
Schmid v. Schwarzenhorn: Der Hundertfilben- 
schlussel. Universal-Depeschenschlüssel für Handels., 
Börsen= und Geheim-Codes, Satz-, Wörter- und 
Zahlen-Codes. Dreisilbeniystem 
Schmidt: Die Projekti 
Schnee, Dr., Wirkl. Legationsrutt im basheermalhen 
amt: Unsere Kolonien. (Wissenschaft und Bil- 
dung, Einzeldarstellungen aus allen Gebieten des 
Wissens, herausgegeben von Privaldozent Dr. Herre) 
Schneider, Dr. Karl. Jahrbuch über die deutschen 
Kolonien. Herausgegeden von —. Mit einem 
Bildnisse des Präsidenten der Deutschen Kolonial- 
gesellschaft, Lerzogs Johann Albrecht zu Mecklen- 
burg, Regenen von Braunschweig. 1. Jahrg. 
Schütze, Wol#emar: Schwarz gegen Weiß. Die 
Eingeborenenfrage als Kernpunkt unserer Kolonial- 
politit in Afritiaa.. ... 
Schwager, Friedrich, Priester: Die katholische Heiden- 
mission der Gegenwart. II. Die Mission im afri- 
kanischen Welttiellltll 
Schwager, Priester: Die katholische Heidenmission 
der Gegenwart. Heft 3: Die Ortentmissio 
Seidel, A.: Praktische Grammatik der Malayischen 
Sprache. Nebst einem Lesebuche sowie einem 
malayisch-beutschen und einem deutsch-malayischen 
Wörterbubhhee 
Slingervoet Ramondt, A,, Chemiler= Ing. Zur 
Geschichte der Kautschukforschung. Zusammen- 
stellung der wissenschaf#lichen Veröffentlichungen 
aus dem Gesamtgebiete des Kamschuts von —. 
Sprigade, P.: Deutscher Kolonialatias mit Jahrbuch 
Stählin, Dr., Privatoozem. Das äußere und das 
innere Problem im heutigen Britisch-Indien. Vor- 
——... 
Steiner: Kamerun als Kolonie und Messionsfeld. 
Mit Abbid#ungen und einer Karte 
v. Stephant, Ninmeister a. D.: Der deutsche Schäfer- 
hund als Diensthund der Polizel, der Gendar- 
merie und des Gefängnis-, Crens#o#n= und Post- 
der Berwundetenfürsorge, een einer 
Hallungsvorschrift und Drrffuranleitung 
  
  
XXIV 
270 
270 
611 
766 
876 
449 
97 
  
Sunder, Dr. H.: Kann die weihße Rasse sich in den 
Tropen akklimatisierndd .. 
Supf, Kark, Vorsitzender des Kolonial-Wirtschaftlichen 
Komitees: Deutsche Kolonialbaumwolle. Berichte 
über die Entwicklung der Baumwollkultur 1900 
bis 1908. Mit 2 Karten, 11 Diagrammen und 
21 Abbildunen 
Süsserotts illustrierter Kolonial-Kalender. Heraus- 
gegeben von H. Henoch, Schriftleiter der Deutschen 
Kolonial-Zeitung. Mit einem Titelbild nach einem 
Gemälde von Hellgrewe, 12 Kalenderbildern nach 
Originalen von C. Arriens und vielen anderen 
Illuustratinen 
Taschenbuch für Südwestafrika. 19006 
Tilemann, Dr. Tagebuchblätter eines deutschen 
Arztes aus dem Burenkriege. Mit zwei Bildnissen 
und einer Kartetetetee 
„Tropenpflanzer“, Organ des Kolonial--Wirt- 
schaftlichen Komitees zu Verlin. 12. Jahrgang. 
78, 186, 295, 392, 482, 599, 690, 810, 912, 
1014, 1121, 
Vallentin, Dr. W.: Ein unerschlossenes Kultur- 
land. Nöuquen und Rio Negro (Argentinien]. 
Mit 47 Illustrationen nach photographischen Ori- 
ginalaufnahmen 
6g1. n Taschenbuch der Photographie. Ein 
den fur Anfänger und Fortgeschrittene 
* Ernst: Deutschland und der Kongostaat. 
in Appell an die deutschen Handelskammern. 
Referat 
Volckmann, E., Herausgeber des „Captain“, Kurs- 
buch für die Passagier-Dampferlinien aller Meere 
Wechselordnung, Neue — mit Gesey, betr. Er- 
leichterung des Wechselprotestes, gült#g ab 1. Okt. 
908, nebst Scheckgesetz, gültig ab 1. April 1908, 
und Postscheckgese, gültig ab 1. Januar 1909 
v. Werner, Anna: Reisebriefe: Madeira, Teneriffa, 
Gron Canaria, Kameren 
Weule, Dr. K., Direktor: Negerleben in Ostafrika. 
Ergebnisse einer eihnologischen Forschungsreise 
Wiekhamn, H. A.: On the Plantation, Culti- 
vation and Curing of Pard Indian Bubber 
Zeitschrift „Deutsche Erde“. 7. Johrg. 1. Heft. 
Herausgeber Professor Langhaus 
Ziemann, Grete. Mola Koko! SErübe aus Kamerun. 
Tagebuchblätter von — 
Zimmermann: Durch Busch und Steppe. Vom 
Campo bis zum Schari 1892—1902. Ein Beitrag 
zur Geschichte der Schutztruppe von Kamernn. 
Mun zahlreichen Abbildungen und einer Karte 
JMutltrationen und Karten. 
Skizze bdes Nordwest- Beztrls von Bamenda nach 
den Aufnahmen von Hauptmann Glauning. 
Zwischen 68 u. 
Skin ze des zu sperrenden Nordwest- Beziris von Ba- 
menba
        <pb n="25" />
        Karte der Expedition gegen die Sad· Malo. ruc 
Skizze des — dliAugun 
Zwischen 
Zwei Abbildu# ngen zn Dammau zischen #on- 
und Adjido. Zwisch 282 u 
Karte zu dem — belresfend die Abgt · ung 
zwischen — und dem fruößtschen. Kongo 
vom 18. Anpril 
Zwei a, dl 1605. vom Vau ver Sudbahn 
(Lüderitzbucht—Keetmanshoop). Zwischen 466 u. 
Skizze der Erkundungdexpedition zwischen Wur und 
Sanaga nach den Aufnahmen des ** 
Freiherrn v. Stein. Zwischen 
Zwei Abbildungen von der Eisenbahn Werg-= 
bucht—Keetmanshoop. Zwischen 580 u 
Vier Abbildungen zum Wegebau im Norden der 
Gazelle-Halbinsel. Zwischen . 744 u. 
Kartenskizze zum Wegebau im Norden der v Saeell 
Halbinsel. 
Kartenskizze zu der oria. Expediuion vom 6. bis 
15. Mürz 1908. Zoischen 8 u 
XXV 
·. 94 
Karte der — für w in % 
afrikao 
  
Skizze zu der eventuellen Transitverbindung Duala— 
111 Kongobecken. Zwischen 1004 u. 1005 
Karten skizze zur Expedilion Sapper Friederiei. 1059 
178 üÜbersichtsskizze zum Bericht über die — 
Muntschi—Bascho-Expedition zwischen 1148 u. 1149 
288kizze zum Bau der Südbahn .. 12228 
40 Besonbere Beilagen. 
467 Kolonial-Handels-Adreßbuch für 1908. Beilage zu 
Heft 2. — 
Denkschrift über die Entwicklung der Schutzgebiete in 
531 Afrika und der Südsee im Jahre 1906/07. Beilage zu 
Helt 4. 
581 Mitteilungen von Forschungsreisenden und Ge- 
lehrten aus den deutschen Schutzgebieten. 
745 1. Hest des XXI. Bandes Beilage zu Hest 6. 
2. ½#% *“ XXI. *□— 7° 7 7 10. 
745 3. „ „ XXI. „ „ „ „ 16. 
4 „ „ XXI „ „24. 
949 Mitteilungen von Forschungsreisenden und 
Gelehrten aus den deutschen Schutzge- 
bieten, Ergänzungsheft 1 . . Beilage zu Heft 19 
—.—— 
Verzeichnis 
der in den 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten vorhommenben änber., Orts= und volksnamen. 
(In teilweiser Anlehnung an die Rechtschreibung auf den Kiepertschen Karten.) 
Estafriha. 
Amani, Ort 402, 870, 934, 1156, 
1158, 1159. 
Ankole-Nyawatura, Landschaft 
112. 
Aruscha, Ont 155. 
Askaris, Volk 115. 
HBagamojo, Ort, Zollamt 4, 77, 232, 
386. 472, 576. 588, 783. 804, 950, 
1065. 
Bagamojo-Bezirl 376. 
Bangwe, Ort 587. 
Batwa-Zwerge 113, 120, 121. 
VBismarckburg, Ort 75, 76, 122, 
538, 534, 840, 841, 949, 1054, 
1098, 1164. 
Brunnhoff, Pflonzung 1159. 
Bubu-Fluß 1048, 1044. 
  
Buddu, Landschaft 112. 
Buddu-Wald 112. 
Bugiri-Berg 113. 
Bugoie, Landschaft 122, 429. 
Bugoie-Wald 120, 331, 429, 480, 
431 
S#u, Ort 112. 
Bukoba, Ort, Zollstelle 4, 75, 76, 
111. 116, 122, 588, 584, 840, 841, 
, 1054, 1038. 
Butoba-Bezirt 111, 112, 876, 1117. 
1121. 
Bulongwa, Ort 71 
Buyonde, Dorf 114, 115. 
Buyonde-Bucht 115. 
Daressalam, Stadt 4, 70, 71, 72, 
77, 155, 162, 213, 232, 358, 972, 
876, 878, 986, 468, 472, 518, 514, 
  
Daressalam, Bezirk 162, 376. 
Daressalam, Hafen 1168, 1164. 
  
68. 
Gombe-Fluß 21. 
Gomberenga-Bach 587. 
Greiz, Plantage 1159. 
Gale, Ort 1157. 
or nsebe e. Missionsstation 
Ilembula, Missionsstation ro. 
Iramba--Plateau 1042. 
Irangi-Gebiet 1041.
        <pb n="26" />
        JIrangi-Plateau 1044. 
Iringa, Bezirk 70, 71, 162, 372, 
876. 
Iringa, Ort 70. 
JIrungatscho, heiße Quellen 116. 
Ischangi, deutscher Posten 114, 117, 
118. 
  
V1 
J 
ansu-Gebirge 1048, 1044. 
üh 1044. 
  
29 
  
* — 118. 
  
  
Itemba, Ort * 
##gera. Fluß 111, 112, 113, 117, 
514.— 
Kakitumbe--Bach 118. 
Kange, Pflanzung 1166. 
Kanyonga-Fähre 112, 113. 
Karagwe, Landschaft 112, 118, 116. 
Karema-Fluß 1044. 
Karissimbi, Lulkan 117. 
Katandaganya-Massiov 117. 
Katoio, Ort 112. 
Kenshambi, Cit 112. 
Kesimbili, Ort 112. 
Kibohöhe, Ort 597, 538. 
Kiboruga, Ort 112. 
Kidugala, Missionsstation 70, 71. 
Kidugallo, On 1163. 
Kiduni, Plantage 909, 910, 911. 
Kifalu, Ort 1169. 
Kifumbiro, Ort, Posten 111, 112. 
Kikafu, Fluß 597, 598. 
Kikogwe, Pflanzung 1166. 
Kilimandjaro, Berg 72, 118, 358, 
587, 598, 906, 1117. 
Kilimatinde-Bezirk 372. 
Kilimatinde, Ort 1164. 
Kilosso, Landschaft 358, 586, 587. 
Kilossa, Ort 585, 587, 1163, 1164. 
Kilwa, Ort, Zolsstelle 77, 292, 886, 
472, 576, 587, 588, 738, 804, 
960, 10655. 
Kilwa-Gebiet 162, 876, 587, 1158. 
Kimaruba, Ort 587. 
Kingolwira, Ort 1163. 
Kironda-Vach 906 
Kisongi, Ort 587. 
Kisokwe, Ort 75. 
Kisakka, Landschaft 118, 116. 
Kissale, Ort 71. 
Kissenyi, Dorf, Posten 114, 115, 
116, 117, 118, 119, 121, 338, 334, 
431. 
Kisserawe, Ort 72, 1163. 
Kitengube, Ort 112. 
Kituta, Ort 1164. 
Kiuriu, Ort 1158. 
Kiwu-Gebiet 429. 
  
XXVI 
Kiwu-See 113, 114, 115, 116, 117, 
118, 334, 431, 432, 675. 
Korogwe, Ort 74. 
Kutido, Ort 587. 
Kwai, On 613. 
Kwamkoro, Or#t 513. 
Kwidschwi, Insel 117, 118, 119. 
Kwou, Fluß 1043. 
Langenburg, Bezirk 71. 
Laua a Sereri, Fluß 1043. 
Lewa, Ort 513, 1157. 
Lichwajwa, Ladestelle 909, 910. 
Lindi, Ort, Zollstelle 77, 232, 386, 
472, 576, 733, 804, 950, 1055 
Lindi, Bezirk 162, 376, 910, 1158, 
1159. 
Longusa, Pflonzung 1165. 
Lubogora, Fluß 113, 114. 
Luengera-Tal 1157. 
Lukolati-Bergrücken 120. 
Lukuledy-Fluß 1158. 
Lupembe, Ort und Missionsstation 
71. 
Madschame, Landschaft 598. 
Magarura, Insel 118. 
Magoma, Ort 1157. 
Mahenge-Gebiet 162, 972. 
Wajani, Plantage 909, 910. 
Makata-Fluß 5387. 
Makata-Steppe 687. 
Makujuni, Ort 587, 1157. 
Mamboya, Missionsstation 75. 
  
72, 513. 
Manomw, Ort 71. 
Mara, Fluß 614. 
Marienberg, Missionsstation 112. 
Masinde, Or 687. 
Massassi, O# 74. 
A-Mbaruttu, Ort 1168. 
Mecklenburg-Bucht 114. 
Meru--Verg 72, 8586, 1117. 
Mfumangombe, Ort 587. 
Agahinga-Lulkan 119, 120. 
Wgera, Ort 587, 1098. 
Mikeno, Julkan 117, 121. 
Mitesse, Ort 1168. 
Mikindani-Plantagen 910. 
Miombo, Ort 587. 
Missenje, Ort 112. 
Mkatta-Tal 1168. 
  
Mkoe-See 1158. 
Müumbara, Ort 450, 611, 766, 1168. 
Mkrungo, Fluß 120. 
Mlali, Ort 587. 
Muasi, Ort 587. 
Moamo, Fluß 514. 
Mohasi-See 112, 113, 114, 117. 
Mohissa, Ort 587. 
Mohoro-Gebiet 162, 585, 586, 587. 
1168. 
Mohorro, Ort 1159. 
Mombassa, Ort 75. 
Mombo, Ort 548, 587, 588, 597, 
1091. 1158, 1163. 
Wongo gwa muühu, Bach 21. 
Morogoro-Gebiet 162, 376. 586, 
587. . 
Motogoto,O-lsös,54-9,585,ös7, 
588, 652, 1163. 
Morogoro-Eisenbahn 1159. 
Moschi, Ort und Missionsstation 72, 
73, 75, 76, 122, 533, 534, 840, 
841, 949, 1054, 1098. 
Moschi-Gebiet 162, 376, 1158, 1159. 
Mpapua, Ornt 75, 1164. 
Mpapua-Gebiet 162. 
Mpororo, Lanvschaft 112, 116. 
Mpungu-Berg 118. 
Mruwazi, Ort 587. 
Msalabani, Missionsstation 73, 74. 
Mshegesha, Berg 115. 
Mtagata, Ort, heiße Quellen 112, 
118. 
Mtasche, Nebenfluß des Mlungo 120. 
Mtuale-Bolk 114. 
Mturuma, Ort 1159. 
Mtwara, Plantage 910. 
Muoaja, Ort 364, 1191. 
Muansa, Ort, Zollstelle 75, 76, 122, 
402, 533, 534, 840, 841, 927. 949, 
1064, 1098, 1211. 
Muansa-Gebiet 162, 872, 376. 
Mugarura, Insel 115. 
Muhawura, VLulkan 117, 119. 
Muhembe-Lach 120. 
Mulereo, Landschaft 121. 
Muoa, Pflanzung 1165, 1166. 
Murra, Flüßhchen 115. 
Mutyek, Landschaft 1048. 
Mutzeze, Ort 587. 
Mwaja, Ort, Zollstelle 75, 76, 122, 
533, 534, 840, 841, 949, 054, 
1093. 
Mwakaleli, Missionsstation 71. 
Molta, Plantage 910. 
Mwuleru-See 119. 
Mwumi, Ort 1164. 
Wzinga, Ort 6587. 
Naitivi, Plantage 909, 910. 
Namlagira-Bultan 116. 
Ndama--Verge 118. 
Nengu-Bergrücken 117. 
Nera, Ort
        <pb n="27" />
        Nera, Landschaft 1159. 
Nerubanga-Berge 118. 
Neu-Bethel, Missionsstation 73. 
Neu-Langenburg, Ort, Zollstelle 
75, 76, 122, 364, 538, 534, 840, 
841, 949, 1054, 1098. 
Neu-Langenburg-Gebiet 162. 
Aeuwangemannshöh, Ort 71. 
Ngerengere, Ort 1163. 
Ngoma-Verg 116. 
Ngomeni, Ont 518, 1158. 
Ngomo, Nebenfluß des Kagera 112. 
Niansa, Ort 114, 117. 
Niavihanga, Berg 115. 
Niragongo, Bulkan 115, 116, 117. 
Niussi, Ort 1157 
Njarugenge, Ort 707. 
Niassa-Gebiet 70. 
Volsits Moajunga, Niederlassung 
1166. 
Nyangala, Ort 75 
Nyassa-See 1117, 1191. 
Nyundo, Missionsstation 120. 
Oregero-Signal 118. 
Ost- Fähr-Huk, Signalstation 830. 
831. 
Pangani, Ort, Zollftelle 77, 186, 
232, 386, 42, 576, 597, 733, 
604, 950, 1055, 1163. 
Pangant, Bezirk 376. 
Pangani, Fluß 597. 
Panganja, Ort, Baumwollschule 
585, 587, 1157, 1158, 1159. 
Paregebirge 72, 358. 
Pera, Ort 111. 
Pori, Fluß 113. 
Pugu, Ort 1163. 
QCuata, Ort 1157. 
Nau-Fluß 697. 
KRombo-Landschaften 696. 
KRuanda-Bergland 117, 121, 122. 
NKuanda, Ost-, Landschaft 114. 
Nuanda, Süd-, Land 118. 
Ruanda, Sultanat 707. 
Ruase, Ort 116. 
Ruashama-Verg 113. 
RKufidji, Fluß 33, 186, 586, 588, 
1157, 1158, 1158. 
Nufiyi-Bezirk 376. 
Rufuha, Ort 112, 118. 
Nugege-Wald 116, 117, 118, 121. 
Ruhonde, See 119. 
Rukarara, Fluß 117, 118. 
Runoni, Fluß 113, 114. 
Nunu, Ort 1163. 
  
— XXVII 
Sabyino, Vulkan 119, 120. 
Sadani, Ort, Versuchspflanzung 32, 
“ 4 - 588. 
Sadani, Bezirk 567. 
Samanga, Ort 387. 
Sangaiwe-Berge 1044. 
Sassa, Missionsstation 113. 
Schenke-Gebiet 1042, 1048. 
Schirati, Ort, Zollstelle 75, 76, 
, , 840, 841, 927, 
949, 1054. 1093. 
Sigi-Tal 1168. 
Simiyu, Fluß 514. 
Sisima, Ort 587. 
Soga, Ort 1163. 
Speaik-Golf 1159. 
Ssongea, Ork, Zollstelle 75, 76, 
122, 533, 534, 840, 841, 949, 1054,. 
1098. 
Ssongea-Gebiet 162. 
Suaheli-Sprache 1156. 
Tabora, Stadt 21, 358, 402, 548, 
585, 1159, 1163, 1164, 1165. 
Tabora, Bezirk 21, 376. 
Tanga, Zollstelle 77, 232, 372, 886, 
472, 576, 588, 590, 597, 733, 
804, 934, 950, 1055, 1091, 1211, 
1225. 
Tanga-Bezirk 376, 587, 1156. 
Tanganjiko-See 116, 906, 1161, 
1164. 
Tengeni, Ort 587. 
Tjanfuru, Ort 587. 
Tolofolo, Ort 587. 
Tschingogo-Gebiet 120. 
Tschole, Ort 95. 
Nbagwe, Landschast 21 
uvjidji, Ort, Zollstelle 75. 76, 122, 
,bas, —— — 
10% 1088. 
ufiome-Berge 1044. 
Uhehe, Landschaft 1048. 1049 
Ukerewe, Insel 1 
Ukune, Landschaft rt 
Ulanga-Ebene 688. 
Ulewe, Landschaft 21. 
Uluguru-Verge 587. 
Ulungwa, Landschaft 21. 
Uniamwesi, Landschaft 21, 585, 598. 
Union, Pflanzung 1165. 
Unjika-Posten,. Zollstelle 75, 76, 
122, 588, 584, 840, 841, 949, 
1054, 1038. 
Urundi, Landschaft 117. 
Usagara-Berge 587. 
Usambara-Eisenbahn 83, 63. 358, 
450, 543, 5865, 591, 598, 1091, 
1101, 1158, 1157, 1163. 
  
Usambara, Landschaft 73, 9203, 1157. 
Usambara, Ost= 1157. 
Usambara, West- 1117, 1157. 
Usambara-Berge 118, 1157. 
Ussistu-Mitte, Landschaft 21. 
Ussiötu-Nord, Landschaft 21. 
Usum bura. Ort, Zollstelle 75, 76, 
122, 533, 534, 840, 841, 949, 
1054, 1093. 
Usumbura-Bezirk 112. 
Utengule, Ort 1164. 
Viktoria-See 334, 514, 763, 820 
927, 1117, 1159. 
Bituli, Ort 587. 
VLoi, Ort 112. 
Wahehe-Volksstamm 1048, 1049, 
1050. 
Wahutu-Lolk 115, 120. 
Wakingua, Volk 334. 
Wamraguru, Volk 334. 
Wandorobbo-Volk 1093. 
Waniamwesi-Volk 585. 
Waniongumba-Volk 115. 
Warondo, Volk 334, 
Waruanda, Volk 119, 120. 
Wasongora, Volk 334. 
Wasugamba-Lolk 115. 
Wataita-Volksstamm 112. 
Watussi, Volksstamm 114. 
Watwa-Leute 432. 
Wau, Insel 118, 119. 
Wau, Flub 597. 
Wembere (Lusilukuru), Fluß 1043, 
1044. 
Wembere-Steppe 1043, 1044. 
Wiedhafen, Ort, Zollstelle 75, 76, 
122, 538, 534, 840, 841 949, 
1054, 1093 
Wilhelmstal-Bezirk 376, 587, 903. 
Wuga, Missionsstation 73. 
Wugiri, Ort 934. 
Kamerun. 
A#bong-Mbang, Ort 1008. 
Adamaua, Deutsch-, Landschaft 167, 
169, 170, 173, 427, 472, 1094. 
Adamaua, Nord--, Landschaft 168, 
169. 
Adbaemaua, Ort 167. 
Agé, Depot 1149. 
Agorma, Ort 172, 178. 
Aiwawa, Or#t 65. 
Ajos, Berg 1000. 
Ak54 (Okoo), Ort 65. 
Akone, Fluß 1001. 
Akonolinga, Or# 9#6, 864, 788, 1000.
        <pb n="28" />
        Akossu Ort 65. 
Akwa-Leute 530, 531. 
Alaman, Ort 21. 
Alau (Bingaba#-) fähre 022. 
Alau-Fluß 623, 524. 
Alemelond, Quellfluß des Dume 
1002. 
Alhadjin-Galibu, Ort 173. 
Aligeti, Ort 2, 661. 
Aligeti, Landschaft 1151. 
Alkasim-Gebiet 348. 
Alkasim, Dorf 343. 
Alkassin, Ort 1156. 
Alkassom-Muntschi, Gebiet 464, 
1148, 1149. 
Alkasom--Volk 1148. 
Ambassa, Landschaft 526. 
Amebesso, Ort 65. 
Amugekorre, Ort 1000. 
Anjang, Landschaft 65, 67, 68, 69. 
Anjebesse, Ort 65. 
Anta, Landschaft 65, 67, 68, 69. 
Anwang, Volksstamm 20. 
Apamba, Flub 1001. 
Apfom, Flub 1001. 
Assumbo, Volksstamm 1150. 
Assumbo, Landschaft 1151. 
Ate, Nebenfluß d. Dume 1008. 
Atok, Ort 111. 
Atscho-Volk 468, 464. 
Atscho, Ort 1149, 1150, 1151. 
Atua, Fluß 1001. 
Babanki, Landschaft 67, 68. 
Babe-dsiba, Landschaft 526. 
Babe-djiba, Volksstamm 527. 
Babimbi-Landschaft 621, 530. 
Babimbi-LVolksstamm 3858. 
Vabungo, Landschaft 526, 1096. 
Babungo, Bolksstamm 627. 
Badsjo, Londschaft 65. 
Badschama, Vollsstamm 1150. 
Bafarami-Verg 1094. 
Vafialand, Das 521, 522, 525, 
———— 529, 526, 527. 
Bafreng, Landschaft 67, 1036. 
Bafum, Landschaft 1, 67, 68, 661, 
094. 
Vafumbum, Landschaft 67. 
Bafut, Landschaft 2, 68, 661, 1095. 
Bafut- BVolksstamm 67. 
Vaga, On 1149. 
Vagirmi-Leute 427. 
Bagri, Dorf 67. 
Baia, Ont 65. 
Baia-Sprache 523 
Baja-Volk 8979. 
Bakene, Vollastamm 20 
  
— xXxvm — 
Baki, Ort 171. 
Bakogo-Land 385. 
Bakoko-Land 358, 622, 523, 524, 
525, 527, 528, 529, 999. 
Bakoko, Nord-, Landschaft 521. 
Bakoko, Nordost-, Gebiet 523, 526. 
Bakoko, Ost-, Gebirge 522. 
Bakoko-(Jalebogo) Leute 358, 
878, 524, 525. 
Bakokos, Berg-, Volk 523. 
Bakore, Hrt 528. 
Bakore-Volksstamm 528. 
Bakorre, Batistamm 524, 527. 
Bakossi, Landschaft 469, 470, 472, 
1096. 
Bakundu-Senke 004, 1095. 
Bakurube-Leute 65. 
Balda, Ort 167, 168, 169, 170, 173. 
Bali, Landschaft 64, 66, 68, 69. 
Bali, Ort 1094. 
Bali-Plateau 65. 
Baliben, Landschaft 64, 65. 
Baliben, Ort 67, 68. 
Balinga, Ort 523. 
Balinga-Fähre 524. 
Bali-Mudi, Ort 66. 
Vali-Mudi, Landschaft 69. 
Balue-Gebirge 1094. 
Balundu-Tiefland 1094. 
Bambui, Landschaft 67. 
Bambulu-See 1095. 
Bame, Ort 170, 172. 
Bamenda, Station 2, 64, 65, 67, 
69, 464, 661, 1094, 1148, 1149, 
1151, 1209. 
Bamenda, Bezlek 1, 2, 52, 64, 65, 
68, 6, 349, 661. 
Bahendze, Ort 21. 
Bamesse, Landschaft 66, 69. 
Bamesse, Ort 67. 
Bameta, Landschaft 2, 68, 68, 661. 
Baminie, Lawschast 68. 
Baminje, Ort 67. 
Bamue, Landschaft 1095. 
Bamum, Bezirk 64. 
Bamum, Reich 1094. 
Bamumbo, Ort 661. 
Bamumun, Landschaft 65. 
Bamumun, Ort 68. 
Bamunbö, Ort 2. 
Bamunbs, Londschaft 64, 65. 
Bana, Dorf 62. 
Bandeng, Landschaft 68. 
Bandenkop, Ortschaft 62. 
Bandumja, Dorf 52. 
Bandze, Ort 21. 
Bane-Volk 878. 
Bane-Straße 8378. 
Banga, Ort 52. 
  
Bangab, Volksstamm 20. 
Bangandu-Sprache 523. 
Ba Ngangte, Ort 52. 
Bangen, Volksstamm 20. 
Bangu, Ort 52. 
Banjo-Bezirk 348, 1094, 1055. 
Banio, Station 464, 784, 1148, 1209. 
Banka, Dorf 2, 52. 
Bankobe, Ort 65. 
Bansso, Landschasft 68, 1094, 1095. 
Banta, Ort 65, 66, 68. 
Banta, Landschaft 69. 
Bapa, Ortschaft 52. 
Bare, Ort 464. 
Barika, Dorf 385. 
Bascho, Landschaft 65, 66, 68, 69, 
1149, 1150. 
Bascho, Dorf, Posten 64, 65 67, 
1149, 1150, 1151. 
Bascho, Volk 1148. - 
Baso, Bakokovolksstamm 628. 
Bassa, Gebirgsbakoko 628. 
Bassa-Bakokodialekt 528. 
Batanga, Ort 523. 
Batanga, Groß-, Ort 461. 
Batanga, Klein-, Ort 999. 
Bati-Land, Das 527. 
Bati-LBolksstämme 522. 
Bati-Sprache 522. 523. 
Batibs, Landschaft 64. 
Batie, Ort 52. 
Batscha-Gebirge 52. 
Batscha, Dorf 52. 
Batschingu, Ortschaft 52. 
Baturi, Ort 1004. 
Be, Ort 172. 173. 
Befang, Ort 2, 67. 68. 661. 
Befang-Volksstamm 65. 
Bejawa, Fluß 526, 527, 528, 529. 
Bejembaa, Volksstamm 522. 
Bekel, Volksstamm 111. 
Bekok, Landschaft 528. 
Bekom, Landschaft 2, 67. 68, 69, 1095. 
Bembe, Ort 65. 
Bengi, Ort 172. — 
Benus, Strom 68. 
Beri, Ort 1008. 
Bertua, Ort 1002, 1003. 
Besang, zunsche 66, 67. 
Besimbo, Bolk 1002. 
Bibene, Ort 172. 
Vibundt, Ort 314, 461, 1116, 1167. 
1168. 
Bidera, Ort 69. « 
Bimba, Bomdorf 900. 1002, 1009. 
Binder, Ort 170, 171, 178, 1151. 
Binder, Lamidat 427, 428. 
Bingaba, Londschaft 523. 
Bingaba, Ort 522, 528.
        <pb n="29" />
        Bingaba-Fähre 523, 524. 
Bitam, Landschaft 66. 
Biteku, Landschaft 66, 68. 
Biteku, Ort 66. 
Bivole-bi-onbue, Ort 1000. 
Blakanda, Volksstamm 111. 
Buambajua, Ort 66. 
Bolifamba, Ort 912. 
Bomana--Vorwerk 1168. 
Bomassa, Ort 427, 428. 
Bombe, Ort 470, 472. 
Bomende, Landschaft 526. 
Bomende, Volksstamm 527. 
Bomono-Brucke 571. 
Bomono-Kriek 1004. 
Bonaberi, Ort 571, 592. 
Bonambasi, Ort 707. 
Bonapuba, Ort 581. 
Bonganjo, Ort 912. 
Bongbong-gojime-Fall 999. 
Bongor, Posten, 169, 170, 171. 
Boniadikombo, Ort 912. 
Bonso, Batistamm 524. 
Bornu, Residenlur 178. 
Bornu, Deutsch 427. 
Buea, Stadt 2, 52, 53, 54, 102, 103 
3222, 323, 379, 420, 458, 461, 464, 
469, 470, 472, 513, 661, 782, 783, 
784, 786, 787, 788, 912, 985, 
088. 1208, 1209. 
Buea, Bezirk 54. 
Bum, Landschaft 2, 67. 
Bungandu, Landschaft 526. 
Bungandu, Volksstamm 527. 
Buriama, Landschaft 526, 527. 
Buriama, Volksstamm 526. 
Burong, Ort 525 
Campo, Ort 531, 582, 799, 9800, 
952, 1056, 1100. 
Croß= Fluß 68, 1096, 1148. 
Croß-Schnellen 900. 
Dangi, Ort 172. 
Danßa, Ort 172. 
Dasumo, Ort 65. 
Debundscha, Ort 1012. 
Dehane, Ort 999. 
Dehane-Fälle 999. 
Deng-Deng, * 379. 
Deng-Deng, Ort 7? 
Dengi, Ort 172. 
Dibamba (VBonapuba), Ort 580, 999. 
Dibamba, Fluß 522, 524, 528, 529, 
Dibusung, Ort 111. 
Dikoa, Ort, Zollamt 169, 170, 171, 
628, 900, 1151 
Dinde-Fall 999. 
  
XXITX 
Dissa-Gebiet 170. 
Diaebake, Ort 172, 173. 
Djina, Ort 169. 
Diumperri, Heidenvolk 1148, 1149. 
Donga-Fluß 1148, 1149. 
Dscha-Fluß 425, 42, 428. 
Dschang-Bezirk 51, 1095. 
D 
Dsingo, Balistamm 524. 
Dsingo-Gegend 624. 
Duala-Bezirk 54. 
  
Duala, Stadt, Zollamt 358, 461, 
513, 521, 522, 528, 528, 580, 531, 
532, 548, 592, 593, 669, 799, 800, 
6899, 952, 998, 999, 1004, 1056, 
1088, 1100, 1168, 1219, 1209. 
Duala-Händler 630, 531. 
Duala-Neger 1095. 
Düel, Fluß 529, 580. 
Dukba, Ort 167, 169. 
Dume-Station 20, 21, 611, 788, 
1209. 
Dume-Bezirk 8379. 
Dume-Strom 858, 999, 1002, 1008, 
1004. 
Eba, Dorf 21. 
Ebila, Haussa-Ansiedlung 524. 
Ebo, Fluß 529, 531 
Sbolobingon, Ort, Posten 111. 
Ebolova, Station 3878, 1209. 
Ebolowa, Bezirk 420. 
Ebom. Fluß 1001. 
Edea, Bezirk 973. 
Sdea, Ort, Bezirksamt 358, 878, 
-——————— 608, 
788, 999, 1088, 1163, 1209. 
Edua, Dorf 526. 
Ekem (Ebo), Fiub 65#2# 52, 680, 
531. 
El, Landschaft 66, 68, 69. 
Eko, Ont 67, 68. 
Elefanten-See 1095. 
Elong, Ort 471, 472. 
Eluka-Fähre 522. 
Emviala, Fluß 1001. 
Endu, Volksstamm 6522. 
Esimbe le Landschaft 66. 
Esimbe, Dorf 66, 68, 69. 
Esimbe-Platean Er. 
Esimbiesono (Agundu), Dorf 525. 
Esobi, Ort 65. 
Esosong, Farm 470, 471, 472. 
Esso, Volksstamm 1002. 
Esum-Lolksstamm uu. 
Stak, Volksstamm 528. 
Etam, Ont 470, 472. 
Etun-Gebiet 522. 
Etun-Lolksstamm 622, 527. 
  
chang, Station 51, 52, 1094, 1209. 
  
LJombeb, Dorf 52. 
Fomopbo, Dorf 52. 
Foreongum, Plateau 2, 
ussernkuen (Eossongmun), Land- 
a 
  
Fossungmum, Hlatenn von 661. 
Fotum, Dorf 52 
Fullah= Lolksstamm 169, 170, 171, 
172, 1 
Fungom, Landscheft 67. 
Galak, Ort 170. 
Garima-Gebiet 525. 
Garua, Landschaft 167, 168, 170, 784. 
Garua, Station 171, 172, 173, 531, 
799, 800, 900, 952, 1056, 
1100, 1151. 
Gasaua, Ort 168. 
Gelemenduke, Dorf 21. 
Gemina, Ort 525. 
Gidjaro, Ort 900. 
Girwidig, Ort 167. 
Girwidig, Volksstamm 170. 
Goso-Gebiet 170. 
Guduf-Berge 170. 
Gaussa, Volk 526, 527, 528, 1095, 
bossere Dukba-Gebiet 170. 
Idenau, Ort 461. 
Idjige-Gebiet 170. 
Isongo, Ort 1168. 
Isso, Dorf 2. 
Joindo-Fluß (Aina) 4256, 427. 
Fabassi, Ort 525, 999, 1209. 
FJadsudda-Trüäger 527. 
Jalebogo, Volksstamm 52. 
Jama, Ort 1003. 
Fambassa, Landschaft 524, 626. 
Fambassa, Ort 522. 
Fambassa, Bafiastamm 526, 527. 
Fangafu-Dörfer 525. 
Jagafu, Battstamm 525. 
Janje, Volksstamm 528. 
Japoma, Ort 581. 
Jaudom, Ort 471. 
Jaunde, On# 21, 378, 879, 521, 522, 
523, 525, 527. 528, 999, 1000, 1209. 
Jaunde-Bezirk 358, 3873, 521, 522, 
526, 527. 528, 598, 787, 788, 
eoeneeebbbeoeb 
2* 
  
Jaunde-Bolk 878. 
Jaunde-Sprache 628. 
Jebekole, Volkssiomm 999, 1002. 
Jedjoala, Volksstamm 522. 
Jembame-Land 1000. 
Jemeso, Volksstamm 528. 
Johann Albrechtshöhe, Bezirk 54.
        <pb n="30" />
        Juß Albrechtshöhbe, Ort, Sta- 
469, 470, 472, 1094, 1209. 
* eeaten 879, 526, 788. 
Jua, Fluß 427 
Kadei, Fluß 428, 999, 1003, 1004. 
Kadji, Wuteborf 524, 525, 526, 527. 
Kakaohafen, Ort 461. 
Kamale-Gauar, Ort 170. 
Kambo, Landschaft 68. 
Kamerun-Eisenbahn 469, 592. 
Kamerungebirge 1094, 1095. 
Kampo-Fluß (Niem) 425, 426, 427. 
Kantji, Ort 66, 67, 68, 69. 
Katsena-Fluß 2, 68, 343, 661, 1148, 
1149. 
Kelua, Ort 65. 
Kentu, Landschaft 2. 
Keraua, Ort 169, 170. 
Kikin, Dorf 1149. 
Kie, Fluß 427. 
Kom, Nebenfluß des Kampo 47. 
Kondensa-Berg 66. 
Konzamba, Ort 471. 
Kossea, Ort 167. 
Kosseoa, Orl 170. 
Kribi, Ort 2, 378, 461, 521, 531, 
582, 788, 799. 00. 952, 989, 1066. 
1100, 1209. 
Kriegsschiffhafen 461, 1116. 
Kuk, Landschaft 67. 
Kuk, Ort 68. 
Kuki, Dorf 580. 
Kul, Ort 523. 
Kum, Wasserfall 581. 
Kupe-Verg 1094. 
Kusseri, Ort, Zollamt 167, 169, 428, 
628, 900, 1151. 
Kusseri, Landschaft 169, 171, 784. 
Lagdo, Ort 172. 
Lala, Fluß 1001. 
Lebome, Fluß 526, 527. 
Lekie, Nebensluß d. Sanaga 522.= 
Lemb, Volksstamm 529. 
Liddi, Ort 1151. 
Lisoka, Ort 912. 
Lobetal, Ort 707. 
Logone, Ort 169. 
Logone-Fluß 428. 
Loloborf, Negierungsstation #7, 378, 
379, 380, 464. 788, 999. 
Lomie, Ort 1151, 
Longji, Ort 461 
Long-Mapfok, * 10. 111,, 1000, 
1001. 
Longmapfol-Sümpfe 1001. 
Longendjimbe, Flub 1001. 
Lu, Dorf 2. 
Lungahe, Landschaft 590, 531. 
  
XXX 
Mas-Fluß 64, 65. 
A#babe Faul 999. 
Mada, Ort 1 
Madagali, R 170. 
Mafi-Fluß 68 
Magom (Neu-Watar,), Ort 524, 525. 
Maka-Gebiet 20, 999, 1 
Maka, Volksstamm 110, 111, 379, 
521, 524, 528, 1002. 
Makam, Dorf 64. 
Makarbom, Volksstamm 20. 
Makka, Volk 1151. 
Malam-Manga, Ort 168. 
Malam-manga, Landschaft 170. 
Malampetel, Ort 167, 168, 169, 
170, 171, 173. 
Malimba, Ort 523, 999. 
Malombo-Fall 999. 
Malögle, Ort 110. 
Malua, Nebenfluß d. Duel 530. 
Mambila, Landschaft 68. 
Mamelo, Ort 470. 
Mamena, Ornt 471. 
Manfe, Ort 64, 65. 
Mandara, Landschaft 167. 
Mandara-Massio 170. 
Manenguba, Ort 1088. 
Manenguba-Eisenbahn 471, 571, 
1004, 127. 
Manenguba-Gebirge 469, 471, 
592, 1094, 1095, 1163 
Mantum, Out 68. 
Mantum, Landschaft 69. 
Moo Girwidig, Fluß 170. 
Moo Taraba, “* 1148. 
Mara, Fluß 1002. 
Marua, Landschaft. 167, 168, 169, 
Marua Ort 167, 168, 171. 
Marua-Madagali, Landschaft 167, 
169. 
Marua-Mora, Landschaft 167. 
Massumbo, Wasserfall 581 
Matun-masndok, Landschat 531. 
Maueka, Ort 471. 
Mauwe-See 68, 1094, 1095. 
Mbeja, Ort 65. 
Mbam-Fluß 521, 528, 528, 524, 
#andi, Landschaft 67. 
Mbang, Rebenfluß d. Dume 1008. 
Mbingame, Landschast 999, 1000, 
1001 
MooChene 1085. 
Mbokum, Dorf (67. 
Mbule, Dorf 470. 
  
Mbulo, Ort 65. 
Me-Landschaft 67. 
Me, Ort 68, 69. 
Mekamejegele, Ort 111. 
Mengissa-Landschaften 528, 523. 
Mengissa, Volksstamm 522. 
Mentabul, Ort 111. 
Mesang, Ort 66, 68. 
Mesang, Landschaft 69. 
Mesam-(Wotschumo) Fluß 66. 
Mesima, Landschaft 1003 
Netschan-(Montsumo) Fluß 67, 
68. 
Miltu-Gebiet 426, 428. 
Miltu, Posten 427, 428. 
Mindif, Landschaft 167, 168, 169. 
Mindif, Lamidat 170. 
Missum-Missum, Ort 426. 
Mma, 
Moko, ansiedlung 526, 529. 
Mokundange, Ort 1168. 
Molambi, Ort 1004. 
Moliwe, Ort, Pflanzung 1067, 1116. 
Molundu, Ort .581, 582, 799, 800. 
900, 952, 1002, 1056, 1100, 1151, 
1209. 
Moloyko, Ort, —ie 912. 
Moma-Fluß 64, 68. 
Mombe-Bach 571, 1004, 127. 
Mopfu, Fluß 1001. 
Mora, Landschaft 170. 
Mpain, Dorf 470. 
Mpangwe-Volksstämme 523, 527, 
528. 
Mpangwe--Distrikte 523, 299, 1000. 
Mpangwe-Sprache 522, 1001. 
Mopfong-Volk 878. 
Mpfumu, Fluß 1001. 
Mpim-Station 525, 528. 
Mpipipi-Fall 999. 
Mpume-Fall 999. 
Mpumelpo-Fall 999. 
Mubadji, Ort 66. 68, 69. 
Mufringeng, Landschaft 69. 
Mukuru, Landschaft 67.— 
Maukurun, Ort 68, 69. 
Mun-Lia, Fluß 68. 
Mundame, Ort 470. 
Mungo-Fluß 470. 
Mungo-Tal 1096. 
Muntschi, Landschaft 1. 1149. 
Muntscht, Vollsstamm 67, 68, 1148, 
1149. 
Musgum, Posten 167, 169, 170, 171, 
1161. 
Musomewa, ODtt 66, 67. 
Nakiai, Ort 173. 
Nanga Eboko, Ort 379, 788.
        <pb n="31" />
        Ndebe, Nebenfluß d. Sanaga 529. 
Ndian-Fluß 64. 
Ndjimbele, Ort 1002, 1008. 
Ndjo, Nebenfluß d. Dume 1008. 
Ndjokumla-Fall 999. 
Rdong-bianga- Snd El. 
  
schaften **e 
Adogn-besangen, Volksstomm 528, 
629. 
Ndogn-biakad, Bafsastamm 5380. 
Ndogn-mai, Volksstamm 529. 
y 1 1 Nasfa K 
Nogn#- uwe, Volksstamm 530. 
Ndognengue, Vollsstamm 580. 
Ndogn-nkad, Volksstamm 529, 580. 
Ndognsokod, Volksstamm 680. 
Ndogn-ot, Volksstamm 529. 
Adschim, Fluß 624, 525. 
Rdsimu, Volksstamm 111. 
Nduku, Fluß 1001. 
Ndum, Ort 470, 471. 
Ndungi, Ort 1004. 
Ndü-See 68, 1095. 
Ngambo, Ort 788. 
Ngaraku, Landschaft 67. 
Ngaumdere, Ort 1002. 
Ngaundere, Landschaft 171, 428. 
Ngaundere, Ort, Zollamt 173, 628. 
Ngelemenduko Ort 788. 
Ngila-RNdumba, Ort 522, 525, 788. 
Ngoasso, Fluß 1001. 
Ngodeni, Ort 1869. 
NAg5k5-Dörfer 52. 
Ngola, Dorf 1004. 
Ngombe, Fluß 531. 
NRgombo, Ort 471, 472. 
Agomingi-Fall 999. 
Ngommoi, Ort 471. 
Ngonjok-Fall 999. 
Ngonkid-Fall 9899. 
Ngore, Batistamm 525. 
Ngore, Fluß 525. 
Ngulemakong, Ort 876. 
NXgulmu, Ort 167, 169, 170. 
Ngumba-Volk 378. 
Ngumbo, Fluß 1001. 
Ngundum-Agundum, 
168, 169, 170, 171. 
NXNgundum-Ngundum Leute 167. 
Ngute, Ort 525. 
Ngoungoo, Fluß 1001. 
Ninong, Ortschaft 471, 472. 
Niem-Bolksstamm 111. 
Nii,„Fluß 1001. 
Niogenkad-Fall 999. 
Niong-Fluß 110, 521, 522, 528, 
, Ws, 1000, 1001, 1002, 1003, 
1088, 1151. 
Landschaft 
  
XXNI — 
Njong-Sümpfe 1003. 
Njong-Depot 1001. 
Nios, Landschaft 67. 
Njos, Ort 68. 
Njue, Nebenfluß des Gsanga 427. 
Nkam-Fluß 51, 52 
Nkangelo, Dorf 67. 
Nkitlepo-Fall 999. 
Nlelako-Berg 1094. 
Nsangela, Fluß 1001. 
Nssanakang, Ort 531, 532, 799, 
800, 952, 1056, 1100. 
Ntemele, Dorf 1150. 
Ntok, Dorf 6528, 529. 
Nyanga, Ort 611, 766. 
Nyassoso, Ort 469, 470, 472. 
Nyong, Fluß 21, 368. 
Oboni, Landschaft 1150, 1151. 
Oku, Landschaft 68. 
Okum, Landschaft 68. 
Okon, Landschaft 66, 69. 
Okan-Leute 66. 
Okwa, Landschaft 1151. 
Olea (Mwoo-Posten), Ort 110. 
On-Fall 999. 
Osopfa, Fluß 1001. 
Ossidinge, Bezirk 2, 64, 65, 66,125, 
661, 906. 
Ossidinge, Station 65, 69, 385, 591, 
532, 1209. 
Otama, Or## 65. 
Owema, Bach 526. 
Penja, Ort 1227. 
Plantation, Ort 461, 999. 
Pomla, Ort 169. 
NRei Buba, Ort 172, 178. 
Kigo, Drt 173. 
Nichards- See 1095. 
Nio del Rey, Bezirk 54. 
RKio del Key, Ort, Zollamt 591, 
, 799, 800, 962, 1056, 1100 
Nobert-Meyer-Krater 1096. 
Sakebajeme, Landschaft 528. 
Sanaga-Fähre (Menenge) 524. 
Sanaga-Fluß 21, 521, 522, 6523, 
524, 527, 528, 529, 580, 581, 999. 
1002, 1088. 
Sarassara, Ort 170. 
Schari-Flub 426. 427, 428. 
Scho-Bolksstamm 111. 
Schuari, Ort 171. 
Sembiang (Sambial), Dorf 20, 21. 
Semine, Ort 768. 
Soden--See 1006. 
Soppo, Ort 380, 464, 912,947. 1148, 
1151. 
  
Ssanga-Fluß 425, 427, 428. 
Sso, Fluß 1001. 
Su, Depot 1149. 
Subaki, Ort ½% 
Sufue-Gebiet 1 
Susu (Datscho), 7 r% 1149, 1150. 
Tabe, Ort 65. 
Tabenne, Ort 788. 
Taku, Ort 65. 
Tikar-Land 1094. 
Tinto, Ort 1094, 1095. 
Tschad-See 426, 427, 900. 
Tscheboa, Ort 171, 172. 
Tuija-Berg 67, 68. 
Tuki, Nebenfluß d. Dume 1003. 
Uban, Ort 171. 
Uboo, Ort 172, 173. 
Uem, Nebenfluß des Sanaga 529, 680. 
Ulame, Ort 999, 1000, 1001, 1008. 
Ulamegonkume, Dorf 999. 
Uro Karewa, Ort 173. 
Uro Kohbel, Ortschaft 171, 178. 
Uro Ssedu, Ort 172, 178. 
Siktoria, Bezirk 54. 
Viktoria, Stadt, Zollamt 461, 531, 
532, 669, 799, 800, 912, 952, 1056, 
1094, 1100, 1116, 1209, 1220. 
Wadai, i 171. 
Walo, Ort 
Watare, ——n 524, 529. 
Widekum, Landschaft 1,64.65, 68, 69. 
Widekume, Ort 2, 67, 661 
Widimenge, Ort 358, 999, 1000, 
1168. 
Witsché, Landschaft 67. 
Wogada, VBolklsstamm 522. 
Wogebedsi, Volksstamm 522. 
Woge-Belo, Volksstamm 523. 
Woge -kani, Bolksstamm 522. 
Woge-manda, BVolk 522. 
Wogernaminie, Volksstamm 522. 
z Woge# nog, Volksstamm 522. 
Wogesnonkoa, Volksstamm 522. 
Woge-nwonne, VBolk 522. 
Wom, Landschaft 900. 
Wotutu, Ort 912. 
Wum, Ort 65, 67, 68. 
Wum, Landschaft 69. 
Wuri-Fluß 621, 524. 
Wuteland, Das 525. 
Bola, Landschaft 171. 
Yola, Ort 900, 1148.
        <pb n="32" />
        Togo. 
Ababion, Dorf 288. 
Abetikovhe, Landschaft 22. 
Adetowi, Fluß 24. 
Adime, Dorf 22. 
Adjido, Ort 122. 282. 
Agawe, Dorf 25. 
Agawe-Leute 25. 
Agbanake, — nm— 683, 742. 
953, 1056, 1 
Agbango, 5n. - 
Agbimetows#i, Fluß 25. 
Agodeka, Fluß 24. 
Agokloe, Dorf 26. 
Agome Kotukpa, Ort 80. 
Agome-Palime, Ort 179, 1980, 
1056, 1153. # 
Agome-Palime, Kreis 954. 
Agote, Dorf 25. 
Agoteji, Berg 25. 
Aklaku, Ont 314. 
Aklamapa, Fluß 25. 
Aku, Ort 25, 26, 27, 81. 
Alinu, Ort 26. 
Ameto, Fluß 25. 
Amu, Fluß 30. 
Ancokovhe, Farmdorf 24. 
Anecho, Stadt 122, 123, 282, 283, 
592, 679, 683, 742, 968, 1056, 
1100, 1131, 1153. 
Ort 22, 178, 179, 180, 
kl 584, 592, 966, 1108, 
inis, 1164, 1155. 
Atakpame-Bezirk 38, 180, 358, 
Atakpame, 
U#bessido, Dorf 26. 
Aweho, Dorf W. 
Bagida, Vorwerk 968. 
Balos, Fluß 23, 24, 28, 81. 
Balokwe, Flub 25. 
Banjeli, Ort 180. 
Banjeli, Bezirk 592 
Vassari, Ort 174, 175, 176, 180, 
8. 
Buem, Landschast, 678, 1105. 
Bule, Fluß 26. 
Obetschawi, Ort 22, 178. 
Dagomba-Leutle 473. 
Dapong, Landschaft 473. 
Degbo, Dorf 123. 
Degbo-Kanal 128. 
Dete, Fluß 26. 
Detowe, Fluß W. 
Didome, Ort 24, 28. 
Difale, Landschaft 888. 
  
— XXXII — 
Dine, Fluß 29. 
Djanipe, Ort 677. 
Dodwi, Fluß 26. 
Dyakossi-Landschaft 473. 
Dyakossi-Leute 478. 
Dyie-Leute 478. 
Ele, Ort 24, 25, 27, 30. 
Esse Auna, Ort 283. 
Ete, Ort 30. 
Ewe= Neger 23. 
VLietoe, Flub 25. 
Gadja, Ort 27. 
Gadja, Landschaft 956. 
Gbahadje, Fluß 24. 
Gbele, Landschaft 677, 955. 
Godzo (Alt-Dugba), Ort 24. 
Gotri, Ort 25. 
Gowie, Ort 24. 
Gudewe, Ort 24, 25, 27, 30. 
Haho, Fluß 22, 23, 24, 26, 28, 29, 
30, 81, 123. 1104. 
Haussas, Volk 837. 
Ho, Ort 561, 584, 683, 742, 953, 
1066, 1153. 
Ho, Kreis 954. 
Jassanyabo, Ort 840. 
Kabu, Ort 838, 889, 840. 
Kabure, Landschaft 838. 
Kabure, Ornt 840. 
Kadogu, Volksstamm 473. 
Kaito, Höhenzug 24, 26. 
Kasasi, Landschaft 473. 
Kefu, Fluß 25. 
Kete-Kratschi, Bezirk 585. 
Kete-Kratschi, Ort 688, 742, 958, 
1056, 1158. 
Kjürkliri. Ort 840. 
Kodjene, Landschaft 838. 
Kolon, Fluß 26. 
Kolowego, Ort 25. 
Konkomba-Leute 473. 
Kpalewe, Landschaft 678. 
Kpandu, Kreis 964. 
Kpandn, Ort 688, 707. 742, 887, 
— 
Kpedii, Bezuk 588. 
Kpedji, Ort 1155. 
Kpeme, Plantage 583, 584, 968. 
Kubamwepo, Ort 25, 90. 
Kubanbu, On 840. 
Kumeridd, Ort 887, 840. 
Kumongu, Volksstamm 473. 
Kusesi-Leute 478. 
Kutau, Ort 887, 840. 
  
Lama, Landschaft 838. 
Latime, Ort 22, 28. 
Lato, Höhenzug 24. 
Latowui, Fluß 25. 
Legyol, Volrostamm 478. 
Logba, 
Lome, * 2. 54, 55, 178, 179, 
180, 233, 270, 288, 462, 548, 588, 
589, 592, 662, 669, 683, 689, 738, 
734, 742, 953, 956, 998, 1056, 
1088, 1100, 1101, 1102, 1118, 
1181, 1153, 1154, 1221. 
Lome-Bezirk 180. 
Lome-Land, Bezirksamt 128. 
Lome—Atakpame-Eisenbahnz58, 
1163 
Lome—Palime-Eisenbahnss.8, 
1163. 
Losso, Landschaft 838. 
Losso, Groß-, Ort 840. 
Magpari, Ort 840. 
Mamau, Fluß 26. 
Mangu, Ort 838, 956. 
Mangu-Jendi, Bezirk 54. 55, 473,. 
837, 1155. 
Medje, Fluß 23. 
Misahöhe, Bezirk 30, 373, 677, 
Misahöhbe, Ort, 30, 1108. 
Moba, Landschaft 478. 
Moba-Leute 473. 
Woba, Ort 887. 
Monu, Fluß 283. 
Nadyago, Volksstamm 473. 
Noepe, Ort 683, 784, 742, 958, 1056, 
1153. 
Nuatjä, Ort, Baumwollschule 22, 
31, 32, 33, 176, 186, 588, 584, 
956, 1104, 1155. 
Nyrafe, Fluß 26. 
—2 
HPaguda, On 840. 
Palime, Ort 238, 548, 584, 590, 
592, 689, 956, 1100, 1108, 1104, 
1119. 
Pampawue, Ort 1108. 
Pasa, On 840. 
Patsani, Ort 25. 
Pessi, Ort 38. 
Pessi-Bezirk 868. 
Pesside, Ort 840. 
Sagada, Ort 584. 
Sagada, Landschaft 956. 
Salome, Ort 678. 
Sandrokofi, Ort 1106. 
Schio, Fluß 22. 24, 2, 26, 30, 1104. 
Sito, Berg 25.
        <pb n="33" />
        Sokodé, Station 174, 175, 584, 838. 
908, 956, 1120. 
Sokode-Bassari, Bezirk 54, 55, 
174, 184, 358, 588, 592, 837, 
838, 840, 1154. 
Ssara, Ort 838. 
Ssido, Fluß 22, 23. 
Ssin, Landschaft 838. 
Ssodo, Ort 30. 
Tenega, Ort 840. 
Tetetu, Ort 683, 742, 953, 1066,1163. 
Tjiete, Fluß 25. 
Togo-See 123. 
Togo-Eisenbahnen 592, 1100, 
1101, 1102. 
Togukophe, Ort 25, 26, 27, 31. 
Tokpli, Zollstation 283, 679, 683, 
742, 953, 1056, 1153. 
Toresi, Ort 22, 24. 
Toresi-Gebirge 27. 
Toresi-Pfad 23. 
Tshakho, Landschaft 22. 
Udento-Gebirge 27. 
Vle, Farmdorf 26. 
Südwestafrika. 
Mbachobib, Ort 289. 
Abachobib, Farm 794. 
Akanous, Ort 469. 
Amadab, Ort 1144. 
Amalia, Ort 594, 595. 
Ambo-Land, 429, 793. 
Aminuis, Ort 843, 845, 949, 1142, 
1143, 1144, 1230. 
Arahoab, Ort 835, 468, 469. 
Arris, Ort 845. 
Asob, Ort 848. 
Asis, Ort 580. 
Auams, Ort 114. 
Aub, Ort 155, 849, 1143. 
Aubes, Ort 1144. 
Auob, Flub 336, 1148, 1144. 
Aus, Ort 313, 466, 543, 580, 598, 
621, 843, 845, 846, 847, 848, 
849, 850, 851, 1047, 1228. 
Aus-Gebirge, 466. 
Aus 
Eir Be 
zzhn r ’l *7 
63. 
Awadoob, Ort 1144. 
Awasab, Ort 849. 
Had--Nevier 1230, 1231, 1232. 
Vastard-Land, 791. 
Bersaba-Gebiet. 595, 596. 
Berseba, Ort 45, 848. 
  
— XXXII. — 
Bethanien, Ort 684, 841, 847, 850, 
851, 901, 984, 1048, 1234. 
Bethanier, Volk 595. 
Blydeverwacht, Ort 1229. 
Bondelzwarts, Volk 595, 1228, 
1229, 1231, 1232, 1283. 
Brackwasser, Ort 818, 466. 
Brakwater, Ort 850. 
Buchholzbrunnen, Ort 846. 
Buren, Volk 793, 951. 
Buschleute, 289, 290, 794, 795. 
Büllsport, Ort 1142. 
Caprivi-Zipfel 1152, 1153. 
Chorab, Ort 289. 
Daberas, Farm 335, 468, 1144. 
Damara, Berg-, Volk 290, 794, 795. 
Damara-Land 792. 
Dassiefontein, Ort 1143. 
Dawingnab, 
684, 841, 901, 1048, 1229, 1234. 
D%ftein. Ort 1142. 
Döbra 
r* Ort 168. 
Ekuja, Ort, 382, 295. 
Elefantenfluß, 1144. 
Epata, Ort 951, 902. 
Epukiro, Ort 843, 850, 952, 1153. 
Etiro, Ort 846. 
Etoscha, Fluß 727. 
Fablgras, Ort ö94, 595, 1142, 1144. 
Feldschuhhorn, Ort 913, 580, 598, 
621, 622, 846, 347, 849. 
Fisch-Fluß, Großer 429, 595, 846, 
848, 1143, 1144. 
Freistatt. Ort 594, 596. 
Gatbis, Ort 1144. 
Gais, Ort 1142. 
Gams, Ort 1143. 
Gamsib-Kluft (Drlogskloof) 1229, 
1230, 1231, 1232. 
Ganams, dri 1142. 
Gaobis, Ort 1148. 
Garis, Ort 1142. 
Garub, Station 466. 
Garub-Berg 466. 
Gaus, Wasserstelle 290. 
Gausob-Nevier 1143. 
Gawachab, Ort 1047, 1163. 
Geiab-Gerab, Ort 1144. 
Geinab, Ort 336, 468, 469. 
Ghaub, Ort 289, 290, 291, 794. 
Gibeon, Ort, Zollamt 45, 155, 2906, 
535, 594, 596, 684, 841, 842, 
843, 844, 846, 847, 848, 849, 
901, 1048, 1230, 1234. 
Ort, Zollamt 5635, 
  
Gibeon, Bezirk 32, 593. 
Girikas, Ort 594. 
Goamus, Ort 1144. 
Gobabis, Ort, Zollamt 45, 535, 684, 
728, 841, 845, 846, 849, 901, 
1048, 1153, 1234. 
Gobabis, Bezirk 294, 295. 
Gochaganas, Ort 155 
Gochas, Ort 335, 468, 1148, 1144. 
Goreganas, Ort 845. 
Gorub--Mine 909. 
Groendorn, Ort 594. 
Grootfontein, Ort, Station, Zoll- 
amt 31, 100,2 235, 289, 294, 295, 
429, 462,. p% 580, 684, 727, 
794, 797, 841, 842, 3438, 
849, 850, 901, 1048, 1234. 
Grootfontein-Bezirk 2338, 
791, 793, 795, 797. 
Groß-Aub, Ort 845. 
Großbarmen, Ort 155, 364. 
Groher Fluß 794. 
Groß-Nabas, Ort 1143. 
Gubuoms, Ort 1142, 1144.4 
Guchab, Ort 180, 580, 791, 
8823, 848. 
Guchab-Mine 429. 
Guinas-See 289, 291. 
Gunab--Rivier 429. 
Gurumanas, Ort 848. 
728, 
Gaib, Ort 1143, 1144. 
Haigamkhab, Ort, Zollamt 
684, 841, 901, 1048, 1234. 
Haiseums, Vontok 290. 
Hanaus, Ort 594, 595. 
Harasib-Höhle 289. - 
Hartebeestmund, Ort 1143. 
Haruchas, Ort 1143 
Hasuur, Ort, ollamt 535, 684, 
841, 848, 901, 1048, 1148, 1229, 
  
1 
* Ort 1148, 1144, 1228. 
123 
bern woit 180, 235, 335, 429, 
727, 792, 795, 796, 949, 950, 
951, 952, 1230. 
Hereros, Feld- 951, 952. 
Herero-Land 429, 728, *— 1142. 
Herero-Sprache 23. 
Heusis, Ort 842. 
Hoachanas, Ort 271, 1144, 1230. 
Hoffnung, Ort 844. 
Hohewarte, Ort 652, 846. 
Holoog, Ort 1158. 
Hottentottien 289, 335, 336, 428, 
468, 469, 795, 951, 1148. 1229. 
Hottentotten, Bersaba= 596. 
Hottentotten-Sprache 2338.
        <pb n="34" />
        Hudaub, Ort 1142. 
Hurub, Ort 1142. 
Itsawisis, Ort 504. 
Jakalswater, Ort 155, 611, 846, 
1255. 
Johann Albrechtshöbe, Ort 851. 
Kalahari-Wüste 385, 423, 467, 
468. 469, 949, 950, 952, 1142,1144. 
1228, 1229, 12382. 
Kalkfeld, Ort 851. 
Kalkfontein, Ort 358, 580, 598, 622, 
847, 850, 1047, 1144, 1153, 1163. 
Kalkstein (Okowaknatziwi), Ort 233. 
Kanus, Ort 822, 848, 851. 
Karibib, Ort 234, 235, 381, 535, 
684, 728, 796, 797, 841, 842, 
845, 846, 847, 848, 849, 851, 
901, 1048, 1234. 
Karibib, Bezirk 31, 238. 
Karras-Berge, 1142, 1143, 1230. 
Karras-Berge, Große 283. 
Karras-Berge, Kleine 468. 
Kaukurus, Ort 844. 
Keetmanshoop, Ort, Zollamt 45, 
313, 429, 462, 465, 466, 535, 543, 
580, 593, 618, 621, 622, 684, 
797, 841, 842, 843, 845, 846, 
847, 848, 849, 850, 877, 901, 
9057, 1047, 1048, 1163, 1216, 1228, 
1229, 1230, 1234, 1240. 
Keidorus, Ort 1143, 1144. 
Keßlersbrunn, Ort 850. 
Khan, Ort 1255. 
Klipdam, Ort 1142. 
Klippkaffern 234. 
Klip-Kolk, Ort 468. 
Kobas, ausgetrocknetes Seebecken 291. 
Koes, On 335, 845, 1143, 1144. 
Konkip-Fluß 466. 
Kosis, Ort 1148. 
Kouchanas, On 1142. 
Kowes, Ort 1148, 1230. 
Kowise Kolk, Ort 1143. 
Kub, On 313, 684, 841, 901, 1048, 
1234. 
Kubas, Eisenbahnstation 906. 
Kubis, Ort 849. 
Kubub, Ort 598, 1230. 
Kuibis, Ort 842, 846, 847, 851, 1230. 
Kuis, Ort 850. 
Kuisib, Fluß 1142. 
Kuruaims, Ort 1148. 
Leukopp, Ort 1142. 
Lever-Fluß 5695. 
Lidfontein, On 1148 
  
Omaruru, Ort, ZLollamt 234, 585,7 
684, 798, 841, 842, 845, 
846, 847, 848, 849, 850, 851, 
901, 1048, 1142, 1284. 
Omaruru-Bezirk 288. 
Omatupa, Ort 1142. 
Ombakaha, Ont 961. 
Omuramba-ua-Omatalo, Ort 
l 
XXXV — 
Lüderitzbucht, Hafenort 95, 
4 4 5 ±2“ * 
619, 621, 684, 716, 
835, 841, 3842, 848, 844, 
618, 
797, 
845, r * 4 84 * 850. 
851,877,901, 958, 104, 1048, 1160. 
1217, 1229, 1234, 1239, 1240. 
Lüderitbucht-Eisen bahn 358, 593. 
Maltahöhe, Ort 846, 847, 849, 
¾l l 1 
Marienthal, Ort 1144. 
Matchleß-Mine 909. 
Modderfontein, Ont 848, 846, 949 
851. 
Modder-Nivier 429. 
Nabis, Wasserstelle 289, 290. 
Naiams, Ort 846. 
Naiams-Rivier 429. 
Nakab, Ort 1143, 1144, 1230, 1281. 
Nama, Groß-, Land 791, 114. 
NamaBolk 290. 
Namib-Wuste 466, 950. 
Namutoni, Ort 727. 
Narudas, Ort 1143. 
Narus, Ort 1143. 
Neudamm, Ort 155. 
Neu-Schwaben (Okongawa- Wesh, 
Ort 233. 
Ngami-See 1153. 
Noitgebacht, Farm 31. 
Nonidas, Ont 848. 
Norechab, On 1148. 
Nossob, Großer, Fluß 385, 336, 469, 
1148, 1144. 
Nossob, Schwarzer, Fluß 32, 295. 
Numub, Ort 1144. 
Olabandia, Ort, Zollamt 95, 15 
* * 727, 728, 
6"6. 846, 847, 846, 849, 5 
851, 901, 909, 1048, 1280, 1234. 
Okakango, Ort 842, 8486. 
Okasise, Ont 850. 
Okeaukwejo, Ort 914, 727, 842, 846. 
Okaundja, Ort 1148. 
Okavango, Fluß 1152. 
Okombahe, Ont 849. 
Omaheke, die 1142, 1143. 
1148. 
  
Ondonga, Landschaft 1152. 
Ongandjera, Ti 1152. 
Onganjira, Ort 1142 
Orab, Ort, 844. 
Orange-Fluß 1143, 1144, 1230. 
Oranie-Gebirge 1229, 1230. 
Osona, Ort 155. 364. 4 
Otavi (Otawi), Ort, Zollamt 180, 
841, 842, 343, 849, 901, 1048, 
1234. 
Otavi-Eisenbahn 234, 235, 429, 
580, 793, 797. 908. 
Otavi-Gebirge 290, 793. 
Otavi—Grootfontein-Eisen- 
bahn 63. 
Otavi-Minengebiet 543, 208. 
Otavifontein, Ort 580. 
Otjihawera, Ort 95. 
Otiikoto-See 235, 289, 291. 
Otjimbingwe, Ort 846. 
Otjisongati. Ort 851. 
Otjtituo, Ort 794. 
Otjiwarongo, Ort, Zollamt 234, 
535, 684, 727, 7933, 841, 845, 
848, 901, 1048, 1284. 
Otjomaso, Ort 1142. 
Otiomaoware, Ort 794. 
Otiosazu, Ort 848. 
Otjosondu, ——M 
Otjosongati-Minen 791. 
Otvitambi, Ort 843. 
Outio, Ort, Zollamt, 31 294, 314, 
535, 684, 727, 841, 342, 846, 
849, 901, 1048, 1234. 
Ovambo-Land, 314, 423, 1152. 
DOvambo-Volksstamm 180, 234, 
235, 429, 795, 796. 
Paresisberge 728. 
Paviansfontein, Farm 794. 
Pelladrift, Klein-, Ort 1143. 
Persip, Ort 1144. 
Namansdrift, On, Zollemt 95, 
381, 684, 841, 844, 845, 817, 
** 849, 850, 877, 901, 1048, 
— Ort, Zollamt 271, 535, 
684, 841, 842, 843, 845, 846, 
"847, 848, 849, 851, 901, 
10 48, 1234. 
Richthofen, Ort 155. 
Nietfontein, Ort, Farm 290, 793, 
843, 846. 
Rietkül, On 594, 596. 
Nietmont, Ont 12380. 
van Noois Blei 1143, 1228.
        <pb n="35" />
        Sandfeld, Das, 295, 950, 951, 952. 
Schlangenkopf, Ort 1143. 
Schroffenstein (Lord Hill, Ort 233. 
Seeheim, Ort, Eisenbahnstation 358, 
622, 845, 877, 
1047, 1168, 1168. 
Seßkameelboom, Ort 594, 595, 
851. 
Sperlingspütz, Ort 1143. 
Spitzkopp, Ort 11429, 1143. 
Stampriet, Ort 1143. 
Stamprietfontein, Ort 1143. 
Stolzenfels, Zollamt 535, 684, 841, 
901, 1048, 1229, 1280, 1234 
Sturmfeld, Ort 1148. 
Swakopmund, Stadt, Zollamt 59, 
155, 234, 235, 420, 421, 535, 
570, 619, 668, 684, 719, 
791, 797, 835, 841, 842, 843 
844, 845, 846, 847, 848, 849, 
850. 851, 901, 1048, 1214, 1229, 
1231, 1234, 1239, 1240, 1255. 
Toasis, Ort 1142. 
Tsirub-Gebirge 466. 
Tsubgaris, Ort 594. 
Tsumeb, Ort, Zollamt, 234, 235, 
535, 684, 727. 791, 797, 841, 
842, 843, 846, 846, 848, 850, 
901, 1048, 1234. 
Tsumeb-Mine 429, 795, 908. 
Tsumis, Ort 850, 1142. 
Uchanaris, Ort 1142. 
Udabis, Ort 1229. 
Uitkomst. Farm 798, 794. 
Ukamas, Ort, Zollamt 95, 535, 684, 
841,846, 201, 952, 1048, 1143, 1144, 
1228,1229, 1230, 1231, 1232, 1234. 
Unkuansama, Landschaft 1152. 
Upingtonia, Nepublik 793. 
Urupupa, Farm 793. 
Ururas, On 635, 684, 841, 
1048, 1234. 
Usakos, Farm 234. 
Usakos, Ort, Zollamt 535, 
841, 842, 846, 849, 850, 
1048, 1168, 1234. 
Unkualingi, Landschaft 1152. 
Unkuambi, Landschaft 1152. 
901, 
684, 
901, 
Boigtland, Farm 652. 
Voigtskub, Ort 850. 851. 
Waldau, Ort 848. 
Waldstein (Auplatz), Ort 238. 
Warmbad, Ort, Zollamt 96, 
593, 652,. 684, 841, 844, 
847, 848, 849, 850, 877, 201, 
585 
846. 
1048, 
1143, 1144, 1229, 1230,1231, 1234 
  
XXXV 
Wasserfall, Ort 846, 1143. 
Waterberg, Der 793. 
Waterberg, Ort 561, 727, 984, 1142. 
Windhuk, Ort 4, 31, 45, 95, 155, 
233, 278, 313, 381, 421, 423, 
462, 595, 535, 596, 619, 
669. 727, 797, 819, 831, 
841, 842, 843, 844, 845, 846, 
847, 848, kp 850, 851, 897, 
901, 935, 1048, 1152, 1200, 1213, 
1230, 1291, 1294, 1255 
Windhuk, Bezirk 791. 
Windhuk, Klein= 31, 843, 844, 848, 
849. 
Witboi-Volk 335, 595. 
Wittmund, Ort 1143. 
Witoley, Groß-, Ort 45. 
Zebfontein, Militärstation 32, 294, 
Zwartfontein, Ort 1143. 
Neuguinea, einschlieblich Karollnen 
Marianen, Marschall-Inseln u. palan. 
Abarim, Bergdorf 19. 
Abus, Bach 948. 
Adler-Fluß 329. 
Admiralitäts-Inseln 168, 622, 
623, 624, 858, 854, 856. 
Admiralitäts-Infulaner 854. 
Adolfhafen 948. 
Agrigan, Insel 14, 183, 685. 
Aitibul-Leute 851. 
#i#tibul, Ort 852. 
Ali, Insel 15. 
Alu, Insel 746. 
Ambitle, Insel 1288. 
Aneri, Insel 1238. 
Angaur, Insel #,Pr 774. 
Angel, Insel 15. 
Anir, Insel 1010, 1068. 
Arawa, Dorf 334, 746, 1010. 
Arawa-Bucht 1056. 
Arepagon-Volksstamm 231. 
Arkona, Kap 328 
Arop, Ort 20. 
Nropa-Fluß 388. 
Aurepik, Insel 580. 
Awar, Ort 2981. 
Babase, Insel 1238. 
Bagona, Bulkan 1010, 1057. 
Baining-Berge 382. 
Baining-Volk 479, 685. 
Baininger Sprache 685. 
Balamot, Dorf 622, 628, 624. 
Balbi, Bulkan 384, 1010, 1067. 
  
Baluan, Insel 622. 
Baresu, Dorf 18. 
Bato, Insel 1009. 
Batussi, Pfahldorf 628, 624, 855. 
Baube-Bach 948. 
Baube-Berge 949. 
Baudissin, Insel 1009. 
Bava-Reboin, Insel 383. 
Behm (Lesson)-Insel 16. 
Behm, Dorf 16 
Bendemann-Berg 1009. 
Bereva, Quellfluß des Kaeiserin 
Augusta-Flusses 746. 
Bingbingseng, Ort 1009. 
Bismarck-Archipel 184, 424, 743, 
906, 1108, 1239. 
Bismarck-Gebirge 589, 1160. 
Bit, Insel 1011. 
Blosseville-Insel 1011. 
Blub-Blub (Garnot), Insel 16, l.. 
Bö, Ont 1057. 
VBogia, Ort 231, 853. 
Bogim, Insel 17, 18, 19. 
Bogimhafen, Ort 15, 16. 
Bôöl, Ort 1067. " 
Bongarau, Dorf 18. 
Bougainville, Insel 183, 382. 883, 
746, 1010, 1056, 1057, 1058, 1060. 
Bougainville, Kap 1011. 
Breton, Port 1010. 
Brown-Inseln 424. 
Budega-Fluß 1009. 
Buin, Ort und Missionsstation 383, 
1010, 1057. 
Buka, Insel 382, 1010, 1067, 1060. 
Buka (König Albert)-Straße 
882, 384, 1010, 1067. · 
Buke, Station 855, 856. 
Bulu, Ort 33, 589. 
Buri, Bach 948. 
Buschip, Dorf 862. 
Buschip-Leute 852. 
But, Dorj 19. 
Vutam, Vollsstamm 478, 479. 
Le Cras, Kop 384. 
Croisilles, Kap 385. 
Dacheron, Ort 1010, 10568. 
Dagoi, Ort 852, 858. 
Dagur, Dorf 18. 
Dallmannhafen 15, 16. 
Dalua, Dorf 852. 
Danfu, Bergstrom 479, 1011. 
Danlam, Flub 1239. 
Dgaul, Insel 1009. 
Dietertberg (Lemai) 1009. 
Diapa, Insel 856. 
Diapale, Insel 856. 
Diaul, Insel 1060.
        <pb n="36" />
        Donung, Insel 1009. 
Dover-Inseln 624. 
Dugumur, Dorf 852. 
SEitap, Bezirk 15, 19. 
Eitapé, Station 20, 589, 623, 853, 
854, 892, 1160. 
Elisabeth-Bucht 291. 
Elisabethhafen 863. 
Enalitk, Insel 1009. 
Enang, Insel 1009. 
Enelowo, Insel 1009. 
Enopanu, Insel 625. 
Enowut, Insel 624. 
Enuk, Insel 1009. 
Erimahafen 689. 
Stal, Insel 291. 
Eten, Insel 298. 
Eware-Fluß 948. 
Fabikal, Insel 293. 
Faitafaumor, Insel 298. 
Feni--Inseln 1238, 1239. 
Finisterre-Gebirge 1160. 
Finschhafen 328, 3798. 
Fischer-Inseln 1057, 1288. 
Fotmilak, Ort 1057. 
Freundschaft, Kap 388. 
Friedrich Wilhelmshafen, Ort, 
Zollamt 328, 380, 385, 626, 830, 
851, 853, 854,692, 1060,1160, 1222. 
  
St. Gabriel, Ortschaft 624. 
Gadbit, Dorf 385. 
Gardner-Inseln 1057, 1238. 
Garuwar (Bloßoille), Insel 16. 
Gazelle-Halbinsel 479, 6256, 685, 
743, 744, 858. 
Genai, Dorf 16. 
St. Georg, Kap 292, 1237. 
St. Georgs-Kanal 382. 
Giliwot, Ort 852. 
Gogol-Nuru-Ebene 589, 1160. 
Green Island 856. 
Greenwich-Inseln 1238. 
Gunai, Ort 382. 
Dorf 382, 384. 
Insel 622, 854. 
"854. 
    
   
—— 
Station, Zollamt 
183, 210, 221, 292, 294, 330, 
— —— 
Wb, 
66 
382, 
856. 
1058, 1060, 1144, 1272. 
Hermits-Inseln 6#. 
Oipoli, Ort 625. 
1010, 1011, 1084, 1044, 
  
XXXVI 
Hiratan, Ort 1059, 1060. 
Hüon-Golf 209, 328, 689, 948. 
Ibo-Gebirge 1160. 
Ibuga, Dorf 885. 
Iku-Leute 853. 
Iku-Sprache 231. 
Ina, Bach 948. 
Inga, Flub 748. 
Ingi, Fluß 743. 
Ino, Insel 17. 
Iro-Insel 1011. 
Iwisde, Landungsstelle 948. 
Jaba, Landschaft 1056. 
Jaduna, Dorf 946. 
Jakumul, Landschaft 15. 
Jalui, Ort 1237. 
Jaluit, Ort 293, 382, 822, 899, 938, 
1224 
  
Jamu, Quellfluß d. Minjem 589. 
St. Jan, Insel 1238. 
Janirr (St. John), Insel 292. 
Jap, Insel 14, 183, 312, 327, 580, 
581, 625, 685, 830, 889, 892, 
. 996, 998, 1060, 1080, 1223, 
Jeingesörene 1060. 
Jaquinot, Insel 16, 17. 
Jukan, Bach 385. 
Juni-Spitze 385. 
Juo (Guap), Insel, 15, 17. 
  
Kaan (Tanga)-Insel 385. 
Kabaira-Fluß 744, 
Kabaira I, Ort 744. 
Kabakada, Landschaft 744. 
Kabatros, Kolonie 1237. 
Kairiru (d’Uroille)- Inseln 15, 
16, 17, 18. 
Kaiser-Gebirge 384. 
Kaiserin Augusta-Bucht 
1010, 1056, 1057. 
Kaiserin Augusta-Fluß 15, 16, 
746, 
Kaiser Wilhelmsland 209, 231, 
6% 1 589. — 883,C 
946, 1057, 1110. 
Kait, Ort 1068, 1069. 
Kaiten, Dorf 851, 852, 853. 
Kaiten-Leute 852, 858. 
Kalangor, Ort 1237. 
Hamalu, Ont 1238. 
Kani-Gebirge 589, 1160. 
Kannibalen 858. 
Kaptuntun, Dorf 686. 
Karoluahafen 382. 
Karolinen-Inseln 55, 292, 8312, 
827, 878, 424, 889, 889. 1018, 1144, 
1255. 
  
Karolinen, Ost-, 
998, 1238. 4 
Karolinen, West-, 327, 580, 581, 
808, 810. 
Karsan (Paris-Inseln), Insel 
15, 17 
Karu, Ort 1238. 
Katendan, Ort 1057. 
Kau, Bergdorf 479. 
Käwiang, Hafen 183. 
Käwieng, Station 291, 685, 892, 
1009, 1057, 1238. 
Kawulekoo, Ort 1009. 
Kebel, Dorf 38. 
Keule (Deblois), Insel 16, 17. 
Kieta, Station, Zollamt 183, 330, 
8382, 383, 625, 746, 892, 1010, 
1037. 
Kiri, Ort 743. 
Kisoki, Dorf 856. 
Kiton, Insel 1009. 
Komatidia-Berg 948. 
Komene, Ort 948. 
Komuli, disel 623, 855, 856. 
Kondo, Ort 1 
Konomala, a#icn 1011. 
Konos, Ort 1057. 
Koriana, Landschaft 1067. 
Korokor, Dorf 18. 
Koza-Koza, Dorf 2381. 
Krätke-Gebirge 1160. 
Kronprinzen-Gebirge 746, 1056, 
057. · 
M,8G,M, 
Kronprinzenhafen 853. 
Kudukudu, Ort 1011, 1060. 
Kuge-Berge 949. 
Kulimenua-Fluß 743. 
Kulu, Insel 293. 
Kumenin, Buschdorf 19. 
Kumer, Dorf 18. 
Kung, Insel 748. 
Kurakakaul, Ort 744. 
Kusaie, Insel 293. 
Kutu, Insel 746. " 
Volksstamm 828, 
Labür, Ort 1057. 
Lahé-Womba, 
3229, 
Lala, Dorf 855, 856. 
Lala-Leute 855. 
Lalangi-Bai 852. 
Lamassa, Insel ioio 1068, 1297. 
Lambel, Landschaft 1237 
Lambom-Hafen (Vor# Breton) 
386 
Lambom-Kanal 385. 
Lambom, Insel 1058, 1297. 
Lambutio (Jesua Maria)= Insel 
622, 624. 
6%
        <pb n="37" />
        Lamusmus, Ort 1057. 
Lamussong, Ort 1009. 
Lavangar, Dorf 743. 
Lele, Landungsplatz 299. 
Lemassong, Ort 1057. 
Lemau, Ort 808. 
Lemus, Insel 1009. 
Lenkou, Dorf 624. 
Lihirr (Gerrit Denys), Insel 
Likrilikki. Ort 292. 
Likkolikki. Ort 1058. 
Lindoch, Dorf 854, 855. 
Lir, Insel 1010, 1068. 
Lo, Insel 623. 
Logamu, Dorf 328, 330. 
Logamu-Leute 328, 329. 
Loniu, Insel 623, 855. 
Loniu-Leute 623. 
Lonlun, Ort 1011. 
Luf, Insel 183. 
Lukunor, Insel 291, 293. 
Maguere, Buschdorf 19. 
Mainoke, Dorf 746. 
Makada, Insel 1060. 
Malagunan, Ort 744. 
Malai-Bai 856. 
Malaien, Volk 851, 852. 
Malala, Dorf 851, 852, 853. 
Malala-Leute 851, 852. 
Maloll, Dorf 19,20. 
Maloll-Leute 20. 
Manam, Vulkaninsel 853. 
Manus, Insel 623. 
Manus-Leute 622, 623, 855. 
Maram, Insel 424. 
Marianen-Inseln 14, 55, 378, 424, 
685, 746, 808, 810, 883, 889, 1018, 
1144, 1255. 
Marianum, kath. Missionsstation 
1058, 1060. 
Maritsoan, Dorf 1011. 
Markham-Fluß 328, 329, 330. 
Markham-Tal 329. 
Markham-Berge 329. 
Marschall-Inseln 55, 165, 166, 
292, 294. 873, 424, 888, 889, 899, 
99, 1013, 1034, 1144, 1255. 
Massawal, Pfahldorf 623, 624. 
Matalana, Fluß 1009. 
Matanalaua-Fluß 743. 
Matanatamberan, Kop 1011. 
Matankor-Volksstamm 622, 623. 
Matanteberen, Kap 291. 
St. Mathias (Musan)= Insel- 
gruppe 183, 292, 623. 624. 
St. Mathias- Eingeborene 624, 
625. 
  
XXXVII 
Matupi, Insel 183, 291, 292, 854, 
1011, 1012, 12387. - 
Mbunai, Dorf 624. 
Merura, Dorf 746. 
Metanás, Hafenplatz 748. 
Mimi, Berg 949. 
Min, Flub 1009. 
Minjem-Fluß 689, 1160. 
Mogara, Dorf 624. 
Mokil-Inselgruppe 293. 
Mok-Mandrian, Insel 623, 855, 
Mok-Mandrian-Leute 623, 855, 
856 
Monumbo, Ort 281, 1155. 
Monumbo-Leute 231, 232. 
Monumbo-Sprache 231. 
Mopue, Insel 1067. 
Mortlock-Inseln 291, 292, 293, 
744, 805, 1018. 
Mot, Insel 745, 746. 
Mot-Mot, Insel 16. 
Mou-Fluß 948. 
Muab-Leute 852. 
Mudiene, Quellsluß d. Minjem 589. 
Muliama (Maiat), Landschaft 292, 
478, 479, 581, 685, 686, 1011. 
Muliama, Ort 291, 292, 685, 803, 
804, 1011, 1012, 1059, 1237, 1238. 
Muliama, Hafen von 291, 479. 
Muliama-Sprache 1012. 
Muschu (Gressien), 15, 16, 17. 
Gr. Muschu, Dorf 15. 
Kl. Muschu, Dorf 18. 
Muschu-Wei, Dorf 15, 18. 
Nabutu, Fluß 384. 
Naijama, Ort 1057. 
Nakudukudu, Ort 10658, 1060, 1237. 
Namane, Insel 1009. 
Namatanai, Station 291, 292, 384, 
385, 892, 1010, 1011, 1012, 1057, 
1058, 1237, 1238. 
Nasioi, Bolksstamm 1057. 
Nassaum, Insel 1009. 
Natawa, Ort 748, 744. 
Nauru, Insel 165, 294, 892 998, 
1013, 1034. 
Nauru, Station 336. 
Ndrowa, Ort 628. 
Adrubal, Pfahldorf 856. 
Ndrubia, Pfahldorf 623. 
Nemasalang, Ort 1057. 
Nerim-Fluß 1009. 
Neu-Hannover, Inselgruppe 292, 
748, 1009, 1060. 
Neu-Hannover, Süd- 1009. 
Neu-Hannover, West= 1009. 
  
Neu-Lauenburg-Inselgruppe 
1060. 
Neu-Mecklenburg, Inselgruppe 
183, 292, 582, 743, 1009, 1010, 
1057, 1060, 1037, 1038. 
Neu-Mecklenburg, Mittel= 184, 
060 
1060. 
Neu-Mecklenburg, Nord- 291, 
Neu-Mecklenburg, Süd= 184, 382, 
384, 385, 1010, 1011, 1058, 1060. 
Neu-Pommern, Inselgruppe 183, 
057. 
Nissan, Inselgruppe 384. 
Noru, Station 622, 623, 854, 856. 
Nuch--Berg 1010. 
Nuei, Insel 15. 
Num, Fluß 1239. 
Nusa, Ort 291. 
Nusa, Insel 685. 
Nusome, Insel 1009. 
Oertzen-Gebirge 38, 1160. 
Oneop, Insel 298. 
Onupuku, Insel 293. 
Orokoza-Leute 231, 232, 858. 
Ob (Ossi), Ort 948. 
Pagan, Insel 14, 183, 685, 746. 
Pak, Insel 628. 
Palang, Insel 1009. ç 
Palau-Inseln 55, 271, 373, 424, 
450, 774, 808, 810, 883, 889, 892. 
1144, 1255. 
Palau (Pelau)-Inseln 1060. 
Panemigo, Ort 1057. 
Panokondo, On 1057. 
Papitalai, Insel 628. 
Papitalai-Eingeborene 623. 
Pataky, Insel 8538. 
Paup, Landschaft 15. 
Päma, Dorf 948. 
Päu, Dorf 948. 
Päsu, Bach 948. 
Perusa, Bach 948. 
Pililju, Insel 773, 774. 
Pingelap, Insel 298. 
Pitalu, Insel 623. 
Po, Landschaft 3864. 
Loam, Insel 855. 
Polot, Insel 622. 
Pom-Inseln 623. 
Pomone, Kap 16. 
Ponakondo, Ort 803. 
Ponam, Insel 623, 853, 854, 855. 
Ponape, Insel 233, 424, 744, 892 
1228. 
  
*“ 
Popoko, Insel 383. 
Potomo (BVird Island) Jnsel 628.
        <pb n="38" />
        Potsdamhafen 231, 851, 852, 853. 
Poul, Dorf 18. 
Prinz Adalbert-Berg 853. 
Prinz August-Berg 853. 
Providence-Inseln 423. 
Putanagorroroi-Distrikt Wan- 
garramut 743, 744. 
Nabuin (Meta-Insel), Insel 16. 
Ramu-Fluß 329, 1160. 
Rand-Butam, Volk 685. 
Ratawul, Ort 744. 
  
Rawlinson-Verge 329, 330, 589. 
Ne, Dorf 1011. 
Reboin, Dorf 388. 
Rempi-Bezirk 385. 
Robehen, Ort 1060. 
Nontongor, Ort 748. 
Noroan, Ort 1057. 
Roruwan, Dorf 384. 
Rota, Insel 746. 
Ruk-Inseln 892, 998. 
Sablemen, Bergdorf 19. 
Sgevalil, Ort 1068. 
Saipan, Insel 1838, 291, 293, 685, 
746, 747, 892. 
Sakatanaira, Ort 948. 
Salomons-Inseln 183, 382, 746, 
889,. 1237, 1239. 
Sambi, Ort 385. 
Saugui, Ort 1067. 
Santa Maria, Kap 1011. 
Satawan, Insel, 291, 292, 293, 746. 
Schleinitz-Gebirge 1009, 1010. 
Schloß-Berg 330. 
Schouten-Inseln 16. 17, 19. 
Selapin, Insel 1009. 
Seleo, Insel 15. 
Senna, Kap 291, 478. 
Shallow-Bai 854, 855. 
Siar, Insel 1058. 
Siaute, Ort 20. 
Siaute-Leute 20. 
Silita-Berg 949. 
Simberi"((Bischer)-Insel384, 1057. 
Simpsonhafen, Zollamt 183, 330, 
625. 744. 880, 889. 892, 935, 1094, 
1145, 1255. 
Sinogu-Fluß 948. 
Siwissa-Insel 622. 
Smalil, Ont 1237. 
Sori. Jusel 854, 855. 
Sori, Ort 622. 
Sori-Leute 855. 
  
— XXXVIIL — 
Soson, Insel 1009. 
Ssuratil, Ort 1058, 1069. 
Steffen-Straße 292. 
Stephansort 853. 
Stosch-Berg (suilik) 743. 
Suarong, Dorf 
Sub, Dorf 18. 
Suntau, Ort 1238. 
Ta, Insel 293, 746. 
TabarkGardiner)-Insel384,1067. 
Tamberro-Gebirgskeite 858. 
Dam berro-Leute 852. 
Tamogot, Dorf 852. 
Tamul, Fluß 1011, 1058, 1060. 
Tanga (Caan), Insel 292, 479. 
Tarawei, Insel 17, 19. 
Taron, Ort 1011. 
Tatau, Insel 1057. 
Taul, Landschaft 856. 
Taulil, Volk 479. 
Taurawa, Ort 1010. 
Taurawa, Fluß 1057. 
Tavatava, Fluß 383. 
Taysha, Insel 382. 
Tensch-Insel 292. 
Tere, Volksstamm 1057. 
Timaifluß, 1058, 1060. 
Timai-Tal 1011. 
Tjakur, Dorf 15, 17, 18. 
Tiam, Dorf 15. 
Toberei, Insel 383. 
Tombenam, Dorf 851, 852, 853. 
Tombenam-Leute 852, 853. 
Tonga-Inseln 8603, 804. 
Tosson-Inselgruppe 293. 
Tounga-Vach 948. 
Treasury (Mono), Insel 746. 
Truk.Inseln 293. 
Tscheregi, Verg 948, 949. 
Tseressing, Dorf 15. 18. 
Tubogasi, Fluß 1057. 
Tumleo, Insel 15. 
Ualun, Dorf 624. 
Uaria, Fluß 589, 1160. 
Uatiuo, Fluß 1011. 
Ugo, Dorf 948. 
nilo, Flub 478. 
Ulu, Insel 1060. 
Ululsi, Insel 590. 
Umbud, Korallenriff 1009. 
Umadu- Fluß 1060. 
nai, Insel 17. 
  
Unfutt, Dorf 479. 
Ungalik, Insel 1009. 
Ungulaba, Insel 1009. 
„Unter Kabaira“ (Kabaira II), 
Ort 744. 
Unu-- Höhe 948. 
Unu, Dorf 948. 
Unu-Leute 948. 
Upus, Insel 1009. 
Useinlik, Insel 1009. 
Usiai-Leute 853, 854, 855, 856. 
Varzin-Berg 479. 
##nanris oellchlucht 743. 
Bunapake, Ort 744. 
Walis, Insel 17, 19. 
Wapi, Ansiedelung 385. 
Waria-Fluß 948, 949. 
Watpi, Ort 1010, 1058. 
Weberhafen (Lungelunge), 743, 
744. 
Wogeo, Insel 17. 
Wultalul, Ort 20. 
Wultalul-Leute 20. 
Wunawutung, Ort 744. 
Ziar, Fluß 383. 
Zimbina, Dorf 852. 
Samoa. 
Avpia, Stadt, Zollamt 184, 202, 211, 
433, 478, 747, 766, 901, 936. 947,. 
984, 1135, 1145, 1154, 1170, 1209, 
Matautu, Dorf 747. 
Safai= Fluß 747. 
Sale Aula, Dorf 686. 747. 
Samelaeulu, Dorf 1154. 
Sawaii, Insel 686, 747, 748, 1154, 
1169. 
Tapatapoo, Ort 1170. 
Taulealea= Leute 1150 
Hailima, Ort 56, 279, 323. 
1 
Kiantschon. 
Li#tsun, O# 877. 
Mecklenburghaus, Odt 877.
        <pb n="39" />
        A. 
Abege-Suga 523. 
Abel, Hauptmann 620, 1146. 
Abendroth, Reiter 10. 
Aboko, Häuptling 1150. 
Abraham, Firma 846. 
Abraham, Produktenhandel 845. 
Abraham, Sergeant d. Landsturms 8. 
Achenbach, Oberleutnant f 327. 
Achenbach, Reiter 718. 
Achmed Fadl, Sol 326. 
Acker, Pater 449. 
Ackermann, Hauptmann a. D. 61. 
Ackermann, Korvettenkapitän 615, 
  
656. 
Adameh, Oberleutnant 5, 64, 65, 66, 
1149, 1 
Adam Ibrahim, Sol 326. 
Adelmann, kommiss. Polizeimeister 
571. 
Adieve, Häuptling 470. 
Adler, Vizewachtmeister 326. 
Adler, Drogerie 845. 
Adler, Bautischlerei 845. 
Adloff, Poltzeisergeant 835. 
Adolf Friedrich, Herzog zu Mecklen- 
burg-Schwerin 331, 334, 571, 591, 
730, 1160. 
Adolph, Gefreiter 9. 
Adomeit, Gefreiter 10. 
A#ge, Polizeisergeant 835. 
Ablheim, Unmeerzahlmeister 518. 
Ahrens, Gouvernementssekretär 789. 
Ahrens u. Co., G. m. b. H., Firma 
842. 
Ahrens, Kaufhaus 845. 
Ahu, Händler 623. 
Aku, Missionslehrer 734. 
Akuno 525. 
Albat, Poltzeimeister 789. 
Albes, Polizeisergeant 1147. 
Albinus, überzähliger Hauptmann 
515. 
Albrecht, Sanitätssergeant 9. 
Albrecht, Sergeant 518. 
Albrecht, Pollzeisergeant 621. 
Albrecht, Unterofstzier 518. 
Anz, Lastor Li. 1190. 
  
Namen -Verzeichnis. 
Albrecht, Gefreiter 326. 
Alcan, Felix 45. 
Alefelder Polizeisergeant 790. 
Alexander, Dr. 186. 
Alhadji 7 168, 171. 
Allmaras, Neg. Baumeister 1226. 
van Alphen, Kaufladen 345. 
Altmann, Gefreitrr 9. 
Altpeter, Gefreiter 518. 
Altrock, E. . 
Altscher, Polizeiwachtmeister 520. 
v. Alvensleben, Generalmajor 3. D. 
Ambros, Dr., Stabsarzt 5. 
Ambrosius, Unteroffizier 518. 
Ammacher, Gefreiter 518. 
Amrhein, Gefreiter 519. 
Anders, Hauptmann 4. 
Andreae, Magazinausseher 10. 
Andres, Lehrer 570, 1090. 
Angel, Unteroffizier 518. 
Anhalt, Gefreiler 10. 
Anschas, Zeughaus-Bäüchsenmacher! 
—— Schlosser 789, 1226. 
Anton, Dr., Prof. 44, 357, 449. 
Antonio Amar, Don, Bizekönig 
Antonio Duarte Ramada Curto 
994 
Anz, Hauptmann 517. 
Apfume 527. 
Appenzeller, Gefreiter 10. 
Arango 0 Garcia, Firma 706. 
Archut, Gefreiter 9. 
Arlt, kommiff. Zolloufseher 621, 1091. 
Armeit, Böüchsenmacher 326. 
Arnaud, Professor 1184. 
Arneth, Leumant 619. 
Arnhold, Sergeant 9. 
Arnhold, Polizeisergeant 719. 
Arnold, Wachtmeister 8. 
Arnold, Polizeisergeant 885, 9986, 
1227. 
Arnoldt, Gefreiter 10. 
Arnoldt, Kaufhaus 845. 
  
von der Au, Dr., 
Arriens, C. 876. 
Arturo de Baguer, Gesandier 106, 
aschmann, Unteroffizier 9. 
Asmis, Dr., Gerichtsassessor 519. 
Abmus, Sergeant 9. 
Atangana, Sergeant, 172. 
Atkinson, C. E. 843. 
Negierungslehrer 
Augsburger, Techniker 13. 
Auguste v. Österreich, Erzherzogin 
1135. 
Averdick, Gefreiter 518. 
B. 
Baake, Unteroffizier 518. 
Baar, Untersekundaner 836. 
Baba, Lomido 171. 
Bach, Unteroffiier 9. 
Vacher, Ersatreservist 281. 
Bachmann, Unter 
ier 718. 
Ba chmann, Polizeisergeant 835,1227. 
Vachran, Bauunternehmer 845. 
Bachstein, Neiter 10. 
SBackert, Reiter 10. 
Backhus, Segelmacher 327, 997. 
Babe, Unterosfizier 518. 
Bader, Reiter 326. 
Bader, Kanzleigehilfe 1147. 
Baedeker, G. D., Verlag 449. 504, 
1190. 
Baer, Oberleutnant z. S. 931, 998. 
Baerecke, Major 620, 1280, 1232. 
van Baerle, Techniker 14. 
Bagdohns, Unteroffizier 518. 
Bagha, Gouvernementssekretär 835. 
Baghinski, Polizeisergeant 328, 671. 
Baginski, Sergeant 518. 
Bago, Eingeborener 19. 
Vahn, Polizeisergeant 719, 998. 
Bailleul, Feldintendantursekrelär 
569. 
Baldamus, Wegebautechniker 1226. 
Baldwin, John Grey, Major 381. 
Balinga 524, 
Bal#tzer, Geheimer Baurat 108.
        <pb n="40" />
        Bana, Malum f 173. 
Banaski, Unteroffizier 518. 
Bandmann, Unteroffizier 9. 
Bandte, Geheimer Kanzleidiätar 463. 
Bangela, Häuptling 624. 
v. Bank, Finanzassistent 670. 
v. Bank, Gouvernementssekretär 947. 
Banken, Missionar 461. 
Bannier, Proviantamtsassistent 7. 
Barack, Hauptmann 163 
Barbi, Seeräuber 622. 
Barche, Kalkulaturvorstand 515. 
Barczynski, Sergeant 9. 
Bardehle, Gefreiler 326. 
Barlach, Frau Justizrat 62. 
Baron, Zellamtsassistent 2. Klasse 
8 
Barr, W. u. J. 610. 
Barrett, O. W. 923, 924. 
Barteld, Unteroffizier 58. 
Barth, Gefreiter 9. 
Barth, Lehrerin 328. 
Barth, Job. embrosu#, Verlag 876. 
Barthel, Gefreiter 7 
Barthel, — #2# 1226. 
Barthlen, Gefreiter 326. 
Bartoschat, Kaiserl. Oberpostprakti- 
kant 92. 
Bartsch, Unteroffizier 326. 
Bartsch, Oberleutnant 1091. 
Bassari, Songaaufseher 837. 
Bastian, Gefreiter 9 
Bastians, Gefreiter 9. 
Bastien, Kommandant 572. 
Bastubbe, Stationslelter 856. 
Baudeck, Polizeisergeant 835, 12.7. 
Baudehz, F. 61. 
Baudelet, Kapitän 381, 481. 
v. Baudissin, Graf, Kaiserlicher Be- 
zirksamtmann a. D. 844. 
Bauer, Sergeant 9. 
Bauer, M 62. 
Bauer, Polizeiwachtmeister 881. 
Bauer, Wegebautechniker 570, 997. 
Bauer, Sanitätsunteroffizier 621. 
Bauer, Firma 345. 
Bauer, Kolonialelep## 1286. 
Baumann, Gefreiter 518. 
Baumgaertner, Unterzahlmeister 8. 
Baumgart, Nektor 166. 
Baumstark, überzähl. Hauptmann 
211. 
Bause, Heinrich, Baugeschaft 845. 
Bause, Gastwirtschaft 845, 847. 
  
  
schoft „Kilwa“ m. b. H. 587. 
Bauszus, Hauptmann 620. 
Bax, Kriegsfreiwilliger 281. 
Bayer, Gefreiter 10. 
  
XI. 
9% Gouvernementssekretär 327, 
'ie Stationsassistent 14. 
Bähr, Gefreiter 326. 
Bäse, Bizefeldwebel 1147. 
Beau 
v. B 
Mojor 60. 
de Beaulien, Leutnant 952 
Bech, Hauptmaonn 717. 
Becher, Sanitätsfeldwebel 424. 
Beck, Reiler 326. 
Becker, Gefreiter 10. 
Becker, Reiter 10. 
Becker, Feldbäcker 11. 
Becker, Unteroffizier 213. 
Becker, Oberleutnant 824. 
Becker, Intendanturdiätar 422. 
Becker, Vizewachtmeister 518. 
Becker I., Gefreiter 518. 
Becker, Gefreiter d. Landwehr 519. 
Becker, Landmesser 670, 1090 
Becker, Nachfolger, Kaufladen und 
Gastwirtschaft 845. 
Becker, Dr., Professor 1029, 1030, 
1031. 
Beckler, Assessor 213. 
Bednarczick, Reiter 10. 
Beer, Gefreiter 10, 670. 
Beer, Metaldreher 1091. 
v. Beeren, Frau Generalleulnant 60. 
de Beers Company 269, 978. 
Behling, Sergeant 9. 
Behlitz, Wachtmeister 8. 
Behnke, Polizeisergeant 835, 1227. 
Behnke, Destillation 845. 
Behr, Maschinenbauer 789. 
Behr, Schlosser 1090. 
Behrendsen, Polizeisergeant 947. 
73 W # 
V, reeler, 
Behrendt, Unterofftzier d. L. 8. 
Behrendt, Unterzahlmeister 58. 
Behrendt, Landmesser 1011. 
Behrens, Proviantamtsassistent 7. 
Behrens, Prokurist 92. 
Behrens, Wegebauer 1090. 
v. Behringe, Hauptm 429. 
v. rlne Dr., Kabinettsrat 
812. 
  
Beill, Hr. 922. 
Beirowsti, Gesreiter 9. 
Beirowski, Polizeisergeant 59. 
Beise, Unteroffizier 518. 
Beister, Gefreiter 518. 
Bele, Mogu-ulab-Chef 680. 
Belger, Eisenbahnpraktikant 381. 
Belseck, Bezirksamtsschreiher 719, 
1147. 
Belser'sche msnssuchanbtuns1t. 
Belz, Unteroffizier 
  
Bénaets, Kapitän 431. 
Bender, Hauptmann 328, 620, 1045. 
Benedickt, Polizeisergeant 621. 
Benicken, Materialienverwalter 670, 
1090. 
Benkwitz, Barbier und Friseur 845. 
Bennewitz, Unteroffizier 326. 
Benthien, Hauptmann 6, 325. 
Bengin, Polizeisergeant 835, 1229. 
Benz, Polizeisergeant 621. 
Berg, Sergeant 8. 
Berg, Gefreiter 9. 
Bergé, Werkmeister 465, 519, 997. 
1147. 
Berger, Reiter 281. 
Berger, Lehrer 381, 947. 
Berger, Kaufhaus 845. 
Berger-Leorault &amp; Cie., Verlag 
318. 
Berghaus, Zollamtsverwalter 998. 
Berghausen, Gerichtsassessor 671. 
v. Bergius, Frau 61. 
Berké, Dr., Oberarzt 20, 423, 1089. 
Berké, Dr., Stabsarzt 1147. 
Berks, Dr., Stabsarzt 1147, 1227. 
Berker, Vizefeldwebel 9. 
Berlin, Oberleutnant 834. 
Berlitt, Vizewachtmeister 518. 
Berndes, Geschäftsführer 844. 
Berndt, Dr. 980. 
Berndt, kommiss. Sekretär 109. 
Bernegau, Korps= Stabsopotheker 
a. D. 295, 1014, 1119. 
Berner, Oberverwaltungsgerichtsrat 
Bernhardt, Sergeant 281. 
v. Bernstorff., Graf 981. 
Bertelsmann, C., Verlag 364, 
Bertillon 722. 
Bertram, Obereterinär 7, 14, 325. 
Bertram, Magazinaufsehrr 10. 
Bertram, Oberleutnant 620. 
Bertram, Polizeisergeant 719, 998. 
Besche, Gerichtsschreiber 59. 
Bethe, Hauptmann 163. 
Bethle, Vizewachtmeister #. 
v. Bethmann= Hollweg, 
minister 995. 
Bey, Unterofftzier 326. 
Beutel, Gefreiter 10. 
Bewersdorf, Förster 718, 1090. 
Beyer, Unteroffizier 9. 
Beyer, Eisenbahn-Stationsassistent 
14. 
Beyer, Postverwaller 62. 
Beyer, Karl, Gefreiter 326, 898. 
Beyer, Max, Gefreiker 326. 
Beyer, Techniker 328. 
Beyer, Wegebauer 519. 
Staats-
        <pb n="41" />
        Beyer, Hauptmann 520. 
Beyer, Bautechniker 570, 1046. 
Beyerling, Gefreite#r# 518. 
Beyler, Polizeimeister 381. 
Bialon, Kommerzienrat 61. 
Bianot, 17, 18. 
Bickel, Gouvernementssekretär 59. 
Biß ckert, Polizeiwachtmeister 621. 
Bicks, Gefreiter 9. 
Biedenkapp, Wachtmeister 8. 
Bieger, Feld-Magazinaufseher 669. 
Biehl, Gefreiter 19 
Biene, unteroffhhier 9. 
Biermann, Unteroffizier 518. 
Bierna#ki, Stationsleiter 670. 
Biffar, Oberleutnant a. D. 60. 
Vilewski, Pollzeisergeant 899, 1227. 
Bilke, Vizefeldwebel 718. 
BVillmann, Unierzahlmeister 326. 
Billmeier, Polizeisergean 621. 
Vinder, Reiter 10. 
Binder, Unteroffizier 898. 
Binding, Kanzlist 381, 835, 1090. 
Bing, Dr. 186. 
BViondino, Unteroffizier 9. 
Virk, Gefreiter 10. 
Bischof, Reiter 10. 
Vischoff, Professor 61. 
Bischoff, Hauptmann 719. 
v. Bismarck, Oberleutnant 422. 
Bitiner, Sekretär 59, 381, 515. 
Bitiner, Gouvernementssekretär- # 
1046. 
Bitzer, Sergeant 9. 
Bitzinger, Sergeant 282. 
Bizinger, Vizefeldwebel 718. 
Blackwood, Leutnant 150. 
Blanc 922. 
Blank, Unteroffizier 9. 
Blank, Nektor 110, 570, 885. 
Blank, Unterzahlmeister 326. 
Blank, Kaufladen und Spedition 845. 
Blank, Geheimer expedierender Se- 
kretär 1066. 
Blaschke, Saitler 465. 
Bleich, Bezirksamtssekretär 59. 
VBleichert, Gefreiter 10. 
Bleidorn, Gefreiter 10. 
Bletzgen, Gefreiter 10. 
Blessing, Schlächterei 845. 
Bllese, Gefreiter 518. 
Block, Unteroffizier 9. 
Blome, 
Blödhorn, —— 845. 
Blum, Dr., Professor 93. 
Blum, Sergesmt 826. 
Blum, Poltzeisergeant 381, 621. 
  
XII 
Blume, Hauptmann 421. 
v. Blumenthal, Leutnant 421. 
Blumers, Oberarzt 325. 
Blumhagen, Dr., stellvertr. Bezirks- 
amtmann 520, 618, 1099. 
Blümel, Lazarettinspektor 8, 1226. 
Bock, Zahlmeister 57, 521. 
Bock, Unteroffizier 670. 
Bock v. Wülfingen, Oberleutnant 
211 
Bode, Unteroffizier 9. 
v. Bodenhausen, Dr. Frhr., Land- 
rat 3. D. 61. 
Boehm, Gefreiter 9. 
Boehm, Dr. 949. 
Boeken, Zioilingenieur 44. 
Boenisch, Kriegsgerichtssekretär 325. 
Boerner, Rechtsanwalt 214. 
Boesch, Gasthof 845. 
Boeters, Dr.-Ing. 980. 
v. Boektticher, Oberleulnant 717,946. 
Bohlmann, Gefreiter 9. 
Bohm, Geheimer Kanzleidiätar 463. 
Bohn, Gastwirtschaft 845. 
Bohr, Feldwebel d. — 6. 
Bohr, Gefreiter 9, 
Bold, Unteroffizier 518. 
Boldaums, Wegebautechniker 899. 
Boldt, Gefreiter 518. 
Boll, Polizeisergeant 571. 
Bolle, C. 
Bollhorn, Reiter 10. 
Bollmeier, Sitt 
Vollowskoy, Gefreiter 
Voluminski, zuee3 Stations-= 
chef 183, 291, 1288. 
Boluminski, Stationschef 685, 806, 
1009, 1238. 
Vongard, Dr. 94, 1185. 
Bong u. Co., Deutsches Verlagshaus 
506. 
Bonin Longare, Graf, Gesandier 
106, 109. 
Bonnet, Reiter 10, 
Boog, Gefreiter 10. 
Booker T. Washington, Neger- 
flhrer 599. 
SBooth, J. 587. 
Bopp, kommiss. Sekretr 109. 
Vorbe, Steuermann 381, 670. 
Borshard, Ziegler 110, 789. 
Borschert, Gefreiter 519. 
Bormann, Geh. Oberregierungsrat 
1163. 
Vorn, Dr. 365. 
Voronowsky, Sfrbte . 
Borowski, Unt 
voris L#tomnoruiise 10. 671, 
  
v. Bosse, Hauptmann 463, 620, 1089. 
v. Bosse, Pastor 1190. 
Bothe, Dr., Sächs. Intendanturrat 6. 
Bothes, Kaufladen u. Gastwirtschaft 
846. 
v. Borberger, Dr., Gerichtsaffessor 
218. 
Boye, Unteroffizier 9. 
Boysen, Wulff &amp; Co., Kaushaus 
und Spedition 845. 
V#ozzetti, Unteroffizier 9. 
Bödeker, Gefreiter 9. 
Bödiker 765. 
Bödiker u. Co., Kommanditgesell- 
schaft 842, 1168. 
Böge, Unteroffizier 3. 
Böhme, E. A. 62. 
Böhme, Unteroffizier 518. 
Böhmer, komm. Bezirksamtmann 
570, 1147. 
Böhmker, Gefreiter 718. 
Böse, Vizefeldwebel 671. 
Bösemann, Gefreiter 518. 
Böttcher, Gefreiter 10. 
Böttcher, Barbier 845. 
Böticher, Schlächterei 845. 
Böttcher, iter 569. 
Böttcher, Polizeisergeant 1091. 
Böttger, Gefreiter 519, 
Böttlin, Hauptmann 620, 699. 
Braasch, Dr., Stabsarzt 325. 
Branco, Professor 333. 
Brandeis, früh. Landeshauptmann 
104 
  
Brandenburg, Gouvernements- 
sekretär 13. 
Brandes, Bauinspektor 519,997,1147, 
Brandes, Dr. 768, 1 
Brandt, Sergeant 9. 
Brandt, Schießer 11. 
Brandt, Dr., Professor 70, 
Brandt, Uhrmacher 845, 
Brandt, Kaufladen 845. 
v. Brandt, Exzellenz 848 
v. Brandt, Wirklicher Geheimer Nat 
843. 
v. Brand zu Neidbstein, Freiherr, 
Leutnant 517, 1226. 
BVrassel, kommiss. Sekretär 899. 
Braßeler, Untergahlmeister 8. 
v. Brauchitsch, Negierungsrat # 108, 
279, 938, 1 
Brauckmann, kommiss. Sekretär 282. 
Brauer, Unteroffizier 9. 
Brauer, Gefreiter 9. 
Braun, Dr., Botaniker 59. 
Braunschmidt, Werkführer 110. 
Bräunig, Unterzahlmeister 165. 
Bräuning, Oberapotheker 7.
        <pb n="42" />
        Brecklinghaus, Gefreiter 9. 
Breckwoldt &amp; Müller, Brauerei 
und Mineralwasserfabrik 845. 
Brehme, Gefreiter 718. 
v. Breidbach-Bürresheim, Frhr., 
Oberleutnant 6. 
Breitfeldt. Provtantamtskontrolleur 
090. 
Breitmeier, Feldwebel 8. 
Breitung, Sanitätssergeant 9. 
Breitung, Tierarzt 1091. 
Bremer, Gefreiter 518. 
Bremm, Apotheker 60. 
Brendel, Unteroffizier d. N. 8. 
Brenn, A. 60. 
Brenner, Kaufladen 845. 
Brenner, Uhrmacher und Juwelier 
846. 
Brentano-Bernarda, Hauptmann 
1089. 
Brentzel, Oberleutnant 421, 465. 
Breßler, Major z. D. 215. 
Brettschneider, Sergeant 9. 
Breuer, Dr., Oberarzt 4. 
Breuer, Hofrat 104. 
Breyer, Hauptmann 62. 
Brieger, Dr., Professor 125, 186. 
Brieger, Dr., is Medizinal- 
rat 1098. 
Briesemeister, Kaufloden 846. 
Bright Colonel, Kommandant 578. 
Brill, Dr., Gerichtsassessor 381, 719. 
Bringewatt. Kaufladen 845. 
Britze, Kaufladen und Ausschank 845. 
Brobeil, Gefreiter 10. 
Brock. M. 842. 
v. Brockdorf, Graf, Hauptmann 520. 
v. Brockdorsf &amp; Schuster, Eisen- 
warenhandlung 845. 
Brockhaus, F. A., Verlag 706, 1189. 
BVrockhausen, Reiter 10. 
Brocks, Stadtrat 62. 
Brodbeck, Gefreiter 518. 
Brodmann, — 
845. 
Hroschell, Zollinspektor 18. 
Brose, Hauptmann a. D. 401. 
Brose, Polizeisergeant 1147. 
Brosis. Hauptmann 4. 
Broß, Bautechniker 885. 
Bruckner, Unteroffizier 290. 
Bruhn, Polizeisergeant 520. 
Brunk, Unteroffizier 9. 
Brunner, Feldwebel 8. 
Bruwzek &amp; Scholz, Kaufladen 845. 
Bracher, Gefreiter 326 
Bracker, Buckdrrckerellesiger 215. 
Brückner, Unterofftzier 9. 
Brügger, Kaufladen 845. 
  
XIII 
Brügmann, Gefreiter 518. 
Brühl, Tischler 13. 
Brühlmeyer, Oberveterinär 379. 
Brünn, Dr., Oberarzt 211, 716. 
Brünn, Dr., Stabsarzt 998. 
Brüstle, Gefreiter 10. 
Bryschy, Gefreiter 518. 
Buber, Martin 270. 
Bublitz, Lokomotioführer 465 
Bucerius, Gustav 14. 
Buchfink, Leutnant 517. 
Buchholz, Unterzahlmeister 8. 
Buchholz II., Gefreiter, 7. K. 1. Agts. 
0. 
Buchholz, Dr. Professor 1253. 
Buchmann, kommiss. Gouvernements= 
sekretär 328. 
Buchmann, Eduard 988. 
Buchner, Wegebaubeamter 13, 381. 
Buchner, Gefreiter 519. 
v. Buchwaldt, Leutnant 421. 
Bucksch, Vizewachtmeister 518. 
Buckschat, Gefreiter 10. 
Bueb, Unteroffizier 9. 
Bufe, Unterofffzier 518. 
Bugella, Speisewirtschaft 845. 
Bugge, F. 842. 
Buhrow, Zahlmeister 1089. 
Bulang, Gefreiter 58. 
Bullrich, Leutnant 1146. 
Bun, Häuptling 18. 
Bunge, Polizeisergeant 718, 998. 
Bunke alias Gafert Herberding, 
Gefkreler 6518.— 
al 1001 
*—- 826. 
Burckhardt, Generalselretiär 844. 
Burdon, Major 150. 
Burmester, Kaufladen 845. 
Bursig, Unteroffizier 718. 
Burtin, Oberleutnant 6, 211. 
Burtt, Joseph 872. 
busch, Dr., Stabsargt 14, M3. 
Busch, Kaufmann 462. 
Busch, Polizeiwachtmeister 621. 
Busch, Kaushaus und Spediion 845. 
Busch, Zahlmeister 1046. 
v. dem Sulcht-Hanefeld, Frhr., 
Busche, er ahen 60. 
Busse, Dr., Negierungsrat 515, 206, 
1093. 
Busse, Feldwebel 718. 
v. Busse, Pflanzer 1158. 
Buthut, Stationsleiter, Oberleutnant 
1046. 
Buttkereit, Polheisergennt 885, 1227. 
Bachel, Dr. 504. 
  
Bücher, Dr., stellvertretender Leiler 
der Versuchsanstalt 465, 1046, 1226. 
Bülk, Unteroffizier 518. 
v. Bülow, Fürst, Reichskanzler 61, 
102, 162, 277, 568, 618, 829, 830, 
934, 1142. 
Bürger, Wagenbauerei 845. 
Büsgen, Dr., Professor 1004, 1161. 
Batow, urahlehe 8. 
Buttner, Reiter 1 
Büttner, Fesralo 165. 
Büttner, Sergeant 518. 
Büttner, kommiss. Polizeimeister 998. 
Byram, Leo 313. 
C. 
Cadbury, Kakaofabrikont 872. 
Cahn, Wilh. Dr. 44, 55. 
Caine &amp; Strul, Kaufladen 845. 
Caledon Baths Gesellschaft 978. 
Cambon, Enellenz, Boischafter 410, 
420. 
Campbell, Farmer 519. 
Camplair, Zimmermann 670, 1227. 
Cansier, Unteroffizier Fahnenschmied 
997 . 
canstemeessetNLM 
Capette,26oa,0eicudter16,109. 
Carletti, Thomas 58. 
Carlos-Cyrillo Mackado, Vicomte 
do Santo Thyrso, Gesanditer 106, 
109. 
v. Carnap, 525. 
Carsten-Rohde, Polizeisergeant 671. 
Cason, G. M. Co. ##d. 899. 
Castens, Dr., # 1226. 
de Castilho, Augusto, Minister 659. 
Cawston, G 
Cellarius, unteroffizier 518. 
Cetto, Oberleutnant 61. 
Chailley, 249, 250. 
Charisius, Hauptmann 14. 
Chiat, Geflügel- und Produktenhdl. 
845. 
Chiat, Kaufladen 845.— 
Christ, Sanitätsunteroffizier 570. 
Christel, Gefreiter 518. 
Christian, Oberveterinär 516. 
im- 
  
790. 
Christiansen, Polizeisergeant 899, 
1227 
Christoffel, Unteroffizier 518. 
Cinderella G. M. Co. Ktd. a99. 
Chut qilt. Untersiaatssetretar 126 
128, 727. 
Claretie, Jules 813. 
Classen, Unteroffizier 518. 
Claus, Leutnant, 110, 421.
        <pb n="43" />
        Clausnitzer, Oberleumant 62. 
Clauß, Cuno 110. 
Clemens, kommiss. Sekretär 165, 
381. 
Clémentel, Kolonialminister 188, 
Clemm, Hauptmann der Reserve 842. 
Coburg, Schreiber 14. 
Cockburn, T. A. 605. 
Cohen, Fruchthandlung 845. 
Cohen, Kaufladen 845. 
Cohen &amp; Goß, Kaufladen. 
Cohen &amp; Meyer, Fruchthandlung 
w%o Vorstand des Zentralmagazins 
Geidie. Dr., Assistenzarzt 325. 
Colin, Dr., Oberarzt 998, 1046. 
Commichau, Sergeant 518. 
Conacher, Velerinär 923. 
Conrad, Gefreiter 58. 
Consier, Fahnenschmied 518. 
Conze, Dr., Ministerialdirektor 103, 
421, 1043. 
Copper, Simon, 335, 336, 468, 
469, 950, 1228, 1229, 1230, 1231. 
Cordes, Bautechniker 947, 1147. 
Cords, Gefreiter 280. 
Correa, Ingenieur 814. 
Correck, Oberleulnant 424, 716, 1226. 
Costenoble, H. L. W. 811. 
Couppé, Bischof 210. 
Cowasjee Dinshaw Bros., Firma 
765. 
v. Crailsheim-Rügland, Frhr., 
Leutnant 163. 
Cramer, Hauptmann 92, 620. 
Cramer, Dr., Gymnafialdirektor 864. 
Crescentius, Schulpater 3812. 
Cresswell, J. 501. 
of Cromer, Earl 988. 
Croy, Gefsreiter 280. 
Cruse, Sekretär 718. 
Cuno, Oberleutnant 789, 900, 1090. 
Currie, Leuinant 1232. 
Curschmann, Landmesser 328, 621. 
Chajkawski, Sanitätsfeldwebel 381. 
Czeczatka, Unterosfizier 380, 675, 
718, 1226. 
Czekanowski, Dr. 112, 113, 114, 
116, 121, 334, 482. 
Czekanowsky, Dr., Ethnograph 733. 
Czygan, E. 981. 
DS. 
Dacqué, Kan 
Doaecke, Karl, W", 571. 
Dahlmann, Oberstleutnant 60. 
  
XIII 
2 Proviantamtzassistent 7, 
aens Hurdler 845. 
Daletzki. Aktuar 328. 
Daletzki, Sekretär 465. 
Damaschke, Adolf 980. 
Dambacher, Sergeant 165. 
v. Damm, Oberleutnant 163. 
Dammköhler, W. C. 1155. 
v. Danckelmann, Or., Frhr., 
410, 416, 419, 725. 
Danger, Unteroffizier 9. 
Dan Makafo 1 150, 151. 
Danneil, Dr., kommiss. Negierungs. 
arzt 571. 
Danneil, Dr. Regierungsarzt * 
Darsey, Ethnologe 1010. 
Daubenspeck, Feldwebel 570. 
David, Sergeant 9. 
David, Leutnant 834. 
Davis a Sons, P. 537. 
Davis, Borsitzender 343. 
Dawedeit, Polizeisergeant 899. 
Dawereit, Polizeisergeant 1227. 
Dähn, Schiffszimmermann 282 
Däuble, Missionar 462. 
Dean, Kaufmann 210. 
Degen, Geschäftsführer 843. 
Dehl, Werkmeister 279, 618. 
Dehn, Stationsassistent 166. 
Dehne, Sergeant 9. 
Dehnrich, Unteroffizier 9. 
Deichselbohrer, Magazinausseher 
10. 
Prof. 
Deininger, E— 105. 
Deinlein, Gefreiter 7 
Deist, Reiter 10. 
Deistel, Gouvernementsgärtner 392. 
Delagrave, Ch. Berlag 1185. 
Delbrück, Geh. Negierungsrat 515. 
Delfs, Wachtmeister 8. 
Delius, Dr. 88. 
Demmel, Feldwebel 58, 105 
Dempwolff, Dr., Stabsarzt 70, 381, 
Dencker, Kaufladen 845. 
Denecke, Vizefeldwebel 281. 
Denecke, Kaufladen und Gastwirt- 
schaft 845. 
Denevill, Gefreiler 281. 
Denhardt, Gebrider 538. 
Denhardt, Farmer 905. 
Dennerlein, Reiter 718. 
Dennler, Kaufladen 345. 
Deparade, Unteroffizier 9. 
Depner, Lazarettinspektor 670. 
Derbfuß, Neiter 281. 
Derch, commandeur sopérieur 431. 
Derix, Gefreiter 9. 
  
Dernburg, Staatssekretär, Exzellenz 
4, 94, 209, 210, 216, 364, 3872, 
373, 462, 514, 660, 896, 934, 945. 
1085, 1087, 1185, 1144. 
Deshler 91. 
v. Detten, Leutnant 163. 
Degner, Leutnant 789, 900, 1090. 
Deubler, Bäckerei 845. 
Dewitt, Gefreiter 10. 
Deyerl, Musketier d. L. Z. 
Dickmann, Leutnant 5, 165. 
Dicks, Pater 210. 
Dieboldt, Unteroffizier 670. 
Diebolt, Unteroffizier 9. 
Dieckmann, Dr., Oberveterinär 163. 
v. Diefelsky, Oberleutnant 521. 
Diefendahl, Unteroffizier 9. 
Diehl, Kaufmann 461. 
Diehl, Missionar 462. 
Diener, Sergeant 9. 
Diepold, Bizefeldwebel 518. 
Diers, Oberpostinspektor 214. 
Diesener, Leutnant 516. 
Dieterich, Dr., Geheimer Ober- 
Medizinalrat 70, 71, 312, 820. 
Dieteriei, Oberleutnant d. L. a. D. 6. 
Dietrich, Unterofftzier 9. 
Dietrich, Gefreiler 9. 
Dietrich, rmGkW ½ 670. 
Dietrich, Wäscherei 845. 
Dietrich, kommiss. Sekretär 947. 
Dietrich, Vermessungslechniker 947. 
Dietrichs, Kriegsfreiwilliger 8. 
dies- kommiss. Bureauassistent 2. Kl. 
v. Vinalase *Campe, Freiherr, 
Generalleutnant z. D. 503 
Dingeldey &amp; Werres, Firma 1079. 
Dippe-Bettmar, Leutnant 6. 
Diroll, Boutechniker 1147. 
Dirsuwei, Gastwirtschaft und Uhr- 
macherei 845. 
Disselhorst, Professor, Dr. 1258. 
Ditschowski, Gefreiter 518. 
Dittrich, Zollassistent 1226. 
Diauro Ganni 173. 
v. Dobbeler, Leutnant 211, 927. 
v. Dobschüh, Oberleutnant 6. 
Doege, Unteroffizier 9. 
v. Doering, Hauptmann 460. 
Doering, Sergeant 518. 
Doering, Oberleutnant 838. 
D% Hauptmann 6, 14, 620, 
2% 4 Polizeisergeant 621, 1147. 
Dohndorf, Polizeisergeant 520. 
Doll, Kaufladen 845. 
Domagalla, Sergeant 9. 
Dominik, Hauptmann 20, 422.
        <pb n="44" />
        Domning, Gefreiter 10. 
Dom Pedro 719. 
Domröse, Unteroffizier 9. 
Donicht, Polizeiwachtmeister 571. 
Dony, Mojor 6. 
Dopatka, Gefreiter 518. 
Dorbritz, Regierungsrat 279, 670. 
Dorn, Geheimer Kanzleisekretär 104. 
Dorn, Wegebauer 282. 
Dorn, Seusekrre 468, 719. 
Dob, Sergeant 9. 
Doumer 254. 
Dove, Dr., Professor 92, 357. 
Döbler, Unteroffizier 518. 
Döge, Unteroffizier 326. 
Döhler, Unteroffizier 9, 518. 
Döhler, Gefreiter 9. 
Döhler, Polizeisergeant 790. 
v. Döhn, Leutnant 6, 569, 1045. 
Dölle, Unterofstzier 718. 
Dölling, Neiter 280. 
Dörrien, Dr. Oberarzt 5. 
Dörsing, Gefreiler 10. 
v. Dreising, Leutnant 517. 
Drewecks, Wöscherel 845. 
Dremws, * 59. 
Driault, F. 27 
Dries, Reiter 5n 
Driescher, Sanitätsunteroffizier 9. 
Droogmans, Generalsekretär 106, 
109 
Drzymalla, Unterofftzler 518. 
Dubief, 187, 188, 249, 606. 
Duchene, Albert 410, 416, 419. 
Duchstein, Pionier 10. 
Duden, Dr., Oberstabsarzt 168. 
Dudzus, Lehrer 620, 1090. 
v. Dufring, Polizeisergeant 835. 
v. Dufoing, Polizeisergeant 981. 
Duft, Koiserlicher Bergrat a. D. 201, 
848. 
v. Dulitz, General 60. 
Dulny, Gesfreuer 9. 
Dumzlaff, Maschinenschlosser 719, 
996. . 
Dunaiski, Gefreiter 281. 
Duncan, Farmbesitzer ## 385, 468. 
Dunckhorst, Kaufmann 461. 
Dunkel, Amtsgerichtssekretär 95. 
Dunzelt, Dr., Stane# 164, 516. 
Duücker, Justizrut 6. 
- — 165, 423, 516, 
da, Dr., Generalarzt 72. 
Dünow, Unteroffizier 518. 
Dürschnabel, Unterveterin#r 164. 
Dürschnabel, Oberveterinkr 218. 
Düvel, Intendantmrassessor 568. 
Duvel, Intendanturrat 1091. 
  
XLIV — 
E. 
Ebel, Sergeant 326. 
Ebel, Vizewachtmeister 518. 
Ebel, Polizeisergeant 621. 
Eberhard, Senne 570, 899, 1147. 
Ebermaier, Wirkl. Legationsrat 716. 
Ebermann, Polizeisergeant 947. 
v. Eberstein, Leutnant 61. 
Ebert, Gefreiler 518. 
Ebinger, Leutnant f 335, 423. 
Ebmeier, Unteroffizier 518. 
Sbner, Kaufmann 462. 
Ebrecht, Polizeisergeant 381, s2l. 
Eckard, Dr., Assistenzarzt 59, 162, 
824 
Eckard, Dr., Oberarzt 421, 519. 
Eckardt, Gefreiter 9. 
Eckel, Polizeisergeant 621. 
v. Eckenbrecher, Margarete 154. 
Eckert, Oberarzt 5. 
Eckert. Dr., Professor 449. 
Eckert, Sanitätsfeldwebel 106. 
Eckert, Bahnhofshotel 846. 
Eckert., Finanzassistent 998. 
Eckert, Bautechniker 1091. 
Eckhardt, Vizewachtmeister d. R. 8. 
Eckhoff, Oberleutnant a. D. 517. 
Eckleben, Gastwirtschaft 846. 
Eckstädt, Bureaugehilfe 14. 
Eckstein &amp; Co., Firma 398. 
Edler von der Planitz, Leutnant 
516. 
Edler v. Hofmann, Dr., 706. 
Effmers, Zollaufseher 520. 
Effmers, Zollaufseher 1091. 
Effnert, Oberleutnant 717. 
Eger, Unteroffizier 518. 
Sogel, Dr., Oberstabsarzt 717. 
Eggersglüb, Polizeisergeant 361. 
Esgers, Wilh., Polizeisergeant 14. 
Egers, Oberleutnant 154. 
Eoers, Sekretär 420. 
Esgert, Dr., Stabsarzt 215. 
Esgert, H., Gastwirtschaft 846. 
Eggert, N., Gastwirtschaft 846. 
Ehemann, Administrator 1044. 
Eblers, A#uar 465. 
Shlert. Vermeffungstechniker 1046. 
Ehm, Unteroffizier 3926. 
Ehni, Lehrer 424. 
Ehrath, Gerichtssekretär 420. 
Ehret, Polhzeisergeant 671. 
Eichenhofer, Büchsenmacher 1090. 
Eichholz, ., Vorsiyender 449. 
Eichborst, Oberpostmspektor 215. 
Eichler, Oberfahnenschmied 518. 
Eichmann, P. 460. 
Eidner, Maschinist 465, 886. 
Eimer, Kaserneninspektor 7. 
  
  
Einbeck, Unteroffizier d. K. 518. 
v. Einsiedel, Oberleutnant 327, 881, 
619, 670. 
Eisenmayer, Ingenieur 619. 
Eisenmeyer, Ingenieur 997, 1147. 
Eismann, Pflanzer 1157. 
Eisold, Polizetsergeant 571. 
Eitel, Regierungsbaumeister 789, 
090 
1090. 
Ekhardt, Leutnant 834. 
Elers 845. 
Eller, Materialienverwalter 165. 
Eller, Reiter 519. 
Eller, Rechtsanwalt 669. 
Elliot, Major 1231, 1232, 1233. 
v. Elpons, Oberleutnant 571, 946. 
Elsholz, Gefreiler 718. 
Elsner, Unteroffizier 9. 
Elsner, Polizeisergeant 621. 
Elster,. 399 
Elstereit, Gefreiter 10. 
v. Ende, r Königl. Schloßhaupt- 
mann 2 
Ende, — 326. 
Enders, Stationsassistent 59, 328. 
Endlich, Dr. 392, 1014. 
Engel, Gouvernementssekretär 59. 
Engel, Maschinist 213, 570. 
Engek, Unteroffizier 518. 
Engel, Gastwirtschaft 846. 
Engeland, Dr., Stabsarzt 211. 
Engelhardt, Unteroffizier 9. 
Engelhardt, Mineralwasserfabrik 
846 
Engelke, Maschinist 1226. 
Engelmann, Friedr., Verlag 706. 
Engk, Kommanvant 574, 672, 678. 
Engler, 589, 541. 
Engst, —“ 7. 
nk, leutnant 7. 
Enßle, Gefreiter 58. 
Epding, Vizewachtmeister 9. 
Epple, Polizeisergenm 899, 1227. 
Erasmus, Schmiede 846. 
Erdmann, Rechtsanwalt 619, 842, 
846. 
Erhard, Leumant 6, 1091. 
Ehrhard &amp; Schnlt, Kaufhaus und 
Spedition 
Shrhard &amp; ns. Tuchfoig 
Kaufladen und Gastwirtschaft 846. 
Erhart, Oberarzt 671. 
Erler, Sanitätsunteroffizier 282. 
Ernicks, Neiter 10. 
Ernst, kommiss. Polizeimeister 998. 
Er'#sting, Lehrer 981 
Ertel, fr. 521.
        <pb n="45" />
        Eschberger, Vizefeldwebel 8. 
v. Eschstruth, Dr., Regierungsrat 
790. 
Esehen, Polizeisergeant 716. 
Esnault-Pelterie, M. 545, 546. 
Esper, Polizeisergeant 790. 
v. Estorff, Major 61. 
v. Estorff, Oberstleutnant 335, 423, 
469, 569, 717. 899, 1229, 1230. 
1231, 1233. 
v. Estorff, G. u. A. 214. 
Etling, Gerichtsassistent 519. 
Etondja, Jalebogochef 528. 
Ette, Hauptmann 621. 
Ettling, Gerichtsaffistent 947. 
Etu, Häuptling 4 1150. 
v. Eucken, Dr., Gesandter 820. 
v. Eucken-Addenhausen, Wirkl. Geh. Rat 
312. 
Euller, Gefreiler 326. 
Evers, Nittergutsbesiver 520. 
Evers, Baugeschäft 846. 
Eversheim, Gefreiter 9. 
Ewald, Unteroffizier 518. 
Exner, Unteroffizier 165. 
Exß, Zahlmeister 5168. 
Eymael, Oberleutnant 382, 946. 
Faas, Polizeisergeant 899, 1227. 
Faath, Polizeisergeant 835. 
Fabarius, Professor 980. 
Faber, Gasthof und Wirtschaft 846. 
Fabian, Sekretär 465, 1091. 
Fabricius, Hauptmann 380, 464. 
Fabry, Dr., Oberarzt 4. 
Fahrenschon, Buchhalter 899. 
Faib, Steuerwächter 14. 
Falke, Gefreiter 518. 
Falkenberg, Baron 107, 109. 
v. Falkenhausen, Helene 154. 
v. Falkenhausen, Frhr. Oberleut- 
nant 280. 
  
  
   
  
ntnant 884. 
Gefreiter 
st 10 volcs 463. 
r 10. 
Ercgen 518. 
885. 
Sergeant 
v. d. Fecht, Gefreiter 9. 
Fehlandt, Oberarzt 211, 218, 621. 
Fehler, Assessor 213, 997. 
Fehler, Bezirksrichter 1147. 
Fehlhaber, Unteroffizier 9. 
Feilke, Carl 518. 
Feilner, Unteroffizler 
Feinäugle, kommiss. m— 
990. 
  
Felber, Dr. 1079. 
  
XLIV. — 
Feldmann, Kanzlist 1090. 
Fellmann, Missionar 210. 
Ferdinand, Unteroffizier 718. 
Ferse, Gouvernementssekretär 998. 
Feste, Polizeisergeant 718, 298. 
Fett, Bezirksamtssekretär 790. 
Fette, Kaufmann 462. 
Fichtner, Gefreiter 718. 
Fick. Unteroffizier 9. 
Fick, Wagenbautechniker 670. 
Fick. Polizeisergeant 719, 998. 
Ficke, Zollassisten 282 
Fickel, 
789, 1 
Fidsdd Dr. 
Ficker, Gefreiter 9. 
Fiebig, Gefreiter 10. 
Fiebig, Dr., Oberstleutnant 
Sanitätsdienstes a. D. 318. 
Fiebiger, Gefreiter 718. 
Finke, Sergeant 9. 
Finke, Unteroffizier d. N. 281. 
Finke, Bauingenieur 621, 1091. 
Finkeldey, Sanitätssergeant 518. 
Finkeldey, Schuhmacherei 846. 
v. Finkle, Generalmajor 60. 
v. Finster, Kaufladen. 846. 
Firari, Gefreiter 10. 
Fischer, Unteroffizier 9. 
Fischer, Unteroffizier v. Feldart. 9. 
Fischer I. Gefreiler 10. 
Fischer II. Gefreiter 10. 
Fischer, Gefreiler d. V. Kol. Abt. 10. 
Fischer, .efreier d. Etappenmaga- 
zins 
Fischer, 5 Verlag 44, 899, 
  
Smrnrohan 515, 
Chemiker 570, 899. 
des 
  
Fis cer, tommisl Hauptzollamtsvor-= 
er 2183, 
Fischer, Unterzahtmesster 826. 
Fischer, Zollverwalter 465. 
Fischer, Theodor, Verlog 539. 
Fischer, Dr., Stabsarzt 571, 1146. 
Fischer, Gefreiter 718. 
Fischer, Dr., Professor 768. 
Fischer, Dr., Exzellenz 843. 
Fischer, Brauerei 846. 
Fischer, Sanitätgunteroffizier 1090. 
Fischer, Oberleutnant 1146. 
Fitzner, Gefreiter 9. 
Fihner Dr. 94. 
Flade, Dr. wed. 886. 
Flamm, ier 9. 
Flaskamp, Hauptmann 163, 289. 
Fleck, Polizeisergeant 381, 520. 
Fledderjohann, Tischler 282. 
Flegel, Unteroffizier 9. 
Sleischmann, Dr. 449, 768. 
  
  
Feldmann, Dr., Stabsarzt 164,1045. Fleischmann, Dr. jur., Professor 980, 
1283. 
Flemming, Unterofuier 518. 
Fließ, Felix 53 
Flor, ieenrenne 519. 
Flügge, Major 428, 1280. 
Foehr, Dr., Professor 8 
Foehr, Landwirt 980. 
Foerster, Hauptmann 515, 1046 
Folgert, Gefreiler# 10. 
Fonck, Haupitmann 280, 515, 588. 
Fontaine, Oberveterinär 7, 997. 
Forcht, Feldwebel 8. 
Forkel, Dr., Rechtsanwalt 843, 846. 
Fob, Reiter 326. 
Fowler, H. 842. 
Jorx, Unteroffizier 9. 
v. Förster, m* 6. 
Förster, Dr. 44, 
Fraas, Professor 197. 
Fraenkel, Professor Dr. 1253. 
Frahm, Polizeisergeant 465, 671. 
Francius &amp; Co, Ziegelfabrikation 
846 
Franck, Kapitänleutnant 1088. 
Francke, Lehrer a. 
Franiczek, — 825, 570. 
Frank II., Gefreiter 10. 
Frank, Stationsleiter 218, 570. 
Frank, Maurer 381. 
Frank, Oberleutnant 1146. 
Franke, Zollaufseher 14. 
Franke, Hauptmann 789, 1152, 1156. 
Franken, Polizeisergeant 835, 1227. 
v. Frankenberg u. Proschlitz, 
Leutnant a. D. 7 
Frangz, — —.r2 59. 
v. Frantzius, Oberleutnant 6. 
Franz, Unterofftzier 9. 
Franz, Dr., Stabsarzt 1045. 
Frauboese, Zollaufseher 520. 
  
Frech, Ingenieur 587. 
Frebow, Gefreiter 326 
Freiberg, Gefreiter 10. 
Freiberg, Unterosfizier 518. 
Freiberg, Polizeisergeant 947. 
Freise, Gefreiter 71 9 
Freitag, Gefreiter 10 
Freitag, Gouvernementssexrelür 465, 
835. 
  
Freitag, Sekretär 1090. 
Frericks, kommiss. Sekretär 108, 465, 
670. 
v. Frese, Leutnant 717, 718, 885. 
Freude, Oberleutnant 885, 968. 
Frey, F.. Pfr. 61. 
v. Freyen-Seyboltstorff, Graf, 
————————— 
10, 515.
        <pb n="46" />
        Freyschmidt, Gefreiter 9. 
Freptag, Leutnant 620, 790. 
Freytag &amp; Verndt, K. u. K. Hof- 
Kartographische Anstalt 822. 
Frick, Saniätsfeldwebel 519. 
Friderici, Ludwig 690, 918. 
Friedemann, Albert, Verlag 984. 
Friederichsen &amp; Co. 611. 
Friederici, Dr. 184, 1009, 1010, 
1057, 1058, 1060, 1237. 
Friederici, Dr., Hauptmann 743, 
  
Friedmann, 
— 
Kaufladen u. Aus- 
Unteroffizier 9. 
stellvertr. Werkführer 110. 
Intendanturassessor 163. 
Feldbäcker 281. 
&amp; Söhne, Gastwirtschaft 
846. 
Friedrich, Polizeisergeant 899, 1227. 
Friedrichs, Hauptmann a. D. 6. 
Friedrichsen, Dr. med. 1088. 
Frief, Dr., Oberarzt 571, 1147. 
Frik. Dr., Oberarzt 1045. 
Fris, Oberbäcker 10. 
Frit, Vollziehungöbeamter 13. 
Frisz, kommiss. Sekretür 109. 
Frid, Bezirksamtmann 201. 
Erie-n: Ngierungsbaumeister 947, 
  
frone. Gesreiler 10. 
Friysche, Gefrei#er 10. 
S48|4 . Ernst 61. 
Friosche, Dr., Rechtsanwalt 619. 
  
  
  
Frigsche, Dr., Rechtsanwalt 846. 
Fromm, Wojor a. D. 214. 
Fromm, Oberleutnant 1146. 
Frommau, Borbier 847. 
Frommelt, Sergeant 58. 
Frommelt, Bäckerei 846 
Frost. Vermessungsgehilfe 13. 
Fröhlich &amp; Wolff, Firma 836. 
Frömmchen, Gefreiter 9. 
Fry, Unterveterinär 164. 
Fry, Oberveterinär 218. 
Fro, Kakaosabrikant 872. 
Fuchs, Unteroffizier 9. 
Fuchs, Reiler 10. 
Fuchs, Oberveterinär 14, 571. 
Fuchs, Gouverneur général 732. 
Fuchs, Polizeisergeant 947. 
Fuchs, Paul 1117. * 
Fuchs, Dr., Stabsarzt 1148, 1149. 
Fuchsberg, Goldwarenhandlung und 
Gastwirtschaft 846. 
Fuhlendorf, Gefreiter 10. 
Fuhrmann, Fran Ober-Regserungsrat 
60. 
  
  
Gehrke, Musketier d. Landwehr 519., 
XIVI 
Full, Kaiserlicher Bezirksamtmann 
210. 
Funk, Oberleutnant d. Landwehr 520. 
Fuß, Dr. 1048. 
Füchsel, Polizeisergeant 790. 
Führen, Polizeisergeant 621. 
Fülleborn, Dr., Professor, Stabs- 
arzt 515. 
Gaab, Bolltiemte- At 1147. 
Gaart, Gefreiter 
Gäbel, ——— 671. 
Gabler, Leutnant 517. 
Gabriel, Gefreiter 9, 670. 
Gaeder, Baurat f 235. 
Gaedke, Kaufladen 846. 
Geertig, Alb., Laoiesfengrant 14. 
Gaffarel, P., Prof. 46. 
Gaffky, Dr., Geheimrat, Professor 70. 
Gahbler, Unteroffizier 326. 
v. Gaisberg-Helfenberg, Frhr., 
Hauptmann 828, 463. 
Gaisser, Leutnant 671. 
Gaißler, Leutnant 424. 
Galle, Polizeisergeant 947. 
Gallert, Unteroffizier 518. 
Gallwitz, Unterofftzier 9. 
Galussek, Unteroffizier 518. 
Gamin Sawana, Malum 173. 
Gandhi 193. 
Garke, Oberlenant 621. 
Garstin, William 694. 
Gärtner, Landrentmeister 279, 621. 
Gärtner, Bermessungstechniker 885. 
Gast, Sanitälssergeant 9. 
du Gast, C. 1135. 
Gastager, Wegebautechniker 947. 
Gathemann, Unteroffizier d. L. Z. 
Gathemann, Farmer 842. 
Gaul, Unteroffizier 718. 
Oebeer Schm ulchr LVerlag 202. 
Gebhardt, Leutnant 7. 
Gebhardt, Neiler 10. 
Gebhardt, Sonitätsfeldwebel 1090. 
Gebser, Unterofftzier 9. 
Gebstädt, Gefreiter 10. 
Geh, Unterzahlmeister 105. 
Gehler, Gefreiter 519. 
van Gehren, Rechtsanwalt 848. 
  
Gehrkens, H. M., Neederei 874. 
Gehrmann, Polizeisergeam 947. 
Gehrts, Sekrefr 282. 
Geibel, Leutnant 517. 
Geibrig, Polier 1147. 
Geider, Schlächter 946. 
Geihe, Sergeant 9. 
Geritcke, 
  
Geisler, Oberleumant 6, 834. 
Geisler, Administrator 210, 1044. 
Geisler, Unterzahlmeister 5168. 
Geisler, Polizeisergeant 719, 998. 
Geisler, Oberarzt 1147. 
Geißen, Unteroffizier 9. 
Geißler, Gefreil#er 9. 
Geißler, S#edütsunteroffüer 327. 
Gelemenduke, Häuptling 20. 
Gelhar, Gasthof und „Wirsschest 846. 
v. Gellhorn, Hauptmann 717. 
Gemeinhardt, Reiter 326. 
Genrich, Sergeant 621 
Gentil 253. 
Geng, Polizeisergeant 835, 1227. 
George, Polizeisergeant 166. 
George, Polizeimeister 998. 
Georgi, Bautechniler 519, 997, 1090. 
Geppert, Stationsleiter 165. 
Gérard, A., Minister 106, 109. 
Gerhard, Sergeant 518. 
Gerhard, Frau Rittergutsbesitzer 981. 
Gericke, Kaufmann 61. 
Gericke, Paul Ouo 521. 
Dr., Geheimer Sanitätsrat 
981. 
Gerlach, Dr. 88. 
Gerlach, Materialienverwalter 570, 
895, 1046. 
Gerlich, Oberleuiman! 422. 
Gerlich, Leutnant 516. 
St. Germain 606, 609. 
Germann, Gefretier 518. 
Gerold, Kaufmann 312. 
Gersdorf, Gefreiter 10. 
v. Gersdorff. Leutnant 949. 
Gerstenhouer, M. N. 449. 
Gerstenkorn, Gesreiter 519. 
Gervais 606. 
Geßler, Unteroffizier 381. 
Geßler, Sergeant 835. 
Geyger, Hofrat 104. 
Geyr v. Schweppenburg, 
Leutmant 834. 
Shezzi, Ingenieur 214. 
Gierle, Zimmerei und Tischlerei 846. 
de Giers, Minister 107, 109. 
Giese, Regierungs-Baumeifter 96. 
Giese, Steuermann 213, 885, 1090. 
Gieseler, Unteroffizier 326. 
Gießler 537. 
Gilbert, Gestügelhandlung 846. 
Gil., Händler 846. 
Giiltötter, Bautechniker 110. 
Eilsoul, Gouvernementssekretär 59. 
GEinnes, Gebr., Kaufladen 846. 
Ginsberg, Kaufladen 846. 
Ginz, Unteroffizier 9. 
Girshner, Negierungsarzt 671. 
Gladau, Zahlmeister 62. 
Frhr.
        <pb n="47" />
        Glage, Dr. 
Glage, Obertierarzt, Professor 1029, 
1031 
v. Glafenapp, Oberst 1045. 
Glaser, Sergeant 518. 
Glatte, Sergeant 789, 835. 
Glatter, Polizeisergeant 14. 
Glatter, Unteroffizier 280. 
Glauning, Hauptmann 1 64, 201, 
843, 463, 464, 1148, 1149, 1150, 
1151, 1156. 
Glawe, Unteroffizier 518. 
Gläser, Gefreiter 9. 
Gleim, Dr., Geh. Ober-Regierungs- 
rat, stellvertr. Gouverneur 53, 54, 
410, 416, 419. 
Gleim, Dr., Wirkl. Legationsrat 279, 
824 
Glemser, Gärtner 282. 
Eliniecke, Unteroffizier 9. 
Gloe, Unteroffizier 9, 569. 
Glogau, Unterzahlmeister 8. 
Glose, Torpedo-Obermatrose 281. 
Glose, Obergesreiter 281. 
Glose, Kaufladen 846. 
Glöôditzsch, Kaufladen 846. 
Glubsch, Polizeisergeant 947. 
Gniß, Sekretär 59. " 
Guügge, Leutnant 164. 
Guüge, Oberleutnant 282. 
Goa Coir and Oil Mills Co. 
1250. 
Godtknecht, Landwirt 59, 469. 
Goebel, Ingenieur 88. 
Goedsche, Oberstleutnant 61. 
Goerke, Unteroffizier 9. 
Goerz, Gefreiter 518. 
Goesch, Sanitätsunteroffizier 519, 
947. 
Goey, Oberleumant 14, 58, 212. 
n. Geheimer Negistraturassistent 
* Kanzlist 465. 
Goeye, Lehrer 998. 
Goeten, Graf 118. 
Gohla, GSefreiter 518. 
Golda, Neiter 10. 
Goldacker, Polzeisergeant 14 
Goldberg, Simon, 
Goldberg, Rosenberg 4 Erlamon, 
dler 
Hä#- 
Goldgrebe, Militär-Bausekretär 1089. 
Golf, Dr. 768. 
Golinelli, Dr., Geheimer Legations- 
rat 462, 715, 1268. 
Gollan, Gefreiter 10. 
Gomoi, Häuptling 851, 852, 858. 
Gonder, Dr. 879. 
Goodwin, Major 151. 
  
  
XIVII 
Gorgas, Reiter 10. 
Gorjäo, Manuel Raphael 352. 
Gorni Sawana, Malum 173. 
Gorst, General-Gouverneur 693. 
Gossow, Unteroffizier 9. 
Gossow, Polizeisergeant 899, 1227. 
Goßmann, Direktor 62. 
Gottsche, C. 611. 
Gottsche, Dr., Professor 1028, 1029, 
1031. 
Göbelsmann, Polizeiwachtmeister 
520. 
Göbl, Vizewachtmeister 518. 
Gömer, Unteroffizier 518. 
Görgens, Vermessungsdirektor 1091. 
Görgens, Oberlandmesser 519, 520. 
Göring, Hauptmann 105, 211, 670. 
Göhlke, Sergeant 518. 
Göhring, Polizeisergeant 947. 
Göhring, Wirklicher Geheimer Le- 
gationsrat 105, 109. 
Göschen, G. J., Verlagsbuchhandlung 
706, 984 
Göy, Unteroffizier 9. 
Götz, Maschinist 327. 997, 1147. 
Götze, Kanzlist 671. 
Götze, Hauptmann 945. 
Götze, Lehrer 947. 
Götzel, Gefreiter 10. 
v. Götzen, Graf 226, 514, 724. 
Graap, Gefreiter 9. 
Grabau, Leutnant 517, 1091. 
Grabe, Waller 215. 
Grobe, Unteroffizier 326. 
Graobolle, Gefreiter 9. 
Graebenteich, Oberveterinär a. D. 
62, 422. 
Graeber, Gefreiter 10. 
Graf, Gefreiter 9. 
Graf, Unterzahlmeister 66. 
Grafenstein, Polizeisergeant 7189, 
998 
Grages, Betriebsinspeklor 716. 
Grallert, Unteroffizier 9. 
Gramatte, Polizeimeister 1146. 
Grammowtky, Unterofftzier d. 2. 8. 
Gramowski, Geschäftsführer 844. 
Granicky, Unterzahlmeister 6. 
Grasböck, Kangleigehilfe 59. 
Grasse, Bauaufseher 519, 997. 1090. 
Graß, Negierungsrat 381. 
Graßhoff, Sergeant d. N. 8. 
Graßmann, Unteroffizier 518. 
Grau, Sergeant 9. 
Graubmann, Feldlozarettinfpeklor 
898. 
Grauer, Ormiüthologe 382. 
Graumann, Unteroffizier Z95. 
  
v. Grawert, Hauptmann 112, 115, 
119. 
v. Grawert, Werner, 
826, 880, 1226. 
Gräf, Polizeisergeant 520. 
Gräfe &amp; Sillem, Verlag 1079. 
Gräff, Hauptmann 4. 
Greb, Reiter 10. 
Greca, Feldwebel 165, 621. 
Greiff, Dr., Oberarzt 571. 
Greiner, Uhrmacherei und Gastwirt- 
schaft 846 
Greiner, — 1146. 
Greisert, Dr., Stabsarzt 211, 808. 
Grenling. Gefreiter 10. 
Grentzenberg, kommiss. Hauptzol- 
amtsvorsteher 1090. 
Gressenich, — 8, 670. 
Gretschel, Unteroffizier 326 
Grey, E. 1198, 1199. 
Griffiths &amp; Co., Firma 268. 
Grigarczick, Unteroffizier 9. 
Grigat, Unteroffizier 9. 
Grillenberger, Kaufladen 846. 
Grimm, Unteroffizier 9, 669. 
Grobler, Gefreiter 10. 
Grobler, Feldintendantursekretär 325. 
Grohmann, Kaufladen 846. 
Grohshaus, Sergeant 518. 
Gronwald, Okonom 835. 
Gropp, Gärtner 519, 671. 
Groppler, Dr. 1156. 
Grosbeim, Eisenbahn-Bauinspektor 
a. D. 980. 
Hauptmann, 
Groske, Wäscherei 846. 
Groß, Dr., Stobsarzt 13, 515. 
Groß, Sergeant 110. 
Groß, Stationsassistent 282. 
Groß, Gefreiter 518. 
Grosse, Gefreiter 10. 
Große, Zollaufseher 14. 
Srohmann, Unteroffizter 9. 
247,1147. 
Grothmann, J. 6# 
Grothmann, Pflanzer 1157. 
Grottke, Unterzahlmeister 8. 
Grube, Gefreiter 10. 
Gruhl, olihesfesgean * 1 
Gruhn, Jul., 
Gruhn, K., n ee * 
Gruhn, Reiter 10. 
Gruhn, Maggazinaufseher 10. 
Grumbach, Gastwirtschaft 846. 
Grundmann, Oberbäcker 10. 
Gruner, Dr., Negierungsrat 671. 
Grunert, Unteroffizier 9. 
Grunewald, Unteroffizier 518. 
Grunewald, Kaufladen 846. 
Grunitzky, Kaufmann 462.
        <pb n="48" />
        Grunow, Unterzahlmeister 11. 
Grunwald, Bureaudiätar 420. 
Gruschka, Gouvernementssekretär 280. 
Grübel, Milit.-Intendantursekretär 7. 
Gründke, Wachtmeister 8 
Grüner, Hauptmann 335, 469, 718. 
Grüning, Dr., Oberstabsarzt 521. 
Grüttemeyer, Vizewachtmeister 9. 
Grützmacher, Hauptmann 6. 
Grützbach, Kaufladen und Ausschank 
846 
Grügner, Zollassistent 165. 
Gude, Gefreiter 10. 
Gude, Unteroffizier 669. 
Guder, Mineralwasserfabrik 846. 
Guder, Kaufladen, Ausschank 846. 
Guder, Kriegsfreiwilliger 519. 
Gudewill, Hauptmann 61. 
Gue, Unteroffizier 518. 
Guieysse 245. 
Guillemain, Dr. 201. 
Guilmin, H. 1078. 
Gummelt, Unteroffizier 9. 
Gunsu, Häuptling 120. 
Gunzert, RNegierungsrat 381. 
Gurband, Unterofftzier 518. 
Gusche, Gefreiter 281. 
Guse, K., Lehrerin 14. 
Gutbrod, Missionar 461. 
Gutmann, Unteroffizier 9. 
Gutsche, Geschäftsführer 844. 
Guttentag, I., Verlag 44, 45. 
Gutzeit, Polizeisergeant 947. 
Guy, stellvertr. Gouverneur 251. 
Guyot, Pflanzer 210. 
Guallad, Dr., Landmesser 14. 
Günter, Franz 513. 
Günther, Oberleutnant 6. 
Günther, Oberfeuerwerker 8. 
Günther, Sergeant 9. 
Günther, Gefreiter 518. 
Günther, Dr., Koiserlicher Regierungs- 
arzt 678, 1091. « 
Güuthet,D-,BocstqM2, 
Guttler, Vijefeldwebel 466. 
Guttler, Kaufladen, Ausschank 846. 
6. 
Haack, Gefreiter 10 
Haag, Unteroffizier 5182 
Haage, Schlüchterei 846 
Haake, Waschinenbauer 858. 
Haars, Gesreiter 9. 
de Haas, W. 88, 587. 
Haase, Gefre#e#r 9. 
Haase, Dr., Oberarzt 516. 
Haase I, Gefreiter 718.: 
Haber, Geh. Regierungsrat 1078. 
Haber &amp; Sönger, Kaufladen 346. 
  
— XIVIII 
Haberer, Dr., Professor, Regierungs- 
arzt 670. 
Haberland, Polizeisergeant 790. 
Habrich, Zahlmeister 463.. 
Habrig, Zahlmeister 14. 
Hack, Unteroffizier 9. 
Hack, Polizeisergeant 947. 
Haedicke, Oberleutnant 163. 
Hoedicke, Hauptmann 717. 
v. Hauptmann 60. 
Unteroffizier 9. 
Oberleutnant 516. 
Oberleutnant 517. 
Unteroffizier 518. 
Mojor 900. 
Dr., Oberarzt 718, 1226. 
Kaufmann 210 
Unterzahlmeister 326. 
v. Hagen, Leutnant 381, 423, 671, 
079. 
     
    
   
  
   
v. dem 5½%n Hauptmann 421, 1231, 
1232, 1 
½ v Eergeant 518. 
Hagedorn, Kaufladen 846. 
Hagemann, Reiter 10. 
Hagemann, Sergeant 380. 
Hagemeister, Malergeschaft 846. 
Hagen, Magazinaufseher 520. 
Hagen, Polizeisergeant 621. 
Hagen, Dr. 1029, 1081. 
Hager, Kolonialeleve 1226. 
OHagner, Gesreiter 10. 
Hahl, Dr., Gouverneur 83, 55, 103, 
188, 201, 210, 291, 889. 898, 966. 
1044, 1144, 1160, 1240. 
Hahn, Umo#erzahlmeister 8, 670. 
Hahn, Sergeant 9. 
Hahn, Haupimann 60. 
Hahn, Landmesser 282. 
Lahn:! 229 
Sassistent 466, 1091 
Hahner, Ee 9. 
v. Hahnstein, Leutnant 516. 
Haier, Neiter 58. 
Hallerbäumer, Bäckerei 346. 
Hallmann 4 Guhr, Kaufladen und 
LViehhandel 846. 
Hamagabdo, Häuptling 1148. 
Hamalua, Eingeborener 1152. 
Dambruch, Dr. 1081. 
Hambuch, Gefreiter 10. 
Hammerich, Polizeisergeant 899, 
127. 
Hammermann, Unteroffizier 326. 
Hammermeister, Gefrei#er d. Reserve 
281 
Hamrich, Polizeisergeant 1227. 
Hancke, Stabsveterinär 1147. 
Handke, Feldwedel 465. 
  
Handl, Dr., Stabsarzt 947. 
Handleuke, Unteroffizier 9. 
v. Hanenfeldt, Oberleutnant 1231. 
v. Hanisch 687. 
Hanisch, Pflanzer 1158. 
Hanke, Gärtner 59. 
Hannam 676. 
Hanneke, Paul 766. 
Hannemann, Polizeisergeant 718, 
998. 
Hannemann, Maurer 846. 
Hannig, Polizeisergeant 1147. 
Hansen, gen. Abmuben, Reiter 10 
Hansen, Regierungsrat 282. 
Hansen, Kaufladen 846. 
Hansen 935. 
Hansen, Wilh., Erster Referent 1044. 
Hansing, Firma 573. 
Hansing &amp; Co., Firma 1028. 
Hanssen, Kaufmann 211 
v. Hanstein, Leutnant 381, 718. 
Hantelmann, Proviantamts-Kon- 
trolleur 620. 
v. Hantelmann, Oberleutnant 946. 
Hopke, Polizeisergeant 790. 
Hardel, Gefreiter 9. 
Hardinge, Arthur, Minister 106, 108, 
994. 
Hard. Rand &amp; Co., Firma 917. 
Harman, Pflanzer 210. 
Harms, Kaufhaus, 846. 
Harnisch, Drogerie 846. 
Hartbrich, Oberbäcker 10. 
Hartges, Josef 59. 
Hartig, Dr. 842. 
Hartig, Feldwebel 899. 
Hartleben, A, Verlog 401. 
Hartmann, Or., Professor 202, 596. 
Hartmann, Sanikälsunterofftzier 281, 
518. 
Hartmann, Oberleutnant 619. 
Hartung, Neiter 519. 
Hartwig, Unteroffizier 9. 
Hartwig &amp; Pingel, Destillation 846. 
Harupka, Polizeimetsfter 998. 
Hasenbank, Kaufladen 846. 
Hasler, Oberstleutnant 149. 
Hassani, Schausch 468. 
Hasse, Ernst 94. 
v. Hassel, Hauptmann 620. 
Hassenstein, Unteroffizier d. Neserve 
  
%enhetn. Kaufladen u. Ausschank 
*i* Dr., Professor 1094. 
Haubold, VBermessungstechniker 282, 
6989. 1226. 
Hauck, Unteroffizier d. 2. 8. 
Hauck, Gastwirtschaft 846.
        <pb n="49" />
        Hauer, Unterzahlmeister 8, 569. 
Hauffe, Stationsassistent 110, 159, 
790. 
Haun, Gastwirtschaft 846. 
Haupt, Oberleutnant 517. 
Haupt, Dr., Oberarzt 718, 1045, 
1147. 
Hauschneider, Geschastsführer 844. 
Hauser, Gefreiter 9 
Haußleiter, D., Professor 763, 820, 
1253. 
Havelburg 722. 
Hawich, Oberveterinär 14, 325, 518. 
v. Haxthausen, Frhr., Leutnant 6, 
091. 
Hähndel, Proviantamtsassistent 7. 
Hälbich, Witw., Kaufhaus und 
Wagenbauerei 846. 
Hälbig, Kriegsfreiwilliger 8. 
Händler, Hilfszeichner 671. 
Händler, Zollassistent 899. 
Häuser, kommiss. Sekretär 109. 
Hebrank, Intendantursekretär 58. 
Heeb, Gefreiter 518. 
Hegenberg, G. 60. 
Hegg, Dr. 766. 
Hehde, Feldwebel d. Landwehr 8. 
v. Heigelin, Oberleutnant 164, 899, 
1155. 
Heilmann, Feldwebel 106. 
Hein, Reiter 10. 
Heineken, Direktor 829, 890. 
Heinicke, Oberleutnant 670, 671. 
Heiniy, Gefreiter 518. 
Heinlin, Polizeisergeant 166. 
Heinrich, Dresden 836. 
Heinroth, Oberleutnant 211. 
Heinsch, Gefreier 326. 
Heinsohn, Sergeant 9. 
Heiser, Polizeisergeant 621. 
beisig, VGureaugehife 896. 
Heist, Polizeimeister 947. 
Heitzmann, Dr., Oberarzt 5. 
Heitmann, Zahlmeister 946. 
Helfer, inval. Gefreiter 8. 
v. der Hellen, Dr., Negierungsarzt 
677, 678. 
Heller, Leutmant der Reserve 836. 
Hellrlegel, Gefreiter 10. 
Hellweg, Sekretär 282, 899, 1147. 
Hellwig, Dr., Stabsarzt 516. 
Hellwig, #lherer Kapilän 671. 
Hellwlgs, Sanitärsunteroffizier 718. 
Helmecke, Gefreiter 10. 
Helmrich, Gustan 811. 
van. Hemel, Pater 15, 18. 
Hemifu, Häuptling 66. 
Hemphill 127. 
Hemsath, Sergeant 9. 
  
  
XIIX 
Henckel v. Donnersmarck, Graf, 
Rittmeister 103. 
Hendel, Otto, Verlag 819. 
Henderkott, Landmesser 327. 
Henke, Unteroffizier 9. 
Henkel, Geheimer Negistrakurassistent 
420. 
Henker, Unteroffizier 281. 
Hennemann, Reiter 281. 
Hennemann, Unteroffizier 282, 669. 
Hennemann, Sergeant 718. 
Hennicke, Unteroffizier 9. 
Hennig, Oberveterinäc 5. 
Hennig, Vizewachtmeister 9. 
Hennig, Unteroffizier 9. 
Hennig, Gefreiter 9. 
Hennig, D., Direktor 820. 
v. Hennigs, General 60. 
Polizeisergeant 899, 1227. 
Unterofftzier 9. 
zallaufseher k5 
Sennen 652, 876. 
Dr. 504. 
Leutnant 422. 
Dr., Stabsapotheker 898. 
Hentze, Sanilätssergeant 1227. 
Henze, Londmesser 519, 790. 
Henzen, Wilh. 1190. 
Hepfer, Unteroffizier 9, 569. 
Herb, Magazinausseher 1090. 
Herbery, Unteroffizier 326. 
Herbst, Sanitätsgefreiter 58. 
Herbst, Fabrikdirekior 95. 
Herbst, Geheimer Kanzleisekretär 104. 
Herbst, Feldwebel 1 621, 947. 
Hering, Gefsreiter 10. 
". 
8 
  
   
  
dering, Hofrat 104. 
berlyn, Lehrer 998. 
hermbnn, Unterofflzier 9. 
hbermann, Kurt, Oberleutnant zur 
See 206, 318, 368. 
Hermann, Polizeisergeant 719, 998. 
Hermann, Unteroffizier 947. 
Hermanns, Gerichtsafsessor 279. 
Hermans, Gerichtsassessor 110, 328. 
Hermite, Botschaftssekretär 410, 416, 
419.— 
  
bernsheim 4 Co., Firma 623 854, 
1#. 
Bakteriologe 923. 
Dr., Privatdozent 876. 
Hauptmann a. D. 21. 
Hauptmann 119. 
Gefreiter 519. 
Pollzeisergeant 719, 996. 
847. 
    
  
Herz, Unteroffizier v. N. 8. 
Herz, kommiss. Hauptzollamtsvorsteher 
424, it. 
Herzog, Feldwebel 110. 
Herzog, Sanitätsunteroffizier 110. 
Herzog, Maschinist 789. 
Herzog, Polizeimeister 899. 
Herzum. f. Schuhmacherei 847. 
Hespers, Dr., Professor 997. 
Hesse, Unteroffizier d. L. 8. 
Hesse, Gefreiter 718. 
Hesse., Max, Verlag 504. 
Hesse, Unteroffizier 9. 
Hesselmann, G. J., Kaufhaus 847. 
Heß, Gouvernementssekretär 110, 328. 
Hehler, Oberaru 104, 144, 423. 
« g, Rechts- 
  
anwalt 210. 
Heter, Gefreiler 10. 
Heuduck, Gefreiter 10. 
Heuer, Unterofftzier 9. 
Heuer, Polizeisergeant 59, 424, 899, 
1227. 
Heuser, Kaufmann 461. 
Heyb &amp; Co. 60. 
v. Heydebreck, Generalleutnant 60. 
von der Heydt &amp; Co., Bankhaus 
50, 99. 
von der Heydt, Kolontalkontor, 
G. m. b. H. 100, 160, 207, 276, 
319, 369, 407., 455, 509, 566, 616, 
657, 7183, 771, 827, 881, 932, 989, 
1039, 1084, 1140, 1195, 1195, 1260. 
Heye, Major 324. 
Heyer, Gouvernementssekretär 719. 
Heyne, Dr., Feldintendanturrat 164. 
Heyse, Reiter 10. 
Hickmann, Professor 822. 
Hiemann, Gefreiter 165. 
Hiese, Sanitätsunterofftzier 59. 
Higgins, Kaufladen 847. 
Hilbrecht, Sergeant 9. 
Hildebrandt, Pflanzer 210. 
Hilgert, Techniker 424, 670. 
Hillary, Nesident 150. 
Hillbrecht, Bahnmeisterdiätar 166. 
Hille, Proviantamtskontrolleur 7,669. 
Hillenkamp, Negierungsbaumeister 
621. 
  
Hiller, Proviantamtsasfistent 7, 1146. 
Hiller, Lanvmesser 18. 
Hiller, Unteroffizier 518. 
Hillmann, Kaufladen 847. 
Hilse, Maler 847. 
Hilzinger, Neiter 10. 
Himmelmann, Gesreiter 10. 
Himrich, Tierarztgehilse 14. 
Hinderer, Gefreiter 886. 
Hinnmert, Sanitälsunteroffizier 718.
        <pb n="50" />
        Hinsch, Hauptmann 947. 
Ointrager, Dr., Negierungsrat 279, 
328, 462, 1044. 
Hintz, — — 424. 
Hingze, Maschinenschlosser 59. 
Hintze, Dr. 1190. 
Hinz, Unteroffizier 9. 
Hinz, Gefreiler 518. 
Hinze, Rechtsanwalt 61. 
Hinze, Sergeant 836. 
Hinztrager, Dr., Regierungsrat 715. 
Hirsch &amp; Co., Firma 345. 
v. Hirsch, Hauptmann 620, 716. 
Hirsch, N., —— 847. 
Hirschberg, Hedwig 60 
Hirschmuller, Polizeisergeant 59, 
1227. 
Hirte, Gefreiter 519. 
Hirtler, Hauptmann 16046. 
Hite, W., Kaufladen 847. 
Hitzner, Polizeisergeant 718, 998. 
Hoche, Unterzahlmeister 8, 569. 
Hochheiser, Unteroffizier 9. 
Hochtritt, Schmiede 847. 
v. Hodenberg, Freiherr, Leuinant 
a. D. 517. 
Hoef#z. Militär-Intendantursekretär 57. 
Hoelscher, Oberleutmant 517, 997. 
v. Hoepfner, Leutnant 14, 946. 
Hofemann, ’ 10. 
Hoff, Unteroffizier 
Hoffbauer, * —— 
659. 519, 671. 
Hoffmann, Reiter 10. 
Hoffmann, Sanitätssergeant 9. 
Hoffmann, Unteroffizier 9, 516. 
Hoffmann, Leutnant 517. 
Loffmann, Gefreiler 518. 
rster 670, 247. 
doiimann Polueimeister 670, 1091. 
offmonn, Bautechniker 
doffmann, Landmesser 1081 
Hoffmeister, Unterofftzier 9. 
Hoffmeister, Polizeisergeant 621, 
1091. 9 
Hoffmeyer, Pollizeisergeant 790. 
Hoffschmidt, Sergeant des Land- 
sturms 8. 
Hofleit, Unterolfizier 718. 
Hofmann, Unteroffizier 14. 
Hofmann, Oberfahnenschmied 518. 
Hofmann, Polizeiserge#n## 621. 
Hofmann, Negierungesarmverwalter 
671. 
  
  
  
  
  
Hofmann, Dr., * 847. 
Hofmeister, Aiffionar 46 
Hogrefe, Unterzahlmeister uun 
Hohlkeld, Cefreiter 926. 
Holfeld, Techniker 1226. 
  
L 
Hollaender, Oberleutnant 517. 
Holldack, Polizeisergeant 947. 
Hollenbach, Gefreiter 281. 
Holloway 91. 
Holb, Unteroffizier 9. 
Holds, Dr., Oberförsier 519, 537, 1090. 
Holz, Gefreiter 518. 
Holz, Streckenaufseher 520, 719, 998. 
Holzapfel,. Sanilätsunteroffizier 381. 
Hol zapfel, Sanitätssergeant 835. 
( 
olzendorf, Polizeisergeant 621. 
dolzmann &amp; Co., Firma 1163. 
, Pionier 10. 
Hopf, W 420. 
Hoppe, Untervetermär 164. 
Hoppe, rep 213. 
Hoppe, Gefreiler 281 
Hoppe, Vizefeldwebel uus. 
Horbach, Sergeant 9. 
Horn, Reiter 10. 
Horn, Büchsenmacher 10. 
Horn, Abtiengesellschaft 874. 
Hornke, Polizeimeister 465, 899, 1226. 
Hornritz &amp; Co., Schlächterei 847. 
Horschig, Polizelsergeant 671, 998. 
Horton, 
Hosemann, Oberleutnant 14, 516, 
517. 
  
  
v. Houwald, Stationsleiter 279, 465. 
Howard, Resident 151. 
Howard, Entomologe 928. 
Hoyer, Reiter 10. 
Höfer, Lehrer 671. 
Höhn, Eisenwarengeschäft 847. 
Höhne, Feldwebel 424. 
Höhnel, Marine-Oberasfistenzarztd. N. 
465. 
Höhnel, Dr., Regierungsarzt 769,835. 
Höhning, Polizeisergeant 520. 
Hölscher, Untervetertnär 164. 
Hölscher, Oberveterinär 213. 
Höntsch, kommissar. Sekretär 1226. 
Höpfner, Gefreiter 518. 
Höpfner, Paul 844. 
Höpfner, Lazarettinspekior 1089. 
Höppner, Polizeiss t 621. 
b’“)!“ Vermessungstechniker 519, 
  
Hödel, Waffenmeister 326. 
Hubert, Lucien 606, 607. 606, 609. 
DHubner 112. 
l hndemqau,ObeI-teutacmw,211, 
8327, 669 
Z vLnge, Bittor 606. 
HOuhn, Zimmermann 282, 670. 
Lumann, Unteroffizier 9. 
DOunger, Oberleuinant 465, 620. 
Hunold, Serzeant 518. 
1. 
l 
l 
. bös-means Obcstqbsskpt Am 
I 
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s - «---- spio-- 
v irPMr 
669. 
Hunzinger, Polizeiwachtmeister 835. 
Hupel, Polizeisergeant 381. 
Hupfeld, Fr., Vorstand 957, 968. 
Hurz, Sergeant 9. 
Huschbeck, Gefreiter 10. 
Hübner, M. 61. 
Hübner &amp; Co., Kaufladen 847. 
Hülsman, Gebr., Kaufladen 847. 
Hülsmann, H. Gastwirtschaft 847. 
Hülsmann, Gefreiter 519. 
Hümmer, Sergeant 9. 
Hüttig, Untlerzahlmeister 105. 
Hüttig, Magazinbeamter 671. 
Hüttner, Unteroffizier 9. 
J. 
Iben, Kaufladen 847. 
Iden, Steuermann 1046. 
Igney, Lazarettinspektor 898. 
Jannse, Proviantamtsͤassistent 66. 
Ihde, Unteroffizier 281. 
v Ihering 984. 
Ihlenfeld, Gefreiter 518. 
Illguth, Sergeant 518. 
Illich, Ludwig 5138. 
Imman, Kapitän 844. 
Immel, Reiter 10. 
Intrau, Unterofftzier 518. 
Ipumbo, Höäuptling 1152. 
Irmer, Uischlerei 847. 
Irschlinger, Gastwirtschaft 847. 
Isberner, Militär-Intendantur- 
sekretär 57. 
JI#mer, Leutnant 516, 517. 
Iko, Gefreiter 718. 
J. Gd) 
Jabs, Materialienverwalter 520. 
Jackisch, Sergeant 9. 
Jacob, Poltzeisergeant 719. 
Jacobi, Zollamtsaffistent 2. Klasse 279. 
Jocobs, Dr., Intendanturrat 6, 1045. 
Jacobs, Maschinenbauer 1090. 
Jacobsen, Oberveterinär d. N. 7. 
Jacobsen, * 9. 
I Jacobsohn, A., Wascherei 847. 
Jacubowerki, Leumant 6. 
Jaeckel, W. 587. 
Jaoeger, Dr. 201. 
JIeger, Leutnant 717. 
  
  
              
  
Jatfé, Dr. wed. 837. 
Jahn, Unteroffizier 9. 
1 Jahn, Wallmeister 10. 
Jahnke, Gefreiter 9. 
# Jahns, Gefreiter 9, 10. 
Jahrmarkt, Unteroffizler 518.
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        Jakob, Gefreiter 10. 
Jakob, Polizeisergeant 998. 
Jakobsohn, Händler 847. 
Jakzst, Reiter 10. 
Jaletzki, Sanitälssergeant 947. 
Janas, Gefreiter 518. 
Janecke, Unterzahlmeister 326. 
Jansen, Gesreiter 10. 
Janson, Apparatwärter 110. 
Fanbßen, Steuermann 218, 570. 
Faster, Unleroffizier 998. 
Fauch, Unteroffizier 326. 
Fauch, Bierbrauerei 847. 
Fawein, Butmann 19. 
Fäger, Unteroffizier 9. 
Fäger, Gefreiter 326. 
Fägers, Unteroffizier 518. 
Fäschke, Gefreiter 10. 
zäschke, Ansiedler 1158. 
Jearey, Kaufladen 847. 
Jeauniaux, Kommandant 730. 
Feauniaux, Madame 730. 
Fedamzik, Sanitätsunteroffizier 9. 
Fednitzki Bäckerei 847. 
Fegle, Gesreiter 718. 
Feglinski, Gefreiter 519. 
Jenischewski, Sanilätsunteroffizier 
Deoecoebeoebeyryenoenoeeoe 
  
52eodocoecoenre. 
Jennrich, Apotheker 60 
Jennrich, Unteroffizier 518. 
Jensch, Oberleumant 6517. 
Jentsch, Polizeisergeant 947. 
Jentsch, Dr., Professor 1004, 1161. 
Jerima Atiku 171. 
Jerszewmski, Unterzahlmeister 8. 
Jesche, Unterofftzier 9. 
Jeschke, J. 587. 
Jeske, Polizeisergeant 885, 1227. 
Jipp, Polizelsergeant 885, 1227. 
Ji#a ja Nalitoke, Hä#wiling 1152. 
Joachim Albrecht, Prinz von 
Kreuben, Königliche Hoheit, Majo# 
96 Oberleulnant a. D. 214. 
Jochem, Polizeisergeant 671. 
Jochler, Polizeisergeant 328. 
Jodtka, Siabsarzt 1638. 
Joedicke, Kaufladen 847. 
Johann’ Albrecht, Herzog zu 
Mecklenburg. Negent von Braun- 
schweig 449, 90. 
Johannes, Major 360,381,834, 1089. 
Johaonnes Christiän, Kapitän 1229, 
1230, 1282. 
John, Feuerwerksoberleutnam 422. 
Johne, Unteroffizier 9, 669. 
Jonas, Königl. preuß. Negierungs- 
baumeister a. D. 
  
Penebesre?e 
  
1 
Jooste, Reiter der Reserve 291. 
Jopp, kommiss. Sekretär 165. 
Jork,. Unteroffizier 718. 
Joschlinger, inval. Sanitätssergeant 
Josef von Österreich, Erhherzog 
135. 
Josephi, Hauptmann 215. 
Jost, Polizeisergeant 947. 
  
9 
2 
Joubert, Mineralwasserfabrik 847. 
Jördens, Hauptmann 324, 569, 716, 
885. « 
Jdknö,PolizeiIecgean159. 
Judkowiak, Unteroffizier 898. 
Judt, Missionar a. D. 92. 
Juhnke, Gefreiter 10. 
Juhr, Gefreiter 10. 
Jung 88. 
Jung, Gouvernementssekretär 165, 
718, 1046. 
Jung, Ansiedler 1158. 
Funga, Gefreiter 718. 
Funge, 2. 587. 
Funge, Polizeisergeant 790. 
Fungels, Oberarzt 328, 717, 1147. 
Funghänel, Unteroffizier 218. 
Junius, Gefreiter 518. 
reereoe2re-- 
  
. Junker, Landrentmeister 8. 
Jenischewski, Sanirätssergeant 835. « 
Jurisch, Gefreiter 9. 
fJurischka, Wegebauer 213. 
Junker, Finanzinspektor 998. 
Furischka, Stalionsassistent 899. 
Just, Oberveterinär 14, 571. 
Juzek, Polizeisergeant 59 
Fünke, Sergeant, Trompeter 8. 
Fürgensen, Gefreiter 10. 
Füsche, Reiter 10. 
Jüsten, Unteroffizier 326. 
  
K. 
Kage, kommiss. Sekreiär 13. 
v. Kageneck, Gras, Oberleutnant 1045. 
Kahigi, Sultan 4. 
Kahl, Brauerei 847. 
Kaiser, Vizefeldwebel 718. 
Kaiser, H., Samenhandlung 847. 
Kajemwskri, Lokomotioführer 520. 
Kakeldey, Negierungspraktikant 14. 
Kalanges, Häuptling 855. 
Kalkmann, Dr., 
458, 716, 996. 
Kallweit, Sergeant 110. 
Kallweit, Stationsassistent 282. 
Kaltenbach, Feldwebel 928. 
Kalus, Sergeant 9. 
Kalweit, Stabsarzt 1045. 
Kambeti, Schauch 326. 
Kambonde, Häuptling 1152. 
Kaminsky, Buchdruckereibesiper 520. 
  
Legationsrat 279, 
Kammerer, Landwirt 213, 465. 
Kammerich, Polizeimeister 571. 
Kammerlehner, Reiter 58 
Kampka, Reiter 10. 
Kamps, K., Gaslwirtschaft 847. 
Kandler, A., Limonadenfabrik 847. 
Kandt, Dr. 114, 117, 218. 
Kangos, Gebrüder 587. 
Kankel, Vizefeldwebel 9. 
Kapitzke. Sergeant 9. 
Kappe, Fr., Bäckerei 847. 
Kappelhof, Max, Kaufladen 847. 
Kaps-Hotel 847. 
Karasek, A. 687. 
Karge, Geheimer Kanzleisekretär 104. 
Karioth, Unterzahlmeister 8. 
Karioth, Intendantursekretär 898. 
1 Karl, Walter, Deutsches Haus 731. 
"„ Karlowa, Bezirksrichter 899. 
Karlowsti, Reiter 10. 
Karn, Gefreiter 519. 
Karow, Maria 1190. 
Karp, Gefreiter 518. 
Karras, Gefreiter 9. 
  
Karst, Proviamamtsrendant 8. 
Karstedt, Dr. 1226. 
Karsten 539. 
Karsunke, Unteroffizier d. L. 8. 
Karsunke, Topograph 520, 1091. 
Kaschube, Gefreiter 9. 
Kasdorf, Sergeant 9. 
Kasimoto, Ombascha 463. 
Kasper, K. A., Bäckerei 847. 
Kasper, Gefrelter 718. 
Kasper, Sanitätsunteroffizier 998 
Kastilan, Feldwebel 1277. 
Kastrup u. Grünberg, Kaufladen 
847. - 
Kater, Landmesser 837. 
v. Kathen, Leulnant 717. 
Katschau 16. 
v. Katte, Udo 1014, un. 
Kattlerbe, Sergeant 9. «- 
Kag u. Daicklicker, Kaufladen 847. 
Kauffmann, H. 60. 
Kaußfholdt, Polizeisergeant 947. 
Kaufmann, Polizeisergeant 381. 
Kaumann, Pflanzer 210. 
Kaupert, Proviantamtzafsisen 7. 
Kayser, Sergeant 9. 
Kayser, Neniner Sos. 
Kayser, Ing. 990. 
Kähler, Polizeisergeant aes, 570. 
Kämmer, Gefreiter 10. 
Kärcher, Reiter 10. 
Kebers, J., Generaldireltor 106 100. 
Keck, Feidbäcker 670. 
Kegebein, Polizeisergeant 59. 
Kegler, Unteroffizier 9.
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        Kehres, Gefreiter 9. 
Keil, Oberleutnant 14, 517, 620. 
Keil, Leutnant 326, 569, 669 
Keiser, Unteroffizier 326. 
Keibelid, Dr. 980. 
Keister, Unteroffizier 9. 
Keitel, Sanitütsunteroffizier 9, 569. 
Keitel, Sanilälssergeant 327. 
Kelber, Sergeant 9. 
Kelber, Polizeisergeant 381, 1147. 
Keller, Geh. Justizrat 62. 
Keller, Techniker 381, 718, 297. 
Keller, Polizeisergeant 519, 790. 
Kellmann, Oberfeuerwerker 8, 718. 
Kellner, Ingenieur 600. 
Kellner, H., Schlächterei 847. 
Kemmer, Sanilätsunteroffizier 621. 
Kemmler, Gefreiter 518. 
Kempe, Unteroffizier 326, 898. 
Kempe, Leutnant 670. 
Kemter, Intendanturreglstrator 165, 
1089. 
Kensboek, Unteroffizier 9. 
Kerbe, Sergeant 464. 
Kerber, Zollassistent 465, 899. 
Kerber, Reiter 718. 
Kerinnis, Garnison-Verwaltungs= 
inspekior 8. 
v. d. Kerkhoff, Gefreiter 10. 
Kern, Sanitätssergeanl 9. 
Kern, kommiss. Sekretär 1 59, 218. 
Kersten. Gefreiter 10. 
Kersting, Dr., Negierungsrat 837, 
8##8, 1020. 
Kerstings, Dr. 185. 
Kessinger, Bureauassistent 1090. 
Keßler, Unteroffizier 9. 
Keßlau, Spedition 847. 
Kettler, Unteroffizier 9. 
Keunecke, Landsturmmann 281. 
Kickton, Asfistenzarzt 717. 
Kieckhäfer, Feldintendantursekretär 
569.— 
Kief, Gefteiter 10. 
stiene. kommiss. Gouvernementsselreiat 
218, 519. 
Kiene, Unteroffizier 281. 
Kienow, Proviantamtsassistent 518. 
Kiepenheuer, Bausekretär 
Kiepke, Unteroffizier 326. 
Kier stein, Unteroffizier 9. 
Klesewetter, Gefrelter 9. 
Kiebling, Provianta#m#tsassistent 7 
Kiewitt, N., Schneiderei 847. 
Kilian, Eisenbahnpraknkant 424. 
Kilian, Sekretär 670. 
  
— LII — 
Kind, Königl. Seminarlehrer 62. 
Kindel, Sergeant 718. 
Kindinger, Unteroffizier 9. 
Kindt, inval. Unteroffizier 281. 
Kindt, N., Kaufladen 847. 
King, Herbert, Tischlerei 847. 
Kipp, Unteroffizier 326. 
Kirch, Oberleutnant 1090. 
Kirchbach, Gräfin 60. 
Kirchgatter, Sergeant 9. 
Kirchhof, Bezirksrichter 218, 279,465. 
Kirchhübel, Neiter 10. 
Kirchner, Sergeant 9. 
Kirchner, Intendantursekrelär 57. 
Kirn, Gärtner 899. 
Kirschstein, Dr. 112, 113, 116, 117, 
332, 333, 432. 
rs Geologe 672, 673, 674, 
  
au Reiter 10. 
Kirst, Franz, Tischler 847. 
Kirstein, Proviantamtsassisient 7. 
Kirstein, Polizeisergeant 790. 
Kirsten, Gefreiter 281. 
Kissaka, Askari 463. 
Kister, E. 1078. 
Kitt, Gefreiter 281. 
Kittel, Geheimer Registraturaffistent 
420. 
Kittelmann, Polizeisergeant 59. 
Kittelmann, Polizeiwachtmeister 570. 
Kitel, Oberveterinär 7, 947 
Klages, Polizeisergeant 881, 947. 
Klahn, Reiter 10. 
Klamet, Gefreiter 519. 
Klamroth, Martin 513. 
Klapperich, Reiter 10. 
Klaudat, Gefreiter 518. 
Klausa, Leutnant 620. 
Klebert, Lazaretigehufe 110. 
Klein, Gefreiter d. L. 8. 
Klein, Sergeant 9, 518. 
Klein, Gesreiter 9. 
Klein, Unteroffizler 58. 
Klein, Neiter 58. 
Klein, Hafenmeister 103, 575. 
Klein, Polizeisergeant 621. 
Klein, Fritz 844. 
Kleinan, 51 790, 1227. 
Kleindienst. E. 587 
Kleine, —. d. N. 8. 
Kleine, Dr., Professor 164. 
Kleinert, Pollzeisergeant 998. 
Kleinhofen, Unteroffizier 9. 
Kleinschmidt, Dr., Profefsor 380. 
v. Kleist, Leutnant 6. 
v. Kleist, 211, 213, 621. 
Klemert, Polizeisergeant 719. 
Klemmt, Maurer 465. 
  
Klemmt, Bauaufseher 1046. 
Klenk, Unterzahlmeister 58. 
Klenze, Gouvernementssekretär 718, 
835, 1090. 
Klewe, Pastor 1157. 
Klewitz, Intendanturrat 789. 
Kley, Sergeant 718. 
Kliche, Gefreiter 10. 
Kliemke, Dr., Direktor 1164. 
Klieschat, Sergeant 9. 
Klimowih, Landwirt 465. 
Klimowitz, Stationsassistent 1226. 
Kling, Polizeisergeant 571. 
Klingelhöffer, Oberst 61. 
Klinger, Reiter 10. 
Klinger, Zollassistent 789. 
Klinghardt, Kaufladen 847. 
Klingler, Kaufmann 462. 
Klink, Techniker 744. 
Klinke, Reiter 10. 
Klinkmüller, Sekretär 519. 
Klinowitz, Landwirt 789. 
Klose, Reiter 10. 
Kloß, pens. Proviantamtsassistent 7. 
Kloß, Neiter 718. 
Klothu. Hansen, Wagenbauerei 847. 
Klotz, Oberleutnant 213. 
Kloy, Zahlmeister 104. 
Kluckas, Unteroffizier 9. 
Klug, Dr., Kaiserlicher Bezirksrichter 
210. 
Klug, Dr., Gerichtsassessor 214, 519. 
Kluthmann, Gefreiter 10. 
Klügel, Professor 836. 
Knabe, Vizewachtmeister 518. 
Knabe, Polizeisergeant 570, 671. 
Knabe, Dr., Oberrealschuldirektor 836, 
998 
Knake, Negierungsrat N9. 
Knallmeyer, Ansiedler 945. 
Knapp, Unterofftzier 9. 
Knappe, Gefreiter 10. 
Kuaths, Leutnant 617. 
* ndh- Drlentnan 110, 117, 119, 
unes ku- Vureauassistent 
94. 
Knickrehm, Polizeisergeant 998. 
Kniepändl, Zahlmeister 58. 
Kuight Central Ltd. Gesellschaft 
899. 
v. Nnobelsdorff, Leumant 218, 325, 
671 
Knobloch, Gefreiter 10. 
Knoche, Polizeiwachtmeister 577. 
Knodel, kommiss. Sekretär 1090. 
Knopf, Profefsor 93, 
Knorre 587. 
Knorre, Ansiedler 1158.
        <pb n="53" />
        Knuth, Reiter 10. 
Kuuffel, Schmied 847. 
Koban, Gefreiter 10. 
Kobus, kommiss. Sekretär r(6r. 
Koch, Gefreiter v. 7. Feldbatt. 10. 
Koch, Unterzahlmeister 8. 
Koch, Unterzahlmeister d. Feldinten- 
danlur 8. 4 
Koch, Unteroffizier 9. 
Koch, Wilhelm, Intendantursekretär 57. 
Koch, Bizefeldwebel 281. 
Koch, Sergeant 926. 
Koch, Polizeisergeant 381. 
Koch, Geheimer Ober-Regierungsrat 
515. 
Koch, Bauauffeher 519,. r9. 
Koch, Dr., Professor 651. 
Koch, Geheimer expedierender Sekretär 
669. 
Koch, Robert 720, 724. 
Koch, F., Bäckerei 847. 
Koch, L. Nachfolger, Spedition 847. 
Koch 1066. 
Koch, Mechaniker 1090. 
Kochanomski, Intendanturaffessor 
568. 
Kock u. Lüderitz, Kaufladen 847. 
Kock u. Schmidt, Kaufladen 847. 
Koenig, Regierungsbaumeister 327, 
570. 
Koeppen, Bezirksschreiber 14. 
Koernicke, Dr. 768. 
Koert, Dr., Bezirksgeologe 201, 621. 
Kohl, Diplom-Ingenieur 998. 
Koblbrugge 726. 
Kohler, Dr., Nedierungsasseffor 465, 
988. 
Kohler, Dr., Gerichtsassessor 519. 
Kohley, Sergeant 9. 
Kohring, Gefreiler 518. 
Kokur, Gefreiter 9. 
Kolbit, Intendantursekretär 57. 
Koll, Gefreiter 326. 
Kollatz, Polizeisergeant 671. 
Kolle, Professor 339. 
Kolter, Gefreiter 10. 
Konigorski, Sergeant 9. 
Konrad, Unteroffizier 9. 
Koopy, 10. 
v. Korff-Krokisius, Major a. D. 61. 
Korn 687. 
Korn, Wilb. Gottl. 1079. 
v. Kornatzky, Oberleutnant 327. 
Kornikroft, H. 922. 
Kornmajer, Negierungerat 59. 
Koramaler, Dr. Amtsrichter 1146. 
9. 
Kosack, Leutnant a. D. 7. 
  
LII 
Koschitzki, Vizewachtmeister 9. 
Koschny, Th. F. 1240. 
Koslomski, Gefreiler 518. 519. 
Kost, Pater 462. 
Kostrzewa, Neiter 519. 
v. Koß, Korvettenkapitän 826. 
Koth, Kaufladen 848. 
Kottmann, Regierungslehrer 835. 
Kotzorowski, Sergeant 518. 
Kowalewski, Unterofftzier 9. 
Kowalkomski, Unteroffizier 518. 
Kozik, Unteroffizier 326. 
Kozinsti, Reiter 10. 
Köbner, Dr., Professor 399. 
Kölhsch, Geheimer expedier. Sekrelär 
324 
Köhler, Unteroffizier 8. 
Köhler, Ernst 513. 
Köhler, Pflanzer 1159. 
Köhn, Oberbootsmannsmaat 279. 
Köhn, Unteroffizier 718. 
König, Intendantur-Bausekretär 14, 
379. 
König,Oberveterinär 14, 424. 
König, Dr., Generalarzt 312, 611. 
König, Gefreiter 718. 
Königs, Oberleutnant 331, 516, 998. 
Könnecke, O., Gastwirtschaft 847. 
Köppel, Polizeisergeant 1147. 
Körbel, Lorenz, Speisewirtschaft 848. 
Köstlin, Intendanturrat 5. 
Köstlin, Ingenieur 886. 
Kötting, Gefreiler 281. 
Kötting, Kaufladen 848. 
Köy, Vizewachimeister 9. 
4%, — 570. 
Kraat, O., Kaufladen 
Krabbenhöft, F.W. Schnn #4 
  
Krabbenhöft u. Co., Fsustche s. 
Krack, Oberveterinär 
Kraemer, ienione ieher 0, 670. 
Kraepelin, Dr., Professor 1029. 
Kraetke 
Kraft, — 0. 
Kraft, Ernst 21 
Kraft, Viktor 050, 
Krahe, Sergeant 898 
Krahmer-Nöllenberg, Oberleut- 
nant 60. 
Krainick, Intendantursekretär 57. 
Kramer, Oberleutnant 449, 945. 
Kramp, Pflanzer 210. 
9 
Kraski, E— 518. 
Krayg, Pollzeisergeant 571. 
Krat, Oberleutnant 619, 670, 1046. 
Kraus, Unteroffizier 670. 
Kraus, Gefreiter 718. 
  
Krause, Oberfeuerwerker 8. 
Krause, Gefreiter 9, 718. 
Krause, Dr. 186, 1093. 
Krause, Polizeisergeant 671. 
Krause, Weichenschlosser 719. 
Krause, Zollassistent 899. 
Krauskopf, Unteroffizier 9, 569. 
Krauß, Dr., Regierungsrat 103, 420. 
Kraut, Hauptmann 211. 
Krauth, Polizeisergeant 59. 
Krautwald, Oberleutnant 571, 717. 
Krämer, Dr., Marine-Oberstabsarzt 
201, 876. 
Krämer, Gefreiter 326. 
Krämer, Feldwebel 835. 
Kräuter, Kassenvorstand 213, 465. 
Kremling, Amtsrichter 520. 
Krempien, Leutnant a. D. 382. 
Krepp, kommiss. Sekretär 947. 
Kretsch, Büchsenmacher 213. 
Kretschmar, Kapitänleutnant 843. 
Kreuter, Ferdinand 60. 
Kreuz, A. 844. 
Kreuter, Gefreiler 281. 
Kreuziger, Gefreiter 518. 
Kreyher, Dr., Stabsarzt 381, 946. 
Kreykenbohm, Gefreiter 10. 
Kriegelmeier, Reiter 8. 
Kriemichen, Gefreiter 10. 
Kries, Rittergutsbesitzer 166. 
Krieß, Unteroffizier 281. 
Krieß, Fritz, Kaufladen 848. 
Krieß, Hugo, Kaufladen 848. 
Krimling, Aktuar 670. 
Krimling, kommiss. Sekretär 997. 
Krische, Dr. 1014. 
Kritz, Karl, Schuhmacherei 848. 
v. Krogh, Hauptmann 1147. 
Krohne, Gerichtsafssessor 570, 789. 
Krokowski, Gefreiter 9. 
v. Krosigk, —. 570, 
1046, 1226. 
Krotofil, Unteroffizier 9. 
hniker 570 *mi 
Kröger, Interofftzier 518. 
Kröhue, Kupferschmied 1227. 
Krueger, Dr., Negierungsarzt 279, 
381, 789. 
Krug. Gefreiter 926. 
Krukow, Unterofftzier 465. 
Krumm, Lehrer 13. 
Krumm, Unteroffizier 9. 
Krummhaar, Gefreiter 718. 
Kruschke, Unteroffizier 9. 
Krücke, Regierungsraf 282, 899. 
Krüger, Leutnant 6, 463. 
Krüger, Gefreiter 8. 
Krüger, Neiter 10. 
v. Krüger, Rittmeister 60.
        <pb n="54" />
        Krüger, Kapitän 289. 
Krüger, Oberleutnant 42 517. 
Krüger, Geheimer Kanzleidiätar 468. 
Krüger, A., Kal 
Krüger, Polizeisergeant 947. 
Kuchta, Reiter 519. 
Kudicke, Dr., Stabsarzt 164. 
Kuhfeldt, Polizeiwachtmeister 570. 
Kuhl, Unteroffizier 326. 
Kuhlicke, Intendamtrrat 422. 
Kuhn, Hauptmann 14, 465, 620. 
Kuhn, Dr., Stabsarzt 92, 154, 211, 
449 
  
Kuhn-Schwabe 1189. 
Kuhne, Kanzlist 59. 
Kuhne, H. 587. 
Kuhne, Kommunesekretär 1158. 
Kuhns, Reiter 10. 
Kuhrt, Unteroffizier d. L. 8. 
Kujawa, Kaiserlicher Hofrat 104, 
619. 
Kuki 529. 
Kulgzer 587. 
Kultzer u. Frech 587. 
Kummer, Gefreiter 9. 
Kummerow, Unterofftzier 518. 
Kummeg, Leuchtfeuerwürter 1091. 
Kund 425. 
Kunow, Hofrat 104. 
Kunow, Polizeisergeant 381, 571. 
Kung, Nechnungsrat 7. 
Kunz, “ * Mililär-Intendantur- 
sekret#h 
Kuntgze, F 6. 
Kunz, Gefreiler 518. 
Kunze, Unterofftzier 518. 
Kups, Polizeisergeant 520, 998. 
Kurbjeweit, Sanitätsunteroffizier 
947. 
Kurth, Polizeisergeant 166. 
Kury, Kapitänleutnant 98, 159, 188, 
206. 
Kurgohn, Sekretär 1090. 
Kurzinski, Neiter 10. 
Kuschnereit, Gefreiter 518. 
Kuy. Sergeont 518. 
Kübart, komm. Beemstsassch. 570. 
Küchler, Gefreiter rPl 
Kücken, Gefreiter 5 
Kühl, Oberleutnant 58, 165, 716. 
Kühlich, Lokomotipheizer 998. 
Kühn, Gustav, Märkische Zeitung 
Ab, 521, 836. 
Kühn, Gefreiter 326, 868. 
Kühne, Lnoie Schulvorsteherin 1147. 
Kühn, Feldwebel 1287. 
Kühnel, A., Mineralwasserfabrik 848. 
Külz, Dr., Oberbürgermeister 14,1091. 
Külz, Dr., Negierungsarzt 570. 
  
IV 
Kürchhoff. D. 295, 690, 1121. 
Küstner, Gefreiter 10. 
Küstner, M., Kaufladen 848. 
Kwawa, Sultan 1049. 
2L. 
Laartz, Franz, Tischlerei 848. 
Labes, Intendantur-Bausekretär 422. 
Lacheiner, Gastwirtschaft 848. 
Lachnitt, Reg. Sekretär 420. 
Ladewig, C., Vorsitzender 958. 
Ladewig, Direktor 1007. 
Laepke, Feldlazaretwendant 280. 
Lagemann, Feldlazarettrendant 569. 
Lahl, Unterzahlmeister 518. 
Lahmeyer, Gefreiter 10. 
Laih, Gefreiter 518. 
Lallo, Sergeant 326. 
Lambert, Christian, früherer Unter- 
kapitän 335, 336, 468. 
Lamerty, Gefreiter 519. 
Lamoczyk, Gefreiter 10. 
Lampe, Sanitätssergeant 165. 
Lampe, M. 587. 
Landau, Gefreiler 10. 
Lang, Zollamtsassistent 110, 519, 790. 
Lang, Hofrat 520 
Lang, Bezirkssekretär 570. 
Langberg, A., Klempnerei 848. 
Lange, Vizewachtmeister 9. 
Lange, Jos., Gefreiter 10. 
Lange, kommiss. Sekretär 165. 
Lange, Polizelsergeant 381. 
Lange I. Sergeant 5186. 
Lange, Unteroffizier 718. 
Lange, Louis, Kaufladen 848. 
Lange, Friedrich 1285. 
v. Langendorff, Leutnant 517, 
1090. 
v. Langenn-Steink eller“ Haupt- 
mann 788, 
Langer, Major 516. 
Langer, F., Spedition 848. 
Langhans, Professor 401. 
Langbeld, Major 381, 1147. 
Langhof, Unteroffizier 718. 
6 Langkopf, Oberapotheker 57. 
Langkraer, Gouvernementssekrefär 
515, 519. 
Langmaak, Sergeant 518. 
de Lantreppe, Albert 447. 
Lanvers, Barbier 848. 
Lappe, Sanitätsunteroffizier 9. 
Lasser, Gefreiler 519. 
Laszig, Kaufladen 848. 
Laszig u. Ihde, Kaufladen 848. 
Lad, Dr., Bezirksamtmann 465. 
Labke, Oberbäcker 10. 
Lauan Bazir 168. 
  
Lauan Bokari 168. 
Laubert, Reiter 10. 
Laubis, Oberveterinär 379. 
Laubsch, Reiter 10. 
Lauchstaedt, Kaufmann 461. 
Lauck, Heilgehilfe 465, 789. 
Lauerhaß, Polizeisergeant 835, 1227. 
Laugner, Sanitäts-Vizefeldwebel 
465. 
Laumert, Gefreiter 1 
Laupenmühlen, rn 
Laurich, Gefreiter 32 
Laurin, areer Bal. 520, 790. 
Laurisch, Unteroffizier 898. 
Lauschke, Gefreiler 9, 10. 
Lauterbach, Feldwebel 
sturms 
Lauterbach, Reiter d. L. 's. 
Lautschke, Reiter 519. 
Lapalle, Dr. 981. 
Laion, Häuptling 208. 
Leben, Unteroffizier d. Landsturms 8. 
v. Leckow, 6587, 1157. 
Ledermann, Boianiker 1228. 
Legrat, Gefreiter 10. 
Lehmann, Oberstleutnant a. D. 14, 
60. 
d. Land- 
Lehmann, J. F., Verlag 94, 821. 
Lehmann, Reiter 519. 
Lehmann, Geheimer Sekretariats= 
assistent 997. 
v. Lehsten, Leutnant 14, 163. 
v. Lehsten, Oberleulnant 211, 517. 
Leicht, K., Barbier 848. 
Leichter, Kalkbrennerei 848. 
Leipheimer, Max 61. 
Leis, Wachtmeister 8, 670. 
Lembcke &amp; Co.-, Kaufladen 848. 
Lembrecht, Gefreiter 10, 570. 
Lemke, Sanitätsseldwebel 218. 
Lemoine 677. 
Lempp, Kaufmann 462. 
Lenfant, Kommandant 401, 546. 
von Lengerke, Oberleutwant 4. 
Lengfeld, Unteroffizier 281. 
Lenhardt, Jeesengsgehilse 327. 
Lenke, Gefreiler 10 
Lensky, Gefreiler lo. 
Lenßen, H. E., Kaufladen 848. 
Leny, Leutnant 516. 
Lenz, Gefreiter 10. 
Lenz, Geh. —. 83, 716, 
1168. 
Lenz, Unteroffizier 518. 
Lenz &amp; Co., Deuische Kolonial-Eisen- 
bahn= Bau-, und Betriebsgesell- 
schaft 62. 
Lenz, Kapitän 1078.
        <pb n="55" />
        Leo, Dr., Oberlehrer 60. 
Leo, Geheimer Kanzleidiätar 463. 
Leo, Dr. 1031. 
Leonhardi, Oberleumani 14, 164, 
212. 
Leopold, S— 50. 
Lepine, Gefreiter 5. 
Leptien, —..* 61. 
Lequis, Moajor 104, 716, 1031. 
Lequis, Dr., Oberapotheker 518, 620. 
Lerch, Sanitätsunteroffizier 381. 
Lergen, Bezirksamtssekretär 1.90. 
Lergenmüller, Techniker 381. 
Lesage 609. 
Leschin, Techniker 1091. 
Leß, Polizeisergeant 381. 
Lehmeister, Gefreiter 10. 
Leßner, Hauptmann 61. 
Lethmate, Gesreiter 9. 
Leuffgen, IJ., Mineralwasserfabrik 
848. . 
Leumann, Sergeant 326. 
Leuschner, Büchsenmacher 671, 1147. 
Levermann, A., Gastwirtschaft 848. 
v. Leoinski, Pflanzer 1157. 
Lewald, Dr., Geheimer Ober-Re- 
gierungsrat 515. 
Lewan, Unterofftzier 518. 
Lewin, Unteroffizier 9. 
Leix, kommiss. Sekretär 381. 
Ley, Dr., Missionsarzt 74. 
Leygues, Kolonialminister 241, 243, 
Lichtenberg, Drucker 463. 
Lichtenberg, Förster 570, 997, 1147. 
Lichtenstein, Landmesser 1147. 
Liebe, Pförtner 104 
Liebe, Leutnant 164. 
Liebe, Dr., Negierungsarzt 165. 
Liebe, F. Prozebagent 848. 
Liebenstein &amp; Fröhlich, Kaufhaus 
848. 
Liebenstein &amp; Raupert, Kaufladen 
Liebermann, Dr., Geheimrat Pro- 
sefsor 60. 
Liebert, Büreaubeamter 14. 
Liebert, Stationsleiter 213, 570. 
Liebert, Geheimer Sekretariats- 
assistent 420. 
v. Liebert, Generalleutnant 724. 
Liebich, Unteroffizier 9. 
Liebig-Kompagnie 548. 
Liebl, Dr., Negierungsarzt 381. 
Liebmann 4 Levi, Mechanische 
Trikotweherei. 480. 
Liebrechts 994. 
Liebscher, Gefrelter 10 
Liedke. H., Uhrmacherei 848. 
— Lv — 
Liedttkte, Kalkulatorvorstand 103. 
Liedtke, Polizeisergeant 835, 1227. 
% Liesegang, Dr., Stabsarzt 422, 998. 
Ließ, Oberarzt a. D. 517. 
Lima, Wäscherei 848. 
Liman Arabu Malum 171. 
Liman Malum 168. 
Limbert, Leutnant 14, 211. 
Lind beck, Kaserneninspektor 422. 
Linde, Sergeant 9. 
Linde, Leutnant 516. 
Linde, Unteroffizier 518. 
v. Lindeiner gen. v. Wilden, 
Leutant 165, 716. 
v. Lindequist, Dr., Unterstaats- 
sekrefär 108, 410, 416, 419, 568, 
618, 619, 775, 1229 
Lindermann, Unteroffizier 9. 
Lindinger, Polizelsergeant 947. 
Lindner, H. 60. 
Lindner, Sergeant 518. 
Lindner, Oberarzt 1045. 
Lindow, Leulnant 517, 1091. 
Link, Gouvernementssekretär 59. 
Link, Pollzeisergeant 570, 947. 
v. Linsingen, Leutnant 281. 
Lion, Dr., Stabarzt 450, 520, 521. 
Lipomsky, A., Architekt 1225. 
Lippe, Zollamtsverwalter 1090. 
Lippelt, Unteroffizier 9. 
Lippke,- Polizeisergeant 947. 
Liste, Oberarzt 717, 1090. 
Liße, F., Händler 848. 
Littig, Gefreiter 9. 
Lob#, Sergeant 618. 
  
Lochhaas, Poltzeisergeant 1147. 
Loeffler 679. 
Lobe, Bizeseldwebel 9. 
Lohff, Kaufmann 461. 
Loisp, Leutmnant 92. 
Lolongat, Häuptling 852. 
Lommel, Chemiker 218, 519, 718. 
Lomott, Reiter 10. 
van de Loo, Pflanzungsdireklor-461. 
Lopsien, Gefreiter 518. 
Lorenz, Gefreiter 9. 
Lorenz, Lehrer 13. 
Lorenz, Unteroffizier 718. 
Lorry-Cole, Oberst 151, 152. 
Lott, Dr., Stabsarzt 945. 
Lotterymann, Jak., Produktenhand- 
lung 848. 
Lottes, Gefreiter 10. 
Lotz, Dr., Bezirksgeologe 92, 201. 
Löb, Feldwebel, 718. 
Löffler, Gefreiter 9. 
Löffler, Sanitätzunteroffizier 165. 
Löffler, Polizeisergeant 381, 947. 
  
Löffler, Bezirkamtsschreiber 381. 
  
Ludwig &amp; Kabilinsky, 
  
  
Lörcks, Pater 385. 
Löscher 766. 
Löschke, Polizeisergeant 899, 1227. 
Löwe, Unteroffizier 518. 
Lubenau, Dr., prakt. Arzt 570. 
Lubenau, Dr., Regierungsarzt 899. 
Lubowsky, Gebr., Gastwirtschaft 848. 
Lucas, Militär-Intendantursekretär 
57. 
Lucas 587. 
Lucas, Kommerzienrat 842. 
Luckow, Gefreiter 9. 
Ludewig, K., Kaufladen 8348. 
ODearzs 4 S 2424a.2 * 1046. 
  
Ludwig, Stabsveterinär 60, 516, 670. 
Ludwig, Gefreiter 519. 
Ludwig, John 844. 
Ludwig, H. u. J., Bäckerei 848. 
Spiri= 
tuosenbandlung 848. 
Ludwig, Polizeisergeant 899, 1227. 
Lull, Reiler 10. 
Lurz, Dr., Oberarzt 515. 
Lutter, Oberleutnant 325, 328, 669, 
790. 
Lutz, Gefreiter 9. 
Luy, Reiter 10. 
Lugze, Kaufmann 462. 
Lutze, Max, Kaufladen 848. 
Lückerath, Sanatoriumsverwalter 
570.— 
Lückerath, Lazarettgehilfe 1046. 
Lüderitz, A., Speditionsgeschäft 848. 
Lüdicke, Maschinist 14. 
v. Lüdinghausen gen. Wolff, 
Freiherr, Arbeiler-Kommissar 279, 
465. 
Lühmann, Reiter 10. 
Lühmann, Sergeant 326. 
Lupke, BVizefeldwebel 518. 
Lütje. Dockmeister 997. 
Lüttschwager, Dr. Unterveterinär 
164. 
Luttschwager, Dr., Oberoeterinär 
213 
Lybuda, Unteroffizier 518. 
2ys#zus, Sergeant 518. 
M. 
Maaß, Reiter 10. 
Macaulay 249. 
Machi, Zollamtsofsistent 3. Kl. 4. 
Wachabo, Zollamtsassistent 3. Kl. 4. 
Machon, Gefreiter 518. 
Madretke, kommiss. Sekretär 424. 
61 
Maeffert, kommiss. Sekretär 165. 
Maercker, Moajor 104, 110, 363. 569, 
789.
        <pb n="56" />
        Maehle, Handler 628. 
Maganga, Schauch 826. 
Magbeburg, Unteroffizier 898. 
Mager, Gefreiter 9. 
Mage rurtg, Polizeisergeant 166881. 
  
   
  
  
  
  
  
M 671. 
Uhrmacher 848. 
Sekretär 715. 
Vizefeldwebel 9. 
Gefreiter 9. 
Gefreiter 518. 
Gefreiter 1226. 
Polizeisergeant 14. 
Moier, Vizewachtmeister 58. 
Moyer, J. 587. 
Maillefert, Dr., Stabsarzt, 59, 422, 
Mainer, Rechispraktikant 214. 
Mairot 252. 
Mai-Umer 170. 
Maiwaldt, inval. Unteroffizier 281. 
Maiohes, Israel, Kaufladen 848. 
Malam Isa 1 150. 
Maletz, Polizeisergeant 790. 
Malinowsli, Pater 1230, 1282. 
Mall &amp; Riep, Kaufladen 848. 
Malsch, Polizeisergeant 719, 996. 
Malsch, Polizeisergeant 998. 
Malzer, Gefreiter 718. 
Manager, General 1088. 
Mande, Fullah # 1798. 
von Mandelsloh), Ernst S. 514. 
Mander, Leutnant 1232, 1233. 
Manetti, Ph., Bauunternehmer 848. 
Manger, Hauptmann 5. 
Mangold, Gesreiter 9. 
Mangold, Polizeisergeant 328. 
Mann, Dr., Geologe 2138, 381. 
Mannsrest. à Neiler 200. 
Dr., 125, 
381, 385. 
NMansfeld, Dr., Stabsarzt 201, 947, 
1226. 
Mansfeld, Hauptmann 946. 
Mansfeld, Dr. 1190. 
Mapuri, Ombascha S. 463. 
Marafo von Godabawoa 150. 
Marcks, Dr., Prosessor, 1029, 1031. 
Marcus, pens. Lazarettinspektor 8. 
v. Mar#es, Leutnant 517. 
v. Marées, Oberleutnant 945. 
Maret, Amtsrichter 215. 
Maret, Karl 215. 
Marjan Hamed, Sol 463. 
Markgraf, Bureaudiklar 420. 
Markmann, Geheimer Negierungsrat 
88, 898. 
Marks, Frih, Schneiderei 846. 
Marquard, Ernst 1227. 
LVI 
Marquardt, Polizeichef a. D. 210. 
Marshall, Dr., Oberarzt 4, 619. 
MWartin, Unterofftzier 9. 
Martin, Gefreiter 518. 
Martin 706. 
v. der Marwit, Oberleutnant 5, 519. 
899. 
v. der Marwitz, Hauptmann 588. 
Marr, Sergeant 9. 
Marx, Hündler 848. 
Massadu, Feldwebel 172. 
v. Massenbach, Baronin 981. 
Masterman, Professor 1081. 
Matabul, Eingeborener 852, 853. 
Matahangarwa, Sultan 4. 
Mataré, Intendanturdiätar 422. 
Materne, Gefreiter 518. 
Matheis, Gebr., Kalkwerk 848. 
Mathias, Polizeisergeant 59. 
Mattern, Verkehrssteuerpraktikant 
Matthiaß, Moajor 61. 
Matthies, Bureaudiätar 420. 
Matthießen, Stenographin 947. 
Mattkowick, F., Kaufladen 848. 
Mattner, Gärtner 59. 
Mattuka 1, Polizeisergeant 671. 
Matun-ma-ndok, Haupt-Ndogn- 
biakad- . 
v. Matuschka, Graf 215. 
Matzellus, Gefreiter 518, 
Matzkuhn, Kaufladen 848. 
Mauch, Unterzahlmeister 518. 
Maul, Kaufmann 344. 
Maul, B., Eisenwarenhandlung 848. 
Way, Gefreiter der Landwehr II 519. 
May, Bureauassistent 718. 
Mayer, Bureaugehilse 218. 
WMayer, Sergeant 218. 
Mayer, Dr., Stabsarzt 422. 
WMayer, Werstverwaller 571. 
½% Sanitätsunteroffizier 669. 
Wayer, Dr., Oberstabsarzt 670, 980, 
988. 
  
D 
WVayer, Sanitussergeant 9#7. 
Mayer, Bautechniker 1147. 
VWMaywaldt, Pollzeisergeant 1147. 
WWazel, Dr. 766. 
Mazurek, Gefreiter 518. 
Märker, Major 449. 
Mäd, Sekretär 381. 
Mätzke, Händler 1 855. 
Möienndenge, Adogn-biak#ad-Chef 
590. 
Mboma, Hüäuptling 20. 
Mecheln, Gefreiter #9. 
csechelya, A., Anwalt 106, 109. 
Meckl, Marwer 165, 718, 1046. 
Mehnert, Polizeisergeant 835, 127. 
  
v. Meien, Leutnant 517, 834. 
Meier, Leutnant 166, 717. 
Meier, Friedrich, Polizeisergeant 328. 
Meier, Regierungsb aumeister 420. 
WMeier, Polizeisergeant 570. 
de Meillon, Photograph 848. 
Meincke, Seribtesshrlergehfe 381. 
Meincke, Sekretär 5 
Meinhof, Dr., *t 449. 
Meinhoff 1077. 
Meisel, B., Gastwirtschaft 848. 
Meissner, Gefreiter 9, 10. 
Meiß, Gouvernementsselretär 1046. 
Meißinger, Feldintendantursekretür 
325. 
Meißner, Feidlaarettrendont 5. 
Meißner, Rei#er 10. 
Meibner, Unterzahlmeister 518. 
Meißner, Gefreiter 5186. 
Meihner &amp; Strendt, Schlosserei 
848. 
Meizner, Dr., Oberstabsarzt 14, 620, 
1146. 
v. Mejer, Oberleutnant 8384. 
Melchior, Unteroffizier d. Landwehr 8. 
Melchior, G., Kaufladen 848. 
v. Melle, Dr., Senator 1028. 
Mellenthin, Feldwebel 167, 169, 
170, 1090. 
Mellin, Oberleutnant 478. 
Melzer, Polizeisergeamn 621. 
Menge, Gefreiter 326. 
Menger, Korvettenkapitan 712, 770, 
825 
Menke, Forscher 1 624. 
Menne, J., Kaufladen 848. 
Mennekes, H., Schuhladen 848. 
Wensch, Gefreiter 718. 
Mensing, kommisf. Zollamtaassiftent 
s 
  
l 
2.Alssse2ls,570,æ5. 
WMenzel, Gefreier der Landwehr 519. 
Menzel, Kolonialeleve 1226. 
Mercator, Dr., 821. 
Merdas, Dr., Stabsarzt 14, 212. 
Merensky, D., Wissionsiufpektor 70. 
Merensky, Dr., Nechisanwalt 848. 
Merere II, Sangusultan 70. 
Merkel, Bureaudiätar 420. 
Merle, Gerichtsschreibergehilfe 670. 
Nerle, kommiss. Sekretär 997. 
v. der Merwe, Reiter 10. 
Merz, Koiserlicher Gouvernements= 
—— 
Meszalla Ur Nichalla, inval. 
Gefrelter 28 
Metelmann, — 
Met Negierungsat 381, 997, 
mel inert 848
        <pb n="57" />
        Mette, Rittmeister der Reserve 60. 
Metternich, P. 1198, 1199. 
Metzger, Forstafsessor 22, 835, 1103. 
Metler, Vizewachtmetster der Land- 
wehr 8. 
Meuche, Unteroffzzier 826. 
van der Meulen, Malergeschäft 848. 
Meunier, A. 1255. 
Meydam, Hauptmann 5. 
Meyer, Baurat 6. 
Meyer, Geh. Registrator 8. 
Meyer, Oberapotheler 8. 
Meyer 1, Gefreiter der 7. Feldbatt. 10. 
Meyer, Gefreiter 10. 
Meyer, kommiss. Sekretär 13. 
Meper, Justus, Kapitänleutnant 49. 
Meyer, Friedrich, Sanitätsunter. 
offizier 57. 
Meyer, Willi, wben 59. 
Meyer 4 Co., Firma 90 
Meyer, Dr., Geheimer Negierungsrat 
104. 
Meyer, Adolf, Wegebauer 213. 
Meyer, Sergeant 880. 
Meyer, Dr. 462, 662, 668. 
Meyer, Techniker 519, 719. 
Meyer, Sekretär 570. 
Meyer, Ansiedler 586, 1158. 
Meyer, F. 587. 
Meyer, H. 537. 
Meyer, Negierungsrat 590. 
Meyer, Franz, Gefreiter 718. 
Meyer, Hermann, Gefreiter 718. 
Meyer, Dr., Oberrichter 733. 
Meyer, JF., Gastwirtschaft 848. 
Meyer, Dr., Kammergerichtsrat 1029, 
1030. . 
Meyer, Oberarzt 1045. 
Meyer, Feldlazarettinspektor 1046. 
Meyer, Leutnant 1091. 
v. Meyeren, D. „Wirklicher Geheimer 
Nat 312. 
Meywald, Sergeant 518. 
Mez, Dr., Professor 763, 990, 1253. 
Michael, Gefreiter 518. 
Michaelis, Gefreiter 10. 
v. Michaelis, Leutnant 111, 212, 
445, 885. 
Wichgelsen, Wright &amp; Co., Firma 
917. 
Michaelsen, Dr., Profefsor 1030. 
WMichalke, Eisenbahn-Stationsver= 
walter 981. 
Wichalla, Gastwirtschaft 849. 
Michalsky, Koisüce Hofrat 7 568. 
Wichel, Dipl-Ing. 960 
Michels, ——. 18. 
Miehe, Unterzahlmeister 8, 670. 
WMielke, Gefreiter 518. 
  
  
  
LVII 
TWierswa, Feldwebel 380. 
Mies, Oberbücker 10. 
Mießler, Hauptlehrer 60. 
Migdalski, Landwirt 1157, 1158. 
v. Milezewmski, Oberleutnant 1091. 
Mildbread, Dr., Botaniker 112, 
113, 114, 116, 117, 119, 121, 384,. 
432, 572, 574, 676, 677. 
Milenz, Unteroffizier 9. 
v. Milkau, Freiherr, Vizefeldwebel der 
Reserve 718. 
Nilner, Lord 959, 962. 
Mindif 169. 
Minikowsky 4 Semn, Bau- 
unternehmer 84 
Miriel 706. 
Nischlich, Bezirksleiter 584, 1088. 
Mittelstäd", Farmer 842. 
Mittler &amp; Sohn, Königl. Hofbuch- 
handlung 94, 154, 270, 561, 611, 
766, 876, 1048, 1190, 1191, 1265. 
Mocha, Gefreiter 165. 
Mohr, Gefreiter 10, 
Mohr, Sekretär 590. 
Mohring, Geireiter 10. 
Moisel, M. 652. 
Moldenhauer, Gefreiter 9. 
Moldenhauer, Oberveterinär 521. 
Moldenhauer, Landmesser 1226. 
Moliete, Oberleutnant 163, 468. 
Moll, Heury, Mojor 4 3416 419. 
Molter, Fr., Kauflade 
Molter, Julius, unns 8486. 
Molzahn, A., Wagenbauerei 849. 
Monteir o, Dr., 918. 
Monts, Stationsassistent 790, 1091. 
Monvoisin 706. 
Morenga, Kapitän f 1228, 1229, 
1200, 12981, 1232, 1238. 
Morgan, Camillo 1185. 
Morgen 425. 
Mork, Fritz, Schneiderei 849. 
Morris, Grohmann 1231. 
v. der Mosel, Nechtsanwalt 1225. 
Motschenbacher, Leulnant 58, 946. 
Möhl, Sergeant 9. 
Möhle, Unteroffizier 9. 
Möhring I. Dr. 61. 
Möhring, Unteroffizier 281. 
Möhring, Polizeisergeant 520, 570, 
1091. 
Möller, Gesreiter 9. 
Möller, Onmisonverwolamgstafgek. 
58, 213. 
Möller, Unteroffizier 326. 
Nöt, Sekretr 69. 
Mruck,. Gefretter 10. 
Msinga, Saltan 114, 116. 
Msingo, Sullan 480. 
  
  
Msyk, Reiler 326. 
Mtuale Kaware 480. 
Mucke, Stationsassistent 110, 328. 
Mueller, Generalmajor 5, 212. 
Muera, Sultan 482. 
Muirhead Collins, Captlain 503, 
559 
Mummenkoff, Dr., Rechtsanwalt 60. 
Munier, Techniker 1091. 
Murlowsky, Oberschlächter 11. 
Muschler, Unteroffizier 9. 
Mück, Kaserneninspektor 7. 
v. Mühlenfels, Oberstleutnant 324. 
Mühring, kommiss. Stationsleiter 59. 
Müllendorf, Redakteur 449. 
Müller, Leutnant 325. 
Müller, Bauleiter 381. 
Muller, Max, Polizeimeister 465, 618, 
1046. 
Müller, Missionar 520. 
Müller, Leutnant 571, 1046. 
Maller, Kommerzienrat 957. 
Muller, Stationsverwalter 835. 
Maller, Kapitän 997. 
Muller, Bauleiter 997, 1090. 
Müller, Proviantamtöassistent 7, 104. 
Müller, Sergeant 9, 326, 898. 
Maller, i 9. 
Müller, Gefreiter 9 
Müller, Gefreiter der 2. Batterie 10. 
Maller, Gefreiter der B. Feldbatt. 10. 
Müller, Gefreiter der III. Kol. Abt. 
0. 
Müller, Gefreiter der V. Kol. Abt. 10. 
Müller, Reiter 10. 
Maller, Ernst, Polizei= Inspekrions- 
offizier 14. 
Müller, Bezirksschreiber 14. 
Müller, Wilhelm, Gefreiler 58. 
Müller, Karl, Dr. 88. 
Maller, Geheimer G*** 104. 
Maller, Alfred, Direktor 21 
Müller, Warx, Pionier 1. 
Müller, Otto, 
Maller, Erich, Kangleigehülse 381, 
718. 
Maller, Unterofftzier aus. 718. 
Muller II, — 
Maller I, 
Müller, Nilolaus, —— 
570. 
Müller, Friedrich, Neiter 718. 
Muller, Peter, Geschäftsführer 848, 
if44. 
Müller, Max 2., Kaufhaus 848. 
Müller, N., Kanfladen 3 
Muller, B., Kau 
Müller, Polizeisergeant . 1091, 
1147.
        <pb n="58" />
        Müller, Maschinenbaulechniker 947. 
Müller, Schlofser 1090. 
Müller, kommiss. Sekretär 1226. 
Müller v. Berneck, Oberlentnant 
521. 
Muller v. Berneck, Hotel 849. 
Maller &amp; Natgeber, Kaufladen 849. 
Mulstroh, Unterofftzier 9. 
v. Münstermann, Leuinant 571, 717, 
1046. 
Münz, Unterofftzier 9. 
Münzberg, Gefreiter 718. 
Münzner, invalider Feldwebel 106. 
Mützlip, Leutnant 6, 14, 422. 
Le Myre de Liller 8 242. 
N. 
Naas, Unteroffizier 326. 
Nachtwey, Präfekt 843. 
Nagel, Unteroffizier 9. 
Nagel, Sekretär 59, 282. 
Nagel, Gefreiter 518. 
Nagengast, Unterofftzier 9. 
Nagumur, Eingeborener 19. 
Nakanz, Pollzeisergeant 381. 
Nande, Häuptling 1155. 
Nannen, Polizeisergeant 59. 
Nast. Regierungsbaumelster 1046. 
Naß, Photograph 849. 
Nathow, uzfeldwebel 326. 
Nauen, Polizeisergeant 947. 
v. Nauendorf, Freifrau 60. 
Nauheimer, Gefreiter 280. 
Naumann. Gepp 4 Co., Firma 917. 
Nägele, Dr., Stabsarzt 1045. 
Negendorn, Dr. 821. 
Neie, Polizeilergeant 1227. 
Neil, Polizeisergeant 836, 1227. 
Neiße, Unteroffizier 518. 
Neldner, Gärtner 1044. 
Nelson, 2., Kaufladen 849. 
Neßler, Sekretär 282, 1046, 1226. 
Neu, Gefreiter 9. 
Neu, Geologengehilfe 328, 570. 
Neugebauer, kommiss. Sekretär 109. 
Neuhaus, Militärintendantursekretär 
57. 
Neuhaus, Leutnant 620. 
Neuhaus, Dr., Bezirksrichler 1225. 
Neujahr, Gefreiter 10. 
Neumann, Sergeant 9. 
Neumann, Unteroffizier 9. 
Neumann, Gefreiter der Feldart. 10. 
Neumann, Neiter der 7. Feldbatt. 10. 
Neumann, RNeuer 10. 
Neumann, Oberveierinär- 61. 
Neumann, Feldlazareitrendant 212. 
Neumann, Unteroffizier 518. 
Neumann, Poltzeisergeant 835. 
  
LVIII — 
1186. 
Neumann, J., Verlag 
Neumeister, Schieferdeckermeister 61. 
Nevinson 872. 
Ngila, Häuptling 20. 526. 
Ngose, Häuptling 471. 
Ngute, Häuplling 525. 
Nicholson, Sekretär 923, 924. 
Nickl, Sanitätssergeank 9. 
Nicklas, Sekretär 620, 718. 
Niebling, Gefreiter 518. 
Niedermaier, Sanitätsfeldwebel 671, 
1147. 
Niel, Marschall 243. 
Niemann, Gefreiter 1226. 
Niemeyer, Gefreiter 9. 
Niendorf, J., Fruchthandlung 849. 
Nierling, Lazarettinspektor 218, 465. 
Niet, Farmer 619. 
Nigmann, Hauptmann 14, 4, 1048, 
1049 
Nippe, Kapitänleutnant 49, 99, 159. 
Nitschke, invalider Unteroffizier 281. 
Nitschmann, Leutnant 164, 171, 172, 
178. 
Nitschmann, Oberleutnant 899. 
Nitzsche &amp; Gutsche, Kaufladen 849. 
Noack, Polizeimeister 1147. 
Noack, C. H, Firma 40 
Nobel, M., Kaufloden 84 
Nocht, Dr., Professor z#, 979, 
980, 1029, 1081. 
Nocke, Häuptling 471. 
Noeske, Gefreiter 10. 
Noeske, Sanilätsunteroffizier 280. 
Nofs, Gefreiler 10. 
Nolte, Leutnant 422. 
Nonne, Mcjor a. D. 214. 
Nonne, Dr. 1031. 
Nopp, Gouvernementssekretär 420. 
v. Nordeck zur Rabenau, Freiherr, 
Oberleutnant 211, 3861, 947. 
Normund, Zugführer 14. 
Norreuther, M., Wäscherei 849. 
RNohe, Gesreiter Wl. 
v. Nostitz, Gerichtsassessor 1225. 
Nogold, Polizeisergeant 790. 
Nowak, Polizeisergeant 886, 12-7. 
Nowakowsky, Polizeisergeant 519, 
790. 
Nowarra, Kesselschmied 59. 
Nöll, Unteroffizier 9. 
Nöpel, Dr., Assessor 927, 718. 
Ntok, Häupiimg 528, 529. 
Nuhn, Feldlazarettrendant 212. 
Nürnberg, Unterofflzier 518. 
O. 
Oaklev, H. M. 185, 136. 
Oats, Froncis 555. 
  
Oberg, Oberleutnant 571, 620, 717, 
1046. 
Oberheid, Sergeant 518. 
Oberheitmann, Unteroffizier 518. 
Oberhoffer, Sanitätssergeant 9, 570. 
Oberlaender, Polizeisergeant 719, 
998. 
Oberprieler, Landsturmmann 281. 
Ocloo, Häuptling 481. 
Odenwald, Reiter 10, 569. 
Odenwald, Polizeisergeant 947. 
v. Oertzen, Hauptmann 5. 
v. Oertzen, Leutnant 59,212,423, 671. 
v. Oertzen, Major 110. 
Offschanny, Vermessungstechniker 
520. 
Offschany, Unteroffizier d. L. 8. 
Oblemann, Dr., Oberarzt 621, 1045. 
Ohling, Leutnant 719. 
Ohlo, Dr., Oberarzt 328, 1045, 
Ohm, Feldwebel 8. 
Ohmeis, Sergeant 9. 
Ohmstede, Intendanturassessor 6. 
Ohmstede, Schuldirekior 215. 
Ohrt, Sergeant 9. 
Oldenbourg, Martin, Verlagsbuch- 
Handlung 364. 
  
41835,1227 
olerwan Polizeisergeant 1277 
Olkiewicz, Bureaugehilfe 998. 
Ollwig, Professor, Stabsarzt 515, 
979, 1029, 10931. 
Oltersdorf, Gefreiter 518. 
Oltmann 687. 
Omonsky, Militär-Intendantur- 
sekretür 57. 
Oreydt, Husarenrüttmeister 481. 
Orlowski, Pionier 10. 
d'Ormesson 994. 
Ortlieb, Unteroffizier 518. 
Osbahr, JI., Brauerei 849. 
Oschmann, Wojor 876. 
Osterholz, E—— 381. 
Osterlond, Gefrei#er#10. 
Ostermann Zolueisergeanisss 1 
Ostermayer, Oberleutsant 5, 717, 
Osterstock. Sergeant 518. 
O'Swald &amp; Co., Wei., Firma 764, 
1134. 
Otto, Sergeant der Landwehr 8. 
Otto, Gefreiter 10. 
Otto, Leutnant 517. 997. 
Otto, Unterzahlmeister 518. 
Otto, Gefreiter 516. 
Otto, Kommerzienrat 587. 
Otto, Heinrich 687. 
Otto, Dr. 1081. 
Otwell, Captain 202. 
Overbeck de Meyer 719.
        <pb n="59" />
        P. 
Paar, Dr., Direktor 60. 
Pabst v. Oheim, Leutnant 833. 
v. Padberg, Leutnant 520, 834, 947. 
Paeßler, Dr. 392, 535, 587. 
Paetel, Hermann, Verlag 94, 363, 
Paffrath, 
1091. 
Pagels, Unteroffizier 9. 
Pahl, Unteroffizier 518. 
Pahl, Finanzdirekior 568. 
Pakisch, Sergeant 518. 
Palm, Sergeant 898. 
v. Palm 1157. 
Panit, Unteroffizier 9. 
Panzer, Gefreiter 9. 
Panzlaff,. Unteroffizier 281. 
Pape, Stationsassistent 424. 
Pape 955. 
Papenhoff, Polizeisergeant 519, 790. 
Papke &amp; Derday, Fährunternehmen 
849. 
Parkinson, Pflanzer 210. 
v. Parpart, kommiss. Stationsleiter 
110, 899. 
Parr, W. 61. 
Paschen, Kaufmann 461. 
Paschen, Oberleutnant 945. 
Passarge, Dr. Professor 34, 726, 
1029, 1080, 1161. 
Passow, Polizeisergeant 621. 
Paßburg. Emil, Milch-Konserven- 
Fabrik 218. 
Patiig, Oberleutnant 6. 
Paul, Unteroffizier, Trompeter 9. 
Paul, Gelreiter der Reserve 281. 
Paul, Oberkonsistorialrat 812. 
Paul, Regierungssupernumerar 327. 
Paul, kommiss. Sekretür 570. 
Paul, Polizeisergeant 899, 1227. 
Paulsen, kommiss. Sekretär 109, 465, 
670. 
Polizeiwachtmeister 621, 
  
Pauly, Laboratoriumsgehilfe 109. 
Pawelczak, Gefrei#er 10. 
Pamw lass ek, pensionierter Feldwebel 
äzold, Zollamtsassistent 282, 570 
Pein, Feldbäcker 10. 
Peiper, Dr., Oberarzt 515. 
Pelka, 
Pelz, Termessungstechnlker 519, 997,. 
1090. 
Penschke. Dr., Oberarzt 515. 
Pengzel, Gebr. 186. 
Pergande, Franz 922. 
Perschmann, Sergeant 9. 
Verzamanos 687. 
Peschke, kommiss. Sekretär 327. 
  
— LIX 
Pestrup, Sergeant 718. 
Peter, Leutnant 5. 
Peter, Unteroffizier 9, 518. 
Peter, Kaufmann 324. 
Peter, Polizeimeister 465. 
Peter, Feldwebel 1227. 
Peters 289. 
Peters, Bureauvorstand 515, 1046. 
Peters, Sergeant 518. . 
Peters, kommiss. Sekretär 620, 1090. 
Peters, Polizeisergeant 719, 9986. 
Peters, kommiss. Polizeimeister 998. 
Petersen, Kapitän 16, 18. 
Peterßen, Gefreiter 10. 
Petrich, Geheimer expedierender Se- 
kretär 1088. 
Petry, Gefreiter 519. 
Petter, Oberleutnant 671, 717, 1091. 
Peitinger, Unteroffizier 9. 
Peyold, Unteroffizier 9. 
Peyhold, Polizeisergeont 947. 
Pevoldt, Assistenzarzt 568 
Pegoldt, Polizeisergeant 671. 
Peyoldt, Oberarzt 716. 
Peuckert, Gouvernements-Architekt 
570, 1227. 
Pfaehler, Oberleutnant 14, 211. 
Pfeffer, Hauptmann 517, 1227. 
Pfeiffer, Kansleigehilfe 519, 997, 
pfister, Kungleigehilfe 327, 670, 835, 
947. 
Pfister. H. 587. 
Pflug, Sckretariatsassissent 716. 
Pflughoff, P., Kaufladen 849. 
Pbillop. Gefreiter 518. 
Philipps, Kopitän 151. 
Pbilipps, Kaufladen 849. 
ilipps, Polizeisergeant 947. 
Philippson, Dr. Profefsor 1253. 
Piazena, Gefreiter 10. 
Picard 609 
Pichot, Neiter 10. 
1# 
7 
  
  
  
biehl, Sergeant 789. 
ieper, Gastwirt 215. 
Pleper, Leutmant 328, 834. 
Pieper, Unteroffizier 518. 
Pierau, Gefreiter 10. 
Pierer, Oberleutnant 211. 
Pierer, Major 570. 
Pierson, Verlag 44. 
Pieters, Kaufladen 849. 
Piey, Gefreiter 10. 
Pietsch, Gefreiter 9. 
Pilz, Vlzefeldwebel d. N. 8. 
Pinus, Häuptling 15. 
Piontek, Unteroffizier 9. 
Piotrowicz, Unteroffizier 885. 
Pippert, Unteroffizier 518. 
  
  
Pirner, Oberleutnant 14, 211, 517. 
Pischel, Leutnant 163, 517. 
Pistor, Unteroffizier 9 
Pitkowski, Gefreiter 518. 
Pittkomsky, A., Schuhmacherei 849. 
Plachta, Reiter 10. 
v. der Planitz, Edler, Leutnant 899. 
Plank, Gefreiter 10. 
Plesch, Unterzahlmeister 8. 
du Plessis, Wäscherei 849. 
Plieninger, Oberleutnant 517, 671. 
Plieske, Unteroffizier 518. 
Plinzner, Oberleutnant 834. 
Plotzitza,. BSefreiter 9. 
Plüddemann, Kontreadmiral z. D. 
983. 
Pniszeck, Gefrei#er 10. 
Pobbielski, Wachtmeister 8. 
v. Podewils, Bureauassistent 835. 
Podschadly, VPolizeisergeant 571. 
Poerting, Rittmeister 717. 
Poetsch, Materialienverwalter 279. 
Poetsch, Materialienverwalter 621. 
Pohl, Unteroffizier 9. 
Pohl, Reiter 10. 
Pohl, Sanitätssergeant 326. 
Pohl, Regierungssupernumerar 620. 
Pohl, Polizeisergeant 621. 
Lohl, Sekretär 718. 
Pohlen, Unteroffizier 326. 
r 
9 
9 
3 
  
Pohlig, Sanitãisunteroffizier 861. 
boblmann, A. 460, 
sohlmann, Gefreiter ölus. 
sokallus, Gefreiter 519. 
Poleck, Dr., Stabsarzt 168. 
Poleck, Dr., Regierungsarzt 1091. 
Polit, Polizeisergeant 899, 1227. 
Polke, Sanitätssergeant 789. 
Pollau, Häupilung 624. 
Pollock, Sergeant 518. 
Pominis, Hüäuptling 623. 
Pommé, Maria, Weißwarenhand= 
lung 849. 
Poniatowski, Gefreiter 280. 
Pooch, Reiter 519. 
Popp, Gefreiter 10. 
Poppe, Laboratorlumsdiener 165. 
Porath, Sergeant 718. 
Vormann, Sergeant 718. 
Porzig, Unteroffizier 381. 
Porzig, Sergeant 835. 
v. Poser u. Groß-Nädlig, General= 
major z. D. 844. 
Possekel, Reiter 10. 
Posselt, Feldlazarettinspektor 669, 
1089. " 
  
  
Post, H., Kaufladen 849. 
Poulisse, Kaufladen 849. 
Powell Cotton, Major 433.
        <pb n="60" />
        Powilleit, Reiter 10. 
Nöllot, Gesreiter 519. 
Pöppel, Leumant 517. 
Prado Chaves &amp; Co., Firma 917. 
Prager, Erich 449. 
Prange, Unteroffizier 9. 
Prange Rechtsanwall 461. 
Preiß, Feldbäcker 11. 
Preuß, Heizer 110. 
Priebe, Polizeisergeant. 718, 998. 
Prieß, A., Schlächterei 849. 
v. Prince, Mlen 154, 587. 
Priß, Gefreiter 10. 
Prigzel, —* 719, 998. 
Probst, Reiter . 
Proch, Feldwebel ¾ 
Prokop, Gefreiter 326. 
Pröpsting, Kaufmann 461. 
Prüssing, Kapitän 620, 1090. 
Ptascheck, Polizeisergeant 1147, 1227. 
Puder, Major 212, 348, 464, 900, 
947. 1148, 1/ 1u50, 1151. 
Pudlo, Gefreiter 10. 
Puff, Pater 18. 
Puhlmann, Polizeisergeant 998. 
Pundt, Bizewachtmeister 518. 
Pusch, Gefreiter 10. 
v. Pusch, Oberleutnant 163. 
Puth, Therese 981. 
Puttkammer &amp; Mühlbrecht, Ver- 
lag 94. 
v. Puttkamer, Leutnant 164. 
v. Puttkamer, Hauptmann 212. 
v. Puttkamer, Oberleutnant 619, 
o, 1046. 
v. Puttkamer, Gouverneur. 12. 898. 
Pürainen, Kaufladen 849. 
#½ Zollamtsassfistent 2. Alasse 
Won Unteroffizier 18. 
Putz. Gefreiter 518. 
O. 
Quaas, Leumant 422. 
Quade, Oberstleutnant 326, 569, 716, 
Quandt, Hrg. 88. 
Quelle &amp; Meyer, Verlag 876. 
Quellmalz, Leutnant 6, 163. 
Quellmalz, Polizeisergean!:5, 1227. 
Quentin &amp; Co., Kaufladen 849. 
Quenzer, Polizelsergeant 790. 
Quetschke, Gefreiter 10. 
Quiddorf, Galoanoplastiker 887. 
K. 
Naab, Polizeimeister 670. 
Naab, Polizelsergeant 790. 
Naabe, Oberleumam 8985. 
  
— LXK — 
Naabe, Leuinant 1045. 
Rabald, Schuhmacherei 849 
v. Rabe, 60. 
Rackelmann, Unterzahlmeister 8, 570. 
Naddatz, Feldwebel 282, 718. 
Radefeld, Geheimer Kangleldiätar 
463. 
Kadtke, Kreisschulinspektor 61. 
Raesch, Unteroffizier 9. 
Rahm, Gefreiter 58. 
Raila, Hauptmann 325. 
Ramelow, Gerichtsafsessor a. D. 88. 
Ramon Buendia, General 447. 
Ramsay, Hauptmann 69, 524, 525, 
527, 528. 
RKanft, Gefreiter 10. 
Range, Assistenzarzt 326. 
Range, Dr., Geologe 466. 
Ranoschek, Unteroffizier 9. 
Napmund, Oberarzt 518. 
RNappe, Gärtner 59. 
Kappenecker, Unteroffizier. 670. 
Rapsch, Invalide 281. 
Rasch, Vizewachtmeister 518. 
Nascher u. Co. L. u. R., Kauf- 
laden 849. 
Naschid bin Masud, Araber s26. 
Raschke, Ouo 61. 
Naschke, Zustellungsbeamter 671. 
Naßler, H. 62. 
Natensi, Zollamtsaffistent 3. Kl. 4. 
RKathgen, Dr., Professor 1028, 1029, 
1080, 1031. 
Katjen, Dr., Notar 1079. 
Kau, Oberveterinär 14, 280, 518. 
NRau, Pflanzer 1157. 
Nauer, Kal. Hilfsjäger 718. 
Nauer, Förster 1090. 
Nauert u. Pittius, G. m. b. H. 60. 
NKausch, Oberleutnant 14, 381, 468, 
Nausch, Polizeisergeant 381, 570. 
Nauscher, Unteroffizier 570, 998. 
Kautanen, Missionar 1152. 
RKauter, Gefreiter 10. 
Nauysch, Gefreiter 519. 
Kave, Gefreiter d. L. 8. 
v. Raven, Dr. 112, 113, 119, 120, 
121, 331, 392, 333, 429, 480, 
482, 571. 
v. Raven, Oberleulmant 164, 167, 
170, 171, 881. 
v. Raven, Leutnant 717, * 
Nayß, Intendanturdiltar 67 
Näbiger. pr. 165, 
670, 94 
Nead, AU. 7 106, 109. 
Nebstein, Zollaomtsasfistent 621,1091. 
Nechenbach, Paul 1079. 
  
v. Rechenberg, Frhr., Gouverneur 
226, 661, 715, 881, 1090. 
Rechtern, Oberleutnant 422. 
Reckin, Unteroffizier 9. 
von Reckowmsky, Unteroffizier 9. 
NRecsy, Schlächterei 849. 
Reddig, Sergeant 718. 
Redecker, G isterr 
RKeder, Forstofsessor 998. 1226. 
Redmann, Sergeant 9. 
NReeg, Unteroffizier 718. 
Refior, Pflanzungsdirektor 461. 
Kegel, Unteroffizier 326. 
Regensburger, A. 611. 
Reglin, Bauunternehmer 849. 
Rehm, Bruno 844 
Neich, örgereren 13. 
Reichel, Stationsverwaller ## 327. 
Reichelt, Polizeisergeant 381. 
RKeichert, Magazinaufseher 10. 
Reichert, Gefreiter 280. 
Reifschneider, Sanitätsunteroffi- 
zier 9. 
Reimann, Sergeant 9. 
Reimann, Gefreiter 518. 
Reimer, 
0. 
NReimer, Dietrich, (Ernst Vohsen) 
Verlag 99, 154, 401, 449, 651, 
652, 706, 821, 1135, 1190. - 
Reimers, Kaufmann 461. 
Reinecke, Oberveterinär 7. 
Reinecke, Polizeisergeant 671, 790. 
Reinemann, Reiter 10. 
  
v. Reinersborff--Paczensky u. 
Tenczin, Leutnant 6. 
Reinert, Schlächterei 849. 
Reinhardt, Gefreiter 10. 
Reinhardt, kommiss. Zollvorstand 
606, 519, HIu- 
Neinhardt, Lauhunt 517. 
NReinhardt, Zolldirektor 898. 
Neinhold, Proviantamtzasfistent 7. 
Neinicke, Landgerichtsrat a. D. 61. 
NReinicke II. Gefreüer 818. 
Reinicke, W., Kaufladen 349. 
  
Keinke, Unteroffhzier Fahnenschmied 9. 
Reinshagen, Dr., Nechtsanwalt 
619, 849. 
Reiser, Sonilälsunterofftzier 58. 
Reitenstein, Leutnant 14, 211, 463. 
v. Reitzensteln, Freiherr, Leutnant 
57,. 519, 790. 
v. Reitzenstein, Frhr., Hauptmann 
59. 824. 
Neker, Gefreiter 18. 
Nemke, Wogazinaufseher 10. 
Nemmets, Leutnant 517.
        <pb n="61" />
        Renaud, Polizeisergeant 1227. 
Rens Lecomte 994. 
Renner, Oberleutnant 88, 110, 325. 
Rennschuh, Proviantamtsassistent 
946. 
Renschhausen, Leutnant 517. 
Rentel, itsehen 947. 
Renz, Gefreiler 
Rettig, —* 10. 
Retzlaff, Gouvernementsschreiber 14. 
Retzow, Wachtmeister 8. 
Reupke, Unteroffizier 718. 
Reuser, Wallmeister 8. 
Reuß, Oberleutnant 1045. 
Reußner, Gärtner 282 
Reuter, Reiter 10. 
Reuter, Gärtner 14. 
Reyes, Rafael, Präsidenl 446. 
Reymann, Polizeisergeant 835, 1227. 
o. Rheinbaben, Leutnant 
Rhode, Reiter 10. 
NRhode, kommiss. Sekretär 997. 
Ricciardi, 2., Kaufladen 849. 
Kicciardi u. Steffani, Barbier 
849. 
Richard, Hauptmann 60. 
Richards, Paradiesvogeljäger 385. 
Le Riche u. Co., Kaufladen 849. 
Nichelmann, Oberstleutnant 449. 
Nichter, Fekdwebel 8. 
Richter, Unteroffizier 9. 
Nichter, Bankier 214. 
Richter, Pastor 312. 
Nichter, Polizelmeister 519, 1046. 
Richter, Polizeisergeant 719, 998. 
Nichter, kommiss. Bureauassistent 
2 Klosse 997. 
Nichter, Förster 1226. 
Richters, Leutnant a. D. 7. 
Richters, Negierungssekretär 420. 
Nickelt, Unteroffizier 9. 
Nickert, Polizeiwachtmeister 998. 
Nickleß, Sergeant 1147. 
Nickmann, Kaiserl. Beterinärra# a. D. 
92, 2700. 
Niechel, Unteroffizier 326. 
Niecker, Leutnant 58, 834, 1146. 
Niedel, Gefreiter 10. 
Niedel, Leutnant 516. 
r. Riedesel, Freiherr, Forflafsefsor 
1004. 
Nieger, Unteroffizier 9. 
Riemann, JF., Schmiede 849. 
Niese, Khnigl. Baurat 716. 
NRiese, Materialienverwalter 769. 
Rieth, F., Kaufladen 849. 
Ning, Bauunternehmer 462. 
Kingel, Gefreiter 10. 
Ningel, Unteroffizier 518. 
  
LXI 
Kingel, Polizeisergeant 671. 
Kio Midzuno 918. 
Rippa, Feldwebel 381. 
RKispeter, Feldwebel 718. 
Nißler, Maschinist 998. 
Ritter, Unteroffizier 9. 
Ritter, — 465, 719, 947. 
Kitter, Leutnant 5. 
Ritter, Dr. 1031. 
Ritter, Hauptmann 1229, 1280. 
Ritters, Gefreiter 9. 
Nitzau, Kefselschmied 465. 
Ritzler, Geh. Oberpostrat 61. 
Ritzler, Oberleutnant 211, 517. 
RKobbe, Unteroffizier 9. 
Kobin Fimas, Häuptling 293. 
Robinson, Leiter der Ackerbauschule 
186, 584. 
RKobinson, J. W. 956, 1155. 
Nodenwaldt, Dr. 979. 
Nodier, stellvertr. Gouverneur 244. 
Noeckner, Kriegsgerichtssekretär 166. 
Roehl, Gefreiter 518. 
Noehlig, Unteroffizier 281. 
Roesemann, Gastwirtschaft 849. 
Roesemann u. Kronewitter, 
Kaufloden 849. 
Nogalla v. Bieberstein, 
leutnant 421. 
Nogge, Polizeisergeant 790. 
Noggenbug, Polizeimeister 769. 
Nohahr, Polizeisergeant 790. 
Rohde, Unteroffizier 9. 
NKohde u. Co. 62. 
Nohde, Zollsekretär 670. 
NRohlfs, Unterzahlmeister 326. 
Nohloff, Verlag 1255 
Rohmann, Regierungslehrer 621, 
091. 
Kohmer, Gefreiter 518. 
RNohn, Gefreiter 518. 
Nohrbach, Dr. A0, 449. 
Nohrbeck, Forstafsessor 1147. 
Nohrig, Unteroffizier 9. 
Nokahr, Gefreiter 518. 
Noll u. Hürstel, Plantagenbesitzer 
1159. 
Nolle, P., Gastwirtschaft 849. 
Nolling, Unteroffizier 326. 
Nomberg 611. 
Nommerskirchen, Unterofftzier 9. 
Noosen, Oberleutmant 517. 
Noppenbug, Polizeimeister 1226. 
Noscher, Kapitän 1238. 
Rose, Geheimer Legationsrat z. D. 
214. 
Ober- 
  
v. Nosenberg, Hauptmann 6. 
Nosenbaum, Feldintendantursekretür 
569. 
  
RKosenbauer, Dr., Gymnasialprofessor 
86. 
Rosenberger, Gesreiter 519. 
Rosenbluth, Barbiergeschäft 849. 
Nosenh##th u. Co., Kaufladen 849. 
NRosendahl, Oberleutnant 947. 
Nosenhahn, Feuerwerksleutnant 104. 
Rosenom, Frau Amtsrat 981. 
Roß, Gefreiter 326. 
Rosso, Bäuptling 855. 
Rost. Polizeisergeant 947. 
Noth, Dr., Kriegsgerichtsrat 166. 
Noth, Unteroffizier 9, 518, 669. 
Rothauge, Geschäftsführer 843. 
Rothauge u. Wulff, G. m. b. H., 
Firma 343. 
Rothe, Reiter 10. 
Nothe, Oberleutnant 789, 900, 1090. 
Kothe, R., Kaufladen 849. 
Kothkegel, Polizeisergeant 424, 719. 
Roume, Generalgouverneur 250, 546. 
Rowntree, Kakaofabrikant 872. 
Nöder, Uoteresftoier 213, 518. 
Köhm, Gefreiter 326. 
Nöhm, Assessor * 188. 1046. 
Röhr, Kanzlist 27 
Rönnecke, —— 715. 
Röseler, Sergeant 9. 
Rösener, Assistenzarzt 163. 
Rösener, Oberarzt 947. 
Rößler, Untleroffizier 9. 
Rößler, Polizeiwachtmeister 301, 570. 
Röthke, Polizeisergeant 899, 1227. 
Röttgen, Dr., Rechtsanwalt 61. 
Rubbel, Unteroffizier 9. 
Rudat, Gefreiter 10. 
Rudat, Geheimer Kanzleidiätar 463. 
Rudau, Amtzgerichtssekrelär 327. 
Ruddat, Gefreiter 519. 
Nudolyh, Oberleutnant 14, 163. 
Rudolph, Hauptmann 945. 
Rudolph, Schuhmacherei 849. 
Rudzins#k, Polizeisergeant 790. 
Ruedel, Anton 613. 
Ruff, Geheimer Kanzleidiener 104. 
Ruff, Leutnant 421, 519. 
Nuhikika, Sulton 112. 
Ruhland, Polizeisergeant 835, 1227. 
Nuhlmey, Bizewachtmeister 718. 
Rulinski, Brunnenmacher 620. 
Num, Unteroffizier 9. 
Rumm, Soanitätsunteroffizier 9. 
Rumpf, EH h 828. 
Runck, 
Runck, kommifss. — 947. 
Runge, Unterzahlmeister 422. 
Runkel Leutnant 517, 1146. 
Nupp, NMillt-Intendantursekret. 7 325. 
#uhpont, Magazinaufseher 10.
        <pb n="62" />
        Ruppel, Dr., Asseffor 947, 1147. 
Ruprecht, Vermessungsgehilfe 18. 
Ruscheck, Unteroffizier 518. 
Ruschhaupt, Dr., Marine-Ober- 
assistenzarzt der Reserve 568. 
Rutherford Harris, Dr. 91. 
Rutten u. Loening, iterarische 
Anstalt 270. 5 
Retz, Lehrer 1147. 
Ruy, Lehrer 1147. 
Rugzen, Sergeant 9. 
v. Ruville, Dr. 763. 
Rübel, Feldwebel 8. 
Rübner, Sergeant 518. 
Rück, Gouvernementssekretär 282, 670, 
Rücks, Unterofftzier 9. 
Rüdiger, Reiter 10. 
Rüdiger, Polizeisergeant 947. 
Rüffer, Materialienverwalter 1090. 
Rüger, C., Buchhandlung 349. 
Rügheimer, Gefreiter 9. 
Rühle, Sanitälsunteroffizier 9, 947. 
Rühle, Sanitätssergeant 669. 
Rühs 679. 
Rzeski, Feldbäcker 11. 
S. 
Saalfeld, Unteroffizier 9. 
Saare, Sanilätssergeant 518. 
Saari, Misstonar 1152. 
Sacher, Sanitätssergeant 164. 
Sacher, Sanilätsfeldwebel 465. 
Sachse, kom. Bureauassistent 2.Kl 282. 
Sachse, Paul 1028. 
Sacks, Salomon, Produltenhandlung 
849 
Sabler, Gouverneur 181. 
Sadu, Lamido. 169. 
Sagner 4 Schmidt, Kaufladen 849. 
Sahling, Unteroffizier 518. 
Said Achmed, Sol 463. 
Saint-Germain, Senator 249. 
Sakrzemski, Gefreiler 518. 
v. Saldern, Leutmant 1227. 
Salémon 215. 
Sallwork v. Wenzel stein, Ober- 
leutnant 5. 
Salomon, J., Bäckerei 849. 
Salomon 3&amp; Co., Kaufladen 850. 
Salzmann, N., Baugeschäft 849. 
Sammann, Feldbäcker 11. 
Sandbrink, Unteroffihier 9. 
Sander, Gefteiter 10. 
Sander, Dr., Marinestabsarzl a. D. 
92. 
Sander, Unterofstzier 518. 
Sander, J., Stranbensedernhandlung 
849. «' 
  
— LXD 
v. Sandersleben, Rillergutsbesitzer 
214. 
Sandmann, D., 483, 912, 913. 
Sandmann, Dr., 1121. 
Sanftl, Reiter 10. 
Sangmeister, Bureaudiätar 420. 
Santo Thyrso 994. 
Sapper, Dr. Profefsor 184, 743, 
1009, 1010, 1056, 1067, 1058, 
1237. 
Saß, Polizeisergeant 899, 1227. 
Sasse, Polizeisergeant 899, 1227. 
Sasserath, Dr., Oberarzt 166, 212. 
Sattler, Bernhard 324. 
Satzky, Polizeisergeant 947. 
Saul, Polizeisergeant 719, 998. 
Schaa, Bootsmann 109, 327. 
Schaaf, Ing. Patentanwalt 960, 
Schaaps, Polizeisergeant 621. 
Schaardt, Magazinausseher 10. 
Schacht, Sergeant 9. 
Schacht, Polizeisergeant 835, 1227. 
Schad, Geschäftsführer 844. 
Schaefer, Sekretär 769. 
Schaer, Unteroffizier 518. 
Schaiga, Unterofftizier 9. 
Schall, Elisabeih 62. 
Schanz, Moritz 94. 295, 488, 599. 
Schoper, kommiss. Polizeimeister 571. 
Schaper, Polizeimeister 856. 
Schapiy, Polizeisergeant 947. 
Schaps, Dr. 1030. 
Scharck, Stationsaffistent 282. 
Scharf, Dr., Rechtsanwalt 846. 
Scharlach, Dr., Nechtsanwalt # 380. 
Scharlanek, Kassenbeamter 671. 
Schark, Sergeant 110. 
Schaumann, Dr. 979. 
Schaumburg, Leutant 717. 
  
  
v. Schauroth, Generalleutnant 3. D. 
214. 
v. Schauroth, Oberleutnant 214. 
Schädel, Sergeant 518. 
Schädlich, Gefreiter 518. 
Schäfer II, Unteroffizier 9. 
Schäfer, Dr. D., Profeffor 61. 
Schäfer, Sekretär 381, 1046. 
Schäfer, Gesreiter 518. 
Schäfer, Hoiel 847. 
Schaffer, Gesreiter 9. 
Schaffer, Kanzleigehilfe 835. 
Schedlinski, Vizewachtmeister 9. 
Scheer, Unteroffizier 518. 
Scheer, Sanitätsfeldwebel 671. 
Scheffen, Pastor 820. 
Scheffler, Gerichtsaktuar 326. 
Scheffler, kon#m. Sekretär 570. 
Scheich, Gastwirtschaft 849. 
Scheidemantel, Amtsgerichtsrat 62. 
  
  
Scheiter, Polizeisergeant 719, 998. 
Schelle, Generalmajor 214 
Schelle, Dr., Oberstabsarzt 620. 
Schellens, Bausekretär 59. 
Vizewachtmeister 518. 
Dr., Tierarzt 1226. 
Dr., Chemiker 519. 
Gärtner 328, 570. 
Dr. 763, 1254. 
Sergeant 9. 
Polizeisergeant 947. 
Eisenbahnsekrelär 1044. 
Unteroffizier 9. 
Scherbening, Oberstleutnam 4. 
Scherelies, Unteroffizier 518. 
Scherf, Reiter 10. 
Scherf, Sekretär 620. 
Scherschmidt, Assistenzarzt 282. 
Scherschmidt, Oberarzt 619, 716. 
Scheunemann, Hauptmann 111,201, 
519. 
Schickedat, Sergeant 718. 
Schiepan, Dr., Stabsarzt 571, 1045. 
Schildberger, Max, Verlag 706. 
Schiller, Kolonialeleve 1226. 
Schilling, Photograph 188, 292, 803, 
1011. 
Schilling, Dr. 679, 766. 
Schimanski, Reiter 10. 
Schimke, Polizeisergeant 1227. 
Schimkus, Gefreiter 10. 
Schimmel, Geheimer Kanzleidiätar 
    
    
  
  
   
  
463. 
Schimmelpfennig 525. 
Schimper 539. 
Schincke, Polizeisergeant 899, 1227. 
Schindler, Unteroffizier 9. 
Schinz, Dr., Professor 92. 
Schiöberg, Bezirksamtsschreiber 232. 
Schipper, Unlerofftzier 9. 
Schipper, Oberleutnant 59. 
Schlaginhaufen, Dr. 188, 292, 581, 
808, 1011, 1287, 1238. 
Schlaginhaufen, Dr. 685. 
Schlechter, Dr. 39, 599. 1160, 1240. 
Schlechter, M., Kaufladen 849. 
Schlegel, Unteroffizier 9. 
Schlehahn, Hüändler 624. 
v. Schleini), Freiherr, Major 110,162. 
Schleinid, Pflanzungsleiter 462. 
Schlenther, Rei#er 10. 
Schlenzka, B., Mineralwassersabrik 
  
849. 
Schlettwein, Bezirksrichter 279. 
Schlettwein &amp; Co., Gesellsch, m. b.H. 
54. 
Schlettwein, Karl, Kaufladen 849. 
Schlettwein, Leuinant 1146. 
Schleue, Schlosser 1091.
        <pb n="63" />
        Schlichting, Gastwirischaft 849. 
Schlicke, Gefreiter 9. 
Schlief, Siationsassistent 899. 
Schlink, Polizeiwachtmeister 621. 
Schlobach, Hauptmann 162. 
Schloifer, Geschäftsführer 842. 
Schlosser, Hauptmann 110, 111, 
465, 620, 899. 
Schlotte, Sergeant 718. 
Schluckwerder, Alfred, Geschäfts- 
führer 842. 
Schluckwerder, Georg, Geschäfts- 
führer 842, 848, 844. 
Schlüter, Leutnant 211. 
Schlüter, Dr., Regierungsarzt 520. 
Schmaus, Techniker 1091. 
Schmäling &amp; Ohlbrock 214. 
Schmeiser, Sekretär 282, 465, 670, 
835, 1090. 
Schmeiber, 
1079. 
  
  
Kal. Berghauptmann 
Schmelzer, Feldwebel 8. 
Schmelzle, Gefreiter 518, 1226. 
Schmengler, Unteroffizier 518. 
Schmerenbeck, Kaushaus 849. 
Schmick, Geh. Oberbaurat 585. 
Schmid, Feldbäcker 11. 
Schmid, Sergeant 58. 
Schmid, Geireiter 68. 
Schmid, Ernst, Leutnant d. Res. 214. 
Schmid v. Schwarzenhorn 706. 
Schmidt, pens. Proviantamts-= 
assistent 7. 
Schmidt, Unterzahlmeister *ie 
Schmidt, Sergeant, 8. F. B. 9. 
Schmidt, Sanitätssergeant 9. 
Schmidt, Unteroffizier im Eisenb. 
Btl. 9. 
ee Unteroffizier II. Kolonnen- 
t. 9. 
  
278 Gefreiter 9, 281, 1000. 
Schmidt I, Gefreiter d. 7. Feldbatt. 10. 
Schmidt, Reiter 10. 
Schmidt, Oberve#erinär 14, 212, 518. 
Schmidt, Otuo, Polizeisergeant 14. 
Schmidt, Bureaugehilfe 59, 282. 
Schmidt, Gomnasial-Oberlehrer 61. 
Schmidt, Hofrat 104, 520. 
Schmidt, kommiss. Sekretär 109. 
Schmidt, Lie., Dioisionspfarrer 213, 
820 
Schmidt, Franz, Zollassistent 213. 
Schmidt, Emma 215. 
Schmidt, Oswald, Bureaugehilfe 282. 
Schmidt, Unteroffizier 326. 518. 
Schmidt, Nelter 326, 6519. 
Schmidt, Leutmant 382, 1045. 
Schmidt, Gustap (vorm. Nobert 
Oppenheim), Verlag 450, 611, 766. 
  
LXIII — 
Schmidt, Zollamtsverwalker 465. 
Schmidt, Frau Steuerinspektor 620. 
Schmidt, Amalie 620. 
Schmidt, Friedrich, Polizeisergeant 
671, 1227. 
Schmidt, Sanitätsunleroffizier 718. 
Schmidt, Vizekonsul 731, 732. 
Schmidt, 766, 1077. 
Schmidt II, Polizeisergeant 790. 
Schmidt, Geschäftsführer 843. 
Schmidt, Barbier 849. 
Schmidt, Bierbrauerei 849. 
Schmidt, Kaufladen 849. 
Schmidt, L. Chr., Kaufladen 850. 
Schmidt, Nax, Kaufladen 850. 
Schmidt, Willy, Kaufladen 850. 
Schmidt, Hans, Kaufmann 854, 855. 
Schmidt, Oskar, Händler 855. 
Schmidt, Paul, Polizeisergeant 899, 
947. 
Schmidt, Kriegsgerichtsrat 997. 
Schmidt, Regierungsrat 997. 
Schmidt, Lokomotioheizer 998. 
Schmidt-Stölting, Heury 599. 
Schmidtborn, Hauptmann 212, 516, 
834 
  
Schmiedecke, F., Bauunternehmer 
850. 
Schmissek, Unteroffizier 9. 
Schmitt, Dr. phil., Professor 61. 
Schmitt, Sanitälsunteroffizier 718. 
Schmiting, Gefreiter 281. 
Schmitz, Büchsenmacher 10. 
Schmolke, Unteroffizier 326. 
Schnabel, Dr., Oberarzt 998. 
Schnee, Dr., kommifs. Negierungsarzt 
44 
  
Schnee, Dr., Wirklicher Legationsrat 
104, 876, 1028. 
Schneemann, Sergeant 282. 
Schneider, Leutnant 7. 
Schneider, Unteroffizier 8, 424. 
Schneider, Sergeant 9. 
Schneider, Magazinaufseher 10. 
Schneider, Wegebauausseher 13. 
Schneider, Polizeisergeant 59, 465, 
790, 947, 1147. 
Schneider, Stationsassistent 110,328. 
Schneider, kommiss. Bureauassisient 
2. Klasse 218, 570, 835. 
Schneider, Otto, Polizcisergeant 381. 
Schneider, Bureaudiätar 420. 
Schneider, Dr. 449. 
Schneider, Unterzahlmeister 518. 
Schneider, Oberleutnant 899. 
Schneider, Intendantursekrelär 997. 
Schnell, Zollamtsassistent 2. Kl. 519. 
Schnelle, A., Speisewirtschaft 850. 
Schnittiner, Bureaugehilfe 520. 
  
Schnittker, Bureauassistent 1091. 
v. Schoen, ##en Staatssekretär 
409 
Sch tn Dr. Assistenzarzt 4, 824 
Schoeneberg, Leulnant 5. 
v. Schoenermarck, Unteroffizier der 
Reserve 281. 
Schoetz, Richard, Verlag 270. 
Schoknecht, Gerichtsschreibergehilfe 
465 
Schoknecht, Sekretär 670. 
Scholler, Materialienverwalter 1090. 
Scholles, Sanitätsunteroffizier 282. 
Scholtz, Conrad 1157. 
Scholz, Sanitätssergeant 9. 
Scholz, Polizeisergeant 166, 424, 
518, 718. 
Scholz 201. 
Scholz, Alwin 214. 
Scholz, Vizewachtmeister 518. 
Scholz, Geschäftsführer 343. 
Scholz &amp; Co., G. m. b.H., Firma 843. 
Scholz &amp; Co., ##derigbucht-Gesell- 
schaft 968,.1239. 
Scholz, komm. Sekretär 1147 
Schomnschor, Posamentenhandlung 
65. 
Schonert, Leutnant 211. 
Schopfer, Reiter 10. 
Schopper, Landwirt 165. 
* anrn, Dr., Professor 1029, 1030, 
—* kommiss. Bezirksrichter 
ec-zanen, Sanitätsunteroffizier 
718. 
Schöffer, Kanzleigehilse 947, 1090. 
Schön, Leutnant 162. 
Schön, Oberleutnant 515. 
v. Schönberg, Hauptmann 163. 
Schönberg, Polizeisergeant 718., 98. 
Schönbohm, Polizeisergeant 59. 
Schönebeck, Dr., Assistenzarzt 165. 
Schönefeldt, Geheimer Registratur= 
assistent 420. 
Schönewerk, Kriegsgerichtsrat 280. 
Schönig, Pater 462. 
Schönwih, Unteroffizier 9. 
Schöppenthau, Gefreiter 718. 
Schöppner, Dr., Stabsarzt d. L. 520. 
Schrader, Gefreiter 10. 
Schramke, Wehrmann 10. 
Schramke. J., Kaufladen 860. 
Schreck, Polizeimeister 59. 
Schreiber, Polizeisergeant 899, 1227. 
Schreiner, 9. . 
Schrewe, Leutnant 717, 899. 
Schriefer, Feldwebel 165, 621. 
Schroeder, Unteroffizier 9.
        <pb n="64" />
        Schroedter, Oberarzt 164, 212. 
Schroer, Wachtmeister 8. 
Schroll, Unteroffizier 9. 
Schrot, Ernst, Bäckerei 850. 
Schröder, Unteroffister 9. 
Schröder II. Gesreiter d. 7. K. 1. Feld- 
regts. 10. 
Schröder III Szzea d. 7. K. 
1. Feldregts. 10. 
Schröder I, Unteroffizier 518. 
Schröder, Gefreiler 518. 
Schröder, — 718, 998. 
Schröder, J.B 
Schröder, G., * 850. 
Schröder, Kaufmann 981. 
Schröter, Polizeisergeant 718, 998. 
Schröter, K., Kaufladen 850. 
Schubert, Reiter 10. 
Schubert, Firma 186. 
Schubert, Negierungsbaumeister 220, 
381, 19 
#: "5½ßß ##sn xzi 
Schubert, Hermann 587, 1240 
Schubert, H., Firma 1156. 
Schubot, Dr. 112, 118, 114, 116, 
117, 118, 119, 430, 432, 483, 
572, 575, 676. 
Schuchholz, Polizeichachtmeister 570, 
571. 
von Schuckmann, Gouverneur 4, 
276, 462, 467. 596, 881, "U„ 
935, 1046, 1152, 1200, 1229, 12981. 
Schuh, Bizemachtmeister 518. 
Schuhmacher, Gefreiter 10. 
Schuhmacher, Reitler 10. 
Schuhmacher, Dr., Stabsarzt 57. 
Schuhmacher, D. 60. 
5on gen. Keinecke, Heizer 
  
edneGer, Dr., Oberarzt 211, 
Schuhmacher, Geheimer expedieren- 
der Sekretfü 324. 
Schuhmann, Pflanzer 587 
Schuldt, Volleeiwachtmeifer 947. 
Schaler, Gefreiter 9. 
Schulte, Gesreiter 10. 
Schulte, kommiss. Zollaufseher 381, 
790. 
Schulte, H., Photogroph 850. 
Schulte, Bautechniker 1046. 
Schuly, Dr., Oberrichter 14. 
Schuls, Bierbrauereibesiter 463. 
Schuls I., Sergeant 518. 
Schult, Saniisissergeant 518. 
Schuly, Unteroffizler 518. 
Schuls 986. 
5 ug X.— d. Gons. v. Samoa 
  
XIV 
Schulgze, Frau, Kreisdirektor 62. 
Schule, Lehrerin 282. 
Schultze, Dr., Professor 92. 
Schulgtze, Vizekonsul 577. 
Schultze, Sergeant 789, 835. 
Schultze, Forstaufseher 998. 
Schulz, Sergeant 9, 518. 
Schulz, Gefreiter 9. 
Schulz, Reiter 10. 
Schulz, Bezirksamtssekretär 13, 280. 
Schulz, Dr., Stabsarzt 14, 212. 
Schulz, Stationsassistent 110, 282, 
519, 790. 
Schulz, Unteroffizier 110, 670, 1090. 
Schulz, Haupitmann 168, 517. 
Schulz, Polizeimeister 279. 
Schulz, Negierungssupernumerar 282. 
Schulz, Oberleutmant 380, 834. 
Schulz, Wilbelm 513. 
Schulz, Lazarettgehilfe 570, 835, 899 
Schulz, Polizeisergeant 947. 
Schulz, Schreiber 1091. 
Schulze, Unteroffizier 9. 
Schulze, Reiter 10. 
Schulze, Leutnant 166, 717. 
Schulze, Dr., Oberapotheker 379. 
Schulze, Dr., Stabsarzt 516. 
Schulze, Obtto, Proviantamtsassistent 
569. 
Schulze, Proviantamtzassistent 669. 
Schulze, Streckenaufseher 719, 1227. 
Schulze, A, Gaftwirtschaft 850. 
Schulzig, Polizetsergeant 899, 1227. 
Schulski, Gefreiter 10. 
Schumann, Gefreiter 10, 519., 
Schumann 5687. 
Schumms, Sanitätssergeant 58. 
Schurgott, Gefreiter 326. 
Schurig, Zahlmeister 165, 424. 
Sdueie= Eisenwarenhandlung850. 
usteck, J., Kaufladen 850. 
23 * — 2. 
Schu — cii. 
Schünemann, Gesreiter 10. 
Schanemany= ! Dr., Aan 282 
  
  
  
  
uus, 1046. 
Schüßler, Nechnungsrat 4. 
Schüßler, Proviantamtzassistem 87, 
— 
Schutt, Sergeant 9. 
Schad, Naschinist 100. 
  
Schutze, Woldemar 561. 
Schütz, Redakteur 980. 
Schwobe, Gefreiter 10. 
Schwabe, Bureaugehilfe 13, 213. 
Schwabe, Hauptmann 92. 
Friedrich 504. 
Priester 766. 
Unteroffizier 9, 718. 
Leutnant 932. 
Oberleutnant 422. 
Reiter 10. 
Schwarz, Unteroffizier 518. 
Schwarz, A., Wagenbauerei 850. 
Schwarz 4&amp; Co., Verlag 8376. 984. 
Schwarz, Okonomierat 981. 
Schwarzbach, O., Gastwirtschaft 850. 
Schwarzenberg &amp; Offen, Spedilion 
850. 
  
  
   
  
Schwarzer, kommiss. Sekretär 1090. 
Schwarzott, Unteroffizier 281. 
Schwarzott, Polizeisergeant 947. 
Schwechten, Dr., Geheimer Sanitäts- 
rat 312. 
Schweiger, H., Kaufladen 850. 
Schweinfurth, Dr., Professor 996. 
v. Schweinichen, Generalleumant 
. D. 215, 
Schweizer, Polizeisergeant 947. 
Schwetschke &amp; Sohn, Verlag 561. 
Schwientek, Unteroffizier 518. 
Schwink, Leutnant 58. 212. 
Scupin, Dr. 763, 1254. 
Sedelmayr, Bruno 981. 
Seebach u. Vach, Deeih 650. 
Seeber, Gefreiter 
v. Seefried, 
57, 201, 789, 899. 
Seeger, Gefreiter 9. 
Seekamp, Landmesser 465, 835, 899. 
Seelmann, Polizeimeister 282. 
—W Eingeborener 18. 
Seibert, , Negierungsarzt 424, 
899. 
Seibt, Schießer 11. 
Seidel, Unteroffiziet 881, 886 
Seidel, A. 401. 
Seidel, Maschinist 519, 1090. 
Seifert, Milltär-Intendantursekretür 
  
  
Hauptmann 
Eeiffert, Militär= Intendantur= 
ekretär- 7. 
Seiler, Pollheimeister 218, 465. 
Seiner, Schriftsteller 201. 
Sei#. Dr., Gouverneur 2,52, 102,1068, 
öus, esl, 7#3. 188, 764, 66, 
————— 
1209. 
Seig, Leutnam 619.
        <pb n="65" />
        Seitz u. Co., Kauflaben 850. 
Seitz, Oberleutnant 945. 
Seiwert, Sergeant 9. 
Selborne, Lord 1014. 
Selke, Landmesser 519, 1090. 
Sellin, Gelreiter 326. 
Sembritzki, kommiss. Sekretär 213. 
Semler, Oskar 215. 
Semler, Dr. 227. 
Semmelmann, Leutnant 60, 215. 
Semper, Dr., Bergassessor 201. 
Semper, Frau, Geh. Oberregierungs- 
rat Dr. 215. 
Semper, Landrat 521. 
Sendke, Lehrer 165. 
Senfft, Kaiserlicher BVezirksamtmann 
996. 
Sertorius, Oberleutnant 6. 
Seteckt, Invalide 281. 
voan Severen, Gefreiter 519. 
Seyb, Dr., Legationsral 61. 
Seyfried, Apparatwärter 110. 
Seyfried, S##mann 211, 947. 
Seyß, GSefreiter 9. 
Shaw, D. N. 844. 
Sharpe, Kommissar 195. 
Short, Capt. 149. 
Sibberns, Leuinant 421. 
v. Sichart, Frau 521. 
Siebenhaar, Unteroffizier 9. 
Siebenhaar, Gefreiter 10. 
Siebenlist. Forstaffessor 1090. 
Sieber, Gefreiler 9. 
Sieber, Dr. 979. 
Siebers, H., Wagenbauerei 850. 
Siebers &amp; Orthey, Wagenbauerei 
860 
Siebert, Unteroffizier 9. 
Siedersbeck, Unteroffizier 281. 
Siegel, Sekretär 1147. 
Siegismund, Königl. Süchsischer 
Hofbuchhändler 
Sieß, Hauptzollamtsvorkteger 620, 
1090. 
Sievers, Sergeant 8. 
Sievers 289. 
Slevers, Poltzeisergeant 671. 
Siewertson, Unteroffizier 9. 
Sigwanz, Sekrelär 836. 
Siller, Dr. Negierungsrat 166, 519. 
Simon, D., Oberstabsarzt 14, 620, 
717. 
Simon, Sergeant 926. 
Simon, Unteroffizier 518. 
Simon, Gärtner 1091. 
Simon, Forster 1226. 
  
LXV 
von Simons, Major z. D. 1 326. 
Sinnreich, BVizefeldwebel 9. 
Sivert, Uhrmacher 850. 
Sixt von Armin, Generalleutnant 
60. 
Skobel, Polizeiwachtmeister 381. 
Skrodzki, Dr., Stabsarzt 163. 
Skrzypalik, Unteroffizier 518. 
Skutari 587. 
Slingervoet Ramondt, Chemiker= 
44 
Ing. 44. 
Emend, Oberleulnant 599. 
Smidt, Hugo C. F., Kauf= u. Spe- 
ditionsgeschäft 850. 
Smit, sen., Niklas, Kaufladen 850. 
Smuts, Kolonialsekretär 193. 
v. Sodenstern, Waos 62. 
Sodtke, Unteroffizier 
Soerlich, kommiss. #senleinsihen 
520. 
Sofer, Dr. 295, 690. 
Soika, Gefreiter 519. 
Sokolomsky, Sergeant 826. 
Sokoto-Jerima Haijatu 169. 
Solf, Dr., Kaiserlicher Gouverneur 
56, 279, 3828, 716, 1209. 
Solussen 1048. 
Soltau, kommiss. Hauptzollamtsvor- 
steher 109. 
Sommer, Zahlmeister 518. 
Sommerfeld, Unteroffizier 9. 
Sommerfeld, Polizeisergeant 671. 
v. Sommerfeld u. Falkenhayn, 
Leutnant 1046, 1090. 
Sommerlad, Dr. 768, 1264. 
Sonntag, Gefreiter 718. 
Sontheim, Senne 213, 465. 
Soskin, Dr. 1121, 1122. 
South Knight Lid., Gesellschaft 
8399. 
Spachmann, Techniker 381, 670. 
v. Spalding, Dr., Legationsrat 420. 
Spanknebel, Unteroffizier 9. « 
Spay, Feldwebel d. Landwehr 8. 
Speidel, Ing. 980. 
Spellenberg, Missionar 469, 470. 
Spethmonn, N. 587. 
Spiecker, D., Direktor 820. 
Spiecker, Missionsinspektor 820. 
Spiegel, Gefreiter 10. 
Spieß, Unteroffizier 9. 
Spieske, Bizewachtmeister 9, 670. 
Spieth, Bezirksamtmann 218, 997, 
1090. 
Spieth, Missionar 449. 
Spilhaus &amp; Co., Ww., Fuma 978. 
Spiltoir, Leuinant 381. 
Sporn, Polizelsergeant 947. 
Sprigade, P., 652. 
  
Spring, ehemaliger Kapitän 463. 
Springborn, Polizeisergeant 899, 
Springefeldt, Dr., Tierarzt 469, 
1090. 
Sprögel, Sexgeant 826, 898. 
Sputh, Polizeisergeant 621. 
van der Staal de Piershil, Ge- 
sandter 106, 109 
lacho, Polizeisergeant 828, 
tur 
2 Polizeisergeant 328, 670. 
StadelmangtDGerichtssekretr 420. 
Stadler, Leutnant 516, 517. 
Stahl, Gefreiler 326. 
Stahlkopf, Sanitätsunteroffizier 
1090. 
Stallinger/Unteroffizier 618. 
Stamm, Herm., Patriotischer Verlag 
61. 
Stamm, Leutnant 211, 517. 
Standlinger, P. 521. 
Stanford, Colonel 1071. 
Stange, Dr. 61, 
Staniszewski, Unteroffizier 165. 
Stanko, Neiler 10. 
Stark, Gefreiler 326. . 
StacthliselfekgeantMU 
Stark, Dr., Nechtsanwalt 846. 
Starke, Schneiderei 850. 
Staub, Lehrer 1147. 
Staudinger, Unteroffizier 898. 
Stauvinger, Polizeisergeant 947. 
Staudinger, Privatgelehrter 997. 
Stauth, Reiter 10. 
Stäbe, Invalide 281. 
Stählin, Dr., Privatdozent 313. 
Stechel, Sergeant 19 
Stechele, Alsistenzarzt 326. 
Stechele, Oberarzt 1148. 
Steckel, Rechtsagent 850. 
Steckel, Unteroffizier der Reserve 326. 
Steenekamp, Schmiede 850. 
Steffen, Leutnant 7. 
Steffen. Lehrer 570, 1046. 
Steffenhagen. Sanitätsfeldwebel 
1226. 
Steffens, Mox 513. 
Stegemann, Sergeant 718. 
Stehr, Sanitätsunterofftzier 424. 
Steigmeier, Polizeisergean 718,998. 
Stein von Lausniy, Frhr., Haupt- 
mann 4, 422, 521, 999. 
v. Stein, Freiherr, Hauptmann 111, 
789, 1046 
Stein, Sekretär. 465, 1046, 1226. 
Stein, Polizeisergeant 835, 1227. 
Stein, S., Frucht= u. Gemasehand- 
lung 850.
        <pb n="66" />
        v. Stein zu Nord= u. Ostheim, 
Oberleutnant 1046. 
Steinbring, Gefreik#r 718. 
Steinert, Zollassistent 2. Klasse 895. 
Steiner, Unteroffizier D9. 
Steiner 1190. 
Steiner, Zollamtsassistent 1226. 
Steinfurth, Gefreiter 281 
Steinhagen 587, 1158. 
Steinhauf, Unteroffizier 326. 
Steinhausen, Kaufmann 461. 
Steinhausen, Hauptmann a. D. 
620 13 
Steinhausen, Regierungsrat 789. 
Steinhausen, Präsident 820. 
Steinhäuser, Sekretär 519, 997, 
Steinkopff u. Springer, Verlag 
44, 956. 
Steinkopf, Gerichtsassessor 59, 282. 
Steinwarte, Landmesser 218, 465. 
Stelling, Oberleutnant 620. 
Stellmacher, Obermaterialienver= 
waltersmaat 519. 
Stellmacher, Materialienverwalter 
885. 
Stemmermann, Oberleutnant 516. 
Stephan, Dr., Marinestabsarzt # 
183, 292, 582, 685, 804, 1011, 
1012, 1068. 
Stephan, Sanitätsunteroffizier 718. 
v. Stephani, Oberleulnant 570, 789, 
900, 1090. 
v. Stephani, Leutnant 717. 
v. Stephani, Niltmeister a. D. 927. 
Stern, Sergeant v. Landsturms 8. 
Stern &amp; Henker, Gerberei 850. 
Sterzen bach, Poltzeisergeant 718, 
998 
v. Stetten 426,,626. 
Steudel, Dr., Oberstabsarzt 312, 
719, 789. 
Steudel, Dr., General-Oberarzt 945. 
Steyer, Kaufmann 461. 
Stickforth, Zollamtsassistent 2. Kl. 
519. 
Stieber, Hauptmann 59, 449, 620. 
Stiebitz, Neiter 519. 
Stiehler, Kapilän 165. 
Stieler v. Heydekampf, Leuinant 
827, 381. 
Stier, Gerichtsassessor aus. 
Stier, Unt#eroffizier 326. 
Stiller, freiw. win 11. 
Stiller, Gefreiter 519. 
v. Stillfried und nn, Grof, 
Hauptmann 620, 1091. 
Stillger, Farmer 326. 
Stillger, G., Kaufladen 850. 
  
— IXVI — 
Stobrawe, Gefreiter 326. 
Stoebe, Leutnant 517. 1226. 
Stoeßel, Gärtner 165, 570. 
Stoffers, Polizeisergeant 671. 
Stokois, Professor 723. 
Stollé, Bergassessor 1046. 
Stolley, Unteroffizier 516. 
Stollowsky, Bureauassistent 2. Kl. 
827 
Stoltmann, Unteroffizier 9. 
Stolz, Missionar 461. 
Stoß, Unteroffizier 9. 
Stöck, Unteroffizier 9. 
Stöck, Polizeisergeant 671. 
Stöcker, D., Hofprediger a. D. 820. 
Stöltzel, A., Bäckerei 850. 
Stömer, A., Gastwirtschaft 830. 
Störmer &amp; Wulff, Kaufladen 850. 
Störzbach, Bureaugehilfe 327. 
Stößel, Gärtner 
Stöwer, Reiter 519. 
Strademann, Gouvernementssekre- 
tär 835. 
Stragierowicz, Sanilälsunteroffi- 
zier 328. 
Strahleck, Unteroffizier 518. 
Stralucke, Sergeant 9. 
Strandes, Justus 1028. 
Strehlke, Hauptmann 620. 
Streibel, Polizelsergeant 718. 996. 
Streitberger, Geometerpraktikant 
998. 
Streitwolf, Hauptmann 620, 1158. 
Strempel, Gefreiter 9. 
Streuer, Reiter 10. 
VPoll- 
8, 569. 
Strohbach, Büchsenmacher 88. 1227. 
Strozynski, Polizeisergeant 1147. 
Strunck, Polizeisergeant 947. 
Struwe, Gefreiter 10. 
Struwe, Regierungstierarzt 59. 
Strünmpell, Oberleutnant 167, 168, 
169, 170, 671. 
Stubenrauch, Korvettenkapitän a. D. 
920. 
Stuckhardt, Negierungsrat 424, 899. 
Stude, Neiter 10. 
Stuebel, Leutnant 163, 328. 
v. Stuemer, Hauptmann 106, 112, 
380, 424. 1046. 
Stuhlmann, Oberleumant 154. 
Stuhlmann, Geheimer Regierungs- 
rat 218. 
Stuhlmann 541. 
Stuhlmann, Forscher 575. 
Stumpf, Leutnant 517. 
Stumpf, Polizeisergeant 899, 122 
Stumpfe, Polizeisergeant 520. 
  
Stuniy, Heizer 110. 
Sturm, Reiter 10, 670. 
Stübel, Leutnant 517. 
Stübner, Feldmesser 570, 947. 
Stückle, C., Kaufladen 850. 
Stürenberg, Dr. 766. 
Stürmer &amp; Säangetr, Schnelderei 
880. 
Stürg, H., Verlag 1225. 
Suchanttke, Oberveterinär 14, 212. 
v. Suchodoletz, Gesreiter d. Reserve 
281. 
Sudi Abderrhaman, Lamido 168, 
71. 
Suffner, Unterofftzier 518. 
v. Sulicke, Gen. Major 61. 
Summa, Dr., Stabsarzt 621, 1045, 
1147. 
Sunder, Dr. 450. 
Sunkel, Proviantamtskontrolleur 946. 
Supf, Karl 82, 589, 983, 1160. 
Surn, Polizeisergeant 520. 
Surmann, Frau Geheimrat 520. 
Suskin, Tobias, Kaufladen 850. 
Sußieck, Unteroffizier 165. 
Sutberland, M. W Kaufladen 850. 
Sutton, G. M. 58 
Susserott, Wilh., —— 48, 44,. 
94, 313, 401, 450, 611, 876, 1135. 
Swatl, S., Kaufladen 850. 
Syvpertsen, Fischer 850. 
Szymanski, B., Barbier 850. 
T. 
Tabaru, Sullan 572. 
Tabath, Feldbäcker 11. 
Taenzer, Polizeisergeant 570, 699. 
Tafel, Oberleutnant 1226. 
Tagge, Sanilätsunkeroffizier 9. 
Tamke, Unteroffizier 9. 
Taube, Unterzahlmeister 8. 
Tänzer, Polizeisergeant 947. 
Technau, K., Kaufladen 850. 
Teeck, Poltzeisergeant 1091. 
Tegabon 15, 16. 
Teich, Zeichner 1091. 
Teichmann, Gefreiter 10. 
Temme, Feldintendantursekretär 946. 
Temmler, Reiter 10. 
Tempel, F., Kaufladen 850. 
Templin, B., Kaufladen 850. 
Tenner, Wilh., Kaufladen 850. 
Tesch, Hofrat 420. 
Tesch, Un#ergahlmeister. 1147. 
Teschner, Sanilätsfeldwehel 620 
Teske, Sergeant 9. 
Tehmer, Reiter 10. 
Tepflaff, Pollzeisergeant 166. 
Teyner, Polizeisergeant 899, 1227.
        <pb n="67" />
        Teuber, Gefreiter 10. 
Teuber, Intendanuurdiätar 946. 
Tewfik Pascha 1 983. 
Thalheim, Sergeant d. Landwehr 8. 
Thamm, Vizefeldwebel 718. 
Theiler, Dr. 923. 
Thein, Sergeant 326. 
Thelen, Unleroffizier 9. 
Théron, Marinearzt 722. 
Thesing, Oberleutnant 1151. 
Thiel, Kaufmann 210. 
Thiel, Leutnant 280. 
Thiel, Sergeant 326. 
Thiel, Hilfsgerichtsschreiber 381, 885. 
iele, Unteroffizier 9. 
Thiele, O., Baugeschäst 850. 
iele, C., Zimmereigeschäft 850. 
iele, Dr. 980. 
iele, Ouo 1079. 
8 
FAAAIO 
2 
321 m 
ielo, Wochtmeister 326. 
iem, Wachtmeister 8. 
hienemann, Dr. 922. 
jilenius, Dr., Professor 1028, 
1028, 1 
Thoma, Dr., Professor 1029, 1030, 
Abeils adn 
9##. 
  
SENNRE 
Thoma ¾ „,Katastersekretlär 719, 789, 
998 
Thomaz-Antonio Garcia RNo- 
sado, Oberstleutmant 107, 109. 
Thomsé, Sergeant 9. 
Thon, Reiter 10. 
Thorbecke, Professor 1094, 1095. 
Thurm, Unteroffizier 326. 
Thurnwald, Dr. 183. 
Tickwinski, Gefreiter 10. 
Tiedemann, Oberleutnant 671, 1045. 
v. Tiesenhausen, Baron, Leutnant 
718. 
Tilemann, Dr., 1255. 
Tietzsch, Edwin 836. 
Tiller, Oberleutnant 424, 716. 
Timber &amp; Trading Co., Firma 
153. 
Timke, A., Goldwarenhandlung 850. 
Timm, Kaufmann 210. 
v. Tippelskirch &amp; Co., Nachf-, 
G. m. b. H., Firma 3844. 
Tippenhauer, Ingenieur 695. 
Tischler, Dr., Professor 871. 
Tjaanika, Häuptling 1152. 
Toberna, Schuhgeschäft 850. 
Toennessen, Ingenieur 462. 
Tomczak, Unterosfizier 518. 
Torkler, Sergeant 9. 
Tornau, Dr., Geologe 201. 
Tost, Unteroffizier 110. 
  
— IXVII 
Toussoint, Gefreiter 281. 
Trabandt, Unteroffizier 9. 6 
Trabold, Sanitätsunteroffizier 621. 
Trainer, Oberleutnant 717, 899. 
Traue, Kapitän 521. 
Trautmann &amp; Weißplug 587. 
van Dreek, Unteroffizier 9. 
v. der Trenck, Major a. D. 62. 
Trenge, kommiss. Sekretär 1090. 
de Trentinian, General 546. 
Treske, Reiter 10. 
Tresos 587. 
Triebel, Gefreiter 518. 
Triebner, Gefreiter 10. 
Tripmacher, pensionierter Unter- 
offizier 3826. 
Trommsdorff, Dr., Oberarzt 717. 
Troost. F., Kaufhaus 850. 
Truber, Reiter 10. 
Trumpf, Gefreiter 10. 
Trümper, Generalkommissionszeich- 
ner 166. 
Tschepke, Emma 215. 
Tschinta, Häuptling 65. 
Tschirch, Sanitälsunteroffizier 381. 
Tschirch, Sanitätssergeant 835. 
v. Tschirnhaus, Leutnant 517, 671, 
1091. 
Tschorschke, Gefreiter 518. 
Tfuda, 91. 
Tuche, Oberveterinär 7, 947. 
v. Tucher, Freiin 981. 
Tukwasa, Häuptling 1150. 
Tuttias, Gefreiter 10. 
u. 
Ufer, Dr., Regierungsarzt 282. 
Uhde, Pollzeisergeant 719, 998. 
Uhlenhake, Gefreiter 10. 
Uhlig, Professor 201, 357, 725. 
Uhlig, Polizeisergeant 719, 998. 
Uhrt, Unteroffizier 9. 
Ulbrich, Stabsarzt 324. 
Ulbricht, N. 60. 
Ulbricht, Sergeant 518. 
Ullner, Reiter 10. 
Ullrich, Reiter 10. 
Ullrich, Sanitätsunteroffizier 281. 
Ullrich, Stabsarzt 282, 421, 835. 
Ulkrich, Unteroffizier 326. 
AUllrich, Leutnant 424, 1045. 
Ulrich, F. 60. 
Ulrich, Leutnant 211. 
Unger, Gefreiter 9. 
Unger, Stationsassistent 14, 465. 
Unger, Gärtner 282. 
Unger, Polizeisergeant 571. 
Urbach, Reiter 10. 
Urban, Gefsreiter d. 2. 8. 
  
Urban, Bekleidungsassistent 104. 
Urban, Lehrer 381. 
Urban, Unteroffizier 518. 
Urner, Polizeisergeant 59, 790. 
schkoreit, Gefreiter 10. 
v. Usedom, Oberleutnant 619. 
v. Uslar, Landrat 466, 469, 792, 
7, 1230. 
Utech, Feldwebel 1226. 
ar B. 
Vageler, Dr. 186. 
Vallentin, Dr. 460 
Vastl. „eer 279, 465, 899, 
9 I. Geheimer Mehizinalrat 71. 
v. Vellheim, Oberleutnant 946. 
Venantius a Prechthal, Präfekt 
312. 
Vender, Gefreiter d. L. 8. 
Ventra Salzas Malibran, Don, 
Unterstatthalter 446. 
Vériter, Leutnant 331, 333, 432, 
v. Versen, Unteroffizier 835. 
Vesper, Buchhalter 789, 1090. 
Bespermann, Sergeant d. Reserve 
v. Vethacke, Leutnant 1146. 
Vetter, Bautechniker 899. 
Vetterlein, Werkmeister 282. 
Vielding, Bandenführer 468. 
Vielwock,. Rei#er 10. 
Vierkant, Polizeisergeant 621. 
Vieter, Bischof 461 
Gietor, Großkaufmann 820. 
Vietor &amp; Freese, Togo-Baumwol-= 
gesellschaft m. b. H. 584, 
La Villebeuvre, R. J. 498. 
Lince &amp; Freßling, Photographen 
850. 
Visser, Schlächterei 850. 
Voecks, Sergeant 9. 
Voecks, Polizeisergeant 947. 
Vogel, Polizeisergeant 621, 790. 
Vogel, Dr. 766. 
Vogel, Feldwebel 790. 
Vogelgesang, Reiter 58. 
Vogelsang, Kaufmann 716. 
Boges, Sergeant 618. , 
Vogler, Gouvernementssekretär 59. 
Vohsen, Konful a. D. 844. 
Vohsen, Eenst 1190. 
Voigt, Unteroffizier 9. 
Voigt, Dr., Profefsor 357, 1029, 1080, 
1081. 
Voigt, Seminarlehrer 718, 1091. 
boigtländer, Negierungsbaumeister 
59.
        <pb n="68" />
        Voigtländ er, R., Verlag 450. 
Voigts, A., Kaufladen 850. 
Voit, Gefreiler# 326. 
Voit, Dr. phil., Geologe E%. 1091. 
Volckamer, Leutnant 524. 
Volckmann, Erwin 1079., 
Volkens, Dr., Profefsor 589. 
Volkmann, Hauptmann a. D. 92. 
Volkmann, Geschäftsführer 848. 
Bolkwein, Zollsekretär 789. 
Volkwein, kommiss. Hauptzollamts- 
vorsteher 1090. 
Volley, Pflanzungsdirektor 461. 
Bollmann, Sanitätsfeldwebel 59. 
Bollmann, Heilgehilfe 465. 
Vollmer, Wagenbauerei 850. 
Vormann, Pater 231, 232. 
Vorré, 587. 
Vortisch, Oberrichter 104. 213. 
Vorwald, Gefreiter 5. 
Vorwerk, Oberarzt 6 246. 
LBob, Sergeant 9. 
Vob, Stationsassistent 59. 
Bob, Dr. jur. 88, 668, 850. 
Vorth, kommiss. Polizeimeister 998. 
Völkel, Bautechniker 381. 
Bölkening, Polizeisergeant 899,1227. 
Bölker, Gefreiter 9. 
Bötchen, Gesrei#er 9. 
W. 
Wache, Polizeisergeant 719, 998. 
Wackermann, Prof. Dr. 186. 
Wadai, Malum 171, 172. 
Wadjiri Hamidu ' 17#8. 
Woaentig, Dr., Professor 768. 1254. 
Waetoldt, Kauigl. greußischer Ge- 
werberat 88. · 
Wagemann, Dr. 1081. 
Wagenknecht, Gefreiter 10. 
Wagner, Reiter 10. 
Wagner, Oberleutnant 14, 165, 211, 
1045. 
Wagner, Oberlandesgerichtsrat 148. 
Wagner, Buchdruckereibesitzer 215. 
Wagner, Schlosser 282. 
Wagner, Sergeant 518. 
Wagner, JF., Kaufladen 850. 
Wahl, Kaufladen 880. - 
BahtdthokessoklMlM 
Wahlen, Firma 15. 
Wahlen, Pflanzer 17. 
Wahlen, Kaufmann 424. 
Wahlen, Unteroffizier 618. 
Wahler, Oberleutnant 110, 325. 
Walch, Unteroffizier 14. 
Walch, Vijefebwebel 1046. 
Walden 188, 291, 582, 685, 806, 
— 
  
LXVIII 
Walkowski, Unteroffizier 9. 
Wallenstein, Maschinist 109, 327. 
Wallraff, Apparatwärter 110. 
v. Wallwitz, Graf 105, 109, 994. 
Walrond Clarke, A. 106, 109. 
Walta, Agronom 295. 
Walta, F. 1079. 
Walter, Unteroffizier 9, 326, 1090. 
Walter, Polizeisergeant 947. 
Walther, Oberleutnant 325. 
Walther, Negierungsbaumeister 381, 
718. 
Walter, Dr., Professor 1254. 
Wamprecht, Vizefeldwebel 9. 
Wandersleben, Geheimer Bergrat 
215. 
v. L##nbein Frhr., Oberleut- 
v. — Frhr., überzähl. 
Harptmann 211, 381, 620, 718. 
Wanzke, Unteroffizier 9. 
Wappler, Wachtmeister 8. 
Warburg, Dr., Professor 78, 590, 
1067 
Warburg, Max M., Vorsitzender 1028. 
Warburg &amp; Co., Firma 1028. 
Wardesky, Geschäftsführer 844. 
Warming 5339. 
Warnecke, Kaiserlicher Sekretär 210, 
1226 
Warns, Schlosser 1091. 
Warsow, G., Gastwirtschaft 851. 
Waschkowski, Unteroffizier 518. 
Washington, T. Booker, Negerführer 
Wafserfall, saiserlicher Justizrat 
420. 
Wassermann, Professor 889. 
Wasserstein, Schneiderei 851. 
Watare 1 525. 
Watkins, Dr. 695. 
Wattrodt, Fr. 62. 
Wauer, Unteroffizier 9. 
Wauer, Sergeant 165. 
Wäckerlin, Maria, Speisewirtschaft 
650. 
Wätjen 4 Co., * 588. 
Weber, Gesreiter 10. 
Weber, Itzewachtmester 9. 
Weber, ——— Btl. 9. 
Weber, Unteroffizier der 7. Feld- 
batterie 
Weber Nierosfizier der 8. Feld- 
erie 9. 
Weber, Unteroffizier der II. Kolonnen= 
— 
Weber, kommiss. Sekretär 282. 
Weber, Otto 518 
Weber, Karl, Poltzeisergeant 520. 
  
Weber, Georg 836. 
Weber, dN., Gastwirtschaft 851. 
Weber, Pflanzer 1158. 
Veck, Dr., Assistenzarzt 213, 34. 
Weck, Dr., Oberarzt 421, 718, 1048 
Weckauf, Untleroffizier 195, 621. 
Wecke &amp; Voigts, Kaufhaus 851. 
Wedekind, Militärkrankenwärter 281. 
v. Wedel, Oberleutnant a. D. 6. 
Wegeleben, Eisenbahnpraktikant 14. 
Wegener, Reiler 10. 
Wegelin, Oberfeuerwerker 465, 1046. 
Wegelin, Oberleutnant 1148, 1149, 
1151. 
Wegener, Cälar 513. 
Wegener, Polizeisergeant 621. 
Wegener, Reiter 718. 
Wegert, Gefreiter 518. 
Wehle, Hauptmann 616. 
Weicher, Verlagsbuchhändler 61. 
Weicher, Wilh., Verlag 92, 154, 1## 
Weicker, Unteroffizier 518. 
Weigel &amp; Geschke, Kaufladen — 
Weigert, Gefreiter 281 
Weikusat, Zollamtsvorseher 14. 
Weilbächer, Chr., Stellmacherei 851. 
Weiler, Pflanzungsleiter 461. 
Weiler, K., Kaufladen 851. 
Weindel, Dr., Stabsarzt 422. 
Weindel, Dr., Oberstabsargt 620,1227. 
Weiner, Hilfszeichner 947. 
Weinstein, Gefreiter 518. 
Weischer, Polizeisergeant 1147. 
Weise, Leutnant 671. 
Weiser, Proviantamtsassiflent 7, — 
Weiser, Unteroffizier 9. 
Weiser, Saniuntsunteroffier 465 
Weiß, Neiter 10. 
Weiß, Oberleulnant 112, 113, 116, 
Weiß, Gefreiter 326. 
Weiß, Unterofsftzier 518. 
Weißenberger, Sanitätsunteroffi. 
718. 
GWeißenburger, Geheimer Kangle. 
diätar 468. 
Wesbensel Intendanturregistrator. 
104, 1045. 
Weißer, Gefreiter 10. 
—— Unteroffizier 3226. 
Weit, 9. 
Weitzel, Unteroffizier 9. 
Weitzenberg, Oberleutnant 424. 
Welling, Neiter 10. 
Wellmann, Hafenbauinspekior 718, 
1001.
        <pb n="69" />
        löbacher, Gefreiter 518. 
Wenckstern, Leutnant 5. 
ndland, Hauptmann 110, 515. 
ndland, Dr., Kaiserl. Regierungs- 
arzt 210, 618. 
udt, Gesreiter 10. 
ndt, Zollassistent 59. 
ndt, Bureauassistent 1. Klasse 109, 
162. 
ndt, Kaufmann 210. 
ndt. kommiss. Bezirksamtmann 327. 
ndi, W., Kaufladen 851. 
nzel, Oberfeuerwerker 8. 
auzel. Missionar 210. 
rrdermann, Polizeisergeant 947. 
zerner, Oberleutnant 5, 999, 1148. 
rner, Militär-Intendantursekretär 
7. 
zerner, pens. Proviantamtskontrol= 
leur 8. 
herner, Oberbäcker 10. 
erner, Schießer 11. 
Werner, Anna 44. 
erner, Dr., Stabsarzt 212, 979. 
erner, Unteroffizier 326. 
erner, Gerichtsassessor 465, 519, 790. 
erner, Gefreiter 518. 
erner, Oberleutnant d. Reserve 521. 
erner, Korveltenkapitän 825, 931, 
988. 
erner, Friedrich 836. 
erneyer, Pflanzer 1158. 
ernicke, Landmesser 948. 
esely, Unteroffizier 9. 
Fefner, Unteroffizier 518. 
estermann, D., Missionar 270. 
estphal, Gesreiter 10. 
#estphal, Feldwebel 670. 
estphal, Dr. 844. 
estphal, Wäscherei 851. 
sphal, Zollbeamter 947. 
et, Hotel 847. 
ot &amp; Co., Kaufladen 851. 
i, Unteroffizier 9. 
5, Hilfsgerichtsschreiber 835. 
ell, Pflanzer 210. 
eile, Dr., K. 1189. 
brecht, Gefreiter 518. 
-yl.Elmshorn 62. 
eysu, Leutnant 59, 423. 
ichert, Materialienverwalter 282, 
515, 899, 1226. 
ichmann, Feldlazarettinspektor 516. 
ichmann, Polizeisergean! 835,1227. 
ichmann, C. 843. 
ickham, H. A. 822. 
ieczoreck, Unteroffizier 9. 
iedemeyer, Sanitätsunterofsizier 9. 
iedmann, Reiter 10. 
— LXIX — 
Wiedorn, Unteroffizier 326. 
Wiegand, Julius 588. 
Wiegand, Dr., Generaldirektor 829, 
830. 
Wiegand, Kaufmann 1159. 
Wiegandt, kommiss. Bureauassistent 
2. Klasse 213. 
Wiegemann, Gefreiter 326. 
Wielsch, Unteroffizier 518. 
Wiese, G., Kaufladen 851. 
v. Wiese, Leulnant 112, 113, 111, 
117, 119, 331, 332, 333, 334, 432, 
433, 572, 674, 676. 
v. Wiese u. Kaiserswaldau, 
Leutnant 1045. 
Wiesemann, Polizeisergeant 520. 
Wieske, Unteroffizier 9. 
Wiesrecker, Polizeimeister 621, 1016. 
Wiggenhauser, Gefreiter 10. 
Wilbois, kommiss. Sekretär 13. 
Wilck, Hauptmann 10.1. 
Wild, Oberbäcker 10. 
Wilde, Gefreiter 10. 
Wilde, Missionsinspektor 312. 
de Wildemann 1181. 
Wilhelm, Unterzahlmeister 8, 569. 
Wilhelm, Unteroffizier 9. 
Wilhelm, Gefreiter 9. 
Wilke, Reiter 10. 
Wilkening, Unterossizier 9. 
Wilkinson, J. 556. 
Willbier, Sergeant 9. 
Willbier, Polizeisergeant 835. 
Wille, Unteroffizier 9. 
Wille &amp; Co., Theodor, Firma 917. 
Wille, Polizeisergeant 947. 
Willeke, Hauptmann 335, 571, 717, 
1045, 1046. 
Willerding, Dr., Stabsarzt 5. 
Willhöft, Kaufmann 641. 
Williams. Amimann (86. 
v. Willisen, Pflanzer 1157. 
Willmann, Steindrucker 11. 
Wilm, Oberleutnant 946. 
Wilm, Hauptmann 1091. 
Wilmans, Gouvernementssekretär 
166. 
Wilms, Vermessungstechniker 519, 
1090. 
Windisch, kommiss. Gouvernements- 
selretär 465. 
Winkler, Oberleutnant 57. 
Winkler, Feldwebel 14. 
Winkler, Stationsverwalter 671. 
Winkler, Sergeant 700. 
Winkler, Dr. 810, 1210 
Winkler, Joh., Kaufladen 851. 
Winkler, Polizeisergeant 947. 
Winter, Rarl, Universitkätsbuchhand- 
lung 313. 
v. Winterfeld, Regierungsrat 56, 
162, 213, 376, 378, 514, 568, 718, 
Wintgens, Leutnant 211, 327, 380. 
Wintjens, Leutnant 112, 113, 1111. 
Winzer, Polizeisekretär 420. 
Wioska, Neiter 10. 
Wipfler, Regierungoassessor 59, 381. 
Wirbel, Feldwebel 381, 835. 
Wirsing, Unteroffizier 213. 
Wirß, Sergeant 9. 
Wischkon, Karl, Gastwirtschaft 851. 
Wisniewski, Gefreiter 718. 
Witt, Rapitän 515. 
Witt, Sergeant 518. 
Wittau, Gefreiter 326. 
Witte, Sergeant 9. 
Witte, kommiss. Sekretär # 282, 1090. 
Witte, P., Maurer 851. 
v. Wittenburg, Hauptmann 1146. 
Wittrock, Dr., Stabsarzt 57. 
Wittwer, Sergeant 518. 
Witzel, Unterofssizier 9. 
Winyorek, Bäckerei 851. 
Wobbe, H., Naritätenhandlung 851. 
Wobring, Mojor 520, 620. 
Wocke, Heilgehilfe 719. 
Woeckel, Pflanzungsleiter 162. 
Woermann, Schisffahrts-Gesellschaft 
49, 99, 159, 206, 275, 314, 318, 
368. 406, 454, 508, 565, 615, 656, 
712, 734, 770, 826, 842, 843, 844. 
880, 931, 988, 1038, 1083, 1139, 
1194, 1259. 
Wohlfarth, Gefreiter 518. 
Wohltmann, Irr., Professor, Geh. 
Regierungsrat 78, 763, 1254. 
Wolf, Sergeant 9. 
Wolf I, Gefreiter d. J. Feldbatt. 10. 
Wolf, kommiss. Sekretär 213. 
Wolf, Kaufladen 851. 
Wolf, Kanzleigehilfe 997. 
Wolff II, Gefreiter 9. 
Wolff, Frau Major (2. 
Wolff, Pflanzer 210. 
Wolkf, Sanitätsunteroffizier 381. 
Wolff, Öberarzt 421, 899. 
Wolff, Missionar 461. 
Wolff, Oberveterinär 518. 
Wolff. Sanitätosergeant 998 
v. Wolff, Oberstleutnant 619. 
Wollberg, Handwerkerlehrer 670. 
Wollenhaupt, Wachtmeister 8. 
Wollenlager, Steglitz 836. 
Wollert, Polizeisergeant 700. 35 
Wolkowoli, Polizeisergeant 917 
Worms., RKaufladen 851.
        <pb n="70" />
        Wosnitza, obesserkeom 835, 1227. 
Wostrack, Stationschef 29 
Woywod, Fe“# 720, 998. 
Wölferts, Gefreiter 10. 
Wrage, K., Maurer 51. 
Wronsky, Willy, Kaufladen 851. 
Wuermeling, Dr., Geheimer Ober- 
Regierungsrat 515. 
Wulff, Hauptmann 62. 
Wulfs, A., Geschäftsführer 843. 
Mulff, Carl, Geschäftsführer 848. 
Wulff, Polizeisergeant 947. 
Wulfhorst, Missionar 1152. 
Wunderlich, Unteroffizier 9. 
Wunderlich, Bautechniker 424, 671. 
Wunderlich, Gefreiter 519. 
Wundt 1077. 
Wustmann, Unteroffizier 9. 
Wutkowsky, Reiter 519. 
Wulfing, Leutnant 718. 
Wyppler, Sergeant 424, 518. 
2. 
Kiezick, Unteroffizier 9. 
3. 
BSoabka, Dr., Stabsarzt 14, 422. 
Zachalowsky, Materialienverwalter 
08. 
Sacharias, F., Gastwirtschaft 851. 
BSacharias, O., Tischlerei 851. 
Zacharias, Dr., Profefsor 1029. 
Zache, Kaiserlicher Bezirksamimmann 
104, 109, 218. 
  
  
Zahn, kommiss. Hauptzollamtsvor= 
steher 1286. 
  
— LXX — 
Zahn, Oberfahnenschmied 518. 
Zahn, Unteroffizier 518. 
Zander, Vizewachtmeister 518. 
Zaniera, Reiter 
Zansler, Sergeant 9. 
Zawada, Oberleutnant 717. 
Zährer, Reiter 10. 
von Zech auf Neuhofen, Graf, 
Kaiserlicher Gouverneur 14, 54, 
55, 103, 279, 424, 1108. 
Zech, Obersenn 381, 789, 1046. 
Zedler, Leutnant 6, 998. 
Zedblig, Oberlehrer 110. 
Zefertno Dominguez, Hacandado 
1075. 
Zeileis, Unteroffizier 518. 
Zeilmann, Sekretür 1091. 
Zeisig, Reiter 10. 
Beid, Gebr., Gärtner 851. 
2 
  
zellenkopf, Leutnant b. 
zemke, Schreiber 835. 
zenshel, Unteroffizier 326. 
zeruch, Gefreiter 826. 
Ziegelmeier, Sanitätsfeldwebel 57. 
Ziegenbalg, Schlosser 59, 282. 
Ziegenhagen, Reiter 10. 
Ziegler, Oberleutnant a. D. 6. 
Ziegler, Gerichtsaktuar 519, 790. 
Ziegler, Farmer 
Ziehm, Leutnant 
Zielers, Morit, ———2- 
  
651. 
Zielesch, Maschinist 381, 515, 789, 
1046. 
Ziemann, Professor, Dr. 44, 279, 
381, 469, 670, 789, 885. 
E— 
  
Ziemann, Grele 44. 
Ziemann, Vorsitzender des Krieger- 
vereins 214, 215. 
Zlessch, Unteroffizier 9. 
Ziesemer, Vizewochtmeister 9. 
Ziller, P., Spedition 851. 
Zimmermann, Unteroffizier 9. 
Zimmermann, Gefreiter 9. 
Zimmermann, Hauptmann 167,168, 
169, 899, 1147 
Zimmermann, M., Baugeschäft 851. 
Zimmermann, Professor 1156,1158. 
Zimmermann 1190. 
Zingel, F., Kaufladen 851. 
Zinn, Kaufladen 851 
Zintgraff 425. 
Zipp, Ingenieur 980. 
Zirzow, Kapitänleutnant 318, 368, 
Zlatosch, Teiter 0. 
Zniniewicz, Oberveterinär 104. 
Boepfs, Dr., Regierungsrat 279. 
Zoepfl, Dr., Profefsor 715. 
Zollenkopf, Leutnant 325. 
Zuber, Gefreiter 670. 
Zuckermann, Händler 851. 
Zupigtza, Dr., Oberstabsarzt 165, 620 
1 
v. Zülow, Hauptmann 569. 
Zweigert. Intendanturrat 946. 
Zwenger, Moajor 520. 
Zwickert, Unteroffizier 9. 
Zwillich, Pflanzer 1157. 
van Zyl, Dissenter 844. 
  
1. 
Zynda, Polizeisergennt 947.
        <pb n="71" />
        Deutsches Kolonialblatt 
fimtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Herausgegeben im nNeichs · Nolonialamt. 
  
19. J Berlin, den 1. Januar 1908. nummer 1. 
  
  
Gest ensche #n ver hel am 1. und 15. Monats. Dert# werden als Bethefte .— 
jäh vnefkaun l den deutschen &amp; herausne aheiesan. Dr. Freiberr 
v Donat-atmen Der ——. r das Sele # den En brder * 
75 " 
W lian von — n Wi 7 ö# 
Inhale: Amtlicher Tell: Bekanntmachung des Louwverneur von Kamerun, betr. Sperrung eines Teils des 
Bezirks Bamenda. Vom 19. Oktöber 1907 (mit Stizze) S — Runderlaß des Londernru#s von Kamerun, betr. 
Beschränkung der Erlaubnis zum Aleinhandel . e Getränken. Vom 28. Oktober 190. 5½# 2. — Bekannt- 
machung des Gouverneurs von Kamerun, ouvernementsrat. Vom 5. November 1907 S. 2. — Verordnung 
des Gouverneurs von Deutsch- ESt rsN die Ausfuhr von Angoraziegen. Vom 24. *-# 1907 S. 4. — 
Personalien S. 4. — Bekleidungs-Vorschrift für die berittene Landespolizei in — S. 1 
Nichtamtlicher Teil: Personal- acheichten S. 18. — Patriotische Gaben 
Deutsch- Weusninsn: Neue Taifun-Verwüstungen S. 14. — Aus dem — Khirt Eitapé S. 15. 
Kamerun: Durch da 5 NAalegebiel nordwestlich der Due Station S. 20. 
Deutsch-Ostafrika: Über Salzgem# “ in Uniamwesi S » 
Togo: Aufforstungen im Schutzgebiet 
Kolonialwirtschaftliche geet .72. Baumwollbau in Deutsch-Südwestafrita S. 391. — Kolonial= 
Wirtschaftliches Komitee S. 32. 
us fremden golonien und Produttionsgehietene Welt-Boumwoolloerhran S. 84. — Baumwoll- 
anbau in Korea S. 8 —Bemwollwaren Fabriten in Peru S. 35 Kaffeeernte Costa Nicas 4 S. 36. — 
H### mit Kakao in Singam S. 36.— Mneralproduptien Sttausraaliens im Jahre 1906 S. 36. — Der Bergbau 
estaustraliens im Jahre 1906 S. 37. — Wirtschaftliche Lage in den Stratts Settlements S. 37. — Außenhandel 
Niederländisch-Indiens im Jahre 1906 S. 38. — Handel Siams 1906 S. 3 geplante Einführung von Seimien 
ans Haisse australische Erzeugnisse im Australischen Bund S. 40. — Verbot "6. usfuhr von Angoraziegen, Straußen 
traußeneiern aus Mozambique S. 41.— Anderung des Zolltarifs in Französisch-Westafrik. S. 41. — Zolltarif- 
—S in Britisch= Nordborneo S. 41. 
rschiedene Mitteilungen: Drahtlose —8 in Austrlien S. 41. — Die Eisenbahnen Koreas S. 41. 
— z Niederländische Handelsflotte zu Anfang 1 . LiteratukeO—erkehröRqchrtchten 
S. 6. Schiffsbewegungen S. 46. — Kurse u “ S. 50. — Anzeigen. 
Amtlicher Teil 
Gesetze: Verordnungen der neichsbehörden; Verträge. 
Bekanntmachuns des Gouverneurs von siamerun, betr. Sperrung eines Teils des 
Bezi#ks Bamenda. 
Vom 19. Oktober 1907. 
(Mit Seizze.) 
Die im Nordwesten des Bezirks Bamenda gelegenen Landschaften Muntschi, Bafum und 
Widekum können wegen der andauernd feindlichen Haltung der dort angesessenen Stämme von 
Europäern und nicht angesessenen Eingeborenen ohne Gefahr für Leib und Leben nicht betreten werden. 
Da diese Landschaften sonach als nicht reif für die unbeschränkte, Aufnahme des öffentlichen 
im Sinne der Verordnung vom 13. April 1907 bezeichnet werden müssen, wird hiermit 
rfügt: 
Auf Grund des § 1 der Verordnung vom 13. April 1907, betreffend die Sperrung 
unruhiger oder noch nicht verkehrsreifer Gebiete im Schutzgebiete Kamerun (Deutsches Kolonial- 
blatt 1907 Nr. 13, S. 606), wird der in anliegender Kartenskizze bezeichnete nordwestliche Teil des 
irks Bamenda als „gesperrtes Gebiet“ im Sinne der angezogenen Verordnung erklärt. 
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        W 2 0 
Das geserrte Gebiet ist begrenzt: 
im Nordwesten durch die deutsch-englische Grenze von dem Schnittpunkt der Bezirke 
Ossidinge und Bamenda bei Aligeti nördlich bis zum Katsenafluß, im Norden durch den Katsenafluß 
bis in die Höhe des Dorfes Lu, 
im Osten durch eine Linie, welche vom Katsenafluß nach Süen läuft und zunächst die 
Landschaft Bum so schneidet, daß die Dörfer Lu, Banka und Isso in das gesperrte Gebiet fallen, 
dann aber der Ostgrenze der Landschaften Bekom, Bafut und Bameta folgt, im Süden durch den 
Steilabhang des Platenus von Foreongmun bis zur deutsch-englischen Grenze, d. h. durch die Grenze 
zwischen den Bezirken Bamenda und Offidinge unter Einschuß der Orte Widekum, Bamunbo 
und Befang. 
Die von Bamenda über Bum nach Kentu führende Straße liegt außerhalb des gesperrten 
Gebietes. 
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Verordnung vom 13. April 1907 wird besonders 
darauf aufmerksam gemacht, daß Nichteingborenen und Angehörigen anderer als der in dem 
gesperrten Gebiet ansässigen farbigen Stämme der Aufenthalt in dem gesperrten Gebiet nur nach 
Einholung einer schriftlichen Erlaubnis der Station Bamenda gestattet ist. 
Buea, den 19. Oktober 1907. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
Runderlaß des Couverneurs von Kamerun, betr. Beschränkung der Erlaubnis 
Zum Kleinhandel mit geistigen Getränkhen. 
Vom 28. Oktober 1907. 
Um ein weiteres Umsichgreifen des Alkoholmißbrauches im Schutzgebiet zu verhindern. 
bestimme ich auf Grund der Verordnungen vom 20. Dezember 1900 (Kolonialblatt 1901 S. 145) 
und vom 4. November 1904 (Kolonialblatt 1905 S. 39), daß in solchen Bezirken, in denen der 
Genuß importierter alkoholischer Getränke bis jetzt noch unbekannt ist, die Erlaubnis zum Kleinhandel 
mit geistigen Getränken jeder Art und deren Ausschank nicht gegeben werden darf. 
In denjenigen Bezirken, in welchen der Kleinhandel mit geistigen Getränken und deren 
Ausschank zur Zeit bereits betrieben wird, dürfen die Lokalverwaltungsbehörden von der ihnen durch 
die Verordnung vom 4. November 1904 gegebenen Befugnis zur Erteilung der Erlaubnis zum 
Kleinhandel und der Errichtung neuer Schankstellen nur in ganz besonderen Ausnahmefällen und 
mn nach Einholung meiner Genehmigung Gebrauch machen. 
Buea, den 28. Oktober 1907. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
Bekanntmachung des Couverneurs von Ramerun, betr. den Gouvernementsrat. 
Bom 5. November 1907. 
Nachdem der zum stellvertretenden oußeramtlichen Mitgliede des Gouvernementsrats 
berufene Kaufmann Sonnenberg in Kribi das Schutzgebiet verlassen hat, wird auf Grund der 
Verfügung des Reichskanzlers vom 24. Dezember 1903 (Kolonialblatt 1904, Seite 1) an seiner 
Stelle für die Zeit bis zum 81. März 1908 der Rechtsanwalt Prange zum stellvertretenden außer- 
amtlichen Mitglied des Gouvernementsrats berufen 
Buea, den 5. November 1907 
Der Gouverneur. 
Seitz-
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        W 4 20 
Verordnung des GCouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. die Kusfuhr 
von Kngoraziegen. 
Vom 24. Oktober 1907. 
Auf Grund des § 6 der Zollverordnung für das deutsch-südwestafrikanische Schutzgebiet 
vom 31. Januar 1903 wird hiermit verordnet, was folgt: 
Hinter Tarifnummer 8 2 des Zolltarifs ist folgende Tarifnummer einzuschalten: 
B 2a. Angoraziegen, männliche und weibliche, 1 Stück 2000 Mk. 
Dieser Ausfuhrzoll wird nicht erhoben bei der Ausfuhr nach solchen südafrikanischen Staaten, 
welche die Ausfuhr von Angoraziegen mit dem gleichen Zoll belasten. 
Windhuk, den 24. Oktober 1907. · 
Der Gouverneur. 
von Schuckmann. 
  
Personalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kassenvorstand 
bei dem Gouvernement von Deutsch-Ostafrika, Rechnungsrat Peter Schüßler, und dem Hauptmann 
à la suite der Schutztruppe für Kamerun Ludwig Freiherrn Stein von Lausnitz den Roten 
Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Zollamts- 
assistenten 3. Klasse Trikondas Ratensi in Daressalam die Rote Adler-Medaille und den Zollamts- 
assistenten 3. Klasse Machado in Bukoba und Macdi in Bagamojo sowie den Sultanen Kahigi 
von Kianja und Matahangarwa von Kisiba die Kronen-Orden-Medaille zu verleihen. 
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Oldenburg haben Allergnädigst geruht, 
Seiner Exzellenz dem Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts Dernburg das Großkreuz des Haus- 
und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig zu verleihen. 
kKalserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 19. Dezember 1907. 
Dr. Fabry, Oberarzt, scheidet am 13. Januar 1908 behufs Rücktritts zu den Sanitätsoffizieren des 
Beurlaubtenstandes der Marine aus der Schutztruppe aus. 
Dr. Schoenebeck, Assistenzarzt in der Schutztruppe für Südwestafrika, wird mit dem 14. Januar 
1908 zur Schutztruppe versetzt. 
Es werden befördert: 
die Oberärzte: 
Dr. Marshall und Dr. Breuer zu Stabsärzten. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 19. Dezember 1907. 
Am 31. Dezember 1907 aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Januar 1908 
im Heere angestellt: 
Scherbening, Oberstleutnant, im Ostfriefischen Feldartillerie-Regiment Nr. 62, 
die Hauptleute: 
Brosig im Trierschen Feldartillerie-Regiment Nr. 44, 
Anders als Kompagniechef im Infanterie-Regiment Prinz Louis Ferdinand von Preußen (2. Magde- 
burgischen) Nr. 27 und 
Gräff als Kompagniechef im 4. Magdeburgischen Infanterie-Regiment Nr. 67, 
die Oberleutnants: 
von Lengerke im 1. Ober-Elsässischen Infanterie-Regiment Nr. 167, dieser wird gleichzeitig bis auf 
weiteres zur Dienstleistung bei der Landesaufnahme kommandiert,
        <pb n="75" />
        G 5 20 
Sallwürk v. Wenzelstein im 2. Schlesischen Jäger-Bataillon Nr. 6, 
v. Dobschütz im Holsteinischen Feldartillerie-Regiment Nr. 24 und 
Geisler in der Maschinengewehr-Abteilung Nr. 5, 
die Leutnants: 
Schoeneberg im 1. Thüringischen Feldartillerie-Regiment Nr. 19 und 
Blome im Nassauischen Pionier-Bataillon Nr. 21, 
die Stabsärzte: 
Dr. Willerding bei den Sanitätsoffizieren der Reserve (Hildesheim) und 
Dr. Ambros als Bataillonsarzt des III. Bataillons Infanterie-Regiments von Horn (3. Rhei- 
nischen) Nr. 29, 
die Oberärzte: 
Dr. Dörrien im 5. Lothringischen Infanterie-Regiment Nr. 144, 
Eckert im Leib-Kürassier-Regiment Großer Kurfürst (Schlefischen) Nr. 1 und 
Dr. Heitzmann im 1. Garde-Ulanen-Regiment. 
Ferner: Am 31. Dezember 1907 aus der Schutztruppe ausgeschieden: 
Peter, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Bayerische Militärdienste. 
Zellenkopf, Leutnant, vom 14. Dezember 1907 ab ein dreimonatiger Nachurlaub nach Deutsch- 
land zur Wiederherstellung seiner Gesundheit bewilligt. 
Meydam, Hauptmann, in Genehmigung seines Abschiedsgesuches mit der gesetzlichen Pension zur 
Disposition gestellt und zum Bezirksoffizier im Landwehrbezirk Woldenberg ernannt. 
v. Oertzen, Hauptmann, beim Stabe des 1. Pommerschen Feldartillerie-Regiments Nr. 2 zum 
Major befördert, scheidet am 10. Januar 1908 aus dem Heere aus und wird mit dem 
11. Januar 1908 in der Schutztruppe angestellt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 9. Dezember 1907. 
Hennig, Oberveterinär, am 31. Dezember 1907 behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung, aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 16. Dezember 1907. 
Meißner, Feldlazarettrendant, am 15. Dezember 1907 behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (Garnisonlazarett Frankfurt a. O.) aus der Schutz- 
truppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 17. Dezember 1907. 
Köstlin, Intendanturrat, am 30. November 1907 behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung (Intendantur des Gardekorps) aus der Schutztruppe aus- 
geschieden. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 19. Dezember 1907. 
Mueller, Generalmajor und Kommandeur der Schutztruppe, vom 1. Januar 1908 ab ein zwei- 
monatiger Nachurlaub nach Deutschland zur Wiederherstellung seiner Gesundheit bewilligt. 
v. Wenckstern, Leutnant, am 31. Dezember 1907 aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 
1. Januar 1908 im 10. Rheinischen Infanterie-Regiment Nr. 161 angestellt. 
Ostermayer, Adametz, Werner und v. der Marwitz, Oberleumants, und Dickmann, Leut- 
nant, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 2 Jahre genehmigt. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
der Schutztruppe für Südwestafrika. folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: 
A. K. O. vom 25. November 1907. 
Die Königliche Krone zum Roten Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Hauptmann Manger, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Infanterie- 
Regiment von Horn (3. Rheinischen) Nr. 29;
        <pb n="76" />
        G b6 20 
den Roten Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Hauptmann Grützmacher, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 5. Lothringischen 
Infanterie-Regiment Nr. 144, 
dem Hauptmann Benthien in der I. (Fuhrpark.) Kolonnen-Abteilung, 
dem Hauptmann v. Rosenberg, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Bergischen 
Feldartillerie-Regiment Nr. 59, 
dem Hauptmann Doerschlag in der II. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, 
dem Leutnant Kuntze, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jenn im Feldartillerie-Regiment 
Nr. 72, Hochmeister; 
den Roten Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern am weißen Bande mit schwarzer 
Einfassung: 
dem Intendanturrat Dr. Jacobs in der Feldintendantur, 
dem Königlich Sächsischen Intendanturrat Dr. Bothe, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, 
jetzt bei der Intendantur des XIX. (2. K. S.) Armeekorps, 
dem Militärbauinspektor, Baurat Meyer, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 
Vorstand des Militärbauamts in Rendsburg 
dem Intendanturassessor Ohmstede, bisher in del- Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt bei der 
Intendantur der 3. Division; 
den Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse mit Schwertern: 
dem Major Dony, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 2. Nassauischen Feld- 
artillerie-Regiment Nr. 63 Frankfurt; 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Hauptmann a. D. Friedrichs, zuletzt Oberleutnant beim Bekleidungs= und Ausrüstungsdepot, 
dem Oberleutnant v. Frantzius, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Königs- 
Infanterie-Regiment (6. Lothringischen) Nr. 145, 
dem Oberleutnant Frhr. v. Breidbach-Bürresheim, bisher in der Schutzruppe. für Südwest- 
afrika, jetzt im Leib- ragoner-Regiment (2. Großherzoglich Hessischen) Nr 
dem Oberleutnant Günther, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt in der III. In- 
genieur-Inspeltion, 
dem Oberleutnant Patzig, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Ostpreußischen 
Train-Bataillon Nr. 1, 
dem Oberleutnant Burtin im 1. Feldregiment, 
dem Oberleutnant a. D. v. Wedel, zuletzt im 4. Niederschlesischen Infanterie-Regiment Nr. 51 als 
Kiegsfreiwilliger 
dem Oberleutnant a. D. Ziegler, zuletzt in der Reserve des 1. Badischen Leib-Dragoner-Regiments 
r. 20, 
dem Oberleutnant der Landwehr a. D. Dieterici, zuletzt von der Infanterie 1. Aufgebots des 
Landwehrbezirks I Dortmund, 
dem Bayerichen Oberleutnant Sertorius, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 
2. Bayerischen Infanterie-Regiment Kronprinz, 
dem Leumant v. Reinersdorff- Paczensky u. Tenczin, bisher in der Schutzruppe für Süd- 
westafrika, jetzt im Dragoner-Regiment von Bredow (1. Schlefischen) Nr. 4 
dem Leutnant Dippe-Bettmar, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Jäger- 
Regiment zu Pferde Nr. 2 
dem Leutnant Jacubowsky, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Kurmärkischen 
Feldartillerie-Regiment Nr. 39, 
dem Leutnant Krüger in der 5. Etappen-Kompagnie, 
dem Leutnant Zedler in der IV. (Fuhrpark-) Kolonnen-Abteilung, 
dem Leutnant Muützlitz in der I. (Fuhrpark-) Kolonnen-Abteilung, 
dem Leutnant Erhard in der II. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, 
dem Leutnant Frhr. v. Haxthausen im 1. Feldregiment, 
dem Leutnant Quellmalz in der III. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, 
dem Leutnant v. Döhn im 1. Feldregiment (Ersatz-Kompagnie), 
dem Leutnant v. Kleist im 1. Feldregiment,
        <pb n="77" />
        W V20 
dem Leutnant Gebhardt in der V. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, 
dem Leutnant Steffen der Reserve des Westfälischen Pionier-Bataillons Nr. 7 (I Essen) 
dem Leutnant Schneider der Reserve des Eisenbahn-Regiments Nr. 2 (III Berlin) als Kriegs- 
freiwilliger, 
dem Leutnant a. D. v. Frankenberg u. Proschlitz, zuletzt in der Reserve des 2. Garde-Regiments 
zu Fuß, als Kriegsfreiwilliger, 
dem Leutnant a. D. Kosack, zuletzt im Eisenbahn-Bataillon, 
dem Leutnant a. D. Richters, zuletzt i in der Reserve des 3. Schlessschen Infanterie-Regiments Nr. 156, 
dem Oberveterinär Fontaine im 2. Feldregiment, 
Oberveterinär Tuche im Stab des Etappenkommandos Süd, 
dem Proviantamtsassistenten Dahms, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im einst- 
weiligen Ruhestand; 
2 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern am weißen Bande 
mit schwarzer Einfassung: 
dem Seuerwerksleumam Enk, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt beim Artillerie= 
depot in Wesel, 
dem Oberveterinär Krack, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt beim 2. Ostpreußischen 
Feldartillerie- Negiment Nr. 52, 
dem Oberveterinär Kitzel in der V. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, 
dem Oberveterinär Bertram in der 2. Ersatz-Batterie, 
dem Oberveterinär der Reserve Darbsen, zuletzt bei der III. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, jetzt 
im Landwehrbezirk I Hambur 
dem Oberveterinär Reinecke, zuletzt beic der IV. (Fuhrpark-) Kolonnen-Abteilung, jetzt im einst- 
weiligen Ruhestande, 
dem Oberapotheker des Beurlaubtenstandes Bräuning, zuletzt beim Lazarettpersonal, ietzt im 
Landwehrbezirk Weißenfels, 
dem Gouvernementsbaumeister Redecker, 
dem Ober-Militär-Intendantursekretär, Rechnungsrat Kuntz in der Feldintendantur, 
dem Militär-Intendantursekretär Werner, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt bei der 
Intendantur des X. Armeekorps, 
   
  
  
       
    
dem Seiffert in der Feldintendantur, 
dem Rupp in der Feldintendantur, 
dem Grübel in der Süd-Intendantur, 
dem Hille im Magazin Karibib, 
Hähndel im Magazin Nomtsas, 
Kaupert im Magazin Gibeon, 
Kirstein, früher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt beim Proviant= 
amt in i. 
  
dem Weiser im Magazin Windhuk, 
dem Müller im Magazin Windhuk, 
dem Schüßler im Magazin Otavi, 
dem Hiller im Magazin Ukamas, 
dem Reinhold im Magazin Hasuur, 
dem Behrens im Magazin Keetmanshoop, 
Proviantamtsassistenten Bannier, bisher in der Schutztruppe für Südwest- 
jetzt beim Proviantamt in Dresden, 
dem Königlich Sächsischen Proviantamtsassistenten Kießling, bisher in der Schutztruppe für Südwest- 
afrika, jetzt beim Proviantamt in Leipzig, 
dem Königlich Sächfischen Proviantamtsassistenten Engst, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, 
jetzt beim Proviantamt in Dresden, 
dem penfionierten Proviantamtsassistenten Schmidt, zuletzt beim Magazin Windhuk, 
dem pensionierten 2 Kloß, zuletzt beim Magazin Kubub, 
dem Kaserneninspektor Mück in der Garnisonverwaltung Swakopmund, 
dem Kaserneninspektor Eimer als Feldlazarettrendant, jetzt bei der Garnisonverwaltung in Straß- 
burg i. E.,
        <pb n="78" />
        G 8 20 
dem Lazarettinspektor Blümel im Etappenlazarett Karibib, 
dem pensionierten Lazarettinspektor Marcus, zuletzt beim Etappenlazarett Swakopmund, 
dem Bekleidungsamtsassistenten Strodthoff im Bekleidungs= und Ausrüstungsdepot; 
die Schwerter zum Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse am weißen Bande mit 
schwarzer Einfassung: 
dem Geheimen Registrator Meyer im Reichs-Kolonialamt, zuletzt Militär-Intendantursekretär bei 
der Feldintendantur, 
dem Proviantamtsrendanten Karst, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt beim Proviant- 
amt in Zabern, 
dem pensionierten Proviantamtskontrolleur Werner, zuletzt beim Magazin Swakopmund, 
dem Garnison-Verwaltungsinspektor Kerinnis, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt 
Vorstand der Garnisonverwaltung in Görlitz, 
dem Oberapotheker Meyer im Etappenlazarett Keetmanshoop, 
dem Landrentmeister Junker. 
Das Militär-Ehrenzeichen 1. Klasse: 
dem Feldwebel des Landsturms Bohr; 
dem Feldwebel der Landwehr Hehde; 
dem Unteroffizier der Landwehr Melchior; 
den Feldwebeln Rübel, Ohm, Forcht, Brunner, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Wachtmeistern Behlitz, Thiem, Delfs, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
dem Vizefeldwebel Eschberger, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Sergeanten Sievers, Jünke (Trompeter), Berg, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Unteroffizieren Köhler, Schneider, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
dem Gefreiten Krüger, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
dem Reiter Kriegelmeier, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: 
dem Feldwebel des Landsturms Lauterbach; 
dem Feldwebel der Landwehr Spatz; 
dem Vizefeldwebel der Reserve Pilz; 
den Vizewachtmeistern der Reserve Kleine, Eckhardt; 
dem Vizewachtmeister der Landwehr Metzler: 
dem Sergeant der Reserve Graßhoff; 
den Sergeanten der Landwehr Otto, Thalheim; 
den Sergeanten des Landsturms Stern, Abraham (Kriegsfreiwilliger), Hoffschmidt; 
den Unteroffizieren der Reserve Brendel, Herz; 
den Unteroffizieren der Landwehr Karsunke, Offschany, Grammowsky, Gathemann, Behrendt, 
Kuhrt, Hesse, Hauck; 
dem Unteroffizier des Landsturms Leben; 
den Gefreiten der Landwehr Vender, Urban, Klein, Rave; 
dem invaliden ehemaligen Gefreiten Helfer; 
dem Reiter der Landwehr Lauterbach; 
dem Musketier der Landwehr Deyerl; 
den Kriegsfreiwilligen Dietrichs, Hälbig; 4 
den Unterzahlmeistern Bütow, Schmidt, Baumgaertner, Karioth, Gressenich, Braßeler, 
Miehe, Koch, Rackelmann, Hoche, Hahn, Plesch, Taube, Buchholz, Grotke, 
Koch (Feldintendantur), Glogau, Grandmontagne, Hauer, Jerszewski, Wilhelm, 
Granicky, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 4 4 
den Feldwebeln Richter, Breitmeier, Schmelzer, Proch, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Wachtmeistern Gründke, Arnold, Schroer, Retzow, Wappler, Biedenkapp, Podbielski, 
v. Förster, Wollenhaupt, Leis, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
dem Wallmeister Reuser, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Oberfeuerwerkern Günther, Wenzel, Kellmann, Krause, in der Schutztruppe für Süd- 
westafrika;
        <pb n="79" />
        den 
den 
G 9 20 
Vizefeldwebeln Mahlow, Berker, Kankel, Wamprecht, Sinnreich, Lohe, Jacobsen, 
in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
Vizewachtmeistern Epding, Grüttemeyer, Bethke, Weber, Spieske, Schedlinski, 
Koschitzki, Lange, Kötz, Hennig, Ziesemer, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
Sergeanten Hemsath, Perschmann, Brettschneider, Marx, Hurz, Neumann, Ohrt, 
Seiwert, Jackisch, Finke, Torkler, Schacht, Heinsohn, Bitzer, Kirchgatter, 
Bauer, Teske, Kirchner, Konigorski, Röseler, Kapitzke, Rutzen, Diener, Witte, 
David, Schulz, Arnhold, Klieschat, Kayser, Kasdorf, Hahner, Behling, 
Redmann, Schütt, Ohmeis, Klein, Linde, Barczynski, Kalus, Kelber, Müller, 
Reimann, Günther, Willbier, Aßmus, Wirtz, Kohley, Hilbrecht, Stechel, Doß, 
Brandt (Trompeter), Thomé, Voß, Stralucke, Zansler, Voecks, Schenk, Horbach, 
Geihe, Katterbe, Domagalla, Hümmer, Dehne, Wolf, Möhl, Hahn, Schmidt 
(8. Feldbatterie), Schneider, Gran, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
Sanitätssergeanten Oberhoffer, Nickl, Hoffmann, Albrecht, Breitung, Kern, Gast, 
chmidt, Scholz, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
Unteroffizieren Elsner, Rubbel, Uhrt, Rohde, Konrad, Dietrich, Saalfeld, Trabandt, 
Brauer, Rieger, Fischer (Feldsignalabteilung), Grallert, Gummelt, Kluckas, Danger, 
Pistor, Feilner, Reckin, Siebenhaar, Schindler, Biene, Wieske, Gruhn (Kar.), 
Aschmann, Gruhn (Julius), Ranoschek, Sodtke, Henning, Krotofil, Schmissek, 
Lippelt, Roth, von Reckowsky, Kessler, Mülstroh, Milenz, Henke, Hoffmann, 
Koch, Sommerfeld, Wille, Gebser, Witzel, Döhler, Biondino, Lindermann, 
Bueß, Panitz, Zimmermann, Hüttner, Ziesch, Metelmann, Wesely, Hack, 
Schröder, Ginz, Johne, Bach, Bode, Haegele, Nagengast, Weiser, Fischer (Feld- 
artillerie)h, Kensboek, Fox, Rößler, Hennig, Böge, Diebolt, Schönwitz, Pohl, 
Raesch, Richter, Engelhardt, Rum, Grigarczick, Weber (7. Feldbatterie), Fehlhaber, 
Belz, Wanzke, Hennicke, Weber (8. Feldbatterie), Schipper, Krampe, Krauskopf, 
Kindinger, Pettinger, Keister, Rommerskirchen, Humann, Schepers, Fiezick, 
Thelen, Gossow, Dehnrich, Schmidt (Eisenbahn-Bataillon), Weber (Eisenbahn= 
Bataillon), Münz, van Treek, Brückner, Grimm, Handleuke, Jesche, Sandbrink, 
Thiele, Möhle, Lewin, Schroeder, Wunderlich, Schroll, Voigt, Rücks, Bozzetti, 
Stöck, Spieß, Gloe, Pagels, Grunert, Piontek, Borowski, Blome, Hinz, 
Reinke (Fahnenschmied), Muschler, Hochheiser, Neumann, Spanknebel, Weitzel, 
Wetzel, Schulze, Nagel, Siewertson, Prange, Weber, II. (Proviant-) Kolonnen- 
Abteilung, Wieczoreck, Liebich, Wilhelm, Tamke, Peter, Flegel, Brunk, Schmidt, 
II. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, Hermann, Großmann, Martin, Zwickert, Blank, 
Schäfer II, Wustmann, Fick, Siebert, Paul (Trompeter), Walter, Petold, 
Steinert, Bandmann, Fuchs, Domröse, Schwan, Grigat, Knapp, Heuer, 
Krumm, Beyer, Kowalewski, Schulze, Ritter, Wauer, Doege, Hartwig, Robbe, 
Wilkening, Geißen, Hepfer, Götz, Beyer, Gallwitz, Kettler, Diefendahl, 
Kierstein, Flamm, Kegler, Kruschke, Boye, Walkowski, Rickelt, Schuster, 
Kleinhofen, Friedrich, Heße, Holtz, Schaitza, Frhr. v. d. Busche-Hünefeld, 
Deparade, Gliniecke, Schlegel, Block, Gutmann, Hoffmeister, Jahn, Stoltmann, 
Nöll, Stoß, Goerke, Franz, Jäger, Rohrig, in der der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Sanitätsunteroffzieren Wiedemeyer, Jedamzik, Müller, Driescher, Tagge, Lappe, 
Keitel, Reifschneider, Rumm, Rühle, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Gefreiten Löffler, Döhler, Gabriel, Vötchen, Schäffer, Schuler, Brauer, Derix, 
Kranz, Zimmermann, Schlicke, Niemeyer, Kaschube, Haase, Grabolle, Bollowsky, 
Strempel, Meissner, Kiesewetter, Freyschmidt, Möller, Unger, Klein, Wilhelm, 
Eckardt, Graf, Seyß, Bödeker, v. d. Fecht, Bohlmann, Panzer, Neu, Kokur, 
Adolph, Korsich, Hardel, Hersing, Littig, Lethmate, Moldenhauer, Hauser, 
Kummer, Plotzitza, Gläser, Krause, Rügheimer, Wolff II., Weitz, Lup, Pelka, 
Müller, Krokowski, Berg, Karras, Mecheln, Archut, Altmann, Barth, Bastian, 
Kehres, Dulny, Mangold, Völker, Schmidt, Ficker, Jurisch, Bicks, Seeger, 
Bastians, Biehl, Boehm, Bohr, Dietrich, Frömmchen, Geißler, Graap, Pietzsch, 
Ritters, Sieber, Hennig, Jahns, Jahnke, Mager, Beirowski, Haars, Schulz, 
Lauschke, Lorenz, Luckow, Mahlow, Fitzner, Renz, Brecklinghaus, Eversheim,
        <pb n="80" />
        G 10 20 
Jahns, Bleichert, Koban, Fuhlendorf, Beer, Kriemichen, Fiebig, Jürgensen, 
Kliche, Reinhardt, Schünemann, Kief, Ringel, Anhalt, Legrat, Kluthmann, 
Schwabe, Priß, Birk, Hetzer, Faller, Jakob, Neujahr, Freitag, Uschkoreit, 
Meyer, Küstner, Gude, Dörsing, Kersten, Becker, Freiberg, Juhnke, Lenz, 
Spiegel, Otto, Grube, Gollan, Jansen, Domning, Rudat, Schuhmacher, 
Piazena, Pusch, Mruck, Landau, Lembrecht, Peterßen, Triebner, OÖsterland, 
Schrader, Lahmeyer, Müller, III. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, Grobler, Boog, 
v. d. Kerkhoff, Kersten, Tickwinski, Frank II, Müller, V. (Proviant-) Kolonnen- 
Abteilung, Riedel, Gaartz, Fischer, V. (Proviant-) Kolonnen-Abteilung, Hagner, 
Bleidorn, Koopp, Laumert, Wendt, Grosse, Lottes, Kolter, Hambuch, Meyer, 
Brobeil, Teichmann, Gersdorf, Elstereit, Fritzsch, Pniszeck, Firari, Liebscher, 
Dewitt, Haack, Götzel, Westphal, Jäschke, Schulzki, Hellriegel, Heuduck, Tuttas, 
Böttcher, Michaelis, Schimkus, Wölferts, Quetschke, Noeske, Wagenknecht, 
Ranft, Rauter, Nofs, Lenke, Schumann, Uhlenhake, Schulte, Blesgen, Reimer, 
Fischer (Etappenmagazin Kub), Lauschke, Helmecke, Wiggenhauser, Hering, 
Neumann (Feldartillerie), Oimmelmann, Rettig, Müller (2. Batterie, Gebirgsbatterie), 
Graeber, Knobloch, Siebenhaar, Leßmeister, Arnoldt, Bayer, Buckschat, 
Fischer I (7. Feldbatterie), Fischer II (7. Feldbatterie), Hofemann, Juhr, Kämmer, 
Kiessig, Koch (7. Feldbatterie), Lensky, Meissner, Meyer I (7. Feldbatterie), Otto, 
Pawelczak, Pietz, Popp, Pudlo, Trumpf, Wilde, Wolf I (7. Feldbatterie), 
Schmidt I (7. Feldbatterie), Mohr, Weißer, Müller (8. Feldbatterie), Brüstle, 
Knappe, Gebstädt, Plank, Pierau, Riedel, Lamoczyk, Struwe, Sickinger, 
Lange (Joseph), Adomeit, Mohring, Appenzeller, Kreykenbohm, Greuling, 
Kersten, Beutel, Weber, Buchholz II (7. Kompagnie 1. Feldregiments), Sander, 
Teuber, Meyer, Schröder II (7. Kompagnie 1. Feldregiments), Huschbeck, Spiegel, 
Schröder III (7. Kompagnie 1. Feldregiments), Jäschke, Fritzsche, Folgert, in der 
Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Reitern Schuhmacher, Sturm, Stude, Maaß, Rhode, Binder, Temmler, Horn, 
Ernicks, Jakzst, Müller, Ullrich, Possekel, Bednarczick, Jüsche, Knuth, 
Schimanski, Klinke, Hein, Lühmann, Wegener, Odenwald, Klapperich, 
v. d. Merwe, Greb, Truber, Büttner, Kurzinski, Bonnet, Bischof, Gebhardt, 
Gorgas, Pohl, Lull, Rothe, Golda, Wiedmann, Deist, Hagemann, Hertel, 
Reinemann, Rüdiger, Streuer, Schulze, Teßmer, Schmidt, Laubsch, Wioska, 
Becker, Meißner, Stauth, Schopfer, Heyse, Laubert, Immel, Krüger, Neumann, 
Ullner, Kirseck, Kärcher, Scherf, Hoyer, Faßheber, Thon, Fuchs, Bachstein, 
Lutz, Karlowski, Sauftl, Klinger, Zaniera, Hilzinger, Kampka, Kirchhübel, 
Treske, Pichot, Hoffmann, Backert, Reuter, Klose, Zlatosch, Zeisig, Hansen 
gen. Aßmußen, Krüger, Powilleit, Schlenther, Schwarz, Urbach, Weiß, Zährer, 
Ziegenhagen, Stanko, Hoyer, Lomott, Schubert, Gruhn, Kozinski, Kuhns, 
Neumann (7. Feldbatterie), Plachta, Schulz, Vielwock, Klahn, Brockhausen, 
Welling, Abendroth, Wagner, Schulz, Bollhorn, Wilke, in der Schutztruppe für 
Südwestafrika; *47 
dem Zeughaus-Büchsenmacher Anschütz, in der Schutztruppe für Südwestafrika, 
dem Oberbäcker Mies, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
dem Schießer Bollmeier, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
dem Feldbäcker Pein, in der Schutztruppe für Südwestafrika; — * 
den Pionieren Duchstein, Homberger, Orlowski, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
dem Wehrmann Schramke, in der Schutztruppe für Südwestafrika. 
  
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse am weißen Bande mit schwarzer Einfassung: 
dem Wallmeister Jahn, in der Schutztruppe für Südwestafrika !m 
den Büchsenmachern Schmitz, Horn, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Magazinaufsehern Gruhn, Deichselbohrer, Kraemer, Reichert, Bertram, Kraft, 
Andreage, Schaardt, Remke, Ruppartz, Schneider, in der Schutztruppe für Süd- 
westafrika; 4 çl . 
den Oberbäckern Grundmann (Vizefeldwebel), Wild, Werner, Fritz, Latzke, Hartbrich, in der 
Schutztruppe für Südwestafrika;
        <pb n="81" />
        W 11 20 
dem Oberschlächter Murlowsky (Unteroffzier), in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Schießern Brandt, Werner, Seibt, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Feldbäckern Rzeski, 
Südwestafrika; 
Sammann, Schmid, Becker, Tabath, Preiß, in der Schutztruppe für 
dem Freiwilligen Krankenpfleger Stiller vom Roten Kreuz; 
das Allgemeine Ehrenzeichen: 
dem Unterzahlmeister Grunow in der Schutztruppe für Südwestafrika. 
  
Bekleidungs-Vorschrift für die berittene Landespolizel in Südwestafrika. 
  
Lfd. 
Nr. 
Bezeichnung 
des Stückes 
Nähere Bezeichnung 
  
4 
  
Hut. 
Mütze. 
Dienstrock. 
Hemdkragen. 
Beinkleid. 
  
I. Beschreibung der Bekleidung und Ausrüstung. 
A. Dienstuniform. 
Aus braunem, weichem Haarfilz mit ovalem, 15 cm hohem Kopf und 
10 cm breiter Krempe. Um den unteren Rand des Kopfteiles ein in 
Falten gelegtes, 6 cm breites Band von braunem Baumwollstoff in der 
Farbe des Hutes. Zu beiden Seiten des Kopfteiles sind Druckknöpfe an- 
gebracht zum Hochschlagen der Krempe, die zu beiden Seiten entsprechend 
mit Drucklöchern versehen ist. Auf der hochgeschlagenen rechten Seite 
befindet sich eine 5 cm hohe und 5 em breite Kaiserkrone aus vergoldetem 
Metall. Vorn ist auf der Mitte des Hutbandes die deutsche Kokarde 
angebracht, wie die Offiziere sie an der Mütze tragen. Am Hut wird 
ein verstellbarer, braunlederner Sturmriemen befestigt. 
Der Form nach wie für die ofstasiatischen Besatzungstruppen, jedoch von 
braunem Sergestoff. Mützenbund von grünem Tuch und einem eben- 
solchen Vorstoß rings um den Deckel. Vorn auf dem Mützenbunde die 
deutsche Kokarde. Mützenschirm vorn 5 em breit vorstehend aus schwarzem 
Lackleder. Zu beiden Seiten am Bunde sind zwei vergoldete Knöpfe an- 
gebracht, an denen ein 1½ em breiter, verstellbarer Sturmriemen aus 
schwarzem Lackleder befestigt ist. 
Aus einer braunen Serge-Litewka im Schnitt des Feldrocks der Kaiserlichen 
Schutztruppen. Der Kragen aus grünem Tuch, leicht gestreift und mit 
zwei Paar Haken und Osen zum Schließen versehen (Umlegekragen). 
7 em vom unteren Armelrand eine graugrüne, schleifenartig aufgesetzte 
Abzeichenschnnr. Die Knöpfe vergoldet, mit Kaiserkrone. Auf den 
Schultern 4 em breite Achselklappen aus graugrünem Tuch. Am Kragen 
tragen die Sergeanten zu beiden Seiten des Kragenschlusses je einen 
goldenen Stern, die Wachtmeister zwei Sterne schräg übereinander. Die 
Armelabzeichen der Wachtmeister bestehen aus der Abzeichenschnur und 
einer zweiten, nicht gewundenen, grün-goldenen Schnur 2 cm unter der 
Abzeichenschnur. Die Armelabzeichen der Stationsältesten aus zwei grau- 
grünen Abzeichenschnüren mit 2 cm Abstand, die äußere Schnur schleifen- 
artig gewunden. Glatter, jackettartiger Schnitt, mit dem Gesäß ab- 
schneidend, mit ausgearbeiteter Taille, hinten an den Seitennähten mit 
zwei 12 cm langen Schlitzen. Auf jeder Brustseite und jeder vorderen 
Schoßseite eine ausgenähte Tasche mit einem als Falte ausgenähten 
Streifen. Alle Taschen sind mit einer spitzgeschnittenen Klappe und 
einem kleinen, vergoldeten Kaiserkronknopf versehen. Vorn sechs ver- 
goldete Kaiserkronknöpse. 
Weißer Marine-Stehkragen. 
Im Schnitt wie für die Mannschaften der preußischen Infanterie vor- 
geschrieben, jedoch von brauner Serge. Vorstoß von grangrünem Tuch.
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        W 12 2e0 
2 Bezeichnung Nähere Bezeichnung 
6.Reitbeinkleid.Stiefelhose wie für die Mannschaften der preußischen Kavallerie vorgeschrieben, 
jedoch von braunem Köper mit Besatzleder am Knie. 
7. Säbelkoppel. JUberschnallkoppel aus braunem Naturleder mit Schulterriemen über die 
rechte Schulter. Vorn eine Messingschnalle. Zum kleinen Dienstanzuge 
darf ein Unterschnallkoppel getragen werden. 
8. Portepee. Nur für ehemalige Portepee-Unteroffiziere. 
9.Söbeltroddel. Dunkelgrün mit Silber durchwirkt, wie für Oberjäger der preußischen Armee, 
jedoch mit ledernem Riemen. 
10. Handschuhe. JBraunlederne Handschuhe, wie für die Offiziere der Armee eingeführt. 
11. Fußbekleidung. Schnürstiefel aus braunem Naturleder. 
12. Gamaschen. Aus braunem Naturleder, von unterhalb des Knies bis oberhalb des Knöchels 
reichend und den Unterschenkel eng umschließend. 
13. Anschnall= Nach Muster, mit schmalem Sporenleder von naturfarbenem Leder. Der 
sporen. Sporn wird über dem Hakenleder des Stiefels getragen. 
14. Mantel. Wie für Mannschaften der preußischen Kavallerie vorgeschrieben. Achsel- 
klappen von grangrünem Tuch, für Wachtmeister mit einer goldenen 
Schnur eingefaßt. Sechs vergoldete Kaiserkronknöpfe. 
B. Bewaffnung und Ausrüstung. 
1. Bewaffnung. Säbel nach Probe. 
Karabiner M. 98. 
Mehrlade-Pistole (vorläufig Revolver). 
2. Ausrüstung. Patronentaschen aus naturfarbenem Leder, auf das Säbelloppel aufzuschieben: 
a) für Gewehrpatronen: 
zur Aufnahme von je drei Kahmen; 
b) für Revolver: 
zur Aufnahme von je 15 Patronen. 
Gewehrträger, am Sattel zu befestigen, bestehend: 
a) aus Gewehrträger, 
b) . Trageriemen. 
C. Pferde-Ausrüstung. 
1. Zaumzeug. Halfterzaum, bestehend aus Paradehalfter von naturfarbenem Leder mit 
Schnallstößel in den Seitenringen, zum Einschnallen des Gebisses, Pelham- 
gebiß mit Scharnierbrechung nebst Kinnkette (nicht Trensenbrechung), 
Kandaren und Trensenzügel, Anbinderiemen aus geflochtenem Leder, 
auf der einen Seite mit einem Ring, auf der anderen mit einem Kara- 
binerhaken versehen. 
2. Sattel. Armeesattel neuester Probe, Gestell mit Sitzriemen aus einem Stüc ge- 
arbeitet. Schnürgurt aus Hanf. 
3. Packtaschen. Zwei vordere, eine hintere (bis zur Einführung des neuen Gewehrträgers 
eine vordere, zwei hintere, wie bei der Kaiserlichen Schutztruppe). 
4. Woylach. Wie bei der Kaiserlichen Schuynuppe (Unterlegdecke aus braungrünem 
Tuch mit Kartentasche und Säbelwulst aus naturfarbenem Leder). 
5. Spannfessel.Wie bei der Kaiserlichen Schußtruppe. 
II. Anzugs-Bestimmungen. 
A. Bezeichnung der Anzüge. 
1. Dienstanzug., Hut, Dienstrock, lange Hose oder Stiefelhose mit Gamaschen, Uberschnall- 
koppel, Mehrladepistole oder Söäbel. 
2. Kleiner Dienst.Hut oder Mütze, Dienstrock, lange Hose oder Stiefelhose mit Gamaschen, 
anzug. Unterschnallkoppel, Säbel. 
3. Patrouillen.Hut, Dienstrock, Stiefelhose mit Gamaschen, Uberschnallkoppel mit Patronen- 
  
anzug. 
  
taschen, Karabiner.
        <pb n="83" />
        G 13 20 
  
fd.)Bezeichnun * 
d. Bezeichnung Nähere Bezeichnung 
  
B. Bestimmungen über das Tragen der unter A 
erwähnten Anzüge. 
Dienstanzug.Beim Sicherheitsdienst innerhalb des Standortes, bei Meldungen, Appells 
und vor Gericht; für Polizeiwachtmeister beim Revisionsdienst außerhalb 
des Standortes. 
Patrouillen---Beim Dienst außerhalb des Standortes, bei den durch die Inspektion an- 
1— 
anzug. geordneten militärischen Ubungen und Besichtigungen. 
Kleiner Dienst-, Bei Zustellungen und Botengängen innerhalb des Standortes sowie als 
anzug. Ausgeheanzug, mit Hut beim Kirchenbesuch; für Wachtmeister beim Re- 
visionsdienst innerhalb des Standortes. 
  
  
C. Sonstiges. 
Die Polizeiwachtmeister, Polizeisergeanten und Anwärter haben in und außer Dienst Uniform 
zu tragen. 
Das Tragen von Zivilkleidern ist gestattet: 
a) den dauernd zur Geheimpolizei kommandierten Beamten; 
b) den übrigen Beamten, wenn es behufs Ausführung eines dienstlichen Auftrages besonders 
befohlen wird, wenn sie beurlaubt oder krank gemeldet find. 
3. Zivilkleider müssen angelegt werden bei Reisen auf nichtdeutschen Schiffen auf Heimatsurlaub 
sowie beim Aufenthalt im Auslande. 
Erscheint es einer Behörde zweckmäßig, daß unterstellte Beamte, die nicht der Geheimpolizei 
angehören, im Interesse des Dienstes dauernd Zivilkleider tragen, so ist hierzu die Genehmigung 
des Gouverneurs einzuholen. 
–4 
D. Schlußbestimmung. 
Die durch die Bekleidungsbestimmung vom 1. März 1905 vorgeschriebenen Bekleidungs- 
und Ausrüstungsstücke können bis zum 1. April 1908 aufgetragen werden. Bis auf weiteres können 
getragen werden: 
a) zum Patrouillenanzuge: Kordlitewken und Kordreithosen von dem für die Kaiserlichen Schutz- 
truppen vorgeschriebenen Schnitt und Stoff sowie hohe Stiefel; 
b) zum Ausgeheanzuge: Khakeydrell= und weiße Köperanzüge von dem für die Kaiserlichen 
Schutztruppen vorgeschriebenen Schnitt und Stoff; jedoch sind bei a und b die Abzeichen, 
die nicht für die Landespolizei vorgeschrieben sind, zu entfernen und dafür die vorgeschrie- 
benen Achselklappen, Abzeichen und Knöpfe anzulegen. 
Gernccocc uuchtamtlicher Teis———— 
* am 25. Oktober 1907: die Bezirksamtssekretäre 
Dersonal-Machrichten. Michels und Schulz, Gouvernementssekretär 
Deutsch-Ostafriho. Brandenburg, kommiss. Sekretär Meyer, Lehrer 
Die Wiederauereise nach Ostafrika haben am Lorenz, Vermessungsgehilfe Ruprecht, Forst- 
1. Dezember 1907 angetreten: Bureaugehilfe aufseher Reich und Vollziehungsbeamter Fritz. 
twabe und Wegebauaufseher Schneider. Aus Ostafrika sind mit Heimatsurlaub ein- 
In Ostafrika neu eingetroffen: Am 5. Oktober getroffen: Zollinspektor Broschell, die kommiss. 
1907: Lehrer Krumm und Techniker Augs- Sekretäre Kage und Wilbois sowie Wegebau- 
zurger am 24. Oltober 1907: Landmesser beamter Buchner. 
itler und Vermessungsgehilse Frost. Mit Heimatsurlaub find am 11. Dezember 1907 
Vom Heimatsurlaub in Ostafrika wieder ein= in Neapel eingetroffen: Stabsarzt Dr. Groß und 
benoen. Am 4. Oktober 1907 Tischler Brühl;] Unteroffizier Pütthoff.
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        S 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Neapel aus angetreten: 
Am 9. Dezember 1907 Feldwebel Winkler; 
am 30. Dezember 1907: die Hauptleute Nig- 
mann und Charisius und Oberstabsarzt 
Dr. Meixner. 
Kamerun. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 10. Dezember 1907 von Hamburg aus an- 
getreten die Unteroffiziere Hofmann und Walch. 
Logo. 
Der Oberrichter Dr. Schultz ist am 28. Ok- 
tober 1907 im Schutzebiet Togo wieder einge- 
troffen und der Stationsassistent Bähr ist am 
14. November 1907 daselbst eingetroffen. 
  
Aus Togo sind mit Heimatsurlaub eingetroffen: 
Gouverneur Graf v. Zech und Stationsassistent 
Unger. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Am 4. Dezember 1907 haben die Ausreise 
nach Deutsch-Südwestafrika angetreten: Land- 
messer Dr. A. Gülland, die Polizeisergeanten 
Wilhelm Eggers, Josef Glatter, August Gold- 
acker, Fridolin Maier, Otto Schmidt und 
Albert Gaertig. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen: Am 4. Sep- 
tember 1907 der Polizei--Inspektionsoffizier Ernst 
Müller; am 9. Oktober 1907 Steuerwächter 
Faiß; am 28. Oktober 1907: Oberbürger- 
meister Dr. Külz, Regierungspraktikant Kakeldey, 
Eisenbahnpraktikant Wegeleben, Lehrerin Käthe 
Guse, Maschinist Lüdicke und Steindrucker 
Willmann. 
Der Techniker van Baerle und der Gärtner 
Reuter sind mit Vertrag eingestellt worden. 
Der Eisenbahn-Stationsassistent Beyer ist auf 
Bertrag mit Beamteneigenschaft, der Zugführer 
Normund, Bureaugehilfe Eckstädt und Schreiber 
14 20 
Coburg find auf Vertrag ohne Beamteneigenschaft 
angenommen worden. 
Die Zollaufseher Große und Franke, der 
Bureaubeamte Liebert, die Bezirksschreiber 
Müller und Koeppen und der Tierarztgehilfe 
Himrich sind auf Vertrag angenommen worden. 
Am 23. November 1907 haben die Urlaubs 
reise nach Deutschland angetreten: Zollamtsvor 
steher Weikusat und Gouvernementssschreiber 
Retzlaff. 
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
Am 8. Dezember 1907 in Cuxhaven: Hauptmanm 
Doerschlag, die Oberleutnants Pirner, Goetz. 
Keil und Hosemann, die Leutnants v. Hoepf- 
ner, Mützlitz, Reitzenstein und v. Lehsten, 
die Stabsärzte Dr. Zabka und Dr. Schulz, 
die Oberveterinäre Schmidt, Suchantke, 
Bertram und Rau sowie 612 Unteroffiziern 
und Mannschaften; 
am 13. Dezember 1907 in Cuxhaven: Hauptmann 
Kuhn, die Oberleutnants Leonhardi, Rausch, 
Wagner, Rudolph und Pfaehler, Leutnant 
Limbert sowie 475 Unteroffiziere und Mann- 
schaften; 
am 13. Dezember 1907 in Hamburg: Oberstabs- 
arzt Dr. Simon, die Stabsärzte Dr. Busch 
und Dr. Merdas, die Oberveterinäre Fuchs, 
König, Just und Hawich, Intendantur- 
Bausekretär König und Zahlmeister Habrig. 
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen find weiterhin folgende freiwillige Gaben 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
1. Von dem gaben-S lungs-Ausschuß 
für Südwestafrika durch Vermittlung des 
Borsitzenden Herrn Oberstleutnant a. D. 
Lehmann in Göttingen vier Kisten mit 
Zigarren, Pfeisen, Tabak, Schokolade und 
Fruchtbonbons. 
Von Herrn Gustav Bucerius in Naum- 
burg a. S. vier Kisten mit Liebesgaben. 
Oihea à. Aaschnt 
2. 
  
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Aboruck der Nachrichten vollstämdig oder te#llwetse uur mit Quellenangabe gestatiet.) 
Oeutsch-MNeuguinea. 
Nneue Taltun-Verwostungen. 
Nach einer telegraphischen Meldung des Koiser- 
lichen Bezirksamtmanns von Jap find die zu den 
Marianen gehörigen Inseln Agrigan und 
Pagan am 24. September 1907 durch einen 
Taifun verwüstet worden. Menschenverluste find 
nicht zu beklagen.
        <pb n="85" />
        Aus dem neuen Bezirk Eltapé.“) 
Eine Reise nach dem Osten des Bezirks. 
Am 28. Juni lief auf der Station eine Mel- 
luug des Paters der katholischen Mission Tumleo, 
errn van Hemel, ein, daß in der Umgegend 
zu Dallmannhafen, wo der Pater mit Ver- 
efungsarbeiten beschäftigt war, größere Unruhen 
ner den Eingeborenen ausgebrochen seien. Tags 
nwrauf ankerte die „Muruna“, ein Segelschiff der 
ima Wahlen, vor Eitapé. Die „Muruna"“ 
ute Befehl, eine Anwerbereise gerade nach dem 
einhigen Gebiete zu machen, so daß ich mich 
aungels eines anderen Fahrzeuges auf die „Mu- 
a“ begab, um nach Dallmannhafen zu ge- 
agen. Am 2. Juli ging die „Muruna“ in 
er. Meine Polizeitruppe, zwei farbige Unter- 
iiziere und zwölf Mann, begleiteten die „Mu- 
na“ im offenen Boote. 
Am 3. Juli ankerten wir bei den Landschaften 
aup und Jakumul am Festlande. Hier hielten 
d die Häupter der Inseln Ali, Seleo und Angel 
“, um für die Kaiserliche Station zur billigeren 
koflegung der Arbeiter Sago einzuhandeln. 
ir nahmen gleich einen großen Teil fertigen 
agos an Bord. Sago ist fast an der ganzen 
uite des Bezirks Hauptnahrungsmittel der Ein- 
borenen und in solchen Mengen vorhanden, 
z der Einkauf einiger Tonnen keine Schwierig- 
#ten macht. Die Küste von der holländischen 
wenze bis zum Kaiserin Augusta-Fluß besteht 
nahe ausnahmslos aus einem schmalen Sand- 
eien, auf dem die Dörfer und Palmenbestände 
zen dahinter erstrecken sich endlose Lagunen 
d Sagosümpfe meilenweit bis an den Fluß 
r Küstengebirge. Nur wo diese Gebirge bis 
die Küste herantreten, ist gutes Pflanzland 
’handen. Dort bilden dann Jam und Taro 
Hauptnahrungsmittel der Eingeborenen. 
Am 1. Juli erreichten wir Bogimhafen. 
ogim wird der Hafen, welchen einerseits das 
(Uand, anderseits die Inseln Juo (Guap), 
kan (Paris-Inseln) und Nuei bilden, von den 
#geborenen genannt. Aus diesem Grunde lege 
,. diesen Namen der bisher unbenannten Bucht 
Die Lage und Küsten der Inseln und des 
"„ ndes sind durch Pater van Hemel vermessen; 
gat mir sein Material freundlich zur Verfügung 
drut“ Außerdem sind durch Lotungen die 
aAdläbe und sonstigen Wassertiefen bestimmt, 
baß das Ganze heute schon ein kartographisch 
nlich zuverlässiges Bild ergibt. 
stla 
Zwei i Stati ab 1 
Bwei Berichte der Stationschefe von Eitap 
und 23. Auguit. 
  
15 20 
Die Gebirge reichen hier fast bis zur See. 
Die Küste selbst ist unbewohnt und gehört den 
Bewohnern der vorgelagerten Inseln. Aber schon 
wenige hundert Meter im Innern beginnen die 
Ansiedlungen der Buschleute. Westlich von der 
tiefsten Einbuchtung des Festlandes hat die Mis- 
sion vom heiligen Geiste (Tumleo) ein Grundstück 
von etwa 150 Hektar erworben. Ostlich hieran 
schließt sich ein parallel zur Küste laufender Höhen- 
zug, der für weitere Anlagen wie geschaffen ist. 
In der erwähnten Einbuchtung können Schiffe 
bis zu zwei Metern Wassertiefe auf Sandboden 
ankern und find gegen Seegang geschützt. Auf 
dem Höhenzug, von den Eingeborenen „Krepi“ 
genannt, genießt man einen Rundblick, ähnlich 
dem Panorama von Eitapé, vielleicht noch groß- 
artiger durch die wuchtige Masse der vorgelagerten 
Inseln Kairiru (d'Urville) und das ausgedehnte 
Muschu (Gressien). 
Am nächsten Tage trafen wir vor der Insel 
Juo ein. Hier beabsichtigt die Mission Tumleo 
eine Station anzulegen. Sie ist von Pater van 
Hemel als Provisorium bereits geschaffen. 
Karsan (Paris-Insel) ist neben Muschu seit 
Jahren der Schrecken der ganzen Gegend. Die 
starke Bevölkerung seiner drei Dörfer besitzt Plan- 
tagen auf der Insel Kairiru und auf dem Fest- 
lande. Hier führen die Wilden von Zeit zu Zeit 
ihre UÜberfälle, Raubzüge und Mordtaten aus. 
Besonders das Dorf Tjiakur auf Kairirn hat unter 
Karsan schon lange schwer zu leiden. Erst vor 
wenigen Wochen schnitten Karsanleute auf Kairiru 
ein Kanu mit fünf fischenden Tjakurleuten ab 
und schlugen die unbewaffneten Insassen tot. 
Blutrache liegt nicht vor, da Tjakur gegen Karsan 
viel zu schwach ist und deshalb niemals gegen 
dieses etwas unternehmen könnte. Der Haupt- 
anstister jener Mordtaten ist der Häuptling Pinus 
aus Karsan. Karsan hat sich mit dem tiefer im 
Innern von Kairirn gelegenen Dorse Tseressing 
verbündet und bereitete gerade wieder einen 
Schlag gegen Tjakur vor. 
Die gleichen Verhältnisse wie hier bestehen 
zwischen Gr. Muschu, Muschu-Wei und dem 
auf Kairiru gelegenen Dorfe Tiam. In Muschu- 
Wei ist eine in Anwerbekreisen bekannte Persön= 
lichkeit der Wortführer Tegabon. Unter Tega- 
bons Führung hatten vor kurzem die Muschu- 
Leute drei harmlos bei ihnen zu Besuch weilende 
Tjam-Leute ermordet. 
Am 6. Juli fuhr ich nach Karsan, um auf 
friedlichem Wege die Auslieferung der sieben mir 
dem Namen nach bekannten Mörder zu erlangen. 
Ich konnte jedoch mit den Eingeborenen keine 
4
        <pb n="86" />
        J— 
Verbindung herstellen. Das böse Gewissen hatte 
sie zum größten Teil von der Insel vertrieben. 
Bei einer Streife durch die Insel wurden drei 
Eingeborene eingefangen, darunter ein alter, halb- 
blinder Mann. Die zwei jüngeren nahm ich mit 
und ließ den Alten zurück, nachdem ich ihm aus- 
einandergesetzt hatte, daß ich in kurzer Zeit wieder- 
käme und die beiden verhafteten Leute entlassen 
würde, sobald die sieben Mörder ausgeliefert seien. 
Nachmittags ging die „Muruna“ nach Muschu. 
Wir konnten keinen Ankerplatz finden und trieben 
die Nacht. Am nächsten Morgen bat ich den 
Kapitän der „Muruna“, allein an Land zu fahren 
und mir den Mörder Tegabon mitzubringen; ich 
rechnete damit, daß Tegabons Frechheit und An- 
werbelust für ihn zur Falle werden würde. Ka- 
pitän Petersen versuchte jedoch vergeblich anzu- 
werben. Tegabon bat ihn dabei um Dynamit, 
um Fische zu schießen. Petersen ging scheinbar 
darauf ein und erwiederte, er habe Dynamit an 
Bord. Sogleich war Tegabon mit ihm im Boote 
und außerdem Katschau, einer der anderen Ge- 
suchten. An Bord der „Muruna“ erhielten die 
beiden zwar kein Dynamit, aber je ein Paar 
feste Hand= und Fußschellen. Ich gab nunmehr 
meine Forderung: Auslieferung der übrigen vier 
Mörder, bekannt und sagte den Leuten, daß ich 
zurückkäme und ihnen bis dahin Zeit zur Über- 
legung lasse. Petersen hatte nämlich Rückarbeiter 
auf den Schouten-Inseln zu landen. Diese Ge- 
legenheit, den entlegensten Teil meines Bezirkes 
kennen zu lernen, konnte ich mir nichtentgehenlassen. 
Die „Muruna“ versuchte nördlich um Kairirn 
zu kreuzen, der Strom war jedoch so stark, daß 
wir nach Bogim zurückmußten und nun mit Land- 
wind durch die Muschu-Durchfahrt gingen. Muschu- 
Durchfahrt habe ich die Straße zwischen Muschn 
und dem Festlande benannt, Kairiru-Durchfahrt 
diejenige zwischen Kairiru und Muschu. Wir 
passierten Rabuin (Meta-Insel), wo sich der Dall- 
mannhafen befindet. Dallmannhafen verdient den 
Namen eines Hafens viel weniger als Bogim- 
hafen. Die Neu-Guinea-Kompagnie besitzt hier 
Land, welches sie fälschlicherweise als Rabuin 
bezeichnet. Das Grundstück heißt Wom; auch auf 
der Admiralitätskarte ist der Name Rabuin gänz- 
lich unberechtigt. Der Besitz der Neu-Guinea- 
Kompagnie liegt auf der flachen Landzunge, die 
das Kap Pomone bildet. 
Schon bald hinter Kap Pomone treten die 
Küstengebirge zurück, um schließlich ganz zu ver- 
schwinden und der gewaltigen Ebene des Kaiserin 
Augusta-Flusses Platz zu machen. 
Am 12. Juli sichteten wir Behm (Lesson- 
Insel). Der schroff aus dem Meere aussteigende, 
nimmer rastende Vulkau mit seinen zerklüfteten 
  
16 20 
Lavarinnen ist nur auf der Nordseite bewohnt. 
Nirgends findet sich ein Ankerplatz. Senkrecht 
fallen die felsigen Ufer ins Meer. Ein winziger 
Geröllstrand ermöglichte uns, endlich an der West- 
seite zu landen. Dann ging eine Kletterei über 
Steine und Schlacken, über Spalten und Risse 
an, bis wir auf der Nordseite das an den Fels 
geklebte Dorf Behm erreichten, nach dem die Ein- 
geborenen die Insel benennen. An Häusern 
zählte ich im Dorf etwa vierzig; daraus wäre 
auf eine Bevölkerung von etwa dreihundert Men- 
schen zu schließen. Die Leute waren freundlich: 
sie fristen kümmerlich genug ihr Dasein. Frisches 
Wasser ist auf der Insel nicht vorhanden. Alte 
Kokospalmen, die nicht mehr tragen, werden etwa 
einen Meter über der Erde abgehauen, und dann 
wird der stehenbleibende Stumpf ausgehöhlt. So 
wird Regenwasser gesammelt. Der Boden ist zu 
durchlässig, als daß sich Wasser in Felslöchern 
sammeln könnte. Ein sicheres Zeichen für den 
gänzlichen Wassermangel ist das Fehlen der sonst 
alle Inseln in Massen bevölkernden Taube. Au 
der Westseite der Insel machte sich der Aschen- 
regen äußerst unangenehm bemerkbar. Alles auf 
dem Schiff war rotbraun überzogen. Noch am 
Mittag verließen wir das unwirtliche Eiland. 
Tags darauf erreichten wir Blub-Blub 
(Garnot) und fanden an der Westseite auf ge- 
sunkenen Riffen einen Ankerplatz, der aber nur 
bei Südost-Passat geschützt ist. Bald liefen die 
Eingeborenen der fünf Dörfer in dem größten 
Dorfe Genai zusammen. Ich schätze die Ein- 
wohner auf etwa dreihundert Seelen. Blub-Blub 
ist wie alle Schouteninseln vulkanischen Ursprungs, 
doch sind keine tätigen Krater mehr vorhanden. 
An der kleinen Insel Mot-Mot schossen wir abends 
viele Tauben. Willkommene Abwechslung für 
unser einförmiges Segelschiffs-Menu. 
Auf den Besuch von Garuwar (LBloßville) 
mußten wir verzichten. Noch am selben Abend 
landeten wir in Keule (Deblois). Die Insel 
erscheint im Vergleich mit den anderen Schouten- 
inseln ziemlich flach. In fünf Dörfern wohnen 
etwa fünfhundert Seelen. Keule ist im Innern 
ganz mit Plantagen bedeckt. Die Bevölkerung 
dürfte für die kleine Insel entschieden zu stark 
sein, daraus erklären sich auch die fortwährenden 
Versuche dieser Insulaner, die Insel Jaquinot 
zu besiedeln. Wiederholt haben Auswanderungen 
nach Jaquinot stattgefunden, aber nach Jahres- 
frist kehrten die Auswanderer stets nach Keule 
zurück. Ich habe Jaquinot selbst nicht besuchen 
können. Obwohl Jaquinot (Wiei) guten Boden 
haben soll und gut bewaldet ist, wovon ich mich 
im Vorbeifahren überzeugen konnte, gedeihen trotz- 
dem dort keine Erdfrüchte; Kokospalmen wachsen
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        W 17 20 
l 
ar, aber sie tragen nicht. Auch die Erdfrüchte 
imen auf, sterben aber nach kurzer Zeit ab. 
genwärtig leben auf Jaquinot nur zwei Fa- 
ien mit sieben Personen aus Keule. Jaquinots 
erfläche schätze ich auf 800 bis 1000 Hektar. 
bald ich wieder in diese Gegend kommen sollte, 
rde ich mich eingehend mit der Untersuchung 
Jusel beschäftigen. 
Den 15. und 16. Juli verbrachten wir auf 
ogeo. Die Insel bietet an der Nord-, West- 
d Südseite Unterschlupf und Ankerplätze für 
ine Fahrzeuge. Sie ist steil und felsig, das 
4 bis zum Fuß der Berge mit rundgewaschenen 
einen bedeckt. Die Versammlungsplätze sind 
dön gepflastert. UÜberhaupt machen diese Dörfer 
nen etwas saubereren Eindruck als die auf den 
lderen Schouteninseln. Vierzehn Ansiedlungen 
it etwa achthundert Seelen sind um die ganze 
nsel verteilt. Wogeo darf seiner Bevölkerung 
uch als die bedeutendste Schouteninsel gelten. 
airiru, Muschu, Ino, Karsan, Unai, Tarawei 
nd Walis gehören wohl geographisch, nicht aber 
er Bevölkerung nach zu den Schouteninseln. 
Die Bewohner der oben kurz beschriebenen 
anseln Bogim bis Wogeo zeigen einen aus- 
esprochen chinesischen Einschlag. Die schräge 
tellung der Augen und die etwas hellere Haut- 
ibe ist so auffallend, daß man aus Hunderten 
on Eingeborenen einen Bewohner der Schouten 
ort herausfinden würde. Die Schouten- 
ewohner haben wenig Verkehr mit dem Fest- 
mnde, umsomehr aber unter sich. Große Segel- 
immus konnte ich nirgends bemerken, nur auf 
einen Ruderkanus durchrudern die Leute selbst 
obe Entfernungen zwischen den einzelnen Inseln. 
Die durch einen merkwürdig kurzen Ausleger 
ffallenden Kanus sind kunstlos und ohne Ver- 
krungen; überhaupt entbehren die Schouten jedes 
chmuckes und Zierrats. Einige Sorgfalt ver- 
enden die Eingeborenen nur auf ihre Kanu- 
dddeln. Findet man hübsch verzierte geflochtene 
aschen, schön geschnitzte Knochendolche, Kalk- 
alel und Haarnadeln, so sieht der Kenner auf 
iuu ersten Blick, daß diese Gegenstände vom 
etlande stammen. Außer einigen Fischspeeren 
abe ich Waffen kaum zu Gesicht bekommen. 
sie Leute sind friedliebend, sie sagen, daß 
ireitigkeiten und Kämpfe unter den Inseln 
t nicht vorkämen. Sie sind auch zutraulich, 
ne aufdringlich zu sein, und betteln nicht. 
6 den gangbarsten Tauschartikel, Angelhaken, 
sonn sie nur wenig zu bieten. Kokosnüsse 
den wegen des Wassermangels, Erdfrüchte 
* der schweren Bearbeitung der steilen 
in Hänge, nur gerade zum eigenen Unter- 
aus. Auf Bl#lub-Blub kauften wir für 
  
Angelhaken eine ganze Bootsladung Kanarien- 
nüsse (Gallip), in den Schouten selbst Kanari ge- 
nannt. Die Insel weist große Bestände dieser 
Bäume auf, deren Früchte die Eingeborenen 
trocknen, aufbewahren und als Zukost essen. 
Wie schon erwähnt, sind die Eingeborenen sehr 
harmlos; auch das am Festlande so gefürchtete 
„Chapel“ scheint ihnen unbekannt zu sein. 
„Chapel“ heißt die Verzauberung eines von 
einem verhaßten Manne fortgeworfenen, ver- 
lorenen oder gestohlenen Gegenstands. Dadurch 
erkrankt der ehemalige Besitzer und muß sterben. 
So großer Unfug mit dem „Chapel“ getrieben 
werden mag, die Sache hat doch auch ihre guten 
Seiten. Da nänmlich beispielsweise schon ein 
Speiserest, eine Bananenschale oder die Erxkre- 
mente eines Menschen zum „Chapel“ genügen, 
so wird der Eingeborene durch die Furcht vor 
dem „Chapel“ zur peinlichsten Ordnungsliebe 
und Reinlichkeit erzogen. Das alles verschlingende 
Meer ist seine Abfuhrstelle für jeglichen Schmutz. 
Diese Sauberkeit vermißt man auf den Schouten- 
Inseln vollständig. Die Speisereste und sonstigen 
Abfälle liegen in übelduftenden Haufen bei den 
Häusern und Tausende von Fliegen leben von 
dieser Unsauberkeit. 
In wirtschaftlicher Beziehung bieten die 
Schouten wenig Aussicht. Soweit die steilen 
Inseln bebauungsfähig erscheinen, sind sie auch 
bevölkert. Überfluß ist weder an bebaubarem 
Lande noch an Produkten vorhanden. Im Hin- 
blick auf die numerische Schwäche der Gesamt- 
bevölkerung der Schouten können diese als An- 
werbegebiet nicht besonders in Betracht kommen. 
Auch sind die Bewohner nicht so kräftig gebaut 
wie die Eingeborenen des Festlands und wegen 
ihres heimatlichen Inselklimas am Festlande auch 
wenig widerstandsfähig. 
Am 17. Juli kehrten wir nach Kairiru zu- 
rück. An der Nordseite der etwa 3000 ha großen 
felsigen Insel landeten wir einen Rückarbeiter im 
Dorfe Tjakur. Dieser Mann war auf eine merk- 
würdige Weise zu dem bekannten Pflanzer Wahlen 
gekommen. Vor drei Jahren fuhr er mit vier 
anderen Tjakur-Leuten nach Karsan zu Besuch. 
Seine Genossen wurden in Karsan sämtlich er- 
mordet, ihm gelang es, schwimmend die Insel 
Juo zu erreichen. Hier wurde er als Gefangener 
gehalten und als Arbeiter an das nächste An- 
werbeschiff, die „Muruna“, gegeben. Mit großem 
Hallo kamen diesmal die Juo-Leute an Bord 
der „Muruna“, um Bianot (so heißt der Mann) 
nach Ablauf seiner Arbeitsperiode erneut in 
Empfang zu nehmen. Sehr enttäuscht waren 
sie jedoch, als man ihnen erklärte, Bianot würde 
erst in seiner Heimat Tjakur gelandet werden.
        <pb n="88" />
        — 
Dadurch entging ihnen nicht nur die Abbezahlung 
des Bianot, sondern auch die Aussicht, den 
gleichen Handel zu wiederholen. Ich erzähle 
diesen Fall so ausführlich, um dadurch den noch 
in jedem Dorfe üblichen Menschenhandel zu 
kennzeichnen und darauf hinzuweisen, wie not- 
wendig es ist, daß Anwerber, Heimbeförderer, 
Arbeitgeber und Behörde sich mit jedem einzelnen 
Arbeiter beschäftigen. 
Ich besuchte die Dörfer auf der Nordseite 
von Kairiru, Tjakur und Korokor. Die Be- 
wohner hatten ihre Waffen an die Häuser ge- 
lehnt und hielten scharfe Wache, da sie jeden 
Augenblick einen Überfall der verbündeten 
Tseressing= und Karsan-Leute erwarteten. So- 
weit als möglich wurden die Leute beruhigt; 
zugleich aber sah ich ein, daß hier ein schnelles 
und energisches Vorgehen notwendig sei. Wir 
fuhren nach Bogim zurück, um meine zurück- 
gelassenen Polizeisoldaten und mein Boot zu 
holen. Unterwegs trafen wir die Patres van 
Hemel und Puff, welche auch auf Kairiru ge- 
wesen waren. Sie bestätigten mir die mißliche 
Lage der Eingeborenen von Tjakur und Korokor 
und teilten mit, daß die Karsan-Leute die ver- 
langte Auslieferung abgelehnt und ihre Insel 
verlassen hätten. Der größte Teil der Karsan 
befinde sich auf Kairiru, der kleinere auf dem 
Festlande. 
Mit einem Boote und nur vierzehn Soldaten 
war ich nicht in der Lage, einen entscheidenden 
Schlag gegen Kairiru zu führen. Dies veran- 
laßte mich, die Unterstütung der „Murung“ zu 
erbitten. Wir gingen in der Nacht nach Kairiru. 
Von starkem Regen begünstigt und ohne Lichter 
gelangten wir ans Ziel. Um vier Uhr morgens 
ging ich mit meinem Boote bei Thseressing 
an Land. Der Marsch in der Stockfinsternis 
nach dem hochgelegenen Tseressing war sehr 
schwierig. Ich verursachte mit meinen Stiefeln 
solchen Lärm auf dem steinigen Boden, daß da- 
durch eine Überraschung des Dorfes in Frage 
gestellt war. Meine Leute baten mich, zurück- 
zubleiben. Ich übernahm also mit zwei Mann 
die Uberwachung der Kanulagerstätte der Tseresfing- 
Leute. Bei Tagesgrauen wurde Tseressing ge- 
nommen. Dabei fiel nur ein einziger Schuß, 
der einen hartnäckigen Verteidiger des Dorfes 
unschädlich machte. Tseressing wurde nieder- 
gebrannt. Als der Tag anbrach, vernichtete ich 
die Kanus der Tseressing und marschierte dann 
mit meinen beiden Leuten in die Berge. Bald 
darauf hatten wir Verbindung mit der Abteilung 
des Kapitäns Petersen, die von Viktoria-Bucht 
aufgebrochen war und durch den Rauch von 
Tseresfing orientiert, sich uns angegliedert hatte. 
Die Streife durch das Gebiet der Tseressing= und 
  
18 20 
Karsan-Leute dauerte bis zum Nachmittage. Die 
Kanus der Karsan-Leute wurden zerstört und die 
Häuser in den Pflanzungen niedergebrannt. 
Trotz der größten Anstrengungen konnten jedoch 
nur drei Gefangene gemacht werden. 
Durch das Klettern auf den schlüpfrigen 
Bergpfaden waren wir ziemlich erschöpft, als 
wir die „Muruna“ wieder erreichten. Aber da 
die Zeit knapp war, mußte noch mehr geleistet 
werden. So ging es denn mit der „Muruna"“ 
nach Muschu. Am Abend setzte ich auf der 
Nordseite der Insel, in der Kairiru-Durchfahrt, 
die Polizeitruppe und die mir von der „Muruna“ 
zur Verfügung gestellten Leute auf zwei gquer 
durch die Insel nach Muschu-Wei führenden 
Wegen an Land und fuhr selbst um die Insel 
herum nach dem Dorfe. Vom Boote aus trat 
ich mit den Bewohnern in Unterhandlungen. 
Diese führten, wie vorauszusehen, zu keinem Re- 
sultat. Die Leute, die ich haben wollte, sollten 
angeblich in Sub, einem Dorfe auf der anderen 
Seite der Insel sein. Nach halbstündigem Hin- 
und Herreden sah ich die Nutzlosigkeit der Unter- 
handlungen ein; auch mußte jetzt die Polizei- 
truppe, des Zeichens zum Vorgehen gewärtig, 
hinter den Dörfern liegen. Wie bei allen meinen 
Unternehmungen hatte ich auch hier den strikten 
Befehl gegeben, daß nur in der Selbstverteidi- 
gung geschossen werden dürfe und daß möglichst 
viele Gefangene gemacht werden sollten. Die 
Polizeitruppe drang ins Dorf und wurde von 
den mit Beilen bewaffneten Bewohnern em- 
pfangen. Jedenfalls waren diese Beile für mich 
bei einer wohl erwarteten Landung bestimmt 
gewesen. Im unsicheren Mondscheine entspann 
sich ein scharfer Kampf, in den ich mit meinen 
Leuten nur noch zum Schlusse eingreifen konnte. 
Von der Feuerwaffe wurde wenig Gebrauch ge- 
macht. Es blieben fünf Tote auf dem Platze, 
außerdem wurden drei Gefangene gemacht. Die 
Umgehung des Dorfes war vollständig gelungen. 
Nach wenigen Minuten verstummte der Lärm 
des Kampfes, und nur aus der Ferne tönte durch 
die Nacht das langgezogene Heulen der die 
fliehenden Menschen begleitenden Hunde. Auf 
unserer Seite sind zwei Soldaten leicht ver- 
wundet worden. Die Dörfer Kumer und Bongarau 
ließ ich niederbrennen. Dagegen blieben Baresu 
und Poul unbehelligt, weil fie bei der letzten 
Mordtat nicht beteiligt waren. 
Noch in der Nacht giugen wir mit der 
„Muruna“ nach Bogim zurück. Eine weitere 
Mordsache aus Kl. Muschu konnte ich vorläufig 
nicht fühnen. 
Am 20. Juli ankerten wir vor dem Dorfe 
Dagur, westlich von Bogim. Der Eingeborene 
Segamur, begleitet vom Häuptling Bun, zeigte
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        ## 
v, sein Vater Bago sei von dem Eingeborenen 
lagumur aus dem Buschdorf Maguere vor etwa 
ierzehn Tagen beim Sagohandel mit der Axt 
rschlagen worden. So sehr die Zeit drängte, 
unschloß ich mich doch, diesen Mord zu bestrafen, 
jachdem ich die Tatsache durch weitere Verhöre 
estgestellt hatte. Zum ersten Male lag hier eine 
inzeige von Eingeborenen selbst vor, deshalb 
urste ich die Leute in ihrem erwachenden Ver- 
rauen nicht täuschen. Ich marschierte mit zehn 
bolizeisoldaten nach Maguero ab. Rechts und 
inks um den Berg, auf dem Maguere liegt, 
andte ich je einen Unteroffizier mit drei Mann; 
ch selbst nahm mit zwei Mann den mittleren 
Aufstieg. Als ich noch etwa hundert Meter 
interhalb des Dorfes war, drang die rechte Ab- 
eilung oben schon ein. Es fielen mehrere 
Schüsse. Noch ehe ich das Dorf kletternd er- 
cichen konnte, kam mir jedoch die rechte Ab- 
eilung entgegen. Der Unteroffizier meldete, daß 
das Dorf stark besetzt sei und es für uns wenige 
reute unmöglich sei, weiterzugehen, da von den 
kingeborenen nur der Kopf sichtbar sei und sie 
don oben auf uns herabschössen. Ein Hagel von 
Speeren habe ihn empfangen. Während dieser 
Meldung ertönte über mir ein wüstes Geschrei 
ind die Musik von Muschelhörnern. Als das 
Geschrei verstummte, unternahm ich mit sechs 
keuten einen neuen Vorstoß. Vorsichtig kletternd 
ahen wir, daß auf der entgegengesetzten Seite 
ßes Dorfes dicker Rauch aufstieg. Die linke Ab- 
eilung hatte diesen Teil des Dorfes unbesetzt 
ejunden, aus den Schüssen auf einen Kampf 
eschlossen und die Häuser angesteckt. Die Ein- 
eborenen sahen sich umgangen und flohen. Vier 
ote mit Kopfschuß blieben im Dorfe, darunter 
ser Mörder Nagumur. Die Führer sagten, daß 
über den Maguere-Leuten noch die Männer der 
ergdörfer Abarim und Sablemen in Maguere 
utgekämpft hätten. 
Zu einem weiteren Vorstoß in die unweg- 
men Berge war mir die Truppe zu klein. 
ur gingen deshalb zurück und fuhren nach 
Kbrawai und Walis. Auf beiden Inseln kam 
dem Wunsche der Eingeborenen nach, ihnen 
mbtlinge zu geben. Walis und Tarawai 
terhalten einen starken Verkehr mit dem Fest- 
ude und den Schouten-Inseln. 
om 21. Juli kehrten wir zur Küste zurück 
ankerten vor dem großen Dorfe But. Auch 
a matrte mir wieder eine Mordtat von Basss 
* det. Das Buschdorf Kumenin habe den 
mann Jawein erschlagen. Da aber diese 
schon zwei Monate zurücklag, sah ich von 
Verfolgung ab und schickte nur eine War- 
16 nach Kumenin. 
Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß die 
  
19 20 
in Bogim erfolgten Bestrafungen wenigstens in 
der unmittelbaren Umgegend einige Wirkung 
hinterlassen haben werden. Damit ist aber keines- 
wegs gesagt, daß ich den Bogim-Distrikt für be- 
ruhigt halte — im Gegenteil! Bald wird sicher- 
lich ein neues Einschreiten notwendig werden. 
Dazu bedarf ich aber eines eigenen Fahrzeuges 
und einer stärkeren Truppe. Die Station konnte 
ich nicht noch mehr schwächen, denn auch im 
Westen der Station gärte es stark, als ich nach 
Osten ging. Es wird noch lange Jahre ruhiger, 
zielbewußter Eingeborenenpolitik, vieler Nachsicht 
und Milde, aber zur richtigen Zeit auch eines 
energischen Einschreitens bedürfen, ehe der Bezirk 
Eitapé als bernhigt gelten kann. Dieser Bezirk 
ist mit Ausnahme der Ufergelände des Augusta- 
Flusses nicht für größere wirtschaftliche Unter- 
nehmungen geeignet. Sein Wert liegt in der 
für die Verhältnisse Neu-Guineas außergewöhn- 
lich starken Bevölkerung. Diese zu brauchbarem 
Arbeitermaterial heranzuziehen, wird die Haupt- 
aufgabe meiner Verwaltung sein. 
II. Eine Expedition gegen Maloll. 
Das erste Dorf westlich von Eitapé heißt 
Maloll. Es zählt 600 bis 700 Einwohner. 
Maloll hatte sich der Station von ihrer Ein- 
richtung an feindlich gegenüber gestellt. Bei 
ihren häufigen Durchmärschen nach dem Westen 
wurde die Polizeitruppe von den Maloll stets 
umschlichen. Auf Schritt und Tritt folgten ihr 
die bewaffneten, im Busch versteckten Maloll und 
warteten eine günstige Gelegenheit zum Überfall 
ab. Aus diesem Grunde wurden in Maloll stets 
die größten Vorsichtsmaßregeln angewandt und 
Patrouillen nie unter fünf Mann an Maloll vor- 
übergesandt. Beim Uberschreiten eines hochge- 
schwollenen Flusses versuchten die Maloll einmal 
sich des Gewehrs eines Soldaten, der dem Er- 
trinken nahe war, zu bemächtigen. Nur durch 
das energische Einschreiten eines Unteroffiziers 
konnten Mann und Gewehr gerettet werden. 
Am 30. Juni beauftragte ich einen meiner 
Leute, aus Maloll sechzig Arbeiter zu holen. Es 
gelang, etwa vierzig Leute zur Station zu bringen. 
Ich war überrascht, daß die Sache ohne die von 
mir erwarteten Feindseligkeiten abgelaufen war. 
Aber schon nach drei Tagen liefen die Arbeiter 
wieder fort. Am 8. Juli ging der Polizeimeister 
nach Maloll, um die Leute zur Rückkehr an die 
Arbeit zu veranlassen. Doch die Leute kamen nicht. 
Bei einem abermaligen Versuch gelang es jedoch 
zweiundvierzig Leute zur Station zurückzubringen. 
In der nächsten Nacht gingen sie wieder durch. 
Die Maloll haben großenteils bei der 
Mission vom Heiligen Geiste (Tumleo) ge- 
arbeitet; dort hatte mein maloai#scher Diener als
        <pb n="90" />
        W 20 20 
Aufseher über die Maloll deren Sprache erlernt 
und einigen Einfluß auf die Leute gewonnen. 
Ich sandte nun diesen Diener nach Maloll. 
Vergeblich. Bei seinem zweiten Besuch fand er 
das Dorf verlassen. Die Eingeborenen waren 
über die Lagune gezogen und lebten im Busch. 
Nun ließen mir die Maloll sagen, sie würden 
mit den Siaute-Leuten (Bergdorf) zusammen die 
Wultalul-Leute und dann die Station überfallen. 
Wultalul wandte sich um Schutz an die Station. 
Erkundigungen in Siaute ergaben jedoch, daß 
dieses treu bleiben und sich nicht in die Maloll- 
sache mischen wolle. Eine unmittelbare Gefahr 
für Wultalul lag demnach nicht vor. Kurz danach 
überfielen die Maloll, unweit Wultalul, den Schieß- 
jungen Nawe. Beim Handgemenge ging diesem 
das Gewehr los und er konnte sich in die 
Sümpfe flüchten, von wo er nach zwei Tage 
langem Umherirren den Weg nach Eitapé zurück- 
fand. Gleichzeitig traf die Meldung ein, daß 
ein großes nach der Station unterwegs befind- 
liches Kanu aus Arop von Maloll überfallen 
und zerschlagen worden sei; die Arop hatten 
sich durch Flucht gerettet. Wultalul meldeten 
zugleich, man könne das Dorf nicht mehr ver- 
lassen, da der Busch voll feindlicher Maloll stecke, 
Nahrung sei auch nicht mehr vorhanden. 
Bis zu diesem Augenblicke war von der 
Station nicht die geringste Feindseligkeit gegen 
Maloll unternommen worden. Nun aber, da 
jede Aussicht, auf friedlichem Wege weiterzu- 
kommen, geschwunden war, entschloß ich mich, 
gegen Maloll vorzugehen. 
Zwei Abteilungen versuchten Malon von der 
Landseite zu überraschen, das Dorf war aber 
verlassen. Ich mußte mich also zum Buschkriege 
entschließen. Eine Abteilung beließ ich mit fünf- 
undzwanzig Soldaten in Maloll; sie sollte die 
Schlupfwinkel der Eingeborenen auffinden. Diese 
hatten keinen festen Wohnsitz mehr, sondern zogen 
in größeren Banden, rot bemalt und mit Blättern 
behangen, im vollen Kriegsschmucke im Busche 
umher. Stets wenn eine solche Bande gestellt 
wurde, entspann sich ein heftiges Gefecht. In 
mehreren Gefechten verlor der Feind sechzehn 
Tote und vier Gefangene. Die Polizeitruppe 
hatte einen Schwerverwundeten. Das Gelände 
war äußerst schwierig. Unsere Truppe marschierte 
oft fast bis an die Hüsten im Sumpf. Die Wege 
waren mit Fußangeln besetzt, in die trotz größter 
Vorsicht doch ein Soldat trat. 
Schließlich zeigte sich, daß die Polizeitruppe 
zu schwach war, um in solchem Gelände einen 
numerisch zwanzigfach überlegenen Feind energisch 
verfolgen zu können. Fünfundzwanzig Mann 
standen im Felde, nach der Stärke der Truppe 
sollten somit ebensoviel Mann auf der Station 
  
verbleiben. In Wirklichkeit hatte ich nach Abzug 
der Wache, der Pferdejungen, der Kranken, kaum 
eine Bootsbesatzung auf der Station, da einige 
Leute zum Ersatz für im Busch Erkrankte stets 
unterwegs sein mußten. Aus diesem Grunde 
habe ich nunmehr die Feindseligkeiten eingestell 
und werde es vorläufig wieder mit friedlichen 
Verhandlungen versuchen. 
Die Kämpfe mit Maloll waren seit Monaten 
vorauszusehen, aber nicht zu vermeiden. Leider 
stehen mit dem stark bevölkerten und äußerst 
kriegerischen, von der Verwaltung bis jetzt fast 
ganz unberührt gebliebenen Westen überhaupt 
noch weitere Verwickelungen bevor. 
O 
samerun. 
Durch das Makageblet nordwestlich der 
Dume Station.) 
Von der Station aus gelangte ich am 4. Juli 
nach sechsstündigem, durch Urwald führenden 
Marsch zu den ersten Niederlassungen des Häupt- 
lings Ngila, dessen Dörfer mit über 200 be- 
wohnten Hütten stundenweit die Straße beleben. 
Am 5. Juli erreichte ich durch das Gebiet des 
Häuptlings Mboma hindurch das fast 100 Hütten 
zählende Hauptdorf des Sembiang (Sambial). 
Mit dem Verlassen dieser Dorsschaft am 6. Juli 
betrat ich das auf der Grenze von Gras= und 
Waldland sich hinziehende Gebiet der noch un- 
zuverlässigen Makarbom. 
Durch die freundlich gesinnten, westlich von 
den Makarbom sitzenden Stämme der Bangen, 
Bakene, Bangab hindurch gelangte ich in das 
Land der Anfang dieses Jahres von Hauptmann 
Dominik niedergeworfenen Anwangs. Ihr 
Häuptling Gelemenduke, der nach mannigfacher 
Irrfahrt seit Ende Juni wieder zu den Seinen 
zurückgekehrt ist, hat bereits wieder eine größere 
Anzahl Leute um sich versammelt und mit ihnen 
neue Dörfer angelegt. 
Das durchquerte Gebiet gehört noch zum 
Waldland, hat jedoch infolge intensiver Boden- 
kultur durch eine zahlreiche Bevölkerung bereits 
viel von seinem früheren Charakter verloren; für 
die Entstehung ausgedehnterer Grasparzellen und 
das Zurücktreten des dichten Busches dürfte jedoch 
auch die Höhenlage günstig gewesen sein. 
Im Gebiet der Anwangs ragt die schon bei 
den Bangab und Bakene beginnende Olpalme zu 
vielen Tausenden über den niedrigen Busch empor 
und gibt diesen Landesteilen das Gepräge; die 
*) Aus einem Reisebericht des Oberarztes 
Dr. Berk
        <pb n="91" />
        — 
#ewohner müssen die Olpalme schon in jahr- 
khntelanger Pflege kultiviert haben, um doch nur 
men dem tatsächlichen Werte nicht entsprechenden, 
eringen Gewinn daraus zu erzielen. In die 
freude über diesen außerordentlich großen natür- 
ichen Landesreichtum mischt sich daher auch das 
zedauern, daß dieser Reichtum mangels geeigneter 
#erkehrsmittel nicht ausgenützt werden kann. Hier 
erdirbt vieles, was zu Hause zu hohen Preisen 
egehrt wird. 
Von Jaunde aus läßt sich zur Zeit Gelemen- 
uke von Karawanen in sechs bis sieben Tagen 
rreichen; von letzterem bis zur Station braucht 
lan fünf bis sechs Tage. Von Gelemenduke 
bürde man auf dem Wege Eba—Bamendze — 
zembiang bis Dume-Station drei bis vier Tage 
rauchen, und somit könnte eine Verbindung 
saunde—Dume-Station in neun bis elf Tagen 
lesichert werden. Zudem ziehen auf diesem Wege 
mr wenige und nicht tiefe Sümpfe. Könnte, wie 
ms dem neuen Wege wahrscheinlich, der Nyong, 
velcher zum Sanaga entwässert, an seinen ersten 
Anfängen im Busch zwischen Bandze und Sem- 
hlang passiert werden, so ließe sich hier wohl 
ohne allzu bedeutende Kraftleistungen mit Hilfe 
von Dämmen eine brauchbare Straße herstellen. 
Die derzeitigen politischen Zustände lassen die 
Annahme gerechtfertigt erscheinen, daß diese Straße 
zt schon auch von kleineren Karawanen benutzt 
verden kann, zumal inzwischen sich auch mehrere 
der Häuptlinge zwischen Sembiang und Bandze 
#er eingefunden haben. 
Auf der Straße Alaman Gelemenduke habe 
ch Tsetsefliegen vorgefunden; ein bei Gelemen- 
uke längere Zeit verbliebenes Pferd dürfte nach 
en gemachten Angaben davon befallen gewesen 
in. Impfungen wurden an dazu geneigten 
ingeborenen vorgenommen. 
MD 
Deutsch-Ostafrika. 
Uber Salzgewinnung in Unlamwest 
richtet der Bezirksamtmann von Tabora, Haupt- 
#ann a. D. Herrmann, folgendermaßen: 
Im Bezirk Tabora wird Salz an verschie- 
nen Stellen in primitivster Weise aus salzhaltiger 
de für den gelegentlichen Hausbedarf gewonnen. 
. Vorkommen wird sogar so umfassend aus- 
eutet, daß man von einer Salzindustrie und 
Salzhandel reden kann. Es geschieht dies 
Igs eines Baches „Mongo gwa musihu“ (Salz- 
7 der in Ukune entspringend, in seinem 
ellauf die Grenze zwischen den Landschaften 
ungwa, Ulewe, Ubagwe im Norden und Usfistu- 
21 
  
20 
Nord, Ussistu-Mitte im Süden bildet und in den 
Gombefluß mündet. Die Gegend gehört zu dem 
Gneisgranitplateau des mittleren Ostafrika. Das 
Salz wird nur auf der Strecke des Mittellaufes 
gewonnen. 
Der Bach fließt in einem weiten, flachen Tal, 
das er zur Regenzeit in einer Breite von 50 bis 
150 Metern überschwemmt. In der Trockenzeit 
fließt er nicht, sondern bildet eine Kette von 
Tümpeln, die stellenweise teichartig erweitert sind. 
In diesen Teichen halten sich das ganze Jahr 
Fische, Enten und vereinzelt Krokodile. Nachdem 
das Wasser der Regenzeit abgelaufen ist, kommen 
die Bewohner der umliegenden Landschaften und 
kratzen von der schweren, schwarzen Erde des 
Überschwemmungsgebietes die oberste, salzhaltige 
Schicht zu Haufen zusammen; sichtbar blüht Salz 
nur an wenigen Stellen aus. Die schwarze Erde 
wird dann in große, auf Gerüsten stehende unten 
durchlöcherte Rindenschachteln (Kilindo) gefüllt, 
deren Boden mit einer Grasschicht als Filter be- 
deckt ist; fortgesetzt wird Wasser darauf gegossen. 
So sickert eine salzhaltige Flüssigkeit in darunter 
stehende Tongefäße, welche, wenn sie voll sind, 
solange über Feuer gestellt werden, bis das 
Wasser verdunstet und eine grauweiße Salzschicht 
zurückbleibt. Der Betrieb, der den alten Weibern 
zufällt, ist zeitraubend und mühsam, besonders da 
das Brennholz in dieser recht bevölkerten und ab- 
geholzten Gegend ziemlich weit hergeholt werden 
muß; immerhin ist das Salz eine Quelle des 
Wohlstandes für die angrenzenden Landschaften, 
da etwa 30 Pfund schon an Ort und Stelle mit 
1 Rupie bezahlt werden und die Produktion den 
Bedarf für einen großen Teil von Uniamwesi, 
speziell für die 40 000 Köpfe starke Stadt Tabora 
decken muß. Das Salz ist rein und gut von 
Geschmack, wird aber von den Eingeborenen gern 
mit einem Zusatz von Asche versehen. Die Ge- 
winnung erfolgt von jeher, die Ausbeute wechselt 
mit den Jahren, je nach Ausfall der Regenzeit. 
Die Länge der Strecke, auf der Salz gewonnen 
wird, beträgt ungefähr 12 Kilometer. 
Erwähnenswert ist noch, daß kein Häuptling 
den Salzboden betreten darf, da dann sofort das 
Salz aufhören würde; muß ein Häuptling den 
Bach passieren, so wird er auf den Schultern 
eines Mannes hinübergetragen. Die Gewinnung 
ließe sich vereinfachen und verbilligen, wenn am 
Rande des Überschwemmungsgebietes Pfannen 
angelegt würden, in denen die abgefilterte Flüssig= 
keit durch Sonnenwärme verdunsten könnte.“ 
M
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        W 22 20 
ogo. 
Aufforstungen im Schutzgebiet. 
Bericht des Forstassessors Menger über eine Reise 
nach den Quellgebieten des Haho und Schio. 
Die Bereisung des Haho und Schio, welche 
in der Zeit vom 27. März bis 1. Mai ausgeführt 
wurde, hatte den Zweck, zu untersuchen, ob dort 
Aufforstungen im großen möglich und emp- 
fehlenswert seien. Während dieser Reise wurden 
folgende Vegetationsverhältnisse angetroffen: Längs 
der Straße von Lome nach Chetschawi befinden 
sich zahlreiche Farmen; es herrschte hier bis zum 
Schio niedere Buschvegetation vor. Am Schio 
hat sich ein schmaler Waldrest erhalten. Nach 
Ülberschreitung des Schio war ein typisches Bei- 
spiel von Waldverwüstung zu sehen. Auf einer 
Fläche von zwei Hektaren war der Wald in der 
Weise weggeschlagen, daß die schwächeren Stämme 
in Brusthöhe gesällt worden waren, die stärkeren 
Stämme aber eine tiefe Kerbe rings herum er- 
hielten, wodurch naturgemäß ein rasches Absterben 
bewirkt wird. Zur Beschleunigung dieses Ab- 
sterbeprozesses war unter den großen Bäumen 
noch ein mächtiges Feuer angelegt worden. Diese 
Art von Waldrodung sei deshalb hier erwähnt, 
weil vielfach die Ansicht laut wird, daß der Ein- 
geborene viel zu bequem sei und auch nicht die 
nötigen Werkzeuge habe, um einen Wald behufs 
Gewinnung von frischem Farmland zu roden. 
Vom Schio ab vorwärts nimmt die Landschaft 
allmählich Baumsteppencharakter an. Zwischen 
Adetikovhe und Tshakho ist noch da und dort in 
der Baumsteppe die Chlorophors excelsa ver- 
treten, ein Beweis dafür, daß die Zeit nicht 
allzuweit zurückliegt, in welcher dieses Gebiet mit 
Wald bestockt war. Bei Tshakho setzt eine reiche 
Olpalmenvegetation ein, nachdem vom Schio ab 
die Palme sporadisch aufzutreten begonnen hat. 
Diese Olpalmenvegetation wird besonders reich 
einige Kilometer südlich von Chetschawi; hier wird 
die Palme von den Eingeborenen sichtlich in 
eifrige Kultur genommen. Es scheint, daß hier 
die Zusammensetzung des Bodens, welcher bisher 
von vorwiegend sandiger Beschaffenheit war, hier 
aber sandig-lehmig wird, der Palme sehr zusagt; 
ferner scheint hier eine günstige mechanische und 
phyfikalische Beschaffenheit dem Boden die ge- 
nügende Wasserkapazität und Kapillarität zu ver- 
leihen. 
Bon Nuatjä wurde der Marsch nach dem 
Flußgebiete des Haho in Richtung des Weges 
Latime —Torefi angetreten. Eine weit ausgedehnte 
Baumsteppe zeigt sich hier alsbald nach Berlassen 
des Dorfes Adime. Sie setzt sich ohne Unter- 
brechung fort bis an den Fluß Ssido und ist 
  
bald sehr dicht, bald weniger dicht, oft nahezu 
eine Grassteppe. Es ist nicht unwahrscheinlich, 
daß diese wechselnde Dichte ihre Ursache in dem 
häufigen Wechsel von Farmland hat. Die haupt- 
sächliche floristische Zusammensetzung dieser Baum- 
steppe ist: Tamarindus indica, Acacia Suma, 
Prosopis oblonga, Butyrospermum Parkü, Lo- 
Phira alata, Anogeissus leiocarpus, Parkia afri- 
cana. Oft ist die eine, oft die andere dieser 
Holzarten vorherrschend, ja sogar manchmal in 
nahezu reinen, lichten Beständen auftretend. 
Ferner kommen hier häufig, aber fast immer nur 
einzeln stehend folgende Holzarten vor: Ptero- 
carpus erinaceus, Daniella thurifera, Entada 
abyssinica, Afzelia africana, Erythrophloeum 
guineense. Besonders häufig, ja mit einer ge- 
wissen Regelmäßigkeit ist in dieser Baumsteppe 
die durch ihren schönen, astreinen und voll- 
holzigen Wuchs ausgezeichnete Daniella thurifera. 
vertreten. 
Sollte die Untersuchung der technischen Eigen- 
schaften ihres Holzes ein günstiges Resultat er- 
geben, so könnte diese Holzart aus diesem Steppen- 
gebiete in größerer Menge genutzt werden, 
vorausgesetzt natürlich, daß der Transport durch 
die projektierte Bahn Lome—Atakpame er- 
möglicht wird. Auffallend ist in dieser Baum- 
steppe das zahlreiche Vorkommen der wertvollen 
Afzelia africana. 
Anogeissus leiocarpus, welcher sowohl einzeln 
als in kleinen reinen Beständen auftritt, entwickelt 
sich zu besonders schönen langschäftigen und ast- 
reinen Exemplaren in Mischung mit Daniella 
thurifera oder mit Afzelia africana. Der in 
diesem Habitus der Birke sehr ähnliche Echeche- 
baum ist ein ausgesprochenes Lichtholz, d. h. er 
ist eine Holzart, deren Krone sich bald lichtet, 
indem die von den äußeren Blattschichten um- 
schatteten Organe im Kroneninnern nicht mehr 
lebensfähig bleiben. Die oftmals in dieser Baum- 
steppe angetroffenen reinen Echechebestände sind 
selbst bei dichtem Stande in ihrem Kronenraume 
so licht, daß ihr Kronendach die Einwirkung von 
Sonne und Wind nicht in solchem Maße vom 
Boden abzuhalten imstande ist, daß diesem das 
erforderliche Maß von Feuchtigkeit erhalten, ein 
normal verlaufender, stetiger Gang der Humus- 
bildung gesichert, die Laubdecke bewahrt und die 
Entwicklung des Graswuchses hintangehalten 
werden. Vom waldbaulichen Standpunkte aus 
erscheint es daher als nicht empfehlenswert, die 
Begründung reiner Echechebestände vorzunehmen; 
sondern es ist ratsam, diese ausgezeichnete Nutz- 
holzart in gemischtem Bestande zu erziehen. Zur 
Mischung eignen sich nach den gemachten Beob- 
achtungen Daniella thurifere und Afzelia afri- 
cann, da schon das natürliche Vorkommen dieser
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        G 23 20 
olzarten in Mischung eine ziemliche Gewähr 
istet, daß ihre künstliche Bestandsbegründung in 
bischung Erfolg haben wird. Daniella thurifera 
ad insbesondere Afzelia africana sind, der 
ichtigkeit ihrer Krone entsprechend, als schatten- 
tragende Holzarten zu bezeichnen, somit zu den- 
nigen Holzarten zu rechnen, welche auch in 
öherem Alter gut geschlossene Bestände zu bilden 
nd demnach dem Boden jeden gewünschten Schutz 
auernd zu bieten vermögen. 
Gelegentlich ist in dieser Baumsteppe auch die 
Alpalme zu bemerken. Sie ist vielleicht der Über- 
est von ehemals bewirtschaftetem Farmlande, 
zielleicht ist sie auch durch Tiere hierher ver- 
chleppt worden. Ihr frohwüchsiges Gedeihen 
eigt, daß die Kultur der Olpalme in der Baum- 
leppe keineswegs als ausgeschlossen zu be- 
rachten ist. 
Der Boden dieses Steppengebietes ist größten- 
keils das Verwitterungsprodukt von quarzreichem 
Fneis bzw. von Granit und als solches in der 
Hauptsache von sandiger Beschaffenheit. 
Die erste größere Unterbrechung dieser Baum- 
teppe erfolgt durch den am Flusse Ssido sich 
#inziehenden Waldsaum. Von hier ab wird in 
dem durch den Ssido und Haho eingeschlossenen 
Flußnetze die Baumsteppe in regelmäßiger Wieder- 
ehr durch die an den zahlreichen Flüssen ge- 
egenen Waldsäume unterbrochen. Diese Wald- 
este sind von sehr wechselnder Breitenausdehnung. 
Besonders reich ist an dem Toresipfade der Medje 
#ewaldet; der an seinen beiden Ufern sich aus- 
ehnende Wald ist hier nahezu drei Kilometer 
reit. Der Grund, warum sich an diesen sämt- 
ichen Flußläufen der Wald erhalten hat, scheint 
r ein doppelter zu sein. Erstens sind an einem 
gasserlauf die Vegetationsbedingungen für den 
hald besser, vor allem ist genügend Feuchtigkeit 
orhanden, so daß sich Wald auch neu auf natür- 
#schem Wege bilden kann. Zweitens aber gehen 
dje Eingeborenen mit der Anlage ihrer Felder 
icht ganz an einen Flußlauf heran wegen der 
amit verbundenen Überschwemmungsgefahr. 
Der Flußlauf des Haho wurde vom Toresi= 
ege ab in südlicher Richtung bis zur Ein- 
adung des Balos vermessen; von diesem Punkte 
wurde in nördlicher Richtung der Lauf des 
alos wieder bis zum Torefiwege aufgenommen. 
le Route wurde geschlossen durch Vermessen des 
dischen beiden Flußläufen gelegenen Toresi- 
egtückes. Der Haho ist längs der ganzen auf- 
Tommenen Route bewaldet. Manchmal sind 
„ur mehr schmale Waldsäume, die sich an 
den Ufern auf wenige hundert Meter Breite 
n#iehen, oft aber erreicht der Wald auch eine 
sreitenausdehnung von mehreren Kilometern. 
eu seiner floristischen Zusammensetzung ist zu- 
  
nächst ein großer mächtiger Baum mit dicht be- 
laubter Krone zu nennen, der eine durchschnitt- 
liche Höhe von 25 bis 30 m erreicht und astreiche 
vollholzige Stämme ausbildet, deren Rinde sehr 
viel Ahnlichkeit mit unserer Rotbuche hat. Dieser 
Baum bildet etwa 70 v. H. des ganzen Ufer- 
bestandes. Die Ewe-Neger nennen den Baum 
Boklo; sie verwenden sein sehr hartes Holz zu 
Hackenstielen. Das Holz scheint demnach nicht 
bloß hart, sondern auch elastisch zu sein. Blätter 
und Früchte wurden behufs Bestimmung des 
wissenschaftlichen Namens des Baumes gesammelt. 
Die Ebenacee Diospyrus mespiliformis kommt 
hier in schönen Exemplaren vor, ferner die Mo- 
racee Chlorophora excelsa; Ceiba pentandra 
und Cola cordifolia sind häufig zu sehen. Weitere 
Bürger dieses Uferwaldes sind: Afzelia africana, 
Erythrophloeum guineense, Khaya senega- 
lensis und Khaya Klamü, Kigelia africana, 
Draceena, Borassus flabellifer, Phoenix recli- 
nata, Raphia vinifera, Elzis guineensis. Auch 
Anogeissus leiccarpus tritt in den Wald ein und 
bildet, im Schlusse erwachsen, mächtige Stämme 
aus. Es ist jedoch stets zu beobachten, daß er 
mit Vorliebe lichte Standorte auswählt und be- 
sonders gern die Übergänge von Steppe zu 
Wald bildet. 
Der Balos ist in ähnlicher Weise bewaldet 
wie der Haho, nur kommt hier der von den Ein- 
geborenen „Boklo“ genannte Baum nicht in einem 
so hohen Prozentsatze vor. 
Doch nicht ausschließlich allein die Flußläufe 
sind in diesem Gebiete bewaldet, sondern auch 
mitten aus der Steppe, oft in großer Entfernung 
von dem nächsten Wasserlaufe, erheben sich Wald- 
parzellen. Wahrscheinlich find dies Gebilde, 
welche sich aus der Baumsteppe auf natürlichem 
Wege wieder zu Wald regenerierten, indem sie 
einige Jahre hindurch zufällig vom Brande ver- 
schont blieben und besonders günstige Vegetations- 
bedingungen antrafen. Wenigstens weisen die 
verschiedenen Altersstadien, in welchen diese meist 
gleichalterigen waldartigen Partien vom Jung- 
holz bis zum haubaren Bestande angetroffen 
wurden, auf diese Vermutung hin. Von diesen 
waldartigen Partien die haubaren Bestände als 
die Uberreste des zweifelsohne auf diesem jetzigen 
Steppengebiete ehemals steckenden zusammen- 
hängenden Waldgebietes zu erklären, erscheint 
mir nicht angängig, denn ihre floristische Zu- 
sammensetzung entspricht mehr der Steppenforma- 
tion. Bestätigt sich die Annahme, daß diese 
Waldparzellen auf natürlichem Wege wieder ent- 
standen sind, so würde sich daraus eine wald- 
baulich wichtige Folgerung ziehen lassen, nämlich, 
daß auf diesem Steppengebiete die Bodenverhält- 
nisse noch derartige sind, daß die Schaffung von 
5
        <pb n="94" />
        W 24 20 
Wald auf künstlichem Wege und vielleicht sogar 
teilweise auf natürlichem Wege Aussicht auf Er- 
folg hat. Ferner weisen diese natürlich entstan- 
denen Waldbildungen darauf hin, daß die Gründe, 
weshalb auf diesem Gebiete Steppenbildung er- 
folgte, nicht ausschließlich in natürlichen Faktoren 
zu suchen seien, sondern auch in den Eingriffen 
des Menschen, in manchen Gebieten sogar nur 
in letzteren. Die Eingriffe der Menschen fanden 
wie folgt statt: Behufs Gewinnung von Farm- 
land wurde der Boden zunächst seiner schützenden 
Begetationsdecke, des Waldes, beraubt; dieses 
neugewonnene Farmland wurde einige Jahre be- 
wirtschaftet. Sobald hier die Erträge nachzulassen 
begonnen hatten — ein Umstand, der bei dem 
Mangel jeglicher Düngung bald einzutreten pflegt 
— wurde neuer Wald gerodet. Das verlassene 
Farmland aber wurde nicht sich selbst überlassen, 
sondern die sich ansiedelnde Vegetation wurde 
behufs Vertilgung des Ungeziefers zum Zwecke 
der Jagd alljährlich niedergebrannt. Diese jähr- 
lich wiederkehrenden Brände im Verein mit der 
austrocknenden Wirkung der tropischen Sonne 
mußten naturgemäß eine rasch sich entwickelnde 
Steppenbildung zur Folge haben, welche bei dem 
stetigen Wechsel von Farmland im Laufe der Zeit 
eine enorme Ausdehnung erreichen mußte. Daß 
die eben geschilderte Art und Weise der fort- 
schreitenden Waldverwüstung, welche wahrschein- 
lich auf viele Jahrhunderte zurückreicht, tatsächlich 
von den Eingeborenen gepflegt wird und daß 
Hand in Hand mit der Waldrodung die Steppen- 
bildung weiterschreitet, das beweist die Gegen- 
wart. Im weiteren Verlauf dieser Reise durch 
bewohnte Gebiete war mehrmals Gelegenheit ge- 
geben, typische Beispiele der fortschreitenden Wald- 
verwüstung und der damit verbundenen Steppen- 
bildung zu beobachten. 
Nach Beendigung der Routenaufnahmen am 
Haho und Unterlaufe des Balos wurde der Marsch 
nach Ele behufs Erforschung des Schio-Quell- 
gebietes angetreten. Die Marschroute war 
folgende: Vom Haho nach Toresi, von da nach 
Godzo (Alt-Dugba), welche Route neu aufge- 
nommen wurde, von Godzo nach Gudewe und Ele. 
Vom Haho führt der Weg bis Didome wie- 
derum durch Baumsteppe; an einzelnen Stellen 
sind noch kleine Waldreste vorhanden, von denen 
einige noch sogar den ausgesprochenen Waldbaum 
Chlorophors exeelsa beherbergen. Auch die zur 
Zeit meines Besuches noch kein Wasser führenden 
Flüsse Adetowi und Agodeka sind schmal be- 
waldet. " 
Von Didome ab ändert sich mit einem Schlage 
das ganze Vegetationsbild. Das von den Höhen- 
zügen Kaito und Lato eingeschlossene Gelände ist 
bis zu dem Farmdorfe Anaokophe ein weit aus- 
  
gedehntes, dicht geschlossenes und reiches Wald- 
gebiet, in dem die Chlorophora excelsa in herr- 
lichen Exemplaren und sehr zahlreich, oft in 
reinen Gruppen, vorkommt. Der Weg nach Godzo 
führt im Tale. Längs des ganzen Weges ist auf 
mehrere hundert Meter Breite der Wald weg- 
geschlagen. Die Waldrodung hat hier augen- 
scheinlich vor höchstens 10 bis 15 Jahren ein- 
gesett. An verschiedenen Stellen war sie in der 
schon beschriebenen Art und Weise, nämlich durch 
Axt und Feuer, erst im Vorjahre sowie in diesem 
Jahre erfolgt. Hier reiht sich Farm an Farm. 
Die Olpalme wird auf den Feldern eifrig in 
Mischkultur genommen. Auf verlassenen Farmen 
hat sich stellenweise eine junge, sehr dichte Palmen- 
vegetation entwickelt. An einzelnen Stellen sind 
aber auch bereits Anfänge zur Steppenbildung 
bemerkbar. Diese Tatsache liefert aus der Gegen- 
wart einen Beweis dafür, daß es, wie bereits 
erörtert, vielfach der Mensch ist, der auf großen 
Gebieten die erste Veranlassung zur Steppen- 
bildung gibt und daß diese Bildung rasch und 
sicher, selbst mitten in dem ausgesprochensten und 
dicht geschlossensten Waldgebiete, vor sich geht, 
sobald der Boden seiner schützenden Vegetations- 
decke beraubt ist und jährliche Brände stattfinden 
können. 
Mit dem Farmdorfe Anaokophe schließt im 
Tale der Wald ab und es wird längs des Weges 
nach Godzo die Buumsteppe wieder vorherrschend. 
Die nördlich und südlich des Weges gelegenen 
Höhen aber sind bewaldet. Zwischen Godzo und 
Gudewe befindet sich eine ausgedehnte Baum- 
steppe, welche nur an den Flußläufen durch 
schmale Waldsäume unterbrochen wird. Nach 
Überschreitung des Gbahadje konnte von dem 
zwischen Gowie und Ele und darüber hinaus sich 
erstreckenden Höhenzuge ein großer Teil der Obst- 
abhänge übersehen werden. Auf diesen gegen- 
wärtig noch gut bewaldeten Abhängen brannten 
an sieben verschiedenen Stellen die behufs Wald- 
rodung angezündeten Feuer. An vielen Stellen 
heben sich ferner große hellbraune Flecke von 
dem dunklen Walde ab; sie zeigten, daß hier 
vor kurzer Zeit der Wald gerodet wurde. Dies 
ist gewiß wiederum ein deutlicher Beweis 
dafür, wie die Waldverwüstung jährlich neue 
Gebiete in Angriff nimmt und dann selbst das 
Gebirge nicht verschont bleibt, sobald die Ebene 
durch diese Raubwirtschaft den Wald gänzlich 
verloren hat. 
Die Begetation längs der Straße zwischen 
Gudewe und Ele läßt heute in ihrem Charakter 
noch erkennen, daß dieses Gebiet ehemals ein 
geschlossenes Waldgebiet war, das aber durch 
den Eingriff des Menschen eine durchgreifende 
Anderung erfahren hat. An die Stelle des
        <pb n="95" />
        W 25 
Waldes ist teilweise eine üppige Grasvegetation, 
teilweise die Baumsteppe, teilweise eine reiche 
Olpalmvegetation getreten, teilweise ist der ehe- 
malige Wald noch durch einzelne horst= und 
gruppenweise vorhandene Exemplare von Cola 
cordifcolia, Chlorophora excelsa, Ceiba pen- 
tandra vertreten. Ein noch ziemlich geschlossener 
größerer Waldrest befindet sich südlich des Dorfes 
Aweho. Auf der ganzen Strecke Gudewe —Ele 
sind die Spuren von Waldrodungen jüngsten 
Datums erkennbar: Der ganze Südabhang des 
Dafe wurde vor kurzer Zeit vollständig ent- 
waldet. Ein großer Teil des Osteinhanges zur 
Gbaladjeschlucht ist kahl. Die Höhen westlich der 
Straße zwischen den Flüssen Aklamapa und Ag- 
bimetowui sind ihres Waldes beraubt, und eine 
lichte Baumsteppe hat hier Platz gegriffen; un- 
mittelbar daran anschließend steht wieder der 
herrlichste Wald. Es ist anzunehmen, daß auf 
geneigtem Terrain die Steppenbildung noch 
rascher vor sich gehen wird als in der Ebene. 
Denn hier kommt zu den beiden steppenbildenden 
Faktoren, der direkten Sonnenbestrahlung und den 
Bränden, noch ein dritter Faktor hinzu, nämlich 
die mit der Entfernung des Waldes erleichterte 
Abwaschung und Auslaugung des Erdreiches 
nach heftigen Regengüssen. Zwischen den Dörfern 
Agawe und Agote ist der Wald auf einer östlich 
der Straße gelegenen Höhe jüngst gerodet. 
Von Ele aus wurde das Schioquellgebiet in 
folgender Richtung erkundet: Ausgehend von dem 
nördlichen der beiden nach Patsani führenden 
Wege ging der Marsch über Patsani, Kubam- 
wepo, Kolowego zurück nach Ele. Längs des 
nördlichen Weges herrscht bis zum Fluß Ameto 
lichter Wald mit ziemlich reicher Olpalmvegetation 
vor. Nach UÜberschreitung des Ameto setzt wieder 
die Baumsteppe ein, welche sich bis Patsani aus- 
dehnt und nur durch die an den Flußläufen 
liegenden Waldsäume unterbrochen wird. Am 
rechten Ufer des Tjete hat sich ein gut ge- 
schlosenes Jungholz gebildet. In einiger Ent- 
sernung vom Flusse ist ein Teil dieses etwa 
zehnjährigen Jungwaldes unter Schonung der 
lpalmen frisch gerodet und darauf eine Farm 
angelegt. Das Farmdorf Patsani ist nicht mehr 
bewohnt. An dem Wege nach Kubamwepo ist 
bis zum Schio ausgedehnte Baumsteppe. Sämt- 
üche Flußläufe sind an ihren Ufern bewaldet; 
esonders reich an Wald ist der Fietoe. Auch 
mitten aus der Baumsteppe erheben sich hier 
Daldreste, von denen einige sogar wieder die 
ihlorophora excelsa zeigen. Vom Schio ab 
dis Ele ist die Waldvegetation vorherrschend; 
überall jedoch sind Rodungen behufs Gewinnung 
von Farmland bemerkbar. 
Auf dem Rückmarsche von Ele nach Gudewe 
  
20 
wurde behufs weiterer Erkundung des Schio- 
gebietes von Agawe aus der nach dem Berge 
Agoteji bis an den Schio führende Weg be- 
gangen. Dieser Weg führt zuerst durch ein aus- 
gesprochenes Waldgebiet, das aber auch bereits 
größtenteils seines Waldes beraubt ist. Einzeln 
und in Gruppen stehende Exemplare von Chloro- 
phora excelsa, Ceiba pentandra, Anogeisus 
leiocarpus, Afzelia africana, Cola cordifolig, 
Erythrophloeum guineense legen durch ihren 
langschaftigen und astreinen Wuchs Zeugnis da- 
von ab, daß sie in dichtem Waldesschlusse er- 
wachsen sind. Die Agawe-Leute haben hier zahl- 
reiche Farmen angelegt. Manche verlassene 
Farm hat sich wieder mit dichtem Jungwuchs 
besiedelt, aus dem sich, falls er vor Bränden 
geschont würde, zweifelsohne wieder gut ge- 
schlossener Wald entwickeln würde. Eine be- 
sonders üppige Olpalmvegetation befindet sich 
zwischen den Flüssen Latowui und Kesu. Der 
Berg Agoteji ist nur zu einem ganz geringen 
Prozentsatz noch bewaldet; an mehreren Stellen 
ist hier eine kürzlich vollzogene Waldrodung be- 
merkbar; auf seinem Ostabhang befindet sich noch 
ein geschlossener Waldrest von einigen Hektaren 
Größe; unmittelbar daran anschließend findet 
aber auch schon Steppenbildung statt. Der Fluß 
Balokwe weist an seinen beiden Ufern noch 
schmale Waldsäume auf, dann aber dehnt sich 
bis an den Schio und über denselben hinaus 
wieder Baumsteppe aus. Der Schio ist hier an 
seinen beiden Ufern schmal bewaldet. 
Von Gudewe ab wurde die Richtung nach 
Gotri, Aschio, Aku, Togukovhe eingeschlagen. In 
großen Grundzügen ist die Vegetation hier Baum- 
steppe, welche durch mehr oder minder schmale 
Waldsäume an den Flußläufen unterbrochen wird. 
Im einzelnen sind die Vegetationsverhältnisse 
folgende: In der Baumsteppe östlich von Gu- 
dewe ist die Lophira alata sehr zahlreich und 
auf weite Strecken vorherrschend; ferner kommen 
Pterocarpus erinaceus, Parkie africang, Buty- 
rospermum Parkii, Daniella thurikera und 
Erythrophloeum guineense ziemlich häufig vor. 
Hie und da deutet eine Cola cordifolia und 
eine Afzelin africana auf das ehemalige Wald- 
gebiet hin. Die an den Flußläufen liegenden 
Waldreste setzen sich hauptsächlich aus Cola 
cordifolia, Erythrophloeum guineense, Ceiba 
Pentandra, Elaeis guineensis, Phoenix recli- 
nata, Afzelia africana, Chlorophora excelsa und 
den beiden Khaya zusammen. Der Berg Sito 
ist an seinem Westabhang noch bewaldet; der 
Ostabhang zur Hälfte entwaldet, Anfänge zur 
Steppenbildung sind hier schon deutlich erkenn- 
bar. Das Farmdorf Aschio ist verlassen. Seine 
Bewohner haben sich am Westufer des Flusses
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        W 26 20 
Dodwi niedergelassen; sie gaben auf die Frage, 
warum sie hieher gezogen seien, als Grund an, 
daß sie dem hier liegenden Walde nachgezogen 
seien, da sie hier besseren Boden für ihre Farmen 
hätten. 
Die Nordabhänge des Kaito, welche während 
dieses Marsches zu sehen waren, sind gut, etwa 
zu 80 Prozent bewaldet; sichtlich haben auch hier 
die Eingeborenen bereits an verschiedenen Stellen 
eingegriffen. Zwischen den Flüssen Dodwi und 
Haho sind die unmittelbar nördlich des Weges 
gelegenen Höhenzüge teilweise noch bewaldet, 
teilweise aber ihres schützenden Waldes beraubt, 
und Baumsteppe ist an die Stelle des Waldes, 
der sich in der Steppe noch in einzelnen Resten 
erhalten hat, getreten. Am Westufer des Haho 
hat sich die nahe gelegene Höhe auf natürlichem 
Wege mit einem frohwüchsigen, gutgeschlossenen, 
etwa zehnjährigen Jungholze besiedelt. Die Höhe 
nördlich des Weges hat ein Bewaldungsprozent 
von 80, die Höhe südlich des Weges ist Baum- 
steppe, während die unmittelbar sich östlich daran 
anschließende Höhe wieder bewaldet ist, obwohl 
der äußere Befund keinen Unterschied in der 
Bodenbeschaffenheit erkennen läßt. Bis Aku ist 
der Boden in seiner obersten Schicht von sandiger 
Beschaffenheit und von roter Farbe; von hier 
ab zeigt der Boden eine rötliche Farbe und 
wird sandig--lehmig, was auf die Verwitterung 
von Hornblende zurückzuführen ist, die hier in 
zutage tretendem Gestein zu sehen ist. Bis To- 
gukophe ist das Vegetationsbild durch die zahl- 
reichen bewaldeten Flüsse sehr wechselnd. Trotz 
dieser günstigen natürlichen Verhältnisse ist aber 
die Baumsteppe auch in diesem Gebiete die vor- 
herrschende Vegetationsform. Dieser ständige 
Wechsel von Steppe und Wald und verschiedene 
Neubildungen von Jungholz lassen den Schluß 
zu, daß hier einmal ein Waldgebiet war und 
ferer, daß mit dem Aufhören der Brände an 
vielen Stellen sich auf natürlichem Wege wieder 
Wald bilden würde. 
Ganz ungünstig gestaltet sich das Verhältnis 
zwischen Baumsteppe und Wald von Togukovhe 
ab, von wo aus der Marsch in nordöstlicher 
Richtung nach der Atalpamestraße angetreten 
wurde. Eine weite Baumsteppe dehnt sich aus, 
welche außer an den wenigen Flußläufen nur 
an einzelnen Stellen durch Wald unterbrochen 
wird. 
Von Alinu führt der Weg durch dichte 
Baumsteppen von ähnlicher Zusammensetzung, 
wie die schon mehrmals in diesem Berechte be- 
schriebene ist. Nach einem Marsche von vier 
Kilometern setzt auf einmal die Olpalme ein; 
ganz unvermittelt, ohne jeden Übergang, findet 
sie sich in mehreren größeren Horsten. Wahr- 
  
scheinlich sind es die Überreste ehemaliger Farmen, 
welche die Nuatjäleute hier bewirtschafteten. Ich 
möchte an dieser Stelle nicht verfehlen, zum 
wiederholten Male darauf hinzuweisen, wie dies 
frohwüchsige Gedeihen der Palme mitten in der 
Baumsteppe den fast sicheren Schluß zuläßt, daß 
die Kultur der Palme in der dichten Baum- 
steppe möglich ist. Jedenfalls begründet dies 
Vorkommen die Notwendigkeit, Kulturversuche 
mit der Palme in der Baumsteppe des südlichen 
Togo zu machen. Gelingen aber diese Versuche, 
dann ist ohne weiteres ersichtlich, daß die Kultur 
der Olpalme eine ganz bedeutende Steigerung 
zuläßt. « 
Die auf der Karte einpunktierten Flüsse 
Mamau und Nyrafe konnten im Gelände nicht 
bemerkt werden; es scheinen dies Bäche zu sein, 
die sich nur in der vorgeschrittenen Regenzeit 
bilden; der Dete hingegen war zu beobachten. 
Überall sind hier zahlreiche Farmen von den 
Eingeborenen angelegt. Die erste Unterbrechung 
der Steppe durch Wald erfolgt hier am Bule 
und am Haho. Am Bule hat sich ein neues 
Farmdorf Namens Ule gebildet. Am östlichen 
Hahoufer befindet sich ein etwa 1000 Meter 
breiter Jungwald. Augenscheinlich verdankt der- 
selbe seine Entstehung einem glücklichen Zufall, 
der diese Stelle einige Jahre von den jährlichen 
Bränden verschonte, er ist ein gleich alter, auf 
natürlichem Wege entstandener, ungefähr zwanzig- 
jähriger Bestand, in dem einige eingewachsene 
krüppelhafte Stämme davon Zeugnis ablegen, 
daß hier vorher bereits Steppe war. Nahe am 
Flußufer ist der Wald wieder der aus allen 
Altersklassen zusammengesetzte Uferurwald. Nach 
Ülberschreitung des Haho dehnt sich ein weites 
Gebiet aus, in dem nicht mehr die Baumsteppe, 
sondern die Grassteppe mit vereinzelt stehenden 
Bäumen, namentlich mit Butyrospermum Parkü, 
vorherrschend wird. Bis zum Mamau ist nur 
ein Viertel des Gebietes als Baumsteppe anzu- 
sprechen. An verschiedenen Stellen treten saure 
Gräser auf; hier ist der Baumwuchs ein be- 
sonders spärlicher, was allem Anschein nach an 
ungünstigen Bodenverhältnissen liegt, zum ersten- 
mal nimmt die Vegetation wieder waldartigen 
Charakter am Mamau an, wo namentlich Alzelia 
africana und Anogeissus leiocarpus in Mischung 
sehr schöne Stämme bilden. Vom Mamau ab 
setzt auch wieder die dichte Baumsteppe ein, 
welche bis zum Schio nur durch den bewaldeten 
Fluß Kolon unterbrochen wird. Bestlich des 
Schio hat die VBegetation vollendeten Wald- 
charakter; es find neben den alten Waldresten 
an vielen Stellen schöne Jungholzbildungen zu 
sehen. Zahlreiche Farmen sind hier angelegt. 
Zwischen den Dörfern Agokloe und Adhessido
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        W 27 20 
hat sich in diesem ausgeprägten Waldlande be- 
reits wieder Baumsteppe gebildet. Von Ayhessido 
ab wird der waldartige Charakter wieder vor- 
herrschend; wenngleich hier an vielen Stellen 
hohes und dichtes Gras Platz gegriffen hat, so 
sind doch die Reste des ehemaligen Waldes noch 
in Gruppen und einzeln stehenden Bäumen vor- 
handen. Auch eine reiche Palmenvegetation ist 
hier entstanden, und es ist klar, daß hier die Ol- 
palme, indem sie auf den Wald folgte, besonders 
günstige Bedingungen zu frohwüchsigem Gedeihen 
fand. Das reichbewaldete Agugebirge hat an 
seinen Ostabhängen an vielen Stellen den Wald 
eingebüßt. Als besonders schädlich muß die 
Entwaldung der beiden Einhänge zu einer tief- 
eingeschnittenen Schlucht hervorgehoben werden. 
Soweit von der Ferne erkennbar war, hat hier 
Steppenbildung begonnen. Nördlich von Gadja 
beginnt wieder die Baumsteppe. 
*# 
Die Vegetationsverhältnisse des ganzen be- 
reisten Gebietes zusammengefaßt, ist das Ergeb- 
nis folgendes: Der größte Teil ist Steppenfor- 
mation. Die Gebiete, welche noch ausgesprochenen 
Waldcharakter zeigen, sind hauptsächlich auf die 
Gebirge beschränkt; die angetroffenen Waldgebiete 
find das Toresigebirge, das Gebirge zwischen Ele 
und Gudewe, das nördlich des Weges Aku— 
Togukovhe liegende Udentogebirge und das Agu- 
gebirge. Die vorgefundenen Verhältnisse zeigen, 
daß Klima und Boden das Gedeihen von Wald- 
bäumen und auch die Bildung von Wald in 
großen Teilen des bereisten Gebiets begünstigen, 
sie lassen ferner den sicheren Schluß zu, daß 
weitausgedehnte Gebiete, welche jetzt Baumsteppe 
find, einst mit Wald bestockt waren, und endlich 
bekunden sie nur zu deutlich, daß die Ent- 
waldung und darauf folgende Steppenbildung 
auf große Flächen jährlich fortschreitet. Es fragt 
üch nun, ob so durchgreifende Anderungen in 
den Vegetationsverhältnissen eines Landes auch 
Vegleiterscheinungen in klimatischer Beziehung 
zur Folge haben, das heißt, ob sie den durch- 
schninlichen Gang der Luftwärme und Feuchtig- 
ent einer bestimmten Gegend beeinflussen. Die 
Beantwortung dieser Frage legt eine kurze Er- 
Werung über die Einwirkung des geschlossenen 
aldes aus die Luft= und Bodentemperatur und 
aur die Feuchugkeit der Luft nahe. Es sei mir 
# nachstehenden gestattet, die wesentlichen 
. rundzüge der durch zahlreiche forstlich-meteoro- 
Kauche Beobachtungsstationen des europäischen 
näntinents in dieser Hinsicht gefundenen Resultate 
". her auszuführen. Dabei ist dann in Berück- 
tigung zu ziehen, daß diese Beobachtungen 
in gemäßigtem Klima ausgeführt sind, daß somit 
  
nur die während der Sommermonate stattge- 
habten Beobachtungen analoge Schlüsse auf tro- 
pische Gebiete zulassen. 
Die an den verschiedensten Stationen Deutsch- 
lands und der Schweiz ausgeführten und über 
mehr als zwei Jahrzehnte sich erstreckenden 
Messungen der täglichen Lufttemperatur im Walde 
und derjenigen im angrenzenden Freilande haben 
ergeben, daß im Durchschnitt des ganzen Jahres 
die Waldluft von etwas niedrigerer Temperatur 
ist als jene des Freilandes, daß aber dieser er- 
kältende Einfluß des Waldes auf die Lufttempe- 
ratur am stärksten im Hochsommer hervortritt. 
Selbst im Durchschnitte vieljähriger zahlreicher 
Beobachtungen beträgt die Abstumpfung der 
höchsten Julitemperatur 3 bis 4 Grad Celsius. 
Wenn demnach in gemäßigtem Klima an einzelnen 
heißen Tagen solche Differenzen zwischen Wald- 
luft und Feldluft vorkommen, so ist anzunehmen, 
daß unter den Tropen die Differenzen noch größere 
sind und vor allem, daß diese Differenzen im 
Monatsmittel vorhanden sein können, zumal da 
in den Tropen die nächtliche Abkühlung eine 
geringere ist. 
Aber auch auf die Bodentemperatur übt der 
geschlossene Wald einen nicht zu unterschätzenden 
mäßigenden Einfluß aus. So haben diesbezüg- 
liche Messungen in Württemberg gezeigt, daß der 
Unterschied zwischen den höchsten Bodentempera- 
turen des Waldes und Feldes bis auf 6 Grad, 
ja selbst bis auf 8 Grad steigt. Hieraus ergibt 
sich ohne weiteres, daß besonders in tropischen 
Gebieten der geschlossene Wald die Bodentempera= 
turen bedentend zu erniedrigen vermag. 
Da nun die Lufst im Walde kühler ist als im 
Freien, und zwar, wie zahlreiche Messungen er- 
geben haben, im Verhältnis um so kühler, je 
höher die Sommerwärme ist, so folgt daraus, 
daß Luftströmungen, welche durch einen ge- 
schlossenen Wald streichen, eine Abkühlung er- 
leiden. Durch diese Abkühlung wird aber der 
Wasserdampfgehalt der Luft seinem Sättigungs- 
punkte näher gebracht bzw. es scheidet sich tropfbar 
flüssiges Wasser aus, wenn diese durchstreichende 
Luft bereits gesättigt war. Waldbestände wirken 
daher in gemäßigtem Klima besonders während 
der Vegetationszeit als Kondensatoren auf die 
Luftfeuchtigkeit, indem sie gesättigten Luftströ- 
mungen Wasser entziehen und ihren absoluten 
Feuchtigkeitsgehalt herabmindern, den relativen 
Feuchtigkeitsgehalt dagegen erhöhen. Hierzu 
kommt aber noch eine Steigerung der Luftfeuch- 
tigkeit auf andere Weise, indem nämlich im Walde 
ein weitverzweigtes, tief eindringendes Wurzel- 
system oft aus großen Tiefen das Wasser empor= 
saugt und durch die Transpiration der Blätter 
und Zweige den Wasserdampfgehalt der Luft er-
        <pb n="98" />
        G 28 20 
höht. In dieser Hinsicht umfassend ausgeführte 
Beobachtungen haben übereinstimmend ergeben, 
daß in der Vegetationszeit der Wald eine 
beachtenswerte Einwirkung auf den Wasserdampf- 
gehalt der Luft erkennen läßt. Beispielsweise ist 
in Buchenbeständen nach dem Laubausbruche die 
Waldluft um 8 bis 13 v. H. feuchter als die 
Luft im Freien, welcher Unterschied in der Luft- 
feuchtigkeit sich aber im Herbst wieder stark ver- 
mindert. In den Tropen, wo die Temperaturen 
das ganze Jahr hindurch hoch sind, wo somit 
der Unterschied in den Temperaturen der Wald- 
luft und der Feldluft stets ein sehr merklicher 
sein wird und wo die Begetationszeit sich über 
das ganze Jahr erstreckt, wird demnach auch der 
Einfluß, den der Wald auf die Erhöhung der 
Luftfeuchtigkeit ausübt, stets bemerkbar sein. 
Die von tinzelnen bestrittene Fähigkeit des 
Waldes, eine direkte Vermehrung der Niederschläge 
herbeizuführen, sei hier bei der Aufzählung der 
Faktoren, welche dem Walde hinsichtlich seiner 
Einwirkung auf das Klima mit Recht zugeteilt 
werden, außer acht gelassen, wenngleich auch hier- 
über günstige Beobachtungen vorliegen. 
Ich kehre nunmehr zur Beantwortung der 
Frage zurück, ob die großen Veränderungen in 
den Vegetationsverhältnissen Togos, hervorgerufen 
durch die enorme Entwaldung, eine Einwirkung 
auf das Klima zur Folge haben. Nach dem 
Vorausgehenden ist diese Frage unbedingt zu be- 
jahen. Wenn auch das Klima einer bestimmten 
Gegend in erster Linie durch die erwärmende 
Wirkung der Sonnenstrahlen bedingt wird und 
daher von der zweifachen Bewegung der Erd- 
kugel, von der geographischen Lage des betreffenden 
Ortes sowie von der Verteilung von Land und 
Wasser und von der Erhebung über dem Meere 
abhängt, so vermag doch die Bepyetationsdecke 
und namentlich der Wald an den gegebenen 
klimatischen Berhältnissen Veränderungen hervor- 
zubringen. Diese Modifßkationen werden indes 
sehr beachtenswert, wenn es sich um ein großes 
Areal handelt. Man vergegenwärtige sich, daß 
heute in Togo Flächen von ungeheuerer Aus- 
dehnung Baumsteppe sind, daß diese Flächen so- 
mit fast schutzlos der direkten Sonnenbestrahlung 
ausgesetzt sind und auf diese Weise eine Erhitzung 
des Bodens erleiden. Da nun die atmosphärische 
Luft nur zum geringeren Teile durch unmittelbare 
Absorption der Sonnenstrahlen sich erwärmt, den 
weitaus größeren Teil ihrer Wärme vielmehr 
durch Rückstrahlung und durch Leitung von dem 
nicht diathermanen Boden empfängt, so folgt 
hieraus, daß die Steppengebiete unter sonst 
gleichen Berhältnissen eine viel höhere Luft- 
temperatur haben müssen, als geschlossene Wald- 
gebiete. 
  
Mit der fortschreitenden Entwaldung unseres 
Schutzgebietes wurde aber nicht bloß der Gang 
der Lufttemperatur, sondern auch die Feuchtigkeit 
der Luft ungünstig beeinflußt, eine Behauptung, 
welche sich nach den obigen Ausführungen mit 
Recht aufstellen läßt. Gerade aber die mit der 
Ausrottung der Wälder Schritt haltende Über- 
hitzung des Bodens, Erhöhung der Lufttemperatur 
und Erniedrigung der relativen Luftfeuchtigkeit 
bewirkten nach meiner Ansicht in erster Linie 
neben den jährlichen Bränden auf weiten Gebieten 
die Steppenbildungen und unterwerfen ganz Togo 
in klimatischer Beziehung einem Austrocknungs- 
prozesse, der unaufhaltsam fortschreitet, falls nicht 
energische Schritte zur Erhaltung der noch 
vorhandenen Waldreste getan werden und 
gleichzeitig neue Waldungen künstlich geschaffen 
werden. 
Das bereiste Gebiet ließ aber außer den kli- 
matischen noch andere Schäden erkennen, welche 
offenbar Folgen der Zerstörung der Wälder sind: 
Der Haho stellt in seinem Oberlaufe, wie man 
sich durch einen Blick auf die Karte leicht über- 
zeugen kann, ein reich verzweigtes Flußgebiet 
dar. In Berücksichtigung dieser günstigen hydro- 
graphischen Verhältnisse ist anzunehmen, daß hier 
das ganze Jahr oberirdisches Wasser (wenn auch 
zur Trockenzeit nur in geringer Menge) vorhanden 
wäre. Umsomehr muß man sich über die Tat- 
sache wundern, daß gegen Ende der Trockenzeit 
dieses ganze Gebiet sehr wasserarm ist. In dem 
südlich des Weges Latime— Didome durch die 
Flüsse Haho und Balos bzw. Detowe ein- 
geschlossenen Gelände habe ich Anfang April 
innerhalb zehn Tagen nur an zwei Stellen kleine 
Wassertümpel angetroffen. Alle Flußläufe waren 
ausgetrocknet. Die abnorme Wasserarmut dieses 
Gebietes während der Trockenzeit ist nach meinem 
Dafürhalten zu einem großen Teil als eine Folge 
der Entwaldung anzusehen. Denn der Wald 
greift in den Kreislauf des Wassers insofern ein, 
als das in Form von Niederschlägen zu Boden 
gelangte Quantum Wasser vor rascher Verdunstung 
bewahrt und hierdurch örtlich erhalten wird. Es 
beruht dies auf der durch die Pflanzendecke ge- 
hemmten Luftbewegung, der niederen Temperatur 
des Waldes und der großen relativen Feuchtig- 
keit der Waldluft. Ferner wird die rasche Ber- 
dunstung der Bodenfeuchtigkeit in hohem Maße 
durch den Schutz vor direkter Sonnenbestrahlung 
verhindert, ein Faktor, welcher in den Tropen 
ganz besonders ausschlaggebend wird und welcher 
bewirkt, daß hier Waldböden, trotzdem ihnen 
durch ein reich verzweigtes Wurzelsystem auf dem 
Wege der Transpiration mehr Wasser entzogen 
wird, einen dauernd höheren Feuchtigkeitsgehalt 
haben müssen, als Steppenboden. Der Wald ver-
        <pb n="99" />
        29 20 
hindert außerdem den allzu raschen Abfluß des 
Wassers und wirkt sonach ausgleichend auf die 
Extreme des Wasserstandes, indem er die mecha- 
nische Gewalt der Platzregen durch seinen Kronen- 
raum bricht und die Wasseraufnahme durch seine 
Bodenzusammensetzung erleichtert, Folgen, welche 
naturgemäß in Gebieten mit ausgesprochenen 
Trocken= und Regenperioden an Bedeutung ge- 
winnen. Soweit ich bislang Gelegenheit hatte 
zur Beobachtung, ist die oberste Bodendecke in 
tropischen Waldungen eine dünne Streulage mit 
einer geringen darunter liegenden Humusschicht, 
also eine Bodenzusammensetzung, welche für die 
Wasseraufnahme als sehr günstig zu bezeichnen 
it. Ein weiterer Umstand, der in tropischen Ge- 
bieten die Durchfeuchtung von Steppenböden viel 
ungünstiger gestalten muß, als die von Wald- 
böden, ist das infolge der Trockenheit der obersten 
Bodenlagen erschwerte Eindringen des Regen- 
wassers in den Boden. Infolgedessen verliert 
der ausgetrocknete Steppenboden durch Ver- 
dunstung viel mehr von dem gefallenen Regen 
als der stets feuchtere und daher das Wasser 
leichter aufnehmende Waldboden; denn die Wasser- 
verdunstung des Bodens vermindert sich, je tieser 
die verdunstende Schicht liegt. Als Mitte April 
die Regenzeit einsetzte, konnte ich beobachten, daß 
besonders bei den ersten Regenfällen das Wasser 
noch mehrere Stunden nach dem Aufhören des 
Regens auf dem trockenen Steppenboden in großen 
Lachen lag, trotzdem der Boden von sandiger Be- 
schaffenheit und somit für Wasser sehr durchlässig 
war. Dieses schwere Eindringen des Wassers 
führe ich auf die enorme Austrocknung des 
Steppenbodens während der Trockenzeit zurück. 
Bon den längere Zeit dem Boden aufliegenden 
Wasserlachen wird nun ein großer Teil des 
Wassers gar nicht in den Boden gelangen, son- 
dern schon vorher verdunsten, bevor nur der 
Boden wasseraufnahmefähig wird. Aus diesem 
Grunde werden namentlich in der Trockenzeit 
vereinzelt fallende Regen dem Steppenboden 
bur weniger Feuchtigkeit zuführen, als dem Wald- 
en. 
Eine Reihe von Faltoren bewirkt also, daß 
das Quellgebiet eines Flusses, wenn es mit Wald 
bestockt ist, in viel größerem und vor allem auch 
zu viel nachhaltigerem Maße Wasser erhält, als 
enn es mit Baumsteppe oder irgend einer 
andern Vegetationsform bedeckt ist. Umfang- 
eiche Entholzungen auf Flußgebieten werden 
aus den oben angeführten Gründen einerseits zu 
Gewisen Zeiten Mangel an Wasser, anderseits 
* auch extrem hohe Wasserstände zur Folge 
dben Das Flußgebiet des Haho liefert hierfür 
8 n deutlichsten Beweis. Begreiflicherweise werden 
ie Wirkungen des Waldes als Erhalter der 
  
Feuchtigkeit und der Quellen besonders hoch sein 
in den Gebirgen, welche aus verschiedenen 
Gründen meistens höhere Niederschläge haben 
und welche durch ihre Abhänge und Gräben 
gewissermaßen natürliche Wasserfang-Apparate 
darstellen. Nach Aussage der Eingeborenen soll 
beispielsweise der Fluß Agbango das ganze Jahr 
reichlich Wasser führen, der Dine hingegen nicht. 
Wenn diese Mitteilung der Eingeborenen sich 
bestätigt, so würde sie ihre Erklärung darin finden, 
daß die beiden Flüsse, obwohl sie hinsichtlich 
ihrer Lage ein gleichgünstiges Quellgebiet haben, 
doch ungleiche Vegetationsverhältnisse aufweisen. 
Der Agbango entspringt einem reicher bewaldeten 
Gebiet. Der Gebirgswald gewinnt aber außer- 
dem noch an Bedeutung dadurch, daß er die 
Geschwindigkeit und die mechanische Gewalt des 
abfließenden Wassers mäßigt und mittels seines 
dichten Wurzelnetzes das lose Erdreich und die 
verwitternden Gesteinsmassen bindet. Entwal- 
dungen im Gebirge bergen daher stets eine große 
Gefährdung der angrenzenden Täler in sich. Die 
Notwendigkeit der Erhaltung der Gebirgswälder 
erhellt aus den großen Anstrengungen und dem 
Kostenaufwande von Hunderten von Millionen, 
welche einzelne Staaten Europas machen müssen, 
um die enormen Nachteile der planlosen Ent- 
waldung von der gefährdeten Einwohnerschaft 
ganzer Provinzen abzuwenden. 
Ich habe an die Schilderung der während 
dieser Reise angetroffenen Vegetationsverhältnisse 
die kurze Abhandlung über die Einwirkung des 
Waldes auf Klima und den Kreislauf des 
Wassers und die Erörterungen über die Folgen 
von ausgedehnten Entwaldungen deshalb ge- 
knüpft, um zu zeigen, daß in diesem Gebiete 
die Ausdehnung der Waldverwüstung nicht bloß 
ihre äußerste Grenze erreicht hat, sondern diese 
Grenze bereits weit überschritten hat. In den 
von mir bisher bereisten Gebieten des südlichen 
Togo ist der Prozentsatz der Bewaldung ganz 
abnorm ungünstig; ich schätze die Bewal- 
dungsziffer auf ein Prozent. Beispielsweise 
beträgt die Bewaldungsziffer von der Gesamt- 
landesfläche des Deutschen Reiches 25,7, Oster- 
reichs 32,5 Proz. Wenn aber die Vernichtung 
der Wälder eines Landes Veränderungen in dem 
physischen Zustande derselben nach sich ziehen, die 
eine nachteilige Wirkung für die Gesamtheit der 
Bewohner haben, so rechtfertigt dies ein Ein- 
greifen der Staatsgewalt, um die Erhaltung der 
Wälder da zu sichern, wo dieselbe aus den er- 
örterten Gründen unbedingt geboten ist. Und 
tatsächlich zeigt auch die Rechtsgeschichte fast aller 
Kulturstaaten ein Eingreifen der staatlichen Obrig- 
keit zum Schutze der Wälder vor maßloser Zer- 
störung.
        <pb n="100" />
        W 30 20 
Der nahezu einzige Grund für die in Togo 
stattfindende ausgedehnte Waldrodung liegt, wie 
ich oben nachgewiesen habe, in der Gewinnung 
von Farmland. Der Eingeborene weiß nur zu 
gut, daß er mit seinen landwirtschaftlichen Kul- 
turen auf Waldboden höhere Erträge erzielt als 
auf Steppenboden. Daher unterzieht er sich auch 
gerne der einmaligen Mühe des Waldrodens, da 
sich diese durch reicheren Fruchtertrag auf Jahre 
hinaus lohnt. Bei dem ständigen Wechsel von 
Farmland hat die Entwaldung solche Dimensionen 
erreicht, daß es heute nur mehr eine verhältnis- 
mäßig geringe Zahl von Dorsschaften giebt, in 
deren Grenzen Waldungen liegen; die Mehrzahl 
ist bereits gezwungen, sämtliche Felder auf 
Steppengebieten anzulegen. Die Bewohner der 
Steppe erzielen aber ebenfalls die zu ihrem 
Lebensunterhalt nötigen Erträge, wobei noch 
große Flächen unbebaut bleiben. Bei dem ge- 
ringen Bewaldungsprozent unseres Schutzgebiets 
stellt somit die Waldrodung in denjenigen Land- 
schaften, deren Bewohner zur Anlage ihrer Felder 
Wald= und Steppengebiete zur Verfügung haben, 
eine Handlung von einzelnen dar, welche un- 
nötigerweise das öffentliche Interesse gefährdet 
und welche daher ein auf sämtliche Waldungen 
solcher Gebiete ausgedehntes Rodungsverbot 
rechtfertigt. Die geplante Aufforstung von 
Steppengebieten, um dadurch die klimatischen 
Extreme Togos allmählich zu lindern und zu 
beseitigen und den fortschreitenden Austrocknungs- 
prozeß zu hemmen, wird nur dann Erfolge in 
dieser Hinsicht erzielen, wenn die Waldverwüstung 
aufhört, durch welche alljährlich Hunderte von 
Hektaren Wald verschwinden. Sollte jedoch das 
nach meiner Ansicht notwendige Rodungsverbot 
für sämtliche Waldungen des Schutzgebiets nicht 
durchführbar sein, so ist hingegen unbedingt ge- 
boten die Erhaltung des Waldes überall da, 
wo ihm die Eigenschaft eines Schutzwaldes zu- 
kommt, wo er also unmittelbar Einfluß auf die 
Feuchtigkeitsverhälmisse und zwar auf Quell= 
bildung wie Wasserabsluß und wo er Einfluß 
auf die Festigkeit des Bodens hat. Es ergeben 
sich sonach hinsichtlich der Lage folgende Merk- 
male, nach denen in Togo ein Wald als Schutz- 
wald anzusehen ist: Alle Waldungen auf Berg- 
kuppen und Höhenzügen, an steilen Bergwänden, 
Gehängen und sogenannten Leiten, ferner solche 
rundum und in der näheren Umgebung von 
Quellen und stehenden Gewässern oder längs 
fließender Gewässer sind Schutzwaldungen. 
Nach dieser Definition ist sämtlichen während 
dieser Reise angetroffenen Waldungen Schutz- 
wald-Eigenschaft zuzusprechen, denn alle bestocken 
Quellgebiete und Flußläufe und nahezu alle 
liegen auf Höhenzügen. Ein besonderes Augen- 
  
merk aber ist auf die Erhaltung des noch vor- 
handenen Waldes zu richten in dem langge- 
streckten von S. W. nach N. O. ziehenden Ge- 
birge, das westlich der Straße Gudewe, Ete, 
Ssodo, Agome Kotukpa liegt, weil hier der Wald 
in enormem Maße die Wasserstandsverhältnisse 
zweier wichtiger Flüsse, nämlich des Amu und 
des Schio, zu beeinflussen vermag. Die Strecke 
Ele-Misahöhe ist mir aus eigener Anschauung 
noch nicht bekannt, daher unterlasse ich es hier, 
die unbedingte Erhaltung des Waldes jetzt zu 
befürworten, obwohl nach der Karte zu urteilen 
auch hier die Waldschonung geboten erscheint. 
Die beiden Flüsse Schio und Haho gehören 
in ihrem ganzen Laufe dem Schutzgebiete an; 
sie durchströmen beide das wirtschaftlich bereits 
mehr erschlossene südliche Togo von N. nach S. 
Es ist daher der Gedanke naheliegend, durch 
eine künstliche Bewaldung der Quellgebiete 
die Wasserstandsverhältnisse beider Flüsse und 
somit auch die allgemeinen Feuchtigkeitsverhält- 
nisse eines großen Gebietes Südtogos günstig zu 
beeinsflussen. Sonach müßte die Aufforstung 
in zwei Quellgebieten einsetzen. Nach meinem 
Dafürhalten hat aber eine Verteilung der Auf- 
forstungsversuche auf zwei Flußgebiete eine Zer- 
splitterung der Wirkungen zur Folge. Ein Aus- 
weg bestände darin, für die Aufforstung eine 
Fläche auszuwählen, welche einen Teil der 
Quellgebiete beider Flüsse einschließt. Das hierzu 
geeignetste Gebiet wäre das zwischen Ele und 
Kubamwepo gelegene. Die Wirkung einer Auf- 
forstung hier würde nach der ganzen Lage in 
erster Linie dem Quellgebiet des Schio zu gute 
kommen, zum geringeren Teile nur dem Haho- 
gebiete. 
Das Quellgebiet des Schio ist aber in zwei 
Beziehungen begünstigter als jenes des Haho; 
es hat erstens mehr Gebirge und zweitens mehr 
Wald. Eine Aufforstung ist also nicht in dem 
Maße dringlich wie im Hahogebiete. Für 
den Bezirk Misahöhe wäre es vielleicht eine 
dankbare Aufgabe, eine entwaldete Höhe direkt 
westlich des Rasthauses Ele wieder zu bewalden. 
Eine sehr geeignete Holzart hierfür wäre Ficus 
elasticae. Das Flußgebiet des Haho hat nur in 
seinem obersten, nördlichsten Quellgebiet Ge- 
birge und Wald, welch letzterer hier unter allen 
Umständen vor Rodung geschont werden muß. 
Eine Aufforstung in diesem nördlichsten Quell- 
gebiet, das aus zahlreichen Gräben und kleinen 
Flüssen besteht, halte ich zunächst nicht für not- 
wendig, da ein Teil dieses Gebietes noch be- 
waldet ist und ferner nach den vorliegenden 
Vegetationsverhältnissen noch Aussicht besteht, daß 
sich ein Teil selbst bewalden wird, wenn es ge- 
lingt, Brandreservate zu schaffen. Für wichtiger
        <pb n="101" />
        G 31 
erachte ich eine durch künstliche Bewaldung zu 
bewerkstelligende Unterbrechung der weit aus- 
gedehnten Baumsteppe, welche sich längs des 
Haho in einem breiten und langen Gürtel von 
Aku-Togukovhe nach Süden bis zum Breiten- 
parallell von Nuatjä und darüber hinaus aus- 
dehnt. Gelingt es, diese Baumsteppe durch ein 
größeres Waldgebiet zu unterbrechen, dann werden 
auch die schädlichen Wirkungen, welche diese große 
Fläche in klimatischer Hinsicht ausüben muß, ge- 
brochen und in zwei voneinander getrennt 
liegende und daher minder wirksame Kompo-= 
neuten zerlegt. 
Als einen besonders geeigneten Punkt für 
den Beginn der Aufforstung halte ich den Zu- 
sammenfluß des Haho und Baloö. Gelegentlich 
der Routenaufnahmen dieser beiden Flüsse hat 
sich ergeben, daß hier sehr zahlreiche Wasser- 
adern in der Steppe vorhanden sind, welche 
jedoch nur in der Regenzeit Wasser führen. Es 
besteht die begründete Aussicht, daß durch künst- 
liche Bewaldung, welche von diesem Punkte all- 
mählich nach N. in parallelen Streifen zwischen 
den beiden Flußläufen Haho und Balos fortzu- 
jühren wäre, die Wasserführung dieser Wasser- 
adern und damit auch der ganze Wasserstand 
des Haho nachhaltiger wird. Ein weiterer Grund 
spricht für die Verlegung der Aufforstungsver- 
suche nach diesem Gebiete: ein späterer Trans- 
  
20 
port des Holzes aus diesem ebenen Gelände 
wird leichter zu bewerkstelligen sein, als aus dem 
durchschnittenen Gelände in dem nördlichsten 
Quellgebiet. 
Auf die Technik des Aufforstens hier näher 
einzugehen, würde zu weit führen. Bezüglich 
der für die Aufforstung zu wählenden Holzarten 
möchte ich aber nicht verfehlen, an dieser Stelle 
darauf hinzuweisen, den Schwerpunkt auf die 
in Togo heimischen wertvollen Nutzhölzer zu 
verlegen. Versuche mit ausländischen Holzarten 
wären nur in kleinerem Maßstabe zu beginnen 
und dann erst weiter auszudehnen, wenn es er- 
wiesen ist, daß dieselben sich hier in gleicher 
Weise entwickeln wie in ihrer Heimat. Die für 
die Aufforstung zunächst in Betracht kommenden 
einheimischen Holzarten sind: Afzelia africana 
Anogeissus leiocarpus, Butyrospermum Par- 
kil, Chlorophora excelsa, Erythrophloeum gui- 
neense, Daniella turifera, Khaya Klainü, Khaya 
senegalensis, Diospyrros mespiliformis, Pte- 
rocarpus erinaceus, Pseudocedrela Kotschti, 
Prosopis oblonga. 
Mit dem Beginn der Aufforstung wären auch 
ständige Regenmessungen und Messungen der 
Luft= und Bodentemperaturen und wenn möglich, 
der Luftfeuchtigkeit zu verbinden, um nach einer 
Reihe von Jahren einen Anhalt für den Gang 
der Wirkung der Aufforstung zu haben. 
  
Kolonitalwirtschaftliche Mitteilungen. 
Baumwollbau in Deutsch-Südwestafriha. 
Uber Baumwollkulturen in Deutsch- 
Südwestafrika entnehmen wir einem Bericht 
des Gouverneurs vom 14. Oktober folgende 
Einzelheiten : 
Baumwolle wurde in der verflossenen Regen- 
zen in folgenden Bezirken und Distrikten des 
Schutzgebietes gezogen: 
* In Karibib nur in kleinerem Maßstabe auf 
JFarm Noitgedacht und in Karibib selbst von 
dem dortigen Stationsverwalter. 
zun n Windhuk ebenfalls nur unbedentend vom 
Geinsiedler Ukleya zu Klein-Windhuk und im 
onvernementsgarten. Die Wollkapseln gelangen 
lets vor Eintritt der Fröste zur Reife. 
Im Truppengarten zu Outjo wird seit 
wmbren Baumwolle gebaut. Sie kommt in Baum- 
(ur Strauchform vor und gibt, wenn sie reich- 
“ u wird, zwei Ernten im Jahr. Wäh- 
kun des Krieges 1904/05 wurde, trotzdem 
* ge Arbeitermangel der Garten überhaupt 
sicht künstlich bewässert war, dennoch eine Ernte 
  
erzielt. Nach den dort gemachten Erfahrungen 
trägt die angepflanzte Baumwollsorte, wenn sie 
in Baumform gezüchtet wird und erst eine Höhe 
von 1 bis 1,5 m erreicht hat, auf jedem Boden 
alljährlich eine Ernte auch ohne künstliche Be- 
wässerung. 
Im Forstgarten zu Grootfontein wurde in 
der verflossenen Regenzeit eine Fläche von 0,3 ha 
in Kultur genommen; die jungen Pflanzen litten 
aber so sehr durch die Heuschrecken, daß nur eine 
geringe Ernte erzielt wurde. Mehrere um ein 
Vierteljähr ältere Büsche von etwa 1,7 m durch- 
schnittlicher Höhe trugen reichlich. 
Außer dem Bezirksamt hatte auch die Otavi- 
Minen= und Eisenbahn-Gesellschaft die Otavi- 
Versuchspflanzungen angelegt und zwar ebenfalls 
mit der vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee 
gesandten Togobaumwolle, teilweise im September 
1906, teilweise im Januar 1907. Die jüngeren 
Pflanzen haben in gleicher Weise wie in Groot- 
fontein durch die Heuschrecken gelitten, während 
die ältere Pflanzung gut steht und verhältnis- 
mäßig viel mehr Kapseln geliefert hat. Die
        <pb n="102" />
        G 32 
Ernte wird von der Gesellschaft dem Kolonial- 
Wirtschaftlichen Komitee eingesandt. 
In Gibeon wurde im vergangenen Etats- 
jahre nur im Garten des Bezirksamts Baum- 
wolle im kleineren Umfange gezogen. Bepflanzt 
waren etwa 30 am, die, nachdem die Saat auf- 
gegangen war, bis zur Ernte außer der Bewässe- 
rung keine Arbeit verursachten. Geerntet wurden 
etwa 6 kg. 
Im Truppengarten der Militärstation Zeß- 
fontein wird seit dem Jahre 1903 Baumwolle 
gezogen. Es find sieben Stauden vorhanden, die 
zum Teil in dauernd feuchtem Boden stehen oder 
die nur alle 8 bis 14 Tage bewässert werden. 
Die Stauden haben eine Höhe von 2 bis 3 m 
erreicht und tragen alle reichlich Fruchtkapseln. 
Der Ertrag der Ernte beträgt seit Januar dieses 
Jahres etwa 7½ kg. Nach Ansicht des Gou- 
verneurs würde sich ein Anbau von größeren 
Mengen Baumwolle in dem der Regierung ge- 
hörigen Gartenlande lohnen, da dieses Land 
einen vorzüglichen Boden hat und über großen 
Wasserreichtum verfügt. Weitere Baumwollkulturen 
sind im Distrikt nicht vorhanden. 
Mit den Proben der gezüchteten Baumwolle 
hat der Gouverneur zugleich ein kleines Quantum 
der im Lande wild vorkommenden Baumwolle 
übersandt. Es handelt sich um eine rankende 
Staude ähnlich der Clematis, die sich an niederen 
Dornbüschen emporrankt. Die eingesandte Probe 
stammt aus dem Sandfelde bei Ekuja am 
Schwarzen Nossob und wurde im Juni dieses 
Jahres eingesammelt. 
Kolonlal-Wirtschaftilches Komltee. 
In Anwesenheit von Vertretern industrieller 
und kaufmännischer Körperschaften sowie der kolo- 
nialen Wissenschaften und des Reichstages fanden 
unter dem Borsiz Karl Supfs am 18. und 
19. Dezember 1907 wichtige Berhandlungen des 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees und der Baum- 
wollbau-Kommission statt. Hierüber geht uns der 
nachstehende Bericht zu: 
„Unter den zahlreichen kolonialwirtschaftlichen 
Fragen, die zur Verhandlung gelangten, steht die 
geplante 
wasserwirtschaftliche Erforschung Deutsch- 
Ostafrikas 
an erster Stelle. Die Frage der wasserwirtschaft- 
lichen Erforschung eines Landes ist nicht nur 
wegen der Wasserversorgung für Bewässerungs- 
zwecke von hoher Bedentung, sondern auch wegen 
eptl. Ausnutzung der vorhandenen Flußläufe und 
Seen als Wasserwege und zur Gewinnung von 
  
2 
Wasserkraft. Ohne diese Grundlage ist ein ratio- 
neller Wasserhaushalt und die Schaffung eines 
Wasserrechts unmöglich. Für Deutsch-Ostafrika 
ist bei dem Wasserreichtum seiner Ströme, bei 
den bedeutenden Höhenunterschieden, bei dem 
Vorhandensein von großen Seen und bei dem 
zum Teil terrassenförmigen Aufbau des Landes 
anzunehmen, daß aus einer gut vorbereiteten 
und zielbewußten Wasserwirtschaft ganz bedeutende 
Vorteile erwachsen werden. 
Der vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee 
beschlossenen wasserwirtschaftlichen Erforschung von 
Deutsch-Ostafrika, deren Leitung einem hervor- 
ragenden Fachmanne üÜbertragen werden soll, 
wird eine Studienreise nach Vorderindien vor- 
ausgehen. 
Die Dauer der Arbeiten in Deutsch-Ostafrika 
ist auf etwa ein Jahr bemessen. Die der Er- 
forschung gestellten Aufgaben umfassen: 
Untersuchung der Niederschlagsverhältnisse und 
Ausarbeitung einer zuverlässigen Niederschlags- 
karte; 
Untersuchung der Flußläufe und Seen, sowie 
der Grundwasserverhältnisse auf ihre Nutzbar- 
machung für Landwirtschaft und Industrie. 
Auf Grund der Feststellung der wasserwirt- 
schaftlichen Verhältnisse Deutsch-Ostafrikas sollen 
Einzelentwürfe für kleinere und größere Bewässe- 
rungsanlagen ausgearbeitet, ihre Wirtschaftlichkeit, 
namentlich auch für den Baumwollenban, soll nach- 
gewiesen, endlich sollen Vorschläge für die 
Finanzierung dieser Entwürfe durch Privatunter- 
nehmer und Gesellschaften gemacht werden. 
Die Kosten des Unternehmens sind auf 
175 000 Mk. veranschlagt. Das Unternehmen 
wird zur Ausführung gelangen, sofern es gelingt, 
die Mittel aufzubringen. Zur Feststellung der 
Einzelheiten hinsichtlich der Ausführung des Unter- 
nehmens wurde eine besondere Kommission ein- 
gesetzt. 
  
Seitens der Baumwoll-Kommission des Kolonial- 
Wirtschaftlichen Komitees wurde beschlossen, an 
das Reichs-Kolonialamt sowie an das Reichsamt 
des Innern Eingaben zu richten, dem Komitee 
auch für das Jahr 1908 Beihilfen zur 
Fortführung der deutsch-kolonialen Baum- 
wollunternehmungen 
zu bewilligen. Anträge des Kaiserlichen Gouverne- 
ments von Togo auf Uberlassung der Baum- 
wollschule Nuatschä und der Leipziger Baum- 
wollspinnerei-Aktiengesellschaft auf Uberlassung der 
Versuchspflanzung Sadani wurden in gleicher 
Weise wie frühere Anträge von Togo= und Ost- 
afrika-Firmen auf Überlassung von Entkernungs- 
anstalten behandelt: nämlich nach dem Grundsatz,
        <pb n="103" />
        W 33 20 
ban das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee bestimmte 
Borarbeiten in den Kolonien gegen Erstattung 
des Wertes abgibt, sobald direkte Interessenten 
ich zur Übernahme bereitfinden. Voraussetzung 
dabei ist, daß diese Interessenten die Garantie 
relen, daß die Unternehmungen dauernd und 
mur Förderung der Baumwollkultur fortgeführt 
verden. 
Die Übernahme seiner Unternehmungen durch 
uteressenten ist dem Komitee die beste Quittung 
r die Reife seiner Pionierarbeit. Die käuf- 
aiche Übernahme bietet dem Komitee ferner den 
Vorteil, daß es seine Mittel mehrmals um- 
een und werbend arbeiten lassen kann; so 
wverden die infolge Übernahme Nuatschäs durch 
das Kaiserliche Gouvernement von Togo und 
Sadanis durch die Leipziger Baumwollspinnerei 
rei werdenden Mittel sofort anderweit verwendet: 
zum Teil für Errichtung neuer Versuchsstationen 
(Entkernungsanlagen) in den für Baumwollbau 
aussichtsreichen Gebieten am Rufidji (wo jetzt ein 
regelmäßiger Frachtverkehr durch einen Fracht- 
dampfer eingerichtet werden soll) und im Atak- 
vame-Bezirk in Pessi (Togo), zum Teil für den 
Ausbau der Mpanganya-Pflanzung als Baum- 
wollschule. 
Die zur Fortführung der kolonialen Baum- 
wollunternehmungen von den deutschen Textil= 
industriellen bisher gezeichneten Beiträge belaufen 
sich für die Jahre 1907, 1908 und 1909 auf 
insgesamt 254 000 Mk. 
Der Bedarf der 
Guttapercha= und Kautschukindustrie 
an ihren wichtigen Rohstoffen steigt von Jahr zu 
Jahr, und zwar beginnt die Guttapercha auch in 
Teutschland, besonders für die aufstrebende Kabel- 
mdustrie, immer mehr Bedeutung zu gewinnen. 
Es muß daher mit Freuden begrüßt werden, daß 
durch das Guttapercha= und Kautschukunternehmen 
des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees in Neu- 
uinea die Möglichkeit gegeben ist, Deutschland 
wenigstens zum Teil hinsichtlich des Bezuges 
dieses Rohstoffes vom ausländischen Markte frei 
zu machen. 
6 Dank der tatkräftigen Unterstützung des Kaiser- 
achen Gouverneurs Dr. Hahl kann über die bis- 
betige Tätigkeit des Unternehmens Günstiges be- 
sichtet werden. Ein für Saumtiere gangbarer 
Beg in das Innere des Landes ist bis zum 
Jobengebirge angelegt. Bei dem Dorf Kebel 
2 km von Bulu) wurde die erste größere Station 
iangerichtet, eine zweite ist an der Wasserscheide 
in Oerbengebirge in Aussicht genommen. Diese 
Ationen sollen neben ihrer Eigenschaft als Rast- 
vläße für den Durchgangsverlehr und als Opera- 
  
tionsbasis für die Arbeit auch dazu dienen, durch 
Anbau von verschiedenen Feldfrüchten Nahrung 
für die Arbeiter zu beschaffen. 
Der wertvolle Guttaperchabaum ist im Ge- 
birge in drei verschiedenen Arten überall mit 
reichlichem Nachwuchs festgestellt worden. Recht 
befriedigend erscheint die Ausbeute; der Durch- 
schnittsertrag der Bäume wird mit 6 Pfund pro 
Stamm veranschlagt. Mitte Juli konnte eine 
erste Probesendung von 7 Kisten Gutta zur Be- 
wertung nach Europa geschickt werden; Ende 
September waren weitere 1000 Kilo versand- 
fertig. 
Auch verschiedene Kautschuklianen wurden von 
Dr. Schlechter entdeckt; ihr Produkt ist teilweise 
recht gut bewertet worden. 
Neben der Ausbeutung der wildwachsenden 
Bestände ist bei Bulu eine Versuchspflanzung 
angelegt worden, in der junge Gutta= und Kaut- 
schukbäume ausgesetzt sind, die von Dr. Schlechter 
aus Singapore überführt waren. Die jungen 
Pflanzen haben sich bis jetzt gut entwickelt. 
Das Verhältnis der Expedition zu den Ein- 
geborenen war durchweg freundschaftlich; die 
Leute der von der Expedition berührten Dörfer 
leisteten bei dem Aufsuchen von Guttapercha- 
bäumen und beim Wegebau gute Dienste. 
In der Frage des 
Eisenbahnbaues in den Kolonien 
hat das Komitee beschlossen, zur Unterstützung 
der Eisenbahnvorlage des Reichs-Kolonial= 
amtes 
1. die Aufklärungsarbeit durch wirt- 
schaftliche Mitteilungen über die in Frage 
kommenden Eisenbahn-Interessengebiete an 
Fachzeitschriften und an die Tagespresse 
fortzusetzen; 
2. eine Eingabe an ven Reichstag zu 
richten, welche die Vorlage insbesondere 
vom wirtschaftlichen Standpunkte aus be- 
gründet; 
3. ein Bild mit der Gegenüberstellung vom 
Karawanenverkehr und Eisenbahn- 
verkehr nebst erläuterndem Text heraus- 
zugeben und an nationale und koloniale 
Körperschaften zur Verteilung bei Vor- 
trägen usw. zu liefern. 
Von besonderem Interesse waren die Mit- 
teilungen des Geheimen Kommerzienrates Lenz 
über die Entwicklung des Verkehrs auf der Usam- 
bara-Bahn und der Lome —Palime -Eisen- 
bahn. Die Usambara-Bahn hat im dritten Be- 
triebsjahre neben einer Rücklage von 80 000 Mk. 
einen Barüberschuß von 100 000 Mk. ergeben, 
der zur Hälfte der Regierung zugute kommt. 
Das Gouvernement von Togo hat beim Betriebe
        <pb n="104" />
        G 34 20 
der Lome —Palime-Eisenbahn, die am 27. Ja- 
nuar 1907 dem Verkehr übergeben wurde, einen 
Überschuß von rund 200 000 Mk. erzielt. Die 
Verkehrsentwicklung auf beiden Bahnlinien über- 
trifft alle Erwartungen; man glaubt, aus der 
bisherigen Entwicklung schließen zu dürfen, daß 
die Überschüsse beider Linien ausreichen werden, 
um die Zinsen für das zu ihrem Weiterbau nötige 
Kapital aufzubringen. 
Wertvolle Anregungen gab ein Bericht des 
Prof. Dr. Passarge, der jüngst von seiner nord- 
afrikanischen Studienreise zurückgekehrt ist; 
dabei wurden interessante Vergleiche zwischen 
den Wirtschaftsverhältnissen einzelner nordafrika- 
  
nischer Kolonien und einiger Gebiete Deutsch- 
Südwestafrikas angestellt. Prof. Passarge machte 
insbesondere sehr bemerkenswerte Mitteilungen 
über Oasenkulturen in Algerien, die man z. B. 
auch in den Flußtälern Deutsch-Südwestafrikas 
schaffen könne. 
Zur Frage der Verwertung der großen Nutz- 
holzbestände unserer Kolonien wurde die 
Einsetzung einer besonderen Kommission beschlossen, 
welche Erhebungen über die in den einzelnen 
Kolonien vorkommenden Nutzholzarten anstellen 
und an maßgebender Stelle für die Einrichtung 
geregelter Forstbetriebe eintreten soll.“ 
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
Jahr, wie folgt: 
Welt-Baumwollverbrauch. 
Nach einem Berichte des amerikanischen Vizekonsuls in Manchester stellt sich der Baumwoll- 
verbrauch in den einzelnen Industriestaaten für das mit dem 31. August 1907 abschließende 
  
r„ Gesamtverbrauch Da 
Land in Ballen Amerikanische Ofndiiche- Agyptische 
Großbritannien 3 462 823 2939 389 58 967 331.19 
Ver. Staaten v. Anerika. 4987 000 4987 000 — — 
Deutschland . 1 661 180 1 135 538 380 367 98 615 
Frankreich 923 423 707541 128 856 66 016 
Osterreich. 705 007 436 735 231 845 28 634 
Jtalien 731 337 491 598 214 013 13 110 
Schweiz 89 380 55 684 4117 27 601 
Belgien 190 756 125 136 64 388 613 
Japan 1 068 000 252 000 605 000 9 000 
Spanien 255 754 186 555 38 746 13 209 
Portugal. 86 936 45 500 200 505 
Rußland 548 892 156 915 10 850 24 761 
Holland 73 870 59 389 12 818 23 
Schweden 76 559 63 010 13 125 — 
Norwegen 10 647 9 492 1 155 — 
Dänemark 20 143 16 903 3240 — 
Levante 13 100 — — 
Agypten 41386 190 606 3 590 
Zusammen 11 909 193 11 668 575 1 768 293 616 896 
Die Zahl der im glechen Jahre wirklich im Spindeln , 
Betriebe gewesenen Spindeln betrug 100521078 Land im Betriebe Besamtzahl 
bei einer Gesamtzahl (schätzungsweise)) Deutschland 9 191 940 9 339 448 
114 096 168. Diese verteilen sich auf die ein= Frankreich 6 603 105 6 800 000 
zelnen Industriestaaten folgendermaßen: Osterreich 3 584 434 3 616 434 
Spindeln Italien. 2 867 862 3 500 000 
Land im ofriepe Gesamtzahl Schweiz. 1 413 396 144 450 
Großbritannien 43 154 713 50 679 641|Belgien. 1 110 600 1 140 000 
Ver. Staaten von Japan 1 356 713 1 483 497 
Amerika 26 242 000 26 242000 | Spanien 1 387 500 1 850 000
        <pb n="105" />
        G 35 20 
Land E3 zinde Gesamtzahl 
Lortugal 358 000 420 000 
Kußland 2 351 513 6 500 000 
dolland. 395 678 395 678 
Schweden. 326 360 415 000 
Korwegen. 65 776 71776 
Dänemark= 48 104 59 044 
Levante 23 184 60 000 
bigypten 39200 39200 
  
Zusammen 100 521 078 114 096 168 
(Daily Consular and Trade reports.) 
Baumwollonbau in KRorea. 
Im April 1906 wurde von der japanischen 
legierung in Korea mit einem Aufwande von 
60 000 den eine landwirtschaftliche Versuchs- 
nitalt in Suwon, südlich von der Hauptstadt 
un der Söul—FFusan-Bahn errichtet und der 
zeneralresidentur unterstellt. Das der Station 
ur Verfügung stehende Gelände beträgt 90 ha, 
avon sind zwei Drittel Reisfelder. Die Anstalt 
ourde vom 1. April 1907 an unter Beibehaltung 
és japanischen Beamtenstabes von der korea- 
lischen Regierung übernommen. Die Betriebs- 
osten werden für das Jahr 1907 auf 73000 Yen 
veranschlagt. 
Die Versuchsstation hat im Juni 1906 die 
ei Mokpo (Provinz Süd-Tschölla) gelegenen 
(60 Farmen von zusammen 175 Acres (70 ba) 
ibernommen, auf denen eine zur Förderung der 
Jaumwollzucht gegründete Gesellschaft mit Re- 
lerungsunterstützung seit 1905 Versuche mit 
Jaumwollkulturen vorgenommen hatte. Nach 
mem bei der japanischen Generalresidentur im 
kai 1907 eingegangenen Berichte dieser Gesell- 
haft wird in allen Provinzen Koreas mit Aus- 
ahme von Nord= und Süd-Hamk#yöng Baum- 
bolle gepflanzt. Es mögen nach den neuesten 
cchätzungen im ganzen etwa 120 000 ha Land 
er Baumwollzucht dienen, wovon ungefähr ein 
rittel auf Süd-Tschölla entfällt. Die Koreaner 
flanzen nur eine einzige Art Baumwolle, die 
nen besonderen Namen nicht trägt und in dem 
sericht als „Koreanische Baumwolle“ bezeichnet 
ird. . Es wurden in den 10 Versuchsstationen 
sit dieser einheimischen Baumwolle und außer- 
m mit 12 verschiedenen Samenarten Bersuche 
ergenommen. Als Ergebnis dieser Experimente 
urde festgestellt, daß „Kings Improved“ während 
Des Jahres 513,4 kg, „Shines Early Prolisic“ 
übrend eines Jahres 473,5 Lg, „Griffins Im- 
oved 399,5 kg Baumwolle pro Acre (2½. Aere 
1 ha) ergeben und sich am besten zum An- 
1 in Korea eignen. Mit dem einheimischen 
  
  
Samen konnten in den Farmen bei rationeller 
Pflege 399 kg pro Aere erzielt werden, doch ist 
die Qualität dieser Baumwolle bedeutend geringer. 
Der Koreaner erhält bei der jetzt üblichen primi- 
tiven Methode selten mehr als 227 kg pro Acre. 
In dem Berichte kommt schließlich zum Aus- 
druck, daß, falls man den Koreaner daran ge- 
wöhnte, statt des einheimischen Samens amerika- 
nischen Samen zu verwenden und die Baum- 
wollkultur nach einer dem Boden und Klima 
angepaßten rationellen Methode zu behandeln, 
ganz andere Resultate erreicht werden könnten. 
Was die Ausdehnung der Ländereien an- 
langt, die in Korea der Baumwollzucht noch 
nutzbar zu machen sind, so hat sich neuerdings 
ein Sachverständiger des japanischen Ackerbau- 
ministeriums dahin ausgesprochen, daß zu den 
120 000 ha, die bereits mit Baumwolle bebaut 
werden, noch etwa weitere 80 000 ha unter 
Kultur gebracht werden könnten und man dann auf 
einen Gesamtertrag im Werte von 25000000 Yen 
rechnen dürfte. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Sönl.) 
Baumwollenwaren-Fabriken in Deru. 
Nach einem Berichte des amerikanischen 
Generalkonsuls in Callao ist in Lima eine neue 
amerikanische Fabrik zur Herstellung fertiger 
Baumwollenzeuge mit einem Anlagekapital von 
200 000 3 gegründet worden. Zweifellos wird 
hierdurch der Einfuhrhandel mit Baumwollen= 
waren in Peru beeinflußt, um so mehr, als die 
Erxzeugnisse der neuen Fabrik, hauptsächlich wegen 
der Verwendung peruanischer Baumwolle, den 
aus Amerika und Europa eingeführten und auf 
dem dortigen Markt abgesetzten Baumwollen= 
waren als überlegen gelten. Die neue Fabrik 
ist imstande, jährlich bei einem Verbrauch von 
500 tons Rohmaterial 4 000 000 Yards Baum- 
wollenstoffe herzustellen. 
Zur Zeit gibt es sieben Baumwollfabriken in 
Peru, von denen fünf in Lima oder Umgegend 
sich befinden, während eine in Arequipa und die 
letzte in Ica ihren Sitz haben. Die Erzeugung 
von Baumwollenwaren betrug im Jahre 1906 
etwa 2 000 000 ards. 
Die peruanische Regierung verteilt unentgelt- 
lich Baumwollsaat an die Pflanzer und sucht in 
jeder Hinsicht den Anbau von Baumwolle zu 
fördern. Es ist sehr wahrscheinlich, daß in ab- 
sehbarer Zeit der Zoll auf Baumwollenwaren 
derart erhöht wird, daß er praktisch prohibitiv 
wirkt; zum mindesten hegen diese Erwartung die 
jetzigen Interessenten an der dortigen Fabrikation. 
(Daily Consular and Trade Reports.)
        <pb n="106" />
        W 36 20 
Koffeeernte Costa Ricas 1907/08. 
Während die Kaffeeernte 1906/07 in Costa 
Rica allgemein sehr reichlich und gut ausgefallen 
ist, bietet die demnächst beginnende Ernte 1907/08 
nur sehr geringe Aussichten. Der vor der Blüte 
des Kaffees zu spät eingetretene Regenfall hat 
die Hoffnungen in den meisten Kaffeedistrikten 
des Landes verrnichtet. 
Nachdem Ende Februar in den atlantischen 
Distrikten sowie in Tres Rios, Curridabat und 
in einigen höher gelegenen Gegenden ein kurzer 
Regen geschllen war, trat dort eine nicht allzu- 
reichliche Blüte ein, die aber gut anging. Ihre 
Früchte werden wohl noch während der Regen- 
zeit geerntet werden müssen. Nach drei weiteren 
trockenen Monaten fiel der erste reichliche Regen 
erst gegen Ende des Monats Mai, worauf an- 
fangs Juni der Kaffee nochmals zu blühen be- 
gann, ein sehr seltener Fall. Diese Blüte war 
zwar reichlich, setzte aber schlecht an. 
In Alajuela, Heredia und den übrigen Teilen 
des Landes begann es Anfang Mai zu regnen, 
worauf dort die Blüte eintrat, die zwar viel 
versprach, aber schlecht ansetzte, anscheinend weil 
die Kaffeebäume durch die vorhergehende reich- 
liche Ernte geschwächt waren. 
Gute Ernte ist immerhin noch zu erwarten 
in den Distrikten von Juan Vinäs, Turrialba und 
Tuis, eine mittlere Ernte in Atenas, San Vicente, 
Guadalupe, San Pedro, Curridabat, Tres Rios, 
Orosi, Paraiso, Cachi und La Gloria. In den 
übrigen Kaffeebezirken von Costa Rica dürfte die 
Ernte nur klein ausfallen. 
Die Gesamternte des Landes wird auf etwa 
150 000 Sack geschätzt gegen 282 000 Sack der 
Ernte 1906/07, so daß Costa Rica eine der 
kleinsten Kaffeeernten vor sich sieht, die es seit 
langen Jahren gehabt hat. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in San Jose de 
Costa Rica vom 2. November 1007.) 
BGandel mit siakao in Singapore. 
Kakao wird auf der Halbinsel Malakka für 
den Markt nicht gepflanzt. Das hier in den 
Handel kommende Produkt kommt zu 65 v. H. 
von Niederländisch-Indien und zu 35 v. H. von 
Ceylon. Von der niederländisch-indischen Einfuhr 
stammen 75 v. H. aus Java, der Rest aus 
Celebes, Bali und Sumatra. Das Geschäft mit 
niederländisch-indischem Kakao war bisher aus- 
schließlich in chinesischen Händen. 
An der Kakaveinfuhr aus Ceylon nach Singa- 
pore find Chinesen nicht beteiligt: dies Geschäft 
ist in enropäischen Händen. Infolge hoher Preise 
in Europa und geringer Ernten in Ceylon war 
die Lage dieses Geschäfts zuletzt wenig günstig. 
  
Von Niederländisch-Indien und von Ceylon 
werden im allgemeinen gute Mittelsorten hierher 
gehandelt. 
Nach der hiesigen Statistik ist im vergangenen 
Jahre mehr Kakao ausgeführt als eingeführt 
worden (5291,67 dz im Werte von 314 130 3 
und 4569,64 dz im Werte von 250 216 3). 
Die Differenz wird zum Teil darauf zurückzuführen 
sein, daß Kakaomengen in Eingeborenenbooten 
angebracht und nicht deklariert worden sind. 
Der weitaus größte Teil, nämlich 97 v. H. 
der gesamten Kakaoausfuhr aus Singapore, geht 
regelmäßig nach den Philippinen, wo die Bohnen 
von den Eingeborenen geröstet und wie Kaffee 
zubereitet werden. 
Die Preise für Kakao sind im Jahre 1906 
um 30 v. H. und im Jahre 1907 um weitere 
15 v. H. gestiegen. Zur Zeit kostet Java-Kakao 
42 8 und Ceylon-Kakao 48 3 für je 60 kg 
( 1 Pikul). 
Das Kakaogeschäft der Chinesen ist in der 
Hauptsache immer noch reiner Tauschhandel. In 
der europäischen Handelswelt gilt das Kakoo- 
geschäft als schwierig. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Singapore 
vom 8. November 1907.) 
OMlneralprodultion Süb-Ruftrallens im Jahre 1906. 
Die „Review of Mining Operstions in the 
State of South-Australia“ enthält die folgenden 
Zahlen über die Mengen und den Wert der ver- 
schiedenen in Süd-Australien im Jahre 1906 ge- 
wonnenen Metalle und Mineralien unter gleich- 
zeitiger Angabe der Ergebnisse für das Vorjahr. 
Hiernach beträgt der Gesamtwert der ge- 
wonnenen Mineralien 845 018 2 gegen 568796 2 
im Jahre 1905. Es wurden gewonnen: 
  
1905 1906 
Mineralien Menge Wert Menge Weri 
E C 
Kupfer #t. 130 959 426 511 164 160° 118 609 
Blei 1 040 369 1 000 550 
Kupfererz tons 2508 28 434 1 1D 
old. . . . ozꝛ. 10 983 45 853 13 961 58 453 
Eisenstein tons 84 4838 48 577 75226 33 852 
Kalksteii. 44 408 1791 31040 4701 
Sallz 322500 13 000 55 000 27500 
Andere Metalle 
u. Mineralien — 1261 — 1 263 
Zusammen 5 845 018 
The ol Dnade Journal.) 
) einschl. Kupfererz. 
1) in Kupfer enthalten.
        <pb n="107" />
        37 20 
Der Bergbau Westaustrallens im Jahre 1906. 
Im Anschluß an die früheren Angaben über den Bergbau Westaustraliens für 1905 
(„Kol. Bl.“ 1907, S. 1119) werden nachstehende vom -Report of the State Department of 
Mines for 1906= veröffentlichten Zahlen über den Bergbau Westaustraliens im Jahre 1906 wieder- 
gegeben. Hiernach stellten sich die Mengen und Werte der im Staate Westaustralien im Jahre 1906 
gewonnenen Mineralien im Vergleiche zum Vorjahre, wie folgt: 
  
1905 1906 
Menge Wert Menge Wert 
1+ 1 
Zinn. tons 1 079 86 840 1 495 157 644 
Kohle - 127 364 55 312 149 755 57 998 
Kupfererz - 2389 16 266 7 430 50 337 
Gold# Fein= Unzen 1 955 316 8 305 654 1 794547 7 622 749 
Eisenstein tons 3213 1 285 1 280 512 
Kalkstein - 9145 1220 9 472 1 691 
Blockblei - 2 730 34 471 2 681 4 460 
Silber Fein-Unzen 359 744 44 278 282 145 37 612 
Tantalit. ons 73 10 515 15 2 644 
Zusammen 8 555 841 — 7975 647 
Wirttschaftliche Lage in den Stralts Settlements. 
Der Gouverneur hat vor kurzem im Gesetz- 
gebenden Rate die übliche jährliche Budgetrede 
gehalten. Die Finanzlage der Kolonie war hier- 
nach die folgende: 
Barvermögen am 1. Januar 1907 3222 758 8 
Geschätzte Einnahmen für 1907 10 022 261. 
Summa 13245 019 3 
Geschäftliche Ausgaben für 1907. 9209 973.= 
Barbestand 4 035 046 3 
Ein erheblicher Betrag von Kleinfilber ist dem 
Verkehr entzogen und als Metall verkauft worden. 
Die Mehrausgaben der Kolonie sind haupt- 
sächlich durch den Ankauf. der Tanjong Pagar 
Dock Co. und die neuen Hafenbauten hervorge- 
rufen. Bezüglich der Militärkontribution wird 
erwähnt, daß ein über den proper amount- 
gezahlter Mehrbetrag von 207 046 3 inzwischen 
wieder zurückgezahlt worden ist. Der Beitrag 
der Kolonie ist gesetzlich auf 20 v. H. ihrer 
Bruttoeinnahmen mit der Maßgabe festgesetzt, 
daß er keinesfalls die wirklichen Kosten der 
Garnison übersteigen darf. Unter den Einnahmen 
lwielen wieder Lizenses (Opium) die Hauptrolle. 
Neue Verwaltungsgebäude für die Opiumfarm in 
kLenang find vorgesehen, ebenso die Erbauung 
einer Opiumfabrik in Teluk Blanga, Singapore. 
Der Ausfall im Landverkauf wird mit der 
Anziehungskraft erklärt, die Zinnminen und Kaut- 
schuk auf das Kapital ausüben. 
Für 1908 wird eine Zunahme der Ein- 
nahmen sowohl als der Ausgaben erwartet. Die 
euchmurmabgaben werden ermäßigt, wodurch die 
  
(The Board of Trade Journal.) 
Schiffahrt wieder mehr zum Kohleneinnehmen 
nach Singapore und Penang gezogen werden soll. 
Für 1908 wird mit einem Fehlbetrage von 
über 400 000 3 gerechnet, der durch die Bar- 
bestände als gedeckt bezeichnet wird. 
Bezüglich der zu Hafen= und Dock= usw. 
Bauten neu aufgenommenen Anleihe von 5 
Millionen 2L wird bemerkt, daß die Kolonie 3¾4 
v. H. Zinsen zu bezahlen haben werde. 
Für eine Eisenbahnfähre nach Johore ist ein 
größerer Betrag eingestellt; die an das Bahn- 
netz der Vereinigten Malayenstaaten anschließende, 
3. Z. im Bau begriffene Bahn durch das Sul- 
tanat Johore soll im nächsten Jahre fertiggestellt 
und eine nach Pahang begonnen werden. 
Bezüglich des Handels wird eine Zunahme 
der Aus- und Einfuhr (auf der Sterlingbafis) 
konstatiert. Die Hälfte der Zunahme des Wertes 
der Ausfuhr wird den hohen Zinnpreisen zuge- 
schrieben. 
In der Währungsfrage wird die Ansicht aus- 
gesprochen, überflüssiges Silber von Zeit zu Zeit 
zurückzuziehen und einzuschmelzen. 
Der Morphium= und Kokainverbrauch unter 
den chinesischen Kulis wird als eine größere Ge- 
fahr als der Opiumgenuß bezeichnet. 
Die chinesische und indische Einwanderung 
hat zugenommen. Ein neuer Vertrag der Re- 
gierung mit der British India Steam Navigation 
Co. (Kombination von Post= und Einwanderungs- 
dienst) wird vorgelegt. 
Die Zinnindustrie wird ebenso wie der Kaut- 
schukbau als aufsteigend bezeichnet. 
Eine neue Zivil= und ebenso eine neue Straf-
        <pb n="108" />
        G 38 20 
prozeßordnung sind in Vorbereitung, ebenso die 
Vollendung der Schiffahrtsgesetzgebung. Neu ist 
ein Gesetzentwurf über die Arbeitereinfuhr aus 
dem Niederländisch-Indischen Archipel, durch 
welchen Fürsorgeeinrichtungen, wie sie für die in- 
dischen Arbeiter vorgeschrieben sind, auch für die 
javanischen eingeführt werden sollen. 
Die Ergebnisse der Tanjong Pagar Dockver- 
waltung (Regierungskonzern) werden als befrie- 
digend bezeichnet. Die Hafenbauten haben be- 
gonnen, und die Werft= ufsw. Bauten sollen dem- 
nächst beginnen. 
E Zum erstenmal wird das Interesse der Kolonie 
an der wirtschaftlichen Entwicklung der Halbinsel 
und „der anliegenden Länder“ als größer als 
das an der Erhaltung der Bedeutung der Häfen 
in Handel und Verkehr bezeichnet. Johore und 
Pahang werden als besonders vielversprechend 
hervorgehoben. 
Die Vereinigten Malayenstaaten haben für 
das Jahr 1906 einen Einnahmeüberschuß von 
über 5 Millionen 3. Von etwa 27 Millionen 3 
Einnahmen entfallen etwa 12½ auf Zölle und 
davon über 10 Millionen auf den Zinnausfuhr- 
zoll, der gegen das Vorjahr fast 1 Million 3 
mehr gebracht hat. Das überschüssige Barver- 
mögen der Staaten beträgt über 27¼ Millionen 8. 
Die Einfuhr hat 44½, die Ausfuhr aber 79 
Millionen 3 betragen. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Singapore.) 
Außenbandel MiederländischIndiens im Jahre 1906. 
Der auswärtige Handel Niederländisch-Indiens 
gestaltete sich im Jahre 1906, verglichen mit 1905, 
dem Werte nach, wie folgt: 
  
. 1095 1906 
Einfuhr Wert in Gulden 
I. für private Rech- 
nung: 
Javauu. Madura: 
Wareneinfuhr 131 724 000 141 526 877 
Einfuhr v. Edel- 
metall und 
Münzen 5 017 639 5 555.229 
Sonstige 
Besitzungen: 
Wareneinfuhr 64 482 360 71 476 743 
Einfuhr v. Edel- 
metall und 
Münzen 5 521 282 5 268 216 
II. für Rechnung der 
Regierung 12 036 090 11 061 328 
Zusammen 218 781 371 234 888 393 
  
Ausfuhr 
I. für private Rech- 
nung: 
Java u. Madura: 
Warenausfuhr 184 563 566 
Ausfuhr v. Edel- 
metall und 
Münzen 
Sonstige 
Besitzungen: 
Warenausfuhr. 
Ausfuhr v. Edel- 
metall und 
Münzen 
II. für Rechnung der 
Regierung 12 676 155 16250 290 
Zusammen 309 103 428 330 929 642 
Die hauptsächlichsten im Jahre 1906 für 
private Rechnung ein= und ausgeführten Handels- 
artikel waren ihrem Werte nach (in 1000 Gulden) 
die folgenden, die Zahlen für Deutschland sind 
in Klammern beigefügt: 
Grobe Tonwaren 1997 (85) — Bier in 
Flaschen 1270 (162) — Blech in Platten 2264 
Zement 945 (141) — Drogen und 
Arzneimittel 1140 (131) — Butter 2075 (16) 
— Gesalzene oder getrocknete Fische 7413 (—) 
— Nicht besonders genannte Eßwaren 7916 (108) 
— Fabrikeinrichtungen und Dampfmaschinen 7632 
(651) — Garn zum Weben 3949 (9) — anderes 
Garn 1638 (76) — Glaswaren, anderweit nicht 
genannt 1044 (296) — Eisenbahnschienen 1127 
(91) — eiserne Dächer und Dachrinnen 1356 (8) 
— Gas= und Wasserleitungsröhren 1348 (11) — 
Eisen in Stäben und Bündeln (bundels) 1720 
(354) — Eisenwaren, anderweit nicht genannt 
2410 (335) — Kleidungsstücke 2749 (305) — 
Steinkohlen 3924 (32) — Krämerwaren, nicht 
besonders genannt 4097 (569) — gewöhnliche 
Zündhölzer 3211 (24) — Maschinen für Zucker- 
sabriken 3700 (439) — rohe Baumwollenwaren 
9609 (13) — desgl. gebleichte 18 975 (129) —. 
desgl. gefärbte und bedruckte 18 743 (241) — 
wollene und halbwollene Waren 1225 (153) — 
seidene und halbseidene Waren 1282 (349) — 
Säcke 2812 (—) — Kokosnußöl 2164 (—) — 
Olkuchen 919 (—) — Mehl 2852 (16) — 
Dünger 5847 (41) — Modewaren 1192 (66) 
— Petroleum 2611 (—) — Opium 2952 (—) 
— Paoapier 2607 (181) — geschälter Reis 27 628 
(—) — rollendes Eisenbahnmaterial 735 (82) — 
Tee 1855 (—) — Farbwaren, anderweit nicht 
genannt 978 (63) — Feuerwerkskörper 845 (□—) 
— Salz 1221 (2). 
Ausfuhr: Benzin 4295 (—) — Kakao 1109 
(—) — Koprah 18 012 (715) — Eßwaren, 
192 535 847 
10 359 74 887 
111 312 501 120 693 906 
540 847 1 374 712
        <pb n="109" />
        W 39 320 
anderweit nicht genannt 3121 (17) — Zinnerz 
1434 (—) — Muskatblüten 695 (21) — Gam- 
bier 1722 (—) Arrak 585 (—) — Guttapercha 
5631 (3) — Benzoeharz 1698 (—) — Dam- 
marharz 2258 (75) — Gummi elastikum 4141 
(49) — Kopalharz 2304 (45) — Schiffsbau- 
und Zimmerholz 4032 (35) — Häute 4157 (35) 
— Indigo, roh 843 (—) — Kapok 1877 (2) 
Chinarinde 5219 (—) — Chinin 794 (—) 
gFroher Kaffee, geschält 13 948 (366) — desgl. 
in der Schale 3077 (—) — Tapioka 1729 (—) 
— Muskatnüsse 2539 (14) — Petroleum 18 783 
(—) — weißer Pfeffer 1450 (351) — schwarzer 
Pfeffer 6892 (212) — geschälter Reis 4505 (13) 
Rotang 6668 (1323) — Zucker 79 730 (—) 
Rohtabak 56 774 (—) — Tee 7216 (—) 
— Zinn 2792 (—). 
(Statistiek van den Handel etc. in Nederlandsch-Indié 
over het Jaar 1906.) 
Bandel Slams 1906. 
Die zollamtliche Statistik über den Einfuhr- 
und Ausfuhrhandel Siams umfaßt lediglich den 
über Bangkok gehenden weitaus größten Teil des 
Gesamthandels; daneben besteht ein nicht unbe- 
mächtlicher — einstweilen zollfreier — Üüberland- 
handel im Nordwesten mit Burma und an der 
Nordgrenze mit den britischen Shanstaaten und 
Dünan (China). Nach dem letzten Berichte des 
englischen Konsuls in Chiengmai (Nordsiam) für 
das Jahr 1906 ist die Ausfuhr aus Siam nach 
Burma im ganzen auf 227 445 K, die Einfuhr 
auf 175 144 &amp; zu schätzen. Ferner besteht noch 
eine nicht unbedeutende Ausfuhr, insbesondere 
von Edelmetallen, direkt aus der malayischen 
Lalbinsel, ebenfalls ohne von den Zollbehörden 
kontrolliert und gebucht zu werden. 
Im wesentlichen aber ist der Handel Siams 
Überseehandel des Hafens Bangkok. Dieser 
Landel, der für den europäischen Kaufmann fast 
allein in Betracht kommt, hat sich, nachdem im 
Jahre 1905 ein kleiner Rückgang der Einfuhr 
eingetreten war, im Jahre 1906 infolge der vor- 
lährigen guten Reisernte wieder günstiger ent- 
wickelt; er hat den hohen Stand des Jahres 1904 
erreicht und sogar noch um einiges übertroffen. 
In Vergleich mit den Vorjahren zeigt folgendes 
ild: 
  
1904 1905 1906 
Werte in Tikals 
Einfuhr 78306687 68769329 76004954 
Ausfuhr 101 386 456 103130699 110600 852 
Gesamt= 
handel 179693143 171900028 186605806. 
  
Ist schon nach diesen Ziffern die siamesische 
Handelsbilanz eine ständig günstige, so trifft dies 
noch mehr zu, wenn bei Einfuhr und Ausfuhr 
die Beträge für Münztabelle in Abzug gebracht 
werden. 
Es ergibt sich für den Handel an eigent- 
lichen Waren, die nicht den Charakter eines 
Zahlungsmittels haben, folgendes Bild: 
  
1905 1906 
Werte in Tikals 
Einfuhr 61 584 310 65 472 368 
Ausfuhr 102 767 485 110 268 563 
Gesamthandel 154 351 795 175 740 931 
Handelsbilanz. 41 183 175 44 796 195 
Eine ähnlich günstige Handelsbilanz, wenn 
auch mit entsprechend niedrigeren Zahlen, weisen 
auch die Vorjahre auf. Es wandert aber all- 
jährlich nur ein Teil der Handelsbilanz dem 
Lande in Form von barem Gelde oder Edel- 
metallen zu. Der Verbleib des weitaus größten 
Teils der Summe ist nicht mit Sicherheit fest- 
zustellen. Es scheint als Guthaben der Regierung, 
der Zivilliste, insbesondere aber einzelner reicher 
Privater (Reismüller, Importhäuser usw.) bei 
auswärtigen Plätzen, die Goldwährung haben 
(London, Berlin, New VNorkt), stehen zu bleiben. 
Dies würde seine Erklärung darin finden, daß 
mangels Hypothekenbanken und Sparkassen im 
eigenen Lande Gelegenheit zur sicheren Vermögens- 
anlage nur in beschränktem Umfange gegeben ist. 
Die Handelsbilanz erscheint um so bedeutender, 
wenn die Ziffern des siamesischen Budgets heran- 
gezogen werden. Die letzteren sind für die letzten 
Finanzjahre (vom 1. April bis zum 31. März) 
folgende gewesen: 
1904/05 1905/06 
Werte in Tikals 
1906% 
Netto- 
Einnahmen 47500000 53000000 54 700000 
Gesamt- 
ausgabe 47241000 52873000 54430000. 
Die Handelsbilanz erreicht somit etwa ½ des 
Gesamtbetrages des allerdings noch recht wenig 
ausgebildeten Staatsbudgets. 
Bis 1906 bestand nur eine Staatsschuld die 
zum Zweck von Eisenbahnbauten im Jahre 1905 
in Höhe von 1000000 K aufgenommen wurde 
und deren 4½ prozentige Zinsen alljährlich — 
je nach der Höhe des Tikalskurses — ungefähr 
600 000 bis 700000 Tikals, also nur einen kleinen 
Teil des Staatsbudgets bzw. der Handelsbilanz 
des Landes erfordern. Eine weitere Anleihe zu 
3 Millionen Pfund Sterling für Eisenbahnbauten, 
Einführung der Goldwährung und andere Zwecke 
wurde erst nach dem Abschluß des Berichtsjahres 
perfekt.
        <pb n="110" />
        W 40 20 
Wie in den Vorjahren waren auch 1906 an 
dem Gesamthandel des Landes Singapore und 
Hongkong am meisten beteiligt; unter den euro- 
päischen Ländern rangiert Großbritannien wie 
bisher an erster und Deutschland an zweiter 
Stelle. Bei Frankreich ist im Gegensatze zum 
Vorjahre beim Import eine nicht unbedeutende 
Steigerung, beim Export dagegen ein Rückgang 
eingetreten. Immerhin handelt es sich bei 
Frankreich noch um verhältnismäßig geringe Be- 
träge. Auffallend schwankend und unbedeutend 
ist der Anteil Japans an dem siamesischen Handel. 
Im einzelnen ergibt eine Vergleichung der 
Beteiligung der bedeutenderen Einfuhr= und 
Ausfuhrländer folgendes Bild: 
Einfuhr nach Siam (Bangkoh. 
1905 1906 
Werte in Tikals 
1. Singapore . 23 432 255 24 724 080 
2. Großbritannien 12 015 972 12 073 993 
3. Hongkong 5 613 635 18 270 932 
4. China. 3443 803 3 783 783 
5. Deutschland 3 190 995 4 691 748 
6. Indien 3 158 266 4 286 086 
7. Niederländisch- 
Indien 1 866 701 940 463 
8. Schweiz 1247 659 1 026 279 
9. Vereinigte Staaten 
von Amerika 980 462 1143 262 
10. Frankreich 648 098 798 383 
11. Cochinchina 640 049 843 308 
12. Belgien . 624 555 762 578 
13. Niederlande 409 816 620 106 
14. Dänemark 397 288 198 943 
15. Italien 357 563 385 287 
16. Japan 283 362 120 780 
Ausfuhr aus Siam (Bangkok). 
1905 1906 
Werte in Tikals 
1. Hongkong 39 109 664 42 260 551 
2. Singapore 39513992 41 531 572 
3. Europa 6717 587 9 091 493 
4. Indien 8 202 069 7 983 978 
5. Deutschland 2 369 774 1147230 
6. Großbritannien 1 683 831 1 469 288 
7. Niederländisch- 
Indien 1 491 352 1 119 438 
8. Azoren 502 160 906 040 
9. Dänemark 709 533 762 408 
10. Frankreich 605 150 438 929 
11. Cochinchina 240 882 372252 
12. Italien . 93 890 283 799 
13. Jaban . .. 969 600 4110 
14. Südamerika 854 700 — 
  
Die hohen Ziffern von Hongkong und Singa- 
pore, die übrigens in den neuen anmtlichen 
Statistiken für 1906 für das Vorjahr bezüglich 
des Imports aus Singapore und Hongkong nicht 
unbedentend nachträglich berichtigt worden find, 
stellen natürlich nur Durchgangshandel dar, der 
bei Hongkong hauptsächlich auf das Konto von 
China und Amerika, bei Singapore auf Rechnung 
von Großbritannien und Deutschland zu setzen ist. 
Der Anteil Deutschlands hieran mag mit etwa 
¼ oder ½ nur annähernd geschätzt, jedoch kaum 
zu hoch gegriffen sein. Der Anteil Deutschlands 
vermehrt sich weiter um eine in dem Sammel- 
namen „Europa“ enthaltene Quote, deren Höhe 
sich ebenfalls nicht bestimmen läßt. 
Die in der obigen bbersicht enthaltenen 
Ziffern des direkten Handels mit Deutschland er- 
geben als Bilanz des wechselseitigen Verkehrs 
dieser beiden Länder: 
1904 1905 
Werte in Tikals 
1906 
Ausfuhr von 
Siam nach 
Deutschland 
von 
513 856 2 369 774 4147230 
chland 
nach Siam 4649 951 3190 995 4 691 748 
Gesamtumsatz 5 163 807 5 560 769 8 838 978 
(Nach einem Bericht zu der da K# Minister-Residentur 
angkok.) 
  
Geplante Einführung von Drämlen auf gewisse 
austroallsche Erzeugnisse im AKustralischen Bund. 
Nach einem dem Parlament vorgelegten und 
vom Unterhause bereits durchberatenen Gesetzent- 
wurfe — Bounties Act 1907 — sollen auf ge- 
wisse australische Erzeugnisse, wenn bei ihrer Ge- 
winnung nur weiße Arbeiter beschäftigt werden, 
während eines Zeitraums von 5 bis 15 Jahren 
gewisse, in einer Anlage zu dem Entwurfe näher 
bezeichnete Prämien gewährt werden, deren Ge- 
samtbetrag bis zum 30. Juni 1922 412 500 .. 
nicht überschreiten darf. Die in Betracht kom- 
menden Erzeugnisse sind folgende: Entkkörnte 
Baumwolle; Faserstoffe wie: neuseeländischer 
Flachs, Flachs und Hanf, Jute, Sisalhanf; 
Mohair; Olstoffe, die an eine Olfabrik zur Her- 
stellung von Ol geliefert werden, nämlich: Kopra, 
Baumwollensamen, Leinsamen (Flachssaat); un- 
gereinigter Reis; Kautschuk; roher Kaffee; Tabak- 
blätter zur Herstellung von Zigarren, von einer 
vorzuschreibenden besseren Qualität; gewisse Fisch- 
konserven; Datteln; getrocknete oder kandierte 
und zur Ausfuhr bestimmte Früchte (außer Ko- 
rinthen und Rofinen); gekämmte Wolle oder
        <pb n="111" />
        G 41 
Kammzug, zur Ausfuhr bestimmt. Eine ähnliche 
Vorlage war bereits im Vorjahr an das Parla= 
ment gelangt, indes vom Senat nicht angenom- 
men worden. Von dieser Vorlage unterscheidet 
sich die neue im wesentlichen dadurch, daß eine 
Anzahl von Erzeugnissen wie Kakao, kondensierte 
Milch und Kapok gestrichen sind, während andere 
wie Mohair, Jute, Trockenfrüchte und insbe- 
sondere Kammzug neu aufgenommen sind. 
Verbot der Kusfuhr von Angoraziegen, Straußen 
und Straußelern aus (Dozambique. 
Eine Verordnung des Generalgouvernements 
vom 28. November d. Is. verbietet die Ausfuhr 
von Angoraziegen, Straußen und Straußeiern 
über die Zollämter der Provinz Mozambique 
unter Aufrechterhaltung der für die Ausfuhr 
nach den benachbarten Kolonien gemäß der Ver- 
ordnung vom 20. September 1904 zulässigen 
Anusnahmen. 
(Diario do Govermo.) 
Anderung des Jolltarifs in Französisch--Westafrika. 
Gemäß einer mit Bezug auf die Brüsseler 
Übereinkunft vom 3. November 1906 (betreffend 
Erhöhung des Einfuhrzolls für Spirituosen in 
den afrikanischen Schutzgebieten der der Brüsseler 
Konvention vom 8. Juni 1899 angehörenden 
Staaten) erlassenen Verordnung der Französischen 
Regierung vom 30. November 1907 ist der Zoll- 
tarif für Französisch-Westafrika folgendermaßen 
geändert: 
  
  
2 
Gebiete 
nicht zni die durch die 
mn n vom 
den Be- 
14. Juni 16# erührte stimmungen 
bo 
Bezeichnung Fone sallend 
der 
Miss- spa-»ich«i«.:sk»kgg;» 
für fremde 
Varen — 1 
Franken Franken Franken 
Alkohol und 
Branntwein 1 hl 200,00 30 200,00 
(reinen 
Alkohols) 
Liköre von mehr 
als 25° Alko- 
holgehalt 1 hl 112,50 25 112,50 
Liköre von 257 
Alkoholgehalt 
oder weniger 1= 60,00 15 60,00 
Weine über 16° 1 = Derselbe Zoll wie für 
Branntwein. 
(lournal officiel de ln République Frnncnisc.) 
Jolltarlfänderung in Britisch-Nordborneo. 
Vom 1. Januar 1908 ab treten an die Stelle 
der bisherigen Zölle für Wein, Spiritmosen und 
Malzgetränke die folgenden: 
Spirituosen aller Art. Gall. 
Schaumweiien 
Stille Weien 
Alle anderen gegorenen oder 
destillierten Flüssigkeiten, 
außer Arrak und Samsoo, 
die zum Gebrauch als Ge- 
tränk bestimmt sind und 
mehr als 2 Gewichtsprozent 
reinen Alkohols enthalten 0,24 
(Dailr Consular and Tiude Reports, Washington, 
D. C. Nr. 305. 
2,40 Doll., 
1,500 
1,00 . 
  
Verschiedene 
Drahtiose Telegraphle in Australlen. 
In einer am 2. d. Mts. abgehaltenen Sitzung 
der Bundesminister verkündete der Generalpost- 
meister seinen Entschluß, an verschiedenen Plätzen 
kund um Australien, so auf King Island, Tas- 
mania, Rottnest, an einem geeigneten Punkte der 
Nordküste, in Port Moresby und auf der Vorke 
Peninsula Stationen für drahtlose Telegraphie 
einzurichten und diesbezügliche Angebote einzu- 
fordern. Die Installationen sollen in den Besitz 
des Bundes üÜbergehen. Das Parlament will 
weder direkt noch indirekt ein Privatmonopol 
zulassen. Die Stationen sollen auch Mitteilungen 
vorüberlaufender Dampfer aufnehmen. 
(The British Australssian. London.) 
  
Mitteilungen. 
Die Elsenbahnen Horeas. 
Auf der am 1. Juli 1906 verstaatlichten 
Söul — Fusan-Linie, der die Strecke Söul — 
Tschemulpo angegliedert ist, wurden von 
dem genannten Zeitpunkte bis Ende März 1907 
1296 612 Passagiere und 197 810 Tonnen 
Güter befördert. Die Einnahmen betrugen 
1 145 700 hqhen aus dem Personenverkehr und 
624 193 Yen aus dem Güterverkehr. Die Linie 
ist 293,6 englische Meilen lang; das rollende 
Material besteht aus 40 Lokomotiven, 87 Per- 
sonenwagen und 273 Güterwagen. Zwischen 
Söul und Fusan fährt täglich ein durchgehender 
Zug. Die Fahrzeit beträgt 10 Stunden. Da- 
neben verkehren mehrere Züge auf den Zwischen-
        <pb n="112" />
        G 42 
strecken. Zwischen Sönl und Tschemulpo verkehren 
täglich 10 Züge in beiden Richtungen, darunter 
seit April 1907 vier Expreßzüge, die die Strecke 
in 60 Minuten zurücklegen. Die Einnahmen für 
das Rechnungsjahr 1907 sind auf 2279 111, 
die ordentlichen Betriebsausgaben auf 2 265 980 
Yen veranschlagt. 
Die von der japanischen Militärverwaltung 
erbaute, am 1. Juli 1906 der Zivilverwaltung 
übergebene Söul — Widschu--Bahn hat von 
diesem Zeitpunkt bis Ende März 1907 247 631 
Passagiere und 24 837 Tonnen Güter befördert. 
Der Personenverkehr brachte 335 710 en, der 
Güterverkehr 121 489 Yen. Die Betriebskosten 
beliefen sich während der 9 Monate auf 1 302 301 
Yen. Die Strecke, die 819,3 englische Meilen 
beträgt, kann bisher nur in 2 Tagen mit Unter- 
brechung in Pyöngyang zurückgelegt werden. Die 
Betriebsleitung verfügt über 49 Lokomotiven, 
63 Personenwagen und 338 Frachtwagen. Im 
Voranschlage für 1907 sind die Einnahmen mit 
950 680 en, die Ausgaben mit 1 347 017 Den 
angesetzt. 
Die Linie Fusan — Masampo mißt 25 eng- 
lische Meilen. In der Zeit vom 1. Juli 1906 
bis Ende März 1907 haben 62 843 Reisende 
die Bahn benutzt, während 1763 Tonnen Fracht 
befördert wurden. Die Einnahmen betrugen 
11 258 Yen aus der Personenbeförderung und 
1602 Yen aus dem Frachtverkehr; die Betriebs- 
kosten beliefen sich auf 74 598 Den. Der Ver- 
kehr wird mit 4 Lokomotiven, 5 Personen= und 
25 Frachtwagen unterhalten. Die Einnahmen 
während des Rechnungsjahres 1907 werden auf 
37 692 Yen, die Ausgaben auf 125 457 Yen 
veranschlagt. 
Der Ausbau der bestehenden Linien, nament- 
lich der Sönl-Widschu-Linie, wird noch bedeutende 
Summen erfordern und nicht vor dem Jahre 
1911 vollendet sein. Es handelt sich namentlich 
auch darum, die provisorische Holzbrücke über den 
Taidong und die beiden Brücken bei Andschu 
durch permanente Konstruktionen zu ersetzen und 
die eiserne Brücke über den Nalu, die über 
2 Millionen Yen kosten und eine Länge von 
3345 englische Fuß haben soll, herzustellen. Im 
japanischen Budget für 1907 find für den Aus- 
bau der koreanischen Eisenbahnen zusammen 
10 344 389 9en ausgesetzt; außerdem sind 
3 849 150 Yen für die Beschaffung weiteren 
rollenden Materials vorgesehen. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Söul.) 
  
r 
Die Mieberländische Handelsflotte zu Anfang 1907. 
Am 1. Januar 1907 zählte die niederländische 
Handelsflotte 775 Schiffe mit einem Nettogehalt 
von 1218 236 chm gegen 750 Stück und 
1 164 065 ebm am gleichen Tage des Vorjahres; 
die Zunahme beträgt mithin 25 Schiffe und 
54 171 ehm. Vorstehende Ziffern umfassen die- 
jenigen Schiffe, welche mit einem in Gemäßheit 
des Gesetzes vom 28. Mai 1869 ausgestellten 
und Ende Dezember 1906 noch geltenden See- 
briefe versehen waren. 
Die Entwicklung der niederländischen Handels- 
marine hinsichtlich der Art der Schiffe seit dem 
Jahre 1895 ist nachstehend ersichtlich gemacht: 
Segelschiffe Damnpsschiffe Zusammen 
Jahr Netto Netto- Netto- 
Zahl gehalt Zahl gehalt Zahl gehalt 
chm chm chm 
1885 634 550 0038 106 306 833 710 856 836 
1890 500 359 974 118 368 686 618 723 660 
1895 405 289 739 162 532 819 567 822559 
1896 440 278 887 172 555 816 612 834 7 
1897 441 269 400 171 568 510 612 837 910 
1898 429 249 918 176 605 874 605 855 293 
1890 1432 238543 192 667 961 624 906 505 
1900 425 2221 213 759 657 638 981 791 
1901 417 213 405 235 867 652 1 081 349 
1902 206 257 939 180 693 1145 
1903 489 164 812 268 956 707 1120 818 
1904 165 114 2609 965 847 732 1 130 961 
1905 479 154 365 271 1009 700 750 1 164 065 
1906 492 151 274 283 1 066 962 775 1218 236 
Wie die vorstehende Tabelle ersehen läßt, ist 
die niederländische Segelschiffahrt in unaufhalt- 
samem Rückgang begriffen. Die Zunahme des 
Dampferparks im Jahre 1906 ist nicht unbe- 
trächtlich und beträgt dem Vorjahre gegenüber 
rund 5 v. H. 
Die Zahl und der Raumgehalt der ver- 
schiedenen Schiffstypen während der letzten zwei 
Jahre ist aus folgender Tabelle zu ersehen: 
Bestand am 31. Dezember 
5 
190 
Schiffsarten Netto- Netto- 
. Zahl gehalt Zahl gehalt 
chm chm 
Fregatten 3 15 374 3 15 374 
Barken 10 36 100 9 31 150 
Schonerbriggs 1 5 1 
Schoner 2 214 31 20 393 
Galioten . 1037 3 10387 
Kuffee 648 648 
Tialls 3293 57542 341 59 393 
Andere Seglerarten 79 1 7 81 2746 
Dampfschisse 271 1009 700 2839 1.066 962 
  
(Aus Statintiek van de Zeeschecpraart over het jaar 1906.)
        <pb n="113" />
        W 43 20 
Citeratur. 
Die Eisenbahnen Afrikas. Grundlagen und 
Gesichtspunkte für eine koloniale Eisenbahn- 
politik in Afrika. Mit zahlreichen Karten und 
einer farbigen Karte über die Eisenbahnen und 
Wasserverkehrsstraßen Afrikas. Berlin 1908. 
Verlag von Wilhelm Süsserott. Preis 5 Mk. 
Mit vorliegendem Werk hat das Kolonial-= 
politische Aktionskomitee seine von den 
letzten Reichstagswahlen noch allgemein bekannte 
Tätigkeit wieder ausgenommen. Durch das Ent- 
gegenkommen des Reichstags und der Kolonial= 
verwaltung war das Komitee in den Stand 
gesetzt, von der umfangreichen amtlichen Denk- 
schrift über die Eisenbahnen Afrikas, eine für die 
Allgemeinheit bestimmte, den wesentlichen Inhalt 
getreu wiedergebende Ausgabe zu veranstalten. 
Der erste Teil des Werks enthält ebenso wie das 
amtliche Original in bestimmter Anordnung eine 
sachliche Schilderung der Entwicklung und des 
Standes, des Baues und Betriebs, der Unter- 
nehmungsform, der Rentabilität, der wirtschaft- 
lichen Wirkungen und der strategisch-politischen 
Bedeutung aller zur Zeit in den afrikanischen 
Kolonien vorhandenen Eisenbahnen sowie der 
zur Zeit bestehenden Projekte. Im 2. Abschnitt 
werden in derselben Anordnung die sich erge- 
benden Folgerungen für die gesamte kolonial= 
politische Bedeutung des Eisenbahnwesens mit 
besonderem Hinblick auf die Deutsch-Afrikanischen 
Kolonien erörtert. 
Die Länge des gesamten Eisenbahnnetzes in 
Afrika bekrägt rund 27 354 km. Davon kommen 
auf England 13 117 km, Agypten 5252 km, 
Frankreich 5657 km, Deutschland 1398 km, 
Portugal 1173 km. Auf Deutschland fallen 
demnach nur 5,1 Proz, der Gesamtlänge. 
Trotz der frühzeitigen Anlage einiger Eisen- 
bahnen ist Afrika am spätesten in die eigent- 
liche Periode des Eisenbahnbaues eingetreten. 
Heute steht es in erster Reihe, denn der Zuwachs 
an Bahnen weist gegenüber anderen Ländern die 
größte prozentuale Steigerung auf. Deutschlands 
Kolonien find, da der Kongostaat mit seinen vor- 
trefflichen Wasserstraßen nicht gut zum Vergleich 
herangezogen werden kann, wie schon die obigen 
Zahlen zeigen, am schlechtesten gestellt. Fallen 
doch auf je 10 000 Einwohner in den deutschen 
Kolonien nur 1,21 km Eisenbahn, während 
der Durchschnitt für ganz Afrika 2,34 km und 
in Agypten sogar 5,40 km beträgt. 
Englands zielbewußte Weltpolitik setzt sich in 
seinen Kolonien fort. Frankreich hat sich ein 
ausgedehntes Kolonialreich geschaffen, dessen ein- 
zelne Glieder systematisch durch Schienenstränge 
miteinander verbunden werden. Selbst Portugal 
  
ist auf dem Wege, seinen Kolonialbesitz in Afrika 
durch Eisenbahnen wertvoll zu machen. Die harte 
Schale, welche, um mit Stanley zu reden, die 
kostbare Nuß Afrika umgibt, wird durch die 
Eisenbahnen gesprengt. Afrika ist nicht mehr der 
dunkle Erdteil, sondern ein gewaltiger Markt für 
Erzeugnisse der europäischen Produktion und ein 
wichtiger Produzent der für Enuropa unentbehr- 
lichsten Rohstoffe geworden. 
Man wird in Ländern, wie den afrikanischen 
Kolonien, wo die Eisenbahnen nicht nur ein 
Mittel, sondern zur Zeit das wichtigste Mittel 
zur wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung 
des Landes sind, noch mehr als anderswo 
zwischen direkter und indirekter Rentabilität der 
Eisenbahnen unterscheiden müssen. Was die 
direkte Rentabilität angeht, so zeigt es sich bei 
der Betrachtung der finanziellen Verhältnisse, daß 
nahezu alle afrikanischen Eisenbahnen bereits von 
der Eröffunng an, oder innerhalb sehr kurzer 
Frist nachher, mindestens ihre eigenen Betriebs- 
ausgaben zu decken vermochten, eine größere 
Anzahl hatte von vornherein eine Rente. Die 
indirekte Rentabilität, die vielfach in Wechsel- 
wirkung mit der direkten steht, darf nicht unter- 
schätzt werden. Sie stellt bei den Kolonien eine 
sehr reale Ergänzung der direkten Rentabilität 
der Eisenbahnen dar. Import= und Export- 
handel erhöhen sich erheblich unter dem Einfluß 
der Eisenbahnen und damit findet eine ent- 
sprechende Steigerung der Zolleinnahmen statt; 
so sind z. B. unter dem Einfluß der Uganda- 
bahn die Zolleinnahmen des deutschen Platzes 
Muansa am Viktoriasee von 120 Rp. im Jahre 
1900 auf 128 561 Rp. im Jahre 1905 ge- 
stiegen. 
Die deutschen Schutzgebiete in Afrika liegen 
mit Ausnahme von Südwestafrika, dessen teurer 
Ochsenwagenverkehr durch den Aufstand hin- 
länglich bekannt geworden ist, ausschließlich in 
der Zone des Trägerverkehrs. Erst wenn man 
von einem Vergleich der Leistungsfähigkeit der 
Eisenbahnen mit den früher zur Verfügung 
stehenden Verkehrsmitteln ausgeht, kann man die 
wirtschaftliche Wirkung der afrikanischen Eisen- 
bahnen richtig würdigen. Im allgemeinen kann 
man rechnen, daß der Trägertransport für 
Tagemarschentfernung (15, höchstens 20 km) 
von der Küste den Doppelzentner Importware 
oder Exportware um 8 Mk., die Tonne also um 
80 Mk. verteuert. Man hat berechnet, daß 
1 Tonne Ware im Innern Afrikas durchschnitt- 
lich 1000 bis 2000 Francs mehr kostet als an 
der Küste, wenn Eisenbahnen für den Transport 
nicht vorhanden find. Die bisherige Gewinn- 
grenze wird beim Vorhandensein einer Eisen- 
bahnverbindung entsprechend weit in das Land
        <pb n="114" />
        GW 44 20 
hineingeschoben, d. h. mit andern Worten: wenn 
es sich bisher lohnte, ein bestimmtes Produkt 
100 km weit von der Küste anzubauen und 
von dort auszuführen, ermöglicht es eine Eisen- 
kain dasselbe Produkt aus einer Gegend, die 
. 330 km von der Küste enifernt liegt, zu 
golen. Nachdem man in England nachgewiesen 
hatte, daß in den westafrikanischen englischen 
Kolonien die Trägerkosten für den Transport 
von Baumwolle aus dem Innern zur Küste 
bereits so groß waren, als der Preis für Baum- 
wolle in England selbst, beschloß man, Eisen- 
bahnen zu bauen, um die für die englische In- 
dustrie so notwendige Baumwolle aus den west- 
afrikanischen Kolonien beziehen zu können. Was 
die strategisch-politische Bedeutung der Eisen- 
bahnen in Afrika angeht, so hat Deutschland auf 
diesem Gebiete in Südwestafrika so reiches Lehr- 
geld gezahlt, daß sich eine Erörterung dieser 
Gesichtspunkte fast erübrigt. 
Es ist höchste Zeit, daß auch Deutschland 
endlich daran geht, in seinen Schutzgebieten nicht 
nur wie bisher einige kleine Stichbahnen zu 
bauen, sondern eine systematische großzügige 
Verkehrspolitik zu treiben. 
Die Erörterung aller einschlägigen Fragen 
in der vorliegenden Schrift bietet wertvolle An- 
regungen für die gesamte wirtschaftliche Er- 
schließung und Entwicklung unserer Kolonien und 
dient so zugleich in dankenswerter Weise der 
Förderung des kolonialpolitischen Verständnisses. 
Man darf daher dem Werk eine gute Verbrei- 
tung wünschen, zumal der buchhändlerische Er- 
trag dazu bestimmt ist, dem kolonialpolitischen 
Aktionskomitee weitere Mittel für seine Tätigkeit 
zu verschaffen. 
Mola Koko! Grüße aus Kamerun. Tage- 
buchblätter von Grete Ziemann. Verlag von 
Berlin 190686. Preis 
Wilhelm Stsserott. 
6 Mk. 
Die Verfasserin, eine Schwester des Ober- 
stabsarztes Professors Dr. Ziemann, Regierungs- 
arztes in Kamerun, veröffentlicht hier tagebuch- 
artige Aufzeichnungen, die sie vom Beginn ihres 
afrikanischen Aufenthaltes an gemacht hat. Das 
ort „Mola Koko!“ bedeutet einen Gruß des 
Bakwiristammes im Kamerungebirge, in dem die 
Verfasserin sich längere Zeit aufhielt und heißt 
wörtlich: „Ich grüße Dich lieber Vet#er!“ Be- 
sonders „aktuelle“ und aufregende Begebenheiten 
werden nicht verzeichnet. Grete Ziemann ver- 
zichtet auch auf den Versuch kolonialpolitischer 
Erörterungen, die sie den Männern überläßt, sie 
gibt aber, namentlich hinsichtlich der Psochologie 
der Negerrasse, eine Fülle feinfinniger und neuer 
Anregungen. Die schlichten Schilderungen ihrer 
  
Erlebnisse und Eindrücke werden allenthalben 
Interesse erwecken und unsere schöne, leider noch 
manchmal unterschätzte Kolonie in hellerem Lichte 
erscheinen lassen. Manche junge Frau wird 
durch dieses Buch die Überzeugung gewinnen, 
daß sie dort draußen im schwarzen Erdteil, wo 
jetzt so redlich und treu gearbeitet wird, als 
Hausfrau und Gehilfin ihrem Gatten oder 
Bruder noch nützlicher sein kann als daheim, 
daß sich ihr ein sehr weites Feld einer viel- 
seitigen und dankbaren Tätigkeit bietet, indem sie 
gute deutsche Art und Sitte mitverbreiten hilft; 
sie wird auch erfahren, wie jene wunderbar 
herrliche Natur jeden mit magischer Macht 
zwingt, unser Neudeutschland zu lieben. 
Das hübsch ausgestattete und mit vielen 
Bildern versehene Werk kann 
Weihnachtsgeschenk für jedermann 
werden. 
als schönes 
empfohlen 
Zur Geschichte der Kautschukforschung. Zu- 
sammenstellung der wissenschaftlichen Veröffent- 
lichungen aus dem Gesamtgebiete des Kaut- 
schuks von A. Slingervoet Ramondt, Che- 
miker-Ing., Assistent am chemischen Labora- 
torium der Technischen Hochschule in Delft. 
Verlag von Steinkopff &amp; Springer. Dresden 
1907. Preis 1,50 Mk. 
Die Siedelungsgesellschaft in Deutsch- 
Südwestafrika. Vortrag, gehalten in der 
Staatswissenschaftlichen Gesellschaft zu Jena 
am 21. November 1907 von Prof. Dr. G. K. 
Anton, Mitglied der Reichskommission zur 
Prüfung der südwestafrikanischen Gesellschaften. 
Mit einer lithographischen Karte. Verlag von 
Gustav Fischer. Jena 1908. Preis 1,20 Mk. 
Das älteste christliche Kaiserreich und sein 
Herrscher, eine afrikanische Majestät. 
Von Hubert J. Boeken, Zivilingenieur. Verlag 
von Wilhelm Süsserott. Berlin 1907. Preis 
0,60 Mk. 
Die Siedelung am Kilimandscharo und 
Meru. Von Dr. E. Th. Förster. VBerlag 
von Wilhelm Süsserott (Koloniale Abhandlungen 
Heft 12). Berlin 1907. Preis 0,40 Mk. 
Reisebriefe von Anna v. Werner: 
Teneriffa, Gran Canaria, Kamerun. 
E. Piersons Berlag. 
Madeira, 
Dresden, 
  
Zur Reform des Reichs= und Staatsange- 
hörigkeitsgesetzes. Bon Dr. Wilhelm Cahn, 
Geh. Leg. Rat z. D. Berlag von J. Gutten- 
tag. Berlin 1908.
        <pb n="115" />
        W 45 20 
Das Reichsgesetz über die Erwerbung und Verlag von J. Guttentag. Berlin 1908. 
den Verlust der Reichs= und Staatsan- Preis 12,50 Mk., geb. 13,75 Mk. 
gehörigkeit vom 1. Juni 1870, erläutert 
mit Benutzung amtlicher Quellen und unter La Politique Coloniale en France de 
vergleichender Berücksichtigung der ausländischen 1789 à 1830 par P. Gaffarel, professeur à 
Gesetzgebung von Dr. Wilhelm Cahn, Geh. I Université d’'Aix-Marseille. Felik Alcan, 
Leg. Rat z. D. Dritte veränderte Auflage. éditeur. Paris 1908. Prix 7 Francs. 
  
Verkehrs-Nachrichten. 
Aufhebung des Feldpostverkehrs mit Deutsch-Südwestafrika. 
Nachdem die zur Niederwerfung des Aufstandes in Deutsch-Südwestafrika erforderlich 
gewesenen Streitkräfte aus dem Schutzgebiete größtenteils zurückgezogen worden sind, wird laut 
Bekanntmachung des Reichs-Postamts der Feldpostdienst vom 1. Januar 1908 ab aufgehoben. 
Infolgedessen kommen die für die Truppen des Schutzgebiets und für die Besatzungen der in jenen 
Gewässern befindlichen Kriegsschiffe gewährten Portofreiheiten und Portoermäßigungen in Wehfall; 
auch findet eine Nachsendung von im Postwege bezogenen Zeitungen gegen Entrichtung einer Um- 
schlaggebühr nicht mehr statt. 
Im Postverkehr mit diesen Truppen und Schiffsbesatzungen gelten vom 1. Jannar 1908 
ab, wie vor Einführung des Feldpostdienstes, die für den sonstigen Verkehr mit dem Schutzgebiet 
und für den Verkehr mit Kriegsschiffen bestehenden Taxen und Versendungsbedingungen. Demnach 
kommen auf Briefe, Postkarten, Drucksachen, Geschäftspapiere, Warenproben und Postanweisungen 
im Verkehr mit der Schutztruppe die für den Postverkehr innerhalb Deutschlands festgesetzten Porto- 
sätze und Gewichtsgrenzen zur Anwendung; Drucksachen und Geschäftspapiere sind jedoch auch im 
Gewicht von mehr als 1 kg bis 2 kg gegen eine Gebühr von 60 Pf. zugelassen. Über die für 
andere Gegenstände sowie für den Verkehr mit Kriegsschiffen bestehenden Taxen und Versendungs- 
bedingungen geben die Postanstalten Auskunft. 
Es ist erwünscht, daß die Sendungen an die Truppen in Südwestafrika allgemein wieder 
mit der Angabe des Stationsorts der Empfänger versehen werden. 
In Groß-Witvley (Deutsch-Südwestafrika), zwischen Gobabis und Windhuk, ist am 
1. Oktober 1907 in Verbindung mit der daselbst bereits bestehenden Reichs-Telegraphenanstalt eine 
Postanstalt und in Berseba (Deutsch-Südwestafrika), an der alten Straße Gibeon — Keetmanshoop 
gelegen, ist am 1. November 1907 eine Postanstalt eingerichtet worden. 
Die postalische Tätigkeit dieser Anstalten erstreckt sich auf die Annahme und Ausgabe von 
gewöhnlichen und eingeschriebenen Uriessendungen. 
ostdampfschiffeverbindungen nach den deutschen Schusgzebieten. für den Monat 1 Dezember 1907. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe mass en aus 
Nach vom Ein- » Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 30. Jan. Friedrich-Wilhelms. 
(deuusche Schtffe) hafen 38 Tage 
6# Simpsonhafen 41 Tage0. 28. Jan. 7. Febr. 
1. bestich, Neuguinen. Brindisi 12. Jan. 9. Febr. Simpsonhafen 38 Tage 10 abds. 
(engl. Schtffe) Friedrich Winie 
i en 41 Tage 
Jap 38 Tage 
Neapel |! Saipan 42 Tage 
(beussche Schifse) 
Ponape 50 Tage 14. Febr. 108 abds. 
2. den “m J. Palau-· Neopel Vonape 51 Tagr * 
Inseln, Marienen. (engl. Schiste) 16. Febr. Saipan 64 Tage 
I Jap 68 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japa# 
geleitet; von Yokohama weiter sechs- bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen.
        <pb n="116" />
        W 46 20 
  
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
3. Deutsch-Ostafriha. Neapel 20. Jan. 10. Febr. Mombasa O 16—17 Tage; 7. 18. Jan- 8. Febr. 
a) nach Butoba. Muansa undes Meutsche Schiffe) 108 a 
r— Viuansa und Marseile 10. Febr. Wombese 0 17 Tage81ah bd8. 
Von * — et ewio 12. Jan. Mombasa O 14 Tage10. Jan. 105 abds. 
mit der U eng. (engl. Schiffe) 
——“i ———. Momhasa 18 Toge 17. Jan. 10 abds. 
mungsorten. * e) 
Marseille 10. Jan. Mombasa 17 Tage 8. Jan. 108 abds. 
o) nach Tanga (einschl. Amani, Neapel 9. 20. Jan. 10. Febr. Tanga 19, 17, 17 Tage 7. 18. Jan. 8. Febr. 
sct“ Brhene we, Mombo.])eursche Schis de 6 10 8 abds. 
Laa WSu (Zridih is. Jan. Tanga 16 Tage 10. Jan. idẽs abds. 
engl. „ 
Neapel 20. Jan. 10. Febr. Daressalam 18 Tage 1s. 9½% 8 br. 
uruschre — “ * 
Marseille 10. jedes Monats 18 Tage 8. 18. * 10 abds. 
bon Zar unmittelbar 
ng na 
— b 
der unt d b indisi . Jan. Jan. . 
»Im-m Denkst-»F KZFMFI 12. Jan Daressalam 17 Tage 10. Jan. 105 abds. 
1rindisi 19. Jan. r*:? 8 20 Tage 17. Jon. 105 abds. 
(eng-l. Schiffe) lam weiter 
27ß Gelegenheit 
Neapel 9. Jan. Doressalom 20 Tage 7. Jan. 105 abds. 
(deunsche Schiffe) 
4. deutsch-Shdwestafriha Hamburg 15. Jaon. 5. Febr.Swakopmund 25 Tage 14. Jan. 4. Febr. 50 is. 
. , 
babis Antwerpen 20. Jaon. 10. Febr. Swakopmund 20 Tage19. Jan. 9. Febr. 
" b Sa,a . (eunsch- Schtsse) " 8#oms. 
—“ Boulogne 21. Jan. 11. Febr. Swakopmund 19 Tage 20. Jann 10. Febr. 
2 EW*5 sdeische 
Ha g * Southampton! 1. 11. 25. Jan. Swakopmund 21, 25, 2# 10.7 * Jan. 
timdlinowe, Siftwarongo, 21—25 Tage 112 oms 
OQutio, Owikokorero, Reho.outhampton, 18. Jan. 1. 8. Febr.Swakopmund 27, 32, 17. 31. änt 7. Febr. 
“*“* M- 
ist « »fHatnbukg 3. 24. Jan. Swakopmund 25 Tage. 23. * 7½ abds. 
Southampton 4. 11. 25. Jan. Lüderitzbucht 20, 22, 22.8.10.24.81. Jan. 7. Febr. 
1. 8. J Febr. 29, 22 Tage 11 2 oms. 
Hamburg 15. Jan. Lüderitzbucht 26 Tage 14. Jan. 52 nms. 
Antwerpen 20. Jan. 10. Febr. Lüderitzbucht 21 Tage 19. Jan. V. Febr. 
(deursche Schiffe) 8# oms. 
. *u 3 Kert- Boulogne 21. Jan. 11. Febr. Lüderitzbucht 20 Tage 20. Jan. 10. Febr. 
boop (beunche ) 19 nms. 
1Southampton 18. Jan. Lüderitz4bucht 27 Tage⅛es. Jan. 112 oms. 
1Hamburg 3. 24. Jan. 5. Febr. berihhuche * 35, 2. 28. Jan. n am-. 
38 Tage s 1. Febr. 52 n 
Ru sd Warm- » . * « 
QÆMMMUHSMIOSeuche-www4.18.3qn.1.«zkhk. Sack-M 17 Tage 1 31. 31. uesu 
Landwege a#tr Seiinkopf 
Brindisi 12. Jan. Jaluit 56 Tage 
(al Seufeh it 1 10. Jon. 14. Febr 
5. Marstel zasels. eeen Jaluit 55 dage 165 n 
Neapel 16. Febr. Jaluit 46 Tage 
(engl. Schiste) 
Neapel 19. Jon. 16. Febr. Apia 55 Tage 
. Jame. (engee# 17. 24. Jan. 14. Febr. 
Brindi 26. Jan. Apia 50 Tage 105 ums. 
(engl. !7
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        G 47 20 
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- % Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
l 
TRIIIUIIL Hamburg 10. 25. jed. Mts.iktoria 19, 23 Loge 3 jed. Mts. 8es pm 
Duala 19, 22, 24 Tage 
nda, Banio, Bi- 2 12 
in Bin Kribi 20 u. 25—30 Tage 24 jed. Mts. 7 C 
woa, e za Gol. Boulogn- 11. jedes Monats Viltoria 18 Tage 10. jed. Mts. 10 nachm. 
rm cäqJaunde, Johann- Duala Tage 
lW–3 #erchch Viktoria 25 Tage 
Hlantation. Biktoria " (ioiverpool. 11. Jan. 8. Febr. Duala 26 Tage 9. Jan. 6. Febr. 105 abds. 
25. Jan. Duala 23 Tage 23. Jan. 10/3 abds. 
Hamburg 25. jedes Monats Nio del Rey 33—36 Tage 21. jed. Mts. 7½ abds. 
b) nach Rio del Rery8 #Liverpool 11. Jan. 8. Febr. Nio del Ney 283 Tage 9. Jan. 6. Febr. 
D. 10 abds. 
Zc) nach dem Tschadsc= Geblet Liverpool jeden Sonnabend Forcados 17 Tage, jeden Donnerstag 
eiter 3 
(Garua, Kufserh) 6 er. wczwer er 10 abds. 
4 nach Offidinga Liverpool! jeden Sonnabend Calabar 19 e jeden Donnerstag 
« von dort welter über Obokum 10|5 abds. 
. bis Offidinge (am Crebsuh) 
e) nach Molund Antwerpen 16. Jan. 6. Febr. Matadi 19—20 Te 15. Jana Febr. 
en uvoerd * 10 
Bordeaus 25. jedes Monats 08 gr und, "rn 28. sen Vis. 10 abde. 
dem Kongo. Ssongea und 
l Dlhtsmotuv 
Neap 156. 30. Jan. Tsingtau 33—36 Tage 114. 28. Jan. 
den# — 10½% abds. 
Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 81—36 Tage seden Freitag 103 abde. 
(engl. Schtffe) 
. Kiantschon. Marseille 5. 19. Jan. 2. Febr. Tingtau 34—36 Tage 3. 17. 31. Jan. 
(franz- Schise) 100 abds 
Liverpooll 10. Jan. Tsingtau 31 Tage 9. Jan. " oms. 
Marseille 24. Jan. Tsingtau 36—38 Tage22. Jan. 
(engl. e) 165 abds. 
Hamburg 10. 25. jed. Ms.Lome 25, 21, 20, 26 Tage 11. 15. 24. 31. Jan. 
12. Jan. 1. Febr. 7½ abds. 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Lage 9. jed. Mts. 8 5 vmo. 
Notterdam 20. Jan. 5. Febr.Lome 21, 22 Tage 9. jed. . 4. Febr. 
eussche Schiffe) 9 um 
Boulogne s. M., 11. jedes Monats Lome 16 Tage 10. jed. 2 10 ums. 
9. Logo. che e) 
tMarseille 12. jedes Monats JCotonou 189 Tage 10. jed. Mts. 10 abds. 
von da ab Landverbindung 
* Bordeaur 25 jedes Monats Cotonon, 14 Tage 23. jed. Mts. 10“5 abds. 
ab Landverbindung 
Livderpool jeden Sonnabend nn 15 Tage Donnerstag 9 3/ abds. 
von dom weiter auf dem 
Landwege in 4—5 Tagen 
  
  
  
) Den durch bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die n. f auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="118" />
        G 48 20 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
. 
LandungssIDiePoftiitfällig Landungs- Die Post ist fällig 
Von hafen in Berlin am Von hafen in Berlin am 
beutsch-NeugninenNeapel. Ge. 14. Jan. 3. Febr. Marshal= uuseln Brindisi. 5. 29. Jan. 4. April. 
Neapel .##. 24 7. Jan. — *s— —— 5232 
deutsch- Otafrina . Brindist .. 111. Jan. . Febr. Neapell “ 15° 29°. Jan- 
— — Ratseile · ¶ 16 jed Mis Brindisi. 11. 25. Jan. 
beutsch-Sdwestafriha *— rseileB * 2,28 debr. 
ntwerpen.. . 25. Jan. Vancouver. 
nördl.Tell d. Schuzgeb. Hambutg . 12* Jan. 2. Febr. sKiautschon. Plymouth, 
Southampton 12. 26. Jan. Soushtgne B. 5. 10. 16. 23. Jan. 
füdl. Teil des Schutzgeb. Southampton 12. 26. Jan. Le Ha#re oder 7. Febr. 
Antwerpen. 4. 25“. Jan. Queenstown. 1 
— —— ——— Sibir. Eisen- 6 
1 Hamburg 17. Jan. —i sed. Montag u. Mitho. 
amenn Southampton 30“. jed. Mis. , .. . 
.- . Queenstown unbestimmt, voraus- 
Plymouth 5. 19. Jon. 2. FebrSamoaaa cd. Pomouth sichtlich5. Jan. 2.Febr. 
den Narolinen, Hamburg. 177. Jan. 
Marianen, Brindisi . 29. Jan. 4. Febrlgoo Southampton 30“. jed. Mts. 
Palan-Inseln Boulogne 19". Jan. 
Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Absahrt des Schiffes.) 
S. M. S. „Arcona" Amoy 3/12. — 6/12. Shanghai. 
S. M. S. „Bremen“ Port Castries 11/11. — 22/11. Bahia 2/12. 5 12. Ilha Grande 
9/12. — Montevideo. 
S. M. S. „Bussard“ Bagamojo. — 8/11. Daressalam. 
S. M. S. „Charlotte“ Trinidad 11/11. — 12/11. Barbados 13/11. — 16/11. Guadeloupe 28/11. 
— 23/11. Kingstown (Jamaika) 8/12. — Veracruz. 
S. M. S. „Condor" Hodnolulu 8/10. — 20/10. Jaluit 3/11. — 12/11. Ponape 23/11. — 
12. Jap. 
S. M. S. „Fürst Bismarck“ Tsingtau 11/11. — 13/11. Shanghai 30 11. — 3 12. Amoy 4/12. 
— 6/12. Hongkong. 
S. M. S. „Iltiss Shanghai 10/11. — 12/11. Ningpo 18°11.— Nimrodfund. 20/11. 
Shanghai. — 6/12. Nagasaki-. 
S. M. S. „Jaguar“-ö Shanghai 26/11. — 28/11. Tschingkiang 30/11.— 30//11. Nanking 
3/12. — 6/12. Kinkiang 9/12. — Hankau. 
M. S. „Leipzig“. Shanghai 11/11. — 13,11. Nanking 18/11. — 18/11. Tschingkiang 
22/11. — 22/11. Shanghai 2/12. — 5/12. Yokohama 14/12. — 
Kobe. 
S. M. S. „Luchss HKobe 14/11. 17/11. Nagasaki 19 11. — 21°11. Shanghai 7/12. — 
Hongkong. 
S. M. S. „Niobe“ singtau 2/12. — 5/12. Swatau. 
S. M. S. „Panther- Duala 21/11. — 22/11. Bata 25/11. — 26/11. Alt Calabar 3/12. 
4/12. Duala. 
S. M. S. „Planet“ . Bermessungsgebiet bei Matupi. 
S. M. S. „Seeadler-. Daressalam 7/12. — Mafia. 
S. M. S. „Sperber“-. Biktoria (Kamerun). — Duala 2/12. — 5,.12. Lome 13/12. — Sekondi. 
S. M. S. „Tiger“ . [schifu 6/11. — 8/11. Niutschwang 10/11. 11 11. Dalni 14/11.— 
15/11. Tsingtau.
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        W 49 20 
Ablösungstransporte: 
wahrplanmäßiger Escchißtstbauatr „Vorck“ des Norddeutschen Lloyd mit der ablösenden Besatzung 
für M. S. „Planet“ (von Hongkong ab Reichspostdampfer „Prinz Sigismund“). 
Transportführer: Kapitänleutnant Nippe. 
Neapel 8/11. — 11/11. Port Said 11/11. — 16/11. Aden 16/11. — 23/11. Colombo 22111. 
27/11. Penang 27/11. — 29/11. Singapore 30/11. — 5/12. Hongkong 6/12. — Manila 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Lucie Woermam“ der Woermann-Linie mit der abgelösten 
Besatzung S. M. Schiff „Sperber“. 
Transportführer: Kapitänleutnant Meyer (Justus). 
Duala (Kamerun) 7/11. — 11/11. Lagos 12/11. — 13/11. Lome 13/11. — 14/11. Sekondi 
14/11. — 15/11. Gr. Bassam 15/11. — 17/11. Monrovia. — 18/11. Conakry 18/11. — 
23/11. Las Palmas. — 23/11. Teneriffa. — 28/11. Boulogne 29/11. — 1/12. Hamburg. 
  
———— der Woermanu · Linie zwischen Hamburgu und d West. und Südwestafrika. 
  
  
. . Reise Letzte Nochrichten 
Postdampfer von nach bis 27. Dezember 1907. 
„Adolph Woermann“. Hamburg Durban am 27. Dezember in Marseille. 
„Alexandra Woermann“ Hamburg Gabun am 26. Dezember Dover passiert. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Kapstadt am 21. Dezember in Kapstadt. 
„Anna Woermann“ Hamburg Burutu am 22. Dezember Dover passiert. 
„Arnold Amsinck“ Hamburg Lüderitzbucht am 19. Dezember in Swakopmnnd. 
„Ascan Woermann“ Hamburg Mossamedes am 26. Dezember in Madeira. 
„Carl Woermann“ Accra Hamburg am 25. Dezember in Dalar. 
„Eduard Bohlen“ . Kapftadt Swakopmund am 23. Dezember in Swakopmund. 
„Eduard Woermann Lüderitbucht » Hamburg am 8. Dezember in HLambur 
„Eleonore Woermann“ Duala Hamburg am 23. Dezember ab Teneriffe. 
„Ella Woermann“ Hamburg 1 Assinie am 11. Dezember in Dakar. 
„Erna Woermann“ Hamburg ' Läderibucht am 1. Dezember in Swalopmund. 
„Frieda Woermann“ Gabun Hamburg am 23. Dezember in Lome. 
„Gertrud Woermann“. Hamburg " Delagoabai am 27. Dezember Vlissingen passiert. 
„Hans s Woermann“ Kotonou Hamburg am 23. Dezember in 
Henriette Woermann= Hamburg Calabar am 22. Dezeniber in Lagos. 
.Irma Woermann Assinie Hamburg am 15. Dezember in Lomburg. 
„Jeannette Woermann“. Hamburg Burutu a#m 20. Dezember in La 
„Kurt Woermann“. Hamburg Accra am 20. Dezember ab Fomos. 
„Lili Woermann“ Burutu Hamburg am 19. Dezember ab Las Palmas. 
„Linda Woermann“ Nio Nunez Hamburg am 25. Dezember ab Las Palmas. 
„Lothar Bohlen“ Hamburg Calabar am 15. Dezember ab Las Palmas. 
„Lucie Woermann“. Hamburg Duala am 23. Dezember in Conakry. 
.„Marie Woermann“ Assinie Hamburg: am 26. Dezember ab Sierra Leonc. 
„Martha Wormann Hamburg Assinie am 27. Dezember Dover passiert. 
Var Bro .. Hamburg ruͤderitzbucht am 22. Dezember Dover passiert. 
„Otto nn Hamburg Nio Nuncz am 109. Dezember in Bissoo- 
„Laul Woermann-. Calabar Hamburg am 21. Dezember in Hantkurg. 
„Thekla Bohlen“ Hamburg ccra am 26. Dezember in Selondi. 
König".. Hamburg Lüderitzbucht am 1. Dezember in Swakopmund. 
Hamburg--Ameriks-Linie, Afrika-Dienft. 
Duala“ Hamburg Rio Nunez am 25. Dezember in Antwerpen. 
„Edea“ Hamburg Gabun am 23. Dezember in Viktoria. 
» « Hamburg Kotonou am 18. Dezember ab Las Palmas. 
„Lome“ Kotonou Hamburg am G6. Dezember in Hamburg. 
Otavi · . Hamburg Mossomedes am 16. Dezember in Mossamedes. 
Swakopmund Hamburg Mossamedes am 14. Dezember in Sao Thomé. 
„Togo“ Mossamedes Hamburg am 21. Dezember in Hawburg. 
„Windhuk“ Delagoabai Hamburg am 27. Dezember ab Delagoabai.
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        Mitgeteilt vom Bankhause von der Heyde 6 
Telephon: Amt 1 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 
50 20 . 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Co., Abteilung: Kolonlalwerte, Berlin W. 64. 
27. Dezember 190. 
  
  
  
  
     
   
  
  
  
GHrü, Kapital E#. 146. Fachfrage, angebot 
dungs- aos * Didi- Freibleibend age Angebo 
jahr jahr « dende r“ · 
Mark ½ 5% 
1906 1250 000 1. 1.. 105 110 
1906 2 000 O000 1. 1 — 4 95. 
19056) 1200 000 1. 1. 0 0 — 99 
106 600 0oo 1. 11 5 100 105 
1 500 OOdo 1. 1. 3z20 22 260 — 
4h 2 600 Ooo 1. 100 5 7 7 * 
220 000 1. 1. — 18 130 
10# 418000 1.1. 7 112 
1878. 2 750 000 1. 1. 12 20 
-P- , , 192 197 
1885 1 2 000 OO0. 1. M. 20 2 185 195 
1907] 2 500 Odo 1. 1. — — — 95 
1902 1,000 000 1. 1. 0 ·0 — 77 
19021 1 000 000 1. 5. 1 2 — 85 
1885 3 721 000 1. I. 3 5 100 102 
*n 000 — 5 5 do 101 103 
1888 29000 000 1. 1. 0 0 Deutsch-OÖstafrikanische 8 zojr 12zäfr. 
1908 11 495 000 1. 1. 3½ 3½ Deutsch-Ostafrikanische 
bungen (vom Beich 091 92 
1807 2250 000 1. 1 1 5 Deutsch-Westafrikanische — 95 
1899!7 4000 000 1. 1. 0 0 Vesellschft ###dwoestkonn A. M 75.— 
360 000; 0 0 o B.) — M 12.— 
1898 1000 000 1. 1. 5 10 Gesellcchaft= Sübtamerun . A. — 110 
1000000 0 10 B. — 95 
1889 000 1. 10. 0 0 Guatemala Vlantnen-Gcsetlschoft- — 25 
1897 1 158 000 1. 1.] 0 0 Hanseatische Kolonisationsgesellschaft. — 10 
1880) 3000 000 1. 10 0 20 Hanseatische Plantagengesellschaft. — 30 
18837 1 200000 1. 1 15 20 dalnit: Geselschaft. geteilte Altien 125 — 
C D % Genußscheine . 105 — 
1898 601 000 1. 7.) 0 0 hofterinane Sakarre Stamm-Aktien 10 15 
447 000 . do — — 40 
1901 1.000 boo 1. 1. — K — 10 
1906 3 000 O0O0?0 1. 1. — 1 ernLergwerkeartoengre — 85 
19038 1 000 000 1. 1. — 0 RKantschuk-Pflanzung Meanja A.-G. 60 
1800 1 100000 1. W 0 &amp;0 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft — 78. 
19885 6000 000 1. 1. 6 Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile — 93 
0 60 Stamm-Anteile 38 42 
1906 1200000 1. 1. —. — Ostafrika-Kompagnic ... — 99 
1901 21.000000 1. 1. 3 3 Ostafrikanische Eisembebnerseuthaft Anteile 
(vom Deutschen Reiche 3% Zins und 
J : 120% Rückzahlung — 91 92 
1000 20 000 O000 1. 4. 0 Otavi-Minen= und Sesnenosaön. 100 
1897 2000000 1. 10. 5 6 #antagengesellichast t Concep 12 
1895" 1 500 000 1. 1. 0 0 nische Eenekutamteernesegiaa. 35 
1903 800 000 1. 1. 0 0 Sofata Samoa-Gesellschaft — o 
1905 2000000 1. 1. 1 4 Samoga-Kautschul-Compagnie — 60 
1897 500 000 1. 1. 0 0 Sigi ’“ · Sosen swait — 100 
Ti 500 000 1. 7. 0 South African Territories 2 sh 381 3h 
1892 # 2U000 000 1. 7. 0 0 South West arn ger Co. 13 shb 13 h 6 d 
1896 869 100 1. 41. 0 0 Ulsambara- 4 efeuschane Summ Sneeie 30 zefr 
. 142 200 · 0 o orzugs-Anteile 50 zefr. 
1897 1 500 000 1. 1 0 0 Bestafrikanische rv Bibundi 
mm-Anteile 8o 85 
600 000 0 6 geient neteie 115 12 
1897 4500 000 1. 1. 0 0 Vetafritanische erstanuungsgeseirtunV ictoria 
msammengelegte er 50 — 
. Vorz.-Aktien 120 
18995 1 300 UIn 1. 1. 0 "wn zosieneno 0 
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Zu jeder Art von Auskunft ist obenstehendes Vanthaus stets gern bereit.
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        — 
  
Deutsches Nolonialblat 
  
  
1 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Hherausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
19. Jahrgang Berlin, den 15. Januar 1908. Uummer 2. 
ße Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Dertelben werden als Beihefte beigefügt vire zd 
7 viertellebre. erschfinenen Mitteilungen nus den demschen Schutzgebicten-, herauskegeben von ue err 
Dancke 2#n —NiB E für adas Bemawiin ziu den Bei tihenen beiragt * Berbi * vie 
% dund dier Bacho an soteru M. 3.—, direkt # Streifband durch die Verfgsbuchbandlung: a) M. 1.— für Deu aPugnn einschl. 
der deutschen Schu P2d,7 und Osterren eich- Un lle b! M. 5 de dr die Lanben des Weltpostvei *— — Gusesie Tent und Aufragen 
sind den dle Königliche Hofbuchhandlung von rnfi — Mittler und Sohn. reglrh SW68. Kochstraße 63—71. zu richten. 
Inhalt: Amtlicher Teil: Jeanntmachung des Gouverneurs von Kamerun, betr. Sperrung eines Teils der 
Bezirks Dschang. Vom 12. Oktober 1907 S — Verordnung des Gouverneurs von Kamernn, betr. die Erbebum 
einer Wohnungsstener im Schutzgebiet Poonsrel Vom 15. April 1907 S. 52. — Belanntmachung des Gouverneurs 
von Kamernn, betr. die Erhebung einer Wohnsteuer. Vom 15. April 1907 S. 54.— Verordnung des Gouverneurs 
von Togo, betr. den öffentlichen Verkehr in den“ Bezirken Sokode-Vasari und Mangu= Jendi. Vom 20. Septembrr 1907 
S. 54. Desgleichen vom 5. Oktober 1907 S. 55. — Desgleichen betr. Abänderung der Verordnung vom 20. Sep- 
tember 10 betr. den öffentlichen Verkehr in den Bezirken Sokode-Basari und Mangu-Jendi. Vom 22. November 
1007 S. — Verordnung des Gouverneurs von Daich-Neuguineg. betr. die Einwanderung mittelloser nicht- 
eingeberener Personen in das Inselgebiet. Vom 14. Oktober 1907 S. 55 — Verordnung dr# Gouverneurs von 
Deutsch-Samoa, betr. Erhebung einer Hundesteuer. Vom 1. Oktober 1907 S. 56. — Auszug aus der Sa#pung der 
Molive-Pflanzungsgesellschaft in Verlin S. 56. — Personalien S. 56. 
ichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 59. Patriotische Gaben S S. 50. — Spenden für Errichtung 
eines Denlmals zu Ehren der Gefallenen von Sübwestafrika (2. Liste) S. 60. Deutsch-Afrikanischer Eisen- 
bahnbau 1907 S. 63. 
Kamerun: D Vamenda an die Mestgrenze (mit einer Skitze) S 64. 
Deutsch-Ostafrika: Arztliche Mission in Deutich-Ostafrika S. 70. Nachweisungen der Brutto- Einnahmen bei 
den Binnengrenz-ZNollstellen von Deutsch- Ostafrika in den Monaten Mai, W gi und Ausust 1907 S. 75. — 
Desgleichen bei den Kustenzollstellen in den Monaten September und Oktober 1 
Rolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Aus dem .Tropenpftanzer“ S. 78 
Aus fremden Rnolonien und Produktionsgebieten: Das oewwoll0geschartJ in Nußland S. 78. Stand 
der ägyptischen Baumwollernte im November 1907 S. 70. — Landwirtschaftliche und indusrwielle Erzeugnisse Aguptens 
im Jahre 19006.07 S. 79. — Rakaoernte San Domingos S. 79.— Leinsamenernte in den Vereinigten Staaten von 
Amerika im Jahre 1007 S. 80. — Seidenproduktion und- eboé Japans im Jahre 1907 S. 80. — Teakholz- 
ausfuhr Siams 1906 S. 81. — Handel Chinas 1006 S. 82. uurdel Massauas 1906 S. 833. — Handel der 
Kolonie Gambia 1900 S. 85. — Pandel Südafrikas im 2 Stah - S. 85. — Die Entwicklung Reuseelands 
in den letzten Jahren S. 86. — Branntweinzölle in den afrikanischen esigungen. Portugals S. 87. — Aug#uhrverbote 
für Strauße und Straußeneier in Swasiland, Betschnanaland und Basutoland S. 87. 
Verschiedene Mitteilungen: Die Handelssachverständigen bei den Kaiserlichen Konfularbehörden S. 88. 
Die südafrikanische Bergwerksgesetzgebung S. . — Der Bergbau in Korea S. 90. — Einfuhr, Lagerung und Be- 
förderung von Erplosiostoffen in Neuseeland S. 99.— Literatur S. 92. — Verkehrs- Nachrichten S. 005. 
Schiffsbewegungen S. 98. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 100. — Anzeigen. 
EAHtlicher Teis# 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Bekanntmachung des Couverneurs von Raomerun, betr. Sperrung eines Teils des 
Bezirks Oschang. 
Vom 12. Oktober 1907. 
Das Betreten des bisher noch nicht unterworfenen, östlich des Nram-Flusses gelegenen Teiles 
des Bezirks Dschang ist für Europäer und nicht angesessene Farbige mit Gefahr für Leib und 
Leben verbunden. Das Gebiet kann daher als reif für die unbeschränkte Aufnahme des Verkehrs 
noch nicht bezeichnet werden und wird bis auf weiteres auf Grund des § 1 der Verordnung vom 
13. April 1907, betreffend die Sperrung unruhiger oder noch nicht verkehrsreifer Gebiete (Kolonial- 
blatt 1907, Seite 606), einem Antrage der Station Dschang entsprechend, als gesperrtes 
Gebiet erklärt. 
tigen Nummer liegt das vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitce craus b 
e Pu delio Adreßbuch für 88 bei. schafilich gegedene
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        G 52 20 
Das gesperrte Gebiet wird begrenzt: 
im Westen: durch den Nkam-Fluß; 
im Süden: durch das etwa südwest-nordöstlich streichende Randgebirge zwischen dem 
Nkam-Fluß und dem sich etwa 20 km westlich Ba Ngangte erhebenden Batscha-Gebirge; 
im Osten: durch eine vom Batscha-Gebirge nach dem Orte Batie verlaufende Linie, 
welche die Dörfer Batscha, Bana, Banka, Bandumja und Batie in das gesperrte Gebiet verweist, 
dagegen die im Bezirk Bamenda gelegenen Ortschaften Batschingu, Bangu, Bandenkop und Bapa 
dem Verkehr offen läßt; 
im Norden: durch eine vom Ort Batie südlich der Dörfer Fotum, Fomopöo, Fombeb 
verlaufende Linie, welche den Nkam-Fluß nordöstlich der Ngökö= (Ngenke-Kikem-) Dörfer trifft. 
5 2 der Verordnung vom 13. April 1907 ist das Betreten des gesperrten Gebietes 
sowie der Aufenthalt daselbst Nichteingeborenen und Angehörigen anderer als der dort angesessenen 
farbigen Stämme nur mit schriftlicher Erlaubnis der Station Dschang gestattet. 
Buea, den 12. Oktober 1907. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
Verordnung des Couverneurs von Kamerun, betr. die Erhebung einer Wohnungs- 
steuer im Schutzgebiet Kamerun. 
Vom 15. April 1907. 
Auf Grund des § 15 des Schutgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend das Verordnungsrecht der Behörden 
in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 27. September 1903 (Kol. Bl. S. 509) wird 
hiermit unter Aufhebung der Verordnung, betreffend Erhebung einer Kopfsteuer im Verwaltungs- 
bezirke Duala, vom 16. Mai 1903 für das Schutzgebiet verordnet, was folgt: 
§ 1. Soweit der friedliche Machtbereich der lokalen Verwaltungsbehörden reicht, unterliegt 
jede zum dauernden Aufenthalte von Menschen bestimmte Behausung einer Wohnungssteuer. 
Befinden sich in der Behausung mehrere selbständige Haushalte, so unterliegt jeder einzelne 
Haushalt der Steuer. 
§ 2. Steuerpflichtig ist der Eigentümer, neben dem jeder Bewohner, der einen selbständigen 
Haushalt führt, für den auf seinen Haushalt entfallenden Betrag als Gesamtschulden haftet. 
§ 3. Die Steuer wird nicht erhoben für Behausungen: 
1. die im Eigentum des Landes= oder Reichsfiskus stehen, 
2. die ausschließlich dem Gottesdienst und Religionsübungen dienen, 
3. die Erziehungs= und Unterrichtszwecken oder farbigen Missionslehrern als Wohnung 
dienen, 
die sanitären Zwecken dienen, 
5. die als Wohnung lediglich für farbige Diener, Handwerker und Arbeiter auf Grund- 
stücken der Arbeitgeber dienen. 
Die Steuer wird desgleichen nicht erhoben, wenn der Steuerpflichtige nicht erwerbssähig ist. 
§ 1. Die Höhe der Steuer beträgt: 
A. in Orten, in denen eine Kommunalverwaltung besteht: 
1. wenn die Behansung im Eigentun eines Weißen steht oder von einem 
Weißen bewohnt wird 220 Mark, 
2. in anderen Fällen . .12- 
liJmandckcnOktrn 
I.IvcunduVclmtmmqun Eigentum eines Beihen L oder von einem 
Weißen bewohnt wird . ......10 
2. in anderen Fällen 6 
§ 5. Die Veranlagung der Wohnungsstener riolgeé für sedes Steuerjahr durch die Lolal- 
vermallungsbehörde. 
—
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        53 20 
Das Steuerjahr reicht vom 1. April bis zum 31. März. Während des Stenerjahres ein- 
tretende Anderungen sind erst bei der Besteuerung für das folgende Jahr zu berücksichtigen. 
§ 6. Weiße Steuerpflichtige erhalten über die Steuer, zu der sie veranlagt sind, einen 
Steuerzettel. Gegen die Veranlagung steht ihnen binnen einer Frist von vier Wochen nach Erhalt 
des Steuerzettels die Beschwerde an das Gouvernement zu. 
Die Beschwerde ist bei der Lokalverwaltungsbehörde anzubringen und hat keine ausfschiebende 
Wirkung. 
Die Entscheidung des Gouvernements über die Beschwerde ist endgültig. 
5 7. Bei Veranlagung der von Farbigen zu entrichtenden Steuern bedient sich die Lokal- 
verwaltungsbehörde der Mithilfe der von ihr bezeichneten Häuptlinge. 
Jeder Häuptling hat bei Beginn des Steuerjahres lediglich die Zahl seiner Steuerpflichtigen 
bei der Lokalverwaltungsbehörde schriftlich oder mündlich anzugeben. Bei Prüfung dieser Angaben 
kann sich die Behörde, welche das Steuersoll feststellt, im allgemeinen auf Stichproben beschränken. 
Der Häuptling erhält mit laufender Nummer versehene Steuermarken mit der Ausschrift: 
„Steuerjahr 19.J/19.. Häuptling N. N. Lide. . .. ". Er muß jedem Stenerpflichtigen, der 
die Steuer an ihn bezahlt, eine solche Steuermarke als Quittung aushändigen. Bei Ablieferung der 
Steuer (§ 10) hat der Häuptling für jede nicht zurückgelieferte Steuermarke den Stenerbetrag zu 
entrichten. 
5 8. Die Erhebung der Steuer von den Weißen erfolgt alljährlich in einer Summe bis 
spätestens 1. Mai jeden Jahres; sie erfolgt unmittelbar durch die Lokalverwaltungsbehörde. 
Im Falle der Nichtentrichtung der Steuer erfolgt die Beitreibung gemäß der Kaiserlichen 
Acrorduung, betreffend Zwangs= und Strafbefugnisse der Verwaltungsbehörden in den Schutzgebieten 
Afrikas und der Südsee, vom 19. Juli 1905. 
e19. Die Erhebung der Steuer von den Farbigen erfolgt alljährlich in einer Summe bis 
spätestens 1. Oktober jeden Jahres. Die Stener ist in bar zu entrichten. Annahme von Natural- 
leistungen ist nicht gestattet. 
5 10. Die Einziehung der Steuer von den Farbigen erfolgt zunächst durch die Häuptlinge. 
Die Ablieferung an die Lokalverwaltungsbehörde erfolgt an den von dieser festzusetzenden Tagen 
innerhalb der in § 9 genaunten Frist. Bei der Ablieferung sind gleichzeitig die Namen der etwa 
rückständigen Steuerpflichtigen vom Häuptling anzugeben. Uber die Entrichtung erhält der Häuptling 
eine Quittung. 
5 11. Die von Farbigen nicht entrichtete Steuer kann von dem Steuerpflichtigen beige- 
trieben, auch kann die Abarbeitung von dem Stenerpflichtigen erzwungen werden. 
Die Abarbeitung hat bei den öffentlichen Arbeiten des Bezirks zu erfolgen. Die Arbeitszeit 
darf die Dauer von 24 Tagen im Stenerjahr nicht überschreiten. Eine Verrechnung der Stenerarbeit 
findet nicht statt. 
Eine Verwaltung von Steuerrückständen der Farbigen sowie ein Nachweis über unbeibring- 
liche Steuerbeträge der Farbigen findet nicht statt. 
5 12. Von dem von Farbigen eingehenden Steuerbetrage erhält der die Stener abliefernde 
Häuptling im Falle, daß die ganze Steuer am festgesetzten Tage in bar eingeht, 10 v. H., sonst 
5 v. H. Dieser Anteil wird ihm sofort bei der Ablieferung ausbezahlt. 
5 13. Der Gouverneur ist berechtigt, infolge Eintretens besonderer Umstände wie Hungers- 
not, Überschwemmung und dergl. die Steuer in einem einzelnen Bezirk oder Teilen desselben zu 
erlassen oder zu ermäßigen. 
5 14. Diese Verordnung tritt in den vom Gouverneur durch öffentliche Bekanntmachung 
zu bezeichnenden Bezirken oder Teilen derselben an dem in gleicher Weise zu bezeichnenden Tage 
in Kraft. 
Buea, den 15. April 1907. 
Der stellvertretende Gouverneur. 
Gleim.
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        W 54 20 
Bekanntmachung des Couverneurs von HKomerun, betr. die Erhebung einer Wohnsteuer. 
Vom 15. April 1907. 
Die Verordnung vom heutigen Tage, betreffend die Erhebung einer Wohnungssteuer im 
Schutzgebiete Kamerun, tritt mit Wirkung vom 1. April 1907 in Kraft in den Bezirken Rio del Rey 
östlich des Ndianflusses, Viktoria, Buea, Johann-Albrechtshöhe und Duala. 
Buea, den 15. April 1907. 
Der stellvertretende Gouverneur. 
Gleim. 
Verordnung des GCouverneurs von Togo, betr. den öffentlichen Verbehr in den 
Bezirken Sohode-Basari und Mangu- Jendi. 
Vom 20. September 1907. 
Auf Grund des § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Deutsches 
Kolonialblatt Seite 509) in Verbindung mit § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 
Seite 813) wird folgendes verordnet: 
§ 1. Der Gouverneur kann durch öffentliche Bekanntmachung die Bezirke Sokode-Basari 
und Mangu-Jendi oder die in der Bekanntmachung näher zu bezeichnenden Teile derselben als 
„gesperrtes Gebiet“ erklären. 
§ 2. Fremden, d. h. Nichteingeborenen und solchen Farbigen, welche nicht zu den in dem 
gesperrten Gebiet gelegenen Landschaften gehören, ist der Aufenthalt in dem gesperrten Gebiet verboten. 
§5 3. Der Bezirksleiter, welchem das gesperrte Gebiet untersteht, ist ermächtigt, den landes- 
üblichen Verkehr der eingeborenen Bevölkerung zwischen dem gesperrten Gebiet und anderen Land- 
schaften und den Durchzug farbiger Händler durch das gesperrte Gebiet zu gestatten. 
bgesehen hiervon kann der Gouverneur in besonderen Fällen auf Antrag Weißen und dem 
sie begleitenden farbigen Personal den Aufenthalt in dem gesperrten Gebiet erlauben. 
§ 4. Die Erteilung der Erlaubnis kann an Bedingungen, insbesondere die Einhaltung ge- 
wisser Verkehrswege, die Vermeidung bestimmter Ortlichkeiten, die Erfüllung besonderer Auflagen 
hinsichtlich des Verkehrs mit den eingeborenen Stämmen und deren Häuptlingen, geknüpft werden. 
Für die Erfüllung der Bedingungen kann die Bestellung einer Sicherheit in Geld oder 
sicheren Wertpapieren mit der Maßgabe verlangt werden, daß die gestellte Sicherheit, wenn die 
Nichterfüllung einer Bedingung amtlich festgestellt wird, ohne weiteres an den Schutzgebietsfiskus ver- 
fällt, und daß die Rückzahlung der nicht in Anspruch genommenen Sicherheit frühestens nach drei 
Monaten seit dem Verlassen des gesperrten Gebiets verlangt werden kann. 
§* 5. Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn derjenige, welcher sie nachsucht, sich 
dem Schutzgebietsfiskus gegenüber vertragsmäßig zur Tragung jedes von seinem eingeborenen Personal 
in dem gesperrten Gebiet vorsälich oder fahrlässig verursachten Schadens verpflichtet. 
ic die Erfüllung dieser Berpflichtung kann die Bestellung einer dem §&amp; 4, Abs. 2 ent- 
sprechenden Sicherheit verlangt werden. 
#l# 6. Die Erlaubnis kann auf eine bestimmte Zeit erteilt werden. Sie ist widerruflich. 
5 7. Durch die Erlaubnis wird eine obrigkeitliche Gewährleistung für die Sicherheit der in 
dem gesperrten Gebiet sich aufhaltenden Personen und ihres Eigentums nicht begründet. 
8 8. Die Vorschriften der §§ 2 bis 7 finden keine Anwendung auf in amtlicher Eigen- 
schaft reisende Beamte des Schutzgebiets und das sie begleitende eingeborene Personal. 
5 9. Zuwiderhandlungen werden an Nichteingeborenen mit Geldstrafe bis zu 3000 Mk. 
oder Gefängnisstrafe bis zu 3 Monaten, an Eingeborenen unter analoger Anwendung des vor- 
bezeichneten Strafrahmens nach Maßgabe der Verfügung des Reichskanzlers vom 22. April 1896 bestraft. 
s 10. Diese Verordnung tritt heute in Kraft. 
Lome, den 20. September 1907. 
Der Gouverneur. 
Graf Zech.
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        G 55 20 
Bekanntmachung des Gouverneurs von TLogo, betr. den öffentlichen Verkehr in den 
Bezirken Sokode-Basari und Mangu · Jendi. 
Vom 5. Oktober 1907. 
Gemäß § 1 der Verordnung vom 20. September d. Js., betreffend den öffentlichen Verkehr 
in den Bezirken Sokode-Basari und Mangu-Jendi werden die Bezirke Sokode-Basari und Mangu- 
Jendi als „gesperrtes Gebiet“ erklärt. "· 
Lome, den 5. Oktober 1907. „ 
Der Gouverneur. 
Graf Zech. 
Verordnung des Gouverneurs von logo, betr. Kbänderung der Verordnung vom 
20. September 1907, betr. den öffentlichen Verkehr in den Bezirken Sohode-Basarl 
und Oangu- Fendi. 
Vom 22. November 1907. 
Auf Grund des § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Deutsches 
Kolonialblatt Seite 509) in Verbindung mit § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 
Seite 813) wird folgendes verordnet: 
5 1. Der Absatz 2 des § 3 der Verordnung vom 20. September dieses Jahres (Amts- 
blatt für das Schutzgebiet Togo, Seite 192) erhält folgende Fassung: 
Abgesehen hiervon, kann der Gouverneur in besonderen Fällen auf Antrag Fremden 
den Aufenthalt in dem gesperrten Gebiet erlauben. 
5 2. Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. 
Lome, den 22. November 1907. 
Der Gouverneur. 
Graf Zech. 
Verordnung des GCouverneurs von Deutsch-HNeugulnea, betr. die Einwanderung 
mittelloser nichteingeborener Dersonen in das Inselgebiet. 
Vom 14. Oktober 1907. 
Auf Grund des 5 15 des Schutzebietsgesetzes vom 10. September 1900 (Deutsches 
Kolonialblatt 1900, Seite 699) und des § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. Sep- 
tember 1903 (Deutsches Kolonialblatt 1903, Seite 509) wird für das Inselgebiet der Karolinen, 
Palau, Marianen und Marschallinseln folgendes bestimmt: 
Einziger Paragraph. 
Die Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betreffend die Einwanderung 
mittelloser nichteingeborener Personen, vom 12. August 1905 (Deutsches Kolonialblatt Seite 693) 
tritt mit dem 1. Januar 1908 auch im Inselgebiete der Karolinen, Palau, Marianen und 
Marschallinseln in Kraft. 
Mit diesem Zeitpunkte treten außer Kraft: 
1. Die Verordnung, betreffend unterhaltlose Fremde (Kolonial-Gesetzgebung Band I, 
Seite 608), vom 5. Juni 1889 für das Schutzebiet der Marschallinseln; 
2. die Verordnung vom 238. Juni 1900, betreffend unterhaltlose Fremde, für den Bezirk 
der Westkarolinen und Palau; 
3. die Ausführungsbestimmungen zu der zu 3 genannten Verordnung vom 30. Dezember 1906. 
Herbertshöhe, den 14. Oktober 1907. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Hahl.
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        W 56 20 
Verordnung des Couverneurs von Deutsch-Samoa, betr. Erhebung einer Hundesteuer. 
Vom 1. Oktober 1907. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, Seite 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903, betreffend die 
seemannsamtlichen und konsularischen Befugnisse und das Verordnungsrecht der Behörden in den 
Schutzgebieten Afrikas und der Südsee (Kol. Bl. Seite 509), wird hiermit verordnet, was folgt: 
§* 1. Für jeden nicht mehr saugenden Hund im Schutzgebiet von Samoa hat der Eigen- 
tümer oder Besitzer eine Steuer von jährlich 4 Mark zu zahlen. 
5* 2. Gegen Entrichtung der Steuer wird je ein Halsband mit Nummer ohne weitere 
Gegenleistung verabfolgt. 
5 3. Die Steuer ist für das ganze Rechnungsjahr im voraus zu entrichten, und zwar 
spätestens bis zum 1. Mai. Für die im Laufe des Rechnungsjahres steuerpflichtig werdenden Hunde 
ist die Steuer spätestens vier Wochen nach Eintritt der Steuerpflicht zu zahlen. Tritt die Steuer- 
pflicht erst nach dem 1. Oktober ein, so ist nur die Hälfte der Steuer zu zahlen. 
Hunde von vorübergehend anwesenden Personen bleiben steuerfrei, wenn die Aufenthalts- 
dauer der Hunde im Schutzgebiet vier Wochen nicht übersteigt. 
4. Wer die Hundesteuer bis zu den festgesetzten Terminen nicht entrichtet hat oder 
seinen Hund ohne das vorgeschriebene Halsband herumlaufen läßt, wird mit Geldstrafe bis zu 
60 Mark bestraft, an deren Stelle im Nichtbeitreibungsfalle Haft bis zu 14 Tagen tritt. 
Die fällige Steuer ist außerdem zu zahlen. 
5. Ohne das vorgeschriebene Halsband frei herumlaufende Hunde werden von der 
Polizei eingefangen und können innerhalb einer Woche gegen ein Pflegegeld von 0,50 Mark für 
den Tag von dem Beditzer abgeholt werden. Nach Ablauf der Frist verfallen die eingefangenen 
Hunde dem Verfügungsrecht der Polizei. 
* 6. Wegen der Besteuerung der Hunde der Eingeborenen bewendet es bei dem Tulafono 
vom 1. Oktober 1901 (Sam. Gouv. Bl. Bd. III, S. 423). 
§5 7. Die „Police Ordinance for the control of dogs and the Umitation of their number“ 
der ehemaligen Munizipalität von Apia (Samoa Royal Gazette Vol. II Nr. 2) in Verbindung mit 
der Gouvernements-Verordnung vom 1. Juli 1901 Abschn. F. (Sam. Gouv. Bl. Bd. III S. 35) 
tritt mit dem Tage des Inkrafttretens dieser Verordnung außer Kraft. 
8g 8. Diese Verordnung tritt am 1. April 1908 in Kraft. 
Vailima, den 1. Oktober 1907. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Solf. 
Auszug aus der Satzung der Molive-Dflanzungsgesellschaft in Berlin 
nach Maßgabe der Anderungen, welche in der Generalversammlung vom 9. Oktober 1907 
beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden sind. 
Art. 4: Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2 000 000 Mk. Gwei Millionen Mark), 
eingeteilt a 5500 (Fünftausendfünfhundert) Anteile zu je 200 Mk. (zweihundert Mark) und in 900 
(neunhundert) Anteile zu je 1000 Mk. (Eintausend Mark). 
Art. 20 Abs. 3: In der Generalversammlung hat jeder Anteil für jede voll eingezahlten 
50 Mk. (fünfzig Mark) eine Stimme. 
Art. 21: Das Wort „Hamburg“ im 1. Satz wird durch „Berlin“ ersetzt. 
  
Dersonalien. 
Seine Moajestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Regierungsrat 
v. Winterfeld die Stelle des Ersten Referenten bei dem Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch- 
Ostafrika zu verleihen.
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        W 57 20 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Leiter der 
Ostkamerun-Grenzexpedition, Hauptmann im Königlich Bayerischen Infanterie-Regiment Nr. 8, Groß- 
herzog von Baden, Freiherrn Adolf von Seefried auf Buttenheim den Roten Adler-Orden vierter 
Klasse und den Mitgliedern dieser Expedition, dem Oberlentnant im 2. Königlich Sächsischen Pionier= 
Bataillon Nr. 22 Erwin Winkler und dem Leutnant im Königlich Bayerischen Infanterie- 
Leib-Regiment Freiherrn Erich v. Reitzenstein den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse 
zu verleihen. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Reichs-Kolonialamt (Kommando der Schutztruppen). 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 24. Dezember 1907. 
Zu Geheimen Expedierenden Sekretären und Kalkulatoren ernannt: 
Koch (Wilhelm), bisheriger Intendantursekretär in der Schutztruppe für Südwestafrika, mit einem 
Dienstalter vom 24. Dezember 1907, 
die Militär-Intendantursekretäre Hoeft, Neuhaus und Omonsky, sämtlich mit einem Dienstalter 
vom 24. Dezember 1907. 
Zu Intendantursekretären ernannt: 
die Militär-Intendantursekretäre Lucas und Isberner, beide mit einem Dienstalter vom 
4. April 1899; 
die bisherigen Intendantursekretäre in der Schutztruppe für Südwestafrika: 
Kirchner, mit einem Dienstalter vom 14. April 1902, 
Krainick, mit einem Dienstalter vom 6. April 1903 und 
Kolbitz, mit einem Dienstalter vom 7. September 1903. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 23. Dezember 1907. 
Dr. Wittrock, Stabsarzt, im Anschluß an den am 20. März 1908 ablaufenden viermonatigen 
Heimatsurlaub ein Nachurlaub von einem Monat genehmigt. 
Dr. Schuhmacher, Stabsarzt, im Anschluß an seinen mit dem 19. März 1908 ablaufenden vier- 
monatigen Heimatsurlaub ein Nachurlaub von einem Monat genehmigt. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 21. Dezember 1907. 
Langkopf, Oberapotheker, am 31. Dezember 1907, behufs Überweisung zu den Oberapothekern 
der Reserve, aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Schutztruppe für Kamerun. 
Verfügung des Reichskolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 21. Dezember 1907. 
Bock, Zahlmeister in der Schutztruppe für Südwestafrika mit dem 1. Jannar 1908 in die Schutz- 
truppe versetzt. 
A. K. O. vom 7. Dezember 1907. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Sanitätsfeldwebel Ziegelmeier 
und dem Sanitätsunteroffizier Meyer (Friedrich) in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse zu verleihen.
        <pb n="128" />
        W 88 20 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika 
des Königlich Bayerischen Militärverdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern: 
dem Feldwebel Demmel. · 
Schutztruppe für Südwestafrika 
des Königlich Bayerischen Militärverdienstordens 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Oberleutnant Goetz, «. 
den Leutnants Schwink und Motschenbacher, 
dem Zahlmeister Kniepändl; 
des Königlich Bayerischen Militärverdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern: 
dem Unterzahlmeister Behrendt, dem Sergeanten Schmid, den Gefreiten Bulang, Schmid, 
Conrad und Rahm, dem Sanitätsgefreiten Herbst und den Reitern Vogelgesang und 
Kammerlehner:; 
des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichs-Ordens 
mit Schwertern: 
dem Leutnant Riecker; 
des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichs-Ordens: 
dem Intendantursekretär Hebrank bei der Feldintendantur; 
der Königlich Württembergischen silbernen Militär-Verdienstmedaille: 
den Unterzahlmeistern Klenk und Graf, dem Vizewachtmeister Maier, dem Sanitätssergeanten 
chumms, dem Sanitätsunteroffizier Reiser, dem Gefreiten Eußle sowie den Reitern 
Klein und Haier; 
des Großherzoglich Mecklenburgischen Militärverdienstkreuzes 2. Klasse am roten Bande: 
dem Proviantamtsassistenten Ignnée und dem Garnisonverwaltungsinspektor Möller:; 
des Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzschen Verdienstkreuzes für Auszeichnung 
im Kriege: 
dem Unteroffizier Barteld; 
der Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenmedaille in Silber; 
dem Sergeanten Frommelt und dem Unteroffizier Klein; 
der Fürstlich Reußischen älteren Linie Ehrenmedaille mit Schwertern: 
dem Gefreiten Müller (Wilhelm). 
Schutztruppe für Kamerun: 
Der Fürstlich Reußischen älteren Linie Ehrenmedaille mit Schwertern: 
dem Büchsenmacher Strohbach. 
  
Herr Thomas Carletti ist zum italienischen Generalkonsul für das deutsch-ostafrikanische 
Schuzgebiet ernannt, die Erteilung des Exequatur an denselben seitens des Reichs ist durch den 
„Amtlichen Anzeiger“ zur Kenntnis des Schutzgebietes gebracht worden. 
Der Kaiserliche Gouverneur von Kamerun hat die Niederlassung eines zweiten Rechts- 
anwalts im Schutzgebiet als erwünscht bezeichnet.
        <pb n="129" />
        W 59 
r 
  
Zene Kähtamtlicher Teilss#cbnr) 
Dersonal-Machrichten. 
Deutsch-Ostafrika. 
Vom Heimatsurlaub sind in Ostafrika wieder 
eingetroffen: Am 24. Okt. Botaniker Dr. Braun; 
am 18. November: Gouvernementssekretär Engel, 
Bezirksamtssekretär Bleich, kommiss. Sekretär 
Kern, kommiss. Bureauassistent 2. Klasse Dietz, 
Kanzlist Kuhne und Kanzleigehilfe Grasböck. 
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
Am 11. Dezember 1907 in Neapel: Oberleutnant 
Hudemann; 
am 23. Dezember 1907 in Hamburg: Hauptmann 
Frhr. v. Reitzenstein und Sanitätsunteroffi- 
zier Hiese; 
am 2. Jannar 1908 in Neapel: Oberleutnant 
Kühl und Assistenzarzt Dr. Eckard. 
Kamerun. 
Der Sanitätsvizefeldwebel Bollmann hat 
am 23. Dezember 1907, Regierungsassessor 
Wipfler, Gerichtsassessor Steinkopf sowie Bu- 
reaugehilfe Schmidt haben am 9. Jannar die 
Ausreise nach Kamerun angetreten. 
Am 9. Januar 1908 haben die Wiederaus- 
reise nach Kamerun angetreten: Die Sekretäre 
Nagel, Mötz und Bittner, Stationsassistent 
Enders und Schlosser Ziegenbalg. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder- 
eingetroffen: Regierungsbaumeister Voigtländer, 
Polizeimeister Schreck, Sekretär Guiß, Zollassistent 
Wendt, Landwirt Godtknecht, Kesselschmied 
Nowarra sowie die Gärtner Hanke, Mattner 
und Rappe. 
Mit Heimatsurlaub ist in Deutschland ein- 
getroffen: Regierungsbaumeister Schütz. 
Mit Heimatsurlaub sind am 31. Dezember 1907 
in Hamburg eingetroffen: die Leutnants Weyse 
und v. Oerten. 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 9. Januar 1908 von Hamburg aus ange- 
treten: Hauptmann Stieber und Oberleutnant 
Schipper. 
Togo. 
Der Maschinenschlosser Hintze ist am 27. No- 
vember 1907 im Schutzgebiet eingetroffen, der 
Bausekretär Schellens und der Stationsassistent 
  
Voß sind am 27. November im Schutzgebiet 
wiedereingetroffen. 
Der kommiss. Stationsleiter Mühring aus 
Togo hat am 13. Dezember 1907 die Heimreise 
nach Deutschland angetreten. 
Aus Togo sind mit Heimatsurlaub eingetroffen 
der kommiss. Zollvorstand Reinhardt und der 
kommiss. Stationsassistent Hoffbauer. 
Deutsch-Südwestafriha. 
Die Ausreise nach Deutsch-Südwestafrika 
haben am 25. Dezember 1907 angetreten: Amts- 
gerichtssekretär Otto Dunkel, die Polizeisergeanten 
Wilhelm Nannen, Emil Jörns, Hermann 
Schneider und Friedrich Heuer. 
Im Schutzgebiet eingetroffen ist am 21. Sep- 
tember 1907 Regierungstierarzt Edmund Struwe. 
Die Gouvernementssekretäre Gilsoul, Bickel, 
Link, Frantz und Vogler sind am 18. No- 
vember 1907 im Schutzgebiet wiedereingetroffen. 
Der Gerichtsschreiber August Besche in Swa- 
kopmund ist zum Amtsgerichtssekretär in Bochum 
ernannt. 
  
Die Polizeisergeanten Hirschmüller, Schön= 
bohm, Juzek, Kittelmann, Beirowski, 
Urner, Willi Meyer, Krauth, Karl Daecke, 
Mathias, Kegebein und Drews sind mit 
Vertrag eingestellt worden. 
Der Regierungsrat Kornmajer ist am 17. 
November 1907 von Swakapmund auf Urlaub 
nach Deutschland gereist. 
Der Regierungslehrer Dr. von der Au hat 
am 14. Dezember einen Heimatsurlaub angetreten. 
Mit Heimatsurlaub sind in Hamburg einge- 
troffen: Am 5. Januar 1908: Stabsarzt 
Dr. Maillefert; am 7. Jannar 1908: 81 Unter- 
offiziere und Mannschaften. 
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen ist weiterhin folgende freiwillige Gabe 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
Von Herrn Josef Hartges in Burgwaldniel 
(Birgen), ehemaligem Reiter der Schupztruppe für 
Südwestafrika, 100 Mk.
        <pb n="130" />
        W 60 20 
Sypeuden für Errichung eimes Deukmals zu ehren der Gesallenen von Sünwestafrika. 
2. Ciste. 
Am 11. November 1907 eingegangen von Mark 
Mart Übertrag 1138,37 
Oberstleutnant Dahlmann, Straßburg i. E. 10.— Frhr. v. Beaulien- ilssm, Major, 
Rittmeister v. Krüger, Cassel 100,— Karlsruhe i. B. . ,— 
tu * « 
Laspr JZTILEFUkascheszgl ** 10.— Am 14. November 1907 eingegangen von 
v. Finkle, Generalmajor, Hannover 3.—Ludwig, Stabsveter. in der Schutztruppe 
G. Hegenberg, Osternienburg, Anhalt 5.— Südwestafrika, z. Zt. Wiesbaden 10, — 
2 « v.Heanigs,GeneralverKav-,Steglitz.5,—— 
an 12. Movember 1907 eingegangen von R. Semmelmann, Leutnant im 1. Bayer. 
Ortsgruppe Cöln d. Alldeutschen-Verbandes 100,— Inf. Regt. München 4 43.— 
ereinigung der Wassenmeisteranwaͤrten 30, — Apotheker Bremm, Leisnig i. S. 18,75 
Donnerstag-Statllub. im Heineschen Gas- " Jeruh, * ahim de der ResB, Veefen- 20—— 
hause in Bergen CCelle) 6.— Lehmann, Oberstleut. a. D, en 73,50 
Geheimrat Professor Dr. Liebermann. Lindner-Bromb 
Berlin, Matthäikirchstr. 29 . 6,—— H. Lindner-Bromberg · 100, 
E Ulrich, Bertin we- oi (um 10-— Am 15. November 1907 eingegangen von 
asiern Mu. P. bemt, F69 10— Dr. E. Leo, Oberlehrer, Lüdenscheid i. W. 2,— 
König Georg Nr. 106, Leipzig 5l.— M. v. K., Klein-Oschersleben 20, 
Musikkorps des Königl. Bayer. 9. In- D. Schumacher, Schwartau bei Lübec, 
santerie-Regiments, Würzburg 365, 87 Lübeckerstr. 53. 5 
n** Dr. Mummenbeft Bochum 105.— Sammelstelle d. Frankfurter Oder- Zeitung 35.— 
Ubricht, Aue i. Erzgeb. « 5.— Wilh. Jennrich, Apotheker, Altona (Elbe) 20.— 
M., Cöln a. Rh. 2.— Richard, Hauptmann, Arolsen 50.— 
Sixt v. Armin, Generalleutnant und De- Fu *- hndee Fubrmann= 10 
partements-Direktor, Berlin. 10, — ünden i. « --- -— 
III-g Phaner älthggggxßl Isldan m- Am 18. November 1907 eingegangen von 
Frau Generalleutnant v. Beeren, Naum- Hauptm. Hahn, Cöln, durch Cölner Tage- 
burg a. S. 5.— blatt 10),— 
ungenannt in Insterburg « 1,- Sorauer Tageblat, Nauert &amp; Pinius, 
Kriegerverein „Germania“, Weilburga a. L. 50.— .l m. b. H., Sora 36.— 
Militär-Schießschule, Augsburg , 20,-—vL)eydebkeck Generallcutnant BeklmW 
Vaterländischer Verein von Liebertwolk- Kulmbacherstr. 5 50.— 
wih und Umgegend . 13,45 Direktor Dr. Paar-Linz. a. Rh. 5,— 
Von einer Witwe in Coburg, Bergstr. 10 3.— Jos. Biffar, Oberlt. a. D., Deidesdein . 10,— 
Kurhess. Pionier-Batl. Nr. 11, Offizier- 3. Schles. Drag. Regt. Nr. is, Hagenau i. E. 100, 
Korps 30, — A. Brenn-Magdeburg 3— 
Offizieren und Mannschaften Jager Vat H. Kauffmann, i. F. 2% 4 Co., Verlin, 
Nr. 5, Hirschberg . 50.— Charlottenstr. 6 . 10, 
Ferdinand Kreuter, Luckenwalde 20,— Expedition des Lildesheimer Kurier 50,. 
1. Lothring. Inf. Regt. Nr. 130, zur G.Mießler, Hauptlehr. in Schönberg, O. K. 5.— 
Offizier-Korps. 50,Freifrau v. Nauendorf, Potsdam, Am 
li Kanal 25 10, 
Ge Kicchbach g geb. Freiin v. Liliencron, 2.— Badisch. Leib.Grenadier-Verein, Lorlsruhe 20.— 
v. Rabe-Lesniau b. Schmenton (Wesorr.) 20, Verein ehemaliger Südwestafrikaner in * 
v. Haeften, Hauptmann, Schwerin (Meckl.) 10, 0½ Gelsenkirchen 13,75 
* d ** 
Genrral der urt. v. DuzBeren. Am 19. November 1907 eingegangen von 
Frau Hedwig Hirschberg geb. Baronesse Offizieren und Sanitätsoffizieren des Iuf. 
Digeon v. Monteton, Gernrode 5.— Regts. Nr. 53, Cöohn — 
Zusammen 1138,37 Zusommen - 1968,37
        <pb n="131" />
        Am 21. November 1907 eingegangen on 
tark 
Übertrag 1968,37 
Ungenannt, Berlin 20,— 
Hermann Stamm, Patriotischer Verlag, 
Hamburg, Welkerstr. 66 10,— 
Frau v. Bergius- Berlin W., Genthiner 
straße 5.— 
Major a. v. Korff= Krokifius, Wernige- 
rode a. H. 10,— 
M. fl#, Soartanenbur, Guaregstr. 21 5.— 
Dr. Möhring 1. l 5.— 
Paul Otto Gericke, Kaufmann und Stadt- 
verordneter, Magdebunrg 41,40 
Matthiaß, Major und Adjutant, Bromberg 10,05 
Hugo Hinze, Rechtsanwalt und Notar, 
Werdau i. . 10,— 
Prof. Dr. D. Schäfer, Sieglit, Friedrich- 
straße 20,— 
Verein chemal. 46era. Posen, Kronprinzen- 
straße 4e 10,— 
Professor Dr. pbil. Nichard Schmit, * 
lottenburg 4.— 
Bez. Offizier Obertt. Cetto, Kempen i. . V. 23,35 
Turnerschaft „Eberhardina“, Tübingen 30,10 
Zweigverein Berlin des Vereins Deutscher 
Militär= und Marine-Intendantur- 
sekretäre. ...... 110,— 
Am 23. November 1907 eingegangen von 
L. Bischoff, Professor, Freiburg i. Br. 5.— 
Königl. Sächs. Mil. Verein 3. Juf. Negis- 
Nr. 102, Dresden 5. 
Kriegerverein in Zyrowa (Hberschl.) . 5,— 
Hauptmann a. D. Ackermann, Wiesbaden, 
Geisbergstr. 42 . 5,— 
Kameradschaftl. Verein ziheschn für 
alle Waffen, Düsseldo 20,— 
M. Reinicke, nde dn a. D., Berlin 
W., Bayreutherstr. 42 5.— 
Offizierkorps d. Landwehrbezirks Duisburg 73.— 
Pfr. F. Frey, Coblenz 5.— 
von den Zöglingen der Königl. Militär- 
Knaben-Erziehungsanstalt Annaburg 148,05 
Dr. Seyb, Legationsrat, Karleruhe, Karl- 
straße 42 . 20,05 
Verein ehem. ö6er., Gelsenkirchen 10,05 
Hauptmann Gudewill, Izehoo 24,20 
Leutnant v. Eberstein, Leib-Gren. Regt. 
Nr. 8, Frankfurt a. 10.— 
(zumasin Obertedne Schmidt, ois 
O. S., Karlstr. 7 I. 5.— 
Dr. Ernst ziebem Rechtsanwalt, Ham- 
burg, Gr. Burstah 40 II. . 3,— 
Deutsche Zeitung, Berlin . 148, — 
Zusammen 2773,62 
G 61 
  
0 
Am 25. November 1907 eingegangen von 
Mark 
Übertrag 2773,62 
Kriegerverein Dembsen u. Gemeindevorst. 
des Distrikts Fabianom. 16,50 
Klingelhöffer, Oberst, Inf. Regt. Nr. 70, 
Saarbrücken 
Frl. E. **- Wilmersdorf, Nassaui- 
schestr. 7/8 10,05 
Ernst Fiugshe, Leipzig, Karl nchn 
straße 3 . 00,— 
Leptien, isbauineiser, Köslin . 20,—— 
Otto Raschke, Liegnitz . . 20,— 
Stadtkasse, Falkenstein i. V. 50.— 
Verein ehemaliger Königshusaren zu Berlin 5.— 
Neumann, Oberveterinär a. D., Wismar 5,.— 
Radtke, Kreisschulinspektor, Ragnit Ostpt. 3.— 
v. Bülow, Zurawia b. Eiin 3.— 
Kriegerverein Lossa 5,— 
Ritzler, Geh. Oberpostrat, Erfurt. 10,— 
Krieger-Bezirk in Altona (Elbe) 100, 
Offizierverein des bandwehrbezirs Imu- 
furt a. M. 300, 
Am 26. November 1907 eingegangen von 
Dr. Frhr. v. Bodenhausen, Landrat z. D. 
und Kgl. Kammerherr, Burgkemnitz 200,— 
Altmärk. Feldart. Regt. Nr. 40, Offizier= 
korps, Burg b. Magdeburg 30, — 
V. C. Turnerschaft Alemannia, Würzöurg 10, — 
Goedsche, Oberstlt., Dresden = A. 16, 
Gneisenaustr. 16 10, — 
Kriegerverein Schluchlern, Reg. Besz. Cassel 5.— 
Expedition der Hartungschen Zeitung, 
Königsberg i. Pr. 2,05 
Wilh. Weicher, oriagsbuchhänder, bemh 
Inselstr. 10 pt. 25.— 
Am 27. November 1907 eingegangen von 
Marburger Freie Studentenschaft. 8.— 
Otto Neumeister, Schieferdeckermeister, 
Jena 5.— 
R. Bialon, **)“ Berlin N. 
Johannis str. 2. 20, — 
Krieger= und Miltäkvereir Vwiarienburs 
(Westpr.) 10.— 
Dr. Stange, Minden 3,— 
Dücker, Justizrat, Altona (Eu 7,05 
W. Parr, Hungen 18,50 
Am 29. November 1907 eingegangen von 
Leßner, Hauptmann, Weilburg a. L. 50, — 
v. Sulicke, Gen. Major, Freiburg i. Br. 10,05 
Offizierkorps des Jäger-Bats. 6, Oels 30,— 
v. Estorff, Major, Saarbrücken 10, — 
Deutsche Zeitung, Berlin 37.— 
Max Leipheimer, Karlsruhe (Baden) 50, — 
Zusammen 3971,82
        <pb n="132" />
        # 62 20 
Mark 
Übertrag 3971,82 
. botnotkvührer Verein in Buckau- Magde. 
burg 17,— 
Am 30. Novener 1907 eingegangen von 
X. Y. Z. in Hamburg . 000,— 
Matthias Rohde &amp; Co., Hamburg . 100, — 
Am 2. Dezember 1907 eingegangen von 
Deutsche Kolonialgesellschaft. Abteilung 
Posen . 104,— 
H. Goßmann, Direktor, Wilhelmshöhe 
bei Casee. 20,05 
L. Weyl-Elmshorn, Königstraße 17 II 
(Kriegerverein). 69,35 
Offizierkasino Ulanen- Regt Ar. 8 in i -Gum- 
binnen . 30,25 
Am 3. Dezember 1907 eingegangen von 
Krieger= und Militärverein für Stadt- 
und Landkreis Elbing 10, — 
Unteroffizierschule in Biebrich 60,— 
H. Raßler, Breslau, Goethestraße, 5.— 
Breyer, Hauptmann, Ulm a. D. . 50,— 
Am 41. Dezember 1907 eingegangen von 
Unteroffziervereinigung Inf. Regts. Nr. 76, 
Hamburg 10, — 
Offizieren und oberen Beamien des Land- 
wehrbezirks Oels= . 75.— 
Am 5. Dezember 1907 eingegangen von 
A. Bauer, München, Briemerstr. 3 
Deutsche Kolonial= Sesellschaf, Abteilung 
Sprottau 118,65 
Leutnant Ziehm, Inf. Regt. Nr. 14, 
Goldap 15.— 
Gemeindebeamten in fehtender, Wann- 
seebahn 13,72 
Offizierkorps des Iu- 2 Nr. 27, 
Halberstadt . 100, — 
Am 6. ezember. 1907 eingegangen von 
Gladau, Zahlmeister, Feldart. Regt. 74, 
orgau. 10,.— 
Wulff, Hauptmann, Straßburg i. Els., 
Schwarzwaldstr. 30 20,— 
Von den mittleren Wmciatfenmten der 
Stadt Posen . 4490 
Kameradschaftsbund der 76er in 1 Lamburg 100,— 
demiche- Flottenverein, Ortsgruppe Wol- 
. ... ..50,— 
Eis e ... .1,— 
Am 9. Dezember 1907 eingegangen von 
Fr. ao „Wittenberger Tageblan“, 
Witt 22.— 
Jrmuenber i, Weißer Hirsch b. Dresden 20,.— 
Zusammen 6042,71 
  
Mark 
löertrag 6042,74 
15 Real-Untertertianern des Zerbster 
Gymnasiums 
Friedrich Beyer, Postverwalter, Steinan 
Kreis Schluchtern .. 50,— 
Offizierkorps des Inf. neeP Nr. 64 in 
Prenzlau .. 50,— 
Offizieren, Sanit. Offizieren u. Beamten d. 
Landw. Bezirks Frankfurt a. O. 
Mannschaften des Beurlaubtenstandes d. 607,60 
Landw. Bezirks Frankfurt a. O. 
Elisabeth Schall in Menz b. Gransee 1.— 
E. A. Böhme, Bautzen, Moltkestr. 16 10,— 
Offizierkorps des Inf. Regts. Nr. 87, 
Mainz 100,— 
Geh. Justizrat K K eller, Heidelberg 5,.— 
Militärverein Ober-Glogan. .. 15,— 
Landwehrverein Liemehna u. Umgegend 5.— 
Stadtrat Otto Brocks, Waldheim. 50,— 
Graebenteich, .bberveterinär, a. D., Erfurt, 
Futterstr. . 
III. Juf. seck Nr. 23 für den Standort 
Neiße 209,50 
Am 10. Dezember 1907 * von 
v. Sodenstern, Major, Jäger-Batl. 1 
Marburg a. 
Latriolische. Verein für den Kreis Ziegen= 
rück und Umgegend 20,.— 
Offizierkorps des Landw. Bez. Altenburg 30, — 
Am 12. Dezember 1907 eingegangen von 
Peter Kind, Königl. Seminarlehrer in 
Linni . 168.— 
Fran Justigrat Barlach, Wiesbaden . 20,— 
Clausnitzer, Oberleutnant, Inf. Negt. 167, 
Kriegsakademie . 61.,— 
Stammtisch der Ravencaner in Berlin . 30,50 
„Deutsche Zeitung“, Berlin .. 246.— 
Verein Krinz Albrecht-Füsiliere (73ey), 
Osnabrück 
Scheidemantel Antsgerihtsrai zue 
(Bez. Halle) 5.— 
Frau Kreisdirektor Schultze, Cottbus. 20,05 
„Ostpreußische Zeiung“, Königsberg i. Pr. 12,90 
F. v. der Trenck, Major a. D., Hannover 20,— 
Am 13. Dezember 1907 eingegangen von 
Offizier-Mittagstisch des Inf. Regts. 
Nr. 137, Hagenau i. Els. 36,.— 
Am 5. Dezember 1907 eingegangen von 
Redaktion der „Tägl. Rundschau“, Berlin 847,45 
Am 14. Dezember 1907 eingegangen von 
Verein ehemal. Pioniere in Mains- dastel 
und Umgegend. . 9— 
Zufammen 8760,74 
Es sind bis jetzt insgesamt 13 245,49 *ie 
beim Kommando der Schutztruppen im Reichs- 
Kolonialamt eingegangen.
        <pb n="133" />
        GV 63 20 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestaueet.) 
Deutsch- afrikanischer Sisenbahnbau 1907. 
Der Eisenbahnbau in den deutschen Kolonien Afrikas hat im Jahre 1907 einen guten 
Schritt vorwärts getan, wie die folgende Zusammenstellung zeigt. 
Anfang: 1907. Ende: 
Feldspur Meterspur Kapspur Summe Feldspur Meterspur Kapspur Summe 
m m km km km km km km 
I. Im Betriebe. 
  
  
Kamerun ..— — — — — — — 
Togon 98 — 98 — 164 — 164 
Südwestafrika 962 —4 140 1102 962 — 288 1250 
Ostafriia. — 150 — 150 — 338 — 338 
Summe 92„62 248 140 1350 962 502 288 1752 
II. Im Bau. 
Kamerun — 160 160 — 160 — 160 
Tooon 66 — 66 — — — 
Südwestafrika — — 91 — 80 171 
Ostafriiaoao 188 — 188 19 — 19 
Summie — 414 « 414 91 179 80 350 
  
Ausgenommen sind nur die dem öffentlichen Verkehr dienenden Bahnen. 
Von den schon vor 1907 begonnenen Bauten sind im vergangenen Jahre vollendet worden: 
in Togo die Linie Lome — Palime, deren letzte 66 km im Januar v. Is. eröffnet wurden, und 
in Ostafrika die Linie Daressalam — Mrogoro, die jetzt, nach der kürzlichen Gesamteröffnung, 
209 km Betriebsstrecke (gegen 21 km vor Jahresfrist) aufweist. 
An neuen Bauten sind im Jahre 1907 unternommen worden: die kapspurige Bahn 
(106⅝8 cem) Aus—Keetmanshoop, von der schon 148 km eröffnet und noch etwa 80 km zu 
bauen sind; die feldspurige (60 cm) Linie Otavi—Grootfontein, die etwa 91 km lang und in 
Kürze fertig sein wird, sowie die meterspurige, 19 km lange Fortsetzung der Usambarabahn über 
Mombo hinaus bis Mkumbara, die vor einigen Monaten begonnen ist. Der erste Bau ist 
staatlich, die beiden anderen Bauten sind private Unternehmungen. 
Die Betriebslänge der Bahnen ist von 1350 auf 1752 km, also um 402 km oder 
30 Prozent gestiegen, die Bau= und Betriebslängen zusammen sind von 1764 auf 2102 km, 
also um 338 km oder 18½ Prozent gewachsen.
        <pb n="134" />
        W 64 20 
Kaomerun. 
Von Baomenda an die Westorenze.) 
Bericht des Stationsleiters von Bamenda, Hauptmanns 
Glauning, über eine Expedition nach Bascho. 
(Mit einer Skizze.)““ 
Nachdem ich am 12. Juni von meiner 
Erpedition nach dem Südbezirk und Bamum 
zurückgekehrt war, trat ich am 24. Juni mit 
38 Soldaten und 56 Trägern den Marsch nach 
Bascho an. 
Der Zug nach Bascho gab mir Gelegenheit, 
auch die längst geplante Erkundung der projek- 
tierten, aus politischen und wirtschaftlichen 
Gründen wichtigen Verbindungsstraße zwischen 
Bamenda und Ossidinge über Widekum und das 
noch fast unbekannte Gebirgsland nordwestlich 
Bamenda auszuführen. Da nach dem wenigen, 
was über diese Grenzgebiete bisher bekannt war, 
für den beabsichtigten Marsch auf Feindseligkeiten 
der Eingeborenen gerechnet werden mußte, so 
erschien es ratsam, die Expedition durch ein ge- 
nügend starkes Begleitkommando und durch Mit- 
nahme reicher Munition zu sichern und sie in die 
Lage zu versetzen, ihren Durchmarsch durch die 
zu erkundenden Gebiete nötigenfalls zu erzwingen. 
Der Weg von Mamfe bzw. Bascho Über 
Widekum nach Bali war vor kurzem von Kauf- 
mann Willhöft und Oberleutnant Adametz be- 
gangen worden. Beide hatten berichtet, daß die 
Eingeborenen von Widekum bei ihrem Kommen 
stets in den Busch geflüchtet seien, ohne indessen 
Feindseligkeiten zu begehen; nur der Häuptling 
selbst sei in seinem Dorf geblieben. Da dieser 
dem Oberleutnant Adametz erklärt hatte, daß 
alle seine Versuche, mit der Station in Verbin- 
dung zu treten, vom Bali-Häuptling verhindert 
worden seien, sandte die Station einen un- 
bewaffneten Dolmetscher nach Widekum, um mit 
jenem Häuptling zu verhandeln und ihn auf 
seinen Wunsch nach Bamenda zu geleiten. Dieser 
Dolmetscher kam eben zurück, als die Expedition 
in Bali eintraf. Er meldete, der Widekum- 
Häuptling habe ihn sehr unfreundlich aufge- 
nommen und bei Vorzeigung des Ausweises der 
Station erklärt, daß er schon mehrere solcher für 
ihn wertlosen Zettel von Weißen besitze, und daß er 
nicht daran denke, nach der Station zu kommen. 
Darauf sei er verschwunden und habe ihn im 
) Die in diesem Bericht dargelegten Verhältnisse 
haben, wie in der levten Nummer dee Kolonial-Blattes 
amtlich mitgeteilt, den Gouverneur veranlaßt, den 
nordwestlichen Teil des Bezirko Bamenda für ge- 
sperrtes Gebiet zu erklären. 
*““) Als Ergänzung zu dieser Skizze wird auf die 
Karte Nr. 10 in den „Mitteilungen aus den deutschen 
Schutzgebicten“ 1907 Heft 4 verwiesen. 
  
Dorf allein gelassen. Am nächsten Morgen sei 
er auf dem Weitermarsch in der zu Widekum 
gehörigen Landschaft Baliben samt seinem Boy 
gebunden und schwer mißhandelt worden. Dann 
hätten ihn die Eingeborenen laufen lassen; andere 
aber seien ihm gefolgt und hätten auf ihn ge- 
schossen, so daß er sich und seinen am Knie 
schwer verwundeten Boy nur mit Mühe retten 
konnte. Ein zweiter aus Bascho zurückkehrender 
Stationsbote war rechtzeitig gewarnt worden und 
hatte die Landschaften Widekum und Baliben bei 
Nacht ungehindert passiert. Auf diese Nachricht 
hin sandte ich sofort den Befehl zur Station, 
die Straße über Widekum vorläufig für den 
Verkehr zu sperren. Die Expedition lagerte am 
25. Juni in Batibö (Batebs der Karte 10 
„Mitt. a. d. Schutzgeb.“ 1907) und marschierte 
am nächsten Morgen in Baliben ein. Die 
Dörfer von Baliben liegen etwas abseits des 
Weges im Busch versteckt an steilen bewaldeten 
Talhängen. Während des Einmarsches erschollen 
ringsum auf den Höhen Kriegsgeheul und Hörner- 
und Trommelsignale; wir sahen bewaffnete Trupps 
in den dichten Busch flüchten. Das auf be- 
herrschendem Bergrücken gelegene Häuptlings- 
dorf Makam, in dem ich Lager bezog, wurde 
bald darauf, als wir begannen, Schußfeld frei- 
zuschlagen, heftig beschossen, ebenso die aus- 
gesandten Patrouillen, die in dem schwierigen 
unübersichtlichen Gelände den leichtfüßigen Gegner 
nur schwer fassen konnten. Vom Feinde fielen 
sechs Mann, auf unserer Seite wurde ein Soldat 
leicht und ein Batibö-Kundschafter schwer ver- 
wundet. Da sich der Gegner in Bamunbö, am 
liuken Uferhang des Maflusses gelegen, festgesetzt 
hatte, griff ich diese Landschaft am nächsten Tag 
von drei Seiten an. Die Talschlucht war an 
der Stelle, wo die von mir geführte Patrouille 
sie überschritt, 100 bis 500 m tief eingeschnitten, 
die Hänge waren steil und schlüpfrig und fast 
durchweg dicht bewaldet. Der Feind leistete an- 
fänglich starken Widerstand, zog sich aber gegen 
Nachmittag zurück. Nach den übereinstimmenden 
Meldungen schien sich die Hauptmacht bei Wide- 
kum zu sammeln, während ein Teil nach der noch 
unbekannten Laudschaft Fossungmun (Eossongmun 
der Karte 10 „Mitt. a. d. Schutzgeb.“ 1907) 
flüchtete. Ein Soldat wurde an diesem Tage 
schwer verwundet; er starb tags darauf auf dem 
Transport nach Bali. Am 28. Juni verlegte 
ich das Lager nach dem nur 50 Minuten ent- 
fernten Widekum. Die Brücke über den 50 m 
breiten reißenden Momafluß war zerstört. Ihr 
Wiederaufbau nahm den halben Tag in Anspruch. 
Wie die zahlreich vorhandenen Spuren bewiesen, 
hatte der Feind, der unseren Anmarsch schon am 
27. erwartet hatte, hier in großer Zahl das
        <pb n="135" />
        G 65 
jenseitige Ufer besetzt gehalten. 
Bamunbö hatten ihn dann bestimmt, seinen 
Widerstand am Fluß aufzugeben. Widekum war 
verlassen. Am nächsten Tage ausgesandte Pa- 
trouillen stießen nur auf vereinzelte Posten und 
schwache Abteilungen des Gegners, die sofort 
zurückwichen. Am 30. Juni wurde daher der 
Weitermarsch angetreten. Das Reitpferd hatte 
ich wegen des schwierigen Geländes bereits am 
28. Juni nach Bamenda zurückgeschickt. Die 
Verluste des Gegners betrugen im ganzen siebzehn 
gezählte Tote, die unsrigen: ein Soldat tot, ein 
Soldat und ein Hilfskrieger verwundet. Bei dem 
hartnäckigen Charakter der Eingeborenen am 
Abfall des Bali-Plateaus und bei der Erbitterung, 
mit der sie — wie auch die Bamumun-Expe- 
dition im März und April 1906 und die Ba- 
mumbu-Expedition im April und Mai 1907 
beweisen — gegen die Europäer kämpfen, wird 
ein energischer Strafzug gegen Widekum und 
Baliben erforderlich sein, um die völlige Be- 
friedung dieser für den Verkehr wichtigen Ge- 
biete herbeizuführen. Gleichzeitig wird auch die 
Bestrafung der Befangs nördlich Widekum durch- 
geführt werden müssen, deren Unterwerfung auch 
von der Station Ossidinge erbeten wurde, da 
die Befangs fortwährend räuberische Einfälle in 
die an der Straße gelegene Landschaft Bitekn 
unternehmen. 
Erwähnt sei noch, daß der Baliben-Häupt- 
ling durch die befreundeten Bakurube-Leute sagen 
ließ, er könne fünf Jahre mit den Weißen 
kämpfen und würde nicht um Frieden bitten; 
eher würde er in ein anderes Land auswandern. 
Am 30. Juni erreichte die Expedition, von 
Widekum aus fast fortwährend durch Wald mar- 
schierend, den etwa 60 bis 70 m bereiten, 
mannstiefen und reißenden Mafluß; hier wurde 
sie einen Tag aufgehalten, bis von den Ein- 
wohnern des nahegelegenen Dorfes Bascho eine 
Hängebrücke erbaut war. Die Lasten wurden 
auf einem gleichzeitig von der Expedition er- 
bauten, an einem Tau entlang gleitenden Floß 
über den Fluß geschafft. Eine Stunde weiter 
oberhalb der eigentlichen Übergangsstelle befindet 
sich ein schöner etwa 50 m breiter und 40 
bis 50 m hoher Wasserfall. Dicht nördlich des Ma 
beginnt die Landschaft Biteku, zu der die 
Orte Bascho (Häuptling Tschinta), Bembe, Otama, 
Baia, Aiwawa gehören. In Aiwawa traf ich 
mit dem Polizeimeister aus Ossidinge zusammen, 
der mir die Vorschläge des dortigen Bezirks- 
amtmanns über die Abgrenzung der beider- 
seitigen Bezirke überbrachte. Von Amebesso aus 
führt der Weg durch gebirgiges Gelände nach 
Anjebesse und Mbu, von da über Ak6é (Okoa 
der Karte 10 „Mitt. a. d. Schutzgeb.“ 1907) 
Die Kämpfe in 
  
r 
zum Posten Bascho. Die Entfernung von Ba- 
menda bis Bascho beträgt im ganzen 30⅛ Weg- 
stunden (= sechs Tage). Das Gelände ist ge- 
birgig. Der Abstieg nach Widekum beträgt 
37 m, sonst bedeutendste Höhenunterschiede 300 
Meter. Ein Wegebau wird auf keine besonderen 
Schwierigkeiten stoßen. Die fünf oder sechs 
größeren Flüsse, die zu überschreiten sind, bilden 
nur in der Regenzeit Hindernisse; sie sind aber 
leicht durch Hängebrücken, wie sie vorläufig für 
den Verkehr völlig genügen, zu überwinden. 
Von Bascho (Tschintas Dorf) zweigt der Weg 
nach Mamfe, von Aiwawa derjenige nach Ossi- 
dinge ab. Die Entfernung von Bamenda nach 
Mamfe beträgt sieben Tage (32 Stunden), von 
Bamenda nach Ossidinge sieben bis acht Tage. 
Die Aufgaben des Postens Bascho beschränken 
sich zur Zeit auf die polizeiliche Uberwachung 
der jetzt völlig friedlichen Landschaft Bascho. Der 
Verwaltungsbereich des Postens erstreckt sich auf 
15 km im Umkreis. Außerdem wird der 
Posten als Stützpunkt für die Grenzexpedition 
und für die zur Unterwerfung der noch unbot- 
mäßigen Stämme westlich Bamenda notwendigen 
militärischen Unternehmungen BWichtigkeit er- 
langen. Die Lage in Bascho ist ruhig. Die 
Eingeborenen kehren allmählich aus ihren Ver- 
stecken im Busch zurück und bauen sich wieder 
an. Überall sieht man neue Häuser und Farmen 
entstehen. Auch der Marktverkehr auf der Station 
entwickelt sich immer mehr, so daß Verpflegungs- 
schwierigkeiten zur Zeit nicht vorhanden sind. 
Der Posten selbst ist einfach, aber zweckmäßig 
angelegt; die Häuser sind zum Teil in Ziegeln 
aufgeführt. Zu Verteidigungszwecken ist die 
Station mit einer Pallisadierung umgeben. Zur 
Zeit befinden sich in Bascho zwei Faktoreien. 
Für den Rückmarsch zur Station Bamenda 
war beabsichtigt, zunächst in östlicher Richtung 
das Plateau zu ersteigen, dabei gleichzeitig nach 
Möglichkeit die Grenzen der Bezirke Ossidinge und 
Bamenda zu erkunden und darauf nach Nord- 
osten abzubiegen, um eine Verbindung mit dem 
westlichen Bafum-Ort Wum herzustellen. 
Am 11. Juli marschierte ich mit Ober- 
leutnant Adametz, 42 Soldaten und etwa 70 
Trägern ab. Der Weg führte durch Buschwald 
und gebirgiges Gelände über die friedlichen Orte 
Tabe, Kelua, Esobi, Bankobe, Dasumo der Land- 
schaft Badio und nach Übersteigung eines hohen 
Bergrückens (544 m über dem Meere) nach 
Mbulo. Alle diese Orte gehören zu Anjang, 
während Mbaja bereits im Lande Anta liegt, 
ebenso Akossu (945 m über dem Meere) und 
Banta. Taku ist die letzte Anjang-Ortschaft nach 
Nordosten. Am 14. Juli kamen wir in Banta 
an, das noch im Waldgebiet liegt, während die
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        66 ꝛ09 
höheren Bergkuppen bereits Graswuchs aufweisen. 
In Banta, dessen Dörfer geräumt und verlassen 
waren, benahmen sich die Eingeborenen zum 
ersten Male feindselig, ohne daß es zu ernsteren 
Kämpfen gekommen wäre. Am 16. Juli gelangte 
die Expedition über Musomewa und den 1359 m 
hohen Sattel zwischen Bnambajua und Kondensa- 
Berg in die völlig zum Grasland gehörige Land- 
schaft Eko (Tudu, 1220 m über dem Meere), in 
prachtvoller Gebirgsgegend gelegen. Die Einge- 
borenen waren aus ihren Dörfern geflohen. Sie 
hielten die anliegenden Höhen besetzt und wagten 
es sogar, von Buschverstecken aus das Lager aus 
nächster Nähe zu beschießen. Zurückgeworfen und 
durch Patrouillen verfolgt, zogen sie sich in die 
Landschaft Okün zurück, in die wir am nächsten 
Tage unter fortwährenden Kämpfen einrückten. 
Den Bergrücken, welcher die den Zugang zu 
Okün bildende Einsattelung überragt, fanden 
wir von Haufen lärmender Eingeborenen besetzt, 
die aber bei unserem Anrücken die Flucht er- 
griffen. Sie setzten sich darauf in den bewaldeten 
Talschluchten und in dem hohen Grase fest, wurden 
aber ohne Mühe zurückgeworfen. Im Häuptlings- 
dorf wurde Lager bezogen. Trotz ihrer minder- 
wertigen Bewaffnung benahmen sich die Okünleute 
höchst furchtlos. Sie kamen nahe an das Lager 
herau, bedrohten Träger und Boys beim Wasser- 
holen, beschossen die Patrouillen aus dem Busch 
und hohen Gras und folgten zurückgehenden 
schwächeren Trupps in hellen Haufen bis in die 
Nähe des Lagers. Vom Feind fielen fünf Mann, 
auf unserer Seite wurde ein Soldat leicht ver- 
wundet. Durch zwei Nachtpatrouillen und eine 
am frühen Morgen unter Oberleutnant Adametz 
entsandte Patronille wurden dem Feind noch 
starke Verluste beigebracht, so daß er weithin in 
die Berge entsloh. Am 19. Juli konnten wir 
daher den Weitermarsch antreten und erreichten 
an diesem Tage Bamesse, das ich bereits im Juni 
1905 bestraft hatte. Die Eingeborenen waren 
geflüchtet, kehrten aber auf unsere Zurufe bald 
zurück und zeigten sich völlig friedlich. Der 
Häuptling stellte auf meinen Wunsch auch einen 
seiner Leute als Stationsboten. Die Anstellung 
solcher Stationsboten aus noch wenig bekannten 
Ländern bildet ein gutes Mittel, um engere 
Fühlung mit diesen zu bekommen. Am nächsten 
Tage marschierten wir nach dem kleinen Ort 
Mesang, dessen Einwohner sich feindlich zeigten 
und auch einen Träger verwundeten. Zu ihrer 
Bestrafung wurden mehrere Patrouillen ausgesandt, 
die einige Leute erschossen. Am 21. Juli trafen 
wir nach sechsstündigem, höchst anstrengendem 
Marsche durch tiefe Schluchten und an steilen, 
schlüpfrigen Hängen entlang in Mubadji (Ba- 
mubadji) ein. Es ist der von mir Baundu ge- 
  
nannte Ort, den ich im November 1905 auf 
meinem Marsche Ossidinge—Bascho—Bali besuchte. 
Der kluge Häuptling Hemifu nahm uns freund- 
lich auf. Er steht im Verkehr mit Bali und ist 
auch von den dortigen Missionaren schon besucht 
worden. Nach seinen Angaben soll Bali-Mudi 
etwa vier bis fünf Tage von hier nach Norden 
liegen. Als wir in Kantji (613 m über dem 
Meere) ankamen, ließen uns die Eingeborenen, 
die uns im Kriegsschmuck erwarteten, zwar un- 
gehindert bis zum Häuptlingsplatz passieren; sie 
verhielten sich aber gegenüber allen Versuchen 
einer friedlichen Annäherung ablehnend und be- 
gannen schließlich die Lebensmittelpatrouillen und 
die Wasserholer zu beschießen, so daß wir auch 
hier wieder zu den Waffen greifen mußten. Am 
23. Juli erreichten wir nach beschwerlichem 
Marsche Esimbe (Boregam). Die Eingeborenen 
hatten schon vorher die Hütten geräumt und 
waren geflüchtet. Ein gefangenes Weib erzählte, 
der Häuptling habe seinen Leuten Auftrag ge- 
geben, sich mit Lebensmitteln versehen bei seinem 
etwa anderthalb Stunden entfernten Dorfe zu 
sammeln. Nachdem wir an diesem Tage und 
dem nächsten Morgen vergeblich versucht hatten, 
die Eingeborenen von unseren friedlichen Absichten 
zu überzeugen, wurde plötzlich ein bei einer 
Lebensmittelpatrouille befindlicher Bametaträger 
aus dem Hinterhalt erschossen. Die sofort aus- 
gesandten Patrouillen stießen schon in dem Busch 
dicht beim Lager auf zahlreiche Haufen gut be- 
waffneter Eingeborener. Es zeigte sich bald, daß 
der Feind bereits das Lager von allen Seiten 
umstellt hatte und nunmehr auch das Lager selbst 
aus Buschverstecken zu beschießen begann. Weitere 
Haufen sah man auf den nahegelegenen Gras- 
kuppen sich sammeln. Der Angriff wurde durch 
Schnellfeuer zurückgeschlagen. Gleichzeitig warfen 
die Patrouillen den Gegner nach heftigem Kampfe 
aus seinen Verstecken und verfolgten ihn weit in 
die Berge. Der Feind verlor 13 Tote; auf 
unserer Seite wurde ein Soldat schwer verwundet. 
Zwei Patrouillen unter Oberleumant Adamesz 
und meiner Führung stießen am nächsten Tage 
noch auf mehrere Haufen von Eingeborenen, die 
aber nur noch schwachen Widerstand leisteten; 
auch eine am Tage vorher nach einem etwa drei 
Stunden entfernten Esimbedorfe entsandte Pa- 
trouille sah nur wenig mehr vom Feind. Am 
26. Juli wurde das Lager nach dem Häuptlings= 
dorf verlegt, das nahe am Mesam= (Wotschumo) 
Fluß gelegen ist. Jenseits dieses Flusses, über 
den zwei Hängebrücken führen, stießen die Pa- 
trouillen bei der Landschaft Bitam nochmals auf 
den Feind, von dem sieben Mann fielen. Von 
Esimbe aus nach Nord-Nord-Westen soll die Land- 
schaft Besang zwei Tage entfernt liegen, nach
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        GV 67 20 
Nord-Nord-Osten Ngaraku, nach Norden Basaga 
und etwa einen Tagemarsch entfernt Mbandi. 
Die Bewohner der Landschaften Besang, Ngaraku 
und Mbandi führen Pfeil und Bogen, gehören 
also jedenfalls zum Stamm der Muntschi. Am 
27. Juli erreichten wir die friedliche, inmitten 
schöner Olpalmenwälder gelegene Landschaft 
Mukurn. Sie steht in Handelsbeziehungen zu 
Wum (Bafum). 
Am 28. Juli wurde beim kleinen Ort Befang 
der Metscham-(Montsumo) Fluß, den wir schon 
von Esimbe aus gesehen hatten, überschritten. 
Der Fluß ist 30 bis 50 m breit, tief und reißend 
(471 m über dem Meere). Wir lagerten im 
kleinen Bafumdorf Nkangelo, von dem man einen 
weiten Überblick auf das Tal des Metscham= (von 
den Bafuts Mija genannten) Flusses, auf den 
Tuijaberg sowie nach Mantum und den Bafut- 
Dörfern Bagri und Mbokum hin genießt. 
Im großen Bafumort Wum, den ich bereits 
1905 besucht hatte, wurden wir freundlich auf- 
genommen. Von hier aus soll die Muntschiland- 
schaft Witschs mehrere Tagemärsche weit nach 
Nord-Nord-Westen liegen. In Kuk liefen die 
Leute bei unserer Ankunft zwar weg, benahmen 
sich aber in keiner Weise feindselig. Dagegen 
wurden die von mir nach Me vorausgesandten 
Dolmetscher, welche die Eingeborenen zum Bleiben 
veranlassen sollten, von diesen beschossen und 
mußten flüchten. Als wir am nächsten Tage in 
Me einmarschierten, kam uns der dortige, sehr 
alte Häuptling entgegen, entschuldigte das un- 
überlegte Benehmen seiner Leute und bat um 
Frieden. 
Da gegen Me zahlreiche Klagen der Land- 
schaften Bekom, Bafumbum und neuerdings auch 
von Wum wegen Überfalls kleiner Karawanen 
und Gefangennahme einzelner Leute vorlagen, so 
konnte ich mich diesmal mit einer einfachen Ent- 
schuldigung nicht begnügen und verlangte als 
Strafe für die begangenen lbergriffe die Stellung 
von 20 Strafarbeitern für die Station auf drei 
Monate und den Ausbau des Weges nach Kuk 
und Bekom. Als ich diese meine Forderung be- 
kanntgemacht hatte, verschwanden im Nu die 
sämtlichen herumstehenden Eingeborenen. Der 
alte Häuptling blieb allein zurück. Er ist zwei 
Tage später, verlassen von allen seinen Leuten, 
gestorben. Da ich kriegerische Maßnahmen, solange 
die Meleute selbst sich nicht feindselig benahmen, 
vermeiden wollte, so blieb mir nichts übrig, als 
einige Tage in Me zu. bleiben und die Straf- 
arbeiter einzeln festnehmen zu lassen. Gleichzeitig 
wurde mit dem Wegebau begonnen. Bei meinem 
Abmarsch ließ ich in Me eine Abteilung von 
acht Soldaten zurück mit dem Befehl, den von 
  
mir bereits begonnenen Weg Me—Kuk—Wum 
und Me—Bekom auszubauen und die Einge- 
borenen allmählich, ohne Gewalt, zur Arbeit 
heranzuziehen. Sollten sich in Me wider Er- 
warten weitere Schwierigkeiten ergeben, so würde 
dann allerdings ein energisches Einschreiten nicht 
länger hinausgeschoben werden können, da diese 
Landschaft im südlichen Bafumgebiet als der 
einzige Störenfried gilt. Von Bum sowie von 
den Me benachbarten Landschaften Njos und 
Fungom waren Abgesandte erschienen, um die 
friedliche Gesinnung dieser Landschaften zu ver- 
sichern. 
Am 4. August besuchte ich das auf hohem 
Bergrücken (1907 m) gelegene Häuptlingsdorf von 
Bekom und wurde von dem alten Häuptling 
freundlich ausgenommen. Bekom ist jetzt völlig 
friedlich und kommt den Wünschen der Station 
pünktlich nach. 
Über Babanki-—Bambui—Bafreng traf die 
Expedition am 8. August wieder in Bamenda ein. 
*# * 
# 
Oro= und Hydrographisches, Vegetation 
und Tierwelt, Bevölkerung. 
Das Plateau von Mittel-Kamerun steckt sich 
in seinem nordwestlichen Teile zunächst in schroffen, 
zerklüfteten Bergketten ab, während es in seinen 
untersten Stufen in niedriges Hügelland über- 
geht, aus dem noch einige auffallende höhere 
Bergzüge hervorragen. Auf diesen untersten Ab- 
stufungen führt der Weg Widekum — Bascho ent- 
lang. Außer dem Abstieg von Baliben nach 
Widekum mit 377m Differenz betrug der von 
mir gemessene bedeutendste Höhenunterschied bei 
lbersteigung der Hügelkette von Amebesso etwa 
300 m. Dagegen liegt der östliche Teil von An- 
jang und das ganze Antagebiet bereits im oberen 
Teil des Plateauabfalls und zeigt grof Höhen- 
unterschiede, steile Bergformationen und enge, 
tiefe Täler. Das eigentliche Hochplateau wurde 
bei Musomewa und Eko (1220 m über dem Meere) 
erreicht. Dieses Plateau ist kein eigentliches 
Massiv, sondern es besteht aus zahlreichen, von 
tiefen Tälern durchfurchten Bergketten. In seinem 
mittelsten Teil bei Bamesse, Baminje, Kantji 
finden sich dagegen auch zahlreiche wellige, sanfte 
Hügel mit breiten Tälern und flachen Mulden. 
Wie im Westen, so zeigen sich auch in dem von 
uns erreichten nördlichsten Teil des Plateaus bei 
Esimbe (580 m über dem Meere) diese schroffen 
Bergketten; sie bilden an einzelnen Stellen durch 
mittlere Höhenzüge schon den Übergang in das 
niedrige Hügelland der Benusebene, während das 
Plateau nach Osten in den Ländern Bafum,
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        W 68 20 
Bekom, Oku, Bansso, Kambo und Mambila seine 
größte Höhe erreicht. Die höchsten Erhebungen 
des Plateaus auf seiner Westseite, soweit sie für 
die beigefügte Kartenskizze in Frage kommen, 
dürften bei Eko liegen. Ihre absolute Höhe be- 
trägt etwa 2400 m. 
Der westliche Teil des Plateaus entwässert 
zum Croßfluß. Von den zahlreichen Flüssen sind 
besonders zu erwähnen der Mma, der in dem 
noch unbekannten Gebiete nordwestlich Befang 
entspringt und sich südlich Biteku mit dem von 
Bamumun und Bali kommenden Moma ver- 
einigt. Er war an der Übergangsstelle manns- 
tief, etwa 60 bis 80 Meter breit und sehr 
reißend. Der Nordwestrand des Plateaus wird 
entwässert vom Mafifluß, der einen der Haupt- 
zuflüsse des Mun-Aja bildet. Er war Anfang 
Juli dieses Jahres etwa 60 bis 80 Meter breit, 
1,20 Meter tief. Die Wassermengen des eigent- 
lichen Innenplateaus führt der Metscham= (auch 
Montsumo, Wotschumo und Mija genannte) Fluß 
dem Katsenafluß und somit dem Stromgebiet des 
Benus zu. Seinem Flußsystem gehören auch die 
Flüsse an, die das Bergland von Bamenda, 
Babanki, Bekom und Bafum entwässern. Ent- 
sprechend seinem vulkanischen Charakter weist das 
Plateau mehrere aterseen auf. Außer dem 
bereits bekannten Mauwsssee (2300 Meter, Oku) 
und dem Ndüsee (1200 bis 1400 Meter bei 
Nijos, Bafum) wurde zwischen Kuk und Me in 
einer Höhe von 1400 Metern noch ein dritter 
See aufgefunden. Sein Name ist (ebenso wie 
der des bei Njos gelegenen Sees) RNdüsee, d. h. 
Gottessee. Der neuentdeckte See ist etwa 600 
Meter lang und ebenso breit, ohne sichtbaren 
Zu= und Abfluß. 
Während die Gebiete an den unteren Stufen 
des Plateauabfalles, also an der ganzen Route 
Widekum Biteku— Mbu— Bascho durchweg mit 
Urwald bestanden sind, zeigen die Länder Anjang 
und Anta am oberen Plateaurand in ihren 
höheren Erhebungen zahlreiche Graskuppen; in 
Eko beginnt das eigentliche Grasland. Im 
nördlichen Teil bei Esimbe findet sich, wie überall 
in den Randgebirgen, an den Hängen und in 
den Tälern viel Wald. An fast allen Wasser- 
läufen wächst die Rophiapalme in meist lang- 
gedehnten, schmalen Hainen. Bafum kann wieder 
als reines Grasland bezeichnet werden. Das 
Gras erreicht je nach Höhenlage und Beschaffen- 
heit des Bodens zum Teil eine Höhe von 3 bis 
4 Meter, zum Teil wächst es nicht über Hüft- 
höhe hinaus. Die Übergangsländer find reich 
  
an Olpalmen. Besonders weisen Baliben, 
Widekum, Mesang, Kantji, Efimbe, Muküru, Be- 
fang, große Bestände an Olpalmen auf. Gummi 
ist in dem Urwaldgebiet am Westabfall des 
Plateaus reichlich vorhanden und zwar kommt 
sowohl Kickrig wie die Gummi-Liane vor. In 
Walo brachten mir die Eingeborenen schon im 
November 1901 Gummibälle zum Verkauf. Die 
Eingeborenen von Mubadji schneiden Gummi 
zwischen Kantii und Esimbe, die von Mantum 
in Mukürun. Der Gummi soll in viereckigen 
Klumpen von etwa einem Kilo Gewicht in den 
Handel kommen. Über die weiter nördlich ge- 
legenen von den Muntschis bewohnten Wald- 
gebiete habe ich nichts in Erfahrung bringen 
können. Das Vorkommen von Gummi in den 
Wäldern von Bafut, besonders auch am Tuija- 
berg ist bekannt. 
Der Wildstand scheint in dem ganzen Gebiet 
sehr gering zu sein. Beobachtungen in dieser 
Richtung wurden durch das hohe Gras fast un- 
möglich gemacht. Doch zeigten die in Banta, 
Esimbe, Wum, Me und anderen Orten vorge- 
fundenen Antilopengehörne, Affen= und Wild- 
schweinschädel, daß Wild überall wenigstens 
vereinzelt vorkommt. Große Elefantenherden 
gibt es am Tuijaberg und längs des Metscham- 
flusses bis in die Gegend von Bafut, Bandeng 
und Bameta. 
r“ 
* 
Sowohl die Übergangs= und Waldländer als 
die Graslandgebiete sind stark bevölkert. Die 
Bevölkerung an der Straße Widekum—Bascho 
sowie die Bewohner von Anta und Anjang 
zeigen ganz den Typus der Urwaldbewohner. 
Auch ihre Hütten sind auf dieselbe Art wie am 
Croßfluß gebaut, nur sind sie zumeist ärmlicher 
und niedriger. In den im Grasland gelegenen 
Landschaften Eko und Okum finden sich runde, 
neben viereckigen Hütten. Die Dächer sind noch 
mit Palmblattmatten gedeckt. Bamesse, Baminje, 
Mesang, Mubadji und die Bafum-Landschaften 
bauen die den Grasländern eigentümlichen hohen 
quadratischen Häuser mit Grasdach. Besonders 
schön gebaut sind diese Häuser in Bafum. Hier 
findet man an den Türpfosten auch vielfach 
schöne Schnitzereien. Ganz abweichend von 
diesen Bauarten sind die Häuser der Land- 
schaften Kantji, Efimbe, Muköüru und Befang. 
Diese Häuser bestehen ganz aus Lehm, der meist 
mit Sand und kleinen Steinen vermengt ist. 
Der Grundriß ist quadratisch. Meist befindet 
sich an der Vorderseite des Hauses noch unter 
dem Grasdach ein Vorraum, der von einer etwa 
einen Meter hohen Mauer eingefaßt oder ganz
        <pb n="139" />
        Zu: Deutsches Kolonialblatt Nr. 2, 1908. 
  
    
  
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Nordwest - Bezirks Bamenda . N#- 
nach den Aufnahmen liptm. Glaunin 14 
  
  
   
  
  
  
  
  
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Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Minler &amp; Sohn. Berlin SW%s.
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        WV 69 20 
offen und von schönen gemauerten Säulen oder 
Holzstangen gestützt ist — eine Art Veranda. 
Diese Häuser sind wie in Kantji, im Häuptlings- 
dorf Esimbe, zumeist eng aneinander gebaut, so 
daß die Orte einen stadtähnlichen Eindruck 
machen. An vielen Stellen der Mauer werden 
runde Löcher eingebohrt, in diese Löcher werden 
daun horizontal Stäbchen eingelassen und so 
durch darüber gelegten Bambus bequeme Wand- 
regale geschaffen. Solche befinden sich auch in 
dem erwähnten Vorraum oberhalb der Feuer- 
stelle zum Trocknen von Fleisch. Die hier ge- 
bräuchlichen Stühle stellen sich als eine Art 
schrägstehender Dreifüße aus gegabelten Natur- 
hölzern, mit einer als Sitz aufgebundenen 
Bambusstange dar. Ton-, Holz= und Rinden- 
gefäße für Essen und Palmöl sind in großer 
Anzahl und zahlreichen Arten vorhanden. Einen 
eigenartigen Eindruck machen die fast in jeder 
Hütte aufgehängten kleinen runden an Stöcken 
befestigten Holz= oder Rindenschilde für Einzel- 
kämpfe mit kurzen Haumessern; sie finden bei 
Weiberstreitigkeiten zwischen zwei Dörfern prak- 
tische Verwendung. 
Die Eingeborenen gehen gänzlich nackt, 
Männer sowohl wie Weiber, abgesehen von ein- 
zelnen Landschaften, die schon zu vorgeschrittenen 
Ländern wie Bameta, Bali, Bali-Mudi Be- 
ziehungen haben. Die Waffen bestehen in 
Vorderladern, Speeren aller Art, angespitzten 
Holzstöcken und Haumessern. Zum Kriegsschmuck 
gehört fast überall der charakteristische Lederhelm. 
In Mesang trugen die Weiber kleine Stäbchen 
durch die Nasenwand gesteckt, sowie Messing- 
und Eisennägel in der Oberlippe, ferner sonstigen 
Eisenschmuck einfachster Art. Sowohl die Ein- 
geborenen von Banta, Ekö, Okön wie die von 
Kantji, Esimbe, Bidera sind Menschenfresser. Die 
Sprache fast aller Stämme ist verschieden. Anjang 
spricht eine andere Sprache wie Anta;z Ekö und 
Okün gehören zum nämlichen Sprachstamm, 
ebenso Bamesse und Mufringeng; Mubadji hat 
eine andere Sprache wie Kantji, das aber mit 
Esimbe zu einem Sprachstamm gehört. Dagegen 
spricht Muküru trotz gleicher Bauart der Häuser 
einen anderen Dialekt wie Esimbe. Die Be- 
schäftigung der Eingeborenen ist fast überall die 
gleiche: Ackerbau, Olgewinnung, Töpferei, Matten- 
flechterei, zum Teil wie in Esimbe, Me, Spinnerei 
und Weberei. Angebaut werden in den Über- 
gangsländern hauptsächlich: Planten, Mais, Dams, 
Koko, Bohnen, Erdnüsse, im Grasland Planten, 
Korn, Koko, Yams, Süßlartoffeln, Erdnüsse, 
Baumwolle, Tabak; in Bafum auch Durrha, 
Steinnüsse, Rizinus. Ziegen, Schafe, Schweine, 
Hühner sind überall reichlich vorhanden, Rinder 
sah ich nur in Wum. Über die Handelsbe- 
  
ziehungen der einzelnen Stämme ist bei dem 
Mißtrauen und oft feindseligen Verhalten der 
Eingeborenen nur wenig bekannt geworden. Die 
Stämme in der Nähe Baschos verkaufen ihren 
Gummi auf den dortigen Faktoreien; Bamesse 
steht in Handelsbeziehungen zu Bameta, Mubadji 
zu Bali und Bali-Mudi, Kantji zu Mantum. 
Esimbe verkauft Gummi durch Zwischenhändler 
nach Bali-Mudi. Die Eisenarbeiten sollen 
meist aus Wum stammen. In Muküru wird von 
den Mantumleuten Gummi gewonnen und durch 
Zwischenhandel über Bameta nach Bali, von da 
nach der Küste verkauft. Mukürn tauscht Palmöl 
in Wum gegen Eisensachen, wie Speere, Hau- 
messer, Beile Erdhacken. 
1 1 
Die Erschließung der zum Nordwestbezirk von 
Bamenda gehörigen Landschaften hat bisher vor 
dringenderen Aufgaben zurückstehen müssen. So 
erklärt es sich, daß dieses Gebiet noch mit zu 
den am wenigsten bekannten Kameruns gehört. 
Außer der Reise Ramsays im Oktober 1900, 
meinem Marsch von Ossidinge über Bascho nach 
Bali im November 1901 und meiner Bereisung 
Bafums im Oktober 1905 sind bisher nur ver- 
einzelte kleinere Vorstöße meist bei Gelegenheit 
kriegerischer Expeditionen von Bascho, Bameta, 
Bekom oder Bali aus in diese Grenzgebiete unter- 
nommen worden. 
Abgesehen von dem durch seine Fruchtbarkeit 
und sein Menschenmaterial wichtigen Bafum, 
das sich allem Anschein nach durch allmähliche 
Gewöhnung ohne die Anwendung stärkerer, 
kriegerischer Machtmittel dem Einflußgebiet der 
Station angliedern lassen wird, sind die zahl- 
reichen kleinen, oft im schwierigen, fast unzu- 
gänglichen Gebirgsland des Westplateaus woh- 
nenden Stämme in wirtschaftlicher und politischer 
Beziehung für uns vorläufig von geringem 
Interesse. Ihre Unterwerfung kann daher all- 
mählich im Anschluß an andere Expeditionen 
erfolgen. Dagegen erscheint die Pazifizierung der 
feindlichen Stämme an der Straße Bamenda-— 
Widekum— Ossidinge (Bascho) sowie der Stämme 
an der deutsch-britischen Grenze schon für die 
nächste Zukunft als eine dringende politische und 
wirtschaftliche Notwendigkeit.
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        W V70 20 
Deutsch-Ostafrika. 
K-tliche Mission in Deutsch-Ostafrika. 
I. Gesellschaft zur Beförderung der evan- 
gelischen Missionen unter den Heiden 
(Berlin). 
Für die Njassamission ist es von höchster Be- 
deutung gewesen, daß ihr Begründer, Missions- 
inspektor D. Merensky, auf Grund seiner 
langjährigen Tätigkeit in Südafrika sich den Ein- 
geborenen von vornherein als Lehrer und Arzt 
vorstellte und daß er diese Einführung durch 
einige glückliche Kuren bestätigte, unter denen 
besonders die Heilung eines Augenleidens des 
gefürchteten alten Sangusultans Merere II. Auf- 
sehen erregte. So haben sich die Farbigen des 
damals noch kaum erschlossenen Gebietes von 
vornherein daran gewöhnt, unsere Stationen als 
die Orte anzusehen, an die sie die Kranken bringen 
können. 
In der Regel sind auf den Stationen ein 
bis zwei Morgenstunden der Krankenfürsorge ge- 
widmet. Hierzu erhalten sämtliche Missionare 
vor ihrer Aussendung einen halbjährigen theore- 
tisch-praktischen Unterricht durch einen Arzt und 
einen Kursus in einer Berliner Unfallstation. 
Auch besuchen sie die tropenhygienischen Vor- 
lesungen des orientalischen Seminars. Alle Sta- 
tionen sind mit kleinen Apotheken versehen (deren 
Bestände jährlich nach Bedarf ergänzt werden), 
außerdem jeder Missionar mit einer transportablen 
Reiseapotheke und einem chirurgischen Bessteck. 
Bedienung und Medizin werden den Eingeborenen 
im Bedarfsfalle stets unentgeltlich gewährt. Doch 
sind die Missionare angewiesen, so oft es irgend 
angeht, die Eingeboreuen zu einer Gegenleistung, 
meist in Früchten oder einer Arbeit bestehend, 
anzuhalten. Diese heilsame pädagogische Maß- 
regel schränkt nach unserer Erfahrung die Nach- 
frage nach Hilfe nicht ein. 
Neben diesem täglichen Samariterdienst haben 
unsere Missionare die gesundheitlichen Verhältnisse 
dadurch zu hoben sich bemüht, daß sie bei drohen- 
den Epidemien (Pocken, Pest) die Impfung der 
Eingeborenen übernahmen und in anderen Fällen 
(Lepra, Geisteskrankheiten) den Bezirksämtern 
Vorschläge unterbreiteten. In letzter Zeit ist von 
den Missionaren der Gedanke erwogen worben, 
im Bereich unserer Stationen und Außenstationen 
allgemeine Pockenimpfung einzuführen. 
Die eingeborene Bevölkerung würde sich, seit 
die deutsche Herrschaft den ewigen Stammeskriegen 
"*) Wir veröffentlichen nachstehend eine Reihe von 
Berichten der in Den ch-Ostafrika tätigen evan- 
gelischen Missionen über die von ihnen für das 
körperliche Wohl der Eingeborenen geübte Fürsorge. 
  
ein Ende gemacht hat, in dem fruchtbaren Lande 
erheblich schneller vermehren, wenn nicht die 
Säuglingssterblichkeit so überaus groß wäre, 
teils infolge abergläubischer Vorstellungen und 
Sitten, teils (und hierin liegt der Hauptgrund) 
infolge unverständiger Wartung und Ernährung 
der Säuglinge durch die Mütter. Um die 
Missionarsfrauen zu befähigen, dem entgegenzu- 
wirken, ist für alle Missionarsbräute ein medizi- 
nischer Unterricht von uns angeordnet, welchen 
der Geheime Ober-Medizinalrat Dr. Dietrich 
erteilt. In der Regel ist die Folge des Kursus, 
daß jede Braut für einige Monate in ein Kranken- 
haus eintritt, um dort praktische Krankenpflege 
zu erlernen. Die aufklärende und helfende Arbeit 
der Missionarsfrauen zeigt bereits jetzt erfreuliche 
Frucht. Vor kurzem hat Stabsarzt Dr. Demp- 
wolff aus Iringa, der zu Pest= und Malaria= 
untersuchungen auf unserer Station Ilembula 
(Ubena) weilt, mit Befriedigung konstatiert, daß 
der Gesundheitszustand der Eingeborenenkinder 
auf der Station auffallend günstiger sei als auf 
den Heidendörfern. 
Vor einigen Jahren hatten wir auch einen 
deutschen Arzt in unser Njassagebiet gesandt und 
in Kidugala (Ubena) stationiert. Wir machten 
aber die Erfahrung, daß für rein stationäre Tätig- 
keit die Bevölkerung nicht dicht genug war, einer 
ambulanten aber der Mangel an Wagen und 
Verkehrsmitteln große Schwierigkeiten bereitete. 
Auch sind nicht leicht Ärzte zu finden, welche 
diesem entsagungsvollen Dienst mehr als einige 
Jahre zu weihen bereit sind. Ihren vollen Wert 
erhält die missionsärztliche Tätigkeit aber erst, 
wenn sie nicht nur vorübergehend ausgeübt wird 
und wenn der Arzt, um die Eingeborenen zu 
verstehen und ihr Vertrauen zu gewinnen, sich 
auch ihre Sprache aneignet. Gleichwohl werden 
wir gern wieder Arzte aussenden, sobald uns 
geeignete Persönlichkeiten und die erforderlichen 
Mittel zur Verfügung stehen. 
Wir haben inzwischen dadurch Abhilfe gesucht, 
daß wir einen Missionar, der in zehnjährigem 
Dienst draußen besonderes ärztliches Geschick, zu- 
mal bei Bekämpfung einer Pestepidemie in Ilem- 
bula (Ubena, Bezirk Iringa), gezeigt hatte, und 
einen jüngeren Missionar, der vorher Apotheker 
gewesen war, mit Erlaubnis von Geheimeat 
Professor Dr. Gaffky im hiesigen Institut für 
Infektionskrankheiten (tropenhygienische Abteilung) 
eine gründliche Ausbildung und danach ein tropen- 
klinischen Kursus in Hamburg unter Professor 
Dr. Nocht haben nehmen lassen. Der erst- 
genannte Missionar hat dann noch auf der Reise 
einige Zeit im Gouvernementskrankenhause und 
im Sewa-Hadji-Hospital zu Daressalam gearbeitet, 
der letztgenannte bei Professor Dr. Brandt eine
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        W V1 
zahntechnische Ausbildung empfangen. Beide 
Missionare sind von uns nach Möglichkeit mit 
Instrumenten versehen worden. Einer von beiden 
meldet soeben, daß er bereits einen starken Zulauf 
von Kranken habe und im Begriff stehe, in 
Lupembe (Ubena) ein kleines Hospital für Ein- 
geborene zu errichten. Wir versprechen uns von 
diesem Versuch gute Erfolge und beabsichtigen auch 
ferner, geeigneten Missionaren eine möglichst sorg- 
fältige medizinische Vorbildung zu vermitteln. 
Endlich haben wir mit Hilfe einer Vereinigung 
christlicher Jungfrauenvereine in der Heimat zwei 
Krankenschwestern ausgesandt. Beide haben 
außer der üblichen Schwesternbildung eine Heb- 
ammenschule besucht und ihre Hebammenprüfung 
abgelegt. Durch besonderen Dispens des Preu- 
ßischen Kultusministeriums ist der geburtshilflichen 
Universitätsklinik in Halle a. S. (Direktor Ge- 
heimer Medizinalrat Dr. Veit) gestattet worden, 
diese unsere Schwestern über das den Hebammen 
in Preußen verstattete Maß hinaus frauenärztlich 
auszubilden und nach besonderer Prüfung durch 
einen Vertreter der Medizinalregierung mit den 
erforderlichen Instrumenten zu versehen. Um 
während der entsprechenden Tätigkeit draußen 
jedem Anstoß bei den Bezirksärzten vorzubeugen, 
haben wir, so oft eine derartig ausgebildete Dame 
ausgesandt wurde, dem Gouvernement Anzeige 
mit Abschrift der Zeugnisse und der ihr gegebenen 
Instruktion erstattet. Die Schwestern sind gleich- 
falls mit umfangreicher Ausrüstung versehen. Die 
chirurgischen und medizinischen Instrumente wie 
die Apotheken sind nach Angabe vom Geheimen 
Ober-Medizinalrat Dr. Dietrich, die geburts- 
hilflichen nach Vorschrift des Geheimen Medizinal- 
rats Dr. Veit zusammengestellt. Verbandmittel, 
Decken usw. werden ihnen zum Teil, wenn auch 
längst nicht ausreichend, von den heimatlichen 
Jungfrauenvereinen gesandt. 
Die gleiche Ausbildung ist auch der Frau 
eines Missionars in Daressalam vermittelt worden. 
Dem Gouvernement haben wir mitgeteilt, daß, 
so oft die von der Regierung angestellte Heb- 
ammenschwester krankheitshalber oder aus anderen 
Gründen verhindert sei, die Dame nach Möglich- 
keit auszuhelfen bereit sein würde. In letzter 
Zeit haben wir sogar allen Missionarsbräuten 
eine geburtshilflich-frauenärztliche Ausbildung auf 
unsere Kosten angeboten. Zur Zeit befindet sich 
dazu in Halle die Braut eines Missionars von 
Mwakaleli (Bezirk Langenburg), die Frühiahr 
1908 ausreisen soll. 
Alle derartig ausgebildeten Damen sind an- 
gewiesen, nicht nur selbst den Eingeborenen nach 
Kräften zu dienen, sondern auch die farbigen 
Hebammen nach Möglichkeit zu belehren und 
  
— 
christliche Frauen und Mädchen nach und nach 
zur Kinder= und Krankenpflege heranzubilden. 
Die betrübenden Gesundheitsverhältnisse find 
wohl mehr als durch die natürlichen Schädigungen 
des tropischen Klimas noch durch den Aber- 
glauben, den gesundheitlichen Unverstand und 
besonders durch die Lethargie des Negers ver- 
schuldet, der zum Arzt, Missionar oder Zauber- 
doktor mit seinen Beschwerden und Wunden erst 
zu kommen pflegt, wenn diese sich bis zur Un- 
erträglichkeit, oft Unheilbarkeit verschlimmert haben. 
Eine wesentliche Besserung der Gesundheitsver- 
hältnisse ist daher unseres Erachtens nicht ohne 
Bekämpfung des Aberglaubens, ohne fortschreitende 
Aufklärung und Erziehung zu erreichen. Damit 
auch die künftigen Lehrer des Volkes in diese 
Arbeit mit eingreifen, haben wir veranlaßt, daß 
in den Unterrichtsplänen unserer Seminare in 
Manow (Bezirk Langenburg) und Kidugala (Be- 
zirk Iringa) und an der Mittelschule zu Lupembe 
(Bezirk Iringa) auch Belehrung über Bau und 
Pflege des menschlichen Körpers Raum finde. 
Wir beabsichtigen auch, wenn wir erst in der 
Lage sein werden, für unsere sich jetzt schnell 
ausbreitenden Volksschulen Lesebücher herzustellen, 
in diese einige Stücke aus der Gesundheitslehre 
aufzunehmen. 
Einen besonders erfreulichen, weil aus schönster 
Arbeitsgemeinschaft von Regierung und Mission 
erwachsenen Zweig der Gesundheitsfürsorge bildet 
endlich die Aussätzigenpflege im Bezirk Langen- 
burg, die durch den Aufstand eine Zeitlang ge- 
stört war, jetzt aber sich in gutem Fortgang be- 
findet. Auf Anregung der Missionare, die wegen 
der schrecklichen Ausbreitung der Lepra infolge 
des engen Zusammenwohnens von Kranken und 
Gesunden bei dem Bezirksamt vorstellig wurden, 
veranstaltete das Bezirksamt eine Konferenz von 
Beamten und Missionaren, deren Ergebnis jetzt, 
was unser Missionsgebiet anlangt, darin besteht, 
daß bei Neuwangemannshöh und bei Bulongwa 
bereits große Aussätzigen dörfer bestehen, bei 
Kissale eins im Bau ist. Die Ausführung er- 
folgte derart, daß die Regierung die Eingeborenen 
eines gewissen Bezirks zur Einlieferung der 
Leprösen in das betreffende Dorf zwang, ihr Ent- 
weichen durch Askari-Posten verhinderte und die 
Kosten zum Bau darreichte, die Missionare aber 
mit den Eingeborenen den Bau ausführten, die 
Pflege der Kranken übernahmen und durch An- 
stellung eines Helfers und Bau einer Kapelle 
auch für Gottesdienst und Unterricht sorgten. Der 
missionarische Erfolg dieses Dienstes an den 
Elendesten ist so erfreulich, daß wir diese Arbeit 
nicht wieder missen möchten. Die Tatsache, daß 
4
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für den Umkreis unserer Konde= und Kinga- 
stationen, also für eine Bevölkerung von etwa 
30 000 bis 40 000 Seelen, sofort drei Dörfer 
nötig waren, von denen jedes nach Vollendung 
etwa 150 Kranke zählen wird, beweist zur Ge- 
nüge, welche ernste Gefahr die Lepra für die 
eingeborene Bevölkerung bedeutet. 
Auf unsern drei Usaramostationen, die wir erst 
vor einigen Jahren von einer anderen Missions- 
gesellschaft übernommen haben, hat sich (abge- 
sehen von der Ausbildung der oben genannten 
Missionarsfrau und von dem selbstverständlichen 
Samariterdienst auf den Stationen Kisserawe und 
Maneromango) unsere Gesundheitsfürsorge bisher 
darauf beschränkt, daß unsere Missionare bei 
drohenden Epidemien das Gesundheitsamt in 
Daressalam benachrichtigten und gegebenenfalls 
die Ausführung seiner Anordnungen übernahmen. 
In Daressalam selbst haben wir angesichts der 
musterhaften Organisation der staatlichen Ge- 
sundheitsfürsorge und angesichts der Sewa-Hadji- 
Hospitals von missionarischen Versuchen in dieser 
Richtung bisher absehen können. 
  
II. Leipziger ärztliche Mission. 
Von der Evangelisch-lutherischen Mis- 
sion zu Leipzig waren bisher zwei Personen, 
ein Missionsarzt und eine Diakonisse, mit der 
Behandlung und Pflege der Kranken betraut. 
Der Missionsarzt wurde im Jahre 1902 nach 
Deutsch-Ostafrika abgeordnet. Seitdem hat er in 
den dortigen Missionsgebieten am Kilimandiaro, 
Meru und auf dem Paregebirge die ärztliche 
Praxis ausgeübt. Die Diakonisse war seit De- 
zember 1906 auf der Missionsstation Moschi 
am Kilimandiaro stationiert. Ihre Vorbildung 
befähigte sie, dem Missionsarzt in seiner ärztlichen 
Wirksamkeit tatkräftig zur Seite zu stehen und in 
allen Fällen, die nicht eine spezielle medizinische 
Durchbildung erfordern, die eingeborenen Kranken 
selbständig zu behandeln. Sie eröffnete zu diesem 
Zweck eine mit einer Apotheke verbundene Poli- 
klinik, in der die Kranken ambulatorisch behandelt 
wurden. Die tägliche Frequenz betrug durch- 
schnittlich 20 bis 25 Personen, meist Frauen und 
Kinder, jedoch auch Männer; sie stieg bis zur 
Höchstziffer von 40. In der Regel wurde die 
Sprechstunde am Vormittag eingehalten. Bei 
dringenden Jällen oder wo sich ein Transport 
der Kranken in die Poliklinik verbot, machte die 
Diakonisse Hausbesuche bei ihren Patienten; ein 
Dschaggamädchen konnte dabei zur Assistenz heran- 
gezogen werden. Diese Tätigkeit, die sich natür- 
lich in den gebotenen Grenzen bewegte, darf als 
erfolgreich bezeichnet werden. Die Eingeborenen 
brachten, durch gute Heilerfolge ermutigt, der 
Schwester, großes Vertrauen entgegen und konsul- 
  
tierten sie auch in solchen Fällen, welche die 
Schwester, als über den Rahmen ihrer medizi- 
nischen Kenntnisse hinausgehend, an den Kaiser- 
lichen Stabsarzt der Station Moschi verweisen 
mußte. Was hier von der ärztlichen Tätigkeit 
der Diakonisse und ihren Erfolgen gesagt ist, gilt 
in erhöhtem Maße von der Wirksamkeit des 
Missionsarztes. 
Obgleich diese Wirksamkeit als eine Pflicht der 
christlichen Nächstenliebe betrachtet wurde, hielt 
man doch schon aus pädagogischen Gründen an 
dem Grundsatz fest, überall, wo die Eingeborenen 
dazu imstande waren, eine geringe pekuniäre 
Entschädigung für gelieferte Arzneien und ärztliche 
Hilfe zu fordern. Die Erfahrung hat gezeigt, 
daß diese Honorierung von den Eingeborenen 
willig aufgebracht wurde. 
Auch von den Missionaren und ihren Frauen 
wurde auf dem gesamten Missionsgebiete in ein- 
facher gelagerten Fällen, bei leichten Erkrankungen, 
Verwundungen, Frakturen, Geschwüren, Fieber- 
anfällen, Schlangenbissen, insbesondere bei den 
am Kilimandjaro so häufigen mangels zweck- 
entsprechender Pflege nicht selten Lungenleiden 
nach sich ziehenden Erkältungen, die erste Hilfe 
geleistet, unter Umständen auch die Weiterbehand- 
lung übernommen. Dies war um so leichter 
durchführbar, als jedem Missionar bei seiner Aus- 
rüstung für die Tropen ein Bestand von Medika- 
menten, Verbandzeug und Instrumenten mit- 
gegeben zu werden pflegt, von dem er für sich, seine 
Familie in einfachen Fällen und überall da, wo 
der Arzt nicht sofort zur Stelle sein kann, Ge- 
brauch macht. 
Eine planmäßige Vorbildung der Missionare 
für die Hilfeleistung in Krankheitsfällen war bis- 
her in den Lehrplan des Missionsseminars zu 
Leipzig nicht vorgesehen. Doch wurde es als 
erwünscht bezeichnet, wenn die Missionare sich in 
Diakonissenhäusern und Krankenanstalten mit den 
Grundbegriffen der Krankenbehandlung und pflege 
vertraut machten; jede dahin zielende Bestrebung 
wurde auf das kräftigste unterstützt. Mit dem 
Beginn des Wintersemesters 1907 ist eine gewisse 
ärztliche Vorbildung in den offiziellen Lehrplan 
des Seminars aufgenommen, zunächst wurde ein 
zwei Monate währender „Samariterkurs“ mit 
wöchentlich zweimaliger theoretischer und prak- 
tischer Unterweisung unter der Leitung des 
Generalarztes Dr. Düms, Leipzig, eingerichtet. 
In diesem Kursus, der in erster Linic die grund- 
legenden anatomischen Kenntnisse vermitteln soll, 
wird unter steter Berücksichtigung der Verhältnisse 
in den Tropen die erste Hilfeleistung bei Krank- 
heiten und Unfällen, die Anlegung von Verbänden 
und dergl. gelehrt.
        <pb n="145" />
        W 73 20 
Dies erscheint deshalb besonders wichtig, weil 
der Missionsarzt im Herbste 1907 aus dem 
Missionsdienst ausgetreten ist, um sich als Farmer 
ansässig zu machen. Wenn er auch seine ärztlichen 
Kenntnisse dem Missionsgebiet nach wie vor zu- 
gute kommen lassen will, so wird doch natur- 
gemäß seine Tätigkeit eine gewisse Einschränkung 
erleiden. Auch die Krankenschwester scheidet Ende 
dieses Jahres aus dem Diakonissenberuf aus. 
Sie bleibt jedoch auch nach ihrer Verheiratung 
unmittelbar in der Arbeit der Mission und wird 
den Kranken der Landschaft nach Möglichkeit die 
erforderliche Hilfe leisten. An ihre Stelle treten 
voraussichtlich zwei Schwestern aus dem Diako- 
nissenhause in Ludwigslust (Mecklenburg-Schwerin), 
von denen die eine mehrere Jahre in einem 
Krankenhause, einer Idiotenanstalt und einem 
Krüppelheim tätig war, während die andere in 
der Kranken= und Siechenpflege und in der Ge- 
meindediakonie sich erprobte. Ferner wird die 
Missionslehrerin, welche bereits in den Jahren 
1905/06 in Moschi die Krankenpflege ausübte, 
erforderlichenfalls auch weiterhin als Kranken- 
pflegerin zur Verfügung stehen. 
III. Die Evangelische Missions-Gesell- 
schaft für Deutsch-Ostafrika in Usambara. 
Den Mittelpunkt der ärztlichen Tätigkeit, die 
von der Bielefelder ostafrikanischen Mission 
auf ihrem Missionsgebiet Usambara ausgeübt 
wird, bildet das im Jahre 1905 begründete 
Missionshospital in Wuga. 
Der leitende Arzt ist vom Epangelischen 
Afrika-Verein angestellt. Die Krankenpflegerin in 
Wuga ist freie Hilfsschwester des Diakonissenhauses 
Sarepta bei Bielefeld. Im Jahre 1906 fanden 
im Hospital 2400 Personen poliklinische Behand- 
lung; 59 Kranke wurden in 1470 Tagen ver- 
pflegt, operiert wurden 17 Personen. Der Arzt 
macht regelmäßige Besuche auf den Missions- 
stationen, um die ärztliche Tätigkeit, die dort von 
anderen Mitgliedern der Mission ausgeübt wird, 
zu überwachen. Vier Krankenschwestern von 
längerer Erfahrung find jetzt sämtlich als ver- 
heiratete Frauen im ärztlichen Missionsdienst 
tätig. Zwei von diesen Frauen haben das Heb- 
ammenexamen abgelegt. Außerdem sind zwei 
Brüder in der Diakonenanstalt Nazareth bei 
Bielefeld ausgebildet. Alle übrigen männlichen 
und weiblichen Mitglieder der Mission haben 
einen Krankenpflegekursus in der Anstalt Bethel 
bei Bielefeld durchgemacht. 
Die Krankenbehandlung auf den Missions- 
stationen besteht fast nur in täglicher Poliklinik; 
alle schweren Fälle werden im Missionshospital 
zu Wuga behandelt. 
  
Die Schwierigkeit der ärztlichen Tätigkeit liegt 
darin, daß der heidnische Aberglaube die an- 
gebotene Hilfe mißtrauisch abweist. Hier muß 
eine längere Erziehungsvorarbeit Abhilfe 
schaffen. 
Der Kampf gegen die Kindersterblichkeit 
wird auf allen Stationen geführt; am weitesten 
ist man in Neu-Bethel, wo seit Beginn der Arbeit 
(1892) bei einem Jetztbestande von 213 Personen 
nur ein kleines Kind, das schon krank zur Welt 
kam, gestorben ist. Einer hygienischen Erziehung 
stehen aber bisher nur die unter christlichem Ein- 
fluß stehenden Schwarzen offen. Eingeborene 
Krankenpfleger werden ausgebildet. Auf den 
Außenstationen üben die eingeborenen Lehrer 
selber die meist nur in Wundbehandlung bestehende 
Hilfe aus. 
Bei Hohenfriedeberg befindet sich ein Aus- 
sätzigenasyl. Da bisher noch kein Zwang von 
der Regierung in bezug auf die Unterbringung 
ausgeübt wird, so können nur die ausgenommen 
werden, die freiwillig kommen. 
IV. Mission der Brüdergemeine. 
Während des letzten Jahrzehnts ist in unserer 
Missionsschule zu Niesky ein fachmännisch ge- 
leiteter ärztlicher Unterricht eingeführt worden. 
Besonders geeignete Zöglinge wurden in das 
Livingston College in London geschickt; hier haben 
sie eine weitergehende theoretische und praktische 
Ausbildung erhalten. Andere sind in Kranken- 
häusern in der praktischen Arbeit unterwiesen 
worden. Weiter haben die meisten während der 
letzten Jahre ausgesandten Missionsfrauen vorher 
für einige Monate in einer Diakonissenanstalt, 
z. B. dem Elisabeth-Krankenhaus in Berlin, prak- 
tische Anleitung (namentlich im Verbinden) er- 
halten. Durch spezielle Erlaubnis des sächsischen 
Ministeriums des Innern wurde zwei Brüdern 
die Möglichkeit gegeben, in der Königl. Frauen- 
klinik zu Dresden sich einige Ausbildung in der 
Geburtshilfe anzueignen. 
Infolgedessen können wir auf allen Stationen 
ärztliche Hilfsdienste leisten, die sich auf die Be- 
handlung der gewöhnlicheren Krankheitsformen 
sowie auf einfachere chirurgische Eingriffe, Be- 
handlung von Wunden, Arm= und Beinbrüchen, 
Ausziehen von Zähnen erstrecken. Jede Station 
besitzt ein kleineres Lager von Verbandzeug, ein 
ärztliches und zahnärztliches Besteck. 
Ohne Zweifel hat die ärztliche Tätigkeit 
unserer Missionare mit dazu beigetragen, ihnen 
das Vertrauen der Eingeborenen zu erwerben. 
V. Englische Missionsgesellschaften. 
Die Universities Mission hat in Msa= 
labani (Magila) einen Arzt stationiert. Unter
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        G274 
den in Msalabani wirkenden fünf Missions- 
schwestern ist wenigstens eine snurse-, d. h. be- 
rufsmäßige Krankenpflegerin; in Korogwe und 
Massassi auch je eine. 
Die Mission betrachtet wie die meisten eng- 
lischen Missionsgesellschaften die „ärztliche Mission“ 
schon lange als ständigen Zweig ihrer Tätigkeit. 
Zwar steht ihr keine besondere Ausbildungsanstalt 
zur Verfügung. Ihr Medical Board, dem in 
erster Linie die Fürsorge für die Gesundheit der 
Missionsarbeiter obliegt, sucht die Missionsärzte 
aus der Reihe der heimischen Mediziner und die 
„nurses: aus den Krankenhäusern Englands zu 
gewinnen. 
In den unter englischer Hoheit stehenden 
Gebieten Ostafrikas (Sansibar und User des 
Nyassasees) hat die Missionsgesellschaft die 
Krankenpflege noch stärker ausgebildet als in 
Deutsch-Ostafrika. Für Sansibar errichtete sie 
ein stattliches, steinernes Krankenhaus, am Nyassa- 
see sorgt sie auch für die Blinden. Dort ist der 
Bischof, zu dessen Diözese die Missionsstationen 
im deutschen Gebiet gehören, sichtlich darauf be- 
dacht, die Krankenpflege zu heben. Schon Ende 
des vorigen Jahrhunderts wirkte in Msalabani 
ein Missionsarzt Dr. Ley. Er starb 1895. Seine 
Stelle wurde erst im Jahr 1904 durch einen 
Arzt wieder besetzt, der aber schon 1905 nach 
England zurückkehrte. Zum Ersatz kam Anfang 
1906 der jetige Missionsarzt. Korogwe und 
Massassi wurden 1904 erstmalig mit Kranken- 
pflegerinnen besetzt. In Msalabani wird ein 
Krankenhaus unterhalten, dabei Poliklinik mit 
Apotheke (dispensary). Solche dispensaries haben 
auch die Krankenpflegerinnen in Korogwe und 
Massassi. Der Arzt sucht auch die Schwer- 
kranken auf den Nebenstationen von Msalabani 
auf. Über den Umfang der in Msalabani ge- 
Übten Krankenpflege liegen keine fortlaufenden 
Berichte vor. Der dortige Arzt berichtete im 
„Central Africa“ Oktober 1906 über das erste 
Vierteljahr seiner dortigen Tätigkeit: 
„Vom April bis Juni d. J. wurden 646 
Patienten in der Klinik behandelt (428 männ- 
liche, 218 weibliche); 100 davon litten an 
Geschwüren, 73 an Malaria, 72 waren lungen- 
krank. Im Hospital wurden 15 Kranke ge- 
pflegt. Ferner kamen in diesem Vierteljahr 
58 Schüler und Arbeitsjungen in die Kranken- 
stube, die an Malaria litten. Im Juni trat 
die Influenza epidemisch auf. Der Missions- 
arzt und seine Gehilfinnen konnten auch wieder- 
holt kranken Europäern, die nicht zur Mission 
gehörten, nützlich sein.“ 
Daß die oben erwähnten 646 Patienten im 
ersten Vierteljahr ungefähr den Durchschnitt dar- 
  
r 
stellen, ergibt sich aus einer Bemerkung des 
Jahresberichts für 1906, wonach vom April bis 
Dezember 1906 in der Klinik 1815 Fälle ärzt- 
lich behandelt wurden. 
Wie sich die Tätigkeit der Schwestern auf 
den Stationen ohne Arzt gestaltet, zeigt der Be- 
richt einer nicht namhaft gemachten Schwester in 
der populären Zeitschrift der Universitätenmission 
„African Tidings“ von 1905. Da heißt es 
unter anderem: 
„In den letzten Wochen strömten die Leute 
alle Tage herbei, um Medizin gegen die Masern 
zu erbitten. In den umliegenden Dörfern 
waren viele Kinder krank. Wenn man hin- 
geht, findet man ein Häuschen kleiner Patienten, 
die an der Sonne sitzen und einen jämmer- 
lichen Anblick bieten. In der Regel geht es 
ihnen aber nach einigen Tagen besser. Bei 
Erwachsenen tritt die Krankheit schwerer auf. 
Es gab einige Todesfälle. Das Volk ist so 
unverständig, Zzu meinen, die Masernkranken 
dürften nicht schlafen, sonst würden sie blind. 
Infolgedessen stoßen die Mütter ihre kranken 
Kinder fortwährend, um fsie wach zu erhalten.“ 
Beachtung verdient ein im „Central Africa“ 
Oktober 1903 veröffentlichter Aufruf des Bischofs 
von Sansibar, der von Haus aus Mediziner 
war. Er schrieb, um einen Missionsarzt für 
Deutsch-Ostafrika zu gewinnen: 
„Eine längere Visitationsreise im Archi- 
diakonat Magila hat mir gezeigt, welch 
schönes Arbeitsfeld ein Arzt hier hätte. Wo- 
hin ich auch komme, nach Msalabani, Korogwe 
oder sonstwo im Innern, überall werde ich 
von Leuten aufgesucht, die ärztliche oder 
chirurgische Hilfe beanspruchen; oft handelt es 
sich um Fälle von großem wissenschaftlichen 
Interesse. In Korogwe mußte ich vorige 
Woche eine ganze Reihe von Operationen 
vornehmen. Es gab noch mehrere, die eine 
längere sorgfältige Behandlung erfordert 
hätten, von denen ich aber wegen Zeitmangels 
absehen mußte. Ein Arzt, der jetzt im Distrikt 
wohnte, hätte ein viel größeres Wirkungsfeld 
als der 1895 gestorbene. Mit Hilfe der uns 
zur Verfügung stehenden Krankenpflegerinnen 
könnte ein geeigneter Mann auch die schwersten 
Fälle behandeln. In der Likoma-Diözese hatte 
ich früher die wertvolle Hilfe des dortigen 
Arztes. Seine Arbeit wächst zusehends, da 
das Volk an den Ufern des Nyassasees seine 
Hilse zu schätzen weiß. Wir brauchen einen 
zweiten Arzt für Magila. Er würde vollauf 
zu tun finden, viele interessante wissenschaft- 
liche Beobachtungen machen können und der 
Mission wertvolle Dienste leisten. Ein solcher
        <pb n="147" />
        E 
Arzt würde natürlich Sympathien für die 
kirchliche Arbeit haben müssen, die wir hier 
tun, er müßte also in gewissem Sinne einen 
Missionsberuf in sich spüren, obwohl er nichts 
anderes zu tun hätee, als seiner speziellen 
Aufgabe nachzugehen.“ 
Dieser Aufruf hatte Erfolg. Zum Gedächtnis 
an den früheren Missionsarzt von Magila ist 
übrigens ein -Ley Memorial Funde angelegt, 
von dem ein schönes Krankenhaus im deutschen 
Gebiet erbaut werden soll. 
*# * 
Die Kirchliche Missionsgesellschaft (Chureh 
Missionary Soeiety) hat in Mamboya (Usa- 
gara) einen Arzt stationiert. Ob unter den sieben 
in Deutsch-Ostafrika wirkenden Missionsschwestern 
dieser Gesellschaft berufsmäßige Krankenpflegerinnen 
sind, läßt sich nicht feststellen. 
Bei dieser Gesellschaft ist die ärztliche Mission 
stark entwickelt. Sie hat einen besonderen Hilfs- 
verein und ein besonderes Blatt „Merey and 
Truth“ dafür. Die Zahl ihrer geprüften Arzte 
und Arztinnen beläuft sich auf 76, die der voll- 
ständig ausgebildeten Krankenpflegerinnen auf 52. 
In den letzten zwanzig Jahren hat sich die Zahl 
ihrer Missionsärzte verzehnfacht. Die in den 
Dienst der Gesellschaft tretenden Männer sind 
teils fertige Mediziner, teils wird solchen, die das 
Missionsseminar durchlaufen haben, auf Kosten 
Nachwelsung der Brutto-Einnahmen bel den 
75 20 
der Missionsgesellschaft ein mehr oder weniger 
vollständiges medizinisches Studium ermöglicht. 
Sie sind über alle Erdteile zerstreut. 
In Mamboya befindet sich ein Krankenhaus. 
Hier und auf den Nebenplätzen Nyangala, 
Itemba, Kisokwe und Mpapua sind Poli- 
kliniken mit Apotheken. Der Anrzt besucht die 
Nebenplätze von Zeit zu Zeit. 
Der in Ostafrika tätige Missionsarzt, ein 
„alter Afrikaner“, wirkt seit 1877 in Ostafrika. 
Er wurde als einer der Pioniere für die Uganda- 
Mission ausgesandt, deren Reisen anfangs durchs 
deutsche Gebiet gingen. Mamboya war eine 
ihrer Etappen-Stationen. Der Missionsbischof 
von Mombassa, dem die Mission in Usagara 
unterstellt ist, rühmt in seinem Visitationsbericht 
(Church Missionary lIntelligencer, Februar 
1904, S. 109 ff.) die große Geschicklichkeit des 
Arztes bei Benutzung der einfachsten Hilfsmittel 
für Operationen. Ein Arbeitsbericht aus den 
letzten Jahren liegt nicht vor, deshalb mag eine 
Statistik aus dem Jahre 1902 hier stehen: „Im 
Hospital und den Dispensaries auf den Neben- 
stationen fanden im Jahre 11 250 Konsultationen 
statt, davon waren 1480 Zugänge. Das Hospital 
selbst beherbergte 75 Patienten, es wurden 64 
Operationen vorgenommen. Die Hausbesuche bei 
Kranken sind dabei nicht mitgezählt.“ Der Arzt 
hat sich einen Eingeborenen als Gehilfen heran- 
gezogen. 
  
Binnengrenz-Jollstellen von Deutsch-Ostafrika. 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
Im Oonat OMal 1907. 
  
  
  
* 3Q ur*“W'-e Salz= " *- *5 6 Gegen Vorjahr 
Zollstelle Einfuhr Jnsfuhr. Perbrauchs- Neben Ausgesamt Vorjahr 
Jolls zoll zoll Abgabe Einnahmen MehrWeniger 
LZup. -. D rkPlMartiNarMa Vf. 
Moschi. 48286 908 37 425 4 331399 806 42N — 160 89 
Schirati. 200606 3 80 10 23 1 401.344 8 3— 29 65 
Muansa- 1 11 0102 n55 0322 504 0%0 OoG 21/25 104 535111755B — 
Bukobar 48040 0020061 10%%% 
Usumburea — —1 — — — — 7 — — 2 45 — — 2 45 
nnüddg .·. s-—— — — 5 37.5 537,5 717 28 661 — — 21 49 
Bismarckburg 3— — — – 50 150 407 55% — 83 
Unsiko- Posten. — 7— — — — 7— 933— — 34— — 
Neu-Langenburg — — — 25— 25 33— —— 33— 
Mwaja 315 53 52 — 7 88 323 40 13120 596.3341— 165 16 
Wiedhafen 4n 211625%HL195 
Ssongea —..— ————— — — — 
Summe in Nup.22 40010|12 62 311l8 6644% 098s2| 
. Mr. 29 8780 2 5050. 80 
Mai 1906 Mk.18 18447|21 177531 63 66 754 I42 140 180 03 
Gegen Vorjahr 4 » 
Zun. — Abn. —1690 33 2 *161 23360 91 K13809 87
        <pb n="148" />
        W V6 20 
Im Oonat Juni 1907. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
o „ Salz- J Gegen Vorjahr 
Zollstelle Einfuhr= Ausfuhr= Hoerbrauchs- Neben- Insgesamt Vorjahr " 
zoll zoll bgabe Einnahmen Mehr Weniger 
Rup. H.] Rup. H.] Rup. H.] Rup. H. Rup. H.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark /(f. 
"1 I : 
Moschi . 1 ose so 851 52 14 25 182 66827½N3 
Schirati. 40522,5 91405 7 70 11 68L11 
Muansa 21 59343,5 9 060 3Z34 — 217 88 80 9016, 5 41 202 231 583 5329 6018 7[— — 
Bukoba 4570 443005·90 66 60 20 55578 532143802 9117112 3200| — 
Usumbura —.——————— — 61— — 6 13 
Udjidji . — — — —l — — 1 25 125 167 73 471 — — 71 30 
Bismarckburg 6Göss55 — — 5 — 1158,5 15 45 333 12 12— — 
Unsika-Posten — — — — — — — — — — — — — — — 
Neu-Langenburg — — 4 — 4— 533 534— — 
Mwaia 629 10 — —— — 25 629 35 839 181 1224721 — 385 59 
Wiedhafen —— ————— — — — — — 
songea ———————— — —————— — 
Summe in Rup. 28 sosle d 14731 79 88 55 482 07 19606, 5 58 92808 51777 341 7 150 741 — — 
s -MI.88524871964288118.07 64276589281M 
·J1!ni1906Mk.28488231972981 1961013418795177734 » 
Gegen VokjahkL l 
Zun. , Abn. 10086 64 686 93 77 941 27710347 150 74 
im Monat Juli 1907. 
Moschi. 1643261 1 6 1222 40647) — — 
Schirati. 385 83,5 510 12 05 85 21 993% , 5 1 325 S3SBBL 768 05 
Muansa 17 6647210 681 76 1 0516 13.528 476 66,0|B7 068 80 41 378 88 3 109 09 
Bukoba 1829651 454 18 68 50238 81 6676 148 L01 532883525 66 2— — 
Usumbura — — — — — — — — — — 152 11. — 152 17 
Udjidjii ——43 25 1325 17 66 503 6#7 
Bismarckburg . — — — — — — 375,5 375.5 5 — 82 — — — 77 — 
Unsika-Posten ———-— — — — — ———— — — 
Neu-Langenburg 150— — — — — 50 206 275280820 45 
Mwaia 2415201 — — — — 18 35.52433585.)321471 615072 629 07 — — 
Wiedhafen 41 55— — — — — 50 15 — 60 — 60 — 
Ssongea ———— — — — — — — — 11— — — 11 — 
Summe in Nup.23984516 425 45103 11 5952 671136596 55 151 61 59249 1 — —14094 52 
Mk.31 979 63:321900 6037 191136 89 55154 61 
Juli 1906 Mk. 40 622 1518 608 71 33 97— 15 7059219 13 
Gegen Vorjahr 
Zun. , Abn. 642 52% 3 29 8 521 2 59 4084 52 
Im Oonat Ruguft 1907. 
Moschi 1213 13.5 215 45 14 26,5 8 81 11 481 66 1 975 55227256 — 297 01 
Schirati. 1153235 8031 68 2 584552232069 6442 — 1 sõ6 s 
Muansa 11734091%¼ 1 s0 50% 7 53 207218281 63300/12 8o0 410. 
Bukoba- 1%07 50 COO 1811 5%%3 
Usumbura — n — ——————— — — 
Udjiii — — — — — — 11 25 1125 15 — 74 6#7 — — 59. 67 
Bismarckburg 15 7. — — — — 15 75 1153 12 01 2303 7,:— 2261 
Unjika-Posten. — ———— — — — —— ———702— —702 
Neu-Langenburg 1251 — — — — 10 25 115 15 33 98 3 — 88 — 
Mwaja 1 050 55 102 — — 9 10S75 3 270 81 107 4 1 — 
Wiedhafen. 60 z3 c 54 — — 1 — 61 381 82 461 — — —. — — 
Ssongea — — — — — — EIIEEIDIEIE 
Summe in Nup.20 26565% 26 — 406 4437 82 2 86 46 710 48 65 883 76 — —lo i7a 28 
MMr.2 020 76 48 
Im Vorjahr Mk.1 058 78|24 172 8H68 28 4 8665 883 76 
Gegen Vorjahr « « " 
Zun. , Abn. —14037 855 155 51179 3TÖ 901917328
        <pb n="149" />
        Nachwelsung der Brutto-Einnahmen bel den Küsten Jollstellen von Deutsch- Ostafrika. 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
Im Oonat September 1907. 
  
Einfuhr= Ausfuhr. ue al %t.Schtabrs-Oouschag..Keben- Gegen Vorjahr 
Zollstelle Zoll Zoll Abgabe Nbgabe, GebahrenEmnahmen Mehr Weniger 
Rup H. Ruv. H. Rup. 5. Rup. 6Ö. RNup. . Rup. Ö. Rup.. Mk. VPf. Ml. Pf. Ml. !1 Pf. Mk. Pf. 
" I 
Insgesamt Vorjahr 
  
  
Tangga 0 040222,¼3 41 O 10411 86 — 
Pangarnrnt0 755 13. — 154 10, 161580 21410 5622 2 5313011 
Jagamoso422 9035 389 01 2.—rnsiuo i 73 21 300 582802 77 — —15 
Daressalm. 81 261 361404 341|76 60 22 424M OS 79,548 531 7869 295 72 — — 2076399 
Kildavuo 4300 03“61% —- 42—48—219626575«4g,5870742519008·71 -——10-301!46 
guwi.....680517180022447775:2s—155-40 74 4952 2417/220 
5 
Summe in Nup. 9 411120 17 619 05,51722 88 171 — 205 — 2564 . 73,5 1570%%% 183 789 40 — — 26744 12 
1.— 
— 
VO 
— 
— 
  
  
Summe in Mark127 215. 022 102 07 27 17 228 — 3038 33 3419 30 157 0 
  
  
S 
— 
*ie 
Dagegen im ! 
Sept. 1900 Mt. 143 440 46 a2 606 33 41550 2 33871 — 011 188 789 40 
Zun. +, Abn. — 16 234 4% 262 1 3167 480 67/1102 38-—267444 
im Oonat Oktober 1907. 
  
  
  
4 Einfuhr-- Ausfuhr= —ms Schlffahrts- Holzschlag- Neben- 
Jollstelle Foll Zoll Abgabe Abgabe GebührenEmnahmen 
Rup. Ö. Rup. H. Rup. H. Rup. H. Rup. Ö. Rup. . Rup. H. WMl. Vf. Mk. PVf. Ml. PVf. Wl. 
» . 
Tallga. ..3504543 246088 245 78 18 — 49 30 235 36,338 050 255550 733 07 30 938 » 15 19 705 52 — — 
Pangnnn 9 482 75 2256 54 1 66 8 — 9 — 100 16 11 867 11 15 822 81 21 803 30 — — 5080 · 40 
Bagamoio 9 787 07,5 155 50 17 — 159 — 112 17,3 3x 152 80 45537 153862 15 11 675 — — — 
Daressalam. 10 650 7000 070 32 182 71.5 42 — — — 2041 66459 166 61 — — 5 219 85 
Kilh . .. 4175 89 3 166 35 — — 45 — 73 50 19 28,5 7 510 02, 51 37 21 375 70 — —11362 33 
Linnd. 6596 20 3 918 20 710 06 13 — 30 60 11126 11 148 11 15264 55 14 827 84 436. 71 — — 
Summe in Nup. 43251 138 — 330 0088 875 129 700 169 355, 60 9 344 5656— — 
Tr 
Gegen Vorjahr 
Inogesamt Vorjahr Mehr Weniger 
  
  
  
— 
.- 
2 
r*5 
S 
S 
5 
  
Summe in Mark159 812 900|2 879 27 1767 62 184 — 11 20 17 700. 16 
  
Dagegen im . I : . 
Oft. 1006 Mt. 1151 022 781 31953 27 2866 07 161 280 — 3052 1589 355 60 
  
Zun. J. Abn. 8820 121 926 — 4U8 1 22 367/„/41161 20 46 583 02 9344 56 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
W V7 20
        <pb n="150" />
        W 78 20 
Kolonialwirtschaftliche Mittellungen. 
Aus dem „TKropenpflanzer“. 
Die jetzt in den zwölften Jahrgang eintretende, 
von Prof. Dr. Warburg-Berlin und Geheimen 
Regierungsrat Prof. Dr. Wohltmann-Halle 
herausgegebene Zeitschrift für tropische Landwirt- 
schaft „Der Tropenpflanzer“, Organ des 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees, enthält an 
erster Stelle einen von Prof. Warburg ver- 
faßten größeren Aufsatz „Zum neuen Jahr“, der 
wegen seines aktuellen Inhalts allgemeines 
Interesse verdient. Professor Warburg gibt 
hier einen großzügigen überblick über den 
Stand und die Aussichten der hauptsächlichsten 
Plantagen= und Volkskulturen in unseren Kolo- 
nien. In der Einleitung stellt der Verfasser zu- 
nächst mit Genugtuung fest, daß der frische Zug, 
der in letzter Zeit in das koloniale Wirtschafts- 
leben hineindrang, bereits praktische Konsequenzen 
gezeitigt hat, die in dem wachsenden Interesse 
des deutschen Kapitals an kolonialen Unter- 
nehmungen zum Ausdruck kommen. Sodann 
werden die einzelnen Kulturen in unseren Kolo- 
nien, wie die des Kautschuks, Sisalhanfes, Kakaos, 
Kaffees, der Kokos= und Olpalme, Baumwolle 
u. a., in übersichtlicher Weise behandelt. Der Ver- 
fasser weist darauf hin, daß die Volkskulturen 
immer mehr an Bedeutung zunehmen werden. 
In einem weiteren Kapitel befürwortet Prof. 
Warburg einen engeren Zusammenschluß der 
Pflanzer zu gemeinsamer Arbeit, wie sie nament- 
lich in englischen Gebieten zu finden ist. Die 
kürzlich erfolgte Vereinigung von Kameruner 
Pflanzungen bildet den ersten Schritt zu solch 
  
anspornender und fördernder Zusammenarbeit. 
Am Schluß weist Warburg auf die Notwendigkeit 
hin, in den Kolonien weitere wirtschaftliche In- 
stitute nach Art des in Amani (Deutsch-Ostafrika) 
vorbildlich geschaffenen zu errichten. Er möchte 
die Verlegung des Kameruner Instituts aus dem 
feuchtwarmen Viktoria nach den gesunden mehr 
zentralen Höhenlagen der Manengubaberge in 
Betracht gezogen wissen. Auch erscheine es not- 
wendig, in Deutschland selbst eine Zentrale in 
größerem Umfange zu schaffen, die wie das 
Imperial Institut in England und der Jardin 
colonial in Frankreich alle Fragen der tropischen 
Landwirtschaft zu lösen hat. 
In einem Artikel „Über die Kulturmög-= 
lichkeit des Rotang"“ stellt Dr. M. Koernicke 
fest, daß durch den ständigen Raubschnitt der Ein- 
geborenen der Rotang in Sumatra und Borneo 
immer mehr ausgerottet wird, und somit die Frage, 
die wichtige Pflanze zu kultivieren, immer mehr 
in den Vordergrund tritt. Die Möglichkeit ihrer 
Kultur in großem Stile wird bejaht, und für die 
Art der Kultur werden wichtige Fingerzeige 
gegeben. 
In den ständigen Rubriken „Koloniale Ge- 
sellschaften", „Aus deutschen Kolonien“, „Aus 
fremden Produktionsgebieten“, „Vermischtes“ und 
„Auszüge und Mitteilungen“ sind wieder eine 
Menge interessanter Mitteilungen über die wich- 
tigsten Zweige der tropischen Agrikultur enthalten; 
besonders der Kautschuk, die Baumwolle, der 
Kakao, Kaffee u. a. werden entsprechend ge- 
würdigt. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
Das Baumwollgeschäft in Rußland. 
Nach den aus Mittelasien eingelaufenen Nach- 
richten hat sich dort die Witterung gebessert, so 
daß man die Faserernte wieder aufnehmen konnte. 
Die Ernte der ersten Baumwollsorten ist im 
Ferganagebiet zu Ende geführt, und die Ernte 
der niederen Sorten wird nach Mitte Dezember 
beendet werden. Die flaue Stimmung des 
Moskauer Baumwollmarktes beeinträchtigt das 
Geschäft mit Baumwolle an den Produktions-= 
orten. Eine solche Geschäftslage wird voraus- 
sichtlich zur Steigerung der Preise für Rohbaum- 
wolle beitragen, weil die früher auf die Herbstmonate 
abgeschlossenen Vorverkäufe infolge Mangels an 
Ware nicht gedeckt werden können. In Andishan 
  
müssen die Baumwollreiniger für Baumwolle 
I. Sorte aus den Speichern 4 Rbl. 15 Kop. 
zahlen. Dazu kommt, daß die angeführte Baum- 
wolle um eine Sorte niedriger ist als die ver- 
kaufte. Infolgedessen entstehen Streitigkeiten 
zwischen den Käufern und den Verläufern. Auch 
aus Neu-Buchara wird von einer ungünstigen 
Lage des Baummwollmarktes gemeldet; dort ist 
im Oktober eine Menge von Verkäufen erstklassiger 
bucharischer Baumwolle abgeschlossen worden, doch 
jetzt ist solche Ware nicht vorhanden. 
In Transkaspien wurde Anfang November 
die Ernte aller Baumwollsorten von einer einzigen 
Firma zum Preise von 4 Rbl. das Pud franko 
Baumwollreinigungsfabrik in Merw angekauft.
        <pb n="151" />
        W 79 20 
Im Gouvernement Eriwan befand sich zu 
Mitte November noch ½ der Baumwollernte auf 
den Wurzeln. Die Baumwollanfuhr ist schwach. 
Im Govuvernement Kutais erweist sich die 
Baumwollernte bedeutend unter mittel. Der 
Grund hierfür ist in der ungünstigen Witterung 
im Laufe der Vegetationsperiode zu suchen; im 
Sommer litt die Baumwolle unter der Dürre 
und im Herbst wieder unter dem Überfluß an 
Feuchtigkeit. Am schädlichsten aber wirkte auf die 
Baumwolle die früh eingetretene Kälte ein. 
(Nach Torg. Prom. Gaz. vom 23. No- 
vember/6. Dezember 1907.) 
Stand der ägvptischen Baumwollernte im 
November 1907. 
Die Witterung ist im November 1907 mit 
Aunsnahme der letzten zehn Tage für die Baum- 
wollpflanzen günstig gewesen. Da aber nur noch 
geringe Baumwollmengen zu pflücken übrig blieben, 
so sind die Wirkungen des schönen Wetters auf 
das Ergebnis der Gesamternte nur von unter- 
geordneter Bedeutung. Die Nachrichten lauten 
nicht ganz so gut wie Ende Oktober, und infolge- 
dessen wird man auf eine Ernte von etwa 
6 750 000 Kantar rechnen können. 
(Alexandrin Genernl Producc Asscciation.) 
Landwlrtschaftliche und Industrielle Srzeugnisse 
K##ptens Iim Jahre 1906/0T. 
Nach einem Berichte des amerikanischen 
Generalkonsuls in Kairo hat Agypten im Jahre 
1906/07 6 936 121 Kantar (1 Kantar gleich 
99,05 Pfund — 44,493 kg —) oder fast 
693 612 100 Pfund Baumwolle hervorgebracht. 
Das ist die ergiebigste Ernte, die Agypten jemals 
gehabt hat. Ihr Wert bezifferte sich auf 
23 000 000 KE. oder 115 000 000 S. Die 
Anbaufläche umfaßte 1 500 000 Acres. Davon 
entfielen auf Unter-Agypten 1 260 000 und auf 
Ober-Agypten 240 000. Die Zollbehörde in 
Alexandria gibt den Wert der Baumwollernte 
etwa 15 v. H. geringer an, als er in Wirklich- 
keit ist, so daß der tatsächliche Wert der Baum- 
wollernte für das Jahr 1906/07 etwa 13225000038 
ausmacht. Nach den Schätzungen der Zollbehörde 
stellte sich die Baumwollernte Agyptens in den 
letzten fünf Jahren, wie folgt: 
Jahr Pfund Wert in 8 
1902/03 586 075 100 73928 720 
1903/04. 614 455 100 88 909 000 
1904/05. 637 612 700 75 029 800 
1905/06 604 119 700 85 574 305 
1906/07. 697 612 100 115 000 000 
  
Als Preis für November-Baumwolle wurden 
am 4. Januar 1907 an der Börse zu Alexandria 
18 3 pro Kantar notiert. Während dies der 
niedrigste Preis des Jahres 1906/07 war, stand 
er am höchsten im letzten Juli mit 21,06 58. 
Hierunter sind die Preise für künftige Lieferungen 
zu verstehen. Bei sofortiger Lieferung wurden 
für nicht entkörnte Baumwolle je nach Beschaffen- 
heit 2 bis 4 3 pro Kantar mehr erzielt. 
An Baumwollsaat wurden 1906/07 
3 787 375 Ardebs geerntet gegen 3 244 264 im 
Jahre 1905/06, während die Ernten 1904/05 
3 231 518, 1903/04 2 976 057 und 1902/03 
2 973 825 Ardebs ergaben. Ein Ardeb enthält 
197,75 Liter. 
Ob der niedrige Nilwasserstand die Baumwoll- 
ernte für das Jahr 1907/08 beeinflussen wird, 
steht dahin. Jedenfalls dürfte mit Rücksicht auf 
das vorzügliche Bewässerungssystem eine ernstere 
Schädigung der nächsten Baumwollernte ausge- 
schlossen sein. 
Von anderen wichtigeren Ausfuhr- 
artikeln Agyptens sind die nachstehenden zu 
nennen, die sich, wie folgt, bewerteten: 
. 1907 
Artikel 1905 1906 8 Monate 
Wert in 8 
Eier 410180 531125 371575 
Häute 638480 901175 537600 
Reis 717665 655 190 416933 
Baumwollsamen= 
mehl. 10073820 1191465 595000 
Zwiebeln. 1966745 1085 150 1083220 
Zucker 1999980 215995 127905 
Gummiarabikum 1085660 786650 509800 
Zigaretten 2771860 2329 315 1282855 
(Daily Consular and Trade Reports.) 
k##kacernte San Domingos. 
Die Kakavernte, die im Anfang nächsten Mo- 
nats beginnt, wird sehr klein und nicht sehr gut 
ausfallen, da die sieben Monate währende Dürre 
dieses Jahres die Früchte größtenteils nicht reif 
werden ließ. Im laufenden Monat sind sehr 
viele Regengüsse niedergegangen; die Bäume 
treiben eine Unmenge von Blüten, so daß eine 
sehr große Ernte für März und April zu er- 
warten steht. 
(Bericht des- Kais. Konsulats in Nuerto Plata 
n 15. November 1907.
        <pb n="152" />
        G 80 20 
Ceinsamenernte in den Vereinigten Staaten von 
Kmerika Iim Jaohre 1907. 
am 8. November 1907 in Waslhington 
versperuime amtliche Bericht über die diesjährige 
Leinsamenernte in den Vereinigten Staaten gibt 
als Ertrag 25 440 000 Bushels (zu 25,40 kg) 
gegen 25516000 Bufhels im Vorjahre an. Durch- 
schnittlich soll der Acre 9 Bushels gegen 10,2 
Bushels im Vorjahre, 11,2 im Jahre 1905 und 
9,6 im Durchschnitt der letzten fünf Jahre ergeben 
haben. Der in Duluth erscheinende „ Deily) Com- 
mercial Recorde vom 9. November 1907 hält 
diese Schätzung für zuverlässiger als je zuvor. 
(Nach einem Bericht des Kais. Konsulats in 
St. Paul, Minnesota, vom 11. November 1907.) 
Seldenproduktion und Seldengeschäft Japans 
im Jahre 1907. 
Die Rohseidemenge, die Japan während der 
Seidenkampagne 1907/08 auf den Markt bringen 
wird, unterlag im Verlauf des Jahres äußerst 
wechselnder Schätzung. Vor der Frühjahrsernte 
gab man den wahrscheinlichen Rohseidenexport 
auf 110, 120, ja selbst auf 130 Tausend Ballen 
an, nach der Sommerernte gelangte man zu ge- 
ringeren Zahlen und nach der Herbsternte wurde 
nur noch von einem wahrscheinlichen Export von 
100 bis 110 Tausend Ballen gesprochen. Die 
ursprüngliche hohe Schätzung beruhte darauf, daß 
die Frühjahrs-Kokonsernte ausnahmsweise reich 
war. Die Seidenraupenzucht war einmal durch 
die Witterungsverhältnisse begünstigt worden, 
ferner waren die angelegten Zuchten erheblich 
größer als in den Vorjahren, da die hohen 
Kokonspreise einerseits die älteren Seidenzüchter 
zu erweiterten Anlagen ermutigt hatten, ander- 
seits zu den alten neue Züchter, die staatliche 
Unterstützung erhielten, hinzutraten. 
Die Menge der aus den Frühjahrszuchten 
gewonnenen Kokons, die in den letzten Jahren 
zwischen 1 700 000 und 1 800 000 Kokus!) 
schwankte, wurde auf 2 240 000 Kokus geschätzt, 
wies also eine Steigerung um rund 20 v. H. 
gegenüber den früheren Ergebnissen auf. Die 
Sommerernte entsprach indessen nicht den Er- 
wartungen, und die Herbsternte, die teilweise 
durch ungewöhnliche nasse Witterung vernichtet 
wurde, führte alsdann zu einer Reduktion der 
unter den Verhältnissen der Frühjahrs-Kokons- 
ernte allzu hoch bemessenen zahlenmäßigen An- 
nahme bezüglich des Exports. Die nachstehenden 
Zahlen mögen ein Bild der Kokonsernte der 
katten Jahre nach den verschiedenen Jahreszeiten 
geb en: 
1) 1 Kotu = etwa 180 Liter. 
  
Menge der Kokons im 
Ernte Frühjahr Sommer Herbst insgesamt 
Kokus Kokus Kokus Kokus 
1901 1798672 345617 381892 2526181 
1902 1774936 359772 414516 2549224 
1903. 1652385 378897 555800 2587082 
1904 1850903 390958 583815 2825676 
1905 1771754 367673 585906 2725333 
Bei einer zahlenmäßigen Betrachtung des 
japanischen Seidenexportgeschäfts ist zu berücksich- 
tigen, daß mit den alten Seidenvorräten voll- 
ständig geräumt wird und daß diese nicht, wie 
es häufig geschieht, die Bestände der neuen Ernte 
mit vergrößern halfen und diese somit umfang- 
reicher erscheinen lassen, als sie es in Wirklichkeit 
sind. Ferner dürfte die ständig zunehmende Fa- 
brikation von Pongées in den japanischen Fabriken, 
die selbst eine beträchtliche Menge der Rohseide 
an sich ziehen, die Exportverhältnisse mehr und 
mehr beeinflussen. Die nachstehenden, der japa- 
nischen amtlichen Zollstatistik entnommenen Aus- 
fuhrzahlen für japanische Seidenstoffe (Habutä 
oder Pongées) und Taschentücher zeigen die dies- 
bezügliche Steigerung: 
Jahre Habutä Taschentücher 
Wert in Yen 
1900 17 436 381 4 318 553 
1901 23 912 3599 3 951 192 
1902 24 685 408 3 154 237 
1903 27 510 478 2 839 421 
1904 37 546 099 4 699 593 
1905 28 057980 4 892 611 
19066 32 768 525 56422 038 
Eine von Carlo Giussani veröffentlichte Zu- 
sammenstellung der japanischen Rohseideausfuhr, 
die bis in die Saison von 1859/60 zurückreicht, 
gibt das nachstehende Bild: 
. Nach Nach Gesamt- 
Saison Europa Amerika aussühr. 
Ballen 
1859/60. 5 000 — 5 000 
1860/61. 12000 — 12 000 
1861/62. — — — 
1862/63. 25740 — 25 740 
1863/64. 15 930 — 15 930 
1864/65. 16 530 — 16 530 
1865/66. 11 540 50 11590 
1866/67. 13 425 125 13550 
1867/68. 11 650 650 12 300 
1868/69. 14 200 800 15 000 
1869/70. 14 140 260 14 400 
1870/71. 8150 350 8 500 
1871/72. 14 585 55 14640 
1872/73. 14 255 175 14430
        <pb n="153" />
        W 81 
.. Nach Nach Gesamt- 
Saison Europa Amerika ausfuhr 
Ballen 
1873/74. 14 370 160 14 530 
1874/75. 11 825 115 11940 
1875/76. 13 480 110 13590 
1876/77. 21 070 150 21220 
1877/78. 20 610 1 415 22 025 
1878/79. 16 060 3 200 19260 
1879/80. 12 725 5175 17900 
1880/81. 16 965 5375 22340 
1881/82. 14 750 7000 21 750 
1882/83. 19 140 9590 28 730 
1883/84. 20 130 9780 29 910 
1884/85. 14 2600 11 140 25 400 
1885/86. 10 850 15 035 25 885 
1886/87. 12 370 14 000 26 370 
1887/88. 18 035 20965 39 000 
1888/89. 21 345 19 920 41 265 
1889/90. 15 130 20 375 35 505 
1890/91. 15 320 18 340 383 660 
1891/92. 19 000 30040 49 040 
1892/93. 19 415 27450 46 860 
1893/94. 24 680 19 340 44 020 
1894/95. 22 650 28750 51 400 
1895/96. 25 4900 29285 54775 
1896/97. 23 170 25 380 48 550 
1897/98. 19730 37020 56 750 
1898/99. 19 875 30 790 50 665 
131000 21 370 34 820 56 190 
1900/01. 31 450 35 . 150 66 600 
1901/02. 27 000 44 400 71 400 
1902/03. 28 160 48 440 76 600 
1903/04. 24 630 49 370 74 000 
1904/05. 28 730 65 980 94 710 
1905/06. 20 670 55 070 75740 
1906/07. 27 150 71 300 98 450 
Bei den vorstehenden Zahlen ist indessen zu 
berücksichtigen, daß das Gewicht der Ballen in 
den einzelnen Jahren ein verschiedenes gewesen 
ist. Das Gewicht für den Ballen betrug: seit 
1900: 61 bis 62 kg, 1859 bis 1868: 50 kg, 
1868 bis 1882: 51½ kg, 1882 bis 1883: 
55½ kg und 1888 bis 1889: 60 kg. 
Eine weitere Nummer des „Bulletin des 
Soies et des Soieries“, dem die vorstehenden 
Angaben entnommen sind, enthält noch die nach- 
stehenden weiteren Ausführungen über die japa- 
nische Seidenproduktion des Jahres 1907: 
Hiernach gestaltete sich die Produktion von 
Kokons in den Jahren 1906 und 1907, wie folgt: 
Zahl der Menge der Kokons im 
Jahr Frühsahr Sommeru. insgesamt 
Kartons —1 
1906. 2272757 3357000 2020264 5377264 
1907 2454044 4034000 2231606 6265 606 
  
— 
Die Kokonsernte des Jahres 1907 übersteigt 
somit diejenige des Vorjahres um 888 342 h 
d. s. ungefähr 16 v. H. Da die Rohseidenausfuhr 
der Saison 1906/07 rund 100 000 Ballen betrug, 
so könnte bei Zugrundelegung der genannten pro- 
zentualen Steigerung für 1907/08 mit einer 
japanischen Seidenausfuhr von 116 000 Ballen 
gerechnet werden, vorausgesetzt, daß der Verbrauch 
der japanischen Fabriken, sei es für Exportzwecke, 
sei es für den einheimischen Verbrauch, nur in 
demselben Verhältnis steigt. 
Zum Schluß mag noch das nachstehende 
Zahlenbild Platz finden, das einen lberblick über 
die Wechselbeziehung zwischen Produktion und 
Export in den letzten Jahren gestattet: 
Bablie denerbomn 
Rohseiden- auen E—— nach 
produltion. Verceuge un we 
7ie enhändler 
Produktion 
von Kokons 
Koku 
1 797 842 
1 258 173 
1896 1 831 378 
1897 2 121 944 
2 027 339 
2 512 562 
2 753 903 
2526 181 
. 2549 224 
. 2587 082 
2 825 676 1 860 720 5 827 000 
5.2 723 333 1 839 097 4 619 000 
(Nach dem Bulletin des Soics ct des Soicries.) 
Jahr 
Kwan I 
1 296 783 
1 603 311 
1 442 720 
1537 561 
1 479747 
1754242 
1 755 751 
1 750 427 
1 792 928 
1 344 390 
1894. 
1895 
3 rn 000 
3 410 000 
2999 000 
3 507 000 
3 122 000 
3 542 000 
4 25 000 
4 500 000 
4770 000. 
4 608 000 
  
eakholzausfuhr Slams 1906. 
Nächst Reis ist Teakholz der wichtigste Aus- 
fuhrartikel Siams; die Ausfuhr bewertete sich im 
Jahre 1906 auf 12 800 428 Tikals (96 843 
Tonnen und eine Anzahl Bündel von Teakholz= 
schindeln). Gegenüber der beträchtlichen Zunahme 
des Vorjahres weist das Jahr 1906 einen kleinen 
Rückgang auf, der in erster Linie der Abnahme 
der Ausfuhr von Scantlings und Squares zu- 
zuschreiben ist. Die Höhe der Teakholzausfuhr 
zeigte in den letzten Jahren folgende Bewegung: 
Anzahl Wert 
Jahr Tonnen in Tikals 
1902 56 075 6 726 633 
1903 58 146 8276 405 
1904 77 531 10 051 725 
1905 101 397 14 075 329 
1906 96 813 12 800 428 
Im Jahre 1906 stellt die Ziffer ungefähr 
11½ vH. der Gesamtausfuhr dar. 
1) 1 Kwan = 3750 g.
        <pb n="154" />
        G 82 20 
Die Namen der Absatzländer für Teakholz sind 
folgende: 
Indien . mit 7 764 878 Tikals. 
Hongkong ’ 1 335 314 
Großbritannien 1 106 134= 
Azoren - 907 040 
Singapore . - 426877- 
Europa ohne nähere 
Angabe des Landes 307 21066 = 
Deutschlnd 225 150 
Japan, das im Jahre 1904 für 18 480 Tikals 
bezogen hatte und im Vorjahr eine Steigerung 
seines Bezugs auf fast 1 Million Tikals (genau 
969 000 Tikals) zeigte, ist im Jahre 1906 in 
der Liste der siamesischen Teakholzkäufer gänzlich 
verschwunden. 
Deutsche Firmen sind an der Teakholzausfuhr 
bisher nicht beteiligt; es sind hauptsächlich englische 
und französische und eine dänische Gesellschaft, die 
diesen Handel fast monopolisiert haben. 
(Nach einem Berichte der Kais. Minister- 
Residentur in Bangkok.) 
bandel Chlnas 1906. 
Für die Mehrzahl der am auswärtigen Handel 
Chinas Beteiligten dürfte das Gesamtergebnis des 
Geschäftsjahres 1906 enttäuschend gewesen sein. 
Verantwortlich dafür waren hauptsächlich die Nach- 
wehen des russisch-japanischen Krieges, die Un- 
gunst der Naturereignisse, die Uberspekulation in 
den beiden vorhergehenden Jahren und die Ge- 
staltung der Wechselkurse. 
An den Hauptmärkten für ausländische Waren, 
insbesondere Schanghai, Tientsin, Niutschwang 
und Hongkong, waren gewaltige Lager von Ein- 
fuhrwaren vorhanden, die einer aus Uüberschätzung 
der Kaufkraft Chinas entspringenden Spekulation 
ihr Dasein verdankten, so daß am Schluß des 
Jahres derartige Waren im Werte über 150 
Millionen H.-T. noch im Besitze der ausländischen 
Kaufleute und Banken in China gewesen sein sollen. 
Obschon die Einfuhr im Jahre 1906 etwas 
zurückging, überstieg sie immer noch bedeutend die 
Bedürfnisse des Landes. Die Ausfuhr dagegen 
zeigte einen höheren Gesamtwert als 1905. 
Dringende Not bei den chinesischen Landleuten, 
die unter allen Umständen verkaufen mußten, 
Spekulation der chinesischen wie der europäischen 
Händler und hohe Preise im Ausland haben es 
veranlaßt, daß trotz der ungünstigen Wechselkurse 
und der schlechten Ernten die Ausfuhr ihrem 
Gesamtwerte nach gestiegen ist. Freilich ist nicht 
zu Üübersehen, daß ein großer Teil der Ausfuhr 
noch der Ernte von 1905 entstammte. 
Einfuhr und Ausfuhr weisen nach Abzug der 
  
Wiederausfuhr ausländischer Waren in den letzten 
füuf Jahren folgende Werte auf: 
Einfuhr Auslhr 
T. 
1902. 315 363 905 214 v65 584 
1903 326 739 133 214 352 467 
1904 344 060 608 239 486 683 
1905 447 100 791 227 888 197 
1906 410 270 082 236 456 739 
Dem plötlichen Emporschnellen der Einfuhr 
im Jahre 1905 mußte ein Rückschlag folgen, und 
in den nächsten Jahren wird der Wert der Ein- 
fuhr sich voraussichtlich wieder der Zahl des 
Jahres 1904 nähern. Dieser anscheinende Rück- 
gang des Einfuhrhandels ist mit Freuden zu be- 
grüßen, da er die Wiederkehr gesunderer Verhält- 
nisse anbahnt. Die obigen Zahlen umpfassen nicht 
den gesamten Außenhandel Chinas. Tatsächlich 
sind die Einfuhr= und Ausfuhrwerte höher als 
die angegebenen, denn sie berücksichtigen nicht den 
Güteraustausch mit Rußland über die Landgrenze. 
Für 1906 kommt außerdem hinzu der Handel 
mit der Mandschurei über Dalny (Tairen) und 
Antung, wo noch keine Seezollämter bestanden. 
Der Wert der Einfuhr über diese beiden Plätze 
wird auf mindestens 6 bis 7 Millionen H.-T. 
geschätzt, während die Ausfuhr bedeutend geringer 
war. Unter den Einfuhrwerten fehlt ferner die 
Hauptmenge der Lieferungen an die Provinzial- 
regierungen. 
Der Wert der Einfuhr aus dem Auslande 
ist gegen 1905 um etwa 8 vH. zurückgegangen. 
Er betrug 1905: 447 100 791 H.-T. und 1906: 
410 270 082 H.-T. 
Besonders große Ausfälle erlitten Baum- 
wollenwaren, Metalle und Petroleum, die zu- 
sammen 64,5 Millionen H.-T. eingebüßt haben. 
Die meisten übrigen Artikel haben Zunahmen er- 
fahren, namentlich Zucker, Reis, Eisenbahn-= 
materialien, Zigarren und Zigaretten, Bauholz, 
künstlicher Indigo, Weizenmehl und Papier. Trotz- 
dem bleibt die Einfuhr um fast 37 Millionen H.-T 
gegen 1905 zurück. 
Von der gesamten Einfuhr des Jahres 1906 
gingen nach den Häfen der nördlichen Provinzen, 
des Yangtse und des mittleren China 73,7 vH., 
davon nach Schanghai allein 52,6 v H., nach den 
südlichen Häsen 24,6 vH. und nach den geöffneten 
Plätzen an der Südgrenze 1,7 vH. Während 
1905 Schanghai und die nördlichen Häfen den 
Hauptanteil an der außergewöhnlichen Zunahme 
der Einfuhr hatten, weisen dieselben Häfen im 
Jahre 1905 den größten Ausfall auf, nämlich 
zusammen fast 43 Millionen H.-T. 
Die Veränderungen bei den hauptsächlichsten 
Waren sind aus der nachstehenden Zusammen- 
stellung ersichtlich:
        <pb n="155" />
        CG 83 20 
1906 1905 
Wert in Millionen H.-T. 
Baumwollenwaren 152,7 181,4 
Opium 32,3 34,1 
Zucker 30,2 22,6 
Metalle 17,3 45,4 
Petroleum 12,5 20,2 
is 11,7 8,5 
Eisenbahnmaterialien. 11,4 7,3 
Meereserzeugnisse 11,0 11,8 
Kohlen . 8,6 6,9 
Weizenmehl 6,3 3,7 
Zigarren und Biarenten 6,2 4,7 
Maschinen 5.7 5,1 
Bauholz 5,4 3,1 
Streichhölzer 5,1 5,6 
Wollenwaren 4,4 4,2 
Papier . . .. 4,1 3,0 
Künstlicher Indigo 3,2 1,7 
Halbwollene Stoffe 2,7 1,2 
Anilinfarben 2,6 2,5 
Leder 2,1 1,6 
Arzneimittel 2,1 1,8 
Wein, Bier und andere 
geistige Getränke 1,9 3,0 
Tabak 1,6 1,6 
Uhren 1,5 0,9 
Seife 1,3 1,6 
Seidene und baumwollene 
Bänder 
. „2 0,6 
Der Wert der Ausfuhr nach dem Ausland 
belief sich auf 236 456 739 H.-T. Er übertrifft 
um mehr als 8½ Millionen H.-T. oder 3,6 v. H. 
den Wert des Jahres 1905, bleibt aber um 
3 Millionen H.-T. hinter dem von 1904 zurück. 
Die Hauptausfuhr — 63,4 v. H. — fand aus den 
Häfen des Nordens, des Yangtse und des mittleren 
China statt; der Anteil der südlichen Häfen betrug 
34,3 v. H. und der der geöffneten Plätze an der 
Südgrenze 2,3 v. H. Auf Schanghai allein fielen 
50,3 v. H. aller Verschiffungen nach dem Ausland. 
Die drei Artikel Seide, Tee und Baumwolle 
machen mit 109,5 Millionen H.-T. fast die Hälfte 
der Ausfuhr aus. Kein weiterer Artikel erreicht 
10 Millionen H.-T., und nur 5 Artikel über- 
steigen 5 Millionen H.-T. Die wichtigsten Aus- 
fuhrerzeugnisse sind mit ihren Werten für 1906 
und 1905 nachstehend ausgeführ. 
1 
1905 
Seide: Wert in Millionen H.-T. 
Filaturenseide —z29,6 27,4 
Weide Rohseide 16,5 13,5 
Seidenzeusge 885 8,9 
Wilde Rohseide 6,4 8,6 
Abfällel . 3, 2 4,3 
8 Bongees 1,3 1,0 
. 1,1 1,3 
  
1905 
Tee: Wert i m Mchonen H.-T. 
Schwarzer 12,2 12,7 
Grüner 7,6 8,3 
Ziegeltee 6,5 4,2 
Rohbaumwolle 11,6 12,0 
Felle, Pelze u. dal 8,8 7,3 
Strohbänder 8,8 6,2 
Bohnenkuchen 7,1 6,2 
Wolell 5,5 6,9 
Kuh= und Büffelhäute 5,5 4,9 
dasle 4,5 4,1 
Sesamsaat 4,5 2,3 
Feuerwerkskörper 3,6 3,0 
gZzin 3,5 3,4 
Lebendes Vieh 3,3 3,2 
Papier 3,2 3,4 
Mattengeflechte 3,1 3,1 
Gespinstfasern 3,0 2,4 
Borsten 2,7 2,5 
imeiwdant 2,4 2,1 
Tab 2,2 2,3 
— 
- 
sarl u. andere N 
waren 1,8 1,7 
Eier 1,7 1,5 
Kampfer . 1,3 0,4 
Albumin und * . 1,2 0,5 
Federn . 1,1 1,0 
Grastuch 1,1 1,2 
Cassia 1,0 1,0 
Matten 1,0 0,9 
Aanzentalg 1,0 0,6 
Zucker 1,0 2,2 
Wesentlich zugenommen haben Strohbänder, 
Felle, Sesamsaat, Kampfer, Albumin und Eigelb, 
Bohnenkuchen; eine bedeutende Abnahme weist 
Zucker auf. 
(Nach einem Berichte des Handelssachverständigen 
bei dem Kaiserl. Generalkonsulat von Schanghai.) 
  
bandel Massauas 1906. 
Der Handel Massauas bewertete sich im Jahre 
1906 in der Einfuhr auf 10 100 134 Lire gegen 
9 152 105 Lire im Jahre 1905 und in der Aus- 
fuhr auf 2 144 434 Lire gegen 3 015 364 Lire. 
Außerdem wurden noch im Transitverkehr Waren 
im Werte von 2 031 723 Lire ein= und wieder 
ausgeführt. 
Von dem Einfuhrwerte entfielen 4 645 626 
Lire gegen 3 471 318 Lire im Jahre 1905 auf 
Italien und 5 454 558 Lire gegen 5 680 787 
Lire im voraufgegangenen Jahre auf fremde 
Länder. Der Handel des Mutterlandes hat also 
um 1 174 308 Lire zugenommen, während die 
fremden Länder gegen das Vorjahr 226 229 Lire
        <pb n="156" />
        G 84 20 
eingebüßt haben. Unter den letzteren steht Indien 
mit einem Einfuhrwerte von 2575 141 Lire 
(3 576 183 Lire im Jahre 1905) an erster Stelle. 
In weitem Abstande folgen Agypten und der 
Sudan mit 793 948 (765 423) Lire, Arabien 
mit 518 904 (352 499) Lire, Aden mit 409 829 
(184 982) Lire, ÖOsterreich-Ungarn mit 357 388 
(95 647) Lire, Großbritannien mit 313 415 
(367 644) Lire, Belgien mit 118 017 (8580) 
Lire, die Vereinigten Staaten von Amerika mit 
113 879 (185 734) Lire, Frankreich mit 93 419 
(81 578) Lire, Rußland mit 67 353 (—) Lire 
und Deutschland mit 58 598 (42 247) Lire. 
Seine hervorragende Stelle im Einfuhrhandel 
der fremden Länder verdankt Indien der Ein- 
fuhr seiner Baumwollwaren, unter denen die 
rohen baumwollenen Gewebe sich auf 578 197 
Lire bewerteten, sowie der Einfuhr von Lebens- 
mitteln, unter denen die Lieferungen von Durra 
einen Wert von 649 089 Lire aufwiesen. Der 
Anteil Agyptens mit dem Sudan stützt sich haupt- 
sächlich auf die Lieferung von Durra (für 517 564 
Lire aus dem Sudan). Aus Arabien wurden 
vorwiegend Kamele (257 180 Lire), Rinder 
(65 137 Lire), Durra (73775 Lire) und Gerste 
(55 655 Lire) bezogen, aus Aden Rohtabak 
(165 804 Lire), Durra und Kaffee, aus Oster- 
reich-Ungarn Zucker (285.757 Lire), aus Groß- 
britannien Steinkohlen, Eisenwaren, Mull und 
gefärbte Baumwollwaren, aus Belgien Eisen- 
waren (114 860 Lire), aus den Vereinigten 
Staaten Petroleum, aus Frankreich Liköre, aus 
Rußland Holz und aus Deutschland vornehmlich 
Eisenwaren. 
Die hauptsächlichsten Einfuhrartikel hatten 
folgende Werte: 
1906 1905 
Werte in Lire 
Rohe Baumwollgarne 85 095 186 478 
Gebleichte - 21 233 909 
Gefärbte - 51 405 78 645 
Rohe Vaumwollgewebe 3 361 072 2 488 982 
schwere mit Nand 151 072 84 690 
Rohe Baumwollgewebe, 
leichte mit Rand 34 647 34 689 
Farbige Baumwollgewebe 142539 101 659 
Gefärbte - 73 627 58 387 
Bedruckte Oü 62 982 4 508 
Gebleichte -, glatte 50 792 4 361 
- -„glitter- 
artigese 129 503 181 613 
Gebleichte Baumwollgewebe 
mit farbigem Rand. 10 060 4548 
ull..... . . ... 55 387 70 692 
Decken aus Baumwolle 40 113 7234 
Genähte Baumwollwaren 91 435 80 031 
  
1906 1905 
Wert in Lire 
Wen 315 .957 361 216 
Bier 20 975 24 880 
Spirituosen 10 618 13 857 
- , verfüßte 26 847 88 428 
Zucker 7395 249 390 
Kaffe ... 25 529 174 647 
— 45 661 31 000 
Rohtabk 221 190 99 565 
Dureen 1 332 075 1 823 888 
Gerstee 73124 75 084 
Reiss . ... 129 671 226 296 
Mehel ... 171 470 113 752 
Teigwaren. 53 243 63 201 
Petrollen 115 119 91 374 
Sbazkalien u. Arzneien 30 014 25 768 
Seifelr ... 97 860 94 094 
Wollenwaren 36 081 28 264 
Seidenwaren 80 108 153 967 
Holz. . . .. . . . . .. 100 120 54 607 
Holzwaren 35 261 26 071 
Papier und Bücher 34 351 33220 
Eisen und Eisenwaren. 331 936 112 019 
Maschinen und Werkzeuge 36 734 49 447 
Zemenet 16 127 23 908 
Majolika, Steingut, 
Porzellen 12 137 17 032 
Glaswaren 38778 43 562 
Rindernr 65 137 17 015 
Kamell 257 180 259 200 
ose 35971 40 352 
Licht 10 903 17 029 
An der Ausfuhr Massauas war Italien im 
Jahre 1906 mit 275 095 Lire beteiligt gegen 
782 572 Lire im Vorjahre. Ebenso wie nach 
dem Mutterlande ist auch die Ausfuhr nach den 
fremden Ländern zurückgegangen; sie betrug im 
Jahre 1905 2232 792 Lire und sank im 
folgenden Jahre auf 1 869 389 Lire herab. 
Etwa ein Drittel der Ausfuhr nach fremden 
Ländern nimmt seinen Weg über Aden, wohin 
im Jahre 1906 für 631 029 Lire gegen 906 891 
Lire im Vorjahre verschifft wurde. Es folgen 
ihrer Bedeutung nach Arabien mit 402 412 Lire 
(327 763 Lire im Jahre 1905), Deutschland 
mit 301 929 Lire (455 .775 Lire), Österreich- 
Ungarn mit 203 831 Lire (257 872 Lire), 
Deutsch-Ostafrika mit 108 445 Lire (—), 
Belgien mit 59279 Lire (—), die Niederlande 
mit 45 934 Lire (—), Agypten mit 43 082 Lire 
(56 353 Lire), Frankreich mit 29 539 Lire 
(36741 Lire) und Großbritannien mit 15 627 
Lire (68 718 Lire). 
Die hauptsächlichsten Ausfuhrartikel hatten 
folgende Werte:
        <pb n="157" />
        G 85 
1906 1905 
Werte Werte in Lire 
Getrocknete Rindshäute 485 168 1 124 614 
- Ziegen= und 
Schaffelllel 354 089 677 400 
Getrocknete Felle von wilden 
Tieren 295 4 410 
Gegerbte Ziegen= und Schaf- 
fele ... 11 844 8 100 
Zu Säcken hergerichtete 
Schaffelle. . . .. ... 8757 4400 
Perlmutter 273 157 320 564 
Wach 251 562 277 216 
Gummi .. . .. . . ... 82 098 105 778 
Butter 339 114 242 405 
(Nach Morimento Commerciale della Dogann 
dGi Massaua 1906.) 
  
2#· 
Handel der Kolonle Gambiao 1906. 
Der Handel der englischen Kolonie Gambia 
bewertete sich im Jahre 1906 in der Einfuhr 
auf 447 657 (1905: 305 181) X und in der 
Ausfuhr aus 428 678 (280 272) K. Zieht man 
hiervon die Ein= und Ausfuhr von Münzen ab, 
so verbleibt für das Jahr 1906 eine Warenein- 
fuhr im Werte von 280 489 (1905: 181 725) L. 
und eine Warenausfuhr von 299252 (184 396) K. 
Die hauptsächlichsten Einfuhrartikel waren 
in den genannten beiden Jahren Baumwollen= 
waren 89 688 (53 211) L, Kolanüsse 29 586 
(30 248) KX. Reis 52 427 (23 239) X, Tabak 
5650 (6382) &amp;, Zucker 5229 (3965) C und 
Spirituosen 6974 (3562) K. 
Die Ausfuhr besteht fast ausschließlich aus 
Erdnüssen, deren Verschiffungen im Jahre 1906 
(1905) einen Wert von 278 055 (169 426) . 
erreichten. (Colonial Reports-Annual, 1907.) 
Handel Südafrikas im 1. Halbjsahr 1907. 
Der Handel Britisch-Südafrikas bewertete 
13 191 670 K gegen 16 012 595 &amp; im gleichen 
sich im 1. Halbjahr 1907 in der Einfuhr auf 
Zeitabschnitte des Vorjahrs, in der Ausfuhr auf 
23 813 065 &amp; gegen 20 423 081 K. Er wickelte sich über folgende Häfen ab: 
  
  
  
Einfuhr Ausfuhr 
1. Halbjahr 1. Halbjahr 
1907 1906 1907 · 1906 
Werte in C 
Kapstadtt 2 614 909 3 570 394 18 735 059 16 323 090 
Port Elizabeth 3 073 454 2 353 917 1 734 268 1 449 189 
East London 1 601 295 1 857 279 874 218 775728 
Andere Kaphüfen 301 293 320 675 795 318 506 000 
Durban ... 3638307 4 555 552 1 436 602 1 253 343 
Britische Häfen zusammen . 11229258 13 657 817 23 575 465 20 307 350 
Delagoabay . 1 686 603 2 069 873 90 387 48 741 
Beira 275 809 284 905 147 213. 66 990 
Portugiesische dafen dusammen 1 962 412 2 354 778 237 600 115 731 
Insgesamt. 13 191 670 16 012 595 23 813 065 20 423 081 
Nach Warenklassen bewertete sich die Ein= und Ausfuhr in dem 1. Halbjahre 1907, ver- 
glichen mit dem entsprechenden Zeitraum im Vorjahre, in folgender Weise: 
  
1. Halbjahr 
1907 1906 
Einfuhr: Werte in * 
Lebende Tiere 49 080 9261 
Nahrungs= und Ge- 
nußmittel. 3 664 716 4626 301 
Rohmaterialien und 
Halbfabrikate 1 205 334 1 760 597 
Fabrikate 7 973 908 9148 733 
Postsachen 298 632 377 703 
Zusammen 13 191 670 16 012 595 
  
1. Halbjahr 
190 1906 
  
Ausfuhr Werte in # 
Gold 14 362 396 12 147 976 
Diamanten 4701 810 4 295 676 
Rohmaterialien und 
Halbfabrikate 4642 091 3 666 653 
Lebende Tiere 25 844 220 596 
Nahrungs= und Ge- 
nußmittel. 55 443 37 832 
Fabrikate 25 481 54 348 
Zusammen 23 813 065 20 423 081
        <pb n="158" />
        W 86 20 
Auf die wichtigeren Herkunfts= und Bestimmungsländer entfielen folgende Anteile: 
Einfuhr Ausfuhr 
1. Halbjahr 1. Halbjahr 
1907 1906 1907 1906 
Werte in # 
Großbritannien 7 333 323 8 920 521 22 542 342 19 125 288 
Britische Kolonien 2 050 112 2 037 087 12 132 3 589 
Osterreich-Ungarn 68 667 95 419 150 367 
Belgien. . 154 793 210 876 199 724 226 549 
Dänemark. 23 193 28 430 10 — 
Frankreich 215 451 246 146 45 857 28 849 
Deutschland 980 343 1 238 858 655 174 502 177 
Holland 169 489 162 604 8 439 410 
Italien 94 906 78 435 7 637 6 099 
Norwegen 72 034 57 127 — —. 
Schweden 158 804 189 941 55 —- 
Vereinigte Staaten von Amerika- 1 019 095 1 583 021 52 450 7 497 
Von Interesse dürfte die Einwirkung des Preferentialtarifs auf die Wareneinfuhr im 1. Halb- 
  
  
jahr 1907 sein; sie wird in der folgenden Tabelle veranschaulicht: 
. Zoll- Zoll- Zollpflichtige 
Dollfreie befreite ermäßigte ohne Insgesamt 
Waren Waren Zollnachlaß 
Britisches Reich: Werte in ## 
Großbritannien 195 910 1 755 015 4 668 549 415 217 7 034 691 
Kanada 415 25 173 130 499 11 412 167 499 
Australien 17 546 17 857 1 048 295 34 028 1 117 726 
Neuseeland 2 30 405 439 30 899 
Zusammen einschl. anderer 
Gebietsteile . 380 827 1 798 078 5 877748 1 028 150 9 084 803 
Fremde Länder: « 
Belgien 11 625 — — 143 168 154 793 
Frankreich 7918 — — 207 533 215 451 
Deutschland 21 445 — — 958 898 980 343 
Holland 15 212 — — 154 277 169 489 
Ver. Staaten von Amerika 89221 — — 929 874 1 019 095 
Zusammen einschl. anderer 
Ländern 4 512 — — 3 493 723 3 808 235 
(Nach Tradc of the Colonies and Territories forming the South African Customs Union.) 
Die Sntwichlung Ueu-Seelande in den letzten Johren. 
Dem „New Zealand Official Vear Bock“ 
1907 sind die folgenden, das Jahr 1906 be- 
treffenden Zahlen über die Entwicklung Neu- 
Seelands entnommen; zu Vergleichszwecken sind 
auch die Zahlen der drei vorhergehenden Jahre 
beigefügt. 
Bevölkerung (ausschließlich der Maoris und 
der Bevölkerung der benachbarten Inseln): 
  
Männlich Weiblich Zusammen 
1903).[ 439 674 392 831 832 505 
1904 4 53 992 403 547 857 539 
19700. 467 366 415 096 882 462 
1906 4381 651 427 075 908 726 
Die Zahl der Geburten, Todesfälle und Ehe- 
schließungen stellte sich in den gleichen Jahren, 
wie folgt: 
Geburten Sterbefälle Eheschließungen 
1903 . .. 21829 8 528 6748 
1904 22 766 8 087 6 983 
19050. 23682 8 061 7200 
1906 24 252 8 339 7592 
Während im Jahre 1857 das unter Kultur 
(einschließlich der Grasbestellung) befindliche Land 
nur einen Umfang von 121 648 Acres aufwies, 
erstreckte sich die Kultur in den letzten Jahren 
auf folgende Landflächen: 1903: auf 13 504 004, 
1904: auf 13 868 074, 1905: auf 14 114 925 
und 1906: auf 14 382 787 Acres.
        <pb n="159" />
        G 87 20 
Die Entwicklung der Viehzucht erhellt aus 
den folgenden Zahlen: 
1903. 
1904. 
1905. 
1906. 
Pferde 
Rindvieh 
Stück 
298 714 1593547. 18 954 553 
314 322 1 736 850 18 280 806 
326 537 1 810 936 19 130 875 
342 608 1 851 750 20 108 471 
Schafe 
Schweine 
226 591 
255 320 
249 727 
242273 
Die Ausfuhr der wichtigsten neuseeländischen 
Produkte wird, wie folgt, bewertet: 
1903 
1904 
1905 
1906 
1903 
1904 
1905. 
1906 
1903 .. 
1904 
1905 
1906 
1903 
1904 
1905 
1906 
1903 
1904). 
Wolle Getreide e 
* ⁊ 
4041274 533 865 3 197 043 
4 673 826 392 346 2793599 
5381 333 294 574. 2 694 432 
6 765 655 139 474 2 877 031 
Flachs, 
Butter Käse (bhormium 
Fibre) 
E S 1 
1 318 067 194 998 595 684 
1 380 460 185 486 710 281 
1 408 557 205 171 696 467 
1 560 235 341 002 776 106 
Lebensmittel. 
Gold Kaurigummi Talg, 
Bauholz usw. 
H# 
2 037 832 631 103 2 288 327 
1 987 501 501 817 1 976 471 
2 093 936 561 444 2 167 616 
2270 904 522 486 2587 453 
Außenhandel: 
Ausfuhr Davon aus 
neuseeländischer Einfuhr den Verein. 
Produkte Staaten 
Gesamtwert in von Amerika 
14 338 192 12 788 675 1441 358 
14 601 787 13 291 694 1527 915 
15 503 530 12 828 857 1 438 501 
17 840 346 15.211 403 1 405 781 
Kohlenausbeute in Tons: 
1 420 193 1900 1 585 756 
1 537 838 1906 1 729 536 
Schiffsverkehr: 
Eingelaufen Ausgelaufen 
Reg.-Tons 
..... 1 102 064 1 113 165 
..... 1 154 569 1 144 764 
..... 1 139 410 1141 552 
..... 1243 652 1238214 
  
Eisenbahnverkehr: 
bröffnete n Ban innghut 
Erbinete befindliche Einnahmen 
Meilen # 
19008 29328 175 2 180 641 
1904 2374 173 2209 231 
1900 24 07 194 2349 704 
19006 2458 222 2 624 600 
Telegraphenverkehr: 
Länge der 
Telegraphen= Zahl der 
linien Telegramme 
in Meilen 
1903Ö 7779 4 965 197 
19004 7944 5 159 745 
19000 8355 5 640 219 
1906 8 953 6 396 332 
Branntwelnzölle in den afrikanischen Besitzungen 
Dortugals. 
Ein Königliches Dekret vom 28. November 
v. Is. regelt die Erhebung der Abgaben von 
geistigen Getränken in den afrikanischen Be- 
sitzungen Portugals gemäß der Brüsseler Akte 
vom 3. November 1906. Die Einfuhrzölle sind 
für Weingeist und Branntwein bis zu 50 Zenti- 
grad Stärke, wie folgt, festgesetzt worden: 
1. im Kongobezirk und 
Ambriz. .. . . . . ... 1 hl 18 000 Reéis 
2. im Bezirke von Mozam- 
bique und Sambesia: 
Weingeist und einfacher 
Branntwein ausländi- 
scher Erzeugung, aus 
Portugal eingeführt. 
desgl. portugiesischer Er- 
zeugung, aus Portugal 
eingeführtt 1. 21 362 
Die übrigen Zollsätze bleiben 
Uunverändert. 
4 Portugiesisch-Guinen 1-18 000 
l in dem Gebiete der Nyassa--Gesellschaft, mit 
Ausschluß der Verbotszone, sollen von der 
Einfuhr von Weingeist und Branntwein die- 
selben Abgaben erhoben werden wie in den 
Bezirken Mozambique und Sambesia. 
. Die Zollsätze in Loanda, Bengnella und 
Mossamodes bleiben unverändert. 
(Dinrio di (ioverno.) 
23232 
n 
—* 
# 
Ausfuhrverbote für Strauße und Straußeneler in 
Swastlland, Betschuanaoland und Basutoland. 
Durch Proklamationen des High Commissioner 
vom 20. November v. Is. ist in Swasiland, Bet-
        <pb n="160" />
        88 20 
schuanaland und Basutoland die Ausfuhr von 
Straußen und Straußeneiern, außer nach anderen 
Gebieten des Südafrikanischen Zollvereins, in 
denen eine gleiche gesetzliche Bestimmung besteht, 
verboten worden. 
(Official Gazette of the Fis Commissioner 
for South Africa.) 
Verschiedene Mitteilungen. 
Die bHhandelssachverständigen bei den Kaiserlichen 
Konsularbehörden. 
Als Handelssachverständige bei den Kaiserlichen 
Konsularbehörden sind zur Zeit tätig: 
Buenos Aires: Gerichtsassessor a. D. Hans 
— 
— 
= 
Ramelow, 
Rio de Janeiro: Dr. Voß, 
Schanghai: Dr. Delius, 
Caleutta: Gösling, 
Johannesburg: Renner, 
Sydney: W. de Haas, 
Yokohama: der Königlich preußische Re- 
gierungsbaumeister a. D. Jonas, 
St. Petersburg: Ingenieur Goebel und Dr. 
Karl Müller, 
Valparaiso: Dr. Gerlach, 
Konstantinopel: Jung, 
New ork: der Königlich preußische Ge- 
werberat Waetzoldt, 
Chicago: Dr. Quandt. 
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a 
Die sũdafrikanische Bergwerksgesetzgebung. 
In der Kapkolonie sind zwei neue Berg- 
gesetze ergangen, ein Gesetz, betreffend Abände- 
rung des „Precious Stones Act von 1899“, 
das in der Cape Government Gazette Nr. 8998a 
vom 21. September v. Is. äbgedruckt ist, und 
ein Gesetz, betreffend Abänderung der Berg- 
gesetzgebung, insbesondere des „Precious Minerals 
Act von 1898“, das in der Cape Government 
Gazette Nr. 8995 vom 10. September v. Js. 
veröffentlicht worden ist. 
Die wesentlichsten Vorschriften der beiden 
neuen Gesetze und eines weiteren vom Parlament 
nicht mehr verabschiedeten Gesetzentwurfs „o 
provide for the Registration of certain Pro- 
specting Contracts“ gibt die nachfolgende Auf- 
zeichnung wieder: 
I. Edelsteine. (Precious Stones Act.) 
A. In Reefs. 
Solange das Edelsteinvorkommen noch nicht 
als Mine proklamiert ist, hat der Schürfer eine 
„Prospecting license“ von monatlich 2 sh 6 d. 
pro „Prospecting arena“ zu bezahlen. Das neue 
Recht bringt hierin keine Anderung. 
  
Nach der Proklamation als Mine hatte bisher 
der Entdecker Anspruch auf 50 „Claims“ 
(à 30 kpldsche Quadratfuß, 1 kpldscher Fuß gleich 
0,3148584 mw), falls es sich um Privatgrund 
(nicht Regierungsland) handelt, der Grundeigen- 
tümer auf gleichfalls 50 Claims; der Rest wurde, 
gleichviel ob Regierungs= oder Privatland, in 
Teilen von nicht mehr als 20 Claims für Rech- 
nung der Regierung versteigert. Der Grund- 
eigentümer hatte fernerhin eine „Claim license“ 
von monatlich 1 &amp; pro Claim zu bezahlen. Der 
Entdecker war hiervon befreit; falls er Claims 
verkaufte, hatten die Rechtsnachfolger dieselbe 
Lizenz zu bezahlen wie der Grundeigentümer. 
Künftig wird das Eigentum an der ganzen 
Mine zu ideellen Teilen zwischen der Regierung, 
dem Entdecker und, falls es sich um Privatland 
handelt, dem Privateigentümer aufgeteilt werden, 
und zwar erhält in jedem Falle die Regierung 
½, die andere Hälfte fällt bei Kronland ganz 
an den Entdecker, während bei Privatland dem 
Entdecker und dem Eigentümer je ¼ zufallen. 
Das neue Gesetz geht von der Annahme aus, 
daß der Entdecker entweder selbst eine Gesellchaft 
gründet oder durch ein Finanzkonsortium gründen 
läßt, wobei die verschiedenen Berechtigten eine 
entsprechende Anzahl Aktien erhalten. Der Re- 
gierung steht das Recht zur Einsicht in die Bücher 
der Gesellschaft sowie überhaupt zur Überwachung 
des Geschäftsbetriebes zu. 
B. Alluvialvorkommen. 
Die „prospecting license“, die bis zur Pro- 
klamierung der Fundstelle als „Alluvial Digging“ 
zu bezahlen ist, beträgt wie bei ef- Formationen 
nach wie vor monatlich 2 sh 6 d 
Nach Erlaß der erwähnten Proklamation darf 
sich zunächst der Entdecker 20 und sodann der 
Grundeigentümer 50 Claims abstecken; insoweit 
ist das bisherige Recht unverändert geblieben. 
Alsdaun konnte bisher jeder Erwachsene einen 
Claim für sich abstecken, in Zukunft 1 bis 6 Claims, 
und zwar innerhalb der ersten 7 Tage einen 
Claim, nach Ablauf dieser Zeit weitere 5. Die 
siebentögige Wartefrist hat den Zweck, auch wenn 
die Fundstelle nur klein ist, zunächst jedermann 
die Möglichkeit zu geben, wenigstens einen Claim 
zu erhalten. 
Die „Claim 
license“ ist vom Gesetz auf
        <pb n="161" />
        G 89 20 
höchstens 10 sb monatlich pro Claim festgesetzt. 
Doch hat der Gouverneur die Befugnis, den Be- 
trag nach seinem Ermessen heraufzusetzen. Zur 
Zeit werden zufolge einer Verordnung des 
Surveyor-Generals nur 5 sh erhoben. Der Ent- 
decker und nach dem neuen Gesetz auch der Grund- 
eigentümer sind von der Abgabe befreit. 
C. Baggern nach Edelsteinen in Flüssen 
und anderen Gewässern. 
Das alte Gesetz enthielt keine ausdrücklichen 
Bestimmungen über das Baggern nach Edel- 
steinen. Die Vorschriften des neuen Gesetzes be- 
ziehen sich nur auf öffentliche Flüsse. 
Vorbedingung der Erlaubnis zum Baggern 
war nach dem herrschenden Rechtsgebrauch bisher 
der Besitz einer „(Dredging) Mining Lease“ 
(Pacht), die hinwiederum den Nachweis voraus- 
setzte, daß Edelsteine in lohnender Menge vor- 
handen sind. Das war insofern unzweckmäßig, 
als häufig erst gerade durch das Baggern fest- 
gestellt werden kann, in welchen Quantitäten ein 
Edelstein vorkommt. Die Anschaffung eines kost- 
spieligen Baggers ohne die Gewähr, nachher die 
„Mining Lease“ zu erhalten, war aber ein Risiko 
von solcher Schwere, daß es den Prospektor in 
vielen Fällen schlechtweg abschreckte, einem von 
ihm vermuteten Edelsteinvorkommen nachzuspüren. 
Zudem wurde die Pacht, selbst wenn ein ge- 
nügender Reichtum der Fundstelle nachgewiesen 
war, doch nicht ohne weiteres dem Entdecker 
übertragen, sondern an den Meistbietenden ver- 
steigert. 
Diesem Übelstand hilft das neue Gesetz ab. 
In Zukunft kann der Gouverneur die Erlaubnis 
zum Baggern ohne vorgängigen Nachweis hin- 
sichtlich der Ergiebigkeit und ohne Veranstaltung 
einer Versteigerung an den ersten Antragsteller 
erteilen. Die Erlaubnis erstreckt sich auf ein 
Gebiet von nicht mehr als 4 Meilen Länge und 
gilt für 3 bis 9 Jahre. Im ersten Jahr ist 
eine Gebühr von 5 L pro Meile zu entrichten, 
in den folgenden Jahren eine sogenannte „Royalty“ 
von 1 v. H. des Roherlöses, der durch Verkauf 
der gewonnenen Edelsteine erzielt wird (gross 
amount realized by the sale of the stones). 
II. Edelmetalle (Gold, Silber und Platin). 
(Act to amend the Mineral Law; Fart I.) 
A. In Reefs. 
Die Schürflizenz kostet wie bei Edelsteinen 
2 sh 6 d monatlich; das neue Recht ändert 
hieran nichts. 
Der Entdecker hatte bisher nach der Pro- 
klamation des Edelmetallvorkommens als Mine 
das Recht auf 50 einen einheitlichen Komplex 
  
darstellende Claims à 150 X 800 kpldsche Fuß. 
Künftig dürfen die 50 Claims in zwei, jedoch 
nicht mehr, getrennten Komplexen liegen. 
Der Eigentümer konnte bisher gegen einen 
Pachtzins von jährlich 2 sh pro Morgen (gleich 
8565 am) eine „Mining Lease“ an einem Gebiet 
im Umfang von 1/10 seiner Farm verlangen. 
Künftig hat er die Wahl zwischen einer solchen 
„Mining Lease“ und 50 Claims. 
Die bisherige „Claim license“ von monatlich 
1 &amp; pro Claim wird durch eine Abgabe (Royalty) 
von 1 v. H. des Roherlöses ersetzt, der durch Ver- 
kauf der gewonnenen Edelsteine erzielt wird. 
Während der Eigentümer des Grund und Bodens 
bisher ¾ aller Einnahmen aus den Claim li- 
censes erhielt, stehen ihm künftig 2/ der neuein- 
geführten „Royalty“ zu, auch der von ihm selbst 
zu zahlenden, so daß ihn im Resultat also nur 
eine Royalty von 3/8 v. H. triftt. 
B. Alluvialvorkommen. 
Hierin bringt das neue Gesetz keine Ande- 
rungen. 
C. Baggern. 
Auch über das Baggern nach Edelmineralien 
enthielt das bisherige Gesetz keine Vorschriften. 
Die Novelle sieht zunächst eine besondere 
Schürflizenz zur Vorbereitung des Baggerns vor. 
Sie gilt für ein Jahr und für ein Gebiet von 
nicht mehr als 200 Acres (à 40,5 Ar) und kostet 
15 L. 
Die Erlaubnis zum Baggern selbst konnte 
bisher ebenso wie bei Edelsteinen nur auf dem 
Umweg einer „Mining Lease“ erworben werden 
und war denselben Schwierigkeiten unterworfen. 
In Zukunft ist, entsprechend der Abänderung des 
„Precious Stones Act“, ein Nachweis der Er- 
giebigkeit der Fundstelle nicht mehr erforderlich. 
Die Erlaubnis wird bei öffentlichen Gewässern 
stets an den Entdecker erteilt, und zwar für eine 
Strecke von nicht mehr als 2 Meilen in der 
Stromrichtung des Flusses, bei einem See, einer 
Lagune oder sonstigem Alluvialboden für nicht 
mehr als 100 Acres. Sie gilt zunächst für drei 
Jahre und kann im ganzen bis auf 21 Jahre 
erneuert werden. Befindet sich das Ufergelände 
in privaten Händen, so ist die Einwilligung des 
Ufereigentümers zur Erteilung der Baggererlaubnis 
notwendig. 
Bei Gewässern, deren Bett privates Eigentum 
ist, sieht das Gesetz eine Baggererlaubnis nur für 
den Eigentümer vor. Letzterem steht es indes 
frei, sie weiter zu übertragen. 
III. Gewöhnliche Mineralien. 
(Act to amend the Mineral Law; Part II.) 
Das alte und das neue Gesetz behandeln 
lediglich Mineralvorkommen auf Kronland.
        <pb n="162" />
        G 90 20 
A. Auf privatem Grund und Boden hängt 
nicht bloß das Schürfen, sondern auch die weitere 
Gewinnung unedler Mineralien ausschließlich vom 
Willen des Grundeigentümers ab. Der Staat 
erhält auch keinerlei Abgaben. 
B. Kronland. ÜMber das Schürfen nach ge- 
wöhnlichen Mineralien gab es bisher auch für 
Kronland kein Gesetz. Die Behörden gaben zwar 
unentgeltlich Erlaubnisscheine aus, aber da diese 
der gesetzlichen Basis entbehrten, hatten sie z. B. 
gegenüber dem Inhaber einer Lizenz zum Schürfen 
nach Edelmetallen keine Gültigkeit. Es kam in- 
folgedessen mitunter vor, daß sich jemand lediglich 
in der Absicht, das Schürfen nach gewöhnlichen 
Mineralien unmöglich zu machen, eine Lizenz für 
Edelmineralien ausstellen ließ und sein Schürf- 
gebiet absteckte. 
Das neue Gesetz sieht eine Schürflizenz vor, 
die gegen monatlich 1 sh für ein Gebiet von 
nicht über 1000 Acres erteilt wird und von 
Monat zu Monat bis längstens ein Jahr erneuert 
werden kann. 
Verpachtung von Kronland 
zwecks bergbaumäßiger Gewinnung 
gewöhnlicher Mineralien. 
Die Ausdehnung des Geländes, welches zwecks 
Einrichtung des Bergbaues verpachtet wird, hing 
bisher lediglich vom Ermessen der Behörde ab. 
Der Unternehmer hatte einen Pachtzins von jähr- 
lich 5 sh pro Morgen sowie eine Royalty von 
nicht mehr als 10 sh pro Tonne des aus der 
Erde gehobenen Erzes zu entrichten. Zufolge 
Berordnung des Surveyor-Generals betrug die 
„Royalty“ zuletzt z. B. für Kupfer 2 sh 6 d, für 
Kohle 6 d pro Tonne. Den Höchstsatz von 10 sh 
hat sie für kein Mineral jemals auch nur an- 
nähernd erreicht. 
In Zukunft ist die Verpachtung abhängig vom 
Nachweis, daß Mineralien in abbauwürdiger 
Menge vorhanden sind. Die in den Pachtvertrag 
aufzunehmenden Bedingungen sind in §&amp; 42 des 
„Act to amend the Mineral Law“ enthalten. 
Der Pächter hat künftig zu bezahlen: 
a) einen Pachtzins von jährlich 1 sh pro 
Acre; es steht im Ermessen der Be- 
hörde, diesen Satz im einzelnen Fall zu 
erniedrigen; 
außerdem eine „Royalty“ von 1 v. H. 
des Roherlöses, der durch Berkauf der 
gewonnenen Materialien erzielt wird. 
Falls die „Royalty“ mehr beträgt als der 
Pachtzins, ist letzterer vom Betrag der Royalty 
in Abzug zu bringen (§ 42vf). 
b 
— 
  
IV. Probeuntersuchungen des Regierungs- 
analytikers. 
(Act to amend the Mineral Law; Part III.) 
Schon nach dem bisherigen Gesetz war für 
solche Untersuchungen eine ganz geringe Gebühr 
zu entrichten, die kaum die Unkosten der Re- 
gierung deckte. Das neue Gesetz bringt eine 
weitere Erleichterung insofern, als Eisenbahn und 
Post künftig Probesendungen umsonst zu befördern 
haben. Dies gilt für Edelsteine, Edel= und ge- 
wöhnliche Mineralien. 
V. Der Gesetzentwurf über die Registrierung 
gewisser Schürfverträge. 
(Bill to provide for the Registration of 
certain Prospecting Contracts.) 
Sein Zweck war, die Eintragung von Schürf- 
verträgen zwischen dem Privateigentümer und 
dem Schürfer ins Grundbuch zu ermöglichen, um 
so den Schürfer gegen den Rechtsnachfolger des 
Grundeigentümers zu schützen. Nach dem bis- 
herigen Recht ist diese Eintragung nicht möglich. 
Wem daher der Grundeigentümer sein Land ver- 
kauft, ist der neue Erwerber an Verträge, durch 
die sein Vorgänger einem Dritten Schürfrechte 
eingeräumt hatte, nicht gebunden, falls er nicht 
zur Zeit seines Grunderwerbs Kenntnis davon 
hatte. Diesem Ubelstande wollte der Entwurf 
abhelfen. 
Der vornehmste Zweck der beiden neuen Gesetze 
ist, die Stellung des kapitalarmen Prospektors zu 
erleichtern und auf diese Weise zu eifrigem Suchen 
nach Mineralien anzuregen. Sie verfolgen keinerlei 
fiskalische Zwecke, und es sind Bestimmungen über 
eine Einkommensbesteuerung der Bergwerksgesell- 
schaften in ihnen nicht ausgenommen worden. 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats 
in Kapstadt.) 
Der Bergbau In Korea. 
Das koreanische Minenwesen ist durch Erlaß 
eines am 15. September 1906 in Kraft ge- 
tretenen kaiserlichen Ediktes nebst Ausführungs- 
bestimmungen gesetzlich geregelt worden. 
Auf Grund der neuen Gesetzesbestimmungen 
hat die Firma E. Meyer &amp; Co. für das „Deutsche 
Korea-Syndikat" im März 1907 die Konzession 
für fünf in dem Distrikte Söntschön (Nord-Pyöngan- 
do) gelegene „Claims“ von zusammen 2 Millionen 
Tsubo (1 Tsubo — 36 englische Quadratfuß) 
Flächeninhalt erhalten. Söntschön ist eine Station 
der Söul—Widschu-Bahn. Das Goldbergwerk ist 
von der Bahn ungefähr 10 km entfernt. Es sind 
alsbald nach der Konzessionserteilung deutsche
        <pb n="163" />
        G 91 
Ingenieure zur Vornahme von Prospektierungs- 
arbeiten nach den Minenfeldern abgegangen. 
Die Konzession für das in Tangkogä im 
Distrikte Kimsong (Kangwön-do) während einiger 
Jahre bis 1903 betriebene Bergwerksunternehmen, 
das sich nicht als lohnend erwies, wurde von 
dem Syndikat aufgegeben. 
Gleichzeitig wurden Minenrechte in Kuisöng 
(östlich von Söntschön) erteilt an den britischen 
Staatsangehörigen Holloway als Vertreter der 
British and Korean Corporation, die auf ihre 
alte Konzession in Oensan verzichtet hat. Der 
Amerikaner Deshler und der Japaner Tsuda er- 
hielten die Konzession für Heui-tschon, dem Eng- 
länder Dr. Rutherford Harris als Vertreter der 
Anglo Japanese Company Limited (London) 
wurden Minenrechte in Tschosan gewährt. Alle 
diese Goldminen, auch Söntschön, waren Kron- 
minen und sind in Nord-Pyöngan-do gelegen. 
Seit Inkrafttreten der Minengesetzgebung 
wurden auch an eine größere Anzahl Japaner 
und Koreaner Konzessionen, namentlich für Gold- 
wäschereien, bewilligt. 
Was die in früheren Jahren erteilten Kon- 
zessionen anlangt, so nimmt die mit einem Kapitale 
von 5 Millionen amerikanische Dollar ausgestattete 
Oriental Consolidatec- Mines, die in Unsan 
(Pyöngan-do) mit 240 Pochhämmern arbeitet, 
bei weitem die erste Stelle ein. In Suan werden 
die im Jahre 1905 begonnenen Prospektierungs- 
arbeiten von dem Korean Syndicate Ltd. (Lon- 
don) fortgesetzt. Das Goldbergwerk in Tschiksan 
(Tschung-tschöng-do), das früher von einer japa- 
nischen Gesellschaft im kleinen Maßstabe bearbeitet 
worden war, ist kürzlich von der Korean Explo- 
ration Company of Columbia, Ohio, übernommen 
worden. 
Über die Konzession für die Kupferlager in 
(Hamkyöng-do), für die eine Reihe von Bewerbern 
aufgetreten sind, ist eine Entscheidung noch nicht 
erfolgt. Der kaiserliche Haushalt soll in letzter 
Zeit den Wunsch zu erkennen gegeben haben, diese 
Minen auf eigene Rechnung bearbeiten zu lassen. 
Die Kohlenminen bei Pyöngyang in der Nähe 
des Taidongflusses harren ebenfalls noch einer 
systematischen Bearbeitung. Nach Außerungen 
eines japanischen Sachverständigen können die 
Lagerungen mit denen von Karatsu verglichen 
werden. Es sollen 10 Millionen Tonnen Kohlen 
600 Fuß unter der Erde lagern. 
Was bis jetzt geschehen ist, reicht noch nicht 
aus, ein Urteil über die Möglichkeiten, welche die 
Erschließung der koreanischen Bodenschätze zu bieten 
vermag, zu fällen. Die nächsten Jahre werden 
in dieser Hinsicht Aufklärung bringen. 
Im Jahre 1906 hat die Goldausfuhr 
4 666 130 Yen, seit 1900 das ungünstigste Jahres- 
  
— 
ergebnis, betragen. Die einzelnen Häfen waren 
daran, wie folgt, beteiligt: 
Häfen 1903 1904 1905 1906 
Tschinnampo 1732 200 1980201 2082 000 5367 426 
Tschimulpo 2 128 704 2 094 450 2 082 200 3 270 650 
dunsan. 6840 13 490 8 425 11 650 
olpo 3 156 8 490 1460 11 680 
Fusaun 117686 434 185 149 412 85 585 
Wönsan 1 467111 483 780 880 308 719 189 
  
  
5.009 596 5 206 805 4 666 130 
Es steht außer Frage, daß nicht unbedeutende 
Mengen Gold von Koreanern, die ein Interesse 
daran haben, ihre Ausbeute vor habgierigen 
Magistraten zu verbergen, heimlich ausgeführt 
werden. Man schätzt, daß der Wert des so der 
Kontrolle der Zollverwaltung entzogenen Goldes 
jährlich gegen 3 Millionen Yen beträgt. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Sönul.) 
Zusammen 5 455 697 
Einfuhr, Lagerung und Beförderung von Sxplostv- 
stoffen in Ueuseeland. 
In Neuseeland ist der Verkehr mit Explosiv- 
stoffen durch folgende Gesetze geregelt: 
1. The Explosives Act 1882; 
2. The Explosives Amendment Act 1897; 
3. The Sale of Explosives Act 1906. 
Das Gesetz vom Jahre 1882 behandelt nur 
die Zulassung und den Betrieb von Sprengstoff- 
fabriken mit besonderer Beziehung auf Schieß- 
pulver. Gesetzliche Bestimmungen über die Ein- 
fuhr und Beförderung von Sprengstoffen fehlen; 
das Gesetz vom Jahre 1897 enthält mit Bezug 
hierauf nur einen Hinweis auf den Verord- 
nungsweg. 
Zu den vorgenannten Gesetzen sind nun unterm 
24. April 1907 Ausführungsbestimmungen erlassen, 
die am 1. Juli 1907 unter Aufhebung aller 
früheren denselben Gegenstand betreffenden Ver- 
ordnungen in Kraft getreten sind und Bestim- 
mungen über die Einfuhr und Bezeichnung von 
Explosivstoffen enthalten. Danach werden die 
Explosivstoffe in ähnlicher Weise wie durch die 
Geheimratsverordnungen vom 5. August 1875 
und 12. Dezember 1891 für Großbritannien in 
7 Klassen eingeteilt und näher bestimmt. Die 
wichtigsten Bestimmungen über die Einfuhr sind 
folgende: 
Explosivstoffe dürfen nach Neuseeland nur ein- 
geführt werden, wenn sie zur Zufriedenheit eines 
Inspektors gut und sicher in geeigneten Kästen 
oder Umschließungen verpackt und letztere mit dem 
wirklichen Namen und Gewichte der in ihnen 
enthaltenen Explosivstoffe bezeichnet sind. Alle 
Explosivstoffe, deren Zusammensetzung, Beschaffen- 
heit, Grad und Charakter nach der Meinung
        <pb n="164" />
        G 92 
eines Inspektors nicht den einschlägigen Vor- 
schriften dieser Ausführungsbestimmungen ent- 
sprechen, sowie alle Explosivstoffe, welche von einer 
zuständigen Behörde außerhalb Neuseelands oder 
von einem Inspektor in Neuseeland für unbrauch- 
bar erklärt werden oder welche nach der Meinung 
eines Inspektors nicht gut und sicher in geeigneten 
Kästen oder Umschließungen verpackt sind, sind 
als zu gefahrvoll für den Gebrauch erklärt; ihre 
Einfuhr, Lagerung, Beförderung und ihr Verkauf 
ist daher in Neuseeland verboten. Andere Erplosiv= 
stoffe müssen vor der Einfuhr einem Inspektor 
vorgelegt werden, der sie nur einlassen darf, wenn 
sie den Vorschriften dieser Bestimmungen ent- 
sprechen. Die Einführer haben spätestens 14 Tage 
vor der erwarteten Ankunft die Explosivstoffe dem 
Inspektor in dem Ankunftshafen oder in dessen 
nächster Nähe, ebenso dem dortigen höchsten Zoll- 
beamten eine Einfuhrnotiz in der dafür bestimmt 
vorgeschriebenen Form einzureichen. Es dürfen 
alsdann keine Explosivstoffe von einem Schiffe, 
mit dem diese Stoffe in Neuseeland ankommen, 
nach einem anderen als dem in der Einfuhrnotiz 
angegebenen Orte, oder ohne schriftliche Erlaubnis 
eines Inspektors auf ein anderes Schiff verbracht 
werden, ebenso müssen Art und Menge der auf 
einem Schiffe eingeführten Explosivstoffe mit den 
Angaben in der Einfuhrnotiz übereinstimmen. Zum 
Zwecke der Prüfung oder Untersuchung ist von 
dem Einführer auf Erfordern eines Inspektors 
oder Zollbeamten jedes Explosivstoffe enthaltende 
Packstück zu öffnen und, nachdem daraus ohne 
Entgelt Proben in der einem solchen Inspektor 
oder Zollbeamten notwendig erscheinenden Menge 
verabfolgt sind, sofort wieder gut und sicher zu 
verschließen. Alle nach Neuseeland unter Nicht- 
beachtung der gegenwärtigen Bestimmungen ein- 
geführten oder von einem Inspektor für unbrauch- 
bar erklärten Explosivstoffe sollen vernichtet oder 
es soll über sie, wie der Minister es anordnet, 
anderweit verfügt werden. 
(The Nev Zcaland Gazettc.) 
  
Citeratur. 
Kolonial-Handelsadreßbuch 1908. 12. Jahr- 
gang. Herausgegeben vom Kolonial-Wirtschaft- 
lichen Komitee, Berlin NW., Unter den 
Linden 43. Preis 2,80 Mk. einschließlich Ver- 
sendung. 
Das Adreßbuch zeigt gegenüber den Vor- 
jahren wiederum eine bedeutende Vervollkomm- 
nung und Erweiterung. Die Ülbersichtlichkeit hat 
insofern eine Verbesserung erfahren, als der offi- 
zielle Teil (Behörden, Vereine, Institute usw.) 
zusammengefaßt und an den Aufang gestellt ist, 
  
— 
während der eigentliche wirtschaftliche Teil (Pro- 
duktion, Handel und Verkehr) den zweiten Teil 
des Buches bildet. Der wirtschaftliche Teil ent- 
hält eine Übersicht über das in den Kolonien 
arbeitende Kapital und über die Ansiedlungen, 
ferner über die Schiffsverbindungen, Eisenbahnen, 
Post und Telegraphen, Fahrpläne, Tarise und 
ölle 
Über den Warenaustausch unserer Kolonien 
unterrichten Tabellen der Ein= und Ausfuhr sowie 
eine Statistik des Gesamthandels der Schutz- 
gebiete. 
Neu ausgenommen in das Adreßbuch wurden: 
Eine Anleitung für Auswanderer und Stellung- 
suchende, ferner ein Verzeichnis der in den 
deutschen Kolonien erscheinenden Zeitungen sowie 
anderer wichtiger überseeischer Zeitschriften und 
schließlich die im Auslande tätigen deutschen Ge- 
sellschaften, die ihren Stammsitz in Deutschland 
haben. 
Das Interesse des heimischen Handels und 
der heimischen Industrie zeigt eine Aufstellung 
der Importeure und Fabrikanten (Verarbeitung 
der Rohstoffe) in Deutschland, der Vertriebsstellen 
deutscher Kolonialerzeugnisse und der Exporteure 
nach den deutschen Kolonien. 
Eine Karte der Kolonien mit wirtschaftlichen 
Erläuterungen erleichtert die Übersicht. Dem 
Buche ist außerdem eine Tafel „Die Rückständig- 
keit des Eisenbahnbaues in den deutschen Ko- 
lonien in Afrika“ sowie eine Karte der wirt- 
schaftlichen Eisenbahnerkundungen des Kolonial= 
Wirtschaftlichen Komitees in Deutsch-Ostafrika 
beigegeben. 
Taschenbuch für Südwestafrika. 1908. 
Unter Mitwirkung von Bartoschat, Kaiserl- 
Oberpostpraktikant, Behrens, Prokurist der 
Afrika-Bank-Hamburg, Cramer, Hauptmann 
beim Kommando der Schutztruppen, Professor 
Dr. K. Dove-Jena, Judt, Missionar a. D. 
der Rheinischen Missionsgesellschaft, Professor 
O. Knopf-Jena, Dr. Lotz, Bezirksgeologe, 
Rickmann, Kaiserl. Veterinärrat a. D., Ma- 
rinestabsarzt a. D. Dr. Sander, Professor 
Dr. Schinz-Zürich, Professor Dr. L. Schultze- 
Jena, Hauptmann a. D. Volkmann: heraus- 
gegeben von Dr. Philalethes Kuhn) Stabs- 
arzt beim Kommando der Schutztruppen im 
Reichskolonialamt und Kurt Schwabe, Haupt- 
mann im Infant. Regt. von Boyen, komman- 
diert zur Dienstleistung beim Königl. Preuß. 
Kriegsministerium. Leipzig, Verlag von Wilhelm 
Weicher. Preis geb. Mk. 3,50. 
Die Herausgeber des „Taschenbuchs“ hatten 
bereits vor Jahren den Plan gefaßt, ein Taschen- 
buch für jedermann im Schutzgebiet, einen prak-
        <pb n="165" />
        # 
tischen Ratgeber für alle Stände und Be- 
rufe zu schaffen. Der Zeitpunkt zur Verwirk- 
lichung dieses Planes war gekommen, nachdem 
nach der Wiederherstellung des Friedens das 
südwestafrikanische Schutzgebiet einem wirtschaft- 
lichen Aufschwung entgegensieht, der nunmehr, 
nach Beseitigung der Eingeborenengefahr, auf 
sicherer Grundlage stetigere Bahnen einhalten 
wird, als vor dem Unglücksjahre 1904. Die in- 
zwischen zum Allgemeingut gewordene Erkenntnis, 
in erster Linie auf die Erzielung solcher Pro- 
dukte hinzuwirken, die für den Weltmarkt in Be- 
tracht kommen, gibt den kulturellen Bestrebungen 
und Zielen im Lande eine neue, hoffnungsvolle 
Basis. Diesen Bestrebungen will das „Taschen- 
buch“ dienstbar sein, wenn es sich in dem vor- 
liegenden ersten Jahrgang 1908 neben den auf 
den rein praktischen Gebrauch zugeschnittenen Ab- 
schnitten vor allem mit der Erörterung der 
grundlegenden wirtschaftlichen Fragen in allgemein- 
verständlicher Form beschäftigt. Es soll dies die 
Basis sein für eine immer speziellere und ein- 
gehendere Behandlung aller Wirtschaftszweige in 
den folgenden Jahrgängen. Einzeldarstellungen 
aus der Feder berufener Sachkenner werden 
hier in erster Linie klärend und fruchtbringend 
wirken. 
Aus dem reichen Inhalt heben wir zunächst 
den Kalender hervor, dessen Tabellen mit Sonnen- 
und Mond-Auf= und Untergängen allen im Lande 
Reisenden ebenso willkommen sein werden, wie 
die Eisenbahntarife und -fahrpläne. Die Per- 
sonen-, Frachttarise und Fahrpläne der Dampfer- 
linien sind unentbehrlich zur schnellen Orientie- 
rung über den Verkehr mit dem Mutterlande 
und auf der Linie Swakopmund —Lüderitzbucht—. 
Kapstadt. Die Abschnitte „Klima, Post und 
Telegraphie, Geld-, Bank= und Kreditverhältnisse, 
die heimischen Kolonialbehörden und die Be- 
hörden im Schutzgebiet“ erscheinen besonders 
wertvoll auch für Neuankömmlinge, die sich über 
die einschlägigen Verhältnisse im Schutzgebiet ein- 
gehend unterrichten wollen. Auch die „Militär- 
verhältnisse“ (mit Mustern für militärische Mel- 
dungen usw.) sind ausführlich geschildert. Ein 
breiter Raum ist nun der Produktion und den 
Wirtschaftszweigen gewidmet. Hierher gehören 
die Kapitel: „Geologischer Aufbau, Berggerecht- 
same (mit Karte), Das Wasser (Wassererschließung 
und zförderung, Brunnenanlagen usw.), Gemüse 
und Ackerbau, Wein und Südfrüchte, Bekämpfung 
der Heuschrecken, Fischzucht, Tierzucht (Tierkrank- 
heiten, Operationen, Medikamente) u. a. m. Der 
Abschnitt „Jagd und Wildpret“ bietet eine ge- 
drängte und doch eingehende Behandlung dieses 
wichtigen Themas unter besonderer Berücksichti- 
gung der Verwertung des Wildes, während in 
  
  
93 20 
der „Pflanzenwelt Südwestafrikas“ eine vorzüg- 
liche Schilderung der eigenartigen Vegetation ge- 
geben wird. Die UÜbersichten über die „Ver- 
günstigungen für Ansiedler und Schutztruppen- 
angehörige“ und das „Versorgungswesen der 
Militärpersonen“ sind für breite Schichten der 
Bevölkerung ebenso unentbehrlich wie für jeder- 
mann im Schutzgebiet die für den praktischen 
Gebrauch wichtigen „Gesetze und Verordnungen“ 
und endlich das Kapitel: „Erste Hilfe bei Un- 
glücksfällen unterwegs“. 
Zahlreiche Tabellen von allgemeiner Bedeu- 
tung und Notizblätter vervollständigen das 
Taschenbuch, in dem ebenso der Interessent in 
der Heimat und der Auswanderungslustige wie 
der Farmer, Ansiedler, Kaufmann, Beamte und 
Soldat im Schutzgebiet einen treuen Berater 
finden werden. 
Wie erschließen wir unsere Kolonien? Im 
Auftrage der Deutschen Kolonialgesellschaft be- 
arbeitet von Dr. Ing. Otto Blum, Professor 
an der Königl. Technischen Hochschule zu 
Hannover und Erich Giese, Regierungs-Bau- 
meister. Mit zahlreichen Abbildungen und 
fünf Tafeln. Berlin 1907. Verlag von 
Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). Broschiert 
Mk. 2. 
Die Deutsche Kolonialgesellschaft hat es unter- 
nommen, zwei Eisenbahntechniker zu gewinnen, 
die durch ihre Erfahrungen bei der Bereisung 
der verschiedensten Kolonialbahnen befähigt sind, 
ein fachmännisches Urteil über die Frage „Wie 
erschließen wir unsere Kolonien?"“ zu sällen. Sie 
haben sich dieser Aufgabe in der vorliegenden 
Schrift unterzogen. Der Wert des Buches be- 
steht darin, daß es ein vollständiges, übersicht- 
liches und klares Bild über die geographischen 
und handelspolitischen Verhältnisse, die Bevölke- 
rung, die vorhandenen Wasserwege und Land- 
verkehrsmittel in Afrika gibt und damit dem 
Leser ermöglicht, sich in Kürze über die Ziele 
unserer afrikanischen Verkehrspolitik zu unter- 
richten. Als erster Grundsatz wird bezeichnet, daß 
wir unsere Kraft nicht verzetteln. Keine Eisen- 
bahnen, wo wir mit Wagen, Feldbahnen und 
Automobilen auskommen können: das Notwendige 
aber sofort! In dem Abschnitt über die tech- 
nische Ausgestaltung von Kolonialbahnen sind 
besonders bemerkenswert die Ausführungen über 
sogenannte Bahnen mit gemischtem Betrieb (ver- 
einigte Reibungs= und Zahnstangenbahnen). Als 
gegebene Spur für Afrika wird der Meterspur 
das Wort gesprochen. Die Abhandlung schließt 
mit einem Abschnitt über die Finanzierung und 
Unternehmungsform, Bauleitung und Verwaltung 
und die Tarife. Überall wird vergleichsweise
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        G 94 20 
auf die Verhältnisse anderer Länder Bezug ge- 
nommen und namentlich auf die Entwicklung 
hingewiesen, welche das Eisenbahnwesen in fran- 
zösischen und englischen Kolonien genommen hat. 
Eine Reihe charakteristischer Abbildungen von den 
verschiedensten Kolonialbahnen aus allen Welt- 
teilen tragen wesentlich dazu bei, die besprochenen 
Fragen zu veranschaulichen. 
Deutsches Kolonial-Handbuch. Nach amt- 
lichen Quellen bearbeitet von Dr. Rudolf 
Fitzner. 7. Ausgabe. Berlin 1907. Verlag 
von Hermann Paetel. Preis broschiert Mk. 3. 
Das „Deutsche Kolonial-Handbuch“ gehört 
unstreitig zu den besteingeführten Erscheinungen 
unserer kolonialen Literatur. Auch die neue 
Ausgabe bietet wieder alles auf den jetzigen 
Stand vervollständigte amtliche Material: Dar- 
stellung der Verwaltungs= und Wirtschaftsverhält- 
nisse der Kolonien, Ortschaften und Nieder- 
lassungen von Europäern sowie die Missionen, 
ein ausführliches Personenverzeichnis, über 5000 
Adressen von Farmern, Missionaren, Kaufleuten, 
Gewerbetreibenden, Handwerkern usw. Allen 
Kolonialfreunden sei dies außerordentlich zu- 
verlässige Nachschlagebuch warm empfohlen. 
Die Studienreise des Staasssekretärs 
Dernburg nach Deutsch-Ostafrika von 
Dr. Oscar Bongard. Berlin. Verlag Wilhelm 
Süsserott. Preis broschiert Mk. 1. 
Das Büchlein enthält in hübscher Aus- 
stattung eine Zusammenstellung der Reiseberichte, 
die der Verfasser als Begleiter des Herrn 
Staatssekretärs auf der Fahrt nach Deutsch- 
Ostafrika in den „Leipziger Neuesten Nachrichten“ 
veröffentlicht hat. 
Die Wahehe. Ihre Geschichte, Kult-, Rechts-, 
Kriegs= und Jagdgebräuche. Von Hauptmann 
Nigmann. Mit drei Karten und elf Skizzen 
im Text. Berlin 1908. E. S. Mittler # 
Sohn, Königliche Hofbuchhandlung. Mk. 3,75, 
geb. Mk. 5. 
Der Verfasser ist während des ostafrikanischen 
Eingeborenen-Aufstandes 1905/1906 durch seine 
weitreichenden Kriegszüge zum Entsatz bedrängter 
Nachbarstationen bekannt geworden; seinem per- 
sönlichen Einfluß ist es in erster Linie mit zu- 
zuschreiben, wenn das kriegerische Volk der 
Wahehe von der Teilnahme am Aufstande ab- 
gehalten wurde. Dieses interessante Volk, dessen 
Unterwerfung größere Opfer gekostet hat, als die 
aller anderen Völker des Schutzgebiets zusammen, 
hat der Verfasser in langjähriger friedlicher Tätig- 
keit als Verwaltungschef, wie in längerer Kriegs- 
periode als militärischer Führer kennen gelernt. 
  
Er gibt in seinem Buch eine ausführliche Schil- 
derung der Anschauungsweise, des Herkommens 
und der Gebräuche dieses eigenartigen Volkes. 
Besonders eingehend behandelt sind die Kapitel 
der Kriegs= und Rechtsgebräuche, in denen der 
Verfasser zeigt, auf welcher Höhe die militärische 
Ausbildung und Organisation der Wahehe ge- 
standen und in welch hochentwickelter Weise sie 
die Rechtsbegriffe bereits geklärt haben. 
Das Buch dürfte außer in kolonialen auch 
in militärischen, juristischen und Missionskreisen 
viele Freunde finden. 
Zielpunkte der Exportpraxis. 
Schanz. Berlin 1908. 
kammer &amp; Mühlbrecht. 
geb. Mk. 4,50. 
Dieses neueste Werk des bekannten kolonial- 
und handelspolitischen Schriftstellers und Groß- 
kaufmanns wird in den beteiligten Kreisen zwei- 
fellos großem Interesse begegnen. Ist es doch 
äußerst selten, daß ein Praktiker von Ruf sich 
bereitfinden läßt, seine in Jahrzehnten gesammelten 
wertvollen Erfahrungen schriftlich niederzulegen 
und Nachstrebenden im Berufe als willkommene 
Gabe darzubieten. 
Das reiche Material umfaßt die folgenden 
Fragen von aktuellem, wie bleibendem Werte; 
Allgemeine Organisation des Exports; Konsigna- 
tionen; Kaufverträge; Indents; Reisende; Stän- 
dige Vertreter; Musterläger und Ausstellungen im 
In= und Ausland; Deutsche Warenhäuser im 
Ausland; Export der schweren Industrien und 
Auslandvertretungen großer Werke; Ausschrei- 
bungen; Sprachkundige Techniker und Berg- 
ingenieureim Ausland; Angebote, Mustersendungen, 
Kataloge und Preislisten; Reklame; Lieferung, 
Aufmachung, Packung; Fakturen, Zollangaben, 
Konnossemente, Versand; Zahlungsweise, Kredit- 
gewährung, Auskunftswesen; Deutsche Ausland- 
Banken; Reklamationen, Surveys, Rechtsverfol- 
gungen im Ausland; Konsulartätigkeit; Handels- 
sachverständige; Handelskammern im In= und Aus- 
land; National-Exportämter; Handelshochschulen. 
Schanz' Mitgliedschaft an den von der Reichs- 
regierung entsandten Handelskommissionen nach 
Ostasien 1897) und nach Südafrika (190 2/03) srricht 
wohl am besten für die Kompetenz des Verfassers 
in der Behandlung des vorliegenden Stoffes. 
Von Moritz 
Verlag von Putt- 
Preis geh. Mk. 3,60, 
Weltpolitik, Imperialismus und Kolonial- 
politik von Ernst Hasse. (Deutsche Politik 
von Ernst Hasse. Zweiter Band: Weltpolitik. 
1. Heft.) München 1908. J. F. Lehmanns 
Verlag. Preis geh. Mk. 1,50, geb. Mk. 2,50. 
Wir Deutsche gehören zu den gesunden Bölkern. 
Darum dehnen wir uns aus. Wir müssen uns
        <pb n="167" />
        W 95 20 
ausdehnen, wenn wir nicht an uns selbst zugrunde politik für das deutsche Volk die einzige Gewähr 
gehen sollen. Hasse führt aus, daß das der dafür, daß es den Kampf ums Dasein bestehen wird. 
Weltpolitik, dem Imperalismus und der Kolonial= 
politik Gemeinsame die Ausdehnungslust eines Kalender für die Gummi-Industrie und 
Volkes oder Staates ist, er zeigt uns aber auch verwandte Betriebe. 3. Jahrgang (1908). 
am Beispiel der einzelnen Weltmächte die wesent- Mit der literarischen Beilage: Jahrbuch der 
lichen Unterschiede dieser drei Formen der Aus- Kautschuk-Industrie. Ein Hilfsbuch für 
dehnungsbestrebungen. Es ist lehrreich, Hasses Kaufleute, Techniker, Händler, Reisende der 
Ausführungen über britischen, amerikanischen, Kantschuk-, Asbest- und Celluloidbranche. Her- 
asiatischen, russischen, deutschen und den Impe- ausgegeben von Edgar Herbst, Fabrikdirektor. 
rialismus anderer Weltmächte zu folgen. Im Verlag von Steinkopf &amp; Springer, Dresden-A. 
zwanzigsten Jahrhundert ist eine kräftige Welt- Geb. Mk. 4,50. 
Verkehrs-Nachrichten. 
In Ramanzdrift (Deutsch-Südwestafrika) ist am 17. Dezember 1907 eine Reichs-Tele- 
graphenanstalt für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Ramansdrift ist dieselbe wie für Telegramme nach 
Windhuk und den übrigen Anstalten des Schutzgebiets. Sie beträgt zur Zeit 2 Mk. 75 Pf. 
Der Postpaket= und Postfrachtstückdienst ist nunmehr auch nach Ukamas (Deutsch-Südwest- 
afrika) eingerichtet worden. Eine Beschränkung der Zahl der gleichzeitig aufzuliefernden Pakete 
besteht nicht, dagegen gelten, wie bei Warmbad, die Taxen nur bis Lüderitzbucht; die Weiter- 
beförderungsgebühren werden vom Empfänger eingezogen. 
In Ukamas können sortan Pakete auch ausgeliefert werden. 
In Otjihawera (Deutsch-Südwestafrika), einer Eisenbahnstation zwischen Okahandja und 
Windhnk, ist am 25. November 1907 eine Postanstalt eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf 
die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briessendungen erstreckt. 
Am 29. Dezember 1907 ist in Abonolinga (Kamerun) eine Reichs-Telegraphenanstalt für 
den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Akonolinga ist dieselbe wie für Duala und die übrigen 
Anstalten des Schutzgebiets. 
Die Eröffnung der Postanstalt in Tschole (Deutsch-Ostafrika) hat am 2. November 1907 
stattgefunden. Die Tätigkeit dieser Postanstalt erstreckt sich auf die Annahme und Ausgabe von 
gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, auf den Postanweisungs= und Postpaketdienst im 
Verkehr innerhalb des Schutzgebiets sowie auf die Annahme von Postanweisungen nach Deutschland. 
Postdampsfschifsverhindungen nach den deutschen Schutgebieten für den Monat Jannar 1908. 
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen #am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
  
Neapel 30. Jan. Friedrich-Wilhelms- 
(deursche Schiffe) hafen 38 Tage 
Simpsonhafen 41 Tage 
mn an 7. br. 
1. Deutsch--Neuguinea. indisi 9. Febr. Simpsonhafen 38 Tage . 
  
Brindis 
(engl. Schiffe) Friedrich 5 Kilhelme- 
  
Neapel 19. Jan. 16. Febr. Apia 55 Tage 
2. Samoa. (engt. Schiffe 
Arindisi — 
(engl. Schiffe) 
1½ 27 an- 14. Febr. 
26. Jan. Apia 50 Tage
        <pb n="168" />
        WG 96 20 
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- · Dauer Verlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
  
3. Deutsch-Ostafrika. 20. Jan. 10. Febr. Mombasa O 16-—17 Tage18. 1n 2 8. Febr. 
Neapel 2 
Oeneche Schiffe) 
* zutoo. ansa zun Tareill 0. Febr. Mombasa O 17 Tage 8. Febr. 1 abds. 
Von Mombafa Bruet ...... Mombaia014aage...... 033b 
bewentaqantde (esigl Sch e) 
ahmung von der ". en Brin 19. Jan. Mombasa 18 Tage 17. Jan. 1035 abds. 
mungsorten. (engl. dl 
Marseilll Mombasa 17 Tage . ... 105 abds. 
h) nach Tanga (einschl. Amani, Neapel 20. Jan. 10. br.Tanga 19, 17, 17 Tages 18. de#. 9. br. 
7 * so a#l##t.. Fe g de 
Gangan Brindisi . . . . .. Tanga 16 Tage .. . . .. abra. abds. 
Wualti und Ha lbelmstal) L (engl. Schif) 
Techel 20. Jan. 10. Febr. Daressalam 18 Tage 18. Jan. 8. Febr. 
(deutsche Schiffe) 10 abds. 
Marseille 10. jedes Monats Zanzibar 18 Tage 6. jed. Mts. 10 abds. 
(von Janzibar unminelbar 
— vederu# eannacken, 
O#) nach Deutsch-Ostafrika Pnnss ag W-- 5Surd 
sschl. der t d b "...... Toge. 
(au ##l. abrr. uum ern arun 4 Beiroaf r Varessalam 17 Tage 10 abds. 
rindisi 19. Jan. Zanzibar 20 Tags 17. Jan. 105 abds. 
(engl. Schiffe) nach Daressalam weiter 
mit nächster Wiegenben 
Daressalam 20 Tage 10s8 abdbs. 
Neapel 
(deutsche Schiffe) 
  
1. beutsch-Südwestafriha Hamburg Febr. Swakopmund 25 Tage, 4. Febr. 5 5 nms. 
5 
Antwerpen 20. Jan. 10. Febr. Swakopmund 20 Tage. Jan. 9. Febr. 
i- v l s 
HENKZZMIZGQÆÆMDeutsch-Schme) sspw 
oqälsqurwfkaäbcohe Ab BouloÆ 21. Jan. 11. Febr. Swalopmund 19 Tage J20. Jan. 10. Febr. 
s, Mallahöhe Nauchas.) (deuische Schiffe) 10 ms. 
Haiz #i Wtem.Southampton 25. Jan. Swakopmund 21, 25. 24. Jan. 
#ninne viet ! * 21—25 Tage #er vms. 
ho “ * — ASouthampton 18. Jan. 1. 8. Febr. Swakopmund . 2 32, *7130 Han. 7. Febr. 
25 Tage ms. 
iurindi W#aldan Baeren. #Hamburg 21. Jan. Swakopmund 25 Tage. honv 72 abds. 
Southampton 25. Jan. 1. 3. Febr. buderisbucht 2, 20. * 22.24. 31. Jan. 7. Febr. 
20, 22 Tage *’ms. 
11 
HLamburg Lüderitzbucht 26 Tage höomnms. 
Antwerpen 20. Jan. 10. Febr. Lüderitzbucht 21 Tage 0. Jan. 9. Febr. 
(beutsche Schlffe) g88 vms. 
b 88 —W Boulogne 21. Jan. 11. Febr.Lüderitzbucht 20 Tagr Jan. 10. Febr. 
Ode ) 1 s 
manshoop utsche ffe 
  
Southampton 18. Jan. Lüderitzbucht 27 Tage8 Jan. 112 oms. 
Hamburg 24. Jan. 5. Febr. olbeerigbucht 26, 35, 23. Jan. 71 ums. 
* u 28—38 Tage1. Febr. 5 38 ums. 
5) bash ailemane Southampton 18. Jan. 1. Febr. Capstadt 17 Tage 17. 31. 
kad tfontein lechen mmdSauthamy 5*“v d dort weiter dem #112 Sen- 
Landwege über Steinkopf « 
Jap 38. TZage 
Neapel s Saipan 42 Tage 
leunsche Schiste) 1 Vonape 50 Tage 
14. Febr. 108 abds 
Vonape 54 Tase 5„% abds. 
den Narolinen, Palan= Saipan 64 Tage 
Neapel 1 b 
*:s 1 16. Febr. 
Inseln, Marianen. (engl. Schtffe) de Jap 68 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briessendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
-
        <pb n="169" />
        G 9 0 
  
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
Briefe müssen aus 
  
b) nach Rio del Rer. 
Nach vom Ein- · Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am 
s 
6. Kamerun. Hamburg . 10. 25. jed. Mts. utoria zueihetn (o. jed. Mts. #mo, 
9 « , --- c) 7 
be. » g-.s«i-0«-«—so:«2»Ast-»sp- 
Zslqrw Tät-BE DIREqu Bontognc-11.jedesJMonat-JViktorialsTage 10. jed. Mts. 10 nachm. 
en sur Mer Duala 18 Tage 
#3 nors (deursche Schtffe) Viktoria 25 Tage 
Moberf, er 5*5Livepool 8. Feb Duala 26 Tage 9. Jan. C. Febr. 105 abds. 
26. Jan Duala 23 Tage 23. Jan. 108 abds. 
Hamburg 25 Rio del Rey 88-86 Tages 24. jed ee. 7ua abds. 
« Liverpool 
5. jedes Monats 
B. Febr. 
Rio del Rey 23 Tage 
  
6. Fe 
10/ bdo. 
  
  
  
e) nach dem Tschadsee-Gebiet Liverpool jeden Sonnabend Foreados 17 age, jeden Donnerstag 
6 l rt w 
(Corua. Kufsery Sen 0 abds. 
d) nach Osfstdine Liverpool jeden Sonnabend Calabar 10 *— jeden Donnerstag 
E ban dort welter bolum 10| abds. 
1 * Sirnr P1eo4„ Croßsluß) 
e) nach Molunbd Antwerpen 10. Jon. 6. Febr. | Mn di 19—20 T 15. Jan. 5. Febr. 
von da weiter mit der sen · 10 nachm. 
Bordeaux 25. jedes Monats 1 bahn 1008 fern un 23. jed. Mts. 10/5 abds. 
dem r— Ssongea und 
Diab bis Molundu 
Neapel 30. Jan. Tsingtau 33—96 Tage8. Jan. 
— * abds. 
Brin jeden Sonntag Ts Hgtau 31—36 Tage seden Freitag 105 abds. 
(engl. an 
7. Kiantschon. Marseille 19. Jan. 2. Febr. Tsingtau 31—36 Tage17. 31. Jan. 
(franz. Schiffe) 100 abds. 
Liverpooll Tsingtau 31 Tage . . . . 88 vms 
Marseille 24. Jan Tsingtau 36—38 Tage2. Jan. 
(engl. Schiffe)) 10 abds 
Brindisi . . . ... Jaluit 56 Tage 
(engl. Schtffe) 14. deb 
Neaopel Jaluit 58 Tage Febr. 
s. Marshal= zafeln. rwerve d 6 10 abd 
Neapel 16. Febr. aluit 46 Tage 
(engl. Schiffe) “ d 6 
Hamburg 16. 25. jed. Mts. Lome 25, 21, 26, 26 Tages 15. 24. 31. Jan. 
1. Febr. 7½ abds. 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 9. jed. Mts. 8 3 oms. 
Notterdam 20. Jan. 5. Febr. Tome 21, 22 Tage 19. u Mus- 4. Febr. 
(beutsche Schifte) - 
Boulogne s. M. 11. jedes Monats Lome 16 Tage 10. ser. Ma. 10 ums. 
9. (ogo. eussche Schtsf 
1Marseille 12. jedes Monats, Cotonou 19 Tage 10. jed. Mts. 10“ abds. 
" von da ab Landverbindung 
1Bordeaux 25. jedes Monats Cotonou 14 Tage 2. jed. Mts. 10“ abds. 
Liverpool 
  
jeden Sonnabend 
  
8 
von da ab Landverbindung 
Akkra 15 Tage 
on dort weiter auf dem 
Donnerstag 9 3 abds. 
  
Landwege in 4—5 Tagen 
) Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Frieffendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerl verlangt hat.
        <pb n="170" />
        E 
98 20 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
Landungs- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Post ist fällig Landungs- Die Post ist fälli . 
Von hafen in Berlin am Von hafen in Berlin am 6 
beutsch-Neuguinen Neapel . 14. Jon. 3°. Febr.Marshall-InselnBrindii.. 29. Jan. 4. April. 
Neapel. . . . 24*. Jan — — 0 — 
beutsch-Otafria. Brindiff . Fr. Neapell 135'. 20-. Jan. 
E EELEIEIIIII Brindisi . . . 25. Jan. 
.- Marseille...i23.Jan.6.Febk. 
Vclltsch-SIDWOHquC Antwerpen. . 25*. Jan Siverpool 20. Jan. ũber 
nordl.Tell d. Schutgeb.Lamburg 2. Febr. KNiontschn. .oouth Jancowwer. 
Southampton 26. Jan. 3 « 2 
füdl. Teil des Schutzeb. Southampton 26. Jan. Sorthempenn- - 13 d 
Antwerpen. 25“. Jan Queenstown. 1 geor. 
-m Sibir. Eisen 
n Haniburg .. 17. Jan. bahn jed. Montag u. Mittw. 
amenn S 30". jed. Mts. .- 
Plolrlsgalsllkths 1. m*-m samoa Queenstown unbestimmt, voraus- 
“ ZIl ' - od. Plymouth sichtlich 5. Jan. 2.Febr. 
den Karolinen, " · - Hamburg 17. Jan. 
-larianen, Brindisi 29. Jan. 1. Febr. looo Southampton 30“. jed. Mts. 
Palan-Inseln 1A Voulogne 19". Jan. 
* Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft. binter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
Shanghai 2/1. — 4/1. Futschau 6/1. — 7/1. Amoy. 
Ilha Grande 9/12. — 13/12. Montevideo 28/12. Buenos Aires 3/1. — 
Kingstown (Jamaika) 3/12. — 11/12. Veracruz 2/1. — 7/1. Havana. 
Jap. — 11/12. Marianen 13/12. — 21/12. Jap (Westkarolinen) 28/12. 
Nagasaki 11/12. — 13/12. Itsukushima 15/12. — 16/12. Kobe 3/1.— 
Yokohama 14/12. — 16/12. Kobe 19/12. — 20/12. Nagasaki 28/12. — 
Shanghai 7/12. — 10/12. Hongkong 17/12. — Canton 19/12. — 
Pakhoi. 
Port of Spain 7/12. — 9/12. Fort de France 13/12. — 15/12. Sk. 
Thomas 27/12. — 28/12. San Juan de Portorico 31/12. — 
30|/12. Manila. 
Daressalam 7/12. — 7/12. Mafia. — 9/12. Kilwa Kiwindje 11/12. — 
11/12. Kilwa Kisiwani. — 14/12. Lindi 17/12. — 18/12. Zanzi- 
bar 23/12. — 23/12. Daressalam 6/1. — 6/1. Bagamojo. 
Lome 13/12. — 15/12. Sekondi 18/12. — 22/12. Conakry 2/1. — 
S. M. S. „Arcona“ 
S. M. S. „Bremen“ 
Rio de Janeiro. 
S. M. S. „Bussard“ Daressalam. 
S. M. S. „Charlotte“ 
S. M. S. „Condor“ 
— Palau (Westkarolinen). 
S. M. S. „Fürst Bismarck“ Hongkong 27/12. — 30./12. Manila. 
S. M. S. „Iltis“ 
8/1. Tsingtau. 
S. M. S. „Jaguar“ Kiukiang 9/12. — 11/12. Hankau. 
S. M. S. „Leipzig“. 
30/12. Shanghai. 
S. M. S. „Luchs"“. 
Hongkong 7/1. — Hoihow — 
S. M. S. „Moltke“. 
4/1. Kingston (Jamaica). 
S. M. S. „Niobe“ Swatau 11/12. — 12/12. Hongkong 27/12. 
S. M. S. „Panther“ Duala 2/1.— 8/1. San Paolo de Loanda. 
S. M. S. „Planet“. Vermessungsgebiet bei Matupi. 
S. M. S. „Seeadler“ 
S. M. S. „Sperber“ 
6/1. Arim (Aschanti) 8/1. — Forcados. 
S. M. S. „Tiger“ Tsingtau 7/1. — Futschau.
        <pb n="171" />
        W 99 20 
Ablösungstransporte: 
Fahrplanmäßiger mleich posthamfer Irins Sigismund“ des Norddeutschen Lloyd mit der ablösenden 
Besatzung für S. Plan 
unspursführer. Kapitänleutnant Nippe. 
9/12. Manila 9/12. — 18/12. Simpsonhafen. 
Die abgelöste Besatzung hat mit demselben Dampfer die Heimreise angetreten und ist in Sydney 
auf den Reichspostdampfer „Gneisenau“ übergegangen. 
Transportführer: Kapitänleutnant Kurtz. 
Simpsonhafen 19/12. — 27/12. Sydney 28/12. — 30/12. Melbourne 31/12. — 2/1. Ade- 
laide 3/1. — 7/1. Fremantle 7/1. — Colombo. 
  
Schifshewegungen de der Woermann - Linie zwischen Hamburg und West- und Sudwestafrita· 
  
  
Posedampfer Reise # —*- Nachrichten 
von nach bis 27. Dezember 1907. 
— 
„Adolph Woermann“ Hamburg Durban am 27. Dezember in Marseille. 
„Alexandra Woermann“ Hamburg Gabun am 26. Dezember Dover passiert. 
„Aline Woermann" Swakopmund witadt am 21. Dezember in Kapstadt. 
„Anna Woerman .. Hamburg — rutu am 22. Dezember Dover passiert. 
„Arnold Amsinckkck Hamburg “. am 19. Dezember in Swakopmond. 
„Ascan Woermann" Hamburg "„ Mossamedes am 26. Dezember in Modeira. 
„Carl Woermann" Accra · Hamburg am 25. Dezember in Dakar. 
„Eduard Bohlen 4" Rapstadt « Swakopmund' am 23. Dezember in Swakopmund. 
„Eduard Woermann" Lüderitzbucht Hamburg am 8. Dezember in Hamburg. 
„Eleonore Woermann“ Duala Hamburg am 23. Dezember ab Teneriffe. 
„Ella Woerman.. .. Hamburg Assinie am 11. Dezember in Dakar 
„Erna Woermann" Hamburg Lüderitzbucht am 1. Dezember in Statopmn. 
„Frieda Woermann“ . .. Gabun Hamburg am 23. Dezember in 
„Gertrud Woermann“" Hamburg | Delagoabai am 27. Dezember !177 passiert. 
„Hans Woerman. Kotonou | Hamburg am 23. Dezember in 
„Henriette Woermann“. Hamburg E Calabar am 22. Dezember in L0go. 
„Irma Woermann“ Assinie 1 Hamburg am 15. Dezember in Hamburg. 
„Jeannette Verrnam“ Hamburg r Burutu am 20. Dezember in Lagos. 
„Kurt Woermann“. ..- Hamburg s Accra am 20. Dezember ab Las Palmas. 
„Lili Woormonn .... Burutu Hamburg am 19. Dezember ab Las Palmas. 
„Linda Woermann" Nio Nunez . Hamburg am 25. Dezember ab Las Palmas. 
„Lothar Bohlen" Hamburg Calabar am 15. Dezember ab Las Palmas. 
2* Woermann. Hamburg nala am 23. Dezember in Conakry. 
Marie Woermann" Assinie Hamburg am 26. Dezember ab Sierra Leone. 
Martha Woermann Hamburg Assinie am 27. Dezember Dover passiert. 
„Max Brock“. Hamburg " Lũderitzbucht am 22. Dezember Dover passiert. 
„Ouo Woermannz Hamburg Rio Nunez am 19. Dezember in Bissao. 
„Paul Woermann“. ... Calabar Hamburg am 21. Dezember in Hamburg. 
„Thekla, Vohlen“ .... Hamburg Accra am 26. Dezember in Sekondi. 
„Nönig- ...- Hamburg Lũderitzbucht am 1. Dezember in Swalopmund. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“.. Hamburg Rio Nunez am 25. Dezember in Antwerpen. 
„Evea“ Hamburg Gabun a#m 23. Dezember in Viktoria. 
„Kamerun“ Hamburg Kotonou am 18. Dezember ab Las Palmas. 
„Lome“ Notonou Hamburg am 0. Dezember in Hamburg. 
DOtavi· . Hamburg Mossamedes am 16. Dezeniber in Mossamedes. 
„Swakopmund Hamburg Mossamedes am 14. Dezember in Sao Thomé. 
„Togo ...... Mossamedes Hamburg am 21. Dezember in Hawburg. 
„Windhut“ ...-... Delagoabai Hamburg am 27. Dezember ab Delagoabai. 
  
  
Die Firma von der Heydt teilt mit, daß sie die unter der Bezeichnung „Abteilung 
für Kolonialwerte“ betriebene Sonderabteilung ihres Geschäftes in eine besondere Gesellschaft 
unter der Firma „von der Heydt'sches Kolonialkontor“ G. m. b. H. eingebracht habe.
        <pb n="172" />
        Telephon: Amt 1 9229 und 9224. Telegramm- Adresse: „Heydtbank“. 
W 100 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt von: von der hHKeudt'sches Kolonialkontor G. m. b. H., Berlin W.64. 
11. Januar 1908. 
  
vor- 
  
  
  
   
  
  
      
     
  
    
  
Grün- ' letzte . . 
dungs- Kapital ** le etzte Divi- Freibleibend Nachfrage Angebot 
jahr jahr Divi- dende 6 
! "„ Mark 1 1 dende b%% % 
7 
1906 1250000 1. 10. — — .-G. 105 110 
1906, 2000000 1. 1. — 4 — 95 
1905“ 1 200 000 1. 44 0 0 — 96 
1905 600 000/1. 1.] 5 5 103 108 
1890 1 500 000 (1. 1. 30 22 260 — 
18911 2 600 000 (1. 10 5 7 80 85 
19006 220 0001. . — 130 — 
1900 118000 1 1.1. 7 7 — 110 
1878 2 750 000 11. 1./ 12 . 20 
1885 2 000 0O00 1. 4 20 20 185 195 
1907 2500 000 1. 1. — — — 90 
1902 1,000 Ooo 1. 1. O 0 — 77 
1902 1 000 000 1. 5. 1 2 — 85 
1885 3 721 000 1. 1. 3½ 5 100 102 
3000 000 5 5 do 101 103 
1886 2000 1. 1. 0. 0 Deutsch-Ostafrikanische — · 9zsfk, 
19031149500011.«31J.·,;81X,Deutsch-Osmerkanuche » 
· - bungen (vom Reich 9V3 94 
1897 2250 000 1. 1 4 5 Deutsch-Westafrikanische . — 95 
899 1000 000 1. 1 0 0 Gesellschaft Nordwestkamerun A. — M 60.— 
360 000 0 0 do o B. — 1X 12.— 
1898 1 000 000 1. 1. 5 10 Gesellschaft Südkamerun A. — 110 
1 000 000 0 10 B. — 95 
1880 2 000 000 1. 10. 0 0 Guatemala Plantagen-Gesellschaft ..·— 25 
1897 1 153 000 1. 1.] 0 0 Honseatische Kolonisationsgesellschaft. — 40 
1889 3 000 000 1l. 10.0 0 Hanseatische Plantagengesellschaft — 3060 
1887 1 200 O000 1. 140 20 Joluit-Gesellschaft. Perteilte Aktien 125 — 
# Genußscheine 105 — 
1898 000 1. 7. 0 · sieAe Salcter Sah Aktien— 14 
1447000. 1 do Vorzugs-Aktien— 40 
1904 1 000 000 6% 1. 1.1 — · Kamerun Vergwerts #tienges-ugaast . — 460 
1906 3 000 Oo0 1. 11 — 4 Kamerun-Kautschuk-Compagnie — 85 
1909 1 1000000 1. 11 — 0 Kautschuk-Pflanzung Meanja A.-G. * — 600 
1899 1 100 000 „1. 7. D. · 0Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft ...«—, j78 
1885 000 1. 4, 0 0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile. — 9 
1 0 0 Stamm-Anteile 38 42 
1906 1200 000 1. 10 — — Ostafrika-Kompagnie — 99 
1904 21 000000 1. 1 3 3 Ostafrikanische Fiewgoicefrcgnn Anteile 
(vom Deutschen Reiche mit 3% Zus ½ u d 
120% Rückgahlung geam 92 9z 
1 20 000 000 1. 4. · DOtavi-Minen= und Eizenbahngesellshaft 98 103 
1897 2 000 000 1. 10. 5 6 Plantagengesellschaft Concepcion — 92 
1895 1 500 000 1. 1. 0 0 Abeinische Handel- Nlanagengeseuschaft. — 35 
1903 800 000 1. 1. ·0 0 Safata-Samoa-Gesellschaft — 60 
1905 2000 000 1. 1. 414 4 Samoa-Kautschuk- Compagnie — 50 
1897 500 000 1. 1. 0 „0 Sicgi Pflanzungs-Geiellschaft — 350 
1900 500 000 1. W. 0 1 South Affican Territories — — 
1892 2000 Ooo 1. 7. 0 0D South Wiest Afriea Co. 16 sh 04 178b 6d 
1893 869 100 1. 4. 0 0 Ulsambara Kafferbaugesellshaft. Stemm nteile — 930 zefr. 
142 200 0 0 do orzugs-Anteile — do zofr. 
1897 1 500 000 1. 1 0 0O0 Westafrikanische Pflanzungsgefellschaft Bibundi 
tamm-Anteile 75 — 
00 000 0 6 Vor rus pänteile 105 115 
1897 4500 000 1. 1 0 rhe Pflanzungsgesellschaft Victoria 
Wieleegt Stamm-Aktien 50 — 
i Vorz--Aktien 120 1 — 
1895 1 800 000. 1. 0 0;„ nmephh ors; und Plantagengesellschaft 1 
11 Düsseldorf 70 i 
Zu jeder Art von Auskunft ist —m—““2 Vanthaus stets gern bereit.
        <pb n="173" />
        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrikka und in der Südsee 
BHerausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
19. Jahrgang Berlin, den 1. Februar 1908. Nummer 3. 
e Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. iedes Wont, Derfelben werden. als Setheße-, beigefügt bee. mindesten- 
dit viertelsähr"! erschtimenpene Lamne ungen au tschen Schutzgebie ausgegeben vo- 
anckealm ernellg hrliche Ubonmerkentspreis Er! Hei nialblau mit ker Behrhen öfnügt beim #on 
dost # n6 Büchhandiunger M. 3.—, direkt unter sd- durch die Ver erasitand uns a) M. 4.— für Deutschland n 
der d Schutzgebiete in ÖOsterreich= Ungarns, p) M. 5.— für die Länder des eins. — Einsendungen und Anfrro# 
sind 8 2 ern ahe Fobuulbhan bon Ern fi Siegfoed Mittler und Sechelt ste SW8. Kochstraße 68—71, zu gt 2 
Inhalt: Amtlicher Teil; Allerhöchste Ordre, betreffend Niederschlagung verwirkter Vertragsstrafen. Vom 
21. Dezember 1907 S. 101. Verordnung des Gouverneurs von Kamerun, betr. Zusatzbestimmung zur Verordnung 
vom 13. April 1907 über die Sperrung unruhiger oder noch nicht verkehrsreifer Gebiete im Schutzgebiete. Vom 
19. November 1907 S. 102. — Desgleichen beir. Zusatzbestimmung zur Verordnung vom 20. Oktober 1906 über die 
Beschränkung des Handels im Bezirk Ebolova. Vom 19. November 1907 S #1. — Despgleichen betr. Verbot der 
Ausfuhr von und des Handels mit Sh unter zwei Kilogramm. Vom 21. November 1907 S 
Personalien S. 103. Die Brüsseler internationale Spirituosenkonvention. Vom 3. November 1906 551 
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 109. — Patriotische Faben . 110. 
Kamerun: Die Beendigung der Südexpedition (mit einer Kartenskizze) S. 110. 
Deutsch-Ostafrika: Die zentralafrikanische Erpedition Sr. Hoheit des rs Adolf Friedrich zu Mecklenburg- 
Schwerin S. 111. — Nochweisungen der Brutto-Einnahmen bei den Binnengrenz-Zollstellen von Deutsch-Ostafrika 
im Monat September 1907 S. 12 
Togo: Dammbau zwischen . ho und Adjido S. 122. — Der Degbo-Kanal S. 123. — Übersicht über die 
Bewegung des Handels des Schutzgebiets Togo im II. e des Kalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Landel 
im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 123. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Speiseöl aus Kamerun S. 125. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Materialien zur afrilanischen Eingeborenen- und 
Arbeiterpolitik S. 126. — Die Entwicklung Ceylons 190/0 S. 131. — Lage der Landwirtschaft in Britisch- 
Indien S. 133. — Die Erschließung von Betschuanaland S. 135. Nasseeeente in Meriko S. 136. — Nelken- 
ausfuhr Zanzibars S. 137. — Die Zwiebelernte in Agypten 190 138. — Aussichten der indischen Reis- 
ernie 1007/08 S. 138. — Die indische Baumwollernte 1907 / 08 zo — Die Aaumwollernte Rußlands im 
Jahre 1907 S. 142. — Der Baumwollanbau in Buchara S. 142. . Ausfuhr von Rohbaumwolle und Einfuhr von 
Baumwollenwaren in den Vereinigten Staaten von Amerika S. 143. — Henequen-= Ausfuhr aus Dncatn in den 
lepten zehn Jahren S. 1138. — Gummizufuhren in Parä!e und Manios im 3. Vierteljahr 1907 S. 113. — Einfuhr 
von Geweben in der FHorkugiesischen Rolonie Mozambique S. 143. — Einfuhr von Faherädem und Vorsahifu 
nach Mozambique S. 144. — Ausfuhr von Mangrovenrinde aus der Kolonie Mosambique S S. 111. — Ausbeutung 
von Nhosphallagern in Algier S. 145. Ausbeutung der Wälder in Korea S. 145. — Die Nutzhölzer Brasiliens 
146. — Seidenkokonsernte Frankreichs 1907 S. 116.— Außenhandel der Insel Madeira S. 147. — Handel von 
B mit den Vereinigten Staaten von Amerika S. 147. — Jolltarifänderung in Sierra Leone S. 147. — Geplanle 
Nollfreiheit für gewisse Nahrungsmittel in Süd= Nigeria S . 147. — Opiumzoll in Mozambique S. 147. — Verbot der 
Ausfuhr von Kühen und Färsen aus Madagaslar S. 147. — Einführung des neuen Zolltarifs auf den Cook= usw. 
Inseln S. 148.— Zollfreie Ausfuhr von Angora Vocken und -Ziegen aus der Kapkolonie nach Deutsch-Südwestafrika S. 118. 
Verschiedene Mitteilungen: Die Gründung eines Deportations-Verbandes S. 1418. — Unruhen in Nord- 
Nigeria S 119. — Die Eisenbahnen in der portugiesischen Nolonie Mozambique S. 152. — Der Hafen von Lourenco 
Marques S. 153. — Literatur S. 154. — Verkehrs-Nachrichten S. 155. — Schiffsbewegungen S. 158. — 
Kurse deutscher Kolonialwerte S. 160. — Anzeigen. 
E— ——B1————————.N 
– 
— G. 
6 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
RAllerhöchste Ordre, betr. Mederschlagung verwirkter Vertragsstrafen. 
Vom 21. Dezember 1907. 
Sie werden mit rückwirkender Kraft ermächtigt, für den Bereich der Schutzgebiete: 
I. von der Einziehung verwirkter Vertragsstrafen (Konventionalstrafen) ganz oder teilweise abzu- 
sehen, sofern: 
a) die Handlung oder Umerlassung, welche den Anspruch auf Zahlung der Strafe begründet, 
einen Schaden für die Schutzgebietsverwaltung nicht zur Folge gehabt hat,
        <pb n="174" />
        G 102 20 
b) dem Antrag auf Erlaß der Strafe erhebliche Billigkeitsgründe zur Seite stehen, und 
c) der Vertrag, in welchem die Strafe bedungen ist, nicht unter dem Vorbehalte der Zu- 
stimmung der gesetzgebenden Körperschaften zu den sich daraus ergebenden finanziellen 
Folgen abgeschlossen worden ist; 
II. die vorbezeichnete Ermächtigung, soweit es sich um Strafen bis zur Höhe von 500 Mark — 
für Ostafrika bis zu 400 Rupien — handelt, auf die Gouverneure der Schutzgebiete zu 
übertragen. 
Neues Palais, den 21. Dezember 1907. 
gez. Wilhelm I. B. 
ggez. Bülow. 
An den Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt und Reichs-Marine-Amt). 
Verordnung des Couverneurs von Kamerun, betr. Jusatzbestimmung zur Verordnung 
vom 13. RKpril 1907 über die Sperrung unruhiger oder noch nicht verkehrsreifer 
Gebiete im Schutzgebiete. 
Vom 19. November 1907. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kolonialblatt S. 509) 
und mit §88 20 und 34 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend Zwangs= und Strafbefugnisse der 
Verwaltungsbehörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 14. Juli 1905 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 717), wird hierdurch verordnet, was folgt: 
An Stelle der nach § 8 der Verordnung vom 13. April 1907, betreffend die Sperrung 
nuruhiger oder noch nicht verkehrsreiser Gebiete im Schutzgebiete zu bestellenden Sicherheit kann für 
Angestellte von Firmen, welche im Schutzgebiete ansässig sind, mit Genehmigung des Gouverneurs 
oder der von ihm ermächtigten Behörden eine vom Chef oder dem gehörig bevollmächtigten Haupt- 
agenten der Firma schriftlich abzugebende Erklärung treten, daß die Firma in Höhe der nach § 8 
dieser Verordnung zu erstellenden Sicherheit Gewähr leistet. 
Buea, den 19. November 1907. 
Der Kaiserliche Gonverneur. 
Seiß. 
Verordnung des Couverneurs von Kamerun, betr. Jusatzbestimmung zur Verordnung 
vom 20. Oktober 1906 über die Beschränkung des bandels im Bezirk Ebolova. 
Vom 19. November 1907. · 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kolonialblatt S. 509) 
und mit §§ 20 und 34 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend Zwangs= und Strafbefugnisse der 
Verwaltungsbehörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 14. Juli 1905 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 717) wird hierdurch verordnet, was folgt: 
An Stelle der nach § 5 zweiter Absatz der Verordnung vom 20. Oktober 1906, betreffend 
Beschränkung des Handels im Bezirk Ebolova zu bestellenden Sicherheit in Geld oder sicheren 
Wertpapieren kann für Angestellte von Firmen, welche im Schutzgebiete ansässig sind, mit Genehmi- 
gung des Gonverneurs oder der von ihm ermächtigten Behörden eine vom Chef oder dem gehörig 
bevollmächtigten Hauptagenten der Firma schriftlich abzugebende Erklärung treten, daß die Firma 
in Höhe der nach § 5 Absatz 2 dieser Verordnung festzusetzenden Sicherheit Gewähr leistet. 
Buca, den 19. November 1907. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seitz.
        <pb n="175" />
        W 103 20 
Verordnung des Souverneurs von Kamerun, betr. Verbot der Kusfuhr von und 
des Handels mit elefantenzähnen unter zwei Kilogramm. 
Vom 21. November 1907. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, Seite 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Deutsches Kolonialblatt 
Seite 509) wird unter Aufhebung der Verordnung vom 26. Oktober 1906, betreffend Verbot der 
Ausfuhr von und des Handels mit Elefantenzähnen unter fünf Kilogramm (Deutsches Kolonial- 
blatt 1907, Seite 144) folgendes verordnet: 
5 1. Kauf und Tausch, jede Veräußerung sowie das Feilhalten von Elefantenzähnen, die 
weniger als zwei Kilogramm wiegen, ist verboten. 
Die Ausfuhr von solchen Elefantenzähnen ist nur mit besonderer Genehmigung des 
Gouvernements gestattet. 
2. Nach dem 1. Januar 1908 kann sämtliches mindergewichtige Elfenbein (5§ 1) einge- 
zogen werden, sofern der Besitzer nicht glaubhaft nachweist, daß sich dasselbe bereits vor diesem 
Zeitpunkt in seinem Besitz befunden hat. 
3. Im Schutzgebiet lagernde Bestände an mindergewichtigem Elfenbein (§ 1) dürfen 
bis zum 1. April 1908 ausgeführt werden, sofern die Bestände der Verwaltungsstelle, in deren 
Bezirk sie lagern, bis zum 15. Februar unter genauer Angabe der Stückzahl und des Einzelgewichts 
schriftlich angemeldet werden. Zu diesem Zwecke sind die einzelnen Zähne durch Aufschrift oder 
Etikettierung mit dem Namen des Besitzers und fortlaufenden Nummern zu versehen und es ist über 
den Bestand ein Verzeichnis aufzustellen und der Verwaltungsstelle einzureichen, in das die Zähne 
der Nummernfolge nach mit ihrem genauen Gewicht einzutragen sind. 
Zuwiderhandlungen werden an Nichteingeborenen mit Geldstrafe bis zu einhundert- 
fünfzig Mark, im Wiederholungsfalle bis zu zehntausend Mark, im Nichtbeitreibungsfalle mit Haft 
oder Gefängnis nach Maßgabe des Strafsgesetzbuchs bestraft. 
Die Bestrafung von Eingeborenen im Sinne des § 2 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend 
die Rechtsverhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, vom 9. November 1900 (Deutsches Kolonial- 
blatt Seite 859) erfolgt nach den Vorschriften der Verfügung des Reichskanzlers vom 22. April 1896 
(Deutsches Kolonialblatt Seite 241) 
§ 5. Mindergewichtige Elefantenzähne, welche bereits zu Ziergegenständen verarbeitet sind 
oder noch vor dem 1. Januar 1908 zu solchen verarbeitet werden, unterliegen den Vorschriften der 
Verordnung nicht. 
§ 6. Vorstehende Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. 
Buea, den 21. November 1907. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben bei dem diesjährigen Ordensfeste dem 
Kaiserlichen Gouverneur von Neuguinea Dr. Hahl und dem Kaiserlichen Gouverneur von Togo 
Grafen von Zech auf Neuhofen den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse mit Schwertern 
am Ringe, dem Regierungsrat v. Brauchitsch, zweiten Referenten bei dem Gouvernement Kamerun, 
und dem Regierungsrat Dr. Krauß, kommissarischen Referenten beim Gouvernement Neuguinea, den 
Roten Adler-Orden vierter Klasse, dem Rechnungsrat, Kalkulaturvorstand Liedtke und dem Vorstand 
des Zentralmagazins Cohrs — beide beim Gonvernement von Ostafrika — und dem Hafenmeister 
Klein beim Gouvernement Kamerun den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse sowie dem 
Materialienverwalter beim Gouvernement von Südwestafrika Zachalowsky das Allgemeine Ehren- 
zeichen Allergnädigst zu verleihen geruht. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst den nachstehenden Beamten 
im Reichs-Kolonialamt Ordensauszeichnungen zu verleihen geruht, und zwar: dem Unterstaatssekretär 
Dr. v. Lindequist den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe; dem 
Ministerialdirektor Dr. Conze den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem vortragenden Rat, 
Geheimen Baurat Baltzer den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse und dem Rittmeister im 
Garde-Kürassier-Regiment Grafen Henckel v. Donnersmarck, kommandiert zur Dienstleistung beim 
Reichs-Kolonialamt, die Königliche Kronc zum Roten Adler- Orden vierter Klasse.
        <pb n="176" />
        W 104 20 
Seine Moajestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, bei dem diesjährigen 
Krönungs= und Ordensfeste den nachstehenden Beamten des Reichs-Kolonialmts, und zwar: dem 
Wirklichen Legationsrat Dr. Schnee den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse, den Hofräten 
Breuer, Hering, Kujawa, Kunow, Schmidt und Geyger den Roten Adler-Orden vierter Klasse, 
den Geheimen Kanzleisekretären Karge, Dorn und Herbst den Königlichen Kronen-Orden vierter 
Klasse und den Geheimen Kanzleidienern Müller und Ruff und dem Pförtner Liebe das Allge- 
meine Ehrenzeichen zu verleihen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kaiserlichen 
Bezirksamtmann bei dem Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Hans Zache den Charakter 
als Kaiserlicher Regierungsrat zu verleihen. 
  
Dem früheren Landeshauptmann des Schutzgebiets der Marschall-Inseln Eugen Brandeis 
ist von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden das Ritterkreuz erster Klasse mit 
Eichenlaub des Ordens vom Zähringer Löwen verliehen worden. 
Dem vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt, Geheimen Regierungsrat Dr. Anton Meyer, 
ist von dem Senat der freien und Hansestadt Hamburg gestattet worden, fernerhin den Namen 
Anton Meyer-Gerhard zu führen. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 7. Jannar 1908. 
Lequis, Major im Generalstabe des Gonvernements von Metz, am 10. Januar aus dem Heere 
ausgeschieden und mit dem 11. Jannar d. Is. angestellt. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 7. Januar 1908. 
Maercker, Major im Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt, mit dem 11. Januar d. Is. 
in die Schutztruppe versetzt. 
Rosenhahn, Feuerwerksleutnant beim Artilleriedepot in Mainz, am 10. Januar aus dem Heere 
ausgeschieden und mit dem 11. Januar d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 27. Dezember 1907. 
Weißenfels, Intendanturregistrator, bisher bei der Intendantur XV. Armeekorps und 
Urban, Bekleidungsassistent, bisher beim Bekleidungsamt IX. Armeekorps, mit dem 11. Januar 1908 
in der Schutztruppe angestellt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 7. Januar 1908. 
Zniniewicz, Oberveterinär, am 31. Januar d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 20. Januar 1908. 
Müller (Waldemar), Proviantamtsassistent, am 31. Januar 1908 behufs Wiederanstellung im 
Bereiche der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (beim Proviantamt Bromberg), aus 
der Schutztruppe ausgeschieden. 
Kloy, Zahlmeister, am 31. Januar behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich Preußischen 
Heeresverwaltung (beim I. Bataillon Infanterie-Regiments Nr. 136) aus der Schutztruppe 
ausgeschieden. 
Schutztruppe für Kamerun. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 8. Januar 1908. 
Heßler, Oberarzt, im Anschluß an seinen mit dem 29. Februar d. Is. ablaufenden viermonatigen 
Heimatsurlaub ein Nachurlaub von einem Monat genehmigt. 
A. K. O. vom 19. Januar 1908. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar:
        <pb n="177" />
        W 105 20 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
Den Roten Adler-Orden 4. Klasse: 
den Hauptlenten Göring und v. Stuemer; 
das Allgemeine Ehrenzeichen: 
den Unterzahlmeistern Deininger und Hüttig, 
den Feldwebeln Demmel und Heilmann, 
dem Sanitätsfeldwebel Eckert sowie 
dem invaliden Feldwebel Münzner, bisher in der Schutztruppe. 
Schutztruppe für Sübdwestafrika. 
Das Allgemeine Ehrenzeich 
en: 
dem Unterzahlmeister Geh, kommandiert zur Dienstleistung beim Kommando der Schuttruppen im 
Reichs-Kolonialamt. 
Die Brüsseler internationale Spirituosenkonvention. 
Vom 3. November 1906. 
Sa Majesté I'Empereur d’Allemagne, 
Roi de Prusse, au nom de Il’Empire 
Allemand; Sa Majesté le Roi des Belges; 
Sa Majesté le Roi d’Espagne; Sa Ma- 
jesté le Roi-Souverain de I’Etat Indé- 
pendant du Congo; le Président de la 
République Française; Sa Majesté le 
Roi du Royaume-Uni de la Grande-Bre- 
tagne et d’lrlande, Empereur des Indes; 
Sa Majesté le Roi d’Italie; Sa Majesté 
la Reine des Pays-Bas; Sa Majesté 
le Roi de Portugal et des Algarves, 
etc., etc.; Sa Majesté I’'Empereur de 
toutes les Russies; et Sa Majesté le 
Roi de Suede; 
Voulant pourvoir à I’exécution de la clause 
de Particle I de la Convention du 8 juin 1899, 
Prise elle-meme en exéecution de artiche XCII 
de UActe général de Bruxelles, et en vertu 
de laquelle le droit d’entrée des spiritueu 
dans certaines régions de ’Afrique devait etre 
soumis à revision sur la base des résultats 
Droduits par la tarification précédente, 
Ont résclu de réunir à cet effet une Con- 
Hérence à Bruxelles et ont nommé Pour Leurs 
Plénipotentiaires, savoir: 
Sa Majesté 1’Empereur d’Allemagne, 
Roi de Prusse, au nom de l’Em- 
Pire Allemand, 
le Sieur Nicolas, Comte de Wallwitz, 
Son Conseiller intime actuel, Son 
Envoyé Extraordinaire et Ministre 
Plnipotentiaire près Sa Majesté le 
Roi des Belges, 
t 
e 
le Sieur Guillaume Göhring, Son Con- 
seiller intime actuel de Légation; 
Sa Majesté le Roi des Belges, 
le Sieur Lé0n Capelle, Son Envoy)é 
Extraordinaire et Ministre Pléni- 
lbersetzung. 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, 
König von Preußen, im Namen des Deutschen 
Reichs; Seine Majestät der König der 
Belgier; Seine Majestät der König von 
Spanien; Seine Majestät der König-Sou- 
verän des Unabhängigen Kongostaates; 
der Präsident der Französischen Republik; 
Seine Majestät der König des Vereinigten 
Königreichs von Großbritannien und Ir- 
land, Kaiser von Indien; Seine Majestät 
der König von Italien; Ihre Majestät die 
Königin der Niederlande; Seine Majestät 
der König von Portugal und Algarvien, usw.; 
Seine Majestät der Kaiser aller Reußen und 
Seine Majestät der König von Schweden; 
von dem Wuntsche geleitet, die Bestimmung des 
Artikels I der Konvention vom 8. Juni 1899, 
welche ihrerseits in Ausführung des Artikels XCII 
der Brüsseler Generalakte getroffen ist, und kraft 
deren der Einfuhrzoll auf Spirituosen in gewissen 
Gebieten Afrikas auf der Grundlage der durch 
die bisherige Tarifierung erzielten Resultate einer 
Revision unterzogen werden soll, auszuführen, 
haben beschlossen, zu diesem Zwecke eine Kon- 
ferenz in Brüssel zusammentreten zu lassen und 
zu Ihren Bevollmächtigten ernannt: 
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, 
König von Preußen, im Namen des 
Deutschen Reichs: 
den Herrn Nikolaus Grafen von Wall- 
witz, Ihren Wirklichen Geheimen Rat, 
Außerordentlichen Gesandten und bevoll- 
mächtigten Minister bei Seiner Majestät 
dem König der Belgier, 
und 
den Herrn Wilhelm Göhring, Ihren 
Wirklichen Geheimen Legationsrat; 
Seine Majestät der König der Belgier: 
den Herrn Léon Capelle, Ihren außer- 
ordentlichen Gesandten und bevollmäch-
        <pb n="178" />
        # 106 20 
potentiaire, Directeur général du 
Commerce et des Consulats au Mi- 
nistere des Affaires strangeres, 
et. 
le Sieur J. Kebers, Directeur général des 
Douanes et Accises au Ministere des 
Finances et des Travaux publics; 
Sa Majesté le Roi d’Espagne, 
le Sieur Arturo de Baguer, Son En- 
Vvoyé Extraordinaire et Ministre Pléni- 
potentiaire prèes Sa Majesté le Rci 
des Belges; 
Sa Majesté le Roi-Souverain de l’Etat 
Indépendant du Congo, 
le Sieur Hubert Droogmans, Seeré- 
taire général du Département des Fi- 
nances de I’Etat Indépendant du Congo, 
et 
le Sieur A. Mechelynck, Avocat à la 
Cour d'appel de Gand, Membre de 
la Chambre des Représentants de 
Belgique; 
le Président de la République Fran- 
çaise,. 
le Sieur A. Gérard, Envoyé Extraordi- 
naire et Ministre Plénipotentiaire de 
la République Française près Sa Ma- 
jesté le Roi des Belges; 
Sa Majesté le Roi du Royaume-Uni 
de la Grande-Bretagne et d’Ir- 
lande, Empereur des Indes, 
Sir Arthur Hardinge, Son Envoyés 
Extraordinaire et Ministre Pléni- 
potentiaire près Sa Majesté le Roi 
des Belges, 
et 
le Sieur A. Walrond Clarke, Chef du 
Département d’Afrique au Foreign 
Office; 
le Sieur H. J. Read, Chef du Départe- 
ment de I’Afrique orientale au Colonial 
ffice; 
Sa Majesté le Roi d’ltalie, 
le Sieur Lelio, Comte Bonin Longare, 
Son Envoyé Extraordinaire et Mi- 
nistre Plénipotentiaire près Sa Majesté 
le Roi des Belges; 
Sa Majesté la Reine des Pays-Bas, 
le Jonkheer O. D. van der Staal de 
Piershil, Son Chambellan, Son En- 
voyé Extraordinaire et Ministre Pléni- 
potentiaire pres Sa Majesté le Roi 
des Belges; 
Sa Najesté le Roi de Portugal et des 
Algarves, 
le Sieur Carlos-CyrilIo Machado, 
Vicomte de Santo Thyrso, Son En- 
tigten Minister, Generaldirektor des 
Handels und der Konsulate im Mini- 
sterium der auswärtigen Angelegenheiten, 
und 
den Herrn J. Kebers, Generaldirektor der 
ölle und Akzisen im Ministerium der 
einanzen und der öffentlichen Arbeiten; 
Seine Majestät der König von Spanien: 
den Herrn Arturo de Baguer, Ihren 
außerordentlichen Gesandten und bevoll- 
mächtigten Minister bei Seiner Mgjestät 
dem König der Belgier; 
Seine Majestät der König-Souverän des 
Unabhängigen Kongostaates: 
den Herrn Hubert Droogmans, General- 
sekretär des Finanzdepartements des Un- 
abhängigen Kongostaates, 
und 
Gern 
  
den Herrn A. Mechelynck, Anwalt bei dem 
Appellationshof von Gent, Mitglied der 
belgischen Repräsentantenkammer; 
der Präsident der Französischen Re- 
publik: 
den Herrn A. Gérard, Außerordentlichen 
Gesandten und bevollmächtigten Minister 
der Franzöfischen Republik bei Seiner 
Majestät dem König der Belgier; 
Seine Majestät der König des Ver- 
einigten Königreichs von Groß--- 
britannien und FIrland, Kaiser 
von Indien: 
Sir Arthur Hardinge, Ihren außer- 
ordentlichen Gesandten und bevollmäch- 
tigten Minister bei Seiner Majestät dem 
König der Belgier, 
und 
den Herrn A. Walrond Clarke, Chef des 
afrikanischen Departements im Aus- 
wärtigen Amt, 
den Herrn A. J. Read, Chef des ostafrika- 
nischen Departements im Kolonialamt; 
Seine Majestät der König von Italien: 
den Herrn Lelio Grafen Bonin Longare, 
Ihren außerordentlichen Gesandten und 
bevollmächtigten Minister bei Seiner 
Majestät dem König der Belgier; 
Ihre Majestät die Königin der Nieder- 
lande: 
den Jonkheer O. D. van der Staal de 
Piershil, Ihren Kammerherrn, außer- 
ordentlichen Gesandten und bevollmäch= 
tigten Minister bei Seiner Majestät dem 
König der Belgier; 
Seine Majestät der König von Portugal 
und Algarvien: 
den Herrn Carlos-Cyrillo Mackado, 
Vicomte de Santo Thyrso, Ihren
        <pb n="179" />
        W 
voyé Extracordinaire et Ministre Pléni- 
potentiaire près Sa Majesté le Roi 
des Belges, 
et 
le Sieur Thomaz-Antonio Garcia Ro- 
sado, Lieutenant-Coloneld'’Etat-Major, 
Membre de Son Conseil et Son Offi- 
cier Tordonnance honoraire; 
Sa Majesté I'Empereur de toutes les 
Russies, 
le Sieur N. de Giers, Son Envoyé 
Extraordinaire et Ministre Pléni- 
potentiaire près Sa Majesté le Roi 
des Belges; 
Sa Majesté le Roi de Suede, 
le Sieur Gustave M. M. Baron Falken- 
berg, Son Envoyé Extraordinaire 
et Ministre Plénipotentiaire près Sa 
Majesté le Roi des Belges; 
Lesquels, munis de pouvoirs en bonne et 
due forme, ont adopté les dispositions sui- 
vantes: 
Article I. 
A partir de la mise en vigueur de la pré- 
sente Convention, le droit d'’entrée sur les 
spiritueux sera porté, dans toute I’étendue de 
la zone o Mn'existerait pas le régime de la 
prohibition visé à Farticle XCOI de l’Acte 
général de Brugelles, au taux de 100 franes 
Par hectolitre à 50 degrés centésimaux. 
Toutefois ül est entendu, en ce qdui concerne 
IErythr#e, que ce droit pourra M’etre que de 
70 franes Phectolitre à 50 degrés centési- 
maux, le surplus étant représenteé d'’une 
manière générale et constante par Densemble 
des autres droits existant dans cette colonie. 
Le droit d’entrée sera augmenté propor- 
tionnellement pour chaque degré au-dessus de 
50 degrés centéesimaux; ü pourra etre diminus 
broportionnellement pour chaque degré au- 
dessous de 50 degrés centésimaux. 
Les FPuissances conservent le droit de 
maintenir et d’elever la taxe au delà du 
minimum finé par le Présent article dans 
les régions on elles le Possèdent actuelle- 
ment. 
* Articie II. 
" Ainsi quil résulte de DPartiele XCIII de 
läcte géenéral de Bruxelles, les boissons 
distillées qui seraient fabriques dans les ré- 
Bions visées à Vartiele XCll dudit Acte général 
et destinées à etre livrées à la consommation, 
Seront grevees d'un droit d’accise. 
, Ce droit d’accise, dont les Puissances 
engagent à assurer la perception dans la 
limite du bossible, ne sera pas inférieur au 
107 „ 
außerordentlichen Gesandten und bevoll- 
mächtigten Minister bei Seiner Majestät 
dem König der Belgier, 
n 
u 
den Herrn Thomaz-Antonio Garcia 
Rosado, Oberstleutnant im Generalstab, 
Mitglied Ihres Rates und Oifizier des 
Ehrendienstes; 
Seine Moajestät der Kaiser aller Reußen: 
den Herrn N. de Giers, Ihren außer- 
ordentlichen Gesandten und bevollmäch- 
tigten Minister bei Seiner Majestät dem 
König der Belgier; 
Seine Majestät der König von Schweden: 
den Herrn Gustav M. M. Baron Falken- 
berg, Ihren außerordentlichen Ge- 
sandten und bevollmächtigten Minister 
bei Seiner Majestät dem König der 
elgier; 
welche, versehen mit Vollmachten in guter und 
gehöriger Form, die nachfolgenden Bestimmungen 
angenommen haben: 
Artikel I. 
Vom Inkrafttreten gegenwärtiger Konvention 
an wird der Einfuhrzoll auf Spirituosen im 
ganzen Gebiet der Zone, wo das im Artikel XCI 
der Brüsseler Generalakte vorgesehene Verbot 
nicht in Kraft stehen sollte, auf die Höhe von 
100 Fr. für das Hektoliter von 50 Centigrad 
Alkoholgehalt gebracht. 
Es besteht jedoch Einverständnis darüber, daß 
für Erythraea diese Abgabe nur 70 Fr. für das 
Hektoliter mit 50 Centigrad Alkoholgehalt be- 
tragen darf, wobei die Gesamtheit der übrigen 
in dieser Kolonie bestehenden Abgaben eine all- 
gemeine und gleichmäßige Ergänzung auf 100 Fr. 
darstellt. 
Der Einfuhrzoll ist für jeden Grad über 
50 Centigrad Alkoholgehalt verhältnismäßig zu 
erhöhen; er darf für jeden Grad unter 50 Centi- 
grad verhältnismäßig herabgesetzt werden. 
Die Mächte behalten das Recht, in denjenigen 
Gebieten, wo sie dazu berechtigt sind, die Zoll- 
sätze auch über das im gegenwärtigen Artikel 
festgesetzte Minimum aufrecht zu erhalten oder zu 
erhöhen. 
Artikel II. 
Wie aus Artikel XCIII der Brüsseler General= 
akte sich ergibt, sind die Spirituosen, welche in 
den im Artikel XOII bezeichneten Gebieten fabri- 
ziert werden sollten und für den Bedarf im 
Innern bestimmt sind, mit einer Steuer zu 
belegen. 
Diese Steuer, deren Erhebung die Mächte, 
soweit möglich, zu sichern sich verpflichten, soll 
nicht niedriger sein als der im Artikel I gegen-
        <pb n="180" />
        W 108 20 
minimum du droit d’entree fixé par Darticle 1 
de la présente Convention. 
Toutefois, il est entendu, en ce qui con- 
cerne Angola, que le Gouvernement portugais 
pourra, en vue d'’assurer la transformation 
graduelle et complete des distilleries en fa- 
briques de sucre, prélever sur le produit de 
ce droit de 100 franes une somme de 
30 franes, qui sera attribuse aux producteurs, 
à charge pour eux, et sous son contröle, de 
réaliser cette transformation. 
Si le Gouvernement portugais faisait usage 
de cette faculté, Ie nombre des distilleries en 
activité et la capacitc de production de 
chacune d'elles ne pourraient dépasser le 
nombre et la capacité constatés à la date 
du 31 Octobre 1906. 
Article III. 
Les dispositions de la présente Con- 
vention sont établies pour une période de 
dix ans. 
A L’expiration de cette période, le droit 
d’entrée fiké à ’article Ier sera soumis 2 re- 
vision en prenant pour base les résultats pro- 
duits par la tarification préeédente. 
Toutefois, chacune des Puissances con- 
tractantes aura la faculté de provoquer la 
revision de ce droit à l’expiration de la 
huitisme anne. 
Celle des Puissances qui kerait usage de 
cette faculté aurait à notifier son intention, 
six mois avant cette Cchéance, aux autres 
Puissances par Pintermédiaire du Gouverne- 
ment belge qui se chargerait de convoquer 
la Conférence dans le délai de six mois ei- 
dessus indiqué. 
Article IV. 
II est entendu due les Puissances qui ont 
signé I’Acte général de Bruxelles ou y ont 
adhéré, et qui ne sont pas représentées dans 
la Conférence actuelle, conservent le droit 
d’adhérer à la présente Convention. 
Articie V. 
La présente Convention sera ratifiée et les 
ratifications en seront déposées au Ministère 
des Affaires Etrangères à Bruxelles dans un 
délai qui sera le plus court possible et qui, 
en aueun cas, ne pourra exeéder un an. 
Une copie certifice du proeès-verbal de 
dépöt sera adressée par les soins du Gou- 
vernement belge à toutes les Puissances 
intéressées. 
Articie VI. 
La présente Convention entrera en vigueur 
dans toutes les possessions des Putuissances 
wärtiger Konvention festgesetzte Minimalsatz des 
Einfuhrzolls. 
Es besteht jedoch Einverständnis bezüglich 
Angolas, daß die portugiesische Regierung, um 
die allmähliche und vollständige Umwandlung 
der Brennereien in Zuckerfabriken zu sichern, 
von dem Ertrag dieser Abgabe von 100 Fr. eine 
Summe von 30 Fr. vorwegnehmen darf, welche 
den Produzenten überwiesen wird, mit der in 
ihrer Erfüllung von der Regierung zu kontrollie- 
renden Verpflichtung, diese Umwandlung zu ver- 
wirklichen. 
Macht die portugiesische Regierung von dieser 
Befugnis Gebrauch, so darf die Zahl der in 
Tätigkeit befindlichen Brennereien und die Pro- 
duktionsfähigkeit einer jeden derselben den am 
31. Oktober 1906 festgestellten Stand nach Zahl 
und Produktionsfähigkeit nicht übersteigen. 
Artikel III. 
Die Bestimmungen der gegenwärtigen Kon- 
vention werden für einen Zeitraum von zehn 
Jahren festgesetzt. 
Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der in 
Artikel 1 festgesetzte Einfuhrzoll auf Grundlage 
der durch die bisherige Tarifierung erzielten Re- 
sultate einer Revision unterzogen. 
Jedoch wird jeder der vertragschließenden 
Mächte die Befugnis eingeräumt, eine Revision 
dieser Abgabe mit. Ablauf des achten Jahres zu 
verlangen. 
Diejenige Macht, welche von dieser Befugnis 
Gebrauch macht, hat ihre Absicht 6 Monate vor 
Ablauf des achten Jahres den anderen Mächten 
durch Vermittlung der belgischen Regierung an- 
zuzeigen, welche sich verpflichtet, die Konferenz 
in der oben angegebenen Frist von 6 Monaten 
zusammenzurufen. 
Artikel IV. 
Es besteht Einverständnis darüber, daß die 
Mächte, welche die Brüsseler Generalakte unter- 
zeichnet haben oder ihr beigetreten sind, und 
welche nicht auf der gegenwärtigen Konferenz 
vertreten sind, das Recht behalten, dieser Kon- 
vention beizutreten. 
Artikel V. 
Die gegenwärtige Konvention soll ratifiziert 
werden und die Ratifkationen sollen im Mini- 
sterium der Auswärtigen Angelegenheiten zu 
Brüssel binnen kürzester und keinesfalls den Zeit- 
raum eines Jahres überschreitender Frist nieder- 
gelegt werden. 
Eine beglaubigte Abschrift des Hinterlegungs- 
protokolls wird durch die belgische Regierung an 
alle beteiligten Mächte gesandt werden. 
Artikel VI. 
Die gegenwärtige Konvention soll in allen, 
in der in Artikel XC der Brüsseler Generalakte
        <pb n="181" />
        ontractantes situées dans la zone déterminée 
Mar D’article X#OO de UP’Acte général de Brugelles, 
e trentième jour à partir de celui on aura 
#é clos le procès-verbal de dépöt prévu à 
artiche préeédent. 
A partir de cette date, la Convention 
sur le regime des Spirituenz en’ Afrique 
signée 4 Bruxelles le 8 juin 1899 cessera 
ses effets. 
En foi de quci, les Plénipotentiaires respectifs 
ont signé la présente Convention et y ont 
aDbposé leur cachet. 
Fait, en un seul exemplaire, à Bruxelles, 
le troisieme jour du mois de novembre mil 
neuf cent six. 
(L. S.) signé: Graf (L. S.) signée: 
von Wallwitz. Göhring. 
(L. S.) signé: (L. S.) signé: 
Capelle. Kebers. 
(L. S.) signé: 
Arturo de Baguer. 
(L. S.) signé: (L. S.) signé: 
H. Droogmans. A. Mechelynck. 
(L. S.) signé: 
A. Gérard. 
(L. S.) signé: Arthur 
(L. S.) signé: 
H. Hardinge. 
A. W. Clarke. 
(L. S.) signé: 
H. J. Read. 
(L. S.) signé: Bonin. 
(IL S.) signé: 
Van der Staal de 
Piershil. 
(L. S.) signé: Santo 
Thyrso. 
(L. S.) signé: 
N. de Giers. 
(L. S.) signé: 
Falkenberg. 
(L. S.) signé: 
Gareis Rosado. 
Die vorstehende Konvention ist ratifiziert worden. 
109 20 
festgesetzten Zone gelegenen Besitzungen der Ver- 
tragsmächte in Kraft treten am 30. Tage nach 
dem Tag, an welchem das im vorigen Artikel 
erwähnte Hinterlegungsprotokoll geschlossen 
worden ist. 
Von diesem Tage an soll die Konvention 
über die Spirituoseneinfuhr in Afrika, welche in 
Brüssel am 8. Juni 1899 unterzeichnet worden 
ist, außer Kraft treten. 
Zur Beglaubigung dessen haben die betreffenden 
Bevollmächtigten gegenwärtige Konvention unter- 
zeichnet und ihr Siegel beigesetzt. 
Geschehen, in einem einzigen Exemplar, am 
3. November 1906. 
(L. S.) gez. Graf (L. S.) gez. Göhring. 
v. Wallwitz. 
(L. S.) gez. Capelle. 
(L. S.) gez. Arturo 
de Baguer. 
(L. S.) gez. H. Droog= (L. S.) gez. A. Meche- 
mans. lynck. 
(L. S.) gez. Kebers. 
(L. S.) gez. A. Gérard. 
(L. S.) gez. Arthur (L. S.) 
H. Hardinge. gez. A. W. Clarke. 
(L. S.) gez. H. J. Read. 
(L. S.) gez. Bonin. 
(L. S.) gez. van der 
Staal de Piershil. 
(L. S.) gez. Santo 
(L. S.) gez. Garecia 
Thyrso. s 
osado. 
(L. S.) gez. N. de Giers. 
(L. S.) gez. Falken= 
erg. 
Die Niederlegung der Ratifikationen im 
Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten zu Brüssel hat stattgefunden. Das Hinterlegungs- 
vrotokoll ist am 3. November 1907 geschlossen worden. 
... 
« YYllllichtamtticherTeil I 
Perionalsllachrichtem 
Deutsch-Ostafrika. 
Aus Ostafrika sind mit Heimatsurlaub einge- 
jroffen: Die kommiss. Sekretäre Paulssen und 
Frericks. 
Der Laboratoriumsgehilfe Pauly hat am 
20. Januar 1908 die Ausreise nach Deutsch- 
Ostafrika angetreten. 
Die Wiederausreise nach Ostafrika haben an- 
  
getreten: Am 30. Dezember 1907: Oberrichter 
Vortisch, Bezirksamtmann Zache, Bootsmann 
Schaa; am 10. Jannar 1908: Zollamtsassistent 
2. Klasse Baron; am 20. Januar: Bureauassistent 
1. Klasse Wendt und Maschinist Wallenstein. 
In Ostafrika sind am 18. November 1907 
neu eingetroffen: die kommiss. Sekretäre Schmidt, 
Berndt, Fritz, Häuser, Bopp, Neugebauer 
und kommiss. Hauptzollamtsvorsteher Soltau.
        <pb n="182" />
        G 110 20 
Ostafrika hat am 16. Dezember 1907 mit 
Heimatsurlaub verlassen Rektor Blank. 
  
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
Am 2. Januar 1908 in Neapel: Oberleutnant 
Knecht, Leutnant Claus, Feldwebel Herzog, 
Unteroffizier Tost und Sanitätsunteroffizier 
Herzog 
am 15. J#uar 1908 in Marseille: Hauptmann 
Graf v. Freyen-Seyboltstorff Herr zu 
Seyboltstorff. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 20. Januar 1908 von Neapel aus angetreten: 
Major Frhr. v. Schleinitz und Hauptmann 
Wendland. 
k#merun. 
Der Ziegler Borchard hat am 23. Januar 
die Ausreise nach Kamerun angetreten. 
Togo. 
Die Sergeanten Groß und Kallweit haben 
am 9., der Sergeant Schark und der Unter- 
offizier Schulz am 25. Januar 1908 die Aus- 
reise nach Togo angetreten. 
Die Wiederausreise nach Togo haben am 
25. Januar 1907 angetreten: Gerichtsassessor 
Hermans, Gouvernementssekretär Heß sowie die 
Stationsassistenten Mucke und Schneider. 
  
Aus Togo sind mit Heimatsurlaub einge- 
troffen: kommiss. Stationsleiter v. Parpart, 
Zollamtsassistent Lang sowie die Stationsassistenten 
Hauffe und Schulz. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Die Ausreise nach Südwestafrika haben am 
15. Januar 1908 angetreten: Oberlehrer Alfred 
Zedlitz und Bautechniker Wilhelm Gillkötter. 
  
Auf Heimatsurlaub ist eingetroffen der Loko- 
motivführer Borsch. 
Zum Betrieb des Wosserwerts in Lüderitz- 
bucht sind ohne Beamteneigenschaft angestellt 
worden: Werkführer Braunschmidt, stellvertr. 
Werkführer Friedrich, die Heizer Schuhmacher 
gen. Keinecke, Preuß und Stunitz sowie die 
Apparatwärter Janson, Seyfried u. Wallraff. 
  
Mit Heimatsurlaub sind am 
in Hamburg eingetroffen: die 
Renner und Wahler. 
7. Jannar 1908 
Oberleutnants 
  
Die Ausreise in das Schutzgebiet haben am 
15. Januar 1908 von Hamburg aus angetreten: 
die Majore Maercker und v. Oertzen. 
Somoa. 
Der Lazarettgehilfe Klebert ist am 29. Sep- 
tember 1907 im Schutzgebiet Samoa eingetroffen. 
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen sind weiterhin folgende freiwillige Gaben 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
1. Von der Abteilung Weißenfels der Deutschen 
Kolonialgesellschaft durch Vermittlung der 
Täuchen Kolonialgesellschaft in Berlin 
15 
. Von Hcmt Cuno Clauß, Chemisches Labo- 
ratorium in Landau (Pfalz), eine Kiste mit 
Mundwasser und Zahnpasta als Liebesgabe. 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilwetse m#r mit Quellenangabe gestanet.) 
Kamerun. 
Die Beendigung der Süberpedition. 
(ierzu eine Kartenskizze.) 
Nachdem in der Tätigkeit der Südexpedition, 
über welche im „Kolonialblatt" Nr. 13 vom 
1. Juli v. Is, berichtet worden ist, infolge drin- 
gender Verwaltungsgeschäfte des Führers zu Ende 
Dezember 1906 ein vorläufger Stillstand einge- 
treten war, konnte Hauptmann Schlosser Anfang 
Februar 1907 an die noch ausstehende Unter- 
werfung der Makas zwischen Njong und 
Long-Mapfok herantreten. Am 4. Februar 1907 
traf er in Olea (Mwoo- osten), dem Hauptlager 
der 9. Kompagnie, ein und marschierte über Ma- 
lögle in nördlicher Richtung an den Long-Mapfok, 
dessen Südufer am 14. Februar 1907 erreicht 
wurde. 
Der Übergang war sehr schwierig und zeit- 
raubend, da die Uferstrecken weit versumpft waren,
        <pb n="183" />
        mm: Demsches Nolonialblatt Nr. 3, 1006. 
KARTE DER CCPEDITION GEGEN DIE SOO-MAKA 
  
  
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Verlag der Köriglichen Hofbuchhandlung von E. S. Miuler &amp; Sohn, Berlin SW/68.
        <pb n="184" />
        <pb n="185" />
        W 111 20 
Unerklärlicherweise leisteten die Eingeborenen in 
den Sümpfen keinen nachhaltigen Widerstand. 
Am 14. Februar ging Hauptmann Schlosser 
mit einigen Leuten auf das nördliche Long- 
Mapfok-Ufer über. Hierbei wurde die Abteilung 
zwar mehrfach angegriffen, doch ließ die Kampf- 
lust des Gegners merklich nach, als Schlosser 
durch den Übergang stärkerer Kräfte die Möglich- 
keit gegeben war, selbst angriffsweise vorzugehen. 
Noch vor Beendigung des Überganges hatte der 
Posten Ebolobingon Befehl erhalten, eine Pa- 
trouille am rechten Long-Mapfok-Ufer flußaufwärts 
entgegen zu senden. Am 19. Februar sandte 
Schlosser ferner von Mentabul aus den Leut- 
nant v. Michaelis nach Nordwesten. Michaelis 
gelangte am 20. Februar nach Mekamejegele, 
fand noch einigen Widerstand, erreichte aber durch 
geschicktes Auftreten, daß sich die ersten Häuptlinge 
zur Unterwerfung stellten, als Schlosser selbst am 
21. Februar in Mekamejegele ankam. In Me- 
kamejegele war inzwischen auch die vom Posten 
Ebolobingon aus entsandte Patrouille eingetroffen. 
Sie hatte keinerlei ernsten Widerstand gefunden. 
Hauptmann Schlosser beließ Leutnant 
v. Michaelis vorläufig in Mekamejegele und er- 
reichte Ebolobingon am 25. Februar 1907. 
Tags darauf stellte sich der Oberhäuptling der 
Dibusung und bot seine Unterwerfung an. 
Ebenfalls günstig lauteten die in den nächsten 
Tagen einlaufenden Meldungen der Patrouille 
v. Michaelis. Bereits am 25. Februar hatten 
sich in Mekamejegele fünf am Long-Mapfok an- 
sässige Häuptlinge gestellt, die bisher unbotmäßig 
gewesen waren. Weitere Häuptlinge ergaben sich 
beim Vormarsch der Patrouille auf Atok, und 
zwar solche der Stämme Bekel und Blakanda, 
die noch im November 1906 von Hauptmann 
Freiherrn v. Stein als durchaus kriegerisch ge- 
sinnt bezeichnet waren. Sie brachten freiwillig 
Arbeiter mit. 
Die Verluste der Expeditionstruppe betrugen 
zwei Soldaten schwer, vier Soldaten leicht ver- 
wundet. 
Daß die beiden Unternehmungen gegen die 
Makas so rasch und glücklich und mit verhältnis- 
maßig geringen Kräften durchgeführt werden 
lonnten, ist in erster Linie ein Verdienst des 
Hauptmanns Scheunemann. In rastlosen 
Kämpfen hat er in den Jahren 1901 bis 1906 
nacheinander alle umwohnenden Stämme, die 
Esums, Ndsimus, Njems und Schos so nach- 
haltig niedergeworfen, daß ein großer Teil der 
Makas die Nuplosigkeit eines Widerstandes einsah. 
Der verbliebene Rest konnte dadurch leichter be- 
zwungen werden. 
  
Am 3. März 1907 löste der Kommandeur 
der Schutztruppe in Ebolobingon die Südexpe- 
dition auf. 
M 
Deutsch-Ostafrika. 
Die zentraolafrikanische Sxpebition S. 5. des Berzogs 
Kdolf Friedrich zu Oechklenburg-Schwerin.“) 
29. Juli. 
Am 17. Juni 1907 brach die Expedition mit 
600 Trägern von Bukoba auf. Der Weg ging 
zunächst durch üppige Bananenschamben zum 
Sultan Mutatschangarwa nach Pera. Da 
bei unserer Ankunft in Bukoba und unserem 
großartigen Empfange dort alle Großsultane an- 
wesend gewesen waren, und zwar in Begleitung 
aller ihrer Würdenträger, der Ruga-Ruga-Truppen 
und Musikkorps, so war es ebenso ein Akt der 
Höflichkeit wie der Klugheit, diese Besuche nach 
Möglichkeit zu erwidern, zumal das Gelingen 
unserer Arbeiten zum großen Teil von der ma- 
teriellen Unterstützung der Sultane abhängig war. 
Mutatschangarwa empfing uns am Eingang seiner 
geschmackvoll und weitläufig angelegten Residenz 
und geleitete uns durch eine endlose Reihe seiner 
Untertanen bis an das Rasthaus, bei dem die 
Zelte aufgeschlagen waren. Der große Platz, der 
das Rasthaus von den Vorhöfen seines intimeren 
Wohnsitzes trennt, war angefüllt mit vielen 
Tausenden tanzender Leute, die unseren Ethno- 
graphen in Entzücken versetzten. Sie begleiteten 
ihre Tänze mit den üblichen Gesängen, Trommeln 
und Pfeifen und weckten bis in die späte Nacht 
den Widerhall der Berge. 
Daß die Verpflegung im Bezirk Bukoba in 
so reichlichem Maße vorhanden war, war in 
erster Linie dem Entgegenkommen des keiserlichen 
Residenten zuzuschreiben. Die Verpflegungs- 
schwierigkeiten für eine so bedeutende Truppen- 
zahl sind ungehener und werden am besten be- 
leuchtet, wenn ich erwähne, daß die Anzahl der 
genossenen Bananentrauben vom 17. Juni bis 
1. Juli (einschließlich zweier mit Proviant vor- 
ansgesandter Karawanen) rund 20 000 beträgt, 
wobei bemerkt sein möge, daß jede Traube etwa 
50 Bananen enthält. Dazu kommen dann noch 
300 Sack Bohnen, über 30 Rinder, Wild, Mehl- 
lasten, Ziegen usw. Ganz abgesehen von der 
Arbeitsleistung, war also schon aus diesem Grunde 
die Teilung der großen Karawane geboten; sie 
erfolgte zuerst in Kifumbiro, einem Unteroffizier- 
posten am Kagera, nachdem einen Tagemarsch 
*) Auszüge aus den Reiseberichten des 
Herzogs in der „Täglichen Rundschau“.
        <pb n="186" />
        I12 20 
zuvor sein Nebenfluß, der Ngomo, überschritten 
war. In zwölf Einbäumen ging die Übersetzung 
des Stromes sehr schnell und glatt von statten. 
In Kifumbiro wurde für einige Tage Stand- 
lager bezogen, das durch die Verschiedenheit der 
Arbeitsinteressen bedingt war. 
Während Dr. Schubotz und Mildbread eine 
an Resultaten reiche Erkundung des südlichen Buddu- 
Waldes unternahmen, bezogen ich, Resident Haupt- 
mann v. Stuemer, Dr. Raven und Leutnant 
v. Wiese auf einige Tage ein Steppenlager in 
Kitengule, um zoologisch zu sammeln. Dr. Cze- 
kanowski hatte sich schon vorher abgezweigt, 
um auf der Missionsstation Marienberg, die wir 
schon von Bukoba aus besucht hatten, und Buia 
ethnographisch tätig zu sein und eine große Zahl 
anthropologischer Messungen fortzusetzen, die be- 
reits in Voi, bei einem Besuch des Herrn Hubner, 
bei dem Stamme der Wataita, ihren Ausgang 
genommen hatten. Er sowohl wie Oberleutnant 
Weiß und Dr. Kirschstein, welch letztere, durch 
Instrumentenvergleiche und Zeitbestimmungen in 
Bukoba aufgehalten, der großen Karawane auf 
einem kürzeren Wege gefolgt waren, stießen in 
Kifumbiro wieder zu uns. 
Es erfolgte eine neue Teilung. Die Haupt- 
karawane, Hauptmann v. Stuemer, Dr. v. Raven, 
Dr. Czekanowski sowie Leutnant v. Wiese und 
ich setzten am 25. über den Kagera, um seinem 
Laufe auf dem Nordufer nach Westen zu folgen. 
Oberleutnant Weiß und Dr. Kirschstein wurden 
abermals detachiert, um die heißen Quellen 
Mtagatas südlich des Kagera zu untersuchen und 
dann weiter nach möglichst genauer Erforschung 
Karagwes nach Rufuha am Nordwestknie des 
Kagera zu marschieren, wo eine abermalige Ver- 
einigung vorgesehen war. 
Unser Marsch am Nordufer des Kagera setzte 
sich zunächst über Missenje, die Residenz des 
Sultans Ruhikika von Buddu, der uns mit 
großem Pomp empfing, und bei dem kurze Rast 
gemacht wurde, weiter bis Katojo fort, wo die 
aus dem Buddu-Walde heimkehrende Karawane 
Schubotz und Milbread zu unserer stieß. 
Waren bis dahin die im Bukoba-Bezirke 
typischen Bananenschamben vorherrschend gewesen, 
so nahm hier die Gegend allmählich Steppen- 
charakter an und begann wildreicher zu werden. 
Das Katojo-Lager lag schon inmitten einer Steppe, 
die fast ausschließlich Kandelaber-Euphorbien= 
Bestände aufweist, eine Erscheinung, die ich in 
so typischer Form bisher noch nicht gesehen hatte, 
und die — zumal in dem Golde der unter- 
gehenden Tropensonne — einen unendlich reiz- 
vollen Anblick gewährte. Ein notwendig werden- 
der Pürschgang lieferte einige Swala= und Ried- 
böcke, sowie eine nicht zu bestimmende Art 
  
Zwerg-Antilopen, während Elen, Zebra und 
Gnu, die hier noch vorkommen sollen, nicht ge- 
sichret wurden. 
Der Weitermarsch erfolgte über Kiboruga — 
Kenshambi in Ankole-Nyawatura nach Kesimbili, 
wo die Grenzsteine des englischen Gebietes 
berührt wurden, die im Jahre 1902 von der 
deutsch-englischen Grenzkommission errichtet worden 
waren. Dieser letzte Marsch gehört wohl zu den 
interessantesten und landschaftlich schönsten dieses 
Striches, da der zum Teil über hohe Felspartien 
steil austeigende Pfad unmittelbar an den Schnellen 
des wild dahinrauschenden Kagera entlang führt, 
dessen Ufer, mit breitem Papyrusgürtel und Bo- 
rassus= und Phönixpalmen umsäumt, jedes Malers 
Auge begeistern könnte. 
Die Temperatur war, der Höhenlage ent- 
sprechend, in den frühen Morgen= und späten 
Abendstunden sehr frisch. Das Thermometer 
zeigte durchschnittlich vor Sonnenaufgang 8 Grad 
Celsius, mittags 28 Grad Celsius und abends 
um sieben Uhr 20 Grad Celsius. Diese nie- 
drigen Temperaturen machten die Wanderungen 
in den frühen Morgenstunden außerordentlich 
angenehm und blieben auch auf die Leistungs- 
fähigkeit der Träger nicht ohne Einfluß. Am 
Abend war ein dicker europäischer Rock nicht zu 
verachten. 
Die Expedition ist insofern vom Glücke be- 
günstigt gewesen, als fast mit dem Tage unserer 
Ankunft in Bukoba die Regenzeit ihr Ende er- 
reichte. Für alle Sammlungen ist dies ein 
äußerst günstiger Faktor; zumal die zoologischen 
Präparate konnten in tadellosem Zustande ver- 
sandt werden. 
Am 1. Juli erreichten wir den früheren, jetzt 
verfallenen Posten Rufuha an der Ostgrenze von 
Mpororo, hart nördlich der Kanyonga-Fähre, 
an dem Nordwestknie des Kagera. Hauptmann 
v. Grawert hatte, da dieser Strich schon zum 
Usumbura-Bezirke gehört, den Leutnant Wintjens 
zu unserer Unterstützung dorthin entsandt. Von 
Hauptmann v. Stuemer hatten wir uns am 30. 
in Kesimbili getrennt. 
Die Ruhetage, die in Rufuha eingeschoben 
wurden, dienten sowohl der Vervollständigung 
und Bereicherung der verschiedentlichen Samm- 
lungen, als auch deren Verpackung zum Versand; 
und am 6. Juli konnte abermals eine größere 
Kollektion ethnographischen, zoologischen, bota- 
nischen und geologischen Inhalts mit Spezial- 
Karawane nach Europa abgeschickt werden. 
Wer die Hermannsche Karte von Usumbura 
zur Hand nimmt, wird westlich des Kagera, von 
dem Nordwestknie bei Mpororo bis südlich an 
den Mohasi-See und von diesem wiederum süd- 
östlich, zwischen dem Kagera und der Goetzenschen
        <pb n="187" />
        W 113 20 
Reiseronte, im Lande Kisakka zwei große „weiße 
Flecke" finden. Diese einer eingehenden Er- 
forschung zu unterziehen und sie kartographisch 
aufzunehmen, mußte nun eine Hauptausfgabe der 
Expedition bilden, da diese Gegend bisher noch 
von keinem Europäer betreten war, außer von 
dem Grafen Goetzen, dessen Rontenaufnahme 
aber, von Süden kommend, über den Mohasi 
führt, während die Stanleysche nur den Süden 
Kisakkas berührt. 
Oberleutnant Weiß als Topograph und Dr. 
Kirschstein als Geologe gingen daher zu diesem 
Zwecke direkt von den heißen Quellen Mtagatas 
an die Kanyonga-Fähre, wo sie mit Hilfe eines 
Faltbootes, das sich trefflich bewährt hat, ihre 
Lasten übersetzten und das Signal Oregero 
bauten. Leutnant v. Wiese marschierte am 4. 
von Rufuha ab, um auf dem Mpungu= und 
Ruashama-Berge, westlich des Kakitumbe-Baches, 
Signale zu errichten, eine Tätigkeit, die er später 
auf die Nerubanga= und Ndama-Berge ausdehnte. 
Vom Nerubanga nahm er dann eine genaue 
Routenaufnahme bis zum Mohafi-Sce (Ost-Ende) 
vor und arbeitet so dem Oberleutnant Weiß in 
die Hand, dessen Aufnahmen im Osten ergänzend. 
Oberlemnant Weiß ist zurzeit noch damit be- 
schäftigt, nachdem schon in Karagwe eine Fülle 
astronomischer, magnetischer und barometrischer 
Beobachtungen, ständige Uhrvergleiche mit acht 
Uhren, eine größere Anzahl stereosfkopischer und 
photographischer Aufnahmen gemacht waren, diese 
an dem West-Ufer des Kagera nach Süden fort- 
zusetzen, um mit Klein-Triangulation, verbunden 
mit Tovographie, in einigen Wochen den Mohasi- 
See zu erreichen. Dr. Kirschstein als Geologe 
ist ihm auch dort eine wertvolle Unterstützung, 
denn so konnten an den geologisch interessanten 
Puntten auch genaue topographische und stereo— 
skopische Aufnahmen gemacht werden, die wiederum 
durch Handstücke belegt wurden. 
Dr. Kirschstein ist es ferner gelungen, in 
Karagwe die stratigraphischen sowohl wie die 
tektonischen Verhältnisse dieses geologisch inter- 
essanten Berglandes in seinem nördlichen Teile 
klarzustellen und namentlich die Beziehungen des 
Bukoba-Quarzites zu den Kifumbiro-Schiefern zu 
erkennen, sowie wertvolle Beobachtungen über die 
Genesis der langen Nordwest-Südost streichenden 
Senken und Quertäler zu gewinnen. Ferner 
konnten interessante Beobachtungen über die Ent- 
stehungsweise und Verbreitung des allgemein als 
Rasen-Eisenerze bezeichneten Gesteins, Verwitte- 
rungserscheinungen usw. angestellt werden. Auch 
liegt die Wahrscheinlichkeit jungvulkanischen Ge- 
steines auf dem Nerubanga-Berge vor, während 
ich selber auf dem Bugiri am Runoni solches 
  
vorgefunden habe. Irgendwelche nutzbringenden 
Mineralien wurden jedoch nicht gefunden. 
Dr. v. Raven marschierte am gleichen Tage 
wie Leutnant v. Wiese von Rufuha ab und zog 
mit einer kleinen Karawane westlich des Kaki- 
tumbe und Lubogora in kleineren Märschen zum 
Mohasi-See (West-Ende) hinunter, um dort in 
längerem Standlager die Umgegend auf Tsetse, 
Zecken, Anopheles usw. zu untersuchen. Seine 
Befunde sind vom „ärztlichen“ Standpunkte 
wenig befriedigend; „Mensch und Tiere unan- 
genehm gesund“, lautet sein Bericht, Krankheits- 
erreger fehlen fast ganz. Bei ihm befindet sich 
Dr. Mildbread, um die Sumpfflora des Mohasi- 
Sees einem eigenen Studium zu urnterziehen, 
wolche anregendere Details als die Steppenflora 
bietet. Dr. Czekanowski ist momentan auf den 
Missionsstationen Sassa und Issawi tätig, wo die 
unbekannten Gebiete Kissakkas und die wenig er- 
forschten Süd-Rnandas ihm ein reiches Feld der 
Tätigkeit bieten. Er wird dann selbständig zum 
Kiwu folgen, von wo ein gemeinsamer Abstecher 
zu den Batwa-Zwergen vorgesehen ist. 
Leutnant Wintjens, Dr. Schubot und ich 
selbst marschierten mit einer möglichst beschränkten 
Trägerzahl am 5. Juli ebenfalls ab, um die 
unbetretenen Gebiete zwischen dem Lubogora 
und dem Kagera zu erkunden und faunistisch 
klarzustellen. Wir bezogen ein längeres Stand- 
lager am Lubogora und dann mitten im Pori, 
gegenüber dem Ndama-Berge, an einem sumpfigen 
Flußlauf, der zum Kagera abzuwässern scheint 
und von den Eingeborenen abwechselud mit den 
Namen Schaogaranga und Kalangassa be- 
zeichnet wird. Dieser Flußlauf wurde auf einem 
Erkundungsritt entdeckt, der von Leutnant Wint- 
jens und mir auf das Geratewohl vom Lubogora 
in östlicher Richtung unternommen wurde. Wir 
waren mit Proviant und Wasser versehen und 
nur von wenigen Askari und zehn Trägern be- 
gleitet. 
Dieser ganze Teil ist außerordentlich wild- 
reich; die Hauptvertreter der Fauna sind Njimära, 
Elen, Zebra, Swala, Riedbock sowie eine an- 
scheinend neue Art Zwerg-Antilope und ein grauer 
Ducker. In zwei Fällen nur sahen wir Pferde- 
Antilopen. Hier konnte zum ersten Male der 
Tele= und Bilitlichtapparat in wirkungsvolle 
Tätigkeit treten. Das Nashorn dagegen fehlt 
hier gänzlich und scheint nur östlich des Kagera, 
in Karagwe, häufig zu sein. Das ganze Gebiet 
aber beherbergt einen Reichtum an Löwen, der 
wohl schwerlich seinesgleichen finden dürfte. Schon 
bei dem Erkundungsritt sichteren wir ein fünf 
Köpfe starkes Rudel, bei dessen Verfolgung von 
Leutnant Wintjens eine starke Löwin geschossen 
wurde, während ich selber einem heftig an-
        <pb n="188" />
        G 114 20 
greifenden Mähnenlöwen auf knapp fünf Schritt 
die Kugel geben konnte, als er den neben mir 
stehenden Askari niedergeschlagen hatte und auf 
ihm lag. Der Askari, ein Massai, kam zwar 
davon, doch hatte sein linker Arm so heftige 
Bißwunden davongetragen, und auch sonst hatten 
die Krallen des Löwen seinen Körper so tief 
gepackt, daß er tagelang an Wundfieber litt und 
zur Hauptkarawane gesandt werden mußte. Zwei 
Tage darauf wurde von Dr. Schubotz ein Rudel 
von sechs Löwen gesichtet und bis in ein dichtes 
Buschwerk in einer Talschlucht verfolgt. Obgleich 
die Raubtiere ihn teilweise in dem sehr hohen 
Grase bis unmittelbar heranließen, ehe sie mit 
elnem grollenden Tone flüchtig wurden, um dann 
bies Spiel aufs neue zu wiederholen, war doch 
ein guter Schuß des Grases wegen nicht möglich. 
Als mit einem Aufgebot von fünfzig Trägern 
dieses Buschwerk am Nachmittag durchgetrieben 
wurde, gelang es mir, zwei Löwen zu erlegen, 
während zwei krankgeschossene leider noch ent- 
kamen; Leutnant Wintjens schoß ebenfalls ein 
starkes weibliches Exemplar. Einen ganz kapi- 
talen, alten schwarzgemähnten Löwen konnte ich 
dann noch zur Strecke bringen, als ich, in der 
Nacht dem Gebrüll nachgehend, ihn im ersten 
Morgengrauen am geschlagenen Wilde überraschte. 
Das häufige Vorkommen dieser Tiergattung, und 
zwar in zwei völlig verschiedenen Arten, einer 
langhaarigen hellen, schlechtgemähnten, und einer 
kurzhaarigen, dunkleren, sehr stark gemähnten, ist 
insofern hier von Interesse, als von fachmännischer 
Seite dies stark bezweifelt oder als höchst un- 
wahrscheinlich bezeichnet worden ist. 
Die Aufrechterhaltung der Verbindungen in 
diesen völlig unbewohnten und unbekannten Ge- 
bieten bot nicht geringe Schwierigkeiten. Die 
Eingeborenen gaben öfter völlig widersprechende 
und erlogene Berichte, so daß die Askari, die 
mit der Beförderung der Briefe beauftragt waren, 
schweren Stand hatten, die Richtung fälschlich 
änderten, die Einzelkarawanen verfehlten und 
daher Konfusionen unangenehmer Art verursachten. 
Während in der ersten Zeit Lichtsignale in Form 
von Leuchtraketen gewechselt werden konnten, 
mußte dieses Hilfsmittel bald der Unübersichtlich- 
keit des Geländes wegen (wellenförmiges Terrain 
mit nach Süden dichter werdendem Buschbestand) 
eingestellt werden. So blieben wir oft längere 
Zeit ohne Nachricht voneinander. 
Leutnant Wintjens, Dr. Schubotz und ich 
marschierten am 14. Juli auf Umwegen durch 
die Steppe wieder nach Südwesten an den Lu- 
bogora, der hier den Namen Lulenge führt, 
zurück, um dann das Lager weiter südlich an den 
Runoni zu verlegen, wo überall durch reichliche 
Geschenke Beziehungen mit den Mtuales Ost- 
  
Ruandas angeknüpft wurden. Denn hier traten 
uns schon die vornehmen, fast zwei Meter hohen 
Gestalten der Watussi entgegen, die, zur Be- 
grüßung kommend oder Verpflegung bringend, 
im Lager erschienen, sich hier den neuen Ein- 
drücken mit unverhohlenem, schlecht verborgenem 
Erstaunen hingaben, und dann, alle eng anein- 
andergedrückt, den Speer aufrecht gestellt, in 
hockender Stellung in die Europäerzelte hinein- 
starrten. 
Hier treunte sich Dr. Schubotz von uns und 
marschierte direkt an das Westende des Mohasi, 
um dort der noch unerforschten Sumpf= und 
Wasserfaung, dem Plankton und der Tiefsee eine 
zeitlang seine besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 
Wintiens und ich erreichten am 28. das 
Ostende des Mohasi, zu unserer Überraschung 
einen Tag früher, als erwartet. Leutnant v. 
Wiese hatte hier schon seit längerer Zeit sein 
Standlager dazu benutzt, um interessante ethno- 
graphische Sammlungen anzulegen und Beob- 
achtungen zu machen. So wurde eine größere 
Anzahl Amulette gesammelt und eine Liste aller 
hier vorkommenden Tätowierungen angelegt, die 
wertvolle neue Aufschlüsse bringen wird. 
Die meteorologischen Aufzeichnungen ergaben 
am Ostende der Mohasi recht geringe Tempe- 
raturunterschiede. Die Messungen ergaben als 
Durchschnitt folgende Ablesungen: Früh 6 Uhr: 
17,5 Grad Celsius, nachmittags 2 Uhr: 25,5 Grad 
Celsius, abends 9 Uhr: 19,5 Grad Celsius. Die 
Windstärke ist ebenfalls nur unerheblichen Schwan- 
kungen unterworfen und hat als Durchschnitt, zu 
denselben Zeiten gemessen, ergeben: Früh 6 Uhr: 
Stärke 2, nachmittags 2 Uhr: Stärke 3, abends 
9 Uhr: Stärke 2—3, während nur einmal Wind- 
stärke 5 registriert werden konnte. 
Am Kiwu-See. 
27. August. 
24 Kanus, Einbäume mit vorne weggeschnit- 
tenem Bug und etwas eingezogenem Heck, er- 
warteten uns in Buyonde, als wir mit der 
Karawane den letzten Steilabfall zur Mecklenburg- 
Bucht des Kiwu-Sees (von Dr. Kandt so genannt) 
hinabkletterten. Die Boote waren ans Ischangi 
am Südende des Sees und Kissenyi, unserem 
Zielpunkte am Nordende, hierherbestellt. Von 
Dr. Schubotz und Mildbread, dem Zoologen und 
Botaniker, hatten wir uns bei dem Sultan 
Msinga getrennt, da diese beiden Herren eine 
Entdeckungstour in die Urwaldgebiete zwischen 
der Hauptstadt Niansa dieses Herrschers und 
dem Südende des Sees zu unternehmen beabsich- 
tigten, während Dr. Czekanowski sein reichhaltiges 
ethnographisches Material durch die Unterstützung 
der Mission noch zu vervollständigen gedachte.
        <pb n="189" />
        G 115 20 
Steil fallen der Mshegesha und der Nia= 
vihanga, beide annähernd 1540 m hoch, in die 
Buyonde-Bucht ab, Norwegens Fjorde imitierend, 
mit denen die Landschaft viel Ahnlichkeit hat, 
wenn ihr auch die majestätische Erhabenheit der 
nordischen Bergwelt fehlt. Buyonde ist ein 
kleines, an einem Bergabhang klebendes Neger- 
dörschen Ruandas, von dessen Existenz man durch 
die Karte erfährt. Ein hübscher Lagerplatz liegt 
unterhalb im Schatten eines alten Fikus im Tal- 
einschnitt unmittelbar am Seec. Dort schlugen 
wir die Zelte auf. Ein wenig Schilf bot sicheren 
Unterschlupf für die Boote. 
Es ist eine angenehme Eigenschaft des Kivu- 
Sees, daß in seinem kalkhaltigen, klaren Wasser 
keine Krokodile leben, und dieser Umstand wurde 
von schwarzen und weißen Menschen weidlich zu 
erfrischendem Baden und Schwimmen ausgeuntzt. 
Am folgenden Morgen fand eine Besichtigung 
der Flottille statt, die allgemein befriedigte. Die 
Boote waren hübsch, geräumig und ganz sym- 
metrisch gebaut und je nach Größe mit sechs bis 
zehn Ruderern bemannt. Diese kräftigen musku- 
lösen Leute der Seenbevölkerung, meist Wahntu, 
Wasugamba oder Waniongumba, sitzen à deus 
auf einer Bank und bedienen die Ruder, deren 
Schaufeln herzförmig oder lanzett geschnitten sind, 
nach Paddelart, indem sie das Wasser von vorn 
nach binten fortdrücken. Auch waren die Kanus 
ziemlich wasserdicht, wenigstens war ein Leck- 
werden über das gewöhnliche Maß nicht zu kon- 
statieren. Jeder von uns dreien erhielt acht 
Boote zur persönlichen und Lastenbeförderung 
zugewiesen. 
· Wüstes Geschrei der Ruderer und Träger 
leitere den Morgen des 17. August ein, als die 
ersten Strahlen des anbrechenden Tages in die 
Zelte der Schläfer schauten, und niachte das 
Wechsignal des Trompeters, das jeden Morgen 
in den besten Schlaf hineintönte, überflüssig. Um 
halb sieben war alles fertig, die letzten Instruk- 
tionen für den Rest der Karawane, der auf dem 
Landwege den wenig beneidenswerten Krarelweg 
unter unseres Unteroffiziers und meines bewährten 
Dieners Führung zurückzulegen hatte, wurden 
erteilt, ein kurzes Winken zum Ufer zurück, und 
gleich darauf rauschte die stattliche kleine Flottille, 
von den kräftigen Armen der rudergeübten Mann- 
schaft getrieben, pfeilschnell über den glatten 
Spiegel des Kiwu dahin, während die ersten 
Sonnenstrahlen die Gipfel der Berge zu vergolden 
anfingen. Es war frisch auf dem Wasser und 
so ging es ohne Pause drei Stunden dahin, 
während der eintönige Schlag der Ruder nur 
durch den Gesang der Leute unterbrochen ward. 
Dann näherten wir uns der Insel Mugarura, 
einem langgezogenen Eiland, das auf dem Nord- 
  
  
ende mit dichtem Urbusch bewaldet ist. Dicht am 
Strande, der mit seinen flachen, moosbesetzten 
Felsen einen vorzüglichen Anlegeplatz bot, wurde 
angelegt und Lager gemacht. Weit auseinander- 
gezogen kamen die einzelnen Boote ein. 
Ein Nachmittags-Spaziergang galt einer hier 
lebenden Zwergantilopenart, deren zoologisch 
wichtige Existenz ich gerne durch Erlegung eines 
Exemplars konstatiert hätte. Doch machte der un- 
durchdringliche Urwaldbusch jede Aussicht und 
jedes Vorwärtskommen unmöglich. Statt dessen 
sah ich einen Schwarm von Tausenden von 
fliegenden Hunden, jener großen Fledermausart, 
die unter Pfeisen und Kreischen an den Asten der 
Büsche herumkrochen oder wie die reifen Pflaumen 
von ihnen herabhingen. Ich erlegte mehrere 
Eremplare zu Studienzwecken. 
Am Abend konnten wir Neulinge eine merk- 
würdige Erscheinung am Kiwn-See beobachten, 
daß nämlich, ohne daß sich ein Lufthauch rührt, 
plötzlich eine starke Brandung aufläuft, um dann 
ganz unregelmäßig, erst nach Stunden oder schon 
in ganz kurzer Zeit, wieder abzuflanen. Man ist 
geneigt, diese sehr merkwürdige Erscheinung mit 
dem Vulkangebiet in Verbindung zu bringen. 
Eine kurze, schnelle Fahrt brachte uns am 
folgenden Tage nach der Mündung des Flüßchens 
Murra, das kurz vor seinem Ausflusse von den 
Bergen in das Tal hinabstürzt. Ein recht müh- 
samer Anstieg brachte Herrn v. Grawert und mich 
bis an den Fall heran. In der Nacht pfiff ein 
schneidend kalter Wind durch die Talschlucht hin 
und rüttelte kräftig an den Zelten. 
Dann bekamen wir Kissenyi in Sicht; durch 
den Duntt, der sich zur Trockenzeit, die Fernsicht 
hemmend, über die Landschaft lagert, erkannte 
man am Strande die sanber weiß getünchten 
Häuser der Askari und weiterhin die Grasdächer 
eines langgedehnten Ortes, dessen Ostseite durch 
Bambusbauten für unser Standlager, dessen West- 
seite durch das Stationshaus und das Wach- 
gebäude abgeschlossen wird. Eine schnurgerade, 
mit Enkalyptus eingefaßte Straße, die sich einer 
Strandpromenade gleich am Ufer hinzieht, ver- 
bindet den Ort mit der Station. Ein reizendes 
Fremdenhäuschen, ebenfalls weiß getüncht und 
mit sauberem Grasdach versehen, von dem meine 
Landesflagge grüßte, von einem sanber gehaltenen 
Garten mit Bananen und bunten Blumen um- 
geben, vor wenigen Tagen erst vollendet, kenn- 
zeichnete die Umerkunft; ein in demselben Stile 
gehaltenes „Techaus“ winkte einladend vom Berge 
herab. 
Kissenyi liegt am Fuße des erlöschenden 
Vulkaus Niragongo und macht den Eindruck eines 
primitiven kleinen Östseebadeortes. Die Pro- 
menade erwähnte ich schon, und auf der Haupt=
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        W 116 20 
straße des Ortes müssen die Häuser der Griechen 
und der arabischen Händler die eleganten Juwelier- 
läden der „Kolonnaden“ unserer Badeorte ersetzen. 
Der Ort ist ganz auf Lava aufgebaut; die 
an der Sonne getrockneten Luftziegel sind aus 
Lehm und Asche fabriziert. Die Grundmauern 
der neu gebauten Häuser bestehen aus Lava- 
blöcken, ja man sieht sogar solche, deren Wände 
vollständig aus jungvulkanischem Gestein hergestellt 
werden. 
Das Erstaunlichste an Kissenyi ist wohl seine 
Entwicklung. Als vor einem Jahre diese Militär- 
station angelegt wurde, bestand der Ort aus 
wenigen alten Negerhütten. Um die neu anzu- 
legenden Wege zu trassieren, mußte man sich mit 
der Axt in der Hand einen Weg durch das dichte 
Buschwerk schlagen. Und jetzt, nach Jahresfrist, 
bietet sich dem erstaunten Auge ein täglich 
wachsender, blühender Handelsort mit fast 800 
Seelen. 
Das Klima ist vortrefflich; die frische Brise 
des Sees sorgt für die nötige Kühle; keine 
menschenquälenden Moskitos rauben dem Euro- 
päer den Schlaf. Kissenyi dürfte ein schlagender 
Beweis für die Entwicklungsfähigkeit unseres 
deutschen Schutzgebietes, auch hier oben, sein. 
17. Oktober. 
Der Expedition war in Kissenyi eine nur 
verhältnismäßig kurze Ruhe gegönnt. Am 
30. August trafen Dr. Schubotz und Mildbread 
und am 3. September Oberleutnant Weiß mit 
Dr. Kirschstein ein. Die erstgenannten Herren 
hatten sich beim Sultan Msinga von der Haupt- 
karawane getrennt, um dem von der Hauptstadt 
dieses Sultans südöstlich gelegenen Rugege-Wald 
einen Besuch abzustatten. Die beiden letzteren 
hatten, wie gleichfalls schon erwähnt, eine genaue 
Topographie der sogenannten „weißen Flecke“, jener 
noch völlig unbekannten Buschsteppen südlich von 
Mpororo, vollendet. Über den goeologischen 
Charakter dieses Gebietes sagt Dr. Kirschstein 
unter andrem folgendes: „Der Charakter der 
außerordentlich zerrissenen Gebirgslandschaft er- 
innert sehr an den von Karagwe. Hier wie 
dort läßt sich ein annähernd nordsüdliches 
Streichen der Häupttäler und der Gebirgsrücken 
beobachten, und auch in stratigraphischer Hinsicht 
herrschen die gleichen Verhältnisse vor. Im 
wesentlichen sind es versteinerungsleere, rötliche 
bis blaugraue Tonschiefer, sowie archäische 
Glimmerschiefer und Gneiße, aus denen sich die 
Gebirge aufbauen. Unsere Arbeiten wurden sehr 
erschwert durch die teilweise unbotmäßige Be- 
völkerung dieses Gebietes, deren kriegerischer 
Sinn dank der reichen Pombe-Ernte einen be- 
denklichen Grad erreicht hatte." 
  
Zum ersten Male seit Bukoba waren die 
Mitglieder der Expedition bis auf Dr. Czekanowski, 
der seine beim Mfinga und in Kissakka gesammelten 
Erfahrungen durch weitere Studien in Ruasa er- 
gänzte, wieder vollzählig versammelt. So galt 
es nun, das gesammelte Material hier aufzu- 
arbeiten, zu etikettieren, zu ergänzen und in 
Kisten zu verpacken, denn wieder sollte eine 
größere Karawane zum Versand über Bukoba 
nach Europa abgeschickt werden. Tagebücher 
wurden vervollständigt, Briefe und Berichte ge- 
schrieben, kurzum, die erhoffte Ruhe verwandelte 
sich in angestrengte Tätigkeit. 
Nun wurde der folgende Arbeitsplan ent- 
worfen: Oberleutnant Weiß wurde damit be- 
traut, zunächst eine genaue Topographie von der 
Nordspitze des Kiw#-Sees bis Niragongo und 
Kissenyi vorzunehmen; er ist jetzt damit be- 
schäftigt, diese Tätigkeit an der Grenzlinie entlang 
bis zum Schnittpunkt von 1°207 südl. Breite und 
30 östl. Länge fortzusetzen. Weiß konnte fest- 
stellen, daß die Nordspitze des Sees viel weiter 
nordwestlich liegt, als auf der Hermannschen 
Karte angegeben ist. Er konnte ferner den neuen, 
1904 entstandenen Krater kartographisch festlegen. 
Weiß hat ferner vom Ngoma= Berge ein voll- 
ständiges stereoskopisches Rundbild des Vulkan- 
geländes aufgenommen und eine hochinteressante 
phototheodolithische Aufnahme eines starken Aus- 
bruches des Namlagira-Vulkanes fertiggestellt, die 
durch eine Nachtaufnahme Dr. Kirschsteins vom 
Issowi-Krater vervollständigt worden ist. 
Über die Vulkane selber ein abgeschlossenes 
Urteil zu bilden, ist zur Zeit noch nicht möglich, 
da die Arbeiten Dr. Kirschsteins noch im vollen 
Gange sind; doch konnte er während der Dauer 
seines Aufenthaltes im hiesigen Gebiet schon 
einige sehr bemerkenswerte Punkte konstatieren. 
Er berichtet darüber folgendes: „Ich stellte 
Untersuchungen über den früheren Wasserstand 
des Kiwu-Sees an, die zu dem Ergebnis führten, 
daß der Spiegel des Sees einst um 5 bis 5½ m 
höher gelegen haben muß als heute. Auch ge- 
lang es mir, in den Sinterkalken des Kiwu-Sees, 
die das ganze Nordost= und Nordufer mit Aus- 
nahme des flachen Sandstrandes von Kissenye 
umrahmen, eine reiche, jetzt ausgestorbene Fauna- 
zu sammeln, die Aufschluß über das zoologische 
Alter des Sees geben dürfte, dessen Entstehung 
bekanntlich mit der Entstehung des großen 
zentralafrikanischen Grabens in Zusammenhang 
gebracht wird, auf dessen Sohle ja auch der 
Tanganjika sowie der Albert-Edward und der 
Albert-Rjansa liegen. Weitere Untersuchungen 
erstreckten sich auf die heißen, schwefelwasserstoff- 
haltigen Quellen von Irungatscho, deren höchste 
Temperatur auf 72= C. kestgestellt wurde, ferner
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        W 117 20 
auf den Abbruch des Nengu-Rückens bei Kissenyi 
und die Schlacken= bzw. Aschenkrater im Süden 
und Südwesten des Niragongo, die hier in großer 
Zahl vorhanden sind. Gemeinsam mit Ober- 
leutnant Weiß besuchte ich den nahe der Nord- 
spitze des Kiw#-Sees inmitten eins eng ver- 
wachsenen, fast undurchdringlichen Urbuschwaldes 
gelegenen Vulkan, eine der jüngsten Schöpfungen 
der vulkanischen Kräfte im zentralafrikanischen 
Grubengebiete. Dieser Vulkanberg ist durch eine 
einmalige Eruption im Mai 1904 gebildet 
worden und hat einen Lavastrom südwärts in 
den Kiwu-See entsandt. Ein eigentlicher Krater 
ist nicht zu erkennen. Vielmehr stellt der Berg 
einen von zahlreichen großen, noch dampfenden 
Spalten durchzogenen Schlackenkegel dar, an 
dessen Ostseite einige mehr oder weniger tiefe 
Einsenkungen vorhanden sind; an dieser Stelle 
darf wohl das eigentliche Eruptionszentrum ver- 
mutet werden, umsomehr, als auch der Lava- 
strom hier unter den Schlackenmassen hervortritt. 
Der eigentliche Krater scheint von den zurück- 
fallenden Schlackenmassen vollständig verschüttet 
worden zu sein. Die Lage des Kegels und der 
Verlauf des Lavastromes wurden durch Ober- 
leutnant Weiß kartographisch festgelegt. Es zeigte 
sich hierbei, daß seine Lage auf den bisher vor- 
handenen Kartenstizzen nicht richtig einge- 
tragen war.“ 
Kirschstein konnte ferner mit Sicherheit fest- 
stellen, daß die Vulkane von Ost nach West im 
Erlöschen sind, denn während die Ost= und 
Mittelgruppe vollkommen untätig ist, haben im 
Westen noch Neubildungen stattgefunden; und 
wenn auch die Tätigkeit des Niragongo in den 
letzten Jahren (der letzte Ausbruch fand vor 
zwei Jahren statt) sehr im Zurückgehen begriffen 
Ut, so konnten wir im August einige und in der 
letten Zeit unseres Hierseins, Mitte Oktober, fast 
allabendlich heftige Ausbrüche des Namlagira 
eobachten, die den nächtlichen Sternenhimmel 
weithin glutrot überstrahlten. 
Gemeinsam mit Oberleutnant Knecht, dem 
Postenführer von Kissenyi, und Leutnant v. Wiese 
abe ich den Niragongo bestiegen. Der 
grandiose Anblick des gewaltigen vier Kilometer 
in Umfang messenden Kraters entschädigt reich für 
alle Mühen des steilen Aufstieges, der auf der 
zackigen Lava der letzten 500 m uns manchen 
beimlichen Seufzer abrang. 
er nach innen mit 70“ abfallende (nach 
Hermam) etwa 200 m hohe Kraterrand endet 
n einem Kraterboden von annähernd 700 m 
. chlkchWIICJJ der die beiden eigentlichen Eruptions- 
schlote umfaßt. Diese sind vollkommen untätig, 
er nur aus den Ritzen und Spalten der Asche, 
*den Kraterboden bedeckt, steigen kleine 
  
Schwefeldampfwolken auf. Einige starke Regen- 
güsse klärten den Dunst, der die Gegend zur 
Trockenzeit völlig umhüllt, und zeigten die ge- 
samte Vulkankette in voller Klarheit, den 
Mikeno, Karissimbi und Muhawurga schnee- 
bedeckt. 
Einer dankbaren Aufgabe unterzogen sich 
Dr. Schubotz und Mildbread, der Zoologe und 
der Botaniker, die, nach kurzem Aufenthalte, den 
Inseln und dem Westufer des Sees einen Besuch 
abstatteten. Die großen Inseln, wie Kwidschwi, 
sind in ihrem Innern noch gänzlich unerforscht, 
und über Flora und Fauna herrschte völlige 
Unkenntnis. Um so interessanter sind die Er- 
eignisse dieser Tour. Ein kurzer Bericht beider 
Herren vom Rugege-Walde an möge hier folgen: 
Dr. Schubotz schreibt: „In biologischer Be- 
ziehung bot der Marsch durch das eigentliche 
Ruanda, vom Mohasisee bis nach Niansa, wenig 
Interessantes. Die relativ dichte Bevölkerung 
des intensiv bewirtschafteten Landes, der Mangel 
dieses Teiles von Ruanda an Wäldern und 
eigentlichem „Pori“ verhindert das Vorkommen 
der großen Wildarten, die uns in den Steppen 
zwischen dem Kagera und dem Mohasisee in 
reichlicher Menge begegneten. Die sich bis nach 
Kissenyi gleichbleibende absolute Gleichförmigkeit 
des Landes veranlaßte die Biologen der Erx- 
pedition, sich von der Hauptkarawane zu trennen 
und in südwestlicher Richtung auf Ischangi zu 
marschieren, den deutschen Posten am Südufer 
des Kiwu. Diese Marschroute führte durch den 
nördlichen Teil jenes großen Bergurwaldes 
(Rugegewald), der sich vom nördlichen Urundi 
ins südliche Ruanda erstreckt und hier den öst- 
lichen Rand des zentralafrikanischen Grabens 
darstellt. Der Botaniker Dr. Mildbread und ich 
als Zoologe hatten also hier zum ersten Male 
Gelegenheit, an die Aufgabe heranzutreten, die 
für uns die wichtigste der Reise ist, sowohl auf 
dem östlichen wie westlichen Grabenrande zu 
sammeln, um dadurch für unsere Kenntnis von 
der pflanzen= und tiergeographischen Bedeutung 
dieser großen Senkung neue Beiträge zu liefern. 
Wir drangen auf der alten Marschronte Dr. Kandts, 
dem sogenannten Rugege-Wege, in den Urwald 
ein und bezogen hier unweit der Quelle des 
Rukarara, der nach Kandt als ursprünglicher 
Quellfluß des Nils zu gelten hat, für mehrere 
Tage in etwa zweitausend Meter Höhe ein Lager. 
„Dem Walde ist,“ so berichtet Dr. Mild- 
bread, „im Osten eine Gebirgssteppe vorgelagert, 
die die steilen Hänge des Katandaganya-Massivs 
bedeckt und durch das Auftreten der ersten 
Erikazeen und einer Protea charakterisiert ist. 
Umgeben wird der Wald von einer breiten Zone 
von Adlerfarn, in der eine Menge großer Lobelien
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        W 118 20 
vier bis sechs Meter hoch aufragen, hohle, gerade 
Schäfte mit einem Büschel großer Blätter und 
einer langen dichten Blütenähre. Über dieser 
Krautwildnis erheben sich einzelne mächtige 
Bäume, zum Teil noch in voller Kraft, zum 
Teil angebrannt und verdorrte Aste wie an- 
klagend aufreckend, traurige Reste einer rücksichts- 
los vernichteten Waldvegetation. Der eigentliche 
Wald dürfte in seinem Charakter und auch in 
seiner floristischen Zusammensetzung dem der 
Usambara-Berge und des Kilimandscharo am 
nächsten kommen, wenigstens der östliche Teil. 
Dafür spricht u. a. das Vorkommen des vom 
Kilimandscharo zuerst beschriebenen Cornus 
Volkensii, eines mit der Kornelkirsche ver- 
verwandten Baumes, sowie des Stearodendron, 
einer Guttifere von mächtigen Dimensionen mit 
schönen kirschroten Blüten, eines Riesen des 
Waldes. Sehr häufig ist ein Olbaum, mit 
geradem grauen Stamm und aufstrebenden Asten, 
die eine flache Krone tiefdunkelgrünen Laubes 
tragen. Bemerkenswert sind die zahlreichen 
Moore und Brüche an den Quellbächen des 
Rukarara, in denen eine andere Art hochschäftiger 
Lobelien besonders auffällt; Torfmoosarten, eine 
rosa blühende Erika und Myrikabüsche erinnern 
an heimische Moore. Ganz heimatlich muten 
auch die vielen grauen Bartflechten an den 
Zweigen an. Jenseits der Wasserscheide ändert 
sich der Charakter; die Flechten, der Olbaum, 
der Cornus verschwinden, es treten aber zwei 
Arten von Podocarpus, allerdings nur spärlich, 
auf; eine Meliazee, mit sehr großen lederigen 
Fiederblättern, wahrscheinlich eine Eckebergia, 
wird hier häufiger, und ein riesiges Parinarium 
kommt hinzu. Am westlichen Rande bildet eine 
große Dimensionen erreichende Faurea von ganz 
weidenartigem Habitus geschlossene, aber lichte 
Bestände. Darauf folgt wieder eine Ver- 
nichtungszone mit Adlerfarn und gegen den Kiwn 
auch Hänge mit ursprünglicher Gebirgssteppe, die 
sich freilich in dem reich angebauten Lande nur 
in Resten und stark verändert erhalten hat.“ 
„Die Fauna dieses Bergurwaldes enthält," 
wie Dr. Schubotz angibt, „Formen, die wir 
vom Kilimandscharo, den Bergwäldern von 
Usambara und vom Ruwenzori her kennen. 
Cynniris medioeris, ein reizender kleiner kolibri- 
ähnlicher Vogel, der schöne blangrüne Pisang= 
fresser, Turacus Johnstoni, Charaktervogel des 
Rugege-Waldes, ein mit drei Hörnern versehenes 
Chamäleon und ein Kolobusaffe sind solche 
typischen Hochgebirgsformen. Von großen Säugern 
leben hier: Elefanten, Büffel, offenbar die west- 
liche Form, der sogenannte Rotbüffel der Kongo- 
lesen, Buschböcke und Schweine. Von wirbel- 
losen Tieren beanspruchen besonderes Interesse 
  
Strudelwürmer (Planarien), die in dem eisig- 
kalten Wasser des Rukarara häufig sind. Schmetter- 
linge und andere Insekten sind spärlich und ent- 
sprechen nicht den Vorstellungen, die man sich 
in Europa von einem zentralafrikanischen Urwalde 
zu machen pflegt. Aber man bedenkt dort auch 
nicht, daß hier, wenige Grade unter dem Aquator, 
die Temperatur des Nachts bis auf 0 Grad sinkt 
und am Tage oft nicht über 10 Grad Réaumur 
steigt. Unter diesen Umständen machte sich der 
Einfluß der Wasserscheide zwischen Nil und Kongo- 
system, die auf dem Marsche nach Ischangi über- 
schritten wurde, auffallend bemerkbar. Die mehr 
tropische Natur dieses westlichen Waldteiles offen- 
barte sich in dem plötzlichen Auftreten großer 
Scharen von Graupapageien, die bisher nur 
spärlich waren, und des Riesenturaco (Cory- 
thaeola cristata), eines bisher noch ganz fehlenden 
Charaktervogels des westlichen Afrika.“ 
„Von Ischangi aus gelangten wir nach drei- 
tägiger Bootfahrt über den Kiwu-See nach 
Kissenhi. Hier im Standlager der Expedition 
wurden die Sammlungen geordnet und versandt, 
die Ausrüstung vervollständigt und dann zur 
Erforschung des Sees und seiner Inseln 
geschritten. Durch Fisch-, Dredge= und Plankton- 
züge ergab sich eine ganz auffallende Artenarmut 
dieses Gewässers, die sehr wohl mit der Theorie 
von seiner rezenten Entstehung übereinstimmt. 
Der See ist durchaus nicht fischarm, aber die 
Arten gehören bis auf wenige Ausnahmen einer 
einzigen Familie, den Chromiden, barschähnlichen, 
sehr schmackhaften Fischen, an. Muscheln und 
Wasserschnecken fehlen völlig, von Krustazeen 
finden sich nur Taschenkrebse und Planktonformen 
vor. Die fossile Fauna, Bryozoen (Moostierchen) 
und Spongien (Schwämme) scheinen ebenfalls 
völlig zu fehlen, was wohl mit der Armut des 
Sees an Wasserpflanzen zusammenhängt.“ 
„Dredgezüge brachten ausnahmslos nur reinen 
Kiessand, wie er namentlich das Nordufer bei 
Kissenyi bedeckt, ans Tageslicht. Ahnlich wie die 
Fische verhält sich das Plankton. Es ist quanti- 
tativ reich, aber sehr einförmig. Bei weitem 
vorherrschend sind in ihm Kopepoden, mikroskopisch 
kleine Krebschen, die auch unsere heimischen Ge- 
wässer reich bevölkern. 
Eine zweiwöchige Exkursion machten der 
Botaniker und ich nach den großen Inselu 
Magarura, Wau und Kwidschwi. Magarura 
ist zum größten Teil mit dichtem Buschwald be- 
standen, der seiner Zusammensetzung nach ganz 
den Charakter des östlichen Steppenbusches trägt. 
Wau hat eine ganz andere Vegetation, zum Teil 
hohes Elefantengras mit einigen Steppenbäumen, 
zum Teil aber einen fast undurchdringlichen Baum- 
buschwald, in dem die große Zahl (7 bis 8) von
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        G 119 20 
Ficus-Arten auffällt. Einige von ihnen erreichen 
beträchtliche Dimensionen, starke Stämme mit aus- 
gesprochener Bretterwurzelbildung und kugligen 
dichten Laubkronen, die sich wie riesige Lauben 
über, dem dichten Buschwerk erheben. Charakte= 
ristisch sind ferner eine große, auffallend schöne 
Anthocleista-Art, eine Mesogyne mit grauen 
Säulenstämmen, die zu Einbäumen verarbeitet 
werden, und horizontal abstehenden Asten, sowie 
besonders eine schöne Leguminose mit feinem 
dunkelgrünen Fiederlaub und zahllosen gelblich- 
weißen Blütentrauben. Ganz ähnlich ist der 
Wald auf den kleinen Inseln nördlich von 
Kwidschwi und an einigen Stellen in der Ufer- 
zone dieser großen Insel selbst. 
Das nur wenige Geviertkilometer große, von 
Kwidschwi etwa vier Kilometer entfernte Wau be- 
herbergt von größeren Säugetieren nur Antilopen, 
und zwar eine Tragelaphus-(Buschbock-) Art, 
wie an einem erlegten Exemplare festgestellt 
werden konnte. 
Das Zentralmassiv von Kwidschwi, das sich 
bis achthundert Meter über dem Seespiegel er- 
hebt, trägt einen Wald von ganz anderem 
Charakter als Wau, herrlichen Bergwald mit 
quellenreichen Schluchten, in denen Baumfarne 
nicht selten sind. Dieser Wald erinnert etwas 
an den westlichen Rugege. Die Eckebergia, die 
hier im Schmuck gelblich-weißer Blütenrispen 
prangte, und das große Parinarium bilden einen 
wichtigen Teil des Bestandes. Aus der Kraut- 
flora des Niederwuchses möge hier das Vor- 
kommen mehrerer Begonien= und Balsaminen= 
arten Erwähnung finden. Bemerkt soll noch 
werden, daß in allen durchzogenen Wäldern der 
Hauptwert auf die Erlangung möglichst voll- 
ständigen Blüten= und Fruchtmaterials der ton- 
angebenden Bäume gelegt wurde. 
Der Urwald auf Kwidschwi beherbergt eine 
sehr reiche Wirbellosen-Fauna, namentlich fallen 
hier wundervolle Großschmetterlinge in die Augen, 
die bisher noch nicht in nennenswerter Menge 
angetroffen wurden. Von größeren Vertretern 
“ westlichen Faunengebiets wurden ferner zwei 
Meerkatzenarten und wiederum der Riesenturaco 
estgestellt.“ 
b Von Kissenyi aus werden die Herren Mild- 
* nud Schubotz noch einen Abstecher zum 
uuhonde= und Mwuleru-See unternehmen, 
außer floristischen Fragen eine interessante 
Wologische zu lösen, um diese Seen vor allem auf 
ibre Fischfauna hin zu untersuchen, deren Existenz 
, Hauptmann Herrmann bestritten wird. Ich 
7 zer besuchte mit den Residenten v. Grawert 
und vberleumant Knecht, Leumant v. Wiese 
viel . v. Raven diesen See und fand in 
elen Hütten eine rege Industrie von Fischreusen, 
  
so daß die Annahme, man habe es mit einem 
Fischervolk par excellence zu tun, berechtigt er- 
schien. Wir fanden indes niemals Fische in den 
Hütten, wohl aber beherbergten diese eine Fülle 
großer und kleiner Körbe, bis zum Rande mit 
zum Teil noch lebenden Fröschen gefüllt, ebenso 
viele in getrocknetem Zustande, zu acht bis zehn 
untereinander zwischen zwei Stäbchen geklemmt, 
ganz symmetrisch, den Kopf einmal rechts, einmal 
links. 
Die Wasserfaung im Ruhondo-See ist sonst 
reich; Fischotter, Reiher, Entvögel aller Art sind 
sehr häufig. Wir erlegten eine große Anzahl. 
Von hier zurückkehrend, machten Leutnant 
v. Wiese, Dr. v. Raven und ich einen Abstecher 
an die Ostgruppe der Vulkane, und zwar be- 
zogen wir ein Standlager auf dem Sattel zwischen 
Sabyino und Mgahinga. Es galt dem hier 
bisher erst in zwei Exemplaren erlegten Gorilla 
(impundu der Waruanda), dem Bergelefanten 
und dem bisher hier noch nicht erbeuteten Leo- 
parden sowie der übrigen hiesigen, noch ganz 
unbekannten Faung. Es gelang uns, zwei Ele- 
fanten zur Strecke zu bringen, wovon einer auf 
mein Konto kam, und einen kapitalen Leoparden 
im Eisen zu fangen. 
Der Bergelefant ist tatsächlich ein solcher, 
denn wir spürten ihn nur in Höhenlagen von 
3400 bis 2200 m. In die Ebenen scheint er 
nicht hinabzusteigen. Der größte erlegte maß 
3,05 m Rückenhöhe bei einer Körperlänge von 
3,50 m und einer Zahnlänge von 2,05 m; er 
muß als ein starkes Exemplar der Bergrasse an- 
gesehen werden. 
Eine mühsame Tour durch den dichten Bambus 
in den Sattel zwischen Mgahinga und Muha- 
wura, auf der (außer auf Elefantenpfaden) die 
langen Buschmesser helfen mußten, zeigten uns 
die frische Losung und Fährte des Gorilla 
sowie fünf über eine Waldblöße wechselnde Ele- 
fanten. . 
Festgestellt wurden ferner vereinzelt der Löwe 
sowie anscheinend zwei Arten Leoparden ver- 
schiedener Größe, Wildkatzen und verschiedene 
Affenarten, von denen der Kmia, der Rothaar- 
ffe, vorherrscht. Ferner der Buschbock, von denen 
ich ein Exemplar auf einer Waldwiese hart am 
sumpfigen Wasser schoß. 
Die Erzählungen der Eingeborenen beschäftigen 
sich ferner viel mit einem Raubtiere, das ein 
Mittelding zwischen Löwe und Leopard sein soll 
und von den Leuten Kimisi genannt wird. Bis 
jetzt hat noch kein Europäer dieses Tier gesichtet; 
es dürfte sich wohl um eine große Wildkatzenart 
handeln. 
Die Temperatur war sehr niedrig. Im Durch 
schnitt zeigte das hundertteilige Thermometer 
1 
S
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        13 Grad zur Mittagszeit, während es zweimal 
nachts auf den Gefrierpunkt sank, so daß am 
frühen Morgen die weißen, stark bereiften Wiesen 
die Vision einer deutschen Herbstlandschaft herauf- 
beschworen und die Mitglieder der Expedition 
des Abends in der aus Bambus schnell gebauten 
Messe-Banda mit ihren dicken Mänteln und 
Decken und hochgeschlagenen Kragen beim Glase 
Grog eher den Eindruck einer Nordpol= als den 
einer afrikanischen Reisegesellschaft machten. 
Die Wälder bestehen hier vorwiegend aus 
Bambus, die bis 17 m Höhe erreichen und bis 
in Höhenlagen von etwa 3400 m hinaufgehen, 
während sie in den tieferen Lagen teilweise pracht- 
vollen Laubwaldbeständen (vorwiegend Chungn, 
Musebeya und Mubalebale der Waruanda) Platz 
machen, deren Aste und Kronen entweder durch 
Lianen mit der Erde verbunden sind oder die 
bis 70 m Höhe, mit astfreien Stämmen bis oben 
hinauf, frei emporragen. Ein solcher Laubwald- 
gürtel findet sich am Sabyino und Mgahinga 
auch auf 3000 m Höhe. Die mit diesen Baum- 
arten bestandenen Schluchten sind die Schlupf- 
winkel, in denen das seltene und begehrte Wild 
des Gorilla haust. Leutnant v. Wiese gelang 
es als erstem Europäer, den Sabyino zu be- 
steigen. 
Von hier ging es in das Gebiet der inter- 
essanten Batwa-Leute, in den Bugoie-Urwald. 
Wir marschierten südlich am Mkungo entlang, 
der nach Auffassung einiger Missionare das 
eigentliche caput Nili ist, bis zu dessen Nebenflusse 
Mtasche, dessen Lauf wir nach Südwest folgten, 
und vereinigten uns nach einigen recht an- 
strengenden Märschen über die steilen Höhen des 
noch völlig unbekannten Gebietes des nördlichen 
Tschingogo am Muhembe-Bach mit dem Pere 
supérieur der Missionsstation Nyundo, um noch 
am selben Tage den Urwaldrand bei Lukolati 
zu erreichen, einem Bergrücken, wo gelagert wurde. 
Während bei dem ersten Besuch des Dr. v. Raven 
und des Pere supérieur Barthélemy die Batwa 
sich außerordentlich mißtrauisch und scheu gezeigt 
hatten, wurden sie diesmal vertranter. Einer 
der mißtrauischsten war der Batwa-Häuptling 
Gunsu, aber mit gutem Grunde. Gerabe vor 
wenigen Tagen war ihm wieder einmal ein 
schöner Karawanenüberfall geglückt, und so witterte 
er Verrat. Kein Rufen half, er blieb unsichtbar, 
und selbst die schönsten Versprechungen lockten ihn 
nicht aus seinen Schlupfwinkeln heraus. Er 
schickte aber seinen Sohn, um die Stimmung der 
Europäer zu ergründen. 
Die Batwa sind ein Volk vorwiegend kleinerer 
Leute, doch können sie niemals zu den Zwerg- 
völkern gerechnet werden. Unsere Messungen 
bewegten sich zwischen 142 und 172 cm Körper- 
  
120 20 
länge, die meisten zwischen 150 und 160 em. 
Sie leben nur vom Diebstahl und von der Jagd, 
die sie meisterhaft ausüben. Sie verstehen es in 
bewundernswerter Weise, zu gewissen Zeiten sich 
katzenartig und unter Vermeidung jeden Geräusches 
durch den dichten Busch an den Büffel heranzu- 
schleichen und dem Ahnungslosen die breite Lanze 
in den Leib zu stoßen, um im selben Momente, 
wie vom Erdboden verschlungen, zu verschwinden. 
Persönlicher Mut ist nicht ihre starke Seite. 
Außerdem sind sie unzuverlässig und faul. Von 
den Wahutu sind sie außerordentlich gefürchtet; 
niemand würde es wagen, ohne „Bedeckung“ 
den Wald zu passieren. Denn mit derselben Ge- 
wandtheit wie auf der Jagd schleichen sie sich 
völlig geräuschlos und unsichtbar an die Kara- 
wane heran, die dann buMchstäblich bis auf den 
letzten Zeuglappen ausgeplündert wird. Nur wer 
mit dem Häuptling Blutsbrüderschaft getrunken 
hat, ist gefeit. Er wird dann häflich bis zum 
sofort verständigten Nachbarhäuptling geführt, mit 
dem ihn dieses Band nicht verknüpft, um dann 
— diesem in die Hände zu fallen. Gerade Gunsu 
genießt bei den Batwa hierin einen außerordent- 
lichen Ruf, da er es verstehen soll, besonders fein 
und künstlerisch in dieser Branche zu arbeiten. 
Wir lagerten vierzehn Tage im Walde, während 
welcher uns die Batwa, die ständig im Lager 
wohnten, jedoch von unseren Leuten ängstlich ge- 
trennt schliefen und ihre Mahlzeiten einnahmen, 
vorzügliche Dienste leisteten. Erlegt wurde ein 
Elefant, und obgleich wir zehnmal etwa bis auf 
einige Meter an die Büffelherden heranschleichen 
konnten, wurde doch nur ein Exemplar erlegt. 
Die Jagd in diesem Walde ist im höchsten Grade 
anstrengend, und das Buschwerk unter dem 
Bambus so dicht, daß auf wenige Schritte kein 
Haar des Wildes zu sehen ist. Das vorsichtige 
Vorhalten der Lanze von seiten der Batwa zeigt 
die Nähe des Rudels an, und gleich darauf gibt 
das donnerartige Brechen des flüchtig werdenden 
Wildes um den Jäger herum die Bestätigung. 
Der Wald ist außer einigen ganz vereinzelten 
„Wegen“ nur auf Elefantenpfaden zu kreuzen, 
was bei fortwährendem Hängenbleiben der Füße 
in Schlinggewächsen, Kriechen durch Büsche und 
Wurzeln usw., über Berge, deren höchste Kuppe 
3000 m beträgt, nicht jedermanns Sache ist. Der 
erlegte Büffel zeigte die westliche Form mit zurück- 
liegendem Gehörn, Decke schmutzig braun, dem 
Rotbüffel ähnlich, wie überhaupt der Graben als 
Scheide zwischen östlicher und westlicher Fauna 
zu bezeichnen ist. 
Für alle Mühen wurde ich aber entschädigt 
durch Erlegung des ersten hier von einem 
Europäer beobachteten Gorilla, dem am nächsten 
Morgen noch zwei weitere des Paters folgten.
        <pb n="195" />
        Es handelt sich um eine kleinere Form dieser 
Menschenaffen (1,70 m vom Scheitel zur Sohle), 
die nun ihrer wissenschaftlichen Bestimmung 
harrt. Das Fell ist schwarz, bei einem alten 
Männchen der Rücken grau meliert. Hände bei 
jüngeren Tieren hell, mit dem Alter zunehmende 
Schwärze. 
Festgestellt wurde ferner der Leopard, von 
dem ein Exemplar sich leider aus der Falle los- 
riß, ein Wildschwein (augenscheinlich Flußschwein, 
issenge), Kmia (Rothaaraffe, von dem mehrere 
Exemplare erlegt wurden), Ukanda, eine Art 
Buschbock, die von einem Europäer noch nicht 
gesichtet ward, Baumschliefer (mbereri), eine Art 
Fuchs (mbuge- mbuge), die Schakalart gunsu 
mit hellbraun-gelblichem Fell, ferner die Zibetkatze 
und mehrere Wildkatzen. Außerdem erlegte ich 
einen vollkommen blaugefärbten Turako, dessen 
einziges Abzeichen eine ins graue schimmernde 
Brust ist. Die Ornis wird bei dem bevorstehenden 
Abstecher unseres Zoologen einer intensiveren 
Erforschung unterzogen werden; ebenso wird 
Dr. Mildbread auf dem Rückwege von Mikeno, 
dessen steile Zacken wir jetzt hoffen als erste 
Europäer besteigen zu können, vergleichende Stu- 
dien mit dem Rugege-Walde und den Kiwu-Inseln 
vornehmen. 
Auf dem Rückwege nach Kissenyi begegnete 
uns Dr. Czekanowski, der ebendorthin mar- 
schierte, lumsich nach seinem Aufenthalt in Mulereo 
wieder mit der großen Karawane zu vereinen. 
Seine Resultate müssen für die nicht zu lange 
Zeit seines dortigen Aufenthaltes als sehr günstig 
bezeichnet werden. 
Da er ebenfalls dem Grundsatze huldigt, daß 
nur große Sammlungen und ausgedehnte 
Messungen von wissenschaftlichem Nutzen sind, so 
hat er, stets längere Zeit an einem Orte bleibend, 
eingehende soziale Studien machen können. Bei 
den soziologischen Untersuchungen wurde die Haupt- 
aufmerksamkeit dem Klanwesen geschenkt, da diese 
Institution eine allgemein verbreitete Basis der 
sozialen Organisation bildet. Czekanowski hat 
außerdem 750 Schädel gesammelt und 1200 Leüte 
gemessen und eine große Anzahl Ethnographika 
nach Curopa abgesandt, deren Gesamtzahl mit 
ten übrigen Sammlungen der anderen Mitglieder 
Ereits zweitausend Nummern übersteigt. 
Czekanowski ist ebenfalls der Ansicht, daß die 
siel wa tein Zwergvolk find, denn auch seine 
160|9 Messungen ergeben einen Mittelwert von 
Man cm. Der kleinste von ihm gemessene 
ann hatte 143, die kleinste Frau 129 em, der 
größte 171 em. 
bieg der Gesundheitszustand der Europäer war 
des er tadellos, wie in diesem herrlichen Klima 
es Ruanda-Berglandes auch nicht anders zu er- 
121 
  
*— 
warten war, doch treten Krankheiten der Träger 
verhältnismäßig häufig auf, so daß Dr. v. Raven 
auch an diesen eine größere Anzahl Unter- 
suchungen und Blutproben vornehmen konnte, 
über deren Hauptresultate er folgendermaßen be- 
richtet: 
„Bei meinen Untersuchungen an Einge- 
borenen kam es mir einerseits darauf an, durch 
Benutzung eines größeren Materials Anhalts- 
punkte für die Beurteilung des Vorkommens und 
der Verbreitung einiger Infektionskrankheiten, be- 
sonders solcher, die, vom hygienisch-ärztlichen 
Standpunkt aus betrachtet, den Tropen ein spezi- 
fisches Gepräge geben, wie Malaria, Rückfallfieber, 
Tsetseerkrankungen, Küsten= und Texasfieber, zu 
gewinnen, um aus den Resultaten der Unter- 
suchungen Schlüsse auf eine eventuelle Besiedlungs- 
möglichkeit durch Europäer und die Aussichten 
für Aufzucht von Nutz= und Lasttieren ziehen zu 
können, anderseits aber darauf, festzustellen, ob 
unter Umständen die Gefahr vorlag, daß aus 
verseuchten Bezirken die Krankheiten durch den 
Verkehr in bis dahin noch gesunde Gegenden ver- 
schleppt werden könnten, so daß prophylaktische 
Maßnahmen zur Berhütung dieses Ereignisses am 
Platze und zu empfehlen wären. Für die Fest- 
stellung des ersten Punktes schien mir unser Träger- 
material, das, aus allen Teilen des Bezirkes 
stammend, aus den unter ihm vorkommenden 
Krankheiten einen einigermaßen sicheren Schluß 
auf die gesundheitlichen Zustände in der Heimat 
gestattete, sehr geeignet, und ich stellte dement- 
sprechend an den Leuten bei jeder sich mir bie- 
tenden Gelegenheit eingehendere Untersuchungen, 
besonders des Blutes, an. 
Wenn die Zahl der Untersuchungen keine 
höhere ist, so liegt dies einmal an der Schwierig- 
keit von Blutuntersuchungen während der Reise 
überhaupt, anderseits an der Indolenz der Neger, 
die nach dem Schwinden der Krankheitssymp- 
tome, bei Fieber, eine weitere Behandlung und 
Beobachtung meist für unnötig halten und sich 
ihr entziehen, wenn nicht schon ein Teil aus 
Furcht vor der Medizin der Europäer überhaupt 
jeder Beobachtung ausweicht. In dieser Gruppe 
von Untersuchungen ist auffallend die prozentual 
hohe Zahl von Fieberkranken, deren Krankheit sich 
meist als durch Malaria und in zweiter Linie 
als durch Rückfallfieber bedingt herausstellte. Hier- 
bei möchte ich darauf aufmerksam machen, daß 
die größte Anzahl der Malariakranken ihre Krank- 
heit von Hause mitbrachten, was aus der durch 
Blutuntersuchung festgestellten Zahl alter Fälle 
hervorgeht. Rückfallfieber häufte sich erst in der 
dritten Woche des Aufenthaltes auf der Karawanen-= 
straße.
        <pb n="196" />
        W 122 20 
Die Untersuchungen an in Ruanda ansässigen 
Leuten zeigten, daß auch Ruanda, das vorläufg 
noch für Karawanenverkehr gesperrt ist, in keiner 
Weise trotz seiner Höhenlage frei von Malaria 
ist, wenn sich auch aus der Zahl der Unter- 
suchungen, die aus äußeren Gründen nur an 
Fieberkranken gemacht werden konnten, und der 
positiven Befunde keine bindenden Schüsse auf die 
Häufigkeit ihres Vorkommens ziehen lassen. Nach 
allem, was ich beobachtet habe, scheint sie mir im 
Verhältnis zur Bevölkerungsdichte keine große 
Rolle zu spielen. 
Was schließlich die Verseuchung der Rinder 
in Ruanda anbetrifft, so zeigten von 121 auf 
Ruanda entfallenden Tieren nur vier deutliche 
Krankheitssymptome, eins aus Bugoi starb an 
Küstenfieber, eins wurde, schwer krank, getötet. 
Beide zeigten anatomische Veränderungen des 
Darms, wie sie bei Küstenfieber charakteristisch 
sind. Berücksichtigt man, daß wegen der Sperre 
von Ruanda Vieh aus anderen Bezirken kaum 
eingeführt wird, so wird man zu dem Schluß 
kommen, daß das Küstenfieber jetzt schon festen 
Fuß in diesen Gebieten gefaßt hat und Ab- 
sperrungsmaßnahmen nur von untergeordneter 
Bedeutung wenigstens für diese Erkrankungen sein 
dürften.“ 
In kürzester Zeit betritt die Karawane, wiederum 
getrennt, das Gebiet des Kongostaates, um 
sich in Rutschurru bzw. am Albert-Edward- 
See wieder zu vereinen. 
  
Nachwelsung der Brutto-Einnahmen bel den Binnengrenz-Sollstellen von Deutsch-Ostafrika 
im Monat September 1907. 
  
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*r“ Einiunr. Aussubre Salz- geben—- Gegen Vorjahr 
Zollstell Einfuhr- Ausfuhr- verbrauchs- Neben- Insgesamt Vorjahr . 
Zollstelle goll zoll Abgabe Einnahmen Mehr Weniger 
Rup. O.] Nup. H.] Rup. H.] Rup. H.] Nup. H.]Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark #f. 
T i ; it . ! i 
Mofchi. 180177 582•65 29 99 — — 2414 41 321921 44260.29 
Schirati. 931, 561 59 67 10 .50 20844 1 .70 85 513 55— — 
Muansa 19 8722214 075/25 7 65 64 88 34 020 —45 360 —86 843 80/10 01620 — — 
oba 186632,51 4 795 90 — — 7 53 666975,58 89301|11 4926q—— 12569 68 
Usumbura —— — — — — —1 — — 4051 — — 4 05 
Udjidii — — — — — 2 — 2 — 267 37306— — 370 39 
Bismarckburg 140 — — — — 9 50 10 90 14531 1080 50/ — —16065 87 
Unjika-Posten — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
Neu-Langenburgg —— — — — 1 50 1•50 2 — 6081—4t:t —6079 
Mwaja 193/|12 1 286 88 — EXIIEIIIIII 772971 1212871 — — 
Wiedhafen 61|20„ 50 8170 108 o8 7581 33602 — — 
Ssongea. — — — — — — — —— — — — — — — — 
. 
Summe in Rup.24 74772,|21 302 46 97 311105 4516 2520/4, 5|61 670 5961 190 73 79786 — — 
- . Mk.2 09696 28 403 281 129 751 140 6061670 59 
Sept. 1906 Mt. 82 õs06927 782 89 4 50844 06161 190 73 # 
Gegen Vorjahr « « - . « 
Zun.4,Abn.-4437274620894125216—70346H47986 
Togo. 
Dammdau zulschen AKnecho und ndjido. 
Im Kolonialblatt Nr. 19 vom 1. Oktober 
v. Is. wurde über einen Dammbau durch den 
Lagunenarm zwischen Anecho und Adjido be- 
richtet; die wirtschaftliche Bedeutung dieses Baues 
fand damals bereits ihre Würdigung. 
Der zuerst nur für Fußgänger benutzbare 
Damm ist inzwischen fertiggestellt worden. 
Der Damm, in den für den Bootsverkehr 
eine Länge von 240 Meter; seine Kronenbreite 
beträgt 4 und die größte Höhe an der tiefsten 
Stelle der Lagune rund 8 Meter über Sohle. 
Die Dammkrone hat eine 20 em starke La- 
teritabdeckung erhalten, die als Fahrbahn dient; 
die Böschungen sind bis zum Niedrigwasserspiegel 
mit Rasen belegt, der auf einem festen Klai- 
boden wurzelt. In der Niedrigwasserlinie ist zum 
Schutz gegen die Beschädigung der Böschung durch 
ein 6 Meter breiter Durchlaß eingebaut ist, hat Wellenschlag eine Buschpackung angebracht.
        <pb n="197" />
        — 
Die Dammschüttung erforderte eine Erdbe- 
wegung von 22 185 chm. Als Arbeiter wurden 
ausschließlich Steuerarbeiter und als Aussichts- 
personal Polizisten verwendet, so daß durch die 
eigentliche Dammschüttung Kosten nicht entstanden. 
Aufwendungen waren nur erforderlich für den 
Durchlaß, für Grundstücksentschädigungen und für 
den Transport des beim Bau erforderlichen Feld- 
bahnmaterials. 
Die beim Dammbau verwendeten Steuer- 
arbeiter arbeiteten je sechs Tage. Es waren immer 
ungefähr 100 Mann gleichzeitig tätig. Ins- 
gesamt wurden rund 2200 Steuerarbeiter be- 
schäftigt. · 
Der Degbo-Ranal. 
Nahe der Mündung des Hahoflusses in den 
Togosee liegt — von letzterem durch einen etwa 
1 km breiten Sumpfgürtel getrennt — das Dorf 
Degbo. Das Dorf hat einen Marktplatz, auf dem 
jeden fünften Tag Markt abgehalten wird. 
Durch den Sumpf schlängelt sich in vielfachen 
Krümmungen eine sehr schmale Wasserrinne; zur 
  
123 20 
Zeit der höheren Wasserstände können, wenn auch 
mit Schwierigkeiten und nicht ohne beträchtlichen 
Kraftaufwand der Bootsleute, größere Einbäume 
diese Rinne benutzen. In den Monaten De- 
zember bis April halten jedoch nur noch Ein- 
bäume der kleinsten Abmessung mit etwa 100 kg 
Ladefähigkeit den Verkehr notdürftig aufrecht. 
Die Störung des bedeutenden Markterkehrs 
durch die inangelhaften Abfuhrverhältnisse und 
deren ungünstiger Einfluß auf die Preisbildung 
wurden daher von Europäern und Eingeborenen 
äußerst unangenehm empfunden. 
Um dem Übelstande abzuhelfen, ist, wie wir 
dem Amtsblatt von Togo entnehmen, unter teil- 
weiser Benutzung der alten Fahrrinne ein ge- 
rader ungefähr einen Kilometer langer und zehn 
Meter breiter Kanal ausgehoben worden, der 
durchweg eine Tiefe hat, daß alle zur Zeit auf 
den Lagunen und dem Togosee verkehrenden 
Fahrzeuge ihn benutzen können. 
Die Aushebungsarbeiten sind von Steuer- 
arbeitern aus den Bezirksämtern Lome-Land und 
Anecho ausgeführt worden. 
übersicht über die Bewegung des bandels des Schutzgeblets Logo im II. Viertel des Ralenderjahres 1907 
im Verglelich mit dem bandel im gleichen eitraum des Vorjahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
-- Einkuhr. # 
In Im " " 
II. trtet II. Wiertel rrn e nnenn e 
Benennung der Warengruppen 
. oen ein Wert Wert 
« Mk. Mk. Mk. Mk. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
a) Körner= und Hülsenfrüchte 13 410 10754 2 656 — 
b) Knollengewächse, Gemüse und Früchte 11915 18 718 — 6808 
F Lotonmigie Verzehrungsgegenstände. Genußiitel 127 792 109 238 18 554 — 
Olfrüchte. Pflanzenöle, Pflanzenwachs- 685 157 528 — 
e) Gehwanste (außer Mineralwasser 123 172 136 383 13211 
h Sämereien, lebende Pflanzen, Futtermittel iebiere 
soweit nicht unter Ia und b bereits aenannt) 774 515 259 
*57 Faserpflanzen. · 400 400 — 
b) Erzeugnisse der Forstwirrschaft. 88 324 17 167 21 157 — 
Zusammen 1 316 472 292 932 28 540 — 
ll. Tiere und tierische Ergeugnisse: 
a) Lebende Tierc 1 188 1 1187 — 
b Fleisch und nerische Erzengnisse aller Art. 34 833 53 500 18 607 
1 Zusammen II 36 021 53 501 — 17 480 
I. Mineralische und fossile Rohstoffe. Mineralöle 92 618 59 412 33 236 — 
7 Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 10 838 13 653 — 2 815 
« Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse (außer 
vi Schießbedarf und Sprengmitteln) 44 473 31 187 13286 — 
Tefxtil= und Filzwaren, Bekleidungsgegenstände * 
WVI (außer Lederwaren). 866 814 485 682 — 118 868 
VIII. Eber und Lederwaren, Vaholuch Arichnerwaren 8 808 7 002 1 806 — 
IX ummi= und Kautschukwarer 1 884 145 1 739 — 
** Holzwaren, Flecht= und Schnigwa iren 9272 10 608 — 1 836 
Papier= u. Pappwaren, literarische u. Kunsigegenstände 15 110 8 021 7089
        <pb n="198" />
        G 124 c 
  
  
  
  
  
   
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im ¾ " 
II. Vertelul. Viertel! Ius- -*„ ##it e 
Beuennung der Warengruppen 1907 1906 
Wert Wert Wert Wert 
in Mk. in Mk. in Mk. in Mkt. 
XI. Stein-, Ton- und Glasware 30 895 15 519 15 376 — 
XII. Metalle und Metallwaren laußer- Instrumenten, Ma- 
schinen und Waffen 
a) Unbearbeitete Metalle und d Lalbzeug 34 352 5 457 28895 — 
b) Fabrikate .. 62 858 54 792 8 066 — 
Zusammen xũ 97210 60 249 86 961 — 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge 37 761 84 577 — 16 816 
XIV. Bassen und Munition. 50 567 27143 28 424 — 
XV. Geld 277 556 161 072 116 44 — 
Summe der Einfuhr im II. Viertel 1907. 1396 329 1 310 703 85 626 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 1 656 123 — — — 
Zunahme —, Abnahme — — 259 794 — — — 
B. Rusfuhr. 
I. und der Forstwirtschaft 
120 350 14 893 5 457 
523 132 312 063 211.069 
180 305 — 125 
92 030 35 837 56 193 —- 
der Forstwirtschaft. 249 000 228 873 20 217 — 
Zusammen I 984 782 591 981 392 801 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse 
a) Lebende Tie 14904 13 761 1143 
b) Tierische Erzeugnisse ..... 31497 29 312 8 185 — 
Zusammen II 46 401 37073 9328 —- 
III. Mineralische und fossile Rohstoffer . — — — — 
IV. Heweröliche Erzeugnisie .. 46 127 10 637 35 490 — 
V. Geld . 346 531 232 480 114051 — 
Summe der Ausfuhr im II. Viertel 1907 1 423 841 872 171 551 670 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 1 091 061 — — — 
Zunahme —, Abnahme — + 329 780 — — — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im II. Viertel 1907. 2820 170 2182874 637 296 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahr 2 750 184 — — —. 
Zunahme —. Abnahme ++ 1| + 69 v986 — — I 
Wichtigste Warenpofltionen. 
Imll. Viertel 1907| Imll. Viertel 1006 Zunahme Abnahme 
Benennung der WarenMenge Wert Menge WertlMenge WertMenge Werr 
kg Mk. k Mk. kg Ml. ke Mk. 
A. Einfuhr. 
Mehl und Backware .... 22784 11229 15 47 8206 7337 3023 — — 
Gemüsc= und- hihonierven ein- 
gemachtes Ob .. 8 362 8311 16 033, 16 747 — — 7171 8 436 
Kolanüssers 22 147 28519 30 482 36 980 — — 8 335. 8461 
Tabalt ....... 56 993 62042 53 731 50 113 3262 11 929 — « — 
Iaboqubtllatc ....... 411 5656 7951 6668 — — 384 1 012 
Stille Weine . Witer) 28 590 14681 19 595. 14 6109 3 995 32 — — 
Branntweine aller Ari . (Liter).66 326790 151 988 88 534 — — 30 372 5 855 
Bier (Liter) 27022 1309.41 41 648 24587 — — 17626 10646
        <pb n="199" />
        W 125 20 
Im II. Viertel 1907| Im II. Viertel 1906 Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren Menge, Wert Menge Wert Menge! WertMenge Wert 
kg Mk. kg M.t. — Mk. kg Mk. 
Bau= und Autzholz. 1465 804 35 656502292/ 15 72063 512 19 935 — — 
Fleisch und #bbereikunden von 1 
Fleisch, einsa l. Fleischkonserven 6283 9089 6 029 10220 254 — — 1131 
Fi ische, Stetiere und Süßwasser- I ; 
tiere aller 49 712 11 30075 902, 31 144 — — 260 160 19 844 
Milch, Butter, Gäse, Eier, Honig 
und sonstige tierische Nahrungs= 6 Z 
nuttel. 9190 12724 8 8on 10 491 380 2238 — — 
Zement, Kalk, reide, *27 , ' ; 
Erden und Steine 339 293 20 462826 022 17441 1327 1, 3021 — — 
Sa 248 912 14 534256 dis 19 347 — 12 1066 4 813 
S acinie, Irmunthien, Britenns 62 300) 32 576 8282911 14359 * 18 217 — — 
Peirol er) 114819 22 454 32 144 5998882 075 16 456 — — 
*x* eoller Art 14348 6614 12 640 4989 1 708 1525 — — 
Baumwollgarne. 16 3068730||26 650) 63 588 — — 10 342 26288 
Baumwollgewebe 90 995, 276 936124 140 375274 — — 33 15 98 338 
Leibwäsche, Kleider, Hüte, Mützen, 
Posamentierwaren, Schirme, 
Filzwaren 8 82 408 66942 878 1 909 9530 — 
Schuhe und Sresel- 5 119 7781 5708 — 66 589 
Glas und Glasw 13 2 2 866 3 608 4001 9 674 16 265 — — 
Roheisen, wäleine Tienen Stau 
gen, Blöcke ## 83 192 23246 3 537 1250 79 655 21 996 — — 
Bellolecch 22 518/ 8177/4 195 284612328 5831 
Eisenwaren, nicht besonders. genaunt 56 008. 38 6114 165), 40 853 — — 18 1571 2236 
Waren aus anderen unedlen Me- | 4 
.. 2385 9827 3357 8555 — 1272 972 — 
Landwirtschaftliche Maschinen .. 5900 3240 2651. 2977 3249) 263 —. — 
Vaschinen für industrielle Betriebe 5034 7336. 6915 — 679 2302 — 
aller znt, auch Fahrräder .. 585019888104648H67904 —-.—« 98798748016 
Feuerwaffe Stück) 1 8000 17 116 935, 9217 865. 7899 — — 
Schiespulerr. und Zundhüüchen 23 13822 15317045 13693 6 093 8460 — — 
Goldmünzen 50] 140 — — 90 
Silbermistezen — 272506 — 160 332 — 112 174 — — 
. B. Rusfuhr. 
Mais . . . II 41# 105 25 118 260 8542s1 600 59, 96 688 — 
Kalao ...-.... 1964 1461 1 809 122 222 — — 
Kolmteme. 155311 823 7991 Ol 910 201 115 5 1 122 684 — — 
Palmöl. 431 185190 660 46 102 529157 716 18 — — 
Na0beunmoon: o692 92 023120 35 83765 612 56 109 — 
Laurschuk ...... 39 991 248 480 25 426 228 527 14 1565 19 953 — — 
Elfenbein 1445. 20 062 1926 21 448 1614 481. — 
Silbermünzen — 344 951 — 225 480 — 119 471 — — 
— 
  
Rolonialwirtschastliche Mitteilungen. 
Spelseöl aus Kamerun. 
60 In der hydrotherapeutischen Anstalt der 
Deiglichen Universität Berlin sind die Früchte 
d im Bezirk Ossidinge sehr verbreiteten, wild 
6 achse anden Njove-Njole-Baumes untersucht 
weor en. Über das Ergebnis der Untersuchung 
ieser von Bezirksamtmann Dr. Mansfeld ein- 
gesandten Früchte schreibt der Leiter der genannten 
ssaalt. Geheimer Medizinalrat Prof. Dr. Brie- 
# wie soler edizinalrat Prof. Dr. 
„Die Samenkörner enthalten ein vorzüg- 
liches Speiseöl von gutem Geschmack, das durch 
einfache kalte Pressung gebrauchsfähig gewonnen 
werden kann. Die Kerne wiegen 1,2 bis 1,4 g 
und enthalten etwa 62 v. H. Ol. Irgend eine 
gesundheitsschädliche Substanz konnte nicht nach- 
gewiesen werden, so daß die Kerne zur Speiseöl- 
bereitung verwandt werden können. Es wurden 
nach dieser Richtung auch eingehende Versuche 
angestellt (wie Verfütterung der Kerne, intraperi-
        <pb n="200" />
        W 126 20 
toneale und subkutane Einspritzungen von Extrak- 
ten), welche die Unschädlichkeit der Früchte be- 
weisen. 
Jede Frucht (Nuß) enthält zwei bis drei 
Kerne. Der Preßrückstand der Kerne enthält 
6,7 v. H. Stickstoff bzw. 41,88 Rohprotein (Ei- 
weiß), ist also zur Kraftfuttermittelfabri- 
kation gut zu verwenden.“ 
  
Aus fremden Polonien u und Droduktionsgebieten. 
Materialien zur afrikanischen eingeborenen. und Krbeiterpolitik. 
Die Verhandlungen, welche der Staatssekretär 
des Reichs = Kolonialamts während seiner An- 
wesenheit in Deutsch-Ostafrika über die Fragen 
der afrikanischen Eingeborenen= und Ar- 
beiterpolitik geführt und die Erläuterungen, 
welche er zum gleichen Thema jüngst in Olden- 
burg gegeben hat, haben das allgemeine Inter- 
esse erneut auf diese Fragen gelenkt. Um ihre 
Beurteilung zu erleichtern, beginnen wir in der 
vorliegenden Nummer mit dem Abdruck offiziellen 
Materials über die Handhabung der Eingeborenen- 
und Arbeiterpolitik in den unseren Kolonien be- 
nachbarten Gebieten. 
I. 
Mr. Churchill über seine Reise nach Britisch- 
Ostafrika und Uganda. 
Winston Churchill, der britische Unterstaats- 
sekretär der Kolonien, ist am Freitag, den 17. Ja- 
nnar, von seiner in der Tagespresse wiederholt 
erwähnten Reise nach Britisch-Ostafrika und 
Uganda in die Heimat zurückgekehrt. Schon 
Tags darauf hat er bei einem ihm zu Ehren 
veranstalteten Festmahl des „National-Liberal- 
Club« über die Ergebnisse seiner Afrikafahrt 
Bericht erstattet. Wir geben die Ausführungen 
des Unterstaatssekretärs nach den Berichten eng- 
lischer Blätter in ihrem wesentlichen Gedanken- 
gang und in freier Uübersetzung wieder. 
Sie haben mich heute Abend bei der Rückkehr 
von meiner afrikanischen Reise willkommen ge- 
heißen. Ich glaube annehmen zu dürfen, daß 
Sie mehr von Dingen, die sich auf meine Reise 
beziehen, als von politischen Fragen zu hören 
wünschen. Es war von einem Unterstaatssekretär 
ein ziemlich bedenkliches Unterfangen, diese über- 
seeischen Länder zu besuchen. Wohl lagen Prä- 
zedenzfälle vor, aber sie waren nicht zahlreich. 
Auch die geübte Kritik war nicht immer sehr 
freundlich. Aber ich glaube es als eine bedeut- 
same Aufgabe — besonders für die Kolonial= 
verwaltung — bezeichnen zu dürfen, daß die- 
jenigen, denen ein verantwortlicher, wenn auch 
daß. 
  
kleiner Anteil an großen politischen Entscheidungen 
zukommt, aus erster Hand über die Länder und 
über die Verwertung der Hilfsquellen dieser 
Länder sich unterrichten, über die sie zu ent- 
scheiden haben. Noch eine andere Erwägung: 
Parteien kommen und gehen, aber wir alle 
kämpfen für ein großes Endziel. Diejenigen, die 
in fernen Gegenden hart zu arbeiten und ihr 
Leben in schlechtem Klima wie unter schwierigen, 
selbst dumpfen und eintönigen Verhältnissen zu 
führen berufen sind, müssen das Gefühl haben, 
daß die große Umwälzung des Jahres 1906 
nicht die Bedeutung hatte, als ob man dem 
Studium der Probleme und Bedürfnisse der 
großen überseeischen Kronländer nicht die nötige 
Sympathie, das nötige Interesse und den nötigen 
Eifer entgegenbringe. 
Wenn Sie mich nach dem überwiegenden 
Eindruck fragen, den ich auf dieser Reise ge- 
wann, so moöchte ich frei heraussagen: es war 
der des Erstaunens. Nicht das erste Mal ist 
es, daß ich ins Ausland gefahren bin. Ich hatte 
Gelegenheit, Afrika von beiden Enden, vom Sudan 
und vom Süden her zu durchforschen; ich bin 
auch sehr weit durch ganz Indien gereist. Aber 
ich muß gestehen: niemals sah ich außerhalb 
Europas so fruchtbare und schöne Länder, 
wie diejenigen, die ich auf meiner letzten Reise 
besuchte. Es gibt Gegenden des ostafrikanischen 
Protektorats, die in bezug auf Schönheit, auf die 
Frische der Luft, die Ertragfähigkeit des Bodens, 
in bezug auf ihr Grün und den Reichtum an 
fließendem Wasser die in jeder Beziehung 
alle anderen erwähnten Länder übertreffc. und 
die den Vergleich mit den schönsten Gegenden 
Englands, Frankreichs oder Italiens heraus- 
fordern. Ich habe in Uganda ein Land gesehen, 
das von einem Ende zum andern ein Garten ist, 
unerschöpflich, überwältigend und von der üppig- 
sten Fruchtbarkeit auf allen Seiten; ich habe 
keinen Zweifel, daß das gewaltige System von 
See= und Wasserwegen, die Sie bei einem Blick 
auf die Karte von Afrika bemerken, einst ein 
großes Zentrum tropischer Produktionen werden
        <pb n="201" />
        W 127 20 
und eine hochbedentsame Rolle in der wirtschaft- 
lichen Entwicklung der ganzen Welt spielen wird. 
# 1 
2 
Aber es wäre sehr unrecht, und ich würde 
meine Pflicht vernachlässigen, wenn ich im Gefühl 
der erklärlichen Begeisterung und des Vergnügens, 
das ich beim Anblick solch ausgedehnter Gebiete 
empfunden habe, mich zu einem unrichtigen oder 
unvollkonimenen Bericht über ihre Eigenschaften 
verleiten ließe. Es gibt eine Kehrseite der 
Medaille, die niemand zu verheimlichen suchen 
sollte. Die Tatsache, daß die Luft in Ostafrika 
kühl ist, darf uns nicht vergessen lassen, daß man 
sich unter dem Aquator befindet; die Tatsache, 
daß die Luft heiter und erfrischend ist, kann die 
weitere Tatsache nicht beseitigen, daß eine Höhe 
von 6000 oder 7000 Fuß als eine für enropäisches 
Leben sehr ungewöhnliche erscheint. Die Schön- 
heit der Landschaft kann niemals die wilden 
Tiere, die schädlichen Insekten und die gefähr- 
lichen Krankheiten aus der Welt schaffen, die sich, 
wo es auch sein möge, dem Ansiedler und Pionier 
entgegenstellen. Ich glaube, es wäre ein großer 
Fehler, wenn wir versuchen wollten, durch künst- 
liche Mittel die Auswanderung nach diesen 
Gegenden zu vermehren oder zu erhöhen, Der 
beste Weg, um der Bevölkerung die Möglichkeit 
der Entwicklung zu geben, ist der, daß man den 
Leuten, die schon dort sind, zum Erfolge ver- 
hiltt und daß man durch den auf natürlicher 
und wirtschaftlicher Basis errungenen Erfolg dieser 
Teute andere ermutigt, dem Beispiel jener zu 
folgen und ihr Lebenslos zu teilen. Es ist 
selbit für die besten Teile von Aquatorial-Afrika 
nhicht erwiesen, daß der weiße Mann zehn bis 
zwolf Jahre dort leben kann, ohne in seinen 
Nerven oder physischen Kräften herunterzukommen. 
Noch weniger ist es erwiesen, daß er seine Kinder 
aumziehen und ihnen ihre Art für mehrere Gene- 
ralionen bewahren kann, ohne daß eine fühlbare 
Kercchlechterung einträte. Solange aber, als diese 
Tinge nicht erwiesen sind, muß die letzte Form 
der Enwicklung jener Länder — ich sage nicht 
ihr Wert, denn der steht außer Zweifel — eine 
auherst unsichere bleiben. Immerhin glaube ich, 
ah viele der gegenwärtigen Schwierigkeiten bei 
santgesetter Anwendung moderner Wissenschaft, 
elier ortgeeseter Entwicklung der Verkehrs= und 
bon nderen Zivilisationsmittel im wesentlichen 
Landht werden können. Die Entwicklung des 
werten sollte jedenfalls unermüdlich fortgesetzt 
puntt u Schon vom rein finanziellen Stand- 
Sache tuss dürften wir nicht unser Geld für eine 
zum'eemerichwenden, wenn wir ihr doch nicht 
wir derolge, helfen wollten. Die Summen, die 
en afrikanischen Kolonien und Protektoraten 
  
als Zuschüsse bezahlen, sind bedeutend und werden 
bedeutend bleiben, bis diese Länder auf die Höhe 
eines wirtschaftlichen Besitztuns gebracht sind. 
r 
Wir dürfen bezüglich dieser Protektorate, die 
wir auf jeder Seite von Afrika so leicht in unseren 
Besitz gebracht haben, nicht vergessen, daß sie in 
steigendem Maße unsere Arbeiter= und Industrie- 
bevölkerung mit dem unentbehrlichen Roh- 
material versehen werden. Baumwolle, Gummi, 
Fasern, Hauf und viele andere Waren werden 
in wachsender Flut hereinströmen. Bei der 
Baumwolle kann bewiesen werden, daß der be- 
stehende Mangel, daß unsere Abhängigkeit von 
einer einzigen Bezugsquelle die Spekulation viel- 
fach in den Stand gesetzt hat, den Preis des 
Rohmaterials auf eine übertriebene Höhe zu 
steigern und von dem fleißigen, angestrengt 
arbeitenden Volk der ganzen Grasschaft Lancashire 
eine drückende Steuer zu nehmen. 
*# 1 
r 
Aber als den Hauptgrund, warum wir in 
unseren Bemühungen, diese Länder zu entwickeln, 
nicht erlahmen dürfen, möchte ich jedoch das 
Interesse an den eingeborenen Rassen ins 
Feld führen. Natürlich kommen in so großen 
Verwaltungen von Zeit zu Zeit Dinge vor, die 
jedermann bedauert und die kaum irgend jemand 
verteidigen wird. Ich muß jedoch sagen, daß ich 
äußerst angenehm überrascht war — — nein, ich 
will nicht sagen „überrascht“. Ich gewann einen 
sehr angenehmen Eindruck von der Art, wic ein 
großer Teil unserer Zivil= und Militärbeamten, 
die ich traf, der Eingeborenenbevölkerung gegen- 
über seine Pflicht erfüllte. Ich fand unsere 
Beamten entschlossen, die ihnen anvertrauten 
Bölker vor Ausbentung und Spekulation gegen 
diejenigen zu schützen, die den Eingeborenen 
lediglich zu pekuniären Vorteilen auszunützen 
wünschen. Ich bin sicher, es wäre ein böser Tag 
für die ausgedehnte Bevölkerung von Ostafrika 
und Uganda, wenn sie von der besorgten, selbst- 
losen Herrschaft britischer Beamter losgelöst und 
dafür der reinen Selbstsucht einer kleinen lokalen 
Gemeindeverwaltung überantwortet würde. 
1 r— 
* 
Das anziehendste und interessanteste Schau- 
spiel, von dem ich Augenzeuge gewesen bin, war 
der Eingeborenenstaat Uganda. Mein Freund, 
Mr. Hemphill, hat Ihnen von einem Volke 
erzählt, dem man so lange keine Handschuhe ver- 
kaufon konnte, bis es sich erst mit den anderen, 
noch unerläßlicheren Gegenständen schneiderlicher 
Kunst vertraut gemacht hatte. Wohlan, kein 
größerer Gegensatz kann dem Geist eines Mannes 
:)
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        W 128 20 
entgegentreten, der durch das ostafrikanische Pro- 
tektorat gereist ist, als das Schauspiel von Uganda. 
In jenem Gebiet sehen Sie auf Hunderte von 
Meilen ein Land, bewohnt von Wilden, deren 
Ehrenbezeugung darin besteht, daß sie sich mit 
allen unter der Sonne möglichen Farben be- 
malen, ihre Köpfe mit Federn, ihre Körper mit 
Muscheln schmücken und daß sie zum Klange ein- 
töniger Klagelieder um den Stuhl tanzen, auf 
dem der Besucher Platz genommen hat. 
Aber wenn Sie nach Uganda kommen, kommen 
Sie in eine andere Welt. Sie finden dort eine 
vollkommen organisierte Verwaltung, jeden an 
seinem Platz und einen Platz für jedermann. 
Sie finden bekleidete, kultivierte und gebildete 
Eingeborene. Sie finden zweihunderttausend 
Menschen, die lesen und schreiben können, eine 
sehr große Zahl, die sich aufrichtig dem christlichen 
Glauben ergeben und die infolge ihrer Bekehrung 
die Vielweiberei aufgegeben hat. Kurzum — 
Sie finden in Uganda nahezu alles, was als 
das Ideal gelten kann, das der Negerfreund so 
oft vor dem britischen Publikum aufgestellt und 
das anderwärts so oft enttäuscht hat. Ich glaube, 
wir verdanken Uganda zum guten Teil einer auf 
unerreichter Stufe stehenden Entwicklung der 
Mission. Vielfach habe ich im britischen Reiche 
gefunden, daß die Beamtenklasse dem Werk der 
Mission sehr verächtlich gegenüberstand. In Uganda 
fand ich, daß sie der Mission sehr dankbar war. 
Hingebende Christen verschiedener Kirchen, alle 
von einer gemeinsamen Menschenliebe beseelt, 
haben ernstlich und anhaltend jahraus, jahrein 
gearbeitet, um die sittlichen und geistigen Fähig- 
keiten einer der intelligentesten Rassen auf dem 
ganzen afrikanischen Kontinent zu heben. Und 
sie hatten unzweifelhaft Erfolg, sie brachten ein 
Element des Fortschritts und der Wohlanständig- 
keit in das Leben von Uganda, das diesen Staat 
zu einem der interessantesten macht, für den das 
britische Volk jemals verantwortlich geworden ist. 
Es ist sehr traurig, daß diese so fortgeschrittene 
willige und aufnahmefähige Rasse zu einer Zeit, 
die mit unserer Ankunft im Lande zusammenfällt, 
die Beute einer so schrecklichen Geißel, wie der 
Schlafkrankheit, werden sollte. Ich hoffe, daß 
die getroffenen Maßnahmen uns in den Stand 
setzen werden, die Sterblichkeit zu beschränken, 
auf jeden Fall aber die Weiterausbreitung dieser 
furchtbaren Krankheit zu verhindern. Sie werden 
sicher dahin mit mir einig sein, daß Wissenschaft 
und Zivilisation, wenn sie eine so liebenswürdige 
und des Fortschritts so fähige Rasse vor einer 
schrecklichen Zerstörung bewahren, eine Aufgabe 
zu erfüllen haben, die niemand, von welchem 
Punkte er auch die Sache nimmt, bemängeln 
oder bekämpfen kann. 
r 
  
Im weiteren Verlauf seiner Rede beschäftigte 
sich Mr. Churchill mit dem Problem der indischen 
Einwanderung. Er heißt die Inder in den 
ostafrikanischen Besitzungen Englands willkommen, 
da sie — wenigstens auf absehbare Zeit — für 
die billige und angemessene Entwicklung des 
Handels und Verkehrs über weite Gegenden hin 
unentbehrlich seien. Wenn auch selbstverständlich 
den Rechten und dem Expansionsbedürfnis des 
eingeborenen und des weißen Elements nach- 
drücklicher Schutz und jede mögliche Rücksicht ge- 
währt werden müsse, so sei doch in jenen herr- 
lichen Ländern Raum für alle drei Rassen, die 
Weißen, Eingeborenen und Inder vorhanden. 
II. 
Regelung der Dienstverhältnisse in 
Britisch-Ostafrika. 
A. Aus dem Gesetz vom 2. April 1906. 
Übersicht der Bestimmungen. 
§ 2. Ein Dienstkontrakt, welcher nicht schrift- 
lich abgeschlossen und von den Beteiligten unter- 
zeichnet ist, gilt für nicht länger als einen Monat. 
§ 3. Schriftliche Dienstkontrakte können gegen 
des Schreibens und Lesens unkundige Personen 
nur dann geltend gemacht werden, wenn sie die 
schriftliche Bescheinigung einer Urkundsperson 
tragen dahin, daß der betreffende Kontrakt in der 
Gegenwart der Urkundsperson vorgelesen und er- 
klärt und daß er von dem betreffenden Arbeiter 
freiwillig und in vollem Verständnis seiner Be- 
dingungen angenommen worden ist. 
§ 5. Keine Urkundsperson darf einen Dienst- 
vertrag bescheinigen, es sei denn, daß dieser so 
genau als angängig enthält: 
a) Art und Dauer des Dienstes, 
b) den Ort oder die Gegend, innerhalb 
welcher der Dienst zu leisten ist, 
Tc) die zu zahlende Vergütung. 
8 6. Die Gebühr, die für die Bescheinigung 
von Dienstkontrakten zu zahlen ist, bestimmt der 
Gouverneur. 
§ 8. Personen, welche andere verleiten, außer- 
halb des Schutzgebiets auf Arbeit zu gehen oder 
sie dabei unterstützen, sind zu bestrafen mit Ge- 
fängnis bis zu einem Jahre oder Geldstrafe von 
1000 RNp. oder beidem. 
§ 10. Auch ein schriftlicher Dienstkontrakt hat 
keine längere Gültigkeit als drei Jahre. 
11. Jeder Dienstkontrakt, in dem eine 
Dauer nicht angegeben ist, gilt, sofern er nicht 
auf die Ausführung einer bestimmten Arbeit 
lautet, als von Tag zu Tag geschlossen und kann 
von beiden Seiten ohne Kündigung aufgegeben 
werden.
        <pb n="203" />
        129 2 
§l 12. Sollte bei Ablauf des Kontraktes der 
Bedienstete auf einer Reise unterwegs sein, so 
darf der Arbeitgeber die Dienstzeit bis zur Be- 
endigung der Reise verlängern. 
5*s 13. Mangels anderweitiger kontraktlicher 
Bestimmungen sind die Löhne an die Arbeit- 
nehmer in bar zu zahlen. Bestimmungen, welche 
Zahlung in Waren vorsehen, sind gültig. Lohn, 
der in Waren zu zahlen war, darf nicht in Geld 
oder in anderen Waren bezahlt werden und um- 
gekehrt. 
5 15. Wer einen Arbeiter zum Verlassen des 
Dienstes verleitet oder einen solchen, der den 
Dienst unrechtmäßigerweise verlassen hat, wissent- 
lich aufnimmt und beherbergt, ist zu bestrafen 
mit einer Geldstrafe von 100 Rp. bzw. im Un- 
vermögensfalle mit Gefängnis bis zu zwei Monaten 
mit oder ohne Zwangsarbeit. 
Über Kontraktbruch und Streitigkeiten zwischen 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer sagt. 
§ 16. Für zivile und strafrechtliche Klagen 
der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber aus dem 
Kontraktverhältnis ist die Klage beim Magistrat") 
äuständig. Der Magistrat ist zuständig, gleich- 
viel, ob beide Parteien oder eine derselben euro- 
päischer Rasse sind. 
§* 18. Falls nach Einreichung der Klage der 
Gerichtsbeamte die Überzeugung bekommt, daß 
Fluchtverdacht vorliegt, kann er den Beklagten 
arretieren lassen, es sei denn, daß derselbe Bürg- 
schaft stellt. 
#5J 19. Auf Grund der vorliegenden Ver- 
ordnung werden dem Magistrat noch die folgenden 
Befugnisse beigelegt: ç 
a) das Recht, Forderungen zwischen Arbeit- 
geber und -nehmer zu kompensieren, 
b) die Erfüllung des Vertrages sicherzustellen 
durch Verlangen einer Bürgschaft, even- 
tuell durch Erzwingung einer solchen, 
e) die Auflösung des Bertrages, 
d) die Auflösung des Vertrages und Ver- 
hängung einer Geldstrafe gegen Kon- 
traktbrüchige. 
§ 20. An Stelle der in § 19 ausgesprochenen 
Strafe kann in geeigneten Fällen über Personen, 
welche nach Ansicht des Gerichtshofes das 16. 
Lebensjahr noch nicht überschritten haben, eine 
körperliche Strafe, welche mit einem dünnen Rohr 
auf dem nackten Rücken zu vollziehen ist und 
16 Schläge nicht überschreiten darf, verhängt 
werden. 
§ 21. Jeder Arbeitnehmer kann bis zur 
Höhe eines Monatslohnes in Strafe genommen 
werden und mangels Zahlung in entsprechende 
Gefängnisstrafe: 
) Ein mit 2 222 2 
Verwaltungkt richterlichen Befugnissen ausgestatteter 
  
1. wenn er nach Abschluß eines Vertrages den 
Dienst nicht zur bestimmten Zeit antritt, 
2. wenn er ohne Urlaub sich von der Arbeits- 
stätte entfernt, 
l.wenn er sich während der Arbeitsstunden 
betrinkt, 
4. wenn er eine Arbeit unterläßt, welche zu 
machen seine Aufgabe gewesen wäre, oder 
wenn er dieselbe unsorgfältig und unordent- 
lich ausführt, « 
5. wenn er ohne Erlaubnis und eigennützig 
Pferde, Wagen oder anderes Eigentum seines 
Arbeitgebers in Gebrauch nimmt, 
6. wenn er sich frecher oder beleidigender 
Sprache seinem Arbeitgeber, dessen Frau 
oder einer von dem Arbeitgeber ihm vor- 
gesetzten Person gegenüber bedient. 
Ein Arbeiter kann bis zur Höhe des 
Lohnes von zwei Monaten bestraft werden, even- 
tuell auch mit Gefängnis: 
1. wenn er absichtlich oder in trunkenem Zu- 
stande Eigentum seines Arbeitgebers dem 
Verlust, der Beschädigung oder ernster Ge- 
fahr aussetzt, 
. wenn er absichtlich oder in trunkenem Zu- 
stande Maßnahmen verweigert oder unter- 
läßt, das ihm von seinem Arbeitgeber an- 
vertraute Gut vor Schaden zu bewahren, 
4. wenn er, als Hirt angestellt, den Tod oder 
Verlust des ihm anvertrauten Viehes zu 
melden unterläßt usw., 
. wenn er seinem Arbeitgeber gegenüber den 
Verlust ihm anvertrauter Gegenstände be- 
hauptet und der Arbeitgeber den Nachweis 
führt, daß diese Gegenstände nur durch 
Handlungen oder Unterlassung des Arbeiters 
verloren gegangen sein können, 
. wenn er unrechtmäßigerweise den Dienst des 
Arbeitgebers verläßt mit der Absicht, nicht 
zurückzukehren. 
§ 23. Durch keine dieser Bestrafungen wird 
der Dienstvertrag aufgehoben. 
* 24. Jede Bestrafung mit Gefängnis ver- 
längert den Dienstvertrag um die gleiche Zeit- 
dauer. 
§ 25. Ebenso verlängert sich die Kontrakt- 
dauer um diejenige Zeit, während welcher der 
Arbeiter unrechtmäßigerweise sich vom Dienst ent- 
fernt hatte. 
26. 
2 
—2 
O 
Für Verlust oder Zerstörung von 
Gegenständen des Arbeitgebers ist der Arbeiter 
bis zur Hälfte seines Monatslohnes haftbar. 
§ 27. Arbeiter, welche Vorschuß entnehmen 
und den Dienst verlassen, ehe sie denselben ab- 
gearbeitet haben, können mit Gefängnis bis zu 
drei Monaten bestraft werden. 
2 Die in den vorhergehenden Para-
        <pb n="204" />
        W 130 20 
graphen aufgeführten Vergehen sind Antrags- 
vergehen. Der Arbeitgeber hat den Antrag un- 
mittelbar, nachdem er Kenntnis von dem Ver- 
gehen erhalten hat, zu stellen. 
§ 29. Jeder Arbeitgeber ist zu bestrafen mit 
einer Geldstrafe nicht über 1000 Rp., mangels 
Zahlung mit Gefängnis nicht über einen Monat: 
1. wenn er dem Arbeitnehmer seinen Lohn 
vorenthält, 
2. wenn er dem Arbeitnehmer während oder 
nach Abschluß der Dienstzeit sein Eigen- 
tum vorenthält, 
3. wenn er die kontraktmäßige Lieferung von 
Nahrungsmitteln, Bettzeug und anderen 
Artikeln unterläßt oder wenn er unge- 
nügend liefert. 
4. Für die Zeit der Gefängnishaft hat 
ein Arbeitnehmer auf Lohn keinen Anspruch. 
§ 35. Neben den Bestimmungen dieser Ver- 
fügung bleiben diejenigen des indischen Straf- 
gesetzbuchs oder anderer in Britisch-Ostafrika 
gültiger Gesetze in Kraft. 
Zweiter Anhang 
zum Gesetz vom 2. April 1906. 
Form eines Vertrages gemäß Abschnitt 4. 
r Aufzeichnung einer Vereinbarung, getroffen 
...... 905toischn.·.......·· 
(weiterhin der Arbeitgeber genannt) einerseits und 
den Personen, deren Namen sich aus dem Ver- 
zeichnis ergeben (weiterhin der Arbeiter genannt) 
anderseits. 
1. Jeder Arbeiter geht hierdurch einen Ver- 
trag mit dem Arbeitgeber ein des Inhalts, ihm 
zu digen in der Eigenschaft 
für die Zeitdauer von . .. 
berechnet vom 190 
2. Der Arbeitgeber geht hiermit einen Ver- 
trag mit dem Arbeiter ein des Inhalts, daß er 
während des oben erwähnten Zeitraumes jedem 
Arbeiter die Zahlungen und Vergütungen leisten 
wird, welche neben seinem Namen in dem an- 
gefügten Verzeichnis angeführt sind, und daß er 
nach Ablauf des erwähnten Zeitraumes jeden 
Arbeiter, der es verlangt, mit den notwendigen 
Mitteln versehen wird, um nach dem Platze, an 
welchem er gedungen worden war, zurückkehren 
zu können. 
Zum Zeugnis dieses haben die genannten 
Parteien hier unterschrieben oder ihr Handzeichen 
gemacht n vor den 
Tag und Jahr wie oben. 
Unterschrift des Arbeitgebers. 
  
Verzeichnis. 
  
Name und 
Handzeichen Lebensmittelration 
Zahlung per 
  
  
  
Die obengenannten Parteien unterschreiben 
oder machen ihr Handzeichen hierzu in meiner 
Gegenwart, indem die Vereinbarung von ihnen 
anerkannt wird, nachdem dieselbe in meiner 
Gegenwart vorgelesen und erklärt worden ist. 
Ich bezeuge hiermit, daß der Vertrag freiwillig 
von ihnen eingegangen ist mit dem vollen Ver- 
ständnis seiner Bedeutung und seiner Wirkung. 
B. Bekanntmachung zu dem Gesetz vom 
2. April 1906. 
Vom 18. November 1907. 
Es wird hiermit bekannt gemacht, daß die 
Beamten der Verwaltung und der Eingeborenen- 
Angelegenheiten ihr Bestes tun werden, um Ar- 
beitskräfte für Ansiedler, Pflanzer, Unternehmer 
und andere Personen unter folgenden Bedingungen 
zu beschaffen: 
1. Der Arbeitgeber soll geeignete Hütten für 
die Arbeiter errichten oder dafür Sorge tragen, 
daß sie in angemessener Weise untergebracht sind. 
2. Der Arbeitgeber soll jeden Arbeiter unent- 
geltlich mit einer guten wollenen Decke versehen, 
und zwar bei seiner Ankunft am Arbeitsplatze 
zum Gebrauch für den Arbeiter während seiner 
Beschäftigung. 
3. Der Arbeitgeber soll sich bemühen, den 
Arbeitern solche Nahrung zu geben, wie sie sie 
in ihrer Heimat gewohnt sind. Er soll jedem 
Arbeiter täglich 2 Pfd. Reis, Mais oder anderes 
und geeignetes, bekömmliches Korn oder 2 Pfd. 
Mehl oder Bohnen liefern. Er soll ferner jedem 
Arbeiter zweimal wöchentlich 2 Pfd. süße Kar- 
toffeln oder einen geeigneten Ersatz liefern, 
welcher von dem Bezirkskommissar oder dem 
Untersekretär für 
gebilligt wird. Anstatt der Nahrung kann dem 
Arbeiter mit Genehmigung des Rekrutierungs- 
beamten eine Vergütung bezahlt werden; diese 
ist täglich zu zahlen. 
4. Der Arbeitgeber soll für je 10 Mann einen 
großen Kochtopf und eine große Schüssel liefern. 
5. Der Arbeitgeber soll einen Mann in jeder 
Abteilung von 50 Mann dazu bestimmen, die 
Nahrung für den Rest der Abteilung zu kochen. 
Diesem Manne soll erlaubt werden, mindestens 
drei Stunden vor den anderen zur Behausung 
zurückzukehren. 
6. Der Arbeitgeber soll durch Telegramm oder 
auf dem schnellsten Wege dem nächsten Bezirks-
        <pb n="205" />
        W 131 20 
kommissar oder dem Assistenten des Sekretärs für 
Eingeborenen-Angelegenheiten (labour officer) 
jegliche Unruhen oder Reibereien mit seinen 
Leuten, das unberechtigte Verlassen der Arbeit 
und den Ausbruch von Krankheiten oder Todes- 
fällen unter seinen Leuten melden. 
7. Der Arbeitgeber soll einen angemessenen 
Vorrat von geeigneten Arznei= und Verband- 
mitteln auf jeder Arbeitsstatt halten. 
8. Im Falle ein Arbeiter ernstlich erkrankt, 
soll der Arbeitgeber für seinen Transport per 
Eisenbahn oder auf dem schnellsten Wege nach 
dem nächsten Hospital Sorge tragen. 
9. Im Falle das Wasser auf einer Arbeits- 
statt verunreinigt oder gesundheitsschädlich wird, 
soll der Arbeitgeber dafür sorgen, daß es gekocht 
wird, bevor es den Leuten zum Trinken ge- 
geben wird. 
10. Der Arbeitgeber soll bei dem Rekrutie- 
rungsbeamten die notwendige Summe hinter- 
legen, um jenen Beamten instandzusetzen, 
einen genügenden Vorrat von Nahrung für den 
Unterhalt der Leute auf dem Wege nach und 
von ihrer Heimat und zum Arbeitsplatz zu kaufen. 
Die Entwicklung Cevlons 1904/07.“) 
Einnahmen und Ausgaben. 
Die Gesamteinnahmen von Ceylon sind von 
29423 308 Rp. im Jahre 19032 auf 35 030 660 Rp. 
im Jahre 1906 gestiegen. Das bedeutet eine 
Steigerung von 19 v. H. Al derselben sind alle 
Einnahmeposten beteiligt. Besonders auffallend 
sind die Steigerungen bei den Kapiteln Zölle 
(1906 782000 Rp. mehr als 1903), Hafen- 
abgaben, welche um 50 v. H. gestiegen sind und 
letzt über 2 Millionen Rp. einbringen. Lizenzen 
usw. welche von 6 300 000 Rp. auf 7 600 000 Rp. 
gestiegen sind. Die Einnahmen aus den Eisen- 
bahnen betragen jetzt über 10 Millionen Rp.e 
gegen 8300000 Rp. im Jahre 1903. Am 
gewaltigsten ist die Steigerung bei den Einnahmen 
aus Landverkauf, welche von 735000 Rp. im 
Jahre 1903 auf 2600000 Rp. im Jahre 1906 
gestiegen sind. Besonders die unerreichte Nach- 
age nach Land zum Zweck des Kautschukanbaues 
dat diese Steigerung hervorgerufen. Innerhalb 
er letzten drei Jahre beliefen sich die Einnahinen 
aus dem Landverkauf auf 4400000 Rp. eine 
Summe, welche den Gesamterträgnissen der vor- 
derhegangenen acht Jahre gleichkommt. Auch 
3 Ausgaben sind gestiegen. Sie betrugen 1904 
Millionen Rp. und 1906 32600000 Rp. 
W o Ansg aus „Progress of the Colony of Ceylon“ 
os Cerion 4 Reriew, by. Sir H. A. Blake. Governor 
Colombo 100r. 
  
11. Der Arbeitgeber soll bei dem Rekrutie- 
rungsbeamten die Löhne der Arbeiter hinterlegen, 
oder er soll eine geeignete Sicherheit oder 
Garantie geben, durch welche es ermöglicht wird, 
daß die Löhne, welche den Arbeitern zustehen, 
ihnen monatlich ausgezahlt werden. 
12. Der Arbeitgeber von Leuten, welche an 
oder nahe der Uganda-Eisenbahn arbeiten, soll 
die notwendigen Schritte tun, um Leute, deren 
Beschäftigungszeit abgelaufen ist, von der nächsten 
Station seines Arbeitsplatzes zur Abfahrtstation 
nach ihrer Heimat zu schaffen. 
13. Die Höhe der Löhne, welche in den ver- 
schiedenen Bezirken gezahlt werden, wird von 
Zeit zu Zeit in der Official Gazetter durch 
den Sekretär für Eingeb Angelegenheit 
veröffentlicht werden. 
14. Die Gebühren für die Bescheinigung von 
Dienstverträgen sollen diejenigen sein, welche in 
der Proklamation unter Abteilung Nr. 6 der 
Verordnung, betreffend Arbeitgeber und Arbeit- 
nehmer 1906, festgesetzt sind. 
Nairobi, den 18. November 1907. 
J. Hayes Sadler, Gouverneur. 
# 9 
Für Eisenbahnzwecke wurden im Jahre 1906 
5100000 Rp. ausgegeben, gegen 4500000 Rp. 
im Jahre 1903. Gestiegen sind die Ausgaben 
für das Vermessungswesen, die Medizinal-Abtei- 
lung und besonders für die öffentlichen Arbeiten, 
bei denen die Zunahme über 1 Million Rp. 
(4200000 Rp. 1906 gegen 3200000 Rp. im 
Jahre 1903) beträgt. 
Die öffentliche Schuld ist von rund 5 Millionen &amp; 
auf 4300000 K gefallen. Sie ist also jetzt we- 
niger wie doppelt so groß als die jährliche Ein- 
nahme, und selbst nach Aufnahme einer neuen 
Anleihe von 1 Million K, die im Jahre 1905 
beschlossen wurde, wird sie nicht größer sein als 
2½ mal so groß als die Einnahmen. 
Mit Ausnahme von 473313 K, die zu Be- 
wässerungszwecken und für die Wasserwerke von 
Colombo ausgenommen wurden, ist die gesamte 
öffentliche Schuld für den Bau von Eisenbahnen 
und Verbesserung des Hafens von Colombo 
kontrahiert worden. 
Am 31. Dezember 1906 betrugen die Kapital- 
kosten für die Eisenbahnen rund 5468000 K, 
welche sich mit annähernd 6 v. H. verzinsen. 
Die Kapitalkosten für den Hafen beliefen sich auf 
2400 000 L, welche nach Zahlung der Zinsen 
und Amortisation einen Reingewinn von 8800 S. 
brachten. 
Politische Reform. 
In den letzten drei Jahren ist in der Kolonie 
eine umfassende Reform des Polizei= und
        <pb n="206" />
        W 132 20 
Gerichtswesens vorgenommen worden. Sie 
bezieht sich hauptsächlich auf eine neue Ordnung 
der Bestimmungen betr. Aufnahme und Neu- 
organisation der Polizeibeamten. 
Eisenbahndepartement. 
Eine Reihe neuer Linien ist seit dem Jahre 
1904 teils in Angriff genommen, teils erkundet 
worden. In Bau genommen wurde eine Eisen- 
bahn, die sogenannte Negombo-Linie, während 
für die Ratnapura-Linie, die Manar-Linie u.—a. 
die notwendigen Vorarbeiten und Berechnungen 
abgeschlossen wurden. Die Nordlinie wurde am 
1. August 1905 fertiggestellt. Gleich im ersten 
Jahre wurden auf ihr 325 802 Personen und 
31797 Tonnen Waren befördert. Es ist be- 
gründete Aussicht vorhanden, daß die Nordlinie 
sich ebenso verzinsen wird, wie alle anderen Teile 
des Eisenbahnsystems. Dieses stellt sich zur Zeit 
wie folgt dar: 
1903 1906 
cres 
Länge (miles) 291¾/ 562⅛ 
Einnahmen (Rp.). 8 338 614 10 103 595 
Ausgaben 4 603 440 6 075 970 
Reineinnahmen 3 735 174 4 027 625 
v. H. der Reinein- 
nahmen von den 
Kapitalkosten 5,58 5,94 
Post. 
Die Einnahmen aus dem Postwesen beliefen 
sich im Jahre 1903 auf 1091.0000 Rp. und sind 
bis 1906 auf 1249000 Rp. gestiegen. Die 
Ausgaben wuchsen während der gleichen Zeit von 
1104000 Rp. auf 1445.000 Rp. Die Ermäßigung 
der Taxen für den Verkehr mit dem Auslande, 
sowohl im Postverkehr, wie im Telegraphenverkehr, 
hat eine bedeutende Steigerung im Postverkehr 
hervorgerufen. Die Beförderung ausländischer 
Telegramme hat um 20 v. H. zugenommen, zweifel- 
los eine Folge der Ermäßigung des Tarifs nach 
Europa von 4 Schilling auf 2 Schilling, welche 
im Jahre 1902 stattfand. Kein Fortschritt ist zu 
verzeichnen im Telephonwesen. 
Unterricht. 
Eine Kommission macht Vorschläge: 
Es ist wünschenswert, daß die gesamte männ- 
liche Bevölkerung einen Elementarunterricht erhält. 
In Orten, wo Schulen existieren, soll der Besuch 
derselben obligatorisch gemacht werden, mögen 
diese Schulen Regierungsschulen oder von der 
Regierung unterstützte Schulen sein. Es sollten 
Maßregeln ergriffen werden, daß die Gewissens- 
freiheit gewahrt bleibt. In allen Teilen der 
Insel, wo die Bevölkerung dicht genug ist, soll die 
  
Errichtung von Schulen für Knaben obligatorisch 
werden, und eine Lokalorganisation zu diesem 
Zwecke geschaffen werden. Diese Organisationen 
sollen die Form von Distriktsschulkomitees und 
Bezirkskomitees annehmen. 
Es ist gegenwärtig nicht möglich, die Unkosten 
durch neue Steuern zu decken. Die Bezahlungen 
der Gehälter bei den Regierungsschulen und bei 
den unterstützten Schulen soll auch fernerhin aus 
den allgemeinen Einnahmen erfolgen. Die 
Lokalfonds, welche jetzt für den Bau und Unter- 
halt von Schulgebäuden bestimmt sind, sollen 
dadurch vermehrt werden, daß man den Distrikts- 
schulkomitees einen Teil der Straßensteuer über- 
weist. Wenn es sich um Pflanzungen handelt, 
so soll der Schulzwang nicht rigoros durchgeführt 
werden, sondern es soll den Pflanzern zur Pflicht 
gemacht werden, soweit es möglich ist, für den 
Elementarunterricht der Kulikinder zu sorgen, 
wobei die Regierung ein ständiges Aufsichtsrecht 
hat und der Gouverneur unter Umständen auf 
Kosten der Pflanzer den Kulikindern Unterricht 
verschaffen kann. 
Im ganzen empfingen im Jahre 1906 
267691 Kinder Schulunterricht. Auch der höhere 
Unterricht wird nicht vernachlässigt, so gibt es 
auf Ceylon ein Royal College, das von der 
Regierung unterhalten wird, ebenso eine technische 
Schule. In der letzteren soll in Zukunft dem 
Irrigationswesen besondere Aufmerksamkeit ge- 
widmet werden. 
Forstdepartement. 
Die Wälder stellen den größten Reichtum der 
Insel dar. 1899 wurden die wertvolleren 
Wälder der alleinigen Kontrolle des Conservator 
of Forests überwiesen, auch wurden Wald- 
reservate geschaffen (1906 waren 582911 Acres 
reserviert). Von den höheren Beamten wird jetzt 
verlangt, daß sie einen zweijährigen Instruktions-= 
kurfus in Oxford durchgemacht haben. 
Die Perlfischerei. 
Die Perlfischerei ist in die Hand einer Ge- 
sellschaft übergegangen, die eine spystematische 
Ausbente der Perlbänke vornehmen läßt. 
Mineralogische Untersuchungen. 
Mineralogische Untersuchungen werden seit 1902 
von der Regierung unternommen. 1904 wurde ein 
neues Mineral, Thorianit, entdeckt. Jeder, der 
etwas von dem Mineral fand, lieferte es an 
die Regierung ab, und diese verteilte dann unter 
die Finder den erzielten Gewinn (Marktwert 
zur Zeit 1600 K bis 1700 K pro Tonne). Auch 
Monazit wurde entdeckt. 
Salz ist ein Staatsmonopol. Importiertes
        <pb n="207" />
        W 133 28 
Salz zahlt eine Abgabe von 2,13 Rp. pro 
Hundredweight. Die Gesamteinnahme aus dem 
Salzmonopol betrug über 1300000 Rp. 
Opium. 
Der Opiumverbrauch geht, soweit er kontrolliert 
werden kann, zurück. Von 1901 bis 1903 wurden 
63783 Pfund und von 1904bis 1906 60 665 Pfund 
importiert. Vorschläge, die dahin gehen, die 
Einfuhr von Opium überhaupt zu verbieten, 
soeinen keine Aussicht auf Verwirklichung zu 
aben. 
Bewaffnete Macht. 
Die Gesamtstärke der Ceylon Volunteer Force 
betrug am 1. April 1907 2324 Mann. Sie 
ist seit dem Jahre 1905 auf die Hauptorte der 
Insel verteilt, während sie früher mehr zentra- 
lisiert war. 
Gesetzgebung. 
Während der letzten drei Jahre wurden über 
70 Ordonnanzen erlassen. Die meisten waren 
indes nur Abänderungen schon bestehender Ge- 
setze. Auf die Einzelgesetze braucht nicht ein- 
gegangen zu werden, da schon im vorhergehenden 
die wichtigsten erwähnt wurden. 
Der Bericht geht ferner noch auf das Justiz- 
wesen der Insel ein und gibt auch eine über- 
sicht über die Tätigkeit der Botanischen Gärten. 
Zum Schluß mögen noch einige statistische 
Angaben gegeben werden. 
Die Gesamtbevölkerung der Insel belief sich 
1903 auf 3703615 und 1906 auf 3968541 
Bewohner, von denen 6396 bzw. 6 484 Euro- 
päer wären. Es waren unter Kultur mit: 
1903 1906 
Acres 
Tee 460 715 461 260 
Kokosnutt 880 409 987 030 
alao ....... 33 725 40 498 
Zinnamom. . . .. 41790 43 383 
Kautschuk ..... 11595 50 472 
Tabak *# 14 327 78 401 
Kassee 4875 3174 
Handel. 
1903 1906 
cre 
Zolleinnahmen (Rp.) 8 043 062,94 8 875 178,75 
Vert des Imports. 102 277 852 112 789 269 
Wert des Exports 113 520 963 123 525 884 
Total ........ 215 798 815 236 315 153 
Reis-Import (bus.) 9 519 161 10 280 328 
Baumwollwaren= . 
— Import (Rpi).. 6182762 8194217 
Tee-Export (lb.).149 227 236 170 527 126 
Wert des Tee-Exports 
(Rp.) 58 198 622 61 389 765 
  
1903 1906 
cres 
Kautschuk-Export ((b.) 43 568 414 960 
Wert des Kautschuk- 
Exports (Rp.) 84 784 1527 539 
Wert des Exports 
von Erzeugnissen 
der Kokospalme 25 945 893 23 006 303 
Graphit-Exportlewt.) 482 105 701 845 
Wert des Graphit- 
Exports 6 026 319 10 457 490 
Der Handel betrug in Lacs Rp.: 
1901-1. 2 042 1904)4 2 198 
19022. 2 086 1900. 2240 
1903. 2158 1906. 2 363 
6286 6 801 
Die Zolleinnahmen sind von 23 120 000 Rp. 
während der Jahre 1901 bis 1903 auf 25 862000 
Rp. während der Jahre 1904 bis 1906 gestiegen. 
Von Import und Export entfielen auf: 
1903 1906 
das Vereinigte Königreich 25,22 v. H. 26 v. H. 
Britische Besitzungen 63,34 63 
fremde Länder 11,44 11 
Von den Produkten Ceylons gingen nach: 
1903 1906 
dem Vereinigten König- 
reich 53,42 v. H. 48,5 v. H. 
den Britischen Besitzungen 15,46 = 19,0 
fremden Ländern. 31.12 —- 32,5 
Nach Deutschland gingen aus Ceylon Waren 
im Werte von: 
1903: 7 069 000 Rp. 1906: 8 202 000 Rp. 
Aus Deutschland kamen Waren im Werte von: 
1903: 2 061 000 Rp. 1906: 2 815 000 Rvp. 
Die Häfen von Ceylon wurden angelaufen 
im Jahre 1903 von 3452 Schiffen mit einer 
Gesamttonnage von 5184 690 Tonnen, 1906 von 
3894 Schiffen mit einer Gesamttonnage von 
6 697 329 Tonnen. 
Cage der Candwirtschaft in Britisch-Indlen. 
Soweit sich die Lage der Landwirtschaft in 
Britisch-Indien zur Zeit übersehen läßt, bietet sie 
ein etwas hoffnungsvolleres Bild, als sich an- 
fangs bei dem frühen Aufhören der Monsun- 
regen im August und der seither fortgesetzten 
Trockenheit erwarten ließ. Immerhin ist sie aber 
noch ernst genug, um die schweren Befürchtungen 
zu rechtfertigen, die auf seiten der Regierung, 
namentlich hinsichtlich der kritischen Zeiten im 
Frühjahr, von Anfang an gehegt worden sind.
        <pb n="208" />
        W 134 20 
Am härtesten sind die Vereinigten Provinzen 
Agra und Oudh von der Dürre betroffen. Hier 
ist nun in den durch künstliche Bewässerung ge- 
schützten Teilen die Herbsternte (Kharif) vor der 
gänzlichen Vernichtung bewahrt worden. Was 
das bedeutet, wird verständlich, wenn man be- 
denkt, daß gerade die Kharifernte die billigeren 
Früchte (Hirse, Reis) trägt, auf denen die Nah- 
rung der Bevölkerung beruht. Für die Provinz, 
als Ganzes genommen, schwankt der Ertrag der 
hauptsächlichsten Nahrungsmittelfrüchte zwischen 
einem Viertel und der Hälfte einer normalen 
Ernte. Die Hälfte der Baumwollernte und 
56 oder noch mehr von der Zuckerernte der 
genannten Provinz ist zugrunde gegangen. Die 
Fläche, die am schlimmsten daran ist, wird auf 
51 000 Quadratmeilen mit einer Bevölkerung 
von 21½ Millionen Seelen angegeben; etwas 
weniger hart, aber immer noch ernstlich betroffen 
ist ein weiteres Gebiet von 9000 Quadratmeilen 
mit 5 Millionen Seelen. Diese Zahlen um- 
fassen mehr als die Hälfte der Provinz. Der 
Flächeninhalt der Vereinigten Provinzen Agra 
und Oudh beläuft sich auf 107 164 Quadrat- 
meilen (engl.), ihre Bevölkerung betrug bei dem 
Zensus von 1901 147 Millionen. Das Schicksal 
derselben wird nun im wesentlichen vom Ausfall 
der Frühjahrsernte (Rabi) abhängen. Die 
herrschende Hitze und Trockenheit war freilich der 
Aussaat bisher ungünstig, auch ist die Aussaat 
dadurch verzögert worden, daß die Bauern ihr 
äußerstes getan haben, um die noch stehende 
Kharifernte durch künstliche Bewässerung zu retten. 
In anmtlichen Berichten wird nunmehr von 
„heroischen Anstrengungen“ der Bauern ge- 
sprochen, soviel Land als möglich für die Rabi- 
ernte zu bestellen. Allein der Felder, deren 
Bestellung ohne künstliche Bewässerung einiger- 
maßen möglich ist, gibt es nicht viele, und selbst 
bei solchem Boden ist es zweifelhaft, ob die 
Keime sich gut entwickeln. Aber es gibt keinen 
Bericht der einzelnen Bezirksbeamten, aus denen 
diese allgemeine lbersicht zusammengestellt ist, der 
nicht von dem mutigen Geist des Optimismus 
Zeugnis ablegte, mit dem die Landbevölkerung 
den nahenden schweren Tagen entgegenschaut. 
Demjenigen, der in diesen Wochen diese Gebiete 
auch nur mit der Eisenbahn durchfahren hat, 
mußte es auffallen, wie verhältnismäßig viele 
Felder Spuren der Bestellung zeigten. Aber es 
war auch kein seltener Anblick, wie mühselig mit 
der Schöpfkanne die Bauern versuchten, die für 
das Aufkeimen der Saat nötige Feuchtigkeit dem 
Feld aus einer vielleicht fern gelegenen Quelle 
zuzuführen. 
Die Regierung hat ihrerseits der Landwirt- 
schaft weitgehende Hilfe angedeihen lassen. In 
  
erster Linie hat sie das System der sogenannten 
takavia-Anleihen in einer bisher noch nie ge- 
übten Freigebigkeit benutzt, um die Bauern in- 
standzusetzen, über die ärgsten Schwierigkeiten 
hinwegzukommen. Die Regierung verleiht näm- 
lich — und zwar auch unter normalen Ver- 
hältnissen, um die Bauern aus der Gewalt des 
Dorfwucherers zu befreien — in bestimmten 
Grenzen das zur Finanzierung des landwirtschaft- 
lichen Betriebes nötige Kapital selbst. Solche 
Summen werden vorgestreckt zu einem Zins von 
5 bis 6¼ v. H. gegen die 12 bis 24 v. H. und 
noch mehr, die vom Dorfverleiher erpreßt werden. 
Im allgemeinen hat diese Staatshilfe im land- 
wirtschaftlichen Kreditwesen Indiens indessen keine 
durchgreifende Anderung hervorgebracht, nicht nur 
weil die Darlehen lediglich auf bestimmte Zwecke 
(Meliorationen, Saat= und Viehankäufe, Zucht- 
zwecke) ausgegeben werden, sondern auch weil 
damit viel mehr Formalitäten verbunden sind 
als mit den Abmachungen mit dem Dorfbaniah 
und diese auch mit größerer Schärfe zurück- 
gefordert werden als die Vorschüsse des letzteren. 
Aber in Zeiten einer drohenden Hungersnot sind 
derartige Regierungsanleihen von großem Nutzen 
gewesen, denn auch der Dorfkredit versagt in 
solchen Zeiten oder wird nur zu Bedingungen 
gegeben, die seine Inanspruchnahme mit wirt- 
schaftlichem Ruine gleichbedeutend erscheinen lassen. 
Sobald die kritische Lage einigermaßen sich zeigte, 
wurden in den Vereinigten Provinzen allein 
14 Millionen Rupien an solchen Darlehen 
verteilt, um die Bauern instand zu setzen, Saat 
für die Rabikultur zu kaufen und Arbeiter für 
die Ausgrabung von Waseerstellen zu dingen. 
Der moralische Effekt dieser Maßregel scheint die 
Freigebigkeit, mit der man dabei verfahren ist, 
gerechtfertigt zu haben. Damit wurde auch für 
eine Zeitlang noch der Bedarf an landwirtschaft- 
lichen Arbeitern hochgehalten, was bei der im 
Laufe der Jahre stetig fortschreitenden Bermehrung 
der grundbesitzlosen landwirtschaftlichen Arbeiter- 
klasse von besonderer Wichtigkeit ist. Diese Ver- 
mehrung hat sich gerade in den von Teuerung 
und Hungersnot am öftesten heimgesuchten Be- 
zirken gezeigt und hat teils infolge von Gewohn- 
heit, teils mit Rücksicht auf Kaste und Sprache 
keinen Ausgleich durch Abwanderung in weniger 
eng bevölkerte Gebiete gefunden. Dadurch, daß 
diese Klasse jetzt für einige Zeit noch Beschäfti- 
gung gefunden hat, scheint das Stadium, das 
sich bei jeder Hungersnot in Indien zu zeigen 
pflegt, das ziellose Umherwandern auf der Suche 
nach Nahrungsgelegenheit, noch hinausgeschoben 
zu sein. 
Neben diesen takavi-Darlehen hilft die Re- 
gierung noch mit Abgabennachlässen. Von den
        <pb n="209" />
        135 20 
31 bis 32 Millionen Rupien, die in den Ver- 
einigten Provinzen als Abgaben von der Kharif- 
ernte fällig gewesen wären, sind einstweilen 11 
bis 12 Millionen gestundet worden, und die 
Hälfte dieser Summe wird voraussichtlich gänz- 
lich erlassen werden. 
So nimmt es nicht wunder, wenn die Be- 
richte die allgemeinen Verhältnisse der Bevölkerung 
als noch immer ausgezeichnet im Vergleich mit 
früheren mageren Jahren schildern. Mit der 
Beendigung der Wintersaaten freilich wird die 
Not nach außen sichtbar werden und das Be- 
dürfnis nach weiteren Hilfsmaßregeln hervortreten. 
Dies wird nach dem Ende des Kalenderjahres 
mit ziemlicher Sicherheit der Fall sein. Pro- 
gramme für eine Anzahl von Notstandsarbeiten 
(an Straßen, Kanälen, Eisenbahnen) sind bereits 
im voraus von den Bureaus der öffentlichen 
Arbeiten festgestellt. 
Sollten die üblichen Winterregen ausbleiben, 
so wird die Frühjahrsernte sich allein auf die 
Felder beschränken, die künstlich bewässert werden 
konnten, also kaum auf mehr als 2 Millionen 
Acres oder ungefähr ein Zehntel der für die 
Frühjahrsernte unter gewöhnlichen Verhältnissen 
in Betracht kommenden Fläche. 
Im vorstehenden ist die Lage in den Ver- 
einigten Provinzen ausführlicher behandelt worden, 
weil dieses Gebiet das am ärgsten betroffene ist, 
und die von der Regierung getroffenen Maß- 
regeln in den übrigen von der Ungunst des 
Sommers in Mitleidenschaft gezogenen Landes- 
teilen den geschilderten analog sind. Was diese 
anlangt. so lauten die Nachrichten ziemlich un- 
bestimmt, wenn auch günstiger, als die Berichte 
ursprünglich annehmen ließen. In Bengalen 
werden in einzelnen Teilen Notstandsmaßregeln 
notwendig sein, die sich aber wohl auf Darlehen 
und Nachlässe beschränken dürften. In der Prä- 
sidentschaft Bombay kommen für ein Eingreifen 
er Regierung namentlich das Dekkan und zwei 
Distrikte in der Landschaft Guzerat in Betracht, 
wo gleichfalls takavi-Darlehen und Steuernach- 
lässe gewährt werden müssen und später auch 
eigentliche Notstandsarbeiten in Aussicht genommen 
sind. Im Punjab ist die Trockenheit allgemein 
schwer gefühlt worden, am schlimmsten daran ist 
er Bezirk von Delhi, wo eigentliche Hungersnot 
eintreten wird. Annähernd genaue Schätzungen 
der sinanziellen Beihilfe durch die Regierung 
lassen sich jedoch für das Punjab nicht machen. 
Ziemlich viel Notleidende wird Zentralindien auf- 
vergen- Besser als erwartet stehen die Aussichten 
wo adschrutana, ebenso in den Zentralprovinzen, 
wein er Chief-Commissioner hofft, mit einer Er- 
lih rung des gewöhnlichen Programms der öffent- 
en Arbeiten auszukommen, um die nötige 
  
Arbeitsgelegenheit für die Notleidenden zu be- 
schaffen. In Madras glaubt man zunächst be- 
sonderer Maßregeln entraten zu können. 
Alles in allem genommen werden die An- 
forderungen, die infolge der Hungersnot an die 
indischen Finanzen gestellt werden, ganz bedeutend 
sein. Sie werden auf 35,6 Millionen Rupien 
für Darlehen, 40 Millionen für Nachlässe und 
Stundungen, 25 Millionen für eigentliche Not- 
standsarbeiten geschätzt. Ein Teil der erstge- 
nannten beiden Posten wird zwar wieder herein- 
gebracht werden, wie viel dies aber sein wird, 
das hängt von der Entwicklung der nächsten 
Monate ab. 
(Bericht des Kaiserlichen Generalkonsulats in Calcutta 
vom 9. Dezember 1907.) 
Die erschließung von Betschuanaland.“) 
Bei den augenblicklichen schlechten Finanz- 
verhältnissen sind selbst mutige Kapkolonisten 
pessimistisch. Und doch ist es wahr, wenn man 
sagt, daß die wirkliche landwirtschaftliche Ent- 
wicklung von Millionen Acres Land, die gar nicht 
weit von Kapstadt und anderen Zentren entfernt 
liegen, kaum begonnen hat. Eines Tages werden 
die Reichtümer der Karoo, die wahrscheinlich den 
reichsten Boden der Welt besitzt, erschlossen werden. 
Die Kalahari (die den Namen „Wüste“ zu Unrecht 
führt) ist ein weiterer Schatz; ein dritter ist 
Betschuanaland. Sei „rooi grond"“ stellt die 
beste Weide dar und sein Hochlandklima ist 
außerordentlich gut. 
Im Norden und Süden laufen „laagts“, einst 
Flußbetten, aber später wurde das Klima trockner. 
Die weise Maßregel der Regierung, Mr. H. M. 
Oakley, die bekannte Autorität in der Wasser- 
erschließung, heraufzusenden, hat sich belohnt ge- 
macht. Auf dreizehn der wertvollen Regierungs- 
farmen ist gutes frisches Wasser in einer mittleren 
Tiefe von 118 Fuß und einer durchschnittlichen 
fließenden Wassermenge von 140000 Gallonen pro 
Tag erschlossen worden. Die Wahl der Bohr- 
plätze war außerordentlich schwierig wegen des 
Untergrundes, der dicken Vegetation usw. Das 
Resultat ist eine schlagende Illustration dazu, 
was unter solchen Umständen durch die Kombi- 
nation technischer Kenntnis und reifer Erfahrungen 
erlangt werden kann. Daß das der Wildnis auf 
diese Weise abgewonnene Land ein wirkliches 
Aktivum für die Kolonie darstellen wird, kann in 
keiner Weise bezweifelt werden. Das Wasser 
genügt für die Viehzucht jeder Art und für all- 
gemeine Zwecke, und es kann kein Zweifel be- 
stehen, daß Betschnanaland, wenn ihm nur die 
*) Aus der „Cape Times“ vom 16. Oktober 1907.
        <pb n="210" />
        W 136 20 
richtigen Ansiedler — besonders „Söhne des 
Bodens", mögen sie britischer oder holländischer 
Abkunft sein — gegeben werden, aufblühen wird. 
Mr. Oakley und seine Kolonne haben eine 
sechsmonatige angestrengte Zeit hinter sich. Bei 
Beginn ihrer Tätigkeit fanden sie gerade soviel 
Wasser in einem Brunnen, als ausreichte, um 
das erste Bohrloch fertig zu stellen, und später 
mußte das Wasser von Bohrloch zu Bohrloch 
herbeigeschafft werden über Entfernungen von 
5 bis 6 Meilen. Zu jedem Bohrloch waren rund 
400 Gallonen pro Tag nötig, und da die Wasser- 
behälter mittlerer Größe nur 60 Gallonen fassen, 
so hatten die Ochsen= und Maultiergespanne 
viele Touren über pfadloses Land zu machen. 
* * 
r 
„Das Klima“, sagt Mr. Oakley, „ist sehr gesund, 
allerdings bestehen große Temperaturschwankungen. 
In der Nacht fror das Wasser in den Behältern 
zu Eisstücken. Für den Farmer und Sports- 
mann ist es ein gutes Land.“ 
„Nein“, sagt er in Beantwortung einer Frage, 
„ich habe niemals einen Distrikt gesehen, der 
besser für Wasserbohrungen geeignet wäre, als 
Betschnanaland, und ich kenne die meisten 
Distrikte der Kolonie. Das Wasiser ist durch ver- 
witterte Granit= und Gneisschichten hindurch- 
gesickert, es fließt jetzt unterirdisch und man muß 
nach ihm bohren. Bei einer ausreichenden 
Wassermenge hat Betschuanaland, davon bin ich 
überzeugt, eine große und glückliche Zukunft. 
Vieh und Strauße gedeihen hier. Zerealien, 
Früchte, Gemüse und Geflügel kommen gut voran; 
auch ist es ein großes Holzland. Das erschlossene 
Wasser war von ausgezeichneter Qualität, ganz 
frisch.“ Mr. Oakley sprach sich über die Politik 
der Regierung, welche nur Land verkauft, nach- 
dem für eine genügende Wassermenge gesorgt ist, 
anerkennend aus. „Wasserloses Land verkaufen, 
heißt praktisch den Ansiedler töten, bevor er nur 
angefangen hat.“ 
Mr. Oakley beschreibt Betschuanaland als ein 
weites wellenförmiges Land, hauptsächlich ist es 
Grasfeld; an den Hängen wachsen Kameldorn- 
bestände, ein edler Baum von langsamem Wachs- 
tum. Zuviel von diesem wertvollen Wald wird 
durch die Feldfeuer der Eingeborenen zerstört. 
Die Eingeborenen brennen die jungen Bäume 
nieder, die alten Bäume sterben ab, und es gibt 
keinen Nachwuchs. Es müßten Maßregeln da- 
gegen getroffen werden. 
Für den Sportsmann bietet Betschuanaland 
viel. Außer kleinen Antilopen trifft man die 
Kuhantilope, das Kudu, die Säbelantilope, blaue 
Guus, wilde Strauße usw. 
Gegenwärtig ist das Land sehr dünn be- 
  
völkert, hier und dort trifft man kleine Farmen 
britischer und holländischer Siedler, die haupt- 
sächlich von Wild und Mehlspeisen leben. Es 
gibt auch Händler aller Art, Juden, Hindus u. a. 
Der Eingeborene ist friedlich, aber faul, doch kann 
ihn der Farmer zur Arbeit verwenden. In den 
meisten Gegenden trägt er europäische Kleider. 
Mr. Oakley vertraut, daß die Brunnenbohrungen 
sich als eine Rettung vieler Teile der Kolonie 
darstellen wird, die Kalahari nicht ausgeschlossen, 
welche, weit davon entfernt, eine Wüste zu sein, 
teilweise ganz vorzüglichen Boden hat. 
In betreff der Bedingungen des Landverkaufs 
in diesem frisch erschlossenen Land werden amt- 
liche Mitteilungen in Kürze erlassen werden. 
Gesuche werden durch eine Behörde geprüft und 
die Bezahlung wird auf zwanzig Jahre verteilt 
werden. Die Farmen sind im Durchschnitt 
5500 Morgen groß und der Preis wird sicher 
mäßig sein. In der Auswahl der Siedler wird 
sorgfältig vorgegangen werden und die Inbesitz- 
nahme durch Vertreter wird nur unter 
besonderen Umständen gestattet werden. 
Nach Ablauf von fünf Jahren werden Besitz- 
rechte unter den folgenden allgemeinen Bedingungen 
gewährt: 
Alle Straßen müssen frei und ununterbrochen 
gelassen werden, wenn sie nicht durch die Behörde 
geschlossen werden; Straßen, um welche von be- 
nachbarten Farmern gebeten wird, können durch 
die Farm gelegt werden, natürlich gegen eine 
entsprechende Entschädigung; die Regierung soll 
das Recht haben, Straßen, Eisenbahnen usw. 
anzulegen, Telegraphenlinien über das Land zu 
errichten im öffentlichen Interesse, die Entschä- 
digung wird durch Schiedsrichter festgestellt; die 
Regierung kann gegen Entschädigung das Land 
wieder zurücknehmen, wenn es der öffentliche 
Nuten erfordert und wenn Mineralrechte der 
betreffenden Regierung erwachsen. 
Kaffeeernte in Oexiko. 
Im Staate Veracruz war die Ernte die 
kleinste seit Jahren. Die Ursache lag in den 
ungünstigen Witterungsverhältnissen. Die Qualität 
dagegen war vortrefflich, so daß entsprechend gute 
Preise erzielt wurden. Das gleiche läßt sich vom 
Staate Oaxaca sagen. Auch im Territorium Tepie 
war die Ernte der Menge nach gering, aber an 
Qualität gut. Sie betrug etwa 4000 Quintales 
zu je 46 kg, die zu guten Preisen verkauft wurden. 
Gegen 1000 Quintales wurden von Tepic nach 
Hamburg und Havre ausgeführt, wo sie zu 
76 Pf. und 93 Centimes pro Pfund verkauft 
wurden.
        <pb n="211" />
        W 137 20 
Im Staate Chiapas war die Ernte, den ge- 
hegten Befürchtungen entgegen, sowohl der Menge 
als auch der Beschaffenheit nach günstig. Im 
Bezirke Tapachula allein betrug sie etwa 120 000 
Zentner, würde aber noch größer gewesen sein, 
wenn nicht im Oktober 1906 ein schweres Un- 
wetter den Distrikt heimgesucht hätte. 
Da die Ernte in den Staaten Veracruz und 
Oaxaca gering war, und von Tepic sowie Chiapas 
größere Mengen ausgeführt wurden, so mußte 
besonders im Norden des Landes trotz des hohen 
Einfuhrzolls von 10 Pesos pro Kilogramm, um 
den inländischen Bedarf zu decken, Brafilkaffee 
eingeführt werden. 
Die Ernteaussichten sind in den Staaten 
Veracruz und Oaxaca günstig, ebenso im Tepic- 
territorium, weniger gut dagegen in Chiapas. 
Der Preis wird sehr wesentlich von dem Er- 
folg oder Mißerfolge der Kaffeevalorisation in 
Brasilien abhängen. In Chiapas hofft man aber 
auf gleichmäßig gute Preise, da die dort wachsen- 
den Sorten zu den besseren Qualitäten, den soge- 
nannten „elases de fantasia“ gehören, nach denen 
stets und überall lebhafte Nachfrage besteht. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Mexiko 
vom 9. Dezember 1907.) 
Helkenausfuhr Sanzibars. 
Die Ausfuhr von Nelken aus Zanzibar betrug: 
Menge Wert 
Engl. Pfund Rupien 
1903 12 092 138 2 795 980 
1904 14 502 775 4 986 449 
1905 15 312 952 4 306 090 
1906 15 105 760 5 349 545 
Die Ausfuhr des Jahres 1906 stellt 37,5 v. H. 
der Gesamtausfuhr Zanzibars dar. 
Die Ausfuhr verteilte sich, wie folgt: 
1903 1904 1005 1906 
Menge in engl. Pfund 
Hurova- 3551 966 7 312 375 5 673 319 8 939 789 
Anerita . 852 361 2 056 175 1 769 86ö0 717 900 
ien ’wFN79560 852 4 839 524 7 810 508 5 355 875 
frika. 126 959 94 701 59 265 92 196 
Wert in Rupien 
Enropa- 7065 411 2633 787 1 676 468 3 170 924 
Umerita . 189 102 718 420 101 027 238 975 
Ann ’w11 N812 787 1 601 061 2 123 255 1 901 368 
Afrika 28 680 38 181 15 340 32 278 
A Auf die europäischen Märkte verteilte sich die 
usfuhr in folgender Weise: 
1905 1906 1905 1906 
d Menge in engl. Pfund Wert in Rupien 
herdam. 1814460 1543 310 554 887 557 320 
Hambue 2762 850 2650 919 820 638 915 629 
Marseurs 633 284 3 811 300 181 335 1387 202 
e28 750 585 760 54230 207 338 
  
Neben Europa nimmt Indien einen sehr 
großen Teil der Nelkenausfuhr auf, nämlich: 
1904 1905 1906 
Wert in Rupien 
1 554 191 1 985 878 1 782 609 
Die Anteile der hauptsächlich in Betracht 
kommenden Länder stellen sich nach Prozenten: 
1904 1905 1906 
Indien 31,2 46,5 33½ 
Deutschland 297 4,2 235,9 
Großbritannien. 37,0 19,3 17,0 
Niederlande 7,5 13,0 100,0 
Vereinigte Staaten. 14,3 11,5 5,4 
Frankreich. 4,9 1,0 3,8 
Die Nelkenernte pflegt im August zu beginnen. 
Das Erntejahr, von August bis Juli gerechnet, 
gibt folgendes Bild der Nelkenernten seit 1893/94: 
- nsel Insel Ins-Jahresdurch- 
Erntejahr gaͤncht #- e ahr 
Menge in Frasilah (zu je 35 Pfd. engl.) Rs. 
1893/94 197710 402621 600 331 unbekannt 
1894/95 102208 307860 410068 5.2.— 
1895/96 165 901 413 124 579025 4.—.— 
1896/97. 34592 224362 308954 3.9.— 
1897/98 44941 150703 195644 6.3— 
1898/99 149417 481565 630 9882 6.8.9 
1899/1900 59741 206640 266 381 6.1.— 
1900001 37567 201192 238759 7.—.— 
1901/(02 43626 321599 365225 6.6.6 
1902/03 175 420 251780 427200 6.8.6 
1903/04 28369 96792 125161 13.4.— 
1904/05. 79860 675683 755543 9.5.6 
1905/06 181536 109931 261 467 11.14.3 
Die Durchschnittsgröße der Ernten war 
399 595 Frasilah. Der Durchschnittspreis der 
letzten zwölf Ernten betrug Rs. 8.3.9. Dieser 
Preis gilt nur für die Pemba-Nelken, Zanzibar- 
Nelken sind im Preise etwas höher. 
An Nelkenstengeln wurden ausgeführt: 
1904 1905 1906 
Menge in engl. Pfund 
Europa 1 001 666 3777 062 2 317 305 
Asien. 145 845 63 835 63 056 
Amerika 86 755 149 426 — 
Afrika — — 2065 
Wert in Rupien 
Europa 96 536 285 818 222 608 
Asien 12 671 32 622 6 831 
Amerika 10 003 9 680 — 
Afriko — — 285 
Wie im Vorjahre, nahm auch im Jahre 1906 
Hamburg beinahe die ganze Einfuhr auf, näm- 
lich für 213 618 Rupien von einer Gesamtaus- 
fuhr von 229724 Rupien.
        <pb n="212" />
        W 138 20 
Auch die Ausfuhr von Mutternelken geht zum 
großen Teil nach Deutschland. 
Insgesamt bewertete sich die Ausfuhr von 
Nelken, Nelkenstengeln und Mutternelken aus 
Zanzibar im Jahre 1906 auf 5 580 179 Rupien 
gegen 4507 460 Rupien im Vorjahre. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Zanzibar.) 
Die swiebelernte in figypten 1907. 
Der Kaiserliche Konsul in Alexandria berichtet: 
In der Zeit vom 1. März bis zum 15. Juni 1907 
sind von hier aus 1 149 120 Sack Zwiebeln im 
Einzelgewicht von annähernd 50 kg verschifft 
worden; hiervon gingen: nach Liverpool 422 653 
Sack, Hull 224 260 Sack, London 100 618 Sack, 
Manchester, Glasgow und Leith 24 042 Sack, 
Triest 234 646 Sack, Genua und Venedig 17323 
Sack, Marseille 26 813 Sack, Hamburg 56 652 
Sack, Antwerpen, Dünkirchen und Rotterdam 
22 396 Sack, nach den Levante-Häfen einschl. 
Odessa 20 717 Sack. 
Das schließliche Ergebnis ist für die hiesigen 
Verschiffer kein günstiges gewesen, da die Ver- 
kaufspreise in Europa, zum Teil wegen Beschädi- 
gung der gesandten Ware, hinter den hiesigen 
Einkaufspreisen zurückgeblieben sind. Günstiger 
gestalteten sich die Verkäufe der über Liverpool nach 
Nordamerika, insbesondere nach New-York, Boston 
und Philadelphia, versandten Ware. Der Ver- 
sand nach diesen Plätzen ist in der für Liverpool 
angegebenen Zahl mit enthalten. Er dürfte mehr 
als die Hälfte der gesamten Zwiebeleinfuhr Liver- 
pools betragen haben. 
Aussichten der indischen Relsernte 1907/08. 
Das zweite Memorandum über die gesamte 
Reisernte Britisch-Indiens für die Saison 1907/08 
ist unter dem 19. Dezember 1907 veröffentlicht 
worden. Die Schätzungen, die diesem Berichte 
zugrunde liegen, umfassen ein Areal, das 78,3 
v. H. der gesamten in Britisch--Indien unter Reis- 
kultur stehenden Fläche ausmacht, wie sie aus dem 
Durchschnitte der fünf mit 1905/06 abschließenden 
Jahre berechnet ist. 
Während die Oktoberschätzung einen Rückgang 
in der Reisanbaufläche von 1,2 v. H. erkennen 
ließ, lauten die Dezemberberichte günstiger und er- 
mäßigen den Rückgang auf 1 v. H. Der Sommer- 
reis in Bengalen, Ostbengalen und Assam hat eine 
Zunahme im Anbau von 70 000 Acres erfahren, 
auch im unteren Burma und im Anbau von 
Herbstreis in Bengalen hat sich eine Zunahme 
bemerkbar gemacht. Dagegen hat die Kultur von 
Winterreis in Ostbengalen und Assam beträchtlich 
  
nachgelassen, ebenso in Bengalen. Ferner ist in 
Madras weniger Reis angebaut worden, und in 
Ostbengalen und Assam hat auch der Anbau von 
Herbstreis eine Einschränkung erfahren. 
Die gesamte in Britisch-Indien mit Reis be- 
stellte Fläche beträgt 52 216 500 Acres im Ver- 
gleich mit 52 746 200 Acres im Vorjahre, wo- 
raus sich eine Abnahme im Reisanbau von 
529 700 Acres oder 1 v. H. ergibt. 
Nur aus Burma wird der Verlauf der Witte- 
rung als günstig gemeldet, und der für die 
Ausfuhr verfügbare Überschuß dieser Provinz 
wird auf 2 514 000 Tons Kargoreis oder auf 
42 610 000 ewts gereinigten Reis geschätzt. 
Aus den Einzelberichten der Provinzen, denen 
der Prozentsatz, mit dem sie an der gesamten 
Reisfläche in Britisch-Indien beteiligt sind, in 
Klammern beigesetzt ist, mögen noch folgende An- 
gaben hervorgehoben werden: 
Bengalen (34,8 v. H.). Die mit Herbst- 
reis bestellte Fläche wird zu 4 446 200 Acres 
gemeldet gegen 4 309 000 Acres im Vorjahre, 
woraus sich eine Zunahme von 3,2 v. H. ergibt. 
Die Witterung ist im großen ganzen wegen des 
unzeitgemäßen und schlecht verteillen Regens keine 
günstige gewesen. Nimmt man den Ertrag zu 
72 v. H. einer Normalernte an, so kann der 
Rohertrag an gereinigtem Reis auf 23519 500 cwts 
bemessen werden gegen 22 160 000 cwts im 
Vorjahre. 
Das Areal unter Winterreis wird zu 19 845 300 
Acres angegeben gegen 20 043 400 Acres im 
Vorjahre, es ist also um 1 v. H. zurückgegangen. 
Für den Winterreis ist die letzte Zeit besonders 
ungünstig gewesen. Der Regenfall im Mai und 
zu Anfang Juni blieb hinter der durchschnittlichen 
Regenmenge zurück, und erst in der letzten Hälfte 
des Monats Juni fiel ausreichender Regen für 
das Fortkommen der Saaten. Im Juli litten 
die Felder mit Ausnahme von Nordbihar sehr 
unter dem Mangel an Feuchtigkeit, und erst spät 
im Angust fiel Regen, so daß in den meisten 
Bezirken die Verpflauzung sehr aufgehalten wurde. 
In Orissa, Chota Nagpur und in Teilen von 
Südbihar und Südwestbengalen litten die Reis- 
felder anfangs unter der Dürre und später im 
August unter den Überschwemmungen. Im Sep- 
tember erhielten einige Bezirke zwar Regen, der 
Monat Oktober verlief aber regenlos. Auf den 
höher gelegenen Ländereien stellte sich infolge- 
dessen eine vollständige Mißernte ein, und der 
durchschnittliche Ertrag pro Acre wird nur auf 
53 v. H. einer Normalernte geschätzt. Auf dieser 
Basis würde sich ein Gesamtertrag von 1156270000 
ewts ergeben gegen 172 291 400 ewts im Vor- 
jahre.
        <pb n="213" />
        W 139 20 
Eine Fläche von 181 700 Acres und ein Er- 
trag von 1 014 600 ewts ist im März 1907 für 
Sommerreis gemeldet worden gegen 163 600 Acres 
und 1 093 800 ewts zur entsprechenden Zeit im 
voraufgegangenen Jahre. 
Ostbengalen und Assam (23,1 v. H.). Die 
mit Herbstreis bestellte Fläche wird auf 3450 000 
Aeres geschätzt gegen 3 481 900 Acres im Vor- 
jahre, woraus sich eine Abnahme der Anbaufläche 
von 0,9 v. H. ergibt. In keinem Teile der Pro- 
vinz ist seit dem Oktoberschätzungsberichte Regen 
gefallen, der größte Teil der Ernte war indes zu 
jener Zeit schon eingeerntet. Weitere Umfragen 
haben die Angaben im Oktoberbericht bestätigt, 
und mit Ausnahme der Beschädigungen durch 
frühzeitige Uberflutungen, die aber nur verhält- 
nismäßig kleine Flächen betrafen, und durch 
Insektenplage sind die Witterungsverhältnisse für 
den Herbstreis günstig verlaufen. Der durch- 
schnittliche Ertrag pro Acre wird auf einen Nor- 
malertrag oder 100 v. H. geschätzt. Auf dieser 
Basis dürfte auf einen Rohertrag von 24 150 000 
ewts zu rechnen sein gegen 16 249 000 ewts im 
Vorjahre, was einer Steigerung um 49 v. H. 
gleichkommen würde. 
Das Areal unter Winterreis wird auf 11325000 
Acres geschätzt gegen 12 012 100 Acres im Vor- 
jahre, es hat also einen Rückgang um 5,7 v. H. 
erfahren. Mit Ausnahme von verhältnismäßig 
kleinen Strecken, wo sich eine Bewässerung er- 
möglichen ließ, ist die Ernte, was Niederschläge 
anbetriftt, auf den Taufall angewiesen gewesen. 
Die Aussichten sind daher für diejenigen Felder, 
die später als Mitte Juli bepflanzt wurden, durch 
den Mangel an Regen, der für den Monat August 
charakteristisch war, nachteilig beeinflußt worden. 
Nur teilweise trat im September eine Erleichte- 
rung durch leichte Regenschauer ein, auf die aber 
wiederum völlige Dürre folgte. Breitwürfig ge- 
läter Reis, der zwischen Februar und April in 
die Erde gebracht wurde, und solcher Reis, der 
vor Mitte Juli verpflanzt wurde, dürfte einen 
normalen und stellenweise einen noch höheren 
Ertrag liefern. Derjenige Reis aber, welcher auf 
höher gelegenen Ländereien später verpflanzt 
wurde, brachte sehr leichte Ahren; stellenweise war 
er ganz verwelkt und wurde dem Vieh gegeben. 
Nimmt man den durchschnittlichen Ertrag pro 
lere auf 77 v. H. einer Normalernte an, so be- 
läuft sich der Rohertrag aus 87 203 000 ewts 
gegen 102 103 000 ewts im Vorjahre, was einem 
dgange von 15 v. H. gleichkommen würde. 
Für Sommerreis ist die Fläche und der Er- 
trag im Mai 1907 (für die Bezirke Ostbengalens) 
Ku 281 300 Aeres bzw. 1 798 000 ewts gemeldet 
worden gegen 229 500 Acres und 1 483 800 cwts 
im Vorjahre. 
  
Madras (10,6 v. H.). Die in den Raiyat- 
waridörfern bis Ende November 1907 mit Reis 
bestellte Fläche (etwa zwei Drittel der Provinz) 
wird zu 5 391 000 Acres gemeldet, das sind 
142 000 Acres oder 2,6 v. H. weniger als im 
Vorjahre. In den übrigen Nicht-Raiyatwari- 
dörfern hat die Reisfläche 349 000 Aeres oder 
eine zweieinhalbmal so große Anbaufläche wie 
im Vorjahre eingenommen; die Berichte sind 
indes unvollständig. Die Felder stehen im all- 
gemeinen ziemlich gut bis gut. Der durch- 
schnittliche Ertrag wird jetzt auf 79 v. H. einer 
Normalernte geschäzt. 
In Unterburma (9,8 v. H.) beträgt die ganze 
mit Reis bestellte Fläche in den 15 hauptsächlich 
Reisbau treibenden Bezirken 7 296 000 Aeres, 
was einer Steigerung der Reisfläche gegen das 
Vorjahr um 322 300 Acres oder 4,6 v. H. gleich- 
kommt. Die für die Ausfuhr verfügbare Reis- 
menge wird jetzt auf 2 514 000 Tons Kargoreis 
geschätzt, die einer Menge von 42 610 000 cwts 
gereinigtem Reis entsprechen. 
Die indische Baumwollernte 1907/08. 
Das dritte Memorandum über die indische 
Baumwollernte für die Saison 1907/08, welches 
am 19. Dezember 1907 veröffentlicht ist, baut sich 
auf auf den aus den einzelnen Provinzen bis zum 
30. November 1907 eingegangenen Berichten und 
gibt, soweit es möglich ist, Vergleiche mit der 
Ernte in dem voraufgegangenen Jahre. Der 
Bericht aus Ajmer-Merwara ist nicht rechtzeitig 
eingegangen und konnte daher nicht berücksichtigt 
werden; da aber auf diese Provinz im Durch- 
schnitt der fünf mit 1905/06 abschließenden Jahre 
nur 0,2 v. H. der indischen Baumwollfläche ent- 
sielen, so ist dem Ausbleiben dieses Berichts keine 
Bedeutung beizumessen. 
Die Witterung ist im allgemeinen sehr un- 
günstig gewesen. In weiten Gebieten ist fast gar 
kein Regen gefallen. In anderen Gegenden 
wieder, in denen genügend Regen niederging, 
war seine Verteilung ungleich und ebenso nach- 
teilig als die plötzlich nach der Saatzeit einsetzende 
und während der ganzen Wachstumsperiode an- 
haltende Dürre. Von 19 Gegenden, aus denen 
Berichte eingegangen sind, meldeten 14 einen 
Rückgang der bebauten Fläche und 16 einen 
Ausfall im Ertrage. 
Die Gesamtfläche der Baumwollernte Bri- 
tisch-Indiens für das Jahr 1907/08 wird zu 
20 314 600 Acres angegeben gegen 22 175 300 
Acres im Vorjahre. Hieraus ergibt sich eine Ab- 
nahme um 1 860 700 Acres oder um 8,4 v. H. 
Auf den Ertrag hat die ungünstige Witterung
        <pb n="214" />
        W 140 20 
einen noch nachteiligeren Einfluß ausgeübt und 
einen Rückgang von etwa 1 956 200 Ballen oder 
von 40 v. H. mit sich gebracht. Es ist indes in 
Berücksichtigung zu ziehen, daß die vorjährige 
Ernte außerordentlich günstig ausgefallen ist. Der 
Gesamtertrag wird auf 2 923 400 Ballen geschätzt 
gegen 4 879 600 Ballen im Vorjahre. 
Die britischen Gebietsteile, welche für 
gewöhnlich mit 67,7 v. H. an der gesamten An- 
baufläche beteiligt sind, melden eine Anbaufläche 
von 12 334 000 Acres und einen Ertrag von 
1 758 000 Ballen gegen 13 372 000 Acres und 
2 891 000 Ballen im Vorjahre; sie weisen also 
in der Fläche einen Rückgang um 7,8 v. H. und 
im Ertrage einen Ausfall von 39,2 v. H. nach. 
In den Eingeborenenstaaten ist die An- 
baufläche von 8 803 300 Acres im Jahre 1906/07 
auf 7 980 600 Acres und der Ertrag von 
1 988 600 Ballen auf 1 165 800 Ballen zurück- 
gegangen. In Prozenten ausgedrückt beläuft sich 
der Rückgang auf 9,3 bzw. 41,4. 
Im einzelnen ergeben sich nach dem Dezember- 
schätzungsbericht für die einzelnen Gebietsteile 
Britisch-Indiens im Vergleich mit dem Vorjahre 
solgende Anbauflächen und Erträge: 
Provinzen und 102 % 00% 104000/% 
Staaten Acres Ballen Acres Ballen 
Bombay, einschl. der 
Eingeborenen- 
—) 5 651 707 6 690 1538 
Zemralprovinzen u. 
Berar .. .. . ... 4 456 595 4678 881 
Madras Raiyat-= 
waridörfer 1 388 125 1 392 145 
Prasad, einschl. der 
Eingeborenenstaaten 1468 354 1 413 8357 
Vereinigte Pro- 
vinzen, einschl. der 
Eingeborenenstaaten 1461 263 1489 639 
Sind, einschl. der 
Eingeborenenstaaten 220,6 100,1 250.,3 154,6 
Burma . . . . . ... 183 187 6 
Bengalen ohne Ein- 
geborenenstaaten") 71 14 75 16 
Osibengalen und 
Assa 78 24 76 17 
Ajmer-Merwara“") 
Nordwestliche Grenz- 
  
provinz . . . . ... 48 9 61 13 
Oyderabodd .. 3 100 386 3 480 41490 
arodoa .. 552 103 693 224 
Zentralindien . . .. 1118 63 1 174 228 
Rajputaaan 436 134 428 172 
Mysore 84 17 89 10 
Zusammen .. 20314,6 2923,4 23 175.,3 4879.6. 
*) Für die Eingeborenenstaaten wird der Ertrag 
in goher Schätzung ja 700 Ballen angegeben gegen 
750 Ballen im Vo 
"") Nachträglich "7 erns Ajmer-Merwara das Areal 
zu 41.000 Acres und der Ertrag zu 52.000 Ballen 
gemeldet worden gegen 40 000 Acres und 54 
Ballen im Vorjahre. 
  
Aus den Einzelberichten der Provinzen, denen 
der Prozentsatz, mit welchem sie an der Gesamt- 
anbaufläche Britisch-Indiens beteiligt sind, in 
Klammern beigesetzt ist, mögen noch folgende An- 
gaben über die Ernte hervorgehoben werden: 
Bombay (27,4 v. H.) Die gesamte in den 
britischen Gebietsteilen mit früher und später 
Baumwolle bepflanzte Fläche wird zu 3 137 000 
Acres angegeben, das sind 786 000 Aeres oder 
20 v. H. weniger als im Vorjahre. Die Ein- 
geborenenstaaten (ohne Baroda) weisen eine Fläche 
von 2 514 000 Acres auf gegen 2 767 000 Acres 
im Vorjahre, sie haben den Anbau also um 
9 v. H. eingeschränkt. Im Gujerat und in Nord- 
dekkan war der Regenfall für die Aussaat der 
frühen Baumwolle im allgemeinen mangelhaft. 
Im Juli und August trat dann ungefähr 6 Wochen 
lang unaufhörlicher Regen ein, der im Gujerat 
die Aussaat der späten Baumwolle unterbrach 
und an anderen Stellen die Sämlinge zerstörte. 
Die späten Regen hörten dann plätzlich auf, und 
die Pflanzen litten während der Zeit des An- 
setzens der Früchte an Feuchtigkeit Mangel. In 
Satara und den meisten Teilen von Karnatak 
waren die Niederschläge für die Aussaaten im 
allgemeinen günstig, an manchen Stellen sogar 
zu groß. Für die britischen Gebietsteile wird der 
Ertrag auf 282 000 Ballen geschätzt gegen 692000 
Ballen im Vorjahre; er ist also um 59 v. H. 
geringer ausgefallen. In den Eingeborenenstaaten 
wird er zu 425 000 Ballen angegeben, das ist 
etwa die Hälfte der 846 000 Ballen betragenden 
Ernte des Vorjahres. Es ist indes zu berück- 
sichtigen, daß die vorjährige Ernte ungewöhnlich 
günstig ausgefallen ist. 
Für den Staat Baroda (3,1 v. H.) wird die 
Anbaufläche auf 552 000 Acres geschätzt gegen 
693 000 Acres im Vorjahre; sie hat hier also 
um 141.000 Acres oder 20 v. H. abgenommen. 
Wie in den angrenzenden britischen Gebietsteilen 
sind auch hier die Aussaaten zuerst durch unauf- 
hörliche Regen aufgehalten und späterhin durch 
Mangel an Regen benachteiligt worden. Die 
Pflanzen verwelkten an vielen Stellen. Der Er- 
trag wird auf 103 000 Ballen geschätzt gegen 
224 000 Ballen im Vorjahre, er hat also um 
54 v. H. abgenommen. 
Sind (1,1 v. H.). Die mit Baumwolle be- 
pflanzte Fläche wird auf 221.000 Acres geschätzt 
gegen 250 000 Acres im Vorjahre; der Rückgang 
um 11,6 v. H. wird der geringen Überschwemmung 
zugeschrieben. Der Stand der Ernte ist ziemlich 
gut. Der Ertrag wird auf 100 000 Ballen ge- 
schätzt gegen 155 000 Ballen im Vorjahre, er ist 
also um 35 v. H. geringer ausgefallen. Eine 
Fläche von 5092 Acres ist mit ägyptischer Baum-
        <pb n="215" />
        W 141 20 
wolle bestellt worden; man verspricht sich hiervon 
einen Ertrag von 1782 Ballen. 
Zentralprovinzen und Berar (23,4 v. H.). 
Die gesamte Baumwollfläche von 4 456 000 Acres 
verteilt sich mit 1 386 000 Acres gegen 1 389 000 
Acres im Vorjahr auf die Zentralprovinzen und 
mit 3070 000 Acres gegen 3 289 000 Acres auf 
Berar, sie ist um 4,7 v. H. kleiner als im Vor- 
jahre. Die Saatzeit fiel spät, war aber sonst 
günstig. Der Regenfall im Juli und August 
war nicht nur stark, sondern auch so andauernd, 
daß keine Gelegenheit zum Unkrautjäten auf den 
Feldern übrig blieb. Nach der letzten Hälfte des 
Monats September fiel wenig oder gar kein Regen, 
und die Pflanzen litten nicht nur unter dem 
Mangel an Feuchtigkeit, sondern auch unter un- 
gewöhnlicher Hitze. Ihr Wachstum wurde in- 
folgedessen gehemmt. Ende November fiel dann 
leichter Regen in der ganzen Provinz, und der 
Stand der Pflanzen besserte sich etwas. Der Ge- 
samtertrag ist um 32 v. H. geringer ausgefallen 
als im Vorjahre; er verteilte sich mit 224 000 
Ballen gegen 328 000 Ballen im Vorjahr auf 
die Zentralprovinzen und mit 371.000 Ballen 
gegen 553 000 Ballen im Vorjahr auf Berar. 
Madras (8,8 v. H.). Die gesamte Baum- 
wollfläche in den Raiyatwaridörfern ist zwar 
hinter der vorjährigen um 4000 Acres zurück- 
geblieben, sie ist aber um 9 v. H. größer als im 
Durchschnitt der voraufgegangenen 5 Jahre. Der 
Stand der Felder ist infolge der letzten Regen- 
güsse im allgemeinen gut. Der Ertrag wird zu 
13,8 v. H. geringer angegeben als im Vorjahre. 
In den Nicht-Raiyatwaridörfern wird die Fläche 
auf 136 000 Acres und der Ertrag auf 16 000 
Ballen geschätzt; die Berichte lauten indes un- 
vollständig. 
Punjab (7,9 v. H.). Die im Punjab mit 
Baumwolle bepflanzte Fläche beträgt 1 311 000 
Acres, sie ist um 52 000 Acres oder um 4 v. H. 
hrößer als im Vorjahre. Es ist indes zu be- 
rücksichtigen, daß die Verwüstung der Baumwoll= 
selder durch den Bollwurm im Jahre 1905/06 
zu einer Einschränkung des Baumwollanbaues im 
nachfolgenden Jahre führte, die sich auf 600000 
Aeres belief und sich gänzlich auf die bewässerten 
Gebiete erstreckte. Es hat sich also nur eine 
mäßige Erholung von dem Schaden bemerkbar 
gemacht, und zwar aus verschiedenen Gründen. 
Das Vorherrschen der Pest in den meisten be- 
wässerten Gegenden des mittleren und südwest- 
lichen Punjab verursachte zur Saatzeit einen Ar- 
beitermangel. Außerdem brach der Monsun im 
Osten der Provinz etwas spät an, so daß es 
nicht möglich war, die ganze verfügbare unbe- 
mallerte Fläche dem Baumwollanbaue nutzbar zu 
nachen. Schließlich übte die Furcht vor dem 
  
Wiederauftreten des Bollwurmes eine abschreckende 
Wirkung aus. Das frühzeitige Aufhören des 
Monsuns erwies sich für die unbewässerten Felder 
in der Gegend von Delhi als nachteilig. Auch 
die bewässerten Felder haben in der ganzen Pro- 
vinz infolge des mangelhaften Regenfalls und 
des frühzeitigen Aufhörens der Bewässerung aus 
den Kanälen gelitten. Ferner hat das Auftreten 
von Ratten und Insekten den Baumwollfeldern 
Schaden getan. Der Ertrag wird auf 319 000 
Ballen geschätzt gegen 303 000 Ballen im Vor- 
jahre, er ist also um 5,3 v. H. höher ausgefallen. 
— In den Eingeborenenstaaten belief sich die 
Fläche auf 157 000 Acres und der Ertrag auf 
35 000 Ballen gegen 154 000 Acres und 54 000 
Ballen im Vorjahre. 
In den Vereinigten Provinzen (6,4 v. H.) 
belief sich die Anbaufläche auf 1 443 000 Acres 
gegen 1 473 000 Acres im Vorjahre. Die Ab- 
nahme betrug also 2 v. H. Der Regen dauerte 
in günstiger Weise bis zur letzten Augustwoche an, 
darauf hörte er in allen hauptsächlich Baumwolle 
pflanzenden Gegenden der Provinz auf, und es 
setzten trockene westliche Winde ein. Die be- 
wässerten Felder erlitten infolge der anhaltenden 
Dürre wenig oder gar keinen Schaden; auf den 
unbewässerten Feldern verwelkten aber die Pflanzen 
in den meisten Gegenden, und der Ertrag von 
denselben war nur gering. Der Gesamtertrag 
wird auf 261000 Ballen geschätzt gegen 634000 
Ballen im Vorjahre, woraus sich ein Ausfall von 
58,8 v. H. ergibt. 
In dem Eingeborenenstaat Rampur wird die 
Anbaufläche auf 18 000 Acres und der Ertrag 
auf 2000 Ballen geschätzt im Vergleich mit 
16 000 Acres und 5000 Ballen im Vorjahre. 
In Burma (0,9 v. H.) hat die Anbaufläche 
um 2 v. H. abgenommen. Der Regenfall in den 
letzten beiden Monaten brachte Enttäuschungen; 
der Monsun führte für den größeren Teil der 
Baumwollgegend nur einen kurzen Regenfall mit 
sich. Die Aussichten sind daher auch trübe. Man 
schätzt daher den Ertrag um 19 v. H. geringer 
als im Vorjahre. 
Aus Bengalen (0,4 v. H.) wird die Anbau- 
fläche zu 71.000 Acres gemeldet gegen 75 000 
Acres im Vorjahre; die Aussaat der späten Sorte 
dauerte indes in Teilen von Orissa noch an. Im 
September und Oktober litten sowohl die frühe 
als auch die späte Baumwolle unter dem Regen- 
mangel. In Cuttack verursachten die üÜber- 
schwemmungen Schaden. Der Gesamtertrag wird 
auf 14 000 Ballen geschätzt gegen 16 000 Ballen 
im Vorjahre, woraus sich eine Abnahme von 
12,5 v. H. ergibt. Für die Eingeborenenstaaten, 
aus denen keine statistischen Angaben vorliegen, 
schätzt man den Ertrag auf 700 Ballen.
        <pb n="216" />
        W 142 20 
In Ostbengalen und Assam (0,3 v. H.) 
wird die mit Baumwolle bestellte Fläche auf 
78.000 Acres geschätzt gegen 76 000 Acres im 
Vorjahre. Die Zunahme ist auf das günstige 
Wetter zur Saatzeit zurückzuführen. Der Ertrag 
wird auf 24 000 Ballen angegeben gegen 17 000 
Ballen im Vorjahre, er hat sich also um 41 v. H. 
gesteigert. 
In der nordwestlichen Grenzprovinz 
(0,2 v. H.) hat sich die Anbaufläche gegen die 
Oktoberschätzung nicht geändert. Infolge der 
Dürre im September und Oktober ist der Ertrag 
von den unbewässerten Feldern unter dem Durch- 
schnitt geblieben, während die bewässerten Felder 
eine höhere als durchschnittliche Ernte versprechen. 
In Hyderabad (13,3 v. H.) hat die Anbau- 
fläche um 11 v. H. abgenommen. Die Witterung 
war ungünstig und die Ernte in der Gegend von 
Mahratwara dürfte einen geringeren Ertrag 
liefern, als der Durchschnitt beträgt. In den 
Bezirken von Carnatic, in denen die Baumwolle 
im Frühjahr gepflanzt wird, verspricht man sich 
einen guten Ertrag. Insgesamt wird der Ertrag 
um 14 v. H. geringer sein als im Vorzjahre. 
Diese Schätzung wird indes eine Berichtigung 
erforderlich machen, wenn noch etwas Regen fällt, 
der die Aussichten günstiger gestaltet. 
In Zentralindien (4,1 v. H.) hat die Fläche 
um 4,8 v. H. abgenommen, während der Ausfall 
im Ertrage auf 72 v. H. geschätzt wird. 
In Rajputana (2,1 v. H.) hat sich die 
Baumwollfläche im Vergleiche mit dem Vorjahre 
um 2 v. H. vergrößert; der Ertrag wird jedoch 
auf 22 v. H. geringer geschätzt als im Vorjahre. 
Die Baumwollernte Rußlands im Jahre 1907. 
In Transkaspien haben die Fröste in den 
ersten Tagen des Oktober den Baumwollplantagen 
sehr erheblichen Schaden zugefügt, im Kreise 
Merw z. B. litten die Samenkapseln derartig, daß 
nicht mehr als 25 v. H. von ihnen unverletzt 
blieben. Die Ernte wird hier als mittel bezeich- 
net, die Qualität der Faser ist gut, der Ertrag 
an reiner Baumwolle von 1 Pud Rohbaumwolle 
amerikanischer Sorten beträgt 11,5 bis 12,8 Pfund, 
ausnahmsweise sogar bis zu 14 Pfund. Die 
Preise für amerikanische Baumwolle schwanken 
zwischen 2 Rbl. 80 Kop. und 3 Rbl. 90 Kop. das 
Pud. Während der Ernte machte sich Arbeiter- 
mangel fühlbar, und die Tagelöhne waren infolge- 
dessen hoch. 
Im Gebiete von Samarkand ergab die erste 
Baumwollernte 40 bis 50 Pud von der Krons- 
Dessätine. An reiner Baumwollfaser erzielte man 
aus 1 Pud roher amerikanischer Baumwolle 
  
10 Pfund. Die Pflanzer, welche auf amerikanische 
Baumwolle Handgeld entgegengenommen hatten, 
mußten die rohe Baumwolle zu dem vereinbarten 
Preise von 2 Rbl. 40 Kop. bis 2 Rbl. 70 Kop. 
pro Pud liefern, obgleich der Preis im Herbst 
bis zu 3 Rbl. 60 Kop. betrug. 
Im Syr-Daria-Gebiet wird die durchschnitt- 
liche Baumwollernte auf 30 Pud pro Dessätine 
angegeben. Die einheimische Baumwolle ist vom 
Froste fast vollständig vernichtet worden, ameri- 
kanische wurde mit 3 Rbl. 15 Kop. pro Pud 
bezahlt. 
Im Ferghana-Gebiet hatte man eine schlechte 
Ernte zu verzeichnen. Die Preise für amerika- 
nische Rohbaumwolle schwankten zwischen 3 Rol. 
50 Kop. und 4 Röl. 10 Kop. pro Pud. 
In Transkaukasien erzielte man eine mittlere 
Baumwollernte, die erste Ernte ergab 20 bis 
30 Pud von der Krons-Dessätine. Die Preise für 
amerikanische rohe Baumwolle schwankten zwischen 
3 Rbl. und 3 Rbl. 75 Kop. pro Pud, die ein- 
heimische wurde zu 3 Rbl. verkauft. Die Pflanzer, 
welche Handgeld genommen hatten, mußten sie 
zum Preise von 2 Rbl. bis 2 Rbl. 70 Kop. pro 
Pud liefern. (Praw. Wiestnik.) 
Der Baumwollanbau in Buchara. 
Die gesamte Baumwollanbaufläche beträgt im 
Chanat Buchara 115 000 bis 120 000 Dessätinen, 
welche 1,2 bis 1,4 Millionen Pud Baumwolle 
liefern. Als am meisten produktiv erscheint das Tal 
des Flusses Sarjatschan, wo gegen 3750 Quadrat- 
Werst mit Wasserkanälen durchzogene Ländereien 
vorhanden sind; diese Kanäle haben eine ge- 
samte Länge von 950 Werst. Doch auch hier 
leidet noch die Baumwollkultur stark unter dem 
Mangel an Wasser. Dies kommt daher, daß 
diese Gegend von dem Flusse Sarjatschan zugleich 
mit dem Gebiete Samarkand bewässert wird, das 
auch eine große Anzahl Bewässerungskanäle befitzt. 
Im ganzen werden einstweilen in dem Tale nicht 
mehr als ½⅛ des geeigneten Bodens bebaut. 
Von Ländereien, die durch neue Bewässerungs- 
anlagen mit Wasser versorgt werden könnten, sei 
insbesondere die Gegend zwischen Kermine und 
Karschi erwähnt, die ein vollkommen ebenes 
Plateau mit sehr gutem Ackerboden bildet. Für 
die Bewässerung dieses Landstriches sind zwei 
Projekte ausgearbeitet worden. Beide Projekte 
nahmen die Herstellung eines Kanals aus dem 
Amu-Darja für diesen Zweck in Aussicht, sie sind 
jedoch von der bucharischen Regierung abgelehnt 
worden. 
Einer Entwicklung der bucharischen Baumwoll- 
kultur steht ferner noch der Umstand entgegen,
        <pb n="217" />
        G 143 20 
daß es im ganzen Chanat nicht eine einzige Ol- 
mühle gibt. Es arbeiten ausschließlich nur kleine 
Olpressen, die von Pferden in Bewegung gesetzt 
werden. 
(Nach d. Torg. 
Kusfuhr von Rohbaumwolle und Einfuhr von 
Bhaumwollenwaren in den Vereinigten Staaten 
von Kmerika. 
Die Menge der während des Fiskaljahres 1906 
aus den Vereinigten Staaten von Amerika aus- 
geführten Rohbaumwolle belief sich nach amtlicher 
Feststellung auf insgesamt 9 036 434 Ballen zu 
le 500 Pfund. Von diesen gingen 3 966 119 
Ballen oder 11 v. H. nach Großbritannien, 
2 315 651 Ballen oder 26 v. H. nach Deutsch- 
land und 1 006 633 Ballen oder 11 v. H. nach 
Frankreich. An diese drei Länder gelangten also 
81 v. H. der Gesamtausfuhr. 
Seit dem Jahre 1820, also in 87 Jahren, 
ist der Export von Rohbaumwolle in den 
einigten Staaten von 250 000 Ballen zu je 
500 Pfund auf mehr als 9 000 000 Ballen ge- 
#egen. Bemerkenswert für die Entwicklung des 
amerikanischen Baumwollausfuhrhandels ist auch 
das Jahr 1880. In diesem bezifferte sich der 
Abnehmeranteil Großbritanniens auf 23, Frank- 
reichs auf ½10 und Deutschlands auf 112 der 
gesamten Baumwollausfuhr, während im Jahre 
1906 auf Großbritannien etwa ½%, auf Deutsch- 
land 14 und auf Frankreich 1½ entfiel. In den 
26 Jahren seit 1880 ist also die Ausfuhr nach 
Großbritannien um 45 v. H., nach Deutschland 
um fast 400 v. H. und nach Frankreich um 
82 v. H. gestiegen. Abgenommen hat die Aus- 
ühr nach Rußland und den Niederlanden. Der 
Bedarf Rußlands ist von 267 714 Ballen im 
Jahre 1880 auf 121 141 Ballen im Jahre 1906 
Wunken, während bei den Niederlanden eine 
Abnahme von 67502 auf 29092 Ballen stattfand. 
die Einfuhr von Baumwollenwaren nach 
den Vereinigten Staaten von Amerika innerhalb 
des Fiskaljahres 1906 betrug nach der amtlichen 
Statistik 73 704 636. 8; von diesem Werte en el 
mehr als die Hälfte auf Spitzen und Stickereien. 
die lührende Rolle in diesen Exportartikeln spielte 
die Schweiz mit 13 979 808 3, das ist etwa 13 
des Gesamteinfuhrwertes. Dann folgte Frankreich 
mit eetwa 121, Millionen, Großbritannien mit 
den und Deutschland mit etwa 5 ½ Millionen 
* lar. An der Einfuhr von gebleichten, gefärb- 
9 oder bedruckten Stoffen war Großbritannien 
aun n v. H. beteiligt. Großbritannien versorgte 
4% den amerikanischen Markt zu mehr als ¼¾ 
Zwirn, Garn und Kettengarn. Für die 
  
Einfuhr von Strumpf= und Strickwaren kam in 
der Hauptsache nur Deutschland allein in Betracht, 
das an der Gesamteinfuhr von 8 671 848 8 mir 
7 830 986 s beteiligt war. 
(Nach Supplr and Distrihution of cotton. # 
Henequen-Ausfuhr aus Vucatän in den letzten 
10 Jahren. 
Einer Mitteilung aus Mérida zufolge sind 
während der letzten 10 Jahre aus Yucatän mehr 
als 5 Millionen Ballen Henequen im Werte von 
etwa 240 Millionen Pesos ausgeführt worden. 
Eine Firma in Mérida soll im Begriffe stehen, 
40 000 Henequenpflanzen nach Peru zu senden. 
(le Nouteau Aonde. Paris. 
Gummizufuhren in Dord und MOandos i 
3. Vierteljahr 1907. 
Die Gummizufuhren in Parä und Manäos 
betrugen während der ersten drei Monate der 
am 1. Juli 1907 begonnenen Ernte 1907,08, 
verglichen mit den Zufuhren der betreffenden 
Monate des Vorjahres: 
Ernte 1907/08 Ernte 1906),07 
Tonnen 
Juli. 1370 1840 
August 1500 1690 
September 2410 2070 
5280 5600 
Im August meldeten Pard-Zeitungen, daß in 
den Gebieten zwischen den Flüssen Araguaya und 
Tapirapé an der Grenze des Staates Matto 
Grosso bedeutende Mangabeira-Bestände ausge- 
funden seien. 
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem 
Kaiserl. Generalkonsulat in Rio de Janeiro.) 
Einfuhr von Geweben in der portugiesis 
siolonie Moʒambique. 
In dem Absatze von Geweben nach der portu- 
giesischen Kolonie Mozambiqgue beherrschen 
Deutschland und Großbritannien den Markt. 
Die infuhr beider Länder hat aber gegen das 
Vorjahr abgenommen. 
Im einzelnen gestaltete sich die Einfuhr nach 
der amtlichen portugiesischen Statistik, wie folgt: 
1904 1905 1906 
Gewebe: Werte in Milreis 
a) nicht besonders 
spezifiziert, in 
Stücken und ver- 
arbeitet.
        <pb n="218" />
        W 144 20 
1904 1905 1906 
davon aus: Werte in Milreis 
Deutschland 66307 62764 52414 
Belgeien 3173 9107 5077 
Frankreich .. 11647 12000 9825 
Großbritannien. 151 401 166284 152773 
Brit. Besitzungen. 61244 45380 38557 
Holland 2518 1496 1909 
Portugal, ausge- 
führt 20830 10985 13826 
- wilderausgefährt 1061 1309 41491 
b) baumwollene, 
roh u. gebleicht 37863 34123 30588 
davon aus: 
Deutschland 2594 3727 2336 
Großbritannien. 7501 10480 11602 
Brit. Besitzungen. 27053 17054 14670 
Portugal, ausge- 
führt 37 183 196 
wiederausgeführt 397 1396 975 
c) baumwollene, ge- 
färbt u. bedruckt 420654 339518 275282 
davon aus: 
Deutschland 173274 145062 80460 
Belgien — 255 308 
Großbritannien. 134 475 116629 100664 
Portugal, ausge- 
führt. . 17088 8808 7501 
wiederausgeführt 18327 10449 45851 
Brit. Besitzungen. 56032 44744 30137 
Zu den nicht spezifizierten Geweben gehören 
auch fertige Kleider. Diese werden fast aus- 
schließlich von England eingeführt. Sie sind wie 
europäische Frühlings= oder Sommeranzüge aus 
leichtem Tuch oder Flanell gefertigt und werden 
während der kälteren Jahreszeit viel getragen. 
Sie schwanken in der Preislage zwischen 2 bis 
3 4 10 sh. Im allgemeinen wird der gute 
Schnitt anerkannt. In letzter Zeit werden aber 
auch viel Klagen über mangelhafte Ausführung 
und schlechten Sitz laut. Die deutsche Konkurrenz. 
in diesem Artikel ist fast kaum vertreten. 
Die baumwollenen Gewebe (roh und gebleicht) 
kommen hauptsächlich aus Indien. Der Haupt- 
artikel Deutschlands in gefärbten und bedruckten 
baumwollenen Geweben ist der sogenannte Blau- 
druck. Dieser Blaudruck ist hauptsächlich für den 
Eingeborenenhandel bestimmt. Dagegen steht 
England an erster Stelle in der Fabrikation 
sonstiger bunter Tücher, wie sie von den einge- 
borenen Frauen getragen werden. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats. 
in Lourenço Marques.) 
  
Einfuhr von Fahrrädern und Ootorfahrzeugen 
nach MOozambique. 
Zweiräder und Zubehörteile finden in der 
Statistik der portugiesischen Kolonie Mozambique 
im Jahre 1906 zum erstenmal eine gesonderte 
Erwähnung. Es wurden im ganzen für 2049 
Milreis Fahrräder und Zubehörteile eingeführt, 
und der Anteil Deutschlands daran wird auf 
854 Milreis bemessen. Der Gebrauch von Zwei- 
rädern hat in der letzten Zeit in der Provinz 
Mozambique verhältnismäßig stark zugenommen. 
Groß wird der Absatz aber noch für längere Zeit 
nicht werden, da die Ausdehnung der fahrbaren 
Straßen nur gering ist. Dasselbe trifft noch in 
höherem Grade für Automobile zur Personen- 
beförderung zu. Bessere Absatzmöglichkeiten 
dürften dagegen vielleicht für Lastwagen bestehen. 
Da das Halten von Pferden infolge der häufig 
stark grassierenden Pferdesterbe teuer ist, sollten 
als Lastwagen gebaute Automobile eine, wenn 
auch geringe, Absatzfähigkeit haben. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl Konfulats 
in Lourengo Marques.) 
Ausfuhr von Oangrovenrinde aus der Kolonie 
Mozamblque. 
Ein Ausfuhrartikel der portugiesischen Kolonie 
Mozambique, der in letzter Zeit mehr Aufmerk- 
samkeit auf sich gelenkt hat und dessen Ausfuhr 
im Jahre 1906 nicht unbedeutend gestiegen ist, 
ist die Mangrovenrinde. Sie erreichte 1906 einen 
Ausfuhrwert von 7100 Milreis, wovon 2722 Mil- 
reis auf die Verladungen nach Deutschland und 
3225 Milreis auf den Absatz nach den Vereinigten 
Staaten von Amerika entfielen. Dieser Ausfuhr= 
artikel hat in Deutschland gute Preise erzielt. 
Die Rinde kommt von den großen Mangrove- 
waldungen, die sich längs der in die Delagoa- 
Bay mündenden Flüsse hinziehen. Die Ausfuhr 
in diesem Artikel wird aber wieder erheblich ab- 
nehmen. Die meisten Konzessionen zum Schlagen 
der Rinde sind abgelaufen und nicht wieder er- 
neuekt worden. Die Regierung soll infolge über- 
mäßigen Schlagens eine Vernichtung der Wälder 
und damit eine Verminderung des Regenfalles 
befürchten. Die Stämme der Mangrove sind zum 
Teil für Bergwerksarbeiten in den Randminen 
verwertet worden. Es mag dabei erwähnt werden, 
daß seit Anfang des Jahres 1907 in Inhambane 
Rinde geschlagen wird, die in Qualität besser als 
die der Delagoa Bay sein soll. Sie soll etwa 
40 v. H. Tannin enthalten. Die Rinde ist größten- 
teils mit Schiffen der Deutschen Ostafrika-Linie 
nach Hamburg gesandt worden und soll dort 
einen Preis von 5 L 10 sh pro Tonne er-
        <pb n="219" />
        W 145 20 
zielt haben. Es sind monatlich 40 bis 50 Tons 
verschifft worden. 
(Nach einem Berichte des Rais. Konsulats in 
Loureneo Marqucs.) 
RKusbeutung von Dbosphatlagern in Klgler. 
Nach Durchführung der in dem Senatus- 
Consult von 1863 vorgesehenen Operationen, die 
im Jahre 1889 begonnen haben, sollen nunmehr 
die im Süden von Tebessa gelegenen Phosphat- 
lager in Tasbent der Ausbeutung zugängig ge- 
macht werden. Zeitungsnachrichten zufolge, die 
anscheinend offizieller Quelle entstammen, wird 
ein Erlaß des Generalgouverneurs bekannt ge- 
macht werden, der, wie dies für außerordentliche 
Fälle vorgesehen ist, durch Anschlag mit der 
Wirkung veröffentlicht werden soll, daß seine Be- 
##mmungen sofort in Kraft treten. Von diesem 
Zeitvunkt ab können Interessenten ihre Gesuche 
zur Vornahme von Schürfungsarbeiten auf den 
in Rede stehenden, dem Stamme der Baracha- 
Allaouna zugehörigen Ländereien bei den zustän- 
digen Behörden anbringen. Da jene sowohl im 
Zivil= als Militärterritorium belegen sind, so sind 
die an den Generalgouverneur zu richtenden Ein- 
gaben entweder dem Präfekten von Constantine 
oder dem Generalkommandanten dortselbst zu 
übergeben oder an sie zu übersenden; dabei ist 
il bemerken, daß das Gebiet des oben bezeich- 
neten Stammes in 12 Douars geteilt worden ist, 
von denen der von D’'Youks im Zivilterritorium, 
die übrigen im Militärterritorium belegen sind. 
Die Gesuche müssen, um berücksichtigt zu 
verden, in Gemäßheit der Bestimmungen des 
Lekrets vom 25. März 1898 abgefaßt, auf 
tempelpapier geschrieben sein und unter anderm 
olgendes enthalten: 
1. Name, Vorname, Nationalität und Wohnsitz 
es Gesuchstellers; 
2. genaue Angabe der Fläche, für welche die 
mkmächtigung zur Vornahme der Schürfungs- 
rbeiten beantragt wird. 
» Hat dann die Registrierung des Gesuches 
attgefunden, so muß innerhalb 15 Tagen eine 
(ganzung desselben dahin folgen, daß der An- 
Ghhueller au einem bestimmten Ort des Departe- 
n9 n Constantine einen Wohnsitz begründet und 
* die Fläche, die er ausbeuten will, behufs 
ebung ihrer Grenzen einen Plan im Maß-= 
abe von 1•: 10 000 oder 1:20 000 in doppelter 
efertigung einreicht. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Algier 
vom 9. Dezember 1907.) 
rn 
  
Ausbeutung der Wälder in Korea. 
Neben den ausgedehnten Forsten am Yalu 
und Tumen kommen auf der Halbinsel Korca 
größere Wälder an dem oberen Laufe des Tai- 
dong (Provinz Süd-Pyöng-an) und des Tschung- 
tschöng (Provinz gleichen Namens) sowie im 
Innern der Provinzen Kangwon und Kyöngsang 
vor. Es handelt sich überwiegend um Tanne 
und daneben Kiefer und Lärche. Im übrigen 
findet man trotz günstiger natürlicher Vorbedin- 
gungen im Lande nur noch schwache Reste von 
Waldvegetation. In den dicht bevölkerten Landes- 
teilen kommen nur Kiefernwaldreste und wuchernde 
Eichenausschläge vor. Nach sachverständiger 
Schätzung sind in Koren gegen 10 Millionen Hektar 
Land vorhanden, das zur Beforstung geeignet ist. 
Davon sind 90 v. H. zur Zeit völlig entwaldet. 
Um der koreanischen Bevölkerung die Vorteile 
eines rationellen Forstbetriebs vor Augen zu 
führen, hat die japanische Generalresidentur ein 
Programm aufgestellt, wonach in den Jahren 
1907 bis 1912 in der Nähe von Söul, Pyöng- 
hang und Taiku auf neun verschiedenen Par- 
zellen mit einer Gesamtfläche von etwa 3300 ha 
17 800 000 Bäume (Tanne, Eiche, Lärche, Zeder 
und Kastanie) gepflanzt werden sollen. Die Ge- 
samtausgaben werden auf 293000 Ven angegeben. 
Daneben soll eine im September 1906 eröffnete 
land= und forstwirtschaftliche Schule unter Korca- 
nern Kenntnisse im Waldanban verbreiten. 
Im Oktober 1906 ist zwischen der koreanischen 
und japanischen Regierung ein Abkommen ge- 
schlossen worden, das die Ausbentung der auf der 
koreauischen Seite gelegenen Wälder am Yaln 
und Tumen zu einem gemeinschaftlichen Unter- 
nehmen der beiden Regierungen macht. Das 
Betriebskapital ist vorläufig auf 1 200 000 Yen 
festgesetzt worden; jede Regierung trägt die Hälfte 
hierzu bei; am Reingewinn sind die beiden Re- 
gierungen gleichmäßig beteiligt. Die Verhand- 
lungen zwischen China und Japan wegen Grün- 
dung eines ähnlichen Unternehmens, das die 
Ausbeutung der auf dem nördlichen (mandschu- 
rischen) Ufer des Dalu und Tumen gelegenen 
Waldungen zum Gegenstande haben sollte, haben 
bisher zu keinem Ergebnisse geführt. Japan wird 
daher vorläufig auch weiterhin die seit Ausbruch 
des Krieges begonnene Abholzung der mandschu- 
rischen Dalu= und Tumenforsten allein unternehmen. 
Zur Durchführung des japanisch-koreanischen 
Holzfällungsunternehmens ist im Mai 1907 in 
Antung an der Yalumündung eine Forststation 
(Eirin shio) errichtet worden, die der Leitung des 
japanischen Generals Kojima untersteht. Die 
Station wird am Nalu drei Zweigstellen errichten 
und zunächst mit 700 Japanern und 1000 Ko- 
reanern arbeiten. Man rechnet im großen und
        <pb n="220" />
        S 
ganzen nur auf die Ausfuhr von Nadelhölzern. 
Die in den Waldungen vorkommenden Eichen 
sollen hohen Anforderungen nicht entsprechen und 
daher zum Versand ungeeignet sein. 
Seit Ausbruch des Krieges ist das in den 
Maluforsten geschlagene Holz kaum mehr in den 
Handel gekommen. Die gefällten Stämme wurden 
fast ausschließlich von der japanischen Militär- 
verwaltung, die in Dongampo und Neu-Widschn 
große Sägemühlen unterhält, für Bahnbauten usw. 
verwendet. In früheren Jahren sollen dagegen 
von Ta-tung-hau aus jährlich Stämme (meistens 
Tanne) im Werte von 3 bis 4 Millionen nach 
China verschifft worden sein. 
Die Wälder auf der koreanischen Seite des 
Dalu bedecken 170 englische Quadratmeilen, die- 
jenigen auf der mandschurischen Seite 280 Qua- 
dratmeilen. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Söunl.) 
Die Unutzhölxer Brasiliens. 
Der Handelssachverständige bei dem Kaiser- 
lichen Generalkonsulat in Rio de Janeiro hat 38 
Probestücke der hauptsächlichsten und nach Angabe 
von Kennern der Wälder von Espirito Santo 
dort in bedeutenden Mengen vorkommenden Hölzer 
eingesandt. 
Der Sammlung sind beigefügt: # 
1. Erläuternde Angaben über Eigenschaften, 
Wert und Verwendbarkeit der Hölzer, spe- 
zifisches Gewicht, mittleren Durchmesser, mitt- 
lere Höhe der Baumstämme usw. 
Ein Verzeichnis der Ergebnisse von Versuchen, 
die hinsichtlich der Verwendbarkeit brasiliani- 
scher Hölzer zu Bahnschwellen von der bra- 
silianischen Zentraleisenbahn angestellt worden 
sind. 
. Adressen deutscher Firmen in Rio de Ja- 
neiro, die sich mit der Ausfuhr von Holz 
befassen. 
. Eine vom Direktor des Museums in Säo 
Paulo herausgegebene Karte über die Ver- 
teilung von Wald und Steppe in Süd- 
amerika. 
Die Sammlung liegt im 
Innern zur Einsichtnahme aus. 
* 
# 
r*“ 
Reichsamte des 
Seldenkohonsernte Frankreichs 1907. 
Vom französischen Landwirtschaftsministerium 
wird die Kokonsernte Frankreichs im verflossenen 
Jahre, wie folgt, geschätzt: 
  
146 20 
ur Aus 7 
Zahl der I Prodution. 
Departements Seiden= ausgelegte an is ben 
züchter Eier 
Unzen kg 
Ain .. 554 458 24 504 
Alpes (Basses). 3249 2953 158 861 
Alpes (Hautes) 590 446 26 023 
Alpes-Maritimes 259 369 18 887 
Ardeche. 23 167 42 718 1 798 319 
Aveyron 99 180 6 861 
Bouches-du- Rhone 4866 6 833 265 100 
Corse 1 036 1818 32217 
Dröme 26 603 33 538 1 615 247 
Gard. 25 421 52 680 2 184 346 
Hérault. 2126 3778 157 44 
Isèere 8372 8235 373 098 
Loire 102 92 4 308 
Lozere 1779 2 760 123 432 
Pyrénées-Orien= 
tales 337 452 30 015 
Savoie 734 558 32 303 
Tann . 214 136 5 760 
Tarn-et= Garonne . 125 111 3 769 
Barr . 8 444 9 891 481 730 
Vaucluse 16 366 20 313 1 002 143 
  
Zusammen einschl- 
der übrigen De- 
partements. 124 463 188 360 8 396 201 
In den letzten zehn Jahren gestaltete sich die 
französische Kokonsproduktion folgendermaßen: 
Zur Aut- 
Zahl der brütu Produktion 
Jahr Seiden- an frischen 
Jah 7* asrgie Kokon 
Ungen ku 
1907 124 463 188 360 8 39 201 
1906 122 045 178 303 7 520 477 
1905 123 7761 189 279 8009 398 
1904 125 244 183 443, 7 825 485 
1903 120 266 182 712 5 985 581 
1902 128 199 198 427 7 286 541 
1901 132 694 205 174 8 451 839 
1900 136 514 205 584 9 180 404 
1899 128 114 182 945 6 993 339 
1898 123 288 184 980 6 893 033 
Die # okonsernte 1907 war hiernach eine weit 
höhere als im Vorjahre, was insbesondere den 
günstigen Witterungsverhältnissen während der 
Zucht zuzuschreiben ist, da sowohl die Menge der 
im verflossenen Jahr aufgezogenen Seidenwurm- 
eier als auch die Anzahl der Seidenzüchter ver- 
hältnismäßig nicht so bedeutend zugenommen hat 
wie die geerntete Kokonsmenge. 
Es hat übrigens den Anschein, als ob die 
Bevölkerung im Süden Frankreichs immer mehr 
zur Seidenzucht zurückkehrt. 
(Bulletin des soies et des soicries, Lyon.)
        <pb n="221" />
        W 147 20 
Außenhandel der Insel Madeira. 
Von dem gesamten Außenhandel der Insel Madeira während des Jahres 1906 entfielen 
auf die Einfuhr 2 233 433 3; 
diese Summe übertraf den Wert der Einfuhr des Jahres 1905 um 
108 729 3. Die Ausfuhr des Jahres 1906 schloß mit 1 158 928 3, d. h. mit einem überschuß 
von 117 301 3 gegen das Jahr 1905 ab. 
und Ausfuhr zusammengenommen, 
Der gesamte Außenhandel des Jahres 1906, Einfuhr 
ergab 3 392 361 3, und zwar 226 030 3 mehr als das 
  
Jahr 1905. , 
An dem Außenhandel waren die nachstehenden Länder, wie folgt, beteiligt: 
Einfuhr Ausfuhr 
Länder 1905 1906 1905 1906 
8 8 8 8 
Vereinigte Staaten von Amerika 385 787 163 872 22 657 29 144 
Argentinen — 586 491 — 885 
Großbritannien 910 035 401 299 178 732 154 912 
Deutschland 222 651 331 855 337 836 518 286 
Frankreich. 33 758 26 468 149 660 218 065 
Marokko 162 097 46 378 — 424 
Alle anderen Länder .. .410376 677 070 352 742 237 212 
Zusammen. 2 124 704 2 233 433 1 041 627 1 158 928 
Handel von Kden mit den Verelnigten Staaten 
von Kmerika. 
Nach einem Berichte des amerikanischen Kon- 
suls in Aden stellte sich die Einfuhr von Waren 
aus den Vereinigten Staaten von Amerika nach 
Aden während des Fiskaljahres 1907 (bis 
J1. März 1907) folgendermaßen dar: 
Artikrel “* 
Wagen und Wagenteill 3 604 
aumwollenwaren . 2599 987 
Drogen und Arzneien - 
Weizenmehl . 4332 
Maschiien 
Gereinigtes Brenn-Petroleum (Kerosen) 151 264 
i ... 86 
Lebensmittel 
Wollendecken und Teppiche. 934 
dols und Holzwaren 928 
Alle anderen Ärtilel. 5 331 
Zusammen 2 769 452 
Die Ausfuhr nach den Vereinigten Staaten 
von Amerika während des gleichen Zeitraums 
belief sich auf insgesamt 2 765 210 3 und bestand 
in der Hauptsache aus folgenden Waren: Felle 
im Werte von 2 288 183 8, Kaffee im Werte von 
399 565 s. Elfenbein im Werte von 62 111 8; 
lerner kamen in Betracht Zibeth mit 7434 8, 
Wachs mit 1262 S, spanischer Pfeffer mit 3262 8. 
und Myrrhenharz mit 1158 8. 
ul Die Zunahme in dem Export gegen das Fis- 
t Uahr 1906 betrug bei Fellen 750 314 3 und 
ei Kaffe 30 707 5. 
(Daily Consular and Trade Reports.) 
  
(Nach Alontble Consular and Trade Reports.) 
Solltarifänderung in Sierra Leone. 
Laut Verordnung Nr. 25 vom Jahre 1907 
ist unter Aufhebung der Verordnung vom Jahre 
1903 die Zollfreiheit für Maschinen wieder auf 
solche für landwirtschaftliche und gewerbliche Zwecke 
beschränkt worden. 
(The Board of Trade Journal.) 
Geplonte Sollfreiheit für gewisse Dahrungsmittel 
in Süd-Ulgeria. 
Nach einer Gesetzesvorlage sollen Zucker, feines 
Mehl, Brot, Zwieback, Rindfleisch, Schweinefleisch 
sowie gesalzene und eingelegte Fische vom 1. Ja- 
nuar 19068 ab bei der Einfuhr nach Süd-Nigeria 
zollfrei sein. (Ebenda.) 
Oplumzoll in Oozamblque. 
Eine Verordnung des Generalgouverneurs 
vom 4. Dezember 1907 setzt den Eingangszoll 
für Opium einstweilen auf 15 Milreis für 1 kg 
fest. Der Verkauf von Opium zu anderen als 
Heilzwecken ist bei Strafe von 500 Milreis nur 
mit obrigkeitlicher Genehmigung gestattet. 
(Bolctim Official do Governo Geral da Provincin 
de Moçambiquc.) 
Verbot der Kusfuhr von Kühen und Färsen 
aus (ODadagaskar. 
Laut Verordnung der Französischen Regierung 
ist das Verbot der Ausfuhr von Kühen und Färsen
        <pb n="222" />
        W 148 2c□ 
aus der Kolonie Madagaskar nebst Zubehörgebieten 
bis zum 31. Dezember 1908 mit der Einschrän- 
kung verlängert, daß jeder Ausführer von Ochsen 
gleichzeitig eine dem zehnten Teile der ausge- 
führten Stückzahl Ochsen entsprechende Anzahl 
Kühe und Färsen ausführen kann. Diese Ver- 
günstigung darf jedoch nicht von einem Ausfuhr= 
posten auf einen anderen übertragen werden. 
Für die ausgeführten Kühe und Färsen wird 
ein Ausfuhrzoll von 2,50 Franken für das Stück 
erhoben. 
(Journal officiel de ln Républigquc Frunçaise.) 
Einführung des neuen Jolltarilfs auf den 
Cook- usw. Inseln. 
Der neue Zolltarif für Neuseeland ist vom 
1. Januar d. Is. ab auch auf den Cook-Inseln 
Verschiedene 
Die Gründung eines Deportations-Verbandes 
ist jüngst hier in Berlin erfolgt. Der Verband 
erläßt einen Aufruf, in dem es heißt: 
„Zufolge der sich mehrenden selbständigen 
Schriften wie der Kontroversen in der Presse über 
die Frage, ob man in Deutschland eine Straf- 
verschickung von Verbrechern nach unseren 
Kolonien einführen solle, und in Anbetracht der 
Wichtigkeit dieser Frage, die je nach der Art 
ihrer Lösung unseren Kolonien zum Nutzen oder 
Schaden gereichen konnte, hatte vor etwa zwei 
Jahren der damalige Vorsitzende des Deutschen 
Kolonial-Bundes einen „Deportations-Aus- 
schuß begründet, der sich eingehend mit dem 
Studium der gedachten, volkswirtschaftlich und 
kolonisatorisch außerordentlich wichtigen Materie 
zu befassen hatte. Dieser Deportations-Ausschuß 
unternahm es nach stattgehabter Prüfung zunächst, 
die verschiedenen Richtungen unter den Freunden 
einer Strafverschickung auf einem Mittelwege zu 
einigen. Nachdem ihm dies im wesentlichen ge- 
lungen, wandte er sich mit einer Eingabe an den 
Reichskanzler, in welcher dieser gebeten wurde, 
zunächst den Versuch einer fakultativen 
Strafverschickung von 500 Verbrechern nach 
den Admiralitäts-Inseln zur Ausführung zu 
bringen. Alsdann wandte sich der genannte 
Ausschuß im vergangenen Jahre in einer, zum 
Teil auf den Darlegungen des bekannten De- 
portations-Verfechters, Oberlandesgerichtsrats 
C. Wagner, bafierten Petition an den Deutschen 
Reichstag mit derselben Bitte. Die Petition 
wurde im November vorigen Jahres in der 
und den anderen in dem „Cook and other Islands 
Government Act 1901“ genannten Inseln in 
Kraft gesetzt. (rhe Board of Trade Journal.) 
Jollfreie Kusfuhr von fingora-Böchen und Siegen 
aus der Raopkolonie nach Deutsch-Südwestafrika. 
Die Gouvernements-Zeitung der Kapbkolonie 
vom 20. Dezember v. Is. veröffentlicht eine Be- 
kanntmachung des Gouverneurs vom 16. genannten 
Monats, nach welcher der Ausfuhrzoll von &amp; 100 
auf Angora-Böcke und -Ziegen bei der Ausfuhr 
aus der Kapkolonie nach Deutsch-Südwest- 
afrika in Zukunft nicht mehr zu erheben ist. 
  
([Mitteilungen. 
Petitions-Kommission des Reichstages besprochen 
und der Regierung als Material überwiesen. 
Die Verhandlungen haben ergeben, daß die 
Frage erst dann als spruchreif zu betrachten sein 
wird, wenn sich breitere Volksströmungen zu ihren 
Gunsten bemerkbar machen. 
Nach reiflicher Erwägung dieser Sachlage 
hat sich auf Veranlassung und unter Beteiligung 
einer Reihe von Persönlichkeiten juristischer, 
kriminalistischer, volkswirtschaftlicher und kolonialer 
Richtung ein unabhängiger „Deportations- 
Verband gebildet, in welchem sich alle Freunde 
des Gedankens einer Strafverschickung zusammen- 
finden sollen. 
Der Deportations-Verband steht allelt Fragen 
der äußeren und inneren Politik, die sich nicht 
auf seine Zwecke und Ziele beziehen, durchaus 
neutral gegenüber, er wird also im Gegensatz zu 
dem früheren Deportations-Ausschuß auch damit 
rechnen dürfen, daß sich niemand aus kolonial- 
polikischen Gründen von seinen Bestrebungen fern 
hält, der diese an und für sich als zweckmäßig 
oder notwendig anerkennt. 
Der Deportations-Verband wendet sich daher 
an die Männer aller Parteirichtungen und an 
alle die Kreise des deutschen Volkes, welche eine 
geeignete Anderung des Strafvollzuges 
für notwendig erachten und der Ansicht sind, daß 
es weiterhin nicht angängig sei, die größer und 
größer werdenden Scharen von Verbrechern aller 
Art unaufhörlich wieder in die gesittete Gesellschaft 
hinein zu lassen. 
Er wendet sich auch an diejenigen, welche sich 
der Einsicht nicht verschließen wollen, daß an
        <pb n="223" />
        W 149 20 
Stelle des vielfach (bei rückfälligen Verbrechern 
sfast immer) wirkungslosen, Millionen kostenden, 
Körper und Geist schwächenden Systems der Ein- 
sperrung in jahrelange Zellenhaft in zahlreichen 
Fällen ein anderes treten müsse, das durch 
straffes Anhalten zu nützlicher Tätigkeit in 
freier Luft und durch die Aussicht auf spätere 
Verwendung des Gelernten in der Freiheit allen 
Büßern einen Ansporn zur Besserung bietet und 
in ihre Seelen den Hoffnungsstrahl leuchten läßt 
auf ein neues und geachtetes Leben. 
Er wendet sich ferner an die, welche die 
große Masse unseres Volkes davor schützen wollen, 
daß dauernd aus den Gefängnissen heraus, in 
denen man trotz aller neueren hygienischen Ein- 
richungen die Entwicklung der verderblichsten 
Krankheiten, insbesondere der Tuberkulose, nicht 
hindern kann, die Infektionskeime durch die ent- 
lassenen langjährigen Sträflinge in seine Mitte 
getragen werden. 
Er wendet sich auch an die, welche den un- 
liebssamen Wettbewerb der preisdrückenden 
Sträflingsarbeit gemindert sehen möchten, und 
endlich an die, welche die nützliche Verwendung 
eines Teiles unseres Kolonialbesitzes, der sonst 
noch lange seiner Entwicklung harren müßte, 
nicht nur billigen, sondern auch im Hinblick auf 
das Beispiel Australiens willkommen heißen. 
Der Deportations-Verband kennt und würdigt 
zwar die Verdienste jener Vereine und Männer, 
die sich mit der Fürsorge für die entlassenen 
Sträflinge befassen, und es liegt ihm fern, jenen 
rrgendwie hindernd in den Weg treten oder ihre 
Leistungen bemängeln zu wollen, er glaubt aber, 
daß deren Wirken nicht zureichend sein kann, weil 
das System und die Prinzipien unseres Straf- 
vollzuges wie unsere sozialen Verhältnisse jenem 
Wirken vielfach im Wege stehen. 
Nach der Uberzeugung der dem Verbande 
angehörenden und ihm nahestehenden Sachkenner 
haben die Mißstände, die durch das Anwachsen 
der rückfälligen Kriminalität eingetreten sind, 
so bedenkliche Dimensionen angenommen, daß 
wir nicht mehr zögern,dürfen, das einzig mögliche 
und heilende Mittel, die Strafverschickung, 
anzuwenden und mit diesem dem drohenden 
inneren Gegner entgegenzutreten. Deshalb rufen 
wir dem deutschen Volke zu: 
Baut Schulen, Bahnen, Kanäle und Schiffe 
statt weiterhin Strafanstalten, deren Trümmer 
emst der Nachwelt einen traurigen Beweis für 
die mangelnde Erkenntnis unserer Zeit liefern 
würden! Lähmt nicht weiterhin Geist und Körper, 
ergie und Arbeitsfähigkeit von gesunden 
Venschen durch ein jahrelanges Käfigdasein, 
sendern stellt den Verbrecher in den Dienst unserer 
kolonialen 
Erschließung und zwingt ihn zu nutz- 
  
bringender Tätigkeit, die allein imstande ist, ihn 
wieder auf den Weg einer sittlichen Weltanschauung 
zu führen!“ 
Unruhen in Nord-UMigeria. 
Bei der unmittelbaren Nachbarschaft Britisch- 
Nigerias und Deutsch-Adamauas, des Schau- 
platzes der letzten Unruhen in Kamerun, ver- 
dienen die Vorgänge in Nigeria unsere besondere 
Aufmerksamkeit. Schon früher (Kol. Bl. 1907, 
Nr. 18) haben wir einen Aufsatz des Capt. Rud-= 
kin aus dem United Service Magazine über 
eine Strafexpedition britischer Truppen in Süd- 
Nigeria (Juni bis August 1906) abgedruckt. Ein 
im Herbst letzten Jahres dem englischen Parlament 
vorgelegtes Blaubuch zeigt, daß jene Expedition 
im Süden Nigerias nicht vereinzelt dasteht, 
sondern daß auch Nord-Nigeria unter Unruhen 
der — ebenso wie in Adamaua — stark unter 
mohammedanischen Einflüssen stehenden Stämme 
zu leiden hatte. Diese Unruhen sind teils rein 
lokaler Natur, teils haben sie politische und 
religiöse Ursachen. 
1 r“ 
Zunächst ereignete sich in den letzten Tagen 
des Jahres 1905 aus geringfügigem Anlaß ein 
Zwischenfall in Abinsi am mittleren Benus. 
Ein Haussa-Weib und ein Jukum-Mann hatten 
Streit, in dessen Verlauf der Jukum das Weib 
erschlug. Der Jukum-Häuptling ordnete die Ver- 
haftung des Mannes an, um die Sache vor das 
Provinzialgericht zu bringen. Die Jukums ver- 
weigerten aber ihrem Häuptling den Gehorsam; 
die Haussa ihrerseits suchten die Verhaftung zu 
erzwingen. So entstand ein förmliches Gefecht. 
Die Haussa besetzten die Gebäude der Niger 
Company Faktorei, die Jukums stürmten die 
Faktorei, unterstützt von den Munshis der um- 
liegenden Dörfer. 
Schließlich wurden die Haussa überwältigt, 
etwa 80 Mann feielen, die übrigen gerieten in 
die Sklaverei. 
Am 4. Januar 1906 rückte eine Kompagnie 
mit einem Geschütz unter Capt. Short von 
Lokoja auf Abinsi mit dem Auftrag, die Schiff- 
fahrt auf dem Benus bis Ibi freizuhalten und 
Abinsi zu besetzen. Capt. Short fand Abinsi 
verlassen, beerdigte etwa zwanzig Tote, die er 
auf dem Platz der ehemaligen Faktorei vorfand — 
zahlreiche Leichen hatte er auf dem Benus 
treiben sehen — und sicherte durch Patrounillen 
bis Ibi. 
Vierzehn Tage darauf erreichte dann Oberst- 
leutnant Hasler mit fünfhundert Mann und 
zwei Schnellfeuergeschützen Abinsi. Die nachweis-
        <pb n="224" />
        # 
lich an der Niedermetzelung der Haussa beteiligten 
Dörfer wurden verbrannt, Viehbestände sowie die 
Hälfte der Lebensmittel konfisziert, die Sklaven 
befreit und die geraubten Güter zurückgegeben. 
Fünfzig Haussa erhielten die Freiheit zurück. 
Die Expedition verlief ohne ernstlichen Wider- 
stand und hatte infolgedessen keine nennenswerten 
Verluste. 
Die englische Truppe mußte auf Befehl des 
Gouverneurs vorzeitig umkehren, da inzwischen 
im Bezirk Sokoto, im Nordwesten der Kolonie, 
noch weit ernstere Unruhen ausgebrochen waren. 
Hier hatte ein wegen Ermordung dreier franzö- 
sischer Offiziere aus der französischen Nachbar- 
kolonie flüchtig gewordener Mensch namens Dan 
Makafo eine Schar Unzufriedener und ent- 
laufener Sklaven um sich gesammelt, mit denen 
er die Dörfer brandschatzte. In Satirn, einem 
Dorfe südlich Sokoto zwang er einen gewissen 
Mallam Isa, den Sohn eines Mannes, der 
sich im Jahre 1904 zum Mahdi ausgerufen hatte, 
die Führerschaft der Bewegung zu übernehmen. 
Entgegen den ursprünglichen Gerüchten hatte 
Mallam Isa sich aber selbst nicht zum Mahdi 
erklärt; er nannte sich nur Annabi Isa (Prophet 
Jesu), obwohl es in der Absicht das Dan Makafo 
gelegen haben mag, seiner Bewegung mahhdistischen 
Charakter beizulegen. Die Aufrührer bildeten 
einen regellosen, nur mit Axten, Hacken und 
sonstigen landwirtschaftlichen Geräten. versehenen 
Haufen. 
Auf das Gerücht von der Erhebung eines 
Mahdi in Satiru marschierte der Resident 
Mr. Hilkary in der Frühe des 14. Februar 1906 
mit der Besatzung von Sokoto nach Satiru. 
Die Expedition bestand aus fünf Europäern, 
70 Mann eingeborener berittener Infanterie, 
1 Maximgeschütz und 30 Trägern. Der Resident 
hatte die Absicht, zunächst einen gütlichen Versuch 
zu machen und nur im Notfall Gewalt zu 
brauchen. Sowie man Satiru in Sicht bekam, 
sah man auch schon die Scharen des Feindes 
aus dem Dorfe herauskommen. Hillary ritt mit 
seinen eurvpäischen Begleitern sowie einem Dol- 
metscher dem Feind entgegen und ließ ihm in 
einer Entfernung von 800 ards zurufen, er 
komme nicht als Feind, sondern als Freund. 
Die Schwarzen waren dadurch aber nicht zu be- 
ruhigen; sie rannten vielmehr im Sturmlauf 
heran. - 
Leutnant Blackwood, der inzwischen hatte 
Karree formieren lassen, wollte den Residenten, 
der fest auf seinem Platze blieb, nicht im Stiche 
lassen. Er gab den Befehl zum Vorgehen. Das 
ungewohnte Kommando, im Karree vorzugehen, 
brachte eine ungeheure Verwirrung hervor. 
  
150 
Statt in der Hauptfront zu marschieren, behielt 
jede Karreeseite ihre eigene Front bei. Das 
Ganze lief auf diese Weise einfach auseinander. 
Die Europäer bemühten sich vergebens, eine 
richtige Front herzustellen. Als dann Leutnant 
Blackwood endlich den Befehl zum Halten gab, 
war es bereits zu spät. Der Feind war schon 
eingebrochen und im Kampf Mann gegen Mann 
wurde die Truppe von dem etwa zweitausend- 
fünfhundert Mann starken Gegner fast völlig 
aufgerieben. Unter den Gefallenen befanden 
sich der Resident, sein Adjutant und Leutnant 
Blackwood. Das Maschinengeschütz fiel in die 
Hände des Feindes, bevor es hatte in Tätigkeit 
treten können. Die wenigen überlebenden 
retteten sich unter ständigen Kämpfen nach Sokoto. 
Zum Glück stieß der Feind nicht sofort nach; 
so hatte die schwache Besatzung (30 Mann und 
ein Sergeant waren in Sokoto zurückgeblieben) 
Zeit, Sokoto zusammen mit den allerdings sehr 
demoralisierten Flüchtlingen leidlich zur Verteidi- 
gung einzurichten. Was jedoch nicht nur Sokoto 
rettete, sondern das Ansehen Englands überhaupt 
vor einem nur schwer zu überwindenden Schlage 
bewahrte, war die bewundernswerte Haltung der 
Emire, namentlich des Mächtigsten unter ihnen, 
des Marafo von Godabawa. Auf die Nachricht 
von dem unglücklichen Ausgang des Gefechts 
hatten die Emire sofort Hilfstruppen nach Sokoto 
geschickt. So konnte die Stadt bereits in der 
ersten Nacht durch einen Patrouillenring von 
mehreren hundert Reitern gesichert werden. Am 
16. Februar traf Major Burdon, den die Kunde 
von dem Unglück auf der Reise nach Zungern 
erreicht hatte, in Sokoto ein und übern ahm den 
Oberbefehl. 
Mittlerweile hatte der Marafo etwa dreitausend 
Mann in Sokoto zusammengezogen. Er brannte 
vor Begier, die Rebellen anzugreifen. Moajor 
Burdon hatte zwar Bedenken, glaubte aber 
anderseits das Ansehen Englands noch mehr zu 
gefährden, wenn er den Angriff nicht zulasse. 
So gab er dem Drängen des Marafo, auf eigene 
Faust angreifen zu dürfen, nach. Am Morgen 
des 17. eröffnete der Marafo den Sturm aus 
Satiru; es gelang ihm auch, in das Dorf ein- 
zudringen. Der Erfolg schien sicher. Da geriet 
plötzlich seine Reserve in einen Hinterhalt und 
ergriff die Flucht. Dies zwang auch die Haupt- 
macht zurückzugehen. Der Marafo selbst entkam 
mit knapper Not der Gefangenschaft. 
Auch dieser Mißerfolg machte die Treue der 
Emire nicht wankend; vielmehr bestürmten sie 
den Major Burdon, die Scharte wieder auswetzen 
zu dürfen. Ein zweites Mal gab dieser aber 
die Erlaubnis zu einem so gefährlichen Wagnis 
nicht. Bei dem Gefecht am 16. war der Mallam
        <pb n="225" />
        G 151 20 
Isa gefallen und Dan Makafo hatte nunmehr 
auch nominell die Führerschaft des Aufstandes 
übernommen. 
Im Laufe des Februar und zu Anfang März 
trafen fast durchweg unter bewundernswerten 
Marschleistungen die Abteilungen der Schutztruppe, 
welche der Gouverneur zu Hilfe schickte, in Sokoto 
ein. Major Goodwin übernahm den Oberbefehl 
und griff am 10. März mit 22 Offizieren, 
9 englischen Unteroffizieren, 517 eingeborenen 
Soldaten und mehreren Schnellfeuergeschützen 
Satiru an. Der Feind focht trotz seiner schlechten 
Bewaffnung mit viel Geschick und großer Tapfer- 
keit; Satiru mußte mit dem Bajonett genommen 
werden. Nachdem die Stadt in Brand gesetzt 
war und einige Abteilungen die Verfolgung auf- 
genommen hatten, wurde der Rückmarsch auf 
Sokoto angetreten. 
Die Leichen der drei an jenem Unglückstag 
gefallenen Europäer wurden auf dem alten Kampf- 
platz gefunden und beerdigt. Das Geschütz und 
eltwa 25 Gewehre wurden allerdings in völlig 
unbrauchbarem Zustande zurückerobert. 
Die geringen eigenen Verluste führt Major 
Goodwin auf die straffe Disziplin der Europäer 
und auf das gute Schießen der Mannschaft 
zurück. Dan Makafo, der am 12. März durch 
einen Schuß ins Bein verwundete Anstifter der 
ganzen Bewegung, war gefangen. Er wurde mit 
fünf anderen Rädelsführern vom Eingeborenen= 
Gericht zum Tode verurteilt und auf dem Markt 
in Sokoto öffentlich hingerichtet. 
Nur ein einziger der Emire, der von Gando, 
haue mit den Rebellen Beziehungen angeknüpft 
lund ihnen für den Fall anfänglicher Erfolge seine 
Hilfe zugesagt. Er wurde durch einen der treu- 
gebliebenen Emire ersetzt. Der Wechsel vollzog 
sich ohne Zwischenfall, da der Emir von Gando 
sreiwillig über die Grenze ging. 
r 1 
Gleichzeitig waren auch in Bauchi, dem 
alten Herd des Fanatismus, Unruhen ausgebrochen, 
die jedoch in keinem inneren Zusammenhang 
Kanden mit denen von Sokoto. Hier war das 
religiöse Moment nur eine Begleiterscheinung in- 
sofern als Mallam Isa, der von dem Makafo 
vorgeschobene nominelle Führer und Sohn des 
srüheren Mahdi sich — wie oben bemerkt — 
lelbt zum Propheten Jesu ernannt hatte. In 
auchi dagegen hatte man es mit einer weit- 
vrrzweigten mahdistischen Bewegung zu tun, 
6r teilweise auch auf deutsches Gebiet übergrif. 
bestand der Plan, der Mahd solle sich in Bima 
(Bauchi) und in Bulda erheben. Gerüchtweise 
verlautete, daß in Bulda bereits eine große Zahl 
dullah versammelt sei. Die Deutschen hatten 
  
Kenntnis von dem Plan; sie ließen die Ereignisse 
an der Grenze scharf beobachten. Inzwischen erhob 
sich in Bauchi ein Mallam und predigte den heiligen 
Krieg. Der Resident, Sir Howard machte jedoch 
kurzen Prozeß. Der Unruhestifter wurde einfach 
festgesetzt, vom Eingeborenen-Gericht verurteilt und 
gehängt. Als sich kurz darauf ein zweiter Mallam 
erhob, wurde er gleichfalls festgenommen und 
verbannt. Zwei anderen gelang es, zu entfliehen. 
Der Resident verlegte die in Nafada stationierte 
Bauchi-Kompagnie im Einverständnis mit dem 
Gouverneur nach Bima, wo ein Fort errichtet 
wurde. Dies rasche und entschlossene Zugreifen 
des Residenten erstickte die Bewegung im Keim. 
1* 9 r— 
Auch in dem nur wenig nördlich von Bauchi 
gelegenen Hadeija gärte es bedenklich. Hier 
ging die Bewegung nicht vom niederen Volk, 
sondern vom Emir selbst und von einer einfluß- 
reichen Kriegspartei unter seinen Vasallen aus. 
Der Emir von Hadeija hatte immer eine unbot- 
mäßige Haltung eingenommen. Als vor drei 
Jahren der Resident den Versuch gemacht hatte, 
ihn zu versöhnen, wurde dies der Regierung als 
Schwäche und Furcht ausgelegt. Namentlich im 
Hinblick auf die Niederlage in Satiru war es 
hohe Zeit, das Prestige der englischen Herrschaft 
auch dort zu festigen. Gleichzeitig sollte die 
Unterwerfung Hadeiias der Mahdistenbewegung in 
Bauchi, welche in Hadeija immer ihren Rückhalt 
sah, definitiv ein Ende machen. Schon war in 
Hadeija der Plan beraten worden, das Fort 
durch einen Handstreich zur Nachtzeit zu über- 
rumpeln. Außerdem war ein Soldat getötet —, 
wie es allgemein hieß, auf Befehl des Emirs, 
ohne daß man jedoch Beweise dafür hatte. 
Nachdem die Truppen von Abinsi und Sokoto 
zurückgekehrt waren, marschierte Oberst Lorry- 
Cole am 16. April in Begleitung des Residenten 
Kapt. Philipps auf Hadeija. Unter Einrech- 
nung der Garnison Hadeija bestand die Expedi- 
tion aus 24 Offizieren, 10 britischen Unteroffizieren, 
687 Mann und zwei Schnellfeuerkanonen. Die 
waffenfähige Mannschaft war auf Befehl des 
Emirs auf dem ganzen Bezirk in Hadeija zu- 
sammengekommen. Oberst Coli ließ den Emir 
auffordern, binen 24 Stunden die Führer der 
Kriegspartei, deren Namen man kenne, auszu- 
liefern. Aber der Emir schlug den Boten (die 
schwerste Beleidigung bei den Fullahs) und ließ 
dem Oberst antworten, er solle selbst kommen und 
die Leute holen. Nachdem der englische Führer, 
um Blutvergießen zu vermeiden, die Bewohner 
viermal hatte auffordern lassen, ihre Waffen 
niederzulegen, der Feind aber statt einer Antwort 
zum Angriff übergegangen war, entschlof sich
        <pb n="226" />
        G 152 20 
Oberst Cole, die Stadt zu stürmen. Er griff gleich- 
zeitig von vier Seiten an, und nach etwa 
anderthalbstündigem, vom Feind mit großer Bra- 
vour und Hartnäckigkeit geführten Gefecht trafen 
die Kolonnen vor dem Gebäude des Emirs zu- 
sammen.= Der Emir selbst und sein Sohn waren 
im Kampf gefallen. Oberst Cole schreibt die er- 
staunliche Tapferkeit des Feindes hauptsächlich dem 
Umstande zu, daß er vorher noch nie dem Feuer 
der Magazingewehre gegenüber gestanden hatte 
und seit Generationen von seinen Nachbarn sehr 
gefürchtet war. « 
Während des Kampfes waren etwa 3000 bis 
4000 wehrlose Einwohner zu den Engländern 
übergegangen. Es trug sehr zur Beruhigung 
des Landes bei, daß diese von den Engländern 
gut ausgenommen wurden und nach Eroberung der 
Stadt wieder ihre Hütte angewiesen erhielten. 
# 
4 
Weitere Gerüchte von einer Bewegung der 
Senussi im Nordosten Nigerias — es hieß sogar 
ein Senussenheer marschiere auf Kanem — be- 
stätigten sich nicht. Offenbar hatte das starke 
Truppenaufgebot, das die Franzosen an der 
Grenze unterhielten, die Bewegung nicht zum 
Ausbruch kommen lassen. 
Die Sisendahnen In der portuglesischen Kolon#e# 
Mozambique. 
Auf der Eisenbahnstrecke von Lourenco 
Marques bis Ressano Garcia, der Grenzstation 
nach Transvaal, wurden im Jahre 1905 an 
Gütern 549 964 Tonnen befördert (die Tonne 
zu 2000 engl. Pfund gerechnet). Von Januar 
bis Ende September 1906 belief sich die Anzahl 
auf 409 003 Tonnen. An Reisenden wurden im 
Jahre 1905 85 112 Personen befördert und von 
Januar bis September 1906 79 850 Personen. 
In der Mitte des Jahres 1905 wurde mit 
dem Bau der Swaziland-Bahn begonnen. Die 
Linie hat bis zur Swaziland-Grenze eine Aus- 
dehnung von etwa 72 km. Sie wird, wie man 
annehmen darf, auf englischem Gebiet bis nach 
Johannesburg fortgesetzt werden. Der gerade 
Lauf der Linie wird die Verbindung von Lou- 
rengo Marques nach Johannesburg zeitlich auf 
etwa 12 Stunden ermäßigen. 
Man erwartet wohl mit Recht von dieser 
Linie große Vorteile für Lourenco Marques. 
Einmal bedeutet die schnelle Verbindung mit Jo- 
hannesburg einen weiteren Vorzug von Lourenco 
Marques gegenüber den britischen Hafenplätzen 
Südafrikas. Weiterhin ist aber zu hoffen, daß 
die Linie das Swaziland erschließt, das nach An- 
  
sicht von Kennern des Landes reiche Mineral-= 
schätze bergen soll. Der Abbau dieser Mineralien 
wird der portugiesischen Linie wie dem Hafen 
von Lourenco Marques reichen Verkehr zuführen. 
In Voraussicht hierfür ist die Linie dem süd- 
afrikanischen Bahnsystem angepaßt. Die Bahn 
wird ferner so gebaut werden, daß die schwersten 
Lasten darüber befördert werden können. 
twa zwei Drittel der Linie sind bis jetzt 
fertiggestellt worden, und man denkt die ganze 
Strecke Ende des Jahres 1907 dem Verkehr über- 
geben zu können. Abgesehen von der etwa 914 m 
langen Brücke über den Umbelusi-Fluß wird aller- 
dings der Bau des letzten Drittels der Bahn der 
schwierigste Teil sein. Er erfordert unter anderm 
den Bau von zwei Tunnels, von denen der eine 
etwa 800 m lang sein wird. 
Die Bahnstrecke ist zunächst mit leichterem 
Schienenmaterial belegt worden. Man wird 
dieses Material jetzt durch schwereres ersetzen und 
die bisher benutzten Schienen für den Bau einer 
innerkolonialen Bahn von Lourenco Marques 
nach dem Gazaland benutzen. Diese Bahn, die 
zunächst nur bis Maracuene geführt werden kann, 
hofft man später über Chai-Chai bis nach In- 
hambane fortzusetzen. Diese Bahn wird wesent- 
lich zur wirtschaftlichen Hebung des Gazalandes 
beitragen. Die ganze Strecke bis nach Inhambane 
würde eine Ausdehnung von 350 km haben. 
Anläßlich dieses Bahnprojektes mag auch noch 
das der Selatibahn Erwähnung finden, das 
ebenfalls für die Entwicklung von Lourenco 
Marques von hoher Bedeutung werden kann, 
dessen Ausführung aber in den Händen der 
Transvaal-Regierung ruht. Die Selatibahn soll 
von Komatipoort an der portugiesisch-englischen 
Bahn bis nach den Murchison-Goldfeldern bei 
Leydsdorp geführt werden. Von Komatipoort 
aus gerechnet, sind bereits etwa 70 km fertig- 
gestellt worden, die Bahnstrecke wird aber zur 
Zeit nicht benutzt. Es ist wohl anzunehmen, daß 
die Bahn, die den Zoutpansberg-Distrikt erschließen 
wird, fertiggestellt wird, sobald sich wieder die 
Geldverhältnisse in Transvaal bessern. Es be- 
steht dann die weitere Absicht, die Bahn von 
Leydsdorp über Pietersburg, Rhodes-Drift bis 
nach Bulowayo fortzusetzen. Es liegt auf der 
Hand, daß Lourengo Marques von dieser Bahn 
großen Nutzen ziehen würde. Die Verlängerung 
der Bahn bis nach Bulowayo muß aber vor- 
läufig noch als Zukunftsmusik bezeichnet werden. 
An tatsächlichen Verbesserungen, die von der 
Eisenbahnverwaltung ausgeführt worden sind, ist, 
abgesehen von dem Bau der Swaziland-Bahn 
und sonstigen Bauten, noch der Ankauf zahlreicher 
Waggons von der kapländischen Eisenbahnverwal- 
tung zu erwähnen. Auch die Einstellung dieser
        <pb n="227" />
        W 153 20 
Waggons wird wesentlich zu einer noch schnelleren 
Güterbeförderung beitragen. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats 
in Lourenco Marques.) 
  
Der Hbafen von Lourenco Marques. 
Während im Jahre 1904 in Lourengo Mar- 
ques nur drei größere Dampfschiffe gleichzeitig am 
Kai anlegen konnten, ist jetzt der Kai auf 900 m 
verlängert worden, so daß Platz für sieben größere 
Dampfer und zwei oder drei kleinere Fahrzeuge 
vorhanden ist. Ferner ist am östlichen Ende des 
Kai ein Dock zum Löschen und Laden von Leichtern 
angelegt worden, das Platz für etwa 15 Leichter 
gibt. Eine weitere Verbesserung ist die Vollendung 
des Passagierpiers, der 90 m lang und 50 m 
breit und mit vier Landungstreppen versehen ist. 
Eisenbahnschienen laufen am Kai entlang, so 
daß die Passagier= und Güterzüge unmittelbar 
vor den Schiffen anfahren können. Zum Laden 
und Löschen der Güter sind vorhanden vier 
kemperlen Transporters mit einer Hebekraft von 
1¼ Tons, ferner ein 20 Tons-, ein 10 Tons-, 
ein 5 Tons= und drei 3 Tons-Krane. Diese 
Krane werden mit Elektrizität betrieben. Man 
rechnet, daß sie täglich etwa 2450 Tons klöschen 
können. Für das Leichterdock sind außerdem 
noch Dampfkrane mit einer Hebekraft von 2½ Tons 
vorhanden. 
Ferner werden im November 1907 sechs 
Gangspills (Capstans) in Betrieb gesetzt werden. 
Sie sollen in der Hauptsache dazu dienen, in 
schnellerer Weise als bisher vollgeladene Waggons 
sort= und leere Waggons zum Laden heran- 
zubringen. Auch diese Gangspills werden elek- 
trisch berrieben werden. Die elektrische Anlage 
ist von einer deutschen Firma eingerichtet worden. 
# Gangspills selbst hat eine englische Firma 
geliefe 
“ der Kaistraße hat man sieben große 
Schuppen mit einem Flächenraum von 30 000 qm 
errichtet. Zwei weitere Schuppen sind im Bau 
begriffen. Auch hinter dem Leichterdock befinden 
sich noch zwei kleinere Schuppen, einer für die 
Güter zum Laden und der andere für die Güter 
äum Löschen dienend. 
Zur Erleichterung des Verkehrs sind am Kai 
eine Post-, eine Telegraphen= und eine Telephon- 
anstalt sowie ein Eisenbahnschalter und eine Ge- 
päckabfertigungsstelle errichtet worden. 
Die sämtlichen Hafenanlagen sind elektrisch 
beleuchtet. Bis 11 Uhr nachts können daher an- 
kommende Schiffe noch am Kai anlegen. 
Die Wasserzufuhr für den Hafen erfolgt von 
den Wasserwerken am Umbelusifluß, die gutes 
Trinkwasser liefern. Die Tonne Wasser kostet 
  
2/2 sh. Eine größere Anzahl von Wasser- 
hydranten dient zur Sicherung des Hafens bei 
Feuersgefahr. 
Als Zeichen für die Güte der Hafenanlagen 
und Eisenbahnverwaltung kann angeführt werden, 
daß für Johannesburg bestimmte Güter in 
manchen Fällen bereits 30 Stunden nach ihrem 
Eintreffen an ihren Bestimmungsort gelangten. 
Es ist hierbei zu berücksichtigen, daß von dieser 
Zeit etwa 22 Stunden auf den Schienenweg 
nach Johannesburg entfallen. 
Zum Löschen der Segelschiffe, die Holz 
bringen, dient in der Hauptsache Matoll. "E 
Platz liegt am Ende der Delagoabai, wenige 
englische Meilen den Matollafluß hinauf. Von 
der Lingham Timber &amp; Trading Co. ist hier ein 
Pier errichtet worden, der mit Kranen versehen 
ist und von dem Eisenbahnschienen in einer Länge 
von 7 km die Güter nach der Swaziland= und 
Transvaal-Eisenbahn führen können. Das Löschen 
der Güter erfolgt hier durch Leichter. 
Zur weiteren Verbesserung des Hafens trägt 
man sich mit vielerlei Plänen. In erster Linie 
wird beabsichtigt, einen 5 Tons-Kran, drei 2 bis 
3 Tons-Krane und einen schwimmenden Kran 
mit einer Hebekraft von 50 bis 60 Tons anzu- 
schaffen. Die ersten vier Krane sollen elektrisch 
betrieben werden. 
Weiterhin plant man, die Einfahrt zum Hafen 
so zu vertiefen, daß Schiffe mit 27 Fuß Tiefgang 
auch bei niedrigstem Wasserstand, und Schiffe mit 
32 Fuß Tiesgang fast zu jeder Zeit ungehindert 
einlaufen können. Die Fahrstraße soll am Boden 
eine Breite von 100 m haben. Man rechnet, 
daß zu der beabsichtigten Erweiterung und Ver- 
tiefung der Fahrstraße etwa 2 Millionen Kubik- 
meter auszubaggern sind. Diese Baggerarbeiten 
werden etwa drei Jahre Zeit in Anspruch nehmen. 
Man hofft, daß nach Fertigstellung dieser Arbeiten 
auch die englischen Postdampfer anlegen werden. 
Es wird weiterhin geplant, den Kai noch um 
1000 m zu verlängern, um dann im ganzen 
15 großen Dampfern Platz zum Anlegen geben 
zu können. Während der jeetzt bestehende Kai aus 
Holz errichtet ist, soll die Fortsetzung massiv ge- 
baut werden. 
Schließlich will man noch ein Dock zum 
Reparieren von Schiffen anlegen, das geräumig 
genug sein soll, um einen Dampfer von 12 000 
Tons aufzunehmen, und Verbesserungen treffen, 
um das Laden von Kohlen zu erleichtern. 
In etwa fünf Jahren hofft man, diese Pläne 
durchgeführt zu haben. 
Um weiterhin den Hafen konkurrenzfähig zu 
erhalten. hat die Regierung die Kaigebühren von 
2/4 auf 1/0 sh herabgesetzt. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl- Konsulats 
in Lourengo Maraucs.)
        <pb n="228" />
        W 154 20 
Literatur. 
Deutsch-Südwestafrika. Amtlicher Ratgeber 
für Auswanderer. Mit einem Panorama, 
31 Bildern und einer farbigen Karte des 
Schutzgebiets. Zweite, veränderte Auflage. 
Preis 1 Mark. Berlin 1908. Verlag von 
Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). 
Die Neuausgabe des „Amtlichen Ratgebers" 
bietet wertvolle Erweiterungen des Textes und 
ist auf den neuesten Stand des Wissens- 
werten gebracht. Insbesondere hat das Ka- 
pitel über die Rechtspflege eine Ergänzung 
dadurch erfahren, daß die Rechtsanwälte unter 
Angabe ihres Niederlassungsortes und Namens 
aufgeführt sind und daß auch die im Schutzgebiet 
bestehende Rechtslage in kurzen Umrissen zur 
Darstellung gelangt. Ebenso ist den veränderten 
Schiffahrts= und Postverhältnissen Rechnung 
getragen. 
Der Ratgeber erscheint in seiner neuen Gestalt 
noch mehr wie früher als geeignetes Orientierungs- 
mittel auch für Nichtauswanderer, die sich über 
unser Schutzgebiet unterrichten wollen. Als er- 
freulicher Beweis für das wachsende Interesse, 
das die kolonialen Kreise der Heimat an Deutsch- 
Südwestafrika nehmen, darf wohl die Tatsache 
gelten, daß die erste dreitausend Exemplare starke 
Auflage schon nach wenigen Monaten vergriffen war. 
Eine deutsche Frau im Innern Deutsch- 
Ostafrikas. Elf Jahre nach Tagebuchblättern 
erzählt von Magdalene v. Prince geb. v. Massow. 
Dritte vermehrte Auflage. Mit einem Titelbilde, 
22 Abbildungen und einer Skizze. Berlin 1908. 
E. S. Mittler &amp; Sohn, Königl. Hofbuchhandlung. 
Von diesem prächtigen Buche ist nach wenigen 
Jahren die dritte Auflage erschienen. Das beweist 
mehr als jede Anpreisung, welch starkes Echo die 
warmherzigen Schilderungen der „deutschen Frau 
im Innern Deutsch-Ostafrikas“ in der Heimat, 
namentlich bei unserer Frauenwelt, geweckt haben. 
Möge auch die Mahnung der Verfasserin im 
Vorwort zur neuesten Auflage nicht ungehört 
verhallen: „Wir brauchen noch viel mehr Ver- 
kehrswege und Eisenbahnen, ehe die Kolonie ihrem 
  
Werte nach erblühen kann. Je mehr Frauen an 
ihrem Aufbau mitwirken, um so schneller und 
mächtiger wird sie erstehen."“ 
  
Deutsch-Südwestafrika. Kriegs= und Friedens- 
bilder. Selbsterlebnisse, geschildert von Frau§ 
Margarete v. Eckenbrecher, Frau Helene 
v. Falkenhausen, Stabsarzt Dr. Kuhn, 
Oberleutnant Stuhlmann. Mit 7 Bildern 
und 1 Portrait. Leipzig 1907. Verlag von 
Wilhelm Weicher. 
Der Verleger hat recht, wenn er im Geleit- 
wort bemerkt, daß an wirklich populären Werken 
über Deutsch-Südwestafrika noch immer kein Über- 
fluß herrsche. Jedenfalls trägt das vorliegende 
Büchlein einen echt volkstümlichen Charakter. Die 
beiden Frauen, deren frühere Aufzeichnungen zum 
Besten gehören, was aus Südwest auf unseren 
Büchermarkt gekommen ist, schildern hier das 
„Padleben in Südwestafrika“ und „Ein Farmer- 
heim im Hereroland“. Oberleutnant Stuhlmann 
gibt packende Bilder aus dem letzten Feldzug, 
Stabsarzt Dr. Kuhn einen interessanten Bericht 
über einen im Jahre 1897 unternommenen Ritt 
ins Sandfeld. Die kleine Schrift kann jedem 
Freunde unserer schwer heimgesuchten Kolonie 
empfohlen werden, von der einer unserer ver- 
dientesten südwestafrikanischen Toten, der am Un- 
glückstage von Ovikokorero gefallene Oberleutnant 
Eggers einst die prächtigen Soldatenworte schrieb: 
„Jedes Land hat seine besondere menschen- 
bildende Energie. Rauhe Länder bilden energische, 
tüchtige Bewohner; sie zwingen den Mernschen, 
der in ihnen zu leben hat, alle ihm innewohnende 
Spannkraft in Anwendung zu bringen, lebendig 
werden zu lassen, damit er seinen Lebensunterhalt 
finde. Deswegen ist aus den streitbaren Siedlern 
der rauhen, unwirtlichen Mark der Stamm her- 
vorgegangen, der die Kraft hatte, das neue Reich 
mit Eisen und Blut zu einen. Der Hohenzollern= 
stamm ist in der Mark groß geworden, Bismarck 
mußte ein Märker sein. Umgekehrt sind auch alle 
Tropenbewohner nichtsnutzige Schlaraffen. 
In Südwestafrika steckt eine gewaltige Energie. 
Sie liegt in seiner Unwirtlichkeit. Diese ist das 
beste an dem Gebiet. Sie gibt den Boden für 
ein tüchtiges, starkes Volkstum. Das Land ist 
schlecht genug, daß die Deutschen darin deutsch 
bleiben können. Es kann die = Mark= des größeren 
Deutschlands werden. Deswegen ist es die beste 
Kolonie, die wir haben.“
        <pb n="229" />
        W 155 20 
Verkehrs-Nachrichten. 
In Aruscha (Deutsch-Ostafrika) ist am 1. Januar d. Is. eine Reichs-Telegraphenanstalt 
für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Aruscha ist dieselbe wie für Telegramme nach Dares- 
salam. Sie beträgt zur Zeit 2 Mk. 75 Pf. 
Postanstalten sind eingerichtet worden in Richthofen (Deutsch-Südwestafrika) am 
27. November 1907, in Groß-Barmen (Deutsch-Südwestafrika) am 30. November 1907 und in 
Neudamm (Deutsch-Südwestafrika) am 1. Dezember 1907. In Groß-Barmen ist die Postanstalt 
mit der daselbst bereits bestehenden öffentlichen Fernsprechstelle vereinigt. Die postalische Tätigkeit 
der neuen Postanstalten erstreckt sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und einge- 
schriebenen Briefsendungen. 
Richthofen ist eine Eisenbahnstation zwischen Swakopmund und Jakalswater, Groß- 
Barmen liegt 28 km südwestlich von Okahandja an der alten Straße Swakopmund —Windhuk und 
Neudamm liegt 40 km östlich von Windhuk. 
  
  
Postanstalten sind eingerichtet worden in Osona (Deutsch-Südwestafrika) am 27. No- 
vember 1907 sowie in Aub (Deutsch-Südwestafrika) und in Gochaganas (Deutsch-Südwestafrika) 
am 6. Dezember 1907. Die Postanstalt in Osona ist mit der daselbst bereits bestehenden öffentlichen 
Fernsprechstelle vereinigt. Die postalische Tätigkeit der neuen Postanstalten erstreckt sich auf die 
Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen. 
Osona liegt etwa 6 km südwestlich von Okahandja, Aub etwa 50 km, Gochaganas etwa 
35 km südlich von Windhrk. 
Am 1. Januar d. Is. ist in Gibeon (Deutsch-Südwestafrika) ein Orts-Fernsprechnetz in 
Betrieb genommen worden, an das, soweit bis jetzt bekannt, acht Teilnehmer angeschlossen sind. 
Auf das Gesuch des Norddeutschen Lloyds vom 26. November 1907, betreffend Ge- 
nehmigung zur Erhöhung der Raten des offiziellen Frachttarifs der ofstasiatischen 
Reichspostdampferlinien ist die Erhöhung für Maßgut der 1. und 2. Klasse nach Penang und 
Singapore um 2,50 Mk. und weiter — abgesehen von Nagasakt — um 5 Mk. sowie für Maßgut 
der 3. Klasse nach Hongkong und weiter — abgesehen von Nagasaki — um 2,50 Mk. von dem 
Herrn Staatssekretär des Innern und des Reichs-Postamts genehmigt worden. 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Febrnar 1908. 
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- # " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
. 
Neapel 27. Febr. Friedrich-Wilhelms- 
deutscht Schiffe) hafen 38 Tage 
1. D . Simpsonhafen 41 Tage 7. 25. Febr. 6. März 
eutsch· Neugninea. Brindisn oO. Febr. 8. Marz s Simpsonbasen as Tase iõ ards. 
(engl. Schiffe) Friedrich= Wilhelms- 
I M 
2. de - 
utsch· Ostafrika. Neapel 10. 20. Febr. 2. MärzMombasa O 16—17 TLage P. 18. 20. Febr. 
nach Bukoba. Muansa und, eursche Schiffe) 108 abds. 
5 Von Momgat Wter. Marseille 10. jedes MonatsMombasa O 17 Tage B. jed. Mts. 103 abds. 
s- tion 23. Feb Mombasa 18. 1 2. 4.2 os 
en Bestim · Brindisi 16. 23. Febr. ombasa 18, 14 Tage J 14. 21. Febr. 10 abds. 
munosorten. (engl. Shho, *• 6 
br nach Tonga (el Negpel 10. 20.Febr. 2. Marʒ Tanga 17, 19, 17 Tages 8. 18. 20. Febr. 
Snß ge 
% «- k- 5 - 
Waice E 4rindist- *] 23. Febr. Tanga 16 Tage 21. Febr. 103 abds.
        <pb n="230" />
        W 156 20 
  
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
Briefe müssen aus 
  
  
  
  
  
n dort weiter auf dem 
Pnd in 4— Faem. 
  
  
Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
l 
Neapel 10. 20. Febr. 2. März! Daressalam 18 Tage 8. 18. 29. Febr. 
(eutsche Schisfe), 0 abds. 
Marseille 10. jedes Monats Zanzibar 18 3 Tage, lber 8. jed. Mts. 10 abds. 
I el 
e) nach Deutsch · Ostafritia. Weilterb be nach 
(ausschl. der unter a * b Darrssolam durch 28 
henannten Postorte Brindisi 23. Febr. Daressalam 17 Tage 21. Febr. 10# abos. 
(engl. * 
Brindisi 16. Febr. nzibar 20 Tage 4. Febr. 108 abds. 
. ell- 
eiai dan- —5 n n 
S. beutsch-s#bwestafriha. Hamburg 5. 26. Febr. Swakopmund 25 Tage 4. 25. Febr. 5 uUms. 
Antwerpen 10. Febr. 2. März Swakopmund 20 Tage 9. D 1. Mär 
/ e bls, SteaG. eursche Schi H. 1 Ni 
Boulogne 11. Febr. 3. März, Swakopmund 19 Tage 10. * . März 
z ie Mcs eutsche Schtste) 
boße, Omruru Diaw#l Ot., Southampton 15. 22. Febr. 7. März Swakopmund 21, 2 . 7 6. März 
owwe. Obttwarongo, 21—25 Tage 
7 2 Meb Southampton 8. 29. Febr. Swakopmund 25, 28 Tage 11 3 Fe. 
Usalos. Waldan, Waterbery, * urin * — 115 oms. 
Windh#e 1Hamburg 1. Febr. 6. März Swakopmund 25 Tage. Fäor 5. März 
7½ abds. 
Southampton 8. 15. 22. Febr. Lüderitzbucht 22, 20, 22.J. 14. 21. Febr. G. März 
7. März 20—22 Tage 11 22 oms. 
Hamburg 26. Febr. Lüderitzbucht 26 Tage 25. Febr 52 ums. 
Antwerpen 10. Febr. 2. März Lüderitzbucht 21 Tage 9. Febr. 1. März 
b) #% gertgauche. r ut. (deutsche Schiffe) 8 oms. 
E Boulogne 11. Febr. 3. März Lüderitzbucht 20 Tage 10. Febr. 2. März 
(eutsche e) 1% ms. 
Southampton 29. Febr. Lüveritzbucht 27 Tagesss8. Febr. 112 oms. 
Hamburg 5. 14. Febr. 6. Märzs Lüderitzbucht 26, 28, 1. Febr. 5 m uUms. 
85 10 13. Febr. 5. Mer 712nms. 
K o. Fe Southampton 15. 29.Febr. 14. März GCopftant 17 Tage 14. 28. Febr. 13. Nrz 
Post- von dort weiter auf dem 112 oms. 
—* d rnß üuck- Landwege über Steinkopf 
un 
enproben wie rime 
bucht) 
. Neapel 16. Febr. 15. März, Apia 55 Tage 
4. Samoa. (engl. Schiffe) . eb — 14. 521, Febr. 13. März 
Brindist 23. r. pia age 108 nins. 
(engl. D. 1 de 
Hamburg 2. 7. jed. Mts. Lome 24, 18 Tage 36. jed. Mts. 
abds. 
Nordenham 28. jedes Monats Lome 17 Tage eXt Mts. 11. 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 9. jed. Mts. 888 oms. 
Notterdam 16. jedes Monats Lome 20 Tage 15. jed. Mts. 9# ums. 
(deutsche Schiffe) 
Boulogne s. M. 11. jedes Monats Lome 16 Tage 10. jed. Mts. 10 nms. 
5. Logo. (deutsche Schiffe) 
#Pamburg 25. jedes MonatsLome 21 Tage 24 jed. Mts. 7½ abds. 
1 Marseille 12. jedes Monats Cotonou, 18 16 Kage 10. jed. Mts. 10“ abds. 
von Landverbindung 
f Bordeaux 25. jedes Monats - 18 Tage 28. jed. Mis. 104 abds. 
da ab Landverbindung 
Liverpool jeden Sonnabend 06 15 Zages Donnerstag 03 abds.
        <pb n="231" />
        W 157 20 
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Vriefe massen aus 
Nach vom Ein- dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahr! abgesandt werden am 
G. Namerun. Hamburg 10. 25. jed. Mts. Viktoria 19, 26 Tage 
a) bes Bamenda, Bansjo, 
I Uhu-user Donat-ers 
Campo, Duala, Worl= 
Plantation, Viktori 
b) nach Rio del Ry 
c) nach dem Tschadsee= Geblet 
Garua, Kusseri) 
d) nach Osstdinge 
e) nach Molundu 
1 
,U 
(Liverpool . 
Boulogne 
ur Mer, 
(deutsche Schtffe) 
8. Febr. 
22. Febr. 
Hamburg 
Liverpool 8. Febr. 
11. jedes Monats 
r 
7. März 
25. jedes Monats 
. 7. März 
uala 18, 24, 25 Tage 
Kribi 20 u. 26—30 Tage 
Viktoria 18 Tage 
Duala 18 Tage 
Kribi 19 Tage 
Duala 23 Tage 
Nio del Rey 382—35 Tage 
Rio del Rey 23 Tage 
Forcados 17 Toge 
von dort weiter über 
Lokodfa—Vola 
Calabar 19 Tage 
von dort welter über Oboku 
(am Eroßstuß bis Sbbune 
6 bis 10 Tag 
WPatadi 19—20 Tage 
von da weiter mit der bn 
bahn br0 oiggeh balen umd 
dann mir us 
dem Tät Bern, und 
is Molundu 
9. jed. Mts. Z#8 oms. 
24. jed. Mts. 717 abds. 
10. jed. Mts. 10 nachm. 
6. Febr. 5. Maͤrz 10 abds. 
20. Febr. 10½ abds. 
24. jed. Mis-— 7½ *i 
6. Febr. 
10“ b 
jeden Dnerstog 
10“ abds. 
jeden Donnerstag 
10½ abds. 
5. 26. Febr. 18. März 
10 nachm. 
28. jed. Mts. 10 abds. 
  
7. den Karolinen, Palau- 
Inseln, Marianen. 
Liverpool jieden Sonnabend 
Liverpool jieden Sonnabend 
| 
Antwerpen 6. 27.Febr. 19. März 
1 
Bordeaux 25. jedes Monats 
Neapel 9 · 
OmncheSchma 23. April 
Neapel I 
(engl. Schiffe) 16. Febr. 
1 
Jap 30 Tage 
Saipan 44 Tage 
Ponape 51 Tage 
Ponape 54 Tage 
Saijpan 64 Tage 
ap 68 Tage 
14. Febr. 21. April 
168 abds. 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter 
sechs= bis siebenmal jährl 
ich mit Segelschiffen. 
  
Neapel 13. 27. Febr. Tsingtau 33—96 Tage11. 25. Felr. 
(deutsche Schiffe) 10 a 
Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 31—36 Tagesßeden gonen 10 abds. 
oen (engl. Schiffe) 
. Kiantschon. Marseille 16. Febr. 1. März Tsingtau 34—36 Tage4. 28. Febr. 
46 (kranz. Schiffe) 10 abds. 
Liverpool 7. Febr. 6. März Tsingtau 31 Tage 6. Febr. 5. März 88 oms. 
Marseille 7. 21. Febr. 6. März Tsingtau 36—38 Tage 5. 19. Febr. 4. März 
— (engl. Schisse) abds. 
  
. Marshall-Inseln. 
  
15. März 
16. Febr. 
Neapel 
(engl. Schiffe) 
Neapel 
(engl. Schiffe) 
Jaluit etwa 54 Tage 
Jaluit 46 Tage 
14. Febr. 13. März 
105 abds. 
  
  
di H Den durch bezeichneten Schiffsverbindungen werden Driesfendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
ie Befoͤrderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat
        <pb n="232" />
        W 158 2. 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Landungs- Die Post ist fällig Landungs- Die Post ist fällig 
Von hafen in Berlin am Von hafen " in Berlin am 
beutsch-Ueuguinea. Neapel.... 2. 11-. Feb. 1. 10 .M. marshal · Inseln sBrindiñ · 20. März 4. April. 
Neapel. . .. 14*. Febr. G.= März o„ 9 
deutsch· Ostafrina.. —— 1 2. Fbr. 6. Man e — 12-. 26. debr 
A Norseille 16. Fr. Brindii . 3. 21. Febr. 6. März 
Marseille 6. 20. Febr. 5. März 
beutsch-Südwestafriha —— 17. Febr. ũber 
Antwerpen.. — 7“. März Vancouver. 
nördl.Tell d. Schutgeb.] Hamburg 1. br. Klantschen. Plymouth. 
Southampton 9. 23. * 8. März Southamp F. 127. 17. 
tüdl. Tell des Schutzgeb. Southampton 0. 23. Febr. 8. März 9e Havre, crdenrn Febr. 7 1 
Antwerpen. 15“. Febr. 7. 33 Queenstown. 1½ 
— —27 Sibir. Eisen- 
Lamburg 17.. Febr. bahn. . . . jed. ied. Montag u. Mittw. 
Namenn Southampton 1°. März 
Tueenstown unbestimmt. poraus · 
Plymouth 2. 16 1. Rarzs Somnoa . Ioh 3 l* ch 2. 25..Febr. 
den Nerolinen, Hamb br. 
Marianen. Brindisi .. 4. April looo Tyuthorzoton. "17. 
Dalau-Inseln Boulogne 19“. jed. Mts. 
Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
S. „Arcona" Shanghai 2/1. — 4/1. Futschau 6/1. — 7/1. Amoy. 
S. „Bremen“ Ilha Grande 9/12. — 13/12. Montevideo 28/12. Buenos Aires 3/1. — 
Rio de Janeiro. 
S. „Bussard“ Daressalam. 
S. „Charlotte“ Kingstown (Jamaika) 3/12. — 11/12. Veracruz 2/1. — 7/1. Havana. 
S. „Condor" Jap. — 11/12. Marianen 13/12. — 21/12. Jap (Westkarolinen) 28/12. 
— Palau (Westkarolinen). 
S. „Fürst Bismarck" Wie 27/12. — 30/12. Manila. 
S. „Iltis"' . Nagasaki 11/12. — 13/12. Itsukushima 15/12. — 16/12. Kobe 3/1. — 
%% Tsingtau. 
S. „Jaguar" Kinukiang 9/12. — 11/12. H 
S. „Leipzig“ Dobkohama 14/12. — 16/12. er 19/12. — 20/12. Nagasaki 28/12. — 
S 
S 
cu cnm can S# ##t 
*8 8# 8#8 888 88 
30/12. Shanghai. 
„Luchs“ . . Shanghai 7/12. — 10/12. Hongkong 17/12. Canton 19/12. — 
Hongkong 7/1. —. Hoihow — Pakhoi. 
.„WMoltle“. . Port of Spain 7/12. — 9/12. Fort de France 13/12. — 15/12. St. 
Thomas 27/12. — 28/12. San Juan de Portorico 31/12. — 
4/1. Kingston (Jamaica). 
S. M. S. „Niobe“" Spwatau 11/12. — 12/12. Hongkong 27/12. 30/12. Manila. 
S. M. S. „Panther" Duala 2/1.— 8/1. San Paolo de Loanda. 
S. M. S. „Planet" Vermessungsgebiet bei Matupi. 
S. M. S. „Seeadler“ Daressalam 7/12. — 7/12. Masia. — 9/12. Kilwa Kiwindje 11/12. — 
11/12. Kilwa Kisiwani. — 14/12. Lindi 17/12. — 18/12. Zanzi- 
bar 23/12. — 23/12. Daressalam 6/1. — 6/1. Bagamoio. 
M. S. „Sperber“= Lome 13/12. — 15/12. Sekondi 18/12. — 22/12. Conakry 2/1. — 
6/1. Axim (Aschanti) 9|1. — Forcados. 
M. S. „Tiger" Tsingtau 7/1. — Futschau
        <pb n="233" />
        Ablösungstransporte: 
Fahrplanmäßiger Neich-esthamfer Ifins Sigismund“ 
Besatzung für S. 
S. „Plan 
W 159 20 
des Norddeutschen Lloyd mit der ablösenden 
Tuanenugüyrer. Kapitänleutnant Nippe. 
9/12. Manila 9/12. — 18/12. Simpsonhafen. 
Die abgelöste Besatzung hat mit demselben Dampfer die Heimreise angetreten und ist in Sydney 
auf den Reichspostdampfer „Gneisenau“ übergegangen. 
Transportführer: Kapitänleutnant Kurtz. 
Simpsonhafen 19/12. — 27/12. Sydney 28/12. — 30/12. Melbourne 31/12. — 2/1. Ade- 
ide 3/1. — 7/1. Fremantle 7/1. — Colombo. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West und Südwestafrika. 
  
Postdampfer 
Reise 
Letzte Nachrichten 
  
  
von " nach bis 28. Jannar 1908. 
l 
„Adolph Woermann“ Hamburg n Durban am 21. Januar in Mozambique. 
„Alexandra Woermann“ Hamburg 1 Gabun am 15. Jannar in Biktoria. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Kapstadt am 19. Jonuar in Kapstadt. 
„Anna Woermann“ Hamburg « Burutu am 20. Januar in Lagos. 
„Arnold Amsinc“ Lüderiybucht Hamburg am 23. Januar in Lagos. 
„Carl Woermann“. Hamburg 3 am 3. Februar ab Hamburg. 
„Eduard Bohlen“ Kapstadt 1 Swakopmund a#m 15. Januar ab Kapstadt. 
„Eduard Woermann“ Hamburg I Lüderitzbucht am 17. Januar ab Las Palmas. 
„Eleonore Woermann“ Hamburg Duala am 23. Januar in Conakry. 
„Ella Woermann“ Assinie Hamburg am 27. Januar ab Sierra Leone. 
„Erna Woermann“ Lüderitzbucht dantun am 19. Januar ab Lome. 
„Frieda Woermann“ Gabun 1 Hambur am 18. Januar in Hamburg. 
„Gertrud Woermann“. Hamburg T Dllagdalte am 22. Januar in Kapstadt. 
dans Woermann“. Hamburg D Gabun am 27. Januar Curhaven passiert. 
„Henriette Woermann“ Hamburg Calabar am 30. Januar ab Hamburg. 
„Irma Woermann“ Hamburg Calabar am 18. Januar in Las Palmas. 
„Jeannette Woermann“ Burutu Hamburg am 27. Januar ab Las Palmas. 
„Kurt Woermann“. Haomburg Accra am 23. Januar in Sekondi. 
„Lili Woermann“ Homburg Burutu am 25. Januar ab Notterdam. 
„Linda Woermann“ Hamburg Rio Nunez am 27. Januar in Antwerpen. 
Lothar Bohlen“ Calabar : Hamburg am 17. Januar in Lagos. 
Lucie Woermann“. Duala Hamburg am 23. Januar ab Teneriffe. 
„Narie Woermann“ Assinie s Hamburg am 14. Jannar in Lamburg. 
„Martha Woermann“ Hamburg Assinie am 12. Januar in Dakar. 
„Max Brock“ Hamburg 1 Lüderitzbucht am 16. Januar in Swakopmund. 
„Otto Woermann“. Rio Nunez « Hamburg am 23. Januar ab Madeira. 
„Paul Woermann“. Hamburg Accra am 27. Januar in Sierra Leone. 
„Thekla Bohlen“ Accra Hamburg am 24. Januar ab Las Palmas. 
„Duala" 
Swaloomund- 
„To 
vWönpnnn 
„Friderun“ 
„Immo“ 
„Ingbert"“. 
„Ingraban 
Hamburg 
Gabun 
Hamburg 
M 
Hamburg 
Durban 
Hamburg 
Hamburg 
Hamburg 
  
Hamburg 
Hamburg--Amerika-Linie, Afrika · Di 
Rio Nunez 
Hamburg 
Kotonou 
Kotonou 
Hamburg 
amburg 
Lüderigbucht 
Hamburg 
Assinie 
Kotonou 
Mossamede- 
Lüderipbucht 
  
Januar in Conakry. 
a#m 25. Januar ab Duala. 
am 13. Januar in Rotonou. 
am 27. Januar ab Hamburg. 
am 27. Januar ab Gabun. 
a#m 22. Januar in Gabun. 
am 27. Januar Dover passiert. 
am 24. Januar ab Neopel. 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
am 25. Januar Hoek-Feuerschiff passiert. 
am 25. Januar ab Las Palmas. 
am 25. Januar ab Madeira. 
  
am 26. Januar ab Hamburg.
        <pb n="234" />
        Telephon: Amt I1 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 
W 160 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der HKeydt'sches Kolonialkontor G. m. b. j. Berlin W. 64. 
27. Jannar 1908. 
  
Grün- 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
      
   
  
  
1 
- Ge- letzte 
dungs= Kapital schäfts= letztes Divi- Freibleibend „Nachfrage Angebot 
#ahr jahr Divi= dende % o 
Mark dende -„ Vo 7 
1908 1 250 000 1. 10 — — 105 110 
1906. 2000 000 1. 1. — 4 — 95 
1905 1 200 Ooo 1. 4. 0 5½ — 100- 
1905 600 000 1. 1.3 5 58 10 108 
1890 1 500 000 1. 1 320 22 260 — 
1891 2 600 O000 1. 10. 5 7 80 85 
1905 220 000 1. 1.) — 18 125 — 
1900 418 000 1. 1.4 7 71# — 106 
1878 2 750 000 1. 1.7 12 20 a 
·. T 175 182 
1885 2 000 000 1. 4. 20 20 185 195 
19071 2 500 000 1. 1. —— — 835 
19002 1,000 Ooo 1. 1 0 0 — 70. 
1902 10000 O00 1. 5.1 1 2 — 80 
1885 3 721 000 1. 1., 3½ 5 100 102 
000 000 1 5 5 do 101 103 
1886 2 000000 1. 11 0 „O Deutsch-Ostafrikanische — 9zsfr 
1908 11 495.000 1. 1. 3½ 3½ Deutsch-Ostafrikanische 
1 bungen (vom Reich *2 93 
1897 2250 000 1. 1. 4 5 Deutsch-Westafrikanische . — 98 
1899 1000000 1. 1. 0 0 Gesellschaft Tordwestkamere A. — M 50.— 
360 000 0 0 B. — N 12.— 
1808 1 000 000 1. 1. 1 5 10 Geiellchat Sudiguierun . A. — 110 
1 000 000 10 10 B. — ç5 
1889 2 000 O0o 1. 10. 0O 0 1 — — Planngen-Gesellschaff# — 25 
1897 1 158 000 1 1 0 Hoanseatische Kolonisationsgesellschaft. .— «40 
1880 38000000 1. 10. 0 0 Hanseatische Plantagengesellschaft — 30 
1887 1 200 000 1. 1.1 15 20 Jaluit-Gesellschaft, Eteilte Aktien 125 — 
)u0 ußscheine —YY N1200.— — 
1898. 601 000 1. Jv/ 0 0 suffe-entn * Stamm-Aktien— 15 
147.000 l 4 do sesoru Aktien — 10 
1904 10000 Ooo 1. 1.# — 0 A haf — 40 
1906 3 000 O000 1. 1. — 4 4 Kaur schuk- Compagnie — 85 
1903 1 000 1. 1.1 — 0 rüuischul. Pilmnenng Meanja A.-G. . — 60 
1899 1 100 1. 7.: 0 0 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft . — 75 
1885 6 000 O000 1. 4. 0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile . — 93 
0 ·0 Stamm-Anteile 38 4 
1906 1200 1. 1 — — Ostafrika-Kompagnie ... — 99 
1904 21.000 000 1. 1. - 3 3 Ostaf ikanische Eiienorongefellcheft Anteile 
s eutichRetcheauthuad 
i sI 120 % Rückzahlung garantiert) 92 93. 
1900 20 000 O000 1. 4. 0 Otavi-Minen= und Ernngeseufchaf 102 107 
1897 2000 000 1. 10. 5 6 Plantagengesellschaft ncepcion — 686 
1895 1 500 000 1. 1. 0 4 Rheinische in2 — 35 
1903 800 O000 1. 1. 0 0 Sefena Sand,Gesenh schaft. — 90 
1905 2 000 OO0o0 1. 1 14 4 Samoa-Kautschuk-Compa mie — 15 
1897 500 000 1. 1. 0 0 Sigi Planzungs Gesellsch aft 75 85 
1900 500 000 1. 7. 0 0 South African —.—.— 
1892 F 2000 Od0 1. 7. 0 0 S##h West afte. en 14 ah d 15 sh 
1898 869 100 1. 4. 0 AUsambara Fuuffecbangeseuschat . inteile 26 zofr. 80 zsjr 
142200 0 o sit-ate11e—«50z—sfk 
1897 1 500 000 1. 1. 0 ·0 Bestafrikanischr ainenee bundi ·« 
- ssnteile 75 
600 000 0 6 * u Iinteile 105 115 
1897 4500 000 1. 1. 0 0 wneeimni Pflanzungsgesellscha ria êr 
« « sammengelegte Stamm-Aktien 1 50 Ü 
s l Vor Akti tien 20 «- — 
1895 4 1 800 000. 1. 1.. 0 —s5 erors; und sengoenecseisc 
15 
34 jeder un- von Auskunft ist obenstehendes Vankhaus stets gern bereit.
        <pb n="235" />
        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Sũdsee 
Herausgegeben im Reichs-Rolonialamt. 
  
19. Jahrgang Berlin, den 15. Februar 1908. Nummer 4. 
e Zeitschrift erscheint in der Regel un 1. und 15. jedes Moats Dertelben werden, als Bethefte betgefngt de mindestens 
s veerhell3orI erschemmenden: „Mitteilungon aus den deutschen Schutzgebieten-, herausgegeben Dr. Frelberr 
Dancke Dn ublertelsihrt nibonnenespeis für ds Kolonltalblamn mit den Vetbeeen l at denn Beu e durch die 
vos nnd Vlchd andlungen , Streffbat chdleBcsbuhtdl ng a) M. 4.— für Der “ end einschl. 
der de Schufgebete und Mi 5 M. 5 7 dle 4 os eltpostvereins. — Aulschbune# und Anfragen 
sind der te nchnr e Hofbuchhandlung hen n Steofried Mittler und Sohn. Herh SWös, Kochstraße 668—71, zu richten. 
f Der vorliegenden Nummer des „Deutschen Kolonlalblatts“ ist die Teuescrift über die 
Entwicklung der Schutzgebiete in Afrika und der Südsee im Jahre 1906/07 als 
Anlage beigegeben. 
- Inhalt: Amtlicher Teil: Allerhöchste Ordre, betr. Anrechnung von Kriegsdienjtjahren. Vom 14. Januar 1908 
S. 161. — Verordnung des Gouperneurs von Deutsch- Ostafrika, betr. Erhebung eines Ausfuhrzolls auf Sisalpflanzgut. 
Vom 23. November 1907 S. 162. — Personalien S. 162. 
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 165. — Patriotische Gaben s 166. — Außenhandels-Statistil 
O stafrikas, Südwestafrikas, Neuguinegs und der Marshall= il für 1906 
Namerun: Die Unr uhen n Deutsch-Adamaua 1907 
Togo: Der Handel im Bepirr Sokode-Bassari S. 14. — öra Entwicklung des Post= und Telegraphenverkehrs 
zwischen Lome und Atakpame S. 178 
Deutsch- Südwestafrika: Außenhandel des Schutgebiets Deutsch-Südwestafrika 1906 S. 166. — Die Bahn 
L#tavi—Grootfontein S. 1 
Deutsch-Ostafrika: übersicht über die Bewegung des Handels des deutsch ostafrikanischen Schutzgebiets über 
die Jollstellen der Küste im I. Vierteljahr 1907 im Vergleich mit den dandel im gleichen Zeitraum des Vorjahres 
S. e.0. — Außenhandel des Schutzgebiets Deutsch-Ostafrika 1906 S 
Deutsch, 1Beuguinea- Die Verwüstung von Agrigan und 5 S. 13. — Die deutsche Marine-Expedilion 
1907/09 S. 18J. — Außenhandel des Schutzgebiets Deutsch-Neuguinen 1906 S. 166. 
Vorftall, Inseln: Außenhandel des Schutzgebiets der Marshall Inseln #000 S. 166. 
Samoa: Nachweisung der bei dem Zollamt Apia im II. Viertel 1907 fällig gewordenen Jollbeträge S. 181. 
Kolonialwirtschaftliche NMitteilungen: Baumwollkulturversuche im Bezirk Sokode-Bassari S. 1841. — Baum- 
wollkultur in Togo und Deutsch- DieiZ&amp; S. 186. — Aus dem „Tropenpflanzer“ S S. 186. 
Aus fremden Kolonien und odu ustion gebieten: Materialien zur frikanischen Eingeborenen. und 
Arbeiterpolitik: Die neue Kolonialpolitik Foanktreichs S. — Eingeborenen-Angelegenheiten in Natal S. 189. 
Aüaten in Transvaal S. 193. — Arbeiter-Verordnung .4 die Eingeborenen von Britisch tui S. 191. 
Direkte Besteuerung der Eingeborenen in den britischen, deutschen und französischen Besigungen“ des tropischen und 
Ubircyischen Afrika S. 195. — Der Lissaboner Kakaomarkt und die Nalaozufuhren von S. Thomé und Principe 
196. — Aussichten der „Indigoernte Britisch= Indiens 1907/08 S. 106. — Lage des Baumwollmarktes in den Ver- 
nn Staaten von Ameri . 197. — Aupferfunde i in Srisch- -stefeila e S. 197. — Die Nutzhölzer auf den Bbilippinen 
Ausbeutung Fi Worphrlag in Algier S. 198. — Der Handel des Kongostaats 1906 S 
—*“ von Britisch-Guayana im Jahre 1906/07 S. 199. — Verbot des Verkaufs und der Einfuhr Srn ere, 
waffen und Munition in Nzambue S. 199. — Jollbegünstigte Einfuhr von Vanille aus den franzosischen Besitzungen 
der Südsce nach Frankreich S 190. — Neue Zollordnung in Zanzibar S. 100. — Jollfreiheit für gewisse Nahrungsmittel 
in Süd-Nigeria S. 200. Zollbefreiungen in Süd Nigeria S. 20. — Zolltarif für die spanischen Besitzungen 
am Golf von Guinea S. 200. 
Verschiedene Mitteilungen: Die Zugange für die Kolonialsammlung der Gologischen aandeganssalt. 1907 
Die San José: Schildlaus in Südafrika S. 201. — Hafenbau auf Hawaii S. 202. — Literatur S. 
— nl“r Nachrichten S. 202. — Schiffsbewegungen S. 205. — Kurse deutscher Kolontalwerte S. 207. 
— — “-—“-“———1——1————..— 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
1 
6“% 
  
RKllerhöchste Ordre, betr. Knrechnung von Kriegsdienftjahren. 
Vom 14. Januar 1908. 
Ich bestimme im Anschluß an Meine Ordre vom 30. Januar 1907: 
1. Der Anfang August 1905 ausgebrochene Aufstand in Deutsch-Ostafrika ist mit dem 18. Februar 
1907 als beendet anzusehen.
        <pb n="236" />
        W 162 20 
2. Als Kriegsteilnehmer sind diejenigen Deutschen anzusehen, welche während der Dauer des 
Aufstandes " 
a) an einem Gefechte teilgenommen haben, 
b) in den Aufstandsgebieten Daressalam, Mohoro, Kilwa, Lindi, Ssongea, Neu- angenburg, 
Mahenge, Iringa, Mpapua, Morogoro, Moschi und Muansa mindestens einen Monat in 
fortlaufender Zeit militärische Verwendung gefunden haben. 
3. Jedes der Jahre 1905, 1906 und 1907 ist als Kriegsjahr anzurechnen, sofern die Voraus- 
setzungen unter 2a oder 2b in jedem dieser Jahre zutreffen. Hat die Beteiligung in den 
Jahren 1905 und 1906, beziehungsweise 1906 und 1907 zusammen mindestens einen Monat 
in fortlaufender Zeit betragen, so ist dasjenige Jahr, in welches die längere Beteiligung fällt, 
als ein Kriegsjahr anzurechnen, sofern keines der beiden Jahre bereits sonst als Kriegsjahr zu 
erhöhtem Ansatz kommt. 
Berlin, den 14. Januar 1908. (gez.) Mlhelm I. K. 
An den Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt). ggez. Bülow. 
Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Erhebung eines Ausfuhr- 
Jolls auf Sisalpflanzgut. 
Vom 23. November 1907. 
Auf Grund des § 6 der Zollverordnung vom 13. Juni 1903 wird, nach erfolgter Ge- 
nehmigung durch das Reichs-Kolonialamt in Vertretung des Reichskanzlers, hierdurch verordnet, 
was folgt: 
In die Liste der ausfuhrzollpflichtigen Gegenstände Zolltarif C ist aufzunehmen: 
Nr. 22: Sisalpflanzgut: 
Bulbillen 1 Stück 10 Heller 
Pflänzlinggeée.... 159 Stück 25 Heller. 
Diese Verordnung tritt mit dem heutigen Tage in Kraft. 
Daressalam, den 23. November 1907. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
v. Winterfeld. 
Dersonalien. 
Seine Mojestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem kommissarischen 
Bureauassistenten I. Klasse bei dem Gouvernement in Deutsch-Ostafrika Wendt den Königlichen 
Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Kalserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-O stafrika. 
A. K. O. vom 27. Jannar 1908. 
Es werden befördert: 
die Oberleutnants: 
Frhr. v. Wangenheim und Abel zu überzähligen Hauptleuten, 
Schön, Leutnant, zum Oberleutnant, 
Dr. Eckard, Asfistenzarzt, zum Oberarzt. 
Frhr. v. Schleinitz, Major und Kommandeur der Schutztruppe, und 
Schlobach, Hauptmann, kommandiert zur Dienstleistung beim Gouvernement von Deutsch-Ostafrika, 
— Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre genehmigt.
        <pb n="237" />
        G 163 2O 
Dr. Skrodzki, Stabsarzt, am 31. Januar aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 
1. Februar d. Is. als Bataillonsarzt des I. Bataillons Infanterie-Regiments von Alvens- 
leben (6. Brandenburgischen) Nr. 52 angestellt. 
5. Schönberg, Hauptmann und Kompagniechef, am 31. Januar d. Is. behufs Rücktritts in Königlich 
Sächsische Militärdienste aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. O. K. vom 27. Januar 1908. 6 
Bethe, Hauptmann im Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt, unter Beförderung 
zum Major in die Schutztruppe versetzt und gleichzeitig zur Dienstleistung beim Kommando 
der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt kommandiert. 
Am 31. Januar aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Februar d. Is. im Heere 
angestellt: 
die Hauptleute: 
Barack als Kompagniechef im 5. Badischen Infanterie-Regiment Nr. 113, 
Schulz als Kompagniechef im 1. Lothringischen Infanterie-Regiment Nr. 130 und 
Flaskamp im Telegraphen-Bataillon Nr. 1; 
die Oberleutnants: 
v. Pusch im Infanterie-Regiment Herwarth von Bittenfeld (1. Westfälischen Nr. 13) und 
v. Damm in der Maschinengewehr-Abteilung Nr. 5; 
die Leutnants: 
v. Detten im 10. Rheinischen Infanterie-Regiment 161 und 
Pischel im 2. Niederschlesischen Feldartillerie-Regiment Nr. 41, 
Dr. Duden, Oberstabsarzt, als Regimentsarzt des Metzer Infanterie-Regiments Nr. 98; 
die Stabsärzte: 
Dr. Poleck als Bataillonsarzt des III. Bataillons 3. Thüringischen Infanterie-Regiments Nr. 71 und 
Jodtka als Bataillonsarzt des III. Bataillons Infanterie-Regiments von Goeben (2. Rheinischen) 
Nr. 28. 
Ferner am 31. Januar d. Zs. aus der Schutztruppe ausgeschieden: 
Quellmalz, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste und 
Frhr. v. Crailsheim-Rügland, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Württembergische 
Militärdienste. 
Es werden befördert: 
die Oberleutnants: 
Rudolph, Haedicke und Moliere, zu überzähligen Hauptleuten, 
v. Lehsten, Leutnant, zum Oberleutnant, 
Rösener, Assistenzarzt, zum Oberarzt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
6 vom 16. Januar 1908. 
Friedrich, Intendanturassessor, bisher bei der Intendantur VI. Armeekorps, mit dem 11. Januar d. Is. 
in der Schutztruppe angestellt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 17. Januar 1908. 
Stuebel, Leutnant, im Anschluß an den ihm auf Grund des § 18 der Schutztruppen-Ordnung 
bewilligten mit dem 11. Februar d. Is. ablaufenden viermonatigen Heimatsurlaub ein 
Nachurlaub von einem Monat bewilligt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 21. Janur 1908. 
Dr. Dieckmann, Oberveterinär, am 31. Januar 1908, behufs übertritts zu den Oberveterinären 
der Reserve, aus der Schutztruppe ausgeschieden.
        <pb n="238" />
        W 164 20 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 21. Januar bzw. vom 23. Januar 1908. 
Unter gleichzeitiger Verleihung des Charakters als Oberveterinär am 28. Januar d. Is. in 
die Schutztruppe eingestellt: 
die untgoeterinae: 
Hölscher im Thüringischen Ulanen-Regiment Nr. 
Dr. Lüttschwager im Feldartillerie-Regiment von Scharnhorst (1. Hannoverschen) Nr. 10, 
Fry im 2. Badischen Dragoner-Regiment Nr. 21, 
Dürschnabel, im 1. Westpreußischen Feldartillerie-Regiment Nr. 35 und 
Hoppe, der Reserve vom Bezirkskommando Wurzen. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 27. Januar 1908. 
Schroedter, Oberarzt, im Anschluß an seinen viermonatigen Heimatsurlaub Nachurlaub mit der 
Maßgabe bewilligt, daß er die Wiederausreise in das Schutzgebiet mit dem Dampfer ab 
Hamburg den 18. März d. Is. antritt. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 27. Januar 1908. 
v. Puttkamer und Nitschmann, Leutnants, zu Oberleutnants befördert. 
v. Raven und v. Heigelin, Oberleutnants, sowie 
Heßler, Oberarzt, — Anträge um Belassung in dieser Schutztruppe auf weitere 2 Jahre genehmigt. 
Liebe, Leutnant, am 31. Jannar aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Februar d. Js. 
im 5. Lothringischen Infanterie-Regiment Nr. 144 angestellt. 
A. K. O. vom 30. Januar 1908. 
Gungge, Leutnant, im Feldartillerie-Regiment General-Feldzeugmeister (1. Vandenburgicchen Nr. 3, 
am 6. Februar aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 7. Februar d. IJs. unter Be- 
förderung zum Oberleutnant in der Schutztruppe angestellt. 
Seine Moajestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Sanitäts- 
offizieren usw. in Anerkennung ihrer Beteiligung an der Expedition zur Erforschung der Schlaf- 
krankheit folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: 
die Königliche Krone zum Roten Adlerorden 4. Klasse mit der Berechtigung, diesen 
am schwarz-weißen Bande zu tragen: 
dem Stabsarzt Professor Dr. Kleine vom 2. Ober-Elsässischen Infanterie-Regiment Nr. 171; 
den Roten Adlerorden 4. Klasse am schwarz-weißen Bande: 
den Stabsärzten Dr. Feldmann und Dr. Kudicke in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika; 
das Allgemeine Ehrenzeichen am schwarz-weißen Bande: 
dem Sanitätssergeanten Sacher in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
der Schutztruppe für Südwestafrika die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen 
Orden zu erteilen, und zwar: 
des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Sächsischen Verdienstordens 
mit der Kriegsdekoration: 
dem Oberleutnant Leonhardi; 
des Ritterkreuzes 1. Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens 
mit der Kriegsdekoration: 
dem Stabsarzt Dr. Dunzelt und 
dem Feldintendanturrat Dr. Heyne;
        <pb n="239" />
        — 
165 20 
des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens 
mit der Kriegsdekoration: 
dem Intendantur-Registrator Kemter und 
dem Zahlmeister Schurig; 
der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaille in Silber mit dem Bande 
für Kriegsdienste: 
dem Unterzahlmeister Bräunig, 
dem Sergeanten Wauer und 
dem Sanitätsunteroffizier Löffler; 
der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaille in Bronze mit dem Bande 
für Kriegsdienste: 
den Gefreiten Büttner, Mocha und Hiemann und dem Pionier Müller (Max); 
des Großherzoglich Hessischen Allgemeinen Ehrenzeichens mit der Inschrift 
für Tapferkeit am Kriegsbande: 
dem Sanitätssergeanten Lampe. 
  
SEssnchl] Kichtamtlicher Teil . 
Dersonal-Nachrichten. 
Stationsleiter Geppert . 
Telegraphischer Nachricht zufolge ist der Kaiser- 
liche Stationsleiter in Nauru (Marshall-Inselu), 
Oberleutnant a. D. Konrad Geppert, am 
9. Jannar 1908 im Alter von 49 Jahren an 
Dysenterie verstorben. 
Geppert trat am 18. April 1903 in den 
Dienst der Kaiserlichen Landeshauptmannschaft 
für das Schutzgebiet der Marshall-Inseln ein; 
seit dem 1. Januar 1904 war er als Stations- 
leiter in Nauru tätig. 
Während seiner Verwendung im Kolonialdienst 
des Reichs hat sich Geppert stets als außerordent- 
lich fleißiger und gewissenhafter Beamter be- 
währt. Die Kolonialverwaltung wird sein An- 
denken als das eines geraden, selbstlosen Mannes, 
der in treuester Pflichterfüllung aufging, stets in 
Ehren halten. 
Deutsch-Ostafriha. 
Die kommiss. Sekretäre Jopp und Maeffert 
sowie der Zollassistent Grützner werden am 
2. März 1908 die Ausreise nach Deutsch-Ostafrika 
antreten. " 
Die Wiederausreise nach Ostafrika hat am 
10. Februar 1908 angetreten Kapitän Stiehler. 
  
In Ostafrika sind vom Heimatsurlaub am 
5. Dezember 1907 wieder eingetroffen: Lehrer 
Sendke und Laboratoriumsdiener Poppe. 
Mit Heimatsurlaub find am 24. Januar 1908 
in Neapel eingetroffen: Oberleutnant Kühl, 
  
Leutnant v. Lindeiner gen. v. Wilden und 
Unteroffizier Weckauf. 
Die Ausreise bzw. Wiederausreise in das 
Schutzgebiet haben am 10. Februar 1908 von 
Neapel aus angetreten: Oberleutnant Wagner 
und Assistenzarzt Dr. Schönebeck. 
Kamerun. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen: kommists. 
Sekretär Lange, Materialienverwalter Eller 
und Landwirt Schopper. 
Mit Heimatsurlaub sind in Deutschland ein- 
getroffen: Regierungsarzt Dr. Räbiger, Sekretär 
Jung, Gärtner Stoeßel und Maurer Meckel. 
Mit Heimatsurlaub sind am 31. Januar 1908 
in Hamburg eingetroffen: Leutnant Dühring, 
Oberstabsarzt Dr. Zupitza, die Feldwebel 
Schriefer und Greca. 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Hamburg aus angetreten: 
Am 10. Januar 1908: Sergeant Dambacher, 
die Unteroffiziere Exner und Sußieck; 
am 26. Januar 1908: Unteroffizier Stanis- 
zewski; 
am 10. Februar 1908: Leutnant Dickmann. 
Togo. 
Der Regierungsarzt Dr. Liebe und der 
kommiss. Sekretär Clemens haben am 9. Fe- 
bruar die Ausreise nach Togo angetreten.
        <pb n="240" />
        W 166 20 
Der Stationsassistent Fritz Dehn ist am 
20. Dezember 1907 im Schutzgebiet Togo wieder 
eingetroffen. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Die Ausreise nach Südwestafrika haben am 
7. Februar angetreten: Regierungsrat Dr. Siller, 
Generalkommissionszeichner Albert Trümper, 
Bahnmeisterdiätar Karl Hillbrecht, Rektor Wal- 
demar Baumgart und Polizeisergeant Max 
Scholz. 
Auf Heimatsurlaub sind eingetroffen die Polizei- 
sergeanten Heinlin, Kurth und Magerkurth. 
Die bisherigen Polizeisergeanten George und 
Tetzlaff sind zu Polizeiwachtmeistern ernannt. 
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
Am 24. Januar 1908 in Neapel: die Leutnants 
Meier und Schulze; 
am 29. Januar 1908 in Hamburg: Oberarzt 
Dr. Sasserath. 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
am 5. Februar 1908 von Hamburg aus an- 
getreten: Kriegsgerichtssekretär Roeckner. 
Samoa. 
Der Gouvernementssekretär Wilmans ist am 
25. November 1907 im Schutzgebiet Samoa 
wieder eingetroffen. 
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen sind weiterhin folgende freiwillige Gaben 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
1. Von dem Königlich Saächsischen Kriegs- 
gerichtsrat bei der 32. Division Herrn 
Dr. Roth in Blasewitz-Dresden 200,05 Mk. 
und 10 Exemplare der von ihm verfaßten 
„Einjährigen-Erinnerungen“. 
. Von Herrn Rittergutsbesitzer Georg Kries 
auf Klein Waczmirs bei Danzig durch Ver- 
mittlung der deutschen Kolonialgesellschaft- 
Abteilung in Danzig 35 Mk. 
2#2 
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nu# mrit Quellenangabe gestauet.) 
Kußenhandels-Statiftik 
Ostafrikas, Sübwestafrihas, Ueuguineas und der Marshall-Inseln 
für 1006. 
Die Statiftin des Außenhandels der Schutzgebiette Deutsch-Ostafrika, Deutsch- 
Südwestafrika und Deutsch--neuguinea für das Nalenderjahr 1906 erscheint in der 
dieser Nummer des „Deutschen Kolonialblatts“ belliegenden 
„Denkschrift über die 
Entwichelung der Schutzgeblete in Afrika und der Südsee im Jahre 1906/07“, 
und zwar: 
1. die seitin von Ostafrika in Teil B. 
2. " 
3. - - 
Wishelmsland) in Teil F.l. 
Stüdwestafrika in Teil E. 
Deutsch-Neuguinea (Bismarch--chipel und Kaiser= 
4. Die im „Deutschen Kolonlalblatt“ 1907, Seite 1058 fr., enthaltene Statiftik des 
Kubtenhandels der Marshall-Inseln im KNalenderjahre 1906 wird durch die neueren 
Tabellen in der erwähnten Denkschrift (Teil F. 1I) im Schlußergebnis richtigHestellt.
        <pb n="241" />
        W 167 20 
K#merun. 
Die Unruhen in Deutsch-Kdamaua 1907.·) 
Die Berichte des Residenten der deutschen 
Tschadseeländer, Hauptmanns Zimmermann, 
und des Residenten von Deutsch-Adamana, Ober- 
leutnants Strümpell, über die bekannten Un- 
ruhen in Deutsch-Adamaua vom Juli und 
August letzten Jahres liegen nunmehr im Zu- 
sammenhang vor. 
I. 
Der Zusammenstoß bei Malampetel. 
Bericht des Hauptmanns Zimmermann. 
Marua, 12. Juli 1907. 
Mit dem Residenten von Garua hatte ich 
zum Zweck der Regelung von Grenzstreitigkeiten 
zwischen Mandara und Marua-Madagali eine 
Zusammenkunft verabredet. Als Treffpunkt für 
den 6. Juli war Dukba, halbwegs Marua-Mora, 
in Aussicht genommen. Infolge verspäteter An- 
kunft meines Schreibens konnte jedoch Oberleutnant 
Strümpell, der Resident von Adamaua (Garua), 
frühestens am 10. Juli in Dukba eintreffen. Ich 
war am 24. Juni von Kusseri nach Ngulmu, 
westlich Musgum, aufgebrochen; am 1. Juli trat 
ich den Marsch nach Westen über Girwidig— 
Balda-—Malampetel nach Dukba an. Das zu 
Marua gehörige Malampetel war am 4. Juli 
erreicht. An allen Orten des Durchmarsches 
wurde willig Verpflegung geliefert. Auch der 
Lauan von Malampetel hatte bald nach meinem 
Eintreffen reichen Proviant herangeschafft. Kurz 
nach zwölf Uhr mittags trat ich aus meinem Zelt, 
als plötzlich der Lauan von Malampetel und ein 
mir vom Lamido von Marua entgegengeschickter 
Gesandter aufgeregt mit der Meldung zu mir kamen, 
die zu Mindif gehörigen Ngundum-Ngundum- 
leute") zögen in kriegerischer Absicht heran. Zuerst 
glaubte ich nicht an die Geschichte. Einige 
Schritte seitwärts des Zeltes tretend sah ich aber 
schon einen Haufen von etwa 300 Köpfen und 
einigen Reitern heulend und Speere schmingend 
im Lausschritt auf mein Lager zustürmen. Sie 
waren knapp noch 300 m entfernt; über ihnen 
flatterte eine schwarze, von weißen Koransprüchen 
bedeckte Flagge. Ich gab Alarmsignal. Was 
von meinen Soldaten zur Stelle war, griff zum 
ewehr; die am Wasser beschäftigten Leute trafen 
.Für die Berichte I. II, III und IV verweisen 
on auf die Karte des „Deutschen Logonc'“ in den 
Einntellungen aus den Deutschen Schutzgebieten“ 1905. 
Skilzze zu Bericht V folgt in der nächsten Nummer 
des .Lol. “ iei: ie 
*Rgundum-Rgundum, das auf der Logone- 
l*s angegeben ist, liegt halbwegs Musgum— 
  
erst während des kurzen Gefechtes ein. Die ersten 
Schüsse fielen, als der Haufe schon auf 50 m 
heran war. Dann aber lagen auch binnen kurzer 
Zeit einige zwanzig am Boden, die Vorwärts- 
bewegung kam ins Stocken;, und nach einem Feuer 
von kaum fünf Minuten wandte sich die Masse 
zur Flucht. Einige Fanatiker drangen bis in die 
Schützenlinie vor. Beim Anlauf waren vom 
Feinde Rufe vernommen worden: sie kämen, um 
den Weißen zu töten, der nur wenig Soldaten 
habe und die Wege nicht kenne. Glücklicherweise 
verkoren meine Soldaten keinen Augenblick die 
Ruhe. Einschließlich der Verfolgung hatte der 
Feind 36 Tote. Auf unserer Seite war nie- 
mand verletzt. 
Die Verfolgung wurde nur bis auf eine Ent- 
fernung von zwei Kilometern durchgeführt; dann 
beschloß ich gegen Marua zu marschieren. Der 
Lauan von Malampetel hatte mit seinen bewaff- 
neten Leuten dem Gefecht untätig zugesehen. Ich 
war erst im letzten Moment von dem Anmarsch 
benachrichtigt worden, trotzdem der Lauan, wie 
ich sofort feststellte, bereits am Morgen erfuhr, 
daß der gleiche Haufe die Lauan-Fenz von 
Balda, wo ich zwei Tage vorher geschlafen, in 
Brand gesteckt hatte. 
Im ersten Augenblick wußte ich nicht, ob ich 
es mit einem Ausbruch des lokalen Fanatismus 
oder aber mit einer allgemeinen Erhebung der 
Lamidate Marna-Mindif zu tun hatte. Da ich 
den Residenten von Garua, Oberleutnant Strüm- 
pell, im Anmarsch auf Marua glaubte, schien mir 
der doppelte Druck auf das Zentrum einer mög- 
licherweise allgemeinen Erhebung das beste 
Mittel zu sein, um sie im Keime zu ersticken. 
Der festgenommene Lauan von Malampetel haftete 
mir mit seinem Leben dafür, daß ich während 
des Anmarsches auf Kosseoa nicht überraschend 
angefallen wurde. Seine Reiter begleiteten seitlich 
im Busch meinen Marsch. Als ich gegen Abend 
Kosseoa erreichte, erfuhr ich, daß der Lamido von 
Marua mir zur Begrüßung entgegenziehe. Gleich- 
zeitig kam von Oberleutnant Strümpell die Mit- 
teilung, daß er erst am 10. Juli in Dukba sein 
könne. Aus der Unterredung mit dem Lamido 
von Marua, der mir sein gesamtes Kriegsvolk 
für einen Zug gegen Ngundum-Ngundum zur Ver- 
fügung stellte, gewann ich die Überzeugung, daß 
Marua ruhig war. Ich wandte mich deshalb, 
nachdem ich vorher an Oberleutnant Strümpell 
Nachricht über das Gefecht von Malampetel ab- 
gesandt hatte, am 5. Juli nach Mora, um die 
Tage bis zum 10. zur Erledigung verschiedener 
Angelegenheiten mit dem Mandara-Sultan zu 
benutzen. Am 10. traf ich dann in Marua ein, 
wo bereits der Oberleutnant v. Raven von 
Binder her, der Feldwebel Mellenthin von
        <pb n="242" />
        W 168 20 
Garua und am gleichen Vormittag mit mir auch 
Oberleutnant Strümpell angelangt waren. Dieses 
Zusammenströmen von allen Seiten machte natür- 
lich auf die Eingeborenen starken und heilsamen 
Eindruck. Die von Oberleutnant Strümpell in 
Marua angestellte Untersuchung hat ergeben, daß 
ich es mit dem Angriff eines als Mahdi auf- 
geputzten Malam zu tun hatte, der durch diesen 
Handstreich sein Ansehen und seinen Anhang 
mehren, im Verein mit Mindif den Lamido von 
Marua stürzen und dann gegen die Herrschaft 
der Weißen vorgehen wollte. Einzelheiten hier- 
über werden vom Residenten von Garua (Ober- 
leutnant Strümpell) berichtet. 
II. 
Die Mahdi-Erhebung in Nord-Adamaua. 
Bericht des Oberleutnants Strümpell. 
Gasaua, 13. Juli 1907. 
Die Mahdi-Erhebung, die in der Hauptsache 
einen religiösen Charakter zeigte, ist durch einen 
Mekkapilger verursacht worden, der sich schlechtweg 
Alhadji genannt hat. Wann er aus Mekka 
zurückkam und auf welchem Wege, ist noch nicht 
bekannt. Er scheint sich indessen geraume Zeit 
in Marua — Feinde des dortigen Lamido be- 
haupten: sechs Monate — verborgen und auf 
seinen heiligen Beruf durch Beten und Fasten 
vorbereitet zu haben. Seine Heiligung nahm er 
übrigens keineswegs in der Stille vor. Das er- 
gibt sich schon daraus, daß allmählich die Kunde 
durchsickerte, in Marua sei ein großer Malum 
(Priester) erstanden. Der Lamido von Mindif 
behauptete — wohl in der Hoffnung, den ihm 
verhaßten Lamido von Marua durch diese Aus- 
sage zu schädigen — der Alhadji habe sich bei 
dem Malum Liman in Marua vorbereitet. Dieser 
Malum, ein arabisierter Fullah, steht im Rufe 
großer religiöser Weisheit; er bietet durchziehenden 
Mekkapilgern Unterkunft und scheint in religiösen 
Dingen einen weitgehenden Einfluß auszuüben. 
Eselbst bestreitet, daß bei ihm ein hervorragender 
Alhadji geweilt habe. Bei der großen Zahl der 
unter seinem Dache weilenden Pilger wisse er 
auch gar nicht, wer der angebliche Mahdi sein 
könne. Seinen Angaben ist indes kein Glauben 
zu schenken. Der fanatische Alte dürfte von den 
Vorgängen recht viel wissen; zu Geständnissen 
wird er sich indes nie beqguemen. Da der Lamido 
von Marna für ihn bürgt, so scheint es ein Gebot 
politischer Klugheit zu sein, den Malum Liman 
vorläufig unbehelligt zu lassen und nicht ohne 
positive Anhaltspunkte gegen ihn vorzugehen. 
Der Lamido Sudi Abderrhaman wurde auf 
das Treiben des Alhadji erst aufmerksam, als 
dieser seine öffentliche Tätigkeit in einem Vorort 
  
von Marua begann. Einem Haftbefehl des 
Lamido entzog sich der Alhadji durch die Flucht 
nach Ngundum-Rgundum. Die Flucht war ihm 
jedenfalls leicht gemacht, da wohl keiner mehr 
offen gegen ihn aufzutreten wagte. Jetzt bezeich- 
nete er sich als Mahdi, als Gottesgesandter, der 
geschickt sei, die Herrschaft der Weißen zu brechen. 
In Ngundum-Ngundum, das bereits zum Lamidat 
Mindif gehört, scheint der Mahdi den geeigneten 
Boden für seine Tätigkeit gefunden zu haben. 
Wie festgestellt und von dem Lauan Bokari von 
Balda auf den Koran beschworen ist, hat der 
Lauan Bazir von Ngundum-Ngundum dem „Hei- 
ligen“ das Gehöft eines kürzlich verstorbenen 
Bruders angewiesen und ihm seine Mannschaft 
für den bevorstehenden Kampf zur Verfügung 
gestellt. Zunächst scheint es Absicht des Mahdi 
gewesen zu sein, sich das Lamidat Marna zu er- 
obern, um so die nötige Mannschaft zum Kampfe 
gegen die Weißen in die Hand zu bekommen. 
Der Mahdi konnte bei der zwischen Marna und 
Mindif herrschenden Spannung mit Recht an- 
nehmen, daß Mindif ihm nicht hinderlich sein 
würde. Unter verschiedenen Zeremonien entfaltete 
er in N gundum-Rgundum seine schwarze, mit weißen 
Koransprüchen bestickte Flagge und verkündete den 
Krieg gegen den Lamido von Marua. Er be- 
zeichnete ihn als unrechtmäßigen Herrscher, da er 
von einem Weißen und nicht von einem Gläu= 
bigen eingesetzt sei. Allah habe ihm, dem Mahdi, 
befohlen, den Lamido Sudi Abderrhaman zu 
stürzen und sich selbst zum Lamido zu machen. 
Zunächst wandte sich der Mahdi gegen Bogo und 
Balda, die Herrschaft des Lauan Bokari. Dieser 
hatte noch Tags zuvor den Hauptmann Zimmer- 
mann in Balda begrüßt; einem Kampf mit dem 
Mahdi wich er jedoch aus. An diesem Tage 
(3. Juli) übernachtete Hauptmann Zimmermann 
in Malam-Manga. Als dies der Mahdi in Balda 
hörte, beschloß er, Zimmermann angzugreifen. 
Von seiner göttlichen Mission scheint er derart 
durchdrungen gewesen zu sein, daß es ihm eine 
Kleinigkeit dünkte, den deutschen Führer zu über- 
wältigen. Der Resident war am Vormittag des 
4. Juli in Malampetel angelangt und hatte hier 
sein Lager ausgeschlagen. Gegen Mittag über- 
brachte ihm der Lauan Bokari von Malampetel 
die Nachricht, daß ein Haufe von Ngundum- 
Ngundum heranrücke. Schon am Morgen hatte 
der Lauan von dem beabsichtigten Angriff gehört 
und sofort Späher in der Richtung auf Balda 
vorgeschickt. Der Angriff der Aufständischen wurde 
abgeschlagen und der Haufe zersprengt. Der 
Lauan von Malampetel hatte sich mit einer ge- 
rüsteten Mannschaft an dem Kampf nicht beteiligt; 
er wollte sich die Hände frei halten. Seine 
Sympathien waren aber zweifellos aufs der Seite
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        W 169 20 
des Mahdi. Für seine Haltung wurde er von 
mir bestraft. Das von dem Alkali ausgesprochene 
Todesurteil habe ich jedoch aus politischen Gründen 
nicht vollstrecken lassen. Es erscheint mir nützlich, 
daß die zwischen Marua und Mindif herrschende 
Spannung erhalten bleibt. 
Den Vorschlag zu einem Zusammentreffen 
mit dem Residenten der Tschadseeländer (Kusseri) 
erhielt ich erst am 26. Juni; es war mir darum 
nicht mehr möglich, an dem von Zimmermann 
in Aussicht genommenen Tag rechtzeitig in Dubka 
einzutreffen. Die Nachricht von dem Gefecht bei 
Malampetel hatte mich am 7. Juli in Pomla 
erreicht. Das bereits aufgeschlagene Lager wurde 
sofort abgebrochen, und in Eilmärschen ging es 
auf Marua los. Zwei Tage vor meiner An- 
kunft am 7. Juli waren die Führer des Resi- 
denturpostens Binder und der Feldwebel Mellenthin 
ebenfalls in Marua angelangt. Dem durch diese 
Konzentration hervorgerufenen starken Eindrucke 
ist es neben der ausgezeichneten Haltung der in 
das Gefecht von Malampetel verwickelten Truppe 
zu verdanken, daß die Bewegung vorläufg keine 
weiteren Kreise gezogen hat. 
Die Lage ergibt augenblicklich folgendes Bild: 
Der Lamido von Marua ist zuverlässig, da seine 
Interessen mit denjenigen der Regierung identisch 
sind. Sein Einfluß nimmt aber bedeutend ab, 
sobald er sich in Gegensatz zu den in Marua- 
dominierenden Priestern setzt. Die Haltung der 
Bevölkerung Maruas war stets unsicher; sie ist 
es auch noch jetzt. Es kann keinem Zweifel 
unterliegen, daß der geringste Erfolg des Mahdi 
die Zahl seiner Anhänger durch Überläufer aus 
Marua in gefahrdrohender Weise anschwellen 
ließe. Nur die Furcht hält die Fullah noch zu- 
rück. Diese Furcht ist durch den glücklichen Aus- 
gang des Gefechts bei Malampetel erheblich verstärkt. 
  
Die Gegend bei Balda mußte von jeher als 
der Wetterwinkel Nord-Adamauas bezeichnet werden. 
Die Bevölkerung ist dafür bekannt, daß sie jeden 
Abenteurer bereitwillig unterstützt. Das letzte Bei- 
spiel hierfür bietet das Auftreten des Sokoto- 
Jerima Haijatu, der in Balda eine Herrschaft 
errichtete. In die Umgegend von Balda sollen 
sich auch viele Anhänger des im vorigen Jahre 
von den Engländern niedergeworfenen Mahdi 
geflüchtet haben. Eine Fullah-Sage läßt ferner 
in Balda den Mahdi erscheinen, der das Land 
von der Herrschaft der Weißen befreien und das 
Fullahreich in alter Herrlichkeit wieder erstehen 
lassen wird. 
Alle diese Umstände waren dem Alhadji wohl 
bekannt. Dementsprechend hat er das Feld seines 
ersten Auftretens gewählt. Die Bevölkerung dieser 
Gegend bildet bei ihrem Fanatismus eine um so 
größere Gefahr, als sie eigentlich unbewacht ist. 
  
Unzuverlässig erscheint auch die Haltung Mindifs, 
sowohl die des Lamido Sadu wie die seines 
Volkes. 
Zur Zeit ist wieder Ruhe eingetreten. Der 
Aufenthalt des Mahdi ist aber unbekannt. 
Würde der Mahdi wieder erscheinen, dann könnte 
die Erhebung aufs neue beginnen. Ich habe 
mich vorläufig darauf beschränkt, den Lauan von 
Ngundum-RNgundum sowie zwei weitere in Waffen 
ergriffene Anhänger des Mahdi einem nach Ma- 
rua einberufenen Alkaligericht zu übergeben. Die 
Todesurteile sind vollstreckt und die Verurteilten 
auf dem Markte von Marua während der Markt- 
stunden aufgehängt worden. Das Eigentum 
des Lauan ist beschlagnahmt. 
Den Schauplatz des Ausstandes selbst jetzt 
gleich zu betreten, erscheint mir zwecklos, da die 
Bevölkerung zersprengt ist. Sie muß sich erst 
wieder in Ngundum-Ngundum sammeln. Erst dann 
kann die Bestrafung des Ortes erfolgen. Ich 
werde daher zunächst mit Hauptmann Zimmer- 
mann die Grenzbereisung durchführen und dann 
nach Ngundum-Ngundum marschieren. Die Be- 
satzungen der zu Kusseri gehörigen Residentur- 
posten Musgum und Bongor sind mir von dem 
Residenten zur Verfügung gestellt worden, so daß 
ein umfassendes Vorgehen erfolgen kann. Am 
1. August sollen sämtliche Abteilungen in Ngundum- 
Ngundum eintreffen. 
Da die Möglichkeit einer religiösen Erhebung 
in Adamana eine dauernde geworden ist, so muß 
eine Besatzung in Marua verbleiben. Nur dem 
Zufall war es zu verdanken, daß die jetzige Re- 
volte im Keime erstickt werden konnte; mit der- 
artigen Glücksfällen können wir aber nicht immer 
rechnen. Der Tag von Malampetel hat deutlich 
gezeigt, wie sehr das Selbständigkeitsgefühl der 
Fullah im Wachsen begriffen ist. 
III. 
Eine Bezirksreise von Kusseri über 
Musgum — Marua nach Madagali und 
zurück über Keraua — Dikoa. 
Aus einem Bericht des Hauptmanns Zimmermann. 
Kusseri, 12. August 1907. 
Zu der (schon früher erwähnten) mit dem 
Residenten von Deutsch-Adamaua, Oberleutnant 
Strümpell, verabredeten Zusammenkunft bei 
Dubka brach ich am 24. Juni von hier auf. 
Der Weg führte über Logone —Ngodeni—Djina 
nach Ngulmu (gegenüber Musgum). überall be- 
schäftigten sich die Eingeborenen mit Farmen- 
herrichtung, da wenige Tage z#ar die ersten 
Regen niedergegangen waren. Viel Wild, Anti- 
lopen und Gazellen, stand südlich von Ngodeni
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        — W 170 20 
und Sarassara. Je näher ich der Heidengrenze 
kam, desto besser schienen mir die Befestigungen 
der Logone-Orte erhalten und bewacht zu sein. 
Im Gegensatz hierzu liegen die Heidenorte offen; 
unter zahlreichen Delebpalmen sind die einzelnen 
Weiler. weitläufig zerstreut. Sie zählen fast regel- 
mäßig vier jener charakteristischen Bischofsmützen, 
welche durch ihre verschiedene Höhe die Würde 
des Familienhauptes, seines Weibes und Nach- 
wuchses ausdrücken und meist um einen kleinen 
Hof gruppiert, mit einer niedrigen Mauer ver- 
bunden sind. Wie die einzelnen Heiden gruppen, 
so scheinen auch deren Einzelfamilien ein aus- 
gesprochenes Sonderleben zu führen. Kuh, Ge- 
treide, Hund und Ziege gehören zu jedem Haus- 
stand; die Milch ist ein so wichtiger Bestandteil 
der täglichen Nahrung, daß der Musgumheide 
glaubt verhungern zu müssen, wenn er sie ein- 
mal entbehren soll. 
Von Ngulmu wandte ich mich westlich nach 
Girwidig, einem fast vollständig fullahnisierten 
Heidenstamm, der nach Angabe seines Häuptlings 
früher noch weiter westlich in Balda gesessen und 
von jeher nach Marua Tribut gezahlt hatte. Ich 
hielt es deshalb für das beste, den Stamm bei 
Marua zu belassen. Damit erklärte sich später 
auch der Resident von Garua einverstanden. 
Der Mao Girwidig bildet künftig die Grenze- 
zwischen Marna und dem Heidenbezirk. 
Als ich nun an den folgenden Tagen durch 
eine herrliche Parklandschaft über Balda, 
Malam-manga und Malampetel nach Dukba 
marschieren wollte, wurde ich, wie schon berichtet, 
am Mittag des 4. Juli im Lager von Malam- 
petel von einem als Mahdi auftretenden Fullah- 
Malum angefallen. Die später in Maruna an- 
gestellte Untersuchung hat ergeben, daß es dieser 
Fanatiker zunächst auf die Lamidate Marna und 
Mindif und im Auschluß hieran auf die Ver- 
treibung des Weißen abgesehen hatte. Er ist 
mittlerweile festgenommen und der Residentur 
Adamana ausgeliefert worden. 
Im Zusammenhang mit einer dieser Tage 
von einem anderen Fullah-Malum südlich 
Garua hervorgerufenen Erhebung beweist 
dieser Fall, daß die Zeiten, in denen der Reiz 
der Neuheit unserer hiesigen Herrschaft eine mini- 
male Bemessung der Besatzungstruppe gestattete, 
zu Ende gehen. Noch scheinen die hiesigen Sul- 
tanate von dieser Bewegung unberührt. Un- 
berechenbar sind indes die Verhältnisse, wo das 
religiöse Moment mitspielt. Ob die jetzige Be- 
wegung von außen hereingetragen oder unter der 
Fullahbevölkerung selbst hochgekommen ist, konnte 
noch nicht festgestellt werden. 
Nach Abwehr des Angriffes war ich zunächst 
auf Marna und auf das vermeintliche Zentrum 
  
der Aufstandsbewegung losmarschiert. Als ich 
aber noch am späten Abend des 4. Juli in 
Kosséoa die Gewißheit erhielt, daß Marua und 
Mindif ruhig, Strümpell aber erst am 10. Juli 
in Marua zu erwarten war, wandte ich mich 
nach Mora, um mit dessen Sultan wegen der 
Grenzstreitigkeiten Rücksprache zu nehmen. Mai- 
Umer, der von dem Angriff bei Malampetel 
bereits erfahren hatte, ließ sich im Interesse seiner 
Sache natürlich die Gelegenheit nicht entgehen, 
die Falschheit und Heimtücke der Fullahbevölke- 
rung in den schwärzesten Farben zu schildern. 
Im übrigen ist dieser Herrscher durch Körper- 
gewicht und Gicht noch seßhafter geworden als 
früher. Es wäre kein Schaden für seine Herr- 
schaft, wenn er bald einer beweglicheren Kraft 
den Platz räumte. Gerade die Erledigung der 
bestehenden Grenzstreitigkeiten hat gezeigt, daß 
die Großen seines Landes sich die körperliche Un- 
beholfenheit ihres Herrschers zunutze zu machen 
beginnen. 
Am 10. Juli traf ich dann in Marna mit 
Oberleutnant Strümpell zusammen. Das Er- 
gebnis der am 11. und 12. Juli von Strümpell 
geführten Untersuchung ist bereits erwähnt worden. 
Da im Augenblick wenig Hoffnung war, den 
flüchtigen Malam zu stellen, wurde für die ersten 
Augusttage ein konzentrischer Angrif gegen die 
ge n Aussicht genommen; 
während Oberleutnant Strümpell von Marua, 
Oberleutnant v. Raven von Binder her über- 
raschend angreisen wollten, sollte der Musgum- 
Posten bei Girwidig die Wege nach Norden 
sperren und Bongor sollte von Südost her vor- 
stoßen. Dieses Kesseltreiben kam indes jedoch 
nicht zur Ausführung, da der flüchtige Malam 
mittlerweile vom Logone-Sultan festgenommen 
war und da anderseits Oberleutnant Strümpell be- 
drohliche Nachrichten über den südlich Garna 
ausgebrochenen Aufstand erhalten hatte. 
Oberleutnant v. Raven kehrte am 13. Juli 
nach Binder zurück, während wir anderen drei 
Europäer über das Mandara-Massiv nach Madagali 
marschierten und dort in tagelangen Palavern 
die zahlreichen Streitigkeiten der beiden Herr- 
schaften schlichteten. Die strittigen Gebiete von 
Dissa, Idjige, Sufue und Goso verblieben dem 
Mandara-Sultan, der von der Maruastraße das 
Gebiet Hossere Dukba an Marua hatte abtreten 
müssen. 
Am 20. Juli trennten wir uns: Oberleutnant 
Strümpell ging mit Feldwebel Mellenthin 
südwärts nach Galak, um dann über Kamale- 
Gauar nach Marua zurückzumarschieren. Ich zog 
nordwärts gquer über die steilen Berge von Guduf 
nach Keraua und wandte mich dann über Bame 
nach Dikoa, wo ich am 28. Juli eintraf.
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        Dikoa macht einen recht blühenden Eindruck; 
ich habe nur wenig leerstehende Hütten gesehen. 
Nach des Sultans Angaben findet seit Monaten 
ein bedeutender Zuzug aus den Nachbargebieten 
nach Dikoa statt. Acht Tage später kehrte ich 
nach Kusseri zurück. 
IV. 
Das Ende des Mahdi Alhadji. 
Bericht des Oberleutnants Strümpell. 
Uban, 8. August 1907. 
Am 24. Juli wollte ich von Mada über 
Marua nach Ngundum-Ngundum marschieren, 
um mich dort mit den Abteilungen Binder, 
Bongor und Musgum zu vereinigen. Un- 
mittelbar vor dem Aufbruch bekam ich jedoch eine 
Meldung des Leutnants Nitschmann, meines 
Vertreters in Garna, über die Erfolge des 
Malum Wadai südlich Garua. Nitschmann 
hielt die Lage in diesem neuen Aufstandsgebiet 
für so ernst, daß er mich bat, sofort nach Garua 
zu kommen. Gleichzeitig mit dieser Nachricht traf 
von Oberleutnant v. Raven aus Binder und 
von dem Lamido Sudi Abderrhaman aus Marua 
die Mitteilung ein, daß der Mahdi Alhadji durch 
Marua-Reiter bei Logone festgenommen und 
als Gefangener nach Marua übergeführt worden 
sei. Die Lage im nördlichen Ausstandsgebiet 
war nunmehr wesentlich vereinfacht. Ich trat 
deshalb den Eilmarsch nach Süden an (Bericht V 
# 
Der Mahdi wurde durch den Lamido von 
Marua nach Binder gebracht und dort auf Grund 
rechtskräftiger Verurteilung durch den Alkali hin- 
gerichtet. Das Dunkel, das bislang über seiner 
Person schwebte, ist nunmehr gelichtet. Der 
Mahdi stammte aus Mekka; er will dort die 
göttliche Botschaft erhalten haben. Interessant 
war seine Angabe, daß auch sein Vater, von 
Allah begnadet, in die Ferne gezogen und im 
Kampf gegen die Christen verschollen sei. Nach 
langer Wanderung in Marua angekommen, hatte 
der Mahdi tatsächlich bei dem Liman (Vorbeter) 
Arabu Quartier genommen. Dort bereitete er 
sich vor und trat dann in Ngundum-Ngundum 
als Mahdi auf. Seine Aussagen stimmen dem- 
nach mit den in Marua ermittelten Tatsachen 
überein. Allerdings steht nunmehr auch fest, daß 
der Zweck der Vorbereitungen des Mahdi in 
„Marua und Umgegend reichlich bekannt war. 
Der Malum Liman Arabu wird deshalb ein für 
alle Mal unschädlich gemacht werden müssen. Die 
Erhebung selbst ist als völlig gescheitert zu be- 
trachten. Was noch zu tun übrig bleibt, ist eine 
Bereisung der Gegend, die Bestrafung etwaiger 
Teilnehmer und die Einziehung der Rgundum- 
Agundum auferlegten Strafzahlung. 
  
171 20 
V. 
Der Aufstand des Malum Wadai. 
Bericht des Oberleutnants Strümpell. 
Uban, 8. August 1907. 
Die Erhebung des Malum Wadai fällt 
zeitlich mit derjenigen des Mahdi Alhadji zu- 
sammen; sie scheint aber im Gegensatz zu der 
bisherigen Annahme innerlich nicht mit ihr zu- 
sammenzuhängen. Das geht schon daraus her- 
vor, daß auch der Malum Wadai mit der aus- 
gesprochenen Absicht, der Herrschaft der Weißen 
ein Ende zu bereiten, sich in Uro Kohel zum 
Mahdi erklärt hat. Sein Ziel reichte über Garua 
hinaus; auch Yola war ihm ein Dorn im Auge. 
Die beiden Erhebungen weisen viele gemeinsame 
Züge auf; vor allem sind beide durch Ausländer 
ausgeführt. Wie schon der Name besagt, stammt 
der Malum Wadai aus Wadaiz; er ist aber schon 
vor längerer Zeit nach Ngaundere ausgewandert. 
Hier hatte er sich allmählich einen derartigen 
Anhang gesammelt, daß sein Treiben dem Lamido 
Maigalli gefährlich erschien und er ihn des Landes 
verwies. Nach längerer Wanderung setzte sich der 
Malum in Uro Kohel, etwa drei Tagemärsche 
südlich Garua, fest, während ihm in Schuari und 
Baki vorher ein ungnädiger Empfang bereitet 
worden war. Urol Kohel gehört zu Garua und 
liegt in einem Distrikt, dessen Fullah sich sehr 
rein erhalten haben. Sie zeichnen sich zudem 
durch Wissen und Fanatismus aus, bieten also 
ein geeignetes Bearbeitungsobjekt für angehende 
Mahdis. In seinem neuen Wirkungskreise sam- 
melte der Malum rasch Anhänger und blieb da- 
bei mit seinen Getreuen von Ngaundere in steter 
Verbindung. Seine Tätigkeit zog allmählich wei- 
tere Kreise; selbst in Garua machte sich ein stei- 
gender Fanatismus bemerkbar. Schuljungen ent- 
liefen, bei Europäern angestellte Dolmetscher oder 
Jungen erzählten, man predige, wer mit dem 
Weißen in Verbindung stehe, komme zur Hölle. 
Ich habe bereits im Juni den Lamidos von 
Garua und Tscheboa, denen die entlaufenen 
Jungen gehörten, ernste Vorhaltungen gemacht 
und sie auf die Gefahren hingewiesen, die ihnen 
erwachsen könnten. Vor allem wurden sie auf- 
gefordert, Nachforschungen nach dem mir und 
wohl auch ihnen unbekannten Agitator zu halten. 
Kurz nachdem die Nachricht von den Vor- 
gängen bei Malampetel nach Garua gelangt war, 
teilte der Lamido Baba mit, in Uro Kohel be- 
finde sich ein Prediger, der die Leute zum Kampfe 
gegen die Europäer aufstachle. Sein Anhang sei 
jedoch sehr gering. Baba erhielt Befehl, den 
Mann festzunehmen. Er entsandte seinen Sohn, 
den Jerima Atiku, mit zehn Reitern und fünf 
Fußsoldaten nach Uro Kohel. Der Jerima kam 
3
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        W 172 20 
zwar ohne den Malum Wadai, dagegen mit einem 
Verlust von zwei Toten und fünf Verwundeten 
nach Garua zurück. Nun gab Leutnant Nitsch- 
mann, welchem immer noch berichtet wurde, der 
Anhang sel gering und zähle kaum 50 Mann, 
dem Jerima eine farbige Patrouille von sieben 
Mann unter Führung des besten farbigen Unter- 
offiziers der 7. Kompagnie, des Sergeanten Atan- 
gana, mit. Der Patrouille gehörte als Frei- 
williger auch der ehemalige Feldwebel Massadn 
an. Am 17. Juli traf die Patrouille bei Uro 
Ssedu, etwa eine Marschstunde südlich Lagdo, 
auf den Malum. Dieser hatte sich inzwischen 
zum Mahdi erklärt, die obligate Fahnenweihe 
vorgenommen und einen mehrere Hundert Mann 
starken Anhang um sich gesammelt. Sein Lager 
befand sich hart beim Dorfe Ssedu. Es war 
ringsum mit Lappen umfenzt, auf denen Koran- 
sprüche leuchteten. Der neue Mahdi hielt sich 
meist im Innern seiner Hütte auf, wo er an- 
geblich betete. Morgens „verschluckte“ er Koran- 
sprüche, d. h. er beschrieb Papier mit Stellen aus 
dem Koran, löste sodann die Tinte in Wasser 
auf und trank das Wasser. Ebenso heiligte er 
die Giftpfeile. Schließlich verkündete er seinen 
Anhängern Unverwundbarkeit. Mit all diesem 
Hokuspokus feuerte er seine Anhänger zu größter 
Begeisterung an. Ja noch mehr: er schüchterte 
seine Gegner so ein, daß sie bei seinem Anblick 
entflohen. Kaum war jene Patrouille Atanganas 
in Sicht, so stürmten die Leute des Malum Wadai 
auf die kleine Truppe los, während die Garua- 
Fullahs ausrissen. Atangana, ein Soldat und 
der Freiwillige Massadu fielen sofort, der Rest 
der Patrouille mußte die Flucht ergreifen. Die 
starken Verluste des Mahdi hatten durchaus keinen 
Eindruck auf seine Leute gemacht. Als nach der 
ersten Salve eine größere Zahl der Mahdi- 
anhänger im Feuer fiel, stürzte sich der Rest 
über die Leichen hinweg auf die Patrouille. 
Angeführt wurden die Leute des Malum durch 
einen früheren Fullah-Polizeisoldaten, den Wadjiri 
Hamidn von Agorma. 
Dieser unbestreitbare Erfolg des Malum ver- 
mehrte seine Anhänger derart, daß er nunmehr 
einen entscheidenden Schlag führen zu können 
glaubte. Die sämtlichen Diauro der Umgegend 
mit Ausnahme des nach Garua geflüchteten Ando 
Fariku von Lagdo schlossen sich ihm rückhaltlos 
an. Aus Bibene, Be, Djaebake stießen Leute zu 
ihm, während sich die Ardo von Rei-Buba und 
Bibene, der Djauro von Be und der Lauan von 
Diaebake passiv verhielten. Rei-Buba verbot aller- 
dings dem Malum das Betreten seines Gebietes. 
Es kann aber keinem Zweifel unterliegen, daß 
alle diese Machthaber sich dem Malum hätten an- 
schließen müssen, sobalb er weitere Erfolge errang. 
Der Mahdi trat nunmehr den Marsch auf 
  
Garua über Lagdo, das eingeäschert wurde, 
Dangi und Be an. Leutnant Nitschmann hatte 
— mit Rücksicht auf seine geringe Truppe von 
nur 35 Mann — zunächst jeder Entscheidung 
ausweichen wollen. Er benachrichtigte mich durch 
Eilboten und harrte auf meine Rückkehr. Als 
ihm jedoch der Vormarsch des Malum Wadai 
gegen Garua gemeldet wurde, zog er am Abend 
des 18. Juli nach Diaebake und griff am 
Morgen des folgenden Tages den vorgehenden 
Malum an. Ein heftiges zweistündiges Ge- 
fecht entspann sich; schließlich wurden die Mah- 
disten mit schweren Verlusten geschlagen 
und völlig zersprengt. Sie waren straff 
disöipliniert, in Fähnlein geteilt auf nahe Ent- 
fernung vorgegangen und hatten dem deutschen 
Führer den Sieg schwer bestritten. Jedenfalls 
ist Adamaua durch diesen Sieg vor einem großen 
Unglück bewahrt geblieben. Hier eine Niederlage, 
und alles hätte sich dem Mahdi angeschlossen. 
Wie groß das Vertrauen des Mahdi war, geht 
aus einer Botschaft hervor, in der er den Ardo 
von Rei-Buba zum Anschluß aufforderte: „Ich 
töte jetzt die Weißen und Soldaten in Garna, 
brenne das Dorf ab, nehme Wohnung in dem 
Hause des Residenten und greife dann Vola an. 
Folge mir, oder ich vernichte auch dich.“ 
Anfangs bestanden über das Schicksal des 
Malum Wadai Zweifel. Später wurde seine 
Leiche unter einem Knäuel von Toten bei der 
Fahne gefunden. 
Am 28. Juli, also nach erfolgter Entscheidung, 
traf ich in Garug ein. Obwohl der Ausgang 
des Gefechtes bei Djaebake unmöglich unbekannt 
sein konnte, erfuhr ich davon erst am 26. Juli. 
Die an mich gesandten Meldungen hatten mich 
verfehlt; die Fullahs teilten mir trotz wiederholten 
Befragens nichts mit. 
Schon vom Marsche aus lud ich die erreich- 
baren Machthaber auf den 30. Juli nach Garua 
zu Gericht. An diesem Tage fand die Verhand- 
lung zunächst gegen diejenigen Häupter statt, die 
dem Malum Wadai gefolgt waren. Sie hatten 
sich teils freiwillig gestellt — „nachdem der Mahdi 
tot ist, wollen wir wieder dem Residenten ge- 
horchen“ —, teils waren sie gefangen genommen 
worden. Ihre Verurteilung erfolgte nach den 
Satzungen des Korans. Ausleger des Gesetzes 
waren die Alkali von Garua, Danßa und 
Tscheboa. Im Beisein der Europäer, der Truppe 
und der sämtlichen Machthaber wurden auf- 
gehängt: 
der Lamido von Agorma, 
-Dijauro ame, 
- - -Uboao, 
Jerima = Lagdo, 
-Lamido = Bengi, 
Ardo Dengi.
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        S 
Abgesetzt oder zu einer Gefängnisstrafe ver- 
urteilt wurden die Djauro von Riao, Balda, 
Nakljai und Subali. 
Während bereits am 29. Juli eine farbige 
Patrouille nach Alhadjin-Galibu gesandt war, um 
die Straße Ubao—Alhadjin—Galibu zu sperren, 
ritt Leutnant Nitschmann am 31. zur Sperrung 
der Straße Garua— Alhadjin ab. Ich selbst 
marschierte am 1. August in Begleitung des La- 
mido von Rei-Buba nebst 100 Reitern über 
Diaebake-Be in das Aufstandsgebiet. Es handelte 
sich jetzt darum, etwa noch vorhandene Aufstands- 
gelüste endgültig niederzuwerfen, die Schuldigen 
aufzugreifen, zu bestrafen und schließlich durch 
Einsetzung neuer Machthaber wieder Ordnung zu 
schaffen. 
Diese Aufgaben sind ohne weitere Feindselig- 
keiten gelöst worden. Zu geringem Widerstand 
kam es nur bei Ubao anläßlich der Festnahme 
des Malum Gamin Sawana. Am 7. August 
traf Leutnant Nitschmann mit mir in Ubao zu- 
sammen. Sofort wurde durch den Lamido von 
Garna Gericht über die Gefangenen abgehalten. 
Es war geglückt, vier Hauptanhänger des Mahdi 
festzunehmen, nämlich den Wadjiri Hamidu von 
Agorma, den Malum Gorni Sawana, den Malum 
Bana von Ubao und den Fullah Mande. Diese 
vier wurden aufgehängt, die übrigen Ge- 
fangenen zu einer längeren Gefängnisstrafe ver- 
urteilt. Weitere Hinrichtungen folgen, sobald 
fünf noch flüchtige Anhänger des Malum Wadai 
aufgegriffen sind. Ihre Namen habe ich den 
angrenzenden Verwaltungsstellen mit der Bitte 
um Nachforschungen und um eventuelle Voll- 
streckung der verhängten Todesstrafe übermitteln 
lassen. 
Schließlich ist eine Bestrafung des gesamten 
Aufstandsgebietes durch Stellung von Strafarbeitern 
und von Vieh zur Deckung der durch die Ex- 
pedition entstandenen Unkosten erfolgt. Die Ort- 
schaft Uro Kohel, deren flüchtiger Diauro Ganni 
eine Hauptstütze des Malum Wadai gewesen ist, 
hat außerdem noch eine Herde für die Regierungs- 
schule zu liefern, da dieser Schule durch die 
Machenschaften des Djiauro Ungelegenheiten be- 
reitet worden sind. Die Uro Kohel auferlegte 
Strafe kommt also der Schuljugend und damit 
dem Lande zugute. 
1 
# 
Uro Karewa, 11. Angust 1907. 
Die Aufstände halte ich für beendet. Auch 
aus Ngaundere und Binder sind Nachrichten 
eingetroffen, die das Abflauen der natürlichen 
Erregung der Bevölkerung melden. Ich möchte 
aber vor dem Glauben warnen, daß die Gefahr 
nunmehr dauernd beseitigt sei. Bei der allgemein 
  
173 20 
zunehmenden mohammedanischen Agitation ist es 
selbstverständlich, daß diese sich auch bei uns, so- 
wohl in Adamaua wie in Bornu, mehr und mehr 
fühlbar macht. Mit der Gefahr erneuter Auf- 
stände muß gerechnet werden. Infolge der sozialen 
Verhältnisse Adamauas finden geschickte Agitatoren 
jederzeit geeigneten Boden für ihre Lehren. Sie 
werden aus der Schar der jüngeren Brüder der 
Machthaber, die meist kein beneidenswertes Leben 
führen, und aus der Masse des Fullah-Proletariats, 
der Besitzlosen und Arbeitsscheuen stets sofort 
Zuzug erhalten. 
Es ist bezeichnend, daß die beiden Mahdis 
nicht nur die Macht der Christen brechen, sondern 
daß sie sich eine Herrschaft errichten wollten. Zur 
Ausführung dieser weltlichen Pläne schien ihnen 
gerade unser Gebiet geeignet. Bisher nahm man 
stets an, das Gebiet der Residenturen Adamana 
und Bornu fände gewissermaßen natürlichen 
Schutz durch die günstige Lage zwischen den beiden 
größeren und stark besetzten Nachbarkolonien 
Britisch-Nord-Nigeria und Französisch-Kongo. Ge- 
rade das Gegenteil hat sich jetzt erwiesen. Wie 
festgestellt ist, glanbten die „mahdistischen“ Agi- 
tatoren unser Gebiet leicht erobern zu können. 
„Die Deutschen haben im Gegensatz zu den Fran- 
zosen und Engländern nur eine kleine Kolonie 
und verfügen über nur wenige Soldaten. Des- 
halb werden wir mit ihnen schnell fertig werden“ 
— so lauten die Aussagen, die mir berichtet 
worden sind. Gewiß haben die Eingeborenen 
zunächst durch unsere Siege bei Malampetel 
und Djaebake, die wohl die Schlappe bei Ssedu 
reichlich aufwiegen, sowie durch das scharfe Vor- 
gehen gegen die beteiligten Machthaber eine ernste 
Warnung erhalten. Aber wie die schon früher 
empfangenen Lehren vergessen sind, so wird auch 
die Erinnerung an die Gefechte und an die Hin- 
richtungen vom 30. Juli und 7. August bald 
verblassen. Die Hetzereien irgend eines Aben- 
teurers, der sich Alhadji nennt und den Mut 
hat, sich zum Mahdi zu erklären, können bald 
wieder Anklang finden. Religiöse Begeisterung 
vermag — das hat sich jetzt gezeigt — aus dem 
Fullah noch immer einen rasenden Krieger zu 
machen, der selbst gegen das Feuer der Maschinen- 
gewehre Sturm läuft. Diese Lehre werden wir 
fortan zu beherzigen haben. 
Zum Schlusse darf ich mit Stolz darauf hin- 
weisen, daß das Verhalten der Europäer und 
Farbigen in dieser anstrengungsreichen Zeit stets 
ausgezeichnet war. Sowohl im Gefecht wie auf 
den weiten Kriegsmärschen — niemals hat einer 
versagt. 
7D
        <pb n="248" />
        Dieser Handel gravitiert, soweit es sich um Einkäufe europäischer Waren handelt, 
174 20 
Der handel im Bezirk Sohkode · Bassari. 
Die Bezirksleitung von Sokode-Bassari hat seit dem Jahre 1899 Aufzeichnungen über 
Umfang und Wert des durch die beiden Hauptorte Sokode und Bassari gehenden Handels geführt. 
nach der Küste, 
soweit es sich um Einkäufe oder Eintausch von Kolanüssen, dem den Sudanvölkern unentbehrlichen 
I. Übersicht über den Warenverhehr der Station Sohode 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
* 1899 1900 1901 1902 
— 
Gegenstand eine Anzahl Wert Anzahl Wert Anzahl! Vert Anzahl! Vert 
Last der der der der 
Mi.Lasten# M.Lasten MI. Lasten# MW.#Lasten me. 
1. Europäische Waren. E 
Salz 20723144602718543604122»824404559391180 
ff . 150 422 63 300 414 62 100 226 33 900 363 54 450 
Steinschogewehre . 100 2 2001 — — 16 1 600 92 9200 
Greybaft . 120—— — — —- — — 140 16 800 
Pulver 80 - — — — — — 72 5760 
Garn# 50½nniI[lF — — 66 3300 
Perlen 50 — — — — —— 4 200 
Spirituosen 70 115 8050 — — — — 6 420 
Eisen. 50 — — — — — 4 200 
Messing 75— — — — —.— — — 
Emaille 50 — — — — — — — — 
Farbe Anilin) 401 — — — — — — — — 
Zucker 20—- — — — — — — — 
Petroleum 30— — — — — — — — 
Zündhölzer 50. — — — — — — – —- 
Summe1—1262!860103132I1164604364k1179405306« 181510 
2. Einhelmische Waren. 
Kola 402708 108 3201054 42 16ö070 28120 1527 61 080 
Stoffe. 125900 i 112500546E68250255318751131’41375 
Gewürz 20 721| 14 4201978 39 5602698 53 960565 831 00 
Seise 10 463 4 63591 5910| 1400 14 000 1200 12 090 
Leder 50 35 1750210 10 500%21 1 050588 29 400 
Zwiebeln. 10 30 300 665 6 650125 1250 234 2340 
Kauris 10 5 50 4 4088 880) 172 1 720 
10 33 — 330 173 1730255 2550877 8770 
40 13 5320100 4 40130 5 200 526 21 040 
isen 30 5 150| — 3 999 — 
Schibutter 10 6 601 27 270| 5 350132 18 320 
Palmöl 10 — 8 801 166 1 664 740 
Kalabassen 15 80 1 200 50 7500767 11 505 506 7590 
Pferdesalz 301071 32 1302787 83 6100220 6 600801 24 030 
Eßwaren 2— — — — — — — — 
Indigo 3— — — — — — 
Perlen 55— — — — — — 30 1500 
Töpfe 4 — —I — 4 161 — 
Elfenbein. 250— — — — — — — — 
Gehörne 101 — — — — — — — — 
Gummi 3001 — — — — — — 4 1 200 
Summe 2 — 6190 281 160| 8203 263 910/ 6870 159 106 9376 345 495
        <pb n="249" />
        W 175 20 
Genußmittel handelt, nach den in der englischen Goldküste gelegenen Kola-Produktionsgebieten und 
Kolamärkten. Wir sind heute in der Lage, zwei ausführliche Statistiken über diesen Warenverkehr, 
getrennt nach den beiden Hauptorten Sokode und Bassari, zu veröffentlichen; sie geben ein ganz 
überraschendes Bild von dem Umfang des dortigen Handels. Besonders bemerkenswert ist, daß dieser 
gesamte Handel bisher ausschließlich in den Händen Farbiger liegt. 
in den Rechnungsjahren 1809/00 bis 1000/07. 
  
  
  
  
1908 1904 1905 1906 Zusammen 
Anzahl Anzahl 4 anzahl Anzahl Anzahl 
der Wert der Wert der Wert der 1 Wert der Wert 
Lasten Me. Lasten Mi. Lasten Mi. Lasten Mk. Lasten Mu. 
E „ 
6368 127 3600 6205 124 100 5607 70 087,507769 97 112,5038 071 I 661 100 
1229, 184 360 1290 193 500 990. 148 500 692 103 800 5 626 843 900 
60 6000 129. 12 900 93. 9300 15. 1 500 407 40 700 
— — — — 63 7560 37 4440 240 28 800 
177 14 160 348 27 840 152 12160 70 5600 819 65 520 
169 8450 34 1700 48 2400 11 550 328 16 400 
— — — — 37. 1 850 27 1350 68 3 400 
124 8 630 4 220 4 2980 18 1260 27118 970 
14. 700 344 17200 337 16 850 354417700 1 053 52 650 
164 12 300 147 11 025 63 4725 20 1 500 394 29.550 
1 50 2 1000 — 2 100 5 250 
— — 86 34401 — — — — 86 3 440 
2 40 — 2 4%0 — 4 so 
— — — — — — 2 60 2 60 
23 1 150 17 850 9 450 7. 350 56 2 800 
8331 363 2439 935 7405. 274 202,50 9024)0 235 322,50 47 430| 1 767 620 
4416 176 644737 189 480 3759 150 360 139 165 560 23 043 921 720 
  
1238 154 700|205 150 625 370 46250 692 86 500 6 337. 792 125 
2891 57 82002234 44 680) 3346 66 920 2700 54 000 18 133 362 660 
1706 17060 3482 34 820 12 455 124 550 
563 28 150 795. 39 750 288 14 400 185, 9250 2 685 134250 
44 4444 — 4 40 3 30 1 105 11 050 
82 820 135 1 350 98 980 13 130 597 5970 
1482 14 82046 14650 1578 15780 1672 16.720 7535 75 350 
780 31 200 974 38 960 585 23 400 766. 30 640 4004 I 160 160 
34 10201 — — 4 120 15 450 61 1 830 
1344 13 44442014 20 141|22 25 020 2533 25 330 8 593 85 930 
4 40 13 13— — — — 265 2 650 
433 6 495 565 8 475 386 5790 399 5985 3 186 47 790 
1039 31 170 118 3 .540 144 4320 132. 3 960 6 312 189 360 
703 1 406 757 151295 2590 1164 2 3328 3919 7838 
72 216 93 279 126 378 67. 201 358 1 074 
21 1 050 106 5 300 130 6500 64 3200 351 17 550 
— — 51 204 16 184 44 176 145 580 
750 31 7750 47 11750 90 22 500 171 42 750 
5 501 — 9 90 — — 14 140 
— — 19 11 700 129 38 700 144 43200 326 97 800 
  
  
  
  
  
16860 537 337/16468 552 787/17324 438 352 18304 504 980 99 595 3 083 127 
*) In den Jahren 1905 und 10906 ist der Wert für eine Last Salz mit 12.50 Mk. angegeben.
        <pb n="250" />
        W 176 2 
„Wert 18999 1900 1901 1902 
itrenef neßfoscot * 2 
- L s s .- Il«ll 
Gegenstand b der Lasien Wert sper Lasten! er! sper Lasten Wert *im Wert 
1 Stück bzw. bzw. bzw. bzw. 
Mk.Sckkahll MI. Stückzahl. Mk. Stückkahl Mk. Stückzah!l Mtl. 
5. bieh. 
Pferde 120000 12000 168 20 160 70 8 4050 180000 
Esel 40%884 35 36ö0 692 27 680108 4 3200279 11 160 
Rinder 50| 9650179 8950 102 5100 254 12 700 
Schafe und vieen 5214 1070| 233543 7151 468 2340 
Strauße 500—— — — — — — — — 
Summe 3— 58 080 59 125 23 18 5335 4420 
2— 6190 281 160) 8203 263 910| 6870 159 1069376 345 495 
1 1262 86 010| 3132 116 4601 4364 117 9400 5306 181 510 
Zusammen — 8843 425 250|12841 439 49511657 295 58115833 571 205 
1. 
II. Ubersicht über den Warenverkehr der Station Bassari 
Wert 18909 1900 1901 1902 
für sd*p*pßsQçQ* —-—92 
Gegenstand eine A zahl Wert Anzahl Wert Anzahl Wert Anzahl Wert 
Last der der der der 
del Lasten grt. JLasten M..Lasten MI. Lasten Mr. 
1. Enropaiscet Waren. # 
Salz 20 1285 25 700|1259 25 1801160 23 200 808 16 160 
Stoffe . 150623 93 450 653 96 950 522 78 300 393 58 950 
Semschtogewehre . 100 2 2001 — — 15 1 536060— 
Greybaft . 120 — — — — — 68 8 160 
Pulver 80 18 1 444 — 25 2 0000 — — 
Garn . 50 — 26 1 300 67 3 3500 106 5 300 
Perlen 50]0 — — — — — — 
Spirituosen 70 27 1890 — 8 5601 — — 
isen 505|— — — — — — 29 1450 
Messing 75— — — — — — — — 
Emaille — 2 100 — —- —— — 
Farbe (Antltn) 400— — — — — — — 
Zucker 20 — — — — — — —— — 
Zündhölzer 50 — — —— — — — — — 
Summe 1 11|195 122 6801940 123 530|1797 108 91014014 90 020 
2. Einhemische Waren. 
Kola 401797 71 880 6065 242 600|8903 356 12010468 418 720 
Stoffe. 1253271 408 875/2075 259 3752951 368 875/2869 358 625 
Gewürz 20 1614 32 280556 31 1201884 37680|1305 26 100 
Seife 10 54 4540|1098 10 980|1218 12 180 877 8770 
Leder 50 76 3 800 75 3750379 18 950 161 23 050 
Zwiebeln 10 58 580 166 1 660375 3 750|1674 16740 
Kauris 10 29 2900224 22400208 2 080 413 4130 
Tabak 100— 13 4300 175 1 7500729 7290 
Palmgeflechte 40132 5 280 84 3 360 151 6040 241 9760
        <pb n="251" />
        W 17 20 
sussusuttssssers-sm— 
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 
vereensen Wert dergasten Wert derLasten Wert dergasten. Wert der Lasten Wert 
w. zw. zw. zw. zw. 
Stückjahll Mk. Stückzahl. Mk. Stückzahl! Mk. Stückzahl Mk. Stückzahl Mk. 
6 : 
I- l : 
162 19 440 — 56 6720 81. 9720 873 104 760 
691 27640 456 18240 164 6560 185 7 400 3 459 138 360 
340 17 000 533 26 650 456 22 800 515 25 750 2572 128 600 
586 D 21930 649 3245 451. 2255 1 011 5 055 3 989. 19 945 
1 500— — 2 100 — — 3 150 
1780 670600724 88 4551129 38 435 1 792 47 925 10 896 391 815 
16 860 537 337/16 468 552 787/17 324 438 352 18 304 504 980 99 595 3 083 127 
8 331 363 2408 606, 392 935/ 7 405 274 202,50 9 024 235 322,50 47 130°1 767 620 
  
26 5n1 967 637 
in den Rechnungsjahren 18999/00 bis 1900/07. 
  
26 7981 004 177 
25 858 750 989,50 
29 120 788 227,50 
  
  
  
157 9221 5242 562 
  
  
  
1903 1904 1905 1906 Zusammen 
" « 
Anbabl Wert Anzaht Wert Awbabl Wert Angabl Wert Anzahl Wert 
Lasten grt. Lasten MI. Lasten Mr. Lasten 1 Mt. Lasten Mil. 
" * * 
1999 39 9802247 44 94023 24 037,50 1645 D. 20 562,50|12 326 219 760 
477 71550 400 60 000 292 43 800 349 529 350 3 709 555 350 
68 6 800 97 9 700 89 8900 12 1200 283 28 300 
— — — — — — — — 68 8 160 
150 12 000 309 24 720 142 11360 58 4440 702 56 160 
140 7 000 43 2 150 95 4750 92 4 600 569 28 450 
129 6 450 131. 6 550 27 1350 9 450 296 14 800 
26 1 82024 16804 700 8 560 103 7210 
18 900 — — 74 3 700 1611 8050 282 1 100 
10 750 103 7725 4 300 28 r 2 100 145 10 875 
4 2001 — — 3 150 — — 9 450 
— — 6 240 — — — — 6 240 
— — — — 9 180 — — 9 180 
19 950) — — — — — — 197 950 
3040 148 40|03360 157 7052668 99 227,502362 94 512,50/18 526 944 985 
11058 562 32009103 364 120|10271 410 840 12101 484 040 72 766 2 910 640 
1279 159 8751023 127 875 711 88 875 574 71750 14 753 1 844 125 
1188 23 760 330 6 600 837 16 740 614 12 280 9 328 186 560 
1473 14730 215 12 150o1152 11520 1218 12 180 89 705 87 050 
375 18 750 473 23 650 236 11 800 292 14 600 2 367 118 350 
638 6 380 — — 97 970 45 450 3 053 30 530 
ß64 8 640 765 7 650 172 1 720 136 1 360 2 811 28 110 
1724 17240129 16 2992110 21.400 2257 22750 8 697 86 970 
122 16 880 433 17 320 275 11000 332 13 280 2 073 82 920 
  
  
  
  
"*) In den Jahren 1905 und 1906 ist der Wert für eine Last Salz mit 12,50 Mk. angegeben.
        <pb n="252" />
        G 178 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Vert 1899099 190A1901 1902 
füren Aza *. nzagtAnzahl 
- Last 
Gegenstand ömn. per Lnn Wert 8 8 Wert spder *- Wert verdussten ert 
1 Stück bzw. bzw. 
Smchzahl! Ml. Sn 1 Mk. ant Mk'. Stückzahl Mk. 
Eisen %o 2à1132 3 660 109 3 270| 2610 
Schibutter 10 - — 54 540 108 10801 464 4640 
Palmöl 101 — — 16 160 80 800 59 590 
Kalabassen 15 — 7 105 54 810 40 600 
Pferdesalz 30 368 11040 106 3 180 27 810 1012 30 360 
Eßwaren 2 — — — — — — 102 204 
Indigo 3 — — — — — — — — 
Perlen 50 3 150 4 200.0— — — — 
Stricke 15 — 1 — — — — — — — 
Töpfe.. 44 — — — — — 
Elfenbein. 250 — — 13 32500— — — — 
Gehörne 10 — — — — — — — — 
Gummi 300 — — — — — — — — 
Gen-ne. 50— — — — — — — 
Summe2— 7829.53952511718566910 16622 814 195 20 804 912 189 
. 
3. Vieh. „ 
s . . 120 91 10 920 152 18 2401 288 34 560 191 22920 
Esel 40 %1022 40 8801809 72 360 2188 87 520 3023 120 920 
Rinder 50 1072, 53 6600%934 46 700965 48 250 679 33 950 
Schafe und viegen 51 3178 15 88901 1003 5015 1 042 521001260 6 300 
Strauße 55 1 —— ——:—— — 
Kamel. 250—»— — — —.— — — 
Summe 3— 5363 121 290 3898. 142 315 4483 175 540 5153 184 090 
: « 
- 2— 7829 539 52511718 566 910|16622 814 195 20804 912 189 
- 1 — 1955 122 680 1940 123 530 1797, 108 91001404 90 020 
# 
Zusammen— 15147|783 495|17556 832 755 22 802 1088645 27361 1186299 
  
Diee Entwichlung des. Dost- und Telegraphenverkhehrs 
zwischen LCome und RKtahpame. 
Am 1. Januar 1907 wurde in Atakpame 
eine Postagentur eröffnet. Nach Ferrigstellung 
der an dem vorhandenen Fahrweg von Lome 
nach Atakpame entlang führenden Telegraphen= 
leitung wurde am 23. Januar 1907 auch der 
Telegraphen= und Fernsprechverkehr dorthin auf- 
genommen. Schon Anfang Juni des Jahres 1907 
konnte die Postverwaltung in Lome dem Gou- 
vernement über die Entwicklung des Verkehrs 
zwischen Lome und Atakpame folgende beachtens- 
werten Mitteilungen machen: 
Die Entwicklung des postalischen und des tele- 
graphischen einschließlich des Fernsprechverkehrs 
zwischen Lome und Atakpame ist bisher recht er- 
freulich gewesen. War der Umfang dieses Ver- 
  
kehrs (nämlich die Anzahl der beförderten Brief- 
sendungen, der Erlös für Postwertzeichen bei der 
Postagentur in Atalpame, die Anzahl der dort 
aufgegebenen und eingegangenen Telegramme und 
der ausgetauschten Ferngespräche, endlich die auf 
Postanweisungen zur Ein= und zur Auszahlung 
gelangten Beträge) schon an sich erheblich, so er- 
öffnen sich auch für die Fortentwicklung des Ver- 
kehrs günstige Aussichten, da in den seit der Er- 
öffnung der Postagentur in Atakpame (1. Jannar) 
verflossenen fünf Monaten bei sämtlichen Verkehrs- 
zweigen eine mehr oder minder beträchtliche und 
gleichmäßige Zunahme zu verzeichnen ist. Nicht 
unerwähnt mag bleiben, daß auch die Verkehrs- 
entwicklung der vom Postkurs und vom Tele- 
graphen Lome—Atakpame berührten Zwischenorte 
Chetschawi und Nuatjä zufriedenstellend ist und 
  
zu guten Hoffnungen für die Zukunft berechtigt.
        <pb n="253" />
        W 179 20 
10903 1904 169056 10906 Zusammen 
Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl Anzahl 
vergasten Wert derommieen. Wert vrsnhahnn Wert h Wert dersumten Vert 
zw. bzw. bzuw. bzw. bzw. 
Stückzahl Mk. Stückzahl Mk. Stückzahl! Mk. Stückzahl Mk. Stückzahl! Mk. 
Z "k# . 
—: — — — 281 8 430 324 9720 960 28 800 
537. 5 370 450 4500 457 4570 188 1 880 2258 r 22 580 
428 4280 364 3640 121. 1210 99 990 1 167 v 11 670 
176. 2640 160 2 400 69 1 035 80. 1200 586 8 790 
456. 13 680 374 11220 413. 12 390 438 13 140 3 1914 95 820 
189 378 1647 3294425583 5 166 1 081 2 162 5 602 11 204 
156. 468 189 567 52 156 99 297 496 1 488 
— — 20 1 000 102 5 100 73 3650 202 10 100 
76. 1140— — — — — — 76 1 140 
– — 142 568 61 244 75. 300 278 1 112 
— — 17 4250 30 7 500 19 4750 791 19 750 
— — 6 60 16 160 — — 22 220 
— — 4 1200 20. 6000 23 6 900 47 14 100 
–— — — 15 750 15 750 
24 oss 856 531 18 344 608 35420 096 626 826 20 083 678 429 139 535 5 602779 
154 18 480 133 15 960 110 13 200 118 14 160 1 237 148 440 
3 403 136 12001195 47800 2 050 82 000 2 085 83 400 16 775 n 671 000 
531 26 550 475 23750 512 25 600 524 268.200 5 692 284 600 
1010 5050 010 5 050 639 3 195 1 369 6 845 10 5111 52555 
2 100— — — — — — 2 100 
1 250) — —— —I— — — 1 250 
l ; 
5 101 186 5501 2813 92 5603 311. 123 995 4 096 130 605 34 218 1 156 945 
24 039 856 53118 344 608 354 20 096 626 826 20 083 678 429 139 535 5 602 779 
3 040 148 4003 360, 157 7052668. 99227,500 2 362 94 512,50 18 526 944 985 
32 180 1 191 48124 517. 858 61926 075 850 048,50|26 541 903 546,50|192 279 l 7704709 
  
  
  
Interessant ist es, zu vergleichen, in welchem 
Grade der Verkehr zwischen Lome und Atakpame 
einerseits heute zunimmt und in welchem Maße 
anderseits der Verkehr zwischen Lome und Agome- 
Palime, wo am 1. Jannar 1903 eine Postagentur 
in Wirksamkeit getreten ist, seinerzeit zugenommen 
hat. Zwar ist das Postamt, da die Postagentur 
in Atakpame erst seit kurzem eröffnet ist, nicht in 
der Lage, hier Vergleichzahlen angeben zu können; 
ein guter Maßstab bietet sich indes in Gestalt der 
Anzahl der Postengänge, deren Einrichtung den 
jeweiligen Verkehrsbedürfnissen entsprechend er- 
forderlich gewesen ist. Ließ sich diesen Bedürf- 
nissen nach der Eröffnung der Postagentur in 
Agome-Palime — abgesehen von der gelegent- 
lichen Abfertigung von Extraposten im Anschluß 
an die Postdampfer — noch anderthalb Jahre 
(bis Mitte 1905) durch eine wöchentlich einmal 
  
in jeder Richtung zwischen Lome und Agome- 
Palime verkehrende Botenpost gerecht werden, so 
wäre eine wöchentlich nur einmal verkehrende 
Botenpost Lome — Atakpame vielleicht in den 
beiden ersten Monaten nach der Eröffnung der 
Postagentur in Atakpame ausreichend gewesen; 
sie würde aber, entsprechend der Zunahme der 
Verkehrsbeziehungen zwischen Lome und Atakpame, 
heute völlig ungenügend sein. In dieser Vor- 
aussicht wurden von vornherein zwei wöchentliche 
Postverbindungen zwischen Lome und Atakpame 
hergestellt; trotzdem mußte in einem Falle den 
Postboten ein Beibote zur Beförderung der vor- 
liegenden Post mitgegeben werden. 
Aus den vorstehenden Darlegungen geht her- 
vor, daß sich die Verkehrsentwicklung des Schutz- 
gebiets auf postalischem und telegraphischem Ge- 
biete heute in einem wesentlich anderen Stadium 
4
        <pb n="254" />
        befindet, daß sie heute innerhalb eines gleichen 
Zeitraums schneller vorwärts schreitet als noch 
vor drei bis vier Jahren. Dementsprechend 
nimmt das Postamt an, daß sich schon nach Ab- 
lauf von etwa zwei Jahren (spätestens zu An- 
fang 1909) die Besetzung der Postagentur in 
Atakpame mit einem europäischen Beamten als 
erforderlich erweisen wird, während bei der Post- 
agentur in Agome-Palime damit bis Mitte 
1906 — d. i. dreieinhalb Jahre nach ihrer Er- 
öffnung — gewartet werden konnte. 
Wenn es nun zulässig ist — und das wird 
im allgemeinen sicherlich der Fall sein —, von 
den postalischen auf die Gesamtverkehrs- 
verhältnisse des Schutzgebiets und im be- 
sonderen auf diejenigen im Lome= und im 
Atakpame-Bezirk zu schließen, dann darf auch für 
diese künftig eine ungleich schnellere Ent- 
wicklung erwartet werden. Wer hiermit im 
Zusammenhang das Bahnprojekt Lome — Atak- 
pame (und weiterhin Bassari und Banjeli) 
betrachtet, muß demnach notwendigerweise zu dem 
Schlusse gelangen, daß die schleunigste Inangriff- 
nahme dieses Bahnbaues sowohl vom Standpunkt 
des Verkehrsbedürfnisses wie voraussichtlich auch 
von dem der Rentabilität aus durchaus notwendig 
erscheint. 
702 
Deutsch-Jüdwestafrika. 
Die Bahn Otavl—Grootfontein. 
Über den Bahnbau Otavi—Grootfontein 
entnehmen wir einem Schreiben der Bauleitung 
180 
  
* 
aus Grootfontein vom 19. November 1907 fol- 
gende Einzelheiten: 
Die Vermessung der Linie begann am 8. Juni 
1907 in Otavi und wurde mit Ablauf August zu 
Ende geführt. Die Erdarbeiten wurden am 16. Juli 
in Angriff genommen. Die Zahl der Arbeiter, 
die anfänglich nur 60 betrug, stieg mit dem Bau- 
fortgang bis Ende August auf annähernd 700 
Farbige (60 Hereros und Kaffern, im übrigen 
Ovambos), bis Ende Oktober auf etwa 800. 
Versuche der Bauleitung, die Zahl der Arbeiter 
auf 1000 zu bringen, waren bisher ohne Erfolg. 
Der Unterbau war Ende August bis Km. 15, 
Ende Oktober bis Km. 51 fertiggestellt. Das Vor- 
strecken des Gleises begann am 15. Oktober; 
Ende Oktober waren die Schienen bis Km. 16 
gelegt. Zur gleichen Zeit war die Telephon- 
anlage bis Km. 9 und ebenso bereits ein größerer 
Teil der Gebäude fertiggestellt. 
Im November gerieten die Arbeiten infolge 
Entlaufens von etwa 200 Eingeborenen ins 
Stocken. Da die Bauleitung beabsichtigt, die 
Bahn erst mit Fertigstellung der ganzen Strecke 
zu eröffnen, so wird mit einem geordneten Be- 
triebe vor Ende der Regenzeit (das ist Anfang 
März 1908) nicht zu rechnen sein. 
Die Länge der Bahn beträgt 91,3 Kilometer; 
die Maximalsteigung in der Richtung Otavi— 
Grootfontein 1:67, in der Richtung Grootfontein 
—Otavi 1: 100 mit Ausnahme einer kurzen 
Strecke bei Guchab, die gleichfalls eine Steigung 
von 1:67 aufweist. 
Oeutsch-Ostafrika. 
Uversicht über dle Bewegung des Hhandels des deutsch-oftofrikanischen Schutzgeblets über die Jollstellen 
der Kü##ste im I. Viertel des Kalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im gleichen eltraum des 
Vorjahres. 
  
Beuennung der Warengruppen 
A. Einfuhr. 
und der Forstwirtschaft sowie der 
   
    
    
und 
der Forstwirtschaft 
und Futtermittel 
Summe 1 
1 I ½7 Im 
Vierte Viertel se 
1007 1900 Zunahmes Abnahme 
Wert Mk.Wert Mk.]Wert Mk. Wert Mk- 
  
  
  
  
  
7190131480S — 
60 ö3t8 " — 
155 50!006 7r. 11218. 
112322 242J4. 1150 
.—- 
8880 7020 1 8680ä#0 
1827 1512 288 
36003 109 087] — 084 
1168 653 — 
roso 4 38 200
        <pb n="255" />
        G 181 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— Im Im an r* 
I. Viertel! I. Viertel ZunahmeAbnahme 
Benennung der Warengruppen 1907 1906 
Bert-Mk-Wert-Mk. ert Mt—Vert Mt. 
II. Tiere und tierische (Erzeugnis4e. 
a) Lebende Tier 17 577 14 831 746 — 
b) Fleisch und fetnn lierijhe Etzeugiisse aller Art 198222 174 58 23 642 — 
I) Tierische Rohstoff 931 1 625 — 694 
Sunme 216 730 191 036 25 694 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 262 829 145 007117 822 — 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und 49570 10 921 649 — 
V. Chemische u. bharmazeutische Erzeugnisse (außer Schießbedarf 
und Sprengmitteln 72900 72 314 556 — 
VI. Textil= und Filzwaren, Bekleidungsgegenstände 2 leaßer 
Lederwaren) . 5413551190i1.3350642 — 
VII. Leder und Lederwaren, Wachstuch, ürschnerwaren 51 153 48 959 2194 — 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren . 3575 3333 242 — 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwa . 114 566 289 85 618 — 
X. Labier- und Pappwaren, Ulrrerihe und Kunstgegenstände . 59 763 53 101 6 662 — 
XI. Stein-, Ton= und Glaswa 79222 73 335 5887 — 
XII. Metalle und Metallwarene blaußer Instrumenten, Maschinen 
und Waffen): 
a) Maarbeitet Metalle und Halbzeug 162 112 271 042 — 108 930 
b) Fabrikate 612 692 1 137 672 — 524 980 
Summe xn 774 804408 714 — 633 910 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge . 172 989 - 38 — 44 987 
XIV. Gaffen und Munition . . 0 — 46 857 
XV. Geld 2 003 5½ * — 737 360 
Summe der Einfuhr im I. Viertel 1907 4854 0725625 011 — 770 939 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 5 760 547 — — — 
Zunahme +F. Abnahme —. .1912 475 — — — 
B8. Rus fuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengew 
a) Körner= und Bmibsrüute .. 8896 1194 2702 — 
b) Knollengewächse, Gemüse und Früchte . 583 2011 — 1 428 
JP) Koloniale Verzehrungsgegenstände und Gemahmiteel 146 122 253 976 — 107 854 
d) Olfrüchte, Pflanzenöle und Pflanzenwachs 498 654 285 337|213317 — 
e) Getränke . 388 2486 — 2 103 
r — iebende Pflanzen und Fultermiteel 10 094 22 672 — 12 578 
8) Faserpfla . 548900995886258064— 
b) Erzeugnisse der Forstwirtschaft . . 349 147 42 344 — 93 197 
Summe l 15577791305856251923 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse. 
a) Lebende 2 . 18 990 6 17 12 513 — 
b) Tierische Gbsinmimiur . 7 484 17 983 — 10 499 
) Tierische Rohstosse 474 95 237 420| 2 341 
Summe II 501 128 261 880289 548 — 
III. Mineralische und fossile Nohstoffe . 40 813 42 502 — 1 779 
IV. Lewerbtiche Erzengnifse . 24 928 26 667 — 1739 
V. Geld – 1093 — 1093 
Summe der Ausfuhr im I. Viertel 1907. 2 124 94168 641 08843 860 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 1 851 638 — — — 
Zunahme —. Abnahme —. . . 4 273 310 — — — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im I. Viertel 1907 6979020 7266 099 — 287 079 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr . 7 618 185 — — 
  
Zunahme Abnahme —. 
. 3 639 165
        <pb n="256" />
        W 182 20 
Wichtgste Warenpositionen. 
  
  
  
  
Im l Viertel Im 1.Pertel Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren " 
Menge ert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
kWMt. |ii.. kg Mk. ———21 
A. Einfuhr. 
Rei . .25812162592521226927548557331194lI106948 — — 
D und Backwaren . 24175971579151979488068978422773 —I. 
Zucker, roh und woffniert 103 899· 32 063203 324454 — — 99 425 27 435 
Tabaklfabrikate 22 159. 71287 16 426 67524 5733, 3763 — — 
etille Weine -auer Art 38 936. 38 44855780| 50628 — — 16 8441 12 180 
Branntweine aller Art 38 396 54 051 67 28 302 21 696 25749 —+( 
Bier 114 819 57 1057 737 39 889 37082 17216 — 
Bau- und Nutzholz 254 818. 35 553851 983 108 656 — — 597 165 73 108 
Fleisch u. öhbare: leriche Erzenon. 353 319 198 222261 675/174 5800%91 644 23 612 — 
ement . 067 546 136 508841 086) 61 8211 226 510 84687 — — 
I 411070.16646551351·962355935«11684— — 
-tem- Braunfohlut Bnkcttss 37624817489124588512625171012363 — — 
Petrolen 401 720 83 86037 279 586 41 3274 — 
Seifen aller Art 77927 41 129 64 360) 33 519 13 567 7610 — — 
Baumwollgewebe . 289069739387243217361753445845J121853 — — 
Baumwollene Bekleidungen. 165 5 654950 452 91.18558 202029 — 
Wollengarne und -waren, auch D 
halbwollen ..... 366328954 215719982 150643972— — 
Garne und Waren aus Leinen, 
te usw 17922 36 562 24 050 31 771 — 11791 6 128 — 
Posamentierwaren, Schirme, Beug- I- . 
835224725 5740° 16 060 2612, 8665 — 
Lederne Schuhe und Stiefel 2867 18812 2 903, 13 088 5658324 966 — 
Sonstige Leder= u. Sattlerwaren. 1 330, 9543 4051129 979 — — 2 721 20 486 
Möbel und sonstige Tischlerwaren 54 998, 83 02 18 979911 8841 O19 71 140 — — 
Papier u. Pappe, Waren daraus 52 1844 40 380661447465880|8 ron 8 776 — — 
Tonwaren und Vorzell an 98 7471 18849 33700|28764 — — 243 254 10415 
Glas und Glaswar . 39754I5604330 0191 37993 9735 18605— — 
Roheisen, eiserne Lnwienen. 
Stangen usw. . 880478z1587751 562 #4 269 993 — — 732276 111218 
Wellblech . 78933480127575j32858 — 622 19 486 — 
Alle nicht genannten Eisenwaren 1 044 864. 457 732|3 028 593 1044359 — — 1 983729 586 627 
Waren aus and. unedlen Metallen586865 98 2900 31 1831 40 0027503, 49 2u — — 
Landwirtschaftliche Maschinen. 21 587 1798383) 85 00% 90 378 — — 68 465 78395 
Maschinen für industrielle Betriebe 27 868 43 7931 25 910, 36 201 1958 7592 — — 
Transportmaschinen und Fahr- 1. 
zeuge aller Art, auch Fahrräder 91 324 7768998 61 61 275 — 16 414 70371— 
Feuerwaffen . (Stückzahl) 59 15 131 1 136. 16 439 — — Stck. 977 1 308 
Goldmünzen ..... — — — 2640 — — 2640 
Silbermünzen — 2411 077 — 951 100 — — — 710 023 
B. Ausfuhr. 
Mais 2135, 200 1 1 2134 208 — — 
Mtama 688“ 703 89 9 5599 694 — — 
Hülsenfrüchte. 25 120 2001 8364 939 16 756 1962 — 
Kaffe 117 494 117 0824 114 220 098 — — 101 (620 103 016 
irud Nelasse . 62 618, 10 3345719 20001 9 101. 1 739 
Tabak ... 19299 17316 5 088 5729 14211 11587 –— 
Ko opra 1 266 121. 178 550 2 BSGCO 1 76 109 681 — · — 
Erdnüsse 35 85: 4932 125 — — 1129 405 
Sesam 85 073, 19 251 25 112 1635 59 961 14616 — — 
Aohbaumwolle 62997. 84215 88 567 86 012 — — 25 570 1 797 
Sisalagad 5814 805 462 6225 1 S00 948 273 822 — — 
Bau-, irt und Edelhölzer. roh 
bearbei 91 r0% 3315786 3120 — 1921 62846 — 
Breunholz und polztohleu . i34358 329 1 625 192 733 280 — — 
Gerbhölzer, Gerbrinde 1235 5011 12 36329 2066 6735|806205 5618 — — 
Kautschuk und Gunn#apercha . 47 366 331 0855 58235. 432 013 — — 10 869 100 928 
Rindvieh 12 2369 58 2609 — 16 210 
Milch, Butter. 7m Eier T 3976. 5302 11 815 12557 — 78609 7255 
Elsenbein , 8 669. 219 613 3929 81 151 1740 138 462 — — 
Häute und Felle 70 415 93 616 52 197 59 001 18218 31615 — 
Inseltenwachs 16 850 108 577 30 565 71121 16 2865 37 56 – – 
Glimmer 5289 15320 7211 19 333 — — 1952 4013 
Kopal 23 8411 24 068 17 121 19945 6 720 5 023 — — 
Gold. -— — — — — — — —
        <pb n="257" />
        W 183 2S 
Deutsch-UNeuguinea. 
Die Verwüstung von Kgrigan und Dagan. 
Über die bereits erwähnten Verwüstungen der 
Marianeninseln Agrigan und Pagan durch einen 
Taifun (Kol. Bl. 1908, Nr. 1) liegt jetzt ein Be- 
richt des Bezirksamtmanns in Jap vor. Dieser 
hat mit S. M. S. Schiff „Kondor“ die Insel 
Pagan besucht. Ein großer Teil der Kokos- 
kulturen ist gänzlich vernichtet, besonders im Süden 
und Norden. Die Pflanzung an der Bucht hat 
weniger gelitten; indessen bedarf es auch dort 
mehrerer Jahre, ehe wieder nennenswerte Ernten 
zu erwarten sind. Menschenleben sind, wie schon 
berichtet, nicht verloren gegangen. Ein von 
Japan kommender Schuner brachte die sämtlichen 
Pflanzungsarbeiter von Agrigan und den größten 
Teil der auf Pagan beschäftigten Leute nach 
Saipan. 
Da die beiden Inseln verpachtet sind, werden 
amtliche Fonds zur Beseitigung der Schäden 
nicht in Anspruch genommen werden. 
Die deutsche Darine-Sxpedition 1907 09.,) 
Erster Bericht. 
Matupi, 20. November 1907. 
Die deutsche Marine-Expedition traf nach acht- 
wöchiger glatter Fahrt auf den Lloyddampfern 
„Bülow“ und „Prinz Sigismund“ am 3. No- 
vember 1907 in Simpsonhafen auf Neu- 
Pommern ein. Der Leiter der Expedition, Ma- 
rine-Stabsarzt Dr. Stephan, machte noch am 
selben Tage dem Kommandanten S. M. S. 
„Planet“, Kapitänleutnant Kurtz, und am näch- 
sten Tage dem Kaiserlichen Gouverneur Dr. Hahl 
Mitteilung von der Ankunft der Expedition. Herr 
Walden erhielt alsbald die Erlaubnis, sich auf 
dem Regierungsdampfer „Seestern“ einzuschiffen, 
der schon am 4. November nach Norden abfuhr. 
Es wurde eine Kreuzfahrt durch die Admiralitäts- 
inseln unternommen, Luf und St. Mathias an- 
gelaufen und über Käwiang die Rückreise nach 
Herbertshöhe angetreten, das am 19. November 
erreicht wurde. Soweit es die Kürze der ver- 
fügbaren Zeit zuließ, benutzte Herr Walden die 
Gelegenheit, in den berührten Ortschaften ethno- 
graphisch zu sammeln. · 
Dr. Schlaginhaufen wurde vom Kommando 
S. M. S. „Planet“ gestattet, an einer Fahrt nach 
Kieta auf Bougainville in den Salomonsinseln 
teilzunehmen. Die Reise dauerte vom 9. bis 
bef *) Aus der „Marine-Rundschau“ 1908, Februar- 
beft. Vgl. auch „Deutsches Kolonialblatt“ 1007, 
Seite 795 ff. 
  
19. November. Dr. Schlaginhaufen beschränkte 
sich auf anthropologische Studien und Messungen, 
da schon zu Anfang 1908 Dr. Thurnwald vom 
Berliner Museum für Völkerkunde zu längerem 
Aufenthalt in Kieta eintrifft und sich vornehmlich 
mit ethnographischen Studien beschäftigen wird. 
Sammlungen sind bei flüchtigem Aufenthalte nicht 
mehr anzulegen. 
Marine-Stabsarzt Dr. Stephan blieb in Ma- 
tupi und beschäftigte sich mit den unmittelbaren 
Vorbereitungen zur Expedition, Vervollständigung 
der Ausrüstung, Anwerbung von Arbeitern und 
Erkundigungen mannigsacher Art. Er ließ außer- 
dem durch den Photographen Schilling eine 
größere Anzahl Bilder aufnehmen, die das Wirken 
und die Schöpfungen des Gouvernements, des 
Norddeutschen Lloyd, der Neu-Guinea-Kompagnie, 
der Firma Hernsheim und die Tätigkeit des Ver- 
messungsschiffes „Planet“ veranschaulichen. Sie 
werden veröffentlicht werden und hoffentlich dazu 
beitragen, die vielen falschen Vorstellungen richtig 
zu stellen, die in der Heimat über unsere Süd- 
seebesitzungen verbreitet sind. Kennt man sie doch 
nur als ganz entlegene Inseln, wo Mord und 
Totschlag und Menschenfresserei an der Tages- 
ordnung sind, während sie in Wahrheit nur wenige 
Dampfertage von Australien entfernt liegen und 
bei dem fast überall schon herrschenden Land- 
frieden ein rasches Aufblühen unverkennbar ist. 
In mehrfachen Besprechungen mit dem Gou- 
verneur wurde das eigentliche Arbeitsgebiet fest- 
gelegt. Der Vorschlag des Gouverneurs, wenn 
möglich die Erforschung einer der großen Inseln 
zu Ende zu führen, begegnete sich mit dem von 
vornherein gefaßten Plane, nicht große Gebiete 
oberflächlich zu bereisen, sondern einen kleinen 
Bezirk gründlich zu durchsorschen. Dazu gehörte 
vor allem, daß man die Sprache seines Gebiets 
erlernte und sich für die Verständigung mit den 
Eingeborenen nicht auf das höchst mangelhafte 
englische Kauderwelsch verließ. Von diesen lei- 
tenden Gesichtspunkten aus wurde folgender Ar- 
beitsplan festgelegt. 
Herr Walden übernimmt die Erforschung des 
Nordens von Neu-Mecklenburg. Das Land 
ist dank den energischen Bemühungen des Sta- 
tionschefs Boluminski völlig beruhigt und hat 
ausgezeichnete Wege, Fahrgelegenheiten, Unter- 
kunftshäuser, Farmen, Handelsstationen und son- 
stige Stützpunkte. Trotz alledem ist es in volk- 
licher, soziologischer, sprachlicher und religiöser 
Hinsicht noch unbekannt und bietet dem Forscher 
kurz vor dem Untergang seiner ursprünglichen 
Kultur ein überreiches Arbeitsfeld. 
Die drei anderen Expeditionsmitglieder werden 
sich dem Süden der Insel zuwenden und zu- 
nächst auf der Ostküste ein Zeltlager beziehen.
        <pb n="258" />
        W 184 20 
Die Westküste von Süd-Neu-Mecklenburg hat der 
Leiter der Expedition im Jahre 1904 auf S. M. S. 
„Möwe“ bereist und in einer Monographie ge- 
schildert. Die Ostküste ist wissenschaftlich unbe- 
kannt; die Gebirge des Südens sind zum großen 
Teil überhaupt noch nicht von Weißen betreten 
worden. Die Forschung wird von dem Lager 
als Stützpunkt strahlenförmig nach Norden und 
Süden die Küste entlang und in die Bergland- 
schaften hinein betrieben werden. Polizeisoldaten 
stellt das Gouvernement, das überhaupt der Ex- 
pedition die weitgehendste Unterstützung zuteil 
werden läßt. 
Die von der landeskundlichen Kommission zur 
Erforschung der deutschen Kolonien entsandte Ex- 
  
pedition, Professor Dr. Sapper und Dr. Frie- 
derici, die im Frühjahr hier eintreffen wird, 
soll sich hauptsächlich der Erforschung des Schleinitz- 
gebirges in Mittel-Neu-Mecklenburg widmen, so 
daß nach Abschluß der Arbeiten Neu-Mecklen- 
burg die erste vollständig erforschte große 
Insel des Bismarck-Archipels sein dürfte. 
Das planmäßige Zusammenarbeiten der beiden 
Expeditionen wird durch eine mündliche Be- 
sprechung an Ort und Stelle im einzelnen fest- 
gelegt werden. 
S. M. S. „Planet“ wird die Expedition Ende 
November in ihr Arbeitsgebiet bringen und ihr 
beim Aufschlagen des Lagers behilflich sein. 
Samoa. 
Nachweisung der bei dem Jollamt des Schutzgebiets Samoa (Apila) Iim II. Verrtel 1907 fällig 
Lewordenen Jollbeträge. 
  
  
  
  
  
Gesamtbetrag der fölig zewordenen (nen deklarierten) Zölle im Gegen den gleichen 
obigen Viertel des Rechnungsjahres Zeitraum des Vor- 
10907 —.—.—. —9ä1993 
Einfuhr ê% Ausfuhr zusammen Eirfuhr Ausfuhr zusammen mehr weniger 
Mk. 1. Mk. - Mk. Mk. Mk. Ml. Mk. Mk. 
94 936,04 — 94 936,0493 204,94 — 93204,94 1731,10 — 
  
  
  
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Boumwollkulturversuche im Bezirk Schode-Bassari. 
Die Bezirksleitung von Sokode-Bassari hat 
schon seit mehreren Jahren ausgedehnte Kultur- 
versuche mit Baumwolle vorgenommen und 
darüber auch einen Bericht erstattet, welcher in 
der „Denkschrift über die Entwicklung der Schutz- 
gebiete 1906/07“ veröffentlicht ist. 
Die Anstellung von Baumwollkulturversuchen 
erfordert besondere Vorkenntnisse und Erfahrungen. 
Um nun ein sicheres Urteil über die Ergebnisse 
der seitherigen Baumwollkulturversuche zu ge- 
winnen und um Fingerzeige für ihre zukünftige 
Fortführung zu erlangen, bat die Bezirksleitung, 
daß der in Togo anwesende Baumwollsachver- 
ständige des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees 
eine Reise nach Sokode-Bassari unternehmen 
möchte, um an Ort und Stelle die dortigen 
Baumwollkulturversuche nachzuprüfen. Der Baum- 
wollsachverständige ist diesem Ersuchen nachge- 
kommen und hat an das Gouvernement folgende 
  
Mitteilungen über seine Beobachtungen gelangen 
lassen: 
„Die Baumwollkulturversuche dehnen sich über 
eine Fläche von etwa 60 ha aus. Nicht allein 
sind sämtliche erhaltbaren Baumwollsorten ver- 
suchsweise angepflanzt, sondern, um die geeignete 
Pflanzzeit zu ermitteln, sind die Felder der ein- 
zelnen Sorten noch in drei bis vier Abteilungen, 
und zwar in Intervallen von 14 Tagen, gepflanzt. 
Ferner werden Arten mit perennierenden Eigen- 
schaften auf ihre Ertragfähigkeit im zweiten Jahre 
geprüft und Feststellungen gemacht, für welche 
Art der Kultivation sie dankbar sind. 
Die Versuche sind bereits mehrere Jahre hin- 
durch gemacht worden und können für verschiedene 
Baumwollarten als abgeschlossen gelten. 
Versucht wurden: 
Abarten von Gossypium barbadense: 
Togo-Sea-Island (Ho-Sorte), 
Goss. Punctatum (Sokode-Sorte),
        <pb n="259" />
        185 20 
Goss. Peruvianum (Kpandu-Sorte), 
Caravonica (von Queensland). 
Arten der amerikanischen Upland: 
MNortgage Gifter, 
King u. a. 
Indische Sorten (Bastards von 
Goss. Herbaceum): 
Goss. arboreum, 
Goss. Neglectum, 
Hinganghat. 
Eine perennierende Baumwolle unter dem 
Namen Arboreum: 
Sokode-Weiß (vermutlich G. Hirsutum), 
Goss. Herbaceum Galinas (von Sierra- 
Leone), 
Algodao gigante. 
Sea- Island-Sorten bevorzugen, wie ihr 
Name schon andeutet, das Insel= oder Küsten- 
klima. Mir ist nur eine Gegend auf der ganzen 
Welt bekannt, wo Sea-Island rentabel in größerer 
Entfernung vom Meere angebaut wird, nämlich 
in Carolina, Nordamerika. Es wunderte mich 
deshalb nicht, daß ich auf Grund der Versuche 
Dr. Kerstings konstatieren mußte, daß Togo- 
Sea-Island dauernd schlechte Resultate geliefert 
hat; von Krankheiten und Insekten war sie die 
meist angegriffene Sorte. Ihre Erträge waren 
klein, und in jeder Beziehung stehen ihre Re- 
sultate im Gegensatz zu dem, was sie in Süd- 
Togo liefert. 
Goss. Punctatum (Sokode = Baumwolle), 
auch zu den Sea-lsland-Sorten gehörend, gedeiht 
besser als Togo-Sea-lsland. Die Mutterpflanze 
von Punctatum ist vermutlich Togo-Sea-Island, 
welche allmählich zum Hinterlande vordrang, sich 
im Hinterlande mit der wirklich einheimischen 
Goss. Arboreum kreuzte und nun in dieser ver- 
änderten Form leidlich im Hinterlande gedeiht. 
Die Station hat sich die große Mühe ge- 
geben, die verschiedenfarbige Saat der Goss. 
Punctatum nach ihren drei Färbungen, grün, 
schwarz und braun, zu verlesen. Die verschiedenen 
Färbungen kehrten wieder, doch in abgeschwächter 
Form. Jetzt nach mehrjährigem Verlesen sind 
die Farben fixiert und drei Sorten nach Färbung 
der Saat geschaffen. Alle drei Sorten stehen 
sich an Güte etwa gleich; hebt sich eine von den 
dreien hervor, so ist es „Grün“. Goss. Peru- 
vianum gedeiht in Sokode noch schlechter als 
Togo-Sea-lsland, Versuche hiermit wurden schon 
früher ausgegeben. 
Caravonica ist zum erstenmal in einer 
kleinen Probe angepflanzt. Es war importierte 
Saat, die offenbar auf der Seereise gelitten hatte; 
nur wenige Samen sind aufgegangen. Die 
Pflanzen sehen (im September) sehr gut aus, 
jedoch zweifle ich an hohen Erträgen, weil sie 
  
  
auch zu den hoch entwickelten Sea-lsland-Sorten 
gehören. 
Von den amerikanischen Sorten gaben zwei, 
Nortgage Gifter und King, leidliche Erträge. 
Die Küsten-Varietät liefert bereits Erträge, 
die auf eine rentable Anbauung hoffen lassen. 
In Bassari hat diese Baumwolle einen Ertrag 
von 508 kg Kernwolle pro Hektar gegeben, also 
reichlich /8 Ballen. Bewertet wird diese Baum- 
wolle etwa 1 Pfennig unter Middling, für auf 
trockenem Gebiet gezogene Baumwolle ein sehr 
guter Preis. Vorteilhaft ist die große Strauch- 
ausdehnung dieser Pflanze. Reihen und Pflanz- 
weite sind dementsprechend erweitert und folglich 
ist das Pflügen und Hacken erleichtert. Ferner 
ist diese Pflanze perennierend; sie liefert im zweiten 
Jahre noch etwa dieselben Ernten wie im ersten, 
wobei sie aber im zweiten Jahre nur wenig Auf- 
merksamkeit verlangt. Etwa 8 bis 9 Wochen 
vor Eintritt der Trockenzeit werden die Frucht- 
zweige des alten Jahres abgeschnitten. Die auf 
diese Weise gestutzte Pflanze bringt nun sofort 
neue Triebe hervor und hat mit Eintreten der 
Trockenzeit ihre Frucht zur Reife entwickelt. Wird 
das Ausschneiden zu früh vorgenommen, so wirkt 
dles genau wie zu frühes Pflanzen; die zu früh 
gereisften Früchte verkommen in der Regenzeit. 
Vorsicht ist zu üben, daß die Pflanzen nicht zu 
viel beschnitten oder sogar kurz über dem Boden 
abgehauen werden; in diesem Falle hat man zu 
wenig Triebe, oder sie sind zu gedrängt, um eine 
gute Ernte zu liefern. Es sind also nur Zweige, 
die bereits getragen haben, zu entfernen. 
Die Resultate der Küstenbaumwolle sind nicht 
schlecht. 
Die indischen Sorten haben quantitativ ver- 
blüffende Resultate gezeitigt. Die Sorte Ne- 
glectum lieferte in Bassari 1058 kg pro Hektar 
Kernwolle, also 18 Ballen pro Hektar. Die 
übrigen Sorten, Hinganghat und sog. Arboreum, 
haben etwa 28 Ballen pro Hektar geliefert. Hier 
ist zu bemerken, daß diese Erträge sich nicht nur 
auf den ersten Versuch stützen, wobei die zwei 
letztgenannten Varietäten auf äußerst schlechten 
Boden gepflanzt wurden. Die Versuche mit in- 
discher Baumwolle können also noch nicht als 
ganz abgeschlossen gelten. Der Marktpreis der 
indischen Baumwolle ist wohl niedriger als der 
für Togo-Sea-Ilsland, doch ist der Ertrag ein so 
entschieden größerer, daß die Preisdifferenz mehr- 
fach durch das Quantum ausgewogen wird. Die 
indische Baumwolle bleibt ferner fast frei von 
Schädlingen, wogegen die übrigen Sorten schwer 
darunter leiden. Das Verhältnis Gewicht zu 
Wert wird durch die Einführung der indischen 
Baumwolle nachteilig geändert, aber auch diese
        <pb n="260" />
        W 186 20 
Frage wird ihre Wichtigkeit verlieren, sobald die 
Verkehrsverhältnisse besser werden. 
Sokode-Weiß und Galinas scheinen wenig 
fürs Hinterland geeignet zu sein; Algodao gi- 
gante hat noch keine Ernte gebracht.“ 
Baumwollkultur in TLogo und Deutsch-Ostafrika. 
Wie das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee 
mitteilt, ist es nach langwierigen, auf der Acker- 
bauschule in Nuatjä (Togo) unternommenen 
Kreuzungsversuchen gelungen, aus der sog. Küsten- 
baumwolle eine Varietät zu erzeugen, die eine 
erheblich größere Ernte gibt als die früher ge- 
zogenen Sorten. Nach der ersten Ernte, die von 
dem Leiter der Ackerbauschule John W. Robinson 
auf etwa 900 kg unentkernte Baumwolle pro 
Hektar veranschlagt ist, werden die Baumwoll- 
stauden zurückgeschnitten und tragen im nächsten 
Jahre eine zweite Ernte, die Robinson auf etwa 
600 kg unentkernte Baumwolle pro Hektar schätzt. 
Die Gesamternte pro Hektar bei einmaliger Aus- 
saat dürfte daher etwa zwei Normalballen à 
250 kg entkernte Baumwolle betragen. 
Auch mit der in letzter Zeit vielgenannten 
Caravonica-Baumwolle wurden Kulturver- 
suche angestellt. Sie gedeiht dort ausgezeichnet. 
Die jungen Pflanzen stehen drei Monate nach 
der Aussaat 80 cm hoch. Die Sorten „Silk“ 
und „Alpace“ entwickelten sich schneller als die 
„Wool“. Robinson empfiehlt das Aupflanzen 
von Caravonica als Zwischenkultur mit Mais; 
er ist der Ansicht, daß Caravonica-Baumwolle 
sich besonders für den Süden von Togo eigne, 
während die oben beschriebene Küstenvarietät 
besser in den nördlichen Gebieten von Togo 
gedeiht. 
· 
r 
Nach einem Bericht des Leiters der Baum- 
wollschule Pangani (Deutsch-Ostafrika) macht 
die Baumwollkultur am Rufidji erfreuliche 
Fortschritte. Nicht nur, daß die Eingeborenen 
in jenen Gebieten mehr und mehr dem Anbau 
von Baumwolle zuneigen, seit einiger Zeit be- 
ginnen auch europäische Interessenten sich dort 
für die Baumwollkultur zu interessieren. So 
haben die Gebr. Pentzel zusammen mit der 
Firma Schubert-Zittau einen Komplex von etwa 
  
2000 Hektar belegt. Sie beabsichtigen, sobald 
die in kleinerem Maßstabe begonnenen Kultur- 
versuche ein günstiges Ergebnis zeitigen, einen 
größeren Pflanzungsbetrieb, voraussichtlich mit 
Dampfpflug, in Angriff zu nehmen. 
Die Nachfrage nach Baumwollsaat ist in 
Deutsch-Ostafrika in der diesjährigen Pflanzzeit 
sehr beträchtlich gewesen. Das Kolonial-Wirt- 
schaftliche Komitee hat aus Agypten für rund 
22000 Mark Baumwollsaat kommen lassen und 
diese teils an die bestehenden europäischen Pflan- 
zungsbetriebe und an weiße Baumwollfarmer, 
teils an die Kommunen zur kostenlosen Verteilung 
unter die Eingeborenen abgegeben. 
Aus dem „Kropenpflanzer“. 
Das Februarheft des „Tropenpflanzer“" enthält 
an erster Stelle einen Aufsatz von Dr. Paul 
Alexander und Dr. Bing über die Gewinnung 
von Kautschuk aus getrockneten Kautschukpflanzen. 
Die Verfasser teilen hier die Resultate von Ver- 
suchen mit, die zunächst mit den afrikanischen 
Kautschukpflanzen Kickxia elastica und Kickxia 
africana gemacht wurden. Wenn die Ausbeute 
an durch Extraktion gewonnener eigentlicher Kaut- 
schuksubstanz auch hier nur sehr gering war, und 
diese Methode überhaupt bei unseren meisten 
Kautschukpflanzen wenig Aussicht auf Erfolg ver- 
spricht, so wird doch der Hoffnung Ausdruck ge- 
geben, daß mit dem billigeren Alkaliverfahren 
(besonders wenn es sich an Ort und Stelle aus- 
führen läßt) bessere Resultate erzielt werden. Die 
im Sinne einer rationellen Kautschukgewinnung 
wichtigen Untersuchungen sollen fortgesetzt werden. 
In einem Artikel „Über Kalidüngung 
tropischer und subtropischer Gewächse“ 
weist Dr. Vageler auf den enormen Wert des 
Kalis als Düngungsmittel hin und teilt an Hand 
zahlreicher authentischer Statistiken die Erfahrungen 
mit, die man bisher bei den wichtigsten Nutz= 
pflanzen gemacht hat. Geheimrat Professor 
Dr. Brieger und Dr. M. Krause berichten in 
einem kleinen Artikel über eine neue Fettfrucht 
aus Kamernn, die wegen ihres reichen Ol- 
gehaltes wohl demnächst als Exportartikel eine 
Rolle spielen wird.
        <pb n="261" />
        G 187 20 
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
Materialien zur afrikanischen Eingeborenen- und Krbeiterpolitik. 
Die neue Rolonlalpolltih Frankreichs.“) 
Unter der alten Regierungsform im 17. und 
18. Jahrhundert war die Kolonialpolitik Frank- 
reichs, ebenso wie diejenige Englands, eine Er- 
oberungs= und Beherrschungspolitik. Zu dieser 
Zeit war der Zweck der Siedlung die Gründung 
vollständiger und dauerhafter, von Franzosen 
bevölkerter Niederlassungen auf neuen Erdteilen; 
es waren wahrhafte Zweigeinrichtungen des 
Mutterlandes: es waren Neu-Frankreich, Loui- 
siana, Französisch= Guyana, das orientalische 
Frankreich. 
Und man entriß sich beständig mit den 
Waffen den Besitz dieser ersten Ansiedlungen, als 
ob es sich um neue Provinzen des Mutterlandes 
selbst gehandelt hätte; man machte sich die Vor- 
herrschaft zur See oder die Überlegenheit über 
die Völker streitig. 
Im 19. Jahrhundert, nach der Zergliederung 
unseres ersten Kolonialreiches zum Vorteile 
Englands, wurden die Ausbreitungsgedanken von 
Erwägungen eingegeben, die allem Eroberungs- 
geiste fremd waren: dem kriegerischen Kampfe 
war der wirtschaftliche Kampf gefolgt. Es ist 
die Ausdehnungspolitik durch den Handel und 
das Gewerbe, die unter der Restauration beginnt 
und bis heute — unter dem Einflusse der Handels- 
und gewerblichen Entwicklung Frankreichs selbst 
— verfolgt wird. 
Im Laufe dieses Jahrhunderts wurden die 
kolonialen Niederlassungen nach einer neuen Art ge- 
schaffen, die der Marineminister schon 1821 auf der 
Tribüne der Kammer angezeigt hat: „erwerben 
statt erobern, denn der Besitz der Gebiete, die 
man erwirbt, ist sicherer als der eroberte Besitz“. 
In dem Ausdruck „Eroberung“ muß hier der 
Kampf zwischen zwei fremden Völkern um den 
Besitz eines Gebietes verstanden werden, nicht die 
unmittelbare Erwerbung dieses Gebietes durch 
bewaffnete Gewalt. So ist der Wiederaufbau 
unseres neuen Kolonialreiches während des 
19. Jahrhunderts durch die unmittelbare Er- 
werbung von überseeischem Land betrieben 
worden; dieses soll als Absatzgebiet für unsern 
Handel und unser Gewerbe dienen: es waren 
Erwerbungen, die zuweilen mit den Waffen, aber 
oft auch durch das friedliche Werk der Wissen- 
schaft (Erforschungen, Missionen, Schutzverträge) 
errungen wurden. Hauptsächlich im letzten Teile 
des Jahrhunderts, unter der dritten Republil, 
hat sich diese neue Politik der „dfried lichen 
8 Druchkschrif D i 
Zeisi aunndee en schristen der 5 eputiertenkammer, 
  
Durchdringung“ mehr und mehr gefestigt. 
Heute, an der Schwelle des 20. Jahrhunderts, 
legt die Regierung der Republik vor den Augen 
der gesamten Menschheit Ehre ein, indem sie die 
Kolonialpolitik Frankreichs, wie ihre auswärtige 
Politik, dem allgemeinen Frieden und der all- 
gemeinen Zivilisation dienstbar gemacht hat. Sie 
hat kühn die Lösung der kolonialen Streitpunkte 
auf dem friedlichen Wege der internationalen 
Vereinbarungen ins Auge gefaßt; da ist zunächst 
der französich-englische Vertrag vom 8. April 
904, der der freundschaftlichen Regelung der 
Grenzschwierigkeiten oder Einflußgebiete gilt, 
überall, wo die beiden Länder in Berührung 
kommen; dann wird es zu einem englisch-franzö- 
sisch-italienischen Vertrage kommen, der den Zweck 
hat, die wechselseitige Betätigung der drei Länder 
in Abessinien zu bestimmen. 
Die Republik begnügt sich also nicht, zu 
wiederholen, daß das Zeitalter der kolonialen 
Eroberungen geschlossen ist; sie bemüht sich 
gleicherweise, alle Ursachen der den vorhandenen 
Zuständen anhaftenden Schwierigkeiten zu ver- 
ringern. Unsere heute mit der auswärtigen 
Politik verbundene Kolonialpolitik muß ausschließ- 
lich auf den Frieden und die Arbeit gerichtet, 
auch sie muß von den Bestrebungen der republi- 
kanischen Partei eingegeben sein; von einem 
Kollegen, Herrn Dubief, wurde dies in seinem 
Bericht über den Haushalt des Ministeriums der 
auswärtigen Angelegenheiten für 1905 so beredt 
ausgedrückt. Es hieß in diesem Bericht: 
„Frankreich, dem man ehemals seinen Mili- 
tarismus und seine kriegslustige Neigung vor- 
werfen konnte, das Frankreich der großen Helden- 
zeiten, hat der Republik des Friedens den Platz 
abgetreten; so gewiß es desselben Heldenmutes 
wie ehedem fähig ist, wenn schmerzliche Möglich- 
keitsfälle sich ihm aufdrängen würden, so hat es 
heute nur den Schwung für die fruchtbaren Er- 
oberungen der Wissenschaft und der Arbeit."“ 
Dann muß Frankreich auch in der Erfüllung 
seines Kolonisationswerkes handeln. Wegen der 
geringen Dichtigkeit seiner Bevölkerung und der 
tropischen Lage seiner Kolonien hat es nicht mehr 
den Ruhm zu erstreben, in der Ferne „Neu- 
Frankreich" zu gründen; heute kolonisiert es 
nicht mehr im eigentlichen Sinne des Wortes, 
es „Zivilisiert". Frankreich ist also an einem 
Zeitabschnitt seiner Entwicklung angekommen, wo 
es seine Kolonialpolitik nach dem einzigen 
Gesichtspunkt richten muß, der möglich bleibt, 
nach dem der „wirtschaftlichen Eroberungen“.
        <pb n="262" />
        GW 188 20 
Da ihm noch der Vorzug zugute kommt, „ein 
altes und reiches Land“ zu sein, so muß es, 
dem weisen Rate Stuart Mills folgend, durch 
die Anwendung seiner Kapitalien koloniale 
Arbeit treiben. 
Sein von der republikanischen Regierung 
vorgezeichneter und befolgter Kolonisationsplan 
wird von jetzt an das Ziel haben, nicht die 
Stecklinge der französischen Rasse selbst in neuen 
Ländern, wie einst auf den Antillen und in 
Canada, einzupflanzen, sondern die wirtschaftliche 
Entfaltung dieser Länder mit der Absicht zu 
fördern, sich „Handelsmärkte“ zu sichern. Um 
diesen Zweck zu erfüllen, muß Frankreich streben, 
die sittliche und wirtschaftliche Entwicklung der 
eingeborenen Bevölkerungen, die es in die 
Bewegung des allgemeinen Reichtums und in 
den Vormarsch der Menschheit mit sich fortreißt, 
zu beleben und zu beschleunigen. Das Programm 
wird also wesentlich wirtschaftlicher und 
gesellschaftlicher Art sein. 
Auf dieser Kolonisationsbasis ist in den 
letzten Jahren eine Eingeborenenpolitik betrieben 
worden, die 1903 von Herrn Dubief gerühmt 
und 1905 von Herrn Clementel, als er damals 
Minister der Kolonien war, eifrig befolgt wurde. 
Diese Politik hat von dem neuen, heute an- 
genommenen Kolonisationsverfahren die Ein- 
gebung erhalten. Sie geht dahin, eine Kolonie 
durch die Bereicherung der Eingeborenen 
wertvoll zu machen: Einerseits die Produktions-= 
kraft der Eingeborenen zu vermehren, damit das 
Mutterland aus seinen Kolonien die Lebensmittel 
entnehmen kann, die sein eigener Boden ihm 
nicht liefert, und damit es sich die Roherzeugnisse 
sichert, die es jetzt gezwungen ist, sich vom Aus- 
lande zu verschaffen. Anderseits die Ver- 
brauchskraft der Eingeborenen zu vermehren, 
damit die verarbeiteten Erzeugnisse des koloni- 
sirenden Landes dort abgesetzt werden können. 
Dieser doppelte Zweck wird durch die körper- 
liche, geistige und sittliche Entwicklung des Ein- 
geborenen erreicht werden. Es genügt nicht, 
seine Muskelkraft durch gesundheitliche Maß- 
nahmen und durch die Hebung der Rasse, sowie 
seine berufliche Geschicklichkeit durch die Verwen- 
dung der neuzeitlichen vervollkommneten Mittel 
zu erhöhen. Man muß ihm ebenso eine sittliche 
Stütze und eine materielle Hilfe gewähren, in- 
dem ihm die persönliche Freiheit und das Eigen- 
tum des Bodens, der sein Hauptmittel zum 
Reichtum ist, verbürgt wird, indem ein seinen 
Bräuchen angepaßter Bodenkredit eingerichtet 
wird, indem die vorhandenen Verkehrswege ver- 
bessert oder neue geschaffen werden. Das ge- 
wünschte Resultat wird durch die Entfaltung der 
Ausfuhrbewegung der Kolonie und durch den 
  
wachsenden Reichtum ihrer Bewohner in die Er- 
scheinung treten. Es wird dann leicht sein, diese 
Zunahme des Reichtums beim Eingeborenen durch 
Umgestaltung seines Geschmackes und seiner Be- 
dürfnisse auszunutzen. So machen wir aus ihm 
einen „Teilhaber“. 
Es ist die „Geschäfts" politik, die von jetzt ab 
an die Stelle der Beherrschungspolitik tritt: Be- 
teiligung der eingeborenen Völker auf Grund 
ihrer eigenen Entwicklung an dem materiellen 
und sittlichen Wohlstande, der uns durch unsere 
wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritte 
gebracht wird. Wie muß diese Politik gefestigt 
werden und auf welche Betätigungsmittel muß 
sie sich stützen? 
Unsere erste Pflicht ist, die materielle 
Besserung der eingeborenen Bevölkerung zu 
suchen, indem der öffentliche Beistand organißiert 
wird. In Asien und in Afrika kann uns nichts 
das Vertrauen dieser Völker besser erwerben und 
unser Zivilisationswerk mehr fördern, als die 
ärztliche Hilfe. Wir müssen die Eingeborenen 
als Mitglieder der großen Menschheitsfamilie be- 
handeln und ihnen alle Eroberungen zugute 
kommen lassen, die die Wissenschaft der Mensch- 
heit schon gebracht hat. Außer der ärztlichen 
Fürsorge, bestimmt ihre Leiden zu mildern, 
müssen sie von uns belehrende Ratschläge über 
die Mittel erwarten, durch die sie die Krank- 
heiten vermeiden und den Seuchen vorbeugen 
können. Als Hauptsteuerzahler, von denen wir 
ohne Unterlaß Erhöhung der Abgaben fordern, 
müssen sie deren Verwendung besonders in ihrem 
Privatleben wiederfinden; sie müssen sehen, daß 
die ihnen auferlegten Opfer auch zur Erfüllung 
der gemeinsamen gesellschaftlichen Pflichten dienen. 
So werden die Eingeborenen durch die mächtigen 
Bande der Erkenntlichkeit an uns gefesselt; man 
hat mit Recht sagen können, daß neben der 
Eisenbahnschiene der Arzt das beste Mittel 
sei, um die friedliche Eroberung der Bölker auf 
dauerhafte Grundlagen zu stellen. 
Dieses zunächst menschliche, dann koloniale 
Werk ist nur die Vorbereitung des Bodens, 
in den wir das gute Korn einer wohlverstandenen 
Kolonisation legen wollen. Die materielle Hebung 
der Eingeborenen muß durch ihre geistige und 
gesellschaftliche Befreiung vervollständigt werden. 
Wir selbst müssen zu dieser Befreiung durch die 
Verbreitung des Gebrauches unserer Sprache 
und durch eine große Entfaltung des Unterrichts 
helfen. Ist es nicht in der Tat die erste Not- 
wendigkeit für ein zivilisierendes Volk, daß es 
mit seinen Schützlingen in unmittelbare Berbin- 
dung zu treten und daß es aus seiner eigenen 
Sprache ein Band zu knüpfen versteht, das, wie 
die Geschichte der Welt lehrt, als das sicherste
        <pb n="263" />
        189 2 
und dauerhafteste anzusehen ist? Es genügt 
nicht, daß wir uns bemühen, die Sprache und 
die verschiedenen Mundarten der Eingeborenen 
zu kennen: das ist offenbar das beste Mittel, 
um die Eingeborenen selber zu studieren und die 
Verbesserungen zu erfahren, die sie nötig haben. 
an muß auch den Gebrauch unserer Sprache 
bei ihnen verbreiten, das ist das Mittel, durch 
das wir am besten die Eingeborenen an das 
Studium unserer wissenschaftlichen und gesell- 
schaftlichen Fortschritte fesseln. 
So werden sie zu verständiger und auf- 
geklärter Mitwirkung in der Leitung der An- 
gelegenheiten ihres Landes vorbereitet sein. 
Wir müssen ihnen eine tatsächliche Beteiligung 
an der Verwaltung ihrer Angelegenheiten zuge- 
stehen: das ist die Grundlage der ins Werk ge- 
setzten Vereinigung, nicht nur auf wirtschaftlichem 
Gebiet, sondern auch, und namentlich, in poli- 
tischer Beziehung. Wir müssen sie auch in die 
Wohltaten der Staatswirtschaft einführen, indem 
wir in ihnen die Pflege der menschlichen Wechsel- 
beziehungen und der sie umgebenden Hilfsein- 
richtungen (Sparkassen, Versicherungskassen, Gegen- 
seitigkeitsgesellschaften) entwickeln. 
Die Verwirklichung dieses Programmes, über 
das man heute einig zu sein scheint, kann nur 
verfolgt werden, wenn man endgültig auf das 
System der Assimilation verzichtet. 
Man muß endgültig darauf verzichten, in 
unseren Kolonien entlegene Departements zu er- 
blicken, wo unsere Einrichtungen, unser Verwaltungs- 
verfahren, unsere Gebräuche in Ehren gehalten 
werden müssen. Sie müssen als Sonder- 
gruppierungen betrachtet werden, die vom Mutter- 
lande nicht nur durch die Bedingungen des 
Klimas und der Gestaltung, sondern auch durch 
die Einrichtungen verschieden sind. Man be- 
schleunige diese Umgestaltung dadurch, daß man 
den Kolonien entschlossen die Pforten der Auto- 
nomie öffnet. 
Der Grundsatz weitester Dezentralisation müßte 
bei der Leitung der kolonialen Angelegenheiten 
maßgebend sein: die Kolonien müßten sich am 
Orte selbst verwalten, sie dürfen nicht von Paris 
aus verwaltet werden. Die heimische Regierung 
würde lediglich vollkommener und unbedingter 
Weise ihren Schutz auszuüben haben; ihre Ver- 
waltungseingriffe hätten sich auf die politische 
Leitung und die Prüfung dieser Sonderverwaltung 
zu beschränken. 
Aber, um dieses System anzuwenden, das 
die neue Kolonialpolitik fordert, ist es unab- 
weislich, daß unsere Kolonialeinrichtungen selbst 
durch eine Reihe tiefgreifender Anderungen re- 
sormiert werden: 
Umgestaltung der Zentralverwaltung in 
  
der Richtung, sie auf ihren wirklichen Zweck 
zurückzuführen; Umgestaltung der politischen und 
Verwaltungseinrichtungen der Kolonien zu dem 
Zwecke, die Mitarbeit der Eingeborenen in 
der Verwaltung der allgemeinen Angelegenheiten 
ihres Landes zu beginnen und auszudehnen; 
Umgestaltung des Geldwesens, in der Absicht, 
die Bewohner unserer neuen Besitzungen, be- 
sonders die Eingeborenen, an der Einrichtung 
der Steuer und an der Verwaltung des Geld- 
wesens ihres Landes unmittelbar teilnehmen zu 
lassen. (Ein Schlußartikel folgt.) 
  
** 1 . 
in Natal.“) 
Der Bericht der Kommission für die Ein- 
geborenen-Angelegenheiten von Natal war im 
Hinblick auf den Eingeborenen-Aufstand, der in 
dieser Kolonie im Jahre 1906 stattgefunden 
hatte, sicherlich ein Dokument von großem In- 
teresse, aber sein Wert wird erhöht durch die 
Tatsache, daß die Kommissare nicht gezögert 
haben, die Grundprobleme der Verwaltung der 
Eingeb Angelegenh durch eine weiße 
Kommune zu erörtern, und daß sie Schlüsse daraus 
gezogen haben, die, wenn sie folgerichtig sind, 
auf viel größere Gebiete als die von Natal oder 
von Südafrika angewendet werden können. Der 
Bericht ist ein sehr umfangreiches Dokument; wir 
wollen hier nur versuchen, einen summarischen 
Bericht zu geben, und diejenigen Teile desselben 
hervorheben, die von großem allgemeinen In- 
teresse sind. 
In ihrer allgemeinen Übersicht über die Re- 
sultate der eingeborenen Verwaltung sind die 
Kommissare viel offenere Pessimisten, als irgend 
eine außenstehende Kritik voraussichtlich bei ihnen 
vermutet hätte. 
Da beim Verschweigen nichts gewonnen wird, 
so muß hier ausgesprochen werden, daß die Kluft 
zwischen den Rassen sich für Jahre hinaus ver- 
breitert hat, und daß die Eingeborenen sich jetzt 
abseits halten und eine mißtrauische Haltung ein- 
nehmen. Beim Mangel an Urteilsschärfe und 
Ülberlegung schreiben sie alle ihre Unannehmlich= 
keiten der Regierung zu, von der sie glauben, 
daß sie entweder alles das, was ihr Leben von 
der Einfachheit der vergangenen Zeiten zu den 
unsicheren Bedingungen der Gegenwart verändert 
hat, veranlaßt oder doch gestattet und gutgeheißen 
habe. Sie sehen die Einwirkung des Gouverne- 
ments in den hohen Pachtzinsen und der Arbeit, 
die von den Grundeigentümern verlangt wird; 
ferner in den verschiedenen Steuern, die sie zu 
6é v —2 
34— 
*) Aus The (olonial Ofsice Journal. Januar 1908 
r. 3.
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        G 190 20 
bezahlen haben, und den zahlreichen Pässen oder 
Erlaubnisscheinen, mit denen sie sich zu versehen 
haben; in den beschränkenden, unbeliebten und 
unbekannten Gesetzen, denen sie sich zu unter- 
werfen haben; in den Frondiensten, die sie für 
öffentliche Arbeiten zu leisten haben, und in der 
Auflösung ihres Stammes= und Familiensystems. 
Dies sind ihre hauptsächlichen Klagen, von denen 
später noch mehr im einzelnen zu reden sein 
wird. Obwohl die Eingeborenen ihren Verbind- 
lichkeiten sowohl öffentlicher wie privater Natur 
bis zu einem gewissen Grade während des letzten 
Jahres haben gerecht werden können, ist ihre 
Fähigkeit, denselben gegenwärtig nachzukommen, 
bedeutend verringert worden durch Verlust ihres 
Viehes infolge Krankheiten, durch Mißernten in- 
folge der Heuschreckenplage sowie infolge einer 
wachsenden Vernachlässigung der Kultivierung, 
namentlich seitens der Frauen, und schließlich 
durch eine allgemeine Ermäßigung der Löhne und 
Arbeitsmöglichkeiten. 
Die Kommissare sind der Ansicht, daß Lage 
und Haltung der Eingeborenen im Zululand in 
einem augenfälligen Gegensatz zur Lage und 
Haltung der Eingeborenen in Natal stehen; sie 
schreiben diesen Umstand allein der Tatsache zu, 
daß diese sich selbst mehr überlassen worden sind 
als jene und nicht unter den ungebührlichen 
Forderungen der Grundeigentümer gelitten haben. 
Aber selbst in gewissen Distrikten des Zululandes 
haben die Eingeborenen für die Veräußerung ihres 
Landes zwecks eunropäischer Okkupation — eine 
Politik, die unzweiselhaft die Keime von Unruhen 
in sich enthält — ein feines Gefühl. Die Kom- 
missare empfehlen deshalb den Vorbehalt einer 
größeren Fläche des Zululandes für die sich aus- 
breitende eingeborene Bevölkerung und „den 
engeren Zusammenschluß und den wohltätigeren 
Gebrauch der Eingeborenen-Reservate sowohl in 
Natal als im Zululand“. 
„Um zusammenzufassen: Wir haben keine der 
verschiedenen Klassen zufriedengestellt, die die 
Eingeborenen-Gemeinschaften des Staates bilden. 
Die Eingeborenen in gehobener Stellung glauben, 
daß man ihnen auf ihre Bitte um Brot Steine 
gegeben hat, indem man ihnen die vollen Vor- 
rechte der Europäer versagte. Die christlichen 
oder gebildeten Eingeborenen wünschen noch mehr 
Ausbildung, Landpachtzuweisungen auf Missions- 
reservaten und ausreichende Gelegenheiten für die 
Beschäftigung ihrer Kinder. Die Halbblutrassen 
beklagen sich, weil ihr Verlangen, von den ein- 
geborenen Gesetzen befreit und mit ihren euro- 
päischen Vorfahren gesetzlich gleichgestellt zu werden, 
beständig ignoriert worden ist. Im Gegensatze 
aber zu diesen nach Besserstellung Strebenden 
stehen die Kraal-Eingeborenen, die die große 
  
Masse der Bevölkerung darstellen und die einfach 
verlangen, in Ruhe gelassen zu werden und unter 
der Herrschaft ihres Häuptlings ihr eigenes Leben 
in der bisherigen trägen Weise weiterführen zu 
können.“ Auf die Wirkungen der Eifersucht der 
einzelnen Stämme aufeinander ist jetzt, wo das 
alte System des Zusammenlebens der Eingeborenen 
in großem Maßstab verlassen worden ist, länger 
kein Verlaß mehr in der Richtung, daß dadurch 
einem gemeinsamen Vorgehen gegen die Regierung 
vorgebeugt werden könnte: eine positive Politik 
an Stelle einer negativen ist deshalb ein dringen- 
des Erfordernis. „Welches wird das Schicksal 
dieser Kolonie mit ihrer überwältigend großen 
Eingeborenen-Bevölkerung sein? Bei ihrer be- 
kannten Fruchtbarkeit und Manneskraft werden 
sie nicht aussterben oder einem gewöhnlichen 
Gegner unterliegen, und da wir sie weder uns 
gleichstellen noch sie vernichten können, so ver- 
langen politische Voraussicht und der gesunde 
Menschenverstand in gleicher Weise die Lösung 
der Frage auf einer breiten, klaren und dauern- 
den Basis.“ Es muß dabei klargestellt sein, daß 
die Vorherrschaft der weißen Rasse gegen alle 
Zufälle gesichert werden muß, und daß kein Ver- 
such, sie zu zerstören, geschehe er offen oder im 
stillen, geduldet werden darf. Aber der Nimbus 
des weißen Mannes ist beeinflußt worden durch 
die Annahme eines Systems, das ihm nur in 
einem sehr geringen Maße erlanbt, seine persön- 
lichen Fähigkeiten zu verwerten. „Bei einer Be- 
völkerung, die an eine persönliche Herrschaft ge- 
wöhnt ist und keine andere begreifen würde, ist 
ein wesentliches Erfordernis, daß der anziehende 
und mächtige Einfluß menschlicher Leutseligkeit 
und Sympathie nicht ignoriert werden darf, da 
er zu deren erfolgreicher Ausübung unerläßlich 
ist. Indem man an Stelle des Mitgefühls das 
Gesetz stellte, hat man lediglich den Erfolg ge- 
zeitigt, daß das Vertrauen der Eingeborenen ge- 
schwächt und zerstört wurde.“ „Die Verwaltung 
für eingeborene Angelegenheiten. muß, wenn sie 
erfolgreich sein soll, eine eigene sich in mäßigen 
Grenzen haltende Verfassung haben, die auf dem 
autokratischen Prinzip der Kontrolle gegründet ist.“ 
Unter der Herrschaft der verantwortlichen Regie- 
rung ist dieser Grundsatz weniger berücksichtigt 
worden, als dies unter dem Regime der Kron- 
kolonie der Fall war. Insbesondere übersteigt 
die Veränderlichkeit in der Person der Verwal- 
tungsbeamten das Begriffsvermögen der Ein- 
geborenen und erregt ihren Argwohn. Sie ver- 
stehen, weshalb mit dem Gouverneur, als dem 
Vertreter des Monarchen, gewechselt werden muß, 
aber es erfüllt sie mit Erstaunen, daß Minister 
kommen und gehen sollen ohne ersichtlichen 
Grund.“ Auch wird ein Minister, der der Ab-
        <pb n="265" />
        G 191 20 
setzung unterworfen ist, kaum der Leiter einer 
unternehmenden und vorwärts schaffenden Politik 
sein. „Der gewöhnliche Minister, der sich so 
vielen Problemen dieser endlosen Fragen gegen- 
übergestellt sieht, wird sich, da er des Verbleibens 
im Amte nicht sicher ist, damit zufrieden geben, 
wenn er über die Schwierigkeiten hinwegkommt 
und den Status quo aufrecht erhält.“ „Er lebt 
so von Anfang an unter Schwierigkeiten. Ist es 
so zu verwundern, fragen die Kommissare, daß 
die einsichtsvolleren Eingeborenen so häufig einen 
Vergleich zogen zwischen der Aufmerksamkeit in 
der Behandlung, die ihnen in den Tagen des 
ehemaligen verantwortlichen Gouvernements ge- 
zeigt wurde, als noch der persönliche Einfluß die 
Oberherrschaft hatte, und zwischen= dem, das jetzt 
besteht, nachdem der wesentliche Faktor des per- 
sönlichen Einflusses gänzlich ausgeschaltet worden 
ist?“ Gewicht wird auch auf das üÜbel der 
übertriebenen Gesetzmacherei gelegt. Seit 1893 
sind nicht weniger als 48 Verordnungen, die sich 
besonders auf die Eingeborenen bezogen, Gesetz 
geworden, während 13 andere es beinahe ge- 
worden wären. Dieser Zustand rechtfertigt die 
Klagen der Eingeborenen, daß sie die Gesetze 
nicht kennen, deren Erfüllung man von ihnen 
erwartet. 
Die Kommissare machen einige interessante 
Betrachtungen über die Gründe des Eingeborenen- 
Aufstandes von 1906. 
„Obwohl die Ergründung der Ursachen des 
letzten Aufstandes nicht innerhalb des Bereiches 
dieser Untersuchung liegt, so möge doch gestattet 
sein, festzustellen, daß sie sowohl materieller als 
psychologischer Art waren. Es war in erster 
Linie ein Auflehnen gegen einengende Lebens- 
bedingungen, verbunden mit dem, wie die Ge- 
schichte zeigt, bei unterworfenen Rassen natür- 
lichen, allgemein verbreiteten Wunsche, zu ihrer 
eigenen Lebensweise in Stämmen und Familien 
zurückzukehren. All ihre Ansichten über die Re- 
gierung, über deren Handlungen und Unter- 
lassungen, über deren Wohltaten und Mängel 
sind in beträchtlichem Maße gefärbt und beein- 
flußt durch ihre satalistischen Überlieferungen, 
welche unter Verhinderung der Entwicklung des 
Selbstvertrauens und der individuellen Ausbil- 
dung des Charakters sie gelehrt haben, ihre 
eigenen Herrscher als die einzige und natürliche 
Quelle aller Gewalt, aller Bestrafung, aller Be- 
lohnung und Wohlfahrt zu betrachten. Dies 
erklärt, warum die Haltung gegen die Regierung 
zwischen Hoffnung und Verzweiflung wechselte. 
Der Glaube, daß die Bedingungen, die sie un- 
erträglich fanden, in irgend einer Weise auf eine 
Handlung oder Untätigkeit der Regierung zurück- 
zuführen seien, erklärt es, warum dem persön- 
  
lichen Eigentum während der letzten Unruhen so 
wenig Schaden zugefügt wurde. Aufschauend zu 
dem Gouvernement als dem Faktor, der die 
Gesetze macht und sie in Kraft setzt, der Steuern 
anferlegt und sie eintreibt, der mit seinen überall 
befindlichen Beamten die Quelle aller Autorität 
ist, wundern sie sich, warum es erlaubt sein soll, 
daß ihr Familiensystem zerstückelt wird und daß 
ihre Töchter verführt werden, sowie, warum sie 
durch die Gerichte gezwungen werden, schwere 
Pachten und wucherische Zinsen zu zahlen, sowie 
sich dem anmaßenden Benehmen der Polizei zu 
unterwerfen und Gesetzen zu gehorchen, die sie 
nicht kennen und bei deren Abfassung ihre Stimme 
nicht gehört wurde. Gleichwohl haben wir uns 
während der ganzen Zeit geschmeichelt, unsere 
volle Schuldigkeit ihnen gegenüber getan zu haben, 
da wir ihnen den Frieden, eine beständige Re- 
gierung und eine unantastbare Gerichtsbarkeit 
gaben. Wir haben immer geglaubt, daß unser 
System für die große Masse unentbehrlich ge- 
worden ist, immer haben wir die pathetische Art 
beobachtet, mit der ein so einfaches Volk väter- 
lichen Rat und Beistand bei einem rein juristisch 
ansgebildeten Beamten suchte oder mit dem es 
den Rat eines gereizten und vollkommen un- 
nahbaren Beamten zu erhalten trachtete. Der 
Chef der Abteilung für Eingeborenen-Angelegen- 
heiten war für die große Masse niemals zu er- 
reichen, während er für die Häuptlinge nur bis 
zu einem gewissen Grade und nur auf Grund 
gewisser Förmlichkeiten zu sprechen war. Wir 
leben, bewegen uns und denken in einer ganz 
verschiedenen Weise: um die Eingeborenen mit 
unserer Herrschaft zufrieden zu machen, müssen 
unsere Methoden weniger künstlich und weniger 
verwickelt sein, müssen sie dem Bereiche ihres 
Verstandes näher kommen.“ 
In seinen Empfehlungen für das, was in der 
Zukunft geschehen soll, ist der Bericht nicht we- 
niger interessant, als in seinem Urteil über die ge- 
genwärtige Lage. Die Einführung eines Native 
Council“ (Eingeborenenrats), oder eines „Advisory 
Board on Native Affaires: (eines Rates für 
Eingeb Angelegenheiten, oder einer be- 
ratenden Behörde für Eingeborenen-Angelegen- 
heiten), bestehend aus vier Beamten und drei 
außerordentlichen Mitgliedern, die von dem Gon- 
verneur nach Anhörung seines Rates zu ernennen 
sind, wird empfohlen. Es wird ferner vor- 
geschlagen, daß die Gesetzgebung, die speziell Ein- 
geborenen-Angelegenheiten betrifft, von diesem Rate 
vorbereitet und in der Folge dem Parlament zur 
Vollziehung vorgelegt werden soll. Ferner em- 
pfiehlt die Kommission die Anstellung von wenig- 
stens vier Exekutivbeamten von hohem Range, mit 
dem Namen „Eingeborenen-Kommissare“, die mit
        <pb n="266" />
        GW 192 20 
" r J, Roint 
der Verwaltung der Eing gelegenh 
in der ganzen Kolonie betraut werden sollten. 
Sie sollen keine Gerichtsbarkeit haben, aber in 
der Lage sein, über die Beamten in der Aus- 
übung ihrer Verwaltungstätigkeit eine Art Auf- 
sicht auszuüben. Die Zahl der Beamten muß 
vermehrt werden. Die Eingeborenen-Häuptlinge 
sollten mehr als Friedensrichter behandelt, ihre 
Gerichtsbarkeit sollte mehr zu einer territorialen 
als persönlichen gemacht werden, und sie sollten 
förmliche Bestallungsurkunden erhalten und förm- 
licherweise von den Eingeborenen = Kommissaren 
in ihr Amt eingesetzt werden. Die Machtvoll- 
kommenheit des Gouverneurs als des hcbchsten 
Oberhauptes sollte erweitert und klarer festgestellt 
werden. Das Amt des Ministers für Eingeborenen- 
Angelegenheiten sollte unabänderlich in der Hand 
des Premierministers liegen. Man sieht daraus, 
daß alle diese Empfehlungen auf dem Grund- 
gedanken beruhen, die Würde und Verantwort- 
lichkeit, die mit der offiziellen Stellung verknüpft 
sind, hervorzuheben und das System der per- 
sönlichen Herrschaft zu stärken. 
Wir können nur den allerkürzesten Auszug aus 
den anderen Vorschlägen der Kommission geben. 
Sie wünschen, daß die Erreichung der Befreiung 
von den Eingeborenen-Gesetzen für die zivilisierten 
und gebildeten Eingeborenen leichter und sicherer 
gemacht werde. Die Mehrheit der Kommissare 
ist für die Wahl von zwei oder drei Mitgliedern 
des Parlaments durch die nicht mehr unter den 
Eingeborenen-Gesetzen stehenden Eingeborenen 
und zwar für die Wahl von solchen Mitgliedern, 
die durch geheime Abstimmung aus Europäern 
auszuwählen wären, die von dem Gouverneur 
und seinen Räten ernannt worden sind. Der 
Bericht bemerkt, daß nicht einer von den vielen 
gebildeten und außerhalb der Eingeborenen-Ge- 
setze stehenden Eingeborenen, die sich über die 
Frage der direkten parlamentarischen Vertretung 
sehr eindringlich äußerten, die Ansicht vertrat, daß 
einer ihrer Rasse Mitglied des Parlaments sein sollte. 
Die Kommission erachtet die weitgehende Ver- 
schuldung der Eingeborenen, gegenüber Europäern 
und Asiaten für ein großes lbel, das ernste Auf- 
merksamkeit verdient. Sie empfiehlt, daß Zinsen 
zu einem höheren Fuße als 15 v. H. pro Jahr 
nicht klagbar sein, und daß die Gerichtshöfe die 
Macht haben sollten, alle Umstände, die zu einem 
Darlehn führten, genau zu untersuchen. Wo ein 
Darlehn gegeben wird, um Arbeit zu sichern, 
sollte der Vertrag nur im Zivilprozeßverfahren 
erzwingbar sein, aber nicht unter der Akte betr. 
Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 
Die Kommissare sind der Ansicht, daß die 
Auferlegung der Kopfsteuer ein Mißgriff war, und 
daß die Eingeborenen-Besteuerung nochmals durch- 
  
gesehen oder in der Form einer einzigen Steuer, 
nämlich der Hüttensteuer, befestigt werden sollte, 
einer Art der Besteuerung, die von den Ein- 
geborenen gut verstanden wird und die bei der 
Eintreibung keinerlei Schwierigkeiten verursacht. 
Gleichzeitig mit dieser Anderung reden die Kom- 
missare der Abschaffung des Fronarbeitsystems 
das Wort: Da die Natur dieses Systems in Natal 
oft mißverstanden und falsch dargestellt worden 
ist, sollen hier die Ausführungen des Berichts 
über den Gegenstand etwas ausführlicher wieder- 
gegeben werden. 
Das Frondienstsystem ist nur in Kraft in 
den Ansiedlungen von Natal und in den Ein- 
geborenen-Reservaten im Zululand. Die Häupt- 
linge werden ersucht, Leute entsprechend der 
Größe ihrer Stämme zu liefern. Die Zahl der 
im Dienst Befindlichen beläuft sich durchschnittlich 
auf 3000 mit einer Arbeitsdauer von sechs Mo- 
naten. Diese offensichtlich hohe Zahl von Ein- 
geborenen wird zur Unterhaltung von nahezu 
6000 Meilen Straßen in Natal und im Zulu- 
lande verwendet und besteht aus ungefähr 15 v. H. 
der Gesamtzahl der jungen Leute allein in den 
Natal-Ansiedlungen. Sie bekommen eine reich- 
liche Ration Maismehl, werden mit Zelten und 
Hütten ausgestattet und erhalten einen Lohn von 
20 Schilling per Monat. Es besteht kein be- 
sonderes System des Wechsels oder der Be- 
schränkung in den Aushebungen. Vieles ist beil 
der Art der Auswahl der Leute den Launen und 
der Parteilichkeit des Häuptlings und seiner „In- 
dunas“ überlassen, von denen man weiß, daß sie 
die gleichen Leute immer und immer wieder aus- 
heben, während Günstlinge und diejenigen, die 
sie (und zwar oft recht erheblich) bestechen, ganz 
und gar frei bleiben. Eine kürzere Arbeitsdauer 
als sechs Monate würde an und für sich schon 
die Unbeliebtheit dieses Frondienstes erheblich 
vermindert haben. Die Departements für ein- 
geborene und öffentliche Arbeiten und die Beamten 
hätten schon lange einige einfache Regeln auf- 
stellen können, durch die das System von einigen 
der am meisten bemängelten Übungen befreit 
worden wäre. Nicht ein einziger sollte z. B. an- 
gehalten werden können, für mehr als zwei oder 
drei Dienstperioden ausgehoben zu werden; die 
Löhne für jede folgende Aushebung hätten sollen 
erhöht werden. Für junge, unfertige Burschen 
sollte eine niedrigere Rate bezahlt werden als für 
Männer, und diejenigen, die eine vernünftige 
Anzahl privater Dienstleistungen nachweisen können, 
sollten von einer oder mehreren Perioden öffentlicher 
Beschäftigung befreit oder, wenn möglich, über- 
haupt nicht zu einer solchen herangezogen werden. 
Obwohl die Arbeit an den Wegen höchst 
unpopulär ist, namentlich wegen ihres Zwangs-
        <pb n="267" />
        G 193 20 
charakters, so ist doch die Frage nach ihrer rein 
persönlichen Seite vielleicht nicht so sehr von Be- 
deutung, da die Arbeiter gut behandelt werden 
und einen anständigen Lohn erhalten. Dieser 
ist viel höher, als er in der Regel von Farmern 
an ihre Arbeiter gezahlt wird. (Und selbst bezüg- 
lich dieses geringeren Farmerlohns hört man — 
nebenbei bemerkt — außer von den betroffenen 
Eingeborenen keinerlei Klagen.) 
Vom öffentlichen Standpunkt aus betrachtet, 
stellt der Frondienst einen gewichtigen der engeren 
Besiedlung der Eingeborenendistrikte entgegen- 
wirkenden Faktor dar. Denn, wie bestimmt ver- 
sichert wird, ist die Abneigung der Eingeborenen 
gegen den Frondienst so stark, daß viele davor 
zurückschrecken, in jenen Distrikten zu leben, selbst 
wenn sie anderswo eine Hüttenstener bezahlen 
müssen. Da aber der engere Zusammenschluß der 
Eingeborenen-Ansiedlungen einer derhervorragend- 
sten Charakterzüge der hier vorgeschlagenen Politik 
ist, so sollte alles, was dem vollen Erfolg dieser 
Politik entgegenwirken könnte, beseitigt werden. 
Zu dem, was imbesonderen gegen den Frondienst 
vorgebracht worden ist, kommt vor allen Dingen 
die gewaltige Kraft der heutigen öffentlichen Mei- 
nung hinzu, die der Fronarbeit in irgend einer 
Form aufs schärste abgeneigt ist. Es ist demgemäß 
dringend darauf hingewiesen worden, daß die Re- 
gierung ohne Zeitverlust einen befriedigenden Ersatz 
finden sollte, um Arbeitskräfte für die öffentlichen 
Arbeiten zu schaffen. Das kann nach den Anträgen 
der Kommission auf zweierlei Art geschehen: ein- 
mal durch das vorgeschlagene öffentliche Arbeits- 
bureau mit oder ohne private Anwerber oder Unter- 
nehmer, oder zweitens dadurch, daß mit den Häupt- 
lingen der Ansiedlung eine Vereinbarung getroffen 
wird, Leute für öffentliche Arbeiten anzuwerben, 
indem man sie belohnt mit einer nach der Kopfzahl 
zu berechnenden Prämie. Der Marktpreis der Löhne 
müßte bezahlt und der Vertrag müßte auf einer 
monatlichen Grundlage abgeschlossen werden. 
Kontrakte für Unterhaltung und Wiederherstellung 
der Wege in bestimmten Abschnitten würden not- 
wendigerweise bei der Erwägung irgend einer Ande- 
rung des Systems mit in Betracht zu ziehen sein. 
Die Aufhebung der Fronarbeit sollte nicht nur 
rein auf dem Papier ausgeführt, sondern öffent- 
lich verkündet und über die ganzen Ansiedlungen 
hin als ein Teil des vorgeschlagenen Programms 
erklärt werden. Falls dieses Programm ange- 
nommen würde, bestände es darin, daß die Be- 
siedlungssteuer wieder eine zweckmäßigere Form 
erhielte. Man würde nämlich die Abgaben inner- 
halb jener Distrikte in der Weise festlegen, daß die 
Hüttensteuer erhöht, die Kopfsteuer abgeschafft und 
die Hundetaxe abgeändert würde. Es ist von 
Wichtigkeit, daß die Abschaffung der Kopfsteuer zu- 
  
gleich mit dem Wechsel in der Besteuerung als 
solcher ausgeführt werden sollte. Die Aufhebung 
oder selbst Verkürzung der jetzt dem Oberhäuptling 
zustehenden Befugnisse, die Eingeborenen in Zeiten 
dringenden Bedürfnisses zur Leistung von Diensten 
für das öffentliche Wohl heranzuziehen, bildet keinen 
Bestandteil dieses Vorschlages. Diese Frage ist 
wohl erwogen worden; jene Befugnisse sollten 
aber keine Veränderung erleiden. 
Der Bericht in seiner Gesamtheit liefert viel 
Stoff zum Nachdenken. Die Natal-Regierung hat 
sich Zeit genommen, den Bericht zu prüfen, und 
sie hat es während der ganzen letzten parlamen- 
tarischen Session überhaupt abgelehnt, vor der 
Offentlichkeit eine Erklärung über ihre Politik in 
dieser Frage abzugeben. 
Ksiaten in Transvaal.) 
In einer Rede, die der Kolonialsekretär in 
Pretoria, Mr. Smuts, kürzlich gehalten hat, 
führte er aus, die Regierung habe nicht gedacht, 
daß die Registrations-Akte zu den gegen- 
wärtigen Schwierigkeiten führen würde. Er nahm 
Bezug auf die Tausende von falschen Erlaubnis- 
scheinen, welche während der letzten fünf Jahre 
verkauft worden sind, und stellte fest, daß während 
jener Zeit 1500 Verfolgungen von Indiern statt- 
gefunden haben, weil sie im Besitze falscher Er- 
laubnisscheine waren oder weil sie versuchten, 
ohne solche Erlaubnisscheine in das Land zu 
kommen. Das System der Fingerabdrücke war 
in Indien in Anwendung, hat dort aber keinen 
Widerspruch in religiöser Beziehung erfahren. 
Die Verordnung schützte die Indier, die gesetz- 
lich berechtigt waren, in Transvaal sich aufzu- 
halten. Die weiße Bevölkerung war bezüglich 
dieser Frage einmütig derselben Ansicht, und des- 
halb stimmte die Britische Regierung der Maß- 
nahme bei. Mr. Gandhi und seine Freunde 
aber entfachten eine Agitation und suchten Indier 
zusammen, die infolge davon sich davor fürchteten, 
ihre Eintragung zu beantragen. 
Unter Bezugnahme auf die Weigerung von 
Chinesen, sich der Verordnung zu unterwerfen, 
bemerkte Mr. Smuts, daß der chinesische Konsul 
ihm versichert habe, es beständen keine Bedenken 
gegen die Registrierung von Chinesen. Die Agi- 
tation und die Beschränkung waren weit ver- 
breitet, und das einzige, was die Regierung tun 
konnte, war, nach dem Gesetze zu verfahren. 
Ein guter Erfolg des Gesetzes war, wie der 
Kolonialsekretär ausführte, darin zu erblicken, daß 
5000 Asiaten, die kein Recht hatten, sich in Trans- 
“) Aus The Times Weerklx Edirion-, 10. Ja- 
nuar 1908.
        <pb n="268" />
        G 194 20 
vaal aufzuhalten, aus Furcht das Land verlassen 
haben. Er schätzte, daß 9500 zurückblieben, die 
sich geweigert hatten, sich eintragen zu lassen, und 
daß hiervon 5000 von der Regierung die Er- 
laubnis hatten, Handel zu treiben. Er war der 
Ansicht, daß diejenigen, die sich geweigert hatten, 
von Agitatoren irregeführt worden sind. Tausende, 
erklärte er, waren willens, sich eintragen zu lassen, 
aber sie wurden eingeschüchtert; dafür habe er 
Beweise. Die Absicht des Gesetzes war, alle die- 
jenigen Asiaten anzuerkennen, die vor dem Kriege 
in Transvaal waren. Wenn die Indier als 
Körperschaft zugaben, daß sie von ihren Leitern 
irregeführt worden sind, so war es Pflicht der 
Regierung, die Frage ernstlich zu erwägen, wie 
man denselben eine andere Gelegenheit geben 
könnte, sich eintragen zu lassen. Aber den Leitern 
selbst hätte man keine Gnade angedeihen lassen 
dürfen. Das Gesetz konnte nicht einfach beiseite 
gesetzt werden. Die Angelegenheit sei jetzt in den 
Händen der Indier selbst. Wenn sie ihren Wider- 
stand fortsetzen würden, so würde das Ergebnis 
ein bitteres für sie werden, aber sie allein wären 
dann nur schuld daran. Unparteilichkeit und 
Gerechtigkeit würden geübt, aber, soweit er die 
Ansicht der Regierung kenne, würde das Gesetz 
nachdrücklich zur Anwendung gebracht werden. 
Arbeiter-Verordnung für die Eingeborenen von 
Britisch-Sentralofrika.“) 
Vom 29. September 1906. 
3. Als „Arbeitgeber“ sind bei einer Gesell- 
schaft deren Leiter oder irgend ein anderer zu 
Verhandlungen gehörig ermächtigter Vertreter zu 
verstehen, dagegen nicht die Landbesitzer bezüglich 
solcher eingeborenen Pächter, die kraft eines Ver- 
trags Land in Besitz haben, wonach sie an Stelle 
einer Geldrente oder neben einer solchen Arbeit 
leisten müssen. 
5. Jeder Eingeborene, der einen Arbeits- 
kontrakt abgeschlossen hat, soll eines Vergehens 
für schuldig erachtet und bei Uberführung im 
summarischen Verfahren bestraft werden: 
a) wenn er es unterläßt oder sich ohne gesetz- 
lichen Grund weigert, den Dienst zur ver- 
abredeten Zeit aufzunehmen; 
wenn er wegläuft oder den Dienst seines 
Arbeitgebers mit der Absicht verläßt, weg- 
zulaufen, bevor die Zeit seines Kontraktes 
mit einem solchen Unternehmer vorüber ist; 
b 
— 
*) Die vorstehende Arbeiter-Berordnung von 1906 
bildet den Weiterbau auf der Grundlage einer bririsch- 
zentralafrikanischen Arbeiter-Verordnung von 1901. 
  
c) wenn er ohne Erlaubnis oder gesetzlichen 
Grund sich während der Dauer seines Ver- 
trages von den Grundstücken seines Arbeit- 
gebers oder von einem anderen Platze ent- 
fernt hält, der ihm zur Ausübung seines 
Dienstes angewiesen ist; 
wenn er sich während der Arbeitsstunden 
für die gehörige Ausübung seiner Arbeit 
dadurch unfähig macht, daß er sich betrinkt; 
wenn er es unterläßt, pflichtgemäß irgend 
eine Arbeit auszuführen, wenn er diese nach- 
lässig oder ungehörig ausführt, wenn er sich 
weigert, einem ordnungsmäßigen Befehl seines 
Arbeitgebers oder dem einer anderen von 
dem Arbeitgeber ordnungsgemäß bestellten 
Aufsichtsperson zu gehorchen, wenn er durch 
vorsätzliche Unterlassung oder Vernachlässigung 
seiner Pflicht eine Situation schafft, die zu 
einem unmittelbaren Verlust, Schaden oder 
zu ernstlicher Gefährdung eines ihm von 
seinem Arbeitgeber anvertrauten Gegenstandes 
führen kann, wenn er sich in friedenstörender 
Weise ungehöriger Redensarten gegenüber 
seinem Arbeitgeber oder einer anderen zur 
Aussicht über ihn bestellten Person bedient. 
6. Jeder Eingeborene, der sich eines Ver- 
gehens gegen § 5 schuldig macht, soll bestraft 
werden: 
a) im ersten Fall mit einer Geldstrafe bis zu 
3 sh eventuell mit Einsperrung (mit oder 
ohne Zwangsarbeit) bis zu einem Monat; 
b) bei jeder folgenden Verurteilung mit einer 
Geldstrafe bis zu 9 sh eventuell mit Ein- 
sperrung (mit oder ohne Zwangsarbeit) bis 
zu drei Monaten mit oder ohne Wahlrecht 
zwischen Geld= oder Freiheitsstrafe. 
7. Wenn ein Eingeborener einer Übertretung 
dieser Verordnung für schuldig befunden ist, kann 
sein Arbeitsvertrag auf Ansuchen des Arbeitgebers 
von dem erkennenden Gericht für ungültig erklärt 
werden. Aber das Gericht kann ein solches An- 
suchen auch zurückweisen, wenn dies nach den 
Umständen angemessen erscheint; falls ein solches 
Ansuchen nicht gestellt wird, soll das Gericht nach 
Bezahlung der Geld= oder Verbüßung der er- 
kannten Freiheitsstrafe den Verurteilten anweisen, 
zur Arbeit zurückzukehren und seine Arbeitszeit, 
die im Augenblicke der Bestrafung noch übrig 
geblieben war, ganz oder teilweise, je nachdem 
es dem Gerichte angemessen erscheint, abzudienen. 
Jeder Eingeborene, der einem solchen Befehl 
nicht nachkommt, soll mit einer Gefängnisstrafe 
bis zu drei Monaten (mit oder ohne Zwangs- 
arbeit) bestraft werden. 
8. Jeder Eingeborene, der zu einer ein- 
monatlichen oder längeren Arbeit angenommen 
d 
— 
e 
—
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        G 195 
ist, soll seinen Lohn am letzten Tage jeden Mo- 
nats erhalten. Wenn der letzte Tag des Monats 
auf einen Sonntag fällt, muß die Bezahlung an 
dem vorhergehenden Tage erfolgen. 
9. Jeder Arbeitgeber, der absichtlich mit der 
Lohnauszahlung zurückhält, die er einem in seinem 
Dienste stehenden Eingeborenen schuldig ist, soll 
bei Überführung im summarischen Verfahren be- 
straft werden. 
10. Jeder, der sich einer Übertretung des § 9 
dieser Verordnung schuldig macht, soll verurteilt 
werden: 
a) bei der ersten Aburteilung zu einer Geld- 
strafe bis zu 5 K, im Nichtzahlungsfalle zu 
einer Freiheitsstrafe von einem Monat (mit 
oder ohne Zwangsarbeit); 
b) bei der zweiten Aburteilung zu einer Geld- 
strafe bis zu 10 L, im Nichtzahlungsfalle zu 
einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten (mit 
oder ohne Zwangsarbeit); 
T) bei jeder folgenden Aburteilung zu einer 
Geldstrafe bis zu 50 &amp; oder zu einer Frei- 
heitsstrafe bis zu sechs Monaten (mit oder 
ohne Zwangsarbeit). 
Das Wahlrecht zwischen Geld= und Freiheits- 
strafe kann ausgeschlossen werden. 
11. Wenn ein Arbeitgeber der gleichzeitigen 
vorsätzlichen Einbehaltung des Lohnes an mehr 
als einem Eingeborenen überführt worden ist, 
so soll er zu der in § 10 festgesetzten Geld-oder 
Freiheitsstrafe verurteilt werden, und zwar be- 
züglich jedes einzelnen Eingeborenen, dessen Löh- 
nung er nachweislich zurückbehalten hat. In 
keinem Falle aber dürfen die erkannten Geld- 
bzw. Freiheitsstrafen mehr als das Dreifache der 
Strafe betragen, die im § 10 für die erste, zweite 
oder dritte Übertretung festgesetzt sind. 
12. Abgesehen von dem hinterher vorgesehenen 
Falle soll von dem Gericht kein Anspruch auf 
Lohnabzüge anerkannt werden, es sei denn, daß 
ein solcher Anspruch binnen der letzten drei Tage 
des Monats, in dem der Anspruch für solche 
Abzüge entstanden ist, bei dem Distriktsmagistrat 
oder dessen Assistenten im Unterdistrikt gehörig 
angemeldet worden ist. 
Wenn der Arbeitgeber dem Gerichte dartun 
kann, daß er infolge Krankheit oder irgend eines 
anderen stichhaltigen Grundes unvermeidlich daran 
verhindert war, einen solchen Anspruch binnen der 
vorbenannten drei Tage einzureichen, darf das 
Gericht eine derartige Klage auch noch zu einem 
späteren ihm angemessen erscheinenden Zeitpunkte 
annehmen und zur Aburteilung bringen. 
Für die Aburteilung und Entscheidung 
über eine diese Verordnung betreffende Angelegen- 
heit ist der Bezirks= oder Unterbezirksgerichtshof 
zuständig. Hierbei wird verfügt, daß jedes Urteil, 
  
S 
das von einem Unterbezirksgerichtshofe in Über- 
schreitung der Verordnung für untergeordnete 
Gerichtshöse von 1903 erlassen worden ist, der 
Bestätigung des Obergerichts bedarf. 
14. Neben einer auf Grund dieser Verord- 
nung ausgesprochenen Strafe kann das Gericht 
die Zahlung des Lohnes verlangen, den ein 
Arbeitgeber zu zahlen für schuldig befunden worden 
ist, und zwar zusammen mit einer entsprechenden 
Summe für Schäden, Kosten und Auslagen. 
Zomba, Britisch-Zentralafrika, 29. Sept. 1906. 
(gez.) Alfred Sharpe, Kommissar. 
Oirehkte Besteuerung der eingeborenen in den 
britischen, deutschen und französischen Besitzungen 
des tropischen und subtropischen RKfrikao.") 
Die nachfolgende Darstellung, der die neuesten 
statistischen Angaben zugrunde gelegt sind, wird 
zweifellos für unsere Leser von Interesse sein. Zu 
bemerken ist, daß das Kongo-Regime nicht in die 
Darstellung einbezogen ist. 
I. Britische Besitzungen. 
Gambia: j 
Eigentümer oder Bewohner eines Hofes 
mit mehr als vier Hütten 
für jede weitere Hütte im Hof, die von 
einem Familienglied bewohnt ist 
für jede weitere Hütte im Hof, die von 
einem Fremden bewohnt ist 
Sierra-Leone: 
für eine bessere Hütte . 
Goldküste, Lagos und Süd- „Rigeria: 
keine direkte Besteuerung. 
Nord-Nigeria: 
Die Eingeborenenbesteuerung erfolgt durch die 
Häuptlinge nach Eingeborenenrecht und Gewohn- 
heit; sie wird jedoch allmählich fest geregelt und 
gerechter verteilt. Als Kontrollbehörde der macht- 
vollen und geordneten Eingeborenenregierungen 
fungiert die britische Verwaltung. 
Uganda: jährlich 
für die Hütte 
volljährige Männer, die keine duer- 
ährlich: 
1 sh 
2 sh 
5 sh 
steuer zahlen. 2 sh 8d 
Britisch-Ostafrika: 
für die Hütte in den Proviuzen Kisumu 
und Naivasha . ..4sh 
in anderen Distrikten 2 sh 84 
II. Deutsche Vesitzungen. 
ogo: 
keine direkte Besteuerung. 
) Aus: „The Afftican AIlnil#“ 1908, Nr. 15.
        <pb n="270" />
        G 196 20 
Kamerun: 
Kopfsteuer versuchsweise eingeführt. Einzel- 
heiten nicht bekannt.“) 
Ostafrika: jährlich: 
a) In Städten nahe der Küste: 
Sektion: Hüttensteuer. .15 sh 
- - . . 12sh 
3. - - 8s8sh 
b) In den Landbezirken nahe der Küste: 
Hüttensten 
c) Im Innern opftteuer (Höchstsat) 
III. Französische Besitzungen. 
Dort, wo in den französischen Besitzungen 
direkte Besteuerung besteht, erstreckt sie sich auf 
Männer, Frauen und Kinder über zehn Jahre, 
mit Ausnahme der armen und bedürftigen 
Personen. In jedem Teil der französischen Be- 
*) Diese Angabe ist unrichtig. In Kamernn ist 
bisher nur eine Wohnungssteuer in den Küsten- 
distrikten eingeführt worden (s. Kol. Bl. 1908, S. 52 ff.). 
4 sh 
4 sh 
sitzungen richtet sich die Steuer — ebenso wie in 
Deutsch-Ostafrika — nach dem Wohlstand des der 
Steuer unterworfenen Bezirks. 
Senegambien: osseuer 
a) Gebiete unter direkter Verwaltung 3 Ssh 4 d 
b) Grotektoratsgebiete: 
Sektion 3 sh 4 d 
= II 2 Sh 6d 
= III . 1Sh8d 
Ober-Senegal und Nigro: 
Kopfsteuer variiert je nach dem ört- 
lichen Wohlstand zwischen 2¼4dbis 38h9 
Französisch-Guinea: 
Kopfsteuer 2 Sh 6 d 
Elfen beinküste: 
Kopfsteuer 2 sh 1 d 
Dahomey: 
In den auptstädten ur und der dusten · 
gegend h 10 d 
Im Innern 1 sh 
  
Der Lissaboner Kohküomarkt und die fiakaczufuhren 
von Ss. Thomé und Drincipe. 
Die starke Nachfrage nach S. Thomé-Kakao 
hat fast ganz nachgelassen, hauptsächlich weil ein 
großer Teil des Bahia-Kakaos, der nach Nord- 
amerika zu gehen pflegte, infolge der amerikani- 
schen Krifis für den europäischen Markt frei 
geworden ist und billiger angeboten wurde. Dann 
aber hat auch die allgemeine Geldteuerung di 
Käufer zurückgehalten. Die Folge ist, daß die 
Vorräte in Lissabon sich häufen und die Preise 
von 73000 Reis für 15 kg (102 Mk. für 50 kg) 
auf 63000 Reis für 15 kg (83 Mk. für 50 kg) 
in erster Hand gesunken sind. Aber auch zu 
diesem Preise findet man noch nicht viele Ab- 
nehmer, trotzdem aber versucht man, ihn zu 
halten, weil man annimmt, daß die Bahia-Vorräte 
bald erschöpft sein werden. 
Die Zufuhren von S. Thomé und Principe 
sind, wie zu erwarten war, in den letzten Mo- 
naten des Jahres gestiegen, ohne daß jedoch die 
Gesamtzufuhr die Ziffer von 1906 erreicht hätte. 
Im abgelaufenen Jahre betrug die Zufuhr 
406 786 Sack gegen 411 496 Sack im Jahre 1906. 
Die Vorräte im Lissaboner Freilager beliefen 
sich am 1. Jannar 1908 auf 97 182 Sack gegen 
90 610 Sack am 1. Jannar 1907. 
Im Januar sind bereits 30 000 Sack ange- 
kommen. Man erwartet in der zweiten Hälfte 
des Monats noch 20 000 Sack und im Februar 
den Rest der Ernte, etwa 45 000 Sack 
(Bericht des Laiserlichen Nonsulats in Liffabon 
om 18. Januar d. Js. 
' 
  
  
Aussichten der Iindigoernte Britisch-Indiens 1907 08. 
Das Endmemorandum über die gesamte In- 
digoernte Britisch-Indiens für die Saison 1907/08 
ist unter dem 26. Dezember v. J. erschienen. Die 
darin behandelten Provinzen enthalten 98 v. H. 
der gesamten in Britisch-Indien mit Indigo be- 
stellten Fläche, wie sie auf Grund von Durch- 
schnittsberechnungen aus den fünf mit dem Jahre 
1905/06 abschließenden Jahren berechnet ist. 
Innerhalb dieser Periode belief sich die durch- 
schnittliche unter Indigokultur stehende Fläche 
auf 617 000 Acres; im Jahre 1906/07 sank sie 
auf 421 200 Acres, und für das Jahr 1907/08 
wird sie auf 371 300 Acres geschätzt, sie hat also 
gegen das Vorjahr wiederum abgenommen. 
Für Bihar, Madras und einige Teile der 
Vereinigten Provinzen wird der Stand der In- 
digofelder als ziemlich gut bezeichnet. Für Punjab 
ist die Saison ungünstig gewesen. 
Der Stand der Indigofelder wird im all- 
gemeinen als ziemlich gut bis gut gemeldet; in 
einigen Teilen Bengalens haben aber Insekten und 
unregelmäßiger Regen etwas Schaden verursacht, 
und in Madras macht sich Regenmangel fühlbar. 
Die Schätzung lautet für die einzelnen Pro- 
vinzen, wie folgt: 
4 1907/08 1906.07 1907 08 1906/07 
Provinzen 
  
Flächen in Acres Ertrag in e#ts 
Bengalen 146 800 137 800 20 000 17300 
Madra . 119300 180 700 16 800 32300 
Verein. Vrobinzen 47300 40 100 5 600 5 100 
Punjab 57900 62 300 9 000 11 000 
Zusammen 371 300 421 200 51 400 65 700.
        <pb n="271" />
        W 197 20 
In Bengalen (37,7 v. H.) hat das mit 
Indigo bestellte Areal gegen das Vorjahr um 
6,5 v. H. zugenommen. Die Witterungsverhält- 
nisse sind in den Hauptanbaubezirken von Bihar 
im allgemeinen günstig gewesen. In anderen 
Bezirken, in denen die Indigvoernte weniger Be- 
dentung hat, litten die Pflanzen unter Trockenheit. 
In Madras (31 v. H.) hat die in den 
Raiyatwaridörfern bebaute Indigofläche gegen 
das Vorjahr um 34 v. H. abgenommen. Ge- 
ringere Nachfrage nach Indigo und Mangel an 
rechtzeitigem Regen haben diesen Ausfall ver- 
ursacht. Der Stand der Felder wird als ziem- 
lich gut bis gut gemeldet. 
In den Vereinigten Provinzen (19,6 v. H.) 
hat sich die Indigofläche wegen der im Vorjahre 
erzielten hohen Preise um 17 v. H. vergrößert. 
In den östlichen Distrikten litten die Pflanzen 
unter Trockenheit, in Doab war die Ernte gut. 
Im Punjab (9,8 v. H.) hat die Indigo- 
fläche um 7 v. H. abgenommen. Im Multan- 
distrikt führten die günstigen Preise des Jahres 
1906 eine Ausdehnung der Anbaufläche herbei, 
dagegen ging sie in anderen Distrikten wegen 
Regenmangels und Wassermangels in den Be- 
wässerungskanälen zurück. 
LTage des Baumwollmarktes in den Vereinigten 
Staaten von RKmerika. 
Die allgemeine Depression im amerikanischen 
Geschäftsleben ist auch auf den dortigen Baum- 
wollmarkt nicht ohne Einfluß geblieben und hat 
zu einem zeitweiligen vollständigen Stillstand auf 
dem Baumwollenwarenmarkt geführt. 
Während der letzten Wochen haben fast alle 
amerikanischen Baumwollspinnereien ihre Pro- 
duktion eingeschränkt. Wie lange dieser Zustand 
jortdauern wird, wird wesentlich von dem Zeit- 
punkt abhängen, in dem das amerikanische Ge- 
schäftsleben wieder in normale Bahnen zurück- 
gekehrt sein wird. Wann dieser Zeitpunkt ein- 
treten wird, läßt sich heute schwer voraussagen. 
Die Optimisten erblicken in dem gegenwärtigen 
Zustand der wirtschaftlichen Verhältnisse das Ende 
einer Panik, die Pessimisten erst den Beginn 
einer Krisis. 
Die diesjährige Baumwollernte ist vom land- 
wirtschaftlichen Departement in Washington auf 
11 687 000 Ballen geschätzt worden. Diese 
Schätzung hat unmittelbar zu einem Preissturz 
geführt — der jedoch nicht lange angehalten hat —, 
weil sich in den Kreisen der Fachleute die Ansicht 
behauptete, daß die offizielle Schätzung um etwa 
1 Million Ballen zu niedrig angesetzt war. 
  
Infolge der gegenwärtig herrschenden wirt- 
schaftlichen Verhältnisse in der Union haben die 
amerikanischen Spinner nur geringe Mengen 
Baumwolle gekauft, weil sie nicht in der Lage 
sind, die geforderten Preise zu zahlen. Während 
die Spinnereien in den Südstaaten, und nament- 
lich diejenigen in Nord= und Süd-Karolina, bis- 
her ihren Gesamtbedarf an Baumwolle in den 
Monaten Oktober, November und Dezember ge- 
deckt haben, d. h. solange die geerntete Baum- 
wolle sich noch in den betreffenden Staaten selbst 
befand, ist dies in dieser Saison nicht geschehen, 
und große Mengen Baumwolle haben bereits das 
Territorium der Staaten verlassen, aus denen in 
früheren Jahren nicht ein einziger Ballen Baum- 
wolle exportiert worden ist. 
Seit dem 1. September bis zum 14. De- 
zember 1907 sind 5 500 000 Ballen Baumwolle 
auf den Markt gebracht worden, oder 1 300 000 
Ballen weniger als in demselben Zeitraum der 
letzten Saison. Hiervon sind 3 Millionen Ballen 
exportiert worden, oder 400 000 Ballen weniger 
als im gleichen Zeitraum der vorigen Saison. 
Die Baumwollspinnereien der Nordstaaten haben 
in dem genannten Zeitraum 600 000 Ballen 
Baumwolle bezogen, die der Südstaaten 850 000 
Ballen. 
Zahlreiche Mitglieder der Pflanzervereinigung 
halten ihre Vorräte nach wie vor zurück, um den 
von ihnen festgesetzten Minimalpreis von 15 Cent 
pro Pfund zu erzielen. Die Pflanzer werden bei 
diesem ihrem Verhalten vermutlich verharren, es 
sei denn, daß der nächste Frühling die Aussicht 
auf eine besondere große Baumwollernte für das 
Jahr 1908 eröffnen sollte. 
(Bericht des Kais. Konsulats in Atlanta vom 
21. Dezember 1907.) 
kK#upferfunde in britisch.Oftafriha. 
Nach sorgfältiger Prüfung der Kupferfunde 
in Britisch-Ostafrika hat es sich herausgestellt, 
daß die Felder trotz genügenden Kupfergehalts 
der ersten Proben nicht abbauwürdig sind. Das 
kupferhaltige Gestein hört in geringer Tiefe auf, 
die Schicht an der Oberfläche, aus der die Proben 
stammten, war angereichert. Auch der bekannte 
deutsche Geologe Professor Fragas-Stuttgart, 
der die Gegend bereiste, hat sich ungünstig über 
die Aussichten der Kupferfelder am Tsavo ge- 
dußert. 
(Nach einem Berichte des Kais. Bizekonsulats 
in Mombassa.)
        <pb n="272" />
        W 198 20 
Die Nutzhölzer auf den Dhilippinen. 
The Philippine Journal of Science vol. II 
fasc. 5 (Sect. Botany) enthält einen wertvollen 
Artikel: Philippine Wocds by Fred. W. Fox- 
worthy. U. a. werden darin von 55 Holzarten 
Photographien von Querschnitten, Angaben über 
spezisisches Gewicht, Farbe, Bearbeitungsfähigkeit, 
einheimische Namen, wissenschaftliche Namen, geo- 
graphische Verbreitung usw. gegeben. Das Heft 
liegt während der nächsten Wochen im Königl. 
Botanischen Museum Dahlem zur Einsicht aus. 
Kusbeutung von Dbosphatlagern in Algier. 
Im Anschluß an den früheren Artikel mit 
gleicher Überschrift (Kol. Bl. 1908, S. 145) kann 
mitgeteilt werden, daß der Beschluß (Arrêté) des 
Generalgouverneurs am 16. Dezember 1907 er- 
gangen ist. Durch ihn wird lediglich die Ge- 
nehmigung für die in Gemäßheit des Senats- 
konsults von 1863 vorgenommene Abgrenzung und 
Aufteilung des Gebietes des Brarcha-Allaouna- 
Stammes unter Mitteilung. des Ergebnisses 
des Verfahrens erteilt. Damit ist das Hindernis 
beseitigt, das bisher der Annahme und Genehmi- 
gung von Gesuchen um Aufsuchung und Aus- 
beutung der in diesen Territorien belegenen 
Phosphatlager entgegenstand. Bezüglich ihrer 
Abfassung gilt, wie ergänzend bemerkt werden 
mag, außer dem Dekret vom 25. März 1898 
"relatif à la recherche et à Dexploitation des 
gisements de phosphates de chaux en Algérie: 
die dazu ergangene Ausführungsverordnung vom 
16. Mai desselben Jahres (Reglement sur les 
autorisations de recherches de phosphates de 
chaux). 
Der Arreté ist gleichzeitig in den amtlichen 
Organen Le Mobacher vom 21. Dezember 1907 
und dem Bulletin OÖfficiel du Gouvernement 
Général de V’Algérie: Nr. 1859 vom gleichen 
Datum veröffentlicht. Daß er auch durch An- 
schlag bekannt gemacht worden sei, erhellt nicht. 
Ein Exemplar der letzteren Veröffentlichung liegt 
während der nächsten Wochen im Reichsamt des 
Innern für Interessenten zur Einsichtnahme aus. 
Ihm geht ein Bericht vorher, der neben geschäft- 
lichen Notizen über den Stamm der Brarcha- 
Allaouna, über die geographische Lage, den 
Flächeninhalt, die Bodenbeschaffenheit, das Klima 
und die Bevölkerung ihres Gebietes Auskunft 
gibt und den Gang des Abgrenzungs= und Auf- 
teilungsverfahrens darstellt. Es handelt sich um 
eine Fläche von 968 829 ha 96 a, die zwölf 
Donaren zugeteilt ist. Als solche, in denen das 
Borkommen von Phosphaten bisher festgestellt ist, 
  
werden die Douara von Tasbent, Troubia und 
Gourigneur bezeichnet. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Algier.) 
  
Der Handel des Kongostaates 1906.“) 
Der Generalhandel des Kongostaates er- 
reichte im Jahre 1906 dem Werte nach die Höhe 
von 106 483 059,33 Fr. Es entfielen auf die 
Ausfuhr 76 781 358,86 Fr., auf die Einfuhr 
29 701 700,47 Fr. Die Zunahme gegen das 
Vorjahr betrug 12 055 440,58 Fr. oder 12,77 
v. H. 
Der Spezialhandel belief sich im ganzen 
auf 79755 419,78 Fr., von denen 58277830,70 
Fr. auf die Ausfuhr und 21477589,08 Fr. auf 
die Einfuhr entfielen. Gegen das Vorjahr be- 
deutet dies bei der Ausfuhr eine Zunahme um 
rund 10 v. H. und bei der Einfuhr um rund 
7 v 
. H. 
Bei der Ausfuhr (Spezialhandel) zeigen 
Kopal, Palmöl, Kakao und Reis eine Zunahme. 
Der Export betrug bei diesen vier Artikeln 
868 735 kg, 1 994 628 kg, 402 429 kg und 
91 019 kg; die Zunahme beträgt bei ihnen: 
23271 kg, 72 304 kg, 207791 kg und 
57 890 kg. 
Eine Abnahme zeigt die Ausfuhr von Erd- 
nüssen (im ganzen 17 347 kg), Kaffee (im ganzen 
74 916 kg), Kautschuk (im ganzen 4 848 931 kg), 
Elfenbein (im ganzen 178 201 kg) und Palm- 
nüssen (im ganzen 4 895 570 kg). Sie betrug 
bei diesen fünf Artikeln 32 337 kg, 32 990 kg, 
12 836 kg, 32 119 kg und 151 392 kg. 
Die vermehrte Ausfuhr einzelner Produlte 
würde die Steigerung der Gesamtausfuhrziffer 
nicht erklären; diese ist vielmehr eine Folge des 
höheren Marktwertes, besonders des Kautschuks, 
Elfenbeins und Kopals. 
Die Steigerung der Einfuhrziffer resultierte 
vornehmlich aus der vermehrten Einfuhr von 
Baumaterialien, Eisenbahnschienen, Briketts, Klei- 
dungsstücken und Wein. Auch die Spirituosen- 
einfuhr (4127 195,57 Fr.) ist gewachsen — eine 
Folge der bevorstehenden Erhöhung des Einfuhr- 
zolles. 
Der Anteil Belgiens betrug (Spezialhandel) 
bei der Einfuhr 15 285 291,56 Fr., bei der 
Ausfuhr 54 304 695,71 Fr. 
Bei der Ausfuhr (Generalhandel) betrug der 
Anteil Kameruns 876 050 Fr.; für Deutsch- 
land waren bestimmt Waren im Werte von 
150 609,60 Fr. (Spezialhandel) bzw. 152 594,10 
Fr. (Geeneralhandeh. 
Nach dem Bulletin Officiel de I’Etat Indépendant 
du Congo Nr. 9.
        <pb n="273" />
        W 199 2 
Bei der Einfuhr stammten Waren im Werte 
von 2010,84 Fr. von den deutschen Besitzungen 
der afrikanischen Westküste, während der Anteil 
Deutschlands 800 712,66 Fr. beim Spezial= 
handel und 1231 822,88 Fr. beim General- 
handel ausmachte. 
Kußenhandel von Britisch-Guavona im Jahre 1906/07. 
Die Einfuhr Britisch-Guayanas bewertete sich 
im Jahre 1906/07 (April bis März) einschließlich 
des Durchgangsverkehrs auf 8 115 862 3 gegen 
7978 588 3 im Jahre 1905/06. Davon ent- 
fallen auf Großbritannien 4 424 086 3 (1905/06: 
4 127 781); Kanada 547 232 8 (562 351); son- 
stige britische Besitzungen 271 950 8 (415 477); 
Vereinigte Staaten von Amerika 2 300 530 5 
(2258 475). 
Der Wert der Ausfuhr belrug im Jahre 
1906/07: 8 846 417 8 und im Jahre 1905/06: 
9 .573 094 3. Hiervon gingen nach Großbritannien 
3 850 386 8 (1905/06: 4 136 476); Kanada 
2278 860 8 (3 126 129); sonstigen britischen 
Besitzungen 205 052 8 (113 181); nach den Ver- 
einigten Staaten von Amerika 1 991 220 8B 
(1 571 568). 
Bei den Einfuhrartikeln entfallen auf Mehl 
731 842 3 (1905/06: 803 946); auf Waren 
aus Leinen, Baumwolle und Wolle 895 198 86 
(820 129); Düngemittel 686 713 8 (vo6 375); 
Maschinen einschließlich Nähmaschinen 358 859 8 
(6565 697); Schnitt= und Putzwaren 220 750 3 
(217 540); Ole 214 487 38 (189 116); einge- 
pökeltes Schweinefleisch 204 422 8 (190 233); 
Reis 131 562 8 (274 406). 
Den wesentlichen Anteil an der Ausfuhr 
haben Zucker, Rum, Balata und Melasse. 
Die Ausfuhrwerte für diese Waren stellten 
sich, wie folgt: 
Rohzucker 5 085 617 8 (1905/06: 5799 145); 
davon nach Großbritannien 11550405# (1262393); 
den Vereinigten Staaten von Amerika 1 685 352 8 
(1424 372); Kanada 2240 746 8 (3 108 199). 
Rum 520 610 8 (1905/06; 584 300); davon 
nach Großbritannien 474 646 8 (543 655); Ka- 
nada 15 488 8 (9188). 
Balata 277 113 8 (1905/06: 222 859 4); 
davon nach Großbritannien 188 738 3 (199 965); 
den Vereinigten Staaten von Amerika 80 569 3 
(19 049). 
Melasse 56 781 8 (1905/06: 42 873); davon 
nach Großbritannien 31 343 8 (5068); den Ver- 
einigten Staaten von Amerika 1510 #8 (—j); 
Kanada 1722 3 (4960). 
(Monthle Report of the Department of Trade 
and Commerce of Canada. September 1907.) 
  
Verbot des Verkaufs und der Einfuhr von Feuer- 
waffen und Munition in Oozambique. 
Im Bezirke Mozambique und in den Gebieten 
von Kap Delgado ist für zwei Jahre — gerechnet 
vom 30. November v. Is. ab — der Verkauf 
und die Einfuhr von Feuerwaffen, Munition und 
Pulver sowie die Entnahme dieser Gegenstände 
aus öffentlichen Niederlagen verboten. 
(Boletim Official do Governo Geral da Provincia 
de Moçambique.) 
Jollbegünstigte Sinfuhr von Vanille aus den fran- 
3ösischen Besitzungen der Südsee nach Frankreich. 
Die Menge Vanille, die aus den französischen 
Besitzungen in der Südsee in der Zeit vom 
1. Juli 1907 bis zum 30. Juni 1908 unter den 
durch die Verordnung vom 30. Juni 1892 vor- 
geschriebenen Bedingungen nach Frankreich ein- 
geführt werden kann, ist auf 20 000 kg festgesetzt. 
(Journal officiel de la République Françaisc.) 
Neue Jollordnung in Sanzibar. 
Unterm 9. Oktober 1907 ist in Zanzibar eine 
neue Zollordnung erlassen, wonach zur Förderung 
des Durchfuhrhandels in Zukunft bei der Wieder- 
ausfuhr von Waren der volle Zoll vergütet 
werden soll, während früher nur 87½⅛ v. H. des 
gezahlten Zolles rückvergütet wurden. Auf Waren, 
die schnell verderben, wie Früchte, Kartoffeln usw., 
wird keine Rückvergütung gewährt. Zur Er- 
leichterung der Einfuhr im allgemeinen sind die 
Lagerhausgebühren für Kohle und alle Zölle für 
Warenmuster abgeschafft. Ferner ist zur Hebung 
der Landwirtschaft der Zoll auf lebendes Vieh 
aufgehoben und der Einfuhrzoll auf landwirt- 
schaftliche Geräte, Maschinen, auf Pflanzen, Saat 
und Stecklinge sowie auf Packmaterial (Matten 
und Kandas) für Zanzibarerzeugnisse abgeschafft. 
Nach der alten Zollordnung wurde für gewisse 
in das Zanzibarzollamt eingehende, aus dem 
Sultanat stammende Güter ein Einfuhrzoll er- 
hoben. Tatsächlich war dieser Zoll ein Ausfuhr- 
zoll, da die in Betracht kommenden Erzeugnisse 
zum großen Teile Ausfuhrwaren waren und das 
Zollamt nur zur Überseeischen Ausfuhr wieder 
verließen. Nach der neuen Verordnung wird 
dieser Zoll als Ausfuhrzoll erhoben. Gleichzeitig 
ist bei einer Reihe von Artikeln, deren Erzeugung 
in Zanzibar und Pemba sehr gering ist oder die 
nur von auswärts zwecks Weiterbeförderung ein- 
gehen, der alte Einfuhrzoll gänzlich aufgehoben 
worden. Diese Artikel sind Boritis, Kopal, Eben- 
holz, Korn, Reis, Chiroki, Erdnüsse, Flußpferd=
        <pb n="274" />
        W 200 20 
zähne, Elfenbein, Orseille, Rhinozeroshörner, Zucker, feines Mehl, Brot, Zwieback, Rind- 
Schildpatt. fleisch, Schweinefleisch, Fisch, andere Lebensmittel 
Alle aus dem britisch-ostafrikanischen und aus (provisions), Reis und Tee. 
dem Uganda-Schutzgebiete nach Zanzibar ein- (The Board of Trade Journal.) 
geführten Erzeugnisse sind, soweit sie nicht aus – 
den genannten Ländern selbst stammen, zollpflichtig. Sollbefrelungen in Süb-Uigeria. 
Laut Verordnung des Gouverneurs vom 
29. November 1907 sind alle Waren, die von 
Jollfrelhelt für oewne rungsmittel *h dem zur Zeit der Veröffentlichung dieser Verord- 
4 s . nung im Amte befindlichen Gouverneur für seinen 
Das Gesetz, betreffend Zollfreiheit gewisser Privatgebrauch in die östlichen und die Zentral- 
Nahrungsmittel bei der Einfuhr nach Süd-Rigeria, provinzen der Kolonie Süd-Nigeria eingeführt 
ist mit Wirksamkeit vom 1. Januar 1908 ab in werden, zollfrei. Ahnliche Bestimmungen sind 
Kraft gesetzt. Danach können folgende Nahrungs= bereits für die westliche Provinz (Lagos) erlassen. 
mittel zollfrei eingeführt werden: (Ebenda.) 
  
  
Solltarif für die spanischen Besitzungen am Golf von Gulnea. 
Die Zollverhältnisse in den spanischen Besitzungen am Golf von Guinea, die sich bisher in 
einem mehr oder weniger provisorischen Zustande befanden, sind durch eine Verordnung vom 
9. Dezember v. Is. neu geregelt worden. 
Der neue Zolltarif stellt sich als ein Differentialtarif dar, der den spanischen Erzeugnissen, 
die unter spanischer Flagge eingeführt werden, zumeist sehr erhebliche Vergünstigungen gegenüber 
den fremden Erzeugnissen oder den unter fremder Flagge eingeführten Waren gewährt. 
Der Tarif soll am 1. April d. Is. in Kraft treten. Laut Verordnung vom 27. Dezember 
v. Is. gelten jedoch die Sätze für die nachsteheud aufgeführten „alkoholhaltigen Getränke“ bereits 
seit dem 1. Jonnar d. Is. wenn die Sendungen den Ursprungs= oder Durchfuhrhafen nach dem 
31. Dezember 1907 verlassen haben. Auf Sendungen, die nachweislich vor dem 1. Januar 1908 
den Ursprungs= oder Durchfuhrhafen verlassen haben, finden die bisherigen Sätze Mnwendung. 
Fremde Lerhn 9 1 w Her- 
Nr. Waren Maßstab Ar der pder. bei der bei der 
5. Alkoholhaltige Getränke, ohne irgend einen Verzollung E sé biubene 
Zusatz, von geringerem Werte als 1 Peseta 
für 1 Liter, wie Rum, Genever, Alkohol, 
cafia de Cuba und dergl., weder versüßt 
noch gemischt mit einem Stoffe, der die Fest- 
stellung ihres Alkoholgehalts mittels des 
Alkoholometers verhindern könnte, bis zu 
50 Zentesimalgraden einschl. kg Rohgewicht 1,25 1,25 
6. Dergleichen, für jeden Grad darüber, ein 
verhältnismäßiger Zuschlagszoll von 0,05 0,05— 
7. Alkoholhaltige Getränke, mit irgend einem 
Zusatze, von geringerem Werte als 1 Peseta 
für 1 Liter, wie Rum, Genever, Alkohol, 
cafia de Cuba und dergl., verfüßt oder ge- 
mischt mit einem Stoffe, der die Feststellung 
ihres Alkoholgehalts mittels des Altoholo- 
meters verhindern könnt . 1,35 1,35 
(Gaccta de Aladrid.)
        <pb n="275" />
        W 201 20 
Verschiedene Mitteilungen. 
Die zugänge für die Kolonialsammlung der 
Geologischen Landesanftalt 1907. 
Die Kolonialsammlung der Königlich 
Preußischen Geologischen Landesanstalt zu 
Berlin entwickelt sich durch Vereinigung möglichst 
aller geologischen Aufsammlungen der Kolonial= 
behörden und ihrer Vertreter, der bergmännischen 
und technischen Expeditionen und der wissenschaft- 
lichen Forschungsreisenden immer mehr zu einer 
Zentralstelle für die geologischen Kenntnisse unserer 
deutschen Kolonialgebiete. Zahlreiche Interessenten, 
sowohl von amtlicher wie privater Seite, finden 
jederzeit Auskunft und Rat. Bei dem stetig 
wachsenden Interesse, das jetzt mehr und mehr 
auch in bergbaulichen und wasserwirtschaftlichen 
Fragen unseren Kolonien entgegengebracht wird, 
hat die Sammtung heute bereits eine umfangreiche 
Erweiterung erfahren. Dank dem regen Eifer 
zahlreicher Stationsbeamter und Schutztruppen- 
offiziere sowie der Führer unserer Expeditionen 
sind dem Institut in den letzten Jahren Auf- 
sammlungen von Gesteinen und Mineralien zu- 
gegangen, deren jede einen hohen wissenschaft- 
lichen, wenn auch manchmal nur rein örtlichen 
Wert für die Erweiterung und Vertiefung der 
geologischen Kenntnisse des betreffenden Kolonial-= 
gebiets hat. 
Im Jahre 1907 erhielt die Kolonialsammlung 
der Geologischen Landesanstalt die ostafrika- 
nischen Sammlungen des Professors Uhlig- 
Berlin aus dem Vulkangebiete des großen Grabens 
und der Massaisteppe, vom Kilimandscharo und 
Mern; sie liefern besonders zur Kenntnis der 
dortigen sehr verbreiteten jungvulkanischen Gesteine 
einen schätzenswerten Beitrag. Eine Ergänzung 
dieser Sammlungen bietet weiterhin die Kollektion 
von Dr. Fritz Jaeger; dieser hat im Auftrage 
der Kolonialverwaltung und der Landeskundlichen 
Kommission die gleichen Gebiete bereist. Ferner 
ist von hoher Bedeutung die umfangreiche Samm- 
lung des Geologen Dr. Tornau, der den süd- 
lichen und zentralen Teil des Schutzgebietes be- 
suchte und besonders die Goldvorkommen von 
Ikoma studierte. 
Aus Südwestafrika gelangten in die Samm- 
lung durch Bergrat Duft Gesteine und Mineralien 
aus der Gegend von Hohenwarte und Pforte; ferner 
wurden aufgenommen ein aus den Aufstandswirren 
geretteter Teil der Sammlung des gefallenen Berg- 
assessors Dr. Semper von der Gegend Lüderitz- 
bucht—Keetmanshoop —Gibeon, einige Bohrproben 
und Gesteine des Bezirksgeologen Dr. Lotz und 
des Herrn Scholz aus dem Gebiete der Lũderitz- 
buchtgesellschaft. Schriftsteller Seiner in Graz 
  
übergab in Ergänzung seiner früheren Sammlung 
Gesteine aus dem sogenannten Caprivizipfel; sie 
stellen besonders schätzenswerte Beiträge zur 
Kenntnis der ganzen Ablagerungen im Gebiete 
der Kalahari dar. 
Die Sammlungen von Kamerun erfuhren 
eine Bereicherung durch Übersendungen des Stabs- 
arztes Dr. Mansfeld-Ossidinge und der Haupt- 
leute Scheunemann und Glauning vom oberen 
Diahfluß und aus dem Baussolande' sowie durch 
Zuwendungen der Südk 
aus der Gegend Edea—-Jaunde. Sehr umfang- 
reiche und wissenschaftlich wertvolle Sammlungen 
übergaben Hauptmann Freiherr v. Seefried von 
der deutsch--französischen Grenzkommission in Ost- 
kamerun und Dr. uillemain. Die erst- 
genannte Sammlung umfaßt Gesteinsproben aus 
dem Gebiete des Benub in Nord-Nigeria sowie 
aus dem Gebiete von YDola—Garua ostwärts über 
Binder bis Busso, Rei Buba, Kunde und Gaza. 
Im wesentlichen sind es neben den Sandstein- 
bildungen der Benusformation Gesteine der alt- 
kristallinen Schieferformation und alte Eruptiv- 
gesteine. Die Sammlung Guillemain umfaßt 
die Gegend von Victoria, Edea, Jabassi, Johann- 
Albrechtshöhe, Esudan, Mamfe —Tinto—Bamenda 
— Bamum—Banjo—Galim—Tibati und Ngambe. 
Interessant sind die Proben der genau studierten 
zum Teil fosfilreichen Mungokalke sowie der Sand- 
steine und pflanzenführenden Schiefer von Mamfe 
und der Glimmerlagerstätte von Esudan. 
Aus Togo gingen durch den Bezirksgeologen 
Dr. Koert Proben des Eisenerzvorkommens von 
Banjeli sowie des in jener Gegend aufgefundenen 
Dwyka-Konglomerates ein. 
Aus dem Gebiete der Südsee-Inseln über- 
sandte das Reichs-Kolonialamt Gesteine des 
jüngsten Vulkanausbruches auf Savail (Samoa); 
ferner stellten Gouverneur Dr. Hahl und Bezirks- 
amtmann Fritz-Saipan Proben von den Marianen 
und Karolinen, Marine-Oberstabsarzt Dr. Krämer- 
Kiel Gesteine von den Palau-Inseln, vom Truk- 
Archipel und von den Luf-Inseln zur Verfügung. 
Die eingesandten Materialien sind zum Teil be- 
sonders dadurch von hohem wissenschaftlichen 
Wert, daß sie den Nachweis des Vorkommens 
altkristalliner und alteruptiver Gesteine auf diesen 
Inseln erbringen und damit das hohe Alter 
dieser Inselkerne beweisen. 
Die San José-Schildlaus in Südafrika. 
Ende Oktober 1907 ist in Bloemfontein 
das Auftreten der San José-Schildlaus
        <pb n="276" />
        W 202 20 
(aspidiotus perniciosus) entdeckt worden, die 
bisher hauptsächlich in Amerika großen Schaden 
unter den Fruchtbäumen angerichtet hat, in Süd- 
afrika aber unbekannt war. Die Regierung der 
Orangefluß-Kolonie hat daraufhin unter dem 
31. Oktober 1907 die Ausfuhr aller Arten von 
Pflanzen, Bäumen und Sträuchern mit Ausnahme 
von Küchengemüsen aus Bloemfontein verboten 
und unter Strafe gestellt. 
  
Hafenbau auf hawaii. 
Die den Bau der Mole und des Hafens von 
Hilo, Insel Hawaii, betreffenden Pläne des 
Captain Otwell vom U. S. Engineer Corps haben 
die Zustimmung der Washingtoner Regierung er- 
halten. Da die Gelder für diese Zwecke schon 
  
vor längerer Zeit bewilligt worden sind, hofft 
man im Februar oder März 1908 den Bau 
beginnen zu können. Nach Vollendung der Mole 
wird der Hafen von Hilo eine größere Fläche 
haben als der von Honolulu und wird wirt- 
schaftlich unzweifelhaft sehr viel zur Entwicklung 
der größten Insel dieses Archipels beitragen. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Honolulu.) 
  
Citeratur. 
Prof. Dr. Hartmann: Chinesisch-Turkestan. 
Geschichte, Verwaltung, Geistesleben und Wirt- 
schaft. Mit zwei Karten. Halle a. S. 1908. 
Verlag von Gebauer-Schwetschke. Preis geb. 
Mk. 3,50. 
  
Verkehrs-Nachrichten. 
Zwischen dem Kaiserlichen Konsulat in Seattle und der „Australian Mail Line“ 
ist eine Vereinbarung zustande gekommen, 
wonach sich die Dampfsschiffahrts-Gesellschaft verpflichtet, 
ihre in vierwöchentlichen Abständen zwischen San Francisco und Australien verkehrenden Dampfer 
regelmäßig in Apia anlegen zu lassen. 
Der erste nach Apia fahrende Dampfer wird am 13. März 
von San Francisco abgehen. 
Nachdem nunmehr die Postverbindung mit Apia über San Francisco gesichert ist, 
werden die Briefsendungen nach dem Schutzgebiet von Samoa, die seit der Aufhebung der amerika- 
nischen Linie San Francisco — Samoa—Auckland —Sidney der Oceanic Steamship Co. über Sidney 
geleitet worden sind, wieder über New York—San Francisco befördert werden. 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Februar 1908. 
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- "% " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 27. Febr. Friedrich= Wilhelms. 
(eutsche Schiffe) de 88 Tage 
· Ocmpsonhavren 41Tage25.«’5ebr.6.Mätz 
1sVEIUch-U««W"«« Brindisi 8. März Simpfonhafen 38 Tagß0 ob 
(engl. Schtffe) Friedrich-Wilhelms-. – 
hafen 41 Tage 
2 beutsch-Ostafrika. Neapel. 20.Febr. 2. Märba O 16—17 Tages18. 29. Febr. 
a) — Buloba, Muansa und weucte Schlffe). 10 abds. 
be n lienrte Marseille 10. jedes Monats Mombasa O 17 Tage 8. jed. Mts. 10* abds. 
7 und von der End attom « 
Schlss nach den Bestim Brindisi 238. Febr. Mombasa 18, 11 Tage21. Febr. 10 abds. 
mangsonte (engl. Schiffe) 
Neapel 20. Febr. 2. März Tanga 17, 19, 17 Tage18. 29. Febr. 
5) noch a einschr - Dinchn. I Obrunsche Schifte) U# 1. 10% a 
4 ¾l · 23. Febr. — 16 T 21. 6 
oct un — i 3. Febr anga Tage Feiad 2 abds.
        <pb n="277" />
        W 203 20 
  
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
Briefe müssen aus 
  
  
  
  
  
Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 20. Febr. 2. Mär Daressalam 18 Tage 18. 29. Febr. 
Gaenshe beine v s 10° a La 
Marseille#10. jedes Monats Zanzibar 18 Tage 8. jed. 7 105 abds. 
1 (von 3csibarn unmittelbar 
nach Deutsch-Ostafrito b Fscshurosc rren ine nn- nach!- 
lausschl. — b mentsdampfer in S#e 
o Brindisi 28. Febr Daressalam 17 Tage 21. Febr. 10 5 abos. 
(engl. Schiffe) 
Brindisi . . . . ... nzibar 20 Tage . . . . ... 108 abds. 
(engl. Schiffe) funz Daressalam weiler 
, mit nächster Gelegenheit 
C S 25 J 5 J. 535 
3. deutsch-Südwestafriha. * T * d - 5 Tage * d 575 ums. 
# antwerpen 2. März Swakopmund 20 Tage ärz 
boch Sbabt, St Eir (eutcche Schiffe), 88 vnis. 
ein, Haris. Hohewarte. s . . a# 
kalswater, Karibib, Kub Boulogne 3. März Swakopmund 19 Tage 2Mär 
Kubas, Maltahöhe, Nauchas (deutsche — 
Hahal taob tem.outhampton, 22.Febr. 7. März Swakopmund 21 41 Fir- 6. März 
simbingwe, Olliwarongo, I 21—25 a e 12 pms. 
h- “ 9 Southampton 29. Febr. Swakopmund 25, 28 Tage 28. Fäbr. 
ba. Sn Waldau, Waterberg, « » « -«., 11 ooms 
Windhuk [VH#mburxg 6. März Swakopmund 25 Tage 5. März 
« 712 abds. 
Southampton 22. Febr. 7. März Lũderitzbucht 22, 20, 22, 21. Febr. 6. März 
z 20—22 Tage 112 oms. 
Hamburg # 26. Febr. Lüderitzbucht 26 Tage 25. Febr 525 Ums. 
Antwerpen 2. März Lüderitzbucht 21 Tage 1. März 
b) uch, ##berigo Kubuh (deutsche Schiffe) 8 #8 oms. 
n I · 
mänsaäloel auNTee Bo 3. März Lüderitzbucht 20 Tage 2. März 
Oeuhchen 4 10 ums. 
Southampton 29. Febr. Lũderitzbucht 27 Tage 28. Febr. 118 vms. 
Hamburg 6. März Lüderitzbucht 26, 288. 5. März 
I 35 Tage 71 ums. 
1 
() nach mansdrifte Warm,Southampton, 29.Febr. 14. März, Capftadt 17 Tage 28. Febr. 13. März 
b4o (nur Briefe, Post- 1 on dort weiter auf dem 112 oms. 
karren und Zeiumgen. Druck- 1 Landwege über Steinkopf 
sachen. Geschäftspepiere und 
Warenproben wie Lüderitz- 
bucht) 
4. Samoa. Queenstown. 1. März Apia 29—31 Tage 28. Febr. 1127 
Hamburg 2. 7. jed. Mts. Lome 24, 18 Tage 36 jed. Mts. 
S 7 abds 
Nordenhani 28. jedes Monats Lome 17 Tage jed. its. 11. 22. 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 9. jed. Mts. 888 vms. 
Notterdam 16. jedes Monats Lome 20 Tage 15. jed. Mts. 9 ums. 
(deutsche Schiffe) 
Boulogne s. M. 11. jedes Monats Lome 16 Tage 10. jed. Mts. 1° ms. 
5. Logo. (deursche Schiffe) 
Hamburg 25. jedes Monats Lome 21 Tage 24 jed. Mts. 7½ abds. 
Marseille 12. jedes Monats Cotonou 18 Tage 10. jed. Mts. 10“ abds. 
von da ab kan hndn 
Bordeaux 25. jedes Monats Cotonou 18 Tage 23. jed. Mts. 10 abds. 
von da ab kundverhdung 
1#Liverpool Akkra 1 5 T Donnerstag 94 abds. 
  
jeden Sonnabend 
  
dort weiter r dem 
kondpuege in 5 Tagen
        <pb n="278" />
        W 204 20 
  
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- % Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am 
-. .. 
6. Kamerun. Hamburg 10. 25. jed. Mts. Viktoria 40 23 T’ge . jed. Mts. 868 oms. 
nach Bamenda rr Duala 19, 24, 25 Tagee2 jed. Mts. 7 abds 
o beche S Sut Kribi 20 u. 26—80 Tage leod. « « 
zaid ontemd ol. Bouloan- 111. jedes MonatsViktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 10 nachm. 
wouasg. Jaunde, Johann- er⅜ Duala 18 Tage 
Abrechtghohe, Hoto, Frit Arrundh- 22% Kribi 19 Tage 
Plantation, Gocia Liverpool 7. März Viktoria 25 Tage 5. März 1085 abds. 
22. Febr. Duala 26 Tage 20. Febr. 1045 abds. 
Duala 28 Tage 
Hamburg 25. jedes Monats Rio del Ney 32—35 Tage * n Mu 7½ abds. 
b) nach Rio del Rey . . Liverpool T. März Rio del Rey 23 Tage 
14 C. 
„Gebiet Liverpool jeden Sonnabend orcados 17 Tage jeden Donnersta 
q nach (O#n e, Gebie rp — * von vort. weise #We 1! 10· abds. 9 
Lokod ola 
d) nach Osffldine Liverpool jeden Sonnabend Calabar jeden Donnerstag 
· vondoknveitekuher botum 10“5 abds. 
I kßnwdomouiq 
bis 10 Tage 
e) nach Molund Antwerpen % 27. Febr. 19. März)) Matadi 19—20 Tage 26. Febr. 18. März 
von da weiter mit der Eisen- 14 nachm. 
Bordeaux 1 25. jedes Monats 35 giu —. dsß23. fer Mts. 10“ abos. 
1 dem Ka Ssongea und 
is Molundu 
I 
· Jap 39 Tage 
Neapel 23. April (12D Saipan 44 Tage 
(beutsche Schiffe) Ponape 51 Tage 21. April 
J. den Narolinen, Palan-Neapel Ponape 54 Tage 10 abos. 
Inseln, Marianen. (engl. Schlssee ... Saipan 64 Tage 
Jap 68 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet: von Yokohama weiter sechs bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
Neapel 27. Febr. Tsingtau 33—86 Tage5. Febr. 
(beutsche Schiffe) U s 105 abos. 
Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 31—36 Tage jeden Freitag 1058 abds. 
(engl. Schifsen 
B. Kiautschon. Marseille 1. März Tsingtau 31—36 Tage 28. Febr. 
(franz. Schiffe) 1 abds. 
Liverpool 6. März Tsingtau 31 Tage 5. März 8# oms. 
Marseille 21. Febr. 6. MärzTsingtau 36—38 Tage. Febr. 4. März. 
Cengl. Schiffe) 100 abds. 
Neapel 15. März Jaluit etwa 54 Tage « · 
o« (engl. Schtffe) 4 13. März 
Marshas-Inseln Neapel!: Jaluit 46 Tage 10 F abos. 
(engl. Schiffe) 
  
  
  
Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="279" />
        W 205 20 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Landungs- « Die Post ist fällig Landungs= Die Post ist fällig 
Von hafen in Berlin am Von hafen in Berlin am 
deutsch-Nengninea#. Neapell. 1. 10°. März Marshal-Inseln Brindisf « 20. März 4. April. 
Neapel. 6. März (oae 
beutsch-Onafrita. rindist. 6. Bäsz Neapel 26 , Febr. 
Marseille u cn Snt 21.zehr 6. Mihd 
arseille.. ebr. 5. Mär. 
deutsch-Südwestafriha « give-pop!..l17z,eok.ihek 
ntwerpen. . 15*. Febr. 7*. März I Vancouver. 
nördl.Teil d. Schutzgeb.Hamburg. r 23“. Febr. Klautschon Plymouth, 
Southampton 23. Febr. 8. März She 44%% 17. 26. Febr. 
südl. Teil des Schutzgeb. Southampton 23. Febr. 8. März Je Havre oder7. März 
Antwerpen. 15“". Febr- 7. VMarz Queenstown 9 
— – Sibir. Eisen= 
1 bahn jed. Montag u. Mittw. 
k Hamburg . t 
amernn outhampton, 4. r3 Queenstown unbest 
— « stimmt, voraus- 
Plymouth . 16. Febr. 1. März Samoa.. . ... cd. Plymouth iutuutu 25 . Febr. 
den Karolinen, " Hamburg . Fär- 
Narianen, Brindisi .. 4. April ooo Southampton ärz 
Palau: Inseln I Boulogne 14. jed. Mts. 
6 
Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Absahrt des Schiffes.) 
„Arcona“ Amoy 16/1. — 17/1. Hongkong 28/1. — 1/2. Shanghai. 
„Bremen" 9/1. Rio de Janeiro 22/1. — 5/2. Port of Spain. 
„Bussard"T Daressalam. 
„Charlotte“ Lavana, 41 — 21/2. Charleston (Täübtarolin) 28/1. — 2/2. Ver- 
— Horta aus Faya 
„Condor"“ 29/12. Tunn 3 2/1.— n. Friedrich-Wilhelmshafen 14/1. 
— 16/1. Herbertshöhe. 
„Fürst Bismarck“ Manila. — 20/1. Bangkok 28/1. — 1/2. Singapore 7/2. — Batavia. 
„Iltis" Tisingtau. 
. „Jaguar!" Hankau. 
Shanghai 3/2. — 6/2. Swatau. 
„Luchs' Hongkong 7/1. — Hoihow. — 9/1. Pakhoi 10/1. — 17/1. Bangkok 28/1. 
— 31/1. Saigon 5/2. — Hongkong. 
„Moltke“. Kingston (Jamaica) 13/1. — 18/1. Havana 28/1. — 4/2. Bermudas 
8/2. — Punta Delgada (Sao Miguel, Azoren). 
„Niobe“ Manila. — 20/1. Bangkok 28/1. — 1/2. Singapore 7/2. — Batavia. 
. „Panther" Zan Paolo de Loanda 15/1. — 16/1. Lobito Bay 20/1. — 21/1. Mossa- 
medes 28/1. — 31/1. Swakopmund. 
„Planet" . Vermessungsgebiet bei Matupi. 
„Seeadler“ Bagamojo 10/1. — 11/1. Tanga 18/1. — 18/1. Zanzibar 22/1. — 
22/1. Daressalam 29/1. — Bartholomeo Diaz. 
„Sperber" 10/1. Forcados 17/1. — 19/1. Victoria. — 23/1. Duala. 
.„Tiger“ . Tasingtau 7/1. — 11/1. Futschau 17/1. — 19/1. Hongkong 22/1. 
24/1. Amoy 30/1. — 31/1. Hongkong 4/2. — 4/2. Canton 10/2. 
— Hongkong. 
&amp;*M CG#&amp; MVMt E CoOOOGQ U GCG-EWceM 
Ss Ss ss 8 s#ss 8 sS 
a a a u st 
*
        <pb n="280" />
        satzung S 
W 206 20 
Ablösungstransporte: 
Vahrnlanmäßiger Tüeschsposthampfer „Gneisenau“ des Norddeutschen Lloyd mit der abgelösten Be- 
. M Plan 
Transportführer: gepiasleumnene Kurtz, von Neapel ab Oberleutnant zur See Hermann (Kurt). 
16/1. Colombo 17/1.— 23/1. Aden 23/1. — 29/1. Port Said 29/1. — 1/2. Neapel 2. 
3/2. Genua 3/2. — Southampton. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann--Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
  
Postdampfer Reise Lehte Nachrichten 
von l nach bis 11. Februar 1908. 
„Adolph Woermann“ Durban Hamburg am 7. Februar ab East London. 
„Alexandra Woermann“ Gabun amburg am 6. Februar in 
„Aline Woermann“ Kapstadt Swakopmund am 5. Fegruar in *8S 
„Anna Woermann“ Burutu Hamburg am 8. Februar in Lagos 
„Arnold Amsinck“ Lüderitzbucht Hamburg am 1. Februar ab Logos. 
„Carl Woermann“. Hamburg Accra am 8. Februar Dover passiert. 
„Eduard Bohlen“ Kapstadt Swakopmund am 1. Februar in Kapstadt. 
„Eduard Woermann“ Hamburg Lüderitzbucht am 1. Februar in Swakopmund. 
„Eleonore Woermann“ Duala Hamburg am 9. Februar ab Viktoria. 
„Ella Woermann“ Assinie Hamburg am 5. Februar ab Las Palmas. 
„Erna Woermann“ Lüderitzbucht Hamburg am 9. Februar in Hamburg. 
„Frieda Woermann“ Gabun Hamburg am 18. Januar in Hamburg. 
„Gertrud Woermann“. Delagoabai Hamburg am 5. Februar ab Delagoabai. 
„Hans Woermann“. Hamburg Gabun am 6. Februar ab Las Palmas. 
„Henriette Woermann“ Hamburg Calabar am 7. Februar Quessant passiert. 
„Irma Woermann“ Hamburg Calabar am 30. Januar in Lagos. 
„Jeannette Woermann“ Burutu Hamburg am 8. Februar in Hamburg. 
„Kurt Woermann“ Hamburg am 7. Februar in Sierra Leone. 
„Lili Woermann“ Hamburg Burutu am 6. Februar ab Las Palmas. 
„Linda Woermann“ Hamburg Rio Nunez am 7. Februar in Madeira. 
„Lothar Bohlen“ Calabar Hamburg am 17. Januar in Lagos. 
„Lucie Woermann“. Hamburg Duala am 10. Februar Curhaven passiert. 
„Marie Woermann“ Assinie Hamburg am 14. Jannar in Lamburg. 
„Nartha, Woermann“ am Assinie am 7. Februar in Assinie 
„Max B . Lũderitzbucht Hamburg am 8. Februar ab Swaloomuno. 
„Otto Boinan# Rio Nunez Hamburg am 3. Februar in Hambur 
„Paul Woermann“. Hamburg Accra am 27. Jannar in Sierra Leone. 
„Thekla Bohlen“ Hamburg "„ Kotonon am 12. Februar ab Hamburg. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika= Dienst. 
„Duala“ Rio Nunez Hamburg am 7. Februar in Conakry. 
„Edea“ Gabun Hamburg am 10. Februar ab Lome. 
„Kamerun“ Kotonou Hamburg am 6. Februar in Dakar. 
„Lome“ Hamburg Kotonou am 6. Februar ab Las Pamas. 
„Otavrim Mossamedes Hamburg am 8. Februar ab Lagos. 
„Swakopmund“ . Mossamedes Hamburg am 4. Februar in Laga 
„Tog Hamburg Swakopmund am 41. Februar ab - Palmas. 
„Winohuk“ Durban Hamburg am 7. Februar in Hamburg. 
Hamburg- Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun“= Hamburg Assinie am 6. Februar ab Las Palmas. 
„Immo“'“ Hamburg Kotonou am 4. Februar in Lome. 
„Ingbert"“. Hamburg Mossamedes am 2. Februar in Dakar. 
„Ingraban“ Hamburg Lüderitzbucht am 6. Februar in Las Palmas. 
„Walburg“ Hamburg Mossamedes am 8. Februar ab Hamburg.
        <pb n="281" />
        W 207 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Keudt'sches Kolonialkontor G. m. b. H., Berlin W. 64. 
  
Telephon: Amt 1 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 
11. Februar 1908. 
  
’ vor- 6 . 
Gein-, Kapital uss, or- Fe: „Nachfrage Angebot 
jahr jahr, Divi= dende - 
lahr Mark „jhr |dende « koxoloxo 
.: 
1906. 1250 000 * 10. — — ’— 112 
1900. 20000 000 1. 11— 4 1— 95 
1905 1200 000 1. 4. · 0 .!. — 100 
1905 600 000 1. 1. 5 5 100 105 
1890 1 500 000 1. 1.] 30 22 200 — 
1891. 2 600 000 1. 10. 5 7 83 883 
1905 220 000 1. 11— 13 15 — 
1900 418 000 1. 1 7 — 106 
1878 2 750 000 1. 012 20 n T 
C . 175 182 
1885 2 000 000 1. 4,00 20 185 100 
1907 2 500 000 Il. 1 — — — 835 
1902 1 000 000 1. 1. 0 0 . 70 
1902° 1,000 Obo 1. 5. 1 2 0 80 
i6655. 3721000 1. i. 3½ 5 100 102 
3000 000 5 5 101 103 
1886 20000 000 1. 1. · 0 1 — « szsfr. 
1903 11495 000 1l. 1 3% 3½ 
6 I 93 94 
1897 2250 000 1. 1. 4 5 — 100 
1899 4 000 000 1. 1. · 0 — M 40.— 
360 000. 0 0 do — 12.— 
1898 1 000 000 1. 1. 5 10 Südkamerun. — 110 
1 000 000 „0 10 do . — 95 
1889 2000000 1. 10. 0 0 Guatemala Plantagen-Gesellschaft 118 25 
1897 1 158 000 51. 11 0 0 Hanseatische Kolonisationsgesellschaft. — 40 
1889. 3000 000 1. 10.! 0 20 Hanseatische Plantagengesellschatt— 30 
1887 1200 000 1. 1| 15 20 FalnesGeseuscha, geteilie Aktien 14130 — 
« do Genußscheine .M 1200,— — 
1898 604 000 ] 1. 7. 0 ·0 affee-Plantage Sakarre Stamm-Aktien — 15 
447 000 do Vorzugs-Aktien — 40 
1904 1. 000 Ooo 1l. 1. — 0 gamershVergwerte s-Aktiengesellschaft — 35 
1906 Z3000 000 1. 1. — 4 — 85. 
1908 1 000 000 1. 1. — 0 Kautschul-Pflanzung Meanja A--G. — 60 
1899 1 100 O00 1. 7.] 0 0Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft . m— 75 
1885 6000 000 1l. 4. 0 [Neu Guinea omaie Votzugs- Anteile . — 98 
. · Z Stamm-Anteill38 42 
1906 1 200 000 1. 1. — — Ostafrika-Kompagn ...»— 99 
1904 21.000 000 1. 1. 3 3 Ostafrilanische Eensioetacgen. Anteile 
H l(vom Deutschen Reiche mit 3% Zins und 
% " 120 % Rückzahlung garantiert) 97 98 
1900 20 000 000 1. 4. 0 0 Otavi- Kinen- und Ei Labnhneeesellchaft 98 108 
1897 2000 000 1. 10. 5 6 Plantagengesellschaft Concepcion [— 86 
1895 1 500 000 1. 1. 0 0 l Rheinische Dande-iamtagengelelliaft. — 85 
1008 800 000 1. 1. 0 20 Safata-Samoga-Gesellschaft .:— 90 
1905 2000000 1. 1. 4 4 Samoa-Kautschuk-Compa nie — 45 
1897] 500 000 1. 1. 0 40 Sigi nsslanzungs= Gesellschat 735 85 
1900 / 500 0O00 1. 7. 0 0South African I. ernitort ries ..... 2818d4 8sh 
1892 22000000 1. 7. 0 0 ) Sah West Africa 16 ah 17 sh 
1893 869 100 1. 4. 0 0 Usambara * Siamn- Anteile 25 zsfr. 30 zsfr. 
Q 142 200 0 0 do Vorzugs-Anteile — 50 zsfr. 
1897 1500 000 1. 1. 0 0 Wesiafrilanische wiinningeeh Vibundi! 
" " m-Anteile 80 — 
. 600 000, 0 6: 5 wi Anteile] 105 115 
1897 4500 000 1. 1. 0 0 mestafritanissd Pflanzungsgesellschaft Victoria 4 
- zusammengelegte Stamm-Aktien 50 — 
* Vorz.-Aktien 120 — 
1895 1 800 000 1. 1. 0 0 Westdeutsche * o nenseschn · 
« ll J Düsseldorf. )75 75 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Zu jeder Art von Auskunft ist obenstehendes Bankhaus stets gem bereit.
        <pb n="282" />
        Anzeigen. 
  
hInserate sind an die Geschäftsstelle des Deutschen Kolonialblattes“, Berlin 8W 68, Kochsraße 68—71, einzusenden. 
Bekatmachung. 
In das Handelsregister B Nr. 1 ist 
heute folgendes eingetragen worden: 
Dem Pflanzer Emanuel Linden= 
berg zu Herbertshöhe ist für die 
Zweigniederlassung der Neu-Guinea- 
ompagnie zu Herbertshöhe Prokura 
erteilt. * 
Herbertshöhe, den 10. Dezbr. 1907. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
J. V.: Fuß. 
  
Bekanntmachung. 
In das hiesige Handelsregister Ab- 
teil. B Nr. 2 ist bei der Damara= aund 
Namaquan-Handelsgesellschaft m. 
in Hamburg mit Zweigmederlassungen 
in Lüderibbucht und Gibeon heute 
folgendes eingetragen worden: 
Die dem Kaufmann Carl Wilhelm 
Steckmest erteilte Gesamtprokura ist 
erloschen. (sia) 
Keetmanshoop, den 24. Dezbr. 1907. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
Bekanntmachung. 
Der Rechtsanwalt Theodor Walter 
Scharf aus Dresden ist zur gemein- 
schaftlichen Ausübung der Rechts- 
anwaltschaft mit dem Aechtsanwalt 
Dr. Oo Forkel bei dem hiesigen 
Kaiserlichen Bezirksgericht zugelassen 
worden. (Slb) 
Keelmanshoop, den 30. Dezbr. 1907. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
gez. Bach. 
  
Bekanntmachung. 
Die Eintragungen in das Handels- 
register des Kaiserlichen Bezirksgerichts 
zu Keetmanohoop werden im Jahre 1908 
1. im Deutschen Kolonialblatte und 
2. in der Deutsch-Südwestafrika- 
nischen Zeitung 
bekannt gemacht werden. (aic 
Keetmanshoop, den 2. Januar 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
Bekanntmachung. 
In das Lanveloregister Abteilung A 
wurde heule unter Nr. 50 eingetragen 
die Firma 
Oskar Harms in Swakopmund. 
Alleininhaber der Firma ist der Kauf- 
mann Oskar Harms daselbst. (3) 
Swakopmund, den 10. Januar 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
55½0 
  
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Armeen als offizielle Dienstgläser 
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Artikel und Fernglüser auf Anfrage. 
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        <pb n="283" />
        Deutsches Kolonialblatt 
Kmteblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
BHerausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
19. Lahrgang Berlin, den 1. Oärz 1908. Uummer 5. 
Dlese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derfelben werden als Beihefte beigefügt die lin 
  
ial veertelsähr## erscheinenden: „Mitteilungen aus den deut bhen Schu ursgebete een-, herausgegeben von Dr. Freiherr 
alman. Der sierriepr wiennenea für do Kol gnigbian mit den Zehenen Hrenat beim Bezuge durch d 
Vost wE, da S ,, essan trch die Verlagsbuchhandlung: ) für Deutfe e Wischt 
der deutft Schuf t d She aliege erg M. 5.— fur dle Kuinurtan n s8 Weltpostwereins scc iige und Anfragen 
find an t #nn ebet eicbsn terr von Erns Siegfried Mittler und Sohn, Berlin Mi’' Kochstraße 66—71. zu richten. 
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung de Reichs-Nolonialamts, betr. Aufhebung der dem Hüongolf-Syndikat 
erteilten Konzession. Vom 7. Februar 1908 S. 200. — Verfügung des Reichs-Kolonialamts, betr. Erteilung einer 
Sonderberechtigung zum Schürfen und Bergbau. Vom 7. Februar 1908 S. 210. — Bekanntmachung des Gouverneurs 
von Deutsch-Neuguinea, betr. den Gouvernementsrat. Vom 12. Dezember 1907 S. 210. — Bekanntmachung des 
Gouverneurs von Deutsch-Samoa, betr. den Gouvernementsrat. Vom 16. Dezember 1007 S. 210. — Personalien S. 211. 
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 213. — Patriotische Gaben S. 213. — Spenden für Errichtung 
eines Denkmals zu Ehren der Gefallenen von Südwestafrika (3. Liste) S. 214. — RNede Seiner Erzellenz des Herrn 
Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts Dernburg in der Sibung= er Budgetkommission des Reichstags vom 
18. Februar 1908, besonders über Fragen der Eingeborenenpolitik S 
Deutsch-Neuguinea: Die Unruhen bei Potsdamhafen S. 231. 
Deutsch- Südwestafrika: Namensänderungen von geographischen Ortsbezeichnungen S. 232. 
Deutsch-Ostafrika: Jachweisung der Brutto-Einnahmen bei den Küstenzollstellen von Deutsch-O#tafrika im 
Monat November 1907 S . 
Die Ausfuhr Togos 1907 S. 233. — Schiffsverkehr auf der Reede von Lome 1907 S. 233. 
noloniatwirtschaftliche Mitteilungen: Otavi-Minen= und Eisenbahngesellschaft S. 231. — Kakao und 
Ralaobutter im Jahre 1907 S. 237. 
Aus fremden Rolonien und Produkrtionsgebicten: Materialien zur afrikanischen Eingeborenen= und 
Arbriterpolitil Die neue Rolonialpolitik Frankreichs (1)) S S. 211. — Baumwollkultur in Britisch= Nordnigerien 
258. — Die Sesamernte Britisch-Indiens 1907,08 S. 258. — Die Phosphatproduktion im Jahre 1907 S. 260. 
Handel Agyptens 1907 S. 260. — Der Handel zusschen dem ägyptischen Sudan und Abessinien über Gambela 
262. — Einfuhrhandel Neuseclands im Jahre 1906 S 263. — Ausfuhrhandel Neuseelands im Jahre 1906/07 
264. — Zollerhöhungen in Zanzibar S. 265. — 3 ollbegünstigte Einfuhr von Erzeugnissen des französischen 
Nongogebiets nach Frankreich S. 265.1 Desgleichen von Kakao in Bohnen und Schalen aus Dahomey nach Frank- 
reich S. 265. — Verschiedene öffentliche Arbeiten in Senegambien S. 265. — Transporterleichterungen für die Aus- 
fuhr von Mais und Kohlen aus dem Transvaal über Lourenco Marques oder Kaphäfen S. 266. 
Verschiedene Mitteilungen: Der Antwerpener Elfenbeinmarkt im Jahre 1907 S. 267. — Der Staatshaushalt 
Transvaals für 1907.08 S. 267. — Der Eisenbahnbau in Angola S. 268. — Verstaatlichung der Eisenbahnlinie 
Clerksdorp—Fourteen Streams (Transvaal) S. 269. — Literatur S. 270. — Koloniale Preßstimmen S. 270. — 
Verkehrs= Nachrichten S. 271. — Schiffsbewegungen S. 274. — Kurse deutscher Nolonialwerte S. 276. 
II IIAmtlicherTeilllYI 
— 
rE 
* 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verfügung des Reichs-HKolonialamts, betr. Aufhebung der dem Hüongolf-Syndikat 
erteilten Konzession. 
Vom 7. Februar 1908. 
Nachdem das Syndikat zur bergbaulichen Erforschung des Hinterlandes des Hüongolfes 
in Kaiser-Wilhelmsland der ihm in § 5 Abs. 1 der Konzession vom 17. Juni 1901 gemachten 
Auflage, binnen fünf Jahren vom Tage der Erteilung der Konzession an gerechnet eine oder mehrere 
deutsche Kolonialgesellschaften im Sinne des Schutzgebietsgesetzes zu bilden und auf sie die ihm durch 
die Konzession zugewiesenen Rechte und Pflichten entsprechend zu übertragen, nicht nachgekommen ist, 
werden gemäß § 5 Absatz 2 a. a. O. die aus der Konzession sich ergebenden Rechte und Pflichten 
für verfallen erklärt. 
Berlin, den 7. Februar 19068. 
Der Staatssekretär. 
Dernburg.
        <pb n="284" />
        W 210 20 
Verfügung des Reichs-Holonialamts, betr. Ertellung einer Sonderberechtigung zum 
Schürfen und Bergbau. 
Vom 7. Februar 1908. 
Auf Grund des § 93 der Kaiserlichen Bergverordnung vom 27. Jannar 1906 bestimme 
ich hiermit, daß die westlich vom Kap Arkona liegenden Flußgebiete in Kaiser-Wilhelmsland, 
deren Wasserläufe an der Hüongolfküste oder deren südöstlicher Fortsetzung auf deutschem oder erst 
auf englischem Gebiet münden, dem. Landesfiskus des Schutzgebiets Deutsch-Neuguinea zur aus- 
schließlichen Aufsuchung und Gewinnung der in der Bergverordnung vom 27. Februar 1906 unter 
§5 1 Ziffer 1 und II genannten Mineralien bis auf weiteres vorbehalten werden, soweit dem nicht 
wohlerworbene Rechte Dritter entgegenstehen. 
Berlin, den 7. Februar 1908. 
Der Staatssekretär. 
Dernburg. 
Bekanntmachung des Couverneurs von Deutsch-Meuguinea, betr. den Gouvernementsrat. 
Vom 12. Dezember 1907. 
Auf Grund der Verfügung des Reichskanzlers vom 24. Dezember 1903, betr. die Bildung 
von Gouvernementsräten, sind für die Kalenderjahre 1908 und 1909 zu amtlichen Mitgliedern 
des Gonvernementsrats 
1. der Bezirksamtmann Full, 
2. der Bezirksrichter Dr. Klug, 
3. der Regierungsarzt Dr. Wendland, 
  
4. der 
und zu außeramtlichen 
Bischof Ludwig Couppé (Stellvertreter Pater Johann Dicks), 
Missionar Heinrich Fellmann (Stellvertreter Missionar Paul Wenzel), 
. Kaufmann Max Thiel (Stellvertreter Kaufmann Emil Timm), 
. Administrator Hubert Geisler (Stellvertreter Pflanzer und Händler Fritz Guyot), 
. Pflanzer und Händler Richard Parkinson (Stellvertreter Pflanzer und Händler 
Georg P. Kaumann), 
6. Pflanzer und Händler Rudolf Wolff (Stellvertreter Pflanzer und Händler 
Robert Hildebrandt), 
.Kaufmann Oscar Haesner (Stellvertreter Kaufmann Theodor Wendt) 
ernannt worden. 
Herbertshöhe, den 12. Dezember 1907. 
Der Gouverneur. 
Hahl. 
Sekretär Warnecke 
u eb 
7 
Bekanntmachung des Couverneurs von Deutsch-Samoa, betr. ben Couvernementsrat. 
Vom 16. Dezember 1907. 
Auf Grund der Verfügung des Reichskanzlers vom 24. Dezember 1903, betr. die Bildung 
von Gouverhememstäten, sind für die Zeit vom 1. November 1907 bis 31. Oktober 1909 
1. Kaufmann W. C. Dean, 
. Pflanzer F. Harman, 
.Rechtsanwalt R. Hetherington-Carruthers, 
.Pflanzer R. Kramp, 
Kaufmann A. Krause, 
.Polizeichef a. D. F. Marquardt, 
Pflanzer C. Wetzell 
als außeramtliche Mitglieder in den Gouvernementsrat berufen worden. 
#*é
        <pb n="285" />
        G 211 20 
Außerdem gehört dem Gouvernementsrat der im Oktober 1906 berufene Kaufmann 
K. Hanssen als außeramtliches Mitglied bis zum 31. Oktober 1908 an. 
Apia, den 16. Dezember 1907. 
Der Gouverneur. 
Solf. 
  
Dersonalien. 
RKaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 18. Februar 1908. 
Kraut, Hauptmann im 1. Ober-Elsässischen Infanterie-Regiment Nr. 167, kommandiert zur Dienst- 
leistung beim Kommando der Schutztruppen im Reichs- Kolonialamt aus dem Heere aus- 
geschieden und angestellt. 
Dr. Kuhn, ztubsarz, ein auf den 17. Oktober 1899 La#? vordatiertes Patent seines Dienstgrades 
erhalten 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 18. Februar 1908. 
Die Anträge: 
Seyfried, v. Kleist und Göring, Hauptleute und Kompagniechefs, 
Baumstark und Frhr. v. Wangenheim, überzählige Hauptleute, 
Wagner, Hudemann, Frhr. v. Nordeck zur Rabenau und Bock v. Wülfingen, Oberleutnants, 
Wintgens, v. Dobbeler und Ulrich, Leutnants, 
Dr. Engeland und Dr. Greisert, Stabsärzte, 
Dr. Brünn, Fehlandt und Dr. Schumacher, Oberärzte, — um Belassung in der Schutztruppe 
auf weitere 2½ Jahre genehmigt. 
Am 29. Februar aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. März d. Is. im Heere 
angestellt: 
Pierer, Hberleutnant, im Füsilier-Regiment General-Feldmarschall Graf Blumenthal (Magdeburgischen) 
r. 36 und 
Schlũter Leutnant, im Infanterie-Regiment Hamburg (2. Hanseatischen) Nr. 76. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. O. K. vom 18. Februar 1908. 
Am 29. Februar aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. März d. Is. im Heere 
angestellt: 
Anz, Oberleutnant, unter Beförderung zum Hauptmann vorläufig ohne Patent mit einem Dienst- 
alter vom 11. September 1907, als Kompagniechef im Pionier-Bataillon von Rauch 
(Brandenburgischen) Nr. 3; 
die Oberlentnants: 
Ritzler im 3. Thüringischen Infanterie-Regiment Nr. 71, 
Pirner im Füsilier-Regiment Prinz Heinrich von Preußen (Hrandenhurgischen) Nr. 35, 
Pfaehler im 5. Hannoverschen Infanterie-Regiment Nr. 16 
Burtin im 3. Magdeburgischen Infanterie-Regiment Nr. 66 
Heinroth im Hinterpommerschen Feldartillerie-Regiment Nr. 53 und 
v. Lehsten im Infanterie-Regiment Graf Bose (1. Thüringischen) Nr. 31; 
die Leutnants: 
Reitzenstein im Infanterie-Regiment Freiherr von Sparr (3. Westfälischen) Nr. 16, 
Schonert im Infanterie-Regiment von Alvensleben (6. Brandenburgischen) Nr. 52, 
Stamm im Abeinichen Jäger- Bataillon ar. 8 und
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        W 212 25 
die Stabsärzte: 
Dr. Merdas, als Bataillonsarzt I. Bataillons 5. Großherzoglich Hessischen Infanterie-Regiments 
Nr. 168, 
Dr. Busch, als Bataillonsarzt III. Bataillons Füsilier-Regiments von Gersdorff (Kurhesfischen) 
Nr. 80 un 
Dr. Schulz (Albert), als Bataillonsarzt III. Bataillons 2. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiments 
Nr. 137. « 
Ferner am 29. Februar d. Is. aus der Schutztruppe ausgeschieden: 
Goetz, Oberleutnant und 
Schwink, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Bayerische Militärdienste und 
Leonhardi, Oberleutnant, behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste. 
Urlaub zur Wiederherstellung der Gesundheit nach Deutschland bewilligt: 
Schmidtborn, Hauptmann, im Anschluß an den ihm gewährten neunmonatigen Heimatsurlaub 
vom 28. Februar d. Is. ab ein zweimonatiger Nachurlaub und 
Klausa, Leutnant, vom 18. Februar d. Is. ab ein weiterer viermonatiger Nachurlaub. 
Dr. Werner, Stabsarzt und 
Schroedter, Oberarzt, Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 3½ Jahre genehmigt. 
v. Puttkamer, Hauptmann und Kompagniechef, der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der 
Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform bewilligt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 27. Januar 1908. 
Schmidt, Oberveterinär, am 29. Februar d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 8. Februar 1908. 
Neumann und Nuhn, Feldlazarettrendanten, am 29. Februar d. Is. behufs Wiederanstellung als 
Lazarettinspektoren im Bereiche der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (ersterer beim 
Garnisonlazarett Hannover, letzterer beim Garnisonlazarett Rastatt), aus der Schutztruppe 
ausgeschieden. 
Suchantke, Oberveterinär, am 29. Februar d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung, aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 11. Februar 1908. 
Dr. Saßerath, Oberarzt, im Anschluß an den bis zum 31. Mai d. Is. reichenden viermonatigen 
Heimatsurlaub ein Nachurlaub von einem Monat bewilligt. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 18. Februar 1908. 4 
Mueller, Generalmajor und Kommandeur der Schutztruppe mit der gesetzlichen Pension und der 
Erlaubnis zum Tragen seiner bisherigen Uniform sowie unter Verleihung des Roten Adler- 
Ordens 2. Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe zur Disposition gestellt. 
Puder, Major im Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt, kommandiert zur Ver- 
tretung des beurlaubten Kommandeurs der Schutztruppe, zum Kommandeur der Schutz- 
truppe ernannt. 
v. Oertzen und v. Michaelis, Leutnants, Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 
2 Jahre genehmigt.
        <pb n="287" />
        W 213 20 
  
EGGGGGGGGG Nnichtamtlicher Teil [ BEEGGEGGGGOGG) 
Dersonal-Nachrichten. 
Deutsch-Ostafrika. 
Sekretãr Karl Rern . 
Am 8. d. Mts. verschied plötzlich an Schwarz-= 
wasserfieber der kommiss. Sekretär Herr Karl Kern. 
Infolge seines lanteren Charakters erfreute 
sich der Verstorbene allgemeiner Beliebtheit. Das 
Gonvernement verliert in ihm einen pflichttreuen 
und fleißigen Beamten. Sein Andenken wird 
stets in Ehren gehalten werden. 
Daressalam, den 15. Januar 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
v. Winterfeld. 
In Ostafrika sind neu eingetroffen: Am 6. De- 
zember 1907 Assessor Beckler; am 26. Dezember 
1907 die Gerichtsassessoren Dr. v. Boxberger 
und Stier. 
In Ostafrika vom Heimatsurlaub wieder ein- 
getroffen: Am 6. Dezember 1907 kommiss. Gou- 
vernementssekretär Kiene; am 24.Dezember 1907 
Bureaugehilse Schwabe; am 17. Januar 1908 
Oberrichter Vortisch und Regierungsrat, Bezirks- 
amtmann Zache. 
Aus Ostafrika sind mit Heimatsurlaub einge- 
troffen: Geheimer Regierungsrat Stuhlmann, 
Bezirksamtmann Spieth, Assessor Fehler, Che- 
miker Lommel, kommiss. Hauptzollamtsvorsteher 
Fischer, die kommiss. Sekretäre Wolf und Sem- 
britzki, kommiss. Zollamtsassistent 2. Klasse Men- 
sing, die kommiss. Bureauassistenten 2. Klasse 
Schneider und Wiegandt, Steuermann Giese 
und Maschinist Engel. 
Mit Heimatsurlaub sind am 12. Februar 1908 
in Neapel eingetroffen: Hauptmann v. Kleist, 
Oberarzt Fehlandt, Assistenzarzt Dr. Weck, 
Sanitätsfeldwebel Lemke, Sanitätsunteroffizier 
Hunzinger und Büchsenmacher Kretsch. 
siamerun. 
Die Ausreise nach Kamerun haben am 9. Fe“ 
bruar angetreten: Geologe Otto Mann, Land- 
messer Steinwarte, Stationsleiter Otto Liebert, 
Zollassistent Franz Schmidt, Wegebauer Adolf 
Mever, Steuermann Hermann Janssen und 
Senne Ludwig Sontheim. 
  
Die Wiederausreise nach Kamerun haben am 
9. Februar angetreten: Stationsleiter Frank, 
Bezirksrichter Kirchhof, Kassenvorstand Kräuter, 
Polizeimeister Seiler, Lazarettinspektor Nier- 
ling und Landwirt Kammerer. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 9. Februar 1908 von Hamburg aus ange- 
treten: Sergeant Mayer sowie die Unteroffiziere 
Becker, Röder, Junghänel und Wirsing. 
  
Togo. 
Aus Togo ist mit Heimatsurlaub eingetroffen 
der Wegebauer Jurischka. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Mit Heimatsurlaub sind in Hamburg einge- 
troffen: Am 29. Januar 1908 Garnisonverwal- 
tungsinspektor Möller; am 17. Februar 1908: 
Oberleutnant Klotz u. Leutnant v. Knobelsdorff. 
Die Ausreise in das Schutzgebiet haben am 
26. Februar 1908 von Hamburg aus angetreten: 
die Oberveterinäre Hölscher, Dr. Lüttschwager, 
Fry, Dürschnabel und Hoppe. 
Deutsch-MNeugulnea. 
Der Gerichtsassessor Dr. Klug ist am 27. De- 
zember 1907 im Schutzgebiet Neuguinea einge- 
troffen. *-# 
Der Bureaugehilfe Anton Mayer hat am 
26. Februar 1908 die Ausreise nach Neuguinea 
angetreten. 
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen sind weiterhin folgende freiwillige Gaben 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
1. Von Herrn Emil Paßburg in Berlin NW. 23, 
Milch-Konserven-Fabrik, eine Kiste mit 
100 Dosen Trockenmilch. 
2. Vom Alldeutschen Verband in Berlin W. 35 
140 Exemplare des vom Didisionspfarrer 
Schmidt verfaßten Buches „Aus unserem 
Kriegsleben“. 
75
        <pb n="288" />
        17. 12. 07: 
20. 
21. 
23. 
27. 
28. 
31. 
.12. 
12. 
12. 
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— 
07: 
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S 
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: Friedr. 
: Deutsche Zeitung, Berlin 
Es spendeten Gaben am 
Dautsche holonial- -Gesellschaft 
Metz 
— Deusccher Reichs- 
angehöriger in Prag 
Offizier= Kasino 2. Garde 
Regts. zu Fuß, Berlin, da- 
von 4,25 Mk. von den Unter- 
offzieren und Mannschaften 
der 5. Komp. gesammelt 
Ghezzi, Ingenieur, 
Wurzen (Sachsen) 
Deutscher - in Ha- 
bana 
1. Pomm. 
Nr. 2, Kolberg 
Frankfurter Oder- Zeitung . 
F. Rose, Geh. Legationsrat 
z. D., Südende . 
Herrenvon der bakteriologisch. 
Abteilung, Höchst# 
Boerner, Rechtsanw., Leipzig 
Ernst Krat, Hamburg I, 
Posthof 
dao Mainer, ech#prabmkan, 
Bamberg 
Redaktion der zeitung für 
Pommern, Kolberg 
Deutsche Zeitung, Berlin 
: Alwin Scholz, Zittau i. S., 
Bautzenerstr. 71. 
Deutsche # Kolonial-Gesellschaft 
Abt. Berlin 
Nonne, Major a. D., Wies- 
baden 
Offiziere und Sanitätsoffz. 
des Landw. Bes. Mühl- 
hausen i. Th. 
Ernst Schmid, l. der Res. 
Feldart. Rgts. 70, Magdeburg 
Landw. Verein i. Osterode= O. Pr. 
Alfred Direktor, 
Regensburg 
Müller, 
: Kreisausschuß des Kreises 
Eiderstedt 
v. Sandersleben, Ritterguts- 
besitzer, Hörnitz 
: „Dämmerschoppen im schwar- 
zen Roß bei Mutter Donat", 
Berlin 
v. Schauroth, Generallentnant 
z. D., Reinsdorf 
Zusammen 
24 
Feldart. Regt. 
16, 
13485 
G 214 20 
Syrenven für Errichtung eines Denkmals zu ehren der Gefanenen von Südwenafrika. 
. Ciste. 
Mark 
„12 31. 12. 
100,— 
161,80 
5, 3. 1 
12— 
130,60 
50, 
94,40 
D20,05 
10.— 
10.— 
* 
7 
0 
. 3574,12 
  
4. 1 
6. 1 
7. 1 
8. 1 
10. 1 
. 0 
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. 0 
.0 
.0 
07: 
□# 
□O 
□ 
□# 
·□# 
08: 
: Deutsche Zeitung, Berlin 
Mark 
Übertrag 3574,12 
v. Schauroth, Oberleutnant, 
Königin Augusta-Regt. Nr. 4 20,— 
„Bergpartie der Gubener 
Studenten". 30,10 
Deushen Lolonial. Gesellcchaft 
— 1. Lyck in Ostpr. 19,69 
„Turnzemlein Pirna“ durch 
die Kolonial= Gesellschaft 
Berlin .. — 
Sanitätsofffziere der Kaiser 
Wilhelms-Akademie, Berlin. 100, — 
Diers, Oberpostinspektor, Trier 20,— 
Greifswalder Zeitung, Ver- 
lag von Julius Abel 65,10 
Inf. Regt. Freiherr von Sparr 
Nr. 16, Mülheim a. RK. 90.— 
: Ziemann, Vorsitz. des Krieger- 
vereins Unruhstadt bei Bomst 27, 
v. Altrock, Hauptmann, Neu- 
Ruppin .30,— 
Kriegerverein „Wilhelm“, 
Magdeburg . 5, 
: Minden- W% Kreisblatt, 
Minden i. . 72, 
Offiziere * Pionier= „Batls. 
Nr. 7, Deutz 
Offizierkasino 2. Garde- NRegts. 
z. Juß, Berlin. 
Offizierkorps des Juf. Negts. 
Nr. 91, Oldenburg . 43,55 
Offiziere usw. im Korpsbereich 
des XVI. Armeekorps, Metz 1339,20 
172,35 
Deutsche Kolonial- Gesellschaft 
Abt. Magdeburg 36,60 
Richter, Max, Bankier, Berlin, 
Alte Leipzigerstraße 3 
7 
: Verein ehemaliger Ostasiaten 
und Afrikaner, Braunschweig 12,30 
Fromm, Major a. D., Naum- 
burg a. d. Saale 10,— 
Offiziere des Feldart. Regts. 
Nr. 5, durch Kolonialgesell- 
schaft Berlin 44.— 
Neue Gütersloher zeitung, 
Schmäling und Ohlbrock 3,.— 
G. u. A. v. Estorff in Veerßen 
b. Uelzen . 
Schelle Generalmajor, Thorn 
Jobst, Oberleutnant a. D. 
Eberswalde 
Zusammen 5806,01
        <pb n="289" />
        11. 1. 08: 
13. 1. 08: 
15. 1. 08 
16. 1. 08: 
17. 1. 08: 
18. 1. 08: 
21. 1. 08 
22. 1. 08 
23. 1. 08: 
24. 1. 08: 
28. 1. 08: 
  
W 215 20 
Mark 
Übertrag 5806,01 
Tägl. Rundschau, Berlin 223,05 
Offizierkorps des Landwehr- 
bezirks Posen 100,— 
Landwehr unterstützungsver- 
ein Althaldensleben 5,.— 
Ziemann, Vorsitz. d. Krieger- 
vereins Unruhstadt . 3,— 
Ohmstede, Schuldirektor, Ber- 
lin, Weißenburgerstr. 2 5.— 
: Landwehrverein, Schmiegel. 10,— 
Graf v. Matuschka-Blasewitz 
bei Dressen 8,— 
v. Schweinichen, General- 
leutnant z. D. Strelitz (Posen) 100,— 
Landwehrbezirt Burg bei 
Magdeburg . .250,— 
Landwehr-Offiziervereinigung 
Hameln. 86,10 
Kriegerverein Osterode O. Pr. 10,— 
Offiziere des 4. Hann. Inf. 
Regts. Nr. 164, Hameln 20,— 
: Ihre Königlichen Hoheiten 
der Großherzog und die Frau 
Großherzogin von Mecklen- 
burg-Schwerin 200,— 
: Gustav Kühn, Märkische zei- 
tung, Neu-Ruppin 165,65 
Oberpostinspektor Eich- 
horst, Bromberg 3.— 
Deutsche Kolonial-Ge- 46— 
sellschaft, Abt. Kreuz- 
waldl. 43.— 
Kreiskriegerverband Eckarts- 
berga b. Cölleda- 5.— 
Oskar Semler ; 15.— 
Karl Maret 15.— 
Hauptmann Josephi so 20,— 
Amtsrichter Maret)s 20,— 70,— 
Kreiskriegerverband Nieder- 
barnim (Gruppe 3 Oranien= 
burg 24555 
Walter Grabe, Burg b. Mag- 
deburg . 51,45 
Natslsler Mittagstich in 
Mockau b. Leipzig 17,60 
Offizierkorps des Landwehr- 
bezirks St. Johann a. Saar 25.— 
Major z. D. Breßler, Aschaffen- 
burg, Elisenstr. 9 10,— 
Wandersleben, Geheimer 
Bergrat, Bonn .. 30,—— 
Deutsche Kocbntalwücho, 
Abtl. Offenburg i 25, 27 
hnn — 7296,68 
  
28. 
29. 
30. 
31. 
10. 
12. 
0 
50 
0 
à„ d 
0 
. 0 
  
Mark 
Übertrag 7296,68 
8: Mttzierkorb- des Jäger-Batls. 
und Masch. Gewehr- 
Aeu 56 dan Gäste, Oels 101,05 
8: Neumärk. Feldartillerie-Rgt. 
Nr. 54, Cüstrin-A. 20,— 
Kolonialvereinin Helmörechts 12,— 
8: Freiherr von Ende, Königl. 
Schloßhauptm., Salö, Italien 10,— 
Hermann Pieper, Gastwirt, 
Heudeber 25.— 
08: Frau Geh. Oberregierungsrat 
Dr. Semper, Berlin 100,— 
08: Deutsche Zeitung, Berlin, 
Wilhelmstr. 9. 26,30 
08: Hannoversches Tageblatt 10,— 
Emil Wagner, Buchdruckerei- 
besitzer, Helbra (Mansfeld) 35,10 
08: Fräulein Salémon, Naum- 
burg a. S. 6,05 
Dr. Eggert, Stabsarzt III/79, 
Hildesheim. . .10,— 
08: Miltar Verein in Wismar 62,— 
P. J. in Seh (Sachsen). 5.— 
Infanterie Regt. Nr. 166, 
Hana 10.— 
Oberbeamte der Garnison-= 
verwaltung Metz. 18,75 
08: Militärverein „Kriegerbund" 
Cunewalde i. S. 20,— 
Semmelmann, Leutn., 1. In- 
fanterie= Regiment, München 10,— 
8: Veteranen= und Landwehr- 
verein in Schöneberg 10,— 
Kriegerverein „Kamerad- 
schaft", Schönebetererg 5,.— 
Unteroffizierverein der reit. 
Abt. Feldart. Regts. 12, 
Königsbrück 5, 
Brücker, Buchdruckereiesitzer, 
Friedenau . 5.— 
. 08: Frau Emma kw Berlin, 
Eislebenerstr. 8 5.— 
8: Emma Schmidt, Bäckeburg, 
Parkstr. 3.— 
Großer Generali. der Armee, 
Berlin 1081,75 
zusommen 8992,68 
Beim Kommando der Schutztruppen im Reichs- 
Kolonialamt sind bis jetzt insgesamt eingegangen: 
21 238,17 Mk. 
O
        <pb n="290" />
        W 216 20 
Rede 
Seiner Exzellenz des Perrn Staatssekretärs des Reichs-Kolonialamts Dernburg 
in der Sitzung der Budgetkommission des Reichstags vom 18. Februar 1908, 
besonders über 
Fragen der Eingeborenenpolitik. 
Meine Herren! Ich habe bei der ersten Lesung 
des Reichshaushalts-Etats keine Veranlassung 
nehmen können, mich über die Gestaltung der 
Haushalte der Schutzgebiete zu äußern. Ehe ich 
daher auf das Schutzgebiet Ostafrika eingehe, 
werden Sie mir vielleicht einen kurzen Uberblick 
gestatten über die Gesamtlage, weil wir die Dinge 
im wesentlichen ja auch vom finanztechnischen 
Standpunkt des Reiches aus als einen Wirtschafts- 
zweig zu untersuchen haben werden. Sie wissen 
aus dem von dem Herrn Vorsitzenden verlesenen 
Schriftstück, daß eine Anzahl von Eisenbahn- 
vorlagen in Vorbereitung sind. Ich verstehe 
und teile durchaus die Bedenken, welche dagegen 
bestehen, daß vom Bundesrate noch nicht verab- 
schiedete Vorlagen hier diskutiert werden; ich muß 
mich deshalb darauf beschränken, bei den einzelnen 
Schutzgebieten anzugeben, wo und in welchem 
Umfange die Kolonialverwaltung eine Eisenbahn 
für notwendig erachtet. Wir können dann über 
diese Notwendigkeit im allgemeinen ganz ruhig 
diskutieren. Ob die Vorlagen kommen, wird 
davon abhängen, ob der Bundesrat sie verab- 
schiedet und ob sie die Kaiserliche Sanktion finden. 
Das Schutzgebiet von Togo, das später noch 
ausführlich zur Diskussion gestellt werden wird, 
hat diesmal wieder sein Gleichgewicht gehalten. 
Immerhin ist an dem letzten Rechnungsabschlußz 
eine Unterbilanz von 117 000 Mk. vorhanden, 
welche zeigt, daß wir vielleicht etwas zu scharf 
vorgegangen sind, Togo unter allen Umständen 
von dem Reichszuschuß freizustellen. Diese Unter- 
bilanz wäre allerdings nicht eingetreten, wenn 
nicht ein technischer Fehler in der Eisenbahnvorlage 
vom Jahre 1904 gemacht worden wäre. Wir 
haben nämlich die Tilgung der darin dargeliehenen 
Summe vom Jahre 1904 an beginnen lassen, 
während die letzte Rate für die Eisenbahn bis 
heute noch nicht bezahlt ist. Wenn Togo das 
nicht hätte zu leisten brauchen: nämlich Geld zu- 
rückzahlen, das es noch nicht erhalten hatte, dann 
würden wir auch dort im Gleichen stehen. Nun 
ist die Sache erfreulicherweise so, daß die Eisen- 
bahn einen ganz außerordentlichen Erfolg hatte, 
einen Erfolg, den niemand vorausgesehen hat. 
M. H.! Am 27. Jannar 1907 ist die Eisen- 
bahn in Gebrauch genommen worden. Das ge- 
währte Darlehen betrug 7 800 000 Mk. Es müssen 
dazugerechnet werden die Kosten der Landungs- 
  
brücke, die auf einen nicht rückzahlbaren Vorschuß 
genommen worden sind. Es ist gelungen, einen 
längeren Pachtvertrag festzustellen, über den noch 
zu reden sein wird, mit einer Minimalpachtsumme 
von 306 500 Mk. auf das Jahr, das heißt etwa 
4 v. H. auf die tatsächlichen Kosten. Nach den 
306 500 Mk., die unter allen Umständen zu zahlen 
sind, erhält der Pächter 30 000 Mk. für sich und 
der Rest wird mit 90 v. H. für den Fiskus und 
10 v. H. für den Pächter geteilt. Aus diesem 
Grunde und weil 306 000 Mk. vom nächsten 
Jahre an den Fonds des Schutzgebietes ohne 
weiteres zufließen können, wird Togo aktiv bleiben. 
Aber die Reichsverwaltung hält es für notwendig, 
daß dieser Überschuß benutzt wird, um eine zweite 
neue Linie zu bauen. Bei den Wünschen, die 
ich an den Bundesrat richten werde, beabsichtige 
ich mich in Rücksicht auf die Finanzlage des 
Reiches auf Vorlagen zu beschränken, welche ihre 
Deckung in sich tragen. Wo dieser Nachweis nicht 
mit der wünschenswerten Sicherheit gelingt, müssen 
die Bahnbauten zurückstehen. Wenn ich sage 
„Deckung in sich tragen“, so meine ich, daß man 
eine Rente nachweise, oder daß unnütze Ausgaben 
durch den Bahnbau aufgehoben werden können. 
Auch für Kamerun kann ich eine außer- 
ordentliche Belebung des Handels feststellen. Wir 
haben im Jahre 1906 23 Millionen Mark Handel 
gehabt, im Jahre 1907 kommen wir auf über 
34 Millionen Mark. Das sind 40 v. H. mehr, 
und es ist daher anzunehmen, daß der lberschuß 
der Zolleinnahmen, der natürlich erst dem Etat 
des Jahres 1909 zugute kommen kann, eine 
Million über den Etat betragen wird. Die günstige 
Situation in Kamerun kommt aber schon im vor- 
liegenden Etat zum Ausdruck. Wir haben zum 
ersten Male, ich will nicht sagen, ein erhebliches, 
aber doch ein ansehnliches Minus im Reichszuschuß 
und dabei noch einen Fehlbetrag von 240 811 Mk. 
gedeckt. Wenn wir — entgegen dem im vorigen 
Jahre angenommenen Etatsgrundsatz, den ich 
übrigens durchaus billige und für zweckmäßig 
finde, daß nämlich die Uberschüsse oder Mankos 
nicht des vorhergehenden, sondern erst die des 
zweitvorhergehenden Jahres eingestellt werden 
sollen — nach der früheren Praxis verfahren 
wären, hätte tatsächlich Kamerun etwa eine halbe 
Million weniger Zuschuß bedurft; wenn dazu die 
Zölle eine Million mehr betragen haben, so wird
        <pb n="291" />
        W 217 20 
sich der Zuschuß für 1907 auf wenig mehr als 
eine Million belaufen, einschließlich der laufenden 
einmaligen Ausgaben in dieser Höhe und ein- 
schließlich sämtlicher Militärkosten. Das ist gewiß 
sehr erfreulich. 
Ich glaube, daß es im Interesse der Verein- 
fachung der Verhandlungen liegt, wenn ich Süd- 
westafrika, das ein caput per se ist, hier aus- 
schalte und zu Ostafrika übergehe. Hier darf 
ich auch die erfreuliche, Ihnen ja bekannte Tat- 
sache wiederholen, daß wir mit dem Reichszuschuß 
um über eine Million Mark zurückgehen und zwar 
auch, indem wir (während 1906 die Ersparnis 
um rund 400 000 Mk. größer war) aus den 
Resten von 1905 900 000 Mk. einfetzen. Nach 
der früheren Praxis hätte also der Zuschuß für 
1908 um 1 400 000 Mk. geringer bemessen wer- 
den können; das sind volle 33 v. H. 
Auch in Ostafrika ist der Handel außerordentlich 
erfreulich. Es zeigt sich, daß die Schätzungen, die 
ich in dem vorigen Jahre, ohne das Land selbst 
gesehen zu haben, vorgenommen habe, richtig sind, 
daß wir allerdings gerade in diesem Lande die 
ungeheuren Schätze, welche es enthält, nur „an- 
gekratzt" haben. Wir können annehmen, daß in 
Ostafrika eiwa zehn Millionen Menschen leben 
und daß das ungefähr zweieinhalb Millionen 
Hütten ausmacht. Wenn diese alle zur Hütten- 
steuer herangezogen werden könnten, würde sich 
eine Hüttensteuer von 10 Millionen Mark ergeben. 
Heute haben wir 1 800 000 Mk. Hüttensteuer, 
also 18 v. H. des Soll. Daß die Summe nicht 
voll eingekommen ist und für die nächste Zeit nicht 
einkommt, liegt an der Schwierigkeit, den Einge- 
borenen die notwendige Geldwirtschaft zu ermög- 
lichen, ohne welche Steuern nicht bezahlt werden 
können. 
Auch plantagenmäßig ist das Land bisher ganz 
unbedentend besetzt, und zwar wesentlich nur im 
äußersten Nordosten. 
zur Zeit etwa 15.000 Hektar Land. Sie sind zum 
Teil fertig, zum Teil halbfertig. Dies Areal ist 
ein Sechstel vom Tausend der Grundfläche von 
Ostafrika, in Dezimalen 0,00016. Ich werde auf 
die Frage der Plantagen späterhin einzugehen 
haben, nachdem der Herr Vorsitzende, wie ich ge- 
sehen habe, eine Eingabe des Pflanzerverbandes 
der Nordbezirke mit auf die Tagesordnung der 
heutigen Sitzung gesetzt hat. Ich bitte um die 
Erlaubnis, diese Angelegenheit gleich mit behan- 
deln zu dürfen, da ich so wie so auf die Arbeiter- 
frage zu sprechen kommen werde. 
Also auch in Ostafrika können wir mit großer 
Sicherheit einer weiteren sehr erheblichen Ermäßi- 
gung des Reichszuschusses entgegensehen. 
Ebenso erfreulich liegt es in der Südsee. 
Das ist besonders angenehm, als wir dort bisher 
Diese Plantagen besetzen 
  
keine besondere Seide gesponnen haben. Samoa 
allerdings hat nur einen kleinen Zuschuß und 
jetzt fünf Millionen Mark Handel. Der Genug- 
tuung über diesen Südseebesitz hielt man bisher 
stets entgegen, daß wir seinerzeit einen großen 
Betrag für die Marianen und Karolinen ausge- 
geben haben, wobei nicht einzusehen sei, wie wir 
das Geld wiederbekommen könnten. Das hat sich 
nun geändert. Auf den Marianen und Palau 
sind große Phosphatlager gefunden; es haben sich 
Gesellschaften gebildet, welche sie ausbeuten wollen; 
wir haben Verträge abgeschlossen, wonach wir in 
dem einen Falle eine feste Rente von 30000 Mk. 
und eine Abgabe von 50 Pf. per Tonne bekommen. 
Nun sind dort angeblich 40 Millionen Tonnen 
gewinnbaren Phosphats vorhanden, die schon in 
großen Mengen gefördert werden. Auch in den 
Palau-Inseln hat sich ein ähnliches Unternehmen 
gebildet, dessen Phosphatbesitz allerdings nur auf 
zwei Millionen Tonnen geschätzt wird. Der Nord- 
deutsche Lloyd macht sich zusammen mit der 
Nationalbank in Bremen auf Grund einer neuen 
Gründung von fünf Millionen Mark anheischig, 
dieses Lager abzubauen. Dabei soll die Regierung 
im Minimum 25 000 Mk. und eine Abgabe von 
1,25 Mk. pro Tonne haben und einen Anteil 
am Gewinn. Ich habe schon im vorigen Jahre 
eine kleine Andeutung davon gemacht. Also auch 
da sind wir, glaube ich, auf gutem Wege. 
Das ist ja, wie ich zugebe, eine ziemlich opti- 
mistische Auffassung der Situation. Aber diese 
Medaille hat auch ihren Revers. Der Revers 
liegt darin, daß, je stärker das Eindringen des 
deutschen und überhaupt des fremden Einflusses 
ist, je größer die Ansprüche sind, die an die Ein- 
geborenenbevölkerung gestellt werden in bezug auf 
Anderung ihrer Lebensweise, ihrer Arbeitsweise, 
auf die Steuern und Lasten für den Fiskus, ebenso 
in bezug auf die Veränderung ihrer Rechtsprechung, 
desto größere Reibungsflächen entstehen. Und desto 
größere Vorsicht und Weisheit muß von der Ko- 
lonialverwaltung verlangt werden, damit wir die 
laufende und dauernd steigende Rente nicht gegen 
außerordentlich große Verluste und Kosten aufzu- 
rechnen haben, die, wie unser Krieg in Südwest- 
afrika zeigt, leicht Proportionen finanzieller Art 
annehmen können, die das Reich auf Jahre hin- 
aus mit Lasten belegen, welche außer Verhältnis 
mit dem Nutzen des Schutzgebietes stehen. Er- 
heben wir also diese Ansprüche an die Eingebo- 
renen zu schnell, zu eifrig, zu energisch, so werden 
wir unsere günstige Position nicht halten können. 
.! Es gibt in den Kolonien und auch 
hier eine große Anzahl wohlmeinender Leute, die 
da glauben, daß die Kolonisation von Afrika durch 
verwaltungstechnische Maßregeln erledigt werden 
könne und daß man durch Ausübung von Druck
        <pb n="292" />
        W 218 20 
lauf die Urbevölkerung oder durch Erlaß von allen 
'möglichen Verordnungen nun die ganze Natur 
dieser Leute binnen kurzem würde umändern 
können. Ich kann es diesen Herren nicht ver- 
denken, wenn sie von ihrem Standpunkte aus den 
Wunsch hegen, daß nun solche Maßregeln ergriffen 
werden; denn es handelt sich ja für sie nicht wie 
für das Deutsche Reich darum, auf eine plan- 
mäßige Weise einen wichtigen Zugang zu den 
Aktiven der Nation zu erhalten, sondern für sie 
handelt es sich darum, in verhältnismäßig kurzer 
Zeit Geld zu verdienen. Zu lange können sie 
nicht draußen existieren und je mehr sie erwerben, 
um so besser. An den Lasten, die uns Kriege und 
Aufstände bringen, tragen sie zudem nicht mit. 
Auf der anderen Seite muß die Reichsverwaltung 
— die ja dafür eingesetzt ist, diese Länder zu 
entwickeln, den Austausch solcher Güter, die in 
Deutschland entweder erzeugt oder verbraucht 
werden, zu fördern — sich auf den Standpunkt 
stellen, daß sie in erster Linie die Hüterin der in 
den Kolonien gültigen Rechts= und Staatsinsti- 
tutiomen ist, daß sie demnächst darüber wachen 
muß, daß die finanziellen Opfer für die Kolonien, 
welche das Reich bringt, in verständigen Grenzen 
bleiben; drittens, daß sie die einzige bisher existie- 
rende Instanz ist, die in der Lage ist, die Rechte 
der Eingeborenenbevölkerung, die ja doch auch 
estehen, währzünehmen. Und wenn ich deshalb 
bei manchen dieser Wünsche und Beschwerden, die 
an mich gekommen sind, mich auf den Standpunkt 
stellen mußte: „Nein“ oder „Noch nicht"“, so muß 
man daraus nicht entnehmen, daß ich etwa un- 
freundlich oder ablehnend oder voreingenommen 
bin, sondern daß ich lediglich das Tempo nicht 
billigen kann, in dem man einer Bevölkerung, die 
Tausende von Jahren in einem anderen Kultur- 
zustande war, eine andere Art von Rechtsauffassung, 
von Familienverhältnissen und Arbeitsmethode bei- 
bringen will. Da muß man andere Wege gehen, 
wenn man nicht die schönen, von meinen Vor- 
gängern und allen deutschen Beamten in den 
Kolonien erzielten Resultate durch gewaltsame, 
unnatürliche, aufgepfropfte Versuche in Frage 
stellen will. (Bravol) 
Das ist der Revers dieser Medaille. Eine 
Vergleichung beider Seiten sollte uns wieder auf 
den Boden der nüchternen Erwägungen führen, 
die ja in dieser Kommission grundsätzlich gepflegt 
werden müssen. Wenn ich nun von Ostafrika 
selbst spreche, so ist den Herren bekannt, daß ich 
dorthin eine Reise gemacht und daß ich mich nicht 
mit dem begnügt habe, was man dort gewöhnlich 
zu sehen bekommt, sondern daß ich mir gesagt 
habe: willst du einen Einblick in das Land haben, 
wie es in seiner großen Masse ist, dann darsst du 
nicht an der Küste bleiben, sondern mußt dich so- 
  
  
weit als möglich in das Innere des Landes be- 
geben. Die Reise war nicht übermäßig lang. 
Ich habe aber doch in dreißig Tagen von Muanza 
nach Tabora und zurück ein gutes Stück Ostafrika 
gesehen, besonders da ich für Hin= und Rückreise 
verschiedene Routen gewählt hatte. Ich habe 
mich mit den dortigen Produktionsmethoden be- 
faßt, ebenso wie ich mich sehr ausführlich mit den 
Produktionsmethoden der Europäer an der Küste 
abgegeben habe. Ich glaube über beide ein sach- 
verständiges Urteil gewonnen zu haben, soweit es 
sich ein volkswirtschaftlich vorgebildeter Mensch, 
der das kleine Einmaleins kennt, überhaupt in so 
kurzer Zeit bilden kann. Ich kann mich selbst- 
redend auch irren. Aber im allgemeinen glaube 
ich, daß ich mehr und besseres aus eigener An- 
schauung gesehen habe, als die allermeisten der- 
jenigen, die über Afrika schreiben und die der öffent- 
lichen Meinung ihre Autorität aufzwingen wollen. 
H.! Ich stelle den Satz an die Spitze, 
den die Petition der Farmer in Ostafrika auch 
trägt, nämlich daß das wichtigste Aktivum in 
Afrika der Eingeborene ist. Da kommt es 
nun darauf an, einmal festzustellen: wie ist denn 
die Situation der Eingeborenen da draußen? 
Jede Betätigung des Weißen führt ihn natürlich 
mit dem Schwarzen zusammen. Nur mit ihm 
kann er seinen Boden bestellen lassen und nur 
mit ihm den Handel betreiben. Ohne ihn wäre 
jede Kolonisation Ostafrikas ganz ausgeschlossen. 
Wie aus einem Zusammenleben von Weißen und 
Schwarzen dort allein eine Blüte entstehen kann, 
so liegt auch überall, wo das Zusammentreffen 
stattfindet, der Keim größerer Konflikte — sowohl 
für die Beziehungen der Regierung zu den 
Schwarzen, als auch für die aller anderen Stände: 
der Farmer und Pflanzer, der Kaufleute, selbst 
der Missionare. 
Die Beziehungen der weißen Regierung zu 
den schwarzen Schutzgenossen und das Maß ihres 
Einflusses richtet sich stark nach örtlichen Um- 
ständen. Sie wissen, daß wir in den volks- 
reichsten und wahrscheinlich auch viehreichsten 
Teilen des ostafrikanischen Schutzgebietes so gut 
wie gar keine Macht ausüben, z. B. über das 
ganze Land Ruanda und Urundi. Diese Pro- 
vinzen sollen ungefähr fünf Millionen Einwohner 
haben und sehr wohlhabend sein. In Ruanda 
wird jetzt der Versuch einer Residentur gemacht, 
lediglich der Versuch. Wir glauben einen sehr 
geeigneten Mann in Dr. Kandt gefunden zu 
haben, der diesen Versuch machen kann. Aber 
von einem Erwerb dieser beiden Länder für die 
Kolonie Ostafrika, für Deutschland, ist vorläufig 
weder materiell noch politisch die Rede. Das 
bezieht sich aber auf ungefähr die Hälfte der 
sämtlichen in diesem Lande ansässigen Einwohner.
        <pb n="293" />
        W 219 20 
Die Bevölkerung im Schutzgebiet ist keineswegs 
gleichmäßig. An der Küste ist eine Mischung 
aller möglichen Negerarten vorhanden, natürlich 
ohne Stammeszugehörigkeit und natürlich auch 
ohne entsprechende einheimische Obrigkeit. Im 
Innern hat man überall, wo kriegerische Zu- 
sammenstöße zwischen Weißen und Schwarzen 
stattgefunden haben, die einheimischen Sultane 
und Häuptlinge entfernt und durch Beamte, auch 
schwarze Beamte, ersetzt. Im Westen herrschen 
die eingeborenen Sultane unter der deutschen 
Oberherrschaft; dabei ist auch wieder zu unter- 
scheiden, daß in manchen dieser Länder, wie in 
Unjamwesi und Usukuma, die deutsche Gerichts- 
barkeit allein herrscht, während in den anderen 
Ländern die einheimische Gerichtsbarkeit zum Teil 
geblieben ist. 
Es ist eine Frage, die der Vergangenheit an- 
gehört, ob es richtig gewesen ist, jene einheimischen 
Sultane einfach zu entfernen. Ich habe mehr 
oder weniger die Empfindung gehabt, daß sich 
der Neger unter Umständen besser fühlt unter der 
einheimischen Herrschaft der Sultane. Aber das 
ist nun einmal geschehen und war vielleicht auch 
nicht zu vermeiden. 
Es würde nunmehr die Frage sein: was soll 
mit den Ländern in Ostafrika geschehen, die noch 
unter der Zwischenherrschaft dieser einheimischen 
Sultaue oder Fürsten oder Dorfschulzen stehen? 
Es würde schwierig sein, das zu ändern, weil 
man dazu erhebliche Machtmittel braucht. Ich 
glaube, daß ich nicht noch einmal darauf auf- 
merksam machen muß, daß wir in Ostafrika bei 
einer Bevölkerung von zehn Millionen Ein- 
wohnern, darunter über drei Millionen Männern, 
nur 4000 schwarze Soldaten und Polizisten und 
vielleicht 120 oder 150 deutsche Offziere haben. 
Wir müssen — und das ist die Bafis unserer 
Macht — in Ostafrika durch das Ansehen, 
die Verwaltung besitzt, durch die Schärfe, mit der 
sie gegen jede Unbotmäßigkeit vorgeht, durch die 
technischen Hilfsmittel der Eisenbahnen, die, wie 
Sie wissen, ihr noch unvollkommen zur Seite 
stehen, und durch das Maß von Vertrauen, 
welches sie bei den Schwarzen genießt, alles zu- 
sammenhalten. Wir müssen eine kräftige, gerechte, 
vertrauenswerte Verwaltung dort einführen und 
halten, wir müssen vor allen Dingen den Leuten 
beibringen, daß sie von der deutschen Herrschaft 
einen Vorteil haben. Das ist ihnen sehr schwer 
beizubringen, schon deshalb, weil die Vorteile, 
die sie bisher hatten, sehr gering waren gegen- 
über den Nachteilen, welche die deutsche Ver- 
waltung für sie nach ihrem Empfinden in bezug 
auf Abänderung ihrer Gewohnheiten, auf Steuer- 
zahlen, Kontrollen usw. gehabt hat. 
Ich möchte mit meinen Ausführungen in der 
das. 
  
Kommission die UÜberzeugung erwecken, daß die 
Regierung nur prosperieren kann, wenn sie eine 
vorsichtige, langsame, wie manche sagen „neger- 
freundliche“ und, wie ich sage, negererhaltende 
Politik einschlägt, daß sie sich von diesem Wege 
durch irgend welche Interessen oder Ansichten 
nach keiner Richtung abdrängen lassen darf. Sie 
muß, wie in der Heimat, zwischen allen Erwerbs- 
und Berufsständen ausgleichend wirken und kann 
sich unmöglich auf die Seite der einen schlagen, 
um der anderen Seite einen Nachteil zuzufügen. 
Ostafrika ist in deutsche Verwaltung genommen 
auf Grund eines kaiserlichen Schutzbriefes, der den 
Eingeborenen, und zwar jedem einzelnen kleineren 
Häuptling, von Zeit zu Zeit wieder ausgestellt 
wird. Gegenüber den vielen Anforderungen, die 
an die schwarze Bevölkerung sowohl von der 
weißen Regierung als auch von den weißen An- 
siedlern gestellt werden, muß man untersuchen, 
welche Folgen dieser kaiserliche Schutz bisher für 
die Eingeborenen gehabt hat. Es ist festgestellt 
worden, daß der Einzug von Ruhe und Ordnung 
dem Neger eine größere Erwerbsfähigkeit gestattet 
und daß mit dem Ausbau von Eisenbahnen und 
Verkehrswegen diese Erwerbsfähigkeit noch gestärkt 
werden wird. Dagegen ist der Neger belastet 
mit einer Unzahl von Kontrollen und Verord- 
nungen. Er fühlt unter Umständen die Hand 
der Obrigkeit sehr schwer. Er teilt sich mit der 
Heimat in die Aufbringung der gesamten Lasten. 
M. H.! Die Plantagenprodukte des Schutz= 
gebietes stellen ungefähr einen Wert von 16000000 
Mark gegenüber einem Gesamthandel von 36 Mil- 
lionen Mark dar und die Negerprodukte ungefähr 
9¾ Millionen. Die Hüttensteuer, die in den 
Plantagen von den Arbeitern aufgebracht wird, 
beträgt 60 000 Mk. Der Rest wird von den 
übrigen nicht in den Plantagen beschäftigten 
Schutzbefohlenen mit jetzt 1740 000 Mk. aufge- 
bracht. Die Ausfuhrprodukte des Negers, Gummi, 
Häute usw., zahlen einen Ausfuhrzoll. Die Aus- 
fuhrprodukte der Plantagen zahlen keinen Zoll, 
selbst wenn es Gummi ist. Kurzum, die gesamte 
Last, die Ostafrika trägt, diese 11 Millionen, 
teilt sich zwischen dem Neger und der Heimat. 
Die Plantagen haben daran keinen Teil, höchstens 
2½ v. H. im ganzen. Die Konsumartikel der 
Weißen kommen noch in Frage, sie sind aber 
sehr mäßig besteuert. 
Auf Grund dieser Betrachtung, wie die deutsche 
Herrschaft den Negern Vorteil zu bringen hat, 
wenn sie nicht ein leeres Wort bleiben soll, habe 
ich später noch verschiedene Vorschläge zu machen. 
Die Hauptforderung aber, die im Interesse des 
deutschen Ansehens und der Ruhe und Sicherheit 
des Schutzgebiets liegt, ist die, daß das Ver- 
trauen der schwarzen Bevölkerung zur Re-
        <pb n="294" />
        G 220 20 
gierung gestärkt wird. Deswegen habe ich 
mich grundsätzlich um die Rechtspflege im Schutz- 
gebiet gekümmert. In der Natur der Neger liegt 
es, daß die bestehende Rassenjustiz auf längere 
Zeit nicht wird geändert werden und daß gewisse 
Züchtigungsmittel, welche die Heimat perhorresziert, 
auch nicht abgeschafft werden können. Ich habe 
mich nach dieser Richtung ganz besonders um- 
geschaut. Um so wichtiger ist es aber, daß diese 
Rechtslage mit Garantien umgeben bleibt, die 
eine willkürliche und unüberlegte Handhabung 
der Strafmittel durch die mit richterlichen Be- 
fugnissen ausgestatteten Personen ausschließen. Ich 
habe mich bereits in einer in Oldenburg ge- 
haltenen Ansprache damit beschäftigt, wie es in 
den Negergerichten zugeht und ich kann mich hier 
darauf beschränken, zu sagen, daß ich sehr viel 
positives Recht gefunden habe, das zur Beilegung 
von Rechtsstreitigkeiten und zur Ahndung von 
Rechtsbrüchen in der Bevölkerung gesprochen wird. 
Das ist zu erkennen auch an der Haltung der 
Schwarzen. 
Dagegen ist bei einem Streit zwischen einem 
Schwarzen und einem Weißen die Lage des 
Schwarzen ungünstig. Hat ein Weißer gegen 
einen Schwarzen etwas vorzubringen, so schreibt 
er einen Zettel, und die Sache wird durch ein 
Schauri abgemacht. Hat ein Schwarzer eine 
Klage gegen einen Weißen, so muß er hingehen 
zum Gericht, muß Vorschuß zahlen; er wird mit 
den in der Heimat üblichen Formalitäten be- 
lastet, er bekommt schließlich ein Urteil oder einen 
vollstreckkaren Titel in die Hand, mit dem er 
nichts anzufangen weiß, mit laufenden Terminen 
und Fristen. (Heiterkeit.) 
Sie dürfen nicht vergessen, daß es in dem 
ganzen Schutzgebiet (es ist zweimal so groß wie 
Deutschland) drei Gerichte gibt, wo der Schwarze 
gegen den Weißen etwas vorbringen kann. Wenn 
ein Schwarzer eine Klage gegen einen Weißen 
in Tabora hat, so muß er sich in 17 Tagereisen 
nach Muansa begeben; wenn einer in Morogoro 
oder in Mombo oder in dem Hinterlande wohnt, 
das zu dem Daressalamer= oder Tanga-Gebiet 
gehört, muß er mit der Eisenbahn einen Tag lang 
fahren. 
Nun will ich versuchen, an einem einfachen 
Beispiel festzustellen, wie diese Rechtslage wirkt. 
Angenommen, der Weiße A. hat den Schwarzen B. 
als Plantagenarbeiter angeworben. Er hat ihm 
einen Kontrakt vorgelesen, wonach der Schwarze 
so und so viel Tage zu arbeiten hat; der 
Schwarze hat sich einverstanden erklärt. Nach 
vierzehn Tagen läuft der Schwarze wegen schlechter 
Behandlung oder aus einem sonstigen Grunde weg. 
Der Weiße macht eine Anzeige, der Schwarze 
wird ergriffen und wegen Kontraktbruchs bestraft 
  
— mit Prügel natürlich — und zwangsweise 
wieder zurückgeführt. Unmittelbar darauf kommt 
der Weiße in Konkurs; das ist schon öfter vor- 
gekommen und wird immer wieder vorkommen. 
Nun hat der Schwarze zu klagen. Es wird 
Termin angesetzt. Er hat die Forderung im 
Konkurs anzumelden, hat dem Termine beizu- 
wohnen, er bekommt ein vollstreckbares Urteil und 
wartet — und wenn die Konkursmasse nach zwei 
oder drei Jahren ausgeschüttet wird, weiß man 
nicht, wo der Gläubiger überhaupt geblieben ist. 
Das sind Dinge, die es den Schwarzen un- 
möglich machen, Recht zu finden. Es ist ein Ge- 
bot einfachster Gerechtigkeit, daß das geändert 
wird. Dies kann durch die Einsetzung von weißen 
Eingeborenenkommissaren mit schiedsrichter- 
li mit richkerlicher Befugnis geschehen. 
Die Einrichtung würde dort zu treffen sein, wo 
die Reibflächen zwischen Schwarz und Weiß er- 
beblich sind. Es sind erhebliche Reibslächen vor- 
handen im Norden, wo es etwa 15 000 Sachsen- 
gänger gibt und wo mancherlei übergriffe 
vorkommen — nicht nach den Wünschen der 
Plantagenleiter, aber aus dem dort vielfach 
wechselnden Personal und aus Lederstrumpfideen 
heraus, die jüngere Leute mitbringen und für 
welche die Plantagenleiter selbst nachher einzu- 
treten haben. 
Solche UÜbergriffe kamen oft genug aus Denk- 
faulheit und auch Eigennutz vor. Ich spreche 
mit Ehrlichkeit und sage alles, was zu sagen ist. 
Ich werde auch den Weißen, die dort sind, alle 
Gerechtigkeit widerfahren lassen. 
An der Küste macht es einen unangenehmen 
Eindruck, daß so viele Weiße mit der Peitsche 
spazieren gehen. Auf dem Tische der Hauptkasse 
in Daressalam habe ich eine vorgefunden. (Be- 
wegung.) Es ist heute noch stark üblich, und 
die Herren, die dort gewesen sind, werden es 
mir bestätigen. Jeder Weiße hat ein gewisses 
Züchtigungsrecht gegenüber seinen Dienstboten, 
Arbeitern usw. (Zuruf.) Sie üben es nicht 
überall aus, wie ich gern bestätigen will, sondern 
schicken ihre Sachen nach dem Gericht. 
Nun kommt es vor, daß mancherlei Fehler 
gemacht werden. Das liegt vielfach daran, daß 
der Weiße, der hinauskommt, sich nicht die Mühe 
gibt, die Landessprache zu erlernen und daß er 
dann mancherlei für Bösartigkeit oder Schlechtig- 
keit ansieht, was es tatsächlich nicht ist. 
Daneben steht noch weiter auf Grund von 
Verordnungen den Plantagenleitern und den Kara- 
wanenführern ein Züchtigungsrecht zu. 
M. H.! Ich gebe diese ganzen Auseinander- 
setzungen nur zu dem ausschließlichen Zweck, damit 
Sie sehen, wie schwer es sein muß, Schwarze, 
die im Innern als freie Bauern ein Leben nach
        <pb n="295" />
        G 221 2#0 
ihrem Gusto führen, in die Plantagen zu bringen. 
(Sehr richtigl) Deswegen kann, wenn diese 
Dinge nicht geändert werden, die Regierung mit 
dem besten Willen nicht dafür einstehen, daß die 
Plantagen Arbeiter bekommen. Das ist ganz 
ausgeschlossen. 
Die Geldstrafe — das ist ein Vorwurf, den 
ich der Verwaltung in gewissem Umfange mache 
— wird nicht beliebt. Ich habe bereits oben 
gesagt, daß die Prügelstrafe als solche nicht ent- 
behrlich ist. Ich kann auch hinzufügen, daß — 
besonders auf Grund einiger Verordnungen, zu 
denen ich mich bekenne — darauf gesehen wird, 
daß die Prügelstrafe in ordentlicher Weise voll- 
zogen wird. Ich bin dabei gewesen und habe 
es mir angesehen. Es ist natürlich unange- 
nehm. Ich habe es mir aber sehr viel ekelhafter 
vorgestellt. 
In dieser Rechtslage liegt eine Hauptschwierig- 
keit für das Verhältnis zwischen den Schwarzen 
und den Weißen. Eine weitere liegt in der 
Auffassung vieler Weißen über ihre Stellung den 
Schwarzen gegenüber. Die Argumentation ist 
diese: Deutschland kolonisiert, es soll die Schwarzen 
entwickeln. Dazu gehört Erziehung zum Fleiß 
und zu wirtschaftlicher Tätigkeit. Wir sind — 
und da kommt der Trugschluß, dem man leider 
öfters begegnet — die Deutschen, die Erzieher, 
wir erziehen. Die Entwicklung des Landes und 
der Eingeborenen ist aber die Aufgabe der Re- 
gierung im Interesse der zu Entwickelnden und 
der Gesamtinteressen des Schutzgebiets. Dies ist 
die Hauptquelle der Konflikte. Ich behaupte, daß 
dadurch das Ansehen des Weißen sehr geschädigt 
wird. Ich weise auf die englischen Kolonien hin, 
wo das Ansehen des Weißen ganz gewiß nicht 
untergraben ist und wo diese bei uns in Afrika 
eingeführte Praxis nicht existiert. Ich habe zur 
vollen Information der Kommission die englischen 
Arbeiterverordnungen im „Deutschen Kolonial= 
blatt“ abdrucken lassen. Ich habe einige Exem- 
plare hier und werde nachher den Zustand, wie 
er heute in Ostafrika ist, den Zustand, wie ihn 
die Pflanzer in Ostafrika haben wollen, mit dem 
Zustande vergleichen, wie er unmittelbar über der 
Grenze herrscht. Da werden Sie sehen, daß es 
unmöglich ist, bei unserer bisherigen Praxis zu 
verharren und daß man die Pflicht hat, sie zu 
ändern. 
Es ist also beabsichtigt, einen Eingeborenen- 
kommissar mit der Durchführung entsprechender 
Maßnahmen dort zu betrauen, wo eine größere 
Anzahl Schwarzer im Dienst der Weißen tätig 
ist. Die Hauptaufgabe der Kommissare soll die 
Wahrnehmung der Interessen der Schwarzen 
gegen die Weißen auch vor Gericht ex oklicio 
sein. Darauf lege ich Wert, daß die Beschwerden 
  
der Schwarzen, falls sie der Kommissar für be- 
gründet erachtet, ohne Kostenvorschuß aufgenommen 
werden müssen. 
Ebenso ist zu überlegen die Einschränkung 
des Züchtigungsrechts des Karawanenführers wie 
des Plantagenleiters; ebenso notwendig wird es 
sein, mehr Geldstrafen zu verhängen. Vor allem 
wird es notwendig sein, daß die weißen Gerichte 
gegen Weiße, die sich Grausamkeiten haben zu- 
schulden kommen lassen, ebenso unnachsichtlich 
vorgehen, wie es gerechtfertigt ist, daß gegen 
Schwarze darin unnachsichtlich vorgegangen wird. 
Ich mache den weißen Gerichten keinen Vorwurf, 
aber die Empfindung, was recht und was unrecht 
ist, ist bei den Schwarzen vielleicht die einzig 
ausgebildete moralische Empfindung. 
M. H.! Den moralischen Wert des Schwarzen 
kann man sehr schwer schätzen. Er ist wahr- 
scheinlich sehr gering und die Evolution auf 
kulturellem Gebiete ist sehr schwierig und lang- 
sam. Man kann sich dabei ungefähr auf die 
Vereinigten Staaten von Amerika beziehen, wo 
heute 9 oder 10 Millionen Neger leben, die sehr 
lange unter der Kultur gestanden haben und die 
seit über 40 Jahren Vollbürger eines Landes 
sind, das sich der größten staatlichen Freiheit 
rühmt. Es ist nicht viel daraus geworden; aber 
daß der Neger eine Empfindung für Schuld und 
Strafe und daß er eine Neigung für Reichtum 
und Wohlleben und Erwerb hat, darüber ist gar 
kein Zweifel. Der Neger ist sehr geneigt, sich 
gegen Verordnungen zu vergehen, wie alle Natur- 
völker, die natürlich mit allen Mitteln arbeiten, 
weil sie nicht mit den entsprechenden Rechts- 
garantien umgeben sind. In Deutschland ist 
es dasselbe: wo jemand glaubt, daß er keinen 
Rechtsschutz findet, greift er zur Selbsthilfe. Der 
Schwarze erwartet dann Strafe, er wünscht aber 
die gleiche Strafe gegenüber allen angewendet 
zu sehen. " 
Die Situation der Behörde gegenüber der 
schwarzen Bevölkerung des Landes ist durch die 
von weißen Ansiedlern und Pflanzern immer an 
die Regierung gestellten Forderungen und durch 
die Arbeiterfrage in den Plantagen ganz be- 
sonders erschwert. Wir haben Plantagen in 
Usambara, im Bagamojo-Bezirk und an der 
Südküste. Aber in diesen Landstrichen ist nicht 
genügend Bevölkerung vorhanden, um für den 
intensiven Betrieb einer Plantage die notwendigen 
Arbeiter liefern zu können. Manche Negerstämme 
sind dafür dauernd nicht zu gebrauchen. Ich er- 
innere an das Bergvolk im Ulugurugebirge, die 
Wakua, die man als Arbeiter nicht gewinnen 
kann und die einer Aufsaugung oder einer Ver- 
mischung entgegengehen. Besonders geschätzt sind 
nun die Wanyamwesi. Aber sie sind nicht geneigt,
        <pb n="296" />
        G 222 20 
ihre Arbeitskraft abzugeben und sie bleiben in 
der Woche gern zwei oder drei Tage von der 
Arbeit weg. 
M. H.! Das ergibt sich alles aus einer ganz 
natürlichen Konfiguration. Sie sehen da an der 
Karte diesen kleinen dunklen Strich rechts vom 
Kilimandjaro: dort ist das Gebiet, wo sich sämt- 
liche Plantagen zusammengedrängt haben. Welchen 
Grund das hat, habe ich nie recht erfahren 
können. Ich nehme an, daß es damit zusammen- 
hängt, daß man dort zunächst mit Kaffee= und 
Tabakplantagen hat anfangen wollen und daß 
man in die Ebene übergetreten ist, weil dort 
zuerst die Eisenbahn vorhanden und der Güter- 
verkehr möglich war. Dort sitzen diese Plantagen. 
Nun wissen Sie, m. H., daß wir eine Landes- 
gesetzgebung haben, welche sagt, daß kein Ein- 
geborener von seiner Schamba vertrieben werden 
darf und daß er so viel Land haben muß, wie 
er für seine Familie und deren Ernährung 
braucht. Da die Plantagen nur auf sehr großen 
zusammenhängenden Landflächen eingerichtet wer- 
den können, so müssen sie dorthin gehen, wo 
wenig Bevölkerung ist. Wo dichte Besiedelung 
vorhanden ist, kann kein Plantagenbau stattfinden. 
Infolgedessen müssen die Plantagenarbeiter von 
anderswoher geholt werden. Das ist die Ursache, 
weswegen die Arbeiter aus dem Innern gezogen 
werden. Nun verlangt aber eine Plantage bei 
dem intensiven Betriebe eine sehr große Menge 
von Arbeitern. In ihrem Entwicklungsstadium, 
d. h. bis sie überhaupt dazu kommt, etwas ein- 
zubringen, braucht eine Plantage ungefähr einen 
halben Arbeiter pro Hektar und wenn sie in 
Betrieb ist, braucht sie, je nachdem, einundein- 
viertel bis einundeinenhalben Arbeiter. Das ist 
wenigstens von den Pflanzern in einer Schrift 
niedergelegt, die sie mir überreicht haben. Wenn 
sie also 15.000 Hektar dort in Bebauung ge- 
nommen haben, müssen sie mindestens 15 000 Ar- 
beiter hinbringen, und diese 15 000 Arbeiter 
müssen von den dort ansässigen, in den Plantagen 
nicht arbeitenden Schwarzen ernährt werden. 
Deswegen mache ich darauf aufmerksam, daß die 
Arbeiterfrage gerade dort akut ist, weil die 
Plantagen in einem verhältnismäßig menschen- 
armen Lande liegen und viele Menschen brauchen. 
Wir werden das bei der These, die die Pflanzer 
aufgestellt haben, beachten müssen. Es ist selbst- 
verständlich nicht ausgeschlossen, daß man in 
einem Bezirke, wo viele Arbeiter ansässig sind, 
einen gewissen Zwang ausüben könnte. Daß man 
sie aber mit Gewalt an die Küste treiben kann, 
das halte ich für ausgeschlossen. 
Also diese Arbeiter sind nicht geneigt, in einer 
Strecke die ganze Woche hindurch zu arbeiten. Das 
ist unerwünscht. Die Pflanzer verlangen, daß 
  
der Fiskus mit Machtmitteln eintritt und die 
Schwarzen zum Zuzug nach Usambara und 
zweitens zur Arbeit zwingt. Ich glaube, die 
ganze Diskussion wäre überflüssig, wenn die 
Pflanzer einfach für sich selbst sorgen wollten und 
vom Fiskus nichts weiter verlangten, als daß er! 
allen Erwerbskräften im Schutzgebiet seine Für- 
sorge zuwende. Die Pflanzer können aber nicht 
verlangen, daß die Regierung mit Machtmitteln 
eingreift und daß dadurch ihre Kraft zugunsten 
eines einzelnen Erwerbs= standes untergraben 
wird. 
Es ist nicht zu leugnen, daß ein gewisser 
Notstand vorliegt oder demnächst vorliegen kann. 
Allerdings hat der Führer der Pflanzer in der 
„Deutschen Kolonialzeitung“ erklärt: Zurzeit gibt 
es keine Arbeiternot. Ich glaube, daß die 
Plantagenbesitzer und die kleinen Ansiedler in 
gutem Glauben den Schutz der Regierung an- 
rufen. Wir dürfen bei diesen Fragen nicht ver- 
gessen, und ich bin der letzte, der es vergißt, daß 
die Leute zum großen Teil hinausgekommen find 
auf Grund von Münschen, die auch von der 
Regierung geteilt worden sind; die Regierung 
muß, soweit sie es kann, für diese Leute ein- 
treten, und sie wird eintreten. 
Der gegenwärtige Zustand ist aber entstanden 
aus einer Kette von falschen und unbedachten? 
Maßnahmen der Pflanzer und der Neigung zu 
einer sehr heftigen Behandlungsart, für die 
vielleicht das Klima verantwortlich ist. 
Nun hat man der Regierung eine besondere " 
Schwarzenfreundlichkeit, ja Weichlichkeit gegen- 
über den Eingeborenen angedichtet. Ich muß 
demgegenüber konstatieren, daß von der Regierung 
die Interessen sämtlicher in den Schutzgebieten 
tätigen Personen abzuwägen sind, daß auch be- 
sonders auf das Deutsche Reich und seinen Säckel 
Rücksicht genommen werden muß. Vor allem 
darf man nicht vergessen, daß der weiße Plan- 
tagenbesitzer und der Ansiedler jede Möglichkeit 
hat, seine Wünsche zur Geltung zu bringen: er 
macht Immediatgesuche, er schreibt an den Reichs- 
kanzler, an die Reichs-Kolonialverwaltung, an 
das Gouvernement, an den Bezirksamtmann und 
an zwei Zeitungen. Er hat jetzt auch an das 
Hohe Haus geschrieben und an unzählige Andere. 
Er waltet in den Kolonialgesellschaften als Aktionär 
und da seine Beschwerden gewöhnlich auch die 
allgemeine Aufmerksamkeit auf Grund des neuen 
und alten Interesses für die Kolonien in Anspruch 
nehmen, so hat er immer eine sehr große Re- 
sonanz. Ich habe, seitdem ich aus Afrika zurück- 
gekommen bin, heute die erste Gelegenheit, mich 
zu rechtfertigen gegen unzählige Angriffe, die 
gegen mich gerichtet worden sind. Die Presse
        <pb n="297" />
        223 20 
steht mir nicht zur Verfügung; Preßgesetz gibt es 
im Schutzgebiet nicht. 
Der Schwarze hat gar keine Möglichkeit, 
seine Beschwerde anzubringen; seine Sache bleibt 
ungehört, er kann nicht schreiben, kann nicht 
lesen, seine einzige Vertretung ist das Gouverne- 
ment und das Bezirksamt. Wenn der Gouverneur 
Rückgrat genug hat, ist für ihn die Sache leichter. 
Die Bezirksamtleute sind aber in weit schwie- 
rigerer Lage. (Hört! hört!) Es kommt hier der 
ungeheuer häufige Wechsel der Beamten an 
manchen Stellen in Betracht. Der Beamte hat 
sich noch nicht eingelebt, er muß sich erkundigen 
und erkundigt sich bei denen, die ihn umgeben. 
Er wünscht, sich dort gut einzuführen, um sich 
nicht von vornherein die Stellung zu erschweren. 
So widerspricht er oft nicht so, wie es sein sollte. 
Nun muß ich aber vom Standpunkt der weißen 
Pflanzer und Ansiedler zugeben, daß auch für sie 
dieser Zustand nicht bequem ist und daß er auch 
ihnen gegenüber eine Ungerechtigkeit in sich schließt. 
Denn wenn man sich gegenüber einem Schwarzen 
beschweren will, wenn man die ganze Entwicklung 
nicht für richtig hält, wenn man überhaupt 
irgendwie eine Anderung oder Besserung seiner 
Lage erzielen will gegenüber der schwarzen Be- 
völkerung, dann muß man sich an das Gouverne-= 
ment wenden. Nun ist aber das Gouvernement 
ex okficio Verteidiger der Gegenpartei, und wenn 
auch vielleicht der Gouverneur in der Lage ist, 
völlig unabhängig und gerecht zu entscheiden, so 
wird doch das Vertrauen zwischen den Weißen 
und der Regierung dadurch erheblich erschüttert. 
Die Klagen über Arbeitermißstände, von denen 
eine Anzahl berechtigt ist, werden bei der Re- 
gierung angebracht, die Richter sein und die 
Sache der Schwarzen mitvertreten muß. So 
kommt auch die Regierung in Schwierigkeiten, 
während es besser wäre, wenn sie als über den 
Parteien stehende Instanz fungieren könnte. Das 
ist ein weiterer Grund für die Einführung der 
Eingeborenenkommissare. 
Die Lage des schwarzen Plantagenarbeiters 
habe ich Ihnen geschildert. Das Gouvernement 
hat sie in dem Jahresbericht über Ostafrika dar- 
gestellt, der diesmal außerordentlich umfänglich 
geworden ist und auch so bleiben soll. Ich weiß 
nicht, ob den Herren das kleine Heft durch die 
Hand gegangen ist, welches das Gouvernement 
durch das Reichsamt des Innern herausgegeben 
hat. Es bezweckt, die deutsche Kaufmannschaft 
in kaufmännisch-technischer Weise auf das Absatz- 
gebiet aufmerksam zu machen und die Waren zu 
beschreiben, für welche Deutschland in Konkurrenz 
treten kann. 
Der Lohn der Plantagenarbeiter ist in der 
letzten Zeit etwas gestiegen, aber unbeträchtlich. 
  
Er hat sich seit zehn Jahren kaum verändert. 
Ich kann darüber die Tabellen vorlegen. Er 
geht je nach Bedarf bis zu 60 Pfennig (40 Heller), 
ist also an sich nicht gering. Aber im übrigen 
sind die Bedingungen, wie ich schon gesagt habe, 
nicht günstig und da komme ich auf einen all- 
gemeinen Gesichtspunkt. 
Man spricht oft von der Faulheit, von der 
geringen Leistung der Schwarzen und es ist ja 
ein so allgemein angenommener Satz, daß ich 
mich gegen ihn nicht wehren möchte. Ich bin 
aber der Sache nach einer anderen Methode 
nachgegangen und habe gesagt: Ihr Mediziner, 
bitte erzählt mir einmal etwas, was die Wissen- 
schaft über die physische Leistungsfähigkeit des 
Schwarzen weiß. Wenn man sagt, der Schwarze 
ist faul, muß man doch sagen, wie fleißig kann 
er denn sein, was kann er denn leisten? Da 
habe ich nun gefunden, daß darüber außerordent- 
lich wenig existiert. Ich habe auf den Reisen 
die Beobachtung gemacht, daß von den Schwarzen 
sehr schnell und ausdauernd gegangen wird, daß 
große Lasten auf dem Kopfe sehr lange Strecken 
(bis zu 50 km an einem Tage ohne Pause) ge- 
tragen werden. Ich habe ebenso gefunden, daß 
z. B. im Heben und in allem, was mit den 
Armen und mit den Bauchmuskeln gemacht werden 
muß, die Kraft der Schwarzen außerordentlich 
gering ist. Da stehen immer zwei Männer zu- 
sammen; wenn ein Neger eine Last aufnehmen 
will, muß ein anderer ihm dabei helfen. Wenn 
Sie den Bericht lesen, den Baumeister Schubert 
über die Beobachtungen gemacht hat, die sich bei 
den Arbeitern in Mrogoro zeigen, so werden Sie 
sehen, daß es nicht möglich ist, daß die Schwarzen 
die Erde wie der deutsche Arbeiter mit der 
Schaufel werfen. Sie hoben den Sand in kleinen 
Körbchen, gingen zehn Schritt und haben ihn 
dann ausgeschüttet. Daraus ergibt sich, daß über 
die Körperverhältnisse des gesunden Negers noch 
weitere Beobachtungen gemacht werden müssen, 
ehe man sagen kann: das und das ist dem Mann 
zuzumuten. Ich will auf die Frage der Sanität 
nachher eingehen, wollte aber das vorausschicken, 
weil es nicht unwichtig ist. 
Eine Mahlzeit nimmt dieser Arbeiter am Ende 
des Tages. In vierundzwanzig Stunden bekommt 
er einmal warm zu essen. Dazu kommt, daß das 
Klima in Usambara von dem seiner Heimat sehr 
verschieden ist, daß die Arbeitszeit zehn Stunden 
beträgt, daß es sich zum Teil um schwere Arbeit 
handelt, daß die Arbeiter in der Plantage noch 
ihre Hütten bauen müssen, daß sie ihr eigenes 
Feld zu bestellen haben, wenn sie nicht auf den 
Markt einkaufen gehen wollen. Ich habe öfter 
gehört von Plantagenleitern, sie hätten den zu- 
gewanderten Arbeitern Land zur Erzeugung ihres 
4
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Bedarfes gegeben. Aber der Mann kommt am 
1. April an und er kann am 1. September erst 
ernten. Was soll er inzwischen machen? Die 
Plantagen liegen von den Märkten oft 5 bis 
6 Stunden entfernt. Ich habe in keiner Plantage 
einen Markt gesehen, der ausgereicht hätte, um 
die gesamten Arbeiter zu verproviantieren. Der 
Tag, an welchem der Proviant eingekauft wird, 
ist auch ein schwerer Tag. Usambara ist ein 
Höhenland. Der Arbeiter steigt hinunter, kauft 
ein, besucht auch wohl ein paar Freunde, dann 
geht er mit dem Eingekauften wieder zurück in 
die Berge. Daß er sehr raschen Temperatur- 
schwankungen ausgesetzt ist, kommt hinzu. Ein 
Mann, der bis zehn Stunden schwer gearbeitet 
hat, muß, da er seine Familie aus dem Innern 
nicht mitbringen kann, sein Essen selbst bereiten, 
also bekommt er erst zwei Stunden nach beendeter 
Arbeit etwas zu essen. 
Der Kontrakt ist oft sehr lästig. Er lautet 
nicht auf Kalendermonate, sondern auf Arbeits- 
monate. Ein Lohn von 12 Rupien versteht sich 
für 30 abgearbeitete Tage. Die Sonntage werden 
nicht bezahlt. Die Regentage werden auch nicht 
bezahlt; da gibt es aber wohl Zehrgelder. Kom- 
men Betriebsstörungen vor oder wird der Mann 
krank, so bekommt er nichts, aber um alle Tage, 
wo er nicht gearbeitet hat oder wo kein Betrieb 
war, verlängert sich der Kontrakt. Nach dreißig 
Arbeitstagen bekommt er eine Monatsmarke und 
nach sechs Arbeitsmarken seinen Lohn, wie der 
Kontrakt gewöhnlich lautet, d. h. nach neun 
Kalendermonaten, aber auch erst nach einem 
Jahre und länger. Nimmt der Arbeiter Vorschuß, 
so verlängert sich seine Dienstzeit automatisch. 
Das sind alles Maßnahmen, die eine gewisse 
Not den Pflanzern ausgezwungen hat. Es ist 
nicht etwa der böse Wille oder Ausbeutungssucht 
oder die Neigung, die Leute zu drücken. Die 
Regierung hat seit 1897 nichts getan für eine 
Arbeitergesetzgebung, weil Erfahrungen fehlten. 
Wir haben 1897 ein Gesetz gehabt, dann ist es 
aufgehoben worden und nichts an die Stelle ge- 
kommen. Die Leute sind dadurch auf die Selbst- 
hilfe verwiesen worden und wenn sich jetzt Not- 
stände herausstellen, so darf man die Plantagen- 
besitzer nicht allein verantwortlich machen. Aber 
die Situation ist jetzt unerquicklich. 
Es kommt folgendes dazu. Darunter, daß 
der Mann dreiviertel Jahre weg ist, leidet die 
Fortpflanzung außerordentlich; die Familien find 
verwaist. Ansiedeln im Küstengebiete will sich 
der Neger nicht. Wo er es tut, wird aus dem 
Arbeiter schnell ein kleiner Bauer. Das mögen 
aber zum Teil die Pflanzer nicht und zwar aus 
berechtigten Gründen. 
  
Nun ist aber doch nicht zu verwundern, daß 
unter solchen Umständen die Schwarzen sehr un- 
gern nach der Plantage gehen, wo sie solchen 
Dingen ausgesetzt sind. Ich stehe ganz auf dem 
Standpunkt, daß wir die Arbeiter beschaffen sollen 
und wohlfeil beschaffen müssen auf Grund von 
Maßnahmen, die den Mann dazu veranlassen, 
gern hinzugehen. Nun hat sich aber jetzt die 
Situation dort verändert. Früher war es im 
Innern von Ostafrika schwer, etwas zu verdienen; 
an der Küste konnte der Schwarze etwas ver- 
dienen. Jetzt gehen die Karawanen über den 
Viktoria-Nyansa nach Tabora, nach Udjiji. Nach 
Mrogoro haben wir die Bahn und wollen sie 
weiterführen. Überallhin kommt der Handel und 
der Mann wird angereizt, sich Angenehmes und 
Nützliches zu verschaffen. Die Leute fangen an 
zu bauen, besonders als Ackerbauer, nachdem sie 
die Sicherheit haben, ihre Ernte hereinzubekommen. 
So werden die Leute im Innern des Landes 
begehrlicher. Sie werden besser gestellt und 
können sich alles besorgen, ohne 45 Tage bis zur 
Küste laufen zu müssen. Dadurch wird die 
Situation an der Küste erheblich erschwert. Ich 
will hier Licht und Schatten gleich verteilen. 
Auf die verschiedenen Einzelheiten will ich 
nicht eingehen, aber ich muß noch eins bemerken: 
Die Art, wie die Arbeiter angenommen werden, 
macht auch große Schwierigkeiten. Es sind nicht 
sehr geschickte Leute und manchmal auch nicht 
ehrliche Leute, die das machen. Sie zahlen den 
Sultanen einen Backschisch und dafür bestimmen 
diese die Leute zur Arbeit. „Und gehst du nicht 
willig, so brauch ich Gewalt.“ Dafür kann auch 
der Pflanzer nichts, ganz und gar nichts, aber 
es ist eine der Schwierigkeiten mehr, die die Re- 
gierung hat, die Leute zu besorgen. 
Nun will ich nur der Vollständigkeit halber 
sagen, wie denn die Pflanzer selber diese Miß- 
stände abstellen wollten und dabei bemerken, wie 
die Engländer sowohl in Britisch-Ostafrika als 
auch im Süden diese Frage gelöst haben. 
Es wird zunächst verlangt, daß die Steuer 
von 3 auf 12 Rupien per Jahr erhöht werde, 
und zwar natürlich nur in den Küstenbezirken. 
weil dort die Leute bessere Arbeitsgelegenheit 
haben. Das ist ein Argument, gegen das an 
und für sich nichts zu sagen ist; es klingt unge- 
heuer plausibel. Wenn Sie es aber untersuchen, 
kommen Sie darauf: Die Arbeiter, welche die 
Plantagen haben wollen, wohnen nicht an der 
Küste; infolgedessen wird niemand aus dem 
Taborabezirk, wo er eine oder hbchstens drei 
Rupien bezahlt, sich nun mit Vergnügen nach 
der Küste wenden, wo er das Vierfache bezahlen 
soll. Aber dazu kommt noch etwas anderes. Vom 
Gesichtspunkt der allgemeinen Verwaltung muß
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        W 225 20 
man wissen, daß Ostafrika durch die vielen Kara- 
wanen, die dort durchgehen, beständig mit einem 
schwarzen Telegraphennetz überzogen ist. Die 
Leute berichten, wenn ein Weißer oder Schwarzer 
totgeschlagen wird; sie können das schneller er- 
fahren als mit dem optischen Telegraphen. 
Nun haben wir in Ruanda und Urundi noch 
keine Steuer. Im Ugogobezirk und in Usukuma 
ist eine Rupie Steuer, an der Küste und im 
Taborabezirk drei Rupien. Im Taborabezirk 
kommen aber noch kaum 6 bis 7 v. H. der 
Steuer ein. Wie schon erwähnt: Von den 
ganzen 10 Millionen Steuern, die einkommen 
müßten, kommen 1 800 000 ein. Glauben Sie, 
daß wir die Einführung allgemeiner Steuern 
möglich machen, wenn man hört, erst haben die 
Deutschen mit einer Rupie angefangen, nun sind 
sie schon auf 12 gekommen? „Da wollen wir 
lieber die Leute zum Lande hinauswerfen.“ Das 
darf man alles nicht vergessen. 
Ich habe nun darauf geantwortet: Verlangt 
ihr die hohe Steuer, dann wird niemand nach 
Usambara in die Plantagen gehen. Darauf haben 
die Leute gesagt: ja, dann müßt ihr eben einen 
gewissen Zwang anlegen. Der Zwang soll ein 
gewisser „leiser Druck“ sein. M. H.! Zwang ist 
Zwang. Entweder tuts der Mann, weil es sein 
Interesse ist, oder er tut es, weil es befohlen 
war. Ich bitte Sie, zu überlegen: Im Bezirk 
von Tabora, wo die Leute herkommen sollen und 
im Bezirk von Usukuma haben wir im ganzen 
vierhundert Mann Soldaten und Polizei gegen- 
über einunddreiviertel Millionen Schwarzen. Nun 
bitte ich Sie, mir zu sagen, wie der Fiskus einen 
solchen Befehl, daß jemand nach der Küste gehen 
soll, durchführen sollte. Wenn der Fiskus aber 
einen Befehl nicht durchführt, dann ist die Sache 
überhaupt alle. Die deutsche Herrschaft ist dann 
zu Ende. 
nichts befehlen, was wir nicht durchführen 
können. 
Man hat gesagt: Nehmt die 12 Rupien und 
stellt dafür Polizei an; für 3 Millionen Rupien 
könnt ihr so viel Polizei stellen, daß ihr die Leute 
hindern könnt, nach dem englischen Gebiet aus- 
zuweichen. Nun sehen Sie sich auf der Karte 
mal die Länge der Grenze an! Der Viktoria- 
Nyansa ist so groß wie das Königreich Bayern, 
die Grenzen sind 940 Kilometer lang. Ein 
solches Gebiet absperren zu wollen, das hat schon 
keine Raison mehr. 
Wenn ich also die Steuern an der Küste so 
stark erhöhe, bekomme ich im Innern erst gar 
nichts, wenn ich einen Arbeitszwang einführe, 
wo wir dies vielleicht könnten, bekommen wir 
den Widerstand der kräftigen Elemente im Innern, 
welche der deutschen Herrschaft heute noch nicht 
(Sehr richtig!l) Wir dürfen deshalb 
  
unterworfen, vor allen Dingen der großen Länder, 
die in sich vollständig abgeschlossen sind. 
Nun aber komme ich auf die Zollgesetzgebung. 
Es sollten, so wird gewünscht, die Einfuhrzölle 
für die Negereßwaren bis auf 25 v. H. erhöht, 
also hohe Nahrungemittelzölle eingeführt werden; 
das in einem Lande, welches so fruchtbar ist wie 
kaum irgend ein zweites, wo aber heute noch 
nicht die notwendige Frucht gebaut wird, um 
die Leute zu ernähren. Wir führen 1 800 000 M. 
Reis ein. Nicht etwa, um die Reisproduktion 
dort zu stärken, sondern um dem Arbeiter sein 
Leben zu verteuern und ihn dadurch zu zwingen, 
eine erhöhte Produktion zu leisten, soll dieser 
Zoll auf 25 v. H. erhöht werden. Dafür sollten 
allerdings die Alkoholzölle, z. B. für Rotwein, 
erniedrigt werden. (Heiterkeit und hörtl hörtl) 
Sodann sollten Arbeitskarten eingeführt werden 
usw. 
M. H.! Auch dies habe ich Ihnen nicht gesagt, 
weil ich dadurch diejenigen, die es betreiben, in 
ein ungünstiges Licht bringen möchte; das liegt 
mir ganz und gar fern. Ich bin der lberzeugung, 
daß die Leute nur das tun, was sie nach ihrer 
Kenntnis für richtig halten. Aber ich muß es 
Ihnen vortragen, weil ich dazu in Kontrast 
stellen will das, was die Engländer gemacht 
haben. 
Ich habe in der Nummer vom 1. April im 
„Deutschen Kolonialblatt"“ eine Verordnung ab- 
drucken lassen. Sie lautet wie folgt: (Redner 
verliest die im „Kol. Bl.“ 1908 Nr. 3 ab- 
gedruckte Verordnung betr. „Regelung der Dienst- 
verhältnisse in Britisch-Ostafrika“). 
Damit Sie sehen, daß es nicht ein Experiment 
ist, habe ich in der nächsten Nummer (S. 194) 
eine Verordnung abdrucken lassen, die schon länger 
besteht und jener zum Muster gedient hat. Die 
„Deutsch-Ostafrikanische Zeitung“ hat dazu be- 
merkt, das wäre einfach und vernünftig. 
Die bestehenden Zustände erschweren uns ganz 
außerordentlich den Kampf mit den Engländern 
um unser deutsches Arbeitermaterial. Sie müssen 
die lange Grenze sehen und die sehr bequemen 
Dampfer beachten. Kein Mensch ist eben dort 
zu halten. Als ich in Britisch-Ostafrika war, 
kam am letzten Tage der Finanzkommissar von 
Zanzibar und Britisch-Ostafrika zu mir und hat 
mir gesagt: Sagen Sie mal, können Sie mir 
nicht zehntausend Familien von Arbeitern geben, 
die brauchen wir notwendig. Ich habe natürlich 
abgelehnt. (Heiterkeit.) Aber die Situation in 
Britisch-Ostafrika ist einfach folgende: Das Land 
ist genau so groß wie unseres; es hat aber nur 
den dritten Teil der Einwohner. Man hat auf 
den Höhen versucht, größere Ansiedlungen von 
Weißen anzulegen. Diese haben aus demselben
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        G 226 20 
Grunde nicht nach Wunsch reüssiert, aus dem auch 
gewisse kleine Siedlungen in Deutsch-Ostafrika in 
einer gewissen Gefahr sind. Das liegt daran, 
daß der Europäer in den Tropen ohne erhebliche 
Geldwirtschaft nicht auskommt. Er muß für seine 
Kleider, Schuhe, für Bücher, Medizin usw., für 
Kinder bares Geld in der Hand haben, weil er 
das in seiner neuen Heimat nicht produzieren 
kann, nicht beschaffen kann; er muß schon expor- 
tieren. Ein exportierender Bauer hat es schwer, 
wenn er nicht eine Kultur entdeckt, die man ander- 
wärts nicht herstellen kann. 
Nun sage ich: Deutsch-Ostafrika ist merkantil 
viel besser entwickelt als Britisch-Ostafrika. Wenn 
wir die Bahnen früher gebaut hätten, würden 
wir die Engländer um verschiedene Pferdelängen 
schlagen. Jetzt kommt der britische Unterstaats- 
sekretär und sagt: Macht das wie die Deutschen 
in Usambara, baut Plantagen, gebt es auf mit 
eurer Kleinwirtschaft! Was daraus wird, will ich 
nicht sagen; aber hier haben Sie die Konkurrenz. 
Deswegen meine ich: wir müssen unsere Kräfte 
nach allen Richtungen hin zu konzentrieren 
suchen. Wir können es aber nicht tun auf dem 
Wege der Gewalt und des Zwanges, weil wir 
die Mittel nicht haben; nicht auf dem Wege der 
Bedrückung durch Steuern und Lasten, weil uns 
die Leute sonst unfehlbar in das benachbarte Ge- 
biet ausweichen. Wer z. B. die Zustände an 
der russischen Grenze kennt, der weiß, daß jeder 
herauskommen kann, aber keiner herein. So auch 
hier. Jeder kann hinaus, aber keiner kann 
herein, denn dann wird er bestraft. Also bleibt 
er draußen. 
Wir müssen uns mit den verständigen Mitteln 
versehen, welche die Engländer schon lange haben, 
nämlich mit einer physisch-sanitären Besserstellung 
gegenüber einfachen Verhältnissen und einer mensch- 
lichen und gerechten Behandlung. (Bravol) 
M. H.! Im Munde der Pflanzer klingt das 
alles so, als ob das ganz neue Dinge wären, 
die von Herrn v. Rechenberg oder mir ver- 
langt werden. Im Jahre 1905 hat aber Herr 
Graf Götzen in langen Reskripten die selben 
Forderungen zurückgewiesen. Er hat überhaupt 
auf einem den hier entwickelten Grundsätzen durch- 
aus analogen Standpunkt gestanden. Als Herr 
v. Rechenberg zum Gouverneur von Ostafrika be- 
stimmt wurde, hatte ich die Plantagengesellschaften 
in Berlin versammelt und ihnen Vorschläge ge- 
macht: Organisiert euch, macht eine Genossen- 
schaft, wir wollen euch helfen! Die Pflanzer- 
gesellschaften waren verständig und haben es getan. 
Sie haben einen Mann hinausgeschickt und als 
der ankam, haben die dortigen Pflanzer den Ver- 
trag nicht anerkannt und einen neuen mit dem 
betreffenden Anwerber gemacht. Es ist ein großer 
  
Prozeß daraus entstanden, und heute sind wir 
wieder da, wo 1906 Herr v. Rechenberg ange- 
fangen hat. Ich muß es zum Lobe der hiesigen 
Leitungen der großen Plantagen sagen, daß sie 
das Vorgehen ihrer Vertreter draußen weder jetzt 
noch früher billigten. 
Also die Herren da draußen, die sich be- 
schwerdeführend an das Hohe Haus gewendet 
haben, mögen sich beruhigen. Es ist das warme 
Interesse für sie und der Wunsch vor- 
handen, sie zufrieden zu stellen; aber es 
kann nur mit solchen Mitteln geschehen, die 
nichts Gleichberechtigtes im Schutzgebiete 
verletzen. Und jetzt komme ich auf diese 
anderen Interessen im Schutzgebiete. 
Ich habe Ihnen j ja vorhin schon über die Beob- 
t, die ich dortanstellte. 
teh habe in Bukoba, Schrrati, in Usukuma, in 
Unjamwesi lange Strecken gefunden, die regel- 
mäßig bestellt waren, auf denen die Leute pro- 
sperieren mit Ackerbau und Viehzucht. Zunächst 
habe ich mir diese Gegenden auf das angesehen, 
was dort eigentlich natürlich wächst, d. h. auf 
Nahrungsmittel, von denen man, ohne etwas zu 
tun, leben kann. Solche gibt es dort aber gar 
nicht. Niemand kann in Ostafrika im Hochplateau 
leben, wer nicht für sich selbst etwas arbeitet. 
Ob er Gummi oder Wachs einsammelt, ob er 
Viehzüchter ist, ob er Reis, Hirse oder etwas 
anderes baut — irgend etwas muß er tun. Das 
wird bewiesen durch die Ziffern, welche der Handel 
von Ostafrika zeigt. Der größte Ausfuhrhafen 
des Schutzgebietes ist Muansa. Wenn Sie nach- 
sehen wollen, was dort ausgeführt ist, so ist es 
mehr als in Tanga. Muansa hat aber keine 
Plantagen, und wenn jemand sagt, daß das ein 
Urteil sei, das auf falschen Voraussetzungen be- 
ruhe, so weise ich die Herren auf Togo hin. 
Dort wird gleichfalls Handel getrieben, werden 
Steuern bezahlt, dort ist aber nur eine einzige 
Plantage. 
Daraus habe ich den Schluß gezogen, daß 
wir für die Zukunft von Ostafrika sehr gutes er- 
warten können, wenn wir neben der Pflege der 
dort eingewanderten europäischen Unternehmungen 
uns auch, und zwar sehr stark, mit der För- 
derung und Entwicklung der Negerkulturen 
beschäftigen. Die Leute sind durchaus gelehrig, 
und wenn sie auch nicht so arbeitswillig sind, so“ 
sind sie doch sehr erwerbsbegierig. Dazu haben 
sie bisher nicht die Möglichkeit gehabt; es hat 
kein Verkehr und kein Handel in genügendem 
Umfange stattgefunden; jetzt aber können Sie 
sehen, daß aus Schirati schon eine große Menge 
von Erdnüssen kommen, Sie können sehen, daß 
auf 150 km von Muansa dasselbe geschieht und 
Sie können sehen, daß sich ein Handel von 8 Mil-
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        W 227 20 
lionen Mark am Viltoriasee nur auf der Basis 
der Negerproduktion etabliert hat. 
Daraus habe ich geschlossen, daß die Aufgabe, 
die uns hier zunächst obliegt, darin besteht: die 
Produktion und die Konsumfähigkeit des Schwarzen 
zu heben. Der Weiße sorgt, wie Sie sehen, für 
sich selbst, auch wir sorgen für ihn. Aber der 
Schwarze muß in seiner Konsumfähigkeit und vor 
allem in seiner Sanität gehoben werden. Das 
liegt ebenso im Interesse der Plantagen. Je 
kräftiger der Arbeiter ist, desto mehr leistet er. 
Die Gesundheitspflege liegt sehr im argen. 
Es gibt sehr wenig alte Neger. Die Sterblich- 
keitsziffer der Neger steht noch nicht fest, sie ist 
aber zweifellos größer als die der Weißen. Wir 
haben verschiedene Seuchenherde, Pest und Lepra, 
alle Sorten von Magenkrankheiten, von Darm- 
krankheiten; wir haben große Syphilissterblichkeit, 
wir haben viele Malaria, die Schlafkrankheit. 
Kurzum, die Anzahl der Krankheiten, von denen 
diese Neger verfolgt werden, ist Legion. 
Bis jetzt haben wir Arzte gehabt, die vorzugs- 
weise im militärischen Dienste standen, den Ein- 
geborenen auch viel genützt haben, aber auch sehr 
schnell versetzt wurden. Zu einem organisierten 
Studium ist es nicht gekommen. Diesem Mangel 
soll abgeholfen werden. Ich will als Erstes hier 
versuchen, ein Sanitätsamt einzurichten, welches 
sämtliche mit der Negersanität zusammenhängende 
Fragen studiert und alle Mittel angibt, um eine 
bessere Sanität, vor allen Dingen um eine bessere 
Fortpflanzung zu ermöglichen. Es ist eine sehr 
merkwürdige Situation, daß im Durchschnitt auf 
die Hütte in Ostafrika drei bis dreieinhalb Menschen 
kommen, d. h., daß die Kinderzahl entgegen allen 
anderen Beobachtungen bei diesen Negern sehr 
gering ist. Dem Oberstabsarzt von Ostafrika ist 
der Auftrag erteilt worden, einen Plan aus- 
zuarbeiten, wonach das Land in einzelne Physikats- 
bezirke geteilt werden soll. Die Mittel dafür 
werden, wie ich Ihnen später erläutern werde, 
aus den Kommunalfonds genommen. 
Ebenso müssen wir aber auch die wirtschaft- 
lichen Kräfte zusammenfassen, um eine bessere 
Landeskultur einzuführen, Versuche mit besseren 
Getreidearten zu machen und Wasserstellen auf- 
zusuchen. Ich meine, die Wasserfrage in Ost- 
afrika ist nahezu so wichtig wie die in Süd- 
westafrika. Aufforstungen, Anpflanzungen von 
Kulturbäumen müssen vorgenommen werden. Die 
Vertilgung der Viehkrankheiten, die Einführung 
besserer Sorten Vieh — alle diese Dinge muß 
ein Landeskulturamt in die Hand nehmen. 
Die Mittel sollen auch dafür aus den Kom- 
munalfonds fließen. 
Ich komme hiermit auf die von dem Herrn 
Abg. Dr. Semler bereits gemachte Mitteilung zu- 
rück, daß die Absicht besteht, im nächstjährigen 
  
Etatsentwurfe nicht mehr, wie es jetzt geschieht, 
50 v. H. der Erträgnisse der Häuser= und Hütten- 
steuer und 30 v. H. der Gewerbesteuer für die 
Kommunalkassen auszuscheiden. Die beiden Steuern 
sollen vielmehr ganz vereinnahmt werden. Dafür 
sollen in Form von Pauschalen in jedem der 
einzelnen Bezirke — ich will die Kommunen 
möglichst aufheben — solche Summen eingesetzt 
werden. Dagegen müssen Daressalam und Tanga 
eine städtische Verfassung haben. 
Damit komme ich auf die Verwaltung des 
Schutzgebietes und habe darüber sehr aus- 
führlich zu sprechen. 
Die Kommunen, die im Jahre 1901 gebildet 
worden sind, sind nur dem Namen nach Kom- 
munen und wenn Sie sehen, wer diese Bezirks- 
räte sind, die bei der Aufstellung des Etats mit- 
wirken, so kommen Sie zu sehr merkwürdigen 
Sachen. Da ist z. B. der Bezirk Rufiji. Dort 
ist ein Landwirt und sind zwei staatliche Förster 
die Bezirksräte, drei Unteroffzziere sind Stell- 
vertreter. So ist es an vielen Stellen. Die 
Mittel aber, die diesen eigentlich nicht existieren- 
den Kommunen zugeführt werden, sind ganz ge- 
waltig. Sie würden in diesem Jahre 750000 Mk. 
aus Hüttensteuer und 90 000 Mk. aus Gewerbe- 
steuer sein. Das schien mir schon viel zu viel. 
Ich habe ihnen deshalb 250 000 Mk. für die 
Landespolizei abgenommen. 
Wenn man die Wirtschaftspläne ansieht, so 
findet man, daß nicht sehr wirtschaftlich gearbeitet 
wird. (Diese Pläne sind im amtlichen Anzeiger 
von Ostafrika vom 15. Juni 1907 abgedruckt.) 
Das könnte man abändern. Aber der organische 
Grundfehler ist, daß die reichen Bezirke, die viel 
aufbringen, die Hälfte gar nicht zweckmäßig ver- 
wenden können und daß sie deshalb thesaurieren, 
während andere Bezirke, die das Geld außer- 
ordentlich brauchen, überhaupt nichts bekommen. 
Deshalb will ich diese Einrichtung aufheben und 
an deren Stelle Pauschale setzen. Der Etat soll 
wie bisher durch die Bezirksräte aufgestellt werden; 
der Gouverneur soll nicht nach Maßgabe des 
Aufkommens, sondern des Bedürfnisses diese Fonds 
verteilen; ich beabsichtige, alle diese Pauschale dem 
Etatsrecht des Reichstags zu unterstellen. Eine 
zweckmäßige Anderung des ostafrikanischen Etats 
wird in der Einführung solcher Pauschalfonds 
liegen. 
Ich bin dagegen, daß die vielen Abrech- 
nungen für Reisen usw. durch den Rechnungshof 
geprüft werden müssen. Das ist eine Unmöglich- 
keit. Ich kann eine Anderung aber nur ver- 
langen, wenn der Reichstag absolutes Vertrauen 
hat und hinter diese Pauschalfonds hineinsehen 
kann. Ich habe mit dem Rechnungshof des 
Deutschen Reiches verhandelt; er ist geneigt, sich 
solchen Vorschlägen anzuschließen.
        <pb n="302" />
        W 228 20 
Nun möchte ich einmal auf die Verwaltung 
als solche eingehen. Ich kann nur sagen, daß 
ich einen ausgezeichneten guten Willen und bei 
sehr vielen Herren ein sehr erhebliches Sachver- 
ständnis gefunden habe. Aber die Art, wie der 
Beamtenersatz bisher gewesen ist, hat dazu ge- 
führt, daß nicht überall so vorgebildete Leute 
hinkommen konnten, wie notwendig gewesen wäre 
und wie diese selbst es gewünscht hätten. 
Sie sehen, daß man im Hauptetat erhebliche 
Summen für die Ausbildung anfordert. Aber 
auch die Ausbildung im Schutzgebiete ist nicht 
richtig. 
M. H.! Im Wilhelmstaler Bezirk hat der 
Bezirksamtmann in einem Jahre sehr oft ge- 
wechselt (Zuruf: sechsmal). Ich gebe noch ein 
paarmal zu! (Heiterkeit). Warum? Weil dieser 
Bezirk ein harmloser Bezirk ist, weil man jemand 
hinsetzen kann, von dem man noch nicht weiß, 
was er macht. Dort muß er sich erst bewähren, 
dann kommt er weiter. Im Innern des Landes 
find zu wenig und an der Küste zuviel Beamte. 
Da ist z. B. der Taborabezirk mit einer Million 
Einwohner; dort sind zwei weiße Beamte, ein 
Bezirksamtmann und ein Sekretär. (Zuruf: 
Militärs!) — Ja, m. H., wenn Sie Militär 
neben dem Bezirksamtmann mit Zivdilfunktionen 
betrauen, dann kommen beide in Konflikt und 
wenn da der Schwarze dazwischen steht, so führt 
das zu nichts Gutem. — Diese beiden genannten 
Beamten haben, wie gesagt, die Jurisdiktion 
über eine Million Einwohner zu leiten, und zwar 
nicht eine Jurisdiktion allein strafrechtlicher, son- 
dern auch vielfach zivilprozessualer Natur. Es 
find z. B. viele Wanjamwesi vorhanden, die schon 
Eigentum haben; der Grenzstreitigkeiten sind un- 
zählige. Viele Suaheli von der Küste treiben 
Handel in Tabora, wo ungefähr 8 bis 9 Mil- 
lionen Mark Handel ist. Dazu die Araber und 
Inder. Das muß der Bezirksamtmann alles er- 
ledigen. Dann muß er in diesem ganzen Bezirk 
die Steuer überwachen, die Polizei ausüben; er 
soll die Nachweisungen für die Etatsaufstellungen, 
die Abrechnungen usw. machen, und wenn er 
einmal von Zeit zu Zeit krank wird oder abgelöst 
werden muß, dann sitzt sogar der Sekretär allein 
da. Das ist ein ganz unhaltbarer Zustand. 
Die schwache Besetzung hat dazu geführt, daß 
das gesamte Rechnungs= und Kassenwesen, soweit 
es überhaupt möglich war, an die Küste gedrängt 
wurde, daß man an der Küste erst alles verbucht 
hat. Dadurch sind natürlich mehr Leute nötig. 
Diese sitzen auch alle lieber an der Küste als in 
Tabora. 
Was ich nun vorschlage und was sich im 
nächsten Jahre im Etat vorfinden wird, ist fol- 
gendes: Die jungen Beamten, die für Ostafrika 
überhaupt nicht kennen lernt; 
  
angenommen werden, sollen folgende Bildung 
haben. Sie sollen in Berlin bzw. Hamburg an 
der Akademie gründlich vorgebildet werden, und 
dann sollen sie nicht nach Daressalam zur Ver- 
wendung in der dortigen Zentrale kommen, denn 
dann bekommen sie ganz falsche Begriffe, sondern. 
sie sollen auf ein Bezirksamt geschickt werden zur 
Unterstützung des Bezirksamtmanns und zu seiner 
Entlastung und Vertretung; sie sollen zwei Jahre 
als Adjunkt dort bleiben. Dadurch wird erzielt, 
ohne daß die Stellvertretungskosten wesentlich er- 
höht werden, daß der Amtmann in seinen Bezirk 
wieder zurückkommen kann, wenn er inzwischen 
einen Stellvertreter hat. Das ist jetzt nicht mög- 
lich. Wenn Sie aus dem künstlichen Bau einen 
Stein herausgenommen haben, müssen Sie in dem 
ganzen Kasten Ostafrika alle anderen Steine 
herumschieben. Kaum einer kann auf seinem 
Platze bleiben; das kann bei den kurzen Dienst- 
perioden, die höchstens zwei Jahre rechnen, zu 
nichts Gutem führen. 
Durch diese Maßnahme wird aber auch weiter 
erzielt, daß dieser Mann, der zwei Jahre Adjunkt 
gewesen ist und dann Urlaub bekommt, ein fix 
und fertiger Bezirksamtmann ist, der genau weiß, 
was er zu tun hat. Der junge Mann kann 
einen eigenen Bezirk bekommen, der alte Bezirks- 
amtmann kann seinen Bezirk wieder haben, mit 
ihm verwachsen; es wird ihm wieder ein junger 
Beamter zur Ausbildung und zur Stellvertretung 
überwiesen. Genau wie ich es im Reichs-Kolonial- 
amt halte, daß für ein Schutzgebiet nur jemand 
Referent sein kann, der sein Schutzgebiet kennt. 
Aber von allen Beamten in Daressalam ist über- 
haupt kein einziger über den Küstengürtel weg- 
gekommen. Der erste Referent war in Morogoro) 
das ist das weiteste. 
Diese außerordentlich geringe Besetzung der 
inneren Posten an verantwortlichen Stellen führt 
dazu, daß der Bezirksamtmann seinen Distrikt 
denn er kann tat- 
sächlich nicht vom Dienstort weg. Er ist direkt 
angenagelt an seinen Schreibtisch. Da wird die 
und die Nachweisung verlangt, dann eine Auf- 
stellung der Strafen, dann ein Handelsberichk 
usw. usw. Da entsteht ein kolossaler Termin- 
kalender und der Bezirksamtmann kann nicht 
weg. Wenn man fragt: sind Sie da und dort 
gewesen, so muß er sagen: es tut mir leid, ich 
möchte gerne hin, aber. hier werde ich verlangt. 
Glauben Sie, daß ich eine zuverlässige Auskunft 
über die Straße von Muansa nach Tabora oder 
rückwärts habe erhalten können, von einem 
Weißen oder von einem Schwarzen, der den Weg 
ganz kannte? 
Der Schwarze wußte Bescheid von einem Ort 
zum nächsten, aber einen Weißen, der mir genau
        <pb n="303" />
        W 229 20 
angeben konnte, wieviel Wasser vorhanden ist, 
wie lang die Märsche sind, wo die Verpflegung 
erfolgt, den konnte ich überhaupt nicht finden. 
Das Militär wird sich in Zukunft darum kümmern. 
Das ist die Schwäche der Verwaltung, daß das 
Innere zu wenig Leuten bekannt ist und daß sie 
zu oft abgelöst werden. Dem soll mit dem ge- 
nannten einfachen Mittel entgegengetreten und 
das Ziel wird sicher erreicht werden. 
Nun komme ich auf die Frage der Zentral- 
verwaltung. Die Zentralverwaltung ist außer- 
ordentlich stark zentralisiert. Eine Entscheidung 
trifft, wie es natürlich nicht anders sein kann, 
schließlich der Gouverneur. Er hat das Recht 
ausgeübt, für gewisse Arbeitsgebiete andere Be- 
amte zu delegieren, in die Forstverwaltung, in 
die Bauverwaltung, aber eine feste Verwaltungs- 
praxis gibt es nicht. Jeder Gouverneurwechsel 
ist ein Systemwechsel. Es wird deshalb not- 
wendig sein, daß zwischen Berlin und Ostafrika 
ein Austausch der Meinungen dahin stattfindet, 
daß Grundsätze vereinbart, daß auch da die Fäden 
enger gezogen werden. Eine Reise nach Afrika 
ist nicht sehr teuer. Ich habe gelesen, die meine 
soll Hunderttausende gekostet haben. Aber die 
gewöhnlichen Diäten und Reisekosten für das 
Ausland haben ausgereicht. Deshalb müssen 
auch die Beamten der Zenutrale Reisen unter- 
nehmen. Es ist erforderlich, daß der Gouverneur 
sein Land genau kennt und seine Beamten in 
ihrer Tätigkeit beobachten kann. Es ist zuzu- 
geben, daß dies augenblicklich schwierig ist; aber 
es mutet eigentümlich an, wenn man hört, daß 
unser jetziger Gouverneur über den Kilimandjaro 
nicht vorgedrungen und daß überhaupt seit 
Bestehen des Schutzgebietes kein aktiver Gouver- 
neur in Tabora gewesen ist. (Hört! hört!) Das- 
selbe ist bezüglich der Beamten der Zentralver- 
waltung der Fall, ich habe es schon erzählt. 
Ich habe mich in jedes einzelne Bureau der 
Zentralverwaltung von Ostafrika gesetzt und habe 
gefunden, daß, was Abrechnung und Buchführung 
betrifft, alles unnötig kompliziert ist. Ich habe 
deshalb die Deutsche Treuhandgesellschaft ver- 
anlaßt, einen Beamten hinauszusenden, um ein 
den Vorschriften entsprechendes Buchungsformular 
auszuarbeiten. Ferner ist mit dem Rechnungshof 
des Deutschen Reiches besprochen worden, daß 
die Abnahme der Rechnungen prinzipiell draußen 
stattfinden und daß nach Deutschland überhaupt 
nur noch kontiert werden soll; das heißt, es wird 
keine Schutzgebietsrechnung in Berlin, sondern es 
wird nur ein Konto für Ostafrika geführt. Da- 
durch wird viel gespart. 
Sodann ist mit dem Rechnungshofe gesprochen 
worden, ob sich nicht die Einrichtung von gewissen 
Selbstverwaltungsfonds durchführen läßt. Schließ- 
  
lich habe ich geglaubt, daß man mit der Ein- 
führung von Pauschalen innerhalb der Verwaltung 
weiterkommt. Ob eine Reise nach Tabora 230 
oder 240 Mk. kostet, das ist gleichgültig. Also“ 
setzen Sie die höhere Summe als Pauschale an 
und überlassen dem Beamten, wie er hinkommt. 
Aber vermeiden Sie diese umständlichen Reise- 
rechnungen, von denen jede ein Buch darstellt. 
Außerdem habe ich angeordnet, daß mit Zoll- 
krediten, Zollmarken viel stärker gearbeitet werden 
soll. Da fällt ein ganzer Mann bei der Zollkasse 
weg. Eine erhebliche Verminderung des Personals 
läßt sich jedoch nicht ausführen. Bedenken Sie 
doch, Sie bekommen jedes Jahr 1 Million oder 
1½ Millionen Mehreinnahme. Wenn Sie statt 
180 000 Mk. 10 Millionen einnehmen, kann man 
das nicht mit denselben Leuten erreichen. Aber 
der Effekt muß immer sein: es darf kein Beamter 
mehr kosten als ein Sechstel bis ein Zehntel von 
dem, was er einbringt. 
Ich komme nun auf den Handel. M. H.] 
Man hat mir in der Eingabe, die die Farmer 
gemacht haben, die an das hohe Haus gelangt 
ist, nachdem sie lange vorher in der Zeitung stand, 
vorgeworfen, daß ich aus Ostafrika mit dem 
Hamburger Ring eine Neger= und Handelskolonie 
machen wolle. Davon ist gar keine Rede. Eine 
Verwaltung kann überhaupt nichts nach dieser 
Richtung machen. Ich habe Ihnen gesagt, daß 
36 Millionen Mark Handel und 1 600 000 Mk. 
Plantagenprodukte vorhanden sind. Das ist der 
Zustand, den ich gefunden habe, den ich nicht 
ändern kann, der bleiben muß. Das ist der 
natürliche Zustand. (Folgen geheime Mitteilun- 
gen.) Nun komme ich auf ein sehr umstrittenes 
Gebiet. Es betrifft die Lage der Inder. 
Der Handel hat die Tendenz, die Leute zu 
reizen, möglichst viele Dinge zu kaufen. Daran 
verdient er, und da die Eingeborenen nur Aus- 
tauschmittel haben, so hat er die Tendenz, sie 
auch zu erhöhter Produktion anzuregen. Hier 
kommt nun etwas, womit die Plantagen in Kon- 
flikt bleiben: die Pflanzer haben natürlich ein 
Interesse an besonders billigen Löhnen. Je 
billiger aber der Lohn ist, desto geringer ist die 
Konsumkraft. 
Es ist sehr merkwürdig, daß die Pflanzer mit 
der Regierung, mit den Missionaren, mit den 
Indern, mit den Soldaten, mit den Eingeborenen 
in Konflikt kommen. 
Nun ist für den Kleinhandel der Inder zur 
Zeit der einzig richtige Mann; er ist der einzige, 
der die Landessprache spricht, der lange genug im 
Lande leben, der sich viele Stunden hinsetzen kann, 
um mit den Schwarzen zu handeln. Er ist der 
gleichen Gerichtsbarkeit unterstellt. Der Weiße 
ist ja einer anderen unterstellt. Ich nehme in
        <pb n="304" />
        230 ꝛ 
Sachen des Handels keine Partei hin und 
her. Ich weiß aus eigener Erfahrung, daß der 
Handel ganz genau weiß, was er braucht und 
will. Ich muß mich gegen ihn bloß dann wenden, 
wenn statt usus abusus eintritt. Und da hat 
man gesagt: der Inder wuchere die Schwarzen 
aus. Das sagen die Leute. Aber wenn jemand 
einen anderen auswuchert, dann kann man ihn 
bestrafen lassen. Meldet es nur! Wir werden 
ihn strafen. 
Dann ist es doch sehr wunderbar, daß gerade 
die kleinen Pflanzer sagen: der Inder wuchere 
die Schwarzen aus. Was will aber der kleine 
Pflanzer? Er will an die Stelle des Inders 
treten. Der Inder muß geradezu vernichtet 
werden, damit der kleine Pflanzer arbeiten kann. 
Warum? Wenn jemand mit Kosten und Kapital- 
ausstattung nach Afrika geht, wenn er rechnen 
muß, daß er höchstens zehn Jahre dort leben 
kann, wenn er europäische Bedürfnisse nicht auf- 
geben kann, dann muß er eben eine größere 
Summe Geldes im Jahr einnehmen. Er braucht 
das Vermögen, mit dem er nach Hause gehen 
will; denn in der Heimat hat er sich entwurzelt. 
Alles das braucht der Inder nicht. Er lebt sein 
ganzes Leben dort. Er hat geringe Bedürfnisse 
und vererbt sein Geschäft vom Vater auf den 
Sohn. So habe ich die Behauptung für un- 
richtig gefunden, die Inder verschleppten das 
Geld außer Landes. Vielmehr sind es die Inder, 
die lange dort bleiben, viel länger als die Euro- 
päer. Es sind oft große Häuser. Ein Beamter 
hat mir einmal gesagt: sehen Sie, was für Geld 
nach Bombay kommt! Jedes Jahr geht so und 
so viel hinaus in Postanweisungen. M. H., 
wenn aber jemand ein großes Vermögen macht, 
schickt er sein Vermögen nicht in Postanweisungen 
mit Maximalsummen von 400 Mk. fort und wenn 
jemand ein Kaufmann ist, schickt er nicht den 
Überschuß an eine Bank, sondern er steckt ihn 
ins Geschäft und erweitert es. Dieser Abfluß des 
Geldes nach Indien ist die Bezahlung für die 
Tücher, für den Reis usw. Keine kleine Summel 
Daraus ist aber nichts zu entnehmen. Im 
Gegenteil: ich habe viel mehr alte Inder in Ost- 
afrika gesehen als alte Deutsche. 
Heute kann jeder Weiße neben dem Inder 
sein Geschäft machen. Aber der Weiße ist nicht 
so konkurrenzfähig. Deshalb wird verlangt, daß 
der Inder entfernt werde. Nun, m. H., daß der 
Inder ein hbchst anständiger und sauberer Ge- 
schäftsmann ist, kann kein Mensch behaupten. 
Das ist gar nicht die Frage. Was können Sie 
von einem Hausierer verlangen? (Heiterkeit.) Was 
für Erfahrungen haben wir mit den deutschen 
Kleinhändlern gemacht? (Heiterkeit.) 
Unsere Erfahrungen lehren, daß wir immer 
  
die größten Schwierigkeiten mit den deutschen 
Händlern gehabt haben. Sie haben den Ein- 
geborenen ihr Vieh weggetrieben, sich mit den 
Sultanstöchtern verheiratet. Sie haben mit dem 
schwarzen Sultan getrunken und den deutschen 
Namen fast mehr heruntergebracht als irgend 
etwas anderes. Warum sollen wir uns darüber 
echauffieren? Lassen wir den Händler seinen Weg 
gehen! Sind die Gesetze nicht ausreichend, um 
die Auswucherung der Schwarzen durch Inder 
zu verhindern, so machen wir sie schärfer. Aber 
ich habe keine Lust, die Zerstörung des Handels 
von 36 Millionen und einen Ausfall an den vier 
Millionen Fiskaleinnahmen zustande zu bringen. 
Die deutschen Kaufleute sagen, ohne den Inder 
können wir nicht arbeiten. Und ich glaube ihnen 
das. Alle diese Einnahmen, die wir haben, ba- 
sieren auf dem Handel. Es ist ein Unrecht zu 
verlangen, man solle den Inder vernichten. 
Nun zur Kleinsiedlung. Ich moöchte sie 
gern unterstützen. Die kleinen Siedler in Ost- 
und West-Usambara werden schon von der Re- 
gierung möglichst unterstützt in einer Form, die 
sich etatmäßig nicht zeigt. Bei den Straßen- 
bauten gibt man ihnen Lose, um ihnen bares 
Geld in die Hand zu geben. Aber dann kommen 
sie wieder und sagen: Die Regierung ist gegen 
eine deutsche Besiedlung in Ostafrika. Wie un- 
richtig ist das! Am 23. September hat mir der 
Farmerverein in West-Usambara eine Eingabe 
übermittelt, aus der ich folgendes vorlese. Es 
sind 17 Kolonisten in West-Usambara und die 
hatten geschrieben: 
In dem Gebirge im Westen von Usambara 
haben 20 Familien Platz; 17 sind schon da, nun 
wollen sie noch drei hereinlassen und das soll die 
Regierung betreiben. 
M. H.! Auch sonst sind die Anforderungen 
dieser kleinen Farmer nicht besonders bescheiden; 
weil es sich aber um schwer kämpfende Existenzen 
handelt, möchte ich besonders mild verfahren und 
denen, die dort sind, nach allen Richtungen hin 
gern helfen. Aber eine große Einwanderung 
nach Ostafrika ist heute nicht an der Zeit. 
Es sind schon zuviel Reibungsflächen vorhanden 
und dann müssen Sie selbstverständlich so und so- 
viel Polizisten und so und soviel Ausgaben für 
die Rechtspflege mehr haben, daß das nicht lohnt. 
Wenn wir einmal die Oberhand haben und wissen, 
was der Deutsche in den Tropen leisten kann, 
sind wir gern bereit, uns darüber zu äußern. 
Heute sage ich: Wer hinausgeht, ist will- 
kommen; er wird behandelt wie jeder andere, 
aber einen Gegenstand für besondere Bene- 
fizien kann er nicht bilden. 
Um dieser Frage überhaupt näher zu treten, 
habe ich das Kaiserliche Gesundheitsamt veran-
        <pb n="305" />
        W 231 
laßt, in Erwägungen einzutreten, wie die Akkli- 
matisationsfähigkeit der Weißen in den Tropen- 
ländern überhaupt ist. 
Bei größerer sanitärer und wirtschaftlicher 
Fürsorge für die Schwarzen, bei einem verständigen 
Ausbau der Verkehrswege, bei einer schärferen 
Organisation der Verwaltung ohne größeren Auf- 
wand, aber mit mehr Zusammenfassung der vielen 
guten Dinge, die wir schon geleistet haben, glaube 
ich, daß wir in Ostafrika ein Land von ganz 
außerordentlichem natürlichem Reichtum besitzen. 
Sie müssen ihm nur Zeit lassen, sich zu entwickeln. 
Was man heute von uns verlangt, ist nicht an 
  
— 
und für sich unrichtig; aber es ist viel zu viel 
Tempo für den Orient. Zweitausend Jahre sind 
die Schwarzen hinter Europa zurück. Mit einer 
Verordnung läßt sich diese Kulturdifferenz nicht 
überbrücken. Die Sache muß ihren Gang selbst 
gehen; wir sind umsomehr verpflichtet, sie zu 
fördern, als es sich um unsere Schutzgenossen 
handelt. 
Ich habe in der ganzen Entwicklung das Wort 
Ethik nicht gebraucht, aber hier sage ich: wir 
müssen in Wahrung unserer eigenen Würde als 
Kolonisatoren auch diesen Gesichtspunkten zum 
Durchbruch verhelfen. 
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestatiet.) 
Deutsch-Neuguinea. 
Die Unruhen bei Dotsdamhafen. 
Über die jüngst von der Presse gemeldete 
Eingeborenen -Erhebung im Hinterlande 
von Potsdamhafen (Kaiser Wilhelmsland) liegt 
jetzt ein Bericht des Bezirksamts Friedrich-Wil- 
helmshafen vor. Die Vermutung, daß die Un- 
ruhen nur lokaler Natur waren, hat sich danach 
bestätigt. Es handelt sich um die zum Stamme 
der Arepagon gehörigen Orokozaleute, die einige 
Stunden landeinwärts von Monumbo (hinter 
Potsdamhafen) wohnen und mit sämtlichen Küsten- 
dörfern von Awar bis Bogia in ständiger Fehde 
leben. Namentlich in letzter Zeit haben sie die 
Bewohner der Strandorte und die Arbeiter der 
Neu-Guinea-Kompagnie sowie der Mission, die bei 
Potsdamhafen Stationen besitzen, wiederholt über- 
fallen. Mehrfach sind von ihnen auch bei ihren 
Streifzügen Eingeborene ermordet worden. Ein 
Einschreiten der Regierung gegen diesen Stamm, 
mit dem sie bisher noch nicht in Berührung ge- 
kommen war, erschien daher mit der Zeit dringend 
nötig, namentlich auch, um einem Angriff des 
Stammes auf die Station Potsdamhafen vor- 
zubengen. Mehr als einmal hatten die Orokoza 
den Küstenbewohnern hinter Bogia, den einzigen, 
mit denen sie Handelsbeziehungen unterhalten, 
sagen lassen, sie fürchteten die Weißen und deren 
Feuergewehre nicht. 
Über den Verlauf der Expedition selbst be- 
richtet der Bezirksamtmann wie folgt: 
Mit der letzten „Siar“ begab ich mich nach 
Potsdamhafen. Der aus 15 Soldaten bestehen- 
den Truppe schlossen sich Pater Vormann und 
einige Männer des Monumbodorfes Koza-Koza 
an. In sechsstündigem Marsche landeinwärts 
  
  
wurde das Gebiet der Orokoza mit seinen aus- 
gedehnten Pflanzungen erreicht. Der Versuch 
einer friedlichen Verständigung mißlang leider 
gleich im Anfang, weil ein in den Pflanzungen 
arbeitender Eingeborener uns entdeckt hatte und 
laut schreiend das Dorf alarmierte. Auf der Kuppe 
eines mit lichtem Busch bedeckten Hügels befand 
sich ein Trupp Eingeborener, auf den alsbald 
Feuer eröffnet wurde. Da ich das Dorf auf der 
Kuppe vermutete, ließ ich den Hügel ersteigen; 
er erwies sich jedoch als schmaler, nach beiden 
Seiten steil abfallender Grat. Nur einige weg- 
geworfene Waffen bekundeten die Anwesenheit der 
Orokoza. Wir hatten uns kaum etwas von dem 
schnellen Anstieg erholt, als wir die Orokoza im 
Tal an unserem vorigen Standpunkt entdeckten. 
Es war ein großer Trupp wohlgewachsener, mit 
Speeren und Schilden bewaffneter Leute, die 
ihren Kriegstanz aufführten, die Speere schüttelten 
und uns mit Hohnworten herausforderten. Ich 
stellte nunmehr die Polizeisoldaten in Linie auf 
und marschierte, selbst in der Mitte der Linie, 
den Berg langsam herunter. In halber Höhe 
angekommen, ließ ich halten und auf die uns 
bergan entgegenstürmenden Orokoza eine Salve 
abgeben. Durch diese Salve fielen drei Mann; 
der große Haufe zog sich zurück und ergriff, als 
wir ein lebhafteres Feuer unterhielten, die Flucht. 
Wir hatten nunmehr unseren alten Standplatz 
wiedergewonnen, während die Eingeborenen sich 
auf die gegenüberliegenden Berge zurückzogen. 
Soweit die Geländeverhältnisse es zuließen, wurde 
das Feuer weiter unterhalten. Mit einem durch 
Rippenschuß und Armschuß schwer verletzten Oro- 
koza, der nur mit Mühe vor der Wut der Mo- 
numboleute geschützt werden konnte, gelang eine 
durch Monumbo= und Ikussprache verdolmetschte
        <pb n="306" />
        W 232 20 
Unterhaltung. Der Orokoza bat, es möchte ihm 
doch nicht der Kopf abgeschnitten werden. Es 
wurde ihm gesagt, weshalb der Angriff auf seinen 
Stamm erfolgt sei. Weitere Versuche, die Orokoza 
zu stellen, blieben erfolglos, weil sie sich von nun 
an mehr in Deckung hielten. Da der sechs- 
stündige Marsch, das Gefecht in stärkster Sonnen- 
hitze und die Verfolgung unsere Polizeitruppe 
ziemlich angegriffen hatte, sie auch den ganzen 
Tag noch nicht zum Abkochen gekommen war, 
beschloß ich den Rückmarsch anzutreten. 
Als wir schon wieder über eine Stunde mar- 
schiert waren, wurden wir ganz überraschend 
nochmals angegriffen. Ich hatte die wenig 
mutigen Monumboleute und die schwächeren 
Polizeisoldaten vorausgehen lassen und war mit 
Pater Vormann und drei zuverlässigen Jungen 
am Schluß des Zuges marschiert. Wir waren 
einen Augenblick stehen geblieben und nahmen 
eine Erfrischung zu uns, als ganz plötzlich an 
einer Krümmung des Kanakenpfades in einer 
Entfernung von etwa sechs Schritt die Orokoza 
aus dem Busch auftauchten. Es war gerade noch 
Zeit, Feuer auf die Angreifer abzugeben, worauf 
sie die Flucht ergriffen. Es wurden hier acht 
schön geschnitzte und mit Baumbärenfell verzierte 
Speere erbeutet. 
Wie später bekannt wurde, sind fünf Orokoza- 
leute gefallen und sechs bis acht verwundet 
worden. Von der Polizeitruppe wurde niemand 
verwundet. Die Orokoza haben inzwischen durch 
Übersendung eines Schweines zu erkennen ge- 
geben, daß sie die Feindseligkeiten einstellen 
wollen, und es soll nunmehr der Versuch einer 
friedlichen Annäherung gemacht werden. 
r*2 
Deutsch-Südwestafrika. 
Hamensänderungen von geogrophischen Orts- 
be zeichnungen. 
Dem Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika 
ist unter gewissen Voraussetzungen Vollmacht er- 
teilt worden, einheimische, d. h. aus dem Wort- 
schatz der Eingeborenen oder aus der holländischen 
und englischen Sprache stammende Orts- 
bezeichnungen auf Antrag der Ansiedler in 
deutsche Ortsbezeichnungen umzuändern. Voraus- 
setzung ist, daß eine genaue Prüfung den Nach- 
weis eines wirklichen Bedürfnisses für einen 
Namenswechsel erbringt. Dies ist z. B. der 
Fall, wenn in einem Bezirke einheimische gleiche 
oder sehr ähnlich lautende Ortsnamen mehrfach 
vorkommen, so daß tatsächlich die Gefahr einer 
Verwechselung gegeben ist. Alteingebürgerte auf 
  
Nachwelsung der Brutto-Sinnahmen bel den HRülstengollstellen von Deutsch-Ostafrlha im Monat Uovember 1907. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
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        W 233 20 
den Karten verzeichnete Ortsnamen sollen nur 
im äußersten Notfall eine Umänderung erfahren, 
z. B. wenn es sich um sehr schwer auszusprechende 
Namen in der Herero= oder Hottentottensprache 
handelt. In solchen Fällen sollen als Ersatz nach 
Möglichkeit solche deutsche Namen gewählt 
werden, die zu einem besonderen landschaftlichen 
oder geographischen Charakteristikum der be- 
treffenden Gegend oder des betreffenden Platzes 
in Beziehung stehen. Vor= oder Personennamen 
sind möglichst zu vermeiden, da die Gefahr 
besteht, daß bei zunehmender Besiedelung aus 
einer Häufung von Orten mit gleichen oder 
ähnlichen Namen besonders für die Postverwaltung 
Unzuträglichkeiten erwachsen. 
Von dem Gouvernement in Windhuk sind im 
verflossenen Jahre folgende Namensänderungen 
genehmigt worden: 
Lord Hill 
Schroffenstein, 
Okowakuatjiwi (Bezirk Omaruru) in Kalk- 
stein, 
Auplatz (Bezirk Grootfontein) in Waldstein, 
Okongawa-West (Bezirk Karibib) in Neu- 
Schwaben. 
(große Karrasberge) in 
75 
Schiffsverkehr auf der Reede von Lome 1907. 
  
Togo. 
Die Rusfuhr Togos 1907. 
Im Amtsblatt für das Schutzgebiet Togo wird 
allmonatlich die Ausfuhr der wichtigsten Produkte 
(über die Seegrenze) veröffentlicht. Diese Angaben 
liegen nunmehr für alle Monate des Jahres 
1907 vor. Wir geben nachstehend die Zahlen 
summarisch wieder und fügen zum Vergleich die 
entsprechenden Zahlen der Handelsstatistik für 
906 bei. 
Mithin 
1906: 1907: 1907 mehr: 
ka kg ks 
Palmkerne 3 320 116 4 096 003 775 887 
Palmöl 457 465 960 413 502 948 
Mais. 7 492 376 19 295 927 11 803 551 
Kautschuk 133 970 163 744 29774 
Rohbaum-= 
wolle 175 509 277 903 102 394 
Aus dieser Übersicht ist zu ersehen, daß die 
Ausfuhr gewaltig gestiegen ist. Dieser Er- 
folg ist neben günstigen Niederschlagsverhältnissen 
in erster Linie der Ende Januar 1907 erfolgten 
Eröffnung der Bahn Lome—Palime zu ver- 
danken. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Nationalität der Schiffe Kolenderjahr Zunahme Abnahme Bemerkung 
1907 1906 
I. Anzahl der Schiffe: 
a) Dampfer: deutschee "*) 170 132 38 — *7 P2 Kre 
englische 49 36 13 — ·· 
französische 28 25 3 — 
norwegische 1 — 1 — 
b) Segelschiffe: amerikanische 2 1 1 — 
norwegische 1 — 1 — 
zusammen. 251 194 57 — 
II. Registertons: 
a) Dampfer: deutsche *) 347 691 268 709 78 982 — *7 hn o 
englische 69 642 60 813 8 829 — «« 
französische 35 605 33 804 1 801 —- 
norwegische 1 017 — 1 017 — 
b) Segelschiffe: amerikanische 1579 867 712 — 
norwegische 645 — 645 — 
zusammen. 456 179 364 193 91 986 —
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        W 234 
· 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Otavi-Oinen- und Sisenbahn-Gesellschaft.“) 
Das abgelaufene Geschäftsjahr ist für die Ent- 
wicklung des Unternehmens insofern von beson- 
derer Bedeutung gewesen, als es während desselben 
gelungen ist, den Bau der Otavibahn zu 
vollenden und die Bahn in ihrem vollen Um- 
fang in Betrieb zu nehmen. Die Arbeiten an 
der Bahn sind derart gefördert worden, daß die 
Erdarbeiten bis zur Endstation Tsumeb und 
einschließlich des Anschlußgleises an die Mine 
Tsumeb am 1. August 1906 und die Gleis- 
legungsarbeiten am 24. August fertiggestellt waren. 
Die in der Konzession festgesetzte Frist für den 
Bau der Otavibahn ist somit eingehalten worden. 
Der Betrieb der Strecke Omaruru—Tsumeb wurde 
am 12. November 1906 eröffnet. Die Betriebs- 
übernahme seitens der Otavi-Minen= und Eisen- 
bahn-Gesellschaft erfolgte am 16. Dezember 1906. 
Die Arbeiter für den Bahnbau setzten sich 
aus Ausländern verschiedener Nationalitäten, aus 
Kriegsgefangenen sowie aus im Felde angewor- 
benen Klippkaffern und Ovambos zusammen. Ein 
Mangel an Arbeitern ist während der Zeit bis 
zur Baubeendigung nicht mehr eingetreten. Die 
Höchstzahl der Arbeiter betrug 632 Weiße und 
2891 Eingeborene, die Mindestzahl 480 Weiße 
und 831 Eingeborene. 
Die Entlöschung der Dampfer ist dank der 
Landebrücke regelmäßig bewirkt worden. Die 
Verbreiterung der Brücke durch Anfügung eines 
dritten Gleises und die damit erzielte Verstärkung 
haben sich während des Berichtsjahres von großem 
Nutzen erwiesen. Der für die Löschungsarbeiten 
schlechteste Monat war der Monat August, in 
welchem die stürmische See ein Löschen überhaupt 
nur an 15 Tagen zuließ. Die auf der Brücke 
aufgestellten 7 Kräne haben im Laufe des Be- 
richtsjahres die von den anlaufenden Dampfern 
überbrachten Gütermengen bewältigt und seitdem 
bewiesen, daß sie neben der Einfuhr auch noch 
die Verladung zahlreicher Ausfuhrgüter erledigen 
können. Die seit dem 1. April 1907 vorgenom- 
menen Verschiffungen lassen aber ersehen, daß die 
Verbesserung der Hafeneinrichtungen nicht 
mehr hinausgeschoben werden darf, wenn eine 
empfindliche Schädigung der sich an vielen 
Punkten des Schutzebietes regenden Minen= 
industrie vermieden werden soll. 
Zur Beschaffung des Wassers für Trink- 
zwecke und für den Lokomotivbetrieb sind längs 
der Bahn an einer Anzahl von Stationen An- 
*) Aus dem Geschäftsbericht für das siebente Ge- 
schäftsjahr, 1. April 1906 bis 31. Märg 1907. 
  
lagen hergestellt, welche brauchbares Wasser liefern. 
Die mit Personal besetzten Zwischenpunkte und 
Bahnmeistereien werden woöchentlich durch die 
Betriebszüge mit Wasser versorgt. 
Auf der Farm Usakos und der im Anschluß 
an die Eisenbahnstation des gleichen Namens ge- 
planten Ortschaft sind die Straßen ausgelegt 
worden. Es sind von Privaten mehrfach Wohn- 
und Geschäftsgebäude und Gasthäuser errichtet 
worden. Die katholische Mission hat im Süden 
der Ortschaft ein schmuckes Gebäude nebst Kapelle 
und Schule errichtet sowie im Anschluß daran ein 
im Khantal gelegenes größeres Gartengelände in 
Bewirtschaftung genommen. Die Wasserversor- 
gung nebst Hochreservoir ist zwar noch nicht im 
Berichts-, aber im laufenden Jahre fertiggestellt 
worden. 
Das rollende Material der Gesellschaft 
umfaßte am 31. März 1907: 34 Stück ¾ ge- 
kuppelte Tenderlokomotiven, 20 Schlepptender, 
96 Niederbordwagen, 20 Niederbordwagen mit 
Aussätzen zur Koksbeförderung für die Mine, 
12 Niederbordwagen für Wasserbeförderung, 
55 hochbordige offene Güterwagen, 20 gedeckte 
Güterwagen, 109 anderweitige Güterwagen, 
3 Personen= und 1 Juspektionswagen. Inzwischen 
sind hinausgesandt: 3 Rangierlokomotiven, 3 Motor- 
draisinen, 10 Hebeldraisinen und 5 Personen= 
dampfwagen werden voraussichtlich im Dezember 
folgen. 40 Güterwagen sind außerdem abgerufen. 
Die Kriegs-, Regierungs= und Privat- 
frachten beliefen sich in der Zeit vom 1. April 
1906 bis zum 15. Dezember 1906 auf 15 756 
Reisende, 40 988t Güter, 367 Stück Großvieh 
und 4427 Stück Kleinvieh. 
Nach der am 16. Dezember 1906 seitens der 
Gesellschaft erfolgten Betriebsübernahme ist der 
Verkehr auf der Otavi-Eisenbahn durch einen 
täglichen gemischten Zug in jeder Richtung auf 
der Strecke Swakopmund —Usakos—Karibib und. 
durch zwei gemischte Züge wöchentlich in jeder 
Richtung zwischen Usakos und Otjivarongo sowie 
zwischen Otjivarongo und Tsumeb bewirkt worden, 
außer welchen je nach Bedarf besondere Güter- 
züge abgelassen wurden, die zwischen Swakopmund 
und Usakos, Usakos und Otjivarongo, Otjivarongo 
und Tsumeb sowie umgekehrt liefen. 
Im Betriebsjahre vom 16. Dezember 1906 
bis 31. März 1907 sind von den Betriebsmitteln 
der Gesellschaft geleistet worden: 405 Züge mit 
76,285 Zugkilometern, darunter 297 gemischte 
Züge mit 56,182 Zugkilometern, 101 Güterzüge 
mit 16,952 Zugkilometern, 7 Sonderzüge mit
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        G 235 20 
3,151 Zugkilometern. Die durchschnittliche Zug- 
stärke betrug 42,53 Achsen. 
Die Gesamtbeförderung für die Zeit vom 
16. Dezember 1906 bis 31. März 1907 betrug 
bei einer Betriebslänge von 580 km 5874 Per- 
sonen und 6080 t Güter. Die Gesamteinnahme 
für die gleiche Zeit betrug 479 672,25, die Ge- 
samtausgabe 450 812,46 Mark. Während des 
laufenden Geschäftsjahres hat sich der Verkehr 
der Bahn erheblich gehoben. Es ist ins- 
besondere möglich gewesen, die bedeutenden 
Transporte, welche durch die im Juni d. Is. 
begonnene Verschiffung unserer Kupfererze von 
Tsumeb nach Swakopmund über die Bahn gingen, 
neben den Leistungen für den allgemeinen Ver- 
kehr zu bewältigen. 
Die Bergbauarbeiten haben sich in erster 
Linie auf die Vorrichtungsarbeiten zum Abbau 
des Kupfererzlagers in Tsumeb erstreckt. Da- 
neben wurden Wohngebäude für die Beamten, 
Angestellten und Arbeiter an Stelle der provi- 
sorischen Unterkunftsräume hergestellt. 
Der am Ostende des Vorkommens begonnene 
Tagebau, dessen erster Stoß auf 7 Meter Tiefe 
erreicht wurde, ist bestimmt, nach Wegschaffung 
des tauben Abraums eine neue Angriffsstelle zu- 
nächst zum Abbau des Ostfeldes zu schaffen. 
Sowohl am Ost= wie am Westerzkörper ist im 
Laufe des Berichtsjahres die Förderung am Aus- 
biß in Angriff genommen worden. Im Interesse 
der Verhüttung der Erze am Gewinnungsorte 
wurden vier größere Erzmuster von 50 Tonnen 
nach Europa verschifft, wo dieselben auf ver- 
schiedenen Hüttenwerken verschmolzen wurden. 
Diese Versuche begegneten keinen Schwierigkeiten. 
Die Fundamente für die Kessel= und Maschinen- 
anlage der Hütte sind zum größten Teile fertig- 
gestellt worden; desgleichen sind die Stützmauern 
für die am Bergeshang liegenden Beschickungs- 
und Erztaschensohlen vollendet worden. 
Die Lieferungen für den Hauptförderschacht, 
die maschinelle Anlage der Seilebene, die Maschinen 
und Gebläseanlage der Hütte, die Eisenteile des 
ersten Schmelzofens sind zu Ende des Berichts- 
jahres in Tsumeb angelangt. Im ganzen wurden 
an bergbaulichem Material 2070t und 11 167 ehm 
verschifft und an Ort und Stelle gebracht. 
Die Hochdruckwasserleitung vom Otzjikoto- 
See nach Tsumeb ist mit äußerster Kraft gefördert 
und im Januar 1907 mit einer Dampfpumpe in 
Betrieb genommen worden. Durch die Anlage 
der Wasserleitung und die Entfernung des bis 
dahin für Aufspeicherung des für die Banuarbeiten 
benötigten Stauwassers hofft die Direktion den 
gesundheitlichen UÜbelständen abgeholfen zu haben. 
Die Wirkungen der Wasserleitung gegen die be- 
sonders in den Monaten März bis Mai 1907 
  
mit besonderer Heftigkeit aufgetretenen Malaria= 
erkrankungen werden sich allerdings erst in und 
nach der Regenzeit des Jahres 1908 zeigen können. 
Die Beschaffung der Bergbauarbeiter 
ist Gegenstand besonderer Sorge gewesen, da sich 
mit dem Fortschreiten der Arbeiten herausgestellt 
hat, daß nur wenige Ovambos für die unter 
Tage vorgenommenen schwereren Arbeiten taug- 
lich sind, zu welchen in der Hauptsache Hereros 
verwendet werden. Für die Aufbereitung und 
Handscheidung der gewonnenen Erze werden nebst 
Eingeborenenfrauen meist Ovambos verwendet. 
Die Mindestzahl der Arbeiter betrug: 17 Weiße, 
112 Eingeborene, die Höchstzahl betrug: 96 Weiße 
und 740 Eingeborene. 
Während des gegenwärtigen Geschäftsjahres 
sind sowohl die Vorrichtungsarbeiten für den 
Abbau der Kupfererze in Tsumeb kräftig geför- 
dert, als auch der Abbau selbst nachhaltig be- 
trieben worden. Die weiteren Aufschlußarbeiten 
nach der Tiefe hin haben erwiesen, daß das Erz 
des Ostfeldes wesentlich reicher ist als bisher an- 
genommen wurde. Beim Abbau des Ausbisses 
wurden namentlich im Ostfelde besonders reiche 
Erze gewonnen. Die Gesamtförderung an 
Erzen betrug bis November 1907 etwa 15 000 t. 
Nachdem Mitte Juni 1907 mit der Ver- 
schiffung von Kupfererzen nach Europa begonnen 
wurde, sind bis Mitte November 7181t Erze zur 
Verschiffung gelangt. 
Die Hüttenanlage wurde soweit vollendet, 
daß am 10. September 1907 der erste Schmelz= 
ofen angeblasen werden konnte; die Schmelz- 
versuche zur Erzielung einer richtigen Beschickung 
dauern noch fort. 
Die South West Africa Company, Limited, 
hat sich am Ende des Berichtsjahres entschlossen, 
an die Hauptlinie der Gesellschaftsbahn auf eigene 
Rechnung die Zweiglinie Otavi— Groot- 
fontein anzubauen; eine Strecke von etwa 
92 km, welche unsere zum späteren Abbau be- 
stimmten Kupfererzvorkommen im Otavital mit 
der Hauptlinie verbindet. 
In Erfüllung eines Beschlusses des Ver- 
waltungsrats hat sich der Vorsitzende der Direktion, 
Baurat Gaedertz, am 11. Mai 1907 nach Süd- 
westafrika begeben, um eine Besichtigung der 
Arbeiten vorzunehmen und mit den Behörden 
des Schutzgebiets über die Arbeiterfrage in Ver- 
handlungen einzutreten. Die Ergebnisse dieser 
Reise sind in eingehenden Berichten an den Ver- 
waltungsrat niedergelegt und in ihren wesent- 
lichen Teilen zu dessen Kenntnis gebracht worden. 
Zu unserem schmerzlichen Bedauern ist Baurat 
Gaedertz an den Folgen eines Eisenbahnunfalles, 
den er am 23. Juli während der Bereisung der 
Regierungsbahn im Bahnhof Karibib erlitten
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        W 236 20 
hatte, nach seiner Rückkehr am 6. November ge- 
storben. Wir beklagen in ihm einen durch un- 
gewöhnliche Tatkraft, reiche Erfahrung und volle 
Hingebung ausgezeichneten Leiter, dessen Name 
mit unseren Unternehmungen unzertrennlich ver- 
bunden bleiben wird. 
Das Gesellschaftskapital von 20 000 000 Mk., 
wovon 1.000 000 Mk. bei Errichtung der Ge- 
sellschaft voll eingezahlt waren, ist durch Ein- 
forderung der sechsten und siebenten Rate des 
Kapitals von 19 000 000 Mk. von je 12½ v. H. 
gleich je 2 375 000 Mk. zum 2. April und 
15. Juni 1906 voll eingezahlt worden. 
Im Januar 1907 ist ein Teil der Anteile, 
und zwar nominal 3 000 000 Mk. in Hamburg 
und 3.000 000 Mk. in London im Wege der 
Zeichnung ausgegeben worden. Ein Betrag von 
12 000 000 Mk. der Otavi-Anleihe wurde zum 
Handel und zur Notierung an der Börse in 
Hamburg zugelassen. 
Die Bilanz des Bergbaues weist unter 
anderen Aktivposten nach: Uberlieferte Land= und 
Minenrechte nebst den bis 31. März 1907 ausge- 
wendeten Kosten für Vorarbeiten mit 1 591 351 Mk., 
Gebäude mit 111 462 Mk., Viehbestände mit 
206 399 Mk., Wasserleitung und Pumpstation Otji- 
koto 321 417 Mk., Hüttenanlage mit 277 927 Mk., 
Material und Inventar mit 345 362 Mk., Kohlen 
und Schmelzkoks mit 352 925 Mk., Vorrat an 
Kupfererzen mit 233 300 Mk. Die in die Gewinn- 
und Verlustrechnung eingesetzten Erträge belaufen 
sich: Aus Landverpachtungen auf 3833 Mk., aus 
dem Verkaufsgeschäft in Tsumeb und Otavi auf 
6 970 Mk., aus Kupfererzen auf 288 719 Mk. 
Die Ausgaben betragen für Löhne, Gehälter und 
Verwaltungskosten usw. 204 070 Mk., für Hospital 
und Landesvermessung zusammen 21 035 Mk., 
Verfrachtung und Verschiffungsspesen der Erze 
23010 Mk., Abschreibungen 112 476 Mk. 
Der unter den Aktiven am 31. März 1907 
in der Bergbaubilanz nachgewiesene Bestand von 
2333 t Kupfererzen ist in der diesmaligen Bilanz 
mit dem ungefähren Bruttowert von 100 Mk. 
die Tonne angesetzt. In der Gewinn= und Ver- 
lustrechnung umfaßt die im Kredit aufgeführte 
Position von 288 719,81 Mk. außer dem Betrage 
des am 31. März 1907 vorhandenen Kupfererz- 
bestandes noch den Erlös für die probeweise nach 
Europa verschifften und dort verkauften Posten 
von viermal je 50t Erz. Die im Debet der 
Gewinn= und Verlustrechnung vorgesehenen Ab- 
schreibungen auf Viehbestände, Gebäude sowie 
Material und Inventar entsprechen dem wirk- 
lichen Verschleiß und sind an den für diese Po- 
sitionen in die Bilanz eingesetzten Beträgen 
abgesetzt. 
  
Die Aktiven der Eisenbahnbilang. bektehen 
aus: Eisenbahnanlage mit 17 308 ., 
Material und Inventar mit 899 899 100 Passen“ 
bestand mit 39716 Mk. und Debitoren mit 
154 472 Mk. Die Gewinn= und Verlustrechnung 
weist nach: einen Ertrag aus Frachten bis 
16. Dezember 1906 von 800 651 Mk., Betriebs- 
einnahmen bis 31. März 1907 mit 479 672 Mk. 
und Ertrag aus Mieten mit 4170 Mk. Dem 
stehen gegenüber folgende Ausgaben: Verwaltungs- 
kosten bis 16. Dezember 1906 mit 157 951 Mk., 
Betriebsausgaben bis 31. März 1907 mit 
450 812 Mk., Abschreibungen auf Eisenbahnanlage 
mit 288 916 Mk. 
In der Eisenbahnbilanz entsprechen die an 
den Lokomotiven, dem sonstigen rollenden Material 
und dem Oberbau vorgesehenen Abschreibungen 
dem durch die örtlichen und klimatischen Verhält- 
nisse bedingten Verschleiß. 
Der in der Gewinn= und Verlustrechnung 
der Eisenbahnbilanz erscheinende Betrag von 
800 651,92 Mk. setzt sich aus dem Anteil der 
während der Zeit von 1904 bis 15. Dezember 
1906 aufgekommenen Frachten zusammen, welcher 
der Gesellschaft nach dem Vertrage mit der Bau- 
unternehmung an diesen Frachten zustand, soweit 
dieser Anteil nicht auf die Baurechnung bereits 
abgeschrieben war. 
Das Gesamtvermäögen der Gesellschaft ist in der 
Generalbilanz, wie folgt, dargestellt: Auf der 
Passivseite das Anteilskapital mit 20 000 000 Mk., 
diverse Kreditoren mit 2 067 940 Mk., Tratten- 
konto mit 93 413 Mk.; auf der Aktivseite der 
Kassenbestand mit 493 Mk., Bankguthaben und 
diverse Debitoren mit zusammen 392 958 Mk 
die Farm Usakos mit 84 258 Mk., der Bergbau 
mit 3 633 043 Mk. und die Eisenbahn mit 
18 400 745 Mk. 
Die General-Gewinn= und Verlustrechnung 
weist nach: Ertrag aus Zinsen mit 49 848 Mk., 
die Überträge vom Bergbau mit 1063 Mk., von 
der Eisenbahn mit 386 814 Mk. und von der 
Farm Usakos mit 33 007 Mk. Dem stehen gegen- 
über der Verlustsaldo aus 1905/06 mit 54 131 Mk., 
die Verwaltungskosten mit 49 562 Mk., die Aus- 
gaben für die Okovango-Expedition mit 16 894 Mk. 
und der Jahresgewinn von 350 145 Mk. 
Der in der Generalbilanz eingesetzte Betrag 
von 84 258 Mk. für die Farm Usakos setzt sich 
zusammen aus dem Kostenpreis des Geländes, 
der darauf errichteten Gebände und der Mate- 
rialien für die Wasserleitungsanlage sowie aus 
den Debitoren abzüglich der Kreditoren und endlich 
aus dem bei Landverkäufen erzielten Gewinne 
von 33 007 Mk., der mit dem gleichen Betrag 
in die Gewinn= und Verlustrechnung eingesetzt 
worden ist.
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        W 237 20 
Den aus der Generalbilanz sich ergebenden 
Gewinn von 350 145 Mk. schlägt die Direktion 
vor, als Gewinn für das achte Geschäftsjahr 
(1. April 1907 bis 31. März 1908) vorzutragen. 
Rakao und Rakaobutter im Johre 1907. 
Kakoo. 
Das Jahr 1907 kennzeichnete sich durch große 
Unbeständigkeit. Es begann, noch unter dem 
Eindruck der gespannten Marktlage zu Ende des 
Vorjahres, in ruhiger und abwartender Stim- 
mung, und es wurden daher bei den fast täglich 
schwankenden Preisen alle Verkäufe mit großer 
Vorsicht abgeschlossen. Die Abnehmer fühlten zu 
Beginn des Jahres noch nicht den Druck, der 
später schwer auf ihnen lasten sollte, und man 
versorgte sich mäßig in der Hoffnung auf einen 
möglichen Rückgang des Marktes. Im Hinblick 
auf die Ernteergebnisse und die regelmäßigen Zu- 
fuhren konnten die Käufer, wenigstens zu Anfang 
des Berichtsjahres, sich noch zu ziemlich annehm- 
baren Preisen mit der nötigen Ware, namentlich 
was die Mittelsorten betrifft, versehen. So blieb 
der Markt während der ersten sechs Monate in 
fester Stimmung, bis eine ungeheuere Preis- 
steigerung eintrat. Die ausländischen Stapel- 
plätze hatten wohl noch Vorräte, doch waren 
diese zu gering, um die durch den hohen Preis- 
stand auf das Notwendigste beschränkte Nachfrage 
mit billigeren Angeboten beantworten zu können. 
Inzwischen wurden die Zufuhren der beliebtesten 
Mittelsorten geringer, so daß jeder Preisrückgang 
ausgeschlossen blieb. Dazu kam, daß auch die 
Spekulation eine sehr starke Hausse zu Wege 
brachte, deren Ursache unerklärlich war, denn 
wenn auch Amerika große Verträge abgeschlossen, 
Deutschland mehr Bestellungen für seinen Ver- 
brauch gemacht hatte und Frankreich nach langem 
Warten endlich zum Kauf gezwungen wurde, so 
war die eingetretene Preissteigerung nicht nur 
ungewöhnlich, sondern sogar unvernünftig zu 
nennen. Den Vorteil hiervon hatten die Impor- 
teure, während die Fabrikanten bei den von 
ihnen geforderten hohen Preisen ihre Produktion 
einschränken oder auch ihrerseits die Preise er- 
höhen mußten. Eine Anderung dieser ungesunden 
Verhältnisse trat infolge der amerikanischen Geld- 
krisis ein, die in ihren Nachwirkungen auch nicht 
ohne Einfluß auf den Kakaomarkt blieb. Der 
November brachte einen allgemeinen Preissturz, 
der einzelne Sorten empfindlich traf; so fiel 
Bahia-Kakao z. B. in kurzer Zeit um 30 bis 
40 v. H. Dieser Rückgang war jedoch nicht von 
langer Dauer, da die Vorräte auf den europäi- 
schen Stapelplätzen bald erschöpft waren, die 
  
Nachfrage in England zunahm und die amerika- 
nischen Zustände sich besserten. Bahia-Kakao stieg 
wieder und zwar in einer Woche um 6 bis 
15 Cents, und Accra-Kakao um 9 bis 10 Cents 
für ½ kg. Auch die anderen Kakaosorten folgten 
dieser Steigerung, wenn auch in bescheidenerem 
Umfange, so daß der Zustand um diese Zeit mit 
dem der Monate September und Oktober viel 
Ahnlichkeit hatte und wieder zu großer Vorsicht 
mahnte. Kurz darauf trat abermals ein Preis- 
rückgang ein; Bahia-Kakao, dessen höchster Preis 
bisher 66 bis 68 Cents gewesen, fiel auf etwa 
50 Cents, und Accra-Kakao, der vorher 60 bis 
62 Cents gestanden hatte, ging auf 45 Cents 
zurück. Dieser Rückgang drückte, allerdings in 
geringerem Maße, auch auf die Preise der anderen 
orten. In ruhiger Stimmung schloß das Jahr, 
da jedermann davon überzeugt war, daß auf 
andere Weise eine normale Marktlage nicht zurück- 
zugewinnen sei, und daß man vermeiden müsse, 
durch übereilte und gezwungene Käufe falsche 
Preisverhältnisse zu unterstützen. 
Wie immer, waren auch diesmal wieder die 
Mittelsorten besonders gesucht; im Berichtsjahre 
trat diese Nachfrage jedoch noch stärker hervor, 
da die besseren Sorten besonders hoch im Preise 
standen. Starke Nachfrage war nach St. Thoms= 
Kakao, von dem viel gekauft wurde; der Markt 
dafür in Lissabon blieb jedoch das ganze Jahr 
hindurch äußerst fest. Feiner Thomé-Kakao stand 
zu Anfang des Jahres auf etwa 51 Cents und 
stieg bis September auf 70 Cents für ½ kg, 
siel im November aber auf etwa 52 Cents, um 
sodann in Verbindung mit der Preissteigerung für 
Bahia-Kakao auf 55 Cents hinaufzugehen. In- 
folge des hohen Standes des St. Thomé-Kakaos 
kamen die Samana= und sodann auch die Accra- 
Sorten mehr in den Vordergrund; Accra-Kakao 
wurde wegen geringerer Güte zunächst etwas 
vernachlässigt; der Umsatz in beiden Sorten war 
jedoch nicht unbedeutend. Samana-Kakao wurde 
lebhaft gekauft, so daß beim Abnehmen der Vor- 
räte die Preise sehr hoch stiegen und fast den 
Stand des St. Thomé-Kakaos erreichten. Ge- 
wöhnlicher Accra-Kakao wurde im Berichtsjahre 
in großen Partien abgesetzt; die Beschaffenheit 
war fortlaufend befriedigend, zumal auch die 
neuen Zufuhren von der Goldküste sich sehr ver- 
bessert hatten. Trinidad= und Grenada-Kakao 
spielten zugleich mit Arriba-Kakao bezüglich des 
Preisstandes gleichfalls eine große Rolle; die 
beiden ersten Sorten standen im Anfang des 
Jahres etwa 52 bis 55 Cents und erzielten 
später für feine Plantagensorten einen Preis von 
72 Cents und mehr. Im November fielen diese 
Preise wieder auf 58 bis 60 Cents, stiegen im 
Dezember vorübergehend auf 62/63 Cents, um
        <pb n="312" />
        W 238 2 
zu Ende des Jahres bis auf 57/58 Cents zurück- 
zugehen. Der Absatz von Trinidad-Kakao, der 
unter normalen Verhältnissen stets ziemlich groß 
ist, war infolgedessen im Berichtsjahre geringer, 
und auch in Grenada-Kakao wurden keine nennens- 
werten Verkäufe abgeschlossen. Die Venezuela- 
sorten standen ebenfalls hoch im Preise, doch 
nicht in dem Maße, daß nicht trotzdem gute Ab- 
schlüsse gemacht werden konnten. Besondere Nach- 
frage war nach ungerottetem Kakao, jedoch war 
gerade dieser nicht ausreichend vertreten. Feiner 
Caracas= und Puerto Cabello-Kakao wurden in 
guter Beschaffenheit auf den Markt gebracht; die 
Preise waren im Verhältnisse zu den anderen 
Sorten nicht hoch. Von Maracaibo-Kakao lagen 
gute Angebote vor, doch wurde von dieser Sorte 
hier nur wenig gekauft. Von bestem Sommer= 
Arriba-Kakao wurden große Mengen in guter Be- 
schaffenheit auf den Markt gebracht, die größten- 
teils noch in günstiger Zeit und zu billigen Preisen 
verkauft wurden. Später gingen auch die Preise 
für Arriba-Kakao sehr in die Höhe und erreichten 
im Oktober den Stand von etwa 75 Cents. Dem 
solgenden allgemeinen Preisrückgang mußten sich 
auch die Arribasorten anschließen; Epoca-Arriba- 
Kakao fiel erst auf 65 Cents und sodann mit 
Sommer-Arriba-Kakao, der auf 67 bis 69 Cents 
gesunken war, weiter auf 58 bis 60 Cents. Sehr 
gute Nachfrage war, namentlich im ersten Teile 
des Berichtsjahres, nach Machala = Kakao. Die 
Guayaquilsorten teilten das Schicksal der übrigen; 
sie mußten den Preisschwankungen, wenn auch 
in geringerem Maße, folgen und werden, da die 
Zufuhren geringer als im Vorjahre waren, vor- 
aussichtlich noch eine Zeitlang einen hohen Preis- 
stand behalten. 
Aus Ceylon wurde mehr Kakao als im Vor- 
jahre zugeführt; die Beschaffenheit genügte, und 
die erzielten Preise waren im Verhältnis zu den 
übrigen Preisen nicht hoch zu nennen. 
Von Jérémie-Kakao wurden ansehnliche 
Mengen, namentlich in der zweiten Hälfte des 
Jahres, gehandelt; die Preise waren verhältnis- 
mäßig niedrig, die Beschaffenheit ließ nichts zu 
wünschen übrig. Von dem gewöhnlichen Domingo- 
und Haiti-Kakao, die beide an und für sich auf 
dem hiesigen Markte nicht sehr beliebt sind, da 
sie den gestellten Anforderungen zumeist nicht ge- 
nügen, lagen wohl Angebote vor, fanden jedoch 
nur wenig Beachtung. Zu den guten Erscheinungen 
auf dem hiesigen Markte gehört noch der Kongo- 
Kakao; er wird regelmäßig, wenn auch nicht in 
großen Mengen, aber in guter Beschaffenheit an- 
geboten. 
Zu Beginn des neuen Jahres waren die Ver- 
hältnisse nach dem Urteile sachverständiger Kenner 
kaum etwas besser geworden. Der Markt ist un- 
  
regelmäßig und schwankend, die Preise sind un- 
natürlich hoch, das Verhältnis der einzelnen 
Sorten zueinander ist ungesund, und noch immer 
wird ein Teil des Marktes von der Spekulation 
beherrscht. Eine Neigung zur Besserung kann 
vielleicht in dem Preisrückgang der guten Mittel- 
sorten gefunden werden. Und wenn auch die 
Preise infolge der zu erwartenden Nachfrage und 
der verminderten Vorräte vermutlich noch geraume 
Zeit hoch bleiben werden, so hofft man doch in 
den beteiligten Kreisen, daß bei regelmäßigen Zu- 
fuhren und einem nicht künstlich hochgehaltenen 
Preisstande der Kakaomarkt bald wieder in normale, 
gesunde und vertrauenerweckende Verhältnisse, auch 
für bessere und geringere Sorten, gelangen wird. 
Eingeführt wurden nach Amsterdamer Berech- 
nungen: 
Nach 1906 1. 1905 1904 
Tonnen 
den Niederlanden 21 231 19265 21 126 
Großbritannien. 23 576 24 748 27 729 
Frankreich 42194 46 569 48 395 
Hamburg 47 694 43 894 47 348 
Ballen 
Amerika 532 977 470 481 413 298 
und soweit Angaben bereits vorliegen: 
Nach 1907 Tonnen 
Großbritannien 1. Jan. bis 30. Nov. 22 533 
Frankreich 1. Jan. bis 31. Okt. 39 944 
Deutschland . - - 30 550 
den Niederlanden - - 18 368 
Amerika - - 32 137 
Javakakao. Das Ergebnis der Kakaokultur 
auf Java kann für das Berichtsjahr, verglichen 
mit dem Ertrage des Vorjahres, befriedigend ge- 
nannt werden. Das energische Vorgehen zur 
Ausrottung der bekannten Pflanzenplagen ist 
augenscheinlich nunmehr mit Erfolg gekrönt, 
wenigstens lassen die Ernteziffern diese Annahme 
nicht unwahrscheinlich erscheinen. Die Stimmung 
war zu Anfang des Jahres für Javakakao sehr 
gut; namentlich die Mittelsorten, die besonders 
vorteilhaft ausgefallen waren, fanden angemessene 
Beachtung. Beste Sorten waren in der ersten 
Hälfte des Jahres weniger gesucht, weckten jedoch 
später mehr Interesse. Im allgemeinen wurde 
während des ganzen Jahres die gesamte Zufuhr 
in und außerhalb der öffentlichen Versteigerungen 
zu guten Preisen abgesetzt. Zum öffentlichen 
Verkauf wurden gestellt: 
im Jannar 1766 Ballen; von diesen wurden 
beste Sorten, Taxwert 54/56 Cents, wenig ver- 
kauft, dagegen fanden Mittelsorten, Taxwert 
48 Cents, guten Absatz, auch über den Taxpreis 
hinaus;
        <pb n="313" />
        W 239 20 
im Februar 1973 Ballen; nach besten Sorten 
hiervon war wenig Nachfrage; hauptsächlich wurden 
Mittelsorten, auch für ausländische Rechnung, zu 
1 und 2 Cents über den Taxpreis (25 bis 
46 Cents) verkauft; 
im April 2075 Ballen Java und 50 Ballen 
Ceylon; für beste Sorten hiervon war wenig 
Interesse, nur einige Partien fanden zu Taxpreisen 
(50/53 Cents) Abnehmer; große Kauflust war 
indessen für Mittelsorten vorhanden. Ceylon- 
kakao wurde zu 42 Cents abgesetzt; 
im Mai 1727 Ballen Java und 38 Ballen 
von den Molukken; die Stimmung war lebhaft, 
die Preise gingen für einige Sorten auf 10 bis 
12 Cents über die Taxe. Auch nach besten 
Sorten war Nachfrage. Man zahlte etwa 2 Cents 
über den Taxpreis (50 bis 51 Cents). Die ge- 
ringeren Sorten fanden glatten Absatz; einige 
Partien wurden 10 Cents über den Taxpreis 
verkauft; 
im Juli 1397 Ballen; es herrschte besonders 
lebhafte Stimmung für alle Sorten; beste Sorten 
waren gleichfalls gefragt; Taxpreis 50 bis 55 
Cents; höchster gezahlter Preis 55¾ Cents. 
Mittelsorten wurden durchweg zu 2 bis 8 Cents 
über den Taxwert (38 bis 44 Cents) abgesetzt; 
im August 2412 Ballen; die Kauflust war 
sehr groß, wozu namentlich der hohe Stand des 
ausländischen Marktes beitrug; für beste Sorten 
wurden, weit über die Taxe von 56 Cents, näm- 
lich 64½ Cents bezahlt; Mittelsorten erzielten 
fast gleich hohe Preise; 
im Oktober 2229 Ballen; die Kauflust war 
geringer, wenn auch beste und Mittelsorten noch 
guten Absatz fanden. Von geringeren Sorten 
wurde nur wenig verkauft. Der Taxpreis für 
beste Sorten stellte sich auf 65 Cents, gezahlt 
wurden 66⅛½; Mittelsorten erzielten 6 Cents. 
über die Taxe; 
im November 1194 Ballen; auf dieser Ver- 
steigerung fand auch Java-Kakao infolge des all- 
gemeinen Rückganges des Marktes nur wenig 
Käufer. Einige Partien bester Sorten wurden 
zu 8 bis 10 Cents unter der Taxe verkauft, 
ebenso Mittel- und geringere Sorten. Im all- 
gemeinen hält die Nachfrage nach Java-Kakao an. 
In Vorrat verblieben am Ende des Berichts- 
jahres rund 1700 Ballen (Zzu 50 kg). Von 
Java-Kakao wurden nach den Niederlanden ein- 
geführt: 
1907: etwa 14 000 Ballen 
1906: 000 
1905: = 100% - 
19041 130,00 
Die öffentlichen Versteigerungen sind für das 
Jahr 1908 auf den 8. Januar, 19. Februar, 
  
1. April, 13. Mai, 1. Juli, 26. August, 7. Ok- 
tober und 11. November festgesetzt. 
Surinam-Kakoo. 
Auch im Berichtsjahre hat die Kakaokultur in 
Surinam erfreuliche Fortschritte gemacht. Auf 
den meisten Plantagen wurde besondere Sorgfalt 
angewandt, um den Ertrag zu verbessern und zu 
vermehren; auch die Stein= und Krullotenkrankheit 
ist den kräftigen Maßnahmen gegenüber merkbar 
gewichen. Dessen ungeachtet war der Ertrag doch 
nur beschränkt, die Zufuhren waren unzureichend 
und von den zugeführten Mengen war ein Teil 
in der Güte unbefriedigend. Nicht zu übersehen 
ist jedoch, daß Amerika einen großen Teil des 
Surinam-Kakaos zu hohen Preisen aufgekauft hat. 
Die Ausfuhr in Surinam-Kakao wird an- 
gegeben auf: 
854 034 kg. für das Jahr 1904 
1 681 881 10905 
1 480 56688 1906 
1 623 04172 5 die Zeit vom 1. Jo- 
nuar bis 30. November 1907. 
Die Kakavernte ist für die nachstehend auf- 
geführten Bezirke, wie folgt, berechnet worden: 
Tonnen 
Ecuador vom 1. Jan. bis 15. Dez. 1907 17 624 
gegen 1. 15. - 1906 20 298 
1. 15. 1905 17 611 
Trinidad vom 1. . . 30. Nov. 1907 13 879 
gegen 1.. 3016 10 285 
= 1. 30. 1905 16 101 
St. Thomé vom 1. 30.10 19775 
gegen 11. 30.. 1906 20 575 
1. -230. -- 15905 22507 
Bahia vom 1. -31. Oft. 1907 15 700 
gegen 1.. 31.-1 17 632 
1. --231. -15905 11358 
Goldküste vom 1 20. Sept. 190 3938 
gegen 1. 1906 3 419 
- 1 20 . 1905 2430 
Grenada vom 1. - . 31.Okt. 1907 3448 
gegen 1J. 31. 1906 3211 
= 1. . 31. 1905 4 413 
Surinam vom 1. é. 30.Nov. 1907 1 523 
gegen 1. . 30. = 19006 1 41 
= 1. 30. 1905 1 670 
Ceylon vom 1. 18.1907 3 495 
gegen 11. 18.. 1906 2364 
1.. 18.. 1905 2 587 
Pikuls 
Java vom 1. 31.Okt. 1907 27 442 
gegen 1. -31. - 1906 23 090 
. 1. . 31. 1905 10 414 
1. 31. 1904 12 090 
1. 31. - 1903 22231 
6
        <pb n="314" />
        W 240 20 
Der Kakaoverbrauch ist für einzelne Länder 
angegeben auf: 
1906 1905 1904 
Land Tonnen 
Deutschland 35 261 29 633 27 101 
Frankreich 23 404 21738 21 800 
Großbritannien 20 132 21 089 20 554 
Ballen 
Amerika 524 571 453 171 397 066 
und für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober: 
Land 1907 1906 1905 
Deutschland 30 550 29 862 24 835 
Frankreich 19 167 19 024 17 482 
Großbritannien 16 113 17293 16939 
Nach Amsterdamer Berechnungen stellte sich 
die Ausfuhr auf: 
1906 1905 1904 
Aus: Tonnen 
Ecuador 20 677 18 331 24771 
St. Thom 24 620 25 669 20 526 
Trinidad 11 287 19262 18 392 
Venezuela 12 865 12701 13 049 
Bahia 22 682 17 123 18 780 
Paraa 2105 4 096 3360 
Goldküste (Westafrika) 9739 5 620 5773 
Grenadda 3684 4 365 4923 
San Domingo 14 518 12785 13 558 
Surinam 1 481 1 682 854 
Ceylon 2507 3222 306055 
Java- 1 642 1228 868 
Die Vorräte werden angegeben auf: 
1907 1906 1905 
Land Ballen 
Deutschland am 30.No- 
vember (allein Ham- 
burg). JN 21 370 31 070 36 190 
Tonnen 
Frankreich am 31. Ok- 
tobeer 10 409 10 382 19 280 
Großbritannien am 
30. November 2 119 3110 4327 
Auf dem Amsterdamer Markt sind insgesamt 
öffentlich zum Verkauf gestellt worden: 
Javg Hnlao Surizam Kakgo Andere Sorten Zusammen 
Jahr le iu dallen, a Ballen 
1907 3 538 452 98 14 088 
1906 15 366 276 444 16 086 
1905 12 679 731 382 13 792 
Die amtliche niederländische Statistik enthält 
noch folgende Angaben über den Artikel Kakao 
(in 1000 kg#: 
  
Einfuhr Ausfuhr Oberschuß 
Jahr sum aus dem der 
Verbrauch freien Berkehr Einfuhr 
1847—1846 Durchschnit 225 22 203 
1857—1866 - 386 165 221 
1867—1876 - 1187 653 633 
1877—1886 - 2282 1152 1130 
1887—1896 - 7483 4075 3 409 
1897—1906 - 16 252 6743 9510 
1897 15 073 5441 9631 
1898 . 13 900 5 565 8 335 
1899 14 309 5 881 8428 
1900 11 815 5 987 5828 
1901 14 363 5 055 9 317 
1902 . 14666 5 944 8722 
1903 16 742 6011 10 731 
1904 . 21 126 8 940 12 186 
1905 . 19295 8557 10 738 
1906 21 231 10 049 11 182 
Kakaobutter. Eine Firma in Weesp brachte 
im Berichtsjahre rund 860 000 kg Kakaobutter 
zum Verkauf. Die Preise waren sehr viel höher, 
als je bisher im Durchschnitt bezahlt worden ist. 
Hatte der Preis für ½ kg Kakaobutter im De- 
zember 1906 84 Cents betragen, so mußte man 
für die gleiche Menge im folgenden Januar be- 
reits 90 Cents und einen Monat später sogar 
95 Cents zahlen. Trotz der hohen Kakaopreise 
fielen die Preise für Kakaobutter vom Februar 
bis Mai auf 78 Cents, dann aber erfolgte eine 
Preissteigerung, die im Oktober ihren Höhepunkt 
mit 121 Cents erreichte. Im November und 
Dezember erzielte man immerhin noch Preise von 
104 und 93 Cents. Mitbestimmend für diese 
Höhe der Preise scheint der Umstand gewesen zu 
sein, daß eine Firma in London in den letzten 
Monaten des Berichtsjahres keine Kakaobutter 
auf den Markt brachte. 
Ferner wurde, wie alljährlich, noch die Sorte 
„De Jong“ (Preis 80 bis 119 Cents) und 
weniger regelmäßig die deutsche Marke „Mignon“ 
zum Verkauf gestellt. Im Dezember wurden 
außerdem noch 20 Tonnen Suchard zur Ver- 
steigerung angeboten, die jedoch wegen des allzu 
hohen Preises nicht abgesetzt werden konnten. 
Nach der Versteigerung ist die Hälfte hiervon zu 
günstigen Preisen verkauft worden. Auch die- 
jenigen niederländischen Fabrikanten, welche 
Kakaobutter nicht zur Versteigerung gaben, fanden 
unter der Hand Abnehmer zu angemessenen Preisen. 
Der Preis der Kakaobutter einer holländischen 
Firma stellte sich für ½ kg durchschnittlich in den 
Jahren: 
1899 auf 81 1//8 Cents 1904 auf 66⅛ Cents 
1900 92 - 1905 66⅛½ 
190) . 79 - 1906 72½ 
1902. 6 1907 96½ O 
1903 — 
(Bericht des haiserl. Generalkonsuls in Amsterdam.)
        <pb n="315" />
        G. 241 20 
AKus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
[Oaterialien zur afrikanischen Eingeborenen- und Krbeiterpolitik. 
Die neue Holonlalpolitik Frankreichs) 
II. 
Die Durchführung der Eingeborenenpolitit. 
Das amtliche Versprechen, daß die Assimilations- 
politik endlich aufhören soll, ist von allen denen 
mit Freude begrüßt worden, die an der sittlichen 
und wirtschaftlichen Entwicklung unserer Kolonien 
Anteil nehmen. Es ist Zeit, ein für alle Mal 
und auf allen Anwendungsgebieten mit dieser 
Politik zu brechen. Die Assimilation ist ein po- 
litischer und wirtschaftlicher Irrtum. Als die 
Revolution erklärte, daß die Kolonien fortan einen 
integrierenden Teil Frankreichs bilden sollten, in- 
dem die Eingeborenen förmlich mit den Rechten 
und den Pflichten französischer Bürger ausgestattet 
würden, dachte sie nicht daran, daß sich diese 
„Assimilation“, aus der man ein bürgerliches 
Ideal machte, in Wirklichkeit gegen diejenigen 
wenden würde, die davon Vorteil haben sollten. 
Der Grundsatz, edel in seiner Absicht, wurde 
selbstsüchtig in seiner Anwendung. Die Meere, 
die die Menschen trennen, machen sie unterschiedlich, 
geben ihnen verschiedene geistige Fähigkeiten. Ihre 
Art zu denken, zu leben ist nicht dieselbe. Was 
hier gut ist, ist da unten schlecht, und was in 
einer gewissen Umgebung und unter gewissen Um- 
ständen eine Wahrheit ist, kann anderswo ein 
Irrtum werden. Die Assimilation war einer. 
Entschuldbar für die Männer der Revolution, die 
das Uberseegebiet nur unvollkommen kannten, war 
und ist sie mehr als je unentschuldbar für uns, 
die wir es kennen gelernt haben. 
Durch 
Assimilationspolitik unsere absolute Überlegenheit 
als Grundsatz aufgestellt — in der Verwaltung, 
im Recht, in staatlicher, selbst in religiöser Be- 
ziehung. Außerhalb kein Heil! So haben wir 
bis heute, von einigen glücklichen, aber seltenen 
Ausnahmen abgesehen, die Einrichtung unseres 
Kolonialreiches aufgefaßt. Planmäßig haben wir 
den Grundsatz abgelehnt, daß Länder, die in der 
Rasse ihrer Bewohner und im Klima, die durch 
den Grad der geistigen Fähigkeiten und der Ge- 
sittung durchaus voneinander abweichen, ver- 
schiedene Gesetze und Vorschriften nötig haben. 
)] Aus den Druckschriften der Depuriertenkammer. 
Session 1906, Nr. 311: 
2° Anncxe au Rappor fait nu nom de la Com- 
mission du Budget chan##c d'examiner le projet de loi 
Portant fixation du Budget général de T’exercicc 1907. 
(Alinistre des Colonies.) Pur N. A. (iervais, Dépmé. 
ihren Verallgemeinerungsgeist hat die 
  
Unser Starrsinn hat uns verhindert, zu fassen, 
daß es gleich schwierig und gegen die Natur ist, 
ob wir unsere Einrichtungen in die Seele der 
Eingeborenen versenken oder ob wir auf unsern 
Boden die Pflanzenwelt des fremden Landes 
übertragen wollen. Wie es Herr Leygues vor- 
züglich gesagt hat: „Es gibt in der geistigen An- 
lage der verschiedenen Rassen, die die Erde be- 
völkern, Gleichwertigkeiten, aber es gibt kein 
Einerlei. Warum demnach unsere Geistesgewohn- 
heiten, unsern Geschmack, unsere Sitten und unsere 
Gesetze Völkern aufdrängen, für die die Worte 
Familie, Gesellschaft, Eigentum verschiedene Be- 
deutungen haben? Das hieße ein Werk versuchen, 
unnütz, weil es nicht gelingen, und gefährlich, weil 
es gegen uns nur Mißtrauen und Unwillen auf- 
rühren könnte.“ 
Man darf sich in der Tat die Wahrheit nicht 
verbergen. Die Assimilationspolitik hat dem kolo- 
nisierenden Frankreich den größten materiellen und 
sittlichen Nachteil zugefügt. Durch den Geist der 
Umständlichkeit, durch den Hang zur Gleichmacherei 
hat es die Bedürfnisse verkannt, die jeder unserer 
Kolonien eigen sind, indem es ihnen so die Vor- 
teile aller Art entzog, die wir ihnen versprochen 
hatten und die sie berechtigt waren, von uns zu 
erwarten. 
Aus Herrschsucht haben wir — zuweilen roh — 
von heute auf morgen eine Jahrhunderte alte 
Einrichtung umgestürzt, was in dem geschädigten 
Kreise nur Haß und Aufruhr erzeugt hat. In 
der Sucht nach einer ausschließlich unmittelbaren 
Verwaltung haben wir endlich jede unserer Be- 
sitzungen mit einem überaus verwickelten Räder- 
werk versehen, dessen größtes Verdienst zum guten 
Teil eine Belastung des Haushaltes mit neuen 
und drückenden Ausgaben gewesen ist. 
Den Kolonien mit Ausbentewirtschaft muß eine 
Eingeborenenpolitik entsprechen. Da sich die 
meisten unserer Besitzungen in den Tropen befin- 
den, erlauben uns die Schwierigkeiten des Klimas 
und, als unmittelbare Folge, die schwache Aus- 
wanderungsbewegung die Hoffnung auf Besied- 
lungskolonien nicht. Sie sind und müssen Aus- 
beutungskolonien bleiben, das heißt Besitzungen, 
wo der kolonisierende Bestandteil nur einen 
schwachen Teil in der Gesamtzahl der Bevölkerung 
bildet. 
Unsere Lage ist sehr klar: allein vermögen 
wir nichts. Mit dem Eingeborenen können 
wir alles. Er ist bei sich daheim Herr des 
Bodens und seiner Reichtümer. Also als „Teil-
        <pb n="316" />
        W 242 20 
haber“ und nicht als. Unterdrücker müssen 
wir uns vorstellen. Wir können nicht bei den 
mühevollen Arbeiten unmittelbarer Bewirtschaftung 
an seine Stelle treten, das Klima verbietet es 
uns; was wir tun können und müssen, ist mit 
ihm arbeiten, indem wir ihn führen und zur 
Betätigung erziehen. Wir müssen im Austausch 
der Körperkraft, der Handarbeit, die er uns ver- 
schafft, ihm als Einlage in die Gesellschaft die 
Geldmittel, das Wirtschaftsgerät und die neuzeit- 
lichen Arten seiner Verwertung anbieten. Alles 
drängt uns diese Genossenschaft auf, sowohl der 
wirtschaftliche wie der politische Vorteil. 
Herr Le Myre de Villers sagte in seinem 
Berichte über den Haushalt der Kolonien von 
1901: „Die Verteidigung der Kolonien ist viel 
mehr eine Frage der Verwaltung und der Ein- 
geborenenpolitik als eine militärische Frage."“ 
Mehr als je ist das wahr. Es ist tatsächlich 
das von uns praktisch mit den Eingeborenen ge- 
schlossene sittliche Bündnis, aus dem wir das 
materielle Bündnis erwarten müssen, das auf 
einer vollkommenen Interessengemeinschaft beruht. 
Die Menschen aller Zeiten und aller Länder haben 
nur das zu bewahren, was ihnen nützlich und 
angenehm ist. Die Eingeborenen werden also 
unsere Macht erst von dem Tage an achten und 
demnach verteidigen, an dem ihnen durch eine 
folgerichtige und menschliche Politik mehr Gerech- 
tigkeit und mehr Wohlfahrt verschafft worden ist. 
Alles gebietet uns sonach diese Eingeborenen- 
politik: „sie ist zu gleicher Zeit eine Notwendig- 
keit wie eine Pflicht.“" Und treffend sind die 
Namen, mit denen man sie getauft hat: Ein- 
geborenenpolitik, Schutzherrschaft, Rassen- 
politik, Genossenschaftspolitik. 
Dieses Verwaltungssystem hat übrigens seine 
Probe in der Vergangenheit bei uns und bei 
unseren Nachbarn abgelegt. Die erhaltenen Er- 
gebnisse müssen eine Lehre für die Zukunft sein. 
Wenn auch die Erfolge, welche die kolonialen 
Versuche Englands gekrönt haben, zu einem 
gewissen Teile auf die vorherrschende Lage im 
Meere zurückzuführen sind, so ist doch ohne 
Zweifel der größte Teil der Weisheit des ange- 
wendeten Verfahrens zuzuschreiben. 
In erster Linie ist es der private, verständige 
und tätige Selbstantrieb, dem England sein 
Kolonialreich verdankt. Vom Augenblick seiner 
Ankunft auf der neuen Erde prüft der englische 
Ansiedler sein Selbstvertrauen; er untersucht ein- 
fach und praktisch die Sitten, Einrichtungen und 
die Überlieferungen ihrer Bewohner. Als letzter 
Ankömmling begreift er sofort, daß nicht die neuen 
Zustände sich ihm anzupassen haben, sondern, daß 
er im Gegenteil streben muß, sich ihnen zu nähern, 
sich in gewisser Weise zu „assimilieren“. Er 
  
denkt. gar nicht daran, von der Regierung seines 
Landes zu fordern, daß diese seiner neuen Heimat 
die Gesetze und Einrichtungen des Mutterlandes 
aufdränge. Auf sich selber rechnet er und nicht 
auf die allmächtige Verwaltung, über die der 
Franzose sich lustig macht und ohne die er nicht 
leben kann. Wiestellteres, nachdemergelandetist, an, 
sich den Boden, aus dessen Bewirtschaftung er 
Vorteil ziehen will, zu verschaffen? Das Ver- 
fahren ist einfach und praktisch: er wendet sich 
an den Eingeborenen und sichert ihm für das 
überlassene Gebiet eine Jahreseinnahme zu oder 
er zahlt auf einmal eine Geldsumme. Da es 
ihm nicht möglich ist, alles allein zu machen, 
zieht er den Eingeborenen in seine Unter- 
nehmung, er leitet ihn in seinen Arbeiten und 
sichert ihm einen Anteil am Gewinn. 
Die „Action coloniale- hat neulich eine lehr- 
reiche Übersicht veröffentlicht, deren Zahlen den 
Beweis für den Geist der Billigkeit und des 
wohlverstandenen Vorteils bilden, der das Zu- 
sammenarbeiten des Eingeborenen mit dem eng- 
lischen Ansiedler leitet. 
Das Goldförderungsgewerbe Südafrikas 
(Transvaal und Rhodesia) erzeugt jährlich 30 Milli- 
onen Pfund Sterling, 750 000 000 Franken, die 
in der Weltwirtschaft zu dem Satze von 75 v. H. 
für die Arbeit und 25 v. H. für die Vergütung 
und zur Tilgung des festgelegten Kapitals ver- 
teilt werden. 
Die 75 v. H., die für die Arbeit bestimmt 
sind, zerlegen sich folgendermaßen: 
28½ v. H. für die weißen Arbeiter (Ingenieure, 
Kommis und Arbeiter); 
25 v. H. für die farbigen Arbeiter; 
10 v. H. für die örtlichen Sprengstoffabriken; 
8 v. H. für Brennstoff, einschl. seiner Beförde- 
rung und für Eisenbahnangestellte; 
3½ v. H. für verschiedene Erzeugnisse: Cyanür, 
Lichte, Verbrauchsgegenstände usw. 
Jedes Jahr werden also Werte von 750 Mil- 
lionen Franken in irgend einer Form in die ge- 
werbliche Weltgemeinschaft eingeführt; davon 
nimmt der Eingeborene 140 Millionen vorweg, 
was ihm Wohlstand, selbst Reichtum und den 
Ansporn zur Arbeit verleiht. 
Das ist in die Praxis umgesetzte Genossen= 
schaftspolitik. Nur zwanzig Jahre waren nötig, 
um aus Südafrika eine neue Welt zu machen, 
„die mehrere Milliarden Franken für Maschinen 
und Waren an das alte Europa zahlt“. Wir 
haben nur nötig, bei uns selbst Umschau zu halten, 
um uns von der Wirksamkeit dieser Eingeborenen- 
politik zu überzeugen. Haben wir ihr nicht unsere 
Kolonisationserfolge in Algier und Tunis zu 
danken? Beginnt nicht die Entwicklung Indo- 
Chinas an dem Tage, wo aufgeklärte Geister,
        <pb n="317" />
        W 243 20 
mit der Assimilationspolitik brechend, endlich den 
Eingeborenen unserer Arbeit eingefügt haben? 
Leider ist dieses Verfahren der Gerechtigkeit 
und Weisheit nicht allgemein angewendet, oft ist 
es selbst da, wo es ausgezeichnete Ergebnisse 
hervorgebracht hatte, törichterweise aufgegeben 
worden. Wir sind soweit gekommen, zu glauben, 
daß die Kolonien nicht für die Ansiedler und Ur- 
einwohner, sondern nur für die Beamten geschaffen 
seien. 
Wie ist die Eingeborenenpolitik anszu- 
ühren? 
Herr Clementel hat sehr richtig festgestellt, 
daß wenn die Genossenschaftspolitik allgemein und 
ohne Ausnahme unsere Beziehungen mit den 
untergebenen Völkern leiten soll, man die Mittel 
nach dem Grade der geistigen Fähigkeit und der 
Gesittung der Eingeborenen einrichten müsse. 
Gegenüber den urzuständlichen und trägen Rassen 
Afrikas kann und darf unsere Eingeborenenpolitik 
nur in einer Art „Vormundschaft“ bestehen. 
Wir müssen die Erzieher, die Anreger ihrer 
geistigen Fähigkeiten sein. Wir müssen in ihnen 
den sittlichen Sinn erwecken, sie uns durch die 
Milde näher bringen, statt sie uns durch Heftig- 
keit zu entfremden — bis zu dem Tage, wo ihre 
Mitarbeit an unserem Werke möglich geworden 
sein wird. 
Gegenüber den verständigen und gesitteten 
Rassen Indo-Chinas und Madagaskars müssen 
wir die Beschützer sein, die den Arbeiter, den 
Angestellten aus Gerechtigkeit und zu seinen 
Gunsten als „Teilhaber“ annehmen. Wir müssen 
sie, im bildlichen und wahren Sinne des Wortes, 
an unseren Mühen und Versuchen in jeder Rich- 
tung Anteil nehmen lassen. Unsere Pflicht ist, 
ihre Fähigkeiten zu erkennen und zu benutzen, 
ihre Betätigungsmittel zu achten und sie allmählich, 
ohne Verletzung nach unseren Grundsätzen mit- 
arbeiten zu lassen. Vor allem machen wir ihnen 
begreiflich, daß ihr Borteil mit dem unseren eng 
verknüpft ist. Verwirklichen wir mit allen Mitteln 
was der Marschall Niel richtig die „Fusion der 
Interessen“ nannte. Und diese Mittel finden 
sich kurz ausgedrückt in diesen drei Worten: 
Schutz, Erziehung, Teilhaberschaft. 
Durch Anweisungen an die Gouverneure un- 
serer verschiedenen Besitzungen hat Herr 
Clementel die großen Linien des Programms 
genau bestimmt. Indem wir über die verschiedenen 
Fragen, die darin behandelt sind, unsere persönliche 
Meinung ausdrücken, werden wir zugleich berufen 
sein, diese sehr wichtigen Schriftstücke, die ein 
neues Zeitalter einleiten und, nach einer treffenden 
Außerung „das wahre Regierungs= und Ver- 
waltungsgesetzbuch unserer Kolonialbeamten“ 
bilden, anzuführen und kurz wiederzugeben. 
  
Unbedingte Achtung der Eigentümlich- 
keit der Eingeborenen. Wir halten es für 
nutzlos, uns bei diesem ersten Punkte des Pro- 
gramms aufzuhalten, den uns die einfachen 
Pflichten der Menschlichkeit auferlegen; es ist 
gleichwohl gut, diesen Grundsatz von neuem zu 
bekräftigen. Grobe Fehler sind dagegen begangen 
worden; jeder von uns hat noch die Erinnerung 
an empörende Handlungen, auf die wir nicht 
zurückkommen wollen, da sie ja bestraft worden 
sind, wie sie es verdienten. Jeder unserer Be- 
amten muß sich von der unbedingten Wahrheit 
des Satzes überzeugen, daß der Eingeborene 
trotz seiner körperlichen und sittlichen Verschieden- 
heiten nicht weniger ein Mensch, eine Persönlich- 
keit, wenn nicht desselben Grades, wenigstens mit 
derselben Berechtiguug wie er selbst ist. Die 
Persönlichkeit des Eingeborenen muß also geachtet 
und verteidigt werden wie die des Europä“ers. 
Zu lange ist der Eingeborene als geistig minder- 
wertig betrachtet worden. Das ist gerade der 
Grundfehler, der dazu beigetragen hat, den Graben 
täglich mehr zu vertiefen, welcher den Ansiedler 
vom Eingeborenen trennte. „Die Kolonisation“ 
(nach dem Worte des Herrn Leugues), „die nicht 
den Zweck und das Ergebnis hätte, die Völker, 
in die sie dringt, zur Würde und Sittlichkeit zu 
erheben, würde ein grobes und rohes, eines 
großen Volkes unwürdiges Werk sein.“ 
Erhaltung und Entwicklung der Rasse. 
Das ist ebenfalls eine unserer ersten Pflichten den 
Eingeborenen gegenüber. Mit allen Mitteln müssen 
wir die beschützten Völker vor der Entartung be- 
wahren. Das Übel ist beunruhigend, voll von 
Gefahren für die Zukunft; die Zahlennachweise 
über die Geburten und die Sterblichkeit der Ein- 
geborenen sind in dieser Hinsicht lehrreich. Die 
gesundheitlichen Grundsätze, die allein den Nieder- 
gang hemmen können, sind noch nicht genügend 
verbreitet. 
Die meisten Seuchen, die jedes Jahr in 
unseren Besitzungen ausbrechen und sich mit einer 
so fürchterlichen Schnelligkeit in die benachbarten 
Gegenden verbreiten, finden ihren Ausgangspunkt 
in der Unkenntnis der Eingeborenen über die 
ersten Grundsätze der Gesundheitspflege. Die 
Frage des Gesundheitszustandes in den Kolonien 
ist übrigens auf dem Kongreß in Marseille auf- 
geworfen worden; die vorgebrachten Wünsche 
lassen sich kurz zusammenfassen: 
Fortschreitende Umgestaltung der Sitten auf 
dem Gebiet der Gesundheitslehre durch Unterricht 
und Schule, durch Anschlag, durch die Ratschläge 
der Arzte des öffentlichen Hilfsdienstes, durch das 
Beispiel, durch die Maßnahmen der öffentlichen 
Verwaltungen; 
Verbot der Verunreinigung der zur Trink-=
        <pb n="318" />
        W 244 2 
wasserversorgung benutzten Wasserläufe und der 
Wassersammelbecken; 
Zuführung von gutem Trinkwasser und Schutz 
aller Trinkwasserbecken gegen die Moskitos; 
Beigabe von Sterilisierungseinrichtungen oder 
Entgiftungsanlagen bei den Hauptverwaltungen; 
Ausdehnung des öffentlichen Hilfsdienstes 
durch die Vermehrung der eingeborenen Arzte, 
die von europäischen Arzten überwacht werden 
müssen; 
Vermehrung der Entbindungsanstalten, Arznei- 
sammlungen, Krankenhäuser für Eingeborene, 
Impfstätten und Schaffung eines Sonderhaus- 
haltes für öffentlichen Hilfsdienst in allen unseren 
Besitzungen. — 
Diese Erziehung des Eingeborenen hat eine 
hervorragende Bedeutung. Indem ihre Auwen- 
dung eine größere Lebensfähigkeit der Rasse 
sichert, gewinnt sie uns das Vertrauen und die 
Freundschaft der Eingeborenen, deren körperliche 
Leiden wir durch diese Mittel unterdrücken. 
Achtung des Eigentums. Wir müssen das 
Eigentum der Eingeborenen achten. Dort unten 
wie hier stellt es die Frucht der Arbeit dar und 
muß in dieser Hinsicht als geheiligt betrachtet 
werden. Die unausgebeuteten Gebiete sind übri- 
gens groß genug, daß der Europä“er neben den 
bereits bewirtschafteten noch neue Teile finden 
kann, wo seiner Betätigung Spielraum geboten 
wird. Die Verkennung dieser einfachen Wahrheit 
ist oft die Ursache zahlreicher und bedauerlicher 
Reibereien gewesen. Oft ist der Ansiedler durch 
eigene Ungeschicklichkeit als Räuber erschienen, 
indem er sich bloß deshalb, weil er den Fuß ans 
fremde Ufer gesetzt hatte, als Herrn und Meister 
des ganzen Landes ansah. Noch heute bedroht 
eine Gefahr derselben Art, zwar weniger roh, 
aber ebenso bedenklich, das kleine Besitztum des 
Eingeborenen; das ist die Einziehung in die Kon- 
zessionen. „Man muß vermeiden“, sagte Herr 
Clementel, „daß das Eigentum der Eingeborenen 
in europäische Konzessionen eingezwängt, damit 
in seiner Entwicklung beschränkt und von vorn- 
herein zur Aufsaugung durch den mächtigen 
Nachbar verurteilt wird, der nicht nur über die 
Geldmacht, sondern auch über die amtliche Unter- 
stützung verfügt.“ 
Zur Bekräftigung dieser sehr richtigen Be- 
merkung lenkte der ehemalige Minister die Auf- 
merksamkeit auf die Lage in Java, wo einige 
Bewirtschafter großer Anlagen danach streben, alle 
durch den Eingeborenen bereits bewirtschafteten 
Felder wucherisch an sich zu reißen. Durch ein 
geschicktes System von Lohnvorschüssen gibt der 
letztere seinen Acker auf, um der Arbeiter des 
europäischen Konzessionärs zu werden. „Wir 
dürfen nicht“, fügte Herr Clementel hinzu, „die 
  
  
Bildung eines elenden, von Anbeginn zur Armut 
und zum Verschwinden verurteilten Proletariats 
fördern. Wir müssen die gegenteilige Entwicklung 
begünstigen, die in Europa, zum größten Nutzen 
der Produktion, aus dem Sklaven einen Unfreien, 
aus dem Unfreien einen Pächter, aus dem Pächter 
einen Eigentümer, aus dem Eigentümer den Teil- 
haber eines Ackerbausyndikats gemacht hat.“ 
Da ist die Wahrheit. Wir müssen nicht nur 
dieses kleine Eingeborenen-Besitztum achten, sondern 
wir müssen auch alle unsere Bemühungen darauf 
richten, es zu befestigen und zu entwickeln. Es 
ist der wahre Grundbau der wirtschaftlichen Ent- 
wicklung eines Landes. Es ist die Quelle des 
Tauschhandels und darum die festeste Grundlage 
des Reichtums sowohl der Kolonie als auch des 
Mutterlandes. 
Um seinen Wohlstand zu vermehren, wird der 
kleine eingeborene Eigentümer die Grenzen seines 
Besitzes ausdehnen wollen. Er wird reicher und 
verbraucht mehr. Er wird die Erzeugnisse des 
Mutterlandes schätzen und nicht vor der nötigen 
Anstrengung zurückweichen, sie sich zu verschaffen. 
Durch die Schaffung neuer Bedürfnisse und durch 
den Tauschhandel bringen wir dem Eingeborenen 
den Geschmack an der Arbeit, dieser wahren 
Grundlage der menschlichen Sittlichkeit, bei. 
Uns kommt zu, den Eingeborenen in der 
Wahl der Anpflanzungen zu leiten, ihm die- 
jenigen zu bezeichnen, die sich am besten für 
dieses oder jenes Klima eignen, diejenigen, deren 
Absatz auf den europäischen Märkten am ertrag- 
reichsten und sichersten sein wird. 
Die Generaldirektion des Ackerbaues, des 
Handels und des Gewerbes in Indo--China er- 
forscht zur Zeit die besten Mittel, um die land- 
wirtschaftlichen Erzeugnisse zu entwickeln, indem 
sie Versuchsstellen schafft und auf praktischem Ge- 
biete einen Unterweisungsdienst einrichtet. 
Unter Anwendung dieser Grundsätze wurden 
in einigen unserer Kolonien verständigen Ein- 
geborenen Grundstücke überlassen, die vorher als 
geeignet für bestimmte Pflanzungen erkannt worden 
sind. Man darf gute Erfolge von dieser Maß- 
regel erwarten, die ein wertvolles Beispiel für 
die übrige Bevölkerung bildet. So lernt der 
Eingeborene den Wert unserer Ratschläge und 
unseres Verfahrens beurteilen; er wird, durch den 
Erfolg gewonnen, nicht zögern, sie seinerseits an- 
zuwenden. 
Besser angepaßtes staatliches Ver- 
waltungssystem. „Die weisen staatlichen Maß- 
nahmen“, sagte neulich der stellvertretende Gou- 
verneur von Cochinchina, Herr Rodier, „machen 
die gute Eingeborenen--Politike.“ Keine Frage 
scheint in der Tat schwieriger zu lösen, als die 
der Steuer in den Kolonien. Unserer Verwal-
        <pb n="319" />
        G 245 20 
tung hat in dieser Hinsicht die Vorsicht gefehlt. 
Unruhen, die auf Steuererhebung zurückzuführen 
sind, bilden leider eine noch schwebende Frage. 
Die Schaffung gewisser Monopole in Indo- 
China hat z. B. schwerwiegende Proteste der 
Eingeborenen heraufbeschworen. Sie haben sich 
lebbaft gegen diese Auflagen ausgesprochen, die 
ihnen als gewalttätige Willkür erschienen. Die 
praktische Einführung dieser Monopole, besonders 
desjenigen der Erzeugung und des Verkaufes von 
Alkohol, setzt die Bevölkerung verdrießlichen Ver- 
folgungen aus. Der Eingeborene, der sich in 
seiner Freiheit und in seinen Gewohnheiten ver- 
letzt fühlt, schreitet zur Gewalt. Monopole bilden 
in einem verhältnismäßig neuen Lande ein Mittel, 
das mit der größten Vorsicht zu benutzen ist. Der 
Eingeborene versteht nicht, warum man ihm von 
heute auf morgen das Recht nimmt, den Spiritus, 
den er verbraucht, selber herzustellen. Er gibt 
sich von den Gründen dieser Maßregel keine 
Rechenschaft. Dieses Besteuerungsverfahren wird 
dem weisen staatlichen Grundsatze nicht gerecht, 
daß der Eingeborene auf greifbare und unmittel- 
bare Art soviel wie möglich den Vorteil ver- 
stehen soll, den man ihm rückwirkend aus der 
auferlegten Steuer verschafft, wie immer deren 
Natur oder die Art ihrer Erhebung sein mag. 
Eine sehr lehrreiche Bemerkung über dieses 
Thema enthält der allgemeine Bericht über die 
Ausstellung in Lüttich (Abteilung für Kolonisie- 
rungsverfahren): „Wer zahlt, muß sich beim 
Zahlen sagen: Ich mache ein gutes Geschäft, 
weil die Verwaltung mir dafür einen höheren 
Wert als die Gebühr, die sie mir auflegt, ge- 
geben hat.“ Damit die Steuer leicht genommen 
werde, ist in gewissen Fällen sogar nötig, daß sie 
für die Eingeborenen die Gelegenheit des Emp- 
fangs einer unmittelbaren und greifbaren Wohltat! 
bedeutet. So wird im Kongostaate die Steuer- 
erhebung sehr weise derart ausgeführt, daß jeder 
Eingeborene, der seinen Kautschuk bringt, womit 
er die Steuer bezahlt, dafür eine kleine Summe 
Geldes erhält; diese Summe ist natürlich geringer 
als der übliche Wert des Kautschuks, aber sie 
bildet für den Eingeborenen einen ergänzenden 
Vorteil, denn ohne die Verpflichtung, die Steuer 
zu zahlen, würde er sich enthalten haben, den 
Kautschuk zu gewinnen, den man ihm bezahlt 
hat. Diese Behandlungsweise erzielt also ein 
doppeltes Ergebnis: Sie sichert dem Eingeborenen 
eine materielle Wohltat und verschaft ihm wie 
dem Staate den sittlichen Vorteil seiner erhöhten 
Arbeitsfreudigkeit. 
Sittliche Entwicklung des Eingebore- 
nen. Neben dem materiellen Wohlstande, den 
wir dem Eingeborenen sichern müssen, sind wir 
auch gehalten, ihm das sittliche Wohlbefinden zu 
  
verschaffen, indem seine geistigen Fähigkeiten ent- 
wickelt und nutzbar gemacht werden. Unsere 
Pflicht ist, den Eingeborenen zu erziehen, ihn zu 
unterweisen, „seinen Verstand durch einen seinen 
Bedürfnissen immer besser angepaßten Unterricht 
zu fördern“. Diese Aufgabe ist schon vor einigen 
Jahren durch den Kongreß für koloniale So- 
ziologie sehr treffend gekennzeichnet worden: 
„Die kolonisierenden Mächte müssen dem 
Unterricht der Eingeborenen eine ganz besondere 
Sorgfalt widmen. Sie dürfen nicht vergessen, 
daß dieser Unterricht ein zurechtgemachter Unter- 
richt sein muß, das heißt, daß seine Lehrarten 
und seine Pläne den geistigen Eigenschaften der 
Eingeborenen angepaßt sein müssen. Er muß 
ferner wesentlich erzieherisch sein, d. h. er darf 
nicht nur den Zweck haben, den Eingeborenen 
gewisse berufliche Kenntnisse beizubringen, sondern 
er muß dauernd darauf ausgehen, ihre sittliche 
Besserung zu sichern.“ 
Allerseits haben sich Gruppen gebildet, um 
dieses Streben zu fördern. Der „Ausschuß für 
republikanische Betätigung in den Kolonien“ unter 
dem Vorsitze unseres hervorragenden Kollegen, 
Herrn Guieysse, ehemaligen Ministers der Ko- 
lonien, hat sich als Ziel gesteckt, unser überseeisches 
Reich zu „demokratisieren“ und darin endlich 
„die Grundsätze des Fortschritts, der Gerechtigkeit 
und des Laientums“ triumphieren zu lassen. In 
diesem Geiste hat der Ausschuß einen weitaus- 
greifenden Plan entworfen, aus dessen Gesamtheit 
wir die nachstehenden Grundlinien herausziehen; 
der Ausschuß will: 
1. die Sklaverei, die Mißbräuche der Macht, 
den Alkoholismus und den Mißbrauch des Opiums 
bekämpfen; 
2. an allen Werken zur Verbesserung des 
Loses der Eingeborenen und zu ihrer Befreiung 
tätig mitarbeiten; 
3. die Einrichtungen auf Gegenseitigkeit, den 
genossenschaftlichen Beistand, Hilfsgesellschaften, 
Syndikate, Ruhegehaltskassen, Unterstützungen usw. 
fördern; 
4. den Anstoß zur Erziehung der Eingeborenen 
durch eine Zusammenfassung des Unterrichts in 
all seinen nützlichen und praktischen Arten geben 
(Laien-Missionen, Schaffung von Ackerbauschulen, 
Holzbearbeitungswerkstätten, Schlossereien, wissen- 
schaftliche und ärztliche Stellen, Krankenhäuser, 
Heime für Aussätzige usw.); 
den Unterricht mit Gründlichkeit und Weis- 
heit entwickeln, das heißt, danach streben, die 
Schranke umzustürzen, die bis jetzt den Ein- 
geborenen vom Europäer getrennt hat. 
Wie soll man einander verstehen, einander 
kennen, wenn man abweichende Sprachen spricht? 
Wie läßt sich von einem sittlichen Verstehen
        <pb n="320" />
        W 246 208 
träumen, wenn das materielle Verständnis nicht 
da ist? Zu Anfang unserer kolonialen Ausdeh- 
nung haben wir in unserem sinnlosen Wunsche, 
den Eingeborenen zu assimilieren, verfügt, daß 
dieser letztere die Mundarten seines Landes auf- 
geben müsse, um die französische Sprache zu 
sprechen. Von vornherein sah man es als un- 
zulässig an, daß der erobernde Franzose herab- 
steigen und die Sprache des eroberten Landes 
lernen solle. Dies führte zu dem unheilvollen 
Ergebnis, daß Beamte ausgedehnte Gebiete ver- 
walteten, ohne die von ihnen Regierten verstehen 
oder sich ihnen verständlich machen zu können. 
Beiderseits nahm man damals Zuflucht zu der 
unseligen Vermittlung der Dolmetscher, welche die 
Lage unehrenhaft ausnutzten, indem sie Er- 
pressungen begingen und noch begehen, für die 
der Eingeborene (Übrigens folgerichtig) den Euro- 
päer verantwortlich macht. 
Fast überall ist die Tätigkeit der Dolmetscher 
nachteilig gewesen, ganz besonders in Indo- 
China. Sobald wir uns ihrer entledigen können 
— die Unterweisung der Eingeborenen, ebenso 
wie die bessere Ausbildung unserer Beamten muß 
uns diesem Zeitpunkt rasch näher bringen —, 
wird ihre Beseitigung ein ebenso politisches wie 
sittliches Werk sein. 
Die erste Art der Unterweisung des Ein- 
geborenen, die wir anzuwenden versucht haben, 
bestand also in der allgemeinen Regel: die Ein- 
geborenensprachen durch die französische Sprache 
zu ersetzen. Als Folge trug man das Unterrichts- 
verfahren, so wie es im Mutterlande angewendet 
wird, in alle vier Ecken unseres Kolonialreiches, 
ohne es zu verbessern, ohne zu versuchen, es dem 
besonderen Fassungsvermögen unserer Untertanen 
anzupassen. Man glanbte (abgesehen von den 
glücklichen Versuchen der „Alliance française: 
und der . Mission laiquer), daß, sobald die be- 
nutzten Lehrpläne für die Franzosen Frankreichs 
gut seien, sie für die neuen Franzosen der Kolonien 
nicht schlecht sein könnten. 
Seit einigen Jahren sind wir von diesem 
schweren Irrtum abgekommen. Neue Gedanken 
drängen vor. Sie lassen sich in folgende vier 
Grundsätze zusammenfassen: 
1. der Eingeborenen-Unterricht muß sorgfältig 
gepflegt werden; 
2. er muß vor allem beruflich sein; 
3. der französische Unterricht muß elementar 
sein; 
4. jede Kolonie muß einen Unterrichtsplan im 
Einklange mit ihren Bedürfnissen und ihren 
Bestrebungen besitzen. 
Wir werden sogleich auf diese verschiedenen 
Fragen zurückkommen. Für den Augenblick 
wollen wir einen ganz neuen Erlaß hervorheben, 
  
durch den Herr Leygues den „höheren Be- 
ratungsausschuß für den öffentlichen Unterricht 
der Kolonien“ neu eingerichtet und neben ihm 
ein „ständiges Sekretariat“ geschaffen hat. Das 
ist eine nützliche Maßregel. Unser Unterrichts- 
wesen bedurfte wesentlich der praktischen Einrich- 
tung, mit der es soeben ausgestattet worden ist. 
Neben den hohen Beamten der Ministerien 
der Kolonien und des öffentlichen Unterrichts, 
den Lehrern der Hochschule, des technischen und 
des wissenschaftlich-politischen Unterrichts, finden 
wir in dem Ausschuß fünf Gewerbetreibende, 
Kauflente und Leiter von Gesellschaften, die in 
den Kolonien Ankagen oder Geschäfte haben. 
Die Erziehung des Eingeborenen muß in der Tat 
zuvörderst praktischer Natur sein. Vom Handel, 
dem Gewerbe, der Landwirtschaft muß seine Be- 
tätigung die Richtung erhalten. Niemand kann besser 
das Gehirn des Eingeborenen bilden, als die 
Leute vom Beruf. Der durch den Erlaß vor- 
gezeichnete Plan selbst ist folgender: Der Aus- 
schuß wird beauftragt, alle Fragen durchzuprüfen, 
welche betreffen: 
1. Einrichtung des Unterrichtswesens 
Kolonien; 
2. Schuleinrichtung (Lehrgänge, Pläue und 
Bücher); 
in den 
3.Ersatz des Personals, Schaffung und Über- 
wachung von kolonialen Lehrerbildungs- 
anstalten; 
Einreihung und Beförderung des nach den 
Kolonien entsendeten Personals im Rahmen 
des heimischen Organismus. 
Das „ständige Sekretariat“ (unter der Leitung 
des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses) 
ist mit der Prüfung und Behandlung der fol- 
genden Angelegenheiten beauftragt: 
1. Schriftwechsel des Ministers. Anweisungen 
für die Gouverneure über den Unterricht; 
2. Vorbereitung der ministeriellen Verfügungen 
und Erlasse, Prüfung der örtlichen Ver- 
fügungen, betreffend die Einrichtung des 
Unterrichts und die Lage des Lehrpersonals; 
3. Zusammenfassung der Zahlenübersichten über. 
den öffentlichen Unterricht in den Kolonien; 
4. Prüfung der Berichte der Inspektoren der 
Kolonien, betreffend den Unterricht; 
5. Prüfung der Lehrpläne; 
6. Prüfung der Anstellungsgesuche für den Schul- 
dienst in den Kolonien, Ersatz des Personals; 
7. Aufsicht über die den örtlichen Haushalten 
gewährten Beihilfen; 
8. Aufsicht über den Lehrplan der kolonialen 
Lehrerbildungsschulen; 
9. Einrichtung von Wettbewerben für die Ver- 
öffentlichung von Schulbüchern, die jeder 
Gruppe von Kolonien angepaßt find usw.
        <pb n="321" />
        G 247 20 
Das ständige Sekretariat ist beauftragt mit 
der Vorbereitung des Jahresberichtes des höheren 
Ausschusses über die Lage des Unterrichts in den 
Kolonien. 
Man darf von der gänzlichen umgestaltung 
des Unterrichtes in den Kolonien viel erhoffen. 
Bis jetzt fehlten in der Tat Programme und 
Lehrgänge — alles. Von Madagaskar und 
Indo-China abgesehen, entbehren die meisten 
unserer Kolonien, wie sich aus der folgenden 
Übersicht ergibt, der Schulen und Lehrer. 
Übersicht über die Zahl der Schulen jeder 
  
  
Kolonie. 
Koloni Joahl 4 
olonien Schelen Bemerkungen 
St. Pierre u. Miquelon 7 
Martinique . . .108 
Guadeloupe 117 
Guyan32 
Congo 51 
Reunion .173 
Mayotte 5 
Somaliküste 3 
Indien. 45 
Indo-Chnnn— 
Kambodscche6 Dazu 350 Bonzen- 
schulen. 
Kochinchina 378 Daz 2°8 Schreib- 
u 
Tonkin. 106 Jau'I 1633 Schreib- 
schulen 
Annaa é. die Bemerkungen 
Laos fiber Indo-China. 
Neu- Caledonien . 1659 
Französische Nieder-etwa 
lassungen in Ozeanien 20 
Madagaskar 525 
Französisch- Vestafrika 2 
Senegal 39 
weer Senepaln. wier 47. 
Guincea 23 Dazuzahlreiche Koran- 
schulen. 
Elfenbeinküstt 23 
Dahome. . . .1 24 
  
  
Unter der Herrschaft des neuen Erlasses wird 
den Gouverneuren ebenso wie den Kolonialräten 
nicht mehr die eigene Initiative unterbunden 
sein. Ihre Berichte, ihre Vorschläge werden im 
Gegenteil von einer Gruppe zuständiger Männer 
durchgesehen, beraten und genehmigt werden. 
Es wird gewissermaßen eine Art von Gleich- 
stellung der Tätigkeit des Gouverneurs, des 
Kolonialrates und des Ausschusses geschafen sein. 
So wird jede Kolonie einen Schulplan in Über- 
  
einstimmung mit ihrer Entwicklung, ihren Be- 
strebungen und ihren Bedürfnissen haben können. 
Es würde ein ebenso nutzloses wie un- 
politisches Werk sein, die französische Sprache und 
Sitte von Grund aus an Stelle der verschiedenen 
Sitten der eroberten Länder setzen zu wollen. 
Man schafft nicht mit einem Federstrich die heid- 
nischen Gesetze ab, deren Grundlagen auf Jahr- 
hunderten ruhen. Jedermann ist sich heute über 
diesen Punkt klar. Unsere Pflicht, zu gleicher 
Zeit unser Vorteil ist im Gegenteil die geistige 
oder sittliche Eingeborenenerziehung zu achten, 
sie sogar zu entwickeln und ihr die französische 
Erziehung beizugesellen. Die französische Unter- 
weisung kann sich der Eingeborenenunterweisung 
nur anschließen, sie einigermaßen vervollständigen, 
sie kann und darf nicht beanspruchen, sie zu er- 
setzen. Dieses Zusammenwirken beider Erziehungs- 
methoden ist vollkommen ausführbar. Die Ein- 
geborenen dürfen in der Tat „nie aufhören, Ein- 
geborene zu sein.“ Wir sollen sie vervollkommnen, 
aber in dem Geiste ihrer Nberlieferungen. 
Wenn man die indochinesische Gesellschaft 
betrachtet, müssen wir tatsächlich anerkennen, daß 
ihre sittliche und geistige Entwicklung nicht geringer 
als die unsere, daß ihre Sittenlehre nach einem 
auf dem Kongreß der „Laienmission“ gefallenen 
Ausspruche zugleich „verstandesmäßig und über- 
aus menschlich ist, daß sie keinerlei Widerspruch 
mit den erhabensten, sittlichen Vorschriften des 
Abendlandes enthält.“ 
Warum ist seinerzeit versucht worden, diese 
überkommene Sittenlehre durch eine der abend- 
ländischen Glaubenslehren zu ersetzen, ein un- 
glücklicher Versuch, der nur dazu gedient hat, 
uns das Vertrauen der Eingeborenen zu ent- 
fremden. In diesem Geiste verfaßt, bilden die 
folgenden programmatischen Aufstellungen einen 
wertvollen Plan sittlicher Erziehung; sie fordern: 
daß man den Eingeborenen die Ahnlichkeit der 
Lehre des Confucius mit der unsrigen vor Augen 
führe und daß ein kleines Buch über Sittenlehre 
in Anamitisch und Französisch erscheine, worin 
sich die wesentlichen Regeln der beiden Welt- 
anschauungen aufgezeichnet finden; 
daß die überkommene Sittenlehre der Ein- 
geborenen die Grundlage ihrer sittlichen Erziehung 
bleibe; 
daß die Bemühungen der europäischen Er- 
zieher darauf ausgehen sollen, diese überkommene 
Sittenlehre fortschreitend und mit Klugheit um- 
zugestalten, gewisse Gebräuche zu beseitigen; 
daß sich die europäischen Erzieher einer 
tiefen Ergründung der Fassungskraft der Ein- 
geborenen widmen; daß sie das Eigentümliche,
        <pb n="322" />
        W 248 0 
das Besondere der Rasse, die geistige Betätigungs- 
möglichkeit ihrer Schüler achten; daß diese geistige 
Betätigung sich auf Gegenstände erstrecke, die 
ihrer Weltanschauung nicht fremd sind; daß sich 
jedoch die europäischen Erzieher bemühen, die 
abendländische Wissenschaft und ihre Verwendungen 
bekannt zu machen. 
Was besonders die geistige Erziehung betrifft, 
so hat die „Laienmission“ gleichfalls eine Reihe 
von Thesen herausgegeben. Ferner hat der 
Kolonialkongreß in Marseille neulich die folgenden 
Forderungen erhoben: 
1. daß die Unterweisung der Eingeborenen ge- 
fördert werde in ihrer eigenen Sprache, in 
der französischen Sprache, den Bedürfnissen 
der Völkerschaften, der Verwaltung und der 
Kolonisation gemäß; 
daß der landwirtschaftliche und ärztliche 
Berufsunterricht unter den jeder Kolonie 
eigenen Bedingungen gleichfalls gefördert 
werde; 
3. daß die Kenntnis der Eingeborenensprachen 
tatsächlich von den Beamten und obrigkeit- 
lichen Personen verlangt werde; 
4. daß den fähigen Leuten Erleichterungen 
gewährt werden, um auf den Universitäten 
des Mutterlandes den höheren Unterricht 
zu genießen. 
Was besonders Indo-China betrifft: 
daß den Gemeinden Erleichterungen bewilligt 
werden zur Verbesserung und zum Unterhalt der 
Dorsschulen; 
daß die Schulen der Hauptorte der Pro 
vinzen derart eingerichtet werden, um den Unter- 
richt des Französischen und den praktischen Berufs- 
unterricht dort gewähren zu können, wo der 
letztere einer Entwicklung der örtlichen Gewerbe- 
tätigkeit günstig sein würde; 
daß in Saigon eine gehobene Volksschule 
geschaffen werde. 
Aus der Gesamtheit der Meinungen geht 
hervor, daß dieser Eingeborenenunterricht teils 
in der eigenen, teils in französischer Sprache ge- 
geben werden soll. 
Der Eingeborenenunterricht wird eingeborenen 
Lehrern anzuvertrauen sein. 
Eingebornenpersonal. Die Schulen, wo 
der Ortsunterricht erteilt wird, müssen in allen 
unseren Besitzungen ohne jede Ausnahme erhalten 
oder wieder hergestellt werden. Die Bildung 
des Eingeborenenpersonals muß der Gegenstand 
einer beständigen Sorge sein. 
In Westafrika, in Saint-Louis, lehrt die ehe- 
malige „Schule der Geiseln“, später „Schule der 
Häuptlingssöhne“ und jetzt „Normalschule“ ge- 
nannt, den Söhnen der früheren Provinzvorsteher 
allgemeine und praktische Kenntnisse, welche sie 
1! 
  
nach dem Verlassen der Schule ihren Stammes- 
genossen beibringen sollen. 
In Madagaskar wird das eingeborene Per- 
sonal der Elementarschulen unter den Schülern 
der amtlichen Normalkurse ausgewählt. Sie 
werden auf den Vorschlag des Vorstandes des 
Unterrichtsdienstes vom Generalgouverneur er- 
nannt. Das Fähigkeitszeugnis, das sie besitzen 
müssen, wird ihnen nach einer Prüfung aus- 
gestellt, die sich auf die madagassische und die 
französische Sprache, Rechnen, Geschichte und Erd- 
kunde, eine Unterrichtsstunde über einen Stoff 
des Lehrplanes und auf die Ausführung einer 
Handarbeit erstreckt. 
Die Besoldung schwankt zwischen 30 bis 
40 Franken. Den Angestellten wird ein aus- 
gedehntes Gebiet mit Reispflanzung überlassen, 
das als Versuchsfeld für den landwirtschaftlichen 
Unterricht dient, den sie ihren Schülern geben 
müssen. 
Über diesen Lehrern und aus ihnen durch 
Wettbewerb hervorgehend, befinden sich ein- 
geborene Inspektoren. Das europäische Personal 
ergänzt sich aus der Jules Ferry-Schule, die mit 
viel Hingebung und Umsicht die Anwärter für 
die kolonialen Stellen heranbildet. 
In Indo-China hat jede Kolonie ihre be- 
sondere Einrichtung. Die Art der Ergänzung 
des eingeborenen Personals ist fast überall die 
gleiche. Bedingung ist der Besitz des Zeugnisses 
über die Beendigung des Eingeborenen-Er- 
gänzungsunterrichts. Die Prüfung, nach der es 
bewilligt wird, erstreckt sich ungefähr auf dieselben 
Gegenstände, die von den Anwärtern in Mada- 
gaskar verlangt werden. 
Europäisches Personal. Vollkommen un- 
wissende und oft träge Gehirne zu schulen, ihnen 
den Sinn für Arbeit und Pflicht beizubringen, 
sie zu einer dauernden Anstrengung zu zwingen, 
die in den Augen des Eingeborenen ihr nutz- 
bringendes Ergebnis und ihren materiellen Lohn 
nicht unmittelbar in sich trägt, das sind schwierige 
und mühsame Aufgaben, für die eine lange und 
verständige Vorbereitung nötig ist. 
Die Heranbildung guter kolonialer Lehrer hat 
die französische Laienmission, die Gründerin 
der bereits erwähnten Jules Ferry-Schule, unter- 
nommen und schon mit Erfolg ausgeführt. Die 
Anhänger dieser erst 1902 begründeten Laien- 
mission zählen schon nach Tausenden. Sie hat 
die amtlichen Gesuche um Gestellung von heran- 
vevildetem Personal für die Schulen in Senegal, 
Guinea und Dahome heute schon erfüllt. Sie 
ist es auch, die auf das Gesuch der Regierung 
das französische Lyzeum in Saloniki errichtet hat. 
Sie macht aus ihren Schülern sittliche und geistige 
Erzieher des Eingeborenen; sie bezeichnet ihnen
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        W 249 20 
genau alle Schwierigkeiten der Aufgabe, der sie 
sich widmen, um sie zu deren Überwindung vor- 
zubereiten. Der gründliche und praktische Unter- 
richt, den die Mission ihren Schülern in zehn 
Monaten erteilt, umfaßt außer den Lehrgängen 
des kolonialen Unterrichts besonders Kurse der 
Eingeborenensprachen, technische und landwirt- 
schaftliche Arbeiten. Ein Lehrgang in praktischer 
Heilkunde setzt die Schüler instand, etwas Vor- 
beugungskunst zu betreiben, indem bei dem Ein- 
geborenen der Sinn für Sauberkeit, die Sorge 
um die Gesundheit entwickelt wird. Der Lehrer 
muß bei dem Eingeborenen gewisse Heilmethoden 
unterdrücken, die dem verfolgten Zwecke zuwider 
sind. Ferner kann er in gewissen dringenden 
Fällen nützlich eingreifen und den Arzt ersetzen, 
wenn dieser sehr weit von dem Orte entfernt 
ist, wo sich der Kranke befindet. 
Der Senator Saint-Germain hat deutlich 
zum Ausdruck gebracht, wie in dieser Beziehung 
die Haltung der kolonialen Lehrer sein soll: „Sie 
müssen weitsichtiger und tätiger sein als diejenigen, 
die ihnen überantwortet sind. Sie sind die Ge- 
schäftsführer der Zivilisation; aber sie müssen 
auch die Mitarbeiter der rzte sein. 
Man darf also von der Laienmission viel 
erwarten. Auf ihre Schüler müssen wir rechnen; 
sie sind es, die in Geist und Herz der ihnen 
Anvertrauten die Liebe für Frankreich zu ent- 
wickeln haben. 
* 
Unterricht. Der Unterricht, den die fran- 
zösischen und eingeborenen Lehrer, jeder in seinem 
Wirkungskreise, erteilen müssen, soll vor allem 
elementar sein. Die Auserlesenen müssen ihre 
Lernarbeit weiter treiben und eine ihrer Fassungs- 
Es 
kraft zusagende höhere Schulung anstreben. 
ist schwierig, in dieser Sache eine allgemeine 
Regel festzusetzen; ein gleicher Rahmen würde 
nicht zu derselben Zeit für den urzuständlichen 
Neger des Kongo und für den fein veranlagten 
Menschen Anams passen. Aber das Bessere ist 
manchmal der Feind des Guten. Hüten wir uns, 
dem Unterrichte eine zu weite Ausdehnung zu 
geben, die schnell eine Überfülle von Beamten- 
anwärtern unter unvermeidlichem Zulauf de- 
klassierter Elemente schaffen würde. Hüten wir 
uns, unserm Unterricht ein zu sehr berechnendes 
Wesen zu geben. Geben wir ihm eine praktische 
berufsmäßige Gestaltung, so werden wir uns 
sowohl den schaffenden Verstand als auch die 
Muskelkraft des Eingeborenen dienstbar machen. 
„Es wird immer“, sagte geistreich unser Kollege 
Dubief, indem er von Guyana sprach, „da 
unten genug Advokaten und gelehrte Männer 
geben. Es empfiehlt sich vielmehr, Landwirte 
  
und Gewerbetreibende heranzubilden.“ Es wäre 
in der Tat ein grober Irrtum, ebenso gefahrvoll 
für uns wie für die Eingeborenen, wenn wir 
ihnen jetzt, da allerorts die Handarbeit fehlt, eine 
zu lange Lehrzeit aufnötigen und die Felder ent- 
völkern wollten, um die Schulen zu bevölkern. 
England bietet uns ein doppeltes Beispiel für 
das rechte Maß der Eingeborenenunterweisung. 
Seit 1835 dehnte man, unter dem Einfluß 
Macaulays, den Unterricht der englischen Sprache 
und Literatur über die meisten Hindu-Provinzen 
aus. Man führte verwickelte Schulpläne und 
strenge Prüfungen ein. Angezogen von dem 
Köder der Verwaltungsposten, welche die eng- 
lische Regierung den Schülern vorbehielt, ver- 
mehrte sich die Zahl der geschulten Eingeborenen 
trotzdem in einer Weise, daß jetzt eine zu große 
Zahl von Anwärtern und daher von Unzu- 
friedenen und Deklassierten vorhanden ist. 
In den mittleren Provinzen dagegen ist ein 
ganz anderes Unterrichtsverfahren angewendet 
worden. Die Einwohner dieses Teiles von Indien 
sind Ackerbauer oder Hirten. Die Engländer haben 
beschlossen sie zu unterweisen und haben zahl- 
reiche Schulen eingerichtet, denen sie den be- 
zeichnenden Namen „Ackerbauschulen“ gaben. 
Der Generaldirektor des Erziehungswesens für 
Britisch-Indien hat die Wirksamkeit dieser Schulen 
genau umschrieben; unser Kollege Chailley hat 
davon sehr anregende und belehrende Einzel- 
heiten veröffentlicht. Der erste Grundsatz dieses 
Unterrichtsverfahrens ist die unbedingte Achtung 
der Eingeborenenerziehung. Der Unterricht wird 
in der Sprache des Landes erteilt. Mehr als 
das! Da jede Völkerschaft der Mittelprovinzen 
ihre eigene Mundart hat, sind die Unterrichts- 
bücher in jede dieser Mundarten übersetzt. Die 
Erziehung, die sich für diese Stämme eignet, muß 
wesentlich praktisch sein; der Zweck ist also, ihre 
Kenntnisse zu vervollkommnen, zu erweitern, und 
nicht, ihnen zu wissenschaftliche Dinge einzu- 
pfropfen, für deren Aufnahme ihr Verstand nicht 
vorbereitet ist, Kenntnisse, die ihnen bei ihrer ge- 
wohnheitsmäßigen Beschäftigung von keinerlei 
Nutzen sein würden. Der Schulplan erstreckt sich 
also hier nur auf die dem täglichen Leben un- 
entbehrlichen Stoffe: Lesen, Schreiben, Rechnen, 
Erdkunde und Geschichte, Buchführung, Acker- 
wirtschaft und körperliche Ausbildung. Die Land- 
wirtschaft bildet natürlich den Gegenstand eines 
sehr entwickelten Sonderunterrichtes, da er un- 
mittelbar den Bedürfnissen der Eingeborenen ent- 
spricht. 
Die Regelung der Unterrichtsstunden, wie sie 
bei dieser Lehrart durchgeführt ist, sollte in jeder 
unserer Kolonien nachgeahmt werden. Man
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        250 ꝛ 
spricht von „Halbzeit“ und geht von dem Grund- 
satze aus, daß die bei den Feldarbeiten be- 
schäftigten Eingeborenen nicht ohne Störung auf 
einen zu großen Teil des Tages der Hilfe ihrer 
Kinder beraubt werden können. Die Schule 
hält die Schüler nur drei Stunden täglich, von 
7 bis 10 Uhr fest. Die übrige Zeit sind sie frei, 
ihre Familie kann über sie nach Gutdünken ver- 
fügen. Übrigens soll die Ausbildung des Kindes 
in fünf oder sechs Jahren vollendet sein. Und 
das ist ganz in Ordnung, da die Verwaltung 
dafür sorgt, daß sich der Schulplan auf die un- 
entbehrlichen Kenntnisse beschränkt. 
Diese letzte, der ersten entgegengesetzte Lehrart 
hat naturgemäß entgegengesetzte Ergebnisse gehabt. 
Man hat den Völkerschaften der Mittelprovinzen 
Indiens ihre ganze Unabhängigkeit und ihre 
ganze Eigentümlichkeit bewahrt;; sie sind geblieben, 
was sie vorher waren: Stämme von Ackerbauern. 
Aber man hat sie mit dem besten Verfahren der 
Bodenverwertung vertraut gemacht. 
Was also der Eingeborene braucht ist eine 
praktische Unterweisung; diesem Bedürfnis scheint 
die Elementarschule zu entsprechen. Die 
Elementarschule lehrt ihn ganz einfach in seiner 
eigenen Sprache schreiben und rechnen. Keine 
Schulbuchweisheit, keine philosophischen Abhand- 
lungen; praktische Kenntnisse, die den Verstand 
schulen, ohne das Gedächtnis zu belasten. Auf 
diesen festen Grundlagen kann die berufsmäßige 
Unterweisung sicher glückliche Ergebnisse liefern. 
Der Eingeborene lernt ein Handwerk, das ihm 
erlaubt, besser zu leben. 
Der gehobene Volksschulunterricht muß 
mit Umsicht erteilt werden, wenn die von uns 
hervorgehobenen Klippen vermieden werden sollen; 
sein Lehrplan wird weiter und entwickelter sein. 
Der französische Sprachunterricht muß hier eine 
bevorzugte Stelle einnehmen, und er muß ver- 
vollständigt werden durch einige Kenntnisse in 
der Geschichte und Erdkunde Frankreichs und in 
der Geschichte der Heimat des Eingeborenen. 
Der mittlere Unterricht endlich, der den 
Auserlesenen vorbehalten bleiben muß, soll die 
Eingeborenen so erziehen, daß sie nach einigen 
Lehrjahren unsere Mitarbeiter, unsere Teilhaber 
werden können. Wir werden in der Folge den 
materiellen und sittlichen Vorteil wahrnehmen, 
den wir haben, wenn wir die Fähigkeiten der 
Eingeborenen nutzbar machen und sie an der Ver- 
waltung unserer Besitzungen mitarbeiten lassen. 
Auf dem Kongreß in Marseille hat unser 
Kollege, Herr Chailley, in einem bemerkens- 
werten Vortrage das Verhältnis der Beteiligung 
der Eingeborenen an diesen verschiedenen Unter- 
richtsarten so ausgedrückt: 
  
  
— □ 
——— 
irm 
der Schũlerschast. Berufsunterricht, 
: Gehobene Volksschule, 
: Mittlerer Unterricht, 
: Teilhaber an unserem 
Werke in Wissen- 
schaft und Staats- 
verwaltung. 
Wir werden bei jeder unserer Besitzungen 
prüfen, was seit 1898 im Unterrichtswesen getan 
worden ist und was heute noch zu tun ist. 
Die folgende Übersicht gibt die Kosten für den 
öffentlichen Unterricht in unseren Besitzungen an. 
Übersicht der für den Unterricht in den 
französischen Kolonien ausgeworfenen 
  
  
  
  
  
Beträge. 
Vetrat der 
Maggor. . 1 2 
Kolonien für den 
öffentlichen 7# 
Unterricht gabe 
Franken 
Saint-Pierre und Miquelon 27 328,1906 
Martinique 752 674— 
Guadeloupe 719 902 — 
Guyana 199 266,1905 
Kongo 23 000 — 
Reunion 669 575/1906 
Mayotte .... 6 400/1905 
Somaliküst — 1905 
Indien ..... 280 000/1906 
Cambodscha 198 541 — 
Cochinchina 1 138 826— 
. Laos 34 594 
Indo-China Anam 80 177. — 
Tonkiün 8513 124 — 
Neu- Caledonien . 195 iss 180s 
Französische Niederlassungen in 
Ozeanien 42 n — 
Madagaskar 645 350 — 
Wesufeit . 142 500 1906 
Senega 458 651 — 
—s und iger 264 492 — 
Guinea 184 000 — 
Elfenbeinrüste . 40 700 — 
Dahome 89 627 — 
Französisch-Westafrika. 
Generalgonverneur Roume äöbhßerte sich 
folgendermaßen: „Der öffentliche Unterricht trägt 
auch zur Vermehrung des wirtschaftlichen Wertes 
der Kolonie bei, seine Gesamtausstattung mit 
Geldmitteln, die sich 1905 auf 1 183 000 Franken 
beläuft, wird nach den Voranschlägen des Haus-
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        251 20 
haltes für 1906 auf 1 252 000 Franken und 
die Lehrerzahl von 124 auf 135 erhöht werden; 
unser Unterricht wird sich also regelrecht im 
Rahmen der grundliegenden Verfügung vom 
24. November 1903 entwickeln; die vollständige 
Ersetzung der Ordensleute durch Laien erzeugt 
fortgesetzt die günstigen Wirkungen, die ich Ihnen 
im letzten Jahre anzeigte. Aber man darf sich 
nicht verhehlen, daß dieser Unterricht noch weit 
davon entfernt ist, die tiefen Schichten der ein- 
geborenen Bevölkerung zu erreichen, und daß er, 
sogar vermehrt und vervollkommnet, noch nicht 
ausreichen wird, die Bedürfnisse der mit jedem 
Tage zahlreicheren Volksmengen zu befriedigen, 
denen der Islam sein starkes Gepräge auf- 
gedrückt hat. Der Koran-Unterricht durch die 
mohammedanischen Priesterschulen entspricht diesen 
Bedürfnissen, die unterdrücken oder selbst über- 
sehen zu wollen ebenso vergeblich wie gefährlich 
sein würde; wir müssen uns im Gegenteil be- 
mühen, diesen Unterricht zu beaufsichtigen, ihn 
weniger unfruchtbar zu machen und vor allem 
ihn genau zu kennen. 
Zu diesem Zwecke werden wir für den 
Herrn Unterrichtsinspektor einen Amtsgehilfen für 
Algerien beantragen; er wird besonders mit der 
Prüfung der mohammedanischen Schulen beauftragt 
werden; ferner soll eine Schule in Djeune er- 
richtet werden, das einst ein wichtiger Sammel- 
punkt mohammedanischer Bildung gewesen ist; dort 
soll neben dem Koran-Unterricht auch Französisch 
erteilt werden.“ 
Senegal. 
Die am Senegal erzielten Ergebnisse sind 
mit am befriedigendsten gewesen; so äußerte 
sich der Herr stellvertretende Gouverneur Guy 
in einer neulich gehaltenen Rede: „Überall sind 
die von Lehrern und Lehrerinnen geleiteten 
Schulen eröffnet worden; überall waren sie gleich 
nach der Eröffnung gefüllt. Mehr als 1800 Schüler 
beiderlei Geschlechtes drängen sich von jetzt ab in 
unseren Anstalten zusammen. Der Erfolg über- 
schreitet alle unsere Erwartungen.“ 
Ende 1898 zählte man am Senegal neun 
öffentliche Elementarschulen; eine einzige war Laien- 
schule. Diese Schulen wurden von 2101 Schülern 
besucht. Es gab ferner eine öffentliche, von 
Ordensleuten geleitete Mittelschule (59 Schüler) und 
35 Eingeborenen-Schulen. Jetzt gibt es 34 amt- 
liche Schulen (3431 Schüler) und 5 katholische 
Privatschulen (161 Schüler). 
Dahome. 
1898 gab es in Dahome 1 amtliche Laien- 
schule, 1 freie Laienschule, 6 Regimentsschulen, 
12 religiöse Schulen. 1906 gibt es 8 amtliche 
Schulen (600 Schüler) und 15 Privatschulen 
mit 2000 Schülern. 
  
Guinea. 
1898 bestanden in Guinea 8 von 363 Schülern 
besuchte Privatschulen; jetzt gibt es 17 amtliche 
Schulen und 1400 Schüler, 6 katholische Schulen 
(200 Schüler), 1 protestantische Schule (20 Schüler). 
Elfenbeinküste. 
1898: 7 Ordensschulen und einen Hand- 
werkerkursus. 1906: 16 amtliche Schulen und 
459 Schüler, 7 Ordensschulen und 400 Schüler. 
Sudan. 
Bis 1902 war die Einrichtung der Schulen 
in der Gegend des oberen Senegal und Niger 
ziemlich primitiv. Das Lehrpersonal setzte sich 
aus Angestellten, Unteroffizieren, lierseteen zu- 
sammen. Um jene Zeit ernannte man Berufs- 
beamte, die man hauptsächlich aus dem Personal 
Algeriens auswählte. So besetzte man mit 
einem besonders vorbereiteten Personal die 
Schulen in Médine, Bafoulabé, Baufora, Tim- 
buktu, Segu und Bobo Diulasso. 
Heute kann man, wie sich aus einem neulich 
erschienenen Inspektionsbericht ergibt, die öffent- 
lichen Schulen mit französischem Unterricht in 
4 Klassen einteilen: 
1. die von europäischen 
behrerinnen geleiteten Schulen; 
die Schulen unter Leitung eines mit den 
iten Beauftragten; 
3. die den eingeborenen. Monitoren anver- 
trauten Dorsschulen; 
die Unteroffizieren anvertrauten Schulen 
des Militärdistrikts. 
Aus dem angeführten Berichte geht hervor, 
daß die ehemalige Schule der Söhne von 
Häuptlingen in Cayes den guten Ruf ihres 
Lehrsystems und ihrer geschickten und hingebenden 
Lehrer bis an die äußersten Enden des Sudans 
getragen hat. 
Die Schule in Medine liefert fortgesetzt dem 
Handel und der Verwaltung einen wichtigen 
Stamm von mittleren Angestellten. 
1898 zählte man 18 amtliche Schulen und 
4 katholische Privatschulen; 1906: 41 amtliche 
Schulen und 1400 Schüler, 6 Privatschulen und 
90 Schüler. 
Die Zahl der Schulpflichtigen in Westafrika 
kann auf 1 200 000 Kinder geschätzt werden; in 
den Schulen sind 10 000. Man muß jedoch 
die Koranschulen berücksichtigen, die von 
43 000 Schülern besucht werden. 
Unterscheidet man den an Eingeborenen und 
den an Franzosen erteilten Unterricht, so kann 
man die Schulen des Senegal als „französische"“ 
betrachten, weil die meisten Schüler das französische 
Bürgerecht haben. 
Lehrern oder
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        W 252 20 
Es gibt eine französische Schule in Konakry, 
in Dakar eine Handwerkerschule, die Pinet- 
Laprade-Schule und im Innern mehrere Gewerbe- 
oder Ackerbauschulen. Dort müßte der berufs- 
mäßige Unterricht noch erweitert werden. 
„Nur zwei Schulen, Cayes und Timbuktu“, 
sagt Herr Mairot in seinem Berichte, „besitzen 
Werkstätten für Handarbeiten. Aus einer 
primitiven Einrichtung in Timbuktu heraus- 
gewachsen, sind diese Werkstätten in Cayes unter 
die sachmäßige Leitung zweier Handwerker vom 
Pionierkorps gestellt; sie liefern der Eisenbahn gute 
Holzarbeiter und Monteure. Eine Abteilung 
Maurer und Steinhauer soll in kurzer Zeit in 
Tätigkeit treten.“ 
„So gut sie auch eingerichtet ist“, fügt er 
hinzu, „eine einzige Schule kann für eine so 
ausgedehnte Kolonie wie Ober-Senegal nicht ge- 
nügen. Ist es zulässig, daß von Cayes im 
äußersten Westen des Sudan bis Timubktu, den 
vorgeschobenen Posten der Kolonie im Nordosten, 
keine Anstalt den eingeborenen Schülern die 
Mittel bietet, sich in Handarbeiten zu üben?“ 
Saint-Pierre und Miguelon. 
1896 waren dort alle öffentlichen Schulen 
Ordensschulen; es gab deren sechs. Heute sind 
alle diese Schulen Laienschulen; es gibt nur eine 
Privatschule. Man kann die Zahl der Kinder, 
die sie besuchen, auf tausend schätzen, die 75 v. H. 
der schulpflichtigen Kinder überhaupt darstellen. 
Martinigque. 
1898 gab es in Martinique: 1. eine von 
94 Studenten besuchte Rechtsschule; 2. ein 
Knabenlyceum mit 450 Schülern; 3. ein Kolonial- 
pensionat für junge Mädchen; 4. zwei Normal- 
kurse, einen für Lehrer, den andern für 
Lehrerinnen; 5. 80 öffentliche, von 6585 Knaben 
und 4861 Mädchen besuchte Elementarschulen; 
6. 62 Privatschulen (55 Laien= und 7 Ordens- 
schulen), die an 571 Knaben und an 1480 
Mädchen Unterricht erteilten. 
1906 zählt die Rechtsschule 54 Studierende; 
das Lyceum 237. Dieses Lyceum umfaßt: 
1. eine Abteilung für Elementarunterricht; 2. eine 
Abteilung für mittleren Unterricht zu zwei Kursen; 
3. einen Normalkursus; 4. einen Kursus von 
drei Jahren zur Vorbereitung für Kunst= und 
Handwerkerschulen; 5. einen Seemannskursus für 
die eingeschriebenen Schiffer, die das Führer- 
zeugnis für Küstenschiffahrt zu erhalten wünschen. 
Das Kolonialpensionat für junge Mädchen 
wird, wie das Lyceum, durch einen Normal- 
kurfus und eine Abteilung für Handfertigkeits- 
unterricht ergänzt. Es hat 237 Schülerinnen. 
Elementarschulen gibt es 105, davon 73 öffent- 
  
liche und 32 Privatschulen; unter den letzteren 
sind 29 Laien= und 3 Ordensanstalten. Das 
Unglück von Saint-Pierre erklärt die Abnahme 
der Zahl der Schulen. 1898 schätzte man die 
Zahl der Schulbesucher auf 14 000; 1905 zählte 
man 20 000 Kinder (Knaben und Mädchen von 
sechs bis zu dreizehn Jahren) und nur 10 000 
sind in die Schullisten eingetragen (etwa 89 v. H. 
in die öffentlichen und 11 v. H. in die privaten). 
Man kann also sagen, daß 50 v. H. der Kinder 
keinerlei Schulung erhalten. 
Guadeloupe. 
Auf Guadeloupe zählte man 1897/98 
119 Schulen (102 öffentliche, 17 private), die 
von 10 850 Schülern (5558 Knaben und 6322 
Mädchen) besucht wurden. Der Unterricht der 
Knaben war schon fast ganz in den Händen der 
Laienlehrer (5076 gegen 432); dagegen war der 
Unterricht der Mädchen zu einem sehr großen 
Teile den Schwestern anvertraut; die öffentlichen 
Ordensschulen für Mädchen hatten 3727 Schüle- 
rinnen, die Laienschulen nur 1009. 
1898 gab es auf Guadeloupe zwei Normal- 
kurse zur Ausbildung der Lehrer. Auch ein 
mittlerer Kursus für junge Mädchen war vor- 
handen, ebenso eine Privatschule und ein Lyceum 
für die Knaben. Dieses Lyceum zählte 1898 
320 Schüler, das Ordenshaus 283. 
1905 zählt das Lyceum 266 Schüler, die 
Ordensanstalt besteht nicht mehr. Es gibt außer- 
dem öffentliche mittlere Kurse für junge Mädchen 
und 4 mittlere Privatkurse. Offentliche Schulen 
sind 99 vorhanden (51 für Knaben, 43 für 
Mädchen, 5 gemischte). Privatschulen gibt es 12 
(2 Knaben-, 9 Mädchen-, 1 gemischte Schule). 
Das Lyceum hat einen Lehrerausbildungs- 
(Normal-Kursus. 
Die Elementarschulen werden von 12 702 
Schülern besucht (11 998 in öffentlichen und 704 
in den Privatschulen). Die Hälfte der schul- 
pflichtigen Kinder genießt keinen Unterricht. 
Guyana. 
Bis jetzt gehörte das in dieser unserer alten 
Kolonie bestehende Unterrichtswesen zu den mangel- 
haftesten. Durch eine Reihe von Erlassen vom 
30. Oktober 1889 hat man die den Elementar- 
unterricht betreffenden Vorschriften des Mutter- 
landes in Anwendung gebracht. 
Um dieselbe Zeit wurde das Gymnasium in 
Cayenne, das um 1880 gegründet worden war, 
in eine höhere Elementarschule verwandelt. 1894 
wurde es wieder Gymnasium mit nenzeitlichem 
Unterricht. 
Alle Wandlungen brachten aber nur sehr 
schlechte Ergebnisse — trotz der 200 000 Franken 
Ausgaben im Kapitel für öffentlichen Unterricht.
        <pb n="327" />
        W 253 20 
Durch drei Erlasse vom 17. Dezember 1905 
hat Herr Leygues eine gänzliche Umgestaltung 
vorgenommen. Sie betreffen: 
1. die Einrichtung des Elementarunterrichts; 
2. die Einrichtung des Gymnasiums; 
3. die Bedingungen zur Erlangung von 
kolonialen oder mutterländischen Freistellen für 
die jungen Leute Guyanas. 
„Diese drei Erlasse“, sagt der Bericht an den 
Präsidenten der Republik, „wollen ein Unterrichts- 
wesen schaffen, das, indem es der Bevölkerung 
der Kolonie die freisinnige Erziehung sichert, die 
überall die französischen Bürger erhalten sollen, 
den Bedürfnissen des Landes angepaßt ist und 
ein wichtiger Antrieb seiner wirtschaftlichen Ent- 
wicklung werden wird.“ 
Bei ihrem Abgange von der Elementarschule, 
welche die Schüler fünf Jahre besuchen müssen, 
haben sie die Wahl zwischen einer Abteilung für 
mittleren Unterricht, einer Abteilung für höheren 
Elementarunterricht und einer Gewerbeabteilung, 
die einer praktischen Gewerbeschule zu ver- 
gleichen ist. 
Diese Umgestaltung entspricht einer wirklichen 
Notwendigkeit. Die peinliche wirtschaftliche Lage 
Guyanas ist zu einem großen Teile auf all- 
gemeine Fehler in der inneren Einrichtung zurück- 
zuführen. Diese Wandlung im Unterrichtswesen 
kann zur neuen Hä unserer Besitzung bei- 
tragen. So wird z. B. durch einen dieser Er- 
lasse ein Sonderausschuß zur Vervollkommnung 
der Gewerbeabteilung des Gymnasiums gebildet. 
Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus: 
1. dem Vorstand des öffentlichen Schul- 
wesens als Vorsitzenden; 
2. dem Vorstand des Ressorts für öffentliche 
Arbeiten; 
3. dem mit der Leitung der Artillerie beauf- 
tragten Offizier; 
4. dem Vorsitzenden der Kammern für Handel 
und für Bergwerke; 
5. einem von seinen Amtsgenossen gewählten 
Generalrat; 
6. dem Bürgermeister von Cayenne; 
7. vier hervorragenden Gewerbetreibenden 
der Kolonie, die vom Gouverneur auf drei Jahre 
ernannt werden; 
8. dem Hauptlehrer für praktische Arbeiten 
in der Gewerbeabteilung. 
Dieser Ausschuß soll sein Gutachten über die 
zu schaffenden oder zu entwickelnden technischen 
Unterrichtszweige sowie über die zu ergreifenden 
Maßnahmen abgeben, um den Unterricht mit den 
örtlichen Bedürfnissen in Beziehung zu bringen. 
Am Schlusse des Unterrichts und nach einer 
Prüfung über die vorgetragenen Stoffe erhalten 
die Schüler ein Zeugnis über praktische Gewerbe- 
  
tätigkeit. Dieses Zeugnis ist bei der Zulassung 
zu allen örtlichen Dienstzweigen vorzuweisen. 
Ende 1898 zählte man in der Kolonie: 
5 Schulen in Cayenne (1 Knaben-, 1 Mädchen-, 
1 Kleinkinderschule, je 1 Privatordensschule für 
Knaben und Mädchen) und in den Gemeinden 
9 Knaben-, 5 Mädchen-, 3 gemischte Schulen. 
Zusammen 22 Elementarschulen mit 2127 Kindern. 
Das Gymnasium in Cayenne zählte 90 Schüler. 
1906 gibt es in Guyana: 1. ein Gymnasium 
mit 160 Schülern; 2. einen Lehrerbildungs- 
kursus; 3. 25 öfffentliche Elementarschulen 
(8 Knaben-, 7 Mädchen-, 10 gemischte); 4. 2 öffent- 
liche Kleinkinderschulen; 5. 3 private Elementar- 
schulen. Das Gymnasium hat eine Abteilung für 
mittleren Unterricht, eine Abteilung für höheren 
Elementarunterricht, eine Abteilung für Gewerbe- 
unterricht. 
Die schulpflichtige Bevölkerung der Kolonie 
kann auf 3750 Kinder geschätzt werden; ein 
Drittel dieser Kinder erhält keinerlei Unterricht. 
Kongo. 
1896 unterhielten verschiedene Missionen am 
Kongo 52 Schulen mit 2654 Kindern. Man 
zählt heute (bei etwa 1 300 000 schulpflichtigen 
Kindern) 51 Schulen, darunter 28 protestantische 
und 21 katholische, die 3000 bis 4000 Schüler 
haben. Die Privatschulen werden von der Kolonie 
unterstützt; die ihnen zugewendeten Unterstützungen 
sind 1905 auf 23 000 Franken erhöht worden. 
Es ist geplant, dem Unterricht eine weitere Aus- 
dehnung zu geben. „Der Schaffung zweier Hand- 
werkerschulen in Libreville und Brazzaville“, sagt 
Herr Gentil, „und einer Elementarschule an 
letzterem Orte wird sofort die Gründung einer 
Schule zur Heranbildung der eingeborenen Lehrer 
für die wichtigsten Orte folgen. Der Gouverne= 
mentsrat wird überdies demnächst einen Plan 
für den Unterricht und die Hilfeleistung an Ein- 
geborene ausarbeiten, den wir nach dem Maße 
unserer verfügbaren Mittel anwenden werden.“ 
Réunion. 
1898 wurde der Unterricht auf Réunion in 
folgenden Anstalten erteilt: 
1 Lyzeum mit 415 Schülern, 2 Gymnasien 
und 1 Ordensschule für mittleren Unterricht, 
1 Lehrerbildungsanstalt beim Lyzeum, 119 öffent- 
lichen Elementarschulen, 36 Privatschulen. Diese 
Schulen hatten gegen 7000 Knaben und 9000 
Mädchen. 
Jetzt zählt das Lyzeum 270 Schüler; fünf 
Ergänzungskurse haben deren 191; es gibt 16 533 
eingetragene Schulkinder (7781 Knaben und 8752 
Mädchen) in den Elementarschulen aller Art, 
d. h. 11 997 in 127 öffentlichen, 3783 in 26
        <pb n="328" />
        W 254 20 
privaten Ordensschulen und 753 in 14 privaten 
Laienschulen. Wenn man berücksichtigt, daß von 
den 16 533 in die Schullisten eingetragenen 
Kindern nur 12 400 regelmäßig die Schule be- 
suchen, so kann man behaupten, daß 50 v. H. 
der Kinder im schulpflichtigen Alter keinerlei 
Unterricht erhalten. 
Das Lyzeum Leconte-de-Lisle hat: eine Ab- 
teilung für mittleren Unterricht zu 2 Stufen, 
ferner 3 Abteilungen für technischen Unterricht 
(1 Abteilung für Gewerbe, 1 Ackerbau, 1 Handels- 
abteilung). 
Mayotte und Zubehörgebiet. 
1898 zählte man auf den Comoren 2 amt- 
liche (1 Knaben-, 1 Mädchen-) und 2 Privat- 
schulen. . 
1906 gibt es je eine öffentliche, von Lehrern 
französischer Herkunft geleitete Knaben- und 
Mädchenschule sowie drei von Eingeborenen ge- 
leitete Schulen. Es gibt mindestens 11.000 
Kinder im schulpflichtigen Alter; am vergangenen 
1. Januar gingen nur 72 zur Schule. 
Es gibt auch auf den Komoren eine große 
Zahl Koranschulen. 
Somaliküste. 
1898 gab es nur eine Privatschule in Djibuti; 
am 1. Jannar 1906 gibt es deren drei. Es ist 
keine amtliche Schule vorhanden. 
Neu-Kaledonien. 
Die Schuleinrichtungen Neu-Kaledoniens waren 
1898 die folgenden: 1 Gymnasium für neuzeit- 
lichen Unterricht (46 Schüler); 37 Elementar= 
schulen mit 2000 Schülern europäischen Ur- 
sprungs; 31 Elementarschulen mit 1500 ein- 
geborenen Kindern. 1906 gibt es ein Gymnasium 
(66 Schüler), eine Berufsschule (25 Schüler), eine 
Ackerbauschule (67 Schüler), 32 öffentliche Schulen, 
12 private Elementarschulen (5 Laien-, 7 Ordens- 
schulen). Diese Schulen werden von den Kindern 
der französischen Familien besucht. Für die Ein- 
geborenen gibt es 12 amtliche und 22 private, 
von 2000 (unter 5000) schulpflichtigen Kindern 
besuchte Schulen. 
Indien. 
Am 31. Juli 1897 gab es in Indien 270 
Schulen: 59 öffentliche (19 für Knaben, 26 für 
Mädchen, 4 gemischte), 221 Privatschulen. Die 
öffentlichen Schulen waren von 9108, die privaten 
von 6608 Schülern besucht. 
Außer den Elementarschulen gab es das 
Calvé-Gymnasium mit 371 Schülern, eine ähn- 
liche Anstalt in Chandernagor und für die Mädchen 
ein von den Schwestern vom Heiligen Joseph von 
Cluny geleitetes Pensionat. 
  
Von etwa 40 000 schulpflichtigen Kindern 
lernten 9268 Französisch. 
1906 gibt es in Indien: 1. 2 Knaben- 
gymnasien in Pondichery und Chandernagor; 
2. ein Pensionat für junge Mädchen in Pondichery; 
3. einen mittleren Kursus in Karikal; 4. 41 Ele- 
mentarschulen (13 für Kuaben, 15 für Mädchen, 
13 gemischte). 
Der Privatunterricht wird in 239 Schulen 
(120 für Knaben, 8 für Mädchen, 111 gemischten) 
erteilt. Fünf dieser Schulen werden von der 
Kolonie unterstützt, 9 von der Alliance francaise; 
8 haben durchaus religiösen Charakter. Die an- 
deren werden von eingeborenen Lehrern geleitet 
und heißen Poyalschulen. 9073 Kinder besuchen 
die amtlichen und 9825 die Privatschulen. Die 
Zahl der schulpflichtigen Kinder beträgt etwa 
41 000, ungefähr die Hälfte der Knaben und vier 
Fünftel der Mädchen erhalten keinerlei Unterricht. 
Auch muß bemerkt werden, daß die meisten keinen 
französischen Unterricht genießen; 85 v. H. der 
schulpflichtigen Knaben, 96 v. H. der Mädchen 
lernen nicht Französisch. 
Das Calvé-Gymnasium in Pondichery hat eine 
Gewerbeabteilung (59 Schüler), einen Lehrer- 
bildungskursus und eine Abteilung für mittleren 
Unterricht mit zwei Stufen. 
Indo-China. 
In den letzten Jahren ist es mit dem Unter- 
richt sehr erfreulich vorwärts gegangen. Die 
Bevölkerung ist verständiger als in allen unseren 
sonstigen Kolonien, einige Stämme sind sogar be- 
merkenswert begabt. Sie besitzen eine geistige 
und künstlerische Vergangenheit, die wir sehr zu 
Unrecht verkannt haben. 
Man weiß, daß die Asiaten, treu der alten 
chinesischen Bildung, gegen das Handwerk und 
gegen Handarbeiten meist einen gewissen Wider- 
willen hegen. Zur Bekämpfung dieser lästigen 
Überlieferung hatte Herr Doumer den Orden 
für „Eingeborenen-Verdienst“ eingerichtet, der die 
Mandarinengrade den Handwerkern, Ackerbauern 
und Händlern öffnet. 
Um diese neue Einrichtung auf feste Grund- 
lagen zu stellen, wandte sich der jetzige General- 
gouverneur von Indo-China an die Mitwirkung 
„der Franzosen oder Asiaten, die durch ihre Er- 
fahrung in den Gebräuchen und dem Geistesleben 
der Eingeborenen, durch ihre Kenntnis der Ge- 
schichte, der Philosophie und der Sprachen des 
äußersten Ostens, oder durch ihre vergleichenden 
Arbeiten über die Erziehungsarten der Nachbar- 
länder befähigt sind, eine zutreffende Meinung zu 
äußern.“
        <pb n="329" />
        W 255 20 
Dieser Gedanke hat zur Einsetzung eines Rates 
für Vervollkommnung des Unterrichts geführt, er 
ist beauftragt: 
Alle die Schaffung oder Umgestaltung des 
Eingeborenennnterrichts betreffenden Fragen 
zu prüfen; 
den Wortlaut der von der Verwaltung oder 
unter ihrer Förderung veröffentlichten Lehr-, 
Lese-, Nachschlage-, oder Wörterbücher der 
Hauptsprachen des Landes durchzusehen; 
. den Plan einer für die eingeborenen Lehrer 
und Gelehrten bestimmten Zeitschrift aufzu- 
stellen und deren Veröffentlichung zu über- 
wachen: 
l#Wnter den einheimischen alten und neuen 
Werken über Literatur, Philosophie oder 
Geschichte diejenigen auszusuchen, die zu er- 
halten oder neu herauszugeben sind. 
„Das Studium der Geschichte“, sagte Herr 
Beau bei Eröffnung der ersten Sitzung des ge- 
nannten Rats, „hat die befangenen Ansichten von 
ehemals geändert und hat die frühere Lehr- 
meinung von der Assimilation beseitigt. Wir 
müssen uns bemühen — und es erscheint nicht 
unmöglich, dahin zu gelangen — wenigstens auf 
dem Gebiete des Unterrichts einige unserer Irr- 
tümer zu verbessern. Sie werden also das Mittel 
zu suchen haben, den einheimischen Gelehrten- 
unterricht wieder herzustellen. Ich brauche die 
Wichtigkeit dieses Unterrichts nicht zu betonen, er 
bildet die Grundlage der sittlichen Erziehung der 
Anamiten und die ihrer Familieneinrichtungen. 
Die Verwaltung von Cochinchina stellt fest, daß 
das Aufgeben der chinesischen Schriftsprache eine 
beträchtliche Unsicherheit bei den Eingeborenen 
hervorgerufen hat. In vielen Dörfern findet 
man nur noch mit Schwierigkeit Eingeborene, die 
fähig sind, die früheren, in der Schriftsprache ver- 
faßten Verwaltungsurkunden oder Eigentumsnach- 
weise zu entziffern.“ 
Der Rat für Vervollkommnung hat sich mit 
allen Ländern besonders beschäftigt, die unser 
indochinesisches Reich bilden. So ist jedes der 
Gegenstand einer Sonderprüfung geworden, die 
erlaubt, seinem Unterricht eine mit seiner Ge- 
sittung übereinstimmende Richtung zu geben. 
Cochinchina. 
1899 zählte man in Cochinchina ungefähr 
200 Schulen ersten Grades mit etwa 10 000 
Schülern; der Unterricht wurde von eingeborenen 
Lehrern gegeben; man lehrte nur die chinesische 
Schriftsprache und die annamitische Sprache. 
Ferner bestanden 19 von 3800 Schülern besuchte 
sogenannte Elementarschulen; der Lehrplan war 
ungefähr der der Gemeindeschulen Frankreichs. 
Außerdem gab es das Gymnasium in Mytho und 
— 
2 
2 
  
das in Chasseloup-Laubat, das eine Gewerbe— 
abteilung hatte. Zusammen besuchten 15 000 
Kinder die Schulen, 300 000 waren im schul- 
pflichtigen Alter. 
Jetzt umfaßt der amtliche Unterricht in Cochin- 
china: 1. das Gymnasium Chasseloup-Laubat 
(160 französische und 160 eingeborene Kinder); 
2. die Bildungsstätte für eingeborene Lehrer; 3. die 
Gewerbeschule in Saigon (60 Schüler, davon 
57 eingeborene); 4. 17 Provinzialschulen; 5. 17 
Kantonalschulen; 6. die Gemeindeschulen in 
Sailgon; im ganzen 42 Schulen, die ungefähr 
6500 Schülern französischen Unterricht erteilen. 
Ferner gibt es 236 von mehr als 10 000 
Kindern besuchte Dorsschulen. 
Der Unterricht durch Ordensleute wird an 
5000 bis 6000 Kinder in etwa 100 Schulen 
erteilt. 
Es besteht auch ein Privatunterricht, den Ein- 
geborene in den sogenannten Schreibschulen er- 
teilen (278 Schulen mit 5300 Schülern). 
Mit Hinzurechuung der Schüler der Ordens- 
schulen empfangen 22500 Kinder — von 300000 
— französischen Unterricht. 
Der Unterricht in Cochinchina hat unter Herrn 
Doumer während der letzten Jahre eine gedeih- 
liche Entwicklung genommen. Der Rat hat sich 
besonders darüber geäußert, daß in einem Lande, 
das ständige Handelsbeziehungen mit dem Reiche 
der Mitte unterhält, der Unterricht der chinesischen 
Schriftsprache fast ganz ausgegeben worden ist. 
Als sehr nützliche Maßregel gegen diesen Zustand 
ist die Herausgabe eines kleinen Handbuches in 
chinesischer Schrift mit volkstümlichen sittlichen 
Vorschriften erfolgt. 
Cambodscha. 
1898 (vor der Ankunft des Herrn Doumer) 
gab es in Cambodscha zwei französische Schulen. 
Die Eingeborenen besuchten die von Bonzen ge- 
haltenen Schulen. 
1906 zählt der amtliche Unterricht neun Schulen, 
darunter eine Gewerbeschule. Diese Schulen werden 
von 785 Schülern besucht. 
Der Privatunterricht wird in sieben, von 245 
Schülern besuchten Ordensschulen erteilt; nur 
80 Schüler davon erhalten französischen Unterricht. 
Es gibt ferner in der Kolonie gegen 350 
Bonzenschulen (8000 Schüler), in denen das 
Französische nicht gelehrt wird. 
Mithin erhalten von 200 000 noch nicht 1000 
Kinder französischen Unterricht. 
Herr Beau führte über die Entwicklung des 
Unterrichts in Cambodscha u. a. folgendes aus: 
„Außer dem herkömmlichen und besonderen Unter- 
richt, den die jungen Cambodschaner im Tempel 
erhalten, gab es sozusagen bis in die letzten
        <pb n="330" />
        W 256 20 
Jahre hinein keinen öffentlichen franco-cambod- 
schanischen Unterricht. Seit drei Jahren ist dieser 
sehr wichtige Zweig der Verwaltung nach allen 
Seiten eingerichtet und befindet sich in vollem 
Aufschwung. Pnom-Penh wird bald eine Gruppe 
von Schulen besitzen, wo der Unterricht in drei 
verschiedenen Stufen erteilt wird: erster Elementar= 
unterricht, höherer Elementarunterricht und Be- 
rufsunterricht. Kurse in praktischer Heilkunde und 
Gesundheitspflege, in Tierarzueikunde, in cambod- 
schanischem Recht werden den Schülern des 
höheren Kurfus erteilt. Die meisten Provinzial- 
hauptorte sind dem Beispiele der Hauptstadt ge- 
folgt, und in fast allen sind von zahlreichen 
Schülern besuchte Elementarschulen eingerichtet 
worden. 
Laos. 
In Laos gibt es zwei Provinzial= und einige 
Kantonalschulen. 1898 war nichts vorhanden. 
Annam-Tonkin. 
In diesem Teile Indochinas kann der Unter- 
richt am ausgedehntesten und nützlichsten erfolgen. 
Die Geldmittel sind bedeutend. Die Eingeborenen 
sind nicht nur bereit, den Unterricht anzunehmen, 
sondern sie erbitten ihn selbst, sobald sie seine 
Nützlichkeit begreifen. Der Rat hat entschieden, 
daß es drei Stufen von Eingeborenen-Unterricht 
geben soll; die erste Stufe soll durch die Ge- 
meinden, die zweite und dritte durch den Staat 
unterhalten werden. Die wichtigsten Gegenstände 
des Lehrplanes sind: Sittenlehre und klassische 
Literatur, Mathematik und Physik, Gesundheits- 
pflege, Geschichte und Erdkunde des äußersten 
Ostens in Chinesisch und Annamitisch. Die Er- 
lernung des Chinesischen ist in der zweiten und 
höheren Stufe obligatorisch, die des Französischen 
wird auf einfache Kenntnisse beschränkt. Es ver- 
steht sich von selbst, daß der wissenschaftliche Lehr- 
plan in den beiden letzten Stufen eine beträchtliche 
Ausdehnung erfährt. So ist die Gemeindeschule 
in Hanol in ein Gymnasium umgewandelt worden; 
man hat Freistellen zum Aufenthalt in Hongkong, 
Schanghai und Singapore geschaffen. Der Lehrer- 
ersatz wird durch eine besondere Schule in Hanol 
gesichert. Eine andere Schule soll das Personal 
für die öffentlichen Arbeiten, das Grundbuchamt, 
die Eisenbahnen, die Post und Telegraphie, den 
Handel, das Gewerbe und die Landwirtschaft 
vorbereiten. Die Lehrlingsschulen müssen in Indo- 
china, wie übrigens überall, vermehrt werden. 
Bis jetzt hatte man sich, wie anderswo, damit 
begnügt, die Eingeborenen als Abschreiber oder 
Absender zu verwenden; es waren die einzigen 
Stellungen, die sie auf Grund einer mehr als 
oberflächlichen Unterweisung in den Laien= und 
Ordensschulen ausfüllen konnten. Man hatte noch 
  
nicht daran gedacht, den Europäer in allen 
Subalternstellungen durch den Eingeborenen zu 
ersetzen. Seit 1901 förderte der Generaldirektor 
dieses Ressorts die Bemühungen einiger seiner 
Angestellten, welche die berufliche Unterweisung 
und Heranbildung eingeborener Sekretäre für die 
Bureaus in Hanok unternommen hatten. Die 
abends nach den Dienststunden abgehaltenen Kurse 
vereinigten einige arbeitsame und begabte Schüler. 
Man gab ihnen Französisch (Diktat und Aufsatz), 
Rechnen, Geometrie, etwas Physik, Chemie und 
Buchführung, sowie Unterweisung in der Hand- 
habung der Feldmeßgeräte. Eine Verfügung vom 
27. Februar 1902 schuf das Korps der technischen 
Angestellten und setzte die Prüfungsbedingungen 
für diese Amter fest, die große Geld= und andere 
Vorteile für die Inhaber mit sich brachten. 
Der Annamit ist ein bewundernswerter, streb- 
samer und geduldiger Schüler; es genügt, daß 
man ihm die Mittel zum Unterricht gibt und daß 
man vermeidet, ihn durch zu schwierige Arbeiten 
zu entmutigen. 
Die Verfügung vom 8. Juni 1902 setzte in 
Hanoi und in Saigon Kurse fest, die zu den 
durch die Verfügung vom 27. Februar vorgesehenen 
Prüfungen vorbereiten. Die Kurse fanden stets 
nach der Bureauarbeit statt; sie umfassen drei 
Jahre. Der erste Jahrgang ist allen zugänglich; 
man unterrichtet dort in den ersten Anfängen der 
Wissenschaften, die zum Verständnis der wirklich 
berufsmäßigen Kurse der beiden anderen Jahre 
nötig sind. 
Auf Grund von Prüfungen werden die 
Schüler zum 2. und 3. Jahrgang zugelassen. 
Die Ergebnisse in Hanoi waren vom ersten 
Jahre an ausgezeichnet. Fünf Schüler bestanden 
mit Erfolg die erste Prüfung; die Zahl der 
Schüler wuchs schnell. Die Schule zählte: 
1. Jahrgang: 2. Jahrgang: 3. Jahrgang: 
1903 17 5 — Schüller 
1904 32 8 3 „ 
1906 65 12 6 „ 
Die Anstrengungen waren also erfolgreich. 
Die Schule konnte auf einer breiteren Grundlage 
wirken, und durch eine Verfügung vom 
17. Mai 1905 wurden die Kurse weiter aus- 
gebaut. 
Die Ergebnisse der in Saigon eingerichteten 
Kurse sind nicht so glänzend gewesen, und die 
Vorbereitungskurse haben aus Mangel an Schülern 
geschlossen werden müssen. Ein einziger Schüler 
hat 1904 die Zulassungsprüfung bestanden. 
Auch für den Eisenbahnbetrieb Indo-Chinas 
sind Berufsschulen eingerichtet worden, in denen 
sich die Angestellten außerhalb der Dienststunden 
vervollkommnen können.
        <pb n="331" />
        W 257 20 
Der Eisenbahnbetrieb beschäftigt ungefähr 
5000 Eingeborene, die zuerst nur die unter- 
geordnetsten Stellen innehatten. 
Die Ausdehnung des Schienennetzes, das mit 
der Linie von Haiphong nach Lao-Kay 1151 km 
umfaßt, erforderte die Vermehrung des Nach- 
wuchses; man kann heute schon mit dem Augen- 
blick rechnen, in dem selbst die Aufseher Ein- 
geborene sein werden. 
Eine Einrichtung, die uns nutzbare Ergebnisse 
liefern kann, ist schließlich die Schaffung einer 
Universität; sie veranstaltet eine Anzahl von höheren 
Unterrichtskursen für die aus der Kolonie und den 
Nachbarländern stammenden Studenten. Diese 
Universität wird besonders durch die Vermittlung 
der französischen Sprache im äußersten Osten die 
Kenntnis der europäischen Wissenschaften ver- 
breiten. 
Tonkin. 
1898 gab es in Tonkin: 3 Elementarschulen 
in Hanol, 2 in Haiphong, die den französischen 
Kindern vorbehalten waren, sowie 14 franco- 
anamitische Schulen. Jetzt sind die von den 
Europäern besuchten Schulen: das Gymnasium 
Paul-Bert (125 Schüler), das Institut für junge 
Mädchen in Hanol (99 Schülerinnen), eine 
Elementar-Knabenschule, eine solche für Mädchen 
und sieben gemischte. Diese Elementarschulen 
werden von 250 Kindern besucht. 
Privatschulen gibt es 3; alle sind Ordens- 
schulen: ein Gymnasium, eine Töchterschule, eine 
Elementarschule. Sie zählen 300 Kinder. 
besond Eingeb terricht erteilen: 
85 öffentliche Elementarschulen, die 4000 Schüler 
zählen; eine Lehrerbildungsschule; ein Gymnasium 
für die Dolmetscher; eine für die Mandarinen- 
töchter bestimmte Schule; eine Berufsschule für 
Kunst und Handwerk, wo 160 Schüler unter 
der Leitung eines japanischen Lehrers das künst- 
lerische Gießen und das Lackieren erlernen; eine 
Schule für Heilkunde; eine Handelsschule in 
Haiphong; in Nam-Dinh die Gelehrtenschule, die 
auch die technischen Angestellten für die verschie- 
denen Dienstzweige der Verwaltung Indo-Chinas 
vorbildet; endlich hat eine Gesellschaft, die Ver- 
einigung für gegenseitigen Unterricht der Tonkinesen, 
Kurse eingerichtet; zuletzt muß noch die von 
chinesischen Studenten gegründete Schule Pavie 
erwähnt werden; sie ist der Ansatz zu einer Ein- 
geborenenuniversität, wie sie Herr Beau ins 
Leben zu rufen beabsichtigt. Im ganzen gibt es 
ungefähr 5000 Schüler in den amtlichen, den 
Eingeborenen vorbehaltenen Schulen; in den 
Den 
  
Schreibschulen, wo kein französischer Unterricht 
erteilt wird, gibt es 33 000 Kinder. Die Zahl 
der schulpflichtigen Kinder kann aber auf minde- 
stens 800 000 Kinder geschätzt werden. 
Annam. 
1899 erhielten 396 Schüler in fünf amtlichen 
Schulen von 23 Lehrern franco-anamitischen 
Unterricht. Der Privatunterricht umfaßte sieben 
Schulen, wovon eine durch die Alliance 
françaises gegründet war. 
1906 gab es in Hus eine bedeutende Schule, 
im übrigen Lande einige für die Eingeborenen 
bestimmte Kantonalschulen. 
Französische Niederlassungen in Ozeanien. 
Etwa tausend Kinder besuchen 20 Elementar- 
schulen; die Lage hat sich seit 1898 etwas ver- 
ändert. 
Madagaskar. 
Der Unterricht ist Gegenstand beständiger 
Sorgfalt seitens des Generals Gallieni gewesen; 
er wünschte die eingeborenen Beamten an der 
allgemeinen Verwaltung mehr und mehr teil- 
nehmen zu lassen. 
1896, bald nach der Eroberung, gab es auf 
der Insel nur Privatschulen der verschiedenen 
Missionen. Diese Schulen waren von sehr un- 
gleichem Werte. 
Der amtliche Unterricht auf Madagaskar be- 
ginnt 1897. Angenblicklich besuchen 22 500 
Eingeborene 550 amtliche Schulen. 9 dieser 
Schulen sind Berufsanstalten (2 landwirtschaftliche, 
4 Lehrerbildungs-, 3 Verwaltungsabteilungen), 
die anderen sind gemischte Elementarschulen. 
Außerdem gibt es in Tananarive eine Berufs- 
anstalt, eine Schule für Heilkunde, eine Schule 
für Seidenbau. 
Von eigentlichen Privatschulen sind 182 vor- 
handen; einige davon sind Handwerker= oder 
Ackerbauschulen. Sie haben etwa 20 000 Schüler. 
„Kinderschulen“ gibt es etwa 3500. Die 
Zahl der schulpflichtigen Kinder kann auf 40 000 
geschätzt werden. 
r— 
· 
All diese wohldurchdachten und zweckent- 
sprechenden Bemühungen auf dem Gebiete der 
Eingeborenenunterweisung bilden die Grundlage 
jener Assoziationspolitik, die sich uns so gebieterisch 
aufdrängt.
        <pb n="332" />
        W 258 20 
Baumwollkultur in Britisch-Uordnigerien. 
Die British Cotton Growing Association hat 
mit dem Entkörnen von Baumwolle in Nord- 
nigerien am 1. Februar 1906 in Lokoja, unweit 
der Einmündung des Benue in den Niger ge- 
legen, den Anfang gemacht und bis zum Ablaufe 
des Jahres 1847 Ballen im Gewichte von 
159 Tons erzielt. Auf Grund dieses günstigen 
Ergebnisses ist bereits eine zweite Entkörnungs- 
maschine mit hydraulischer Ballenpresse in Lokoja 
aufgestellt worden. 
In Agudu, in der Nähe von Schonga in 
der Provinz Ilorin, ist ebenfalls die Aufstellung 
einer Entkörnungsmaschine, und zwar einer 3 Gin- 
Maschine zu je 70 Sägen, nebst dazu erforder- 
lichen Vorratsräumen beendet worden. Von hier 
aus sind bereits über 1000 Ballen Baumwolle 
zur Versendung gekommen. Die jährliche Aus- 
beute dieser Maschine wird mindestens 3000 bis 
4000 Ballen betragen. Die ganze in der Pro- 
vinz Jlorin gezogene Baumwolle wird aus einer 
wolligen Baumwollsaat gewonnen. 
In Lokoja wird eine beträchtliche Menge von 
Baumwollsaat aus den Provinzen Nassarawa und 
Bassa umgesetzt: es ist dies eine glatte schwarze 
Saat, die die beste Baumwolle in Westafrika 
hervorbringt. In dem südlichen Teile der Pro- 
vinz Kabba wird diese Sorte ebenfalls von den 
Einwohnern angebaut und zu Kleidungsstoffen 
verarbeitet. Sie liefert nicht nur die beste Baum- 
wolle, sondern ist auch wegen ihrer Reinheit nach 
der Entkörnung vorzüglich für die Olgewinnung 
und Herstellung von Baumwollsaatkuchen geeignet. 
Wegen ihrer Überlegenheit über die übrigen Ab- 
arten der Baumwollsaat hat die British Cotton 
Growing Association ihren Vertreter in Lokoja 
angewiesen, diese Saat zurückzuhalten und sie 
unter die Eingeborenen zur Aussaat zu verteilen. 
200 Tons dieser Sorte sind auch bereits in den 
Baumwollgegenden Südnigeriens und kleinere 
Mengen auch in anderen Bezirken zur Verteilung 
gekommen. 
Eine weitere Entkörnungsanstalt wird sich 
voraussichtlich bald am oberen Benue, etwa in 
Loko oder Ibi, als erforderlich erweisen. 
Es würde sich auch empfehlen, an denjenigen 
Plätzen, die weiter entfernt von den Flußläufen 
des Niger und Benue liegen, wie z. B. in Kabba, 
Nassarawa, Keffi, Dekina, Bida usw., Ent- 
körnungsmaschinen mit etwa 50 Sägen aufzu- 
stellen, die mit tierischer Kraft betrieben werden 
könnten. Auch in Yola am oberen Benne und 
in YDelwa am oberen Niger würde die Aufstellung 
solcher mit tierischer Kraft zu betreibender Ent- 
körnungsmaschinen sich als ratsam erweisen, um 
Baumwollsaat aus den Bezirken von Bornu und 
Argungu zu erhalten. 
  
Für den Anbau von Baumwolle geeignetes 
Land findet sich in weiten Flächen an den Ufern 
des Niger und Benue, wo die Schwierigkeiten 
eines längeren Transports über Land nicht in 
Frage kämen. Aber der größere Teil dieser Ge- 
biete ist durch den Sklavenraub im vorigen 
Jahrhundert entvölkert worden und hat sich von 
den Folgen desselben bisher noch nicht erholen 
können. 
Die Sefamernte Britisch-Indiens 1907/08. 
Das Schlußmemorandum über die Sesam- 
ernte Britisch-Indiens während der Saison 
1907/08 ist unter dem 16. Januar d. J. ver- 
öffentlicht worden. Nach ihm entfallen im Durch- 
schnitt der fünf mit 1905/06 abschließenden Jahre 
auf diejenigen britischen Provinzen, auf welche 
sich das Memorandum bezieht, etwa 70 v. H. 
der gesamten in Britisch-Indien mit Sesam (Til 
oder Jinjili) bestellten Fläche. Die Frühsaat 
litt sehr unter ungünstigen Witterungsverhältnissen. 
Das in den meisten Gegenden zur Zeit der 
Aussaat günstige Wetter hatte zu einem ver- 
mehrten Anbau verleitet. Dann richteten über- 
mäßige Regenfälle in Bombay, den Zentral- 
provinzen und Berar gleich zu Beginn Schaden 
an, bis dann in diesen Gebieten und noch mehr 
in den Vereinigten Provinzen und im Punjab 
das frühzeitige Aufhören der Regenfälle und die 
hierdurch übermäßig verlängerte Trockenperiode 
den Ertrag erheblich minderte, so daß allein 
Madras bei vergrößerter Anbaufläche einen Mehr- 
ertrag ergab. Das gesamte in Britisch-Indien 
unter Sesamkultur stehende Areal mit Ausnahme 
Bengalens, welches bis zur Aufstellung des Memo- 
randums noch nicht berichtet hatte, aber gewöhn- 
lich 500 000 Aeres besät, beträgt 4 024 000 Acres 
gegen 3 930 000 Acres zu Beginn des Jahres 
1907 und zeigt somit eine Zunahme um 
94 000 Acres. 
Das Gesamtergebnis der Sesamernte schätzt 
man auf 187 400 Tons gegen 425 300 Tons 
im Jahre 1906/07. Von diesem Rückgang um 
237 900 Tons entfallen auf das britische Indien, 
das 146 100 Tons gewann, 157 900 Tons und 
auf die Eingeborenenstaaten 80 000 Tons. 
Die nachfolgend den einzelnen Provinzen in 
Klammern beigefügten Zahlen geben die Prozente 
an, mit denen die Provinzen an der gesamten 
Sesamfläche in Britisch-Indien gewöbulich be- 
teiligt sind. 
Für die Vereinigten Provinzen (20v. H.) 
wird die mit unvermischter Sesamsaat bestellte 
Fläche auf 329 800 Acres angegeben gegen 
309 200 Acres im Vorjahre, woraus sich eine
        <pb n="333" />
        G 259 20 
Zunahme um 6,7 v. H. ergibt, die den günstigen 
Witterungsverhältnissen der Saatzeit zuzuschreiben 
ist. Die Herbstregen setzten zu Ende der dritten 
Juliwoche ein und hörten Ende August auf. 
Infolge der längeren Trockenheit verdorrten die 
Pflanzen entweder oder wiesen nur geringen 
Ertrag auf. Die Ausbeute an unvermischtem 
Sesam wird auf 9900 Tons geschätzt; sie bleibt 
hiermit um 72,6 v. H. hinter der Ausbeute des 
Vorjahrs zurück. Das Areal und der Ertrag der 
mit Sesam im Gemenge mit anderen Saaten 
bestellten Flüche werden auf 900 000 Aecres bzw. 
30 000 Tons geschätzt gegen 775 000 Acres 
bäw. 90 000 Tons im Vorjahre. 
In den Zentralprovinzen und Berar 
(18,5 v. H.) wird die gesamte Sesamfläche 
zu 843 300 Acres angegeben, davon 747 700 
Acres in den Zentralprovinzen und 95 800 Acres 
in Berar. Diese Fläche ist um 4,3 v. H. größer 
als die vorjährige. Der Beginn der Saison ge- 
staltete sich im allgemeinen günstig und förderte 
die Aussaat sowohl der Früh= wie auch der 
Spätsorten. Indessen schädigten die dann folgenden 
fortwährenden und heftigen Regen die Pflanzen 
und hinderten sie in vielen Distrikten am Wachs- 
tum. Schaden wurde dann durch das frühzeitige 
Aufhören der Regen verursacht. Die November= 
schauer gestalteten die Aussichten etwas günstiger. 
Der Gesamtertrag wird zu 47 900 Tons (davon 
37 800 Tons in den Zentralprovinzen und 
10 100 Tons in Berar) angegeben gegen 70 400 
Tons (davon 60 700 Tons in den Zentral= 
provinzen und 9700 Tons in Berar) im Vor- 
jahre; er ist um 32 v. H. geringer als der vor- 
jährige. 
Madras (17,2 v. H.). Die gesamte in den 
Raiyatwaridörfern bis Ende Dezember 1907 mit 
Sesam bestellte Fläche wird auf 387 000 Acres 
geschätzt; sie ist um 8,4 v. H. größer als die 
vorjährige, dagegen um 18,7 v. H. kleiner als 
die fünfjährige Durchschnittsfläche. Der Stand 
der Saaten wird als ziemlich gut bis gut be- 
zeichnet. Der Ertrag wird auf 31 100 Tons 
geschätzt gegen 29 600 Tons im Vorjahre. Die 
von den anderen als den Raiyatwaridörfern ge- 
1 v. H. ergibt. 
  
meldete Anbaufläche wird auf 31 400 Acres, 
d. h. 2½ mal mehr als im entsprechenden Zeit- 
raume des Vorjahres, angegeben, indessen sind 
die Berichte unvollständig. Der Ertrag wird 
auf etwa 3200 Tons geschätzt. 
In den britischen Bezirken von Bombay 
(8 v. H.) und Sind (2 v. H.) wird die mit 
Sesam besäte Fläche zu 426 600 Acres gemeldet; 
sie ist um 15,6 v. H. geringer als die vorjährige. 
Für die Eingeborenenstaaten, einschließlich Baro- 
das, wird das Areal auf 568 300 Acres geschätzt 
gegen 599 900 Acres im Vorjahre, was einer 
Abnahme um 5,3 v. H. gleichkommt. Die Saaten 
litten sehr unter der Trockenheit, und an manchen 
Plätzen, insbesondere in Nord-Gujarat, in den 
östlichen Teilen des Dekkan und Karnatak ver- 
dorrten die Pflanzen. Von einigen Plätzen wurde 
auch Insektenschaden gemeldet. Der Gesamtertrag 
wird für Bombay und Sind auf 63 800 Tons 
(davon 22 500 Tons in den britischen Bezirken 
und 41 300 Tons in den Eingeborenenstaaten) 
oder auf 66,5 v. H. niedriger geschätzt als der 
vorjährige, welcher sich auf 190 300 Tons belief. 
Zu dem Gesamtertrage steuern 72 v. H. Gujarat 
und 13 v. H. Dekkan bei. 
Für das Punjabgebiet (4 v. H.) wird die 
mit Sesam besäte Fläche zu 84 100 Aeres 
angegeben gegen 95 500 Acres im vergangenen 
Jahre. Hieraus ergibt sich eine Abnahme von 
12 v. H., welche dem Mangel an Niederschlägen 
und dem Wassermangel in den Bewässerungs- 
kanälen zugeschrieben wird. Die Ausbeute wird 
auf 4700 Tons geschätzt und ist um 46,6 v. H. 
geringer ausgefallen als im Vorjahre. 
In Hyderabad wird die Sesamfläche zu 
484 900 Acres gemeldet gegen 480 200 Aeres 
im Vorjahre, woraus sich eine Abnahme um 
Der Stand der Saaten ist mit 
Ausnahme eines Distrikts ungünstig, und man 
erwartet einen Ertrag von 48 v. H. einer Normal- 
ernte gegen 63 v. H. im Vorjahre. 
Anbaufläche und Ertrag stellen sich nach dem 
Schlußmemorandum in übersichtlicher Anordnung 
für die einzelnen Teile Britisch-Indiens, wie folgt: 
Anbaufläche 
  
. Laufende Vorjährige Fünfjährige Zehnjährige 
Provinzen Ernte Durchschnittsfläche 
Vereinigte Provinzen: Acres cres 
Reine Saat. 329 800 309 200 305 300 244 900 
Mischsaat 900 000 775 000 675 000 648 000 
Jemiratrbdinte und Berar. 843 300 807 900 897 000 869 800 
adras 387 000 357 000 476 000 493 000 
Bombay mit Eingeborenenstaaten 944 300 1 049 500 906 700 776 700 
Sind mit Eingeborenenstaaten 50 600 55 900 102 500 121 900 
Punjab. 84 100 95 500 183 700 171 600 
Hyderabad 484 900 480 000 539 300 454 400 
Zusammen Reir Saat 3 124 000 3 155 000 3 410 500 3 132 300 
Mischsaat 900 000 775 000 675 000 648 000
        <pb n="334" />
        W 260 20 
  
Ertrag 
Vereinigte Provinzen: Tons Tons 
Reine Saat. 9900 36 200 248 600 217 800 
Mischsaat 30 000 90 000 58 000 60 000 
Zentralprovinzen und Berar 47 900 70 400 68 900 63 500 
Madras 31 100 29 600 40 400 41 100 
Bombay mit Eingeborenenstaaten 59 900 186 000 129 800 104 500 
Sind mit Eingeborenenstaaten 3 900 4 300 6200 7200 
Punjab . ... 4700 8 800 16 100 16 100 
Hyderabad 48 v. H. 63 v. H. — — 
einer Normalernte 
Zufammen [Reine Saat 157 400 335 300 510 000 450 200 
[Mischsaat 30 000 90 000 58 000 60 000 
Die Dbosphatproduktion im Johre 1907. 1907 1906 
Die Hauptproduktionsgebiete von Phosphat Menge int 
sind Amerika, Tunesien, Algerien, Belgien,, Belgien · 180000155000 
Frankreich und einige Südseeinseln. Außerdem * übrigen Produnions- 
werden Phosphate noch, allerdings nur in ge- gebiete 1002000100 
ringen Mengen, in Norwegen, Spanien, Rußland Zusammen 4 237 000 4 042 000 
und auf einigen kleinen Inseln der Antillen ge- Die gesamte Phosphatgewinnung hat sich 
wonnen. 
Im verflossenen Jahr stellte sich die gesamte 
Produktion an Phosphaten im Vergleich zu der 
des Jahres 1906, wie folgt: 
hiernach um 195 000 t vermehrt, nachdem sie 
im Jahre 1906 eine Steigerung um 220 000 t 
gegen das Jahr vorher erfahren hatte. 
In Tunesien hat die Produktion wesentlich 
  
1907 1906 zugenommen, ein Mehr ergibt sich ferner noch 
Menge int bei den Südseeinseln, Algerien und Belgien. 
Amerika 1 917000 2052 000 | Dagegen hat Amerika in der Phosphatgewinnung 
Tunesien 1 040 000 758 000 bedeutend nachgelassen, und Frankreich weist im 
Algerien 325000 302 000 abgelaufenen Jahr eine um 50 000 t geringere 
Südseeinseln. 300 000 250 000 Ziffer als 1906 auf. 
Frankreich 375 000 425 000 (Le Bulletin des Halles, Bourses et Marchés.) 
Hoandel Agyptens 1907. 
Der Handel Agyptens hat auch für das Jahr 1907 seine steigende Tendenz beibehalten. 
Der Wert der Einfuhr betrug im Jahre 1907: 26 120 777 ägyptische Pfund gegen 24 010 795 LE. 
im Vorjahre; hierunter befanden sich für 25 404 576 (1906 für 23 315 343) X E. Waren und für 
716 201 (695 452) E. Tabak. Die Ausfuhr bewertete sich insgesamt auf 28 013 185 2L E., 
während sie im Jahre 1906 einen Wert von 24 877 280 K E. erreichte; hiervon eutfielen auf die 
Ausfuhr von Waren 27 61 "T6 (1906: 24 411 417) &amp; E. und auf die Ausfuhr von Zigaretten 
393 509 (1906: 465 863) æ 
Die haup Isn hosne Länder waren am Handelsverkehr Agyptens in den beiden letzten 
Jahren folgendermaßen beteiligt: 
Einfuhr Ausfuhr 
07 7 1906 
1906 190 
Wert in EE. 
Großbritannien 8 492 847 7 856 655 15 225 116 13 408 996 
Deutschland 1392381 1 307 675 2252 954 2 035 054 
Amerika . 572 704 609 604 2 101 785 1 532 180 
Osterreich- Ungarn 2059 423 1 718 813 1 315 397 1.259 584 
Belgien . 1027 590 1229 698 90 251 165 781 
Frankreich 3 166 890 2742• 559 2 040 533 2 146 215 
Niederlande 67 314 51 389 107 871 87 278 
Italien 1 361 457 1210.221 791 044 771 757 
Rußland 676 868 527 944 1599 580 1 399 954 
Türkei. 21973 108 3 041 237 337 410 335 927
        <pb n="335" />
        W 261 20 
Die Einfuhr nach Warengruppen und die Beteiligung der hauptsächlichsten Import- 
länder stellte sich für das Jahr 1907 folgendermaßen: 
  
  
Davon aus: 
Warengruppen Gesamt ori Svoft Deutschland Frankreich") 
Werte in ägyptisch 
Tiere und tierische Erzeugnise zu Gemuß- 
zwecken 1 280 811 99 293 3 477 47 975 
Felle und Waren daraus 464 637 131 595 19 902 55 167 
Andere tierische Erzeugnisse und Wle 92 476 30 636 2976 26 019 
Getreide, Gemüse, Mehl. 2 963 981 273 077 12 044 919 802 
Kolonialwaren, Drogen 759 495 93275 4946 32 884 
Spirituosen, Getränke, Ole 1 151 518 203 376 47 628 253229 
Lumpen, Papier, Bücher 405 357 69 527 55 605 61 329 
Holz, Holzwaren, Kohlen 3 407 021 1 515 011 43 603 133 612 
Steine, Erden, Glas, Kristall. 774 420 139 921 61 970 145 310 
Farbstofe, Farben 291 969 47 016 75 115 32 961 
Chemische Erzeugnise, eilwiuel, ver- 
fümerien 762 111 112 851 68 577 86 172 
Textilwaren 7 006 851 3 820 324 303 656 694 081 
Metalle und Metallwaren. 3 960 854 1 905 732 492 086 468 533 
Verschiedene Waren. 2 083 075 254 884 199 610 270 441 
Zusammen 25 404 576 8 696 518 1 391 195 3227 515 
Tabak und Tabakfabrikate 716 201 9399 1 186 154 
Insgesamt 26 120 777 8 705 917 1 392 381 3227 669 
Die Ausfuhr nach Warengruppen und der Anteil der hauptsächlichsten Bezugsländer 
gestaltete sich im Jahre 1907, wie folgt: 
Warengruppen 
Tiere und tierische Erzeugnise. zu Genuf- 
zwecken 
Felle und Waren daraus 
Andere tierische Erzeugnisse und Abjaue 
Getreide, Gemüse, Mehl 
Kolonialwaren, Drogen 
Spirituosen, Getränke, Ole 
Lumpen, Papier, Bücher 
Holz, Holzwaren, Kohlen 
Steine, Erden, Glas, Kristall. 
Farbstoffe, Farben . 
Chemische Erzeugusse, veilminei ver 
fümerien 
Textilwaren 
Metalle und Metallwaren. 
Verschiedene Waren. 
  
Zusammen 
Tabak und Tabakfabrikate 
  
Insgesamn 
*) Nebst Besitzungen im Mittelmeer. 
Davon nach 
Gesamt- Groß= Denti Ir, ;ch* 
ausfuhr britannien') Deutschland Frankreich) 
Werte in 2&amp; ägyptisch 
131 010 101 236 4 350 10 473 
148 256 23979 5 881 16 128 
110 274 73 352 7 052 15 733 
3 189 506 2 546 331 169 516 157 319 
113 323 29 566 8 996 15 544 
13 957 2e268 3 3 800 
19 725 2 385 52 3 140 
17 909 1 446 332 240 
5 100 292 20 2 093 
23 859 121 — 3208 
28 753 3 672 552 654 
23 732 570 12 373 604 1 929 616 1797247 
3 906 501 91 1 314 
81 528 5 832 3 467 3243 
27 619 676 15 164 585 2 129 928 2 030 136 
393 509 72 836 123 026 18 864 
28 013 185 15 237 421 2252 954 2 049 000 
(Bulletin Alensuch üu Commerce Extérieur de I’Egyptc.)
        <pb n="336" />
        W 262 20 
Der Handel zulschen dem ägypiischen Sudan und 
RAbessinlen über Cambela. 
Der Handel zwischen dem ägyptischen Sudan 
und Abessinien über Gambela hat erst vor einigen 
Jahren begonnen, seitdem die Anglo-Sudan- 
Regierung die Konzession Gambela erworben hat. 
Gambela (von den Eingeborenen Finkjo ge- 
nannt) liegt auf dem rechten Ufer des Baro 
435 m über dem Meere an der Stelle, wo der 
Baro beginnt schiffbar zu werden (auf Marchands 
Karte Pinkao genannt). Die Konzession der 
Anglo-Sudan-Regierung ist 1 aqkm groß, auf 
40 Jahre gegeben zu dem Zweck, daselbst eine 
Handelsstation zu errichten. Es befinden sich da- 
selbst 1 ägyptischer Mamur, 1 ägyptischer Zoll- 
beamter, 1 abessinischer Dolmetscher und 13 suda- 
nische Polizeisoldarten. Es wehen daselbst die 
ägyptische und englische Flagge. England ist be- 
rechtigt, seine Dampfer von Khartum dorthin nach 
Belieben verkehren zu lassen, und verpflichtet, die 
Zollerhebung zu kontrollieren und auszuführen, 
alle Unkosten zu decken und dem Negus die Hälfte 
des Bruttogewinns der Zolleinnahme zu zahlen. 
Ein Beamter des Negus befindet sich zur Zeit zwar 
in Gambela, jedoch ohne Befugnisse. Gambela 
ist anglo-ägyptisches Terrain. Mehrmals im 
Jahre kommt ein englischer Inspektor zur Revision 
dieser Station, die zum Gouvernement Kodok 
(Faschoda) gehört. 
Der Handel begann im Jahre 1904, regel- 
mäßig verkehren die Dampfer seit 1905. Die 
Schiffahrt beginnt im Juni und endigt im No- 
vember, richtet sich jedoch nach dem Wasserstande, 
so daß die Schiffahrt zuweilen einen Monat früher 
oder später beginnt oder endigt. Fahrplanmäßig 
verläßt am 8. jeden Monats ein Schiff Khartum, 
trifft am 20. in Gambela ein, verläßt dasselbe 
am 21. und erreicht Khartum am 30. oder 31. 
Unregelmäßigkeiten kommen vor. Die Schiffe 
sind kleine Hinterraddampfer mit 1 bis 6 Kabinen 
für Passagiere, die ihre Bedienung und ihren 
Proviant selbst mitbringen müssen; 2 Barken 
werden zur Aufnahme der Waren mitgeschleppt. 
Ausgeführt werden über Gambela: Kaffee, 
Wachs, etwas Gold, Zibeth und Häute, auch 
Maultiere. 
Eingeführt werden hauptsächlich: Baum- 
wollstoffe, etwas Perlen, Glaswaren und Pro- 
visionen für Europäer. 
Die Ausfuhr bewertete sich im Jahre 1904 
auf 445 E. = 9256 Mk., 1905 anf 2945 E. 
61256 Mk., 1906 auf 7654 E. 4 = 159 203 Mk. 
Sie bestand fast ausschließlich zur Hälfte aus 
Wachs, zur anderen Hälfte aus Kaffee. 
Im Jahre 1907 (1. Jannar bis 1. Juli) 
wurden ausgeführt: 
  
Wert: 
39277kg Kaffee 1781 L 37045 Mk. 
213390 Wachs 4969- — 103355 = 
360 Stück Häute 112 — 2330 
160 = Maultiere 635-- = 13582= 
zusammen 156312 Mk., 
womit die Ausfuhr und der Handel dieses Jahres 
fast erschöpft sein dürfte. *- 
Außerdem führte die Imperial Ethiopian 
Rubber Comp. Ltd. im Jahre 1907: 520 Kantar 
-— 26 t Kautschuk über Gambela aus, das der 
Kontrolle des Zollamts in Gambela nicht unter- 
liegt. Sie ist in Goré, Buré, Sajo, Gedami, 
Djimma und Kaffa seit 1906 vertreten. Als 
Inhaberin des Monopols für Kautschuk in 
Abessinien zahlt sie ihre Steuern (12 v. H. pro 
Frasila und außerdem 10 v. H. des Wertes) direkt 
an den Negus; in Gambela zahlt sie keine 
Steuern, sondern läßt ihre Waren als Transit 
nach London gehen. Ihre Gesamtausfuhr betrug 
im Jahre 1906: 10 Tons, im Jahre 1907: 
43,5 Tons Kautschuk. Der Preis desselben be- 
trägt beim Einkauf 10 bis 12 Maria-Theresien- 
taler pro Frasila (17 kgP) und beim Verkauf in 
London 15 bis 20 2 pro Kantar (50 kg). Die 
Gesellschaft beabsichtigt, im Jahre 1907 in der 
Ebene von Gambela eine Kautschukpflanzung zu 
beginnen; der Boden und die klimatischen Ver- 
hältnisse sind von einem Experten als vorzüglich 
begutachtet worden. 
Die Einfuhr bewertete sich im Jahre 1904 
auf 682 E. L = 14 186 Mk., 1905 auf 7090 E. C 
— 146 472 Mk., 1906 auf 19 649 E. L — 
408 699 Mk. und war 1907 bedeutungslos. 
Die Einkaufspreise der Güter in Goré sind 
etwa folgende: 1 Frasila (20 kg) Kaffee 2 bis 3 8 
(M. T. Taler), 1 Frasila (17 kg) Wachs 7 bis 
8 8, 1 Ochsenhaut 1,5 bis 3 5, 1 Ziegenhaut 
0,2 bis 0,5 #5, 1 Frasila (17 kg) Kautschuk 10 
bis 12 8, 1 Maultier 30 bis 40 8, 1 Okett (289) 
Gold 28 bis 35 S, 1 Okett (28 9) Zibeth 1 bis 
1,5 S. 
In Gambela wird von der Sudanregierung 
laut Abmachung mit dem Negus folgender Zoll 
erhoben: für Kaffee 6 v. H., für Wachs 6 v. H., 
für Häute 10 v. H., für Gold 6 v. H., für sonstige 
Waren 6 v. H. ihres Wertes. 
Bei der Verzollung werden zur Zeit den Waren 
folgende Werte zugrunde gelegt (veränderlich nach 
der Marktlage): 1 Kantar (50 kg) raffiniertes 
Wachs — 330 Piaster (66 Mk.), 1 Kantar rohes 
Wachs — 280 Piaster (56 Mk.), 1 Kantar Kaffee 
— 130 Piaster (26 Mk.), 1 Rotl (1 kg) Zibeth 
— 130 Piaster (26 Mk.). Einfuhrgüter werden 
mit 9 v. H. ihres Wertes verzollt, Transit-Ein-
        <pb n="337" />
        W 263 20 
fuhrgüter nach Abessinien zahlen im Sudan außer- 
dem 1 v. H. 
Die Transportkosten betragen: 
Von Goré nach Buré per Maultierlast (110 kg) 
2,5 8 (von andern Plätzen der Entfernung ent- 
sprechend mehr oder weniger), von Buré nach 
Gambela per Trägerlast (35 kg) 1,5 5 für Kaffee, 
von Buré nach Gambela per Trägerlast (35 kg) 
2 3 für andere Waren. 
Von Gambela nach Khartum und umgekehrt: 
für 1 Kantar (50 kg) Kaffee 4 Mk., für 1 Kantar 
Wachs 2,5 Mk., für 1 Kantar Getreide 2,25 Mk., 
für 1 Kantar verschiedene Güter 5 Mk. 
Die Kosten von Khartum bis Port Sudan 
betragen für alle Güter 66 Mk. pro engl. Tonne, 
von Port Sudan bis London 36 Mk. pro engl. 
Tonne. 
Außer den Einkaufs-, regulären Zoll= und 
Transportkosten hat der Kaufmann noch 10 v. H. 
des Warenwertes an Ras Tassama bzw. Dedjas 
Matsch Djoté (Fürst von Sajo) zu zahlen, auch 
wird ihm auf der Reise an den verschiedenen 
Flußübergängen und Kellas (Zollstationen) eine 
Steuer auferlegt, so daß er keinesfalls unter 
20 v. H. Verzollung durchkommt. Nach Ver- 
sicherung der Kaufleute steigert sich die Steuer 
zuweilen bis auf 30 v. H. 
Wenn man die Frage aufwirft, was der 
Kaufmann im Handel über Gambela verdient, 
so kann von vornherein der Import ausgeschaltet 
werden. Die Güter, die in den ersten drei 
Jahren (besonders 1906) eingeführt wurden, sind 
zum größten Teil noch heute unverkauft, teilweise 
sind sie zum Selbstkostenpreise, teilweise unter 
dem Preise verkauft worden. Die Kaufkraft und 
der Bedarf in dem geldarmen Lande sind noch 
zu gering. 
Es bleibt nur der Export; in diesem sind die 
beiden wichtigsten Artikel Kaffee und Wachs: 
50 kg Kaffee kosten beim Einlaufi in 
Gors . ..1430 Mk 
Transport bis Buré 1,25 
-Gambela 4, 90 - 
-Khartum 4,00 
20 v. H. Zolletwa 3,50 
Zusammen 28,00 Mk. 
Der Verkaufspreis in Khartum ist etwa 42 Mk., 
der Gewinn also etwa 14 Mk. pro 50 kg. 
50 kg achs kosten beim Eintauf in 
Gor . 51,50 Mk. 
rene bis Buré 10,25= 
Gambela 6,50 
Khartum 2,50 
6,00 = 
67,75 Mk. 
20 v. P. gon 
Zusammen. 
  
Der Verkaufspreis in Khartum für raffiniertes 
Wachs beträgt etwa 95 Mk. pro 50 kg, so daß 
27 Mk. verdient werden. 
Hier bei diesen Beispielen sind die Regie- 
kosten des Kaufmanns außer acht gelassen, die 
nicht unbedeutend sind. Jedoch ist die Preislage 
nicht ungünstig, trotzdem klagen die Kaufleute, 
bisher noch nichts verdient, ja ihr Kapital nicht 
genügend verzinst zu haben. Es liegt dies daran, 
daß sie bisher nicht genügend haben einkaufen 
können. Zum guten Teil liegt ihr Kapital in 
Importgütern fest, ein Fehler, den ihre eigene 
anfängliche Unkenntnis des Landes verursacht 
hat. Es ist bisher auch selten gelungen, das 
Kapital öfter als einmal im Jahr umzusetzen. 
Die Schiffahrt ist nur von Juni bis November 
offen, und meist gelingt es nicht, die Waren mit 
dem ersten Schiff abzusenden, zu verkaufen, das 
Geld in Taler umzutauschen, dieselben nach Goré 
zu transportieren, neue Waren zu kaufen und 
einen zweiten Transport mit dem letzten Schiff 
auszuführen. Erschwerend dabei ist auch, daß es 
gerade in dieser Zeit regnet, daher der Trans- 
port und der Handel stockt. 
Als Exportgebiet für Gambela kommen in 
Frage: Afillo, Sajo, Gedami, Illu Babor, Kaffa, 
ein Teil von Wollaga, auch Gurafarda und 
Gimira (letztere sind noch wenig erschlossen). Je 
weiter der Kaufplatz liegt, um so kostspieliger ist 
der Transport, umsomehr Kellas sind zu passieren, 
um so höher also ist der Zoll. 
Am günstigsten liegen die Verhältnisse in Illu 
Babor und Sajo sowohl der geographischen Lage 
als der Produktionsfähigkeit wegen. 
Die Hauptprodukte (Wachs und wilder Kaffee)) 
sollen von sehr guter Qualität sein. Nach 
Meinung der Kaufleute ist das Land zu einer 
weit höheren Produktion fähig. Häute sind wenig 
vorhanden. Das wertvollste Produkt, Elfenbein, 
ist für den Handel gesperrt, da es jedesmaliger 
besonderer Erlaubnis des Ras Tassama zu seiner 
Ausfuhr bedarf. Elfenbein soll in großen Vor- 
räten besonders in den Jambo-Ländern am Baro 
und Sobat vorhanden sein. Eingehandelt kann 
es nur durch Tausch gegen Rindvieh werden, 
welches aus Hochabessinien zu exportieren ist. 
Auch der Export von Rindvieh und Maultieren 
wird durch die Abessinier gehindert. 
Der Handel zeigt im Jahre 1907 einen Rück- 
gang, und die Befürchtung liegt nahe, daß er 
überhaupt eingeht. 
Einfuhrhandel Ueuseelands im Jahre 1906. 
Die Gesamteinfuhr nach Neuseeland einschließ- 
lich des Münzverkehrs belief sich im Jahre 1906 
auf 15 211 403 K. Hiervon entfielen auf Groß-
        <pb n="338" />
        W 264 20 
britannien, den Australischen Bund und andere brit. 
Kolonien 12 890 016 L, auf die Vereinigten 
Staaten von Amerika, Deutschland und andere 
fremde Länder 2 321 387 L. Im einzelnen be- 
wertete sich der Anteil Großbritanniens an der 
Gesamteinfuhr nach Neuseeland auf 9 003229 K, 
während die Einfuhr aus den Vereinigten Staaten 
von Amerika einen Wert von 1 405 781 
reichte. Aus Deutschland wurden im Jahre 
1906 Waren im Werte von 336 960 K ein- 
geführt. An Haupteinfuhrwaren kamen folgende 
in Betracht: 
1906 
Aus Aus den Aus 
Groß= Ver. Staaten Deutsch- 
britannien von Amerika land 
Wert in #. 
Kleidungsstücke 620 341 15 878 4 906 
Stiefel und Schuhe 205 335 47558 1 129 
Baumwollene Schnitt- 
waren 573 145 14 965 1 609 
Tuchwaren 520 307 1234 4253 
Kurzwaren 110 072 4491 1 680 
Hüte und Mützen 88 970 492 94 
Strumpfwaren 156 615 349 2707 
Leinenwaren 69 451 18 101 
Putzwaren 56 672 — 6 
Seidenwaren 53 898 1215 57 
Wollenwaren 444 017 41 3 857 
Andere Textilfabrikate 77 334 53 578 
Messerschmiedewaren. 33 643 1 440 1 308 
Eisenkurzwaren .. 290 497 56 082 11 159 
Eisenbahnschienen und 
Eisenbahnbaumaterial 242 730 2288 662 
Sonstige Eisen= und 
Stahlwaren. 968 882 60 333 25 631 
Maschinen, einschl. land- 
wirtschaftlicher Ge- 
räüüte .. 438 571 168 654 9 918 
Nägel 6 072 31 243 4 195 
Eisenbahnbetriebs- 
matericl 82 224 2109 730 
Nähmaschinen 3293 19206 5 847 
Handwerkszeug für 
nstler . . . . .. 64 764 43 352 2536 
Messing und Messing= 
aaren 21 435 1 388 146 
Zinn und Zinnwaren 55 784 3722 605 
Zuckker .. 429 4745 — 
Te 558 — 
Bier 43 465 282 633 
Spirituosen, einschl. 
des denaturierten 
Spiritus, parfümier- 
ten Spiritus und 
Weingeistes 243 464 2517 7340 
Tabak 80 049 167 198 2 091 
  
1906 
Aus Aus den Aus 
Groß= Ver. Staaten Deutsch- 
britannien von Amerika. land 
Wert in 4 
Wen 30 925 68 1 122 
Papier 152 515 28 404 11 251 
Gedruckte Bücher 128 872 6349 162 
Schreibmaterial . .. 124 476 12 894 12 419 
Waffen, Munition und 
Explosivstoffe. 75 200 13 945 1200 
Automobile, Motor- 
fahrzeuge und Zu- 
behörteile 51 536 10 289 1942 
Säcke aller AÄt 348 13 — 
Zwei= und Dreiräder 67 525 1258 165 
Fahrradteile 68 723 2595 776 
Kerzen 32242 58 16 
Kanebpoas 49 370 — 114 
Teppichstoffe 69 283 17 213 
Wagen, Kutschen und 
deren Teile. 33 194 7584 85 
Zement. 60 434 1 1 
Chinesisches, Biskuit- 
und anderes Por- 
zellan sowie Ton- 
waren 30 024 268 6 930 
Kohlen 142 — — 
Drogen u. Chemikalien 194 995 17 056 6 178 
Galanteriewaren 103 315 9 781 30 168 
Fischkonservn. 27 860 5 825 443 
Fußbodenbelag aus 
Wachstuch u. Wachs- 
tuch 94.931 42 884 
Früchte, frisch, ein- 
gemacht und ge- 
trocnene 10722 63 068 204 
Möbel und Kunst- 
tischlerarbeiten. 24 309 10 881 4 522 
Glas und Glaswaren 86 134 7 531 16 369 
Leder und Lederwaren 57 065 26 857 1149 
Düngemittel 29772 26 050 17 489 
Musikinstrumente und 
Teile davon. . .. 71449 5003 53 467 
le 54 741 194 432 760 
Bauhollsz 1 244 9521 72 
(Nach * upon the Conditions and Prospects 
British Trade in New Zealand.) 
  
Rusfuhrbondel Neuseelands im Jahre 1906/07. 
In dem mit dem 30. September 1907 enden- 
den Jahre 1906/07 und in dem vorhergehenden 
Jahre wurden aus den hauptsächlichsten Häfen 
Neuseelands und aus der ganzen Insel Waren 
in folgenden Werten zur Ausfuhr gebracht:
        <pb n="339" />
        G 265 20 
* 1906/07 1905/06 
Haupthäfen hshnen in 4 
Nordinsel: 
Auckland 3 516 731 2 905 663 
Wellington 3 711 681 3 338 762 
Napier 1 561 723 1 398 793 
Andere Häfen 2 959 408 2 319 989 
Südinsel: 
Lyttelton 2939 980 2 782 647 
Dunedin 1 498 494 1 632 457 
Bluff 1 177 086 976 700 
Timary 1 233 738 1 134 100 
Andere Häfen 1 062 119 1 050 823 
Die Ausfuhr der e beue ch hiernach 
im Jahre 1906/07 auf 1 gegen 
9 963 207 LK im Jahre t% fwen von 
der Südinsel in den Jahren 1906/07 und 1905/06 
Waren im Werte von 7 911 417 2&amp; beziehungs- 
weise 7 576 727 &amp; ausgeführt wurden. Die Ge- 
samtausfuhr Neuseelands stellte sich im Jahre 
1906/07 auf 19 687 573 K und 1905/06 auf 
17 560 724 K. Einschließlich der Wiederausfuhr- 
waren und der Münzen erreichte die Gesamt- 
ausfuhr Neuseelands im Jahre 1906/07 einen 
Wert von 19984272 K (1905/06: 17734 798 4). 
Für die wichtigeren Exportwaren gestalteten 
sich die Ausfuhrwerte Neuseelands in den be- 
zeichneten Jahren, wie folgt: 
V 1906/07 1905/06 
aren Ausfuhrwerte in ## 
Wolle 7 429727 6650 103 
Fleisch, gefroren. 3 449 176 2 854 692 
Fleischkonserven 99 432 98 852 
Fleisch, gepökelt, gesalzen 17 894 14 696 
Talllgagagag 560 269 439 705 
Butter. 1 654 991 1 532774 
Käse 571 350 299 708 
Schaffelle 786 438 682 853 
Kaninchenfelle 40 563 66 002 
Wurstdärme 65 841 58 157 
Lebendes Vieh 78 786 72 863 
Häute . 174 934 138 131 
Leder 59 452 50 027 
Gold 2 135 593 21564 625 
Silber 164 745 144 769 
Kaurigummi. 576 722 575 742 
Nutzholz 340 309 291 698 
Kohle 126 754 121 374 
Weizen 3 025 36 157 
Hafer 23 466 85 863 
Grassamen 80 336 84 763 
Neuseeländischer Hanf- 864 280 742 354 
(Nev Zealand Trade Reriew and Price Curreit.) 
  
Sollerhöhungen in Sanzibar. 
Laut Bekanntmachung der Regierung vom 
24. Dezember 1907 ist der Einfuhrzoll auf alle 
Waren, außer Spirituosen, mit Wirksamkeit vom 
1. Januar 1908 von 5 auf 7½ v. H. des Wertes 
erhöht worden. Für Spirituosen ist der Zoll 
auf 5 Rupien (bisher 2 Rupien) für das Gallon 
unter Zugrundelegung der für die Alkoholstärke 
bestehenden Vorschriften festgesetzt. Die zur Zeit 
der Bekanntmachung bereits unterwegs befindlichen 
Waren unterliegen noch dem alten Zollsatze. Zur 
Weiterbeförderung bestimmte Waren waren gemäß 
einer Verordnung vom 30. Dezember 1907 aus 
den Zollagerhäusern bis zum 27. Januar 1908 
noch zu den alten Zollsätzen abzulassen. 
In zwei weiteren Verordnungen des Sultans 
und des britischen Generalkonsuls vom 17. und 
14. Januar 1908 ist bestimmt, daß die Zoll- 
erhöhungen für Waren, hinsichtlich welcher die 
Kaufverträge noch unter Zugrundelegung der 
alten Zölle abgeschlossen sind, von den Verkäufern, 
falls die Erhöhungen von ihnen gezahlt sind oder 
gezahlt werden sollen, zu den in den Kontrakten 
festgesetzten Preisen zugeschlagen werden können. 
Jollbegünstigte Sinfuhr von Erzeugnissen des fran- 
Zösischen Kongogebiets nach Frankreich. 
Eine Verordnung der französischen Regierung 
setzt für Kaffee und Kakao in Bohnen die Mengen, 
die aus dem französischen Kongogebiete (konven-= 
tionellen Kongobecken) während des Jahres 1908 
unter der in der Verordnung vom 22. April 1899 
angegebenen Vergünstigung in Frankreich ein- 
geführt werden können, auf 50 000 kg bzw. 
25 000 kg fest. 
(ournal officiel de ln République Française.) 
  
Sollbegünstigte Einfuhr von Kakao in Hbohnen und 
Schalen aus Dahomey nach Frankreich. 
Gemäß einer Verordnung der französischen 
Regierung ist für Kakao in Bohnen und Schalen 
dahomeyischen Ursprunges die Menge, die während 
des Jahres 1908 unter der in der Verordnung 
vom 17. August 1907 angegebenen Vergünstigung 
nach Frankreich eingeführt werden darf, auf 
10 000 kg festgesetzt. (Ebenda.) 
Verschiedene öffentliche Krbeiten in Senegambien 
sollen nach einer Bekanntmachung im Journal 
Officiel du Sénégal vom 30. Jannar d. Is. 
demnächst zur Ausführung kommen, und zwar:
        <pb n="340" />
        W 266 20 
Kanalisations= und Kaianlagen in Saint-Louis, 
Dakar und Rufisque, Flußlaufverbesserungen am 
Senegal und eine Trinkwasserleitung in Dakar. 
Die Kosten sollen durch eine Anleihe gedeckt werden. 
(La Politique Coloniale.) 
Transporterleichterungen für die Rusfuhr von Mais 
und Rohlen aus dem kransvaal über Lourengo 
Marques oder Kaphäfen. 
Die Regierung von Transvaal hat zwei wich- 
tige Vereinbarungen über die Ausfuhr von Mais 
und Kohle mit den Behörden der portugiefischen 
Provinz Lourengo Marques abgeschlossen. 
Nach dem ersten Abkommen, das zwischen der 
Transvaal-, der Kapregierung und der genannten 
portugiesischen Regierung abgeschlossen worden ist, 
soll die Maximalfrachtrate von irgend einer Sta- 
tion aus im Transvaal oder in der Orangefluß- 
kolonie für Mais, der über See ausgeführt wird, 
auf jeder Eisenbahnlinie, einschließlich der Lie- 
ferung bis auf das Schiff, 10/— für die engl. 
Tonne betragen, wodurch eine Ermäßigung von 
ungefähr 33½/8 v. H. gegen den früheren Frachtsatz 
entstehen würde. Ferner sollen die Konkurrenz- 
Dampferlinien ihre Frachtraten von 15 auf 10/— 
für die Tonne Mais nach sämtlichen europäischen 
Häfen herabsetzen. Der Landwirt in jedem Teile 
des Transvaal weiß daher jetzt und kann damit 
rechnen, daß der von ihm zu zahlende Frachtsatz 
bis zum europäischen Hafen nicht mehr als 1 L 
pro Tonne kostet. Daß dieses Abkommen für 
Lourengo Marques von großem Nutzen sein wird, 
ist zweifellos; es geht dies im übrigen auch daraus 
hervor, daß beabsichtigt sein soll, eine geeignete 
Person in diesem für die Ausfuhr besonders 
wichtigen Hafen von Amts wegen mit der Unter- 
suchung und Gradierung des Mais zu beauftragen. 
Es erscheint aber fraglich, ob die Ausfuhr von 
Südafrika gegenüber den großen Zufuhren von 
Mais aus Nord= und Südamerika in Europa 
einen nennenswerten Umfang annehmen wird, 
insbesondere wenn man bedenkt, daß fast all- 
jährlich Hagel, Heuschrecken, Wasserfluten oder 
Dürre die Ernten zerstören können. In diesem 
Jahre soll die Ernte recht guten Erfolg ver- 
sprechen, während sonst große Mengen von Mais 
nach Transvaal eingeführt werden, da für den 
Eingeborenen Mais die Hauptnahrung bildet. Die 
Ein= und Ausfuhrziffern der letzten vier Jahre 
für Mais find aus nachstehender übersicht zu 
entnehmen: 
  
Transvaal. 
Einfuhr 
Menge in Wert in 
1000 Ibs + 
1903 123 058 413 506 
1904 79 687 196 894 
1905 71 531 155 519 
1906 60 373 168 506 
Ausfuhr 
Menge in Wert in 
1000 Ibs # 
1903 982 5218 
1904 613 3797 
1905 678 1854 
1906 6 546 20 260 
Die Ausfuhr ist demnach in der Zunahme 
begriffen gegenüber der sehr beträchtlichen Ein- 
fuhr, deren Abnahme im Vergleich mit den beiden 
Jahren nach dem Friedensschluß natürlich sehr 
bedeutend gewesen ist. Hierbei muß noch berück- 
sichtigt werden, daß im ersten Jahre die Ver- 
einigten Staaten von Amerika und Argentinien 
für etwa 92 000 K Mais lieferten. Dies hat 
jetzt ganz aufgehört, und fast die gesamte Mais- 
einfuhr stammt aus Südafrika. Im Jahre 1906 
wurden 60 179 000 lbs von den 60 373 000 lbs 
als South African Produce bezeichnet. 
Noch wichtiger für die beiden Länder, Trans- 
vaal und Portugiesisch-Ostafrika, ist das Abkommen, 
das die Verwaltung der Transvaal= und De- 
lagoabay-Eisenbahnen mit den Eigentümern der 
Kohlengruben im Middelburg-Distrikt abgeschlossen 
haben. Im Hinblick auf die mangelhaften Lade- 
vorrichtungen in Lourengo Marques, so heißt es 
in dem Abkommen, und auf die infolgedessen 
hervorgetretenen Mißstände verpflichtete sich die 
Eisenbahnverwaltung der portugiesischen Kolonie, 
zunächst 7000 K, später, wenn nötig, mehr für 
die Verbesserung der Ladevorrichtungen auszugeben. 
Die neuen Ladevorrichtungen sollen am 1. Februar 
1908 soweit hergestellt sein, daß mit der plan- 
mäßigen Kohlenverladung begonnen werden kann. 
Zur Deckung der Ausgaben, die die portugiesische 
Bahnverwaltung übernommen hat, soll ihr von 
der Transvaal-Eisenbahnverwaltung 4½ d pro 
Tonne Ausfuhrkohle bezahlt werden. 
Das Abkommen ist dazu berechnet, wesentlich 
die Lage der Transvaal-Kohlengrubenbesitzer in 
ihren Bestrebungen zu bessern, einen Teil des 
Kohlenausfuhrhandels für sich zu sichern. 
(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Pretoria.)
        <pb n="341" />
        W 267 20 
Verschiedene ittellungen. 
Der Antwerpener Elfenbeinmarkt im Jahre 1907. 
Das Jahr 1907 war, ebenso wie das Vor- 
jahr, für den Antwerpener Elfenbeinmarkt von 
großer Bedeutung. Die 1906 eingetretene Preis- 
steigerung für schwere und mittlere Elfenbeinzähne 
dauerte im Jahre 1907 fort und erreichte im 
Mai ihren Höhepunkt. Die Preise gingen darauf 
nach den im August bei flauer Marktlage statt- 
gehabten Versteigerungen zurück, immerhin schloß 
das Jahr gegen 1906 noch mit einer allgemeinen 
Preiserhöhung von 10 v. H. ab. Auch der 
Durchschnitt der 1907 gezahlten Preise übertrifft 
die in den Vorjahren erreichten hohen Durch- 
schnittspreise beträchtlich. Aber nicht nur in bezug 
auf die Verteuerung des Artikels, sondern auch 
hinfichtlich der eingeführten Mengen und der Be- 
deutung der Verkäufe ist das verflossene Jahr 
bemerkenswert gewesen. 
Die am Platze angebotene und verkaufte 
Ware war im Jahre 1906 auf 303 800 kg ge- 
gen 339 500 kg im Jahre 1905 zurückgegangen, 
ist 1907 aber wieder auf 312 400 kg gestiegen. 
In London wurden dagegen im letzten Jahre 
nur 241.000 kg (1906: 208 500 kg) und in 
Liverpool 22 000 kg (1906: 37 250 kg) verkauft. 
Die Gesamteinfuhr von Elfenbein in Ant- 
werpen im Jahre 1907 belief sich auf rund 
327 800 kg gegen 287 000 kg im Vorjahre. 
Die Vorräte am Jahresschlusse wurden auf 
160 700 kg geschätzt gegen 146 000 kg Ende 
1906. 
Die im abgelaufenen Jahre zum Verkauf ge- 
langten 312 400 kg Elfenbein setzen sich aus 
folgenden Gattungen zusammen: 
Kongo, hart 204 100 kg 
é weich 7076 
Angola 76 507 
Senegal. 8 317 
Gabun 8 672 
Abessinien 435— 
Ambriz 1 589 
Kamerun 3 907 
Ostküste 269. 
Siam .. 58- 
Flußpferdzähne 475— 
Seltenheiten usw. 945= 
Mammutt 50 
Zusammen 312 400 kg 
Die Preise für Kongo-Elfenbein hart, das 
allein zwei Drittel der auf den Antwerpener 
Markt gebrachten Menge darstellt, stellten sich 
Ende 1907, wie folgt: 
  
Gesunde Zähne 
35¼—43¾ Frcs. 
Mehr oder weniger dejelte 
Zähne 
—43 - 
Defekte Zähne 33 —40 
Sehr defekte ähne ’ 16 —36¼ 
Oversizes 36 —38 - 
36 —38½ —- 
Vangles 382½—38½ 
leicht 29 —314 
Hfilach 30½ —38¼½ 
ach und leicht 
27¾—28¾ 
gãhne für Billardkugeln: 
28/3 —3 englische Zoll 40 —46 - 
2 englische Zoll 36¼—38⅛½ = 
2 31 —34 
30½—32 - 
Scivailles, sest ·. 23½ 2–25% - 
- bohl, grer 221½.25 . - 
- leicht. . 20 —1½ 
Der Durchschnittspreis, ohne Rücksicht auf 
Qualität oder Gewicht, betrug im Jahre 1907: 
33,52 Frcs. pro Kilogramm (1006: 27,90), das 
Durchschnittsgewicht 8⅜ kg (1906: 8⅝⅜ kg). 
Die für 1908 in Aussicht genommenen Elfen- 
beinverkäufe sind auf den 4. Februar, 5. Mai, 
28. Juli und 3. November d. Is. festgesetzt 
worden. 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Antwerpen.) 
  
Der Staatshaushalt Transvaals für 1907/08. 
Der Voranschlag für die Einnahmen und Aus- 
gaben des Transvaal im Jahre 1907/08 weist 
in Einnahme 4 468 500 K auf, dem als Aus- 
gabe im Ordinarium 4 520 660 K und im Extra- 
ordinarium 67000 K, zusammen also 4587 660 . 
gegenüberstehen. 
Hiernach würden noch etwa 129 000 K mehr 
zu decken sein, die man durch Sparsamkeit in 
den einzelnen Ressorts und Ausdehnung der 
Einschränkung des Beamtenmaterials flüssig zu 
machen hoffft. 
Unter „Einnahmen“ verdienen die folgenden 
Veränderungen hervorgehoben zu werden: 
ie Zölle, deren Einnahme im Vorjahre mit 
1 850 000 K veranschlagt war, sind entsprechend 
der letztjährigen Isteinnahme auf 1 600 000 4 
angesetzt. Die Einnahme aus den Diamant- 
minen ist mit 200 000 L um 20 000 K höher 
gegen das Vorjahr angesetzt. Eine Erhöhung um 
130 000 K weist die sich auf 600 000 K be- 
laufende Bergwerkssteuer auf, was wohl auf die 
erhöhte Einnahme im verflossenen Jahre und die
        <pb n="342" />
        W 268 20 
Hoffnung zurückzuführen ist, daß der Ausschwung 
anhalten werde. 
In den „Ausgaben“ weisen Mehrausgaben 
namentlich die nachstehenden Posten auf: Land- 
wirtschaft und Forsten mit 161 000 , Staats- 
druckerei mit 99 381 &amp;, Posten und Telegraphen 
mit 459 966 &amp; und Unterricht mit 501 815 K. 
Die Mehrausgaben waren hauptsächlich durch 
Ausgaben für die Parlamentswahlen und Kom- 
missionen veranlaßt worden. Erheblich geringere 
Beträge sind ausgesetzt worden für den Kolonial= 
sekretär mit 64 022 2, für die Freiwilligen mit 
118 500 L gegen 202 000 K im Vorjahre, ver- 
ursacht durch allgemein geringere Ausgaben für 
Munition und Abschaffung des Dispositionsfonds, 
und in der Verwaltung für öffentliche Arbeiten 
mit etwa 668 000 K. 
(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Pretoria.) 
  
Der Sisenbahnbau in Kngola. 
Der Verwaltungsrat der Eisenbahngesellschaft 
von Benguella hat der ordentlichen Generalver- 
sammlung am 25. November 1907 den Jahres- 
bericht über den Bahnbau in Afrika vorgelegt, 
der im wesentlichen folgende Angaben enthält: 
Die Arbeiten sind auch im vergangenen Jahre 
in befriedigender Weise vorgeschritten. Die Firma 
Griffiths &amp; Co., der im Oktober 1906 der 
Bau bis zum Kilometer 320 übertragen worden 
war, hat die Arbeiten mit aller Energie betrieben. 
So wird trotz der größten Schwierigkeiten — 
Unebenheit des Geländes, welches zudem aus 
Granitgestein besteht, Mangel an Wasser und 
Arbeitskräften infolge sehr dünner Bevölkerung, 
ungesundes Klima — die Bahn noch im De- 
zember 1907 bis zum Kilometer 154, Ribeira 
da Sapa, völlig betriebsfähig sein. 
Jenseits des Tales des Sapabachs werden 
die Bodenunebenheiten merklich geringer, so daß 
der Bahnbau ohne größere Erdarbeiten bewerk- 
stelligt werden kann; der Wassermangel fällt gänz- 
lich fort. 
Auch die Arbeiterfrage, die bislang die Unter- 
nehmer zwang, Werbeagenten nach allen Häfen 
Westafrikas und Cap Verdes zu schicken und in 
Natal 2000 indische Kulis anzuwerben, ist dann 
gelöst, da das Land dort dichter bevölkert ist. 
So dürfte dann das Werk im Jahre 1908 be- 
trächtlich schneller fortfahren als bisher. 
Da die im Baue befindliche Strecke ausge- 
dehnte Steigungen bis zu 2,5 v. H. und eine be- 
trächtliche Anzahl Kurven mit einem kleinsten 
Radius von 100 m aufwies, beschloß die Ver- 
waltung auf Rat der Ingenieure, statt 1230 
Schwellen pro Kilometer, wie veranschlagt, deren 
  
1300 pro Kilometer einzubauen, 
mehr pro Kilometer ausmacht. 
An Kunstbanten befinden sich auf der Strecke: 
352 Röhren von 30 bis 90 em Durchschnitt, 
26 Wasserleitungen verschiedenen Typs, 38 Brücken 
und Viadukte mit einer Gesamtlänge von 810 m. 
Die Spannungen dieser Bauten sind meist gering, 
die größte hat die Brücke bei Catumbella mit 
76 m. Alle diese Brücken haben eisernen Ober- 
bau und sind mit demselben Sicherheitskoeffizienten 
wie die der Rhodesia-Eisenbahn gebaut. 
Wasserstationen befinden sich in Lobito, Catum- 
bella 13 km, Cavaco 36 km, Bimbas 43 km, 
Catengue 122 km, Sapa 154 km. 
Zwischen Bimbas und Catengue waren alle 
Bohrversuche nach Wasser erfolglos. Daher wurde 
bei Bimbas ein großer Brunnen gebaut, aus dem 
das Wasser mittels Dampfpumpen in hochgelegene 
Reservoirs gepumpt wird, so daß man auch in 
der trockenen Jahreszeit 153 chm in 24 Stunden 
bekommt. Aus den Reservoirs werden die 
Zisternenwagen gefüllt, welche in den Materialien- 
zügen laufen und die Arbeiterlager bis dicht bei 
Catengue mit Wasser versorgen. 
Der Entwurf für die Station in Lobito 
wurde von der Regierung genehmigt. Die Station 
bestehtaus Bahnhof, Beamtenwohnungen, Bureaus, 
Magazinen, Reparaturwerkstätten, Hotel usw. und 
wird sich etwa 1800 m am Hafen entlang ziehen 
und eine Fläche von 247 000 am bedecken. 
An die Station schließt sich der Kai, vor- 
läufig aus Holz gebaut, der indes bald durch 
einen aus dauerhaftem Eisenwerk ersetzt werden 
wird, wozu das Material schon bestellt ist. Für 
die Dauer dieser Arbeiten wurde eine kleine Mole 
ebenfalls aus Holz gebaut, an der kleinere Last- 
schiffe anlegen können. Vier solche Schiffe zu 
30 Reg.-Tons hat die Gesellschaft angekauft. 
Das rollende Material der Gesellschaft ist be- 
trächtlich. Sie besitzt 15 verschiedene Lokomotiven, 
7 Personenwagen, 7 Gepäckwagen, 150 Wagen 
mit niedriger Seitenwand für je 20 Tons, 
4 Wagen à 20 Tons mit hohen Wänden, 
4 Zisternenwagen und eine Anzahl Draisinen und 
einen fahrbaren Kran mit 10 Tons Tragfähigkeit. 
Dieses Material hat der Gesellschaft, eingerechnet 
Transport und Montage, rund 92 961 2 gekostet. 
Nachdem der Regierung die Pläne über den 
Weg der Bahn bis Caconda, 320 km, vor- 
gelegt waren, wurden neue und ausgedehnte Ge- 
ländeerkundungen vorgenommen, und man fand 
einen geraderen Weg nach Bihé, der auch mit 
geringeren Kosten pro Kilometer verknüpft sein 
wird. Man verwarf daher die frühere Trace 
und entschied sich für eine neue, vom Tale des 
Sapabachs aus direkt nach Bihé. Ein Teil dieser 
neuen Strecke, 77,5 km, wurde schon höheren 
was 2734 kg
        <pb n="343" />
        W 269 20 
Orts genehmigt, ein weiterer von 60 km wird 
der Regierung demnächst eingesandt werden, so 
daß damit der Weg der Bahn bis zum Kilo- 
meter 291 festgelegt ist. 
Nachdem ferner die Erforschung des Quellen- 
gebiets des Quanza und des Landes östlich dieses 
Flusses abgeschlossen war, begann man ungesäumt 
mit Studien, welche sich bis zum Kilometer 740 
erstreckten und deren Ergebnis in drei Monaten 
ausgearbeitet sein wird. Sie haben gezeigt, daß 
von Kilometer 300 ab bei der Gleichmäßigkeit 
des Geländes die Bahn leicht und schnell gebaut 
werden kann. 
Der Hafen von Lobito, der an Ausdehnung 
und Tiefe nichts zu wünschen übrig läßt und in 
jeder Jahreszeit bei Ebbe und Flut erreicht 
werden kann, ist zur Zeit schlecht beleuchtet. Die 
Regierung hat daher beschlossen, den Leuchtturm 
auf der Spitze des Riffs durch einen neuen mit 
Blinkfeuer und mit größerer Leuchtkraft zu er- 
setzen. 
Die Bemühungen der Gesellschaft, zur Hebung 
des Verkehrs in Benguella eine geregelte Ver- 
bindung mit Katanga durch Burenwagen her- 
zustellen, wurden fortgesetzt und führten zu einem 
neuen Vertrag mit den Unternehmern auf drei 
Jahre. Der Vertrag verpflichtet die Buren, 
Waren von Benguella nach Katanga und Metall- 
barren zurück zu führen für 110 &amp; pro Tonne 
auf dem Hinweg und 75 K pro Tonne auf dem 
Rückweg. Von diesem Gelde bezahlt 25 bzw. 
30 &amp; die Gesellschaft und 85 bzw. 45 K die 
Union Minidre. Schon jetzt gehen Transporte 
ohne Schwierigkeit bis an den oberen Quanza. 
Sobald nun die Bahn die Hochebene erreicht 
haben wird, werden alle jene „transport-drivers", 
welche jetzt von den Frachten zwischen der Küste 
und Caconda-Bihs leben, dazu übergehen, Trans- 
porte nach Katanga zu übernehmen, und zwar 
um so billiger, je mehr die Bahn dorthin fort- 
schreitet. Diese neuen Transportunternehmungen 
werden dann Niederlassungen an Zwischenpunkten 
zur Folge haben und ein richtiges Urteil gestatten 
betreffs der Orte, an denen am zweckmäßigsten 
Eisenbahnstationen zu errichten sein werden; zu- 
gleich werden sie eine genaue Kenntnis des 
Landes bezüglich der Bedingungen für Ackerbau 
und Viehzucht oder Industrie ermöglichen. 
Die mineralogischen Forschungen, die im 
Gebiete der Gesellschaft fortgesetzt wurden, sind 
bisher ohne Erfolg geblieben. 
Der Schienenweg war 1906 bis zum Kilo- 
meter 60 fertig, im November 1907 ist er an 
Kilometer 125 angekommen und wird im De- 
zember bis Kilometer 154 vollendet sein. 
Dazu mußte eine beträchtliche Zahl von Brücken 
und Aquädukten gebaut und 396 776 chm Terrain 
  
fortgeschafft werden, wovon 297 544 ebhm harter 
Fels waren. 
Die Anschaffung von eingeborenen Arbeitern 
in hinreichender Zahl ist in einer für alle Be- 
teiligten befriedigenden Weise gesichert. Die Zahl 
der Arbeiter ist durch das Hinzukommen der in- 
dischen Kulis und europäischer Arbeiter im August 
1907 auf 6675 gestiegen. 
Gutes rollendes Material ist zur Genüge vor- 
rätig, um die fertiggestellten Strecken sofort in 
regelmäßigen Betrieb zu nehmen; auch ist schon 
hinreichendes Material im Depot, um die Bahn 
bis Kilometer 237 weiterzubauen. 
Die Vermessungen sind bis zum Kilometer 740 
beendet und haben gezeigt, daß von Kilometer 300 
ab der Bau schneller fortschreiten wird. 
Der Entwurf der Station in Lobito mit Kai 
und Nebengebäuden wurde der Regierung vor- 
gelegt und von dieser gebilligt. 
Verstaatlichung der Eisenbahnlinie Rlerksdord— 
Fourteen Streams (Transvaal). 
Die Bahnlinie Klerksdorp—Fourteen Streams, 
die bisher auf Kosten einer Privatgesellschaft ge- 
führt worden war, ist nunmehr vom Intercolo- 
nial Council übernommen und dem Bahnnetz der 
Central South African Railways zugefügt worden. 
Das Abkommen ist am 16. November 1907 
zwischen dem Intercolonial Council und der 
Klerksdorp— Fourteen Streams Railway Company, 
Limited, abgeschlossen worden. 
Der Enteignungspreis beträgt 813 746.3.10 C 
und wird belegt mit 630 000 K für die von der 
Bahngesellschaft ausgegebenen Obligationen und 
183 746.3.10 K für sonstige Ausgaben, zum Bei- 
spiel rollendes Material usw. Die Enteignung 
soll am 5. April 1911 stattfinden. 
Die De Beers Company soll auch fernerhin die 
bevorzugten Kohlenfrachtraten genießen, die ihr 
nach dem Konstruktionsabkommen vom 29. Juni 
1904 bis zum 4. April 1926 zugestanden waren. 
Wegen Geldmangels wurde seiner Zeit der 
Bau der Bahn an die De Beers Company ge- 
geben. Der frühzeitige Rückkauf rechtfertigt die 
Ansicht, daß sich die Bahn gut bezahlt macht; 
die Company hat dagegen den Vorteil, daß sie 
mit ihren Kohlenfeldern in der Nähe von Vier- 
fontein in direkte Verbindung treten und diese 
Kohle zu einem für sie günstigen Frachtsatze nach 
Kimberley bringen kann. Für den Personen- 
verkehr kommt die Bahn einstweilen nur als 
Verbindungsbahn nach Kimberley in Betracht, 
da sie die Fahrt um 12 Stunden abkürzt. Da 
sie trotz Verringerung der Entfernung um etwa 
56 Meilen die Strecke nach Kapstadt in der
        <pb n="344" />
        W 270 20 
gleichen Zeit wie bisher zurücklegt, verkehrt die 
Mehrzahl der direkten Züge nach Kapstadt, ins- 
besondere der für den Postdampfer bestimmte 
wöchentliche Schnellzug, noch über Bloemfontein. 
(Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Pretoria.) 
  
Citeratur. 
Rickmann, Kreiserlicher Veterinärrat: Tierzucht 
und Tierkrankheiten in Deutsch-Südwest- 
afrika. Berlin 1908. Verlag von Richard 
Schoetz. 364 S. 
Der Verfasser hat in dem vorliegenden Buche 
seine in zwölf Jahren gesammelten reichen süd- 
westafrikanischen Erfahrungen über Tierzucht und 
Tierkrankheiten niedergelegt. Er gibt wertvolle 
Ratschläge über Auswahl und Beschaffenheit der 
Farmen, über die Zucht der Haustiere, die vor- 
handenen sowie die drohenden Tierkrankheiten, 
ferner Angaben über die nötigsten Operationen 
und Heilmittel. In einem Anhang werden die 
wirtschaftlich wichtigen Zecken und ihre Be- 
kämpfung besprochen. 
Das Buch ist für die Farmer im Lande be- 
stimmt, die ja nur selten die Hilfe eines Tier- 
arztes in Anspruch nehmen können. Wer das 
Rickmannsche Werk aufmerksam benutzt, wird 
gleichwohl nicht in den Fehler verfallen, der 
Hilfe des Tierarztes entraten zu wollen; er wird 
vielmehr gerade VBerständnis für die großen Auf- 
gaben gewinnen, welche die Tierärzte in Südwest- 
afrika zu bewältigen haben. 
In einer Neuauflage wäre die Anfügung eines 
Sachregisters sehr wünschenswert. 
  
über die deutschen 
Schutzgebiete für das Jahr 1905/06. 
Herausgegeben vom Reichs-Kolonialamt. Mit 
vier Skizzen im Text und zwei Plänen. Ber- 
lin 1907. Verlag von E. S. Mittler K&amp; Sohn, 
Königliche Laoftuchhamulung, Kochstr. 68—71. 
Preis gebunden 7 Mk. 50 Pf. 
Medizinal-Berichte 
Dr. Rohrbach: Die Kolonie. Frankfurt a. M. 
1908. Literarische Anstalt Rütten &amp; Loening. 
Preis kartoniert Mk. 1,50, geb. Mk. 2 (Band 19 
der Monographien-Sammlung „Die Gesell- 
schaft“, herausgegeben von Martin Buber). 
La question d’'’extrème orient par 
E. Driault. Paris 1908. Féelix Alcan, édi- 
teur. Preis 7 Francs. 
  
Koloniale Dreßstimmen. 
„Was verdankt die Togo-MOission der deutschen 
Kolonlal-Regierung?“ 
Ülber dieses Thema sprach beim Jahresfest des 
Missions-Vereins Bremen-Stadt am 9. Februar 
der kürzlich aus Lome zurückgekehrte Missionar 
D. Westermann. Nachdem er die verschiedenen 
Ziele der Mission und der Kolonisation dargelegt 
und darauf hingewiesen hatte, wie dennoch beide 
aufeinander angewiesen sind, machte er, nach 
den Berichten verschiedener Blätter, die folgenden 
Mitteilungen: 
Die Kolonialregierung hat dem Lande Sicherheit 
und geordnete Zustände gegeben. Früher war das 
Land in Zahlreiche, miteinander nicht zusammen- 
hängende Stämme zerteilt; eine gemeinsame Regierung, 
überhaupt das Gefühl nationaler Fusammengehörigkeit 
fehlte gänzlich. Immer wieder lag ein Stamm mit 
m anderen in Hader und Streit, der nicht stets in 
ofSenen- Krieg ausartete, aber viel schlimmer als dieser 
war, da er sich oft durch viele Jahre hinzog. Auf 
beiden Seiten benutzte man jede Gelegenheit, dem 
andern zu schaden, aus dem Hinterhalt ein Glied des 
feindlichen Stammes zu morden, ein Kind oder auch 
Erwachsene wegzufangen und als Sklaven zu ver- 
kaufen. So war wegen der herrschenden Unsicherheit 
oft durch weite Strecken jeder Verkehr unterbunden, 
jede Handelstätigleit gehemmt und alle Unternehmungs- 
lust gelähmt. Auch die Blutrache, die trotz der in 
sicherer Aussicht stehenden strengen Bestrafung noch in 
neuerer Zeit gelegentliche Opfer fordert, ruhte oft wie 
ein Alp auf einem Stamm, da niemand seines Lebens 
sicher war, bis der geschehene Mord durch einen zweiten 
Mord gerächt war. 
So wenig es eine über das ganze Volk sich er- 
streckende Herrschaft gab, so drückend und tyrannisch 
war *s012 Regiment der Dorf= und Stammes- 
häup ge. Es war oft genug ein Regiment der 
Sauberl Süniuch. Der Häuptling und die Dorf- 
ältesten sahen bei der Schlichtung von Streitigkeiten 
meistens mehr auf ihren eigenen Vorteil als auf die 
Gerechtigkeit der Sache. Ihr Einfluß und Ansehen 
beruhten im wesentlichen auf ihrem größeren Besitz. 
Sobald deshalb einer ihrer Untertanen durch Einsicht 
und Unternehmungslust es zu etwas brachte, war er 
schon damit ein geährlicher Nebenbuhler des Häupt- 
lings geworden, und dieser konnte nur ein Interesse 
daran haben, den Mann zu beseitigen. Dazu bot sich 
leicht eine Handhabe. Der Emporkömmling wurde vom 
Häuptling selbst oder vom Priester beschuldigt, er sei 
ein „böser Zauberer“ und habe durch seine Zauberei 
den oder jenen umgebracht. Darauf erfolgte sofort 
eine öffentliche Vorladung. sich der Giftprobe zu unter- 
ziehen, und der Vollstrecker dieses „Gottesurteils“ 
sorgte schon, daß der Angeklagte als Schubdiger ab- 
ging oder gar tot auf dem Platze blieb. Bei den 
Gerichtssipungen spielten die größere Bestechung, der 
einflußreichere Anhang, den man mit zum Gerichts- 
platze orachte, oft die wichtigste Rolle. 
Jetgt herrscht im ganzen Süden des Ewelandes 
vollständige Sicherheit. Wir haben oft gesagt: 
„Man kann hier draußen gee reisen als daheim in 
Deutschland.“ Das ist tatsächlich so. Hier und da 
zeigen die Stämme noch Lust, irgend eine Streiterei 
mit den „Waffen“ auszutragen, aber sie besinnen sich 
stets rechtzeitig eines Besseren. Sie lernen es auch 
immer mehr schätzen, daß es eine Stelle gibt, wo ihre
        <pb n="345" />
        W 271 20 
Palaver, seien sie nun persönlicher Art oder seien es 
Stammesfehden, nicht nach Gunst oder irgend welchen 
auderen Mücichten entschieden werden, sondern nur 
h Recht: ind die Regierungsstationen. Es ist 
echmecht as auch hier noch manchmal Versehen 
vorkommen durch mangelhafte Kenntnis der Sprache 
oder durch mangelhaftes Eingehen auf die Sitten und 
Anschauungen der Eingeborenen; manche ganz richtige 
Entscheidung mag auch die Eingeborenen bei ihren 
Inschamungen seltsam anmuten; aber im allgemeinen 
das Vertrauen der Eingeborenen zu den deutschen 
lekalen doch groß und im Zunehmen begriffen 
Das Gefühl der Sicherheit hat auch den fried- 
lichen Verkehr der Stämme untereinander, ins- 
besondere den Markt= und Handelsverkehr, gesteigert. 
Der Eweer ist zwar Bauer, aber er versteht sich auch 
sehr Zut auf den Handel und treibt ihe mit Vorliebe. 
Dieser Neigung ist die Regierung entgegengekommen 
durch Anlage von Wegen und Brücken. 
ganze Land zieht sich ein Netz von Wegen, die meisten 
größeren Orte kann man auf bequemer Straße 
erreichen, so daß die Landschaften und Stämme ein- 
ander viel näher gerückt sind als früher. Das be- 
deutet auch für die so viel reisenden. Eingeborenen 
eine große Erleichterung, die sic allerdings noch nicht 
recht zu schätzen wissen, da sie nach wie vor in 
schmalem Gänsemarsch gehen und ihnen die Aulage 
urd Iustandhaltung der Wege ein nicht eben süßes 
Stür # is 
Vor allem hat sich die Negierung die Erziebung 
der Eingeborenen zu freiwilliger eit an- 
gelegen sein lassen und damit schon jent schone Erfolge 
erreicht. Es ist eine bequeme und allgemach ab- 
gestandene Redensart: „Der Neger ist faul“. Man 
bedenke aber nur, wozu der Neger mehr arbeiten 
sollte, als er zum Lebensunterhalte gebraucht. Es 
war ja niemand da. der ihm seine Produkte abkaufte. 
Was sollte ihn veranlassen, Palmkerne an die Küste 
zu bringen, wenn er für seinen Unterhalt unterwegs 
mehr ausgeben mußte, als der Wert seiner Last be- 
trug? Seitdem eine Eisenbahn ghebaut ist und die in 
ihrer Nähe wohnenden Eingeborenen eine Möglichkeit 
sehen, ihre Produkte gegen entsprechenden Preis ab- 
zusetzen, hat sich die Ausfuhr ganz bedentend gehoben. 
Besonders Mais, neuerdings auch Bohnen und Erd- 
nüsse werden von den Eingeborenen in ganz anderen 
Mengen wie früher angebaut und an die Europäer 
verkauft. 
  
# San# 
  
  
  
  
Die Regierung ist auch bemüht, den Eingeborenen 
eine bessere und einträglichere Methode des Acker- 
baus zu lehren. Sie em Zweck in Ver- 
bindung mit dem Kolonialwirtschaftlichen Komitee in 
Nuatjä eine Ackerbauschule gegründet, in der junge 
Leute aus den verschiedensten Teilen des Landes in 
der Landwirtschaft unterrichtet werden. Der Kursus 
dauert drei Jahre: zwei Jahre arbeiten die Zöglinge 
auf den Feldern der Schule, im dritten erhalten sie 
ein eigenes Feld zu selbständiger Bebauung. Ins- 
besondere werden sie auch in der Handhabung des 
Pfluges unterwiesen. Nach rriche des Kursus 
werden die Schüler, ein jeder mit landwirtschaftlichen 
Geräten, auch mit Pflug und Ochsen versehen, wieder 
in ihre Heimat geschickt, um das Gelernte, zugleich als 
Beispiel für ihre Landsleute, praktisch zu verwerten. 
Die Erträge ihrer Arbeit sind ihr volles Eigentum, 
dagegen müssen sie sich in ihren Arbeiten den An- 
weisungen ihrer Behörde fügen. Auch Handwerker 
bildet die Regierung in ihren Werkstätten zu Lome aus. 
So sucht die Regierung auf vielfache Weise das 
Volk vorwärts zu bringen und zu größeren Leistungen 
anzuspornen. Wenn die Regierung dabei natürlich 
auch in erster Linie ihre eigenen Interessen im Auge 
hat, so wird damit doch auch den Eingeborenen in 
hohem Maße gedient. Das Volk merkt allmählich, 
daß eine neue Zeit angebrochen ist, in die der alt- 
gewohnte Schlendrian nicht mehr paßt; die Teate 
zeigen immer mehr Lust, die Forderungen 
dieser neuen Zeit zu erfüllen und von uns Euro- 
päern-“ zu lernen. 
das auch für die Missionsarbeit ein 
groter Vorteil ist, liegt auf der Hand. Es ist 
etwas anderes, unter einem aufwachenden, vorwärts- 
strebenden Volke zu arbeiten, als unter einem stumpf 
dahin lebenden. Wir können auch an unsere Ge- 
meinden in bezug auf ihre zu erreichende finanzielle 
Selbständigkeit größere Anforderungen stellen als 
früher und werden damit bei ihnen auch immer mehr 
Verständnis finden. Der neue Zug, der in das Volk 
gekommen ist, hat ein starkes Verlangen nach Schul- 
bildung hervorgerufen. Überall werden wir und 
unsere Lehrer begehrt. Wenn wir auch nicht in erster 
Linie um des Evangeliums willen gerufen werden, so 
erhalten wir doch die Möglichkeit, alle diese Ort- 
schaften, in die wir Lehrer schicken, regelmäßig mit 
dem Evangelium bekannt zu machen. 
  
Verkehrs-Nachrichten. 
In Hoachanas (Deutsch-Südwestafrika), etwa 70 km südöstlich von Rehoboth, ist am 
5. Januar 1908 eine Postanstalt eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und 
Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briessendungen erstreckt. 
Die Eröffnung der Postanstalt in Palau (Palau-Inseln) hat am 4. Oktober 1907 
stattgefunden.
        <pb n="346" />
        W 272 20. 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat März 1908. 
  
Nach 
vom Ein- 
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
auer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am: 
  
  
riedrich, Hubehe 
n 88 Tage 
Simpfon 41 Tage 
Simpsonhafen 88 Tage 
Friedrich Wilhelme- 
  
Mombasa O0 16—17 Tage 
Mombasa O 17 Tage 
Mombasa 18, 14 Tage 
Tanga 17, 19 Tage 
Tanga 16 Tage 
Daressalam 18 Tage 
Janzior 18 Tage 
n Zanzibar unmittelbar 
u ö#rderung nach 
salam durch ankie. 
mentsdampfer in 6 Stund.) 
Daressalam 17 Tage 
Zanzibar 20 Tage 
nach Daressfalam weiter 
mit nächster Gelegenheit 
  
schiffungshafen am: 
Neapel 26. März 
(deutsche Schiffe) 
1. deutsch· Neugninea. Brindisi 8. März 5. April 
(engl. Schiffe) 
. i 
Avmschostqmsqs Neaeis23.Meikz2.Aprii 
a) — Bukoba, Muansa und weur#e Schiffe). 
.. 
46 ve Marseile 10. jedes Monats 
ii und von der Endstation 1 
zu S Sil mach den Daetm. Brindisi 15. März 5. April 
mungsort (engl. Schiffe) 
"ur 
23. März 2. April 
v) ¼ E on s bn 
Mosch# Muhesa, Pangand, 5. April 
Wugtiri und Wilhelmstal) uchri *1 
Neapel 23. März 2. April 
(deursche Schiffe) 
Marseille 10. jedes Monats 
c) sach Deutsch-Ostafrika Darcs 
usschl. der unter a und b . 
genannten Postorte) 5. April 
edt 
Brin 15. März, 
Cengl. — 
"“ - q. 
3. benthcheüdeefr Hamburg „ nn rre 6„ 
Antwerpen 2. 23. März 13. Apri 
a) hach Sbbabts, Se En. (bentsche Schiff) 3 
gemleiEnr- eabbwa Boulogne 3. 24. März 14. April 
Kubas, Maliahöhe, Nauchas,) deutsche Schifee) 
Habarso. Sia 88 Southampton 7. 28. März 
Fo 2“ ballina Pu, 14 21. Marz 1. April 
ikokorero, Neho. 14. 21. März 1. 
9E tio. * rn Southampton 14. 21. März prik 
aa dhuk ierbers. +Hamburg 6. 27. März 
i 
Southampton 7. 21. 28. März 
11. April 
Hambucreg .. 
Antwerpen 2. 28. März 
b) 6 *—v*s §iDeE (deutsche Schiffe) 
WVehnhn, basir, Keri- Boulogue 3. 24. März 
(deutsche chläfe) 
Southampton 14. März 4. April 
Hamburg 6. 27. März 
18. März 8. April 
c% h Stteaiehlehen Southampton 14.28. März 11. pil 
ein 
ddL8, 0 (nur B. e 
karten un unge i Druck 
payimiiiid 
atkiipisobcii wie Lüderis= 
  
Swakopmund 25 Tage 
Swakopmund 20 Tage 
Swakopmund 19 Tage 
Swakopmund 21 Tage 
Swakopmund 30, 23, 
2 
Swakopmund 25 Tage 
Lüderitzbucht 20 Tage 
Lüderitz4bucht 26 Tage 
Lüderitzbucht 21 Tage 
Lüderitzbucht 20 Tage 
Luderitzbucht 34 Tage 
Lüderitzbucht 38 Tage 
Lüderitzbucht 26 Tage 
Capstadt 17 Tage 
von dort weiter auf dem 
Landwege über Steinkopf 
fen 41 Tage 
6. 24. März 3. April 
10 5 abds. 
21. 23. März 
10 abds. 
8. jed. Mts. 10 5 abds. 
13. März 3. April 
10 3 abds. 
21. 31. März 
10 abds. 
3. April 10 3 abds. 
21. 31. Micz 
1038 a 
8. jed. gi 1088 abds. 
3. April 103 abds. 
13. März 105 abds. 
17. März 7. April 575 ems. 
1. 29. März 12. April 
vms. 
zunge ä 13. April 
s knn 
112 
10. ½# 3. April 
s. 
z 3 Merz 
7 abds. 
20. 27. Mär 
de April 113 vms. 
....... 55 ums. 
1. 22. März 
88 oms. 
2. 23. März 
1° ums. 
13. Wrn April 11#ms. 
6. März 7½ ums. 
12 ehd 7 April 55 ums. 
13. 27. März 10. April 
112 oms.
        <pb n="347" />
        W 273 20 
  
Die Abfahrt erfolgt 
1 
Ausschiffungshafen. 
Briefe müssen aus 
  
  
Nach vom Ein- · Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen) am: der Uberfahrt abgesandt werden am 
l 
4. Kamerun. Hamburg 1 10. 25. jed. Mts. *d 4023 ###e 6H b 9. jed. Mts. s pus. 
* l* — 92. " 9 — 
5 ch Kribi 20 u. 27—31 Tage 24. jed. Ms. 7 abds. 
woa, ".. ala. Goo Boulogne 11. jedes Monats Viktoria 18 Tage 10, jed. Mts. 10 nachm. 
Abog Jaunde, Sohann- fur Mer Duala 18 Tage 
übrechesböe. Toto- v (deutsche *' Kribi 19 Tage 
Plantation, Viktoria Fr ((Liverpool 7. März 4. April Viktoria 25 Tage 54ö 2 . April 
T Duala 26 Tage 10 5 
Liverpool 21. März Duala 23 Tage 19. n abds. 
iHamburg 25. jedes Monats Rio del Ney 33—86 Tages 24. jed. Mts. 77 abds. 
b) nach Rio del Nger iverpool 7. März 4. April Rio del Rey 23 Tage 5. März 2. April 
10 abds. 
e) nach dem Tschadsee-Gebiet j Liverpool jeden Sonnabend Forcados 17 Tage jeden Donnerstag 
(Garua. Kusseri) von derwe ber 10“ abds. 
4) nach Osstdinneee Liverpool jieden Sonnabend Calabar 19 da 5n jeden Donnerstag 
, von dort weiter über 106 abds. 
| (am Froßstuh bis 7 nm 
is 10 Tag 
e nach Molund Antwerpen 19. März 9. April Matadi 19—20 Ta 18. März 8. April 
3 bLon! da zieiter. mit — # 10 nachm 
K 1 razzam 
Bordeaux 25. jedes Monats * . San un28. jed. M—. 10 abds. 
1 is Sl 
6 Paliege 9. Zese 
r——o-- Da 
(deutsche Schiffe) D , # Tage . 
Ponape 51 Tage 21. Wril. 
5. den Karolinen, Palan-NReapel. 51 10 abos. 
7n M eape Ponape 54 Tage 
nseln, Marianen. (engl. Schiffe) Saipan 64 Tage 
Jap 68 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter 
sechs= bis siebenmal jährl 
ich mit Segelschiffen. 
  
Neapel 
Geunsah Schiffe) 
12. 26. März 9. April 
Tsingtau 83—36 Tage 
10. 24. März 7. April 
10 
  
Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 81—36 Tageseden Freitag 10 abds. 
(engl. s « ' 
G. Niantschon. Mar 15. 29. März Tsingtau 34—36 Tage3 27. März 
(frans. “ 10 abds 
Liverpool 6. März 3. April Tsingtau 31 Tage 5. März 2. u 8# oms. 
Marseille 20. März Tsingtau 36—38 Tage 18. März 100 abds. 
(engl. Schiffe) 
Hamburg " 12. 25. 27. jed. Mts.Lome 25, 21, 19 Tage 24 26. jed. Mts. 
'7/ abds. 
Nordenham 28. jedes Monats Lome 18 Tage jied. Mts. 11. 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 9. jed. Mts. s#on oms. 
Notterdam 16. jedes MonatsLome 21 Tage 15. jed. Mts. 03 ums. 
(deutsche * 
— Voul M. 11. jedes MonatsLome 16 Tage 10. jed. Mis. 1°9 ums. 
J. (ogo. e iio 6 1 
Marseille 12. jedes Monats Catenen 18 Tage 10. jed. Mts. 10“ abos. 
von da ab Landverbindung 
Bordeaux 25. jedes Monats Cotonon 18 Tage 23. jed. Mts. 10“ abds. 
on da ab Landverbindung 
Liverpool jeden Sonnabend Akkra 15 Tage Donnerstag 9/ abds. 
  
  
von dort weiter auf dem 
Landwege in 4—5 Tagen
        <pb n="348" />
        W 274 20 
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens 
— am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
Neap #15. März Jaluit etwa 54 Tage · « 
8. Marshall-Inseln. (engl. Seln - 18. März 21. April 
sta Neapel. 23. April Jaluit 57 Tage 10F abds. 
(eutsche Schiffe * 
9. Samoa. Queenstown 29. März 26. AprilApia 29—31 Tage 27. März 24. April 112 
  
  
  
Den vurch z bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat. 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebicten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Landungs- Die Post ist fällig Landungs- Die Pofst ist fällig 
Von hafen in Berlin am Von hafen in Berlin am 
Deutsch-Neuguinea Neapel . . 1. 10. 209. März “ Brindisi . .. 20 März 3. April. 
— 311 — Marshall-Inseln Neapel 15. März 
veutsch= onafrin Neapel. 0 27.. März i7*. A. « 
entsch- rika Brindisi 6. März 3. April ose #.#4 
Marseille.. 16 jed. Mts. Neapel · I1. 25. Marz 
. · — — Brindisi . . . 6. 20. Maͤrz 3. April 
deutsch-Südwestafrika ———*—*:. Marseille.. 5. 19. März 2. April 
Antwerpen. 7“.28“. März 187. . Liverpool 15. März über 
nördl.Tell d. Schutgeb.] Lamburg . 157. März 4°. April i Vancouver. 
Southampton 8. März autschon Plymouth, 1 über San Franeisto 
Southampton 3. 22. Mär 1. . » oder Seattle 
südl. Teil des Schutzgeb. Houth, *W E— 2 rri uor Leaore oder T-. 11. 18. 
— — — — —— Queenstown )25“. März 1“.8“. Ap. 
Sibir. Eisen- 
damburg 19. März . . 
Kamekau...... Southampton 1- 30--Mär bahn jed. Montag u. Nittw. 
. 2 ä 
Plymouth. 1. 16. 29. März Ssamoa t unbestinmimt, vorausfichtl 
–EP --------—-——---"««« odimoutzMühR 
den qupliukm »------..---— , h »«-E(,u.. ancouver) 
Brindisi 3. April Togo Hamburg ’"19. 21“. März 27.2. 
ralanfem 1 9 Southampton 1“. 30“. März 
* Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schißes.) 
S. M. S. „Arcona" Amoy 16/1. — 17/1. Hongkong 28/1. — 1/2. Shanghai. 
S. M. S. „Bremen“ 9/1. Rio de Janeiro 22/1. — 5/2. Port of Spain. 
S. M. S. „Bufsard"“ Daressalam. 
S. M. S. „Charlotte“ Havana 17/1. — 21/2. Charleston (Sübkarolina) 28/1. — 2/2. Ver- 
mudas 6/2. — Horta auf Fayal. 
S. M. S. „Condor" 29/12. Palau (Westkarolinen) . — 8/1. Friedrich-Wilhelmshafen 14/1. 
— 16/1. Herbertshöhe. 
S. M. S. „Fürst Bismarck“ Manila. — 20/1. Bongkor 28/1. — 1/2. Singapore 7/2. — Batavia. 
S. M. S. „Leipzig“. Shanghai 3/2. — 6/2. Swatau. 
S. M. S. „Luchs Hongkong ½ — Hoihow. — 9/1. Pakhoi 10/1. — 17/1. Bangkok 28/1. 
31/1. Saigon 5/2. — Hongkong.
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        .„Moltke“. 
„Niobe“. 
. „Panther“ 
„Planet“. 
. „Seeadler“ 
. „Sperber“ 
.„Tiger“ 
an a # HGi 
Ss 8 8 
a#n #### 
W 275 2C 
Kingston (Jamaica) 13/1. — 18/1. Havana 28/1. — 4/2. Bermudas 
8/2. — Punta Delgada (Sao Miguel, Mzoren). 
Manila. — 20/1. Bangkok 28/1. — 1/2. Singapore 7/2. — Batavia. 
San Paolo de Loanda 15/1. — 16/1. Lobito Bay 20/1. — 21/1. Mossa- 
medes 28/1. — 31/1. Swakopmund. 
Vermessungsgebiet bei Matupi. 
Bagamojo 10/1. — 11/1. Tanga 18/1. — 18/1. Zanzibar 22/1. — 
22/1. Daressalam 29/1. — Bartholomeo Diaz. 
10/1. Forcados 17/1. — 19//1. Victoria. — 23/1. Duala. 
Tsingtau 7/1. — 11/1. Futschau 17/1. — 19/1. Hongkong 22/1. — 
24/1. Amoy 30/1. — 31/1. Hongkong 4/2. — 4/2. Canton 10/2. 
  
  
  
  
  
  
— Hongkong. 
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
Reise Letzte Nachrichten 
Postdampfer von nach bis 26. Februar 1908. 
„Adolph Woermann“ Durban Hamburg am 15. Februar ab Swakopmund. 
„Alexandra Worrmann“ Gabun Hamburg am 22. Februar in Duala. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Kapstadt am 16. Februar in Kapstadt. 
„Anna Woermann“ rutu Hamburg am 18. Februar ab Lome. 
„Arnold Amsinck“ Lüderitzbucht Hamburg am 22. Februar in Hamburg. 
„Carl Woermann“. Hamburg Accra a#m 23. Februar in Sierra hrone. 
„Eduard Bohlen"“. Kapstadt Swakopmund am 12. Februar ab Kapstad 
„Eduard Woermann“. Lüderitzbucht Hamburg am 21. Februar ab SR 
„Eleonore Woermann“ Duala Hamburg am 23. Februar ab Teneriffe. 
„Erna Woermann“ Lüderitzbucht Hamburg am 9. Februar in Hamburg. 
„Frieda Woermann“ Hamburg Kotonon am 27. Februar ab Hamburg. 
„Gertrud Woermann“. Delagoabai Hamburg am 16. Februar ab Zanzibar- 
„Haus. Woermann“. Hamburg Gabun am 18. Februar in L 
„Henriette Woermann“ Hamburg Calabar am 14. Februar ab 20 Patmas. 
„Irma Woermann“ Hamburg Calabar am 15. Februar in Bonny. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg. Burutu am 21. Februar Dover passiert. 
„Kurt Woermann“ cera Hamburg am 15. Februar ab Las Palmas. 
„Lili Woermann“ Hamburg Burutu a#m 18. Februar in Lagos. 
„Linda Woermann“ Hamburg Rio Nunez am 25. Februar in Conakry. 
„Lothar Bohlen“ Calabar Hamburg am 20. Februar in Hamburg. 
„Lucie Woermann“. Hamburg Duala am 22. Februar in Conakry. 
„Marie Woermann“ Hamburg Assinie am 24. Februar in Rotterdam. 
„Martha Woermann“= Assinie Hamburg am 24. Februar in Sierra Leone. 
„Max Bro - Laden bucht Hamburg am 15. Februar in Gabun. 
Diuis e mburg Rio Nunez am 16. Februar in Antwerpen. 
„Vaul Woermann“. ha Hamburg am 25. Februar in Sekondi. 
„Thekla, Bohlen“ Hamburg Kotonon am 21. Februar Ouessant passiert. 
„Ahaliff?e### Hamburg Lüderitzbucht am 23. Februar ab Las Palmas. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“ Rio Nunez Hamburg am 23. Februar ab Las Palmas. 
„Edea“ n Gabun Hamburg am 22. Februar ab Las Palmas. 
„Kamerun Kotonou Hamburg am 22. Februar in Hamburg. 
„Lome, Hamburg Kotonon am 24. Februar in Kotonon. 
„Otavi *’) Mossamedes Hamburg am 21. Februar ab Las Palmas. 
-Swaktnnon Mossamedes Hamburg am 25. Februar in Hamburg. 
„Togo »·- Hamburg Swakopmund am 21. Februar in Swakopmund. 
„Windhuk“ Hamburg Durban am 25. Februar in Tanger. 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
„Freiderun“ Hamburg D. Assinie am zI. Februar ab Rufisque. 
„Immo“, Hamburg .- uotonou am 7. Februar in Lome. 
5„ ngbert“. •’ Hamburg Mossamedes am * Februar in Benguella. 
„In rahan . Hamburg Lüderitzbucht am 6. Februar ab Las Palmas. 
„Walburg Hamburg Mosiamedes am 24 gebruar Quessant passiert.
        <pb n="350" />
        W 276 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Heudt'sches Kolonialhontor G. m. b. HP., Berlin W.ö4. 
  
  
  
  
       
  
  
  
  
  
  
  
  
Telephon: Amt 1le 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 28. Februar 1908. 
Grün- 1 vor= sextzte 1 
dungs- Kapital schäfts- letie Le Nachfrage Angebot 
jahr Mart ahr dende dende 5%“ 5% 
1906 1250 000 1. 10. — — fritanische Kompagnie A.G. — 115 
1906 2000000 1. 1. — 4 Borneo-Kautschuk-Compagnie A.-G. — 95 
1905 1200 000 1. 4. 0 0 Centralafrikanische Verguberksgesellschaft 90 100 
1905 600 O000 1. 1. 5 5 Centralafrikanische Seengesellschaft. 100 105 
1890 1 500 000 1. 1, 30 22 Ching-Export-, Import= u. Bank- Comvasnie 260 — 
1891 — 2 600 000 1. 100 5 7 Chocold Plantagen-Gesellschaft 87 92 
1905 220 000 1. 1., — 18 Debundscha-Pflanzung 125 — 
1900 418 000/ 1. 1. 7 7 Deutsche Agaven-Gesellschaft — 108 
1878 2750000 1. 1. 12 20 Deutsche Handels-. und Plantagen-Gesellschaft 
der Südsee-Inselr 175 182 
1885 2 000 O00 1. 4) 20 20 Deutsche C blenkal- Geseüsch. für Zudwesr afrita 175 185 
1907 2 500 000 1. 1.0 — — „Deutsche Kautschuk-Aktiengesellschaft — 85 
1902 1 000 O00 1. 1. 0 0 1 Deutsche SawonlSeelschat. — 70 
1902 0001. 5“ 1 2 Druutsche Togogesellschaf 70 80 
1885 3 721 000 1. 118 ½ 5 Deutsch--O aeescbenin Stamm-Ant.] 100 102 
" 000 5 5 orzugs-Anteile 101 108 
1886 400 000 1. 1. 0 0 Deutsch--Oltafranische Plantagengesellshaft — 12zsfr. 
— — o. do. Vorz-Aktien 102 107 
1908 11 495 000 1. 1.,. 3½ 3½ Deutsch-Ostafrikanische 3½% Stebirrfiret 
1 bungen (vom Reich sichergestell . 92 98. 
1897 2250 000 1. 1. 4 5 Deutsch-Westafrikanische Handelsgeseuschaft — 100 
1899 4000 000 1. 1. 0 0 Geienlichait Nordwestlamerun . t. A. — M 25.— 
360 000 0 0 . Lit B. — M 10.— 
1898 1 000 000 1. 1. 5 10 Sesedehaft Sudigiicrun . .Lit. A. — 110 
1000 0 oa 2 HKlt. B. — 95 
1889 2 000 000 1. 10. 0 0 Guatemala Planteigen-Geselsschöft — 25 
1897. 1 153.000 1. 1. 0 0 Hanseatische Kolonisationsgesellschaft. — 40 
1889 3 000 000 1. 10. · 0 Hanseatische Plantagengesellschaft. .— 80 
1887 1200 000 7 1. 1. 15 20 Jaluit- Gesellschaft, geteilte Aktien 125 135 
. "6 s do Genußscheine M 1200 
1898 604 000 11. 7. 0 0 Kafee- Plantage Salarre Biamm- Aktien — 15 
447 000 C1 . orzugs-Aktier — 40 
1904 1 000 O000 1. 1. — 0 gLamend —Vergwerks- burenüchon Ü — 35 
1906 3 000 O0o0 1. 1. — 4 „Kamerun-Kautschuk-Compagnie — 85 
1903 1 000 OOo 1. 1.4 — 0 Kautschuk-Pflanzung Meanja A.G. — 60 
1899 1 100 000 1. 7. 0 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft . — 75 
1885 6u000 000 1. 4. 0 0 '#v2Zen Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile . — 98 
"0 0 Stamm-Anteile — 41 
1906 1 200 000 1. 1.0 — DOtstafrika-Kompagnie — 99 
1904 21.000 000 1. 1.) 3 3 Ostafrikanische Cisenbahngesellichaft. Anteile 
Zins und 
"6u . 98 
1900 20 000 O000 1. 4. 0 · .100 05 
1902 125 000 1. 1., 30 40 7 Söch? iüöch 
189“ 20000 000 1. 10. 5 6 . – 86 
1895 1 500 000 1. 1.] 0 0 1— 95 
1903 800 1. 1. 0 0 — 90 
1905 2000 000 (I. 1. 4 4 1 — 85 
1897 500 000 / 1. 1.] 0 o 70 80 
1900 500 000 1. 7. 0 0 2863d4 Bsh 
1892 K 2000 Oo0 1. 770 0 a Co. 168h 17 sb 
18939 869 100 1. 4. ·0 0 Usambara 3.n W Sienmsutete 25 zsfrr 30 zefr. 
142 200 · · do nteile — 50 zsfr 
1897 1 500 000 .1. 1. · 0 T Westafrikanische Planzungsgeselhezug Libund D 
"v° « « Stamm-Anteile 80 – 
Q 600 000 10 6 Vorzugs-Anteile 105 115 
1897 4500 000 1.] 0 0 Veliafrilanisate Pflanzungsgesellschaft Victoria 
s zusamntengelegte Stamm-Aktien 15 — 
# 1 Aktien 2 — 
1895 1. l 0 % Se u * und wunmnewwichh 
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Zu jeder Art von —ie 5 obemseherde. Banthaus stets gern bereit.
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        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
19. Jahrgang Berlin, den 15. März 1908. Uummer 6. 
W3 eint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte bbeigefügt ur:. mindesiene 
31 r-*er Uebrnt erscheinenden: „Mitteilungen aus #4½ deutschen Schutzgebieten-, herausgegeb von 
Danckelman. Den rvier ertel fͤl eitss #ibonnemnentspreis für das Kolonialblatt mit den Sttheiten r beun Detbr. 5 die 
Post und dien Buchhandlungen — ru EW——— uch die Verrlagsbuchhandlung: für Deutschland einschl. 
utschen Schutz zdl,n ind ÖOsterrerch rl- dle Länder 8 el#tpostvereins M. iuns d und Ansragen 
fza deutschen 
2 an die Königliche Eoealihbchbe bon kent Jl Mittler und Sohn. Berlin Sces, Kochstraße 66—71, zu richien 
Inhalt: Amtlicher Teil: Allerhöchster Erlaß, betr. die e Aufhebung des Kolonialrats und die Bildung von 
Kommissionen beim Neichs-Kolonialamt. Vom 17. Februar 1908 S. 277. — Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Südwestafrika., betr. die Abänderung der Baupolizeiordnung für Deutsch-Südwestafrika vom 12. September 1898. 
Vom 14. Januar 1908 S. 278. — Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Samoa, betr. das Mietsfuhrwesen für 
den Personenverkehr. Vom 31. Dezember 1907 S. r*s*5*35 — Personalien S. 279. 
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 2 
Togo: Der Dammbau Anecho—Adjido (mit zwei lhe . 282. — Maßregeln gegen Einschleppung der 
Pest S. 283. — Das Kolkuagg er von Tolpli S. 283. 
Deutsch-Ostafrika: E über die d. Bewegung des Handels des deutsch- ostafrikanischen Schutzgebiern über 
die Zollstellen der Küfte * 
Viertel des Kalenderjahre im Verg leich mit dem Handel in gleichen Zeitraum 
des Voriahres S. 284. — Dice über die Zollstetken der Binnengrenze im I. Bierteljahr 1907 S. 286. 
Deutsch-Südwestafrika: Die weiße Zivilbevslkerung des Schutzgebiets S. 289. — Zwischen On und Groot- 
fontein S. 289. 
Deutsch-Neuguincai Der Taifun auf den Mortlock-Inseln S. 291. — Die deutsche Marine-Expedition 1907/08 
S. 291. — Eine Reise nach den Karolinen= und Marschall-Inseln S. 292. 
Rolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Baumwollbau in Deutsch-Südwestafrika S. 204.— Aus dem 
„Tropenpflanzer“ S. 295. 
Aus fremden nolonien und Produktionsgebieten: Materialien zur afrikanischen Eingeborenen= und 
Arbeiterpolitik: Dienst= und Arbeitsordnung in der Orange River Colon 295. — Die wirtschaftlichen Verhälmnisse 
und der Handel von Britisch-Nordborneo und Labnan im Jahre 1906 N0 — Die RNakao-Herbsternte und die Kakao-= 
* Geylons S S. 305.— Baumwollanbau in Britisch-Zentralafrika S 7965. — Golderzeugung Australasiens im Jahre 1907 
Eisensteinlager an der Nordostküste W estaustraliens S. 306. — Bergwerksgesetze für Kaffraria (Kapkolonie) 
S. . DHandel Abessiniens S. 307. — Handel Adens im Jahre 1900/07 E. 308. — Der Handel von Britisch= 
Londuras in den letzten zjahren S. 300. Handel der Elfenbeinküste im 1. Halbjahr 1907 S .310. — Handel 
Jamaikas im Jahre 1906/07 S. 310. — Eingangszol für geistige Getränke im Kongostaat S. 310. — Aufhebung der 
Quittungs- Scheck= und Wechselstempelsteuer in Neu-Südwales S. 310. — Vorschriften für die Einfuhr gesundheits- 
schädlicher Drogen in den Straits Settlements S. 311.— Waffeneinfuhr nach dem Sudan S. 311.— Gewerblicher 
Rechtsschutz in Eritrea S. 311.— Beschränkung der — von Feuerwaffen in das chansigebte. S. 311. — Ver- 
zollungwerte für einige Ausfuhrartikel im Njassaland S. 312.— Transporterleichterungen für die Ausfuhr von Mais 
aus dem Transvaal und der Orangefluß-Nolonie S. 312 
Verschiedene Mitteilungen: Berliner Verein für ärztliche Mission S S. 312. — Die Präfektur der apuziner= 
mission für die FKäralinen: Inseln S. 312. — Vermessungsarbeiten im Britisch= stafrika-= Protektorat S. 312. 
Literatur S. 313. Dertehrs: Nachrichten S. 313. — Schiffsbewegungen S. 317. — Kurse deutscher holonial= 
werte S. 319. — Anzeigen 
Kmtlicher Teil 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
      
Kllerhöchster erlaß, detr. die Kufhebung des Kolonlalrats und die Biüldung von 
Kommissionen beim Beichs-Kolonlalamt. 
Vom 17. Februar 1908. 
Unter Aufhebung Meines Erlasses vom 10. Oktober 1890, betr. die Errichtung eines 
Kolonialrats, genehmige Ich, daß beim Reichs-Kolonialamt unter Hinzuziehung von Sachverständigen 
Kommissionen äu dem Zwecke gebildet werden, um das Reichs-Kolonialamt bei der Verwaltung der 
Schusgebiete in beratender Weise zu unterstützen. Sie haben hiernach das Weitere anzuordnen. 
Berlin, den 17. Februar 1908. 
gez. Wilhelm I. R. 
An den Reichskanzler. ggez. Bülow.
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        W 278 2 
Verordnung des Souverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. die Kbänderung der 
Baupollzelordnung für Deutsch-Südwestafrika vom 12. September 1898. 
Vom 14. Jannar 1908. 
Auf Grund des § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903, betr. 
die seemannsamtlichen und konsularischen Befugnisse und das Verordnungsrecht der Behörden in den 
Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, bestimme ich hiermit folgendes: 
§ 1. Der § 9 der Baupolizeiordnung vom 12. September 1898 (Kol. Bl. 1898 S. 767 ff.) 
erhält folgene Fessung: 
weit nicht schon wegen Übertretung des § 367 Nr. 15 des Strasgesehöch für das 
Deutsche — eine Bestrafung eintritt, werden Zuwiderhandlungen gegen die §§ 2, 5, 6 und 8 
dieser — Galdstrafe bis zu 150 Mark oder mit Haft bestraft. 
§* 2. Verordnung tritt am 15. Jannar 1908 in Kraft. 
Winh## den 14. Januar 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
von Schuckmann. 
Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Samoa, betr. das (MMietsfuhrwesen 
für den Dersonenverkehr. 
Vom 31. Dezember 1907. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, Seite 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903, betreffend die see- 
mannsamtlichen und konsularischen Befugnisse und das Verordnungsrecht der Behörden in den 
Schutzgebieten Afrikas und der Südsee (Kol. Bl. Seite 509), wird hiermit verordnet, was folgt: 
§ 1. ZJeder Mietswagen für den Personenverkehr muß bei der Polizei angemeldet werden. 
8 2. Der Vermieter beziehungsweise der Kutscher ist verpflichtet, Wagen, Pferde und 
Geschirr in gutem, gebrauchsfähigen Zustand zu halten. 
§ 3. Die Pferde dürfen auf der Straße nicht ohne Aufssicht gelassen werden. 
&amp; 4. Der Polizeivorsteher bestimmt die Anzahl der Personen, die jeder Wagen auf- 
nehmen darf. 
§5 5. Der Fahrpreis beträgt: 
a) für zweirädrige Wagen für die erste Stunde oder einen Teil 6 Mark, für jede weitere 
Stunde 3 Mark, 
b) für vierrädrige Wagen mit Raum bis zu vier Personen einschließlich des Kutschers: 
2 Mark für die erste Stunde, 
6 Mark für jede weitere Stunde, 
e) für vierrädrige Wagen mit Raum für mehr als vier Personen einschließlich des Kutschers: 
14 Mark für die erste Stunde, 
7 Mark für jede weitere Stunde. 
Bruchteile einer Stunde werden bis zu ½ Stunde mit dem halben, über ½ Stunde mit 
dem vollen Fahrpreis bezahlt. 
Die Preise verstehen sich für den Wagen ohne Rücksicht auf die Anzahl der Fahrgäste. 
§ 6. Zede Fahrt gilt als eine Rundfahrt, gleichviel, ob der Wagen zum Abfahrtspunkt 
zurückkehrt oder nicht. 
7. Für die in § 5 festgesetzten Preise muß der Vermieter beziehungsweise der Kutscher 
die Fahrt übernehmen. 
Vereinbarungen zu billigeren Preisen sind zulässig. 
5 8. Bei Streitigkeiten entscheidet der Polizeivorsteher oder sein Vertreter. 
§ 9. Die Stände für Mietswagen für den Personenverkehr sind: 
a) an der Bismarck-Brücke, 
b) am Postgebäude. 
10. Jeder Mietswagen muß ein gedrucktes Exemplar dieser Bestimmungen in deutscher, 
englischer und samoanischer Sprache enthalten, das auf Verlangen den Fahrgästen vorzuzeigen ist.
        <pb n="353" />
        W 279 20 
§* 11. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden als Übertretung bestraft. 
Im Wiederholungsfalle kann die Konzession entzogen werden. 
8 12. Diese Verordnung tritt am 1. Februar 1908 in Kraft. 
Vailima, den 31. Dezember 1907. v 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Solf. 
Personalien. 
Der ständige Hilfsarbeiter im Reichs-Kolonialamt, Regierungsrat Dr. Zoepfl, bisher 
Privatdozent in der Philosophischen Fakultät der Friedrich-Wilhelms-Universität Berlin, ist zum 
außerordentlichen Professor in derselben Fakultät ernannt worden. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten 
Schutzgebietsbeamten die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu 
erteilen, und zwar: 
des Komturkreuzes des Mecklenburgischen Greifenordens: 
dem stellvertretenden Gouverneur, Wirklichen Legationsrat Dr. Gleim (Kamerun), 
dem Gouverneur Julius Graf von Zech auf Neuhofen (Togoz); 
des Ehrenkreuzes des Mecklenburgischen Greifenordens: 
dem stellvertretenden 1. Referenten, Legationsrat Dr. Kalkmann, 
dem stellvertretenden Oberrichter, Regierungsrat Knake, 
dem 2. Referenten, Regierungsrat v. Brauchitsch, Kamerun; 
dem Bezirksamtmann, Regierungsrat Dorbritz, 
dem Regierungsarzt, Professor Dr. Ziemann 
des Ritterkreuzes des Mecklenburgischen Greifenordens mit der Krone: 
dem Bezirksrichter Schlettwein, l 
dem Gerichtsassessor Hermanns, 
dem Regierungsarzt Dr. Krueger 1A 
des Ritterkrenzes des Mecklenburgischen Greifenordens: 
dem Bezirksrichter Kirchhoff, 
dem Gerichtsassessor Dr. Schürmann, 
dem Regierungsbaumeister Schütz, Kamerun; 
dem Arbeiter-Kommissar Freiherrn von Lüdinghausen gen. Wolff, 
dem Stationsleiter v. Houwald 
des Verdienstkreuzes vom Hausorden der Wendischen Krone in Gold: 
dem Landrentmeister Gärtner (Togo); 
Togo; 
dasselbe in Silber: 
dem Materialienverwalter Poetsch, dem Zollamtsassistenten 2. Klasse Jacobi, beide in Togo; 
der von dem hochseligen Großherzog Friedrich Franz II. gestifteten silbernen 
Medaille: 
dem Bureaugehilfen, Kanzlisten Röhr (Kamerun) 
der von dem hochseligen Großherzog Friedrich Franz III. gestifteten silbernen 
e: 
E— Medai 
dem Polizeimeister Vasel (Kamerun), 
dem wolbeimeeser Schulz, dem Werkmeister Dehl, dem Oberbootsmannsmaat Köhn, sämtlich 
in Togo; 
des Ritterkreuzes 1. Klasse des Württembergischen Friedrichsordens: 
dem Regierungsrat Dr. Hintrager (Deutsch-Südwestafrika);
        <pb n="354" />
        W 280 20 
des Großherzoglich Hessischen Ritterkreuzes 2. Klasse mit Schwertern vom Orden 
Philipps des Großmütigen: 
dem Bezirkssekretär Schulz (Deutsch-Ostafrika); 
des Ritterkreuzes 1. Klasse des Sachsen-Ernestinischen Hausordens: 
dem Hauptmann in der Schutztruppe für Ostafrika, kommandiert zum Reichs-Kolonialamt, Fonck. 
RKaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. O. K. vom 20. Februar 1908. 
Schönewerk, Kriegsgerichtsrat, am 29. Februar d. Is. von seiner Stellung enthoben behufs 
Wiederverwendung in einer Kriegsgerichtsratsstelle der Königlich Preußischen Militär-Justiz= 
verwaltung. 
A. K. O. vom 25. Februar 1908. 
Frhr. v. Falreuhausen, Oberleutnant im Grenadier-Regiment König Friedrich III. (2. Schlesischen) 
Nr. 11, kommandiert zur Dienstleistung bei der Landesaufnahme, am 13. März aus dem 
Heere ausgeschieden und mit dem 14. März d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 18. Februar 1908. 
Rau, Oberveterinär, am 29. Februar d. Is., behufs Rücktritts in Königlich Bayerische Militär- 
dienste, aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 20. Februar 1908. 
Laepke, bisher Feldlazarettrendant, zum Lazarettinspektor mit einem Rangdienstalter vom 18. No- 
vember 1907 ernannt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 26. Februar 1908. 
Schüßler, Proviantamtsassistent, am 29. Februar d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (beim Proviantamt Wesel), aus der Schutztruppe 
ausgeschieden. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 20. Februar 1908. 
Thiel, Leutnant im Niedersächfischen Feldartillerie-Regiment Nr. 46, am 6. März aus dem Heere 
ausgeschieden und mit dem 7. März d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
A. K. O. vom 18. Februar 1908. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenanmen Unteroffizieren 
u1sw. folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: 
die Schwerter zum Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse # am weißen Bande mit 
schwarzer Einfassung: 
dem Gouvernementssekretär Gruschka beim Gouvernement für Südwestafrika; 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: 
den Unteroffizieren Glatter und Bruckner, dem Sanitätsunteroffizier Noeske, den Gefreiten Cords, 
Croy, Müller, Otto, 3. Feldartillerie, Nauheimer, Poniatowski und Reichert sowie 
den Reitern Dölling und Mannfrast, sämtlich in der Schutztruppe für Südwestafrika;
        <pb n="355" />
        W 281 20 
dem Vizefeldwebel der Landwehr II. Aufgebots Denecke, 
dem Sergeanten der Reserve VBespermann, 
dem Sergeanten der Landwehr II. Aufgebots Bernhardt, 
dem invaliden Sanitätssergeanten Joschlinger, 
der Reserve v. Schoenermarck, Finke und Hassenstein, 
der Landwehr I. Aufgebots Krieß und Möhring, 
der Landwehr II. Aufgebots Ihde, Lengfeld und Kiene, 
des Landsturms Henker, Roehlig und Panzlaff, 
den invaliden Unteroffizieren Nitschke, Kindt und Maiwaldt, 
dem Obergefreiten der Landwehr I. Aufgebots Glose, 
den Gefreiten der Reserve Hammermeister, Paul und v. Suchodoletz, 
den Gefreiten der Landwehr I. Aufgebots Noße und Steinfurth, 
den Gefreiten der Landwehr II. Aufgebots Kitt, Schmitting, Hollenbach, Dunaiski, Hoppe, 
Denevill, Kirsten und Kötting, 
dem Gefreiten des Landsturms Gutsche, 
den invaliden Gefreiten Meszalla alias Michalla und Siebers, 
dem Torpedo-Obermatrosen der Seewehr II. Aufgebots Glose, 
dem Reiter der Reserve Jooste, 
dem Reiter der Landwehr I. Aufgebots Berger, 
den Landsturmmännern Keunecke und Oberprieler, 
dem Ersatzreservisten Bacher, 
den Invaliden Setecki, Rapsch und Stäbe, 
dem Kriegsfreiwilligen Bax. 
  
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachgenannten Offizieren usw. 
der Schutztruppe für Südwestafrika die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen 
Orden zu erteilen, und zwar: 
des Königlich Bayerischen Militär-Verdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern: 
dem Bizefeldwebel Koch, 
den Unteroffizieren Schwarzott und Siedersbeck, 
den Sanitätsunteroffizieren Hartmann und Ullrich, 
den Gefreiten Weigert und Kreutzer, 
den Reitern Derbfuß, Probst und Hennemann; 
des Ehrenritterkrenzes 2. Klasse mit den Schwertern des Großherzoglich 
Oldenburgischen Haus= und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: 
dem Oberarzt Vorwerk; 
des Ehrenkreuzes 3. Klasse mit den Schwertern desselben Ordens: 
dem Gefreiten Toussaint und 
dem Feldbäcker Friedrich; 
des Ritterkrenzes 2. Klasse mit Schwertern des Herzoglich Braunschweigischen Ordens 
Heinrichs des Löwen: 
dem Leutnant v. Linsingen; 
des neben dem Herzoglich Braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen 
gestifteten Verdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern: 
dem Gefreiten Schmidt und 
dem Militärkrankenwärter Wedekind.
        <pb n="356" />
        W 282 20 
  
SE&amp;Neneec Nichtamtlicher Teilseleoeombbd) 
Dersonal-Nachrichten. 
Deutsch -Ostafrika. 
Die Wiederausreise nach Ostafrika haben am 
2. März 1908 angetreten: die kommiss. Sekretäre 
Weber und Witte, der kommiss. Bureauassistent 
2. Klasse Sachse und Tischler Fledderjohann. 
Der Schiffszimmermann Karl Dähn wird am 
23. März d. Is. die Ausreise nach Ostafrika antreten. 
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
Am 25. Februar 1908 in Hamburg: Unteroffizier 
Hennemann; 
am 5. März 1908 in Neapel: Stabsarzt Ullrich 
und Assistenzarzt Scherschmidt. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 10. Februar 1908 von Neapel aus angetreten: 
Sergeant Schneemann, die Sanitätsunteroffiziere 
Scholles und Erler. 
Komerun. 
Die Wiederausreise nach Kamerun haben am 
9. März 1908 angetreten: Sekretär Schmeiser 
und Zimmermann Huhn. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen: Regierungs- 
rat Hansen, Regierungsarzt Dr. Ufer, Gerichts- 
assessor Dr. Steinkopf, die Sekretäre Gehrts 
und Nagel, die Bureaugehilfen Schmidt und 
Oswald Schmidt, Zollassistent Fické, Polizei- 
meister Seelmann, Gärtner Reußner, Wege- 
bauer Dorn, Werkmeister Vetterlein und 
Schlosser Ziegenbalg. 
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: Regie- 
rungsrat Krücke, Assessor Dr. Schünemann, 
Landmesser Hahn, Vermessungstechniker Hau- 
bold, die Sekretäre Hellweg, Neßler und 
Rück, Materialienverwalter Wichert und Schlosser 
Wagner. 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
am 10. Februar 1908 von Hamburg aus ange- 
treten: Oberleutnant Guügge. 
  
Mit Heimatsurlaub sind am 3. März 1908 
in Hamburg eingetroffen: Feldwebel Raddatz 
und Sergeant Bitzinger. 
— 6 
Die Wiederausreise nach Togo hat am 
10. März 1908 angetreten: Gärtner Unger. 
Die Stationsassistenten Paul Schulz und 
Scharck sind am 11. Januar 1908, die Stations- 
assistenten Kallweit und Groß am 28. Januar 
1908 im Schutzgebiet Togo eingetroffen. 
Der Gärtner Glemser ist aus dem Dienst 
des Schutzgebiets Togo ausgeschieden. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Ausgereist nach beendetem Urlaub sind am 
26. Februar 1908 der Zollamtsassistent Pätzold 
und der Bezirksamtsschreiber Schiöberg. 
Deutsch-Meuguinea. 
Der Regierungssupernumerar Schulz und 
der kommiss. Sekretär Brauckmann werden am 
25. März 1908 die Ausreise nach Neugninea 
antreten. 
Samoa. 
Die Lehrerin Fräulein 
22. Dezember 1907 im 
wieder eingetroffen. 
Schultze ist am 
Schutzgebiet Samoa 
Uachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilwetse nur mit Quellenangabe gestattet.) 
ogo. 
Der Dammbau Anecho — Rdflld . 
(Mit zwei Abbildungen.) 
Im Kolonialblatt Nr. 19 vom 1. Oktober v. Is. 
und in Nr. 3 vom 1. Februar d. Is. wurde über 
einen Dammbau durch die Lagune zwischen 
Anecho und Adjido berichtet. Wir sind jetzt 
in der Lage, zwei Photographien des fertigen 
Dammes zu veröffentlichen. Beide Bilder zeigen 
den Damm von der Anecho-Seite der Lagune aus.
        <pb n="357" />
        Zu: Deuiches Kolonialblau Nr. 6. 1908. 
DOer Dammbau Knecho — Zdsido. 
  
  
  
  
Im Vordergrund Fahlkoreigleis, im Pintergrund Kdl##do. 
  
  
Im Hiniergrund Adjido, links ein modernes Eingeborenenhaus.
        <pb n="358" />
        <pb n="359" />
        283 2S 
Maßregeln gegen Einschleppung der Dest. 
Der Ausbruch der Beulenpest in Akra hatte 
das Gouvernement des Schutzgebietes Togo Mitte 
Januar veranlaßt, über die von Akra her Lome 
anlaufenden Schiffe die Quarantäne zu verhängen. 
Ende Januar d. Is. war dann, um der Ein- 
schleppung der Seuche durch den Landverkehr 
vorzubeugen, die Quarantäne für den Grenzver- 
kehr über den südlichen Teil der Westgrenze Togos 
angeordnet worden. Nach einem Telegramm des 
Gouverneurs haben nunmehr pestverdächtige Fälle 
in Anamaboe und Brewa, kleinen Küstenorten 
der englischen Goldküstenkolonie, die Erweiterung 
der Quarantäne für sämtliche Häfen der Gold- 
küste von Cape Coast Castle bis Prampram 
notwendig gemacht. Es ist anzunehmen, daß 
durch die energischen Maßnahmen der Verwaltung 
die gefährliche Krankheit von unserem Schutzgebiet 
jerngehalten wird. 
Das Kalklager von Tohpli. 
Beim Dorfe Adabion, etwa 1,5 km südlich 
der Zollstation Tokpli, liegt im Monu, dem 
Grenzflusse zwischen Togo und Dahomey, zur Zeit 
des Niedrigwassers (also in den Monaten Dezember 
bis Mai) auf mehrere hundert Meter ein Kalk- 
lager zutage, welches für die kalkarme Kolonie 
von großem Werte zu werden verspricht. Der 
Kalk besteht fast nur aus den in Kalkspat ver- 
wandelten Gehäusen von Mollusken, Echinodermen 
und Korallen; er hinterläßt beim Lösen in Salz- 
säure nur einen ganz geringen Rückstand. Eine 
Analyse hat L. v. Ammon in seiner Arbeit: „Zur 
Geologie von Togo und vom Nigerlande“ (Mit- 
teilung der Geograph. Ges. in München Bd. I, 
S. 469) veröffentlicht, sie ergab: " 
Kohlensauren Kalk 95,59 v. H. 
Kohlensaure Magnesia 0,76 
Kieselsänrne 1,30 
Titansäure. 0,06 6 
Tonerde 044 
Eisenoxryd 1,16 = 
Manganoxydul 0,24 
Kait 0,12 
Natro 0,16 
Aus dieser Analyse geht schon die große Rein- 
heit des Kalksteines zur chon? hrnon, ins- 
besondere auch seine Armut an der unerwünschten 
Magnesia. Gebrannt und gelöscht muß daher 
dieser Kalkstein einen „fetten“ Mörtelkalk liefern; 
tatsächlich wurde dies bei Brennversuchen stets 
festgestellt. 
  
Die Mächtigkeit des Lagers ist zwar nirgends 
mit Sicherheit ermittelt, da liegende Schichten des 
Kalkes nicht zutage treten; aber die Klippen im 
Flußbett zeigen, daß der Kalkstein mächtiger als 
2 m sein muß. Zunächst käme wohl für die Aus- 
beutung die größere, am meisten flußabwärts be- 
findliche Fläche in Betracht, ein Kalkgebiet von 
etwa 250 m Länge und durchschnittlich 45 m 
Breite, nämlich nur bis zum Talweg des Fluß- 
bettes, der Landesgrenze gegen das französische 
Dahomey. Legt man nun selbst keine größere 
Mächtigkeit als 2 m der Berechnung zugrunde, 
so könnten demnach auf der angegebenen Fläche 
zur Zeit des Niedrigwassers 250 Xx 45 K 2 
— 22 500 ehm Kalkstein gewonnen werden, welche 
etwa 22 500 K 1,35— 30 375 Tonnen gebrannten 
Kalk ergeben würden. Bemerkt sei, daß nach An- 
gaben des Bauamts in Lome dem Gouvernement 
die Tonne gebrannten Kalks, von Deutschland 
bezogen, auf etwa 110 Mk. zu stehen kommt. 
Der obigen äußerst vorsichtigen Schätzung des 
Kalksteinvorrats ist nur ein sehr kleiner Teil des 
Lagers zugrunde gelegt; die Ziffern erhöhen sich 
noch beträchtlich, wenn einmal die weiter ober- 
halb im Flußbette belegene etwa 3500 am große 
Fläche hinzugenommen wird. 
Das Brennen des Kalkes muß in erster Linie 
mit dem Holze der angrenzenden Baumsteppe er- 
folgen; daneben kann aber noch vorteilhaft ein 
stark zusammengepreßter, holzreicher Torf ver- 
wertet werden, wie er nur wenige Kilometer ober- 
halb Tokpli bei Esse Anna in der Niedrigwasser- 
linie des Monu an den Ufern und auf kleinen 
Inseln sehr verbreitet ist, von wo ihn die Ein- 
geborenen in ihren Einbäumen leicht heranbringen 
könnten. 
Zur Ausbeutung des Kalklagers erscheint fol- 
gender Weg durch die Jahreszeit und den Wasser- 
stand des Flusses geboten. In der Trockenzeit 
muß der Kalk gebrochen und gleichzeitig das nötige 
Brennholz geschlagen werden. Gegen das Ende 
der Trockenzeit könnte der Kalk in ununterbrochenem 
Betriebe gebrannt werden. In der Regenzeit, 
also etwa von Juli bis Oktober, führt der Monn 
so reichlich Wasser, daß ein Transport des Kalkes 
auf großen Einbäumen nach dem 45 km Luftlinie 
entfernten Anecho stattfinden kann. Von Anecho 
aus ist bekanntlich die weitere Verfrachtung auf 
der Küstenbahn nach Lome usw. möglich. Es 
ist auch nicht ausgeschlossen, daß ein Teil des an- 
grenzenden Dahomey mit dem Kalke versorgt wird 
und daß eine Verschiffung nach anderen west- 
afrikanischen Kolonien, insbesondere nach Kamerun, 
stattfindet.
        <pb n="360" />
        W 284 20 
Deutsch-Ostafrika. 
Ubersicht über die Bewegung des bhandels des deutsch-Ostafrikanischen Schutzgeblets über die Sollstellen 
der Rüste im II. Vertel des Ralenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Bandel im gleichen Zeitraum des 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Vorjahres. 
* u # D 1 Im 
.. . .Viettcl.Vic1-tel- . 
Benennung der Warengruppen 1907 1206 ZunahmesAbnahme 
Wert Mk.] Wert Mk. Wert Mk.]Wert Mk. 
A. Einfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbanes und der Forstwirtschaft sowic der 
zugehörigen Nebengewe 
a) Körner= und Pülfenfrüchte 677 063 560 476|7w« — 
b) Knollengewächse, Gemüse und Früchte . 51 998 6 086 — 14 088 
I) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Gemminel 182 482 188 989 — 1507 
d) Olfrüchte, Pflanzenöle, Pflanzenwachs 7601 13 77. — 6 178 
e) Getränke (außer Mineralwasser 176 817 148 45528362 — 
s) Santerctem lebende Pflanzen und Funerbitel 6206 2883 3323 — 
2) Faserpflan 2865 2229 636 — 
*5# Ergengnests # Forstwirtschaft ..·. 72 127 25 845 46282 — 
Summe 1 1 177 110 1 012 742446 40 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse. 
a. e Tier 20012 24 489 — 1 477 
b) Fleisch und bare tieriche Eczeuanisse aller Art 178 222 161 77r3649 — 
e) Tierische Rohstoffe 1173 1 168 — 1. 295 
Summe * 199 407 1877301 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 231 946 217582 14364 — 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 36 817 63 912 — 27 095 
V. Chemische ii phariiiazeiitische Erzeugnisse (außer Schießbedarf — 
und Sprengmitteln) 120 017 96 861 23 156 
VI. Textil= und Filzwaren, Bekleidungsgegenstände usjw. leußer — 
Lederwaren) 2257 5584601 653 655 905 
VII. Leder und Lederwaren, Wachstuch, irichnerwaren . 153 91 1644 — 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren . 3308 1514 — 
IX. Holzwaren, Flecht- und Schnitzwaren. . 38 97 811 — 59 355 
X. Papier= und Pappwaren, literariche und Kunstgegenstände . 73 932 53 2150 717 
XlI. Stein-, Ton= und Glaswaren— 94 685 677016 978 — 
XII. Metalle und Metallwaren (aßer Instrumenten, Maschinen 
und Waffen): 
a) Unbcarbeitete Metalle und Halbseng 6244 40 8834361 — 
b) Fabrikate 401 7014464 185— 2431 
Summe xnl 525 998 511 068 — 
XIII. Instrumente, Maschinen und ahrzeuge . 118 983 325 667 — 176 684 
XIV. Waffen und Munition · 40 142 28541 11 601 — 
XV. Geld . 87618 77900 9718 — 
Summe der Einfuhr im II. Viertel 1907. 5 192 871 O1 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 4854 072 5 625 011 — — 
Zunahme F. Abnahme —. + 338 7991 185 150 — — 
B. Ausfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
a) Körner= und Hülsenfrüchte . 7 764 8140 6915 — 
b) Knollengewächse, Gemüse un- Früchte . 1223 1 422 — 199 
P) Koloniale Verzehrungsgegenstände und Gemahmitel 52210 61 952 — 9 736 
d) Olfrüchte, Pflanzenöle und Pflanzenwachs 478 543 318 076 160 467 — 
e) Getränke 1 1745 — 265 
M Sämereien, lebende Pflanzen und zutterzuitel 4707 4110 597 — 
6) Faserpstanzen. « 487894276842211052— 
h) Erzeugnisse der Forstwirtschaft .. 559 808 513 09316715 — 
umme l 15936351208089385548 — 
II. Tiere und nierische Erzeugnisse. 
a) Lebende Tiere 27 643 137663875 
b) Tierische Shtenpnnitele 20 527 16 757 9 770 — 
c) Tierische Rohstoffe 474 420 3 3 — 
Summe II 528590 389 062139 528 —
        <pb n="361" />
        T 
285 25 
  
A 
rucnnung der 
Warengr 
uppen 
II. 
Wert Mit. 
Im Im 
Viertel. Viertel 
1907 1906 
Wert Mk. 
pzunahmesbnahme 
Wert WMiit.Wert Mt. 
  
III. Mineralische und sofsile Nohstoffe 
P1 Gewerbliche Ersengnife 
Geld 
Summie der Ausfuhr im II. Viertel 1907. 
Dagegen im vorhergehenden VBierteljahr. 
Zunahme #, 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im II. Viertel 1907 
dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 
Benennung der Waren 
Zunahme —. Abnahme — 
Abnahme 
11 n 550r 15 329 
31 17 421 
933. # 6/860 
11050 
1½ 660 
25 467 
  
2287 76 
2124948 
127767 
1 641 088 
560 002 
  
  
Wichtigste Warenpositionen. 
Im II. Viertel 
1907 
Im II. Vieriel 
1900 
162 
7180 640 
61079020 
821 S866790 
  
6(# 167 628 
7266 099 
501. 620 1098471 
nunahme 
  
  
313 
2 
Abnuhbme 
  
  
  
  
  
  
  
Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
kg Mt. kE Ml. k Mt. kg Mt. 
A. Sinfuphr. 
Neis ..... 229376851970124237544710537 — 18 667L 129 980 
Mehl und Backwaren 376 388 10307222262 70 20153 768 f2 778 
Zucker, roh und raffiniert 188 897 61 988159 1356088 20 762 13900 
Tabakfabrikate . 23 140 68 578 22 8241 79 795 316 11217 
Stille Weine aller Ari 56 51I7 16125 7 548 35 104 18969. 11 021 
Branntweine aller Art 32 327 13 851 23 812 37229 § 185 6#U022 
6rP% . 112 319 55 085 77672 12636 34647 12449 
Lesre and u ubholz 226 71473 ";..s "·- muss 
»l-U)bnrc tremchc Elzenqin Zlöuiulssszgz .-.. tust-m 
pun c . 130100593911604015WIMII696992453542 
Salz 695 007 29977H¼8P3 36 001250212 607/1 
Siein ¶Zrauntoolen. Briketis 120 416 172162L 1092215 735 294 
Petrol 433 735 78 36168 767 §5 532349 102 
Piben aleer Art 18 3½53 29 9771 124870 51922 76517 21945 
Laumwollgewebe 136 691 1 151 23111331 576 888 806105 115 262 41 
manmwollene Bekleidungen 2292 893 867|1½7500 549 700 §1 773 344 167 
Wollengarne und swaren. auch 
balbwollene .... Inn-HAde »Hu-Wiss ums-Lärm 
GUEW und Waren aus Leinen. 
Inte usw · 223293441921:;tisi:3t3()72 SGO 18347 
Pofiamemerwaren. Schirme, Zeug- 
¶ *ii 13 621 12 815521 500 1 207 11 0# 1 
ederne Schuhe und Stiefel 10 841 103 508 7 357 61 168. 1181 12335 
Sonstige Leder= u. Sattlerwaren. 4638 12164 2 356 24 353 2282 17811 
Möbel und jonftige Lischlerwaren 20 270 27355/27/980 8S7670 106 801 (0 u1 
Kavier u. Pappe. Waren daraus We#n 4628441203 „60122 4100% 212 
ininen und Porzellan :30 808 24943 12 754 13476 18054 11467 
h 4 und Glaswarer 11211 66 148 1 806 51 1068 12 108 14 980 
loheisen. eiserne Schienen. 
Faeilangen usw. 325 862 61 160381581 11758. 19 407 8722 
Aue 84 331 31 870181 630 76 419 1m 296 11519 
nicht genannten Eisenwaren . 8084543084095564-ni:-.n.'12·.«3Arztqu ::11:- 
Waren aus and. unedlen Metallen 49 983 106 967 54187 607733 46 194 1204 
uuenhnsie Maschinen 12 136 13539 2 50 98% 127188 
aschinen für industrielle Betriebe 19 588 34 871 1 n57910 
Tranepormnaschinen und Fahr- 
zeuge aller Art. auch Fahrräder 21 400 66067 119 1#8. 18 476 
nerwnfen Stückzahl) 230 20 121 7 80 161 
dmunzen 10 25 992 
Silberminzen 162 1968 176 1321
        <pb n="362" />
        W 286 20 
  
  
  
  
  
  
  
Im II. Viertel Im II. Viertel 
Benennung der Waren 1907 1806 Zunahme Abnahme 
Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
kg Mk. ka Mk. ke Mik. kg 1 Mk. 
8. Rusfuhr. 
Mais 51 450. 4215 16. 551 4344210 — — 
LIkzasua..........7678-858 ,-— 7678i858— — 
Hülsenfrücht 2643 5407 25439 181 — 
Ka 4119626 31 885720, 53341|1 —O 26 094 21 658 
Sirup. Melasse * 351 62771 85 700 5535653651 742 — 
Tabcbkkss 107 13 420 . 2614013T13194—;—— 
ssopkg»......... 1947 08014458281064761!2894411823214156387—!—— 
aedmie ......... 72 56 17 7883 34 699. 7854 87 657 934 — i — 
Sesan ... ... 58 539, 13 510 91 067 19 096 — — 35528 5 586 
9 #eltlemwole ....... 19964i138441744112537 — 1297 4477!— 
Sisalag 616 90), 47207051287 263 8S22265 676 208 249 — — 
Bau-, "7nr cind Edelhöizer. rob « ! 
bear 100 036 2 13681 3066 6743 — — 184 2700 4307 
nrcbearbe bobn Holzkohlen ... 13 342 06 2254 111S 295 — — 
Gerbhölzer, Gerbrinderr692 3257 6920 217017 240 475 308 4446 — —- 
dkantschuk unthtttapcuha... 81 390 648 891 75367 532 948 6 023. 15948 — — 
Rindo Stck. 207 10 580 171 7707 36 282 — 
Mich duiter Käse. Eier usw. . 15 652 21441 11 587 11948 10605. 9493 
Elfenbein ... . 1 727 118 785 3 784 83 685 943 35 100 
Häute and Felle .... . 75806j10453260795573127 15 011, 31 405 — — 
Insektenwachs ... 854301979547417917190911251’20045 — — 
Hlimmer 3 817. 13201 6 426 21 803 — — 2609 8.602 
Kopal 20 892 26 967 1#. 379. 23348 2513 :# 619 - 
Gold. — — — — — 
Übersicht über die Bewegung des Handels des deutsqh · ostafrlkanischen Schutzgeblets ũber die ollstellen 
der Binnengrenze im l. Vlertel des Ralenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zelt- 
raum des Vorjahres. 
  
Benennung der Warengruppen 
  
— 
— 
— 
III. 
IV. 
V. 
*— 
VII. 
VIII. 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwaren 
A. Einfuhr. 
. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
a) Körner= und Hülsenfrüchte . 
b) Knollengewächse, Gemüse und Früch te 
e) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Gezuinutel. 
d) Olfrüchte, Pflanzenöle, Pflanzenwachs 
e) Getränke (außer Mineralwasser . 
H Sämereien, elebende Pflanzen und Zutternittel . 
) Faserpflanz - 
li) Ekzcngmnc dcx Fokmontschask . 
  
  
Summe l-. 
. Tiere und tierische Ergengnisse. 
a) Lebende Tie 
b) Fleisch und Fioe terische Erzeugnise aller Art 
J) Tierische Rohstoffe 
  
Smume ñ 
Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 
Fabrikate aus Wachs, Fetten und 
Chemische u. pharmageutische Glzengniße. (außer Schießbedarf 
und Sprengmitteln n) 
. Textil- und Filzwaren. Bekleidungsgegenstände usw. lander 
Lederwaren) 
Leder= und Lederwaren, Wachstuch, Kurschnerwaren-. 
Gummi= und Kautschukwaren . 
  
  
  
  
Im Im 
I. Viertel,tl. Viertel ZunahmesAbnahme 
1907 1906 
Wert Mk. 
7 01 8 562 — 1 161 
4787 3 981 806 
17 602 14 588 3 014 
46 1 198 — 782 
22989 10 201——8 733 — 
* 355 — 128 
25 551 — 
s 7s 6330 31 958 — 
92205 51 2099 40 996 — 
280 43 237 — 
5176 5 113 63 — 
6131 35802551— 
11 587 8 736 2851 — 
5 722 5 164 558 — 
4264 4879 — 6815 
8 416 8 690 — 283 
676 873 513 520163 358 — 
7370 8 405 — 1 035 
198 9 105 — 
2212 5 200 — 3 087
        <pb n="363" />
        E 287 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
  
    
  
     
     
  
  
   
wDE 6 JZr] Im 6 
.»... . LVicrtclLViektelZusmhmcbnahme 
Beuennung der Warengruppen 1907 1900 
Wert Mk.]Wert Mk. Wert Mk.IWeri Mk. 
X. Papier= und Pappwaren, literarische und Kunstgegenstände 4084 5 537 — 1 453 
XI. Stein-, Ton= und Glaswa 12 177 26 495 — 14318 
.XII. Metalle und Metallwaren“ lauper Insirumenten. Maschinen 
und Waffen). 
a) Unhenrbeitete Metalle und Dalbzeng: ...... 3 741 5293 — 1552 
b) Fabrikate .. 55210 53902 1308 — 
Summe xñ .. 58 951 59 195 — 244 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahr zeuge ....... 7342 95900 — 2 248 
XIV. Saffen und Munitio ....... 5275 2 626 2 649 — 
XV. Geld HHH„„„ 1205 — 1205 *m—" 
Summe der Einfuhr im I. Viertel 19007 897 971 709 537188 31 —- 
DagcqcnitnvorhergehendenVierteljahr-...1258933 590 184 — — 
Znnahntc1—,2lbnahnte——...—360962-f—119353 — — 
B. Ausfuhr. 
J. und der Forstwirtschaft sowie der 
31 793 51 020 10 227 
. 181 — 181 — 
und 13 058 14 575 1 517 
143 466 39 687 3 779 — 
lebende Pflanzen und duttermittel * — 253 — 253 
21 102 333 21 069 — 
der Forstwirtschaft ... 175 150 105 000 70141 — 
Sunme l.. 285 050 210 877 173 — 
II. Tiere und kieriiche Erzengnif . 
s)-.ebencT .......... 5366 8 452 — X 
b) Tierische Fhungemitcel 28 093 13 174344 
I) Tierische Rohstoffe .......... 491 530 415 776 75752 — 
Summe II. 524 989 137 97787012 —. 
III. Mineralische und fossile Nohstoffe ........· 10 666 220 10 114 
N. Hewerbliche Erzengusse . ......... 12 646 10 507 2 0000 
Summe der Ausfuhr im I. Viertel 19007 833 351 659 671173680 — 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahr33 539 856 310 — — 
Zunahme -#—., Abnahme — 2200 188 □ 190 645 — — 
C. Esemtvonbel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im I. Viertel 19007) . 11731322 1369 206 1 – 
agegen im vorhergehenden Vierteljahrr 2292 1721146500 — -— 
Znnalnnc-—j—,Abnal)snc-—...—-561150—77202 — —- 
Wichtigste Warenpositionen · 
— —— —— — » — — 
Im I. , ieriel Im 10iertel Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren 
e Wert Menge Wert s Menge Wert s Menge Wert 
— keg Mlk. kg Mk. kg Mt. kg Mk. 
9 A. Einfuhr. 
Mehl .... 137 107 968 315 —- - ZZH 208 
zun und VBackwaren ... 154006726232857837 — — 7 885 1111 
Tober. * und raffinierr 10 22 12115518 5241 — — 5266 1 024 
rt- sa .... 23467708 861. 4025 1485 36831 — 
5 e Beinet *- ari 3330 4859 7081 4528 — 331 # 721 
Branntweine aller irt 1293 8 822 2 669 1688 1 624 41131 —
        <pb n="364" />
        # 
288 20 
  
Benennung der Waren 
Im I. Viertel 3 
1907 
6 Im I Viertel . 
1906 
  
  
  
Menge Wert Menge Wert 
tkNMi. kg Mk. 
13 533 7 060 10 212 1181 
7 und Nu utzholz 742 249 21 98 
Fleisch n. m ehbare 7 Erzeuan 1970 5176 4579 3 113 
Zemen — — 8 672 1396 
Salz . 8278 893 12 073 1 099 
Stein-, Brauntoblen. Briteus 658 112 — — 
Petroleum 16 6z76 4606 9133 2304 
Seifen aller Art 7177 3 791 7 097. 3 934 
Baumwollgewebe 812 39 415 584182 449 O46 
Baumwollene Bekleidungen. 77 187, 2417181 12000 37 979 
Wollengarne und -waren, auch 
halbwollene 1178 7006 1 254 63873 
Garne und Waren aus Leinen, 
Jnic usw. 2972 3 337 15009 69906 
Posamenierwaren. Schirme, Feug- 
schuhe 1 095 3 307 1980 3 997 
Lederne Schuhe und Sneefel 698 4317 747 14797 
Sonstige Leder= u. Sattlerwaren 318. 2132 192 3255 
Möbel und sonstige Tischlerwaren 1 099 1 603 357 41283 
Papier und Pappe, Waren daraus 1289 2333 2-325 #439 
Tonwaren und Porzellan 132 378 1478. 735 
Glas und Glaswaren. *580 11 562 21183 25326 
Roheisen, eiserne Schiemer. 1 
* usw 6 663 ½582 533. 171 
Wellbl 16 149 6032 28174 v9088 
Alle u genaumen Eisenwaren. 24 549 28 992 18661120394 
Waren aus and. unedlen Metallen 13 775. 2192016 072R| 23428 
Landwirtschaftliche Maschinen. 344.— 656 618. 690 
Maschinen für industrielle Betriebe 1451 956 531. 1 333 
Transportmaschinen u. Fahrzeuge T. 
aller Art, auch Fahrräder 2 023 2912 1281 2 028 
Feuerwaffen iSüüchtaph 50 3949 20 1 635 
Goldmünzen — — * — 
Silbermünzen 9 1205 — — 
8. Rusfuhr. 
Reis. 200 302 30 768243 796 50 606 
... 3846 289 -— 
Hülsenfrüchte 40 4 695 75 
Kaffer 20 947 12983 20 059 13819 
Sirup, Mclasse 31 64 — -— 
Tabak — — 331 95 
Nopra — — — — 
Shrue 280 900, 42 0.005271301 38 888 
11748, 1461 7341 762 
PShhteunole 21318 — — 
Sisalagar — — — 
Sau,¾ Fuen und Edelhölzer. roh. 
ea ... — — - 
Brennholz und Holzkohlen . — — —- 
Gerbhölzer. Gerbrinden — — 
Kautschuk und zutter 25 192 175 150 11 773 105 doo 
Rindvieh czahl) 148, 1 889 
Milch, Zuuter. nãse citẽ 14 30 571 27960 27 076 13. 425 
Elfen 71 938 325, 5892 
Gsenb um Feue 210 795 394 281 349 3600 514 
Insektenwachs 
Glimmer 
Kopal 
Gold 
  
2 
45 164 953 
  
20 554 43 212 
2 
  
Zunahme 
Menge Wert 
kgMirl. 
3321 2579 
— 63 
658 112 
7543 2302 
80. 
147. 
r65 187. 
2 B3 739 
133 
3361 
3½ 598 
119V2 
884 
2311 
1205 
289 
61 
3122 
70 141 
1889 
14 535 
37 699 
52 105 
10 660 
9% 
21 318 
  
Abnahme 
Menge Werrt 
kg Mk. 
1 367 149 
2 609 
8672 1 386 
3 795 206 
— 143 
— 33 462 
76 — 
1537 3659 
885 690 
19 180 
174 1123 
2258. 2 680 
1086 1 106 
346 357 
16 9038 13 764 
12 025 3 056 
2297 — 
274 34 
80 577 
3 194 19 836 
655 7 
— B6 
331 95 
254 951 
2 * 1
        <pb n="365" />
        G 289 20 
Deutsch-Südwestafrika. 
Ole welße Bevölkerung des Schutzgebiets 
war nach einer soeben eingetroffenen telegraphischen 
Meldung des Gouvernements am 1. Januar 1908 
auf achttansendeinhundert Köpfe angewachsen. 
Jwischen Otawi und Grootfontein. 
Landschaftsbilder von Hauptmann Flaskamp. 
I. 
Die Höhle Harasib. 
Im März v. Js. besuchte ich die Höhle Ha- 
rasib. Sie liegt etwa eine halbe Stunde südlich 
des Punktes, wo die Pad nach Abachobib von 
der Pad Ghaub—Grootfontein abzweigt. Augen- 
scheinlich ist sie — ähnlich wie der Otjikoto= und 
der Guinas-See — durch Einsturz unterirdischer 
Hohlräume im Kalkstein entstanden. Man kommt 
äuerst an eine ovale, offene Bodeneinsenkung, die 
etwa 15 m lang, 8 m breit und einige Meter 
tief ist; dann muß man sich durch Gestrüpp und 
Schlingpflanzen den Weg zum eigentlichen Höhlen- 
eingang bahnen. Die Höhle ist etwa 25 m tief 
und geht schräg nach unten in einer Neigung 
von anfangs etwa 60, später von 45 Grad. 
Der Eingang der Höhle ist mehrere Meter hoch; 
sie verengt sich aber trichterförmig nach unten 
und ist seit undenklichen Zeiten die Wohn= und 
Tränkstätte von Pavianen. 
lber Felsgeröll kletterte ich nicht ohne Mühe 
so tief wie möglich hinunter und stellte dann 
durch Steinwürfe fest, daß tief unten, dem Auge 
unsichtbar, Wasser steht; dieses Wasser muß un- 
bedingt einen Abfluß haben, denn sonst hätte in 
der Höhle, der ja ein Wassersammelbecken vor- 
gelagert ist, am Schluß dieses ungemein reichen 
Negenjahres mehr Wasser stehen müssen. Im 
Innern fand ich ein Pavianskelett von beträcht- 
nccher Größe. Nach Ansicht des Kapitäns Johannes 
rüger in Ghaub soll die Höhle bis jetzt noch 
von keinem Weißen betreten sein; doch ist be- 
stimmt das Gegenteil anzunehmen. 
II. 
Buschmannszeichnungen bei 
Ghaub —Nabis. 
Eia anderthalb Kilometer nördlich des Gabel- 
dr "n der Wege Chorab—Ghaub und Otawi— 
Wans liegt, zwischen Hügeln eingebettet, die 
Soheerstell Nabis; sie stellt ein von Norden nach 
dar 8 gZerichtetes, etwa 300 m langes Rivier 
Das as nur in der Regenzeit Wasser führt. 
Rivier kommt aus einem flachen, hoch- 
  
gelegenen Talkessel, seinem Sammelbecken. Im 
Laufe der Zeiten hat sich das Wasser dieses 
Beckens einen engen Durchbruch (eben das Rivier) 
durch einen Bergsattel in die etwa 15 m tiefer 
gelegene Ebene gearbeitet. Die Wände des 
Riviers sind stellenweise 10 bis 12 m hoch. In 
der Regenzeit stürzt das Wasser kaskadenartig 
über Felsgeröll hinunter, versinkt dann im frucht- 
baren Humusboden und ruft eine üppige Vege- 
tation hervor. Gras und Sesampflanzen stehen 
hier 2 bis Zm hoch, zahlreiche prächtige Marula- 
bäume umkränzen die Riviermündung. Dieser 
idyllische Platz ist auch botanisch interessant. In 
den kühlen Felsspalten des Riviers fand ich 
mehrere Arten Farnkräuter, die im Schutzgebiete 
sonst selten sind. Auf den umliegenden Höhen 
bemerkte ich einen baumartigen Strauch mit 
schöner, glatter, zinnoberroter Rinde und dunkel- 
grünen Blättern. Der Baum trägt essigsaure 
Früchte, welche die Eingeborenen als durststillende 
Feldkost verzehren. Nirgends sonst habe ich diesen 
Baum bemerkt. In dem Rivier und an einer 
zweiten Stelle, auf dem Sattel östlich des Riviers, 
habe ich etwa 200 bis 300 ins harte Gestein 
eingeschnittene Wildspuren entdeckt, die ganz 
täuschend nachgemacht sind. Der erste Eindruck 
ist der, daß man die natürlichen Eindrücke des 
Wildes in das ehemals weiche Gestein vor sich 
zu sehen glaubt, denn nicht schematisch, sondern 
mit einem gewissen Kunstsinn, naturgemäß ge- 
ordnet, sind die Spuren angebracht, oft da, wo 
das Wild hintreten und abspringen mußte. Ich 
bin sehr bald zu der Ansicht gelangt, daß es sich 
hier um Buschmannszeichnungen handelt, die sich 
ja vielfach in Südafrika vorfinden und über die 
3. B. Peters in seinem Buch „Im Goldlande des 
Altertums“ eingehend berichtet. Er versucht aus 
ihnen eine Verwandtschaft zwischen Hottentotten, 
Buschleuten und den Agyptern herzuleiten. Auch 
in dem Buch „Afrika“ von Sievers-Hahn werden 
diese Buschmannszeichnungen erwähnt. Dagegen 
ist die Existenz derartiger Zeichnungen in unserer 
Kolonie bis jetzt so gut wie unbekannt geblieben. 
Nach eigener Kenntnis und mit Hilfe von 
Johannes Krüger in Ghaub habe ich die Spuren 
von folgenden Wildarten festgestellt: Kleine Böcke, 
Deucker, Wildebeest, Eland, Zebra, Büffel, Rhi- 
nozeros, Tiger oder Leopard im ganzen etwa 
zwanzig verschiedene Spuren. 
Dann fand ich zwei Menschenspuren, und 
zwar anscheinend eine männliche und eine weib- 
liche. Beide sind, was ja noch heute für Busch- 
mannsspuren charakteristisch ist, auffallend klein. 
Nirgends habe ich Zeichnungen ganzer Tiere, 
also Tierbilder, sondern immer nur die Abzeich- 
nungen von Spuren gefunden. Ich glaube des- 
halb, daß wir es hier mit den ersten Anfängen
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        W 290 20 
der Buschmannskunst zu tun haben, daß die Künstler 
noch nicht imstande waren, Tierbilder zu zeichnen 
und auszuhauen, sondern daß sie vorerst nur 
Spuren der ihnen bekannten Wildarten in natür- 
lichem Maßstabe wiedergeben konnten. Die 
meisten, etwa 3 bis 5 mm tief eingehauenen, 
zum Teil schon etwas verwitterten Spuren liegen 
im Rivier selbst, unmittelbar am Wasser, d. h. da, 
wo jetzt noch in der Regenzeit Wasser steht oder 
fließt. Hier, im kühlen Grunde, im Schatten der 
hohen Felswände und der Laubbäume, hatten die 
Arbeiter — ich nehme mehrere an, da die Spuren 
verschiedene Grade von Kunstfertigkeit und Ge- 
schicklichkeit verraten — schattige und angenehme 
Arbeitsplätze und dicht neben sich kühles, klares 
Wasser, einmal zum Trinken, dann aber auch zum 
Schärfen der Meißel, denn das harte Gestein er- 
forderte harte und scharfe Bearbeitungsinstrumente. 
Welchen Zweck diese Buschmannszeichnungen 
gehabt haben, läßt sich sehr schwer beurtilen. 
Noch heute wohnen die Buschleute sehr weit, oft 
20 bis 30 km, vom Wasser entfernt. Die Wasser- 
holer pflegen stets längere Zeit am Wasser zu 
verweilen, um sich recht satt trinken zu können; 
sie nehmen dann das Wasser für sich und den 
Rest der Werft auf viele Tage in Gefäßen mit 
sich zurück. Vielleicht hatten die Wasserträger da- 
mals das Bedürfnis, während der Zeit, wo sie 
am Wasser weilten, sich irgendwie zu beschäftigen, 
vielleicht auch wollten sie gewissermaßen Instruk- 
tionstafeln für ihre Jugend herstellen. Die Zeich- 
nungen sind wohl das älteste kulturhistorische 
Denkmal, welches wir in unserer Kolonie besitzen; 
sie beweisen ohne Frage, daß die damaligen (vor- 
übergehenden oder dauernden) Bewohner der 
Otawi-Berge auf einer wesentlich höheren Kultur- 
stuse standen als die jetzt in unserer Kolonie 
lebenden Eingeborenen. Die Zeichnungen bieten 
uns aber auch wertvolle Anhaltspunkte für die 
Fauna der damaligen Zeit, denn unzweifelhaft 
haben die Tiere, deren Spuren wir heute noch 
eingezeichnet sehen, damals in unserer Kolonie 
gelebt. 
Das Alter der Zeichnungen ist außerordentlich 
schwer festzustellen. In der Felsennische sind die 
Zeichnungen sehr gut erhalten; hier blieben sie 
vor Witterungseinflüssen, insbesondere vor Schlag- 
regen und Triebsand, geschützt. An anderen 
Stellen dagegen haben Wasser, Steine und Sand 
das Ihrige getan, um trotz des außerordentlich 
harten Gesteins die Konturen der Zeichnungen zu 
verwischen. Im Gedächtnis und Bewußtsein der 
Eingeborenen von Ghaub (Nama, Buschleute, 
Bergdamara) hat sich auch nicht die geringste Er- 
innerung an den Ursprung dieser Zeichen erhalten. 
Teilnahmslos starren sie die Spuren an, und nur 
ganz wenige Eingeborene kennen überhaupt die 
  
betreffenden Stellen. Mit vieler Mühe habe ich 
herausbekommen, daß noch mehrere derartige 
Spurenstellen in der Gegend von Ghaub, und 
zwar alle nordwestlich des Platzes, vorhanden 
sein sollen. 
Es wäre in hohem Grade verdienstlich, wenn 
alle in Frage kommenden Stellen gründlich unter- 
sucht und die Ergebnisse der Wissenschaft zugäng- 
lich gemacht würden. 
III. 
Der Riesenpontok von Haiseums. 
Einc knappe Stunde westlich von Nabis liegt 
Haiseums (zu deutsch: der falsche Pontok), eine 
gewaltige Felsmasse in der Form eines Riesen- 
pontoks oder Bienenkorbes. Er lehnt sich an 
einen Bergsattel an, und zwar so, daß man auf 
dem Wege von Ghaub her über den Sattel nur 
wenige Schritte zu steigen braucht, um plötzlich 
auf seinem Dache zu stehen. Man ist, aus dem 
Buschwald kommend, ganz überrascht über die 
weite Fernsicht auf eine große, viele Kilometer 
breite Ebene, die, fast überall von Hügelketten 
umgeben, sich zu Füßen des Pontoks ausbreitet. 
Das Wunderbare ist, daß die Wände des Felsens, 
der aus gl ich G gl 1 miti s 13341. ss g 
besteht, in das auch die erwähnten Spuren ein- 
gemeißelt find, wie Mosaikboden gleichmäßig glatt 
abgeschliffen sind. Erst wenn man in die Ebene 
hinuntersteigt, bekommt man den richtigen Be- 
griff von den Größenverhältnissen des Pontoks. 
Ich schätze die Höhe auf 15 bis 20 m, den 
Durchmesser in der Basis auf 25 bis 30 m. 
Derartig barocke Formen sind hier häufig und 
verdanken ihre Gestalt der Verwitterung, die in- 
folge des herrschenden Klimas ganz enorm ist. 
IV. 
Die Wasserstelle Gaus. 
Die Pferde der 10. Kompagnie, von einem 
Tiger geschreckt, waren einstmals weggelaufen. 
Ihre Spuren führten in die Otawi-Berge zu der 
vorzüglichen Wasserstelle Gaus. Sie liegt etwa 
1700 m hoch. Wenn man die Pad Ghaub— 
Rietfontein verläßt und im gewundenen, roman- 
tischen Gebirgstal nach Gaus reitet, kommt man, 
immer bergan, durch neun immer kleiner werdende 
Gebirgskessel. Die Landschaft wird immer mehr und 
mehr alpin, und bei Gaus selbst kann man sich mit 
geringer Phantasie in die Voralpen versetzt glauben. 
Der Platz ist von größtem Werte, denn Malaria 
und Pferdesterbe sind dort oben selbst in diesem 
starken Regen= und Sterbejahre nicht vorgekommen. 
Nebenbei möchte ich bemerken, daß der Weg von 
Otawi über Gaus nach Ghaub, namentlich die 
zweite Hälfte, zu den schönsten im Norden gehört, 
die ich kenne. Die Gebirgsformen, die sonst im
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        291 20 
Norden weich und langweilig sind und mit denen 
des Sũdens keinen Vergleich aushalten können, 
erscheinen hier zackig, zerklüftet und wildromantisch. 
Sie erinnern geradezu an den Harz und das 
Elbsandsteingebirge. 
V. 
Das ehemalige Seebecken Kobas. 
Mit Mũhe und Not brachte ich aus den Ein- 
geborenen von Ghaub heraus, daß sich auch süd- 
östlich Ghaub ein interessanter Platz befinde. 
Etwa 9 km Reitweg von Ghaub liegt Kobas, ein 
ehemaliges, jetzt ausgetrocknetes Seebecken. Es 
ist wie der Otjikoto= und Guinas-See durch Ein- 
sturz von Kallsteinmassen entstanden und merk- 
würdigerweise auf dem schrägen, von Osten nach 
Westen sich neigenden Plateau einer etwa 70 m 
hohen Hügelkuppe eingebettet. Der recht respek- 
table Talkessel hat ovale Form. Die Wände sind 
ausgezahnt, genau wie beim Otjikoto= See. Im 
Innern findet sich fruchtbarer Boden und üppige 
Vegetation, hohes Gras, kräftige Laubbäume. 
Als Merkwürdigkeit erwähne ich eine Rizinusart 
mit acht= bis zehnspitzigen, riesengroßen Blättern. 
Soweit mir bekannt, ist der Rizinusstrauch in 
Afrika nicht heimisch, sondern importiert. An den 
Abhängen soll eine tabakähnliche Pflanze wachsen, 
welche die früher hier lebenden Klippkaffern kulti- 
viert haben. Wenn man in das Innere des 
Talkessels hinabsteigt, steht man nach Südosten 
zu mächtigen, etwa 40 m hohen Felsen gegen- 
über. Nach Nordwesten sind die Uferklippen nie- 
driger. Wasser ist in der Nähe nirgends vor- 
handen. Trotzdem habe ich auch hier an schattigen 
Stellen schöne Farnkräuter gefunden. 
75 
Deutsch-Meuguinea. 
Der Taltun auf den Mortlock-Inseln. 
Auf Ersuchen des Gouvernements in Herberts- 
höhe lief der Reichspostdampfer „Germania“ zu 
Ende vorigen Jahres die im März 1907 durch 
einen Taifun heimgesuchten Mortlock-Inseln 
(Kol. Bl. 1907 Nr. 17 S. 864 ff.) an, um Reis 
die Eingeborenen zu landen und die sich zur 
bersiedlung Meldenden nach Saipan zu bringen. 
er Kapitän des Dampfers erstattet hierüber 
folgenden Bericht: 
„Die Inseln Satawan und Lukunor sind 
n4 sehr schlechtem Zustande, die Eingeborenen 
7 zu Skeletten abgemagert und ganz kraftlos. 
übn beiden Inseln zusammen wurden angeblich 
er 45 Menschen beim Fischen abgetrieben; sie 
hatten nicht mehr die Kraft, die Insel zu er- 
4 
  
reichen. Auf Lukunor war wenigstens Taro 
und anderes nachgepflanzt, so daß in einiger Zeit 
dem ärgsten Mangel abgeholfen sein wird. Auf 
Satawan ist dagegen überhaupt nichts ge- 
alles lag noch so wie gleich nach dem 
Die Notlage wird mit jedem Monat 
schlimmer werden. Es gelang uns jedoch nur, 
44 Männer, Frauen und Kinder zum Mitgehen 
zu bewegen. Saipan war den Leuten unbekannt, 
sie weigerten sich deshalb, mitzugehen. Der mit- 
gegebene Reis wurde gelandet. Die Insel Etal 
war in bedeutend besserem Zustand. Die Ein- 
geborenen sahen alle glatt und wohlgenährt aus; 
Todesfälle sind nicht vorgekommen. Es war 
auch kein Mensch zum Verlassen der Insel zu 
bewegen.“ 
Die deutsche MOarine-Sxpedition 1907/09.) 
Zweiter Bericht. 
Muliama, 8. Dezember 1907. 
Am 28.November 1907 ging S. M. S. „Planet“ 
mit der gesamten Expedition- von Matupi nach 
Käwieng in See. Hier wurde Herr Walden 
ausgeschifft, der zunächst in Nusa bleibt und unter 
Mitwirken des Kaiserlichen Stationschefs Boln- 
minski in Nord-Neumecklenburg arbeiten wird. 
Am 29. November dampfte „Planet“ nach 
Namatanai und traf hier am nächsten Mittag ein. 
Nach einer Besprechung mit dem dortigen Sta- 
tionschef Wostrack erschien es am zweckmäßigsten, 
als Stützpunkt für die Arbeiten im Süden den 
Hafen von Muliama zu wählen. Am nächsten 
Morgen traf Gouverneur Dr. Hahl in Namatanai 
ein und erklärte sich mit dem Plane einverstanden. 
Unmittelbar darauf steuerte „Planet“ nach Süd- 
osten und erreichte bald das Kap Matanteberen 
(richtig Matanatamberan — Gespensterloch), das 
die Elisabethbucht nach Süden abschließt. Muliama 
war auf keiner Karte angegeben und seine Lage 
nur nach einer ungefähren Beschreibung bekannt. 
Nachdem noch Kap Senna unmschifft war, sollte 
auf die Küste zu gehalten werden, aber es setzte 
eine so schwere tropische Regenbö ein, daß es 
völlig unsichtig wurde. Als es nach einiger Zeit 
wieder aufklarte, hob sich zwischen zwei Streifen 
schwerer Brandung eine schmale ruhige Stelle ab, 
allem Anscheine nach zwei Korallenriffe, die eine 
enge Durchfahrt freiließen. Diese wurde vom 
Kommandanten zur Einsteuerung benutzt, wobei 
häufige Lotwürfe und die wechselnde Farbe des 
Wassers als Wegweiser dienten. 
*) Aus der „Marine-Rundschan“ 1908, Märzheft. 
Agl. auch „Deutsches Kolonialblatt“ 1908, Seite 183 ff.
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        W 292 20 
Bei der in den nächsten Tagen vorgenommenen 
Vermessung erwies sich der nach Angabe der Ein- 
geborenen zum erstenmal von einem Dampsschiff 
besuchte Hafen als ein annähernd rundes, gegen 
alle Winde geschütztes Becken, das allerdings nur 
für ein größeres Schiff Raum bietet, aber trotz- 
dem an der hafenarmen Ostküste von Neumecklen- 
burg von Wichtigkeit werden dürfte. Wie in allen 
solchen Fällen wurde die neue Karte sogleich durch 
Pausen vervielfältigt und den an der Schiffahrt 
beteiligten Kreisen zugänglich gemacht. 
Als wir das Land betraten, kamen uns einige 
der vom Gouvernement eingesetzten Häuptlinge 
entgegen, um uns zu begrüßen. Der Gouverneur 
hatte den Stationschef von Namatanai von der 
Ankunft der Expedition in Kenntnis gesetzt, und 
dieser hatte alle seine Häuptlinge bis hinunter 
nach Kap St. Georg durch Boten von unserem 
Kommen benachrichtigt. Am 4. Dezember kam 
der Gouverneur mit dem „Seestern“ selbst nach 
Muliama und setzte den Häuptlingen nochmals 
Zweck und Absichten der Expedition auseinander. 
„Planet“ schiffte das Gepäck der Expedition aus 
und war beim Ban des Lagers so lange behilflich, 
bis die Expedition mit den Eingeborenen allein 
die Arbeiten fortsetzen konnte. Am 6. Dezember 
verließ er den Hafen und dampfte nach Matupi 
zurück. 
Das Lager besteht aus einigen Hütten am 
Strande, die vor einigen Jahren von zwei Chi- 
nesen erbaut worden sind. Beide Besitzer starben 
ohne Erben, ihr Besitz siel an das Gouvernement 
zurück. Auf einer Korallenstufe von etwa 15 Metern 
Höhe stehen die drei Zelte, und noch etwas höher 
sind aus Eingeborenenmaterial einige weitere 
Häuser errichtet. Das Ganze liegt in einer Kokos- 
pflanzung, grenzt im Osten an ein Dorf, im Süden 
und Westen an hohen Urwald und im Norden 
an das offene Meer, das in schweren Brandungs- 
wellen seine Kraft an dem vorgelagerten Riff 
bricht. Das Wasser wird von einem kühlen Gebirgs- 
bach geliefert, der über viele Korallenterrassen 
herabstürzt und unmittelbar an der See einen 
Wasserfall bildet. Marine-Stabsarzt Dr. Stephan, 
Dr. Schlaginhaufen und der Photograph Schil- 
ling bilden die weiße, der chinesische Koch, neun 
Polizeisoldaten und elf Arbeiter die farbige Be- 
satzung. 
Die Lage des Ortes muß als sehr günstig 
bezeichnet werden. Das Arbeitsgebiet wird sich 
an der Küste südlich bis Likkilikki (etwa 120 km) 
und nördlich bis Namatanai (gegen 100 km) 
erstrecken. Außerdem wird es möglich sein, ins 
Gebirge vorzudringen, wahrscheinlich sogar die 
Insel an ihrem breitesten Teil zu durchaueren 
und endlich die Inseln Janirr (St. John), Tanga 
(Caan-Insel) und vielleicht auch Lihirr (Gerrit 
  
Denys) zu besuchen, die alle drei in Sichtweite 
von Muliama liegen. Obwohl ferner das Gebiet 
erst seit etwa zwei Jahren beruhigt ist, bietet es 
heute schon genügende Sicherheit, um eingehende 
ethnographische Forschungen zu ermöglichen; ander- 
seits ist es noch so unberührt, daß die Sitten und 
Gebräuche des Volkes in ihrer ganzen Ursprüng- 
lichkeit studiert werden können. Besonders inter- 
essant dürfte die Erforschung zweier Geheimbünde, 
des Dudduk und des Iniet, werden, deren Vor- 
handensein schon festgestellt werden konnte. Ebenso 
ließ sich bereits eine weitgehende Verwandtschaft 
der Bewohner der Landschaft Muliama mit den 
Leuten der Westküste von Neumecklenburg nach- 
weisen, die von dem Leiter der Expedition vor 
drei Jahren erforscht worden sind. 
Eine Reise nach den Karolinen und Marschallinseln.“) 
Am 12. September 1907 ging der Regie- 
rungsdampfer „Seestern“ von Herbertshöhe in 
See. Das erste Ziel war die bisher nur wenig 
bekannte Tensch-Insel im Osten von St. Mat- 
thias; ihre genaue Lage war noch nicht fest- 
gelegt. Nachdem wir am nächsten Morgen die 
Steffenstraße zwischen Neu-Mecklenburg und Neu- 
Hannover durchfahren hatten, kamen wir mittags 
vor Tensch-Insel an. Die Bevölkerung dieses 
kleinen, mit Kokosnüssen gut bewachsenen Eilandes 
ist anscheinend nicht über hundert Köpfe stark. 
Die Leute gehen vollständig unbekleidet. Die 
Männer tragen lange, in drei filzigen Enden über 
die Brust herabfallende Bärte. Die ersten beiden 
Kanoes, welche von Land abstießen, hielten sich 
in angemessener Entfernung. Als jedoch das 
dritte Kanoe längsseit gekommen war und wir 
den Insassen ihre geringen Tauschartikel mit 
Messern und sehr begehrten leeren Flaschen ab- 
gekauft hatten, fuhr die gesamte Flottille der 
Insel heran. Die Eingeborenen waren sehr scheu. 
Keiner ließ sich bewegen, an Bord zu kommen. 
Der beabsichtigte Besuch der Insel wurde bis zu 
einer späteren Anwesenheit des Regierungs- 
dampfers verschoben. Das Vertrauen dieser von 
der Kultur noch gänzlich unberührten Eingeborenen 
ist erst nach mehrfachem Besuche zu gewinnen. 
Am 15. September bekamen wir die zur 
Gruppe der Ost-Karolinen gehörigen Mortlock- 
Inseln in Sicht. Die früher mit Kokosnüssen 
und Brotfruchtbäumen reich bewachsenen Mortlock- 
Inseln haben durch den letzten Taifun stark ge- 
litten. Bei der Durchquerung von Satawan 
konnten wir uns von den furchtbaren Verheerungen 
*) Bericht des Gouverneurs von Deutsch-Neugnuinea 
vom 8. November 1907.
        <pb n="369" />
        GW 293 20 
überzeugen. Sämtliche Brotfruchtbäume sind ver- 
nichtet, an den stehen gebliebenen Kokospalmen 
hängt fast keine Nuß mehr; es wird noch Monate 
dauern bis diese Bäume wieder anfangen zu 
tragen. Ein trauriger Anblick! Überall umge- 
wehte Bäume und Häuser! Nur die aus massivem 
Mauerwerk aufgeführte Schule war verschont ge- 
blieben. Noch schwerere Verwüstungen hat der 
Taifun auf der Nachbarinsel Ta angerichtet. 
Hier ist der Humus völlig weggeschwemmt; die 
Hoffnung auf Wiederaufforstung erscheint gering. 
Von den übrigen zu der Mortlok-Gruppe ge- 
hörigen Inseln ist Fabikal durch den Taifun 
nicht verwüstet. Die Tosson-Gruppe und 
Faitafaumor haben auch nicht in dem Maße 
gelitten wie Satawan und Taz eine Not ist dort 
nicht vorhanden. Die nicht bewohnte Insel 
Onupuku hat ebenfalls nicht gelitten, ihre 
Kokosnußbestände werden von den Bewohnern 
der Insel Kulu ausgebeutet. Nach den Schilde- 
rungen des Häuptlings Robin Fimas ist die 
Taifun-Flutwelle in Höhe der Kokospalmen über 
die Inseln hereingebrochen und hat auf den 
ersten Schlag die entstandenen Verheerungen an- 
gerichtet. Auf Ta sind hierbei hundertsiebzig 
Menschen ums Leben gekommen. Zur 
Steuerung der ersten Not ließen wir auf Satawan 
und Ta je 2400 Pfund Reis landen. 
Am 16. September meldeten sich viele Ein- 
geborene; sie wollten mit nach Truk und Ponape, 
um dort bei Freunden und Bekannten ein neues 
Unterkommen zu finden. Zur Verhütung einer 
Hungersnot wurde diesem Wunsche entsprochen. 
Von Satawan und Ta wurden 68 Männer, 
51 Frauen und 50 Kinder an Bord genommen. 
zauf beiden Inseln blieben etwa 190 Eingeborene 
zurück. 
In Lukunor, wo wir am Mittag des ge- 
nannten Tages landeten, hat der Taifun die 
gleichen Verwüstungen angerichtet wie in der 
Satawan-Gruppe. Nach Angabe des Häuptlings 
sind im Taifun selbst 14 Menschen ums Leben 
gekommen, an Nahrungsmangel später 13 ge- 
storben. Von beiden Gruppen hat der Post- 
dampfer „Germania“ bereits 700 Eingeborene 
nach Ponape und Saipan überführt. Auf der 
zur Inselgruppe gehörenden Insel Oneop wohnen 
noch 210 Menschen. Der Häuptling Läjon bat, 
da die Not sehr groß sei, sein Volk so viel als 
möglich mit nach Truk und Ponape zu nehmen 
und dort unterzubringen. Auch dies wurde zu- 
gesagt mit der Maßgabe, daß die rüstigsten 
Männer mit ihren Familien auf den Inseln 
bleiben müßten, um die Aufräumungs= und 
Pflanzungsarbeiten weiter zu führen. Hier wurden 
2600 Pfund Reis an Land gegeben. Von dieser 
Inselgruppe nahmen wir 82 Männer, 180 Frauen 
  
und 198 Kinder an Bord. Vierzig Männer mit 
ihren Familien blieben zurück. 
Am 17. September sichteten wir die Truk- 
Inseln und gingen bei der Insel Eten vor der 
Station der Jaluit-Gesellschaft vor Anker. An 
die einzelnen Häuptlinge der Inselgruppe wurde 
die Weisung gesandt, daß sie sich am nächsten 
Morgen auf Eten zu einer Versammlung einfinden 
sollten. Die Häuptlinge kamen und hatten aus den 
mitgebrachten Eingeborenen bereits ihre Ver- 
wandten ausgesucht, die sie auf den Truk-Inseln 
behalten wollten. Es blieben hier 109 Männer, 
178 Frauen und 183 Kinder. In der Ver- 
sammlung wurden mit den Häuptlingen unter 
Anwesenheit eines großen Teils der Bevölkerung 
der umliegenden Inseln dringende Verwaltungs- 
angelegenheiten besprochen. 
Ponape war am 20. September erreicht. 
Die Insel hat sich von dem durch den Taifun 
vor zwei Jahren angerichteten Schaden teilweise 
wieder erholt; der frühere herrliche Hochwald ist 
jedoch verschwunden. Die Europäerkolonie wurde 
neu aufgebaut, ein Teil der noch aus spanischer 
Zeit stammenden Umfassungsmauer geschleifst. Die 
auf dem „Seestern“ befindlichen Eingeborenen 
der Mortlock-Inseln — 41 Männer, 53 Frauen 
und 65 Kinder, zusammen 159 Personen — 
fanden sofort bei den Eingeborenen Unterkommen. 
Am 23. September wurde auf dem Bezirksamte 
eine große Versammlung sämtlicher Oberhäuptlinge 
abgehalten. Ihre Unterhäuptlinge und viele 
Stammesangehörige waren gleichfalls zur Stelle. 
Als besonderer Erfolg dieser Versammlung ist 
die schriftliche Verpflichtung der Oberhäuptlinge 
zu bezeichnen, daß sie die Einziehung besetzter 
oder durch Tod angefallener Hufe (Lehen) unter- 
lassen werden. Tags darauf fand in Not ein 
großes Tanzfest (Uinanuin) statt. 
er „Seestern“ hatte in der Zuwischenzeit 
seinen Kohlenvorrat ergänzt. Vom Bezirksamt 
wurden uns 115 Personen mitgegeben, welche 
wir auf der Fahrt nach Kusaie in Mokil und 
Pingelap landen wollten. Dies geschah in den 
nächsten Tagen. 
Auf Kusaie galt ein Ausflug den etwa 
15 Minuten vom Landungsplatz Lele entfernten 
Ruinen aus großen Basaltfelsen. Auch Kusaie 
hat, was die Lebenshaltung der Eingeborenen 
anlangt, die Verheerungen des Taifuns über- 
wunden. Auf Ausfuhrwerte dagegen kann, wie 
bei Ponape, in den nächsten zehn Jahren nur in 
bescheidenem Maße gezählt werden. Am Morgen 
des 1. Oktober machten wir an der Brücke von 
Jaluit fest. Auch hier sieht man noch überall 
Spuren des Taifuns. Die Gebäude des Bezirks- 
amts, der Jaluit-Gesellschaft und der Mission sind 
neu errichtet. Das bei der Station befindliche 
3
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        294 20 
Eingeborenendorf hinterläßt einen sauberen, freund- 
lichen Eindruck. 
Die von Jaluit aus besuchte, zur Marshall- 
gruppe gehörige Insel Nauru fällt steil in die 
See ab. Auf der durch einen deutschen Ingenieur 
gebauten vorzüglichen Landungsbrücke begrüßte 
uns der stellvertretende Direktor der Pacific 
Phosphate Company. Der Stationsleiter war 
bereits vorher an Bord des „Seestern“ gewesen. 
Zunächst ging es auf gut gepflegten Wegen nach 
der etwa eine Stunde von der Landungsbrücke 
entfernten Regierungsstation; dann besichtigten 
wir unter Führung des Direktors die Anlagen 
der Pacific Phosphate Company, die hier in 
Gemeinschaft mit der Jaluit-Gesellschaft die reichen, 
auf der Insel vorhandenen Phosphatlager aus- 
beutet. Bei Schaffung der Anlagen ist sowohl 
für die europäischen Angestellten wie für die 
farbigen Arbeiter Erfreuliches geleistet. Auf Naurn 
leben zur Zeit etwa 70 Europäer, darunter 
  
60 Angestellte der Company. Sie sind in wohn- 
lichen Häusern, meist Einzelwohnungen, unterge- 
bracht. Das gut eingerichtete Hospital für farbige 
Arbeiter untersteht einem deutschen Arzt, der für 
die Beamten des Reichs, für Beobachtung der 
Quarantänevorschriften usw. zu gleicher Zeit die 
Funktionen eines Regierungsarztes wahrnimmt. 
Die chinesischen Arbeiter wohnen gleichfalls in 
guten, luftigen Heimstätten. Augenblicklich befinden 
sich etwa 250 Chinesen auf Nauru, doch wird 
die Zufuhr in nächster Zeit bedeutend werden. 
Von der Landungsbrücke führt eine Feldbahn auf 
die Höhe der Insel, wo an zwei Stellen mit 
Ausbeutung der Phosphatlager begonnen ist. Am 
Fuße des Hügels wurde ein großer Trocken- 
schuppen für 5000 Tons Phosphat fertig gestellt, 
mit dem Bau eines weiteren, 10 000 Tons 
jase den it begonnen worden. 
Am 11. Oktober ging der „Seestern“ wieder 
auf der * von Herbertshöhe vor Anker. 
  
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Baumwollbau in Deutsch-Südwestafrika. 
Über Baumwollkulturen in Deutsch-Süd- 
westafrika hatten wir im „Kol. Bl.“ 1908 Nr. 1 
auf Grund eines Berichts des Gouvernements 
vom 141. Oktober 1907 Einzelheiten berichten 
können, die größtenteils recht erfreulich waren. 
Inzwischen sind die damals vom Gouvernement 
mitgesandten Proben von der Bremer Baum- 
wollbörse und der Chemnitzer Aktien- 
spinnerei begutachtet worden. Dem Gutachten 
der Bremer Baumwollbörse entehmen wir fol- 
gende Urteile: 
1. Wilde Baumwolle aus dem Bezirk 
Gobabis: 
Für Baumwollhandel unverwendbar, 
leicht für Filzfabriken. 
2. Pflanzung aus Grootfontein 
oberen Stationsgarten: 
Seidiger schöner Stapel und schöne Farbe, 
Wert von fullgood-middling American 28/30mm 
Stapel. 
3. Vom 
sontein: 
Gutfarbig, Wert fullygood-miadli 
28 mm Stapel. 
4. Geringere vom unteren Garten von 
Grootfontein: 
Farbe geringer als Nr. 2 und 3, Wert von 
good-middling American 28 mm Stapel. 
5. Truppengarten von Ontjo: 
viel- 
vom 
unteren Garten in Groot- 
American 
8 
  
Schönes Produkt, Wert von good-middling 
American 30/32 mm Stapel. 
6. Truppengarten von Zeßfontein: 
Ebenfalls schönes Produkt, Farbe etwas man- 
gelhaft, Wert von fullygood-middling American. 
Stapel sehr gemischt, 28 bis 32 mm. 
Die Sachverständigen waren sich darin einig, 
daß es ungemein schwer ist, den Wert von Baum- 
wolle nach Proben, die noch nicht entkernt sind, 
festzustellen. 
* r□ 
Die Chemnitzer Aktienspinnerei schreibt: 
1. Truppengarten in Outjo. 
Baumwollmuster in Saat, daher schwierig zu 
bestimmen, sehr weiß, rein, kräftige Baumwolle 
von teilweise vorzüglichem Stapel und unaus- 
gereisten Stellen, die bräunlich in Farbe sind. 
Ich schätze nach der überwiegenden weißen 
Baumwolle, ihres sehr kräftigen, langen und 
etwas rauhen Stapels wegen auf etwa 65 Pfg. 
pro ⅛ kg. 
2. Vom unteren Garten in 
fontein ohne Bewässerung. 
Baumwolle in Saat, sehr weiß, sehr rein, 
Stapel kürzer, seidig, zart und weich. Wert 58 
bis 59 Pfg. pro 1: kg. 
3. Geringe vom unteren Garten in 
Grootfontein ohne Bewässerung. 
Ahnliche Art wie Nr. 2, jedoch viel kürzer 
und ungleicher. Wert 47 bis 48 Pfg. pro ½ kg. 
Groot-
        <pb n="371" />
        W 295 0 
4. Pflanzung in Grootfontein vom 
oberen Stationsgarten. 
Baumwolle scheint etwas länger zu sein wie 
Nr. 2, enthält aber viel Sand. Wert 55 bis 
56 Pfg. pro ½ kg. 
5. Geringere vom 
garten in Grootfontein. 
Wert 50 Pfg pro ½ kg. 
6. Wilde Baumwolle aus Bezirk Go- 
babis aus dem Sandfelde bei Ekuja am 
schwarzen Nosob. 
Sehr kurze, aber seidig glänzende schöne 
gelbliche Baumwolle, die für gewisse Zwecke 
wertvoll sein könnte. Wert 40 Pfg. pro ½ kg. 
7. Großer Sack aus Gibeon enthält 
Baumwolle von ganz vorzüglicher Qualität. Die 
Reinigung ist noch mangelhaft, der Stapel 
größtenteils vorzüglich, über 40 mm lang, 
dabei kräftig. Wert der ungenügenden Reinigung 
wegen schwer zu bestimmen. Bei nur einiger- 
maßen guter Handhabung müßte die Baumwolle 
mit 90 bis 100 Pfg. pro ½ kg zu verwerten sein. 
8. Baumwolle aus Zeßfontein. 
Baumwolle in Saat, teilweise sehr gelbfleckig, 
kurzer Stapel, entspricht ungefähr miädling 
American. Wert 55 bis 57 Pfg. pro 15 kg. 
1 1* 
oberen Stations- 
4 Dem Gouvernement ist nahegelegt worden, 
über weitere Anpflanzungsversuche von Baum- 
wolle in Deutsch-Südwestafrika auch in Zukunft 
regelmäßig zu berichten. 
fs dem „Tropenpflanzer“. 
Das Märzheft des „Tropenpflanzer" enthält 
wieder eine Reihe interessanter Aufsätze aus dem 
Gebiete der subtropischen und tropischen Agrikultur. 
  
An erster Stelle bespricht Agronom Walta den 
„Reisbau in den russischen mittelasiatischen Be- 
sitzungen“; er schildert anschaulich, wie diese 
Kultur in dem eigenartigen Turkestan teilweise 
noch recht primitiv, aber dennoch mit gutem Er- 
folge betrieben wird und wie sie für Mittelasien 
eine große wirtschaftliche Bedeutung erlangt hat. 
In einem Aufsatz „Studien über die Kolanuß"“ 
behandelt Korpsstabsapotheker a. D. Bernegau 
diese als Tauschmittel im afrikanischen Handels- 
verkehr so wertvolle Frucht, die sich in neuester 
Zeit auch in Europa als koffeinhaltiges Anregungs- 
mittel schon viele Freunde erworben hat. s 
werden hier von einem erfahrenen Fachmann 
wertvolle Fingerzeige für die Unterscheidung der 
verschiedenen Arten, die Wertprüfung und Kon- 
servierung der Früchte u. a. gegeben. Dr. Sofer 
beschreibt in einem kurzen Artikel „liber Schwarz- 
wasserfieber“ das Wesen und die Behandlung 
dieser gefährlichen Krankheit der Tropen, des un- 
heimlichen Zwillingsbruders der Malaria“. Die 
„Mitteilungen über die Rassen der wichtigsten 
Haustiere in Afrika“ von D. Kürchhoff 
werden mit dem „Rind“ fortgesetzt. 
Der Nummer ist als Beiheft ein größerer 
Aufsatz von Moritz Schanz über die „Baum- 
wolle in den Vereinigten Staaten von 
Nordamerika“ angefügt. Der bekannte Ver- 
fasser hatte im vorigen Jahre, anläßlich des 
Internationalen Baumwoll-Kongresses in Atlanta, 
Gelegenheit, die Baumwollkultur und -ndustrie 
Nordamerikas persönlich kennen zu lernen; er 
legt seine wertvollen Erfahrungen hier nieder. 
Besonderes Interesse verdienen die in den Kapiteln 
„Ausblick in die Zukunft“ und „Kolonial-Baum- 
wolle“ für die deutsche Industrie gezogenen 
Konsequenzen. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
Oaterialien Zur afrikanischen Eingeborenen- und Krbeiterpolitik. 
blenst. und arbeitsordnung in der Orange 
Rilver Colonv. 
Auszug aus der Verordnung vom 8. April 1904. 
(Corernment Gazette of the Orange River Colony 
Vol. VII Nr. 281.) 
I. Teil. Allgemeines. 
8 3. Die Bestimmungen des Teils 1 und IV 
finden, falls nicht ausdrücklich anders angegeben, 
auf alle Arbeiter, sowohl weiße wie farbige, 
*1 deren Arbeitgeber gleichmäßig An- 
§ 4. Bis zum Beweise des Gegenteils soll 
die Überzeugung des Gerichtshofes, daß das Ver- 
hältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwischen 
zwei Personen besteht, ausreichender Beweis da- 
für sein, daß ein Dienstkontrakt von den Be- 
teiligten abgeschlossen worden ist. 
5. Wenn in einem Dienstkontrakt die Zeit 
seiner Dauer nicht ausdrücklich angegeben und 
begrenzt ist, so soll bis zum Beweis des Gegen- 
teils angenommen werden, daß dieser für einen 
Monat mit monatlicher Verlängerung abgeschlossen
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        W 296 2 
wurde; jedoch soll, falls der Arbeitskontrakt für 
die Fertigstellung irgend einer bestimmten Arbeit 
abgeschlossen wurde, derselbe mit der Vollendung 
dieser Arbeit erlöschen. Auch kann der Arbeit- 
geber, falls die Arbeit nicht innerhalb einer zu 
ihrer Vollendung ausreichenden Zeit fertiggestellt 
wurde, dem Arbeitsverhältnis ein Ende machen. 
§5 6. Falls kein bestimmter Schluß der 
Dienstzeit im Arbeitskontrakt vorgesehen ist, ist 
bei beabsichtigter Auflösung des Dienstverhältnisses 
von den Parteien eine einmonatliche Kündigungs- 
frist einzuhalten, es sei denn, daß eine Kündigungs- 
frist durch den Arbeitskontrakt ausdrücklich aus- 
geschlossen wurde. 
8 7. Ist eine Kündigung erfolgt, und der 
Arbeitgeber gestattet, daß der Arbeitnehmer noch 
im Dienst verbleibt, oder der Arbeitnehmer ver- 
bleibt noch im Dienste nach dem Tage, an dem 
der Kündigung gemäß der Dienstkontrakt sein 
Ende finden würde, so soll der Dienstvertrag 
weiterhin in Kraft bleiben, es sei denn, daß ein 
neuer zwischen den beiden Parteien vereinbart wird. 
§5 8. In jedem wegen der Nichtzahlung des 
auf Grund des Dienstverhältnisses zustehenden 
Lohnes vor einem Gerichtshof anhängig gemachten 
Verfahren hat dieser Gerichtshof, falls die Höhe 
des vereinbarten Arbeitslohnes nicht sicher fest- 
zustellen ist, die Lohnhöhe nach dem ortsüblichen 
Lohn zu bemessen unter Berücksichtigung der 
Arbeitsbefähigung des Arbeitnehmers und der 
Art der Arbeit, für die er engagiert war. 
§* 9. Ist die Zahlung des Lohnes in Geld 
vereinbart worden, so darf der Lohn nicht in 
Waren ausgezahlt werden und umgekehrt, es sei 
denn, daß der Arbeitnehmer ausdrücklich dem 
zustimmt. 
§ 10. Ein anßerhalb der Kolonie abge- 
schlossener Dienstvertrag hat innerhalb der Kolonie 
nur dann Gültigkeit, wenn er schriftlich abge- 
schlossen wurde. 
§5 11. Derartige Kontrakte müssen vom 
Resident Magistrate geprüft und beglaubigt werden. 
In diesem Falle haben sie für jeden in ihnen 
festgesetzten Zeitraum Gültigkeit, jedoch darf die 
vereinbarte Dienstzeit nicht länger als drei Jahre, 
vom Tag der Ankunft des Arbeitnehmers in der 
Kolonie an gerechnet, währen. 
12. In Europa abgeschlossene Dienst- 
verträge haben in der Kolonie Gültigkeit, wenn 
die vereinbarte Dienstzeit nicht mehr als drei 
Jahre, vom Tage der Ankunft des Arbeitnehmers 
in der Kolonie an gerechnet, beträgt. 
§ 13. Dienstkontrakte, die in einer außer- 
europäischen britischen Besitzung vor der zu- 
ständigen Behörde abgeschlossen sind, sowie Dienst- 
kontrakte, die in nichteuropäischen fremden Staaten 
vor dem britischen Konsul abgeschlossen wurden, 
  
  
haben in der Kolonie Gültigkeit; jedoch muß, 
falls eine der beiden Parteien nichteuropäischer 
Herkunft ist, die zuständige Behörde auf dem 
Kontrakt vermerken, daß die im Kontrakt stipu- 
lierten Bedingungen vorgelesen, erklärt, und 
wenn nötig, übersetzt wurden, und daß die kon- 
trahierenden Parteien denselben zugestimmt haben. 
Indessen haben derartige Kontrakte auch Gültig- 
keit, falls der zuständige Resident Magistrate die 
Überzeugung erlangt hat, daß tatsächlich ein 
Dienstkontrakt abgeschlossen ist. 
§*s 14. Alle in den letzten beiden Para- 
graphen vorgesehenen Dienstverträge müssen inner- 
halb zweier Monate nach Ankunft des Arbeit- 
nehmers in der Kolonie dem Resident Magistrate 
vorgelegt und von demselben anerkannt werden. 
§ 15. Für diese Prüfung und Beurkundung 
des Arbeitskontraktes hat der Arbeitgeber 5 sh 
Stempelgebühr zu zahlen. 
16. Jeder, der unter Kenntnis des 
zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeit- 
nehmer bestehenden, im Auslande abgeschlossenen 
Dienstverhältnisses den Arbeitnehmer veranlaßt, 
den Dienst des Arbeitgebers zu verlassen, oder 
den Arbeitnehmer in seine eigenen Dienste nimmt 
oder sonstwie einen Vertrag mit dem Arbeit- 
nehmer abschließt, durch den ein Bruch des be- 
stehenden Dienstverhältnisses herbeigeführt wird, 
verfällt einer Geldstrafe bis zu 25 L oder einer 
Gefängnisstrafe mit oder ohne schwere Arbeit bis 
zu drei Monaten oder beiden. Auch hat der 
Gerichtshof das Recht, die Leistung eines Schaden- 
ersatzes an den Arbeitgeber für die von diesem 
etwa geleisteten Vorschüsse sowie für die von 
ihm etwa gezahlten Reisekosten für den Arbeit- 
nehmer anzuordnen. Dieser Beschluß des Ge- 
richtshofes hat dieselbe Wirkung und kann in 
derselben Weise vollstreckt werden wie das Urteil 
in einem Zivilprozeß. 
17. Jeder, der unter Kenntnis eines 
zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeit- 
nehmer bestehenden Dienstvertrages versuchl, den 
Arbeitnehmer zum Aufgeben seines Dienstes zu 
veranlassen, damit dieser in seine Dienste oder 
die einer anderen Person eintritt, verfällt einer 
Geldstrafe bis zu 10 L, an deren Stelle im Un- 
vermögensfalle eine Gefängnisstrafe mit oder 
ohne schwere Arbeit bis zu 14 Tagen tlitt. 
§5 18. Jeder, der sich der folgenden Ver- 
gehen schuldig macht, verfällt einer Gesängnis- 
strafe mit oder ohne schwere Arbeit bis zu sechs 
Monaten: 
1. wenn er durch Gewaltanwendung gegen 
eine Person oder deren Eigentum oder durch 
Drohung oder Einschüchterung oder sonstwie 
a) einen Arbeitnehmer (oder eine andere 
gegen Lohn beschäftigte Person) zwingt oder zu
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        GW 297 20 
zwingen versucht, den Dienst oder seine Arbeit 
zu verlassen, oder seine Arbeit dem Arbeitgeber 
zurückzustellen, ehe diese beendet ist; 
) einen Arbeitnehmer oder eine andere 
Person, die sich noch nicht vermietet hat, oder 
nicht beschäftigt ist, an der Vermietung oder an 
der Dienstannahme bei einer anderen Person 
verhindert oder zu verhindern sucht; 
e) einen Arbeitnehmer zwingt oder veranlaßt, 
oder zu zwingen und zu veranlassen sucht, einem 
Klub oder einer Genossenschaft beizutreten, oder 
für eine gemeinsame Kasse Beiträge zu zahlen; 
2. wenn er gegen eine Person (oder deren 
Eigentun) Gewalt oder Drohung oder Ein- 
schüchterung usw. anwendet, und zwar deshalb: 
a) weil diese nicht einem Klub oder einer 
bestimmten Genossenschaft angehört, und weil sie 
nicht in eine gemeinsame Kasse Beiträge zahlt, 
oder sich geweigert hat, Beiträge zu zahlen, oder 
weil sie keine Strafe bezahlt hat, oder 
b) weil diese Person sich geweigert hat, Ver- 
ordnungen, Resolutionen oder Anordnungen sich 
zu fügen, welche zu dem Zweck erlassen wurden, 
um eine Lohnerhöhung oder Lohnreduktion zu 
erlangen, oder um die Arbeitsmenge zu ver- 
mindern oder abzuändern, oder um die Art der 
Ausführung einer Arbeit oder eines Geschäftes 
oder deren Leitung zu regulieren; 
3. wenn er durch Gewalt, Drohung, Ein- 
schüchterung, Belästigung usw. einen Produzenten 
oder jemand, der einen Handel, ein Geschäft usw. 
betreibt, zwingt oder zu zwingen versucht, die 
Leitung, den Betrieb des Geschäftes usw. zu 
öändern, die Zahl seiner Angestellten zu vermehren 
oder zu begrenzen usw. 
19. Der vorhergehende Paragraph hat 
nicht den Zweck, Personen einer Bestrafung zu 
unterwerfen: 
1. die zu dem einzigen Zweck zusammen- 
kommen, um über die Höhe des Lohnes, welchen 
die anwesenden Personen für ihre Dienste ver- 
langen oder fordern sollen, oder die, wenn es 
sich um Arbeitgeber handelt, zusammenkommen, 
um über die Höhe des Lohnes, welchen sie ihren 
Angestellten für ihre Arbeit zahlen sollen, zu be- 
raten und zu beschließen; 
2- welche ein mündliches oder schriftliches 
Abkommen unter sich eingehen, um 
2) die Lohnhöhe festzusetzen, welche sie für 
die Arbeit verlangen oder fordern sollen, oder 
welche sie ihren Angestellten bewilligen sollen; 
h ) um die Arbeitsstunden festzufetzen, welche 
sie verlangen oder fordern sollen. 
enn Personen zu diesem Zwecke sich ver- 
sammeln oder eine Abmachung eingehen, dann 
verfallen sie keiner Strafe und keiner Verfolgung. 
Kein Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen 
  
Arbeitern ein Zeugnis auszustellen, oder den 
Grund anzugeben, weshalb er es nicht tut. 
5* 21. Jeder Arbeitgeber, der seinen Ar- 
beitern wissentlich ein unrichtiges Zeugnis aus- 
gestellt hat, ist zum Schadenersatz einer dritten 
Person gegenüber verpflichtet, die auf Grund 
dieses Zeugnisses veranlaßt wurde, den Arbeiter 
in ihren Dienst zu nehmen, und die dadurch 
Schaden erlitten hat. 
5 22. Jeder, der ein betrügerisches Zeugnis 
ausstellt, oder von einem solchen Gebrauch macht, 
verfällt einer Geldstrafe bis zu 50 K oder einer 
Gefängnisstrafe mit oder ohne schwere Arbeit 
bis zu einem Jahr. 
§* 23. Jeder Arbeitgeber, der einem Arbeit- 
nehmer ohne seine Zustimmung oder ohne einen 
triftigen Grund dafür zu haben, daß der Lohn 
nicht wirklich verdient war, den Lohn vorenthält, 
verfällt einer Geldstrafe bis zu 5 L, an deren 
Stelle im Unvermögensfalle eine Gefängnisstrafe 
mit oder ohne schwere Arbeit bis zu einem Mo- 
nat tritt. 
§ 24. 1. Wenn jemand auf Grund des vor- 
hergehenden Paragraphen verurteilt worden ist, 
so soll der das Urteil fällende Resident Magistrate 
außerdem noch über die Höhe des ungesetzlich 
vorenthaltenen Lohnes sowie über die Kosten des 
Verfahrens (welche ebenso hoch sein sollen als in 
Zivilfällen) sein Urteil abgeben. 
Falls der Lohn und die Kosten nicht ein- 
treibbar sind, so sollen sie aus dem beweglichen 
Eigentum des Arbeitgebers auf Grund eines 
Scheines des Resident Magistrate bestritten werden. 
3. Wenn der Resident Magistrate den Arbeit- 
geber von den genannten Vergehen freisprechen 
sollte, aber doch findet, daß der Arbeitgeber dem 
Arbeitnehmer noch Lohn schuldet, so soll der Resi- 
dent Magistrate ein Urteil über die Höhe des 
Lohnes, welchen der Arbeitnehmer noch zu fordern 
hat, abgeben. Die Tragung der Kosten richtet 
sich dann nach dem vorliegenden Fall. 
§* 25. Keine einem Arbeitgeber dieser Ver- 
ordnung gemäß auferlegte Strafe, sei es eine 
Geldstrafe oder eine Gefängnisstrafe, soll die Wir- 
kung haben, den Arbeitskontrakt aufzulösen, es sei 
denn, daß der Gerichtshof, welcher den Arbeit- 
nehmer aburteilt, anders beschließt. 
§ 26. Falls ein zuständiger Gerichtshof in 
einem durch einen Arbeitgeber gegen einen Arbeit- 
nehmer oder durch einen Arbeitnehmer gegen einen 
Arbeitgeber anhängig gemachten Verfahren findet, 
daß der Dienstkontrakt nicht nach Treue und 
Glauben durch die betreffenden Parteien oder durch 
eine derselben innegehalten worden ist, so kann 
der Gerichtshof auf Verlangen einer der beiden 
Parteien die Aufhebung des Dienstkontraktes ver- 
fügen.
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        G 298 20 
§ 27. Wenn der Arbeitgeber eines wegen 
lbertretungen dieser Verordnung bestraften Arbeit- 
nehmers die Aufhebung des Dienstkontraktes wünscht, 
so kann der Gerichtshof die Aufhebung des Dienst- 
vertrages verfügen, jedoch soll dadurch nicht die 
Vollstreckung des gefällten Urteils verhindert werden. 
5 28. Wenn ein Arbeitgeber wegen schlechter, 
ungesetzlicher körperlicher Behandlung seines Arbeit- 
nehmers bestraft wird, so kann der Gerichtshof 
auf Wunsch des Arbeitnehmers den Dienstkontrakt 
für aufgehoben erklären. 
29. Die Minderjährigkeit eines Arbeit- 
nehmers soll die Verfolgung des Anspruches eines 
solchen gegen den Arbeitgeber ohne Vermittlung 
eines Vormunds nicht verhindern. 
(II. Teil. Weiße Arbeitnehmer.) 
III. Teil. Farbige Arbeiter. 
§5 31. Ein schriftlicher Dienstkontrakt darf nur 
für die Dauer von zwei Jahren und ein münd- 
licher Dienstkontrakt nur für die Dauer von einem 
Jahre eingegangen werden. 
5 32. Kein schriftlicher Dienstvertrag bindet 
länger als ein Jahr, wenn der Kontrakt nicht mit 
dem Namen oder dem Handzeichen der den Ver- 
trag eingehenden Parteien in Gegenwart eines 
Resident Magistrate oder Friedensrichters unter- 
zeichnet wird. Ein derartig eingegangener und 
unterzeichneter Dienstvertrag soll ungefähr die im 
Anhang 1 angegebene Form haben. 
33. Alle Dienstkontrakte, die auch die Dienst- 
verpflichtung eines Weibes eines Arbeitnehmers 
gleichzeitig mit der ihres Mannes festsetzen, sollen 
von ihr in derselben Weise eingegangen und voll- 
zogen werden wie von ihrem Manne. 
§5 34. Die Eltern oder der Vormund eines 
Kindes unter 16 Jahren haben das Recht, gleich- 
zeitig mit ihrem Dienstkontrakt auch für das Kind 
ein Dienstverhältnis einzugehen, und zwar in der- 
selben Weise, wie sie für sich den Dienstvertrag 
eingehen, mit der Bestimmung: 
1. daß bei einem schriftlichen Dienstvertrag 
der Name und das Alter jedes Kindes genau im 
Vertrag angegeben werden muß; 
2. daß dem Arbeitgeber der Eltern oder des 
Vormundes kein Anrecht auf die Dienste des Kindes 
für eine längere Zeit als für die Dienstzeit der 
Eltern oder des Vormundes zusteht. Auch hat 
er kein Anrecht auf die Dienste des Kindes, wenn 
dieses das 16. Jahr überschreitet. Ebensowenig 
darf er auf die Dienste eines anderen Kindes der 
Arbeitnehmer Anspruch machen, unter dem Vor- 
wande, daß das Kind von ihm ernährt oder ge- 
kleidet sei, oder daß es geboren wurde, während 
die Eltern in seinem Dienst standen, oder sonst 
unter irgend einem Vorwand. 
§5 35. Im Falle des Todes eines Mannes, 
  
der mit seinem Weib oder mit seinen Kindern 
kontraktmäßig zur Arbeit verpflichtet war, soll der 
Kontrakt in bezug auf das Weib und die Kinder 
einen Monat nach dem Tode dieser Person null 
und nichtig sein. 
5 36. Keinem, der einen Dienstkontrakt ein- 
geht, durch welchen festgesetzt wird, daß der Arbeit- 
nehmer in den Räunllichkeiten des Arbeitgebers 
Wohnung nimmt, ist es gestattet, sein Weib und 
seine Kinder mit in die Räumlichkeiten des Arbeit- 
gebers zu nehmen, es sei denn, daß dies im Dienst- 
kontrakt ausdrücklich gestattet ist. Der Arbeitgeber 
hat nicht das Recht, die Dienste der Frau und 
Kinder allein aus dem Grunde zu verlangen, 
weil sie in seinen Räumlichkeiten wohnen. 
§* 37. Jeder Arbeitnehmer verfällt der in 
Artikel 60 der „Magistrates Courts Ordinance 
1902= oder in Artikel 19 der „Justice of the 
Peace Ordinance 1902= vorgesehenen Strafe, 
wenn er folgendes sich zuschulden kommen läßt: 
1. wenn er nach Eingehen eines Dienstkon- 
traktes ohne gesetzlichen Grund die Aufnahme des 
Dienstes zur bestimmten Zeit versäumt oder ver- 
weigert; 
2. wenn er ohne Erlaubnis oder ungesetz- 
licherweise sich aus den Räumlichkeiten des Arbeit- 
gebers oder von dem ihm zugewiesenen Arbeits- 
platz entfernt; 
3. wenn er während der Arbeitsstunden in- 
folge Trunkenheit sich zur Ausführung seiner Arbeit 
ungeeignet macht; 
4. wenn er eine Arbeit, zu der er verpflichtet 
war, überhaupt nicht oder nachlässig und sorglos 
ausführt; 
5. wenn er sich weigert, einem Befehl des 
Arbeitgebers oder dem einer ihm sonst vorgesetzten 
Person zu gehorchen; 
6. wenn er in oder bei dem Wohnhaus des 
Arbeitgebers oder auf dessen Farm trotz Auf- 
forderung zur Ruhe ruhestörenden Lärm verübt; 
7. wenn er unter Verletzung oder Vernach- 
lässigung seiner Pflicht oder in der Trunkenheit 
etwas begeht, wodurch das ihm übergebene Eigen- 
tum seines Arbeitgebers verloren geht oder be- 
schädigt wird; 
8. wenn er unter Verletzung oder Vernach- 
lässigung seiner Pflicht irgend eine für die Er- 
haltung und Sicherheit des ihm übergebenen Eigen- 
tums des Arbeitgebers nötige Handlung zu tun 
sich weigert, oder dieselbe nicht ausführt; 
9. wenn er als Hirt angestellt ist und seinem 
Arbeitgeber von dem Tod oder dem Verlust eines 
ihm anvertrauten Stückes Vieh nicht sobald, wie 
möglich Mitteilung macht. 
10. wenn durch seine Schuld oder seine Un- 
achtsamkeit ihm anvertrautes Eigentum verloren 
gegangen ist;
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        299 
11. Wenn er ohne gesetzlichen Grund den 
Dienst seines Herrn verläßt; 
12. wenn er gegen seinen Arbeitgeber oder 
die Angehörigen seines Arbeitgebers oder gegen 
eine sonstige ihm vorgesetzte Person eine un- 
gehörige, beleidigende oder drohende Sprache 
führt oder Handlung begeht; 
13. wenn er ohne Erlaubnis zu eigenen 
Zwecken von dem Pferd, dem Wagen usw. seines 
Herrn Gebrauch macht; 
14. wenn durch seine Schuld oder seine Nach- 
lässigkeit sich die Schafe oder Ziegen seines Arbeit- 
gebers mit den Schafen und Ziegen dritter Per- 
sonen vermischen; 
15. wenn durch seine Schuld oder Nach- 
lässigkeit ihm anvertrautes Rindvieh oder ihm an- 
vertraute Schafe sich unter andere Rindvieh= oder 
Schafherden mischen, von denen er wußte, daß 
sie an einer ansteckenden Krankheit litten. 
§ls 38. Falls ein Arbeitnehmer wegen der 
üÜbertretung eines der Unterabschnitte des vorher- 
gehenden Paragraphen angeklagt wird und die 
Prüfung des Tatbestandes ergibt, daß er einen 
anderen Unterabschnitt des vorhergehenden Para- 
graphen übertreten hat, so soll er nach dem vor- 
liegenden Tatbestand bestraft werden. 
#5l# 39. 1. Dem Arbeitgeber steht es zu, wenn 
er begründete Ursache hat, zu vermuten, daß der 
Arbeitnehmer gegen irgend eine der Bestimmungen 
des dritten Teils dieser Verordnung sich ver- 
gangen hat, dem Arbeiter zu befehlen, sich in 
seiner, des Arbeitgebers Begleitung vor den zu- 
ständigen Magistrate zu begeben, um auf die 
Anklage zu antworten. 
2. Jeder Arbeitnehmer, der einem solchen 
Befehl nicht nachkommt, kann von dem Arbeit- 
geber ohne Verhaftungsbefehl verhaftet und unter 
seiner Aufsicht vor den Magistrate geführt werden; 
jedoch ist kein Arbeitnehmer verpflichtet einem 
solchen Befehl zu gehorchen, wenn ihm nicht 
vorher von der Art der Anklage, die sein Arbeit- 
geber gegen ihn vorzubringen gedenkt, Mitteilung 
gemacht worden ist. 
IV. Teil. Verschiedenes. 
J7 40. Kein Arbeitnehmer darf den Be- 
stimmungen des zweiten und dritten Teiles dieser 
Verordnung gemäß bestraft werden, wenn der 
Arbeitgeber nicht spätestens einen Monat, nach- 
dem er von dem Vergehen Kenntnis bekommen 
hat, die Anklage einreicht. 
11. Wenn der Arbeitgeber eine Anklage 
gegen den Arbeitnehmer erhebt und unter Eid 
vor dem Resident Magistrate, Assistent Resident 
Magistrate oder Friedensrichter mit Angabe der 
Gründe erklärt, daß es notwendig sei, den Arbeit- 
nehmer zu verhaften, um sein Erscheinen vor dem 
  
zuständigen Gerichtshof sicher zu stellen, so kann 
der Resident Magistrate usw. einen Verhaftungs- 
befehl ohne vorhergehende Verwarnung oder Auf- 
foFrderung erlassen. Wenn aber der Arbeitgeber 
seine Aussagen aus Böswillen oder ohne ver- 
nünftige und einleuchtende Gründe abgibt, so soll 
er mit einer Geldstrafe bis zu 5 L, an deren 
Stelle im Unvermögensfalle eine Gefängnisstrafe 
bis zu einem Monat tritt, belegt werden. 
* 42. Wenn ein Arbeitnehmer verklagt wird, 
weil er ohne gesetzliche Ursache den Dienst seines 
Herrn verlassen hat, so kann der Resident Ma- 
gistrate usw. einen Verhaftungsbefehl gegen ihn 
ohne vorhergehende Verwarnung oder Aufforderung 
erlassen. 
§ 43. Kein Arbeitnehmer, der seinen Arbeits- 
platz nur zu dem Zweck verläßt, um gegen seinen 
Arbeitgeber eine Klage anzubringen, nachdem ihm 
ein Urlaub hierfür verweigert wurde, darf nur 
aus diesem Grunde wegen Verlassung des Dienstes 
oder der Ubertretung einer sonstigen Bestimmung 
dieser Verordnung verurteilt werden. 
. 44. Die Zahl der Tage, während welcher 
ein Arbeitnehmer aus dem Dienst seines Arbeit- 
gebers durch Entfernung, unerlaubte Abwesenheit, 
durch die Gefängnishaft wegen einer Übertretung 
dieser Verordnung oder durch den Weg von und 
zu der Behörde im Zusammenhange mit einer ihm 
nachgewiesenen Übertretung dieser Verordnung ab- 
wesend ist, soll der ursprünglich vereinbarten 
Dienstzeit zugefügt werden. 
8 45. Falls ein Arbeitnehmer von einem 
zuständigen Gerichtshof zu einer Geldstrafe ver- 
urteilt und diese Strafe vom Arbeitgeber bezahlt 
wurde, so kann dieser sie vom Lohn des Arbeit- 
nehmers abziehen. 
46. Jeder Arbeitnehmer, der wegen einer 
Übertretung dieser Verordnung zur Gefängnis- 
strafe verurteilt wurde, soll sofort nach Ende 
seiner Gefängnishaft zu seinem Arbeitgeber zurück- 
kehren. Falls er dies nicht tut, soll er gemäß 
den Bestimmungen des Unterabschnitts des § 3 
oder des Unterabschnitts 2 des § 27 dieser Ver- 
ordnung verurteilt werden. 
e 47. Die Gerichtshöfe der Resident Ma- 
gistrate sind für alle unter Teil 1 und 2 dieser 
Verordnung fallende Vergehen zuständig, und die 
Gerichtshöfe der Resident Magistrate und Spezial- 
friedensrichter sind für alle Vergehen, die unter 
Teil 3 dieser Verordnung fallen, zuständig. Jedoch 
darf keine durch einen Spezial-Friedensrichter ver- 
hängte Geldstrafe höher sein, als dies in § 19 
der „Justice of the Peace Ordinance 1902 
festgesetzt ist. 
§5 48. Die Gerichtshöfe der Resident Ma- 
gistrate sind zuständig für alle Fälle zwischen 
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welche sich auf
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        W 300 2O 
deren Rechte und Pflichten beziehen, sowie auf 
alle Angelegenheiten, für die sonst noch in dieser 
Verordnung Bestimmungen getroffen sind. 
Jedoch erstreckt sich ihre Zuständigkeit nicht 
a) auf Fälle, in denen die Höhe des Lohnes, 
Schadenersatzes usw. 50 K übersteigt. 
b) auf Fälle, bei denen es sich um die 
Durchsetzung oder Auflösung eines Dienst- 
kontraktes handelt, falls der festgesetzte 
Dienstkontrakt ein Jahr überschreitet. 
§5 49. Jeder Gerichtshof eines Resident Ma- 
gistrate oder Spezialfriedensrichters ist für vor ihn 
gebrachte Fälle zuständig, mag der Streitfall, der 
vor ihn gebracht wird, in seinem Amtsbezirk ent- 
standen sein oder nicht, oder mag die Person 
ihren Wohnsitz in seinem Amtsbezirk haben oder 
nicht. 
§ 50. Falls es notwendig ist, wegen Über- 
tretung einer dieser Bestimmungen der Ver- 
ordnung gegen eine Person, die an einer öffent- 
lichen Arbeit der Kolonie beschäftigt ist, vorzugehen, 
so soll die Anklage von dem Beamten erfolgen, 
der bei der betreffenden Arbeit die Aufsicht hatte. 
§ 51. Alle unter dieser Verordnung fallenden 
Strafen fließen in den Colonial Treasury. 
Anhang. 
Form eines Arbeitskontraktes. 
Es wird hiermit beurkundet, daß am. 
Tage 
des Monas im Jahre ..... . 
aus und C. D. aus vor mir 
E. F. (Magistrate oder Friedensrichter) erschienen 
und in meiner Gegenwart ihre Namen (bzw. 
ihre Handzeichen) unter den folgenden Dienst- 
kontrakt setzten. 
Der genannte A. B. mietet die Dienste des 
genannten C. D., und der genannte C. D. ver- 
mietet dem genannten A. B. seine Dienste zu jeder 
angemessenen Zeit in der Eigenschaft als 
für beginnend am . . . .. 
und endend am . . . .. des Jahres. .Fer- 
ner kommen sie darin überein, daß der genannte 
A. B. dem genannten C. D. für seine Arben einen 
Lohn in der Höhe von . . . . . . o Tag 
(Woche, Monat oder Jahr) zahlt, und 150 der 
Lohn monatlich (oder wie es sonst vereinbart 
wird) gezahlt werden soll. 
(Hier sind noch die besonderen Abmachungen, 
soweit sie nicht gegen dieses Gesetz verstoßen, zu 
inserieren.) 
(Unterzeichnet) 6 B. 
C. D. 
Die oben stehenden Abmachungen wurden 
durch die oben genannten Parteien in meiner 
Gegenwart am oben genannten Datum freiwillig 
unterzeichnet und von beiden Parteien, soweit ich 
beurteilen kann, auch verstanden. 
(gez.) E. F. Magistrate 
(oder Friedensrichter). 
  
Die wirtschaftlichen Verhältnisse und der Handel von 
Britisch-Uordborneo und Labuan im Jahre 1906. 
Bergbau. 1. Labnan. Der Bergbau be- 
schränkt sich auf die Förderung von Kohlen, die 
hier in bedeutenden Massen und guter Beschaffen- 
heit vorhanden sind. Die Mine, deren Eigen- 
tümerin die Labuan Coalfields Company Ltd. ist, 
steht mit dem Hafenplatz Victoria durch eine 
Eisenbahn in Verbindung. Die Gesellschaft besitzt 
in Victoria gute Hafenanlagen, die ihr eine 
schnelle Beladung der hier kohlenden Schiffe er- 
möglichen. Die Kohle findet teils gute Abnehmer 
in den dem Lokalverkehr dienenden Küsten- 
dampfern, teils wird sie nach Singapore und 
Hongkong ausgeführt. Die Mine hat mit großen 
Schwierigkeiten, wie Betriebsstörungen durch lber- 
schwemmungen infolge der starken Regen, zu 
kämpfen gehabt, was die Menge der geförderten 
Kohle erheblich schmälerte. Gefördert wurden im 
Jahre 1906: 26 000 Tons à 1016 kg. 
2. Br. Nordbornco. Die einzigen Minen- 
gesellschaften in Br. Nordborneo sind: 1. die 
Cowie Harbour Coal Company Ltd. und 2. die 
British Borneo Exploration Company. 
  
  
Die Cowie Harbour Coal Company Ltd. be- 
sitzt am Selimpopon-River ein sehr wertvolles 
Steinkohlenbecken mit Kohlen von vorzüglicher 
Qualität. Die Mine befindet sich erst seit kurzem 
in Betrieb, und es wurden bisher nur geringe 
Mengen Oberflächenkohle gefördert, da die Ge- 
sellschaft sich in der Hauptsache noch mit dem 
Ausbau der Minenanlagen, der Verbesserung der 
Transportmittel und dem Bau von Leichter- 
material, Landungsbrücken (auf Sebattik Island)Z 
und Kohlenschuppen beschäftigte. Die bisher mit 
Selimpoponkohle gemachten Versuche fielen be- 
friedigend aus. Ferner hat die Gesellschaft einen 
Kohlenpier mit Schuppen in Sandakan errichtet, 
woselbst ein sestes Lager, von mehreren hundert 
Tons vorläufig, gehalten werden soll. 
Von der vorgenannten Kohlenmine abgesehen, 
befindet sich das alleinige Recht, Bergbau zu 
treiben, in den Händen der British Borneo Ex- 
ploration Company. Die Tätigkeit der Gesell- 
schaft beschränkte sich einstweilen fast ganz auf 
den Abbau der im Hintergrunde der Marudn 
Bay gelegenen Manganlager. Der Reichtum 
dieser Erzlager scheint jedoch geringer zu sein, 
als zur Zeit von den Forschern angenommen
        <pb n="377" />
        W 301 20 
wurde. Die Transportanlagen dieser Gesellschaft 
haben durch die heftigen Regen Ende 1906 stark 
gelitten. 
Perlenfischerei. Die Ergebnisse der Perlen- 
sischerei waren sehr unbefriedigend. Die ge- 
fundenen Schalen und Perlen waren zu klein 
und in viel zu geringer Menge vorhanden, um 
das Unternehmen nutzbringend zu gestalten. 
Rotang. Die Ausfuhr von Rotang ist 1906 
quantitativ und qualitativ hinter dem Vorjahre 
zurückgeblieben. Die Verschiffungen von Rotang 
Segah, der besten dortigen Sorte, haben stark ab- 
genommen, diejenigen von minderwertigen Arten, 
wie Rotang Merah, Rotang Ayer, Rotang Laimkan 
usw., haben dagegen etwas zugenommen. Rotang 
Segah und Rotang Batu gehen nach Singapore 
und von da zumeist weiter nach Europa oder 
Amerika, während Rotang Ayer, Rotang Merah 
und Rotang Lainkan hauptsächlich nach Hongkong 
ausgeführt werden, wo sie zur Verfertigung von 
Körben, billigen Möbeln, Matten und Tauwerk 
Verwendung finden. Der hiesige Rotang erzielt 
wegen seiner geringeren Länge stets ungünstigere 
Preise als der aus den anderen Landschaften 
Borneos (Sarawak, Kotei und Bandjermasin usw.) 
stammende. Die stärkste Abnahme in der Aus- 
fuhr von Rotang zeigt die Ostküste mit den Häfen 
Lahaddatu und Tawao, nämlich 23 v. H. in der 
Menge und 44 v. H. in bezug auf den Wert 
gegenüber dem Jahre 1905. Eine Erklärung 
hierfür dürfte wohl darin zu finden sein, daß 
Tawao, welches früher Freihafen war, seit dem 
20. Juni 1906 zum Zollgebiet von Br. Nord- 
borneo gehört. 
Harz-Damar. Im Jahre 1906 wurden 
ganz besonders große Mengen Baumharz aus- 
geführt. und zwar von der Nord= und Ostküste 
zumeist der billigere Damar Batu, während die 
Westküste bessere Sorten wie Damar Daging und 
amar Merah nach Singapore exportiert. Die 
Zunahme gegenüber 1905 betrug 120 v. H. Da- 
bei dürfte an der Westküste die Eisenbahn Jessel- 
ton—Tenom zur Belebung des Handels mit den 
im Innern ansässigen oder nomadisierenden Völker- 
schaften das Ihrige beigetragen haben. 
4 Guttapercha. Die Ausfuhr von Gutta ist 
sehr zurückgegangen, und die Guttasucher müssen 
immer tiefer in das Land eindringen. 
Vogelnester. Das Jahr 1906 ergab eine 
sehr gute Ausbeute, obschon verschiedene Grotten 
ausgeranbt worden waren. Die Nester wurden 
befühen Preisen zumeist nach Singapore aus- 
hrt. 
  
ge 
“ „Holz. Die Wälder der Nord- und Ostküste 
Hoern große Mengen vortrefflicher Weich= und 
Harthölzer. Der vornehmste Abnehmer für hiesiges 
  
Bauholz, Eisenbahnschwellen und Bohlen ist Hong- 
kong. Bauholz wird zumeist in mächtigen runden 
oder vierkantig behauenen Stämmen verfrachtet; 
für Billian (Eisenholz), Merbau (sogenanntes 
Borneo-Teak), Camphorholz und Serayah (Bor- 
neo-Cedar) besteht jederzeit gute Nachfrage. Bor- 
neo-Cedar und Bornea-Teak gehen in vierkantigen 
Stämmen und in Bohlen regelmäßig auch nach 
Europa und haben in England gute Aufnahme 
gefunden. Das Geschäft mit Hongkong litt 1906 
sehr unter der ungünstigen Marktlage, die teils 
in den großen Anfuhren von Kiefernholz aus den 
Weststaaten der Union, teils in der verminderten 
Nachfrage nach besseren Holzsorten ihre Ursache 
hatte, und besserte sich erst, nachdem infolge des 
Taifuns vom 19. September 1906 sich eine große 
Nachfrage nach starkem Bauholz für die Her- 
stellung von Werften, Landungsbrücken und 
anderen Hafenbauten geltend gemacht hatte. Zur 
Ausfuhr gelangten gegen 800 000 englische Kubik- 
fuß. Kleinere Bestellungen, und zwar haupt- 
sächlich für gesägtes Holz, kommen ferner regel- 
mäßig von den Südphilippinen. 
Kopra und Kokosnüsse. Die Kokospalme 
findet sich in Br. Nordborneo nur in kleineren 
Beständen, die zumeist verschiedenen malalischen 
Familien oder chinesischen Kaufleuten gehören. 
Es fehlt an einem systematischen Betriebe, und 
fast alle Anlagen sind zu dicht bepflanzt. Nur 
einige wenige europäische Plantagen machen hier- 
von eine Ausnahme. Die Bäume haben 1906 
unter der Trockenheit gelitten und sind in ihren 
Erträgen gegen früher zurückgeblieben. Die 
Kokosnüsse werden entweder in frischem Zustande 
über Hongkong und China ausgeführt, wo die 
Milch und der Kern zur Bereitung chinesischer 
Delikatessen dienen, oder, nachdem sie geöffnet 
sind und der Inhalt getrocknet ist, als Kopra in 
Singapore auf den Markt gebracht. 
Sago. Die Sagopalme wird an der West- 
küste durch die Eingeborenen gebaut; jedoch ge- 
schieht die Bearbeitung des sagohaltigen Stammes 
nur in sehr primitiver Weise. Die Ausfuhr, die 
ausschließlich nach Singapore geht, hat stark zu- 
genommen, wohl infolge der etwas besseren Preise. 
Salzfisch. Die Eingeborenen haben den 
Fischfang an der ganzen Küste mit größerem Eifer 
als in den vergangenen Jahren betrieben. Haupt- 
abnehmer war wie früher Hongkong, während 
nur geringe Sendungen nach Singapore gemacht 
wurden. 
Pfeffer und Gambier werden ausschließlich 
auf chinesischen Pflanzungen gebaut. Die Ausfuhr 
beider Produkte hat um eine Kleinigkeit zuge- 
nommen.
        <pb n="378" />
        G 302 20 
Cutch zeigt eine erhebliche Zunahme in der 
Ausfuhr, da diesem Artikel neue Absawgebiete 
erschlossen worden waren, die eine entsprechend 
größere Nachfrage bedingten. 
Kaffee wird nur noch in ganz geringen 
Mengen erzeugt. Die Kaffeepflanzungen mußten 
wegen der ungünstigen Preise teils ganz auf- 
gegeben werden, teils der Kultur von Tabak oder 
Rubber weichen. Der Wert der Einfuhr über- 
steigt den der Ausfuhr bereits bedeutend. 
Tabak. Die Ausfuhr von inländischem Tabak 
hat stark abgenommen, da die Nachfrage nicht 
mehr im Verhältnis zum Angebot steht und 
andere Gegeuden billiger liefern können. 
Die europäischen Pflanzungen dagegen haben, 
veranlaßt durch die günstigen Preise für Ernte 
1905, ihren Betrieb ausgedehnt. Es wird hier 
ausschließlich Deckblatt = Tabak gebaut, der in 
Amsterdam auf den Markt gebracht wird. Die 
Gesamtzahl der Unternehmungen beläuft sich auf 
zehn Estates, die etwa 4500 Kulis beschäftigen und 
während 1906: 18 281 Ballen zu je etwa 80 kg 
zur Ausfuhr brachten. 
Para-Rubber. Im Laufe des Jahres 1906 
sind zu den bereits bestehenden fünf Pflanzungen 
noch sechs weitere Unternehmungen hinzuge- 
kommen. Die Aussichten für diese Kultur sind 
sehr befriedigend. Von den elf nunmehr be- 
stehenden Estates liefert eine Plantage bereits 
eine Kleinigkeit Rubber aus den europäischen 
Markt. In Tenom unterhält die Regierung, die 
an der Kultur dieser Pflanze ein großes Interesse 
nimmt, einen besonderen Versuchsgarten, wodurch 
den Pflanzern manche unnütze Ausgaben erspart 
bleiben. Der Bau der Pflanze beschäftigt etwa 
1500 Kulis. 
Biehzucht. Die Eingeborenen im Innern 
und in der an der Westküste gelegenen Ebene 
von Papar treiben eine nicht unbedentende Vieh- 
zucht. Es werden vor allem Rindvieh, ein 
kleiner, jedoch kräftiger Schlag, serner Wasser- 
büffel sowie Pferde (Sulu-Ponies) gehalten. Im 
Jahre 1906 wurden größere Sendungen von 
Hornvieh nach Manila gemacht, indessen ist seit- 
dem die Ausfuhr von Rindvieh in großer Anzahl 
von der Regierung untersagt worden. 
Import. Die direkte Einfuhr von euro- 
päischen Industrieerzeugnissen ist ganz unbe- 
deutend. Die hiesigen Händler wollen entsprechend 
der geringen Nachfrage von den meisten Waren 
jeweils nur ganz kleine Mengen, jedoch in reich- 
haltigen Sortimenten, kaufen und können ihren 
Bedarf von den Freihäfen Singapore und Hong- 
kong mit einem unwesentlichen Preisausschlag be- 
ziehen. Die Mehrzahl der hier eingeführten Web- 
waren und Garne sind Erzeugnisse der britischen 
  
Baumwollindustrie; für Woll= und Seidenwaren 
besteht nur wenig Nachfrage. Der Markt und 
fast sämtliche Handelsgebräuche richten sich nach 
Singapore. Die Kreditverhältnisse sind nicht be- 
sonders günstig; die einzelnen Händler verfügen 
nur über geringe Mittel und müssen ihrer weit 
zerstreuten Kundschaft lange Kredite gewähren. 
Verkehrswesen. Den Verkehr zwischen 
Singapore und Labnan sowie Br. Nordborneo 
vermitteln drei Dampfer des Norddeutschen Lloyd, 
von denen zwei eine regelmäßige vierzehntägige 
Fahrt im Anschluß an die Reichspostdampfer 
unterhalten und Labnan mit Br. Nordborneo, 
die einzelnen Häfen des Landes unter sich, sowie 
mit den Südphilippinen verbinden, während der 
dritte Dampfer in sechswöchentlicher Reise eine 
Verbindung für Labnan und Br. Nordborneo 
mit Singapore, den Südphilippinen und Celebes 
(Menado) unterhält. 
Zwischen Br. Nordborneo und Hongkong 
fahren zwei für die Verfrachtung von Holz be- 
sonders eingerichtete Schiffe, von denen eins 
dem Norddeutschen Lloyd und das andere einer 
britischen Gesellschaft gehört. 
Dem Lokalverkehr dienen zwei kleinere Küsten- 
dampfer, die in mehr oder weniger regelmäßiger 
Fahrt von Sandakan aus nach den Küstenplätzen 
der Ost= und Westküste von Br. Nordborneo sowie 
nach Labnan fahren. 
Eine hauptsächlich für die Kohlentransporte 
angelegte Eisenbahn durchquert die Insel Labuan. 
Ferner verbindet die Br. Nordborneo-Staatsbahn 
das an die Westküste anstoßende Hochplateau mit 
den Häfen Jesselton sowie Weston an der Brunei 
Bay; letzterer Hafen ist indessen nur für kleine 
Boote zugänglich. Die Eisenbahn erschließt ein 
sehr fruchtbares Gebiet, das eine große Zukunft 
verspricht. Der Bau einer Eisenbahn von Tenom, 
der jetzigen Endstation der Br. Borneo-Eisen- 
bahn, quer durch Nordborneo nach Cowieharbour, 
sowie von Kudat nach Sandakan, ist in Aussicht 
genommen, jedoch stellen sich der Ausführung des 
Planes Schwierigkeiten entgegen. 
Im Straßenbau ist Br. Nordborneo noch sehr 
zurück. Die Straßen, die einigermaßen fahrbar 
find, beschränken sich auf wenige Kilometer, und 
die einzelnen Häsen sind auf dem Wasserwege 
miteinander verbunden. Nach dem Innern bilden 
außer den Eisenbahnen die Flüsse die einzigen 
Verkehrswege. 
Die gesetzliche Währung ist der Straits-Dollar, 
doch sind die von der British Borneo Company 
ausgegebenen Kassenscheine von 25 Cts. bis zu 
25 8 und Nickelmünzen von 1,2½ und 5 Cts. 
das fast ausschließlich hier zirkulierende Geld. 
Silber wird nur ausnahmsweise angetroffen.
        <pb n="379" />
        G 303 20 
Arbeiterfrage. Fast die sämtlichen Arbeiter 
für die von Europäern und Chinesen betriebenen 
Pflanzungen müssen von auswärts eingeführt 
werden. Die chinesischen Kulis werden zumeist 
von Singapore und Hongkong bezogen; sie werden 
auf ein Jahr kontraktlich angenommen und bilden 
infolge der hohen Werbekosten ein ziemlich teures 
Arbeitermaterial. Für die Anlage von Wegen, 
Waldschlagen und die Urbarmachung des Landes, 
sowie den Häuserbau werden malaische und java- 
nische Kulis von den Straits her eingeführt. Seit 
kurzer Zeit haben auch einige Unternehmungen 
  
von der niederländisch-ostindischen Regierung die 
Erlaubnis zur Einfuhr einer bestimmten Zahl 
javanischer Kulis erhalten, die sich auf drei Jahre 
zu verpflichten haben. Freie Arbeiter sind nur 
in ganz geringer Anzahl zu erhalten und bilden 
für die Pflanzungen aus dem Hochplateau der 
Westküste eine willkommene Aushilfe; die großen 
Estates dagegen sind lediglich auf ihre Kontrakt- 
kulis angewiesen. 
Den Handel von Br. Nordborneo in den 
Jahren 1905 und 1906 zeigen folgende Zahlen: 
  
Einfuhr: 
Mengen te 
Artikel 1905 1906 1905 1906 
* 5 
Kohlensaures Wasser Kisten 2 899 2534 43 284 33 343 
Waffen und Munition — — — 4 068 3 795 
Messingwaren — — — 7 008 11 667 
Baumaterialien — —- — 22 404 20 958 
Tuch — — 368 351 387 164 
Kohlen Tons 307 207 3 376 2540 
Kaffee Pilul 154,84 171,76 4123 4935 
Kopra Säcke 2 058 696 14775 7777 
Baumwolle — — — 725 1000 
Dammarharz Pikul 2502,04 3 197,71 12 863 12594 
Getrocknete Fische . - 1240,70 287,26 9 427 3573 
Ton= und Glaswaren — — — 18997 23787 
Früchte und Gemüse — — — 18 606 15 401 
l .. — — — 24 074 18 918 
r*—iss. . Pikul 5,95 — 1 134 — 
Schießpulver lbs 10 503 14 503 
Hauf, Seide, Tauwerk Ballen 628 643 9971 9 789 
Häute und Leder Pikul 238,48 145,69 8 667 8 665 
India Rubber - 9,33 11,69 856 1 031 
Eisenwaren — — 61229 82 548 
Schmehpenstnee. — — —. 7 353 7 931 
erosen-OSl Kisten 22 157 23 788 59 095 57720 
Lebendes Vieh . — — — 14 110 11 721 
Baschinen und * — — 38 105 76 007 
idhölzer. . Kisten 534 500 11670 11538 
nnde e ene — — — 3033 6 181 
7 Pikul 2241,94 2463,30 42 436 42 560 
Opium Kisten 357 351 151601 126 188 
Paddd Pikul 2 508,46 1 873,18 6 575 4902 
Farben und Farbenöle — — — 17 716 20 645 
Perlen und Muscheln Pikul 1 207,44 277,94 7 917 2 794 
Parfümerien. .. — — — 8639 8198 
Lebensmittel. — — — 182 363 173 317 
zäicnh und Telegr. Material — — — 33510 57 479 
. Pilul 670,94 1 573,81 6304 5720 
" 2 Getreide - 163 723,83 163 160,73 753 305 702 241 
Sal - 19 725,29 22 655,99 24 873 29 69 
*d und Wein. Kisten 16 185 12 146 127 341 109 410 
Hchkeibwaren — — — 21370 23120 
Pikul 9 949,13 9 589,49 94 044 70 966 
! Ibs. 66 286 75 650 19 928 19 768
        <pb n="380" />
        G 304 20 
  
  
Mengen Werte 
Artikel 1905 1906 1905 1906 
8 8 
Holz Kub. Fuß 2 880 15 301 1 494 7 564 
Tabak Pikul 1 521,77 1 467,96 98 787 86 875 
Edelmetalle · — — — 305 839 479 266 
Zwirn und Garne — — — 24 987 25 957 
Wachs. Pikul 131,93 4,52 5 175 1 453 
Insgesam (Cinschl. ander — — — 2 836 676 2 988 976 
Ausfuhr: 
Armadilloschalen — — — 2285 2124 
Matten, Kajangs uiv. — — — 819 1102 
Bienenwachs . . Pikul 592,70 270,89 26 022 9349 
Vogelnester - 268,98 317,72 64 848 80 869 
Blachan - 200,21 526,66 1084 2248 
Kampfer - "92 10,25 32 675 35 191 
Kopra - 3077,82 2 099,00 20 458 14 859 
Kaffee - 306,75 92,28 5311 2437 
Baumwolle - 535,81 535,98 1 636 1 874 
Katechn (Cutch) Tons 45 717 89 695 143 520 
Dammarharz. Pikul 20 301,38 38 333,92 50 938 111 467 
Getrockneter Fisch und Schalentiere - 28 381,84 30 597,04 180 487 182 715 
Früchte und Kokosnüsse . — — — 26 133 17 044 
Brennholz. Pikul 27717 42 189 5 067 3 467 
Gambier O 1 041,85 1 559,89 10 249 11270 
Gharuholz-Rinde und meen: - 1 618,55 792,30 20 593 15 738 
Guttapercha - 374,25 187,35 27 409 21 867 
Häute - 843,53 868,44 10 682 12 062 
Hanf — — 105 1 
Hörner — — — 1705 4 404 
India- Rubber Pikul 1 040,86 1 079,69 101 214 104 853 
Elfenbein - 0,96 2,23 403 673 
Lebendes Vieh — — — 13 474 33 638 
Messing, alt Pikul 86,72 79,46 2391 1 354 
Opin — — — 11 986 2 655 
Pfeffer und Hieferiatn° Pikul 118,94 273,31 2 734 5 345 
Nahrungsmittel. — — 1652 21 088 14 653 
Reis und Paddy Pikul 7270,94 7 453,13 31 060 23 707 
Rotang . - 47 537,52 423385,39 189317 162 483 
Taue - — — 155 437 
Sagomehl . - 41 887,55 47 160,27 72 314 93773 
Sago, ungereinigt . - 3 968,10 9 063,18 3969 9046 
Haifischflossen. - 277,23 365,98. 12 038 10 908 
Muscheln. - 4 676,04 3 066,22 25 901 18 634 
Zucker - 214,53 202,93 2 377 1 792 
Holz. Kub. Fuß 919 997 969 370 528 522 479 304 
Tabak (von den Estates) Ballen 16 629 18 281 2 652 689 2 934 645 
Tabak (von Eingeborenen und 
chinesischen Pllanzungen) Pikul 615,59 350,52 24 123 19595 
Edelmetalll — — — 152 683 106 822 
Trepang . Pikul 1 084,61 1 510,02 18 366 21 614 
Schildkrötenschalen .·. - 14,50 20,49 7 326 11 787 
Schildkröteneier und Samenperten — — — 8413 10314 
Schiffe und Maschinen — — — 796 7061 
Insgesamt (einschl. ander — — 4537 486 4 857 943 
(Nach einem en Bericht des Kais. Bizekonsulats in Sandakan.)
        <pb n="381" />
        GW 305 20 
Die Kakoo-Herbsternte und die Kakacausfuhr 
Ceylons. 
Die Kakao-Herbsternte auf Ceylon hat die 
gehegten Erwartungen sowohl in Qualität als 
auch in der Quantität bei weitem übertroffen. 
Die Ursache hierfür dürfte in der Hauptsache 
wohl in dem Ende Oktober unerwartet ein- 
getretenen, für die Ernte außerordentlich günstigen 
Wetter zu erblicken sein, welches ein frühes Reifen 
zur Folge hatte und bewirkte, daß ein großer 
Teil der Ernte bereits im November und De- 
zember zur Verschiffung gelangte, anstatt wie in 
früheren Jahren im Januar und Februar. 
Die Preise sind seit Oktober stetig gesunken 
und bewegen sich heute zwischen 47 Rs. bis 
57 Rs. Die gehandelten Qualitäten waren im 
allgemeinen zufriedenstellend. 
Die Ausfuhrzahlen sind für die einzelnen 
Länder in den Jahren 1906 und 1907 die 
folgenden: 
Bestimmungsländer 190 1506 
England 64 954 33 661 
Deutschland 8290 5 027 
Holland. . 2 485 350 
Frankreich 2 966 1 716 
Amerika. 2 359 550 
Australien 2 691 2 173 
China ..· 1380 1139 
Die Gesamtausfuhr betrug in den Jahren: 
1905 1906 1907 
ewts ewts ewts 
69 463 54020 92511 
Wie aus vorstehenden Zahlen hervorgeht, über- 
ragt das Jahr 1907 die vorhergehenden bei 
weitem. Dieses dürfte jedoch zum Teil darauf 
zurückzuführen sein, daß die Herbsternte des 
Jahres 1906 erst verhältnismäßig spät, das heißt 
in den Monaten Januar und Februar, zur Ver- 
schiffung gelangte, während in diesem Jahre die 
derbsternte bereits in den Monaten Rovember 
und Dezember 1907 zur Ausfuhr kam. Somit 
fallen in das Jahr 1907 die Verschiffungen von 
zwei Haupternten zusammen. 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Calcutta 
vom 4. Februar 1903.) 
Baumwollanbau in Britisch-Sentralofrika. 
Der Anbau von Baumwolle auf Plantagen 
5r Europäern hat in dem Protektorat Britisch- 
entralfrikg seit dem Jahre 1902/03 folgende Ent- 
wicklung genommen: 
von 
  
Anbau= Jahresausfuhr Lokaler 
Jahr flüche bis 31. März Wert 
Acres lbs. · 
1902/03 580 692 3 
1903/04 7 000 56 577 1777 
1904/05. 21 900 285 185 5914 
1905/06 10 012 776 621 16 180 
1906/07 70717 526 119 158345 
Dabei ist zu bemerken, daß die Ausfuhr des 
einen Jahres stets auf der Anbaufläche des vor- 
angegangenen Jahres gewonnen ist. 
Der Anbau hat im Jahre 1904/05 seinen 
Höhepunkt erreicht und ist seitdem stetig zurück- 
gegangen. Einen entsprechenden Verlauf hat auch 
die Ausfuhr von Baumwolle genommen. Eine 
gewisse Entschädigung haben die Pflanzer in den 
hohen Baumwollpreisen gefunden; sie erzielten 
11 d bis 1 s pro lb. für ausgewählte Partien, 
während Upland-Baumwolle von den Hoch- 
ländern 8¼ d pro lb. brachte. Der Rückgang 
in der Baumwollausfuhr ist darauf zurückzuführen, 
daß viele Pflanzer, ermutigt durch die hohen 
Baumwollpreise, den Anbau ohne Rücksicht auf 
die Baumwollsorte, auf Boden und klimatische 
Verhältnisse ausgenommen haben, was natürlich 
in vielen Fällen zu Enttäuschungen führte. Es 
haben sich dadurch aber auch im Laufe der Jahre 
die Verhältnisse geklärt, und es besteht jetzt eine 
Reihe von Pflanzungen, die sehr wohl auf ihre 
Rechnung kommen und andere zu erneuten An- 
bauversuchen ermutigt haben. Im allgemeinen 
hat die Erfahrung die Pflanzer gelehrt, daß man 
in der Regel einmal in zwei Jahren auf eine 
lohnende Baumwollernte rechnen kann, und daß 
es sich daher empfiehlt, sich nicht von dem Er- 
trage einer einzigen Kulturpflanze abhängig zu 
machen, sondern neben dem Baumwollanbau auch 
die Kultur anderer für die lokalen Verhältnisse 
geeigneter Früchte aufzunehmen. 
Auf die einzelnen Bezirke verteilten sich Anbau 
und Ernte, wie folgt: 
Ernte 1906, Ernte 1907,. 
nicht nicht 
  
Bezirke Fläche 
entkörnt entkörnt 
Acres Tons Tons. 
Unteres Schiregebiet 415 43 30 
uvo 17700 60½ 134 
Westliches Schiregebiet 1 616 110½ 234 
Blantyre 1392 158 237½ 
Mlanje 453 9 60 
Zomba . . 133 11 23 
Chikala 200 5 19 
Oberes Schiregebiet 1 108 96½ 113 
zusammen 7017 493½ 850½. 
In den letzten drei Jahren hat der Baum- 
wollanbau in den einzelnen Bezirken folgende 
Schwankungen durchgemacht:
        <pb n="382" />
        G 306 2rO 
Anbaufläche in Acres 
19 906 
  
Bezirke 05 1 1907 
Unteres Schiregebit 414 500 415 
uvo 24452 1911 1700 
Westliches Schiregebiet 3 627 2797 1 616 
Blantyre 11729 2 352 1 392 
Mlanfje . 743 470 453 
Zomba 133 
Chikalaa 1297 176 1 200 
Oberes Schiregebiet 1 639 1 693 1 108 
Südliches Nyassagebiet — 2 — 
Zentral-Angoniland — 101 — 
Nördliches Nyassagebiet — 10 — 
zusammen 21 900 10 012 7 017. 
(Nach dem Jahresbericht 1906,07 des Acting Commisssioner 
von Britisch-Zentralafrika.) 
Golderzeugung Rustralasiens im Jahre 1907. 
Die Goldgewinnung Australasiens belief sich 
im Jahre 1907 auf 3 090 621 Unzen Feingold 
gegen 3 416 164 Unzen im Jahre 1906. Von 
dieser Gesamtsummc entfielen im Jahre 1907 auf 
den Anstralischen Bund 2582 413 Unzen Feingold, 
während das Jahr 1906 mit 2 852 421 Unzen 
abschloß. An den genaunten Mengen war Viktoria 
mit 701 988 Unzen (1906: 781 502), Neusüd- 
wales mit 247 363 Unzen gegen 253 987 Unzen 
im Jahre 1906, Queensland mit 457596 Unzen 
(1906: 536 786), Westaustralien mit 1 097 553 
Unzen gegen 1 194 546 im Jahre 1906 beteiligt. 
Neuseeland gewann im Jahre 1907 508 208 Un- 
zen Feingold; die Ausbeute des Jahres 1906 
stellte sich auf 564 043 Unzen. 
(The British Austinlusinn.) 
Eisenstelnlager an der Nordosthüfte Westaustraliens. 
Bei Derby am Kings Sound, der Nordost- 
küste Westanstraliens, ungefähr 17 ½/ Grad süd- 
licher Breite und 123½ Grad östlicher Länge 
von Greenwich gibt es große Lager von Eisen- 
stein, die angeblich viele Millionen von Tonnen 
liefern können. Nach verschiedenen Analysen sollen 
die Erze 66,48 bis 71 v. H. metallisches Eisen, 
4,16 bis 5 v. H. Silikate und je bis zu 0,075 v. H. 
Schwefel und Phosphor enthalten. 
Ein Queensländer Syndikat hat die Abbau- 
rechte erworben, beabsichtigt aber nicht, selbst die 
Lager auszubenten oder das Material in Australien 
weiter zu verarbeiten, sondern möchte die Rechte 
sobald wie möglich weiter verkaufen. Als Ab- 
nehmer dürfte vornehmlich die britische Eisen- 
industrie in Frage kommen, weil die von Colombo 
  
usw. zurückkehrenden Kohlendampfer jederzeit 
genügend günstige Verfrachtungsgelegenheit bieten 
würden. Auch der Abbau soll keinerlei Schwierig- 
keit bieten, da der Transport des Erzes zum 
Hafen bei der Kürze der Strecke durch eine 
Drahtseilbahn geschehen könnte. 
(Nach einem Berichte des Handelssachverständigen beim 
Kaiserlichen Generalkonsulat in Sydney.) 
Bergwerhsgesetge für Haffrario (Kapkolonie). 
Zwei Verordnungen des Gouverneurs der 
Kapkolonie vom 9. Jannar d. Is. (The Cape of 
Good Hope Government Gazette Nr. 9030 vom 
10. Januar 1908) setzen die beiden neuen Berg- 
gesetze (Kol. Bl. 1908 Nr. 2, S. 88 ff.), den 
Act to amend the Precious Stones Act und 
den Act to amend the Mineral Law, in Kraft 
für die im Osten der Kolonie gelegenen Einge- 
borenengebiete, Transkei einschließlich Galekaland, 
Tembuland, Ost-Griqualand, Port St. Johns und 
Pondoland, die man auch unter dem Namen 
Kaffraria zusammenfaßt. Dabei wird indes be- 
sonders bestimmt, daß keine Schürflizenz für diese 
Gebiete ohne Zustimmung des obersten Verwal- 
tungsbeamten (Chief Magistrate) Kaffrarias aus- 
gestellt werden darf, und daß letzterer seine Ein- 
willigung nach freiem Ermessen, anscheinend ohne 
zur Angabe von Gründen genötigt zu sein, erteilen 
oder verweigern kann. Außerdem muß wenig- 
stens acht Tage vor dem Beginn der Schürf- 
arbeiten dem zuständigen Bezirksbeamten eine 
entsprechende Anzeige erstattet werden, damit dieser 
Gelegenheit hat, die Vorleute und sämtliche son- 
stigen Eingeborenen über die Natur der bevor- 
stehenden Arbeiten aufzuklären; der Bezirksbeamte 
ist auch dann noch befugt, durch seinen Einspruch 
den Beginn der Tätigkeit des Schürfers zu ver- 
hindern. 
Die beiden Verordnungen treffen weiterhin 
Vorsorge für die Entschädigung der Eingeborenen 
in gewissen Fällen, in denen die Eröffnung des 
Bergbaubetriebs ihnen Schaden verursacht. Die 
Entschädigungen werden durch Vermittlung der 
Behörden ausgezahlt. 
Endlich wird vorgesehen, daß in bestimmten 
Fällen, in denen der Bergbauunternehmer von 
einem Eingeborenen die Räumung eines bisher 
von letzterem innegehabten Grundstücks verlangen 
kann, der Anspruch auf die Räumung erst geltend 
gemacht werden darf, nachdem der Eingeborene den 
ihm dafür zustehenden Schadenersatz erhalten hat. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kapstadt.)
        <pb n="383" />
        W 307 28 
Haondel Kbessiniens. 
Bei dem Mangel einer amtlichen Zollstatistik 
in Abessinien kann man ein Bild des Einfuhr- 
und Ausfuhrhandels dieses Landes nur dadurch 
gewinnen, daß man die statistischen Veröffent- 
lichungen der Nachbarländer einer Betrachtung 
unterzieht. 
Solche Veröffentlichungen liegen nunmehr für 
das Jahr 1906 bezüglich der beiden wichtigsten 
Durchgangsländer des Handels nach Abessinien 
vor, nämlich für die französische Somaliküste mit 
dem Hafen Dsibuti und für die italienische Kolonie 
Erythräa mit dem Hafen Massaua. 
1. Nach der Zollstatistik der Verwaltung der 
französischen Somaliküste wurden im Jahre 
1906 Waren im Werte von 13 976 829 Fros. 
in die Kolonie eingeführt. Hiervon ist der 
größte Teil, nämlich für etwa 10 Millionen Frcs., 
nach Abessinien weiterbefördert worden. Vergleicht 
man diese Einfuhr mit der des Vorjahres 1905, 
so ergibt sich eine Zunahme von fast 3 Millionen 
Frcs. Eine Mehreinfuhr hat namentlich in Baum- 
wollstoffen amerikanischer Herkunft, Glaswaren 
und Zucker stattgefunden. 
Die hauptsächlichsten nach Abessinien weiter- 
geführten Artikel waren folgende: 
Frcs. Frcs. 
Ungebleichte Kurzwaren 159 506 
Baumwoll= Spirituosen 158 216 
stoffe. 5 029 080 Zgucker 1857 549 
Andere Baum- Wellblech 121 730 
wollwaren 1 233 667 Feuerwaffen 112 433 
Patronen 461 430 Hausgeräte. 104 813 
Glaswaren. 385 225 
Der Anteil der einzelnen Herkunftsländer 
soll schätzungsweise betragen haben: 
Frcs. Frcs. 
Amerika 5 000 000 Ostterreich-Ung. 350 000 
Frantreich 1200 000 Jalien 40 000 
Großbii- Türkei 320 000 
tannien 850 000 Deutschland 220 000 
kitisch- 
Indien 750 000 
Die Einfuhr Amerikas besteht fast ausschließ- 
lich aus ungebleichten Baumwollstoffen (Abu 
biedid genannt). Frankreich liefert Konserven, 
Zucker, Weine, Alkohol, Parfümerien, Seiden- 
waren, Papier, Waffen und Patronen (insbe- 
sondere Munition für das in Abessinien ver- 
breitete Gewehr Gras). Aus Großbritannien 
werden 
M baumwollene Garne und Gewebe sowie 
6. niallwaren importiert, aus Britisch-Indien Reis 
Osur Tee und baumwollene Gewebe, aus 
Iterreich-Ungarn Bier, Zucker, Alkohol, guß- 
elserne Röhren usw. 
  
Der Anteil Deutschlands ist in obiger Zu- 
sammenstellung vermutlich seinem Werte nach 
unterschätzt worden, da eine nicht unerhebliche 
Menge deutscher Waren auf dem Umwege über 
die Häfen anderer Länder, so namentlich über 
Aden, nach Abessinien gelangt und als deutsche 
Einfuhr nicht mehr erkannt wird. Man findet 
in Adis Abeba die verschiedensten Waren deutscher 
Herkunft, insbesondere in folgenden Artikeln: 
Alkohol, Bier in Flaschen, Glasperlen, Kurz- 
waren, Messerschmiedewaren, emaillierte Eisen- 
waren, Samte, Säbelklingen, Zucker usw. 
Die Ausfuhr der französischen Somaliküste 
ist fast ausschließlich abessinischen Ursprungs. Sie 
bezifferte sich im Jahre 1906 auf 8 875 078 Frcs. 
und zeigte gegen das Vorjahr 1905 eine Ab- 
nahme um etwa 680 000 Frcs., die vornehmlich 
auf einen Rückgang der Ausfuhr von Elefanten- 
zähnen zurückzuführen ist. 
Die Ausfuhr umfaßte im Jahre: 
1906 1905 
Frcs. Frcs. 
Kassesee für 3 485 000 gegen 3 547 434 
Häute 2 459 000 = 2 s21 808 
Wachs 1 680 O0C00 = 1 63 238 
Elfenben.. 805 000 = 1 835 800 
Zibet = 460 O000 283 440 
Der Anteil der einzelnen Bestimmungsländer 
an obiger Ausfuhr läßt sich nicht feststellen, da 
der größte Teil der abessinischen Exporte zunächst 
nach Aden gelangt und von dort weiter versandt 
wird. Der abessinische Kaffee soll in der Haupt- 
sache von Amerika ausgenommen werden; Elfen- 
bein wird nach den Märkten von London und 
Antwerpen, Zibet nach Frankreich verschifft. 
Deutschland scheint von abessinischen Export- 
produkten bisher nur Häute und Wachs auf- 
zunehmen. 
2. Der Handel zwischen der italienischen 
Kolonie Erythräg und Abessinien zeigte im 
Jahre 1906 folgendes Bild: 
Ausfuhr aus Abessinien nach Erythräg im 
Jahre 1906: 2 090 027 Maria Theresientaler") 
(etwa 4,5 Mill. Mk.) gegen 1 887 631 Maria 
Theresientaler (etwa 4,1 Mill. Mk.) im Jahre 1905. 
Einfuhr aus Erythräg nach Abessinien im 
Jahre 1906: 3 159 098 Maria Theresientaler 
(etwa 6,9 Mill. Mk.) gegen 1 760 965 Maria 
Theresientaler (etwa 3,8 Mill. Mk.) im Jahre 1905. 
Auch hier ist eine Zunahme des Handels, 
insbesondere in der Einfuhr nach Abessinien, zu 
verzeichnen. 
  
*) 1 Maria Theresientaler = etwa 2.00 Mk.
        <pb n="384" />
        W 308 e 
Die Ausfuhr abessinischer Produkte nach 
Erythräa setzte sich, wie folgt, zusammen: 
.Th. T. M.Th.T. 
Häute 1 117 905 Kamellel 47 860 
Getreide 2358 886 Verschiedenes 40 224 
Wachs. 151 092 Ochsen 27292 
Kassee 137 046 Schafe. 15 559 
Pferde 128 290 Butter. 13771 
Berberi Gold .. . .. 13 414 
(Pfeffer) 73734 Gummii 9 034 
Honig 54 320 Elsenbein. 1 600 
Eine Zunahme der Ausfuhr hat dem Jahre 
1905 gegenüber stattgefunden in Häuten, Kaffee 
und Pferden. Eine Abnahme zeigt der Export 
von Honig und Wachs. 
Obiger Ausfuhr gegenüber empfing Abessinien 
auf dem Wege über die Kolonie Erythräg die 
folgenden Waren: 
Th. T. M.Th.T. 
Baumwollene Petroleum. .. 23844 
Gewebe. . 2709533 Kamele . . .. 20425 
Verschiedenes 126 542 Ochsen .19495 
Weinu. Liköre 68 439 Reis u. Getreide 19 212 
Seidene Ge- Zibet u. Weih- 
webe . .. 53 418 rauch . . . . 14110 
Drogen, Par- Glaswaren .. 4626 
fümerien, Kurzwaren .. 3939 
Tabak. .. 51 891 Pferde. 2 042 
Eisenwaren. 41 582 
Eine erhebliche Mehreinfuhr gegenüber dem 
Vorjahre 1905 hat in baumwollenen Geweben 
stattgehabt. Der Wert derselben hat sich von 
1 446 300 Maria Theresientaler im Jahre 1905 
auf 2709 533 Maria Theresientaler (etwa 
5,9 Mill. Mk.) gehoben. Iunsbesondere haben 
ungebleichte Baumwollstoffe italienischer Herkunft 
vermehrten Absatz in Abessinien gefunden. Des- 
gleichen zeigt die Einfuhr von Petroleum, Eisen- 
waren, Weinen und Drogen eine Zunahme. 
Die steigende Tendenz, die der Verkehr der 
beiden wichtigsten Durchgangsländer für den 
Handel mit Abessinien aufweist, läßt auf eine 
allmähliche Steigerung der Kaufkraft der Be- 
völkerung Abessiniens oder doch auf die Ver- 
allgemeinerung des Bedarfes an europäischen Er- 
zeugnissen schließen. Zieht man in Betracht, daß 
diese Zunahme des Handels eingetreten ist, ohne 
daß seit der im Jahre 1903 erfolgten Fertig- 
stellung der Bahn von Djibuti nach Diredaua 
die Verkehrsmittel in Abessinien eine Verbesserung 
erfahren haben, so darf man einen weiteren 
Aufschwung des Handels erwarten, sobald der 
in Aussicht genommene Ausbau der abessinischen 
Bahn bis zur Hauptstadt des Landes erfolgt 
sein wird. 
Über den Handel des Britisch-Somalilandes 
  
und des ägyptischen Sudans mit Abessinien liegen 
bisher statistische Veröffentlichungen für das Jahr 
1906 hier nicht vor. 
(Bericht der Kais. Gesandtschaft für Abessinien 
in Adis Abeba.) 
Handel Kdens im Jahre 1906/07. 
Der Gesamtwert des See= und Binnen- 
handels Adens in dem mit dem 31. März 1907 
endigenden Geschäftsjahre 1906/07 belief sich 
unter Ausschluß der Regierungswaren, des Geld- 
verkehrs und der mit Durchgangsfrachtbrief ver- 
sehenen Güter auf 99 476 768 Rupien gegen 
98 802 803 Rupien im Jahre 1905/06 und 
stieg somit im Vergleiche zum Vorjahr um 
673 965 Rupien. Der Handelsverkehr Adens 
gliedert sich in den Handel mit fremden Ländern, 
mit indischen Häfen und auf dem Landwege. 
Im Jahre 1906/07 entfielen auf den Handel 
mit fremden Ländern 78 350 928 Rupien 
(1905/06: 73249 831), auf denjenigen mit in- 
dischen Häfen 17 139 862 Rupien gegen 20798922 
im Jahre 1905/06 und auf den Binnenhandel 
3 985 978 Rupien (1905/06; 4 754 050). Der 
Seehandel erreichte hiernach im Jahre 1906/07 
einen Gesamtwert von 95 490 790 Rupien und 
übertraf den des Vorjahres um 1 442 037 Rupien. 
Der Seehandel stieg in der Einfuhr von 49 130 333 
Rupien im Jahre 1905/06 auf 52 720 932 
Rupien im Jahre 1906/07. Die Ausfuhr beim 
Seehandel bewertete sich im Jahre 1905/06 auf 
41918 420 Rupien, während das Jahr 1906/07 
einen Wert von nur 42 769 858 Rupien aufwies. 
Vom Werte der Einfuhr im Jahre 1906/07 
entfielen auf fremde Länder zusammen 39 267 883 
Rupien und auf indische Häfen 13 453 049 
Rupien. Unter den ersteren waren hauptsächlich 
Somaliland einschließlich Berbera, Bulhar, Zaila, 
Dschibuti und Obok mit 9244 287, die Ver- 
einigten Staaten von Amerika mit 8 537 152, 
Großbritannien mit 4348514, Hodeida in Arabien 
mit 3 688 331 und Osterreich= Ungarn mit 
1 683 587 Rupien beteiligt; unter den letzteren 
nahmen Bombay mit 11.007 698, Karachi mit 
1 374 377 und Kalkutta mit 939 809 Rupien 
die ersten Stellen ein. 
Vom Werte der Ausfuhr kamen im Jahre 
1906/07 39 083 045 Rupien auf fremde Länder 
und 3 686 813 Rupien auf indische Häfen. 
Unter der ersteren Gruppe standen Somaliland 
einschließlich Berbera, Bulhar, Zaila, Dschibuti 
und Obok mit 8 220 016, die Vereinigten Staaten 
von Amerika mit 6 823 846, Hodeida mit 
4755 769, Großbritannien mit 2 951 822,
        <pb n="385" />
        W 309 20 
Frankreich mit 2 757 701 und Abessinien mit 
1 819 525 Rupien als Hauptabnehmer. Von 
indischen Häfen waren Bombay mit 3 238 952 
und Kalkutta mit 383 669 Rupien am meisten 
beteiligt. Der Handel Adens mit Deutschland, 
der im Jahre 1906/07 im Vergleich zum Vor- 
jahr in der Einfuhr um 47 631 Rupien und in 
der Ausfuhr um 113 653 Rupien zugenommen 
hat, bezifferte sich im Jahre 1906/07 auf 
1 088 837 Rupien. Davon entfielen 233 093 
Rupien auf die Einfuhr und 855 744 Rupien 
auf die Ausfuhr. 
Die hauptsächlichsten Waren, welche Aden 
auf dem Seewege im Jahre 1906/07 ein führte, 
-waren: Kohlen, Kaffee, Baumwollengarn und 
Twist, baumwollene Stückwaren, Rohtabak, frisches 
Gemüse, Körner= und Hülsenfrüchte, Gummi und 
Harz, rohe Häute und rohe Felle, Elfenbein, 
Bier, Ale und Porter, Datteln (getrocknet), Ghi 
Cerlassenes Fett), Olsaaten, seidene Schnittwaren, 
Ingwer, raffinierter Zucker. Ausgeführt wurden 
von dort in dem gleichen Jahre vornehmlich: 
Kaffee, Baumwollengarn und Twist, baumwollene 
Stückwaren, Rohtabak, Körner= und Hülsenfrüchte, 
er Häute und rohe Felle, Elfenbein, raffinierter 
Zucker. 
Ein im Verhältnis zum Umfange des See- 
handels nur geringer Teil von Adens Handel 
vollzieht sich auf dem Landwege. Der Wert 
des Binnenhandels im Jahre 1906/07 betrug in 
der Einfuhr 2 411 042 Rupien und in der Aus- 
fuhr 1 574 936 Rupien. 
(Nach Report on the Trude und Navigution Returns 
of Aden for the Fear 1906/0.) 
Der Bandel von Britisch-Sonduras in den letzten 
Jabren. 
In den letzten Jahren gestaltete sich der 
Außenhandel von Britisch-Honduras dem Werte 
nach, wie folgt; 
Einfuhr: 
3 Vereinigte 
Volo- Steannr 
Andere 
Länder 
Gesamt= 
Groß= 
b ausfuhr 
Jahr ri- 
tannien v. Amerika 
8 # 
938 414 368 055 1 
991 60138 291 636 1 
957 481 413 014 1 87 
8 309 1 123 681 481 095 2 
Ausfuhr: 
Vereinigte 
—. Andere 
Saaten a Länder 
8 
2592 
Kolo= 
tannien nien v. Ameri 
Gesamt-- 
einfuhr 
8 
897 291 
156 884 
391 505 
471592 
470 750 17 400 
570 241 20 800 941 373 
Drogen 
  
Die aus den Vereinigten Staaten von Amerika 
(und aus Großbritannien) im Jahre 1906 nach 
Britisch-Honduras gelieferten Haupteinfuhrartikel 
hatten nachstehende Werte aufzuweisen: Speck und 
Schinken 28 001 § (—); Rind= und Schweine- 
fleisch 79 827 8(—); Bier, Obstwein, Porter usw. 
10 788 8 (9485); Schuhwerk 83 924 8 (3322); 
Butter 22 837 3 (5558); Kleider 11 934 8 
(18807); Baumwollenwaren 1669223 (144 385); 
und Chemikalien 26 583 3 (4455); 
Weizenmehl 88 812 8(—); Hüte 53895 (10 982); 
Eisenkurz= und Messerschmiedwaren 43 601 S 
(27 028); Heu und Hafer 12 830 8S (777); 
Schweineschmalz 16 807 3 (—); Nutzholz 41370 8 
(—); Maschinen 43 543 8§ (5752); Mineralöle 
15 .527 § (—); Farben 3459 S (11 304); Kon- 
serven in Büchsen 125 515 8S (92 818); Reis 
1303 5 (39 346); Seife 4788 3 (31 176); Spiri- 
tuosen 2935 3 (12 186); Wein 1113 l (13 581); 
Wollenwaren — 4 (9425). 
Hiernach bezieht Britisch-Honduras viele Ar- 
tikel, die früher hauptsächlich Großbritannien 
lieferte, wie Kleider, Baumwollenwaren, Drogen, 
Chemikalien usw., jetzt auch aus den Vereinigten 
Staaten. 
Von den übrigen Bezugsländern liefern 
Mexiko, Honduras und Guatamala namentlich 
Mahagoniholz, Zedernholz, Blauholz, Kautschuk, 
Chiclegummi, Vieh, Zigarren, Zigaretten und Kaffee. 
Aus Deutschland und Frankreich gelangen 
hauptsächlich zur Einfuhr: Baumwollenwaren, 
Steingut= und Glaswaren, Messerschmiedwaren, 
Spirituosen und Wein. 
An der Ausfuhr aus Britisch-Honduras 
sind nach obiger Ausfuhrtabelle beteiligt: Die 
Vereinigten Staaten von Amerika mit etwa 47 v. H., 
Großbritannien nebst Kolonien mit 30 v. H., die 
übrigen Länder mit 23 v. H. 
In den Jahren 1903 bis 1906 hatte der 
Ausfuhrhandel von Britisch-Honduras in den 
wichtigeren Waren folgende Werte aufzuweisen: 
  
1908 1904 1905 1906 
8 8 8 8 
Mahagoniholz 492 554 574 548 549 090 584 598 
Zedernholz. 85 505 36270 21 239 35 659 
Blauholz, 274 303 205 515 184 229 1741466 
Bananen 1358 913 127 450 142 225 181 150 
Pisangs (pluntains) 17885 15201 11 806 12731 
Kokosnüsse. 17322 48074 74 804 383077 
Kautschukl . 13 002 18262 15921 18362 
Chicleguimmi. 74 951 171 806 299 000 329 975 
Sassaparilla 766 941 592 328 
Schildpatt. 14507 12272 14115 26008 
(Coloninl Reports- Annnnl. Nr. 552.)
        <pb n="386" />
        310 20 
Handel der elfenbelinhüste im 1. Halbsahr 1907. 
Der Handel der französischen Elfenbeinküste 
hat nach den amtlichen Bekanntmachungen im 
1. Halbjahr 1907 folgenden Verlauf genommen: 
Einfuhr Ausfuhr Zusammen 
1. Halbjahr Wert in Franken 
1907 9547507 6 103 722 15 651229 
1. Halbjahr 
190 
6 8105 585 5 842 053 13 947 638. 
Zunahme 1441 922 261 669 1 703 591 
Die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonie 
hat also einen günstigen Fortgang genommen. 
Der Gesamthandel im 1. Halbjahr 1907 über- 
trifft denjenigen im 1. Halbjahr 1906, der schon 
den vorjährigen beträchtlich überragt hatte, um 
12 v. H. 
Bei der Einfuhr haben sich die Werte 
namentlich bei folgenden Waren erhöht: bei Zucker 
von 32 000 auf 52 000 Franken, Tabak von 
257 000 auf 279 000 Franken, Alkohol von 
213 000 auf 450 000 Franken, Petroleum von 
42 000 auf 70 000 Franken, Salz von 76 000 
auf 119 000 Franken, Parfümerien von 78 000 
auf 110 000 Franken, Seife von 78.000 auf 
108000 Franken, Baumwollengewebe von 
1 664 000 auf 2 083 000 Franken, fertigen 
Kleidern von 87 000 auf 136 000 Franken. 
Ferner haben Mehrwerte bei der Einfuhr 
aufzuweisen gehabt: Eisenwaren, Maschinen, für 
die weiße Bevölkerung bestimmte Nahrungs= und 
Genußmittel, insbesondere Gemüse= und Fleisch- 
konserven und Wein. 
Minderwerte, die aber größtenteils auf na- 
türliche Einflüsse zurückzuführen sind, haben sich 
ergeben bei der Einfuhr von Kalk, Holz, Ziegel- 
steinen, Reis, Ol und Genever. 
Läßt man bei der Ausfuhr die Geldaus- 
fuhr außer Betracht, so ergibt sich ein Waren- 
wert von 6 090 122 Franken, der den Ausfuhr= 
wert im 1. Halbjahr 1906 um 564 544 Franken 
überragt. Hervorgerufen wurde dieser Auf- 
schwung namentlich durch die vermehrte Ausfuhr 
von Palmkernen (1 507 387 kg gegen 1039700 kg), 
Palmöl (3 798 768 kg gegen 3 174 978 kg) und 
Mahagoniholz (6 141 007 kg gegen 3771995 kg). 
Hervorzuheben ist hierbei namentlich die gestei- 
gerte Mahagoniholzausfuhr, die gegen das 1. Halb- 
jahr 1906 um 2 400 000 kg sich vergrößert 
hat. Die Kautschukausfuhr ist infolge der behörd- 
lichen Maßnahmen gegen den Raubbau und die 
Fälschungen der Eingeborenen von 882 596 kg 
im 1. Halbjahr 1906 auf 869 715 kg zurück- 
gegangen. 
(Nach einem im „Bulletin Commercial veröffentlichten 
Bericht des belgischen Generalkonsuls in Santa Cruz 
de Tenerifa.) 
  
bHbandel Jamalkas im Johre 1906/07. 
Der Gesamtwert der Einfuhr Jamaikas 
betrug im Jahre 1906/07: 2 261 469 &amp; gegen 
1 941 937 K im Jahre 1905/06. Bei nach- 
stehend genannten Einfuhrartikeln war im Jahre 
1906/07 ein erheblicher Mehrwert zu verzeichnen: 
Mehl 5000 K, Fisch (getrocknet oder gesalzen), 
Whisky, Tabak und Ol je über 2000 L. Ein 
Rückgang um mehr als 1000 4 war nur bei 
frischen Fischen zu verzeichnen. 
Die Ausfuhr aus Jamaika bewertete sich 
im Jahre 1906/07 auf 1 992 007 K gegen 
1 568 224 &amp; im Jahre 1905/06. Sie verteilte 
sich auf Großbritannien mit 21,6 v. H. (1905/06: 
19,3 v. H.), die Vereinigten Staaten von Amerika 
mit 57,2 v. H. (57,4), Kanada mit 7,5 v. H. 
(6,1), andere Länder mit 13,7 v. H. (17,2). 
Die Ausfuhr hat zugenommen bei Kakao um 
57 000 &amp;, Bananen 37 800 L, Rum 35 200 2&amp;, 
Kokosnüssen 15 800 K, Zigatren 4500 L, Schild- 
patt 1700 L, Blauholz 3700 K, Blauholzextrakt 
16 600 K. 
Zurückgegangen ist die Ausfuhr von Kaffee 
um 45 800 2, Apfelsinen 19 500 &amp;, Piment 
1300 K, Vieh 13 000 L. 
(Colonial Repons —Annual, Jr. 549). 
Eingangszoll für geistige Getränke im Kongostaat. 
Laut Verordnung des König-Souveräns vom 
12. November v. Is. ist auf Grund der Brüsseler 
Konvention vom 3. November 1906 unter Auf- 
hebung der Verordnung vom 12. Juni 1900 
der Einfuhrzoll für geistige Getränke im Unab- 
hängigen Kongostaate vom 2. Dezember v. Is. 
ab auf 100 Franken für das Hektoliter von 
50 Zentigrad oder weniger festgesetzt worden; 
bei höherer Stärke erhöht er sich entsprechend für 
jeden Grad über 50 Zentigrad. 
(Bulletin Officiel de D’Etat Indépendant du Congo.) 
Aufhebung der Qulttungs-, Schech- und Wechsel- 
stempelsteuer in Ueu-Südwales. 
Die Regierung von Neu-Südwales hat mit 
Zustimmung des Parlaments vom 1. Januar 
d. Is. ab verschiedene Steuern ermäßigt oder 
ganz ausgehoben. Zu den ganz ausgehobenen 
gehören die Quittungs-, Scheck= und Wechsel- 
stempelsteuer. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsuls in 
Sydney.)
        <pb n="387" />
        G 311 20 
Vorschriften für die Sinfuhr gesundheltsschädlcher 
Drogen in den Straits Settlements. 
Durch eine Verordnung des Gouverneurs 
vom 12. Juli 1907 sind die in der Morphine 
Ordinance vom Jahre 1904, welche selbst auf- 
gehoben ist, enthaltenen Bestimmungen über die 
Einfuhr und den Vertrieb von Morphium auch 
auf Kokain und dessen Salze und Lösungen sowie 
andere Drogen, die vom Gouverneur im Rate 
für gesundheitsschädlich erklärt werden, aus- 
gedehnt worden. Die Hochstmenge, welche 
jemand, der nicht als praktischer Arzt, Chemiker 
oder Drogist eine besondere Lizenz für den 
Vertrieb usw. solcher Drogen hat, im Besitze 
haben darf und die für Morphium bisher 58 
betrug, ist für alle unter das Gesetz fallenden 
Drogen auf 12 offizielle Dosen festgesetzt, deren 
jede nach einer Bekanntmachung der Regierung 
vom 28. August 1907 ein halbes Gran beträgt. 
Die vorstehende Verordnung ist vom Bigh 
Commissioner auch der Regierung der Ver- 
einigten Malayenstaaten zur Einführung vor- 
gelegt worden. 
Wafkeneinfuhr nach dem Sudan. 
Nach einer in der „Sudan Gazette“ vom 
1. Jannar d. Is. veröffentlichten Waffenver= 
ordnung „Arms Ordinance 19074 darf niemand 
ohne eine von dem Zivilsekretär, dem Agenten 
des Sudans oder anderen von dem General- 
gouverneur dazu besonders ermächtigten Beamten 
ausgestellte Genehmigung Feuerwaffen oder deren 
Teile in den Sudan einführen; ferner darf 
niemand Waffen, einschließlich Bajonette, Säbel, 
Lanzen usw., zu Handelszwecken oder in einer 
größeren Menge, als für den eigenen Bedarf 
ersforderlich ist, einbringen. Von einem noch 
besonders in der Sudan Gazette bekannt zu 
machenden Zeitpunkt ab soll ferner niemandem 
mehr die Erlaubnis zur Einfuhr gezogener Ge- 
wehre von 0,303 goll Kaliber erteilt werden; 
ausgenommen hiervon bleiben Militärpersonen 
und europäische Regierungsbeamte, ferner Per- 
sonen, denen die Einfuhr besonders gestattet ist, 
und gehörig anerkannte Schützenvereine. 
Der Durchfuhrverkehr mit Waffen und Schieß- 
bedarf durch das Gebiet des Sudans nach dem 
Gebiet einer anderen Macht, die keinen un- 
mittelbaren Zugang zum Roten oder Mittel- 
ländischen Meere hat, kann über Port Sudan, 
Suakin und Wady-Halfa gestattet werden, sofern 
der Einbringer den Zollbeamten dieser Plätze die 
klärung eines Gouverneurs, Kommandanten, 
Ministers, Staatssekretärs oder anderer in gleich 
hoher Stellung befindlicher Beamten einer solchen 
  
Macht vorlegt, daß die zur Durchfuhr bestimmten 
Waffen oder der Schießbedarf nicht zum Ver- 
kaufe bestimmt sind, sondern zum Gebrauche von 
Behörden oder für militärische Zwecke behufs 
Schutzes von Missions= oder Handelsnieder- 
lassungen oder von anderen nicht eingeborenen, 
in der Erklärung namentlich zu bezeichnenden 
Personen dienen sollen. 
(The Bonrd of Tmde Journal.) 
  
Gewerblicher Rechtsschutz in Eritrea. 
Durch Königliche Verordnung vom 5. De- 
zember 1907 sind die unter dem gleichen Datum 
für die Kolonie Eritrea erlassenen Bestimmungen 
über den Markenschutz, die Unterscheidungszeichen 
im gewerblichen und Handelsverkehre, den un- 
lauteren Wettbewerb und das gewerbliche Eigen- 
tumsrecht genehmigt worden; sie sind veröffentlicht 
in der Gazzetta Ufficiale Nr. 44 vom 22. Februar 
d. Is. Die Bestimmungen entsprechen im all- 
gemeinen den für Italien erlassenen, wie auch 
vorgesehen ist, daß der in Italien erworbene 
Rechtsschutz ohne weiteres von den eritreischen 
Behörden anzuerkennen ist. Solange ferner für 
Eritrea keine Bestimmungen über den Schutz der 
Fabrikmarken und Modelle bestehen, sollen die 
italienischen Bestimmungen Anwendung finden. 
Beschränkung der Einfuhr von Feuerwaksen in das 
Aschantigeblet. 
Nach einer in der Gold Coast Governmem 
Gazette vom 30. November 1907 veröffentlichten, 
zur Regelung der Einfuhr, Lagerung usw. von 
Feuerwaffen, Schießpulver und Blei im Aschanti- 
gebiet erlassenen und am 1. Jannar d. Js. in 
Kraft getretenen Verordnung ist die Einfuhr aller 
Feuerwaffen sowie von Munition, Schießpulver 
oder Blei in Stangen oder Blechen in das 
Aschantigebiet nur unter gewissen Bedingungen 
gestattet. Der Oberkommissar (Chief Commissioner) 
kann für die Einfuhr besonders bezeichneter Feuer- 
waffen sowie von solcher Minition und von 
Schießpulver, mit Ausnahme von Steinschloß- 
flinten mit nicht gezogenen Läufen, Handels- 
Schießpulver und Blei in Stangen oder Blechen, 
eine Lizenz erteilen 
a) an Personen, die eine ausreichende Gewähr 
dafür leisten, daß die Feuerwaffen usw. 
nicht an dritte Personen gegeben, abgetreten 
oder verkauft werden; 
an Reisende, die mit einer Erklärung ihrer 
Regierung darüber versehen sind, daß die 
Feuerwaffen usw. ausschließlich für ihre 
persönliche Verteidigung bestimmt sind. 
b 
—
        <pb n="388" />
        W 312 20 
Von dem Oberkommissar kann auch eine Er- 
laubnis zur Einfuhr von Steinschloßflinten mit 
nicht gezogenen Läufen, von Handels-Schießpulver 
und Blei in Stangen oder Blechen aus der 
Goldküstenkolonie unter gewissen in dem Erlaubnis- 
scheine genannten Bedingungen erteilt werden. 
(The Board of Trade Journal.) 
Verzollungswerte für einige Rusfuhrartikel im 
HMassaland. 
Laut Bekanntmachung des Zollkontrolleurs 
vom 1. Dezember 1907 sind für Zwecke der 
Ausfuhr von Erzeugnissen des Schutzgebiets und 
von Durchfuhrwaren aus dem Schutzgebiete fol- 
gende Tarifwerte festgesetzt: 
Sisalhaunf Tonne 30 Pfd. Sterl. 
Mauritiushanf . 25= - 
Sansevierafaser - 25 — - 
Baumwollensamen - 5 = - 
(The Board of Trade Journal.) 
Transporterleichterungen für die Kusfuhr von Mais 
aus dem Transvaal und der Orangefluß- Kolonie. 
Die mit der Natalregierung bezüglich der 
Frachtraten für die überseeische Ausfuhr von Mais 
aus dem Transvaal und der Orangefluß-Kolonie 
von den Central South African Railways einge- 
leiteten Verhandlungen, die auf derselben Grund- 
lage wie bei dem zwischen der Transvaalregierung 
und den Regierungen der Kapkolonie und der 
portugiesischen Kolonie Mozambique getroffenen 
Abkommen (Kol. Bl. 1908 Nr. 5, S. 266) auf- 
genommen worden sind, sind inzwischen zum Ab- 
schluß gekommen, so daß nunmehr die Maximal- 
frachtrate für die überseeische Ausfuhr von Mais 
aus dem Transvaal und der Orangefluß-Kolonie 
von jeder beliebigen Station der Central South 
African Railways aus auch über die Häfen Na- 
tals, einschließlich der Verstauungskosten, nicht 
mehr als 10 Schilling für die Tonne von 2000 
engl. Pfund beträgt. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
  
in Johannesburg.) 
  
Verschiedene 
Berliner Verein für ärzstliche VMission. 
Am 19. Februar d. Is. wurde hier ein 
„Berliner Verein für ärztliche Mission“ 
gegründet. Er will die Berliner Missionsgesell- 
schaft durch Beschaffung von ärztlichem Personal und 
hygienischen Einrichtungen, insbesondere für die 
Schutzgebiete, kräftig unterstützen. Der Verwaltungs- 
rat des Vereins besteht aus den Herren: Ge- 
heimer Sanitätsrat Dr. Aschenborn, Kabinetts- 
rat Dr. v. Behr-Pinnow, Geheimer Ober- 
medizinalrat Dr. Dietrich, Wirklicher Geheimer 
Rat v. Eucken-Addenhausen, Kaufmann Ge- 
rold, Wirklicher Geheimer Rat D. v. Meyeren, 
Generalarzt Dr. König, Oberkonsistorialrat Paul, 
Geheimer Sanitätsrat Dr. Schwechten, Ober- 
stabsarzt Dr. Stendel, Pastor Richter-Schwane- 
beck, Missionsinspektor Lie. Axenfeld, Missions- 
inspektor Wilde. 
Die Dräfekhtur der H##puzinermission für die 
kKa#rolinen-Inseln 
ist nach Jap verlegt worden. Der Apostolische 
Präfekt Venantius a Prechthal hat mit dem 
Postdampfer „Germania“ bereits am 10. d. Mts. 
Ponape verlassen und sich nach seinem neuen 
Amtssitz begeben. 
Mitteilungen. 
Die Leitung hat in Ponape der bisherige 
Schulpater Crescentius als Superior über- 
nommen. 
Vermessungsarbelten im Britisch-Ostafrika- 
Drotehtorat.) 
Die Abteilung setzt sich gegenwärtig zusammen 
aus einem Vermessungsdirektor (Offizier) mit Ge- 
hilfen, einer trigonometrischen Sektion (2 Offizieren, 
2 Unteroffizieren) und einer Kataster-Sektion 
(1 Direktor, 1 Direktor-Assistenten, 5 Landmessern, 
1 Plan-Kontrolleur, 4 Zeichnern und 5 indischen 
Landmessern). Eine topographische Sektion soll 
gebildet werden. Die Abteilung ist der Land- 
kommission angegliedert mit dem Sitz in Nairobi. 
Die oben angegebene Stärke der trigono- 
metrischen Sektion ist für alle jetzigen Ansprüche 
als genügend erachtet worden. Ihre Arbeiten 
lehnen sich an die Mombasa— Victoriasee-Eisen- 
bahn-Vermessung und an die deutsch-englische 
Grenztriangulation an. 
Von dem Gebrauch der bis jetzt gebräuchlichen 
eisernen Triangulationssignale wird in Zukunft 
abgesehen werden; dafür sollen nur noch aus 
*) Aus dem Bericht der Vermessungs-Abteilung 
des Gouvernements vom Britisch-Ostafrika-Protektorat.
        <pb n="389" />
        G 313 20 
einheimischen Hölzern errichtete Signale in An- 
wendung kommen. Zur Basismessung dienen 
400 Fuß lange Stahlbänder, deren Korrektionen 
mit 100 Fuß-Invaxdraht bestimmt werden. 
Die Dreiecksmessung soll auf sechs Bogen- 
sekunden genau erfolgen. Die Winkelmessung der 
Hauptdreiecke erfolgt mit 8zölligem Mikrometer- 
Theodolit. 
Die Kleintriangulation wird von der Kataster- 
Sektion ausgeführt. 
Um die zahlreichen vom Gouvernement an 
enropäische Ansiedler abgegebenen Grundstücke 
rasch vermessen zu können, werden zum Kataster- 
dienst noch Privatlandmesser zugezogen. 
Der Bericht wendet sich scharf gegen das 
System, bei Landverkaufsabschlüssen genaue Flächen- 
inhaltswerte einzusetzen. Ob der Farmer bei- 
spielsweise 10 bis 20 Hektar mehr oder weniger 
zugewiesen erhalte, sei zunächst gleichgültig. Die 
Hauptsache sei sofortige Vermarkung des Grund- 
stückes und auf Grund dieser Ausführung eine 
genaue Grenzbeschreibung im Kaufvertrage. Die 
erste Grundstücksvermessung möge etwa auf 5 v. H. 
des Flächeninhaltswertes genau ausgeführt werden. 
Das Gehalt der Landmesser soll dahin ge- 
regelt werden, daß der Chef der Kataster-Sektion 
7200 bis 8000 Mk., die älteren Landmesser 
6000 bis 6800 Mk. und die jüngeren 5000 bis 
5600 Mk. erhalten. 
(Colonial reports, Miscellaneous, Nr. 41.) 
  
Literatur. 
1 
Die Bedeutung der Alkoholfrage für un- 
sere Kolonien von Dr. Fiebig, Oberstleut- 
nant des Sanitätsdienstes a. D. Berlin 1908. 
Verlag von Wilhelm Süsserott. Preis 80 Pf. 
Das äußere und das innere Problem im 
heutigen Britisch-Indien. Vortrag, ge- 
halten in der Denutschen Kolonialgesellschaft, 
Abteilung Heidelberg, von Dr. Karl Stählin, 
Privatdozent an der Universität. Heidelberg 
1908. Carl Winters Universitätsbuchhandlung. 
Preis 1 Mk. 
Léo Byram: Petit Jap deviendra grand! 
L'’Expansion japonaise en Extreme-Orient. 
Préface de M. Jules Claretie de D’académie 
françgaise. Berger-Levrault et Cie., Editeurs. 
Paris 1908. Preis 3,50 Fr. 
Postkarte und Anschauungsmittel zugleich bie- 
tet der Verlag der Evang.-luth. Mission zu 
Leipzig, Karolinenstr. 17, in Form neuer 24 künst- 
lerisch kolorierter Ansichtskarten mit Bildern aus 
der Leipziger Mission in Afrika und 24 desgleichen 
mit Bildern aus der Leipziger Mission in Indien. 
Eine Karte kostet 10 Pf., 12 verschiedene Kartren in 
Umschlag 1 Mk. Gegen Einsendung von 4 Mk. 
48 verschiedene Karten portofrei. 
Verkehrs-Nachrichten. 
Die Postagentur in Otavi (Deutsch-Südwestafrika) ist in Erweiterung ihres Geschäftskreises 
ermächtigt worden, auch am internationalen Postanweisungsdienste sowie allgemein am Nachnahme- 
dienste (Verkehr mit Deutschland, dem Schutzgebiete und andern Ländern) teilzunehmen. 
« Bei der Beförderung der Telegramme zwischen Lüderitzbucht und Keetmanshoop mußte 
bisher, da die an dem Bahngestänge angebrachte Reichs-Telegraphenleitung vorläufig nur bis Feld- 
schuhhorn reicht, auf der Strecke Feldschuhhorn—Keetmanshoop der Militärtelegraph vermittelnd 
eintreten. 
· Um die hieraus entstandenen Betriebsschwierigkeiten zu beseitigen, ist auf Veranlassung 
des Kaiserlichen Gouvernements das Militärkabel Keet h Feldschuhb 
n an die Reichs- 
3 9 
Telegraphenverwaltung abgetreten worden. Das Postamt in Windhuk hat nunmehr zwischen Lüderitz- 
si 
nationalen 
dieselbe 
2 Mt. 75 Pf 
bucht und Keetmanshoop einen durchgehenden Reichs-Telegraphenbetrieb eingerichtet. 
Infolgedessen 
nd die Reichs-Telegraphenanstalten in Lüderitzbucht, Aus und Brackwasser als dem inter- 
Verkehr eröffnet bekannt gegeben worden. 
Die Worttaxe für Telegramme dorthin ist 
wie für Telegramme nach den übrigen Anstalten des Schutzgebiets. Sie beträgt zur Zeit 
, Zu den Anstalten Deutsch-Südwestafrikas, die zur Zulassung telegraphischer Postanweisungen 
im Verkehr untereinander ermächtigt worden sind, treten nunmehr die Postanstalten in Lüderitz- 
bucht und Aus hinzu. 
· Zu den Postanstalten in Deutsch-Südwestafrika, die zum telegraphischen Postanweisungsdienst 
im Verkehr untereinander zugelassen sind, ist am 29. Januar d. Js. die Postagentur in Kub 
hinzugetreten.
        <pb n="390" />
        G 314 20 
In Okaukwejo (Deutsch-Südwestafrika), nördlich von Outjo an der in das Owamboland 
führenden Straße gelegen, ist am 1. Januar 1908 eine Postanstalt eingerichtet worden, deren 
Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Brief- 
sendungen erstreckt. 
Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Lourengo Marques vom 11. v. Mts. 
hat die „Eastern &amp; South African Telegraph Company Ltd.“ von dem von Lourengo Marques 
nach Mocambique gehenden Kabel Abzweigungen nach Beira und Quelimane gelegt. Es 
besteht somit von Lourengo Marques aus jetzt direkte Kabelverbindung mit den beiden letzt- 
genannten Plätzen. 
Am 25. Januar 1908 ist in Aklaku (Togo) eine mit einer öffentlichen Fernsprechstelle ver- 
bundene Reichs-Telegraphenanstalt für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme dorthin ist dieselbe wie nach den übrigen Orten des 
Schutzgebiets. 
Die Postanstalt in Bibundi (Kamerun) nimmt fortan am Postanweisungs= und Nach- 
nahmedienste teil. 
Zwischen der Reichs-Postverwaltung und der Woermann-Linie ist unter dem 5. Februar d. Js. 
ein Vertrag wegen Unterhaltung einer Postdampfschiffsverbindung Capstadt — Deutsch-Süd- 
westafrika abgeschlossen worden. Die Woermann-Linie verpflichtet sich danach, vom 1. März 1908 
ab eine Postdampfschiffsverbindung zwischen Capstadt und Deutsch-Südwestafrika zu unterhalten. Zur 
Aufrechterhaltung dieser Verbindung dient der Dampfer „Eduard Bohlen“. Auf jeder Hin= und 
Rückfahrt sind Lüderitzbucht und Swakopmund anzulaufen. Die Fahrten sind dreiwöchentlich, die 
Fahrt zwischen Capstadt und Swakopmund ist in längstens sieben Tagen auszuführen. 
  
Postdarpfschifsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat März 1908. 
  
  
Die Abfahrt erfolgt ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am; der Überfahrt abgesandt werden am: 
· 
I. beutsch-Ostafriha. Ncapel 23. März 2. April' Mombasa O 16—17 Tage 21. 23. März 
a) wa Bukoba. Muansa und Oanecr Schiffe) 10 abds. 
........ 
t - ga Marseille . 10. jedes Monats, Mombasa O 17 Tage . jed. Mts. 105 abds. 
k Schts ach den Beiiin- rindisi. 6. April Mombasa 18, 14 Lage3. April 
mungsort (engl. Schiffe) 10 abds. 
b) zag ach zanga igenfs a (einschl. man. 1 wopel chifed 28. März 2. April JTanga 17, 19 Tage it 31. NMacz 
M W indisi 5. Apri T s 
Ptolåm und dlöelmassttqqsa mäkmsthttss 5. April Tanga 16 Tage 3. a % abds. 
Nechel 23. März 2. AprilDaressalam 18 Tage 21. 31. März 
(deutsche Schiffe) 10 abds. 
Marseille 10. jedes Monats Fauzioer 18 Tage 8. jed. Mis. 103 abds. 
« qubak unmittelbar 
«)aqchD-utichoicqmtq.. — moch 
(ausschl. der unter a und b ⅞ dampfer in 6 Sumd.) 
Venannten Vostorte Brindisi 5. April Daressalam 17 Tage 3. April 10# abos. 
Cengl Schife) 
Brindisi Zanzibar 20 Tage J. . . . . .. 10* abds. 
(enal. Schiffe) nach Daressalam h% e⅜ 
mit nächster Gelegenheit
        <pb n="391" />
        G 315 20 
  
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
Briefe müssen aus 
  
die Beför 
  
  
  
Bordeaux 
l 
  
dem . oS Ssanga und 
Djab bis Molundu 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
2. deutsch-Südwestafriha. Hamburg 18. März 8. April! Swakopmund 25 Tage 17. März 7. April 55 ms. 
a) nat #u uliro, Gi- Antwerpen 23. März 18. April j Swakopmund 20 Tage J 29. März 12. April 
E —2 3°# ns. 
* ** —m—* - .- .. , . 
nibib, Kub, Boulogne 24. März 14. April Swalopmund 19 Tage23. eär 13. April 
w46 snoe e, Nahas (deursche gurte 
Hiaste e me5ESouthampton)28. März Swakopmund 21 Tage 7. 
Sre r de 
— — n fSouthampton 21. Mãrz 4. April Swalopmund 30. 23, * April 
Ufalos, Waldan, ai 30 Tage 
Windhür u. Aelen tHamburg 27. März Swakopmund 25 Tage 260 *n** 
JNuu abds. 
Southampton 21. 28. März Lüderitzbucht 20 Tage20. 27. März 
11. April 10. April 1122 oms. 
Hamburg « ....... Lsknybucht964age........ 5% ums. 
Ant n28. März Lũderitzbucht 21 Tage J 22. März 
b) — we . Gwe “ 88 vms. 
n afil I - 
qh ""·Boutoue 24. März Lüderitzbucht 20 Tage 23. März 
(eutsche Schiffe) "/ 10 ums. 
Southampton 4. April Lüderitzbucht 31 Tage. n 112 oms. 
Hamburg 27. Mär. Lüderitzbucht 38 Tage März 717 nms. 
1 18. Mä AprilLuderitzbucht 26 Tage * - April 55 ums. 
5) nach 33 Southampton 28. März 11. April Capstadt 17 Tage 27. März 10. April 
kamas ricfe. « von dort weiter auf dem 112½ oms. 
karten Fan ehen Dranl Landwege über Steinkopf 
achen, chäftspepiere und 
arenproben wie Lüderig- 
bucht) « 
Zuqsttllu Hamburg . 10. 25. jed. Mts. Biktoria 19, 23 Tage 
· :"·«'«· «" 9.1ed.Mt-J.859vmiz. 
Machqup Duala 19. 24—26 n . -»» 
II Ddl, E u “7732 - Kribi 20 u. 27—31 Tage 24- jed. Mts. abd. 
wog. r*! al. 2 b Boulogne 11. jedes Monats.Viktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 10 nachm. 
*dnm unss E6t - farMcri- Duala 18 Tage 
W—s ei (deutsche Schisfe), Kribi 19 Tage 
l on, Liverpool 4. April Viktoria 25 Tage 2. April 
« Duala 26 Tage 10“ abds. 
Liverpool 21. März Duala 23 Tage 19. März 106 abds. 
h) Hamburg 235, jedes Monats.Nio del Ney 33—36 Tage21. jed. Mts. 71 abds. 
nach Rio del Ser. Liverpool 4. April Rio del Rey 23 Tage. April 
10“½ abds 
c) nach dem GebietLiverpool 3 jeden Sonnabend Forcados 17 Lage jeden Donnerstag 
(Gorua, Kussert 1 von ben gyee iber 10“ abds. 
l 
d)««chDIIdIllae----- Liverpooll jeden Sonnabend Calabar 19 1 jeden Donnerstag 
1. von dort wetter 5 -on# 10“5 abds. 
(am Grestut) bis Ostoiutge 
a bis 10 Tagen 
5 nach Molund Antwerpen 19. März 9. April Matadi 19—20 2 18, Marz 8. Aprii 
von da weiter mi der hen 10 nachm. 
25. jedes Monats nh ““J3 12P 28 iev. Mis. 10 abds. 
  
Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
derung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="392" />
        G 316 
  
Nach 
Die Abfahrt erfolg"“ 
vom Ein- 
am: 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
  
  
  
schiffungshafen der lierfahrt abgesandt werden am 
Nea 20. März Friedrich-Wilhelms- 
Gesc — hafen 38 Tage 
6 Simpsonhafen 41 Tage24. März 3. April 
4 beutsch-Neugninea. Brindisi 5. April Eimpsonhafen 38 Tage10 abds. 
Cengl. Schifke) % Friedrich Wilhelms- 
1 hafen 41 Tage 
Palau 37 Tage 
Neap Jop 39 Tage 
##n# * Schite, 23. April T Saipan 44 Tage 21. April 
Ponape 51 Tage 1083 abb- 
5. den Narolinen, Palau- Neapel Ponape 54 Tage abds. 
Inseln, Marianen. Cengl. Schiffe) Saipan 64 Tage 
Jap 68 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
  
  
  
  
Neapel 26. März 9. AprilTsingtau 33—36 Tage 24. März 7. April 
(deutsche Schiffe) 102 
Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 341—36 Tageseden Freitag 10 3 abds. 
(engl. Schiffe) 
6. Klautschou. Marseille 29. März Tsngtau 31—36 Tage27. März 
(franz. Schiffe) 100 abds. 
Liverpool 3. April Tsingtau 31 Tage 2. April 8# oms. 
Marseille 20. März Tsingtau 36—38 Tage März 100 abds. 
(engl. Schiffe) 
Neapel .. . . ... Jaluit etwa 54 Tage n 
— . (engl. Schisfe) 21. April 
7. Marshall-Inseln. Neapel 23. April Jaluit 57 Tage 10# abds. 
Oeutsche Schiffe) 
8. Samoa. Queenstown 29. März 26. April Apia 20 —31 Tage 27. März 24. April 1127 
Hamburg 12. 25. 27. jed. Mts. Lome 25, 21, 19 Tage. 24. 26. jed. Mis. 
717 abds. 
Nordenham 28. jedes Monats Lome 18 Tage 27. jed. Mts. 11. 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage O. jed. Mts. s#on oms. 
Mickatterdam 16. jedes MonatsLome 21 Tage 15. jed. Mts. 934 ums. 
eutsche Schiffe) E— 
d e s. M. 11. jedes Monats Lome 16 Tage 10. jed. Mts. 1°0 Ums. 
9. Logo. (deursche Schiffe) 
1 Marseille 12. jedes Monats Cotonou 18 Tage 10. jed. Mtis. 10“ abds. 
von da ab Landverbindung 
VBordeaux 25. jedes Monats Cotonon 18 Tage 28. jed. Mts. 10“ abds. 
. in da ab Landverbindung 
Liverpool jeden Sonnabend — 15 Tage Donnerstag 9 abds. 
  
von dort weiter auf dem 
Landwege in 4—5 Tagen
        <pb n="393" />
        W 317 20 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
Von Landungs- Die Post ist fällig Von Landungs- Die Post ist fällig 
hafen in Berlin am hafen in Berlin am. 
deutsch- Neugnine .Neapel ... 29. März “ Brindii 20. März 3. April. 
— — - ----«---—must-usw«Neapec....«15.M-ikz 
deutsch· d Neapel. * usr- 17.. April — ..·,,— ,-,« — 
eutsch-Ostafrikba . Brindisi Apr 295* Märr 
Marseille. .. * ’ns. Neapel 25“. März 
· Bkiiidi1...20.Måk3.-21ki1 
Deutsch-Sabwcstcfkith »·· «« Matfeilllr. ..119. 2. Anru 
» YIMVVTPULUYssMakölssAPkll Liverpool..15.Må-zübek 
nördl.Teil d. Schutgeb Hamburg 15". März 4 . April Riaut Vanrouver. 
Southampton autschon Plymouth, D1 über San= Francisto 
sidl.Teil des Schutgeb. Southampton 22. März Southampton, 
Antwe k 26. Mã 18.. l Le Havre oder1- 25“. März 
A#ntwe Narz April Queenstom. 1-87. Irpril? 
Sibir. Eisen- 
Hamburg . . 19*. März »- - 
Kamektln...... Southampton 30“. März bahn * ##. Man u.Mittw. 
Plymouth * 16. 29. März somon Queenstown unbesümmt, voraussichtl. 
den 1arsitee 6 2 — od. Plymouth 2. Maͤrt (ib. Rancouver ) 
Marian seinot .. B. April Cogo Hamburg 19*. 218 Marz 2 2°.A. 
Palau- #n 4 99 Southampton! 30*. März 
* Fälligleitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
r 
% 
M. 
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M. 
M. 
M. 
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s 
M. 
M. 
M. 
M. 
M. 
M. 
M. 
M. 
M. 
M. 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
ag 
R 
ir 
* 
W 
RT 
„Arcona“ . Shanghai 20/2. — 22/2. Tsingtau 
singtau. 
. „Bremen" Port of Spain 27/2. — 29/2. Willemstadt (Curacao) 5/3. — 7/3. Kings- 
ton (Jamaica). 
„Bussard" Daressalam 10/2. — Tirenibucht 15/2. — 15/2. Kilwa Kiwindje 16/2. 
— 21/2. Daressalam 24/2. — Bagamojo 16/2. — Daressalam. 
„Charlotte“" Vermudas 6/2. — 17/2. Horta auf Fayal 24/2. — 5/3. Antwerpen. 
„Condor" Herbertshöhe i6/2. — 24/2. Brisbane 7/3. — Sydney. 
„Fürst Bismarck“ Singapore 7/2. — 9/2. Batavia 18/2. — 25/2. Balikpapan (Borneo) 
28/2. — 7/3. Hongkong. 
„Iltis" Tfingtau 17/2. — 19/2. Shanghai. 
„Jaguar“ Hankau 11/2. — 16/2. Nanking 21/2. — 22//2. Shanghai 27/2. — 
27/2. Wusung 29/2. — 2/3. Amoy 12/3. — #ongkong, 
„Leipzig“. Spvwatau 19/2. — 20/2. Hongkong 26/2. — 27/2. Amoy. 
„Luchs' Saigon 5/2. — 11/2. Hongkong 15/2. — 21/2. Tsingtan. 
„Moltke“ Bermudas 8/2. — 9/2. Punta Delgada (Azoren) 27/2. — 6/3. Dart- 
mouth 7/3. — Dlissingen. 
„Niobe“ Singapore= 7/2. — 9/2. Batavia 17/2. — 25//2. Balikpapan (Borneo) 
— 28/2. Menado (Celebes) 29t2. — 2/3. Zamboanga 
— — 7/3. Hongkong. 
„Panther“ Spvwakopmund. 
„Planet" Vermessungsgebiet bei Matupi. 
„Seeadler“" Daressalam 29/1. — 4/2. Bartholomeo Diaz 5/2. — 7/2. Lorenzo 
Marques 12/2. — 18/2. Kapstadt. 
„Sperber“ T Duala. 
„Tiger" Canton 10/2. — 10/2. Hongkong 25/2. — 1/3. Shanghai 4/3. — 
5/3. Tschingkiang /3. — 7/3. Nanking 9/3. — Nganking (Yangtse).
        <pb n="394" />
        für die Besatzung 
Bremerhaven 19/2. — 20/2. Antwerpen 22/2. 
— 2/2. Neapel 3/3. — 6/3. Port Said 6/3. — 
Transportführer: . 
Ablösungstransporte: 
. 3 Reichspostdampfer „Gneisenau“ des Norddeutschen Loyd mit der abgelösten Be- 
satzun Planet“ 
W 318 20 
Oberleutnaut zur See Hermann (Kurt). 
Genua 3/2. — 10/2. Southampton 10/2. — 12/2. Antwerpen 14/2. — 15/2. Bremerhaven. 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Roon“ des Norddeutschen Lloyd mit dem Ablösungstransport 
S. M. S. „Condor“. 
Transportführer: Kapitänleutnant Zirzow. 
— Southampton 23/2.0 — 29/2. Genna 1½3. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
.. . Reise Letzte Nachrichten 
ostdampfer - 
THW von l nach bis 18. Marz 1008. 
„Adolph Woermann“ Durban ! Hamburg am 10. März in Hamburg. 
„Alexandra. Woermoonn“ Gabun Hamburg am 9. Merz ab Las Palmas. 
„Aline Woermann“ Kapstadt Swakopmund am 3. März in Swakopmund. 
„Anna Woermann“ Burutu Hamburg am 11. März in Hamburg. 
„Arnold Amsinck“ Hamburg Kilwa am 17. März ab Hamburg. 
„Carl Woermann“. Hamburg Accra am 13. März in Accra. 
„Eduard Bohlen“ Swakopmund Kapstadt am 29. Februar in Kapstadt. 
„Eduard Woermann“ Lüderitzbucht Hamburg am 6. März ab Gabun. 
„Eleonore eermem amburg Duala am 12. März Quessant passiert. 
„Erna Woerma rric Hamburg am 9. März in Hamburg. 
„Frieda Woermann Hambu Kotonou am 7. März ab Las Palmas. 
„Gertrud Woermann“. Mlageake Hamburg am 11. März ab Marseille. 
„Hans Woermann“. mbu Gabun am 28. Februar in Duala. 
„Henriette Woermann“ Hamburg Calabar am 1. März in Lagos. 
„Irma Woermann“ Calabar 7 Hamburg am 6. März ab Lagos. 
„Jeannctte Woermamm Hamburg 1 Burutu am 13. März in Lagos. 
„Kurt Woermann“ Accra T. Hamburg. am 7. Märr in Hamburg. 
„Lili Woermann“ Burutu 1 Hamburg am 11. März in Lome. 
„Linda Woermann“ RNio Nunez ’ Hamburg am 9. März in Sierra Leone. 
„Lothar Bohlen“ Hamburg 1 Accra am 8. März. Tungene passiert. 
„Lucie Woermann“. uala Hamburg am 13. März in 
„Marie Woermann“ Hamburg Assinie am 12. März ur 
„Martha oermam“ . Assinie . Hamburg am 10. März ab Las Palmas. 
.„Max Bro Lüderitzbucht Hamburg am 10. März ab Madeira. 
„Otto Wetntans . Hamburg Rio Nunez am 11. März ab Las Palmas. 
„Paul Woermann“. Accra Lamburg am D. März ab Sierra Leone. 
„Thekla Bohlen· Hamburg Kotono am 11. März in Lome. 
„Nhalif“ ....—. Hamburg 8 Lidertgbucht. am 0. März in Swakopmund. 
Hamburg- Amrrika= 6 Linee, Afrika-Dienst. · 
„Duala“ Rio Nunez Hamburg am 7. März in Hamburg. 
„Edea“ « mbu Burutu am 16. März ab Hamburg. 
„Kamerun“ Hamburg Gabun am 11. März ab Las Palmas. 
„Lome“ . Kotonon Hamburg am 12. März ab Las Palmas. 
„Otao“ . Hamburg L#üderitzbucht am 13. März Cuxhoven passiert. 
.„Swokopmund“ . Hamburg Mossamedes am 10. März in Antwerpen. 
„Togo“ . Swatopuumd Haniburg am 5. März ab Swakopmund. 
„Windhuk“ Hamburg Durban am 8. März ab Suez 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun“ Hamburg Assinie am 09. März l- * Vassam. 
„Immo“ Hamburg Rotonou am 7. März 
„Ingbert“ Hamburg Mossamedes am 5. Närs in S 
„ "“# Hamburg Calabar am 4. März ab“ Notterdam. 
„Ingraban" Hamburg Lüderitzbucht am 28. Februar in L##e#rritzbucht. 
„Walburg“ Hamburg Mossamedes am O9. März in Dakar.
        <pb n="395" />
        G 319 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der HZeuydt'sches Kolonialkhontor G. m. b. P., VBerlin W. 64. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
TDelephon: mt Ia 9229 und 9224. Telegramm · Adresse- Heydtbant · 13. März 1908. 
vor- « 
HEXE Kapital ch 4%% #. "„ —— r ochfrage Angebot 
ivi- 
jahr Mark jahr dende dende v 3% 7v% 
. v 
1906 1250 000 1. 10. — — Afntannchc KompagchG. .... — 108 
1906 2 000 000 1. 1. — 4 Borneo-Kautschuk-Compagnie A. G. . 98 
1905 1 200 000 1. 4. 0 0 Centralafrikanische Bergwerksgesellschaft — — 935 
1905 600 000 1. 1. 5 5 Eentralafrikaniiche Seengesellschaft 1 100 .105 
1890 1 500 000 1. 1. 30 22 China-Expo Import= u. Bank- conpahne 260 — 
1891 2 600 000 1. 10., 5 7 Chocold Fertereruibo 87 92 
1905 220 000 1. 1. — 18 I Debundscha-Pflan 126 — 
1900 418000 1. 1. 7 7 ODeutsche P#beM-eschscha aft — 109 
1878 2 750 000 1. "1 12 20 Oeutsche Handels= und Plantagen-Geseüschaft 
- I detSudIee-Jnielu. Il7ös182 
1885 2000 000 1. 4. 20 |Deutsche Colonial- Geseusch. für Südwest= Afrita 175 185 
1907 2 500 000./|1. "5n — — Deutsche tschuk-Aktiengesellschaft — 1 85 
1902 1,000 O000 1. 110 0Dentsche Gesellschaft — 75 
1002 „1 0000 1l. J] Dautcche 2 7 « s70I80 
1885 3 721.000 11. 1. 3½ 5 Deutsch-O Gesells chaf st Stamm-Ant., 100 102 
3000 Ooo 5 5 I VorzugS-Antetle 101 108 
1886 400 000 1. 1. 0 0 hbé #lagengesenche — 11268 r. 
1V " — — — 
1908 11 495 000 1. 1 3 3½ Deutsch-Ostafrikanische 3½% Szzudlrsrer II 
i bungen (vom Reich sichergestellt) . 92 98 
1897 2250 000 1. 1.) 4 5 Deutsch-Westafrikanische Handelsceseusct I — 100 
1899 4 000 000 1. 110 0 Gesellschaft Nordwestkamerun “ — M 25.— 
360 000, 0 o d do .L:c B »I—M10.— 
1898 1 000 000 1. 1. . 5 10 crielssan Sübblamerun . .LItA.-— 100 
1000 000 0 10 HLt. B. — 95 
1839 2 000 000 1. 10, 0 0 Guauala Plantagen-Gesellshaf ...»— 25 
1897 1158 000 1. 1. · 0 Hanseatische ngeronerekshon. — I 40 
i8690 3000000 1. 10. „0 Hanseatische Plantagengesellschaft. — 80 
1887 1200 000 1. 1. 15 20 Jaluit= beselchaft. geteilte Akttzen 125 185 
4 Genußscheine NMM 1200,+ — 
1896 604 000 1. 7. I 0 0 ’Katfee-Plantage Salarre ctanthttcen..!I-" 15 
1. 447 000 |1 Vorzugs-Aktien. — 10 
1004 000 OOo 1. 11 — 0 KomermneVergwerts. bienrstüsen — D 35 
1606 3 000 000 1. 1. — 4 Kamerun-Kautschuk-Compa agnie — 85 
1506 L000 Ooo 1. 1.! — 20 Kautschul-Pflanzung Meanja #." . — 50 
185 1 100 000 1. 7. 0 Moliwe-Pflan zguns-Ceel chaft — 15 
6000 000 J11. 4. 0 0 en Guinea Compagnie Borzugs- Anteiie — 98. 
1905 « 0 · Stamm-Anteile. — 41 
1904 1200 000 1. 1. — — Ostafrika-Kompag ..;— 99 
21,000 000 1. 1. 8 3 Ostafrikanische eraziwesia Anteile 1 ( 
6 6 go, El* Reiche mit 3% Zins un nd; os « 5% 
» i 1200/ Rückzahlung garantiert). . 
20 000 000 1. 4. I 0 0IOtam-Mmen-und Eisenbahngesellschaft 98 108 
8 7 125 000 1. 1. 30 40 Paeific Phosphate C. 7 ösh 7 Flöch 
1605 2000 ooo 1. 10.4 5 6 Plantagengesellschaft Concep — 66 
1002 1 500 000 1. 1. 0 0 Aheinische gor esaioett — 35 
1005 800 Oooo 1. 11 0 0 5 s — 90 
1892 2000 Odoo 1. 1 4 4 Samog-Kautschul-Lompn nie ... ..— 85 
1900 500 O000 1. 1. 0 0 Sigi Flanzunge -Gesellschaft 70 80 
1892 500 000 1. 7 0 I 0.south emwnas ...-..728h42sh6(l 
199332000000»1.7.I0-0-Southwesfki iöshqiosh 
889100»1.4."400anbaka Kasseebtmgefellschksst SMMUIAMMSII 26 zsft. 30 zofr 
1807 142 200 0 0 Anteil r — 603zefr 
1 500 000 1. 1. 0 0 estafritanische #nnzungsgesebäzuß, Bibundi ·- 
. S antrit-Anteile80 I- 
1897 600000s 0 6 czugs-Anteile 105 115 
4500 000 1. 1. 0 40 Vestafrikanische J—#2 Victoriae 
% zusammengelegte St tammn-Aktien 50 — 
1895 1 I o Vorz.A en 120 (— 
I 800000 1 1. 0 0 westheutsche Handels- und siengencrfeushaf, 4% 1 
1 1 Düfseldorf. 75 
Z1 jeder Art von Auskunft ist obenstehendes Vankhaus stets gern bereit.
        <pb n="396" />
        zZnserate sind an die Geschäftsstelle des „Deutschen Kolonialblattes“, 
Bekanntmachung. 
Im hiesigen Handelsregister ist am 
14. Januar 1908 in Abteilung A unter 
26 neu eingetragen worden die 
" 
Alfred Schmidt in Jabassi 
und als deren Inhaber der Kaufmann 
#n Karl Emil Schmidt in 
Jabas 58 
Mia, den 14. Januar 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
  
Bekanntmachung. 
In der Strassache gegen den Kauf- 
mann John James wegen Unter- 
schlagung wird in Gemäßheit des 
§* 332 Strafprozeßordnung das im 
südwestafrikanischen Schutzgebiet befinde 
liche Vermögen des ins Ausland ge- 
flüchteten Angeklagten mit Deschbe 
belegt. 56) 
Keetmanshoop, den 22. Januar 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
Aufgebot. 
  
Die Kol 
Kompoguse zu Berlin hat beantragt, 
für das ihr gehörige, im Grundbuch= 
bezirk Berlinhafen am Dellmannhafen 
belegene Grundstück „Rabuin" mit der 
vorgelagerten Metainsel ein Grund- 
buchblatt anzulegen. „Rabuin“ ist 
S80 ha 44 a 0S an. —8 die Meta- 
insel 10 ha 02 u 
Gemäß § 11 der — Verord- 
nung vom 21. November 1902 werden 
alle die, welche das Eigentum oder 
ein anderes zur Eintragung in das 
Grundbuch geeignetes Recht an bem 
Grundstück in Anspruch nehmen, auf. 
gesordert, ihre Rechte und Ansprüche 
spätestens in dem auf den 
1. Juli 1908, vormittags 8 Uhr, 
bestimmten Termin bei dem unterzeich- 
neten Bezirksrichter anzumelden und 
glaubhaft zu machen, widrigenfalls die 
Anlegung Grundbuchblattes ohne 
Rücksicht auf ihre Rechte und Ansprüche 
erfolgen wird. (57) 
Friedrich= Wilhelmshafen. 
n 8. Januar 1808. 
Der Aallerlken Bezirksrichter. 
  
Bekanntmachung. 
In das hiesige Handeloregister Ab- 
teilung A Nr. 47 ist die Firma 
Alfred Dobbertin, 
Sib in Daressalam, 
als deren Inhaber Photograph Alfred 
Dobbertin in Berlin, Schönhauser 
Allee 112, und als Prokurist Photo- 
graph Walter Dobbertin in Dares- 
salam eingetragen worden. (63b) 
Daressalam, den 25. Januar 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
Anzeigen. 
Berlin S8W68, Kochstaße 69—71, einzusenden. 
Corn 
— 
  
TOER- 
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Grüßte Spozialthbrik des Kontinents. — letaloe und Auschlge #rahs.
        <pb n="397" />
        Deutsches Nolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrikka und in der Südsee 
Berausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
19. Jahrgang Berlin, den 1. Rpril 1908. Nummer 7. 
Diese Zeitschrift erschein in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Dexiriben werden als Belibefte beigefügt die mindesten- 
inmal vcertelfähr ui Wwerschein enden: laem eilungen aus den deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben von Dr. ei 
kel fierteljährliche Abonnementspreis für das elemign mit den Weihren berrägt beilm Bezugen dur an 
vos u diem Smch lnq M. 3.—,. „irekt unter Sch#tshan md durch die Verlagsbuchhandlung: a) M. 4.— für Deutschla dn- 
der deutschen Schutz * ete nnd Osterreich-Un abaue b) M. 5.— für die Hanern os Weltpostvereins. — Eusenwrunen * — 
sind an die btan e Hofbuchhandlung von rnsi Siegfried Mittler und Sohn, w t SWös, Kochstraße 68—71, zu richien. 
Inhalt: Amtlicher Teil: Verordnung des Gouverneurs vou Ramerun, betr. Abänderung der Verordnung 
321 
vom 20. Juni 1906 über die Erhebung eines Gummiausfuhrzolles. Vom 23. Dezember 1907 321. — Bekannt= 
wachung des Gouverneurs von namerun, betr. Ausführung der vorstehenden Verordnung. 45 3. Dezember 1907 
322. — Desgleichen betr. das Geldwesen im Schutzgebiete Kamerun. Vom 24. Januar 1908 S. 322.— Desgleichen 
ber. den Umtausch von Nickel= und Kupfermünzen gegen Silbermünzen und die Annahme von englischen und franzö- 
üschen Gold= und Silbermünzen bei den öffentlichen Kassen im Schutzgebiet Kamerun. Vom 4. Jannar 1908 S. 323. 
— Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Samoa, betr. den Pflanzenschutz. Vom 11. Januar 1908 S. 323. — 
Personalien S. 324. — Beschluß des Bundesrats, betr. zollfreie Einfuhr von Erbschaftsgut S. 327. 
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 327. 
Deutsch- Neuguinear Eine Erpedition Segen die Lahé-Womba S. 328. — Nachweisung der bei den Jollämtern 
des Schuögebiets 7 Deutsch- Neuguinea im I., und III. Vierteljahr 1907 fällig gewordenen Zollbeträge S. 330. 
eeutsc- Ostafrika: Die zentralafrikanische Expedition S. H. des Herzogs Adolf Friedrich zu Mecklenburg- 
Schwerin S. 331. 
Deutsch-Südwestafrika: Der Vorstoß seeßen! Simon Copper S. 335. — übersicht über die Bewegung des 
Landels des Schutzgebicts Südwestafrika im I. nd III. Viertel des Kalendersahres 1907 im Vergleich mit dem 
Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 337. 
Namerun: nämpfe an der Nordwestgrenze S. 313. — Übersicht über die Bewegung des Handels des Schus- 
gebiets Namerun im III. Biertel des Kalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum des 
Vorjahres S, 343. 
Togo: über die Pestfälle in Accra S. 845. 
Kolonialwirtschaftliche Mickteilungen: Naoko-Land= und Minen-Gesellschaft S. 345. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Materialien zur afrikanischen Eingeborenen= und 
Arbeiterpolitik: Vorschrift für eingeborene Bedienstete und Arbeiter im Bezirk Lourengo Marques S. 346. — Erhöhung 
des Ausfuhrzolls auf Kautschuk in der westlichen Zone des konventionellen MKongobecens S. 352. — Reisernte Britisch- 
Indiens 1907/08 S. 352. — Di indische' Baumwollernte 1907/08 S. 353. — Die wirtschaftliche Lage des Distiikts 
von Tete in der Rolonie Mozatabgue,. S. 355. — Der Gummimartt ceylons S. 8 — Handel Britisch= Süd- 
afrikas 1907 S. 356. — Der Handel Agyptens im Januar 1908 S. 3 
Verschiedene Mitteilungen: Kolonialwissenschaftliche kei S. 357. — Zur Frage des kolonialen Eisen- 
bahnbaues S. 357 Der Bergbau in der Oranjefluß-Kolonie S. 3 — Die südrhodesische „Alines and Minerals 
Amendment *28 1907“ vom 31. Dezember 1907 S. 361. — Flanee Vorschriften für den Vertrieb von Heil- 
mitteln in Neuseeland ."363. — Vorschriften gut erhiderns der unschlcppung ansteckenber Krankheiten nach den 
alomons-Inseln S. 553. — Literatur S Verkehrs-Nachrichten 364. — Schiffsbewegungen 
367. — Kurse deutscher Nolonialwerte S. *“ — Anzeigen.“ 
lll Amtlicherteilll 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verordnung des Couverneurs von Raomerun, betr. Kbänderung der Verordnung 
vom 20. Juni 1906 über die Erhebung eines Gummiausfuhrzolles. 
Vom 23. Dezember 1907. 
» Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, Seite 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend das Verordnungsrecht der Behörden 
n kniS Schutgebieten Afrikas und der Südsee, vom 27. September 1903, wird hiermit verordnet, 
Artikel 1. Der § 1 der Verordnung vom 20. Juni 1906 erhält folgenden Zusatz: 
Auf Plantagen gezogener Gummi ist zgollfrei, wenn für ihn die durch den Kaiserlichen
        <pb n="398" />
        W 322 20 
Gonverneur zu erlassenden besonderen Vorschriften in bezug auf Form, Aufbewahrung, Verpackung 
und Versendung befolgt werden. 
Artikel 2. Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1906 in Katt. 
Buea, den 23. Dezember 1907. 
Der Kaiferliche Gouverneur. 
Seit. 
Bekanntmachung des Gouverneurs von seamerun, betr. Kusführung der 
vorstehenden Verordnung. 
Vom 23. Dezember 1907. 
In Ausführung des Artikels 1 der Verordnung vom heutigen Tage wegen Abänderung 
der Verordnung vom 20. Juni 1906, betreffend die Erhebung eines Gummiausfuhrzolles, bestimme 
ich, daß bezüglich der Form, Verpackung und Versendung von zgollfrei auszuführendem Gummi 
folgende Formalitäten zu beobachten sind. 
1. Dem aus dem aufgefangenen Milchsaft gewonnenen Produkt ist die Form von runden 
oder viereckigen Kuchen zu geben und diese sind mit dem Stempel oder der Handelsmarke derjenigen 
Firma zu versehen, auf deren Pflanzungsgebiet der Gummi gewonnen wurde. 
Die Kisten beziehungsweise die Fässer, in denen auf Pflanzungen gewonnener Gummi 
aufbewahrt bzw. ausgeführt wird, sind mit einer deutlich erkennbaren Marke in roter Farbe: 
„Pfl. G.“ (Pflanzungsgummih) zu kennzeichnen. 
3. Wer auf Pflanzungen gewonnenen Gummi aus dem Schutzgebiete zollfrei auszuführen 
beabsichtigt, hat dies der zuständigen Zollbehörde spätestens acht Tage vor dem Termine der Ver- 
schiffung schriftlich anzumelden. 
Die Anmeldung ist in doppelter Ausfertigung einzureichen und hat zu enthalten: 
a) Zahl und Bezeichnungsort der Frachtstücke, 
b) Gewicht des Gummis, 
c) Bestimmungsland, Bestimmungsort, Name und Wohnung (bei Gesellschaften der Sitz) 
des Versenders, das zur Verschiffung bestimmte Fahrzeng, dessen Nationalität sowie 
Namen und Wohnort des Schiffseigentümers, 
d) Name der Pflanzung, in welcher der Gummi gewonnen wurde, 
e) die eidesstattliche Versicherung, daß der auszuführende Gummi lediglich in der 
betreffenden Pflanzung gewonnen worden ist, 
s) die Unterschrift des Ausstellers der Anmeldung. 
Die eine Ausfertigung der Anmeldung erhält der Versender mit dem Visum der Zoll- 
behörde versehen zurück. 
Durch diese Anmeldung wird die im § 5 der Verordnung vom 20. Juni 1906 verlangte 
Anmeldung ersetzt. 
4. Schiffsführer dürfen die Verschiffung von Pflanzungsgummi nur gegen Vorzeigung 
einer mit dem Visum der Zollbehörde versehenen Anmeldung vornehmen. 
Buea, den 23. Dezember 1907. –—2 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seitz. 
Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun, betr. das Geldwesen im Schutz- 
gebiet Kamerun. 
Vom 24. Januar 1908. 
Die Verordnung des Reichskanzlers, betreffend das Geldwesen der Schutzgebiete außer 
Deutsch-Ostafrika und Kiautschou, vom 1. Februar 1905 (Deutsches Kolonialblatt Seite 103) wird 
in Ausführung des § 8 Ziffer 5 dieser Verordnung mit dem 1. März 1908 in Kraft gesetzt. 
Buea, den 24. Januar 1908. 
Der Gouverneur. 
Seitz.
        <pb n="399" />
        323 20 
Bekanntmachung des Couverneurs von Kamerun, betr. den Umtausch von Nickel- 
und Kupfermünzen gegen Silbermüngen und die finnahme von englischen und 
französischen Gold- und Silbermünzen bei den äöffentlichen Kassen im Schutz- 
gebiet Kamerun. 
Vom 24. Januar 1908. 
Auf Grund der §§ 3 und 8 der Verordnung des Reichskanzlers, betreffend das Geldwesen 
der Schutzgebiete außer Deutsch-Ostafrika und Kiautschon, vom 1. Februar 1905 wird hiermit 
folgendes bekannt gemacht: 
§5 1. Die Bezirksamtskassen Duala, Victoria und Kribi sowie die Deutsch-Westafrikanische 
Bank in Duala und ihre noch zu errichtenden Nebenstellen werden Reichssilbermünzen auf Verlangen 
gegen Einzahlung von Nickel-= und Kupfermünzen in Beträgen von mindestens 100 Mark verabfolgen. 
. Die Einlieferung der umzutauschenden Münzen hat an den von den im § 1 ge- 
naunten Kassen und Bankstellen zur allgemeinen Kenntnis zu bringenden Tagen in kassenmäßig 
formierten Beuteln, deren Inhalt bei Nickelmünzen 100 Mark und bei Kupfermünzen 20 Mark zu 
betragen hat, zu erfolgen. 
s 3. Die Auszahlung des Gegenwertes in Silber an den Einlieferer erfolgt nach bewirkter 
Durchzählung der eingelieferten Beutel, welche von den genannten Kassen in der Regel sofort, 
spätestens aber binnen fünf Tagen nach der Einlieferung zu bewirken ist. , 
8 4. Englische und französische Gold- und Silbermünzen werden bis auf weiteres von 
den öffentlichen Kassen des Schutzgebiets nach dem Wertverhältnis von L = 20 Mark und von 
20 Francs = 16 Mark in Zahlung genommen. 
§ 5. Diese Bekanntmachung tritt mit dem 1. März 1908 in Kraft. 
Buea, den 24. Januar 1908. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
Verordnung des Couverneurs von Deutsch-Saomoa, betr. den Dflanzenschutz. 
Vom 11. Jannar 1908. 
Zum Schutze gegen Einschleppung fremder pflanzlicher und tierischer Schädlinge durch Saat 
und Pflanzenmaterial wird auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, 
Seite 813) in Verbindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die seemanns- 
amtlichen und konsularischen Befugnisse und das Verordnungsrecht der Behörden in den Schutz- 
gebieten Afrikas und der Südsee (Kol. Bl. Seite 509), hiermit verordnet, was folgt: 
* § 1. Sämereien, Pflanzen und Teile von ihnen, die zur Einfuhr in das Schutzgebiet 
bestimmt sind, müssen bei der amtlichen Pflanzen-Untersuchungsstelle angemeldet und vorgelegt werden. 
· Gemüse-Sämereien aus Deutschland, Sydney und Auckland sowie pflanzliche Nahrungs- 
mittel sind von der Anmeldung und Untersuchung befreit. 
#§* 2. Für die Einführung von Sämereien, Pflanzen und Teilen von ihnen aus den Tropen 
und Subtropen ist die vorherige Erlaubnis des Gouvernements erforderlich. Die Einführung 
5*8 Pflanzen in Ward'schen Kästen ist nur gestattet, wenn eine Einfuhr in anderer Weise nicht 
öglich ist. 
½m §5 3. Über alle zur Anmeldung verpflichteten Sämereien, Pflanzen und Teile von ihnen 
ist eine amtliche Bescheinigung vorzulegen, daß sie aus nicht verseuchten Gegenden stammen. 
§ 4. Die zur Anmeldung verpflichteten Sämereien, Pflanzen und Teile von ihnen sind 
auf Anordnung der amtlichen Untersuchungsstelle sofort nach ihrer Einführung in das Schutzgebiet 
zu desinfizieren. 
5 5. Die Untersuchung, Desinfektion und die Ausfertigung des Eingangs-Zeugnisses 
geschieht kostenfrei durch die amtliche Untersuchungsstelle. 
——e’ Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden mit Geld- 
strafe bis zu 2000 Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, auch kann auf Ver- 
nichtung des eingeführten Pflanzenmaterials erkannt werden. 
« Die Verordnung tritt am 1. April d. Is. in Kraft. 
Vailima, den 11. Jannar 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Solf. 
16
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        W 324 20 
Dersonalien 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den vortragenden Rat im Reichs- 
Kolonialamt, Wirklichen Legationsrat Dr. Otto Gleim zum Geheimen Ober-Regierungsrat zu er- 
nennen, sowie dem Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator Eduard Schumacher und dem 
Geheien expedierenden Sekretär Gustav Kölzsch bei derselben Behörde den Charakter als Hofrat 
zu verleihen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Vertreter der 
Lindi-Schürfgesellschaft Bernhard Sattler in Lindi den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse 
mit Schwertern am schwarz-weißen Bande und dem Kaufmann (Ansiedler) Richard Peter in Ssongea 
das Militär-Ehrenzeichen zweiter Klasse am schwarz= weißen Bande zu verleihen. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 21. März 1908. 
Jördens, Hauptmann, ein Patent seines Dienstgrades erhalten. 
Becker, Oberleutnant im 1. Pommerschen Feldartillerie-Regiment Nr. 2, kommandiert zur Dienst- 
leistung beim großen Generalstabe, aus dem Heere ausgeschieden und unter Beförderung 
zum Hauptmann angestellt. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 21. März 1908. 
Frhr. v. Reitzenstein, Hauptmann, mit der gesetzlichen Pension ausgeschieden. 
Es werden befördert: 
die Assistenzärzte: 
Dr. Schoenebeck und Dr. Weck zu Oberärzten. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 9. März 1908. 
Dr. Eckard, Assistenzarzt, im Anschluß an den bis zum 1. Mai d. IJs. und 
Dr. Weck, Assistenzarzt, im Anschluß an den bis zum 11. Juni d. Is. reichenden viermonatigen 
Heimatsurlaub ein Nachurlaub von je einem Monat bewilligt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 10. März 1908. 
Ulbrich, Stabsarzt, im Anschluß an den bis zum 3. Juli d. Is. reichenden Heimatsurlaub ein 
Nachurlaub von einem Monat bewilligt. EB 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 12. März 1908. 
Joachim Albrecht Prinz von Preußen Königliche Hoheit, Major, kommandiert zur Dienst- 
leistung beim Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt, der Abschied bewilligt. 
A. K. O. vom 21. März 1908. 
v. Mühlenfels, Oberstleutnant, aus der Schutztruppe ausgeschieden und unter Beförderung zum 
Obersten im Heere als Kommandeur des 10. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 161 
angestellt. 
Am 31. März aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. April d. Is. im Heere 
angestellt: 
Heye, Major, bisher im Generalstabe der Schutztruppe, im Generalstabe der Armee unter Uber- 
weisung zum Generalstabe der 33. Divifion;
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        W 325 20 
die Oberleutnants: 
Raabe im Ulanen-Regiment von Katzler (Schlefischen) Nr. 2, 
Wahler im Grenadier-Regiment König Friedrich I. (4. Ostpreußischen) Nr. 5 und 
Walther im 4. Magdeburgischen Infanterie-Regiment Nr. 67, 
Dr. Braasch, Stabsarzt, als Bataillonsarzt des III. Bataillons Infanterie-Regiments von Borcke 
(4. Pommerschen) Nr. 21 und 
Blumers, Oberarzt, bei den Sanitätsoffizieren der Reserve (III Berlin). 
Ferner: Am 31. März d. Is. aus der Schutztruppe ausgeschieden: 
Benthien, Hauptmann, und 
Zollenkopf, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste und 
Renner, Oberleutnant, behufs Rücktritts in Königlich Württembergische Militärdienste. 
Lutter, Oberleutnant, 
v. Knobelsdorff und Müller, Leutnants, und 
Jungels, Oberarzt, — Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 3½ Jahre genehmigt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 2. März 1908. 
Hawich, Oberveterinär, am 31. März d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung, aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 7. März 1908. 
Boenisch, Kriegsgerichtssekretär, am 8. März d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (bis zum Freiwerden einer etatmäßigen Militär- 
gerichtsschreiberstelle aushilfsweise bei der Landwehr-Inspektion Berlin in Schöneberg) aus 
der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 11. März 1908. 
Bertram, Oberveterinär, scheidet am 15. April d. Is., behufs Ubertritts zu den Oberveterinären 
der Reserve, aus der Schutztruppe aus. 
Meißinger, Feldintendantursekretär, am 31. März d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche 
der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (bei der Intendantur des XVIII. Armeekorps), 
aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 20. März 1908. · 
Grobler und Rupp, Feldintendantursekretäre, am 22. März d. Is., behufs Wiederanstellung im 
Bereiche der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (Grobler bei der Intendantur 
XVI. Armeekorps in Metz, Rupp bei derjenigen des VIII. Armeekorps in Coblenz), aus 
der Schutztruppe ausgeschieden. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 21. März 1908. 
v. Rheinbaben, Leutnant, zum Oberleutnant, 
Dr. Colin, Range und Stechele, Assistenzärzte, — zu Oberärzten — befördert. 
der S Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
8 Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika und für Südwestafrika folgende Auszeichnungen zu verleihen, 
zwar: 
Die Schwerter zum Roten Adler-Orden 4. Klasse: 
m Hauptmann v. Grawert (Werner) in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika; 
den Roten Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Königlich Bayerischen Hauptmann Raila im 12. Bayerischen Feldartillerie-Regiment, bisher in 
der Schutztruppe für Südwestafrika; 
de
        <pb n="402" />
        G 326 20 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Leutnant Keil in der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika, 
dem Leutnant Runck der Infanterie 1. Aufgebots des Landwehrbezirks II Berlin, früher Kriegs- 
freiwilliger bei der Schutztruppe für Südwestafrika; 
das Militär-Ehrenzeichen 1. Klasse: 
dem Unterzahlmeister Janecke in der Schutztruppe für Südwestafrika, 
den Sergeanten Koch und Lühmann, dem Unteroffzier Schmidt, — in der Schutztruppe für 
Südwestafrika, 
dem Unteroffizier der Landwehr 2. Aufgebots Wiedorn; 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: 
den Unterzahlmeistern Billmann, Blank, Fischer, Rohlfs, Haferkorn, dem Wachtmeister 
" Thielo, — in der Schutztruppe für Südwestafrikaa. 
dem pensionierten Feldwebel Pawlassek, früher in der Schutztruppe für Südwestafrika, 
dem Bizefeldwebel Nathow, dem Vizewachtmeister Adler, den Sergeanten Sprögel, Simon, 
Ebel, Müller, Thiel, Leumann, Blum, Thein, Burchard, Lallo, Sokolowsky, 
dem Sanitätssergeanten Pohl, den Unteroffizieren Betz, Thurm, Ullrich, Riechel, 
Kozik, Möller, Ehm, Keiser, Steinhauf, Walter, Kipp, Hammermann, Jauch, 
Bartsch, Kiepke, Naas, Kuhl, Grabe, Zenschel, Gretschel, Jüsten, Döge, 
Gahbler, Weißpflug, Werner, Gieseler, Regel, Pohlen, Schmolke, Herbertz, 
Kempe, Stier, Bennewitz, Rolling, Meuche, sämtlich in der Schutztruppe für Süd- 
westafrika, 
dem Unteroffizier der Reserve Steckel, 
dem pensionierten Unteroffizier Tripmacher, früher in der Schutztruppe für Südwestafrika, 
den Gefreiten Bardehle, Röhm, Albrecht, Voit, Ende, Wittau, Fredow, Koll, Laurich, 
Brücher, Prokop, Zeruch, Krug, Stark, Sellin, Euller, Hohlfeld, Roß, 
Barthlen, Stahl, Beyer (Karl), Wiegemann, Bähr, Weiß, Schurgott, Beyer 
(Max), Krämer, Kühn, Stobrawe, Jäger, Menge, Heinsch, den Reitern Kießlich, 
Msyk, Bader, Gemeinhardt, Schmidt, Beck, Foß, sämtlich in der Schutztruppe für 
Südwestafrika, 
dem Farmer Stillger; 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse am weißen Bande mit schwarzer Einfassung: 
dem Büchsenmacher Armeit, dem Waffenmeister Hötzel, — beim Munitionsdepot in Warmbad. 
Ferner haben Seine Majestät der Kaiser und König Allergnädigst geruht, den nach- 
benannten farbigen Angehörigen der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika usw. die Krieger-Verdienst- 
medaille 2. Klasse in Silber zu verleihen, und zwar: den Sols Adam Ibrahim und Achmed 
Fadl, den Schauchs Kambeti und Maganga, sowie dem Araber Raschid bin Masud. 
Nachruf. 
Major z. D. von Simons Ff. 
Der am 6. März unerwartet aus dem Leben abgerufene Major z. D. von Simons hat 
in seiner Eigenschaft als Leiter des Arbeitsausschusses des Zentral-Hilfskomitees für Deutsch- 
Südwestafrika eine Tätigkeit entfaltet, deren Segen Hunderte von Teilnehmern an dem Kriege in 
Südwestafrika und zahlreiche Hinterbliebene solcher Kriegsteilnehmer dankbaren Herzens empfunden 
haben. Rastlos und mit seltenem Erfolge, selbstlos und in edler Bescheidenheit hat der zu früh 
Verstorbene seine Kraft und seine hervorragenden organisatorischen Fähigkeiten in den Dienst warm- 
herziger, opferfreudiger Nächstenliebe für in Not befindliche ehemalige Angehörige der Kaiserlichen 
Schutztruppe für Südwestafrika gestellt. 
Sein Andenken wird für immer in Ehren gehalten werden und sein Name unvergessen bleiben. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
Quade, Oberstleutnant.
        <pb n="403" />
        W 327 20 
Der Bundesrat hat in der Sitzung vom 18. April 1907 beschlossen: 
1. den Hauptzoll= und Hauptsteuerämtern die Befugnis zu verleihen, die Genehmigung zur 
zollfreien Einfuhr von Erbschaftsgut in den deutschen Schutzgebieten verstorbener 
Deutscher oder ehemaliger Deutscher zu erteilen auf Grund einer Bescheinigung der zuständigen 
Schutzgebietsbehörde oder eines Schutztruppenkommandos, daß die in einem angesiegelten Ver- 
zeichnis aufgeführten, gebrauchten Sachen zum Nachlaß des im Schutzgebiete verstorbenen, 
namhaft zu machenden Deutschen oder ehemaligen Deutschen gehören und von der Schutz- 
gebietsbehörde oder dem Schutztruppenkommando an die namhaft zu machenden inländischen 
Erben gesandt werden; 
2. die Direktivbehörden zu ermächtigen, diese Befugnis im Bedürfnisfalle auch einzelnen Unter- 
stellen beizulegen. 
  
IEEAIIIIIIII 
Dersonal-Nachrichten. 
Nachrufe. 
Stationsleiter Oberleutnant Achenbach Ff. 
Telegraphischer Nachricht zufolge ist der Sta- 
tionsleiter Oberleutnant Achenbach in Lolodorf 
(Kamerun) Anfang März d. Is. im Alter von 
31 Jahren an Dysenterie verstorben. 
Der Verstorbene gehörte dem 2. Badenschen 
Grenadier-Regiment Kaiser Wilhelm I. Nr. 110 
an; er war vom 6. November 1902 bis 30. No- 
vember 1905 der Kaiserlichen Schutztruppe für 
Kamerun zugeteilt und wurde seit Mitte August 
1907 als Stationsleiter im Zivildienste des Schutz- 
gebietes Kamerun verwendet. 
Oberleutnant Achenbach hat sich während seiner 
Verwendung im Kolonialdienst sowohl als Offizier 
wie auch als Verwaltungsbeamter nicht nur in 
jeder Hinsicht hervorragend bewährt, sondern auch 
durch seine liebenswürdige Persönlichkeit überall 
Freunde erworben, die sein Hinscheiden schmerzlich 
betrauern. Die Kolonialverwaltung wird sein 
Andenken stets in Ehren halten. 
Stationsverwalter BReichel f. 
Nach einem am 12. März d. Is. eingegan- 
genen amtlichen Telegramm ist der Landwirt 
und Stationsverwalter Volkmar Reichel in 
Jap (Westkarolinen) im Alter von 41 Jahren 
an einer Gehirnkrankheit gestorben. 
„Reichel trat am 9. Oktober 1901 in den 
Dienst des Schutzgebiets Kamerun; seit dem 
5. April 1903 war er als Stationsverwalter im 
Inselgebiete der Karolinen tätig. 
Während seiner Verwendung im Kolonialdienst 
des Reichs hat sich Reichel stets als ein außer- 
ordentlich fleißiger und gewissenhafter Beamter 
bewährt. 
  
Die Kolonialverwaltung wird sein Andenken 
als das eines tüchtigen, selbstlosen Mannes, der 
in treuester Pflichterfüllung aufging, allezeit in 
Ehren halten. 
Deutsch-Ostafrika. 
Der Amtsgerichtssekretär Rudan, der Gerichts- 
aktuar Scheffler, der Regierungssupernumerar 
Paul, der kommiss. Sekretär Peschke und der 
Vermessungsgehilfe Lenhardt haben am 23. März 
die Ausreise bzw. Wiederausreise nach Ostafrika 
angetreten. 
Der Regierungsbaumeister Koenig wird am 
13. April 1908 die Ausreise nach Deutsch-Ost- 
afrika antreten. 
In Ostafrika ist neu eingetroffen: Landmesser 
Henderkott; vom Heimatsurlaub sind einge- 
troffen: kommiss. Bezirksamtmann Wendt, Boots- 
mann Schaa und Maschinist Wallenstein. 
Aus Ostafrika sind mit Heimatsurlaub einge- 
troffen: Assessor Dr. Nötzel, Gouvernementssekretär 
Bayha, Bureauassistent 1. Klasse Stollowsky, 
Bureaugehilfe Störzbach, Kanzleigehilfe Pfister, 
Maschinist Götz und Segelmacher Backhus. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Neapel aus angetreten: 
am 2. März 1908: Sanitätssergeant Keitel und 
Sanitätsunteroffizier Geißler; 
am 23. März 1908: die Oberleutnants v. Kor- 
natzkty und Hudemann, die Leutnants 
v. Dobbeler und Wintgens. 
Mit Heimatsurlaub sind am 5. März 1908 
in Neapel eingetroffen: Oberleutnant v. Ein- 
siedel und Leutnant Stieler v. Heydekampf.
        <pb n="404" />
        G 328 20 
Kamerun. 
Die Ausreise nach Kamerun haben am 9. März 
angetreten: Aktuar Daletzki, Techniker Beyer, 
Gärtner Schelske, Geologengehilfe Neu. 
Im Schutzgebiet ist eingetroffen der Stations= 
assistent Enders. 
Das Schutzgebiet hat mit Heimatsurlaub ver- 
lassen: Assessor Röhm. 
Mit Heimatsurlaub ist am 5. März 1908 in 
Hamburg eingetroffen: Feldwebel Kaltenbach. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
am 9. März 1908 von Hamburg aus ange- 
treten: Sanitätsunteroffizier Stragierowicz. 
Togo. 
Der Gerichtsassessor Hermans, der Gouverne- 
mentssekretär Heß und die Stationsassistenten 
Mucke und Schneider sind am 18. Februar 
im Schutzgebiet Togo wieder eingetroffen. 
  
Deutsch-Südwestafrika. 
Die Ausreise nach Südwestafrika haben am 
18. März angetreten: Landmesser Curschmann, 
Lehrerin Helene Barth, die Polizeisergeanten 
Karl Kähler, Friedrich Meier, Richard Stade, 
Albert Stachowitz, Franz Franiczek und 
Robert Baginski. 
Am 18. März sind wiederausgereist: kommiss. 
1. Referent Regierungsrat Dr. Hintrager, 
kommiss. Gouvernementssekretär Buchmann, Be- 
zirksschreiber Rumpf sowie die Polizeisergeanten 
Mangold und Jochler. 
Mit Heimatsurlaub sind in Hamburg ein- 
getroffen: 
am 10. März 1908: die Hauptleute Bender 
und Frhr. v. Gaisberg-Helfenberg, Ober- 
leutmant Lutter und Leutnant Pieper; 
am 18. März 1908: Oberarzt Dr. Ohly. 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
am 18. März 1908 von Hamburg aus ange- 
treten: Leutnant Stuebel. 
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(AMbdruck der Nachrichten vollständig oder teilwelse nur mit Quellenangabe gestauet.) 
Deutsch-Neuguinea. 
Eine expedition gegen die Lahé-Womba. 
Über den im Gebiete des Markham-Flusses, im 
Hinterlande des Hüon-Golfes (Kaiser-Wilhelms- 
land) wohnenden Eingeborenenstamm der Lahé- 
Womboa sind schon oft von den an der Küste an- 
gesiedelten Eingeborenen Klagen geführt worden. 
Wiederholt haben die Lahé-Womba-Leute die 
Küstendörfer überfallen und eine größere Anzahl 
Eingeborener niedergemacht. Die Verwaltung hat 
daher schon mehrfach Veranlassung gehabt, gegen. 
den genannten Eingeborenenstamm vorzugehen. 
Bei der Unzugänglichkeit des von Schluchten und 
Gebirgsbächen stark zerklüfteten Geländes, durch 
dessen Urwalddickicht gangbare Wege nicht führen, 
ist es jedoch bis jetzt leider nicht gelungen, gegen 
jene Eingeborenen erfolgreich einzuschreiten. 
Über eine erneute Expedition erstattet der Bezirks- 
amtmann von Friedrich-Wilhelmshafen folgenden 
Bericht: 
Der „Seestern“ lief am 16. August 1907 
Finschhafen an. Dort erhielt ich ein Schreiben 
des Seniors der Neudettelsauer Mission, aus 
welchem hervorging, daß sich seit meiner letzten 
Anwesenheit die Zustände am Markham noch be- 
  
deutend verschlechtert hatten. Ich beschloß des- 
halb, unter allen Umständen den Versuch eines 
nochmaligen Eingriffs zu machen. Auf der Missions- 
station am Kap Arkona wurde mir erzählt, die 
Logamu-Leute hätten die Namen sämtlicher Er- 
schlagener aufgezählt; die Keckheit der Lahs-Womba 
sei so groß geworden, daß fie sich dicht an der 
Küste in den oberen Dorfschaften der von ihnen 
bedrängten Küstenbewohner festgesetzt hätten. Die 
Logamu-Leute schliefen nicht mehr in ihrer Dorf- 
schaft, sondern, aus Angst vor Überfällen, am 
Strande. 
Am 17. August traf der „Seestern“ in Lo- 
gamu ein. Auch mir berichteten die Logamu- 
Leute von ihrer Niederlage. Die Lahs-Womba 
hätten sie Sonntags in der Kirche überfallen; 
was sie erreichen konnten, sei niedergemacht worden. 
Die Zahl der Getöteten gaben die Logamu auf 
über 25 an. Ihr Dorf war verbrannt worden. 
Verschiedene Leute hatten noch frische Speer- 
wunden. Ich verabredete mit den Logamn-Leuten, 
daß ich (diesmal auf dem Landwege und nicht 
wieder wie früher mit Kanus) Markham auf- 
wärts einen Zug ins Innere unternehmen wolle. 
Tags darauf setzte sich die Expedition in Be- 
wegung: sie bestand aus 40 Polizeisoldaten und
        <pb n="405" />
        W 329 20 
etwa 50 mit Speeren und Schwertern bewaffneten 
Eingeborenen. Unser Weg führte zunächst durch 
die Pflanzungen der Eingeborenen, dann im Fluß- 
bett des Adler-Flusses stromaufwärts. Er ging 
dann abbiegend meist in nordwestlicher Richtung 
durch dichten, sumpfigen und von schweren Regen 
völlig aufgeweichten Busch. Nachmittags kamen 
wir durch die verlassenen früheren Pflanzungen 
der Logamu-Leute und marschierten später im 
Bachbette eines in den Adler mündenden Neben- 
ilüßchens. Schon den ganzen Tag über hatten 
wir zahlreiche frische Spuren bemerkt, die vor uns 
herliefen. Von den Logamu-Leuten wurde mir 
erklärt, die Spuren stammten von einem Kund- 
schaftertrupp der Lahé-Womba, die offenbar die 
Gelegenheit zu einem neuen Überfall auf ihr Dorf 
hätten erspähen wollen. Meine Hoffnung, die 
offenbar kurz vor uns hermarschierenden Leute 
einzuholen, erfüllte sich leider nicht. 
infolgedessen gegen Sonnenuntergang im Fluß- 
bett Lager bezogen. Obwohl wir uns ganz dicht 
in der Nähe der Niederlassungen der Lahs-Womba 
befanden — wir konnten während der Nacht deut- 
lich das Geschrei vom Tanzfeste hören —, zündeten 
wir Feuer an und kochten ab, weil unser Lager 
nach Angabe der Logamu-Leute niedriger lag als 
das Dorf der Lahs-Womba. Am andern Morgen 
Zing es eine Stunde im Flußbett auswärts, als 
wir ganz nahe die Trommeln der Lahs hörten. 
Von den Logamu-Leuten wurden mir die Zeichen 
dahin ausgelegt, die Lahs riefen zur Arbeit in 
den Pflanzungen. Das Flußbett verengte sich; 
bei einer Biegung erreichten wir die ersten Hütten, 
das Dorf war gerade verlassen, die Feuer brannten 
noch vor den Hütten. Diese selber waren nichts 
weiter wie armselige Alangschober, wie sie der 
Eingeborene in wenigen Augenblicken zum Zwecke 
vorübergehender Nächtigung baut. Ohne uns 
aufzuhalten, wateten wir im Flußbett weiter; 
halb im Laufschritt ging es durch eine kleine 
Trrecke gerodeten Busches, und dann begann der 
Anstieg auf einen kleinen Alanghügel, der leider 
bbensosehr den Blicken ausgesetzt war, wie er selber 
eine vorzügliche Aussicht ins Tal und in die Ferne 
bor. Wir befanden uns auf den westlich des 
Adler gelegenen Ausläufern der Rawlinson-Berge. 
Auf dem nächst höheren Alanghügel (uns gegen- 
über) bewegte sich ein Trupp von etwa fünfzehn 
ingeborenen, die, obwohl wir uns rasch ins Gras 
niederwarfen, verdächtige Geräusche wahrg 
haben mußten. Da wir zweifellos bemerkt waren, 
1 5 ich Feuer geben. Ein kurzes, sehr heftiges 
Schnellfeuer genügte, um die Eingeborenen zur 
schleunigsten Flucht zu veranlassen. Mit An- 
pannung der äußersten Kräfte wurde die Ver- 
solgung wieder ansgenommen, leider erfolglos; 
auch Tote oder Verwundete wurden nicht gefunden. 
Es wurden. 
  
Wenn man bedeukt, daß die Polizeitruppe schon 
eine gute Strecke im Laufschritte vorgegangen war, 
daß sie im äußersten Tempo bei praller Sonnen- 
hitze den kerzengrade ansteigenden Pfad im Alang 
hatte emporklimmen und dann, noch mit den Trag- 
lasten bepackt, hatte Feuer geben müssen, dann 
wird der Mißerfolg erkärlich erscheinen. 
Ich hatte anfangs auf das passierte Dorf 
zurückgehen wollen, entschloß mich dann jedoch, 
nach dem Markham-Tal zu marschieren, da mir 
von meiner letzten Expedition her das Vorhanden- 
sein von Dörfern der Lahé-Womba auf dem linken 
Markham-Ufer bekannt war und ich diese unbemerkt 
zu erreichen hoffte. Der weitere Vormarsch brachte 
uns bald auf den Kamm der sogenannten Mark- 
ham-Berge, der eine so interessante und pracht- 
volle Aussicht gewährte, daß wir mit allen Stra- 
pazen der Expedition versöhnt waren. Rückwärts 
ferne glänzte das Meer mit den deutlich sicht- 
baren Mündungen des Adler und Markham, 
rechts vor uns stand in imposanter Kette der 
Gebirgszug der Rawlinson-Berge, links vor uns 
in bläulichem Dunst am fernen Horizont grüßten 
die Herzogberge, zwischen beiden Gebirgsketten 
schimmerten zu unseren Füßen die Flußbetten des 
Adler und Markham, die man bis zu ihrer Ver- 
einigung (oder vielmehr bis zu ihrer Trennung, 
denn es ist ein einheitlicher Fluß, der dem Meere 
in zwei großen Armen entgegengeht) deutlich ver- 
folgen konnte. Gerade vor uns aber öffnete sich 
das Tal des Markham-Adler-Flusses, jene sagen- 
hafte Ebene im Innern, jene große Steppe, die 
bis zum Ramu-Flußgebiet reichen soll und den 
Schauplatz der geheimnisvollen Erzählungen alter 
Neu-Guinea-Buschleute bildet. 
Der Abstieg ins Markham-Tal war steil und 
äußerst beschwerlich. Am äußersten Seitenarm 
des Markham wurde kurze Mittagsrast gehalten. 
Der Sicherheit halber hatte ich einen Posten aus- 
gestellt, und wir waren gerade daran, unser fru- 
gales Mahl zu beginnen, als ein Schuß fiel. Ich 
eilte alsbald zu dem Posten und sandte eine Pa- 
trouille von sechs Mann vor. Der Posten hatte, 
wie sich später ergab, auf drei des Weges kommende 
Eingeborene geschossen, obwohl er sich hätte ver- 
bergen können. Durch die Patrouille wurde dann 
festgestellt, daß sich ein größeres Dorf der Ein- 
geborenen in der Nähe befand. Die Eingeborenen, 
welche sich in den Pflanzungen befanden, waren 
natürlich durch den Schuß alarmiert und hatten 
schleunigst die Flucht ergriffen. Ein Erfolg konnte 
nicht mehr erzielt werden. Ich trat daher den 
Weitermarsch nach dem Markham an. Erst mit 
Sonnenuntergang konnte die ermüdete Truppe 
Lager beziehen. 
Der Marsch, der am nächsten Morgen den 
Markham am linken Ufer abwärts führte, war für
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        mich in mehr wie einer Beziehung interessant. 
Die Strecke, die ich früher in zwei Stunden, be- 
quem auf einem Kann liegend, zurückgelegt hatte, 
mußte jetzt in einem volle zwölf Stunden dauernden 
Marsche überwunden werden, einem Marsche, der 
zu den strapaziösesten zählte, die ich hier mit- 
gemacht habe und der namentlich an die Leistungs- 
fahigkeit der Polizeitruppe die höchsten Anforde- 
rungen stellte. Was der Neu-Guinea-Busch an 
unwillkommenen Überraschungen für den einsamen 
Wanderer bereithält, blieb uns an jenem Tage 
nicht erspart: stundenlanges mühsames Sichdurch- 
hauen durch Rottangdickicht, Stachelpalmen und 
übermannshohes wildes Zuckerrohr wurde ab- 
gelöst durch einen mühsamen Marsch in Sogo- 
sümpfen. Dazu kam, daß alle Nebenarme des 
Markham, von denen eine erkleckliche Zahl durch- 
watet werden mußte, sowie das trockene Uferbett 
im höchsten Grade muddig und schlickig sind; oft 
wateten wir bis an die Kniee in der zähen, 
sumpfigen Masse. Dafür war in den größeren 
Hachweisung der bel den Sollämtern des Schutzgeblets Deutsch-Meuguinena im I., 
330 26 
Armen die Strömung so stark, daß wir ver- 
schiedentlich zum Schwimmen gezwungen waren. 
Der Weg, den seinerzeit der Leiter der Hüongolf- 
Expedition und jetzige Stationschef von Eitap 
angelegt hat, ist nur noch teilweise vorhanden; 
teilweise ist er in der Strömung des Markham 
verschwunden. 
Zusammenfassend darf ich bemerken, daß die 
Expedition einen vollen Erfolg leider nicht brachte. 
Ob sie wenigstens erreicht hat, daß die Lahé- 
Womba-Stämme sich nunmehr auf die Abhänge 
der Rawlinson-Berge und des Schloßberges be- 
schränken werden, muß die Zukunft lehren, Falls 
die jetzigen Fehden weiter andauern, wäre den 
Küstenbewohnern eine Verlegung ihrer Wohnsitze 
anzuraten und zu versuchen, ob nicht einige Geiseln 
der Lahé erlangt werden könnten. (Nach einer 
späteren Meldung des Gouvernements wird vor- 
aussichtlich ein Polizeiposten vorübergehend in 
Lugamo stationiert werden). 
  
II. und III. Viertel 1907 
fällig gewordenen JSollbeträge. 
I. und II. Veertel. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
gesamtbetrag der füällig gewordenen Gegen den gleichen geitraum 
(neu dellarierten) Zölle des Vorjahres 
Name 
· 1907 1906 « 
der Zollämter Einfuhr Einfuhr mehr weniger 
Mt. Fif. Mk. BPi. Mk. BPi. Mt. VPij. 
Herbertshöhe. 143 492 60 61693 31 — — 18 200 71 
Simpsonhafen . 41839 61 580 34 41 259 27 — 
Friedrich= Wibeinehoen . 6 437 09 16 555 83 — — 10 118 74 
Kieto . 530 37 129 25 401 12 – — 
Zusammen 92299 67 78 958 « 73 41660 39 28319 45 
13 340 94 
III. Viertel. 
Herbertshöhe. 47 072 18 28 164 04 18 908 14 — 
Simpsonhafen . 19 859 04 3 168 35 16 690 69 — — 
Frichrich- Mibemsbhale . stehen noch aus 
Zusammen 66 931 22 31 332 39 35 598 83
        <pb n="407" />
        W 331 2 
Deutsch-Ostafrika. 
Die zentralofrikanische Sxpebitton S. 5. des Perzgogs 
Kdolf Friedrich Ju Oechienburg-Schwerin.“) 
Katana am Südende des Albert-Edward-Sees, 
Ende November 1907. 
Während die anderen Herren der Expedition 
noch mit Erfüllung ihrer Spezialaufgaben in den 
Gebieten des Nord-Kivu und im Vulkangebiet 
beschäftigt waren, marschierten Dr. v. Raven, 
Leutnant v. Wiese und ich nach dem kongolesischen 
Posten Rutschuru voraus, der auf halbem Wege 
etwa zwischen der deutschen Grenze und dem 
Albert-Edward-See liegt. Dort erwartete uns 
der liebenswürdige „Commandant supérieur des 
territoires Russissi-Kivou“, dessen Machtbereich 
sich vom Tanganjika bis Béni erstreckt. In Bo- 
suenda meldete sich der Leutnant Vériter, der 
uns für die kommende Zeit attachiert worden war. 
Bosuenda ist ein hochgelegenes, aus gut 
gebauten Banda bestehendes, einen Tagemarsch 
von Rutschuru entferntes Lager (gite), von dem 
man an klaren Tagen den schimmernden Spiegel 
des Albert-Edward-Sees sehen und die Konturen 
des 150 km fern liegenden Ruwensori-Schnee- 
gebirges unterscheiden kann. Von hier fällt der 
Weg ziemlich steil in die Ebene des Rutschuru- 
slusses ab, was sich in der wachsenden Temperatur 
bemerkbar machte und von uns Kältegewohnten 
— kamen wir doch gerade von der Besteigung 
der Vulkane, auf denen ein eisiger Wind wehte 
— besonders empfunden wurde. 
Am JFuße des Hügels, der den Namen 
Rutschurn trägt, wurde auf einer gangbaren 
Brücke, der einzigen, die ich bis jetzt im Kongo- 
staate sah, der wildrauschende, in schönem Galerie- 
wald dahinfließende Rutschuru überschritten. Ein 
breiter Weg führt von hier zum Posten hinauf, 
an dessen Eingang uns der Commandant 
Supérieur mit den kongolesischen Herren und der 
etwa 150 Mann starken Kompagnie empfing, die 
einen vorzüglichen Eindruck machte. 
Rutschuru besteht aus einem kleinen, fast euro- 
päisch angelegten Fort mit Wall und Graben, dem 
300 m abgelegenen Askaridorf und einer kleineren 
Anzahl strohgedeckter Europäerhäuser. Es ist Sitz 
des „Chef de zone“, Kapitäns Baudelet, und 
des „Chet de secteur“, Leutnants Spiltoir. 
Eine Schilderung der von Deutsch-Ostafrika. 
wesentlich abweichenden Einrichtungen des Kongo- 
staates würde hier naturgemäß zu weit führen. 
Erwähnt möge nur das System der Steuerzahlung 
zoge Aushüe aus den Reiseberichten des Her- 
K cr „ s « « 
mosan äglichen Rundschan .Bygl. „Kol. Bl. 
3. Seitc 111 
  
sein. Ihre Höhe wird vom Chek de secteur 
bestimmt und schwankt zwischen 6 bis 24 Fr. 
Kopfsteuer für das Jahr, während der gewöhn- 
liche Satz 1 Fr. für den Monat = 12 Fr. für 
das Jahr beträgt. Im Nichtzahlungsfalle tritt 
an Stelle der Steuer eine monatliche Leistung 
von vier Arbeitstagen, die aber wiederum mit 
2 Cts. täglich vergütet werden. Die Zahlung 
geschieht in Stoffen oder Perlen; Geld ist völlig 
unbekannt. 
Nach viertägigem Aufenthalt in Rutschuru, der 
uns durch das liebenswürdige Entgegenkommen 
aller dortigen Herren äußerst angenehm gestaltet 
wurde, brachen v. Raven, Wiese und ich in Be- 
gleitung des Leutnants Vériter und einer kleinen 
Eskorte kongolesischer Askari weiter nach Norden 
auf, um die Ebene des Rutschuru bis zum 
Albert-Edward-See nach allen Richtungen 
einer genaueren Erkundung zu unterziehen. Der 
sehr windungs= und wasserreiche Fluß, der mit 
mäßiger Geschwindigkeit dahinfließt, hat eine 
Durchschnittsbreite von etwa 30 m und mündet 
östlich des Unteroffizierpostens Vitschump, in der 
Nähe des Dörschens Katana in den Albert- 
Edward-See. An seinen beiden Seiten zeigt sich 
ein ganz ungewöhnlicher Reichtum an Wild. 
Unsere zoologische Sammlung konnte hier 
außerordentlich komplettiert werden. Da ich 
glaube, daß diese Sendungen die ersten größeren 
aus diesem Gebiete sind, welche dem Berliner 
Zoologischen Museum vorliegen werden, so dürften 
sie einen wesentlichen Beitrag zur Frage der 
Matschieschen, die Formenverschiedenheit in den 
einzelnen Seen= und Flußgebieten betreffenden 
Theorie liefern. Besonders interessieren dürfte 
dieser Vergleich bei einer größeren Anzahl der 
von uns hier erlegten Büffel und bei sechs Löwen. 
Die teilweise recht starken Büffelgehörne zeigen 
einige Ahnlichkeit mit dem Kaffern-Büffel Ost- 
afrikas, sind aber gedrungener in der Form, bei 
mehr nach oben gebogenen Spitzen. Von der 
im Bugoie-Wald vorkommenden Art unterscheiden 
sie sich wesentlich. Während wir diese letztere 
nur im dichtesten Walde an fast unzugänglichen 
Stellen fanden, konnten wir die hiesige Form 
stets im lichten Busch oder auf ganz freier Fläche 
zu allen Tageszeiten beobachten. Ein ganz 
kapitaler alter Einzelgänger hat über der Stirn 
eine Breite von 30 cm bei einer Auslage von 
97 cm. 
Raubzeug ist sehr häufig. Von Holz 
sammelnden Trägern wurden, nicht 300 m vom 
Lager, zwei Mähnenlöwen und zwei Löwinnen 
mit drei größeren Jungen schlafend gemeldet. 
Im ersteren Falle kam ich zu spät, im zweiten 
gelang es mir, eine schwächere Löwin zu erlegen,
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        W 332 20 
während im hohen Grase eine angeschossene noch 
entkam. Es verging hier keine Nacht ohne an- 
haltendes Konzert, das einmal, von vier Löwen 
gleichzeitig unweit des Lagers ausgeführt, tat- 
sächlich jeden Schlaf verscheuchte. 
Am 28. November erreichten wir bei Katana 
den Albert-Edward-See. Die Steppe taucht 
hier ganz allmählich in den See ein; zahlreiche 
Muschelreste auf der ganzen letzten Marschroute 
lassen auf ein langsames Zurücktreten des Wasser- 
spiegels schließen, eine Erscheinung, die am Süd- 
ost= und Ostufer ebenfalls auftritt, während am 
Westufer die Berge steil in den See abfallen. 
Das Südende ist außerordentlich schilfreich und 
beherbergt eine Ornis von ungeahnter Qualität 
und Menge. 
Wir blieben hier nur wenige Tage, da unsere 
Anwesenheit in Kasinde, unserem vorläufigen 
Ziel am Nordende des Sees, erforderlich war. 
Kasinde am Albert-Edward-See, 
Mitte Dezember 1907. 
Von den größeren Vulkanen des Kivn-See- 
gebietes ist der Namlagira der einzige, der 
momentan in voller Tätigkeit ist. Ihm galt ein 
Besuch, den ich am 1. November von Borunga, 
dem ersten kongolesischen Lager nördlich der 
deutschen Grenze, unternahm. Dieses Lager (gite) 
wird vom Namlagira durch ein ganz junges, 
sehr breites und Tagemärsche langes Lavafeld 
getrennt, das im allgemeinen in der Richtung 
von Südost nach Nordwest läuft und seinen Ur- 
sprung einem Ausbruch des Jahres 1904 ver- 
dankt. Es besteht aus einem Gemisch von Block- 
und Fladen-Lava und ist einem parasitären Krater 
am Südostfuße des Vulkans entströmt. 
Während wir am ersten Marschtage unmittelbar 
an diesem Lavafelde, am Westrand eines schönen 
Waldes lagerten, brachte uns der zweite Tag 
über das eigentliche Feld erst bis an den para- 
sitären Krater und weiter bis auf den eigentlichen 
Kraterrand des Berges. Die wild übereinander 
getürmten Blöcke und Schollen sind von einer 
dichten Moosschicht bewachsen, die im Sonnenlicht 
weißlich erscheint und vollkommen den Eindruck 
eines ungeheuren Eisfeldes oder Gletschers macht. 
Dieser Eindruck wird durch den unerläßlichen 
Gebrauch der langen Bergstöcke noch verstärkt. 
Vielfach ist der Wanderer genötigt, von Scholle 
zu Scholle zu springen oder vorsichtig die Spitzen 
der Blöcke zu überklettern, die in ihrer Porosität 
sehr häufig zum Bröckeln neigen. Es waren sehr 
schmerzhafte Operationen für die Schienbeine und 
andere betroffene Körperstellen und der Tod für 
die Stiefel, denn die Kanten der Lava sind 
messerscharf. Obgleich die Arbeit bei Uberwindung 
  
des Feldes für die Träger außerordentlich war, 
erreichte doch das Gros nach vierstündigem 
Marsche ohne wesentliche Verletzungen den Fuß 
des Berges, wo auf der Lava selbst in der Nähe 
eines wasserführenden Bachlaufes ein Lager be- 
zogen wurde. 
Es ergab sich von selbst, daß sich jeder bei 
diesem Marsche seinen eigenen Weg suchte. Da 
ich gut gangbare Stellen fand, erreichte ich zuerst 
den Rand des parasitären Kraters, dessen Schlon 
ein dicker, nur wenig nach Schwefel riechender 
Dampf entstieg. Die Umgebung dieses Kraters 
hat viele Schlote und Risse. Dicht oberhalb be- 
findet sich ein kleiner Kratersee. Mit offenbarem 
Mißtranen schauten die Askari in die rauchende 
Tiefe, während ein als „Führer“ mitgenommener 
Mann aus der Umgegend Borungas in über- 
großer Bescheidenheit und Ehrfurcht vor dem 
zweifellos dort wohnenden Scheitani (Teufel) 
nicht zu bewegen war, heranzukommen. 
Bald darauf trafen Dr. v. Raven und 
Leutnant v. Wiese ein, während Herr Grauer, 
ein deutsch-österreichischer Ornithologe, und Dr. 
Kirschstein etwas später nachkamen. Wir fünf 
machten uns auf den Weg, um durch den vor- 
liegenden Buschwald den obersten Kraterrand des 
Vulkans zu erreichen. Dies gelang ohne große 
Schwierigkeit. Trotz der Notwendigkeit, den Weg 
durch den Busch mit Buschmesser und Axt zu 
bahnen, erreichten wir in mäßiger Steigung, im 
letzten Teil über nackte Lava, den Kraterrand 
nach zwei Stunden. 
Diese Besteigung war die erste von der süd- 
lichen Seite aus, während Leutnant Schwartz, 
der seinerzeit der englisch-deutschen Grenzkommission 
zugeteilt war, im Jahre 1902 den ersten Auf 
stieg zum Nordrand des Kraters ausgeführt hat. 
Der Krater selber hat ganz außerordentliche 
Dimensionen und übertrifft den des Uniagongo 
bedeutend. Sein Umfang dürfte mit 5 km nicht 
zu hoch bemessen sein. Die nordöstliche Ecke des 
Kraterloches enthält eine stark ausgeprägte, hoch- 
liegende Terrasse, welche die eigentlichen tätigen 
drei Schlote einschließt. 
Während es uns nicht vergönnt war, zur Zeit 
unseres Aufenthaltes am Berge selber einen 
größeren Ausbruch zu sehen, hatte Dr. Kirsch- 
stein, der sich noch längere Zeit dem Studium 
dieses höchst interessanten Berges widmete, das 
Glück, elf heftige Ausbrüche aus unmittelbarer 
Nähe beobachten zu können. Zu Lavaergüssen 
ist es nach seinem Berichte nicht gekommen, wohl 
aber zu mächtigen Aschen= und Lapilli-Ausbrüchen, 
die jedesmal von starken Detonationen und Ent- 
gasungen begleitet waren. Die Auswurfmaterialien 
sind teilweise in den Krater zurückgefallen, teils
        <pb n="409" />
        G 333 20 
aber weit über dessen Rand hinausgetragen worden. 
Besonders bei den Nachtausbrüchen, schreibt Kirsch- 
stein, hätten die in großer Menge niederfallenden 
Auswürflinge einen grandiosen Anblick geboten: 
der reine Goldflitterregen! 
Während der ganzen Zeit seines Aufenthaltes 
wurden von Kirschstein die meteorologischen Ver- 
hältnisse genau registriert, ebenso wurden ein- 
gehende Untersuchungen über das Verhalten des 
erwähnten parasitären Kraters vor, während und 
nach den Ausbrüchen angestellt. Am 5. Dezember 
gelang es Kirschstein, nach einem mißglückten 
Versuch am Tage vorher, auf die der inneren 
Kraterwand zunächstliegende Seite der Terrasse 
zu gelangen, die den Rest des ursprünglichen 
Kraterbodens darstellt. Es war ein kurzer, aber 
gefährlicher Versuch, da ein erneutes Erwachen 
der eruptiven Kräfte, verbunden mit Nebel und 
heftigem Regen, zum Rückzuge zwangen, und die 
aus dem Krater ausströmenden Gase stark atem- 
benehmend wirkten. Diese Gase rochen ebenfalls 
nur schwach nach Schwefel; Kirschstein vermutet, 
daß es zum großen Teil Kohlensäureexhalationen 
seien. Die Lava der Terrasse, der Kraterwände 
und des Kraterbodens sind zum großen Teil mit 
Auswurfmaterialien bedeckt. 
Der Böschungswinkel der inneren Kraterwand 
beträgt oberhalb der Terrasse 70 bis 75 Grad, 
während die Wände der Terrasse selber senkrecht 
zum Kraterboden abfallen. Ebenso gehen die 
Innenwände des jetzt tätigen Haupteruptions- 
schlotes senkrecht in die Tiefe. 
Endlich möchte ich noch ein weiteres allgemein. 
interessantes Ergebnis der Arbeiten Kirschsteins in 
dem Gebiete des Namlagira nicht unerwähnt 
lassen. Ihm ist nämlich gelungen, in der Um- 
gebung südlich des Namlagira eine Reihe jener 
interessanten Gebilde aufzufinden, die Professor 
Branco zuerst aus Schwaben beschrieben und 
„Vulkan = Embryonen“ genannt hat. Es sind 
schußartig gebildete Eruptionsschlote, die durch 
ein einmaliges Ausstoßen fester, flüssiger oder 
gasförmiger Produkte aus einem unterirdischen 
Herde in der äußeren Erdrinde entstanden sind. 
Alles wurde genau vermessen und kartographisch 
jestgelegt. 
Dr. Kirschstein befindet sich noch im Vulkan- 
gebiet. Seine Arbeiten werden in kurzer Zeit 
abgeschlossen sein. Es ist zu hoffen, daß diese 
erste geologisch-fachmännische Untersuchung eines 
schier unerschöpflich reichen und interessanten 
Gebietes den Fachgenossen daheim wertvolles 
neues Material und interessante Aufschlüsse zu- 
führen wird. 
  
Heiligabend 1907. 
Am 30. November rückte der größte Teil der 
Karawane zum Ostufer des Sees ab, um in drei- 
tägigem Marsche das hart am Wasser gelegene 
Dörschen Kissenyi zu erreichen. Raven, Wiese, 
Vériter und ich wollten uns am nächsten Tage 
per Boot dorthin begeben. Zu unserer Ver- 
fügung standen zwei kongolesische Stahlboote, die 
von uniformierten Gestalten mit Rudern oder 
durch lange Stangen fortbewegt wurden und be- 
quem je zwei Europäer, einige Neger und etwa 
zwanzig Lasten aufnehmen konnten. Außerdem 
hatten wir zehn Eingeborenenboote von zweifel- 
hafter Zuverlässigkeit. Von diesen Booten sieht 
man hier zwei Typen, den aus einem Stamme 
geschnittenen Einbaum und eine andere Form, 
die aus biegsamen Planken konstruiert ist. 
Die Fahrt des ersten Tages dauerte fünf 
Stunden und zog die kleine Flottille weit aus- 
einander. Mittags erreichten wir bei drückender 
Hitze unseren Lagerplatz bei dem Dorfe Katanda; 
dieses liegt in einer stillen Bucht verborgen, 
mitten auf der Wasserfläche und — schwimmt, 
denn die Hütten stehen auf Flößen, die durch 
unsichtbare Pfahlbauten gehalten werden. Der 
Boden gibt bei jedem Tritte nach. Wir fanden 
interessantes Flechtwerk. Form und Einrichtung 
der Hütten ist die in Ruanda übliche. 
Die Route des folgenden Tages führte in 
zehnstündiger Fahrt bis Kissen yi. Oberhalb 
des Dorfes, auf der Höhe eines terrassenförmig 
ansteigenden Plateaus, zeugen die Reste eines 
Standlagers von der vor einem halben Jahre 
hier beendeten Tätigkeit der kongolesisch-englischen 
geographischen Mission. Sonst ist der Aufenthalt 
hier wenig angenehm, da wir genötigt sind, 
unmittelbar am sumpfigen Ufer des Sees zu 
kampieren, wo Millionen winzig kleiner Mücken 
den Aufenthalt verleiden. 
Wir hatten hier einen weiteren Tag un- 
freiwilligen Aufenthalt, da die Landkarawane noch 
nicht eingetroffen war. Ihr war es schlecht er- 
gangen. Die zu passierenden Gegenden und 
Niederungen waren teilweise hoch überschwemmt. 
Viele Stunden lang hatte das Wasser den Leuten 
bis an Knie und Hüfte, zweimal bis an den 
Hals gereicht. Hunde und Maultiere waren ge- 
nötigt, lange Strecken schwimmend zurückzulegen 
und kamen in sehr erschöpftem Zustande an. 
Am Tage darauf wurde bei Ruisamba der 
lange, nach Nordost sich erstreckende Arm des 
Albert-Edward-Sees übersetzt und auf einem Hügel 
mit prachtvoller llbersicht über den größten Teil 
des Sees gelagert. 
Das Ostufer bis hierher bietet im ganzen 
wenig; es ist nur spärlich im Süden von Wa-
        <pb n="410" />
        334 20 
rondo, ferner von den Pfahldorfbewohnern 
Wakingua, abermals Warondo, Wamraguru und 
Wasongora bewohnt, deren Sultan Kasigano ein 
Mhima ist. 
Eigene Kultur ist noch nicht zu finden. Ba- 
nanenschamben gibt es bei Kissenyi und Ruisamba 
vereinzelt. Interessant und sehr der Beachtung 
wert ist aber das nördlicher gelegene Kaiwe, 
das eine eigene Salzsaline hat und die Gegend 
weithin, sogar bis Bukoba, mit Salz versorgt. 
Der größte Teil der Bewohner ist mit Euro- 
päern noch wenig in Berührung gekommen und 
zeigt sich diesen gegenüber im allgemeinen wenig 
zugänglich und schen. Die Zurückhaltung verliert 
sich aber bei entsprechender Behandlung. 
Über die Nordost-Ecke des Sees wurde Ka- 
sinde erreicht, wo für einige Zeit Standlager 
vorgesehen war. Dieser Posten ist vor Jahres- 
frist angelegt worden und liegt auf einer Höhe 
3/8 Stunden vom See entfernt. Er wird von 
einem agent militaire verwaltet und hat eine 
militärische Besatzung von 50 Mann. Die un- 
mittelbare Umgegend ist völlig kahl; nur unter- 
halb des Postens am Seenfer bringt ein üppiger 
Akazienwald Abwechslung in die Eintönigkeit der 
Landschaft. Die ebene Grassteppe dehnt sich im 
Westen bis an die nahen Berge, die Kasinde vom 
Tale des Semliki trennen; im Osten bildet ein 
südost-nordwestlich laufender Rücken die Grenze, 
über dessen Höhen der gewaltige Bergkomplex des 
Ruwensori zu uns herniederschaut, dessen schnee- 
bedeckte Gipfel allabendlich im Schein der unter- 
gehenden Sonne wundervoll erstrahlen. 
Da uns hier ein neues Lastendepot aus 
Entebbe erwartete, gab es für den Führer der 
Karawane, Leutnant v. Wiese, viel Arbeit. Der 
Abschluß aller Sammlungen brachte gleichfalls 
angestrengte Tage. Leutnant v. Wiese gelang es, 
die Einwohner zur Abgabe ethnographischer Ge- 
genstände zu bewegen, so daß bald darauf eine 
ansehnliche Sammlung registriert werden konnte. 
Eine neu angelegte Liste hiesiger Tätowierungen 
ergänzt die frühere. 
Während Dr. Czekanowski nach sehr ein- 
gehenden, erfolgreichen Forschungen gestern hier 
anlangte, werden die anderen Herren heute mittag 
erwartet, nachdem auch sie ihre Arbeiten im 
deutschen Gebiet endgültig abgeschlossen haben. 
Wissenschaftliche Ergebnisse der Expedition. 
Wie der Direktor des Königlich Botanischen 
Museums in Dahlem berichtet, hat der mit Unter- 
stützung der Königlichen Akademie der Wissen- 
schaften an der Expedition des Herzogs Adolf 
Friedrich zu Mecklenburg teilnehmende Botaniker 
  
Dr. Mildbraed bis jetzt schon 1347 Nummern 
getrockneter Pflanzen in recht gutem Zustande und 
mit vortrefflicher Etikettierung versehen eingesandt. 
Die zwischen Viktoria-See und dem Gebirgsland 
im Osten des Kiwu-Sees gemachten Sammlungen 
enthalten wenig Neues. Dagegen sind die auf 
dem Gebirge am Kiwu-See in der Höhenwald- 
region zusammengebrachten Sammlungen reicher 
an Neuheiten und auch von pflanzengeographischer 
Bedeutung. Je weiter westlich, nord= und süd- 
westlich die Expedition gelangen wird, desto mehr 
wissenschaftlicher Gewinn ist zu erwarten. 
1 
r 
Nach einem Bericht des Direktors des König- 
lich Zoologischen Museums sind von der 
Expedition bisher folgende Sendungen in gutem 
Zustande eingegangen: 
1. Am 2. Dezember 1907: Zwanzig Kisten 
aus Ruanda, enthaltend: 
46 Felle und 108 Schädel von Säugetieren 
(Zebra, Büffel, sechs verschiedene Anti- 
lopengattungen, Schwein, Hyänen, Scha- 
kale, Löwen, Sumpfböcke, Otter), 
3 Skelette. 
4 Blechbüchsen und 2 Gläser (wirbellose 
Tiere und kleine Säugetiere), 
34 Vogelbälge. 
2. Am 9. Januar 1908: 
Kiwu-See, enthaltend: 
27 Felle von Säugetieren (Meerkatzen, Co- 
lobus, Hyrax, Hase, Ichneumon, Ottern, 
Serval, Ginsterkatzen, Katzen), 
1 Blechdose mit Eichhörnchen, 
Mäusen. 
3. Am 24. Jan. 1908: Eine Kiste, enthaltend: 
30 Felle von Säugetieren (Cercopithecus, 
Herpestes, Felis, Lutra). 
4. Am 10. Februar 1908: Drei Kisten, ent- 
haltend: 
14 Felle und 2 Schädel von Säugetieren 
(Löwe, Antilopen, Otter, Herpestes, Meer- 
katzen, Affen), 
11 Gläser mit kleinen Säugetieren, Reptilien, 
Amphibien und wirbellosen Tieren, 
1 Krokodilhaut mit Schädel, Chamäleon, 
160 Vogelbälge, 
4 Kästen mit verschiedenen Insekten. 
5. Am 22. Februar 1908: Acht Kisten, ent- 
haltend: 
3 Elefantenschädel und 1 Elefantenhaut, 
1 großes Glas mit Reptilien, Amphibien 
und Fischen, 
2 Raupennester. 
Eine Kiste vom 
Ratten,
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        W 335 20 
Deutsch-Südwestafrika. 
Der Vorstoß gegen Simon Copper. 
Nach einem am 19. März eingegangenen Tele- 
gramm des Oberstleutnants v. Estorff griff das 
Expeditionskorps des Hauptmanns v. Erckert am 
16. März die Werft Simon Coppers mitten in 
der Kalahari, etwa 100 km nordöstlich Geinab, 
an. Der Feind verlor an Toten 58 Männer: 
7 Männer und einige Weiber wurden gefangen 
genommen. Simon Copper entkam im dichten 
Busch, der Rest der Werft zerstreute sich nach 
Süden und Südwesten. 
Hauptmann v. Erckert, Leutnant Ebinger 
und 12 Mann sind gefallen, 9 Mann wurden 
schwer, 3 Offiziere, 5 Mann leicht verwundet. 
Das Expeditionskorps war in zwei Kolonnen 
von Gochas, der alten Heimat Simon Coppers, 
am 6., von Arahoab (am Großen Nossob nord- 
nordöstlich von Gochas) am 8., in der Gesamt- 
stärke von 430 Weißen mit 4 Maschinengewehren 
und 700 Kamelen aufgebrochen. Am 11. ver- 
einigte sich das Korps bei Geinab. Nach vier 
Tagen wurde zum ersten Male abgekocht. Die 
tägliche Wasserration für den Mann betrug bei 
heißer und trockener Witterung zuerst zwei, dann 
einen Liter. Bei Geinab war das letzte Vley- 
wasser gefunden worden; es reichte aber nicht 
zum Tränken der Kamele. 
Hauptmann v. Erckert hatte auf der Spur 
Simon Coppers am Abend des 15. dessen Werft 
erkundet. Am 16. mit Tagesanbruch griff er die 
Werft mit zwei Detachements unter den Haupt- 
leuten Grüner und Willeke an, fiel jedoch gleich 
bei Beginn des Gefechts. Hauptmann Grüner 
übernahm das Kommando und befahl dem im 
Halbkreis um die Werft liegenden Expeditions- 
korps den ununterbrochenen Anlauf gegen den 
Feind. Dieser wurde zwei Stunden lang von 
Stellung zu Stellung geworsen, bis er vormittags 
½8 Uhr seinen verzweifelten Widerstand aufgab 
und in regelloser Flucht nach Süden und Süd- 
westen auseinander lief. Erbeutet wurden 29 Ge- 
wehre, zahlreiche Munition, eine kleine Herde Vieh 
sowie einige Pferde. 
Das Hottentottenkommando, das am 8. nörd- 
lich Koes eine Patrouille überfallen hatte, scheint 
bereits am 15. wieder bei Copper gewesen zu sein. 
Hauptmann Grüner geht zunächst zum Nossob 
zurück, weil er Wasser haben muß. Dort findet 
er das letzte sichere Wasser in Arahoab. Simon 
Copper ist schwer geschädigt, aber noch nicht end- 
gültig beseitigt. Weitere Grenzbewachung und 
erneute Expeditionen bleiben nötig. 
  
Nach Meldung des Oberstleutnants v. Estorff 
muß die Leistung des Expeditionskorps als 
ganz hervorragende Waffentat bezeichnet 
werden. Mit dem tapferen und bewährten Führer 
Hauptmann v. Erckert verliert die Schutztruppe 
einen ihrer besten Offiziere. 
Auf den Seiner Majestät dem Kaiser unter- 
breiteten Bericht über das Gefecht gegen Simon 
Copper am 16. d. M. ist dem Kommando der 
Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt nachstehendes 
Telegramm Seiner Majestät zugegangen. 
Die Meldung von der hervorragenden Waffen- 
tat des Expeditionskorps Erckert hat Mich mit freu- 
digem Stolz, zugleich aber auch mit tiefer Trauer 
um den Verlust der Offiziere und Mannschaften 
erfüllt, welche den Erfolg über den Feind mit dem Tode 
besiegelten. Ich spreche dem Kommando Meine wärmste 
Teilnahme an dem Tode dieser Braven und ganz be- 
sonders an demjenigen des Hauptmanns v. Erckert, 
eines der besten und ritterlichsten Offiziere der Schut- 
truppe, aus. 
Wilhelm I. R. 
1 
1* 
* 
Über die Expedition wird von zuständiger 
Stelle weiter mitgeteilt: 
Simon Copper war seit etwa Jahresfrist mit 
200 bis 300 Mann Gefolgschaft, unter denen sich 
auch einige Leute von der im Februar vorigen 
Jahres zersprengten Lambert-Bande, sowie einige 
aus der Gefangenschaft entflohene Witbois und 
Hereros befinden, in der Kalahari nahe der eng- 
lischen Grenze bei Geinab festgestellt. Er bildete 
eine dauernde Gefahr für die am Westrand der 
Kalahari liegenden Farmen. So wurde durch 
Hottentotten seiner Bande die Farm Daberas 
ausgeraubt, ihr Besitzer Duncan getötet; auch 
Patrouillen wurden mehrfach angefallen und teil- 
weise niedergemacht. Versuche der Truppe, im 
Frühjahr vorigen Jahres den Gegner zu fassen, 
mußten wegen Wassermangels aufgegeben werden. 
Die hierbei gemachten Erfahrungen haben gelehrt, 
daß bei einem Unternehmen in der Kalahari- 
Wüste die Wasserversorgung der Truppe mehr als 
sonst in Afrika die Hauptschwierigkeit bietet. In 
dieser Beziehung wurden daher für die — gegen- 
wärtig einschließlich der Etappentruppen etwa 
700 Mann starke — Expeditionsabteilung die ein- 
gehendsten Vorbereitungen getroffen. 
Die vormarschierende Truppe (1., 7., 16. Kom- 
pagnie, eine kombinierte Maschinengewehr-Ab- 
teilung, zwei Feldsignal-Abteilungen und 1 Zug 
der zweiten Feldtelegraphen-Abteilung, zusammen 
etwa 400 bis 500 Mann) wurde auf Kamelen 
4
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        336 20 
beritten gemacht. Dadurch wurde nach vor- 
herigem Training, bei Fütterung der Tiere mit 
Tsamas, eine vierzehntägige Operationsdauer ohne 
Tränken ermöglicht. Der Wasserbedarf für die 
Mannschaften wurde zum Teil auf den Reit-, zum 
Teil auf den Packtieren und durch eine besondere 
Kamelabteilung mitgeführt. Die letztere bildete 
für das Expeditionskorps außerdem eine besondere 
bewegliche Munitions= und Sanitätsstaffel von 
etwa 100 Tieren. Auf ihr wurden (bei Belastung 
des Kamels mit zwei Zentnern) verladen: 3 Tages- 
rationen, 2 Wasserrationen zu 1½ Liter, 50 Pa- 
tronen pro Gewehr, 2500 Patronen pro Maschinen- 
gewehr, Material und Vorratsgegenstände. 
Im ganzen wurden etwa 700 Kamele ver- 
wendet. Die Vorbereitungen zur Verwendung 
der Kamele für den Transport und die Aus- 
bildung der gesamten Mamschaften im Reiten 
auf den Kamelen nahmen viel Zeit in Anspruch. 
Die Wasserversorgung erfolgte von zwei an den 
Etappenlinien — dem Auob und dem Nossob — 
angelegten Wasserstationen. Auch ist durch zwei 
Bohrkolonnen der Versuch gemacht worden, weitere 
Quellen zu erschließen. Dabei mußte zum Teil 
bis zu einer Tiefe von 200 m hinabgegangen 
werden. Auf jeder Etappenlinie wurden ferner 
mehrere Magazine und Depots mit je einem Fuhr- 
park angelegt. Während der Operationen war 
die Nossob-Linie durch die 8. Kompagnie, die 
Auob-Linie durch die 1. Batterie gesichert. 
Zur Sicherstellung der Nachrichtenverbindung 
nach rückwärts wurde eine 200 km lange Tele- 
graphenlinie am Auob und Nossob entlang gebant. 
Der Gebrauch von Heliographen wird durch das 
ebene und dadurch für diesen Zweck unübersicht- 
liche Gelände erschwert, so daß auf einzelnen 
Stationen besondere Türme bis zu 10 m Höhe 
errichtet werden mußten. Mit Hilfe von Leucht- 
pistolen ist es gelungen, zwischen einigen, 50 km 
von einander entfernten Orten Signalverbindung 
herzustellen. Auch wurden Versuche mit Brief- 
taubenpost angestellt, die jedoch infolge der in 
jener Gegend befindlichen zahlreichen Raubvögel 
keine große Aussicht auf Erfolg boten. 
Wenn uun auch alle Vorbereitungen aufs sorg- 
fältigste getroffen waren, so erschien es doch sehr 
fraglich, ob die Expedition einen entscheidenden 
Erfolg zeitigen würde. Bei dem ungeheuer großen, 
etwa der ganzen Provinz Brandenburg ent- 
sprechenden Operationsgebiet, das dem Simon 
Copper zur Verfügung stand, lag die Gefahr vor, 
  
daß der Feind sich allen Weiterungen durch einen 
vorzeitigen Abmarschentziehen, die vormarschierende 
Truppe also einen Luftstoß führen würde. Ein 
umfassendes Vorgehen verboten die Wasserverhält- 
nisse der Kalahari. Zeitlich waren die Operationen 
an die Monate der Tsamasreife gebunden; auch 
verfügte Simon Copper über ein wohl eingerichtetes 
Spionagesystem, so daß eine Überraschung kaum 
möglich erschien. 
Wenn es nun doch gelungen ist, den Gegner 
am 16. zu stellen und ihm einen empfindlichen 
Schlag beizubringen, so spricht diese Tatsache be- 
sonders für die geschickten Maßnahmen des leider 
zu früh gefallenen Führers, Hauptmanns v. Erckert. 
Wiec schwer Simon Copper geschädigt sein muß, 
geht schon aus seinen Verlusten an Toten hervor. 
Wohl kaum jemals dürften in einem Gefecht gegen 
Hottentotten beim Gegner 58 Tote gemeldet 
worden sein. 
Leider ist es nicht geglückt, des Kapitäns selbst 
habhaft zu werden, dem es wohl in der von den 
Kapitänen meist beliebten Art gelungen ist, sich 
rechtzeitig in Sicherheit zu bringen, während ein 
Teil seiner Orlogleute sich für ihn opferte. 
Der errungene Erfolg hat gezeigt, was unsere 
Schutztruppe auch unter außerordentlichen Ver- 
pflegungsschwierigkeiten zu leisten imstande ist. 
Bezeichnend ist, daß der Gouverneur nach einem 
am 20. März eingegangenen Telegramm die Wir- 
kung des Sieges noch höher einschätzt, als sie 
schon nach den bisherigen Nachrichten eingeschätzt 
werden mußte. 
2 1 
Die Werft Simon Coppers ist dadurch 
aufgefunden worden, daß man der Spur der 
Bande folgte, die am 8. März eine deutsche 
Patrouille am Anob überfallen hatte. In dem 
Gesecht am 16. stand der ganze Orlog Simon 
Coppers und Lamberts mit über zweihundert 
Mann und mehr als hundert Gewehren unserem 
Kamelreiterkorps gegenüber. Der Gegner verlor 
auch zwei Großleute, darunter einen Bruder 
Simon Coppers. Der infolge der großen An- 
strengungen und Entbehrungen sehr geschwächte 
Zustand der Kamele sowie der Mangel an Wasser 
verboten weitergehende Verfolgung; auch machte 
sich die Nähe der englischen Grenze als Hindernis 
geltend.
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        W 337 20 
übersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgeblets Südwestafrika im I. Viertel des Kalender-- 
lahres 1907 im Verglesch mit dem Handel im gleichen eitraum des Vorjfahres. 
  
  
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im I. Viertel 1907 
Sagegen im vorhergehenden Vierteljahr . 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
C. Gesamthandel. 
Zunahme —, Abnahme — 
. l-— 10 15% 
7 642 171 
17 787258 
  
  
13 368 411 
1 Im 1 Im 
Beuennung der Warengr e Viertel Viertell Zunahme Abnahme 
g de eugruppen 1907 1000“ mnah 5 
WerlMWWern-Mt-Wert. Mr1e#t-Mt — 
A. Einfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Tebengewerbe: 
a) Körner= und Hilsenfrüchte 985 429 1 074 119 88 690 
b) Kuollengewächfe, Gemüse — Fri 349 112 323 865 25247 — 
) Kolonia wichse Gemige und. Pel 7 420 824 774 366 — 347 542 
Getränke (außer Mineralwasser) 859 121 1191 419 — 632 298 
e) Sämereien, lebende Pflauzen und gutiermitiel 249.221 911 369 662 148 
) Erzeugnisse der Forstwirtschaft . 200447 752 244 — 551 797 
Zusammen I 3 070 154 5327382 — 2257228 
II. Tiere und sieriiche Erzeugniser 
a) Lebende Tie 256 224 222 680 33 544 — 
b) Fleisch und nerrische Cxzeugnisse aller Art. 769 997 871 113 101 116 
Zusammen 11 1 026 221 1 093 793 — 67572 
III. Wineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 422 749 767 192 — 344 443 
IX. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 105 016 113 727 — 8711 
V. Chemische und pnnenihe Erzeugnisse (außer 
n Schießbedarf und Sprengmitteln 112 046 208 560 — 96 514 
VI. Textil= und Filzwaren. Bekleidungsgegenstände njw. 
· Coltlzcl Lederwaren). 619 791 1277 723 — 657 932 
VII. Leder und Lederwaren, r* zunrschnerwaten. 393 179 789 00. 395 825 
VIII. Gummi und Kautschukwaren 6831 10 900 1019 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzware 186 722 339 475 — 152 753 
X. Papier= und Pappwaren, nermriihe und #nstgegen- 
. stände .. . 100 461 92992 7469 — 
XI. Stein-, TonOD und Glaswaren 91 129 50 227 902 —- 
XII. Metalle u. Metallwaren (außer Instrumenten. Maschinen 
und Waffen): 
u) Unbearbeitete Metalle und Lalbzeug 187 573 75 975 — 188 402 
) Fabrikate . 8478662068830 — 1220964 
Zufammen xñ 1 035 439 2444 805 – 1 409 366 
Dll. Instrumente, Maschinen und ahrzeuge 208 623 5 158 — 42 535. 
XIU « Atmen unthmmot 131 723 83 718 18 005. — 
XV. Geld. .. 5 + 5 — 
Summe der Einfuhr im I. Vieriel 1907 7 510 199513274656 — 5764517 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 17 678 977 — — — 
Zunahme —, Abnahme — — 10 163 838 — — — 
B. Ausfuhr. 
J. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirrichaft 
sowic der zugehörigen Nebengewerbe 3 19 – 16 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse: 
a) Lebende Tiere . 300 300 — 
b) Tierische Erzeugnisse . 60149 80448 — 20 290 
Zufamnen II 60 440 80 448 — 19 990 
II. Mineralische und fossile Nohstoffe · 47052 1147041 —- 
. 5“5 Hewerbliche Erzeugnißse . 24531 13 247 11281 
Summe der Ausfuhr im I. Biertel 1907 132 035 5555 38280 – 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 113281 — 
Zunahme 4A-, Abnahme — — 18 754 — — —
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        W 338 20 
Wichtigste Warenpositionen. 
Im I. Viertel Im I. Viertel 
es Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren Kalenderjahres 1907|Kalenderjahres 1906 
w Wert Menge Wert sMenge Wert s Menge Wert 
M. k#. Mkt kee M1 kg. Mk. 
A einfkuhr. 
Rei 245 284 62e279 380 503 97278. — — 185 219 999 
W und Backwaren 753 111) 268 088003 985, 363771q — 250 874, 95683 
Gemüse= und Obstkonserven, ein- 
gemachtes Obst. . 197 269 170 7544K — — 59 475. 7141 
Zucker, Sirup, Iugerwaren 174 l 64 886 22 897 95 696 — — 960 860 
Tabak . 466298126 58 905 106 695 — — 7 278, 8 469 
T baiigdrinate * 26 645196 477 50 107) 348 360 — —- 2846251883 
Stille 127 030 1417321 212181 2126691 — — 85 101, 70 987 
Suammneein aller Art. Liter 62977 178 7551 135 884 354 872 — — 72 907 181 117 
Bie . 1253168I4466752430 969! -86505— —1177801k339830 
Maus und e . 10006761191612-6024SLH 645 — 1601 786 657 083 
Pferde . St Ick 2 22060 19, 13 400 13 — — 
Rindvi eh 418 14 930 374 122220 44 22 710 — — 
Seichietberen . 1045561190240936469i618556 — — 81906 128816 
h. Butter, Käsc, Eier. Honig . 
Mu= sonstige tierische Nahrungs- 
mittel ... 253 113 206 750 271 388. 371992 — 20 975. 782sT2 
Zement, Kalk, Kreide, sonstige « i 
Erden und Steine ... 958422923611060890 103 138 — — 808 468 70777 
Salg . ..... 175624755 31 831 56771 — — 14 269 o22 
Steinkohlen.B kohlen. Briketts9 003 952 355 66319711 776 583 799 — — 617 824 228 136 
1 zetroleum . RZ7526580 186493l34407 — — 55 118, 7827 
Seifen aller Art 32 636,. 22 200 111 188 430 — — 78 550) 44230 
Gewebe aller Art 98 154. 236 1460 105 3644 282148 — — 11810 47 002 
Leibwäsche. Kleider, Posamemiier= T! 
waren, Schirme. Filzwaren 76 993, 352 182 159 614. 906 127 82 621 553 945 
Schuhe und Stiefe. 18 881 1460 155 23790 281 849 — — 4909 135 6094 
Möbel= und Tischlerwaren 122 405. 158 453241 158 198 209 133 701 
Glas und Glaswaren 52538 46 845 76 57 4161 — — 15 070) 10 571 
Roheisen, eiserne Schienen. D 
Stangen, Blöcke usw. 536 95481 61401 935 293 369 731 — —1398339J288091 
ell 136 793 39 6831575 273 221 976 — — 1 488 182343 
Eifemweren. nicht besonders ge- 
14“¼73 727910545 894 1 578 756 — — 3 101 421, 850 807 
Waren aus anderen unedlen 6 1 
Metallen 27571. 67 650 72 482 234 098 — — 44 9111 166 448 
Landwirtschaftliche Maschinen 3 269 4324 22 573 34880 — 19 305, 30 356 
Maschi für industrielle Betriebe 125 758. 101 307 48 6560 71 1507 30 157 — — 
Tranoportmaschinen und Fahr- i 
zeuge aller Art, auch Fahr- — 
räd Stück 58 38 118 210 418 713 — — 157 380 595 
Fenerwaffen sts- E 27105 — 4322 66% — 
Goldmünzen . — — — — — — — 
Silbermüngen — 5 — — — 5 — i — 
Weizen, Nogagen und sonstige 1 n 
Körnerfrüchte 004 322 638 879 2258 818 584 777 — 54 102 254 490 — 
Heu, Klee und sonstige zutier 
mittel. . 893 7155242 829 3 694 214. 908 804 — — 2 800 499 665 975 
Fleisch und „Fleichwernen . 115760225928 6432119887351439127091 — — 
stig un 55 227 2877151 99 080, 491 7814 — — 43 853| 254 069 
B. RAusfuhr. 
Rindvieh — — — — — — — — 
Rindvieh 1 800 — — 1 900 — — 
.... — — s — —« — — — 
19 211 26032 13341 21 372 5370 4680 — 1 
36 800 1642 33 330 — 1606 82 680 
42 7344 86. 13743 — — 44 6390 
593 362 12000 6“ 3 dos ass i1 do- —s— 
11941340932 )—119418I40932—I— 
2 063. 77 " 7217 579 — — 
1269 6028 372 47244 97 1 — 
und Verschiedenes. 25 780 21 288 1 0397 8 989 24 750 12290 — —
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        W 339 20 
Desgleichen im II. Viertel des Rolenderjahres 1907. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
B d II. Viertel UI. Viertel Zunahme Abnahme 
enennung der Warengruppen 1507 1900 
Wert Mk. Wert Mk. Wert Mk. Wert Mtk. 
A. Einkuhr. " 
1 Gztucisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
vie der zugehörigen Nebengewerber 
u Körner= und Hülsenfrüchte . 931 740 1 121 673 — 189 938 
b) Knollengewächse, Genüse und r rüchte. 207 805 340 025 — 132220 
) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Genußmittel 380 655 602 375 — 221 720 
4) Getränke (außer Mineralwasser). 707922 1 461 859 — 753 937 
Tc) Sämereien, lebende Pflanzen und duitermitei 36 981 778 450 — 741 469 
f) Erzeugnisse der Forstwirtschaft . 205 089 152 538 — 247 449 
Zusammen 1 . 2 470 192 4756 920 — 2 286 728 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse· 
n) Lebende Tie 421 724 6u009 228 — 5 587504 
b) Fleisch und kerische Erzeugnisse aller Art. 548 773 852 936 — 304 163 
Zusammen II. 70 497 6862 164 — 5 891 667 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe. Mineralöle 402 164 761 292 — 359 128 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen . 77 750 87 996 — 10246 
V. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse lander 
4 Schießbedarf und Sprengmitteln) 137726 193 640 — 55 914 
VI. Texiii- und Filzwaren, Bekleidungsgegenstände * 
taußer Lederwarern) 635 148 1421 319 — 786 171 
VII. Leder und Seberwaren, Vachstuch, Krschnerwaren 699 333 704 815 — 11 482 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren 4604 14 35 — 9711 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwaren . 202 276 298 341 — 96 065 
X. Papier= u. Pappwaren, literarische u. Kunstgegenstände 73 478 102 165 — 28 687 
XI. Stein-, Ton= und Glaswaren 69 183 69 303 180 — 
XII. Metalle und Metallwaren (außer Instrumenten, Ma-- 
schinen und Waffe 
a) nbearulteie Metalle und Halbzeug . 392 750 1682 296 — 1 289 546 
b) Fabrikate . 79711 1 505 284 — 825 573 
Zusammen xi 1072 461 3 187 580 — 2 115 119 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge . 89227 989 357 — 900 130 
XIV. Waffen und M 56 odn 234 090 — 178 037 
XV. Geld. 24350 —- 2435 — 
Summe der Einfuhe im II. Viertel 1907 6978742 19 683 297 — 12 704 555 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 7510 139 — — — 
Zunahme +. Abnahme —. — 331 397 — — — 
B. Ausfuhr. 
J. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe 10 37 3 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse: 
a) Lebende Tiere 1203 1 208 
b) Tierische Erzeugnisse ..... 45853 56 592 — 10 739 
Zusammen II. 4 056 56 592 — 9536 
III. Mineralische und fossile Nohstoffe. 88 773 315 88 458 — 
. Hewerbliche E Erzeugnisse .. 18 420 5884125 — 
Summe der Ausfuhr im II. Viertel 1907 154289 62 828 91 461 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 132 035 —- — 
Zunahme +. Abnahme —. 1 22254 — — — 
- Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im II. Viertel 1907 . 7 133 031 19 746 125 12 613 09.4 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 7642 174 — — — 
Zunahme —, Abnahme —. . — 509 143 — —— —
        <pb n="416" />
        G 340 20 
Wichtigste Warenvositionen. 
  
  
  
  
  
  
  
    
   
  
Im II. Viertel Im II. Viertel 
des des Zunahme Abnahme 
Beuennung der Waren Kalenderjahres 1907 Kalenderjahres 1906 
Menge Wert Menge Bert Menge Wert *⅝ VBVert 
l ke öAMl x ku. Mk. 
A. Einfuhr. 
Reis 867 422 91 184 314 559 75 678 52 863 18 506 — — 
Mehl und Backwaren 909 153 260 7561114817 382765 — — 1205664 122 009 
Gemüse= und Obstkonserven, ein- . . 
gemachtes Obst. . 9780««82580280733«91.)o4 — — 182 926. 108 971 
4 cer- Sirup, Ziderwaren 266 01 103 8990 219 639 104 5156377 — — 646 
Ta 11 610 25 0607 38 617 85 566 — — 27 007 60 499 
3 aobalfabeilate 13 20444 858 47 658 293 593 — — 341454 144 735 
etille ne ...... 50670148698 221964193614 — — 171 294 144 921 
Branntweine aller Art. Liter 41 945 116211 114 328 206 525 — — 72 378 180314 
Bier . 9809204552192263738853125 —1282818:’897906 
Bau- und Nutzholz . ..1188699 0291417761440743 — —229062s245714 
Pferde ..Stiück 15 113 100 2205 2 177600 — 2055•20645 
Rindvi eh. .. .- 389.121090 1201 1548 298 — — 3 862 1427206 
Fleischionferoer 4½* 136 179 187 456306 818 401 001 — 1170639 214 445 
Milch, Butter, Käse, Eier. Honig 
und sonstige tierische Nahrungs- 
mittel. ... 180 590 221 400 221 047 275291 — 40 457 53 891 
Zement, Kalk, Kreide, sonstige 
erden und Stein1730028 123 1906|563 1412 91 8601 216 886 31 336 — — 
....... 44 154 6124 51 373 10 592 — — 7219 1408 
inkohlen, Braunkohlen, Briketts 4299 858 133 101 H0 461 474 568 29c— — 6161616 385 118 
Petroleum 179 932 555 135 122 41 618 44 810 139500 — — 
Seifen aller r* 17965 30 1 47 172 30 123 793 — 23 
Gewebe aller 7 905 221 540 207916 316 — — 140 011 95 060 
Leibwäsche, zurci Hüte, Mitzen. 
Posamentierwaren, Schirme, 
Filzwaren .... 63 755 388 315 151 639 1 080 823 897884 692 508 
Schuhe und Stiefe. 26 694 3140 652 17 533 197 656 9 161 112 996 — — 
Möbel und Rllchlerwaren. 218 550 182 8225878 260 7328 77987 
Glas und Glaswar 45 873 43792 66 010 55 463 — — 20 167 11 671 
Roheisen, eiserne Sieren 
Stangen, Blöcke usw. 2204 393 386 416 10 832 400 1 680 511 — —86280071294095 
Wellblech 199 930 69 291 259 157 86 736 — 59 527 17445 
Eisenwaren, nicht besonders ge- D 
nannt ........ 66869052184516808751364441 — — 1212185 842 506 
Waren aus anderen unedlen Z 
Metallcn....... 36 731 75 183 11 351 30 197 25 383 4 966 — — 
Landwirtschaftliche Maschinen 5423 6 168 1 607 774 3816 5394 — — 
Maschi für industrielle Betrieb 8381 6532 35 120 41896 — — 26 739 38 364 
Transportmaschinen u. Fahrzeuge 
aller Art, auch Fahrräder Stück 23 16 193 264 789 823 — — 241 773630 
Feuerwafsen 425 39 101 728 57056 — 303 17 955 
Goldmünzen — — — — — — — — 
Silbermünzen .. — 28 750 — — — 23 700 — — 
Weizen, Roggenn. sonstige Körner- 
früchte. 1 835 670 555 886|2387 604 629 171 — — 551 934 73285 
Hen, Klee undsonstige Furtermittel 155 744 20 1405 220 097. 776 085 — — 5064353 740945 
Fleisch und Fleischwaren (ohne . 
Konserven 65 723 84 691 41 904 65 863 23729 18 828 — — 
Sonstige Leder- u. Sattlerwaren 51 082 341 578 144 250 188 275 — — 93 227 146 697 
B. Ausfuhr. 
Rindvieh Stück — — — — — — — — 
Riiidvich...- — — — — — — — 
......- 50 1 173 — — 50 1 173 
Ochsen, Ziegen, Schafen 15 149 21 052 13 168 22653 1981 — — 1 601 
Sptück 16 970 9 128 7 842 — — 
125 9367 100 13 315 25 — — 3 918 
— — 172359 12 000 — — 172 359 12000 
31205 88688 114 130 684 791 88 558 — — 
1 700 6317 1876 5660 — 657 176 — 
..·..... 786 8 037 460 2 836 326 5201 — — 
und Verschiedeneo 24 801 16 085 1269 3181123532 12 9091X —
        <pb n="417" />
        G 341 20 
Desgleichen im III. Viertel des Kalenderjahres 1907. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
Beuennung der Warengruppen III. et III. Mertel Zunahme Abnahme 
1906 
— rn Wert Mk. Wert Mk. Wert Ml. 
A. Einkuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: « 
a) Körner= und Hülsenfrüchte 744 585 3 670 677 21926 092 
b) Knollengewächse, Gemüse und Frü ichte 247 536 508 399 260 863 
) Koloniale Vergehrungsgegenstände, Geiminie 190 759 1126.258 — 635 499 
) Getränke laußer Mineralwasser). 820 134 1984 030 — 1 163 896 
) Sämereien, lebende Pflanzen und ðvutierminiel 119 123 1279 375 1 160 252 
fo Erzeugnisse der Forstwirtschaft . 271480 838 128 — 561 648 
Zusammen I 2 693 617 9 101 867 — 6 708 250 
II. Tierc und tierische Erzenguisse 
u) Lebende Tie 305 494 418 455 — 142 961 
b) Fleisch und kerssche Erzeugnisse aller Art 694 780 1 671 833 — 977 053 
Zusammen II. 1 000274 2120 288 — 1120014 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 108287 925 903 — 517616 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Llle .. 52 828 143 777 — 90 949 
V. Chemische und v#arnseüch Erzeugnisse (außer 
. Schießbedarf und Sprengmitteln) 118 870 243 030 — 124 160 
VI. Textil= und Filzwaren, Bekleidungsgegenstäude usw. 
(außer Lederwaren) 614 626 905 986 — 261 360 
VII. Leder und Lederwaren, Senchsuch, krschnerwanen 241 846 167 440 — 225 594 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren 5 812 15.232 — 9420 
IX. Holzwaren, Flechl= und Schnitzwa 194 397 319 667 — 125 270 
X. Papier= u. Pappwaren, — n. Lunsigegenftände 70 656 107 746 — 37 090 
XI. Stein-, Ton= und Glas . 73 747 128 724 — 54 077 
XII. Metalle und ldallneasu anßer Instrumenten, Ma- 
schinen und Waffen:: 
a) Unbearbeitete Metalle und Lalbzeng 1 820 059 59 121160 938 — 
b) Fabrikate . 1 305 878 2 229 412 — 923534 
Zusammen XII 3 125 937 2288 533837404 — 
TXlll. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge, 277979 703 563. 125 584 
# Saffen und Munition 84 968 221 844 — 136 876 
XV. Geld. — — — —. 
Summe der Einfuhr im III. Viertel 1007 8 993 844 17093 600 — 8 999 756 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 6978742 — — — 
Zunahme +. Abnahme —. +32 015 102 — — — 
B. Ausfuhr. 
I. Er rzeugnisse des Landbaues und der Foritwirischaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe 90 20 70 — 
II. Tiere und ticrische Er zeugnisse 
a) Lebende Tiere 100 100 — 
5) Tierische Erzeugnisse .... 12 603 73 354 — 30 751 
Zusammen II. 142 703 73 354 — 30651 
III. Mineralische und fossile Nohstoffe. . 702320 34 80607522 — 
I. Gewerbliche Erzeugnise 27242 4993 22240 — 
Summe der Auofuhr im III. Viertel 1907. 772361 113 171 659 190 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 154289 — — — 
Zunahme —. Abnahme —. + 618 072 — — — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Auofuhr im III. Viertel 1907 9 706 20058 106 771 — 8 310 566 
Lagegen im vorhergehenden Vierteljahr . 7133031 — — —- 
  
Zitstahtnc—I—,Al-tmhmc—... 
2 633 174
        <pb n="418" />
        W 342 20 
Wichtig#ste Warenpositlonen. 
  
  
  
  
  
  
  
Im III. Viertel Im III. Viertel 
es es Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren Kalenderjahres 1907|Kalenderjahres 1906 
Menge Wert Menge Wert Menge! Wert- Menge Wert 
### M. KkK Myu#r kg I Mc kg Mi 
A. Einfuhr. 
. 655180s1624171031844i256138 — 376 158. 93 721 
LVeig und Backwaren 412 15 311 600O 743 0471/1 — —691 * 431 417 
Gemüse= und Döstkonserven. ein- l I 
gemachtes . . 1344272111427 3966541325424 — — 262 27 213 997 
Zucker, Sirup, ies . 422380s164839297691l12902612468935813 — 
Tabak 10 58 269321 885) 137 377 6„rt’302 110445 
2 abalabrilate. 21 4561 191017 97293, 565 915 — — 75 837 374 898 
„ötille Weine . 95 768 112 791 270 181 232969 — — 174 413 120 178 
8 bronntweine aller Art. Liter 54 3271 141 300 136 460 358 172 — — 82 133 213 782 
Bie . 1 166 269 515 2028253 329 1 195 331 — — 2087060. 6039 
Bun- und Nutzholg . 13423472686123937373832384 — 22595026 563 772 
Pfere Stüch 157 111.280 83 606 070 74 44 310 — — 
Rindviie. 353 99 960 603 232 677 — — 250 132 717 
Fleischkonserven 166 010 205 5600535 902 874 032 — — 869862 668 463 
Milch, Butter, Käse, Eier, Honig „" T 
und „jonftige tierische Nahrungs- E 
193 24 231 988 431 082 455242 — — 240 838 223 254 
gembe Kall. Kreide, *“ 
Erden und Steine 1255 242 1078533143 426 138687 — — 188 184 30 834 
Salz ... 82 946 13 129 123 004 18 188 — — 10 058. 5059 
inkohlen, B lohl Griketts 5176 918 218 3686334 376 685 394 —- —1657458467026 
Petroleum 155 050 46 975 274 597, 76559 — 119 538 29 584 
Seifen aller 44 178 29991 68 440 16546 — — 21271. 16555 
Gewebe aller 55 088 183 166 90 624 268 956 — — 41 536 85 790 
Leibwäsche, let. Hitez Mützen. 
Posamentierwaren. Schirme, 
Filzwaren 73 538 388 970113 546 572 505 — 40 00S 183 526 
Schuhe und St 22955 175 039 31 271 246 417 — — 8316 71378 
Möbel und Sheeln7 197 195 168310%230 927 253 015 — — 33 732 34 675 
Glas und Glaswaren 62 114 39 45718064% 986 — — 44 266 59 410 
Roheisen, eiserne Schienen. 
Shugen. Blöcke usw 10 269 817 1 745 527 128 721 57 320 110 141096 1687707 — — 
Wellblech 378911 137250 631 215 267 901 — — 252 334 130 651 
Gisen nicht besonders ge- 1 
umt 2 498 289 1 025 75144 — —6571200836027 
Makcii aus anderen unedlen 
Metallen . 176 820 126391 50 712 84 01526 4237 — — 
Landwirtschaftliche Maschinen 6 138 7430 3160 3 762 2978 3668 — — 
Maschinen für industrielle Betriebe 57 139 97 002 6546 11 816 50593 82 186 — — 
Trausport maschinen u. Fahrzeuge « 
aller Art, auch Fahrrader Stück 67 101. 080 118 488 234 — — 51 387 154 
Feuerwaffen 555. 41 462 1131 92754 — — 576. 51292 
Goldmünzen — — — — — — — 
Silbermünzen — — — — — — — — 
Weizen, Roggen u. sonstige Körner. . «- 
. 779310i24135299976872574606 — —9218371;2330314 
Heu, Klee und sonstige Furtermittel 333 916 106 18696 498 1 274 447 — — 9282582 1168261 
Fleisch und Fleischwaren (ohne « » ". 
Konserven) .. 146 142 164 888 128 262 195 528 17 880 — — 30640 
Sonstige Leder= u. Sattlerwaren 20 765 51 504 41 391 184 0905 — 20 626 133 491 
B. Musfuhr. 
Männliches Rindvieh . Stück — — — — — — — 
Weibliches Rindvieh. — — — — — — — 
Kleinvieh 3 75 — 3 751 — — 
Häute ent Dusen. ziegen, uhe 13 120 18898 27 802 4 188 — — 1477225290 
Robbe tück 16. 460 964 1811 — — 1351 
ziarsensnen 130 7 669 114 10 632 16 — — 2963 
Guano — — — — — — — 
Kupfererz 4812 023 702 120 129 8228 34 7824 712 195 667 g38 — — 
Hörner 2200 7 114 --l 9 840 — — 850 2226 
Wildhäute 384 4811 330 1383 54 128 — — 
Kurdofihütren und Verschiedenes 20 262 15 928 194 19024 19 768 14 00|— —
        <pb n="419" />
        W 343 20 
Kamerun. 
Kämpfe an der Nordwestgrenze. 
Um die bevorstehenden Arbeiten der Grenz- 
kommission an der deutsch-englischen West- 
grenze Kameruns zu ermöglichen, mußten die 
dort wohnenden kriegerischen Stämme zur Aner- 
kennung der Oberhoheit des Deutschen Reiches 
gebracht werden. 
Infolgedessen war Major Puder, der Komman= 
deur der Schutztruppe für Kamerun, auf Befehl 
des Gouverneurs am 28. Oktober 1907 mit der 
6. Kompagnie von der Küste aufgebrochen, um im 
Verein mit der 2. und 4. Kompagnie (Bamenda 
und Banjo) die Gebiete längs der deutsch-englischen 
  
Grenze zu durchqueren und zu befrieden. Das 
Häuptlingsdorf von Alkasim wurde am 19. De- 
zember ohne Kampf besetzt; dann erhielt die 
4. Kompagnie, welche aus dem Verband der 
Expedition ausschied, den Auftrag, das Alkasim- 
Gebiet und die nördlich und nordwestlich davon 
im Banjo-Bezirk liegenden Gebiete unter Ver- 
waltung zu nehmen. 
Die 6. und 2. Kompagnie setzten die Expe- 
dition in das westliche Grenzgebiet am Katsena 
fort. Hierbei ist am 5. März nach siegreichem 
Gefecht gegen die Muntschis Hauptmann Glau- 
ning, der Führer der 2. Kompagnie und Chef 
des Bezirks Bamenda, gefallen. 
Uvbersicht über die Bewegung des Bondels des Schutzgebiets Kamerun im III. Viertel des Kalender- 
lahres 1907 im Vergleich mit dem Handel lm #iten Zeltraum des Vorsahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
Benennung der Warengruppen III. Viertel III. Viertel! Zunahmelslbnahme 
1907 1906 
Wert Mk. Wert Mk.. Wert Mk. Wert Mk. 
A. Einfuhr. 
l. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
Körner= und Hülsenfrüchte 225 633 100 821 34 812 — 
5 Knollengewächse, Gemüse und Früch 13 940 36 285 7 655 — 
) Koloniale Verzehrungsgegenstände, —–-p. 209 916 139 041 70 905 — 
d) Getränle (außer Mineralwasser) . 272887 285 509 — 12 622 
c) Sämereien, lebende Pflanzen und Iuttemnirel . 2892 1222 1 070 — 
s) Faserpflanzen . — 1: — 18 
g) Erzeugnisse der Forstwirtschaft 57 115 17. 181 9 634 — 
Zusammen I. 812 413 700 372 112 041 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse: 
a) Lebende Tiere . 2321 1 400 012 
) Fleisch und Mrische Erzeugnisse aller Art . 514796 354 887 159 909 — 
Zusammen II 517 117 3560 206 160 821 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 245 472 226 671 18 798 — 
IV. Fabrikate aus Wachs, Feiten und O 47 126 29 737 17 689 — 
½s SEhemische und pharmazeutische Elen, iss (außer 
Schießbedarf und Sprengmitteln) 85 812 108 127 — 22285 
VI. Textil= und Filzwaren, Veileidungsgehenftände usw. 
" (laußer Lederwaren) 2 004 164 906 808 — 
VII. Leder und Lederwaren. Wachstuch, urschnerwaren 62 890 65 132 - 2283 
III. Gummi= und Kautschukwaren 5371 8 048 — 2 674 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnigzwar 38240 55 218. 16 978 
X. Papier= u. Pappwaren, literarische g Kunstgegenstände 12 649 40 570 2079 — 
XI. Stein-, Ton= und Glaswaren 50 4 10 375 7 104 
XII. Metalle und Metallwaren (außer Jnstrunienien, Ma- 
schinen und Waffen): 
a) Unbrarbekkutt Metalle und Halbzeug 20 052 10 364 18 688 — 
b) Fabrikate 519 319 362 245 157 071 — 
Zusammen An 518 871 372609 175 762 
TIIl. Instrumente, Maschinen und ahrzeuge 154 494 51589 102 905 -—- 
XII, anennnd Mutntton 40011 54 349 — 14 888 
XV. Geld . 244578821200 — 586 622 
Summe der Einfuhr im ’n. viertel 1 1907 vers„ 1904 f400F 52046 C 858 907 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 3 166 6560J 2 349 363 — —- 
Zunahme —. Abnahme 1738B879 1697 199 — —
        <pb n="420" />
        GW 344 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
Benennung der Warengruppen III. Viertel III. Viertel Zunahme Abnahme 
1907 1906 
Wert Mk. Wert Mlk. Wert Ml. Wert Mtk. 
B. Ausfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Tebengewerbe 
a) Erzeugnisse des Landbaun 2 476 828 1335 880 1140 948 — 
b) Erzeugnisse der Fansbaues n 2 168 311 I1 444 412 718 899 — 
Zusammen 1. 4640 19992 780 292 1859 847 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse 174 404 221.60 — 46 856 
III. Mineralische und fossile Nohsioffe 9754 912 8842 — 
IV. Gewerbliche Erzeugnifse . . 28483 13 748 9 685 — 
V. Geld . 25 600 – 25 600 
Summe der Ausfuhr im In. Viertel 1907 ti. 1906 4873 330211 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 3 780 8512 656 400 — — 
Zunahme +—. Abnahme + 1 092 479—+ 359 812 — 
C. 6Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr u. Ausfuhr im III. Viertel 1907 baw. 19067yCOSS — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 694750150005 763 — — 
Zunahme —. Abnahme —. +2831 * 2 057 011 — — 
Ficht#g#te Warenvolsitionen. 
m uu. Viertel Im III. Viertel 
Ben nung des Jahres 1907 des Jahres 1000J„ unahme Abnahme 
r 
Waren Menge Wert s Menge Wert Menge WertMenge Wert 
kg Mi. kg Mk. kggMk. kg Mk. 
A. Einfuhr. 
Reieiiss 632 679 15228117112 991 139 276 13 005160 312. — 
Mehl und Backwaren 1 56 324 63911888 642 46 G G 17 8S 1 — 
Taba ... 93898 120 360 71 531 83 752 22367 36 608 —.— 
kabacmbkitati. ... 9821. 19278 2786 27 906 7035 21872 — i — 
5Stille Weine Liter 31 165 31 315795 31 137 — — 1 630 2797 
Branntweine aller Art ....- 3080201690524643931Alöll — — 106 373 12459 
Bi . - 89 423 53321 82 024 15 092 7399 8229 — — 
Bau= und Nuthoolz .. 112 325. 57115326 286. 47 35586 OB 97600 — 
Fleisch, Fische, Eier, Milch Lonig und Z 1 
sonstige tierische Nahrungsmittel 582 957 513 907 851 17“ 354 887 231 040 159 020 — — 
Zement, Kalk, Kreide, sonstige Erden » : ; 
und Steine 121 152 33933679 837 48 993 — — 258 685 15 060 
Salz 1 940 340 131 098 1 7906 211 107719150 078 26 374 — 
S Ekelhohlen VBraunlohlen. Briletts 1 086 875 49 026062 051 4 187 4830 — — 
Petroleum 89251 20 406 80 798 20 473 8 153. — 67 
Seifen aller Art 89 710 31 05066 201 20 37828446 10 681 — — 
Gewebe aller Art 435 807 1629983218 567 746 831217 240 883 152 — — 
Leibwäsche, Nieider, Hüte, Mützen, Posa- 
mentierwaren, Schirme, Filzwaren 88 628 340 061 70 174 327818 18154 12243 — — 
Schuhe und Stiefel. . . 8i244420 548542568 3387i857 — — 
Glas und Glaswaren . 26845422053130338383 --— 38224458— 
Roheisen, eiserne Schienen. Ztangen 
Alöche usw. . tH82923274 23866 86114096·!14668 — — 
Well 9100 128 30 62830 367 38 420 120830 239. — 
Eisenwaren, nicht besonders genannt mÜI41578 500 385 46651 102 257339 227 338 i2 1271 — — 
Waren aus anderen unedlen Metallen 46 805 88 4664 958 20 987 27 5081 — — 
Feuerwaffen Stüc 128 8739 783 24320 — 660 15 581 
Goldmünzen — 000 — 100000 — — — 80000 
Silbermünzen — 221578 — 721 200 — — — 166622
        <pb n="421" />
        W 345 20 
  
  
  
  
  
  
  
B enennun g Im III. Viertel Im III. Viertel 
der des Jahres 1907/des Jahres 1906 Zunahme Abnahme 
Waren Menge Wert Mengee Wert Menge WertMenge Wert 
keMt. kg Ml. kg Mk. kg Mk. 
B. Kusfuhr. 
Kakao 721 417|1 074 151143 165] 415 033278252·659 118 — — 
Palmlkerne . .4369852101578783177656380941051 587 377 693 — — 
almöl. . . .. 1 045 417 5969869 915282 426175 502-·103 54 — — 
Bau= und Nutzholz 338 934 30 45252 50317 3016 341 18 1571 — — 
Kautschlk 394 3072 132 813) 308 249|1 427111186 058 705 732 — — 
Elfenbein . ... 8 224 158 4251 14 369 210 392 — — 6 145, 51 967 
ieh .Stück 460 13 780 249 7505 211 6275 — — 
Togo. 
Über die Desttälle in Accra, 
welche bekanntlich die Verhängung der Quarantäne 
über die Häfen Togos erforderlich gemacht haben, 
wird vom Gouvernement berichtet, daß nach einer 
amtlichen Mitteilung der englischen Regierung bis 
Mitte Februar achtzig Fälle mit tödlichem 
Ausgange zu verzeichnen waren. 
Im Krankenhause befanden sich zu demselben 
Zeitpunkt 11, im Isolierlager 29 Personen. 
  
Kolonialwirtschaftli 
k#oko-Land- und Minen--Gesellschaft. 
Die Gesellschaft teilt in ihrem Berichte über 
das zwölfte Geschäftsjahr (1907) mit, daß 
die Expedition des Herrn Elers-London in das 
Kaokofeld zur Erforschung von Guanovorkommen. 
leider resultatlos verlaufen ist. Der Bericht fährt 
dann fort: Inzwischen ist das Reichs-Kolonial= 
amt wegen Erschließung unseres Landgebietes 
durch Absteckung von Farmen, Ausschließung von 
Wasserstellen und wegen Überlassung eines Teils 
des Gesellschaftsgebietes an die Regierung zwecks 
Verkaufs von Farmgelände für Rechnung der 
Gesellschaft sowie wegen Einführung der Kaiser- 
lichen Bergverordnung vom 8. August 1905 
innerhalb des Bergwerkseigentums unserer Ge- 
sellschaft an uns herangetreten. Dem Reichs- 
Kolonialamt ist darauf seitens der Gesellschaft in 
entgegenkommendem Sinne erwidert worden. Es 
schweben zur Zeit weitere Verhandlungen in 
dieser Angelegenheit. 
„Da zur Zeit eine unerfreuliche Mißstimmung 
gegen die Land= und Konzessionsgesellschaften im. 
deutsch-südwestafrikanischen Schutzgebiete bei einem 
großen Teil der Bevölkerung Deutschlands herrscht 
und vielfach irrige Ansichten über die Art der 
Besitzerwerbung der einzelnen Gesellschaften sowie 
über ihre Tätigkeit vorhanden find, so halten wir 
es für geboten, diesem Berichte eine kurz zu- 
  
che (itteilungen. 
sammengefaßte Übersicht über das Eigen- 
tumsrecht und die Tätigkeit unserer Ge- 
sellschaft anzufügen. 
Die Kaoko-Land= und Minen-Gesellschaft, die 
keine Konzessionsgesellschaft ist, sondern deren Be- 
sitztitel auf der käuflichen Erwerbung von vor- 
handenen anerkannten Rechten beruhen, wurde 
als eine Deutsche Kolonialgesellschaft mit einem 
Kapital von 10 000 000 Mk., von denen 
8 000 000 Mk. begeben sind, mit dem Sitz in 
Berlin am 11. April 1895 gegründet, nachdem 
sie von der Firma L. Hirsch &amp; Co., London, 
teils durch Barzahlung, teils durch Überweisung 
von Anteilen das Kaokofeld mit seinem Land- 
und Bergbaubesitz käuflich erworben hatte. Die 
ebengenannte Firma hatte das Kaokofeld von der 
Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika 
gekauft. 
Das Kaokofeld umfaßt ein Areal von etwa 
100 000 akm, wird begrenzt im Norden durch 
den Kunenefluß, im Süden durch den Ugabfluß, 
im Westen durch den Atlantischen Ozean; die 
Ostgrenze zieht sich in gerader Linie von Zwart- 
boois Drift südlich bis zur geographischen Breite 
von Otjikuare, dann in einer Linie ostsüdöstlich 
abbiegend bis zum Meridian von Otjitambi, von 
dort über Franzfontein bis zu dem Punkt, wo 
der Ugabfluß von dem 15. Grad östlicher Länge 
geschnitten wird.
        <pb n="422" />
        346 20 
Der Zweck der Gesellschaft besteht in der 
wirtschaftlichen Erschließung und Verwertung des 
von ihr in Deutsch-Südwestafrika erworbenen 
Grundbesitzes und der dazugehörenden Berg- 
gerechtsame. 
Zur Erforschung ihres fast gänzlich unbe- 
kannten Besitzes hat die Gesellschaft in den Jahren 
1894, 1895, 1897 und 1906 Expeditionen in 
das Kaokofeld entsandt, um dasselbe auf seinen 
Wert für Farmzwecke, an Mineralien, Guano usw. 
zu erforschen. Für diese Expeditionen hat die 
Gesellschaft insgesamt 327 439,35 Mk. verwendet. 
Leider war das Ergebnis dieser Erforschungen 
bisher nicht günstig. Hoffentlich werden weitere 
Expeditionen von einem besseren Erfolg be- 
gleitet sein. 
Versuche der Gesellschaft, durch finanzielle 
Unterstützung ein Ansiedlungsunternehmen in die 
Wege zu leiten, sind daran gescheitert, daß es 
den Unternehmern nicht gelang, das erforderliche 
Kapital in Deutschland aufzutreiben. 
Die mannigfaltigen Bemühungen für die Be- 
siedlung des Landgebietes durch den Gesellschafts- 
vertreter, der seit dem Jahre 1901 für die Ge- 
sellschaft mit seinem Wohnsitz im Kaokofelde wirkt, 
waren bis jetzt vergeblich. Es sind zwar An- 
fragen Ansiedlungslustiger an die Gesellschaft bzw. 
ihren Vertreter herangetreten, jedoch offenbar 
lediglich mit dem Wunsch nach informatorischer 
Mitteilung und nicht mit wirklicher Absicht eines 
Kaufes. Dieses ist auch in der Natur der Sache 
begründet, denn das Kaokofeld liegt weit von 
Eisenbahnen, Kommnnikationswegen und be- 
völkerten Ortschaften entfernt, so daß ernstzu- 
nehmende Ansiedlungslustige bisher umsoweniger 
Interesse für das Kaokofeld zeigten, als noch 
außerordentlich umfangreiche unverkaufte Gelände- 
strecken in der Nähe von Eisenbahnen, Kommu- 
nikationswegen und bevölkerten Ortschaften vor- 
handen sind. Außerdem kommt für die nächste 
Zukunft in Betracht, daß fast das ganze Kaoko- 
feld bis auf einen verschwindend kleinen Gelände- 
kompler durch Erlaß des Kaiserlichen Gouverne= 
ments von Deutsch-Südwestafrika vom 11. Juni 
  
1907 von dem polizeilichen Schutze durch die 
Regierung ausgeschlossen, also den Farmlustigen 
im Kaokofelde kein Schutz von Leben und Eigen- 
tum gewährleistet ist. Das ist natürlich ein 
weiteres schwerwiegendes Moment, um die Be- 
siedlung des Landbesitzes der Kaoko-Land= und 
Minen-Gesellschaft zu erschweren und jedenfalls 
hinauszuschieben. 
Mit der Frage der Besiedlung hängt die der 
Verwertung der Berggerechtsame zusammen. Bis- 
her sind keine Anmeldungen Dritter zwecks 
Schürfens an den Vertreter der Gesellschaft ge- 
langt. Verhandlungen über ein von der Ge- 
sellschaft zu erlassendes Bergregulativ sind in der 
Schwebe. Mit dessen Veröffentlichung beabsichtigt 
die Gesellschaft, Schürffreiheit einzuführen. 
Eine nutzbringende Erschließung des Kaoko- 
feldes würde nur durch eine durch dasselbe ge- 
führte Eisenbahn möglich sein, deren Bau, wenn 
die Regierung ihn unternehmen wollte, die Ge- 
wlschaft nach Kräften zu unterstützen bereit sein 
wird. 
Wir hoffen, daß die obigen Darlegungen so- 
wohl für die Interessenten wie auch für weitere 
Kreise klärend wirken und den Anschuldigungen 
gegen die Leitung der Gesellschaft ein Ziel setzen 
werden.“ 
Die Bilanz weist folgende Aktiva auf: 
Landbesitz, Grundrechte 7 200 000 Mk., Bank- 
guthaben 304 486 Mk., Hypotheken 19 873 Mk., 
Effekten 204 130 Mk., Kasse 11 Mk. 
Als Passiva find ansesahrr 
8 000 000 Mk., 1 Kreditor 833 M 
Das Gewinn= und Farun zeigt 
folgende Einnahmen: Bank= und Hypotheken- 
zinsen 20 991 Mk. 
Hiervon gehen ab an Ausgaben: 
verlust auf Effekten 10 650 Mk., 
kosten 11 219 Mk. 
Es bleibt demnach ein Verlustsaldo von 
907 Mk., der, dem Verlustvortrag aus 1906 von 
271 426 Mk. hinzugefügt, einen Gesamtverlust 
von 272 333 Mk. ergibt. 
Kapital 
Kurs- 
Handlungsun- 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
Oateriallen zur afrikanischen Eingeborenen- und Krbeiterpolitik. 
Vorschrift für eingeborene Bebienstete und Arbeiter 
im Bezirh Lourencço Maraques. 
Vom 9. September 1904. 
Art. 1. Als Eingeborene werden betrachtet 
die von eingeborenen Eltern im überseegebiet 
geborenen Personen, die sich nicht durch ihre Er- 
ziehung und ihre Gewohnheiten von der Gemein- 
schaft ihrer Rasse unterscheiden. 
Art. 2. Die Eingeborenen, denen der Auf- 
enthalt in der Stadt erlaubt ist, sind verpflichtet, 
Kleidung zu tragen, die ihnen den Rumpf und 
die Beine bis mindestens zum Knie bedeckt.
        <pb n="423" />
        W 347 28 
Art. 3. Innerhalb der Stadt Lourenco Mar- 
ques ist das Verweilen nur den Eingeborenen 
erlaubt, die 
a) Eigentümer liegender Güter oder von Han- 
dels= oder Gewerbeanlagen sind; 
b) im Dienste des Staates oder der Gemeinde 
stehen; 
T) Beschäftigung suchen, indem sie die Bestim- 
mung im Artikel 6 erfüllen; 
d) Bedienstete einer vorübergehend in der Stadt 
anwesenden Privatperson sind; 
e) nach den Bestimmungen des Art. 8 ein Aus- 
weispapier haben, wonach sie kommen, um 
Fragen in berechtigten persönlichen Angelegen- 
heiten zu behandeln; 
) aus den Ortschaften des Innern in die Stadt 
zum Verkaufe ihrer Handelswaren kommen; 
6) Lohnbedienstete einer in der Stadt wohnen- 
den Privatperson, Handwerker oder Tage- 
löhner sind; 
als Frauen, zwar unter keiner der vorstehend 
aufgeführten Bedingungen, gleichwohl als 
Familienglieder nach ihren Bräuchen und 
Gewohnheiten mit einem Eingeborenen leben, 
dem das Verweilen in der Stadt erlaubt ist; 
als Kinder unter zwölf Jahren bei ihren 
Eltern sind, denen der Aufenthalt in der 
Stadt erlaubt ist; 
im Dienste ihrer außerhalb wohnenden Ar- 
beitgeber mit der Erklärung kommen, auf 
die sich der Art. 12 bezieht; 
durch eine Behörde krankheitshalber in die 
Stadt geschickt werden. 
Art. 4. 
den Bedingungen des Absatzes a des vorigen 
Artikels befinden, wird in der Gemeindeverwaltung 
auf Grund eines Ausweispapieres unentgeltlich 
ein Zeugnis bewilligt, zu dessen Vorzeigung bei 
den Polizei= und Verwaltungsbehörden sie auf 
Verlangen stets verpflichtet sind und das seinen 
Besitzer von irgendwelchem Verfahren wegen Über- 
tretung der Bestimmung in dem genannten Ar- 
tikel befreit. Dies Zeugnis ist ein Jahr lang 
gültig, nach dessen Ablauf es auf der Gemeinde- 
verwaltung entsprechend gekennzeichnet wird, so- 
sern zur Verlängerung seiner Gültigkeit Anlaß 
vorliegt. 
Art. 5. Den Eingeborenen, mit Ausnahme 
der in die Heereslisten Eingetragenen, wird unter 
den Bedingungen des Absatzes b des Art. 3 vom 
Vorstande der Abteilung oder des Dienstzweiges, 
von dem sie abhängen, ein Zeugnis ausgestellt, 
das auf der Gemeindeverwaltung gekennzeichnet 
werden muß. Dort wird denen, die nicht dauernd 
Uniform tragen, welche die Art ihres Dienstes 
angibt, ein Metallschild mit den Buchstaben S. N. R. 
— 
— 
–4 
—. 
k 
— 
Den Eingeborenen, die sich unter 
  
übergeben, das auf der Kleidung gut sichtbar 
getragen werden muß. 
Die Zeugnisse müssen bei den Polizei= und 
Verwaltungsbehörden auf Verlangen stets vor- 
gezeigt werden. 
Die Vorstände der Abteilungen oder Dienst- 
zweige, die diese Zeugnisse ausgestellt haben, müssen 
sie von den aus dem Dienste entlassenen Einge- 
borenen zurückziehen und diese Tatsache der Ge- 
meindeverwaltung unter gleichzeitiger Rücksendung 
der den Eingeborenen gelieferten Abzeichen mit- 
teilen. 
Art. 6. Den Eingeborenen wird unter den 
Bedingungen des Absatzes c des Art. 3 auf der 
Gemeindeverwaltung eine Sondererlaubnis zum 
Aufenthalte in der Stadt auf sechs Tage bewilligt, 
nach deren Ablauf sie zurückgezogen wird; ihre 
Besitzer werden, wenn sie keine Anstellung oder 
keinen Dienst bei einem Privaten erhalten haben 
und nicht dementsprechend eingetragen worden 
sind, aufgefordert, die Stadt zu verlassen, sofern 
sie nicht vorziehen, sich als Arbeiter oder Tage- 
löhner eintragen zu lassen. 
Art. 7. Den Eingeborenen wird unter den 
Bedingungen des Absatzes d des Art. 3 auf Ver- 
langen der Personen, denen sie dienen und für 
die von diesen angegebene Zeit, aber nie über 
einen Monat, unentgeltlich eine Erlaubnis zum 
Aufenthalte in der Stadt erteilt; sie kann von 
der Verwaltungsbehörde ihres Wohnortes oder 
von der Gemeindeverwaltung ausgestellt werden, 
in letzterem Falle haben sie 48 Stunden Frist, 
sie zu erbitten. 
Die Gültigkeitsdauer kann von der Gemeinde- 
verwaltung allmählich auf nicht mehr als je einen 
Monat auf Ansuchen dessen, dem die Eingeborenen 
dienen, verlängert werden. 
Art. 8. Das Schriftstück, auf das sich der 
Absatz e des Art. 3 bezieht, gibt seine Gültigkeits- 
dauer (nicht über sechs Tage) an und wird kosten- 
los von dem Verwalter des Bezirks, dem der 
Eingeborene angehört, ausgestellt. 
Die Gültigkeitsdauer dieser Erlaubnis kann 
von der Gemeindeverwaltung auf Ansuchen des 
Beteiligten allmählich (nicht über je sechs Tage) 
verlängert werden, wenn dazu berechtigter Anlaß 
vorliegt. 
Art. 9. Den Eingeborenen wird unter den 
Bedingungen des Absatzes 7 des Art. 3 von der 
Verwaltungsbehörde des Ortes, dem sie angehören, 
oder von der Gemeindeverwaltung kostenlos eine 
Erlaubnis erteilt; darin wird die Gültigkeitsdauer 
angegeben, die sich nach derjenigen des Gewerbe- 
steuerscheines richtet, falls diese Steuer zu zahlen 
ist; sie kann vierteljährlich ausgestellt und all- 
mählich verlängert werden, wenn diese Steuer 
nicht geschuldet wird.
        <pb n="424" />
        G348 2 
Art. 10. Die Eingeborenen sind unter den 
Bedingungen des Absatzes g des Art. 3 verpflichtet, 
sich eintragen zu lassen. Sie zahlen dafür 
1000 Reis auf der Gemeindeverwaltung, die 
ihnen ein Zeugnis ihrer Eintragung und außerdem 
denen, die nicht auf Privatlohndienst eingetragen 
find, ein Metallschild liefert, das gut sichtbar die 
Buchstaben A. C. L. M. enthält. 
Wenn ein Eingeborener die Beschäftigung, für 
die er eingetragen ist, wechseln oder aufgeben will, 
so muß er es auf der Gemeindeverwaltung mit- 
teilen; im zweiten Falle müssen die Zeugnisse und 
Abzeichen eingezogen werden; die betreffende Ein- 
tragung ist zu löschen. Wenn nur ein Wechsel 
der Beschäftigung stattfindet, so erfolgen die ge- 
eigneten Vermerke auf dem Zeugnisse und in der 
Eintragung; die Abzeichen werden übergeben, 
wenn die neue Beschäftigung zu deren Gebrauch 
verpflichtet; entgegengesetztenfalls werden sie ein- 
gezogen, wenn sie vorher ausgehändigt waren. 
Die Zeugnisse müssen jährlich auf der Gemeinde- 
verwaltung gegen Zahlung von 100 Reis mit 
dem Prüfungsvermerk versehen werden. 
Art. 11. Den Frauen und Kindern werden 
unter den Bedingungen der Absätze h und i des 
Art. 3 auf Ersuchen des Eingeborenen, von dem 
sie abhängen, kostenlos Erlaubnisscheine erteilt; 
diese müssen bei den Polizei= und Berwaltungs-= 
behörden auf Verlangen vorgezeigt werden. Ihre 
rechtmäßigen Besitzer sind von dem Verfahren 
wegen Ubertretung der Bestimmung in dem er- 
wähnten Artikel befreit. 
Diese Scheine werden vierteljährlich auf der 
Gemeindeverwaltung mit dem Prüfungsvermerk 
versehen, sofern sie nicht vor Ablauf dieser Frist 
eingezogen werden müssen. 
Art. 12. Die außerhalb der Stadt wohnhaften 
Privaten, die einen ihrer Bediensteten schicken 
müssen, haben ihm eine schriftliche Erklärung zu 
übergeben; diese gilt für sechs Tage und befreit 
den Vorzeiger von der Verantwortlichkeit der 
lbertretung des Art. 3. 
Die Gültigkeitsdauer, auf die sich der vor- 
liegende Artikel bezieht, kann von der Gemeinde- 
verwaltung für aufeinanderfolgende Zeiträume bis 
zu sechs Tagen verlängert werden, wenn berech- 
tigter Grund dazu vorliegt. 
Art. 13. Den Eingeborenen wird, unter den 
Bedingungen des Absatzes k von der Behörde, 
die sie dienstlich beschäftigt, ein Ausweis geliefert; 
darin wird von der Abteilung, der sich der Ein- 
geborene vorstellt, die Frist angegeben, während 
der ihm der Aufenthalt in der Stadt erlaubt ist. 
Art. 14. Es ist unbedingt verboten, die er- 
teilten Erlaubnisscheine, Zeugnisse und Abzeichen 
von einem auf den andern Eingeborenen zu 
wechseln oder in irgend einer Form zu übertragen; 
  
als Übertreter der vorliegenden Vorschrift wird 
sowohl derjenige betrachtet, der den Wechsel, die 
Abgabe oder Übertragung ausführt, als auch der, 
dem sie zugute kommt. 
Falls eines jener Schriftstücke oder Abzeichen 
abhanden kommt, muß der Eingeborene, dem es 
gehörte, diese Tatsache sofort der Gemeindever= 
waltung mitteilen, damit gegen Zahlung von 
1000 Reis der nötige Ersatz erfolgt, wenn der 
Mitteilende zur Zahl derer gehört, auf die sich 
der Art. 10 bezieht. In den anderen Füällen 
sind 500 Reis zu zahlen. 
Art. 15. Von allen Zeugnissen oder Erlaub- 
nisscheinen werden bei der ausstellenden Behörde 
Bücher geführt; darin sind die Namen der be- 
treffenden Eingeborenen, ihre Einteilung gemäß 
Art. 3, ihr Bezirk, Heimatsort, Häuptling und 
Ortsältester sowie alle Angaben, die zu ihrer Fest- 
stellung dienen können, vermerkt. Die gleichen 
Angaben müssen auf den Schriftstücken vor- 
handen sein. 
In den Büchern der Gemeindeverwaltung 
werden für jeden Eingeborenen die ihm auf- 
erlegten Strafen vermerkt. Das Nachschlagen 
wird jeder Person freigestellt, die einen der ein- 
getragenen Eingeborenen für ihren Dienst anzu- 
werben gedenkt. Wenn bei oder nach der Ein- 
tragung eines Eingeborenen festgestellt wird, daß 
ein verfallenes Buch auf diesen Bezug hat, so 
werden alle darin erwähnten Strafen in das neue 
Buch übertragen. Die in dieser Beziehung von 
den Eingeborenen gemachten falschen Angaben 
werden als Übertretung der vorliegenden Vor- 
schrift angesehen und als solche bestraft. 
Art. 16. Die Eingeborenen, die angetroffen 
werden, ohne ihre Anwesenheit in einer der in 
den Art. 4 bis 13 festgestellten Form rechtfertigen 
zu können, werden das erstemal verwarnt und 
aufgefordert, die Stadt zu verlassen, sofern sie sich 
nicht in geeigneter Weise eintragen lassen wollen. 
Beim zweiten und bei den folgenden Malen 
werden sie von dem Gemeindeverwalter wegen 
Ungehorsams mit 14 Tagen bis zu drei Monaten 
Arbeit bestraft (zum Satze von 100 Reis für den 
Arbeitstag nebst Nahrung). 
Die Gemeindeverwaltung verteilt die derart 
bestraften Eingeborenen im Einvernehmen mit den 
betreffenden Vorständen auf die verschiedenen 
Dienstzweige des Staates oder der Stadt und auf 
die Privaten nach den Bestimmungen des Art. 39; 
dabei muß der Verwalter die nötigen Vorkehrungen 
treffen, um ein Entweichen zu verhindern. 
Gegen diese Strafe ist Berufung an den 
Gouverneur nebst Beirat zuläsfig. 
Art. 17. Von 9 Uhr abends bis zum Tages- 
anbruch ist es den Eingeborenen nicht erlaubt, 
stehen zu bleiben oder durch die Straßen der
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        G 349 20 
Stadt zu gehen; ausgenommen sind die nach- 
stehend vorgesehenen Fälle: 
a) Die Privaten, die in ihrem Dienste einen ein- 
geborenen Bediensteten nach 9 Uhr abends in den 
Straßen verwenden müssen, haben ihm eine schrift- 
liche Erklärung zu übergeben; diese gilt nur für 
den Tag der Ausstellung und befreit ihren Besitzer 
von der Verantwortlichkeit als Übertreter der Be- 
stimmung des vorliegenden Ariikels. 
b) Die Privaten, die Eingeborene gewerbs- 
gemäß nach 9 Uhr abends in den Straßen ver- 
wenden müssen, z. B. als Führer von Rickschaws, 
Auflader usw., können auf der Gemeindeverwal- 
tung für jeden Bediensteten gegen Zahlung von 
200 Reis einen Erlaubnisschein erhalten; darin 
wird der Dienst vermerkt, zu dem der Eingeborene 
bestimmt ist. Diese Erlaubnis wird nur erteilt, 
wenn sich die betreffenden Privaten schriftlich zur 
Zahlung der Geldstrafen verpflichten, in die die 
Bediensteten während der Gültigkeitsstunden ver- 
fallen; die Strafen können von dem Lohne ab- 
gezogen werden. Ferner müssen sich die betreffenden 
Privaten verpflichten, die Gemeindeverwaltung von 
dem Zeitpunkt zu benachrichtigen, an dem die Be- 
diensteten aus ihrem Dienste treten und an dem 
daher das Recht der Erlaubnis erlischt; der Schein 
wird, wenn möglich, zurückgeliefert. Im Falle 
der Nichterfüllung dieser Verbindlichkeiten können 
— unbeschadet der Geldstrafe wegen Übertretung 
dieser Vorschrift — alle von dem Übertreter er- 
betenen Erlaubnisscheine zurückgezogen werden. 
Art. 18. Die Besitzer von Schankwirtschaften, 
in denen nach der Stunde, bis zu der sie für das 
Publikum offen sein dürfen, Eingeborene ange- 
troffen werden, verfallen für jeden Eingeborenen 
in eine Geldstrafe von 5000 Reis. Wenn von 
diesen Personen die Erklärung abgegeben wird, 
daß die in ihrer Wirtschaft angetroffenen Einge- 
borenen Bedienstete seien und diese nicht gehörig 
eingetragen sind, oder wenn sich ergibt, daß solche 
Erklärung falsch ist, dann verfallen die Schank- 
wirte für jeden Eingeborenen in das Höchstmaß 
der in Art. 24 festgesetzten Geldstrafe. 
Art. 19. Die Eingeborenen dürfen den Dienst 
ihrer Herren nicht verlassen, ohne mindestens acht 
Tage vorher gekündigt zu haben. Ahnlich dürfen 
die Dienstherren ihre eingeborenen Bediensteten 
ohne die gleiche vorherige Kündigung nicht ent- 
lassen; andernfalls müssen sie ihnen den jener 
Zahl von Tagen entsprechenden Lohn zahlen. 
Art. 20. Die Eingeborenen dürfen sich nicht 
weigern, ihren Dienstherren den Dienst, zu dem 
sie gedungen sind, zu leisten; die Geldstrafe, in 
die sie wegen Ubertretung der Bestimmung des 
vorliegenden Artikels verfallen, kann ihnen vom 
Lohn abgezogen werden; gleichwohl bleibt ihnen 
das zu ihrer Ernährung Nötige verbürgt. Bei 
  
rückfälligem Vergehen gegen denselben Dienstherrn 
wird die Geldstrafe unter den Bedingungen des 
Art. 16 durch Arbeit ersetzt, nach deren Ablauf 
der Bedienstete erneut seinem Dienstherrn über- 
geben wird, sofern dieser es wünscht. 
Art. 21. Alle Klagen wegen Übertretung der 
Bestimmungen in den beiden vorigen Artikeln 
müssen binnen drei Tagen, von den Ereignissen 
an gerechnet, die Anlaß dazu gaben, vorgebracht 
werden. 
Art. 22. Die als Arbeiter oder Tagelöhner 
eingetragenen Eingeborenen, welche nicht im Lohn 
stehen und sich an den als Vereinigungspunkten 
bestimmten Plätzen zur Verfügung halten, dürfen 
sich nicht weigern, den Dienst zu leisten, zu dem 
sie von einem Privaten aufgefordert werden, noch 
dürfen sie höhere Löhne als 500 Reis für den 
Tag, oder 100 Reis für die Stunde fordern. 
Die Bestimmung dieses Artikels bezieht sich 
nicht auf Bedienstete, die für mehr als einen Tag 
gelöhnt werden. 
Art. 23. Den Eingeborenen, auf die sich der 
vorige Artikel bezieht, ist, wenn sie nicht irgend 
einen Dienst ausführen, nur erlaubt, an den 
Stellen zu stehen, die der Gemeindeverwalter 
mittels Anschlagzettel angibt, ausgenommen bei 
gehörig gerechtfertigter Sonderermächtigung der- 
selben Behörde. 
Art. 24. Den in der Stadt wohnhaften Pri- 
vaten ist verboten, in ihrem Dienste Eingeborene 
zu haben, die nicht bei der Gemeindeverwaltung 
gehörig eingetragen sind; sie bleiben bei ihren 
Forderungen oder Klagen gegen nicht eingetragene 
Bedienstete unberücksichtigt, es sei denn, daß es 
sich um ein im Strafgesetzbuch vorgesehenes Ver- 
brechen handelt. Die Übertretung der Bestimmung 
des vorliegenden Artikels wird mit Geldstrafe von 
2500 bis zu 10 000 Reis bestraft. 
Es wird keine Anzeige angenommen, noch 
polizeiliche Nachforschung erlaubt, die ausschließlich 
bestimmt ist, dieses Vergehen zu entdecken, um 
die Geldstrafe auferlegen zu können; diese Strafe 
wird vielmehr nur verhängt, wenn eine über- 
tretung des vorliegenden Artikels in einem der 
folgenden Fälle zur Kenntuis gelangt: 
1. Wenn aus irgend einem Grunde von einem 
nicht eingetragenen Bediensteten gegen seinen 
Dienstherrn (oder umgekehrt) Klage erhoben 
wird. 
2. Wenn ein nicht eingetragener Bediensteter 
mit der Erklärung, auf die sich Art. 15 
Abs. 2 bezieht, angetroffen wird. 
3. Wenn ein Privater einen als Landstreicher 
festgehaltenen Eingeborenen als seinen Be- 
diensteten für sich in Anspruch nehmen will. 
. Wenn der im letzten Teil des Art. 18 vor- 
gesehene Fall eintritt. 
—
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        350 20 
Art. 25. Die Privaten, die außer ihren 
Hausbediensteten Eingeborene dauernd für ihren 
Dienst wünschen, um sie als Auflader, Führer 
von Lohn-Rickschaws, Arbeiter usw. zu verwenden, 
zahlen vierteljährlich eine Gebühr von 2000 Reis 
für je sechs Eingeborene, bzw. einen entsprechend 
steigenden Bruchteil. Als Hausbedienstete können 
mehr als fünf Eingeborene nicht angesehen werden. 
Art. 26. Es ist verboten, die Arbeit der 
Eingeborenen zu stören oder diese zu veranlassen, 
den Dienst ihrer Dienstherren aufzugeben. 
Art. 27. Die Eingeborenen im Alter von 
über 15 Jahren können (vom Hausdienste ab- 
gesehen) nicht verpflichtet werden, mehr als sechs 
Stunden ununterbrochen oder zehn Stunden zu 
arbeiten, von denen dann mindesteus zwei Ruhe- 
stunden sein müssen. Die Eingeborenen im Alter 
von weniger als 15 Jahren dürfen nicht mehr 
als vier Stunden ununterbrochen oder sieben 
Stunden mit jener Unterbrechung arbeiten. Ihre 
Verwendung muß dabei stets ihren Kräften an- 
gemessen sein, was im Zweifelsfalle von dem 
Vorstande des Krankenhauses oder von einem 
ihm unterstellten Arzte auf Verlangen des Ge- 
meindeverwalters festgestellt wird. Die Übertretung 
der Bestimmung des vorliegenden Artikels wird 
mit einer Geldstrafe von 10 000 bis 20 000 Reis 
geahndet, wenn nicht etwa Grund zu strafrecht- 
lichem Einschreiten vorliegt. 
Art. 28. Die Dienstherren können die Ver- 
tragsbedingungen vor dem Gemeindeverwalter 
im Einvernehmen mit den Bediensteten aufstellen; 
darüber wird ein Schriftsatz aufgenommen, von 
dem eine Abschrift dem Anwalt für Bedienstete 
und Ansiedler zuzustellen ist. 
Art. 29. In dem Wortlaute des Ver- 
trages muß hervorgehoben werden: 
1. Die Art des Dienstes, zu dem der Ein- 
geborene verpflichtet wird, sowie die wirkliche 
Dienstzeit (nie über ein Jahr, für die der 
Vertrag gültig ist. 
Die Zahlungsbedingungen. 
Ob sich der Dienstherr verpflichtet, Nahrung 
zu liefern; bejahendenfalls ist die Mindest- 
menge der Nahrung festzusetzen; sie darf nie 
geringer sein als die vom Rentmeisteramte 
seinen bediensteten Eingeborenen gelieferte. 
Ob sich der Dienstherr verpflichtet, Unterkunft 
zu gewähren. 
Die dem Dienstherrn auferlegte Verpflichtung, 
den Bediensteten in Krankheitsfällen zu unter- 
stützen, wenn dieser es vorzieht, dabei werden 
die durch die Behandlung erwachsenden 
Ausgaben von dem Lohne abgezogen; der 
durch Belege nachgewiesene Betrag der Aus- 
gaben ist dem Gemeindeverwalter mitzuteilen, 
damit dieser den Lohnabzug genehmigt, im 
*— 
*- 
  
Vertrage den erforderlichen Vermerk anbringt 
sowie die Verpflichtung einträgt, wonach der 
Bedienstete die Dienstzeit um die Frist ver- 
längert, die nötig ist, um die durch die 
Krankheit verlorene Zeit auszugleichen. 
Die Verpflichtung, dem Eingeborenen, soweit 
dies ohne Nachteil für den Dienst geschehen 
kann, den Besuch der Schulen zu ermöglichen, 
die der Staat in irgend einer Form unter- 
hält oder unterstützt. 
Art. 30. Durch den derart aufgestellten Ver- 
trag erhalten die Dienstherren, vorausgesetzt, daß 
kein unmittelbares oder mittelbares Eingreifen der 
Behörde erfolgen kann, nachstehende Besugnisse: 
1. Die Bediensten, die ein durch die Straf- 
gesetze vorgesehenes Vergehen begangen haben, 
für diejenige Zeit festzunehmen, die unbedingt 
nötig ist, um sie der Verwaltungsbehörde zu 
übergeben. 
Sich einer Entweichung der Eingeborenen 
vor Ablauf der ausbedungenen Zeit zu 
widersetzen. 
Die wieder ergriffenen Flüchtlinge der Ver- 
waltungsbehörde zu geeigneter Bestrafung 
gefangen zuzuführen, ebenso die Arbeit- 
unwilligen und diejenigen, die einen von 
ihnen verursachten Schaden nicht beseitigen 
wollen. 
Außerhalb und während der Arbeitstunden 
diejenigen bewachen zu lassen, die zu ent- 
weichen versucht haben oder deutlich die 
Absicht der Entweichung kundtun. 
. In maßvoller Weise die Vergehen zu be- 
strafen, welche sich die Bediensteten zu- 
schulden kommen lassen, sowie die nötigen 
Vorbeugungsmaßregeln anzuwenden, um sie 
von Trunksucht, Spiel und sonstigen Lastern 
abzubringen, die ihnen schweren leiblichen 
und sittlichen Schaden zufügen können. Zu 
diesen Maßregeln gehört nicht die Anwendung 
von Handfesseln, Fußeisen, Halsketten und 
anderen Werkzeugen, welche die Bewegungs- 
freiheit hemmen, ebensowenig die Auferlegung 
von Geldstrafen und die Entziehung von 
Nahrung. 
Art. 31. Den Dienstherren ist ausdrücklich 
verboten, die Bediensteten unmittelbar oder mittel- 
bar zu zwingen, von ihnen oder ihren Beauf- 
tragten Gegenstände zu kaufen, die sie wünschen 
oder anschaffen müssen; desgleichen ist es ver- 
boten, den Bediensteten unter irgendwelchem 
Vorwande ihren Lohn oder sonstige ihnen ge- 
hörige Werte zu entziehen; ausgenommen sind die 
in vorliegender Verordnung vorgesehenen Fälle, 
und Voraussetzung ist stets die Zustimmung der 
Gemeindeverwaltung. 
*P' 
# 
* 
O
        <pb n="427" />
        G 351 20 
Art. 32. In Fällen von Klagen der Be- 
diensteten gegen ihre Dienstherren wegen Unter- 
lassung der Lohnzahlung oder wegen dauernder 
Lohnverweigerung ist durch die Gemeinde- 
verwaltung ein Protokoll aufzunehmen, das dem 
Beauftragten des Kronanwaltes zu gesetzmäßigem 
Einschreiten zugestellt wird. 
Art. Wer Bedienstete oder Arbeiter in 
den Bezirken zum Dienste in der Stadt an- 
werben will, kann dies mit Ermächtigung der 
Bezirksregierung tun. Es wird ihm ein auf 
einen Monat gültiger Begleitschein ausgestellt, 
worin die Höchstzahl der anzuwerbenden Ein- 
Leborenen erwähnt ist. Mit diesem Schein stellt 
sich der Anwerber dem Verwalter des Kreises 
vor, damit ihm die Anwerbung nicht untersagt 
wird. Nach Beendigung der Anwerbung müssen 
sich die Personen, denen die Ermächtigung erteilt 
war, mit den angeworbenen Eingeborenen dem 
genannten Verwalter vorstellen. Dieser setzt den 
Wortlaut der Verdingung auf und fertigt eine 
Liste an, die die Namen der Eingeborenen und 
alle Angaben enthält, auf die sich der Art. 15 
bezieht; den Dienstherren wird eine Abschrift aus- 
gehändigt, mit der sie sich bei der Gemeinde- 
verwaltung einfinden müssen, damit auf Grund 
dieses Schriftstückes die Eintragung, auf die sich 
der Art. 10 bezieht, unter den darin ausgedrückten 
Bedingungen erfolgen kann. 
Außer dem Betrage für die Eintragung wird 
für je sechs Monate oder den Bruchteil dieses 
Zeitraumes eine Gebühr von 2000 Reis bezahlt. 
Die Zahlung erfolgt das erste Mal bei der Ein- 
tragung und dann in den ersten drei Tagen nach 
Ablauf des Vierteljahres. 
Art. 34. Wer in den Kreisen eingeborene 
Bedienstete oder Arbeiter zum Dienste in irgend 
einem Teile des Bezirks Loureneo Marques, aber 
außerhalb des Weichbildes der Stadt, dingen will, 
kann dies unter den Bedingungen des vorigen 
Artikels tun; zur Ermächigung ist der Verwalter 
des Kreises zuständig, wo die Anwerbung erfolgen 
soll. Die Befugnisse, die durch diese Verordnung 
dem Gemeindeverwalter zukommen, werden von 
dem Verwalter des Kreises wahrgenommen, wo 
der Dienst der Eingeborenen geleistet werden soll. 
Auf die in Übereinstimmung mit dem vor- 
liegenden Artikel angeworbenen Eingeborenen und 
auf die betreffenden Dienstherren sind, soweit 
möglich, die Bestimmungen der vorliegenden Ver- 
ordnung, besonders die der Art. 19 bis 21, 26 
bis 32 und 35 bis 38, anwendbar. 
Art. 35. Es ist ausdrücklich verboten, einen 
der Eingeborenen, auf die sich die beiden vorigen 
Artikel beziehen, zu anderen als zu den Diensten 
heranzuziehen, zu denen sie gedungen und ein- 
getragen worden sind; die Strafe im UÜbertretungs- 
  
falle beträgt 20 000 Reis, sofern nicht für die 
Tat auf Grund einer besonderen gesetzlichen Be- 
stimmung eine schwerere Strafe zulässig ist. 
Art. 3 Mit Geldstrafe von 3000 bis 
18 000 Reis werden alle Übertretungen der vor- 
liegenden Verordnung geahndet, mögen sie von 
Eingeborenen oder von Nichteingeborenen begangen 
sein, und mag für sie auch keine besondere Fest- 
setzung in einem der vorstehenden Artikel er- 
folgt sein. 
Art. 37. Die eingeborenen Übertreter werden 
festgenommen, bis sie die ihnen auferlegten Geld- 
strafen zahlen; wenn dies nicht sofort geschehen 
kann, wird die Geldstrafe durch Arbeit unter den 
Bedingungen des Art. 16 ersetzt. 
Art. 38. Bei Verhängung von Geldstrafen 
über Nichteingeborene werden die Schuldigen be- 
nachrichtigt, damit sie die Zahlung freiwillig 
leisten können; im Weigerungsfalle wird ein 
Protokoll ausgenommen und dem Gerichtsschreiber 
übersandt, der dann die Zwangseinziehung des 
Betrages betreibt; dieser Betrag stellt eine Schuld 
an die Staatskasse dar, bei der die Bestimmungen 
über staatliche und verwaltungsrechtliche Voll- 
streckungen zur Anwendung kommen. 
Gegen die Verhängung der Geldstrafen, auf 
die sich der vorliegende Artikel bezieht, ist Be- 
rufung an den Gouverneur des Bezirks zulässig; 
dieser verhört erforderlichenfalls weitere Personen 
und entscheidet endgültig. Die Berufung ist 
binnen drei Tagen — vom Tage der Zustellung 
zur freiwilligen Zahlung ab gerechnet — ein- 
zulegen und wird gegen Empfangsschein dem 
Gemeindeverwalter übergeben, der die Sache 
weiterleitet und die Abgabe des Protokolls an 
den Gerichtsschreiber bis zur Entscheidung des 
Gouverneurs aufschiebt. 
Art. 39. Die unter den Bedingungen des 
Art. 16 zur Arbeit gezwungenen Eingeborenen 
können zu Arbeiten von Privaten auf deren 
Antrag verwendet werden, wenn die Eingeborenen 
bei den Arbeiten des Staates oder der Gemeinde 
entbehrlich sind. 
Art. 40. Die Beträge an Geldstrafen, die- 
jenigen für Eintragungen, Zeugnisse sowie sonstige 
in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der 
vorliegenden Verordnung erhobenen Einnahmen 
bilden einen Baarbestand, der in der zuständigen 
Abteilung aufbewahrt wird und zur Bezahlung 
aller Ausgaben dient, die zur gebührenden Aus- 
führung dieser Verordnung nötig sind; es wird 
darüber Rechnung geführt. 
Wenn dieser Geldbestand 1 000 000 Reis 
übersteigt, so bildet der Überschuß endgültig eine 
Staatseinnahme. 
Die Bezirksgeldabteilung soll den zur Be- 
streitung von Ausgaben bei Ausführung der vor-
        <pb n="428" />
        W 352 20 
liegenden Verordnung nötigen Betrag vorstrecken; 
die Rückzahlung erfolgt aus dem Überschuß des 
Geldbestandes, auf den sich der vorige Para- 
graph bezieht. 
Art. 41. Die vorliegende Verordnung tritt 
sechzig Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 
Palast, den 9. September 1904. 
Manoel Raphael Gorjäo. 
  
Erhöhung des Ausfubhrzolls auf Kautschuk in der 
Westlichen Jone des Ronventionellen KRongobechens. 
Die Regierungen der Französischen Republik, 
Portugals und des Kongostaates sind — laut 
Notenwechsel vom 25. Juni v. Is. zwischen dem 
portugiesischen Minister der auswärtigen Ange- 
legenheiten und dem französischen Gesandten sowie 
dem belgischen Geschäftsträger in Lissabon — in 
Abänderung des Artikels 2 des Lissaboner Proto- 
kolls vom 8. April 1892, betreffend die Zoll- 
erhebung in der westlichen Zone des konventio- 
nellen Kongobeckens (Kol. Bl. Nr. 10 vom 
15. Mai 1892) übereingekommen, vom 2. Juli 
1907 ab die Ausfuhrzölle auf Kautschuk unter 
Zugrundelegung eines Wertes von 6 Francs 
(anstatt 4 Francs) für das Kilogramm zu erheben. 
BRelsernte Britisch-Indilens 1907/08. 
Das Schlußmemorandum über die gesamte 
Reisernte Britisch-Indiens für die Saison 1907/08 
ist unter dem 20. Februar d. Is. veröffentlicht 
worden. Die Schätzungen, die diesem Berichte 
zugrunde gelegt sind, umfassen ein Areal von 
78,3 v. H. der gesamten in Britisch-Indien unter 
Reiskultur stehenden Fläche. Keine Berichte 
wurden im Februar geliefert von Bengalen 
(34,8 v. H.) und Ost-Bengalen und Assam 
(23,1 v. H.). Für diese Provinzen ist die im 
Dezemberbericht (vgl. Kol. Bl. 1908, S. 138f.) 
gemeldete Anbaufläche zugrunde gelegt. Der 
Landwirtschaftsdirektor hat indessen die Schätzung 
des Ertrags an Winterreis für Ost--Bengalen und 
Assam abgeändert, die jetzt auf 92 v. H. einer 
normalen, statt 77 v. H. nach der Dezember- 
schätzung, angegeben wird. Auf dieser Grundlage 
wird der Ertrag auf 104 190 000 ewts statt auf 
87 203 000 ewts berechnet. 
Die Gesamtanbaufläche wird jetzt zu 
53 747 100 Acres gemeldet, so daß sie hinter 
der vorjährigen Fläche um 410 500 Acres oder 
0,8 v. H. zurückbleibt. 
Die Gesamtausbente wird auf 384484700 
ewts geschätzt, das sind 10 v. H. weniger als im 
Vorjahre. 
Einen Überblick über die Anbaufläche und den 
Ertrag der Reisernte 1907/08 in den einzelnen 
Provinzen ergibt die folgende Zusammenstellung: 
  
  
  
  
- Fünfjähriger 
Provinzen 1907/08 1906/07 Durchschnitt 
Anbaufläche in Acres 
Bengalen: 
Sommerreis 181 700 163 600 173200 
Herbstreis 4446 200 4309 000 4212500 
Winterreis. 19845 300 20 043 400 19 958 400 
zusammen 24 473200 24 516 000 24 374 100 
Ostbengalen und Assam: 
Sommerreis") 281 300 229 500 270200 
Herbstreis 3450 000 3 481 200 38817 000 
Winterreis. 11 .825 000 12 012 100 12303 300 
zusammen 15 056 300 15 723 500 16390 500 
Madras 6925 400 69044 400 7 125 800 
Unterburma 7292200 6 978 700 6699 000 
Insgesamt 53747 100 54 157 600 54 589 400 
Bengalen: Ertrag an gereinigtem Reis in cwis 
Sommerreis 1 014600 1098 800 1177800 
Herbstreis 23519 500 22 160 600 26 067 700 
Winterreis 115 627 000 172291 400 100 217800 
zusammen 140 161 100 195 545 800 217 463 800 
Ostbengalen und Assam: 
  
  
Sommerreis") 1 708 000 1 488 800 1 727000 
Herbstreis. 24 150 000 16249 000 ) 
Winterreis 104 190 000 102 108 000 ) 
zusammen 130 138 000 119 835 800 — 
Madras 49445 000 50 438 200 54 360 500 
Unterburma 44 740 000 61 924 000 59 812 000 
Insgesamt 3384 484 700 427 748 800 — 
Aus den Einzelberichten der Provinzen, denen 
der Prozentsatz, mit welchem sie an der Gesamt- 
anbaufläche Britisch = Indiens beteiligt sind, in 
Klammern beigesetzt ist, mögen folgende Angaben 
über die Ernte hervorgehoben werden: 
In Madras (10,6 v. H.) wird die in den 
Raiyatwaridörfern mit Reis bestellte Fläche auf 
6 925 400 Acres geschätzt gegen 6 944 400 Acres 
im Vorjahre; sie ist also um 0,3 v. H. zurück- 
gegangen. Der Stand der Ernte ist im allge- 
meinen ziemlich gut bis gut, und man er- 
wartet einen Ertrag von 49 445 600 ewts gegen 
50 438 200 ewts im Vorjahre, woraus sich eine 
Abnahme um 2 v. H. ergibt, die dem Wasser- 
mangel zur Reifezeit beizumessen ist. Die nicht 
Raiyatwaridörfer haben 351 400 Acres mit Reis 
besät, doch sind die Angaben hierüber unvoll- 
ständig. Der Ertrag wird auf 2 815 500 ewts 
geschätzt. 
In Unterburma (9,8 v. H.) wird die Ge- 
samtanbaufläche in den fünfzehn hauptsächlichsten 
) Nur für Ostbengalen. 
*"#) Nicht bekannt.
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        W 353 20 
Reisbilteien jetzt auf 7 292 200 Acres gegen 
973 700 Acres im letzten Jahre geschätzt, das 
8 4,6 v. H. mehr. Der Gesamtertrag wird auf 
64 740 000 ewts gegen 61 924 000 cwts im 
letzten Jahre angegeben, das wären 4,5 v. H. 
mehr. Die für die Ausfuhr verfügbare Menge 
wird zu 2 486 000 Tons Kargoreis angenommen, 
die 42 135 600 ewts gereinigtem Reis entsprechen. 
In den letzten fünf Jahren sind an Reis nach 
fremden Ländern zur See folgende Mengen aus- 
geführt worden: 
zus ale rd Machras 
Aus oiteh alens und 
Sind 
Burma und Assams überhaupt 
Menge in ewts 
1903. 34 407 598 6818 205 4 683 877 45 904 680 
1901. 37 589 361 8003 699 4 130 310 49 723 370 
1905. 34 200 758 8 996 514 2553 832 45 751 104 
1906. 298 093 470 6096 027 4265 155 38 454 652 
1907 28 339 452 3 664 579 6527 565 38 531 596 
Aus Burma sind in den letzten fünf Jahren 
nach indischen Hafenplätzen folgende Reismengen 
verschifft worden: 
ewts ewts 
1903 3 794 673 1906 14 462 870 
1904 5 793 429 1907. 17 781 191 
1905 6 615 659 
Die indische Baumwollernte 1907/08. 
Das Schlußmemorandum über die indische 
Baumwollernte für die Saison 1907/08, welches 
am 20. Februar d. Is. veröffentlicht ist, baut 
sich auf den aus den einzelnen Provinzen bis 
zum 1. Februar d. Is. eingegangenen Berichten 
auf und gibt, soweit es möglich ist, Vergleiche 
mit der Ernte in dem voraufgegangenen Jahre. 
Mit Ausnahme von Alwar State in Rajputana 
sind die Provinzialberichte vollständig eingegangen. 
Der ausgebliebene Bericht fällt aber nicht ins 
Gewicht, und es sind die für den Dezemberbericht 
gelieferten Angaben in diesem Schlußmemorandum 
angesetzt worden. 
Die Saison ist wegen der unzulänglichen und 
schlecht verteilten Regenfälle äußerst ungünstig 
verlaufen. Von den sechzehn unten angeführten 
Distrikten zeigen sechs eine Zunahme des Baum- 
wollareals, boch nur zwei weisen einen erhöhten 
Ertrag auf, der auch nur unbedeutend ist. 
Die gesamte mit Baumwolle bestellte Fläche 
wird jetzt zu 21 074 000 Acres angegeben; sie 
ist um 1 414 000 Acres oder 6 v. H. geringer 
als die vorjährige. Der Gesamtertrag beläuft 
sich auf 3 056 000 Ballen von je 400 engl. 
Pfund gegen 4 945 700 Ballen im Vorjahre und 
ist also um 1 889 700 Ballen oder um 38,2 v. H. 
kleiner als der vorjährige. Allerdings scheint die 
  
vorjährige Schätzung hinter der Wirklichkeit zurück- 
geblieben zu sein, denn nach den Angaben der 
„Bombay Cotton Trade Association Ltd.“ waren 
die Zahlen für den Export und den Verbrauch 
für das mit dem 30. September 1907 endende 
Jahr die folgenden: 
Netto Export 2717 000 Ballen 
Baumwolleverbrauch 
in den Spinnereien 1 895000 = 
außerhalb der Spinnereien 750 000 
Zusammen 5 362 000 Ballen 
Gegenüber der Schätzung auf 4 946 000 Ballen 
würde sich mithin ein Unter- 
schied von .. 
ergeben. 
Im einzelnen ergeben sich nach dem end- 
gültigen Schätzungsberichte für die einzelnen Ge- 
bietsteile Indiens im Vergleich mit dem Vorjahre 
folgende Anbauflächen und Erträge: 
416 000 Ballen 
  
1907/08 1906/07 
Provinzen 1000 1000 1000 1000 
und Staaten Acres Ballen Acres Ballen 
Bombay') 5979 857 6690 1538 
Zentralprovinzen 
und Berar 4 455 595 4678 881 
Madras“") 1 849 184 1 703 (“157 
Punjab“") . 1 475 357 1 413 357 
Vereinigte Pro- 
vinzen") 1 461 268 1 489 639 
Sind“) 232 121 250 154 
Burma 189 28 187 36 
Bengalen“) 74 14 75 16 
Ostbengalen und 
Assam. .. 78 24 76 17 
Nordwestliche 
Grenzprovinz 48 9 61 13 
Aimer-Merwara 41 32 40 57 
Hyderabad 3 100 310 3 480 449 
Zentralindien 990 55 1136 221 
Baroda 581 103 693 224 
Rajputana 438 92 428 176 
Mysore 84 7 89 10 
Zusammen . 21074 3056 22488 48945 
Aus den Einzelberichten der Provinzen, denen 
der Prozentsatz, mit welchem sie an der Gesamt- 
anbaufläche Britisch = Indiens beteiligt sind, in 
Klammern beigesetzt ist, mögen noch folgende An- 
gaben über die Ernte hervorgehoben werden: 
Bombay (27,4 v. H.). Die gesamte mit früher 
oder später Baumwolle in den britischen Gebiets- 
teilen bepflanzte Fläche wird zu 3 453 000 Acres 
*) Einschließlich der Eingeborenenstaaten. 
*) Ausschließlich nicht Raiyatwaridörfer und Ein- 
geborenenstaaten 
*“ ) Ohne Eingeborenenstaaten.
        <pb n="430" />
        G 354 20 
gemeldet, woraus sich eine Abnahme von 470 000 
Acres oder 12 v. H. gegen das Vorjahr ergibt. 
Die Eingeborenenstaaten (mit Ausnahme von 
Baroda) haben 2 526 000 Acres mit Baumwolle 
bestellt gegen 2 767 000 Acres im Vorjahre; sie 
haben hiernach das Anbauareal um 8,7 v. H. 
verringert. Seit dem Dezemberbericht (vgl. Kol. 
Bl. 1908, S. 140) hat die Späternte in Gujarat, 
die damals nicht vielversprechend war, sich ins- 
besondere im Süden gut entwickelt. Auch in 
Karnatak sind die Aussichten bessere geworden, und 
die Ernte verspricht einen ziemlich guten Ertrag. 
Der Gesamtertrag stellt sich jetzt auf 857 000 
Ballen (388 000 Ballen in den britischen Ge- 
bietsteilen und 469 000 Ballen in den Einge- 
borenenstaaten) gegen 1 538 000 Ballen (692 000 
Ballen in den britischen Gebietsteilen und 846 000 
Ballen in den Eingeborenenstaaten) im Vorjahre. 
Er ist also um 681 000 Ballen oder 44 v. H. 
gesunken. Allerdings ist zu berücksichtigen, daß 
die Verhältnisse des Vorjahres außerordentlich 
günstige waren. Der Ertrag für 1905/06 wurde 
auf 1.009 000 Ballen geschätzt. 
In den Zentralprovinzen und Berar 
(23,4 v. H.) wird das Areal jetzt auf 4 455 000 
Acres (1 384 000 in den Zentralprovinzen und 
3 071 000 in Berar) angegeben gegen 4 678.000 
Acres (1 389 000 in den Zentralprovinzen und 
3289 000 in Berar) im Vorjahre, das ist ein 
Rückgang um fast 5 v. H. Die Schätzung des 
Ertrages hat gegen den Dezemberbericht keine 
Abweichung ergeben; 595 000 Ballen gegen 
881 000 Ballen im Vorjahre. 
In Madras (8,8 v. H.) wird die in den 
Raiyatwaridörfern (etwa zwei Drittel der ganzen 
Provinz) bis Ende Januar besäte Fläche zu 
1 621 000 Acres angegeben; sie überragt die 
vorjährige Fläche um 5 v. H., eine Folge der 
zeitgemäßen Regenfälle. Der Stand der Felder 
ist im allgemeinen ziemlich gut. Der Rohertrag 
wird auf 155 000 Ballen geschätzt gegen 157 000 
Ballen im Vorjahre. Die nicht Raiyatwaridörfer 
haben eine Fläche von 204 000 Acres, das sind 
etwa 56 v. H. mehr als im Vorjahre, mit Baum- 
wolle bepflanzt; doch sind die Berichte hierüber 
unvollständig. Der Ertrag von dem gemeldeten 
Areal wird auf 28 000 Ballen geschätzt. Die 
Eingeborenenstaaten haben 24 000 Aecres, das 
sind 4 v. H. weniger als im Vorjahre, bestellt. 
Der Ertrag wird auf 2000 Ballen geschätzt. 
Aus dem Punjab (7,9 v. H.) wird die An- 
baufläche zu 1 319 000 Aeres gemeldet gegen 
1 259 000 Acres im Vorjahre, das sind fast 
5 v. H. mehr. Die Pflücke wurde durch die 
scharfen Fröste Mitte Dezember beeinträchtigt. 
Der Gesamtertrag wird auf 322 000 Ballen ge- 
schätzt gegen 303 000 Ballen im Vorjahre. In 
  
den Eingeborenenstaaten sind 156 000 Acres mit 
Baumwolle bepflanzt worden, deren Ertrag auf 
35 000 Ballen geschätzt wird. Im Vorjahre 
wurden 154 000 Aeres bestellt und 54 000 Ballen 
geerntet. 
Aus den Vereinigten Provinzen (6,4 v. H.) 
wird das gleiche Areal wie im Dezember- 
bericht gemeldet, nämlich 1 443 000 Acres gegen 
1 473 000 Acres im Voriahre. Der Ertrag wird 
auf 266 000 Ballen gegen 634 000 Ballen im 
Vorjahre geschätzt, das sind 58 v. H. weniger. 
Für Baroda (3,1 v. H.) wird die Anbau- 
flüäche auf 581 000 Acres angegeben gegen 
693 000 Acres im Vorjahre. Während die Früh- 
ernte stellenweise verdorrte, stand die Späternte 
gut. Der Ertrag wird auf 103 000 Ballen ge- 
schätzt gegen 224 000 Ballen im Vorjahre, so 
daß hier eine Abnahme von 54 v. H. zu ver- 
zeichnen ist. 
Aus Sind (1,1 v. H.) melden die Berichte 
eine Gesamtfläche von 232 000 Acres gegen 
250 000 Acres im Vorjahre. Der Gesamtertrag 
der Ernte wird auf 121 000 Ballen angegeben, 
womit sie hinter der vorjährigen Ernte von 
154 700 Ballen um nahezu 22 v. H. zurückbleibt. 
Etwa 6100 Acres sind mit ägyptischer Baumwolle 
bestellt worden; es werden hiervon 2200 Ballen 
erwartet. 
In Burma (0,9 v. H.) wird die Gesamtfläche 
jetzt auf 189 000 Acres gegen 187 000 Acres 
im Vorjahre angegeben. Der Ertrag wird auf 
28 000 Ballen gegen 36 000 Ballen im Vorjahre 
geschätzt (das sind 22 v. H. weniger). 
Aus Bengalen (0,4 v. H.) wird die Ge- 
samtfläche jetzt zu 74 000 Acres gemeldet gegen 
75 000 im letzten Jahre. Der Ertrag wird auf 
14 000 Ballen gegen 16 000 im Vorjahre ge- 
schätzt. Daneben wird in den Eingeborenen- 
staaten, für welche keine statistischen Angaben er- 
hältlich sind, auf einen Ertrag von 700 Ballen 
gerechnet. 
Das Areal in Ostbengalen und Assam 
(0, 3 v. H.) beläuft sich auf 78 000 Acres gegen 
76 000 Acres im Vorjahre. Der Ertrag wird 
auf 24 000 Ballen geschätzt gegen 17 000 Ballen 
im vorangegangenen Jahre. 
ür die Nordwestliche Grenzprovinz 
(0,2 v. H.) ist das Baumwollareal zu 48 000 
Acres gemeldet worden gegen 61 000 Acres im 
Vorjahre. Der Ertrag wird auf 9000 Ballen 
gegen 13 000 Ballen im vorhergehenden Jahre 
geschätzt. 
In Ajmer-Merwara (0,2 v. H.) ist seit dem 
Dezemberbericht keine Veränderung in dem Areal 
zu verzeichnen gewesen. Der Ertrag wird auf 
32 000 Ballen gegen 57 000 Ballen im Vorjahre 
geschätzt.
        <pb n="431" />
        355 20 
In Hyderabad (13,3 v. H.) hat sich in der 
Anbaufläche gegen die Dezemberschätzung keine 
Anderung ergeben. Die Ernte wird jetzt auf 
310 000 Ballen angegeben gegen 449 000 Ballen 
im Vorjahre. 
In Zentralindien (4,1 v. H.) sind 990000 
Acres mit Baumwolle bestellt worden gegen 
1 136 000 Acres im Vorjahre, woraus sich eine 
Abnahme um fast 13 v. H. ergibt. Der Ertrag 
wird auf 55.000 Ballen geschätzt gegen 221000 
Ballen im Vorjahre, was einem Rückgang um 
75 v. H. gleichkommt. 
Aus Rajputana (2,1 v. H.) wird eine Anbau- 
släche von 438 000 Acres und ein Ertrag von 
92 000 Ballen gemeldet gegen 428 000 Acres 
und 176 000 Ballen im Vorjahre. 
Aus Mysore (0,4 v. H.) wird eine Anbau- 
fläche von 84 000 Acres und ein Ertrag von 
7000 Ballen gemeldet gegen 89 000 Acres und 
10 000 Ballen im Vorjahre. 
Die überseeische Ausfuhr von Rohbaumwolle 
hat sich in den letzten Jahren folgendermaßen 
gestaltet: 
April bis Dezember 1903 4 941 376 ent. 
—- — 1904 3 615 046 
-- - 1900.4865593- 
- - - 1906 4 370 952 = 
-- - 1907.6373599- 
Die Preise für Broach-Baumwolle in Bombay 
haben in den letzten Jahren folgende Schwan- 
kungen ergeben: 
1903 1904 1905 1906 1907 
Preise in Rupien pro Kandy von 784 engl. Pfund 
September 225 270 250 235 268⅛½ 
Oktober. 225 256 — 241½ 270 
November 237½ 243 245 243 265 
Dezember 257 227 252 245 271 
Dle wirtschaftliche Lage des Distrihts von Tete in 
der Kolonie MOocambique. 
Der Distrikt von Tete in der portugiesischen 
Kolonie Mocambique, der etwa 100 000 qkm 
umfaßt, befindet sich größtenteils in den Händen 
der Zambesia-Gesellschaft. In der Vorrede zu 
seinem Jahresbericht für 1906/07 erhebt der 
Gouverneur von Tete gegen diese Gesellschaft den 
Vorwurf, daß sie, obwohl sie in dem Genusse fast 
sämtlicher Konzessionen stände, bisher so gut wie 
nichts für die Entwicklung des Landes getan habe 
und der Distrikt sich daher noch in demselben 
Zustande wie etwa vor 30 Jahren befände, ob- 
wohl er reiche Bodenschätze aufweise. Als ein- 
ziges Heilmittel schlägt er vor, das bisher ge- 
  
handhabte Prinzip zu verändern oder gänzlich 
fallen zu lassen und das weite Land in kleine 
Landkonzessionen aufzuteilen. Je nach der von 
ihnen entfalteten Tätigkeit sollten alsdann die 
Konzessionäre allmählich Eigentümer ihres Landes 
werden. 
Nach dem Bericht betrugen die Einnahmen 
des Distrikts in den Jahren 1904/05: 14 950 T, 
1905/06: 15 600 TC, 1906/07: 19 500 KT, 
während sich die Ausgaben 1904/05 auf 47 400 E, 
1905/06 auf 42 800 L, 1906/07 auf 34 800 K. 
beliefen. 
Die Haupteinnahmegquelle besteht in Zollein- 
nahmen, die jährlich etwa 6750 D betragen. 
Die Abnahme der Ausgaben hat seinen Grund 
darin, daß die militärischen Unternehmungen in 
den Distrikten Baruk und Mozuc eingestellt sind. 
Die Hauptexportartikel sind Wachs und Kaffern- 
korn. An Wachs wurden etwa 34 Tons im Werte 
von 3000 &amp; und an Korn etwa 600 Tons im 
Werte von 2600 &amp; ausgeführt. 
Während des Jahres 1906 kamen 49 Dampfer 
und 47 Segelschiffe nach Tete. Die ersteren 
brachten 1319 Tons Ladung und nahmen 189 Tons, 
während von den Segelschiffen 159 Tons gelöscht 
und 117 Tons geladen wurden. Die Zahl der 
auf dem Zambesi verkehrenden Schiffe betrug im 
letzten Jahr 26; darin sind eingerechnet drei 
Kriegsschiffe. 
Prospektionsarbeiten sollen im Jahre 1906 zu 
guten Resultaten geführt haben, dennoch ist ein 
Minenbetrieb erst an einigen Plätzen wie Chifum- 
baze und Missale begonnen, wo nach Gold und 
Kupfer gebohrt wird. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in 
Lourengo Marques.) 
Der Gummimarkt Cevions. 
Der Gummimarkt auf Ceylon befolgt noch 
immer eine langsam rückwärtsgehende Tendenz, 
und man glaubt nicht, daß in nächster Zeit eine 
Wendung zum Besseren eintreten wird. 
Die heute bezahlten Preise sind: 
Feiner Biskuit Rabbeer 2,40 bis 2,60 Rs. 
S—— . 1,25 1,50 
Die erzeugung ist wiederum beträchtlich ge- 
wachsen. Die Verschiffungszahlen für die Jahre 
1905 1906 1907 
stellen sich wie folgt: 168547 417661 556080 
Wie man allgemein annimmt, ist infolge der 
niedrigen Preise nicht die ganze Erzeugung des 
Jahres 1907 zur Ausfuhr gelangt, und es sollen 
sich verschiedene größere Lager in Ceylon be- 
finden.
        <pb n="432" />
        G 356 20 
Die Ausfuhrzahlen für die einzelnen Länder 
d: 
1907 1906 
Ibs lbs 
England 315 423 285 722 
Deutschland. 15 501 12 522 
Amerika 181 156 105 172 
Australien 11 034 3 581 
Belgien. 5 634 4672 
Frankreich 1 774 5 964 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Calcutta 
vom 4. Februar 1908.) 
  
bandel Britisch-Südafrihos 1907. 6 
Der Handel Britisch-Südafrikas wickelte sich 
im Jahre 1907 über die einzelnen Ein= und 
Ausfuhrhäfen, wie folgt, ab: 
Einfuhr. 
1907 1906 
Einfuhr über Wert in L. 
Kapstadt 4 604 845 5 900 650 
Kapstadt: Postsachen 659 085 743 311 
Port Elizabeth 004952 6564 103 
East London. 3 075 431 3717 049 
Mossel Bay 360 211 364 550 
Andere Kaphäfen. 206 849 215 978 
Port Natal (Durban) 6 949 597 8 148 833 
Delagoa Bay Coureneo 
Marques) . 3395 923 3654120 
Beira 640 454 554 290 
Feira (am Zambesh und 
über Land 22 931 24 292 
Zusammen: 
über britische Häfen 21 883 901 25 678 766 
= portugies. = 4 036 377 4 208 410 
Insgesamt 25 920 278 29 887 176 
  
  
1907 
Einfuhr über Wert 
Waren für die Kolonial- 
regierungen 1 562 764 
ünen 806 414 
Überhaupt. 28 289 456 
Ausfuhr. 
Ausfuhr über 
Diamanten 8 973 148 
Rohgold 28 225 185 
Kapstadt) And. südafri- 
kan. Produkte 796 326 
Port Elizabeth 3 150 681 
East London 1 456 044 
Mossel Bay 909 018 
Andere Kaphäfen 581 813 
Rohgold. 1 200 596 
Natal] Goldkonzentrate 33 021 
(Durban)]) And. südafri- 
kan. Produkte 1 762 684 
Delagoa Bay 261 517 
Rohgold. 78 669 
. Goldkonzentrate 82 861 
Beira) Andere südafri- 
kan. Produkte 84 052 
Feira #om Bambes) 
Zusam 
* brisiche Häfen 47 088 566 
. portugies. = 504 099 
Insgesamt 47 595 665 
Postsachen. 56 710 
Wiederausfuhr 589 435 
Münzen. 158 735 
Überhaupt 48 400 585 
1906 
in L 
1 754 640 
711 467 
32 353 283 
9 257 531 
24 398 208 
820 783 
2 627 020 
1 304 268 
724 363 
486 574 
1 156 233 
24 215 
1 181 808 
210 994 
41 981 832 
414 479 
42 396 311 
41 508 
612 629 
863.222 
43 913 670 
(The Cape of (iood llope Goremment Gazette.) 
5Handel Agyptens im Januar 1908. 
Der Handel Agyptens bewertete sich im Januar 1908 in der Einfuhr auf 1 921 911 L E. 
gegen 2 036 463 K E. im Vorjahr und in der Ausfuhr auf 3248 599 4&amp; E. gegen 3 808 655 4 E. 
im Jannar 1907. 
114 552 L E., letztere um 560 056 1 
Ein= und usuhr sind also gegen das Vorjahr zurückgegangen, 
erstere um 
Auf die einzelnen ae verteilen sich die Werte der Ein= und Ausfuhr folgendermaßen: 
Warengruppen: 
Tiere und tierische Erzeugnisse zu Gennkwecken 
Felle und Waren daraus . 
Andere tierische Erzenguisse und . 
Getretde,Gemusel. . 
Kolonialwaren, Frogen . 
Spirituofen,Getränke,Olc. 
Lumpen, Papier, Bücher. 
Einfuhr: Ausfuhr: 
Jannar Jannar 
1907 1908 1907 1908 
89 674 80 233 30 376 29 723 
42 066 29 486 13 036 6716 
7 199 7 874 14 356 5 436 
250 662 250 753 366 448 399 825 
72 912 122 898 7 901 5144 
97.523 127 107 1204 1 183 
26 074 29227 1 404 1 698
        <pb n="433" />
        W 357 20 
  
  
Einfuhr: Ausfuhr: 
Warengruppen: Januar Januar 
1907 1908 1907 1908 
Holz, Holzwaren, Kohlen 166 935 168 956 1 303 1 005 
Steine, Erden, Glas, æritai 55 784 74 170 327 105 
Farbstoffe, Farben. . 22 461 25 632 1246 923 
Chemische Erzeugnisse, beinmite, Bersimerien 45 585 53 799 1 928 2 010 
Textilwaren 599 932 461 133 3 332 819 2759 988 
Metalle und Metallwaren 300 786 263 883 178 1 
Verschiedene Waren . 199 040 152 325 6 462 5 049 
Zusannen 1 976 633 1 848 476 3778 988 3218 949 
Tabak und Tabakfabrikate 59 830 74 435 29 667 29 650 
Insgesam 2 036 463 1 921 911 3 808 655 3248 599 
Der Rückgang der Einfuhr ist durch die verminderte Einfuhr von Textilwaren verursacht 
worden, von denen im Januar 1908 für 138 799 L E. weniger eingeführt wurden als im Jannar 1907. 
Erhebliche Mindereinfuhren zeigen daneben noch die Gruppe der Metallwaren (— 36 903 L E.) und 
die Gruppe der verschiedenen Waren (— 46 715 &amp;K E.). Deutschlands Anteil an der Einfuhr hat 
im Januar 1908 diese rückgängige Bewegung nicht mitgemacht, obwohl seine Hauptlieferungen gerade 
unter die drei Gruppen fallen, deren Einfuhren am meisten nachgelassen haben; sein Anteil hat sich 
vielmehr von 94 377 &amp; E. im Januar 1907 auf 114 499 K E. im Januar d. Is. gehoben. 
Der Ausfall in der Ausfuhr ist durch die geringeren Baumwollverschiffungen hervorgerufen 
worden, die gegen den Monat Januar 1907 ein Minus von 572 831 L E. ergeben. 
Da Baum- 
wolle auch der hauptsächlichste Ausfuhrartikel nach Deutschland ist, so ist auch der deutsche Anteil an 
der Ausfuhr von 325 099 L E. 
gegangen. 
im Jannar 1907 auf 320 561 L E. 
(Bulletin Mlensuel ün Commerce Extéricur de PEgxpte.) 
im Jannar d. Is. zurück- 
  
Verschiedene Mitteilungen. 
K#olonkalwissenschaftliche Ferlenhurse 
werden, wie man uns mitteilt, an der Universität 
Jena vom 5. bis 18. August für Damen und 
Herren abgehalten. Die Abteilung für Kolonial- 
wissenschaft ist besonders für Beamte, Lehrer und 
Lehrerinnen eingerichtet. Es werden lesen: Prof. 
Dr. Anton 12 Stunden über vergleichende 
Kolonialpolitik; Prof. Dr. Uhlig-Berlin 
6 Stunden über Deutsch-Ostafrika; Prof. 
Dr. Dove 6 Stunden über Deutsch-Südwest- 
afrika; Prof. Dr. Voigt-Hamburg 12 Stunden 
über die pflanzlichen Handelsprodukte der 
deutschen Kolonien. 
Jur Frage des kolonialen Eisenbahnbaus 
hat das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee 
an den Reichstag soeben die nachstehende Ein- 
habe gerichtet: 
„Dem Reichstage beehren sich das Kolonial- 
Wirtschaftliche Komitec und die ihm angeschlossenen 
300 Handelskammern, Städte, Missionen, kauf- 
männischen, industriellen und kolonialen Körper- 
schaften die ergebenste Bitte zu unterbreiten, den 
  
Vorlagen der Reichsregierung hinsichtlich des 
Ausbaues der Eisenbahnen in den afrikanischen 
Kolonien seine Zustimmung erteilen zu wollen. 
Die Wirkungen des Eisenbahnbaues in Afrika 
sind: 
1. Friedliche Eroberung der noch nicht in Ver- 
waltung genommenen Gebiete. Verringerung 
der Kriegsgefahr und damit der Opfer an 
Gut und Blut. 
Einzug der Kultur. Freiwerden der Kara- 
wanenträger für die produktive Arbeit. Ein- 
führung der modernen Technik. Ermöglichung 
der Ansiedlung von Weißen. Erleichterung 
der Missionstätigkeit. Vermeidung von 
Hungersnot und Hebung des Gesundheits- 
zustandes von Mensch und Tier durch er- 
leichterte Zufuhr von Lebensmitteln und er- 
leichterte sanitäre Hilfeleistung. Hebung der 
Lebenshaltung und der Kaufkraft der Be- 
völkerung. 
Entwicklung des Handels. Vermehrung der 
Ausfuhr, insbesondere der für den heimischen 
Markt wichtigen Rohstoffe und Produkte und 
Vermehrung der Einfuhr heimischer Industrie- 
erzeugnisse. 
i- 
S
        <pb n="434" />
        W 358 20 
4. Vorbereitung der finanziellen Selbständigkeit 
der Kolonien durch erhöhte Steuerkraft und 
durch erhöhte Zolleinnahmen auf Grund 
einer vermehrten Produktions= und Konsum- 
fähigkeit. 
Ein Vergleich des Eisenbahntransportes 
gegenüber dem Karawanentransport führt zu 
dem folgenden Ergebnis: 
Ein Güterzug mit 30 Wagen = 3000 dz 
Last bei 30 km Fahrgeschwindigkeit ersetzt 10 000 
Karawanenträger zu 30 kg Last bei durchschnitt- 
licher Marschzeit von 3 km pro Stunde. Der 
Eisenbahntransport stellt sich gegenüber dem Kara- 
wanentransport um das Zwanzigfache billiger und 
erspart das Zehnfache an Zeit. 
Ein erfolgreicher Wettbewerb von Stapel- 
artikeln, wie Baumwolle, Olfrüchten, Hölzern, 
Mineralien usw., auf dem Weltmarkt ist bei dem 
Transport auf den Köpfen der Eingeborenen so 
gut wie ausgeschlossen. Ein Transport durch Tiere 
ist wegen der herrschenden Viehseuchen, die noch 
ihrer Bekämpfung harren, vielfach nicht angängig. 
Tatsache ist, daß die meisten afrikanischen 
Eisenbahnen nach kurzer Frist ihre eigenen Be- 
triebsausgaben einschließlich der Unterhaltungs- 
kosten zu decken vermochten, und daß eine größere 
Anzahl von vornherein eine Rente erzielte. 
Die Rückständigkeit des Eisenbahnbaues in 
den deutschen Kolonien wird heute von allen 
politischen und wirtschaftlichen Richtungen an- 
erkannt. Während die Produktionsfähigkeit und 
Verbrauchsfähigkeit der deutschen Kolonien gegen- 
über den unter gleichen Verhältnissen arbeitenden 
englischen und französischen Kolonien in keiner 
Weise zurücksteht, besitzt England in Afrika 
15 166 km Eisenbahnen im Betrieb oder im Bau, 
Frankreich 8975 km, Deutschland nur 2061 km. 
Vom rein wirtschaftlichen Standpunkt aus be- 
urteilt, bieten die Vorlagen der Reichsregierung 
hinsichtlich des Ausbaues der Eisenbahnen in den 
afrikanischen Kolonien die folgenden Vorteile: 
Verlängerung der Eisenbahn Dares- 
salam —Morogoro nach Tabora: Erschließung 
der reichen Landschaft Kilossa für die europäische 
Plantagenwirtschaft, z. B. für Baumwolle; Er- 
möglichung der Ausfuhr von Vieh aus den vieh- 
reichen Ländern Ugogo, Turu usw., die wegen 
der zahlreichen Viehkrankheiten jetzt nahezu aus- 
geschlossen ist; Versorgung der europäischen 
Plantagen an der Küste mit Arbeitskräften aus 
der dicht bevölkerten Landschaft Uniamwesi; 
Steigerung der Produktion dieses Landes durch 
Volkskulturen, wie Baumwolle, Erdnüsse, Reis. 
Verlängerung der Usambara-Eisen- 
bahn am Paregebirge entlang zum Kili- 
mandjaro und Meru: Erschließung weiter Ge- 
biete für die europäische Plantagenwirtschaft, Kaut- 
  
schuk, Sisalhanf, Baumwolle; Ermäöglichung der 
Ausbeutung der reichen Holzbestände von West- 
Usambara; Schaffung einer Absatzmöglichkeit der 
Erzeugnisse des Ackerbaues und der Viehzucht für 
die Ansiedler in den gesunden Siedlungsgebieten 
des Kilimandjaro und Mern. 
Eisenbahn Lome—Atakpame: Erschließung 
eines weiteren Teiles des Olpalmengürtels und 
der Baumwollgebiete der Atakpame-, Pessi= und 
Sokodé--Bassari-Bezirke, sowie weiterer Teile von 
Mittel= und Südtogo für den Anbau von Mais 
und Erdnüssen; Ermöglichung des Transportes 
von Rindvieh aus den viehzüchtenden Atakpame- 
und nördlicheren Bezirken durch die tsetsever- 
seuchten Gegenden Südtogos nach der Küste. 
Eisenbahn von Duala über Edea nach 
Widimenge am Nyongfluß: Erschließung der 
fruchtbaren und volkreichen Bakoko= und Jaunde- 
Gebiete und des weiteren Hinterlandes für den 
Anbau von Mais und Erdnüssen, und Er- 
möglichung der Ausbeutung der in diesen Ge- 
bieten waldartig vorkommenden ÖOlpalmenbe- 
stände; Ausnutzung der in den dortigen Urwäldern 
zahlreichen Edel= und Bauhölzer; Ermäöglichung 
der Zufuhr von Pferden, Rind= und Kleinvieh 
aus Adamaua und den Tschadseeländern, deren 
Transport durch den Urwaldgürtel jetzt wegen 
der Tsetsegefahr ausgeschlossen ist; Versorgung der 
Plantagen an der Küste mit Arbeitern aus den 
Bakoko= und den mit diesen verwandten Babimbi- 
Stämmen; Wirtschaftliche Ausnutzung der schiff- 
baren Ströme Nyong und Dume. 
Zweiglinie der Lüderitzbuchtbahn von 
Seeheim nach Kalkfontein: Erschließung weiter 
Gebiete für die Zucht von Wollschafen und Angora- 
ziegen. 
Die Zustimmung des Reichstages zu den neuen 
Bahnlinien würde demgemäß einen wesentlichen 
Fortschritt in der wirtschaftlichen Erschließung-der 
Kolonien bedeuten. Nach dem Ermessen des 
Komitees ist eine rationelle Eisenbahnpolitik das 
sicherste Mittel, unsere Kolonien finanziell selb- 
ständig zu machen und sie zu nutzbringenden 
Gliedern der heimischen Volkswirtschaft zu ent- 
wickeln.“ 
Der Bergbau in der Oranjefluß-Holonlie. 
Mit der Oranjefluß-Kolonie ist lange die Vor- 
stellung eines nahezu ausschließlich Viehzucht und 
Ackerbau treibenden Landes verbunden gewesen. 
Der kürzlich erschienene vierte Jahresbericht der 
Bergbuubehörde der Kolonie beweist indessen, daß 
der Bergbau, und zwar insbesondere die Diamanten- 
und Kohlengewinnung, in der Kolonie in den 
letzten Jahren einen ganz beträchtlichen Aufschwung
        <pb n="435" />
        G 359 20 
genommen hat und bereits in seinem jetzigen 
Stande, der durchaus noch nicht als der Abschluß 
der aufsteigenden Entwicklung anzusehen ist, sowohl 
für die wirtschaftlichen Verhältnisse des Landes im 
allgemeinen wie für die Finanzen des Staates 
von wesentlicher Bedeutung ist. 
Zu der im Südwesten der Kolonie gelegenen 
Jagersfontein-Mine, die mit De Beers in Kimber- 
ley verbunden ist und seit Jahren mit recht gutem 
Erfolg arbeitet, sind in den letzten Jahren an 
Diamantminen namentlich die Roberts Viktor= 
Mine bei Boshof (unweit von Kimberley in 
nordöstlicher Richtung) und neuestens die Voor- 
spoed-Mine bei Kroonstad gekommen. Von der 
Jagersfontein-Mine stammt der im Jahre 1893 
gefundene 971 Karat schwere Diamant „Excelsior"“, 
bis zur Auffindung des in den letzten Monaten 
vielgenannten „Cullinan“ von der Premier-Mine 
bei Pretoria der größte weiße Diamant. Im 
Jahre 1895 wurde in demselben Bergwerk der 
Diamant „Reitz“ gefunden, der zwar nur 634 Karat 
wog, aber für den schönsten und vollkommensten 
Diamanten der Welt gilt. Bei der Roberts 
Victor-Mine, die im Berichtsjahre (Juli 1906 bis 
Juni 1907) zufriedenstellend gearbeitet hatte, hat 
man seitdem ungünstigere Entdeckungen über die 
Beschaffenheit des tieferliegenden Grundes gemacht. 
Der Voorspoed-Mine wird allgemein auch in dem 
amtlichen Bericht eine gute Zukunft vorausgesagt; 
es wird indes noch etwa ein Jahr dauern, bis 
sie voll in Betrieb genommen werden kann. 
Neben den genannten ist noch die schon etwas 
ältere Koffyfontein-Mine zu erwähnen, die nach 
dem Berichte nach einer langen Zeit unrentablen 
Geschäftsganges nunmehr gleichfalls, voraussichtlich 
dauernd, in ein verdienendes Stadium getreten ist. 
Der Vaalfluß zieht seit langem in den drei 
Kolonien, die er berührt, eine große Zahl Dia- 
mantengräber an. Ihre Zahl ist in der Oranje- 
fluß-Kolonie indes im Berichtsjahre von 800 auf 
600 zurückgegangen. Neue Methoden, die jetzt 
vielfach in Anwendung kommen, sind die Anlegung 
von Schächten von über 40 Fuß Tiefe und unter- 
irdischer Abbau sowie Ablenkung des Flusses und 
Trockenlegen des früheren Bettes. Die Diamanten- 
gewinnung ist bei Alluvialformationen in viel 
höherem Maße von Zufälligkeiten abhängig und 
daher unberechenbarer als bei Reefs. Während 
ein einziger Fund dem Entdecker ein kleines Ver- 
mögen einbringen kann, dürfte die Mehrzahl der 
am Vaal beschäftigten Diamantensucher kaum so- 
viel verdienen, als zu ihrem Lebensunterhalt nötig 
ist. Der Bericht berechnet als monatliches Durch- 
schnittseinkommen 9.10 L. Die Flußgräber der 
Oranjefluß-Kolonie haben sich im Berichtsjahre 
mit Genehmigung der Regierung als eine Art 
Gemeinde organisiert. 
  
Im ganzen wurden in der Kolonie Diamanten 
gewonnen: 
Karat im Werte von 2 
im Jahr 1903/4. 259 8399 779 792 
- -15904/5. . 320 548 938 617 
- - 1905/6 J 289 470 902 727 
- -15906/7. . 398703 1222202 
Von den für 1906/7 mitgeteilten Zahlen ent- 
fallen: 
auf die Bergwerke 391 600 Karat im Werte 
von 1 185 307 E, 
auf den Vaalfluß 7 103 Karat im Werte 
von 36 895 K. 
Die im Alluvialvorkommen gefundenen Steine 
sind bekanntlich im Durchschnitt von verhältnis- 
mäßig höherem Werte als die in Reefs enthalte- 
nen. Zum Teil hängt diese Erscheinung aller- 
dings damit zusammen, daß die Flußgräber infolge 
ihrer weniger vollkommenen Technik nicht imstande 
sind, die im Grunde enthaltenen kleineren Steine 
zu finden. Im Berichtsjahre betrug der Durch- 
schnittswert der gewonnenen Diamanten pro Karat 
in Bergwerken 3.0.6½ &amp;, im Vaal 5.3.10½ K. 
Das Schürfen nach Diamanten ist im abge- 
laufenen Jahre so lebhaft betrieben worden wie 
nie zuvor in der Geschichte der Kolonie. Nament- 
lich in den Distrikten Boshof und Smaldeel hat 
sich ein sehr lebhaftes Geschäft mit „Optionen“ 
(Vorkaufsrechten) auf Farmen und Aktien neuer 
Gründungen erhoben. Im ersteren Bezirke sind 
Optionen an nahezu der Hälfte aller Farmen 
genommen worden. Trotzdem ist bis jetzt kein 
einziges weiteres abbauwürdiges Edelsteinvor- 
kommen entdeckt worden. Im Hinblick auf die 
gewaltige Zunahme der Diamantenproduktion in- 
folge der Entdeckungen neuer Minen in den letzten 
Jahren und mit Rücksicht auf den erheblichen 
Rückgang der Nachfrage nach Diamanten auf dem 
Weltmarkte bezeichnet der Bericht den Mißerfolg 
der Schürfer als nicht unbedingt bedauerlich. Die 
Oranjefluß-Kolonie hat von der Bewegung noch 
insofern einen Gewinn von Tausenden von Pfunden 
Sterling gehabt, als die Schürfer und Options- 
käufer durchweg Auswärtige waren, die Gelder 
aber für die Schürflizenzen und Optionen, die 
von den Schürfern bezahlten Arbeitslöhne und 
ihre sonstigen Ausgaben dem Fiskus, den Farmern 
und dem Lande im allgemeinen zugeflossen sind. 
Von den Spekulanten haben sich die Einheimischen 
in der dem Buren eigenen Bedachtsamkeit und 
infolge einer, wie sich gezeigt hat, wohl berech- 
tigten Vorsicht so gut wie ganz zurückgehalten. 
Die Farmer haben sich darauf beschränkt, den 
allzu optimistischen Fremden gegen klingendes 
Geld, von 50 bis 1000 2 pro Jahr, Vorkaufs- 
rechte an ihren Farmen einzuräumen. Wie leb-
        <pb n="436" />
        W 360 20 
haft sich die auswärtige, größtenteils wohl Jo- 
hannesburger und Londoner Spekulation betätigte, 
dafür führt der Bericht als Beispiel ein Syndikat 
mit weniger als 10 000 à Kapital an, in dessen 
Gebiet ein paar Karat Diamanten gefunden waren. 
Die Aktien dieses Unternehmens wurden derart 
in die Höhe getrieben, daß sie einen Gesamtwert 
von erheblich über 1 000 000 K darstellten, um 
kurz darauf nach Feststellung des wahren Sach- 
verhalts unter Pari zu sinken. 
Die Kohlengruben befinden sich zum größten 
Teil im Norden der Kolonie, nahe der Grenze 
von Transvaal. Die bedeutendsten sind die Cor- 
nelia-Mine (Vereeniging Estates Ltd.), die Clydes- 
dale-Mine (Clydesdale-Collieries Lid.) und die 
Vierfontein-Mine (Kroonstad Coal Estate Co. Ltd.). 
Der Ertrag sämtlicher Kohlengruben des Landes 
betrug: 
Tonnen im Werte von #. 
im Jahr 1903/4 1098 989 53 864 
- . 1904/5. 118 636 55 293 
- . 1905/6 263 232 85 303 
- 1906/7. 499590 139 674 
Die bedentende Zunahme des Berichtsjahrs 
im Vergleiche zum Vorjahre ist erfolgt, ohne daß 
ein neues Bergwerk in Betrieb gekommen wäre. 
Die vorhandenen Gruben wären zur Förderung 
erheblich größerer Mengen imstande, wenn sich 
nur Gelegenheit zum Absatze fände und bessere 
Verkehrswege nach den vorhandenen Märkten be- 
ständen. Die Kohlenbergwerke von Transvaal, 
die bisher in heftiger Konkurrenz standen und den 
Kohlenpreis sehr gedrückt hatten, haben kürzlich 
einen Ring gebildet, um eine gewisse Kontrolle 
über die Preise zu erlangen. Man hofft, daß die 
hiervon erwartete Preissteigerung auch den Gruben 
der Oranjefluß-Kolonie zugute kommen wird. 
Klage führt der Jahresbericht über das Verhalten 
der Central South African Railways, der ver- 
einigten Staatseisenbahnen von Transvaal und 
des ehemaligen Freistaats, die selbst die auf Linien 
der Hranzeluß-KolonieverbrauchtenKohlen größten- 
teils aus Transvaal bezögen. Die Eisenbahn- 
verwaltung hat nur einer einzigen Grube der 
Oranjefluß-Kolonie eine Kohlenlieferung (4500 bis 
5000 Tonnen monatlich) übertragen. Sie steht 
damit selbst der Staatseisenbahn-Verwaltung der 
Kapkolonie nach, deren größere Aufträge an die 
Oranjefluß-Kolonie als Beweis dafür angeführt 
werden, daß deren Kohlen zur Verwendung für 
Lokomotiven geeignet sind. Ob der Kohlenberg= 
bau der Kolonie künftig in demselben Maße wie 
in den letzten Jahren fortschreiten wird, ist schwer 
vorauszusagen, da die weitere Entwicklung weniger 
von dem Mineralreichtum der Gruben als von 
anderen Umständen, namentlich der Absatzfrage, 
bedingt wird. 
  
  
An dritter Stelle ist die Gewinnung von 
Salzen zu nennen. Der Ertrag der Salzwerke 
hat vom 1. Juli 1906 bis zum 30. Juni 1907 
22 791 600 englische Pfund in einem Werte von 
13 660 K betragen gegen 22 221 800 lbs im 
Vorjahre. Die Entwicklung entspricht den Er- 
wartungen nicht, da sich übermäßiger Regen und 
Verkehrsschwierigkeiten in ungünstiger Weise be- 
merkbar gemacht haben. Zur Lösung des Salzes 
von den anderen Bestandteilen wird ausschließlich 
die Methode natürlicher Verdunstung angewendet. 
Bemerkenswert ist die Mannigfaltigkeit der Zu- 
sammensetzung der an den verschiedenen Stellen 
gewonnenen Salze. Hauptbestandteile sind Chlor, 
Natrium, Kalzium, Magnesium und schwefelsaures 
Kali. Meistens überwiegt chlorsaures Natrium, 
das mitunter bis zu 95 v. H. der in einer Lösung 
vorhandenen Salze ausmacht. Daneben kommen 
schwefelsaures Natrium und in anderen Zusammen- 
setzungen kohlensaures Natrium in Mengen bis 
zu 30 v. H. vor. Die folgenden beiden Ana- 
lysen können als typische Fälle angesehen werden: 
  
1. Chlor 111021 v. H. 
Natrium . 8,20- 
Katzin-In 0,12- 
Magncsium.... 0,06- 
Schwefelsaure Salze 1,64. 
21,23 v. H 
2. Schwefelsaures Natrium 9,41 v. H 
Chlorsaures Natriuiem 16,11 
„ 
Chlorsaures Kali. 0,31 
Kohlensaures Natrium 2,10 - 
Unlösbare Salze 0,#19 - 
28, 12 v. H. 
Der Jahresbericht weist auf die Möglichkeit 
der gewinnbringenden Verwendung einiger Neben- 
produkte, z. B. die Herstellung von Atznatron und 
Zyannatrium, hin. — 
Geschürft worden ist außerdem nach Petro- 
leum, Gold und Kupfer, doch bis jetzt nirgends 
mit durchschlagendem Erfolg. An einer Stelle 
ist Mangan gefunden worden. Außerdem wurde 
das Vorkommen von gelbem und rotem Ocker, 
ausnahmsweise reinem Lehm, der sich für die 
Fabrikation von Porzellan und Terrakotta eignet 
sowie großen Niederlagen von Kalk und Gips 
berichtet. 
Die Beschaffung der nötigen Arbeitskräfte 
ist in den Diamantminen nicht auf Schwierig- 
keiten gestoßen, während die Kohlengruben das 
ganze Jahr hindurch unter starkem Arbeitermangel 
empfindlich zu leiden hatten. Die verhältnismäßig 
leichte Arbeit über der Erde in den Diamantberg- 
werken und die Aussicht, einen Edelstein zu finden 
und dafür belohnt zu werden, üben eine gewisse 
Anziehungskraft aus, während die härtere Arbeit
        <pb n="437" />
        W 361 
in den unterirdischen Kohlengruben den Einge- 
borenen besonders verhaßt ist. Im ganzen waren 
im Bergbaue, einschließlich der Flußgrabungen 
nach Diamanten und der Salzwerke, beschäftigt: 
Weiße Farbige 
1905/6 998 6564 
1906/7 1626 8360 
Das Verhältnis der Zahlen weißer und far- 
biger Arbeiter betrug im Jahre 1903/4 13,8 v. H., 
im Jahre 1904/5 12,1 v. H., im Jahre 1905/6 
15,2 v. H. und im Berichtsjahre 19,4 v. H. 
An Löhnen sind bezahlt worden: 
· n Weiße an Farbige 
im Jahre 1905/6 191 512 L 235 994 #K 
- -15906/7 220 391= 283 901= 
Die von den sogenannten Diamantenwäschern 
(Flußgräbern) gezahlten Löhne, die sich der Kon- 
trolle entziehen, sind hierin nicht einbegriffen. 
Ein weißer Arbeiter hat durchschnittlich 18. 1. 4½ , 
der Eingeborene (außer freier Kost) 2. 18. 11½ #. 
im Monat erhalten. 
Für den Gesundheitszustand der Arbeiter 
und Sicherheitsvorkehrungen in den Betrieben 
ist im abgelaufenen Jahre vielerlei geschehen, und 
die Sterblichkeits= und Unfallziffern sind erheblich 
zurückgegangen. Von 1000 Arbeitern sind ge- 
storben: · 
im Jahre 
1905/6 1906/7 
infolge von Krankheiten. 18,17 11,41 
-Unglücksfällen 2,97 1,2 
Dabei ist zu beachten, daß die Gesamtzahl der 
Arbeiter und bei den Diamantminen damit auch 
die Zahl der innerhalb desselben begrenzten Raumes 
(Compounds) untergebrachten Leute nicht unerheb- 
lich gewachsen ist, was eine absolut und relativ 
erhöhte Krankheitsgefahr bedeutet. Die meisten 
Todesfälle infolge von Krankheit ereignen sich bei 
den Eingeborenen kurz nach ihrer Einstellung. 
Dies kommt daher, daß der Eingeborene infolge 
der in ihm wurzelnden Abneigung gegen das 
Arbeiten sich vielfach erst anwerben läßt, wenn 
er sich bereits in größter Not und stark herunter- 
gekommenem Gesundheitszustande befindet und 
kein anderes Mittel mehr weiß, zu seinem täg- 
lichen Brot zu kommen. 
Der Staat hat an bergbaulichen Abgaben 
eingenommen (vom Staate selbst betriebene Berg- 
werke gibt es bis jetzt nicht in Britisch- Süboseita) 
im Jahre 1902/3 . 6 909 K. 
1903/4 (dem ersten Jahre, in 
dem es ein Bergbau- 
Departement gab) 16 075= 
é. 19015 19129 
. 1905/6 20 857. 
1906/7 31 644. 
  
— 
Für das laufende Etatsjahr schätzt der Jahres- 
bericht die Einnahme auf 120 000 à, hauptsäch- 
lich infolge der neuen Precious Stones Ordinance, 
derzufolge der Fiskus 40 v. H. des ein gewisses 
Minimum übersteigenden Reinertrags der Diamant- 
minen, und zwar auch der vor Erlaß des Gesetzes 
betriebenen, erhält. Die Einnahme aus den Minen 
würde demnach mehr als ein Siebentel der Ge- 
samteinnahmen der Kolonie (818 000 ) betragen. 
Der Bericht warnt angesichts der in der Natur 
des Bergbaues begründeten Ungewißheit der Dauer 
dieser Einnahmen vor ihrer Verwendung zu ordent- 
lichen Ausgaben und schlägt vor, daß mindestens 
25 v. H. zur Bildung eines Reservefonds und 
25 v. H. für außerordentliche Ausgaben verwendet 
werden sollten. 
Die Oranjefluß-Kolonie hat drei Berggesetze, 
eine Precious Stones Ordinance, eine Precious 
Metals Ordinance und eine Base Metals Ordi- 
nance. Alle drei sind in der Zeit der Kronkolonie 
gemacht worden und gelten als mustergültig. 
Besonders bemerkenswert ist die erwähnte Be- 
stimmung der Preeious Stones Ordinance über 
den Anteil des Fiskus am Reinertrag. Nach dem 
Gesetz des alten Freistaats von 1899, das bis 
dahin galt, erhielt der Entdecker eines Diamanten- 
vorkommens die Hälfte des betreffenden Gebiets, 
während die andere Hälfte dem Publikum zur 
Absteckung von „Claims“ freigegeben wurde. Die 
Geschichte des Diamantenbergbaues, insbesondere 
in Kimberley, wo die überaus zahlreichen Unter- 
nehmungen, die anfangs bestanden, nach und nach 
alle vereinigt worden sind, bis schließlich nur noch 
zwei Gesellschaften und nach der Einigung der 
Barnato-Gruppe mit De Beers letztere als einzige 
übrig blieben, hat indes gelehrt, daß es äußerst 
unwirtschaftlich ist, ein Edelsteinvorkommen von 
mehreren Personen oder Gesellschaften abbauen 
zu lassen. 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats 
in Kapstadt.) 
Die füdrhodesische „Mines and Minerals Amend- 
ment Ordinance 1907“ vom 31. Dezember 1907. 
Das im Jahre 1903 erlassene und inzwischen 
mehrfach abgeänderte Berggesetz für Süd- 
rhodesien hat durch die Novelle vom 31. De- 
zember 1907 eine Anderung erfahren, die be- 
strebt ist, den Wünschen der Interessenten in 
weitem Maße entgegenzukommen, und die durch- 
gehends günstig beurteilt wird. Das Bergbau- 
recht steht in Südrhodesien ausschließlich der 
British South Africa Company (Chartered Co.) 
zu. Die Mining ordinance von 1903 hatte im 
wesentlichen mit dem Großbetrieb durch kapital-
        <pb n="438" />
        362 20 
kräftige Unternehmer gerechnet. Es zeigte sich 
jedoch, daß wegen des über das ganze Land 
zerstreuten Goldvorkommens in geringen Mengen 
kleine Betriebe mit niedrigem Anlagekapital und 
nicht mehr als 5 bis 10 Pochstempeln vielfach 
lebensfähig sind und den Verhältnissen mehr ent- 
sprechen als die in den neunziger Jahren in der 
ersten Begeisterung gegründeten großen Gesell- 
schaften, die fast durchgängig schlechte Erfahrungen 
gemacht haben. Die Novelle von 1907 zielt 
vornehmlich darauf ab, durch Erleichterung der 
Bedingungen dem Kleinbetrieb einen weiteren 
Spielraum zu schaffen und dadurch die Er- 
schließung des Mineralreichtums des Landes zu 
fördern. Diesem Zweck sollen insbesondere zwei 
Maßnahmen dienen: einmal die Herabsetzung der 
Bergwerksabgaben und sodann die Verhinderung 
des Brachlegens großer Landkomplexe durch Ge- 
sellschaften, die sich Ausbentungsrechte sichern, 
aber keinen Gebrauch davon machen. 
Nach dem bisherigen wie dem künftigen Recht 
haben in der Zeit zwischen der Registrierung eines 
Bergbaurechts (mining location) und dem Be- 
ginn des eigentlichen Bergbaubetriebes (working 
for profit) sowie während etwaiger späterer 
Stillegungen des Betriebes regelmäßig wieder- 
kehrende Inspektionen durch die Bergbehörde 
stattzufinden zum Zweck der Feststellung, daß 
ein bestimmtes Maß von Aufschließungsarbeiten 
(development work) durchgeführt wird. Das 
alte Gesetz gestattete indes für unbegrenzte Zeit 
die Ersetzung des Nachweises der Aufschließungs- 
arbeiten durch die Bezahlung einer aulsteigennen 
Gebühr, diese Möglichkeit wird durch die neue 
Verordnung auf das erste Jahr nach der Re- 
gistrierung beschränkt. Unterbleibt späterhin die 
Aufschließung, so zieht dies den Verlust des Berg- 
baurechts und unter Umständen eine Geldstrafe 
von 30 T— nach sich. 
Der Inhaber eines Bergbaurechts (Claims), 
der auf seinem Gebiet mehr Aufschließungsarbeiten 
vornimmt, als vorgeschrieben ist, konnte bisher 
verlangen, daß das Mehr auf einen anderen ihm 
gehörigen Claim angerechnet werde, auf dem 
das vorgeschriebene Maß nicht ausgeführt war. 
Dies wird durch die Novelle auf den Fall be- 
schränkt, daß die beiden Claims (oder Komplexe 
von Claims) aneinander grenzen. Anderseits 
können nach der neuen Verordnung auch Auf- 
schließungsarbeiten an einer Mine, die sich bereits 
in regelrechtem Betrieb (working kor profit) be- 
findet, auf noch nicht erschlossene benachbarte 
Claims desselben Eigentümers angerechnet werden. 
Die Herabsetzung der für den Bergbau auf 
Gold zu entrichtenden Gebühren war schon bisher 
in die Wege geleitet worden. Nach dem früheren 
Recht waren grundsätzlich alle Bergwerke für ge- 
  
meinschaftliche Rechnung des Abbauberechtigten 
und der Chartered Company zu betreiben; die 
Anteilsquote des eigentlichen Betriebsinhabers be- 
trug 70 v. H., diejenige der Gesellschaft 30 v. H. 
Kein Bergwerk durfte ohne vorgängige Ver- 
ständigung mit der Chartered Company in Be- 
trieb genommen werden. Doch war dieses Prinzip 
bereits für einen wichtigen Fall durchbrochen, 
nämlich den Abbau eines Goldvorkommens im 
Kleinbetrieb. Danach hatte der Claiminhaber, 
falls nicht mehr als fünf Pochstempel auf einem 
Claim arbeiteten und nicht mehr als monatlich 
750 Tonnen Gestein aus dem Claim gefördert 
wurden, nur eine sogenannte royalty von 2½ v. H. 
des Bruttoertrages an Gold, und wenn der Rein- 
ertrag des Claims nur 100 K oder weniger im 
Monat betrug, gar keine Abgabe an die Gesell- 
schaft zu entrichten. Die recht populär gewordene 
Regierungsbekanntmachung vom 18. August 1904 
brachte weitere Erleichterungen für kleine Gold- 
bergwerksbetriebe. Die neue Verordnung gibt 
das System eines dreißigprozentigen Anteils der 
Chartered Company an den Betriebsergebnissen, 
das einen der hauptsächlichsten Beschwerdepunkt 
der Ansiedler von Südrhodesien gebildet hatte, 
vollständig preis. Das alte System hat zweifellos 
die Kapitalverwässerung zahlreicher rhodesischer 
Minengesellschaften mitverschuldet und im weiteren 
Verlauf das Seinige dazu beigetragen, um euro- 
päisches Kapital überhaupt von der Anlage in 
rhodesischen Werten abzuschrecken. Die nach der 
neuen Verordnung zu entrichtende Abgabe ist 
eine progressive Rohertragssteuer, bei deren 
Ansatz jedoch gleichzeitig auf die Rentabilität der 
Mine Rücksicht genommen wird. 
Neben der eigentlichen Goldsteuer hat der 
Bergwerksunternehmer eine sogenannte Claim= 
lizenz zu entrichten, welche durch die Novelle 
ebenfalls ermäßigt worden ist. 
Zu beachten ist, daß die neue Verordnung 
sich nur auf Goldminen bezieht, nicht auch auf 
Vorkommen von Silber und Platin, obwohl diese 
auch zu den Edelmetallen gehören. 
Auch bezüglich der unedlen Metalle hat die 
Novelle Abänderungen getroffen. Während die 
bisherige Verordnung nur Bestimmungen über 
Kohle, Kupfer, Eisen, Blei und Zinn enthielt, 
ist eine große Anzahl weiterer Stoffe den bis- 
herigen Bestimmungen über Kupfer unterstellt 
worden. Die Klausel über den dreißigprozentigen 
Anteil der Chartered Company an allen Berg- 
werken galt auch für Kupfer, Eisen, Zink und 
Blei. In Zukunft ist eine royalty zu bezahlen. 
Eine Bekanntmachung der Direktoren der Gesell- 
schaft bemerkt dazu, es fehle in Rhodesien bisher 
an Erfahrungen hinsichtlich der Produktions= 
kosten bei unedlen Metallen; auch erschwere
        <pb n="439" />
        WG 363 2. 
der schwankende Marktwert dieser Metalle die 
Fixierung der Abgabe. Die neueingeführten Sätze 
sollten daher nur als ein Versuch angesehen werden, 
der unter Gewährung einer angemessenen Über- 
gangsfrist berichtigt werden solle, sobald hin- 
reichende Erfahrungen gesammelt sein würden. 
Für Kohle war bisher eine royalty von 1 sh 
für jede einen Jahresertrag von 20 Tonnen pro 
50 Morgen übersteigende Tonne zu bezahlen; die 
Abgabe ist nunmehr auf 6 d ermäßigt. 
Die dem Administrator von Südrhodesien er- 
teilte weitgehende Befugnis zum Erlaß von Aus- 
führungsbestimmungen ist durch die Novelle auf 
Anordnungen zur Sicherung angemessener Kost 
und Unterkunft für die eingeborenen Arbeiter 
ausgedehnt sowie auf Vorschriften über die Be- 
stellung geeigneter Aufsichtspersonen, über das 
Wohlergehen der eingeborenen Arbeiter und die 
Befolgung aller damit zusammenhängenden Be- 
stimmungen. Die Aufsichtspersonen sind von den 
Unternehmern zu ernennen und zu besolden. 
Die neue Verordnung gilt nicht für Alluvial- 
vorkommen und ist beschränkt auf Mineralvor- 
kommen, die nach dem 31. Dezember 1907 und 
vor dem 1. Januar 1914 registriert werden. 
Die zeitliche Beschränkung dürfte teilweise damit 
zusammenhängen, daß man grundlegende Ver- 
änderungen in der politischen Verfassung Süd- 
rhodesiens im Sinne einer stärkeren Anteilnahme 
der Bevölkerung an der Regierung erwartet und 
es den zukünftigen gesetzgebenden Körperschaften 
überlassen will, weiter reichende Vorschriften zu 
erlassen. 
  
Geplante Vorschriften für den Vertrieb von Hell- 
mittein in Meuseeland. 
Im Juli 1907 ist im neuseeländischen Re- 
präsentantenhause von einem Abgeordneten ein 
Gesetzentwurf zur Regelung des Vertriebs von 
Geheimmitteln und zur Unterdrückung von Quack- 
salbern eingebracht worden. Dieser Entwurf wurde 
vom Parlament nach kurzer Beratung einem be- 
sonderen Ausschusse überwiesen. Der Ausschuß 
hat in seinem inzwischen erstatteten Berichte die 
Ablehnung des Entwurf und Vorlegung eines 
neuen Entwurfs seitens der Regierung empfohlen. 
Für den neu vorzulegenden Entwurf sind dabei 
von dem Ausschusse folgende Vorschläge gemacht 
worden: 
1. Das Anpreisen und Feilhalten gesundheits- 
schädlicher oder wertloser Heilmittel und Instru- 
mente ist zu verhindern. 
2. Der Verkauf von Heilmitteln ist davon 
abhängig zu machen, daß ihre Bestandteile auf der 
Verpackung deutlich angegeben sind, ausgenommen: 
  
a) wenn solche Heilmittel auf Grund ärztlicher 
Verordnung verabreicht werden; 
b) wenn in einem gerichtlichen Verfahren nach- 
gewiesen wird, daß ein solches Heilmittel 
ein Original-Geheimmittel ist und gewissen 
sonstigen Bedingungen entspricht. 
3. Die ungerechtfertigte Benutzung des Namens 
eines Arztes oder die Anwendung anderer irre- 
führender Bezeichnungen zur Anpreisung des Mittels 
ist zu untersagen. 
4. Die Verabreichung von Mitteln, die der 
Empfängnis vorbeugen sollen, ist nur zugelassenen 
Arzten und Tierärzten zu gestatten. 
Das Parlament hat den Bericht des Aus- 
schusses zur Kenntnis genommen, ist jedoch bis 
zum Schlusse der vorjährigen Tagung auf die 
Angelegenheit nicht zurückgekommen. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. General= 
konsulats in Sydney.) 
Vorschriften Jur Verhinderung der Einschleppung 
anstechender Krankheiten nach den Salomons-Inseln. 
Der britische High Commissioner für den west- 
lichen Teil des Stillen Ozeans hat laut Ver- 
ordnmg Nr. 1 vom Jahre 1907 zur Verhütung 
der Einschleppung ansteckender Krankheiten nach 
den britischen Salomons-Inseln unter Aufhebung 
der Verordnung Nr. 1 vom Jahre 1897 neue 
Vorschriften erlassen, wonach alle die Inselgruppe 
anlaufenden Schiffe zuvörderst in den Hafen von 
Gavatu oder nach einem anderen vom High 
Commissioner als Einfuhrhafen zu bestimmenden 
Platze gehen und dort bis zur Untersuchung und 
Zulassung zum Handelsverkehre durch den Gesund- 
heitsbeamten in Quarantäne liegen müssen. 
Jedes bei der Gruppe eingehende Schiff hat 
bei der Ankunft innerhalb drei Meilen von der 
Küste, bis die Verkehrserlaubnis gegeben ist, bei 
Tage eine gelbe Flagge am Fockmast und bei 
Nacht ein rundes rotes Licht zu zeigen. 
  
Lliteratur. 
Maercker, Major der Schutztruppe für Südwest- 
afrika: Unsere Kriegsführung in Deutsch- 
Südwestafrika. Berlin 1908. Verlag von 
Hermann Paetel. 
Die Schrift enthält einen Vortrag, den Major 
Maercker am 21. November 1907 in der Abtei- 
lung Berlin-Charlottenburg der Deutschen Kolonial- 
gesellschaft gehalten hat. „Das alte Südwestafrika 
ist tot, die Bahn ist frei, ein neues soll erstehen. 
Beherzigen wir die Lehren, dann wird uns der
        <pb n="440" />
        G 364 20 
Erfolg nicht fehlen. Mit ihm setzen wir unsern 
toten Kameraden das schönste Denkmal.“ 
  
Dernburgs Programm. Ein Wendepunkt im 
Schicksal Deutsch = Ostafrikas. Kolonie oder 
Negerland unter deutscher Flagge? Von 
Africanus minor. Berlin 1908. Martin 
Oldenbourg, Verlagsbuchhandlung. Preis 1 Mk. 
Die kleine Schrift gibt im wesentlichen die 
programmatischen Erklärungen Sr. Exzellenz des 
Herrn Staatssekretärs in der Budgetkommission 
des Reichstags wieder. Da die Kommissions- 
  
berichte in ihrer ausführlichen authentischen Fassung 
der breiteren Offentlichkeit nicht zur Verfügung 
stehen, so darf die vorliegende Broschüre als ein 
brauchbares Werkzeug für die koloniale Werbearbeit 
bezeichnet werden. 
Dr. Cramer, Gymnasialdirektor in Eschweiler: 
Afrika in seinen Beziehungen zur an- 
tiken Kulturwelt. Mit 34 Abbildungen und 
drei Karten. Gütersloh 1907. Verlag von 
C. Bertelsmann. Preis 2,40 Mk., geb. 3 Mk. 
  
Verkehrs--Machrichten. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts hat die Einrichtung einer Postanstalt in Muaja 
(Deutsch-Ostafrika) genehmigt. 
Langenburg. 
Die Postagentur Langenburg führt jetzt die Bezeichnung Neu- 
In Osona und Großbarmen (Deutsch-Südwestafrika) sind am 16. März 1908 Reichs- 
Telegraphenanstalten für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme dorthin ist dieselbe wie für Telegramme nach den übrigen 
Anstalten des Schutzgebiets. 
In Akonolinga (Kamerun) ist am 
Sie beträgt zur Zeit 2 Mk. 75 Pf 
5. Februar 1908 in Verbindung mit der daselbst 
bereits bestehenden Reichs-Telegraphenanstalt eine Postagentur eingerichtet worden, 
deren postalische 
Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen 
sowie auf die Ausgabe von gewöhnlichen Pakcten erstreckt. 
Postbampfschifsverbindungen nach den deutschen Schntgebieten für den Monat Aprit 1908. 
  
  
Die Abfahrt erfolgt ausschiffungshafen Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- « Dauer Berlin spãtestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
I. beutsch-Ostafriha. Meel 13. April 4. Mai Mombasa O 16 Tage 11. April 2. Mai 
8) gah Butoba, Muansa und ss (deuische Schiffe) 10 abds. *!5| 
e Weer.Porseille 10. jedes MonatsMombosa O 17 Tage jed. Mts. 10 abds. 
5 und von der End « « 
zu Schiff 0 ch den Besem- Brindisi 5. April Mombasa 17 Tage 3. April 108 abds. 
Rngsorte - (Mal.SchMt)’12-Apkil Mombasa 18 Tage 10. April 108 abds. 
Neapel 13. April 4. Mai Tanga 17 Tage 11. ## Fil 2. Mai 
b !6 77 Soennn, !A Geu 7 — a## #6 6 g B¾ * 
esa, Pangani 5.ü5 Te Te 
Vai-s 9. 1n Wt. beite * E GWrindi, 5 5. April Tanga Tage m April 10 abds. 
Neapel 13. April 4. Mai Daressalam 18 Tage 11. April 2. Mai 
(deutsche Schiffe) 10 abds 
Marseille 10. jedes Monats Zanzibar 18 Tage 8. jed. Mts. 10 abds. 
(von Zaonzibar unminelbar 
ch nach Deutsch · Ostafrita· wa idt u 
(ausschl. der unter a rund b · gentsdampfer in 6 Sund.) . 
enannten Vostort Brindisi 5. April Daressalam 17 Tage 3. April 10# abds. 
(engl. Schiffe) - 
Brindisi 12. April 10. Mai Banzibar 20, 22 Tag 10. April 8. Mai 
Cengl. Schiffe) alam we 108 abds. 
mit a E
        <pb n="441" />
        GW 365 20 
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 23. April Friedrich-Wilhelms- 
(deutsche Schiffe) hafen age 
- Simpfonhafen41Tage3.,20.Aprill.Mai 
2 deutsch-Neuguinea. Brindisi 5. April 3. Mai Simpsonhafen 38 Tage 10 abds. 
(engl. Schiffe) Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
3. deutsch-Südwestafrihda.] Hamburg 1 28. 29. April Swakopmund 25 Tage . 28. April 5 5 uUms 
a) nach Swakopmund sowie Antwerpen i 18. April 4. Mai Swakopmiund 20 Tage J 12. April 8. Mai 
gu Abba li - 
Wus prspwsszs wes-weitaus 87 oms. 
Boulogne 14. April 5. Mai Swakopmund 19 Tage 13. April 4. Mai 
15 nin s4nheahn o i. 
diao. Okasise, " . . - . . 
nocasgfaoggathhqefl eint-O Southampton 18. April 9. Mai Swakopmund 21 Tage7. April 8. Mai 
llt en hlsbenen T. - 112 oms. 
72 Southampton, 4. 11. 25. Aprill! Swakopmund 30,23.3. 10.24. April 1. Mai 
- Zwl ei WTI di b · 2. Mai 80, 28 Tage 112 vms. 
u. Wat H Mai 95 Mai 
was Wa W erg.Hamburg ai Swakopmund 25 Tage Mal abds. 
I 
Southampton 4. 11. 18. 25. AprilLũderitzbucht 27, 20, 20,1 3., 10. 17. 24. April 
2.O. Mai 27, 20 Tage 1. 8. Mai 112 vms. 
Antwerpen 13. April 4. Mai Lüderitzbucht 21 Tage12. April 3. Mai 
b) a g#derisducht gern (deutsche Schiffe) 838 oms. 
I 
I « Gb Boulogne 124. April 5. Mai Lüderitzbucht 20 Tage13. April 4. Mai 
oo Ghenssche anth * zuuch 6 bns. 
##Hamburg 2. Mai Lüderitzbucht 38 Tage 1. Mai 7½ nms. 
8. 29. April Lüderitzbucht 26 Tage 7. 28. April 57 Ums. 
5 " Fisorn Nerm.)Southampton. 11.25. April 9. Mais Capftadt 17 Tage 10. 24. April S. Mai 
mas (nur Briefe, Post- " von dort weiter auf dem 112 oms. 
Hnn und Jeiumgen). Druck- !Z Landwege über Steinkopf 
sachen, Geschäftspepiere und · 
Baker-prevent wiLüdkiy s 
bucht zu leiten 
* 9 
4. Kamernn. Hamburg „ 10. 25. jed. Mts. torio 40 2- 57 P#. 2. jed. Mts. * pms. 
5 n . Sienem 7 3 Kribi 20 u. 20—30 Tage 24. jed. Mts. 712 abds. 
Dant Due, xw Boulogne 11. jedes Monats Viltoria 18 Tage 10. jed. Mts. 10 nachm. 
Edea, #al e Jo- sur Mer uala 18 Tage 
— l 3 r*ls weil (beutsche Schiffe). tribi 19 Ta 
Vlantanon, B Liverpooll 4. April 2. MWiiHPirtoria 25 Tage 2. 30. April 
Duala 26 Tage 10 abds. 
Liverpool .18. April Duala 23 Tage 16. April 10/3 abds. 
IHamburg 125. jedes Monats Nio del Rey 32—35 Tages 24. jed. Mts. 7½ abds. 
b) nach Rto del Ney Liverpool 4. April 2. Mei Nio del Rey 23 Tage2. 30. April 
10#½ abbe. 
c) nach dem — Liverpool jeden Sonnabend Forcados 1#. Toge, jeden Donnerstag 
von dort weit .- 
(Garua. Kusseri esleocpie Porn er 10 abds. 
d) nach Ossidinge Liverpool jeden Sonnabend Calabar 19 aga jeden Donnerstag 
von dort weiter 10% abds. 
« I Ckoßflttß) bis Olfldlaqe 
; IoT 
s)«qchmxpiqu..... Aatwekpea39.30.Apkic21.wkqiMac-9—Oo 8. 29. April 20. Mai 
vomunester unt ale 10 nachm. 
Bordeauur ahn bis Ber 28. jed. Mts. 10“5 abds. 
  
25. jedes Monats 
  
dann mit 3 anbiev znn 
dem Kongo, Ssanga un 
Djah dis Molundu
        <pb n="442" />
        G 366 20 
  
  
Die Absahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- | % Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am 
# 1 Palau 37 Tage 
Jap 30 Tage 
Neapel 7. Mai 
Oenssche Schie) Saipan 44 Tage 
Ponape 51 Tage 5. Mai 8 Jum 
5. den Narolinen, Palan= 6 |A Ponape 54 Tage 105 a 
Infeln, Marianen. Neapel 2 21. Juni Saipan 64 Tage 
(engl. Schiffe) 
I Jap 68 Tage 
Paulau 71 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
Pua von Yokohama weiter 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
Nea 9. 23. April 7. Mai 
* Se 
Brin jeden Sonntag 
(engl. n L 
HIIngtauss-864age 
singtau 341—36 Tage 
7. 21. April 5. Mai 
10 abds. 
jeden Freitag 10 3 abds. 
  
  
  
6. Niantschon. Marseille 12., 26. April Tsingtau 341—36 Tage 10. 24. April 
(kranz. n*“ ** abds 
Se B. April 1. Mai Tsingtau 31 Tage 30. April 88 vms. 
Marseill 17. April Tsingtau 36—38 Tage 8 * 100 abds. 
(engl. Shiße) 
Brindisi 17. Mai Jaluit etwa 52 Tage 
(eng-l. Schiffe) 5. 15. Mai 19. Zuni 
7. - . Neapel 7. Mai aluit 57 Tage 2. 10. Mal 19. Jum 
7. Marshall= Unseln ——“ies an ¾- 10 5 abds. 
Neapel 21. Juni Jaluit 46 Tage 
(engl. Schiffe) 
S. Samoa. Queenstowmn. 26. April 24. Mai Apia 29—32 Tage 24. April 22. Mai 1122 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts.Lome 26, 25—27, 15. 24. u. lepten jedes 
21 Tage Monats 7# abds. 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 9. jed. Mts. 88 oms. 
Rotterdam 7. 20. jed. MonatsLome 20, 21—23 Tage6. 19. jedes Monats. 
(deutsche Schiffc) 
Boulogne f. M. 11, jedes MonatsLome 16 DTage 10. jed. Mts. 1° ums. 
9. Togo. (beunsche Schiffe) 
7 Marseille 12. jedes Monats GCotonon 18 Tage 10. jed. Mts. 10 abds. 
von da ab Landverbindung — 
#nBordeaux 25. jedes Monats Cotonou 18 Tage 28. jed. Mts. 10 abds. 
von da ab Landverbindung 
s# Liverpool jeden Sonnabend Akkra 15 Tage Donnerstag 9/ abds. 
  
von dort weiter auf dem 
Landwege in 4—5 Tagen 
  
  
Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="443" />
        G 367 20 
Eintreffen der Post ans den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Von Landungs- Die Post ist fällig Von Landungs- Die Post ist fällig 
hafen in Berlin am hafen in Berlin am 
deutsch-Neuguine — 7*. 20. April 5. Mai Neapel. . . . 12. April 
— « «quthl-JnfeluMatfeille..11.Junioder 
el. .17*. 80*. April 8*. Mai Brindisi 14. Juni 
deutsch-Sstafrina Ha . 3. April 1. Mai 
Marseille 13. jed. Mts. nl 3# aprl - Zaa 
rindisi . .. . 17. April 1. Mai 
Deutsch-Südbwestafriha 4 Marseille. . . 2. 16. 80. April 
Antwerpen. 18“. April 9°. Mai A#verpool 12. April über 
nördl.Teil d. Schutzgeb.) Lamburg 4.25° April 16°-Mai Vancouver. 
Southampton 5. 19. Aril 3. Massciautschon ... Plymouth, über San Francisco 
südl. Teil des Schutzgeb. Southampton 5. 19. April 3. Mai Southampton, .oder Seattle 
——————.— #26 Havre oder12. 15. 
0 *mn-- 209*. April 10. Mai 
ibir. Eisen- 
amenn nnn 20 *½ Monais bahn. 54 Montag u. Mittw. 
Plymo 12. 20. ** Neapel (üb.Auckland) 12.April 
Samoaoa Plymouth (üb.Nancouver) 24.Ap. 
den Karolinen . 12. April eapel '(üb. Auckland) 12. Mat 
-Carianen, Bea .I1. Juni oder Logo Hamburg .. 2*. 17*. jed. Mts. 
alan-Inseln rindisis. 14. JuusNMD M2„ outhampton ril 
palau-Infel 8 1911. Juni s South 30. Apri 
*Füälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
S. M. S. „Arcona“ Shanghai 20/2. — 22/2. Tsingtau. 
S. M. S. „Bremen“ Port of Spain 27/2. — 29/2. Willemstadt (Curagao) 5/3. — 7/3. Kings- 
ton (Jamaica). 
S. M. S. „Bussard“ Daressalam 10/2. — Tirenibucht 15/2. — 15/2. Kilwa Kiwindje 16/2. 
— 21/2. Daressalam 24/2. — Bagamojo 16/2. — Daressalam. 
S. M. S. „Charlotte“ Bermudas 6/2. — 17/2. Horta auf Fayal 2½. — rn Antwerpen. 
S. M. S. „Condor“ Herbertshöhe 16. — 24/2. Brisbane 7/3. ney. 
S. M. S. „Fürst Bismarck“ Singapore 7/2. — 9/2. Batavia 18/2. — 5 zn (Borneo) 
28/2. — 7/3. Hongkong. 
S. M. S. „Iltis“ Tsingtau 17/2. — 19/2. Shanghai. 
S. M. S. „Jaguar“ Hankau 11/2. — 16/2. Nanking 21/2. — 22/2. Shanghai 27/2. — 
27/2. Wusung 29/2. — 2/3. Amoy 12/3. — Dongkong, 
S. M. S. „Leipzig“. Swatau 19/2. — 20|. Hongkong 26/2. — 27/2. Amoy. 
S. M. S. „Luchs“ Saigon 5/2. — 11/2. Hongkong 15/2. — 21/2. Tsingtau. 
S. M. S. „Moltke“. Bermudas 8/2. — 9/2. Punta Delgada (Azoren) 27/2. — 6/3. Dart- 
month 7/3. — Ailissingen. 
S. M. S. „Niobe“ Singapore 7/2. — 9/2. Batavia 17/2. — 25/2. Balikpapan (Borneo) 
26/2. — 28/2. Menado (Celebes) 29/2. — 2/3. Zamboanga 
(Mindanao). — 7/3. Hongkong. 
S. M. S. „Panther“ Swakopmund. 
S. M. S. „Planet“. Vermessungsgebiet bei Matupi. 
S. M. S. „Seeadler“ Daressalam 29/1. — 4/2. Bartholomeo Diaz 5/2. — 7/2. Lourenco 
Marques 12/2. — 18/2. Kapstadt. 
S. M. S. „Sperber“ Duala. 
S. M. S. „Tiger"“ Canton 10/2. — 10/2. Hongkong 25/2. — 1/3. Shanghai 4/3. — 
5/3. Tschingkiang 7/3. — 7/3. Nanking 9/3. — Nganking (Yangtse).
        <pb n="444" />
        G 368 20 
Ablösungstransporte: 
Etnhbe Reichspostdampfer „Gneisenau“ des Norddeutschen Lloyd mit der abgelösten Be- 
satzung S. M. 
„Planet“. 
Transportführer: 
Oberleutnant zur See Hermann (Kur.). 
Genua 3/2. — 10/2. Southampton 10/2. — 12/2. Antwerpen 14/2. — 15/2. Bremerhaven. 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Roon“ 
für die Besatzung S 
S. M. S. 
„Condor“ 
Transporfführer- 
Kapitänleutnant Zirzow. 
des Norddeutschen Lloyd mit dem Ablösungstransport 
Bremerhaven 1⅝. — 20/2. Antwerpen 22/2. — Southampton 23/. — 29/2. Genua 1/3. 
— 2/5. Neapel 3/3. — 6/3. Port Said 6/3. — Ade 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Kinie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
  
Reise Letzte Nachrichten 
mpfer 
Vostdamof von nach bis 27. März 1908. 
„Adolph Woermann“. Durban Hamburg am 10. März in Hamburg. 
„Alexandra Woermann“ Hamburg abun am 27. März Dover passiert. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg am 15. März ab Swakopmund. 
„Anna Woermann“ urutu Hamburg am 11. März in Hamburg 
„Arnold Amsinck“ Hamburg Kilwa am 21. März Cuxhaven Xhsiert. 
„Carl Woermann“ Accra Hamburg am 26. März in Sierra Leone. 
„Eduard Bohlen“ Kapstadt Swakopmund am 22. März in Swakopmund. 
„Eduard Woermann“ Lüderitzbucht Hamburg am 26. März ab Teneriffe. 
„Eleonore Woermann“ Hamburg Duala am 27. März in Lome. 
„Erna Woermann“ Lüderitzbucht Hamburg am 0. März in Hamburg. 
„e Woermann“ amburg Kotonou a#m 23. März in Kolonou. 
eertrud Woermann“. Hamburg J Durban am 28. März ab Hamburg. 
Hans Woermann“. Gabun v Hamburg. am 16. März ab Lagos. 
„Herriette Woermann“ Hamburg Calabar am 15. März in Bonny. 
„Irma Woermann“. Calabar Hamburg am 27. März Dussant, passiert. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg Burutu am 138. März in Lagos 
„Kurt Woerman Hamburg 6 Assinie am 26. März Dover passiert. 
„Lili Woermann“ Burutu Hamburg am 23. März ab Las Palmas. 
„Linda Woermann"“ Rio Nunez Hamburg am 26. März in Dakar. 
„Lothar Bohlen“ Hamburg Accra a#m 24. März in Sierra Leone. 
„Lucie Woermann“. Duala Hamburg am 24. März ab Teneriffe. 
„Marie Woermann“. Hamburg Assinie am 16. März in Rufisque. 
rtia Woermann“ Assinie Hamburg am 22. März in Hamburg. 
» rock“. . Lüderitzbucht Hamburg am 22. März in Hamburg. 
„Otto * Hamburg RNio Nunez am 20. März in Bissao. 
„Paul Woermann. Accra Hamburg am 17. März Cuxhaven passiert. 
„Thekla Bohlen“ Hamburg Kotonou am 27. März in Kotonon. 
„Khalif"“. Hamburg Lüderitzbucht am 9. März in Swakopmund. 
Hamburg-Amerika--Linie, Afrika- Dienst. 
„Duala“" Rio Nunez I Hamburg am 7. März in Hambu 
„Edea“ Hamburg Burutu am 21. März Dover passtrr. 
„Kamerun“ Hamburg Gabun am 26. März in Victoria. 
„Lome“ Kotonon Hamburg am 22. März in Hamburg. 
„Otari!é Hamburg Lüderitzbucht am 22. März ab Las Palmas. 
„Swakopmund““ Hamburg Mossamedes am 25. März ab Las Velmas. 
„Tog Swakopmund Hamburg am 20. März in 
.W##hut- Hambur Durban am 25. März ab Nozambiaue. 
Hamburg- Bremer Afrika-Linie. 
„Feiderun“ Hamburg Assinie am 5. März in Grand Bassam. 
„Immo Kotonou Hamburg am 20. März in Axi 
?3 Hamburg Mossamedes am 5. März ab Wando. 
Hamburg Calabar am 15. März ab Las Palmas. 
Jhrwor- biern bucht Hamburg am 12. 3 ab Sertbut 
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1890 1 500 000 1. 1. 380 22 260 — 
1891 2 600 000 1. 10 5 7 88 93 
19005, 220 0001. 1.. — 13 125 — 
1900 418.000 " 1. 1. 7 7 — 103 
1878 2 750 000 b 1. 11 12 20 Z 
4 165° 182 
1885 2000 000 1. 420 20 185. — 
1907. 2 500 Odo 1. 1. — — — 835 
1902 1 000 Oodo 1. 1. 0 K— — 75 
1902 1 000 000 1. 5.) 1 2 80 
1885 3 721 000 1. 1.) 3½ 5 100 102 
3 000 0O000 5 5 101 103 
1886 400 000 1. 0 0 — 12zofr 
1908 11 495 000 1. 3½ 3½ 
92 93 
1897 2250 000 1 4 5 — 100 
1899 4000 000 1 · 0 r — M 20.— 
360 000 0 0 do — M 10.— 
1898 1 000 000#1 5 10 Südlkamerun — 105 
1000 000 0 10 — 90 
1889 2000 000 1 0 · Guatemala Plantagen-Gesellschaft — 25 
1897 1 153 000), 0 0 Hanseatische Kolonisationsgesellschaft. — 40 
1889 3 000 000 1 · 0 Hanseatische Plantagengesellschaft — 30 
1887 1200 000 1 15 20 Jalnit-Gesellschaft, Peteilte Aktien 125 185 
zur uußscheine . 1200,--— 
1898. 604 000 15 ·0 0 Laffee- laniee Salchre Stamm-Aktien . — 15 
47 000 do Vorzugs-Aktien — 40 
1904 1 000 000 1 — o gamerut Bergwerts Altiengesellschaft — 35 
1906 8 000 000 1 — 4 Kamerun-Kautschuk-Compagnie — 85 
1903 1 000 000 1 — 0 autschut-flanzung Meanja A.-G. — 50 
1899 1 100 000 1 0 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft . 70 — 
1885 6000000 1 0 0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile . — 96 
« 0 0 Stamm-Anteile 37 41 
1906 1 200 000 11 — — D„stafrika- Kompagn — 99 
1904 2s.000 000 1 3 3 Otstafrikanische gee teiee 
(vom Deutschen Reiche m % Zins 
« 120% Rückzahlung s 98 99 
1900 20000000 1. 4. 0 0 Otavi-Minen= und Sairongebeaioan 108 108 
1902 E 125 000 1. 1.] 80 40 Pacific Phosphate C. . 10 „ 8 
1897 2000 1. 10. 5 6 HPlantagengesellschaft Concepcion . — 86 
1895 1500 000 1. 1. 0 0 Rheinische Lander lamnogengesellchaft — 35 
1808 800 1. 1.. 0 O S — 90 
19055. 2 000 Ooo 1. 1.7) 4 4 Ennnons-Kamtschub= ompa — 85 
1897 500 000 1. 1. 0 „0 Sigi Flanzungs, Gesels n " 70 80 
1900 500 000 1. 71 0] O South Afri glerrikopies . ’12h 2shsd 
1892 22 000 1. 7.70 0 South Wee rica Co 14 sh 64 15 eh 6 d 
18936 869 100 1. 4.) O0 O Usambara kersiren Kor. Suumm-Smteite 25 zaefr. 30 zsfr. 
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1897 1 500 000 1. 1. 0 0 Bestafrikanische siibebeet hast Bibundi“ 
# '. mam-Anteile 80 — 
600 000 0 6 —n-nm- Anteile 105 115 
1897 4 500 000 1. 0 0 9 Pilanzunggesellschaft Victoria 
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1895 1 800 000 0 u: Handels- z ineeshaf « 
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OOO Inserate sind an die Gelchafivstele des Deunchen Kolonialblattes“, Berlin SW 68, Kochstrabe 68—71, einzusenden 2 
2 22 
  
Bekanntmachung. 
In das Handelsregister Abteilung B 
ist heute bei der Firma Swakopmunder 
Buchhandlung, Geselschafee san be- 
schränkter Haftung in Sw mund 
(Nr. 2 des Registers), foswa ein- 
getragen worden: 
Dus Stammkapital der Gesellschaft 
ist in der Generalversammlung vom 
15. Februar 1908 auf 250 000 Mark 
rhöht. (650) 
Swakopmund, den 18. Februar 1908. 
Der Katserliche Bezirksrichter. 
  
Bekanntmachung. 
In das Handelsregister Abteilung A 
ist beute bei der Firma Wecke &amp; Boigts 
in Swakopmund Nr. 13 des Registers 
folgendes umgenagen worden: (s5b) 
1. daß der Kaufmann Friedrich 
Wecke aus der Gesellschaft aus- 
geschieden ist und 
2. daß gleichzeitig die Kaufleute 
Gustav Voigts in Windhul und 
Richard Voigts in Okahandja in 
die Gesellschaft als persönlich haf- 
tende Gesellschafter eingetreien sind. 
Swakopmund, den 13. Februar 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
Aufgebot. 
Der Farmer Adolf Bernhard in 
Namseb hat die Anlegung eines 
Grundbuchblattes für seine im Distrikt 
Maltahöhe liegende Farm Namseb, 
Ilurkarte von der Farm Namseb, be- 
tragt. Das Grundstück hat eine 
Gree von 19 32.1 hu, ist bebaut mit 
  
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Norden an die Farm Gluckauf, im 
Westen an die Farm Karab, im Süden 
an Regierungoland, im Often an die 
Farmen Alt-Maltahöhe und Dareb 
und Regierungsland. # 
Gemäß &amp; 11 der Kaiserlichen Verord- 
nung vom 21. November 1902 werden 
hiermit alle diejenigen, welche dag? 
Eigemum oder ein zur Eintragung in 
die zweite und dritte Abteilung des 
GGrundkucheo geeigneteo Recht an dem 
Grundstuck in Anspruch nehmen, auf- 
gefordert, 7r Nechte und Anspruche 
bis zum 1. Juni 1908 bei dem 
Kaiserlichen Bezirkogericht in Keetmano- 
hoop anzumelden und glaubhaft zu 
machen. Im anderen Falle erfolgt die 
Anlegung des Grundbuchblaues ohne 
Rucksicht auf diese Rechte und Anspruche. 
Keetmanohoov, den 23. Dezbr. 1907. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
  
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        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
19. Jahrgang Berin- den 15. April 1908. Nummer 8. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt dle mindestens 
cimnal vierteljährlt gelee „Nitteilungen nus den demschen Schmazgebieten“-, heruuskegebe on reiherr 
Dunckalmun. Der rieljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblan Sutt den Beiheften bemwägt dehn Be- ezuge d urch die 
Vo ost und die Buch Wier Mir 3,—, direkt umer Steifband durch die Ver#agsbuchhandlung: n) M. 1.— für Deutschland einschl. 
der deutschen Jucht zianasn PWeenn Osterreich . Ungarns. b) M. 5.— für die Länder 8 Weltpostverelns. — Einlenungon und Anfragen 
sind an die Knihte Hofbuchhandlung von Ernst Baid Mittler und Sohn, Berlin SWôs, Kochstraße 68—71, zu richien. 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Verordnung des Neichskanzlers, betr. Abänderung der Zollverordnung für das 
deutsch- ostafrilanische Schubgebiet vom 13. Juni 1903. Vom 6. März 1908 S. 371. — Verfügung des Reichskanzlers, 
betr. das Standesamtswesen im Schutzgebict Deutsch-Neuguinca. Vom 19. Narz 1908 S. 372. — Verfügung des 
#eschstungers, betr. die standesamtliche Zuständigkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. Vom 27. März 
372. Verordnung des Gouverncurs von Deutsch-Ostafrika, betr. die Erhebung von Abgaben für den 
* Vom 7. Dezember 1907 S. 373. — Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs von Jautich- 
Ostafrika zur Verordnung, betr. die Erhebung von Abgaben für den Gewerbebetrieb. Vom 3. Januar 1908 
— Nunderlaß des Gouverneurs von Kamerun, beir. die Verwaltung von Südkamerun. Vom 4. März 2908 3 
— Personalien S. 379. — Beschluß des Bundesrats, betr. vierteljährliche Gehaltszahlung an die Beamten S. 379. 
Nichtamtlicher Teil: Personal-Nachrichten S. 380. 
Deutsch- Neuguinca: Eine Reise nach den Salomons-Inseln und nach Neu-Mecklenburg-Süd S. 382. — Eine 
Tropfsteinhöhle in Raiser-Wilhelmsland S S. 385 
Kamerun Ein versteinerter Wald S. 385. 
Deutsch-Ostafrika: Nachweisung der Brutto- Einnahmen bei den Küstenzollstellen von Deutsch-Ostafrika in den 
Monaten Dezember 1907 und Jamar 1908 S. 386. — Ubersicht über die Bewegung des Handels des deutsch- 
ostafrikanischen Schußgebiets über die Zollstellen der Binnengrenze im II. Viertel des Kalenderjahres 1907 im Vergleich 
mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 387. 
nolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Ulber Kautschuklultur in Südostasien S. 389. — Aus dem „Tropen- 
pflanzer“ S. 392. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Kautschukausfuhr aus dem Staate Ciudad-Bolivar 
(Venezuela) 1907 S. 03. — Zwiebelernte Agyptens 1908 S. 393. — Die Goldproduktion der Welt im Jahre 1907 
S. W — Der WMachsbeerenstrauch als Mittel zur Befestigung von Dunensand S. 303. — Handel der Kapkolonie 
1007 S I. 394. — Handel der britischen Kolonie St. Vincent im Jahre 1906/07 S. 396. — Aufhebung des Einfuhr= 
verbots für Weinfköcke, Stecklinge davon und Weintrauben in Neuseeland S. 396. — Zollerhöhungen i in Zanzibar S. 396. 
Verschiedene Mitteilungen: Auswanderung und olonien S. 3097. Die Lage der Baumwollindustrie . Groß- 
britanniens im Jahre 1907 S. 397.— Zusammenlegung von Goldbergwerken am Witwatersrand (Transvaal) S. 398. 
— Verwendung von Lada als Mörtel in Japan S. 399. — Literatur S. 399. — Koloniale Preßstimmen S S. 101. 
— Verkehrs-Nachrichten S. 402. — Schiffsbewegungen S. 105. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 107. 
  
ee Astlicher Teis#— 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verordnung des Reichskanzlers, betr. abänderung der Sollverordnung für das 
deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet vom 13. Junl 1903. 
Vom 6. März 1908. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) wird ver- 
ordnet, was folgt: 
1. Der § 9 der Zollverordnung für das deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet vom 13. Juni 1903 
erhält folgende Fassung: 
„Zur Sicherung, Feststellung und Erhebung der Ein= und Ausfuhrzölle sind die Haupt- 
zollämter und die Zollämter 1. bis 3. Klasse bestimmt. An Stelle der letzteren treten an der 
Binnengrenze die Zollstationen."“
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        G 372 20 
2. Der § 11 gedachter Zollverordnung erhält als Absatz 2 folgenden Zusatz: 
„Gegenstände, welche zur Bearbeitung im Zollinlande mit der Bestimmung der Wieder- 
ausfuhr eingeführt werden, können auch ohne Festhalten der Identität vom Einfuhrzoll befreit 
werden. Die Namhaftmachung der Gegenstände, auf welche sich diese Vergünstigung erstrecken 
darf, bleibt dem Gouverneur vorbehalten."“ 
3. Der § 49 erhält folgenden Zusatz: 
„6. Wenn auf Grund des § 11 Abs. 2 dieser Verordnung die zgollfreie Einfuhr von 
an sich zollpflichtigen Gegenständen beansprucht wird, welche überhaupt nicht, oder nur in ge- 
ringerem Umfange zu beanspruchen war. Kann jedoch der Beschuldigte nachweisen, daß eine 
Zollhinterziehung nicht beabsichtigt war, so ist nur eine Ordnungsstrafe gemäß § 52 zu ver- 
hängen.“ « 
iegegemvårtigcVerordnungtrittmitdemZeithquteihrerVekkündigungimSchutzgebiet 
1 Kraft. 
— 
in 
Berlin, den 6. März 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Dernburg. 
Verfügung des Reichskanzlers, betr. das Standesamtswesen im Schutzgebiet 
Deutsch-MNeuguinea. 
Vom 19. März 1908. 
Auf Grund des § 15 Abs. 1 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) be- 
stimme ich hiermit für das Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea: 
Die von der Direktion der Neu-Guinea-Kompagnie am 12. November 1886 erlassene 
Instruktion zu dem Gesetze vom 4. Mai 1870, betreffend die Eheschließung und die Beurkundung 
des Personenstandes, tritt mit dem 1. Januar 1909 außer Kraft. Von jenem Tage ab ist im 
ganzen Schutzgebiet einschließlich des Inselgebiets nach der Instruktion des Reichskanzlers zu dem 
erwähnten Gesetze vom 1. März 1871 und dem Erlaß an die auf Grund des letzteren zur Aus- 
übung standesamtlicher Befugnisse ermächtigten diplomatischen Vertreter und Konsuln des Reichs vom 
11. Dezember 1885 (D. Kol. Gesetzgebung Bd. I, S. 58 bzw. 66) sowie den diese Vorschriften 
ergänzenden und abändernden Bestimmungen zu verfahren. 
Berlin, den 19. März 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Dernburg. 
Verfügung des Reichskanzlers, betr. die standesamtliche Zuständigkeit in den 
Schutzgebieten Kfrikas und der Südsee. 
Vom 27. März 1908. 
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) wird 
für die Schutzgebiete Afrikas und der Südsec folgendes bestimmt: 
#&amp;*# 1. Zur Eheschließung und zur Beurkundung des Personenstandes werden ermächtigt: 
I. In sämtlichen Schutzgebieten die Bezirksrichter innerhalb ihrer Gerichtsbezirke, soweit nicht 
durch die im nachstehenden erteilten Ermächtigungen die Zuständigkeit anderer Beamten be- 
gründet ist; · 
II. 1. in Deutsch-Ostafrika: 
a) die Bezirksamtmänner, mit Ausnahme derjenigen in Daressalam, Tanga und Muanza, 
innerhalb ihrer Amtsbezirke, 
b) die Residenten innerhalb ihrer Amtsbezirke, 
ac) die Stationschefs in Iringa, Mahenge und Kilimatinde innerhalb ihrer Amtsbezirke;
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        W 373 20 
2 
H in Deutsch-Südwestafrika: 
a) die Distriktschefs innerhalb ihrer Amtsbezirke, 
b) die Bezirksamtmänner innerhalb derjenigen Teile ihrer Amtsbezirke, welche keinem 
Distriktschef unterstellt sind; 
. in Kamerun: 
die Bezirksamtmänner in Edea und Jaunde innerhalb ihrer Amtsbezirke; 
Hin Togo: · 
die Bezirksamtmänner der Bezirke Anecho und Misahöhe innerhalb ihrer Amtsbezirke; 
.in Deutsch-Neuguinea (einschließlich der Marschallinseln, Karolinen, Palau und Marianen): 
a) die Stationsleiter innerhalb ihrer Amtsbezirke; 
b) der vom Reichskanzler besonders ermächtigte Standesbeamte in Finschhafen innerhalb 
seines vom Gouverneur abzugrenzenden Bezirks; 
Für den Fall der Behinderung oder bei Erledigung des Amts eines nach Nr. I, II er- 
mächtigten Beamten, für dessen Amtsbezirk der zu seiner Vertretung im Hauptamt berufene 
beziehentlich der mit der Verwaltung des letzteren betraute Beamte. 
§ 2. Ist die Vornahme einer standesamtlichen Handlung durch den örtlich zuständigen 
Beamten nicht möglich (z. B. infolge Nichtbesetzung des Amts, gleichzeitiger Behinderung des Be- 
amten und seines Vertreters) oder wesentlich erschwert (z. B. wegen großer Entfernung seines Amts- 
sitzes), so ist jeder andere nach § 1 zur Eheschließung und Beurkundung des Personenstandes in 
dem betreffenden Schutzgebiet berechtigte Beamte ermächtigt und auf Anordnung des Gouverneurs 
verpflichtet, für ihn einzutreten. 
In den Fällen des Abs. 1 hat der vertretende Beamte die Beurkundungen von Ehe- 
schließungen, Geburten und Todesfällen in den für seinen Standesamtsbezirk geführten Registern zu 
bewirken und die eingetragenen Verhandlungen seinerseits auszufertigen. Dem vertretenen Beamten 
ist eine beglaubigte Abschrift der Verhandlung zu übersenden, welche dieser bei den Akten auf- 
zubewahren (nicht in seine Register einzuheften) hat. Entsprechendes gilt für Nachtragsverhandlungen. 
§ 3. Diese Verfügung tritt am 1. Januar 1909 in Kraft. Gleichzeitig erlöschen alle 
vorher erteilten Ermächtigungen zur Eheschließung und Beurkundung des Personenstandes. 
§5 4. Soweit nach § 1 eine Teilung vorhandener Standesamtsbezirke stattfindet, verbleiben 
die bis zur Abtrennung des neuen Bezirks geführten Register bei dem für den Stamm-(Rest-) Bezirk 
zuständigen Beamten. Der letztere hat sich allen. Amtshandlungen (Erteilung von Auszügen, Ein- 
tragung von Randvermerken, Entgegennahme von Legitimationserklärungen usw.) zu unterziehen, 
welche die in jenen Registern enthaltenen Beurkundungen betreffen. 
Geburts= und Todesfälle, welche sich in einem abzutrennenden Bezirke vor dem Inkrafttreten 
dieser Verfügung ereignet haben, bis dahin aber noch nicht zur Eintragung gelangt sind, hat, sofern 
sie zu jenem Zeitpunkt bereits angemeldet waren, der für den Stamm-(Rest-) Bezirk, andernfalls der 
für den neuen Bezirk zuständige Beamte zu beurkunden. 
Die vorstehenden Bestimmungen finden bei einer später eintretenden Anderung der Standes- 
amtsbezirke entsprechende Anwendung. 
Berlin, den 27. März 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Dernburg. 
S 
* 
O# 
III. 
— 
Verordnung des Gouverneurs von Deutsch Ostafrika betr. die Erhebung von Abgaben 
fũr den Gewerbebetrieb. 
Vom 7. Dezember 1907. 
§ 1. Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht die Gesetze oder 
Verordnungen Ausnahmen oder Beschränkungen enthalten. 
Die Polizeibehörde kann die Ausübung von Betrieben, welche das Leben oder die Ge- 
sundheit des Publikums gefährden, untersagen, beschränken oder von der Vornahme von Sicherheits- 
maßregeln abhängig machen. 
2
        <pb n="450" />
        374 20 
§ 2. Der Gouverneur kann für das ganze Geltungsgebiet dieser Verordnung oder für 
Teile desselben bestimmen, daß jeder, der ein Gewerbe selbständig zu betreiben beabsichtigt, vor 
Beginn des Betriebes der lokalen Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk das Gewerbe betrieben 
werden soll, hiervon Anzeige zu machen hat. 
§*s 3. Die in Deutsch-Ostafrika betriebenen selbständigen Gewerbe unterliegen der Be- 
steuerung, soweit sie nicht ausdrücklich von derselben ausgenommen sind. 
§ 4. Von der Gewerbesteuer sind befreit: 
1. der deutsch-ostafrikanische Landesfiskus, 
2. die Kommunalverbände. 
§ 5. Der Gewerbesteuer unterliegen nicht: 
1. die Viehzucht, die Land= und Forstwirtschaft, der Fischfang, die Jagd, der Gartenbau ein- 
schließlich des Absatzes der selbst gewonnenen Exzeugnisse. Dagegen sind steuerpflichtig Plantagen- 
unternehmungen, die nichteuropäische Gewächse im Großbetriebe behufs Weiterveräußerung oder 
Verarbeitung der Erzeugnisse ziehen, 
2. der Betrieb von Eisenbahnen, 
3. die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Waren mit Ausnahme der Speditions- 
geschäfte, 
4. die Ausübung eines amtlichen Berufs oder einer wissenschaftlichen Tätigkeit, insbesondere der 
Beruf als Arzt, Rechtsanwalt, Land= und Feldmesser, Hebamme usw. 
5. die von den Eingeborenen betriebene Hausindustrie, 
6. der gewerbsmäßige Betrieb eines Handwerks, wenn mit demselben nicht der gewerbsmäßige 
Verkauf der verarbeiteten Gegenstände verbunden ist, 
7. der Betrieb eines Bergwerks oder eines Steinbruchs, 
8. der einer anderweitigen Besteuerung unterliegende Ausschank von alkoholischen Getränken ein- 
geborener Art, 
9. die Gewerbe, für deren Ausübung die Lösung eines Gewerbescheins erforderlich wird (§ 11). 
§ 6. Die zu entrichtende Steuer beträgt 4 v. H. des jährlichen Reinertrags des Gewerbes 
oder, falls die Höhe des Reinertrages nicht zu ermitteln ist, 1½ v. H. des Umsatzes. Ist kein 
Reinertrag oder ein solcher von weniger als 1500 Rup. erzielt worden, so ist bei Betrieben, deren 
Anlage und Betriebskapital 40 000 Rup. und mehr beträgt, ein Jahressteuerbetrag von 1 pro 
Tausend des Anlage= und Betriebskapitals zu erheben, jedoch nicht mehr als 400 Rup. 
§ 7. Das Stenerjahr läuft vom 1. April bis 31. März. Die Steuerpflicht beginnt mit 
dem Anfange des auf die Eröffnung des Betriebes folgenden Kalendervierteljahres und dauert bis 
zum Ende desjenigen Kalendervierteljahres, in dem der Gewerbebetrieb gänzlich eingestellt wird. 
§ 8. Die Gewerbesteuer ist vierteljährlich im Voraus bis zum Ablauf des ersten Monats 
des iertellahee an die Kasse der lokalen Verwaltungsbehörde zu entrichten. 
Anspruch des Fiskus auf Zahlung nicht beigetriebener oder gestundeter Steuer verjährt 
in vier Johren vom Ablauf des Rechnungsjahres, in dem die Zahlung fällig geworden ist. 
9. Die Einschätzung der Steuerpflichtigen erfolgt alljährlich durch die bei der lokalen 
Verwaltungsbehörde gebildete Einschätzungskommission. 
Die von dieser ausgestellten Steuerlisten werden sechs Wochen lang öffentlich ausgelegt und 
die Auslegung öffentlich bekannt gemacht. Innerhalb des Steuerjahres erforderlich werdende Ein- 
schätzungen erfolgen durch den Vorsitzenden der Einschätzungskommission. 
Gegen die Steuerfestsetzung der Einschätzungskommission ist bis zum Ende der Frist, während 
der die Steuerlisten ausliegen, gegen die Stenerfestsetzung des Vorsitzenden der Einschätzungs- 
kommission binnen sechs Wochen Berufung an die bei dem Gounvernement gebildete Obereinschätzungs- 
kommission zu Händen des Vorsitzenden der Einschätzungskommission zulässig. 
Der Einschätzungskommission steht das Recht zu, auf die Berufung die Steuer ihrerseits zu 
ermäßigen. 
Die Berufung steht sowohl dem Steuerpflichtigen wie dem Vorsteher der lokalen Ver- 
waltungsbehörde zu. 
Die Berufung hat keine aufschiebende Wirkung. 
Die von der Obereinschätzungskommission getroffenen Entscheidungen sind endgültig. 
§5 10. Die Zusammensetzung und der Geschäftsbetrieb der Einschätzungskommissionen sowie 
der Obereinschätzungskommission wird vom Gouverneur bestimmt.
        <pb n="451" />
        W 375 20 
5* 11. Einen Gewerbeschein (§ 5, Ziffer 9) haben vor Beginn des Gewerbebetriebes 
zu lösen: 
uSchankwirte, Gastwirte und Speisewirte, 
Viehhändler, 
u gewerbsmäßige Pfandleiher, 
4 gewerbsmäßige Auktionatoren und Geschäftsvermittler, 
Personen, die ohne einen offenen Laden oder eine feste Handelsstelle zu besitzen gewerbsmäßig 
Waren verkaufen oder ankaufen. 
§ 12. Die Gebühr für die Erteilung eines Gewerbescheins beträgt 6, 12, 24, 36, 60, 
100, 150, 240, 360, 500, 750, 1000, 1500 und 2000 Rup. mit der Maßgabe, daß für Wirte, 
welche alkoholische Getränke europäischer Art ausschenken, ein niedrigerer Satz als 100 Rup. für 
das Steuerjahr nicht zur Anwendung gelangen darf. 
13. Die Ausstellung der Gewerbescheine sowie die Festsetzung der Gebühr erfolgt durch 
die lokale Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk das Gewerbe ausgeübt wird, an die unter § 11, 
Ziffer 5 genannten Gewerbetreibenden durch die lokale Verwaltungsbehörde desjenigen Bezirks, in 
welchem der Gewerbetreibende seinen Wohnsitz hat 
Über Beschwerden entscheidet der Gouverneur. Die Frist für die bei der örtlichen Behörde 
einzulegende Beschwerde beginnt mit dem Tag nach erfolgter Bekanntgabe des Bescheides und be- 
trägt vier Wochen. 
§5 14. Der Gewerbeschein wird für das Steuerjahr ausgestellt. Wird das betreffende 
Gewerbe erst im Laufe des Steuerjahres eröffnet, so kann der Gewerbeschein auch für den Rest des 
Jahres, jedoch immer nur für volle Vierteljahre einschließlich des Vierteljahres, in dem der Ge- 
werbebetrieb begonnen hat, ausgestellt werden. Es findet alsdann eine entsprechende Ermäßigung 
der Gebührensätze (§ 12) statt. 
Im Falle der Entziehung des Gewerbescheins oder der Aufgabe des Gewerbes wird die 
für denselben gezahlte Gebühr nicht rückerstattet. 
§5 15. Von Gewerbetreibenden, die Viehhandel zu treiben beabsichtigen, kann außerdem zur 
Sicherung der Eingeborenen gegen Gewalttätigkeiten die Hinterlegung einer Kaution verlangt werden. 
Die Hinterlegung ist auf dem Gewerbeschein zu vermerken. 
. Gewerbsmäßige Pfandleiher haben alle Pfandgeschäfte nach der Zeitfolge in ein 
besonderes Buch (Pfandbuch) einzutragen. Die Eintragung muß. enthalten: 
. eine laufende Nummer, 
. Ort und Tag der Verpfändung, 
den Namen des Verpfänders, 
. die Bezeichnung des Pfandes, 
. die Bezeichnung der Forderung, welche durch das Pfand gesichert werden soll, 
Bezeichnung des Verfalltermins, 
.die Art und Höhe der etwa ausbedungenen Vergütung. 
§5 17. Der Gewerbeschein kann verweigert werden, wenn der Nachsuchende in den letzten 
zwei Jahren wegen strafbarer Handlungen gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die Be- 
stimmungen dieser Verordnung oder wegen tätlichen Angriffs auf Leib und Leben bestraft worden 
ist oder sonst erhebliche Gründe öffentlichen Interesses entgegenstehen. 
Schankwirten, welche alkoholische Getränke europäischer Art ausschenken, kann der Gewerbe- 
schein außerdem verweigert werden, wenn 
a) das Lokal ungeeignet ist, 
b) kein Bedürfnis vorliegt. 
Viehhändlern kann der Gewerbeschein außerdem versagt werden, wenn sie wegen Zuwider- 
handlung gegen die zur Verhütung der Viehseuchen erlassenen Bestimmungen in den letzten zwei 
Jahren bestraft sind. 
ie Entziehung des Gewerbescheines kann unter denselben Voraussetzungen wie die Ver- 
weigerung desselben erfolgen. 
* 18. An Mohammedaner oder an Angehörige einheimischer Negerstämme dürfen Brannt- 
wein und branntweinähnliche Getränke nur mit behördlicher oder ärztlicher Genehmigung, an Askari 
der Kaiserlichen Schutztruppe sowie der Polizeitruppe nur mit Genehmigung eines Arztes, eines 
Offiziers bzw. eines im Offizierrang stehenden Beamten verabfolgt werden. 
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        <pb n="452" />
        376 2 
5 19. Kaufleute und Händler, die einen neuen Laden zu eröffnen beabsichtigen, haben 
vor der Eröffnung oder Wiedereröffnung der lokalen Verwaltungsbehörde hiervon Anzeige zu er- 
statten und eine einmalige Gebühr von 24, 60, 120 und 240 Rup., je nach dem Umfange des 
Ladens, zu entrichten. 
Wird ein geschlossener Laden vor Ablauf von sechs Monaten von demselben Inhaber 
wieder eröffnet, so ist nur die Hälfte der Gebühr zu entrichten. 
5 20. Steuer= und Gebührenpflichtige, welche bei der Veranlagung oder Erhebung über- 
gangen worden sind, sind zur Nachentrichtung der Steuer oder Gebühr verpflichtet. Diese Ver- 
pflichtung erstreckt sich auch auf die drei Steuerjahre zurück, welche dem Steuerjahr, in dem die 
Verkürzung festgestellt worden ist, vorausgegangen sind. Die Verpflichtung zur Nachzahlung der 
Steuer geht auf die Erben über, jedoch nur bis zur Höhe ihres Erbteiles. 
5 21. Wer die nach § 2 der Verordnung etwa vorgeschriebene Anmeldung eines Ge- 
werbes unterläßt und infolgedessen in die Steuerliste nicht ausgenommen ist, wird nachträglich ein- 
geschätzt und hat die Steuer von dem Kalendervierteljahr nach Beginn des Betriebes nachzuzahlen, 
sowie außerdem deren doppelten Betrag als Strafe zu entrichten. Die aus diesem Grund ange- 
drohten Strafen verfügt der Vorsteher der lokalen Verwaltungsbehörde durch Strafbescheid. 
5 22. Mit Geldstrafe bis zu 100 Rup., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu zwei 
Wochen wird bestraft: 
1. wer ein Gewerbe, zu dessen Betriebe er eines Gewerbescheins bedarf (§5 11), vor Lösung eines 
solchen betreibt oder nach Entziehung des Gewerbescheins fortsetzt, 
2. wer die in § 19 vorgeschriebene Anmeldung unterläßt. 
Beruht die vorzeitige Eröffnung des Gewerbebetriebes oder des Ladens auf einem ent- 
schuldbaren Versehen, so ist eine Ordnungsstrafe von 1 bis 50 Rup. zu verhängen. 
§ 23. Zuwiderhandlungen gegen § 16 dieser Verordnung werden mit Geldstrafe bis zu 
200 Rup., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu vier Wochen bestraft. 
§ 24. Wer ohne die vorgeschriebene Genehmigung Branntwein oder branntweinähnliche 
Getränke an eine der im § 18 bezeichneten Personen verkauft, wird mit Geldstrafe bis zu 100 Rup., 
im Unvermögensfalle mit Haft bis zu zwei Wochen, und ist dieser Verkauf gewerbsmäßig betrieben 
worden, mit Geldstrafe bis zu 400 Rup., im Unvermögensfalle mit Haft bis zu sechs Wochen bestraft. 
§ 25. Wird ein Ausschank mit alkoholischen Getränken europäischer Art ohne vorherige 
Lösung eines Gewerbescheins eröffnet oder nach Entziehung des Gewerbescheins fortgesetzt, oder hat 
ohne die vorgeschriebene Genehmigung ein Verkauf von Branntwein oder branntweinähnlichen Ge- 
tränken an eine der in § 18 bezeichneten Personen stattgefunden, so kann neben der Strafe 
(§5 22, 24) die Einziehung sämtlicher bei dem Täter vorgefundenen alkoholischen Getränke ausge- 
sprochen werden. 
§ 26. Diese Verordnung tritt am 1. April 1908 in den Bezirken Tanga, Pangani, 
Bagamojo, Daressalam, Rufiyi, Kilwa, Lindi, Wilhelmstal, Moschi, Muanza, Bukoba, Tabora, 
Morogoro und Iringa in Kraft. In genannten Bezirken werden zugleich außer Kraft gesetzt: 
. der Runderlaß vom 5. Januar 1897, L. G. Nr. 167, 
. der Runderlaß vom 26. Juni 1899, L. G. Nr. 168, 
. die Randverfügung vom 12. Oktober 1899, 
. die Verordnung des Gouvernements rEEs- Den Ausschank und den Verkauf von geistigen 
Getränken vom 17. Februar 1894, L. G. 
die Verordnung des Gouverneurs l5 90 Erhebung einer Gewerbesteuer vom 22. Fe- 
bruar 1899, L. G. Nr. 377 nebst Auslührnngsbestimmungen, L. G. 
. der Runderlaß vom 18. April 1899, L. G. Nr. 379, 
.der Runderlaß vom 16. März 1900, L. G. Nr. 381, 
der Runderlaß vom 28. Juni 1901, L. G. Nr. 383, 
die Verordnung des Gouverneurs betreffend den Ausschank und Verkauf geistiger Getränke an 
Farbige vom 17. Juli 1902, L. G., Nachtrag I, Nr. 43 
Daressalam, den 7. Dezember 1907. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
von Winterfeld. 
Ou N Sq d — 
*
        <pb n="453" />
        W 377 20 
Kusführungsbestimmungen des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika zur Verordnung 
betr. die Erhebung von Kbgaben für den Gewerbebetrieb. 
Vom 3. Januar 1908. 
Zu § 6. Die Berechnung des Ertrages erfolgt in der Weise, daß 
1. sämtliche Betriebsunkosten und Abschreibungen, die einer angemessenen Berücksichtigung der 
Wertverminderung entsprechen, in Abzug gebracht, 
2. die aus Betriebseinnahmen bestrittenen ##gabeen für Verbesserungen und Geschäftserweiterungen 
hinzugerechnet werden. 
Für den Unterhalt des Gewerbetreibenden und seiner in seinem Haushalt befindlichen An- 
gehörigen kann ein mäßiger Abzug gemacht werden. Die Einschätzungskommission wird gut tun, 
sich für verschiedene Klassen der Bevölkerung je nach deren Lebensbedürfnissen und den örtlichen 
Preisgestaltungen der Lebensmittel in der Regel in Abzug zu bringende Sätze aufzustellen. 
Unter Umsatz ist nicht nur der Wert der für eigene Rechnung abgesetzten, sondern auch der 
Wert derjenigen Güter und Besitzobjekte zu verstehen, welche auf Grund eines Vermittlungs= oder 
Agenturgeschäfts von Hand zu Hand gehen. Z. B. bei einem kaufmännischen Agenturgeschäft der 
Wert der zum Verkauf vermittelten Waren, bei einem Versicherungsgeschäft der Wert der gezahlten 
Prämien usw. 
Das Anlage= und Betriebskapital umfaßt die sämtlichen dem betreffenden Gewerbebetriebe 
gewidmeten Werte. Hierzu gehören die Maschinen und Werkzeuge, Arbeits= und Lasttiere, Vorräte 
an Waren, Geld, Wertpapieren usw., Gebäude, Grundstücke, Einrichtungen zur Gewinnung von 
Naturprodukten usw., soweit sie für gewerbliche Zwecke benutzt werden, bzw. diejenigen Mittel, 
welche aufgewendet sind, um diese Dinge zu beschaffen oder herzustellen, nach Abzug angemessener 
Abschreibungen. 
Unter Zugrundelegung des nach Vorstehendem ermittelten Ertrages bzw. Umsatzes, bzw. 
Anlage und Betriebskapitals haben die Einschätzungskommissionen die zu erhebenden Steuersätze unter 
Mitteilung des Merkmals, nach welchem die Einschätzung erfolgt ist, festzusetzen und in die Steuer- 
listen einzutragen. 
der Ertrag eines Gewerbebetriebes ermittelt und der Steuersatz nach diesem festgestellt 
werden kann, unterliegt dem pflichtgemäßen Ermessen der Einschätzungskommissionen. Grundsätzlich 
kann die Besteuerung nach dem Umsatze nicht zur Anwendung gebracht werden, wenn der Reinertrag 
durch ordnungsmäßige und einwandfreie Buchführung dem Vorsitzenden nachgewiesen worden ist. 
Ist die Besteuerung nach dem Umsatze erfolgt, so prüft im Berufungsfalle die Ober- 
einschätzungskommission die Steuer auch lediglich nach diesem Merkmale nach, es sei denn, daß 
zugleich wegen der Nichtbesteuerung nach dem Merkmal des Ertrages Beschwerde erhoben ist. 
Mehrere in demselben Verwaltungsbezirk belegene steuerpflichtige Betriebe derselben Person 
werden als ein steuerpflichtiges Gewerbe zur Steuer veranlagt. Dasselbe kann der Gouverneur 
bezüglich mehrerer im Schutzgebiet belegener steuerpflichtiger Gewerbebetriebe derselben Person au- 
ordnen, falls anderen Falles eine offenbare Unbilligkeit hervorgerufen würde. Der Gouverneur be- 
stimmt alsdann auch den Bezirk, in welchem die Einziehung zu erfolgen hat. 
u § 7. Wird ein Betrieb durch Tod oder Krankheit des Inhabers, Brandunglück, Über- 
süwemmung oder sonstige außergewöhrliche Ereignisse derartig geschädigt, daß das Weiterbestehen 
desselben in Frage gestellt ist, so kann die Steuer auch im Laufe des Steuerjahres, auf Grund einer 
Neueinschätzung, für den Rest des Steuerjahres ermäßigt oder ganz in Abgang gestellt werden. 
Zu § 9. Während der öffentlichen Auslegung der BSteuerlisten ist jeder Steuerpflichtige 
nur zur Einsicht der ihn selbst betreffenden Einschätzung berechtigt. 
Zu § 10. Die Einschätzungskommissionen treten mindestens alljährlich, womöglich vor dem 
15. Februar zusammen. 
Jeder Bezirksamtmann (Resident, Stationschef) beruft für denjenigen Bezirk, in welchem 
ihm die Verwaltung zusteht, eine Einschätzungskommission. Diese Kommission besteht aus dem Be- 
zirksamtmann (Resident, Stationschef) bzw. dessen Stellvertreter als Vorsitzendem, einem weiteren 
Beamten (wo ein Zollamt vorhanden ist, dem Vorsteher desselben) sowie zwei europäischen und 
zwei farbigen Gewerbetreibenden. 
Falls geeignete europäische Gewerbetreibende nicht vorhanden sind, kann anstatt eines der- 
selben ein weiterer Farbiger berufen oder aber die Kommission beschränkt werden, mit der Maßgabe, 
daß die Anzahl der farbigen Kommissionsmitglieder die der europäischen nie überschreiten darf. Die 
Stimme des Vorsitzenden gibt bei Stimmengleichheit den Ausschlag. 
3
        <pb n="454" />
        G 378 20 
Die Kommission ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mitglieder, einschließlich des Vor- 
sitzenden, zugegen sind. Eine nach Beschlußunfähigkeit der ersten einberufene zweite Kommissions- 
sitzung ist one Rücksicht auf die erschienene Mitgliederzahl stets beschlußfähig. 
Vor dem Eintritt in die Verhandlung hat der Vorsitzende die Mitglieder in entsprechender 
Weise auf die Bedeutung ihrer Tätigkeit hinzuweisen und sie zu gewissenhafter und unparteiischer 
Pflichterfüllung sowie zur Amtsverschwiegenheit zu ermahnen. 
Die Obereinschätzungskommission, der die Entscheidung der Rechtsmittel über die Steuer- 
festsetzungen der Einschätzungskommission obliegt, wird von dem Kaiserlichen Gouverneur ernannt. 
Sie setzt sich außer dem Vorsitzenden zusammen aus zwei Beamten, zwei europäischen und 
zwei farbigen Gewerbetreibenden. 
Auf die Beschlußfähigkeit der Obereinschätzungskommission finden dieselben Bestimmungen 
wie für die Einschätzungskommissionen, bezüglich der Geschäftsordnung die Bestimmungen des Rund- 
erlasses vom 17. Mai 1899 (L. G. Nr. 380) Anwendung. 
u § 11. Die Gewerbescheine haben zu enthalten: 
1. den vollen Namen des Gewerbetreibenden, 
2. die Art des Gewerbes, für welches der Gewerbeschein ausgestellt ist, 
3. die Zeit der Gültigkeit des Gewerbescheins, 
4. die für den Gewerbeschein bezahlte Gebühr. 
Die an die unter Nr. 1 in § 11 genannten Gewerbetreibenden erteilten Gewerbescheine 
haben außerdem das Lokal zu bezeichnen, in welchem das Gewerbe ausgeübt wird. Das Lokal 
darf nur mit Genehmigung der örtlichen Verwaltungsbehörde geändert werden, widrigenfalls der 
Gewerbeschein seine Geltung verliert und der Gewerbetreibende als solcher gilt, der einen Gewerbe- 
schein nicht gelöst hat 
Zu den in § 11 unter 5 genannten Personen gehören auch solche, welche den Verkauf 
oder Ankauf für fremde Rechnung betreiben. 
u § 12. Die Höhe der festgesetzten Gebühr soll durchschnittlich für Schankwirte, welche 
alkoholische Getränke europäischer Art ausschenken, Viehhändler und Pfandleiher, das 1½ fache, bei 
den übrigen genannten Gewerbetreibenden die gleiche (Summe betragen, die bei einer Veranlagung 
zur Gewerbesteuer voranssichtlich festgesetzt worden wäre. 
Betreibt eine Person mehrere der im § 1 Fenanuen Gewerbe, so hat sie für jedes der- 
selben einen besonderen Gewerbeschein zu lösen. 
Betreibt einer der in § 11 genannten Gewerbetreibenden außerdem ein anderes steuer- 
pflichtiges Eewerbe so unterliegt er bezüglich dieses der Gewerbesteuerpflicht. 
19. Die Gebühr ist für jeden weiteren offenen Laden, auch falls derselbe nur als 
Filiale eides bereits bestehenden Ladens eingerichtet wird, in voller Höhe zu entrichten. 
Wird ein Laden verlegt, so ist derselbe so lange als ein neueröffneter zu betrachten, bis 
der Verwaltungsbehörde die Verlegung unter der ausdrücklichen Erklärung mitgeteilt ist, daß der 
frühere Lden geschlossen sei. 
e Betriebsstatten der im § 11 unter 1 bezeichneten Gewerbetreibenden gelten als Laden 
nur dann, wenn ein Verkauf über die Straße gewerbsmäßig stattfindet. 
Daressalam, den 3. Januar 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
von Winterfeld. 
Runderlaß des Couverneurs von KRamerun, betr. die Verwaltung von Südkamerun. 
Vom 4. März 1908. 
Bis zu einer endgültigen Regelung der Verwaltung von Südkamerun wird vorläufig 
folgendes angeordnet: 
I. Die Regierungsstation Lolodorf wird mit dem 1. Mai 1908 aufgelöst. Von dem Gebiet 
derselben wird die Ngumba-Bevölkerung einschließlich des bisherigen Stationsortes dem Be- 
zirksamt Kribi, die Bakoko-Bevölkerung dem Bezirksamt Edea, die Jaunde= und Bane- 
Bevölkerung dem Bezirksamt Jaunde und die Mpfong-Bevölkerung der Militärstation Ebolova 
zugeteilt. Der letzteren werden auch diejenigen Banes üÜberwiesen, welche an und südlich der 
Bane-Straße nach Ngulemakong sitzen.
        <pb n="455" />
        W 379 20 
II. Auf der bisherigen Station Lolodorf wird mit dem 1. Mai eine Impfstation eingerichtet. 
III. Die Militärstation Joko wird mit dem 1. Juni 1908 in Zivilverwaltung übernommen und 
dem Bezirksamt Jaunde unterstellt. 
IV. Der Dume-Bezirk wird in der Weise neu abgegrenzt, daß die früheren Grenzen des Bezirks- 
amtes Jaunde und der Station Joko wiederhergestellt werden. Dem Dume--Bezirk bleiben 
demnach nur unterstellt die Bajas mit Ausnahme der Landschaft Deng-Deng, welche der 
Station Joko zufällt, sowie die eigentlichen Makas, soweit sie nicht Nanga Eboko unter- 
standen haben. 
Die genauen Grenzen nach Maßgabe dieser Bestimmung werden demnächst bekannt gegeben. 
Buea, den 4. März 1908. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
Durch Beschluß des Bundesrats vom 20. Februar d. Is. — § 149 der Protokolle — sind 
die etatsmäßigen Beamten des Reichs-Kolonialamts unter diejenigen Beamten ausgenommen, an 
welche gemäß § 5 des Reichsbeamtengesetzes die Gehaltszahlung vierteljährlich stattfinden soll. 
  
Dersonalien. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 6. März 1908. 
Brühlmeyer, Oberveterinär, am 31. Mai d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 25. März 1908. 
Dr. Schulze, Oberapotheker, am 31. Mai d. Is. behufs Übertritts zu den Oberapothekern der Re- 
serve aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 27. März 1908. 
König, Militär-Bausekretär, am 31. März d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung (Bauamt Rastatt) aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 28. März 1908. 
Laubis, Oberveterinär, am 28. März d. Is. behufs Wiederanstellung bei der Königlich Württem- 
bergischen Heeresverwaltung aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schuttruppen) 
vom 31. März 1908. 
Annighöfer, Kaserneninspektor, am 31. März d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (bei der Garnisonverwaltung Mülhausen i. E.) aus 
der Schutztruppe ausgeschieden. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nicht- 
preußischen Orden zu erteilen, und zwar:
        <pb n="456" />
        380 20 
des Ehrenkreuzes des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens: 
dem Major Johannes beim Stabe; 
des Ritterkreuzes mit der Krone des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens: 
den Hauptleuten v. Grawert (Werner), Kompagniechef und v. Stuemer; 
des Ritterkreuzes desselben Ordens: 
den Oberleutnants Knecht und Schulz sowie dem Leutnant Wintgens; 
der Großherzoglich Necklenburg- Schwerinischen silbernen Medaille: 
dem Feldwebel Mierswa; 
der Großherzoglich Mecklenburgischen bronzenen Verdienstmedaille: 
den Sergeanten Meyer und Hagemann sowie dem Unteroffizier Czeczatka. 
  
Nachruf. 
Soppo (Kamerun), den 7. März 1908. 
i 6. März 1908 verschied in Lolodorf der Oberleutnant im 2. Badischen Grenadier- 
Regiment ine Wilhelm I1. Nr. 110, kommandiert zur Dienstleistung beim Reichs-Kolonialamt, 
Herr Wilhelm Achenbach 
Die Schutztruppe, der der Entschlafene vom 6. November 1902 bis zum 30. November 1905 
angehört hat, betrauert in dem Entschlafenen einen hochgeschätzten und beliebten Kameraden. 
an Dysenterie. 
Von größtem Interesse für die koloniale Sache beseelt, 
seinen Tod gefunden. 
hat er im Dienste der Kolonie 
Sein Andenken wird bei uns stets in Ehren gehalten werden. 
Im Namen der Offziere, Sanitätsoffiziere und Beamten der Schutztruppe für Kamerun: 
J. A. d. K.: 
Fabricius, Hauptmann. 
  
nnee Kichtamtlicher Teis###cc 
Dersonal-Machrichten. 
Nachruf. 
Rechtsanwalt Dr. Scharlach #F. 
Am 28. März entschlief in Hamburg der be- 
kannte Kolonialpolitiker, Rechtsanwalt Dr. Julius 
Scharlach im 67. Lebensjahre. Die Vielseitigkeit 
des Verstorbenen auf kolonialem Gebiete ergibt 
sich schon aus einer einfachen Aufzählung der 
Stellungen, die er innerhalb großer kolonialer 
Gesellschaften bis zu seinem Lebensende einge- 
nommen hat. So war er u. a. Vorsitzender des 
Aussichtsrats der Gesellschaft Südkamerun, Hamburg, 
der Hanseatischen Kolonisationsgesellschaft, Ham- 
burg, der Hanseatischen Land-, Minen= und Han- 
delsgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika, der 
Westafrikanischen Pflanzungsgesellschaft Bibundi, 
Hamburg, Mitglied des Aufsichtsrats der Kaoko- 
  
Land= und Minengesellschaft, Berlin, der Otavi- 
Minen= und Eisenbahngesellschaft, Berlin, und 
der South West Africa Company, London. 
Dr. Scharlach, einer der angesehensten Anwälte 
Hamburgs, war einer der ersten Wortführer prak- 
tischer deutscher Kolonialpolitik. Dem Kolonialrate 
gehörte er seit vielen Jahren an. Durch seine 
Sachkenntnis und unermüdliche Arbeitskraft nahm 
er in dieser nunmehr aufsgelösten Körperschaft bald 
eine hervorragende Stellung ein. Die Kolonial= 
verwaltung wird das Andenken eines Mannes, 
der auch in trüber Zeit, als das Verständnis für 
die Bedeutung unseres überseeischen Besitzes über 
enge Kreise noch nicht hinausgedrungen war, seine 
ganze Persönlichkeit für die Ausbreitung des kolo- 
nialen Gedankens eingesetzt hat, allezeit hoch in 
Ehren halten.
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        W 381 20 
Deutsch-Ostafrika. 
Die Ausreise bzw. Viederanse se nach Ost- 
afrika haben am d. Is. angetreten: 
die Regierungsräte Graß r Gunzert, Lehrer 
Urban, Techniker Lergenmüller und Wegebau- 
beamter Buchner. 
Der Techniker Spachmann wird am 4. Mai 
die Ausreise nach Deutsch-Ostafrika antreten. 
Vom Heimatsurlaub in Ostafrika wieder ein- 
getroffen: Zollamtsassistent 2. Klasse Baron. 
  
Ostafrika haben am 8. März mit Heimats- 
urlaub verlassen: Regierungsrat Methner, Re- 
gierungsbaumeister Walther, Techniker Keller, 
Bauleiter Müller, Kanzleigehilfe Erich Müller 
und Kanzlist Binding. 
  
Mit Heimatsurlaub sind in Neapel eingetroffen: 
Am 5. März 1908: Oberleutnant v. Einsiedel 
und Leutnant Stieler v. Heydekampf; % 
am 25. März 1908: Major Johannes, Haupt- 
mann Frhr. v. Wangenheim, Oberleutnant 
Frhr. v. Nordeck zu Rabenau, Stabsarzt 
Dr. Dempwolff, Feldwebel Wirbel, Sani- 
tätsfeldwebel Czajkowski, Unteroffizier Seidel 
sowie die Sanitätsunteroffiziere Tschirch, Holz- 
apfel, FJenischewski und Wolff. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 23. März 1908 von Neapel aus angetreten: 
die Sanitätsunteroffiziere Lerch und Pohlig. 
Ramerun. 
Am 25. März hat der Gerichtsschreibergehilfe 
Meincke die Ausreise nach Kamerun angetreten. 
Am 9. April haben die Wiederausreise nach 
Kamerun angetreten: Regierungsarzt Professor 
Dr. Ziemann und Steuermann Borbe. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen: Regierungs- 
assessor Wipfler, Geologe Dr. Mann, die Sekre- 
täre Mätz und Bittner, Polizeimeister Beyler 
und Maurer Frank. 
Mit Heimatsurlaub haben das Schutzgebiet 
verlassen: Bezirksamtmann Dr. Mansfeld, Se- 
kretär Schäfer, Maschinist Zielesch und Ober- 
senn Zech. 
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
Am 3. März 1908 in Hamburg: Leutnant 
v. Hagen; 
am 9. März 1908 in Barcelona: Major Lang- 
held; 
  
am 1. April 1908 in Hamburg: Oberleutnant 
Königs, Leutnant v. Hanstein, Feldwebel 
Rippa, die Unteroffiziere Geßler und Porzig; 
am April 1908 in Hamburg: Stabsarzt 
ros Kreyher. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 10. April 1908 von Hamburg aus angetreten: 
die Oberleutnants Rausch und v. Raven. 
Togo. 
Der Regierungsarzt Dr. Liebl und der 
kommiss. Sekretär Clemens sind am 27. Februar 
im Schutzgebiet Togo eingetroffen. 
  
Aus Togo sind mit Heimatsurlaub eingetroffen: 
Regierungsarzt Dr. Krueger und kommiss. Sekre- 
tär Leix. 
Dem Königlich gresrianwi Generalkonsul 
für das Schutzgebiet Togo, Major John Grey 
Baldwin, ist namens des Reichs das Exequatur 
erteilt worden. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Die Ausreise nach Deutsch-Südwestafrika haben 
am 8. April angetreten: Gerichtsassessor Dr. Brill, 
Regierungsbaumeister Schubert und Polizei- 
sergeaut Blum. 
Die Polizeisergeanten Fleck, Hupel, Otto 
Schneider, Koch und Kaufmann sind vom 
Kaiserlichen Gouvernement mit Vertrag angestellt 
worden. 
Der kommiss. Zollaufseher Schulte ist mit 
Vertrag beim Zollamt Ramanspdrift, der Bezirks- 
amtsschreiber Löffler beim Bezirksamt Windhuk 
angestellt worden. 
Der Hilfsgerichtsschreiber Thiel ist auf Ver- 
trag mit Beamteneigenschaft angenommen worden. 
Mit Vertrag sind ferner eingestellt worden: 
Bautechniker Völkel, die Polizeiwachtmeister 
Skobel, Rößler und Bauer, die Polizei= 
sergeanten v. Dufving, Löffler, Kelber, Eb- 
recht, Osterholz, Reichelt, Lange, Klages, 
Rausch, Eggerglüß, Nakanz, Magerkurth, 
Leß nund Kunow. 
  
Der Lehrer Berger ist am 1. August 1907 
in Karibib angestellt worden. 
  
Der kommiss. Gouvernementssekretär, Eisen- 
bahnpraktikant Belger tritt mit dem 15. April 
d. Is. in die heimische Eisenbahnverwaltung zurück.
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        W 382 20 
Mit Heimatsurlaub sind am 29. März 1908 
in Hamburg eingetroffen: Oberleutnant Eymael 
und Leutnant Schmidt. 
Deutsch-HNeugulnea. 
Der kommiss. Stationsbeamte und Sekretär, 
Leutnant a. D. Waldemar Krempien wird am 
6. Mai d. Is. die Ausreise nach Jaluit antreten. 
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilwetse nur mit Quellenangabe gestattet.) 
  
Deutsch-Neugquinea. 
Eine Belse nach den Salomonsinseln und nach 
Meu-Mechlenburg-Süb.“) 
Am Abend des 15. Juli verließ der „See- 
stern“ bei mäßig bewegter See und klarem Wetter 
die Reede von Herbertshöhe. Bald war die 
Küste mit ihren in den Palmpflanzungen ge- 
legenen weißleuchtenden Häusern unseren Augen 
entschwunden, und nur am Horizont grüßten noch 
die von der untergehenden Abendsonne beleuchteten, 
rötlich schimmernden Bainingberge herüber. Bei 
Südostdünung durchfuhren wir den St. Georgs- 
kanal, um am nächsten Morgen die steilabfallende 
Küste Bukas, der zweitgrößten deutschen Salomon= 
insel, in Sicht zu bekommen. Die ganze Forma- 
tion läßt sofort erkennen, daß die Insel aus ge- 
hobener Koralle besteht. Senkrecht steigen die 
Wände auf, mit lichtem Busche bedeckt, der viel- 
fach die grau bis weißlich schimmernden zerrissenen 
und ausgewaschenen Hänge sehen läßt. Nur ein 
schmaler Streifen angeschwemmten Landes ist 
noch vorgelagert, auf dem wir zuweilen einige 
von Kokospalmen umgebene Eingeborenenhütten 
gewahrten. Auf dem Rande des Hochplateaus 
sind dagegen ziemlich umfangreiche Palmbestände 
zu sehen, die durch ihre Häufigkeit auf eine starke 
Bevölkerung schließen lassen. „Seestern“ fuhr 
dicht unter Land an Karolahafen vorbei, von 
wo sich eine herrliche Aussicht auf das Gebirge 
von Bougainville darbietet. Bei dem Dorfe 
Hanahan machten wir zum ersten Male kurz 
Halt, um ausgediente Polizeisoldaten und Ar- 
beiter, deren Vertrag zu Ende ist, abzusetzen. 
Bald ist das Fallreep von Kanoes der Einge- 
borenen umgeben, welche die Heimkehrenden er- 
warten und durch die ziemlich schwere Brandung 
an Land bringen. Zuerst werden die Kisten in 
Sicherheit gebracht, deren Inhalt aus Handels- 
artikeln, wie Lendentüchern, Petroleum, Hacken, 
Beilen und nicht zuletzt aus manchem unnützen 
Kram besteht, den sich der Betreffende von seiner 
Löhnung, die ihm während seiner Vertragszeit 
zum Teil gestundet und nun ausbezahlt worden 
*) Aus einem Bericht des Kaiserlichen Gouverne= 
mentssekretärs Merz von Ende Oktober 1907. 
  
ist, gekauft hat. Besonderes Gaudium erweckte 
— hauptsächlich auch bei unseren schwarzen Mit- 
reisenden — die Absetzung eines schwarzen Polizei= 
unteroffiziers, der fünfzehn Jahre in der Truppe 
gedient hatte. Nachdem er nacheinander ein 
halbes Dutzend umfangreiche Kisten, einen Pack 
Hacken und Beile in das Kanoe gerettet hatte, 
brachte er noch etliche junge Schweine, Hühner 
und Hunde zum Vorschein; endlich gelang es 
ihm auch noch, Frau und Kind in das schwanke 
Fahrzeug zu schieben. 
Zum gleichen Zwecke wie vor Hanahan halten 
wir vor Gunai, wo es wegen der ziemlich schweren 
Dünung schwer ist, die Leute mit ihren Habselig- 
keiten abzusetzen. Bewundernswert sind die Kanoes 
der Eingeborenen, die mit Leichtigkeit über die 
Wellen dahingleiten. Sie bestehen aus leichten 
dünnen Planken, sind mit Harz verkittet und 
unseren sogenannten Grönländern sehr ährlich. 
Sowohl vorne wie hinten laufen sie in einen 
hohen zweiteiligen Schnabel aus. Auf den innen 
angebrachten Sitzen können bequem zwei Mann 
nebeneinander sitzen, ohne den Rand des Kanoes 
zu berühren. Mit kurzen, etwa 1 m langen, 
fast durchwegs bemalten oder geschnitzten Rudern, 
bewegen sie mit großer Schnelligkeit und Geschick 
ihre Boote vorwärts. 
Mittags ankerten wir in der Buka-, auch 
König Albert-Straße genannt, in einem von einem 
Inselkranz gebildeten Hafen. Bei der größken 
der zahlreichen Inseln, Taysha, gingen wir an 
Land. Sie erhebt sich bis zu rund 300 m Höhe 
und scheint günstiges, wenn auch nicht allzu um- 
fangreiches Land zu Pflanzungszwecken zu bieten. 
Geführt von Eingeborenen, welche uns am Strande 
erwartet und begrüßt hatten, besuchten wir einige 
Dörfer, die aus sechs bis acht tonnenartig ge- 
bauten Hütten bestehen. Ihre Anordnung ist so, 
daß sie, in zwei geraden Linien stehend, eine 
kleine Straße bilden. 
Gegen Abend dampften wir weiter die Küste 
Bougainvilles entlang, um am Morgen des 
17. Juli im Hafen von Kista vor Anker zu 
gehen. Da zwei vorspringende Sandbänke das 
Anlegen der Dampfer direkt an der Küste ver- 
hindern, ist eine Steinmole zum Anlegen der 
Boote hergestellt.
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        W 383 2 
Nachdem der Gouverneur die Meldung des 
Stationschefs entgegengenommen hatte, begaben 
wir uns an Land. Ich schloß mich dem mit uns 
reisenden Ethnologen zu einem Ausflug nach der 
Insel Popoko an. Wir landeten mit unserem 
Boot an einem hart an der Küste gelegenen 
Dorfe, von dessen Einwohnern wir freundlich 
empfangen wurden. Die Häuser stehen fast durch- 
weg auf etwa 2 m hohen Pfählen und sind auf 
der Vorderseite mit einer kleinen Veranda ver- 
sehen, von der aus die Weiber — ihre Männer 
waren fast alle am Wegebau auf Bougainville 
beschäftigt — unserm Tun zuschauten. Mein Be- 
gleiter fand hier infolge des freundlichen Ent- 
gegenkommens der Eingeborenen für seine Studien 
reichen Ertrag. Erwähnt sei die kunst= und ge- 
schmackvolle Art, wie die Wände der Häuser ge- 
flochten waren. Das Dorf selbst ist ziemlich 
groß. Unmittelbar dahinter erheben sich steil 
anstrebende, schwer zugängliche Höhen. 
Am 18. Juli dampfte der „Seestern“ nach 
Toberei. Der die Küste entlang führende Weg 
ist breit ausgeschlagen, zu beiden Seiten vom 
Busche begrenzt und daher meist schattig. Häufg 
wird er von kristallklaren Bergbächen unter- 
brochen. Bald sahen wir unseren Marsch durch 
einen breiteren Fluß gehemmt, dessen Brücke bei 
dem letzten starken Regen zur Hälfte weggerissen 
war. Da weder Boot noch Kanoe zur Stelle 
war, so erübrigte nur, den Fluß zu durchwaten. 
Das einzige unangenehme Gefühl hierbei ist, daß 
all die größeren Flußläufe hier mit Krokodilen 
bevölkert sind. Doch bekamen wir weder hier 
noch später eines zu sehen. . 
Die Vegetation ist wundervoll. Der Weg 
wird umsäumt von schlanken Bäumen, die hin 
und wieder von der Würgfeige umklammert sind. 
Mit Hunderten von pfahlwurzelgleichen Stämmen 
wächst sie aus dem Boden heraus und umstrickt 
ihr Opfer so, daß man einen mit tausend Wurzeln 
aus dem Boden ragenden Baum vor sich zu 
haben glaubt. Wir marschieren an der (durch 
Erguß eines Lavastromes ins Meer entstandenen) 
Insel Bava-Reboin vorbei, überschreiten, teil- 
weise schwimmend, die Mündung des Aropaflusses 
und gelangen in das an seinem rechten Ufer ge- 
legene Dorf Reboin. Seine Bewohnerschaft, 
ein Bergvolk, hat sich hier infolge der Gründung 
der Regierungsstation vor kurzem angesiedelt. 
Früher konnten diese Leute kaum wagen, von 
ihren Bergen herab an die Küste zu kommen, 
ohne fürchten zu müssen, von den Uferbewohnern 
erschlagen zu werden. 
Von Reboin begaben wir uns an dem rechten 
Ufer des Aropa entlang landeinwärts, um das 
Land auf seine Tauglichkeit zu Pflanzungszwecken, 
insbesondere zur Kautschukkultur, zu untersuchen. 
  
Die tiefeingeschnittenen festen Flußufer lassen die 
Formation des Bodens erkennen, eines Bodens, 
der für Gummikultur als geradezu ideal be- 
zeichnet werden muß. Der Busch ist nicht allzu 
dicht; die Ebene selbst dürfte einen Flächeninhalt 
von 6000 bis 8000 ha umfassen. Sie ist von 
steilaufsteigenden Bergen umgeben. Günstig sind 
auch die Niederschläge, wie die bisherigen Be- 
obachtungen der Station Kieta zeigen. 
Der in ebenem Gelände längs des Strandes 
führende Weg bringt uns an den Fluß Ziar, 
an dessen südlicher Seite sich ein bis zu 50 m 
ansteigender Hügel erhebt: ein von der Natur 
geschaffener Platz für die Zentralanlage eines 
Pflanzungsunternehmens! Nachdem auch der Ziar 
durch Schwimmen überwunden ist, überschreiten 
wir noch den kristallklaren Tavatava und begeben 
uns dann an Bord des „Seestern“, der mittler- 
weile von Toberei hierher gedampft war. 
Staunenswert sind die Wegebauten. Mit den 
geringfügigen Mitteln, die der Station zur Ver- 
fügung standen, hat es der Stationsleiter ver- 
standen, durch Heranziehung der Eingeborenen, 
besonders der Bergbewohner, die noch vor wenigen 
Monden Kannibalen waren und als absolut un- 
zugänglich galten, trotz der größten Gelände- 
schwierigkeiten einen schon fast durchweg bequem 
reitbaren Weg bis zum Ziar herzustellen. 
Um Mittag setzte der „Seestern“ hart unter 
Land die Fahrt fort. Zahlreiche Buschfeuer ließen 
auf eine starke Bevölkerung schließen. Bald 
ankerten wir in Buin, einer Zweigstation der 
in Kieta ansässigen Maristenmission. Interessant 
war die Fahrt durch jetzt englisches Gebiet ge- 
wesen, nachdem wir Kap Freundschaft umfahren 
hatten. Zahlreiche kegelförmige und mit dichtem 
Busch bewachsene Eilande zogen an unseren Augen 
vorbei; in der Ferne sahen wir Choiseuls lang- 
gestreckte Küste und die Shortlandsinseln — alles 
ehemals deutsches Gebiet, das wir gegen Samoa 
eingetauscht haben. 
In Buin begrüßten uns die beiden Patres 
und der Bruder. Kurze Zeit vorher war die 
Missionsstation gezwungen gewesen, wegen der 
feindseligen Haltung der Eingeborenen den Schutz 
der Regierung anzurufen. Die Ruhe war nun- 
mehr, insbesondere durch das rasche Eingreifen 
des Stationschefs von Kieta soweit wieder her- 
gestellt, daß die Mission auf weiteren Polizeischutz 
verzichten zu können glaubte. 
Am nächsten Morgen traten wir mit den 
Eingeborenen in regen Tauschverkehr. Sie brachten 
Speere, Pfeile und Bogen, die sie gerne gegen 
weiße Steingutarmringe abließen. Abends traf 
der „Seestern“ wieder im Hafen von Kieta ein. 
Am 21. Juli früh marschierten wir von der 
Landungsmole ab. Der Weg, der zuerst in
        <pb n="460" />
        W 384 20 
5iemlicher Breite die Bucht entlang läuft, führt 
bald die Höhe empor in den Schatten des Ur- 
waldes. Nachdem wir die Spitzen überschritten 
hatten, bot sich uns eine wahrhaft herrliche Aus- 
sicht: rechts unten ruht die von Wald umsäumte 
Meeresbucht, links drohen wildzerrissene Bergketten, 
deren zum Teil unbewachsene Basaltfelsen gleich 
Zinnen einer alten Trutzburg emporragen, vor uns 
in weiter Ferne steigen die massigen Berge des 
Kaisergebirges empor. Seine höchste Erhebung, 
der Vulkan Balbi, entfaltet eine starke Tätigkeit, 
wie aus den weißgrauen Rauchmassen zu ersehen 
ist, die seine Spitze umlagern. 
Nach Überschreiten eines Flußlaufes führte 
uns der Weg zu den Dörfern Arawa und Ro- 
ruwan. Hier begaben wir uns an Bord, dampf- 
ten nach Kap Le Cras weiter und ankerten am 
nächsten Tage in der Bukastraße. Am 23. Juli 
lange vor Tagesgrauen war das Schiff umgeben 
von Kanus, deren Insassen Feldfrüchte (Taros, 
Jams) sowie Kokosnüsse gegen Tabak, Lenden- 
tücher und andere Handelsartikel einzutauschen 
versuchten. So fanden wir auch hier wieder die 
Bestätigung der schon einigemal gemachten Be- 
obachtung, daß der Buka seinen Markt vor 
Sonnenaufgang abhält und mit dem Sonnen- 
aufgang beendet. « 
In Hanahan wurde ein alter Mann, der 
einen seiner Stammesgenossen durch Zauberei ge- 
tötet haben soll, an Bord gebracht. Jedenfalls 
ist dieser Vorfall der beste Beweis für den großen 
Einfluß, den die Regierung hier bereits gewonnen 
hat. Vor einem Jahre noch würde der Mann 
ohne Zweifel dem Tode verfallen gewesen sein, 
obwohl er höchst wahrscheinlich an dem Tode 
seines Mitmenschen völlig unschuldig ist. Der 
Eingeborene glaubt eben nur dann an einen 
natürlichen Tod, wenn dieser infolge Altersschwäche 
eintritt, andernfalls muß einer der Mitmenschen 
die Schuld tragen. Nachmittags wurden vor 
Nissan, einer im Nordwesten von Buka gelegenen 
Inselgruppe, mehrere Gefangene an Land gesetzt. 
Sie waren vor einem halben Jahre bei einem zur 
Bekämpfung des Kannibalismus unternommenen 
Strafzuge von Nissan mit nach Herbertshöhe ge- 
nommen worden. Seit jener Expedition wurde 
der Friede nicht mehr gestäört. 
Am nächsten Tage gingen wir auf der Reede 
von Namatanai, der Regierungsstation für den 
Bezirk Neu-Mecklenburg-Süd vor Anker. Die 
Stationsgebäude sind auch hier auf der Höhe er- 
baut. Die ganze Anlage macht einen recht netten 
Eindruck. Am Strande liegt eine Handelsstation 
der Deutschen Handels= und Plantagengesellschaft 
der Südsee-Inseln, etwas höher das Gebäude der 
katholischen Mission, auf der Höhe selbst das Haus 
des Stationsleiters und des Polizeimeisters, 
  
zwischen diesen die aus Buschmaterial hergestellte 
Kaserne der Polizeitruppe. 
Während der Gouverneur eine Inspektion der 
Station vornahm, begab ich mich mit dem bereits 
erwähnten Experten ins Landinnere, um für 
Pflanzungszwecke geeignetes Gelände auszusuchen. 
Auf breitem, gut ausgeschlagenem Wege kamen 
wir herunter zum Nabutu, der sich hier ins Meer 
ergießt und durch das Geröll, das er mit sich 
führt, den Hafen von Namatanai immer mehr 
versandet. Die Verbindung zwischen den beiden 
Ufern ist durch Herstellung eines breiten, rund 
1 km langen Steindammes geschaffen, der durch 
verschiedene mit Planken überbrückte Durchlässe 
unterbrochen wird. Der ganze Damm ist mit 
Hilfe von eingeborenen Arbeitern gebaut worden. 
Nach Überschreitung des Nabutu führt der Weg 
bergan in die Landschaft Po. Schon die üppigen 
Pflanzungen der Eingeborenen zeigen, daß der 
Boden fruchtbar und zu Pflanzungszwecken wohl- 
geeignet ist. Die Eingeborenen, mit denen wir 
in Berührung kamen, erklärten sich gerne bereit, 
in einer neu anzulegenden Pflanzung arbeiten zu 
wollen. Dies ist ja auch erklärlich. Braucht der 
Eingeborene dann doch nicht mehr über See; er 
kann seine Feiertage zu Hause verbringen, kann 
seine Angehörigen besuchen, kann ihre Feste mit 
ihnen feiern und erhält ebenso viel Lohn, wie 
wenn er außer Landes gegangen wäre. 
Am 25. Juli fuhren wir bei Sonnenaufgang 
zwischen Simberi und Tabar (den Vischer= und 
Gardner-Inselu) hindurch, die mit üppigem Walde 
bedeckt, sich bis zu 300 bis 400 m Höhe erheben. 
Die großen Palmbestände an der Küste weisen 
an sich auf eine starke Bevölkerung hin; leider 
ist sie nicht mehr vorhanden. Gegenseitige Fehden, 
die gar oft mit dem Untergange eines ganzen 
Stammes endeten, dann auch verschiedene Seuchen 
haben nur einen kleinen Rest des einstigen krie- 
gerischen Volkes übrig gelassen. Auf der Haupt- 
insel Tabar sind bereits kilometerlange Wege 
quer durch die Insel und am Strande entlang 
angelegt. Die geräumigen, mit einem seitlichen 
An= und einem Vorbau versehenen Hütten der Ein- 
geborenen machen einen sauberen Eindruck. Auch 
die Dorfplätze sind äußerst reinlich gehalten. Be- 
merkenswert war in fast allen Dörfern ein mit 
einer Mauer aus Korallenblöcken umgebener Platz, 
der durch dichte Sträucher gegen neugierige Augen 
geschützt und von mehreren hohen Bäumen über- 
schattet wird. In diesen abgegrenzten Plätzen, 
zu denen den Frauen der Zutritt verboten ist, 
werden die Totenfeste geseiert; oft befinden sich 
innerhalb dieser Plätze auch noch Versammlungs- 
häuser. Sie dienen verschiedenen Geheimgesell- 
schaften zur Abhaltung ihrer Feste, die in Tänzen 
mit Gesang und großem Schweineessen bestehen.
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        G 385 20 
Die Schädelknochen der geschlachteten Schweine 
werden dann an den Schattenbäumen ausgehängt. 
Steil erhebt sich Lihir (Gerrit-Dennys) aus 
dem Meere. Leider hinderte uns der strömende 
Regen, die interessante Insel mit ihren Schlamm- 
vulkanen und Geisern kennen zu lernen. 
In nicht ganz drei Stunden hatten wir am 
27. Juli Namatanai wieder erreicht und ver- 
wandten den Rest des Tages zur Besichtigung 
der von dem Stationschef angestellten Pflanz- 
versuche. Ficus elastica zeigte gutes Wachstum, 
Kakao dagegen will nicht fortkommen. 
Am nächsten Tage setzten wir die Fahrt nach 
Kaan-Insel (Tanga) fort. Die Wohnhäuser 
der Eingeborenen sind tonnenartig gebaut. Auf- 
fallend groß erscheinen die Vorratshäuser. Ich 
sah solche von 40 bis 50 m Längez selbst solche 
von 100 m Länge sollen auf der Insel anzu- 
treffen sein. Mit den Eingeborenen verständigen 
wir uns leicht, da die meisten schon bei Europäern 
gearbeitet haben. 
Abends setzten wir die Reise fort und fuhren 
am 29. an der Südküste von Neu-Mecklenburg 
durch den ziemlich schmalen Lambom-Kanal, 
der zu beiden Seiten von malerischen, wald- 
bestandenen Hügelketten eingesäumt wird. Nach 
kurzem Aufenthalt, der zur Absetzung von Leuten 
notwendig war, erreichten wir Lambom-Hafen 
(Port Breton), den Schauplatz der unglückseligen 
Marquis de Raysschen Expedition. Wir gingen 
an Land, um uns die Überreste des Unternehmens 
äu beschauen. Dann wurde auf der weiteren 
Heimfahrt nach Herbertshöhe noch die Chinesen= 
ansiedlung Wapi besucht. Die Leute sind fleißig 
gewesen. Der für eine längere Reihe von Jahren 
gepachtete Boden lohnt aber auch ihren Fleiß. 
Kokosnüsse und Ficus zeigen ein Wachstum, wie 
wir es vorher noch in keiner Pflanzung gesehen 
haben. 
Eine Tropfstelnhöhle in Kaiser-Wilhelmslond. 
Über die Auffindung einer großen Tropfstein= 
höhle in Kaiser-Wilhelmsland berichtet der Be- 
zirksamtmann von Friedrich-Wilhelmshafen: 
Auf eine Mitteilung des Paradiesvogeljägers 
Richards und der Katholischen Mission über die 
Auffindung einer großen Tropfsteingrotte be- 
gab ich mich in Begleitung des Paters Lörcks 
und des Dr. Born mit der Pinasse nach der 
südlich vom Kap Croisilles gelegenen Innospitze, 
von wo der Marsch ins Innere angetreten wurde. 
Der Weg führte über die zum Rempibezirk ge- 
hörigen Eingeborenendörfer Gadbit und Ibuga 
zum rechten Ufer des Baches Jukan. Im Bach- 
bett wurde ungefähr eine halbe Stunde aufwärts 
  
marschiert; der Eingang zur Höhle befindet sich 
oberhalb der Bachoberfläche am abschüssigen Süd- 
ufer. Leider gestattete der vorgeschrittene Spät- 
nachmittag nur eine kurze Besichtigung der Höhle. 
Aber schon der erste Eindruck rechtfertigt das Ur- 
teil, daß es sich um eine imposante Grotte von 
staunenswerten Dimensionen handelt. Nach der 
Angabe der Mission soll sie sich über 1 km hin- 
ziehen. Von dem Vorhof gelangt man durch 
Erklettern einer in die Felswand mündenden 
Spalte in eine riesige Halle, die die Größe einer 
mächtigen Kirche hat. An sie schließen sich weitere 
Abteilungen an. Der Ausgang oder Abschluß 
der Grotte wurde bisher nicht festgestellt. Im 
Innern ist es stockfinster; umherliegende Fackeln 
bezeugen, daß die Höhle den Eingeborenen be- 
kannt ist. Die Höhle wurde von Richards zu- 
fällig entdeckt und gegen den Willen der Ein- 
geborenen betreten. Sie versuchten auch mich von 
dem Betreten der Grotte abzuhalten. Erst durch 
Anwendung von Zwang gegen die Bewohner 
von Sambi gelang es mir, nachdem ich drei 
Stunden in die Irre geführt worden war, auf 
den richtigen Weg geleitet zu werden. Der 
Grund des zurückhaltenden Benehmens der Ein- 
geborenen ist offenbar Furcht vor bösen Geistern. 
Die Grotte ist von der Küste bequem in zwei 
Stunden zu erreichen. 
75 
Kamerun. 
Ein verstelnerter Wald. 
Einem Berichte des Bezirksamtmanns Dr. 
Mansfeld-Ossidinge über eine im Oktober 1907 
unternommene Dienstreise nach dem Bakogolande 
entnehmen wir folgende interessante Stelle; 
„Beim Abstieg von dem auf der Spitze eines 
Berges errichteten Dorfe Barika (auf der Karte 
fälschlich als Mukuri bezeichnet; Mukuri = Berg) 
nach dem Bakogolande zu wurde auf einem noch 
nicht betretenen Gebirgspfade ein vollständig 
versteinerter Wald gefunden, der sich etwa 
3 km lang an einer Berglehne hinzieht; neben 
einer großen Reihe von 10 bis 20 m langen 
und 40 bis 90 cm dicken verkieselten Stämmen 
wurde auch eine Menge noch senkrecht im Erd- 
boden steckender versteinerter Holzstämme vorge- 
funden.“ 
Ob in der Gegend des versteinerten Waldes 
Steinkohle vorkommt, wird durch eine einge- 
hende sachmännische Untersuchung festzustellen sein. 
*
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        386 
  
  
  
  
  
    
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
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        G 387 20 
Übersicht über die Bewegung des Handels des deutsch-Ostafrikanischen Schutzgeblets Über die Jolistellen 
der Binnengrenze im II. Vertel des Kalenderjsahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im gleichen zeit- 
raum des Torjahres. 
  
  
— 
— 
— 
III. 
– 
VII. 
VIII. 
IX. 
— 
XIII. 
XIV 
XV. 
— 
— 
I. 
XII. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
u Im u Im 
Viertel Viertel ZunahmesAbnahme 
K 
Benennung der Warengruppen 1907 190 
Wert Mk.] Wert Mk. Wert Mk. Wert Mk. 
A. Einfuhr. 
Erzgengnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
a) Körner= und Hülsenfrüchte 14 160 5942 8218 — 
b) Knollengewächse. Gemüse und Frü üchte 6 185 4352 1833 — 
c) Koloniale Verzehrungsgegenstände. Genumel 24 131 16 137 7994 — 
ch Olfrũchte, Pflanzenöle, Pflanzenwachs 949 790 159 — 
e) Getränke (außer Mits alwangen . 26 802 18 686 8 116 — 
s) Sämereien, lebende Pflanzen und öFuttermittel 105 102 3 — 
g) Faserpflanzen 219 13 206 
D) Ergeugnisse der Forstwirtschaft. 6814 57 881 — 51 007 
umme iĩ 1 79 365 103 903 — 24 538 
Tiere und tierishe Ergeugnisse. 
a) Leben i 1 5 610 94 
b) Fleisch ud - lierijche Erzeuuise aller Ari 6322 5360 962 — 
c) Tierische Rohstoffen. 8178 9 030 — 852 
Smume ñ 16 084 15 030 1 054 — 
Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 10 973 8 744 2229 
. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 3 835 5272 — 1437 
. Chemische u. pvhormazenische Ergengnisse (außer Schießbedarf 
und Sprengmitt 15 713 8629 7 084 — 
. Textil- und Filzwaren. Bekleidungsgegenstände usw. lauher 
Lederwaren 753 706 505 544 248 252 — 
Leder- zud Lederwaren, Wachstuch, Kürschnerwaren. 7574 1874 2 700 — 
Fgummi= und Kautschukwaren 164 343 — 179 
Holzwaren, Flecht= und Schnitzwaren . 3 700 1511 — 811 
. Papier und Pappwaren= aliterarische und Kunstgegenstände 9 5906 6 056 3540 
Sftein-, Ton= und Glasn 13 701 374414 23 713 
Metalle und Münllwasiee. lener Instrumenten, Maschinen 
und Waffen). 
aà) Unhenköeitete Mctalle und 1 Halbzeng 356 1 422 — 1 066 
b) Fabrikate 89 024 49 008 10 016 — 
Summe An 89 380 50 430 38950 —- 
Instrumente, Maschinen und Jahrzenge 9011 9875 864 
Lassen und Munition 4 305 3 006 1299 — 
Geld — — — 
Summe der Einfuhr im II. Viertel 1907 1 017 19711763 6311253 566— 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr= 897 971 * — 
Zunahme —, Abnahme —. 119 226 — — 
B. Ausfuhr. 
Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
d Körner= und Hülsenfrü 40 041 23 627 10 414 — 
b) Knollengewächse, ree und Früch 1 — 10 
)Koloniale Verzehrungsgegenstände Lur, Gemhmite 10 718 31 — 20 481 
4)) Olfrüchte. Pflanzenöle und Pflanzenwachs 12 078 23579 — 10901 
) Getränke — —⅛ — — 
) (-aiiiekeieii lebende Pfianzen und duttermittei — — — — 
5 Faserpflan 13235 6400 6835 — 
Erzeomsise ver Forstwirtschaft . 110 758 37078 73 680 — 
Summe l 197446 121 8865560 — 
Tiere und tierische Erzengnisse. 
a) Lebende Tiere 26 378 11 0001169 
b)Tierische Nahrungsmittel. 35 551 48256 — 12 705 
c) Tierische Rohstoffe ..... 619 161 436 188182978 
Summe II 681 090 199 3481181742 —
        <pb n="464" />
        WG 388 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im 
II. Viertel 
Benuennung der Warengruppen 1907 
Wert Mk.W. 
III. Mineralische und fossile Nohstoffe 12272 8338 3 931 — 
IV. Cewerbliche Erzeugnif en. 9803 5 687 4116 — 
Summe der Ausfuhr im II. Viertel 1907 890 611 635 259255352 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 833 351 — — — 
Zunahme —+, Abnahme —. 57260 — — — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im II. Vertel 1907 1 907 808 398 890 508 918 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr . 1731322 — — — 
Zunahme Abnahme 1 — 1 — — 
Wichtigste Warenpositionen. 
» « 
Im II Giertel Im 11 Giertel Zmoyme Abnahme 
Benennung der Waren 
Menge BWert s Menge Wert sMenge Bert sMenge Wert 
kg Mk. 1. Mk. kg Mk. kg Mk. 
A. Ein fuhr. 
Ress 7583 1263 379 112 7204 1 151 — — 
Mehl und Backwaren 40 0099 12 101 9475 5291180624 810 — — 
Zuder, roh und raffiniert 28 663 11252 17219 6527 11 444 4726 — — 
Tabakfabrikate 1 355 5 417 863, 4259 192 1 158 — — 
„Sötille Weine aller Ari 9715 91641 2525. 2211 7100 6923 — — 
L Itanntwcinc aller Art 4538 9660 3 413 5443 1 125 4226 — — 
Bie 11 340 36203318 6860 — — 1978 3240 
9 u und Au uWhol 14 741 25644251832 302705 — 10 441 461 
Fleisch u. ehbare, Kerie Etzeugn. 2501 68322 2873 5360 — 962 372 
Zement. 10 179 844 8 425 792 1 754 52 — — 
5 alz 12 6 1 115 9 109 741 3575 374 — 
Stein-, Braunkohlen, Britetio .. — — — — — — — — 
Petroleum. . .. 40008826526094s11519141150 — - 
Seifen aller Art 3945 2551 9680 194 — — 5735 2 
Baumwollgewebe 137 178 307 438188 321 456 501 — — 51 143. 149 063 
Baumwollene Bekleidungen. . 1434 421 125 8601 339188.135 743 387207 — — 
Wollengarne und -waren, auch 
halbwollen 885 4620 349 2304 536 2316 — — 
Garne, eund Waren aus Leinen, « 
Jute usw 8524 7506 3 190 5 533 5334 1973 — — 
nerr Schirme, veus· «- 
ch 1257 3837 622 1 680 635 2207 —- — 
Lederne Schnze und Stiefel 669 3984 580 3360 89 624 — — 
Sonstige Leder= u. Sattlerwaren 250 2309 285 484 — 825 35 — 
Möbel und sonstige Tischlerwaren 1351 1 937 1 787 3555 — i6 1618 
Papier und Pappe, Waren daraus 2327 5022 1 630 3290 607 1 723 — 
Tomwvaren und Porgellan 256 436 298 518 — — 42 82 
Glas und Glaswaren. . 8151’127582500136783 — — 16 850 24 025 
Roheisen, eiserne Schienen. « I 
Fiangen — 607. 138 354 900 258 — — 762 
Wellb 40 972,. 13 807286 5861423686 7947 — — 
Alle sucht genannten Eisenwaren. 21 804. 29 644 17080 15830 4724 13814 — — 
Waren aus and. unedlen Metallen 20 661 44926 22471 26377 — 18519 1 807 — 
Landwirtschaftliche Maschinen 962 1 598 802 1 651 160 — — 53 
Maschinen für industrielle Betriebe 505 1010 1 363 2978 — — 858 1 968 
Transportmaschinen u. Ihtgeuge « 
aller Art, au Fahrcc 1 8 1 880 2100 2741 —— 618 861 
Feuerwassen .. * 36 281 1 22 2272 14 569 — — 
Goldwmingen — — --— [–⅞ — — — — 
Silbermünnzen — — — — — —
        <pb n="465" />
        G. 389 20 
  
  
  
  
  
Im II. Viertel 
1907 
n n n 
Benennung der Ware Menge Wert 
kg Mk. 
B. RhRu 
Reis. 192 133 39 652 
982 4 
Hüsenfrüchte: — — 
Ka . 24251 10 149 
et, Wele . — — 
abak . 45 33 
Kopra — — 
rdnüsse 77762 12171 
Sesam . 2 805 394 
Bohheumwole . 1397 695 
Sisalagaven 27719 12540 
Dau, # htno und Edelhölzer, roh, | 
ea ... — —- 
Nkcnnholz und Holzlohlen — — 
Gerbhölzer, Gerbrinden. — 
Lauschul und Guttaperche 18 131 110 758 
ieh v.Stückzahl) 1384 22318 
7 “— Käse, Eier uiw. 57397, 35 407 
Elfenbein .. 196-4490 
Häute zund FelleZ 836 556 512 869 
Insektenwachs 48 105 100 797 
limmer — — 
Kopal — 
Gold 4 12000 
Im I Verrtel Zunahme Abnahme 
Menge Wert Menge WertMenge Wert 
kag Mik. kg Mil. kg Mk. 
s fuhr. 
138. 33592 22 895 53 541 16 757 — — 
— 2(2 — 
520 351 — 520 35. 
80 371 31 191 — — 56 120 21042 
— 45% 33 — 
181 027 228410 — — 103 20% 10 669 
4315, 476 — — 1510 82 
5 567 6280 — — 1170 5 585 
— — 27 710 125401 — — 
— — — — — — 
— — — — — E 
5983 37 078 12 148, 73680 — — 
12 1207 572 99111 — 
83 1 41 178 — — 26 117 5711 
1166 136 3 324 — — 
230 " 395 60505 668] 117 174 — — 
18 §*n*i 29 611 34 207, 71 186 — — 
2 8000 2 4000 — — 
  
  
  
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
* Über Hautschukkultur in Südostasien 
entnehmen wir einem Berichte des Kaiserlichen 
Generalkonsulats in Singapore vom 5. F 
bruar d. Is. die nachstehenden Ausführungen: 
Entwicklung im Jahre 1907. 
Die Kautschukkultur hat auf der Halbinsel 
Malakka im Jahre 1907 annähernd denselben 
Aufschwung genommen wie im Vorjahre. Nach 
amtlicher Schätzung sind jetzt in den Straits 
Settlements, den Vereinigten Malayenstaaten und 
in Johore rund 150 000 Acres mit Heveabäumen 
bepflanzt (gegen rund 90 000 im Jahre 1906 
und etwa 40 000 im Jahre 1905). Die mit 
Rubber bebaute Fläche hat sich also in zwei 
Jahren fast verviersacht. Die in Perak unter 
Kautschukkultur befindliche Fläche wird amtlich 
auf 125 555 Acres angegeben; dabei ist an- 
scheinend das zum Rubberbau abgegebene, 
noch nicht bepflanzte Land mitgerechnet. Der 
Direktor der landwirtschaftlichen Abteilung der 
Vereinigten Malayenstaaten gibt die wirklich be- 
baute Fläche auf 47 300 Acres an. 
Die Zahl der gepflanzten Bäume wird nun 
auf 15 Millionen angegeben (durchschnittlich 107 
Bäume auf den Acre). 
e- 
Für die zu dem Wirtschaftsgebiet der Straits 
Settlements gehörigen Länder, wie Sumatra und 
Borneo wird die bepflanzte Fläche auf 14 000 
bzw. 4000 Acres angegeben. Nach Angaben der 
Fachblätter, die alle Kautschuk produzierenden 
Länder der asiatischen Aquatorialzone in der 
Regel als ein Produktionsgebiet behandeln, sollen 
in Sumatra, Borneo, den siamesischen Tributär- 
staaten und Burma etwa 100 000 Aeres teils 
mit Kautschukbäumen bepflanzt oder dafür in 
Aussicht genommen sein. 
Es ist hier bereits von einer Rubberüber- 
produktion auf der Halbinsel Malakka die Rede 
gewesen. Man hat sogar angeregt, daß die Re- 
gierung die allzugroße Ausdehnung dieser Kultur 
verhindern solle. Die Kautschukkultur steht dabei 
zur Kokosnußkultur, zur Zuckerkultur und zur 
Gambir= und Tapiokakultur zur Zeit in einem 
Verhältnis von etwa 3 zu 4. Land, das bisher 
zum Anbau der genannten Plantagenprodukte als 
ungeeignet oder überhaupt als unfruchtbar galt, 
ist, soweit sich dies zur Zeit, da die Versuche 
noch nicht abgeschlossen sind, beurteilen läßt, an- 
scheinend mit Erfolg mit Heveabäumen bepflanzt 
worden. Die Heveakultur erlangt für die Ver- 
einigten Malayenstaaten unzweifelhaft immer
        <pb n="466" />
        G 390 20 
mehr eine wirtschaftliche Bedeutung allerersten 
Ranges. Bisher sind Verheerungen durch In- 
sekten und andere Schädlinge nicht bekannt 
geworden. Doch rät der tropenerfahrene Land- 
wirtschaftsdirektor fortgesetzt zu größter Wachsam- 
keit. Die Regierung hat eine besondere Druck- 
schrift über die Maßregeln zur Vernichtung von 
Schädlingen unter den Pflanzern verteilen lassen. 
Handelswert des Lalang-Grases. 
Das bisher als wertlos angesehene und in 
den Kautschukplantagen energisch bekämpfte Lalang- 
Gras (Imperata arundinacea) soll nach neuer- 
lichen Untersuchungen bei entsprechender Be- 
arbeitung und Mischung mit anderen geeigneten 
Gräsern oder Stoffen ein brauchbares Papier 
liefern. Nähere Ausführungen hierüber finden 
sich im Novemberheft des Agricultural Bulletin 
für die Straits Settlements. 
Analyse des Plantagenkautschuks. 
Die Londoner wissenschaftliche und technische 
Abteilung des Reichsinstituts zur Untersuchung 
und Feststellung des Handelswertes wenig be- 
kannter oder besonders wichtiger Produkte und 
Mineralien hat bei Untersuchung von sechzehn 
Mustersendungen von Plantagenkautschuk aus den 
Vereinigten Malayenstaaten festgestellt, daß die 
eingereichten Proben von ausgezeichneter Qualität 
waren. Der Gehalt an Kautschuk betrug zwischen 
92,64 und 96,35 v. H., der Proteinstoffe von 
1,35 bis 3,58 v. H., der Harze von 1,38 bis 
3,58 v. H., Asche von 0,14 bis 0,56 v. H. und 
der Feuchtigkeit von 0,22 bis 0,60 v. H. Vier 
Proben enthielten 95 v. H. Kautschuk und sieben 
andere zwischen 94 und 95 v. H. 
Kautschuk-Ausstellung. 
Auf der vom 9. bis 11. August v. Is. in 
Kuala Kangsar (Peral) abgehaltenen landwirt- 
schaftlichen Ausstellung wurden Proben von 
Plantagenkautschuk ausgestellt, die die bei früheren 
Ausstellungen gezeigten Proben nach Menge und 
Güte weit übertrafen. Die Sheet= und „Biscuit“-= 
Klasse war am meisten vertreten. Die bekannte 
blasse Farbe, die von den Käufern auf dem 
Londoner Markt verlangt wird, zeigten nur 
wenige Stücke dieser Klasse. Es wurde vermutet, 
daß die heiße trockene Witterung, die vor der 
Ausstellung geherrscht hat, die Nachdunklung des 
Kautschuks mit veranlaßt hat; verschiedene Pflanzer 
erklärten auch, daß Kautschuk von dieser Farbe 
bei trockenem Wetter schwieriger herzustellen sei.“) 
*) Im hiesigen botanischen Garten wurde da- 
gegen festgestellt, daß das Einsammeln und Verarbeiten 
des later bei bedecktem Himmel und feuchtem Wetter 
nicht dunkleren sondern helleren Kantschuk ergebe. 
  
Kautschuk in trockenen Blöcken — eine nur wenig 
vertretene Form — war von erster Güte und die 
Blöcke von gleichmäßiger Größe; Kautschuk in 
nassen Blöcken (auch nur in einzelnen Exemplaren 
ausgestellt) war von leidlich guter Qualität. In 
der „Rambong“-Klasse (Kautschuk von Ficus 
Elastica) war eine größere Gleichmäßigkeit in 
der Qualität zu konstatieren als bei den anderen 
Gruppen. 
Zapfungsmethoden. 
Nach den hiesigen Erfahrungen ist die Menge 
des Kautschuks in latex hauptsächlich vom Alter 
der Rinde abhängig. Die Pflanzer in den Staaten 
zapfen daher an jungen Baumen nur ein Viertel 
der Rinde von den untersten fünf Fuß des 
Stammes vom Boden aufwärts und zwar so, daß 
dieser Teil des Stammes in zwei Jahren gezapft ist. 
Für die nächste Zapfung wird der dem bereits ab- 
gezapften Teil gegenüberliegende Teil von der Größe 
des vorher gezapften Biertels ausgewählt und die 
Zapfung so vorgenommen, daf dieser Teil in weniger 
als zwei Jahren gezapft ist. Mit dieser Methode 
wird abwechselnd fortgefahren, bis der ganze 
Stamm gezapft ist. Bei älteren Bäumen wird 
der Stamm in Hälften abgezapft. Dadurch be- 
decken die durch das Zapfen entstandenen Streifen 
diese Stammeshälfte in weniger als zwei Jahren. 
Nach dieser Zeit wird auf der anderen Hälfte des 
Baumes fortgefahren. Die zweite Rinde (die 
alte Rinde ist durch das Zapfen nach und nach 
entfernt worden) hat daher drei Jahre Zeit zur 
Bildung, was als Mindestzeitmaß für die Aus- 
reifung des Kautschuks angesehen wird. Von 
anderer Seite wird dagegen dringend empfohlen, 
dem Baum eine kurze Ruhezeit zur Erholung zu 
geben. Die beim Zapfen entstandene Wunde in 
der Rinde bleibt etwa eine Woche offen. Inner- 
halb eines Monats soll nicht mehr als ½ Zoll 
der Rinde weggeschnitten werden. Die Pftanzer 
der Vereinigten Malayenstaaten sollen den Gräten- 
schnitt dem Spiralschnitt, wie er in Ceylon an- 
gewendet wird, vorziehen. Die Funktionen des 
lates stehen auch hier noch nicht fest. Man 
nimmt in zuständigen sachverständigen Kreisen 
jedoch an, daß der later mit dem Saft des 
Baumes nicht identisch ist und daß er sich von 
diesem als besonderes Produkt absondert. 
Handelswert des Samens. 
Da die Nachfrage nach Hevea Brasiliensis= 
Samen für die in der Bildung begriffenen Plan- 
tagen noch groß und die dafür gezahlten Preise 
noch hoch sind, kommt eine anderweitige Ver- 
wertung desselben vorerst hier noch nicht in 
Frage. Er scheint zu Futtermitteln geeignet, da 
er von Tieren gerne genommen wird. Doch ist
        <pb n="467" />
        GW 391 20 
sein Wert für die Viehfütterung in der Form 
von Futterkuchen hier noch nicht erprobt. Der 
Handelswert richtet sich nach der Menge und der 
Qualität des im Kerne enthaltenen Oles. Dieses 
soll dem Leinsamenöl ähnlich und zur Farben= usw. 
Fabrikation geeignet sein. 
Farbenfabrikanten haben bisher 10 bis 12 S 
für eine Tonne enthülsten Samen von guter Be- 
schaffenheit geboten. In den Vereinigten Malayen- 
staaten werden 111 Samenkörner auf 1 Pfund, 
12 432 Samen auf 112 Pfund und 248 640 
Samen auf die Tonne berechnet. Das Gewicht 
des Kernes beträgt 60 v. H. des Gesamtgewichts 
des Samenkorns, daher ergeben 414 400 Samen- 
kerne eine Tonne enthülsten Samens. Zur Pro- 
duktion von 414 400 Samenkernen sind etwa 
1036 Bäume oder 5,4 Acres erforderlich. 1 Acre 
ergibt daher etwa 415 Pfund Samen im Werte 
von 15,88 8. Bei einem angenommenen Markt- 
preis von 11 &amp; bis 93,50 f für die Tonne Samen 
ergibt sich nach Abzug aller Unkosten, einschließlich 
Fracht bis Europa, ein Gewinn von 7 3 für 
den Acre. 
Arbeiterfrage. 
Die Kautschukplantagen sind zur Zeit mit 
Arbeitskräften hinreichend versehen. Mitunter, 
anscheinend aber mehr in den nördlichen Staaten, 
sind Tamils und Javanesen auf den Plantagen 
fest angesiedelt. Man hat Häuser für die ver- 
heirateten Leute, Moscheen und Tempel, sogar 
Theater errichtet. 
Zum Zapfen werden gelegentlich Kinder 
Farbiger mit Erfolg verwendet. Eine weitere 
Neuerung ist, daß den Arbeitern Land zum An- 
bau ihrer Lebensmittel gegen Abarbeitung auf 
der Plantage überlassen wird. Die regierungs- 
seitig nunmehr betonte sanitäre Ordnung auf den 
Plantagen, wie Beschaffung guten Trinkwassers, 
Anlage von Kuli-Hospitälern, Entwässerungs- 
anlagen haben eine Steigerung der Betriebsaus- 
gaben verursacht, die bei der Plantagengründung 
in der Regel nicht vorgesehen war oder werden 
konnte. 
Ein Gesetzesvorschlag, genannt die „Tamil Immi- 
gration Fund Ordinance“, der auf eine bessere 
Arbeiterversorgung bei billiger Arbeit, sowie die 
Heranziehung der Plantagenbesitzer zu den Kosten 
der Arbeitereinführung im Verhältnis zum Zu- 
wachs der Plantagen abzielte, ist anscheinend 
wegen des letzten Widerstandes älterer Pflanzer, 
die von der neuen Steuer zumeist getroffen 
werden sollten, bisher nicht Gesetz geworden. 
Aktienmarkt. 
Im August und September v. Js. erreichten 
die Aktien der Kautschukgesellschaften in den Ver- 
einigten Malayenstaaten den bisher höchsten Stand. 
  
Sie fielen dann infolge der verminderten Nach- 
frage nach Rubber, hervorgerufen durch die Ab- 
schwächung des amerikanischen Marktes. Außer 
durch Nachrichten von der Herstellung eines künst- 
lichen Kautschuks wurde der Rubberaktienmarkt 
der Staaten auch noch durch die oben erwähnte 
Ausgabensteigerung beunruhigt, die für ältere 
Plantagen bei einem Arbeiterstand von rund 
1000 Köpfen jährlich etwa 5000 3 betragen soll. 
Ausfuhr und Preise. 
An Plantagenrubber wurde in den Jahren 
1907 und 1906 aus den Vereinigten Malayen- 
staaten ausgeführt: 
  
1907 1906 Zunahme 
engl. Pfund 
Perak 255 530 149 640 105 890 
Selanger 1 198751 681 040 517 711 
Negri Sembilan 530 004 198 112 331 892 
Pahang — — — 
Zusammen 19842851028792955493 
d5433618371217062,3 
Da die Vereinigten Malayenstaaten keine 
direkte Schiffahrtsverbindung mit den Konsum- 
ländern haben und die Ausfuhr über die Häfen 
Singapore und Penang geht, so sind die vor- 
stehenden Posten in der Statistik der Straits 
Settlements enthalten. 
Aus den Straits Settlements wurden aus- 
geführt: 
1907 1906 Zunahme 
2 42 2z 
13 947 4202 9745 
Folgende Länder erscheinen in der Statistik 
als Hauptabnehmer: 
England mit 10 847 dr 
Ceylon . 1575 = 
Belgien - 689 
Australien - 233 
Deutschland = 151 
Nach der Selangor Government Gazette 
wurden in Singapore zu Anfang des Jahres 
1908. folgende Preise notiert: 
Sheet und Biscuit 220,00 8 per Pikul 
Fine Crepe 220,00 
Best Scrap in Crepe Form 190,00 - 
artk 150,00 OD 
Rough untreated Serap 150,00 - 
Rambong untreated. 155,00 
(Rambong wird der von Ficus Elastica 
stammende Kautschuk genannt). 
Die meisten Plantagen, namentlich die in 
London finanzierten, senden ihr Produkt direkt 
nach London. In Singapore sind nur kleine 
Mengen Plantagenkautschuk gehandelt worden;
        <pb n="468" />
        G 392 20 
die dafür gezahlten Preise waren im Durchschnitt 
höher als die Londoner Preise. Der hier ge- 
handelte Kautschuk ging überwiegend nach dem 
europäischen Kontinent, nur kleine Probesendungen 
nach Amerika. Das Geschäft trug in letzter Zeit 
häufig spekulativen Charakter, oft in Erwartung 
höherer Preise. 
„Sheet" und „Crepe“ erzielten die besten 
Preise, hellfarbige höhere wie dunkle. „Biscuits“ 
stellen nunmehr meist die jüngeren Plantagen her, 
die noch mit Handbetrieb arbeiten und größere 
Mengen von Kautschuk nicht erzielen. Zur Her- 
stellung von „Sheets“ und „Crepe“ sind Wasch- 
maschinen erforderlich; „Blocks“ können nur mit 
besonderen Maschinen hergestellt werden. „Wet 
blocks“ enthalten einen gewissen Prozentsatz Wasser; 
bei diesen Marken handelt es sich meistens um 
Versuchssendungen, da der Kautschuk in dieser 
Form am wenigsten dem Verderben ausgesetzt 
sein soll. Als das beste Mittel zur Verhinderung 
der Fäulnis gilt gutes Auswaschen und Trocknen 
im Rauch. Namentlich sollen gutes Waschen und 
nachheriges Auspressen genügen, um Proteinstoffe 
und zersetzende Säuren zu entfernen. Das 
Trocknen im Rauch ist bei „Crepe“ und „Block“" 
überflüssig, weil diese Formen schon nach drei 
bis vier Tagen verladungsfähig sind. Räucher- 
einrichtung gilt als kostspielig; diese Frage be- 
findet sich noch im Versuchsstadium. 
„Scrap“ wird seitens einer hiesigen hollän- 
dischen Gummiwarenfabrik direkt auf den Plantagen 
gekauft. Von den nach London verschifften Sen- 
dungen von „Scrap“ ist in einem Fall ein um 
2 bis 3 Pence höherer Preis erzielt worden als 
für die besten „Sheets“ oder „Crepe“. 
Pflanzerorganisation. 
Die Pflanzer der Vereinigten Malayenstaaten, 
der Straits Settlements und von Johore haben 
sich zur Vertretung ihrer Interessen meist staaten- 
weise in verschiedenen Körperschaften organisiert. 
Solche sind: 
The Malay Peninsula Agricultural Association, 
The Perak Planters Association, 
The United Planters Association of Selangor, 
The Negri Sembilan Planters Association. 
Aus dem „TKropenpilanzer“. 
Die soeben erschienene Aprilnummer des 
„Tropenpflanzer"“, Organs des Kolonial-Wirt- 
schaftlichen Komitees, bringt an erster Stelle einen 
beachtenswerten Artikel von Dr. Endlich über 
die Zapupekultur in Mexiko. Der VBerfasser, 
einer der besten Kenner der merikanischen land- 
wirtschaftlichen Verhältnisse, gibt hier wertvolle 
  
Aufschlüsse über die Wachstumsbedingungen, Kultur 
und Ernte dieser Agavenart, die den Indianern 
zwar schon seit Jahrhunderten als faserliefernde 
Pflanze bekannt war, aber erst in den letzten 
Jahren in Mexiko in Kultur genommen wurde. 
Die Zapupefaser ist feiner, biegsamer und durch- 
schnittlich länger als der Sisalhanf, außerdem 
sehr widerstandsfähig und bei sorgfältiger Be- 
handlung glänzend und von weißer Farbe; 
namentlich wird sie auch zur Herstellung von 
Schiffstauen empfohlen. Die günstige Beurteilung 
der Faser auf dem amerikanischen Markte läßt 
erwarten, daß sie sich im Falle einer Üüber- 
produktion an Sisalhanf diesem gegenüber als 
Konkurrent behaupten wird. Da die Wachstums- 
bedingungen des Zapupe denjenigen der Sisal- 
agave ähnlich sind, so rät der Verfasser an, in 
Deutsch-Ostafrika und Togo Kulturversuche mit 
der neuen aussichtsreichen Faserpflanze anzustellen. 
In einem Aufsatz „Die Malletrinde als 
Gerbmaterial“ beschreibt Dr. Paeßler die 
Herkunft, Eigenschaften und den Wert dieses 
neuen Gerbmaterials, das sich in den letzten 
Jahren in der Lederindustrie, besonders in der 
deutschen, sehr gut eingeführt hat. Dem west- 
australischen Baume Eucalyptus occidentalis ent- 
stammend, kommt die Malletrinde hinsichtlich des 
Gerbstoffgehaltes den bisher bekannten gerbstoff- 
reichsten Materialien wie Dividivi, Mangroven- 
rinde u. a. nicht nur vollständig gleich, sondern 
übertrifft sie in mancher Beziehung. Da die 
Malletbestände Australiens nicht sehr umfangreich 
sind und schon nach einigen Jahren erschöpft sein 
dürften, so wäre es eine dankbare Aufgabe, auch 
diesen Baum wie früher die Gerberakazie von 
Australien nach Afrika zu verpflanzen und be- 
sonders in Natal und Deutsch-Ostafrika in Kultur 
zu nehmen. 
Unter den ständigen Rubriken des „Tropen- 
pflanzer“ finden sich interessante Angaben über 
den Schutz der Bäume gegen schädliche Insekten 
und Krankheiten, über synthetischen Kampfer, 
Baumwolle, Kautschuk, Kakao und andere tro- 
pische Produkte. 
Der Nummer ist als zweites Beiheft der Be- 
richt über eine Reise beigegeben, die Gouverne-= 
mentsgärtner Deistel mit finanzieller Unterstützung 
des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees nach 
Britisch= und Niederländisch-Indien aus- 
geführt hat. Deistel legt darin seine während 
der Reise gemachten Beobachtungen und Er- 
fahrungen nieder und regt zu ihrer Nutzan-- 
wendung in Kamerun an. 
*E
        <pb n="469" />
        W 393 20 
Kus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
Kautschukausfuhr aus dem Staate Ciudad-Bollvar 
(Vencezueld) 1907. 
Wie der britische Konsul in Ciudad-Bolivar 
berichtet, ist die dortige Kautschukproduktion im 
Jahre 1907 durch die Witterungsverhältnisse sehr 
begünstigt und die Kautschukausfuhr größer ge- 
wesen als je zuvor. Immerhin seien die Aus- 
sichten für die Zukunft ungünstig, da die Folgen 
der Raubwirtschaft sich fühlbar zu machen be- 
ginnen und die zugänglicheren Waldungen bereits 
ausgebeutet sind. Die Saison 1908 hätte über- 
dies sehr trocken eingesetzt, und es sei wahrschein- 
lich, daß die Kautschukverschiffungen während des 
Jahres 1908 nachlassen würden. Die Kautschuk- 
ausfuhr aus Ciudad-Bolivar gestaltete sich, wie 
folgt: 
Art 1907 
Pará und Caura 179234 47 456 
Balata 1232 148 176 039 
1906 
ku 
Pars und Caura 258 404 71 607 
Balata 1 455 973 224 414 
(The Board of Trade Journal.) 
zwiebelernte figvptens 1908. 
Die Zwiebelernte hat begonnen. Es treffen 
täglich etwa fünf= bis siebentausend Säcke zu je 
50 kg hier ein, übrigens zur Zeit noch von sehr 
verschiedener Qualität. Die Preise bewegen sich 
zwischen 3,50 Mk. und 4 Mk. für je 50 kg franko 
Bord. 
Die Berichte von auswärtigen Märkten lauten 
bis jetzt nicht sehr günstig, da in Europa noch 
alte Vorräte vorhanden sind. Die Lage dürfte 
sich indessen beim Eintritt der wärmeren Jahres- 
zeit wohl verbessern, da die alten Bestände als- 
dann dem Verderben ausgesetzt sind. Anderseits 
soll die in Texas bevorstehende große Ernte den 
hiesigen Markt ungünstig beeinflussen. 
Im ganzen wird hier eine dem vorjährigen 
Ergebnis entsprechende Ernte erwartet (vgl. „Kol. 
Bl. 1908, S. 138). 
(Bericht des Aaierl- Konsulats in Alerandrien 
om 17. März 1908). 
  
Oie Goldproduktion der Welt im Jahre 1907. 
Nach den vorläufigen Ermittlungen einer nord- 
amerikanischen Minenzeitschrift stellt sich die Gold- 
  
produktion der Welt im Jahre 1907, verglichen 
mit 1906, wie folgt: 
Goldproduktion 
Produktionsgebiet 1907 1906 
in 1000 Dollar 
Transvaal 132 908 119 609 
Vereinigte Staaten 89 616 94374 
Australasien 75 144 82 237 
Rußland 21 500 22 469 
Mexiko 17250 16 639 
Ostasien. 11 500 11 500 
Rhodesia 11250 9902 
Ostindien 10 090 11 031 
Kanada 9 500 12 023 
Westafrika 5 620 4122 
Andere Länder 23 000 22 024 
Zusammen 407 378 405 930. 
(Buenos Aires Handels-Zeitung.) 
Der Wachsbeerenstrauch als Ottel zur Besestigung 
von Dünensand. 
Der Wachsbeerenstrauch ist in den Anfangs- 
stadien der Festlegung des Dünensandes nicht 
verwendbar, weil er nicht rasch genug Wurzel 
faßt. Dagegen dient er, nachdem mit anderen 
Pflanzen, namentlich mit dem Halm — Sand- 
halm, Marramgras — und dem Strandweizen, 
ein Anfang gemacht ist, später zur weiteren Be- 
festigung des Sandes. Mit dem Halm und mit 
dem Strandweizen sind nicht nur in Südafrika, 
insbesondere an der Küste der False Bay von 
Muizenberg bis Somerset Strand, sondern auch 
in Europa, namentlich auch an der deutschen 
Küste der Ost= und Nordsee, seit vielen Jahren 
von Erfolg begleitete Versuche gemacht worden. 
Als ein anderes Gras, das zu dem angeführten 
Zwecke verwendbar sein soll, wird eine Chymococens 
empetroides genannte Pflanze bezeichnet; doch 
sollen mit dieser noch nicht viele praktische Ver- 
suche angestellt worden sein. 
m Wachs der Wachsbeere dient denselben 
Zwecken wie anderes Wachs, z. B. zur Herstellung 
von Lack, von Kerzen, Seifen und dergleichen. 
Eine im Imperial Institute untersuchte Probe 
von Kapbeerenwachs, das in der Kapkolonic in 
in großen Mengen vorkommt, aber bislang wenig 
beachtet wurde, glich in seinen Haupteigenschaften 
sehr dem von Myrica cerifera stammenden so- 
genannten Myrtenwachs. Wahrscheinlich stammt 
das Beerenwachs von einer in Südafrika vor- 
kommenden Spezies von M. quercifolia, M. cor- 
difolia, M. latiniata und Al. serrata. Bei der
        <pb n="470" />
        394 20 
Untersuchung wurden folgende Konstanten ge- 
funden: 
Kapbeeren- Myrten- 
wachs wachs 
Lerseisungszahl 211,1 205—217 
Jodzahl . 1,06v.H·1,95-3,9v.H. 
Saurezahl . 4,09mg — 
Mittleres Molekular- 
gewicht der Fettsäuren 236,1 243 
Schmelzpunkt des 
Wachsee 40,5° C. 40,8°C. 
Schmelzpunt der Fett- 
säuren 40,5 C. 47,5 C. 
ebcnisiches Gewicht 
. 0,8741 0,975—0,878 
gunner- Versuche der Industrie haben ergeben, 
daß das Wachs zur Kerzenfabrikation sich nicht, 
jedoch, wie auch die hohe Verseifungszahl erkennen 
läßt, zur Seifenfabrikation gut eignet. 
Es liefert eine harte weiße Seife. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats 
in Kapstadt.) 
Handel der Kapkolonie 1907. 
Der Handel der Kapkolonie bewertete sich im 
Jahre 1907 in der Einfuhr aus 49 276 224 4 
gegen 47 129 882 K im Vorjahre und in der 
Ausfuhr auf 53 221 146 K&amp; gegen 49 769 614 2 
im Jahre 1906. 
Die Zunahme der Einfuhr ist auf den ge- 
steigerten Transitverkehr zurückzuführen, der sich 
bei den Verschiffungen südafrikanischer Produkte 
über die Kapkolonie abwickelt. Insonderheit sind 
es die vermehrten Ausfuhren von Gold und 
Diamanten gewesen, die den Wert der Einfuhr 
in die Kapkolonie haben anschwellen lassen. So 
ist die Rohgoldeinfuhr von 24,4 auf 28,2 Millio- 
nen L und die Einfuhr von Diamanten von 
2,4 auf 3 Millionen L gewachsen. Dieser Ver- 
kehrssteigerung gegenüber ist die überseeische Ein- 
fuhr erheblich zurückgeblieben, und ihr Wert ist 
von 17 Millionen &amp; im Jahre 1906 auf 14,5 
Millionen L im Jahre 1907 gesunken. Dabei 
ist besonders der Rückgang in der Einfuhr von 
Nahrungs= und Genußmitteln sowie von Fabrikaten 
hervorzuheben. Ersterer beläuft sich dem Vor- 
jahre gegenüber auf 0,9 Millionen L, letzterer 
auf 1,4 Millionen K. 
Bei der Ausfuhr ist die Wertsteigerung auf 
die vermehrten überseeischen Goldverschiffungen 
zurückzuführen, die dem Jahre 1906 gegenüber 
um 3,9 Millionen L zugenommen haben, während 
die Ausfuhr von Diamanten um 0,3 Millionen #. 
nachgelassen hat. Die überseeische Ausfuhr anderer 
südafrikanischer Produkte als Gold und Diamanten 
  
hat eine Zunahme von 0,9 Millionen K zu ver- 
zeichnen. 
Einen näheren Überblick über die Gestaltung 
der Ein= und Ausfuhr in den letzten beiden Jahren 
geben folgende Tabellen: 
Einfuhr. 
1907 1906 
Überseeische Einfuhr: Verte in 
1. Lebende Tiere 76 523 139 186 
2. Nahrungs= u. Ge- 
nußmittel 3 510 399 4 456 442 
darunter: 
Ale und Bier 30 999 71225 
Biskuit und Kakes 37 048 55 855 
Butter . 131217 265 182 
Käse . 76515 94744 
Noper Kaffee . 289 275 383 631 
Zuckerwerk. . 91 634 98 360 
Weien 813 687 919 917 
Weizenmehl 134 096 160 009 
Eieer 62 335 69 347 
Fischkonserven. . 79898 112 302 
Fleisch, frisch oder * 
frorren 135 903 373 357 
Speck und Schinken. 112 077 98 972 
Fleisch, gesalzen oder 
in Blechbüchsen 32 625 80 871 
Kondensierte Milch 220 482 225.223 
Hafer= u. andere Mehl- 
präparate 83 405 66 972 
Reis 105 960 84 277 
Spirituosen 123 878 148 300 
Zucker 427 504 460 651 
Tee ·.. 129 034 133 829 
3. Rohmaterial und 
Halbfabrikate 965 647 1 159 556 
darunter: 
Loßlen Koks u. Preß- – 
kohlen 106 228 110 472 
Olygerin zu Fabri- 
kationszwecken 76234 116 787 
Eisenblohe glatt und 
gewellt 167 905 161137 
Nitrate zu Fabri- 
kationszwecken. 91 037 103 841 
Mineralöl. 101 194 206 625 
Andere Ole, nicht für 
den Genuß. 74 346 74 410 
Unbearbeitetes Holz. 112 995 113 933 
4. Fabrikate 9 699 719 11.007 146 
« darunter 
LandmtktschaftltchcGe- 
. 146 560 133 333 
wann und Munition 94 460 116 503 
Kleidungsstücke 1 104 451 1 203 017
        <pb n="471" />
        Säcke 
Z Sprengstoffe 
Bücher und Noten 
Stiefel und Schuhe . 
Lichte 
Zement. . 
Baumwoll. Stückgüter 
* Strumpfwaren 
And. Baumwollwaren 
Arzneien 
Chemikalien u. Farb- 
stoffe. 
Ton-, Porzellan- und 
Glaswaren. 
Telegrapbenkabel und 
Zube 
Möbel u. Luschlerwaren 
Posamentier= u. Putz- 
Eisenkurzwaren 
Hüte und Mützen 
Schmucksachen. 
Leder und Lederwaren 
Maschinen aller Art. 
Musikinstrumente 
Delikateßwaren . 
Druck-, Packpapier u. 
Tapeten. .. 
Röhrenu. Zubehörteile 
Eisen-u. Straßenbahn- 
material. . 
Seife, gewöhnliche 
Schreibmaterialien 
Tabak, unbearbeitet 
Zigarren 
Zigaretten 
bearbeitet. 
Fahrzeuge: 
Karren und Wagen 
Motorwagen u#.Teile 
andere 
Holz, gehobeltu. genutet 
verarbeitet 
Wollene Stückgüter 
Strumpfwaren 
Andere Wollwaren 
5. Postsachen 
G 395 
1907 1906 
Wert in 8#. 
143 183 129 129 
147 490 150 629 
179 634 172 799 
666 252 767 639 
46 505 73 532 
74.576 94.572 
813 411 1 010 267 
250 089 317 074 
314 582 302 455 
62281 72 648 
232 620 240 436 
137 593 169 986 
49 789 65 179 
257 380 371 095 
743 305 834 978 
700 828 840 721 
152 397 199 956 
78 494 80 932 
170212 180 801 
833 445 809 077 
49 614 66 963 
81227 94 947 
128 491 124 999 
90 078 139 918 
63 513 93 189 
109 171 130 950 
255 107 296 264 
36 455 42 935 
34 054 39 829 
18 429 41 257 
3579 10 652 
22 553 13726 
61 165 45 571 
105 398 120 855 
68 871 105 212 
83 333 125741 
187.271 167 802 
37 401 45 963 
221 368 221 029 
267 616 295 454 
  
Zusammen überseeische 
Wareneinfuhr. 
14519 904 17 057 781 
Einfuhrausanderen Staaten der Zollunion. 
Südafrikanische Produkte: 
Gold aus 
Transvaal 
Südrhodesia 
2 042 184 
26 159 121 22 576 306 
1 802 706 
  
  
  
0 
1907 1906 
Wert in S 
Nordwestrhodesia 1 424 — 
Bechuanaland 20 393 18 860 
Diamanten aus 
Transvaal 1 881 841 1 588 267 
Orangeflußkolonie 1 108 525 831 589 
Südrhodesia 14 570 5 850 
Andere 1 977214 1 882 736 
Nichtsüdafrikanische 
Produkte: 
Rohgold im Tranit= 
verkehen 23 117 19 692 
Andere, verzollt 421 342 40 791 
im gebundenen Ver- 
kbber 9 679 6 608 
Gesamte Wareneinfuhr 48 179 314 46 211 189 
Einfuhr für die Kap- 
regierung) 451 004 480 489 
Einfuhr für die anderen 
Regierungen 260 968 131 281 
Münzeneinfuhrv. übersee 124 658 97 252 
- -anderen 
Staaten der union . 260 280 209 671 
Gesamteinfuhr 49 276 224 47 129 882 
Ausfuhr. 
Südafrikanische Produkte: 
nach überseeischen 
Ländern 44 092 215 39 618 747 
davon 
Diamanten 8973 148 9 257 531 
und zwar aus 
Kapkolonie 5 968 212 6 831 825 
Transvaal . 1 881 841 1 588 267 
Orangeflußkolonie 1 108 525 831 589 
Rhodesia . 14570 5 850 
Rohgold 28 226 185 24 398 208 
und zwar aus 
Kapkolonie . 3 063 336 
Transvaal 26 159 121 22 576 306 
Südrhodesia 2 042 184 1 802 706 
Nordwestrhodesia 1 424 — 
Bechuanaland 20 393 18 860 
Andere Waren 6 892 882 5 963 008 
darunter: 
Kupfererz u. Regulus 577 395 481 619 
Straußfedern 1 8141 210 1 406 119 
Angorawolle. 914597 795 601 
Rindshäute 96 049 84 579 
Ziegenfelle 246 227 205 197 
Schaffelle. 150 924 397 302 
) Mit Ausnahnie der Kohleneinfuhr aus Trans- 
vaal 77 der Orangeslußkolonie für die Staatsbahnen.
        <pb n="472" />
        G 396 20 
  
  
1907 1906 
Wert in ## 
Wolle, gewaschen 11245 10 331 
gereinigt 282 026 206 864 
im Schweiß. 2 197 026 1 956 684 
nach anderen Staaten 
der Zollunion. 2995 912 2 864 427 
Zusammen 47 088 127 42 483 174 
Wiederausgeführte Waren: 
nach überseeischen 
Ländern 
im gebundenen Ver- 
kber 124 836 144 749 
verzollt 261 142 258 267 
Postsachen 25 257 26 930 
nach anderen Staaten 
der Zollunion. 4915 479 5 885 418 
Zusammen 52 415 841 48 798 538 
Ausfuhr nach anderen 
Kolonialregierungen 237 637 143 133 
Münzenausfuhr n. übersee 10 033 443 540 
- -andcten 
Staaten der Zollunion 557 635 384 403 
  
Überhaupt 53 221 146 49 769 614 
The Cupe of Gdood Hope Government Guzcttc.) 
Handel der britischen Kalonie St. Vincent im 
Jabre 1906,07. 
Es bewertete sich 
1906/07 1905/06 1004/05 
die Einfuhr St. Vin- + « 
ccntsans».·. 78 008 69 097 74 238 
die Ausfuhr St. Vin- 
cents auf. 83 755 53 078 51 902 
Auf die einzelnen Warengruppen verteilten 
sich die Ein= und Ausfuhrwerte in folgender Weise: 
  
Einfuhr Ausfuhr 
1906.07 1905/06 1906/07 1905/06 
“ 14 + 2 
Vieh, Nahrungomintel. 
Getränke usw. 2 000 31 575 40 393 40 935 
Rohmaterialien 3 268 6566 21899 10289 
Fabrikate 33710 30 956 15 463 1 854 
Zusammen 78008 69 077 83755 53 078 
Auf die Herkunfts= und Bestimmungs- 
länder entfielen folgende Werte: 
  
  
Herkunfts-= Einfuhr Ausfuhr 
und 1906/07 1905/06 1906/07 1905/06 
Bestimmungsländer r2 # 
Großbritannien 27 126 25 471 39 878 24 405 
Britische Kolonien 82 870 30 691 43 184 27920 
Ausland 18 012 12935 693 753 
Zusammon 78008 69 097 83755 53 078 
Für die hauptsächlichsten Einfuhrartikel er- 
gaben sich im Jahre 1906/07 (und 1905/06) 
nachstehende Werte in L: Biskuits 1611 (2042), 
Butter 1654 (1518), Fische, gesalzene usw. 5954 
(4875), Weizenmehl 8386 (7864), Gesalzenes 
Schweinefleisch 1917 (1922), Reis 2279 (2179), 
Petroleum 1383 (1211), Holz und Dachschindeln 
7000 (2595), Textilwaren 16 581 (15 185), Me- 
tallwaren 5922 (4822), Seife 1569 (1375). 
Die hauptsächlichsten Ausfuhrartikel hatten 
im Jahre 1906/07 (und 1905/06) folgende Werte 
in L aufzuweisen: Kassawastärke 1439 (1531), 
Baumwolle und Baumwollsamen 18 949 (8280), 
Walfischtran 250 (254), Gemüse 2690 (3545), 
Zucker (Muscovado) 3555 (3793), Erdnüsse 1929 
(2444), lebendes Vieh 5192 (5076), Arrowroot 
24 351 (20 522), Kakao 3838 (5426). 
(Colonial Reports — Annual Nr. 555.) 
Kufhebung des Einfuhrverbots für Weinstöche, 
Stechlinge davon und Weintrauben in Neuseeland. 
Laut Proklamation vom 27. Januar d. Js. 
ist die Proklamation vom 10. Januar 1883, wo- 
durch die Einfuhr von Weinstöcken, Stecklingen 
davon und Weintrauben nach Neuseeland verboten 
war, aufgehoben worden. Durch eine Verordnung 
im Rate vom 22. Januar d. Is. ist indessen die 
Einfuhr von Trauben aus dem Australischen 
Bunde nur unter gewissen besonderen Bedin- 
gungen gestattet. 
(The Board of Trade Journal.). 
Jollerböhungen in Sanzibar. 
Laut Verordnung vom 5. Februar d. Js. 
dürfen alle Waren, die vor dem 24. Dezember 
v. Is. verschifft waren und zur Zeit unverzollt 
im Zollamte lagern, bis auf weiteres noch zum 
alten Zollsatz eingeführt werden. Ursprünglich 
war die Einfuhr zum alten Zollsatze nur bis zum 
27. Jannar d. Is. gestattet. (S. Kol. Bl. 1908, 
—
        <pb n="473" />
        W 397 20 
Verschiedene Mitteilungen. 
Kuswanderung und KRolonien. 
Die Zentralauskunftsstelle für Aus- 
wanderer veröffentlicht soeben eine Statistik für 
die Zeit vom 1. Oktober 1906 bis 30. Sep- 
tember 1907, der wir nachstehende Einzelheiten 
entnehmen: 
An die Auskunftsstelle wurden in dem ge- 
nannten Zeitraum 5657 schriftliche und 1803 
mündliche Anfragen gerichtect. Die Gesamtzahl 
der schriftlichen und mündlichen Anfragen beträgt 
also 7460. Von den Anfragen kamen aus 
Preußen 4544, aus Elsaß-Lothringen 89, aus 
den übrigen Bundesstaaten 2494, aus dem Aus- 
land 317 und aus den deutschen Kolonien 16 
(Deutsch-Südwestafrika 11, Kamerun 2, Deutsch- 
Ostafrika 1, Kiautschon 2). 
Dem Berufe nach standen unter den Anfra-= 
genden die Kaufleute, Landwirte, Gärtner und 
Handwerker weitaus an der Spitze. Das Alter 
der Anfragenden ist bekannt von 4173 Personen. 
Es stehen im Alter von bis zu 20 Jahren 414, 
20 bis 30 Jahren 2558, 30 bis 40 Jahren 902, 
40 bis 50 Jahren 242, über 50 Jahre 57. 
Die Angaben fehlten bei 3287 Personen. Dem 
Familienstande nach waren ledig 2921, verhei- 
ratet 1521, verwitwet 20 Personen (ohne An- 
gabe 2998). Mitteilungen über die ihnen zur 
Verfügung stehenden Mittel wurden von den An- 
fragenden in 2051 Fällen gemacht. Danach 
besaßen unter 1000 Mk. 185 Personen, von 
1000 bis 9000 Mk. 675 Personen, von 10 000 
bis 49000 Mk. 548, von 50000 bis 100000 Mk. 
67, von 120 000 bis 500 000 Mk. 15 Personen. 
Auf die deutschen Kolonien bezogen sich 
im ganzen 10 506 Anfragen, und zwar auf 
Deutsch-Südwestafrika 4286, Deutsch-Ost- 
afrika 1815, Kamerun 795, Togo 698, 
Samoa 461, die Karolinen, Palau und 
Marianen 399, Deutsch-Neuguinea 351, 
Kiautschon 68, die deutschen Südsee-Inseln im 
allgemeinen 38, die deutschen Kolonien im all- 
gemeinen 1595. 
Die Summe der Aufstellung nach den ver- 
schiedenen Ländern (also auch nach den einzelnen 
Kolonien) übersteigt die Gesamtsumme der schrift- 
lichen und mündlichen Anfragen ganz erheblich, 
was daraus zu erklären ist, daß sich die Anfragen 
in zahlreichen Fällen auf mehrere Auswande- 
rungsgebiete beziehen. 
  
  
Die Lage der Baumwollindustrie Großbritanniens 
im Jahre 1907. 
Für die Baumwollindustrie brachte bereits 
das Jahr 1905 einen großen Aufschwung. Die 
vorteilhafte Situation hielt auch 1907 bis gegen 
das Ende des Jahres an. 
Die günstige Lage der Industrie erhellt aus 
dem größeren Verbrauch an Rohmaterial. Es 
gingen an roher Baumwolle ein: 
1907:21313284 Engl. Ztr. (Ver-- 
1906: 1792301t9 é. 55749640 
1905: 19674900 ( é. 52182656.) 
Es wurden ins Ausland wieder ausgeführt: 
70463 023 L) 
1907: 2949572 Engl. Ztr. (Wert: 9539317.9) 
1906: 219170T (6605053) 
1905: 2528274 (68561673) 
Es blieben also der einheimischen Industrie 
1907 zur Verfügung: 18 585712 Euglische 
Zentner gegen 15 731 346 und 17 146 586 in 
den beiden Vorjahren. 
Insbesondere war die Lage der Spinnereien 
anßerordentlich günstig. Wie oben bemerkt, war 
das Rohmaterial im Preise mehr und mehr ge- 
stiegen. Den Spinnern aber war es trotzdem 
möglich, erhebliche Gewinne zu erzielen. Sie 
konnten mit den Garnpreisen mit Leichtigkeit in 
die Höhe gehen, da die Nachfrage zeitweilig die 
Lieferungsfähigkeit der Spinnereien beträchtlich 
überstieg. Um Pfingsten herrschte ein solcher 
Mangel an Garn, daß eine Anzahl von Web- 
stühlen vorübergehend die Arbeit einstellen mußte. 
Nicht nur die inländische Nachfrage nach Garn 
war groß; auch die Ausfuhr, insbesondere nach 
dem Kontinent, nahm beträchtlich zu. Es wurden 
an baumwollenen Garnen ausgeführt: 
1907: 241115800 Pfund (Wert: 15417081 L) 
1906: 207378700 (119835603) 
1905: 205 100500 10318554) 
Auf Deutschland entfallen davon: 
1907: 67 082 300 Pfund (Vert- 5 084 969 L) 
1906: 41 013 600 é. 3227 921 ) 
1905: 39 513 100 ( -2697219-) 
Am Ende des Jahres trat auch für die 
Baumwollspinnereien eine Abschwächung der Kon- 
junktur ein, indes noch nicht in sehr fühlbarer 
Weise. Erst im neuen Jahr ist der Rückschlag 
stärker hervorgetreten. Die Rohbaumwolle zog 
gegenüber dem Preise wieder an, auf den sie bis 
gegen Ende Dezember 1907 herabgegangen war. 
Die Spinnereien mußten aber die Garnpreise 
herabsetzen und sammeln gleichwohl langsam
        <pb n="474" />
        G 398 20 
Vorräte an, 
scheinung. 
Weniger günstig als die Lage der Spinnereien 
war 1907 die der Webereien. Sie konnten mit 
ihren Preisen nicht im Verhältnisse der Ver- 
teuerung des Garnes in die Höhe gehen. Sie 
wurden auch durch den zeitweiligen Mangel an 
Garn empfindlich geschädigt. Gleichwohl hatten 
sie im größeren Teile des Jahres einen flotten 
Absatz, so daß sie mit dem Geschäftsergebnis 
immerhin zufrieden sein konnten. Das Inland 
war ein guter Abnehmer. Auch das Ausland 
hat mehr bezogen, wenngleich der Menge nach 
der Unterschied gegenüber den Vorjahren nicht 
sehr erheblich war. Es wurden an baumwollenen 
Geweben ausgeführt: 
1907: 6298040 500 Yard (Wert: 81048 337 ) 
1906: 6260771400 (. 75372268 ) 
1905: 6196782900 = (= 70821119 . 
Auf Deutschland entfallen hiervon: 
1907: 85 931 900 Yard (Wert: 1 557 062 4) 
1906: 72 658 300 (= 1 238 238) 
1905: 65 916 380 („= 1 094 015 ). 
Deutschland war also ein wesentlich besserer 
Kunde als in den Vorjahren. 
Wie die Webereien im allgemeinen. ungünstiger 
standen als die Spinnereien, so hat sich für sie 
auch der Rückschlag gegen Ende des Jahres früher 
und stärker bemerklich gemacht. Anfang 1908 
mußten die Webereien fast sämtlich, sei es durch 
Stillstellen eines Teiles der Webstühle, sei es 
durch Verkürzung der Arbeitszeit, eine Ver- 
minderung der Erzeugung eintreten lassen. Die 
Verkaufspreise gingen gleichwohl auf einen ver- 
lustbringenden Stand zurück und die Anhäufung 
von Lagervorräten wurde nicht verhindert. 
Die Hilfsindustrien, wie Appreturanstalten, 
Druckereien und Färbereien, leiden noch mehr 
unter der Depression. Für sie war schon das 
ganze Jahr 1907 ein ungünstiges. 
Mit ihren Arbeitern, die über 500 000 be- 
tragen, ist die Baumwollindustrie in den letzten 
Jahren im allgemeinen gut ausgekommen. Zur 
Regelung der Lohnfragen besteht zwischen Arbeit- 
gebern und Arbeitnehmern das sogenannte „Brook- 
lands-Ubereinkommen“, das schon im Jahre 1903 
geschlossen wurde und welches bestimmt, daß die 
Löhne jeweils nur um hcöchstens 5 v. H. erhöht 
oder herabgesetzt werden sollen, und daß inner- 
halb der nächsten zwölf Monate keine weitere Er- 
höhung oder Herabsetzung gefordert werden darf. 
Allerdings schienen gerade im Jahre 1907 die 
Arbeiter allmählich mit diesem Übereinkommen 
unzufrieden zu werden, wohl weil sie meinten, 
daß ihnen ein größerer Anteil an dem Gedeihen 
der Industrie gebühre. Verschiedene Kategorien 
eine seit Jahren ungewohnte Er- 
  
von Arbeitern machten Versuche, sich dem Über- 
einkommen zu entziehen, und es schien infolge- 
dessen wiederholt im Jahre 1907 und zu Anfang 
von 1908, als ob es zu ernsten Lohnkämpfen 
kommen würde. Der Friede wurde aber schließ- 
lich immer wieder hergestellt, und jetzt ist die 
Lage der Industrie eine so gedrückte geworden, 
daß es den Arbeitern wohl sehr fern liegen wird, 
sich vom Übereinkommen loszusagen. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats 
in London.) 
Jusammenlegung von Goldbergwerken am Wit- 
watersrand (Transvaal). 
Eins der wichtigsten Mittel, deren die Berg- 
werksgesellschaften sich seit einiger Zeit bedienen, 
um ihre Betriebe ökonomischer zu gestalten, ist 
die Zusammenlegung von mehreren einander be- 
nachbarten Bergwerken zu einem Bergwerke. Einer 
derartigen Zusammenlegung muß natürlich eine 
Verschmelzung der Gesellschaften vorausgehen, 
welche die Eigentümer der betreffenden Berg- 
werke sind. Diese Verschmelzung geschieht ge- 
wöhnlich in der Weise, daß sich eine oder mehrere 
Bergwerksgesellschaften von einer anderen Berg- 
werksgesellschaft gegen Hingabe einer Anzahl 
Aktien seitens der letzteren aufkaufen lassen. Die 
von der ausgekauften Gesellschaft erworbenen 
Aktien werden dann unter deren Aktionäre je 
nach der Zahl der Aktien, mit denen ein jeder an 
ihr beteiligt war, verteilt. Kommen auf eine der 
erworbenen Aktien mehrere Eigentümer, so werden 
die Aktien auf der Börse in Johannesburg ver- 
kauft und der Erlös anteilsgemäß den bisherigen 
Akionären ausgezahlt. 
Durch solche Verschmelzungen wird es mög- 
lich, größere Bergwerkskomplexe mit sehr viel 
weniger Schächten zu bearbeiten und auch an 
maschinellen Einrichtungen und Administrations- 
kosten große Ersparnisse eintreten zu lassen. 
Eine der größten Verschmelzungen dieser Art, 
die in nächster Zukunft bevorstehen, ist die Ver- 
schmelzung von 5 sogenannten „Deep Level“-Berg- 
werksgesellschaften, die unter der Kontrolle der 
Firma Eckstein &amp; Co. stehen. Die diesen fünf Ge- 
sellschaften, der City Deep Lid., Wolhuter Deep 
Ltd., South City Lid., South Wolhuter Lid. und 
Kliprivers Estate, gehörigen Bergwerke, die noch 
nicht im Betriebe sind, sollen, wie in den Ein- 
ladungen der Aktionäre der verschiedenen Gesell- 
schaften zu einer Generalversammlung auf den 
27. März d. J. angekündigt wird, in der Weise 
vereinigt werden, daß die South City Ltd. die 
übrigen vier Gesellschaften aufkauft. Zweck der 
Verschmelzung ist, eine Bearbeitung des den Ge-
        <pb n="475" />
        G. 399 2.0 
sellschaften zusammen gehörigen Areals, die bis- 
her noch nicht begonnen worden ist, wirtschaftlich 
zu ermöglichen. 
Außer dieser Verschmelzung ist bereits ange- 
kündigt eine Verschmelzung der Gesellschaften 
Knight Central Ltd. und South Knights Ltd. 
In Aussicht genommen, wenn auch noch nicht 
öffentlich angekündigt, soll ferner die Vereinigung 
von sechs von Osten nach Westen neben einander 
liegenden, hauptsächlich unter der Kontrolle der 
East Rand Proprietary Mines Ltd. stehenden 
Ausbißwerken mit drei südlich davon liegenden 
Deep Levels sein. Die erwähnten sechs Ausbiß- 
werke sind die der Driefontein Consolidated Mines 
Ltd., der Angelo Gold Mines Ltd., der New 
Comet Gold Mining Co. Ltd., der Cason G. M. 
Co. Ltd., der Cinderella G. M. Co. Ltd. und der 
New Blue Sky G. M. Co. Ltd.; die drei südlich 
davon belegenen „Deep Levels“ sind die der 
Driefontein Deep Ltd., der Angelo Deep Ltd. und 
der Hercules G. M. Co. Lid. Letztere sind bisher 
noch nicht in Betrieb genommen worden. Ihre 
Inbetriebsetzung aber würde, so nimmt man an, 
nach der Verschmelzung leicht von den näördlich 
belegenen Bergwerken aus erfolgen können. 
Eine weitere Verschmelzung soll bevorstehen 
zwischen der Ecksteinschen Bergwerksgesellschaft 
Crown Deep Ltd. und der South Rand G. M. Co. 
Ltd., die ihr Bergwerk unmittelbar südlich von dem 
der erstgenannten Gesellschaft hat. 
Verwendung von Lava als (Dörtel in Japan. 
Eine bei Karatsu auf Kiushin gefundene Lava- 
art liefert mit Zement oder mit Leim oder mit 
beidem vermischt einen wirksamen und dauerhaften 
Mörtel, der sich besonders bei Unterwasserbauten 
gut bewähren soll. Da die Lava mit wenig Un- 
kosten gewonnen und gemahlen werden kann, so 
ist das Mischprodukt erheblich billiger als Zement 
oder Leim und scheint sich einer steigenden Be- 
liebtheit zu erfreuen. 
Zur Ausbeutung des Produktes haben sich 
mehrere Gesellschaften gebildet, von denen die 
japanische Lavaasche-Aktiengesellschaft (Nippon 
Kazambai Kabushiki Kaisha) in Osaka die be- 
deutendste ist, einflußreiche, kapitalkräftige Aktionäre 
hat und die anderen Gesellschaften aufzukaufen 
beabsichtigt. 
Die Gesellschaft, deren eingezahltes Kapital 
2,1 Millionen Mk. beträgt, gewinnt aus ihren 
Gruben bei Karatsu monatlich 7800 t Lavaasche 
und verkauft sie zum Preise von 1,37 bis 1,58 Mk. 
für einen Sack von 75 1 Inhalt. Als Abnehmer 
werden u. a. Marine-, Armee= und Eisenbahn- 
behörden genannt. Der Artikel geht vielfach nach 
  
Formosa, Korea sowie Nordchina und soll neuer- 
dings versuchsweise nach dem weiteren Ausland 
exportiert werden. 
Es wird behauptet, daß er dem deutschen Traß 
und dem italienischen Puzzolana ähnlich ist. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Nagasaki.) 
  
Literatur. 
Prof. Dr. Köbner, Wirkl. Admiralitätsrat und 
vortragender Rat im Reichs = Marine-Amt: 
Einführung in die Kolonialpolitik. Jena 
1908. Verlag von Gustav Fischer. XII und 
227 S. Preis 5 Mk 
Das Werk stellt sich nach der Vorrede als 
eine erheblich erweiterte Buchausgabe des vom 
Verfasser bearbeiteten Abschnitts „Kolonien und 
Kolonialpolitik“ in Elsters „Wörterbuch der Volks- 
wirtschaft" dar. Einer umfassenden, die jüngsten 
amtlichen und wissenschaftlichen Veröffentlichungen 
berücksichtigenden Neuredaktion sind namentlich 
diejenigen Materien unterworfen worden, welche, 
wie das koloniale Finanzwesen, das Eisenbahn= 
wesen, die Eingeborenenpolitik, die Landpolitik 
usw., gegenwärtig ein besonderes praktisches In- 
teresse beanspruchen. 
Von den fünf Abschnitten, in welche das Buch 
gegliedert ist, behandelt der erste, einleitende, den 
Begriff und die Bedentung der Koloni- 
sation sowie die Einteilung der Kolonien. 
Der Verfasser unterscheidet Gebiete der Urproduk- 
tion (Siedlungs-, Pflanzungskolonien) und kolo- 
niale Stützpunkte (Handelskolonien, politisch-mili- 
tärische Stützpunkte). Hieran schließt sich eine 
kurze Erörterung der Einrichtung der Strafkolonien, 
in welcher der Verfasser unter Berücksichtigung der 
Erfahrungen verschiedener anderer Kulturnationen 
zu dem Ergebnis kommt, daß die kolonialpoliti- 
schen Bedenken gegen die Deportation deren 
Vorzüge überwiegen. 
Der zweite Abschnitt schildert in knappen Zügen 
die Entstehung dermodernen Kolonialreiche. 
Er beginnt mit einem Abriß der neueren Kolonial-= 
geschichte der fremden Kolonien, wobei auch die 
Entstehung und die gegenwärtigen Probleme des 
Kongostaates behandelt werden. Hieran schließt 
sich eine tabellarische Übersicht über alle einzelnen 
fremdländischen Kolonien nach Größe und Ein- 
wohnerzahl, deren auf umfangreiche Vorarbeiten 
gestützte Angaben, wie der Verfasser betont, zum 
Teil von denjenigen der gebräuchlichen Nachschlage- 
werke abweichen. Sodann folgt eine Darstellung 
der Entstehung und des heutigen Standes des 
deutschen Kolonialbesitzes, wobei namentlich einige 
Mitteilungen aus der Vorgeschichte der deutschen 
Kolonialpolitik Interesse erregen.
        <pb n="476" />
        G 400 20 
Der dritte Abschnitt hat die innere Ent- 
wicklung der Kolonialpolitik Deutschlands 
und der fremden Nationen zum Gegenstande, 
und zwar wird diese nach der aktiven und nach 
der passiven Seite behandelt. Auf der aktiven 
Seite, d. h. auf Seiten der kolonisierenden Fak- 
toren, unterscheidel der Verfasser die Kolonisation 
durch privilegierte Privatunternehmungen und die 
durch den Staat. Er zeigt, welche Rolle die 
Kolonialgesellschaften in der deutschen Kolonial= 
geschichte und derjenigen anderer Nationen gespielt 
haben, und erörtert die Bedenken gegen das 
System der mit Hoheitsrechten ausgestatteten Pri- 
vatgesellschaften. Diese hätten denn auch dahin 
geführt, daß das Reich jetzt überall selbst in seinen 
überseeischen Besitzungen die staatliche Hoheit aus- 
übe, welche sich damit aus „Schutzgebieten“ zu 
wirklichen Kolonien entwickelt hätten. Eine ähn- 
liche Entwicklung habe sich sowohl in den deutschen 
wie in den fremden Kolonien auf der passiven 
Seite, nämlich im Verhältnis der kolonisierenden 
Macht zu der Eingeborenen-Bevölkerung vollzogen. 
Auch den letzteren gegenüber habe sich in den 
deutschen Kolonialgebieten mit dem Fortfall der 
„Schutzverträge“ die Schutzgewalt zur vollen 
Staatsgewalt ausgestaltet. Der Verfasser behan- 
delt sodann unter Ausblicken auf die Verhältnisse 
in den fremden Kolonien die wichtigsten Probleme 
der Eingeborenenpolitik, insbesondere das Gerichts- 
wesen — wobei die Frage der Kodifikkation des 
Eingeborenenrechts berührt und die gegen eine 
solche sprechenden Bedenken hervorgehoben werden 
— die Regelung des Arbeitsverhältnisses und die 
Sklavenfrage. Das Ergebnis der geschichtlichen 
Entwicklung faßt er dahin zusammen, daß die 
scheinbar so entgegengesetzten Prinzipien der Hu- 
manität auf der einen Seite und der Betonung 
der Interessen des „Herrenvolkes“ auf der andern 
Seite im Grunde keine unüberbrückbaren Gegen- 
sätze bilden. Die Hebung der Eingeborenen sei 
nicht nur Grundsatz der Humanität, sondern auch 
einer gesunden kolonialen Realpolitik. Nur mit 
einer als Produzenten wie als Konsumenten kräf- 
tigen Eingeborenen-Bevölkerung könne auf die 
Dauer eine erfolgreiche Kolonialpolitik betrieben 
werden. 
Der vierte Abschnitt ist der Organisation 
der Verwaltung (Zivil= und Militärver- 
waltung) sowie der Rechtspflege in den 
Kolonien gewidmet. Nach einem überblick über 
den gegenwärtigen Rechtszustand werden die Auf- 
gaben erörtert, welche bei dem ferneren Ausbau 
des Kolonialrechts zu lösen sind. Als wichtigste 
Forderung bezeichnet der Verfasser die endgültige 
Loslösung des Kolonialrechts vom Konsularrecht 
und die Schaffung eines selbständigen, in sich ge- 
schlossenen und den besonderen Bedürfnissen der 
  
Schutzgebiete angepaßten deutschen Kolonialrechts. 
Weiter wird unter Hinweisungen auf das eng- 
lische, französische und holländische Kolonialsystem 
die Frage der kolonialen Selbstverwaltung be- 
handelt, zu welcher sich auch in den deutschen 
Kolonien bereits Ansätze finden. Im Anschluß 
daran wird das finanzielle Verhältnis zwischen 
Mutterland und Kolonien erörtert. Hierbei wird 
der gegenwärtige Stand des deutschen kolonialen 
Staatshaushalts dargestellt und zum Vergleiche 
werden einige wichtige Daten über die englischen, 
französischen, holländischen, spanischen und portu- 
giesischen Kolonialfinanzen mitgeteilt. 
Der fünfte und letzte Abschnitt beschäftigt sich 
mit den Aufgaben der kolonialen Wirt- 
schaftspolitik. Als wichtigste wird die Förderung 
der kolonialen Produktion vorangestellt, auf deren 
große Bedeutung für das Mutterland hingewiesen 
wird. Dazu bedarf es der Heranziehung des 
Kapitals, insbesondere des Privatkapitals. Es 
werden nun die Möglichkeiten erörtert, welche sich 
für dessen Organisation darbieten (Form der 
Kolonialgesellschaft, der Aktiengesellschaft usw.). 
Weiter wird das koloniale Handels= und Verkehrs- 
wesen, einschl. des Geld= und Bankwesens be- 
handelt. Der Verfasser hebt dabei namentlich 
hervor, wie überaus dringend der Ausbau des 
Bahnnetzes für die deutsch-afrikanischen Schutz- 
gebiete sei. Endlich folgt eine Darstellung der 
kolonialen Bodenpolitik, welche der Verfasser als 
das zentrale Problem aller Kolonialpolitik be- 
zeichnet. Nach einer Betrachtung der Boden- 
politik der fremden Kolonialmächte erörtert der 
Verfasser die Landfrage, wie sie sich für die 
einzelnen deutschen Schutzgebiete, insbesondere 
unter Berücksichtigung der den großen Gesell- 
schaften erteilten Landkonzessionen, gestaltet. Der 
Verfasser geht dabei des näheren auf die eigen- 
artige Lösung ein, welche jene Frage in der 
Landordnung für Kiautschon gefunden hat.Die 
Grundsätze der letzteren sind freilich, was der 
Verfasser ausdrücklich anerkennt, auf Gebiete der 
Urproduktion, wie sie die anderen Schutzgebiete 
darstellen, nicht ohne weiteres übertragbar. Aber 
auch für die letzteren fordert er eine weitblickende 
Bodenpolitik. Einige zusammenfassende Leitsätze 
über die künftigen Aufgaben der kolonialen Land- 
politik, in welchen u. a. betont wird, daß das 
System der Landkonzessionen mehr und mehr 
aufgegeben werden und der Staat selbst die Be- 
siedelung seiner überseeischen Besitzungen in die 
Hand nehmen müsse, bilden den Abschluß des 
Buches. 
Wie der Verfasser in der Vorrede bemerkt, 
soll sein Werk in erster Linie der Einführung in 
die Kolonialpolitik durch Darbietung einer knapp 
zusammenfassenden Bearbeitung der Gesamtheit
        <pb n="477" />
        G 401 20 
der kolonialen Probleme dienen und so eine — 
zweifellos vorhandene — Lücke in der Kolonial= 
literatur ausfüllen, welche sich bisher fast aus- 
schließlich aus monographische und historische Dar- 
stellungen beschränkt hat. Man wird anerkennen 
müssen, daß der Verfasser seine Aufgabe gut ge- 
löst hat. Die in knapper, klarer und gemein- 
verständlicher Sprache gehaltenen, dabei von 
wissenschaftlichem Geiste getragenen Ausführungen 
des Verfassers werden jedem, der sich für Kolonial- 
politik interessiert, das Hineinarbeiten in die Fragen 
der letzteren erleichtern. Aber auch der Fachmann 
wird aus dem Werke, das auf gründlichen Studien 
beruht, eine Fülle zuverlässigen Materials bringt 
und zu jedem Abschnitt ein ausführliches Ver- 
zeichnis, sowohl der deutschen als der fremden 
Literatur gibt, reiche Belehrung schöpfen können, 
ganz abgesehen von dem Interesse, welches die 
Stellungnahme des Verfassers zu den verschiedenen 
Problemen der Kolonialpolitik darbietet. 
A. Seidel: Praktische Grammatik der Ma- 
layischen Sprache. Nebst einem Lesebuche 
sowie einem malayisch-deutschen und einem 
deutsch-malayischen Wörterbuche. Zweite, ver- 
mehrte und verbesserte Auflage. Wien und 
Leipzig. A. Hartlebens Verlag. Preis 2 Mk. 
Das Malayische ist die allgemeine Handels- 
und Verkehrssprache des ganzen hinterindischen 
Archipels, dessen Bedeutung für die gesamte abend- 
ländische Handelswelt von Tag zu Tag zunimmt. 
Seine Kenntnis ist ferner der Schlüssel zu einer 
reichen und interessanten Literatur. Es ist daher 
nicht zu verwundern, daß in kurzer Zeit die nun 
vorliegende zweite Auflage der Malayischen Sprache 
notwendig wurde, umsomehr, als die Bölker 
deutscher Zunge in den letzten Jahrzehnten einen 
namhaften Anteil an der kommerziellen Entwicklung 
des hinterindischen Archipels sich errungen haben. 
Die Neuauflage kommt den praktischen Bedürf- 
nissen des Kaufmanns, des Plantagenbeamten, 
wie dem wissenschaftliche Belehrung Suchenden 
gleicherweise entgegen. Die an und für sich ein- 
fache und leichte Grammatik ist in ihrer zweiten 
verbesserten Auflage übersichtlich dargestellt, die 
Aneignung eines reichen Wortschatzes durch syste- 
matische Anordnung erleichtert, zahlreiche Analysier= 
übungen, Gespräche und Lesestücke — in lateini- 
scher Umschrift mit gegenüberstehendem Text in 
arabischen Lettern — dienen zur Einübung des 
grammatischen Stoffes. 
umfangreiches malayisch-deutsches und deutsch- 
malayisches Wörterbuch, das dem täglichen Be- 
dürfnisse vollauf entspricht. 
Den Schluß bildet ein 
  
Dietrich Reimers Mitteilungen für Ansied- 
ler, Forschungsreisende und Kolonial= 
freunde. 1908. Heft 1. 43 Seiten mit 
Abbildungen. Verlag von Dietrich Reimer 
(Ernst Vohsen), Berlin SW., Wilhelmstr. 29. 
Preis 30 Pf. 
Die deutsche Kolonialliteratur im Jahre 
1906. Zusammengestellt von Maximilian Brose, 
Hauptmann a. D., Bibliothekar der „Deutschen 
Kolonialgesellschaft". Berlin 1908. Verlag von 
Wilhelm Süsserott. Preis 2 Mk. 
Das Wachstum der deutschkolonialen Be- 
wegung vermag nichts so sehr zu bekunden als die 
Tatsache, daß sie imstande war, zu ihrer wissenschaft- 
lichen Vertiefung eine Zeitschrift zu schaffen, deren 
Name im In= und Auslande mit Achtung genannt wird. 
Mit dem eben erschienenen 1. Hefte hat die „Deutsche 
Erde“ ihren 7. Jahrgang eröffnet. und mit berechtig- 
tem Stolze stellt ihr Herausgeber Prof. Langhans 
fest, daß „in über 75 006 Exemplaren bisher die grünen 
Hefte mii den Eichblättern in alle Welt geflattert sind, 
daß in über 200 000 Stück die Karten der »Deutschen 
Erde« Kennmis vom Deutschtum, seiner Arbeit und 
seinen Kämpfen in allen Erdteilen verbreitet haben.“ 
  
Der Deutsche Verband vom Jugendbund für 
Entschiedenes Christentum hat eine hübsche Serie 
von kolonialen Ansichtspostkarten herausgegeben. 
  
Koloniale Dreßstimmen. 
Eine französische Stimme über Togo. 
Die Zeitschrift „Messidor“ bringt in ihrer 
Nummer vom 23. WMärz unter der Uberschrift „Die 
Kolonie Togo, Beispiel einer planmäßig ent 
wickelten *.— folgende Mitteilung: 
Der Kommandant Lenfant hat vor einigen 
Tagen vor einem Publikum, das sich aus Autoritäten 
der militärischen, gelehrten und kolonialen Welt 
zusammensetzte, in der Geographischen Gesell- 
schaft Vericht über die Ewebition erstattet, die er 
im Kongo-, Sanga= und oberen Logone-Gebiet ge- 
leitet hat. Bei dieser Gelegenheit hob der Reduer 
die natürlichen Schäye unferer reichsten afrikanischen 
Kolonie, wie er sich ausdrückte, rühmend hervor. 
Sie birgt“. so führte er aus, „in ihrem Schoß ein 
Hülfaches von den Reichtümern FSnzöflsch- Ost- 
afrikas“. 
Mit Bezug hierauf, schreibt die genannte (Feisschrift. 
dürften einige Angaben über ein deutsch Schutz- 
gebiet in Afrika interessieren, das reichste *P allen, 
die unsere Nachbarn jenseits des Rheins in Afrila be- 
siben und zugleich das einzige, welches sich durch seine 
eigenen Einnahmequellen zu erhalten vermag. Man 
wird daraus die koloniale Arbeitsleistung unserer Nach- 
barn entnehmen können sowie die Lehren, die wir 
daraus ziehen können.
        <pb n="478" />
        G 402 20 
Deutsch-Togo liegt an der Sklavenküste, zwischen 
der englischen Goldküsten = Kolonie und Französisch- 
Dahomey. Die Deutschen haben dort außer der Bahn- 
linie, welche die beiden Haupt-Küstenpunkte, die ie Haupt= 
stadt Lome und Anecho, verbindet. Ende eine 
zweite Eisenbahn von Lome nach Palime i L0 neine 
ausgebaut. In den beiden ersten Betriebsmonaten hat 
diese Linie eine Bruttoeinnahme von 32 000 Mk. erzielt. 
Eine Straße von Jo nach Kame bildet die Fortsetzung 
dieser Linie ins Gebirge hinein. 
Dieser erste Versuch, ins Hinterland vorzudringen, 
ist so gut ausgefallen, daß man im Reichstag die 
nötigen Gelder zur Anlage einer zweiten Linie von 
Lome -uach Atakpame verlangen wird. 
ee planmäßige Entwicklung des Schutzgebietes 
hat sehr beträchtliche Erfolge gezeitigt. 
Die Ausfuhr von Palmöl, Gummi und Mais 
(19 000 t) ist außerordentlich gestiegen. 
Was die Baumwolle betrifft, so hat sich ihre Er- 
zeugung von 519 Ballen im Zeitraum 1904/05 auf 
857 Ballen im Beitraum aiche behoben, was einer 
Zunahme von 60,5 v. H. entsprich 
Im übrigen sind die i auf den Gedanken 
gekommen, landwirtschaftliche Ausstellungen zu ver- 
  
anstalien, welche die besten Früchte zu zeitigen ver- 
sprechen. Die erste dieser Ausstellungen hat einen 
derartigen Erfolg gehabt und einen solchen Wetteifer 
unter den Eingeborenen hervorgerufen, daß die Ver- 
waltung diesen Versuch schon 1910 erneuern will. 
Unsere Nachbarn haben auch Wiriuchsgirten 
urganiste. und deren mehrere neue angele 
Endlich hat der land= und spensun rieae Sach- 
verständige dessen ellung, neu geschaffen wurde, dem 
Gouvernement als nis von Studienreisen durch 
Süd-Togo (wo er nahentiich auch Goldlager entdeckt 
hat) einen wohldurchdachten Wirtschaftsplan für diese 
Gegend zur Prüfung vorgelegt. 
In sechs Jahren (1900 bis 1906) hat Deutsch-Togo 
seinen Gesamthandel- von G200 S3 Ml. auf 10632 148 Mk. 
auwachsen sehen. Einfuhr ist um mehr als das 
Dobelte gestiegen C 17 786 Mk. im Jahre 1900 gegen 
2 Mk. im Jahre 1906), die Ausfuhr im näm- 
443 W““½ von 3.058 902 Mk. auf 4 199 586 Mk. 
Heute steht, wie man sieht, Deutsch-Togo als 
eine blühende Kolonie da, und dieses Beispiel 
kann uns nur nutigen zur planmäßigen und 
sterigen Enwichlini nuferge überseeischen Besitzungen. 
  
  
Verkehrs-Nachrichten. 
Die in Deutsch-Ostafrika gelegenen Postagenturen in Amani, Muansa, 
Tabora und 
Udjidji sind zum Nachnahmedienst bei Sendungen aus Deutschland zugelassen worden. 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat April 1908. 
  
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
Briefe müssen aus 
  
Nach vom Ein- "1 Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen! am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
1. deutsch-Ostafrihe. Neapel #"4. Mai Mombasa O0 16 Tage 2. Mai 
#a) na utoba, Muansa und Mmeuse Schiffe) 10 abds. 
Schlrat#U –—2 
b e Marseille 10. jedes Monats Mombasa O 17 Tage 8. jed. Mts. 10 abds. 
bahn und von drsn Endstarion 1 
zu den Bestim- Brindisi . . .... Mombasa 17 Tage ... 10 abds. 
wungsorten Eengl. Schsfe)n Mombasa 18 Tae 10 5 abds. 
4. Mai Tanga 17 Tage ai 
b) 88 d e d n eu n g « ge vëVW 
#t u, a ET Ws#n anga 16 Taggee 10 abds. 
Negpel 1. Mai Daressalam 18 Tage 2. Mai 
(eutsche Schtffe) 108 abds. 
Marseille 10. jedes Monato#Zanzibar 18 Tag 8. jed. Mts. 10 abds. 
— 
— 
nach Deutsch-Ostafrikao 
dausfell der unter a und b 
enannten Postorte) 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Brindisi « 
(enql-Schtsse)i 
  
ivon . ibar ueelbar 
Weiterbeförderung nach 
brrtsganiel in 6 Stund.) 
Daressalam 17 Tage 
Zanzibar 20. 22 nage: 
nach Dar 
  
essal 
mit nächster aüa 
Dam — l durch Gouverne 
  
108 abds. 
Mai 
8 abds.
        <pb n="479" />
        W 403 20 
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- "1 dauer Berlin spätestens 
« schiffungshafen am. der Uberfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 23. April Friedrich-Wilhelms- 
(deutsche Schiffe) afen 38 Tage 
· Simpsonhafen 41 Tage Il 20. M al. Mai 
2 Denisch-Neuguineg. Zrindis 8. Mai Simpsonhafen 88 Tage 10 a 
(engl. Schiffe) Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
3. Deutsch-Südbwestafrikha. Hamburg 29. April Swakopmund 25 Tage 28. April 5 ums. 
a) na Heaenn sowie Antwerpen 4. Mai Swakopmund 20 Tage. Mai 
Abbabis, Aris, kiro, 
u. E 
oher t ; — 7 
. « Boulogne 5. Mai Swakopmund 19 Tage . Mai 
*° ];7 IS3S2 
ahandja. asise, 2 
kwelo, Okombahe, mcheme Southampton 18. April 9. Mai Swakopmund 21 Taget. nn 3 Mai 
88 mali. Otawi. O *8 l 
ltnt S she Southampton 25. April 2. Mai Swakopmund 80 uin 1 „Mai 
terbe i 
e ri ers. Hamburg l 2. Mai Swakopmund 25 Tage 1. Wi abds. 
l 
Southampton 18. 25. April Lüderitzbucht 27, 20, 20|7. 24. April 
2. 9H. Moi 27, 20 Tage 1. 8. Mai 112 vms. 
n 4. Mai Lũderitzbucht 21 Tage 8. Mai 
b) dch güdenstncht 2 aulige hine 8 # oms. 
rseba, Betha- 
nien, Brackwafsser. Gi Voulogne « 5.Mai Lüderitzbucht 20 Tage . Mai 
e e 6 (eutsche %% 1% ums. 
böhe 1#Hamburg 2. Mai Lüderitzbucht 38 TageMai 7u ums. 
29. April Lüderitzbucht 26 Tage28. April 5 5 ms. 
e) nach ud S Southampton, 25. April 9. Mai Capstadt 17 Tage 24. April 8. Mai 
Ukamas (nur Briefe, Post- I von dort weiler auf dem 112 oms. 
karten und Zeinmigen). Druck, Landwege über Steinkopf 
achen, 7 fto 9. und 
Warenproben wie Lüderitz- 
bucht zu leiten. 
1. Kamerun. Hamburg 10. 25. jed. Mts. Biktoria 19, 24-25 Tage ; 
a) nach Akonolinge. Bamenda, Duala 19, 24—25 Tage 21 s- imp 
Jauto, bund, Bipindihos, D Kribi 20 u. 26—80 Tage « ' « 
DfsänesDuqlkY qutw Boulogn- 11. jedes Monats JViltoria 18 Tage 10. jed. Mts. 10 nachm. 
SEdea, Jabasst, Jaunde, Jo- « Duala 18 Tage 
— edoe -waunche 2% Kribi 19 Tage 
4 Binoria lLiverpool 2. Mai Viltoria 25 Tage 30. April 
Duala 26 Tage 10 abds. 
Liverpool 18. April Duala 23 Tage 16. April 108 abds. 
tHamburg 25. jedes Monats JRio del Rey 32—35 Tages 24, jed. Mts. 71 abds. 
b) nach Rio del RNc.. Liverpool i Rio del Rey 23 Tage . Apri 
,I # 10½ abds. 
) nach dem Tschadsee GebietLiverpool jeden Sonnabend Forcados 17 Tage jeden Donnerstag 
(Garua, Kuffert) 1. von don, wetzelh ber 10 abds. 
4 nach Offduge Liverpool jeden Sonnabend Ca labar 9 19 Tage. P jeden Donnerstag 
von d lum 10½ abds. 
(am 5 8 Esseeb 
s 10 Tagen 
e) nach Molund Antwerpen 30. April 21. Mai)Matsdi 19—20 Tage 29. sclon 20. Mai 
von da weiter mit der br nachm. 
Bordeaux 25. jedes Monats bahn ie sle unn. " 231 4# Mts. 10 abds. 
  
dem vs o, Slartga, uund 
is Molund
        <pb n="480" />
        G 404 20 
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- · Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt. abgesandt werden am 
1! Palau 37 Tage 
— . Jap 39 Tage 
Neapel *ê½1½ J. Mai Saipan 44 Dage 
(beursche Schiffe) Ponape 51 Tage 5. Mai 19. Juni 
5. den Narolinen, Palan- |A Vonape 54 Tage 10 abds. 
Inseln, Marianen. Neapel 21. Juni Zrg S a 
Cengl. Schiffe) Paulau 71 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
Neapel # 23. April 7. Mai Tsingtau 33—36 Tage21. W—4— . Mai 
(deutsche Schiffe) 
Brindisi jeden Sonntag. Tsingtau 84—36 Tage an E—— 10 abds. 
(engl. Schiffe) 
6. Niantschon. Marseille 26. April Tsingtau 31—36 Tage 24. April 
(franz. Schiffe) 100 abds. 
Liverpool 1. Mai Tsingtau 31 Tage 30. April 88 oms. 
Marseille 17. April Tsingtau 36—38 Tageß5. April 100 abds. 
(engl. Schiffe) 
Brindisi 17. Mai Jaluit etwa 52 Tage 
(engl. Schiffe) 5. 15. Mai 19. Juni 
— "% J. Mai t d7 Ta . 15. Mai 19. Juni 
7. Narshal-Inseln. —“.—e Jaluit 57 Tage 10 abds. 
Neapel 21. Juni Jaluit 46 Tage 
(Cengl. Schiffe) 
8. Samoa. Queenstorpn 26. April 24. MaiApia 29—32 Tage 24. April 22. Mai 1122 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts.Lome 26, 25—27, 15. 24. u. letzten jedes 
21 Tage Monats 77 abds. 
Hamburg 10. jedes MonatsLome 17 Tage 9. jed. Mts. 858 oms. 
Notterdam 7. 20. jed. Monats.Lome 20, 21—23 Tage. 19. jedes Monats. 
OeFutsche Schiffe) 9 ums. 
Houlogue s. 3 11. jedes Monats Lome 16 Tage 10. jed. Mts. 10 nms. 
Marseille 12. jedes Monats GCotonon 18 Tage 10. jed. Mts. 10 abds. 
n von da ab Landverbindung – 
Bordeaux 25. jedes Monats J Cotonou 18 Ta 28. jed. Mts. 10* abds. 
von da ab handbellendung 
Liverpool jeden Sonnabend Akkra 15 Tage Donnerstag 9# abds. 
on dort weiter auf dem 
Landwege in 4—5 Tagen 
  
  
  
17) Den durch s bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="481" />
        W 405 
2 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
I s 
Landungs- Die Post ist fällig Landungs= Die Pogst ist fällig 
Von hafen in Berlin am Von hafen in Berlin am 
beutsch-Neuguinea Neapel. I 26. April ö*. Mai marshaũ · Insel — 13 3 April d 
— –4 — ——Marshall-Inseln arseille uni oder 
VNe apel. 17°. * April 8*. Mai sn aeit ... UT »Um 
deutsch-Ostafribea Brindis.. - »--—.-- - 
Marseille. .. 16. jer. Mts. Neapel. 22-. April 64. Moai 
Brindisi . . . 17. April 1. Mai 
deutsch-Südwestafriha , Marieiae...-1(230Apk-t 
Antwekpen..18«.Apr119«.Ma1 Ljpekool«1)A«1uhek 
- . . P p 
nõrdl. Teil d. Schutzgeb· Hamburg . . 25*. April 16.. Mai Vancouver. 
Southampton 19. April 3. Maie Uiautschon Blaeb, I über en Eranse 
. .Soutat19.A·cB.M« Southampton, oder Seattie 
sbe el des Schuszgeo Za 187. o * ## * Huore —½v 15“. ’ 
Sibir. Eisen- 
Kamerun Lamurg « jsdes Monats ahn .. jed. Montag u. Mittw. 
...... outhampton . – —. — . -—-----———-- 
Pkymoukh»96 Apnk Neapel (nbAuckland)1-)lkal 
Scllwcl...... Plymouth (üb.Vancouver) 24 Ap .Ap. 
?T 
den Karolinen, Neapel . .. 12. April — Peapel .—“gs-'’e 
Marianen, Marseille . 11. Juni oder Togo Hamburg . .2*. 17*. 20*. jed. Mts. 
pᷣolau · Inseln Brindiii 14. Juni 699 Southampton 30. April 
Fülligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Absahrt des Schifses.) 
S. M. S. „Arcona“ Tsingtau 27/3. — 29/3. Nagasaki 29/(3. — 1/4. Kobe 4/4.— 6 1. 
Yokohama. 
S. M. S. „Bremen“ Kingston (Jamaica) 16/3. — 16/3. Port au Prince 27/3. — 283. 
Kingston (Jamaica) 30/3. — 31/3. Port au Prince. 
S. M. S. „Bussard“ Daressalam 17/3. — 19/3. Tanga 27/3. — 27/3. Zanzibar. — 1/1. 
Daressalam. 
S. M. S. „Charlotte“ Antwerpen 10/3. — 12/3. Adorer See (Rendsburg). — 16/3. Kiel. 
S. M. S. „Condor“ Brisbane 7/3. — 10/3. Sydnen 
S. M. S. „Fürst Bismarck“ Hongkong 24/3. — 26/3. Vanu- Reede 28/3. — 1/4. Kobe 4/1. 
6/4. Yokohama. 
S. M. S. „Iltis“ Shanghai 28/3. — 31/3. Tsingtau. 
S. M. S. „Jaguar“ Amoy 17/3. — 18/3. Futschau 28/3. — 30/3. Hongkong 8/4. — Canion. 
S. M. S. „Leipzig“. Amoy 25/3. — 26/3. Matsu-Reede 28/3. — 1/4. Kobe 4/4. — 6|/1. 
Yokohama. 
S. M. S. „Luchs“"“. Tsingtau 25/3. — 27/3. Shanghai. 
S. M. S. „Moltke“. Dartmouth 7/3. — 10//3. Blissingen 18/3. — 20/3. Audorfer See. — 
23/3. Kiel (7/4. außer Dienst gestellt). 
S. M. S. „Niobe“ Longtong * — 14/3. Amoy 25/3. — 26/3. Matsu-Reede 28/3. — 
4. Kobe 4/4. — 6/4. Yokohama. 
S. M. S. „Panther“ Semarerien 23/3. — 27/3. Kapstadt. 
S. M. S. „Planet“. Vermessungsgebiet bei Matupi. — 4/4. Brisbane * — Spydney. 
S. M. S. „Seeadler" Kapstadt 16/3. — 19/3. Swakopmund 23/3. — 27/3. gcmitade' 31/3. 
— 4/4. Durbau 8/4. — Mozambigque. 
S. M. S. „Sperber“ Dnala 18/3. — 25/3. Loanda 29/3. — 30)/3. Lobito 3/4. — 3/1. 
Bengusla 5/4. — Mossamedes. 
S. M. S. „Tiger“ — 12/3. Kiukiang 
Nanking *# — — 10//3. Nganking (Yangtse) 11/3. 
14 — 26/3. Hankau 6/4. 7/4. Kinkiang (Yangtse) 12,4. 
— diganti
        <pb n="482" />
        W 406 20 
Ablösungstransporte: 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Roon“ des Norddeutschen Lloyd mit dem Ablösungstransport 
für die Besatzung S. M. S. „Condor". 
Transportführer: Kapitänleutnant Zirzow. 
Port Said 6/3. — 12/3. Aden 12/3. — 19/3. Colombo 19/3. — Fremantle 30/3. — 3/4. 
Adelaide 4/4. — 6/4. Melbourne 8/4. — Sydney. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
  
. Reise Letzte Nachrichten 
ostdampfer 
Postdampf von nah bis 10. April 1908. 
„Avolph Woermonn" Hamburg Delaga Bay am 10. April Vlissingen passter. 
„Alexandra Woermann“ Hamburg Gabun am 3. April in Conakry 
„Aline Woermann .. Swakopmund Hamburg am 8. Auil ab Weeriè 
„Anna Woermannt Hamburg Calabar am 6. April — passiert. 
„Arnold Amsinckkk Hamburg hlua am 8. April ab S 
„Carl Woermann" Accra amburg. am 26. März in *- Leone. 
„Eduard Bohle" Kapstadt Sda am 8. April ab Rapstadt. 
„Eduard Woermann) Lüderitzbucht Hamburg am 3. April in Hamburg. 
„Eleonore Woermann! Hamburg Duala am 2. April in Duala. 
„Erna Woermann" Lüderitzbucht Hamburg am 5. April Suesiant passiert. 
„Frieda Woermann Kotonou D4 Hamburg am 1. April ab L " 
»UektkudWoermaIm.. Delagoa Bay Hamburg am 7. April ab Ta#ger. 
„Hans Woermann,6""t. Gabun Hamburg am 3. April in Conakry. 
„Henriette Woermann“ Hamburg Calabar am 30. März ab Lagos. 
„Irma Woermann Calabar Hamburg am 30. März in Hamburg. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg Burutu am 8. April ab Lagos. 
„Kurt Woerman. Hamburg Assinie am 6. April in Dakar. 
„Lili Woermann . .. Burutu Hamburg am 2. April in Hamburg. 
„Linda Woermann .. Rio Nunez Hamburg am 1. April ab Las Palmas. 
„Lothar Bohle 4— Hamburg Aeccra a#m 21. März in Sierra Leone. 
„Lucie Woerman.. Hamburg. | Duala am 10. April Cuxhaven passiert. 
„Marie Woermann .. Hamburg Assinie am 5. April in Assinie. 
„Martha Woermann) Assinie # Hamburg am 10. April Ouessant passiert. 
„Max Brockckcckk. Lüderitzbucht Hamburg am 20. März in Hamburg. 
„Otto Woermann“. . Rio Nunez Hamburg am 9. April in Conakry. 
„Pau oermann6 ". Accra- Hamburg am O9. April Dover passiert. 
„Thekla Bohlen" Kotonou Hamburg am 7. April in Lome 
„Khalff## Lüderitzbucht H Hamburg am O. April in Gaben. 
1 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“... . Rio Nunez 1 Hamburg am 3. März in Hamburg. 
„Edea“ ..... Hamburg « Burutu am 30. März ab Las Palmas. — 
„Kameru .. Hamburg « Gabun am 26. März in Victoria. 
„Lome . Kotonon Hamburg am 22. März in Hamburg. 
„Otavri“ ..... Hamburg Lüderitzbucht am 22. März ab Las Palmas. 
„Swakopmund“. '.... Hamburg Mossamedes am G6. April in Sao Thomé. 
...... Swakopmund l Hamburg am 30. März ab Gabun. 
„Windhuk“ ...... Hamburg l Durban am 5. April in Durban. 
Hamburg · Bremer Afrika· Linie. 
„Friderun ·. .. Assinie · Hamburg am 4. April ab Dakar. 
SE————.B Kotonou Hamburg am 3. April ab Las Palmas. 
„Ingbertt. Mossamedes Hamburg am 31. März in Matadi. 
.Ingoo . Hamburg Calabar am 1. April ab Lagos. 
„Ingraban"t .. Lüderitzbucht C Hamburg am 26. März ab Swakopmund. 
„Irmfrieedmdm Hamburg - Mossamedes am 9. April Aiiüngen. Zasniert. 
—— d Hamburg . Rio Nunez am 5. April ab Made 
„Walburgg Hamburg 1 Mossamedes am 31. März in Sen 
J
        <pb n="483" />
        W 407 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Beudt'sches Kolonialhontor G. m. b. BH., Berlin W. ö4. 
  
  
  
  
  
  
  
      
   
  
  
  
  
  
  
  
  
Telephon: Amt 12 9229 und 9224. Telegramm= Adresse „Heydtbank“. 13. April 1908. 
ün- . 
* Kapital 4% . letie Nachfrage Angebot 
jahr Mark 5 jahr dende dende 5% 5% 
1 I " 
1908 1250 000 /1. 10. l — — 100 108 
19064 2000 Oodd0 1.1. — 4 — 95 
1905 1200 000 1. 4 OO — 95 
1905 600 000 1. 1, 5 5 100 105 
1890 1 500 000 .1. 1.5 30 22 260 m— 
1891 2 600 O000 1. 10,. 5 7 88 93 
1905 220 000 1. 1. — 13 125 — 
1900 418 1. 1. 7 7 — 103 
18 2 750 000 1. 1. 12 20 
» st. 175 180 
18385 2000 O00 1. 4. 20 20 185 195 
1907 2 500 000 1. 1l. — — 80 
1502. 1000000 1. 1.] o 4o — 75 
1902 1 000 000 1. 5 1 2 — 85 
1885 3 721 000 1. 1. 3½ 5 100 102 
3000000 5 5 do 101 103 
1886 400 000 1. 1. 0 0 Deutsch-Ostafrikanische — 12 zäfr. 
1 1513 *. — — O. — 
1903 11 95 000 1. 1. 3 8½ Deutsch-Ostafrikanische 
1 s« ' bungen (vom Rei 92 93 
1897 2250000 1. 1. 4 5 Deutsch-Westafrikanische — 100 
1899 4000000 1. 1. 6 # Geselschaft Nordwestkamerun — M 20.— 
4 360 000 0 0 o — M 10.— 
1898. 1,000 000 1. 1., 5 10 gheielltn Siddlamerun . — 105 
1 000 000 6 ·0 10 . —- 90 
1889 2000000 1. 10. 0 0 Cnadonal Planteyen= Gesellschaft -. — 25 
1897 1 153000 1. 1 0 0 Hanseatische Lolonisationsgesellschaft. — 
1889833000000;.1.10. 0 Hanseatische Plantagengesellschaft — 30 
1887 1 200 000 1. 1. 15 20 6 Jaluit= Gesellschaft, geteilte Er 125 135 
do Genußscheine . ..M1200,—-— 
1898 604 000 1. 7. 0 0 Kaffee- Plantage Salarte Siamm= Akttzen — 15 
1447000 I. orzugs-Aktien. — 40 
1904 1 000 000 1. 1. — 0 ameren Hergwerks kensben . — 35 
1906 3000000 1. 1. — 4 Kamerun-Kautschuk-Compag — 85 
1908 1 000 O000 1. 1. — 0 Kautschuk-Pflanzung Moanhn #.% — 50 
1899 1 100 000 1. 7.) 0 .Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft .0 75 
1935 6000 Ooo 1. 4 0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile — 96 
*7 0 Stamm-Anteile. 88 
1906 1 200 O00 1. 1. — — T Ostafrika-Kompagnie ..’— 90 
1901 21000000 1. 1. 8 8 Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft. Anteile 
r Ivom Deutschen Reiche mit 83% Zius und —b 
. I, 120% Rückzahlung garantiert) ’1u10 108 
1900 20 000 0O000 1. 4. 0 0 Otavi-Minen- und Esenbahngeseaschaft 110 
1902 2 125 000 1. 1.] 30 40 „Pacific Phosphate Co. . 7 7. 10shi 8S 
1897 2000 Odo 1. 10 5 6 Feie Bazoe Concepcion . 86 
1895 1500 000 1. 1.5 0 · Rheinische hoonlamtegenceseuscaft. — 35 
1903 800 000 1. 1. ¾Pv' 0 Safata-Samoa-Gesellsch ..— 90 
1905 2 000 O00 1l. 1. 4 4 SpieSm Beseulch mie .. — 85 
1897 500 000 1. 1.) 0 0 Sic in stanzungs-Gese Er- .. ..70 80 
900 500 000 „1. 7.) 0 115 . .. 2Sh 2Sh6cl 
1892J2000000s;1.7.f»0 0 bot-Hi West Africa “ . ..14Sh6(llöshs(1 
1893 869 100 1. 4. 0 /Usambara Kaffeebaugeselschaft Stamm-ünteile 25 zsfrr 30 zsfr. 
1 2200 0 ·0 do Vorzugs-Anteile — 50 zefr. 
1897 1 500 000 1. 1. 0 0 Westafrikanische VMilanzungsgesellse best Bibundi 
“ mm-Anteile 80 85 
600 000 0 6 zugs mteiler 105 115 
1897 4500 000 1. 1 0 0 eeike sitanzungsgeiellrug Victori 
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1895 1 800 000 6 1. 1. 0 " iww r * und wnr ici gn t 
C üss — 7 
  
38 jeder ut von Auskunft ist obenstehendes Vonkhaus stets ze#n bereit.
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        O O Inserate sind an die Geschäftsstelle des „Deutschen Kolonialblattes“, 
Bekanntmachung. 
Während des Jahres 1908 werden 
die im § 10 des Handelsgesetzbuchs 
vorgesehenen Veröffentlichungen im 
Deutschen Reichsanzeiger und 
Deutschen Kolonialblatt 
erfolgen. (umn) 
Kribi, den 25. Februar 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
  
Bekanntmachung. 
Über den Nachlaß des Polizeimeisters 
Karl König ist am 24. F 
der Konkurs eröffnet. Verwaltre Kauf- 
mann Remy in Kribi. Anmeldefrist 
bis 31. August 1908. Erster Gläubiger- 
termin und allgemeiner Prüfungstermin 
den 15. September 1908, vormittags 
10 Uhr. (2. 
Kribi (Kamerun), 24. Februar 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
Gffentliche Hekanntmachung. 
In Band II des hiesigen Handels- 
registers Abteilung B unter Nr. 13, 
betreffend die Ambus Bay Tradinz 
Company I.imited, ist eingetragen 
worden: 
Spalte 2: Ambas Bay Trading Com- 
bany Limited, Handelgzgesellschaft 
mit beschränkter Haftung, Liverpool, 
England. Jweigniederlassung in 
Victoria, Kamerun 
Spalte 3: Die Aussührung von Han- 
delsgeschäften irgendwelcher Art — 
senleiche Ziffer 3 der Gesellschafts- 
tatut 
Spalte 4: &amp; 10 000, verteilt auf 
2000 Aktien von je 2 5 
Spalte 5: John Turner, 
  
Lancassire, 
orstan 
John Burnet, Munchester- Direltor, 
Gottlieb Friedrich Emil Ost, Liver- 
vool. Direktor 
Walter Denis Vo odin, Cheihire, 
Direktor und Geschäftefuhrer, 
John RKirlham Turner, Lancassire, 
Schriftführer. 
Spalte 7: Trading Company Limited 
(Handelsgesellschaft mit beschränkter 
Haftung). 
Der Gesellschaftsvertrag ist am 
22. November 1888 festgestellt. Die 
Gesellschaft istam 24. November 1888 
gesetzlich in die Gesellschaftsakten 
1862—1886 der Compnnies Re- 
gistration Ofüce zu London ein- 
getragen worden. 
Spalte 9: II. H. R. B. 13. 
101. 12) 
18. Februar 1908. 
Victoria, den 18. Februar 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
  
Anzeigen. 
Berlin SW’ 6S,Kochstraße 68—71, einzusenden. 
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CErößte Spezinlinbrik des Kontfinents. — lalsloge usd Auschlige graiis.
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        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Berausgegeben im Reichs-NRolonialamt. 
  
16. Jahrgang 
Berlin, den 1. Oai 1908. 
Nummer 9. 
chrift erscheint in der Regel ga 1. und 15. jedes Monats. Dertelben werden als Beibene betgefügt. *## mindestens 
Diese Zeirf 
ss vuertellehri erscheimendene eilungen aus 4½ 
Danckelm Der ve Frsehsshrhe Wenneckemekclv7 
#“ ost nn dle vu uchhant — , 
der demschen Hchuwt ebiete 13 Osterreich= 
find an die Königliche Hofbuchbandlung von 
dee# ai 
Inhalt: Antlicher Teil= 
18. April 1908 S. 409. 
verhängten Sverre. Vom 4. März 1908 S 
Nichtamtlicher Teil: uusssn 
Deutsch- Ostafrika: 
Schwerin S. 429. 
Samoa: 
b) M. 5.— für die Län ren 4% 
rnfi Sicafried Mittler und Sohn, Berlin E—i Kochstraße 68—71. zu dascheen 
r W Schutzgebieten- gegeben 
lonlalblan mit den Süuitct #at Men Trcher 
d e die Verragsbuchhandlung: a) M eutschland o 
— asnsgemn eins Guiury Del und Anfrag 
Abkommen, betr. die Abgrenzung zwischen Kamerun und Französisch-Congo vom 
— bern des Gouverneurs von Kamerun, betr. Aufhebung der über den Bezirk Ebolowa 
420. 
— 
— Personalien S. 120. 
Das deutsch- feanzüishe Grenzabkommen, betreffend Kamerun und den 
Conge frangais vom 18. April 1908 (mit einer Karte) S. 
Deutsch-Südwestafrika: Vom Bau der Südbahn %. — 
Die zentralafrikanische Expedition S. H. 
Zur Arbeiterfrage S. 129 
des Herzogs Adolf Friedrich zu Mecklenburg- 
Nachweisung der beim Zollamt Apia im III. Viertel 1907 fällig gewordenen Vollbeträge S. 433. 
Togo: Die Auefuhr an Palmkernen, Palmöl, Mais, Rautschuk und Nohbaumwolle über die Seegrenze im Jahre 
g 
1007 . 4134. 
jahres 1907 im ergleich mit dem Handel im gleichen 
Aus fremden Nolonien und Produktionsgebieten: 
Der Baumwollanbau in Südnigerien S. 437. 
Anlage von Kampherkulturen in Oberbirma S.. 438. 
Die nördlichen Territoien der Goldküste im Jahre 1906 S. 430. — 
S. 441. — Handel Französisch-Guayanas 1907 S. 
Die Gold= und Platin-Lagerstätten Kolumbiens und ihre 
136. — 
Staaten von Amerika S. 138. — 
Nigeria S. 438. — 
Jahre 1900 S. 410. — Außenhandel Chiles 19 
der wichtigsten Ausfuhrprdukte Brasiliens 1907 S 153. 
Ausbeutung S. 413. 
Verschiedene Mitteilungen: 
Kapstadt . 
— Koloniale Preßstimmen S S. 450 
deutscher Kolonialwerte S. 455. — Anzeigen. 
— Ertrag der Baumwollernte 1907 in den 
1448. — Aufruf der Abteilung Lippstadt der Deutschen Kolonialgesellschaft 
— Verkehrs-Nachrichten S. 450. 
Ubersicht über die Bewegung des Handels des Schugebiets Togo im III. Viertel des Ralender- 
Zeitraum des Vorjahres S. 434. 
Die Baumwollernte Agyptens im Jahre 1907 / 08 
Vereinigten 
— Nollordnung in Süd- 
Die Fiji= Inseln im 
1443. — Werte 
Errichtung einer Handelsauskunftsstelle beim Kaiserlichen Generalkonsulat in 
— Literatur .HV. 
— »chinsbeiveguiigen 408 nurse 
  
E— ——————1 1 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Kbkommen, betreffend die Kbgrenzung zwischen Kamerun und Französisch-Congo 
vom 18. AKpril 1908. 
Nachdem die Regierung Seiner Majestät des 
Deutschen Kaisers und die Regierung der Fran- 
zösischen Republik, vom Geiste gegenseitigen guten 
Einvernehmens beseelt, beschlossen haben, das von 
ihren beiderseitigen Delegierten behufs Abgrenzung 
der Kolonie Kamerun und Französisch-Congo vor- 
bereitete Abkommen in Kraft zu setzen, bestätigen 
die Unterzeichneten, nämlich 
Seine Exzellenz Herr v. Schoen, Staatssekretär 
des Auswärtigen Amtes des Deutschen 
Reiches, 
und 
Le Gouvernement de Sa Majesté I’Empercur 
H 'Allemagne et le Gouvernement de la Répu- 
blique Française, ayant résolu, dans un 
esprit de bonne entente mutuelle, de donner 
force et vigueur à l’accord préparé par leurs 
délégués respectifs pour la deélimitation des 
colonies du Cameroun et du Congo Francais, 
les soussignés: 
Son Excellence Monsieur de Schoen, Secré- 
taire d’Etat des Affaires Etrangeères de 
’Empire d’Allemagne 
et
        <pb n="486" />
        G 410 20 
Seine Exzellenz Herr Jules Cambon, außer- 
ordentlicher und bevollmächtigter Botschafter 
der Französischen Republik bei Seiner Maje- 
stät dem Deutschen Kaiser, 
gebührend hierzu bevollmächtigt, dos am 9. April 
d. Is. zu Berlin aufgestellte Protokoll nebst An- 
lagen, dessen Wortlaut hier folgt: 
Protokoll. 
Die Unterzeichneten: 
Dr. Friedrich v. Lindequist, 
im Reichs-Kolonialamt, 
Dr. Otto Gleim, Geheimer Ober-Regierungsrat 
im Reichs-Kolonialamt, 
Dr. Alexander Freiherr v. Danckelman, Pro- 
fessor und Geheimer Regierungsrat im Reichs- 
Kolonialamt, 
Albert Duchene, Chef der afrikanischen Sub- 
direktion im Kolonialministerium, 
Henry Moll, Moajor (breveté) und Bataillons- 
kommandeur in der Kolonialinfanterie, 
Louis Hermite, Botschaftssekretär, 
beauftragt von der Kaiserlich deutschen Regierung 
und von der Regierung der französischen Republik 
ein Abkommen vorzubereiten, welches bestimmt 
ist, in Ausführung der Bestimmungen des Ab- 
kommens vom 15. März 1894, insbesondere der 
§§ III und VII des Anhangs des Protokolls 
vom 4. Februar 1894, die Grenze zwischen 
Kamerun und Französisch Congo genau festzu- 
setzen und gewisse damit zusammenhängende 
Fragen zu regeln, haben sich über die nach- 
stehenden Artikel geeinigt. 
Unterstaatssekretär 
Artikel 1. 
A. Die Grenze zwischen Kamerun und dem 
Congo françgais folgt, von Spanisch-Guinea (El 
Muni) ausgehend (Meridian: 11° 20“ östlich 
Greenwich, 9“ östlich Paris): 
dem KjeiKye)-Flusse von, der Einmündung des 
Mwese (Mwézen) bis zu seiner Mündung in 
den Ntem (Campo), 
dem Ntem, von der Mündung des Kje bis zum 
Einfluß des Kom, 
dem Kom, von seinem Zusammenfluß mit dem 
Ntem bis zu demjenigen linken Zufluß, welcher 
dem Flußgebiet des Arina (Ajene, Invindo) 
am nächsten kommt und welcher den Parallel 
2 15· N. schneidet oder in seiner Nähe verläuft, 
dem Lauf dieses Zuflusses von seiner Mündung 
in den Kom bis zu seinem Schnittpunkt mit 
dem Parallel 2° 15° N., 
dem Parallel 2° 15° N. von seinem Schnittpunkt 
mit dem erwähnten Zufluß des Kom bis zu 
seinem Schnittpunkt mit demjenigen linken Zu- 
Son Excellence Monsieur Jules Cambon, 
Ambassadeur extraordinaire et plénipo- 
tentiaire de la République Française auprès 
de Sa Majesté I’Empereur d’Allemagne 
düment autorisés à eet effet, confirment le 
Protocole (avec ses annexes), dressé à -Berlin 
le 9 avril dernier et dont la teneur sutt: 
Protocole. 
Les scussignés: 
Dr. Frédéric v. Lindequist, Sous-Serétaire 
d’Etat au Ministere des Colonies, 
Dr. Otto Gleim, Conseiller intime supérieur 
du Gouvernement au Ministère des Colonies, 
Dr. Alexandre Baron de Danckelman, Pro- 
fesseur et Conseiller intime du Gouvernement 
au Ministère des Colonies, 
Albert Duchene, chef de la sous-direction de 
IV Afrique au Ministere des Colonies, 
Henry Moll, chef de bataillon breveté d’in- 
fanterie coloniale, 
Louis Hermite, Seerétaire d’'Ambassade, 
délégués par le Gouvernement de I’Empire 
allemand et par le Gouvernement de la Répu- 
blique française à Heffet de préparer un accord 
destiné à préciser la frontière entre Ie Camercun 
et le Congo français et à régler certaines 
duestions connexes, en exécution des dispo- 
sitions de la convention du 15 mars 1894, 
spécialement des paragraphes III et VII de 
Dannexe du protocole de 4 février préesdent, 
sont convenus des dispositions suivantes 
Artiele 1. 
A La frontière entre le Cameroun et le 
Congo français à partir de la Guinée espagnole 
(EIl Muny [Méridien 9% Est Paris, 11 20’E. 
Greenwichl), suit: 
la rivière Kyé (Kie), depuis le confluent de la 
Mvéezeu (Mwése) jusqu'à son confluent avec 
le Ntem (Campo 
le Ntem, du confluent, de la KyEéE au confluent 
du Kom, 
le Kom, de son confluent avec le Ntem au 
confluent de son affluent de gauche le plus 
rapproché du bassin de I’Aina (Ayem, Ivindo), 
Ccoupant le parallele 2° 15“ Nord ou situs 
dans son voisinage, 
le cours de cet affluent, de son confluent avee 
le Kom à son intersection avec le parallele 
2.. 15° N 
le parallsie 2 15 N. depuis son intersection 
avec P’affluent du Kom préeité jusqufà son 
intersection avec P’affluent de gauche de
        <pb n="487" />
        411 0 
fluß des Arna, der dem Flußgebiet des Kom 
am nächsten kommt, und der von dem Parallel 
2 15° N. geschnitten wird oder in seiner Nähe 
verläuft, 
dem Lauf dieses Zuflusses von seinem Schnitt- 
punkt mit dem Parallel 2° 15“ N. bis zu seiner 
Mündung in den Aina, 
dem Lauf des Aina bis zu seinem tüichen 
Schnittpunkt mit dem Parallel 2° 10° 20“ N 
bei Pfeiler 13, 
dem Parallel 2° 10° 20“ N. vom Arna bis zum 
Pfeiler 4 am Wege vom Dongo (Ndongo) nach 
Eta (Long) durch das JualsDjua)-Tal, 
der Wasserscheide zwischen dem Jug= und Masimlo 
(Masimbo) vom Pfeiler 4 bis zum Zusammen- 
fluß der beiden Gewässer (Pfeiler 2). 
s herrscht Einverständnis, daß für den Fall, 
daß die Wasserscheide zwischen den beiden Punkten 
(Pfeiler Nr. 4 und Pfeiler Nr. 2) den deutschen 
Weg vom Dongo nach Eta durch das Masimlo- 
Tal schneiden sollte, die Grenze in gleicher Ent- 
sernung zwischen dem deutschen und dem fran- 
zösischen Wege — wie solche auf der dem gegen- 
wärtigen Protokoll beigefügten Karte dargestellt 
sind — verlaufen würde. 
Die Grenze folgt weiter dem Laufe des Jua 
vom Einfluß des Masimlo bis zum Dscha (Ngoko) 
und dem Laufe des Dscha bis zum Ssanga 
(Sangha). 
Die Inseln des Kie, Ntem und des Kom 
bleiben bei Deutschland. 
Die Inseln des Aina und des Dscha fallen 
an Frankreich. 
B. Die Grenze folgt dem Ssanga (Sangha), 
ausgehend von der DschalNgoko) -Mündung bis 
zur Mündung des Njue (Nyouê), in den Ssanga, 
und zwar derart, daß sämtliche Inseln im Ssanga 
bblih eines Punktes 5 km nördlich des Dorfes 
Balbal, wie auf der Vertragskarte eingetragen, 
—* noͤrdlich davon bis zur Niue-Mündung 
deutsch fi 
C. Die Grenze folgt weiterhin dem Njue bis 
zu einem Punkte etwa 5 km südlich Ngombaco, 
wie auf der diesem Vertrage beigefügten Karte 
angegeben ist. Dann geht sie in gerader Linie 
von diesem Punkt bis zu einem Punkt 15 km 
südlich Mauwei. 
D. Der weitere Verlauf der Grenze nach 
Norden wird mit der Maßgabe, daß, wenn nicht 
ausdrücklich anders bestimmt ist, die im einzelnen 
hier genannten Grenzpunkte durch gerade Linien. 
verbunden werden, wie folgt, festgesetzt: 
’Aina le plus voisin du bassin du Kom, 
coupant le parallele 2° 15° N. ou situé dans 
son voisinage, 
le cours de cet affluent depuis le parallele 
2° 15°N. jusqufa son conflueut avec I’Alna, 
le cours de I’Alnsa, jusquf’à son intersection 
orientale avec le parallele 2° 10°720“ N., pres 
du pilier No. 13, 
le parallele 2° 10° 20 N., de PAfna au pilier 
No. 4, situé sur ia route dui va de Ndongo 
(ongo) à Eta (Long) par la vallée du 
Djiua (Jua), 
la ligne de partage des eaux entre le Djua et 
le Masimbo (Masimlo), du pilier No. 4 au 
confluent de ces deux cours d’eau (pilier 
No. 2) 
II est entendu que, si entre ces deux points 
(pilier No. 4 et pilier No. 2) la ligne de partage 
des eaux coupe la route allemande qui va de 
Ndongo 2 Eta par la vallée du Masimbo, la 
frontière passera à égale distance des routes 
allemande et française telles qurelles sont figu- 
rées sur la carte annexée au présent protocole. 
La frontière se prolonge en suite par le 
cours du Diua, du confluent du Masimbo à la 
Ngoko (Dscha) et le cours de la Ngoko jusqu’'à 
la Sangha (Ssanga). 
Les iles de la Kyé du Ntem et du Kom 
reviennent à I’Allemagne; les lles de DPAina 
et de la Ngoko reviennent à la France. 
B. La frontieère remonte la Sangha (Ssanga), 
de Pembouchure de la Ngoko à celle de la Nroué 
(Njue). Toutefois, sont françaises toutes les 
lles de la Sangha situées au sud d'’un point 
fiké à 5 kilomètres au nord de la position 
Portée pour le village de Balbal sur la carte 
du protocole; sont allemandes toutes les fles 
situées au nord de ce point jusqufa l’embou- 
chure de la Nyoué. 
La frontière suit ensuite la Nyoué 
jusqu'fà un point situé à environ 5 kilomstres 
au sud de Iemplacement assigné à Ngombaco 
sur la carte du protocole, puis une ligne droite 
Partant de ce point et aboutissant à un point 
situk &amp; 15 kilometres au sud de Mauvey 
(Mauwei). 
D. La frontière se poursuit vers le nord 
ainsi qdu’il suit; et il est entendu que les 
Points successifs de la frontière mentionnés 
dans le présent accord seront reliés entre eux 
pa##des lignes droites toutes les fois qu'il n'en 
sera pas autrement indiqué.
        <pb n="488" />
        W 412 20 
Die Grenze geht von dem in Absatz C ge- 
nannten Punkt 15 km südlich Mauwei zur nörd- 
lichsten Furt des Baches Boné (M'Boné) am 
Wege Jukaduma-Molei (Yocoduma-Molai), un- 
gefähr 7 km südwestlich Molei. 
Von diesem Punkt zur Furt des Baches 
Baturi (Batouri) am Wege Babna-Benda (Yanga)= 
Bulambu, dann Baturi abwärts in den Kadel. 
Dann Kadel auswärts bis zur Mündung des 
Bumbe 2 (Boumbs II) und den Bumbe 2 auf- 
wärts bis zur Furt des Weges WandatVanda)= 
Janga (Déson). 
Dann zur Furt des Baches Mana am Weg 
Ngia Nguia)-Bagari, etwa 16 km nordöstlich von 
Ngia, dann zur Furt des Gliba (Guirma) am 
Weg BingekeBingus)-Aladji, etwa 10 km südlich 
Aladji, dann Gliba abwärts bis zur Mündung 
in den Kadel, dann Kadei aufwärts bis zur 
Quelle. 
E. Von da zur Quelle des Bere, diesen Bach 
abwärts bis zu seiner Mündung in den Lom, 
Lom aufwärts bis zur Mündung des Bali, diesen 
Bach aufwärts bis zur Furt am Weg Kunde- 
Böne (Kounds-M'Bone 1), etwa 18 km nord- 
östlich von Kunde. 
Dann zu einem Punkt 3 km nördlich der auf 
der Vertragskarte eingetragenen Quelle des Mäm- 
bere, dann zur Furt des Baches Böndo am Weg 
Kumbo-Bertua-Nu (Z. Coumbo-Bertoug-Z. No), 
dann zur Furt desselben Baches am Weg Kumbo- 
Karanga, dann zum Schnittpunkt der Wasser- 
scheide zwischen Lom und Congo mit dem Weg 
Bélo Ngam(Gam)-Käranga, etwa 6 km südöst- 
lich Belo Ngam. Von hier aus zu dem Berg 
etwa 9 km nördlich vom Mini am Weg Käranga- 
Näbemo (Nabémon). Von hier aus zur Furt 
des Mide am Weg Bougouda-Jakunde, zur Ngu- 
Furt am Weg Bone (Z. Boné II)--Baname, Ngu- 
abwärts zur Mündung in den Mbérs. Dann 
den Mbérs abwärts bis zu seiner Vereinigung 
mit dem Wina (M.Bina). 
F. Dann zu einem Punkt 5 km westlich des 
Ortes Di, dann zu einem Punkt 5 km westlich 
des Ortes M'Bé, dann zur Furt des Baches 
N'Diki am Weg Manti-Dol, etwa 14 km nord- 
westlich von Dol. 
Dann zu einem Punkt halbwegs Mbongo 
(Bongo)-Manda Bosoro, dann zur Furt des 
Baches Giemgie am Wege Mbongo-M 'Baquen, 
Du point specifiéc au paragraphe C, situs à 
15 kilomeètres au sud de Mauvey, elle va au 
gué le plus au nord du ruisseau Boné (M'’Bonc), 
sur la route de Vokodouma (Jukaduma)-Molal 
(Molei), à environ 7 kilometres sud-duest de 
Molal. 
De ce point, elle va au gus de la rivière 
Batouri (Baturi) sur le chemin Baboua (Babua) 
— anga (Benda)—Boulambo (Bulambu); puis 
elle descend la Batouri jusqufa la Kadel. 
Elle remonte la Kadel jusqura confluent 
de la Boumbé II (Bumbe 2) puis la Boumbé II 
jusqu'au gus du chemin Vanda (Wanda)— 
Déson (anga). 
De ce gué, elle va au gué du ruisseau 
Mana, sur le chemin Nguia (Ngia) —Bagari, 
à 16 kilomeèetres au nord-est de Nguia; ensuite 
au gué de la Guirma (Güba) sur le chemin 
Bingus (Binge) —MAladsji, à environ 10 kilomeètres 
sud d’Aladsi; puis elle descend la Guirma 
jusqufà son confluent avec la Kadel et remonte 
la Kadel jusqu’à sa source. 
E. De la, elle va à la source de la Beéreé, 
descend cette rivière jusqu'à son confluent avec 
le Lom, remonte le Lom jusqu'au confluent 
de la Bali, remonte cette rivière jusqu'’au gus 
du chemin Koundé (Kunde) —Mboné 1 (Bone) 
à environ 18 kilomètres Nord-Est de Koundé. 
Elle va ensuite à un point situé à 3 kilo- 
metres au nord de la scuree de la Mambéré, 
telle qu'elle est indiquee sur la carte du pro- 
tocole, puis au gus du Bondo sur la route 
Zaoro Coumbo (Kumbo) —Bertoua (Bertua)— 
Zaoro Nô (Nu), au gué du Bondo sur le che- 
min Z. Coumbo—Karanga, à Pintersection de 
la ligne de partage des eaux entre Lom et 
Congo avec le chemin Gam (Belo Ngam) — 
Karanga, à environ 6 kilomeètres sud-est de 
Gam, de làa à la montagne qui est à environ 
9 kilomstres au Nord du point o la rivière 
Mini coupe le chemin Karanga—Nabemo, au 
gué de la Midé sur le chemin de Bougouda 
à Yakoundé (Jakunde), au gus de la Ngou 
(Ngu) sur le chemin de Zaoro Mboné II (Bonc) 
à Baname et descend ensuite la Ngou jusqu'ts 
son confluent dans la Mbéré. Ehe descend le 
cours de cette rivièere jusqu'à sa jonction avee 
la Mbina ou Logone occidental (Wina). 
F. Elle va à un poeint pris à 5 kiloméètres 
à POuest de Di, puis à un point pris à 5 kilo- 
metres à I’Ouest de Mbé, puis au gué du 
ruisseau Ndiki sur la route de Dol à Mandi 
(Manti) à environ 14 Kilometres au Nord- 
Ouest de Dol. 
Deo R elle gagne le chemin de Bongo 
(Mbongo) à Manda Bossoro, à mi-distance de 
ces deux villages. Elle va ensuite au gué de
        <pb n="489" />
        W 413 20 
dann zur Furt desselben Baches am Weg Samd- 
sche (Diamdies)-M'Baquen, dann zur Furt des 
Sinabu (Sinambou) Samdsche-Tschimiang (Tie- 
mieng), dann Sinabu abwärts bis zur Furt des 
Weges Dschöbo-Wiléska (Djiebo-Ouaklega). 
Dann zur Furt des Baches Bundeka am Weg 
Dari (Daré) -Weimba, ungefähr 11 km siüdlich 
Dari. Dann zur Furt des Baches Ginganfen 
am Weg Mbade-Mbere (Bagi-M'Bérc), etwa 
12 km südwestlich von Mbade. Dann zur Furt 
des Baches Njebi (Ibi) an der Wegegabelung 
Läme-Audjäli und Läme-Bibsne, dann Nijebi auf- 
wärts zum Weg Läme-Degolguia, dann auf einen 
Punkt halbwegs zwischen Dschalume (Djaloumel) 
und Wodepane (Guessal-), dann nordwärts zum 
Mao-Käbi (Mayo-Kabbi), dann diesen Fluß ab- 
wärts bis zum Meridian von Bipäre, dann in 
einem Kreisbogen von etwa 2,5 km Radius 
westlich um den Mittelpunkt von Bipare herum 
bis zum Weg Bipäre-Hamaiadschi (Hamajadi). 
G. Daun zu einem Punkt etwa 5 km ästlich 
Figil (Figuil) am Wege Figil-Diabili (Yabili). 
Dann zur Furt eines Baches etwa 6 km südlich 
Bidjar (Biguerh) am Weg Bidjar-Bursu (M'bour- 
son). Dann zur Furt eines Baches etwa 3 km 
südöstlich Bidjar am Weg von dort nach Gus- 
bagné. Dann zur Furt des Baches More etwa 
8 km nordöstlich Bidjar am Weg Bidjar-Sökeu 
(Sokol). Dann zum Sasaiken an der Furt 
Bursu-Beduwa (Boudouba), etwa 3 km nord- 
westlich von Bursu. 
Dann zu einem Punkt am Weg Bipare-= 
Gubara (Goubara), etwa 2 km nördlich Bipare. 
Dann zu der Furt des Baches Diro (Toucoufal) 
am Weg Binder-Garei (Binderé-Garê), etwa 
8 km nordwestlich Binder (astronomischer Beob- 
achtungspfeiler). Dann zu einem Punkt am Weg 
Binder-Dumurn (Dumru), 4 km nördlich Binder, 
dann zu einem Punkt am Wege Binder-Gidigis 
5 km nordöstlich von Binder, dann zu einem 
Punkte 5 km südlich von Dsigilau (Diguélao) am 
Weg Dsigilau-Mindiff. 
ann zu einem Punkt halbwegs Dudula 
(Doudoula)-Gouyou, dann zu einem Punkt halb- 
wegs Duei (Douc)-Gouyou, dann zu einem Punkt 
halbwegs Soei-Boulambali, dann zu einem Punkt 
halbwegs Soei-Nim Bak'ri, dann zu einem Punkt 
halbwegs Koumana-Nim Bakrri, dann zu einem 
Punkt halbwegs Koumana-Forkumak, dann zu 
einem Punkt halbwegs Tänla (Tala)-Forkumak, 
dann zu einem Punkt halbwegs Sakumkeia (Soum- 
  
la rivière Guiemguié (Giemgié) sur le chemin 
de Bongo—Mbaqueu, au gué de cette meme 
rivière sur le chemin Diamdié (Samdsche) — 
Mbaqueu, au gué du Sinabou (Sinambou) sur 
le chemin Diamdié—Tiémieng (Tschimiang), 
puis descend le Sinabou jusqu'au gus du 
chemin Diebo (Dschebo) — Ouallega (Wileka). 
Elle gagne ensuite le gué du ruisseau 
Budeka (Bundeka) sur le chemin Dari—Weimba 
à environ 11 kilomètres au Sud de Dari, le 
6 du ruisseau Ginganfeu sur le chemin Bagi 
(Mbade) —Mbéré, à environ 12 kilomèetres Sud- 
Ouest de Bagi, le gus du ruisseau Ibi (Njebi) 
à la bifurcation des chemins de Lamé à Aoud- 
jali (Audjali) et de Lamé à Bibene. Ell re- 
monte I’Ibi jusqu’au chemin Lamé —Degolguia, 
va de Ià en ligne droite à un point à mi- 
chemin entre Djaloumé (Dschalume) et Guessal 
(Wodepane), puis vers le Nord jusqu’au Mayo- 
Kabbi (Mao-Kabi), descend cette rivière jusqufau 
méridien de Biparé, suit alors vers I'Ouest un 
arc de cercle d'environ 2 kilometres ½ de 
Tayon décrit autour du centre de Biparé jusqu’au 
chemin Biparé—Hamajadi (Hamatadschi). 
G. Elie gagne ensuite un peint situé à 
5 kilomstres. Est de Figuil (Figil) sur le 
chemin Figuil— Diabili (Vabili), le gus de 
ruisseau qui coupe le chemin Biguerh (Bidjar) 
— Boursou (Bursu) à environ 6 kilomeètres au 
Sud de Biguerh, le gué du ruisseau qui coupe 
le chemin de Biguerh—Guébagné à 3 kilometres 
au Sud-Est de Biguerh, le gué du ruisseau 
Moré sur le chemin Biguerh.—Sokoel (Sokeu) 
à environ 8 kilomeètres Nord-Est de Biguerh, 
et le gus du ruisseau Sasalken sur le chemin 
Boursou — Boudouba (Beduwa) à environ 
3 kilomètres Nord-Ouest de Boursou. 
Elle coupe le chemin Bipäré — Goubara 
(Gubara) à 2 kilomètres au Nord de Bipärc 
gagne le gué du ruisseau Toukoufal (Diro) 
sur le chemin Binder—Garé (Garel) à environ 
8 kilomeèetres au Nord-Ouest de Binder (pilier 
d'obser vations astronomiques), coupe le chemin 
Binder—Doumrou (Dumuru) à 4 kilomeètres 
au Nord de Binder, le chemin Binder—Guidi- 
guis (Gidigis) à 5 kilomètres Nord-Est de 
Binder et le chemin Diguclao (Dsigilau)— 
Mindiffi à 5 kilometres sud de Diguclao. 
Elle va ensuite, à mi-chemin de Doudoula 
(Dudula) —Gouyou, de Dous (Duei)—Gouyou, 
de Soel—Boulambali, de Soet— Nimbakri, de 
Koumana—Nimbakri, de Koumana—Forkoumai, 
de Tala—Forkoumal, de Soumkafa (Sakum- 
kein) —Forkoumeai, de Soumkaila—Folmat (For- 
numel), atteint la rive decidentale du Toubouri 
(Lac de Fienga) à 2 kilomètres au Sud de 
Kamargui—rie (Komergi) et la rive orientale
        <pb n="490" />
        W 414 20 
kaia)-Forkumask, dann zu einem Punkt halbwegs 
Sakumkeia-Fornumei (Folmal), dann zu einem 
Punkt 2 km südlich Komergi (Kamargui-Irle) am 
westlichen Ufer des Tuburi = Sumpfes (Fianga- 
Sees), dann zu einem Punkt am östlichen Ufer 
2 km südlich von Gisei-Gibi (Guibi). 
Dann zu einem Punkt halbwegs Pia-Made, 
dann zu einem Punkt halbwegs Folokoi-Gou- 
moune, dann zu einem Punkt 3 km südlich Karam. 
H. Von hier aus zu einem Punkt am rechten 
Logone-Ufer 2 km nordwestlich von Ham (Ver- 
messungszeichen).“ Von hier aus zu einem Punkt 
Tschoymla), dann 
zu einem Punkt halbwegs Tschaken Gogodon 
(Tchaguen-Bouloussou, dann zur Furt des Ba- 
Ili am Weg von Tschaten Gogodon nach Maula, 
dann zu einem Punkt halbwegs Mudigil-Aloa 
3 km östlich Mudigil, dann zu einem Punkt 5 km 
westlich Tauan, dann zur Mündung des BaIli 
in den Schari (Chari). 
J. Von hier aus läuft die Grenze Schari 
abwärts bis zu seiner Mündung in den Tschad 
(Tchad)-See. 
K. Von der Mündung des schiffbaren Haupt- 
Schari-Armes in den Tschad-See, so wie sie in 
der dem Vertrag beigefügten Karte dargestellt ist, 
geht die Grenze bis zum Schnittpunkt des Meri- 
dians 14° 28“ östlich Greenwich (12° 8“ östlich 
Paris) mit dem Parallel 13°.5° N., läuft dann 
auf diesem Parallel nach Westen bis zur fran- 
zöfisch-englischen Grenze (französisch-englisches Ab- 
kommen vom 29. Mai 1900). 
Es herrscht Einverständnis darüber, daß die 
westlich und südlich der im vorstehenden Absatz 
beschriebenen Grenze liegenden Inseln des Tschad 
zum deutschen Gebiet gehören. Die östlich und 
nördlich der genannten Grenze liegenden Infeln 
gehören zu französischem Gebiete. 
Artikel 2. 
Deutschland bezüglich der Gewässer des Benue 
und seiner Zuflüsse, soweit sie im deutschen Ge- 
biete liegen und Frankreich bezüglich desjenigen 
Teils des Mao Kabi und der anderen Zuflüsse 
des Benue, welche im französischen Gebiete liegen, 
erkennen gegenseitig ihre Verpflichtungen an, die 
in den Artikeln 26, 27, 28, 29, 31, 32, 33 der 
Berliner Akte vom 26. Februar 1885 aufge- 
führten, auf die Freiheit der Schiffahrt und des 
Handels bezüglichen Bestimmungen anzuwenden 
und ihnen Geltung zu verschaffen. 
Deutschland und Frankreich sichern sich beider- 
seitig den Genuß dieser nämlichen Bestimmungen 
à 2 kilomètres au Sud de Guissel-Guibi 
(Gisei-Gibi). 
Elle va ensuite, aux points à mi-chemin 
de Pia à Made et de Folokoi à Goumoune, 
puis au point situk à 3 kilomstres au sud 
de Karam. 
H. De la elle gagne, un point sur Ia rive 
droite du Logone à 2kilometres au nord-ouest de 
Ham (pilier d'’observations astronomiques), un 
point à mi-chemin de Gaya (Gaia) à Tchoymla 
(Tschoimbla), un point à mi-chemin de Tcha- 
guen (Tschaken Gogodon) à Bouloussou, le 
gué du Ba-Ili sur le chemin de Tchaguen à 
Maula, puis un point à mi-chemin de Moudi- 
guil (Mudigil) à Aloa, à 3 kilomeètres à D’Est. 
de Moudiguil, un point à 5 kilomètres à POuest 
de Tacuane (Tauan) pour atteindre l’embou- 
chure du Ba-Ili dans le Chari. 
J. De l elle descend le Chari (Schari) 
jusqufà son embouchure dans le Lac Tchad 
(Tschad). 
K. De embouchure de la branche prin- 
cipale navigable du Chari dans le Tchad, 
telle qurelle est déterminée dans la carte 
annerée au présent protocole, la frontière 
atteint H’intersection du méridien 14° 28° Est 
de Greenwich (12° 08’' Est de Paris), avec le 
Parallele 13° 05“ de latitude Nord, suit ensuite 
vers I’Ouest ce parallsle jusqu'à ln frontière 
franco-anglaise (Convention franco-anglaise du 
29 mai 1906). 
II est entendu due les les du Tchad 
situées à I’ouest et au sud de la frontière ci- 
dessus indiquée font partie du territoire alle- 
mand; celles qui sont à Dest et au Nord font 
Partie des possessions françaises. 
Article 2. 
L'’Allemagne, en ce qui concerne la partie 
des eaux de la Bénoué et de ses affluents 
comprise dans son territoire; la France, en ce 
dui concerne la partie des eaux du Mayo-Kebbi 
et des autres affluents de la Bénoué comprise 
dans son territoire, se reconnaissent respective- 
ment tenues d'appliquer et de faire respecter 
les dispositions relatives à la liberté de navi- 
gation et de commeree enumérées dans les 
articlhes 26, 27, 28, 29, 31, 32, 33 de l’acte 
de Berlin du 26 février 1885. 
L'Alemagne et la France S'assurent 
respectivement le bénéfice de ces memes dis-
        <pb n="491" />
        W 415 20 
zu, soweit sie sich auf die Schiffahrt auf dem 
Schari, Logone und ihren Zuflüssen beziehen. 
Die vertragschließenden Mächte verpflichten 
sich gegenseitig, die erforderlichen Vorkehrungen 
zu treffen, um die Freiheit der Schiffahrt auf den 
vorerwähnten Gewässern tatsächlich zu sichern. 
Zu dem Zwecke werden sie nach erfolgter Rati- 
sizierung des gegenwärtigen Abkommens ein ge- 
meinsames Schiffahrtsreglement vorbereiten. 
Die Bestimmungen dieses Schiffahrtsregle- 
ments sollen auf die Schiffahrt auf dem Congo, 
dem Ssanga und seinen Nebenflüssen in gleicher 
Weise Anwendung finden. 
Artikel 3. 
In den beiderseitigen Besitzungen, welche in 
den Becken des Benue und seiner Zuflüsse, des 
Schari, des Logone und ihrer Zuflüsse liegen, 
sowie auch in dem französischen Gebiete südlich 
des dreizehnten Grades nördlicher Breite sollen die 
Staatsangehörigen, die Schutzgebietsangehörigen 
und die Schutzbefohlenen der beiden Länder be- 
züglich der Benutzung der Landstraßen und an- 
derer Verbindungswege zu Lande auf dem Flusse 
vollkommener Gleichheit behandelt werden. In 
den genannten Gebieten sollen die beiderseitigen 
Staatsangehörigen, Schutzgebietsangehörigen und 
Schutzbefohlenen bezüglich der zur Ausübung und 
Entwicklung ihres Handels und ihrer Industrie 
erforderlichen Erwerbungen und Anlagen den- 
selben Vorschriften unterworfen sein und dieselben 
Vergünstigungen genießen. 
4 Ausgenommen von diesen Bestimmungen sind 
die Landstraßen und Verbindungswege zu Lande 
in den Küstenbecken von Kamerun und in den 
Küstenbecken des Französisch-Congo, die nicht in 
dem in der Berliner Akte festgesetzten kon- 
ventionellen Congobecken belegen sind. 
Deoagegen finden die oben gedachten Be- 
stimmungen Anwendung auf die Straße Yola— 
Ngaundere—Kunde—Gasa—Bania und zurück. 
In den in Absatz 1 dieses Artikels bezeichneten 
Gebieten sollen die Zoll= oder Steuertarife, welche 
etwa von dem einen oder dem anderen Teile 
aufgestellt werden, hinsichtlich der Staatsange- 
hörigen, Schutzgebietsangehörigen und Schutz- 
befohlenen beider Lönder keinerlei verschiedenartige 
Anwendung zulassen. 
Artikel 4. 
Die beiderseitigen Uferbewohner sollen in den 
deutschen und französischen Territorialgewässern 
des Tschad-Sees und in den in den vorstehenden 
Artikeln genannten Gewässern, soweit die letzteren 
einen Teil der Grenze bilden, gleiche Rechte be- 
treffs Fischkang und Schiffahrt haben. 
positions en ce qui concerne la navigation du 
Chari, du Logone et de leurs affluents. 
Les Puissances contractantes s'engagent 
respectivement à prendre les dispositions 
nécessaires pour assurer pratiquement la 
liberté de la navigation sur les cours d’eau 
ci-dessus mentionnés. Elles prépareront dans 
ce but, après la ratification du présent accord, 
un réglement commun de navigation. 
Les dispositions de ce réglement S'appli= 
dueront é6galement à la navigation sur le 
Congo, sur la Sangha et ses affluents. 
Article 3. 
Dans leurs possessions respectives com- 
prises dans les bassins de la Bénoué et de 
ses affluents, du Chari, du Logone et de leurs 
affluents ainsi qdue dans la partie du terri- 
toire français situfe au sud du 13#ème parallèle 
N., les nationaux, les sujets et les protegés 
des deux pays seront traités sur le pied d’'’une 
Parfaite 6galité en ce qui concerne D’'usage 
des routes ou autres voies de communiecation 
terrestre. Dans ces ménees territoires, les 
nationaux, les sujets et les protegés des deux 
pays seront soumis aus memes regles et 
jouiront des memes avantages au poeint de 
vue des acquisitions et installations nécessaires 
à P’exercice et au développement de leur 
commerce et de leur industrie. 
Sont esclues de ces dispositions les routes 
et voies terrestres de communication des 
bassins cötiers du Cameroun ou des bassins 
cötiers du Congo français non compris dans 
le basin conventionnel du Congo tel qu’'il a 
été défini par I'Acte de Berlio. 
Ces dispositions toutefois s'appliquent à la 
route Vola—Ngaocundéré — Koundé — Gaz#— 
Bania et vice versa. 
Dans les territoires vises à D’alinea 1er 
du présent article les tarifs des taxes ou 
droits qui pourront étre établis de part et 
d’autre ne comporteront, à LUégard des natio- 
naux, sujets et protegés des deux pays, aucun 
treitement différentiel. 
Article 4. 
Sur le lac Tehad dans les eaux terri- 
toriales de I’Allemagne et de la France et sur 
les cours d’eau mentionnés dans les articles 
précédents, pour la partie de leur cours on 
ils forment la krontièrre, les riverains ressor- 
tissant à Pune ou ’autre puissance ont les 
memes droits de peche et de navigation. 
3
        <pb n="492" />
        W 416 20 
Artikel 5. 
Das Protokoll vom 4. Februar 1894 nebst 
Anhang, ebenso wie das Abkommen vom 15. März 
1894 rreten außer Kraft. 
Artikel 6. 
Zur Urkund dessen haben die Beauftragten 
das gegenwärtige Protokoll errichtet und ihre 
Unterschrift darunter gesetzt. 
Geschehen zu Berlin in doppelter Ausfertigung 
am 9. April 1908. 
Article 5. 
Le protocole du 4 février 1894 aveec son 
annere ainsi due la convention du 15 mars 
suivant, sont et demeurent abrogés. 
Article 6. 
En foi de duoi les delsgués ont dressé le 
Présent protocole et y ont apposé leurs signa- 
tures. 
Fait à Berlin, en double expédition, le 
9 avril 1908. 
(gez.) v. Lindequist. Gleim. v. Danckelman. 
Duchene. Moll. Hermite. 
Anhang. Annexe. 
Artikel 1. Artiele 1. 
Die Vermarkung der im vorstehenden Ab- 
kommen beschriebenen Grenze soll innerhalb einer 
Frist von vier Monaten nach der Ratifkation 
des Abkommens an Ort und Stelle beginnen. 
Artikel 2. 
Die mit der Grenzvermarkung zu beauf- 
tragenden Kommissare sollen ermächtigt sein, in 
Fällen, in denen die Grenze zwei Punkte des 
nämlichen Wasserlaufs in gerader Linie verbindet, 
diese gerade Linie durch den betreffenden Wasser- 
lauf zu ersetzen, sofern er sich nicht allzuweit von 
ihr entfernt. In gleicher Weise sollen sie er- 
mächtigt sein, unbedeutende Anderungen in An- 
lehnung an die natürlichen Geländelinien zu 
treffen, so oft sie es nach gemeinsamem Überein- 
kommen für nützlich und angemessen halten, jedoch 
mit der Einschränkung, daß die territoriale Zuge- 
hörigkeit der im Vertrag erwähnten Dörfer nicht 
geändert werden darf. 
Solche Abänderungen müssen auf Spezial- 
karten klar verzeichnet und den heimischen Re- 
gierungen zur Genehmigung unterbreitet werden. 
Doch sollen diese Abänderungen der geradlinigen 
Grenzen vorbehaltlich der Ratifkation vorläufig 
als Grenzen gelten und als solche beachtet werden. 
Artikel 3. 
Wo irgend welches Land auf Grund des 
gegenwärtigen Abkommens der Jurisdiktion der 
einen Macht entzogen und der der anderen unter- 
stellt wird, soll den Bewohnern solchen Landes 
gestattet sein, frei zu wählen, auf welcher Seite 
der Grenze sie sich ansiedeln wollen, und es soll 
ihnen innerhalb eines Jahres nach Abschluß der 
L'abornement de la frontière déecrite dans 
le présent accord devra commencer d’une 
maniere effective dans un deélai de quatre 
mois après la ratification de la convention. 
Article 2. 
Les commissaires chargés de ’abornement 
seront autorisés, lorsque la frontière joint en 
ligne droite deux points d’'un meme cours 
d'eau, à substituer ce cours d’eau à la ligne 
droite en question, s'il ne s'en Ccarte que 
d'une faible distance. IIs seront également 
autorisés à faire de léegères modifications ré- 
pondant aux lignes naturelles du sol toutes 
les fois due d'un commun accord üs le 
jugeront util et convenable mais à la condition 
de ne pas changer attribution des villages 
mentionnés dans le protocole. 
Ces déviations devront étre indiquées 
clairement sur des cartes spéciales et soumises 
à T’approbation des deux Gouvernements. 
Toutefois, en attendant du’elles scient approu- 
Vées, elles seront provisoirement valable et 
Par suite respectées. 
Article 3. 
Partout on, sur les bases du présent accord, 
une portion de Territoire sera soustraite à la 
juridiction d'une Puissance pour passer sous 
celle de I’autre les habitants en seront auto- 
risés à choisir librement le cöté de la fron- 
tière sur lequel ils désirent se fixer. IlIs 
pourront, dans le délai d’un an apreès l’change
        <pb n="493" />
        W 417 20 
Ratifikation gestattet sein, auf dem Felde stehende 
Ernten einzubringen und die Produkte nebst allem 
ihrem Eigentum mit sich zu nehmen. 
Nach Ablauf eines Jahres, von der Ratifi- 
kation an gerechnet, hat jede der vertragschließen- 
den Mächte die Berechtigung, je nach Maßgabe 
ihrer Verfassung die Bestimmungen festzusetzen, 
welche die Ein= und Auswanderung der einge- 
borenen Bevölkerung regeln sollen. 
Artikel 4. 
In allen Fällen, in denen ein Fluß oder 
Bach die Grenze bildet, soll der Talweg des- 
selben die Grenze abgeben; wenn jedoch ein 
eigentlicher Talweg nicht zu erkennen ist, sowie 
bei Flußschnellen, soll die Mitte des Bettes die 
Grenze bilden. 
Außerdem verläuft die Grenze in dem Bereich 
der Inseln halbwegs zwischen diesen und dem- 
jenigen Ufer, welches nicht der gleichen Macht 
gehört wie die Inseln. 
Artikel 5. 
Unbeschadet der im Artikel 4 des Anhanges 
getroffenen allgemeinen Bestimmung, daß im Kadel, 
Bumbe 2 und Schari der Talweg dieser Flüsse 
die Grenze bildet, behalten sich die beteiligten 
Regierungen vor, in denjenigen Fällen, in denen 
eine anderweitige Regelung des Besitzstandes an 
den Inseln der genannten Flüsse im Interesse 
der beiderseitigen Uferbewohner sich später als 
wünschenswert herausstellen sollte, Anderungen 
in der territorialen Zugehörigkeit dieser Inseln 
auf Grund von gemeinsamen Vorschlägen der 
beiderseitigen örtlichen Verwaltungsorgane aus 
Billigkeitsgründen unter Gewährung von ent- 
sprechenden Kompensationen eintreten zu lassen. 
Sollte es sich ferner später herausstellen, daß 
die in dem Artikel 1, Absatz A und B des gegen- 
wärtigen Abkommens hinsichtlich der Regelung 
des Besitzstandes der im Kie, Ntem, Kom, Aina, 
Dscha und Ssanga gelegenen Inseln getroffenen 
Bestimmungen zu Unzuträglichkeiten führen, so 
behalten sich die beteiligten Regierungen eine Ab- 
änderung dieser Vereinbarungen jedoch unter der 
Voraussetzung vor, daß keiner der beiden Teile 
ohne entsprechende Kompensation für den anderen 
einen Vorteil erhält. 
Artikel 6. 
Durch übereinkunft der deutschen und fran- 
zösischen Abteilung der Süd-Grenz-Expedition 
werden für die Breiten der Pfeiler, welche den 
Parallel 2 1020“ N. bestimmen sollen, die 
folgenden Werte festgesetzt: 
des ratification susvisées, enlever leur recolte 
sur pied ainsi due leurs biens. 
Lorsque Pannée qdui suivra la ratification 
sera Scoulée, 1l appartiendra à chacune des 
puissances contractantes de déterminer d’après 
sa lEgislation intérieure, les conditions dans 
lesquelles aura lieu '’émigration ou P’immigra- 
tion des populations indigenes. 
Article 4. 
Dans tous les cas ol la frontière est 
déterminée par le cours d'une rivière ou d'un 
ruisseau, c'est le talweg qui sert de limite. 
Si cependant le talweg proprement dit ne peut 
S#tre déterminé, de meme que sur les points 
où il existe des rapides, la ligne médiane du 
cours d’eau sera la frontière. 
En outre, dans le voisinage des dles, la 
limite passera à mi-distance entre les lles et 
la rive dui n’'appartient pas à la meme 
puissance que celles-dei. 
Article 5. 
Sans porter atteinte à la disposition géné- 
rale de T’article 4 de Pannezxe d'après laquelle, 
en ce qdui concerne la Kadel, la Boumbé II, 
et le Chari, ce sera le talweg de ces rivières 
dui formera la frontière, les puissances con- 
tractantes font la réserve suivante: dans les 
Ccas ol un réglement de I’stat de possession 
sur les ifles des rivières préeitées serait 
ultérieurement reconnu désirable dans P’intéerst 
des habitants de I’une et Pautre rive, 1 y 
aura lieu d’admettre des modifications dans 
Tattribution de ces lles, conformément à des 
propositions faites de concert par les re- 
présentants de D’administration locale, et avee 
la garantie de compensations Cquitables et 
correspondantes. 
S'il apparaissait, dans Davenir, qdue les 
dispositions prévues par Farticle 1 paragraphe 
A et B du présent accord, visant I’stat de 
Possession des iles situses dans les rivières 
Kié, Ntem Kom, Alna, Ngoko et Sangha, 
Pouvaient comporter des inconvénients, les 
puissances contractantes se réservent de 
modifier ces dispositions, mais sous la réserve 
dufaucune des deux parties ne recevra un 
avantage sans consentir à un avantage corre- 
spondant pour l’autre. 
Artiele 6. 
D’un commun accord, les sections alle- 
mande et française de la Mission de deélimi- 
tation de sud adoptent, pour la latitude des 
Piliers — repères du parallele 2° 10° 20“ N, 
les valeurs suivantes:
        <pb n="494" />
        W 418 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nr. Entfernung X. Distance en 
des in m vom % metres du 
» Bezeichnung Breite Parallel des Désignation Latitude ꝑaralldle 
Pfei- 20 10 20“ Piliers 2° 10“20“ 
e ..-.. au pilier 
lers tüdlich nördlich au n n Sud 
„ „ %o „ I 
4 Wegvon Dongo nach 4 KRoute de Ndongo à 1 
Eta durch das Ina- - . par la vallée du i 
Tal......2959,06447— .20959,0—2644 
5 Direkter Weg von : 5 Reie directe de Sa- 
Suanke (Suangé,) anguc (Suanké) à 
nach 2 10 18,21 55 — Eta 2 10 182 — 55 
6 Westlicher Weg von #NRoutce ouest de Su. 
Suanke nach Eta2 10 2000—. — angué à Eta 2 10 2000— — 
7 Am Sua (Zoa)-Bach2 10 21./— 532 7 Riridre 20a (Sua) 2 10 21,52 — 
8 Am See-Bach.2 10 22,5 77 8 PRKRividre Sée 2 10 22,.577 — 
Am Missum-Missum I 9RmdkeMtssoum- 
(Mi Missoum) Missoum (Missum- 
Bach 2 10 19104„ — Missum 2 10 1990 — 31 
10 Am B ch .12 10 18,01 61 — 10 HRividre Karngon 2 10 18.000 — 61 
11 Nördlich von Maka.2 10 21,81 — 55 11 Jau Xord de t 2 10 21,85 — 
12 Am Nsanga-Bach 2 9 ö7.4494 — 12 Rivière Nsaangg 09 57.1— 694 
18 Am Aina-Fluß 2 10 13.4403 — 13 KRiridre Alnn 2 10 131141— 203 
Artikel 7. Article 7. 
Die Grenzpfeiler Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 
11, 12, 13 längs der Südgrenze sowie die bei 
der in Aussicht genommenen Grenzvermarkungs- 
linie längs der Ostgrenze neu zu errichtenden 
Grenzpfeiler stehen unter gemeinsamem Schut der 
deutschen und französischen Regierung. Sollte es 
später nötig werden, einen Grenzpfeiler zu er- 
neuern, so soll jede Regierung zu diesem Zwecke 
einen Vertreter entsenden. Sollte es ferner später 
nötig werden, die Grenze durch weitere Pseiler 
genauer zu markieren, so soll jede Regierung zu 
dem Bau von Zwischenpfeilern einen Vertreter 
entsenden. Die Lage dieser Zwischenpfeiler soll 
durch den auf der Vertragskarte niedergelegten 
Verlauf der Grenze bestimmt werden. 
Artikel 8. 
Die französische Regierung sichert Deutschland 
östlich der von Bomassa zum Punkt 15 km süd- 
lich Mauwei führenden geraden Linie den zu- 
sammenhängenden Besitz von 2500 qkm zu. 
Für den Fall, daß die Fläche zwischen dieser 
geraden Linie und der durch Artikel 1, Absatz B 
und C bestimmten Grenze weniger als 2450 dkm 
betragen sollte, würde sie auf 2500 qkm zu er- 
gänzen sein mit Hilfe eines Gebietes, das, aus- 
gehend von der Vereinigung des Niue mit dem 
Ssanga, im Osten und Westen durch diese Flüsse, 
im Norden durch einen entsprechenden Parallel 
begrenzt wird. 
Les bornes Nr. 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 
12, 13 qui marquent la frontière sud, aussi 
bien due celles qu'il 7 a aura lieu d’ériger 
sur la frontière de Est, sont placées sous 
la protection commune des gouvernements 
français et allemand. 
S’il devient ultérieurement nécessaire de 
remplacer une borne de frontière, chaque 
gouvernement deéléguera à cet effet un re- 
présentant. S'il devient, en outre, ultérieure- 
ment nécessaire d’indiquer avec plus d'’exac- 
titude le tracé de la frontière par de nou- 
velles bornes, chaque gouvernement déléguera 
un représentant pour I’érection des bornes 
supplémentaires. La position de ces bornes 
supplémentaires sera déterminée par le cours 
de la frontière telle qu’felle est fixée sur la 
carte du protocole. 
Article 8. 
Le Gouvernement français garantit à PAlle- 
magne la possession d’un territoire de 2500 
kilomeètres carrés d’'un seul tenant à I’Est de 
la ligne droite allant de Bomassa au point 
situk à 15 kilomstres au sud de Mauvep). 
Dans le cas on la superficie comprise 
entre cette ligne droite et la frontière déterminee 
aux paragraph B et C de Farticle 1 serait 
inférieure à 2450 kilomètres carrés elle serait 
completéte à 2500 kilomètres carrés par 
Pappoint d'un territoire qui, Ccommencçant au 
confluent de la Nuoué et de la Sangha, serait 
limité à I’'Ouest et à l’Est par ces deux 
rivières et par le parallèle convenable.
        <pb n="495" />
        GW 419 20 
Für den Fall, daß das fragliche Gebiet sich 
als größer wie 2550 qkm herausstellen sollte, 
würde es auf 2500 qkm zu verkleinern sein, 
indem man den in Artikel 1, Absatz C ins Auge 
gefaßten Ausgangspunkt der Grenze, von dem sie 
nach dem Punkt 15 km südlich Mauwei verlaufen 
soll, weiter westlich rückt. 
Falls das fragliche Gebiet zwischen 2450 und 
2550 qkm groß ist, soll keine Veränderung an 
der Grenzlinie, wie sie im Artikel 1, Absatz C be- 
schrieben ist, vorgenommen werden. 
Die Dörfer Ngombaco und Licagota bleiben 
französisch, sowohl in dem Fall, daß spätere Ver- 
messungen eine Lageveränderung von weniger als 
5 km in ost-westlicher Richtung gegenüber der 
Vertragskarte feststellen sollten, auch wenn die 
Dörfer dabei westlich der Grenzlinie zu liegen 
kämen, als auch in dem Fall, daß die Lage- 
veränderung 5 km übersteigt, solange die Dörfer 
dabei noch östlich der Grenzlinie bleiben. 
Dagegen werden sie deutsch, wenn die ost- 
westliche Lageveränderung 5 km übersteigt und 
sie dadurch zugleich westlich der Grenze zu liegen 
kommen. 
Auf jeden Fall bleibt die Grenze mindestens 
5 km vom Mittelpunkte dieser Dörfer entfernt 
und wird nötigenfalls zu diesem Zweck in einem 
Kreisbogen von 5 km Radius westlich bzw. östlich 
um den Dorfmittelpunkt herumgeführt. 
Artikel 9. 
Für die in diesem Abkommen getroffenen 
Bestimmungen sind die demselben beigefügten 
Karten maßgebend. 
Als Anlage zum Protokoll vom 9. April 1908 
genehmigt. 
Berlin, den 9. April 1908. 
(I. S.) (gez.) 
v. Lin dequist. 
Ducheêéne. 
Dans le cas oi la superkficie en qduestion 
serait supérieure à 2550 kilomèetres carrés elle 
serait ramenée à 2500 kilomètres carrés en 
repoussant vers I’'Ouest le point visé au para- 
graphe C de Tarticle 1 duquel doit partir la 
frontière pour atteindre le point situé à 15 kilo- 
metres au sud de Mauvey. 
Si la superficie en question est comprise 
entre 2450 et 2550 kilomètres carrés il ne 
sera apporté aucune modification au tracé de 
la frontière déterminé au paragraphe C de 
l'article 1. 
Les villages de Ngombaco et Licagota 
resteront français dans les cas on, à la suite 
Fobservations ultérieures, iüs viendraient à étre 
placés à I’Ouest de la ligne frontière, pourvu 
due leur position ait été reconnue déplacée de 
moins de 5 kilomeèetres par rapport à celle 
du'ils ont sur la carte du protocole, et Sgale- 
ment dans le cas on le déplacement de leur 
Position vers I’Ouest serait trouvé supérieur 
à 5 kilomstres, pourvu quils restent à I’Est 
de la ligne frontiere. 
Au contraire, ces villages deviendraient 
allemands si le changement de position vers 
DOuest dépassait 5 kilomeètres et s'ils venaient, 
de ce fait, à etre situés à I’Ouest de la ligne 
frontière. 
Dans Dun et Lautre cas, la frontière restera 
distante d’au moins 5 kilomdètres de ces villages 
et sera, s'il est nécessaire, formée par un are 
de cercle de 5 kilomstres de rayon décrit soit 
à POuest, soit à I'Est autour de leur centre. 
Article 9. 
Les cartes annexrées au présent Protocole 
serviront de base à son application. 
Vu pour etre annexé au protocole du 
9 avril 1908. " 
Berlin le 9 avril 1908. 
Gleim. 
Moll. 
v. Danckelman. 
Hermite. 
Das gegenwärtige Abkommen wird ratifzziert 
und die Ratifkationsurkunden werden in Berlin 
spätestens am 1. August 1908 ausgetauscht werden. 
In einer Frist von längstens vier Monaten 
nach erfolgtem Austausch der Ratifikationsurkunden 
sollen die Verwaltungs= und militärischen Posten 
zurückgezogen sein, welche von jeder der ver- 
tragschließenden Mächte außerhalb der für sie durch 
das jetige Abkommen bestimmten Grenzen in den 
beiderseitigen Besitzungen etwa errichtet find. 
La présente convention sera ratifice, et les 
ratifications seront Cchangées à Berlin au plus 
tard le 1er aoht 1908. 
Dans un délai maximum de quatre mois 
après I’'échange de ces ratifications, l'évacuation 
des stes administratifs et militaires qui 
auraient été Stablis par chacune des Puissances 
contractantes hors des lmites assignées par 
le présent accord à ses possessions respectives 
devra etre accomplie.
        <pb n="496" />
        W 420 20 
Mit Ablauf dieser Frist gelten die im gegen- Par le seul fait de ’expiration de ce délai, 
wärtigen Abkommen vereinbarten gegenseitigen les changements de souveraineté resultant des 
Gebietsabtretungen als vollzogen. modifications de frontière prévues par le pré- 
sent accord, seront considérés Comme réalisées. 
Geschehen zu Berlin, den 18. April 1908, Fait à Berlin le 18 avril 1908 
in zwei Exemplaren. en double exemplaire. 
(gez.) v. Schven. 
(gez.) Jules Cambon. 
Verordnung des GCouverneurs von Raomerun, betr. Kufhebung der über den Bezirk 
Ebolowa verhängten Sperre. 
Vom 4. März 1908. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes sowie des § 5 der Verfügung des Reichs- 
kanzlers, betr. die seemannsamtlichen und konsularischen Befugnisse und das Verordnungsrecht der 
Behörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee vom 27. September 1908 wird verordnet, 
wie folgt: 
Einziger Paragraph. 
Die Verordnung, betr. die Beschränkung des Handels im Bezirk Ebolowa vom 
. Oltober 1906 . . . . . 
* Jannar 1907 (Kolonialblatt vom 1. März 1907 Seite 193) wird mit deu 1. April 1908 
aufgehoben. 
Buea, den 4. März 1908. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
  
,DDersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den ständigen Hilfsarbeiter im 
Reichs-Kolonialamt, Legationsrat Dr. v. Spalding, zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden 
Rat, sowie den kommissarischen Referenten beim Gouvernement von Deutsch-Neuguinea, Regierungsrat 
Dr. Krauß, zum Regierungsrat und ständigen Hilfsarbeiter im Reichs-Kolonialamt zu ernennen. 
Im Reichs-Kolonialamt sind ernannt: – 
Hofrat Tesch zum ständigen Hilfsarbeiter, Regierungsbaumeister Meier zum Bauinspektor; 
zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkalatoren: Geh. Registraturassistent Goetz, Geh. 
Sekretariatsassistent Liebert und der Sekretär bei den Königlichen Bernsteinwerken in Königs- 
berg i. Pr. Eggers; 
zu Geheimen Registratoren: die Geh. Registraturassistenten Kittel und Schönefeldt; 
zu Geheimen Sekretariatsassistenten: Geh. Registraturassistent Henkel, Reg. Sekretär Lachnitt, 
Gerichtssekretär Stadelmann, Regierungssekretär Richters, Bausekretär Kiepenheuer, 
Eisenbahnpraktikant Hopf, Gerichtssekretär Ehrath und Gouvernementssekretär Nopp; 
zu Geheimen Registraturassistenten: die Bureaudiätare Matthies, Sangmeister und Schneider; 
zu Assistenten in der Kolonial-Hauptkasse: der Polizeisekretär Winzer und die Bureaudiätare 
Grunwald, Merkel und Markgraf. 
  
  
  
nachruf. 
Justizrat Georg Wasserfall . 
Am 21. April verstarb im Kreiskrankenhause zu Pinneberg der Kaiserliche Justizrat Georg 
Wasserfall, Rechtsanwalt und Notar in Swakopmund, auf einem Heimatsurlaub, auf welchem er
        <pb n="497" />
        W 421 20 
Genesung von einem inneren Leiden zu finden hoffte, das er sich durch aufopfernde Tätigkeit im 
Schutzgebiete zugezogen hatte. · 
Der Verstorbene, welcher 1885 das Assessorexamen bestanden hatte, ließ sich im Jahre 1898 
als Rechtsanwalt in Windhuk nieder, wo er als erste deutsche Zeitung im Schutzgebiet die „Windhuker 
Nachrichten“ herausgab. Später siedelte er nach Swakopmund über, wo er neben seiner Praxis als 
Rechtsanwalt und Notar die „Deutsch-Südwestafrikanische Zeitung“ leitete. Zu Ende des Jahres 1905 
wurde ihm von Seiner Majestät dem Kaiser in Anerkennung seiner Verdienste der Charakter als 
Kaiserlicher Justizrat verliehen. 
Justizrat Wasserfall erfreute sich als Anwalt und Notar infolge der außerordentlichen 
Gewissenhaftigkeit und Pflichttreue, mit welcher er seiner Berufstätigkeit oblag, eines besonderen 
Ansehens und Vertrauens sowohl bei den Behörden als auch bei der Bevölkerung des Schutzgebiets. 
Durch seinen offenen, vornehmen Charakter und sein liebenswürdiges Wesen hat er sich die Freund- 
schaft aller gewonnen, die mit ihm in nähere Berührung getreten sind. Rastlos und selbstlos hat 
der leider zu früh Verstorbene auch außerhalb seines amtlichen Berufes, namentlich in seiner Eigen- 
schaft als Publizist, seine hervorragenden Fähigkeiten eingesetzt, um das Wohl und Gedeihen des 
Schutzgebiets zu fördern. Die Bevölkerung verliert in ihm einen tüchtigen Beistand, die Verwaltung 
einen bewährten Beamten, das Schutzgebiet einen seiner treuesten Freunde und Fürsprecher. Die 
Kolonialverwaltung wird sein Andenken allezeit in Ehren halten. 
Berlin, den 25. April 1908. 
Reichs-Kolonialamt. 
J. V.: 
" Conze. 
RKaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 10. April 1908. 
Rogalla v. Bieberstein, Oberleutnant im Grenadier-Regiment König Friedrich III. (2. Schlesischen) 
Nr. 11, und 
v. Buchwaldt, Leutnant im 1. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiment Nr. 132, — am 28. April 
aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 29. April d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
A. K. O. vom 21. April 1908. 
Brentzel, Oberleutnant, 
v. Blumenthal und Ruff, Leutnants, 
Ullrich, Stabsarzt, 
Wolff, Dr. Eckard und Dr. Weck, Oberärzte, — Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf 
weitere 2½ Jahre genehmigt. 
Claus, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste am 30. April d. Is. aus 
· er Schutztruppe ausgeschieden. 
Sibberns, Leutnant, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 11. April 1908. 
Dr. Schumacher, Oberarzt, im Anschluß an den ihm durch Verfügung vom 23. Dezember 1907 
genehmigten. Urlaub ein Nachurlaub bis auf weiteres zur Wiederherstellung seiner Gesundheit 
illigt. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 21. April 1908. 
Am 30. April aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Mai d. Is. im Heere 
angestellt: 
die Hauptleute: 
v. dem Hagen als Kompagniechef im Garde-Füfilier-Regiment und 
Blume als Kompagniechef im Infanterie-Regiment von Lützow (1. Rheinischen) Nr. 25;
        <pb n="498" />
        W 422 20 
die Oberleutnants: 
Rechtern im Ostfriesischen Feldartillerie-Regiment Nr. 62, 
Krüger im 6. Thürineischen. Infanterie- Regiment Nr. 95, 
v. Bismarck in Füsilier- ** Nr. 90 und 
Gerlich im 5. Westprenchüchen Infanterie-Regiment Nr. 148 
die Leutnants: 
Mützlitz im 3. Magdeburgischen Infanterie-Regiment Nr. 66 und 
Nolte im Dragöbner-Regiment Freiherr von Manteuffel (Rheinischen) Nr. 5, 
John, Feuerwerks-Oberleutnant, unter Überweisung zur 7. Feldartillerie-Brigade; 
die Stabsärzte: 
Dr. Liesegang als Bataillonsarzt des II. Bataillons Infanterie-Regiments Graf Bülow von 
Dennewitz (6. Westfälischen) Nr. 55 und 
Dr. Zabka als Bataillonsarzt des III. Bataillons 1. Oberrheinischen Infanterie-Regiments Nr. 97. 
Ferner: Am 30. April d. Is. aus der Schutztruppe ausgeschieden: 
Quaas, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste. 
Dr. Maillefert, Stabsarzt, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt. 
Es werden befördert: 
Henschke, Leutnant, zum Oberleutnant; 
Dr. Weindel und Dr. Mayer, Stabsärzte, zu überzähligen Oberstabsärzten. 
  
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 7. April 1 
Lindbeck, Kaserneninspektor, am 31. März d. Is. —* iederanstelung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung (bei der Garnisonverwaltung auf dem Truppenübungsplatz in 
Lockstedt) aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Labes, Intendantur-Bausekretär, am 31. März d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (bei der Intendantur des X. Armeekorps) aus der 
Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 10. April 1908. 
Mataré und Becker, Intendanturdiätare, mit Wirkung vom 1. April d. Is. zu Intendantursekretären 
ernannt. 
Kuhlicke, Feldintendanturrat, am 31. März d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der König- 
lich Preußischen Heeresverwaltung (bei der Intendantur des XV. Armeekorps) aus der 
Schutztruppe ausgeschieden. ( 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 13. April 1908. 
Graebenteich, Oberveterinär, am 30. April d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts [#ommande der Schutztruppen) 
vom 14. April 1 
Runge, Unterzahlmeister, mit einem Dienstalter vom 5. ' 1907 zum Intendanturdiätar ernannt. 
Schutztruppe für Kamernun. 
A. K. O. vom 6. April 1908. 
Die Hauptleute: 
Dominik und Frhr. Stein v. Lausnitz, à la suite der Schutztruppe, unter Enthebung von dem 
Kommando zum Auswärtigen Amt in die Schutztruppe eingereiht. 
Schwartz, Oberleutnant im Eisenbahn-Regiment Nr. 1, vom Kommando zur Dienstleistung beim 
Reichs-Kolonialamt enthoben, am 22. April aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 
23. April d. Is. in der Schutztruppe angestellt.
        <pb n="499" />
        423 
A. K. O. vom 21. April 1908. 
v. Hagen, Leutnant, Antrag um Belassung in der Schutztruppe auf weitere zwei Jahre genehmigt. 
Dr. Berké, Oberarzt, zum Stabsarzt befördert. 
Heßler, Oberarzt, am 30. April aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Mai d. IJs. 
beim Fußartillerie-Regiment von Hindersin (Pommerschen) Nr. 2 angestellt. 
Es werden zur Dienstleistung kommandiert: 
die Leutnants: 
v. Oertzen bei der Garde-Maschinengewehr-Abteilung Nr. 1, 
Weyse bei der Maschinengewehr-Abteilung Nr. 7 vom 1. Mai bis 30. Juni d. Is. und 
Dühring bei der Maschinengewehr-Abteilung Nr. 8 vom 1. bis 30. Juni d. Is. 
  
Uachrufe. 
Am 8. März 1908 starb an den Folgen einer schweren Malaria-Erkrankung in Las Palmas 
der Major der Kaiserlichen Schutztruppe für Südwestafrika « 
UdoFlügge. 
Er gehörte ihr seit dem 8. Februar 1907 an, hatte sich sehr schnell in die Verhältnisse des 
Landes und des hiesigen Dienstes gefunden und ihn mit hoher Freudigkeit und Frische ergriffen. 
Er zeichnete sich durch vorzügliche Gaben des Geistes und Körpers aus, sie schienen ihm eine große 
militärische Zukunft zu eröffnen. Durch die Lauterkeit und Biederkeit seines Charakters, seine Liebens- 
würdigkeit, sein Wohlwollen und seine ritterliche vornehme Gesinnung hatte er sich bald in hohem 
Grade die Achtung und die Zuneigung seiner Kameraden erworben. Um so größer ist unsere Trauer 
bei seinem plötzlichen und frühen Hinscheiden mitten in der Blüte seiner Kraft. Wir werden ihm 
immer ein treues und ehrendes Andenken bewahren. 
Windhuk, den 10. März 1908. 
Im Namen des Offiierkorps der Schutztruppe für Südwestafrika: 
v. Estorff, Oberstleutnant und Kommandeur. 
" Am 16. März 1908 fiel im siegreichen Gefecht gegen die Simon Kopper-Hottentotten 
inmitten der Kalahari der Hauptmann 
Sriedrich v. Erchert. 
Er hatte der Schutztruppe mit Unterbrechung seit 27. Dezember 1899 angehört und mit 
hoher Auszeichnung an dem vergangenen Feldzug gegen die Hottentotten teilgenommen. Die jetzige 
Unternehmung in die Kalahari hatte er in mustergültiger Weise vorbereitet, die Truppen eingeübt 
und mit hervorragender Umsicht und Entschlossenheit an den Feind geführt, als er, einer der 
ersten, fiel. Hauptmann v. Erckert hatte vorzügliche militärische Gaben. Eine hohe, schlanke Soldaten- 
gestalt, war er mit seinem ruhigen, ernsten, entschlossenen und klaren Wesen ein geborener Führer, 
dem die Untergebenen unbedingt vertrauten. Sein lauterer, ritterlicher Sinn sicherte ihm die all- 
gemeine Achtung und Verehrung. Sein Tod wird von der ganzen Schutztruppe mit tiefer Trauer 
empfunden. Er wird in unserem Andenken als ein ragendes Vorbild soldatischer und menschlicher 
Tugenden fortleben. 
Windhuk, den 16. März 1908. 
Im Namen der Schutztruppe für Südwestafrika: 
v. Estorff, Oberstleutnant und Kommandeur. 
*- Am 16. März 1908 fiel im siegreichen Gefecht gegen die Simon Kopper-Hottentotten 
inmitten der Kalahari der Leutnant 
Gshar Ebinger. 
Er gehörte der Schutztruppe seit 3. Februar 1906 an und hatte bereits mit Auszeichnung 
am vergangenen Feldzug teilgenommen. Er war ein hervorragend pflichtgetreuer, tapferer und 
umsichtiger Offizier, ein liebenswürdiger, treuer Kamerad. 
Wir werden sein Andenken immer mit Treue in Ehren halten. 
Windhnk, den 16. März 1908. 
Im Namen der Schutztruppe für Südwestafrika: 
v. Estorff, Oberstleutnant und Kommandeur.
        <pb n="500" />
        W 424 20 
Deutsch-Ostafriha. 
Der Techniker Heinrich Hilgert wird am 
4. Mai d. Is. die Ausreise nach Deutsch-Ostafrika 
antreten. 
  
Mit Heimatsurlaub sind in Neapel eingetroffen: 
Am 25. März 1908: Oberleutnant Correck; 
am 15. April 1908: Hauptmann v. Stuemer, 
Oberleutnant Tiller, Leutnant Ullrich, Ober- 
stabsarzt Hösemann und Sanitätsfeldwebel 
Becher. 
sRamerun. 
Die Ausreise nach Kamerun haben am 9. April 
angetreten: Regierungsarzt Dr. Seibert und 
Eisenbahnpraktikant Justus Kilian. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 9. April 1908 von Hamburg aus angetreten: 
Feldwebel Höhne, Unteroffizier Schneider und 
Sanitätsunteroffizier Stehr. 
Togo. 
Die Ausreise bzw. Wiederausreise nach Togo 
haben angetreten: Am 10. April d. Is. kommiss. 
Sekretär Madretzke und Lehrer Ehni; am 
27. April: Gouverneur Graf v. Zech, Leutnant 
Gaißer und Bautechniker Wunderlich. 
Aus Togo sind mit Heimatsurlaub eingetroffen: 
die Stationsassistenten Hintz und Pape. 
Deutsch-Sübwestafriha. 
Polizeisergeant Rothkegel hat am 29. April 
d. Is. die Ausreise angetreten. 
  
Der früher in Ostafrika tätig gewesene kom- 
miss. Hauptzollamtsvorsteher Herz ist in das süd- 
westafrikanische Schutzgebiet versetzt worden und 
tritt am 21. Mai die Ausreise an. 
  
Eingetroffen im Schutzgebiet sind: die Polizei- 
sergeanten Heuer und Scholz sowie der Zahl- 
meister bei der Inspektion der Landespolizei 
Schurig. 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Hamburg aus angetreten: 
Am 8. April 1908: Sergeant Wyppler; 
am 29. April 1908: Oberleutnant Weitzenberg 
und Oberveterinär König. 
  
Deutsch-MNeugulnea. 
Der Regierungsrat Stuckhardt ist am 11. Fe- 
bruar 1908 in Ponape eingetroffen und hat die 
Geschäfte des Kaiserlichen Bezirksamts daselbst 
übernommen. 
Der kommiss. Regierungsarzt Dr. Schnee ist 
am 9. Februar 1908 in Ponape eingetroffen. 
## r 
r“ 
Der Kaufmann Heinrich Rudolph Wahlen 
in Maram (Bismarck-Archipel) ist seitens der 
Königlich Schwedischen Regierung zum Konsul 
für das Schutzgebiet von Deutsch-Neuguinea 
einschließlich des Inselgebietes der Karolinen, 
Palau und Marianen sowie der Marshall-, Brown- 
und Providence-Inseln ernannt worden. Nach- 
dem Herr Wahlen namens des Reichs das Exe- 
quatur erhalten hat, ist er auch seitens des 
Gouvernements in der gedachten Amtseigenschaft 
anerkannt und zugelassen worden. 
  
E.Sichtamtlicher Teilllmmn. 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise mur mit Quellenangabe gestattet.), 
Kamerun. 
Das deutsch französische Grengabkommen, betr. 
Kamerun und den Congo françals vom 18. Hprll 1908. 
(Hierzu eine RKarte.) 
Durch das deutsch-französische Grenzabkommen 
vom 21. Dezember 1885, welches als Südgrenze 
von Kamerun den durch den Schnittpunkt des 
Kampo mit dem 10. ö. Gr. gezogenen Breiten- 
grad — im Jahre 1901 durch eine gemischte 
deutsch-französische Grenzkommission als sogen. 
„Kampoparallel“ zu 2° 10° 207 n. Br. ermiteelt 
— bis zum 15. ö. Gr. festsetzte, waren die beider- 
seitigen Grenzbeziehungen zum ersten Male in 
jenen Gebieten vertragsmäßig geregelt. 
Auf Grund dieses Vertrages stand es Deutsch- 
land in jenen ersten Jahren der Kolonialbewegung
        <pb n="501" />
        W 425 20 
noch frei, nördlich vom Kampoparallel seinen 
Besitzstand über den 15. Meridian in das Innere 
Afrikas weiter auszudehnen. Die, durch die Ex- 
peditionen von Kund, Zintgraff, Morgen, 
von Stetten u. a. in dieser Richtung unter- 
nommenen Versuche scheiterten aber an der 
Schwierigkeit der Erschließung des damals noch 
völlig unerforschten Urwaldgebietes und an dem 
Widerstand der Eingeborenen. Die deutschen 
Forscher mußten teils krank, teils verwundet zur 
Küste zurückkehren oder sie wurden bei dem Vor- 
dringen gegen Osten nach Norden in der Rich- 
tung auf Yola am Benue abgedrängt. Keinem 
einzigen gelang es, den 15. Meridian ostwärts 
zu überschreiten. Die französischen, um die gleiche 
Zeit einsetzenden Expansionsbestrebungen hatten 
viel leichteres Spiel, da die ihnen dienenden 
Reisenden für ihren Zweck den Congo und seine 
nördlichen Nebenflüsse, wie den Ssanga und 
Ubangi benutzen konnten, mit deren Hilfe sie ohne 
große Schwierigkeiten in das jenseits des 15.9 
5. Gr. gelegene Hinterland von Kamerun ein- 
zudringen und sich dort festzusetzen vermochten. 
Da dieses erfolgreiche und zielbewußte Vor- 
dringen der französischen Reisenden Deutschland 
vom Benue und den Tschadsee-Ländern gänzlich 
abzuschließen drohte, entschloß sich die Reichs- 
regierung 1893 zu weiteren Grenzverhandlungen 
mit Frankreich. Das Abkommen vom 15. März 
1894 setzte, den mittlerweile erfolgten französischen 
Besitzergreifungen im Osten dieses Meridians ent- 
sprechend, im allgemeinen den 15. als Ostgrenze 
Kameruns fest. Um jedoch den Südosten des 
Schutzgebietes für die kaufmännische Erschließung 
vom Congo her zu öffnen und ihm einen Zu- 
gang von dieser Seite frei zu halten, mußte es 
für Deutschland das wesentlichste Ziel bei den 
damaligen Verhandlungen sein, an dem schif- 
baren Ssanga jenseits des 15. festen Fuß zu 
sassen, auf welchen Fluß Deutschland an sich 
keinen Anspruch hatte, da er in das schon längst 
von französischen Emissären für Frankreich erwor- 
bene Gebiet fiel. Als damals Frankreich trotzdem 
einen 30 km langen Uferstreifen am rechten 
Ssangaufer an Deutschland abtrat, verlangte und 
erhielt es dafür als Gegenleistung einen Zutritt 
zum Mao Kabi, einem rechten schiffbaren Neben- 
sluß des Benue, um sich auf diese Weise einen 
Zugang zu seinen Besitzungen vom Niger-Benue 
her zu sichern. Nur nördlich vom 10. Breiten- 
grad gelang es damals Deutschland, über den 
15. Grad hinaus bis zum Schari seinen Besitz an 
den Tschadsee-Ländern auszudehnen, und zwar 
unter dem Hinweis auf den Umstand, daß es 
wesentlich deutsche Forscher gewesen waren, die 
in den fünfziger und sechziger Jahren des vorigen 
Jahrhunderts jene Gebiete zuerst mit Erfolg be- 
reist hatten. 
  
So kam auf dem Wege eines gegenseitigen 
Kompromisses jene auf den Karten seltsam aus- 
sehende, aber in den Verhältnissen begründete 
Gestaltung der Ostgrenze Kameruns zustande, 
deren Umänderung und Anpassung an natürliche 
Grenzlinien nach entsprechender genauerer karto- 
graphischer Erforschung der Grenzgebiete die 
beiden vertragschließenden Mächte sich schon da- 
mals ausdrücklich vorbehielten. 
Mit der Vollendung der Congobahn zwischen 
Matadi und Stanley-Pool (1898) setzte bald die 
Erschließung von Südost-Kamerun für den Handel 
vom Congo her ein. Die an der Küste von 
Südkamerun alteingesessenen und neu hinzu- 
tretenden Firmen drängten ihrerseits lebhaft nach 
Osten und Südosten zur Ausbeutung der reichen 
Kautschukschätze in den Urwaldgebieten des oberen 
Kampo, Ivindo, Dscha usw. So stießen in den 
Gebieten der nur theoretisch festgelegten Grenzen 
bald die Kameruner Handelsinteressen mit denen 
der neu gegründeten großen französischen Kon- 
zessionsgesellschaften lebhaft zusammen; Konflikte 
und Grenzstreitigkeiten waren an der Tages- 
ordnung. 
Ein in den Jahren 1900 bis 1902 unter- 
nommener Versuch der beteiligten Regierungen, 
durch Festlegung des sog. Kampoparallels wenigstens 
für die Südgrenze klarere Verhältnisse zu schaffen, 
hatte nur teilweise Erfolg, weil es auf Grund 
der außerordentlich schwierigen örtlichen Umstände 
und der zahlreichen Erkrankungen unter den Ex- 
peditionsmitgliedern nicht gelang, die ganze Süd- 
grenze astronomisch festzulegen, die Kommission 
vielmehr ihre Arbeit auf die Grenzecke zwischen 
Dscha und Ssanga beschränken mußte. Die 
deutsche Anregung, alsbald wenigstens an dieser 
beschränkten Grenzstrecke den für eine leicht er- 
kennbare Scheidung namentlich in einem Urwald- 
gebiet sehr wenig geeigneten Kampoparallel durch 
eine natürliche Grenze zu ersetzen, fand in Paris 
keinen Anklang. Die französische Regierung ver- 
trat den Standpunkt, daß eine allgemeine Grenz- 
regelung erst in Erwägung gezogen werden könne, 
wenn die Süd= und Ostgrenze ganz erforscht sei, 
und somit beide Grenzteile dann bei etwaigen 
Grenzverhandlungen als ein Ganzes behandelt 
werden könnten. 
So dauerten die ungeordneten Zustände und 
mit ihnen die Reibereien und Streitigkeiten 
zwischen den Privatinteressenten fort; es bedurfte 
erst des bedauerlichen Zwischenfalles bei Missum- 
Missum (1905), um allseitig der Überzeugung 
zum Durchbruch zu verhelfen, daß eine baldige 
Regelung der gesamten Grenze von Süd= und 
Ostkamerun unabweisbar sei. 
Die im Herbst 1905 zum Zwecke einer voll- 
ständigen Aufnahme der Grenzstrecke von der
        <pb n="502" />
        G 426 20 
Kampomündung bis zum Tschadsee (2500 km) 
ausgesandten gemeinschaftlichen Doppelexpeditionen 
kehrten im Frühjahr 1907 nach Europa zurück. 
Die Bearbeitung ihrer umfangreichen Ergebnisse 
war Ende 1907 abgeschlossen, so daß am 2. März 
1908 in Berlin eine gemischte Kommission zu- 
sammentreten konnte, deren Aufgabe es war, den 
beteiligten Regierungen auf Grund des vorliegen- 
den Kartenbildes der Grenzgebiete Vorschläge für 
eine anderweitige Regelung der im Vertrag von 
1894 geschaffenen Grenze zu unterbreiten. 
Der Rahmen für die Arbeiten dieser Kom- 
missionen war also von vornherein gegeben und 
feststehend. Es konnte sich bei denselben weder 
um eine großzügige Umgestaltung der vertraglich 
festgelegten Grenze, noch um die Anstrebung ein- 
seitigen Gewinnes zum Vorteile der einen Macht 
und zum Nachteil der andern handeln, sondern 
in erster Linie nur um eine Abänderung der im 
Vertrag von 1894 festgesetzten, meist künstlichen 
geradlinigen Grenzen unter möglichst umfang- 
reicher Benutzung der in der Nähe dieser Grenzen 
festgestellten Wasserläufe bei gleichzeitiger mög- 
lichster Wahrung der beiderseitigen Interessen- 
In zweiter Linie galt es, die Bestimmungen 
des § III des Anhanges des Vertrages von 1894 
zu erörtern und sie sinngemäß zur Anwendung 
zu bringen. Der genannte Paragraph lautet: 
Wenn sich auf Grund neuerer, gehörig ge- 
prüfter Beobachtungen herausstellen sollte, daß 
die Lage von Bania, Gaza oder Kunde 
irrig angenommen ist, und wenn infolge dessen 
die Grenze, wie sie durch das gegenwärtige 
Protokoll festgelegt ist, sich bezüglich eines dieser 
drei Punkte um mehr als 10“ westlich des 
15.57 ö. G. zurückschieben wird, so werden sich 
beide Regierungen ins Einvernehmen setzen, 
um zu einer Grenzberichtigung zu schreiten, 
durch welche Deutschland in dem fraglichen 
Gebiete eine gleichwertige Kompensation erhält. 
Eine gleiche Berichtigung würde behufs 
Zubilligung einer Kompensation an Frankreich 
einzutreten haben, wenn sich herausstellen sollte, 
daß der Schnittpunkt des 10.5- u. Br. mit dem 
Schari die Grenze um mehr als 10 Bogen- 
minuten östlich des auf der Karte bezeichneten 
Punktes verschiebt (17 10“ 5. Gr.). 
Dieser Paragraph war seinerzeit auf Antrag 
der deutschen Bevollmächtigten in den Vertrag 
aufgenommen worden, weil bei ihnen Zweifel 
an der Zuverlässigkeit der damaligen französischen 
Karten des Flußgebietes des Ssanga bestanden. 
Er sollte verhindern, daß, falls das Gebiet zwischen 
Kunde und dem Grenzpunkt 62“ westlich von 
Bania auf Grund späterer zuverlässiger astrono- 
mischer Längenbestimmungen eine erhebliche Ver- 
  
schiebung nach Westen erfahren würde, der deutsche 
Besitzstand westlich des 15. Meridians durch die 
Bestimmungen des Artikel 1 des Vertrages eine 
erhebliche Einbuße erfahren könnte. 
Nun haben die Beobachtungen der Grenz- 
expedition von 1906 ergeben, daß die Lage von 
Kunde sich gegen die Annahmen vom Jahre 1894 
um 28“, die von Gaza um 33°nach Westen ver- 
schiebt, während die Lage von Bania sich gegen 
die früheren Angaben nicht wesentlich geändert 
hat. Da mithin die Lage des Grenzpunktes bei 
Kunde 14° 31“, die des Punktes 43° westlich 
von Gaza auf 14° 27 feststand, trat der § III 
des Anhanges in Kraft, demzufolge Deutschland 
für den in dem durch den Grenzpunkt von Kunde 
und Gaza, sowie durch den 15. Meridian be- 
zeichneten Geländestück eingetretenen Territorial= 
verlust eine gleichwertige Kompensation zu fordern 
hatte. Das gleiche war für Frankreich hinsichtlich 
des äußersten östlichen deutschen Gebietes am 
Schari, soweit es als jenseits des 17° 10° 5. Gr. 
gelegen festgestellt war, der Fall. Hier hatte 
Frankreich von Deutschland eine Kompensation 
für den Miltubezirk zu verlangen. 
Auf seiten der französischen Unterhändler 
neigte man zu der Ansicht, daß diese Angelegen- 
heit unter Umständen durch einfache Aufgabe des 
bisherigen französischen Besitzstandes westlich des 
15. Meridianes bei Kunde erledigt werden könnte, 
bäw. durch Aufgabe des deutschen Miltugebietes. 
Da indessen das erstere Gebiet durch die lang- 
jährige Tätigkeit der in ihm und seiner Nach- 
barschaft gelegenen Faktoreien der Konzessions- 
gesellschaften als seines natürlichen Reichtums an 
Elfenbein und Kautschuk entäußert angesehen 
werden durfte, und da die Vertragsbestimmungen 
nicht eine Rückgabe, sondern die Gewähr einer 
Kompensation stipulierten, mußte letztere an einem 
anderen Teil der Grenzlinie gesucht werden. In 
der unmittelbaren Nähe des Kunde —Gazagebietes 
war eine Kompensation, wenn die Grenze sich 
hier nicht ganz unförmlich gestalten sollte, nicht 
zu finden. Auch war zu erwägen, daß, da die 
langgedehnte Grenze durch Länder von sehr ver- 
schiedenem wirtschaftlichen Wert führt, die Größe 
der zu gewährenden Landkompensation von dem 
jeweiligen Wert derselben abhängig zu machen 
war. Bei dem Kunde —Gazagebiet handelt es 
sich im allgemeinen um ein mit Galeriewäldern 
längs der Wasserläufe ausgestattetes, mäßig be- 
völkertes Savannengebiet, dessen wirtschaftliche 
Bedeutung eine andere ist als die der waldlosen, 
stellenweise aber gut bevölkerten Savannengebiete 
weiter im Norden und wieder eine andere als 
die der urwaldbestandenen, mehr oder weniger 
elfenbein= und kautschukreichen, aber fast menschen- 
leeren Regionen weiter im Süden. Die durch
        <pb n="503" />
        GCG 427 20 
Bevölkerungszahl einerseits, durch den Charakter 
der Bodenbedeckung anderseits bedingte Wert- 
relation landschaftlich so verschiedenartiger afri- 
kanischer Gebiete ist natürlich nur sehr schwierig 
und nur unter genauer Abwägung aller in Be- 
tracht kommenden Verhältnisse, zu denen auch die 
Lage an schiffbaren, mit dem Weltverkehr in Ver- 
bindung stehenden Wasserstraßen als nicht un- 
wichtiges bestimmendes Moment hinzutritt, zu 
ermitteln. 
Die Kommission hat sich nach langen Ver- 
handlungen endlich darauf geeinigt, daß Deutsch- 
land gegen Aufgabe des größten Teils des 
Kundegebietes — auf den Ort Kunde hatte es 
nach dem Wortlaut des Vertrages von 1894 
ohnehin keinen Anspruch — durch UÜberlassung 
eines 2500 qkm großen Urwaldgebietes am 
Ssanga zwischen Bomassa und dem Nijue, einem 
rechten Nebenfluß des Ssanga seitens Frankreichs 
zu entschädigen sei. Was nebenher von dem 
ehemaligen französischen Kundegebiet an Deutsch- 
land gelangt, ist bedingt durch das stete Streben 
der Kommission, hier wie überall längs der 
Grenze natürliche Scheidelinien in Form von 
Wasserläufen zur Anwendung zu bringen. 
Längs der Südgrenze boten der Kie, der 
Ntem (Oberlauf des Kampo), sein rechter Neben- 
lÜluß Kom, der Aina (Oberlauf des Ivindo), der 
Jua und der Dscha sehr geeignete natürliche 
Grenzen. Nur zwischen den von der Südgrenz- 
erpedition 1906 errichteten Grenzpfeilern Nr. 13 
bis 4 bot sich in dem sumpfigen und menschen- 
leeren Urwaldgebiet im Osten des Aina und im 
Westen des Jua keine irgendwie geeignete na- 
türliche Grenze und ist deshalb an dieser Stelle 
auf eine Entfernung von etwa 110 km die künst- 
liche, durch die genannten Grenzpfeiler leidlich 
markierte Grenze notgedrungen beibehalten worden. 
Wenn Deutschland längs der Südgrenze im 
Westen derselben etwas mehr Gebiet abgetreten 
hat, als es von Frankreich am Dscha und an 
der Mündung desselben in den Ssanga erhalten 
hat, so erklärt sich dies in der naturgemäßen 
Höherbewertung dieses von Frankreich abgetretenen 
Gebietes, da es an den zum Congobecken mit 
leinen guten Verkehrsmöglichkeiten gehörigen 
Flüssen liegt. Der Erwerb des im Norden von 
Wesso an der Mündung des Dscha in den Ssanga 
gelegenen Gebietes für Deutschland wurde nur 
dadurch verwirklicht, daß dieses Gebiet zum Teil 
in die von Frankreich an der Ostgrenze zu ge- 
währende Kompensation für das Kunde—Gaza- 
gebiet am Njue-Ssanga mit verrechnet wurde. 
4 Im Norden der Grenze drehte sich der Wider- 
streit der Interessen hauptsächlich um das Lamidat 
Binder, dessen Hauptstadt nach den Feststellungen 
der Grenzkommission unzweifelhaft auf französischem 
  
Gebiet, allerdings nur 3,7 km südlich von dem 
die Grenze bildenden 10. Parallel gelegen ist, 
und auf die Deutschland nach den Vertrags- 
bestimmungen keinen rechtlichen Anspruch hatte. 
Im ganzen fallen nur etwa 900 akm von dem 
Lamidat auf französisches Territorium. Trotz der 
gegenseitig gebotenen, räumlich sehr ausgedehnten 
Kompensationen für die einseitige Aufgabe der 
Ansprüche auf den betreffenden Teil des Gebietes 
konnte hier eine Einigung auf eine einheitliche 
Ülberweisung des Lamidates an eine der beiden 
Mächte nicht erzielt werden. Weder wollte Frank- 
reich im Interesse seines ohnehin schon räumlich 
beengten Zutrittsgebietes zum Benue-Niger am 
Mao-Kabi und der von ihm in der Zukunft hier 
beabsichtigten Ausgestaltung seiner Verkehrswege 
nach dem Schari-Tschadgebiet auf seinen Anteil 
an Binder verzichten, noch war Deutschland in 
der Lage, schon im Hinblick auf die geringe 
räumliche Erstreckung seines Gebietes am Benue, 
das den Zutritt zu Deutsch-Bornu von Adamaua 
im Süden offen hält, auf seinen Anteil am 
Bindergebiet zu verzichten. So einigte man sich 
an dieser Grenzstrecke denn schließlich auf gering- 
fügige, eine Scheidung der Dorsfgebiete möglichst 
berücksichtigende Grenzänderungen bis an den 
Logone. 
Der deutsche Besitz am westlichen Schariufer 
war für die Verwaltung von Kamerun seit der 
tatsächlichen Besitznahme ein Sorgenkind. Das 
gänzlich flache, wohl als ehemaliger Seeboden 
des vor langen Zeiten wesentlich größeren Tschad- 
sees anzusprechende Gelände bildet in der Regen- 
zeit vielfach unpassierbare Sumpfstrecken, die von 
trägen Wasserläufen mit wenig ausgeprägten 
Ufern durchzogen werden; in der Höhe der 
Trockenzeit herrscht dort vielerorts oft ein 
empfindlicher Wassermangel. Ehemals zweifellos 
gut bevölkert, ist das Land durch Sklavenjagden 
von der Bornuseite her, dann durch die Rabeh- 
wirren am Ende des vorigen Jahrhunderts und 
durch die ständigen, auch heute noch nicht völlig 
gehemmten räuberischen Einfälle der Bagirmi 
sehr stark entvölkert und in seinem Wert zurück- 
gegangen. » 
Der einzige deutsche Posten in Miltu am 
Schari war nicht in der Lage, die Bagirmi— 
Räuberbanden an der 1lberschreitung des Schari 
und an gelegentlichen Einfällen zu hindern und 
den spärlichen Resten der seßhaften Bevölkerung 
einen umfangreichen Schutz zu gewähren. Die 
französische Verwaltung auf dem rechten Schari- 
ufer, überdies durch viele Aufgaben anderweitig 
in Anspruch genommen, hatte ihrerseits wenig 
Interesse, ihre unbotmäßigen Bagirmi-Schutz- 
befohlenen an diesen längs der ausgedehnten 
Flußufer an sich schon schwer kontrollierbaren
        <pb n="504" />
        W 428 20 
Überschreitungen des Stromes zu hindern. Um 
hier dauernd Ruhe und Ordnung zu schaffen und 
im Laufe verschiedener Menschenalter allmählich 
wieder eine dichtere Bevölkerung heranzuziehen, 
hätte es in diesem weitab von den Zentren der 
Verwaltung gelegenen Lande einer ganzen Reihe 
von Stationen und Militärposten und nebenbei 
auch der Einrichtung einer Dampferverbindung 
auf dem Schari bedurft, welche den Etat des 
Schutzgebietes auf lange Zeit hinaus schwer be- 
lastet haben würden. 
Unter diesen Umständen und weil Frankreich 
seinerseits für den östlich des 17° 10° Meridians 
entfallenden deutschen Teil dieses Gebietes mit 
dem Posten Miltu ohnehin eine Kompensation 
auf Grund des oben erwähnten § III des An- 
hanges des Vertrages von 1894 zu verlangen 
berechtigt und gewillt war, erschien es rätlich, 
wenigstens den am weitesten nach Osten zu ge- 
legenen, für die deutsche Verwaltung in Kusseri 
am schwierigsten zu überschauenden Teil des 
Scharigebietes gegen eine Gebietserweiterung von 
Kamerun östlich von Ngaundere, am oberen west- 
lichen Quellfluß des Logone, an Frankreich ab- 
zutreten. 
Betrachtet man das Ergebnis der Berliner 
g als Ganzes, so wird 
man die Überzeugung gewinnen, daß von beiden 
Regierungen Opfer gebracht sind und Opfer ge- 
bracht werden mußten, um zu dem vorliegenden 
Resultat zu gelangen. Die französischen Vertreter 
hätten es ausgesprochenermaßen am liebsten ge- 
sehen, wenn an den bestehenden Verhältnissen 
möglichst wenig geändert worden, und wenn die 
seit 1894 in Kraft gesetzte künstliche Grenzlinie 
aufrecht erhalten geblieben wäre, so daß das 
ganze Resultat der Verhandlungen sich auf eine 
durch den § III des Anhanges zum Vertrage von 
1894 bedingte Rückgabe der westlich vom 15. Me- 
ridian gelegenen Gebiete bei Kunde-Gaza an 
Deutschland und auf eine Auslieferung des Miltu- 
gebietes an Frankreich beschränkt haben würde. 
Eine solche einfache Regelung der Angelegenheit 
würde aber weder den §8 III und VII des Ver- 
tragsanhanges entsprochen, noch auch auf die Dauer 
zu für beide Mächte befriedigenden Grenzver- 
hältnissen geführt haben. Es ist daher erfreulich, 
daß trotz dieser prinzipiell abweichenden An- 
schauungen der französischen Unterhändler in dieser 
grundlegenden Frage die Verhandlungen durch- 
weg im Geiste gegenseitigen Entgegenkommens 
und möglichster Berücksichtigung der beiderseitigen 
Wünsche geführt werden konnten. An der Süd- 
grenze sind soweit als möglich natürliche Grenz-= 
linien gewonnen. Deutschland hat hier im linken 
Dschaufer eine leicht erkennbare, von den Ham- 
  
  
—“77 G. g. 
burger 
Grenze an einer fahrbaren Wasserstraße des Congo- 
beckens erworben, die ihm nach dieser Richtung 
den Anschluß an den Weltverkehr sichert. Am 
rechten Ssangaufer ist der deutsche Besitzstand von 
30 auf etwa 150 km Uferlänge gestiegen. Sache 
der Südkamerun-Interessenten wird es jetzt sein, 
den hier erworbenen neuen Besitz an Waldland 
im Wettbewerb mit den Vertretern der franzö- 
sischen Gesellschaften am Ssanga wirtschaftlich zu 
erschließen. 
Ein Erwerb des ganzen rechten Ssanga= und 
Kadeiufers nördlich von Bomassa für Deutschland 
war von vornherein ausgeschlossen, weil die Ekela- 
Kadei-Sanga-Konzessionsgesellschaft in der Region 
westlich von Nola ihr Hauptarbeitsfeld und durch 
Anlage von Kautschukpflanzungen und zahlreiche 
Faktoreien beträchtliche Privatinteressen geschaffen 
hat, welche die französische Regierung schützen mußte. 
Die Ansprüche Frankreichs auf Kunde und 
Binder waren nach dem Wortlaut des Vertrages 
von 1894 unanfechtbar; wollte Deutschland im 
Südosten Kameruns den uneingeschränkten Zutritt 
zu den Wasserstraßen des Dscha und Ssanga er- 
langen und dort nach den Wünschen der Ham- 
burger Interessenten und sehr gegen die Inten- 
tionen der französischen Konzessionsgesellschaften, 
welche jede etwaige Stärkung der deutschen Kon- 
kurrenz an dieser Stelle perhorreszierten, festen 
Juß fass sen, „o konnte dies nur mit Hilfe der ihm 
d g für das Kunde- 
IALLILAL n—n 
  
  
Gazagebiet geschehen. 
Nachdem sich die Kolonialverwaltung auf An- 
drängen und unter ausdrücklicher Billigung der 
interessierten Hamburger Kaufmannskreise dazu 
entschlossen hatte, die Verhandlungen in dem Sinne 
einer Abrundung des deutschen Besitzstandes in 
Südostkamerun und des Erwerbes von möglichst 
ausgedehnten Ufergrenzen in diesem. Gebiete zu 
führen, war nach der Vertragslage ein Erwerb 
von Kunde und Binder bei der großen Bedeutung, 
die vor allem letzterer Ort in den Augen der 
französischen Regierung für die Entwicklung ihrer 
Kolonialpläne in den Tschadseeländern hat, aus- 
geschlossen. Es blieb, nachdem die Wahl des 
Entschädigungsobjektes getroffen war, kein weiteres 
Tauschobjekt von genügendem Wert für Deutsch- 
land übrig, dessen Preisgabe Frankreich vielleicht 
hätte veranlassen können, noch in eine Aufgabe 
des einen oder andern der beiden genannten Ge- 
biete zu willigen. 
Die sonstigen vorgenommenen kleinen Grenz- 
änderungen hatten nur das Ziel, die politischen 
Scheidelinien möglichst mit natürlichen Grenzen 
in Einklang zu bringen und ihnen unter Wahrung 
der beiderseitigen Interessen eine den Verhältnissen 
besser angepaßte Gestaltung zu geben.
        <pb n="505" />
        G 429 20 
Deutsch-Südwestafrika. 
Vom Bau der Südbahn. 
Ende April ist nach einer amtlichen telegra- 
bhischen Meldung die am linken Ufer des Großen 
Fischflusses gelegene Station Secheim eröffnet 
worden. Nachdem somit die schwierige Strecke 
des Modder-, Gunab-, Naiams= und Fischflußriviers 
in zeitraubendem Vortrieb bewältigt ist, wird die 
Gleisspitze auf dem letzten, günstigeren Abschnitte 
wieder rascher vorrücken und in wenigen Mo- 
naten in Keetmanshoop sein können. 
Jur Kröbeiterfrage. 
Der Mangel an ausreichendem Arbeiter- 
material hat sich beim Bau der Otavibahn und 
im bergbaulichen Betrieb von Tsumeb wiederholt 
empfindlich bemerkbar gemacht. Um so erfren- 
licher ist die vom Gouvernement soeben über- 
mittelte Nachricht, daß neuerdings ein starker 
Zuzug von Ovambos zum Bahn= und Minen- 
bau im Norden des Schutzgebietes stattfindet. 
Jüngst sind in einer Woche annähernd tausend 
Ivambos bei der Tsumeb= und Guchab-Mine 
neu eingestellt worden. Die Leute meldeten sich 
— angeblich auf Befehl ihrer Kapitäne zu- 
nächst beim Bahnbau Otavi—Grootfontein; sie 
wurden dann, da sie wegen der inzwischen er- 
solgten Vollendung nicht mehr benötigt wurden, 
an die Minen überwiesen. 
Dieser Zuzug von Ovambo-Arbeitern ist auf 
Linen Werbezug zurückzuführen, den der Bur 
Dirk Oosthnizen im Novoember unternommen 
hat. Der Gouverneur hatte diesem die Erlaubnis 
zur Arbeiteranwerbung erteilt. Oosthuizen ist 
don Ovambohäuptlingen bekannt. 
Unter den bei der Guchab-Mine eingestellten 
OLvambo befinden sich übrigens auch einige Herero, 
die ebenfalls aus dem Ovamboland gekommen 
lind und als Ovambo gelten wollten. Sie sind 
wie diese nur mit einem Lendenschurz bekleidet 
kand haben nach Ovambo-Art das Kopfhaar bis 
aur einen Haarbüschel in der Mitte kurz geschoren. 
Als Grund für ihre Verkleidung führten sie an, 
ie hätten Furcht gehabt, als Herero erkannt und 
eshalb gestraft zu werden. Sie erzählten weiter, 
imi Ambolande hielten sich noch viele (7) Herero 
auf, die gerne zurückkommen wollten; sie fürchteten 
ber, wegen ihrer Teilnahme am Aufstand be- 
san zu werden und den Rest ihrer Viehbestände 
verlieren. Im allgemeinen geht es ihnen 
nach ihrer Aussage bei den Ovambos schlecht. 
  
Für den Fall, daß wirklich weitere Hereros 
aus dem Ovambolande zurückkehren sollten, hat 
der Gouverneur Anweisung gegeben, ihnen ihr 
Vieh zu belassen. Dafür müssen sie sich aber 
verpflichten, unter Aufsicht in Gegenden zu 
wohnen, die ihnen im Hererolande als Wohn- 
und Weideplätze zugewiesen werden. 
75 
Deutsch-Ostafrika. 
Die zentralafrikanische Sxpedition S. P. des Perzogs 
AKdolf Friedrich Zu ecklenburg-Schwerin.-) 
Béni am Semlikifluß (Zentralafrika), 
0. Januar 1908. 
OÖstlich von der zum Kivugebiet gehörigen 
Landschaft Bugoie dehnt sich jener große, nach 
Westen fast bis an den Stebeyafluß heranreichende 
Urwaldkomplex aus, der erst an wenigen Stellen 
von Weißen betreten worden ist. Er birgt das 
Volk der Watwa, jenes Räuber= und Jägervolk, 
dessen ich früher schon Erwähnung tat. Dr. v. Raven, 
der pôre supéricure der Missionsstation Njundo, 
der ein passionierter Jäger und guter Schütze ist, 
und ich streiften mit diesen Kerlen im September 
schon seit 14 Tagen im Urwald herum, um die 
Geheimnisse dieses zoologisch noch völlig un- 
bekannten Bergwaldes, dessen größte Höhen bis 
auf 3000 m ansteigen, nach Möglichkeit zu lüften. 
Manche Rarität hatten wir schon gesammelt, aber 
noch keinem von uns war es bisher gelungen, 
des Menschenaffen ansichtig zu werden, dessen 
Vorkommen im Bugoiewalde nach den Angaben 
der Eingeborenen und Missionare erwartet werden 
konnte. 
Aus dem Kivugebiet war bisher erst ein 
Eremplar des Menschenaffen, das im Jahre 1904 
von Hauptmann v. Behringe am Saoyino er- 
legte, bekannt geworden. Es erhielt im Berliner 
zoologischen Museum den Namen CGorilla Beh- 
ringei. Nach Aussage von Eingeborenen am 
Mgahinga wurde dort im letzten Jahre ein zweites 
Erxemplar, zweifellos ebenfalls Behringei, auch 
Kimanda impundu genannt, von einem belgischen 
Herrn geschossen. Ich habe näheres hierüber nicht 
in Erfahrung bringen können. 
Die Erlegung eines Vertreters der im Bugoie- 
walde lebenden Gattung mußte also einen wert- 
vollen zoologischen Beitrag liefern. 
Nach unseren späteren Beobachtungen lieben 
die Gorillas besonders die Ränder des hohen 
*) Auszüge aus den Reiseberichten des Ler- 
zogs in der „Täglichen Rundschau". Vgl. „KNol. Bl.“ 
1908 Nr. 3. Seite 111 ff. und Nr. 7. Seite ½31 fl.
        <pb n="506" />
        Urwaldes. Am Mgahinga hatten wir frische 
Losung und Fährte an der Grenze der Bambus- 
mit der Hochwaldzone gefunden, im Innern des 
Waldes dagegen niemals Anzeichen ihres Vor- 
kommens bemerkt. Über die Lebensweise des 
Gorilla ist noch wenig bekannt. Mit Bestimmt- 
heit konnten wir die Benutzung von Schlafbäumen 
während der Nacht konstatieren, unter denen ein 
Mungu genannter, sehr hoher und bis zur Krone 
astfreier Podocarpus sowie eine Sopotacee, hier 
Mutoie benannt, der großen Ubersicht und damit 
verbundenen Sicherheit wegen bevorzugt werden. 
In den Morgenstunden, etwa zwischen 7 und 
9 Uhr, verlassen die Gorilla, die ein Familien= 
leben zu 5 bis 8 Mitgliedern führen, ihre Schlaf- 
bäume, um zu äsen. Der Gorilla ist nicht 
wählerisch in seiner Nahrung. Nach Angaben 
der Watwa werden Blätter, Rinde, Blüten, 
Knospen und junge Triebe gern genommen; doch 
decken sich meine Beobachtungen hierin nur in 
bezug auf die Sopotacee (Mutoie), während 
Dr. Schubotz später bei der Verfolgung auf der 
Erde befindlicher Gorillas frisch gekaute junge 
Bambustriebe fand. 
Bei Sonnenaufgang und abends, wenn die 
kurze Dämmerung naht, hört man weithin das 
schwach einsetzende, dann anschwellende, durch- 
dringende Geschrei der Gorillas, das die Watwa 
auf Zwistigkeiten innerhalb der „Familie“ zurück- 
führen. Dies ist der Augenblick für den Jäger, 
einzugreifen und ein Anschleichen zu versuchen. 
Wir hatten unser Lager an den Südrand des 
Waldes, in die Nähe des Häuptlings Chuma ver- 
legt. Hart unter uns dehnte sich eine steile, tiefe 
Schlucht, auf deren Grund ein Wildbach rauschte; 
sie trennte uns vom jenseitigen Hange des Berges, 
auf dem sich das Geschrei meist hören ließ. Die 
einzelnen Familien haben stets ein bestimmtes 
Revier, das ungern verlassen wird. 
Einen Versuch, am Abend bei schwindendem 
Lichte mich heranzupürschen, mußte ich als völlig 
undurchführbar ausgeben, da das fast undurch- 
dringliche Unterholz nur auf Händen und Knieen 
zu durchkriechen war. Ich mußte also bis zum 
Morgen warten. 
Noch vor Tagesgrauen saßen wir drei schon 
fertig vor den Zelten und erwarteten den ersten 
Schrei. Als einzigen Begleiter hatte ich mir einen 
Watwa ausersehen. Dies hatte anfangs viel 
Schwierigkeiten gemacht. Alle größeren Familien 
der Ruanda bewohnenden Bevölkerung, der Wa- 
tussi, der Wahutu und so auch der Watwa, haben 
ein ihnen geheiligtes Tier, musiro genannt, dessen 
Tötung durch ein Mitglied der Familie schweres 
Unheil heraufbeschwören würde. So hat die 
Familie der Sultans Mfingo beispielsweise den 
Kronenkranich, die Familie des Mtualen Kaware 
  
430 2 
den Frosch als musiro. Unglücklicherweise be- 
zeichnen nun die Watwa gerade den Gorilla als 
ihren musiro, woraus sich die Ablehnung meines 
Führers erklärte. Auf die Vorstellung hin, daß 
er sich ja nicht selber an der Erlegung zu be- 
teiligen habe, sondern daß dies meine Sache sei 
und er mir nur den Standort zeigen solle, willigte 
er schließlich ein. 
Allmählich wurde es heller und heller; schon 
konnte man durch die Dämmerung einzelne Par- 
tien der Waldschlucht erkennen, aber noch immer 
herrschte Totenstille. Dann ertönte hier und da 
der erste Ruf eines erwachenden Vogels. Von 
allen Seiten begann es bald freudig dem Tag 
entgegenzuzwitschern, und als die ersten Strahlen 
über die Wipfel der Bäume leuchtende Bänder 
zogen, da ertönte endlich auch der ersehnte Ton 
zu uns herüber und zeigte uns den Standort des 
wertvollen Wildes gegenüber am anderen Hange, 
jenseits der Schlucht. 
Der Kriegsrat war schnell fertig: Raven links, 
im Falle die Gorillas dort ausbrechen sollten, der 
Pater rechts, ich gerade darauf los. Der kleine 
Körper des Watwa rutschte mit bewundernswerter 
Geschmeidigkeit durch das unglaubliche Gewirre 
von Lianen, Bambus und Dornen hindurch, 
während die Kleider des Europäers an den Dornen 
beständige Hindernisse fanden. Dem Vorschlage, 
den Raven von einem Watwa einmal bekam, 
während des Pirschens im Walde die Kleider ab- 
zulegen, konnte ich leider nicht nachkommen. 
Endlich war der Grund der Schlucht erreicht, 
der Bach überschritten. Nun galt es: schnell den 
Hang hinauf, bevor die Affen den Baum ver- 
ließen, von dem eben wieder jener unvergeßliche 
Schrei ertönte, denn einmal auf der Erde, waren 
sie für uns verloren. 
War es bergab schon schwierig fortzukommen, 
so galt dies bergauf in doppeltem Maße. Die 
Hände zeigten unzählige Schrammen und Risse, 
der Schweiß lief in Strömen am Körper herab. 
Endlich brachte ein alter Elefantenwechsel Er- 
leichterung. Mittlerweile war es schon 7 Uhr 
geworden; nach unserer Schätzung mußten wir 
jetzt in der Nähe des gesuchten Baumes sein. 
Eine Ubersicht war durch das dichte Unterholz, 
das jede Aussicht nahm, unmöglich. 
Mein Führer blieb jetzt stehen und lauschte 
mit vorgebeugtem Kopfe, die Augen auf die Erde 
geheftet. Dann deutete er langsam nach oben: 
.Wanakula flüsterte er, „sie fressen“. Mit 
äußerster Vorsicht krochen wir nun weiter, ängstlich 
jedes Reis und jedes trockene Blatt mit den 
Händen beiseite räumend. Dann blieben wir 
wieder stehen und lauschten. Kein Ton vernehm- 
bar! Meine Hoffnung sank bedenklich. Unschlüssig, 
wohin wir uns weiter wenden sollten, schlichen
        <pb n="507" />
        W 431 20 
wir wenige Schritte vorwärts, als plötzlich das 
Kreischen in unmittelbarer Nähe, fast über unsern 
Köpfen, ertönte. Die Situation war kritisch, denn 
die Gefahr lag nahe, daß die Gorillas jeden 
Augenblick den Baum verlassen konnten. Da 
endlich erreichte ich eine Stelle, wo das Blätter- 
dach eine Durchsicht gestattete. Durch diesen Kreis 
bemerkte ich fast zu meinen Häupten einen mäch- 
tigen Affen auf dem Aste eines wohl 60 m hohen 
Mutoie. Unverzüglich flog die Büchse an die 
Schulter, krachend rollt der Schuß durch den 
Wald. Ein schwerer Schlag und wütendes Ge- 
brüll war die Antwort. Da schiebt sich ein zweites, 
anscheinend jüngeres Exemplar durch die Laub- 
krone. Der dumpfe Kugelschlag gibt mir auch 
hier die Gewißheit eines Treffers. 
So schnell als möglich arbeiteten wir uns 
nun bis an den Baum heran, an dessen Stamm 
eine sehr starke Schweißfährte herunterführte. 
Sie verlor sich im Gebüsch, in dem wir den 
Gorilla schwerkrank den Hang hinunterflüchten 
hörten. Einem Affen, selbst einem kranken, im 
Walde zu folgen, ist für den Europäer zwecklos. 
So gab ich auch bald erschöpft die Nachsuche auf. 
Auf den Schuß erschienen aber nach kurzer Zeit 
einige unserer Leute, die in weitem Abstand ge- 
folgt waren. Das Versprechen eines hohen Bak- 
schisch spornte ihre Kraft an, und im Augenblick 
glitten sie auf der Fährte dem Wilde nach. 
Einige Minuten höchster Spannung folgten, dann 
tönten schwach gedämpfte Rufe zu uns hinauf, 
die in mir ein unbeschreibliches Siegesgefühl aus- 
lösten. Unten in der Schlucht hatten die Leute 
den Affen gestellt und mit einem Speerstich end- 
gültig gestreckt. Da die Leute erklärten, den 
schweren Burschen nicht allein herausschaffen zu 
können, sandte ich ihnen vom Lager aus einen 
Askari mit einer Hilfskarawane. Zwei Stunden 
später wurde er an einer starken Bambusstange 
im Triumphe eingebracht. Es war ein starkes 
lüngeres Männchen. Das kleinere Exemplar konnte 
trotz starken Schweißverlustes nicht zur Strecke 
gebracht werden. 
Der erlegte Affe ist der erste im Bugoiewalde 
von einem Europäer gesichtete Gorilla. Aber die 
enge faunistische Verwandtschaft dieses Gebietes 
läßt auch hier die Annahme einer nahen Ver- 
wandtschaft mit Gorilla Behringei zu, falls sich 
aant sogar die Identität mit diesem herausstellen 
Der nächste Tag brachte dem pdre supérieur 
ein gleiches Weidmannsheil. Nach ähnlichen An- 
strengungen gelang es ihm, den Schlafbaum zu 
erreichen, von dem er ein jüngeres Exemplar 
herunterschoß. Als er sich schnell dem Verendenden 
nähern wollte, wurde plötzlich der Busch lebendig; 
auf wenige Schritte erschien das fletschende Gebiß 
  
eines alten Männchens, das nicht übel Lust zeigte, 
ihn anzugreifen. Mit der Kugel in der Brust 
verendete aber auch dieses nach wenigen Minuten. 
Trotzdem räumte die Herde noch nicht das Feld; 
um den Jäger her zeigten sich noch längere Zeit 
die erbosten Tiere, die sich erst allmählich und 
langsam verzogen. 
Das Fell des Alten war mit grau-gelben 
Haaren durchmengt, die Hände und das Gesicht 
zeigten in Übereinstimmung mit meinem Exemplar 
tiefe Schwärze, während das jüngere, ein Weibchen, 
von bedeutend geringerer Körperlänge war und 
bei tiesschwarzem Haarkleide eine gelbliche Fär- 
bung des Gesichtes und der Handflächen aufwies. 
1. Februar 1908. 
Von Kasindi, am Nordende des Albert- 
Edwardsees, wo wir Weihnachten verlebten, er- 
reichte die Expedition in vier Tagemärschen 
Béni. Bei Karim wurde der Semliki über- 
schritten und am Tage darauf bei der Missions- 
station St. Gustave gelagert, wo uns der pere 
supérieur sehr gastlich aufnahmen. Die Häuser 
und Kapellen machten einen wohlgepflegten Ein- 
druck, der durch das symphatische Auftreten der 
Geistlichen noch verstärkt wurde, die sich wegen 
ihrer Nichteinmischung in politische Angelegen- 
heiten der besonderen Achtung der Kongolesen 
erfreuen. 
Das folgende Lager Sumbia brachte uns 
die völlig überraschende, aber um so erfreulichere 
Begegnung mit einem österreichischen Jagdgenossen, 
dem Husarenrittmeister Oreydt; der 13. Januar 
zeigte uns schon von weitem die sauberen Häuser 
von Béni. Viele Büffel= und Elefantenpfade 
verrieten die Häufigkeit dieses Wildes. 
In Béni empfing uns der commandeur 
supérieur Derch mit den Herren seines Stabes, 
die ihren Inspektionsaufenthalt freundlicherweise 
bis zu unserem Eintreffen ausgedehnt hatten. 
Denn der Posten gehört noch zum Gebiet des 
Russissi-Kivu und zur selben Zone wie Rutshura, 
die dem Kapitän Baudelet untersteht, während 
als chef de secteur Kapitän Béngets seines 
Amtes waltet. Nächst dem deutschen Posten 
Kissenyi am Kivusee ist Béni wohl der an- 
sprechendste Innenposten, den wir berührten. Der 
plateauartige Hügel, der ihn trägt, wird am Süd- 
rande vom zentral-afrikanischen Graben bis auf 
eine trennende Ebene begrenzt. An seinem West- 
rande wird er vom großen, bis nach Kamerun 
ausgedehnten Walde berührt, während der Süd- 
osthang steil zum Semliki abfällt, der sich in 
einer Durchschnittsbreite von etwa 100 m dicht 
unterhalb des Postens entlangwindet. 
Der Posten hat, wie Rutschurru, eine starke 
militärische Besatzung. Der kommerzielle Verkehr 
5
        <pb n="508" />
        W 432 20 
ist, wie überall hier, der scharfen Bestimmungen 
wegen sehr gering. Daß viele Schmuggel- 
karawanen die Vorteile des Waldes ausnutzen, 
ist bei seinen Riesendimensionen und der daraus 
sich ergebenden unzulänglichen Kontrolle natürlich. 
Dr. v. Raven und Czekanowski waren während 
dieser Zeit zur Ergänzung begonnener Arbeiten 
wiederum auf Spezialreisen am Südrand des 
Ruwensori bzw. Toro und Unyoro beschäftigt, 
während sich Herr Kirschstein zu den Schluß- 
arbeiten im Vulkangebiet des Kiwu noch eine 
etwas verlängerte Arbeitszeit erbeten hatte, die 
durch fortwährende Neufunde bedingt wurde. 
Czekanowski fand auf seiner Tour einen Stamm 
von Watwa-Leuten, die — offenbar kleiner als 
dieselben Leute des Bugoiewaldes — zu den 
Pygmäen zu rechnen wären, während die Bugoie- 
Watwa keineswegs zu diesen zu zählen sind. 
Dr. v. Raven hatte, als er sich zur Blutunter- 
suchung in das Gebiet der Wasongora begab, 
das Unglück, von einem angeschossenen Büffel, 
dem er auf der Schweißfährte folgte, ganz un- 
vorhergesehen angenommen und in die Luft ge- 
worfen zu werden. Nach „Rückkehr“ auf den 
Boden warf sich der wütende Büffel nochmals 
auf seinen Gegner, worauf das Tier von zwei 
Askari zusammengeschossen wurde. Herr v. Raven 
trug, wenn auch keine gefährlichen, so doch sehr 
erhebliche Verletzungen am Ellenbogen, in der 
Muskulatur des Oberarmes und an der Brust 
davon, die seiner ärztlichen Tätigkeit für längere 
Zeit ein Ende setzen werden. 
Der übrige Teil der Expedition, die Herren 
Dr. Schubotz und Mildbraed, Oberleutnant 
Weiß, Leutnant Wiese und ich, sowie der 
belgische Leutnant Vériter, unternahmen am 
18. Jannar eine Exkursion in den westlich von 
Beni gelegenen Teil des Urwaldes. Oberleutmant 
Weiß hatte nach umfangreichen Arbeiten im kongo- 
lesisch-englisch -strittigen Gebiete genaue Routen- 
aufnahmen bis hierher gemacht, eine Aufgabe, 
die ihm auch jetzt wieder zufiel. 
Je mehr wir in den Wald eindrangen, desto 
mehr erregte die Neuheit der Flora die Auf- 
merksamkeit unseres Botanikers Dr. Mildbread, 
da sich keinerlei verwandtschaftliche Formen mit 
der Flora bis dahin gesehener Wälder zeigten. 
Formen= und Artenreichtum ist ungeheuer groß, 
so daß der botanische Sammler fast in Verlegen- 
heit über sein Programm geriet. 
Wir sind hier im Gebiete des Okapi, das 
überall im Flußgebiet des Aruwimi und Uälle 
vereinzelt vorkommt; doch ist seine Erlegung ganz 
außerordentlich schwer und hängt für den Euro- 
päer lediglich vom Zufall ab. Es war uns durch 
Vermittlung ihres Chefs, des Sultans Muera 
gelungen, einige der Urbewohner des Kongo- 
  
  
Urwalds, der Mombutta-Pygmäen, als Begleiter 
zu erhalten, ohne deren Hilfe ein Umherstreifen 
im Walde unmöglich ist, sobald man die Verkehrs- 
wege nach Irumu oder Mawambi verläßt. Die 
einzige Kommunikationsmöglichkeit besteht in den 
sich permanent kreuzenden alten und frischen 
Elefantenpfaden, wodurch einem Weißen jede 
Orientierung geraubt wird. 
Die Mombutta machten einen intelligenten, 
netten Eindruck und nahten ohne Schen. Trotz- 
dem wir nach ihrer Angabe die ersten Europäer 
waren, mit denen sie in Fühlung kamen, fanden 
sie sich schnell in die neue Situation. Ihr 
Orientierungsvermögen ist fabelhaft. Die Färbung 
ist auffallend hell und der Körperbau kräftig. 
Aus gutmütigen Gesichtern schauen intelligente 
Augen, die einen Rückschluß auf stark entwickelte 
natürliche Sinne zulassen. Der Gesamteindruck 
wird vielleicht nur durch die Breite der Nasen- 
flügel etwas beeinträchtigt. Im Gegensatz zu den 
Watwa im Bugoiewalde, deren Indolenz den 
ruhigsten Europäer zur Verzweiflung treiben kann, 
schlugen die Mombutta ohne Scheu ihre Schlaf- 
stätte zwischen unseren Trägern auf, jedes Winks 
zu Führerdiensten gewärtig. 
Meine eigenen Messungen, die aber auf keinen 
anthropologischen Wert Anspruch machen wollen, 
ergaben bei einer Anzahl Vertreter dieses Pygmäen= 
stammes Höhen zwischen 136 und 142em, während 
nur ein Mann mit 145 cm dieses Maß überschritt. 
Feste Wohnplätze kennen sie allem Anschein 
nach nicht; diese werden vielmehr fortwährend 
gewechselt, aber niemals nach außerhalb der 
Waldzone verlegt. Sie bestehen aus Lianen- 
gerüst, das mit Blätterwerk überdacht ist. 
Die Kleidung besteht aus einem durch den 
Spalt gezogenen, vorn und hinten herabhängen- 
den Schurz aus grauem, wollartigem Rindenstoff, 
der vom Supabaume, tief im Inneren des Waldes, 
gewonnen wird. Bei den Frauen, die sich in 
der Größe von den Männern nicht unterscheiden, 
findet man als Schmuck gelegentlich durch die 
Lippen gezogene, dünne Kupferringe, an denen 
je eine Kaurimuschel hängt. Die Weiber starren 
fast alle im „Urschmutz“ und sind von abschrecken- 
der Häßlichkeit. 
Die Kinder werden auf der Hüfte der Mutter 
sitzend getragen und von einer, manchmal ganz 
dünnen Schnur unterstützt, die über die Schulter 
der Mutter läuft und manchem kleinen Wurme 
durch tiefes Einschneiden in den weichsten Körper- 
teil jämmerliche Tränen der Qual entlockt. Körbe 
und ähnliche Lasten werden an breiten Bast- 
bändern mit der Stirne getragen, während der 
getragene Gegenstand über den Rücken hängt. 
Die anderen Bewohner des Waldes und 
seiner Grenzen sind die Wabuba, zu denen sich
        <pb n="509" />
        G 433 20 
nach den Außenrändern hin die Wanenda ge- 
sellen. Beide sind ansprechende Menschenschläge. 
Bezüglich der reichgeschmückt einhergehenden 
Weiber der Wabuba kann man sogar von auf- 
fallend hübschen Gesichtern mit schönen, etwas 
melancholisch dreinblickenden Augen reden. Eine 
Erscheinung, die noch mehr auf die Kinder zutrifft. 
Doch zurück zum Okapi. Die Pygmäen er- 
legen dieses seltene Wild zur Regenzeit, indem 
sie seine Fährte an Flußläufen und Bächen suchen. 
Da das Okapi viel wechselt und ängstlich jeden 
Sonnenstrahl meidet, so wird die Fährte dann 
tagelang verfolgt, bis es den Jägern gelingt, 
das schlafende Tier zu beschleichen und auf wenige 
Schritte durch Speere zu erlegen. Uns wurden 
mehrere Gürtel aus Okapifell gebracht, das dem 
Leder des Zebra ähnelt. 
Mehr noch als das Okapi (auch vielfach Kwapi 
genannt) erregte unsere Aufmerksamkeit die Be- 
schreibung eines anderen Waldbewohners, der von 
Mombutta und Wambuba übereinstimmend be- 
schrieben und Soli genannt wird. Als charakte= 
ristisches Unterscheidungsmerkmal beider Tiere 
gelten die beim Soli den Rücken deckenden 
weitzen Längs= und Querstreifen, die bei dem 
Okapi nur an den Läufen und unteren Bauch- 
seiten zu finden sind, während sein Rücken ein- 
förmiges Braun zeigt. Das Soli trägt ferner 
im Gegensatz zum Okapi ein aufrechtstehendes 
Gehörn von etwa 40 em Länge. Die Existenz 
dieses in der Zoologie wohl noch nicht bekannten 
Tieres darf durch die übereinstimmenden Be- 
schreibungen völlig unabhängiger Erzähler als 
erwiesen gelten. 
Ein Wald-Camp in einem früheren Mombutta- 
lager brachte uns in mühsamen Pürschgängen 
einige Affenarten, sowie durch Leutnant v. Wiese 
einen Elefanten, der nach seiner minimalen All- 
gemeinerscheinung, verglichen mit den Zahnflächen 
und dem entwickelten Elfenbein, als Zwergvertreter 
seiner Gattung angesprochen werden muß. Leider 
fanden Dr. Schubotz und ich am nächsten Morgen 
nur noch die Rückenwirbel nebst dem sorgsam mit 
der Haut abgetrennten Kopfe vor, da der Rest 
bereits in den Magen der findigen Mombutta 
  
und Träger gewandert war. Die Länge dieser 
Rückonsäule bis zum Becken betrug nur 112 em. 
Die Maße des längsten Zahnes einschließlich des 
im Schädel befindlichen Teiles betrugen 78 cm 
bei 23 cm Dicke am Austritt aus dem Schädel. 
Alle Waldbewohner unterscheiden „kleine“ und 
„große“ Elefanten. Aus diesen Angaben kann 
freilich kein Schluß auf Alter oder Rasse gezogen 
werden; ihre Richtigkeit wird aber durch die auf- 
fallend vielen kleinen Fährten, die man neben 
den großen sieht, bestätigt. Um so bedauerlicher 
war der Mangel an Zeit zur genaueren Unter- 
suchung dieses interessanten Problems. 
Eine weitere Überraschung war die Erwerbung 
eines Felles von einer mir bis dato fremd ge- 
bliebenen Antilope, die von den Mombutta Dotzi 
genannt wird. Das Fell ist von einförmig brauner 
Farbe und zeigt auf dem Rücken einen vom 
Widerriß zum Wedel breiter werdenden gelben 
Strich von derselben Haarlänge des Rumpies, 
der am Spiegel ausläuft. Wenn ich dann nur 
noch zwei weitere Antilopenarten zu erwähnen 
vermag, so liegt dies an der Kürze der uns für 
dieses Riesengebiet zur Verfügung stehenden Zeit. 
Es sind dies eine auf Kingwana Lindo, auf 
Kinande Haissuku benannte bräunlich-silbergraue 
und eine hellbraunfarbige, Munso genannte Anti- 
lope. Beide gehören zur Gattung der Zwerg- 
antilopen. 
Das Waldgebiet von der vielfachen Größe 
des Deutschen Reiches bietet naturgemäß eine 
solche unendliche Fülle von Problemen, daß sie 
von einer Expedition, die sich nicht lediglich und 
für Jahre hinaus deren Lösung zur Aufgabe 
macht, unmöglich recht erforscht werden kann. 
Wenn man bedenkt, daß der Major Powell 
Cotton, der vor zwei Jahren in einem weiter 
südlich bei Mokala gelegenen Teile des Waldes 
jagte, in fast halbjähriger Frist nur ein einziges 
Okapi durch die Mombutta erlangte, so mag man 
die Schwierigkeiten ermessen. Daß trotzdem in 
kurzer Zeit ein bedeutendes Material gesammelt 
wurde, ist dem unermüdlichen Fleiß der einzelnen 
Herren unserer Expedition zu danken. 
Samoa. 
——.—— der beim Sollamt Hplo im III. Viertel 1907 fälllg gBewordenen Jollbeträge. 
  
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zölle im 
obigen Viertel des Rechnungsjahres 
Gegen den gleichen 
Zeitraum des Vor- 
jahres 
  
  
1907 * 10906 
Einfuhr Ausfuhr zusammen Einfuhr Ausfuhr zusammen mehr weniger 
Mk. Mk. Mk. Mk. Mk. Mi. · Mk. 
88 516,09 — 88 516,09 85 914,66 — 85 914,66 2601,43
        <pb n="510" />
        W 434 20 
Togo. 
Die Rusfuhr an Dalmhernen, Dalmöl, Oais, Kautschun und Rohbaumwolle über die Seegrenze 
im Jahre 1907. 
  
  
  
Zollant Lome: — Zollat Anecho: 
I l —f’— 
- Roh- 2* « ’R 
Palm- p Kant- Palm- *' Kaut- 1l 
s almöl Mais baum- Palmöl Mais baum- 
kerne 6 schuk wolle kerne 6 schuk wolle 
ke g E— e ku kt m—umm.- 1 kE 
L - 
I. Viertel 162 733r 88 826, 287 096 51 109.— 50 180 328 162 590917. 583 7566. 765 2289 
II. ».. 789 054 340 420 78 292 39 991, 106 892 516 656 89 901 1162.325 — — 
III. ».. 883402238410310444131016.81314 913 13 854 3 081 481 636 — 
IVV. 675 789 181 069/ 4 113 964 40 1311 87228 152 117 7 1 137. 5 813 188 36 — 
  
  
  
1 
Zusammen811 ors 848 725 3028 793, 162 217, 275 614 11 00 1 64 0 50 1137 2289 
Dagegen 19061 742 344 217 804 3 017 337 125 889 160 511| 1 560 722 239743 4 422 373 5886 932 
  
1 068 684 630 921 53011456 36858 115 103 250 112 128 934 6218677 49 1357 
mehr mehr mehr mehr mehr weniger weniger mehr weniger mehr 
  
  
Ubersicht über die Bewegung des Hondels des Schutggeblets Logo im III. Viertel des Ralenderjahres 1907 
im Vergleich mit dem Handel im glelchen eitraum des Vvorjahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
A. Snkudr 
Im m 
meßh .Btei u. 0.6 
Benennung der Warengruppen 1907 1906 nahme' nahme 
Wert Wert Wert Wert 
Ml. Mk. Mk. Mk. 
J. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
a) Körner= und Hülsenfrüchte 17792 11 739 6 053 — 
b) Knollengewächse, Gemüse und Fri üchte . 18 905 14 800 — 395 
e) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Genußmitte. . 133 244 165 441 — 32 197 
d) Olfrüchte, Pflanzenöle, Pflanzenwachs . 364 270 94 — 
e) Getränke (außer Mineralwasser) .. 107 309 279 085 — 171 776 
s) Sämereien, lebende Pflansen, Futtermittel (letziere 
soweit nicht unter Ia und b bereits denannt) 275 185 90 
g) Faserpflanzen ... .. 160 — 160 — 
h)Ekzcugnncher Forstwirtschaft. ... ... 38 451 30 480 7971 — 
Zusammen 1 ... 311500 501 500 — 190 000 
ll. Tiere und tirrische Erzeugnisse: 
a) Lebende Tier 1981 1 286 695 — 
b) Fleisch und neerischer Erzeugnisse aller * ... 92567 52 053 40 514 — 
Zusammen 1 94.548 53 339 41 209 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe., Mineralöle 82 434 52 102 30 332 — 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 8271 9617 — 1 316 
V. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse (ander 
Schießbedarf und Sprengmitteln) 144 4147 41750 — am 
VI. Textil= und Filzwaren, Betleidungsgegenstände * 
(außer Lederwaren) 559 571 464 310 95261 — 
VII. Leder und Lederwaren, Wachstuch rschneranne. 8 944 8891 53 — 
VIII. Gummi= und Knutschukwaren . 7162 1526 5636 — 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwa 14 345 13 284 1 061 — 
X. Papier- u. Pappwaren, iniur ¾ nunstgegenstände 21 566 13 490 8 076 — 
Xl. Stein-, Ton= und Glasw . 41 688 22376 22312 
XII. Metalle und 8 ’mußer Iustrumenten, Ma- 
schinen und Waffen): 
a) Lerb urbesten. Metalle und d Lalbzeug ..... 36 457 2424 34 033 — 
b) Fabrikate ... 97459 95 800 1 659 — 
Zufammen NlII 133 916 98224 35 692 —
        <pb n="511" />
        G 435 20 
Im Im " 
III. Viertel.11. erer Zu= Ab- 
Beunennung der Warengruppen 1907 nahmenhme 
Wert keen Wert Wert 
in Mk. in Mk. in Mk.] in Mk. 
XIII. Instrumente, Maschinen n und Fahrzeuge 30 782 27265 3 517 — 
XIV. Hafen und Munition 53 989 66 223 — 12234 
XV. Gel 306 353 121 666 184 687 — 
Summe der Einfuhr im III. Viertel 1907. 1722 516 1 498 563 223 953 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 1396 329 — — 
Zunahme +. Abnahme — —+ 326 187 — — 
"B. Rusfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
a) Pflanzliche Nahrungs= und Genußmittel 386 693 109 697 276 996 — 
b) Olfrüchte, Pflanzenöle, Pflanzenwachs 103 924 304 931 98 993 — 
c) Sämereien, lebende Pflanzen 1574 20 1 554 — 
) Faserpflanzen 63 766 60 6938 9 073 — 
e) Erzeugnisse der Forstwirtschaft. 208 369 205 366 3 003 — 
Zusammen-— I 1 064 326 680 707 383 619 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisje . 
a) Lebende Tiere 19 700 15 050 4650 — 
b. Tierische Erzeugnisse ..... 55 088 12219 42 869 
Zusammen II 74 788 27269 47 519 — 
III. Mineralische und fossile Rohstofe .. — — — — 
IX. Geweröliche Erzeugnisse 19298 18 930 30 368 — 
V. Geld . 100 957 257 324. 143 633 — 
Summe der Ausfuhr im III. Viertel 1907)1589 369 984 280 605 139 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 1423 841 — — — 
Zunahme +. Abnahme — + 165 528 — — — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im III. Viertel 1907 3 311 885 24482 793 829 092 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 2 820 170 — — — 
Zunahme —, ebnahme —. + 491 715 1 — — I — 
Wichtigste Warenpostttonen. 
In ll. b iertel Im nl- 1iereel Zunahme Abnahme 
Beuennung der Waren 
Menge WertMenge Bert Menge Bert Menge Wert 
krg Mi. kg Mk. keMi. ke 
A. Einfuhr. 
Mehte und Backuaren 29 827 12643 23052 9972 5 875 2671 — — 
emüse= und Köstkonserven. ein- s 1 
gemachtes Obs 6057 6282 11 981 11 796 — — 5924 5514 
Kolanüsse .. 19720221783339951530 — — 13 679 29352 
5005 60 783 66 540 77009 — 12 544 16226 
Kbatfabritat- ... 686 9 133 3243 10 721 — 2557 1588 
Siille Weinc. . (Liter) 14 081 9 867 18 769 15 999 — — 4688 6132 
Lsanmweine aller Art (Liter)33 02 75 050|352 406 238 647 — — 219 381 163 597 
Bier- (Liter) 28 950 16 649 33 013, 16 329 — 320 1.054 — 
au- und Nubholz. .. ..1883.·-3038123195 793 30 480 — 70643 7388 — 
Fleisch und Zrbtreitungen von « I 
Fleisch. einschl. Fleischkonserven 8 700 9999 anst 10 562 1 816 — — 563
        <pb n="512" />
        W 436 20 
  
  
    
   
  
   
        
  
  
  
  
  
  
Im I. Biertel Im III Vertel Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren 
Menge Wert s Menge Wert Menge Wert Menge. Wert 
kg Mk. egMk. ka Mk. kte Ml. 
— · 
Fische, Seetiere und Süßwasser- D 
tiere aller 159 987 68 428102 154 25 344833 43 084 — 
Milch, Uuter. Käse, Eier, Honig " 
und sonstige tierische Nahrungs- 1 
mittel ... 9 178 11 375 10 834 12522 — — 1 356 1147 
Zement, Kalk, Preide, Wonstige D 
Erden und Steine 332 627. 16 408111932 6960220 695 9 443 — — 
452 856 28 82933297241 23 693|155 615 5 130 — — 
r runbien. Fre 37 4411 1352 19 520 731 17921 621 — — 
. (Li iter) 166 571 32 192 94 971 18 997 71 597 13 195 — - 
Art 1177 5 862 18 321 8 117 — — 6 550 2255 
...... 1339535514 17927 39658 — -— 4532 414 
...... 123978I423046107447366172 16 531 56 871 — — 
Hüte, Mützen. 
Schirme, 
....- 10 118 41 778 6 069 26 832 4079 11946 — 
1 0661 5 023 813 5519 218 — — 496 
— 264 28 130 7 326 8 858 11 938 19277 — — 
Stan- 
38 524 10 840 6126 2 000 27408 8810 — — 
...-... 10 681 14 465 17222. 5 4144 0 — — 
besonders genannt 93652 66111 93 137 64536 515 1 575 — — 
aus unedlen Me- s « · 
tallen . «2675114971 12197 21094 — — 9 522 6 123 
Landwirtschaftliche Maschinen . 17075. 7600 4513 55502532 2050 — — 
Maschinen für industrielle Betriebe 3 726) 4 908 3061 4528 665] 380 — — 
aller Art, auch Fahrräder .. 45938821 10 908 13964 — — 6 315 5113 
Feuerwaffen (Stück) 1522 15331 2458 18 733 — — 936 3 102 
Scherhorelver und 2 Jundbüchen . 432433777024Al43760 8712 — — 84 
Goldmünzen . — 2560 — 3 890 — — — 1330 
Silbermünzen — 300 243 — 115 346 — 184 897 — 
B. Ausfuhr. 
Mais 16270 516 377 891 1 736 414 100 899 4 540 102 276 992 — 
Kalao 1919 2 059 562 373 1 387 1 686 — — 
Palmkerne. . 12251773895081188287927861 36 890 61647 — — 
Palmö. 252 671 104019 14793 59 568107878 44438 — 
Rohbaumwolle 83 894 63 76672692 60 693 1202 3 073 
8 guschn 31 652 207615 22948 201 905 87 2 710 
Elfenbein 2377 45 781 956 11 177 1 421 34 604 – 
Silbermünzen- — 100 637 — 256 874 — 143 763 — — 
  
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten. 
Die Baumwollernte Agvptens im Jahre 1907 os. 
Über den Ausfall der Baumwollernte Agyptens 
im Jahre 1907/08 liegen von sachkundiger Seite 
die nachstehenden vorläusigen Angaben vor. 
Für die Ernte 1907/08 hat laut den Mittei- 
lungen desägyptischen Finanzministeriums ein Mehr- 
anbau von beinahe 100 000 Feddan (42 000 ha) 
gegen das Erntejahr 1906/07 stattgefunden 
(1 603 272 gegen 1 506 288 Feddan, das ist 
673 374 ha 24 a gegen 632 640 ha 96 a), und 
zwar entfielen hiervon 67 000 Feddan auf Ober- 
ägypten, was auf den Gesamtanbau in diesem 
Distrikt ein Plus von mehr als 20 v. H. ausmacht. 
Gewachsen ist die Ernte 1907/08 im all- 
gemeinen unter recht günstigen Verhältnissen; mit 
der Bewässerung war man überall sehr zufrieden, 
Klagen über Raupenschaden hat man kaum zu 
hören bekommen. Dennoch aber haben die un- 
günstigen Witterungsverhältnisse im September 
und in der ersten Hälfte Oktober genügt, Schaden 
hervorzurufen und namentlich der Qualität der 
Baumwolle Abbruch zu tun. 
  
Mit den Schätzungen des Gesamtergebnisses
        <pb n="513" />
        437 20 
hat man in dem Berichtsjahre, wenn nicht alles 
trügt, gleich zu Anfang mit etwa 6 ¾ Millionen 
Kantar (3 032 643 dz) das Richtige getroffen. 
Man sagt zwar jetzt, und zum Teil mit Recht, 
daß Baumwolle in den Dörfern in Erwartung 
höherer Preise zurückgehalten worden sei, immer- 
hin aber dürften diesbezügliche nachträgliche Zu- 
fuhren das Resultat von 6¾ Millionen Kantar 
kaum nennenswert vergrößern. 
Das Ergebnis beim Entkernen ist durchschnitt- 
lich um 1 bis 2 v. H. besser gewesen als im. 
Vorjahre. 
Ganz bedeutende Veränderungen haben sich 
im Berichtsjahr in der Preisgestaltung ägyptischer 
Baumwolle herausgebildet. 
Als man im Jahre 1907 die kommende 
Ernte zu handeln begann — und dies geschah 
schon im Februar 1907 — stand man unter 
dem frischen Eindrucke der hohen Preise, die 
man die Spinnerei für damals disponible Ware 
bezahlen sah, und so war es natürlich, daß das 
oben angedeutete frühzeitige Eingreifen des Kon- 
sums die Erwartungen, welche man von dem 
voraussichtlich noch gesteigerten Verbrauch ägyp- 
ltischer Baumwolle hegen zu dürfen glaubte, auf 
das höchste spannte. 
Es gab dann während des Sommers zu 
Zeiten fast keine Verkäufe neuer Ernte, die 
Spinnerei schien jeden Preis anlegen zu können, 
so daß es geschehen konnte, daß Baumwolle für 
Lieferung November 1907 im Juli 1907 auf 
etwa 21 Tallaris (88,14 Mk.) stand, während 
à. B. derselbe Termin pro 1908 heute 15 3/16 Talla- 
ris (63,75 Mk.), also pro Kantar nahezu 6 Tallaris 
(25,18 Mk.) weniger kostet. 
Dieser starke Rückgang der Preise ägyptischer 
Baumwolle ist im allgemeinen auf die seit dem 
Herbste 1907 eingetretene Verschlechterung der 
Gesamtgeschäftslage zurückzuführen. 
Die erhoffte Steigerung des Bedarfes an 
Makobaumwolle blieb aus. Auf die Periode der 
früheren Einkäufe folgte im Baumwolleneinkauf 
ein Stillstand, der sich bis über die Zeit erstreckte, 
welche man sonst als Hochsaison anzusehen gewohnt 
war und noch jetzt andauert. Eine spekulative 
Unterstützung des Marktes ließ sich infolge der 
ungünstigen Finanzlage, die vor etwa einem 
Jahre ihren Anfang nahm, auf die Dauer nicht 
  
Geld zu bekommen, und mehrere Haussespekulanten 
wurden zur Liquidation ihrer Positionen gezwungen. 
Durch diese Vorgänge hat allerdings auch eine 
Reinigung des Marktes von schwachen Elementen 
stattgefunden, und die Stimmung ist nun im 
allgemeinen wieder zuversichtlicher geworden. 
(Bericht des Kais. Konsulats in Alexandrien vom 
arz 
Der Baumwollanbau in Stdnigerien. 
Der Baumwollanbau ist der bedeutendste Er- 
werbszweig in der englischen Kolonie Südnigerien; 
er gibt der Bevölkerung eine dauernde Beschäfti- 
gung und die Aussicht auf einen beständigen und 
sicheren Gewinn. Im Hinterlande der Kolonie 
wird schon seit vielen Jahren von den Ein- 
geborenen Baumwolle für ihren eigenen Bedarf 
angebaut, ein Umstand, der darauf schließen läßt, 
daß sie für die Methode des Anbaues bereits ein 
gewisses Verständnis haben. Durch Errichtung 
von Entkörnungsmaschinen in den bedeutendsten 
Mittelpunkten der Anbaugegenden, durch Vertei- 
lung von Baumwollsaaten, die sich für den An- 
bau in diesen Gegenden eignen und durch Ver- 
besserung der Verkehrsstraßen läßt sich dieser 
Erwerbszweig noch bedeutend steigern. Bevor 
sich indessen Baumwollplantagen in der Kolonie 
mit Nutzen anlegen lassen, wird wohl noch eine 
gewisse Zeit vergehen, da eine sichere und gewinn- 
bringende Methode für den Anbau von Baum- 
wolle in Westafrika bisher nicht ausfindig gemacht 
und die Arbeiterfrage noch nicht geregelt ist. Die 
Eingeborenen der Kolonie betreiben lieber den 
selbständigen Baumwollanbau auf einer kleinen 
Fläche, als daß sie sich dazu verstehen, unter der 
Aufsicht anderer auf einer Plantage eine bestimmte 
Anzahl von Stunden zu arbeiten und eine be- 
stimmte Aufgabe täglich zu verrichten. Der 
Baumwollanbau hat aber in Südnigerien bisher 
größere Fortschritte gemacht als in irgend einem 
anderen Teile der westafrikanischen Küste. Ent- 
körnungsmaschinen sind bereits in Aro aufgestellt, 
und weitere sollen in Oyo, Iwo, Lafenwa und 
Eruwa Road errichtet werden. 
Inwieweit der Baumwollanbau Südnigeriens 
über den Eigenbedarf der Kolonie hinausgegangen 
ist, zeigt die folgende Tabelle, die die Ausfuhr 
  
mit Erjolg durchführen. Die Eigner von Baum= von Baumwolle und Baumwollsaat für das 
wolle mußten dieselbe schließlich losschlagen, um Jahr 1906 widergibt: 
Baumwolle Baumwollsaat 
Provinz Ballen Gewicht Wert Säcke Gewicht Wert 
** · Anzahl lbs. 4+ Anzahl lbs. 4 
Westprovinz, (Lagos) 6038 2294 629 30 715 57 737 6 466 513 8808 
Zentralprovinz . . 2229 401 294 10 848 5 614 449 101 727 
Zusammen 8267 2 695 923 41 563 63 351 6 915 614 9535.
        <pb n="514" />
        W 438 20 
In den Mengenangaben für die Zentral- 
provinz ist die Ausfuhr von Rohbaumwolle und 
Baumwollsaat aus Nordnigerien einbegriffen; sie 
betrug im Jahre 1906: 344 438 lbs. Baumwolle 
und 449 101 lbs. Baumwollsaat. 
(Aus dem Jahresberichte des Gonverneurs von Süd- 
nigerien für 1 
Ertrag der Baumwollernte 1907 in den Vereinigten Staacten von RKmerika. 
dem am 20. März d. Is. erstatteten letzten vorläufigen Bericht des amerikanischen 
Bundesamts für Handel und Arbeit über den Ertrag der Baumwollernte von 1907 stellt sich 
der Gesamtertrag auf 11 261 000 Handels-Ballen (ein zylindrischer für ½ würfelförmigen gezählt) 
oder 11 303 000 statistische Ballen (zu 500 Pfund Rohgewicht). Die Ernte bleibt hiernach um 
ungefähr 300 000 Ballen hinter der Summe zurück, die die am Baumwollhandel interessierten Kreise 
erwartet hatten. Nichtsdestoweniger ist nach Veröffentlichung des Berichts der Preis im Termin- 
geschäft herabgegangen. Die Gründe hierfür sind abgesehen von der Lage auf dem New Vorker 
Terminmarkte, wo man Lösungen für die bestehenden Positionen sucht, in den starken sichtbaren 
Vorräten — 5 387 400 Ballen gegen 4 788 974 im vorigen Jahre — und in der mangelnden 
Nachfrage seitens der Industrie zu suchen. Dieser Lage wird sich auch der Preis für effektive 
Ware anbequemen müssen. 
Die von der Zensusabteilung für 1907 im Vergleich mit 1903 bis 1906 veröffentlichten 
Zahlen sind die folgenden: 
  
  
Ballen. wie sie von r den Enlörungsanstallen 
geliesert w worden sind (rumning) 
· · "--— Umgcrcchnct 
Upland Baumwolle Sea-Island= Insgesamt in statistische 
Pflanzjahr — Baum- Linters — Ballen von 
Bürfel. « anlnr wolle einem halben 500 Pfund 
- Rohgewicht 
förmige « drische würfel- 
6 Wrielfßrmi förmigen 
Ballen Ballen Würfelförmige Ballen gerechnet 
1907 10 798 596 198 549 86 798 276 500 11261 163 11 302 872 
1906 12 791 541 268 219 57550 322 064 13 305 265 13 595 498 
1905 10 242 648 279 836 112 539 280 497 10 725 602 10 804 556 
1904 13 198 944 296 151 104 317 245 973 13 697 310 13 679 954 
100 9 359 472 770208 75393 195.752 10 015 721 10 045 615 
  
Die Zuhlen für 1907 sind gegründet auf vorläufige Ermittlungen. Sie werden in geringem 
Maße Berichtigungen erfahren auf Grund der erwarteten schriftlichen Einzelberichte über jede Ent- 
körnungsanstalt. Die Zahlen schließen diejenigen Mengen von Baumwolle ein, die zur Zeit der 
Erhebungen für den letzten vorläufien Vericht noch nicht durch die Entkörnungsanstalten gegangen 
waren. Sie sind nach den Schähzungen der Besiter der Entkörnungsanstalten auf 127 646 Ballen 
Gylindrische = ½ würfelförmige) geschätzt worden. 
Anlage von Kampferhulturen in Oberbirma. 
In den an die chinesische Provinz Yünnan 
angrenzenden Teilen Oberbirmas werden neuer- 
dings erfolgreiche Versuche mit der Anlage von 
Kampferkulturen gemacht. Es wird in Anregung 
gebracht, diese Versuche auch auf die Schan-Staaten 
auszudehnen. 
(Nach einem Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats 
in Calcutta.) 
  
(Bericht des Kais. Konsulats in New Orleans.) 
Zollordnung in Ssid Nigeria. 
Der Gouverneur von Süd-Nigeria hat unterm 
30. Januar d. Is. eine in der „Southern Nigeria 
Government Gazette“ vom 19. Februar 1908 
veröffentlichte neue Zollordnung (The Customs 
Ordinance, 1908) erlassen, wodurch die bisherigen 
Vorschriften über das Zollabfertigungsverfahren 
abgeändert und zusammenfaßt sind. Diese Zoll- 
ordnung erstreckt sich auf die Kolonie und das 
Schutzgebiet sowie auf die zu beiden gehörigen 
Gewässer.
        <pb n="515" />
        G 439 20 
ble nördlichen Territorien der Goldküst 
im Jahre 1906.“) 
Im allgemeinen wurde im Laufe des Jahres 
1906 die Ruhe in den nördlichen Territorien 
der Goldküste (Protektorat Northern Territories) 
nicht gestört. Der englische Einfluß befestigt sich 
mehr und mehr. So haben sich z. B. die Häupt- 
linge des Lobi-Dagarti-Landes, welche bisher in 
Unabhängigkeit und beständiger Fehde miteinander 
lebten, auf Zureden des Chief Commissioner 
Oberhäuptlingen unterstellt. Zwei neue Stationen 
wurden im Distrikt, der stark bevölkert ist und 
dessen Städte große Märkte besitzen, errichtet. 
Nur der sog. Nabrigo-Hügel-Distrikt, der eine 
Tagereise weit nordwestlich von Gambaga liegt, 
hat bisher die englische Autorität noch nicht an- 
erkannt. 
In Süd-Dagomba wurde bei der Wahl eines 
neuen Oberhäuptlings ein interessantes Experiment 
versucht. Da sieben Bewerber um die Häuptling- 
schaft aufgetreten waren und keiner der 80 Unter- 
häuptlinge es wagte für einen derselben seine 
Stimme abzugeben, so wurde nach Anweisung 
des britischen Residenten unter Anwendung des 
geheimen Wahlverfahrens gewählt. - 
Das Dagombaland ist in der Zivilisation am 
meisten vorgeschritten. Es hat bedeutende Märkte; 
aus diesem Grunde wird auch die Verlegung des 
Hauptortes der nördlichen Territorien von Gam- 
baga nach Tamale, welches im Mittelpunkte dieses 
Distriktes liegt, vorgenommen werden. 
Verwaltung. 
Des alte Verwaltungssystem hat mit dem 
Jahre 1906 sein Ende gefunden. Unter dem 
alten System bestand keine Trennung zwischen 
Militär= und Zivil-Behörden. Die Offiziere des 
2. Bataillons des Goldküstenregiments waren auch 
gleichzeitig die Distriktskommissare. Unter diesem 
System litt besonders die Zivilverwaltung. Das 
Bataillon ist aus dem Lande gezogen worden 
und an seine Stelle ein Konstabler-Korps getreten. 
Die Folge wird sein, daß mehr Stationen er- 
öffnet werden können und daß eine Reihe von 
Distrikten mit der Verwaltung in Berührung ge- 
bracht wird. 
Als Südgrenze des Protektorats wurde der 
Volta festgelegt. 
Handel. 
Der Handel nimmt einen großen Aufschwung. 
Immer mehr Karawanen kommen vom Norden, 
und die Händler des Südens ziehen das Vieh 
der Nordterritorien dem Moshi-Bieh vor. Durch 
u Nach dem Colonial Report No. 530. Northern 
ermtorics of the (joll Coast 1906. Cd. 3285/07. 
  
eine im Jahre 1906 erlassene Verordnung wurde 
auf alle Waren aus den anliegenden deutschen 
und französischen Kolonien eine Zollabgabe von 
10 v. H. ad valorem eingeführt. Es ist indes 
nicht leicht, diese Verordnung durchzuführen, da 
das Land offen ist und die Schmuggler überall 
die Grenzen überschreiten können. Die wenigen 
guten Straßen indes, welche von Togo herführen, 
sind gut bewacht und die Märkte von Salaga 
und Gambaga werden ständig inspiziert. Die 
französische Seite ist nicht so wichtig, da die 
meisten fremden Waren auf den Märkten deutscher 
Herkunft sind. 
Silbermünzen kommen von Jahr zu Jahr 
mehr in Gebrauch. Gegen Ende des Jahres 
wurden auch Kupfermünzen in Zirkulation gesetzt. 
Salz von Ada und Kolanüsse bilden die 
Hauptanziehung für die Karawanen, und die 
Nachfrage ist größer als das Angebot. Das 
meiste Salz wird auf dem Volta befördert. Es 
kommt nach Yeji und findet einen Markt in Togo. 
An dem bisherigen Fluß-Convoy-System soll 
nichts geändert werden, solange nicht die Händler 
von Togo in der Lage sind, durch Verbesserung 
ihrer Straßen und durch die Eisenbahnen Salz 
in die nördlichen Territorien billiger einzuführen, 
als dies britische Händler auf dem Flußweg tun 
können. 
Mit der Ausdehnung des Mohammedanismus 
wächst die Nachfrage nach purpurnen und grünen 
Mänteln, Gebets-Perlen, -Kränzen usw. Sonst 
besteht die Einfuhr hauptsächlich aus Glaswaren, 
Baumwollwaren, Sämaschinen, Baumwollhaspeln 
usw. 
Finanzen. 
Die Haupteinnahmequelle der nöäördlichen 
Territorien ist die Karawanensteuer. Sie brachte 
im Jahre 1906 11 803 &amp; gegen 11 130 L im 
Jahre 1905. Die Gesamteinnahmen der nörd- 
lichen Territorien beliefen sich im Jahre 1906 
auf 14 100 K gegen 13 414 &amp; im Jahre 1905. 
Produktion. 
Die Eröffnung der neuen Station in der 
Lobi-Dagati= und der Fra-Fra-Gegend hat die 
englische Regierung mit einem außerordentlich 
dicht bevölkerten Distrikt in Berührung gebracht. 
Man nahm die Gelegenheit wahr, den Häuptlingen 
klar zu machen, wie vorteilhaft es wäre, wenn 
sie ihre jungen Leute in die Minendistrikte der 
Goldküstenkolonie sendeten. Um ihnen die Vor- 
teile ad oculus zu demonstrieren, wurden intelli- 
gente Leute aus allen Teilen des Landes zu den 
Minendistrikten geführt, wo ihnen die Minenarbeit, 
die dortige Lebensweise, der Lohn usw. klar ge- 
macht wurden. Ein Erfolg ist nicht ausgeblieben,
        <pb n="516" />
        G 440 20 
da sich bald eine Reihe von Eingeborenen zur 
Arbeit nach den Abbontiakoon-Minen begab. 
Wegen einer ausgebrochenen epidemischen Krank- 
heit (Cerebrospinal-Meningitis) fand jedoch die 
Arbeiterrekrutierung ein zeitweiliges Ende. 
Baumwolle wird in stets wachsender Menge 
von den Eingeborenen zu ihrem persönlichen 
Bedarf angebaut. Auf Veranlassung der British 
Cotton Growing Association finden Anbauversuche 
mit amerikanischer Black Nattler= und Voltafluß- 
Baumwollsaat statt. 
Kautschuk wächst in Nordwesten des Protektorats. 
Sheabutter und Dawa-Dawa werden in großen 
Mengen nach dem Protektorat ausgeführt. 
Handwebestühle sind von der britischen Re- 
gierung eingeführt worden und werden voraus- 
sichtlich dem Handel mit Eingeborenen-Tüchern 
Anregung geben. 
* Die Fil-Inseln im Jahre 1906.“) 
Finanzen. 
Die Gesamteinnahmen der Fiji-Inseln im 
Jahre 1906 beliefen sich (ausschließlich einer 
außerordentlichen Einnahme von 27 037 L) auf 
158 386 L gegen 136 620 K (ebenfalls aus- 
schließlich einer außerordentlichen Einnahme) im 
Vorjahre. Die Haupteinnahmequelle waren die 
Zölle, welche 99 593 2&amp; gegen 82 725 &amp; im Vor- 
jahre brachten. Die Eingeborenenbesteuerung 
brachte 16 309 L und die Lizenzabgaben, Akzisen 
usw. 11854 
Die Gesamtausgaben betrugen 1906: 149 373 
gegen 132 043 L im Vorjahre. Von den Aus- 
gaben wurden 24 928 K als außerordentliche 
Ausgaben für öffentliche Arbeiten verwendet. 
Die öffentliche Schuld der Kolonie betrug am 
31. Dezember 1906 143 450 L. Von dieser ent- 
fallen 60 815 auf ein unverzinsliches Reichs- 
darlehn und 82 600 K auf 4 ½ prozentige Schuld- 
scheine. 
Das Reichsdarlehn wird jährlich mit 5000 K. 
abgetragen. 1500 C werden zum Rückkauf der 
Schuldscheine jährlich verwendet, ebenso die er- 
sparten Zinsen. 
Geldwesen. 
Gesetzliches Zahlungsmittel und einziges Um- 
laufsmittel ist der britische Sterling. Regierungs- 
noten werden nicht ausgegeben, jedoch geben die 
Bank von Neu-Seeland und die Bank von Neu- 
Südwales, welche Niederlassungen auf den Inseln 
haben, Noten aus. 
*) Nach dem Coloninl Report: Fiji 1906. Cd. 3729/0. 
  
Handel, Landwirtschaft und Industrie. 
Der Gesamthandel der Inseln belief sich auf: 
Einfuhr Ausfuhr 
C C 
1904 439 995 589 990 
1905 442 852 706 403 
1906 609 496 603 410 
Die Stapelprodulte der Kolonie sind Zucker, 
Kopra und Früchte, von denen 1906 dem Werte 
nach ausgeführt wurden 347 198 L, 143 683 #. 
nnd 97 678 K. 
Die Einfuhr in die Kolonie kommt fast aus- 
schließlich über Sidney, das Ursprungsland der 
importierten Waren läßt sich deshalb kaum nach- 
weisen. Wenn auch der englische Handel natur- 
gemäß überwiegt, so soll er doch zum Teil durch 
deutsche Waren, (besonders Glas= und Irden- 
waren, baumwollene und Wollstoffe) sowie durch 
belgische und japanische Waren verdrängt werden. 
Die Industrie der Inseln beschränkt sich auf 
einige Zuckermühlen, Teefaktoreien, Bootswerften 
usw. 
Von der Gesamtfläche der Kolonie waren 
40 519 Acres mit Zuckerrohr, sowie 27 477 Acres 
mit Kokosnußpalmen und 3 973 Acres mit Ba- 
nanen und Ananas bepflanzt, ausschließlich der 
Kulturen der Eingeborenen. Die Gesamtgröße 
der Kolonie wird auf etwa fünf Millionen 
Acres geschätzt. 
Im Jahre 1905 wurde ein Landwirtschafts- 
departement errichtet, dem zwei Versuchsstationen 
unterstellt wurden. Mit Baumwolle, Sisal und 
Kautschuk wurden Erfolg versprechende Anbau- 
Versuche angestellt. 
Das Kronland der Kolonie ist rund 27 700 
Acres groß, im Besitz der Europäer befinden sich 
go 000 Acres, im Besitz der Eingeborenen rund 
I Millionen Acres. Außer dem obengenannten 
gerunn hat sich die Regierung durch Pachtung 
auf 99 Jahre rund 57 000 Acres Land, die sich 
zur Weide und zum Teil auch zum Anbau von 
Kokospalmen und kautschukliefernden Gewächsen 
eignen, in der Provinz Bua gesichert. Die Be- 
dingungen, unter denen dieses Land abgegeben 
wird, bestehen in einer Zahlung von 3 d pro 
Acre und Jahr für die ersten fünf Jahre, 6 d 
pro Acre und Jahr für die folgenden fünf Jahre, 
9 d pro Acre und Jahr für die dann folgenden 
fünf Jahre und dann von 1 sh pro Acre und 
Jahr. Etwa 30 000 Aeres sind schon unter diesen 
Bedingungen abgegeben worden. Die Regierung 
hat Maßregeln getroffen, um auch in anderen 
Teilen der Kolonie Land sich zu sichern. 
Unterricht. 
Es gibt zwei von der Regierung unterstützte 
Schulen für Weiße in der Kolonie. Der Unter-
        <pb n="517" />
        G 441 20 
richt erfolgt kostenlos. Der Unterricht der Ein- 
geborenen erfolgt fast ausschließlich durch die 
Wesleyaner= und die römisch-katholische Mission. 
Um auch den Eingeborenen höheren Unterricht 
beizubringen, hat die Regierung bei Suva eine 
Schule eingerichtet, auf der der wichtigste Unter- 
richtsgegenstand die englische Sprache ist. 
Bevölkerung. 
Die Bevölkerung belief sich ausf 87 125 Fijianer, 
28 150 Indier, 3362 Europäer usw. Im Be- 
richtsjahr überstieg die Zahl der Geburten von 
Eingeborenen die Zahl der Todesfälle um 32. 
Während des Jahres 1906 wurden 2520 Indier 
von Kalkutta und Madras eingeführt und 321 
repatriiert. Die durchschnittlichen Kosten der Ein- 
fuhr für die letzten fünf Jahre betragen 15 # 
10 sh 6 d. Die Inder kommen in die Kolonie für 
eine Zeit von zehn Jahren, von denen sie während 
der ersten fünf Jahre kontraktmäßig verpflichtet 
sind. Am Ende der zehn Jahre werden die 
Einwanderer mit ihren Frauen und Familien 
auf Kosten der Regierung frei nach Indien zurück- 
befördert. 
Die Arbeitslöhne betragen für Handwerker, 
Zimmerer und Bootsbauer 14 sh pro Tag, 
Schmiede 4 2 pro Woche, Aufseher 2 K bis 5 4. 
pro Woche. Welche Löhne die eingeborenen 
ungelernten Arbeiter erhatten, wird im Bericht 
nicht angegeben. 
- 
Außenhandel chlles 1906. 
Der Außenhandel Chiles scheint sowohl in 
der Einfuhr wie in der Ausfuhr im Aufsteigen 
begriffen zu sein. 
Die Einfuhr, die im Jahre 1905: 188596 418 
Pesos (zu 18 d) betrug, ist im Jahre 1906 auf 
225 265 516 Pesos gestiegen. In diesen Zahlen 
ist die Wareneinfuhr über Arica mit 2 135 128 
Pesos und die über Punta Arenas mit 10 296 998 
Pesos nicht enthalten. Die Einfuhr über Arica 
ist hauptsächlich für Bolivien bestimmt, umfaßt 
namentlich Nahrungsmittel und Textilwaren und 
ist nach dem chilenisch-bolivianischen Bertrage 
einem chilenischen Zoll in Arica nicht mehr unter- 
worsen. Von der Einfuhr über Punta Arenas 
entfallen auf England 3 165 378, auf Deutschland 
2 222 137 und auf Argentinien 1 349 217 Pesos. 
Die amtliche Handelsstatistik führt die Waren- 
einfuhr über die genannten Häfen besonders auf, 
weil Arica bekanntlich strittiges Gebiet und daher 
noch nicht dem chilenischen Staatsgebiet ein- 
gegliedert, und Punta Arenas Freihafengebiet 
ohne Zollbehörde ist. In Zukunft wird die 
sanea Handelsstatistik auch diese Gebiete um- 
müßte 
  
Die Ausfuhr, die im Jahre 1905: 
265 209 192 Pesos (zu 18 d) betrug, ist im 
Jahre 1906 auf 271 448 216 Pesos gestiegen. 
Dabei ist wiederum die Ausfuhr über Arica, die 
sich hauptsächlich nach England richtet, mit 
1 392 890 Pesos und die von Punta Arenas 
mit 10 961 564 Pesos, wovon etwa 8 Millionen 
für England und 2 Millionen für Deutschland 
bestimmt sind, nicht berücksichtigt, und ebenso nicht 
die Ausfuhr nationalisierter Waren, d. h. solcher 
Waren, für die in Chile Zoll entrichtet ist. Für 
letztere Kategorie von Waren, die hauptsächlich 
nach Peru (1 731 421) und Bolivien (452 245) 
gehen, würde sich die Ausfuhr um 3 635 458 
Pesos (gegen 1595 537 im Jahre 1905) zu- 
züglich 134 431 Pesos (für Arica), zusammen 
um 3 769 889 Pesos erhöhen. Auch bei Punta 
Arenas führt die Handelsstatistik sogenannte 
nationalisierte Produkte (productos naecionali- 
zados) mit 2 048 838 Pesos auf, die jedoch, da 
Punta Arenas Freihafengebiet ist, keinen Zoll 
entrichtet haben. Von den Produkten gehen für 
1 480 770 Pesos nach England und für 400 554 
Pesos nach Argentinien. Zu diesen Ausfuhrzahlen 
zur Vervollständigung noch derjenige 
Warenverkehr hinzugerechnet werden, der zur 
Versorgung der Schiffe mit Kohlen, Lebens- 
mitteln usw. bestimmt ist und mit insgesamt 
(nationale und nationalisierte Produkte) 9 773 793 
Pesos in der Handelsstatistik figuriert. 
Die Beteiligung der für die Einfuhr nach 
Chile wichtigsten Herkunftsländer war in den 
Jahren 1906, 1905 und 1904 folgende: 
Herkunfts- 1906 1905 1904 
länder Pesos chil. % Pesos chil. Pesos chil. 
olnie 84 639 214 37,573 71 120 120 57 345 488 
Deutsch- 
land") 
55 630 091 24,695 47 587 686 42 156 638 
  
Ver. Staaten 24 010 865 10,072 18 867 910 13 997 927 
Frankreich 14371 259 6.380 14 225 817 10 929 907 
Australien 9 485 017 4.211 7 566 663 3 865 912 
Pen 6 006 397 3.066 4 945 432 6608 829 
Argentinien 6216649 2.760 6333572 5 v969 965 
Belgien 6 180 608 2.744 2653 6903 3313 000 
Italien 5 237 945 2,325 5 118 607 4736205 
Indien 4628 894 2,055 2 519 548 2 128 628 
-panien 1 607606 0.714 1 719 225 1 127 419 
Urugnay 1 529 568 0.679 1 081 557 613 473 
Brasilien 1 364 057 0,606 798 061 1 503 171 
Schweiz 1 100 007 0.401 1543 314 838 000 
Ecuador 978 910 0,135 933 099 676 125 
Die Tabelle läßt eine weitere starke Zunahme 
der englischen Einfuhr erkennen, auch die deutsche 
Einfuhr hat einen starken Aufschwung genommen, 
der freilich relativ noch bedeutender bei den 
*) Nach der amtlichen deutschen Statistik bewertete 
sich die Cinfuhr aus Deutschland nach Chile 
in den Jahren 1905 1904 
f Mark . .. 53 535 000. 14 688 000 
1 
au 72 129 000
        <pb n="518" />
        W 442 20 
Vereinigten Staaten ist. Die französische, wie 
auch argentinische und italienische Einfuhr ist 
stabil geblieben, diejenige von Australien und 
Peru um rundsje 2 Millionen gewachsen. Besonders 
auffällig ist nach dem Rückgang im Jahre 1905 
die enorme Steigerung der belgischen Einfuhr 
um weit über das Doppelte; sie hängt wohl in 
der Hauptsache damit zusammen, daß ein großer 
Teil der über Antwerpen verschifften Waren als 
belgische Ware figuriert, und das Herkunftsland 
nicht genügend berücksichtigt ist. Auch die Ver- 
mehrung der indischen Einfuhr um mehr als 
2 Millionen ist beachtenswert und darf auf das 
gesteigerte Geschäft in Salpeter= und Weizensäcken 
zurückgeführt werden. Die spanische Einfuhr ist 
nach einer Zunahme im Jahre 1905 wieder 
zurückgegangen, ebenso die der Schweiz. 
Zu beachten ist ferner, daß Osterreich-Ungarn, 
Rußland, Schweden und Norwegen, die hier 
nicht aufgeführt sind, noch immer mit viel zu 
geringen Zahlen in der Statistik erscheinen. Die 
Ausfuhr aus diesen Ländern vollzieht sich fast 
ausschließlich über Hamburg und Antwerpen und 
dürfte daher in den Zahlen für Deutschland und 
Belgien miterscheinen. Bei den Vereinigten 
Staaten und Großbritannien wird nach dieser 
Richtung eine wesentliche Fehlerquelle nicht 
bestehen. 
Hinsichtlich der Zuverlässigkeit bezw. der Un- 
genauigkeit der chilenischen Einfuhrstatistik wäre 
noch zu erwähnen, daß die Einfuhr nach dem 
sogenannten Tarifwerte kalkuliert wird. Es wird 
für eine Reihe von Jahren ein gewisser Wert- 
abschätzungstarif festgelegt. Der auf diese Weise 
gebildete Wert deckt sich natürlich angesichts der 
schwankenden Preise nur selten mit dem wirklichen 
Werte der Ware und noch um so weniger, wenn, 
wie das in dem Jahre 1906 der Fall war, die 
Warenpreise eigentlich durchweg eine Steigerung 
erfahren haben. Um dieser Wertsteigerung 
gerecht zu werden, ist daher der seit 1. Januar 
1903 in Kraft gewesene Wertabschätzungstarif 
abgeändert mit Geltung vom 1. Januar 1908 
ab, d. h. die für die Verzollungspraxis zu 
Grunde zu legende Wertabschätzung ist nach 
Möglichkeit mit dem tatsächlichen Preise der 
Waren in Einklang gebracht. Für 1906 er- 
scheinen daher die Einfuhrzahlen durchschnittlich 
zu niedrig. 
Im einzelnen stellt sich die Einfuhr nach 
Warengruppen im Jahre 1906, wie folgt: 
1. Tierische Produkte 13 367 730 58, und 
zwar: Lebende Tiere 5 688 509 8, Nahrungs- 
mittel 3 047 647 3, Gewerbliche Hilfsstoffe 
32 337 062 S8, Fabrikate 1 294 512 5. 
2. Vegetabilische Produkte 31 359 785 3, 
und zwar: Früchte, Getreide, Gemüse und Kräuter 
  
12 390 889 8, Nahrungsmittel 11 125 867 3,, 
Gewerbliche Hilfsstoffe 1 701 261 83, Fabrikate 
862903 8, Hölzer 4 833347 8, Tabak 445 518 S. 
3. Mineralische Produkte 44 644 987 8, 
und zwar: Edelmetalle und Juwelen 5 949 371 8, 
Eisen und Stahl 27 332 952 3, andere Metalle 
3 454 156 3, Steine und Erden 7 908 508 8. 
4. Textilwaren und ihre Fabrikate 
52828002 8, und zwar: Rohstoffe und Fabrikate 
aus Stroh, Palmblatt, Hanf, Jute ufsw. 
8 114 459 8, desgl. aus Baumwolle 27230 332 8, 
desgl. aus Leinen 749 614 3, desgl. aus Wolle 
13 367 495 8, desgl. aus Seide 3 366 102 KS. 
5. Industrielle Ole und Fette, Breun- 
stoffe und Farben 28 704 925 3, und zwar: 
Industrielle Ole 1792 184 3, Firnisse und Fette 
236 280 8, Brennstoffe 25 484 100 §, Farben 
und Tinten 1 192 361 S. 
6. Papier, Pappe und deren Fabrikate 
5249 248 8. 
7. Getränke und Liköre 2 876 739 8, 
und zwar: Mineralwasser, Limonaden, Fruchtsaft 
usw. 866 102 8, Liköre (alkoholische Getränke) 
2 010 637 8. 
8. Parfümerie-, pharmazeutische und 
chemische Produkte 3 906 257 3, und zwar: 
Parfümerien 503 113 3, Pharmazeutische Produkte 
1 939 779 3, Chemische Produkte 1 463 365 S. 
9. Maschinen, Instrumente, Werkzeuge 
und Apparate 38 999 673 3, und zwar: Für 
Künste und Wissenschaften 2 852 101 8, Berg- 
werksmaschinen 12 947 873 3, Landwirtschaftliche 
Maschinen 3 841 733 3, Industrielle Maschinen 
11 767 981 3, Lokomotoren 7 589 985 8. 
10. Waffen, Munition und Explosiv- 
stoffe 1554 152 3, und zwar: Weaffen 
367 384 8, Munition 113 805 8, Explosivstoffe 
1 072 963 8. 
11. Verschiedenes 670 053 3. 
Zu diesen Einfuhrartikeln kommen noch für 
1 112 965 3 Postsendungen, wovon etwa die 
Hälfte auf die Rubrik „Materias Minerales“ 
(hauptsächlich für Uhren usw.) entfällt. 
Auf die wichtigsten Bestimmungsländer 
verteilt sich die Ausfuhr aus Chile, wie folgt: 
Bestimmungs- 1905 1904 
Gre länder Pesos chil. Pesos chil. 
roiz- 
britannien. 122681 581 45.195 101321794 70546667 
1906 
Pesos chil. % 
Deutsch- 
land“) 51690 434 19,042 731574739 62632942 
Ver. Staaten 48074213 17.710 428014991 30715150 
17520194 6.454 
12531372 4,610 
22321590 28823 135 
3154333 6975133 
Frankreich 
Niederlande 
*) Nach der amtlichen deutschen Staristik bewertete 
sich die Ausfuhr aus Chile nach Deutschland 
in den Jahren 1906 1905 1904 
auf Martk . . . 145 313 000 168 555 000 112 760 000
        <pb n="519" />
        W 443 20 
Bestimmungs- 1906 1905 1904 
länder Pesos chil. % Pesos chil. Pesos chil. 
Belgien. 5015460 1,849 4507782 3294700 
Italien. 3283863 1,206 4047943 4295597 
Spanien 3012516 1.109 1825902 946044 
Argentinien 2080 510 0,.66 15525678 686•1 408 
#een 1446984 0,533 5009627 3836724 
HOonoluln 1131969 0,418 655 265 — 
Bolivien 861316 0.318 1176 144 1115555 
lruguay 502227 0.185 376060 327573 
Die Ausfuhrzahlen sind wie in den früheren 
Jahren fast ganz von der Salpeterausfuhr ab- 
hängig. Bekanntlich führt die Ausfuhrstatistik 
der Salpeterkombination die Sammelrubrik „Ver- 
einigtes Königreich oder europäischer Kontinent 
nach Order". Dadurch kommt es, daß in der 
chilenischen Statistik die sehr bedeutende Ausfuhr, 
die in dieser Weise rubriziert wird, ganz der 
Ausfuhr nach England zugezählt wird. In 
Wirklichkeit gilt Deutschland als der größte 
Salpeterkonsument, und es würde bei Richtig- 
stellung der Fehlerquelle die Differenz zwischen 
der Ausfuhr nach Deutschland einerseits und 
England anderseits weit geringer sein. 
Die Abnahme der Ausfuhr nach Deutschland 
hängt sicherlich im wesentlichen mit der Tatsache 
zusammen, daß der Salpeterexport nach Deutsch- 
land zum großen Teil über englische Häfen ge- 
leitet wird. 
Der Transitverkehr ist weiter gestiegen und 
geht fast ausschließlich nach Bolivien über die 
Zollstätte Antofagasta. Der betreffende Vertrag 
Chiles mit Bolivien enthält nur eine allgemeine 
Bestimmung, nach welcher seitens Chiles freie 
Durchfuhr nach Bolivien gewährleistet wird. In 
Antofagasta befindet sich eine bolivianische 
Jollbehörde, welche dort schon (also auf chilenischem 
Territorium) Zölle erhebt, was in Arica nicht 
der Fall ist. Der Transitverkehr über den 
letzteren Hafen hat viel weniger Bedeutung. 
Ein besonderes Abkommen zwischen Chile und 
Bolivien über die Form des Transitverkehrs 
besteht zurzeit nicht. Nach den Angaben der 
bolivianischen Zollbehörde in Antofagasta beträgt 
der Transitverkehr 8 540 659 Pesos. 
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kais. 
0 
Generalkonsulat in Valparaiso.) 
Bandel Französisch--Guavanas 1907. 
Der Gesamthandel Französisch-Guayanas 
bewertete sich im Jahre 1907 auf 26 344 780 Fr., 
d. i. 1297 229 Fr. mehr als im Jahre 1906 
und 3 767 833 Fr. mehr als der Durchschnitt 
des Jahrfünfts 1902—1906. 
Auf die Einfuhr entfielen 14 013 078 Fr., 
d. i. 535 678 Fr. weniger als im Jahre 1906 
  
und 2 546 682 Fr. mehr als der Durchschnitt 
des Jahrfünfts 1902—1906. 
Auf die Ausfuhr entfielen 12 321 702 Fr., 
d. i. 1 832 997 Fr. mehr als im Jahre 1906 
und 1 221 151 Fr. mehr als der Durchschnitt 
des Jahrfünfts 1902—1906. 
Frankreichs Anteil am Gesamthandel 
Französisch-Guayanas belief sich im Jahre 1907 
auf 19 710 735 Fr. (— 75 v. H.), und zwar an 
der Einfuhr auf 10 044 668 Fr. (—= 71,6 v. H.) 
und an der Ausfuhr auf 9 666 047 Fr. (— 78,5 
v. H.). 
(Journal Officiel de la République Francaise.). 
  
Werte der wichtigsten Kusfuhrprodukte 
Brasiliens 1907. 
Die Gesamtausfuhr Brasiliens bewertete sich im 
Jahre 1907 auf 54 176 8984 gegen 53 059 480 K. 
im Jahre 1906. Auf die wichtigsten Ausfuhr- 
produkte Brasiliens entfielen in den Jahren 1907 
und 190é6 folgende Werte: 
1907 1906 
# 4+A 
Kaffee 28 559 063 27 615 884 
Gummi 12 827 926 14 055 911 
Tabak 1 284 036 931 854 
Yerba 1 609 914 1 856 574 
Kakao 2 012 796 1 386 441 
Baumwolle 1 734 597 1 656 730 
Zucker 135 700 606 217 
Kaffee, dessen Ausfuhrwert im Jahre 1905 
nur 21,4 Millionen L betrug, stellt noch immer 
mehr als die Hälfte des Gesamtausfuhrwertes 
Brasiliens dar; doch sind in den letzten Jahren 
nennenswerte Zunahmen auch bei der Ausfuhr 
von Tabak und Kakao zu bemerken gewesen, wäh- 
rend die Ausfuhr von Gummi zurückgegangen ist. 
Der Ausfuhrwert für Yerba ist im vorigen 
Jahre etwas kleiner gewesen als im Jahre 1906, 
doch blieb er immer noch Über dem Werte von 
1905, welcher nur 1 236 550 K betragen hatte. 
Bemerkenswert ist, daß der Ausfuhrwert von 
Kakao sich in den letzten beiden Jahren ver- 
doppelt hat, denn im Jahre 1905 hatte er nur 
1 039 535 &amp; betragen. 
(Buenos Aires Handels-Zeitung.) 
Die Gold- und Platin-Cagerstätten kf#olumblens und 
Ihre Rusbeutung. 
Zur Zeit der spanischen Herrschaft nahm 
Kolumbien als goldproduzierendes Land unter 
den Kolonien die erste Stelle ein. Die Gold- 
gewinnung erstreckte sich damals über weite Ge-
        <pb n="520" />
        W 444 20 
biete, wurde indessen nur oberflächlich betrieben. 
Das gegenwärtige System des Bergbaubetriebes 
verlangt größere Ausgaben für Maschinen und 
erste Anlagen, erstrebt aber gleichzeitig eine gründ- 
lichere Ausbentung der Minen. Eine Beein- 
trächtigung erfuhren die bergbaulichen Unter- 
nehmungen in der Republik bisher durch Arbeiter- 
mangel, ungünstige klimatische Verhältnisse in 
einigen Landesteilen, durch die Schwierigkeit der 
Beschaffung hinreichender Verkehrsmittel, un- 
zulängliche Versorgung mit Lebensmitteln und, 
bis unlängst, durch einen Zustand politischer Un- 
ruhe. Dieser letztere Übelstand kann indessen 
jetzt als beseitigt gelten, und was die übrigen 
Punkte anlangt, so kann durch zweckentsprechende 
vorherige Vereinbarung im einzelnen Falle Vor- 
sorge getroffen werden. 
Der Teil Kolumbiens, der wegen seiner 
Goldproduktion einen Namen erlangt hat, ist 
das Departement Antioquia; es folgen, nach 
dem Grade ihrer Produktion, die Departements 
Cauca, Bolivar, Tolima, Santander, Magdalena, 
Boyaca und Cundinamarca. Antioquia umfaßt 
einen Komplex von Gebirgszügen, der in bezug 
auf das Vorhandensein von Goldadern un- 
gewöhnlich begünstigt ist. Die Arbeitsbedingungen 
sind ausgezeichnet, das Klima ist nicht nur ge- 
sund und milde, sondern auch für Ackerbau und 
Biehzucht geeignet. 
Für die Ausbeutung zu erschließende Ab- 
schnitte sind das Gebirge östlich und südöstlich 
von Remedios, die Flüsse Tamar und Ite, das 
Gebiet Alicante, die Nebenflüsse auf dem linken 
Ufer des Magdalena und der nordöstliche Distrikt. 
Anderseits sind die reichen Lager von Teitiribi 
und Andes im Südwesten, von Sonson im Süd- 
osten, die Ufer des Cauca im Norden, die Ufer 
des Ponce sowie Zaragoza im Nordosten der 
Ausbeutung bereits erschlossen. Es wird dort 
ein lebhafter Betrieb entfaltet. Viele einheimische 
Besitzer sichern sich durch Zahlung einer geringen 
Steuer dauerndes Eigentum an ihrem Grund 
und Boden und warten auf das Kommen aus- 
ländischen Kapitals, um ihren Besitz angemessen 
zu entwickeln. Bei der Erwerbung verlassener 
Minen ist es wichtig, daß der Käufer zuvor den 
Grund der Aufgabe des Betriebes ermittelt. 
Die Hauptgruppe der Minen umfaßt Remedios 
und Zaragoza sowie die Flüsse Nechi, Tigui und 
Ponea. Viele Dörfer sind auf goldführendes 
Alluvium gebaut und von Goldminen umgeben, 
die früher glänzende Ergebnisse aufwiesen, heute 
aber so gut wie nicht ausgebentet werden. Das 
gesamte Porca-Tal ist in hohem Maße gold- 
führend. Das Bett des Flusses ist von Zeit zu 
Zeit von Tauchern erfolgreich ausgebeutet worden, 
das Baggern ist dagegen wegen der reißenden 
  
Strömung und des geologischen Charakters der 
Ufer und des Bettes fast unmöglich. Dagegen 
bietet der Nechi-Fluß, der sich in den Cauca er- 
gießt, wegen seines sandigen Ufers, geringen 
Kiesgehalts und flachen Bettes für das Baggern 
große Vorteile. Amerikanische und französische 
Gesellschaften haben kürzlich diese goldhaltigen 
Stätten mit einigem Erfolge mit Monitors und 
Dampfschaufeln bearbeitet. Im allgemeinen je- 
doch ist der Nechi-Fluß für die erfolgreiche Be- 
arbeitung mit Monitors nicht geeignet, und 
hudraulische Verfahren sind nur in einiger Ent- 
fernung, zuweilen viele Seemeilen vom Flußbett, 
möglich. Das Auspumpen des Wassers aus dem 
Flusse vermittelst Dampfkraft ist kostspielig und 
dort nur unanwendbar, wo das Geröll sich nicht 
sehr gut bezahlt macht. Die durchschnittlichen 
Erträge dieser goldhaltigen Stätten belaufen sich 
auf 40 bis 60 Cent für die Tonne. 
Von der Mündung des Ponca ausgehend, 
gelangt man in folgende Hauptdistrikte: Dos 
Bocas, wo eine französische Gesellschaft im Be- 
griff steht, die La Punta-Mine in Betrieb zu 
nehmen; Pato, im Besitz und Betrieb einer 
amerikanischen Gesellschaft; Pinea und Santa 
Isabel, alle oberhalb Zaragoza; während unter- 
halb Santa Margarita, La Llana, Caseri, 
Barberi — letzterer Abschnitt im Betrieb einer 
amerikanischen Gesellschaft — und San Pedro 
liegen. Auf dem rechten Ufer des Nechi find 
Zaragoza und Remedios 48 Meilen von der 
Küste, mit der telegraphische und Fahrweg- 
verbindung sowie Flußverbindung über den 
Magdalena besteht. Die Reise nach Barranquilla 
dauert fünf Tage. 
Eine englische Gesellschaft hat die Remedios- 
Minen dreißig Jahre lang unter Benutzung 
moderner Maschinen und Verfahren abgebaut. 
In San Nicolas und Anfora arbeiten eine 
französische und eine amerikanische Gesellschaft, 
deren Dividenden vom Beginn des Betriebes 
an regelmäßig gezahlt worden sind. Auch andere 
kleinere Gesellschaften daselbst stehen sich gut. 
Die Remedios-Zaragoza-Gegend ist im all- 
gemeinen heiß, es herrscht Malariasieber. Das 
Land ist nicht besiedelt. Schlachtvieh wird aus 
Marganto im Departement Bolivar, das einige 
150 Meilen entfernt ist, bezogen. Der Preis 
für das Haupt am Platze beträgt ungefähr 
40 Dollar. Die Arbeitsbedingungen sind an- 
gemessen. 
Das Tigui= oder Guamoco-Gebiet besitzt noch 
unbekannte Hilfsquellen und bietet modernen 
Schürfern ein ungeheures Feld. Von den 
Spaniern ist wenig gearbeitet worden, aber seit 
dem Jahre 1890 sind verschiedene Gesellschaften 
zur Ausbeutung dieses Abschnitts gebildet worden.
        <pb n="521" />
        G 445 20 
— 
Die hauptsächlichsten Lagerstätten sind „Panama“ 
am Canaverales-Flusse, „Atara" und „La 
Colorado“. In ihrer Nachbarschaft ist auch 
Goldquarz entdeckt worden. Das goldbaltige 
Schwemmland hat eine Dicke von 3 bis 10 Fuß 
und sein Gold ist sehr fein. Vereinzelte Pfannen- 
wäscher erzielen 3 bis 5 8 täglich. Einige 
Stellen auf dem Grunde der Henriquex-Ader er- 
gaben 240 g bis zu einem Pfund feines Gold auf 
die Tonne. Andere lieferten beim Versuch 160 g 
auf die Tonne. Am Tigui arbeiten gegen- 
wärtig zwei omerikanische Gesellschaften, und eine 
französische Gesellschaft hat daselbst erfolgreiche 
Versuche angestellt. Die klimatischen Verhältnisse 
find günstig und die Ländereien in der Nachbar- 
schaft für den Betrieb der Landwirtschaft geeignet. 
Am Cauca, oberhalb seines Zusammenflusses 
mit dem Nechi liegen die Alluvialminen von 
Caceres, wo viele amerikanische Gesellschaften 
tätig sind. In diesem Abschnitt ist noch ein 
gutes Stück Gebiet nach dem hydraulischen Ver- 
fahren auszubeuten; hier herrscht Überfluß an 
Wasser, hier gibt es natürliche Wasserläufe und 
Abladegelegenheiten. Noch weiter flußaufwärts 
am linken Ufer sind die öden Gegenden von 
Sinatabe und Dabeiba. Dieses Dabeiba ist von 
dem neuen Dabeiba im Choco-Gebiet zu unter- 
scheiden, das vor einigen Jahren an der Quelle 
des Andagueda-Flusses entdeckt wurde und von 
einer einheimischen Gesellschaft ausgebeutet wird. 
Weiter südlich sind die Minen von Frontino, 
Buritica und Canasgordas auf dem linken Ufer 
und von Titiribi und Zaucudo auf dem rechten 
Ufer. Die letztere Mine ist seit vierzig Jahren 
in Betrieb und liefert Gold und Silberquarz mit 
hübschem Gewinn. Die Anwendung besonderer 
und verwickelter Gewinnungsmethoden haben den 
Betrieb sehr kostspielig gemacht. 
Die Gruppe der Andesminen, die weiter 
südlich auf dem linken Ufer des Cauca liegt, 
wird teilweise von englischen Gesellschaften aus- 
gebeutet und liefert lohnende Erträge. 
Im Mittelpunkte von Antioquia, sübdöstlich 
von Modellin, liegt „Sonson“, wo Schwemm- 
sand wie auch Gold= und Silberquarz, Kupfer 
und andere Metalle, alles durcheinander, ge- 
funden werden. Das Mineral wird dort kon- 
zentriert und behufs der Amalgamierung nach 
igland versandt. Dasselbe findet bei ver- 
schiedenen Erzen statt, die aus dem Departement 
Tolima erhalten werden. 
In den hochgelegenen Zonen der Cordilleren 
finden sich zwischen dem Cauca und dem oberen 
Magdalena viele unausgebeutete Goldadern. 
Am Fuße der Hügel westlich von Puriicacion, 
Natagaima und Neiba liegt Schwemmsand. Ge- 
wisse andere Minen find einige Jahre lang von 
  
französischen Interessenten, jedoch ohne glänzende 
Ergebnisse, abgebaut worden. 
Im Departement Cauca führen alle in den 
Stillen Ozean mündenden Flüsse Gold, indessen 
sind nur einige bisher untersucht worden. In 
diesem Abschnitt liegt das große Choco-Gebiet, 
das in hydrographischer und orographischer Be- 
ziehung viel Ahnlichkeit mit der Westküste der 
Vereinigten Staaten aufweist und derselben 
geologischen Periode anzugehören scheint. Es 
schließt die Täler des Atrato-Flusses und des 
San Inan-Flusses ein, die die ungeheure Fläche 
von mehr als 5000 Quadratseemeilen Schwemm- 
land einnehmen, von der ein guter Teil reich 
und ausbentungsfähig ist. Bis jetzt ist hier nur 
wenig Arbeit verrichtet worden, obwohl eine 
amerikanische Gesellschaft in Bagado einen 
Monitor in Betrieb hat. Eine andere arbeitet 
mit einer Baggermaschine an der Mündung des 
Andagueda; weitere Baggermaschinen werden 
mit zweifelhaftem Erfolge im unteren Laufe des 
Atrato und im Auito-Flusse angewendet. Eine 
französische Gesellschaft ist zwischen den Flüssen 
Bebara und Bebarama, rechten Nebenflüssen des 
Atrato, tätig gewesen, und eine kolumbische Ge- 
sellschaft hat die Quarz-Mine von „Dabeiba“ am 
oberen Andagueda erschlossen. Die sind in Wirk- 
lichkeit die einzigen Betriebe, die in diesem un- 
geheuren Gebiet angetroffen werden. 
Die Bergbaubezirke von Medio bilden ein 
ungeheures Lager, und Millionen Dollars sind 
in dem Chocobezirk seit der Eroberung erbeutet 
worden; viele Goldlager lieferten 1 bis 2 Unzen 
auf das Kubik-YDard Geröll. In der Cargozan- 
Mine, bei Barbacoas an der pazifischen Küste, 
sind 10 300 Unzen Gold aus 200 Kubik-Yard 
goldhaltigem Geröll gewonnen worden. 
Der Andagueda, einer der Hauptnebenflüsse 
des oberen Atrato, bietet wunderbare Bedingungen 
für das hydraulische Abbauverfahren. 
Auf der Wasserscheide zwischen den Quellen 
des Atrato und des San Juan ist die „Tado“= 
Gruppe, die Platin liefert, dessen Gewinnung 
kürzlich zum Monopol der Regierung gemachk 
worden ist. 
Das Choco-Gebiet bietet für die hydraulische 
Goldgewinnung günstige Aussichten. Wenn 
Arbeitskräfte auch selten und teuer sind, so ist 
doch Antioquia nicht weit, das Arbeiter im Über- 
fluß liefern könnte. 
Die Gegend am Golf von Darien, südlich 
vom Isthmus von Panama und westlich vom 
Golf von Uraba, wurde zur Zeit der Spanier 
ausgebeutet, ist jedoch heute fast unbekannt. Ihre 
Lage ist indessen vorteilhaft, auch hat sie viele 
gute Bergbaubezirke. 
Die Departements Bolivar und Atlantico ent-
        <pb n="522" />
        W 446 20 
halten viele bedeutende Petroleumlager, haupt- 
sächlich in der Nähe der Mündung des Sinu- 
Flusses und von Tubara am Atlantischen Ozean. 
Kürzlich ist eine kanadische Gesellschaft gebildet 
worden, auch sind einem kolumbischen Schürfer 
Konzessionen verliehen worden. 
Kupfer wird in Bolivar gefunden. Eine 
Gesellschaft in Barranquilla hat kürzlich den Ab- 
bau einer in Sabaneta, zwei Seemeilen von 
Simiti gelegenen Mine in Angriff genommen. 
Nördlich von der Simiti-Lagune liegt ein aus- 
gedehntes goldhaltiges Gebiet im San Lucas- 
Gebirge. 
Cundinamarca ist reich an Kohlenlagern, die 
unglücklicherweise zu weit von Transportgelegen- 
heiten entfernt liegen, so daß sie nur für den 
lokalen Verbrauch in Betracht kommen. 
Das Gleiche gilt von Boyaca. In diesem 
Departement sind zwei Smaragdminen, „Somon-= 
duco“ und „Muzo“, die Eigentum und Monopol 
der Regierung sind. Die erstere wird nicht mehr 
ausgebeutet, aber die letztere liefert einen guten 
Ertrag. 
Die Quarz-Minen von Santander, die von 
den Spaniern in ausgedehntem Maße abgebaut 
worden sind, sind heute nicht mehr produktiv; 
gleichwohl hat sich kürzlich eine französische Gesell- 
schaft zu ihrer Ausbeutung gebildet. Petroleum 
wird im Norden von Cucuta gefunden. 
Das Departement Magdalena ist so gut wie 
unausgebeutet, obwohl die Anwesenheit von Gold 
in einigen seiner Flüsse beobachtet worden ist. 
Auch Kohle ist entdeckt worden; sie könnte durch 
den Bau einer kurzen Eisenbahn nach dem Hafen 
leicht nutzbar gemacht werden. 
Wie man sieht, bietet Kolumbien für Berg- 
ingenieure und Kapitalisten ein weites Feld. Es 
sind ungeh Sch land-Minen von mittlerem 
Reichtum vorhanden, die zwar nicht in einem 
Tage reich machen, aber bei einem durchschnitt- 
lichen Ertrage von 50 Cent auf die Tonne noch 
gute Erträgnisse geben können. Was die Quarz- 
Minen anlangt, so sind sie fast unberührt. Da 
der Bau von mehr Eisenbahnen zum Programm 
des modernen Kolumbianers gehört, so dürfte 
dem Mangel an Beförderungsgelegenheiten, der 
die Entwicklung dieser Minen bisher gehindert 
hat, abgeholfen werden. 
Ein erfolgreicher Abbau der Minen Kolumbiens 
ist wohl möglich, aber es gehören dazu Energie, 
Ausdauer, Fachkenntnisse, Verständnis für das 
Land und außer Gesundheit eine entsprechende 
Menge Geldes, um die anfänglichen Fehlschläge 
auszuhalten. 
Der Betrieb der Bergwerke ist in der Regel 
ein einfacher, und die eingeborenen Arbeiter find 
mit Umsicht und Freundlichkeit zu behandeln. 
  
Gold wird allenthalben gefunden, aber es 
ist über ein großes Gebiet verbreitet und selten 
in großen Mengen an bestimmten Plätzen vor- 
handen. 
Die lange Isolierung, aus der Kolumbien 
jetzt unter der Verwaltung des Präsidenten Rafael 
Reyes hervortritt, ist der Grund gewesen, daß 
bisher so wenig über den wunderbaren Mineral-= 
reichtum dieses Landes bekannt geworden ist. 
Silber wird in Antioquia, Caura und Tolima, 
Kupfer in Boyaca, Platin in Cauca und Petro- 
leum in Tolima gefunden, während Kalk, Alaun, 
Kreide, Magnesia, Schwefel, Marmor, Asphalt, 
Zinnober, Blei und Quecksilbererz in großen 
Lagern in vielen Teilen des Landes gefunden 
werden. 
Die mineralischen Hilfsquellen Kolumbiens, 
besonders seine Edelmetalle, haben frühzeitig die 
Aufmerksamkeit der spanischen Eroberer, Enddecker 
und Herrscher auf sich gezogen. Während der 
dreihundertjährigen spanischen Herrschaft waren 
die kolumbischen Goldfelder anerkanntermaßen die 
reichsten auf der Erde und bis zum Jahre 1848, 
wo diejenigen Kaliforniens entdeckt wurden, 
lieferten sie ein volles Drittel der gesamten Aus- 
beute an amerikanischem Golde, ungeachtet der 
äußerst primitiven Methoden, die von den Spaniern 
angewendet wurden. Bei der mit Tausenden 
indianischer Sklaven betriebenen Gewinnung von 
Gold und Silber aus den Alluvialbecken der 
Ströme und Flüsse des südlichen Kolumbiens 
wurden die ersten Spuren Platin entdeckt. Das 
neue Metall kam im Preise so hoch, daß im 
Jahre 1904 Don Ventra Salzas Malibran, 
Unterstatthalter der Provinz Atara, einen Bericht 
an den Vizekönig Don Antonio Amar erstattete, 
in dem er zu beweisen versuchte, daß Platin in 
Wirklichkeit eine Art weißen Goldes sei. Ob es 
nun wahr ist oder nicht, daß Platin zuerst im 
Jahre 1720 entdeckt wurde, jedenfalls ist bezeugt, 
daß im Jahre 1788 4202 Pfund davon an den 
spanischen König gesandt wurden. In Europa 
wurde die Aufmerksamkeit zum ersten Male im 
Jahre 1748 auf dieses Metall gelenkt. Vorher 
war es von Minengräbern in den Bezirken von 
Choca und Barbacoas beobachtet, jedoch als 
nutzlos beiseite geworfen worden. Im Jahre 
1720 soll das Berfahren, es von Gold mittelst 
Quecksilber zu scheiden, in Popoyan, Cauca, be- 
kannt gewesen sein. Im Jahre 1778 befahl 
die spanische Regierung, daß alles Platin an die 
königliche Schatzkammer zu senden sei, ohne je- 
doch dafür irgend welche Vergütung anzubieten. 
Zehn Jahre später wurden namens des Königs 
zwei Dollar für ein Pfund geboten und Ende 
1788 waren ungefähr 3820 Pfund Platin im 
Chocobezirk zusammengebracht worden. In den
        <pb n="523" />
        W 447 20 
Minen des Opagado, eines Nebenflusses des 
Atrato, wurde damals das meiste Platin ge- 
wonnen. Der niedrige Preis, den die Regierung 
zahlte, führte dazu, daß das Metall an Aus- 
länder verkauft wurde, die 12 Dollar für das 
Pfund gaben und durch Wiederverkauf in Europa 
Vermögen erwarben. Nach Alexander von Hum- 
boldt kostete das Pfund Platin zu Anfang des 
19. Jahrhunderts an Ort und Stelle 8 Dollar 
oder 40 Francs, in Paris im allgemeinen aber 
130 bis 150 Francs. 
Das Choco-Platin ist das reinste und beste, 
das auf ausländischen Märkten verkauft wird, da 
es 80 bis 85 Proz. reines Metall enthält. Sein 
Preis war bereits im Jahre 1894 auf 900 Francs 
das Pfund gestiegen. Trotz des hohen Preises 
findet es Absatz auf dem Weltmarkt. Die Aus- 
beutung der verhältnismäßig reichen Platinlager 
Kolumbiens ist so gering, daß im Jahre 1905 
im Choco-Bezirk nur 661 Pfund erzeugt wurden. 
Im westlichen Departement Cauca, besonders 
in den südzentralen und südlichen Bezirken von 
Choco, Barbacoas und Supia, zwischen den west- 
lichen Vorbergen der Anden und dem Stillen 
Ozean wird Platin in größtem UÜberflusse ge- 
funden. Das ganze Gebiet des Departements 
Cauca hat seit den frühesten Tagen der spanischen 
oberung in dem Rufe gestanden, der reichste 
aller Erze führenden Abschnitte Kolumbiens zu 
sein. Von 1654 bis 1890 lieferte das Departe- 
ment für 137 000 000 Dollar Gold, wovon auf 
das Choco-Gebiet allein 115 000 000 Dollar 
entfallen. 
Das einträglichste Feld für die Extraktion von 
Platin liegt auf der Wasserscheide zwischen den 
Quellen der Flüsse Atrato und San Juan, im 
Chocogebiet, in der Nähe von Tado und in der 
Nachbarschaft des San Juan, Condoto und Iro, 
zwischen 1° 30° und 6 nördlicher Breite, also 
in dem südlichen und äquatorialen Teile von 
Columbia. Das Platin findet sich in dem gold- 
haltigen Sande und in dem angeschwemmten 
Boden der Ströme, die durch den schmelzenden 
Schnee der Anden gespeist werden und westwärts 
in den Stillen Ozean fließen. In diesen Be- 
zirken findet man eine Zone oder Schicht von 
Kies, Sand, Stein und verschiedenartigem Ton. 
Der niedrigste Teil dieser Schicht liegt ungefähr 
80 oder 100 Yard, der höchste ungefähr 800 
oder 820 Yard über dem Meeresspiegel, die 
Dicke der Schicht beträgt ungefähr 720 ard. 
Oberhalb oder unterhalb der angegebenen Grenzen 
wird auch nicht ein Korn Platin gefunden. Je 
weiter von der See, desto schwieriger ist die 
Extraktion. Die Zone ist 10 bis 12 Seemeilen 
breit. Die Arbeit vieler Tausend Neger seit der 
Entdeckung hat diese Lager nicht zu erschöpfen 
  
vermocht. Ihr Reichtum ist nicht unveränderlich; 
es gibt reiche und arme Stellen in der Zone. 
Von 1° 30“ nördlicher Breite nach Süden zu 
nimmt der Reichtum der Lager gradweise ab, 
auf 1° nördlicher Breite werden sie kaum noch 
abgebaut und am Aquator werden die Ausdrücke 
Gold, Platin, Adern, Minen usw. niemals gehört. 
Die Platinlager Kolumbiens sind so gelegen, 
daß der Ausfuhr des gewonnenen Metalls keine 
Hindernisse erwachsen. Das meiste extrahierte 
Platin wird aus dem pazifischen Hafen Buena- 
ventura, an der Bai von Choco, ausgeführt, der 
in wenigen Tagen durch von Panama City süd- 
wärts fahrende Dampfer bequem erreicht wird. 
Von Panama City landeinwärts nach den Platin- 
lagern zu gelangen, ist nicht schwierig. Ein 
anderer Transportweg führt zunächst nach Carta- 
gena (Nord-Kolumbien), am Golf von Darien, 
von dort südlich nach der Landspitze dieses 
Golfes und den Atratofluß 400 Meilen aufwärts 
bis zu seiner Quelle, wo er von dem San Inan 
durch eine so niedrige und schmale Wasierscheide 
getrennt ist, daß diese Route als vorteilhaft für 
einen interozeanischen Kanal zur Verbindung des 
Atlantischen Ozeans mit dem Stillen Ozean an- 
gesehen worden ist. Die Reise kann von Carta- 
gena aus in vier bis fünf Tagen, mit Einschluß 
des Aufenthalts auf den Wegstationen, zurück- 
gelegt werden. 
Die reichsten Minen befinden sich am Rio 
Condoto, einem Zuflusse des San Juan, ferner 
am Apagado und am Tamanal, die Arme des 
San Juan-Flusses sind. In der Provinz Atrato 
gibt es nur einen kleinen Bezirk, in dem Platin 
gewonnen wird, nämlich Negna. Kürzlich sind 
in Nobitu mehrere neue Minen entdeckt worden, 
die vielversprechend sind. Eine Gesellschaft 
französischer Kapitalisten hat unlängst sehr große 
Erwerbungen im Platindistrikt gemacht. Sie 
wird von Albert L. de Lantreppe (London) ge- 
leitet und wird demnächst Sachverständige zum 
Zwecke der sorgfältigen Untersuchung der Gegend 
und besonders ihres dortigen Besitztums entsenden. 
General Ramön Buendia, ein Kolumbianer hat 
umfangreiche Erzfelder in Condoto und Nobitu 
gekauft. Es ist noch Land in großer Ausdehnung 
vorhanden, das reich an Mineralien aller Art 
ist und in dem Platin in großen Mengen vor- 
kommen muß, aber es ist noch nicht erforscht 
worden. Für den Schürfer und Bergmann bietet 
sich hier ein großes Arbeitsfeld. 
Nach den Mitteilungen verschiedener Erx- 
porteure in Cartagena wird eine große Menge 
Platin und Gold aus dem Departement Cauca 
über Buenaventura und Panama ausgeführt und 
zwischen Frankreich und den Vereinigten Staaten 
geteilt. Noch bis vor kurzem sollen Frankreich
        <pb n="524" />
        W 448 20 
und andere europäische Länder den größeren 
Teil erhalten haben; aber gegenwärtig scheint 
das Bestreben zu bestehen, den größeren Teil 
des Ertrages nach den Vereinigten Staaten zu 
liefern, wo die Nachfrage erstaunlich zugenommen 
hat und ein befriedigender Preis gezahlt wird. 
Die Hauptplätze des Platindistrikts sind Quibdo 
und San Pablo, besonders Quibdo, das die 
Hauptstadt der Provinz gleichen Namens ist. 
Hier sind keine Minen in Betrieb. Das von hier 
ausgeführte Erz stammt vom Grunde der von 
Flüssen durchströmten engen Schluchten, wo es 
in Pulver= oder Staubform angetroffen wird, und 
von den Flußbarren. Die Gewinnung: erfolgt 
nach einem sehr primitiven Verfahren, ähnlich 
demjenigen, das in alten Zeiten in Brauch war. 
Arbeitskräfte sind im ÜUberflusse vorhanden. Der 
ungeheure Erzreichtum dieser Gegend ist nahezu 
unberührt und unerforscht, was zum Teil dem 
Mangel an Kapital und der Ungesundheit des 
Klimas zuzuschreiben ist. Es regnet hier nämlich 
zehn Monate im Jahre, und der Distrikt ist sehr 
sumpfig. Es würde gewagt sein, die jährliche 
Ausfuhrmenge bestimmt anzugeben, da die Re- 
gierung einen Ausfuhrzoll auf Metalle gelegt hat, 
und in Gegenden, wo sie nur eine unzulängliche 
Überwachung ausübt, wohl 90 Proz. der Ausfuhr 
Schmuggelware sind. Es ist der Regierung der 
Vorschlag gemacht worden, die Platinlager zum 
Nationaleigentum zu erklären; aber diese sind so 
ausgedehnt und verschieden im Werte, daß die 
Regierung in dieser Richtung nichts unternommen 
hat. Es werden wissenschaftliche Untersuchungen 
zur Entdeckung der Erzlager notwendig sein, aus 
denen das Platin kommt, das jetzt aus den Betten 
der Flüsse gewonnen wird. 
Obgleich es wahr ist, daß die Entwicklung 
der Platinindustrie in Kolumbien durch die un- 
gesunde Natur der Gegenden, wo Erzlager vor- 
handen sind, verzögert worden ist, so gibt es 
dessenungeachtet ausgezeichnete platinführende Ab- 
schnitte, wie Supia auf 5° 21 “ nördlicher Breite 
und 1° 40° westlicher Länge von Bogota, 
4144 Fuß über dem Meeresspiegel, die ganz 
gesund sind. Es mag betont werden, daß durch 
strenge gesundheitliche Maßnahmen, durch geeignete 
Diät, durch Regelung der Lebensgewohnheiten 
und passende Kleidung den Einwirkungen des 
tropischen Klimas begegnet und auch den un- 
gesündesten der Erzgegenden Kolumbiens ihre 
Schrecken genommen werden können. 
(Nach Monthly Bullctin of the Ioternational Bureau 
of the American Republics.) 
  
  
Verschiedene 
Errichtung einer bHandelsauskunftsstelle beim 
Kalserlichen Generalkonsulat in Rapstadt. 
In den Räumen des Kaiserlichen General- 
konsulats in Kapstadt ist eine Handelsauskunfts-= 
stelle errichtet worden. Es werden dort sämt- 
liche von deutschen Firmen eingehenden Kataloge, 
Zeitschriften usw. sowie die zur Verfügung 
stehenden deutschen Adreßbücher ausgelegt und 
den Interessenten an der Hand eines in einem 
deutschen und englischen Exemplar vorhandenen 
Firmenregisters, in dem die in den Katalogen 
usw. deutscher Firmen erwähnten Waren in 
alphabetischer Reihenfolge und daneben Vermerke 
über liefernde Firmen und ihre Kataloge usw. 
enthalten sind, zur Verfügung gestellt. Da die 
englischen Firmen in Südafrika nur selten An- 
gestellte haben, die des Deutschen mächtig sind, 
so kommen in erster Linie in englischer Sprache 
abgefaßte Kataloge usw. in Betracht, deren Ein- 
sendung an das Kaiserliche Generalkonsulat in 
Kapstadt den deutschen Interessenten anheimgestellt 
wird. 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats 
in Kapstadt). 
WMitteilungen. 
Die Rbtellung Lippstadt der Deutschen 
Kolonialgeiellschaft 
ersucht uns um Abdruck des nachstehenden Auf- 
rufs: 
„Wir beabsichtigen in den ersten Tagen des 
Oktobers eine Kolonialausstellung für West- 
falen, Lippe und Umgebung zu eröffnen und 
erbitten Ausstellungsgegenstände, welche sich auf 
die Bedeutung der Kolonien für das Deutsche 
Volk auf den Gebieten von Wissenschaft, Kunst, 
Mission, Industrie, Handel, Verkehrs= und Aus- 
wanderungswesen beziehen. 
Insbesondere sind erwünscht: Rohprodukte, 
halbfertige und ganzfertige Waren aus Kolonial= 
produkten, Darstellungen über die Fabrikations- 
art, Zusammenstellungen über die Steigerung 
der Benutzung kolonialer Rohprodukte, natur- 
wissenschaftliche, ethnographische, geschichtliche oder 
dekorative Gegenstände, Bilder, Karten, Bücher 
und dergleichen. - 
Der Reinertrag der Ausstellung soll verwandt 
werden zum Denkmal für die im südwest- 
afrikanischen Kriege Gebliebenen oder für 
andere gemeinnützige koloniale Zwecke."
        <pb n="525" />
        W 449 20 
Die Abteilung bittet ihr genau mitzuteilen, ob 
und inwieweit man die ihr anvertrauten Gegen- 
stände zurückzuerhalten wünscht, oder welche davon 
benutzt werden dürfen als Grundstock für eine 
volkstümliche koloniale Wanderausstel- 
lung, die, als Ganzes oder in Spezialsammlungen 
geteilt, den Abteilungen und Vereinen z. B. zur 
Erläuterung von Vorträgen zur Verfügung ge- 
stellt werden soll. 
Indem wir uns der Hoffnung hingeben, 
daß man in Würdigung des patriotischen und 
praktisch-kolonialpolitischen Unternehmens uns eine 
Unterstützung nicht versagen wird, fügen wir noch 
die Mitteilung bei, daß das Zustandekommen 
einer großen Ausstellung bereits heute gewährleistet 
erscheint. 
Zusendungen erbitten wir möglichst vor 
dem 1. September. Am 12. Oktober ist vor- 
aussichtlich Schluß der Hauptausstellung. Die 
Wanderausstellung bleibt selbstverständlich dauernd. 
Zu großem Dank würde man uns verpflichten, 
wenn man uns recht bald mitteilen wollte, auf 
welche Zusendung von Ausstellungsgegenständen 
wir rechnen können, und wieviel Tisch= oder 
Wandfläche hierzu zur Verfügung gestellt werden soll. 
Die eingesandten Gegenstände bitten wir nach 
Herkunft und Einsender bezw. Firma genau zu 
bezeichnen. In vielen Fällen werden von den 
Herren Einsendern kleine geordnete Sammlungen 
uns zur Verfügung gestellt werden können. Rück- 
sendungen in die Schutzgebiete sind wegen der 
Kosten ausgeschlossen.“ 
Briefe sind an den Vorsitzenden Th. Eichholz, 
die Gegenstände an die „Kolonialausstellung zu 
Lippstadt“ zu richten. 
  
Citeratur. 
Jahrbuch über die deutschen Kolonien. 
Herausgegeben von Dr. Karl Schneider. 
Erster Jahrgang. Mit einem Bildnisse des 
Präsidenten der Deutschen Kolonialgesellschaft, 
Herzogs Johann Albrecht zu Mecklen- 
burg, Regenten von Braunschweig. Essen 
1908. Verlag G. D. Baedeker. Preis ge- 
bunden 5 Mk. 
Der erste Versuch des Herausgebers, ein 
jedes Jahr erscheinendes, die verschiedenartigsten 
kolonialen Themata und Probleme behandelndes 
Sammelwerk zu schaffen, muß als recht ge- 
lungen und vielversprechend bezeichnet werden. 
In dem kolonialen Jahrbuch sind u. a. Aussätze 
von Redakteur Müllendorf-Köln über den 
Herzog Johann Albrecht zu Mecklenburg, von 
Professor Dr. Eckert über die Fortschritte in der 
eographischen Erschließung unserer Kolonien seit 
  
1905, von Professor Dr. Meinhof über das 
Seelenleben der Eingeborenen, von Major 
Märker, Oberleutnant Kramer und Hauptmann 
Stieber über die deutschen Schutztruppen, von 
Stabsarzt Dr. Kuhn über die Gesundheitsver- 
hältnisse in unseren Kolonien, von Professor 
Dr. Anton über die koloniale Entwicklung im 
Jahre 1906/07 und über die Siedelungsgesell- 
schaft für Deutsch-Südwestafrika, von Dr. Fleisch= 
mann über die Verwaltung der Kolonien, von 
Pater Acker über die Erziehung der deutsch-ost- 
afrikanischen Eingeborenen zur Arbeit, von Oberst- 
leutnant Richelmann über Art und Charakter 
des Negers, von Missionar Spieth über die 
Rechtsanschauungen der Togoneger, von Dr. Ar- 
ning über die Besiedelung von Deutsch-Ostafrika, 
von Dr. Rohrbach über Südwestafrika nach 
dem Kriege, u. A. m. enthalten. 
Diese Antorenliste zeigt, daß das Jahrbuch 
sich jeder parteipolitischen Einseitigkeit fernhält. 
Es steht seiner ganzen Anlage nach auf dem 
Boden der Deutschen Kolonialgesellschaft, ohne 
doch von ihr unmittelbar auszugehen. In 
fesselnder Weise sind die Ergebnisse deutscher Arbeit 
in unseren Schutzgebieten dargestellt. Die Aus- 
stattung ist gediegen, die beigefügte Photogravüre 
des Herzogs Johann Albrecht zu Mecklenburg 
vorzüglich gelungen. 
Die Deutsche Kolonialgesellschaft 1882 bis 
1907. Im Auftrage des Ausschusses der 
Deutschen Kolonialgesellschaft dargestellt. Berlin 
1908. Verlag von Dietrich Reimer (Ernst 
Vohsen). Preis Mk. 2. 
Die Abfassung der vorliegenden Jubiläums- 
schrift hat Erich Prager mit unleugbarem 
Geschick unternommen. Von den ersten An- 
fängen der kolonialen Bewegung im neugeeinten 
Deutschland, der Gründung des deutschen Kolonial= 
vereins an, wird der Leser in anschaulicher 
Schilderung auf die Höhe geführt, auf der die 
Deutsche Kolonialgesellschaft heute steht. Mit be- 
rechtigtem Stolz bemerkt der Verfasser, daß die 
Gesellschaft sich ihres fünfundzwanzigjährigen 
Schaffens nicht zu schämen brauche, aber er hat 
ebenso recht, wenn er hinzufügt, daß ihrer noch 
große Aufgaben harren. Das Werk, für dessen 
erste Kapitel der Verfasser die Mitarbeit eines 
Kolonialpolitikers gewonnen hat, der einst schon 
dem Vorstande des Kolonialvereins angehörte, 
darf als eine außerordentlich dankenswerte Be- 
reicherung unserer kolonialen Literatur bezeichnet 
werden. 
M. R. Gerstenhauer: Die Landfrage in 
Südwestafrika. Ihre finanzpolitische und 
außerpolitische Seite. Ein Beitrag zu der
        <pb n="526" />
        W 450 e 
Frage: Wie machen wir Deutsch-Südwestafrika 
rentabel? Herausgegeben vom deutschnationalen 
Kolonialverein. Berlin 1908. Verlag von 
Wilhelm Süsserott. 
Dr. A. Lion: Die Kulturfähigkeit des 
Negers und die Erziehungsaufgaben der 
Kulturnationen. (Koloniale Abhandlungen, 
Heft 15). Berlin 1908. VBerlag von Wil- 
helm Süsserott. Preis 40 Pfg. 
Dr. H. Sunder: Kann die weiße Rasse 
sich in den Tropen akklimatisieren? (Ko- 
loniale Abhandlungen, Heft 16). Berlin 1908. 
Verlag von Wilhelm Süsserott. Preis 40 Pfg. 
Dr. W. Vallentin: Ein unerschlossenes 
Kulturland. Nöuqnén und Rio Negro 
(Argentinien). Mit 47 Illustrationen nach 
photographischen Originalaufnahmen. Zweite 
Auflage. Berlin 1907. 
Paetel. 
A. Pohlmann: Laienbrevier der National-= 
ökonomie. Leipzig 1908. R. Voigtländers 
Verlag. Preis Mk. 2, geb. Ml. 2,40. 
Verlag von Hermann 
  
P. Eichmann: Potaazupbische Belichtunge- 
tabelle -Helios". Berlin 1908. Verlag von 
Gustav Schmidt (vormals Robert Oppenheim). 
Preis Mk. 2,60. 
  
Koloniale Dreßstimmen. 
Uber die wirtschaftliche Lage in Samoa 
wird der „Welt-Korrespondenz“ aus Apia unter 
dem 1. Märg geschrieben: 
Es ist ein nicht unerheblicher Nachteil für Samoa, 
daß der Preis der Kopra auf dem Weltmarkte stark 
  
gewichen ist. Denn während die Kakaopflanzungen 
sich im Besitze weißer Ansiedler befinden, bildet die 
Kopra das Haupterwerbsmittel des Samoaners. Sind 
also die Koprapreise niedrig, so der Samoaner 
wenig Geld und kann wenig beim Händler kaufen. 
Hierunter wiederum leidet der Import. Auch die Re- 
gierung wird von dem Nachteil betroffen, da die Ein- 
gänge an Stenern und Zöllen geringer werden. 
Um so erfreulicher sieht es auf den Kakao= 
pflanzungen aus. Sie haben sich vortrefflich entwickelt. 
die Ernte fällt quantitativ gut aus, und die Qualitär 
ist so vorzüglich, daß ausgezeichnete Preise erzielr 
werden. Die Kalaopflanzer sehen mit um so größeren 
Hoffnungen in die Zukunft, als die Besorgnis vor den 
zerstörenden Wirkungen des Kakaokrebses sich gelegt 
. Das Gouvernement hat gleich energische Maß- 
regeln gegen diesen Schädling getroffen. Die Bäume 
werden desinfiziert und solche Stämme, die „rinden- 
krank“ geworden sind, werden herausgerissen. Durch 
regelmäßige Inspizierungen wird festgestellt, ob die 
Verordnungen auch innegehalten werden. Auch die 
kleinen Kalaopflanzungen gedeihen gut. Trotzdem muß 
vor solchen kleinen, mit geringem Kapital unternom- 
menen Anpflanzungen dringend gewarnt werden. Es 
ist nur als glücklicher Zufall zu betrachten, daß in den 
wenigen Jahren seit dem Bestehen der Kalaopflanzungen 
Samoa nicht von den sonst gar nicht so seltenen ge- 
waltigen Orkanen heimgesucht worden ist. Ein solcher 
Orkan kann die jungen Anpflanzungen entwurzeln. 
und während der wohlhabende Großpflanger in der 
Lage ist, wieder von vorn anzufangen und den Schaden 
durch spätere gute Ernten auszugleichen, ist der kleine 
Pflanzer mit einem Schlage ruiniert. 
Was vom Kakao gesagt ist, gilt noch mehr vom 
Gummi. Die von einer Berliner Gesellschaft unter- 
nonimene Zgroße Gummipflanzung läßt si gut an, die 
Qualität der bisher gewonnenen Proben ist eine sehr 
gute. So ist es möglich, daß der Gummi ebenso wie 
Ropra und Kalao ein sehr guter Exportartikel wird. 
aber bei den Gummipflanzungen ist ausschließlich der 
Großbetrieb denkbar. Überhaupt sind für die Kolonie 
nur wohlhabendere Ansiedler erwünscht, nicht 
nur aus wirtschaftlichen. sondern auch aus moralisch- 
nationalen Gründen. Der Kleinsiedler läßt sich leicht 
auf Mischehen ein, und darnnter leidet das Ansehen 
der gesamten weißen Rasse in der Rolonic. 
  
  
Verkehrs-Nachrichten. 
Der Staatssekretär des Reichs-Postamts hat die Einrichtung einer Post= und Telegraphen= 
anstalt für Fernsprechbetrieb in Mkumbara (an der Verlängerung der Usambarabahn nordwestlich 
von Mombo und zur Zeit deren Endpunkt) genehmigt. 
Bei der Postagentur in Palau wird der Postanweisungsdienst vom 1. Juni d. Is. ab 
eingeführt werden.
        <pb n="527" />
        W 451 20 
Pestdamfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Mai 1908. 
  
Nach 
vom Ein- 
schiffungshafen 
Die Abfahrt erfolgt 
am: 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am: 
  
1. Deutsch-Neugninea. 
Neapel 
leusser Schlffe) 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
21. Mai 18. Juni 
3. 31. Mai 
Friedrich-Wilhelms- 
afen 38 Tage 
Simpsonhafen 41 Tage 
Simpsonhafen 38 Tage 
Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
  
  
2. deutsch-Sstafriha. 
N 
(eutsche — 
4. 141. 25. Mai 
MombasaO 16—18 Tage 
1. 19. 29. Mai 16. Juni 
10 2. 
2. 12. 23 
B. Mai 10.8 
  
Uamas (nur Bu "“ 
larten zuh E vosi 
Dru *r* en. S sbe 
ro 
Lidtrihbuah zu leiten. wie 
  
  
von dort weiter auf dem 
Landwege über Steinkopf 
  
a) 2 Bukoba, Muansa und 
je 2 s 7 T jed. Mts. K24 
Mombola Wetler- aneue 10. jedes Monats Mombasa O 17 Tage 8. jed Nis 10 0. 
besörderung mit der Uganda- Brin 17. Mai 7. Juni Mombasa 15, 20 Tage 15. Mai 5. Juni 10 3 
er **ir 
mungso Brir 10. Mai Mombasa 20 Tage 8. Mai 10:2 
(#ner We. 
o sach Tanga euscht, ien. D 4. 14. 25. Mai Tanga 17—19 Tage 2. 12. 28. Mai 12. Juni 
I Behn hor * Schiffe), 14. Juni 
e da 1 r 17. Mai Tanga 16 Tage 15. "n 10 2 
Neapel "4(. 11. 25. Mai Daressalam 18, 21, 132. 12. 23. Mai 10 
t Schlffe), 
MarseilleF 10. jedes Monats Zanzibar 18 Tage 8. jed. Mts. 10 0. 
len Sansshor u umnitttelhar 
e) nach Deutsch-Ostafrita. 
(ausschl. der unter a und b rr⅛h d 7 "ö0. 
henannten Postorie) Brindisi 17. Mai Daressalam 18 Tage 15. Mai 10 
(engl. Schiffe) 
Brindisi 10. Mai nzibar 22 (Tage 8. Mai 10 06 
(engl. Schiffe) Zangite Daressalam weiter 
. mlt nächster Gelegenhen 
3. deutsch-Südwestafrika. Hamburg 20. Mai 2. 10. Juns Swakopmund 25 Tage. Mai 9. Juni 5.2 
] rE ’s 71 2 
à nach Swak d 
nach Swale ##nnnd l Antwerpen 4. 25. Mai Swakopmund 20 Tage i 38. 
V is, 1 t. (deutsche Schiffe) 
r . 
Jakalswater, Saleizse Boulogne 5. 26. Mai Swakopmund 19 Tage 1. 25. Mai 1.0 
dicha #a (deuusche e) 
barsie. s- W 
Wen 2 en Southampton p. 30. Mai Swakopmund 21 Tage,. 29 Mai 11.10. 
sÜosonds Seion ati Ouflol 2. 16.23. Mai 6. i 15. 22. i 5. i 
—NG 8 fSouthampton 2. 16. 23. Mai 6. Juni Swalopmun 3 Sa- #1 150 Mai 5. Juni 
. u. . «. 
Wilhktmmqt,M-phgs »Na-using 2. Mai Swakopmund 25 Tage1. Mai 712 
I 
Southampwnjede115onnabend Ludettybucht 202027jedes-Freitagll.16 
27, 20, 20 Tage 
Antwerpen 4. 25. Mai Lüderitzbucht 21 Tage B. 24. Mai 8.38 
b) 183 üdeklstucht sowie Geuncche Schiffe) 
en h e S.4VBoulogne 3. 20.Mai Lüderitzbbucht 20 Tage 4. 25. Mai 1.0 
Gochas. suur. Kanus.Keet= (eutsche iffe) b ch 9 
oonn ie Walia - 
e sHamburg 2. Mai 2. Juni Lüderitzbucht 31, 34 Tages 1. Mai 1. Juni 7.12 
Hamburg 20. Mai Lüderitzbucht 26 Tages9. Mai 5.25 
rl hach Aent (Su Southampton 0. 23. Mai 6. Juni Capstadt 17 Tage 8. 22. Mai 5. Juni 
11.16
        <pb n="528" />
        W 452 20 
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- · Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am 
l 
4quetll11. Hamburg loLojethsBittertalsZstLaTage . 
. 9.1ed.Mts-8.56 
· Duala 19, 24—25 Tage . 
a) — P. s“ Kribi 20 u. 26—30 Tage 24, jed. Mts. 712 
ue Duala, Ebo 47 Boulogne 11. jedes Monats Viktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
abasst, Jaunde, Io#v sur Mer Duala 18 Tage 
Suen. rnhe Schife Kribi 19 Tage 
Plamation, Vikto Liverpool D 30. Mai Viktoria 25 Tage 28. Mai 1045 
" Duala 26 Tage 
Liverpool 16. Mai Duala 23 Tage 14. Mai 1045 
i 
annIbutg 25. jedes Monats Rio del Rey 32—35 Tages 24. jed. Mts. 70# abds. 
b) nach Rlo del Reh Liverpool 30. Mai 27. Juni Rio del Rey 23 Tage 28. Mai 25. Juni 10.5 
1 
e) nach dem d Gebiet Liverpool jeden Sonnabend Forcados 17 Tage jeden Donnerstag 104#6 
(Garua, Kuflert 1 von dort weiter über 
Lokodja-ola- 
d0 nach Osstonee Liverpool jeden Sonnabend vooal labar 1 9 e* jeden Donnerstag 10# 
n ei u Piet 
s 10 Tagen 
e) nach Molund Antwerpen 21. Mai 11. Juni Matadi 19—20 Ta 20. Mai 40. Juni 1.0 
von da wetter m mit der e - 
Bordeaux 25. jedes Monats konn bie re ani uan,r 28. jed. Mts. 1046 
dem Lon= Sfanga un 
Dsah bis Molundu 
1 ! Palau 37, 84 Tage 
Neapell . Nai 22. Jamsab , # gek 
*- a otze · 
Ponapeol(«-k·age,0Mat)03um 
5. den Rarolinen, Palau- T Vonape 54 Tage 3. Juli 108 
Inseln, Marianen. Neapel 5. Juli Saipan 64 Tage 
(engl. Schlffe) 
geleitet: von Yokohama weiter 
Jap 68 Tage 
Palau 71 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefjendungen nach den Marianen auch über Japan 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
  
  
Neapel 7. 21. Mai 4. Juni Tsingtau 33—36 Tage 5. 19. Mai 2. Juni 10. 
(deunsche Schiffe) 
Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 341—30 Tage eden Freitag 1035 
(engl. Sche), 6 6 *d“ 
G. Kiantschon. Marseille 10. 24. Mai Tsingtau 31—86 Tage#8. 22. Mai 100 
frans. Schiffe) 
nesvoct 29. Mai Tsingtau 81 Tage 28. Mai 8.38 
Marsei 15. Mai Tsingtau 386—38 Tage13. Mai 100 
(engl. .h 
Brindisi 17. Mai Jaluit etwa 52 Tage 
(engl. Schtffe) 5. 15. Mai 20. J 
7 Neapel 7. Mai 22. Juni dJaluit 57, 59 Tage 5. Mai r uni 
7. Marshal-Juseln. dmenn Seel 5 J J g 3. Auli 10. 
Neapel 5. Juli Jaluit 46 Tage 
(engl. Schlffe) 
S. Samoa. Qucenstopn 24. Mai 21. Juni Apia 29—32 Tage 22. Mai 19. Juni 11.16 
  
  
  
  
) Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
ie 
2 
Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerl verlangt hat.
        <pb n="529" />
        W 453 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Abkahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am. der Überfahrt abgesandt werden am: 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts.Lome 26, 25—27, 15. 24. 14 letten jedes 
21 Tage Mona 
Hamburg 10. jedes Monats J Lome 17 Tage . jed. * 8356 
Rotterdam 7. 20. jed. Monats Lome 20, 21—28 Tage6. 19. jed. Mts. 931 
(deutsche Schiffe) 
Boulogne f. M. 11. jedes MonatsLome 16 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
9. Togo. (Seutsche Schiffe) 
1 Marseille 12. jedes Monats Cotonou 18 Tage 10. jed. Mts. 10.0. 
von da ab Landverbindung 
Bordeaux 25. jedes Monats Cotonou 18 Tage 23. jed. Mts. 10 
von da ab Landverbindung 
1Liverpool jeden Sonnabend Aktra 15 Tage Donnerstag 931 
von dort weiter auf dem 
Landwege in 4—5 Tagen 
in n der Post anus den deutschen utzgebieten. 
Eintreffen d s den deutschen Schutzgebiet 
Landungs- Die eest ist fällig Landungs- 6 Post ist aus 
Von hafen « in Berlin am Von hafen erlin a 
deutsch-Neuguinea Neapel. b. 26. Mai 4*. Juni Marshal: Inseln Marsfeille. . . 25. Juni od. 17. Mai 
— Brindisi . .. 2 · 
vtschostmh Neapel · 29.. Mai 11*. Juni — Veindif 268. Juni 
entsch-Ostafrika Andist 31. Maia * u 
Neapel. 061. 21“. Mai 4. Juni 
— Marseille. (1 . Brindisi- ... . 17. 31. Mai 
Marseille. .. . 28. Mai 
deass3h-sfhwegefrihe, Narseile... 10. 26. Nail- 
Antwerpen. 9“. 30“. Mai p « 
nimm-u www-di Hambsrkgssszssykqssxsuui Niautschon mmm.— Voncatt v 
Southampton 3. 17. 31. Rai Seuthamgion, I "«"I""·" 
lülekungchgtzgkhimiithamptoai 3 17. 31. Mai Le Havre *l 10. * 2 Mai 
Antwerpen. . 30 Mai Queenstown 32. Juni 
— Sibir. Eisen= jed. Nantag, Mittw. u. 
Hamburg jedes Monats tbeahn · . Sonnaben 
Namenn Bbeen * 1 Monats Brindisi 17. Mai 
Plymouth 4. Mai samo Plymouth . (üb.Vancouver) 22. Mai 
!½m eapel. (üb. Auckland) 12. Mai 
— — Queenstown üb.S.Francisco-0.Mai 
bPenr, Norolinen, Marseille. .25. Juni oder 0° 1— 20 #N KTr 
anen. Brindisi 228. Juni Logo LHamb 2-120 ziev. Mis. 
Dalan--Inseln 1 v202. 6t9 TJouthanhpton) 3o# jed. Mil' 
  
Füölligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
  
  
# 
„Bremen“ 
G 
. „Bussard“ 
„Condor“ 
er 
n G 6 
M. 
* 
„Niobe“ 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Absahrt des Schiffes.) 
Kingston (Jamaica) 16/3. 
Kingston (Jamaica) 30/3. 
Daressalam 17/3. 
Daressalam. 
— 10/Z. Sydne 
. „Fürst Bismarck“ Hongkong 2½ — 26 Moghn- Reede 28/3. — 1/1. Kobe 4/4. — 
Brisbane 
7/3. 
— 31/3. Port au 
19/3. Tanga 27/3. 
6/4. Yolohama. 
Hongkong 10/3 — 14/3. Amoy 25/83. — 26/3. Matsu-Reede 28/3. 
1/4. Kobe 4/4. — 6|/4. Yokohama. 
— 16/3. Port au Prince 27/3. 
— 268. 
Prince. 
27/3. Zanzibar. — 1/4.
        <pb n="530" />
        W 454 20 
S. M. S. „Panther“ Swakopmund 23/3. — 27/J. Kapstadt. 
S. M. S. „Planet“ Vermessungsgebiet bei Matupi. — 4/4. Brisbane 9/4. — Syd 
S. M. S. „Seeadler" Kapstadt 16/3. — 19/3. Swakopmund 36 — 27/8. ganenn 3½. 
— 4/4. Durban 8/4. — Mozambigque. 
S. M. S. „Sperber“ Duala 18/3. — 25/3. Loanda 29/3. — 301. Lohito 3/4. 3/4. 
Bengusla 5/4. — Mossamedes 
S. M. S. „Tiger“ Nanling 8 — — 103. Nganking (YDangtse) 11/3. — 12/3. Kiukiang 
14/3. — 26/3. Hankau 6/4. — 7s/4. Kiukiang (Yangtse) 12/4. 
— Mganking. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestefrika. 
  
  
. . Reise Letzte Nachrichten 
t 
Vostdanpfe von nach bis 28. April 1008. 
1 
„Adolph Woermann“ Hamburg 1 Delagoa Bay am 20. April ab Las Palmas. 
„Alexandra Woermann“ Hamburg Gabun am 12. April in Lome. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg am 18. April in Hamburg. 
„Anna Woermann“ Hamburg. Calabar am 12. April ab Las Palmad. 
„Arnold Amsinck“ Hamburg Kilwa am 24. April ab Zanzibar. 
„Carl Woermann“. Accra Hamburg am 24. April in Hamburg. 
„Eduard Bohlen“ . Swakopmund Kapstadt 
„Ednard Woermann“ Lüderitzbucht Hamburg am 3. April in Hamburg. 
„Eleonore Woermann“ Duala Hamburg. am 24. April ab Teneriffe. 
„Erna Woermann“ Hamburg i Lũderitzbucht am 27. April in Swakopmund. 
„Frieda Woermann“ Hamburg Kotonon am 23. April in Hamburg. 
„Gertrud Woermann“. Hamburg . Durban am 18. April ab Sucz. 
„OLans Woermann“. Hamburg Dr Gabun am 29. April ab Hamburg. 
„Oenriette Woermann“ Hamburg T. Kotonon am 1. Mai ab Hamburg. 
„Irma Woermann“ Hamburg Burutu am 24. April Ouessant Wipert. 
„Jcannette Woermann“ Burutu Hamburg am 22. April ab Las Palmas. 
„NKurt Woermann“ Hamburg Assinie am 25. Avril in Grand Bassam. 
„Lili Woermann“ Hamburg Calabar am 30. April ab Hamburg. 
„Linda Woermann“ Hamburg Assinie a#m 25. April in Notterdam. 
„Lothar Bohlen“ Accra Lamburg am 23. April in Axim. 
„Lucic Woermann“. damburg Duala am 27. April in Lome. 
„Marie Woermann“ Assinie Hamburg am 23. April in Sierra Leone. 
Mrtte, Wermann“ Hamburg Kotonon am 17. April ab Las Palmas. 
.„Max B . Hamburg Kilwa am 25. ti Dover passiert. 
„Otto Wo⅝hmrn= . Rio Nunez Hamburg am 27. April ab Las Palmas. 
„Paul Woermann“. Hamburg Accra am 23. April in Sierra Leone. 
„Thekla Bohlen“ Rotonon « Hamburg am 27. April ab Las Palmas. 
„Khalif“ . Lüderitzbucht Hamburg am 25. April in Lome. 
Hamburg--Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“ Rio Nunez 1 Hamburg. am 7. März in Hamburg. 
„Edea“". Hamburg Burutu am 10. April in Lome. 
„Kamerun" Gabun Hamburg a#mm 27. April in Lome. 
„Lome“ Kotonou mburg am 22. März in Hamburg. 
„Otavri“ . Hamburg Lüderitzbucht am 9. April in Swakopmund. 
v-Swakopmund Hamburg ssamedes am 18. April in Loanda. 
„Togo“ Swakopmund Hamburg am 22. April in Hamburg. 
„Windöuk“ Hamburg a#m 18. April ab Swakopmund. 
Hamburg. .„Vremer Afrika-Linie. 
„Friderun“ Assinie Hamburg am 23. April in Hamburg. 
enner. Hamburg Rio Nunez am 24. April in Antwerpen. 
„Immo Kotonon Hamburg am 20. April in Hamburg. 
e Mossamedes Hamburg am 23. April ab Lagos. 
„I mburg Calabar am 21. April in Bonnv. 
„Inheabon= Lüderitzbucht Hamburg am 10. April ab Gabun. 
NSr#ieie Hamburg Mossamedes am 24. April ab Las Palmas. 
„Ivo .·. Hamburg Rio Nunez am 24. April ab Bissao. 
W#urge. Hamburg Mossamedes am 9. April ab Mossamedes.
        <pb n="531" />
        W 455 
*— 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Heudt'sches Kolonialkontor G. m. b. H., Berlin W. 64. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
    
   
   
  
  
Telephon: Amt 1 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 27. April 1908 
Grün- - Ie-vo-lete - 
dungs- Kapital schäfts- Pette Eee. Nochfrage Angebot 
jahr Mark jahr dende dende 2% 5% 
. 1 
1900 1250 000 1 10. — 10 Afrikanische Kompagnie A. Su 100 105 
1906 2000 O00 1. 11— 4 Borneo-Kautschuk-Compagni — 85 
1905 H 1200 000 1. 4 0 0 Centralafrikanische irt tn — 95 
1905 ] 600 000/1 . 5 5 |Centralafrikanische Seenge 100 105 
* 1 500 O000 1. 1.0 22 China-Export-, Im *8 u Bank-Companue 260 — 
1891 2 600 000 1. 10. 5 7 Chocola Plantagen-Gesellschaft. 88. 93 
1905 4 220 000, 1. 1113 20 Debundscha-Pflan ung. — 150 
1900 18 000 1. 1117 7 Deutsche Agaven-Gesellschaft — 103 
1878. 2750 000 1. 141 20 Deussche Handels-- und Manngen-Oeseilschafs 
der Südsee-Inselr 175 180 
1885/, 2 000 O0odo 1l. 4 20 Deutsche Colensal-Gesellsch. für Stzwestfeita“ 185 195 
1907 2 500000 1. 11 — Deutsche Kautschul-Aktiengesellschaft . —. 55 
1902 1 000 000 1. 1. 0 Deutsche Famfcheieulschaft . .» 75 
1802 000 000 1. 5. 1 2Deutsche Togogesellschaft — 80 
1885 3 721 000 1. 1M|3½ 5 eutsch-Osta — ðeseuihaft Stamm-Ant. 00 102 
3 000 000, 5 5 orzugs-Anteile 101 108 
1886 400 000/1. 1. 0 · Deutsch-Ostafrikanische Plantagengesellschaft — 12zsfr 
.- — — org.- en — 5 
1903 11 495 000 .1. 1.1 8½ *. Deutsch-Ostafrikanische 3½% Schuldverschrei-“ 
1 ungen (vom Reich sichergestellt) 92 93 
1897“ 2250 000 1. 1. 4 5 Deutschecgesrofr kamison “"s !5 4 — 100 
1809 000 1. 1. 0 6 k Gesellschaft Nordwestkamern z. ⅛h 1 — 4 20.— 
» Ho Lit. B. — 10.— 
1898 1 000 000 1. 1.) 5 10 * ein . .Lit.’-— 105 
1000 000 l o 10 Li. B. — 90 
1889 2p000 000 1. 10. 0 0 guerne Plantagen-Geselscchoft . — 25 
1897 1168000 1. 1.0 · Hansea tische Tinselorigslcho ! — 40 
1889 3 000 000/1. 10.) 0 Hanseatische Plantagengese — 80 
1887 1200 000 1. 1. 15 20 Foliensa. Fteilte 9 n 180 140 
Genußscheine ..M 1200,—M 1275.— 
1898 604 000 1. 7. 0 Kaffee- eunnas- Sakarre Stamm-Aktien— 15 
« 447000II Vorzugs-Aktien. .— 40 
1904 1 000 O000 1. 1.— 0 gemerengergmerlt äldenueffütba . 35 
1908 3000 000 „1. 1.] — 4 Kamerun-Kautschuk-Compa 1 — 65 
1903 000 000 1. 1., — 0 Kautschul-Pflanzung Meanja #. — 85 
1899 1 100 000 1. 7, 0 QCMoliwe-Pflanzungs-Gesellschaft . .I70 75 
18866 000 000 u1 4% % 0 Neu Guinea * Vorzugs-Anteile. 93 — 
. 0 0 Stamm-Anteile — 
1906 1 200 000 1. 1. — — DOstafrika-Kompagnie — 85 
1904 21 000 000 1 1. 3 8 Östafrikanische Eisenbahngeselsschaft. Anteile 
r #(vom Deutschen Reiche mit 6 Zins und 
3L 6 120% Rückzahlung garantier 102 103 
1900, 20 Ooo Ooo 1. 4. T ·0 0Otavi-Minen= und Sissprelsienn, 109 112 
1902 # 125 000 11. 1.) 30 40 PHPaeific Phosphate Ee. 7 F 108s2 8 
1897 2000 000 1. 10. 6a 5 6 Slanhegenpesehschaft ncepcio — 86 
1895 1500 000 1. 1. 0 Rheinische bonesen escarn. — 85 
1908 800000 1. 1. ·0 0 Ü Safata-Samoa-Gesellschaft — 75 
1905 2000000 1. 1.) 4 4 Samoa-K autschuk-Compagnie — 85 
1897 500 000 1. 1. 0 ·0 Sig ie#slnzungs-Gesellchaft 70 800 
1900 500 000 (1. 7. · o seshgdoshod 
1892 2000 0oo g 7.] 0 · S West Aftica Co. 14 h 14 sb 6 d 
1899 6869 100 1. 4 0 0 Usambara Kaffeebaugeselschaft 235 68fr. 30 zefr. 
. 142 0 ·0 do 5 zafr. 50 zefr. 
189 1 500 000 1. 1. O 2 Westafrikanische 
83 — 
60 ooo o 6 do — 110 
1897 4500 000 1. 104 0 0 1 Westafriikanische 
— 105 
1895 1 soo oo 1. % 0 0 i Befidieutfchlef Handels- o 
— 
zi jeder Art von Auskunft ist obenstehendes Vankhaus stets hern bereit.
        <pb n="532" />
        Anzeigen. 
#i Inserate sind an die Geschäftsstelle des „Deutschen Kolontalblattes“, Berlin 8Wö8, Kochstrabße 68—71, einzusenden. E 
Aufgebot. 
Der Farmer Stephanus Naude in 
Kameelhaar hat die Anlegung eines 
Grundbuchblattes für seine im Bezirk 
Bibeon liegende Farm Kameelhaar, 
Flurkarte von Kameelhaar, beantragt. 
Die Farm hat eine Größe von 
21 588 ha, ist bebaut mit drei Wohn- 
häusern aus Lehmsteinen und zwei 
Schachtbrunnen und hat folgende Lage: 
Sie liegt ungefähr 26 km östlich von 
Gibeon und grenzt im Süden und 
Westen an Regierungsland, im Norden 
an die Farmen Korrakorrabes, Noro- 
naub und Regierungeland, im Osten 
an die Farm Gaus. (150d) 
Gemäß § 11 der Kaiserlichen Verord= 
nung vom 21. November 1902 werden 
hiermit alle diejenigen, welche das 
Eigentum oder ein zur Eintragung in 
die zweite und dritte Abteilung des 
Grundbuches geeignetes Recht an dem 
Grundstück in Anspruch nehmen, auf- 
gefordert, ihre Rechte 1#n Ansprüche 
bis zum 1. Oktober 1908 bei dem 
Kaiserlichen Steber in Keetmans- 
haop anzumelden und glaubhaft zu 
rachen. Im anderen Falle erfolgt die 
Aakegung des Grundbuchblaites ohne 
Rücksicht auf diese Rechte und Ansprüche. 
Keetmanshoop, den 6. März 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
  
Aufgebot. 
Die Südwestafrikanische Schäferei- 
gesellschaft in Berlin hat die Anlegung 
eines Grundbuchblattes jür ihre im 
Bezirk Gibeon liegende Farm Dabib, 
Flurkarte der Farm Dabib, beantragt. 
hat eine Größe von 
„ist nicht bebaut und hat 
jolgende Lage: Sie liegt ungefähr 
20 km nordwestlich Marienthal und 
wird begrenzt im Westen, Norden und 
Osten von ehemaligem Witbooi-Gebiet, 
im Süden von den Farmen Naris 
und Hardob. Die in der obigen Größe 
vermessene eorm jetzt sich zusammen 
aus den früheren Farmen Dabib, 
Nauchab und Garus. (use 
Gemäß § 11 der Kaiserlichen Verord- 
nung vom 21. November 1902 werden 
hiermit alle dieienigen, welche das 
Eigentum oder ein zur Eintragung in 
die zweite und dritte Abteilung des 
Grundbuches geeignetes Recht an dem 
Grundstück in Anspruch nehmen, auf- 
gefordert, ihre Rechte und Ansprüche 
bis zum 1. Oktober 1908 bei dem 
Kaiftriichen Bezirksgericht in Keetmans- 
hoop anzumelden und glaubhaft zu 
machen. Im anderen Falle erfolgt die 
Anlegung des Grundbuchblattes ohne 
Rücksicht auf diese Rechte und Ansprüche. 
Keelmanshoop, den 16. März 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
  
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        Deutsches Kolonialblatt 
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
19. Jahrgang Berlin, den 15. Mai 1908. Nummer 10. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel und 15. jedes Monats. Derielben werden als Beihefte beigesügt . mindeslens 
einmal vrerselfsbrit erscheinenden: (aan n aus den deutschen Schutzge -ebieten-, herausgetgeben 
v. Danckuelman. hen Meeelsh E 2 für das Kolonialblan mit den Beiheften brrögt. benm dS — En- 
Vost und die Buch M. 3.—, direkt unter Streifband durch die Verragsbu handiung: a) M. 4.— für Deutschland d 
der deutschen Si andlun r Österreich= .= Unga b) M. 5,— für dle Länder des tpostvereins. — airn und An frage 
lind an die Königliche Hofbuchhandlung von 1t Siegfried Mittler und r- SWs, Kochstraße 63—71, unchlen 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung des Gouverneurs von Kamerun, betr. die Bergbehörde. Vom 22. August 
1907 S. 457. — Desgleichen betr. die Einrichtung des Berggrundbuchs. Vom 22. August 1907 S. 458. — Aus- 
fibnesimmungen für Kamerun zu der Kaiserlichen Bergverordnung für die afrikanischen und Südsee-Schutzgebiete 
mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika vom 27. Februar 1906. Vom 6. März 1908 S. 4586. — Bekanntmachung 
des Gouverneurs von Kamerun, betr. den Gouvernementsrat. Vom 6. April 1908 S 46. — elanmtmachung des 
Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika,. betr. den Gouvernementsrat. Vom 16. När 1908 . — Bekannt- 
*- des Gouverneurs von Togo, betr. den Gouvernementsrat. Vom 31. März 1908 S. *“ — Personalten 
— Patriotische Gaben S. 465. 
n# ichtamtlicher Teil: Deutsch-Südwestafrika: Von der Südbahn (Lüderitzbucht—Keetmanshoop) (mit zwei 
Abbildungen) S. 466. — Eine Programmrede des Gouverneurs S. 467. — Der Kampf gegen Simon Copper S. 468. 
Kamerun: Hebung der Ninderzucht in Kamerun durch Einführung von Allgäuer Bullen S. 469. 
2 Togo: Eine Hütten= und Biehzählung im Bezirk Mangu-Jendi S. 478. 
Deutsch- Ostafrika: Tochweisung der Brutto-Einnahmen bei den Küstenzollstellen von Deutsch-Ostafrika im 
Monat Februar 1908 S. 472. — Ubersicht über die Bewegung des Handels des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets 
über die Zollstellen der Küste im III. Jentel des Nalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im gleichen 
Beitraum des Vorjahres S. 473. 
Samoa: Ubersicht über den Außenhandel des Schutzgebiets Samoa im FSalenverfahre 1907 S. 476. — Schiffs- 
vertehr im Hafen von Apia während der Ralenderjahre 1907 und 1906 S S. 478. 
Deutsch-Neuguinea; Die deutsche Marine-Expedition 1907/00 S. 478. 
„Nolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Eine Ausstellung von ll-Ernteb schi in Berlin 
S. 19. — Eine landwirtschaftliche Ausstellung an der Goldküste S. 480. — Aus dem ireesel S. 182. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: * Britisch-Zentralafrika (Nyassaland) im Jahre 1907 
S. 3. — . Mauritius im Jahre 1906 S. 485. — Organisation der Maisausfuhr aus Südafrika S. 486. — Kakao- 
ausfuhr Javas 1907 S. 467. — Sisalhanf-Ausfuhr aus Meriko 1907 S. 487. — Tabakkultur in der Dominilanischen 
Nepublit 1907 S. 487. — Kautschukausfuhr aus Brasilien 1907 S. 488. — Phosphatproduktion in Algerien und 
Tunefien 1907 S. 4189. — Petrolcum-Vorkommen in Argentinien S. 400. — Mineraliengewinnung in Kanada im Jahre 
1#### S. 491. — Das Zinngeschäft in den Straits Settlements und den Vereinigten Malaienstaaten im Jahre 1907 
. 192. — KNonzessionserteilung für Guttaperchagewinnung in Nicaragua S. 403. — Konzessionserteilung für Ge- 
winnung der Majaguafaser in Megragua S. 4941. — Bergbau und Mineralienausbeute in Algerien S. 19.4. 
Mang— Mlangkultur in Cochinchina S. 105. — Molframitiunde in Britisch= Indien S. 495. — Mineraliengewinmung 
armaniens im Jahre 1907 S. 195. — Der Handel Natals 1907 S. 196.— Vorschriften füvg. gie c Nückvergütung von 
Einjubrzollen im Australischen Bund 198. — Außenhandel Persiens im Jahre 1906/07 S Brschränkung der 
Ausiu hr von Butter aus Neufeeland S. 500. — Zollfreiheit für Geschäfteanzeigen und Sassbeuen in Sierra Leone 
2. 500.— Ausfuhrverbot für Strauße und Straußeneier sowie Angoraziegen in Süd-RNhodesia S. 500. — Ausfuhrzoll 
auf Anugoraziegen iu Swasiland und Betschuanaland S S. 501. — Aau eines Trockendocks in Adelaide S. 501. 
Verschiedene Mitteilungen: Der Verkehr auf den vom Reiche subventionierten Dampferlinien S. 501. — 
Die Eisenbahn von Bloecmfontein nach Kimberley S. 503. — Drahtlose Telegraphie in Australien S. 503. — 
Literatur S. 503. — VDerkehrs-Nachrichten S. 504. — Schiffsbewegungen S. 507. — Rurse deutscher 
Nolonialwerte S. 500. — Anzeigen. 
“ö— —————t—x 
  
Gesetze; Verordnungen der KReichsbehoͤrden; Verträge. 
Verfügung des Couverneurs von HRamerun, betr. die Bergbehörde. 
Vom 22. August 1907. 
Auf Grund des § 2 der Verfügung des Auswärtigen Amts, Kolonial-Abteilung, zur Aus- 
führung der Kaiserlichen Bergverordnung vom 27. Februar 1906 für die afrikanischen und Südsee-
        <pb n="534" />
        W 458 20 
Schutzgebiete mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika vom 26. Juli 1906 wird hierdurch mit 
Zustimmung des Auswärtigen Amts, Kolonial-Abteilung, bestimmt: 
Die Bergbehörde für Kamerun hat ihren Amtssitz in Buea. Der Schriftverkehr mit der 
Bergbehörde findet ohne Inanspruchnahme des Gouvernements statt. Der Name des Vorstehers 
der Bergbehörde und in Fällen seiner Verhinderung der Name seines Vertreters wird öffentlich 
bekannt gegeben. 
Buea, den 22. August 1907. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
J. A.: 
Kalkmann. 
Verfügung des Couverneurs von KRamerun, betr. die Sinrichtung des Berggrundbuchs. 
Vom 22. August 1907. 
Auf Grund der Verfügung des Reichskanzlers vom 30. November 1902 zur Ausführung 
der Kaiserlichen Verordnung, betr. die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten, vom 
21. November 1902 in Verbindung mit der Verfügung des Auswärtigen Amts, Kolonial-Abteilung, 
vom 26. Juli 1906 zur Ausführung der Kaiserlichen Bergverordnung für die afrikanischen und 
Südsee-Schutzgebiete mit Ausnahme Deutsch-Südwestafrikas vom 27. Februar 1906 wird hiermit 
folgendes bestimmt: 
§ 1. Das Berggrundbuch ist bei den Bezirksgerichten für den Umfang der Gerichtsbezirke 
einzurichten. 
Die Einrichtung des Berggrundbuchs hat in sinngemäßer Anwendung der Vorschriften 
in der eingangs bezeichneten Verfügung des Reichskanzlers vom 30. November 1902 über die Ein- 
richtung des Grundbuchs mit folgenden Maßgaben zu erfolgen: 
1. In dem Formular, Anlage II zu § 3, wird das Wort „Grundbuch“ durch das Wort 
„Verggrundbuchr- und das Wort „Grundstücks“ durch das Wort „Bergwerks“ ersetzt. 
2. Der Titel enthält in der ersten Hauptspalte eine Beschreibung des Bergwerks, welche 
den wesentlichen Inhalt der das Bergwerkseigentum begründenden Urkunde (8 48 der Kaiserlichen 
Bergverordnung vom 27. Februar 1906) wiedergibt. 
3. Ist das Bergwerkseigentum durch Konsolidation, Teilung von Bergbaufeldern oder 
Austausch von Feldesteilen erworben, so enthält der Titel in der ersten Hauptspalte den wesentlichen 
Inhalt der das Bergwerkseigentum an jedem Bergbaufeld begründenden Urkunde und des von der 
Bergbehörde bestätigten (§ 50 der Kaiserlichen Bergverordnung vom 27. Februar 1906) Konsoli- 
k][ dations-, Teilungs= oder Austauschakts. 
§* 3. Die in den Artikeln 23 bis 25 des Preußischen Ausführungsgesetzes zur Grundbuch- 
ordnung vom 26. September 1899 bezeichneten Obliegenheiten des Oberbergamts sind von der 
Bergbehörde für Kamerun wahrzunehmen. 
§ 4. Diese Verfügung tritt sofort in Kraft. 
Buea, den 22. August 1907. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
A.: 
Kalkmann. 
Ausführungsbestimmungen für Ramerun zu der Kaiserlichen Bergverordnung für die 
afrikanischen und Südsee-Schutzgeblete mit Husnahme von Deutsch-Südwestafrina vom 
27. Februar 1906. 
Vom 6. März 1908. 
Allgemeine Vorschriften. 
(Zu § 27 der B. V.) 
1. Die Schürfgebühr ist an die Kasse des Bezirksamts (Residentur) (Stationen), in dessen 
Bezirk das Schürffeld liegt, zu entrichten.
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        W 459 20 
Liegt das Schürffeld in mehreren Verwaltungsbezirken, so ist die Schürfgebühr an die Kasse 
des Bezirksamts (Residentur, Station) zu zahlen, in dessen Bezirk das Schürfmerkmal (§ 24 der 
B. V.) aufgerichtet worden ist. 
Durch das Angebot der Zahlung bei der Bergbaubehörde bzw. bei der Hauptkasse des 
Gouvernements wird die Frist des § 27 Absatz 2 der B. V. nur bei der erstmaligen Zahlung der 
Schürfgebühr gewahrt, wenn auch die Anzeige von der Belegung des Schürffeldes (§ 28 der B. V.) 
bei der Bergbehörde erstattet wird. 
(Zu §§ 28, 29 der B. V.) 
2. Die Anzeige von der Belegung des Schürffeldes (§ 28 der B. V.) ist bei der Ver- 
waltungsbehörde (Bezirksamtmann, Resident, Stationsleiter) des Bezirks anzubringen, in welchem 
das Schürffeld liegt, und, wenn das Schürffeld in mehreren Bezirken liegt, bei der Verwaltungs- 
behörde des Bezirks, in welchem das Schürfmerkmal (8 24 der B. V.) aufgerichtet worden ist. 
Die Erstattung der Anzeige bei der Bergbehörde ist zulässig. 
Jede nach den vorstehenden Bestimmungen für die Entgegennahme der Anzeige zuständige 
Behörde ist befugt, eine Nachfrist für die Vervollständigung der Anzeige (§ 28 Absatz 4 der 
B. V.) zu setzen. 
Die Länge der Nachfrist ist dem Schürfer nach den Vorschriften in § 29 der Allerhöchsten 
Verordnung, betreffend Zwangs= und Strafbefugnisse der Verwaltungsbehörden in den Schutzgebieten 
Afrikas und der Südsee vom 14. Juli 1905 (Reichsgesetzblatt Seite 717), bekannt zu geben. 
(Zu § 34 der B. V.) 
3. Die Bergbehörde hat das Schürfregister nach dem im Kolonialblatte für 1906 auf 
Seite 630 abgedruckten Muster zu führen. 
Das Aufhören der Schließung des Schürffeldes infolge Nichtzahlung der fälligen Schürf- 
gebühr (§ 27 Absatz 2 der B. V.) wird von Amts wegen eingetragen. 
Die Löschungen erfolgen durch Unterstreichen der Eintragungen mit roter Tinte. 
(Zu § 37 der B. V.) 
4. Zuständig zur Entgegennahme des Antrags auf Umwandlung des Schürffeldes in ein 
Bergbaufeld ist außer der Bergbehörde die Verwaltungsbehörde des Bezirks, bei welcher die Anzeige 
von der Belegung des Schürffeldes (§ 28 der B. V.) anzubringen war. 
Die Bergbehörde kann von dem Antragsteller die Einzahlung eines Kostenvorschusses zur 
Deckung der bei dem Verfahren gemäß §§ 43, 44, 45 erwachsenden amtlichen Kosten verlangen. 
(Zu §§ 41, Abs. 3, 42, 43 der B. V.) 
5. Die Vermessung und Vermarkung des in ein Bergbaufeld umzuwandelnden Schürffeldes 
hat durch einen unter deutschem Rechte mit öffentlichem Glauben versehenen Markscheider oder Feld- 
messer zu geschehen. 
Die Vermessung muß mindestens die in der Anlage zu § 2 Abs. 2 der Verfügung des 
Reichskanzlers vom 30. November 1902 zur Ausführung der Allerhöchsten Verordnung, betreffend 
die Rechte an Grundstücken in den deutschen Schutzgebieten vom 21. November 1902, oder in den 
an ihre Stelle tretenden Vorschriften hinsichtlich der Grundstücksvermessungen gestellten Forde- 
rungen erfüllen. 
Die Bergbehörde kann in besonderen von ihr zu bezeichnenden Fällen ihre (kommissarische) 
Mitwirkung bei der Vermessung und Vermarkung verlangen. 
(Zu §§ 43, 45 der B. V.) 
6. Findet im Falle des § 43 der B. V. die Verhandlung über das Ergebnis der Ver- 
messung und Vermarkung außerhalb des Amtssitzes der Bergbehörde oder der anderweit von dem 
Gouverneur bezeichneten Behörde statt, oder werden im Falle des § 45 der B. V. aus Anlaß an- 
gemeldeter Widersprüche gegen die Umwandlung des Schürffeldes in ein Bergbaufeld örtliche Er- 
mittlungen der Behörden außerhalb ihres Amtssitzes erforderlich, so hat der Schürfer außer der 
Schreibgebühr (§ 3 der Verfügung des Auswärtigen Amts, Kolonial-Abteilung vom 26. Juli 1906) 
einen Betrag, welcher den reglementsmäßigen Reisekosten und Tagegeldern der beteiligten Beamten 
entspricht, zu erstatten. 
Die Hinterlegung eines Kostenvorschusses kann verlangt werden. 
(Zu § 58 der B. V.) 
7. Die im § 58 der B. V. vorgeschriebenen Anzeigen sind an die Verwaltungsbehörde 
(Bezirksamtmann, Refident, Stationsleiter) des Bezirks zu erstatten, in welchem das Bergbaufeld liegt.
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        W 460 20 
Liegt das Feld in mehreren Bezirken, so ist die Anzeige an die Verwaltungsbehörde des 
Bezirks zu richten, in welchem sich der hauptsächlichste Förderungspunkt befindet. 
(Zu § 59 der B. V.) 
8. Der Bergwerkseigentümer bzw. der im § 67 der B. V. bezeichnete Nutzungsberechtigte 
oder im Falle des § 3 der B. V. ihr Vertreter hat der Verwaltungsbehörde (Bezirksamtmann, 
Resident, Stationsleiter) des Bezirks, in welchem das Bergwerk liegt, für jedes einzelne Bergbaufeld 
bis zum 1. Inni und bis zum 1. Dezember jeden Jahres eine das mit dem 31. März und 
30. September zu Ende gegangene Halbjahr umfassende, von ihm selbst oder dem verantwortlichen 
Betriebsführer (§ 60 der Bergverordnung) unterzeichnete Nachweisung einzureichen, aus welcher er- 
sichtich sein müssen: 
Art, Beschaffenheit und Gewicht der Förderung; 
1 Wert der Gewichtseinheit der Förderung auf dem Bergwerk, bei verschiedenen Sorten nach 
letzteren getrennt; 
3. Kosten der weiteren Verarbeitung der Gewichtseinheit der Förderung auf dem Bergwerk 
oder anderweit; 
4. Kosten des Transports der Gewichtseinheit der Söhrderung nach dem Absatzpunkte; 
5. Erlös für die verwertete Förderung am Absatzpun 
6. Anzahl der auf dem Bergwerke durchschnittlich zunt beschäftigten Arbeiter, getrennt nach 
Eingeborenen, anderen Farbigen und Nichteingeborenen; 
7. Art der Löhnung der farbigen Arbeiter (Tagelohn oder Werklohn). 
8. Höhe der einzelnen Lohnsätze und Gesamtbetrag der an Farbige gezahlten Löhne; 
9. Art und Wert der den farbigen Arbeitern neben dem Lohn gewährten Unterkunft und 
Verpflegung. 
Liegt das Bergbaufeld in mehreren Bezirken, so ist die Anzeige hinsichtlich des ganzen 
Feldes an die Verwaltungsbehörde zu richten, in deren Bezirk der Hauptförderungspunkt sich befindet. 
Ist die Nachweisung bei der Berwaltungsbehörde bis zu den bezeichneten Zeitpunkten nicht 
oder nicht vollständig eingegangen, oder bestehen Zweifel hinsichtlich einzelner Angaben, so kann die 
Verwaltungsbehörde oder die Bergbehörde die Vorlegung der nach § 59 der B. V. zu führenden 
Bücher an Amtssstelle oder auf dem Bergwerke verlangen. 
(Zu § 62 der B. V.) 
9. Der Betrag der Förderungsabgabe wird halbjährlich von der Bergbehörde festgesetzt. 
(Zu §8§ 63, 64 der B. V.) 
10. Die Feldsteuer (§ 63 der B. V.) und die festgesetzte Förderungsabgabe (§ 64 der 
B. V.) sind an die Kasse der örtlichen Verwaltungsbehörde zu zahlen, welcher die Nachweisung 
gemäß Ziffer 9 dieser Ausführungsbestimmungen einzureichen war. 
Im Falle der Verzichtleistung des Bergwerkseigentümers auf sein Bergwerkseigentum bleibt 
die Feldsteuer bis zum Ablauf des Monats zu entrichten, in welchem die Verzichtleistung der 
Bergbehörde erklärt worden ist (§ 74 Abs. 1 der B. V.) 
(Zu § 82 der B. V.) 
11. Finden aus Anlaß der Feststellungen auf Grund des § 82 der B. V. örtliche Er- 
mittlungen außerhalb des Amtssitzes der Behörden statt, so hat der Bergbautreibende neben der 
Schreibgebühr einen Betrag, entsprechend den Reisekosten und Tagegeldern der beteiligten Beamten, 
zu erstatten. 
Die Hinterlegung eines Kostenvorschusses kann verlangt werden. 
Von der Bergpolizei. 
12. Die polizeiliche Aufsicht über das Schürfen und den Bergbau wird in sämtlichen 
Verwaltungsbezirken des Schutzgebiets bis auf weiteres den Vorstehern der örtlichen Verwaltungs- 
behörden (Bezirksamtmann, Resident, Stationsleiter) übertragen. 
Die Zuständigkeit der Vorsteher der örtlichen Verwaltungsbehörden wird in denjenigen 
Teilen ihrer Verwaltungsbezirke ausgeschlossen, für welche die Wahrnehmung der Bergpolizei durch 
öffentliche Bekanntmachung dem Vorsteher der Bergbehörde oder einem besonderen Bergpolizei- 
beamten übertragen worden ist.
        <pb n="537" />
        G 461 20 
Übergangsbestimmungen. 
(Zu § 97 der B. V.) 
13. Mit Ablauf der durch einen Schürsschein erteilten Schürferlaubnis finden auf das auf 
Grund des durch den Schürfschein gewährten Rechts belegte Schürffeld die Vorschriften der Kaiser- 
lichen Bergverordnung vom 27. Februar 1906 ohne weiteres mit der Maßgabe Anwendung, daß 
von dem ersten Tage des auf den Ablauf des Schürfscheins folgenden Kalendermonats die Schürf- 
feldgebühr von Monat zu Monat an die unter Ziffer 2 dieser Ausführungsbestimmungen bezeichnete 
Behörde zu zahlen ist. Das Schürffeld wird von Amts wegen in das gemäß Ziffer 4 dieser Aus- 
führungsbestimmungen zu führende Schürfregister mit der Wirkung übertragen, daß das Schürffeld 
im Sinne des § 38 der B. V. als von dem ersten Tage des auf den Ablauf des Schürsscheins 
folgenden Monats als belegt gilt. Über die Übertragung wird dem Schürfer auf Antrag gebühren- 
frei eine Bescheinigung erteilt. 
14. Vorstehende Ausführungsbestimmung tritt mit Wirkung vom 22. August 1907 in Kraft. 
Buea, den 6. März 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur: 
Seitz. 
Bekanntmachung des GCouverneurs von Ramerun, betr. den Couvernementsrat. 
Vom 6. April 1908. 
Auf Grund der Verfügung des Reichskanzlers vom 24. Dezember 1903, betr. die Bildung 
von Gouvernementsräten, werden hiermit für die Zeit bis zum 31. März 1909 als außeramtliche 
Mitglieder des Gouvernementsrates von Kamerun bzw. als deren Stellvertreter berufen: 
A. Außeramtliche Mitglieder: 
Der Kaufmann Heuser in Kribi, 
der Missionar Hofmeister in Duala, 
der Kaufmann Lohff in Duala (als Vertreter der Handelskammer Duala), 
der Pflanzungsdirektor van de Loo in Kakaohafen, 
der Kaufmann Paschen in Longji, 
der Rechtsanwalt Prange in Kribi (als Vertreter der Handelskammer für Süd-Kamerun), 
der Kaufmann Steinhausen in Victoria, 
der Kaufmann Steyer in Duala, 
der Missionar Stolz in Duala, 
der apostolische Präfekt Bischof Vieter in Duala, 
der Pflanzungsleiter Weiler in Bibundi. 
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— — 
B. Als stellvertretende außeramtliche Mitglieder: 
der Kaufmann Pröpsting in Plantation, 
der Missionar Wolff in Duala, 
der Kaufmann Lauchstaedt in Duala, 
der Pflanzungsdirektor Volley in Idenau, 
der Kaufmann Dunckhorst in Longji, 
der Kaufmann Dacqué in Plantation, 
der Kaufmann Reimers in Kakaohafen, 
der Kaufmann Diehl in Duala, 
der Missionar Gutbrod in Buea, 
der Missionar Pater Banken in Groß-Batanga, 
der Pflanzungsdirektor Refior in Kriegsschiffhafen. 
Buca, den 6. April 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seittz. 
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— —
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        462 0 
Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. den 
Couvernementsrat. 
Vom 16. März 1908. 
Auf Grund der Verfügung des Reichskanzlers vom 24. Dezember 1903, betreffend die 
Bildung von Gouvernementsräten, sind folgende Personen als außeramtliche Mitglieder des 
Gouvernementsrats für Deutsch-Südwestafrika berufen worden: 
1. der Generalvertreter der Sonth West Africa Company, Ingenieur Toennessen 
in Grootfontein, 
2. anstelle des in Deutschland weilenden Kaufmanns Busch in Keetmanshoop der 
Bäckermeister Franz Schuster in Lüderitzbucht. 
Windhuk, den 16. März 1908. 
Der Gouverneur. 
v. Schuckmann. 
Bekanntmachung des GCouverneurs von Togo, betr. den Couvernementsrat. 
Vom 31. März 1908. 
Gemäß der Verfügung des Reichskanzlers vom 24. Dezember 1903 (K. G. G. Bd. VII 
S. 284) werden für das Rechnungsjahr 1908 (1. April 1908 bis 31. März 1909) in den 
Gouvernementsrat berufen: 
1. als außeramtliche Mitglieder: 
Kaufmann Armerding, Kaufmann Lempp, 
Missionar Däuble, Bauunternehmer Ring, 
Kaufmann Grunitzky, Pflanzungsleiter Woeckel; 
Pater Kost, 
2. als außeramtliche stellvertretende Mitglieder: 
Kaufmann Ebner, Kaufmann Lutze, 
Missionar Diehl, - Klingler, 
Kaufmann Fette, Pflanzungsleiter Schleinitz. 
Pater Schönig, 
Lome, den 31. März 1908. 
Der Gouverneur. 
J. V.: 
Dr. Meyer. 
  
oDersonalie. — 
Mit Genehmigung des Herrn Reichskanzlers hat der Staatssekretär des Reichs-Kolonial= 
amts, Wirklicher Geheimer Rat Dernburg, am 9. Mai d. Is. eine etwa fünfmonatige Infor- 
mationsreise nach Deutsch-Südwestafrika und den englischen Kolonien Südafrikas 
angetreten. 
  
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen 
Legationsrat im Reichs-Kolonialamt Dr. Angelo Golinelli die Erlaubnis zur Annahme und An- 
legung des ihm von Seiner Majestät dem König von Italien verliehenen Großoffizierkreuzes des 
Ordens der Italienischen Krone zu erteilen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem kommissarischen 
Ersten Referenten beim Gouvernement von Südwestafrika, Regierungsrat Dr. Hintrager, den Roten 
Adler-Orden vierter Klasse mit Schwertern am weißen Bande mit schwarzer Einfassung zu verleihen.
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        W 463 20 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem ehemaligen 
Kapitän in der Handelsmarine Christian Albert Spring in Berlin den Roten Adler-Orden vierter 
Klasse, dem Bierbrauereibesitzer Wilhelm Friedrich Heinrich Schultz in Daressalam den Königlichen 
Kronen-Orden vierter Klasse und dem Drucker beim Reichs-Kolonialamt Karl Ludwig Lichtenberg 
das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. 
Im Reichs-Kolonialamt sind die bisherigen Geheimen Kanzleidiätare Weißenburger, 
Bohm, Rudat, Schimmel, Bandte, Leo, Radefeld und Krüger zu Geheimen Kanzlei- 
sekretären ernannt worden. . 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 27. April 1908. 
Reitzenstein, Leutnant im 4. Magdeburgischen Infanterie-Regiment Nr. 67, scheidet am 17. Mai 
aus dem Heere aus und wird mit dem 18. Mai d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 21. April 1908. 
Frhr. v. Gaisberg-Helfenberg, überzähliger Hauptmann, am 30. April d. Is. behufs Rücktritts 
in Königlich Württembergische Militärdienste aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 27. April 1908. 
Habrich, Zahlmeister, am 30. April d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung (im Bezirk des VI. Armeekorps), aus der Schutztruppe aus- 
geschieden. 
A. K. O. vom 18. April 1908. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Leutnant Krüger in der 
Schutztruppe für Südwestafrika die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr zu verleihen. 
· Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
des Ritterkreuzes 2. Klasse mit Eichenlaub und Schwertern des Großherzoglich 
Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: 
dem Hauptmann v. Boße. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
der Großherzoglich Mecklenburgischen bronzenen Verdienstmedaille: 
den Sols Said Achmed und Marjan Hamed; 
der Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen bronzenen Medaille: 
den Schausch Hassani und Achmed Elias, den Ombaschas Faragalli Nubi, Mapuri und 
Kasimoto sowie dem Askari Kissaka. 
Nachrufe. 
In einem Gefecht gegen die Atschos ist am 5. März d. Is. der Hauptmann der Kaiserlichen 
Schutzwuppe von Kamerun 
gefallen Herr Kans Glauning 
jähri Belannt als hervorragend tüchtiger Offizier, hat der Dahingeschiedene während seiner lang- 
“*mm persbemet in unseren Kolonien auch der Verwaltung des Schutzgebiets Kamerun wertvolle 
Beleistet.
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        W 464 20 
Im Januar 1903 von der Kolonial-Abteilung mit der Leitung der deutsch-englischen Jola- 
Tsadsee-Expedition betraut, hat er sich dieser schwierigen Aufgabe mit ungewöhnlichem Geschick ent- 
ledigt. Ebenso vorzüglich hat er sich späterhin, nachdem er Anfang 1905 unter erschwerten Ver- 
hältnissen die Station Bamenda übernommen hatte, als Stationschef bewährt. So bedeutet der Tod 
dieses auf eine selten reiche koloniale Erfahrung zurückblickenden Offiziers nicht nur für die Kaiser- 
liche Schutztruppe, sondern auch für die Verwaltung einen unersetzlichen Verlust. 
Buea, den 25. März 1908. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
Am 5. März d. Is. fand im Kampfe gegen die Atschos an der deutsch-englischen Grenze 
nach siegreichem Gefecht bei der Verfolgung des heimtückischen Gegners 
Hauptmann Hans Glauning, 
Kompagniechef in der Schutztruppe für Kamerun, Ritter vieler Schwerterorden, 
den Heldentod. 
Ein aus hohem Grase aus nächster Nähe mit einem Vorderlader abgegebener Schuß in den 
Kopf führte seinen sofortigen Tod herbei. Über 13 Jahre lang hat Hauptmann Glauning den 
Schutztruppen, erst der für Ost-Afrika und seit 7 Jahren der für Kamerun angehört. In ihm verliert 
die Schutztruppe für Kamerun einen der tüchtigsten und bewährtesten Offiziere, die kolonialen Wissen- 
schaften einen ihrer strebsamsten eifrigsten Förderer. Hervorragend begabt und wissenschaftlich gebildet, 
war er, ein glühender Verehrer der Kolonien, auch nach den größten Anstrengungen rastlos bemüht, 
sich wissenschaftlich zu betätigen. Seine sorgsamen vielen Routenaufnahmen in Kamerun und Ost- 
Afrika und seine fleißigen Sammlungen geben Zeugnis hiervon und haben ihm für immer ein Denkmal 
gesetzt. Seine vornehme ritterliche Gesinnung, seine vorzüglichen gediegenen Charaktereigenschaften, 
seine persönliche Tapferkeit, die unermüdliche Fürsorge für seine Untergebenen und die stets gerechte 
und wohlwollende Behandlung erwarben ihm treue Hingebung und aufrichtige Bewunderung bei 
seinen schwarzen Soldaten und allseitige Liebe und Verehrung bei seinen Kameraden und Freunden. 
Alkassom-Muntschi, Bascho-Expedition, 6. März 1908. 
Im Namen der Schutztruppe: 
Puder, Major und Kommandeur. 
Oberleutnant Achenbach . 
Am 6. März d. Is. ist Herr Oberleutnant Achen bach vom 2. Badischen Grenadier-Regiment 
Kaiser Wilhelm I. Nr. 110, welcher zur Dienstleistung abkommandiert und mit der Leitung der 
Station Lolodorf beauftragt war, nach kurzem Krankenlager im fast vollendeten 32. Lebensjahre 
gestorben. Vom 6. November 1902 bis 30. November 1905 gehörte der Dahingeschiedene der 
Kaiserlichen Schutztruppe an und leitete während dieser Zeit nacheinander die Stationen Lolodorf 
und Banjo. Im Jahre 1907 trat er, nachdem er sich inzwischen verheiratet hatte, in den Dienst 
des Gouvernements über. Seine junge Frau hat ihn nach Lolodorf begleitet. Er hat es stets ver- 
standen, sich das Wohlwollen seiner Vorgesetzten, die Liebe seiner Kollegen und Kameraden sowie 
die Achtung aller derer, mit denen er hier dienstlich und außerdienstlich in Berührung gekommen 
ist, in seltenem Maße zu erwerben. Mit der tiesgebeugten Witwe betrauert das Schupßgebiet 
in seinem Heimgang den allzu frühen Verlust dieses ebenso tapferen Soldaten wie umsichtigen 
und treuen Verwaltungsbeamten. 
Bnea, den 10. März 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seiß. 
Am 28. März d. Is. verstarb in Bare (Nordwest-Kamerun) nach kurzer Krankheit an Herz- 
schwäche infolge Schwarzwasserfieber und Gehirnentzündung 
Sergeant Heinrich Max Kerbe 
der Kaiserlichen Schutztruppe für Kamernn. 
Der Entschlafene gehörte seit dem 6. Mai 1905 der genannten Schutztruppe an. Er war 
ein überaus tüchtiger und pflichttreuer Soldat, bei Vorgesetzten und Kameraden allgemein beliebt 
und geachtet. Die Angehörigen der Truppe werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. 
Soppo, den 31. März 1908. 
In Abwesenheit des Kommandeurs: 
Fabricius, Hauptmann.
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        GW 465 20 
Deutsch-Ostafrika. 
Die Wiederausreise nach Ostafrika haben am 
4. Mai 1908 angetreten: die kommiss. Sekretäre 
Frericks und Paulsen. 
  
Ostafrika haben am 29. März 1908 mit Hei- 
matsurlaub verlassen: Bezirksamtmann Dr. Latz, 
Gouvernementssekretär Schmeiser, die kommiss. 
Gouvernementssekretäre Freitag und Windisch, 
Werkmeister Bergé, Maschinist Eidner und 
Sattler Blaschke. 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
angetreten: 
Am 18. April 1908 ab Neapel: Unteroffizier 
Krukow und Sanitätsunteroffizier Weiser; 
am 18. April 1908 ab Hamburg: Sanitätsfeld- 
webel Sacher; 
am 4. Mai 1908 ab Neapel: 
Brentzel. 
Oberleutnant 
Komerun. 
Die Ausreise nach Kamerun haben an- 
getreten: Am 28. April 1908: Gerichtsschreiber- 
gehilfe Schoknecht und Heilgehilfe Lauck; am 
9. Mai: Landwirt Klimowitz, Landmesser See- 
kamp, Werftverwaltungssekretär Ahrens, appr. 
Arzt und Marine-Oberassistenzarzt d. R. Höhnel. 
Im Schutzgebiet find eingetroffen bzw. wieder- 
eingetroffen: Bezirksrichter Kirchhof, Zollamts- 
verwalter Schmidt, Landmesser Steinwarte, 
Kassenvorstand Kräuter, Sekretär Daletzki, die 
Polizeimeister Peter und Seiler, Lazarettinspek- 
tor Nierling, Heilgehilfe Vollmann, Landwirt 
Kammerer und Senne Sontheim. 
  
Das Schutzgebiet haben mit Heimatsurlaub 
am 9. April 1908 verlassen: Stationsleiter 
v. Houwald, stellvertretender Leiter der Versuchs- 
anstalt Dr. Bücher, Arbeiterkommissar Freiherr 
v. Lüdinghausen, Zollverwalter Fischer, Zoll- 
asfstent Kerber, die Sekretäre Fabian und 
Stein, die Polizeimeister Hornke, Max Müller 
und Vasel sowie der Maurer Klemmt. 
  
Mit Heimatsurlaub sind in Hamburg einge- 
troffen: 
Am 21. April 1908: Leutnant v. Michaelis; 
am 2. Mai 1908: Hauptmann Schloßer, Ober- 
seuerwerker Wegener, Feldwebel Handke, 
Vizefeldwebel Güttler und Sanitäts-Vize- 
feldwebel Laugner. 
  
Togo. 
Dem Obergrenzkontrolleur Reinhardt ist die 
etatsmäßige Stelle des Zollvorstandes bei dem 
Kaiserlichen Gouvernement Togo übertragen 
worden. 
  
Der Stationsassistent Unger ist am 27. März 
1908 im Schutzgebiet Togo wieder eingetroffen. 
  
Aus Togo ist mit Heimatsurlaub eingetroffen: 
Stationsassistent Hahndorf. 
Deutsch-Südwestafrtika. 
Amtsgerichtssekretär Dorn und Polizeisergeant 
Ritter haben am 4. Mai die Ausreise nach 
Südwestafrika angetreten. Regierungsassessor 
Dr. Kohler und Gerichtsassessor Werner werden 
am 21. Mai die Ausreise antreten. 
  
Der Polizeisergeant Otto Schneider ist zum 
Polizeiwachtmeister ernannt. 
  
Der Aktuar Ehlers, zur Zeit in Keetmans- 
hoop, ist durch Verfügung des Oberlandesgerichts- 
präsidenten in Kiel zum Gerichtsschreiber ernannt 
und bei dem Amtsgericht in Neumünster angestellt 
worden. 
  
Auf Urlaub sind in Hamburg eingetroffen: 
Polizeisergeant Frahm, Kanzlist Goetze, Loko- 
motivführer Bublitz und Kesselschmied Ritzau. 
Mit Heimatsurlaub ist am 21. April 1908 
in Hamburg eingetroffen: Oberleutnant Hunger. 
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen sind weiterhin folgende freiwillige Gaben 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
1. Von der Deutschen Kolonialgesellschaft — 
Abteilung Mülhausen i. E. — in Mülhausen 
i. E. der Erlös eines von dem Kaiserlichen 
Hauptmann in der Schutztruppe für Süd- 
westafrika Herrn Kuhn gehaltenen Vortrages 
mit 87 Mk. 
. Von dem Fabrikbesitzer und Leutnant d. L. 
Herrn Adolf Ammon in Augsburg durch 
Sammlung 50 Mk. 
2#
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        W 466 20 
  
HS##se4NMichtamtlicher Teisi#### N 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise mur mit Quellenangabe gestattet) 
Deutsch-HSüdwestafrika. 
Von der Südbahn (Cüd# 
I. Wassererschließung in der Namib. 
Auf der ganzen 140 km langen Strecke 
zwischen Lüderitzbucht und Aus fehlte es — 
abgesehen von einem Brunnen bei Kilometer 134 
— bisher vollkommen an Speisewasser für die 
Lokomotiven; das sämtliche Wasser mußte entweder 
aus dem Wasserwerke (Seewasser-Verdampfer) in 
Lüderitzbucht oder aus den Brunnen in Aus 
entnommen und auf die Zwischenstationen ver- 
fahren werden: eine betriebserschwerende, kost- 
spielige Maßnahme. . 
Von Anfang an war die Verwaltung darauf 
bedacht, eine Zwischenwasserstelle zu schaffen. 
Günstig waren die Aussichten nicht. Die genannte 
Bahnstrecke führt so gut wie ganz durch die fast 
regenlose Namib, in die hier überdies nur ein 
sehr schmaler Streifen des etwas regenreicheren, 
östlich anstoßenden Gebietes entwässert. Die Ge- 
steinsunterlage der Namib ist Gneis; diese Ge- 
steinsart gilt schon im allgemeinen als wasserarm. 
Der Gneis steht längs der Bahnstrecke in einzelnen 
Kuppen und Ketten zutage, in den Senken aber 
ist er von gewaltigen Schuttmassen bis zu 100 m 
und mehr üÜberlagert. Wenn irgendwo, durfte 
in der (unterirdischen) Talrinne einer solchen 
Senke Wasser erhofft werden. Betriebstechnisch 
am vorteilhaftesten wäre eine Wasserstelle in der 
Nähe der Station Garub (Kilometer 104), wo 
die Bahn in einer breiten Senke zwischen dem 
Garubberge und dem Tsirubgebirge ihren schweren, 
etwa 650 m hohen Aufstieg zum Ausgebirge 
beginnt. 
Hier setzten denn auch vornehmlich die Be- 
mühungen zur Wassererschließung ein. Die beiden 
ersten Bohrungen, die eine 46, die andere 100 m 
tief, waren aber erfolglos. 
Jetzt kommt aus dem Schutzgebiete die er- 
freuliche Nachricht, daß die dritte Bohrung 
——— #71417— 4n 5 
4 
n 
  
glücklicher gewesen ist. Der Eisenbahnkommissar 
berichtet darüber: 
„Die Wasserbohrungen bei Garub haben 
endlich am 29. Februar zu einem günstigen 
Ergebnisse geführt. Die vom Landrat v. Uslar 
und neuerdings vom Geologen Dr. Range 
ausgesuchte Stelle, die 2½ km nordöstlich der 
Bahnstation Garub liegt, ergab in 60 m Tiefe 
Wasser; es wurde bis 68 m in den festen Felsen 
gebohrt; die Wassersäule stieg auf 54 m, das 
Abpumpen förderte 4 chm in der Stunde, 
ohne daß der Wasserspiegel sank. Wenn diese 
Leistung auch nicht auf die Dauer anhalten 
dürfte, so kann man doch mit einer reich- 
lichen Wasserlieferung für den Bahn- 
betrieb rechnen; die Wasserzüge können in 
Wegfall kommen, und die hohen Selbstkosten 
des Betriebes werden geringer. Das Wasser ist 
weich und nach den bisherigen Untersuchungen 
seitens des Bahnarztes als Speisewasser für 
Maschinen wohl geeignet.“ 
Inzwischen ist zur weiteren Sicherung des 
Betriebes eine zweite Bohrung, 50 m von der 
ersteren entfernt, begonnen worden. 
II. Vom Bahnbau Aus—Keetmanshoop. 
(Mit zwei Abbildungen.) 
Bei dem mit so beachtenswerter Schnelligkeit 
bewirkten Vorbau der Linie von Aus nach Keet- 
manshoop konnte die Gleisspitze nicht auf die 
Vollendung der zahlreichen Brückenbauten warten; 
sie mußte vielmehr vorläufig einfach auf Erd- 
dämmen durch die Flußbetten gelegt werden. 
Man war darauf gefaßt, daß, wenn die Regenzeit 
während dieses Provisoriums einsetzte, solche Stellen 
von den abkommenden Rivieren zerstört werden 
würden. Tatsächlich ist das denn auch eingetreten, 
wie das erste Bild an einem Beispiele zeigt: im 
Vordergrunde der gebrochene Damm mit dem 
jetzt gleich einer Hängebrücke in der Luft schwe- 
benden Gleise, im Hintergrunde die im Gerüst 
stehende eiserne Brücke, zu deren vorläufiger Um- 
fahrung der Damm geschüttet war. Das zweite 
Bild zeigt dieselbe Brücke (über den Konkip bei 
Brackwasser) nach ihrer Vollendung im Augenblick 
ihrer Probebelastung.
        <pb n="543" />
        Zu: Demsches Kolonialblatt Nr. 10, 1908. 
  
Von der Sũüdbahn (Cũderitʒbucht — Reetmanshoop). 
  
Das Ronkip-Rivier wãhrend des Abkommens. 
Der vorläufige Bahndamm ist weggespült. Das Gleis hängt in der Luft. 
Im Hintergrunde die Eisenbahnbrücke während des Susammendaues. 
  
  
    
—— — — — 
Bonkip-Brüchke bei Brakwasser. 
Belastungsprobe während der Fahrt.
        <pb n="544" />
        <pb n="545" />
        W 467 20 
Die Dammbrüche, die sozusagen zum Bau- 
programm gehörten, wurden stets in kürzester 
Zeit beseitigt; irgend welche Unfälle sind nicht 
vorgekommen. 
Eine Drogrammrede des Couverneurs. 
Am 28. März wurde in Windhuk die zweite 
Tagung des Gouvernementsrats für Deutsch- 
Südwestafrika eröffnet. Zur Einleitung hielt 
Gouverneur v. Schuckmann eine programmatische 
Ansprache, in der er nach dem Berichte der 
„Windhuker Nachrichten“ u. a. folgendes aus- 
führte: 
„Als nach jahrelangen aufopfernden Kämpfen 
zu Anfang v. Is. der Friede kam, war das 
Land in trostlosem Zustande. Deutscher Fleiß 
und deutsche Unternehmungslust haben dem 
Lande in Jahresfrist bereits ein anderes Aus- 
sehen gegeben, obwohl wir noch im vorigen 
August durch einen neuen Aufstand bedroht 
wurden und noch kürzlich in der Kalahari unter 
schweren Verlusten einen alten Feind durch eine 
Expedition niederwerfen mußten, die eine groß- 
artige militärische Leistung für alle Zeiten bleiben 
wird, deren heldenmütiger Führer, Hauptmann 
v. Erckert, unsere Bewunderung und unseren 
Dank für seine Umsicht und seine Tatkraft mit 
ins Grab genommen hat. 
Die Zeit nach dem Ausfstande ist noch zu 
kurz. Die Eingeborenen, denen wir die Hand 
zum Frieden gegeben, müssen sich erst beruhigen 
und an geordnete Verhältnisse gewöhnen. Dabei 
können wir zwar auf die treue Mitwirkung der 
Missionen rechnen. Wir bedürfen aber noch 
länger eines starken militärischen Schutzes. So- 
weit es möglich ist, dringt der Siedler vor; 
überall regen sich schaffende Hände, die Städte 
wachsen. Ansiedlungen und Farmen entstehen, 
die Schätze des Landes werden erforscht und die 
Entwicklung geht vorwärts. Pflicht der 
Regierung ist es, diese Entwicklung zu fördern 
und ihr die Wege zu ebnen. Sie find berufen, 
Ihren Rat dazu zu geben. 
Es muß unsere Aufgabe sein, dafür zu sorgen, 
daß das Land sich in einer gesunden Entwicklung 
befindet, wenn die Entschädigungsmillionen ver- 
braucht sind. Ich fürchte, es steht eine 
Krisis im wirtschaftlichen Leben bevor, 
da das Geld nicht mehr in solchen Mengen ins 
Land kommen kann und Absatzprodukte noch 
nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. 
Wir dürfen auch die Augen nicht verschließen, 
sondern wollen offen bekennen, daß nicht alles 
im Lande ist, wie es sein sollte. Wir müssen 
zu verhindern suchen, daß die Depression 
eine allzuscharfe wird. 
  
Diese Erwägungen und die schuldige Rücksicht 
auf das Vaterland, das so große Opfer für dies 
Land gebracht hat, mahnen uns zur größten 
Sparsamkeit. 
Wir werden daher die Ausgaben einschränken, 
die Einnahmen vermehren und nur das von der 
Heimat erbitten, was für die Entwicklung des 
Landes unbedingt erforderlich ist. Unser 
Streben muß stets bleiben, das Land aus 
eigenen Mitteln zu verwalten, und ich 
hoffe, das wird in nicht zu ferner Zeit gelingen, 
wenn die Entwicklung des Landes fortschreitet 
und Opferwilligkeit vorhanden ist, wenn der 
Satz „Hilf dir selbst“ allgemeine Losung wird. 
In welcher Weise die Regierung die Ausgaben 
beschränken will, werden Sie aus dem Etats- 
entwurf ersehen. 
Das Land ist keine Streusandbüchse, 
sondern es wird sich fähig zeigen, auch Steuern 
aufzubringen und Einnahmen für die Verwaltung 
zu schaffen. 
Ihrer Begutachtung werden daher der Ent- 
wurf einer Grundsteuer, Umsatzsteuer, Bier- 
steuer und für Erhöhung einige Zoll- 
positionen vorgelegt werden. 
Wenn wir die Entwicklung des Landes 
fördern wollen, so müssen wir uns fragen: 
Worin bestehen die werteschaffenden Kräfte 
des Landes? Mit Freude begrüßen wir die 
Anfänge der Industrie, Wagenbau, Lederver- 
arbeitung, Brauereien, Sandsteinwerke. Aber, 
meine Herren, wie in dem übrigen Südafrika 
wird sich die Industrie in gleicher Weise nur 
langsam zu einem großen Umfange entwickeln 
können. Wie dort so wird auch bei uns die 
Ausfuhr, die uns Werte bringen soll, noch lange 
auf der Erzeugung landwirtschaftlicher 
Produkte und auf der Ausbeutung der Schätze 
des Bodens beruhen. 
Somit wurzelt das Wohl des Landes in 
erster Linie in dem Gedeihen des Farmers, in 
zweiter Linie in der Entwicklung des Bergbaues. 
Der Farmer und Siedler muß in Menge Vieh, 
Wolle, Tabak, Weintrauben für Rosinen und 
gewisse Fruchtsorten, die verschifft werden können, 
produzieren. Dazu müssen wir die Wege ebnen 
durch Einführung von Zuchtvieh, Sorge 
für Veterinärwesen, Wassererschließung 
und durch Schaffung von Absatzmöglich- 
keiten. 
Es besteht hier kein Gegensatz zwischen Stadt 
und Land. übertragen Sie diese zu Hause 
geschaffenen künstlichen Gegensätze nicht hierher, 
wo sie nicht hingehören. Das Auffinden der 
Schätze des Bodens wird nach jeder Richtung 
gefördert werden, dem Handel und Verkehr wird 
jede Bewegungsfreiheit, jede mögliche Erleichterung
        <pb n="546" />
        W 468 20 
zuteil werden. Ich habe Jahre meines Lebens 
ausschließlich dafür gearbeitet, ich habe es auch 
hier nicht vergessen. 
Dem Wunsche der Bevölkerung entsprechend 
wird ein Entwurf für Einrichtung der Selbst- 
verwaltung in Gemeinden und Bezirken vor- 
gelegt. Ich hoffe, daß dies die Grundlage für 
eine weitere Mitwirkung der Bevölkerung bei 
der Verwaltung des Landes sein wird. Für 
den Ausbau und Weiterbau der Bahnen wird 
Ihr Rat erbeten. Da das Geld für den Bahn- 
bau dem Lande nur vorgestreckt wird, ist wohl 
zu erwägen, welche Ausgaben dafür gemacht 
werden sollen. Wir müssen dann stets im Auge 
behalten, daß die Kolonie finanziell selbständig 
werden soll. Endlich wird auch die Einge- 
borenenfrage zur Erörterung kommen. Eine 
Vorlage wegen des Verbots des Kreditgebens 
an Eingeborene wird Ihnen vorgelegt werden, 
und es wird sich fragen, welche Vorschläge Sie 
machen, um alle Eingeborenen zur schaffenden 
Arbeit heranzuziehen. 
Für alle diese Fragen wünscht die Regierung 
Ihren Rat. Es kommt nicht darauf an, ob die 
Vorschläge der Regierung Ihre Zustimmung 
finden, es handelt sich darum, etwas Gutes zu 
schaffen, das Bestand hat. Jeder gute Rat ist 
mir willkommen.“ 
Der Kampf gegen Simon Copper. 
lber die letzte Expedition gegen Simon 
Copper werden von zuständiger Stelle noch 
weitere Einzelheiten mitgeteilt. Das zunächst in 
zwei Kolonnen von Arahoab und Gochas vor- 
marschierende Expeditionskorps vereinigte sich am 
11. März in Geinab und stieß am 14. auf eine 
verlassene Werft Simon Coppers nördlich Klip- 
Kolk. Da die von dort nach Norden führende 
Abzugsspur in der nächsten Nacht wegen starker 
Bewölkung nicht verfolgt werden konnte, so nutzte 
Hauptmann v. Erckert diesen Umstand aus, um 
die Kamele, die schon seit acht Tagen kein Wasser 
mehr erhalten hatten, durch die allerdings nur 
sehr spärlich vorhandenen alten und welken Tsamas 
zu erfrischen und die Tiere dadurch für das un- 
mittelbar bevorstehende Zusammentreffen mit dem 
Gegner widerstandsfähiger zu machen. Neue 
Tsamas waren in dieser Gegend infolge außer- 
ordentlicher Trockenheit nicht gewachsen und die 
wenigen vorhandenen alten Früchte hatten die 
Hottentotten zum größten Teil als Depots ein- 
gegraben, um bei ihren Unternehmungen darauf 
zurückgreifen zu können. So bildete der vom 
Expeditionskorps durchzogene Teil der Kalahari 
ein absolutes Durstfeld. 
  
Wenn es trotz der außerordentlichen Schwierig= 
keiten in der Wasserversorgung gelang, den Gegner 
überraschend zu stellen, so ist dies in erster Linie 
der Maßnahme zu danken, daß Wasser wie Ver- 
pflegung nicht auf Fahrzeugen, sondern nur auf 
Reitochsen und Kamelen mitgeführt wurde, die 
der Truppe überall hin folgen konnten. Simon 
Copper hat sich hierdurch täuschen lassen. Nach 
Aussage seiner gefangenen Frau hielt er das ohne 
Fahrzeuge heranrückende Expeditionskorps nur für 
eine zur Unterhandlung bestimmte Kompagnie. 
Infolgedessen soll er befohlen haben, nicht zu 
schießen, wenn die Deutschen eine weiße Flagge 
zeigten, da er dann unter Hinzuziehung des Ma- 
gistrats der zunächst gelegenen britischen Station 
Matsa hätte verhandeln wollen. Demgegenüber 
ist aber festgestellt, daß die Copperleute zuerst 
das Feuer eröffnet haben, wobei Hauptmann 
v. Erckert als einer der ersten fiel, nachdem er 
alle Anordnungen getroffen hatte. 
Während des Gefechts wollen mehrere Reiter 
zwei Weiße auf gegnerischer Seite gesehen haben, 
von denen der eine, schwer verwundet, einen 
Reiter beim Sturmanlauf in gebrochenem Deutsch 
angerufen habe. Nach dem Sturm war der Weiße 
jedoch verschwunden. Die Frau Simon Coppers 
stellt die Anwesenheit von Weißen zur Zeit des 
Gefechts in Abrede, bekundet aber, daß drei Wochen 
vor dem Gefecht der Magistrat von Matsa und 
ein Händler im Lager gewesen seien. Ersterer 
habe ihren Mann aufgefordert, auf deutsches 
Gebiet zurückzukehren. 
Coppers Frau gibt ferner an, daß der am 
5. Juni v. Is. erfolgte Uberfall der Farm Daberas 
am Westrand der Kalahari, wobei deren Besitzer 
Duncan ums Leben kam, durch den früheren 
Unterkapitän der Hottentotten Christian Lambert, 
ausgeführt wurde, dessen Bande Anfang vorigen 
Jahres mehrfach angegriffen und zersprengt worden 
war. Lambert hat auch an dem Gefecht am 
16. März teilgenommen. Weitere Hottentotten- 
führer sollen sich nur vorübergehend bei Simon 
Copper aufgehalten haben, unter anderen der im 
Jahre 1906 viel genannte Bandenführer VBiel- 
ding, der seinerzeit von den kleinen Karras- 
Bergen aus seine Raubzüge und Viehdiebstähle 
unternahm, bis er Ende November 1906 von 
den Patrouillen unter Oberleutnants Rausch und 
Moliere über die englische Grenze gejagt wurde. 
Von dort hat er sich dann zu Simon Copper 
durchgeschlagen und soll nach kurzem Aufenthalt 
bei diesem in seine alten Schlupfwinkel in den 
Karras-Bergen zurückgekehrt sein. Mit seiner 
Rückkehr hängen vermutlich die dort kürzlich 
wieder vorgekommenen Viehdiebstähle zusammen. 
Durch Aussage Gefangener sowie durch Auf- 
finden von Gegenständen in der feindlichen Werft
        <pb n="547" />
        469 2 
ist bestimmt festgestellt, daß die in letzter Zeit am 
Westrand der Kalahari auf eine Patrouille und 
einen Verpflegungswagen unternommenen üÜber- 
fälle von Leuten Simon Coppers ausgeführt 
worden sind. Bei einem dieser Überfälle haben 
die Hottentotten eine Strecke von 450 km in fünf 
Tagen zurückgelegt — ein Beweis, welch außer- 
ordentliche Beweglichkeit der Gegner besitzt. 
Hauptmann Grüner, der Nachfolger des ge- 
fallenen Hauptmanns v. Erckert in der Führung 
des Expeditionskorps, beurteilte die Lage nach 
dem Gefecht am 16. März folgendermaßen: Nach 
seinem persönlichen Eindruck, nach den Aussagen 
und Ansichten der Eingeborenen, die früher bei 
Copper waren, sowie von Gefangenen und Landes- 
kundigen sei das Gefecht am 16. März ein äußerst 
schwerer Schlag für Copper gewesen. In ge- 
schlossener Werft könne er mit dem ihm geblie- 
benen Bieh nicht bestehen, da nur noch einige 
alte Tsamas vorhanden und diese zur Wasser- 
bereitung und als Futter für längere Zeit un- 
brauchbar seien. Die neue Frucht komme vor 
vier Wochen nicht in Betracht. Dadurch würde 
Simon Copper gezwungen sein, sich entweder der 
englischen Regierung zu stellen oder seine Truppe 
für die nächste Zeit in kleine Teile zu zersplittern, 
um die erforderlichen Lebensbedingungen zu finden. 
Nach Aussage eines verwundeten Eingeborenen 
sollen die Hottentotten infolge des schnellen An- 
griffs keine Zeit gefunden haben, einen späteren 
Sammelpunkt zu verabreden und jetzt weit zer- 
streut in der Kalahart sitzen, so daß sie mindestens 
der Zeit bis zur nächsten Tsamareife bedürften, 
un sich wieder zu sammeln. Hauptmann Grüner 
ist daher mit dem gesamten Expeditionskorps 
unter Mitnahme der Besatzung der wasserlosen 
Stationen Geinab und Akanous an die Wasser- 
stellen um Arahoab marschiert, um dort das Expe- 
ditionskorps wieder operationsfähig zu machen. 
Um die Schwierigkeiten der Wasserversorgung 
bei einer erneuten Unternehmung nach Möglichkeit 
zu verringern, werden die Brunnenbohrungen am 
Nossob mit allen Mitteln gefördert. Oberstleutnant 
v. Estorff und Landrat v. Uslar haben sich an 
den Nossob begeben, letzterer um neue Wasser- 
stellen aufzusuchen. 
70 
Kaomerun. 
Bebung der Rinderzucht in Kamerun durch ein- 
führung von Kllgduer Bullen. 
Bericht des Tierarztes Dr. Springefeldt. 
Bakossi und die Gebiete um das Manen- 
gubagebirge stehen augenblicklich mit im Vorder- 
  
grund des kolonialen Interesses, denn dort liegt 
der vorläufige Endpunkt der Kamerun-Nordbahn. 
Jene Länder sind durch verschiedene, bereits 
früher an dieser Stelle veröffentlichte Berichte 
(vgl. u. A. Kol. Bl. 1903 S. 359, 1904 S. 409, 
1905 S. 498) allgemeiner bekannt geworden. Acker- 
bau und Viehzucht stehen in diesem gesunden und 
fruchtbaren Grasgebiet in verhältnismäßig hoher 
Blüte; namentlich für die Rinderzucht eignet sich 
das von vielen kleinen Flüssen und Bächen durch- 
zogene Hügelland, das in einzelnen schroffen, 
felsigen Bergen bis über 2000 m ansteigt. Die 
Eingeborenen betreiben indessen die Viehzucht 
irrationell. Deshalb ist der Viehreichtum nicht 
so groß, wie man bei den vorhandenen günstigen 
Bedingungen erwarten sollte. Im Hinblick auf 
die Bedeutung Bakossis für die Versorgung der 
Küste Kameruns mit Fleisch sind von Dr. Ziemann 
und von landwirtschaftlichen Sachverständigen 
praktische Vorschläge für die Hebung der dortigen 
Rinderzucht gemacht worden. Alle stimmen darin 
überein, daß die Eingeborenen nur durch sanften 
Zwang zur Anderung ihres Zuchtsystems und 
somit zur Verbesserung der einheimischen Rasse 
gebracht werden könnten. In Bakoffi, meinen 
die Sachverständigen, müßte ein mit Strafgewalt 
versehener Beamter (Landwirt) stationiert werden, 
der die notwendigen Anweisungen zu erteilen und 
deren Ausführung zu überwachen hätte. 
Im Sinne dieser Vorschläge verfügte das 
Gouvernement, daß zur Verbesserung der Rinder- 
rasse vier Allgäuer Bullen in Bakossi stationiert 
werden sollten. Ferner sollten in Johann-Albrechts- 
höhe eine Allgäuer Kuh und ein Bulle unter- 
gebracht werden, deren männliche Nachzucht 
wiederum nach Bakossi abzugeben wäre. Daß 
hier die Rinder durch Tsetse nicht bedroht find, 
hat bereits Dr. Ziemann nachgewiesen. Offen 
blieb dagegen die Frage, ob Tiere, ohne infiziert 
zu werden, die Straße Buea —Bakosfi passieren 
könnten. Deshalb gab mir das Gouvernement 
den Auftrag, mit Unterstützung des landeskundigen 
und viehzuchterfahrenen Landwirtes Godtknecht 
die Bullen zweckmäßig in Bakossi zu stationieren 
und auf dem Wege dahin etwa vorhandene 
Viehkrankheiten zu untersuchen. 
Am 16. Oktober 1906 marschierten wir mit 
den hierfür auserlesenen Tieren (fünf tuberkulose- 
freien Jungbullen und einer Kuh) von Buea ab. 
Der Missionar Spellenberg, der auf der Rück- 
kehr nach Nyassoso zwei Kühe, eine Stute und 
ein Fohlen mitführte, schloß sich uns an. Mit 
den Pferden war er bereits von dort nach Buea 
geritten. Alle Tiere befanden sich in gutem Ge- 
sundheitszustande. Zu ihrer Schonung wurden 
nur kleine Tagemärsche gemacht. Die Wege 
waren überall gangbar. Wasser und Futtergräser
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        W 470 2c0 
fanden sich zur Sättigung der Tiere allenthalben 
in ausreichender Menge. Am 19. Oktober kamen 
wir in Bombe an. Hier trennten sich unsere 
Wege. Der Mungo führte nämlich noch so viel 
Wasser, daß die Furt bei Etam, wo die ge- 
wöhnliche Zugangsstraße nach Bakossi ist, für 
Bieh unpassierbar war. Deshalb setzten wir die 
hierfür bestlimmten Tiere bei Bombe mit Hilfe 
eines Kanus über den Strom und schickten sie 
mit einem schwarzen Unteroffizier über Mamelo 
nach Nyassoso. Spellenberg, der gleichfalls 
diesen Weg einschlug, beaufsichtigte den Trans- 
port. Wir selbst gingen mit der wertvollen träch- 
tigen Kuh und einem Bullen nach Johann- 
Albrechtshöhe. Die Tiere, die wir hier ablieferten, 
waren gesund und munter. Bis dahin hatte ich 
bei den unterwegs untersuchten Tieren keine Tsetse 
gefunden. Dagegen konnte ich an Schafen, die 
durch ihren schlechten Ernährungszustand auf- 
sielen, auf dem Weitermarsch die alte Tatsache 
bestätigen, daß Mundame tsetseverseucht ist. 
Von diesem Ort gingen wir über die Mango-beach, 
das Dorf Mpain und Mbule nach Nyassoso, 
wo wir am 27. Oktober unsere über Mamelo 
hierher geschickten Tiere in bestem Gesundheits- 
zustand antrafen. 
Nyassoso ist eine der viehreichsten Ortschaften 
in Bakosfi. Die hier gezüchteten Rinder zeigen 
große Ahnlichkeit mit dem nordafrikanischen Rind 
(Boctaurus brachycephus africanus) und find 
wohl ursprünglich auch von Norden her einge- 
führt. Das Bakossi-Rind hat schwarzbraune, 
schwarze, schwarzweiße, weiße, selten braunrote 
Farbe. Sein Kopf ist kurzbreit, mit kleinen 
Hörnern geschmückt, der Hals kurz und kräftig, 
das Widerrist stark, der Rücken häufig senkig. 
Die Beine sind verhältnismäßig kurz, fein, kräftig 
bemuskelt, meist gut gestellt. Es sind kleine ge- 
drungene, ziemlich mastfähige Tiere, deren Milch= 
leistung äußerst gering ist. Auch die Rinder der 
übrigen Küstengebiete Kameruns dürften derselben 
Rasse angehören. 
Die Tierhaltung ist in den Bakosfi-Ländern 
überall gleich. Am Tage weiden die Tiere im 
hohen Elefantengras. Selten sind mehr als zehn 
Rinder beieinander, nachts kommen nur wenige in die 
Ortschaften und tummeln sich zwischen den Häusern. 
Ställe gibt es nur für Kleinvieh. So sind die 
Rinder in der Regenzeit schutzlos den Unbilden 
der Witterung ausgesetzt. Die mangelnde Pflege 
verursacht bedeutende Viehverluste. Erkrankungen 
des Darmes bilden die häufigste Veranlassung 
zum Verenden von Kälbern und älteren Rindern. 
Es handelt sich, wie ich aus den mir mitgeteilten 
Beobachtungen schließen darf, dabei um Krank- 
heiten, die der Kälber= und Rinderruhr sehr 
ähnlich, vielleicht mit ihr identisch find. Eine 
  
  
  
solche sporadische Erkrankung sah ich auch in Buea 
unter den Vorwerksrindern. 
Außer durch Krankheiten sollen Viehverluste 
durch Leoparden verursacht werden. Die Klagen 
hierüber find aber meistens offensichtliche Lügen. 
Sie werden dann vorgebracht, wenn man die 
Eingeborenen nach ihrem Viehbesitz fragt, und 
sollen ihre Angaben hierüber glaubhaft machen. 
Die Höhe ihrer Viehbestände wird von den Ein- 
geborenen auch sonst auf alle mögliche Weise 
verschleiert. Schon die Art der Viehhaltung ver- 
hindert eine auch nur annähernd richtige Schätzung 
der Rinderherden. Von Landeskundigen wird be- 
hauptet, daß etwa 2000 Stück Großvieh in 
Bakossi vorhanden sind. Wenn man bedenkt, 
daß vor 1½ Jahren über 100 weibliche Rinder 
für das Kaiserliche Gouvernement ohne große 
Mühe aufgebracht werden konnten, so darf man 
wohl die obige Zahl als ungefähr zutreffend an- 
nehmen. 
Zum Verkauf ihres Biehs sind die Einge- 
borenen schwer zu bewegen. Für 50 kg Lebend- 
gewicht fordern sie einen Preis von 50 Mk. Bei 
festlichen Gelegenheiten verzehren sie die schönsten 
Tiere selbst. Solchen Festen fällt oft sogar der 
Dorfbulle zum Opfer, der in vielen Ortschaften 
auf Gemeindekosten zur Zucht gekauft wird. Ein 
gleiches Schicksal hatte gerade den Zuchtstier in 
Nyassoso ereilt, als wir mit den großen Allgäuer 
Bullen dort eintrafen. Offensichtlich war daher 
die Freude darüber, daß die Ortschaft einen 
dieser Bullen erhalten sollte. Auch schon vorher, 
im Dorfe Mbule, war der Wunsch nach einem 
der Tiere laut geworden. Etwas Verständnis 
für Viehzucht besitzen die Eingeborenen; aber ihre 
Energie reicht nicht aus, ein Zuchtziel zu ver- 
folgen. Der Häuptling Adjeve als Vertreter 
der Ortschaft Nyassoso verpflichtete sich, einen 
Stall für den ihm überlassenen Bullen zu bauen, 
letzteren allabendlich darin unterzubringen, ihn 
am Tage mit den Kühen weiden zu lassen und 
ihm täglich drei Pfund Mais zu geben. Die 
gleiche Verpflichtung legten wir den anderen Ort- 
schaften auf, welche nachher einen Bullen er- 
hielten. Die Bullen bleiben sämtlich Eigentum 
der Regierung. Die Missionsstation, die auch einige 
Rinder, darunter zwei Allgäuer Kühe, besitzt und 
den größten Vorteil von dem Zuchtbullen haben 
dürfte, erbot sich, die Ausführung der genannten 
Bestimmungen zu überwachen. 
Wenige Stunden von Nyassoso entfernt, ist 
bereits seit zwei Jahren auf der Farm Esosong, 
dicht bei der viehreichen Ortschaft Ndum, ein 
Allgäuer Bulle stationiert. Am 29. Oktober be- 
sichtigten wir das Unternehmen. Der der Re- 
gierung gehörende Bulle befand sich in vorzüg- 
lichem Zustande; ein erfreulicher Beweis dafür,
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        W 471 20 
daß auch europäisches Rind dort gut gedeiht. Der 
Gründer der Farm hat von seinen etwa 20 Ba- 
koss-Kühen schon einige Kreuzungskälber gezüchtet. 
Leider hat bisher kein Eingeborener eine Kuh 
hier decken lassen; angeblich wollen sie das Deck- 
geld von 5 Mk. nicht zahlen. Das Tierzucht- 
unternehmen auf Esosong steht noch in den An- 
fängen. Wie mit Rinderzucht ist auch mit 
Schaf-, Schweine= und Pferdezucht begonnen 
worden. Der Versuch verspricht wirtschaftliche 
Rentabilität des Unternehmens, namentlich wenn 
der Kartoffelbau weiter ausgedehnt wird. 
In RNdum hatten wir die Häuptlinge der 
benachbarten Ortschaften am 30. Oktober zu einer 
Besprechung eingeladen, um zugleich ihre etwaigen 
Wünsche nach Allgäuer Bullen vorher berück- 
sichtigen zu können. Es erschienen 13 Häupt- 
linge. Sie wurden nach einer Belehrung über 
Tierzucht und über die Vorteile von Kreuzungen 
zwischen ihren Kühen und Allgäuer Bullen 
gefragt, wer einen solchen nehmen wollte. Niemand 
meldete sich. Einzelne wollten wohl einen Zucht- 
stier für ein Spottgeld kaufen, aber nicht für 
Zuchtzwecke übernehmen. „Wenn dieser stirbt, 
bekommen wir Palaver mit der Regierung“ war 
ihre Antwort. Im übrigen hätte ihr Gemeinderat, 
ohne dessen Einwilligung sie keine Zusicherungen 
machen könnten, die Annahme eines Bullen aus 
dem erwähnten Grunde abgelehnt. Wir zogen 
daher mit unseren Tieren weiter, um sie selbst 
in geeignet erscheinenden Ortschaften unterzu- 
bringen. 
Am 31. Oktober marschierten wir nach 
Ngombo, wo wir uns durch Augenschein von 
dem relativ großen Rinderbestand überzeugen 
konnten, und übergaben dem Häuptling einen 
ullen —, ein Dangergeschenk in seinen Augen! 
Erst nach energischem Zureden und auf die Ver- 
sicherung, daß kein „Palaver“ entstände, wenn 
der Bulle ohne Schuld des Dorfes zugrunde 
ginge, beruhigte er sich. 
In dem hochgelegenen, kühlen Ninong, einer 
Ortschaft, in der Planten nicht mehr gut gedeihen, 
brachten wir ein weiteres Tier bei dem alten 
Häuptling Ngose unter. Dieser bat flehentlich, 
wir möchten das Tier doch wieder mitnehmen. 
Es gäbe vorher so viele Ortschaften, die zunächst 
mit Allgäuern versehen werden müßten. Erst 
wenn das geschehen wäre, käme er an die Reihe. 
„Der Fluß fließt doch nicht bergauf“, ebenso- 
wenig wäre es richtig, wenn er jetzt einen 
deutschen Bullen bekäme. Als alles Reden nichts 
half, wollte er uns ein großes Rind schenken, 
wenn wir nur den Regierungsstier zurücknähmen. 
Betrübt willigte er schließlich ein, den Bullen zu 
behalten. War seine anfängliche Weigerung auf 
  
wirkliche Furcht oder Eigensinn zurückzuführen? 
Vielleicht traute er seinen eigenen Leuten nicht. 
Am 2. November besuchten wir die drei 
Stunden von Ninong entfernt gelegenen beiden 
Kraterseen (Eboga). Schroff abfallende Felsen 
schließen das kleinere, runde Kraterbecken ein. 
An einer mit Busch bewachsenen Stelle entspringt 
hier eine Quelle und stürzt rauschend in das 
tiefdunkelgrne Wasser. Die Eingeborenen meiden 
diese Stätte mit heiliger Scheu. Der andere 
größere See, der schätzungsweise 500 m breit und 
800 m lang ist, besitzt nur nach Osten steile Fels- 
ufer. Im übrigen gestatten die grünen, grasigen 
Abhänge den Abstieg zu dem kristallklaren Wasser- 
spiegel. Wer das Wasser dieses Sees trinkt oder 
darin badet, muß sterben; so glauben die Ein- 
geborenen. Um diesen Aberglauben zu bekämpfen, 
durchschwamm ich den See. Fische konnten wir 
darin nicht entdecken. Einige Frauen suchten am 
Ufer Frösche. Zur Anlage einer Fischzucht dürften 
diese Wasserbecken sehr geeignet sein. 
Nach unserer Rückkehr nach Ninong zogen 
wir mit unserem letzten Bullen, einer Kreuzung 
zwischen Allgäuer und Bakossi-Rind mit Farbe 
und Form der ersteren, über Ngommoi, Jaudom 
nach Elong. Der alte Häuptling Nocke war 
ebenfalls wenig erfreut über den Zweck unseres 
Besuches, die Übergabe des Zuchtstieres. Da er 
sich aber als guter Freund des Gouvernements 
betrachtet, so nahm er das Tier in Empfang. 
Der dortige schwarze Missionslehrer, der die 
deutsche Schriftsprache beherrscht, verpflichtete sich, 
über das Befinden des Bullen zu berichten. In 
Elong wird sehr viel Ackerbau, namentlich auch 
Maiskultur betrieben. So weit der Blick reicht, 
sieht man dort bestellte Felder in dem hügeligen, 
von zahlreichen, auch in der Trockenzeit Wasser 
führenden Bächen durchflossenen Gelände. Männer 
und Weiber sind dort bei der Arbeit. In zwei 
Tagemärschen gelangt man von hier über Mboshe, 
Maueka, wo der Busch beginnt und Haine von 
Olpalmen auftreten, nach dem Endpunkt der 
Manenguba-Bahn. Die Wege hierher sind auch 
für Schlachttiere gut passierbar. Am 8. No- 
vember trafen wir in Konzamba ein. In dem 
Gebiete zwischen dem Nlonako und Manenguba- 
Gebirge blüht die Kleinviehzucht. Schafe und 
Ziegen sind hier halb so teuer als in Bakoffi 
(3 bis 4 Mk. für ein Stück). In Mamena, 
am südlichen Abhang der Manengubaberge, 
wenige Stunden von der Bahnlinie entfernt, 
liegen wieder ausgedehnte Flächen Grasland, die 
der Besiedlung und Ausnutzung harren. 
Nach einem kurzen Besuch in Ninong, wo 
ich mich von dem Wohlbefinden des Bullen über- 
zeugte, kamen wir am 10. November wieder in 
Ngombo an. Auf dem Weitermarsch nahmen
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        E 
wir von Esosong ein dem Gouvernement ge- 
höriges Buckelrind mit und schickten es mit drei 
angekauften Bullen und etlichen Schafen über 
Mamelo—Bombe nach Buea. Wir selbst kehrten 
auf dem Wege Nyassoso — Etam— Johann-Al- 
brechtshöhe zurück. Die von Buea mitgebrachten 
Tiere, die ich auf dem Rückwege nochmals unter- 
suchte, waren sämtlich gesund, insbesondere frei 
von Tsetse. Am 20. November langten wir 
wieder in Buea an. 
Mit unserer Reise ist der Versuch, die Rinder- 
zucht Bakoffis durch Einführung deutscher Rinder 
zu heben, glücklich eingeleitet worden. Es find 
nunmehr in folgenden Ortschaften Allgäuer Bullen 
untergebracht: Johann-Albrechtshöhe, Eso- 
song, Ngombo, Ninong und Elong. Das 
Gelingen des in jeder Beziehung interessanten 
Versuches dürfte von hoher Bedeutung sein. 
Weiter bestätigt unsere Reise die praktische 
Erfahrung, daß man Tiere von Bakossi ohne 
Gefahr einer Infektion nach der Küste bringen 
kann, wenn man in der Übergangs= und Trocken- 
zeit die Wege Bakossi—Etam—Johann-Albrechts- 
höhe oder Mamelo—Bombe benutzt. 
Ob die Eingeborenen Bakosfis das Vertrauen 
des Gouvernements rechtfertigen und seine Ab- 
sichten verstehen werden, ist immerhin etwas 
zweifelhaft. Wenn es trotzdem — namentlich 
unter dem Einfluß des Stationsleiters — zu- 
träfe, so wäre damit ein bedeutender kultureller 
Fortschritt erzielt. 
Zur höchsten Entwicklung wird indessen die 
Rinderzucht erst dann gelangen, wenn es möglich 
ist, einen Teil des Viehreichtums von Adamaua 
in das Grasland von Bakossi zu verpflanzen. 
Leider wird dies wohl erst gelingen, wenn die 
Bahn bis zu den eigentlichen Tierzucht- 
distrikten weitergeführt ist. Aber auch dann 
wird es der Intelligenz deutscher Ansiedler 
vorbehalten sein, die Reichtümer Bakossis durch 
rationellen Betrieb nutzbar zu machen und von 
hier aus die Fleischversorgung des Küstengebiets 
sicherzustellen. 
  
Uachwelsung der Brutto-Sinnahmen del den Rüftenollitellen von Deutsch-Ostafriha im Monat Februar 1908. 
472 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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        W 473 20 
Togo. 
Elne Biltten- und Viehʒãahlung im Bezirk 
OMangu-Jendi.“) 
Die Station hat schon eine — erstmals das 
ganze Gebiet von Mangu-Jendi umfassende — 
Hütten= und Vieh zählung vorgenommen. Im 
Bezirk Mangu-Jendi wurden 1550 Ortschaften 
mit 23 879 Einzelgehöften, 81 354 Hütten und 
224 552 Einwohnern gezählt. 
Abweichend von früheren Zählungen wurden 
nur diejenigen Hütten gerechnet, welche den Ein- 
geborenen zum Schlafen dienen; die Ver- 
sammlungs-, Wohn= und Wirtschaftshütten fanden 
keine Berücksichtigung. Die Kopfzahl pro Hütte 
schwankt zwischen zwei und drei Bewohnern. 
Während die auf einer höheren Kulturstufe 
stehenden Dagomba und Dyakossi mehr und zu- 
gleich größere Hütten benutzen, sind die An- 
sprüche, welche die kinderreichen Moba= und Kon- 
komba-Leute in bezug auf Wohnung stellen, 
weniger entwickelt. 
Die Dagomba bilden nur 6 v. H. und auch 
mit Einschluß der gleichsprachigen Kusafi erst 
12 v. H. der Gesamtbevölkerung. Die Urein- 
wohner der heutigen Dyakossi-Landschaft am Oti, 
die vielsprachigen Stämme der Nadyago, Ku- 
mongu, Legyol, Kadogu, Dyie-Leute usw. sind 
)us einem im „Amtsblatt für Togo“ ver- 
eulicheen Bericht des Bezirksleiters Oberleutnants 
elli 
  
im Verschwinden begriffen oder nehmen Sprache 
und Gebräuche der Dyakossi an. Ein Merkzeichen 
ihrer ehemals gut bevölkerten Ortschaften sind 
die vielen Begräbnisstätten — kenntlich an den 
über die Gräber gestellten großen Tontöpfen. 
In Verbindung mit der Hüttenzählung wurde 
eine Pferde= und Großviehzählung vorge- 
nommen. Die Pferdezucht steht noch auf einer 
sehr niedrigen Stufe (209 Hengste, 258 Stuten). 
Trotzdem beweisen einige Orte. z. B. Kantidi, 
daß sie erfolgreich und gewinnbringend sein könnte. 
Ein erfreuliches Resultat brachte die Rinder- 
zählung, die rund 50 000 Rinder, demnach — 
wenn das Stück zu 30 Mk. gerechnet wird 
(Marktpreis für eine Mutterkuh 45 bis 60 Mk.) 
— einen wirtschaftlichen Wert von anderthalb 
Millionen Mk. ergeben hat. Das Kleinvieh ist 
sehr zahlreich. Auf jedes Einzelgehöft acht Schafe 
gerechnet, ergibt sich eine Gesamtziffer von rund 
200 000 Stück, deren Wert bei einem Einzelpreis 
von 5 Mk. eine Million Mk. beträgt. 
Im nördlichen Teil des Bezirks, in den 
Landschaften Moba, Kasasi, Dapong usw. werden 
die Viehbestände der Eingeborenen von ungefähr 
470 Fullani-Familien gegen Nutzung der Milch 
verwaltet. 
Die Zählung hat den Beweis geliefert, daß 
das Schutzgebiet in seinem näördlichsten Bezirk 
volk= und viehreiche Landschaften besitzt, deren 
Wert mit jedem weiteren Kilometer einer Hinter- 
landbahn zunehmen wird. 
Oeutsch-Ostafrika. 
Ubersicht üÜber die Bewegung des bandels des deutsch-ostafrikanlschen Schutzgeblets über die ollstellen 
der Küste im III. Viertel des Kalendersahres 1907 im Verglelch mit dem Handel im gleichen Zeltraum des 
Vellahres 
  
Benennung der Warengruppen 
  
A. Eintkuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
5 Körner= und Hülsenfrüchte 
b) Knollengewächse. Gemüse und Frü ichte 
0) Koloiale Berzehrungsgegenstände, Gemmhminet 
d) Olfrüchte, Pflanzenölc, Alleenwochs 
e) Getränke (außer Mineralwasser) 
Sämereien, lebende Pflanzen und guitermütei 
g) Faierpflanzen .. 
b) Erzengnisse der Forstwirtschaft . 
  
Summe l 
—·—«—«·"—J·i;1 
111.Vickte1 
1907 
Wert Mk. 
  
  
554 908 353 02301 885 — 
62943 65 421 — 2 478 
207 492 249 130 — 41 688 
16 100 1810 11200 — 
199 280 189 208 919901 — 
5822 1 465 4457 — 
2724 2634 90 — 
37374 12808 — 5434 
1 086 752 — 
  
  
—i— 
3
        <pb n="552" />
        474 20 
  
  
      
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
Benennung der Warengruppen III. Viertel III. Biertel ZunahmeAbnahme 
Wert Mk.] Wert Mk. Wert Mk.]Wert Mk. 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse. 
a) Lebende Tiere 18834 88 242 — 19 408 
b) Fleisch und eßbare tierijche Erzeuanisse auer “ .. 171 848 146 01025829 — 
) Tierische Rohstoffe .. 4 907 1 600 3307 — 
Summe 11 190 580 180 861 9728 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöbbe 202 738 193 501 9284 — 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 63 121 63 948 — 827 
V. Chemische u. bharmazeutische Erzeugnisse (außer Schießbedarf 
und Spenmttel ) 135 357 134 867 490 — 
VI. Textil- und Filzwaren, Belleidungsgegenstände . (eauber 
Lederwaren) .. 16473561742249 — 94 898 
VII. Leder und Lederwaren, Wachstuch, ** 57 729 126 478 — 68744 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren 4975 4710 265 — 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwaren . 67 956 65 411 2545 — 
X. Papier= und Pappwaren, literaricche und Kunstgegenstände . 59 739 54 001 5738. — 
XI. Stein-, Ton= und Glaswaren 102 918 100 050 2 868 — 
XII. Metalle und Metallwaren (uußer Instrumenien, Maschinen 
und Waffen): 
a) Unbearbeitete Metalle und Halbzeng ...... 77 476 157 706 — 80 230 
b) Fabrikate .· 5792771168264 — 583 987 
Summe xũ .. 6567531820970 — 664 217 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge .. 259 989 118 098111 891 — 
XIV. Waffen und Munition .....·.. 115 790 128 198 — 7403 
XV. Geldd.l. .... 160378 LLIVU — 21 533 
Summe der Einfuhr i im III. Viertel 190o7. . 41812 140 6 848 885 — 536 695 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahr. 5 192371 — — — 
Zunahme , Abnahme —. . .- 380 781 — — — 
B. Rus kuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbanes und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebenge 
83 örner- und Biüthenfrüchee. . ...... 29372 309526277 — 
b) Knollengewächse. Gemüse und Früchte . . 7024 8 660 3364 — 
e) Koloniale Verzehrungsgegenstände und Benuhmmittel . 149190 41819187380 — 
d) Olfrüchte, Pflanzenöle und Pflanzenwachs .. . 115 513 172 151 — 56 638 
e) Getränke 322 934 — 612 
O Sren iebende Pflanzen und önitermirtei ... 1328 3 4c33 895 — 
g) Faserpfla . ... 652 143 460 611 182 532 — 
b) Sh • Forsewirtschaft ......... 479567 724 834 — 215 317 
Summe l376746881719 5897S1 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse. 6 
a) Lebende Tiere ........... 54 526 29 686624840 — 
b) Tierische Kahrungsmittel ........... 20 015 14 101 11911 
P)) Tierische Rohstofee: — - 458 6066 4 447 
Summe 11 590 594 502 399388201 — 
III. Mineralische und fossile Nohstoffe .......... 54 783 86 995517818 — 
IV. D#enerbliche Ergeugnisse .. .......... 183 735 330 671 — 146 936 
V. Gel ... . 1737 — 737 — 
Summe der Ausfuhr im III. Viertel 19000 98 311589 586 8731 — 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahr 22 709 — — — 
Zunahme #+. Abnahme —. □ 310 543 — — — 
  
  
  
  
C. Gesomthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im III. Biertel 19000 7 410 457 7938 121 — 527964 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljlahr .. 7V 180640 — 
Zunahme —, Abnahme — — 70 183 — — —
        <pb n="553" />
        W 475 0 
Wichtigste Warenpositionen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
v der B Im III.rViertel Im II. Wiertel Zunahme Abnahme 
enennung der n 
e 6 der are Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge BWeer 
g Mlllig MrliWMu. ##MAMt 
A. Eeinfuhr. 
. .11913824711741137801250817843581220857 — — 
Mehl und Backwaren . .1481805816019750965259 — — 49 8212099 
Zucker, roh und raffniert 288 6441009555292 34587095 — 3860 3 704 — 
Tabakfabrikate 1981273 007 42 9607 118 988 — —- 2815540981 
:-nlleWe-neallerA1-t 51919545435572054748 — — 4801 200 
Branntweine aller Art 774 53936 2692845361 11 846 8575 — — 
Bi 121 249 5801311076686 931 13 581 1 082 — 
Bau- und Nubholg 1 70586 384277 087 41 575 14 618 — — 5 191 
Fleisch u. m eßbare * Etzeuon. 214 311171 8852941446 019 1 370 25 829 — — 
Zement 16 156379220927 620 1121 — 6 117 11 467 — 
aalz 538 17229898958 28015 — — 45 10 786 
eiein, Brauntoblen.s Vritetis 1348 8521 54 057651 07|251611697 781, 28 896 — — 
Petroleum 223 476425052 60 992 — — 83'7297 18491 
zeifen aler Art 98 047 45 882 79 527) 44 107 18 520 1 725 — — 
Baumwollgewebe 248 853 74706658 321948 577 — — 114 468 196 511 
Baumwollene Bekleidungen 182 71205 OCCC 163 025620 2701 84 725 — — 
Bollengarne und -waren, auch 
halbwollene 6399929 631 4683 27764 1716 1867 — — 
Garne und Waren aus Leinen. 
36 080 52 284 2599657063 10 0844 — — 4779 
oamentierwaren, Schirme. ZBeus- 
15 048 44 045 10 342 30 696 47011 19349 — — 
W Schuze und Stiesel 3881 24621 5966¼ 60 654 — — 2 085 36 033 
Sonstige Leder= u. Sattlerwaren. 2670 22 984 4098 45776 — — 1 42822792 
Möbel und donftige Tischlerwaren 84 550 40 997/112 875, 51 438 — — 78 319, 10 441 
pier u. Pappe, Waren daraus 38 4589959999 81 285. 87 180 7166. 2779 —- 
Tonwaren und Porzellan 40 584 15 822 16 8914 762 703 — — 
Glas und Glaswaren. . 4268064569 3460451962 807612607 — — 
Roheisen, eiserne Scheenen, 
Stangen usw. . 11012737351708860103858 — — 098733110507 
Bellblech 204 823. 73 733210 1399 70 20— 34355 5316, — 
Alle nicht gena nnten Eisenwaren 478 765 377968 8 933 583.1010075 — —B454818632107 
Baren aus and. unedlen Metallen 66 824, 139 3732 73 27322 66 782 — — 
Landwirtschaftliche Maschinen 174290 87761145 190 41 2729 100 46 491 — — 
Maschinen für induftrielle Betriebe 384 649 56 428 34 088 425661 616 13 877 — — 
Transportmaschinen und r- 
zeuge aller Art, auch Fahlrräde 76 260) 81 77v|2386 58 775 - 
Feuerwaffen . hh 247 . 53 801166320 – — 554 26395 
Goldmünzen · 1 1 8 786 — 1214 — 
Silbermünzen 1090 181 “ 1028 129664 62 2141 — 
8. Rus fuhr. 
Nie 139 910. 15 978 —. — 139 910 15 978 — — 
ma 35 1299 42201 12 670 17472450 2471 — — 
iest 70 514 9069 7 0211 958 16 8118 — 
kaffee 116 509 140 6214054 18 065892455 130 999— — 
* elafe 47815 10656 62 187] 9059 — 1597 14 372| — 
Tab ii dis 12 8514% 11 59% 9018 UU.. — 
gia#l 936 250 201 4531 384 779 413 53ö — 4529 122 031 
Erdnüsse 180 391, 36 547204 10 5414831871 25 99J7 — 
Sesam. 280 4611 82 81/12220 729, 47 992 59 732 34850 — — 
Nohbaumwolle 10 8o4 8832212 2408592 631 — 
Sisalagaven 820 130 638 088630 697|464 372189 739, 1 73 711 — — 
u., Kutz- und Edelhölzer, roh. · l 
bearbeitet. 86137, 6044455 40% 2425 — — 19 0566 1731 
Brennholz und Holstehlen . 97s20419028i430 — * 32 
Gerbhöl ·—— . 429 3961 4.563398840«4047 W 556 516 — — 
ausfchul und achrie . 70067471360106 372 716 501 — 35 705 246 141 
Rindvieh tck. 509 31 391 1700os11109 1% 
PPnhl „Haneer- liãse. Eier T 17248 23 606112 35 11 8000 48711 11 380n . — 
Elfen . 4829180782 1103.)5—«20427 -; 
baute und Felle 70 612, 89 1 8 115 055 — — 24 378 25 411 
Inseltenwacho 103 723 243 673 88 459|) 206 185 15 264. 37 488 — 
mmer 5 384. 15 694 4342 8 706 1 012 6988 —’— 
Fall-ZU . 24a839610225492128064— goes MI-
        <pb n="554" />
        W 476 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Uversicht über den Kußenhandel 
A. Einkuhr. 
Davon für 
— Benennung 4 . Rcckmm 
J d GesamteEinfuhr #n 6 Einfuhr 1906 Zunahme 
2 er Negierung 
Waren · — — 
S Menge Wert Menge Vert Menge, Wert Menge Weri 
Mark Mark Mark Mark 
l 
1 58. 8 58. — — )9810 79810 —— — 
2 15448 30800 83 6 410 28 820 1088 2076 
3 19 912 29 868 54 118 995 20 9935917 8875 
4 1 2s5 74700 — — 1 207 7242 838 22 
5 1695 5933 — — 1883 6 591 — 
6 1 04 20 9100 — — 1 026 20 50 21 420 
7 137 274001 2 000 56 1 12 81 1 620 
8 5651 14181 28 571 — — 565| 1 413 
9 — 1 034 970 — 1216 — 977 704 — 57 266 
10 
.. — 578 140 758 636 646 — — 
11 (außer 83010 — — 741 — — 
12 333 001|— 25 111 206 782 — 86222 
13. 64 795 400 877111 — — 
14 516 005 — 20 1756— 608 590 — — 
Gesamtsumme 10907 2767314— 60 59 2871 2900 — 108120 
Dagegen im Jahre 190 — 28712801 — 7705— — — 
1 
Zunahme —. Abnahme — — — 103 00600 — — 16 45— — — 
15Gold- und Silbermünzen — 58 0011— — — 17 343 — 419300 
B. Ausfuhr. 
ii — — 
* 
Benennung der Anofuhr 1907 Auofuhr 1906 Zunahme Abnahme 
2 Waren Wert rt Wert Bert 
- Wer Wer Wer er 
S Menge Mark Menge Mark Menge Mark Menge Mark 
— s i 
1Kovm. kgös78 000l 15596209635 0005 2890 500 p — 4257000 1 330 880 
2 Kakao kg 116 500 116 500 92219, 101.441 24281 15 059 — 
3 Kaff#3 kg — — 1019 1 010 — — 1 019 1 019 
4Tabak k8g 1 000 3u000. 688, 2 049 317 951 — 
5 Kawawurzeln k 48 8 000 16 940 25 410 31 060 58 500 — — 
6 Hokosnüsse EtM. 83 730 5024 5 663 — — 29 530 69 
7 nanas ku 8 000 1 600 1 060. 212 6 940 1 380 — — 
Ausfuhr 1907: 1 769 741 — /026 294 — 75 99 1332538 
Dagegen 1906: 3 020 204 — — — — — — 
Zunahme —. —11595 — — — — 599533550 
Abnahme — 6 1256 550 12565 
Gesamthandel 1007: – 1983705 56 0 57 — — — 1330 516 
Dagegen 1906: — 53897574 — — — — — — 
Zunahme —. A 1 360 516 — — — — — — 
Abnahme
        <pb n="555" />
        W 477 20 
des Schutzgeblets Samoa im Ralenderjahr 1907. 
A. Eeinfuhr. 
Länder der Herkunft der Waren. 
Abnahme Deutschland Australien und Vereinigte Staaten England Andere 
— h Südsee-Inseln von Nordamerika 9¾9 * 
Menge Vert Menge Bert Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
S#zsuk Mark Mark Mark ark Mark 
21 770 21770 48571 "% 48 571 8299 8299 404 1011 2611505 505 
– — 5051 10 10 47 20 294 14 · 28145 290 91 182 
— — 6237, 9356 7966 11 949 3227 1840 — — 2482 3 723 
5 — —— 114 FW [ — — 144, 864 
188 658 249 87 738 2588 28 98 — — 680 2380 
— 761 1522091 5220 1. 20 1022 440 
— — 125 2500 7 140 14 80 — — 1. 20 
— 1, 3 48 100 521 1802 — — — 
*r — 438259 — 870 311 — 9V5530 — 4504 — 19 366 
— 58 506 15397376 — 881 378 — 9 804 —— 256-k3— 3 939 
— 15 731 — 20 991 —„ 46 492 — 11484 — 3578 — 465 
— ——57085—s126298—.14o503—s2177——l941 
22917 — 110097 — 47 422 — 557 6499 — — 
92 501 — 134 937 — 290 285 84 071 751 19288 
212 086 — 519 291 — 1811 461 — 309 743 — 41 7061 — 82 113 
— — 705 191 - 1 701 551 — 272 690 — 81 1921 — 110 656 
I ( 
1a5906—"—185900 ;—Hoomo—i«—:-37058— I—36486——28543 
— — — — — 5804 — — — — — 
l l 
B. Rusfuhr. 
* Lä 2 er der B e st imm ung der a r en 
Deutschland Übriges Europa Anstralien und Südsee- Vereinigte Staaten von 
Inseln Nordamerika 
Menge Wert Mark Menge Wert Mark Menge GBert Mark Menge Wert Mark 
2 890 Coo 838 100 — — 2 005 000 581 450 483 000 140 070 
72200 72200 30 300 30 300 14 000 14 000 — 
— — — 1 000 3 000 — 
— — — 48 000 84 000 — — 
— — — 83 730 5 024 — — 
— — — 8000 1 600 — — 
—— —— —— « 
— 910300 — 30 300 X — 140070 
— 1 504 589 — 770 081 740 149 — 11 475 
. 
594 289 — — 739 781 — 51075 — 128 595 
s l 
— — 
1420 591 — 157 119 — 2500 535 — 119 813 
2209 780 — 961 929 — 2 441 700 — 284 165 
— 
730 189 — — 804 810 —+ 58 835 — — 165 648
        <pb n="556" />
        W 478 20 
C. durchfuhr. 
Kopra, produziert auf anderen Inseln der Südsee: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Kalenderjahr 1907 387 Tonnen zu 290 Mk. = 112 230 Mk. 
- - 19006 273 - zu 300 = = 81 900 = 
Mithin mehr 1907 114 Tonnen = 30 330 Mk. 
Schiffsverkehr im Hafen von Aplo während der Kalenderjahre 1907 und 1906. 
A. Handelsschiffe. 
I. Eingang. 
Dampfer Segelschiffe Zusammen 
Nationalität — 
Anzahl Reg.-Tons AnzahlReg.-Tons Anzahl Reg.-Tons 
1907 | 1906 1907 1906 1007 1906 106| 1906 1807 1906 
# " s 
Deutschland — 1 — 11801 1 8 8 72½8011 183 1 85# 
Großbritanniu 66 70 56 160 18 33211 12 330 86277 82 56 0049 2 
Vereinige Staaten von 
lika — — — — 19 6 2082 52199 6 2 082 522 
Norwegen und Dänemark — I — — — — 7 — 3940 — 7 — 8940 
Zusammen 66 1 71 56 160 40 512851 332 505 60ö0 1041 ö58 755/55562 
. l l 
II. Ausgang. 
Deutschland „ 1130 „ 83 SeS5S 215 
Großbritannien 66 77 56 100 48 3712 1 587 8771 76 88 56 1 19 217 
Vereinigte Staaten von 
— — – — 19 6 2082 5241 6 20 522 
Norwegen und Dänemark — — — — — 7—4289—s7 — 4989 
-Zitfanntthtt56 78 56 100 49 50032 312852727398 10059 * 773 
B. Kriegsschiffc. 
Nationalität Name Art Deplacement Besatzun WHäufigleit des 
9 Anlausens 
Deutschland . Condor Kl. Kreuzer 1600 160 3 
Vereinigte Staaten von Ameritla Adams. Kanonenboot 1400 180 1 
- Arnnapolis - 1060 64 8 
Deutsch · Neuguinea. Muliama ist der Name einer Landschaft, die 
Die deutsche MOarine-Expebition 1907/09.) 
Dritter Bericht. 
Muliama, Mitte Januar 1908. 
Die erste Hälfte des Dezember verging in 
Muliama, dem Hauptlager der Expedition, mit 
Einrichtungsarbeiten und Anknüpfung von Be- 
ziehungen zu den Häuptlingen und Leuten in der 
näheren Umgebung. Später wurden verschiedene 
weitere Märsche unternommen. Bis jetzt konnte 
etwa folgendes festgestelt werden: 
der „Marine= Rundschau“ 1908, „WMaeiheft. 
Lal. 9 e Kolonialblatt“ 1008. S. 183 ff., 
  
von den Bewohnern der Süd= und der Westküste 
Maiat genannt wird. Sie erstreckt sich vom Kap 
Senna bis zu dem Fluß Uilo, etwa vier Weg- 
stunden weit, und umfaßt sechs Ortschaften, von 
denen eigentlich nur zwei den Namen von Dörfern 
verdienen. Nördlich und südlich davon finden 
sich schon beträchtlich abweichende Mundarten, die 
nur noch von einzelnen Leuten aus Muliama 
verstanden werden. 
In kleinerem oder größerem Abstande von der 
Küste wird das mit hohem Urwald bestandene 
Gebirge von dem Stamm der Butam bewohnt, 
dessen Sprache bedeutend von der der Küsten- 
bewohner verschieden ist. Die bis jetzt besuchten 
Dörfer bestehen aus wenigen Hütten und zeugen
        <pb n="557" />
        G 479 2 
von einer außerordentlichen Armut. Die Butam, 
die an der Küste nur wenig und tiefer in den 
Bergen überhaupt noch nicht mit Europäern in 
Berührung gekommen find, dürften zu den am 
tiefsten stehenden Stämmen gehören, die es über- 
haupt noch auf der Erde gibt; ihr genaueres 
Studium wird demnach für die Wissenschaft wert- 
volle Ergebnisse liefern. Wie weit die Butams 
der süd-neumecklenburgischen Berge mit den Berg- 
stämmen der Gazelle-Halbinsel, den Bainingern, 
den Taulil und den Mitte der achtziger Jahre 
des vorigen Jahrhunders ausgestorbenen Butams, 
die in der Nähe des Varzin-Berges gesessen haben, 
verwandt sind, bedarf noch näherer Untersuchung. 
Wenn die genannten Bergstämme jemals zu- 
sammengehangen haben, muß die Verbindung seit 
undenklichen Zeiten unterbrochen sein, wie allein 
aus der Verschiedenheit der Sprache und der Kunst 
geschlossen werden kann. Während die Baininger 
bis in die jüngste Zeit Sklaven der Uferbevölkerung 
waren, besteht ein solches Verhältnis zwischen den 
Butam und den Küstenstämmen nicht und hat 
allem Anschein nach auch früher nicht bestanden. 
Ein Zwergvolk, wie behauptet worden ist, sind die 
Butam nicht, es wurden sogar auffallend große, 
schlanke Leute unter ihnen gefunden. 
4 In dem Dorfe Unfutt wurden bei der Feier 
eines Papau genannten Geheimbundes interessante 
photographische und phonographische Aufnahmen 
gemacht. Um in das Bergdorf Kau zu gelangen, 
mußten mehrere tiefe und reißende Bergströme 
durchwatet werden. Bei dem größten, dem Danfu, 
diente eine zwischen den beiden Ufern ausgespannte 
starke Liane zum Festhalten und verhütete, daß 
man von der Strömung mit fortgerissen wurde. 
Das Tal dieses Flusses, der seine Wassermassen 
zwischen tief eingeschnittenen Felsen und dunklen 
Urwäldern in brausendem Laufe zum Meere führt, 
ist von überwältigender Schönheit; der oft nur 
handbreite Pfad quert zu wiederholten Malen 
senkrechte Felswände. Das Dorf Kau war noch 
  
niemals von einem Weißen betreten worden. Die 
Männer gingen völlig nackt, die Frauen waren 
nur mit einem Schurz bekleidet und stützten sich 
auf lange Bergstöcke, um die auf dem Kopf ge- 
tragenen Taro-Lasten die steilen Wege hinauf- 
zubringen. 
Dem weiteren Vordringen in das gänzlich 
unbekannte Innere der Insel setzte die Ende De- 
zember beginnende Regenzeit vorläufig ein Ziel, 
weil dann ein Teil der Flüsse ungangbar wird. 
Aus diesem Grunde mußte auch der Besuch eines 
Inietfestes unterbleiben. Zu Ende des Jahres 
mußte wegen schweren Nordweststurmes das Zelt- 
lager vorübergehend niedergelegt werden. Die 
Regenzeit wurde zur Aufzeichnung und Erlernung 
der Sprache von Muliama, zu soziologischen und 
anthropologischen Studien und zur Verwahrung 
der Sammlungen benutzt, auch wurden regelmäßig 
meteorologische Beobachtungen gemacht. Täglich 
findet ärztliche Behandlung der Eingeborenen statt, 
die jetzt schon von weit her kommen, um sich ihre 
tiefen, entsetzlich vernachlässigten Wunden behan- 
deln zu lassen. Der Gouverneur hat den Leiter 
der Expedition aufgefordert, seine Aufmerksamkeit 
auch der Erhaltung der Bevölkerung zuzuwenden 
und ein Gutachten über die Ursachen des Volks- 
rückganges abzugeben. 
Mit der nächsten Schiffsgelegenheit soll die 
Tanga-Gruppe (Caans-Inseln) besucht werden, 
die geographisch noch nicht genau festgelegt ist. 
Die Gruppe liegt etwa 45 Seemeilen nordwestlich 
vom Hafen von Muliama und soll in vieler Hin- 
sicht noch ursprünglicher sein als die Landschaft 
Muliama, die mit ihr die Sprache gemein hat. 
Der Verkehr zwischen den beiden Gebieten erfolgt 
zur guten Jahreszeit in den „Mou“ genannten 
Plankenbooten der Eingeborenen, die schwerem 
Wetter allerdings nicht gewachsen und gewöhnlich 
verloren sind, wenn sie von solchem überrascht 
werden. 
Kolonialwirtschaftliche Oitteilungen. 
Eine ZKusstellung von Baumwoll-Erntebereltungs- 
maschinen In Berlin. 
Zur Einführung eines neuen Maschinen- 
industriezweiges in Deutschland im Interesse des 
lolonialen Baumwollbaues hat das Kolonial= 
Wirtschaftliche Komitee mit Unterstützung des 
Reichsamtes des Innern in der Maschinenhalle 
des Instituts für Gärungsgewerbe in Berlin, 
Seestr. 4a eine Ausstellung amerikanischer 
undenglischer Baumwoll-Erntebereitungs- 
maschinen veranstaltet, die noch bis 3. Juni 
von vormittags 10 Uhr bis nachmittags 5 Uhr 
bei freiem Eintritt geöffnet ist. 
Zum ersten Male werden in Deutschland 
Baumwoll-Entkörnungsmaschinen (Walzen= und 
Sägensystem), Ballenpressen und Baumwoll-Sä- 
maschinen im Betrieb vorgeführt. Die Rohbaum- 
wolle stammt aus Togo und Deutsch-Ostafrika. 
Die Vorführungen im Betrieb finden noch am 
20. Mai, 27. Mai und 3. Juni vormittags von 
10 bis 12 Uhr statt. 
In den deutschen Kolonien sind bereits Baum-
        <pb n="558" />
        480 20 
« oll-E 4%# 
i im Werte von etwa 
1¼ Million Mk. im ali bei dem fortgesetzt 
zunehmenden Baumwollanbau in den Kolonien 
— durch die von der Budget-Kommission des 
Reichstages bewilligten Eisenbahn in Togo und 
Deutsch-Ostafrika werden weite Gebiete für die 
Baumwoll-Plantagenkultur und — für 
die B kultur erschlossen — 
wäre es daher zum Nutzen unserer heimischen 
Maschinenindustrie wünschenswert, wenn der fort- 
gesetzt wachsende Bedarf an diesen Maschinen in 
Zukunft im Mutterlande gedeckt werden könnte. 
Neben den genannten Maschinen gelangt eine 
Kollektion von Halb= und Ganzfabrikaten aus 
deutsch-kolonialer Baumwolle, wie Garnen und 
Geweben, Hemden, Hosen, Jacken und Strümpfen 
zur Vorführung. Die Fabrikate sind von der 
Chemnitzer-Aktien-Spinnerei und anderen sächsischen 
Fabriken, sowie von der Mechanischen Trikot- 
weberei Hechingen Liebmann &amp; Levi in dankens- 
werter Weise zur Verfügung gestellt. Sie zeigen, 
in welch mannigfacher Weise die deutsch-koloniale 
Baumwolle bereits Verwendung findet; einige 
dieser Artikel haben sich schon im Auslande einen 
guten Namen erworben. 
Ferner hat das Kalisyndikat in Leopoldshall- 
Staßfurt die Ausstellung durch eine Sammlung 
instruktiven Materials bereichert, das die Vorteile 
der Düngung bei der Baumwollkultur vor Augen 
führen soll. Gepreßte Baumwollballen ver- 
schiedener Größe zeigen sehr anschaulich das Ver- 
hältnis auf gedüngtem und ungedüngtem Boden, 
und mehrere Tafeln und Diagramme zeigen die 
Erfolge der künstlichen Düngung bei der Baum- 
wollkultur, andere den Kaliverbrauch der Land- 
wirtschaft in den wichtigsten Ländern, den Welt- 
geschäftsverkehr des Syndikats u. a. m. Eine 
Sammlung von Salzen, sowie eine Baumwoll- 
staude mit reisen Kapseln vervollständigen das Bild. 
Anläßlich dieser Etappe der deutsch-kolonialen 
Baumwollbau-Bestrebungen sei daran erinnert, 
daß das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee unter 
Verzicht auf weitere theoretische Erörterungen im 
Jahre 1900 die Einführung der Baumwollkultur 
in den deutschen Kolnien nach einem wohl vor- 
bereitetem und systematischen Plane unternommen 
und nicht nur den Anstoß zur Organisation der 
europäischen B e- 
geben, sondern auch mit seiner Arbeitsmethode 
vorbildlich gewirkt hat. Dieses Verdienst des 
Komitees wird auch vom Auslande neidlos an- 
erkannt. 
Die am 4. Mai im Beisein von Vertretern 
der Reichsregierung, der Industrie, Kolonial= 
wirtschaft und der Presse stattgehabte Vorbe- 
sichtigung erregte lebhaftes Interesse. 
Die interessante Ausstellung dürfte nicht nur 
  
für Industrielle und Arbeiter einen Anziehungs- 
punkt bilden, sondern jedermann, insbesondere 
auch allen Kolonialinteressenten, wie Regierungs- 
und Privatbeamten, Pflanzern und Kaufleuten, 
zum Besuche zu empfehlen sein. 
Eine laondwirtschaftliche Kusstellung an der 
oldkhüfte.“) 
Die landwirtschaftliche Ausstellung, die am 
29. und 30. November v. IJIs. in Serondi 
stattffand, zeigte den ganzen Reichtum eines 
tropischen Waldlandes. Denn das ganze Hinter- 
land von Secondi ist dichter Urwald. Ich hatte 
Gelegenheit, von Secondi mit der Bahn nach 
dem über 250 Kilometer entfernten Kumassi zu 
fahren. Dort konnte ich feststellen, daß mit ver- 
schwindend kleinen Ausnahmen — Lichtungen im 
Umkreise der Minenorte und einiger unbedeuten- 
der Dörfer — alles, soweit das Auge reichte, von 
dichtem Urwald bestanden war, einem Urwald, 
der bei der flüchtigen Besichtigung, die eine 
Bahnfahrt gestattet, mit seinen ins Auge fallen- 
den Musangen, Calamuspalmen und Anthocleisten 
ganz an den Bergwald des Misahäöhebezirks er- 
innert. 
Diesem Reichtum des Landes entsprechend 
waren die sehenswertesten Ausstellungsgüter denn 
auch Erzeugnisse des Waldes oder des Waldbodens: 
Nutzholz, Kopal und Kakao. 
Schon äußerlich zeigte die Ausstellung den 
Reichtum des Landes. Während auf der Aus- 
stellung von Palime einige dicke Bambusstangen 
als besonders bemerkenswerte Ausstellungs= 
gegenstände zu sehen waren, war hier der 
ganze Ausstellungsplatz mit einem dichten Zaun 
von Bambusstangen von erheblicher Stärke 
umgeben. Die einzelnen Gruppen waren in 
langen, zu diesem Zwecke besonders aus England 
bezogenen, Zelten untergebracht. Die Preisrichter 
hatten schon ihres Amtes gewaltet, als die Aus- 
stellung eröffnet wurde; die mit ersten Preisen 
bedachten Gegenstände waren kenntlich gemacht. 
Das erleichtert dem flüchtigen Besucher das Er- 
kennen des Wertvollen aus dem Wust des Gleich- 
gültigen. 
Der wertvollste und am reichsten beschickte 
Teil der Ausstellung war die Gruppe Nutzholz. 
Mit Staunen und nicht ohne Neid sah ich die 
riesigen Blöcke von „Mahagoni“, „Zedernholz“, 
„Bastard-Mahagoni“ usw., die das weite Zelt 
füllten. Es lagen dort kantig behauene Blöcke 
bis zu anderthalb Meter Durchmesser, viele 
Schnittflächen waren poliert und zeigten die 
) Aus einem Bericht des vom Gouverneur von 
Togo entsandten Regierungsvertreters. Hauptmanns 
v. Doering.
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        481 20C 
köstlichen Maserungen des Holzes. Leider zeigten 
die Hölzer nur einheimische Namen, so daß, da 
das gehörige Herbarmaterial fehlte, es für den 
Berichterstatter schwer ist, anzugeben, welchen 
Hölzern der Preis gebührt. Erwähnen möchte 
ich nur außer Clorophora excelsa und Afzelia 
africana das schöne, Kaku genannte Holz von 
Lophira procera, das Holz von Khaya ma- 
crophylla und ein herrlich gemasertes Holz, das 
man Sapele nannte. Auch Pterocarpus erinaceus 
und Mimusops multinervis fehlten nicht. Von 
den von Süd-Nigerien ausgestellten Hölzern 
möchte ich Albizzia Brownii und Zanthoxylon 
senegalensis erwähnen, das — auch in der 
Rinde — eine solch überraschende Ahrlichkeit 
mit Fagara xanthoxyloeides besitzt, daß ich der 
Ansicht zuneigte, daß beide Namen denselben 
Baum bezeichnen. 
Überhaupt sei hier bemerkt, daß die Aus- 
stellung von Süd-Nigerien viel Interessantes bot. 
Die Fasersammlung von dort war ausgezeichnet. 
Es fanden sich Fasern von Pandanus candela- 
brum, von mehreren Hibiscus-Arten, von Corcho- 
rus capsularis, Grewia carpinifolia, Böhmeria 
nivea, von Sisal und Fourcroya, von Erio- 
dendron anfractuosum, Monodora brevipes, 
Sterculia Barteri und Dombeya Büttneri. 
Um bei Süd-Nigerien zu bleiben, so sei hier 
noch das Harz von Anacardium occidentale, 
einem aus Westindien eingeführten Baum, und 
von der Acacia catechu erwähnt. Auch sog. 
Gabun-Chokolade, ein wie Kopra aussehendes 
Genußmittel aus der Frucht der Irwinga Barteri, 
fand sich vor. 
Die vierte Abteilung umfaßte die zur Aus- 
fuhr geeigneten Exzeugnisse. Kautschuk war 
gut und reichhaltig vertreten. Es fand sich sehr 
gut aufbereiteter Plattenkautschuk von Aschanti 
und von den Northern Territories, der von 
Kickria und Hevea gewonnen war; auch 
Landolphien-Kautschuk fehlte nicht, und in einem 
Säckchen, das aus dem Ausstellungstisch „Dahomey“ 
lag, fand ich Kautschuk von Manihot Glaziovü. 
Ich muß bei der Kautschukausstellung auch die 
Sammlung sehr guter Messer und Anzapfgeräte 
hervorheben, die ebenfalls auf dem Tische 
„Dahomey“ sich fand. Zu erwähnen find hier 
wohl auch die Blätter von Baubinia reticulata, 
die ja neuerdings bei der Aufbereitung des 
Kautschuks an der Goldküste eine Rolle spielen 
und die von den Northern Territories ausgestellt 
waren. 
Die Ausstellung von Kopal fesselte mich be- 
sonders, weil Kopal in Togo ganz fehlt. Es 
waren sehr schöne, bis einen Meter große Stücke 
von Kopal aus Aschanti und vom Norden aus- 
gestellt und zahlreiches zum Teil vorzügliches 
  
kleinstückiges Kopal feinster Güte. Man gewinnt 
das Kopal dort angeblich von der Daniells 
oblonga. Erwähnen möchte ich hier auch, daß 
mir in der Abteilung „Northern Territories“ auch 
Gummi gezeigt wurde, der angeblich von der 
Acacia arabica stammen sollte (2). 
Spanisches Rohr war reichlich vorhanden. 
Für Waldboden sprach auch die reiche Menge 
des ausgestellten Kakaos. Von dem ausgestellten 
Kaffee schien der beste aus Süd-Nigerien zu 
stammen. Von den Northern-Territories war 
arabischer Kaffee ausgestellt. 
Die Goldküste ist das Herkunftsland der Kola. 
So war denn auch die Kola-Ausstellung gut be- 
schickt. Neben zahlreichen Kolanüssen sah man 
ganze Kolafrüchte und auch getrocknete Nüsse, wie 
sie nach Europa ausgeführt werden. 
Sehr zahlreich waren Olfruchtstände ver- 
treten doch wollte es mir scheinen, als ob da- 
von in Palime besseres zu sehen war. Auch 
Ol in Gläsern war ausgestellt, Palmkerne fehlten 
nicht, und sogar ein Fläschen Palmwein hatte 
Unterkommen gefunden. Gute Olfruchtstände hatte 
auch Dahomey gesandt. 
Kokosnüsse und Kopra befanden sich eben- 
falls in der vierten Abteilung. Auch hier wollte 
es mich bedünken, als hätte ich klareres Kokosöl 
in Palime gesehen. Überhaupt gewann ich den 
Eindruck, daß die Erzeugnisse des Waldbodens 
in Secondi weit besser waren, als die in Palime 
ausgestellten, daß dagegen die Erzeugnisse des 
Steppenbodens in Palime vorteilhafter vertreten 
gewesen find. 
Das galt auch von der Baumwolle. Die 
Goldküste ist Togo gegenüber eben das reichere 
Land, und man hatte vielleicht an die Ausstellung 
geringwertigerer Ausfuhrprodukte nicht so viel 
Fleiß verwandt, wie auf die geldbringenden Er- 
zeugnisse des Urwaldbodens. So war auch 
Baumwolle, der geringen Bedeutung dieses Er- 
zeugnisses für die Ausfuhr der Goldküste ent- 
sprechend, nur spärlich und in mangelhafter Güte 
vorhanden. Übrigens hatte m. E. unser Nachbar, 
der Häuptling Ocloo aus Kitta, die beste Baum- 
wolle ausgestellt. Auch Dahomey hatte sich an 
der Ausstellung von Baumwolle beteiligt. 
Kapok war nur in ganz geringer Menge und 
in ganz geringer Güte ausgestellt. 
Die Ausstellung von Faserstoffen war da- 
gegen sehr reichhaltig und das Ausgestellte zum 
Teil recht gut. Die von Süd-Nigerien aus- 
gestellten Faserstoffe sind schon gewürdigt worden. 
er auch die der Goldküste waren vorzüglich 
und machten diesen Teil der Ausstellung besonders 
fesselnd. Sehr schön war die aus Ananas her- 
gestellte Faser; vielfach sah ich Kokosfaser aus- 
gestellt, die, so viel ich mich erinnere, in Palime 
4
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        ganz fehlte. Die Nordbezirke hatten Faser von 
der Sansiviers guineensis und von der Olpalme 
ausgestellt; Piassava war in recht guter Beschaffen- 
heit vorhanden. Auch die Früchte der Wein- 
palme waren beigelegt. Als Merkwürdigkeit 
möge hier ein Ballen weißen Rindenstoffs Er- 
wähnung finden, der aus der Rinde des Chenchen- 
Baumes, einer Antiarisart, hergestellt war. 
Die dritte Abteilung umfaßte die Erzeugnisse 
der eigentlichen Ackerwirtschaft. Sie war wohl 
nicht so reichhaltig beschickt, wie die denselben 
Bereich umfassende Abteilung der Ausstellung 
von Palime. Aber es kann im allgemeinen 
nichts schaden, wenn eine etwas größere Aus- 
wahl bei Annahme von Ausstellungsgegenständen 
waltet. In Palime hatte gerade bei diesen 
Gruppen manches Minderwertige Einlaß ge- 
funden, was hier nicht der Fall war. Ich fand 
Jams und Kassava, Bataten und Coleus 
Tuberosus, Taro, Zwiebeln und Ingwer, ver- 
mißte aber Knoblauch und Kassada-Stärke. Da- 
homey hatte sich auch an der Ausstellung dieser 
Gruppe beteiligt; von dort lag zugleich ein 
Herbarium mit gut behandelten Pflanzen aus. 
Ich sah in reichlicher Menge Bohnen und Erd- 
nüsse, Tigernüsse, Wassermelonen, Ochro und 
Arrowroot, das in Palime ganz fehlte. Es 
fanden sich Pfeffer und Amomum melegueta, 
auch die Früchte von Monodora myristicia und 
von Kylopia zthiopica sah ich, aber keine To- 
maten. Ich erwähne ferner Zimt, Zuckerrohr, 
Eierfrucht, vermißte aber eßbare Pilze. Von 
europäischen Gemüsen sah ich Radieschen und 
Mohrrüben. Auch etwas Tabak lag hier aus. 
Von Getreiden waren Mais, Reis, Kolben= und 
Rispenhirse, nicht aber Panicum vertreten. Auch 
Küstensalz und Butter von den Nordbezirken 
waren in dieser Gruppe anzutreffen. An 
Früchten fand ich sehr schöne Bananen in reicher 
Menge, Ananas und Apfelfinen; von den riefigen 
Früchten von Citrus decumanga konnte ich mir 
etwas Somen verschaffen. Auch die Früchte 
von Mimusops Diare und von Pentaclethea 
macrophylla waren zu finden. 
Von Fetten aus Bäumen der Wildnis war 
nur Schiebutter zu sehen, die auch von Dahomey 
ausgestellt war. Al die vielen Ole, Fette und Fett- 
früchte, die man auf der Ausstellung in Palime 
fand, fehlten. 
Wunderschön war die Gruppe „Blumen“ 
beschickt, wenigstens im Vergleich zu dem, 
Togo in dieser Beziehung bieten kann. Ich sah 
köstliche Rosen in großer Menge, Nelken, 
Balsaminen Holunder, Flieder und Gardenien 
in großer Pracht, dazu von Liebhabern ganze 
Sammlungen von Orchideen und Farnen, — 
  
482 20 
vielleicht ein Zeichen größerer Muße oder doch 
feineren Schönheitssinnes der dortigen Europber. 
Von der zweiten Gruppe, die das Vieh ent- 
hielt, ist wenig zu sagen. Ein Paar putzige 
Kätzchen mit roten Seidenbändern um den Hals, 
die ein zartes Gemüt ausgestellt hatte, gehörten 
zu den besten Exemplaren des Tierreichs auf der 
Ausstellung. Rindvieh war nur in wenigen 
Stücken vorhanden; ihr Anblick erfreute wohl 
niemanden. 
Auf der Ausstellung fanden auch Erzeugnisse 
des Gewerbefleißes Aufnahme. Da waren 
denn die prächtigen Ausstellungen der Minen- 
Gesellschaften recht belehrend. Außer goldhaltigen 
Quarzen mit außergewöhnlich reichem Goldgehalt 
fand sich dort auch eine bildnerische Darstellung 
der jährlichen Ausfuhrwerte des Goldes, die den 
staunenswerten Aufschwung der Minenwirtschaft 
vor Augen führte. 
Der Chief Commissioner von Aschanti hatte 
von dortigen Großleuten alten Schmuck zur 
Ausstellung überbracht: Goldschilder und platten, 
beschläge und Perlen. Die Verzierungen der 
Schmucksachen waren meiner Ansicht nach durch- 
aus indisch-buddhistischer Art; es schien mir, als 
ob die Aschantier die Bearbeitungskunst mittelbar 
von Portugiesen überkommen hätten, die wohl 
ihrerseits Muster von Goa oder Diu angewendet 
haben. 
Über die große Menge von sog. Kuriositäten 
will ich schweigen. Doch war mir die Ausstellung 
von Sträflingsarbeiten höchst lehrreich. Außer 
Schuster= und Böttcherarbeiten fand sich dort eine 
reiche Menge von Kokosfasermatten, die mir recht 
gefielen. Ihre Herstellung dürfte auch für Togo 
von Nutzen sein. 
Ich kann meinen Bericht nicht schließen, ohne 
der Ausstellung der Eisenbahnwerkstätten zu 
gedenken. Die Eisenbahnverwaltung hat in 
Secondi sehr umfangreiche Werkstätten. Durch 
das Entgegenkommen des stellvertretenden Be- 
triebsleiters fand ich Gelegenheit, mich eine 
Stunde in diesen Werkstätten aufhalten zu können. 
Man ist dort imstande, ganze Lokomotiven (bis 
auf die Räder) herzustellen. Neben Wagenfedern 
und Erzeugnissen der Gelbgießerei war auch eine 
Draisine aufgestellt. 
Kus dem „Kropenpfianzger“. 
Das Maiheft des „Tropenpflanzer“ bringt 
zunächst einen ausführlichen Bericht über die vom 
Kolonial. Wirtschaftlichen Komitee veranstaltete, an 
anderer Stelle besprochene Ausstellung ameri- 
kanischer und englischer Baumwoll-Ernte- 
bereitungsmaschinen. In einem größeren
        <pb n="561" />
        W 483 20 
Aussatz „Negererziehung in Nordamerika 
und Booker T. Washington“ bietet Moritz 
Schanz einen überblick über die allmähliche 
geistige und wirtschaftliche Emanzipation der Neger 
in Nordamerika seit der Aufhebung der Sklaverei. 
Der Hauptteil des Artikels ist der berühmten 
Negerschule in Tuskegee, dem „Tuskegee Normal 
and Industrial Institute“ und ihrem hervorragen- 
den Leiter, dem genialen Negerführer Booker 
I. Washington, gewidmet. Der Verfasser gibt in 
seiner lebhaften Darstellungsweise von der Ent- 
wicklung dieser Schule, ihrer Organisation, ihres 
Arbeitsprogrammes u. a. ein anschauliches Bild. 
  
In einem weiteren Artikel schildert der unseren 
Lesern von einem früheren Aufsatz über „Eine 
Reise nach Ceylon, Indien und Birma“ (Kol. 
Bl. 1907, S. 168 ff., 207 ff., 306 ff.) bekannte 
Berliner Industrielle D. Sandmann die Tee- 
kultur auf Ceylon; er teilt über ihre Ausdehnung, 
den Plantagenbetrieb, die Erntebereitung und die 
Rentabilität der Kultur wichtige Daten mit. 
Unter den Mitteilungen aus fremden Pro- 
duktionsgebieten sei besonders auf einen Artikel 
über die Förderung der ägyptischen Baum- 
wollkultur und die Stanwerke am Nil ver- 
wiesen. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
britisch Sentralafrika (Dvassaland) im Jahre 190r.“) 
1. Finanzen. 
Die Einnahmen des Protektorats beliefen 
sich im Jahre 1906/07 auf 82 107 K, die Ge- 
samtausgaben auf 111 564 L. Von den Ein- 
nahmen entfielen 35 619 L auf die Hüttensteuer, 
die somit 4545 2 mehr brachte als im Vorjahre. 
Bei den Ausgaben entfielen 75 922 L auf 
die Zivilverwaltung, einschließlich Polizei, 35 642 S. 
für militärische Zwecke. Es betrugen die Ein- 
nahmen und Ausgaben: 
Einnahmen Ausgaben 
1902/03: 67 477 K 107 257 L 
1903/04: 75 895 = 102 527= 
1904/005: 67553 = 122771= 
1905/06: 76738 -108 682 
1906/07 82 078 = 111 535= 
2. Handel. 
Der Gesamtaußenhandel des Protektorats 
stellte (ausschließlich der Waren die das Pro- 
tektorat im Transit passierten) einen Wert von 
293 182 c dar (13 823 2 mehr als im Vor- 
jahre). An Zöllen wurden vereinnahmt 26 916 K. 
Es wurden eingeführt: 
1905 06 1806/07 
Waffen und Munition. 1454 1 976 2 
Alkoholische Getränke 2 203 2518. 
Nahrungsmittel 26 248 19 343- 
Eisenwaren 25 860 13 802 
Woll= u. Baumwollwaren 96 337. 128 587- 
Freigüter 61 666. 56 199. 
Verschiedenes 3 813 11 410. 
Geld 5 000 9 100 = 
Total 222 581 242 935 &amp; 
(Unter „Freigüter- sind Materialien für 
den Eisenbahnbau usw. zusammengefaßt.) 
“) Nach: Colonial Report, Nr. 537 (Cd. 3729—1.) 
  
Bei der Ausfuhr, welche sich im ganzen auf 
50 247 K belief (gegen 56 778 im Vorjahre), 
ist eine Abnahme um 6 531 f festzustellen. Diese 
ist zum Teil auf das Fehlschlagen der Baum- 
wollernte im Schire-Tal zurückzuführen. Tabak 
wurde in bedeutender Menge ausgeführt. Der 
Anbau von Kaffee wird wegen der niedrigen 
Weltmarktpreise ausgegeben. Auch die Ausfuhr 
von okkupatorisch gewonnenem Kautschuk ist im 
Rückgang begriffen, und der Anbau von kautschuk- 
liefernden Pflanzen ist noch nicht so weit fort- 
geschritten, daß er den Ausfall von Plantagen- 
kautschuk wettmachen könnte. Erdnüsse und Ol- 
saaten werden nicht besonders für die Ausfuhr 
angebaut. Der Handel mit diesen Artikeln liegt, 
ebenso wie der Handel mit Bienenwachs, in den 
Händen von Indern. 
Es betrug die Ausfuhr von: 
1905/06 1906/07 
Kaffee. 16 123 S. 9 461 4 
Elfenbein. 1.290= 1 793. 
Flußpferdezähnen 29. 29. 
Kautscktr 2160 3 486 
Olsaaten 58.— 235.= 
Bienenwachs. 5 832 3339. 
Strophanthus 8 219. 3 335 
Pfeffer 339. 106 
Tabak 3 317. 6 889. 
Baumwolle 16 179. 15 345 
Erdrüsse 2453 2930 
Verschiedenes 779. 1590 
Gelddl — 1 109. 
Total 56 788 L 50 247 L 
3. Verkehrswesen. 
Die Eisenbahn zwischen Chiromo und Blantyre 
war im Berichtsjahre noch im Bau, und zwar 
war die Schienenlegung nur um 20 Miles ge-
        <pb n="562" />
        W 484 
fördert worden. Am Bahnbau wurden durch- 
schnittlich 6000 Menschen beschäftigt. Der Eisen- 
bahnabschnitt zwischen Chiromo und Port Herald 
war während des ganzen Jahres im Betrieb. 
Im Schiffsregister von Chiromo waren 141 
Schiffe eingetragen. Außerdem verkehrte auf 
dem Schire eine große Flotte von Kanus, welche 
meistens Indern gehören. Zwischen Chinde und 
dem Protektorat verkehren auch zwei Dampfer 
unter portugiesischer und einer unter deutscher 
Flagge. Auf den Schiffen wurden 6615 Tons 
Waren und 294 europäische Passogiere ein-, 
sowie 986 Tons Waren und 199 europäische 
Passagiere ausgeführt. Der Regierungsdampfer 
„Guendolen“, welcher auf dem Nyassa-See ver- 
kehrt, macht monatlich einmal eine Tour um den 
See und außerdem verschiedene Extrafahrten nach 
Kota-Kota, Fort Maguire und Saidin Mzumbgn 
während der Zeit der Reisernte. Der Hafen 
von Kota-Kota scheint allmählich zu verschlammen; 
wegen des Fallens des Wasserstandes im See 
und der allgemeinen Veränderung der Küstenlinie 
sind sowohl Karonga wie Nkata-Bay keine sicheren 
Ankerplätze. 
Wie in den vorhergehenden drei Jahren, so 
war auch im Berichtsjahr der Schire während 
der Trockenzeit unbefahrbar. Vom April bis 
November konnten Dampfschiffe das Protektorat 
nicht erreichen. Während dieser Zeit wurden die 
Waren vom Endpunkt der Schiffahrt bis Port 
Herald in Barken befördert, die von Menschen 
gezogen wurden. Zwischen November und 
Januar war der Fluß nur zeitweilig bis Chiromo 
befahrbar. 
Die Schwierigkeiten, denen die Ausfuhr der 
Produkte des Landes während des größten Teils 
des Jahres begegnet, hindern alle Unternehmungen 
und verbieten die Exploitierung vieler Produkte, 
welche bei geringeren Frachtkosten auf dem Welt- 
markt wohl rentabel sein würden. So kostet 
z. B. der Transport von Kaffee von einer Plan- 
tage nach Blantyre und von Blantyre nach 
London im ganzen rund 15 2à für die Tonne, 
für Tabak kostet er ungefähr ebensoviel, für 
Baumwolle (einschließlich des Entkernens) 18 2L 
für die Tonne. Das macht z. B. bei Tabak 
mittlerer Qualität mehr als 50 v. H. seines 
Marktwertes aus. Ein Aufblühen des Ausfuhr-= 
handels der Kolonie wird erst möglich sein, wenn 
sich billigere Frachtraten erzielen lassen. 
4. Landwirtschaft. 
Mit Baumwolle waren im Jahre 1906/07 
7017 Acres bepflanzt, uneingerechnet die von den 
Eingeborenen bebauten Flächen. Bon den Ein- 
geborenen wurden 77½ Tons unentkernter 
Baumwolle aufgekauft. Der dafür den Ein- 
  
2#. 
geborenen gezahlte Preis betrug ¾ Penny bis 
1 Penny für das Pfund. Eine allgemeine Ein- 
führung der Baumwollkultur als Eingeborenen= 
Kultur wird sehr schwierig sein, da man es dem 
Eingeborenen kaum verargen kann, wenn er mir 
der Einführung einer Kultur zögert, deren 
Produkte er erst nach einem sechs= bis siebentägigen 
Marsch absetzen kann. Daß der Kaffeeanbau 
zurückgeht, wurde schon oben erwähnt. Der An- 
bau von Tabak wächst von Jahr zu Jahr, 
während der Anbau von Tee bisher nur auf 
Mlanje beschränkt blieb. Sisal-Agaven und 
Mauritiushanf werden ebenfalls seit einiger Zeit 
angebaut, jedoch find auch hier die schlechten 
Transportmittel das Hindernis einer allgemeinen 
Kultur. Ramie ist bis jetzt nur auf einigen 
Farmen versuchsweise angebaut worden; die 
Versuche mißglückten wegen des unregelmäßigen 
Regenfalles. Kautschukpflanzen wurden aus 
Ceylon eingeführt, und zwar Hevea brasiliensis, 
Castilloa elastica, auch Funtumia elastica, eine 
Pflanze, die erst kürzlich in Uganda entdeckt 
wurde, ist ausgesät worden. Die „African Lakes 
Corporation" hat die größten Kautschuk-Pflanzungen 
im Nyassaland. Es sollen noch Versuche mit 
weiteren Kautschukarten angestellt werden. Der 
Kultur von Kakao hat sich das Klima des Pro- 
tektorats als feindlich erwiesen, da die Trocken- 
zeit zu lange währt. 
5. Aufforstung. 
Mit der Aufforstung ist im Berichtsjahre im 
Platecau von Zomba und Blantyre begonnen 
worden. Es wurden hauptsächlich die Mlanje- 
Zeder (Wideringtonia Whyteü) und Eucalyptus 
angebaut. 
6. Eingeborenen-Angelegenheiten. 
Die Bevölkerung des Protektorats ist ruhig 
und zufrieden. Der Grund hierfür ist haupt- 
sächlich in dem guten Berhältnis zu suchen, 
das zwischen den Distriktsbeamten und den Ein- 
geborenen besteht, sowie in den Reisen, die der 
  
Land unternommen und die sie mit allen be- 
deutenden Eingeborenen-Häuptlingen, sowie mit 
den Eingeborenen aller Stände in Berührung 
gebracht haben. Es war immer eines der 
Prinzipien der Verwaltung, daß die Distrikts- 
beamten den Eingeborenen gegenüber die Rolle 
von Beschützern und Erziehern einzunehmen 
hätten — „in loco parentis“ — und daß jeder- 
zeit jeder Eingeborene Zutritt zu ihnen haben 
soll. Ein ununterbrochener Zug von Häuptlingen 
und Führern der Eingeborenen besucht Zomba, 
um dem Kommissionär ihren Respekt zu zgollen 
und ihm ihre Klagen vorzubringen.
        <pb n="563" />
        W 485 20 
Die Märkte, welche im Schirehochland ein- 
gerichtet wurden, werden immer mehr von den 
Eingeborenen besucht, wenn es auch Jahre ge- 
dauert hat, um die Eingeborenen daran zu ge- 
wöhnen, ihre Ware nicht an herumziehende 
Händler abzugeben, sondern sie nach einer 
Zentralstelle zu bringen. 
An Stelle des Warenverkehrs tritt in zu- 
nehmenden Maße der Geldverkehr. 
Der Bedarf an Arbeitern konnte mit Aus- 
nahme der Zeiten, in denen die Anwesenheit der 
Eingeborenen in ihren Dörfern zur Bearbeitung 
ihrer Kulturen nötig war, voll gedeckt werden. 
Auch beim Eisenbahnbau hat niemals Mangel 
an Arbeitern bestanden. Der Grund hierfür 
liegt hauptsächlich in der guten Behandlung, 
welche die Eisenbahnbau-Gesellschaft ihren Ar- 
beitern zuteil werden läßt, und in der Vorliebe 
der Eingeborenen für diese Art von Tätigkeit. 
Eine immer wachsende Zahl von Eingeborenen 
sucht Beschäftigung außerhalb der Grenzen des 
Protektorats, und zwar sowohl in Südnigerien 
in Transvaal, wie auch in den Zuckerpflanzungen 
des Sambesi, wo sie hohe Löhne erhalten und 
ihrer Heimat verhältnismäßig nahe sind. Viele 
dieser außerhalb des Landes beschäftigten Ein- 
geborenen senden in regelmäßigen Zeiträumen 
Geld in die Heimat. So kommt es, daß schon 
eine beträchtliche Zahl von Eingeborenen im 
Besitz einer verhältnismäßig großen Summe ist. 
Lucchscnirc kann man annehmen 20 bis 
Für den Unterricht der Eingeborenen hat die 
Regierung im Berichtsjahre keine Summen aus- 
geworfen. Dieser ist ganz den Missionen über- 
lassen, welche in 708 Eingeborenenschulen rund 
58 000 Schüler unterrichten. Im allgemeinen 
haben sich die Missionsschulen sehr gut bewährt. 
Die Bildung der Eingeborenen macht ständige 
Fortschritte, was sich besonders darin zeigt, daß 
die Zahl der von Eingeborenen geschriebenen 
Briefe von Jahr zu Jahr waͤchst. 
Die Prügelstrafe ist vollständig verboten 
worden. Ob diese Maßregel nicht etwas ver- 
früht eingeführt wurde, bleibt abzuwarten. 
7. Offentliche Arbeiten. 
Mit dem Straßenbau wurde eifrig fort- 
gefahren. Neu gebaut, bezw. wiederhergestellt 
wurden die Straßen: Zomba-Blantyre, Blantyre= 
Chola, Zomba-Livonde, Livonde-Mwera, Livonde- 
Necheu, Dova-Mzimba. Es wurde eine Reihe 
von Motorwagen in das Protektorat eingeführt, 
so daß sich schon eine Gesellschaft, die „Motor 
nion of Nyassaland“, bilden konnte, welche 
den Zweck hat, die Einfuhr von Petroleum- 
maschinen usw. für ihre Mitglieder zu besorgen. 
  
Für Regierungszwecke wurde ein Motortransport- 
wagen eingeführt. 
Sämtliche Regierungsgebäude in Zomba sind 
mit elektrischem Licht versehen. Die Kraftquelle 
stellt der Mlungufi-Fluß dar. 
8. Militärwesen. 
Die Zahl der in der Kolonie unterhaltenen 
Truppen ist reduziert worden. Um einen Ersatz 
hierfür zu schaffen, wurde aus altgedienten 
Soldaten eine Reserve gebildet. 
9. Verschiedenes. 
Dank der Jagdgesetzgebung des Protektorats 
nimmt das Wild in demselben zu. So hat z. B. 
die Zahl der Elefanten offenkundig eine Ver- 
mehrung erfahren, ebenso die Zahl der Büffel, 
welche beinahe schon ausgestorben zu sein schienen. 
Der in früheren Jahren schon erwähnte Versuch, 
Regenbogenforellen in den Gebirgsströmen des 
Nyassalandes heimisch zu machen, hat einen Er- 
folg gezeitigt. 
* Mauritius im Jahre 1906.) 
1. Finanzen. 
Die Einnahmen der Kolonie beliefen sich im 
Jahre 1905/06 (einschließlich einer außerordent- 
lichen Einnahme von 881 961,58 Rs. aus der 
Anleihe von 1904) auf 11 169 783,21 Rs. Die 
Zunahme von 770 228,30 Rs. gegen das Vor- 
jahr resultiert ausschließlich aus der außerordent- 
lichen Einnahme. Die wichtigsten Einnahme- 
quellen find die Zölle (3 486 682,04 Rs.), Lizen- 
zen usw. (2 530 444,46 Rs.) und Einnahmen 
aus den Eisenbahnen (2 437 510,65 Rs.). 
Die Ausgaben betrugen 9 915 868,52 Rs. 
gegen 10 563 521,43 Rs. im Vorjahre. Von 
diesen entfielen auf die Kapitel: „Eisenbahnen“ 
1741 273,00 Rs. und „Verzinsung usw. der 
öffentlichen Schuld“ 1 264 583,79 Rs. 
Während der letzten fünf Jahre war das 
Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben 
folgendes: 
Einnahmen Ausgaben 
Rs. Rs. Rs. 
1901/02: 9 140 754 9 043 066 + 1 834 669 
1902/03: 9221 600 9 575 182 J 1 263 430 
1903/04: 9 473 112 10 664 115 TK 82247 
1904/05: 10 399 554 10 563 521 — 81 729 
1905/06: 11 169 783 9 915 868 + 1 172 195 
Die öffentliche Schuld der Kolonie belief sich 
auf 1 319 090 L; sie ist mit 3½ und 4 v. H. 
zu verzinsen, eine Restschuld aus dem Jahre 1864 
*) Nach Colonial Report Nr. 547. Cd. 3729—11.
        <pb n="564" />
        W 486 20 
mit 6 v. H. Die vom Reich garantierte Schuld 
vom Jahre 1892 (600 000 ), welche seinerzeit 
als Notstandsanleihe aufsgenommen wurde, ist mit 
3 v. H. zu verzinsen. 
2. Handel. 
Der Gesamtimport der Kolonie betrug dem 
Werte nach 1905: 26 944 399,20 Rs., 1906: 
29 588 255,25 Rs., die Gesamtausfuhr 1906: 
41 156 120,02 Rs. gegen 36 843 046,15 Rs. im 
Vorjahre. Von der Einfuhr entstammten aus 
dem Vereinigten Königreich Waren im Werte von 
5 112 629 Rs., aus britischen Besitzungen Waren 
im Werte von 11 708 906 Rs. Bei der Ausfuhr 
sind die korrespondierenden Ziffern 2 823 827 Rs. 
bzw. 32 533 375 Rs. 
Die Bewegung des Handels in den letzten 
fünf Jahren zeigt folgende Tabelle: 
Einfuhr Ausfuhr 
Rs. Rs. 
1902 30 738778 38 341 695 
1903. 39 269 847 37 794 266 
1904. 35 416 624 44 545 320 
1905. 26 944 399 36 843 046 
1906 29 588 255 41 156 120 
Unter den Produkten, welche die Kolonie aus- 
führt, nimmt bei weitem die wichtigste Rolle der 
Zucker ein. Von dem Gedeihen des Zuckerrohres 
wie von den Weltmarktreisen für Zucker hängt 
im wesentlichen das Wohlergehen der ganzen 
Kolonie ab. 
Es wurde Zucker exportiert: 
1902 150 305 678 kg 30 598 229 Rs. 
19038 170 416 541-: = 34 495 795 
1904. 197 825 666 = 40 512 462 
1905 154 194 858 = 34 537625= 
1906 186 389 239-- 37 763 843 
Die Hauptabnehmer für Zucker aus Mauritius 
sind Indien, die südafrikanischen Kolonien Groß- 
britanniens und der ferne Osten. 
Eine wichtige Rolle spielen bei der Ausfuhr 
ferner die Nebenprodukte der Zuckergewinnung 
(Sirup, Rum usw.). An Mauritius-Hanf (Aloe- 
fasern) wurden 1906 1 949 878 kg im Werte 
von 737 602 Rs., Vanille 4128 kg im Werte 
von 29 177 Rs. ausgeführt. 
Organlsation der Malsausfuhr aus Sübafrika. 
Die Vereinbarungen, die auf einer kürzlich 
in Pretoria stattgehabten Konferenz von Ver- 
tretern der Eisenbahnverwaltungen, der land- 
wirtschaftlichen Departements und anderen In- 
teressenten über die Ausfuhr von Mais aus 
Südafrika getroffen wurden, sind in einem Artikel 
  
der Zeitschrift = Star vom 1. Februar d. J. 
wiedergegeben. 
Nach dem Abkommen hat der Maisproduzent 
jetzt lediglich ohne Hilfe eines Vermittlers oder 
Agenten seinen Mais der Eisenbahn zu über- 
geben, und die Bahnverwaltung übernimmt dann 
alles übrige bis zum Verkaufe des Mais an den 
europäischen Käufer. Die Bahnverwaltung handell 
selbst als Agent und übernimmt auch kleine 
Partien von Mais, vorausgesetzt, daß sie vorher 
vom Regierungs-Sortierer untersucht worden sind. 
Einstweilen ist es aber noch nicht möglich, auf 
die abgelieferten und vom Sachverständigen als 
gut befundenen Maisvorräte einen Vorschuß zu 
nehmen, so daß der Landwirt gleich in die Lage 
versetzt wird, alsbald einen Teil der Arbeitskosten 
und Mühen ersetzt zu bekommen und das so Er- 
haltene wieder gewinnbringend bei der nächsten 
Aussaat und Ernte zu verwerten. Es kann aber 
angenommen werden, daß die Bemühungen der 
Kolonialverwaltungen in dieser Richtung noch 
von Erfolg gekrönt sein werden. 
Durch eine Gradierung der verschiedenen 
Maissorten, die mit ziemlicher Strenge durch- 
geführt werden soll, ist die Vorkehrung getroffen 
worden, daß keine schlechten Qualitäten ausgeführt 
werden und dadurch die Erzeugnisse des süd- 
afrikanischen Marktes in Verruf geraten. Alles, 
was unter einem bestimmten Grade ist, soll mit 
der in die Augen springenden Marke Belowm 
grade versehen werden. Das System einer 
Regierungsaufsicht und der Markierung soll von 
Australien übernommen worden sein. 
Die einzelnen Grade für südafrikanischen Mais 
sind folgende: White, A. 1 und A. 2; Vellow, 
A. 1 und A. 2 und Mirxed, A. 1 und A. 2. 
Die Grade Nr. 1 und 2 unterscheiden sich 
dadurch voneinander, daß die ersteren als 
„choice= angesehen werden, während die letzteren 
einer Qualität gleichgeachtet werden, die an 
anderen Orten mit F. A. C. (lair average quality) 
bezeichnet wird. 
Es wurde weiter auf der Konferenz der Be- 
schluß gefaßt, die Exportmarken für südafrika- 
nischen Mais als Handelsmarken in England, den 
Kolonien und den anderen in Betracht kommen= 
den Ländern eintragen zu lassen. Diese Marke 
soll bestehen aus einer Krone und den Buch- 
staben = 8. und A. zu jeder Seite der Krone, 
darüber dann die Worte: Government Graded 
Maize A, 1 White“ usw. An Stelle der Worte 
A, 1 White usw. wurde eine Bereinfachung 
vereinbart, darin bestehend, daß nur W 1 und 
W 2, V 1 und V 2 und M 1 und M. 2 als 
Unterscheidungen gebraucht werden sollten. Schritte 
sollen endlich unternommen werden, um zu ver-
        <pb n="565" />
        W 487 20 
anlassen, daß in Southampton ein Markt für 
Mais eingerichtet wird. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Pretoria.) 
  
Hahaoausfuhr Javos 1907. 
Das Kaiserliche erralkonulat in Batavia 
berichtet unterm 20. März: 
Das als Anlage des „Javaschen Courant“ 
soeben erschienene Dezemberheft der monatlichen 
Handelsstatistik., deren Angaben jedoch nur als 
vorläufige und einer gewissen Vervollständigung 
und Verbesserung fähige angesehen werden können, 
gibt folgende Zahlen über die Kakaoausfuhr 
aus Java während des verflossenen Jahres im 
Vergleich zu 1906 und 1905: 
  
Nach 1905 1906 1907 
Menge in kg 
Holland 684 912 1139 704 874 071 
England 23 364 68 983 124 824 
Singapore 160 901 211 437 239 862 
Manila 1918 — 
anderen Ländern 178 289 393 770 511 396 
Zusammen 1 047 466 1815 812 1750 153 
Das Gesamtresultat der Verschiffungen würde 
danach nur mit rund 50 000 kg hinter der be- 
sonders großen Ausfuhr des Jahres 1906 zurück- 
bleiben. Man wird daher das Jahr 1907 ebenso 
wie 1906 als Jahr einer guten Kakavernte für 
Java bezeichnen dürfen. 
Unter den Absatzgebieten hat eine gewisse 
Verschiebung stattgefunden. England trat für 
124 284 kg als Käufer auf gegen 68 983 kg 
im Jahre 1906 und nur 23 364 kg im Jahre 
1905. Sein Anteil hat sich in den drei Jahren 
also mehr als verfünffacht, während der nieder- 
ländische Anteil von 1 139 704 kg im Jahre 
1906 auf 874 071 kg, also um etwa 23 v. H. 
zurückgegangen ist. 
Der Anteil der nicht besonders namhaft ge- 
machten Länder, zu denen Deutschland und 
Amerika gehören, ist von 393 770 kg auf 
511 396 lg gewachsen. 
Singapore steht mit 239 862 kg zu Buche 
gegen 211 437 kg im Jahre 1806. Auch der 
prozentuale Anteil der javanischen Häfen an den 
Verschiffungen hat eine gewisse Verschiebung er- 
fahren. Samarang behauptet zwar nach wie 
vor mit rund 779 000 kg den ersten Platz, sein 
Anteil ist jedoch von 50 v. H. auf 44 v. H. der 
Gesamtverschiffung gesunken. Soerabaja hat 
Batavia den Rang abgelaufen. Die Ausfuhr 
aus Soerabaja betrug rund 452 000 kg oder 
annähernd 26 v. H. der Gesamtausfuhr gegen 
14 v. H. im Jahre 1906, während die Ber- 
  
schiffungen Batavias nur 276 000 kg oder 
16 v. H. gegen 17 v. H. im Jahre 1906 um- 
faßten. 
Siialhanf-Ausfuhr aus Oexiko Iim Jahre 1907. 
An Sisalhanf wurden im Jahre 1907 über 
die mexikanischen Häfen Progreso und Campeche 
auf der Halbinsel Yucatan insgesamt 652 188 
Ballen zur Ausfuhr gebracht gegenüber 626 785 
Ballen im Vorjahre. Von Progreso, dem Haupt- 
hafen für Sisalhanf, wurden 613747 Ballen 
versandt, von Campeche 2500 Ballen, der Rest 
von anderen Häfen. 
Auf die verschiedenen Bestimmungsländer 
verteilte sich die Ausfuhr im letzten Jahre 
folgendermaßen: 
Ballen 
Vereinigte Staaten von Amerika 590 923 
Kanada . ··.. 45 860 
... 8282 
Großbritannien 4245 
Belgien 1 253 
Deutschland. 681 
Frankreich 350 
Italien 275 
Spanien- 185 
Osterreich 120 
Rußland, Argentinien, Brasilien .. 14 
(Nach Monthly Bulletin of ihe International 
Bureau of the American Republics). 
TLabahkhultur in der Dominikanischen Republik 1907. 
Der Tabakbau muß insofern als die wich- 
tigste wirtschaftliche Tätigkeit für die Domini- 
kanische Republik betrachtet werden, als er der 
größten Anzahl von Einwohnern zugute kommt. 
Dem Erntewerte nach steht der Tabakbau an 
dritter Stelle unter den Erwerbszweigen der 
Republik. Die Tabakernte 1907 in San Do- 
mingo war die größte bisher bekannt gewordene, 
obgleich sie infolge langanhaltender Dürre hinter 
den Erwartungen zurückblieb. Entsprechend der 
Anbaufläche konnte man auf eine Ernte von 
300 000 Ballen rechnen. Der Regen fehlte, als 
ihn die jungen Pflanzen am nötigsten brauchten, 
und man erntete nur 220 000 Ballen (à 120 
engl. Pfund) oder 26 400 000 Pfund. Die 
Qualität der Ernte war nicht besonders. 
Der in San Domingo gewonnene Tabak geht 
bis auf einen geringen Rest nach Deutschland, 
von wo aus ein großer Teil nach Rußland, 
Osterreich und England weiterverkauft wird. Man 
verarbeitet den Tabak meistens zu geringeren 
Zigarren und zu Pfeifentabak.
        <pb n="566" />
        Da 1907 anfänglich 35 Mk., später mit 
Rücksicht auf die geringe Güte nur 26 Mk. für 
50 kg dominikanischen Tabak in Hamburg ge- 
zahlt wurden, kann man den durchschnittlichen 
Verkaufspreis mit 30 Mk. oder 7,14 3 ansetzen 
und danach den Wert der letztjährigen Ernte in 
Hamburg mit 1713 000 3 berechnen. Dem 
Farmer wurden anfänglich durchschnittlich 4 3 
für 50 kg Tabak der drei Hauptsorten gezahlt, 
nach dem Preisfall in Hamburg nur noch 3 3, 
so daß er im Jahresdurchschnitt 3,50 3 erhielt. 
Angeblich haben die Händler für Sortieren, Ver- 
packen, Bahntransport bis zum Ausfuhrhafen 
2,35 3 für 50 kg Tabak zu zahlen, während 
die Kosten der Versendung und des Verkaufs in 
Deutschland sich auf 1,75 3 für 50 kg stellen 
sollen. Hiernach wären für die Ernte 1907 an 
die Farmer 840 000 3, an Arbeiter und Bahnen 
in San Domingo 564 000 3, an Schiffsfracht, 
Kommission usw. 420 000 3 zu zahlen gewesen, 
während in Hamburg nur 1 713 000 3 für die 
Ernte erlöst wurden; die Händler hätten also 
einen Verlust von 111 000 3 an der Ernte 1907 
zu verzeichnen. Sie lassen diesen Geschäftsausfall 
auch nicht als Ausnahme gelten, sondern be- 
haupten, daß nur selten die Tabakausfuhr aus 
San Domingo für den Händler einen Gewinn 
abwirft. Um die Güte des Tabaks und damit 
auch die Zustände im Tabakhandel zu verbessern, 
ließ die Regierung im letzten Jahre zwei Kubaner 
nach San Domingo kommen, um die Einwohner 
über Verbesserungen in der Anbaumethode und 
Behandlung des Tabaks zu belehren. Die 
Unterweisungen blieben vorläufig fast ohne Erfolg. 
Dem Ernteertrag nach ist dos Zuckerrohr 
für San Domingo die wichtigste Kulturpflanze. 
Aber den Einwohnern hat die Zuckerrohrkultur 
wenig wirtschaftliche Vorteile gebracht. Im süd- 
lichen Teile der Insel herrscht der Zuckerrohr- 
anbau vor. Die Zuckerplantagen nehmen einen 
sehr bedeutenden Landkomplex ein. Das Land 
wurde den Einwohnern billig abgekauft, und diese 
sind nun abhängige Tagelöhner geworden, die 
nur während der Zuckerkampagne 50 bis 60 Cents 
Kautschuhauskuhr 
  
Nach der . Brazilian Review, stellte sich 
verglichen mit 1906, wie folgt: 
1906 
Art Menge 
kg 
Seringa fina 15 477 595 
Seringa- entre fina 21926 610 
Seringa — Sernamb). 8 302 632 
Seringe cauche 4 656 216 
Seringa Inicht bes. genannt 280 385 
Summe für Seringa 31 643 438 
488 20 
im Tag verdienen. Im närdlichen Teil der 
Insel, wo Kakao, Kaffee und Tabak gebaut werden, 
ist das Land zum größten Teil in Händen der 
Einwohner geblieben, und diese stehen sich wirt- 
schaftlich erheblich besser als ihre südlichen Volks- 
genossen. 
Kakao ist dem Erntewerte nach die zweite 
Kulturpflanze für San Domingo; sie ist am ein- 
träglichsten für den Pflanzer, kann aber nur von 
wohlhabenderen Leuten angebaut werden, da sie 
erst nach 5 Jahren ertragfähig wird. Die 
Kakaopflanzer leben zumeist äußerst einfach; sie 
geben von dem Gewinn, den sie aus dem Kakao 
erzielen, nur wenig aus, halten vielmehr ihr 
Geld zumeist verborgen, so daß es neuen Unter- 
nehmungen nicht zugute kommt. 
Da Tabak vom Pflanzen bis zum Verkauf 
nur einen Zeitraum von 7 Monaten benötigt, 
so ist sein Anbau die vorteilhafteste Tätigkeit für 
den armen Mann in San Domingo. Nur Klein- 
bauern widmen sich der Tabakkultur, und fie gibt 
eine großen Anzahl von Einwohnern Arbeit. 
Aber da der Pflanzer kaum mehr als durch- 
schnittlich 3 Cents für das Pfund Tabak erhält, 
kann er keine nennenswerten Gewinne erzielen. 
Der Anbau erfolgt in veralteter Weise, moderne 
Methoden finden keinen Anklang. Die Behand- 
lung der Blätter geschieht ohne Sorgfalt. Ein 
großer Teil des Tabaks wird zum Versand ge- 
bracht, bevor die Fermentation zu Ende geführt 
ist; natürlich kommt deshalb viel Tabak in Europa 
verdorben an. 
San Domingo könnte zwar nicht einen Tabak 
wie den kubanischen . Vuelta abajoe, aber immer- 
hin bessere Tabaksorten als Porto Rico und 
Jamaica auf den Markt bringen. Ein Tabak, 
der dem Pflanzer 10 Cents für das Pfund ein- 
brächte, wäre das wohl erreichbare Ideal der 
dominikanischen Tabakkultur. Zu solchem Preise 
würde die Ernte 1907 den Pflanzern eine Ein- 
nahme von 2 640 000 3 gebracht boben anstatt 
der tatsächlichen von nur 840 000 38 
(Nach einem amerikanischen Konslatsbericht. 
  
aus Brasilien 1907. 
die Kautschukausfuhr aus Brafilien im Jahre 1907, 
1907 
Wert f. o. b. ge Wert f. o. b. 
Milreis Milreis 
117 787 762 16 2 294 121 464 307 
19 829 784 3 064 932 20 016 331 
36 249 194 7 783 620 34 920 789 
20 023 559 5 115 893 24 465 903 
1 668 826 479 942 21917 540 
195 559 125 33 382 681 203 784 873
        <pb n="567" />
        W 489 20 
  
1906 1907 
Art Menge Wert f. o. b. Menge Wert f. o. b. 
kg Milreis kg Milreis 
Massaranduba (Balata gum) — — 175 700 
Mangabere 653 239 2326 591 678 238 2 203 583 
Manigoba- · 2 663 507 12 398 835 2 428 678 11 515 132 
Insgesamt . 34 960 184 210 284 551 36 489 772 217 504 288 
Die Verteilung der Kautschukausfuhr auf die einzelnen Bestimmungsländer ergibt sich aus 
nachstehender Ubersicht: 
1906 1907 
Bestimmungsländer Menge Wert f. o. b. Menge Wert f. o. b. 
kg Milreis kg Milreis 
Deutschland 2 282 305 13 157 196 2331 248 13 991 199 
Argentinien 4705 34 799 11 191 82 950 
Belgen 120 995 732 755 17 816 93 585 
Verein. Staaten von Amerika- 16 749 449 101 517 262 16 811 251 100 676 516 
Frankreich ....· 3 083 309 20 668 379 2 506 161 16 800 301 
Großbritannien 12 422 609 72 613 947 14 353 634 83 215 943 
Uruguay 296 812 1 560 213 457 809 2 640 484 
Dbosphatproduktion in Algerien und Tunesien 1907. 
Im Jahre 1907 find in Algerien und Tunesien insgesamt 1 300 083 Tonnen Phosphat 
gewonnen worden gegen 1 049 565 Tonnen im voraufgegangenen Jahre. 
Diese Produktion ver- 
teilte sich auf die beiden Erzeugungsländer und auf die hauptsächlichsten Absatzgebiete folgendermaßen: 
  
Algerien Tunesien Insgesamt 
Bestimmungsländer 1907 1906 1907 1906 1907 1906 
5 . Mengein Tonnen 
eutschland, Nordsee 43 925 41934 19 235 61 169 
Ostee 45 7893 38 961 1 48 889 26 524 138 59 685 485 
England 45 126 55 441 178 591 115 829 223 717 171269 
Osterreich 21 430 17355 3800 5994 25 230 23349 
W- . .. 8250 5345 41 353 27 882 49 608 33227 
panien, Mittelmeer 18755 19966 8 200 28 166 
Alant. Küste 17289 1 500 17 809 6672 53 853 8172 
golard ..·.. 26520293512933321112 5585350463 
Frankreich, Atlant. Küfte 71 320 43440 175 432 218 872 
Mittelmer 9992 16 993 I 372 596 lo§6 799 1 453 2908 123 792 
zei .·....— — — 12 037 — 12 037 
Nalien, Adriat. Meer 3165 55500 82 290 97 790 
Mittelmeer . 58401235012391741307351248179133085 
Rußtaad,Ostsee. 126404263 — — 12 640 4263 
Zusammen, einschl. anderer 343 085 302 262 956 998 747 303 1 300 083 1049 565 
Fast die gesamte algerische Phosphatausfuhr 
kommt im Hafen von Bone zur Verladung; sie 
entstammt der Phosphatgegend von Tebessa, die 
301 414 Tonnen lieferte gegen 285 875 Tonnen 
im Jahre 1906. Hierzu steuerten die Lager 
von Kouif 229 309 Tonnen (1906: 197 125 
onnen) bei, die Lager von Kissa 35 710 (1906: 
36 623) Tonnen und die Lager von Dyr 
36 395 (1006: 52 127) Tonnen. — Die 
Ausfuhr über den Hafen von Bougie fällt 
dagegen wenig ins Gewicht; sie belief sich im 
Jahre 190 auf 41 671 Tonnen gegen 16 687 
Tonnen im Vorjahre. Hiervon kamen aus der 
  
Gegend von Tocqueville 30 279 (1906: 7951) 
Tonnen und von Borj Rdir 11 394 (1906: 
8736) Tonnen. 
Bedeutender ist die Phosphatausfuhr aus 
Tunesien; sie ist von 747 303 Tonnen im Jahre 
1906 auf 956 998 Tonnen im Jahre 1907 ge- 
stiegen. Die Verschiffungshäfen sind Sfax und 
Tunis. Aus Gassa kamen im Jahre 1907 
746 476 (1906: 598 233) Tonnen zum Versand, 
aus Kalaa-es-Senam 111 083 (1906: 71 760) 
Tonnen und aus Kalaa-Djerda 191 952 (1906: 
77 310) Tonnen. 
Unter den Absatzgebieten nimmt Frankreich
        <pb n="568" />
        W 490 20 
mit einem Bezuge von 453 908 Tonnen die 
erste Stelle ein. Wenn es neben den algerischen 
und tunesischen Phosphaten noch aus Florida und 
Tennessee 139 641 Tonnen im Jahre 1907 ge- 
kauft hat, so handelt es sich dabei um besondere 
Sorten, die es zum Vermischen mit geringeren 
Phosphatsorten nötig hat. Im ganzen hat 
Frankreich im Jahre 1907 636 654 Tonnen 
Phosphate eingeführt. Davon hat es 593 549 
Tonnen aus Algerien, Tunesien, Florida und 
Tennessee bezogen, so daß auf die übrigen Her- 
künfte (Karolinen, pazisische Inseln) nur die 
geringfügige Menge von 43 105 Tonnen entfällt. 
Die Phosphatausfuhr aus Frankreich betrug im 
abgelaufenen Jahre 99 815 Tonnen. 
In Afrika besitzt Algerien fast ein Monopol 
für 63/70 v. H. Phosphate, die frei von Eisen- 
und Aluminiumgehalt sind und sich deshalb zur 
Herstellung von in Wasser löslichem Superphos- 
phat sehr eignen. Tunesien produziert dagegen 
im allgemeinen weniger reiche Phosphate. Daher 
kommt es auch, daß England und Deutschland, 
in welchen Ländern man die Phosphate auf 
Basis des in Wasser löslichen Phosphatgehalts 
handelt, die vornehmlichsten Käufer der algerischen 
Phosphate sind und für dieselben höhere Preise an- 
legen als andere Länder. In Frankreich dagegen 
werden die Phosphate auf Bafis des in Zitrat lös- 
lichen Phosphatgehalts gehandelt, so daß es weniger 
auf die algerischen Phosphate angewiesen ist. 
Die Phosphatproduktion der beiden fran- 
zösischen Kolonien für das Jahr 1908 hat man 
auf 1725 000 Tonnen geschätzt. Es ist indes 
schwierig, für das laufende Jahr eine einiger- 
maßen genaue Schäßung ausfzustellen, da außer 
dem Lager der Gesellschaft von Gassa zwei 
weitere Lager, nämlich dasjenige von Kalaa-es- 
Senam (der Gesellschaft Dyr gehörig) und das- 
jenige von Kalaa-Djerda (der Sociécté des Phos- 
phates, Tunesien, gehörig) in voller Ausbeute 
stehen, während die Gesellschaft Floridienne in 
Tunis wenig ins Gewicht fällt. 
Gafsa wird voraussichtlich 900 000 Tonnen 
produzieren; bei der Rührigkeit dieser Gesellschaft 
wird man diese Menge als Mindestmenge für 
das Jahr 1908 bezeichnen können. 
Kalaa-Djerda gehört ebenfalls einer mächtigen 
und gut organisierten Gesellschaft, die bisher alle 
Schwierigkeiten geschickt zu überwinden verstanden 
hat. Sie hat im Jahre 1907 nahe an 200 000 
Tonnen gewonnen. Da sie unter Transport- 
schwierigkeiten nicht zu leiden hat, so wird ihre 
Ausbeute im Jahre 1908 vielleicht auf 300 000 
Tonnen steigen. Auf 250 000 Tonnen wird 
man sie ohne Bedenken annehmen können. 
Kalag-es-Senam hat im vergangenen Jahre 
etwas enttäuscht. Anzunehmen ist aber, daß 
  
  
diese Gesellschaft im kommenden Jahre große 
Anstrengungen machen wird. Sie hat im Fe- 
bruar 1908 12 645 Tonnen produziert gegen 
3350 Tonnen im Februar 1907. Ihre Produktion 
wird im Jahre 1908 voraussichtlich mindestens 
auf 150 000 Tonnen steigen. 
Von der Gesellschaft Floridienne kann man eine 
Ausbeute von 20000 für das Jahr 1908 annehmen. 
Die übrigen Gesellschaften befinden sich noch 
alle in der Finanzierungsperiode und haben noch 
keine Ausbeute aufzuweisen. 
In Algerien sind es die Transportschwierigkeiten, 
die einen Ausschwung der Produktion hintanhalten. 
Unter diesen Verhältnissen wird man die 
voraussichtliche Phosphatproduktion von Algerien 
und Tunesien für das Jahr 1908, wie folgt, 
ansetzen können. 
Algerien 350 000 Tonnen 
Tunesien: 
Gassa 900 000 = 
Kalaa- Dierda 250 000 
Kalag-es-Senam 150 000 
Floridienne 20 000 
Andere 50 000. 
Zusammen 1720 000 Tonnen 
Im Vergleiche mit dem Jahre 1907 wird 
sich also eine Mehrproduktion von rund 500 000 
Tonnen ergeben, die aber den Markt nicht be- 
einflussen wird. Unter den gegenwärtigen Ver- 
hältnissen könnte man eher einen Mangel an 
Phosphatdünger befürchten, als daß man an- 
nehmen könnte, die Preise würden durch die 
Mehrproduktion beeinflußt werden; denn die 
Phosphatdünger find notwendiger als die Stick- 
stoffdünger, und man findet keine rechte Er- 
klärung für den immer noch bestehenden recht 
beträchtlichen Preisunterschied zwischen diesen 
beiden Düngersorten. (Nach LEngmis.) 
Detroleum-Vorhbhommen in frgentinlen. 
Eine wirtschaftlich anscheinend recht beachtens- 
werte Neuigkeit ist das bei der Suche nach 
Wasser in einer Tiefe von 540 m festgestellte 
Vorkommen von Petroleum in Comodoro Riva- 
davia, einem Hafenort des Territoriums Chubut. 
Nach erfolgter amtlicher Bestätigung der darüber 
eingelaufenen Nachrichten hat die Argentinische 
Regierung, um der Spekulation vorzubengen, im 
Umkreise von fünf Meilen jederlei Mutung und 
Schürfung verboten und des weiteren Ingenieure 
mit der chemischen Untersuchung des anscheinend 
vorzüglichen und reichlichen Fundes beauftragt. 
Regierungsseitig ist auch unter Bereitstellung der 
nötigen Mittel — rund 32 000 Papierpesos — 
wegen späterer Ausbeutung das Ersorderliche ver- 
anlaßt worden. Da die Fundstelle etwa 1 km 
von der Küste entfernt liegt, sollen die unter
        <pb n="569" />
        G 491 20 
argentinischer Flagge nach Patagonien fahrenden 
Hamburger Dampfer gegebenenfalls durch Ein- 
stellung von Tanks zur Beförderung des Petro- 
leums eingerichtet werden. 
Bisher hat sich noch keine Petroleumquelle in 
Argentinien so ergiebig gezeigt wie die Entdeckung 
in Comodore Rivadavia. Es sind ähnliche Funde 
schon früher gemacht worden, und zwar in San 
Pedro, Jujuy, Oran, Salta, Cacheuta, in der 
Provinz Mendoza und deren Departement San 
Rafael, im Territorium Neuquen am Rio 
Barrancas und am Picun Leufu sowie in der 
Provinz San Luis und in den Territorien 
Chubut und Feuerland; aber die Ergebnisse der 
Bohrungen sind noch immer unbedeutend ge- 
blieben. Es bleibt abzuwarten, ob die neuesten 
Funde den gehegten Erwartungen auf die Dauer 
entsprechen werden. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats 
in Buenos Aires.) 
Mineraliengewinnung in Ranada im Jahre 1907. 
Nach einer amtlichen vorläufigen Zusammen- 
stellung erreichte die Mineralienerzeugung Kanadas 
im Jahre 1907 einen Gesamtwert von 86 183 477 S. 
Davon entsielen auf metallische Erzeugnisse 
42 434 087 #8 und auf nichtmetallische ein- 
schließlich der Baumaterialien und Tonerzeugnisse 
43 449 390 5k. Dazu kam der Schätzungswert 
der Mengen von stanstisch nicht festgestellter 
Gattung mit 300 000 S. Im einzelnen werden 
die Mengen und Werte der kanadischen Mineralien- 
erzeugung im Jahre 1907 folgendermaßen an- 
gegeben: 
Metallische Erzeugnisse: 
1907 
  
Menge Wert in 8 
Antimonerz. Tons“) 2 016 65 000 
Kupfer engl. Pfd. 57 381 746 11 478 644 
Gold — 8264 765 
Eisenerz 
(Ausfuhr). Tons 25 901 45 907 
Roheisen aus 
kanad. Erz - 107 599 1 982 307 
Blei. Pfund 47 565 000 2 532 836 
Nickel - 21 189 793 9535 407 
Silber Unzen 12 750 044 8 329221 
Kobalt, Zink 
u. and. met 
Mineralien — 200 000 
Summe — 42 434 087 
*) 1 Ton —= 2000 englische Pfund. 
  
Nichtmetallische Erzeugnisse: 
  
  
Arsen (ger.) engl. Pfd. 660 080 36210 
Asbest ... Tons 62 018 2 482 984 
Asbestik. - 28 519 22 059 
Chromeisen- 
stein. ... 7 196 72 901 
Kohle 10 510 961 24 560 238 
Torf 50 200 
Korund 1 892 177 922 
Feldspat 12 584 27 809 
Graphit 579 16 000 
Schleifsteine. 5 382 46 876 
«.... 475 508 642 470 
Kalkstein als 
Flußmittel 
b. Schmelzen 359 503 298 097 
Manganerz 
(Ausfuhr) — — 
Glimmek. —- 333 022 
Mineralische 
Farbstoffe: 
Baryt. - 2016 4500 
Ocker - 5 828 35 570 
Mineralwass. Gall. 250 985 110 524 
Naturgas — 748 581 
Petroleum Fässer 788 872 1 057 088 
Phosphat Tons 750 5 514 
Pyrite - 39 133 189 353 
Salz - 72697 342315 
Talkstein - 1534 4602 
Tripolith .. - 30 225 
Summe — 31 217 060 
Baumaterialien und Tonerzeugnisse: 
  
Nak. Zement Fässer 5775 4 043 
Portl.-Zement - 2368 593 3374 828 
Fliesensteine Sg. yds 3 000 2550 
Sand u. Kies 
(Ausfuhr) Tons 298 095 119 853 
Abzugsröhren - — 1211 000 
Schiefer Squares 4 335 20 056 
Baumateria- 
lien, einschl. 
Ziegelsteine, 
Bausteine, 
Kalk usw. — 7 500 000 
Summe — 12 232 330 
(The Boamnl of Tiande Journal.)
        <pb n="570" />
        W 492 e. 
Das S#nngeschäft in den Stralts Settlements und den Vereinigten OMalalenstaacten im Jahre 1907. 
Für den Zinnbergbau der Straits Settlements und der Bereinigten Malaienstaaten ist das 
Jahr 1907 durch eine weitere Zunahme des maschinellen Maschinenbetriebs bemerkenswert, den 
nunmehr nicht nur alle europäischen Minen ausgenommen haben, sondern für den auch chinefische 
Minen sich zu interessieren anfangen. Die Entwicklung fördert die Regierung durch strengere Maß- 
nahmen, die auf eine sorgfältigere Ausbeutung der erpachteten Zinnländereien abzielen, wie Schonung 
und Erleichterung der Schaffung von Wege= und Wasserrechten usw. 
Der größte Teil des Zinnerzes wird indessen immer noch nach der altien chinesischen 
Methode, nämlich durch Waschen der zinnführenden Bodenschicht in Holzrinnen, gewonnen, und es 
sind immer noch etwa 85 v. H. aller bearbeiteten Zinnfelder in chinesischem Besitz. 
Hatten die hohen Zinnpreise in der ersten Hälfte des verflossenen Jahres die Ziungewinnung 
gefördert, so hat der außerordentliche Preissturz im 2. Halbjahr (von 96 3 pro Pikul im Monat 
Januar auf 63 3 im Monat Dezember) viele schwach finanzierte und teuer arbeitende Minen zur 
Einstellung der Arbeit gezwungen. Die Gesamtausfuhr an Zinn und Zinnerz aus den Vereinigten 
Malaienstaaten ist aber demungeachtet gegenüber der des Vorjahres nur um 3150 Pikul = 1875 d2 
zurückgeblieben. Wie hoch die Ausbeute selbst war, läßt sich jetzt noch nicht feststellen; manche Kreise 
nehmen an, daß sie, da das Zinnerz von einer Anzahl Gruben in Erwartung besserer Preise viel- 
fach nicht verkauft und daher auch nicht ausgeführt wurde, die Ausbeute des Jahres 1906 
(486 182 dz) erreichen, wenn nicht übersteigen wird. 
  
Von den einzelnen Staaten wurden ausgeführt: 
  
1907: 
aus Zinn Zinnerz 
Pikul 
Perack 99745,35 (— 336624,28) 332 141,16 (+ 29 101,80) 
Selangor. 82 093,39 (— 34 874,91) 191 806,68 (+ 40 151,36) 
Negri Sembilan 40 198,75 (□ 7291, 11) 34 955,86 (J 4 660,04) 
Pahang 12 619,83 (P 3 199,60) 20 575,06 (— 4992,80) 
Zusammen 234 157,32 (— 72590,70) 579 478,76 (+ 69 440,33) 
138 379,36 d2z 344 927,83 dz 
Berücksichtigt man, daß diese Ausbeute fast nur aus den schon bekannten und seit Jahren 
bearbeiteten Zinnfeldern stammt und daß neue Distrikte nicht aufgeschlossen worden sind, so ergibt 
sich, daß die Lebensdauer gewisser Zinnfelder länger zu sein scheint, als man bisher angenommen 
hat. Besonders gut war die Ausbeute des Staates Selangor, welche die des Vorjahres um 
5276 Pikul = 3140 dz überstieg. Dabei galten die Zinnfelder dieses Staates seit den letzten Jahren 
als erträgnisarm und der Erschöpfung nahe. 
Reichhaltiges zinnführendes Gestein soll in letzter Zeit an der Grenze des Kinta-Bezirks 
und Batang Padang-Bezirks neu aufgefunden worden sein. 
Der Preisrückgang hat Zeitungsnachrichten zufolge dazu geführt, daß zu Anfang des Jahres 
1908 über 100 chinesische Zinnminen mit etwa 30 000 Kulis den Betrieb eingestellt haben. Von 
diesen Minen sollen nach Mitteilung von chinesischer Seite zuerst diejenigen geschlossen worden sein, 
die bei einem Preise des Metalls von 80 bis 90 3 nach der alten chinesischen Methode nicht mehr 
bearbeitet werden konnten. Die Zahl dieser Minen soll etwa 40 v. H. der chinesischen Zinnminen 
betragen. Auch bei einem Preise von 65 3 sollen Minen, namentlich solche, die nicht genügendes 
Kapital besaßen, geschlossen worden sein. Die Zahl der chinesischen Minen, die bei einem Zinn- 
preise von 50 3 pro Pikul nicht mehr abgebaut werden können, wird von derselben Seite auf etwa 
25 v. H. angegeben. 
Das Zinngeschäft war übrigens im Jahre 1907 außer durch die Erschütterung des ameri- 
kanischen Marktes, dessen Zinnaufnahme zurückging, besonders durch einen Londoner Spekulanten 
beunruhigt worden, der von der à la hausse spekulierenden Gruppe der einheimischen Händler und 
Grubenbesitzer, der er bis dahin angehört hatte, plötzlich aussprang und durch Warrant-Verkäufe 
den Preis warf.
        <pb n="571" />
        W 493 20 
Die bekannteren Zinngruben-Aktiengesellschaften waren im Anfang d. J.: 
Name 
Belat Tin „Mining Co. Ltd. 
Bruang .. 
Brusch Hydraalrc Tin Mining Co. Ltd. 
Jeher Hydraulic Tin Mine Co. Ltd. 
Kanaboi Ltd. 
Kinta Tin Mines Lid. 
Kledang Tin Mining Co. Ltd. 
Kuantan Tin Mining Co. Ltd. 
Lahat Mines Ltd. . 
Malaya und Siam Corporation Lid. 
Pahang Consolidated Co. Ltd. . 
Pahang Consolidated Co. Ltd. 7 v. v. wur 
Pusing Lama Tin Mines Ltd. . 
Rambutan Ltd. 
Redhills Tin Mining Co. Lid. 
Royal Johorne Tin Mining Co. Lid. 
Salak South Ltd. . 
Sempan Tin Mines Ltd. 
Sipiau Tin Co. Ltd. 
Serendah Hydraulic Tin i Co. 2bb. 
Tekka Lid. 
Tronoh Mines Ltd. 
Anzahl 
Grün= Kapital der Aus- 
dungs= Tausend Eingezahlt Attien gabe- 
jahr 3oder #. wert 
an 
1903 300 8 300 000 3 10 5 
1907 300 8 225 000 5 2 10 3 
1901 600 5 600 000 f5 60 10 8 
1905 30 K. 30 000 L 30 1 4 
1907 400 3 375 000 S 40 10 3 
1901 60 à 60 000 S 60 1 2 
1906 100 K—. 90 000 K 100 1 
1905 150 38 99 000 3 15 10 5 
1906 120 4. 120 000 K 120. 1 # 
1906 30 2 30 000 S 30 1 K 
1906 250 . 179 500 600 5— 
1906 250 K. 179 500 L 100 1 L 
1904 120 2. 100 000 K 120 1 2 
1905 27 4. 27 000 S 27 1 # 
1905 *— 35 200 K 4. 1 # 
1900 110 8 110 000 3 22 5 35 
1907 500 8 375 000 8 50 10 3 
1907 80 K. 80 000 KS 80. 1 L 
1899 230 S 230 000 3 23 10 5 
1906 850 5 850 0O00 3 85 10 3 
1907 90 L 70 000 S 90 1 K 
1902 160 L. 160 000 160 1 L. 
Gach einem Lericht des Kais. Generalkonsulats in Eingapore) 
der Chiclegummi gewonnen wird. Die Spezies 
Konzessionsertellung für Guttaperchagewinnung 
in Uicaragua. 
Nach dem Bericht des amerikanischen Kon- 
sulats in San Juan del Norte hat die Regierung 
von Nicaragua einem gewissen R. J. La Villebeuvre 
in Managua das ausschließliche Privileg erteilt, 
in den nächsten zwanzig Jahren eine Art Gutta- 
percha aus dem Tunabaum zu gewinnen und zu 
verarbeiten. Die Konzession erstreckt sich auf alle 
Tunabäume in Nationalländereien in den Distrikten 
Cabo Gracias a dios, Prinzapolka, im Departement 
Jinetoga und in dem Teil Nueva Segovias, der 
östlich vom 86. Meridian gelegen ist. Der Re- 
gierung ist eine Abgabe von 2 Cents für jedes 
Kilogramm der gewonnenen Guttapercha zu zahlen, 
gleichviel ob sie im Lande verarbeitet oder aus- 
geführt wird. Der Konzessionär darf während 
der Kontraktsdauer alle Maschinen, Werkzeuge, 
Chemikalien und sonstigen zur Ausnutzung der 
Konzession benötigten Materialien zollfrei ein- 
führen. Er darf auch die Konzessionen an andere 
Einzelunternehmer und Syndikate übertragen, aber 
unter keinen Umständen fie einer fremden Regierung 
abtreten. 
Der Tunabaum gehört zur Familie der Balata- 
bäume und gleicht dem „Zapotebaum“, von dem 
  
Tuna ist in Nicaragua einheimisch und kommt 
besonders zahlreich in dem Distrikt Cabo Gracias 
vor. Der Baum ist dem Gummibaum ähnlich, 
und seine Milch besitzt die Farbe und Dichtigkeit 
des Rohkautschuks, ermangelt jedoch gänzlich der 
Elastizität. 
Zahlreiche Analysen der Tunamilch wurden 
bereits ausgeführt, um festzustellen, ob sie auf 
irgend einem Gebiete mit Nutzen zu verwenden 
sei, aber es entstand keine nennenswerte Nach- 
frage nach dem Produkt. Zeitweise wurden 
schon seit 1885 kleine Mengen Tunaguttapercha, 
wahrscheinlich zu experimentellen Zwecken, zur Aus- 
fuhr gebracht, aber zu keiner Zeit überstieg die 
Ausfuhr 5000 Pfund im Jahr. Die Preise der 
Waren schwanken zwischen 7 und 25 Cents pro 
Pfund, ohne daß sich ein wirklicher Marktpreis 
bildete. 
Die Nachsuchung und Erteilung der Konzession 
läßt darauf schließen, daß sich nun ein Ver- 
wendungszweck für die Tuna-Guttapercha gefunden 
hat. Sollte für das Erzeugnis sich ein bedeutender 
Bedarf entwickeln, so würde die Konzession einen 
großen Nutzen abwerfen können. 
  
(Nach Daily Consular and Trade Reports.)
        <pb n="572" />
        GV 494 20 
HKonzessionsertellung für Gewinnung der Majagua- 
kaser in Uicaragua. 
Nach einem amerikanischen Konsulatsbericht 
hat die Regierung von Nicaragua einem früheren 
Beamten die Konzession zur ausschließlichen Ge- 
winnung, Bearbeitung und Ausfuhr der Fasern 
von Majaguabäumen in den Nationalforsten der 
Republik erteilt. 
Der Baum, Hibiscus tiliaceus, der von den 
Eingeborenen Majagua genannt wird, kommt an 
den Küsten und im Innern Nicaraguas in großer 
Zahl vor; er erreicht dort eine beträchtliche Größe, 
und seine Rinde ergibt eine Faser von außer- 
ordentlicher Festigkeit. Die rohe Faser wird, 
namentlich im Inland, an Stelle von Bindfaden 
verwendet, und wenn mehrere Strähne zusammen- 
gedreht werden, erhält man Schnüre von großer 
Haltbarkeit. Die Eingeborenen benutzten die Faser 
seit langem zur Herstellung von Lassos, Halftern 
und Tauen. Selbst aus der rohen Faser her- 
gestellte Taune kommen in Festigkeit und Halt- 
barkeit denen aus fast jedem andern Material 
gleich. Die Bootführer an der Küste Nicaraguas 
stellen sich die Leinen zum Festmachen und Ver- 
ankern der Fahrzeuge aus der Rinde des Baumes, 
den sie Mahoe nennen, selbst her und ersparen 
dadurch die Ausgaben für die Taue von Manila= 
hanf, die sie sonst zu teuren Preisen kaufen 
müßten. Das Holz der Majagua eignet sich 
auch zur Herstellung von Schiffswinkeln, weil es 
zähe, verhältnismäßig leicht und gut zu be- 
arbeiten ist. Die Faser wird aus dem Bast des 
Baumes gewonnen, der unter der verhältnis- 
mäßig dünnen Außenrinde des Baumes in ver- 
schiedenen Lagen liegt und sich leicht ablösen 
läßt, wenn man die abgeschlagene Rinde einige 
Stunden lang in Wasser aufgeweicht hat. Die 
in Nicaragua zu gewinnende Menge von Majagua- 
faser ist anscheinend sehr groß. 
(Nach Daily (onsulur und Trade Reports). 
Bergbau und Minerallenausbeute in Algerien. 
Nach dem Exposé des Generalgouverneurs 
für 1907 waren in Algerien im Jahre 1906 
45 Bergwerke im Betriebe, in denen Mineralien 
im Wege des Tiefbaues gewonnen wurden (mines), 
und zwar im Departement Oran 6, im De- 
partement Algier 4 und in dem von Constantine 
35. In 28 wurden Zink und Blei, in 7 Eisen, 
in 4 Kupfer, in 3 Antimon und in je einem 
Quecktilber und Schwefel zutage gefördert. End- 
lich wird in einer Mine Petroleum gewonnen. 
Die Ausbeute betrug an: 
Eisen. 140 112 t Quecksilber 1 000t 
Zink u. Blei 76 558= Antimon 550. 
Kupfer 9 616-Schwefel 200.= 
Zusammen 228 036 
  
Die Petroleumausbeute belief sich auf 56 500 
Liter. Die Namen der einzelnen Anlagen, die 
Art der in ihnen gewonnenen Mineralien und 
ihre Erträge nach Menge und Wert ergibt die 
folgende Aufstellung: 
Name der Mine Were ung **’3 Wert 
Muneralien weralien Frcs. 
Departement Oran. 
Mazis « Zink u. Blei 3252 405 658,34 
Djebel Masser - 695 80 636,21 
Bab MTeurba Eisen 28 974 376 662,00 
Dar-Rih - 24 528 269 808,00 
Camerata - 24 469 269 159,00 
Departement Algier. 
Ouarsenis Zink u. Blei 6 633 549 842,44 
Djahamama - 1077 137 940,05 
Guerrouma - 1 768 224 823,33 
Ain-Oudrer Eisen 8 233 55 655,08 
Departement Constantine. 
Ain-Mokra Eisen 1757 29 885,00 
Bou-Hamra - 8 538 34 699,00 
Timezerit - 43 611 505 887,60 
Mesloula Zink u. Blei 2 886 489 289,00 
Ouasta . · 9550 1437 811,00 
Hammam-= 
N'Bails- - 11431 375 367,00 
M'Cid-Aicha - 952 81 571,69 
Kef-Rekma - 495 106 603,00 
Chabet-Mazeli - 1 190 145 703,00 
Afoural - 1273 116 877,30 
Bou-Cherf - 91 8 099,00 
Tiou-Knine - 608 52 418,80 
Djiebel-Anini - 1019 153 182,03 
Dra-Sfa - 3 671 473 146,31 
Kef-Semmah. O 2172 342 387,17 
Boukedema - — — 
Dijebel-Z' Dim - 834 133 723),13 
Ain-Kechera - 200 30 000,00 
Chellala - 1029 131313,20 
Ain· Arko .. - 9226 1768 376,00 
Diebel-Felten - 7 413 1007 311,00 
Fedi-M'Kamene - 185 34064,86 
Diendeli - 1 201 135 093,00 
Sidi-Rouman O"c 377 51 308,00 
Ain-Roua - 2234 354 565,69 
Diebel-Soubela - 5 034 526 919,53 
Les Achaiches Kupfer 703 5 622, 25 
Ouenga - 1 621 67 726,85 
Tadergount. - 189 27 034,55 
Ain-Barbar - 7 104 1075 638,60 
El-Hammimate Antimon 469 58 841, 11 
Taha. .. 50 31 500,00 
Sanza . - 30 10 440,00 
Thagit . Quechksilber 1 000 7 099,30 
Heliopolis Schwefel 200 10 000,00
        <pb n="573" />
        G 495 20 
Im Jahre 1907 wurden 51 Bergwerke aus- 
gebeutet, mithin 6 mehr als im Jahre vorher. 
Es wurden die Kupfermine El-Melhalla und die 
Kupfer-, Zink= und Bleimine Kef-Oum Theboul, 
beide im Departement Constantine, wieder in 
Betrieb gesetzt und außerdem 4 neue Minen- 
konzessionen — je zwei im Departement Algier 
und Constantine — erteilt, nämlich: 
1. die Mine Tizi-'Taga für Blei und Kupfer, 
2.= .-Ain-Sadoung = Eisen, 
3. -— —- Merouna -Zink, 
EEIIECLXIIIE Kupfer 
Die Zahlen für die Ausbeute im Vorjahre 
liegen noch nicht vor. Nur für das in der 
Petroleummine in Ain-Zeft gewonnene Erdöl 
wird sie auf 83 700 Liter angegeben. 
Was die nahe der Erdoberfläche gelegenen, 
im Wege des Tagebaus betriebenen und daher 
nicht konzessionspflichtigen Lagerstätten (minieres) 
betrifft, so wurden in ihnen im Jahre 1906 im 
ganzen 584 383 Tonnen Eisen gewonnen, und 
zwar: 
Departement Oran 
in der minière Beni-Soaf 310 694 Tonnen, 
- Kristel 39 831 
Departement Algier 
— 
in der minière Temoulga 54 087 - 
-— - Rouina 29288 - 
- - Sadouna 10 000 - 
- - d'Ouede-Djer 4846 - 
- - Zaccar . . .. 121408 - 
- 2 - Ain-Oudrer 14229 - 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Algier). 
Viang-Vlang-RKultur in Cochinchlna. 
Nach Mitteilung des amerikanischen General- 
lonsuls Haynes werden in der Provinz Bienhoa 
in Cochinchina Versuche mit der Kultur des für 
die Parfümfabrikation wichtigen YMang-DBlang- 
baumes mit gutem Erfolge unternommen. Der 
hohe Preis, der für Mang-Dlang-Essenz gezahlt 
wird, macht die Kultur äußerst gewinnbringend. 
Nach amtlichen Angaben soll eine Anbaufläche 
don 2 Acres, die mit 300 Bäumen bestellt ist, 
6500 Pfund Blüten ergeben, aus denen schließlich 
33 Pfund Essenz gewonnen wird. Nimmt man 
als Wert für 1 Pfund Essenz 18 8s an, so würde 
sich aus dem gedachten Areal ein Gewinn von 
sast 600 3 ergeben. 
(Aus #lonthlr Consular and Trade Reports. 
Washington.) 
  
Wolframitfunde in Britisch-Indien. 
Die Lager der in den indischen Zentral- 
provinzen gemachten Wolframitfunde, welche un- 
gefähr 25 englische Meilen in südöstlicher Richtung 
von Nagpur bei dem Dorfe Agargaon, zufällig 
bei der Suche nach Manganerz, entdeckt wurden, 
sollen von ziemlicher Bedeutung sein. 
Das Erz soll in parallel laufenden Quarz= 
lagen mit einem Durchmesser von einem engl. 
Zoll bis anderthalb engl. Fuß in einer Glimmer- 
schicht in einer Ausdehnung von ungefähr zehn 
Meilen in kristallischen Klumpen in der Regel 
von der Größe einer Erbse bis zu der eines 
Hühnereis vorkommen. Vereinzelt fand man 
selbst Stücke im Gewichte von ungefähr 25 lbs. 
In den meisten Fällen wurde das Mineral sehr 
eng mit der Quarzmatrix verbunden gefunden, 
und der Glimmer soll in seiner nächsten Nähe 
von einem ganz besonderen goldgelben Schimmer 
sein und einen perlartigen Lüster besitzen. 
Bisher hat man das Vorkommen des Erzes 
über einer Länge von 1400 Fuß genau fest- 
gestelltt man nimmt jedoch an, daß die Lager 
sich auf mindestens zehn Meilen hinziehen, da 
man in dieser Entfernung hier und dort ver- 
einzelte Stücke bei der oberflächlichen Suche 
bereits gefunden hat. 
Die Entdeckung von Wolframit scheint also 
von nicht unbedeutendem Umfange zu sein, und 
dürfte das Mineral bei der Ausfuhr von indischen 
Erzen in der Zukunft einen wichtigen Platz be- 
anspruchen. 
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem 
Kaiserl. Generallonsulat in Calcutta). 
Minerallengewinnung Tasmanlens im Jahre 1907. 
Nach den amtlichen Berichten wies die Mineral- 
erzeugung des australischen Staates Tasmanien 
im Jahre 1907 einen Wert von 2277 159 4 
gegen 2 257 147 &amp; im Jahre 1906 auf. 
Von den gewonnenen Mineralien kamen im 
einzelnen folgende in Betracht: 
Menge Wert in # 
1906 1907 1906 1907 
Feinunzen 
Gold 60 023 65 354 254 963 277 607 
Ton 
Werkblei. 87 117 69 762 462 443 572 560 
Kupfer 8708 8247 862 444 832 691 
Kupfererz 2234 788 72 480 36 975 
Zinn und 
Zinnerz 4 472 4 342 557 266 501 681 
Eisenerz. 2 600 3 000 1 100 1 150 
Kohle 52 895 58 891 44 962 50 057 
Wolfram 19 40 1 465 4 411 
ewts. 
Wismut 6 3½ 24 27
        <pb n="574" />
        W 496 
Das Reinergebnis bedeutet eine Zunahme von 
ungefähr 20 000 K hinsichtlich des Wertes für das 
Jahr 1907, die hauptsächlich auf den größeren 
Ertrag und den höheren Wert von filberhaltigen 
Bleierzen (Werkblei) zurückzuführen ist. Diese 
Zunahme wurde indessen einigermaßen ausgeglichen 
durch eine Abnahme an Tonnengehalt und Wert 
sowohl bei Kupfer als auch bei Zinn. Es ist 
wahrscheinlich, daß, wenn nicht die Preise der 
Metalle steigen, das vergangene Jahr für geraume 
ei die Höchstgrenze in Tasmanien darstellen 
(The Mining Journal.) 
Der bandel Matals 1907. 
Die statistischen Ergebnisse lassen im Handel 
Natals während des Jahres 1907 einen be- 
trächtlichen Rückgang erkennen, der bei der Ein- 
fuhr merklicher hervortritt als bei der Ausfuhr. 
Während nämlich die Einfuhr von 11 135 532 4 
im Jahre 1906 auf 10 262 042 L im Jahre 
1907 gesunken ist und somit einen Ausfall von 
Frund 900 000 K ergibt, beträgt die Abnahme 
der Ausfuhr, die sich auf 10 057 339 &amp; gegen 
10 557 947 &amp; im Jahre 1906 belief, in runden 
Ziffern nur 500 000 L. In Wirklichkeit lagen 
die Verhältnisse aber nicht so ungünstig, wie die 
statistischen Daten beim ersten Anblick erkennen 
lassen; denn die Wiederausfuhr, die im Jahre 
1906 einen Wert von 5 755 412 K erreicht hatte, 
ist im Jahre 1907 um 1 115 117 K geringer 
gewesen als im Vorjahre, und die Ausfuhr süd- 
afrikanischer Produkte hat sich von 3 859 422 K 
im Jahre 1906 auf 4 534 427 4 im abgelaufenen 
Jahre gehoben. 
Diese gesunden Anzeichen, die auf ein Heran- 
nahen besserer Zeiten schließen lassen, treten auch 
in vielen Einzelergebnissen der Einfuhr sichtbar 
hervor. Namentlich sind es die Klassen der 
Nahrungs= und Genußmittel, der Rohmaterialien 
und der Fabrikate, die mit ihren Einfuhrergeb- 
nissen einen guten Maßstab hierfür abgeben. 
Für ein Land wie Natal ist ein Rückgang in 
der Einfuhr von Nahrungs= und Genußmitteln 
Waren 
Ale und Bleier Gall. 
Speck und Schinkeen HHIUbs. 
Biskuit und Kakes - 
Butter ... . - 
Margarine au - 
Käse ........ - 
Zichorien ...-...... - 
Roher Kaffee . - 
Gerösteter und gemahlener Kaffee . - 
  
gewiß ein Anzeichen für eine gesunde Entwicklung. 
Wenn dieser Ausfall im Jahre 1907 auch nur 
einen Wert von 381 480 K darstellt, so ist er 
doch bemerkenswert, namentlich wenn man die- 
jenigen Waren ins Auge faßt, bei welchen dieser 
Rückgang hervortritt. So ergibt sich bei der 
Einfuhr von Biskuit und Kakes eine Abnahme 
um 6884 K. Weizenmehl ist der Menge nach 
von 75 943 498 lbs im Jahre 1906 auf 
60 196 173 lbs im vergangenen Jahre in der 
Einfuhr zurückgegangen. Im Vergleiche mil 
dieser Erscheinung kann die von 12 565 K auf 
17 938 K gestiegene Weizeneinfuhr als eine ge- 
sunde Entwicklung angesehen werden, da hieraus 
hervorgeht, daß die Mühlenindustrie im Lande 
mehr beschäftigt worden ist als früher, wo mehr 
fertiges Mehl bezogen wurde. An getrockneten 
und konservierten Fischen, deren Einfuhr sich im 
Jahre 1906 auf 78 478 K bewertete, wurde im 
Jahre 1907 nur für 59 632 2&amp; eingeführt. Bei 
den Bezügen von Fruchtgelee und Fruchtsäften 
machte der Rückgang im Werte mehr als 35 v. H. 
aus. Bei den Kartoffeln sank die Einfuhr von 
21 038 L im Jahre 1906 auf 5963 &amp; im Jahre 
1907 herab. 
Wenn diesen für die Kolonie günstigen Er- 
scheinungen auf der anderen Seite auch Er- 
höhungen der Einfuhr von Nahrungs= und Ge- 
nußmitteln gegenüberstehen, so fallen diese bei der 
Eigenart der Verhältnisse des Landes doch nicht 
so schwer ins Gewicht. Insonderheit ist dies der 
Fall bei der gesteigerten Einfuhr von Speck, 
Schinken, Eiern und Schweinefett. Erwähnens- 
wert ist ferner der vermehrte Bezug von Konfekt, 
Weizen, frischen Fischen, frischen Früchten und 
Nüssen, Reis, Zucker und Zuckerprodukten. Diese 
Mehrbezüge sind indes unbedeutend und fallen, 
abgesehen vom Zucker und Konfekt, deren erhöhte 
Einfuhren sich weniger rechtfertigen lassen, nicht 
so sehr ins Gewicht. 
Im einzelnen ergeben sich für die Einfuhr 
von Nahrungs= und Genußmitteln, deren Wert im 
Jahre 1907 sich auf 2 128 914 K belief gegen 
2 600 394 2 im Jahre 1906, folgende Ausweise- 
  
1907 1906 
Menge Wert Menge Wert 
4 4 
100 670 18 669 136 237 23 413 
2 452 256 87 623 2433 909 80 457 
843 738 22 907 1 071 666 29 791 
4428 148 210 547 5 520 018 265 014 
1 018 107 33 529 1122 287 4 042 
1 545 936 43 510 1 815 038 48 792 
563 818 4689 643 198 5 323 
2 496 179 43 900 2 956 940 55 716 
37 034 1249 61 803 2 160
        <pb n="575" />
        W 497 20 
  
1907 1906 
Waren Menge Wert Menge Vert 
Konfekt. lbs. 1 238 133 50 400 1 265 626 49 735 
Mais ·........- 1974 19 839 608 1804 
Weien 5 518 917 17 938 4280 404 12 565 
Weizenmehl ........- 60 196 173 227 065 75 943 498 308 627 
Anderes Mehl.. ..22 11 363 464 50 895 30 077 128 99 562 
Eier.. ..... ZBahl 1 791 750 7870 1 581 769 6269 
Fische, frische slobs. 7 939 298 1 038 43 
. getrocknete und konservierte - 3061613 59 632 3830 545 78 478 
Fruchtgelee und Fruchtsäste - 959 382 16 122 1523 048 25 134 
Schweineftct - 740 963 17 388 627 018 12 108 
Fleisch, frisch und gefroren - 40 655 363 459 491 46 685 792 481 587 
5 kkonserviert . - 721 404 23761 1990 055 53 358 
Früchte, frische - — 35 355 — 33 766 
- getrocknete und konservierte - 1 716 556 27 348 2247 458 33 052 
Kondensierte Milcs - 4854 048 86 425 6745 551 118 490 
Hafermehl usw. - 3082342 34 409 — 38 514 
Reis# - 42 094 442 195 004 48 050 898 189 937 
Spirituöse Getränke Gall. 394 335 157 034 442 785 177 689 
Zucker lIibs. 12 729 535 68 210 12 181 467 67 907 
Zuckerprodukte - 1 811 620 14 600 1727534 14 487 
Tee - 1 339 493 60 9599 1448 200 65 116 
Kartoffein - 1 873 132 5963 7 470 619 21 038 
Frisches Gemüse .... 722 671 2 443 1 098 10 3167 
EEEEEEIVIEEIIEIE 711579 9043 1358 736 16 675 
Wien Gall. 31224 21 381 50 510 34 451 
Zusammen, einschl. anderer — 2218914 — 2 600 394 
Bei den Rohmaterialien und Halb- 
fabrikaten ergibt sich aus der vermehrten Ein- 
fuhr der deutliche Bewezs, daß sich die Industrie 
im Lande immer mehr hebt. Die Einfuhr dieser 
Ktlasse von Waren hat sich von 574 764 2 im 
Jahre 1906 auf 582242 2 im abgelaufenen 
Jahre gehoben. In diese Klasse fallen auch 
Futtermittel, deren Einfuhr von 29 184 2 auf 
17 585 2 herabgegangen ist. 
Bei den Fabrikaten ergibt sich ein Rück- 
gang der Einfuhr von 796 224 L. Im Jahre 
1907 hatte die Einfuhr dieser Warenklasse 
4181 462 LK betragen gegen 4 977 686 &amp; im 
Jahre 1906. Dieser Ausfall wird dem auf dem 
wirtschaftlichen Leben lastenden Drucke zuge- 
schrieben. In einzelnen Fällen ist er indes ein 
befriedigendes Zeichen für die aufstrebende Ent- 
wicklung der Kolonie, insbesondere was den 
Rücgang solcher Waren anbetrifft, die im Lande 
selbst hergestellt werden. Dahin gehören namentlich 
e verminderten Bezüge an Lichten, Zünd- 
hölzern, Sattl „gewöhnlicher Seife, Zigarren, 
Zigaretten und anderen Tabakfabrikaten, Karren 
und Wagen. 
Die Ausfuhr südafrikanischer Produkte (ohne 
  
Gold und Goldkonzentrate) richtete sich mit einem 
Werte von 1 762 684 K über Durban nach 
überseeischen Ländern; der Wert der nach den 
übrigen Staaten der südafrikanischen Zollunion 
ausgeführten Waren belief sich auf 1 538 126 K. 
Im ganzen ergibt sich also für die südafrikanischen 
Produkte ein Ausfuhrwert von 3 300 810 K. 
Im Jahre 1906 wurde für 1 181 808 K über 
Durban nach überseeischen Ländern und für 
1 497 166 2L nach den anderen Zollunionsstaaten 
ausgeführt, so daß sich ein Gesamtausfuhrwert 
von 2 678 974 2 ergibt, der hinter demjenigen 
des Jahres 1907 um 621 836 K zurückbleibt. 
Abnahmen treten bei der Überseeischen Ausfuhr 
namentlich hervor bei lebenden Tieren, Angora- 
wolle Zündhölzern, Zucker, frischem Gemüse und 
Wein, während bei Akazienrinde, Kohlen, Getreide 
und Mehl, Früchten Häuten und Fellen, Tabak 
und Wolle bemerkenswerte Ausfuhrsteigerungen 
zu verzeichnen sind. 
Im einzelnen gestaltete sich die überseeische 
Ausfuhr südafrikanischer Produkte nach Menge 
und Werten in den beiden letzten Jahren 
wie folgt:
        <pb n="576" />
        W 498 20 
  
  
  
1907 1906 
Menge Wert Menge Wert 
+ 4 
Lebende Tiere Zahl 29 1 387 568 16 177 
Rinden Ibs. 53 400 026 136 873 33 054 539 89 056 
Kohlen Tons 56 850 38 242 18 324 12 963 
(2000 lbs.) 
Bunkerkohlen . Tons 669 970 528 093 480 468 375 825 
Getreide und Mehl . lbs.860885851719201404810 3650 
Früchte, frische und ** — — 3 025 — 144 
Angorawolle Ibd#. 1 125 957 51 0900 1 075 030 54 519 
Rindshänt ... - 4278 345 106 123 1 823 314 48 555 
Ziegenfelle - 151191 2876 75 036 1 641 
Schaffele - 1 413 631 34 341 979 124 24 582 
Zündhölzer . ·....Gros 4338 611 6 575 935 
Spirituosen Gall. 112 564 3 846 37 820 1 229 
Zucker . lbs. 31 239 253 65 175 524 
DTeee - 584 299 20 147 2 057 80 
Tabak .....·. - 6 192 1 203 5 673 148 
Frisches Gemüse . . — — 112 — 242 
Wein. . . .Gall. 8 5 21 13 
Wolle, gewaschen . ...lhs. — — — —- 
-gekemtgt.·...... - 530 211 33 651 241 761 16 213 
-im Schwe ... "Ü 19 733 887 603 604 17 628 475 520 556 
Zusammer, einschl. anderer — 1 762 684 — 1 181 808 
Rohgold . Unzen 322 533 1200 596 313 063 1 156 233 
Goldkonzentrate — — 33 021 — 24 215 
Insgesamt — 2996 301 — 2362 256 
An der Ausfuhr nach den anderen Staaten 
der südafrikanischen Zollunion war die Kapkolonie 
mit 54 567 K, die Oranjeflußkolonie mit 25051 2L 
und Transvaal mit 91 964 2 beteiligt. Die 
Wiederausfuhr richtete sich mit 15 377 K nach 
der Kapkolonie, mit 45 927 KLK nach der Oranje- 
flußkolonie und mit 313 835 K nach Transpvaal. 
So schwer der wirtschaftliche Druck die süd- 
afrikanischen Kolonien heimgesucht hat, er hat 
doch das Gute mit sich gebracht, daß er läuternd 
auf die wirtschaftlichen Verhältnisse eingewirkt 
hat. Und wenn man auch nicht so weit zu 
gehen braucht, daß man als Ursache für den 
wirtschaftlichen Tiefstand den übermäßigen Ein- 
kauf überseeischer Waren hinstellt, so ist doch nicht 
zu verkennen, daß diese Maßnahme mit den be- 
stehenden Verhältnissen in innigster Verbindung 
steht. Denn alle Einkäufe müssen bezahlt werden, 
und dies erfordert wiederum, daß viele landwirt- 
schastliche und bergbauliche Produkte, die unter 
günstigeren Verhältnissen zum Nutzen und zur 
Entwicklung der Kolonie Verwendung finden 
könnten, zu Gelde gemacht werden müssen, um 
damit den Verpflichtungen gegen das Ausland 
nachzukommen, und daß auf diese Weise der 
latente Wohlstand der Kolonie geschmälert wird. 
(Nach The Jatal Agricultural Journal, 
Februar 1908.) 
  
Vorschrikten für die Rüchvergütung von Elnfuhr- 
Jöllen im Auftralischen Bund. 
Unterm 13. Februar 190t6 sind unter Auf- 
hebung des § 130 der Statutory Rules Nr. 25 
vom Jahre 1904 für die Rückvergütung von 
Einfuhrzöllen im Australischen Bunde neue Vor- 
schriften (Statutory Rules Nr. 18 vom Jahre 1908) 
erlassen, wonach eine Rückvergütung des vollen 
gezahlten Zollbetrags, jedoch nicht über den je- 
weilig zahlbaren Einfuhrzoll hinaus, gewährt 
werden soll für alle Waren, außer Spirituosen, 
Wein, Bier, Tabak, Zigarren und Zigaretten, 
wenn sie entweder in den ursprünglichen Ver- 
packungen oder Packstücken, die in Gegenwart 
eines Beamten gepackt find, vorschriftsmäßig aus- 
geführt werden. In anderen als den ursprüng- 
lichen Verpackungen mit dem Anspruch auf Rück- 
vergütung verschiffte Waren müssen indessen inner= 
halb dreier Jahre vom Tage der Einfuhr ab 
ausgeführt werden. 
(The Board of Trade Journal.)
        <pb n="577" />
        W 499 2 
Außenbandel Dersiens im Jahre 1906/07. 
Der Wert der Einfuhr nach Persien belief sich im Jahre 1900/07 (21. März 1906 bis 
20. März 1907) auf 431 039773 Kran gegen 386 463 091 Kran im vorhergehenden Jahre. 
Die persische Ausfuhr im Jahre 1906/07 bewertete sich auf 353 376 841 gegen 
293 143 331 Kran im Jahre 1905/06. 
Auf die hauptsächlichsten Einfuhr= und Ausfuhrländer verteilen sich diese Werte in der 
folgenden Weise. 
Einfuhr Ausfuhr 
Herkunfts= und 1905/008 1906% 7 1905/06 wurgo6 or 
Bestimmungsländer Kran 
—dBD 6 108 989 6 329 743 5 360 274 4 616 703 
Deutschlnd 6 669 790 8 334 947 497 499 1 514 312 
Osterreich Ungarn 13222764 14 930 625 3 765 28 741 
Belgien .... 785 773 1 104 106 5 800 179 092 
Chinan.. ... 1 603 243 1 208 092 4 827 450 6 459 975 
Agypten . 635 557 52 555 1 883 070 2 180 702 
Verein. Staaten von Amerla 263 408 559 403 182 260 3 130 135 
Großbritannien 80 684 549 87 (44 025 8 124 264 15 550 992 
Britisch Inden 41 701 689 45 257 986 17 906 752 21 078 106 
Zus. Br. Reich 1#2 386 238 132 302 011 26 031 016 36 629 098 
Frankreich und Kolonien 19 563 412 23 864 086 12 997 944 13 963 396 
Griechenland .. 17 450 1100 — 
Italin 3 935 236 3 504 973 3295 1 955 
Janaar 52 057 11 263 — 2 000 
Niederlande und Kolonien 1 861 755 1 848 707 35 617 171 363 
Rußlaandnnd 1294355522 222 403 750 197 479 818 225 379 668 
Schweden 318 372 413 990 — — 
Schweiz 323 485 1 127 376 15 370 67 513 
Türkke 1435360 040 13 027 466 43 820 123 59 034 079 
  
Zusammen 386 463 091 431 039773 293 143 331 353 376 841 
(einschl. anderer Länder) 
Die haupsächlichsten Ein= und Ausfuhrartikel Persiens wiesen im Jahre 1906/07 
die folgenden Werte in Kran auf (zum Vergleich sind die entsprechenden Werte von 1905/06 in 
Klammern beigefügt): 
Einfuhr: Zündhölzer 3 883 825 (3241 926) Kran, lebende Tiere aller Art 3 294 360 
(1 099 848), Bauholz 1 699 401 (3 845 063), Kerzen und Lichte 826 406 (1 046 787), Reis 
2 827 758 (3 655 909), alle anderen Cerealien 1 502 566 (1 643 514), Mehl 6 418 262 (5 891 718), 
frische und getrocknete Früchte 1 756 055 (1 313 023), Zucker in Broten 111 592 642 (82 276 695), 
Puderzucker 16 776 320 (19 064 170), Tee 17 029 413 (21 305 220), Drogen 1.725 102 (1401 625), 
Pfeffer, Ragoutpulver, Piment, Senf, Zimt, Muskatnüsse, Gewürznelken 2 759 976 (2 634 627), 
Gummigaloschen und anderes Schuhwerk aus Kautschuk 1 222 077 (894 180), andere Bekleidungs- 
stücke als Anzüge und Leibwäsche 1 531 224 (1 407 470), Naphtha in Tanks 3 525 414 (3 942 133), 
desgl. in Fässern 3 842 931 (3258 341), Seidenkokons 2 788 609 (2 062 242), rohe tierische 
Stoffe, nicht besonders genannt 3 065 783 (2 435 163), Eisen, Stahl, Gußeisen und Gußstahl in 
Ingots, Alteisen 1 194 116 (1 117 702), Eisen und Stahl in Stangen und Platten 3 454 944 
(2790 992), Eisen= und Stahlwaren 2 623 289 (3 402 295), Emaillierte und vernickelte Waren 
u. dgl. 2 067 251 (1 607 352), Gold= und Silbermünzen 5 085 607 (9 346 405), Baumwollengarn 
89 236 304 (6 840 134), Baumwollengewebe 143 705 890 (125 740 845), baumwollener Samt und 
Plüsch 1 604 133 (1 672 294), rohe Wolle 5 060 612 (4 577 631), reinwollene Gewebe 10 851 566 
(9800 028), gemischte wollene Gewebe 5 899 163 (5 546 932), Leinen= und Hanfgarn 2 593 741 
(1 470 228), Leinen= und Haufgewebe 1 162 653 (747 255), reinseidene Gewebe (außer florett- 
seidenen sowie mit Gold oder Silber durchwirkten Geweben) 1 362 402 (1 416 493), halbseidene 
Gewebe 3773 455 (3 106 249), Kurz= und Quincailleriewaren 4 808 074 sowie (4 385 214), Spiegel 
1 185 205 (967 759), gewöhnliches Druck= und Schreibpapier 1 218 318 (850 312), rohe Häute 
2 058 576 (2 490 809), bearbeitete Häute 1 075 465 (701 912), Lederwaren 1 001 741 (921 150), 
Fayence und Porzellan 1 831 986 (1 437 980), Rohtabak 2 036 469 (2 111 869), Indigo und
        <pb n="578" />
        G 500 20 
Kermez 2 859 654 ((1720 722), Farben, nicht besonders genannt 1 434 060 (2 141 006), Glas- 
waren außer Kristallwaren, Vasen und Phantasieartikel und dgl. 1 305 222 (1 217 245). 
Ausfuhr: Lebende Tiere aller Art 5 616 412 (5 460 407), Bauholz 2 248 276 (2 186 189), 
Reis 25 517 851 (30 930 793), andere Cerealien 3 102 522 (2 719 643), frische und getrocknete 
Früchte 55 029 648 (34 750 168), frische und gesalzene Fische 30 141 342 (37 406 433), Fisch- 
konserven einschl. Kaviar 2 032 648 (1 875 542), Tee 1 012 700 (918 322), Drogen 2 413 060 
(2 198 483), Gummi 15 888 855 (8 950 708), Gold= und Silbermünzen 17 291 261 (8 784 954), 
Edelsteine 2 452 369 (2 272 065), rohe Baumwolle 46 688 980 (40 807 181), Baumwollengewebe 
4 878 485 (5 108 334), rohe Wolle 14 927571 (13 212 568), Wollene Teppiche 48 442 339 
(37 504 167), reinwollene Gewebe 2 524 968 (3 383 815), Seidenkokons, Florettseide und nicht 
gekämmte Seidenabfälle 12 848 202 (13 576 358), Rohseide, Seidenwatte und gekämmte Seiden- 
abfälle 4219 640 (1 702 357), reinseidene Gewebe, außer florettseidenen= und mit Gold oder 
Silber durchwirkten Geweben 5 235 668 (3 282 259), Opium 14 811 505 (8 661 178), rohe Häute 
12 540 297 (9751 847), zugerichtete Häute 4 610 845 (2 936 843), unbearbeiteter Tabak 2 285 813 
(1 603 180), Farben, nicht besonders genannt 1 745 595 (1 170 359 
Persien führte aus Deutschland im Jahre 1906/07 (und K#calosg insbesondere folgende 
Waren ein: Zündhölzer 157 619 (289) Kran, Flinten 2000 (450), moussierender Wein in Flaschen 
6700 (630), nicht moussierender Wein 5714 (320), Alkohol und Sprit 4560 (2707), Kognak, Rum, 
Whisky 26 501 (7263), Bier und Weinessig 9346 (3800), Lichte 92 735 (—), Kakao und Scho- 
kolade 2 794 (306), Fischkonserven und Kaviar 1700 (—), Zucker in Broten 2 155 775 (1 759 568), 
Puderzucker 466 446 (579 798), Fleischkonserven einschl. Fleischerxtrakt 5777 (525), Drogen 264 127 
(196 735), Muster und Proben 2012 (—), Gummigaloschen und anderes Schuhwerk aus Kautschuk 
1665 (1030), baumwollene Kleidungsstücke 3410 (8903), desgleichen aus Wolle und Baumwolle 
7170 (4815), Schirme 4871 (9275), Musikinstrumente 1283 (614), wissenschaftliche Instrumente 
4346 (690), Schmiedeeisen in Barren, Platten usw. 5700 (29 950), Eisenblech 12 880 (630), 
Eisenwaren 26 867 (21 047), desgl. emailliert usw. 137 484 (83 647), Zinn, Blei und Zink in 
Ingots usw. 8000 (18 520), Kupfer und Nickel in Barren 43 667 (29 889), Kupferwaren 4120 
(7675), feine Silberarbeiten 1100 (317 356), Gold= und Platinwaren 14 825 (9160), Aluminium-= 
waren 1400 (—), Baumwollengarn 2580 (58 518), Baumwollengewebe 661 353 (268 234), baum- 
wollene Gewebe mit Seide besetzt 68 890 (—), baumwollener Samt und Plüsch 429 740 (351 370), 
reinwollene Gewebe 354 243 (633 520), desgl. mit Baumwolle gemischt 161 762 (102 336), halb- 
seidene Gewebe 2 044 775 (967 669), unechte Gold= und Silberfäden 42 046 (60 071), Glas und 
Spiegel 79 221 (39 422), Schiffe und Boote 45 000 (—), Felle, gefärbt usw. 10 900 (22 090), 
Lederwaren 85.778 (10 248), Fayence und Porzellan 6973 (47 915), Indigo und Kermez 107 625 
(33 345), verzierte Glas= und Kristallwaren 12 009 (14 246), andere Glaswaren 22 885 (10 488), 
Fensterglas 32 212 (2588). 
Persien exportierte nach Deutschland in den gleichen Jahren hauptsächlich folgende Artikel: 
Getreide 2550 (—), Nüsse, Mandeln und Pistazien 164 910 (9720), Rosinen 39 000 (—), Drogen 
22 550 (—), Gummi 1 226 580 (453 582), Silberarbeiten 3750 (1550), rohe Baumwolle 4800 
(—), rohe Wolle 7600 (6595), wollene Teppiche 24 600 (200 
(Statisliqne Commerciale de IEmpire de Perse 1906/07.) 
Beschränhung der RKusfuhr von Butter 
aus Meuseelond. 
Durch ein Gesetz vom 19. November 1907 
(Nr. 37/1907) ist vom 1. Jan. 1908 ab die Aus- 
fuhr von Butter, die mehr als 16 v. H. Wasser 
enthält, bei Strafe verboten. 
(The Board of Trade Journal.) 
Jollfreihelt für Geschdftsanzelgen und Warenmuster 
in Slierro CLeone. 
Laut Ratsverordnung vom 10. März 1908 
(Nr. 7.1908) sind die folgenden Artikel bei der 
Einfuhr nach Sierra Leone zollfrei: 
  
Geschäftskataloge, Preislisten und gedruckte 
Geschäftsanzeigen, wenn sie nur zur un- 
entgeltlichen Berteilung eingeführt werden. 
Alle Artikel, die nach der Meinung des 
Zollkollektors Warenmuster sind. 
(The Boanl of Trade Journal.) 
Auskuhrverbot für Strauße und Straußeneler sowle 
für Kngorazlegen in Süb-Rhodesi. 
Durch eine Berordnung Nr. 12 vom Jahre 
1907 ist die Ausfuhr von Straußen, Straußen- 
eiern und Angoraziegen aus Süd-Rhodesia ver-
        <pb n="579" />
        501 20 
boten worden. Zuwiderhandlungen sollen mit 
Gefängnis und Zuchthaus von einem bis zu zwei 
Jahren bestraft werden. Die Verordnung findet 
keine Anwendung auf benachbarte Kolonien oder 
Staaten, die ihrerseits die Ausfuhr von Straußen, 
Straußeneiern und Angoraziegen mit der gleichen 
Ausnahme und unter Androhung einer nicht ge- 
ringeren Strafe verbieten. 
Ausfuhrzoll auf R#ngoraziegen in Swasiland 
und Betschuanaland. 
Laut Bekanntmachungen der Regierungen von 
Swasiland, Nr. 18 und 23 vom Jahre 1908, 
und von Betschuanaland, Nr. 17 und 24 vom 
Jahre 1908, ist auf die Ausfuhr von Angora- 
ziegen (Böcken oder Weibchen) aus Swasiland 
und Betschuanaland ein Zoll von 100 Pfd. Sterl. 
  
für das Stück gelegt worden. Dieser Ausfuhr- 
zoll wird nicht erhoben bei der Ausfuhr nach 
solchen südafrikanischen Kolonien, in denen für 
die Ausfuhr von Angoraziegen ein mindestens 
gleich hoher Zoll wie der vorstehende besteht.“) 
(Offieial Gazette of the High Commissioner for South 
Africa und The of Trade Journal.) 
  
Bau elnes Trochendochs in Rde.lalbe. 
Wie der Board of Trade-Korrespondent in 
Adelaide, Mr. J. Cresswell mitteilt, beabsichtigt 
die Regierung von Südaustralien, demnächst den 
Bau eines großen Trockendocks im Außenhafen 
von Adelaide in Angriff zu nehmen. 
(The Board of Tiude Journal.) 
*) Dies sind die folgenden: Kapkolonie, Natal, 
Transvaal, Oranjeflußkolonie, Süd-Rhodesia, Basuto- 
land und Beutsch-Südwestafrita. 
  
Verschiedene (Mitteilungen. 
Der Verhebr auf den vom Reiche subventionlerten 
Dampfertnien 1906. 
Der Verkehr auf den vom Reiche subventionierten 
Dampferlinien im Jahre 1906 gestaltete sich nach der 
amtlichen Statistik, wie folgt: 
1. Linie nach Ostasien und Australien. 
Der Gesamtverkehr der beiden Linien (Ausreise 
und Heimreise zsammengenommen) belief sich auf 
283 333 t im Werte von 369 057 000 Mk. gegen 311 1731. 
im Werte von 343 879 000 Mk. im Jah Hierin 
sind nicht eingerechnet Edelmetalle und Kontanten im 
Betrage von 13 813000 Mk. gegen 23 130 000 Mk. im 
Jahre 1905. 
Es entfielen au die Ausisa 110 20 t im Verte 
von 156 638 000 Mk. 167 939 t im Werte v 
156 733 000 Mk. im Jler 1905, W7 die Sds 
136 513 t im Werte von 212 419000 Mk. gegen 
143 234t i an Werte von 187 146 000 Mk. im Jahre 1905. 
anach zeigt die durch die Reichspostdampfer ver- 
mittelte Aas. und Einfuhr im Jahre 1906 gegen das 
Vorjahr eine Abnahme der beförderten Güter um 
27840 t. dagegen eine Zunahme ihres Wertes um 
25 178 000 Mk. Die Zahl der Reisen bet sich gegen 
das Vorjahr unwesentlich geändert; es aben 39 Aus- 
und 40 Heimreisen stattgefunden, gegen je 10 im 
Jahre 1905. 
—* den ausgegangenen Gütern wurden dem Werte 
nach 28.5 v. H. der in eurehaiswen Häfen ausgenommenen 
Ladung in Hamburg. 3 v. H. in Bremerhaven, 2 v. H. 
in Rotterdam. 30,5 v. H. in Antwerpen, 7.1 v. H. in 
Genua und 0.9 v. H. in Neapel geladen. Gekösch 
wurden auf der Heimreise in Neapel 1,6 v. H., in 
Genna 40.3 v. n Antwerpen 17 v. H., in Amsterdam 
5.8 . H., in S#emuerhaven 15.8 v. H. und in Hamburg 
13.0 v. H. vom Gesomtwerte der nach europäischen 
Häfen bestimmten Güte 
Die zuan Frachtge enstände bildeten 
auf der Ausreise: Dr S lien und Farben, 
Zeugwaren aller Art, Eßenvoren, Verzehrungsgegen- 
  
  
  
     
    
       
          
menten 
Garne Watten, 
  
  
waren und 
Leder und 
und 
waren von den auf ber 
4340 t im Wert 
112 088 v. H. des Häm niertevon 
und 71,6 v. des Gesamtwertes der ausgeführten 
Waren gegen 13064 t im Werte von 107 999 000 M 
(77.8 v. H. bzw. 68.9 v. H.) im Vorjahre 
Von den auf der Heimreise güittenen rütern 
  
    
waren 95 126 t im Werte von 89 419 
69.7 v. H. des Gesamtgewichts und 42.1 v. 00t des Ge- 
samtwertes, für Deutschland bestimmt, gegen 
104 185 t im Werte von 78 761 000 Mk. (72.7 bzw. 
12,1 v. H.) im Jahre 1005. 
Die ostasiatische Linie nahm an der Be- 
förderung auf der Ausreise und Heimreise zu- 
sa mmengenemmen mit 162 063 t im Werte von 
270 100 000 Mk. teil — auch hier wieder ohne Ein- 
Shnann. der Edelmetalle und Kontanten. Auf die 
Ausreise entfielen hiervon 94 775 t im Werte von 
122 737000 Mk., darunter r 
  
74 284 t im Werte von 88 822 000 
des Gesamtgewichts und 72,4 v. H. des Gesamtwertes 
der auf dieser Linie nach fremden Häfen beförderten 
Güter. Von den auf der Heimreise verfrachteten
        <pb n="580" />
        G 502 20 
67 288 t im Werte von 147 363 000 Ml. waren 40 3411t 
im Werte von 40 161 000 Mk., d. h. 6 des Ge- 
samtgewichts und t.. v. H. des eh ni derc für 
Deutschland bestimmt. 
Der Anteil der australischen Linie an der Ge- 
samtbeförderung betrug (ohne Edelmetalle u#- Kon- 
tanten) 121 270 t im Waris von 98 957.000 Hier- 
von kamen auf die Ausreise 52 045 t im * von 
38 901 000 Mk., darunter doos artischer Herkunft 40056 t 
im Werte von 23 261 000 M. at h. 77 v. H. des Ge- 
samtgewichts und 68,6 v. H. des Gesamtwertes der auf 
dieser Linie nach dem Anslender verladenen Güter. Von 
den auf der Heimreise eingenommenen 69 225 t im 
Verte von 65 056 000 Mk. weren 54 785 t im Werte 
von 49 258 000 Mk., d. h. 79,1 v. H. des Gesamtge- 
wichts und 75, 1 ¾l H. des elsben v. .n. für Deutsch- 
land bestim 
Hierbei znt zu bemerken, daß die Austral-Japan- 
linie die Verbindung von Sidnennm über die Sien von 
Neu-Guinea, Manila sowie ch Japan 
otobama und Kobe) mit serrhn er Versigan. 
der Dampfer aufrechterhalten hat 
Der Personenverkehr uf beiden Linien gestaltete 
sich, wie folgt: 
  
  
  
  
  
  
"„1%s#400010 12905. 
Zu- Zu- 
Klasse sam- Klasse 1 sam- 
6 nen men 
1 11 r#l 1 IM *1 
  
Ostasiatische Linie: 
Ausreise I1920 4180 3028/18043 Soit3 36412776 
Heimreise4531.3698.39141214315 1084514/ 6892 16514 
gZus. 460 7884784226 186104048647 102809 20200 
Australische Linie: 
Ausreise 1609 1645 2 2617 5871 1546 1494 2778 6085 
Heimreise 1408/1301 2182| 4891 12211% 2666 5194 
mn————2————— — 
2. Deutsche Ostafrika-Linie. 
Der Gesamtverkehr auf dieser Linie, Ausreise 
und Heimreise zusammengenommen, belief sich 
auf 194 9191 im Berte von 104 789 000 Mk. gegen 
135 376 t im Werte von 103 186 000 Mk. im Jahre 
1905. Hierbei sind nicht mitgerechnet Edelmetalle und 
Kontanten oim Betrage von 3 006 000 Mk. im Jahre 
iem 2 692 000 Mk. im Jahre 1905. 
Die # dieser Linie machten im Jahre 1906 
im ganzen 30 Aus= und 38 Heimreisen, wovon ie 
18 Aus- und Heimreisen auf die östliche und die wesi- 
liche Rundfahrt, auf die &amp; 13 Aus- und 
12 Heimreisen entfielen. Im Jahre 1905 hatte die 
Gesamtzahl der Fahrten sich auf 39 Aus= und Heim- 
reisen belaufen, und zwar waren je 13 Aus= und 
Heimreisen auf der östlichen und westlichen Rundfahrt 
und auf der Zwischenlinie ausgeführt worden 
Es entfielen auf die Ausreise 112 878 im Werte 
von 54 508 000 Mk. gegen 116 676 4 im Werte von 
55 84 000 Mk. im Jahre 1905, auf die Heimreise 
82 041 im Werte von 50 281 000 Mk. gegen. 68 700 
im Werte von 47 342 000 Mk. im Jahre 1905 
Auf der Ausreise wurden dem Werte nach mehr 
als zwei Drittel der in europäischen Häfen eingeladenen 
üter — nämlich 69.5 v. LO. — in Hamburg, nur 
0,6 v. H. in Bremerhaven, 14.0 v. H. in Rotterdam, 
5.7 v. H. in Antwerpen, 4.4 v. H. in Lissabon, 2,3 v. H. 
in Marseille. 1.4 v. H. in Genua und 1.5 v. H. in 
  
   
   
  
  
Neapel aufgenommen. Gelöscht wurden guj der Heim- 
reise in Neapel 3.6 v. Gen in 
Marseille 18.7 v. H., in Eiabon 20 v. . in Ant- 
werpen 3.7 v. H., in Rotterdam 2.9 v. H., in Bremer- 
haven 0,1 v. H. und in Hamburg 68,9 v. H. vom Ge- 
samtwerte der heimwärts beförderten Güter. 
hauptsächlichsten Hefärderungsgegenstände 
bildeten auf der Ausreise: Zeugwaren, Eisenwaren, 
Verzehrungsgegenstände (verugs nt—it# Zucker, Wein, 
Kaffee, Bier, Spirituosen, eingedickte Milch, Konserven, 
Butter, Margarine und Fette), Drogen, Chemikalien 
und Farben, Maschinen und Maschinenteile. Metall- 
waren, Wagen und Wagenteile. Tabak und 
waren, Waffen und Schießbedarf, Holzwaren, Instru- 
mente und Apparate, Holz, Ole und Fette, Tonwerkzeuge 
und Zement. 
  
Auf der Heimreise wurden besonders Kautschuk, 
Nelken und Nelkenstengel. Wolle (einschließlich Abfälle), 
Häute und Felle, Kopra, Rinden und Wurzeln, Wachs 
aller Art, Srdnüfe, Elfenbein, Hanf und Werg. Kakao, 
Kaffee, er. Pfeffer, Gummiharze, Erze, Ole und 
Fette, Metalle (auch Abfälle) und Zigaretten befördert. 
Von den ausgegangenen Gütern waren deut- 
scher Herkunft 79 654 t im Werte von 32 403 000 Mk., 
d. h. 70,6 v. H. des Gesamtgewichts urd 59,4 v. H. des 
Gesamtwertes der auf der Ausreise Ogeladenen Waren, 
gegen 88 t im BWerte von 35 428.000 Mk. (75.5 v. H. 
bzw. 63,4 v. H.) im Vorjahre. 
Von den eingekonminenen Gütern waren 40709t 
im Werte von * 37 Mk. für Deutschland be- 
stimmt, d. h. . H. des Gesamtgewichts und 
54,1 v. H. des uthrn der auf der Heimreise 
verfrachteten Güter, een 36 356 t im Werte von 
Mk. (52.9 v. H. bzw. 55.7 v. H.) im 
ah 
Auf den östlichen Rundfahrten gelangten. die 
Aus= und Heimreise zusammengenommen. 
63 352 t im Werte von 27 891 000 Mk. zur Beförderung. 
auch hier wieder ohne Hinzurechnung der Edelmetalle 
und Kontanten. Auf die Ausreise entfielen hiervon 
u Werte von 18 667 000 Mk., darunter 
deutscher Herkunft 29 083 t im Werte von 
10 863 000 Mk., d. h. 67,2 v. H. des Gesamtgewichts 
und 58.2 v. H. des Gesamtwertes der auf diesen 
Fahrten nach dem Auslande beförderten Güter. Von 
den auf der Heimreise verfrachteten 20 051 t im 
Werte von 9 224 000 Mk. waren 12 353t im Werte 
von 6 292 000 Mk, d. h. 61,6 v. H. des Gesamtgewichts 
und 68.2 7 O. des Gesamtwertes, für Deutschland 
bestimm 
Der tauf die westlichen Rundlahrten entfallende 
Anteil an der Gesamtbeförderung betru ohne 
Edelmetalle und Kontanten — 76 541 # im Werte von 
42 258 000 ul Hiervon wurden auf der Ausreise 
36 984 i im BWerte von 17 396 000 Mk. befördert, 
darunter deurscher Lerkunft 28 024 t im Werte 
von 13 155 000 Mk., d. h. 75,8 v. H. des Gesamtge- 
wichts und 75.6 v. *o des Gesamtwertes der auf 
diesen Fahrten für fremde Häfen verladenen Güter. 
Von den auf der SDr e ngenemmenen 39 557 t 
im Werte von 24 862 000 Mk. waren 15 308 t im 
Werte von 11 177000 Mk., d. h. 38.7 v. H. des Ge- 
samtgewichts und 45 v. H. des Gesamtwertes. für 
Deutschland bestimmt. 
Auf der Zwischenlinie wurden (ohne Edelmetalle 
und Kontanten) im gangen 55 026 t im Werte von 
610 000 befördert. Hiervon kamen auf die 
Ausreise 32 593 t im Werte von 18 445 000 Mk. 
darunter bewitscher Herkunft 22 547t im Werte von 
5 000 Mkl. d. h. 69.2 v. H. des Gesamtgewichts und 
en v. H. 2 Gesomtwertes der auf dieser Linie nach
        <pb n="581" />
        W 503 20 
ausländischen Häfen verschifften Güter. Von den auf 
der Heimreise geladenen 22 438 t im Werte von 
11195 000 Mk. waren 13 048 t im Werte von 
* 738 000 Mk., d. h. 58.2 v. H. des Gesamtgewichts und 
60,1 v. H. des Gesamtwertes, für Deutschland be- 
simmt. 
Der Personalverkehr gestaltete sich wie folgt: 
  
  
  
190602 —m 
Zu- Zu- 
Klasse sam- Klasse sam- 
men me 
  
  
  
  
  
n 
1 I T- T/I 
Östliche Rundfahrt: 
1655 1112 1018 3780| 1488 1040| 930| 3458 
523 611/1465. 2599562 — 2542 
2178 1728 2478) 68979| 2050 1547.2408% 6000 
Westliche Rundfahrt: 
  
     
   
   
   
  
Ausreise 
Heimreise 
Zus. 
  
Ausreise 
Leimreise 
Zus. 
14 4% 420¼1|19. 
205 2030 2130| 62182020 1942 2292 6254 
Zwischenlinie: 
Ausreise 802 884 W 2037| 398 4½ 190 1029 
Leimreise 610 748 266/] 1624 357 418 233/ 1008 
Zus. I1412 1632 617 3661/ 755, 859 423˙ 2037 
Alle Linien: 
Ausreise 18033 2708 2090, 733112465 2265 2073) 0803 
Heimreise 2615.2677 3135, 8427/|2860 2083 8045 7488 
Zus. #5648/5385 5225.16258| 4825 434 511814291 
  
  
  
bie elsenbahn von Bloemfontein nach Hmberley. 
Die Gültigkeit des Abkommens zwischen der 
Kapkolonie und dem Eisenbahnkomitee des Inter- 
kolonialen Rates für den Transvaal und die 
Oranjeflußkolonie über den Bau einer Eisenbahn 
von Bloemfontein nach Kimberley vom 15. Juni 
1906 war von einer schriftlichen Erklärung der 
Natalregierung abhängig gemacht worden, daß sie 
ihrerseits auf die ihr aus dem sogenannten 
Bethlehem-Kroonstad-Vertrage zustehenden Rechte 
hinfichtlich des Uberseetransportes verzichte. 
Diese Erklärung ist indes nicht abgegeben 
worden. Trotzdem war die Bahn inzwischen von 
Bloemfontein bis an die Grenze der Oranjefluß- 
lolonie fertiggestellt worden, und es fehlten bis 
Kimberley nur noch drei Meilen. Für die Kap- 
kolonie war dadurch eine sehr bedenkliche Sach- 
lage entstanden, deren Beseitigung durch eine 
Einigung der beteiligten Behörden jedoch neuer- 
dings gelungen ist. 
Die leitenden Gedanken der Bestimmungen 
über die Frachtraten find folgende: 
1. Die Durchfuhrfrachten von Durban und 
Delagoa Bay nach Kimberley dürfen keinesfalls 
niedriger sein als diejenigen von Cast London 
nach Kimberley. 2. Durch besondere Bestimmungen 
712 726 2014| 579| 784) 9631 2316 
  
werden die Interessen der Produzenten in der 
Kapkolonie sichergestellt. 3. Den anderen Kolonien 
und besonders Natal werden günstige Bedingungen 
für den Transport ihrer Kohlen nach Kimberley 
eingeräumt. 
Man scheint allgemein dies Abkommen sehr 
günstig zu beurteilen, da es allen Interessen 
gerecht werde und von einem allgemein südafrika- 
nischen Gesichtspunkt abgefaßt sei. 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats 
in Kapstadt.) 
  
Drahtlose Telegraphie in Australlen."“) 
Captain R. Muirhead Collins, der Londoner 
Vertreter des Australischen Commonwealth, ist 
von seiner Regierung benachrichtigt worden, daß 
sie Angebote für die Einrichtung drahtloser 
Telegraphie bei Kap York, auf Thursday Island, 
Good's Island, in Port Moresby und Fremantle 
einzufordern beabsichtigt. Die näheren Bedin- 
gungen sind jedoch noch nicht eingegangen. (The 
Board of Trade Journal). 
*) Vergl. Kol.-Bl. 1908, S. 41. 
  
Citeratur. 
Deutsche Reiter in Südwest. Selbsterlebnisse 
aus den Kämpfen in Deutsch-Südwestafrika. 
Nach persönlichen Berichten bearbeitet von 
Friedrich Freiherr v. Dincklage-Campe, Ge- 
neralleutnant z. D. Mit zahlreichen Portraits 
und Illustrationen. Berlin, Leipzig, Wien, 
Stuttgart 1908. Deutsches Verlagshaus Bong 
&amp; Co. Preis Mk. 12,— (erscheint in 20 Lie- 
ferungen à 60 Pf.). 
chon nach der ersten Probelieferung kann 
mit Bestimmtheit vorausgesagt werden, daß sich 
dieses prächtige Buch einen hervorragenden Platz 
unter den Erscheinungen der südwestafrikanischen 
Kriegsliteratur erobern wird. Wohl haben das 
ausgezeichnete Generalstabswerk und andere ver- 
dienstvolle Schriften den Verlauf unseres ersten 
großen Kolonialkrieges in seinen Hauptzügen dar- 
gestellt und die ruhmvollen Taten unserer Truppen 
in ihrer Gesamtheit geschildert. Aber die Heimat 
soll auch wissen, was der einzelne Mann mit 
Herz und Blut dort drunten durchgekämpft und 
durchempfunden hat. So fassen die „Reiter in 
Südwest“ die Selbsterlebnisse von Offizieren und 
Mannschaften in Berichten aus ihrem eigenen 
Munde zusammen, die aus unmittelbarer An- 
schauung und in frischer Erinnerung geschrieben 
sind. Wir sehen unsere wackeren Soldaten, wie 
sie in kleinen Trupps von dem verräterischen,
        <pb n="582" />
        gegen Frauen und Männer mit gleicher Grau- 
samkeit wütenden Feinde überfallen werden, wir 
stehen mit ihnen im offenen Kampfe zusammen, 
wir begleiten sie bei der Verfolgung in die 
glühenden Durststrecken der Kalahari, bis Mensch 
und Tier zu verschmachten drohen. Die vorzüg- 
lichen Kunstbeilagen und Textillustrationen werden 
dem Werke eine hohe Volkstümlichkeit im Kreise 
der deutschen Familie sichern. 
  
Friedrich Schwager: Priester der Gesellschaft des 
göttlichen Wortes: Die katholische Heiden- 
  
504 2 
mission der Gegenwart. II. Die Mission 
im afrikanischen Weltteil. Steyl (Post 
Kaldenkirchen) 1908. Druck und Verlag der 
Missionsdruckerei. Preis Mk. 1,—. 
  
Dr. Hermann Büchel: Die Finanzen Japans. 
Essen 1908. Verlag von G. D. Beaedeker. 
Preis Mk. 6,.—. 
  
Dr. Ernst Henrici: Kolonialwirtschaftliche 
Aufgaben des deutschen Kaufmanns. 
Leipzig 1908. Max Hesses Verlag. Preis Mk. 1. 
  
erkehrs-Nachrichten. 
In Itsawisis (Deutsch-Südwestafrika) ist am 24. April d. Is. eine Reichs-Telegraphen= 
anstalt für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
ie Worttaxe für Telegramme nach Itsawisis ist die gleiche wie für Telegramme nach 
Die 
Windhuk und den übrigen Anstalten des Schutzgebiets. 
Sie beträgt zur Zeit 2 Mk. 75 Pf. 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Mai 1908. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " « Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 21. Mai 18. JuniFriedrich-Wilhelms- 
(deutsche Schiffe) hafen 38 Tage 
· »Imponhq-en4lTage19.29.Mai16.Juni 
1·v"««sn·«9·«"«s BrindislgLMqi »1mpiouhqie»882qgeto«s.s 
(kaqLScht)( Friedrich-Wilhelms- 
« hafen 41 Tage 
2 beuffch-Skafrike. 37 14. 25. Mai Mombasa0 16—18 Tages 23. Mai 10 S 
Keche #rdn. Mrania und E bano 
........ . 23 . » 
von WITH-III Marseille 10. jedes Monats Mombasa O 17 Tage B. 5 5 10 
re S#ner ..- ...«. - . . 
bahn und — usrisdin 17. Mai 7. Juni Mombasa 15, 20 Tage 15. Mai 5. Juni 10 35 
kns Es ie Mombasa 20 Tage . ... 
ungl. Schisse) 
1 
b) * Tanga (einschl. Amani. Neopel 25. Mai 14. Juni Tanga 17—19 Tage 23. Mai 12. Juni 10 
ws .ist,Rbe. 
N s ,I Bricois 17. Mai Tanga 16 Tage 15. Mai 10 S 
Neapell 25. Mai verebalam 18, 21, 18 23. Nai 108 
G#usche Scbtt.) 
Marseille # 10. jedes Monats *mid a 7 Tage, oan 8. jed. Mts. 10 
don z# imn 
- örderun 
() nach Deursch. Ostafrtea Daressalam durch . 
(ausschl der unter a und "“ ⅜. sdampfer in 6 Sumd.) 
aenannten Vostorte) Brindis 7. Mai Daressalam 18 Tage 15. Mai 10 S 
(engl. "„ 
Brindisi . . . ... Zanziger 2 22 Tage . ... 
Daressalam weiter 
  
(engl. Schifse) D. 
  
  
mut nächster Gelegenheit
        <pb n="583" />
        505 20 
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- k% Dauer Berlin spätestens. 
schiffungshafen am. der Uberfahrt abgesandt werden am: 
3. Deutsch-Südwestafriha.] Hamburg 20. Mai 2. 10. Juni Swakopmund 25 Tage 18. Mai 2. u 5.2 
1. Jun 
Lalsnmundsawe Antwerpen 25. Mai Swakopmund 20 Tage 24. Mai 5. 2 
G „Grootfontein, Groß. OeFuusche Schiffe) 
Witvley, Harié, Hohéwarte, 
Jakalswater, Kalkseld, Ka- Boulogne 26. Mai Swakopmund 19 Tage. Mai 1.0 
EE———————— Schiffe ) 
Hale Dafise. DNau· 
dind d d Southampton, 30. Mai Swakopmund 21 Tage 29 Mai 11.16 
u3 Southampton 16. 23. Mai 6. Juni Swakopmund 23, 30, 1512 22. Nai 5. Juni 
1s Waldau, —— Tage 
helmstal, Windhuk aamburg Swakopmund 25 Tage: 
Southampton jeden Sonnabend euderigbuch 20, 20, 27,jeden Freitag 11.16 
2 , age 
autwerben 25. Mai Lüderitzbucht 21 Tage24. Mai 8.38 
b) bach 2 #udenl#nat rm (beutsche Schiffe) 
nien e. Hersea Gibeon, . i üderi 5. i 1. 
Behrae o Baulo ne 26. Mai Lüderitzbucht 20 Tage 25. Mai 1.0 
manshoop, Kuibis, Malta- (beurs 
-*i #Hamburg 2. Juni Lüderitzbucht 31, 34 Tage 1 Juni 712 
Hamburg. 20. Mai Lüderitzbucht 26 Tage 9. Mai 5.25 
a 
5 „„ Ramdansdrihe. Worm.Southamyton 23. Mai 6. Juni Capitadt 17 Tage 22. Mai 5. Juni 11.16 
— % bampton, — 
karten zasd Zeitungeng. Landwege über Steinkopf 
en. Geschäftspa- 1 
*8 garenproben wie 
e u leuen | 
1. Hamburg 10. 25. jed. Mts. JVittoria 19, 24-25 Tage 
— Duala 19, 24—25 Tage ¾4 ses. Mie- 550 
Hano, gru *"ß Kribi 20 u. 20—80 Tage led. Rts. 
naberi Campo, . . 
Ebolwoa,Boulogne 11. jedes Monats Viktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
aunde, 82e. qeufler " Duela 18 P096 
Schiffe i 
Vi . 27* Liverpool 30. Mai Viktoria- *- 4#6 28. Mai 1015 
Duala 26 Tage 
Liverpool 16. Mai Duala 23 Tage 11. Mai 1045 
b Hamburg 3 ige Monats sRio del Rey 82 —85 Tages 24. jed. Mts. 712 
nach Rio del Rey Liverpool Mai 27. Junis Nio del Rey 23 Tage #28. Mai 25. Juni 1015 
c) nach dem ——* Liverpool jeden Sonnabend Forcados 17 Tage jeden Donnerstag 1045 
(Garna, Kufsert von dort weiter Über 
Lokodla-hyola 
nach Osftdinaoa Liverpool jeden Sonnabend Calabar 19 1 jeden Donnerstag 10.# 
von dort weiter über 5 um 
(am Croßflu) bis Offidinge 
in 6 bis 10 Tagen 
e) nach Molindu Antwerpen 21. Mai 11. Juni Matadi 19—20 Tage 20. Mai 40. Juni 1.0 
von da weiter ne 
Bordeaur 25. jedes Monats Han 19 utersehemn 2r 23. jed. Mts. 104# 
. dem *l/ivPoT§8 Ssanga und 
Dlah bis Molundu 
—.. —— 
  
  
  
  
di Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
ie Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="584" />
        506 2C 
  
Nach 
Die Abfahrt erfolgt 
vom Ein- " 
schiffungshafen am: 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am 
  
5. den Karolinen, palan- 
Jnseln, Marianen. 
l 
Neapel 22. 
(eutsche Schiffe) 
l 
Neapel · 
(engl. Schiffe) 
geleitet; von Yokohama weiter 
Palau 37, 84 Tage 
Jap 39, 81 Tage 
! Saipan 44, 77 Tage 
Ponape 51, 67 Tage 
Ponape 5 Tage 
Saipan 64 Tage 
Jap 68 Tage 
Palau 71 Tage 
20. Juni 3. Juli 100 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
  
Neapel #. 21. Mai 4. Juni Tsingtau 33—96 Tage. Mai 2. Juni 10.6 
Gheunichn * 
Brin jeden Sonnta Tsingtau 381—36 Tage jeden Freitag 108 
acr Es ¾rl sing ge Freitag 1025 
6. NMiantschon. Marseille 21. Mai Tsingtau 31—36 Tage2. Mai 10.0. 
(kranz. Schiffe) 
Liverpool 29. Mai Tsingtau 31 Tage 28. Mai 8.38 
Marseille 15. Mai Tsingtau 36—38 Tage 13. Mai 10.0. 
(engl. Schtsfe) 
Brindisi 17. Mai Jaluit etwa 52 Tage 
n yn 15. Mai 20. 
7. 22 J luit 57, 59 5. Mai uni 
7. Marshol Insel#n. “ilhL Lano Juni Joluit 57, 50 Tage 3. Juli 10. 
5. Juli Jaluit 46 Tage 
Neap 
(engl. weln 1 
  
S. Samoa. 
6 
Apia 29—32 Tage 
22. Mai 10. Juni 11.16 
  
9. Togo. 
Queenstown 24. Mai 21. Juni 
i 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts. 
Hamburg 10. jedes Monats 
Notterdam) 7. 20. jed. Monats 
(deursche Schiste 
Boulogne f. 8 11. jedes Monats 
(deunsche Schiffe 
WMarseille 12. jedes Monats 
Bordeaux 25. jedes Monats 
Liverpool jeden Sonnabend 
  
Lome 26, 25—27, 
21 Tage 
Lome 17 Tage 
Lome 20, 21—23 Tage 
Lome 16 Tage 
Cotonon 18 Tage 
on da ab Landverbindung 
ar 18 Tage 
ab Landverbindung 
nek 15 Tage 
von dom weiter auf dem 
Landwege in 4—5 Tagen 
  
15. 24. u. lehten jedes 
onats 712 
9. jed. Mts. 8.56 
6. 19. jed. Mts. 94 
10. jed. Mts. 1.0 
10. jed. Mts. 100. 
23. jed. Mts. 104 
Donnerstag 91
        <pb n="585" />
        G 507 20 
— der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Vo Landungs- Die Post ist fällig Von Landungs- Die Post ist fällig. 
n hafen I in Berlin am hafen in Berlin am 
deutsch · Neuguinea· Neapel. 2. Wai --Dam marshan. Insein sVarse le ¶¶ R duni ad 17 A 
rindisi. .. 238. Juni 
d Neapel. 29. Mai 117.Juni u 
eutsch- Ostafrika.. Zrindisi . .. 31. Mai " 
——..—..—-5 bemoel * * Wei. Juni 
·" Macseiae».1428Mc-i 
VCIUOEIDWOIWIC » Liverpool..10.Maiübek 
l gntabewca· - 30“. Maia Vancouver. 
nördl.Teil d. Schuggeb.)) Lamburg 16". Mai 6°. Juni„niautschnn .. Plymouth, uber S ce 
/Soutbampton, 17. 31. Mai duni L I "«"W""’ 
sudl. Teil des Schutzgeb. — 1#. Mai * r* oder 5 18 *s ai 
Antwerpen · — Sibir. Eisen. #ied. —im- u. 
amburg 177. jedes Monats — bahn.— 54 Sommahe end 
Namenn Seenon g80. seoes Monats rindi Sion. nar 
Vlymouth Samon.. .Neape (üb. Auckland) 12.Mai 
den Karolizen Queenstown “ S. Francisco30. Mai 
„ uton . Bm oder Togo Lamburg.#217.20.jed. Mts 
palan Insels rindin uni ogo Southampton 30-. jed. Mis. 
"* Jäntgtensinge für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, binter dem Orte die Absahrt des Schiffes.) 
— 18/4. Daressalam. 
S. M. S. „Arcona“ 
S. M. S. „Bremen“ 31/3. Port au Prince 13/4. — 18/4 
S. M. S. „Bussard“ 1/4. Daressalam. 2/5. — Durban. 
S. M. S. „Condor“ 10/3. Sydney. 
S. M. S. „Fürst Bismarck 
S. M. S. „Iltis" 31//3. Tsingtau. 
S. M. S. „Jaguar“ 
S. M. S. „Leipzig“. 6/4. Yokohama 25/4. 
S. M. S. „Luchs“ 27/3. Shanghai 
S. M. S. „Niobe“ 
S. M. S. „Panther“ 27/3. Kapstadt. 
S. M. S. „Planet“ 13/4. Sydney. 
S. M. S. „Seeadler“ 14/4. Mozambique 15/4. 
S. M. S. „Sperber“ 
bucht 4/5. 
§. M. S. „Tiger“ 
für die Besatzung 
Liuziang Cangts) 12/4. — 13/4. Nganking 15/4 
21/4. — 21/4. Tschingkiang 28/4. — 29/4. Shanghai. 
Ablösungstransporte: 
Fohrplanmäßiger Reichspostdampfer „Roon“ des Norddeutschen Lloyd mit dem Ablösungstransport 
S. M. S. „Condor“ 
6/4. Yokohama 25/4. — 27/4. Izsutusßima 30/4. — 4/5. Tsingtau. 
New Port News. 
* 6/4. Yokohama 25/4. — 27/4. Itsukushima 30/4. — 4/5. Tsingtau. 
9/4. Canton 21/4. — 22/4. Macao 24/4. — 30/4. Tsingtau. 
— 27/4. Itsukushima 30/4. — 4/5. Thingtau. 
6/4. Yokohama 254 — 27/4. Itsukushima 30/4. — 4/5. Tsingtau. 
10/4. Mossamedes 12/4. — 15/4. Swakopmund 18/4. — 18/4. Lüderit- 
— 6/5. Swakopmund 10/5. — Lüderitöucht 
— 16/4. Nanking 
bäw. mit dem abgelösten Besatzungsteil. 
Transportführer: Ausreise: Kapitänleutnant Zirzow; Heimreise: Kapitänleutnant Schütte. 
Melbourne 8/4. — 9/4. Sydney 18/4. — 20/4. Melbourne 21/4. — 23/4. Adelaide 24/4. 
— 28/4. Fremantle 28/4. 
— Colombo.
        <pb n="586" />
        GW 508 20 
  
  
  
  
  
  
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
Reise Letzte Nachrichten 
ostdampfer 
Postdampf von nach bis 12. Mai 1008. 
„Adolph Woermann“ Hamburg Delagoa Bay am 7. Mai in Kapstadt. 
„Alexandra Woermann“ Gabun Hamburg am 9. Mai ab Gabun. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg z. Zt. in Hamburg 
„Anna Woermann“ Hamburg Calabar 3. Mai in Lagos. 
„Arnold Amsinck“ Hamburg Kilwa am 24. April aob Zanzibar. 
„Carl Woermann“. Accra Hamburg am 24. April in Hamburg. 
„Eduard Bohlen“ Swakopmund Kapstadt am 11. Mai ab Swakopmund. 
„Eduard Woermaonn“ Lüderitzbbucht Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Eleonore Woeem Hamburg Duala in 11. Mai ab Boulogne. 
„Erna Woe Hamburg Lüderitzbucht am 27. April in Swakopmund. 
„Frieda WVeergionn Kotonou Hamburg am 23. April in Hamburg. 
„Gertrud Woermann“. Hamburg Durban am 5. Mai ab Mozambique. 
„Hans Woermann“. Hamburg Gabun am 10. Mai ab Las Palmas. 
„Henriette Woermann“ Hamburg Kotonon am 7. Mai Dover passiert. 
„Irma Woermann“ Hamburg Burutu am 2. Mai ab Las Palmas. 
„Jeannette Woerwann“ Burutu Hamburg am 2. Mai in Hamburg. 
„Kurt Woermann“ Hamburg . Assinie am 25. April in Grand Bassam. 
„Lili Woermonn“ Hamburg ·- Calabar am 6. Mai Dover passiert. 
„Linda Woermann“ Hamburg Assinie am 8. Mai ab Las Palmas. 
„Lothar Bohlen“ Accra Hamburg am 9. Mai in Sierra Leone. 
„Lucie Woermann“. Duala Hamburg am 10. Mai in Victoria. 
„Marie Woermann“ Assinie Homburg am 7. Mai ab Las Palmas. 
Bartt Woermann“ Hamburg otonou am 29. April in Lome 
Max Bro . Hamburg Kilwa am 2. Mai ab Cardiff. 
„Otto Meslmang- Rio Nunez Hamburg am 7. Mai in Hamburg. 
„Paul Woermann“. mbur Accra am 1. Mai in Accra. 
„Thekla Bohlen“ tonou Hamburg am 7. Mai in Hamburg. 
„Khalif“ a#derhuc Hamburg am 11. Mai ab Las Palma 
„Khedive“. mbur Lüderi#zbucht am 11. Mai Las Palmnn — 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika--Dienst. 
„Duala“. Nio Nunez Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
» «. Burutu . urg m 9. Mai ab Lagos. 
„Kamerun“ Gabun Hamburg am 11. Mai ab Teneriffe 
ke Kotonou Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
avi“ Lüderitzbucht # Hamburg am 10. Maoi ab Swakopmund. 
W mburg "1 Mossamedes am 18. April in Loanda. 
Hamburg Hamburg am 9. Mai in Antwerpen. 
.Wönhur= Durban Ü Mofssamedes am 10. Mai in Hamburg. 
Hamburg- Bremer Afrika--Linie. 
„Friderun“ Assinie Homburg am 23. April in Hamburg. 
„Henner“ Hamburg Nio Nunez. am 10. Mai ab Las Palmas. 
„Immo“ Hamburg Accra am 8. Mai ab Notterdam. 
„Ingbert“. Mossamedes Hamburg am 8. Mai ab Las Palmas. 
„Ingo" Calabar Hamburg. am 8. Mai ab Lagos. 
„Ingraban“ Luderitzbucht Hamburg am 1. Mai ab Las Palmas. 
„Irmfried“ Hamburg z Mossamedes am 6. Mai ab zuse 
„Joo Hamburg » Rio Nunez am 4. Mai in Con 
„Walburg“ Mossamedes 1 Hamburg am 9. April ab an es. 
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        mitgeteilt durch von der 
6 509 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
HBendt'sches KRolonialhontor G. m. b. P., Berlin W.ö4. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Lllephon Amt le 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 12. Mai 1908 
Grün- . : vor letzte l 
angs- Kapital 6. | Pite Nachfrage Angebot 
lahr Nark jahr dende dende 5% 5½% 
l i l 
1906 1250 000 1. 10. — 10 #frikanische Kompagnie d.G. 100 105 
1906 2000 000 1. 1. — 4 Borneo-Kautschuk-Comp AG. — 80 
1905 1 200 000 1. 4. 0 0 LCentralafrikanische Bergnerksgeselschaft — 95 
1905 600 O00 1U. 144 5 Eentralefrikanische zrenesel . — 105 
1890 1 500 000 1. 1180 22 Ehina Eepoert ze bank-Compagnie 260 — 
1891 26000wsl.10. 7 7 Chocola P eoseah 88 98 
1906 220 000 1. 1. 18 20 Debundscha-Pflanzu — 150 
1900 418 000/1. 1. 7 7 Deutsche Agaven- ecllcha ft — 108 
1878 2760000 1. 1.12 20 Deutsche *—— und on Eesellschali 
« ! der Südsee-Inse 172 178 
1885ä 2000 Ooo 1l. 4 20 Deutsche E Persel sese lsch. für gZudwesr Aftita 190 195 
1907 2 500 000 1. 1.— DODeutsche Kautschuk-Aktiengese lcha ft. — 55 
19002 L1 000 Ooo 1. 1. 0 K Oeutsche SmmoaGeselsch ft. — 75 
1902 1,000000 I8 1. 5. 1 2 Deutsche Togogesellschaft — 80 
1885. 3721 000 1. 1. 8½ 5 Deutic-OstafrslansscheGeseulchaft 2 100 102 
8000000 5 5 ugs-Anteile 101 103 
1886 400 000 1. 1. 0 0 rré inepenieusceh 1. — 12zsfr. 
— — Aktien — 5 
1903 ! 11 405 000 1. 1. 3½8 ½ eussch-Odoinaniche rl Schuldoerschrei- 
«- « «bung(vomRe1chsicht) 90 91 
18697 2250 000 1. 1.,. 4 5 Deutsch-Westafrikanische ehet en — 100 
19899 4000 000 1. 11 0 0 Gesellschaft Nordwestkamerun .— M 20.— 
360 000 0 40 do do ... Lic B. — M 10.— 
1898 1 000 O0001. 1.. 5% Gesellchaft Südlamerun. . it. A. — 105. 
000 Ooo 08 10 do Lit. B. — 10 
1889 2000 0O00 1. 10. 0 # Cundonala Plantagen-Gesellscha * . — 25 
1897 11638000 1. 1. 0 Hanseatische Lelensatianegefelchaft — 40 
1889 3000000 1. 10. 0 Hanseatische Plantagengesellschaft . — 80 
1887] 1200000 11. 1.1 15 20 Folutre Scheuislem henesboe Aktien 10 135 
1 1 do Genußscheiien NM 1200,—AM 1275.— 
1898 604 000 1. 7.] o Kaffee-Plantage Sakarre Stamm-Aktien — 15 
447 000 l do do semiorsugsr Ittien — 40 
1904 1000 000 1. 1.. — 4 B ks-Aktiengesellschaft — 36 
1906 8 000 000 1. 1.; — 4 z . .I-— 75 
1908 1,000 Ooo 1. 1.) — 0 tsch zung Menm 1 G. . — 35 
1899 T 1 100 000 41. 7.0 * Lnchuh peceesca J0 75 
1885 k% 6 000 000 1. 4., 0 0 Leu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile 93 — 
J ;0 0 Stamm-Anteile — 88 
1906 1 200 000 #1. 1.) — — „Ostafrita-Kompagn «— 85 
1804 21000 000 1. 1. 8 8 Otstafrikanische iru Iniel 
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„ garantier *#1 ., 103 
1900 ) 20 000 Ooo 1. 4. 0 0 gecner. und Eiserbahngeiellchoft .114 18 
1902 S 12b 000 1. 1. 80 40 Paeific Phosphate . Hsssh Hemi- 
189712000 1. 10. 5 6 Hlemihenerstsch once peio n. 86 
1895, 1500 0001. 1. 0 Rbeinische asern esoiaen. 35 
1908 800 000 1. 1.1 0 0 [Sofarm anbba-Geser- schaft — 75 
1905 20000 Obo 1. 11 4 Samoga-Kautschuk-Compa nie .— 85 
1697 500 000| 1. 14 Sigie t= * . 70 80 
1000 K 500 000 1. 7. 0 0 S0% 2 h 8Hü H# d 
1892 K 2 O00 Ooo 1. 7. 0 0 Sa afen 124 ab 15 sb 
18989 2* 100 1. 4. 0 Usambara k4aneen Crrbitast Stamm-Anteile 25 zsfr. 30 zefr. 
» 200 0 03 lnteiles4özöfn6onft 
1897·»1 500 000 1. 1. 1 0 0 Westafrikanische Pen Bibundi 
.„ s « m-Anteile 83 — 
600 000 0 6 kirel — 105 
1897 1 4500 000 1. 1. 0 0 Vestafrilaniscce Victo 
1 6 zusammengelegte Stamm-Aktien — 50 
1 o Vorz.-Aktien — 105 
1895 1 800 O00 1. 1. 0 0 Behdelore v Handels- und sientencifscheß o 
— 
  
  
  
zu jeder urt von Auskunft ist obenstehendes Vanthaus stets gern bereit.
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hFZInserate sind an die Geschäftsstene des Deunchen Kolontalblattes“, Berlin S8W 68, Kochstrabe 66—71, wanzufenden. 22 1 
Bekanntmachung. 
In das hiesige Handelsregister Ab- 
teilung B ist heute unter Nr. 18 die 
Deutsche Loloniallzesellschaft 
für Südwestafrika, 
Sitz Berlin 
Zweigniederlassung i umeb, 
eingetragen worden. 
fta Gegenstand des Unternehmens 
ist käufliche Ubernahme der von 
Herrn üderitz in Süweste 
afrika erworbenen, unter dem S 
des Deutschen Reichs stehenden La#s 
dereien und oeh die Erweiterung 
dieser durch andere Erwerbungen; die 
Erforschung der Grundbesitzungen, 
Bergwerksberechtigungen durch 5 
ihre 
Vorbereitung für industrielle und Han- 
delsunternehmungen der eigene Betrieb 
landwirtschaftlicher und kaufmännischer 
Unternehmungen aller Art auf diesen 
Besitzungen oder die Uberlassung des 
Betriebs an andere unter eigener Be- 
teiligung durch libernahme von Aktien, 
Geschäftsanteilen oder auf sonstige 
Weise; der Erwerb von Privateigentum; 
die Ausübung staatlicher Hoheitsrechte, 
soweit wie sie der Gesellschaft für ihre 
Gebiete übertragen werden. 
Der Vorstand besteht aus den Herren 
Nittmeister a. Ferdinand Bugge 
in Steglitz und dem Fausmanm Henry 
Fowler in Berlin. Gesamtprokura ist 
den Herren Landmesser Richard Schett- 
ler, Kaufmann Eugen Mannsfeld, 
Kaufmann Karl Hagemeister und 
dem Kaufmann Ouo Meyer, sämtlich 
in „Swakopmund, erteilt worden. 
Die Gesellschaft ist eine juristische 
Person auf tun des Allerhöchsten 
Erlasses vom 13. A 1885. 
Schriftliche kusherne des Vor- 
standes sind für die Gesellschaft ver- 
bindlich, wenn sie mit der Firma der 
Gesellschaft versehen und 
a) wenn der Vorstand aus einer 
Person besteht, von dieser, 
wenn der Vorstand aus zwei oder 
mehreren Personen besteht, von 
zwei Vorstandsmitgliedern oder 
von einem Vorstandsmitgliede und 
einem Prokuristen unterzeichnet 
sind. (1#% 
Von den Prokuristen sind je zwei 
zur Vertretung der Gesellschaft und zur 
gültigen Firmenzeichnung berechtigt. 
Windhuk, den 28. März 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
Bekanntmachung. 
In das hiesige Harwelsregister A 
ist bei der Firma Fritz Nieth in 
Windhuk heute kiegeegn worden: 
Die Prokura des Kaufmanns Frisz 
Lartmann ist erloschen. 192 
indhuk, den 5. April 1908. 
**7 Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
  
  
  
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        Deutsches Kolonialblatt 
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
19. Jahrgang Berlin, den 1. Juni 1908. Uummer 11. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefügt die mindestens 
einmal vierteljährlich erscheinenden: „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten., herausgegeben von Dr. Freiberr 
v. Danckelman. Der vierteljährliche Abonnementspreis für das Kolonialblatt mit den Beiheften beträgt beim Bezuge durch die 
Post und die Buchhandlungen M. 3,—, direkt unter Streifband durch die Verwagsbuchhandlung: a) M. 4.— für Deutschland einschl. 
der deutschen Schutzgebiete und Osterreich-Ungarns, b) M. 5,— für die Länder des Weltpostvereins. — Einsendungen und Anfragen 
sind an die Köriiglähe Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, Berlin SW8, Kochstraße 68—71, zu richten. 
  
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Allerhöchste Ordre, betr. die Hauptleute der Schutztruppen S. 511. — Verordnung 
des Gouverneurs von Kamerun, betr. Regelung des Trägerwesens. Vom 4. März 1908 S. 512. — Bekanntmachung 
des Gouverneurs von Kamerun, betr. Bestellungen der Kaiserlichen Reparaturwerkstätte in Duala. Vom 31. März 1908 
S. 513. — Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. den Gouvernementsrat. Vom 4. April 1908 
S. 513. — Abänderung der Satzungen der Neu-Guinea-Kompagnie S. 514. — Konzessionsentziehung S. 514. — 
Personalien S. 514. — Patriotische Gaben S. 520. — Spenden für Errichtung eines Denkmals zu Ehren der 
Gefallenen von Südwestafrika (4. Liste) S. 520. » 
Nichtamtlicher Teil: Kamerun: Eine Erkundungs-Expedition zwischen Wuri und Sanaga (mit einer Karten- 
skizze) S. 521. — Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebiets Kamerun in den Monaten Oktober, November 
und Dezember 1907 fällig gewordenen Zollbeträge S. 531. 
Togo: Aufhebung der Pestquarantäne gegen die Goldküste S. 532. 
Deutsch-Ostafrika: Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei den Binnengrenz-Zollstellen von Deutsch-Ostafrika 
in den Monaten Oktober, November, Dezember 1907 und Januar 1908 S. 533. 
Deutsch-Südwestafrika: Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika im 
Monat Dezember 1907 fällig gewordenen Zollbeträge S. 535. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Die Bedeutung der deutschen Schutzgebiete als Gerbmaterialprodu- 
zenten S. 535. — Der Arbeitsmarkt in den deutschen Kolonien S. 543. — Die Tätigkeit der „Association Coton- 
nière Coloniale S. 545. . 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Kautschukausfuhr aus Jquitos 1907 S. 547. — 
Anpflanzung von Kautschukbäumen in der australischen Kolonie Papua S. 547. — Balataausfuhr aus Südamerika 
1902 bis 1907 S. 548. — Neue Konzession für Kautschukgewinnung in Nicaragua S. 548. — Die Baumwollindustrie 
in Bombay S. 549. — Die Baumwollindustrie Griechenlands S. 549. — Baumwollspinnerei und Baumwollbedarf in 
Mexiko S. 550. — Kaffeekultur in Mittelamerika S. 550. — Vanilleanbau auf Reunion im Jahre 1907 S. 552. — 
Parfümerien-Gewinnung und -Handel auf Reunion S. 552. — Goldproduktion Westaustraliens im Jahre 1907 S. 552. 
— Goldausbeute des Transvaal im Jahre 1907 S. 552. — Mineraliengewinnung Queenslands im Jahre 1907 
S. 553. — Barytvorkommen in Georgia S. 553. — Zinnproduktion in Bolivien 1907 S. 553. — Diamanten- 
produktion und Geschäftslage der De Beers-Gesellschaft in Kimberley im Jahre 1906/07 S. 554. — Guanolager auf 
den Ashmore-Inseln S. 556. — Ausfuhr aus Java im Jahre 1907 S. 557. — Außenhandel des australischen Bundes 
im Jahre 1907 S. 557. — Aufzucht von Schwarzfüchsen auf der Prinz Eduard-Insel S. 558. — Die Schafzucht in 
der Kapkolonie S. 558. 
Verschiedene Mitteilungen: Die Eisenbahn von Quelimane (Mozambique) S. 559. — Drahtlose Telegraphie 
in Australien S. 559. — Regelung der Währungsverhältnisse in Zanzibar S. 559. — Ausbau des Kilindinihafens in 
Britisch-Ostafrika S. 560. — Literatur-Verzeichnis S. 561. — Verkehrs-Nachrichten S. 561. — Schiffs- 
bewegungen S. 564. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 566. — Anzeigen. 
Amtlicher Teil 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
  
Allerhöchste Ordre, betr. die Hauptleute der Öchutztruppen. 
uf Ihren Bericht vom 20. März dieses Jahres bestimme Ich: In Berücksichtigung der 
eigenartigen Verhältnisse in den Schutzgebieten, die bei den älteren Offizieren Meiner Schutztruppen 
außer der militärischen Tätigkeit vielfach noch eine anderweitige Verwendung bedingen, will ich in 
Zukunft von einer Ernennung der Hauptleute Meiner Schutztruppen zu Kompagniechefs absehen; 
auch werde Ich in Zukunft die Beförderung zu überzähligen Hauptleuten auf besondere Ausnahme- 
fälle beschränken. 
Die zur Zeit zu Kompagniechefs oder überzähligen Hauptleuten ernannten Offiziere haben 
fortan lediglich den Titel „Sauptmann“ zu führen. 
Wiesbaden, den 18. Mai 1908. . 
gez.Will)elMl.R. 
An den Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt).
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        W 512 20 
Verordnung des GCouverneurs von Ramerun, betr. Regelung des Trägerwesens. 
Vom 4 März 1908. 
Auf Grund des § 15 Absatz 2 und 3 des Schutzgebietsgesetzes sowie des § 5 der Verfügung 
des Reichskanzlers, betreffend die seemannsamtlichen und konsularischen Befugnisse und das Ver- 
ordnungsrecht der Behörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 27. September 1903 
wird verordnet, was folgt: 
§ 1. Als Träger dürfen nur ausgewachsene, arbeitsfähige und gesunde Leute ange- 
nommen werden. 
Auf einen Träger dürfen als Höchstgewicht nicht mehr als dreißig Kilogramm entfallen. 
Außerdem können jedem Träger noch bis zu fünf Kilogramm an Naturalverpflegung oder an Tausch- 
waren zum Ankauf von Verpflegung mitgegeben werden. 
Auf je zehn Träger ist ein Ersatzträger mitzunehmen. Auf die Ersatzträger können die 
Vormänner in Anrechnung kommen. « 
8 2. Bei Absendung einer Karawane (Gruppe von zwei oder mehr Trägern) ist für diese 
von dem Arbeitgeber oder seinem Bevollmächtigten ein Führer ausdrücklich zu bestimmen. 
Bei Absendung einzelner Träger ist diesen, bei Absendung von Karawanen deren Führer 
ohne Rücksicht darauf, ob die Träger bereits Lasten empfangen haben oder nicht, von dem Arbeit— 
geber oder seinem Bevollmächtigten ein datierter und unterschriebener Ausweis zu behändigen. Aus 
diesem muß folgendes hervorgehen: 
a) Name des Arbeitgebers, 
b) Name des Karawanenführers, bzw. des Einzelträgers, Anzahl der Träger sowie deren 
Stammeszugehörigkeit, 
Jc) Anzahl der Lasten, 
d) Tag des Abmarsches, 
e) Bestimmungsort, 
1) die auf dem Wege zu passierenden Stationen, 
g) Anzahl der Verpflegungstage. 
Zuverlässigen Führern kann auf ihren Antrag widerruflich eine amtliche Bescheinigung als 
Karawanenführer erteilt werden. 
§ 3. Die Karawanenführer haben den Ausweis (§ 2) auch ohne Aufforderung beim 
Passieren der Dienststellen vorzuzeigen. Diese haben, soweit möglich, die Kenntnisnahme zu be- 
scheinigen. 
§ 4. Die Karawanen haben sich auf den Stationen und Posten möglichst geschlossen 
zu melden. 
§ 5. Absender und Leiter von Trägerkarawanen haben diese den Verhältnissen entsprechend 
entweder mit Geld oder mit Naturalien oder mit Tauschwaren hinreichend zu versehen. Für ein- 
zelne Bezirke kann ein bestimmter Verpflegungssatz nach Anhörung der lokalen Verwaltungsbehörde 
durch den Gouverneur festgesetzt werden. Ebenso kann bestimmt werden, daß für einzelne Teile des 
Schutzgebiets Naturalverpflegung mitzuführen ist. 
§ 6. Die Ortschaften in der Nähe der Karawanenstraßen haben den Karawanen Ver- 
pflegung nach dem behöäördlich festgesetzten Verpflegungssatz oder den ortsüblichen Preisen zu liefern. 
Falls sie dazu nicht imstande sind, haben sie sich einen Ausweis hierüber von der Verwaltungs- 
behörde ihres Bezirkes zu verschaffen. Dieser Ausweis ist auf eine bestimmte Frist auszustellen. 
Behörden, welche derartige Ausweise ausstellen, haben sobald als möglich den Firmen Mitteilung 
davon zu machen. 
8 7. In Orten, in denen Rasthäuser bestehen, dürfen einzelne Träger wie Karawanen 
nicht in den Ortschaften übernachten. In den übrigen Orten ist den Karawanen durch die Häupt- 
linge Unterkunft, soweit möglich, zu gewähren. Hierfür sind für den Träger und die Nacht 5 Pfennige 
an den Häuptling zu entrichten. 
§ 8. Die Karawanenführer sind dafür verantwortlich, daß Ausschreitungen ihrer Leute, 
insbesondere Verunreinigung der zur Verfügung gestellten Hütten usw., unterbleiben. 
§ 9. Sind bei einer Karawane wiederholt Ausschreitungen vorgekommen, so kann durch 
Anordnung des Gouverneurs bestimmt werden, daß der Führer dieser Karawane nicht mehr als 
Karawanenführer verwendet werden darf. Diese Verfügung ist bekannt zu machen. 
§* 10. Den Trägern ist verboten, zur Erreichung des Bestimmungsortes sowie der auf 
dem Wege zu passierenden Dienststellen eine längere Zeit zu verwenden, als von dem Gouvernement 
festgesetzt und bekannt gegeben ist. 
Bei solchen Strecken, für die eine Festsetzung noch nicht erfolgt ist, sind als Durchschnitt
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        G 513 20 
des Tagesmarsches drei, höchstens vier Marschstunden zu rechnen; hierbei darf auf je fünf Marschtage 
ein Ruhetag angerechnet werden. 
Bei Karawanen ist der Führer für die Einhaltung dieser Fristen verantw ortlich. 
Die Vorschriften dieses Paragraphen finden auf von Weißen geführte Karawanen keine 
Anwendung. 
§ 11. Der Karawanenführer ist verpflichtet, etwaige Erkrankungen und Todesfälle an 
einer im Schutzgebiet seuchenartig auftretenden Krankheit (z. B. Pocken) unter seinen Leuten mit 
möglichster Beschleunigung der am nächsten erreichbaren Dienststelle mitzuteilen. 
§ 12. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Führer der Karawane die Bestimmungen 
dieser Verordnung bekannt zu geben. 
§ 13. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden, sofern nicht 
nach den allgemeinen Strafgesetzen eine schärfere Strafe verwirkt ist, an Nichteingeborenen mit 
Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark, im Wiederholungsfalle bis zu eintausend Mark, im Nicht- 
beitreibungsfalle mit Haft oder Gefängnis bis zu drei Monaten, an Eingeborenen nach den Be- 
stimmungen der Verfügung des Reichkanzlers vom 22. April 1896 (Deutsches Kolonialblatt 1896 
Seite 249 bestraft. 
§ 14. Vorstehende Verordnung tritt am 1. April 1908 in Kraft. 
Buea, den 4. März 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seitz. 
  
Bekanntmachung des Gouverneurs von Ramerun, betr. Bestellungen der Raiserlichen 
Reparaturwerkstätte in Duala. 
Vom 31. März 1908. 
Die Reparaturwerkstätte in Duala ist ermächtigt worden: 
1. Leistungen und Lieferungen für das Gouvernement zur allgemeinen oder zur engeren 
Bewerbung bis zum überschläglichen Löchstbetrag von 10 000 Mk. in jedem einzelnen Fall aus- 
zuschreiben. 
n! 2. Unter Ausschluß jeder Ausschreibung bei den unter A. III. 1 bis 4 der „Allgemeinen 
Bestimmungen, betr. die Vergebung von Leistungen und Lieferungen im Bereiche der Kolonialver= 
waltung“, gültig vom 1. April 1907 (Deutsches Kolonialblatt Nr. 10 vom 15. Mai 1907), gegebenen 
Voraussetzungen Waren direkt bei Firmen in Deutschland anzukaufen. 
Ziffer 3 des Abschnitts „Zur Beachtung- der „Vorschriften der Kolonialverwaltung über 
Lieferung, Verpackung und Versendung von amtlich bestellten Bedarfsgegenständen für die deutschen 
Schutzgebiete in Afrika und der Südsee“, gültig vom 1. April 1907 (Kolonialblatt Nr. 15 vom 
1. August 1907), findet somit auf die Ausschreibungen und Bestellungen der Reparaturwerkstätte 
keine Anwendung. 
Buea, den 31. März 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seitz. 
  
Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. den Gouvernementsrat. 
Vom 4. April 1908. 
In Gemäßheit der Verfügung des Reichskanzlers, betr. die Bildung von Gouvernements- 
räten vom 24. Dezember 1903 und der Ausführungsbestimmungen des Gouvernements vom 22. Fe- 
bruar 1904 habe ich zum Gouvernementsrat bei dem Gouvernement von Deutsch-Ostafrika auf die 
Dauer der Kalenderjahre 1908 und 1909 die bisherigen außeramtlichen Mitglieder und deren Stell- 
vertreter, nämlich als außeramtliche Mitglieder die Herren: 
1. Carl Feilke zu Kwamkoro, 4. Martin Klamroth zu Maneromango, 
2. Ludwig Illich auf Kwai, auferdem neu 
3. Wilhelm Schulz zu Daressalam, 5. Cäsar Wegener zu Daressalam, 
als deren Stellvertreter die Herren: 
1. Ernst Köhler auf Lewa, 4. Anton Ruedel zu Daressalam, 
2. Otto Weber zu Ngomeni, 5. Max Steffens zu Daressalam, 
3. Franz Günter zu Daressalam, # 
  
berufen. 2
        <pb n="592" />
        W 514 20 
Als amtliche Mitglieder haben dem Gouvernementsrat anzugehören: 
1. der Erste Referent, 
2. der Oberrichter, 
3. der Kommandeur der Schutztruppe. 
Die übrigen amtlichen Mitglieder sowie erforderlichen Falles Stellvertreter werden von Fall. 
zu Fall berufen werden. 
Daressalam, den 4. April 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
von Winterfeld. 
  
Kbänderung der Satzungen der Neu-Guinea-Rompagnie. 
Die Satzungen der Neu-Guinea-Kompagnie (Reichsanzeiger 1900 Nr. 80 und 1904 Nr. 191) 
sind durch Beschluß der am 27. März 1908 stattgehabten ordentlichen Generalversammlung der 
Mitglieder der genannten Gesellschaft mit Genehmigung der Aussichtsbehörde folgendermaßen 
geändert worden: 
Zu Artikel 6. 
Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 7 500 000,00 Mark und wird in 8042 (Stamm-) 
Anteile und 6958 Vorzugsanteile zu je 500,00 Mark geteilt. 
Zu Artikel 7. 
Die Inhaber der bis auf Höhe von 7500 000,00 Mark ausgegebenen Anteile und die 
Zeichner der ferner auszugebenden Anteile sowie demnächst deren Rechtsnachfolger bilden die 
Gesellschaft. 
Zu Artikel 13. 
Zu den ausgegebenen 15 000 Anteilen werden 15 000 Genußscheine gewährt, von welchen 
8042 Genußscheine den Inhabern der (Stamm-) Anteile zugeteilt sind, während von den weiteren 
6958 Genußscheinen je einer auf jeden Vorzugsanteil entfällt. 
Zu Artikel 25 Absatz 1. 
Der Verwaltungsrat besteht aus wenigstens acht von der Generalversammlung zu wählenden 
Mitgliedern, welche die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und von denen mindestens sechs Mit- 
glieder der Kompagnie angehören und in Berlin oder dessen Vororten wohnhaft sein müssen. Die 
Höchstzahl der Mitglieder des Verwaltungsrates bestimmt jeweilig die Generalversammlung. 
  
Die dem deutschen Reichsangehörigen Ernst von Mandelsloh unter dem 17. November 
1902 erteilte ausschließliche Berechtigung, 
a) die Flußbetten der in den Viktoria-Nhyanza mündenden vier Flüsse Moamo, Simiyu, Mara 
und Kagera, soweit dieselben schiffbar sind, 
b) das Seebett des Viktoria-Nyanza, und zwar sowohl am Festlandufer, als auch am Ufer der 
im See belegenen Inseln bis zu einer Entfernung von fünf Kilometern, von der durch 
den gewöhnlichen Wasserstand gebildeten Uferlinie seewärts gerechnet, innerhalb der Grenzen 
des Schutzgebiets und vorbehaltlich wohlerworbener Rechte Dritter, auf das Vorkommen 
von Gold, anderen Edelmetallen und Diamanten zu untersuchen, 
ist auf Grund des § 2 Abs. 2 der Konzessionsurkunde entzogen worden. 
  
— — 
— — 
  
  
  
— S Personalien. — 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Staatssekretär 
des Reichs-Kolonialamts, Wirklichen Geheimen Rat Dernburg, den Königlichen Kronen-Orden 
erster Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht, den früheren Gouverneur von 
Deutsch-Ostafrika Grafen von Götzen zu Allerhöchstihrem außerordentlichen Gesandten und bevoll- 
mächtigten Minister bei den Großherzoglich mecklenburgischen Höfen und den Hansestädten zu ernennen.
        <pb n="593" />
        W 515 20 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Leiter der 
deutschen Abteilung der deutsch-französischen Grenzexpedition, Hauptmann im Vorpommerschen Feld- 
artillerie-Regiment Nr. 38 Oscar Foerster, den Roten Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, die vortragenden 
Räte im Reichsamt des Innern, Geheimen Ober-Regierungsräte Dr. Lewald und Koch von der 
weiteren Wahrnehmung der Amter als ordentliches bzw. stellvertretendes Mitglied der Disziplinar- 
kammer für die Schutzgebiete zu entbinden und an ihrer Stelle für die Dauer der gegenwärtig 
von ihnen bekleideten Amter den vortragenden Rat im Reichsamt des Innern, Geheimen Ober- 
Regierungsrat Dr. Wuermeling zum ordentlichen Mitgliede und den vortragenden Rat im Reichs- 
amt des Innern, Geheimen Ober-Regierungsrat Delbrück zum stellvertretenden Mitgliede der 
Disziplinarkammer für die Schutzgebiete zu ernennen. 
Des Kaisers und Königs Majestät haben mit Allerhöchster Order vom 10. Mai d. Js. 
geruht, den nachstehenden Beamten des Gouvernements Kamerun die Erlaubnis zur Annahme und 
Anlegung der von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Mecklenburg-Schwerin ihnen 
verliehenen Ordensauszeichnungen zu erteilen, und zwar: 
des Verdienstkreuzes in Gold des Hausordens der Wendischen Krone: 
dem Kalkulaturvorstand Wilhelm Barche, dem Bureauvorstand Daniel Peters, dem Hauptmagazin- 
vorstand Johannes Fickel, den Gouvernementssekretären Paul Langkraer und Benedikt 
Bittner, dem Hafenmeister Karl Klein, dem Kapitän des Regierungsdampfers „Herzogin 
Elisabeth“ Karl Witt und dem leitenden Maschinisten dieses Dampfers Hans Zielesch; 
des Verdienstkreuzes in Silber des Hausordens der Wendischen Krone: 
dem Materialienverwalter Erich Wichert. 
Das Mitglied bei der Biologischen Anstalt für Land= und Forstwirtschaft, Regierungsrat 
Dr. Busse, ist vom 1. Juni d. Is. ab als Hilfsarbeiter zum Reichs-Kolonialamt übergetreten. 
Im Reichs-Kolonialamt ist der bisherige Geheime Kanzleidiätar Schubert zum Geheimen 
Kanzleisekretär ernannt worden. 
  
Raiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 18. Mai 1908. 
Knecht, Oberleutnant, am 31. Mai aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Juni d. Js. 
im 5. Badischen Infanterie-Regiment Nr. 113 angestellt. 
Graf v. Freyen-Seyboltstorff Herr zu Seybolstorff, überzähliger Hauptmann, am 31. Maid. Js. 
behufs Rücktritts in Königlich Bayerische Militärdienste aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Fonck, Hauptmann, vom Kommando zur Dienstleistung beim Gouvernement von Deutsch-Ostafrika 
enthoben, gleichzeitig sein Gesuch um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre 
genehmigt. 
Professor Dr. Fülleborn, Stabsarzt, kommandiert zur Dienstleistung beim Reichs-Kolonialamt, vom 
1. Juni d. Is. bis zum 30. September 1909 Urlaub ohne Gehalt nach den Inseln der 
Südsee bewilligt. 
Professor Ollwig, Stabsarzt, vom 1. Juni d. Is. bis zum 30. September 1909 zur Dienstleistung 
beim Reichs-Kolonialamt kommandiert. 
Wendland, überzähliger Hauptmann und 
Schön, Oberleutnant, Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre genehmigt. 
Albinus, überzähliger Hauptmann mit der gesetzlichen Pension und der Aussicht auf Anstellung in 
der Gendarmerie zur Disposition gestellt und gleichzeitig als Bezirksoffizier beim Landwehr- 
bezirk Weimar (Hauptmeldeamt) angestellt. 
Dr. Groß, Stabsarzt, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt. 
Die Oberärzte: 
Dr. Lurz im 1. Kurhessischen Infanterie-Regiment Nr. 81, 
Dr. Penschke im Niederschlesischen Pionier-Bataillon Nr. 5 und 
Dr. Peiper im Schlesischen Train-Bataillon Nr. 6, — scheiden am 10. Juni aus dem Heere aus 
und werden mit dem 11. Juni d. Is. in der Schutztruppe angestellt.
        <pb n="594" />
        W 516 20 
Am 9. Juni scheiden aus dem Heere aus und werden mit dem 10. Juni d. Is. in der 
Schutztruppe angestellt: 
Stemmermann, Oberleutnant im Hannoverschen Pionier-Bataillon Nr. 10; 
die Leutnants: 
Diesener im Grenadier-Regiment Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreußischen) Nr. 6, 
Linde im Feldartillerie-Regiment von Peucker (1. Schlesischen) Nr. 6 und 
Gerlich im 1. Westpreußischen Fußartillerie-Regiment Nr. 11. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 18. Mai 1908. 
Am 31. Mai aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Juni d. Is. im Heere 
angestellt: 
Hosemann, Oberleutnant in der 4. Ingenieur-Inspektion; 
v die Leutnants: 
Lentz im Schleswig-Holsteinischen Fußartillerie-Regiment Nr. 9, 
Ritter im Hannoverschen Train-Bataillon Nr. 10, 
Riedel im Feldartillerie-Regiment Prinz Regent Luitpold von Bayern (Magdeburgischen) Nr. 4 und 
Ismer im Ulanen-Regiment von Katzler (Schlesischen) Nr. 2; 
die Stabsärzte: 
Dr. Hellwig als Bataillonsarzt des II. Bataillons 9. Badischen Infanterie-Regiments Nr. 170, 
Dr. Schulze als Bataillonsarzt des II. Bataillons Colbergschen Grenadier-Regiments Graf Gneisenau 
(2. Pommerschen) Nr. 9 und 
Dr. Haase, Oberarzt beim Landwehrbezirk 1 Berlin. 
Ferner: Am 31. Mai d. Is. aus der Schutztruppe ausgeschieden: 
Haensel, Oberleutnant, und 
Dr. Dunzelt, Stabsarzt, — behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste und 
Stadler, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Württembergische Militärdienste. 
Langer, Major, zum Oberstleutnant befördert. 
Wehle, Hauptmann, bis auf weiteres zur Dienstleistung beim Gouvernement für Südwestafrika 
kommandiert. 
Schmidtborn, Hauptmann, vom 28. April d. Is. ab ein weiterer, viermonatiger Nachurlaub nach 
Deutschland zur Wiederherstellung seiner Gesundheit bewilligt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 7. Mai 1908. 
Ludwig, Stabsveterinär, am 31. Mai d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung, aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
« vom 12. Mai 1908. 
Christian, Oberveterinär, am 31. Mai d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung, aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 13. Mai 1908. 
Wichmann, Feldlazarettinspektor, am 31. Mai d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (Garnisonlazarett in Königsberg i. Pr.), aus der 
Schutztruppe ausgeschieden. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 18. Mai 1908. 
Königs, Oberleutnant, 
Dühring, v. Hahnstein und Edler v. der Planitz, Leutnants, — Anträge um Belassung auf 
weitere 2 Jahre in der Schutztruppe genehmigt. 
A. K. O. vom 31. März 1908. 
Die Verwaltungsaspiranten erhalten die Dienstbezeichnung „Unterassistent“ bei den Proviant- 
und Bekleidungsämtern, „Unterinspektor“ bei den Garnisonverwaltungen und Garnisonlazaretten. 
Diese Bezeichnung hat auch für die in den Schutztruppen befindlichen Verwaltungs- 
aspiranten Gültigkeit.
        <pb n="595" />
        W 517 20 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: 
A. K. O. vom 1. Mai 1908. 
Den Roten Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Hauptmann Schulz, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 1. Lothringischen 
Infanterie-Regiment Nr. 130, 
dem Hauptmann Pfeffer in der Schutztruppe für Südwestafrika, 
dem Hauptmann Anz, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Pionier-Bataillon von 
Rauch (Brandenburgischen) Nr. 3, 
dem Oberleutnant Krüger, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 1. Nassauischen 
Feldartillerie-Regiment Nr. 27 Oranien, 
den Leutnants Stübel, Runkel, v. Meien in der Schutztruppe für Südwestafrika, 
dem Leutnant v. Marées, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt in der Schutztruppe 
für Deutsch-Ostafrika; 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Oberleutnant Ritzler, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 3. Thüringischen 
Infanterie-Regiment Nr. 71, 
den Oberleutnants Plieninger, Haensel, Hoelscher, Hosemann, Jensch, Keil in der Schutz- 
truppe für Südwestafrika, 
dem Oberleutnant Haupt, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 3. Lothringischen 
Infanterie-Regiment Nr. 135, 
dem Oberleutnant v. Lehsten, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Infanterie- 
Regiment Graf Bose (1. Thüringischen) Nr. 31, 
dem Oberleutnant Pirner, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Füsilier-Regiment 
Prinz Heinrich von Preußen (Brandenburgischen) Nr. 35, 
dem Oberleutnant Roosen, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Königs-Infanterie- 
Regiment (6. Lothringischen) Nr. 145, 
dem Oberleutnant a. D. Eckhoff, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt außer Dienst, 
zuletzt Leutnant im 5. Großherzoglich Hessischen Infanterie-Regiment Nr. 168, 
dem Leutnant v. Dreising, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Kürassier-Regiment 
Graf Geßler (Rheinischen) Nr. 8, 
den Leutnants Knaths und Renschhausen, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt 
im Königs-Infanterie-Regiment (6. Lothringischen) Nr. 145, 
den Leutnants Grabau, v. Langendorff, Remmets, Stadler, Frhr. v. Brand zu Neidstein, 
Reinhardt, v. Tschirnhaus, Lindow, Stoebe, Ismer, Otto, Geibel, Pöppel in 
der Schutztruppe für Südwestafrika, 
dem Leutnant Hoffmann, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 3. Posenschen 
Infanterie-Regiment Nr. 58, 
dem Leutnant Stumpf, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 7. Badenschen 
Infanterie-Regiment Nr. 142, 
dem Leutnant Stamm, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im Rheinischen Jäger- 
« Bataillon Nr. 8, 
dem Leutnant Buchfink der Reserve des Ulanen-Regiments Graf Haeseler (2. Brandenburgischen) 
Nr. 11, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt kommandiert zur Dienstleistung 
beim Ulanen-Regiment Graf zu Dohna (ÖOstpreußischen) Nr. 8, 
dem Königlich Bayerischen Leutnant Gabler, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 
Bayerischen 13. Infanterie-Regiment Kaiser Franz Joseph von Osterreich, 
dem Königlich Sächsischen Leutnant a. D. Frhr. v. Hodenberg, bisher in der Schutztruppe für 
Südwestafrika, früher im 1. Sächsischen Jäger-Bataillon Nr. 12, 
dem Oberarzt a. D. Ließ, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt in Frankfurt a. O.; 
die Schwerter zum Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse: 
dem Oberleutnant Hollaender in der Schutztruppe für Südwestafrika, kommandiert zur Dienst- 
leistung beim Gouvernement von Südwestafrika, 
dem Leutnant Pischel, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt im 2. Niederschlesischen 
Feldartillerie-Regiment Nr. 41;
        <pb n="596" />
        W 518 20 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern am weißen Bande 
mit schwarzer Einfassung: 
dem Oberarzt Rapmund beim Garnison-Lazarett in Keetmanshoop, 
dem Oberapotheker Dr. Lequis beim Etappen-Lazarett in Windhuk, 
dem Ober-Veterinär Hawich, bisher in der Schutztruppe für Südwestafrika, jetzt beim Altmärkischen 
Feldartillerie-Regiment Nr. 40, 
dem Oberveterinär Wolff, bisher bei der Schutztruppe in Südwestafrika, jetzt beim 1. Ober-Elsässischen 
Feldartillerie-Regiment Nr. 15, 
dem Oberveterinär Schmidt, bisher bei der Schutztruppe in Südwestafrika, jetzt beim Thüringischen 
Ulanen-Regiment Nr. 6, 
dem Königlich Bayerischen Ober--Veterinär Rau, bisher bei der Schutztruppe in Südwestafrika, jetzt 
beim Bayerischen 8. Feldartillerie-Regiment, 
dem Zahlmeister Exß, bei der Etappenkommandantur in Keetmanshoop, 
dem Zahlmeister Sommer, bisher bei der Schutztruppe in Südwestafrika, jetzt im einstweiligen 
Ruhestand, 
dem Proviantamts-Assistenten Kienow, bisher bei der Schutztruppe in Südwestafrika, jetzt beim 
Proviantamt in Potsdam. 
Das Militär-Ehrenzeichen 1. Klasse: 
dem Sergeant Hunold in der Schutztruppe für Süstwestafrika; 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: 
den Unterzahlmeistern Geisler, Schneider, Meißner, Lahl, Otto, Mauch, Ahlheim, Hogrefe 
in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Vizewachtmeistern Pundt, Göbl, Zander, Knabe, Scholz, Berlit, Becker, Schellhaas, 
Rasch, Ebel, Bucksch, Schuh in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Bizefeldwebeln Lüpke, Oberfahnenschmied Zahn, Diepold in der Schutztruppe für Süd- 
westafrika; 
den Sergeanten Wagner, Pakisch, SchultzI, Kotzorowski, Oberfahnenschmied Hofmann, Illguth, 
Oberheid, Kutz, Gerhard, Österstock, Hagedorn, Loba, Peters, Baginski, 
Lindner, Klein, Lange I1, Oberfahnenschmied Eichler, Glaser, Langmaak, Pollock, 
Scholz, Büttner, Rübner, Fasterling, Voges, Albrecht, Witt, Commichau, 
Schulz, Göhlke, Wyppler, Meywald, Wittwer, Doering, Ulbricht, Lyszus, 
Schädel, Grohshaus, den Sanitätssergeanten Saare, Schultz, Finkeldey, in der 
Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Unteroffizieren Wielsch, Gue, Dünow, Kunze, Kummerow, Ringel, Scheer, Fahnen- 
schmied Consier, Lenz, Kowalkowski, Wesner, Skrzypalik, Döbler, Zeileis, 
Hoff, Döhler, Graßmann, Schmengler, Pippert, Angel, Schröder I, Peter, 
Lybuda, Suffner, Flemming, Ambrosius, Ewald, Bufe, Wahlen, Baake, Roth, 
Beise, Galussek, Zahn, Drzymalla, Jennrich, Lewan, Weicker, Bade, Schmidt, 
Hoffmann, Neumann, Haag, Ebmeier, Glawe, Banaski, Intrau, Bülk, 
Jahrmarkt, Böhme, Linde, Tomczak, Cellarius, Christoffel, Albrecht, Gallert, 
Schaer, Schwarz, Freiberg, Haentjes, Neiße, Pieper, Urban, Schmidt, Röder, 
Ruscheck, Pahl, Scherelies, Kraski, Plieske, Waschkowski, Schultz, Bold, 
Oberheitmann, Gömer, Strahleck, Stallinger, Gurband, Biermann, Simon, 
Classen, Sahling, Eger, Hiller, Engel, Sander, Ortlieb, Weiß, Bagdohns, 
Böhme, Müller, Grunewald, Stolley, Jägers, Löwe, Nürnberg, Kröger, 
Schwientek, Müller, Unteroffizier der Reserve Einbeck, Sanitätsunteroffizier Hartmann 
in der Schutztruppe für Südwestafrika; · 
den Gefreiten Klaudat, Ditschkowski, Rohn, Vorwald, Triebel, Tschorschke, Seeber, 
Pütz, Roehl, Germann, Karp, Materne, Altpeter, Hoffmann, Holz, Christel, 
Junius, Welzbacher, Dopatka, Schröder, Oltersdorf, Höpfner, Brügmann, 
Schmelzle, Nagel, Kreuziger, Michael, Günther, Beister, Philipp, Beyerling, 
Bösemann, Rokahr, Averdiek, Müller III, Becker I, Baumann, Kemmler, 
Kohring, Reinicke II, Lepine, Mahrhold, Heinitz, Goerz, Kunz, Otto, Wey- 
brecht, Pohlmann, Rohmer, Martin, Schädlich, Lopsien, Bremer, Bunke alias 
Gafert Herberding, Matzellus, Koslowski, Niebling, Gohla, Werner, Bryschy, 
Mazurek, Pitkowski, Böttger, Mielke, Wohlfarth, Bliese, Janas, Ihlenfeld, 
Kuschnereit, Ebert, Schäfer, Brodbeck, Hinz, Falke, Laih, Groß, Wegert, 
Meißner, Machon, Heeß, Sakrzewski, Ammacher, Boldt, Reimann, Weinstein,
        <pb n="597" />
        W 519 20 
Müller I, Gehler, Karn, Koslowski, 
korn, Petry, Lasser, Amrhein, Borchert, Jeglinski, 
Lamerty, Ludwig, Wunderlich, Gersten- 
Kücken, Pöllot, Rosen- 
berger, Rautzsch, Klamet, Soika, Herrmann, Küchler, Ruddat, Buchner, Hüls-- 
mann, Stiller, Hirte, Schumann, van Severen, Pokallus, Gefreiter der Landwehr II 
Mahy in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
den Reitern Hartung, Schmidt, 
Stöwer, Kuchta, Weiß, Kostrzewa, Lautschke, Stiebitz, 
Dries, Lehmann, Pooch, Eller, Wutkowsky, in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
dem Kriegsfreiwilligen Guder in der Schutztruppe für Südwestafrika; 
dem Farmer Campbell in der Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 8. Mai 1908. 
Das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: 
den Gefreiten der Landwehr Menzel und Becker; 
das Allgemeine Ehrenzeichen: 
dem Musketier der Landwehr Gehrke. 
  
Deutsch-Ostafrika. 
Die Wiederausreise nach Ostafrika hat am 
25. Mai 1908 angetreten: Chemiker Lommel. 
  
In Ostafrika am 11. April vom Heimatsurlaub 
wieder eingetroffen: kommiss. Sekretär Peschke. 
  
Ostafrika haben mit Heimatsurlaub verlassen: 
Oberförster Dr. Holtz, Bauinspektor Brandes, 
Gerichtsassessor Dr. Klug, Chemiker Dr. Schell- 
mann, Ingenieur Eisenmayer, Landmesser 
Selke, die Vermessungstechniker Pelz, Wilms 
und Hörmann, Bautechniker Georgi, die Bau- 
aufseher Grasse und Koch, Sekretär Stein- 
häuser, kommiss. Sekretär Kiene, die Zollamts- 
assistenten 2. Klasse Stickforth und Schnell, 
Kanzleigehilfe Pfeiffer, Werkmeister Bergé und 
Maschinist Seidel. 
Mit Heimatsurlaub ist am 5. Mai 1908 in 
Neapel eingetroffen: Sanitätsunteroffizier Goesch. 
Die Wiederausreise haben am 25. Mai 1908 
von Neapel aus angetreten: Leutnant Ruff und 
Oberarzt Dr. Eckard. 
  
HKamerun. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen: Sekretär 
Langkraer, Techniker Meyer, Wegebauer 
Beyer. 
  
Auf Heimatsurlaub 
meister Richter. 
ist eingetroffen: Polizei- 
Mit Heimatsurlaub sind in Hamburg einge- 
troffen: Am 2. Mai 1908; Oberleutnant v. der 
Marwitz; am 17. Mai 1908: Hauptmann 
Scheunemann. 
Die Ausreise in das Schutzgebiet haben von 
Hamburg aus angetreten: Am 29. April 1908: 
  
Sanitätsfeldwebel Frick; am 9. Mai 1908: 
Sanitätsunteroffizier Flor. 
Togo. 
Der Gärtner Gropp hat am 10. Mai 1908 
die Ausreise nach Togo angetreten, der Leutnant 
Freiherr v. Reitzenstein wird am 25. Mai die 
Ausreise nach Togo antreten. 
Die Wiederausreise haben angetreten: 
Am 10. Mai 19608 Gerichtsassessor Dr. Asmis, 
Zollvorstand Reinhardt und Stationsassistent 
Hoffbauer; 
am 25. Mai Zollamtsassistent Lang, Stations- 
assistenten Schulz und Hauffe. 
  
Aus Togo ist mit Heimatsurlaub eingetroffen: 
Sekretär Klinkmüller. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Dem Vorstand des Vermessungswesens, Ober- 
landmesser Görgens, ist seitens des Herrn Reichs- 
kanzlers für die Dauer seiner amtlichen Tätigkeit 
im Schutzgebiet der Titel „Vermessungsdirektor" 
verliehen worden. 
Die Ausreise nach Südwestafrika haben an- 
getreten: Die Gerichtsassessoren Dr. Kohler und 
Werner, Landmesser Henze, Gerichtsassistent 
Etling, Gerichtsaktuar Ziegler, Verkehrssteuer- 
praktikant Mattern, Katasterhilfsarbeiter Thiel- 
mann, Obermaterialienverwaltersmaat Stell- 
macher, die Polizeisergeanten Keller, Nowa- 
kowsky und Papenhoff. 
  
  
Im Schutzgebiet eingetroffen am 3. März 1908;: 
Regierungsrat Dr. Siller. 
Der kommiss. Bezirksrichter Schottelius ist 
am 10. Februar 1908 vom Heimatsurlaub wieder 
im Schutzgebiet eingetroffen.
        <pb n="598" />
        W 520 20 
Mit Vertrag sind angenommen worden: Der 
Polizeiwachtmeister Göbelsmann und die Poli- 
zeisergeanten Dohndorf, Stumpfe, Kups, 
Stark, Bruhn, Laurin, Wiesemann, Sureén, 
Weber (Karl), Höhning, Möhring und Gräf. 
Der bisherige Polizeisergeant Altscher ist mit 
dem 1. April 1908 zum Polizeiwachtmeister er- 
nannt worden. 
  
  
Einen Heimatsurlaub haben angetreten: 
Am 12. April 1908: kommiss. Bezirksamtmann 
Blumhagenz; 
am 18. April: Vermessungstechniker Offschanny, 
Topograph Karsunke, die Zollaufseher Frau- 
boese und Effmers, Materialienverwalter 
Jabs, Polizeiwachtmeister Altscher, die Poli- 
zeisergeanten Fleck und Bruhn, Bureaugehilfe 
Schnittiner, Lokomotivführer Kajew kri, 
  
Streckenaufseher Holz, Magazinaufseher Hagen, 
Oberlandmesser Görgens und Regierungsarzt 
Dr. Schlüter. 
Mit Heimatsurlaub sind am 10. Mai 1908 
in Hamburg eingetroffen: Major Wobring, 
Hauptmann Beyer und Leutnant v. Padberg. 
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen ist nachstehendes Anerbieten gemacht 
worden, für welches hiermit nochmals der Dank 
des Kommandos ausgesprochen wird: 
Der praktische Arzt und Königlich Bayerische 
Stabsarzt d. L. Herr Dr. Schöppner in Bad 
Reichenhall hat sich erboten, kranken Schutztruppen- 
angehörigen kostenlose, ärztliche Behandlung zu 
gewähren. 
  
Spenden für rrichtung eines denkmals zu ehren der Gesallenen von Sücdwestafrika. 
  
4. Ciste. 
Es spendeten Gaben (1908) am Mark Übertrag. 927,45 
12. 2.: Graf v. Brockdorf, Hauptmann 25. 2.: Müller, Missionar, Heidelberg 
im III. See-Bat., Tsingtau 5.— (Transvaa)) . 12,— 
15. 2.: Gustav Schmidt, Hofrat, Groß— Dewutsche Kolonial= Gesellschaft, 
Lichterfelde . 10,— Abteilung Halle a. S. 10,— 
- Zwenger, Major, Sprottau . 122,— 27. 2.: Kriegerverein General-Feldmar- 
- Offizierkorps des Feldart. Regts. schall Graf Moltke, Schöneberg 5.— 
Nr. 15, Saarburg. 100,— Deutsche Kolonial-Gesellschaft, 
- Verein“ ehemaliger Artilleristen Abteilung Magdebunrge 60,— 
in Posen 20. — 28. 2.: R. Francke, Lehrer a. D. in 
17. 2.: „Tägliche Rundschau“ wieder- Gülzow (Pomm.) ·10,05 
holte Einzahlungg 209,05 O#snabrücker Zeitung. 28,30 
18. 2.: Frau Steuerinspektor Schmidt, 3. 3.: Verein ehemal. Südwestafrikaner 
Hannover 5.— von Hamburg-Altona u. Umgeg. 22,— 
Fräul. Amalie Schmidt, Hannover 5.— ·Rud. Soerlich, kommiss. Eisenb. 
19. 2.: Verband national. Vereine Cölns 125,40 Assistent, Halle a. S. 1.— 
20. 2.: Kriegerverein Prinz Friedrich 4. 3.: Deutsche Zeitung, Berlin, Wil- 
Carl in Schöneberg 5.— helmstr. 9 . .71,— 
22. 2.: Ortsgruppe Schöningen des Hofrat Lang, Berlin. 10,— 
Deutsch-Nationalen Jugend- 6. 3.: Abt. Goslar a. H. des Deutschen 
bundes. . 132,60 Kolonialvereins u. Flottenvereins 30,— 
vom Rittergutsbesitzer - Frau Geheimrat Surmann und 
Evers, Jerrheim 2,— Kinder in Arnsberg 50,05 
vom Buchdruckereibes. 151,.— - Landratsamt Querfurt 13,.— 
Kaminsky, Schöningen 2,— 8. 3.: Von den Schülern des Königl. 
vom Amtsrichter Krem- Gymnasiums in Wurzen 22,70 
ling, Schöningen. 2.— 11. 3.: Deutsche Kolonial-Gesellschaft, 
von einem deutschen Abt. Magdeburg, 3. Spbende 55,— 
Jungen 129,40 Stabsarzt Dr. Lion, Aschaffenburg 49, 10 
- Kriegsschule Glogngn 160— 13. 3.: Ortsgruppe Werdohl des Deutsch- 
- K. Funk, Oberleutnant der Land- nationalen Handlungsgehilfen- 
wehr I in Duala 10,— Verbandes . 690— 
Zusammen 927,45 Zusammen 1373,65
        <pb n="599" />
        521 2e0 
  
  
  
  
Übertrag 13873,65 Übertrag 4040,03 
13. 3.: Gustav Kühn, Märkische Zeitung, 3. 4.: Finanzkommission der Vereinigten 
Neuruppin 36,53 Krieger= und Militärvereine in 
14. 3.: Offizier= Gesellschaft des Landw. Bitterfeld 71,.— 
Bezirks II Dressen 300,— 6. 4.: Oberlt. Müller v. Berneck, Borna 20,— 
18. 3.: Werner, Oberlt. Res. Marine- 8. 4.: P. Standlinger, Berlin, Nollen- 
Inf., Kondoa-Irangi, Ostafrika 25,— dorfstr. 33 . 10,— 
20. 3.: Kriegerverein Uelzen 20,— - Verein ehemaliger Kameraden des 
- Stabsarzt Dr. Lion „Aschaffenburg 68.— 4. Niederschles. Inf. Regts., 51, 
- v. Diefelsky, Oberleutnant, Me- Berlin .. 10,— 
gara, Ostafrika . 20,— DOffizierkorps der Regimenter der 
21. 3.: Frau v. Sichart, Dresden 5.— 2. Fußart. Inspektion, Straßburg 60,05 
23. 3.: Moldenhauer, Oberveterinär, - Kriegerverein Alt-Zarrendorf, 
Feldart. Regt. 27, Wiesbaden 5,.— Kr. Grimmen 5.— 
- Deutscher Ausschuß, Zürich. . 371,05 13. 4.: Greifswalder Zeitung, 2. Beitrag 75, 66 
- J. H. August Ertel jr., Hamburg, 16. 4.: Offizierkorps des Landw. Bezirks 
Pierdemartt 18/20 20,— Neustadt (Westpr.) 50,— 
Stabsarzt Dr. Lion „Aschaffenburg 10,— Dieutsche Kolonial= Gesellschaft, 
24. 3.: Von den Offizieren usw. der Abt. Kreis Steinburg. 75,10 
Schutztruppe Südwestafrika 1600,— Hauptmann Ette, ** 
·-Paul Otto Gericke, Magdeburg, Weidendamm 26 3.— 
Kaiserstr. 88 34,75 21. 4.: Offizierverein 1 Bochum 50,05 
27. 3.: Landrat Semper, Wittlich b.Trier 100,—.25. 4.: Kapitän A. Traue, Bremerhaven 5,— 
31. 3.: Sammlung gelegentlich des Vor- - Kommando des Ostasiatischen De- 
trages des Hauptmanns Kuhn. 31,— tachements, Tientsin 693,27 
1. 4.: Oberstabsarzt Dr. Grüning in —- 
Cottbus 10, 05 Z Zusammen 5158,16 
Zahlmeister Bock, Kamerun. 10.— Beim Kommando der Schutztruppen in Berlin 
Zusammen 100,03 sind insgesamt 26 406,33 Mk. eingegangen. 
Wl KNMichtamtlicher Teil 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Komerun. 
Eine erkundungs- Expedition zwischen Wuri und 
Sanaga. 
Bericht des Hauptmanns Frhr. v. Stein zu Lausnitz. 
(Mit einer Kartenstkizze.) 
Nachdem die Maka-Expedition 1905/06 auf- 
gelöst war, trat ich am 17. Dezember 1906 die 
Fahrt Njong-abwärts an, um mich über Kribi 
nach Buea zu begeben. Nahe dem Übergang der 
Straße Kribi—Jaunde erreichte mich ein telegra- 
phischer Befehl des Gouvernements, wonach ich 
versuchen sollte, von Jaunde aus zwischen Sanaga 
und Wuri die noch völlig unbekannten Land- 
schaften westlich des Mbam bis Duala zu durch- 
queren. 
Nach Lage der Verhältnisse war es nötig, zu- 
nächst eine völlig neue Expedition zu organisieren. 
Der Rest meiner Begleiter, längst kontraktfälliger 
  
alter Soldaten, stellte sich nach einigen Ver- 
handlungen zur Verfügung. Doch waren auch 
Anwerbungen aus den im Jaundebezirk erreich- 
baren früheren Soldaten unumgänglich, da bei 
der Gefahr etwaiger Verwicklungen in den un- 
bekannten, stark bevölkerten Bafia-, Nordbakoko- 
und Babimbi-Landschaften zur Durchführung der 
Aufgabe mindestens 60 Gewehre erforderlich er- 
schienen. Dies ging schon aus den Berichten der 
viermal stärkeren, mit mehreren Europäern und 
Geschützen ausgestatteten Schimmelpfennigschen 
Expedition (1901) und der Ramsayschen Expedition 
(1892), die diese Gebiete streiften, klar hervor. 
Mangelhaft ausgerüstet konnte ich am 13. Ja- 
nuar 1907 mit 58 ganz oder halb ausgebildeten 
Soldaten und 55 Trägern den Vormarsch an- 
treten. Um die goeographische Tätigkeit der 
Expedition möglichst fruchtbar zu gestalten, beab- 
sichtigte ich zunächst, unter Vermeidung schon be- 
3
        <pb n="600" />
        5322 2 
kannter Routen, den Jaundebezirk bis annähernd 
zur Mbam--Mündung in den Sanaga zu passieren. 
Dann sollte Mbam-aufwärts bis etwa in die 
Breite von Duala bzw. Dibamba, der Lauf 
dieses Flusses zusammenhängend festgelegt, von 
da sollten etwa zwei bis drei Tagemärsche nörd— 
lich des Sanaga, ebensoweit südlich der Schimmel— 
pfennigschen Route westwärts die Quellflüsse des 
Dibamba, Ekem bzw. Ebo, erreicht und unter 
Aufklärung dieses noch unbekannten Flußsystems 
sollte dann irgendwo an der Verbindung Edea— 
Duala Anschluß an meine Aufnahmen von 1896 
gefunden werden. 
Von meinen Routenaufnahmen 1895 (Edea— 
Jaunde) und 1898 (Njong—Jaunde) möglichst 
genau ausgehend, ließ ich deshalb den bekannten 
Weg Jaunde—Ngila (-Ndumba) östlich liegen und 
suchte, da das Bezirksamt Jaunde mir einen 
Führer nicht hatte stellen können, auf den vielen 
Wegen des auch nach der Sanagaseite dicht be- 
völkerten Jaundebezirks — mittels Kompaß und 
allabendlicher Konstruktion der zurückgelegten 
Tagesstrecke — mich zur Mbam-Mündung durch- 
zufinden. Die Orientierung in der angegebenen 
Richtung war recht erschwert, da Karten nicht 
vorhanden waren und ich auch aus den Dörfern 
der bis zum Sanaga ausschließlich sitzenden Etun- 
stämme Führer über mehr als wenige Marsch- 
stunden nach der Sprachgrenze Mpangwe—Bati 
hin ohne Zwang nicht erhalten konnte. Irgend 
welche Reibungen mit den Eingeborenen innerhalb 
des Jaundebezirks sollten aber unter allen Um- 
ständen vermieden werden. 
Durch die Jaundestämme Wogada und Woge- 
bedsi, dann die Etunstämme (früher füälschlich 
Tone) Jedjoala, Woge-manda, Woge-nwonne, Woge- 
nonkoa, Woge-nog, Woge-naminie, Endu, Woge- 
kani, Woge-Belo und Bejembaa erreichte ich am 
18. Januar in kleinen Tagemärschen die 
Mpangwe—Bati-Sprachgrenze an dem Sanaga- 
Nebenflüßchen Lekie, einige Marschstunden ober- 
halb von dessen Mündung. 
Dieser Marsch führte zunächst durch recht 
bergige Jaundedistrikte nach Westen und bog dann 
nordnordwestlich in das sehr große Etungebiet ab, 
in dessen waldigen, vielfach felsigen südlichen Teil 
sich die recht ausgeprägte Wasserscheide Sanaga— 
Njong aus den Ostbakokogebirgen fast rein östlich 
vorschiebt. Nördlich dieser — durchschnittlich 
800 m (relativ) hohen — Bergzüge wird das 
Etungebiet flacher und zeigt in recht ausgedehnten 
Strecken die Nähe des eigentlichen Graslandes im 
Norden an. Nahe dem Sanaga treten wieder 
einzelne nach Osten ansteigende Wellen auf. Am 
Flusse, wenigstens an dessen südlichem Ufer, ist 
übrigens das Waldland auf der gesamten be- 
rührten Strecke wieder vorherrschend. 
  
Die Etunstämme stellen hier einen den Jaunde 
sehr nahe verwandten Mpangwekeil dar, der sich 
in Breite von mehreren Tagemärschen, offenbar 
aus Süden zwischen Bakoko westlich und den 
Batistämmen östlich, teilweise selbst über den 
Sanaga in das Bafiagebiet hinein vorgeschoben 
hat. Ich glaube, daß die Tendenz eines weiteren 
Vordringens nach Norden, etwa zwischen Nordost- 
bakoko und Bafia, ebenso wie entlang dem Sanaga, 
bei diesen Stämmen noch immer besteht, da junge 
nach Selbständigkeit trachtende sogenannte Häupt- 
linge anscheinend noch jetzt mit Vorliebe den 
Sanaga nordwärts überschreiten. 
Das Etunland ist übrigens in seinen gras- 
und waldbewachsenen Strecken recht gut angebaut. 
Es unterscheidet sich in der Art und Weise der 
Feldbestellung, der Dorfanlagen usw. nur inso- 
fern von den Jaunde-, Bane= und Buleland- 
schaften, als seine nördlicheren Teile gewisse Über- 
gänge zu den eigentlichen Grasländern erkennen 
lassen. Infolge der dichten Bevölkerung wurden 
wenig Wild und gar keine Elefanten beobachtet. 
Auch Kautschukgewächse sind in den bewaldeten 
Teilen nur noch ganz vereinzelt nachzuweisen. Ich 
muß schließlich bemerken, daß ich auf Grund des 
Verständnisses der Landessprache ein allzu großes 
Vertrauen in die absolute Unterwerfung dieser 
Stämme nicht habe gewinnen können. 
Am 18. Januar 1907 betrat die Expedition 
nach Überschreitung der Mpangwe—Batisprach- 
grenze mit verstärkten Vorsichtsmaßregeln das Ge- 
biet des noch südlich des Sanaga belegenen 
Batistammes Mengissa. Sämtliche Etunchefs be- 
haupteten, in Mengissa würde die Expedition 
voraussichtlich angegriffen werden, obwohl dort 
von Jaunde aus erst vor kurzer Zeit Krieg ge- 
führt worden war. Die Bewohner der westlicheren 
Mengissa-Landschaften in der Gegend der Fähre 
nach Jambassa waren nun zwar sehr schen, aber 
bis zu einem gewissen Grade entgegenkommend; 
der größere mittlere Teil, vor allem um die 
Elukafähre herum, zeigte sich direkt aufsässig. Nur 
infolge beschleunigten Durchmarsches wurden offene 
Feindseligkeiten vermieden. An der östlichen 
Mengissagrenze bei der AlauçBingaba-fähre war 
die Aufnahme wieder etwas besser. 
Das Mengissaland ist vorherrschend waldbe- 
standen; ich lasse dahingestellt, ob diese Wälder 
nur als stark verbreiterte Gallerie-Einfassung des 
Sanaga oder als eine Begleiterscheinung der im 
östlicheren Teile Mengissas und in Bingaba — 
von Süd nach Nord — den Fluß erreichenden, 
vorerwähnten Bergzüge aufzufassen sind. Es 
handelt sich übrigens nicht um den reinen 
Urwaldtyp, vielmehr sind die Durchschnittsbaum- 
höhen geringer, das Unterholz ist sehr viel dichter; 
auch kommen häufig eingesprengte Graslichtungen
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        W 523 20 
vor. Die Bevölkerung ist weniger dicht, der 
Anbau weniger gut, als in den Mpangwedistrikten. 
An Stelle der offenbar wenig reichhaltigen Jagd 
scheinen größere Fischereianlagen am Flusse zu 
treten. Die Sprache ist Bati. Die Mpangwe- 
Dialekte, also das was man Jaunde zu nennen 
gewohnt ist, werden vielfach nicht verstanden, 
obwohl ich eine starke Blutmischung des Volkes 
mit den Mpangwes anzunehmen geneigt bin. 
Die Batisprachen zeigen übrigens mit dem Baia 
und Bangandu im äußersten Osten des Schutz- 
gebiets einige Verwandtschaft. 
Zu erwähnen ist in diesen Gegenden die sehr 
sichere und geschickte Bauart der Fähr= und Fisch- 
kanus. Ihr großes Fassungsvermögen, verbunden 
mit verhältnismäßiger Sicherheit in unregulierten 
Gewässern, legt deren Einführung bei den weiten 
Flußtransporten auf dem nicht sehr entfernten 
Njong mit seinem ständigen Kanumangel nahe. 
Kanubauverständige Leute wären sowohl in Men- 
gissa, wie in Bingaba in ziemlicher Anzahl für 
den halben Lohn zu haben, wie er am Njong 
den derzeit beliebten Kanubauern aus Duala, 
Malimba oder Batanga bezahlt wird. 
Nach recht zuvorkommender Aufnahme bei dem 
Bingabachef Abege-suga wurde am 20. Januar 
der Sanaga dicht unterhalb der Alaumündung 
überschritten und jenseits das überwiegend aus 
Grasland bestehende Gebiet des Batistammes 
Bakore erreicht. Sowohl von diesem Routen- 
stück, wie von seiner Fortsetzung Bakore—Ba- 
linga aus hatte es den Anschein, als ob die bei 
den seitherigen Routenaufnahmen gepeilten Höhen, 
die sich auf den Karten zwischen Sanaga und 
Mbam bei deren Zusammenfluß finden, mit den 
auf dem Sanaga-Südufer im östlichen Mengissa, 
nahe der Bingabagrenze gelegenen, mehrfach er- 
wähnten Bergzügen identisch seien. Der Sanaga 
bot sowohl hier, wie an allen anderen Stellen 
ober= und unterhalb der Mbammündung, ein 
wesentlich anderes Bild, als der nahe Njong in 
dieser Entfernung von der Küste. Während 
beim Njong die Felsbarren, Stein= und Sand- 
bänke, wie die schnellenähnlichen Strömungen 
sehr auffällig seltener werden und ostwärts sich 
eine immer bessere Fahrstraße präsentiert, ist der 
Sanaga noch durchaus Schnellengebiet. Er kommt 
als Transportweg mindestens bis auf die Höhe 
von Kul ostwärts nicht in Frage. Auch der Alau 
zeigt, soweit sein Mündungsabschnitt besichtigt 
werden konnte, viel zu starke Strömungen, Sand- 
und Steinbänke, sowie geringe Wassertiefen, um 
trotz der verhältnismäßigen Länge seines Laufes 
auch nur für Kanus einige Aussicht auf Benutz- 
barkeit zu bieten. Es ist wahrscheinlich, daß der 
Grund dieser Erscheinung — abgesehen natürlich 
von lokalen (Wasserscheiden- usw.) Verhältnissen — 
  
darin zu suchen ist, daß das Terrain von der 
entsprechenden Njongstrecke ab dauernd ganz all- 
gemein nach Nord-Nordost steigt und so die Ge- 
fällverhältnisse der nördlicheren Wasserläufe un- 
günstig beeinflußt. 
Nach dem Übergang über den Sanaga 
begannen für die Expedition sehr erhebliche 
Schwierigkeiten, die zeitweise einen Erfolg über- 
haupt in Frage stellten. Ich fasse den Bericht 
für den Zeitraum bis zum 6. Februar 1907, also 
bis zum definitiven Verlassen der Batistämme 
und zum Eintritt in das Gebiet Nordostbakoko, 
schon hier zusammen. « « 
Bereits auf den wenig anstrengenden Märschen 
von Jaunde bis zum Sanaga trat bei dem an— 
geworbenen Bati-Ersatz sowohl, wie hauptsächlich 
bei den von Jaunde gestellten Batiträgern eine 
wenig vertrauenerweckende Stimmung zutage. 
Die Furcht vor den Bafiastämmen westlich des 
Mbam und vor den Bergbakokos des Nordostens 
erhöhte die offenbare Mißstimmung ebenso, wie 
das dieser Art von Leuten ganz ungewohnte 
Lastentragen. Am 20. Januar 1907 richtete ich 
von Bingabafähre aus ein Schreiben an das 
Bezirksamt Jaunde, in dem es hieß: „Schon auf 
dem Marsche hierher, in Massen aber nach dem 
Überschreiten des Flusses sind Desertionen der 
Sanagaleute (Bati) vorgekommen. Von den von 
mir angeworbenen sind 10, von den vom Be- 
zirksamt gestellten Leuten 32 Mann desertiert. 
Alle Lasten über 25 kg waren doppelt besetzt, 
die Tagemärsche nur 4 bis 5½ Stunden lang 
und die Rationen, auch Fleisch, Salz und Tabak 
sehr reichlich. Außerdem ist keiner der Leute be- 
straft worden. Der nachgesandte englisch sprechende 
Vormann kehrte ebenfalls nicht zurück. Außer 
Stande, das Faltboot weiter zu transportieren, 
lasse ich dasselbe dem Bezirksamt zugehen. Mit 
Hilfe von Abege-suga und dem sehr bemühten 
Balingachef hoffe ich jedoch ohne weitere Schwierig- 
keiten fortzukommen“. 
Diese Erwartungen gingen infolge der nach 
Auftreten der Europäer überall geschwundenen 
Autorität der Häuptlinge nur zum geringen Teile 
in Erfüllung. Der Zeitabschnitt bis zum Eintritt 
in das Bakokoland am 6. Februar 1907 war 
reich an Schwierigkeiten erheblichster Art. Am 
31. Januar, nach einem Zusammenstoß mit feind- 
lichen Bafia hatte ich z. B. sechzehn Deserteure. 
Die Häuptlinge der regierungstreuen Stämme 
schickten, da ihre Macht der männlichen Be- 
völkerung gegenüber nicht ausreichte, schließlich 
sogar ihre Weiber als Hilfsträger. Doch wurde 
davon kein Gebrauch gemacht, sondern von Dorf 
zu Dorf durch stets wechselnde Hilfsträger mühsam 
das unentbehrliche Material weitergebracht. Am 
1. Februar verschwand vor der nahen Bakoko-
        <pb n="602" />
        W 524 20 
grenze wieder etwa die Hälfte der noch vor- 
handenen Leute. Am 2., 3. und 4. wiederholten 
sich in den wenig besiedelten Dsingo= und Jam- 
bassagegenden westlich der Mbammündung bei 
aller Wachsamkeit diese Desertionen in so hohem 
Maße, daß etwa zehn Lasten in der kleinen 
Haussa-Ansiedlung Ebila zurückbleiben mußten. 
Dies war der erste Fall in meiner langjährigen 
Expeditionstätigkeit, in dem das Aufgeben von 
Stücken des Expeditionsgepäckes notwendig wurde. 
Nach der Ankunft bei den östlichen Bakoko (Jale- 
bogo) hörte die Sorge endlich auf. 
Die hier geschilderten Trägerschwierigkeiten, 
die ängstliche Scheu der Stämme östlich des Mbam 
und die meist direkt feindliche Haltung der west- 
lich dieses Flusses sitzenden Völkerschaften, schließ- 
lich der teilweise Mangel meines bei Auflösung 
der Makaexpedition abhanden gekommenen zu- 
verlässigen alten Personals, machten für mich den 
Abschnitt von der Alaumündung bis zum Eintritt 
nach Bakoko zu einem äußerst aufreibenden und 
verantwortlichen, zumal eine straffe Marschdisziplin 
zur Vermeidung jedes Konflikts mit den in Rede 
stehenden, kaum als unterworfen anzusehenden 
Gebietsteilen des Jaundebezirks meine angespannte 
Aufmerksamkeit ununterbrochen verlangte. 
Über meine Beobachtungen und Erkundungen 
auf der genannten Strecke ist noch zu bemerken: 
Am 22. Januar 1907 brachte der Marsch vom 
Bingaba-Übergang durch spärliche Ansiedlungen 
der Batistämme Bakorre und Bonso die Expedition 
wenige Kilometer von der Alaumündung auf die 
alte Route des Hauptmanns Ramsay (1892). 
Diese wurde fast von der Stelle, wo sie etwas 
unterhalb der Alaumündung den Sanaga über- 
schreitet, bis an den damaligen Mbam-üUbergang, 
die sog. Balingafähre, verfolgt. Die von Ramsay 
benutzte Sanagafähre (Menenge) existiert nicht 
mehr. Das durchquerte Gebiet scheint sich von 
der Gegend des früheren (Morgenschen) Watare 
ab, das noch auf allen Karten zu finden ist und 
am Fuße eines weithin sichtbaren Rückens von 
200 bis 300 m rel. Höhe innerhalb einer größeren 
Waldstrecke belegen war, nach dem Sanaga und 
Mbam hin abzudachen. Jedenfalls wurden nur 
geringe in diesen Richtungen streichende Rücken 
passiert; sie weisen meist reine Grassteppe mit 
vielem niederen Knüppelholz auf und sind den 
vielen kleinen Wasserläufen entlang durch schmale 
Galleriewaldstreifen unterbrochen. Das nach Nord- 
ost höher werdende Terrain scheint wieder durch- 
weg mehr Waldbestand zu haben. An Wild 
aller Art ist diese Gegend sehr reich. Besonders 
fielen die massenhaften Fährten von Flußpferden 
auf, die anscheinend aus dem Sanaga, wie aus 
dem Mbam viele Kilometer landeinwärts äsen. 
Die Gegend erscheint hier überall als ziemlich un- 
  
fruchtbares Schwemmland, in dem das anscheinend 
aus Gneis und Granit bestehende Urgestein nur 
in den häufigen Bänken der Flußläufe zutage 
tritt. Von der Mbam (Balinga-fähre aus konnte 
der Platz der alten Balingastation des Leutnants 
v. Volckamer recht deutlich gesichtet und genau 
gepeilt werden. Balinga ist übrigens der Name 
des damaligen Chefs des Batistammes Dsingo; 
er müßte, wie mancher andere falsch gehörte oder 
mißverstandene Name auf den Karten dieser Ge- 
genden verschwinden. 
Obwohl die Übersicht infolge des kurz vor 
dem alljährlichen Abbrennen sehr hohen Grases 
recht erschwert und die Passage sehr mühsam 
war, beschloß ich, von der Balingafähre aus, 
dem Laufe des immerhin nur sehr ungefähr be- 
kannten Mbam aufwärts zu folgen. Ich wollte 
diesen genauer explorieren, bis ich in die Höhe 
einer konstruierten Richtungslinie gekommen wäre, 
welche — möglichst in der Mitte zwischen Wuri 
und Sanaga — die noch ganz unbekannten Ge- 
biete bis an den Dibamba im Westen durchschnitt. 
Ihr Schnittpunkt mit dem Mbam fiel fast in die 
Höhe der auf den Karten seither angedeuteten 
Mündung des RNdschim in diesen Fluß. 
Durch schwer passierbaren, dornigen Gallerie- 
wald mit vielen Lichtungen und tief einge- 
schnittenen, meist sehr sumpfigen Betten stag- 
nierender kleiner Zuflüsse wurden die Wildwechsel 
längs des Flusses in ganz unbewohntem Terrain 
zum weiteren Vordringen nach Norden benutzt. 
Der alte Morgensche Übergang (1891) von Ba- 
linga nach der längst verlassenen Wuteansiedlung 
Watare, der kaum noch erkennbare Platz des 
früheren Wutedorfes Kadji konnten dabei mit 
großer Sicherheit festgestellt werden. Weiter nach 
Norden wurde der Galleriewald anscheinend immer 
breiter; bis nach Magom (Neu-Watare) traten 
größere Waldflächen auch außerhalb der Fluß- 
niederungen wieder stärker hervor. · 
Der Mbam ist auf dieser Strecke überall etwa 
300 m breit, tief und reißend und von zahlreichen 
Steinbänken und kleineren Schnellen durchzogen. 
Das westliche Ufer war, wo es gesichtet werden 
konnte, von Dsingo-Niederlassungen mit gutem 
Anbau offenbar ziemlich besetzt. Dort herrscht 
das Gras mit vielen (meist Ol-) Palmen vor. 
Nahe der Ndschim-Mündung, die etwa einen 
Tagemarsch südlicher liegt, als man bisher an- 
nahm, wurde die Übersicht über den Fluß infolge 
einer mehrere Marschstunden langen, sehr breiten 
Kataraktzone mit vielen pandanusbestandenen 
Inselchen ganz verloren. Auch konnte der eigent- 
liche Zusammenfluß in der Folge gar nicht genau 
konstatiert werden, da offenbar noch weit ober- 
halb desselben zahlreiche kleine und kleinste 
Wasserrinnen beide Gewässer äußerst unübersicht-
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        W 525 20 
lich verbinden. Auch die sonst häufig benutzte 
differente Färbung des Wassers versagte hier 
vollständig. Das Terrain nach Ost und Nordost 
erschien, soweit es übersehen werden konnte, 
ebenso wie das des westlichen Mbamufers fast 
völlig flach, obwohl das Flußbett und die Zu- 
flüßchen meist ziemlich eingeschnitten waren. 
Der NNschim, der bei einer Breite von 40 
bis 80 m überall über 2 m tief ist, und auf der 
passierten Strecke nur nahe seinem Zusammenfluß 
mit dem Mbam einige kleine Schnellen zeigte, 
konnte wegen seiner vielen und großen Alligatoren 
mangels eines Faltbootes von dem ganz un- 
bewohnten Südufer aus auch an offenbaren Fähr- 
stellen nicht überschritten werden. Auch aus dem 
Grunde nicht, weil die Einwohner der Jangafu- 
dörfer an seinem anderen Ufer beim Herannahen 
der Expedition sämtlich die Flucht ergriffen und 
sich schwimmfähige Hölzer zum Floßbau in diesen 
Graslandgalleriewäldern nicht in genügender 
Stärke vorfanden. Da nun auch die Jagd- 
möglichkeit nachließ und bereits zu den — eigent- 
lich für eventuelle Dysenteriekranke mitgeführten 
— geringen Reisbeständen gegriffen werden mußte, 
da außerdem auch die Bakorre= und Bonsoträger 
in immer größerer Menge zu desertieren be- 
gannen, durchschwamm ich schließlich trotzdem mit 
einigen beherzten alten Soldaten den Fluß und 
hatte die Genugtuung, auf dem anderen Ufer 
bald ein kleines Kanu aufzufinden. 
Am 25. Januar setzte die Expedition über. 
Nach einigen erheblichen Umwegen (mangels jeder 
Führung aus den vielen verlassenen Jangafu- 
dörfern) wurden endlich bei dem Jangafuchef 
Esimbi-sono (früher Ngundu), von dessen Stamm 
einige in Jaunde bekannte Leute die Expedition 
erwarteten, genügende Verpflegungsmittel sowie 
Hilfsträger und Führer bis Magom (Neu-Watare) 
beschafft. In Magom (Neu-Watare), dem Haupt- 
wutedorf dieser Gegenden, kamen wir nach Über- 
windung einer von Esimbi-sono nach Nordost 
ansteigenden Wasserscheide, jenseits deren bei der 
Ansiedlung des früheren Soldaten Akuno (Bati- 
stamm Ngore) die Wutesprachgrenze überschritten 
wird, am 27. Januar 1907 an. Abgesehen von 
der genannten, hier etwa 100 m (rel.) hohen 
Hügelkette ist das nach beiden Flußniederungen 
hin sichtbare Gebiet weithin flach; Gras= und 
Waldbedeckung halten sich etwa die Wage. Während 
die Distrikte der Batistämme Jangafu und Ngore 
reich an kleinen Ansiedlungen sind, wohnen im 
Wutelande die Einwohner in größeren Nieder- 
lassungen zusammen. Im Nordwesten, jenseits 
des Ngore, an dem — wohl einen Tagemarsch 
oberhalb des Expeditionsüberganges = die frühere 
(Dominiksche) Niederlassung des alten Chefs 
Magom auf den Karten ersichtlich ist, scheint das 
  
Gelände dem Mbam entlang merklich gebirgiger 
zu werden. Bei Magom erreichte die Expedition 
den großen, auf Veranlassung von Jaunde ge- 
bauten Weg, der von Ndumba (dem alten Ngila) 
über Burong, Magom (Neu-Watare) nach Ngute 
das Wuteland durchzieht und von dort wohl nach 
Jabassi weiterzuführen sein wird. 
Die Anwerbeversuche in Magom blieben gänz- 
lich erfolglos, wenn auch die Aufnahme sonst 
einigermaßen entgegenkommend war. Trotz Ab- 
ratens des alten Chefs wollte ich das vorliegende, 
etwa vier Tage breite, dicht bevölkerte Bafialand 
friedlich zu passieren suchen; ich glaubte dann in 
der Lage zu sein, mit den vorhandenen Munitions- 
vorräten einen Durchmarsch durch das nördlichste 
Bakoko bis in die Einflußsphäre von Edea nötigen- 
falls erzwingen zu können. 
In Erinnerung an die dauernden Gefechte 
der Expedition Schimmelpfennig, der Expeditionen 
Morgen, Ramsay und v. Stetten, auch auf Grund 
meiner eigenen Beobachtungen von der Mpim- 
station (1896) aus, mußte ich fast zweifellos auf 
Feindseligkeiten der sehr zahlreichen Bakoko des 
Nordostens und Nordens rechnen. Ihre mir von 
1895 her bekannte Kampfweise erforderte bei 
dem geringen und nur teilweise zuverlässigen 
Expeditionspersonal äußerste Vorsicht. 
Am 29. Januar wurde an der Fähre von 
Magom zum neueren Wutedorf Kadji, zwischen 
einer kleineren Schnelle und dem weit nach 
Norden sich erstreckenden, hohen Kataraktgebiet 
Garima, der hier 200 bis 250 m breite Mbam 
überschritten und der am Westufer nur wenige 
Kilometer breite Wutestreifen erreicht, der sich bis 
Ngute, nach Norden zwischen den Fluß und die 
Bafiastämme eingeschoben hat. In Gemina 
konnte Anschluß an die einzige bekannte Route 
dieser Gegend, an den Weg von v. Carnap (Ba- 
linga Ngute 1897) genommen werden. Die hier 
passierten Wutedörfer sind von dem alten Magom, 
dem Bruder Ngutes, Ngilas und des ver- 
storbenen Watare abhängig. Es wäre hier nach- 
zuholen, daß der Mbam von Garima ab weiter 
aufwärts allen Erkundungen nach ein weithin 
sich fortsetzendes Katarakt-- und Fallgebiet aufweist. 
Über Exportartikel aus dem Expeditions- 
abschnitt Sanaga-Ndschim-Mbam fasse ich hier 
zusammen, daß Kautschuk nur in geringer Menge 
vorzukommen scheint, die Elefanten besonders 
nahe dem Ndschim aber noch recht häufig sind. 
Olpalmen wurden auf dieser Flußseite wenig 
vorgefunden, ebenso nur ganz vereinzelt (offenbar 
angepflanzte) Baumwolle und die bekannten 
Graslandfarbstoffe Indigo und Curcuma. Kopal 
und verwendbare Hölzer wurden selten beobachtet. 
Die Beschaffenheit der Eingeborenen-Pflanzungen 
in den besseren Lagen läßt jedoch den Anbau
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        3526 20 
von Bergreis, Erdnüssen, Mais und minder— 
wertigeren Tabaken recht aussichtsreich erscheinen. 
Das Großvieh und die Pferde leiden hier überall 
stark unter Tsetse. Frühere häufige Zuchtversuche 
der Chefs waren offenbar meist nur auf be— 
schränkte Zeit erfolgreich. 
Über das ausgedehnte Bafiagebiet — seine 
Abgrenzung nach Norden habe ich nicht feststellen 
können — moöchte ich, da es von allen mir be- 
kannten Kamerunlandschaften in vieler Beziehung 
wesentlich abweicht, zunächst im allgemeinen 
berichten. 
Soweit bei den geringeren Fernblicken fest- 
gestellt werden konnte, ist das Land der Bafia- 
stämme, von denen von Nordost nach Südwest 
Buriama, Ambassa, Jambassa, Babe-diiba, Bun- 
gandu, Bomende und Babungo passiert wurden, 
im Osten und Südosten flach; nach Westen, mehr 
aber noch nach Norden steigt es zu recht be- 
deutenden Berglandschaften an. Die vom 
äußersten Nordostbakoko nach Bafia gesichteten 
Berge haben trotz der erheblichen relativen 
Höhenlage ihrer Umgegend sicher selbst noch 
1000 m relative Höhe. Das Land ist fast durch- 
weg Grasland; Galleriewälder an den sehr zahl- 
reichen kleinen Wasserläufen sind vorhanden, aber 
nicht sehr ausgeprägt. Dagegen finden sich auf 
Anhöhen mit Ansiedlungen oder mit Spuren 
von solchen aus früherer Zeit sehr auffällig, mit 
weitläufigen lebenden Zäunen umgebene Haine. 
Ob künstlicher oder natürlicher Ursprung an- 
zunehmen ist, wage ich nicht zu entscheiden. Der 
Lebome und die Bejawa an der Westgrenze, 
beides reine starke Gebirgswässer, scheinen mit 
ihren Zuflüßchen das gesamte hydrographische 
System des Bafialandes darzustellen. 
Bis auf den äußersten Süden und Südosten 
ist das Land auperordentlich dicht bevölkert. Die 
Bevölkerung weicht im Außeren, in Sprache, 
Sitten, Bekleidung usw. ganz wesentlich von allen 
mir bekannten Stämmen ab. Dem äußeren 
Habitus nach erinnert sie etwas an Bamum und 
ähnliche Stämme des Nordens, wohin vielleicht 
auch das mir und meinen Leuten völlig un- 
bekannte Idiom gehört. Auch die Haartrachten 
erinnern an den Norden. Dörfer wurden über- 
haupt nicht gesehen und sollen ebensowenig vor- 
handen sein, wie größere Häuptlinge. Das Land 
ist vielmehr dicht bedeckt mit kleinen und kleinsten 
Gehöften, die offenbar nur eine einzelne Familie 
beherbergen und von deren Farmen umgeben 
sind. Diese Gehöfte scheinen einen gemeinschaft- 
lichen Chef nur im Kriege anzuerkennen. Eigen- 
tümlich waren die trotz des Reichtums an Bächen 
bei jeder Niederlassung gegrabenen Wasserlöcher. 
Sehr merkwürdig erschien der offenbar enorm 
ausgeprägte Amulett-Aberglaube, den ich in so 
  
prägnanter Form bei noch keinem der erst be- 
rührten Volksstämme vorgefunden habe. Am 
Körper, an jedem Gebäude, in jeder Niederlassung 
an jedem Stück Vieh, jedem Fruchtspeicher, jedem 
Wege, kurz überall waren massenhaft sog. 
„Medizinen“ angebracht. 
Die Bekleidung der männlichen Bevölkerung 
— Weiber wurden bei der durchweg feindlichen 
Haltung überhaupt nicht gesehen — bestand nur 
aus einem mehr oder weniger künstlich verzierten 
Penisfutteral aus Rinde oder Bast. 
Zunr Bewaffnung dienen große Schilde, Pfeil, 
Bogen (Gift an den Pfeilen wurde nicht beob— 
achtet) und schlechte Wurfspeere; Feuersteingewehre 
waren sehr wenig vorhanden. Dagegen zeigten 
die Leute, wohl infolge ihrer Unbekanntschaft mit 
der europäischen Waffe, viel persönlichen Mut, 
der sie bei ihrer sehr großen Masse immerhin zu 
beachtenswerten Gegnern macht. 
Das Land ist reich an Mais und schönem 
Kleinvieh. Das letztere, sowie ziemlich beträchtliche 
Mengen Elfenbein und manchmal wohl auch 
einzelne Sklaven werden von kleinen Haussatrupps 
gegen europäische Erzeugnisse eingehandelt und 
meist nach Joko, besonders aber in den Jaunde- 
bezirk vertrieben. Kautschuk gibt es sicher nur 
wenig, dagegen scheint viel Palmöl zum eigenen 
Gebrauch produziert zu werden. 
Am 30. Januar wurden von Kadji, am 
2. Februar von dem Jadsudatl Bati-)dorf Edua 
und am 4. Februar von dem einzigen einiger- 
maßen entgegenkommenden Bafiastamme Jambassa 
aus Vorstöße in ostwestlicher Richtung quer durch 
das Bafialand versucht. Diese führten aber 
sämtlich zu der Erkenntnis, daß die Nordost- 
bakokogrenze, bei der ja die eigentlichen Schwierig- 
keiten erst beginnen mußten, ohne mehrtägige 
Schießereien, mit denen der Verzicht auf die 
Fortsetzung der Itineraraufnahme und die Gefahr 
einer Flucht unserer letzten Träger verbunden 
gewesen wäre, unmöglich zu erreichen war. 
Der nördliche Teil des Stammes Buriama 
griff die Expedition etwa bei der Ansiedlung 
Moko verschiedene Male recht heftig an. Die 
Hauptstellung des Gegners, eine Gehöftreihe am 
Oberlauf des Baches Owama, wurde gestürmt, 
wobei etwa fünfzig Eingeborene fielen. Trotzdem 
wurde aus den oben entwickelten Gründen von 
einem Durchstoß nach Westen Abstand genommen. 
Bei der Expedition war nicht ein einziger Ver- 
wundeter zu verzeichnen. 
Weiterhin hatte Südburiama mit dem kleinen 
Unterstamm Ambassa eine dicht besetzte Hügel- 
position ganz nahe der Stelle genommen, wo der 
Weg von dem Jadsuddadorf Edua-nienga west- 
nordwestlich nach Bafia hineinführt. Hier lag 
die Sache insofern noch viel schwieriger, als in
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        # 527 20 
der Nacht zuvor sechzehn Bakorreleute desertiert 
waren und die Jadsuddaaushilfsträger beim ersten 
Beginn der Feindseligkeiten zu entfliehen drohten. 
Ein gewaltsames Vordringen nach West war auch 
hier undurchführbar. Als Kuriosum möchte ich 
erwähnen, daß ein Chef dieser Südburiama, 
Apfume, unserer Expedition, welche nunmehr die 
von Jaunde aus neuerdings unterworfenen Bafia- 
grenzstämme Jambassa, Babe-djiba, Bungandu usw. 
zu passieren im Begriff stand, einen von dem 
Bezirksamt ausgestellten Schutzbrief mit der Er- 
klärung nachsandte, daß er auf seine Leute keinen 
Einfluß habe. 
Die weniger starken Grenzstämme Jambassa, 
Bungandu, Bomende und Babungo haben — als 
Außenposten gegen die früher mehr wie jetzt von 
Süden vordringenden Mpangwestämme — ihre 
Ansiedlungen meist auf Anhöhen mit den oben 
erwähnten Hainen zusammengezogen. Sie nahmen 
eine zwar wenig zuvorkommende, aber immerhin 
nicht direkt feindliche Haltung ein; dadurch wurde 
beim Lebomeübergang, dem ersten sicheren Treff- 
punkt mit der Route Ramsay (1892), einem 
abermaligen heftigen Zusammenstoß, der wenig 
nordwestlich Banga beabsichtigt war, aus dem 
Wege gegangen. Gerade hier mußten im Hin- 
blick auf die nun westlich vorliegenden, sehr dicht 
bevölkerten Gebirgslandschaften und auf die nahe 
Batigrenze jene Gründe gegen ein gewaltsames 
Durchstoßen doppelt schwer ins Gewicht fallen. 
Natürlich wurde systematisch der Eindruck ver- 
breitet, daß die Expedition nur Passantin sei, 
aber gegebenenfalls jedem Angriff energisch ent- 
gegentreten würde. 
Die geschilderten kriegerischen Zwischenfälle 
waren nach Angabe der Dsingo—Jambassa= und 
Bungandu-Chefs als die Folge von Esxzessen 
zweier Jaundesoldaten anzusehen, die vor kurzer 
Zeit deshalb im Buriamagebiet totgeschlagen 
worden waren. Für ihren Tod wurde von der 
Bevölkerung ein Rachekrieg erwartet. Die Ex- 
pedition war auf diese Weise von der beabsichtigten 
Marschlinie zur Küste ziemlich weit südwärts ab- 
gewichen; ich setzte nun längs der Bafiagrenze 
den Westmarsch bis nach Bakoko mit der Absicht 
fort, daselbst möglichst friedlich (wenn das nicht 
möglich, aber auch gewaltsam) die alte Richtungs- 
linie wieder zu gewinnen und auf ihr nach Westen 
durchzustoßen. 
Erwähnt ist bereits, daß bei diesem Marsche, 
kurz vor dem Eintritt in das Bakokogebiet, eine 
große, offenbar im Zunehmen begriffene Enklave 
von jungen Häuptlingen verschiedener Etunstämme 
passiert wurde. Ihre Niederlassungen in den 
mehrfach erwähnten Hainen auf den Anhöhen 
beweisen mit ziemlicher Sicherheit die frühere 
Bafiazugehörigkeit dieser Landstrecken. Die Land- 
  
schaft wird von der Bejawa (Ramsays Jawe) in 
ihrem untersten Laufe durchströmt. Mit Hilfe 
jener recht entgegenkommenden Etun wurden die 
Schwierigkeiten etwas behoben. Viel vermochten 
diese jungen Chefs mit ihren wenigen Leuten 
allerdings auch nicht zu leisten, zumal die meisten 
ihrer Männer Pflanzungsengagements angenommen 
hatten. Von Kadji (Wute) bis an die Bejawa 
heran, die kurz östlich der Bakokogrenze fließt 
und an deren Westufer hier im Süden die Berge 
beginnen, war das Gelände im allgemeinen recht 
flach und weit überwiegend reines Grasland mit 
vielen Olpalmen am Mbam und auffällig vielen 
Fächerpalmen am Sanaga. Elefanten kamen 
überall noch recht reichlich, Antilopen und Büffel. 
in Massen vor. Viel Leben und Handel war 
nicht bemerkbar, da nach einem kürzlich in diesen 
gesamten Gebieten geführten Kriege das Bezirks- 
amt offenbar die Gestellung einer großen Anzahl 
von Arbeitern, Trägern usw. angeordnet hatte. 
Die erkundeten Landesprodukte waren außer 
Elfenbein wenig bedeutend. Doch ließe sich hier 
vielleicht aus dem Boden durchweg mehr heraus- 
holen, wie östlich des Mbam, wie denn auch die 
Begetation, von verhältnismäßig geringen Strecken 
abgesehen, hier überall üppiger erschien. Der 
Sanaga wurde nur von wenigen Punkten in 
großer Entfernung gesichtet, soll aber — und dies 
entspräche auch der Geländeformation — hier 
überall reißend und von Steinbänken und Fels- 
blöcken durchsetzt, doch ohne größere Schnellen 
sein. Jedenfalls hat er zahlreiche Fähren. 
Ich schließe diesen Abschnitt mit der Be- 
merkung, daß eine starke Kompagnie (etwa 150 Ge- 
wehre) mit einem bis zwei Maschinengeschützen 
die völlige Unterwerfung der Bafiastämme inner- 
halb drei bis vier Monaten bequem würde 
herbeiführen können. Ein dann zu errichtender 
kleiner Militärposten von etwa 60 Gewehren 
würde m. E. dann diese Stämme innerhalb 
eines weiteren Jahres bei geeignetem Vorgehen 
durchaus pazifizieren und damit dem Handel eine 
Elfenbein-, dem Schutzgebiet eine neue reichliche 
Arbeiter-, dem Jaundebezirk eine bereits recht 
nötige neue Quelle von frischem Fleisch erschließen 
können. Auch die offenbaren Gesetzesübertretungen 
der Haussahändler in diesen noch völlig jung- 
fräulichen und an den Grenzen fast unbewachten 
Gebieten verlangen baldige energische Abhilfe. 
Endlich müßte die mit dem Auftreten des Euro- 
päers notorisch sofort schwindende Autorität der 
eingeborenen Häuptlinge im Interesse einer ge- 
ordneten Verwaltung allenthalben systematisch ge- 
stärkt und gehoben werden. 
R *.
        <pb n="606" />
        G 528 20 
Am 6. Februar 1907 wurde nach ÜNber- 
schreiten der Bejawa nur noch ein kleiner 
Mpangwestreifen (Unterstamm: Etak) passiert. 
Dann begann eine von Norden bis an den Sa- 
naga herantretende Berglandschaft. Gleichzeitig 
war der östlichste, sicher nicht rassereine Bakoko- 
stamm Baso erreicht, der etwa die Einflußgrenze 
des Bezirksamts Jaunde nach Nordwesten hin 
darstellt. Der letzte Krieg hat hier seine west- 
lichsten Ausläufer gefunden; infolgedessen war ein 
starkes Mißtrauen gegen eine von Osten kommende 
militärische Expedition durchaus natürlich. Auf 
dem Sanaga-Südufer läuft die Mpangwe-Bakoko- 
grenze etwa in derselben Höhe; doch sitzen hier 
bereits die Bassa, rassereine Gebirgsbakoko mit 
wesentlich verschiedenem Dialekt. Ihre Unter- 
stämme konnte ich bis nach Bekok hinunter mit 
ziemlicher Sicherheit kartographisch festlegen, da 
für mich hier die Sprachschwierigkeit in Fortfall 
kam. Der Einheitlichkeit halber habe ich die den 
Unterstämmen vorgesetzte Silbe „Ndogn“, die dem 
„Ebege“ der Maka und dem „Voge“ der 
Mpangwestämme entspricht und am besten mit 
„Clan“ wiederzugeben ist, dem verbreitetsten 
Bakokodialekt Bassa entnommen und die Be- 
nennungen alle so durchgeführt, wie sie der Bassa- 
bakoko anwenden würde; die nur verwirrenden 
gleichbedeutenden Vorsetzungen: „Ndogo“, „Log“, 
„Loge“ usw. der Japi-,Loko“= oder Basodialekte 
sind dagegen ausgeschieden. 
Der Weitermarsch der Expedition bis Rtok, 
dem Hauptdorf des nächstbelegenen (Loko-) Bakoko- 
stammes Ndogn--besangen führte — in geringer 
Entfernung dem Sanaga parallel — durch dicht 
bevölkerte, sehr bergige Waldgebiete der Baso- 
unterstämme Jalebogo, Janje und Jemeso. Der 
Weg Ramsays (1892) wurde von den jetzt leicht 
erhältlichen Trägern und Führern anscheinend 
nur zum Teil benutzt, doch scheint sein „Lungum“ 
mit Ntok identisch zu sein. Bei der Wahl dieses 
Platzes zum Weitermarsch leitete mich vor allem 
die Überlegung, daß das Mißtrauen der dem 
Bezirk Jaunde allzu benachbarten Distrikte die 
Möglichkeit mannigfacher Hindernisse und ernst- 
hafterer Verwicklungen in sich trug. Ferner er- 
schien es ratsam, von dem Sitz eines rassereinen, 
weit bekannten Bakokohäuptlings aus in das noch 
ganz unbekannte Gebiet seiner Hintersassen einzu- 
dringen. Der Häuptling Ntok hat deun auch in 
weitgehendem Maße meinen Erwartungen ent- 
sprochen; er hat bei dem Aufenthalt und der 
Neuorganisation der Expedition in seinem Dorfe 
(8. und 9. Februar) seine gesamten Hilfsmittel 
zur Verfügung gestellt und gleichzeitig nach vorn 
auf den Durchmarsch einer friedlichen Expedition 
vorbereitet. 
Der Eintritt in das Bakokogebiet, das etwa 
  
bei dem Jalebogochef Etondja beginnt, stellte 
einen recht schroffen übergang von Gras= zum 
Waldland, von der Ebene in das Gebirge, aus 
dem (wenn auch schwachen) mohammedanischen 
Einfluß in davon völlig unberührte, auch ethno- 
graphisch ganz abweichende Völkerschaften dar, 
mit denen wesentlich bequemer zu verkehren war. 
Einen Beweis für die Richtigkeit meiner Aus- 
führungen bildet der Umstand, daß die uns bis 
dahin stets begleitenden Haussaführer nun mit 
der Erklärung zurückblieben, die äußerste Grenze 
ihrer Beziehungen sei erreicht und sie würden 
weiter westwärts gefährdet sein. Dabei wurden 
mehrere kleine, zu Sakebajeme gehörige Missions- 
stationen, allerhand amtliche Ausweise des Bezirks- 
amts Edea, eine Anzahl unbewaffneter, farbiger 
Küstenhändler, ausgezeichnete Wege, entgegen- 
kommende dichte Bevölkerung und westlich Eton- 
dia Sanaga-abwärts viele Landesprodukte zur 
Verpflegung angetroffen. Der Hauptgrund jener 
Besorgnisse der Haussa wird also wohl in dem 
Umstand zu suchen sein, daß die diesem Stamm 
auf dem Grasland östlich und nördlich still- 
schweigend zuerkannte Vorzugsstellung hier zum 
Teil durch den Konkurrenzeinfluß von der Küste 
aus, zum größeren Teil aber aus historischen 
Gründen, durch eine instinktive Abweisung der 
Einflüsse aus Osten paralysiert wird. Der hier 
kaum bemerkbare Missionseinfluß dürfte damit 
wenig zu tun haben. 
Die bis Ntok passierte Berggegend zeigte 
wieder reinen Urwald= oder vielmehr Buschwald- 
typ. Eine systematische Anpflanzung von Ol- 
palmen war auch hier zu bemerken. Elefanten, 
auch ältere Elfenbeinbestände (in Händen der 
voneinander wenig abhängigen Dorfschefs) schienen 
noch reichlich vorhanden zu sein. Auch konnten 
Landolphien und Kicksien nachgewiesen werden. 
Die Maisernährung war durch Planten (musa 
paradisiaca) und Maniok, bis Duala hin in zu- 
nehmendem Maße auch durch Makabo (Xantho- 
soma esculenta) ersetzt. Kleinvieh zeigte sich in 
großen Mengen und schönen Exemplaren; Groß- 
vieh war, wie überall im Waldland, gar nicht 
vorhanden. Die sonst vorzüglichen Bakokowege, 
die auch in völlig neuen Gegenden auf große 
Strecken ohne weiteres den Gebrauch eines 
Pferdes ermöglichen, wurden vom Eintritt in 
diese Nord= und Nordost-Bakokolandschaft an in- 
folge ihres gebirgigen Charakters bis nach Dibamba 
hinunter für das Schuhwerk und die Trägerfüße 
recht unangenehm. 
Schon hier an der Ostgebirgsgrenze war die 
mir auch von meiner Bekok— Mpim-Expedition 
(1896) her bekannte Wahrnehmung auffällig, daß 
die meist sehr steilen, felsigen Bergkuppen, die 
auf der bis Ntok zurückgelegten Strecke 200 bis
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        W 529 20 
300 m relative Höhe haben, sich von einer ge- 
wissen Höhenzone ab nur grasbewachsen präsen- 
tierten. In den weiter südlich belegenen Ge- 
bieten Kameruns fehlt diese Erscheinung bis an 
die Ostgrenze hin bei selbst wesentlich beträcht- 
licheren Höhen vollständig. Geologisch bleibt das 
Bild auch in diesen Gebirgen bis an die Küste 
hinunter überall das gewohnte. Basaltische oder 
ähnliche Eruptivdurchbrüche wurden auch in den 
Schwemmprodukten der Gewässer oder in den 
äußeren Formen der ferngepeilten Höhen nirgends 
aufgefunden. Der Sanaga zeigte, soweit er be- 
obachtet werden konnte, auf dieser Strecke bereits 
viele Steinbänke mit kleinen Schnellen. Auch 
begannen hier bereits die Inselmengen seiner 
Kataraktregion. Wenige Stunden nördlich Ntok 
weist er bei großer Breite viele bewaldete 
Inselchen und weit ausgedehnte Schnellen auf. 
Am 10. Februar verließ ich die bekannte 
Gegend längs des Sanaga definitiv, um nun zu- 
nächst, wie bereits erwähnt, durch einen Vorstoß 
direkt nördlich die nach dem Bafiagefecht bei 
Moko am 30. Januar verlassene Linie Watare— 
Dibamba wieder aufzusuchen. 
Infolge der Bemühungen des Häuptlings 
Ntok war bei entsprechender Disziplin auf mehr 
als einen Tagemarsch vorwärts eine Reibung mit 
der Bevölkerung nicht anzunehmen. Ich schicke 
hier voraus, daß trotz einiger lokaler Schwierig- 
keiten wider alles Erwarten bis nach Dibamba 
hinunter irgend ein kriegerischer Zwischenfall 
nachher tatsächlich nicht eingetreten ist. Der 
Marsch von dem Stamme Lemb bis nach 
Ndogn-nkad war übrigens, besonders in seinem öst- 
lichen Teil, durchweg recht kritisch. Eine einzige 
falsche Maßnahme, ein kleinster Übergriff hätte 
zweifellos sofort zu kriegerischen Verwicklungen 
größeren Stils geführt. Noch weiter nördlich 
von der genannten Strecke dürfte sich übrigens 
die Situation noch wesentlich ungünstiger für eine 
friedliche Aufgabe gestalten. 
Vom 10. bis 12. Februar führte der Marsch 
fast rein nördlich durch die starken Loko-Bakoko- 
stämme Ndognbesangen, Ndogn-ot und Lemb zu 
dem Chef Kuki des Stammes Ndogn-mai, wo die 
Expedition wieder an der mehrerwähnten Rich- 
tungslinie Watare—Dibamba angelangt war. 
Etwa einen starken Tagemarsch führte der 
Marsch durch sehr gut angebautes und — wie 
überall in Bakoko — sehr stark mit Olpalmen 
besetztes Waldland. Weiter nördlich herrschte das 
Gras wieder vor; bis zum Uem in Westen hin- 
unter beschränkte sich dann der Wald auf ge- 
legentliche Partien in den Niederungen. 
Schon beim Verlassen des Tales des kleinen bei 
Ntok mündenden Sanaga-Nebenflüßchens Ndebe 
fing das Gelände an, stark zu steigen und blieb 
  
dann dauernd in einer relativen Höhe von 300 
bis 500 m mit aufgesetzten höheren Gebirgs- 
rücken über dem Sanaga. Der allgemeine Ein- 
druck war, daß von einem sehr hohen Gebirgs- 
stock, etwa in der Gegend der Quellen der Bejawa, 
des Düel, des Uem, Ekem und Ebo, mit 
höchsten Erhebungen in der Quellgegend des 
Düell, das Gelände sich zum Sanaga hin all- 
mählich ebenso wie zum Dibamba abdachte und 
schließlich mit einem ziemlich erheblichen Steil- 
abfall von etwa 300 m das Niveau dieser Flüsse 
erreichte. Zwischen all den genannten Wasser- 
läufen zeigten sich oft zwei oder drei parallel 
laufende Bergketten, seltener isolierte Gebirgs- 
stöcke von oft recht bedeutenden relativen Höhen 
(500 bis 800 m) mit sehr tiefen Einschnitten. 
Soweit östlich ein Einblick in das Bafialand ge- 
nommen werden konnte, erschien der Abfall dahin 
überall sehr viel unvermittelter. 
Für die Expedition war der Marsch auf der 
genannten Strecke sowohl wie bis an den Di- 
bamba hinunter ganz außerordentlich anstrengend. 
Unter den Soldaten, auf die ein Teil der Lasten 
verteilt war, traten viele fußkranke, unter den 
des Bergsteigens ganz unkundigen Trägern oft 
völlig marode Leute auf. Sehr kalte Nächte bei 
beträchtlicher absoluter Höhenlage und die ganz 
veränderte Nahrung (fast ausschließlich Makabo) 
riefen vielfach Erkrankungen hervor. Es wurden 
deshalb in der Folge häufig Ruhetage nötig. 
Da ich persönlich bei dem durchweg steinigen 
Boden sehr rasch ohne Schuhwerk war und auch 
die ständigen Fernblicke mit massenhaften Berg- 
peilungen fortwährende Aufenthalte verursachten, 
kam die Expedition recht langsam vorwärts. Erst 
nach dem Eintritt in das eigentliche Waldland, 
etwa im obersten Tale des Ekem wurde das 
Tempo wieder flotter. 
Wild fehlte hier infolge der dichten, jagd- 
geübten Bevölkerung fast völlig. Auch war wenig 
Gummi vorhanden. Uber die Aufnahme und 
die, etwa einen Tagemarsch Sanaga nordwärts 
ab mit dem Europäer noch ganz unbekannte 
Bevölkerung habe ich bereits einige Angaben 
gemacht. 
Wenig günstig erschien in diesem unberührten 
Lande überall der Einfluß der längs des Sanaga 
und einen knappen Tag nordwärts an einige 
Punkte vorgeschobenen schwarzen Missionslehrer. 
Sie hatten durch Verbreitung der Nachricht, daß 
der Gouverneur (das Bezirksamt Edea) die hier 
überall sehr verbreitete und in hohem Ansehen 
stehende „manganga“ (Zauber= und Medizinfeste) 
verboten habe, ein oft schwer zu besiegendes 
Mißtrauen gerade der älteren und einflußreichsten 
Häuptlinge gegen die Expedition hervorgerufen. 
Erst wenn diese Gebiete unterworfen sind und 
4
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        W 530 2c0O 
das Gouvernement hier wirklich Einfluß erreicht 
hat, dürften solche Einwirkungen einige Aussicht 
auf Erfolg ohne einschneidendere Verwicklungen 
haben. 
Von dem Ndogn-mai-Dorfe Kuki aus, wo 
eine längere Ruhepause hatte gemacht werden 
müssen, brach die Expedition am 14. Februar 
westlich nach dem Dibambaquellflüßchen auf. Es 
erschienen hier übrigens wieder recht bösartige, 
durchschnittlich kleine Elefanten in Menge. Auch 
war das häufige Auftreten von Kokospalmen- 
gruppen bemerkenswert. 
In großem Bogen nach Norden wurden durch 
die dichtbevölkerten Landstriche der Stämme 
Ndogn-mwe und Ndogn-okoa die hohen vorliegen- 
den Gebirgsketten passiert; bald war der etwa 
600 m hohe Steilrand in das Düeltal erreicht. 
Trotzdem Europäer dort völlig unbekannt waren, 
war die Verpflegung von Kuki ab bis an die 
Dualaeinflußzone (etwa bis zum Uemtal) überall 
recht knapp und sehr teuer. Der Steinboden 
dieser Gebirgslandschaften scheint an den wenigen 
kulturfähigen Stellen nicht mehr hervorzubringen, 
als für die Bedürfnisse der sehr zahlreichen Be- 
völkerung nötig ist. Die auf allen Verbindungs- 
wegen an den Stammesgrenzen stattfindenden 
Bakoko-Märkte wiesen für den Lebensmittelaus- 
tausch der Eingeborenen untereinander ähnlich 
hohe Preise auf. 
Nach Überschreiten des starken Gebirgswassers 
Düel trat die Expedition in das Babimbigebiet 
ein; es wurde bis zu dem westlichen Rand des 
Uemtales, der Wasserscheide Sanaga-Dibamba 
durchquert; die dortigen Stämme sind die Ndogn- 
mngue, die äußerst zahlreichen und auch mit Edea 
in Fühlung stehenden Ndogn-ma-kumak und die 
Ndogn-nkad. 
Bis zum Dücel-Nebenflüßchen Malua wurden 
hierbei wieder etwas ebenere Gegenden durch- 
schritten, dann aber wieder 500 bis 600 m hohe, 
abermals etwa den Flußläufen parallel laufende 
Bergketten auf äußerst steilen Geröllwegen über- 
stiegen. Das vorliegende Quellgebiet des Uem ist 
— bis an die ihn östlich begleitenden sehr hohen 
Bergreihen heran, die bereits stark die Anfänge 
des nun westlich vorliegenden geschlossenen Ur- 
waldes aufweisen und an ihrem Steilabfall zum 
Flusse sehr bevölkert und wieder gut angebaut 
sind — mit massenhaften, wenig bewohnten 150 
bis 300 m hohen runden Graskuppen bedeckt. 
Außer einigem Elfenbein und etwas Landol- 
phiengummi wurden Produkte auch auf dieser 
Strecke bis auf die (der Transportfrage halber 
hier im Gebirge wenig in Frage kommenden) 
Olpalmerzeugnisse kaum beobachtet. Schönes 
Kleinvieh ist selbst in den ärmsten Regionen dieser 
Nordbakoko-Landschaften überall vorhanden, aber 
  
infolge des bereits fühlbaren Einflusses von 
Dualahändlern sehr teuer. 
Der 17. Februar brachte die Expedition über 
das nur wenige Kilometer breite, aber mehrere 
100 m tief eingeschnittene Gebirgstal des Sanaga- 
Nebenflüßchens Uem aus dem Babimbilande in 
das reine, dicht bevölkerte Waldland des Bassa- 
stammes Ndogn-biakad. 
Schon diesseit des Uem bei dem Ndogn-nkad- 
Chef Bele wurden der Akwafamilie zugehörige 
Dualahändler angetroffen, die den Handel von 
Dibamba (Bonapuba) aus sowohl nach Lungahe 
wie weit nach Osten bis in das Babimbiland 
konkurrenzlos beherrschen. Sie führen vor allem 
Elfenbein, Vieh und etwas Kautschuk nach Duala 
aus und geberden sich unter geschickter Be- 
nutzung der gewissen Bakokochefs durch ihre Ver- 
mittlung verliehenen Palaverrechte und Einge- 
borenen-Schiedsgerichte, beiläufig auch durch 
Heiratsankauf von Häuptlingstöchtern nicht nur 
als die Herren dieser Landschaften, sondern auch 
als Vermittler zu den Regierungsstellen. Auf 
Grund ihrer Schreibkünste und mangels einer 
Kontrolle ihrer bis dahin noch ganz unbekannten 
Handelswege nach Osten üben sie wirklich eine 
Art von Herrschaft aus. Bereits während meiner 
Stellvertretung in Edea (1896) hatte ich Ge- 
legenheit, über diese — nach Osten hin wenigstens 
— jetzt eher noch verschärften Verhältnisse zu 
berichten. Für die Expedition war dieses Zu- 
sammentreffen mit Akwaleuten, die hier auf eine 
militärische Expedition aus dem Osten durchaus 
nicht vorbereitet waren, zunächst nur angenehm. 
Die Führer-, Unterkunfts= und Verpflegungsfrage 
erledigte sich infolge der Vermittlung der Akwa- 
leute weiterhin außerordentlich leicht. Ich habe 
nur die nicht unbegründete Befürchtung, daß das 
Erscheinen der Expedition zur weiteren Aus- 
dehnung und Befestigung des Duala-Einflusses 
und zur schnelleren Erledigung von allerhand 
schwebenden Vermögens-, Heirats= und ähnlichen 
Palavern in ausgedehntem Maße mißbraucht 
worden ist. 
Von dem westlichen, etwa 400 m hohen Rand 
des Uemtales, dem Markte des Ndogn-biakad- 
Chefs Mbienndenge, aus wurde am 18. Februar 
die Wasserscheide zwischen Sanaga und Dibamba 
passiert, die in relativer Höhe von 400 bis 500 m 
das Uem= und Ekemtal trennt. Auf verhältnis- 
mäßig gutem Wege erreichte die Expedition ent- 
lang dem letzteren Flüßchen, durch ein landschaft- 
lich sehr schönes, mit 200 bis 300 m hohen Wald- 
bergen eingesäumtes, gut angebautes und be- 
völkertes Tal die Duala-(Akwa-hansiedlung und 
gleichzeitig das Eingeborenenschiedsgericht bei dem 
Haupt-NRdogn-biakad-Chef Matun-ma-ndok. 
Der 19. und 20. Februar mußten zur dringend
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des Hauptmanns Freiherrn von Stein. 
Zu: Deutsches Kolonialblatt Nr. 11, 1908. 
Red. v. M. M., gez. v. G.Krause.
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Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler K&amp; Sohn, Berlin SW8
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        W 531 20 
nötigen Ruhe, zum Auskurieren der vielen Fuß- 
kranken, zur Kartenkonstruktion und vor allem zur 
Beschaffung genügender Verpflegung für die bis 
Dibamba vorliegende, drei sehr gute Tagemärsche 
breite, unbewohnte Waldzone in dem genannten 
Orte verbracht werden. 
Der nun unter Führung einiger nach Duala 
zurückkehrender Händler, von denen einer mehrere 
Jahre in Deutschland zugebracht hatte, einge- 
schlagene Weg nach Westen stellt sich als ein von 
Akwaleuten zu Handelszwecken angelegter Pfad 
dar. Er durchschneidet als einzige direkte Orts- 
verbindung von Bonapuba aus den bereiten, 
zwischen Lungahe und Ndogn-bianga (Ramsays 
Dugubianga) vom Sanaga nach Norden sich er- 
streckenden unbewohnten Urwald und die seit 
langem aufgegebenen früheren Lungahe--(Ndogn- 
benog-)Landschaften am Fallgebiet des Dibamba. 
Der Weg verließ bald das nun sehr enge schwer 
passierbare Ekemtal in geringer Entfernung von 
Matun-ma-ndok und überschritt recht unvermutet 
wieder ziemlich beträchtliche, außerordentlich 
steinige Bergzüge, die die Wasserscheide zwischen 
dem oberen Ekem und Ebo bilden. Am 22. Fe- 
bruar wurde nach anstrengendem Felsabstieg der 
auf den seitherigen Karten mit dem Ekem ver- 
wechselte Ebo erreicht, den ich als den Haupt- 
quellfluß des Dibamba ansprechen möchte. Der 
passirte, meist lichte Urwald war, wohl infolge 
seines zufällig steinigen Untergrundes und infolge 
der steilen Abfälle der von ihm bedeckten Berge, 
sehr wenig wildreich. Elefantenspuren wurden 
hier überhaupt nicht beobachtet. Kickria kam gar 
nicht, Landolphia nur in geringer Menge zu 
Gesicht. 
Der Ebo ist an der erreichten Stelle 40 bis 
50 m breit, sehr tief und ruhig, wenn er auch 
  
in reinem Felsbett fließt. Jedenfalls halten die 
Dualahändler sich auf ihm Kanus zum Waren- 
und Produktentransport. Am unteren Ende dieser 
Schiffbarkeitszone beginnt in weitem Bogen nach 
Norden um die nun bis Bonapuba vorliegenden 
Waldberge herum ein weiter abwärts immer 
größeres Schnellen= und Fallgebiet. Der Ober- 
lauf des Dibamba vereinigt sich innerhalb dieser 
Kataraktenzone mit dem Ebo in der Gegend des 
angeblich höchsten Falles Kum, der später als 
Kraftstation in Frage kommen dürfte, und des 
Falles Massumbo. Innerhalb dieser Kataraktenzone 
sollen übrigens zur Zeit die zum Bau der Duala- 
kanue nötigen Rotholzstämme gewonnen werden, 
die anderwärts um Duala herum bereits zu 
mangeln beginnen. « 
Am unteren Ende der Eboschiffbarkeit bog der 
Handelsweg von dem Flusse ab; er erreichte in 
steilem Anstieg den begrenzenden Höhenrand, dem 
sich nach Westen eine in die verlassenen Ndogn— 
benog-(Lungahe-) Landschaften stetig abfallende 
Gegend mit immer noch reinem, sehr felsreichem. 
Urwaldgelände anschloß. 
Nach Ankunft im Flußgebiet des kleinen, mir 
schon bekannten Lungaheflüßchens Ngombe durch- 
zog die Expedition sehr ölpalmenreichen, mehr- 
stündigen Buschwald und kam am 23. Februar 
in der Duala-Ansiedlung Bonapuba, dem Hauptsitz 
der mehrerwähnten Akwahändler am oberen Ende 
der Schiffbarkeit des Dibamba, an. 
Zum Transport der Gesamtexpedition Di- 
bamba abwärts war eine zweimalige Flußfahrt 
bis Japoma, zu der Straße nach Duala und dem 
Anschlußpunkt an meine Itineraraufnahme Edea- 
Duala (1897) erforderlich. Am 26. Februar 
wurde nach kurzem Marsche von Japoma auf 
vorzüglicher Straße Duala erreicht. 
  
Nachweisung der bei den Sollämtern des Schutzgebietes Kamerun källig gewordenen Sollbeträge. 
Im Oonat Okhtober 1907. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zölle » . 
Namen der im obigen M o Mins siahres Gegen den gleichen 
gollämter, bei im obigen Monat des Rechnungsjahres Feitranm 
welchen die 1907 1906 des Vorjahres 
Zölle fällig 
geworden sind Einfuhr Ausfuhr Zus. Einfuhr Ausfuhr Zus. mehr weniger 
Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf] Mark Pf.] Mark Pf. 
Duala 104 7862005 468%0 10 244:900111 18510 822980 114 414|90 — — 4170| 
Victoria. . . . . 12 263|65 492 50012 756 151772180 1320| 1735| —— 497885 
Kribi...... 1380791029982801680114018386655401588017852535 ——551895 
Rin-dcl-Rey.. 865385 922809576151186810 280—120931() ———251695 
Campo..... 121205180840252045 52660 365|60 8920 — — 
Ossidinge bzw. 
Nssanakang 713770 01964——9101O03y 702—— 8 — —Y9978|1 
Molund 9 63130| % — — 
Garua. . . . . . 14 06585 5518— 19 58385 1487|60) 44148/20 SS5|80 3 698s05 —- 
259829704752320343352902954636053868308493819019178902515790 
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        G 532 20 
Im Oonat November 1907. 
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zölle 
Namen der im obigen Monat des Rechnungsjahres Gegen den gleichen 
Zollämter, bei Zeitraum 
welchen die 1907 1906 des Vorjahres 
Zölle fällig 
geworden sind Einfuhr Ausfuhr Zus. Einfuhr Ausfuhr Zus. mehr weniger 
Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark [Pf.] Mark sPf.] Mark Pf. 
Duala 121 1898000 O SSGéSC2 C 22 (2215| — — 
Victorcg 20 54415042 40 S6 Ö 94 4703015 4052 06 —. — 
Kriit 87 0748548194— 3 — — 
Rio-del-Rey. 2 503|15 384/80 2 88795 1 335|50 — — 1 335|50 1 55245 ——— 
Campo..... 124045 99860 223905 116395 54840 1 712|85 52670 — — 
Ossidinge bzw. 
Nssanakang.1120280 5476009040 — —11659|40 90850 —- 
Molundu.... 12—1280——1292—228285 97680325965 ———196765 
Gama...... 280905265940546855187385 68450255835291020 — — 
246 575/25559 4280 9 11 6765 
117 831|80) — — 
Im Oonat Dezember 1907. 
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zölle 
Namen der im obigen Monat des Rechnungsjahres Gegen den gleichen 
Zollämter, bei Zeitraum 
welchen die 1907 1906 des Vorjahres 
Zölle fällig - 
gewordensindEinfuhrAusfuhr Zus. Einfuhr Ausfuhr Zufs. mehr weniger 
Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark [Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf. 
Duala 116 86922004 2 108 —- —- 
Victoria..... 1545280 5271015979901037295 —201037315560675 —- 
Kribi...... 864882546551.—132989259936755798960107307152568210 —- 
Rio-del-Rey.. 299180 953203945—-12386051062—1339805 ———-945805 
Campo..... 162745168520381265207080 52640259720 715|45 — 
Ossidinge bb. 
Nssanakang 31|75 280— 31175225“4|45 67240 02 926|85 — — 261510 
Molundd 1 1186523932“ 1|90 — — 973/|05 97305 ——— 
Garua...... 47915284950832865 80640369835449975 ———117110 
2250790559514802845938519171215163998020811195L897211513239232 
76481l90I-I— 
Togo. 
Aufhebung der Destquarantäne gegen die Goldkũste.“) 
Die über die Häfen Togos verhängte Qua- Meldung des Gouverneurs soeben wieder auf- 
rantäne, welche bekanntlich vor einigen Monaten gehoben worden. 
durch den Ausbruch der Pest an der Goldküste — 
veranlaßt wurde, ist nach einer telegraphischen *) Vgl. Deutsches Kol. Bl. 1908 S. 283 u. S. 345.
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        W 58633 20 
Deutsch-Ostafrika. 
Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei den Binnengrenz-Sollstellen von Deutsch-Ostafrika. 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
  
Im Oonat Okhtober 1907. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Einfuhr= Ausfuhr- era0 3Neben- Insgesamt Im Gegen Vorfahr 
Zollstelle zoll zoll Abgabe Einnahmen Vorjahr Zunahme Abnahme 
Rup. H.] Rup. H.] Rup. H.]Rup. H.Rup.#H.] Mark [Pf.] Mark [Pf.] Mark Pf.] Mark Pf. 
Moschi. 1 709|11 485/|85 30 05 100 0823% 3337711 — — 
Schirati. 485|52 391/|61 1880629 09 152502 203336% 423sT k 46 
Muansa= 21 74456,56867|59 43 94,5 59 (o“,5 28 715|14,58 2868641 00666| — 27194 
Bukoba 4 30958 126|1 2 70 10 1561491441 4u 110 249 65 
Usumbura 3F720.|410113 4„ 316 64%% 
Ubjidn. —5I — 562 749 53s88— 45s84 
Bismarckkugg– ————2550 2 50 38887269555— —1266|22 
Unjika-Posten —— —————— 
Neu-Langenburg 16E0— — — — — — 160 213 6067 58|54 
Mwaja 123|80 1900 T5 % 1 70os i2 — 815| 
Wiedhafen 1187 J —wHL 
Ssongea ———[s—s———————— — 
Summe in Rup.28 5300% 957878 95 49, 820 9789 (020 32 52 027/10972 767|40 638 4221278 73 
: Mk. 38 040 10 12 76504278809 62|| 2 CO27|09 20 740|81 
Okt. 1906 Mk.39 354|/61|32 S 3646 2 767,40 « 
GegenVorjahr. 
Zun.-l-,Abn.-—131451—2006789—8847473056 -20740l81 
Im Oonat Uovember 1907. 
Einfuhr-- Ausfuhr= ver s— Neben- Insgesamt Im Gegen Vorjahr 
Zollstelle zoll zoll Abgabe Einnahmen Vorjahr Zunahme Abnahme 
Rup. H. Rup. H.] Rup. H.] RNup.H.] Rup. H.] Mark Pf.] Mark Ps.] Mark sPf.] Mark (Pf. 
l 
Moschi 159662 16178 21 80 — 48 17T0 18 41111-L. 
Schirati. 810|65 174 15 — — 26 6440½ 20891191 — — 74060 
Muansa 15 46 149,5 8534|82 1 (06,5 32 33240197182 02628 87 6230 —55965 
Bukoba 3 78487,1746, 43 — — 19 50 5 55080,57 401|0T1 796/0 — 439 5 — 
Usumbura 198385— — — — — — 1935 25|80 22325 — — 19745 
Udjii —— — — — — 16 bas 1687,0 2250 8737 — — 6487 
Bismarckburg —— — — — — 10 50 10|50 14— —190 
Unjika-Posten. — — 7— — — — 25 725 9|67 7— 267 — — 
Neu-Langenburg —+——A — — — — — — — — — 151741 — — 151 74 
Mwaja . . 40000 — — — — 33— 406 90 542|53 74720 — — 204 67 
Wiedhafen 134|117, — — — 1.50 13567, 1801901 — — 1801901 — — 
Ssongea. —— — — —— ——— ———-———- 
SummeinRup.22198loo,510614182236,5114«07,532948Tss,543981587486728L594l6881580l8g 
- -Mk.29 59742 4 152|24 2982 152 10 4 931| 30 935|0 
Nov. 1906 Mk.50 540|81|24 110 20| 194 19 8874 867|28 f 
Gegen Vorjahr 
Zun. , Abn. -2094289- 9957196 - 167 124132 27 03570
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        534 
- 
Im Oenat Dezember 1907. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Salz- Gegen Vorjahr 
gollstelle Einfuhr-Ausfuhr- verbrauchs- Neben- Insgesamt Im 
zoll zoll Abgabe Einnahmen Vorjahr Zunahme Abnahme 
Rup. H. Rup. H. Rup. H. Rup. H. Rup. ]H.] Mark (Pf.] Mark '(Pf.] Mark [Pf.] Mark Pf. 
Moschi 1 2568 3460 12 35 1250%8 207—8999 
Schirati. 39950,5 8586 16 7 12 48 51462 686162299/611— +11|45 
Muansa 10 16214, 1.85 678914 85427,19 80570 y549“1|5 
Bukoba 25474111 059|69 1.74 5938614 7 48196914 47624 9656|55 
Usumbura 3787, 560 3837,5 5111— 683 50841 — — 
Udjidji —— — — — 15— 15— 20|— 9527 7527 
Bismarckkrgß——. — —— 5% 537,5 717 11|17 — 4— 
Unjika-Posten-— ————————760— 110RD 
Neu-Langenburg. +— — —1 — 1- — — — — — 2W— — -— 
Mwaja.. 52874,5,————" 825 53199,5709338«76073——305140 
Wiedhafen. 36——-—————25 8625 4833—— 4833—— 
Ssongea — — —— — — ——–— ——— — — 
Summe in Rup.14 968 466611424 32 71, S 19859|17 20 234|21 
- -Mk. 19 957958152|2 483 62] 16428128318 12 118375|04 
Dez. 1906 Mk.22 969|18/23 195s09 33 13 495 8146 693|16 
Gegen Vorjahr 
Zun. , Abn. —+ 3011|181 10 49331 858 18375|0 
Im Oonat Januar 1908. 
: nQ Salz- 4 Gegen Vorjahr 
Zollstelle Einfuhr= Ausfuhr= verbrauchs- Neben- Insgesamt Im « 
zoll zoll. Abgabe sEinnahmen Vorjahr Zunahme Abnahme 
Rup. H.] Rup. H.] Rup. H.Rup.H.] Nup. H.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf. 
l 
Moschi. 1 509l 77 217/24 39 88 40 581 OT 41% 220514 11482— — 
Schirati 13460,5 210|01 — — 9 35 353 96,5 47196 21%8 — — 739 67 
Muansa 881897 274/04 1|84441 112075014 9488388 00667 —18 063|4 
Bukoba 1 501744 3 19 2 — 2779 44. 70588%S2 29 
Usumbura ———— —— ———————-——————— 
Udjidji . 18510—— ——— 10 75 195|85 26113 30|67 280146/ — — 
Bismarckbucßzßg3- 71— — — 5575 12|75 17— 5887 — 367 
Unjika-Poste-——H — — ——— ———— —— — — — 
Neu-Langenburg — — — —— 1.50 150 2— — — 2— — 
Mwaja . .. 87/75 132— — — 13 12,23287,5 3100 49347]I—— 18297 
Wiedhafen 8935 — — — — 50 89 85 119|80 6— 113|0 — 
Ssongea ——— — —W —[ — 
Summe in Rup.12 827 28,5 4 112/77 449119J6 20,5 16 681117/22 241L6 34 46108 41 628 64 
- -Mk. 16 436385 483|69 5988) 261 61|22 241|56 —t 
Jan. 1907 Mk.36 851|27/24 167/59 46 47 2238 179 /#63 304 12 
Gegen Vorjahr 
Zun. +, Abn. —20414891868O 411 18 4106256
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        O# 
535 
2 
Deutsch-Südwestafrika. 
Nachweisung der bei den Sollämtern des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika im Oonat Dezember 1907 
fkfällig gewordenen Sollbeträge. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
n Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zölle Gegen den gleichen 
ilamen ver, Zon im obigen Monat des Rechnungsjahres Zeitr ann ch 
welchen die Zölle 1907 1906 des Vorjahres 
fällig geworden EinfuhrlAusfuhr Zusammen Einfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
sind Mark Pf.Mark Pf] Mart spfMark [Pf|] Mark f./| Mark /pf.Mark Pf.|Mart pf. 
Swakopmund. 64 1977001131#—0T/70 GC DIRI0 190 O0 — — 
Lüderitzbucht 62 458|10 — —68244581101 — —776 50 4 68160 — — 
Windhuk 23 634/|20 —. —2363420 18801 166606 46?60 
Ramansdrift. 3 036|20 — — 3 03620 2366|0 50 2 367|0 6686000 — 
Ururs — — 51— 51— — — — — — — 51— — 
Haigamkhab — — — — — — — — — — — — — — — 
Karibib. . 729830 ——7298302290— 4—2294—500430——— 
Okahandja. 216480 ——216480 9920 —— 9920206560—— 
Gobabis 3 59180 — — 3591| 20— — — 20— 3 571|30 
Omaruru 1 536 15 —. 1568536s5 — — — — — — 158615— 
Outjo 50650 — — 50650 1310100 — — 13s|10 49340|— 
Grootfontein 2 47120 — — 2 47120 98|80 3 50 102|80 23681901 — — 
Usak-sol 53|90 — — 53|900 5390 — 
Otjiwarongo 52— — — 52— » 52-——— 
Otavi.... 4125 —— 4125190711euerrichtet. 4125—-— 
Tsumeb. 11225 —— 11225 11225—— 
Rehoboth. 10210 —— 10210 10210——— 
Gideon. 122960 ——122960129910 —10129920 —— 6960 
Keetmanshoop 1 98175 — —9815 11|60 — — 11601 19701151 — — 
Hafur 3 02395 — — 3023s95 19|20 — — 191201 3004761 — — 
Warmbad 1 180|70 — —!!1 10|70 81|0 — — 818001, 09890900I 
Dawingnab 24— — 24 — 230|40 — — 230|40 —— 206 40 
Ukamas. .. 11460 —— 114s60 — — — — — — 1141601 — — 
Stolzenfels — — — — — — — — — — — — — — — — 
Zusammen178 810 551361—180 171 5532 426 0 1400 146 604851 — — 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Rolonialwirtschaftliche OMitteilungen. 
Die Bedeutung der deutschen Schutzgebiete als 
Gerbmaterialproduzenten. 
Von Dr. Johannes Paeßler. 
Es ist eine bekannte Tatsache, auf die bei den 
verschiedensten Gelegenheiten wiederholt hinge- 
wiesen worden ist, daß die deutsche Lederindustrie 
bei weitem nicht in der Lage ist, ihren Gerbstoff- 
bedarf im Inland zu decken. In Deutschland 
selbst werden von Gerbstoffen nur Eichen= und 
Fichtenrinde gewonnen; die eigene Erzeugung 
dieser Rinden ist im Vergleiche zum Gesamt- 
Gerbstoffbedarf gering. Nach einer vor einigen 
Jahren aufgestellten Berechnung macht die Er- 
zeugung Deutschlands an Eichen= und Fichten- 
rinde für gerberische Zwecke nur etwa den sechsten 
bis höchsten fünften Teil des Bedarfes seiner 
Lederindustrie aus. Bei der starken Entwicklung 
der Lederindustrie in den letzten Jahren und bei 
  
dem Rückgang der deutschen Eichenschälwaldkultur 
dürfte sich dieses Verhältnis inzwischen noch mehr 
verschoben haben. Deutschland ist also unbedingt 
darauf angewiesen, Gerbstoffe aus dem Ausland 
zu beziehen. Eichenrinde wird vorzugsweise aus 
Österreich = Ungarn, Frankreich, Belgien und 
Holland, Fichtenrinde, sowie der aus dieser her- 
gestellte Fichtenrindenauszug namentlich aus 
OÖsterreich-Ungarn zu uns eingeführt. Die Leder- 
industrie bedarf aber, um nach jeder Richtung 
hin in Wettbewerb treten zu können, nicht nur 
dieser, sondern auch noch anderer Gerbstoffe, die 
sich entweder durch einen höheren Gerbstoffgehalt 
oder durch einen niedrigeren Preis, auf die Ein- 
heit Gerbstoff bezogen, oder durch beides von den 
einheimischen Gerbstoffen, namentlich von der 
Eichenrinde, unterscheiden. Zur Befriedigung 
dieses Bedarfes werden vorzugsweise folgende 
Gerbstoffe und Gerbstoffauszüge von der deutschen
        <pb n="616" />
        8336 20 
Lederindustriey)) aus dem Auslande bezogen: 
Mimosenrinde aus Australien und Südafrika, 
Malletrinde aus Australien, Mangrovenrinde aus 
Afrika, Südamerika, Indien usw., Valonea aus 
Kleinasien und Griechenland, Knoppern aus Öster- 
reich-Ungarn und den Donaustaaten, Myrobalanen 
aus Britisch-Indien, Dividivi aus Südamerika 
und Zentralamerika, Algarobilla aus Südamerika, 
Quebrachoholz und der daraus hergestellte Aus- 
zug, soweit der letztere nicht in Deutschland selbst 
fabrikmäßig erzeugt wird, aus Südamerika (fast 
ausschließlich aus Argentinien), Eichenholzauszug 
aus Österreich-Ungarn und Kastanienholzauszug 
aus Frankreich und Italien. Sumach wird für 
gewisse Sonderzwecke verwendet und kommt in- 
sofern nicht als Ersatz für Eichen= oder Fichten- 
rinde in Betracht. Es sollen in folgendem die 
Einfuhrmengen der genannten Stoffe mit den 
Werten in abgerundeten Zahlen für das Jahr 
1905 unter Benutzung der Nachweise des Kaiserl. 
Statistischen Amtes aufgeführt werden. Die Zahlen 
für das Jahr 1906 können hierzu nicht gut als 
Unterlagen gewählt werden, weil sie wegen des 
in diesem Jahre in Kraft getretenen neuen Zoll- 
tarifes nicht als normal angesehen werden können, 
und für das Jahr 1907 liegen die Zahlen in 
ihrer Gesamtheit noch nicht vor. 
  
Einfuhrmenge Wert 
Meterzentner (in 1000 Mk.) 
Gerbrinden. 1 140 000 10 536 
Valonea u. Knoppern 145 000 2 842 
Myrobalanen. 167 000 1 757 
Dividivi .. 98000 2150 
Quebrachoholz, unzer- 
kleinert u. zerkleinert 1 288 000 11 787 
Sumach 58 000 867 
Quebrachoholzauszug. 139 000 4 728 
Andere Gerbstoffaus- 
züge 327 000 6 745 
3 362 000 41 412 
Es wurden also im Jahre 1905 fast 3½⅛ Millio- 
nen Meterzentner an Gerbstoffen im Werte von über 
41 Millionen Mk. nach Deutschland eingeführt. 
Es ist hierbei zu berücksichtigen, daß ein Teil 
dieser Menge wieder ausgeführt wird, und zwar 
namentlich Quebrachoholz, nachdem es zerkleinert 
oder in Quebrachoholzauszug übergeführt worden 
ist. Der Wert der wieder ausgeführten Gerbstoffe 
beträgt rund 8,5 Millionen Mk., so daß also der 
*) Diese Stoffe werden übrigens nicht ausschließ- 
lich in der Lederindustrie verwendet, sondern manche 
von ihnen finden auch in der Textilfärberei Ver- 
wendung; dafür sind in der obigen Zusammenstellung 
diejenigen unberücksichtigt gelassen, die vorzugsweise in 
anderen Industrien, dagegen weniger in der Leder- 
industrie benutzt werden, wie z. B. Katechu. 
  
Wert des Bedarfes der deutschen Lederindustrie 
an ausländischen Gerbstoffen rund 33 Millionen Mk. 
beträgt, gewiß eine recht beträchtliche Summe. 
Einige der zu uns eingeführten Gerbstoffe 
kommen aus tropischen Ländern; es sind dies in 
erster Linie die Mimosenrinde, Malletrinde, Man- 
grovenrinde, Myrobalanen, Dividivi und Que- 
brachoholz. Es liegt nunmehr die Frage nahe, 
ob es möglich ist, diese Gerbstoffe oder wenigstens 
einen Teil davon aus unseren deutschen Schutz- 
gebieten zu beziehen oder, falls dies jetzt nicht 
angängig ist, die betreffenden Pflanzen zur späteren 
Gewinnung ihrer gerbstoffführenden Teile daselbst 
anzupflanzen. Von den genannten Gerbstoffen 
werden in unseren Schutzgebieten, und zwar be- 
sonders in Deutsch-Ostafrika, Mimosenrinde und 
Mangrovenrinde bereits gewonnen. Die Menge 
dieser von dort zu uns kommenden Gerbrinden 
ist jedoch im Verhältnis zu den sonstigen Einfuhr-= 
mengen gering. Im Jahre 1905 hat Deutsch- 
Ostafrika nach Deutschland etwa 15 500 Meter- 
zentner Gerbrinde ausgeführt, die zum allergrößten 
Teil als Mangrovenrinde in Rechnung gestellt 
werden kann. Die Erzeugung Deutsch-Ostafrikas 
an Mimosenrinde ist gegenwärtig tatsächlich noch 
gering. Ferner sind aus Britisch= und Portu- 
giesisch-Ostafrika etwa 70 000 Meterzentner Gerb- 
rinde eingeführt worden, die wohl auch in ihrer 
Gesamtmenge als Mangrovenrinde anzusehen sind. 
Britisch-Südafrika hat 60 000 Meterzentner Gerb- 
rinde bei uns eingeführt; diese sind in der Haupt- 
sache als Mimosenrinde anzusprechen, da dort, 
und zwar besonders in Natal, die Mimosen- 
pflanzungen zur Gewinnung der Mimosenrinde 
eine große Ausdehnung angenommen haben. Wir 
ersehen hieraus, daß Deutschland diejenigen Gerb- 
stoffe, die Deutsch-Ostafrika selbst erzeugt oder 
wenigstens erzeugen kann, zu einem großen Teil 
aus anderen, benachbarten Kolonien bezieht. Es 
ist aber wünschenswert, daß mit der Zeit die 
Verhältnisse sich derart ändern, daß gerade diese 
Gerbstoffe ausnahmslos den eigenen Schutzgebieten 
entnommen werden. Z 
Ich schließe nunmehr einige allgemeine Mit- 
teilungen über die Mimosenrinde und über die 
Mangrovenrinde an, die diesen Gegenstand jedoch 
keineswegs erschöpfend behandeln sollen, und dann 
über die Möglichkeit ihrer Erzeugung in unseren 
Schutzgebieten. 
Die Mimosenrinde (die australische Be- 
zeichnung, die auch bei uns mitunter üblich ist, 
ist wattle bark) wurde ursprünglich nur in 
Australien gewonnen, wo man zunächst die wild 
wachsenden Bestände ausnutzte und dann zur 
Anlegung von regelrechten Mimosenpflanzungen 
überging. Diese Pflanzungen sind in ihrer An- 
lage, Bewirtschaftung und Ausnutzung ohne
        <pb n="617" />
        W 537 20 
weiteres mit unseren Eichenschälwäldern zu ver- 
gleichen, unterscheiden sich von diesen aber da- 
durch, daß infolge des tropischen Klimas das 
Wachstum der Mimosen ein viel schnelleres ist 
und infolgedessen die Rindennutzung bereits in 
einem Alter von sechs bis neun Jahren stattfinden 
kann. In Australien sind folgende Mimosenarten 
als diejenigen mit den gerbstoffreichsten Rinden 
erkannt worden: Acacia decurrens und A. pye- 
nantha, sowie die als Varietät der ersteren 
geltende A. mollissima. Vor etwa dreißig Jahren 
hat man Mimosenpflanzungen auch in Natal mit 
gutem Erfolg angelegt und hierzu in der Haupt- 
sache A. mollissima herangezogen. Die daselbst 
befindlichen Mimosenplantagen befinden sich zu 
einem großen Teile im Besitze von Deutschen. 
Die Natalrinde hat sich im Gerbstoffgehalt und 
in ihren sonstigen Eigenschaften der australischen 
als mindestens gleichwertig erwiesen. Der Gerb- 
stoffgehalt beträgt im Mittel etwa 34 v. H. und 
schwankt von etwa 30 bis 45 v. H. Interessante 
und ausführliche Angaben über diese Plantagen- 
kultur findet man in folgenden Schriften und 
Fachartikeln: „Wattle Bark, a Paying Industry“ 
von G. M. Sutton (P. Davis a Sons, Pieter- 
maritzburg, 1892), „Über Black-Wattle-Wirtschaft 
in Natal“ von Dr. Holtz, sowie „Bemerkungen 
zu diesem Bericht"“ von Dr. Paeßler („Tropen- 
pflanzer“, 1906, Heft 7, S. 445 ff.) und „Die 
Gerberakazien“ von Felix Fließ („Tropenpflanzer“, 
1906, Heft 9, S. 578ff.). Dr. Holtz, der die 
Plantagen in Natal aus eigener Anschauung 
kennt, faßt seine Betrachtungen in folgendem 
Satz zusammen: „Auf Grund des Gesehenen 
glaube ich die Einführung der Blackwattle-Kultur 
in Deutsch-Ostafrika nicht sowohl im fiskalischen 
Forstbetrieb als vielmehr ganz besonders auch 
für den Privaten als in hohem Grade lohnend 
auf das nachdrücklichste empfehlen zu dürfen“. 
Es sind übrigens auch schon Anbauversuche im 
kleinen in Deutsch-Ostafrika vorgenommen worden, 
die zu einem guten Ergebnisse geführt haben. 
Gießler („Usambara-Post“, 1907, Nr. 4, 2. Bei- 
lage) berichtet über Versuche, die in Wilhelmstal 
in West-Usambara auf einer Probefläche von 6 ha 
in jeder Beziehung mit sehr gutem Erfolg aus- 
geführt worden sind, und gibt an, daß eine 
mittlere Ernte etwa 100 Meterzentner trockene 
Rinde auf 1 ha bei sechsjährigem Umtriebe liefert. 
Ferner sollen in den letzten Jahren auch schon 
Plantagen mit einigen 100 ha angelegt worden 
sein. Das Gouvernement hat auf die Vorschläge 
des Dr. Holtz die Frage der Mimosenkultur 
weiter verfolgt und dem Kolonial-Wirtschaftlichen 
Komitee mitgeteilt, daß es beabsichtige, die Vor- 
schläge des Dr. Holtz aufzunehmen, nur sei man 
bei der Beschaffung des hierzu erforderlichen 
  
Saatgutes auf Schwierigkeiten gestoßen. Das 
Gouvernement hat daher beim Kolonial-Wirt- 
schaftlichen Komitee den Antrag gestellt, zu 
Pflanzungsversuchen mit A. mollissima in Deutsch- 
Ostafrika eine Menge von 100 bis 150 kg Saat- 
gut für je drei Jahre aus Natal oder aus 
Australien zu beschaffen. Nachdem der „Zentral- 
verein der Deutschen Lederindustrie“ sich bereit 
erklärt hat, zu den Kosten der Beschaffung einen 
Beitrag zu gewähren, hat das Kolonial-Wirt- 
schaftliche Komitee beschlossen, dem obigen Antrage 
Folge zu geben. Es ist demnach zu erwarten, 
daß dadurch die Angelegenheit weiter in Fluß 
kommt und daß, nach den bisherigen Versuchen 
zu urteilen, später eine gute Mimosenrinde aus 
Deutsch-Ostafrika in genügenden Mengen bezogen 
werden kann. Der Anbau im Innern des 
Schutzgebietes wird sich voraussichtlich erst dann 
durchführen lassen, wenn das Innere durch 
Bahnen erschlossen ist, denn hohe Transportkosten 
verträgt die Mimosenrinde nicht. 
Von anderen deutschen Schutzgebieten dürfte 
für die Anlage von Mimosenpflanzungen höchstens 
noch Südwestafrika in Frage kommen, doch 
sind hier die klimatischen Verhältnisse bereits 
derart, daß ein Erfolg mit Sicherheit nicht vor- 
ausgesehen werden kann. Möglicherweise ge- 
deihen hier andere Akazienarten, die ebenfalls 
eine gerbstoffreiche Rinde liefern. Ich möchte im 
Anschluß hieran noch folgendes anführen: Vor 
einigen Jahren teilte ein deutscher Farmer, der 
sich früher in Südafrika aufgehalten hatte, dem 
Verfasser mit, daß dort die Acacia saligna sehr 
gut gedeiht und im Alter von einigen wenigen 
Jahren (nach den Angaben dieses Farmers sollen 
Stämme dieser Baumart in einem Alter von 
drei bis vier Jahren bereits eine Stärke von 
25 bis 30 cm haben) eine gerbstoffreiche Rinde 
liefert. IJch habe damals aus dem Kaplande 
ein größeres Muster dieser Rinde, die daselbst 
den Namen Port-Jackson-Rinde führt, kommen 
lassen und einen Gerbstoffgehalt von 28,8 v. H. 
festgestellt. Dieser Gehalt ist etwas niedriger als 
man bei den meisten sonstigen Mimosenrinden 
im Durchschnitt findet. Darüber, ob die unter- 
suchte Rinde eine Durchschnittsware oder ein be- 
sonders gutes oder schlechtes Muster dieser Rinden- 
art gewesen ist, konnte kein Urteil abgegeben 
werden. Der betreffende Farmer hat sich in- 
zwischen in Deutsch-Südwestafrika niedergelassen 
und will daselbst Anbauversuche mit A. saligna 
ausführen. Auf Veranlassung der Versuchsanstalt 
ist das Gouvernement gebeten worden, diesen 
Farmer in seinen Bemühungen zu unterstützen, 
um festzustellen, ob dieses Schutzgebiet zur Er- 
zeugung von Mimosenrinde geeignet ist. 
Ich komme jetzt zur Mangrovenrinde.
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        W 538 e 
Diese Rinde ist schon seit langer Zeit den Ein- 
geborenen verschiedener tropischer Länder als 
Gerbstoff bekannt und von ihnen zum Gerben 
von Häuten und Fellen verwendet worden. Vor 
etwa zwanzig bis dreißig Jahren hat man wieder- 
holt versucht, die Rinde auf den europäischen 
Markt zu bringen und sie daselbst in die Leder- 
industrie einzuführen, doch ohne Erfolg. Es lag 
teils daran, daß diese Angelegenheit nicht 
energisch in die Hand genommen wurde, teils 
an der Eigenschaft der Mangrovenrinde, dem 
Leder eine ausgeprägt rote, also auf unserem 
Markte unerwünschte Farbe zu geben. Vor etwa 
zwölf Jahren traten die Herren Gebrüder Den- 
hardt mit dem Ersuchen an mich heran, die 
Mangrovenrinde, die sie auf ihren Besitzungen 
in dem früher unter deutschem, jetzt unter eng- 
lischem Schutze stehenden Wituland in großen 
Mengen gewinnen könnten, auf ihre Verwendbar- 
keit als Gerbstoff eingehend zu prüfen. Ich habe 
diese Prüfung vorgenommen und bin hierbei zu 
dem Ergebnis gekommen, daß in der Mangroven- 
rinde hinsichtlich des Gerbstoffgehaltes zweifellos 
ein sehr beachtenswerter Gerbstoff vorliegt, daß 
sie allein angewendet aber dem Leder eine aus- 
geprägt rote Farbe verleiht. Bei schwarzen 
Ledern wirkt dies nicht störend, bei anderen 
Ledern kann der Nachteil durch anteilige An- 
wendung und durch geeignete Kombination mit 
anderen hellgerbenden Gerbstoffen, besonders mit 
Myrobalanen, vermieden werden, so daß sie, wie 
eingehende Gerbversuche gezeigt haben, eine 
mannigfache Verwendung in der Lederindustrie 
finden kann. Die aus dem Witulande stammende 
Mangrovenrinde hat einen meist zwischen 40 und 
45 v. H. liegenden Gerbstoffgehalt; unter 35 v. H. 
sinkt er kaum herunter, ausnahmsweise steigt er 
fast bis 50 v. H. Die ersten Mitteilungen über 
die Mangrovenrinde habe ich 1896 in dem Ar- 
tikel „Die Mangrovenrinde als Gerbmaterial“ in 
der „Deutschen Gerberzeitung“ veröffentlicht; 
mehrere aus der Versuchsanstalt hervorgegangene 
Arbeiten haben sich mit dem gleichen Gegenstand 
beschäftigt. Es ist meinen Ausführungen von 
einer Seite entgegengehalten worden, daß die 
Mangrovenrinde überhaupt keine gerbenden Eigen- 
schaften habe und infolgedessen als Gerbstoff nicht 
in Betracht komme. Daß diese Angaben nicht 
zutreffend sind, habe ich durch Gerbversuche, bei 
denen ausschließlich Mangrovenrinde zur Ver- 
wendung gelangte und bei denen, abgesehen von 
der Farbe, ein durchaus normales Erzeugnis 
erhalten wurde, und durch Rendementser- 
mittlungen nachgewiesen. Der große Vorzug der 
Mangrovenrinde liegt darin, daß sie niedrig im 
Preise ist und daß in keinem anderen der bis 
jetzt bekannten Gerbmaterialien der Gerbstoff so 
  
wohlfeil gekauft werden kann. Nachdem der 
Wert dieser Rinde als Gerbstoff bekannt geworden 
war, hat sie sich dank der Bemühungen des 
Handels in die Lederindustrie gut eingeführt. 
Man verwendet gegenwärtig Mangrovenrinde 
nicht nur aus dem Witulande (Britisch-Ostafrika), 
sondern man hat auch in anderen Ländern die 
Gewinnung dieser Rinde betrieben, namentlich in 
Deutsch -Ostafrika. Darauf deuten die bereits 
weiter oben erwähnten Zahlen für die Einfuhr 
von Gerbrinde aus Deutsch-, Britisch= und Portu- 
giesisch-Ostafrika im Jahre 1905 hin. Die Man- 
grovenrinde wird teils als solche oder in Form 
der daraus erzeugten Auszüge in der Leder- 
industrie verwendet, teils aber auch in Form 
von Auszügen, die unter anderen Namen in den 
Handel gelangen. Die Extraktindustrie hat sich 
der Mangrovenrinde in Anbetracht des niedrigen 
Preises und der leichten Auslaugbarkeit sehr an- 
genommen und benutzt ihre Auszüge gern zum 
Verschneiden anderer Auszüge, besonders der 
Quebrachoholz-Auszüge. 
Ich werde, bevor ich weitere Mitteilungen 
über die Mangrovenrindengewinnung in unseren 
Schutzgebieten mache, zunächst erörtern, was man 
eigentlich unter Mangrovenrinde zu verstehen 
hat. Gewöhnlich nimmt man an, daß dieses 
Material die Rinde einer bestimmten Baumart, 
des Mangrovenbaumes, ist. Diese Ansicht ist 
nicht richtig. Der Botaniker versteht unter 
„Mangrove“ nicht eine bestimmte Baumart, 
sondern eine Pflanzenformation. In allen 
feuchten tropischen Gebieten ist die Meeresküste 
in den Buchten und Flußmündungen, überhaupt 
dort, wo die Brandung nicht stark ist, seltener 
an mehr offenen Stellen, von einem Wald= oder 
Buschgürtel umsäumt, der sich ganz im Gebiete 
der Flutbewegung befindet, derart, daß der 
Boden mit dem Wechsel von Flut und Ebbe 
abwechselnd vom Meere bedeckt und trocken ge- 
legt wird. Man bezeichnet die Gesamtheit der 
in diesen Gebieten vorkommenden Gewächse als 
„Mangrove“; der Engländer nennt sie „tidal 
korest“, d. h. Flutwald. Die Mangrove setzt sich 
aus sehr verschiedenen Baumarten, die wiederum 
verschiedenen Gattungen angehören können, zu- 
sammen. Man kann bei der Mangrove zwei 
große Gebiete unterscheiden, und zwar das Ge- 
biet der östlichen Mangrove, das sich von Ost- 
afrika über Asien nach Australien und Mikronesien 
erstreckt, und das Gebiet der westlichen Man- 
grove, das die westafrikanische Küste und die 
amerikanischen Küsten umfaßt. Hieraus ist zu 
folgern, daß die Mangrovenrinde von sehr ver- 
schiedenen Baumarten herrühren kann und daß 
ihr Gerbstoffgehalt sehr von der Baumart, von 
der sie abstammt, abhängig ist. Es gibt in der
        <pb n="619" />
        W 539 20 
Mangrove Baumarten, deren Rinde so wenig 
Gerbstoff enthält, daß sie überhaupt nicht als 
Gerbstoff in Betracht kommen kann. Es würde 
zu weit führen, die sämtlichen Pflanzen der 
Mangrovenformation namhaft zu machen 
Für die östliche Mangrove kommen nament- 
lich folgende Arten in Betracht: Rhizophora 
mucronata Lam., Rh. conjugata L., Ceriops 
Candolleana Arn., Brugiera gymnorrhiza Lamk., 
die sämtlich zu den Rhizophoraceen gehören. 
Diese Arten, die durch die Luft= und Stelz- 
wurzeln ein ganz charakteristisches Aussehen haben, 
sind wohl auch in der Hauptsache diejenigen, die 
tm Gebiete der östlichen Mangrove als die gerb- 
stoffreichen angesehen werden und deren Rinde 
für gerberische Zwecke gewonnen wird. Außer- 
dem findet sich in der östlichen Mangrove noch 
eine große Anzahl anderer Arten vor. Die west- 
liche Mangrove ist wesentlich artenärmer; ihre 
Hauptvertreter sind Rhizophora Mangle L., 
Avicennia tomentosa, A. nitida und Lagun- 
cularia racemosa, von denen die erstgenannte 
als die gerbstoffreichste angesprochen wird und 
wohl ausschließlich in Frage kommt, wenn es 
sich um Rinde aus der westlichen Mangrove 
handelt. 
Was die Gerbstoffgehalte dieser verschiedenen 
Mangrovenrinden anlangt, so liegen bis jetzt 
keine grundlegenden und planmäßigen Unter- 
suchungen vor; es ist jedoch bekannt, daß, soweit 
die oben genannten Arten in Betracht kommen, 
die Rinden der östlichen Mangrovengewächse 
reicher an Gerbstoff und ärmer an Nichtgerb- 
stoffen sind als diejenigen der westlichen Man- 
grovengewächse. Nach den bisherigen Erfahrungen 
kann man für die ersteren einen Gerbstoffgehalt 
von etwa 35 bis 45 v. H. und einen Nichtgerb- 
stoffgehalt von etwa 5 bis 10 v. H. für die 
Rinden der in Betracht kommenden westlichen 
Mangrovengewächse einen Gerbstoffgehalt von 20 
bis 30 v. H. und einen Nichtgerbstoffgehalt von 
10 bis 15 v. H. annehmen. Das Verhältnis 
zwischen Gerbstoff und Nichtgerbstoff spielt nament- 
lich dann eine Rolle, wenn es sich darum handelt, 
aus der Rinde stark eingedickte Auszüge für den 
Handel herzustellen. Die Rinde der östlichen 
  
*) Ich will hier nur einige Literatur angeben, in 
der näheres über die Mangrovenformation zu finden 
ist: Schimper, Die indo-malayische Strandflora 
(Jena, Gustav Fischer, 1891), Pflanzengeographie auf 
physiologischer Grundlage (Jena, Gustav Fischer, 1898): 
Karsten, Über die Mangrovenvegctation im malayi- 
schen Archipel (Cassel, Theodor Fischer, 1891), Vege- 
tationsbilder: 2. Reihe, Heft 2: Die Mangrove-Begc- 
tation (FJena, Gustav Fischer, 1904); Warming, Rhio- 
phora Mangle (Englers Jahrbuch, Band IV, 1883). 
Diese Auskünfte verdanke ich Herrn Prof. Dr. Volkens 
in Dahlem. 
  
Mangrovengewächse liefert meist dunklere Brühen 
und dunkleres Leder als die der westlichen Man- 
grovengewächse. Hinsichtlich der Gewinnung von 
Mangrovenrinde kommen bei der östlichen Man- 
grove vorzugsweise ein großer Teil der ostafrika- 
nischen Küste und die Küste von Madagaskar, 
von Australien und von Holländisch-Indien, bei 
der westlichen Mangrove ein Teil der westafrika- 
nischen und der amerikanischen Küste in Betracht; 
von deutschen Schutzgebieten kommen hierbei 
Deutsch-Ostafrika und Kamerun in Frage, 
das erstere für Rinden der östlichen, das letztere 
für Rinden der westlichen Mangrove. Denhardt 
schätzt die in Deutsch-Ostafrika und in Kamerun 
vorhandenen Mangrovenwaldungen auf mindestens 
120 000 ha, wobei nicht übersehen werden darf, 
daß nur ein Teil der in diesen Beständen be- 
findlichen Bäume auf Gerbrinde genutzt werden 
kann. # 
In Deutsch-Ostafrika wird Mangrovenrinde 
in den daselbst außerordentlich umfangreichen 
Mangrovengebieten gewonnen und dann zu uns 
eingeführt, wie aus der bereits mitgeteilten Ein- 
fuhrstatistik hervorgeht. Die Gewinnung kann 
sicherlich noch bedeutend erhöht werden. Die 
dortige Forstverwaltung hat sich übrigens der 
Mangrovenrindenfrage angenommen. Nach der 
dem Reichstage vorgelegten Denkschrift über die 
Entwicklung der deutschen Schutzgebiete im Be- 
richtsjahre 1905/06 hat man in Ostafrika bereits 
damit begonnen, abgeholzte Flächen und andere 
Flächen mit Mangroven neu zu bepflanzen; diese 
Bestände haben sich sehr befriedigend entwickelt. 
Es darf nicht unberücksichtigt bleiben, daß die 
meisten Arten der Mangrove auch ein geschätztes 
Holz liefern, so daß also der Mangrovenanbau 
auch nach dieser Richtung hin beachtenswert ist. 
Es sind ferner Bestrebungen im Gange, die 
Mangrovengebiete in unseren Schutzgebieten in 
der Weise auszunutzen, daß an Ort und Stelle 
Extraktfabriken angelegt werden, die die Rinden 
auslaugen und flüssige und feste Auszüge her- 
stellen. Der Transport der Auszüge ist einfacher 
und billiger als der der Rinde selbst, voraus- 
gesetzt, daß sie genügend eingedickt sind und einen 
höheren Gerbstoffgehalt haben als die Rinde. 
Man ist ferner bemüht gewesen, Verfahren aus- 
findig zu machen, durch die der Gerbstoff der 
Mangrovenrinde oder ihrer Auszüge eine Ent- 
färbung erfährt, damit dieser Gerbstoff dem Leder 
keine so ausgeprägt rote Farbe erteilt. Diese 
Bemühungen sind von Erfolg gewesen; es wird 
gegenwärtig ein Mangrovenauszug hergestellt, 
der sich in dieser Beziehung günstiger verhält. 
Um die Mangrovenrinde noch mehr als bisher 
in die Lederindustrie einzuführen, hatte die 
„Deutsche Kolonialgesellschaft" vor zwei Jahren
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        W 540 2e0 
ein Preisausschreiben auf ein Verfahren zur Her- 
stellung eines Mangrovenauszuges veröffentlicht, 
der dem Leder eine möglichst helle Farbe geben 
soll und unter dem Einflusse des Lichtes möglichst 
wenig nachdunkeln darf. Auf die eingegangenen 
Bewerbungen hin konnie jedoch ein Preis nicht 
erteilt werden, so daß sich die Kolonialgesellschaft 
veranlaßt gesehen hat, das Preisausschreiben zu 
erneuern. Hoffentlich zeitigen die Bestrebungen 
gute Früchte. Man ersieht aus allen diesen 
Mitteilungen, daß der Mangrovenrindenfrage von 
den verschiedensten Seiten ein großes Interesse 
entgegengebracht wird. 
Wenn man die Mangrovenrindenfrage weiter 
verfolgt, so sollten meines Erachtens erst einige 
Punkte klargestellt werden, über die bis jetzt noch 
keine vollständige Gewißheit herrscht. Es ist not- 
wendig, daß zunächst größere planmäßige Unter- 
suchungen über den Gerbstoffgehalt der ver- 
schiedenen Baumarten der Mangrovenformation 
ausgeführt werden. Bis jetzt liegen derartige 
Untersuchungen nicht vor. Es sind wohl ge- 
legentlich der praktischen Erprobung einiger ver- 
schiedener Mangrovenrindenarten mehrere Ana- 
lysen dieser Rinden vorgenommen worden („Be- 
richt über praktische Versuche mit Gerbstoffen aus 
Deutsch-Ostafrika“, II. Jahresbericht der Deutschen 
Gerberschule zu Freiberg i. S.), doch hatte es 
den Anschein, als ob hierzu hinsichtlich der 
Trocknung vor dem Transport nicht ganz ein- 
wandfrei behandelte und infolgedessen für der- 
artige Zwecke ungeeignete Rinden verwendet 
worden sind, so daß auf diese Ergebnisse kein 
großer Wert gelegt werden kann, zumal von 
jeder Art auch nur ein einziges Muster zur 
Untersuchung gelangte. Es soll deswegen hier 
auf diese Zahlen nicht näher eingegangen werden. 
Wenn die angeregten Untersuchungen ausgeführt 
werden, würde es sich empfehlen, diese nicht nur 
auf verschiedene Arten der Mangrove, sondern 
auch auf Rinden aus verschiedenen Teilen unserer 
Schutzgebiete, zum Vergleich eventuell auch auf 
solche aus anderen Kolonien auszudehnen und 
ferner festzustellen, welchen Einfluß das Alter der 
Bäume und sonstige Faktoren auf den Gerbstoff- 
gehalt ausüben. Diese Untersuchungen sind 
namentlich deswegen so dringend erforderlich, 
weil, wie aus der erwähnten Denkschrift an den 
Reichstag hervorgeht, seitens der Forstverwaltung 
planmäßige Wiederaufforstungen der abgeholzten 
Bestände durchgeführt werden. Bei der Be- 
handlung dieser Frage ist es natürlich von größter 
Wichtigkeit, diejenigen Baumarten auszuwählen, 
die sich hinsichtlich des Gerbstoffgehaltes und in 
sonstiger Beziehung am günstigsten stellen. Wenn 
man gegenwärtig hierüber schon gewisse Anhalts- 
punkte hat und wenigstens ungefähr die gerbstoff- 
  
reichsten Arten kennt, so würde doch eine der- 
artige Arbeit weitere Klärung ergeben. Es 
könnte dann auch der Frage näher getreten 
werden, ob es möglich ist, diejenigen Arten der 
östlichen Mangrove, die die gerbstoffreichste Rinde 
liefern, auch in die Gebiete der westlichen Man- 
grove, von denen für uns Kamerun in Betracht 
kommt, einzuführen und daselbst anzupflanzen. 
Auf diese Weise könnte man vielleicht erreichen, 
daß in Kamerun ebenso gerbstoffreiche Man- 
grovenrinden wie in Deutsch-Ostafrika erzeugt 
werden. Die Versuchsanstalt für Lederindustrie 
hat kürzlich die Ausführung der oben vorge- 
schlagenen Untersuchungen bei der hierfür zu- 
ständigen Stelle der Kolonialverwaltung angeregt 
und sich bereit erklärt, alle sich hierbei notwendig 
machenden Untersuchungen und Versuche im Inter- 
esse der Sache auszuführen, wenn ihr nach Auf- 
stellung eines Arbeitsplanes für die Gewinnung 
und für den Versand der Muster das Unter- 
suchungsmaterial zur Verfügung gestellt wird. 
Es steht zweifellos fest, daß wir aus unseren 
Schutzgebieten schon jetzt bedeutende Mengen von 
Mangrovenrinde beziehen können und daß dies 
auch bei der Mimosenrinde der Fall sein wird, 
sobald die Plantagenkultur der Mimosen daselbst 
einen größeren Umfang angenommen hat. Es 
ist aber wünschenswert, daß wir auch noch andere 
gerbstoffreiche Materialien, deren unsere Leder- 
industrie bedarf, aus unseren Schutzgebieten er- 
halten können. Ich erinnere hierbei besonders 
an die Malletrinde, die seit einigen Jahren 
aus Australien zu uns kommt und in Anbetracht 
ihres hohen Gerbstoffgehaltes (im Mittel 42 v. H.) 
und ihrer sonstigen günstigen Eigenschaften sich 
schnell in die Lederindustrie eingeführt hat. Die 
Malletrinde ist die Rinde von Eucalyptus ocei- 
dentalis Endl. Es erscheint namentlich deswegen 
wünschenswert, diese gerbstoffliefernde Pflanze in 
unseren Schutzgebieten einzuführen und plantagen- 
mäßig anzupflanzen, weil anzunehmen ist, daß 
die australischen Bestände nicht lange aushalten 
werden und bis jetzt nicht für Wiederaufforstung 
der geschlagenen Bestände Sorge getragen wird. 
Die Versuchsanstalt hat infolgedessen vor einigen 
Jahren die Anregung gegeben, mit dieser Pflanze 
Anbauversuche in den hierfür geeigneten Teilen 
unserer Schutzgebiete vorzunehmen. Das bio- 
logisch-landwirtschaftliche Institut in Amani hat 
diese Versuche in die Hand genommen und 
größere Mengen von den Samen der Stamm- 
pflanze der Malletrinde ausgesät. Nach den bis- 
herigen Mitteilungen sind die Samen gut ge- 
keimt; hoffentlich geht die Weiterentwicklung gut 
und rasch von statten. Es ist zu wünschen, daß 
in dieser Beziehung die Verhältnisse ebenso 
günstig liegen wie bei den Mimosen und vielen
        <pb n="621" />
        W 541 20 
anderen tropischen Gewächsen, so daß unsere 
Schutzgebiete, besonders Deutsch-Ostafrika, viel- 
leicht auch Togo mit der Zeit als Malletrinden- 
produzenten auftreten können. 
Es ist ferner beabsichtigt, in unseren Schutz- 
gebieten Anbauversuche mit dem im deutschen 
Südseeschutzgebiete wachsenden Kamatschilbaum 
(Pithecolobium dulce) und mit dem in Brasilien 
vorkommenden Barbatimaobaum (Stryph- 
nodendron Barbatimao) auszuführen. Die 
Rinden dieser Bäume werden in ihren Ursprungs- 
ländern als Gerbmaterialien geschätzt. Seitens 
der Versuchsanstalt sind diese Rinden auf ihre 
gerberische Verwendbarkeit geprüft worden; die 
Ergebnisse waren als günstig zu bezeichnen. Der 
Gerbstoffgehalt der von der Insel Saipan 
stammenden Kamatschilrinde betrug etwa 29 v. H. 
und der der Barbatimaorinde schwankte bei 
einigen Mustern von 25 bis 30 v. H. Ausführ- 
liche Berichte über diese Gerbstoffe sind 1905 in 
der „Deutschen Gerberzeitung“ veröffentlicht 
worden. Wenn auch diese Rinden der Mimosen- 
rinde, Malletrinde und Mangrovenrinde in ihren 
besseren Sorten im Gerbstoffgehalt nicht gleich 
kommen, so sind sie doch als Gerbstoffe be- 
achtenswert. 
Von den sonstigen in der Lederindustrie ver- 
wendeten tropischen Gerbstoffen kann Quebracho- 
holz zur Anpflanzung in unseren Schutzgebieten 
kaum in Frage kommen. Die Quebrachobäume, 
die in Argentinien das schätzenswerte Quebracho- 
holz liefern, sind sehr alte Bäume — meist wohl 
mehrere hundert Jahre alt. Man wird aus nahe- 
liegenden Gründen solchen Pflanzen den Vorzug 
geben, die nach verhältnismäßig kurzer Zeit Er- 
träge liefern, so daß infolgedessen das Quebracho- 
holz in dieser Beziehung außer Betracht kommen 
kann. Anders steht es mit den Pflanzen, die 
uns die Myrobalanen und den Dividivi 
liefern. Diese beiden Gerbstoffe werden in ganz 
beträchtlichen Mengen von der Lederindustrie ver- 
arbeitet. Die Myrobalanen sind die unreifen 
Früchte eines in Indien wachsenden strauchartigen 
Baumes (Terminalia Chebula Willd.), der von 
der dortigen Forstverwaltung zum Zwecke der 
Gewinnung dieser Früchte angepflanzt wird. Da 
nach Engler (vgl. sein Werk „Die Pflanzenwelt 
Ostafrikas und der Nachbarstaaten“, Teil C, 
Seite 294) in Deutsch-Ostafrika verschiedene an- 
dere Terminalia-Arten vorkommen, so ist anzu- 
nehmen, daß auch T. Chebula daselbst fortkommt; 
er spricht dies an anderer Stelle direkt mit den 
Worten aus: „Wenn T. Chebula noch nicht in 
Deutsch-Ostafrika angepflanzt wird, so dürfte sich 
ihre Einführung wohl empfehlen, da sie sicher im 
Küstenlande gut gedeihen würde und für lange 
Zeit Nutzen brächte“ (obiges Werk, Teil B, 
  
Seite 408). Die Myrobalanen dürften sich vor- 
aussichtlich sowohl für Plantagen= als auch für 
Eingeborenenkultur eignen. Der Dividivi besteht 
aus den Früchten von Caesalpinia coriaria 
Willd., die namentlich aus dem nördlichen Süd- 
amerika und aus Zentralamerika zu uns eingeführt 
werden. Von der Gewinnung dieser Früchte in 
unseren Kolonien hat man bis jetzt noch nichts 
gehört und doch kommt nach Engler der Dividivi- 
baum in Deutsch-Ostafrika vor. Engler berichtet 
hierüber wie folgt (obiges Werk, Teil B, S. 407): 
„Auch Caesalpinia coriaria, welche Stuhlmann 
bei Pangani sammelte, wird in Ostafrika nicht 
zum Gerben verwendet und doch ist dieselbe 
anderswo eine wichtige Gerbpflanze.“ Es käme 
also zunächst darauf an, zu untersuchen, ob die 
in Ostafrika wachsenden Bäume ebenso gerbstoff- 
reiche Früchte liefern wie die anderen Ursprungs- 
länder des Dividivi. Ist dies der Fall, so kann 
man der Gewinnung bzw. der Anupflanzung dieses 
Baumes näher treten. Ahnlich wie mit dem 
Dividivibaum liegt es mit der Acacia Catechu, 
deren Holz in Ostasien zur Herstellung des Catechu 
(Extrakt für Gerberei= und Färbereizwecke) ver- 
wendet wird, dagegen nicht in Ostafrika, obwohl 
diese Baumart daselbst stellenweise ganze Wälder 
bildet. 
Die obigen Ausführungen zeigen, daß es in 
unseren Schutzgebieten eine Anzahl von Pflanzen 
gibt, deren gerbstoffführende Teile bei den gleichen 
Pflanzen anderer Länder als Gerbstoffe sich bereits 
bewährt haben, so daß es zunächst gar nicht erst 
der Anlage von besonderen Anpflanzungen be- 
dürfen würde. Außerdem gibt es andere, deren 
Gerbstoffgehalt überhaupt noch nicht oder wenig- 
stens nicht genügend bekannt ist. Über einige 
der letzteren, die während der letzten Jahre an 
die Versuchsanstalt zur Untersuchung gesandt 
worden sind, möchte ich noch mehrere Mitteilungen 
anschließen. Die Elandswurzeln (Elephantor- 
rhiza Burchellii) wurden mehrmals untersucht, 
wobei sich Gerbstoffgehalte von 18 bis 26 v. H. 
ergaben. Die niedrigeren Gerbstoffgehalte mußten 
darauf zurückgeführt werden, daß die Wurzeln 
vor dem Versand nicht genügend getrocknet 
worden waren und der Gerbstoff durch Zersetzung 
eine Verminderung erfahren hatte. Man wird 
demnach mit dem höheren Gerbstoffgehalt rechnen 
können; doch glaube ich nicht, daß dieses Material, 
das in Deutsch-Südwestafrika in größeren Mengen 
vorkommt, Aussicht hat, eine umfangreiche Ver- 
wendung in der Lederindustrie zu finden. Was 
die Kostenfrage anlangt, die natürlich in aller- 
erster Linie von Bedeutung ist, so ist diese von 
verschiedenen Seiten nicht gleich beantwortet 
worden. Manche führen an, daß dieses Material 
mühelos in großen Mengen gewonnen werden
        <pb n="622" />
        542 2e. 
kann, während nach den Angoben anderer die 
Gewinnung der Wurzeln mühsam ist und dies 
das Material sehr verteuert. Die Elandswurzel 
besitzt ferner den Nachteil, daß sie infolge eines 
großen Stärkegehaltes nicht bei höheren Tempe- 
raturen ausgelaugt werden kann und daß bei der 
erforderlichen niedrigen Temperatur die Aus- 
nutzung eine ungenügende ist. Ein anderes gerb- 
stoffführendes Material ist der „Ganib“ 
(Hydnora longicollis), der aus Deutsch-Südwest- 
afrika stammt und von mehreren Seiten ein- 
geschickt wurde. Über diesen Ganib, der nach 
den mir übermittelten Angaben eine Schmarotzer= 
pflanze ist, wurden vom Kolonial-Wirtschaftlichen 
Komitee einige Mitteilungen gemacht, die es einem 
südwestafrikanischen Farmer verdankt und die auch 
hier angeführt werden sollen: 
„Die knollenähnlichen Auswüchse wachsen, si 
dreiteilend, aufwärts, und die Dreiteilung durch- 
bricht den Boden und trägt eine faustdicke Frucht, 
die von den Hottentotten genossen wird. Die 
Knollenauswüchse sind offenbar, besonders im 
Anfangsstadium, solange sie noch rundlich sind, 
sehr tanninreich. Man unterscheidet zwei Arten 
Ganib. Die eine ist in ihrem Vorkommen an 
den Milchbusch (Euphorbia dichotoma) gebunden, 
also an steiniges, besonders schiefriges Gelände. 
Die andere wächst unter dem Dornbaum (Acacia 
horrida), also vorwiegend auf dem Schwemm- 
lande der Flüsse. Der erste Ganib wächst wild 
in der Milchbuschregion und in den Flußtälern 
in ungeheuren Mengen und würde bei etwaigem 
Wert für die Gerberei in enormen Mengen ge- 
wonnen werden können, zumal die Bahn nach 
Keetmanshoop die wichtigsten Flußtäler und den 
Euphorbiengürtel schneidet.“ Bei den drei seitens 
der Versuchsanstalt untersuchten Mustern von 
Ganib wurde ein Gerbstoffgehalt von 18, 21,2 
bzw. 32 v. H. ermittelt, was entschieden recht 
beachtenswert ist, doch wurde auch hier ein hoher 
Stärkegehalt festgestellt, der, wie schon bei der 
Elandswurzel bemerkt wurde, bei der heißen 
Auslaugung störend wirkt oder eine besondere 
Behandlung bei der Auslaugung erfordert. Die 
Versuchsanstalt hat kürzlich eine größere Menge 
von Ganib erhalten und wird nunmehr hiermit 
einige Gerbversuche mit ganzen Häuten und 
Fellen ausführen. Ich glaube nicht, daß auch 
bei niedriger Preisbemessung ein Material wie 
Ganib sich in unsere Lederindustrie einführen 
wird. Es dürfte hier ähnlich liegen wie bei der 
vor etwa 15 bis 20 Jahren aus Nordamerika 
auf unseren Markt gebrachten Canaigrewurzel, 
die trotz ihrer sonstigen guten Eigenschaften sich 
bei uns nicht eingebürgert hat, was in erster 
Linie auf ihren Stärkegehalt bei der Auslaugung 
und auf die damit verbundenen Schwierigkeiten 
  
zurückgeführt werden muß. Bevor in dieser Be- 
ziehung ein endgültiges Urteil abgegeben wird, 
empfiehlt es sich, die Ergebnisse der erwähnten 
Versuche und genaue Preisanstellungen abzu- 
warten. Vielleicht könnte der Ganib als Roh- 
material für die Herstellung eines Gerbstoffaus- 
zuges an Ort und Stelle verwendet werden. 
Von den drei Mustern hatten zwei einen nie- 
drigen Gehalt an Nichtgerbstoffen, so daß diese 
für die Extraktherstellung in Betracht kommen 
können, während das dritte Muster einen sehr 
hohen Gehalt an Nichtgerbstoffen aufwies, was 
bei der Extrakterzeugung als ungünstiger Um- 
stand anzusehen ist. Es müssen hier noch weitere 
Untersuchungen abgewartet werden. Die Ver- 
arbeitung eines Materials wie des Ganib er- 
fordert große Sachkenntnis und besondere Sorg- 
falt, wenn ein guter Extrakt erhalten werden soll. 
Auf jeden Fall ist es rätlich, die Ganib-Ange- 
legenheit fernerhin im Auge zu behalten. 
Es kamen im letzten Jahre noch zwei andere 
aus Deutsch-Südwestafrika stammende Gerb- 
materialien, und zwar die Rinde der Weiß- 
dornakazie (Acacia horrida) und die Schoten 
der Kameldornakazie (Acacia giraffae), die 
letzteren in zwei Mustern von verschiedenen Seiten 
eingesandt, zur Untersuchung. Die Rinde ent- 
hielt 11,5 v. H. und die Schoten hatten in 
beiden Fällen 9,7 v. H. Gerbstoff. Der Gerb- 
stoffgehalt ist so niedrig, daß an eine Ausfuhr 
dieser Materialien nicht gedacht werden kann, 
ebensowenig an die Herstellung von Extrakt an 
Ort und Stelle. Es kann höchstens in Frage 
kommen, daß diese Materialien in Verbindung 
mit anderen hochprozentigen Gerbstoffen im Ur- 
sprungslande für Gerbezwecke verwendet werden. 
* * 
* 
Die vorstehenden Mitteilungen zeigen, daß es 
in unseren Schutzgebieten eine Anzahl von 
Pflanzen gibt, die Gerbstoffe liefern oder zur 
Gewinnung von Gerbstoffen herangezogen werden 
können. Schenkt man der Gerbstofffrage in 
unseren Schutzgebieten eine größere Beachtung 
und sucht man nach weiteren gerbstoffführenden 
Pflanzen, von denen es sicherlich einige gibt, die 
bis jetzt als solche noch nicht erkannt worden 
sind, so wird die Auswahl noch größer werden. 
Ebenso wie man in Australien den gerberischen 
Wert des Malletbaumes in engerem Kreise erst 
vor wenigen Jahrzehnten, in weiteren Kreisen 
erst vor einigen Jahren kennen gelernt hat, so 
dürften wir in unseren Schutzgebieten, die nament— 
lich in dieser Beziehung sehr wenig erforscht sind, 
auch noch viele andere Pflanzen besitzen, von 
denen die Rinde, Früchte oder andere Teile gerb— 
stoffreich sind. Man soll sich aber bei der Lösung 
der Gerbstofffrage nicht nur hierauf beschränken,
        <pb n="623" />
        43 20 
sondern auch bestrebt sein, regelrechte Anpflan= 
zungen in Gestalt von Plantagen= oder Einge- 
borenenkulturen behufs Gewinnung von Gerb- 
stoffen anzulegen, damit mit der Zeit die deutsche 
Lederindustrie in die Lage kommt, ihren Bedarf 
an ausländischen Gerbstoffen wenigstens zu einem 
großen Teil aus unseren eignen Schutzgebieten 
zu decken. Es steht fest, daß in dieser Beziehung 
unsere Schutzgebiete reiche Schätze bergen, die zu 
ihrem eignen Wohl und auch zum Nutzen der 
deutschen Lederindustrie der weiteren Erschließung 
harren. " 
Der Krbeitsmarkt in den deutschen Kolonien.) 
Der frische Zug, der neuerdings in unser 
ganzes koloniales Wirtschaftsleben hineindrang, 
hat auch den Arbeitsmarkt in den Kolonien im 
verflossenen Jahre in erfreulicher Weise beeinflußt. 
Die Gründung einer ganzen Reihe neuer kolonialer 
Unternehmungen machte den Zuzug neuer Arbeits- 
kräfte erforderlich. Auch die Fortführung der im 
Bau befindlichen Eisenbahnen steigerte den Bedarf 
an Arbeitern nicht unbedeutend. 
In Deutsch-Südwestafrika, das sich, be- 
sonders im mittleren und nördlichen Teil, von 
den durch den letzten Aufstand geschlagenen 
Wunden allmählich wieder erholt, war der An- 
drang von Arbeitern und Farmern besonders 
stark, zumal diese Kolonie die einzige ist, welche 
den Weißen körperliche Arbeit und dauernden 
Aufenthalt gestattet. Alte Farmer haben ihre 
zerstörten Farmen wieder aufgebaut, an vielen 
Orten sind neue angelegt worden, und zahlreiche 
junge Landwirte haben mit ihrer Lehrzeit bei 
erfahrenen Farmern begonnen, um sich später 
selbst in der Kolonie niederzulassen. Auch das 
Großkapital beginnt in neuerer Zeit dieser Kolonie 
sein Interesse zuzuwenden. Die mit 5 Millionen 
Mark unter Beteiligung der Liebig-Compagnie, 
London, begründete Deutsche Farmgesellschaft, die 
über 1 Million Mk. verfügende Gesellschaft m. b. H. 
Schlettwein &amp; Co. sind Beweise hierfür; der Be- 
trieb dieser Unternehmungen wird bald eine 
größere Zahl von Arbeitern erfordern. Der 
Bergbau, der neben der Land= und Viehwirtschaft 
in Südwestafrika wesentlich in Betracht kommt, 
hat mit der Produktion der Otaviminen von 
Kupfererzen einen erfreulichen Anfang zu ver- 
zeichnen und wird den Bedarf auch an weißen 
Arbeitern immer mehr steigern. Der Bau der 
Bahnlinie Aus—Keetmannshoop, die in Kürze 
fertiggestellt sein wird, beschäftigt dauernd eine 
große Zahl von Handwerkern und Technikern. 
  
*) Aus dem „Reichs-Arbeitsblatt“, April 1908. 
(Beitrag des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees). 
  
In Kamerun sind als neue größere Pflan- 
zungsunternehmungen die Kamerun-Kautschuk- 
Kompanie mit 3 Millionen Mk. und die Deutsche 
Kautschuk-Aktien-Gesellschaft mit 2½ Millionen Mk. 
zu verzeichnen. Im übrigen sind in diesem Schutz- 
gebiet die Verhältnisse die gleichen geblieben. Die 
schlechten klimatischen Bedingungen besonders an 
der Küste, machen einen häufigen Wechsel des 
weißen Betriebspersonals sowohl auf den Pflan- 
zungen wie in den kaufmännischen Betrieben er- 
forderlich. Zu der im Bau befindlichen Bahn 
Duala—Manengubaberge kommt neuerdings der 
Bau der Südbahn, für welche man mit den Vor- 
arbeiten begonnen hat. 
In Togo sind ebenfalls wesentliche ÄAn- 
derungen des Arbeitsmarktes nicht eingetreten. 
Größere neue Pflanzungsunternehmungen sind 
hier im vergangenen Jahre nicht gegründet 
worden. Die Inlandbahn Lome—Palime wurde 
bereits im Januar verflossenen Jahres eröffnet. 
Zur Zeit wird eine Bahnlinie von Lome nach 
Atakpame geplant, für die die Vorarbeiten bereits 
abgeschlossen sind. 
In Deutsch-Ostafrika sind trotz der schlechten 
einheimischen Arbeiterverhältnisse wieder eine Reihe 
von größeren und kleineren Plantagengesellschaften 
ins Leben gerufen worden, womit sich auch der 
Bedarf an weißen Angestellten steigerte. Neben 
dem Kautschuk und Sisal ist es besonders der 
aufstrebende Baumwollbau, der großen Ent- 
wicklungsmöglichkeiten entgegensieht und das 
deutsche Kapital immer mehr anlockt. Die Eisen- 
bahnlinie Daressalam — Morogoro ist vollendet 
worden; mit dem Bau der Fortsetzung der 
Usambarabahn über Mombo hHiinaus hat man 
vor einigen Monaten begonnen. Die Inangriff- 
nahme der Linie Morogoro—Tabora wird wieder 
einen gesteigerten Bedarf an weißen Angestellten 
erfordern. Durch den Bau der Hafenanlagen in 
Daressalam, von öffentlichen und Wirtschafts- 
gebäuden, den Wegebau u. a. konnten zahlreiche 
Arbeiter und Techniker beschäftigt werden. 
In der Südsee, wo auf Neu-Guinea die 
klimatischen Bedingungen ähnliche sind, wie in 
Kamerun, bedingen diese ebenfalls einen häufigeren 
Wechsel der weißen Angestellten. Auf dem ge- 
sünderen Samoa hat der erfolgreiche Kakaobau 
wieder eine Reihe von Kleinfarmern angezogen; 
der Bedarf an Arbeitern ist hier gering. 
J. 
Im nachstehenden soll versucht werden, die 
wirtschaftlichen Wechselbeziehungen zwischen der 
kolonialen Produktions= und Konsumfähigkeit und 
den einheimischen Arbeitsverhältnissen auf 
statistischer Grundlage darzulegen. 
Das Bedürfnis nach kolonialer Ausdehnung
        <pb n="624" />
        W 544 20 
unserer Volkswirtschaft ist begründet in der starken 
Zunahme der Bevölkerung — zur Zeit nahezu 
1 Million jährlich — und in der dadurch ver- 
  
Es betrugen im Spezialhandel (unter Ausschluß 
der Edelmetalle): 
  
Ge- Ge- 
anlaßten schnellen Erstarkung der Industrie. Nach Aus= Ein= samt- Aus- Ein= samt- 
» « fuhr fuhr umsatz fuhr fuhr umsatz 
den Berufszählungen betrug: 1882: 1895. (in Milliarden Mark) (in Milliarden Mark) 
5 eruiD Vr 1887. 2.9 3,1 600 1897. 3,6 47 8383 
6 *1. (in Millionen) 1888. 3,2 3.3 6.5 1898. 3,8 5.1 89 
Die Gesamtbevölkerung 45,2 51,8 1889. 3,2 4,0 7,2 1899. 4,2 5,5 97 
darunter im Haupt-Landwirtschaft 5,9 5,6 1890. 3,3 4,1 7,4 1900. 4,6 5,8 10,4 
beruf erwerbstätige Industrie us. 41 6,0 1891. 3,2 4,2 7,4 1901. 4,4 5,4 9,8 
Arbeiter Handel 00.7 1,2 1892. 3,0 4,0 7,0 1902. 47 5,6 10,3 
10.7 12.8 . 1893.«. 3,1 4,0 7,1 1903 5, 0 6,0 11,0 
7 7 1894. 3,0 3,9 6,9 1904. 5,2 6,4 11.6 
Die Zählung von 1907 hat eine Bevölkerung 1895. 3,3 4,1 74 1905 5,7 7,1 12,8 
18966. 3,5 4,38 7,8 1906. 6,4 8,0 14,4 
von 61,7 Millionen Einwohnern festgestellt und 
wird nach zuverlässiger Schätzung mindestens 
8 Millionen Arbeiter ergeben, die im Gewerbe 
hauptberuflich erwerbstätig sind.) 
Danach hat sich die Gesamtbevölkerung 
Deutschlands in den letzten 25 Jahren noch nicht 
um die Hälfte vermehrt, die Zahl der In- 
dustriearbeiter dagegen verdoppelt. Bei der 
geographischen und territorialen Beschränkung des 
einheimischen Wirtschaftsgebietes ist die ständig 
anwachsende Masse der Arbeiter, soweit nicht 
innere Kolonisation und eigener Bedarf der 
Landwirtschaft teilweisen Abfluß in diese gestatten, 
in immer stärkerem Maße darauf angewiesen, 
ihren Lebensunterhalt in der Industrie zu 
suchen. 
Diesen Verlauf bestätigt die Entwicklung 
unserer Handelsstatistik in den letzten 20 Jahren. 
*) Diese Zahl ergibt sich daraus, daß die gewerb- 
lichen Berufsgenossenschaften 1906 bereits 7 Millionen 
versicherter Vollarbeiter zählten und von den im Ge- 
werbe und Handel noch nicht versicherungspflichtigen 
rund 2 Millionen Arbeitern mindestens die Hälfte der 
Industrie zuzurechnen ist. 
  
— Statist. Jahrbuch für das Deutsche Reich 
1907, S. 467.) 
Unsere Ausfuhr ist danach von 2,9 Milliarden 
Mark im Jahre 1887 auf 6,4 Milliarden Mk. 
im Jahre 1906 gestiegen, hat sich also mehr als 
verdoppelt, während sich die Einfuhr im 
gleichen Zeitraum von 3,1 auf 8,0 Milliarden Mk. 
gesteigert, also fast verdreifacht hat. Hinsicht- 
lich der Ausfuhr steht Deutschland im Welthandel 
gegenwärtig (hinter Großbritannien und den 
Vereinigten Staaten) an der dritten, hinsichtlich 
der Einfuhr (hinter Großbritannien) an der 
zweiten Stelle. Mit seinem Gesamtumsatz (Aus- 
fuhr und Einfuhr zusammen) von 14,4 Milliarden 
behauptet es heute den zweiten Platz — zwischen 
Großbritannien (18,2 Milliarden) und den Ver- 
einigten Staaten (12,2 Milliarden) — während es 
in den achtziger Jahren noch hinter Amerika und 
Frankreich an vierter Stelle stand. (Über die 
Entwicklung in dem zwanzigjährigen Zeitraum 
1886 bis 1905 vgl. die graphische Darstellung 
am Schluß des Artikels.) 
Die nachstehende Tabelle zeigt diese Entwicklung (in Milliarden Mark): 
  
  
  
18871888|1889/|1890/|1891|1892|1898/ 1894/1895/1896/1897/1898/1899/1900 19011902 1908 1904 19081906 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
a. Ausfuhr: 
Rohstoffe für In- 
dustriezwecke . 0,59 0,64 0,66 0,710,69 0,68 0,670,67 0,72 0,77 0,81 0, 86 1,02 1,11 162 1,40 1, 39 
Fabrikatte.,057 102 155,95%O 8 %0 1 10? ,O B, 4 8, 82 440 
Nahrungs= und 
Genuß#mittel, 
Vieh. . . ... 0,5000,49, 4000, 4710, 44 370, 43 41|, 4 45 52 0, 50 0, 48 52 O, 453 0,62 0,61 0, 67 
b. Einfuhr: 
Rohstoffe für In- 
dustriezwecke . 11,811,49 1,771,77 1,781,66 1,74 1,67 1,81 58 10 2520 G6 S, é 
Fabrikate . . . .0,83 0,880,990,980,90 0,860,90 0,84 0,980,94 0,97 1,02 1,15 1,20 1,06 1,10 1,21 1,22 1,881,67 
Nahrungs= und « 
Genußmittel, 
BViee 0,97|0,91| 1,23/|1, 40 1, 51| 1, 50 1, 2/ 1, 44 1, 39| 1, 8 1, 601| 1,S2 / 1,3| 1, 76| 1,90| 1,97| 1,95 1,96/ 2,342
        <pb n="625" />
        545 ꝛ 
Hat sich der deutsche Außenhandel somit seinem 
Umfange nach bedeutend gesteigert, so haben sich 
auch in seiner Zusammensetzung höchst be— 
merkenswerte Veränderungen vollzogen. Früher 
gelangten zur Ausfuhr vorwiegend landwirtschaft- 
liche Erzeugnisse, zur Einfuhr Industrieerzeugnisse 
und Tropenprodukte. Neuerdings jedoch bilden 
umgekehrt Fabrikate (und zwar immer mehr 
verfeinerte Waren) die Hauptausfuhr, während 
landwirtschaftliche Produkte und vornehmlich in- 
dustrielle Rohstoffe die Haupteinfuhr aus- 
machen. 
Entsprechend der weiteren Entwicklung und 
Ausgestaltung unseres einheimischen Bedarfs ge- 
winnen neuerdings die kolonialen Rohstoffe in 
unserer Einfuhr eine steigende Bedeutung. Im 
Jahre 1906 führte Deutschland an derartigen 
Rohstoffen bereits ein: 
Baumwolle. 
. ..für.rund480,50Mill.Mk. 
Tierische Produkte (Häute, 
Elfenbein, Hörner,Wachss 515,00 
Nahrungs= u. Genußmittel : . 433,00 = = 
Olprodukte . 214,000 
Kupfer 235,70560 
Hanf .1972,75 2 
Kautschuk .. --153,50-- 
Gerbstoffe und Hölzer 39,00 
Bei der bisher noch geringen wirtschaftlichen 
Entwicklung unserer eigenen Kolonien konnte nur 
ein geringer Bruchteil des Bedarfs von dorther 
bezogen werden. Der Gesamtexport der Kolo- 
nien betrug nämlich 
in Baumwolle rund 0,34 Mill. Mk. 
tierischen Produkten (Häute, 
Elfenbein, Hörner, Wachs) = 4,63 
= Nahrungs- und Gemömiter = 2,25 = 
* Olprodukte. . . -10,43 - 
- Hanf. .. - 1,28 - - 
Kautschuk = 8.12 
- Hölzer . - 0,13 - - 
Es bliebe demnach noch ein jährlicher Be— 
darf an kolonialen Rohstoffen von mehr als 
2 Milliarden Mk. übrig, den wir im Aus- 
land decken müssen. Da dieser Einfuhrbedarf 
eine entsprechende Ausfuhr von Fabrikaten be- 
dingt, handelt es sich um einen Gesamtumsatz 
von mehr als 4 Milliarden Mk., mit dem 
heute Deutschland — in Ermanglung einer hin- 
reichenden wirtschaftlichen Entwicklung seiner 
eigenen Kolonien — noch auf das Ausland 
angewiesen ist. Diese Verhältnisse bringen unter 
Umständen die deutsche Industrie in die Zwangs- 
lage, teuer einkaufen und billig verkaufen 
zu müssen, je nachdem die Konjunkturen des 
Welthandels die Preise der benötigten Rohstoffe 
hinauftreiben und die Preise für die abzusetzenden 
Fabrikate herabdrücken. Es ist ohne weiteres 
einleuchtend, daß solche Verhältnisse die Gestaltung 
statistischer Unterlagen untersucht 
  
unserer einheimischen Arbeits= und Wirtschafts- 
verhältnisse außerordentlich beeinflussen können, 
und daß es demgemäß sowohl für die Sicherung 
und Verbesserung unserer Arbeitsverhältnisse wie 
für unsere gesamte Volkswirtschaft ein großer 
Gewinn wäre, wenn es gelänge, durch Ent- 
wicklung der Produktions= und Konsumfähigkeit 
unserer eigenen Kolonien — die bei einer Ein- 
wohnerzahl von rund 15 Millionen an Fläche 
insgesamt fünf mal so groß wie das deutsche 
Reichsgebiet sind — unsere nationale Wirt- 
schaftssphäre zu erweitern und zu befestigen. 
In nachfolgenden Artikeln soll auf grund 
werden, in 
welcher Weise an diesen wirtschaftlichen Verhält- 
nissen die einzelnen, bei der kolonialen Ein= und 
Ausfuhr beteiligten Industriezweige und die darin 
beschäftigten Arbeiter interessiert sind. 
. 
Anteil der nachbe- * 
nannten Staaten am 
Gesamtaußenhandel 
(unter Ausschluß der 
Edelmetalle) der 
wichtigeren Länder 
der Erde 
1886 und 1906. 
  
  
— — — — 
Übrige 
Amerika reich Ungarn Länder 
1886 1905 
— □— 
— Ôes Ü eÚÒÚ ee 
—.. — 
Groß= Deutsch= V. St. v. Frank= Osterr.= 
bri- land 
tannien 
Die Tätigkeit der „Association Cotonnière 
Coloniale“.) 
Am 17. März fand zu Paris die General- 
versammlung der „Association Cotonnieère 
Coloniale“ statt, die sich die Förderung von 
Baumwollkulturen in den französischen 
Kolonien zur Aufgabe gestellt hat. In dieser 
Versammlung legte der Präsident der Gesellschaft, 
M. Esnault-Pelterie, Rechenschaft über die 
*) Nach dem „Hävre Eclair“ vom 20. u. 21. März 1908.
        <pb n="626" />
        546 20 
Tätigkeit der Gesellschaft seit ihrem Gründungs- 
jahre (1903) ab. 
Zur Zeit der Gründung der Gesellschaft hoffte 
man, daß man im Sudan die besten Resultate mit 
Baumwollkulturen erzielen würde. Der General 
de Trentinian hatte im Jahre 1898/99 80 Tonnen 
Rohbaumwolle vom mittleren Niger mitgebracht, 
und der Kommandant Lenfant zögerte nicht, die- 
sem Flusse den Namen „Französischer Nil“ bei- 
zulegen. Es wurden daher Baumwollsaaten in 
den verschiedensten Produktionsländern angekauft 
und nach dem Sudan befördert. 
Von diesen Saaten glückte im ersten Jahre 
der Anbau der amerikanischen Sorten, und der 
Generalgouverneur Roume konnte sich an Ort und 
Stelle von den vorzüglichen Resultaten sowie von 
der Leichtigkeit, mit der die Eingeborenen die 
neuen Arten, welche ihnen übergeben worden 
waren, angenommen hatten, überzeugen. 
Unglücklicherweise täuschten die nächsten beiden 
Jahre die ersten Hoffnungen. Vielleicht würden 
frühere Saatarten oder die Sorten der Einge- 
borenen, deren Qualität je nach der Gegend 
variiert, bessere Resultate erzielen. 
Die Gesellschaft besitzt augenblicklich im Sudan 
zwei Entkernungsstationen. Die eine zu Ségou, 
die andere zu Cayes. Eine solche Station besteht 
aus einem Petroleummotor von 12 bis 15 Pferde- 
kräften, zwei Entkernungsmaschinen mit 60 Sägen 
und einer hydraulischen Presse zur Herstellung 
von Ballen im Normalgewicht von 220 kg. Jede 
Entkernungsstation kann zehn Ballen am Tage 
herstellen, das sind 50 Tonnen im Monat. Je 
nach den Umständen kann man während zwei bis 
sechs Monaten entkernen und so zu einer Jahres- 
produktion bis zu 600 Tonnen gelangen. 
Diese bescheidene Einrichtung entspricht dem 
Lande, in dem die Transporte noch teuer und 
schwierig sind, besser als große Einrichtungen. 
Die Baumwolle der Eingeborenen liefert 
augenblicklich nur 25 bis 26 v. H. Baumwoll= 
fasern, mithin eine Tonne Rohbaumwolle nur 
einen Ballen Baumwollfasern. 
Mit Hilfe der Entkernungsmaschine kann die 
Baumwollgesellschaft die schlechten Saaten zer- 
stören und an die Bauern gute Saaten aus ihren 
Versuchsfeldern verteilen. 
erwähnt besonders die lobenswerten Bemühungen 
eines Eingeborenen, der sehr interessante Resultate 
mit amerikanischen Baumwollarten erzielt hat. 
Man kann annehmen, daß er in diesem Jahre 
fünf Tonnen Baumwolle auf den Markt von 
Hävre bringen wird. Ein anderer Eingeborener 
zu Cayes hat als erster den Export von Baum- 
wolle in die Hand genommen, und zwar auf 
originelle Weise. Er ging zur Ausstellung nach 
Marseille und nahm 12 Tonnen Rohbaumwolle 
M. Esnault-Pelterie 
  
aus der Gegend von Cayes mit sich. Augen- 
blicklich gibt es fünf Handelshäuser im Lande, 
sowohl eingeborene wie europäische, die sich mit 
dem Export von Baumwolle aus dieser Gegend 
befassen. 
Auf Anregung des Kommandanten Lenfant 
sandte die Gesellschaft auch nach Dahomey einen 
Agenten; jedoch wurde im ersten Jahre kein Er- 
folg mit nichteinheimischen Baumwollarten erzielt. 
Dagegen ist die Baumwolle der Eingeborenen 
viel gleichmäßiger als die des Sudan. Es gibt 
in Dahomey zwei vollständig eingerichtete Ent- 
kernungsanlagen, und zwar zu Cotonou und zu 
Abomey, eine dritte wird in Savé, dem Endpunkt 
der Eisenbahn, eingerichtet. Außerdem gestattet 
eine zu Cotonou errichtete kleine Olpresse, den 
Baumwollkernen ein Rohöl zu entziehen, welches 
an Ort und Stelle zum Schmieren von Maschinen, 
besonders der Eisenbahnen, Verwendung findet. 
Auch ist es möglich, dem Boden durch Olkuchen 
den größten Teil der Salze wieder zuzuführen, 
den die Baumwollstaude ihm entzieht. 
Man hat fünf Versuchsfelder angelegt, welche 
im ganzen 200 ha umfassen. Auf diesen beschäf- 
tigt man sich hauptsächlich mit der Selektion der 
eingeborenen Arten. Außerdem werden auch noch 
Versuche mit fremden Arten im kleinen angestellt. 
Da eine Entkernungsanlage rund 40 000 Fr. 
kostet, hat die Gesellschaft ihre Entkernungsanlagen 
nur mit Hilfe des Kredites von 100 000 Fr. 
einrichten können, welchen das Parlament für die 
Entwicklung der Baumwollkulturen bewilligt hat. 
Von diefen 100 000 Fr. hat die Gesellschaft 
66 000 Fr. erhalteu. 
Auch Algier ist von vornherein in das Tätig- 
keitsgebiet der Gesellschaft aufgenommen worden. 
Den Anstrengungen hat der Erfolg entsprochen. 
Nach der zweiten Ernte hat Algier 30 Tonnen 
sehr gute Baumwolle ägyptischer Art geliefert. 
Hier in Algier wurde die Gesellschaft besonders 
durch einige Private unterstützt. Drei Entkernungs- 
anstalten zu Orléansville, Böne und Philippeville, 
die sich im Privatbesitz befanden, sind ihr testa- 
mentarisch vermacht worden. 
In Madagaskar hat die Kompagnie „de 
la Loza“ die Entkernung der Baumwolle in die 
Hand genommen. Es sollen gute Resultate mit 
der Caravonica-Baumwolle erzielt worden sein. 
Die Ernte wird auf 200 kg geschätzt, was für 
das erste Jahr immerhin ein erfreuliches Resultat 
ist. (Die Caravonica-Baumwolle ist eine peren- 
nierende Baumwollstaude.) Auch amerikanische 
und ägyptische Baumwolle hat gute Resultate 
erzielt. 
In Guadeloupe sind einige Versuche mit 
den Sea-Island-Arten gut angeschlagen. Auch 
in den übrigen Kolonien Frankreichs, wie Tahiti
        <pb n="627" />
        547 20 
Neu-Caledonien, Guinea, Martinique, 
Réunion und Somali, sind Versuche angestellt 
worden. Die in Indochina produzierten sehr 
reichlichen Baumwollmengen werden von China 
und Japan aufgenommen. 
* * 
* 
Im ganzen wurden in den französischen Ko— 
lonien, auf die sich die Tätigkeit der französischen 
Baumwollgesellschaft erstreckt, produziert: 
1904 1 000 kg 
1905 19 000 
1906 67 000. 
1907 167 000 
  
Zu diesen Zahlen ist zu bemerken, daß sie nur 
die durch Vermittlung der Gesellschaft in Frank- 
reich eingeführten Baumwollmengen umfassen. 
Außerdem geht noch eine nicht unbedeutende 
Menge von Dahomey und anderen Kolonien in 
das Ausland. 
Der „Association Cotonnière Coloniale“ steht 
nur ein Budget von 175 000 Fr., einschließlich 
der Regierungssubvention, zur Verfügung. Der 
Geldmangel legt ihrer Tätigkeit also schwere 
Fesseln an. Weitere staatliche und private Hilfe 
ist deshalb, wie ihr Präsident bemerkt, von Nöten, 
wenn ihre Erfolge denen in den englischen und 
deutschen Kolonien erzielten gleichkommen sollen. 
— — 
— — 
— — 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten. 
Rautschukausfuhr aus lquĩtos 1907. 
Die Kautschukausfuhr aus Jquitos stellte sich im Jahre 1907 wie folgt: 
  
Sorte Nettogewicht 
Fein-Gummi. 605 447 
Mittelfein . 59 498 
Sernamby von Fein 350 256 
Kautschuk in Platten 31 850 
Sernamby von Kautschuk. 876 625 
Schwach-Fein 48 372 
Putumayo-tails 596 296 
Zusammen 2 568 344 
  
Durchschnitts- 
Ausfuhrzoll wert pro Arroba Gesamtwert 
( 15 kg) Soles 
20 Centavos 6 54,74 220 988 
pro kg Brutto- 49,50 19 634 
gewicht, das ins- 38,50 89 899 
gesamt 29,50 6 264 
3 082 060 kg 41,00 239 611 
beträgt, also 46,50 14 995 
— 29,00 115 284 
706 675 
  
Aus Caballo-Cocha wurden 331 115 Tonnen ausgeführt, die 7947 &amp; Zoll ergeben haben, 
und deren Wert auf 90 000 K geschätzt werden kann. 
Der Gesamtwert der Kautschukausfuhr aus dem Konsulatsbezirk (Departement Loreto) be- 
trägt somit für das Jahr 1907: 
796 675 &amp; gegen 937 541 &amp; im Jahre 1906; 
er ist also um 
140 866 K geringer als im Jahre 1906, obgleich die Ausfuhr von 1907 diejenige von 1906 an 
Gewicht um 223 690 kg übertrifft. 
der Gummiprodukte um 40 v. H. gefallen. 
Vom 1. Januar 1907 bis 31. Dezember 1907 sind die Preise 
Die im Jahre 1907 ausgeführten 2 568 344 kg verteilen sich, nach den Bestimmungshäfen 
geordnet, folgendermaßen: 
Liverpool 1 329 992 kg, 
Havre 1 124 789 kg, 
New Vork 12 929 kp, Hamburg 100 634 kg. 
(Bericht des Kaiserl. Vizekonsulats in Iaqnitos.) 
  
Anpflanzung von KRautschukbäumen in der 
australischen Kolonie Dapua. 
Nach einem Berichte des Ackerbau= und Berg- 
werkskommissars für Papug besitzt die australische 
Kolonie Papuga zur Zeit in verschiedenen Staats- 
anpflanzungen mindestens 230 000 junge Para- 
Kautschukbäume, von denen etwa 30 v. H. zur 
Entwicklung gekommen sind. Mit Rücksicht auf 
die schwierige und zeitraubende Beschaffung des 
Samens kann das Ergebnis als ein in jeder 
  
*) 1 
  
Hinsicht zufriedenstellendes angesehen werden. Die 
Regierung hat junge Para-Kautschukbäume in 
zehn verschiedenen Schonungen angepflanzt, die 
sich fast vom äußersten Westen bis nach dem 
äußersten Osten des Territorinms erstrecken. Ob- 
gleich das Wachstum bei den Kautschukpflanzen, 
die in Schutzglaskästen (sog. Wardschen Kästen) 
eingeführt wurden, prozentual mindestens zweimal 
so groß war als bei dem Samen, ist man infolge 
der Anschaffungskosten und der teuren Frachtsätze 
(Pernanisches Pfund in Gold) — 10 Soles: 1 Sol = 2 Mk.
        <pb n="628" />
        W 548 20 
dennoch zu dem Ergebnis gekommen, daß die 
Sameneinfuhr das billigere Verfahren ist. Um 
zu zeigen, wie leicht Kautschuksamen dem Ver- 
derben ausgesetzt ist, sei erwähnt, daß von 5000 
gut aussehenden Para-Kautschuksamen, die ein 
erfahrener Pflanzer aus Singapore einführte, nicht 
eine einzige Frucht aufging, obgleich die Samen 
sorgfältig und in geeigneter Weise angepflanzt 
worden waren. 
Nachfragen nach Kautschukpflanzen sind von 
allen Seiten eingegangen, und es besteht die Be- 
fürchtung, daß die Vorräte der Regierung für 
den Bedarf der Pflanzer ungenügend sein werden. 
Glücklicherweise hat auch eine Privatfirma eine 
große Zahl von Pflanzen zum Verkauf eingeführt, 
so daß eine weitere Bürgschaft gegen einen 
möglicherweise eintretenden Pflanzenmangel ge- 
geben ist. Ohne diese gute Samenversorgung 
würde die Entwicklung der Kautschukkultur während 
der nächsten neun Monate gehemmt oder ernstlich 
verzögert worden sein, da die Pflanzer ihren 
Grund und Boden nicht ausroden, um ihn wieder 
mit Sträuchern und Unkraut bewachsen zu lassen, 
sondern nur, wenn sie ohne Verzug anpflanzen 
können, sobald das gefällte Holz verbrannt ist. 
Etwa 10 000 Para-Kautschukpflanzen, welche 
Anfang Dezember des Jahres 1907 in Wardschen 
Kästen aus Ceylon eingingen, wurden gleich bei 
der Ankunft an Bewerber zum Einkaufspreise 
abgegeben. Ferner gelangten am 20. des ge- 
nannten Monats mit der „Merrie England“ von 
Ceylon über die Thursday-Insel in drei Be- 
hältern 25 000 Para-Kautschuksamen und in einem 
Glaskasten Kardamome-Pflanzen zur Einfuhr, 
welche auf der Station Rigo angepflanzt werden. 
(Nach einer australischen Parlamentsdrucksache.) 
  
Balataausfuhr aus Südamerika 1902/1907. 
Die Ausfuhr von Balata aus den Haupt- 
produktionsländern Venezuela, Britisch und Nieder- 
ländisch Guayana stellte sich in den letzten sechs 
Jahren folgendermaßen: 
Britisch Niederl. 
Guayana Venezuela Guayana 
1b kg. kg 
1907 834 728 1 455 973 Angabe fehlt 
1906 728 231 1232 148 270 000 
1905 774 665 — 244 000 
1904 800 133 — 259 000 
1903. 743 553 — 370 000 
1902 388 037 – 321 000 
Die Zunahme, welche die Ausfuhr von Balata 
aus Britisch Guayana und Venezuela im Jahre 
1907 gegen das Jahr 1906 erfahren hat, ist 
anscheinend der günstigen feuchten Witterung zu- 
  
zuschreiben. Auf diese Begünstigung ist nach den 
letzten Berichten im Jahre 1908 nicht zu rechnen. 
Obige Mengen bewerteten sich, wie folgt: 
Britisch Niederl. 
Guayana Venezuela Guayana 
4. L 
1907 .. 64094 224 414 Angabe fehlt 
19066 53 011 176 039 44 990 
1905 54 837 — 34 630 
1904 66 996 — 37 904 
1903 57 652 —- 61795 
1902 23 729 — 46 882 
Die Ausfuhr von Balata aus Französisch 
Guayana nimmt zwar zu, ist aber ohne Be- 
deutung: sie betrug: 
1900 . . etwa 4 Tons 1903 .etwa 12 Tons 
1901.. 9 1904 (Angabe fehlt) 
1902 11 = 1905 . etwa 16 Tons 
(The India-Rubber Journal.) 
  
Neue Konzession für Kautschungewinnung in 
Micaragua. 
Nach einem amerikanischen Konsulatsbericht 
hat die Regierung von Nicaragua das alleinige 
Recht zur Gewinnung und Ausfuhr von Kautschuk 
aus der Staatsdomäne in den Distrikten San 
Juan del Norte und Siquia den Generalen 
Valle und Ascension Flores auf zehn Jahre vom 
1. Juni 1908 ab verliehen gegen eine Jahres- 
pacht von 3000 Goldpesos. Ferner hat sich eine 
Aktiengesellschaft, die Atlantic Industrial Company 
in Managua, mit 300 000 Goldpesos Kapital 
gebildet, und diese wird voraussichtlich die Ge- 
samtausbeute der Republik an Kautschuk unter 
ihre Kontrolle bringen, da sie auch die neue 
Konzession zu erwerben beabsichtigt. 
Gegenwärtig hat die Gesellschaft die beiden 
schon bestehenden Konzessionen für Kautschukge- 
winnung an sich gebracht. Die eine Konzession 
wurde von der Regierung gegen eine Jahres- 
abgabe von 140 Pesos auf zehn Jahre erteilt 
und enthielt das Recht zur Erteilung der Er- 
laubnis des Kautschuksammelns und zur Erhebung 
eines Ausfuhrzolles für Kautschuk von höchstens 
10 Cents auf das Pfund. Dieser Zoll wurde 
seit Bestehen der Konzession im Hafen Bluefields 
erhoben. Die Ausfuhr von Kautschuk aus dem 
von der Konzession betroffenen Gebiet belief sich 
1905 auf 449 609 Pfund, 1906 auf 408 329 
Pfund und 1907 infolge der Verwüstungen durch 
den Orkan im Herbst 1906 nur auf 350 000 
Pfund. Im Jahresdurchschnitt wird die Aus- 
beute sich auf jährlich 500 000 Pfund stellen 
und den Konzessionären einen Zoll von 50 000
        <pb n="629" />
        W 549 20 
Pesos (Gold) einbringen. Ebensoviel dürften sie 
aus der Erlaubniserteilung an Kautschuksammler 
und aus der Besorgung der Ausrüstung von 
solchen verdienen. 
Die andere Konzession ist weniger gewinn- 
reich, wird aber trotzdem auch einen Ertrag von 
jährlich 50 000 Pesos bringen. 
(Nach Monthly Bulletin of the International Bureau. 
of the American Republics.) 
Die Baumwollen-Industrie in Bomboy. 
Die Baumwollen-Industrie in Bombay be- 
findet sich zur Zeit in keiner günstigen Lage. 
Die Ausfuhr nach China, das abgesehen von dem 
Inlande bisher das hauptsächlichste Absatzgebiet 
war, ist in den letzten zwei Jahren infolge des 
Wettbewerbes japanischer Erzeugnisse, der Aus- 
dehnung der chinesischen Fabrikation und der 
schlechten Wechselkurse beträchtlich zurückgegangen, 
so daß im Jahre 1907 dorthin an Baumwollen= 
stoffen 49 v. H. und an Baumwollengarn 30 v. H. 
weniger als im Jahre 1906 verschifft worden 
sind. Es hat sich zwar ein neuer Markt für 
indisches Garn in Europa eröffnet, und im ver- 
gangenen Jahre sind dorthin von Bombay 
56 335 Ballen zu 400 lbs, von ganz Indien 
75 000 Ballen geliefert worden. Aber inzwischen 
hat die dortige Nachfrage erheblich nachgelassen, 
weil die indischen Fabriken nicht den Wünschen 
der Besteller in bezug auf Beschaffenheit und 
Stärke des Garnes entsprochen haben. Der Ab- 
satz im Inlande, der sich infolge der Bestrebungen 
der Eingeborenen, nur inländische Erzeugnisse zu 
kaufen, sehr vermehrt hat, wird durch die Hungers- 
not in Nordindien beeinträchtigt. Dazu kommen 
hohe Bamwollpreise und Steigerung der Arbeits- 
löhne. Die Spinnereien arbeiten gegenwärtig, 
wenn überhaupt, nur mit sehr geringem Nutzen 
und nur die Webereien sind günstiger gestellt. 
Da sich in Bombay bedeutende Vorräte von 
Garn angesammelt haben, hatte eine Anzahl 
Spinnereien eine Betriebseinschränkung in der 
Weise beabsichtigt, daß sie vom 1. April ab an 
zwölf Tagen im Monat, anstatt wie bisher an 
vier Tagen, nicht arbeiten wollten. Sie haben 
jedoch die Ausführung dieser Absicht aufgeben 
müssen, weil die Arbeiter zu streiken anfingen. 
Gleichwohl sind die Fabriken in der Lage, 
die jetzige schwierige Zeit zu überstehen, da die 
in den guten Jahren 1905 und 1906 erzielten 
Gewinne ihre Kapitalkraft gestärkt haben. In 
den letzten Jahren hat die Industrie mehr als 
früher ihr Hauptaugenmerk auf die Versorgung 
des inländischen Marktes gerichtet. Da dieser 
sich, wenn die diesjährigen Ernten gut ausfallen, 
  
rasch wieder bessern wird, so kann sie bald auf 
günstigere Zeiten rechnen. Die größere Be- 
rücksichtigung des inländischen Marktes hat eine 
bedeutende Steigerung der Herstellung von Baum- 
wollenstoffen bewirkt, und die Zahl der Webstühle 
hat sich in den letzten zwei Jahren in ganz 
Indien um 16 v. H. vermehrt, während die der 
Spindeln nur um 4 v. H. zugenommen hat. 
Namentlich die Fabrikation feinerer Stoffe, nach 
denen eine sehr große Nachfrage im Inlande 
vorhanden ist, nimmt andauernd zu, und die 
Einrichtung von Bileicherei-, Färberei= und 
Druckereianlagen bei mehreren Fabriken hat die 
Herstellung von Stoffen möglich gemacht, deren 
Fabrikation vor einigen Jahren für unausführbar 
gehalten wurde. Den aus Großbritannien ein- 
geführten Stoffen wird dadurch ein nicht un- 
bedeutender Wettbewerb gemacht. 
Die Bemühungen um die Verbesserung der 
einheimischen Baumwolle haben noch keinen Erfolg 
aufzuweisen. Die Anpflanzungen langstapeliger 
ägyptischer Baumwolle in der Provinz Sind 
haben bisher nur einen geringen Ertrag ergeben, 
was teils auf Beschädigung durch Insekten 
zurückzuführen ist, teils aber auf der unzu- 
reichenden Bebauungsweise zu beruhen scheint. 
Es wird daher von amtlicher Seite die Zuziehung 
europäischer Pflanzer für erforderlich erachtet. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Bombay.) 
Die Baumwollindustrie Griechenlands. 
Einem von dem Department of Commerce and 
Labor in Washington veröffentlichten Bericht über 
den Baumwollwarenhandel einiger Mittelmeer- 
länder wird über die Baumwollwarenindustrie 
Griechenlands nachstehendes entnommen: 
Die Baumwollwarenindustrie Griechenlands 
läßt sich bis auf das Jahr 1870 zurückführen, 
wo eine Baumwollspinnerei im Piräus errichtet 
wurde. Die Industrie hat aber in diesem Lande 
bis jetzt noch keine große Bedeutung erlangt. 
Genaue Statistiken über ihren Umfang sind nicht 
vorhanden. Von einem bedeutenden Baumwoll= 
händler im Piräus, der gut unterrichtet sein soll, 
wird die Anzahl der griechischen Baumwollwaren- 
fabriken auf 23 angegeben, die sich nach ihren 
Wohnsitzen, wie folgt, verteilen: 
Spinnereien Webereien Spinnereien Webereien 
  
Piräus. 5 4 Chalkis. 1 
Patras 3 — Volo 1 — 
Syra. . 3 2 
Livadid 4 Zus. 17 6 
Die Gesamtzahl der Spindeln wird auf 99300 
und die der Webstühle auf 1205 geschätzt. Etwa 
5000 Arbeiter finden in diesem Industriezweig
        <pb n="630" />
        G 550 20 
Beschäftigung. Im ganzen werden etwa 36000000 
Strähnen (skeins)") Garn und 8 561 000 m 
Stoffe im Gewichte von 941 787 kg produziert. 
Drei Viertel der Industrie befindet sich im Piräus. 
Die Maschinen sind englischer Herkunft. 
Die Fabriken fabrizieren weißes Bettzeug und 
ordinäre Baumwollzeuge, dann buntgestreifte und 
Ginghams, Baumwollhosenstoffe sowie karierte 
und gestreifte Kattune. 
Die rohen Baumwollenzeuge usw., die von 
den Landleuten getragen werden, liefern die in- 
ländischen Fabriken billiger als es das Ausland 
vermag, zumal Zolltarife speziell zu dem Zwecke 
eingeführt worden sind, um diese Industrie zu 
schützen. Die Gebirgsregimenter der griechischen 
Armee und das Volk in den entlegeneren Gegen- 
den des Landes tragen noch heute die alten grie- 
chischen Trachten, von denen man sich aber immer 
mehr abwendet, und der größte Teil der Bevöl- 
kerung trägt gewöhnlich europäische Kleidung. 
Die bedeutendste Gesellschaft in der griechischen 
Baumwollindustrie ist die von Gebrüder Retzina 
im Piräus, die drei Fabriken besitzt, von denen 
die eine nur Garn herstellt, die zweite ausschließ- 
lich „American cloth“ fabriziert und die dritte 
wiederum nur farbige Waren aller Art produziert. 
Diese drei Fabriken beschäftigen 30 000 Spindeln 
und 400 Webstühle. 
Vor fünf Jahren befand sich die griechische 
Textilindustrie in einer recht günstigen Lage und 
exportierte nach Kreta, nach der Türkei und an- 
deren Nachbarländern. Damals kamen 8,35 bis 
8,50 Papier-Drachmen auf einen amerikanischen 
Dollar, aber jetzt gehen nur 5,45 Drachmen auf 
einen solchen. Die griechischen Fabriken, die ihren 
Export in Gold bezahlt erhielten und im Inlande 
dann das Gold gegen Papier-Drachmen einwech- 
selten, erzielten dadurch außerordentliche Gewinne. 
Durch den jetzigen Stand des Agio sind für 
die griechischen Fabrikanten die auswärtigen Märkte 
in Wegfall gekommen. Nur der Zolltarif kann 
jetzt noch ihren ordinären Baumwollzeugen den 
Absatz im Lande sichern. Die Industrie, die viel 
Hindernisse zu bestehen gehabt hat, befindet sich 
heute in einer noch ziemlich günstigen Lage. 
Handwebstühle gibt es im Lande nur wenige, auf 
denen meist Segeltuch und ordinäres Baumwollen- 
zeug für Kleidungsstücke hergestellt werden. 
Der gesamte Baumwollverbrauch der griechi- 
schen Fabriken wird sich auf nur 20 000 Ballen 
stellen, die Hälfte hiervon ist ausländisches, die 
andere Hälfte einheimisches Produkt. Über die 
Baumwollernte Griechenlands sind Angaben nicht 
vorhanden, der größte Baumwollhändler im Pi- 
räus schätzt die Durchschnittsernte auf 2 Millionen 
*) 1 skein = 102,73 m. 
  
Oka.)) Baumwolle wird hauptsächlich in der 
Umgegend von Livadia in Böotien angebaut. 
Die ganze Ernte geht mit Ausnahme einer 
geringen Menge, die von Handarbeitern verwendet 
wird, in die dortigen Baumwollfabriken. Man 
gibt in diesen Fabriken den amerikanischen Ent- 
kernungsmaschinen vor den englischen den Vorzug. 
  
Baumwollspinnerei und Baumwollbedark in Oexiko. 
Nach einem Bericht des amerikanischen Gene- 
ralkonsuls in Mexiko ist in dieser Republik die 
Baumwoll-Spinnerei und --Weberei zu einer der 
fortgeschrittensten und ertragreichsten Industrien 
geworden. Im ersten Halbjahr 1908 sollen nach 
dem Voranschlag die Baumwollfabriken eine 
Steuer von 1 280 608 mexikan. Pesos (2 561 216 
Mark) aufbringen. Die Baumwollernte 1907 im 
Lagunendistrikt hat nur etwa 50 v. H. der vor- 
jährigen Höhe erreicht und die Gesamternte 
Mexikos wird nicht ausreichen, den Baumwoll= 
bedarf der Spinnereien im Jahre 1908 bis zum 
Einbringen der neuen Baumwolle zu decken. 
Man wird wahrscheinlich bis zum 1. September 
1908 noch 25 000 bis 30 000 Ballen aus- 
ländischen Rohstoff hinzukaufen müssen. Der 
Verbrauch wird voraussichtlich etwas geringer sein 
als in der vorigen Saison; der Rückgang erklärt 
sich einmal durch die Verkürzung der Arbeitszeit 
in diesem Jahr infolge ungünstiger Arbeiter- 
verhältnisse und zweitens durch die vermehrte 
Herstellung feinerer Garne, die den Rohstoff- 
verbrauch einer Spindel herabdrückt. Im Jahre 
1906/07 verarbeiteten diemexikanischen Spinnereien 
rund 155 000 Ballen Baumwolle von je 500 
Pfund. Die Ernte belief sich im Vorjahr auf 
170 000 Ballen, wovon 50 000 nach Europa 
ausgeführt wurden. 
(Nach Monthly Bulletin of the International Bureau 
of the American Republics.) 
Kaffeekultur in Mittelamerikha. 
Die Erzeugung von Kaffee wird in den mittel- 
amerikanischen Staaten im Erntejahr 1907/08 
schätzungsweise folgenden Umfang erreichen: 
Guatemala 600 000 Zentner (spanisch), Nicaragua 
137 000 Zentner, Salvador 500 000 Zentner, 
Costa Rica 160 000 Sack. Die Ausfuhr im 
Jahre 190é6 gestaltete sich, wie folgt: Guatemala 
580 000 Sack, Salvador 550 000 Sack, Costa 
Rica 249 000 Sack und Nicaragua 150 000 Sack. 
Die Kaffeeernte in den mittelamerikanischen Staaten 
*) 1 Oka = 1,28 kg.
        <pb n="631" />
        W 551 2O 
Pflanzungen von Oktober bis März hin; die Aus- 
fuhr beginnt im Februar und dauert bis Oktober. 
In Costa Rica wird der Kaffee besonders 
an der pazifischen Seite in den Departements 
San José, Alajuela und Cartago angebaut. Auf 
je 23 Einwohner der im ganzen 183 000 Seelen 
zählenden Bevölkerung dieser Gebiete entfiel im 
Jahre 1892 eine Kaffeeplantage mit durchschnitt- 
lich 182 Bäumen und einer Ernte von 92 kg 
Kaffee; im Jahre 1905 umfaßten die Kaffee- 
pflangzungen ein Gebiet von 30 200 ha. Im 
Jahre 1906 wurden 13 774 258 kg Kaffee aus 
dieser Republik versandt, davon die Hälfte ge- 
schält. Auf die Hauptbestimmungsplätze entfielen 
von der Ausfuhr folgende Anteile: London 76 v. H., 
Hamburg 11 v. H., New Orleans und New Vork 
9 v. H., Bordeaux und Havre 3 v. H.; der Rest 
ging nach Triest, Montreal, Barcelona, Genua 
und Valparaiso. Die besten Sorten, caracolillo", 
werden nach London verschifft, wo sie hohe Preise 
erzielen; nach Havre und Paris gehen geringere 
Sorten in verhältnismäßig kleinen Posten. Die 
Ausfuhrhäfen Costa Ricas für Kaffee sind Puerta 
Limon mit 13 035 786 kg und Puntarenas mit 
738 478 kg Export im Jahre 1906. 
Auch in Guatemala findet man die be- 
deutendsten Kaffeepflanzungen auf der pazifischen 
Seite. Die wichtigsten Zentren des Kaffeebaues 
sind dort der Reihenfolge nach mit ihren Ernten: 
Costa Cuca mit 100 000 Zentnern, Barberena 
mit 65 000 Zentnern, Pochuta, Costa Grande, 
Costa del Cucho, Tumnador mit 60 000, Chuva 
mit 50 000, Kolhuitz mit 41 000, Chicacoa mit 
35 000, Malcatan, San Marcos mit 30 000, 
Panan, Escuintla, Fuego mit 25 000, Moran 
mit 16 000, La Antigua, San Vincente Pacaya 
mit 15 000, Amatitlan, Sumatan mit 12 000, 
Zunil mit 10 000. An der atlantischen Seite 
liegen die Pflanzungsgebiete: Coban, Alta Verapaz 
mit 40 000 Zentnern Ernte, Montagua Valley 
mit 4000, Santa Rosa mit 2000 Zentnern. 
Die durchschnittliche Jahreserzeugung von 
Kaffee in Guatemala stellt sich auf 35 000 000 kg; 
hiervon gehen 52 v. H. nach Deutschland (Ham- 
burg und Bremen), 32,9 v. H. nach den Ver- 
einigten Staaten von Amerika (San Francisco, 
New VYork und New Orleans), 12,8 v. H. nach 
Großbritannien (Liverpool und London), 0,6 v. H. 
nach Chile, 0,5 v. H. nach Osterreich, der Rest 
nach Italien, Frankreich, Britisch-Sonduras. An 
der Ausfuhr in der Durchschnittshöhe von 800 000 
Zentnern beteiligen sich die Ausfuhrhäfen folgender- 
maßen: Champerico 405 000 Zentner, San José 
de Guatemala 235 000 Zentner, Ocos 134 000 
Zentner, Livingston 34 000 Zentner und Puerto 
Barrios 2000 Zentner. 
In Honduras ist die Kaffeekultur weniger 
  
entwickelt als in den anderen mittelamerikanischen 
Republiken, nicht etwa wegen weniger günstiger 
Beschaffenheit des Bodens, des Klimas und 
sonstiger Vorbedingungen, sondern wegen Mangels 
an geeigneten Verkehrswegen nach dem Innern 
und wegen der dort herrschenden Vorliebe für 
den Bananenbau. 
Es gibt dort Kaffeepflanzungen in den De- 
partements Santa Barbara, Copan, Cores, La 
Paz, Cholutecu und El Paraiso. Unter den 
hauptsächlichsten Zentren der Kaffeekultur müssen 
genannt werden: Danli bei Tegucigalpa, San 
Pedro Sula, San Marcos de Colon. Die Jahres- 
ernte von Kaffee in Honduras beträgt ungefähr 
4 Millionen kg, wovon 2,5 Millionen zur Aus- 
fuhr gelangen. Im Lande wird der Zentner 
(46 kg) Kaffee mit etwa 25 Franken bezahlt, 
während zum Versand nach Frankreich gelangte 
Sorten Preise von 55 und 65 Franken pro 50 kg 
ab Lagerhaus in Havre erzielt haben. Die Ab- 
gangshäfen für Honduraskaffee sind Puerto Cortes 
am Atlantischen Ozean beim Versande nach den 
Vereinigten Staaten und Großbritannien, Amalpa 
am Großen Ozean beim Export nach Hamburg, 
Liverpool, Havre, Bordeaux. Über die Land- 
grenze geht Kaffee aus Honduras nach San 
Salvador. 
In Nicaragua wächst überall Kaffee, nament- 
lich an etwas höher gelegenen Plätzen; annähernd 
60 Millionen Kaffeebäume wurden in dieser Re- 
publik angepflanzt. An der atlantischen Küste 
würde der Kaffeebau sich wesentlich entwickeln, 
wenn es dort bessere und billigere Verkehrs- 
gelegenheiten gäbe. Die Anlage neuer Pflan- 
zungen wird dort erheblich zunehmen, wenn die 
Bahn von Matagalpa nach Leon fertiggestellt 
und namentlich wenn die Linie von San 
Miguelito nach Monkey Point mit der Zweigbahn 
nach Acoyapa gebaut ist. Die Jahresernte von 
Kaffee in Nicaragua beträgt rund 28 Millionen kg, 
wovon 7 Millionen im Lande verbraucht und 
21 Millionen exportiert werden. Die Ausfuhr 
verteilt sich folgendermaßen: Deutschland 
8 Millionen kg, Vereinigte Staaten 5, Groß- 
britannien 3, Frankreich 2,5, Italien 0,8, Belgien 
0,5, andere Länder 1,2 Millionen kg. Der Wert 
dieser Ausfuhr stellt sich auf 15 bis 20 Millionen. 
Franken. 
Am Kaffeeversand aus Nicaragua beteiligen 
sich die am Großen Ozean gelegenen Häfen 
Corinto mit 11/12 und San José del Sur mit 
1/12 der Gesamtmenge. Arbeitskräfte sind in. 
Nicaragua an der pazifischen Küste leichter zu 
erlangen als an der atlantischen. Die Löhne 
bewegen sich dort zwischen 20 und 50 Centavos 
für den Tag. Die Transportkosten für Kaffee 
vom Innern nach Corinto sind von Plätzen an
        <pb n="632" />
        552 20 
der Eisenbahn billig, aber im übrigen recht hoch. 
Der Kleinhandelspreis von Kaffee erster Güte 
stellte sich in Managua 1907 auf 32 Pesos pro 
Zentner. 
(Nach Monthly) Bulletin of the International Bureau 
of the American Republics.) 
  
Vanilleanbau auf Reunion im Jahre 1907. 
Der Vanilleanbau auf der Insel Reunion hat im 
Jahre 1907 einen Ertrag von 55 Tonnen ergeben 
gegen 30 Tonnen im Vorjahre. Die durchschnitt- 
liche Preisnotierung stellte sich auf 40 Franken 
pro Kilogramm gegen 28 Franken im Jahre 1906. 
Diese große Preissteigerung hat natürlich auf die 
kleinen Pflanzer, die im Jahre 1906 kurz vor 
dem Bankrott standen, einen wohltuenden Einfluß 
ausgeübt. Sollten sich die hohen Vanillepreise 
halten, so würden die Pflanzer daraus Vorteil 
ziehen und eine Entschädigung für die vorauf- 
gegangenen schlechten Zeiten erhalten; anderseits 
liegt auch wiederum die Gefahr nahe, daß die 
hohen Vanillepreise eine Überproduktion nach sich 
ziehen werden, wenn nicht Wind und Wetter 
hier und dort einen nachteiligen Einfluß auf die 
Welternte ausüben. 
(Diplomatic and Consular Reports Nr. 3973.) 
  
Darfümerien-Gewinnung und -handel auf Beunion. 
Die Preise für Geraniumessenz haben im 
Jahre 1907 keinen erheblichen Schwankungen 
unterlegen. Es wurden von diesem Parfüm 
31 247 Liter zum Durchschnittspreise von 
19 Franken pro Liter auf Reunion verkauft. 
Von Dlang-Ylang wurden 200 Liter zum 
Durchschnitspreise von 500 Franken pro Liter 
abgesetzt. Es sind viele neue Nlang-Mang- 
Pflanzungen aufgenommen worden, und man 
hat berechnet, daß die Produktion in drei bis 
vier Jahren auf 400 bis 500 Liter jährlich 
steigen wird. Ohne Zweifel haben die Pflanzer 
mit der Gewinnung dieses Parfüms ein einträg- 
liches Geschäft gemacht, und man hört bereits 
die Befürchtung laut werden, daß eine Über- 
produktion eintreten und damit ein Preissturz 
einsetzen könnte. 
Der Verkauf von Vetiver= oder Khus- 
Khus-Parfüm, einer wohlriechenden Essenz, die 
aus der indischen Khus-Khus-Graspflanze ge- 
wonnen wird, belief sich auf 1200 Liter. Es 
wurde dafür ein durchschnittlicher Preis von 
23 Franken pro Liter erzielt. 
(Diplomatic and Consular Reports Nr. 3973.) 
  
Goldproduktion Westaustraliens im Jahre 1907. 
Die Golderzeugung Westaustraliens belief sich 
im Jahre 1907 auf 1 697 553,59 Unzen im Werte 
von 7 210 749 L6s 2¾ d gegen 1 794 547,60 
Unzen im Werte von 7 622 749 T8 8 7 d wäh- 
rend des Jahres 1906. Von der Menge des 
Jahres 1907 wurden ausgeführt 431 803,14 
Unzen und an die Münze in Perth abgeliefert 
1 265 750,45 Unzen, während die Ausfuhr des 
Jahres 1906 562 250,59 Unzen und die Ab- 
lieferung an die Münze 1.232 296,01 Unzen 
betrug. . 
(supplementtoGrovernmentGazetteof 
Western Australia.) 
  
Goldausbeute des Transvaal im Jahre 1907. 
Nach dem Bericht über die Generalversamm— 
lung der Transvaal Chamber of Mines hat sich 
die Zahl der eingeborenen Arbeiter, die von den 
der Chamber of Mines angehörigen Bergwerks— 
gesellschaften beschäftigt werden, im Dezember 1906 
auf 98 044 belaufen, während sie im Dezember 
1907 127 197 betrug und im Januar 1908 
weiter auf 130 232 angewachsen ist. Die Zahlen 
ergeben, daß die im Jahre 1907 heimgeschafften 
chinesischen Arbeiter, deren Zahl sich auf etwa 
17 000 beläuft, durch Eingeborene reichlich ersetzt 
worden sind. Bei Zugrundelegung der Zahlen 
für Dezember 1907 sind an Stelle jedes Chinesen 
durchschnittlich zwei Eingeborene getreten. 
Die Goldausbeute im verflossenen Jahre hat 
nach den Ausführungen des bisherigen Vorsitzenden 
der genannten Korporation 27 403 738 &amp; im Ver- 
gleich zu 24 579 987 &amp; im Vorjahre betragen. 
Sie hat damit einen Wert erreicht, der bisher in 
Transvaal nie erreicht worden ist. Gegen das 
Jahr 1898 ist die Ausbeute um 11 000 000 L 
gestiegen. 
Mit der Zunahme in der Goldausbeute ist 
ein Rückgang in den Produktionskosten Hand in 
Hand gegangen. Die letzteren beliefen sich noch 
im Jahre 1906 im Durchschnitt auf 23 sh 2 d 
auf die Tonne, während sie im Jahre 1907 
durchschnittlich nur 19 sh 10 d betrugen. 
Die hervortretendste Verringerung der Pro- 
duktionskosten hat die von der Firma Eckstein 
kontrollierte Robinson Gold Mining Co. Ltd. zu 
verzeichnen. Dieser Gesellschaft ist es gelungen, 
die Arbeitskosten von 19 sh 1—2 d im Januar 
1907 auf 13 sh 5,74 d herunterzubringen. Noch 
größer ist die Verringerung, welche die Gesellschaft 
in den Kosten der Erschließungsarbeiten ermög- 
licht hat. 
Die höhere Goldausbeute zusammen mit der 
Verringerung der Arbeitskosten hat es ermöglicht,
        <pb n="633" />
        W 553 20 
daß auch die im Jahre 1907 gezahlten Dividen- 
den gegen das Vorjahr eine nicht unerhebliche 
Steigerung erfahren haben. 
Gezahlt wurden an Dividenden von den der 
Transvaal Chamber of Mines angehörigen Gold- 
bergwerken (d. s. etwa 9/10 aller Bergwerke im 
Transvaal) im Jahre 1907 7 131 612 &amp; gegen 
  
5735161 4&amp; im Jahre 1906 und gegen 4857539 L. 
im Jahre 1905, was eine Steigerung um 24,35 
v. H. gegen das Vorjahr und um 46,8 v. H. 
gegen das Jahr 1905 bedeutet. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
in Johannesburg.) 
  
ODineraliengewinnung. Queenslands im Jahre 1907. 
Nach dem „Queensland Government Mining Journal“ erreichte die Produktion von Mine- 
ralien in Queensland im Jahre 1907 einen Gesamtwert von 4 134 687 &amp; gegen 4 198 647 &amp; im 
Jahre 1906. 
Der Menge und dem Werte nach verteilten sich diese Ausbeuten folgendermaßen: 
Menge Wert in S 
1906 1907 1906 1907 
Antimon Tons 530 521 6917 7 863 
Kooll - 606 772 683 272 173 282 222 135 
Kuper - 10 077 12 756 916 546 1 028 179 
Edelsteine "...... — — 18 110 40 500 
Gold (fein) Unzen 544 636 466 476 2 313 464 1 981 461 
Eisenstein Tons 31 401 35 856 14 114 24 327 
Blei - 2809 5 157 49 884 75 330 
Kalkstein . - 61 856 89 978 23 364 35 808 
Molybdänglanz - 106 67 15 275 8442 
Silber ". Unzen 783087 921497 101 693 112 540 
Zin DTons 4 823 5 140 490 283 496 766 
Wolfen - 768 615 64 136 89 767 
Andere Mineralien — — 11 579 11 569 
(The Board of Trade Journal.) 
  
Barytvorkommen in Georgia. 
Über ein Barytvorkommen bei Cartersville 
im Staate Georgia hat das Geologische Amt der 
Vereinigten Staaten von Amerika kürzlich einen 
kurzen Bericht veröffentlicht, der folgende An- 
gaben enthält: 
Der Baryt der Region von Cartersville kommt 
in dichter Verbindung mit gewissen Eisenerzen 
und namentlich mit Ocker vor. Das Mineral 
wird dort von den Bergleuten „flowers of ocher“ 
(Ockerblumen) genannt, und seine Anwesenheit in 
dem Erdreich war ein Hilfsmittel zur Auffindung 
von Ockervorkommen. An einem Platze ziemlich 
drei Meilen nordöstlich von Cartersville wurde 
Baryt seit mindestens sechs Monaten in ziemlich 
bedeutender Menge gewonnen. Man förderte 
dort bereits über 1000 Tons Baryt im Werte 
von ungefähr 4000 K. 
(Nach The Engineering and Mining Journal.) 
  
Zinnproduktion in Bolivien 1907. 
Nach einer Mitteilung des bolivianischen Gene- 
ralzolldirektors wurden im Jahre 1907 aus 
Bolivien 27 677 780 kg Barrillazinn (durch- 
schnittlich 60 v. H. rein) oder 16 606 668 kg 
reines Metall im Werte von 47 827 204 Mk. 
ausgeführt. Im Jahre 1906 belief sich die 
Ausfuhr von Barrillazinn auf 29 373 538 kg im 
Werte von 56 397 192 Mk. 
Von der Produktion des Jahres 1907, die 
dem Lande einen Ausfuhrzoll von 1 403 571 
Bolivianos") einbrachte, entfallen auf 
die Departements Potosi, Uyani, 
Tupeza, Colquechana .16 314 664 kg 
das Departement Oruro 9 476 287. 
- - La Paz 1 810 736= 
- - Cochabamba 76 093= 
(Moniteur Officiel du Commerce.) 
*) Der Wert eines Boliviano schwankte im Jahre 
1907 zwischen 1,60 und 1,66 Mk.
        <pb n="634" />
        W 554 20 
Diamantenproduktion und Geschäftslage der De Beers-Gesellschaft in KimberleVy im Jahre 1906/07. 
Der Jahresbericht der De Beers Consolidated Mines, Ltd., in Kimberley bezeichnet das 
am 30. Juni 1907 abgelaufene Geschäftsjahr als ein Rekordjahr sowohl im Hinblick auf die 
Quantität und Qualität der Ausbeute als hinsichtlich des finanziellen Ergebnisses, eröffnet aber gleich- 
zeitig einen recht trüben Ausblick in die Zukunft, da infolge der Geschäfts= und Geldkrisis in den 
Vereinigten Staaten von Amerika der Absatz von Diamanten gegenwärtig fast gänzlich stockt und 
obendrein die erhöhte Besteuerung der Gesellschaft in der Kapkolonie und die Heranziehung der Ge- 
sellschaft zur englischen Einkommensteuer dem Unternehmen neue Lasten auferlegen. 
In der nachfolgenden Tabelle, die aus den Tabellen des Jahresberichts ausgezogen ist, 
sind vergleichende Ziffern über die Ausbeute auf den fünf Bergwerken der De Beers-Gesellschaft 
während der letzten sechs Jahre zusammengestellt: 
Zahl der Menge des bereits 
geförderten geförderten, auf 
I#sn en Anzahl den sagenannten 
*ê;: Blaugrund Zahl der der Karat Wert der lagernden und 
Geschansiahr von *½ anien imge gekwcrrh 
Karren- grundes, in 
ladung Ladungen, am 
— 16 Kubik- 1 Karat Ende des 
fuß = rund 0,2 g. Pfund Sterling Geschäftsjahrs 
I. „De Beers“= und „Kimberley“-Minen 
1901/02 2062459 1961858 1 499 29941 3484 247 2 326 720 
1902% 3 2 370 503 2 561 940 1 574 189½ 3819 6563 2 135 283 
1903/04 2 440 895 2 401 099 1 303 525½ 3192798 2175 079 
1904/05 2 447 850 2 418 158 1 108 980 2929589 2204771 
1905/06 2 253 988 2 119 363 861 023¼ 2 626 533 2 339 396 
1906/07 2 103 853 1 467 456 543 752¾ 1 762 080 3 213 875 
II. „Wesselton“-Mine 
1901/02 1 932 140 1 752 189 521 437¾ 873 203 1 573 914 
1902/03 1 987 543 1989 598 594 890½ 1 021 276 1 571 859 
1903/04 1 919 304 2 134 903 605 241 1 055 269 1 356 260 
1904/05 2 068 278 2 032 582 578 152 1 067 474 1 391 956 
1905/06 2 433 905 1 935 905 546 754¼ 1 196 624 1 889 956 
1906/07 2 104 308 1 891 461 604 915⅛ 1 243 360 2 102 803 
III. „Bultfontein“-Mine 
1901/02 353 042 20 194 4486½ 6 817 480 934 
1902/03 318 410 317 185 76 573¼ 118 102 482 159 
1903/04 429 729 514 385 148 219 219 711 397 503 
1904/05 605 730 611 491 249 002¾ 434 902 391 742 
1905/06 1 771 372 953 296 346 072 743 317 1 209 818 
1906/07 2 320 538 1 728 047 547 485¼ 1 191 551 1 802 309 
IV. „Dutoitspan“-Mine 
1903/04°) 391914 24 359 3 032¼ 6 457 15’ 555 
1904/05 311 499 56 784 17 121½ 59 846 261 270 
1905/06 1 685714 617 028 151 335¼ 612 607 1 329 956 
1906/07 2 481 987 1 539 327 365 821⅛ 1 455 330 2272 616. 
Die Karatanzahl der Diamanten, die auf die 
Karrenladung Blaugrund gefunden wurde, hat 
außer auf der Wesseltonmine langsam abge- 
nommen, während umgekehrt, wiederum mit 
Ausnahme der Wesseltonmine, der Wert pro 
Karat sich in langsam aufsteigender Richtung be- 
wegt. Der Wert der Karrenladungen Blaugrund 
*) Eröffnungsjahr. 
  
zeigt keine einheitliche Bewegung und überhaupt 
wenig Veränderungen. Sowohl hinsichtlich der 
Karatmengen pro Load als hinsichtlich des Wertes 
pro Load stehen die beiden ältesten Minen der 
Gesellschaft, die „De Beers“= und die „Kim- 
berley“-Mine, an der Spitze, und auch hinsicht- 
lich des Wertes pro Karat, also der Feinheit 
und Vollkommenheit der einzelnen gefundenen 
Steine, werden sie nur von der Dutoitspanmine
        <pb n="635" />
        G 555 20 
übertroffen, der jüngsten, die in Betrieb ge- 
nommen ist. Die Kosten der Gewinnung und 
Waschung zeigen mit Ausnahme der Dutoitspan- 
mine eine deutliche Zunahme. 
Die Menge des bereits geförderten, aber der 
weiteren Bearbeitung noch harrenden Blau- 
grundes hat bedeutend zugenommen. Sie belief 
sich am 30. Juni v. Is. auf nahezu 10 Mil- 
lionen Karrenladungen. 
Der Sprecher der Gesellschaft, Mr. Francis 
Oats, Mitglied des Aufsichtsrats, führte in der 
Generalversammlung aus, die von Zeit zu Zeit 
in Umlauf gesetzten Gerüchte, wonach die Dia- 
mantvorkommen um so geringer würden, je tiefer 
man bohre, seien gänzlich unbegründet, und ein 
Ende der Ausbeute sei heutzutage noch unab- 
sehbar. 
In der Bilanz wird der Besitz der Gesell- 
schaft an Minen und sonstigem unbeweglichen 
Vermögen, ausschließlich der Gebäude, auf 
6 622 000 L bewertet. 6 481 000 &amp; hiervon 
stellen den Wert der fünf bei Kimberley ge- 
legenen Hauptminen nebst Zubehör dar. Das 
Wertpapierkonto beläuft sich auf 854 000 K (im 
Vorjahre 1 671 000 4), wozu noch ein Posten 
von 995 000 L gegen 1 035 000 8 im Vor- 
jahre an englischen Konsols kommt, der einen 
besonderen Reservefonds bildet. Die Maschinen 
und Werkzeuge, Anlagen, Gebäude und Tiere 
sind auf 981 000 28 bewertet, der bereits ge- 
förderte Blaugrund auf 586 000 K. 
Der Nennwert des Aktienkapitals beträgt 
4 500 000 L (Nennwert einer Aktie 2 K 10 sh), 
der Nennwert der ausgegebenen Obligationen 
3 591 000 K. Reserven sind vorhanden im Ge- 
samtbetrage von 1 498 000 K. 
Nach einem noch bis zum 30. Juni 1911 
laufenden Vertrag ist das Londoner Diamanten- 
syndikat der einzige Abnehmer der von De Beers 
geförderten Diamanten. 
Durch Verkauf von Diamanten erlöste die 
De Beers-Gesellschaft im Geschäftsjahr 
1903/04 4 908 000 8. 
1904/05 4 803 000. 
1905/06 5 608 000. 
1906/07 6453 000. 
Der Einnahmeposten im Gewinn= und Ver- 
lustkonto „Dividenden aus Wertpapieren, die im 
Besitze der Gesellschaft sind“, ist von 37791 S. 
im Geschäftsjahr 1905/06 auf 4778 KT zurück- 
gegangen. Es ist indes nicht ohne weiteres aus 
den Veröffentlichungen der Gesellschaft ersichtlich, 
zu welchem Anteil dieser Rückgang auf einen 
verminderten Ertrag der betreffenden Papiere 
zurückzuführen ist, und inwieweit darauf, daß die 
Gesellschaft große Posten Wertpapiere verkauft 
  
hat. Ausweislich des Gewinnkontos hat sie bei 
ihren Verkäufen einen Gewinn von 40 586 L. 
gemacht. 
Die Betriebsausgaben, einschließlich der all- 
gemeinen Geschäftsunkosten, der Zinsen und 
Amortisationen für die Obligationen und der 
Abschreibungen, beliefen sich auf 3 845 357 e 
gegen 3 504 182 L im Vorjahre. 
Unter den Ausgabeposten befindet sich ein 
Konto „Special Service“ mit 5537 K (im Vor- 
jahr 1378 D). 
Die Zuwendungen für gemeinnützige und 
wohltätige Zwecke beliefen sich im Jahre 1905/06 
auf 24 689 , im Jahre 1906/07 auf 48 806 K. 
An Steuern wurden im abgelaufenen Ge- 
schäftsjahr bezahlt: 
  
an die großbritannische Regierung 26 082 . 
-l Kapregierung 132 375 = 
Zusammen 158 457 E. 
Der Voranschlag für das laufende Jahr 
lautet indes 
hinsichtlich der britischen Steuer auf 130 000 S 
- -Kapsteierr 300 000= 
Zusammen. auf 430 000 . 
Die im vorigen Jahr vom Kapparlament 
beschlossene Erhöhung der von Diamant= und 
Kupferbergwerken zu zahlenden Einkommensteuer 
von 5 auf 10 v. H. begegnet im Geschäftsbericht 
begreiflicherweise einer scharfen Kritik. Es wird 
namentlich geltend gemacht, daß die Maßregel 
dazu führen werde, fremdes, Anlage suchendes 
Kapital aus dem Lande fern zu halten. 
Die Dividenden betrugen: 
  
in den beiden Vorjahren je 1 800 000 L 
im letzten Geschäftsjahre 2 550 000 
Die im Jahre 1906 eröffnete Eisenbahnlinie 
Fourteen Streams— Klerksdorp, die eine kürzere 
Verbindung von Kapstadt und namentlich von 
Kimberley nach Johannesburg und Pretoria ge- 
schaffen hat, befand sich im Besitze der De Beers- 
Gesellschaft. Die Linie, die hauptsächlich der Zu- 
fuhr von Kohlen aus dem Transvaal für die 
De Beers-Gesellschaft dient, hat im ersten Jahre 
einen Reinertrag von nahezu 100 000 K abge- 
worfen. Nach dem zwischen der De Beers- 
Gesellschaft und dem Intercolonial Council des 
Transvaal und der Oranjeflußkolonie abge- 
schlossenen Vertrag über die Errichtung der Linie 
konnte der Intercolonial Council die Verstaat- 
lichung der Bahn nicht vor dem 5. April 1911 
verlangen. Gleichwohl hat die De Beers-Ge- 
*7) Die Ende Dezember v. Is. fällig gewesene 
Halbjahrsdividende ist infolge der Krisis vorläufig 
nicht zur Auszahlung gekommen.
        <pb n="636" />
        G 556 20 
sellschaft, einem Verlangen dieser Behörde ent- 
sprechend, unter dem 16. November v. Js. die 
Linie bereits mit Wirkung vom 5. April v. Is. 
an die genannten beiden Kolonien verkauft. Sie 
hat dabei keinerlei Anspruch auf Entschädigung 
für die ihr entgehenden Betriebsgewinne während 
vier Jahre geltend gemacht und sich damit be- 
gnügt, sich die Kohlenzufuhr zu einer günstigen 
Frachtrate zu sichern. 
Die Dynamitfabrik in Somerset West unweit 
Kapstadt ist ebenfalls eine Gründung der 
De Beers-Gesellschaft. Im Geschäftsjahr 1905/06 
ist dies Unternehmen äußerlich von der De Beers- 
Gesellschaft losgetrennt und zu einer eigenen 
Gesellschaft, den Cape Explosive Works Limited, 
gemacht worden. Das Aktienkapital beträgt 
500 000 &amp; (Aktien à 1 J). Daneben war die 
Ausgabe von 750 000 8 Obligationen beab- 
sichtigt; die Emission ist indes unterblieben, und 
die De Beers-Gesellschaft hat ihrer Tochtergesell- 
schaft die Summe von 750 000 K vorgeschossen. 
Auch das ganze Aktienkapital ist in den Händen 
der De Beers-Gesellschaft. In der General- 
versammlung wurde das Unternehmen als eine 
der größten, wenn nicht als die größte Dynamit- 
fabrik der Erde bezeichnet. Die jährliche Fabri- 
kation beträgt über 350 000 Kisten Dynamit. 
Das Werk arbeitet mit gutem finanziellen Er- 
gebnis. Außerdem wird sein Einfluß auf den 
von den Johannesburger Goldminen zu zahlen- 
den Dynamitpreis als günstig geschildert; nur 
seinem Bestehen sei es zu verdanken, daß die 
vom Nobeltrust in anderen Ländern diktierte 
Preiserhöhung um 20 v. H. nicht auch in Süd- 
afrika habe Platz greifen können. Die Ab- 
machungen der De Beers-Gesellschaft mit den 
leitenden Minengruppen in Johannesburg, durch 
die letztere sich verpflichtet haben, bis zum 1. Sep- 
tember 1910 wenigstens die Hälfte ihres Dy- 
namitbedarfs aus Somerset West zu beziehen, 
gelten auch gegenüber den Cape Explosive Works 
Limited. 
Im Jahresbericht und in der Generalber- 
sammlung geschah auch Erwähnung des Ab- 
kommens zwischen der Premier (Transvaal) Dia- 
mond Mining Company Limited und dem Dia- 
mantensyndikat, demzufolge erstere ebenso wie die 
De Beers-Gesellschaft ihre ganze Ausbeute von 
Diamanten an das Syndikat verkauft, sowie der 
Abmachungen zwischen der De Beers= und der 
Premier-Gesellschaft, die aus Anlaß der gegen- 
wärtigen Krisis auf dem Diamantenmarkte zu dem 
Zwecke geschlossen worden sind, die Produktion 
der beiden Gesellschaften in einem gewissen gegen- 
seitigen stabilen Verhältnis zu erhalten beziehungs- 
weise einzuschränken. Im Anschluß daran wurde 
in der Generalversammlung der Hoffnung Aus- 
  
druck gegeben, daß derartige Vereinbarungen im 
Interesse der gesamten Diamantenindustrie eine 
dauernde Einrichtung werden möchten. Das erste 
der beiden vorbezeichneten Abkommen läuft am 
31. März 1908 ab. Ohne dieses Abkommen 
dürften aber auch die Vereinbarungen zwischen 
den beiden Minengesellschaften über gleichmäßige 
Betriebseinschränkungen hinfällig sein. 
Im Anschluß an die ordentliche General- 
versammlung (14. Dezember v. Is.) fand eine 
außerordentliche statt zur Beschlußfassung über die 
Statutenveränderungen, die sich zwecks Verlegung 
des Hauptsitzes der De Beers-Gesellschaft von 
London nach Kimberley als nötig erwiesen haben. 
Die der außerordentlichen Generalversammlung 
unterbreiteten Vorschläge sahen eine Statuten- 
veränderung dahin vor, daß in London künftig 
überhaupt keine Aufsichtsratssitzungen mehr abge- 
halten werden sollen. Überhaupt sollten nur noch 
zwei Verrichtungen in London vorgenommen 
werden dürfen: Der Einkauf von Materialien 
durch einen Agenten der Gesellschaft und die 
Umschreibung der Aktien in einem „Share 
transfer office“. In der Zwischenzeit zwischen 
der Einberufung und dem Termin der außer- 
ordentlichen Generalversammlung hatte sich die 
Diamantenkrisis indes so sehr verschärft, daß ge- 
rade im gegenwärtigen Zeitpunkt die Londoner 
Aussichtsratssitzungen anscheinend schwer entbehr- 
lich waren. Auf Antrag der Verwaltung wurde 
daher eine Vertagung des Gegenstandes bis zu 
einer neuen, am 14. März 1908 abzuhaltenden 
Versammlung beschlossen, in der die Statuten- 
veränderungen unverändert angenommen wurden. 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats in 
Kapstadt.) 
Guano-Lager auf den Ashmore-Insein. 
Zeitungsnachrichten zufolge hat die britische 
Regierung die im Indischen Ozean unweit der 
Küste von Westaustralien belegenen drei Ashmore- 
Inseln an einen Mr. J. Wilkinson aus Adelaide 
verpachtet. Dieser hat unter dem Namen „The 
Ashmore Islands and Australian Fertilisers Com- 
pany“ ebendaselbst eine Gesellschaft gebildet, 
welche die Ausbeutung der als ungeheuer be- 
zeichneten Guano-Läger sofort in die Hand 
nehmen soll. Das Hauptabsatzgebiet wird einst- 
weilen Südaustralien sein, das mit seinem aus- 
gedehnten Weizenbau derjenige Bundesstaat ist, 
der die meisten Düngemittel konsumiert. Später 
will man sich aber auch nach anderen Absatz- 
gebieten umsehen, so daß die „Pacific Islands 
Company“, die bis jetzt für Australien ein Mo-
        <pb n="637" />
        G 557 20 
nopol hat, sich auf eine größere Konkurrenz wird 
gefaßt machen müssen. 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats in 
Shney 
  
AKusfuhr aus Javo im Jahre 1907. 
Die Ausfuhr aus Java im Jahre 1907, ver- 
glichen mit derjenigen im Jahre 1906, gestaltete 
sich in den hauptsächlichsten Handelsartikeln, 
wie folgt: 
1906 1907 
Arrak 3 091 852 1 2 826 803 1 
Kakao 1 815 812 kp 1750 153 kg 
Kopra 54 337508 = 77 533 355= 
Muskatblüten. 47 012 = 55 510 = 
Guttapercha 2746.= 1 395= 
Dammarharz. 2 024 655 = 2 178 831 
Kautschuk 174 892 45 965= 
Holz. 3 890 026 = 3 695 160= 
Häute 4 663 720 = 4 968 417= 
Indigo . 200760- 119821- 
Indigo (andere). 182 761= 296 856 
Zimt. . 15517- 61776- 
Kapok 5787 803 = 8 338 335= 
Kassia 77 766. 235 141. 
Katjangöl. 1 447 311 1 925 054 1 
Baumwolle, rohe 3 101 538 krp 2 611 439 kg 
Chinarinde 6 500 059 7594 419= 
Chinin 39 720= 12 578= 
Klappernußöbl. 5 864 1 227 I 
Kaffee, geschält. 19 054 858 kg 14 251 449 kg 
, in d. Schale 5 944 613= 3 331 264 
Muskatnüsse 277 112- 298 110. 
Nüsse (Pinang-) 3 851 635- 2s435 222= 
Pfeffer, weißer 1519 361 = 1 679 914- 
.-schwarzer 6 792734= 3 989 320 
Reis, ungeschält. 9 420- 606 838-4 
geschält 44 269 343 = 50 683711.= 
Rotang 1 518 441 = 1 340 023.= 
Zuckher 1021055203 -1195290 852= 
Tabak für den 
Auslandsmarkt 51 527 875 = 49 691 427. 
Tapiokamehl 21 354 784 = 44 163 370= 
Tee 11 967 803 = 13 533 151 
Zinn 1 857 859 -- 2 283 348= 
(De Indische Mereuur.) 
Kußenhandel des ZKustralischen Bundes 
im Jahre 1907. 
Der Einfuhrhandel des Australischen Bundes 
erreichte im Jahre 1907 einen Wert von 
51898000 2 gegen 44745.000 K in dem gleichen 
Zeitraume des Jahres 1906. 
Die Ausfuhr von Erzeugnissen und Waren 
des Australischen Bundes stellte sich in der Zeit 
  
vom 1. Januar bis 31. Dezember des Jahres 
1907 auf 69 870 000 &amp;, während im ent- 
sprechenden Zeitraume des Jahres 1906 Artikel 
im Werte von 66 300 000 K ausgeführt wurden. 
Der Wert der ein= und ausgeführten Edelmetalle 
und Münzen ist in den genannten Zahlen mit- 
enthalten. 
Die wichtigsten Handelsartikel waren mit 
folgenden Werten an der Einfuhr i in den Jahren 
1907 und 1906 beteiligt: 
. Einfuhr 
im Jahre 
1906 1907 
Wert in 1000 L 
Waren 
Landwirtschaftliche Geräte und 
Maschinen . 283 410 
Kleider u. Zeugwaren aller Art 10 873 12 583 
Bier und Ale. .. . 385 413 
Stiefel und Schuhe 342 360 
Drogen und Chemikalien 1020 1 138 
Fische und Fischkonserven 371 406 
Glas und Glaswaren 322 406 
Gold, ungemünzt. 2085 1 455 
Hüte und Mützen 504 551 
Kautschukwaren 368 391 
Eisen und Stahl: 
Stangen, Stäbe, Trag= und 
Querbalken 805 1 071 
Verzinkte Eisenplatten und 
-- bleche 1 069 1 354 
Weißbleche 258 249 
Jutewaren, einschl. Jute-Beutel 
und -Säcke .1 332 1374 
Leder 381 364 
Maschinen u. Maschinenanlagen 
(ausgen. landwirtschaftliche). 2 018 2 ’755 
Metallwaren 3199 3 930 
Kerosen 418 499 
Farben, Varbsioffe und Furusse 361 445 
Papier . 9941126 
Spirituosen. 897 1 026 
Tee 881 1 153 
Nutzholz . 1 329 1 606 
Tabak und Tabakfabrikate . 620 753 
Handwerkszeug 341 481 
Die Werte der hauptsächlichsten Export- 
waren für die Monate Januar bis Ende De- 
zember der Jahre 1907 und 1906 waren die 
nachstehenden: 
Ausfuhr 
im Jahre 
Waren 1906 1907 
Wert in 1000 á—. 
Lebendes Vieh: Pferde 254 318 
Butter . . 32382891 
Kohle... .. 894 1302 
Kupfer in Ingots u. . Kupfermatte 2998 3457
        <pb n="638" />
        W 558 20 
Ausfuhr im Jahre 1906 1907 
Waren Wert in 1000 K—. 
Feines Mehl 1 217 1296 
Gold, ungemünzt: 4960 4 039 
Goldmünzen 9 852 5 403 
Häute 168 209 
Blei in Mulden und Bleimatte 840 1549 
Leder 557 513 
Fleisch, durch Gefrieren haltbar 
gemacht: 
Rindfleisch .. 434 576 
Hammel- und Lammfleisch 1095 1378 
Kaninchen und Hasen 491 473 
Büchsenfleisch 178 151 
Erze, außer Golderz. 1 104 1 496 
Perlmuttermuscheln .. 212·252 
Silber in Barren und Ingots 778 1 191 
Silberhaltiges Blei 782 –) 
Kaninchen= und Hasenfelle 477 418 
Schaffelle . 16141848 
AndereFelle. 458 348 
Talg6 879 1 017 
Nutzholz .. 990 768 
Zinn in Ingots 1 168 1 122 
Weien . 4914 4 802 
Schweißwolll. 17547 22 928 
Wolle, entschweißt u. gewaschen 5099 5 964 
(Accounts relating to the Trade and Commerce of 
certain Foreign Countries and British Possessions.) 
  
Aufzucht von Schwarzsüchsen auf der Drinz 
Eduard-Insel. 
Nach einem Berichte des amerikanischen Kon- 
suls in Charlottetowmn bestehen auf der Prinz 
Eduard-Insel in der Nähe von Atherton drei 
Schwarzfuchs-Farmen, in denen diese Tiere ihrer 
Felle wegen aufgezogen werden. Die Farmen 
enthalten 20, 25 und 30 Füchse. Die Felle 
werden in London verkauft und erzielen nach ihrer 
Qualität pro Stück Preise von 500 bis 1800 5. 
Die Felle sollen zur Ausschmückung der Krönungs- 
mäntel verwendet werden, weil sie die einzigen 
sind, an denen Gold festsitzen bleibt. 
  
Die Farm, welche 30 Füchse birgt, befindet 
sich auf der Cherry-Insel. Die Züchterei mit 
einem Bestande von 20 Füchsen liegt in einer 
rauhen, zerklüfteten Waldgegend, wo die Tiere 
durch ein festes Drahtnetzgitter eingesperrt sind. 
Das Drahtgitter ist zwei bis drei Fuß tief in den 
Erdboden eingelassen, um die Füchse vom Unter- 
graben abzuhalten, ist etwa acht Fuß hoch und 
am oberen Teile zwischen den drei oder vier Fuß 
voneinanderstehenden Pfosten nach innen ge- 
bogen, um das Überklettern des Geheges zu ver- 
hindern. Die Füchse schlafen während des ganzen 
Jahres unter freiem Himmel in ausgehöhlten 
Bäumen und Baumstämmen. Die Tiere werden 
nicht mit anderen Rassen gekreuzt, sondern auf 
ihre eigene Rasse beschränkt, um Felle bestmöglicher 
Qualität zu liefern. Sie werden hauptsächlich 
mit Hafer und Milch sowie mit Brot und Milch 
und nur einmal am Tage um die Mittagszeit 
mit geringen Mengen gekochten Fleisches gefüttert. 
Während des Sommers wird die Fleischportion 
verringert, da zu reichliche Fleischfütterung Räude, 
Schädelhauterkrankungen usw. im Gefolge hatte. 
Die Füchse sind ganz ungezähmt, und niemand 
außer dem Wärter — und dieser auch nur dann, 
wenn er ihnen Futter bringt — kann in ihre 
Nähe kommen. 
(Daily Consular and Trade Reports.) 
Die Schaf-ucht in der Kapkolonie. 
Nach der von dem Oberinspektor für die Schaf- 
zucht in der Kapkolonie auf Grund der eingegan- 
genen halbjährlichen Berichte veröffentlichten 
Statistik hat es in der Kapkolonie am 31. De- 
zember 1907 115 420 Herden von Schafen und 
Ziegen mit einer Stärke von 25 836 881 Tieren 
gegeben. Darunter befanden sich 10 753 419 
Wollschafe, 6 390 266 Kreuzzuchtschafe, 3 528 677 
Angoraziegen und 5 164 519 andere Ziegen. 
Auf die einzelnen Gebiete der Kapkolonie ver- 
teilen sich die Herden in folgender Kopfzahl: 
  
Schafe Ziegen 
Wollschafe Kreuzzucht Angoraziegen andere 
Kapkolonie 8 482 212 6 083 752 3 366 090 3 816 708 
Bechuanaland 83 830 294 295 60 674 307 762 
Transkei 479 304 — — 245 087 
Tembuland 673 191 4 089 33 537 273 658 
Griqualand East 842 361 7 603 68 376 279 330 
Pondoland East und West 191 521 527 — 241974 
Zusammen. . 10753 419 6 390 266 3 528 677 5 164 519 
*) Die Ziffern für 1907 sind in den Zahlen für 
1907 bei „Bkeimulde und Bleimatte“ sowie bei „Silber 
in Barren und Ingots“ mitenthalten. 
Im zweiten Halbjahr 1907 gingen im ganzen 
Gebiete der Kapkolonie 1 109 735 Schafe und 
Ziegen infolge von Dürre und Krankheit verloren,
        <pb n="639" />
        G 559 20 
1. 
während an Lämmern von Schafen und Ziegen 
7 134 821 hinzukamen. Von den 115 420 Herden 
der Kolonie wurden 113 655 als frei von Räude 
gemeldet, das sind 25 180 530 Tiere bei einem 
Gesamtbestande in Höhe von 25 836 881 Köpfen. 
(Nach The Natal Agricultural Journal, März 1908.) 
Verschiedene (Mitteilungen. 
* Die Eisenbahn von Quelimane (Oozambique). 
Der O Economista Portuguez Nr. 95 vom 
5. April 1908 schreibt: 
„Die Regierung hat soeben eine Kommission 
zum Studium des Baus der Eisenbahn von 
Quelimane und zur Berichterstattung über die 
ihr am besten scheinende Lösung der Trassenwahl 
ernannt. 
Die Linie der projektierten Bahn von Queli- 
mane nach Port Herald hat eine Länge von 
225 km. Sie soll die Entwicklung von Quelimane 
und der anliegenden Gebiete berbeiführen. Sie 
wird die Vermehrung des Handels dieses Hafens 
und des Transitverkehrs, die Unterdrückung der 
Kontrebande und der ungesetzlichen fremden Kon- 
kurrenz zu Chinde, die landwirtschaftliche Ent- 
wicklung des oberen Marral und des oberen 
Massingire, die augenblicklich keine Transportmittel 
besitzen, sowie die Ausbeutung der Kohlenminen 
bei Port Herald zur Folge haben. 
Sowohl aus wirtschaftlichen wie aus inter- 
nationalen Gründen ergibt sich die dringende 
Notwendigkeit der sofortigen Inbaunahme der 
Eisenbahnlinie. 
Die Gründe internationaler Natur sind 
leicht auseinander zu setzen. Die englische Re- 
gierung hat gemäß dem Abkommen vom 28. Mai 
1891 das Recht, Eisenbahnlinien nördlich vom 
Zusammenfluß des Schire und Sambesi zu bauen, 
wann es ihr beliebt. Sie kann z. B. eine Linie 
von Port Herald nach Matarara bauen, um den 
Schwierigkeiten der Schiffahrt des Schire zwischen 
Villa Bocage und Port Herald aus dem Wege 
zu gehen, ja sie kann sogar eine Linie auf dem 
linken Ufer des Schire bauen. 
Diese Konzession, welche die Regierung nicht 
verweigern könnte, würde die Situation der 
Portugiesen in Sambesien schädigen; um dieses zu 
vermeiden, wird der Bau der Linie von Queli- 
mane nach Port Herald möglichst schnell anzu- 
ordnen sein, damit man den Engländern, die 
dann alle Projekte des Baues einer anderen Linie 
fallen lassen würden, zuvorkommt. 
Die Gründe wirtschaftlicher Art sind ebenso 
überzeugend. Nach den letzten offiziellen Mittei- 
lungen beträgt die mit Baumwolle bepflanzte 
Fläche des oberen Sambesien und von Nyassa 
über 20 000 Acres. Wie soll man die enorme 
  
Produktion ohne Eisenbahn an die Küste befördern? 
Die Schiffahrt auf dem Schire dauert unter Um- 
ständen vier Monate und verteuert den Transport. 
ganz bedeutend. 
Außer daß die Eisenbahn von Quelimane ein 
schnelles und billiges Verbindungsmittel darstellen 
würde, würde sie auch zur landwirtschaftlichen 
und industriellen Entwicklung der von ihr durch- 
schnittenen Gegenden, die mit zu den fruchtbarsten 
der Ostküste gehören, beitragen. 
Der derzeitige Minister der Marine und der 
Kolonien, Augusto de Castilho, war immer einer 
der energischsten Verteidiger der Eisenbahn von 
Quelimane. Er veröffentlichte vor zwei Jahren 
im Diario de Noticias zu diesem Zwecke eine 
Reihe von Artikeln, in denen er die große wirt- 
schaftliche Zukunft dieser Bahnlinie darstellte. 
Herr Augusto de Castilho ist jetzt imstande, diesem 
Werke einen starken Antrieb zu verleihen, und 
wenn er sich für dasselbe, wie es scheint, inter- 
essiert, muß man annehmen, daß die Bauarbeiten 
in Kürze beginnen werden.“ 
Drahtlose Telegraphie in RKustralien. 
Captain R. Muirhead Collins, der Londoner 
Vertreter des Australischen Commonwealth, teilt 
mit, daß die für die Einrichtung drahtloser Tele- 
graphie bei Kap VYork, auf Thursday Island usw. 
vorgeschriebenen Angebotsformulare und die dies- 
bezüglichen näheren Bedingungen ihm jetzt zu- 
gegangen wären. Angebote seien bis zum 
26. August 1908 beim Postmaster General’s 
Department in Melbourne, Spring Street 51, 
einzureichen. (The Board of Trade Journal). 
—. 
Regelung der Währungsverhältnisse in -Sanzibar. 
Die vor einiger Zeit angekündigte Ausgabe 
von Banknoten der Zanzibarregierung hat nun- 
mehr stattgefunden. Es sind Banknoten im Be- 
trage von 400 000 Rupien in Stücken zu 5, 
10, 20 und 100 Rp. hergestellt. Die National 
Bank of India ist vorläufig mit der Ausgabe 
eines Betrags von 150 000 Rp. beauftragt 
  
  
*) Val. Kol. Bl. 1908, S. 41 u. S. 503.
        <pb n="640" />
        W 560 2e0 
worden. Rund 115 000 Rp. davon sind bereits 
in den Verkehr aufgenommen. 
Gleichzeitig sind durch eine Verordnung des 
Sultans vom 11. März d. Is. die Währungs- 
verhältnisse des Sultanats geregelt und die 
nötigen Vorkehrungen zur Kontrolle und Regelung 
des Banknotenumlaufs geschaffen. Danach ist 
ein Währungsausschuß (Currency Board), der 
aus dem Finanzminister, einem britischen Be- 
amten und einem Mitgliede der Kaufmannschaft 
bestehen soll, eingesetzt. Der Ausschuß hat die 
Befugnis zur Ausgabe von Banknoten. Die 
Ausgabe der Banknoten geschieht unter Ein- 
lösungs-Versprechen und -Pflicht; als Deckung 
sind die in Händen des Ausschusses befindlichen 
Geldbestände und im Bedarfsfalle die Einkünfte 
des Sultanats bestimmt. Die Noten sollen zu- 
nächst nur in den Beträgen zu 5, 10, 20 und 
100 Rupien im Umlauf sein. Die Banknoten 
sind gesetzliches Zahlungsmittel im Gebiete des 
Sultanats. Aus dem für die ausgegebenen 
Noten eingenommenen Metallgeldbetrag wird der 
Noten-Garantiefonds gebildet. Er steht unter 
der Verwaltung des Ausschusses. Der Garantie- 
fonds muß in einem Betrage, der normalerweise 
zwei Dritteln, ausnahmsweise der Hälfte des 
Wertes der ausgegebenen Noten entspricht, in 
Metallgeld bestehen. Der Rest des Fonds darf 
in britischen oder in kolonialbritischen Staats- 
papieren, nicht aber in Zanzibarpapieren angelegt 
werden. Die in dieser Weise angelegten Gelder 
dürfen nur zur Bezahlung der Banknoten ver- 
wendet werden. Aus den Zinsen des in Papieren 
angelegten Teiles des Garantiefonds muß ein 
Betrag, der ein Prozent des Nennwertes dieses 
Teiles darstellt, als Abschreibungsfonds oder Re- 
servefonds angesammelt und zurückgelegt werden, 
bis dieser Fonds auf 10 v. H. des angelegten 
Betrags des Deckungsfonds aufgelaufen ist. Eine 
Wertverringerung des angelegten Betrags unter 
den Wert des für die Anlage verwandten Geld- 
betrags muß aus den allgemeinen Zanzibarein- 
künften ersetzt werden. Eine Zusammenstellung 
über den Notenumlauf usw. soll jeden Monat 
veröffentlicht werden. 
Diese Bestimmungen der Verordnung sind 
bereits in Kraft getreten. 
Ferner trifft die Verordnung Bestimmungen 
über die Zanzibar-Metallgeldwährung, die später 
in Kraft gesetzt werden sollen. Danach ist die 
Silberrupie von Britisch-Indien als Währung 
gesetzlich bestimmt. Als Scheidemünzen sollen 
20-, 10= und 1 Cent-Stücke ausgeprägt werden. 
Bestimmungen über Feingehalt, Passiergewicht, 
Fehlergrenze usw. für Rupien und Scheidemünzen 
sind in einem Anhang zu der Verordnung ent- 
  
halten. Die Rupie soll bis zu jedem Betrage, 
andere Silberscheidemünzen bis zu 5 Rp., Nickel- 
münzen bis zu 2 Rp., Kupfer= und andere 
Metallmünzen bis zu 20 Cent gesetzliches Zahlungs- 
mittel sein. Daneben sollen englische Sovereigns 
ebenfalls als gesetzliches Zahlungsmittel für jeden 
Betrag gelten unter Festsetzung eines Wertver- 
hältnisses von 15 Rp. gleich einem Sovereign. 
(Nach einem Bericht des Kais. Konsuls in Zanzibar.) 
Kusbau des Kilindinihafens in Britisch -Ostafrika. 
Die Anlage eines Tiefwasserpiers im Kilindini- 
hafen in Britisch-Ostafrika, dessen Kosten auf 
80 000 K veranschlagt waren, ist von der eng- 
lischen Regierung vor kurzem endgültig fallen 
gelassen worden. Es ist nunmehr mit dem Bau 
eines massiven Steinkais, an dem Leichterschiffe 
anlegen können, begonnen worden. 
Der Kilindinihafen ist der Haupthafen der 
Insel Mombassa auf deren Südseite; er ist mit 
der auf der Ostseite gelegenen Stadt Mombassa 
durch eine ¾ Stunde lange Straße verbunden. 
In diesem Hafen soll sich künftig der Verkehr 
der großen Schiffe abwickeln, welche hauptsächlich 
die Ein= und Ausfuhr des Inlands und den 
Transitverkehr vermitteln, während der kleine 
Hafen von Mombassa nur dem Lokalverkehr 
dienen soll. Die Hauptanlagen der Ugandabahn 
für den Güterverkehr befinden sich in Kilindini. 
Das Löschen der Schiffe soll wie bisher durch 
Leichter erfolgen; zur Förderung des Betriebes 
wird an Stelle der bisherigen unzulänglichen 
hölzernen Anlegebrücke der massive Steinkai ge- 
baut. Der Kai wird auf einer dazu sehr ge- 
eigneten vorspringenden Landzunge angelegt, 
deren eine Längsseite, etwa 1000 englische Fuß 
lang, fast rechtwinklig aus der Strandlinie her- 
vorspringt und deren Stirnseite 350 Fuß breit 
ist, während die andere Längsseite in flachem 
Winkel mit der Strandlinie verläuft. Die Stirn- 
seite wird in ihrer ganzen Breite von 350 Fuß 
als Kaimauer ausgebaut, daran rechtwinklig an- 
stoßend die erstgenannte Längsseite auf eine Länge 
von 550 Fuß, während die zweite Längsseite 
unbenutzt bleibt. An beiden Mauern wird beie 
niedrigstem Wasserstand eine Tiefe von 6 Fuß 
vorhanden sein, damit Leichter zu jeder Zeit an- 
legen können. Die Schienen der Ugandabahn 
werden dicht an die Rampe herangeführt, so daß 
mittels Krane ein direktes Umladen erfolgen kann, 
und zwar sollen die Einfuhrgüter an der Längs- 
seite, die Ausfuhrgüter an der Stirnseite um- 
geladen werden. Zu diesem Zweck werden vor- 
aussichtlich auf der ersteren ein Zehntonnenkran,
        <pb n="641" />
        E 561 20 
ein Fünftonnenkran und drei Dreitonnenkrane, 
auf der letzteren ein Zehntonnenkran und zweie 
Dreitonnenkrane aufgeführt werden. Die Anlage, 
deren Vorarbeit vor ungefähr einem Jahr be- 
gonnen wurde, soll in etwa 1½ Jahren fertig- 
gestellt sein, als Kosten für das ganze Werk mit 
sämtlichen Einrichtungen sind 55 000 bewilligt. 
Es wird bezweifelt, daß dieser Betrag genügt. 
Sollte später ein Tiefwasserpier nötig werden, 
so würde er wahrscheinlich als massiver Stein- 
damm von der Ecke der Stirnseite und der un- 
benutzten Längsseite ausgehend, in stumpfem 
Winkel an die Stirnseite ansetzend, in das freie 
Wasser hineingebaut werden. 
Der Grund, weshalb der zuerst geplante Tief- 
wasserpier nicht gebaut wird, ist hauptsächlich der, 
daß vorläufig die Vorteile, die er gegenüber 
dem Leichterbetrieb gewähren würde, in keinem 
Verhältnis zu den aufzunehmenden Kosten stehen. 
Gegenwärtig und wahrscheinlich noch auf Jahre 
hinaus kommen nur alle acht bis vierzehn Tage 
Schiffe an, deren Entlöschung und Beladung sich 
in mäßigen Grenzen hält. Es ist vor Ankunft 
reichlich Zeit, die Leichter fertig zu machen, so 
daß mit dem Augenblick der Ankunft die üÜber- 
nahme der Güter erfolgen kann, ebenso stehen 
genügend leere Leichter zur Aufnahme der zu 
entladenden Güter zur Verfügung. Dringend 
würde die Frage des Tiefwasserpiers erst werden, 
wenn Massengüter in großem Maßstabe verladen 
  
werden und der Fall eintritt, daß öfter mehrere 
Schiffe zu gleicher Zeit löschen müssen. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Vizekonsulats 
in Mombassa.) 
  
Litera,tur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Rangliste der Königlich Preußischen Armee 
und des XIII. (Königlich Württember- 
gischen) Armeekorps für 1908. Mit den 
Dienstalterslisten der Generale und der Stabs- 
offiziere und einem Anhange, enthaltend das 
Reichsmilitärgericht, das Ostasiatische Detache- 
ment. die Marine-Infanterie, die Kaiserlichen 
Schutztruppen, die Gendarmerie-Brigade in 
Elsaß-Lothringen. Nach dem Stande vom 
8. Mai 1908. Berlin, E. S. Mittler &amp; Sohn, 
Königliche Hofbuchhandlung, Kochstr. 68—71. 
Rangliste der Kaiserlich Deutschen Marine 
für das Jahr 1908. Mit einem Anhange, 
enthaltend die Deckoffiziere. Nach dem Stande 
vom 6. Mai 1908. Berlin, E. S. Mittler &amp; 
Sohn, Kgl. Hofbuchhandlung, Kochstr. 68—71. 
Woldemar Schütze: Schwarz gegen Weiß. 
Die Eingeborenenfrage als Kernpunkt unserer 
Kolonialpolitik in Afrika. Berlin 1908. C. A. 
Schwetschke &amp; Sohn. Preis brosch. Mk. 2,50, 
geb. Mk. 3,50. 
  
  
Verkehrs-Nachrichten. 
Die Postanstalt in Otjosondu (Deutsch-Südwestafrika) nimmt am Postanweisungsdienste 
mit den Postanstalten des Schutzgebiets und mit Deutschland sowie am Nachnahmedienste nicht 
mehr teil. 
  
Die Wiedereinrichtung einer Postanstalt 
nehmigt worden. 
in Waterberg (Deutsch-Südwestafrika) ist ge- 
  
Am 5. Mai d. Is. ist in Ho (Togo) eine mit einer öffentlichen Fernsprechstelle verbundene 
Reichs-Telegraphenanstalt für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Ho ist dieselbe wie nach den übrigen Anstalten des 
Schutzgebiets. 
  
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Juni 1908. 
  
Die Abfahrt erfolgt 
vom Ein- 
schiffungshafen 
Nach 
am: 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Uberfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am: 
  
Neapel 18. 
(deutsche Schiffe) 
1. Deutsch-Reuguinea. Brindisi 
(engl. Schiffe) 
  
  
Juni 16. 
28. Juni 26. Juli 
Juli Friedrich-Wilhelms- 
hafen 38 Tage 
Simpsonhafen 41 Tage 
Simpsonhafen 38 Tage 
Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
16. 26. Juni 14. 24. Juli 
E 
  
  
— — —
        <pb n="642" />
        562 20 
  
– 
  
Nach 
Die Abfahrt erfolgt 
vom Ein- 
schiffungshafen 
am: 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am: 
  
2. deutsch-Ostafriha. 
Bon Mombasa Weiter- 
beförderung mit der Uganda- 
bahn und von der Endstation 
zu Schiff nach den Bestim- 
mungsorten. 
b) nach Tanga (einschl. Amani, 
Aruscha, Korogwe, Mombo, 
Moschi, Muhesa, Pangani, 
Wugiri und Wilhelmstal) 
J) nach Deutsch-Ostafrika 
(ausschl. der unter a und b 
genannten Postorte) 
6 Neapel 
· "(«deuthe Schiffe) 
Marseille 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
  
*.— 
rindisi 
C(engl. Schiffe) 
3 Neapel 
leucihe Schiffe) 
! Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Neapel 
(deutsche Schiffe) 
Marseille 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
  
8 
15. 25. Juni 6. Juli 
10. jedes Monats 
. 28. Juni 
5. Juli 
25. Juni 6. Juli 
. Juni 
25. Juni 6. Juli 
jiedes Monats 
uJuni. 
. Juni 5. Juli 
MombasaO 16—18 Tage 
Mombasa O 17 Tage 
Mombasa 20, 15 Tage 
Mombasa 20 Tage 
Tanga 17—19 Tage 
Tanga 16 Tage 
Daressalam 18, 21, 18 
Tage 
Zanzibar 18 Tage 
(von Zanzibar unmittelbar 
Weiterbeförderung nach 
Daressalam durch Gouverne- 
mentsdampfer in Stund.) 
Daressalam 18 Tage 
Zanzibar 22 Tage 
nach Daressalam weiter 
mit nächster Gelegenheit 
13. 23. Juni 4. Juli 
10 35 
8. jed. Mts. 10 0. 
5. 26. Juni 10 35 
3. Juli 10 35 
13. 23. Juni 4. Juli 
10 35 
26. Juni 10 35 
13. 23. Juni 4. Juli 
10 35 
8. jed. Mts. 10.. 
26. Juni 10 35 
5. Juni 3. Juli 10 35 
  
3. Deutsch-Südwestafrika. 
a) nach Swakopmund sowie 
nach Abbabis, Aris, Epukiro, 
Gobabis, Grootfontein, Groß- 
Witvley, Haris, Hohewarte, 
Jakalswater, Kalkfeld, Ka- 
ribib, Kub, Kubas, Nauchas, 
Okahandja, Okasise, Okau- 
kwejo, Okombahe, Omaruru, 
Onguan,, Otawi, Otjihawera, 
Otjimbingwe, Otjiwarongo, 
Shofond#ek Stsosonfaßh Guße, 
Rehoboth, Seeis, Tsumeb, 
Usakos, Waldau, Waterberg, 
Wilhelmstal, Windhuk 
b) nach Lüderitzbucht sowie 
nach Aus, Berseba, Betha- 
nien, Brackwasser, Gibeon, 
Gochas, Hasuur, Kanus, Keet- 
manshoop, Kuibis, Malta- 
e 
c) nach Rumansdrift, Warm- 
bad, Kalkfontein (Süd), 
Ukamas (nur Briefe, Post- 
karten und Zeitungen). 
Drucksachen, Geschäftspa- 
piere und Warenproben wie 
Lüderitzbucht zu leiten. 
  
A Hamburg 
Antwerpen 
(deutsche Schiffe) 
Southampton 
F— 
Southampton 
(deutsche Schiffe) 
Southampton 
Hamburg 
Southampton 
Southampton 
(deutsche Schiffe) 
Antwerpen 
(deutsche Schiffe) 
OHamburg 
  
Hamburg 
Southampton 
10. Juni 1. Juli 
15. Juni 6. Juli 
16. Juni 7. Juli 
6. 20. 27. Juni 
11. Juli 
13. Juni 4. Juli 
2. Juli 
jeden Sonnabend 
16. Juni 7. Juli. 
15. Juni 6. Juli 
2. Juni 2. Juli 
10. Juni 1. Juli 
6. 20. Juni 4. Juli 
Swakopmund 25 Tage 
Swakopmund 20 Tage 
Swakopmund 19 Tage 
Swakopmund 23, 21, 
23, 21 Tage 
Swakopmund 23 Tage 
Swakopmund 25 Tage 
Lüderitzbucht 20 Tage 
Lüderitzbucht 20 Tage 
Lüderitzbucht 21 Tage 
Lüderitzbucht 34, 27 Tage 
Lüderitzbucht 26 Tage 
Capstadt 17 Tage 
von dort weiter auf dem 
Landwege über Steinkopf 
9. 30. Juni 5.25 
1. Juli 7 12 
14. Juni 5. Juli 8.38 
15. Juni 6. Juli 8.38 
5. 19. 26. Juni 10. Juli 
11.16 
12. Juni 3. Juli 11.16 
1. Juli 7 12 
jeden Freitag 11.16 
15. Juni 6. Juli 8.38 
14. Juni 5. Juli 8.88 
1. Juni 1. Juli 7 12 
9. 30. Juni 5.25 
5. 19. Juni 3. Juli 
11.16 
  
4. Marshall-Inseln. 
  
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Neapel 
(deutsche Schtffe) 
Neapel 
(engl. Schiffe) 
  
12. Juli 
22. Juni 
5. Juli 
Jaluit etwa 57 Tage 
Jaluit 59 Tage 
Jaluit 46 Tage 
  
  
20. Juni 3. 10. Julie 
10 35 
) Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="643" />
        G 563 20 
  
  
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
  
  
  
Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am 
a maenen— Bamenda, bambuig 10. 2. ich. 8 Liien ¾ i 86 
Hanso Bhbund, Schto Kribi 20 u. 26—30 Tage jed. — 
ona . .« 
Sä ai- Ehemde,s oulogne 111. jedes Monatsiktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
Edea, basst Jaunde, Jo- ur Mer Duala 18 Tage 
en 55 8 deutsche Schiffe) Kribi 19 Tage · 
Plantatton, Viktoria 5Liverpool 27. Juni Viktoria 25 Tage 25. Juni 1045 
« . Duala 26 Tage 
Liverpool 13. Juni Duala 23 Tage 11. Juni 1045 
Hamburg 25. jedes Monats Rio del Rey 32—35 Tages 24. jed. Mts. 712 
b) nach Rio del Rey. Liverpool 27. Juni 25. Juli Rio del Rey 23 Tage 25. Juni 23. Juli 1045 
Liverpool 10. Juli Duala 23 Tage 8. Juli 1045 
Ic) nach dem Tschadsee-GebietLiverpool jeden Sonnabend Forcados 17 Tage jeden Donnerstag 1045 
(Garua, Kusseri) von dort welter üüber 
q) nach Ossidinge . . . .. Liverpool jeden Sonnabend Calabar 19 Tage jeden Donnerstag 1045 
von dort weiter über Obokum 
(am Croßfluß) bis Offidinge 
in 6 bis 10 Tagen 
e) nach Molund Antwerpen 11. Juni 2. Juli Matadi 19—20 Tage 10. Juni 1. Juli 1.0 
- von da weiter mit der E u— 
Bordeaux 25. jedes Monats bahn bis ger nae und, 28. jed. Mts. 1045 
dem Kongo, Ssanga und 
Djah bis Molundu 
Palau 84 Tage 
Neapel 22. Juni Jap 81 Sage 
Oeutsche Schiffe Tomrr 67 200 
- «pe3:«ge 20. Juni 8. Juli 1035 
6. den Karolinen, Palau— Ponape 54 Tage 
Inseln, Marianen. Neapel 5. Juli Saipan 64 Tage 
(engl. Schiffe) 
  
  
  
Jap 68 Tage 
Palau 71 Tage 
  
Auf Verlangen des Absenders werden Brieffendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
7. Niautschou. 
Neapel 
(deutsche Schiffe) 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Marseille 
(kranz. Schiffe) 
Liverpool 
Marseille 
(engl. Schiffe) 
4. 18. Juni 2. Juli 
jeden Sonntag 
7. 21. Juni 5. Juli 
12. Juni 3. 
26. Juni 
Juli 
Tsingtau 33—36 Tage 
Tsingtau 31—36 Tage 
Tsingtau 34—36 Tage 
Tsingtau 30 Tage 
Tsingtau 33—38 Tage 
2. 16. 30. Juni 1085 
jeden Freitag 1035 
5. 19 Juni 3. Juli 10.0. 
11. Juni 2. Juli 8.38 
24. Juni 10.0. 
  
  
8. Samoa. Queenstowpm 21. Juni 19. Juli Apia 29—32 Tage 19. Juni 17. Juli 11.16 
Nachversand 1.0 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts.Lome 26, 25—27, 15. 24. u. letzten jedes 
21 Tage Monats 712 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 9. jed. Mts. 8.56 
Notterdam 7. 20. jed. Monats Lome 20, 21—28 Tage 6. 19. jed. Mts. 934 
(deutsche Schiffe) 
9. Togo. Voulogne s. M111. jedes MonatsLome 16 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
(deuts 9 Schiffe) 
Marseille 12. jedes Monats Cotonou 18 Tage 10. jed. Mts. 10.0. 
v von da ab Landverbindung 
+Bordeaux 25. jedes Monats Cotonou 18 Tage 23. jed. Mts. 1045 
von da ab Landverbindung 
#Liverpool jeden Sonnabend Akkra 15 Tage Donnerstag 934 
  
  
  
von dort weiter auf dem 
Landwege in 4—5 Tagen
        <pb n="644" />
        G 564 20 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
aa###s 
  
  
  
  
  
* Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
— 18/4. Daressalam. 
  
Landungs= Die Post ist fällg Landungs. Die Post ist fällig 
Von hafen in Berlin am Von hafen in Berlin am 
deutsch-Reugninen Neapell 437.23.Juni 27. Jul marshall · Inseln ürret . Juti r- 
veutch os frin ... 8 duni 10* Julis Brindisi. 28. Juni 23. August 
eutsch-Ostafriba Brindisi .Juni &amp; T A# . 
Ansee 1. n. ——— 
Marseille .. 11. 25. Juni 9. Juli 
deutsch-Südwestafrika SouthamptenP. 14. 28. Juni Niaut Liverpool . . 7. Juniüb. Vancouver. 
—·· ....l t, « 
nördl.Tetld.Schutzgeb-Hamburg..6««.-27«.Juni19«·.Juli autschou — uber Sa —* 
" Southampton 19“. Juni 107. Juli Le Havre oder 38*. 10*. 17*. 24*. Juni 
sudl. Teil des Schutzgeb. Southampton 19*. Juni 10*. Juli Queenstown 1 . 13. Juli 
Southampton 7. 14. 28. Juni 2 Eisen- je, Montag, Nittw. u. 
.... o n 
Hamburg . . 17*. jedes Monats Brindisi . .. (üb. Sydney) 28. Juni 
—.——J———5 
m # . 21. Ju 5. Juli LTamld . .· · . ... 
ymou m o. Jun Neapel. . . . (üb. Auckland) - Juni 
ü. S.Francisco 27. Juni 
den Karolinen, I % "% Queenstown üÜl. S. Francisco 27.0 
: Marseille 25. Juni oder 7. .. 
Marianen «-- ». . Hamburg»2.18X.21«.1ed.Mts. 
palau-Inseln 1 Brindisi .28. Juni 23. August loooo Southampton 30,jed. Mis. 
6/4. YVokohama 25/4. — 27/4. Itsukushima 30/4. — 4 5. Tsingtau. 
31/3. Port au Prince 13/4. — 18/4. New Port News. 
„Fürst Bismarck“ 6/4. YDokohama 25/4. — 27/4. Itsukushima 30/4. — 4/5. Tsingtau. 
9/4. Canton 21/4. — 22/4. Macao 24/4. — 30/4. Tsingtau. 
6/4. Dokohama 25/4. — 27/4. Itsukushima 30/4. — 4//5. Tsingtau. 
6/4. Vokohama 25/4. — 27/4. Itsukushima 30/4. — 4/5. Tsingtau. 
10/4. Mossamedes 12/4. — 15/4. Swakopmund 18/4. — 18/4. Lüderitz- 
bucht 4/65. — 6/5. Swakopmund 10/5. — Lüderitzbucht. 
Kiukiang (Yangtse) 12/4. — 13/4. Nganking 15/4. — 16/4. Nanking 
21/4. — 21/4. Tschingkiang 28/4. — 29/4. Shanghai. 
M. S. „Arcona“ 
M. S. „Bremen“ 
M. S. „Bussard“ 1|/4. Daressalam. 2/5. — Durban. 
M. S. „Condor“ 10/3. Sydney. 
M. S. 
M. S. „Iltis“ 31/3. Tsingtau. 
M. S. „Jaguar“ 
M. S. „Leipzig“. 
M. S. „Luchs“ 27/3. Shanghai. 
M. S. „Niobe“ 
M. S. „Panther"“ 27/3. Kapstadt. 
M. S. „Planet“. 13/4. Sydney. 
M. S. „Seeadler“ 14/4. Mozambique 15/4. 
M. S. „Sperber“ 
M. S. „Tiger“ 
Ablösungstransporte: 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Roon"“ des Norddeutschen Lloyd mit dem Ablösungstransport 
für die Besatzung S. M. S. „Condor“ bzw. mit dem abgelösten Besatzungsteil. 
Transportführer: Ausreise: Kapitänleutnant Zirzow; Heimreise: Kapitänleutnant Schütte. 
Melbourne 8/4. — 9/4. Sydney 18/4. — 20/4. Melbourne 21/4. — 23/4. Adelaide 24/4. 
— 28/4. Fremantle 28/4. — Colombo.
        <pb n="645" />
        G 565 20 
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Reise Letzte Nachrichten 
Postdampfer von nach bis 27. Mai 1908. 
„Adolph Woermann“. Delagoa Bay Hamburg am 20. Mai ab Delagoa Bay. 
„Alexandra Woermann“ Gabun Hamburg am 26. Mai ab Lagos. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Anna Woermann“ Calabar Hamburg am 28. Mai in Lagos. 
„Arnold Amsinck“ Kilwa. Hamburg am 19. Mai ab Zanzibar. 
„Carl Woermann“. Accra Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Eduard Bohlen“ Kapstadt Swakopmund am 20. Mai ab Kapstadt. 
„Eduard Woermann“. Hamburg Lüderitzbucht am 2. Juni ab Hamburg. 
„Eleonore Woermann“ Hamburg Duala. am 26. Mai in Sekondi. 
„Erna Woermann“ Hamburg Lüderitzbucht am 27. April in Swakopmund. 
„Frieda Woermann“ Kotonon Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Gertrud Woermann“. Durban Hamburg am 22. Mai ab East London. 
„Hans Woermann“. Hamburg Gabun am 20. Mai in Lome. 
„Henriette Woermann“ Hamburg Kotonou am 15. Mai ab Las Palmas. 
„Irma Woermann“ . Hamburg Burutu am 17. Mai in Lagos. 
„Jeannette Woermann“. Hamburg Burutu am 23. Mai Ouessant passiert. 
„Kurt Woermann“. Assinie Hamburg am 26. Mai ab Sierra Leone. 
„Lili Woermann“ Hamburg Calabar am 13. Mai ab Las Palmas. 
„Linda Woermann“ Hamburg Assinie am 13. Mai in Dakar. 
„Lothar Bohlen“ Accra Hamburg am 22. Mai in Madeira. 
„Lucie Woermann“. Duala Hamburg am 23. Mai ab Teneriffe. 
„Marie Woermann“ Assinie Hamburg am 17. Mai in Hamburg. 
„Martha Woermann“ Hamburg Kotonou am 29. April in Lome. 
„Max Brock“. .. Hamburg Kilwa am 25. Mai ab Aden. 
„Otto Woermann“.. Hamburg Assinie am 26. Mai Dover passiert. 
„Paul Woermann“. Accra Hamburg am 14. Mai ab Sekondi. 
„Thekla Bohlen“ Hamburg Calabar am 30. Mai ab Hamburg. 
„Khalif"“. Lüderitzbucht Calabar am 20. Mai in Hamburg. 
„Khedive“. Hamburg Lüderitzbucht am 11. Mai ab Las Palmas. 
„König“ Hamburg Gabun am 26. Mai Cuxhaven passiert. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“. Rio Nunez Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Edea“ Burutu Hamburg am 21. Mai ab Las Palmas. 
„Kamerun" Gabun Hamburg am 21. Mai in Hamburg. 
„Lome“ Hamburg Kotonon am 1. Juni ab Hamburg. 
„Otavi“ Lüderitzbucht Hamburg am 23. Mai ab Lagos. 
„Swakopmund“. Mossamedes Hamburg am 16. Mai in Gabun. 
„Togooe. Hamburg Mossamedes am 24. Mai in Las Palmas. 
„Windhuk" Hamburg Delagoa Bay am 26. Mai in Southampton. 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun“ Hamburg Nio Nunez am 25. Mai in Antwerpen. 
„Henner“ Hamburg Rio Nunez am 14. Mai in Dakar. 
„Immo“ Hamburg Accra. am 28. Mai in Sierra Leone. 
„Ingbert“. Mossamedes Hamburg am 22. Mai in Hamburg. 
„Ingo" Calabar Hamburg am 22. Mai ab Las Palmas. 
„Ingraban“. Lüderitzbucht Hamburg am 11. Mai in Hamburg. 
„Irmfried" Hamburg Mossamedes am 19. Mai in Sao Thomé. 
„Ivoo Hamburg Rio Nunez am 23. Mai ab Dakar. 
„Walburg“ Mossamedes Hamburg am 21. Mai in Lagos.
        <pb n="646" />
        W 566 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
mitgeteilt durch von der Zeudt'sches Kolonialkontor G. m. b. P., Berlin W.6d. 
Telephon: Amt 12 9229 und 9224. 
Telegramm-Adresse: „Heydtbank". 
26. Mai 1908. 
  
  
  
  
  
  
  
vor- 
Grün- Kapital #es. lete Atte Nachfrage Angebot 
jahr Mark jahr,dende dende % % 
1906 1250 000 1. 10. — 10 Afrilanische Kompagnie A.-S. — 108 
1906 2 000 O00 J. 1—4 4 Borneo-Kautschuk-Compagnie A.-G. —1 80 
1905 1200 O000ä 4. ·0 DKLentralafrikanische Bergwerksgesells chaft — 95 
1905 600 000 1. 1. 5 5 Centralafrikanische Seengesellschaft — 105 
1890 1 500 0O00 HP. 110 22 China-Export-, Import= u. Bank- Compagie 260 — 
1891 2600000 1. 10.. 7 7 KChocold Plantagen-Gesellschaft 88 92 
1905 220 000 TU. 13 20 Debundscha-Pflanzung .. — 150 
1900 418 000/0. 1. 7 7 Deutsche Agaven-Gesellschaft — 103 
1878 2 750 O00 H. 1 1 20 Deutsche Handels= und Plantagen-Gesellschaft 
der Südsee-Inselln 172 177 
1885 2 000 O00d U. 4 20 20 Deutsche Colonial-Gesellsch. für Sthwese-mrik 190 200 
1907 2 500 O000 U. 111— 0 Deutsche KautschukAktiengesellschaft .. — 55 
1902 1000000 1. 1. 0 „ Deutsche Samoa-Gesellschaftt — 75 
1902 1000000 1. B5. 1 2Deutsche Togogesellschaft . . — 80 
1885 3 721 000 —U. 18½ 5 Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft Stamm-Ant00 102 
3 000 000 5 5 do Vorzugs-Anteil01 103 
1886 400 O000 . 1. 0 0 Deutsch-Ostafrikanische Plantagengesellschaft — 12 zsfr. 
– — do. Vorz.-Aktien — 80 
19011 495 00. 118½½ Deutsch-Osorikanische 3½⅛½ % Schuldverschrei- 
bungen (vom Reich sichergestellt) . 90 91 
1897 2250 O00) . 1. 4 5 Deutsch-Westafrikanische Handelsgesellchaft — 100 
1899 4000000 1. 1. 0 —0 Gesellschaft Nordwestkamerun — M 20.— 
360 000 0 0 do do . 1. — M 10.— 
1898 1 000 00MM. 1. ·0 Gesellschaft Südkamerun. TLit. A. — 105 
1 000 000 10 0 do . Lit. B. — 90 
1889 2000000 1. 10. 0 0 Guadenala Plantagen-Gesellschaft — 25 
1897 1153 000 1. 1. 0 OHanseatische Kolonisationsgesellschaft. — 40 
1889 8000000 1. 10. 0 0 Hanseatische Plantagengesellschaft. — 30 
1887 1 200 00M. 1115 20 Jaluit-Gesellschaft, geteilte Aktien 130 135 
Genußscheiin N 1200,—M 1275,— 
1898 604 000 1. 7. 0 0 22 Sakarre Stamm-Aktien. — 15 
447 000 do Vorzugs-Aktien — 40 
1904 1 000 00HM. 11 ·0 KamerndoVergwerksbaztienor ellschaft — 35 
1906 3 000 00M. 1— 4 Kamerun-Kautschuk-Compagnie — 75 
1903 1 000 000 HM. 1.1— Kautschuk--Pflanzung Meanja A.-G. — 35 
1899 1100000 1. 7. 0 —0Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft 70 75 
1885 6 000 O000 . 4. ·0 —0Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile . 93 — 
0 0 Stamm-Anteile — 38 
1906 1200000 1. 1. — — sOstafrita--Kompagnie .. — 85 
190421 000 OC00 1. 1. 3 3 Ostafrikanische Ei enbahnges elsschaft Anteile 
(vom Deutschen Reiche mit 3% *“ und 
120% Rückzahlung garantiert) 102 103 
1900200 O000 . 4. ·0 10 Otavi-Minen= und Eisenbahngesellichoft 119 123 
1902 125 0000. 1.0 40 Pacific Phosphate Co. 7 Sös.b7# 15s . 
1897 2 000 O000 10. 5 6 FHPlantagengesellschaft Concepcion — 86 
1895 1500000 1. 1. 0 Rheinische Handei-Plantagenges enschat. – 35 
1903 800 O0C00 1. 0 0 Safata-Samoa-Gesellschaft — 75 
1905 2000000 1. 4 4 Samoa-Kautschuk-Conipagnie — 85 
1897 500 000 1. 0 0Sigi Pflanzungs-Gesellschaft 70 80 
19000 500 000/. 7. 0 —00 South African Territories 4sh 4 sh 6 d 
18922000 000% 7. 0 0 South West Africa Co. 17 sh 18 sh 
1893 869 100. 4. 0 0 „Usambara Kaffeebangesellshast Stamm-Anteil5 zsfr, 30 zsfr 
142 200 0 0 Vorzugs-Anteile 45 zsf. — 
1897 1 500 000. 1. ·0 ·0 Westafritanisch Pflanzungsgesellschaft Bibundi 
Stamm-Anteile 83 — 
600 000 0 6 do Vorzugs-Anteile — 105 
1897 4500 000 1. 1. 0 0 Westafrikanische Pflanzungsgesellschaft Victoria 
zusammengelegte Stamm-Aktien — 50 
do Vorz.-Aktien — 105 
1895 1800000 1. 1. 0 0 (Westdeutsche Handels- und Plantagengeselshaft · 
Duiseloxs. 65 70. 
  
  
3 jeder Art von Auskunft ist obenstehendes Bankhaus stets pern bereit. 
—#— 
— —
        <pb n="647" />
        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Berausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
le. Jabrgang Berlin, den 15. Juni 1908. Uummer 12. 
e Zeusschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Dertelben werden als Beihefte belgefügt. die mindescus 
dun vuerielfäört! erschinen## „NMiteilungen aus den deutschen Schutzgchieten-, herausketchen Dr. ##t 
oner “z bin , für dge Fou Huiglbian mit den Beiheften. bririhgt 1un 
Lost a dum Bul ungen Schitan id durch die Ver##gsbu bon dlun unge, ) M. 4 r Deu n 
g h M. 5.— für dle Länder de tpostvereins. — Sulchüngen und Anfra 
der deutschen Sucb audln und —— 
sind an Auent Eissechue ebun Hterrai•h von gheent Siegfried Mittler und Scher wewentt ##es. Kochstraße 68—71, zu vesten 
Inhalt: Amtlicher Teil: Verord#ung. betr. die Zuständigkeit der Reichsbehörden zur Ausführung des Neichs- 
beamengesetzes. Vom 2.1. April 1908 S. — Personalien S. 568 
Nichtamtlicher Teil: Kamerun: en Bau der Manengubabahn S S. 571. 
drutsch- Ostafrika: Die zentralafrikanische Ewerl ition S. H. des Herzogs Adolf Friedrich zu Mecklenburg- 
Schnerin S. 571. — Nachweisung der Brulto-Einnahmen bei den Küstenzollstellen von Deutsch-Ostafrika im Monat 
Mar# 1908 S. 576. — Ubersicht über die Vewegung des Handels des deutsch- ostafrikanischen Schutgebicts über die 
Follsrellen der Vinnengrenze im III. Viertel des Kalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im gleichen 
Beimaum des Vorjahres S. 577. 
## Erneuter Ausbruch der Pest an der Goldküste S. 577. 
reutsch= Südwestafrika: Von der Eisenbahn Wverihbucht —wKeetmanshoo“ (mit zwei Abbildungen) S. 580. — 
Uau w74 Eröffnung der Bahn Ötavi.—Grootfontein 
itsch= Neuguinca: Eine Irrfahrt von den V Senkerolinen nach Formosa S. 580. — Die deutsche Marine= 
Errsd büon 1907/09 S. 581. 
(blonialwirtschaftliche Mitteilungen: Deutsch-koloniale Baumwoll= Unternehmungen S S. 582. — Weiteres 
aus dem Arbeitsbereich des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees S. 589. — Vom fünften internationalen Baumwoll= 
tongreß in Paris S. 591. — Deutsche Kolonial-Eisenbahnbau= und Betriebs: Gesellschn S. 501. — Gibeon-Schürf- 
und andels-Gesellschaft S. 593. — Rilimanjaro-Pflanzungs-Gesellschaft S. 597. — Aus dem „Tropenpflanzer“ S. 500. 
E 
us fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Neisanbau in Argentinien S. 599. — Asphaltlager 
in * erilo S. 600. — Die Quebrachoextrakt: Industrie im Amtsbezirke des Kaiserlichen Vizekonsulats in Santa Elena 
(Arge Antinien) S. 600. — Petroleumvorkommen in der Tranjeflußtolomie S. 600. — Holzausfuhr aus Kuba S. 600. 
v der Landel Britisch-Indiens während des Jahres 1007/08 S. 601. — Der Handel Neuseeland im Jahre 1907 
1#om. — Die Bevölkerungs zahl und die Finanzen Neuserland“ im Jahre 1907 S. 604 Außenhandel Neukale- 
domens im Jahre 1907 S. 604. — Stranßenzucht“ in Arkansas S. 605. — Aushebung der Ankergelder in 
Französisch= Westafrika S. 605. — Zollerhöhung für Feuerwaffen in Süd-Nigeria S. 605. — Erleichterungen der 
Sonehnsbehingungen für die Benguella-Eisenbahngesellschaft S. 605. — Eisenbahnbau auf Süo Thomé (Golf von 
nea) S. 60. 
Verschiedene Mitteilungen: Das koloniale Verwaltungssystem Frankreichs S. 606. — Landpolitik auf 
Lawai S. 610. — Neue Hasenordnung in Melbourne S. 610. — Offnung des Lafens von Tanagrogot (Basir) für 
den dandel S. 610. — Neues Kabel zwischen Cadiz und den Ranarischen Inseln S. 610. — Literatur S. 611. 
Lieramur- Verzeichnis S 611. — Verkehrs-Nachrichten S. 611.— Schiffsbewegungen S. 614. — Kurse veutscher 
Lolonialwerte S. 616. — Anzeigen. 
lll Amtlicherceillll 
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verordnung, betr. die Juständigkeit der Reichsbehörden zur Kusführung des 
Reichsbeamtengesetzes. 
Vom 24. April 1908. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw. 
odnen im Namen des Reichs auf Grund des § 159 des Reichsbeamtengesetzes (Reichs-Gesetzbl. 
907, S. 245), was folgt: 
beb Das der Verordnung vom 27. Dezember 1899, betreffend die Zuständigkeit der Reichs- 
benhürsen zur Ausführung des Gesetzes vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzbl. S. 730) beigegebene, 
urch die Verordnungen vom 11. Mai 1901 (Reichs-Gesetzbl. S. 173), 10. Febrnuar 1904 (Reichs-
        <pb n="648" />
        W 568 2e0 
Gesetzbl. S. 57) und 1. Juni 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 732) berichtigte Verzeichnis wird nach Maß- 
gabe des anliegenden Verzeichnisses abgeändert. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Jnsiegel 
Gegeben Achilleion, Corfu, den 24. April 1908. 
(L. S.) Wilhelm. 
Fürst von Bülow. 
Unter I. Oberste Reichsbehörden 
tritt hinzu: 
14. das Reichs-Kolonialamt. 
  
Personalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Ersten Referenten bei dem 
Kaiserlichen Gouvernenient von Deutsch-Ostafrika Regierungsrat Carl Detlef v. Winterfeld den 
Charalter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen. 
  
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Finanz- 
direktor bei dem Gouvernement von Deutsch-Südwestafrika Gustav Pahl gelegentlich seines Aus- 
scheidens aus dem Kolonialdienst den Charakter als Kaiserlicher Finanzrat zu verleihen. 
Uachruf. 
Am 13. Mai d. Is. starb nach langem schweren Leiden der Kaiserliche Hofrat im Reichs- 
Kolonialamt 
Albert Michalsku 
im 49. Lebensjahre. 
Seit dem Jahre 1888 gehörte Hofrat Michalsky dem Auswärtigen Amte, später dem 
Reichs-Kolonialamt an. Sein unermüdlicher Fleiß, seine Pflichttreue und hervorragende Tüchtigkeit 
sicherten ihm stets die volle Anerkennung seiner Vorgesetzten; strenger Gerechtigkeitssinn und liebens- 
würdiges Auftreten erwarben ihm Achtung und Liebe bei seinen Mitarbeitern und bei allen, welche 
dienstlich mit ihm in Berührung kamen. Ein ehrendes Andenken wird ihm dauernd bewahrt bleiben. 
Berlin, den 2. Juni 1908. 
Reichs-Kolonialamt. 
J. V.: 
v. Lindegquist. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 2. Juni 1908. 
Petoldt, Königlich Sächsischer Assistenzarzt beim Schützen (Füfilier)-Regiment Prinz Georg Nr. 108, und 
Dr. Ruschhaupt, Marine-Oberassistenzarzt der Reserve, werden, ersterer nach erfolgtem Ausscheiden 
aus der Königlich Sächsischen Armee mit Patent vom 24. Dezember 1906 und leßzterer 
nach erfolgtem Ausscheiden aus der Marine, als Oberarzt mit Patent vom 16. September 
1905, mit dem 11. Juni d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
A. K. O. vom 8. Mai 1908. 
Kochanowski und Düvel, Imendantmaß essoren, zu Intendanturräten mit einem Rangdienstalter 
vom 14. Apiil 1908 ernan
        <pb n="649" />
        G 569 20 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 22. Mai 1908. 
Rosenbaum, Feldintendantursekretär, am 30. April d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche 
der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (Intendantur XIV. Armeekorps), aus der 
Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 23. Mai 1908. 
Schulze (Otto), Proviantamtsassistent, am 31. Mai d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche 
der Königlich Sächsischen Heeresverwaltung (Proviantamt Riesa), aus der Schutztruppe 
ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 30. Mai 1908. 
Bailleul und Kieckhäfer, Feldintendantursekretäre, der Titel Ober-Intendantursekretär mit einem 
Dienstalter vom 2. Mai 1908 verliehen. 
4 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden und Ehrenzeichen zu 
erteilen, und zwar: » 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt: 
des Großherzoglich Mecklenburgischen Militärverdienstkreuzes 2. Klasse: 
dem Oberstleutnant Quade, Stabsoffizier in der Stellung eines Regimentskommandeurs, 
dem Hauptmann Jördens. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
der Königlich Württembergischen silbernen Militärverdienstmedaille: 
dem Sanitätsunteroffizier Keitel; 
des Ritterkreuzes des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens: 
dem Leutnant Keil. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichsordens 
mit Schwertern: 
dem Leutnant v. Döhn; 
der Königlich Württembergischen silbernen Militärverdienstmedaille: 
den Unterzahlmeistern Hauer, Hoche und Wilhelm, 
den Unteroffizieren Krauskopf und Hepfer und 
dem Reiter Odenwald; 
des Großherzoglich Mecklenburgischen Militärverdienstkreuzes 2. Klasse: 
dem Oberstleutnant v. Estorff, Kommandeur der Schutztruppe, 
dem Major Maercker, Kommandeur des Nordbezirks, 
dem Hauptmann v. Zülow und 
dem Gefreiten Böttcher; 
des Großherzoglich Mecklenburgischen Militärverdienstkreuzes 2. Klasse 
am roten Bande: 
dem Feldlazarettrendanten Lagemann; 
des Ehrenritterkreuzes 2. Klasse mit den Schwertern des Großherzoglich Olden- 
burgischen Haus= und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: 
dem Bekleidungsamtsassistenten Strodthoff; 
des Ehrenkreuzes 2. Klasse mit den Schwertern des Großherzoglich Oldenburgischen 
Haus= und Verdienstordens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig: 
dem Unteroffizier Gloe;
        <pb n="650" />
        570 
des neben dem Herzoglich Braunschweigischen Orden Heinrich des Löwen 
gestifteten Verdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern: 
dem Unteroffizier Dieboldt und 
dem Gefreiten Lembrecht; 
des Komturkreuzes 2. Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens 
mit Schwertern: 
dem Major Pierer; 
der Fürstlich Lippischen goldenen Verdienstmedaille mit Schwertern auf dem Bande: 
dem Unterzahlmeister Rackelmann. 
  
Deutsch-Ostatrika. 
Der Förster Hoffmann wird am 20. Juni 
in „am die Ausreise nach Deutsch-Ostafrika 
antreten 
Die Wiederausreise nach Ostafrika haben am 
15. Juni angetreten: Rektor Blank, komm. 
Zollamtsassistent II. Kl. Mensing, komm. Bureau- 
assistent II. Kl. Ludw. Schneider, Maschinist 
Engel. 
In Ostafrika neu eingetroffen: am 11. April 
die komm. Sekretäre Scheffler und Paul; am 
1. Mai Reg. Baumeister Koenig. 
Ostafrika haben am 10. Mai mit Heimats- 
urlaub verlassen: Lehrer Andres, Vermessungs- 
assistent Leopold, Wegebautechniker Bauer, 
Tiefbautechniker Kroymann, Förster Lichten- 
berg. 
  
Mit Heimatsurlaub sind in Neapel eingetroffen: 
Am 5. Mai 1908: Feldwebel Daubenspeck; 
am 27. Mai 1908: Unteroffizier Rauscher. 
Die Ausreise in das Schutzgebiet haben am 
25. Mai 1908 von Neapel aus angetreten: Sa- 
nitätssergeant Oberhoffer und Sanitätsunter- 
offizier Christ. 
kK#merun. 
Die Ausreise bzw. Wiederausreise nach Kamerun 
haben am 0p. Juni angetreten: Chemiker Dr. 
Fickendey, prakt. Arzt Dr. Lubenau, Gerichts- 
assessor Krohne, Materialienverwalter Gerlach, 
Lazarettgehilfe Schulz, Gärtner Stoessel. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder 
eingetrofsen: die Stationsleiter Frank und 
Liebert, Sekretär Meincke, Geologengehilfe 
Neu, Steuermann Janssen, Gärtner Schelske. 
Mit Heimatsurlaub haben das Schutzgebiet 
verlassen: Bezirksamtmann v. Krosigk, Re- 
gierungsarzt Dr. Külz, Regierungsrat Dorbritz, 
  
Bautechniker Beyer, Gouvernements-Architekt 
Peuckert, Stationsassistent Nikolaus Müller, 
Sanatoriumsverwalter Lückerath, Sekretär 
Meyer, Lehrer Steffen, Senne Eberhard. 
Mit Heimatsurlaub ist am 31. Mai 1908 in 
Hamburg eingetroffen: Oberleutnant v. Stephani. 
  
Togo. 
Aus Togo ist mit Heimatsurlaub eingetroffen: 
Sekretär Mohr. 
Deutsch-Südwestatriha. 
Die Ausreise nach Südwestafrika haben am 
11. Juni angetreten: Feldmesser Stübner und 
die Polizeisergeanten Taenzer und Link. 
Eingetroffen im Schutzgebiet am 16. April 
die Polizeisergeanten Franiczek, Stachowitz, 
Stade, Kähler, Meier. 
Abgereist auf Heimatsurlaub sind: am 1. Mai 
ab Swakopmund: der Bezirkssekretär Lang; am 
8. Mai ab Lüderitzbucht: der komm. Bezirksamt- 
mann Böhmer; am 9. Mai ab Swakopmund: 
der Polizeiwachtmeister Rößler und der Polizei- 
sergeant Möhring. 
  
  
Eingetroffen auf Heimatsurlaub fsind: am 
28. Mai in Antwerpen: der komm. Bezirksamt- 
mann Böhmer; am 30. Mai in Hamburg: der 
Polizeiwachtmeister Rößler, die Polizeisergeanten 
Möhring und Knabe. 
  
Etatsmäßig angestellt sind als Zollamts- 
assistenten die bisherigen komm. Zollamtsassistenten 
Pätzold und Kübart. 
Polizeisergeant Rausch ist mit Wirkung vom 
1. April 1908 ab zum Polizeiwachtmeister er- 
nannt worden. 
Ernannt sind zu Polizeiwachtmeistern die bis- 
herigen Polizeisergeanten: Schuchholz, Kittel- 
mann, Kuhfeldt und Kraatz.
        <pb n="651" />
        G 571 20 
Als Polizeiwachtmeister sind vertraglich ange- 
nommen: Donicht und Knoche. 
Als Polizeisergeanten: Daecke (Paul), Kunow, 
Boll, Kratz, Eisold, Kling, Unger, Pod- 
schadly und Schuchholz. 
Der Werftverwalter Theodor Mayer ist mit 
Ablauf des Monats Februar d. Is. aus dem 
Gouvernementsdienst ausgeschieden. 
  
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
Am 10. Mai 1908 in Hamburg: die Stabsärzte 
Dr. Schiepan und Dr. Fi 
scher; 
1908 in Neapel: Oberleutnant 
am 27. Mai 
v. Elpons; 
am 30. Mai 1908 in Hamburg: Hauptmann 
Willeke, die Oberleutnants Krautwald und 
Oberg, die Leutnants v. Münstermann 
  
und Müller, 
Dr. Greiff. 
die Oberärzte Dr. Frief und 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Hamburg aus angetreten: 
Am 2. Juni 1908: Oberveterinär Fuchs; 
am 10. Juni 1908: Oberveterinär Just. 
Deutsch-Neugulnea. 
Der Polizeimeister Kammerich wird am 
17. Juni 1908 die Ausreise nach Neuguinea 
antreten. 
  
Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder- 
eingetroffen: Am 15. Februar 1908 der kommists. 
Regierungsarzt Dr. Danneil; am 17. März die 
kommiss. Polizeimeister Adelmann und Schaper. 
  
HMichtamtlicher Tei#blnen, 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebleten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Kamerun. 
Vom Bau der Oanengubabahn. 
Der Stand der Arbeiten war nach einem 
Bericht des Gouvernements zu Anfang April 
folgender: 
Die Räumungsarbeiten auf der Bahnstrecke 
sind bis Kilometer 100 beendet. Die Erdarbeiten 
sind bis Kilometer 60 im großen und ganzen 
fertiggestellt. Der Oberbau ist bis zur Bomono-= 
brücke auf Kilometer 9,5 vorgestreckt. An dieser 
Brücke selbst ist mit der Ausführung der Pfeiler 
begonnen worden. Ebenso wird für eine zweite 
größere Brücke über den Mombebach an der 
Herstellung der Pfeiler gearbeitet. 
Die Telephonleitung ist bis Kilometer 35 
fertiggestellt. 
Auf dem Ausgangsbahnhof der Bahn, Bona- 
beri, sind die Beamtenwohnhäuser für Europäer 
und für Farbige sowie das Betriebsleitungs= und 
das Empfangsgebäude fertiggestellt. Der Lobo- 
motivschuppen und die Werkstatteinrichtung daselbst 
sind schon seit längerer Zeit im Betriebe. 
  
  
Deutsch-Ostafrika. 
ble zentralafrikanische Sxpedition S. 5P. des berzogs 
Rdol Friedrich Zzu Oechlenburg-Schwerin.“) 
Irumu, 21. März 1908. 
Am 6. Februar brachen wir in Begleitung 
des belgischen Leutnants Vériter von Béni zum 
Ruwensori auf. 
Zu unserem Bedauern war Oberleutnant Weiß 
durch ein bösartiges Leberleiden genötigt, in Ka- 
sindi die ärztliche Hilfe des italienischen Arztes 
des Bénidistriktes in Anspruch zu nehmen, der 
dort bei dem durch ein Renkontre mit einem 
Büffel verunglückten Dr. v. Raven weilte. Leider 
traf kurz darauf die ärztliche Bestätigung unserer 
Befürchtung ein, die eine sofortige Rückkehr beider 
Patienten nach Europa zur Vermeidung einster 
Gefahren für unerläßlich hielt. Der Ausfall beider 
Herren bedeutete für die Expedition einen empfind- 
lichen Verlust, da für den Bakteriologen und vor 
allem für den Topographen der Albert-See und 
die Kongo-Route manch interessantes und wichtiges 
Arbeitsfeld geliefert hätten. 
Der Abend des ersten Marschtages brachte uns 
endlich wieder einmal das klare Bild des Ruwen- 
sori, das uns — trotz unseres langen Aufenthaltes 
*) Auszüge aus den Reiseberichten des 
Herzogs in der- „Täglichen Rundschau-. Bgl. „ 
2u 0 Nr. 3 S. 111 ff., Nr. 7 S. 331 ff. und Hi# bd 
S. 4
        <pb n="652" />
        G 572 20 
in seiner Nähe — wegen starken Dunstes nur 
dreimal vergönnt gewesen war. 
Der Marsch führte in kleineren Etappen über 
wellenförmiges Terrain durch verbrannte Matete 
(Elefantengras) und später durch ausgedehnte 
Bananenpflanzungen, die viele Elefanten beher- 
bergten, bis an den Fuß des gewaltigen Gebirgs- 
stockes, wo der Weg sich im enorm hohen Ma- 
tetegras verlor, so daß er erst durch Askaris 
ausgeschlagen und für die nachfolgenden Lasten 
passierbar gemacht werden mußte. 
Die spärlich vertretene Bevölkerung zeigt hier 
noch große Scheu vor dem Europäer; wir be- 
kamen keinen Führer, alle Hütten standen ver- 
lassen. Endlich gelang es uns, einen Mann, der 
sich durch unser plötzliches Erscheinen hatte über- 
raschen lassen, als Führer zu dingen, nachdem 
wir ihn durch gütliches Zureden und kleine Ge- 
schenke von unseren friedlichen Absichten überzeugt 
hatten. Ein steiler, kurzer Anstieg, wiederum 
durch das hohe Gras, brachte uns auf 1500 m 
Höhe, wo an einer Quelle gelagert wurde. 
Da es die Aufgabe der beiden Herren Doktoren 
(Schubotz und Mildbread) war, den Westhang des 
Ruwensori in möglichst hohe Regionen hinauf 
floristisch und faunistisch zu untersuchen bzw. zu 
den Stuhlmannschen Sammlungen Ergänzungs- 
material zu schaffen, so richteten sie weirer ober- 
halb ein Standlager ein. Leutnant v. Wiese, 
Vériter und ich zogen weiter nordwärts, um 
Fühlung mit der kongolesisch-englischen Grenz- 
kommission zu bekommen, die zwecks Festlegung 
des 30. Meridians in Kiagodé, zwei Stunden 
nordwestlich von Mboga und am Semliki in 
Standlagern arbeitete. 
Der Weg führt hart am Fuße des Ruwensori 
entlang und war unglaublich schlecht. Die ersten 
Tage war er ständig durch 5 bis 7 m hohes Ma- 
tetegras überwuchert, das keinen Lufthauch durch- 
ließ, so daß eine entsetzliche Temperatur in diesen 
„Mauern“ herrschte, durch welche wiederum Schritt 
vor Schritt mit den langen Buschmessern der Pfad 
geschlagen werden mußte. 
Am dritten Tage wurde wieder die Waldzone 
berührt, die uns auch fernerhin bis hinter den 
Semliki nicht mehr verließ. Es war ein rechter 
Unglückstag. Nachdem wir zunächst einen außer- 
ordentlich steilen Anstieg — wie sich bald heraus- 
stellte, gänzlich unnötigerweise — mit größter 
Anstrengung hinaufgekrochen waren, hatte ich beim 
Abstieg das Unglück, daß meine rechte Hand von 
einem Ubereifrigen für eine Liane angesehen wurde. 
Er ließ darauf einen wohlgezielten Axthieb her- 
untersausen, so daß ich mit dem Arm in der 
Binde für die nächsten vierzehn Tage zu völliger 
Tatenlosigkeit verurteilt wurde. Leutnant Vériter 
stürzte gleich darauf in eine überdeckte Elefanten- 
  
grube und verletzte sich an der Schulter, worauf 
die mit Mühe angeworbenen Führer (schuldbewußt 
ob verbotener Fallenanlage) auf Nimmerwieder- 
sehen im Busch verschwanden. So suchten wir 
uns aufs Geratewohl einen Weg — den richtigen 
hatten wir verlassen und noch nicht wiedergefunden 
— bis zu einem in der Nähe herabstürzenden 
Wicdbocl. an dessen kühlendem Wasser im Schatten 
der Urwaldbäume ein hübscher Platz für die Zelte 
geschlagen wurde. Patrouillen fanden dann den 
richtigen Pfad. 
Ein Nachtmarsch bei schönstem Vollmondschein 
brachte uns dann endlich am siebenten Tage nach 
Spenge am Semliki, der hier in schöner 
Waldszenerie in ansehnlicher Breite und Schnellig- 
keit vorübergleitet. Der Semliki ist auch hier 
sehr fischreich. 
Die Temperaturen fingen an, drückend zu 
werden und steigerten sich hier auf 55 Grad 
Celsius, während sie des Abends selten unter 
28 Grad Celsius fielen. Die ständig erwartete 
große Regenzeit setzte noch immer nicht ein. Mit 
Ausnahme eines starken Regenkäges am Ruwen- 
sori konnten nur einige ganz unbedeutende kleine 
Schauer registriert werden. 
Am 19. Februar wurde Mboga erreicht. 
Dieser Platz liegt im neutralen Gebiet und an 
der großen Route Irumu— Fort Portal—Entebbe; 
er ist somit für Elfenbein= und Kautschukhandel 
(erlaubten und unerlaubten) wie geschaffen. Eine 
Anzahl Inder verkaufen in geräumigen Läden 
allerhand Gegenstände, die bei der Nähe der 
beiden Grenzkommissionslager auch lebhaft umge- 
setzt werden, aber in Wahrheit nur Aushänge- 
schilder für den Handel mit der erwähnten loh- 
nenderen Ware find, der denn auch ganz offen 
und mit bedeutenden Einkünften betrieben wird. 
Zwei Stunden nordwestlich liegt, wie erwähnt, 
das belgische Hauptlager der Kommission auf dem 
Berge Kiagodé, bei der Residenz des jungen 
Sultans Tabaru, der uns eine Strecke Weges 
mit seinem Gefolge entgegenkam. Nach einem 
erquickenden Ritt durch den taufrischen Morgen 
konnten wir im hübsch aus Matete-Häusern und 
ebensolchen Banda errichteten Lager den liebens- 
würdigen belgischen Offizieren die Hände schütteln. 
Der Kommandant Bastien, den eine Dienstreise 
zu seinen englischen Kollegen an den Semliki ge- 
führt hatte, traf ebenfalls bald darauf ein. 
Die Arbeiten der Kommission, die endgültige 
Festlegung des 30. Längengrades als Grenze 
zwischen dem kongolesischen und englischen Gebiet, 
sind in der Hauptsache nunmehr beendet, so daß 
die Herren Ende März ihrer Abberufung ent- 
gegensehen, während die genaue Ausmessung einem 
auf dem Wege hierher befindlichen Astronomen 
übertragen worden ist.
        <pb n="653" />
        G 573 20 
Die hohe Lage Kiagodés gewährt einen pracht- 
vollen Rundblick. Da noch das Lager der engli- 
schen Kommission zu besuchen war, konnten wir 
uns nur einen kurzen Aufenthalt hier gestatten. 
Anfangs ging es auf der Wasserscheide zwischen 
Kongo= und Nil-Gebiet entlang; dann verließen 
wir dies schöne und klimatisch angenehme Hoch- 
plateau und stiegen in die Semliki-Ebene hinab, 
deren drückende Hitze sich nun doppelt fühlbar 
machte. Das Flußtal ist hier viele Kilometer 
breit, mit kurzem Gras und lichtem Busch be- 
standen. Der Wildreichtum ist recht bedeutend, 
der Artenreichtum aber gering. Moor-Antilope, 
Riedbock und Hirsch-Antilope sind die hauptsäch- 
lichsten Vertreter, von Wildschweinarten das 
Fluß= und Warzenschwein, von Federwild vor- 
wiegend Perlhuhn und kleine Trappe. 
In dem weitläuftig angelegten Lager angelangt, 
wurden wir vom Kommandanten Colonel Bright 
und seinen Herren aufs liebenswürdigste empfangen 
und alsbald zu einem opulenten Lunch in der 
geschmackvoll eingerichteten und dekorierten Banda 
gebeten. 
Am 26. Februar verließen wir das englische 
Lager, um, nach Norden weitermarschierend, im 
allgemeinen dem Laufe des Semliki auf dem 
linken Ufer folgend, den Albert-See zu erreichen, 
wo wir uns in Kissenyi, einem früheren Lager 
der Kommission, einquartierten. Dieser Platz hat 
jetzt insofern Bedeutung erlangt, als er, ebenfalls 
an der großen Route Irumu —Entebbe im engli- 
schen Gebiet liegend, mit dem Ostufer des Sees 
durch eine Dampfbarkasse in direkter Verbindung 
steht. Ein Goanese, Agent der Firma Hansing 
in Entebbe, regelt den Güterverkehr. Alle von 
dort für Irumu oder Kilo bestimmten Lasten 
nehmen neuerdings diesen Weg. Eine große 
Anzahl der für den letzteren, goldreichen Ort 
bestimmten Schienen und Feldbahnen wurden 
letzthin hier hinüberbefördert. Mangel an Trägern 
verhindert dann freilich meist die baldige Weiter- 
beförderung. Die Dampfbarkasse hat regelmäßigen 
Verkehr auf dem See und dem Nil zwischen 
Butiaba und Nimule. Einmal im Monat wird, 
wohl meist nur im Bedarfsfalle, Kissenyi an- 
gelaufen. 
In Mahagi, dem einzigen kongolesischen 
Platz am Nordende des Sees, liegen ferner noch 
zwei neue, zum Rudern und Segeln eingerichtete 
Stahlboote der Belgier. Weitere Verkehrsmittel 
sind die in allen Größen vertretenen Einbäume, 
deren Form von der üblichen nicht abweicht. 
Der Marsch bewegte sich hart an den West- 
bergen des zentralafrikanischen Grabens, während 
östlich sich die nach der Mündung des Semliki 
immer breiter werdende Ebene ausdehnt. Der 
Wildreichtum ist im allgemeinen mit dem am 
  
Albert-Edward nicht zu vergleichen; zumal das 
Wassergeflügel steht hier erheblich zurück. Die 
vorerwähnten Tiergattungen bilden auch hier das 
Hauptkontingent. Auf den Sandbänken des Semliki 
glückten uns mehrere Teleaufnahmen von dort in 
großen Mengen in der Mittagssonne ruhenden 
Krokodilen; es gewährte dann einen wunderbaren 
Anblick, wenn nach dem Schuß die ganze Gesell- 
schaft sich überstürzend im Flusse verschwand. 
Der Albert-See ist außerordentlich fischreich. 
Der Fang mit Netzen wird von den Eingeborenen 
mit Vorliebe betrieben. Flußpferde sieht man 
häufig, während Krokodile die Flüsse oder deren 
Mündungen mehr zu bevorzugen scheinen. 
Die Bevölkerung besteht hier aus Walegga, 
die sich bis über die westlich liegenden, ziemlich 
bedeutenden Anhöhen ausdehnen, während das 
dann weiterhin nach Westen liegende Hochplatean 
hauptsächlich Bawira= und Bawischa-Leute be- 
herbergt. Ihre Kleidung ist sehr einfach — ein 
schmaler Schurz bei den Männern, bei den Wei- 
bern eine dünne Perlenschnur um die Hüften. 
Vereinzelt sieht man etwas Schmuck, so Hals- 
bänder aus Leder mit Kaurimuscheln. Alte 
Bawira-Frauen tragen vielfach recht ansehnliche 
flache, runde Holzscheiben in der Oberlippe, die 
fast wagerecht vom Gesichte abstehen. Man nimmt 
an, daß diese Sitte sich aus der Araberzeit er- 
halten hat, da so entstellte Weiber naturgemäß 
als Sklavinnen keine Bewunderung finden konnten. 
Tatsächlich sieht man denn auch diese Verunzie- 
rungen bei jungen Mädchen nur noch ganz ver- 
einzelt. 
Über den erwähnten Bergrücken ging es dann 
in teilweise recht steilem Anstieg von Kissenyi nach 
Westen hinüber. Endlich oben angelangt, fühlten 
wir eine erfrischende Brise, die den Marsch nach 
Lydjumbo erleichterte. Hier teilen sich die Wege 
nach Irumu und Kilo. Ein Rasthaus aus 
Matete und Lehm dient Liebhabern solcher Quar- 
tiere zur Unterkunst. Ahnliche Rasthäuser sind 
neuerdings vom chef de zone im Ituri-Distrikt 
eingerichtet worden; sie bieten aber außer den 
nackten Wänden keinerlei Komfort. 
Die Bevölkerungsdichtigkeit nimmt nach Norden 
ständig zu und mit ihr die Größe der Dörfer, 
in denen wir teilweise vierzig, fünfzig und mehr 
Hütten zählten. Bemerkenswert ist die kreisrunde 
Anlage der Bawischa-Dörfer, auf deren sonst ganz 
freiem, ausgedehntem Mittelplatze sich oft eine 
Rauchhalle erhebt. 
Kartoffeln und MtamaHirse 
Nahrung, Bananen fehlen ganz. 
Die hier immer hügeliger werdende Gegend 
erinnert lebhaft an Ruandas Bergpanoramen. 
Über Kilo, dessen berühmte Goldminen ich 
in meinem nächsten Briefe behandeln werde, er- 
bilden die
        <pb n="654" />
        E 
reichten wir in zweitägigem Marsche bei Salam- 
bongo den Ituri. Dort bescherte uns das Glück 
das Skelett eines Soli, einer großen, hellge- 
färbten, mit weißen Querbinden über den Rücken 
versehenen Antilope nebst Gehörn, das dem des 
Buschbockes gleicht, aber von der Stärke der- 
jenigen eines Elands ist. Eine, wie ich annehme, 
auch in der Invalidenstraße zu Berlin unge- 
kannte Art! 
In Schindano, der letzten Etappe vor 
Irumu, konnten wir dann noch ein leidlich gut 
erhaltenes Okapi-Fell nebst Skelett erwerben, 
dem sich in Irumu noch drei weitere Felle zu- 
gesellten. Alle Tiere waren gelegentlich von den 
Mombuttu-Pygmäen, von denen wir am Ituri 
ein ganzes Lager trafen, im Waldinnern er- 
beutet worden. 
Dann tauchte Irumu vor uns auf, dessen 
hübsche Ziegelhäuser einladend zu uns herüber- 
grüßten. Unterhalb des Postens fließt der Schari 
in träger Breite vorbei. Am anderen Ufer 
winkten die beiden einzigen, momentan hier an- 
wesenden Herren. Der Kommandant Engk mit 
allen Offizieren (Irumu ist für zehn Europäer 
eingerichtet) befindet sich seit Monaten weiter west- 
lich in der Gegend von Awakuhi, wo nicht alles 
so ruhig ist, wie es sein sollte. 
Mit besonderer Frende fanden wir nach 
Monatsfrist unseren Botaniker, Herrn Dr. Mild- 
braed, hier wieder vor, dessen Schilderung über 
seinen Aufenthalt am Ruwensori ich hier folgen 
lasse: 
„An dem trüben Morgen des 11. Februar 
marschierten wir in das Tal des Butagu, des 
größten Baches auf der Westseite des Gebirges, 
der die Gletscherwässer des Hauptmassives zum 
Semliki führt. Ein schmaler Pfad zieht am 
nördlichen Talhang bergauf und bergab über 
zahlreiche kleine Seitenbäche und die Hügelrücken 
dazwischen, an manchen Stellen so steil, daß es 
für die Träger harte Arbeit gab. Die Hügel 
find zuerst bestanden mit Matete, dem hohen 
Elefantengras, einer der unerfreulichsten Er- 
scheinungen afrikanischer Vegetation, weiterhin 
mit mannshohem Adlerfarn, der zwar heimatlich 
anmutet, sonst aber auch nicht besonders an- 
genehm zu durchwandern ist. Erfreuliche Ab- 
wechslung bieten dem Auge vereinzelte Raphia- 
Palmen, die auf mäßig hohem Stamm stolze 
Kronen 10 m langer Wedel über die Matete er- 
heben, später buntgemischte Waldbestände in den 
Nebentälern und stattliche Baumfarne, die ihre 
mächtigen und doch so anmutigen Wedel über 
die kleinen Bäche breiten. 
Bei einer Biegung des Pfades zeigte sich 
endlich ein freundliches Bild: über ein größeres 
Seitental grüßten von einem sanft ansteigenden 
  
574 20 
Hügelrücken einige Rundhütten und kleine Acker- 
flecken herüber. Es war die Siedlung Ka- 
Kalonge, bei der wir nach einer letzten be- 
sonders unangenehmen Kletterei das Lager 
aufschlugen. Obgleich die höheren Gipfel von 
Wolken verhüllt waren, hatten wir hier schon 
völlig den Eindruck des Hochgebirges und ge- 
nossen einen Rundblick von wechselreicher Schön- 
heit. Rückwärts schweift das Auge durch den 
Taleinschnitt des Butagu über die Semliki-Ebene, 
die in der Ferne undeutlich im Horizont ver- 
schwimmt; gegen Süden stößt der Blick auf den 
Kamm der Wawunga-Berge, die sich steil und 
wenig gegliedert, fest wie eine Wand über dem 
in klammartiger Schlucht rauschenden Butagn er- 
heben, gegen Norden gleitet er über Hügelrücken 
und waldreiche Kuppen empor zu dem weiter 
entfernten, reicher gegliederten Bergzug, der auf 
dieser Seite das Tal einrahmt; und gegen Osten 
schaut man in drei wilde Hochgebirgstäler, die 
bis in das Herz der Berge gehen und die 
Schmelzwasser der Gletscher zum Butagu ver- 
einigen. 
Am nächsten Tage stiegen wir steil hinab zu 
dem nördlichen der drei Quellbäche, der auch 
Butagu heißt, und auf der andern Seite noch 
steiler hinauf auf einen Rücken, der in größere 
Höhen führen sollte. Da Waldbestand von an- 
scheinend reicher Zusammensetzung den unteren 
Teil dieses Rückens deckte und auf dem ganzen 
Kamm kein Wasser vorhanden war, so beschlossen 
wir, hier in nicht zu großer Entfernung vom 
Bach zu lagern, und fanden auch bald einen 
hübschen Platz auf einer Lichtung. Da es noch 
früh am Tage war, stiegen wir noch ein Stück 
weiter hinauf, um etwas zu rekognoszieren, wir 
kamen auch bald in die Erikazeen-Region 
und zu einem Platz, wo einmal ein Europäer 
gelagert hatte. Weiter nach oben war aber alles 
in Nebel gehüllt, und wir kehrten um, ohne den 
Entschluß gefaßt zu haben, das Lager höher zu 
verlegen. Zwei Tage später wiederholten wir 
den Vorstoß; ich kam zwar über ein weiteres 
Europäerlager hinaus bis an die untere Grenze 
der baumartigen Senecios und großen Schaft- 
lobelien, mußte aber wegen vorgeschrittener Zeit 
umkehren. Ich wäre in dem dicken Nebel bei 
seinem, eisig kalten Regen auch sonst nicht weiter 
gegangen, obgleich mir der eingeborene Führer 
eine längere eindringliche Rede hielt, aus der ich 
fast nur Chupa (Flasche) und Matabisch (Bak- 
schisch) verstand und schließlich mit Mühe kon- 
struierte, daß er fürchtete, kein Bakschisch zu 
kriegen, wenn er mir die Flasche (das „Fremden- 
buch“) nicht zeigte. 
Der Aufstieg bis hierher hatte keine sonder- 
lichen Schwierigkeiten geboten. Die Steigung
        <pb n="655" />
        W 575 20 
war fast durchweg mäßig, auch führte ein 
schmaler, stellenweise freilich kaum erkennbarer 
Pfad auf der Kammhöhe entlang. Der Boden 
unter den Erikazeen-Büschen, dem Knieholz der 
afrikanischen Gebirge, war mit einer dichten tiefen 
Lage weißlicher und brauner Torfmoospolster und 
anderer Moose bedeckt, ganz wie man es in 
Deutschland stellenweise auf dem Kamm des 
Riesengebirges sehen kann. Unangenehm waren 
nur einige Strecken, auf denen die Erikazeen zu 
Bäumen herangewachsen waren, und umgestürzte 
Stämme und Wurzeln ein von trügerischer Moos- 
decke überzogenes „Klettergerüst“ bildeten, freilich 
ein Kinderspiel gegen den Wirrwarr zusammen- 
gestürzter Senecio-Bäume, durch das ich am 
Muhawura-Vulkan gekrochen war. 
Schließlich hatte aber der Himmel ein Ein- 
sehen. Nach dem Tage des zweiten Versuches 
bekamen wir herrliches Wetter, und ich wollte am 
Sonntag, den 16., den Ausstieg wenigstens bis 
zu der bisher hier von Europäern erreichten 
Höhe durchführen. Da sich unsere Leute wenig 
bergtüchtig gezeigt hatten, sollten drei wilde Ein- 
geborene, darunter auch der Führer vom vorigen 
Male, die notwendigsten Sachen tragen. Ich 
wollte um 5 Uhr abmarschieren, mußte aber noch 
auf diese drei Getreuen warten und sah inzwischen 
über der Semliki-Ebene den Mond bewundernd 
untergehen. Als ein erstes leises Rot den öst- 
lichen Himmel färbte, brachen wir auf in einen 
klaren kalten Morgen, der einen guten Tag ver- 
sprach. Ohne Aufenthalt ging es empor bis zu 
dem zwei Tage früher erreichten Rinnsal an der 
unteren Senecio-Grenze. Auf dem ganzen Wege 
grüßten lockend und leuchtend weiße Schnee- 
häupter über die tieferen Kämme herab; immer 
majestätischer wuchsen sie empor, während im 
Rücken die stolzen Wawunga-Berge zu Hügeln 
zusammensanken. An dem Bächlein wurde kurze 
Rast gemacht, und es war hier auf einem um- 
geschlagenen, mit einem dichten Pelz trockener 
Blätter bedeckten Senecio-Stamm in der warmen 
Sonne gut weilen, trotzdem ihre Strahlen das 
Eis, zu dem das Wasser über Nacht in den 
Moospolstern erstarrt war, noch nicht überall ge- 
schmolzen hatten. 
JIch sah hier, daß die Hauptarbeit getan und 
ich dem Ziel schon nahe genug gewesen war. 
Es ging in sanfter Steigung empor zu dem 
breiten, fast plateauartig flachen Ulimbi auf 
einem Teppich von Moos und niedrigen silber- 
grauen Alchemillen durch sehr lichte Senecio- 
Bestände, in die sich Schaftlobelien von 3 bis 
5m Höhe und meterhohe, sehr breite und dichte 
Helichrysum-Büsche mit gelblichweißen glänzenden 
Strohblumen-Köpfen mischen; ein angenehmer 
Spaziergang nach der Kletterei durch die Erikazeen. 
  
Dann aber stockt Fuß und Atem: Jäh stürzt der 
Fels hinab in die Tiefe, in der schwarz und 
düster ein langgestreckter Bergsee ruht, darüber 
dehnt sich ungeheuer der Raum, und drüben 
steigt es empor: gewaltige Wände, wild zerrissene 
schwarze Felszacken, zwischen denen bläulich 
schimmernde Gletscherzungen niederziehen, und 
über diesem Chaos in erhabener Ruhe das weiße 
Königshaupt, leuchtend im Firnglanz. 
So zeigte sich das Hochgebirge in seiner 
weißen Herrlichkeit, doch war es nicht vergönnt, 
bis zu ihrem Fuße vorzudringen. Man hätte 
schon an dem Bach am Ulimbi ein Lager auf- 
schlagen müssen, und dann wäre noch ein 
schwieriger und nur bei gutem Wetter ausführ- 
barer Umgehungsmarsch um den Nordrand des 
kolossalen Einbruches notwendig gewesen. Das 
hätte aber unter günstigen Umständen noch vier 
Tage gekostet und wäre eine große Strapaze für 
die Träger geworden. So verzichtete ich denn 
und suchte noch die Namen derer, die vorher 
oben gewesen waren. Die „Chupa“ war bald 
gefunden, leider mußte ich den Hals abschlagen, 
um die Zettel lesen zu können (Schrift nach innen 
und großes Formatl). Da fand ich denn die 
Namen eines belgischen Offiziers und Unter- 
offiziers, von denen ich bereits wußte; außerdem 
aber eines englischen Herrn von der anglo- 
belgischen Grenzkommission, der fast genau vor 
zwei Monaten hier oben gewesen war. Jetzt 
wurde mir auch klar, weshalb die beiden Lager- 
stellen auf dem Kamm noch so frisch ausgesehen 
hatten. Einen Namen aber fand ich nicht mehr, 
den Franz Stuhlmanns, des unermüdlichen 
Sammlers und Forschers, der auf der Emin- 
Pascha-Expedition vor siebzehn Jahren als erster 
hier gestanden hatte, und auf dessen Route auch 
wir aufgestiegen sind. Ich schoß noch ein paar 
der prächtigen Nektarina Johnstonii, die ich schon 
am Sabyino und Muhawura an den großen 
Schaftlobelien gesehen hatte, und stieg dann zum 
Lager ab, wo ich hochbefriedigt und mit guter 
botanischer Ausbeute nach Sonnenuntergang ein- 
traf. Das Resultat meiner Schilderung war, 
daß Kollege Schubotz sich am nächsten Tage 
auf die Beine machte, besonders auch, um das 
großartige Hochgebirgsbild auf der photographischen 
Platte festzuhalten. Auch mußte er eine neue 
Flasche für das „Fremdenbuch“ mitnehmen. 
Wir lagerten nachher noch zwei Tage in dem 
Wald der Vorberge mit den Baumfarnen in den 
Bachschluchten zur Vervollständigung unserer 
Sammlungen und marschierten dann nach Beni. 
Hier trennten wir uns; Dr. Schubotz ging über 
Mboga an den Albert-See, ich zog den Wald 
vor und marschierte nach Irumu."“
        <pb n="656" />
        W 576 2e0 
Kilo, westlich des Albert-Sees, März 1908. i 
M- 
  
Bei Kilo, das westlich des Albert-Sees im 
Kongostaat gelegen ist, befinden sich ausgedehnte 
Weniger 
Wi. t. 
23864 60 
5930 87 
  
goldhaltige Terrains; vor wenig Jahren erst 
wurden sie durch den in Kongodiensten stehenden 
Prospektor Annam entdeckt. Er war es, der den 
ungewöhnlichen Wert des Bodens zuerst erkannte. 
Auf seinen Bericht hin wurde die Nutzbarmachung 
beschlossen. Jetzt herrscht dort seit zweieinhalb 
Gegen Vorjahr 
I! Mf. 
7 
Mehr 
  
E 
18. 
29 808 7720794193 
84 
14 120% 
1875 8 
7 551 04 
62611# 
M. 
  
Jahren ein reger Minenbetrieb, der, unter dem 
Titel „fondation de la couronne“ begründet, 
offiziell einer Gesellschaft in Brüssel untersteht. 
Der Hauptreichtum des Bodens besteht in 
Alluvialgold, das in der geringen Tiefe von 
V. 
48 
5 
l 
I 
24 
26 
21 059 28 
80 
228 177 
4 
89 
Im 
Vorjahr 
M. 
41838 
14017 
3227 
99 480 
16511 
  
1 bis 1,5 m unter der Erdoberfläche auf dem 
B 
36 
  
Grunde der Flußtäler (ereeks) gefunden wird. 
Dieser Umstand bringt dem Betriebe den wesent- 
lichen Vorteil, daß Anschaffungen teurer Ma- 
schinen sich erübrigen, die Aufstellung von 
58 959 
15 8932 
39 821103 
75615 
10 580|89 
27 320 40 
  
. Mk. 
5 
Schleusen aber ermöglicht ist, die nur durch 
Negerhand bedient werden. 
Die Anzahl der momentan in Ausbeutung 
befindlichen Champtiers (Arbeitsfelder) beträgt nur 
1. 
52,5 
99 
8 
171 143 78,5 228 i01 6 
l 
I 
Insgesamt 
Ruv. 
44 219 
11 910 
29 866 44,5 
56 711.76 
7936 66,5 
20 490 
l 
80 
13 84 
228 177 
  
fünf; auf jeder ist eine Schleuse aufgestellt. Die 
ganze Arbeit besteht eigentlich nur darin, die 
  
goldhaltige, dunkle Grunderde durch Leute heran- 
schaffen und in den oberen Teil der schräg- 
gestellten Schleuse (eines hölzernen Rinnsals von 
- 
69 90 
  
Neben- 
364 42,5 
4040 60 
Eimahmen 
Rup 
53899 47/223 191 64 
1304 20,5 
5419 87 
20 40 
  
etwa 50 cm Bereite) hineinwerfen zu lassen. 
Diese Erde wird durch hindurchströmendes Wasser 
( 
51 
  
1790 
21.5 
10 
schneller abgespült als das schwere Gold, das sich 
in den Zwischenräumen des am Boden der 
voluchlag- 
Gebühren 
Rup. ]. 
69 
115 
206 
408 21,5 
5444 
1117122 
1001 
  
Schleuse befindlichen Bretterbelages festsetzt. Man 
findet hier Stücke von Erbsen= und Bohnengröße 
  
vermischt mit feinerem, körnigem Golde. Der 
größte seither gesammelte Klumpen hatte das 
Schlffahrts= 
Abgabe 
Rup. /Ö. 
502— 
ll- 
51067 
158 60 
  
respektable Gewicht von fast 300 g. Das leichte, 
mit dem Sande weiterfließende Feingold wird 
im sog. „Table“, einem am Ende des Rinnsals 
wagerecht angebrachten und mit vertieften, 
quadratförmigen Offnungen versehenen tisch- 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
89 
Salz= 
Verbrauchs. 
Abgabe 
Rup. Ö. 
1 005 
100 
66108 
1 825 
5230 16,.5 
8879 89,5 
11 830 80 
11043 60 
106 20 
  
förmigen Brette aufgefangen. Einmal nur im 
Monat wird das Gold gesammelt. 
Kilo produziert augenblicklich im Monat etwa 
30 bis 35 kg Gold im Werte von 90 bis 
100 000 Fr., ein Gewinn, der jedoch zu der 
5 
90 
08 
91 
72 
34 
  
  
Ausfuhr, 
Zoll 
Ruv. 
1461 
22250 80 
  
Goldkraft des Bodens in keinem Verhältnis steht 
und jederzeit mit Leichtigkeit nach Aufsstellung 
weiterer Schleusen und zweckmäßigerer Arbeits- 
verteilung auf das Drei= bis Vierfache erhöht 
Nachwelsung der Brutto-Einnahmen bel den HRültengoilstellen von Deutsch-Ostafriha im Donat Ors 1908. 
Einfuhr-= 
Zoll 
6. 
41 780 72,5 
23 628. 12 
Rup. 
148 708 30660 694 92 
178 878 480 903 41 
  
werden kann. I 
Einundzwanzig Weiße, meist Australier, die 
unter einem besonderen Chef stehen und fast alle 
bedeutenderen Minen des Erdballes kennen, 
robuste, aber biedere Gesellen, die ihr Lebelang 
in Busch und Steppe sich herumgetrieben haben, 
beschäftigen 800 Eingeborene, deren Einzelkraft ! 
  
Zollstelle 
  
  
  
Summe in Mark108 277.74 
Summe in Nup. 
Bagamojo 
Daressalam 
19 399 26 64 52 
  
März 1007 Mk. 
Zun. +, Abn. 
Dagegen im
        <pb n="657" />
        aber noch nicht ausgenutzt werden kann, und 
deren ständige Nahrungszufuhr oft nicht geringe 
Sorge bereitet. Eine Anzahl der Männer sind 
dauernd prospektierend unterwegs; ihre alleinige 
Aufgabe ist die Neuaufsindung weiterer gold- 
haltiger Creeks und deren Untersuchung auf ihre 
Abbaufähigkeit. · 
Wie weit sich diese Goldhaltigkeit erstreckt, ist 
noch nicht annähernd bekannt, doch steht ihre 
enorme Ausdehnung fest, da seither, wenn ich 
nicht irre, in vieler Meilen Runde noch kein 
abbauunfähiges Creek gefunden worden ist. Da 
auch das Vorhandensein bedeutender Riffe zur 
Genüge feststeht, scheint die Rentabilität auf un- 
absehbare Zeit hinaus gesichert. Alle Flüsse 
serner, z. B. der Schari und Ituri, führen reich- 
lich Gold, so daß man sich einem plätlichen 
Impulse folgend zur Beschaffung eines Dredge 
für hohe Kosten entschlossen hat. Ob verfrüht, 
lasse ich dahingestellt. Jedenfalls scheint die Auf- 
findung eines geeigneten Platzes zu seiner Ver- 
wendung wegen des felsigen, zerklüfteten Fluß- 
bodens sehr erschwert, wenn nicht ganz unmöglich 
zu sein. Eine eingehende Sondierung hätte hier 
viel Geld erspart. 
Da die Champtiers (Arbeitsfelder) mitten in 
herrlicher Waldszenerie, etwa 1½ Stunden von 
dem malerisch auf einem langgedehnten Hügel 
am Rande des Urwaldes hingestreckten Militär- 
posten Kilo entfernt sind, so bilden die Quartiere 
der dort beschäftigten Weißen fünf kleinere mehr 
oder minder voneinander entfernt liegende Camps. 
Sie bestehen aus sauberen, aus Matete erbauten 
Häuschen, während die geschäftliche Korrespondenz, 
durch den Noreprésentant de la fondation de la 
couronne“ in Kilo selber besorgt wird. Hier 
wird auch das aus den Schleusen gewonnene 
  
577 2S 
Gold vollends durch einen Chemiker gereinigt 
und zu Barren umgeschmolzen, deren jeder das 
nette Sümmchen von 37 000 Fr. repräsentiert. 
Der erste größere Transport im Werte von 
1 Million Fr. wurde kürzlich durch den Vertreter 
der Viktoria-Nyanza-Agentur zu Entebbe, den 
deutschen Vizekonsul Schultze, dorthin zur Weiter- 
beförderung nach Brüssel abgeholt. 
Gute, breit angelegte Straßen verbinden Kilo 
mit Mahagi am Nordende des Albert-Sees, die, 
im Hinblick auf dereinst einzurichtenden Feldbahn- 
oder Automobilverkehr gebaut, zu diesem Zwecke 
freilich ganz wesentliche Verstärkung werden er- 
fahren müssen. Jetzt leiden diese Straßen unter 
dem Drucke von Elefanten, die mit ihren Riesen- 
tatzen hier alles verwüsten. 
Kilo ist ein erst im Werden begriffener Platz, 
der zu den höchsten Hoffnungen berechtigt und 
dem, wie jeder Neuanlage, manche Fehler und 
Mängel in der Verwaltung anhaften. Ungeahnte 
Schätze birgt noch sein Schoß; diese geben ihm 
nach kompetentem Urteile die Anwartschaft, einer 
der bedeutendsten Goldplätze der Welt zu werden. 
7 
ogo. 
Erneuter Ausbruch der Dest an der Goldküsfte. 
In Accera sind nach einer soeben eingetroffenen 
telegraphischen Meldung des Gouverneurs von 
Togo drei neue Pestfälle vorgekommen. Die 
Quarantäne, deren Aufhebung bereits verfügt 
worden war (s. Kol. Bl. Nr. 11 S. 532) ist 
deshalb erneut über die Häfen Togos verhängt 
worden. 
Ubersicht über die Bewegung des bhandeis des deutsch -oftafrikanischen Schutzgeblets über die Sollftellen 
der Binnengrenze im III. Viertel des fialenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Bandel im gleichen Zeit- 
  
raum des Vorjahres. 
  
Benennung der Warengruppen 
. 
  
A Ein'fuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
a) Körner= und Hülsenfrücht 
b) Knollengewächse, Gemüse und Früchte 
d) Olfrüchte. Pflanzenöle, Pflanzenwachs 
) Getränke (außer Mineralwasser) 
Sämereien, lebende Pflanzen und Futtermittel . 
S)anctpflonzen. 
b) Erzeugnisse der Forstwirsschaft 
) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Genufzmittel. 
Summe l 
  
  
  
Im Im ½ 
III. BiertelIII. Viertel Zunahme[Abnahme 
1907 1906 
Wert Mkl.LWert Ml. [Wert Ml.IWert Mk. 
9 000 6 118 2882 — 
7116 3 595 3521 — 
21 386 25 810 — 4 424 
1 198 1 034 161 — 
25 952 25558 394 — 
211 48 — 237 
948 — 948 
23 646 157901 134 255 
88 809 221 412 — 182 603
        <pb n="658" />
        W 578 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
m 
Benennung der Warengruppen * III. *êvf Zunahmes#lbnahme 
Wert Mk. * Ml. Wert Mk. Wert Ml. 
II. Tiere und neensche Erzeugnisse. 
a) Lebende Tier 2 120 2120 — 
b) Fleisch und ehbare reriche Erzenguifse aller Ari 7561 3335 1226 
c) Tierische Rohstoffe 8127 17 688 — 9561 
Summe ñ 17 808 21 028 — 3215 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 4290 7776 — 3486 
IV. Fabrilate aus Wachs, Fetten und Olen 6847 3800 3047 — 
V. Chemische u. pharmazeutische Erzeugnisse (außer Schießbedarf 
und Sprengmitteln) 10 019 11245 — 1226 
VI. Textil= und Filzwaren, Belleidungsgegenstände usw. (auber 
Lederwaren . 588 571 784 082 195 511 
VII. Leder= und Lederwaren. Vachstuch, kurschnerwanen-, 7 682 1905 2777 — 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren 304 167 137 — 
IX. Holzwaren, Flecht- und Schnitzwa 5 039 1686 353 — 
X. Papier- und Pappwaren, ¼ ms und Kunstgegenstände 9212 1750 1462 — 
XI. Stein-, Ton= und Glas 36 915 58 973 — 22 028 
XII. Metall sun. ##n eso lanßer Irnstrumenten, Maschinen 
und ff 
a) Unbearbeitete Metalle und Halbzeug 634 11597 — 10 96 
b) Fabrikate 136 117 78 886 572311— 
Summe xñ 136 751 90 4884268 — 
XIII. Instrumente, Maschinen und FJahrzeuge 82 424 23379 9 045 — 
XIV. Saffenr und Munition 6406 3391 93 015 — 
vatd 5880 4214|] 5456 — 
Summe der Einfuhr im III. Viertel 1907 956 9871240 406 — 283 500 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 1 017 197 — — — 
Zunahme +. Abnahme —. — 60 210 — — — 
B8. Rus fuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
a) Körner= und Hülsenfrüchte . . 37 117 17726 19391 — 
b) Nnollengewächse, Gemüse und Früchte . 125 282 — 157 
c) Koloniale Verzehrungsgegenstände und - 42 107 46 408 — 42906 
ch Siltriche. Pflanzenöle und Pflanzenwachs. 72554 132 311 — 59 757 
e) Getränle . 80 — 80 — 
H Sämergen. iil:e #flanzen und duttermitte . 1 13 — 12 
8 Faserp . 11800 10 914 
ierwila ber Forstwirtschaft 67 542 66 615 927 
Summe 7 1 231 326 264 236 — 82910 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse. 55 
a) Lebende Tiere 9822 43 710 — 33 888 
b) Tierische Hohrungsmittel. 31554 23255, 11299 — 
„P) Tierische Rohstoffe ..... 748 675 497 720250 946 — 
Summe II 793 051 564 604 228367 — 
III. Mineralische und on Rohstofe 8 682 19090 8 492 — 
I. Ee Gewerbliche Erzeugniff . 16 118 27 044 — 10 926 
Summe der Ausfuhr im III. Viertel 1907 1 049 177 856 16498 018 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 890 611 — — — 
Zunahme +. Abnahme —. + 158 566 — — —- 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im III. Viertel 1907 2 006 164 2 090 660 — 90 496 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 1 007 808 — — — 
  
  
Zunahme Abnahme I1 98356
        <pb n="659" />
        W 579 20 
Wichtigste Warenpositionen. 
  
Benennung der Waren 
Im III. Viertel 
1907 
Im III. Viertel 
1906 
Zunahme 
Menge Wert 
ke Mk. 
  
  
R 
Bä und Bacwar ren 
ucler, roh und ram̃ nieri 
abalfabrikat 
öätille Weine aler Ari 
ranntweine aller Art 
ier 
und Nut böolz 
leisch u. * slri *“ 
ement. 
»222 22 22 
alz 
1 Braunkohlen, Britetts 
Petrolen 
eisen aller Art 
Baumwollgewebe - 
Baumwollene Bekleidungen. .. 
Mollcngakne und -waren, auch 
halbwollene 
Garne und Voren aus Leinen, 
Jute usw. 
Posamentierwaren, S Schirme, zeug- 
  
huhe 
Lederne Schuhe und Stiefel 
Sonstige Leder= u. Sattlerwaren 
Möbel und sonstige Tischlerwaren 
Papier und Pappe, Waren daraus 
Tonwaren und Porzellan 
Glas und Glaswaren. 
Noheisen, eiserne Scienen, 
Stangen usw. . 
Wellble 9 . 
Alle nicht genannten Eisenwaren 
Waren aus and. unedlen Metallen 
Landwirtschaftliche Maschinen 
Maschinen für industrielle Betriebe 
Transportmaschinen u. Ehrzeuge 
aller Art, auch Fahrräder 
Feuerwassen l 
Goldmünzen . 
Silbermünzen 
Reis. 
Viama. . 
Julieniruchte 
Kaffee 
· Jva Melasse . 
Eos-ca . 
Erdnüsse 
—)1• 
Rohbaumwolle 
Sisalagave 
Sa. 2 Kus- und Edelhölzer. roh, 
earbeitet. ... 
Bretmholz und olsteblen . 
erbhölzer, Gerbrinde . 
Wlmchul und Gunnwerch .. 
Rin . tuckzahh 
Mllch Butter, Käse, Eier * 
Elfenbe . 
Dante und Felle 
Insektenwachs 
limmer 
Kopal 
Gold 
  
  
  
  
Menge Wert 
kg Mk. 
A. Ei 
1 088 216 
28 2599 7866 
594 9035 
1 798 6218 
4 50651 
44379950 
11 8 1367 
10 750 
7561 
2812 229 
10 02 
28 5 
1283771 2854 
9347 5955 
100 445 
99336012 41 
21007127 
9672 10 713 
60q9 2303 
417, 3349 
342 2535 
1 2 655 
2109 3959 
115. 319 
23 8989 33 667 
906 358 
130 843| 27364 
4 162 44.086 
27042) 68 949 
1226. 1923 
3 459, 4191 
8928619 582 
47 8383 
17), 2000 
B. A u 
178 882 36 122 
2 608 215 
91 265 42 080 
— — 
348 440 71 676 
4327 752 
773, 
625 27 
— — 
9 * 67 515 
44 4391 34 400 
337° 2 
817, 282 577 
  
3 8667 
  
Menge Wert 
Lg. Mk. 
u fuhr. 
491 160 
12 729 5550 
7911 
3028 111247 
12 089 7704 
6 192 9473 
12 502 6254 
54 0984 
1789183385 
9608 505 
5704 507 
28 015 6422 
6 8 196 
284 078696 660 
167 65.275 
1210 7 480 
13 334 11 209 
2244 5 
389 3516 
199 1387 
1 4644 3 198 
13239 2497 
467 747 
39 622, 57750 
11 843 8 4051 
61 749 20 381 
25 712 28122 
19 500, 29 957 
1 666, 2600 
37 204 13 468 
1 753 2654 
37, 2190 
— — 
4, 424 
s fuhr. 
118 588 17685 
* 963. 45 812 
( 
l 
i- 
— I 
1072 787 120 762 
23 502 201 
— 
— — 
13. 7 
— 60 
898 41047 
7 892 21475 
136 2604 
282 373 381 643 
50 419 107 500 
  
  
1111188 
38 
— 
S2 
625 
  
3 
56 
2316 
1124 
  
  
Abnahme 
Menge Bert 
k. Mk. 
1 235, 5 029 
7581 1158 
1755 — 
686 887 
43 284440525 
6796 276 
10 638 89 568 
188 683450 884 
— 808 
8 662 496 
1 635 3 585 
— 167 
4044 
852 428 
15 729) 24 083 
10 937 3693 
440 77 
83 805 9.277 
15 60 3732 
724 3458084 
19 175 1740 
3 072 764 
168 7 
898 41 047
        <pb n="660" />
        G 580 20 
Deutsch-Südwestafrika. 
r———————7 —G # 
V 
Von der elsenbahn Lüd 
und eine Betriebslänge von rund 91 km hat, ist 
nachfolgender: 
  
(Mit zwei Abbildungen.) 
Auf der im Betrieb befindlichen Strecke 
Lüderitzbucht— Aus sowohl, wie auch auf der 
noch nicht dem öffentlichen Betriebe übergebenen 
Baustrecke sind die Einnahmen aus dem Privat- 
verkehr bedeutend gestiegen. Auf der ersten Strecke 
— rund 140 km. — betrugen sie im Monat 
März etwa 25 000 Mk. 
Die Vorarbeiten auf der Baustrecke bis Keet- 
manshoop sind beendet. Unter= und Oberbau 
wie Telegraphenlinie sind bis zur Station See- 
heim vorgerückt. Eröffnet wurde die Strecke bis 
Feldschuhhorn. 
Unsere Bilder zeigen in besonders charak- 
teristischer Weise eine Uberschwemmung dicht hinter 
der Station Feldschuhhorn an einem Punkte, 
der als eigentliches Rivier gar nicht zu erkennen 
ist, so daß hier auch keine Schutzmaßregeln zur 
Verhütung von Dammbrüchen getroffen worden 
waren. Dieser Dammbruch ist ein Beispiel dafür, 
wie wenig man in der Regenzeit vor über- 
raschenden Zerstörungen gesichert ist. 
Die jetzt durch die gesetzgebenden Körper- 
schaften genehmigte Strecke Seeheim — Kalk- 
fontein, deren Ausführung — wie die der 
Stammstrecke Lüderitzbucht—Keetmanshoop 
— in den Händen der Deutschen Kolonial-Eisen- 
bahnbau= und Betriebsgesellschaft liegt, wird un- 
verzüglich in Angriff genommen werden. Die 
erste Lieferung an Schienen und sonstigem Ober- 
baumaterial ist am 2. Juni abgeschwommen. 
Bau und Eröffnung der Bahn Otavi-Grootfonteln. 
Ende Februar d. Is. war der Unterbau der 
Bahn Otavi—Grootsontein vollendet und der 
Oberbau verlegt. Ferner waren die Stations- 
gebäude in Otavifontein, Guchab und Groot- 
fontein fertiggestellt, so daß am 13. März d. Is. 
die landespolizeiliche Abnahme durch das Gou- 
vernement erfolgen und die Bahn dem öffent- 
lichen Verkehr übergeben werden konnte. 
Der Fahrplan der neuen Bahn, die, wie die 
Otavi-Bahn, eine Spurweite von 60 cm aufweist 
  
  
  
Zug Nr. 1 ,- - Zug Nr. 2 
Mittwoch Stationen „Donnerstag 
10 00 ab Otavi an 100 
1025 Otavifontein + 12 10 
E Asis 10 5 
10 SGuchab 10 10 
315 3 an Grootfontein ab 730 
Im übrigen verkehren nur Bedarfszüge. Diese 
Züge können gegen Lösung einer Fahrkarte erster 
Klasse zur Mitfahrt benutzt werden. 
Bis auf weiteres gelten für die neue Bahn 
die Güterklassifikationen und die Tarissätze der 
Otavi-Bahn. 
MD 
Deutsch-Neuguinea. 
Sine krrfahrt von den Westharolinen nach Formosa. 
Im März v. Is. verließen sechs Eingeborene 
aus Aurepik (Westkarolinen) ihre Insel, um nach 
Jap zu fahren. Fünf Tage nach ihrer Abfahrt 
überraschte sie auf der Höhe von Ululsi der 
Taifun, über den an dieser Stelle bereits aus- 
führlich berichtet worden ist.“) Der Orkan dauerte 
nach Angabe der Eingeborenen vier Tage, ver- 
mochte aber ihr festes Kanu nicht zu zertrümmern. 
Dagegen führte er die Leute von ihrem Ziele 
weit ab, so daß sie sich schließlich nicht mehr zu- 
recht fanden. Zwei Monate lang trieben sie auf 
hoher See herum, bis sie erstmals nachts ein 
Licht bemerkten. Sie wagten jedoch aus Angst 
nicht, sich dem Lichte zu nähern, und konnten so 
nicht feststellen, ob dieses vom Lande kam oder 
ob es zu einem Schiffe gehörte. 
Inzwischen trieb die Strömung die Leut 
immer weiter. Tage und Tage vergingen, ohne 
daß sie einem Schiffe begegneten oder Land in 
Sicht bekamen. Erst nach mehreren Monaten be- 
merkten sie wieder Land und wurden schließlich 
auf Formosa im Bezirke Gilan an die Küste 
geworfen. 
Während der ersten zwei Monate hatten die 
Leute von ihrem Proviant gelebt, mit dem sie 
sehr sparsam umgegangen waren. Die übrige 
Zeit hatten sie nur die vom Boote aus gefangenen 
Fische zu essen und hier und da Regenwasser zu 
trinken. Eine ihrer Kisten benutzten sie als 
Feuerholz. 
*) Vgl. „Deutsches Kol. Bl.= 1907, Nr. 12, S. 567 ff.
        <pb n="661" />
        iu: Semiches Kolonialblau 1906. Nr. 12. 
Von der Eisenbahn Cüderitzbucht Reetmanshoop. 
  
  
  
Dammbruch bei Feldschuhhorn Februar 1008. 
  
  
  
überschwemmung bei Feldschuhhorn Februar 1008.
        <pb n="662" />
        <pb n="663" />
        G 881 20 
Von den Bewohnern auf Gilan wurden die 
durch die lange Irrfahrt naturgemäß aufs äußerste 
erschöpften Leute gastlich aufgenommen und be- 
wirtet. Auch an Tabak, Wein und sonstigen Ge- 
nüssen fehlte es nicht; sogar eine phonographische 
Unterhaltung wurde für sie arrangiert. Dank 
der guten Pflege erholten sich denn auch vier der 
Leute wieder, während zwei von ihnen schließlich 
den erlittenen Entbehrungen doch noch erlagen. 
Die vier Überlebenden wurden, nachdem fest- 
gestellt worden war, daß sie nach den Westkaro- 
linen gehörten, von den Behörden in Formosa 
dem deutschen Konsul in Twatutia übergeben. 
Zuvor hatte der Generalgouverneur von Formosa 
die Leute noch in sein Palais eingeladen, sie fest- 
1h bewirtet und jedem ein Andenken überreichen 
assen. 
Der Konsul ließ die Leute noch einige Wochen 
im Konsulat unterbringen und ihnen weiter ärzt- 
liche Hilfe angedeihen, bis sie wieder ganz her- 
gestellt waren; schließlich sandte er sie dann über 
Hongkong in ihre Heimat zurück. 
Ende Januar d. Is., also nach zehnmonat- 
licher Abwesenheit, langten die Leute in Jap an, 
wo sie ihr Schicksal erzählten und des Lobes über 
die ihnen zuteil gewordene Behandlung in For- 
mosa voll waren. Der Bezirksamtmann wird 
die Leute nunmehr gelegentlich nach ihrer Insel 
zurückbefördern. 
Den japanischen Behörden ließ das Bezirks- 
amt durch Ersuchen des deutschen Konsuls in 
Twatutia für die hochherzige Aufnahme der ver- 
schlagenen Insulaner den Dank der Schutzgebiets- 
verwaltung übermitteln. 
Die deutsche Marine-Sxpebition 1907/09.-) 
Vierter Bericht. 
Muliama, Mitte Februar 1908. 
Die letzten Wochen waren ausschließlich der 
ethnographischen Erforschung der Landschaft Mu- 
liama gewidmet. Dr. Schlaginhaufen, der sich 
außer anth vorwiegend 
mit der materiellen Kultur beschäftigte, fand, daß 
die Bewohner in einer Übergangsstufe zwischen 
Nomadentum und Seößhaftigkeit leben. Die Sied- 
lungen sind bei ihrer geringen Größe und der 
primitiven Anlage noch sehr beweglich. Es ließ 
sich nachweisen, daß mehrere Orte, von denen 
nur die Namen und die Kokospalmen übrig ge- 
blieben sind, erst in dieser oder der vorhergehenden 
Generation ausgegeben worden sind. Jede Familie 
*) Aus der „Marine-Rundschau“ 1908, Zuniweft= 
Agl. auch „Deutsches Kolonialblatt“ 1908. S. 183f 
291 ffl. und 179 f. 
  
besitzt neben der Wohnstätte gewöhnlich noch eine 
Kochhütte und eine kleine, auf Pfählen gebaute 
Scheuer. In jedem Dorfe steht wenigstens ein 
Männerhaus, wo die Junggesellen und Witwer 
schlafen und Durchreisende Unterkunft finden. 
Seit durch die Regierung der Landfriede gesichert 
ist, verkehren die Stämme ziemlich lebhaft unter- 
einander. Der eine will ein Schwein verhandeln, 
der zweite einen aus seiner Heiratsippe besuchen, 
der dritte einem Feste und dem stets damit ver- 
bundenen Festessen beiwohnen, ein vierter hat 
nichts weiter vor, als eine Vergnügungsreise zu 
machen. Dieser Verkehr spielt sich auf dem Wege 
ab, der auf der Ostküste vom äußersten Süden 
bis zum Nordende der Insel auf Veranlassung 
der Regierung durch die Eingeborenen selbst an- 
gelegt worden ist. Tüchtige Seefahrer kann man 
die Bewohner von Muliama nicht mehr nennen, 
obwohl sie noch Plankenboote bauen und be- 
nutzen. Von Einbäumen mit Auslegern wurden 
nur einige Modelle gefertigt. Gegenwärtig ist 
kein solches Boot in Gebrauch, weil früher einige 
Leute in der meist starken Brandung damit ge- 
kentert sind. 
Von Muschelgeld wurden sieben Arten ge- 
funden, die alle auch als Schmuck verwendet 
werden, hauptsächlich als Ohrgehänge und als 
Halsketten. Früher trugen die Weiber kostbare 
Lendengürtel aus mehreren Muschelgeldschnüren, 
die durch Schildpattspangen zusammengehalten 
wurden. Jetzt sind sie durch europäische Perlen 
verdrängt. 
Gejagt werden eigentlich nur Schweine, die 
entweder mit langen Netzen gefangen oder mit 
Hunden gehetzt und mit Holzspeeren erlegt werden. 
Fische werden gewöhnlich nachts bei Fackel- 
beleuchtung mit einem mehrspitzigen Fischspeer ge- 
spießt, aber auch mit Netzen gefangen. 
Die Hauptbeschäftigung bildet der Ackerbau. 
In dem der Gemeinde gehörenden Busch klärt 
sich ein Mann eine Stelle, umzäunt und bepflanzt 
sie und erwirbt damit das Besitzrecht auf das, 
was er erbaut. Nach der Ernte, das heißt etwa 
nach einem Jahre, wird das Feld aufgegeben 
und ein neues angelegt. Das alte verwildert 
rasch. Zum Fällen der Bäume gebrauchen die 
Männer jetzt eiserne Werkzeuge; die Weiber säubern 
den Boden mit den Händen oder mit trockenen 
Kokosschalen. Die Männer lockern dann den 
Boden mit Holzstöcken und legen in die Löcher 
die Stecklinge von Yam, Taro oder Süßkartoffeln. 
Die Biehzucht beschränkt sich darauf, daß einige 
Leute Schweine und ganz vereinzelte auch Hühner 
halten. 
Da die Töpferei unbekannt ist und Töpfe auch 
nicht eingeführt werden, röstet man Erdfrüchte 
und Fleisch, und zwar ohne Salz oder Seewasser,
        <pb n="664" />
        WV 582 20 
auf glühenden Steinen. Gemüse kocht man in 
der Weise gar, daß man Blätter in Holzschüsseln 
legt, Wasser darüber schüttet und dieses durch 
heiße Steine bis zum Brodeln erhitzt. 
Von Eisenwerkzeugen haben Messer und Axt 
Eingang gefunden, nur vereinzelt fanden sich 
noch Artklingen aus Stein, oder Muschel= und 
Steinwerkzeuge zum Herstellen der Muschelarm- 
ringe. Die Waffen, Speer und Keule, werden 
durch Tauschhandel von den Bergstämmen er- 
worben. 
Die meisten Weiber und Männer tragen schon 
europäische Lendentücher. Früher gingen die 
Männer völlig nackt, und die Weiber trugen an 
einer Lendenschnur vorn und hinten einen kleinen 
Schurz aus wohlriechenden und gefärbten Blättern. 
Die schönsten Schmuckstücke sind massive Muschel- 
armringe, die bis in die Berge hinein verbreitet 
sind, aber wahrscheinlich aus Tanga stammen. 
Eine ethnographische Sammlung, die ein voll- 
ständiges Bild von dem stark in der Auflösung 
  
begriffenen materiellen Kulturbesitze der Landschaft 
Muliama liefert, geht mit der nächsten Schiffs- 
gelegenheit an das Königliche Museum für Völker- 
kunde in Berlin ab. 
Marinestabsarzt Dr. Stephan beschäftigte sich 
vor allem mit dem Studium der Sprache, über 
die noch keine Aufzeichnungen vorliegen. Der 
Verkehr mit den Eingeborenen kann zum großen 
Teil schon in der Landessprache erfolgen, und es 
gelang bereits, interessante Beobachtungen über 
Familie, Heiratsklassen, Recht, Geheimbünde, 
Geisterglauben und über das Denken und Fühlen 
der Eingeborenen zu machen. An eine Volks- 
zählung wurden soziologische und rassenbiologische 
Untersuchungen angeschlossen und darüber ein Be- 
richt an den Gouverneur erstattet. Die meteoro- 
logischen Beobachtungen wurden fortgesetzt, und 
vielfach wurde ärztliche Hilfe geleistet. 
Von Herrn Walden, der im Norden von 
Neu-Mecklenburg arbeitet, ist noch kein Bericht 
eingegangen. 
  
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Deutsch-kolonlale Baumwoll-Unternehmungen.“) 
Dem soeben erschienenen Frühjahrsbericht 
des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees 
(Bericht X) über die deutsch-kolonialen Baum- 
woll-Unternehmungen entnehmen wir folgende 
Einzelheiten: 
Die Berichtsperiode setzt ein mit dem Pflanzer- 
und Spinner-Kongreß in Atlanta, Ga., auf 
welchem das weitaus überwiegende Pflanzerelement 
der Südstaaten den zahlreich erschienenen In- 
dustriellen aus ihrem eigenen Lande und aus 
Europa auseinandersetzte, daß ihre Staaten sich 
bewußt wären, ein absolutes Monopol in Roh- 
baumwolle zu besitzen, und daß fsie entschlossen 
seien, auf Grund dieses Monopols die kon- 
sumierende Welt zu zwingen, einen Preis für 
Baumwolle zu zahlen, der ihnen und nur ihnen 
passe! Man verlangte zunächst 15 Cents per 
Pfund, und fügte hinzu, daß, wenn die Industrie 
ihnen diesen Preis nicht schlank bewillige, man 
denselben später mit Wucherzinsen einzutreiben 
wissen würde. 
Und das alles wurde seitens eines kurz- 
sichtigen, rabiaten Elements den Vertretern einer 
der bedeutendsten und der für die Menschen 
nahezu wichtigsten Industrie, der Baumwoll- 
industrie, geboten zu einer Zeit, in welcher auf 
vt Vol. „Deutsches Kol. Bl.“ 1907, Seite 1100 ff. 
  
der einen Seite wieder eine große Baumwollernte 
in den Vereinigten Staaten auf die letztjährige 
von 13½ Millionen Ballen zu folgen schien, und 
in welcher auf der anderen Seite Anzeichen sich 
fühlbar machten, daß die wirtschaftliche Hoch- 
konjunktur auf der ganzen Erde nicht allein ihr 
Ende erreicht hatte, sondern sogar ein rapider 
Rückgang zu erwarten war. Letztere Anzeichen 
verstärkten sich von Woche zu Woche und führten 
bereits gegen Ende des Monats Oktober zu einer 
schweren Finanzkrisis in Amerika, welche sich sturm- 
artig über die ganze Erde verbreitete und an 
Stelle wirtschaftlichen Gedeihens eine Depression 
treten ließ, welche alle Verhältnisse auf das un- 
günstigste beeinflußte und den Baumwollmarkt 
bis gegen Schluß der Berichtsperiode ganz und 
gar beherrschte. 
Hand in Hand mit dem wirtschaftlichen Nieder- 
gange ging nun eine Berschlechterung der Aus- 
sichten der Baumwollernte nicht allein in Ameriko, 
sondern auch in den übrigen Produktionsländern, 
Indien und Agypten; während man im Oktober 
noch mit einem Ertrage von über 13 Millionen 
Ballen amerikanischer Baumwolle rechnen zu 
dürfen geglaubt hatte, gingen diese Erwartungen 
immer weiter hinunter bis auf etwa 11½ 
Millionen Ballen, welche Ziffer dem wirklichen 
Ertrage nahe kommen dürfte. Während nun dem 
Weltkonsum gegenüber, welcher im verflossenen 
Jahre über 13 Millionen Ballen amerikanischer
        <pb n="665" />
        W 583 20 
Baumwolle betrug, eine solche mangelhafte Ver- 
sorgung die größten Gefahren zu eröffnen schien, 
zeigte sich doch bald, daß der wirtschaftliche 
Niedergang im Verhältnis noch viel schärfer war 
als der Rückgang in der Versorgung. Zwar 
machte sich diese Erscheinung zunächst nur für die 
Industrie in Amerika fühlbar, dort aber so 
intensiv (bis Mitte Mai betrug das Defizit ihrer 
Entahmen in Rohbaumwolle 933 000 Ballen 
gegen das vorhergegangene Jahr), daß der 
infolge umfassender, bis zum Jahresende 1908 
reichender Garnabschlüsse der außeramerikanischen 
Industrie auf seiner letztjährigen Höhe ver- 
bleibende Konsum keinerlei stetigenden Einfluß 
auszuüben vermochte. 
Bei diesen anormalen Verhältnissen sind die 
vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee zusammen- 
gestellten Tabellen von Baumwollenpreisen von 
besonderem Interesse. Danach notierte middling 
amerikanisch um Mitte Oktober 1907 61 Pfg., 
ging bis Mitte November allmählich auf 56 Pfg. 
herunter, um nach mehrmaligen geringen 
Schwankungen im Dezember und Januar in 
langsamem Fallen bis auf 48 Pfg. zurückzugehen, 
ein Preisniveau, auf dem wir uns Ende April 
befanden. Seit Anfang Mai haben die Preise 
dann wieder angezogen und erreichten am 15. Mai 
57 Pfg. per ½ kg. 
Agyptisch fully good kair, das Anfang Sep- 
tember 1907 noch 95 Pfg. per ½ kg notiert 
hatte, fiel in kurzen Schwankungen bis Mitte 
Jannar auf 76 Pfg., ging dann vorübergehend 
wieder auf 80 Pfg., um in allmählichem, an- 
haltendem Fallen Ende April seinen niedrigsten 
Stand von 54 Pfg. zu erreichen. Die fallende 
Tendenz ist dann zum Stillstand gekommen, und 
die Preise sind bis Mitte Mai wieder auf 62 Pfg. 
gestiegen. 
In der dritten Lesung am 7. Mai wurde der 
Kolonialetat und damit für den Baumwoll- 
bau in Ostafrika 60 000 Mk., in Togo 
65 000 Mk. gegen die Stimmen der Sozial= 
demokraten im Reichstage bewilligt. Der Stellung 
der sozialdemokratischen Fraktion gegenüber ver- 
dient hervorgehoben zu werden, daß die Arbeiter- 
schaft in England längst die Wichtigkeit der 
lolonialen Baumwollbaufrage erkannt hat und 
dieses durch regelmäßige jährliche Beiträge der 
verschiedenen Arbeiter- Organisationen an die 
englische Baumwollbaugesellschaft beweist. 
Die im Mai 1902 begründete englische Baum- 
wollbaugesellschaft ist nach dem Vorbilde des 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees begründet. 
Den ersten Anstoß zum Baumwollbau der 
Europäischen Kolonialmächte hat das deutsche 
  
Kolonial-Wirtschaftliche Komitee durch seine im 
Jahre 1900 entsendete Baumwollexpedition nach 
Togo gegeben. 
Hinsichtlich der einzelnen deutschen Schutz- 
gebiete wird in dem Bericht des „Kolonial-Wirt- 
schaftlichen Komitees“ bemerkt: 
In den nächsten Jahren werden weite, für 
den Baumwollbau geeignete Gebiete Deutsch-Ost- 
afrikas und Togos erschlossen werden. In Togo 
wird eine neue Eisenbahn Lome —Atakpame 
gebaut; sie wird die für die Baumwolleingeborenen- 
kultur aussichtsvollen Bezirke Atakpame, Kpedji 
und Sokodé-Bassari wirtschaftlich aufschließen und 
diese Bezirke dem Weltverkehr angliedern. Das 
Komitee hat den Baumwollbau in dieser Kolonie 
von Anfang an als Eingeborenenkultur ein- 
geführt, und der Erfolg beweist die Richtigkeit 
dieses Vorgehens. 
Die Ausfuhr von Baumwolle aus Togo be- 
trug in Ballen zu 250 kg: 
1901 1902 1903 1904/05 1905/06 1906/07 
— 80 128 519 857 1205 
Zur Ausbreitung und ertragreichen Gestaltung 
der Eingeborenenkultur ist das Komitee fortgesetzt 
bemüht, eine Verbesserung der in Togo heimischen 
Baumwollspielarten herbeizuführen und der land- 
wirtschaftlichen Technik Eingang zu verschaffen. 
In der Hauptsache handelt es sich darum, die 
althergebrachte Hackkultur durch den Pflug zu 
ersetzen. Das Komitee ist sich der Schwierigkeiten, 
die der Lösung dieser Aufgabe entgegenstehen, 
wohl bewußt. Jahrzehnte werden vergehen, bis 
die Pflugkultur allgemein eingeführt ist; die An- 
fänge in der Baumwollschule Nuatjä und auf der 
Plantage Kpeme sind immerhin vielversprechend, 
und neuerdings hat das Kolonial-Wirtschaftliche 
Komitee den Plan gefaßt, landwirtschaftliche 
Maschinendepots in den tropischen Kolonien 
einzurichten, die eine Anregung zur Aufnahme 
der modernen Technik bei der Eingeborenenkultur 
bilden sollen. Die landwirtschaftlichen Maschinen- 
depots sollen Pflüge sowie landwirtschaftliche 
Maschinen und Geräte aller Art enthalten und 
gegen Zahlung des halben Selbstkostenpreises an 
Gemeinden oder einzelne Eingeborene abgeben. 
Das landwirtschaftliche Maschinendepot für Togo 
wird voraussichtlich in Lome eingerichtet werden. 
r“ 
Das Komitee hat auch für das Jahr 1908 
einen Garantiepreis von 30 Pfg. per Pfund 
entkörnter Baumwolle loko Kolonie festgesetzt. Die 
Ernte des Jahres 1907 erzielte einen Durch- 
schnittspreis von 59 Pfg. per ½ kg. 
Togo-Baumwollsaat erzielte im Jahre 1907 
einen Durchschnittspreis von 100 Mk. per 1000 kg.
        <pb n="666" />
        Der Olgehalt der Togo-Baumwollsaat ist durch 
das Pharmazeutische Institut der Univerfität 
Berlin mit 16,56 v. H. festgestellt. 
Auf der Ackerbauschule Nuatjä wurden 
durchschnittlich 95 Schüler, 10 Arbeiter und 
10 Aufseher und Handwerker beschäftigt. Das 
bewirtschaftete Areal hat einen Flächeninhalt von 
etwa 150 ha. Die Nuatjä--Ernte 1907 wird etwa 
200 Ballen zu 250 kg betragen. Die Kultur 
mittels Ochsenpflug ist auf der Ackerbauschule 
mehr und mehr eingeführt worden. Nach einem 
Bericht des Leiters der Ackerbauschule, John 
W. Robinson, waren im März 16 Ochsen für 
die Pflugarbeit eingestellt. 
Nach wiederholten Versuchen ist es gelungen, 
aus der Küstenbaumwolle eine Varietät zu er- 
zeugen, die eine erheblich größere Ernte gibt als 
die früher gezogenen Sorten. Die Varietät wird 
nach der ersten Ernte, die Robinson auf 900 kg 
unentkörnter Baumwolle pro Hektar veranschlagt, 
zurückgeschnitten und trägt im nächsten Jahre eine 
zweite Ernte, die Robinson auf 600 kg pro Hektar 
schätzt. Die Gesamternte pro Hektar bei einmaliger 
Aussaat dürfte daher auf etwa 2 Normalballen ent- 
körnter Baumwolle kommen. Die Ackerbauschule 
legt nicht nur Gewicht auf die Qualität, sondern 
  
584 2 
schenkt auch Sorten mit reichen Ernteerträgen 
besondere Beachtung. Robinson beabsichtigte, in 
der diesjährigen Bestellzeit 10 ha mit der neuen 
Art der Küstenbaumwolle zu bestellen und hofft, 
daraus hinreichend Saat zu gewinnen, um im 
nächsten Jahre den Norden Togos mit dieser 
Saat versorgen zu können. 
Über die dem Bezirk Kete-Kratschi über- 
wiesenen ausgebildeten Schüler berichtet Bezirks- 
leiter Mischlich folgendes: „Im Januar sind die 
ersten Schüler von der Baumwollschule Nuat#ä 
in Kete-Kratschi eingetroffen. Sie haben ihren 
Lehrkursus dort beendet und find nun fleißig an 
der Arbeit bei Bestellung ihrer Baumwollfelder: 
Die von ihnen mitgebrachten Pflüge sind die 
ersten im Bezirk. Ich hoffe bestimmt, daß da- 
durch die Baumwollkultur im Bezirk wesentlich 
gefördert wird. Die Station unterstützt die jungen 
Leute nach jeder Richtung. Zur Zeit werden 
Wohnungen für sie und ein Stall für das Zug- 
vieh gebaut.“ 
Nachstehende Zusammenstellung enthält die 
Entkörnungsanlagen, die durch das Komitee 
und durch Erwerbsgesellschaften in Togo zur 
Aufstellung gelangten: 
  
Errichtet von 
  
  
Ort der Anlage Einrichtung Antrieb Jetziger Besitzer 
« l 
Kpeme .40 Sãgengin 12 Ps Lokomobile Holonial= Wirtschaft- Estanzungsgesell 
Hydraulische Ballenpresse liches Komitee schaft Kpeme in Togo, 
. Js erlin 
Ho. . 40 Sägengi . 12 PS Petrolmotor Lolpnial- Sirtschaft= vnrh, Togogesell- 
mnß Ballenpresse liches Komitee schaft, Ber 
60 Säg 8 S8 Petrolmotor Togor Saumwollgesellshaft m. b. H., 
Hodratzsche Ballenpresse dietor &amp; Frcese, Bremen 
Palime 40 Sägengin 888 Petrolmotor k%% E Deutsche Togogesell- 
Hydraulische Ballenpresse liches Komitee schaft, Berlin 
. 40 Sägengin 6 PS Petrolmotor Tgo Baumwollgesellschaft m. b. H., 
D ker Ballenpresse # " fie&amp; Freese, Bremen 
Sagada 40 Sägen 12 PS Petrolmotor urternsnt Deutsche Togogesell- 
Hyhdraulis c Ballcnpkcsse es Komitee chaft, Berlin 
Nuatjä .40 Sägeng 8 PS Hochdruck- —2 Kaiserliches Gou- 
b Ballenpresse Lokomobile liches Komite vernement von Togo 
Atakpame 70 Sägengir "% 16 PS Dampf- Kolonial= rm Deutsche Togogesell- 
dnnn Ballenpresse maschine liches Komitee schaft. Berlin 
. 10 Sãg 6 PS Petrolmotor 1090. aumwollgesellschaft mm. b. H., 
Ondealkuishe- Ballenpresse · Vietor &amp; Freese, Bremen 
Solobé 40 Sägengin 8 #8Hochdruck- 44 rielee Deu Togogesell- 
Spindel-Ballenpresse Lokomobile liches Komitee schaft. Berlin 
Außerdem wurden seitens des Komitees solgende Maschinen in Lerichiedenen Orten der Kolonie auf- 
gestellt: 7 Handwalzengins, 6 Handsägengins, 7 Hand-Ballenpressen, 7 
In der UÜbernahme seiner Unternehmungen 
durch direkte Interessenten erblickt das Kolonial- 
7 Göpelwerk 
Wirtschaftliche Komitee die beste Quittung für die 
Reife seiner Pionierarbeiten.
        <pb n="667" />
        G 585 2. 
In Deutsch-Ostafrika wird in wenigen 
Jahren die Eisenbahn Daressalam—Morogoro 
bis Tabora ausgebaut und binnen kurzem die 
Usambara-Eisenbahn bis an den Pangani 
weitergeführt sein. Damit werden weite für den 
Baumwollbau geeignete Gebiete erschlossen; ins- 
besondere die große und volkreiche Landschaft 
Uniamwesi besitzt für die Baumwollkultur recht 
günstige Aussichten. Dort wird in erster Linie 
die Baumwoll-Eingeborenenkultur zu för- 
dern sein, und es steht zu erwarten, daß das 
arbeitsame Volk der Waniamwesi sich dem loh- 
nenden Baumwollbau zuwenden wird, sobald 
durch die Taborabahn die Absatzmöglichkeit für 
das Produkt gewährleistet ist. 
Die Baumwollausfuhr aus Deutsch-Ostafrika 
betrug bisher in Ballen zu 250 kg: 
1901 1902 1903 1904 1905 1906 1907 
— 1½ 372 754 755 755 1800 
(Schätzung). 
Über die für den Baumwollbau so wichtige 
Bewässerungsfrage liegt als neueste Mitteilung 
eine Depesche des seitens des Reichs-Kolonialamts 
nach Deutsch-Ostafrika zum Studium der wasser- 
wirtschaftlichen Verhältnisse entsandten Geh. Ober- 
baurats Schmick vor, nach welcher die Anlage 
von Bewässerungen bei Kilossa und bei Sadani 
ohne besondere Schwierigkeiten und vor allem 
ohne erhebliche Verteuerung der Baumwolle zu 
ermöglichen sein wird. 
Zur gründlichen Klärung der wasserwirtschaft- 
lichen Verhältnisse plant das Komitee eine wasser- 
wirtschaftliche Erforschung von Deutsch- 
Ostafrika. 
Zur Hebung der B 9 , 
dtedasKomiteenebendekBaumwoll-Plantagen- 
kultur seit Beginn der Einführung des Baumwoll- 
baues in den Kolonien als besonders wichtig er- 
kannt und demgemäß gefördert hat, dient unter 
anderem die Baumwollschule Panganja. 
Neuerdings beabsichtigt das Komitee die Errichtung 
eines landwirtschaftlichen Maschinendepots 
zum besonderen Zwecke der Einführung der Pflug- 
kultur in der Kolonie an Stelle der bisherigen Hack- 
kultur. Das landwirtschaftliche Maschinendepot 
soll dem Kommissariat des Komitees in Daressalam 
unterstellt werden und hat die Aufgabe, Pflüge 
und landwirtschaftliche Geräte an die Landwirt- 
schaft treibende Bevölkerung zur Hälfte des Selbst- 
kostenpreises abzugeben. « 
tritt c ts- 
. 
Die Ernte des Jahres 1907 wird auf 1800 
Ballen zu 250 kg geschätzt, was gegenüber 1906 
eine Steigerung von 140 v. H. bedeuten würde. 
Das Komitee hat auch für das Jahr 1908 
einen Garantiepreis aufgestellt: jedes Quantum 
  
Baumwolle in einer der Marke „kull good kair“ 
gleichkommenden oder sie übertreffenden Qualität 
zum Preise von 40 Pfg. pro Pfund und in einer 
der Marke „kully good fair“ nicht gleichkommenden 
Qualität zum Preise von 30 Pfg. pro Pfund ab- 
zunehmen. Das Komitee hat sich ferner bereit 
erklärt, den Verkauf der Baumwolle in Deutsch- 
land kostenfrei zu übernehmen. 
Die im Jahre 1907 für ostafrikanische Baum- 
wolle erzielten Preise ergaben einen Durchschnitts- 
preis von 82 Pfg. und einen Hoöchstpreis von 
106 Pfg. pro Pfund. 
Bei dem weichenden Baumwollmarkte der 
letzten Monate sind natürlich auch die Preise für 
ostafrikanische Baumwolle zurückgegangen und er- 
reichten ein Niveau von 55 bis 60 Pfg. pro Pfund. 
Die Baumwollschulpflanzung Panganja 
hat eine Größe von etwa 86 ha, wovon 35 ha 
mit Baumwolle bepflanzt wurden. Der Rest von 
etwa 51 ha wurde unter Verwendung von Zug- 
ochsen urbar gemacht. Von diesem Neuland wur- 
den im Dezember 15 ha und im Januar der Rest 
mit Mais bepflanzt. Es war beabsichtigt, allen 
Mais im Dezember zu pflanzen, jedoch war das 
leider unmöglich, da die Regenzeit zu spät einge- 
setzt hatte. Im März und April sollte zwischen 
den Mais Baumwolle (Joanowich), Saat vor- 
jähriger Ernte, gepflanzt und der Mais im April 
geerntet werden. Da die Felder doch rein ge- 
halten werden müssen und die Baumwolle auf 
Neuland bekanntlich auf Kosten der Staude stark 
ins Kraut schießt, ist Mais als Zwischenkultur 
sehr zu empfehlen, außerdem bringt letztere eine 
schöne Nebeneinnahme. Von den in diesem Jahre 
unter Kultur gewesenen 35 ha Land, bepflanzt 
mit Baumwolle als Versuch in diversen Monaten, 
auch auf verschiedenen Feldern, schwankten die 
Erträge zwischen 300 und 1520 Pfund Roh- 
baumwolle pro Hektar. Der niedrigste Ertrag 
von 300 Pfund pro Hektar wurde auf einem 
Feld erzielt, wo die Baumwolle am 5. Mai ge- 
pflanzt war, also keinen Tropfen Regen mehr 
bekam. Als Durchschnittsertrag kann, wenn die 
Baumwolle im März gepflanzt wird, ein Zeit- 
punkt, welcher für die dortigen Verhältnisse als 
günstigster Pflanzmonat erkannt ist, 1000 bis 
1200 Pfund Rohbaumwolle angenommen werden. 
Der Gesamtertrag war 31 000 Pfund; etwa 500 
Pfund werden sich durch Nachreifen noch sammeln. 
Leider verteuern die schlechten Verbindungen den 
Transport der Produkte. Hierin wird aber nach 
Eintreffen des Flußdampfers, dessen Anschaffung 
von der Kommune Mohorro beschlossen ist, eine 
erhebliche Besserung eintreten. 
Der Flußdampfer soll am 27. August d. Is. 
in Hamburg mit dem Frachtdampfer „Khedive“
        <pb n="668" />
        W 586 20 
zur Verladung gelangen und dürfte seine Fahrten 
auf dem Rufidji schon im November aufnehmen. 
Der Dampfer ist 25 m über alles lang, 5 m breit 
und wird vermöge seines außerordentlich geringen 
Tiefganges von nur 32 em durchaus in der Lage 
sein, das ganze Jahr hindurch, also auch in der 
wasserärmeren Zeit, seinen Zweck zu erfüllen. Der 
Dampfer ist für Holzfeuerung eingerichtet. Um 
den Tiefgang des Dampfers nicht zu erhöhen, 
darf derselbe weder Güter noch Passagiere be- 
fördern. Erstere werden vielmehr, wie es auch 
auf dem Chinde-Fluß und Zambesfi geschieht, in 
großen Prähmen untergebracht, die längsseit des 
Dampfers festgemacht und geschleppt werden; 
letztere sollen in Hausbooten im Schlepp des 
Dampfers befördert werden. Zugleich mit dem 
Flußdampfer werden in Hamburg auch zwei 
Prähme von je 15 tons Inhalt nach Ostafrika 
zur Verladung gelangen. Die Prähme haben 
folgende Hauptabmessungen: Länge 20 m, Breite 
4,5 m, größter Tiefsgang 0,28 m. Die Luken 
sind wasserdicht zu verschalken. Der Bau weiterer 
Prähme und der Hausboote soll, wenn erforderlich, 
durch die Flottille in Daressalam erfolgen. 
Am 1. Juli v. Is. wurden 26 Schüler aus 
dem Bezirk Mohorro eingestellt, um in der Kultur, 
Boden= und Erntebereitung, Gespannarbeiten usw. 
ausgebildet zu werden. Außer den Schülern be- 
schäftigt die Pflanzung noch etwa 100 Arbeiter 
und Kinder. Bei Arbeiten mit Pflug, Egge, Ein- 
spannen von Zugtieren zeigen die Schüler sowohl 
als auch andere jüngere Leute großes Interesse, 
und es ist beobachtet, daß es zwar verhältnis- 
mäßig lange dauert, den Eingeborenen etwas 
beizubringen, sedoch was sie erst einmal gelernt 
haben, auch nicht vergessen. Ein deutscher Ochsen- 
knecht pflügt in derselben Arbeitszeit nach den 
Erfahrungen des Leiters der Schule nicht eine 
Furche mehr. Das Vieh hält sich am Rufidji 
sehr gut; das schnell wachsende Gras hat einen 
derart hohen Nährwert, daß das Gespannvieh 
dort ohne Kraftfutter auskommt und dabei sehr 
gut aussieht. Der Dung vom Arbeitsvieh wird 
gesammelt, zu Kompost verarbeitet und die leich- 
teren Stellen in den Feldern werden, wo erfor- 
derlich, mit ½8 Düngung gedüngt. Vorausgesetzt, 
daß nicht unvorhergesehene Fälle eintreten, kann 
im kommenden Jahre mit einer Ernte von etwa 
100 000 Pfund Baumwolle (roh) und 1800 Zent- 
ner Mais gerechnet werden. Wenn es gelingt, 
noch mehr Gespannvieh aufzutreiben, ist es mög- 
lich, die Unkosten auf die Hälfte herabzuschrauben. 
Am Rufidji ist der Baumwollbau als 
Volkskultur eingeführt. Anfang Januar 
haben die Eingeborenen ihre Felder gehackt, um 
Mais und dann im März Baumwolle zu pflanzen. 
Wiederholt waren die Leute auf der Baumwoll= 
schule und erkundigten sich nach Pflanzweite usw. 
  
Im Bezirk Mohorro kamen in diesem Jahre 275 
Zentner Saat zur Verteilung. Einige Leute haben 
sich zusammengeschlossen und größere Flächen ge- 
hackt, um dieselben zu bepflanzen und den Erlös 
zu teilen. Bei der letzten Ernte wurden in 
Mohorro pro Pfund Rohbaumwolle bis zu 
15 Heller gezahlt, und die Leute haben eingesehen, 
daß der Baumwollbau für sie eine schöne Neben- 
einnahme ist. Der Leiter der Baumwollschule 
schätzt die nächstjährige Ernte der Eingeborenen 
am Rufidji auf etwa 300 000 Pfund. 
Infolge der zunehmenden Baumwollproduktion 
haben nicht nur die dortigen Inder, sondern auch 
mehrere europäische Firmen den Aufkauf von 
Baumwolle aufgenommen. Es muß hervorgehoben 
werden, daß das Bezirksamt zu Mohorro die 
Baumwollbaubestrebungen am Rufdji von Anfang 
an tatkräftig gefördert hat. 
Außer in der Kolonie gewonnener Baum- 
wollsaat sind zu Beginn der diesjährigen Pflanz- 
zeit 255 Sack Abassi-Saat, 724 Sack Mitafis= 
Saat und 36 Sack Joanowich-Saat durch das 
Komitee aus Agypten bezogen worden. Da diese 
Mengen nicht ausreichten, mußten weitere 250 
Sack Mitafis-Saat in Agypten bestellt werden. 
Von der aus Agypten eingeführten Saat wurden 
70 Sack Abassi-Saat, 565 Sack Mitafifj-Saat und 
22 Sack Joanowich-Saat den einzelnen Kommunen 
und der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft zur 
kostenlosen VBerteilung an Eingeborene zur Ver- 
fügung gestellt. Außerdem erhielten zahlreiche 
weiße Kleinsiedler zu kleineren Kulturversuchen 
insgesamt 31 Sack Abassi-Saat, 32 Sack Mitasif- 
Saat und 2 Sack Joanowich-Saat. Der Rest 
wurde an europäische Pflanzungen und Anfiedler 
zum Selbstkostenpreise abgegeben. 
Die mit Caravonica-Saat angestellten Kultur- 
versuche haben leider kein Resultat ergeben; die 
Saat ist zwar gut aufgegangen, indessen sind die 
Pflanzen infolge der letztjährigen ungünstigen 
Niederschlagsverhältnisse eingegangen. 
*# 
lber eine Bereisung der Bezirke Moro- 
goro und Kilossa berichtet der Beamte des 
Kolonial = Wirtschaftlichen Komitees, Landwirt 
Migdalski, folgendes: 
„Eine sehr saubere Pflanzung bei Morogoro 
besitzt der Ansiedler Meyer. Die unter Kultur 
gebrachte Fläche beträgt etwa 80 ha und ist be- 
reits mit Kautschuk bepflanzt. Als Zwischenkultur 
hat Meyer 16 ha Baumwolle angebaut. 
Beachtung verdienen fast alle Negerschamben. 
Nur gar selten bekam man eine verunkrautete oder 
unsaubere Anpflanzung zu sehen; ich war erstaunt 
über die peinliche Sauberkeit auf den Neger- 
feldern. Der augenblickliche Stand der Neger-
        <pb n="669" />
        GV 587 20 
saaten, Mais und Mtama, läßt auf eine gute Ernte 
schließen. Die Neger aus den Uluguru-Bergen 
schaffen jetzt schon ihre Produkte, wie Maiskolben 
und Bohnen usw., in größeren Mengen auf den 
Markt nach Morogoro. 
Die Böden in und um Morogoro sind durch- 
weg humushaltige Roterden, für Kautschuk geeignet. 
Für Baumwollbau passend sind meiner Ansicht 
nach nur die Talböden. Nach meiner Schätzung 
wird Morogoro in diesem Jahre etwa 50 ha 
Baumwolle anbauen. 
Die sauberste Plantage im Kilossa- Bezirk ist 
die des Konimerzienrats Otto. Nach meiner 
Schätzung wird die Pflanzung dieses Jahr 50 ha 
Baumwolle haben. 
Die Plantagen des Ingenieurs Frech und 
die des Herrn Kultzer arbeiten solide, und ich 
habe die lberzeugung, daß die beiden Pflanzungen 
gute Fortschritte machen werden. Die beiden 
Pflanzungen gedenken dieses Jahr je 40 ha Baum- 
wolle anzubauen. 
Der Pflanzer Schuhmann wird in diesem 
Jahre etwa 20 ha Baumwolle als Zwischenkultur 
in Kautschuk anbauen. Ich habe die Überzeugung, 
daß Schuhmann vorwärts kommen wird. 
Im ganzen werden dieses Jahr in Kilossa 
mindestens 300 ha Baumwolle unter Kultur 
kommen. 
Von den Negerkulturen kann man hier das- 
selbe sagen wie in Morogoro, überall eine lobens- 
werte Sauberkeit. Die Größe der Negerfelder in 
Kilossa selbst schätze ich auf 170 bis 200 ha mit 
sehr üppigen Beständen. Die bereits auf allen 
Pflanzungen angebaute Baumwolle entwickelt sich 
sehr kräftig und scheint in diesem Jahre einen 
sehr lohnenden Ertrag zu geben. 
Der Boden in Kilossa ist erstklassig, ganz er- 
heblich besser wie der in Morogoro. Die Vege- 
tation ist fabelhaft. Bananen von 6 m Höhe 
sind keine Seltenheit. Zweijährige Kapokbäume 
haben die Höhe von Zm erreicht. Ich war er- 
staunt über einige Kapokbäume, die 8 Jahre alt 
sein sollen, über 20 m hoch sind und einen Stamm- 
durchmesser von über 60 em besitzen. Der Frucht- 
ansatz ist ein sehr reicher. Sieben= und achtjährige 
Palmen strotzen von Früchten. 
Von großem Interesse wäre es, einige Auf- 
merksamkeit der Makata-Steppe zuzuwenden. 
Ich bin überzeugt, daß der Steppenboden für 
Baumwolle gut geeignet ist. Der außerordentlich 
üppige Graswuchs, ebenso die Uppigkeit der ver- 
schiedenen krautartigen Gewächse sprechen dafür. 
In Betracht ziehe ich nur den westlichen Teil der 
Steppe, zwischen Makata und dem Gomberenga- 
Bach. Der Boden ist schwarzer Ton mit einer 
kleinen Beimischung von rotem Gneisboden; in 
seiner Struktur scheint er viel lockerer zu sein wie 
5. B. der Sadani-Tonboden. Was den Nährstoff- 
  
gehalt des Bodens anlangt, so bezweifle ich nicht, 
daß dieser ein reicher ist. Man wolle berücksich- 
tigen, daß durch die alljährlich sich wiederholenden 
Brände der Boden an Pflanzenasche sehr bereichert 
wird. Ich glaube ziemlich sicher, daß eine Durch- 
querung der Steppe zu günstigen Resultaten führen 
würde, zumal die Vermutung sehr nahe liegt, daß 
die Ebenen an den Usagara-Ausläufern sehr gute 
Böden enthalten. Bezüglich einer eventuellen 
Bewässerung habe ich die besten Hoffnungen, da 
der reichlich Wasser führende Makatafluß, nach dem 
Augenmaß beurteilt, ziemlich hoch liegt.“ 
Snsammenstelung der Baumwollpflanzungen 
  
  
  
  
  
Deutsch-Ostafrihas. 
Belegtes 
Besitzer Bezirk Areal 
ha 
Steinhagen, Samangga Kilwa 400 
J. Maier. Banggwme - 850 
J. Jeschke, ianpemer - 150 
M. Lampe, Kisangi. . . .. - 100 
H. Meyer, Alinh ..... - 100 
R. Knorre, Samanga ... - 40 
H. Kuhne, Samangga - 100 
Baumwoll- flanzungs- I 
ges.KIlIvaIn-. - 4000 
E. Meyer, Mlalll Morogoro 10 
Oltmann. Mgera - 6 
Perzamanos, Mzinga - 12 
Hennings, Morogoro - 10 
Vnn, Vitull - 6 
aas, Mohissja. .. ... - 6 
Leimich Stto, Maoffa- ... Kilossa 4000—5000 
Skutari. Kimaruba ..... - 2000 
EIITIee - 2 000 
Kultzer &amp; Frech, Miombo. - 2 000 
Gebr. Kangos, Sadani .. Sadani 6000 
J. Booth. Sadai - 2000 
R. Spethmann, Sadani. - 200 
E. Altrock, Sadai - 170 
Tresos, Sadani . . . . . . . - 200 
Leipziger Baumwoll- 
spinnerei .. . . . . . .. · - 83 000 
Vorré, Sadai - 2000 
Lucas, Sadani . . . . ... - 1000 
v. Prince, Kutio Teanga 120) 
E. Kleindienst, Sisima - 30 
A. Karasek,. Tolofolo . - 45 
L. Schreiner. Tengeni. - 30. 
H. Pfister, Muai- .·...T - 60. 
v. Leckow. Mutzee - 2012 
v. Lanisch- Mschai. l - To« 
«.J1n...·....... ; - 752 
J. I##emann. Makujunil "b 90 5 
Ostafrikanische Pflan- S 
wolnas Alit.«Ges. .. ... 3002 
W. Jaeckel, i .. Wilhclinstal 85 
retmanns Beibpflun 
b........... 00) 
K. 5n Sumwollschule. 
Pangan ......... Mohorro 80 
Hermann Dchuber#. Pan- 
Jgana 10 000
        <pb n="670" />
        G 588 20 
Susammenstelluung der BaumwolEnthörnungsanlagen. 
  
  
  
  
  
1 l 
Ort der Anlage Einrichtung Autrieb Errichtet durch Jetziger Besitzer 
Tanga .2 Walzengins 12 PS Lokomobile Kolonial-Wirtschaft= Deutsch-Ost-Afrika- 
| 1 Sägengin i liches Komitee nische Gesellschaft 
1 Lintergin D. 
1 Spindelpresse 
Mombo 1 Walgengin 1 Wasserkraft n# Kaiserliche Versuchs- Kaiserliche Versuchs- 
1 anstalt Mombo anstalt Mombo 
Sadani 8 Talzenpius 12 PS Lokomobile otonial-Wirtschaft- Leipgiger Baumwoll- 
1 Linter 1 lliches Komitee spinnerei 
1 —— Presse i 
Bagamojo 2 Valzengins 12 b##s Lokomobile Kolonial-Wirtschaft= Deutsch-Ost-Afrika- 
1 Sägengin " liches Komitee nische Gesellschaft 
1 hodraulische Presse I 
Daressalam“) 2 Walzengins 12 PS Petrolenm= gKolonial.Virtschaft-. Deutsch-Ost-Afrika- 
1 Spindelpresse motor liches Komitee nische Gesellschaft 
Morogoro 1 Walzengin Wasserkraft Kommune Morogoro Kommune Morogoro 
1 Handpresse 
Kilwa 2 Walzengins 12 PS Lokomobile Kolonial-Mirtschaft= Deutsch-Ost-Afrika- 
1 Sägengin liches Komitee nische Gesellschaft 
1 hydraulische Presse 
Nera 18 Handwalzengins — Julius Wiegand Julius Wiegand 
1 Handballenpresse 
Außerdem sind über die ganze Kolonie für kleinere Unternehmun ngen 15 Handwalzengins, 20 Hand- 
h 
sägengins, 10 Handballenpressen, 4 Göpelanlagen seitend des Kolonial-Wirtst 
In Athen hat sich aus der Nationalbank, 
der Banques d'Athénes, der Orientbank und 
verschiedenen Kapitalisten ein Baumwollbau- 
Syndikat gebildet, das eine Kommission in die 
Kolonie entsandt hat, um die Boden= und Terrain- 
verhältmisse bei Sadani für eventuelle Anlage 
größerer Baumwollpflanzungen mit künstlicher 
Bewässerung zu studieren. Die Kommission hat 
ihre Aufgaben beendet und ist zur Berichterstattung 
Ende April nach Europa zurückgekehrt. Die Ex- 
perten haben festgestellt, daß das ganze bei 
Sadani in Frage kommende Land für Baum- 
wollkulturen vorzüglich geeignet sei. 
Unter dem Namen „Baumwollplantagen- 
gesellschaft m. b. H.“ ist eine neue Gesellschaft 
in der Gründung begriffen. Das Unternehmen, 
an dessen Spitze der frühere Hauptmann in der 
ostafrikanischen Schutztruppe v. d. Marwitz steht, 
beabsichtigt, am Rufidji in der Nähe der Schul- 
pflanzung des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees 
eine Baumwollpflanzung ins Leben zu rufen. 
Von Interesse ist ein Bericht des Haupt- 
manns H. Fonck über eine im Auftrage des 
Gouvernements unternommene Erforschung der 
  
Eaftlichen Komitees geliefert worden. 
Ulanga-Ebene. Nach Hauptmann Fonck be- 
trägt das Gesamtareal der Ulanga-Ebene rund 
4500 akm: bringt man hiervon etwa 2000 qkm 
für Sümpfe, unbrauchbares Land usw. in Abzug, 
so verbleiben etwa 2500 qkm Kulturland, unter 
denen etwa 1250 qkm als Reisland anzusehen 
sind, während 500 qakm gutes Baumwoll- 
land darstellen. 
* 1 
Von allgemeinem Interesse ist, daß die Baum- 
wollproduktion der deutschen Kolonien sich von 
82 Ballen im Jahre 1902 auf rund 3000 Ballen 
im Jahre 1907, also um das Vierzigfche, 
vermehrt hat. Dabei ist der bisherige gänzliche 
Mangel an leistungsfähigen und billigen Trans- 
portmitteln zu berücksichtigen und außerdem, daß 
diese Produktion zum allergrößten Teile von 
Eingeborenen und europäischen Klein- 
siedlern stammt. Die Wirkungen der neuerdings 
ins Leben gerufenen Baumwoll-Plantagenbe- 
triebe werden erst im nächsten Jahre in die Er- 
scheinung treten. 
2 Diese anlage ist inzwischen nach Mohorro überführt worden.
        <pb n="671" />
        Welteres aus dem Krbeltsbereich des Kolonial- 
Wirtschaftlichen Komitees. 
Unter Beteiligung von Vertretern industrieller 
und kaufmännischer Körperschaften, der kolonialen 
Missenschaften und des Reichstags haben unter 
dem Vorsitz von Karl Supf am 27. Mai die 
Frühjahrsverhandlungen des Kolonial-Wirtschaft- 
lichen Komitees stattgefunden. Dabei wurden 
über die Arbeiten des Komitees u. a. die nach- 
stehenden Mitteilungen gemacht: 
Guttapercha= und Kautschuk-Expedition 
in Neu-Guinea. 
Die Expedition ist weiter in das Innere von 
Kaiser Wilhelmsland vorgedrungen und hat über 
das Kani-Gebirge den Mudjenefluß erreicht. Der 
Kaiserliche Gonverneur von Deutsch-Neu-Guinea 
berichtete am 4. April d. Is. über den derzeitigen 
Stand des Unternehmens: 
„Auf dem Rücken des Kani-Bergstockes ist 
die zweite Etappe errichtet. Ende April wird 
der Saumweg von der Küste bis dorthin für die 
inzwischen aus Australien eingetroffenen Pferde 
passierbar sein. Der Abstieg bis zum Mudjene 
ist ausgelegt. Im ursprünglichen Expeditions- 
gebiet, im Tale des Minjem und seiner Quell- 
flüsse Jamu und Mudjene, wird mit der Erreichung 
des Kani Gutta nicht mehr oder nur vereinzelt 
angetroffen. Versandt sind bis jetzt 3925 Pf.; 
806 Pfd. fand ich in Bulu auf Lager. Leytere 
Menge wurde in der Gogol-Nuru-Ebene einwärts 
Erimahafen gewonnen, wo zur Zeit mit 6 Ko- 
lonnen gearbeitet wird. Die Eingeborenen sind 
zum Bau des Saumweges in weitem Maße 
herangezogen worden; eine Unterweisung in der 
Guttagewinnung hat bis jetzt nicht stattgefunden. 
Das Lager in Bulu war gut verwaltet. Der 
Gesundheitszustand ist befriedigend. 
Die gegenwärtige Lage nötigt zu folgenden 
Maßnahmen: 
1. Die Guttagewinnung ohne die persönliche 
Aufsicht von Dr. Schlechter erscheint zu- 
nächst unrentabel; der Betrieb in der Gogol- 
Ebene ist einzustellen. Die Ausbeute dort 
kann den Eingeborenen überlassen bleiben. 
2. Für März und April sind alle Kräfte zum 
Wegebau heranzuziehen, um im Laufe 
der Trockenzeit den wichtigsten Teil der 
Aufgabe lösen zu können, nämlich die Fest- 
stellung des Guttavorkommens im Ramu- 
tale und Bismarckgebirge. 
. Zur Erzielung einer bleibenden Gutta- 
kenntnis bei den Eingeborenen sollen Unter- 
weisungen im Gogolgebiet stattfinden unter 
Zuziehung der Missionen und der organi- 
sierten Dorfschaften. 
589 
  
* 
Mit Abschluß der Feststellungen im Bismarck- 
gebirge scheint es mir geboten, Dr. Schlechter 
noch Gelegenheit zu geben zu Erkundungen im 
Flußgebiet des Uaria, im Hüongolf und den 
Rawlinsonbergen, ferner im Gebiete der Station 
Eitape. Damit wäre der äußere Abschluß der 
Expedition in etwa Jahresfrist erreicht. 
Eine Sicherung der Nachhaltigkeit der Gutta- 
gewinnung ist damit aber nicht verbürgt, auch 
wenn die unter 3. angeordnete Maßnahme eine 
aufmerksame Erledigung gefunden hat. Sollten 
die späteren Notierungen der Gutta günstig lauten, 
so würde ich vorschlagen, aus Padang in steigen- 
dem Maße erfahrene malaiische Sammler kommen 
zu lassen und sie über das beruhigte Küstengebiet 
zu verteilen zur gemeinsamen Arbeit mit den 
Eingeborenen."“ 
Die Sortierung der Guttaperchafendungen hat 
ergeben, daß die Gutta auf Neu-Guinea in einer 
besseren und einer geringeren Qualität vorkommt. 
Von mehreren großen Kabelwerken werden zur 
Zeit fabrikatorische Versuche angestellt, um festzu- 
stellen, inwieweit sich die Gutta für Seekabel- 
zwecke eignet. 
Errichtung landwirtschaftlicher Maschinen- 
depots in den Kolonien. 
Unter Verzicht auf Erörterungen über die „Ein- 
geborenenfrage“ fördert das Komitee den Wohl- 
stand der eingeborenen Bevölkerung an Ort und 
Stelle durch Einrichtungen, welche die Hebung 
der landwirtschaftlichen Produktion bezwecken; auf 
die Gewinnung und Erzeugung der für Handel 
und Industrie des Mutterlandes wichtigen Roh- 
stoffe und Produkte legt es hierbei besonderen 
Wert. 
Den europäischen Betrieben als Qualitäts- 
und Quantitätserzeugern und den Eingeborenen- 
kulturen als Massenerzeugern läßt das Komitee 
das gleiche Interesse zuteil werden. 
Mit der natürlichen Entwicklung unserer tro- 
pischen Kolonien und dem durch die jüngst be- 
willigten Eisenbahnen erfolgenden beschleunigten 
Ausbau der Verkehrsverhältnisse Schritt haltend, 
unternimmt das Komitee nunmehr die allmäh- 
liche Einführung der modernen Technik 
in der tropischen Landwirtschaft, insbesondere die 
Einführung des Pflugs an Stelle der althergebrachten 
Hackkultur. Zu diesem Zweck beabsichtigt das 
Komitee, zunächst in Daressalam (Deutsch-Ost- 
afrika) und Lome (Togo) landwirtschaftliche 
Maschinen= und Gerätedepots (s. o.) für be- 
dürftige Kleinbauern und Eingeborene einzurichten 
und insbesondere in Ost= und Westafrika die Ein- 
führung von Pflügen zu fördern, die der Land- 
wirtschaft treibenden Bevölkerung zur Hälfte des 
Selbstkostenpreises unter Bewilligung von Zah-
        <pb n="672" />
        590 20 
lungserleichterungen zur Verfügung gestellt 
werden sollen. 
Die heutige Hackkultur der Eingeborenen ver- 
mag nur etwa den fünften Teil dessen zu leisten, 
was bei Verwendung des Pfluges bewirtschaftet 
werden kann. Professor Warburg hat berechnet, 
daß der Neger in Nordamerika mit dem Pfluge 
das 25 fache an Baumwolle zu produzieren ver- 
mag als der Neger in unseren afrikanischen 
Kolonien, der bekanntlich, wenn er einen Hektar 
unter Kultur hat, hiervon höchstens ein Fünftel 
mit Baumwolle und den Rest mit Nahrungs- 
mitteln bestellt. Die Anwendung der Pflugkultur 
wird aber außer der Möglichkeit, ein erheblich 
größeres Areal unter Kultur zu nehmen als bei 
der Hackkultur, eine Steigerung der Erträge auf 
der gleichen Fläche Landes zur Folge haben, da 
das Land bedeutend tiefer bearbeitet werden kann, 
als es bei der Hackkultur möglich ist. 
Der frühere langjährige Bezirksamtmann von 
Tanga, Regierungsrat Meyer, ist der Ansicht, 
daß durch die Einführung der Pflugkultur in die 
koloniale Landwirtschaft ein Umschwung der Ver- 
hältnisse hervorgerufen würde, wie er in Europa 
durch die Erfindung der Dampfmaschine hervor- 
gerufen worden ist. 
Koloniale Fachausstellungen. 
Die Erkenntnis, daß kolonialwirtschaftliche 
Ausstellungen das heimische Wirtschaftsleben günstig 
beeinflussen und namentlich Wissenschaft, Handel 
und Industrie zur Mitarbeit an der Erschließung 
und Entwicklung unserer Kolonien anspornen, 
veranlaßte das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee 
schon in der ersten Zeit seines Bestehens, Aus- 
stellungen in sein Programm aufzunehmen. 
In den Jahren 1896 bis 1907 hat das 
Komitee größere kolonialwirtschaftliche Ausstellung 
veranstaltet oder sich beteiligt: in Hamburg 
(Ausstellung der deutschen Landwirtschafts-Gesell- 
schaft), Berlin (Gartenbau-Ausstellung), Kassel, 
Eisenach, London, Daressalam, Zanzibar 
und Palime (landwirtschaftliche Ausstellungen), 
Berlin (Baumwoll-Erntebereitungsmaschinen- 
Ausstellung) 1908, St. Louis (Weltausstellung). 
Über hundert Wanderausstellungen kolonialer 
Produkte wurden abgehalten bei zahlreichen 
Handelskammern, Gewerbevereinen, bei Ab- 
teilungen der deutschen Kolonial-Gesellschaft, 
handelsgeographischen Vereinen, Naturwissen- 
schaftlichen und Kriegervereinen usw. An über 
50 Schulen wurden Schulsammlungen kolo= 
nialer Produkte geliefert. Einer Anzahl städtischer 
Museen wurden koloniale Sammlungen üÜber- 
wiesen. Schließlich wurden Sonderausstellungen 
der wissenschaftlich-wirtschaftlichen Expe- 
  
ditionen des Komitees in verschiedenen Städten 
des Reiches abgehalten. 
Die vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee im 
kolonialen Ausstellungswesen gemachten Erfahrun- 
gen lassen sich, wie folgt, zusammenfassen: 
Wie beim Ausstellungswesen im allgemeinen, 
so sind es auch beim kolonialen Ausstellungswesen 
die Fachausstellungen, welche wirklich praktischen 
Nutzen schaffen. Während bei allgemeinen Ko- 
lonialausstellungen die Lieferanten nach den 
Kolonien mit den uns wohlbekannten tausend 
Gebrauchsgegenständen den breiten Raum ein- 
nehmen und ohne Negertänze die schaulustige 
Menge nur flüchtig interessieren, üben Fachaus- 
stellungen, die einen neuen Industriezweig, der 
bisher nur in den älteren Kolonialländern heimisch 
war, vorführen oder bestimmte koloniale Rohstoffe 
und Produkte, die bisher nur vom Auslande be- 
zogen werden konnten, in ihrer Verarbeitung 
zeigen, einen starken und nachhaltigen Eindruck 
auf Forscher und direkte Interessenten aus; sie 
drängen Wissenschaft, Handel und Industrie, sich 
immer mehr mit der Entwicklung unserer Schutz- 
gebiete zu befassen. Solche Ausstellungen inter- 
essieren auch unsere intelligente deutsche Arbeiter- 
aft. 
Als nächste Fachausstellung ist die Einführung 
eines weiteren neuen Maschinen-Industriezweiges, 
von Baumwoll-Olgewinnungs-Maschinen, 
geplant, die außer den bisher fast ausschließlich 
in Amerika gefertigten Maschinen den weiteren 
Fortschritt der Baumwollkultur und der Ver- 
arbeitung von deutsch-kolonialer Baumwolle zu 
Halb= und Ganzfabrikaten zur Darstellung 
bringen soll. 
Ferner ist eine Ausstellung deutsch-kolo- 
nialer Hölzer in ihrer Verarbeitung in Aus- 
sicht genommen, zu welcher mehrfache Anregungen 
aus den Kreisen der deutschen Industrie und aus 
den Kolonien vorliegen. Über die schwierige 
Lage bestimmter Holz verarbeitender Industrie- 
gruppen hinsichtlich der Beschaffung ihrer Roh- 
hölzer und ihrer Abhängigkeit vom Auslande sei 
hier nur folgendes bemerkt: 
Die deutsche Bleistiftindustrie, der eine führende 
Rolle auf der Welt zukommt, leidet Mangel an 
billigen Zedernhölzern. Die deutsche Pfeifen- 
industrie ist ebenfalls um die Beschaffung von 
Bruyerenholz verlegen. Die Parkett= und Holz- 
pflasterungsindustrie, die Kunsttischlerei, Holz- 
drechslerei hängen hinsichtlich ihrer Hölzer wesent- 
lich vom Auslande ab. 
Unter diesen Umständen scheint es an der 
Zeit, die Hölzer der großen Waldgebiete unserer 
Kolonien Deutsch-Ostafrika und Kamerun, 
die jetzt durch die bewilligten Eisenbahnen ihrer 
Erschließung entgegengehen, den Interessenten in
        <pb n="673" />
        G 591 20 
Stämmen und Blöcken und namentlich in der 
Verarbeitung vorzuführen. Bei der Sucht nach 
neuen charakteristischen Hölzern für Wohnungs- 
einrichtungen ist der Ausstellung auch das Interesse 
des breiten Publikums gesichert, das seinerseits 
wieder die Innenarchitektur und Möbelfabrikation 
beeinflußt, deutsch-koloniale Hölzer zu verarbeiten, 
und auf diese Weise der kolonialen, also auch 
nationalen Sache nühtzt. 
Außerdem wird das Komitee auf Veranlassung 
des Kultusministeriums die Einrichtung kolo- 
nialer Schulsammlungen in Verbindung mit 
dem Reichs-Kolonialamt betreiben. 
Auf Grund von Berichten über die Nutzholz- 
frage in Kamerun und Deutsch-Ostafrika hat 
das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee beschlossen, 
einen Holzsachverständigen zunächst in die jetzt 
durch Eisenbahnen zu erschließenden Holzgebiete 
Kameruns zu entsenden, um diese auf ihre Ver- 
wendbarkeit für bestimmte Zweige der deutschen 
Holzindustrie zu untersuchen. Der Erkundung soll 
ein Studium der Holzverarbeitung in der ein- 
schlägigen deutschen Industrie vorangehen. 
Die Olpalme in Deutsch-Ostafrika. 
Auf der Frühjahrstagung des Kolonial-Wirt- 
schaftlichen Komitees wurde ein Bericht des Leut- 
nants Keil von der Schutztruppe für Deutsch- 
Ostafrika über die Olpalmenbestände im 
Norden und Nordosten des Tanganikasees 
zur Kenntnis gebracht. Der Bericht war dem 
Komitee durch S. H. den Herzog Adolf Fried- 
rich zu Mecklen burg in dankenswerter Weise 
zur Verfügung gestellt worden. Auf eine An- 
regung aus der Versammlung hat das Komitee 
beschlossen, die Olpalmenkultur in Deutsch-Ost- 
afrika durch Verteilung westafrikanischen Saat- 
gutes in die Wege zu leiten. 
Vom fünften internationalen Baumwoll-Rongreß 
in Daris 
(Kongreß der Baumwoll-Spinner= und Weber- 
Vereinigungen) 
berichten die Delegierten des Kolonial-Wirtschaft- 
lichen Komitees, daß die Vertreter aller Baumwoll- 
Industriestaaten der Welt mit Ausnahme Amerikas 
eine Resolution gefaßt haben, welche die ener- 
gische Fortsetzung der Erschließung nicht- 
amerikanischer Baumwollproduktionsge- 
biete empfiehlt und die Regierungen und 
Interessenten zur tatkräftigen Unterstützung, ins- 
besondere durch den Bau von Eisenbahnen, auf- 
fordert. 
  
Nach dem Vorbild des deutschen Kolonial= 
Wirtschaftlichen Komitees ist neuerdings in Holland 
eine Baumwollbau-Gesellschaft gegründet 
worden. 
Ein Vergleich der im kolonialen Baum- 
wollbau bisher erzielten Erfolge ergibt: 
Frankreich und Deutschland verfügten annä- 
hernd über die gleichen Mittel. Frankreich erzielte 
im Jahre 1907 600 Ballen Baumwolle à 250 kg, 
Deutschland 3000 Ballen — trotz des fast gänz= 
lichen Mangels an Eisenbahnen in seinen Kolonien. 
England erzielte bei einem Aufwand von ganz 
bedeutend größeren Mitteln 13 000 Ballen in 
seinen afrikanischen Kolonien, von denen der 
Hauptanteil (10 000 Ballen) aus dem reich- 
bevölkerten, mit Eisenbahnen durchzogenen, alten 
Baumwolland Lagos stammt. 
Die Ergebnisse der deutschen. Baumwollkultur- 
versuche stehen also hinter dem Auslande in 
keiner Weise zurück. 
Deutsche Rolonial-Eisenbahn-Bau- und Betriebs- 
Gesellschaft.“) 
Unsere geschäftliche Tätigkeit hat sich im Be- 
richtsjahr folgendermaßen gestaltet: 
Usambarabahn. 
In unserem letzten Geschäftsbericht haben wir 
die Hoffnung ausgesprochen, daß uns aus den 
Erträgnissen des am 31. März 1907 abgeschlossenen 
Geschäftsjahres bereits ein Teil unseres vorjährigen 
Zuschusses (25 467,36 Mk.) zurückgezahlt werden 
würde. Diese Hoffnung ist durg die Tatsachen 
übertroffen worden. Vom April 1906 bis 
zum 31. März 1907 uat der Betriebs-Uber- 
schuß ... ..11375017Mk· 
im Vorjahre 53 382,64 
die Steigerung des we es 
betrug also . 
Nach Deckung der vertrag- 
60 367,53 Mk. 
lichen Rücklagen in Höhe von 78 850.—. 
verblieb ein Reinerträgnis von 34 900,17 
Aus dieser Summe wurde 
uns zunächst der vorührige Zu# 
schuß von . 25 467,36 = 
zurückerstattet. 
Der dann noch verbleibende 
Betrag von 9 432,81 
wurde nach Maßgabe des ahgeschloff enen Be- 
triebsvertrages hälftig zwischen dem Reichsfiskus 
und unserer Gesellschaft geteilt. 
*) Aus dem Bericht über das III. Geschäftsjahr 
907).
        <pb n="674" />
        E 592 20 
Die Betriebsergebnisse des laufenden Jahres 
betrugen vom 1. April bis 31. Januar 1908 
rund 325 000,— Mk. 
die Betriebsausgaben rund 125 000. — -- 
der Überschuß rund 200 000,— Mk. 
das bedeutet gegenüber dem 
gleichen Zeitraum des Vorjahres 
ein Mehrerträgnis von rund 111 000,. 
Am 1. April 1908 tritt ein neuer Pacht- 
vertrag in Kraft. 
Die bedeutende Steigerung des Verkehrs ist 
besonders zurückzuführen auf das Wachstum der 
Plantagen, auf den bedeutenden Anbau weiter 
Flächen mit Kautschuk, Sisal-Agaven (Hanf), auf 
Bautransporte für die Materialien zur Herstellung 
von öffentlichen Wegen und endlich auf den 
Transport von Maschinen, die zur Exploitierung 
des Schume-Waldes und zur Anlegung einer 
hierzu erforderlichen Drahtseilbahn benötigt werden. 
Wenn auch diese Bautransporte nach einer ge- 
wissen Zeit aufhören, so werden an deren Stelle 
sehr bald die Bautransporte treten, die wir zur 
Verlängerung der Stammstrecke benötigen und 
späterhin die Tranusporte, die die in Betrieb ge- 
nommenen Anlagen über unsere Bahn leiten 
werden. 
Unsere Gesellschaft hat im Einvernehmen mit 
dem Reichs-Kolonialamt den im vorjährigen Ge- 
schäftsbericht erwähnten Bau der Verlängerung 
der Usambarabahn über Mombo hinaus zunächst 
auf eigene Kosten begonnen, sich hierbei aber auf 
die erste Teilstrecke (20 km), die bis an die 
wertvollen Holzbestände des Schume-Waldes 
heranreicht, beschränkt. 
Mit dem Reichs-Kolonialamt ist eine Ver- 
einbarung getroffen, nach der dem Reichstage 
bezüglich der Ausführung der Strecke Mombo— 
Mkumbara— Pangani (etwa 45 km) eine Vor- 
lage zugehen wird, nach deren (inzwischen er- 
folgten) Genehmigung der in seinen Grundzügen 
bereits feststehende Bauvertrag bezüglich dieser 
Strecke mit uns abgeschlossen werden soll. 
In dem oben erwähnten Vertrage, betreffend 
die Verpachtung der Usambarabahn von Tanga 
nach Mombo, sind wir die Verpflichtung ein- 
gegangen, die Strecke Mombo—Pangani nach 
ihrer Vollendung unter angemessener Erhöhung 
des Pachtzinses in die Pacht einzubeziehen. 
Togobahn. 
Der am 27. Jannar 1907 eröffnete Betrieb 
der Eisenbahn Lome—Palime wird bis zum 
31. März 1908 noch von der Firma Lenz &amp; Co. 
G. m. b. H. geführt. Von diesem Zeitpunkt ab 
wird die Betriebsführung der Binnenlandsbahn 
und der Küstenbahn von Lome nach Anecho und 
der Landungsbrücke in Lome uns übertragen. 
  
Die Einnahmen vom 1. Februar 1907 bis 
31. Januar 1908 betrugen zusammen 
675 421,80 Mk. 
die Ausgaben. 361 038,87 
der Überschuß demnach 314 382,93 Mk. 
Auf Verlangen des Reichs-Kolonialamtes ist 
diesem von uns für eine Ausdehnung des be- 
stehenden Bahnunternehmens von Lome nach 
Atakpame (rund 180 km) ein Kostenanschlag ein- 
gereicht worden. Auf Wunsch des Gouvernements 
haben wir auch mit der Anfertigung der be- 
sonderen Vorarbeiten für diese Strecke begonnen, 
damit für den Fall der (inzwischen erfolgten) 
Genehmigung des Baues durch die gesetzgebenden 
Körperschaften des Reichs schon im Sommer mit 
dem Bau selbst begonnen werden kann. Die 
Baukosten für diese Strecke werden etwa 10 0000000 
Mark betragen. 
Durch den Bau dieser Bahn wird ein weiterer 
Teil des Schutzgebietes Togo erschlossen, der sich 
durch seinen Reichtum an Olpalmen schon jetzt 
auszeichnet und der sich nach seiner Boden- 
beschaffenheit besonders zur Anlage von Baum- 
wollplantagen eignet. 
Die Bahnstrecke von Lome nach Atakpame ist 
als erste Teilstrecke einer durch den Bezirk Sokode 
über Bassari und späterhin nach Banjeli zu 
führenden Bahn anzusehen. Bei Banjeli befinden 
sich reiche Lager von abbauwürdigen Eisenerzen. 
Kamerun-Eisenbahn. 
Der im vorigen Geschäftsbericht erwähnte 
Vertrag, betreffend Übertragung der Bauaus- 
führung der Kamerunbahn von Duala nach den 
Manengubabergen an uns, hat am 18. Mai 1907 
die Genehmigung des Herrn Reichskanzlers er- 
halten. Der Bau der Bahn ist energisch in An- 
griff genommen; das Spezialprojekt der Linie ist 
durchweg aufgestellt. 
Die Erdarbeiten der Strecke von Bonaberi 
bis Kilometer 25 sind in der Hauptsache fertig- 
gestellt. Die Brückenbauten sind in Angriff ge- 
nommen. Der Oberbau ist auf den ersten 10 km 
bereits vorgestreckt. Die Hochbauten auf dem 
Bahnhof Bonaberi sind ausgeführt. Es darf er- 
wartet werden, daß auf der ersten Teilstrecke 
Ausgang des Sommers 1908 der Betrieb er- 
öffnet wird. 
Nach dem bisherigen Stande der Arbeiten 
und unserer weiteren Baudisposition erwarten 
wir mit Sicherheit, daß die Bauausführung in 
der vertraglich übernommenen Baufrist beendet 
sein wird. 
Es mag hervorgehoben werden, daß wir in 
der schwierigen Frage der Arbeiterbeschaffung die
        <pb n="675" />
        W 593 20 
erbetene wirksame Unterstützung des Kaiserlichen 
Gouvernements finden. 
Auf Wunsch des Reichs-Kolonialamts ist eine 
Untersuchung für die Ausführung einer Eisen- 
bahnlinie in Südkamerun von uns vorgenommen 
worden. Es ist in Aussicht genommen, diese 
Bahn von Duala über Edea durch das Jaunde- 
gebiet zu leiten und an dem oberen Njongfluß 
endigen zu lassen. Die Strecke von Duala bis 
zu dem Njongfluß hat eine Ausdehnung von 
etwa 360 km. Die Kosten der Bauausführung 
werden sich nach den Überschläglich angestellten 
Vorermittlungen auf etwa 36 000 000 Mk. be- 
ziffern. 
Genehmigt der Reichstag in diesem Frühjahr 
eine erste Rate für die Ausführung dieses Bahn- 
projektes (inzwischen geschehen) und wird zwischen 
dem Reichs-Kolonialamt und uns eine Einigung 
über die Art der Finanzierung und Bauaus- 
führung erzielt, so soll mit der Aufstellung des 
Spezialprojektes und mit der Bauausführung 
begonnen werden. 
Lüderitzbucht— Kubub—Keetmanshoop. 
Nachdem die erste Strecke der südwestafrika- 
nischen Bahn von Lüderitzbucht nach Aus (140km), 
wie im vorigen Geschäftsbericht erwähnt, am 
26. Oktober 1906 im Vorbau fertiggestellt war, 
ist der definitive Ausbau dieser Strecke und die 
behördliche Abnahme durch den Reichs-Eisenbahn= 
kommissar am 31. August 1907 erfolgt. 
Der im vorjährigen Geschäftsbericht erwähnte 
Vertrag wegen Fortführung der Bahn von Kubub 
bzw. Aus nach Feldschuhhorn ist (145 km) von 
den gesetzgebenden Körperschaften des Reichs am 
12. März 1907 genehmigt worden. 
Auch der Vertrag wegen des Weiterbaues 
von Feldschuhhorn nach Keetmanshoop (78,5 km) 
ist zwischen dem Reichs-Kolonialamt und unserer 
Gesellschaft unter dem 25./27. Juli 1907 ab- 
geschlossen und reichsbehördlich genehmigt worden. 
Nach diesen Verträgen haben wir die Ausführung 
des Gesamtbaues von Aus nach Keetmanshoop 
für eine Höchstsumme von 20 250 000 Mk. über- 
nommen. Die Eröffnung des Betriebes für 
Militärtransporte bis Feldschuhhorn ist im Ok- 
tober 1907 erfolgt. Die Aufnahme des Verkehrs 
auf der ganzen Strecke bis Keetmanshoop wird 
nach dem Bericht der Bauleitung im August 1908 
möglich sein. 
Die gleichfalls im Bericht des Vorjahres er- 
wähnte Abrede wegen Übernahme des Betriebes 
auf der Strecke von Lüderitzbucht nach Keetmans- 
hoop ist bisher noch nicht in Kraft getreten. Bis 
auf weiteres bleibt der provisorische Zustand be- 
stehen, bei dem die Einnahmen aus dem Be- 
  
triebe zugunsten und die Ausgaben zu Lasten 
des Baukontos gehen. 
Auf Veranlassung des Reichs-Kolonialamts 
haben wir Vorarbeiten für eine Bahnverbindung 
von Keetmanshoop mit Warmbad (240 km) und 
von Seeheim, einer Station zwischen Feldschuh- 
horn und Keetmanshoop, mit dem südlich ge- 
legenen Kalksontein (183 km) angefertigt. Wir 
nehmen an, daß von diesen Projekten die Strecke 
Seeheim—Kalkfontein zur Ausführung gelangen 
wird (inzwischen genehmigt). 
In der Bilanz erscheinen auf der Passivseite: 
das Grundkapital mit 4 000 000 Mk., die Rück- 
lagen, und zwar: der Betriebsreservefonds mit 
400 000 Mk., der ordentliche Reservefonds mit 
42 622 Mk. und der außerordentliche Reserve- 
fonds mit 82 473 Mk., zusammen mit 525 095 
Mark, Schulden mit 79 105 Mk. und Avale mit 
1 850 000 Mk. Demgegenüber stehen auf der 
Aktivseite Guthaben und Avale in gleicher Höhe. 
Die Gewinn= und Verlust-Rechnung ergibt ein 
Zinserträgnis von 205 738 Mk., einen Gewinn- 
anteil von der Firma Lenz &amp; Co. G. m. b. H., 
aus dem Togogeschäft von 250 750 Mk., ferner 
als Einnahme die Rückerstattung des Zuschusses 
zum gepachteten Betrieb der Usambarabahn mit 
25 467 Mk. und den überschuß aus dem Be- 
triebe der Usambarabahn mit 4716 Mk. An 
Ausgaben sind verbucht 31 976 Mk. Unkosten 
und eine an die AMtiengesellschaft für Verkehrs- 
wesen vertragsmäßig zu leistende Zahlung von 
131 756 Mk. Von dem Gewinn von 322 939 
Mark entfallen auf den ordentlichen Reservefonds 
40 000 Mk., auf den außerordentlichen Reserve- 
fonds 82 939 Mk. und auf die Anteilseigner 
5 v. H. Dividende = 200 000 Mk. 
Glbeon-Schürf- und Hbandels-Gesellschaft.“) 
Im verflossenen Geschäftsjahr, und zwar An- 
fang April 1907, haben die laut § 6 der Kon- 
zession vorgeschriebenen „bergmännisch einwand- 
freien Schürf= und Untersuchungs-Arbeiten“ 
begonnen; sie find ununterbrochen durchgeführt 
worden und können zur Zeit (April 1908) für 
das Konzessionsgebiet als praktisch beendet be- 
trachtet werden. 
Es ist zu gleicher Zeit auch die im §&amp; 4 der 
Konzession verlangte Abgrenzung des Konzessions- 
gebietes erfolgt, eine Karte desselben ausgenommen 
und mit Einzeichnung sämtlicher Arbeits= und 
Fundstellen im Maßstab 1: 100 000 konstruiert 
worden. 
"*/ Iv. Jahresbericht für das Jahr 1906/07.
        <pb n="676" />
        W 594 20 
Es sind folgende Blaugrundstellen bearbeitet 
worden: . 
1. Gibeon, 1 Blaugrundstelle (bereits be- 
kannt) von Anfang April bis Ende Mai, 
2 Monate. 
2. Freistatt, 2 Blaugrundstellen (eine bereits 
bekannt) von Mitte April bis Mitte Juni, 
2 Monate. 
3. Hanaus, 2 Blaugrundstellen (bereits be- 
kannt) von Ende Mai bis Ende Juli, 
2 Monate. 
4. Fahlgras, 1 Blaugrundstelle von Ende 
Juli bis Mitte September, 1½ Monate. 
. Groendorn, 1 Blaugrundstelle (bereits 
bekannt) von Mitte September bis Mitte 
Dezember, 3 Monate. 
6. Amalia, 2 Blaugrundstellen (eine bereits 
bekannt) von Mitte Dezember 1907 bis 
Mitte Februar 1908, 2 Monate. 
Zu gleicher Zeit sind auch die von den ver- 
schiedenen Blaugrundstellen ausgehenden Gänge 
(lissures) verfolgt und untersucht worden, wobei 
in Freistatt und Amalia je eine neue Pfeife ent- 
deckt worden war. 
Zur Zeit werden noch bearbeitet: die Blau- 
grundstelle Rietkül und die zweite Blaugrund- 
stelle von Hanaus, wo die Arbeiten Mitte 
August aus wichtigen Gründen hatten unter- 
brochen werden müssen. Es bleiben dann noch 
einige verdächtige Stellen, 1. bei Girikas, 2. süd- 
lich Seßkameelboom, 3. bei Tsubgaris und 
4. nördlich Groendorn zu untersuchen übrig, 
wo sich einige verdächtige Anzeichen bemerkbar 
gemacht haben, wo aber die Arbeiten nur ganz 
kurze Zeit in Anspruch nehmen dürften. Es ist 
zu erwarten, daß bis Ende Mai die sämtlichen 
Arbeiten im Gibeongebiet beendigt sein werden. 
Über die Schürfarbeiten im einzelnen ist noch 
folgendes zu berichten: 
In Gibeon sind 28 Versuchsschächte von 
etwa 3 m Tiefe abgeteufst und 57,4 chm Gelb- 
grund verwaschen worden. In größere Tiefe hat 
wegen des auftretenden Grundwassers nicht ge- 
gangen werden können. Durch Bohrung ist der 
Blaugrund unter dem Gelbgrund bei 9,5 m fest- 
gestellt worden. 
In Freistatt sind an der größeren Blau- 
grundstelle 15 Schächte von etwa 2½ m Tiefe 
abgeteuft worden und an der kleineren Blau- 
grundstelle 3 Schächte von etwa 3½ m Tiefe. 
Im ganzen sind 58,5 ebm Gelbgrund verwaschen 
worden. 
In Hanaus I wurden im ganzen 25 Schächte 
abgeteuft mit einer Tiese von 3 m. Darunter 
ein Schacht mit 15 m Teufe. Im ganzen wurden 
63 chm Gelbgrund verwaschen. 
* 
  
In Hanaus II waren bis Mitte August 
5 Schächte abgeteuft zu je 3 m Tiefe; die Wasch- 
arbeiten sind aber erst jetzt vorgenommen worden. 
In Fahlgras sind 8 Schächte abgeteuft 
worden mit einer durchschnittlichen Tiefe von 6m. 
Der Hauptschacht in der Mitte erreichte eine Tiefe 
von 9½ m, ohne auf den eigentlichen Blangrund 
zu stoßen. Verwaschen wurden im ganzen 45 chm 
Gelbgrund. 
In Groendorn wurden im ganzen 7 Schächte 
abgeteuft mit einer durchschnittlichen Tiefe von 5 
bis 5½ m, der Hauptschacht in der Mitte wurde 
bis auf 22,9 m bis in den eigentlichen Blau- 
grund niedergebracht. Es wurden im ganzen 
50 chm Gelb= und Blaugrund verwaschen. 
Von Amalia und den übrigen Arbeitsstellen 
fehlen noch die einzelnen Berichte. Es sind 
ferner in Gibeon und dem umliegenden Gelände 
16 Bohrungen bis zur durchschnittlichen Tiefe 
von 4 m und eine Bohrung bis zur Tiefe von 
9,65 m sowie in Groendorn eine Bohrung bis 
zu 13 m Tiefe ausgeführt worden. Außerdem 
sind bei Verfolgung der Gänge (kissures) zahl- 
reiche Schürfgräben angelegt. 
Die Schächte waren je nach den Verhältnissen 
über die ganze Blaugrundstelle verteilt. Die 
Wascharbeiten wurden mit der äußersten Sorgfalt 
und in sachgemäßester Weise unter ständiger Kon- 
trolle von zwei zuverlässigen Weißen ausgeführt. 
Das Resultat war bisher an sämtlichen Blau- 
grundstellen negativ, d. h. nicht ein Splitter 
eines Diamanten ist gefunden worden. 
An den Blaugrundstellen Gibeon, Freistatt, 
Hanaus I und Amalia 1 fanden sich alte Arbeiten 
vor, und zwar an jeder Stelle ein einzelner tiefer 
Schacht. Aus dem geförderten Material, das bei 
dem Schacht lag, konnte man schließen, daß es 
nur trocken mit einer sogenannten Babymaschine 
verarbeitet worden war. Da über die Natur 
dieser Arbeiten und ihr Ergebnis nichts bekannt 
und auch nichts zu erfahren war, mußten sämt- 
liche Stellen, dem Verlangen der Regierung ent- 
sprechend, regelrecht untersucht werden. 
Daß die Arbeiten den höchsten Grad der Zu- 
verlässigkeit erreichten, geht aus folgender Tatsache 
hervor: Jeder Weiße war imstande, 16 rohe 
Bohrdiamanten, die das kaiserliche Bezirksamt 
zu Ubungszwecken freundlichst zur Verfügung ge- 
stellt hatte, bis zum kleinsten Splitter von 1/16 Karat 
Größe, die im Gelbgrund versteckt worden waren, 
durch die Waschmaschine hindurch sachgemäß heraus- 
zuwaschen, zu sieben und zu sortieren. 
Eine der Hauptaufgaben bei den Unter- 
suchungsarbeiten war die Verfolgung der Gänge 
(kissures). Solche Gänge find vorwiegend in 
nördlicher und südlicher Richtung auslaufend an 
fast allen Blaugrundstellen festgestellt und soweit
        <pb n="677" />
        G 595 20 
als nur möglich verfolgt worden. Wie gesagt, 
sind bei ihrer Verfolgung zwei neue Blaugrund- 
stellen entdeckt worden. Die Gänge wie auch die 
Lage der Blaugrundstellen zueinander und zu 
dem Schichtenaufbau des ganzen Gebiets deuten 
darauf hin, daß sie in der Hauptsache den großen 
Bruch= und Störungslinien folgen, die in nord- 
südlicher Erstreckung das Konzessionsgebiet durch- 
ziehen. Auf einer dieser Bruchlinien, nämlich 
dem Tal des Fischflusses, liegen Freistatt, Gibeon, 
Hanaus und Fahlgras. Auf einer anderen Bruch- 
linie, parallel zur ersteren, nämlich im Tale des 
Leverflusses, liegt Rietkül und die verdächtige 
Stelle südlich von Seßkameelboom; auf einer 
dritten Bruchlinie, die weiter östlich liegt und den 
sogenannten Kalkrand hervorgerufen hat, liegt 
malia. 
Die Untersuchungsarbeiten haben ergeben, daß 
es sich bei den bisher bekannten und von uns 
neu entdeckten Blaugrundvorkommen nur um so- 
genannte Gangpfeifen (kissure pipes), aber 
nicht um wirkliche vulkanische Pfeifen (real 
volcanic pipes) gehandelt hat. Erfahrungsgemäß 
sind aber nur letztere Diamantträger, während 
die ersteren wenig oder gar keine Diamanten ent- 
halten. Es ist aber anzunehmen, daß bei dem 
an sich doch merkwürdigen Auftreten des echten 
Gelb= und Blaugrundes in dem ganzen Gibeon- 
und auch in dem südlich angrenzenden Bersaba- 
Gebiet, das bisher noch nicht zu unserem Kon- 
zessionsgebiete gehörte, eine oder mehrere wirklich 
vulkanische Pfeisen verborgen unter der Oberfläche 
vorhanden sein müssen. 
Diese Erwägung hat dazu geführt, das Reichs- 
Kolonialamt um eine Konzessionserweiterung 
in südlicher Richtung zu bitten; die Verhand- 
lungen mit ihm und dem Kaiserlichen Gouverne= 
ment in Windhuk haben zu der in Anlage bei- 
gefügten Konzessionserweiterung geführt. Es 
handelt sich hierbei zugleich auch um die schwer- 
wiegende Frage, ob die Schürf= und Unter- 
suchungsarbeiten in Deutsch-Südwestafrita weiter- 
zuführen oder endgültig einzustellen sind. 
Von dem dem Aufsichtsrat durch Beschluß der 
letzten Gesellschafter-Versammlung erteilten Rechte, 
weitere 30 v. H. des Kapitals je nach Bedarf ein- 
ziehen zu dürfen, hat der Aussichtsrat bis zu 
25 v. H. Gebrauch gemacht. Er hat also noch 
das Recht, weitere 5 v. H. einzuziehen. Es stehen 
außerdem noch 20 v. H. des Kapitals, im ganzen 
also noch 25 v. H. des Barkapitals mit 217 900 
Mark für die weiteren Schürf= und Untersuchungs- 
arbeiten zur Verfügung. 
r□ r— 
In der Vermögensbilanz stehen gegenüber 
einem Kapital von 1022000 Mk. u. a. zu Buche: 
  
das Beteiligungskonto mit 305 060 Mk., das 
Bankguthaben mit 79 160 Mk., das Immobilien- 
konto mit 31 000 Mk., das Konzessionskonto mit 
605 610 Mk., letzteres nach Zuführung des 
Saldos des Gewinn= und Verlustkontos in Höhe 
von 225 217 Mk. Die im Schutzgebiet und hier 
entstandenen wesentlichsten Ausgaben für Unter- 
suchungen und Schürfarbeiten, für Anschaffungen, 
Teilgehälter, Seefrachten usw., welche beim Ex- 
peditionskonto verbucht sind, betragen in runden 
Summen: 
Gehälter für Europäer 67 000 Mk., Löhne, 
Verpflegung und sonstige Ausgaben für Ein- 
geborene 35 000 Mk., Frachten 22 000 Mk., 
laufende Unkosten im Schutzgebiet 30 000 Mk., 
totes Inventar 34 000 Mk., lebendes Inventar 
38 000 Mk., Studienreise in Südafrika 4000 Mk. 
(Anlage.) 
Ausdehnung der Konzession der Gibeon- 
Schürf= und Handels-Gesellschaft m. b. H. 
auf das Gebiet der Bersaba-Hottentotten. 
5 1. Die Gibeon-Schürf= und Handels-Gesell- 
schaft m. b. H. erhält, vorbehaltlich der Genehmi- 
gung des Reichs-Kolonialamts und unter Wahrung 
besserer Rechte Dritter, die ausschließliche Be- 
fugnis, im Gebiete der Bersaba-Hottentotten auf 
Edelsteine zu schürfen und das Recht zur Ge- 
winnung zu erwerben. 
§2. Die Grenzen des Bersaba-Gebietes haben 
den in den nachstehend aufgeführten Grenzproto- 
kollen festgelegten Verlauf: Nordgrenze gemäß 
Vertrag vom 12. November 1897, abgeschlossen 
zwischen den Witbois und den Bersaba-Hotten- 
totten; Westsüdwestgrenze gemäß Vertrag vom 
15. März 1900, abgeschlossen zwischen den Be- 
thanier= und Bersaba-Hottentotten; Ostsüdostgrenze 
gemäß Vertrag vom 15. März 1900, abgeschlossen 
zwischen den Bondelzwarts= und Bersaba-Hotten- 
totten. 
Die Grenzprotokolle bilden einen wesentlichen 
Bestandteil dieses Vertrages. Von einer generellen 
Vermarkung der Grenzen wird abgesehen. Läßt 
sich bei Schürfanzeigen Dritter nicht mit Sicher- 
heit feststellen, ob die begehrten Edelmineralfelder 
innerhalb oder außerhalb des Bersaba-Gebietes 
liegen, so kann das Kaiserliche Gouvernement 
entweder die Tatfrage durch Vermessung auf Kosten 
der Gibeon-Schürf= und Handels-Gesellschaft klären 
lassen oder letzterer aufgeben, die Vermessung selbst 
vorzunehmen. Die Entscheidung steht mit Aus- 
schluß des Rechtsweges dem Kaiserlichen Gou- 
vernement zu. 
§ 3. Die Ausübung des Schürf= und Berg- 
baurechtes auf Edelsteine ist, sofern nicht nach-
        <pb n="678" />
        G 596 20 
stehend etwas anderes bestimmt ist, den Vorschriften 
der Kaiserlichen Bergverordnung vom 8. August 
1905 unterworfen. 
§ 4. Die ausschließliche Befugnis, im Bersaba- 
Gebiete auf Edelsteine zu schürfen und das Recht 
zur Gewinnung zu erwerben, wird auf zwei 
Jahre vom Beginn der Arbeiten, spätestens aber 
vom 1. Juni 1908 an gerechnet, erteilt. Die Re- 
gierung verpflichtet sich, während dieses Zeit- 
raumes keinen Dritten zum Schürfen und Bergbau 
auf Edelsteine im Konzessionsgebiete zuzulassen. 
Werden die Schürf= und Untersuchungsarbeiten 
nicht bis zum 1. Juni 1908 begonnen, so kann 
die Konzession für verfallen erklärt werden, ohne 
daß hierauf ein Entschädigungsanspruch gegen den 
Fiskus gegründet werden kann. 
5 5. Die Gültigkeit dieser Konzession wird 
davon abhängig gemacht: 
1. Daß vorher die Gibeon-Schürf= und Handels- 
Gesellschaft zur Untersuchung des Bersaba- 
Gebietes ein Kapital von 200 000 Mk. 
nachweist und bereitstellt, das ausschließlich 
zu vorbenanntem Zwecke Verwendung 
finden darf; 
. daß sie das Schürfen auf andere Mineralien 
als Edelsteine (ogl. § 1 Ab der so- 
genannten Gibeon-Konzession) im Gibeon- 
Konzessionsgebiete vom Tage des Inkraft- 
tretens der Bersaba-Konzession freigibt. 
§ 6. Die Leitung der bergmännischen Arbeiten 
im Schutzgebiet darf nur Personen übertragen 
werden, deren Befähigung von der Kaiserlichen 
Bergbehörde anerkannt ist. 
7. Neben der im § 58 der Kaiserlichen 
Bergverordnung vorgeschriebenen Anzeige sind der 
Kaiserlichen Bergbehörde fortlaufend Betriebs- 
berichte vorzulegen, deren Form und Inhalt von 
letzterer bestimmt werden. 
§ 8. Die Erwerbung des Bergwerkseigen- 
tumes seitens der Gibeon-Schürf= und Handels- 
Gesellschaft erfolgt gemäß Abschnitt III der Kaiser- 
lichen Bergverordnung mit der Maßgabe, daß 
der Fundesnachweis vorher erbracht wird. 
§5 9. Die Konzessionare können, wenn fest- 
gestellt ist, daß eine Ablagerung sich für die Er- 
öffnung einer regelmäßigen Edelsteingewinnung 
eignet, vom Reichs-Kolonialamt angehalten werden, 
innerhalb zweier Jahre, von der Verleihung des 
Bergwerkseigentums ab gerechnet, zur Ausbeutung 
eine Deutsche Kolonial-Gesellschaft nach Maßgabe 
des Schutzgebietsgesetzes (Reichsgesetzblatt 1900, 
Seite 813) zu bilden und auf sie die ihnen durch 
die Konzession zugewiesenen Rechte und Pflichten 
entsprechend zu übertragen. Die Satzungen dieser 
Gesellschaft und alle Satzungsänderungen unter- 
liegen der Genehmigung des Reichs-Kolonialamts. 
Dem letzteren steht das Recht zu, bis zum Höchst- 
betrage von 5 Millionen Mark die Mindesthöhe 
2 
  
des Grundkapitals der im Sinne des vorstehenden 
Absatzes gebildeten Gesellschaft zu bestimmen. 
§5 10. Die gemäß § 64 der Kaisexlichen Berg- 
verordnung zu entrichtende Förderabgabe wird 
nicht erhoben; dafür sind von dem jährlichen 
Reingewinn, welcher durch den Geschäftsbetrieb 
der auf Grund dieser Konzession begründeten 
Bergwerksunternehmungen erzielt wird, zunächst 
5 v. H. einem zu bildenden Reservefonds so lange 
zu überweisen, bis dieser die Höhe von 25 v. H. 
des Grundkapitals hat. 
Nach Abführung dieser 5 v. H. an den Reserve- 
fonds erhalten die Anteilseigner 10 v. H. Dividende 
auf das eingezahlte Grundkapital. Von dem hier- 
nach verbleibenden UÜberschuß des Reingewinnes 
sind 3/5 an den Landesfiskus des südwestafrika- 
nischen Schutzgebietes abzuführen. Die ver- 
bleibenden 2/ des Reingewinnes fließen der Ge- 
sellschaft zu, welche über die Verwendung nach 
Maßgabe der Satzungen zu beschließen hat. 
Im Falle der Liquidation der eingangs dieses 
  
wird aus dem Gesellschaftsvermögen zuerst das 
Grundkapital in bar zurückgezahlt, von einem 
etwa verbleibenden Rest sind /5 an den Fiskus 
des südwestafrikanischen Schutzgebietes abzuführen, 
die übrigen 2/ fließen der Gesellschaft zu. 
§5 11. Kommen die Konzessionare den ihnen 
durch §§ 9 und 10 auferlegten Verpflichtungen 
nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann das 
Reichs-Kolonialamt die sich aus dieser Konzession 
ergebenden Pflichten und Rechte für verfallen er- 
klären, ohne daß hierdurch ein Entschädigungs- 
anspruch gegen den Fiskus begründet wird. 
12. Soweit aus dem Vorhergehenden sich 
nicht ein anderes ergibt, gelten für das Bersaba- 
Gebiet die Bestimmungen der „Konzession zur 
Aufsuchung und Gewinnung von Edelsteinen 
innerhalb des Bezirkes von Gibeon in Deutsch- 
Südwestafrika“ vom 25. September 1904. Jurr 
besondere ist dies der Fall bei § 2, 3 Abs. 
bis 3, 14, 16, 17. 
5 13. Der Gibeon-Schürf= und Handels-Ge- 
sellschaft wird gestattet, auch vor erfolgter Ge- 
nehmigung dieser Urkunde durch das Reichs- 
Kolonialamt die Arbeiten im Bersaba-Gebiet zu 
beginnen. Sie muß sich jedoch bezüglich letzterer 
etwa eintretenden Anderungen der maßgebenden 
Bestimmungen fügen. 
Windhuk, den 25. Februar 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
gez. v. Schuckmann. 
Der Vertreter der Gibeon-Schürf- 
Handels-Gesellschaft m. b. H. 
gez. unter Vorbehalt der Zustimmung der 
Gesellschafterversammlung 
Dr. Georg Hartmann. 
und
        <pb n="679" />
        G 597 20 
E * 
Der wirhschaftliche Ausschwung Deutsch- Ost- 
afrikas im Jahre 1907 machte sich besonders 
stark am Kilimanjaro bemerkbar. Jeder Monat 
brachte eine steigende Anzahl von Pflanzern und 
Farmern, die in kurzer Zeit nahezu das ganze 
für Plantagenzwecke sich eignende Land besetzen. 
Die Zahl der Pflanzungen vermehrte sich von 
acht auf über vierzig, trotz der schlechten Trans- 
portverbindungen mit der Küste. Die recht baldige 
Weiterführung der Eisenbahn Tanga—Mombo, 
und zwar nicht nur bis zum Pangani, sondern 
bis zum Kilimanjaro ist dringend erforderlich. 
Die Regierung hat uns 2000 ha Land zu- 
gesprochen. Während wir 1000 ha zu den alten 
Bedingungen (1/10 Rp. Pacht pro Hektar und 
Jahr mit dem Vorkaufsrecht für 2 Rp. pro Hektar) 
erhielten, mußten wir für die zweiten 1000 ha 
pro Hektar und Jahr 1/5 Rp. an Pacht be- 
willigen und der Kaufpreis des Landes wurde 
auf 5 Rp. pro Hektar erhöht. Von diesen 
1000 ha wurden uns zunächst 580 ha am 
Kikafu überwiesen, der Rest wurde uns am Wau 
zugesagt. Alle diese Grundstücke liegen unweit 
Kibohöhe. Weiteres Land sollen wir bei Kibo- 
höhe nicht erhalten, dagegen hat uns das Be- 
zirksamt am Rau (zwischen Kibohöhe und Moschi) 
weitere 1000 bis 2000 ha nach erfolgter Wald- 
regulierung in Aussicht gestellt. 
Die Witterungsverhältnisse waren 1907 sehr 
ungünstig. Die große Regenzeit brachte sehr ge- 
ringe Niederschläge und die kleine Regenzeit fiel 
überhaupt aus. Dem Pflanzenwachstum war 
dieses Wetter nicht besonders vorteilhaft, dagegen 
machten infolgedessen die Rodungsarbeiten schnelle 
Fortschritte. 
Ende 1907 war der Stand der Kulturen usw. 
folgender: 
AManihot kglaziovii (Kautschuk). 
a) 4 hn mit durchschnittlich 2,5 bis 
Zm hohen Bäumen im Jahre 
1906 gepflant 5 000 Stück 
b) 24 ha mit Bäumen aus dem 
Jahre 1906; wegen Wild- 
schweinschaden ujw. 1907 
nochmals bepflanzt 15 000 = 
J#c) 34 ha mit Bäumen 
1907 bepflanzt 128000 Sick. 
infolge unge- 
wöhnlicher 
Trockenheit 
iervon ein- 
gegangen etwa 
25 v. O 32000 = -98000 
Summa: 116 000 Bäume 
z) 125 ha gerodet. und mit Pflanzlöchern versehen. 
——— 
Sa.: 287 ha in - genommen. 
) Cl is dem hresbericht für das zweite Ge- 
schäftsjahr (1907) 
  
ß Weitere 118 ha sind in Vorbereitung, dieselben 
sollen bis Ende März gerodet sein und im April 
und Mai d. Is. bepflanzt werden, 
g) 150 000 Pflanzen stehen in den Saatbeeten, 
b) 12 Zentner Saat werden vorgekeimt. 
Die Wildschweine machten sich dadurch un- 
angenehm bemerkbar, daß sie Tausende von 
jungen Bäumen auswühlten. Es gelang durch 
Gift, die Wildschweine so zu verringern, daß 
gegen Ende des Jahres Wildschweinschäden nur 
noch verhältnismäßig selten vorkamen. 
Einige ältere Manihot-Bäume im Versuchs- 
garten wurden gezapft, die zwei= bis dreijährigen 
Bäume gaben im Durchschnitt 90 bis 100 g 
Kautschuk. Die Analyse des Kautschuks von 
2½ jährigen Bäumen im Pharmazeutischen In- 
stitut der Universität Berlin in Dahlem ergab 
von mehreren Proben durchschnittlich 75 v. H. 
Reinkautschuk. Wir können also mit dem Ertrag 
unserer Kautschukbäume, sowohl was Quantität 
als auch was Qualität betrifft, sehr zufrieden sein. 
Kaffee. 
a) 27,5 ha sind mit Kaffee bepflanzt mit ur- 
sprünglich 69 000 Pflanzen. Infolge der 
ungewöhnlichen Trockenheit sind hiervon 
etwa 50 v. H. eingegangen, 
b) In Saatbeeten stehen etwa 3000 Pflanzen. 
Leider begann die große Regenzeit erst gegen 
Mitte Mai, so daß die Pflanzen erst sehr spät 
ins Feld gebracht werden konnten. Kaum waren 
die Kaffeepflänzlinge im Boden, als die Trocken- 
zeit einsetzte, die nahezu ohne Unterbrechung bis 
zum Ende dcs Jahres anhielt. Daß unter diesen 
Umständen ein großer Teil der Pflanzen einging, 
ist nicht zu verwundern. Soweit der Kaffee be- 
wässert werden konnte, steht er verhältnismäßig 
gut. Den älteren Kaffeebäumen, die wegen des 
tiefgründigen Bodens ihre Wurzeln tief in den 
Boden senken konnten, kann die Trockenheit 
wenig anhaben. 
Sisal. 
a) 5500 Stück 1½ jährige Agaven grüner 
Sisal (Agave americana Sisalana Vaschki) 
sind vorhanden und zum Teil als Ein- 
fassungen der Station verwendet. Sobald 
uns eigenes Weideland überwiesen ist, soll 
auch dieses durch Agaven eingefaßt werden, 
b) etwa 5000 Stück Schößlinge von obigen 
Agaven sind vorhanden, 1000 Stück Silber- 
agaven (Sacci) desgleichen. 
Die bisher mit Sisal angestellten Versuche 
haben gezeigt, daß diese Pflanze auf dem roten 
Boden unserer Pflanzung vorzüglich gedeiht. Eine 
Sisalpflanzung können wir jedoch erst dann an- 
legen, wenn die Usambarabahn den Kilimanjaro 
erreicht hat. Unser Land am Kikafu wird für
        <pb n="680" />
        G 598 20 
eine solche Pflanzung in erster Linie in Frage 
kommen, denn der dortige Boden eignet sich be- 
sonders für Sisal; das Gelände ist eben und der 
Kikafu, der wasserreichste Fluß am Kilimanjaro, 
kann uns jede gewünschte Kraftmenge liefern. 
Baumwolle. 
a) 15 000 Pfund unentkernter Baumwolle, 
welche etwa 5000 Pfund entkernte Baum- 
wolle ergeben, lagern auf der Station, 
b) 16 Ballen gereinigte Baumwolle waren 
unterwegs nach Bremen. 
Baumwolle wurde wegen Arbeitermangels 
während der Pflückperiode (in den ersten Monaten 
des Jahres) nur von 12 ha geerntet, und es 
werden sich pro Hektar 400 bis 500 Pfund ent- 
kernte Ware ergeben. 
Die erste kleine Baumwollsendung ist inzwischen 
eingetroffen und abgerechnet. Die Firma D. H. 
Wätjen &amp; Co. in Bremen schreibt uns hierüber: 
„Die Baumwolle wurde allseitig als im all- 
gemeinen von sehr schöner Qualität, langstapelig, 
seidenartig, kräftig im Stapel, weiß in Farbe be- 
unden, aber es fanden sich immer einige Partien 
eaän den Proben, die kurzstapeliger, weniger kräfiug, 
taubig. etwas angeschmutzt waren und hin und 
wieder hängengebliebene Saatkörner enthielten: des 
ferneren fanden sich hin und wieder Nester gelblicher 
Flocken in den Proben, was störend ist, übrigens 
bei ägyptischer Baumwolle auch manchmal vorkommt. 
Kann es in Zukunft erreicht werden, die beste gleich- 
mäßige Baumwolle separat zu halten, so würde das 
die Verkänflichkeit der Ware sehr begünstigen. Über- 
haupt hoffen wir, daß, wenn Sie größere Sendungen 
erhalten, das Interesse für die Ware noch reger sein 
wird, als es bei so kleinen Partien von nur einigen 
hundert Kilo der Fall zu sein pflegt, weil die Fracht 
für Waggonladungen nach den Spinnereien sich 
niedriger stellt, als für so kleine Lots, um derent- 
willen überdies manchen Spinnern ihre Maschinen 
umzustellen nicht paßt. 
Die Länge der Baumwolle reichte teilweise bis 
40 mm. was natürlich weit über die der amerika- 
nischen Sorten hinausgeht.“ 
Wir erlösten aus der ersten Sendung netto 
632,85 Mk. (per Kilogramm 1,70) oder ab 
Kibohöhe zirka 1,20 Mk., ein schönes Resultat, 
welches zu weiterem Baumwollbau ermutigt. 
Im vergangenen Jahre wurde keine Baum- 
wolle mehr gepflanzt, da die Kautschukkultur die 
ganzen verfügbaren Arbeitskräfte in Anspruch 
nahm und es uns vorläufig auch noch an Stein- 
häusern zur Unterbringung der Baumwolle fehlt. 
  
Acacia decurrens (Gerberakazie). 
Ein für 10 ha ausreichendes Quantum Saat 
ist beschafft. 
Versuchsgarten. 
4 ha sind in bester Kultur fertiggestellt. Der 
Versuchsgarten dient in erster Linie der Anzucht 
von Saatmaterial. Außerdem werden in dem- 
  
selben Versuche mit Kulturpflanzen angestellt, die 
sich für die hiesigen Verhältnisse eignen könnten. 
Viehzucht. 
Anfang des Jahres gelang es, eine Herde 
von 205 Stück Rindvieh zu sehr vorteilhaften 
Bedingungen zu erwerben. 
Leider wurde im Juni von Ufiomi her eine 
Viehseuche eingeschleppt (eine Art Küstenfieber), 
die sämtliche Herden am Kilimanjaro verminderte. 
Erst wenn der Ausbreitung der Viehseuchen 
Einhalt getan wird, wird Ostafrika als Viehzucht- 
land richtig gewürdigt werden und es ist sehr 
wahrscheinlich, daß die Viehzucht in der Zukunft 
hier dieselbe Bedeutung erlangen wird, wie die 
Pflanzungen, besonders, da die sich für Viehzucht 
eignenden Gebiete in unermeßlicher Ausdehnung 
vorhanden find. 
Straußenzucht. 
Eine Federnernte gelangte zum Versand. Diese 
Federn sind, da es sich um die erste Ernte 
handelte, größtenteils minderwertig, doch werden 
wir bereits im kommenden Jahre bessere Federm 
verschiffen können. Der Straußenbestand betrug 
am Jahresschluß: 14 Stück drei= und mehrjährige 
Vögel, 57 einjährige Vögel und 52 Küken, zu- 
sammen 123 Stück. 
Arbeiterverhöältnisse. 
Die Arbeiterverhältnisse waren zu Beginn des 
Jahres wenig günstig, verbesserten sich aber von 
Monat zu Monat, so daß wir Ende des Jahres 
über nahezu 500 Arbeiter verfügten. Die Löhne 
stiegen leider infolge der Konkurrenz der vielen 
Pflanzer und Anfiedler von 3 auf 4, 5 und 
6 Rp. per Monat. Unsere Arbeiter stammen 
größtenteils aus den Rombolandschaften und aus 
Unyamwezi, während die dicht bei Kibohöhe 
liegende Landschaft Madschame keine 150 Leute 
stellte. Wenn nur 20 v. H. der arbeitsfähigen 
Leute des Berges auf den europäischen Pflan- 
zungen arbeiten würden, dann würde von einer 
Arbeiternot am Kilimanjaro nie die Rede sein. 
1* r—N 
2 
Trotz der außergewöhnlichen Trockenheit und 
der sonstigen ÜUbelstände dürfen wir auch mit dem 
Abschluß des zweiten Geschäftsjahres zufrieden 
sein. Mit den aufgewendeten Mitteln sind An- 
lagen geschaffen, deren Wert durch Zuwachs und 
infolge steigenden Wertes von Grund und Boden 
die Gestehungskosten überragt, und deren Ent- 
wicklung in einigen Jahren die Erzielung reich- 
licher Gewinne in sichere Aussicht stellt. 
Der Abschluß für 1907 weist auf der Seite 
der Passiven das Stammkapital mit 405 500 Mk., 
Kreditoren mit 2593 Mk. nach; auf der Seite
        <pb n="681" />
        der Aktven sind besonders hervorzuheben Bank- 
guthaben mit 57 003 Mk., Außenstände bei der 
Legationskasse 10 000 Mk., noch einzufordernde 
Geschäftseinlagen mit 202 172 Mk., die Pflan- 
zungs= usw. Anlagen in Ostafrika mit zusammen 
138 016 Mk. Die Gewinn= und Verlustrechnung 
ergibt 10 218 Mk. Unkosten, dem an Einnahmen 
aus Zinsen 1014 Mk. und aus dem Afrikageschäft 
9234 Mk. gegenüberstehen. 
  
AKus dem „Tropenpflanzer“. 
Die Juninummer des „Tropenpflanzer“ bringt 
an erster Stelle einen größeren Aufsatz von Heury 
Schmidt-Stölting: „Allgemeines über die 
Tabakkultur und den Pflanzerstaat an der 
OÖstküste Sumatras“. Der Verfasser schildert 
in anschaulicher Weise, wie dieser gewaltige Pflan- 
zerstaat heute eine vorbildliche Organisation dar- 
stellt, die in der Welt ihresgleichen sucht. Die 
Schilderung, wie die holländische Regierung den 
gewaltigen Betrieb von Hunderten blühender 
Plantagen organisiert, wie sie durch eine ver- 
  
599 
ständnisvolle Gerichtsbarkeit die großen Massen 
der chinesischen Arbeiter in Schach hält, bietet für 
den Pflanzer wie für den Laien viele beachtens- 
werte Momente und fordert zum Vergleich mit 
anderen Kolonien heraus. Der in der letzten 
Nummer begonnene Artikel von Moritz Schanz 
über die Negererziehung in Nordamerika 
und den genialen Negerführer Booker T. 
Washington wird vollendet. Schanz macht uns 
hier weitere interessante Mitteilungen über die 
berühmte Negerschule in Tuskegee; er zeigt, mit 
welchen Mitteln ihr Leiter Washington den Far- 
bigen zu einem achtungswerten Individuum aus- 
zubilden bestrebt ist. In einem weiteren Aufsatz 
behandelt Oberleutnant Smend die Ausnutzung 
der Olpalme in unseren Kolonien und legt 
zahlenmäßig ihre Bedeutung für den Haushalt 
Deutschlands im Vergleich zu den anderen Olen 
und Fetten dar. Mit Recht wird darauf hin- 
gewiesen, welche Werte in den großen Olpalmen= 
beständen Togos und Kameruns noch unaus- 
genutzt ruhen. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
Relsanbau in Argentinien. 
Einem Berichte des deutschen Generalkonsuls 
in Buenos Aires entnehmen wir über den Anbau 
von Reis in Argentinien folgende Mitteilungen: 
Reis wird in Tucuman, Salta, Jujuy, San 
Juan, Santiago del Estero und im Territorium 
Misiones angebaut; Versuche dazu sind auch in 
Cordoba, Corrientes und Buenos Aires gemacht 
worden. Die Anbauflächen haben im Jahre 1907 
betragen: In Tucuman 2900, Salta 440, Jujun 
357, San Juan 275 und Santiago del Estero 
10 Hektare. 
Der Gesamtertrag wird auf 13 086 Tonnen 
geschätzt, wobei etwa 2½ bis 4 Tonnen auf einen 
Hektar kommen. In Tucuman werden gebaut 
italienischer vom Tipus Bartone, ferner japanischer 
— mit wenig Erfolg — und Tipus Carolina. 
Die Aussaat wird verschieden bewerkstelligt; am 
besten bewährt hat sich anscheinend die Aussaat 
mit der Hand in Linien und mit späterer Um- 
bflanzung. Wenn die Pflanze eine Höhe von 
15 em hat, soll das Wasser im Reisfeld nicht 
mehr dauernd bleiben. Zur Aussaat braucht man 
70 bis 80 kg auf den Hektar. Die Ernte dauert 
vom 1. April bis zum 15. Mai, wobei mit der 
Sichel geschnitten und mit der Hand gedroschen 
wird. Die Kosten des Anbaus werden auf 150 
Papierpesos für den Hektar geschätzt und der 
  
Durchschnittspreis für das Erzeugnis mit Schale 
beträgt 9 bis 10 Papierpesos (1,78 Mk.) für 
100 kg. 
In Salta, wo sehr verschiedene Sorten an- 
gebaut werden, sowohl einheimischer (criollo) tipo 
Bartone als die Sorten Franconia, Santa Cruz 
und Ronguiano, schwanken trotz wenig rationeller 
Bewässerung die Erträge zwischen 3½ bis 4Tonnen 
pro Hektar. 
In Jujuy sind die Anbaukosten gering wegen 
der Billigkeit der Arbeitskraft und des Wassers; 
zur Aussaat braucht man dort 70 bis 80 kg und 
der Durchschnittsertrag beläuft sich auf 3½ Tonnen 
für den Hektar. Der Trockenanbau hat geringere 
Erträge gegeben. 
Bis jetzt ist der hier geerntete Reis an Qua- 
lität geringer als der europäische. Der amtliche 
Bericht empfiehlt die Inseln des Parand-Deltas 
für den Anbau von Reis. 
Dem Anbau steht eine, die folgenden Ziffern 
aufweisende Einfuhr gegenüber: 
mit Schale ohne Schale 
1903 1 681 26 035 Tonnen, 
1904 3912 24 346 - 
1905. 2 159 21 698 - 
1906 10 791 23 518 - 
1907. 15 100 21 190 -
        <pb n="682" />
        W 600 20 
RKsphaltlager in Mexlho. 
Die Gewinnung von Asphalt in der Republik 
Mexiko ist in der Hauptsache beschränkt auf die 
Distrikte Tuxpam und Tampico am mexikanischen 
Golf. Namentlich in Tuxpam sind bedeutende 
Aufschließungsarbeiten an den Asphaltlagern unter- 
nommen worden, und das dort gewonnene Ma- 
terial ist im Weltmarkt hoch geschätzt. Gegen- 
wärtig ist die Nachfrage nach Asphalt größer als 
der Vorrat. Kleine Posten werden zeitweilig nach 
Europa, namentlich mit der Bestimmung nach 
Deutschland, zum Versand gebracht. Der Durch- 
schnittspreis von mexikanischem Asphalt stellt sich 
auf 55 Pesos für die Tonne. 
Der im Distrikt Tampico erzeugte Asphalt 
wird hauptsächlich als Rückstand bei der Steinöl- 
bereitung der Mexican Petroleum Company in 
Ebano, etwa 40 engl. Meilen westlich von Tam- 
pico, gewonnen. Das Destillat aus dem rohen 
flüssigen Erdpech wird als Heizöl verwendet. Die 
Steinöldestillieranstalt in Ebano vermag ungefähr 
50 Tonnen Asphalt täglich herzustellen; da aber 
der Vorrat an Versandfässern sehr beschränkt ist, 
hat sie diese Höhe der Produktion noch nicht 
erreicht. 
Die Vorräte von Erdpech sollen in Tampico 
und Tuxpam sehr groß sein, aber die Ausbeutung 
der Lager befindet sich noch im Anfangsstadium. 
In den größeren Städten der Republik steigt der 
Bedarf an Asphalt sehr schnell, und in den näch- 
sten Jahren wird die Tätigkeit an den Erdpech- 
lagern voraussichtlich einen großen Aufschwung 
nehmen. Die demnächstige Vollendung des Tux- 
pamkanals wird die Schwierigkeiten des Trans- 
ports von den Asphaltquellen nach dem Hafen 
Tampico beseitigen. 
(Nach Alonthiyx Bulletin of the Imermational Burenn 
of the Amerienn Republics.) 
bie duebrachoextraht-Industrie im mtsbezrirne 
des Halserlichen Vizehonsulots in Santao elena 
(Krgeniinien). 
Zum Amtsbezirke des Kaiserlichen Vizekonsulats 
in Santa Elena in der Provinz Entre Rios ge- 
hören u. a. die Provinz Corrientes mit Ausschluß 
der Departements La Cruz, Paso de Libres, Mer- 
cedes, Curnzü Cuatic, Monte Caseros und Santo 
Thomé sowie die Nationalterritorien Chaco Austral 
und Formosa. In diesen Gebieten befinden sich 
drei Quebrachoextrakt--Fabriken, eine in der 
Provinz Corrientes und zwei in den Territorien 
Chaco und Formosa, bei denen deutsches und 
englisches Kapital die Grundlage bildet; außerdem 
find drei weitere Fabriken im Bau begriffen, zwei 
in Farmosa und eine in der Provinz Corrientes, 
  
bei denen deutsches, österreichisches und argenti- 
nisches Kapital vorherrschend ist. 
Die im Betriebe befindlichen Fabriken produ- 
zieren jährlich etwa 9500 bis 10 000 Tons Erx- 
trakt, verarbeiten sonach, da man auf eine Tonne 
etwa vier Tons reines Quebrachoholz rechnet, 
etwa 38 000 bis 40 000 Tons Quebrachoholz. 
Der Preis pro Tonne Extrakt am Produktionsort 
beträgt etwa 230 bis 240 Mk. 
Im vergangenen Jahre haben die Fabriken 
infolge von Überproduktion ihren Betrieb ein- 
schränken müssen; Aussichten auf eine Besserung 
der Lage sind zur Zeit nicht vorhanden. 
(Aus dem Jahresberichte des Kaiserl. Vizekonsulats 
in Santa Elena für 1907.) 
Detroleumvorhommen in der Oranjeflupkolonie. 
In dem Jahresberichte der Bergbaubehörde 
der Oranjeflußkolonie für 1906/07, der im „Kol. 
Bl.“ 1908, Nr. 7 S. 358 ff. veröffentlicht worden 
ist, geschieht auch des Vorkommens von Petroleum 
an verschiedenen Stellen in der genannten Kolonie 
Erwähnung. Beim Bohren nach Wasser war 
man schon vor Jahren auf Petroleumquellen ge- 
stoßen. 
Nunmehr hat eine Anzahl maßgebender Per- 
sönlichkeiten der Kolonie sich zu einem Syndikat 
zusammengetan, der South Africau Oil Corporation 
Ltd. (Testing Syndicate) in Bloemfontein, um 
feststellen zu lassen, ob das Erdöl in solchen 
Mengen vorkommt, daß eine systematische Ge- 
winnung sich lohnen würde. Sachverständiger 
des Syndikats ist ein Ingenieur deutscher Ab- 
stammung, Herr E. J. Kellner, M. E., in Bloem- 
fontein, der auch in Dentschland studiert hat. 
Das Petroleum wird auf einer die Oranje- 
flußkolonie von Harrismith im Nordosten nach 
Fauresmith im Südwesten diametral durchziehenden 
Linie vermutet. Man nimmt nicht an, daß es 
sich ununterbrochen längs der ganzen Strecke 
findet, sondern glaubt an eine fortlaufende Reihe 
getrennter Reservoirs in Tiefen von 500 bis 
850 m. In der Gegend von Ladybrand, nahe 
der Grenze des Basutolandes, sind allein schon 
fünf Bassins festgestellt worden. Das Syndikat 
hat aus einem Gebiete von mehreren hundert 
Quadratmeilen die Befugnis zu näheren Unter- 
suchungen erworben. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkons#ulato 
in Kapstadt.) 
HSolzausfuhr aus Ruba. 
Die Holzausfuhr aus Kuba hat sich im Rech- 
nungsjahre 1905/06 um rund 100 000 8 gegen-
        <pb n="683" />
        G 601 20 
über dem Vorjahr erhöht. Immerhin blieb der 
Holzexport noch hinter früheren Jahren erheblich 
zurück. Insbesondere wird neuerdings das kuba- 
nische Zedernholz, das hauptsächlich zu Zigarren- 
kistchen Berwendung findet, durch das afrikanische 
Zedernholz ersetzt, das zu einem weit billigeren 
Preise auf den europäischen und nordamerika- 
nischen Markt gebracht wird. 
Es wurden aus Kuba ausgeführt: 
1904/05 1905/06 
Kubikfuß Wert in § Kubikfuß Wert ins 
Zedernholz 26230 888277 21442 907 666 
Mahagoniholz 9727 404180 10 306 466888 
Sonst. Hölzer 1575 27898 4944 56623 
Diese Zahlen zeigen, insbesondere für Zedern- 
holz, daß der erhöhte Ausfuhrwert im Jahre 
1905/06 im großen und ganzen auf gegen das 
Vorjahr bessere Preise zurückzuführen war. 
(Bericht der Kais. Minister-Residentur in Havana.) 
Der Handel Britisch-Indlens während des Jahres 
Der überseeische Handel Britisch-Indiens wies 
während des mit dem 1. April 1907 beginnenden 
Rechnungsjahres 1907 /08 die folgenden Werte auf: 
  
Einfuhr. 
1906/07: 1907/08: 
ril / März 
Rupien Rupien 
Handelsgũter . 1083 075 818 1298 489 104 
Regierungsgũter 89 346 150 66 421 127 
Gold und Silber: 
für Private 272 009 858 328 085 522 
5 die Regierung 173 788 256 94 640 685 
Einfuhr über- 
haupt 1 618 220 082 1 787 636 438 
Ausfuhr. 
Handelsgüter: 
fremde 34 840 390 37 662 131 
indische 1 730 820 132 1 733 871 972 
Regierungsgüter 1 079 105 1 273 821 
Gold und Silber: 
für Private. 57 130 076 54 462 281 
die Regierung 52 450 22 720 
  
Ausfuhr über- 
haupt 1 823 922 153 1 827 292 925 
Im einzelnen ergibt die Einfuhr in den 
gedachten Zeiträumen das folgende Bild: 
1906/07: 1907/08: 
ril / März 
Rupien Rupien 
I. Lebende Tiere. 4655792 4409615 
  
  
  
  
  
1906/07: 1907/08: 
ril / März 
Rupien Rupien 
II. Nahrungs- und Genußmittel: 
Ale, Bier und Porter 6 027011 6 111 305 
Spirituosen 869 497 11 044 021 
Wen 23639 828 2866 124 
Lebensmitte 24 233 411 27 400 093 
Sale 6 677 3900 8 026 250 
Gewürze 14 392 903 15 616 955 
Zucker 87 381 114 92270 442 
Zusammen (einschl. 
anderer) 157 152 778 171 346 974 
III. Metalle und Metallwaren: 
Kurz= und Messer- 
schmiedewaren. 26 535 058 31 654 563 
Metalle: 
Kupfrer 13931 544 20 634 592 
Eisen und Stahl. 75 682 029 97 488 859 
Maschinerien 57 900 449 65 856 900 
Eisenbahnmaterial 41 583 901 72 052 281 
Zusammen (einschl. 
anderer) 226 418 915 301 450 950 
IV. Chemikalien, Drogen, Medizinen: 
Chemikallten 6 875 934 7 928 561 
Drogen u. Medizinen 7 806 5900 9 091 798 
Tabak und Opiuim 6937 236 8 441 732 
Alizarin= und Anilin- 
farben 7 492 704 8 465 281 
Zusammen (einschl. 
anderer) 31 086 360 35 885 448 
V. Ole: . 
Mineralöle 24 269 671 31 545 376 
Zusammen (einschl. 
andererr) 27677 556 36 561 434 
VI. Rohe und unverarbeitete Materialien: 
Kohlen und Koks 4797 600 5 876 082 
Edelsteine und un- 
gefaßte Perlen. 9 338 103 6957 191 
Seide ·. 5 680 273 9 815 137 
Holz 7 927 736 8 025 151 
  
Zusammen (einschl. 
anderer) 43 982 108 50 039 601 
VII. Ganz= und Halbfabrikate: 
Baumwollgarn 32 231 592 36 392 448 
Baumwollstückgüter: 
graue 187 074 067 194 187 580 
·.. 73795440118250694 
gefärbte usw. 955.573 898 107 998 464 
Baumwollsstück- 
güter zus. 356 443 405 420 436 738
        <pb n="684" />
        W 602 20 
  
1906/07: 1907/08: 
ril / März 
Rupien Rupien 
Andere Baummwoll- 
20 499P 889 23 056 273 
Seidenwaren. 18 250 465 21 348 661 
Wollwaren 20 521 666 27 676 508 
Kleidungsstücke 21 123 407 25 830 052 
Wagen und Karren 9246 548 11 799 707 
Glas und Glaswaren 12 114 108 14 451.774 
Instrumente, Appa- 
rate us. 11 986 859 13 632 640 
Streichhölzer 6 312 731 7 376 836 
Farben. . .56746566237084 
Papiekutthappe.80111059924262 
Schreibmaterialien 4 040 341 4438 065 
Insgesamt (einschl. 
anderer) 592 102 309 698 795 082 
Die Ausfuhr fremder und indischer Waren 
hat in den gleichen Zeitabschnitten die folgenden 
Werte aufgewiesen: 
  
1906/07: 1907/08: 
April/März 
Rupien Rupien. 
Ausfuhr fremder Waren: 
Kleidungsstücke 1 664 064 1 900 321 
Baumwollwaren 13 172 625 14 842 860 
Metalle u. Kurzwaren 4 210 706 3 427 484 
e...... 257 408 170 499 
Lebensmittel 2 104 781 1959 520 
Zucker 1 465 057 1 010 783 
Rohwolle 21958 627 3276 470 
Zusammen (einschl. 
anderer) 34 840 390 37 662 131 
Ausfuhr indischer Waren: 
I. Lebende Tiere 2 263 176 2 158 639 
II. Nahrungs= und Genußmittel: 
  
  
Kassee 9964778 11 145 202 
Früchte und Gemüse 3 457 227 3824271 
Getreide und Hülsen- 
früchte: 
Reis 1385 295 096 203 385 733 
Weizen u. Weizen- 
mehl 78 401 766 91 455 603 
Lebensmittel 6 511 115 7545 990 
Gewürze 6 020 378 5269 743 
Tee 98 577 642 102 437 653 
Zusammen (einschl. 
anderer) 402 3364 364 446 746 240 
III. Metalle und Metallwaren: 
Manganerze 7 088 2800 8 589 404 
Zusammen (einschl. 
anderer). 9754 977 11 064 818 
  
  
1906/%7: 1907/08: 
ril / März 
Rupien Rupien 
IV. Chemikalien, Drogen usw. 
Salpeter 4142526 4184314 
Opium 93 079224 86 724 782 
Tabak 3 095 978 2 931 791 
Indigoo 7u004773 6372734 
Myrobalanen. 4397591 5895246 
Zusammen (einschl. 
anderer) 115 573 832 110 379 505 
V. Ole: 
Mineralöle 1472740 2507 783 
Pflanzenöle u. andere 5 513 224 6 073 962 
Zusammen 6 985 964 8 581 745 
VI. Rohe und unverarbeitete Materialien: 
Kohlen und Koks 7 480 244 5 895 701 
Baumwolle 219 784 609 256 691 550 
Futter, Kleie 9399 644 14771 602 
Hanf 6 873 395 8 063 544 
Häute 64 090 472 43 198 029 
Felle 4 849 495 27 319 894 
Jute 268 386 810 179 728 013 
Dünger 10 154 892 9234 119 
Sämereien. 130 217 294 168 168 400 
Seide 6 865 018 6 378 154 
Holz 7 656 578 7 780 773 
Wolle 24 265 349 21 033 884 
  
Zusammen (einschl. 
anderer 815 323 289 761 960 628 
VII. Ganz= und Halbfabrikate: 
  
Baumwollengarn. 103 965 321 89 730 368 
Baumwollenstückgüter 16 536 606 16 374 760 
Andere Baumwollen= 
waren 1 180 480 1 560 875 
Jutewaren. .157 162 303 182 976 445 
Seidenwaren. 686 072 830 642 
Wollenwaren. 2292838 2 719 310 
Kleidungsstücke 1957 520 2 024 384 
Kokosbastwaren 5 600 268 5 363 653 
Lederwaren 17 296 337 10 552 045 
Pelzwaren. 27216 204 28 4445 273 
Lackwaren. 33 711 498 38 770 887 
Zusammen (einschl. 
anderer). 378 554 530 392 980 397 
(Accounts relating to the Sea-borne Trade and 
Javigation of British India.) 
Der Handel Ueuseelonds im Jahre 1907. 
Die Handelsverhältnisse Neuseelands im all- 
gemeinen waren im Jahre 1907 unter dem Ein- 
fluß der hohen Preise aller Produkte der Kolonie 
äußerst günstig. Die Ausfuhr ist von 18095 138 #.
        <pb n="685" />
        G 603 20 
auf 20071 636 K gestiegen, während die Einfuhr 
sich von 15 210 293 K auf 17 302 796 K erhöht 
hat. Sowohl die Einfuhr wie die Ausfuhr von 
und nach Deutschland hat Fortschritte gemacht, 
doch nicht im Verhältnis zu der Ein= und Ausfuhr 
von und nach anderen Ländern. 
Seit Oktober war infolge der finanziellen 
Verhältnisse in Amerika und Europa ein Rückgang 
der Preise von Wolle, Kaurigummi, Talg, Flachs 
usw. zu konstatieren, der sich am Ende dieses 
Jahres in den Ausfuhrzahlen stark bemerkbar 
machen wird. Die Einfuhr war bis vor kurzem 
durch die finanziellen Verhältnisse weniger beein- 
flußt, es wird sich aber im Laufe dieses Jahres 
auch darin ein Rückschritt zeigen. 
  
Während in Europa und Amerika Geldnot 
herrschte, war in Neuseeland Überfluß an Geld, 
der teils durch den Überschuß der Ausfuhr über 
die Einfuhr, teils durch das Aufhören der Gold- 
ausfuhr nach San Franzisko infolge Einstellung 
der Dampferverbindung dorthin seinen Grund 
atte. 
Städte usw. konnten ihren Bedarf zu 4 bis 
4¼ v. H. al pari aufnehmen, während die Re- 
gierung ihre 4prozentigen Schuldverschreibungen 
zu 101 bis 102 verkaufte. 
An der Ein= und Ausfuhr nach der Kolonie 
Neuseeland in den Jahren 1906 und 1907 waren 
nachstehende Häfen mit folgenden Werten beteiligt: 
  
  
Einfuhr Ausfuhr 
Häfen 1906 1907 1906 1907 
in 
Auckland 3591 342 4 55333 999 3 168 927 3 472 405 
Kaipara 6 723 13 434 161 428 128 487 
Wellington 4 760 435 5248 725 3 408 008 3 918 512 
Lyttelton 2 585 039 2 633 117 2 837 953 2 836 739 
Dunedin 2294 783 2 489 352 1 607 362 1 538 415 
Invercargill und T 422 418 495 708 978 708 1 180 867 
Napier 338 195 413 364 1 406 362 1 784 885 
Timarn 240 604 297 547 1 102 719 1 216 542 
Wanganum 183 561 221 987 384 318 468 307 
New Plymouth . 92 068 118 220 482 728 627 917 
Poverty Bay- 98 879 123 865 874 358 993367 
Nelson .. . 134 998 127712 70 582 79341 
Zusammen (Ceincchl anderer Häsen) 15 210 2933 17 302 796 18 095 1388 20 071 636 
Auf die Hauptherkunfts= und Bestimm ungsländer verteilten sich die Ein= und 
Ausfuhrwerte in folgender Weise: 
Einfuhr Ausfuhr 
Herkunfts= und 19006 1907 1906 1907 
Bestimmungsländer in L 
Großbritannien 9 003 029 10 278 239 14 047 969 16 536 221 
Australischer Bund 2 718 809 3 045 768 2 851 516 2 197778 
Tasmanien 56 323 81 980 30 213 23 426 
Südseeinseln 435 605 698 022 188 755 186 839 
sien 673 525 737 389 83 141 131 301 
Deutschland 336 960 351 607 54 952 66 489 
Übriges Europa. 316 361 368 461 70 422 60 987 
Amerika, Ostküste 1 168 451 1 272 160 569 682 702 581 
- Westküste 237 510 153 615 73 110 11 455 
Zusammen (einschl and. Länder) 15 210 293 17 302 796 18 095 138 20 071 636 
Die Hauptausfuhrartikel wiesen in den Jahren 1907 (und 1906) die folgenden Werte 
in &amp; auf: 
Wolle 7 657 278 (6 765 653), Gold 2 027 490 (2 270 904), Silber 169 484 (143 572), 
Steinkohlen 114 737 (122 614), Fische 23 721 (21 512), Kauri-Kopal 579 888 (522 486), Holz 
315 023 (308 110), 
(113 682), Fleisch, präserv. 106 032 (98 638), 
Butter 1 615 345 (1 560 235), 
Käse 664 722 (341 002), Häute 187 079 
desgl. gefroren 3 393 573 (2 877 016), Fungus 
10 157 (11 161), Schinken und Salzfleisch 20 680 (13 728), Schaffelle 796 127 (680 630), Talg 
560 915 (455 026), Mehl 1575 (2239), 
Gerste 18 346 (19 562), Hafer 4656 (76 922), Därme,
        <pb n="686" />
        W 604 20 
gesalzen 68 463 (58 537), Kaninchenfelle 53 757 (50 686), 
Weizen 326 (9891), Kartoffeln 1027 
(1422), Mais 18 (198), Flachs (Phormium) 832 068 (775 981), Leder 57 448 (44 339), Samen, 
Gras und Klee 87 300 (89 022), lebendes Vieh 71 226 (69 872). 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in Auckland.) 
Die Bevölkerungszahl und die Finanzen 
Heuseelands im Jahre 1907. 
Die Bevölkerung Neuseelands nach der 
letzten Zählung (1906) beläuft sich auf 968 797 
Seelen; davon sind 47 731 Eingeborene (Maoris). 
4174 geborene Reichsdeutsche haben eine neue 
Heimat in Neuseeland gefunden. 1713 haben die 
neuseeländische Staatsbürgerschaft erworben; der 
weitaus größte Teil der übrigen Deutschen hat 
seine deutsche Reichsangehörigkeit auch bereits ver- 
loren. Im Jahre 1907 fanden Naturalisierungen 
von 33 reichsdeutschen Männern und 6 Frauen 
statt. 
Die Staatseinnahmen Neuseelands betrugen 
im letzten Jahre 8 450 000 K; davon waren die 
Einnahmen aus Zöllen mit 2 940 000 L, der 
Eisenbahnen mit 2 621 396 K und der Post= und 
Telegraphenverwaltung mit 1 365 727 K die be- 
deutendsten. Die Ausgaben beliefen sich auf 
8 400 000 K. Hierunter wurde die Summe von 
316 076 4 für Altersrente verausgabt. Diese 
Rente oder Pension ist durch das Gesetz vom 
29. Juli 1905 von 18 &amp; (360 Mk.) auf 26 K. 
(520 Mk.) pro Jahr erhöht und wird zum größten 
Teile vom Staate aufgebracht. Die Empfangs- 
berechtigten müssen 25 Jahre in Neuseeland ge- 
wohnt haben, mindestens 65 Jahre alt sein, und 
ihr anderweitiges Einkommen darf 60 à (1200 
Mark) pro Jahr nicht übersteigen. Gegenwärtig 
wird die Altersrente an 13 257 Personen gezahlt. 
Die Staatsschuld Neuseelands stand am 
31. März 1907 auf 61 276 542 K und beläuft 
sich auf etwa 67 &amp; pro Kopf der weißen Ein- 
wohnerschaft, während das Staatseigentum, wie 
Eisenbahnen, Telegraphen, Land, Landstraßen 
und Staatsgebäude rund 62 000 000 K beträgt. 
Nach der letzten Schätzung bewertet sich das Privat- 
eigentum in Neuseeland auf rund 260 000 000 K. 
oder auf 293 000 K pro Kopf der europälschen 
Bevölkerung. Der bedeutendste Teil des Privat- 
eigentums ist jedoch im Besitze von außerhalb 
des Landes lebenden Kapitalisten. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in 
Christchurch.) 
Außenbandel Ueuhaledonlens im Johre 1907. 
Der Außenhandel Neukaledoniens belief sich 
im Jahre 1907 auf insgesamt 17914649 Franken. 
Davon entfielen auf die Einfuhr 9 410 385 Fr. 
und auf die Ausfuhr 8 504 264 Franken. Nach 
der folgenden Zusammenstellung zeigte der Han- 
delsverkehr der Kolonie seit dem Jahre 1903 
eine fallende Tendenz: 
Jahr Wert 
1902 25 729 404 Franken 
1903 22 635 863= 
1904 23 520 154 - 
1905 21 797 035 - 
1906 19 621 857 - 
1907 17 914 649 - 
Im Vergleiche zi zum Jahre 1906 betrug die 
Abnahme bezüglich der Einfuhr 1001735 Franken 
und das Sinken der Ausfuhr 705 473 Franken. 
Die Ausfuhr der hauptsächlichsten Mineral- 
erzeugnisse der Kolonie im Jahre 1907 (1906) 
gestaltete sich der Menge und dem Werte nach, 
wie folgt: 
ert d. Ausfuhr 
Mineralien Ausfuhr in zss 
1906 1907 1907 
Nickel Tonnen 130 688 101 707 3559 068 
Kobalt - 24 3 942 503 052 
Chrom - 57 367 31 552 1.28 844 
Kupfer kg 206 742 437 496 52 866 
Eisen 3 325 73 3 721 
Magnesit . 41 600 10 100 
Von der Erzausbeute des Jahres 1907 be- 
zogen die nachstehend aufgeführten Länder fol- 
gende Mengen: 
Bestimmungsländer Rickelerz Chromerz Koballerz Kupferers 
Frankreich. 38 013 5 581 1514 
England 41040 5285 1327 
Verein. Staaten 
von Amerika 160 20 485 
Deutschland 8 017 . 
Belgien..4805 . 
Holland 9 641 437 
Australien 1101 
Andere Erzeugnise Neukaledoniens waren in 
folgenden Mengen an der Ausfuhr der Jahre 
1907 und 1906 beteiligt: 
Menge in Kilogramm 
  
Waren 1906 1907 
Kaffee 283 798 326 831 
Kopra 1 264 210 919 17 
Kautschuk 36 111 31 478 
Trepang 45 233 97 759 
Prrimaterscalen 891 592 932 .575 
Wolle 9 851 11 541
        <pb n="687" />
        W 605 20 
Menge in Kilogramm 
Waren 
1906 1907 
Häute verschiedener Art. 208 343 200 226 
Kaurihansz 238059 18 350 
Rohes Wachs 434 608 
Guano .. .46313621686018 
Sandelholz. . 194 206 141 602 
Schildkrötenschalen 84 317 
Talg 12 008 21 681 
Haaur 832 353 
Honig .... 668 3125 
zen cier 1746 2 534 
. 172 676 
Fe aus Perlmutter . 2810 
a Politique Coloniale.) 
Straußenzucht in Krkhansas. 
Südwestlich von Little Rock, der Hauptstadt 
des amerikanischen Arkansas, findet sich nahe bei 
dem wegen seiner Heilquellen vielbesuchten Orte 
Hot Springs in der County Garland eine Farm, 
auf der seit fünf Jahren der afrikanische Strauß 
gezüchtet wird. Dem Unternehmer ist Erfolg nicht 
versagt geblieben. Der Besitzer T. A. Cockburn 
begann mit 35 von Afrika herübergebrachten 
Tieren; heute hat er auf der nunmehr doppelt 
so umfangreich wie anfänglich gewordenen Farm 
150 Stück, darunter Prachtexemplare. Ein Nest 
enthält 15 bis 18 Eier, je 3 bis 5 englische 
Pfund schwer; nur ausnahmsweise werden sie 
von den Tieren bebrütet, die dann abwechselnd, 
das Weibchen am Tage, das Männchen bei Nacht, 
42 bis 43 Tage auf den Eiern sitzen. Die Regel 
ist künstliche Ausbrütung. Alle neun Monate 
werden die Federn geerntet. Die schönsten Stücke 
trägt der Flügel des Männchens. 
Das Durchschnittsalter des afrikanischen 
Straußes ist 70 Jahre. Ein Alter von 140 Jahren 
ist vorgekommen. Die Aufzucht der Jungen be- 
dingt viel mühselige Arbeit, die auch in der 
Nacht nicht unterbrochen wird. Da die Alten 
sich um die Jungen nicht kümmern, so geschieht 
die Fütterung mit der Hand. Die Hauptnahrung 
ist kleingeschnittenes, angefeuchtetes und mit Kleie 
gemischtes Alfalfaheu, dazu im Winter Mais, im 
Frühjahr Hafer. Die Tiere lieben alle Sorten 
Gemüse und Obst; in Kalifornien gibt man ihnen 
auch Zuckerrüben und Fruchtsaft. 
Der Wert des Vogels beträgt im Durchschnitt 
1600 bis 1800 Mk.; ausnahmsweise wird ein 
  
Preis von 2000 Mk. für ein besonders schönes 
und lebenskräftiges Tier bezahlt. Dazu kommt 
aber noch ein Ausfuhrzoll in Britisch-Afrika von 
100 2 (2000 Mk.) für das Stück. 
Der Preis der Federn schwankt wie bei allen 
Modeartikeln. Zur Zeit werden für die beste 
Sorte weißer Federn des Männchens bis zu 
680 Mk. für das englische Pfund bezahlt. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in St. Louis.) 
Aufhebung der Ankergelder in Französisch- 
Westafrika. 
Laut Verordnung der französischen Regierung 
werden vom 1. Juli d. Is. ab die Ankergelder, 
die sowohl von französsschen als auch von aus- 
ländischen Schiffen beim Anlaufen der Häfen 
Französisch-Westafrikas zu entrichten sind, auf- 
ehoben 
aeho Cournel officiel de la République Frunçaise.) 
  
Jollerhöhung für Seuerwaften in Süb--Higeria. 
Durch Verordnung Nr. 1 vom 24. Januar 
d. Is. ist der Zoll für Feuerwaffen aller Art bei 
der Einfuhr in die Kolonie und in das Schutz- 
gebiet von Süd-Nigeria von 5 auf 10 Schilling 
für das Stück erhöht worden. 
(The Board of Trade Journal.) 
Erleichterungen der Honzessionsbedingungen für die 
Das „piario do Coverno“ vom 11. April 
d. Is. veröffentlicht ein Dekret vom 9. desselben 
Monats, durch welches der Benguella-Eisenbahn- 
gesellschaft gegenüber den Konzessionsbedingungen 
einige Vergünstigungen zuteil werden. 
Neben der Erlaubnis zu einer zeitweisen, nicht 
unbeträchtlichen Erhöhung der Frachten für Güter 
wird das Recht des Staates, die Bahn nach 
zwanzig Jahren zurückzukaufen, auf fünfund- 
zwanzig Jahre hinausgeschoben. 
  
Elsenbahnbau auf säo Thomé (Golf von Guinea). 
Die Direcçä# Geral do Ultramar in Lissabon 
vergibt am 22. Juli 1908 den Bau des ersten, 
etwa 14 km langen Abschnitts der S#äo Thomé- 
Eisenbahn. (Noniteur des Interets Alatéricls.)
        <pb n="688" />
        W 606 20 
Verschiedene Oitteilungen. 
Das kolonlale Verwaltungsivitem Franbreichs.) 
Unter dem Titel „Report by tbe Hon. 
Reginald Lister, His Majesty's Minister at Paris, 
upon the French Colonies“ ist dem englischen 
Unterhause im Februar 1908 ein Bericht über 
die französischen Kolonien vorgelegt worden, 
der im allgemeinen eine Zusammenfassung der 
Rapports der französischen Berichterstatter des 
Senats und der Deputiertenkammer (Gervais, 
St. Germain, Lucien Hubert u. a.) darstellt und 
dessen allgemeiner Teil wegen der prägnanten 
Form, in der er das neue französische Kolonial- 
programm darstellt, von allgemeinem Interesse 
ist. In folgendem wird ein Auszug aus diesem 
Teil gegeben. 
Der auffallendste Zug der französischen Kolo- 
nialpolitik während der ersten sechs Jahre des 
20. Jahrhunderts ist zweifellos der Triumph der 
Idee, daß die Politik der „Domination“ und 
„Assimilation“ unpraktisch ist, und daß an ihre 
Stelle eine Politik der „Association“ treten muß. 
Diese Politik, den Eingeborenen in die Ver- 
waltung seines Landes einzugliedern, ihn an der 
moralischen und materiellen Wohlfahrt, welche 
durch die Segnungen des französischen wirtschaft- 
lichen und sozialen Forrtschritts eingeführt wurde, 
teilnehmen zu lassen, wurde zuerst im Jahre 1903 
durch Mr. Dubief befürwortet. 
Ihm folgten auf demselben Wege die Kolonial- 
minister Mr. Clémentel und Mr. Leygues. 
Der letztere hat auf einem Bankett des Kolonial- 
kongresses zu Paris es klipp und klar ausge- 
sprochen, daß die Politik der Assimilation ver- 
hängnisvoll wäre und deshalb verlassen werden 
müsse. Zweifellos existieren, wie er sich aus- 
drückte, in den Eigentümlichkeiten der verschiedenen 
Rassen, welche die Erde bevölkern, Aquivalente 
aber keine Identitäten. Warum sollen deshalb 
die Franzosen versuchen, ihre Geisteseigenschaften, 
ihren Geschmack, ihre Gewohnheiten, ihre Gesetze 
Völkern aufzulegen, bei denen die Begriffe Familie, 
Gesellschaft und Eigentum einen ganz andern 
Sinn haben? Der Bersuch würde nicht nur nutz- 
los, sondern auch gefährlich sein; denn unbedingt 
muß er Gefühle des Mißtrauens und der Ab- 
neigung erwecken. 
Die verhängnisvollen Wirkungen, welche die 
Politik der Assimilation mit sich bringt, sind nach 
den Anhängern der Association folgende: 
1. Der Geist des Formalismus und die 
Liebe zur Einförmigkeit, die die Politik der 
"*) Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1008, S. 187 ff. u. 
S. 241 ff. 
  
Asfimilation auszeichnen, lassen die besonderen 
Bedürfnisse der einzelnen Kolonien unberücksichtigt. 
2. Der Assimilation haftet der Geist der 
Herrschsucht an. Sie versucht daher, oft in 
brutaler Weise, ihre eigenen Regeln und Methoden 
aufzuzwingen, stürzt an einem Tage Organisationen, 
die Jahrhunderte bestanden haben und erzeugt so 
Gefühle des Hasses und Revolution. 
3. Dadurch, daß die Politik der Asfimilation 
auf einer absolut direkten Verwaltung bestand, 
hat sie jede französische Besitzung mit einer kom- 
plizierten Verwaltungsmaschinerie beglückt, deren 
geringstes Übel in einer schweren Belastung des 
Staatsschatzes besteht. 
Aus der tropischen Lage und der dünnen 
Bevölkerung der meisten französischen Kolonien 
wird geschlossen, daß die Schaffung von Kolonien 
in dem Sinne der Ansiedlung von Franzosen, 
in denen französische Methoden, Gewohnheiten 
und Organisationen absolut herrschen, nicht in 
Frage kommt. Der Wert der Kolonien für 
Frankreich ist kommerzieller Natur; ihre Er- 
oberung soll eine wirtschaftliche sein und das 
Objekt der französischen Kolonialpolitik sollte nicht 
die Ansetzung der franzöfischen Rasse in neuen 
Ländern sein, wie es in alten Tagen der Fall 
war, z. B. in den Antillen oder in Kanada, 
sondern die Förderung der wirtschaftlichen Ent- 
wicklung dieser Länder, um ihre kommerzielle 
Entwicklung sicher zu stellen. Es soll nach den 
Worten von Victor Hugo ihre Aufgabe sein, 
„mehr zu zivilisieren, als zu kolonisieren“. Unter 
diesem Gesichtspunkte erscheint es als die erste 
Aufgabe der französischen Regierung, mit allen 
verfügbaren Mitteln die moralische und wirtschaft- 
liche Evolution der eingeborenen Bevölkerung zu 
beschleunigen, in der Erkenntnis, daß der beste 
Weg, um aus den Kolonien Nutzen zu ziehen, 
darin besteht, die Eingeborenen, welche sie be- 
wohnen, zu bereichern. Einerseits wird die 
Produktionskraft der Eingeborenen erhöht, wo- 
durch das Mutterland immer mehr in den Stand 
gesetzt wird, aus seinen Kolonien die Produkte, 
welche der eigene Boden nicht hervorbringt, zu 
beziehen, und sich das Rohmaterial zu verschaffen, 
welches es sonst vom Auslande beziehen müßte. 
Anderseits wird die Konsumtionskraft der Ein- 
geborenen vergrößert, und das Mutterland kann 
demzufolge die Ausführung seiner Fertigprodukte 
nach den Kolonien vermehren. 
Aber diese neue Auffassung der Kolonial= 
politik verlangt eine Umbildung der ganzen 
französischen Kolonialorganisation, schließt die Ge- 
währung eines großen Maßes von Autonomie
        <pb n="689" />
        607 20 
an die Kolonien und die Zentralisation der 
Kolonialverwaltung in sich. 
Auf dem Gebiete des Finanzwesens wurde 
in dieser Richtung ein großer Schritt gemacht 
durch das Finanzgesetz vom 13. April 1900, 
dessen Artikel 33 festlegte, daß die Kolonien in 
Zukunft für ihre eigenen Zivilausgaben und ihre 
Polizeitruppen zu sorgen hätten, wobei der Staat 
ihnen eine Subvention gewährte, falls ihre 
eigenen Einnahmen zur Deckung dieser Ausgaben 
nicht ausreichten. Der Staat soll fernerhin die 
militärischen Ausgaben für ihre Verteidigung auf 
sich nehmen, sich dieselben jedoch durch Kon- 
tributionen, welche die Kolonien zu zahlen haben, 
zurückerstatten lassen. Diese Kontributionen sollen 
indes die Höhe der militärischen Ausgaben nicht 
überschreiten. 
Die Ausgaben für die Kolonialarmee bleiben 
somit absolut zentralisiert. Die gesamte Ver- 
waltung derselben verbleibt in den Händen des 
Kriegsministeriums und des Kolonialministeriums, 
sowohl was die allgemeine Leitung als auch 
was die Einzelheiten der Ausführung angeht. 
Die Kredite für die Unterhaltung der Kolonial= 
armee werden in Paris genehmigt und nur durch 
den Kolonialminister kontrolliert. Das Budget 
der Kolonialtruppen ist in dieser Hinsicht identisch 
mit den Budgets der anderen Regierungs- 
departements und wird durch das Prinzip der 
Zentralisation geleitet, welches das französische 
Finanzsystem im allgemeinen charakterisiert. 
Bei den Zivilausgaben liegen die Verhältnisse 
ganz anders. Die einzigen Posten der Zivil- 
ausgaben für die Kolonien, welche augenblicklich 
direkt vom Staat getragen werden, sind die- 
jenigen, die ihrem Wesen nach zur Zentralver- 
waltung gehören. (Der Staat nimmt auch ge- 
wisse Ausgaben auf sich, die mit der Ermunterung 
von Arbeiten der öffentlichen oder Privatinitiative 
verbunden sind, soweit man von ihnen annehmen 
kann, daß sie die Entwicklung der Kolonien 
fördern). Alle Zivilausgaben, welche in den 
Kolonien gemacht werden, werden in die separaten 
Budgets jeder Kolonie eingestellt; der Staat 
kommt nur zu Hilfe, falls die eigenen Hilfsquellen 
der Kolonien nicht ausreichen, um die Ausgaben 
zu decken. Hier haben wir die Prinzipien der 
Föderation und der Zentralisation, welche früher 
dem französischen System ganz fremd waren. 
Seit der Anwendung des neuen Systems 
sind die den Kolonien gewährten Subventionen 
von Jahr zu Jahr geringer geworden. Gegen- 
wärtig empfangen nur neun Kolonien Sub- 
ventionen, nämlich Martinique, Gouadeloupe, 
Réunion, Neu-Caledonien, Französisch-Indien, 
Französisch-Kongo, Somali, Tahiti, St. Pierre 
und Miquelon. Von den übrigen zahlen drei, 
  
nämlich Indochina, Französisch -Westafrika und 
Madagaskar, Kontributionen an den Staatsschatz: 
die erstere in ganz bedeutender Höhe. 
Die finanziellen Resultate des neuen Systems 
sind also günstig gewesen, und die allmähliche 
Abschaffung der Subvention wird zweifellos ihren 
Fortgang nehmen. 
Mr. Hubert hat in dem Bericht, welchen er 
im Namen der mit der Prüfung der lokalen 
Kolonialbudgets betrauten Kommissionen erstattete, 
unter vollster Anerkennung der mit der Politik 
der Dezentralisation erzielten zufriedenstellenden 
Resultate der Meinung Ausdruck gegeben, daß 
die Art der Anwendung des Systems in einigen 
Punkten zur Kritik herausfordert. Nach seiner 
Meinung sind die Subventionen zu oft nach einer 
Methode der rein arithmetischen Berechnung 
herabgesetzt, und es find Entscheidungen getroffen 
worden, die, da sie nicht auf die besondere Lage 
der einzelnen Kolonien Rücksicht nahmen, will- 
kürlich sein mußten. So erhalten z. B. Fran- 
zösisch-Guyana und die französischen Besitzungen 
in Indien noch immer Zuschüsse vom Mutter- 
lande, obwohl sie dieselben nicht mehr nötig haben, 
während die den armen Kolonien St. Pierre und 
Miquelon sowie Taiti gewährten Subventionen 
reduziert sind. Die von Indochina zu zahlende 
Kontribution ist erhöht worden, obwohl die 
finanzielle Lage dieser Kolonie eher schlechter als 
besser geworden ist, und das von den französischen 
Besitzungen in Westafrika zu zahlende Kontingent 
hat während fünf Jahren keine Anderung er- 
fahren, obwohl man nicht annehmen kann, daß 
die finanzielle Situation dieser Kolonien absolut 
stationär geblieben ist. M. Hubert gibt zu, daß 
das bei der Festsetzung der Subvention und 
Kontribution geübte Verfahren zum Teil durch 
das bestehende System notwendig geworden ist. 
Wie die Dinge jetzt liegen, hat das Parlament 
diese Summen festgesetzt, ehe die Lokalbudgets 
ihm unterbreitet worden sind, so daß das Paxla- 
ment sich über die Lage der verschiedenen Kolo- 
nien in Unkenntnis befindet. 
Ferner prüft M. Hubert die Frage der Kon- 
trolle, die trotz aller Verdienste der Dezentralisation 
nach seiner Meinung in irgend einer Form seitens 
der Zentralgewalt über die lokalen Kolonial= 
verwaltungsbehörden ausgeübt werden sollte. 
Es gibt in den französischen Kolonien drei 
Arten von Versammlungen, die nach ihrer ur- 
sprünglichen Bestimmung eine Kontrolle über die 
Verwaltung ausüben sollten, nämlich 1. die 
Generalräte (Conseils généraux), 2, der Kolonial- 
rat von Cochinchina, 3. die Beiräte (Conseils 
consultatifs). 
1. Sieben Kolonien besitzen Generalräte, und 
zwar drei kraft Gesetzes, nämlich Martinique,
        <pb n="690" />
        W 608 20 
Guadeloupe und Reunion, vier durch Dekret, 
nämlich Französisch-Guayana, Neu-Caledonien, 
Senegal und die französischen Besitzungen in 
Indien. Der Wahlmodus, nach dem diese Räte 
in den verschiedenen Kolonien gewählt werden, 
voriiert. In den Antillen und in Réunion be- 
steht wie in Frankreich allgemeines Wahlrecht; 
in Französisch-Guayana und Neu-Caledonien hat 
allein die französische Bevölkerung Stimmrecht, 
im Senegal nur die Bewohner von St. Louis, 
Gorée, Dakar und Rufisque. In den franzö- 
sischen Besitzungen in Indien werden zwei Wahl- 
listen aufgestellt, die eine für die französische Be- 
völkerung, die andere für die Eingeborenen. Sie 
enthalten rund 3000 bzw. 270 000 Wähler. Die 
ersteren wählen dreizehn Räte, die letzteren 
fünfzehn. 
Die Funktionen der Generalräte in den 
Kolonien sind fast dieselben wie die der ent- 
sprechenden Behörden in Frankreich, nämlich der 
Departementsräte. Sie greifen nicht in die Lokal- 
verwaltung ein, sondern üben einen überwiegenden 
Einfluß in allen fiskalischen und finanziellen An- 
gelegenheiten aus, besonders was die Ausfstellung 
des Budgets angeht. In fiskalischen Angelegen- 
heiten setzt der Generalrat die Höhe der Steuern 
und die Art ihrer Erhebung fest, jedoch sind 
seine Entscheidungen der Genehmigung durch den 
Staatsrat unterworfen. Die Festsetzung des 
Zolltarifs bleibt in den Händen der Regierung 
des Mutterlandes. 
In den Antillen, Réunion und Französisch- 
Guayana wird das Budget tatsächlich durch die 
Generalräte votiert; im Senegal, den französischen 
Besitzungen in Indien und in Neu-Caledonien 
hat der Gouverneur das Vorschlagsrecht für die 
Ausgaben, und die Generalräte haben das Recht, 
die Kredite zu erhöhen oder Abstriche zu machen. 
Die Vorrechte der Generalräte sind also sehr be- 
trächtlich; ohne ihre Initiative kann keine Steuer 
auferlegt oder abgeändert werden. Keine Aus- 
gabe, mit Ausnahme derjenigen, welche für die 
Ausübung der Souveränität (Verwaltung, Rechts- 
pflege, Polizei, Gendarmerie, Zollwesen) nötig 
sind, kann gemacht werden, solange sie nicht die 
notwendigen Kredite bewilligt haben. 
2. Der Kolonialrat von Cochinchina besteht 
aus sechzehn Mitgliedern. Er setzt mittels Dekrets 
die Art der Steuern und die Art ihrer Erhebung 
sest und hat absolute Gewalt bei der Festsetzung 
der Zolltarife. In bezug auf das Budget hat 
er ähnliche Vorrechte wie die Generalräte, nur 
daß der Kolonialminister in bezug auf die Aus- 
gaben größere beschränkende Rechte besitzt. Die 
Gewalt des Kolonialrats ist also größer als die 
der Generalräte in bezug auf die Besteuerung, 
da er ja auch die oberste Kontrolle über die 
  
Tarife hat; in bezug auf die Ausgaben ist sie 
geringer. 
3. In allen Kolonien, selbst in denjenigen, 
welche Generalräte besitzen, wie auch in Cochin- 
china bestehen noch sog. Beiräte, welche den 
Zweck haben, dem Gouverneur der Kolonie be- 
ratend zur Seite zu stehen. Sie sind zusammen- 
gesettt aus hohen Beamten und Notabeln der 
eingeborenen Bevölkerung. 
Wie oben schon gesagt, sollten die General- 
räte die Aufgabe haben, eine direkte Kontrolle 
über die Verwaltung der Kolonien auszuüben, 
um die Steuerzahler gegen mögliche Aus- 
schreitungen und die schlechte Verwaltung der 
Behörden zu sichern. Dieses Ziel ist indessen 
nicht erreicht worden. Wie die Erfahrung zeigt, 
hat bei den Generalräten von jeher die Tendenz 
bestanden, die Ausgaben zu erhöhen. In der 
Tat befinden sich die Finanzen aller Kolonien 
mit Generalräten, mit Ausnahme von Martinique, 
den französischen Besitzungen in Indien und 
Französisch-Guayana, in einem Zustand, der viel 
zu wünschen übrig läßt. Sie alle, mit Ausnahme 
von Französisch= Guayana, empfangen Staats- 
subventionen, und die Finanzen der Kolonie 
Senegal, welche einen Generalrat hat, geben, 
während alle übrigen Kolonien, welche das 
Generalgouvernement von Französisch-Westafrika 
bilden, sich in einem bemerkenswerten Zustand 
finanzieller Prosperität befinden, Ursache zur Be- 
unruhigung. 
Der Kolonialrat von Cochinchina hat durch- 
aus gut gearbeitet, wobei jedoch zu berücksichtigen 
ist, daß in diesem Lande eine alte Zivilisation 
und eine Bevölkerung mit autochthoner hoher 
Kultur sich vorfindet, Verhältnisse, die in den 
meisten andern französischen Kolonien nicht vor- 
liegen. 
Da die Beiräte allgemein aus Mitgliedern 
zusammengesetzt find, welche mehr oder weniger 
von den Verwaltungsbehörden abhängig find, 
und da sie keine bestimmt abgegrenzten Rechte 
haben, so ist ihre Gewalt nicht sehr groß; es 
muß deshalb eine andere und wirksamere Form 
der Kontrolle gefunden werden. 
Nachdem M. Hubert die Idee der Kontrolle 
durch den Oberrat der Kolonien (Conseil 
supérieur des Colonies) oder durch das Parla- 
ment als ganz unausführbar beiseite gelassen 
hat, gibt er der Meinung Ausdruck, daß die 
Kontrolle der Zentralverwaltung überwiesen werden 
müßte. Nach seiner Meinung sollte die Kontrolle 
durch zwei Körperschaften ausgeübt werden, von 
denen die eine aus Beamten bestehen sollte, die 
in kolonialen Angelegenheiten als Sachverständige 
gelten können und die den einzelnen Detailfragen 
genügend fernstehen, um einen allgemeinen Uber-
        <pb n="691" />
        609 28 
blick gewinnen zu können. Der Sitz dieser Be- 
hörde sollte in Paris sein. Die zweite Behörde 
sollte eine Körperschaft von Inspektoren sein, 
welche als direkte Legaten des Ministeriums 
funktionierten und, wenn nötig, die verschiedenen 
Kolonien aufsuchen sollten, um an Ort und Stelle 
in die vorliegenden Verhältnisse Einblick zu ge- 
winnen. Die Art der Kolonialverwaltung würde 
dann also die folgende sein: die Initiative ist an 
Ort und Stelle zu ergreisen. Die Kontrolle wird 
in Paris ausgeübt, wobei das Ministerium das 
Recht hat, Inspektoren mit der Spezialaufgabe 
der Untersuchung abzusenden. 
Alle Details der Ausführung und alle lau- 
fenden Geschäfte sollten den Lokalverwaltungen 
übertragen werden. Diese sollten sich in Frank- 
reich durch von ihnen bezahlte, besondere Be- 
hörden vertreten lassen, denen die Gouverneure 
die in dem Mutterlande auszuführenden Dienste 
übertrügen. Das Ministerium selbst würde so, 
da es von der erdrückenden Last der durch die 
Verwaltung der Kolonien bedingten Kleinarbeit 
befreit wäre, sich ganz der Aufgabe der Kontrolle 
widmen können. 
Das Haupthindernis, das sich einer solchen 
Ordnung der Dinge entgegenstellt, ist die Tatsache, 
daß das bisher von der kolonialen Militär- 
organisation geübte System dem System der 
kolonialen Zivilverwaltung ganz entgegengesetzt 
ist. Das erstere ist absolut zentralisiert, das 
letztere dezentralisiert, das erstere wird vom Staat 
bezahlt, das letztere von den Kolonien. 
Kompetente Autoritäten haben schon der 
Meinung Ausdruck gegeben, daß das militärische 
System dezentralisiert und unter das durch das 
Gesetz vom 23. April 1900 eingeführte Regime 
gestellt werden sollte. Dies scheint indes un- 
durchführbar, solange nicht Algerien, welches jetzt 
dem Ministerium des Innern untersteht, unter 
das Ministerium der Kolonien gestellt wird. 
M. Hubert regt an, daß ein erster Schritt 
auf diesem Wege gemacht werden solle, und daß 
auf jeden Fall die Ausgaben für Unterhalt und 
Material der Truppe von den Kolonien bestritten 
werden sollten, wofür diesen dann eine ent- 
sprechend erhöhte Subvention zu gewähren sei. 
Die oben genannten Spezialbehörden hätten dann 
für die Bedürfnisse der verschiedenen Dienstzweige 
der Kolonien, sowohl für die zivilen wie für die 
militärischen, zu sorgen, und die Kolonien würden 
sehr wahrscheinlich durch die Verwaltung ihrer 
eigenen Angelegenheiten im Mutterlande Er- 
sparnisse erzielen, welche ausreichend groß sind, 
um die Ausgaben für die Organisation dieser 
Behörden zu decken. 
So würde sich also der Staat, ohne irgend 
einem Budget eine neue Last aufzulegen, durch 
  
eine reine Verbesserung des Systems von Ver- 
pflichtungen frei machen, die er bisher nur in- 
different erfüllte und die deshalb nur um so 
teurer waren. Der Kolonialminister würde Muße 
haben, die Aufstellung und die Ausführung der 
Lokalbudgets sorgfältig zu überwachen; er könnte 
dem Parlament einen jährlichen Bericht vor- 
legen, welcher die Maßregeln anführt, die in 
Übereinstimmung mit den Wünschen der Kammern 
ergriffen worden sind. Dieser Bericht, welcher 
dem Parlament gleichzeitig mit dem General- 
budget vorzulegen wäre, würde dann als Exposs 
zu dem Teile des Budgets dienen, welcher von 
den Kolonial-Subventionen und -Kontributionen 
handelt. Es ließe sich so ein klares Bild von 
den Verhältnissen und Bedürfnissen der ver- 
schiedenen Kolonien gewinnen; demgemäß könnte 
auch besser abgeschätzt werden, in welcher Höhe 
die Summen in jedem besonderen Fall votiert 
werden müßten. So ließe sich der von M. Hubert 
erhobene Einwand, daß die Höhe der Kon- 
tribution und Subvention unter dem bisherigen 
System zu einer Zeit festgesetzt wird, in der die 
wahren Verhältnisse der Kolonie dem Parlament 
unbekannt sind, aus der Welt schaffen. 
In den letzten Jahren ist das britische System 
der Kolonialverwaltung besonders studiert worden. 
M. Lesage hat 1897, M. Picard im Jahre 
1902 und in neuerer Zeit M. Saint-- 
Germain, der während der letzten sechs Jahre 
im Auftrage der Kolonialbudget-Kommission des 
Senats den Bericht erstattete, die ganze Frage 
sehr sorgfältig geprüft. Sie haben durch eine 
vergleichende Studie der zwei Systeme die Re- 
sormen festzustellen gesucht, die mit Nutzen bei 
der französischen Kolonialverwaltung einzuführen 
wären. Das britische System der General- 
Agenturen für die Kolonien mit Selbstverwaltung 
ist als undurchführbar und den französischen Ideen 
zu fremd verworfen worden. Dagegen scheinen 
sie alle der Schaffung einer Organisation analog 
derjenigen der englischen Kronagentur für die 
Kolonien günstig gestimmt zu sein. 
r— r 
Seitdem dieser Bericht des englischen Ver- 
treters in Paris erschienen ist, hat die Schaffung 
der in demselben erwähnten neuen Kolonial= 
behörde schon greifbare Form angenommen. Der 
französischen Deputiertenkammer ist nämlich am 
13. Februar 1908 ein Gesetzentwurf zugegangen 
(Deputiertenkammer-Drucksache Nr. 1505), der 
die Schaffung einer „Agence générale des Co- 
lonies“ vorsieht. Die Begründung des Gesetz- 
entwurfes bewegt sich in denselben Gedankenreihen 
wie der von Lister zitierte Bericht des M. Hubert. 
Die Zentralverwaltung soll von den Arbeiten rein
        <pb n="692" />
        610 eO 
ausführenden Charakters entlastet und den Kolo- 
nien die Ausführung aller Arbeiten von rein loka- 
lem Interesse im Mutterlande überlassen werden. 
Die Schaffung einer General-Agentur der 
Kolonien wird als Ausgangspunkt, als unum- 
gänglich notwendiger erster Schritt zu einer ge- 
samten Reorganisation des Ministeriums der Ko- 
lonien bezeichnet. 
Es standen zwei Wege offen; entweder man 
gab den großen Kolonialgruppen nach Art der 
englischen Kolonien mit Selbstverwaltung auto- 
nome Vertretungen im Mutterlande, oder man 
schuf eine General-Agentur für alle Kolonien. 
Der erstere Weg wurde nicht betreten, da nach 
Ansicht der Regierung man damit zu weit und 
zu schnell auf dem Wege der Dezentralisation 
vorwärts gegangen wäre. Außerdem wäre durch 
ihre Errichtung die Ausführung der lokalen Dienste 
im Mutterlande unnötig kompliziert worden. 
Deshalb zog man es vor, für alle Kolonien ein 
einziges Organ, bestehend aus einem permanenten 
Stabe von Ingenieuren und Verwaltungsbeamten, 
zu schaffen, welcher sich mit allen Fragen der 
Versorgung und der öffentlichen Arbeiten zu be- 
fassen hätte. Das Personal der General-Agentur 
der Kolonie wird teils der Kolonial-Zentral- 
verwaltung, teils der Beamtenschaft der einzelnen 
Kolonien entnommen. "“ 
Es erscheint angemessen, daß die Kolonien die 
gesamten Kosten, welche die General-Agentur 
verursacht, auf sich nehmen, da ja diese Agentur 
sie allein angeht. 
Die General-Agentur untersteht dem Minister 
der Kolonien und der Kontrolle einer besonderen 
lberwachungskommission. Die Form der Rekru- 
tierung, des Avancements, der Gehälter usw. 
wird der Regelung auf dem Verordnungswege 
überlassen. Die Beiträge, welche die Kolonien 
zu dem Unterhalt der General-Agentur zu leisten 
haben, sind in dem Gesetzentwurf, wie folgt, 
festgesetzt: 
Indochina . 100 000 Fr. 
Madagaskar . 100 000 - 
Kongo 35 000 -- 
Guayana 25 000 
Réunion 6 0O000 
Martinique 6 000 = 
Gouadeloupe 6 000 
Franz. Indien 6 000 
Neu-Caledonien 6 000 
Franz. Ozeanien 1 000 
Somaliküste 1 000 
St. Pierre und Miquelon 1 000 
Im ganzen 293 000 Fr. 
  
Candpolitik auf bawal. 
Am 2. April 1908 ist ein Gesetz der Ver- 
einigten Staaten von Amerika veröffentlicht wor- 
den, das den Artikel 73 des Gesetzes bezüglich 
der Verwaltung von Hawai vom 30. April 1900 
zum Teil abändert und ergänzt. 
Die Bestimmung des Art. 73, daß kein Acker- 
land in Hawai auf mehr als fünf Jahre unent- 
geltlich, gegen Zahlung oder durch Erneuerung 
des Vertrages in Erbpacht (lease) gegeben werden 
sollte, wird dahin abgeändert, daß der Zeitraum 
von fünf auf fünfzehn Jahre ausgedehnt wird. 
Außerdem wird bestimmt, daß auch während der 
Dauer des Vertrages (der lease) jeder Teil des 
verpachteten Landes zum Zwecke der Errichtung 
von Heimstätten — homesteaos — oder der 
öffentlichen Benutzung wieder unter entsprechender 
Herabsetzung der zu zahlenden Pachtsumme dem 
Pächter entzogen werden kann. Sämtliche der- 
artige Erbpachtverträge sollen eine diesbezügliche 
Bestimmung enthalten. 
Heue 5b5afenordnung in Oelbourne. 
Von den Melbourne Harbor Trust Commis- 
sioners ist unterm 27. September 1907 eine 
neue Hafenordnung für den Hafen von Melbourne 
erlassen worden, die unterm 8. Oktober desselben 
Jahres die Genehmigung des Vizegouverneurs 
im Rate erhalten hat. Die Hafenordnung, der 
ein alphabetisches Sachregister angehängt ist, ist 
bei W. &amp; J. Barr in Fitzroy, Brunswick Street 
105—107, im Druck erschienen. 
  
öffnung des Bafens von Tanagrogot ([Dasir) 
für den Handel. 
Gemäß einer Verordnung des Generalgouver= 
neurs von Niederländisch-Ostindien ist der an der 
Südostküste von Borneo gelegene Hafen von 
Tanagrogot (Pafir) vom 1. Mai d. Is. ab für 
die allgemeine Ein= und Ausfuhr geöffnet. 
(avasche Courant.) 
Neues Kabel Jwischen Cadl# und den Kanarischen 
Inseln. 
Der Minister des Innern (Ministro de la 
Conacion) in Madrid ist durch Gesetz vom 
21. Mai d. Is. ermächtigt worden, wegen Legung 
eines neuen Unterseekabels zwischen Cadiz und 
den Kanarischen Inseln noch im laufenden Jahr 
eine öffentliche Ausschreibung zu erlassen. Der 
Voranschlag soll 5 100 000 Pesetas betragen. 
75
        <pb n="693" />
        W 611 20 
Citeratur. 
Romberg: Die rechtliche Natur der Kon- 
zessionen und Schutzbriefe in den deut- 
schen Schutzgebieten. (Koloniale Abhand- 
lungen, Heft 17/18.) Berlin 1908. Verlag 
von Wilhelm Süsserott. Preis 80 Pf. 
  
Literatur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Rangliste von Beamten der Kaiserlich 
Deutschen Marine für das Jahr 1908. 
  
Nach dem Stande vom 15. Mai 1908. Re- 
digiert im Reichs-Marine-Amt. 
Berlin, 
E. S. 
Mittler &amp; Sohn, Königliche Hoföuchhandlung, 
Kochstr. 68—71. 
  
Verzeichnis der auf den Hamburger Biblio- 
theken vorhandenen Literatur über Östasien. 
g von C. Gottsche und A. Regens- 
urger. Hamburg 1908. Vertrieb durch L. Friede- 
richsen &amp; Co. 
Dr. E. König: 
(Photographische Bibliothek Band 23). 
Die Autochrom-Photographie. 
Berlin 1908. 
Verlag von Gustav Schmidt (vorm. R. Oppenheim). 
  
Verkehrs-Nachrichten. 
In Mkumbara (heutch- Ostafrika) ist eine Reichs-Telegraphenanstalt für den internatio- 
nalen Verkehr eröffnet worde 
Die Worttaxe für Delegramme nach Mkumbara ist dieselbe wie für Telegramme nach 
Pf. 
Daressalam. Sie beträgt zur Zeit 2 Mt. 75 
Am 28. Mai d. Is. ist in Nyanga (Kamerun) eine Reichs-Telegraphenanstalt für den 
internationalen Verkehr eröffnet worden. 
ie Worttaxe für Telegramme nach Nyanga, Kamerun, ist dieselbe wie für Duala und die 
D 
übrigen Anstalten des Schutzgebiets. 
In Dume (Kamerun) ist am 1. April eine Postagentur eingerichtet worden, deren Tätigkeit 
sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen sowie auf 
die Ausgabe von gewöhnlichen Paketen erstreckt. 
Die Postanstalt in Jakalswater (Deutsch-Südwestafrika) nimmt fortan am Postanweisungs- 
und Nachnahmedienst im Verkehr mit den Postanstalten des Schutzgebiets und mit Deutschland teil. 
Postwampfschisserertindungen nach den deutschen Scusgebieten für den Monat — 1908. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt zusschiffungshofen. Vriefe muͤssen aus 
Nach vom Ein- Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der ÜUberfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 18. Juni 16. Juli Friedrich= W** 
(beunshe Schtffe) hafe age 
« ! Simpsonhafen 3 Tage 16. 26. Juni 14.24. Juli 
I. beutsch-Meuguinea. Brindisi 28. Juni 26. Juli Simpsonhafen 38 Tage 10 
(engl. Schiffe) Friedrich= Wilhelm. 
. fen 41 Tage 
D Palau 84 Tage 
—. Jap 81 Tage 
dee 22. Juni Saipan 77 Tage 
(deutsche Schiffe) Vonape 67 Tage 20. Juni 8. Juli 108 
2. den Narolinen, Palan- Vonape 51 Zage - - 
Isielt.mtims. Neapel 0. Juli Soipan 64 age 
Jap age 
(engl. Schife) Palau 71 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briessendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen.
        <pb n="694" />
        W 612 20 
  
Nach 
vom Ein- 
schiffungshafen 
Die Abfahrt erfolnt 
am: 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am 
  
3. Deutsch-Ostafriha. 
Zutoba Muansa und 
n Mombasa Weiter- 
be W mit der Uganda- 
wbss ien der Endstation 
zu Se nd den B - 
mungsorten. 
a) no 
Schira 
b) * Kangea einsch! Amant. 
tt3 
Neapel 
(beutsche Schiffe) 
Marseille 
Brindisi D 
Cengl. o 
l 
Brin 
(engl. s 
Neapel 
1A (beursche Schiffe) 
25. Juni 6. Juli 
10. jedes Monats 
28. Juni 
5. Juli 
25. Juni 6. Juli 
Mombasao 16—18 Tage 
Mombasa O 17 Tage 
Mombasa 20, 15 Tage 
Mombasa 20 Tage 
Tanga 17—19 Tage 
Tanga 16 Tage 
e 18, 21, 18 
anzibar 18 Tage 
* t6r i 
WBeuer derun 
n 5 r 
mentsdampfer in 6 Sumd.) 
Daressalam 18 Tage 
Zanzibar 2 —W 
eiter 
mit n Gelegenbett 
  
  
Swakopmund 25 Tage 
Swakopmund 20 Tage 
Swakopmund 19 Tage 
Swakopmund 23, 21, 
23, 21 Tage 
Swakopmund 28 Tage 
Swakopmund 25 Tage 
Lüderitzbucht 20 Tage 
Lüderitzbucht 20 Tage 
Lüderitzbucht 21 Tage 
Lüderitzbucht 34, 27 Tage 
Lüderitzbucht 26 Tage 
Copstadt 17 Tage 
vornk weiter auf de 
283. Juni 4. Juli 
10 5 
8. jed. Mts. 10 0. 
26. Juni 10 3 
3. Juli 10 
23. Juni 4. Juli 
10 
26. Juni 10 3 
23. Juni 4. Juli 
8. jed. Mts. 10 0. 
26. Juni 10 W. 
8. Juli 10 S 
  
80. Juni 5.25 
5. Juli 8.38 
15. Juni 6. Juli 8.38 
19. 26. Juni 10. Juli 
11.16 
3. Juli 11.16 
1. Juli 7 12 
jeden Freitag 11.16 
15. Juni 6. Juli 8.38 
5. Juli 8.38 
1. Juli 7 12 
30. Juni 5.25 
19. Juni 3. Juli 
  
X E2 1 Beil., 6 28. Juni 
[„ „ 
25. Juni 6. Juli 
—— "„ 
Marseille 10. jedes Monats 
-c) nach Deursch-Ostafrito 
(ausschl, der unter a und db 
Venannten Vostorte) Brindisi 28. Juni 
(engl. Schiffe) 
1Brindisi 5. Juli 
(engl. Schiste) 
4. Deutsch-Südbwestafrika. Hamburg 1. Juli 
# 
* 3 Antwerpen 6. Juli 
Sialet Lechoe wor che Schine) 
—* F * Southampton 16. Juni 7. Juli 
bweso. 7 2 Southampton 20. 27. Juni 
Hn - “#ê#3 beunsche Schiste) 11. Juli 
« '. .—« 
Southampton 4. Juli 
Wa Windhuk #Hamburg 2. Juli 
Southampton jeden Sonnabend 
Southampton 16. Juni 7. Juli 
e n Zugestn ds « 
nech 6. heda. S Antwerpen 6. Juli 
—— 
-*. v. " a Hamburg 2. Juli 
Hamburg 1. Juli 
½ aans ft n (EisSouthampton 20. Juni 1. Juli 
Uiamas sni Sor Briefe. Post- 
karten zald, — ½gen). 
wenproden wie 
EW##3 zu leiten. 
Brindisi 12. Juli 
(engl. Schiste) Cr 
5. Marshall= Jusels Neapel 22. Juni 
* seln (beunsche Schiffe) 
5. Juli 
  
Neapel v 
E—— 
  
Jaluit etwa 57 
Jaluit 59 Tage 
Jaluit 46 Tage 
20. Juni 3. 10. Juli 
10
        <pb n="695" />
        W 613 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
von dort weiter auf dem 
Die Abfahrt erfolgt Aruusschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- v » Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
"1 . 25. jed. . "·19,23-«’ . - 
Smnde Hamburg 10. 25, jed. Mts x9 Pts, id Mesn 650 
n ½. P rt. m Kribi 20 u. 26—30 Tage Ied. Mts. 7. 
Dschang, we .— Boulogne 11. jedes Monats Viktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
Edea. rin“ Jaunde, * ur Mer Duala 18 Tage 
n ln 22%%½runche Schffe) Kribi 19 Tage 
Vlanjation, Vlktoria 4Liverpool % 27. Juni Viktoria 25 Tage 25. Juni 1016 
. Duala 26 Tage 
Liverpool Duala 23 Tage . . .. 10 
HOamburg 25. jedes Monats Nio del Rey 32—35 Tages 24. jed. Mts. 712 
b) nach Iuo del ReyLiverpool 27. Juni 25. Juli Rio del Ney 23 Tage25. Juni 23. Juli 10#5 
Liverpool 10. Juli Duala 23 Tage 8. Juli 1045 
e) nach dem Tschadsee-Geblet Liverpool jeden Sonnabend Forcados 1. Tage 9 jeden Donnerstag 1015 
v rt weit 
(Garua, Kusser) esgoeeb holabee 
nach Osstdunge Liverpool jeden Sonnabend Calaba art 19 9 T0 jeden Donnerstag 105 
von 
zan 5 bis *m9#6 
n 6 bis 10 Tag 
e) nach Molundu. ... Antwerpen 2. Juli Matadi 19—20 Tage 1. Juli 1.0 
Scs seer 
Vordeaux 25. jedes Monats,a 10. 
dem Kongo, Ssanga und 
jah bis Molundu 
Neap 18. Juni 2. Juli Tsingtau 33—36 Tage16. 30. Juni 10.6 
7 5 
Brin jeden Sonnta Tsingtau 381—86 Tage jeden Freitag 1035 
%r Eai. 6 sing ge jeden Freitag 
7. Klantschon. Marseille 21. Juni 5. Juli Tsingtau 344—36 Tage19 Juni 3. Juli 10.0. 
(#rans Schiff) n 
5 3. Juli Tsingtau 30 Tage 2. Juli 8.38 
Marseill 26. Juni Tsingtau 33—38 Tage24. Juni 100 
Cengl. 282 
8. Samoa. Queenstonn 21. Juni 19. Juli Apia 29—32 Tage 19. Juni 17. Juli 11.16 
Nachversand 1.0 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts. Lome 28 25—27, 15. 24. 1n sten jedes 
. Tage Mona 
Hamburg 10. jedes Monats bene 17 Tage 9. jed. n 350 
acterda 1 7. 20. jed. Monats Lome 20, 21—23 Tage 6. 19. jed. Mts. 931 
9 che Schiffe) 
Cogo. io 11. jedes Monats Lome 10 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
Marseille 12. jedes Monats Cotonou 18 Tage 10. jed. Mts. 100. 
1 von da ab Landverbindung 
Bordeaux 25. jedes Monats Cotonon 18 Tage 28. jed. Mts. 1045 
« da ab Landverbindung 
Liverpool jeden Sonnabend i 15 Tage Donnerstag 934 
  
Landwege in 4—5 Tagen 
) Den durch bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="696" />
        W 614 20 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Landungs- Die Post ist sälig Landungs- Die Post ist fällig 
Von hafen in Berlin - Von hafen in Berlin am 
Deutsch- Neuguinea . Neapel. 28. Juni 27. Juli Neapel – 20“. Juli 
beutsch-Ueuguinee Neapel- Juni 2.-Juli Narshall-Inseln Marseille. 2. Juni od 
ventsch, Onafrin Neapriz 19. Huni- 107.9Juli Brindisi .. . 28. Juni Augutt 
entsch-Ostafrita Brindii Nea 19 s 
. pel...19 Juni sJalt 
«’f"lle"·16«"d-Mtss ästmdksi» 28. Jun 
i Ratsulle ..20 Juni OJult 
Vtkach-Sldchsfkiså Southamptonf LSJUM M Spec-p.lubVancouoek 
au t s 
DONATIONS-J HLamburg . 27 . Juni 19—.Juli icen t4 s 
Southampton 19. Juni 10“. Juli e vadre vder 17.. 24. 8 
udl. Teil des S b. Southampton 19°. Juni 10*. Juli Queenstopnn) 17. 18. Jul 
1 chusge 0 28. en r Sibir. Eisen- jed. Nontach Mitt. u. 
bahn . · . . Sonnabend 
Hamburg .. 17*. jedes Monats Brindisi . .. (ũb. Sydney) 28. Juni 
Kamerun . . . ... Southampton 30“. jedes Monats Neapel. . . . tüb.Sydney) 22.Jum 
Plymouth « 21 Juni 5. Juli Saomon irer 1 äh, Veneono. Juni 
uckland 
* * * “ °8 l Francisco 27. Juni 
nseestrWeiue 2 Jam eleek Lanburtg. — 157 21. .20. 
Palan-Inseln I Jum 23. Jugu 91000 Southampton 30= jed. Mts. 
  
Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
—IIIIII 
S 
. 
..- 
S 
M. 
M 
# t ss 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, binter dem Orte die Abkahrt des Schiffes.) 
„Arcona"“ Tasingtau. 
. „Bremen“ New Port News — 30/6. Pbiledewbia 9/6. — Newyork. 
„Bussard"“ Daressalam 2/5. — 12/5 
„Condor" Spdney 18/5. — 225. fienurb 23/5. — Apia. 
„Fürst Bismarck“ Tsingtau 27/5. — 29/5. Shanghai 30/5. — 1/6. Tsingtau. 
„Iltis"“ . Tsfingtau 19/5. — 23/5. Shanghai 6/6. — 7/6. Siakwan 10/6. — 
Kiuliang. 
„Jaguar“ Thsingtau. 
„Leipzig“. Tsingtau. 
„Luchs' Shanghai — 5% Nanking 15/5. — 17/5. Hankau 22/5. — 265. 
Shang 
„Niobe“ . Tsüngtau i7. — 21/5. Futschau *“ — 29/5. Shanghai 1/6. — 
3/6. Tsingtau. 
„Panther" Kapstadt. 
. „Planet“. . Sypdney. 
„Seeadler" Daressalam 14/5. — 14/5. Zanzibar 22/5. — 24/5. Sadani 25/5. — 
27/5. Pangani 30 — 30/5. Daressalam 5/6. — Kiswere. 
„Sperber" Spwakopmund 10/5. — 11/5. Lüderitzbucht 16/5. — 20/5. Kapstadt. 
„Tiger“ . Shanghai 1/6. — 3/6. Tsingtau. 
Ablösungstransporte: 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Roon“ des Norddeutschen Lloyd mit der abgelösten Besatzung 
S. M. S. „Condor“. 
Transportführer: Kapitänleutnant Schütte. 
Fremantle 28/4. — 9/5. Colombo 10/5. — 17/5. Aden 17/5. — 21/5. Suez 21/5. — 
25/5. Neapel 256. — 27/5. Genua 27/5. — 3/6. Southampton 3/6. — 4/6. Antwerpen 
6/6. — Bremerhaven.
        <pb n="697" />
        6 615 20 
Gemieteter Dampfer „Rhein“ des Norddeutschen Lloyd mit der Ablösung für die Besatzungen der 
in Ostasien stationierten Schiffe: 
Transportführer: 
— 20/5. Colombo 21/5. 
Korvettenkapitän Ackermann. 
— 106. donstong 2/6. — 5/6. Shanghai 6/6. — 
Suez 8/5. 
7 / 6. Tsing 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
  
  
Reise Letzte Nachrichten 
Vostdanpfer von # nach bis 12. Juni 1908. 
„Adolph Woermann“ Delagoa Bay Hamburg am 12. Juni ab Suez. 
„Alexandra Woermann“ abun Hamburg am 12. Juni Ouessant passiert. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Anna Woermann“ Calabar Hamburg am 31. Mai ab Lagos. 
„Arnold Amsinck“ Kilwa Hamburg am 9. Juni ab Neapel. 
„Eduard Bohlen“ Kapstadt Swakopmund am 11. Juni ab Kapstadt. 
„Eduard Woermann“ Hamburg #Aäberigucht a#m 12. Juni ab Las Palmas. 
„Eleonore 8 Duala Hamburg am 11. Juni in Lagos. 
„Erna Woe Lüderitzbucht Hamburg am 5. Juni ab Swakopmund. 
„Frieda Woergann= Kotonou Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Gertrud Woermann“. Durban Hamburg am 30. Mai ab Ehalopmund. 
„Hans Woermann“. Hamburg Gabun am Juni in Gabun. 
„Henriette Woermann“ Hamburg Kotonou am 9. Juni in Kotonou. 
„Irma Woermann“ Burutu Hamburg am 11. Juni in Lagos. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg Burutu am 30. Mai ab Las Palmas. 
„Kurt Woermann“. Assinie 1 Hamburg am 11. Juni in Hamburg. 
„Lili Woermann“ Hamburg "% Calabar am 7.,. Juni in Duala. 
„Linda Woermann Hamburg Assinie am 9. Juni in Assinie. 
Lothar Bohlen“ Hamburg cera am 11. Juni Dover passiert. 
„Lucie Woermann“. Hamburg Duala am 11. Juni ab Boulogne. 
„Marie Woermann“ Assinie Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Warth Woermann“ Kotonou Hamburg am 4. Juni ab Lome. 
. Hamburg Kilwa am 10. Juni ab Zanzibar. 
„Otto Hamburg Assinie am 8. Juni in Dakar. 
„Paul Woermann“. Accra Hamburg am 0. Juni ab Las Palmas. 
Ahetla Bohlen“ Hamburg Calabar aom 7. Juni Ouessant passiert. 
Abeive“ Hamburg Lüderitzbucht am 28. Mai in Swakopmund. 
tg....... Hamburg Gabun am 10. Juni in Conakry. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“ Rio Nunez Hamburg. z. Zt. in Hamburg. 
„Edea“ Burutu Hamburg " Zt. in dantus 
„Kamerun“ Gabun mburg z. Zi. in Hambur 
„Lome“ Hamburg Kotonou am 8B. Juni Ouchant passiert. 
„Otavi““ . Lüderiybucht Hamburg am 10. Juni Ouessant passiert. 
Saktpmund. Mossamedes Hamburg am 8. Juni ab Lagos. 
„To Hamburg Mossamedes am 9. Juni in Sao Thomé. 
„Windhuk“ Hamburg Delagoa Bay am 1. Juni ab Las Palmas. 
Hamburg- Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun“ Hamburg Nio Nunez am Juni ab Sas Palmas. 
„Oenner“ .... Hamburg Rio Nunez am o Juni in Sierra Leone. 
„Immo“.. ... Hamburg Accra am 7. Juni in Sekondi 
„Ingbert Mossamedes Hamburg 3. Zt. in Hamburg. 
„Ingo“ Calabar Hamburg am 2. Juni in Hamburg. 
„Ingraban“ Hamburg Mossamedes am 8. Juni in Antwerpen. 
„Irmfried“ Hamburg Mossamedes am 2. Juni ab Mossamedes. 
„Irmgard“ Hamburg Lüderipbucht am 13. Juni ab Hamburg. 
„Ivo“ Rio Nunez I. Hamburg am 8. Juni in Hamburg. 
„Walburg“ Mossamedes ! Hamburg am 8. Juni ab Las Palmas.
        <pb n="698" />
        W# 616 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Heudt'sches Kolonialkontor G. m. b. H.., Berlin W. 64. 
  
  
  
Zu jeder Art von Austunft ist obemnehendes Bankhaus stets gern bereit. 
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
Telephon: Amt le 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 10. Juni 1908. 
vor- " " 6 
shrän Kapital s. *4 ke we Angebot 
- l . : 
jahr Mark jahr # dende dende? D % "„% 
1908, 1 250000 11. 10 — 10 11 102 
1906, 2000 000 1. 1. — 44 —1 70 
1905 1200 000 1. 4. 0 ¾ — 95 
1905 600 Ooo 1. 1.1 5 5 — 105 
1890 1 500 000 1. 1 3z0 22 — 270 
1891 2 600 000 1. 10. 7 7 . 83 92 
1905 220 000 1l. 1.) 13 20 — 150 
1900 418 000 K1. 1. 7 7 "— 100 
1878, 2 ’750 000 1. 1. 12 20 
is 172 177 
1885 2 000 OOo 1. 4. 20 20 190 200 
1907 2 500 000 1l. 1.) — 0 — 50 
1902 1 000 O000 1. 1. 0 0 — 75 
1902 1000 000 1. 6. 1 2 — 80 
1885 3 721 000 1. 1. 3½ l 5 100 102 
8000 · 5 5 101 103 
l1386 400 000 1. 1. 00 0 — 12zafr 
1908 11 495 000 1. 1., 3½ 3½ 
- «- :- i 91I92 
1897 2250 000 1. 1. 4 5 — 10 
1899 40000 Ooo 1. 1.) 0| 0 — N20.— 
360 000 0 0 do — M 10.— 
1808 1000000 1. 1. 10 0 Südkamerun. s— 105 
i odd dod E 0c - — do 
1889 2 000 000 1. 10. T · 0 Guatemala Plantagen-Gesellschaft — 235 
1897 1 158 000 1. 1.) 0 0D Hanseatische LHolemisarionsgesellchaft. — 1 40 
1889 30000 000 1. 10.) 0 O Hanseatische Plantagengesellschaft — 30 
1887. 1200 000 1. 1., 15 20 JFaluit-Gesellschaft, geteilte Aktien 130 135 
« « IF o enußscheine .. 1200,-—M 1275.— 
18989 604 000 1. 7.) 0 ·0 Kaffer Plantage Salaere Stamm-Aktien — 13 
47 000 « Vorzugs-Aktien — 40 
1904 1 000 000 1. 1 — 0 Lamerm Vergwertsttiengeräußsen — 35 
1906 3 000 000 1. 1.— 4 Kamerun-Kautschuk-Compagnie — # 70 
1903 1 000 000 1. 1. — O Kautschul-Pflanzung Meanja A.-G. — 85 
1809 1 100 000 1. 7. 0 1 0Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft . 74 1— 
1885 000 1. 4. 0 „0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile . 97 — 
0 · Stamm-Anteile — 88 
1906 1 200 000 1. 1. — Ofstafriko-Kompagn — 85 
1904 21 000 000 1. 1. 3. 3 Ostafrikanische erotnn e 
(vom Deutschen Reiche · » 
« 120% Iüchzehlunge garantiert) . 103 104 
1900 20 000 OO00 1. 4.1 O0 0□O Otavi-Minen= und Eiierbahngefeuscat 110 128 
.1902 &amp; 125 000 1. 1. 30 40 seift Phosphate . 7Lösb7Jlösb 
1897 2000 .1. 10. 5 6 i5te Shosphate. Voncepcion . — 86 
1895 1 500 000 1. 1. 0 0 Plaage bember eenmeagemnejefaa — 35. 
1908 800 000 1. 1. · 0 Safata-Samoa-Gesellschaft. . — 75 
1905 2 000 000 1. 1. 4 4 S# aastsitaiunr — 85 
1897 500 000 1. 1. 0 ·0 i Pllanzungs Gesellscha * 70 80 
1900 500 000 1. 7. ·0 · S# African I. Ash 4 sh 6 d 
1892 PF2000 000 1. 7. 0 0 South Weest 1 i 18 sh 19 sh 
1893 869 100 1. 4. 0 AUsambara huofiebavgesellcaf 25 zöfr 90 zöfr. 
142200 0 · 5 zef 
1807 1 500 000 1. 1. 0 0 Pesstafrianische 83 
600 000 0 6 do — 100 
1897 „ 4500 000 1. 1. 0 0 Bestafrikanische 5“ 
— 8 — 105 
1895, 1 800 000 1. 1. 0 0 nseut= * 
n 1 Düsseld % 70
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        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Berausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
19. Jahrgang Berlin, den 1. Juli 1908. Nummer 13. 
e Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 165. jedes Mo% Dertgiben werden als aäeits= bbrlgefügt. die mindestens 
n vierteljährll erichfinenden: bn ungen aus 4# deutschen Schutzgebieten- Dr. Freiherr 
v. Danckalm an. r— rtellähr 1s Merlleensite, 1 ür dg- Kolo miatblam ichn den Babrera uhu dn Be 
Post.! dund. die Buch uren M. 3 dirett u Streifband “7ihnie die Veria gebuchvandlung iuanu M. 1 fice Deut gn einschl. 
der deutschen rh andlt nnd Ost erreich Un ˙uter. b) M. 5.— für die Länder 6 Weltpostwereins. — Geie, Deu und Anfragen 
sind an die Königliche Wtt- von Ernss Siegfried Mittler und Sohn. eet #Wes- Kochstraße 66—71. zu richten. 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Verordnung, betr. die Einrichtung der Verwaltung und die Eingeborenen-Rechts- 
pflege in den afrikanischen und Südsee-Schutzgebieten. Vom 3. Juni 1906 S. 617. — Verfügung des Meichs 
Nolonialamts, betr. den Bergbau längs der Eisenbahnlinie Lüderitzbuch—nRectmanshoop. Vom 25. Juni 1908 S. 618. 
.Personalien S. 618. — Patriotische Gaben S. 621. 
Nichtamtlicher Teil: Deutsch= Südwestafrika: Die Vollendung der Südbahn S. 621. 
Deutsch-Neuguinca: Ein Besuch auf den Admiralitäts-Inseln und auf St. Mathias S. 622. — Eine Ruhr- 
zidne auf der Insel Jap S. 625. — Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebietd Deutsch-Neuguinea 
m IV. Viertel 1907 fällig gewordenen Zollbeträge S. 625. 
Deutsch-O Onafrika: Übersicht über die Bewegung des Handels des deutsch ostafrikanischen Schutzgebiets über die 
Nollstellen der äülste im IV. Viertel des Kalenderjahres 1007 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum 
des Vorjahres S. 626. 
Kamerun: Nochweisung der bei den Follämtern des Fchufgebiets Kamerun in den Monaten Oktober bis 
Dezember 1907 fällig gewordenen Zollbeträge S. 628. Ubersicht über die Bewegung des Handels des Schutz- 
Lebiets Kamerun im IV. Viertel des nalenderjahres 1090: im Vergleich mit dem Handel im gleichen zeitraum des 
Vorjahres S. 629. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Der Weltkampf um die Baumwolle S. 631. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Ausfuhr von aie ann, aus Britisch-Indien 
S. 634. Zum Handel Gabuns im Jahre 1907 S. 635. — Der Gummimarlt auf Ceylon S. 636. Kautschuk- 
kultur in Goc S. 636. — Der Kakaomarkt auf Ceylon S. 637. — nakaoernte im Amazonasgebiete 1907 S. 637. — 
Die japanische Seidenkokonsernte im Jahre 1907 S. 637. — Seidenproduktion der Welt im Jahre 1907 S. 67. 
Die Erdölgewinnung in Ralifornien S. 638. — Ausfuhr von Paranüssen aus dem Staate Amazonas 1907 S. 630.— 
Einführung neuer Kulturpflanzen in den Vereinigten Staaten von Amerika S. 639. — Bodenuntersuchung für kabatban 
n den Vereinigten Staaten S. 640. — Gründung einer Wollweberei und -kämmerei im Transvaal S 640. — 
Wienschaftliche Verhältnisse in Dänisch-Westindien 1907 S. 6411. — Pelzrobbenjagd an der Küste von Alaska 1907 S. 64:3. 
Handel Aucklands (Neusceland) im Jahre 1907 S. 644. — Außenhandel der australischen Kolonie Papua S. 645. 
% Aufßenhandel Chiles. 1907 S. 645. — Anderung der Spirituosenzölle in Gambia S. 646. — Erhöhung der Ver- 
brauchsabgabe auf Amylalkohol und Fuselöl im Australischen Bund S S. 647. — Aufhebung der Einfuhrverbote für 
Tilturen aus Zitronen und süßen Orangeschalen in Neuseeland S. 647. — Turchführung. der die marolkkanischen 
nollämter betreffenden Bestimmungen des Kapitels V der Generalakte von Algeciras S. 
Verschiedene Mitteilungen: Zwangsarbeit in den englischen Besitzungen Afrikas znd der Südsee S. 647.— 
Eisenbahnverbindung zwischen Bloemfontein und Kimberley S. 650. — Die brasilianische Zentraleisenbahn S. 650.— 
Ausländische Altiengesellschaften in Agypten S S. 651. — Literatur S. 651.— Verkehrs= Nachrichten S. 652. — 
Schiffsbewegungen S. 655. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 657.—— Anzeigen. 
mttlicher Teiladccnennnnn) 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verordnung, betreffend die Sinrichtung der Verwaltung und die Eingeborenen- 
Rechtspflege in den afrikanischen und Südsee-Schutzgebieten. 
Vom 3. Juni 1908. 
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw., 
verordnen für die afrikanischen und Südsee-Schutzgebiete auf Grund des § 1 des Schutzgebiets- 
gesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, Seite 813) im Namen des Reichs, was folgt: 
§ 1. Soweit nicht gesetzliche oder in Kaiserlichen Verordnungen enthaltene Bestimmungen 
Platz greifen, wird bis auf weiteres der Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt) ermächtigt, Vorschriften 
und Anordnungen zu erlassen, welche betreffen:
        <pb n="700" />
        V 618 20 
1. die Einrichtung der Verwaltung 
2. das Eingeborenenrecht und de- Gerichtsbarkeit über Eingeborene, auch soweit Nicht- 
eingeborene beteiligt sind. 
§5 2. Die im § 1 bezeichneten Befugnisse können mit Ermächtigung oder Zustimmung des 
Reichskanzlers (Reichs-Kolonialamts) durch die Gouverneure wahrgenommen werde 
§ 3. Die bisher ergangenen Vorschriften und Anordnungen, welche — der im 
§5 1 Nr. 1, 2 bezeichneten Art betreffen, bleiben, auch soweit sie von den Gouverneuren, den 
Landeshauptmännern, den Kaiserlichen Kommissaren und ihren Stellvertretern erlassen sind, in 
Geltung, bis sie gemäß dieser Verordnung aufgehoben oder abgeändert sind. 
5 4. Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung im Reichs-Gesetzblatt in Kraft. 
Gleichzeitig treten die Verordnung, betreffend die Gerichtsbarkeit über die Eingeborenen im Schutz- 
gebiete der Marschall-Inseln, vom 26. Februar 1890, und die Verordnung, betreffend die Gerichts- 
k barkeit über die Eingeborenen in den afrikanischen Schutzgebieten, vom 25. Februar 1896 außer Kraft. 
  
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und b cktem Kaiserlichen Insiegel 
Gegeben Berlin im Schloß, den 3. Juni 1908. 
(L. S.) (gez.) Wilhelm I. R. 
Fürst von Bülow. 
- 
Verfügung des Reichs-KRolonialamts, betr. den Bergbau längs der elsenbahnlin#e 
Lüderitzbucht—Keetmanshoop. 
Vom 25. Juni 1908. 
Gemäß §§ 94, 97 der Kaiserlichen Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika vom 
8. August 1905 (R. G. B. S. 727) wird hiermit bestimmt, daß diejenigen Blöcke längs der Eisen- 
bahnlinie Lüderitzbucht—Keetmanshoop, in denen das Bergrecht dem Fiskus zusteht, dem Landes- 
fiskus von Deutsch-Südwestafrika zur ausschließlichen Aufsuchung oder Gewinnung von Mineralien 
bis auf weiteres vorbehalten werden, soweit dem nicht wohlerworbene Rechte Dritter entgegenstehen. 
Berlin, den 25. Jumi 1908. 
Der Staatssekretär. 
J. V.: 
v. Lindegquist. 
  
  
  
Dersonalien.— 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Regierungsarzt 
bei dem Gouvernement von Neuguinea Dr. Wilhelm Wendlandt in Herbertshöhe den Charakter 
als Kaiserlicher Medizinalrat für die Dauer seiner Beschäftigung im Reichs-Kolonialdienst 
zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem stellver- 
tretenden Bezirksamtmann Dr. Hugo Blumhagen beim Gouvernement von Deutsch-Südwestafrika 
den Roten Adler-Orden vierter Klasse mit Schwertern am weißen Bande mit schwarzer Einfassung 
zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Polizei- 
meister der Polizeitruppe in Kamerun Mar Müller das Militär-Ehrenzeichen erster Klasse 
zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem ehemaligen 
Werkmeister bei dem Gouvernement von Togo Ernst Dehl das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens 
zu verleihen.
        <pb n="701" />
        ## 619 20 
Zu Notaren für das Schutzgebiet Deutsch-Südwestafrika sind ernannt worden: Die 
Rechtsanwälte Dr. Reinshagen-Lüderitzbucht, Dr. Fritzsche-Windhuk, Erdmann-Windhuk und 
Sidler-Swakopmund. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Farmer 
Alexander Niet in Okahandja die Königliche Kronen-Orden-Medaille zu verleihen. 
achruf. 
Am 5. d. Mts. verstarb nach längerem schweren Leiden der Kaiserliche Hofrat im Reichs- 
Kolonialamt 
Franz Rujawa 
im 45. Lebensjahre. 
Hofrat Kujawa war in den Jahren 1887 bis 1892 in Deutsch-Ostafrika tätig und trat dann 
zur Kolonial-Zentralverwaltung über. Der Verstorbene hat es verstanden, sich durch Pflichttreue 
und besondere Tüchtigkeit die volle Anerkennung seiner Vorgesetzten und durch sein dienstliches wie 
außerdienstliches Auftreten die Achtung und Zuneigung seiner Kollegen und aller, die mit ihm in 
Berührung kamen, zu erwerben. Das Andenken des bewährten Beamten wird stets in Ehren 
gehaen werden. 
Bllin, den 16. Juni 1908. 
Reichs-Kolonialomt. 
J. V.: 
v. Lindegquist. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. O. K. vom 18. Juni 1908. 
v. Wolff, Oberstleutmant, mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen seiner bis- 
herigen Uniform zur Disposition gestellt. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
A. K. O. vom 18. Juni 1908. 
v. Einsiedel, Kratz, Hartmann und v. Puttkamer, Oberleutnants, 
Arneth, Leutnant, und 
Marschall, Oberargt,m — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre 
genehmigt. 
Seitz, Königlich Bayerischer Leutnant im 5. Infanterie-Regiment Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, 
nach erfolgtem Ausscheiden aus dem Königlich Bayerischen Heere mit dem 1. Juli d 
als Leutnant mit Patent vom 6. März 1898 in der Schutztruppe angestellt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 2. Juni 1908. 
Scherschmidt, Oberarzt, im Anschluß an den bis zum 3. Juli 1908 reichenden Heimatsurlaub ein 
Nachurlaub von einem Monat erteilt. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 18. Juni 1908. 
Am 30. Juni aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Juli d. Is. im Heere 
angestellt: 
die Oberleutnants: 
Rausch im Infanterie- Leibregiment Eroßherzogm (3. Großherzoglich Hessischen) Nr. 117, 
v. Usedom im 5. Garde-Regiment zu Fuß und
        <pb n="702" />
        W620 20 
Keil im Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm IV. (1. Pommerschen) Nr. 2 und 
Klausa, Leutnant, in der Maschinengewehr--Abteilung Nr. 11. 
Ferner: Am 30. Juni d. Is. aus der Schutztruppe ausgeschieden: 
Kuhn, Hauptmann, behufs Rücktritts in Königlich Bayerische Militärdienste. 
Hunger, Oberleutnant, scheidet am 10. Juli aus der Schutztruppe aus und wird mit dem 11. Juli 
. Is. im 4. Lothringischen Infanterie-Regiment Nr. 136 angestellt. 
Stelling, Oberleutnant, der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen 
seiner bisherigen Uniform bewilligt. 
Oberg, Oberleutnant, 
Neuhaus und Freytag, Leutnants, — Anträge um Belassung bei dieser Schutztruppe für weitere 
3⅛ Jahre genehmigt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 1. Juni 1908. 
Dr. Lequis, Oberapotheker, mit dem 1. Juni d. Is. zum Stabsapotheker ernannt. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 18. Juni 1908. 
Rausch, Oberleutnant, Antrag um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 2 Jahre genehmigt. 
Bertram, Oberleutnant, am 30. Juni d. Is. behufs Rücktritts in Königlich Bayerische Militär= 
dienste aus der Schupztruppe ansgeschieden. 
vets. 
A. K. O. vom 4. Juni 1908. 
Seine Moajestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Proviantamtskontrolleur 
Hantelmann und dem Proviantamtsassistenten Busche in der Schutztruppe für Südwestafrika aus 
Anlaß ihres am 1. Juli d. Is. erfolgenden Übertritts in den Ruhestand den Königlichen Kronen- 
Orden 4. Klasse zu verleihen. 
Das Dienstauszeichnungskreuz haben erhalten: 
A. K. O. vom 4. Juni 1908. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt: 
der Hauptmann Cramer; 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
die Hauptleute v. Hassel, v. Hirsch, Frhr. v. Wangenheim und Abel und 
der Oberstabsarzt Dr. Meixner; 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
die Majore Baerecke und Wobring, 
die Hauptleute Bender, v. Bosse, Graf v. Stillfried und Rattonitz, Böttlin, Streitwolf, 
Bauszus, Strehlke und Doerschlag, 
die Oberstabsärzte Dr. Schelle, Dr. Simon und Dr. Weindel sowie der Hauptmann a. D. Stein- 
hausen (früher in dieser Schutztruppe). 
Schutztruppe für Kamerun: 
die Hauptleute Stieber und Schlosser und 
Oberstabsarzt Dr. Zupitza. 
  
Deutsch-Ostafrina. Ostafrika haben mit Heimatsurlaub verlassen: 
Der Regierungssupernumerar Pohl hat am Am 26. Mai: kommiss. Sekretär Peters; am 
25. Mai 1908 die Ausreise nach Deutsch-Ostafrika# J1. Mai: Finanzdirektor Weiß, Hauptzollamts- 
angetreten. Der Brunnenmacher Rulinski wird vorsteher Sieß, Kapitän Prüssing, die Sekretäre 
am 6. Juli die Ausreise dorthin antreten. Scherf und Nicklas und Lehrer Dudzus. 
Vom Heimatsurlaub am .11. April in Dares- Mit Heimatsurlaub sind am 17. Juni 1908 
salam wieder eingetroffen: Vermessungstechniker] in Neapel eingetroffen: Sanitätsfeldwebel Tesch- 
Lehnhardt.
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        W 621 
ner, Sergeant Genrich und Sanitätsunteroffizier 
Kemmer. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Neapel aus angetreten: 
Am 25. Mai 1908: Unteroffizier Weckauf; 
am 15. Juni 1908: Hauptmann v. Kleist und 
Oberarzt Fehlandt. 
  
Kamerun. 
Die Ausreise nach Kamerun hat am 25. Juni 
angetreten: Polizeimeister Wiesrecker. 
  
Mit Heimatsurlaub ist am 31. Mai 1908 in 
Hamburg eingetroffen: Feldwebel Herbst. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 9. Juni 1908 von Hamburg aus angetreten: 
die Feldwebel Greca und Schriefer und die 
Sanitätsunteroffiziere Bauer und Trabold. 
Togo. 
In Togo sind eingetroffen bzw. wiedereinge- 
troffen: Am 12. April: Landrentmeister Gärtner; 
am 27. April: Regierungsbaumeister Hillen- 
kamp und kommiss. Sekretär Madretzke. 
Aus Togo sind mit Heimatsurlaub eingetroffen: 
Bezirksgeologe Dr. Koert, Materialienverwalter 
Poetzsch und Zollassistent Rebstein. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Eingetroffen im Schutzgebiete sind: Am 
16. April: Landmesser Curschmann; am 4. Mai: 
Polizeisergeant Blum. 
  
— 
Mit Heimatsurlaub sind nach Deutschland ab- 
gereist: Am 9. Mai: der kommiss. Zollaufseher 
Arlt; am 30. Mai: Bauingenieur Finke, Re- 
gierungslehrer Rohmann, Polizeiwachtmeister 
Paffrath, die Polizeisergeanten Ebrecht und 
Hoffmeister. 
Vertraglich angenommen worden sind die 
Polizeisergeanten: Karl Hofmann, Arthur Pohl, 
Erich Albrecht, Paul Hoffmeister, Hugo Hagen, 
Paul Melzer, Bernh. Führen, Josef Schaaps, 
Karl Heiser, Arthur Wegener, Josef Bill- 
meier, Reinhard Benz, Wilhelm Dohm, Bruno 
Vogel, Bruno Sputh, Bruno Elsner, Friedrich 
Ebel, Richard Klein, Karl Eckel, Alfred 
Höppner, Johannes Vierkant, Georg Holzen- 
dorf, Oskar Benedickt und Rudolf Passow; 
desgleichen die Polizeiwachtmeister: Adolf Busch, 
Karl Schlink und Wilhelm Bickert. 
Mit Heimatsurlaub sind am 22. Juni 1908 
in Hamburg eingetroffen: Oberleutnant Garke, 
Stabsarzt Dr. Summa und Oberarzt Dr. Ohle- 
mann. 
  
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen sind weiterhin folgende freiwillige Gaben 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
1. Von dem Königlichen Generalmajor z. D. 
Herrn v. Alvensleben auf Schochwitz 100 Mk.; 
2. von dem Zentralkomitee der Deutschen Ver- 
eine vom Roten Kreuz in Berlin eine größere 
Büchersammlung. 
  
Gax#Kichtamtlicher Teil 1 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilwetse nur mit Quellenangabe gestauet.) 
Deutsch-Südwestafrika. 
Die Vollendung der Südbahn. 
Der Endpunkt — Keetmanshoop — der 
deutsch-südwestafrikanischen Südbahn ist nach 
einer amtlichen telegraphischen Meldung am 
21. Juni d. Is. erreicht worden. Die ganze Bahn 
Lüderitzbucht — Keetmanshoop konnte nun- 
mehr dem vorläufigen öffentlichen Betriebe 
übergeben werden. 
Die erste Strecke der Bahn, Lüderitzbucht — 
Aus (140 km lang), wurde am 15. Dezember 
1905 von den gesebgebenden Körperschaften ge- 
nehmigt. Am 27. Dezember wurde mit dem Bau 
begonnen und zehn Monate später, am 31. Ok- 
tober 1906, die Strecke bis Aus dem vorläufigen 
Betriebe übergeben. 
Nachdem am 12. März 1907 dann die 
weitere Strecke Aus — Feldschuhhorn — Keet- 
manshoop (von Kilometer 140 bis Kilometer 366) 
2
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        W622 20 
durch die gesetzgebenden Körperschaften genehmigt 
worden war, wurde am 1. April 1907 auch diese 
Strecke in Angriff genommen. Am 25. November 
1907 konnte die Bahn bis Feldschuhhorn 
(auf Kilometer 288) vorläufig in Betrieb ge- 
nommen werden, dann weiter am 26. April 
d. Is. die Strecke bis Seeheim (Kilometer 319) 
und nunmehr das Schlußstück bis Koetmans- 
hoop (Kilometer 366). 
In dem mit der ausführenden Baufirma, der 
Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau= und Betriebs- 
gesellschaft (Lenz &amp; Co.) abgeschlossenen Bau- 
vertrage war vereinbart worden, daß die Strecke 
bis Keetmanshoop mindestens am 28. November 
dem vorläufigen Betriebe übergeben werden 
sollte. Die Bahn hat also fünf Monate früher 
ihren Endpunkt erreicht, als vertraglich festgesetzt 
war. Nach dem Bauvertrage ist weiter vor- 
gesehen, daß am 30. September 1909 die ganze 
Bahn im Ausbau fertig sein soll. Es steht je- 
doch zu erwarten, daß, nachdem der Vorbau so 
bedeutend abgekürzt ist, auch der Ausbau vor 
der vertraglich festgesetzten Frist beendet sein wird 
und somit die Bahn schon vor dem 1. Oktober 
1909 endgültig dem Verkehr wird übergeben 
werden können. 
Inzwischen ist, wie schon in der letzten Nummer 
des Kolonialblatts erwähnt, auch die Strecke von 
Seeheim nach Kalkfontein in Angriff ge- 
nommen. Diese hat eine Länge von rund 180 km. 
Nach den mit der ausführenden Firma getroffenen 
Vereinbarungen steht zu erwarten, daß diese 
Strecke am 31. Juli 1909 im Vorbau beendet 
sein und etwa am 31. Januar 1910 endgültig 
dem Betriebe übergeben wird. Auch die Aus- 
führung dieser Zweigstrecke liegt in der Hand der 
Deutschen Kolonial-Eisenbahn-Bau-- und Betriebs- 
gesellschaft. 
O 
Deutsch · Neuguinea. 
Ein Besuch auf den Kdmlralltäts-Insein und auf 
St. OMathlas.") 
Der „Seestern“ traf am 6. November vor 
der Bucht von Balamot an der Südwestecke 
*) Aus einem Bericht des Bezirksamtmanns in 
Herbertshöhe. 
  
der Insel Lambutjo (Jesu Maria-Insel) ein. 
Dort — im Hintergrunde der Bucht — sollte 
sich der schon seit Jahren verfolgte Seeräuber 
Barbi mit seinem Anhang häuslich niedergelassen 
und ein neues Pfahldorf errichtet haben. Es 
handelt sich um Manusleute, welche ursprünglich 
auf den Inseln Siwissa und Polot in der Nähe 
von Komuli seßhaft waren. Die dem Matankor= 
stamm angehörenden Bewohner der Insel Baluan 
hatten neuerdings wieder Klage gegen Barbi und 
seine Leute geführt. 
Da in dieser Bucht von Balamot eine 
Passage durch das weit vorgeschobene Riff nicht 
bekannt ist, mußten die Boote zwei Seemeilen von 
Land ausgesetzt werden. Während sich die zwei 
Boote dem Lande näherten, zeigten sich in der 
Ferne einige Kanus mit Spähern. Im Hinter- 
grund der Bucht öffnet sich eine Passage in eine 
weite Lagune. Dem Eingang liegt eine kleine, 
ringsherum von stattlichen Pfahlbauten umgebene 
Insel vor. Bei der Einfahrt gelang es, zwei 
Kanus mit zehn Männern abzufangen. Die 
übrigen Bewohner des Dorfes hatten offenbar 
bereits bei Erscheinen des „Seestern“ die Flucht 
ergriffen. Nur einige Kundschafter waren hinter 
den nächsten Landzungen bemerkbar. Ich schickte 
in den zwei abgefangenen Kanus mehrere Boten 
aus und ließ die Leute auffordern, mir die in 
ihrem Besitz befindlichen Feuerwaffen auszuliefern, 
widrigenfalls ich das Dorf abbrennen würde. 
Nach etwa einer Stunde komen die Boten zurück. 
Sie brachten einen unbrauchbar gewordenen sechs- 
läufigen Revolver, welchen die Balamotleute mit 
dem Bemerken ausgeliefert hatten, ihre Gewehre 
seien zu weit weg, die könnten sie nicht heraus- 
geben. Ich ließ darauf die Pfahlbauten nieder- 
brennen und nahm die gefangenen zehn Männer 
als Geiseln an Bord. Vorher wurde den Leuten 
noch mitgeteilt, daß ich in einigen Tagen zurück- 
kehren und gegen Herausgabe der Gewehre die 
Gefangenen freilassen würde. 
Am Abend des gleichen Tages ging der 
„Seestern" vor Komuli zu Anker und nahm 
nach einem Besuch auf den Hermits erneuten 
Kurs nach den Admiralitäts-Inseln. Von Noru, 
der Hauptstation der Firma Hernsheim &amp; Co. 
am Westende der Nordlagune aus, wollte ich 
einen Anwerbeversuch machen. Ich schickte den 
Polizeimeister mit einem Kutter nach dem dicht 
bevölkerten Sori nordöstlich von Noru und segelte 
selbst nach der westlich von Noru liegenden Insel 
Harungan. Die Bevölkerung der Insel war 
ziemlich scheu. Eine kleine Zahl Männer be- 
gleitete mich bei meinem Rundgang um die Insel. 
Weiber und Kinder hielten sich im Busch ver- 
borgen. Durch einige Geschenke an die Häupt- 
linge suchte ich der künftigen Anknüpfung engerer
        <pb n="705" />
        6.23 20 
Beziehungen vorzuarbeiten. Die Anwerbeversuche 
waren ergebnislos. Der gleiche Versuch auf Sori 
hatte insofern noch weniger Erfolg, als dort 
sämtliche Eingeborene bei der Landung unseres 
Kutters die Flucht ergriffen. Die Leute in der 
Umgegend der Station Noru sind für Arbeit 
noch nicht zu haben. 
Am 11. November wurde zur Bergung der 
Regierungsgüter von dem gestrandeten Schiff 
„Zabra“ die Insel Ponam angelaufen. Das 
Wrack der „Zabra“ liegt auf dem flachen aus- 
gedehnten Riff an der Nordseite der Insel. Die 
Mannschaften und Güter waren in einem Schuppen 
am Nordostende der Insel geborgen. Nach sach- 
verständiger Ansicht ist die „Zabra“ völlig ver- 
loren. Die Regierungsgüter und die schiffbrüchig 
gewordenen Polizeimannschaften für Eitape wurden 
an Bord genommen. 
Die Nacht über ankerte der „Seestern“ vor 
der Insel Pitalu, um am nächsten Morgen in 
Papitalai die Polizeitruppe an Land zu setzen. 
Klagen der Papitalai-Leute über Gewalttaten der 
Lonin-Leute bilden eine ständige Nummer auf 
dem Programm der in den Admiralitäts-ä Inseln 
zu erledigenden Eingeb 
Die Loniu-Leute werden den Matankor zu- 
gezählt, die Eingeborenen von Papitalai gehören 
zum Manusstamm; dieser ist von den drei 
Hauptstämmen der Admiralitäts-Inseln entschieden 
der kriegerischste. Daß der Regierung gerade 
nur immer Klagen der Papitalai-Leute gegen die 
Lonin-Leute zu Ohren kommen, hat wohl seinen 
Grund darin, daß die Papitalai-Leute in dem 
Missionszögling und Häuptling Pominis einen 
eifrigen und gewandten Fürsprecher haben. 
Zu den neuerlichen Beschwerden der Be- 
wohner von Papitalai gegen die von Lonin hatte 
ich ermittelt, daß die eigentlichen Übeltäter nicht 
Loniu-, sondern Manus-Leute waren, die jetzt in 
Massawal und Batussi an der Südküste der Haupt- 
insel sitzen und früher auf Mok-Mandrian seßhaft 
gewesen sein sollen. Einige Loniu-Leute scheinen 
sich diesen allerdings auf ihrem Kriegszug gegen 
Papitalai angeschlossen zu haben. Die gleichen 
ehemaligen Mok-Mandrian-Leute sind es auch 
gewesen, welche im August oder September 1907 
die Eingeborenen der Pom-Inseln überfallen und 
dabei angeblich zehn Männer erschossen hatten. 
Zwei Häuptlinge von Pom waren deshalb hilfe- 
suchend nach Herbertshöhe gekommen. In Komuli 
brachte noch ein Häuptling von der Insel Lo 
Beschwerden über Mordtaten der Leute von 
Massawal vor. 
An dem Tage, an welchem die oben ge- 
schilderte Strafexpedition gegen Balamot unter- 
nommen wurde, sollen die Leute von Massawal 
die Insel Pitalu überfallen haben. Der Häupt- 
  
  
ling Pominis will ihnen, als er am 7. November 
vom „Seestern“ bei Loniu abgesetzt worden war 
und im Kanu nach der Nordlagune fuhr, be- 
gegnet und nur mit Mühe entronnen sein. Die 
Mok-Mandrian-Leute in Massawal find noch von 
dem Uberfall auf Komuli her, wo sie den Händler 
Maetzke erschlugen, sowie von dem Überfall auf 
einen chinesischen Händler Ahn mit Schießwaffen 
und Schießbedarf versehen. Die Bewohner von 
Loniu besitzen keine Gewehre, wohl aber fand 
ich in ihrem Dorfe, wie ich hier vorweg be- 
merken will, einige ganz gute — hölzerne Nach- 
ahmungen von Gewehren, die offenbar im 
Kampfe als Schreckmittel verwendet werden und 
diesen Zweck anscheinend auch erfüllen. Bei 
dieser Lage der Verhältnisse glaubte ich von der 
von den Fürsprechern der Papitalai-Leute ge- 
wünschten Strafexpedition gegen Loniu, das 
übrigens erst im Juli einundzwanzig Rekruten 
zur Polizeitruppe gestellt hat, absehen und mich 
mit einer friedlichen Demonstration begnügen zu 
sollen, während mir ein schärferes Vorgehen 
gegen die Mok-Mandrian-Leute in Massawal und 
Batussi geboten erschien. 
Nach kurzem Aufenthalt in Papitalai trat ich 
am 11. November mit der Polizeitruppe von 
dort über Land den Marsch nach Loniu an. Der 
Marsch führt durch hügeliges Waldland. In 
Loniu saßen die mitgekommenen Papitalai-Leute 
friedlich mit den Loniu-Leuten zusammen. Beide 
Parteien versprachen künftig Frieden zu halten. 
Der „Seestern“ hatte unterdessen von der 
Nordlagune aus die Insel östlich umfahren und 
in der Bucht hinter der Insel Potomo (nach 
der Seekarte Bird-Island) westlich Loniu einen 
Ankerplatz ausfindig gemacht. Am Abend unter- 
nahm ich noch eine Bootfahrt nach dem Pfahl- 
baudorf Ndrubia, das westlich von Loniu in 
dem Kreek liegt, der Loniu von der Hauptinsel 
Manus trennt. Die Bewohner schienen nicht 
besonders scheu, obwohl Weiber nicht zu sehen 
waren. 
Aus dem Hintergrunde der Bucht von Potomo 
kamen Eingeborene in primitiveren Kanus, als 
sie die Manus und Matankor führen, an den 
„Seestern“ heran. Sie wurden von den Ad- 
miralitätseingeborenen an Bord als „Usiai“ 
bezeichnet. Ihr Wohnsitz soll Ndrowa heißen 
und nordwestlich landeinwärts auf der Höhe 
liegen. 
Starke Regenböen und unsichtiges Wetter ge- 
statteten nicht, das unbekannte Fahrwasser an 
der Südküste der Hauptinsel zu der geplanten 
Expedition gegen Massawal und Batussi auf- 
zusuchen. Es wurde daher am 12. November 
Kurs nach der Insel Pak genommen. Nach 
kurzem Aufenthalt auf der Heornsheimschen
        <pb n="706" />
        W624 20 
Station St. Gabriel besuchte ich die Dörfer 
Ualun und Mogara. Die letztere Ortschaft war 
vor anderthalb Jahren aus Anlaß der Straf- 
expedition für die Ermordung des Händlers 
Schlehahn in St. Gabriel niedergebrannt 
worden. Die damalige Züchtigung scheint völlig 
verschmerzt zu sein. Die Heäuptlinge Pollau 
und Bangela waren zugegen, die Leute nicht 
besonders zurückhaltend. 
Am nächsten Tage durchfuhr der „Seestern“ 
die gut fahrbare Straße zwischen den beiden 
Dover-Inseln und der Südostspitze der Hauptinsel, 
auf welcher das Dorf Mbunai liegt. Massa- 
wal und Batussi wurden als zwei an kleine 
Inseln angelehnte Pfahlbaudörfer auf einer aus- 
gedehnten Riffplatte sichtbar. ährend der 
„Seestern“ langsam die Riffkante entlang fuhr, 
sah man die Eingeborenen auf Kanus sich und 
ihre bewegliche Habe nach der Hauptinsel in 
Sicherheit bringen. Da die Boote immer noch 
länger als eine Stunde zu rudern hatten, war 
nicht mehr daran zu denken, Bewohner aus 
einem der beiden Dörfer zu überraschen. Die 
beiden Dörfer waren verlassen und völlig aus- 
geräumt. An der Mündung eines schmalen 
Süßwasserbaches gegenüber Batussi wurden einige 
bewaffnete Eingeborene aufgescheucht und eine 
Strecke weit in den Busch verfolgt. Auf der 
weiteren Verfolgung gab die Polizeitruppe wieder- 
holt Feuer, doch, wie ich glaube, ohne Schaden 
anzurichten. Batussi wurde niedergebrannt. 
Massawal ließ ich dagegen unversehrt, um nicht 
die Bewohner zu einer neuerlichen Verlegung 
ihres Wohnsitzes zu veranlassen. 
Am 14. November nahm der „Seestern“ 
Kurs nach der Nordwestküste der Insel Lambutjo 
(Jesu Maria-Insel). Unter Benutzung der vor 
Wochenfrist angestellten Erkundungen gelang es, 
bei dem Dorfe Lenkou eine Bootseinfahrt nach 
der Lagune zu finden, in welcher das am 
6. November zerstörte Pfahldorf Balamot liegt. 
Von den damals gefangen genommenen zehn 
Männern ließ ich drei mit der Weisung frei, sie 
möchten ihren Landsleuten wiederholt die Auf- 
forderung zur Herausgabe der Feuerwaffen über- 
bringen. Einer davon kam zurück und brachte 
abermals die Antwort, die Gewehre seien zu 
weit weg. Inzwischen waren die Verstecke der 
Kanus ausfindig gemacht. Meiner vorher über- 
sandten Androhung entsprechend ließ ich die 
Hochseekanus, zum Teil stattliche Fahrzeuge mit 
überdachter Plattform, zerstören. · 
Weitere Erkundigungen ergaben zwar die 
Möglichkeit, daß wir am nächsten Tage die ihrer 
Fahrzeuge beraubten Balamot-Leute vielleicht aus 
ihren Verstecken aufgescheucht hätten. Von einem 
derartigen Vorgehen glaubte ich jedoch absehen 
  
zu sollen, da nicht zu erhoffen war, daß dadurch 
die Herausgabe der Feuerwaffen erzwungen 
worden wäre. Dieser Zweck läßt sich wohl eher 
erreichen, wenn mit Hilfe der sieben gefangen 
genommenen Männer bei der nächsten „Seestern“- 
Reise friedliche Beziehungen angeknüpft werden. 
Die geschilderten neuerlichen Unternehmungen 
in den Admiralitätsinseln dürften ebensowenig 
wie die seit 1900 fast alljährlich dorthin aus- 
geführten kriegerischen und friedlichen Expeditionen 
zu einer dauernden Sicherung des Landfriedens 
beigetragen haben. Ordnung und Friede kann 
in der Inselgruppe nur durch Errichtung einer 
mit einer Pinasse ausgestatteten Polizeistation 
geschaffen werden. Einer näheren Prüfung wert 
erscheint mir die Frage, ob diese Station statt — 
wie bisher vorgesehen — in der Nordlagune, 
nicht an der dicht bevölkerten Südküste der 
Hauptinsel anzulegen wäre. 
r* r 
1* 
Die nächsten Tage waren einem Besuch der 
St. Matthias-(Musau-)Gruppe gewidmet. Am 
15. November ankerte der „Seestern“ vor der 
kleinen unbewohnten Insel, welche einmal vorüber- 
gehend eine Handelsstation trug und auf welcher 
der von Eingeborenen ermordete Forscher Menke 
beerdigt ist. Für das Anwerbegeschäft stand 
weiterhin eine seit Jahren in Herbertshöhe arbei- 
tende St. Matthias-Eingeborene als Dolmetscherin 
zur Verfügung. Nachdem durch deren Vermitt- 
lung die Scheu der in primitive Knanus langsam 
herannahenden Eingeborenen überwunden war, 
schickte ich den Polizeimeister nach dem südlichen 
Teil der Gruppe, in dem die Insel Enowut 
liegt, der Heimatort unserer Dolmetscherin. Unter- 
dessen segelte ich nach der Hauptinsel auf den 
Platz zu, an welchem seinerzeit die Menkesche 
Expedition überfallen wurde. Dem Winken von 
Eingeborenen folgend, landete ich zunächst auf 
einer kleinen der Hauptinsel vorliegenden Riffinsel. 
Im Schutze eines Korallenfelsens standen dort 
einige niedere Hütten, vor welchen eine größere 
Anzahl von Männern versammelt war. 
Von der Insel aus war ein größeres Dorf 
oder besser gesagt eine Anzahl nahe bei einander 
liegender Gehöfte auf der Hauptinsel sichtbar. 
Ich segelte dorthin und wurde dabei von einigen 
Kanus begleitet. Die Anwesenheit meiner Frau, 
vielleicht der ersten weißen Frau, welche den 
Leuten zu Gesicht kam, schien ihnen Vertrauen in 
den friedlichen Charakter des Besuchs einzuflößen. 
Die Besatzung eines Kanus gab einen nicht un- 
schönen mehrstimmigen Gesang zum besten. Als 
wir von dem am Meere liegenden Teil des
        <pb n="707" />
        625 20 
Dorfes nach einer etwa zwanzig Meter höher 
liegenden Häusergruppe emporgestiegen waren 
und die Polizeisoldaten einige sich in den Weg 
stellende Leute mit sanfter Gewalt zur Seite 
schoben, erhoben die Leute schließlich aber doch 
unter lebhaftem Gestikulieren Protest gegen ein 
weiteres Vordringen. Die Armlichkeit der Hütten 
und ihrer Einrichtung fällt besonders im Vergleich 
zu der Kunstfertigkeit auf, welche sich in den 
Verzierungen der Speere, Trommeln, Haarkämme 
und in den Bandwebereien offenbart. Merkwürdig 
war auch das vollständige Fehlen von Kokos- 
palmen. Der Name des Orts scheint Hipoli 
zu sein. 
Am folgenden Morgen kamen zahlreiche, auch 
mit einigen Weibern besetzte Kanus ans Schif. 
Ich besuchte noch die nordöstlich von dem Anker- 
platz der Hauptinsel vorliegende Insel Enopanu. 
Fast die ganze Insel ist mit Taro bepflanzt. Die 
Hütten der Eingeborenen liegen zerstreut wie die 
der Bewohner der Gazellehalbinsel. Kokospalmen 
fehlten auch hier vollständig. 
Wir unternahmen sodann eine Rundfahrt um 
die Hauptinsel, wobei zum Zwecke der Anwerbung 
an verschiedenen Stellen gelandet wurde. Bei 
dem ersten Landungsversuch an der Westküste 
zeigten sich die Eingeborenen feindlich und schleu- 
derten Steine über die steil aus dem Wasser auf- 
steigenden Uferfelsen. Nach den sichtbar gewordenen 
Tarofeldern zu schließen, ist die Hauptinsel ver- 
hältnismäßig dicht bevölkert, besonders an der 
Nordostseite, an welcher auch ein geschlossener 
Saum von Kokospalmen die Küste entlang zieht. 
  
Das Ergebnis der Anwerbeversuche war zwar 
nicht glänzend, aber in Berücksichtigung des Um- 
stands, daß auf der Inselgruppe erst einmal — 
vor mehr als zwei Jahren — rekrutiert wurde 
und daß von den damals fortgenommenen 
Arbeitern noch keiner zurückgekehrt ist, immerhin 
nicht ganz unbefriedigend. Die Eingeborenen sind 
verhältnismäßig kräftige, schöne Gestalten; sie 
scheinen intelligent, lebhaft und ziemlich rein von 
Hautkrankheiten zu sein. Von den früher an- 
geworbenen hundertzwanzig Leuten sind zwar fast 
ein Drittel in der ersten Zeit ihrer Beschäftigung 
gestorben. Ahnliche Erfahrungen sollen jedoch 
bei der ersten Anwerbung auch in anderen Ge- 
bieten gemacht worden sein, deren Bewohner jetzt 
als Arbeiter sehr begehrt sind. Die auf der 
Gazellenhalbinsel als Pflanzungsarbeiter be- 
schäftigten St. Matthias-Eingeborenen scheinen sich 
gut zu bewähren. 
Eine Ruhr-Spidemie auf der Insel Jap. 
In der Zeit vom Oktober 1907 bis März 
1908 ist auf der Insel Jap eine Ruhr-Epidemie 
aufgetreten, welcher, soweit festgestellt werden 
konnte, 153 Eingeborene, darunter viele Kinder, 
zum Opfer gefallen sind. Auch einzelne Europäer 
sind erkrankt, ein Todesfall ist unter denselben 
nicht zu beklagen. Nach Eintritt starker Regen- 
güsse hat die Erkrankungsziffer rasch abgenommen. 
Die Gefahr konnte Ende März als beseitigt be- 
trachtet werden. 
Nachwelsung der bel den Jollämtern des Schutzgeblets Deutsch-Meugulnen im IV. Viertel 1907 fälllg 
gLewordenen Jollbeträge.) 
  
Gesamtbetrag der fällig gewordenen 
(neu deklarierten) Zölle 
Gegen den gleichen Zeitraum 
des Vorjahres " 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Name - 
1907 1906 . 
der Zollämter Einfuhr Einfuhr mehr weniger 
— Mk. I r4 Mk. Pif. Mk. ff. 
Rachtrag für das III. Viertel. 
Friedrich-Wilhelmshafen 18 458 17 652 44 17 805 73 — — 
Kieten 242 — 3 — 239 — — (- 
IV. Vlertel. 
Herbertshöhe. . 52 068 32 48 633 60 3434 72 — — 
Eimpsonhafeen 2 029 30 15 901 93 — — 13872 63 
Triedrich-Wilhelmshafe Berichte stehen noch aus 
Zusammen 72797 79 1 65 190 1 97 21 479 " 45 13 872 63 
7 606 82 
*) Vgl. „Kol. Bl.“ 1908, Nr. 7. S. 330.
        <pb n="708" />
        W626 20 
Oeutsch-Ostafrika. 
I. Ubersicht über die Bewegung des Handels des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebiets über die 
Jollsftellen der Kste im IV. Viertel des RKalendersahres 1907 im Vergleich mit dem Gandel im 
gleichen Zeltraum des Vorjahres. 
  
  
   
     
  
     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
Benennung der Warengruppen IV. iertel IV Hrrtel Zunahmes#Abnahme 
Wert Mk.] Wert Mk. Wert Mk.]Wert Mk. 
A. Einfkuhr. 
I. und der Forstwirtschaft sowie der 
624 152 896 — 16 744 
72 605 62 451 10 154 
236 716 206 467 30 249 
8 782 19 986 — 11 154 
..... 190529 168 27885 — 
und Futterminel 23 816 4919 18897 — 
... . . ... .... 1202 1 606 —2 
der Forstwirtschaft ... 24 014 68 760 — 39 746 
Summe 1 1 190 8181 168 670 22137 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse. 
ebende Tiere 29 465 6 328823137 — 
Fleisch und ebare nerijche Erzeugnijse aller Art 191 809 132 741 59 068 — 
e) Tierische Rohstoffe 935 1367 — 432 
Summe II 222 209 140 436 81773 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 141 279 806 217 — 164 938 
V. Fabrikate aus Wachs. Fetten und Olen 60 500 65 660 3900 — 
V. Chemische u. bharmazeutische Erzeugnisse (außer Schießbedarf . 
und Spreugmitteln) 102 680 78 6ö7523955 
VI. Textil-- und Filzwaren, Berkleidungsgegenstände ujw. lanßer 
Lederwaren) . 17991851620646178509 —- 
VII. Leder und Lederwaren, Wachstuch, Kürschnerwaren . 91 780 51 77740008 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren . 4325 7334 — 3 009 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwa . 60 424 698 10726 — 
X. Papier- und Pappwaren, litenurcsche, und Kunstgegenstände 68 993 — 929 
XI. Stein-, Ton= und Glaswaren 88 122 71 1411980 — 
XII. Metalle und Metallwaren (außer Instrumenten. Maschinen 
und Waffen): 
a) unbearbeitete Metalle und Halbzeug 100 747 5891111838— 
b) Fabrika 388 276487 8888— 99 607 
Summe xũ 189P 028 546 797 — 57774 
XIII. Instrumente, aaichinen und Fahrzeuge . 292 547 283 808 8739 — 
. Massen und Munition . 54 607 56 168 — 1561 
XV. Geld 491 3444 4 — 754 142 
Summe der Einfuhr im IV. Biertel 1907 5 160 9165 766 547 — 605 631 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 4812 140 — — — 
Zunahme +A. Abnahme —. 348 76 — — 
B. Ausfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
a) Körner= und Hülsenfrüchte 26 628 1 607 25016 — 
b) Knollengewächse, Gemüse und Frü üchte 7909 2412 5 497 — 
) Koloniale Verzehrun Kg gegenstande und Senubmittel 171 058 160 160 %10 889 — 
d) Olfrũchte, Pflanzenöle und Pflanzenwachs. 143 859 158 169 — 11 310 
e) Getrãnle 732 880 — 148 
1 ** iebende Pflaugen und uttermiuet 11225 3530 7686 — 
9) Faserp 668 2055 625% 
b) Easecpin cher Forstwirtschaft ... 281 421 404 214 — 122 703 
Summe 1 1 311 6371236615 74 472 — 
II. Tiere und tierische reugnisse. 
a) Lebende . 76 629 11 268 62361 — 
b) Tierische eisenheniel . 18 518 8 547 9971 — 
„D) Tierische Rohstofse . HOM 477087 — 27207 
Summe II 515 027 490 902 45125 —
        <pb n="709" />
        66 627 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
. 
Venennung der Warengruppen IV Wiertel IV.Biertel [DZunahmelAbnahme 
Wert Mk. [Wert Mk. [Wert Mk.IWert Mk. 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe 80 101 65 365 14 736 — 
IV. Hewerbliche Erzengnisse . 29204 48 783 — 19 489 
V. Geld — 78 — 78 
Summe der Si im IV. Viertel 1907 1 965 50901851 6881138871 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 2598 317 — — — 
Zunahme +. Abnahme —. . 6382 808 — — — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im IV. Viertel 1907. 7 126 4257618 185 — 191 760 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahrt 7 410 457 — — — 
Zunahme-F,Abnahmc—. —284032 — — — 
Wichtigste Warenpositionen. 
Im 17Giertel Im 7,Wiertel Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren « 
MengeFWertMengeIWertMengeWertMengeWert 
kg’VL kgsML kg Mk. kg Mk. 
A. Einfuhr. 
Ress 1 873969 457 148 11 963 108 473255 — — 80 1399 16 107 
Mehl und Backwaren 278 2380 100 001 2616341 80 õ68 G 19# . — 
3 ucler, roh und raffiniert 272 603. 89 29010 98359 011 81 620 30 288 — 
Tabakfabrikate . . 22 069 83 754 28 939994300 — — 6 s70 10 546 
5Stille Weine aller Ari 40 971 41601 41 9261 41.266 — 1 335 955 — 
Branntweine aller Art 54 053 60 166 30 627 48 000 26157 — — 
ier. .122 880 57210 91 780 47 350 30 550 9860 — — 
Bau- und Auholz 180 454 23 625223216, 63 334 — — 42762 39 711 
Fleisch u eszbare tierische Erzeugt-. 252681119180918528h182741117 400,59068—T— 
Jemen G61119 66 468 2 o80 054 140 8 —— — 1877 985 74429 
Salz 127%3% 382590101 509 10355j. ô .4" 67 466 2096 
Stein-, raunkohlen, Brikets 187867 890970297671 13260 — — 109 804 4290 
Petroleu 231 910 44 639 1 185 575 — 370 074 90 036 
eifen aller Art 100 608, 57 122 100 869 51 45 289 5 665 — — 
Baumwollgewebe 239 444 752 058327 405 768 402 — ab — 38 961 16349 
Baumwollene Bekleidungen 2170444851 995% 609 6738 8990 534 35/178 5900 — — 
Wollengarne und -waren, auch « 
halbwollene 9 621 35 977 4045 31 217 5 576. 4760 — — 
Garne und Waren aus Leinen, " i 
ute usw. 38 306 51 18248 306 57 5811. — — 40o09 
beigmenierwr Schirme, Zeug- . » 
schu 10 649, 30 890 8772 26812 1877 4078 — — 
Lederne uri und Stiefel 4886 46 749 2 6911 18 169 2 196 288801 — — 
Sonstige Leder= u. Sattlerwaren 4152 31 611 2 627 158873 1 525 15 738 – — 
Möbel und sonstige Tischlerwaren 30 266 45 26818 36 0389 3 453 
Papier u. Pappe. Waren daraus 31 840) 4782846726 56 004 — — 14 886 8266 
Tonwaren und Porzellan 18 203, 13 9488 25161 18920 — 6958 4972 
las und Glaswaren 37 7o5 582911 26187 48 9111 608 9377 — 
Roheisen, eiserne Schienen. « : 
Siaiiqeii inni. . 288 5 251|240 5660 38 504 47946 53 747 — — 
Wellb ·. . . 882663039710190334057 --- - 13 637 660 
Alle blech genanuten Eisenwaren 24 5 250 074 904 — 1 168 441 104 P30 
Baren aus and. unedlen Metallen37 386 32 44147983 73290 915140 507 — 
Landwirtschaftliche Maschinen 33 118 92071 36 605 40 587 42 484 8 577 — 
Maschinen für industrielle Betriebe 32 390 49 579 27284 42 738 5 106 6 4#1 — 
Transpornnaschinen und Fahr- s 
zeuge aller Art, auch Ghrräder 381 889 108 252 195 283 157 397/ 186606 — — 409 145 
Feuerwaffen .. clzahl) 712 22 366 1 706 21 919 — 447 994— 
Golbmünzen . .. 18160 — «3160 — — 
Silbermünzen — 473 910 124431— — 770 400
        <pb n="710" />
        G 628 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im IV. Biertel! Im IV. Viertel unahme Abnahme 
Benennung der Waren 1007 1906 8 b h 
Menge Wert J Menge Wert J Menge Bert JsMenge Bert 
kg zkk. kg Mt. kg Mk. ke Mt. 
8. Ausfuhr. 
Mais 723;, 77 — — 8 77 — — 
M 175885»22289— —15 n5½ 22239911. — 
uhenriche! 35 172 3880 9 783 1 4725389 2408 — — 
Ka . 99 278 142 675162 10631 086 — 141 639 62 833 — 
iruer, Meé . 444001037510395915747 — 59 554 5 872 
Tabak . 201401638213262· 118786742—I— 
Ko . 441 5751 128 950313 907, 104 932127 668 23 — — 
Erdnüsse 15 725 46925 G 11 7200— — 34 701. 7023 
Sesam L 150 10 194492 280, 41 444 »— 158 830, 31250 
Aohbaumwolle 106 319; 8v 62444 865, 72 025) 31 454 15 59 — — 
Sisalaga 780 419 576 370585 516 481 1759 903 145 195 — — 
Bau-, Auen und Edelhölzer, rob 
earbeitet. . 93 823 59331 490 5714 — — 219 50 667 — 
Brennholz und Holttehlen . 13 181 311144, 221 — 1260 46 520 — 
Gerbhölzer, Gerbrinden 07 948! 14 829 459 319 4599 — 10 220 151 371 — 
Kautschuk und ;Gutmerqa 12 051 259 790557270| 393 498 — — 15 219 183 708 
Rindvieh (Stückzahl) 656 41 919 171, 7090, 437 3400 — — 
tlch, Butter-, Knie, Eier ruint . 7 688, 11 129 8 024 1174 1664 6955 — — 
Elfen 6 258., 175 107 5 752. 115 625 506 29 482 — — 
Slsenb und- Felle 67 792. 71227 89 710° 125 503 — — 21 918 54276 
Insektenwachs 70 900 158 983 69 059 163 296 1 841 — — 4313 
Blimmer 891 23800 5 908 18 833008 4976 — 
Lopal 39 701 50 831 88 s so 16 0826 1 * 4n 505 — — 
ol — — — 
  
ll.vokläusigellbetsichtsbetdie bewegung des Handels des ostafrihanischen Schutzgebiets Über die Zolstellen 
der Küste im Kalenderjahre 1907 im Vergleiche m 
  
1907 1906 Zunahme Abnahme 
Mark Mark Mark Mark 
Einfuhr. 20 019 999 21 180 254 — 1 160 255 
Ausfuhr. 8 976 543 7 810 079 1 166 464 — 
Gesamthandel 28 996 542 28 990 333 6209 — 
k#merun. 
mit dem Handel im Nalenderjahre 1006. 
Nachwelsung der dei den Jollämtern des Schutggebletes Kamerun in den Oonaten Ohtober bis 
Dezember 1907 fällig gewordenen Jollbeträge. 
  
  
  
  
(Val. „Kol. Bl.“= 1908, Nr. 11. S. 531 ff.) 
Gesamtbetrag der fällig gewordenen inen deklarierten) Zölle Gegen den gleichen 
Zeitraum 
Zollamt 1807 1906 des Vorjahres 
Einfuhr Ausfuhr Zus. Einfuhr Ausfuhr Zus. mehr weniger 
Mark (Pf.] Mark Pf.] Mark Ppf.] Mark Pf.] Mark #f.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark #f. 
— — mi 
D. · q— — —— 
Ngaun- L#. — — — —* —- 
dere 12 5 23 — — ——.2.—— 
* — 1215 +215 
su. —2074 — — — 
Diloo Novo — 111 751 111 75 — — 
Dez. « 63 5 63 75 — — — — 
On. 251 5%1 75 — — — — — — 
Kusseri. # Nov. — — 135 75 135 75 — — — — — 
Dez — 20 * 201 5 M 
Im ganzen 52 2079 50 2131 50 — — 2131 50 — — 
s ’ 213150——
        <pb n="711" />
        W 629 20 
I. UÜbersicht über dle Bewegung des bandels des Schutszgeblets Kamerun im IV. Viertel des RKalender- 
#ohres 1907 im Vergleich mit dem Handel im gleichen zeitraum des Vorjahres. 
  
  
   
  
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
IV. VierteIV. Viertell Zunahme Abnahme 
Benennung der Warengruppen 1907 1906 
Wert MTk. Wert Mk.Wert Mk.Wert Mk. 
A. Einfuhr. 
I. und der Forstwirtschaft 
283 957 194 280 89 677 — 
50 218 47989 2229 — 
252 587 288 216 14 371 — 
268 253 263 819 — 
und zuterminel. 2678 678 1 995 — 
... — 84 — 84 
r Forstwirtschatt 59 583 72949 — 13366 
Zusammen I .. 917271 818 015 99256 — 
II. Tiere und ziersche. eErzeugnifse- 
a) Lebende Tie 7745 3 037 4708 — 
b) Fleisch und Kerische Erzeugnisse aller Art. .. 504 738 421 378 83 360 — 
Zusammen 11 512 483 424 415 88 068 — 
III. Minerliche, zund fossile Rohstoffe, Vineralote ... 407 686 234 745 172941 — 
IV. Fabrikate aus Wachs, Feiten und Ole ... 52 717 50 134 2583 — 
V. Chemische und pharmazeutische Elen üsg (außer 
S Schießbedarf und Sprengmitteln) 133 017 129 709 3308. — 
VI. Textil= und Filzwaren, Bekleidungsgegenstände usw. 
laußer Lederwaren) 19046111 538 500 — 
VII. Leder und Lederwaren. Seheiud Krichnerwaren . 68099 52294 10 805 — 
VIII. Gummi= und Kautschulw . 8617 3992 4625 — 
IX. Holzwaren, Flecht= und SEchnigzwaxen 76645 98 986 — 22341 
X. Papier= u. Pappwaren, literarische u. Kunstgegenstände 89 0109 88 689 880 — 
XI. Stein-, TonO und Glaswaren 90 589 112224 — 15 635 
XII. Metalle und Mll (außer Instrumenten. Ma- 
schinen und Waffen): 
a) Unbeearbeske Metalle und 9 Lalbzeug .... 27 772 4 849 — 17 077 
b) Fabrikate 5149 670 393 084 156 586 — 
gusammen. * . 577442 437 933 139509 — 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge ..... 111 584 153 933 — 42 349 
XIV. Waffen und Munition· · ..... 57891 30824 26 567 — 
XV. Geld . ...... 226 870 321711 — 94 841 
Summe der Einfuhr im IV. Viertel 1907 bzw. 10065 185 04114278 575 911 466 — 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahr. 4205 529 4046 562 — — 
Zunahme-hsbnahme—..-f-279512-s-227018 —- — 
B. Austuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Bebengewerbe: 
a) Erzeugnisse des Landbaues 22463141131 468 1 114851 — 
b) Erzeugnisse der gnanes.. 1½679178 927231 751 947 — 
Zusammen l.925 492 2058694 7 — 
II. Tiere und tierische Erzeugn ...-... 818908 311 826 7 682 — 
III. Mineralische und fossile * ....... 4100 716 3389 — 
J. Lewerbliche Erzeugnisse ....... 5335 10909 —- 5574 
Summe der Ausfuhr im IV. Viertel 1907 wns 1906 4253 8402 6450 1672 185 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 1873 8330 1 016212 — 
Zunahme F. Abnahme —. — 610 4900—– 634 507 — —
        <pb n="712" />
        G 630 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
  
      
Im Im "„ 
IV. Vierte. V. Viertel.lmu- Tb- 
Benennung der Warengruppen 1907 1906 nahme snahme 
Wert Wert Wert Wert 
in Mk. in Mk. in Mk.] in Mk. 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr u. Ausfuhr im IV. Viertel! 1907 Ik be. 1906 9 488 881 6 655 220|2783 661 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 9 778 859 7 062 774 — — 
Zunahme +, Abnahme — — 338 978 407 564 — — 
wWichtisste Warenpositionen. 
Im IV. Viertell Im IV. Viertel 
Ben nuns des Jahres 1907 des Jahres 1908. Zunahme Abnahme 
er 
Waren Menge Wert Menge I WektMeiigeHWertMeiige Wert 
kg. Mk. ktg iMuk. kge Mk. 
A. Einfuhr. 
Rees 845 856 203 595)658 612 144 394187244 59 201 — — 
Veht und Backwaren 130 8337, 72 515579778: 43 6506 51 os9 28889 
130 742 172 502 926 — — 21 898 8.424 
Tabalfabritkate ..". 98 09t 15 473 2388. 31 210095 709. 14 233 — — 
Stille Weine Liter 90505 37 12027060 30 067 4 25 7 058 
Branntweine aller Artr - 28 130) 150 320 388 752 165 766 — — 94 022 15 416 
Vier " 764 58 36004 89 46 25814875|12 101|1|— 
Ban und Nutzholz 868 118 59583535349, 72949 —. — 167 236 13 366 
Fleisch, Fische, Eich- , Milch Honig und 6 . 
sonftige tierische Nahrungsmittell547 699a 503 7600090 oba 420 996656 745 82 8241 — — 
Zement. Hall, eide, * Erden 1 "„ 
znd 384 878 26 287796 537. 11 588 27421 
Sa 2 380 894 291 7011 815 343 129 565 565 r 551, 1622 226 — — 
· h tohlen Braunlohlen. OBritetts 1 279 871 55 0005533 075, 20 392 690 9 28 611— — 
Petroleum 149 3838 30 3095 66289 170091183 094 13 3044— — 
Seifen aller Art 108 760 33 41I 77326 2604631 443, 12 36616— 
Gewebe aller Art 450 261 16009311175 786/ 980 331 283 475/626 C00 — 
Leibwäsche, Kleider, üte, Mützen, Posa- 1 « 
mentierwaren, Schirme, Filzwaren 57 855 269 28382329, 354 738 —. — 24 474 85 455 
Shuhe und Stiefel. . 6 754 38524 4350 27268 2 404. 11 2566 — — 
Glas und Glaswaren ... 400W38388959083;93651 — — 19 015 10 262 
Roheisen, eiserne Schienen. Stangen. «- 
Blöcle usw 41802 141761 86674 30340 — — 45 372 16 164 
Wellblech 84 836, 26 649 132 938 56 164 — — 48 102. 29 515 
Sisemwaren. nicht besonders genannt 998 996 376 111220 665 203 3928 321|172 7111= , 
reandekcnunedlenMetallenW 004 142 184 3438. 130 54t— 116418339 — 
-#- 526 22288 241 18 828 285 39600— — 
oldmünzen 1 10 — 8 000 — 7000 — 
Silbermünzen — 216870 — 807 711 — — — 90 811 
- ! 
B. MAusfuhr. 
Kakao . .8658221406441555030I529268810792k877173 — — 
Palmkerne 8 030 3 657 133/2 2903 177 455 228737 647°201 905 — — 
Palmöl .. . 03" 71669- H58261344128998732522 — 
Bau- und Rubholz 385 404 37 194 771 42.864 — — 109277 5578 
autschul 339 366.1 641 203 571 884 315 185 795 757 565 — — 
Elfensm 16 108 296 417 — 11 002009 — 
  
14000 307 507 
l 
  
  
II. Dorlãusige Ubersicht Iber die bewegung des Handels des Schutzgeblets Kamerun im Lalenderjahre 007 
im Vergleiche mit demn Handel im Vorfahre. 
  
1907 1906 Zunahme 
Einfuhr 17 296 547 13 305 514 3 991 033 = 30,0 v. H. 
Ausfuhr 15 867 021 9945 903 5921 118 = 59,5 v. H. 
Gesamthandel 33 163 568 23251 417 9912 151 = 42,6 v. H.
        <pb n="713" />
        G 631 20 
Kolonialwirtschaftliche Oittellungen. 
Der Welthampf um die Baumwolle.“) 
Es soll nunmehr untersucht werden, welche 
Bedeutung der wichtigste der kolonialen Rohstoffe, 
die Baumwolle, für unsere wirtschaftlichen Ver- 
hältnisse, besonders auch für unsere Arbeiterver- 
hältnisse besitzt, und welche Folgeerscheinungen 
sich aus der bisherigen Art der Befriedigung 
unseres Bedarfs an diesem Rohstoff ergeben. 
Die Baumwolle stellt längst nicht mehr wie 
in früheren Zeiten einen Luxusartikel dar, sondern 
ist in allen Kulturländern der unentbehrliche 
Grundstoff für die Gewebeindustrie geworden. 
Baumwollfabrikate sind heute Massenartikel, 
deren alle Bevölkerungskreise bedürfen. 
Wie stark der Baumwollbedarf gerade in 
Deutschland in den letzten 25 Jahren gestiegen 
ist, zeigt die folgende Tabelle über die Einfuhr 
von roher Baumwolle nach Deutschland. Es 
wurden eingeführt: 
  
  
  
  
  
Insgesamt Davon kamen aus 
Ver.St. v. Britisch-- 
Amerika Indien Aggypten 
1000 t Mill. M. (1000 t) (1000 t (1000 t) 
f 
1882. 155,9 179,2 38,7 120 2,4- 
1888 180,1 208.0 54.2 17,3 2,6 
1884 177.6 202.4 38.4 14.9 4.5 
1885 106,8 181,3 48.4 12,1 4 
1836 172,0 170,3 50.2 13,8 400 
1897. 2120 218,4 70.1 15,9 444 
1888 1944 2061 63,9 19.0 88 
1889 214,00 270,90, 35.8 1,0 
1890 250,.6 2806125,1 50,011 0,8 
1891. 259,7 226,.0042 57,6 50,.6 
1892. 24009 187.5.154,5 40,56 12,4 
1893. 247,7 210.5153.7 — 
1894. 277,.38 19171183, 60.5 11,9 
1895 300,9 220.7131,0 46 144 
1896 281.5 226.9) 197.2 5900 15,3 
1897. 302,5 2310 25,8 40,7 20.6 
1898. 357.0 237,.3286.0 42.2 22,5 
1809 330,7 2268,51258.5 13.,6 23.4 
1900. 313.2 318,0 256.2 25,8 25,2 
1901. 332.0 296.2256,3 48,1 24,1 
1902. 348,3 319,707,.0 — 
1903 382,, 395.168, 79,.1 30.9 
1904. 398,1 471081,3 76.6 33.4 
1905 402,9 398.2 8 61,9 7 
1906. 390,2 445.3279.1 69.4 325 
1807. 276.4, 515.4 82483 108,.0 30,4 
Die Einfuhr von Rohbaumwolle hat sich 
demnach in den letzten 25 Jahren sowohl der 
Menge wie dem Werte nach verdreifacht, und 
der Verbrauch von Baumwolle auf den Kopf 
) Aus dem „Reichs- 
.„Rolonialwirtschaftliches“ II. 
i Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 
543 ff. 
Arbeitsblatt“ (Ma 
1908. Nr. 11, S. 51 
  
der Bevölkerung, der in Deutschland 1840 nur 
0,3 kg betrug, ist bis 1895 auf 5 kg, bis 1900 
auf 6 kg und inzwischen weiter auf fast 7 kg, 
also rund um das Zwanzigfache gestiegen und 
übertrifft den früher vorherrschend gewesenen 
Verbrauch von Schafwolle, der am Anfang des 
vorigen Jahrhunderts den Baumwollverbrauch 
um das Doppelte überstieg, schon um das Mehr- 
fache. 
Die gesteigerte Verarbeitung der Baumwolle 
ist kür die gewerblichen Verhältnisse Deutschlands 
von der weittragendsten Bedeutung geworden. 
Rohbaumwolle steht in unserer Einfuhr mit mehr 
als ½ Milliarde Mk. an erster Stelle und dient 
nicht nur dem heimischen Konsum, dem sie eine 
billige Kleidung sichert, sondern gibt auch als 
Rohmaterial für eine unserer wichtigsten Aus- 
fuhrindustrien einem großen Teil unserer Be- 
völkerung Arbeitsgelegenheit. Baumwoll- 
waren nehmen in unserem Export stets einen 
hervorragenden Platz ein (1907: 488,4 Millio- 
nen Mk. = 6,9 v. H. unserer Gesamtausfuhr im 
Spezialhandel). 
Die deutsche Baumwollindustrie steht heute 
an Ausdehnung hinter Großbritannien und den 
Vereinigten Staaten von Amerika an dritter 
Stelle. Die Zahl der Baumwollspindeln betrug 
Mitte 1907 in der ganzen Welt rund 
123 Millionen; davon entsielen auf Großbri- 
tannien 50,6, auf die Vereinigten Staaten von 
Amerika 26, auf Deutschland 9,3 Millionen. Im 
Jahre 1846 hatte Deutschland dagegen nur 
750 000, im Jahre 1877 erst 4,2, 1891 schon 
6,0, 1898 7,4 und 1901 7,9 Millionen Spin- 
deln aufzuweisen. 
Auf dem ersten „Deutschen Kolonialkongreß"“ 
zu Berlin im Oktober 1902 wurde von sach- 
verständiger Seite die derzeitige Jahrespro- 
duktion der Welt an Baumwolle auf 17 Millionen 
Ballen (zu 500 Pfd.) im Gesamtwert (einschließ- 
lich der Nebenprodukte) von 3,7 Milliarden Mk. 
angegeben. Beim Anbau waren etwa 15 Millio- 
nen Menschen beschäftigt, bei der Verarbeitung 
2,5 Millionen Arbeiter an 3 Millionen Web- 
stühlen und 120 Millionen Spindeln. Das in 
der Baumwollindustrie angelegte Kapital (also 
ohne die Betriebskapitalien) wurde bei Zugrunde- 
legung der mittleren Anlagekosten (einschl. Ge- 
bäude, Motoren usw.) eines Webstuhles mit 
1000 Mk., einer Spindel mit 50 Mk., auf ins- 
gesamt 10 Milliarden Mk. (Spinnerei 6, Weberei 3, 
Nebenbetriebe 1), die Gesamtjahreslohnsumme der 
Baumwollindustriearbeiter (einschl. der Haus- 
industrie) auf 2 Milliarden Mk. veranschlagt. Auf
        <pb n="714" />
        W 632 20 
Deutschland übertragen würde das (bei 232000 
Webstühlen und 9,3 Millionen Spindeln) ein An- 
lagekapital von rund 700 Millionen Mk. 
bedeuten. 
Nach den Rechnungsergebnissen der deutschen 
„Berufsgenossenschaften“ stellt sich die Zahl der 
Textilbetriebe mit den darin beschäftigten 
(versicherten) Personen und den (für die Bei- 
tragsberechnung zur Unfallversicherung in An- 
rechnung zu bringenden) gezahlten Lohn- 
summen 1885 wie folgt: 
  
  
ch rn 
7 mittlich Lohnbeträge 
Jahr Betriebe ersicherte 
Personen (Mill. Mark) 
1885 7 876 511 667 71.0 
1880 8940 543 179 309.6 
1887 10 292 571 767 316.4 
1888 11 309 598 018 331.7 
1880 11 787 630 135 354,.1 
1800 10 331 64709 370.4 
1891. 10 008 65 663 372,.9 
1892. 10 030 618 371 375.7 
1893 10 033 63 084 399.6 
1894. 10 176 663 266 100.9 
1895 10 310 702 831 427.9 
1896 10 506 720 140 152,6 
1897. 10 684 729 601 460.2 
1898 10 794 748 641 170.7 
1809 10 988 763 438 500,1 
1900. 11 467 770 192 514.6 
1901 12 044 763 468 518.0 
1902. 13 189 7092 020 5146.6 
1903. 13 145 815.69 569.8 
1904. 13 879 822 5900 585.5 
1905 14 031 856 515 612.0 
1906 14 697 875 498. 655.0 
  
  
  
Nach den letzten Jahresberichten der Gewerbe- 
aufsichtsbeamten für das Jahr 1906 waren in 
14 749 Textilfabriken insgesamt 847 784 Ar- 
beiter, darunter 447 032 weiblichen Geschlechts, 
beschäftigt. Da von diesen Arbeitern ein Teil 
zwar andere Gewebstoffe als Baumwolle ver- 
arbeitet, anderseits aber auch die von der Ge- 
werbeaufsicht nicht erfaßten und die von der 
Baumwollindustrie abhängigen Betriebe mit zu 
berücksichtigen sind, so dürste die Baumwoll= 
verarbeitung einschließlich der verwandten Branchen 
in Deutschland immerhin einer Million Ar- 
beiter, d. h. dem achten Teil der Industrie- 
arbeiter, ihren Lebensunterhalt gewähren und 
einen jährlichen Produktionswert von über 
1 Milliarde Mark erzeugen. 
Die gedeihliche Entwicklung unserer Baum- 
wollindustrie ist somit eine Lebensfrage für unsere 
nationale Volkswirtschaft geworden. Je stärker 
der allgemeine Bedarf an Rohbaumwolle steigt, 
um so lebhafteres Interesse gewinnt die Frage, 
  
ob die Produktion dieses Rohstoffes mit dem 
steigenden Konsum Schritt hält, und ob unsere 
Industrie auch für die Zukunft auf eine aus- 
reichende und preiswerte Deckung ihres Bedarfs 
an Rohbaumwolle rechnen kann. 
Von der Baumwollernte der Welt im 
Jahre 1906, die rund 19,9 Millionen Ballen betrug, 
entfielen auf die Vereinigten Staaten von 
Amerika 13, auf Britisch-Indien 3,7, auf 
Agypten 1,4 und auf die sonstigen Produktions= 
gebiete 1,8 Millionen Ballen. Amerika kommt 
mithin nach wie vor als Hauptlieferant in Be- 
tracht, und zwar auch für Deutschland, wie sich 
aus den oben angeführten Einfuhrzahlen ohne 
weiteres ergibt. Nach denselben bezog Deutschland 
im Jahre 1900; 82, 1901: 77, 1902: 77, 1903: 
70, 1904: 71, 1905: 74, 1906: 73,4, 1907: 
68,1 v. H. der eingeführten Rohbaumwolle aus 
Amerika. Welche Gefahren unter solchen Um- 
ständen eine Mißernte, selbst nur eine verminderte 
Ernte in Amerika oder gar eine bei politischen 
Verwicklungen etwa eintretende Baumwollsperre 
für die vom amerikanischen Markt abhängigen 
Baumwollindustrien herbeiführen könnte, hat die 
Geschichte mehrfach gezeigt. Es sei hier nur an 
die Cotton Famine (Baumwoll-Hungersnot) in 
England erinnert, als infolge des amerikanischen 
Bürgerkrieges (1861 bis 1864) die Baumwoll- 
zufuhr aufhörte, die englischen Textilfabriken 
schließen mußten und eine halbe Million Textil= 
arbeiter mit ihren Familien jahrelang dem 
größten Elend anheimfielen. 
Abgesehen von der zunehmenden Spannung 
zwischen Gesamtproduktion und Gesamtkonsumtion 
an Rohbaumwolle zeigt sich neuerdings die un- 
verkennbare Neigung der Erzeugungsländer, in 
steigendem Maße selbst Baumwollartikel herzu- 
stellen und allmählich die übrige Welt nicht mehr 
mit dem Rohstoff, sondern — zugunsten ihrer 
eigenen und zum Schaden der fremden Industrie 
— mit Fabrikaten zu versorgen. Diese Ent- 
wicklung läßt sich deutlich aus der verschieden 
starken Zunahme der Spindelzahl in den nach- 
bezeichneten Gebieten erkennen: 
  
  
  
Spindeln Zu- 
Gebiete in Millionen nahme 
1800 1606 in 
Ver. Stachen von Amerika. 14.6 25,.5 74 
Ostind . 8,4 5.2 55 
Eurspesscher Kontinent . 26.0 36.7 41 
Großbritannien . 4it,8·51,0 14 
Die beiden ersten Gebiete erzeugen selbst 
Rohbaumwolle, die beiden letzten find im Be- 
zug derselben vom Auslande abhängig.
        <pb n="715" />
        G 633 2c. 
Dazu kommt, daß das tatsächliche Monopol, 
welches die syndizierten Baumwollproduzenten 
Amerikas infolge ihres erdrückenden Übergewichts 
auf dem Baumwollmarkt auch bezüglich der Preis- 
bildung besitzen, unserer Textilindustrie erhebliche 
finanzielle Opfer auferlegt. Noch im Jahre 1899 
betrug der Durchschnittspreis von Baumwolle 
29 Pf., um dann — mit sehr erheblichen Schwan- 
kungen, die jede sichere Kalkulation ausschlossen 
und mehrfach zu Betriebseinschränkungen und 
Arbeiterentlassungen führten, — auf 59, 68 und 
76 ½ Pf. zu steigen. Während nach den No- 
tierungen des amerikanischen Census Bureau der 
erzielte Durchschnittspreis für das Pfund ameri- 
kanischer Baumwolle während der letzten zehn 
Jahre (1897 bis 1906) 8⅝ Cents = rund 
35 Pf. betrug, haben die amerikanischen Baum- 
wollsyndikate seit September 1907 den Preis auf 
15 Cents = 60 Pf. erhöht, trotzdem das ameri- 
kanische Baumwolljahr 1906/07 seit 1882 — 
abgesehen von dem Rekordjahre 1903/04 — die 
größte jemals verzeichnete Ernte gebracht hatte, 
und ein Durchschnittspreis von 10 Cents = rund 
40 Pf. für das Pfund nach sachverständigem Ur- 
teil als durchaus befriedigend anzusehen war. 
Eine Verteuerung von 20 Pf. auf das Pfund be- 
deutet aber für die deutsche Textilindustrie bei 
einem Jahresbedarf von 1,6 Millionen Ballen 
eine Mehrausgabe von 160 Millionen 
Mark oder rund 160 Mark auf den Kopf 
der beschäftigten Arbeiter. Daß solche Um- 
stände auch auf die Lohn= und Beschäftigungs- 
verhältnisse unserer Arbeiter ungünstig ein- 
wirken müssen, liegt auf der Hand. 
Alle diese für die europäische Baumwollindustrie 
ungünstigen Umstände — Spannung zwischen 
Baumwollerzeugung und -verbrauch, Ausdehnung 
der eigenen Industrie in den Erzeugungsländern, 
Abhängigkeit von spekulativer Preisstellung — 
haben neuerdings die Kontinentalstaaten mit 
eigenem Kolonialbesitz mehr und mehr dazu ver- 
anlaßt, durch wirtschaftliche Erschließung des 
letzteren sich unabhängige Bezugsquellen zu 
eröffnen. 
Den ersten Anstoß hierzu in Europa über- 
haupt gab das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee 
in Berlin, das mit seiner im Jahre 1900 nach 
ogo entsandten „Baumwollexpedition“ den 
Grundstein für alle weiteren diesbezüglichen Be- 
strebungen legte und dem Baumwollbau in Afrika 
die ersten Wege ebnete. Nach dem Vorbilde des 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees bildeten sich 
bald auch in fremden Ländern mit Kolonialbesitz 
in Afrika zur Verwirklichung der gleichen Ziele 
öhnliche Gesellschaften, wie die British Cotton 
Growing Assoeciation in Manchester, die Asso- 
eistion Cotonnière Coloniale in Paris und andere 
  
in Italien, Portugal, Belgien und Holland. Von 
ihren Regierungen tatkräftig unterstützt, betreiben 
die Gesellschaften die Einführung des Baumwoll- 
baues als Volkskultur und Plantagenkultur in 
den Kolonien in gemeinnütziger Weise; durch 
Austausch der gesammelten Erfahrungen, Lieferung 
von Saatgut usw. ist eine nutzbringende Ver- 
bindung geschaffen. Neben diesen Gesellschaften 
besteht ein Internationaler Verband der Baum- 
wollspinner= und Weber-Vereinigungen mit dem 
Sitz in England, der die Baumwollinteressenten 
aller Länder umfaßt und jährlich einen Kongreß 
abhält, wo die gemeinsamen Interessen besprochen 
werden. Solche Kongresse fanden bis jetzt in 
Zürich, Manchester, Bremen und Wien statt; der 
diesjährige ist vom 1. bis 4. Juni in Paris ab- 
gehalten worden. 
Das erste größere Unternehmen in Deutsch- 
land zur Einführung der Baumwollkultur in 
Afrika war die erwähnte im Jahre 1900 vom 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee nach Togo ent- 
sandte „Baumwollexpedition"“., Ihr Zweck war, 
die klimatischen und Bodenverhältnisse dieser west- 
afrikanischen Kolonie im Hinblick auf den Baum- 
wollanbau zu prüfen, geeignete Saaten aus- 
zusuchen, größere Pflanzungen anzulegen, die 
eingeborene Bevölkerung anzuleiten, eine rationelle 
Maschinenverarbeitung der Rohbaumwolle (Ent- 
kernung und Pressen) einzuführen usw. Der 
Baumwollbau hat in Togo seit dieser Zeit als 
Volskultur erfreuliche Fortschritte gemacht: die 
Qualität der hier gezogenen Baumwolle über- 
ragte im Durchschnitt die Marke amerikanisch 
middling, die Ernte betrug im Jahre 1905/06 
857 Ballen zu 250 kg, und 190½/07 etwa 
1200 Ballen. Neben anderen Maßnahmen und 
Einrichtungen hat sich besonders die Ackerbau- 
schule in Nuatjä bewährt, die vom Komitee zu 
dem Zwecke errichtet wurde, die Baumwollkultur 
der Eingeborenen durch systematische Anleitung 
und Ausbildung zu heben; die Schule ist vor 
kurzem von der Regierung übernommen worden. 
Im Jahre 1902 dehnte das Kolonial-Wirt- 
schaftliche Komitee seine Baumwollanbauversuche 
auch auf Deutsch-Ostafrika aus. Auch hier 
haben die im Laufe der Jahre geschaffenen Ein- 
richtungen, wie Versuchs= und Lehrplantagen, 
Entkörnungsanlagen und Aufkaufsmärkte, Saat- 
verteilung u. a., gute Erfolge gezeitigt. Die 
Produktion ist stetig gewachsen, die erzielten Qua- 
litäten sind recht zufriedenstellend. Im Jahre 
1906 sandte das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee 
den ersten Dampfpflug nach Ostafrika, wodurch 
die Ausdehnung der Baumwollplantagenkultur 
einen weiteren Ansporn erhielt. 
Die Baumwollanbauversuche in Kamerun 
und Deutsch-Südwestafrika werden vom
        <pb n="716" />
        634 ꝛ0 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee vorläufig durch 
geeignete Maßnahmen, wie Saatverteilung, Be- 
wertung von Proben u. a., unterstützt. 
Die Ergebnisse der bisherigen Vorarbeiten und 
Versuche, bestimmte Gebiete unserer eigenen 
Kolonien für die Baumwollerzeugung nutzbar zu 
machen, bieten um so begründetere Aussichten auf 
Erfolg, als diese Ländereien zum großen Teil 
bereits durch die Eingeborenen seit langer Zeit 
der Baumwollkultur erschlossen sind und, wie das 
Beispiel gleichartiger Nachbarkolonien bewiesen 
hat, bei beschleunigter Erschließung durch Ver- 
besserung der Verkehrs= und Bewässerungs- 
verhältnisse, insbesondere durch Eisenbahnen, 
durch Hebung der noch primitiven Eingeborenen- 
kulturen, durch Einführung der Pflugkultur an 
Stelle der Handhake sowie europäischer Plantagen- 
kultur mit maschinellem Großbetrieb, wo die Vor- 
bedingungen dazu gegeben sind, reichen Erträgen 
entgegengeführt werden zu können. Hauptsächlich 
weil es in unseren Kolonien bisher an diesen 
unerläßlichen Vorbedingungen fehlte, hat die 
Baumwollproduktion in Togo und Deutsch-Ost- 
afrika bisher so verhältnismäßig geringe Ergebnisse 
aufzuweisen: 
1902 
.... 82 Ballen 
19003 166 — 
1904 1 187 
1905 1290 
1906 1 435 
Wenn demgegenüber das unserem Togo be- 
nachbarte englische Nigeria allein schon den 
zehnfachen Export aufweist und ihn demnächst 
noch zu steigern hofft, so ist das u. a. mit daraus 
zu erklären, daß eben Nigeria schon viel früher 
eine doppelt so lange Eisenbahn wie Togo er- 
halten hat, daß diese Bahn jetzt um das Drei- 
fache verlängert wird, um noch reichere Baum- 
wollgelände zu eröffnen, daß die rührige British 
Cotton Growing Asscciation bei Ibadan, einer 
  
Eingeborenenstadt von 200 000 Seelen am Ende 
der erstgenannten Stichbahn, in der „Marlbo- 
rough Plantation“ eine Musterfarm ersten Ranges, 
zugleich mit den modernsten maschinellen Ein- 
richtungen für Baumwollentkernung, Baumwoll- 
presse, Olmühle, Olkuchenfabrikation usw. ein- 
gerichtet hat, die Eingeborenenkulturen in jeder 
Weise zu fördern sucht, das ganze Gebiet mit 
einem Netz von Baumwollankaufs= und Ginsta- 
tionen überzogen hat und in diesen nationalwirt- 
schaftlichen Bestrebungen nicht nur von den 
englischen Textilindustriellen unterstützt wird, 
sondern auch von den Textilarbeitern (Textile 
Trade Unions Lancashire's), welche aus der 
Hungersnot der sechsziger Jahre wohl die Lehre 
gezogen haben, daß die nationale Baumwoll= 
produktion für sie geradezu eine Existenzfrage be- 
deutet. 
Da auch das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee 
sowohl seitens des Reiches dauernd unterstützt 
wird, als auch von den Textilindustriellen eine 
Beihilfe von 10 v. H. der Berufsgenossenschafts- 
Umlagen zur Förderung der Baumwollkultur er- 
häklt und auf Grund dieser Unterstützungen weiter- 
hin in der Lage ist, in den Kolonien wie im 
Inlande das Interesse an dieser nationalen Sache 
dauernd rege zu halten, da ferner der Bau der 
als notwendig erkannten Kolonialbahnen nunmehr 
vom Reichstage bewilligt worden ist, auch einige 
Textilindustrielle sich bereits größere Baumwoll- 
gelände in Ostafrika gesichert haben, darf der 
weiteren Entwicklung mit um so größerem Ver- 
trauen entgegengesehen werden, als die inten- 
sive Förderung der Baumwollproduktion in unseren 
Kolonien nach sachverständiger Schätzung 
würde eine solche nach Einführung geeigneter 
Methoden bis zu 2½ Millionen Ballen liefern 
können — inzwischen von allen Sachkundigen als 
eine wirtschaftliche Notwendigkeit erkannt 
worden ist. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
* Ausfuhr von Baumwollsaat aus Britisch-Indien. 
Bei der Ausfuhr von Saaten aus Britisch- 
Indien fällt ganz besonders die während der 
letzten Jahre bedeutend gestiegene Zunahme in 
der Verschiffung von Baumwollsaat auf. 
Während beispielsweise im Jahre 1897/98 dos 
zur Ausfuhr gelangte Quantum sich auf n 
1418 Tons im Werte von 76 307 Rs. belies. I 
wurden im Jahre 1906/07 nicht weniger als 
219 376 Tons im Werte von 12 990 659 Rs. 
verschifft. 
Großbritannien war bislang Indiens bester 
Abnehmer dieser Saat und bezog im Jahre 
1906/07 mehr Baumwollsaat von Indien als 
von irgend einem anderen Lande. 
Im Jahre 1906/07 wurden verladen nach:
        <pb n="717" />
        635 20 
OQuantität Wert 
in ewts. in Rs. 
Großbritannien 4015 894 11 937 696 
Adn 2 425 7 189 
Straits Settlements 214 654 
Ceylo: 29 165 95.771 
Nicht besonders ange- 
führten britischen Be- 
sitzungen 10 33 
Deutschland 61 183 
Belgien 8 592 24 259 
Frankreich 165 292 492 930 
Agypten 165 144 429 930 
Arabben 504 1 405 
Persten 5 15 
apa 32 98 
Sonstigen Ländern 196 715 
4 387 534 12 990 659 
(219 376 Tons). 
Es ist bemerkenswert, daß die Ausfuhr der 
219 376 Tons ungefähr nur den zehnten Teil 
der eventuell in Indien erhältlichen Quantität 
vorstellen soll. Da der Bauer nur in den seltensten 
Fällen die Saat für Düng= oder andere Zwecke 
benutzt, sondern sie unrichtigerweise nur als 
Futtermittel verwendet, läßt sich der wirtschaft- 
liche Verlust sofort ersehen, welcher dem Lande 
dadurch entsteht, daß der große, für das Vieh 
unverdauliche lberschuß des nicht gewonnenen 
Oles, welches in der als Futter benutzten Saat 
verbleibt, einfach verloren geht. Anstatt als 
Viehfutter zu dienen, in welcher Beziehung sie 
kaum von irgendwelchem Nährwert ist, würde 
die Saat zur Düngung des Bodens, Herstellung 
von marktfähigen Olen, Ghi, Butterersatz oder 
Seife unschätzbare Dienste leisten. 
Um nunmehr der bisherigen Praxis Einhalt 
äu tun, hat der Director of Commercial In- 
telligenee to the Indian Government letzthin 
versucht, für die industrielle Verwendung der 
Baumwollsaat größeres Interesse zu erregen und 
zu diesem Zweck eine Broschüre „Indian Cotton 
Seed: Its Industrial Possibilities“ heraus- 
gegeben. 
In dieser Broschüre werden im ersten Ab- 
schnitt die verfügbaren Vorräte in Indien, die 
Aus fuhr sowie die während der letzten Jahre 
stattgefundene Preissteigerung der Saat besprochen. 
Das zweite Kapitel behandelt eingehend die ein- 
zelnen Bestandteile der indischen Saat. Es sind 
dort Analyusen der verschiedenen in Indien an- 
gebauten Arten wiedergegeben und Vergleiche 
mit der amerikanischen und ägyptischen Saat in 
bezug auf den Olgehalt, auf den Nährwert usw. 
angeführt. Weiter werden die verschiedenen Be- 
arbeitungsweisen einschließlich des Gebrauchs von 
  
chemischen Lösungsmitteln besprochen. Im dritten 
Kapitel wird die Verhütung der Erhitzung der 
Kuchen erwähnt. Das vierte Kapitel bringt eine 
Übersicht der während der letzten Jahre statt- 
gefundenen Preissteigerung des Baumwollöles, 
das infolge der Erkenntnis seines hohen Nähr- 
wertes immer mehr Aufnahme gefunden hat. 
Seine Bestandteile werden — mit besonderer 
Rücksicht auf den Stearingehalt für die Ver- 
wendung bei Herstellung eines Ersatzes für Ghi 
oder geschmolzene Butter — behandelt. Die 
große Nachfrage nach einem solchen Ghi-Ersatz, 
welcher in der Herstellungsweise und in seinen 
Bestandteilen nicht den religiösen Gefühlen und 
Gebräuchen der Hindubevölkerung widerspricht, 
wird im fünften Kapitel behandelt. Dort sind 
auch Angaben über den Konsum, die Preislage 
usw. sowie eine allgemeine Beschreibung der 
Zubereitungsmethoden zu finden. Im sechsten 
Kapitel werden die Aussichten der Verwendung 
der Bestandteile der Saat im Molkereiwesen und 
im darauffolgenden Abschnitt die Brauchbarkeit 
des Olkuchens als Viehfutter behandelt. Das 
letzte und achte Kapitel bespricht den Wert des 
Olkuchens als Düngemittel. Man hat hier ver- 
sucht, klarzulegen, daß der Kuchen von unschätz- 
barem Wert ist, während die Saat als Viehfutter, 
wofür sie in Indien vielfach benutzt wird, von 
nur ganz geringer Bedeutung ist. 
An dieser Stelle sei vor allem auf den großen 
Bedarf von Ghi in Indien aufmerksam gemacht. 
Nicht weniger als 100 Millionen Eingeborene sollen 
täglich diesen Artikel bei der Zubereitung ihrer 
Speisen gebrauchen. Der Rest der Bevölkerung 
(rund 200 Millionen) soll sich wegen des hohen 
Preises) ungefähr 75 L die Tonne) den Luxus, 
Ghi zu genießen, nicht leisten können. Es wird 
daher die Herstellung eines billigeren Ersatzes in 
Vorschlag gebracht. Man darf wohl annehmen, 
daß sich dieser lohnend herstellen lassen wird, 
wenn man einer Berechnung den Einfuhrpreis 
von Magarine nach Großbritannien (40 bis 70 L 
die Tonne) zugrunde legt. Der Wert des bis- 
lang jährlich verbrauchten Ghis wird auf rund 
75 000 000 L— berechnet. Eine Verbilligerung 
würde unzweifelhaft eine große Aufnahme auch 
bei der weniger bemittelten Bevölkerung zur Folge 
haben. 
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem 
Kaiserl. Generalkonsulat in Kalkutta.) 
»Zum Handel SGabuns im Jahre 1907. 
Im Jahre 1907 hat die Ausfuhr von Ma- 
hagoniholz aus Gabun einen ganz bedeutenden 
Aufschwung genommen. Es wurden ausgeführt
        <pb n="718" />
        636 20# 
Tonnen 
Helles Mahagoni (Okoume) 1907: 45 648 
1906: 24 509 
also 1907 mehr 21 139 
Dunkles Mahagoni (Acajou) 1907: 9 819 
1906: 6792 
also 1907 mehr 3 027 
Andere Hölzer. 1907: 2525 
1906: 2 360 
also 1907 mehr 165 
Leider wurde bei den großen Verschiffungen 
wenig auf die Qualität des Holzes geachtet, wes- 
halb die Marktpreise sich einen bedeutenden Ab- 
schlag gefallen lassen mußten. 
Die Ausfuhr der anderen hauptsächlichsten 
Landesprodukte hat mit dem Aufschwung des 
Mahagonihandels nicht gleichen Schritt gehalten. 
Es wurden 1907 verschifft: 
Haiminn mehr 10 490 kg 
Palmö - 10662 
* weniger 7 703 = 
Gummielastikum - 19238. 
Piassava - 11 485. 
Elefantenzähne - 10 629. 
#on Plantagenprodukten wurden 1907 ver- 
#afee mehr. . 1 702 kg 
Kakao weniger 14 815 = 
Die für 1907 erwartete Kakao-Ausfuhr von 
etwa 100 Tons ist nicht erreicht; der Ertrag be- 
lief sich auf nur 74773 kg. Der Ausfall in der 
Ernte wurde aber durch die außerordentlich hohen 
Marktpreise des Kakaos in Frankreich aufgewogen. 
1906 betrugen die höchsten Durchschnittspreise 
195,63 Fr. per 100 kg, 1907 aber 291,65 Fr. 
per 100 kg. Für einzelne Partien sind 320 bis 
332 Fr. per 100 kg gezahlt worden. Neue 
Plantagen wurden im letzten Jahre nicht an- 
gelegt, wohl weil die Arbeiterfrage noch bedeutend 
brennender geworden ist. 
Infolge der großen Mahagoni-Ausfuhr hat 
eine Steigerung des Schiffsverkehrs, namentlich 
von Schiffen deutscher Nationalität gegenüber 
dem Vorjahre stattgefunden. 
Eine auch in diesem Jahre abgehaltene Aus- 
stellung war nur schwach beschickt und zeigte 
wenig Neues. 
Eine im Laufe des Jahres eingeführte 
taxederecolte von 40 Centsper Kilogramm Gummi- 
elastikum, die nur auf Gummi, der nicht in den 
Konzessionsgebieten gewonnen wird, zu erheben 
ist, wurde infolge der Vorstellungen der davon 
Betroffenen auf 5 Cents per Kilogramm ermäßigt. 
Diese Taxe wird von den Betroffenen um so 
drückender empfunden, als die Gummi in größeren 
  
Quantitäten erzeugenden Gebiete sämtlich als 
Konzessionen vergeben sind. 
Einem gegen Ende des Jahres auftauchenden 
Gerüchte gegenüber, daß neue Patent= und Lizenz- 
gebühren eingeführt werden würden, verhält sich 
der Handel abwartend. Jedenfalls wäre eine 
solche Maßnahme geeignet, eine ganz einschnei- 
dende Veränderung im Produktengeschäfte Gabuns 
herbeizuführen. 
(Bericht des Deutschen Konsulats in Gabun.) 
  
Der Gummimarkt auf Cevlon. 
In der letzten Zeit ist eine Preissteigerung 
im Ceylon-Gummi eingetreten. Man bezahlte 
vorige Woche 2,75 Rs. für Qualitäten, die vor- 
vorige Woche mit 2,45 Rs. käuflich waren. Das 
Angebot war wenig zufriedenstellend, da viele 
finanzkräftigen Plantagen ihr Produkt zurückhielten. 
Trotzdem find die Verschiffungen um ein erheb- 
liches umfangreicher als letztes Jahr. Die meisten 
Abladungen gingen nach England und Amerika. 
Die heute (14. Mai) bezahlten Preise sind: 
Für feinen Biscuit-Rubber 2,60 bis 2,75 Rs., 
. Scerap-Rubber k. 1,65= 1,70 = 
Die Ausfuhrzahlen für die Zeit vom 1. Ja- 
nuar bis 27. April der Jahre 1907 und 1908 
vergleichen sich, wie folgt: 
1908 1907 
Nach: ewts ewts 
Deutschland 6991 9 649 
England 123 607 92 575 
Amerika 66 757 41 467 
Australien. 9957 799 
Belgien — 1 820 
(Bericht des Kaiserl. Generaklonsulats in 
Calcutta vom 14. Mai 190 
  
Kautschuhhultur Iin Coa. 
Bereits vor Jahren ist in der portugiefischen 
Besitzung Goa der Anbau von Kautschuk geplant 
worden. Der Boden soll sich hierfür besonders 
gut eignen, und auch die sonstigen Verhältnisse 
sollen den Anforderungen dieser Kultur entsprechen. 
Die Pläne sind jedoch lange nicht zur Ausführung 
gelangt, da die Verhandlungen der interessierten 
Kreise mit den portugiesischen Behörden nicht 
zum Abschluß gebracht werden konnten. Auch 
soll ein gewisses Mißtrauen und ein Mangel an 
Unternehmungsgeist geherrscht haben, so daß das 
erforderliche Kapital nicht aufgebracht werden 
konnte. Nunmehr sollen aber 4400 Acres für 
diese Zwecke erworben und bereits Baumschulen 
angelegt worden sein, aus denen der Bedarf zur
        <pb n="719" />
        G 637 20 
späteren Bebauung dieses Areals gedeckt werden 
soll. Die Pflanzen sollen außerordentlich gut ge- 
deihen. 
Es verlautet, daß kürzlich ein neuer Gouver= 
neur nach Goa herausgeschickt worden sei, der 
Instruktionen habe, der Kautschukkultur seine be- 
sondere Aufmerksamkeit zuzuwenden. Es ist je- 
doch nicht bekannt, ob in dieser Hinsicht schon 
etwas geschehen ist. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kalkutta.) 
Der Kakaomarkt auf Cevlon. 
Bis zum 27. April 1908 betrug die Ausfuhr 
von Ceylon-Kakao 19935 ewts gegen 46 420 cwts 
in der gleichen Zeit des Vorjahres. 
4 Der starke Rückgang in der Ausfuhr ist haupt- 
sächlich darin zu suchen, daß der größte Teil der 
Herbsternte 1907 bereits im Dezember desselben 
Jahres zur Verschiffung gelangte, anstatt, wie 
sonst üblich, am Anfang des folgenden Jahres. 
Das Angebot war nur klein, und die gehan- 
delten Qualitäten gering. Pflanzungs-Kakao kam 
in den letzten Monaten so gut wie gar nicht an 
den Markt. — Die zurzeit gezahlten Preise sind: 
für feinen Eingeborenen-Kakao 46 bis 48 Rs., 
mittleren = 43 45 
Der Markt ist sehr ruhig, und besonders der 
enropäische Kontinent ist schon lange kein Käufer 
gewesen. 
Die Sommerernte wird in ungefähr 14 Tagen 
erwartet. 
Die Ausfuhrzahlen für die Zeit vom 1. Januar 
bis 27. April der Jahre 1907 und 1908 ver- 
gleichen sich, wie folgt: 
Nach 1908 1907 
England 13764 ewts 32421 cwts 
Deutschland 1287 6092 
Holland 1273 2354= 
Frankreich 777 1605 
Amerika 155 1356 
China 867 = 700 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Calcutta 
vom 14. Mai 1908.) 
Rahacernte im Amazonasgeblet 1907. 
Die Kakaoernte im Amazonasgebiet war im 
Jahre 1907 eine gute Durchschnittsernte, während 
die von 1906 sehr schlecht war. Im Jahre 
1907 wurden 870 O00 kg von Mansos und 
seimnem Nachbarplatz Itacoatiära direkt nach 
Europa (fast ausschließlich nach Havre) verschifft 
gegen etwa 400 000 kg im Jahre 1906. Die 
Gesamtausfuhr von Kakao der beiden Staaten 
Pars und Amazonas belief sich im Jahre: 
  
1907 auf 3 501 000 kg 
1906 2 105 000 = 
1905 4 263 000 
1904 5195 000 
1903 5 124 000 
1902. 4452 000 
1901 2 867 000 
Während im Jahre 1906 nur ein Durch- 
schnittspreis von etwa 400 Reis pro Kilogramm 
erzielt worden ist, hat man im Jahre 1907 einen 
weit besseren Preis bezahlt; der Wert stieg von 
etwa 500 Reis auf 1100 Reis pro Kilogramm. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Manäos.) 
  
Die japanische Seibdenhokonsernte im Jahre 1907. 
Nach den Angaben des japanischen Ackerbau- 
und Handelsministeriums belief sich die japanische 
Seidenkokonsernte im Jahre 1907 auf 3456967 
Koku (1 Koku = 180,39 1), von denen 2241548 
Koku auf die Frühjahrs-, 469 360 Koku auf die 
Sommer= und 746059 Koku auf die Herbsternte 
entfielen. 
An der Produktion waren hauptsächlich fol- 
gende Departements beteiligt: Nagano mit zu- 
sammen 532 321 Koku, Gumma 253 915 Koku, 
Saitama 253 473, Fukushima 243 276, Aichi 
220 786, Gifu 173 174, DYamanashi 137 388, 
Yamagata 131 607, Ibaraki 120 814 und Shi- 
zuoka mit 104 686 Koku. 
Als Vergleich zu den eingangs angegebenen 
Produktionszahlen des verflossenen Jahres seien 
nachstehend die der Vorjahre angeführt: 
Frühjahrs= Sommer= Herbst- Zu- 
Jahr ernt ernte sammen 
Koku 
1906: 1864479 413589 692137 2970205 
1905: 1771754 367673 583906 2723333 
1904: 1850 903 390958 583815 2825676 
1903: 1652385 378897 555800 2587082 
1902: 1774936 359772 414516 2549224 
1901: 1798672 345617 381892 2526181 
1900: 2029806 377466 346631 2753903 
1899: 1819936 372142 320 484 2512562 
1898: 1504351 301393 221595 2027339 
1897: 1654722 273257 193965 2121044 
(Bulletin des Socies et des Soicrics.) 
Seldenproduktion der Welt im Jahre 1907. 
Nach der von dem Sgyndikat der Lyoner 
Seidenhändler veröffentlichten vorläufigen 
Statistik betrug die Seidenproduktion der Welt im 
Jahre 1907: 22168000 kg gegen 20 913000 kg 
im Vorjahr. Für die einzelnen Länder wird sie 
folgendermaßen angegeben: 
1
        <pb n="720" />
        c 638 
1 
Frische Kokons 
  
  
. « Rohseide Frische Rokous Rohseide 
Westeuropa: 18 Ka # * 
Frankreich 7 520 000 605 000 8 396 000 662 000 
Italien 53 838 000 4 745 000 57 058 000 4 820 000 
Spanien. 830 000 56 000 1 110 000 75 000 
Osterreich- Ungarn: 
Tirol 1 800 000 2 062 000 
Görz und Gradisca 454 400 550 000 
strien. . 50 900 342 000 45 000 360 000 
Kroatien und Slawonien . — 225 000 
Ungon ... 1776700 1 470 000 
Zusammen 66 270 000 5 748 000 70 900 000 5 917 000 
Levante und Mittelasien: « 
Brussa und Anatolien 6 643 000 554 000 7980 000 665 000 
Syrien und Zypern 5 426 000 470 000 6 025 000 535 000 
Saloniki und Adrianopel! 3 087 000 257 000 4 100 000 340 000 
Balkanstaaten: Bulgarien, Serbien 
und Rumänien 2 295 000 185 000 2 585 000 215 000 
Griechenland und Kreta . 940 000 75.000 950 000 76 000 
Kaukasuos .. — 455 000 —. 490 000 
Persien und Turkestau (Ausfuhr) — 628 000 — 610 000 
Zusammen — 2624 000 — 2 931 000 
Ferner Osten: 
China: Ballen ku Ballen kg 
  
  
Ausfuhr von Schanghai 74 423 4262 000 77/78 000 4 380 000 
Ausfuhr von Kanton 40 862 1 962 000 46/47 000 2250 000 
Frische Kokons Rohseide Frische Kokons Rohseide 
Ballen kg Ballen kg 
Japan: Ausfuhr von hokohama 98 451 5992 000 104/106 000 6 350 000 
Indien: Ausfuhr von Kalkutta und 
von Bombay ... 4297 325 000 4.480 340 000 
Zusammen 12 541 000 13 320 000 
Im ganzen 20 913 000 22 168 000 
Die Welt-Seidenerute erreichte im verflossenen Jahre mit 22 Millionen Kilogramm eine 
noch nicht dagewesene Höhe. Vor dreißig Jahren wurden nicht mehr als 8 bis 10 Millionen 
Kilogramm geerntet. 
In der obigen Zusammenstellung find besonders die Daten über die Ausfuhr des Fernen 
Ostens als vorläufige zu betrachten. Bekannt ist, daß sowohl in Japan wie China die Erträge 
reichlich ausgefallen sind. Infolge Preisrückgangs sind Teile der Ernte von den Produzenten 
zurückgehalten und nicht exportiert worden. Sollten diese Mengen nicht vor Ankunft der neuen 
Seidenernte zur Ausfuhr geloneen, so erscheinen diese erst bei der Ernte 1908. 
(Bulletin des soies et des soieries, Lyon.) 
bie erdölgewinnung in Kallkornien.= Aber das kalifornische Erdöl steht in Qualität 
Quantitativ steht Kalifornien an der Spitze 
der erdölproduzierenden Staaten der Union. Im 
Jahre 1906 entfiel von der Gesamtrohölproduktion 
der Vereinigten Staaten von Amerika über ein 
Viertel auf Kalifornien, d. h. der Staat pro- 
duzierte mehr als das Anderthalbfache der Er- 
zeugung in der Oklahoma-Gruppe, mehr als 
doppelt so viel wie Ohio, mehr als dreimal so 
viel wie Pennsylvanien. 
weit hinter den östlichen Olen zurück und eignet 
sich nur zu einem kleinen Teil zur Raffinierung, 
speziell zur Herstellung von Leuchtöl. Im großen 
und ganzen eignet es sich nur als Feuerungs- 
material. 
Bei Lage der Sache vermag Kalifornien nur 
einen Teil des eigenen Bedarfs an Leuchtöl zu 
decken, es muß vielmehr einen großen Teil vom 
Osten beziehen; es kommt weder gegenwärtig für
        <pb n="721" />
        G 639 20 
den Weltmarkt als Leuchtöl produzierender 
Staat in Betracht, noch wird es voraussichtlich 
jemals als solcher zur Geltung kommen. 
Bei der wachsenden Nachfrage nach Erdöl als 
Feuerungsmaterial und den Vorzügen des kali- 
fornischen Erdöls für diese Art der Verwendung 
ist anzunehmen, daß die kalifornische Erdöl- 
industrie sich auch in Zukunft weiter nach dieser 
Richtung hin entwichen wird; an der Steigerungs- 
fähigkeit der Produktion ist nicht zu zweifeln. 
(Bericht des Kais. Konsulats in San Francisco.) 
Kusfuhr von Daranüssen aus dem Staate 
Kmozonas 1907. 
Aus dem Staate Amazonas wurden an Para- 
nüssen ausgeführt in den Jahren: 
1907 1906 1905 
L 1 L 
98 600 53 100 98 400 
Die Mengen für 1907 und 1906 verteilten 
sich auf folgende Plätze: 
Liverpool New Ydork Hamburg 
hl hl nl 
1907 31 700 55 100 11 800 
1906 26 900 21 700 4 500 
Die Hauptausfuhr von Nüssen richtete sich im 
Jahre 1907 nach New VYork, wo sich ein Trust 
behufs Einfuhr von Paranüssen gebildet hat. Die 
Preise schwankten in Manäos zwischen 16 000 
und 24 010 Reis pro Hektoliter. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Manos.) 
einführung neuer Kulturpflangzen in den Vereinigten 
Staocten von Ameriha. 
Während des Fiskaljahres 1906/07 haben, 
wie schon seit verschiedenen Jahren, beauftragte 
Sachverständige des dem Ackerbaudepartement der 
Regierung in Washington untergeordneten „Bureau 
of Plant Industry“ verschiedene fremde Länder 
nach Nutpflanzen durchforscht, die zum Anbau in 
den Vereinigten Staaten von Amerika geeignet 
erscheinen. 
China wurde als ein ergiebiges Land für 
solche Pflanzen erkannt, und dort ist ein Forscher 
während des ganzen Jahres tätig gewesen. Er 
bereiste die wenig bekannten Gebiete von Süd- 
sibirien, die Grenze der Mandschurei, die außer- 
ordentlich trocknen Gebirge westlich von Peking 
und das fruchtbare Land zwischen Peking und 
Hankow. Er schickte über tausend Samen und 
Pflanzenproben nach den Vereinigten Staaten zur 
versuchsweisen Anpflanzung. Darunter waren 
Brombeeren und Johannisbeeren von Nordkorea, 
  
Apfel aus der Nord-Mandschurei, eine Sammlung 
von 24 verschieden benannten Birnen aus Nord- 
china, verschiedene Strauchkirschen, Pflaumen und 
Pfirsiche aus Nord-Sibirien, der Trockenheit wider- 
stehende Luzernen (alfalka), Trockenland-Reis, 
verschiedene Nahrungspflanzen aus solchen Teilen 
der Mandschurei, die im Klima den Staaten 
Nord= und Süd-Dakota gleichen, eine Frühkirsche, 
die schon Mitte April in einem dem nordkali- 
fornischen entsprechenden Klima zur Reife gelangt, 
außerdem eine große Zahl außerordentlich aus- 
dauernder Zierpflanzen aus Nordchina. 
Ein anderer Forscher, der insbesondere mit 
der Auffindung neuer für die Union geeigneter 
Futterpflanzen beauftragt war, brachte Samen 
einer sibirischen gelbblühenden Luzerne mit, die 
sich in dem rauhen Klima des Nordwestens zu 
vielversprechenden Pflanzen entwickelten. „Toten“= 
Klee, der aus Norwegen eingeführt wurde, wird 
in Dakota probeweise angepflanzt. Zwei der in- 
teressantesten und aussichtsreichsten Pflanzen- 
einfuhren wurden durch Mitwirkung des amerika- 
nischen Botschafters in Peking ermöglicht. Hierbei 
handelte es sich um eine in der Mongolei auf 
trocknem Boden wachsende Luzerne und um einen 
nackten Hafer. Man erwartet von der Anupflan= 
zung dieser Gewächse im Westen große Erfolge. 
Für die Reispflanzer im Süden der Union 
wichtig ist die Einführung von 46 verschiedenen 
Sorten Reis aus vielen Teilen der Welt, unter 
ihnen auch der „100 Tage“-Reissorten aus Japan, 
die wegen ihrer frühen Reife dort auch bei Fehler- 
ernten des gewöhnlichen Reises noch befriedigende 
Erträge liefern. 
Das Gedeihen der durch das Bureau aus 
Ostindien eingeführten feinschmeckenden Mango- 
pflaumen hat in den tropischen Besitzungen der 
Union zur Aupflanzung dieser Frucht angeregt. 
Die Versuchsstationen in Hawaii und Porto Rico 
haben diese Kultur ausgenommen, aber auch 
Privatpflanzer haben Gärten für die eingeführten 
Mangosorten angelegt. 
Die zunehmende Knappheit von Hölzern für 
Industriezwecke hat dem Bureau Veranlassung 
gegeben zur genauen Prüfung des Bambus- 
anbaus in Japan und anderen Gegenden hin- 
sichtlich der Möglichkeit seiner Einführung in den 
Vereinigten Staaten. Verschiedene Sorten wurden 
eingeführt und Anordnungen zur Anlage von 
Bambuspflanzungen in verschiedenen Teilen des 
Südens sind getroffen worden. 
In dem Bestreben, die Mattenfabrikation in 
der Union zu erleichtern, sind schon seit Jahren 
für die Mattenflechterei geeignete Pflanzen 
von den Beauftragten des Bureau of Plant In- 
dustry aufgesucht worden. Ein genügender Vorrat 
solcher Pflanzen wurde aus dem Orient und aus
        <pb n="722" />
        G 640 2 
Agypten beschafft, und im Einvernehmen mit In- 
dustriellen, die ernstlich die Mattenfabrikation in 
die Hand zu nehmen gewillt sind, sobald eine 
solche in den Vereinigten Staaten mit Vorteil 
ausführbar erscheint, ist man im Begriff, ebenfalls 
im Süden Pflanzungen für Flechtstoffpflanzen 
anzulegen. 
(Nach Repo#rts of the Secreinr of Agricukure.) 
Bodenuntersuchung für Tabakhbau in den Ver- 
einigten Staaten. 
Die Tätigkeit des unter dem Ackerbaudeparte- 
ment der Regierung zu Washington stehenden 
Bureaus für Bodenuntersuchung (Bureau 
olE Soils) hat sich für den Tabakbau der Ver- 
einigten Staaten von Amerika recht ersprießlich 
erwiesen. Infolge der durch dieses Bureau aus- 
geführten Untersuchungen wurde zunächst die 
Möglichkeit erkannt, im Connecticut-Tal einen 
Deckblättertabak in feinerer Struktur zu ziehen; 
die daraufhin vorgenommenen Versuche führten 
zur Erzielung eines Deckblattes von annähernd 
gleicher Struktur wie das von Sumatra, aber 
mit besonderen lokalen Eigentümlichkeiten. Auf 
Grund der Darlegungen des Bureaus wurde 
ferner der Deckblättertabak von Florida außer- 
ordentlich beliebt, exportfähig und erfolgreich im 
Wettbewerb mit Sumatra-Tabak. Das Interesse 
an diesem in künstlichem Schatten gezogenen 
Tabak ist sehr groß geworden, und die Prüfung 
von Pflanzungsboden hinsichtlich seiner Eignung 
zur Hervorbringung dieser Tabaksorte hat einen 
bedeutenden Umfang angenommen. 
In verschiedenen Gegenden von Texas und 
Alabama konnten kubanische Tabaksorten angebant 
werden, nachdem der Boden und die sonstigen 
Vorbedingungen für die Tabakkultur in Kuba 
einer genauen Prüfung unterzogen waren; infolge 
der Anweisungen des „Bureau of Soils“ werden 
in beiden genannten Staaten jetzt Hunderte von 
Ackern zur Erzeugung eines sehr feinen Füll- 
tabaks für Zigarren ausgenutzt. Auch in Kuba 
wurde der Segen der Bodenuntersuchungen für 
den Tabakbau erkannt und eine Ausdehnung der 
Tätigkeit des Bureaus auf die Ländereien der 
Insel von Amtswegen beantragt. 
Im Staate New ork führten die Boden- 
untersuchungen zu der Erkenntnis, daß man eine 
Anderung der angebauten Tabaksorten vornehmen 
müsse, um den bisher außer acht gelassenen 
Eigentümlichkeiten des Bodens zum Besten des 
Tabakbaues gerecht zu werden. 
In Ohio wurde eine gänzliche Umwälzung 
der Gärungsmethode und sonstigen Behandlung 
des Tabaks durch das Bureau veranlaßt mit dem 
  
Erfolg, daß sich die Güte der Blätter bedeutend 
besserte und erhebliche beim alten Verfahren er- 
littene Verluste vermieden wurden. 
In Virginien wurde nicht nur eine wesent- 
liche Besserung des geernteten Tabaks herbei- 
geführt, sondern es wurde auch durch Einführung 
einer modernen Behandlung und Düngung des 
Bodens eine solche Verbesserung seiner Ertrags- 
fähigkeit erzielt, daß der nach dem Tabak an- 
gebaute Weizen eine dreimdl so große Ernte wie 
früher ergab, und daß auf Tabakboden große 
Heuernten gewonnen wurden, was man früher 
für unmöglich gehalten hatte. 
(Nach Report of the Seeretary of Agriculture.) 
Gründung einer Wollweberel und kämmerel 
im Tronsvaal. 
Eine Reihe von einflußreichen Geschäftsleuten 
hat sich in Pretoria zu einem Provisional-Komitee 
äusammengetau, um eine Fabrik zu gründen, die 
südafrikanische Wolle, in der Hauptsache wohl die 
im östlichen Transvaal produzierte, kämmen, 
spinnen und zu Stoffen verwerten will. 
Das Komitee setzt sich zusammen aus drei 
Mitgliedern des Legislative Council, drei Mit- 
gliedern der Legislative Assembly, dem jetzigen 
Vorsitzenden der Premier Diamant-Mine und 
verschiedenen anderen Leuten. Der geschäfts- 
führende Leiter soll schon Erfahrungen in der 
Verarbeitung südafrikanischer Wolle haben. Das 
Kapital für den Bau oder Ankauf der Fabrik- 
gebäude, Maschinen und Wohnungen soll 13 500 LK 
und das Betriebskapital 9000 K betragen. Die 
Anlagen sollen so eingerichtet sein, daß sie jährlich 
etwa 100 000 Ellen Tuch produzieren können. 
Der Platz, an dem die Anlage errichtet werden 
soll, ist noch nicht bekannt gegeben. 
Es soll jetzt zur Zeichnung des Kapitals auf- 
gefordert werden, wobei gesagt wird, daß Gesuche 
um kleinere Beträge an Aktien bevorzugt werden 
sollen. 
Die Gründer glauben schon jetzt in dem von 
der Transvaal Weverij vorgebildeten Personal 
den geeigneten Grundstock für die Arbeiten ge- 
funden zu haben. Diese Arbeiten wurden bisher 
von der Miß Hobhouse zum Nutzen und zur Aus- 
bildung von Burenmädchen auf Handarbeitsstühlen 
betrieben, zu der ihr burenfreundliche Stiftungen 
die Mittel verschafften. Die Sachen waren jedoch 
zu teuer, um erfolgreich gegen die fabrikmäßig 
gearbeiteten und eingeführten Teppiche und Phan- 
tasiestoffe auftreten zu können. 
Es wird angenommen, daß die fertigen Klei- 
der, die in Europa fabriziert werden, nicht selten 
aus Lumpen hergestellt werden, daß dagegen die
        <pb n="723" />
        G 641 
im Lande angefertigten Stoffe aus reiner süd- 
afrikanischer Wolle gemacht werden. Es wird 
hierbei vorausgesetzt, daß dabei das Rohmaterial, 
die Wolle, ebenso wie das Brennmaterial billiger 
sind als in irgend einem Teile Europas; Grund 
und Boden ist billiger, und keine Transportkosten 
werden durch Verschickung der Wolle über Tausende 
von Meilen entstehen. 
Endlich liegt auf eingeführtem Tuch und fer- 
tigen Kleidern ein bedeutender Zoll. Teurer würde 
allein die Arbeitskraft sein; doch wird diese durch 
die zuerst aufgezählten Vorteile ausgewogen. 
Eine besondere Bevorzugung der Wollwaren 
im Wege einer besonderen Konzession soll nicht 
beansprucht werden, weil die in Südafrika her- 
gestellten Gegenstände genügend durch die Trans- 
portkosten und den Einfuhrzoll geschützt sind. 
Man hofft, daß auch die Regierung, wenn 
dies Beschaffenheit und Preis der Waren zulassen, 
diese Industrie begünstigen wird, indem sie Kon- 
trakte für Zeug und Uniformen der neugegründeten 
Fabrik zukommen läßt. 
Die Einfuhr von fertigen Kleidern in den 
Transvaal stellte sich in den Jahren 1907 und 
1906 nach den hauptsächlichsten Ländern, wie folgt: 
1907 1906 
Wert in #. 
Gesamteinfuhr 696 153 828 878 
Davon aus: 
Deutschland 58 052 62608 
Großbritannien 537 706 648 970 
Osterreich 15521 23 833 
den Vereinigten Staaten 
von Amerika 25 156 30 401 
der britisch-südafrikanischen 
Zollunion 34 096 29 376 
In Wollwaren versorgt England hauptsäch- 
lich den Markt, wobei etwa Waren zum Werte 
von 7000 bis 8000 K aus Deutschland ein- 
geführt werden. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Prekoria.) 
Wrrtschaftliche Verhältnisse in Dänisch-Westindien 
St. Thomas. 
Von den mit dänischem Kapital auf dieser 
Insel begründeten Unternehmungen sind erwäh- 
nenswert die von der Ostasiatischen Kompagnie 
in Kopenhagen errichtete westindische Dampferlinie, 
die seit Mitte des verflossenen Jahres wieder von 
der Eigentümerin selbst geleitet wird, sowie das 
von derselben Gesellschaft hier errichtete Kohlen- 
lager. Die Dampfer dieser Gesellschaft, die ein- 
mal im Monat St. Thomas auf der Hin= wie 
Rücktour anlaufen, scheinen allerdings der Reederei 
  
20 
keinen Nutzen zu bringen, da sie bis jetzt nicht 
genügend Fracht erlangen konnten; die Lebens- 
dauer dieser Dampferlinie ist daher recht ungewiß. 
Das Kohlengeschäft schien in der ersten Hälfte des 
letzten Jahres einen Aufschwung nehmen zu wollen, 
da eine nennenswerte Zahl von Dampfern dort 
ihre Kohlenvorräte ergänzte; bald aber rafften 
sich die Kohlenhändler der den Dampferrouten 
näher gelegenen englischen Inseln St. Lucia und 
Barbados zu energischer Konkurrenz auf, und in 
der letzten Hälfte desselben Jahres hatte das 
dänische Kohlenlager hierselbst nur noch selten 
Gelegenheit, Kohlen abzusetzen. Voraussichtlich 
wird also auch dieses Geschäft den Unternehmern 
in absehbarer Zeit nicht den erwarteten Gewinn 
bringen. Da St. Thomas nichts produziert und 
außer geringen Quantitäten Bayrum auch nichts 
fabriziert, so ist die Bevölkerung gänzlich auf den 
Verdienst angewiesen, den der Hafen, d. h. die 
Schiffahrt, bietet, und da der Schiffsverkehr, wenn 
auch in allmählicher Abnahme begriffen, immer 
noch verhältnismäßig bedeutend ist, so befindet 
sich St. Thomas von den drei dänischen Inseln 
in der weitaus günstigsten Lage. Der Hafen er- 
nährt nicht nur die Bevölkerung, er liefert auch 
den öffentlichen Kassen den Hauptteil ihrer Ein- 
nahmen. Der Schiffsverkehr im Hafen von St. 
Thomas zeigte 1907 eine Abnahme gegen das 
Vorjahr von rund 13 000 Netto-Reg.-Tons der 
Dampfertonnage und 3000 Netto-Reg.-Tons der 
Segelschiffstonnage; er stellte sich, wie folgt: 
  
Dampfer Segelschiffe 
Nationalität Zahl Netto-Reg. Zahl Neno-NReg. 
Tons Tons 
deutsche . 179 336 447 —. — 
dänische 51 53 121 2 173 
britische 123 215 411 1 2107 
franzgösische 51 61 720 — — 
norwegische 9 17 703 4 2845 
amerikanische 6 10 121 7 2158 
holländischem 3 4134 — — 
kubanische 3 14 — — 
italienische 1 2235 —- 
schwedische 1 1334 --- --— 
427 702 676 17 7588 
Unter der Gesamtzahl von.427 Dampfern mit 
einem Gesamttonnengehalt von 702 676 Netto- 
Reg.-Tons befanden sich 167 der deutschen Ham- 
burg—Amerikalinie gehörige Dampfer mit 315681 
Netto-Reg.-Tons sowie 25 im Dienste dieser Ge- 
sellschaft stehende Dampfer unter fremder Flagge 
mit 53 185 Netto-Reg.-Tons. Diese deutsche 
Dampferlinie war also mit 368 866 Netto-Reg.= 
Tons (d. h. weit über die Hälfte) an dem ge- 
samten Schiffsverkehr des verflossenen Jahres be- 
teiligt. Außerdem wurden 1907 von dieser Ge- 
sellschaft über 30000 Tons Ladung in St. Thomas 
umgeladen, 58 600 Tons Kohlen importiert und
        <pb n="724" />
        G 642 20 
56 451 Tons Kohlen an ihre eigenen Dampfer 
wieder abgegeben. 
Die regelmäßigen Postdampfschiffslinien, die 
St. Thomas anlaufen, sind zur Zeit die folgenden: 
1. Die deutsche „Hamburg—Amerikalinie“: 
sie expediert jeden Monat von Hamburg sechs 
Dampfer, welche St. Thomas sowohl ausgehend 
als auch heimkehrend berühren; außerdem unter- 
hält diese Gesellschaft durch einen Interkolonial- 
dampfer eine monatlich einmalige Verbindung 
zwischen St. Thomas, San Juan (Puerto Rico), 
Domingo, Haiti und Kingston (Jamaica). 
2. Die französische „Compagnie Générale 
Transatlantique“, die eine monatlich einmalige 
Verbindung zwischen Europa und St. Thomas 
sowie zwischen St. Thomas und anderen west- 
indischen Plätzen vermittelt. 
3. Die englische „Quebec Line“, deren 
Dampfer durchschnittlich alle 14 Tage auf dem 
Wege von oder nach New vork St. Thomas 
anlaufen. 
4. Die englische „Leyland Line“, die jeden 
Monat einen Dampfer von Liverpool über St. 
Thomas nach Columbien, Colon und Kingston (Ja.) 
sendet; auf der Rückfahrt laufen diese Schiffe 
St. Thomas jedoch nicht an. 
5. Die dänische „Det Ostasiatiske Kompagni“, 
die eine monatlich einmalige Verbindung zwischen 
Europa, St. Thomas, den Windward Islands 
und Paramaribo (Surinam) unterhält. 
Die Einfuhr von Europa sowohl als auch 
von den Vereinigten Staaten zeigte 1907 eine 
Abnahme; es werden jetzt hauptsächlich nur noch 
Lebensbedürfnisse eingeführt und von diesen auch 
nur noch die wohlfeileren Arten; die Einfuhr von 
Luxusgegenständen verringert sich ständig, was bei 
dem abnehmenden Wohlstand der Bevölkerung 
auch nicht anders zu erwarten ist. Wie früher, 
versorgen die Vereinigten Staaten die dänischen 
Inseln hauptsächlich mit Provisionen, billigeren 
Schnittwaren und Schuhzeug, während Getränke, 
Delikatessen und bessere Schnittwaren sowie Kurz- 
waren meist von Europa eingeführt werden; an 
dieser letztgenannten Einfuhr sind Deutschland, 
Dänemark und Großbritannien ungefähr zu gleichen 
Teilen beteiligt; der Import von Frankreich ist 
zurückgegangen. 
St. Croix. 
Hier herrschen im allgemeinen ähnliche Ver- 
hältnisse wie auf St. Thomas; nur befindet sich 
diese Insel insofern in einer ungünstigeren Lage, 
als ihr Schiffsverkehr und die daraus stammenden 
Einnahmen ganz unbedeutend sind; nur die 
zwischen New York und Westindien verkehrenden 
Dampfer der englischen „Quebec Line“ laufen die 
Insel in ungefähr vierzehntägigen Zwischenräumen 
an; bei genügendem Angebot von Fracht und 
  
Passagieren besuchen auch die Dampfer der däni- 
schen Linie (einmal im Monat in St. Thomas 
eintreffend) ab und zu die Insel St. Croix; eine 
wirklich regelmäßige Verbindung mit der Außen- 
welt hat die Insel aber nur durch einen kleinen 
Motorschoner von etwa 45 Tons Ladefähigkeit, 
der zweimal wöchentlich zwischen St. Croix und 
St. Thomas verkehrt. 
St. Croix ist ausschließlich auf Landwirtschaft 
und die Fabrikation von Rohzucker angewiesen; 
andere Hilfsquellen stehen der Insel nicht zur 
Verfügung. Der erzeugte Zucker ging bisher nur 
nach den Vereinigten Staaten, da das Mutterland 
dieses Produkt seiner Kolonie durch Importzölle 
vom dänischen Markt ausschloß. Auch sonst kann 
der St. Croix-Zucker im Mutterlande mit dem 
dort prodnzierten Zucker nicht konkurrieren, da er 
die sehr bedeutende Seefracht zu tragen hat und 
außerdem seine Produktion infolge der dortigen 
ungünstigen Arbeitsverhältnisse zur Zeit verteuert 
und erschwert wird. Im letzten Jahre war die 
Zuckerrohrernte keine gute, da das Wachstum der 
Pflanzen durch eine ganz außergewöhnliche und 
langanhaltende Dürre in den Sommermonaten 
beeinträchtigt wurde; dementsprechend kann sich 
die Zuckerproduktion der drei Fabriken der Insel 
auch nur in recht bescheidenen Grenzen halten. 
In den letzten Jahren hat man begonnen, 
auf der Insel auch Baumwolle (sea island 
cotton) anzupflanzen. Da dieser Artikel bisher 
zu einigermaßen lohnenden Preisen in England 
abgesetzt werden konnte, so nimmt die Produktion 
von Baumwolle langsam zu; sie stößt aber auf 
Schwierigkeiten, und zwar wird sie durch die 
mißlichen Arbeiterverhältnisse gehemmt. 
Von einigen Seiten wird auch der Anbau 
anderer Tropenpflanzen, wie Kakao, Tabak usw., 
auf St. Croix empfohlen; es ist aber wenig wahr- 
scheinlich, daß die Insel darin mit dem übrigen 
Westindien und Zentralamerika konkurrieren kann, 
wo es außer großen Plantagenbesitzern auch kleine, 
der eingeborenen Bevölkerung angehörige Land- 
besitzer, sozusagen Bauern, gibt, die auf eigener 
Scholle und für eigene Rechnung billig produzieren 
und durch ihr Beispiel und ihren Erfolg die be- 
sitzlose Klasse zur Arbeit anregen. Auf den däni- 
schen Antillen kennt man einen solchen Mittelstand 
überhaupt nicht, und sein Fehlen erschwert die 
Erziehung der unteren Klassen zur Arbeit unge- 
mein; der Neger ist nämlich dadurch genötigt, 
sich seine Beispiele zur Nachahmung in den höchst- 
stehenden Schichten der Bevölkerung, d. h. unter 
den Weißen, zu suchen, und da dem Neger geistige 
Arbeit, weil ihm unverständlich, überhaupt nicht 
als Arbeit erscheint, so kommt er zu dem Schluß, 
daß Nichtstun vornehm, Arbeit aber schändend sei, 
und handelt danach. Daß mangelnde Arbeitslust
        <pb n="725" />
        W 643 2e□ 
und Arbeitermangel überhaupt die Folge davon 
ist, kann nicht ausbleiben. 
Der Schiffsverkehr in den Häfen von St. Croix 
hat im Jahre 1907 abgenommen; die Insel 
wurde von ungefähr 40 Dampfern besucht, im 
übrigen nur von kleinen Schonern und ähnlichen 
Küstenfahrzeugen. Auch die Einfuhr der Insel 
hat abgenommen; es werden nur noch die not- 
wendigsten Lebensbedürfnisse importiert, und zwar 
liefern die Vereinigten Staaten die hauptsächlichsten 
Provisionen, während billige Schnitt= und Kurz- 
waren sowie Getränke usw. zu etwa gleichen 
Teilen von Deutschland und Dänemark bezogen 
werden. Was die Ausfuhr anbetrifft, so hat der 
Zuckerexport etwas nachgelassen, der Baumwoll= 
export aber etwas zugenommen. Statistische An- 
gaben über Schiffahrt und Handel der Insel St. 
Croix sind nicht erhältlich. 
St. John. 
Über diese Insel ist wenig zu sagen; sie ist 
fruchtbarer als St. Thomas und würde sich wohl 
zur Landwirtschaft eignen. Infolge der mißlichen 
Arbeiterverhältnisse aber hätten irgend welche 
landwirtschaftliche Unternehmungen dort gar keine 
Aussicht auf nutzbringende Erfolge. Die Bevöl- 
kerung der Insel, aus etwa 500 Farbigen und 
zwei bis drei Weißen bestehend, betreibt nur etwas 
Biehzucht in kleinem Maßstabe. Im übrigen sind 
die Ländereien schon seit langen Jahren unbebaut 
und kommen allmählich wieder in das Stadium 
des Urwaldes. Das Arcal der Insel befindet 
sich zum weitaus größten Teil im Besitz von 
Privatleuten; es ist aber sehr zweifelhaft, ob sich 
diesen in absehbarer Zeit überhaupt einmal Ge- 
legenheit bieten wird, ihren Grundbesitz in nutz- 
bringender Weise zu verwerten. 
(Bericht des Kais. Konsulats in St. Thomas [Antillenl.) 
  
Delzrobbensagd an der Küfte von Rloska 1907. 
Eine Flotte von 35 Schonern unter japa- 
nischer Flagge und 15 Schonern aus Britisch- 
Columbia lag in der Saison 1906/07 der 
Pelzrobbenjagd in der Umgebung der Pribiloff= 
Inseln ob. Die kanadischen Schiffe begannen die 
Jagd am 1. August und beendeten sie im Oktober; 
sie waren durch den Pariser Schiedsspruch ge- 
bunden, in der Bering-See vor dem 1. August 
oder innerhalb eines Gebietes von 60 Meilen 
um die Pribiloff-Inseln Pelzrobben nicht zu erlegen. 
Die japanische Flotte aber, die durch keine inter- 
nationale Abmachung in Ausübung der Jagd 
zeitlich oder örtlich beschränkt war, durfte nur 
nicht die Grenze der amerikanischen Territorial= 
gewässer überschreiten, die in einem Abstand von 
drei Meilen um die Pribiloff-Inseln sich hinzieht. 
  
Fast täglich werden daher japanische Schiffe und 
Boote von den Inseln aus in Ausübung der 
Robbenjagd gesichtet, an manchen Tagen 23 Scho- 
ner und über 30 kleine Boote. 
Infolge dieser eifrigen Tätigkeit der Robben- 
jägerflotten wurde die Zahl der Zuchtweibchen 
von der Pelzrobbenherde der Pribiloff-Inseln auf 
ungefähr 50 000 verringert, und man muß hier- 
nach wohl eine baldige Vernichtung der Tiere 
befürchten. Dagegen ließ die in den letzten Jahren 
bemerkte Abnahme der zeugungsfähigen männlichen 
Robben in der letzen Saison nach; an den Zucht- 
brutplätzen der Inseln ließ sich im Sommer sogar 
eine Zunahme der reifen männlichen Robben fest- 
stellen. Auf St. Paul hielten sich im letzten Jahre 
1183 Robbenbullen an den Brutplätzen auf gegen 
1244 im Jahre 1906; dazu kamen noch an- 
nähernd 200 junge männliche Robben, so daß 
die Gesamtzahl der Männchen in beiden Jahren 
annähernd gleich war. Auf St. George wurden 
221 Bullen gezählt gegen 208 im Vorijahr, so 
daß dort tatsächlich eine Zunahme eingetreten war. 
Diese Steigerung des mänmnlichen Bestandes ist 
lediglich den Bestimmungen des Fischerei-Bureaus 
der Vereinigten Staaten zu verdanken, durch die 
eine Schonung junger Männchen für Zuchtzwecke 
angeordnet wurde. Bei Einstellung der Jagd 
auf Pelzrobben zur See und bei weiterer Fort- 
führung der Schonvorschriften für das Inselgebiet 
ließen sich hiernach gute Erfolge in Erhaltung 
und Vermehrung der wertvollen Tiere erwarten. 
Auf den Pribiloff-Inseln selber wurden wäh- 
rend der Saison bis zum 31. Juli 1907 insge- 
samt 15 000 Stück Pelzrobbenfelle erbeutet, wo- 
von 12 384 Stück auf St. Paul und 2580 auf 
St. George entfielen. Von dieser Gesamtzahl 
wurden 35 Felle zurückbehalten, weil sie das 
durch die Regierungsbestimmungen vorgeschriebene 
Gewicht nicht erreichten. Während der Periode 
vom 12. Mai bis 29. Juli 1907 wurden auf 
St. Paul 16 089 Robben gejagt und hiervon 
10 966 oder 68 v. H. getötet. Auf St. George 
jagte man vom 7. Juni bis 29. Juli 4636 Stück 
und tötete 2072 oder 44 v. H. Die hbchste zu- 
lassige Zahl von 15 000 Fellen wurde auf den 
beiden Inseln noch vor dem gesetzlichen Ende der 
Jagdsaison erbeutet; hätte man die Jagd bis zum 
31. Juli fortsetzen können, dann wären noch 
mindestens 1500 Felle gewonnen worden. Für 
Zuchtzwecke reserviert wurden wie gewöhnlich 
1000 Stück zweijährige und 1000 Stück drei- 
jährige Robbenmännchen. Diesen wurden die 
Köpfe mit Schafscheren geschoren, so daß eine 
Marke entstand, die den ganzen Sommer hindurch 
erkennbar blieb. 
(Nach dem Report of the Scerctarr ol Commerce 
and Labor.)
        <pb n="726" />
        W 644 20 
Hbondel Auchlands (Neuseelond) im Jabre 1907. 
Der Handel der Provinz Auckland im Jahre 
1907 war sehr rege. 
Wolle. Die Produktion auf der Nordinsel 
ist im Zunehmen begriffen, doch sind die Preise, 
namentlich für Kreuzzuchten, im Durchschnitt 2½ d 
bis 3 d niedriger als in der letzten Saison. 
Kauri-Kopal. Quantitativ wurde weniger 
gefördert als im Vorjahre, dagegen sind die Preise 
höher als je gewesen. Die Vereinigten Staaten, 
die ungefähr die Hälfte der ganzen Produktion 
nehmen, sind in den letzten Monaten nicht mehr 
als Käufer aufgetreten, so daß sich die Vorräte 
anhäufen und ein Preissturz unausbleiblich ist. 
Bergbau. Gold wurde etwas weniger ge- 
wonnen, da eine Mine, die in den letzten Jahren 
sehr reiche Erträge geliefert hat, erschöpft ist. 
Silber und Steinkohlen wurden ungefähr in 
gleichen Quantitäten wie im Vorjahre gefördert 
und exportiert. 
Die Holzindustrie war sehr beschäftigt, da 
viele neue Häuser gebant wurden. Die Preise 
für Bauholz sind derart gestiegen, daß man in 
Zukunft die Verwendung anderer Baumaterialien 
in Betracht ziehen wird. 
  
Molkereiwesen. In Butter und Käse wurden 
wieder weitere Fortschritte gemacht; es wurden 
gute Preise erzielt. In diesem Geschäftszweige 
sowie in der Produktion von Fleisch, Häuten, 
Fellen wie überhaupt in landwirtschaftlichen Er- 
zeugnissen sieht die Provinz Auckland einer 
großen Entwicklung entgegen, da Farmer aus 
dem unwirtlicheren Süden sich in dem hier herr- 
schenden milden Klima niederlassen. 
Neuseeland-Flachs. Die Verschiffungen 
waren ungefähr die gleichen wie im Vorjahre. 
Obgleich die Qualität besser ist, haben die Preise 
doch einen starken Rückgang gefunden. 
Die Einfuhr von Deutschland in den Hafen 
von Auckland bewertete sich auf 96 440 K gegen 
87 448 &amp; im Vorjahre. 
Die Ausfuhr aus dem Hafen von Auckland 
auf direkte Konnossemente nach Deutschland 
bewertete sich auf 27 706 2 gegen 21 392 K im 
Jahre 1906 und bestand hauptsächlich aus Kauri- 
Kopal und Wolle. 
Die Ein= und Ausfuhrwerte der am Handel 
mit Auckland hauptsächlich beteiligten Länder für 
die Jahre 1906 und 1907 ergeben sich aus der 
nachfolgenden Tabelle: 
  
. Einfuhr Ausfuhr 
dertunsts· und 1906 1907 1906 1907 
Bestimmungsländer in 
Großbritannien 1 938 434 2 123 526 1 646 996 2 175 415 
Australischer Bund 510 780 618 098 931 875 528 605 
Tasmanien 9 073 32 691 805 2368 
Südsee-Inseln .... 355 817 606 414 165 014 168 215 
Asen 158 855 135 229 66 122 124229 
Ceylon 39 513 51 637 —— — 
Deutschland 87 448 96 440 21392 27 706 
Ubriges Europa. 75 817 92 100 2 084 2 188 
Amerika, Ostküste 233 586 278 743 277 994 388 799 
- Westküste 95 853 74 328 38 556 8 089 
Afrika 302 257 13 334 21970 
Japan ....... 28 730 27 315 1 930 979 
Zusammen (einschl. anderer Länder) 3591 342 4533 999 3 168 927 3 472 405 
Für die Ausfuhr aus dem Hafen von Auckland im Jahre 1907 (und 1906) kamen im 
einzelnen folgende Waren und Werte in Betracht: Gold 1187 056 K (1195 512), Silber 169 484 #. 
(143.572), Holz (Bauholz und Schwellen) 150724 X (117742), Fleisch (präserviert und gefroren) 
122 810 KL (96 373), Kauri-Kopal 579 877 L (522 475), Fungus 7487 L (6326), Butter 375232 2 
(240 367), Neuseeland-Flachs (Phormium) 248 159 L (229 677), Käse 12 970 K (9621), Wolle 
258 808 2 (213 021), Talg 46 860 L (36 779), landwirtschaftliche Produkte 8584 L (13 190), 
Leder, Felle, Häute 61 269 LK (46 857), Steinkohlen 20 792 &amp; (22 993), Fische (präserviert und 
gefroren) 1543 L (1940), Salzfleisch 11 550 LK (9269). 
(Nach einem Berichte des Raiserl. Konsulats in Auckland.)
        <pb n="727" />
        G 645 
Rußenbandel der australlschen Kolonle Dapua. 
Der Außenhandel der australischen Kolonie 
Papua bewertete sich in dem mit dem 30. Juni 
endigenden Fiskaljahre 1907 (1906) auf insge- 
samt 151 532 à (160 051). Davon entfielen auf 
den Einfuhrhandel 87 776 4 (79 761) und 
auf die Ausfuhr 63 756 K (80 290). An dieser 
Handelsbewegung waren die Häfen Britisch-Neu- 
guineas folgendermaßen beteiligt: 
1906/07 
Häfen Einfuhr Ausfuhr 
e 4 
Port Moresbb. 28719 12 578 
Samaral 52 240 47 891 
Darn#. 4 106 904 
Bonagai 2711 2 383 
Auf die einzelnen Warengruppen verteilten sich 
die Ein= und Ausfuhrwerte in nachstehender Weise: 
Einfuhr: Nahrungsmittel 28358 K (26176), 
Tuche und Kleidungsstücke 9588 àK (8577), Ma- 
schinen 2219 L (1414), Baumaterial 2845 K. 
(5168), Metall= und Eisenwaren 9354 K (8426), 
Tabak und Zigarren 8769 # (7615), Wein, Spi- 
rituosen und Bier 3225 &amp; (2853), Boote und 
Barkassen 1446 &amp; (2650), Feuerwaffen und 
Schießbedarf 953 K (454), Kohlen 1165 K (1342), 
Drogen und Chemikalien 1057 4 )1259), Ole 
und Kerosen (Aremwpetroleun) 1340 K (1601), 
andere Waren 17457 2 
Ausfuhr: Gold 3940 12840, Sandel- 
holz 3932 2 (2522), Kopra 7467 K (9315), 
Trepang 1960 2 (3027), Perlmutter 728 &amp; (502), 
Schildpatt 937 2 (568), Perlen 1700 4 (2478), 
naturgeschichtliche Präparate 356 2 (780), Kaut- 
schuk 1385 K&amp; (1145), Kaffeebohnen 700 L (915), 
Kupfererz 4098 &amp;2 (1905/06 —), andere Waren 
782 1 (542 
(Nach einer australischen Parlamentsvorlage.) 
Außenhandel Chiles 1907. 
Nach einer von der General-Zolldirektion in 
Valparaiso herausgegebenen Übersicht stellte sich 
der Außenhandel (Spezialhandel) Chiles im 
Jahre 1907, wie folgt: 
Gesamthandel. 
— 1907 gegen 
1907 1906 1906 — od. 
Wert in Pesos (zu 18 (1) 
Einfuhr 203 681 855 237 697 642 +55 934213 
Ausfuhr ohne 
Schiffsproviant 
und einschl. 
durch Zoll- 
zahlung na- 
tionalisierter 
Baren. 2380 030 730 289 621 307 — 9540 667 
  
Zusammen 573 762 585 527 319 039 + 46 443 546 
  
— 
Einfuhr nach Warengruppen. 
1907 1906 
Pesos 
Tierische Rohstoffe 21 302 447 14 919 261 
Pflanzliche Rohstoffe 32 185 360 34 441 395 
Mineralien 58 537 567 46 996 163 
Textilwaren 68 392 256 55 430 830 
Fette und Farben 41 297 335 29 020 494 
Papier, Pappe und 
Waren daraus 6 996 458 5 470 155 
Getränke, auch Liköre 6 425 226 3990 257 
Parfümerien und chem. 
Produkke 5 883 225 4 35 704 
Maschinen, Handwerks- . 
eu........ 4759085340126349 
Waffen,Munition..33866281615871 
Verschiedenes..... 1684 500 1351163 
Hauptsächlichste Einfuhrwaren. 
Wert in Pesos; Zahlen für 1906 in Rlammern. 
Lebende Tiere 8237371 (5688509), Lachs 
1371468 (357 150), Reis 1734355 (1979145), 
Weizen 1 013 558 (5 069 783), Tee 846 996 
(1034744), Paraguaytee 1420272 (1422974), 
Olivenöl 3330 303 (1977994), raffinierter Zucker 
998837 (1610 413), granulierter Zucker 4920 846 
(4343 998), Weizenmehl 554 544 (2502 981), 
ungehobeltes Holz 4969272 (3395 850), Münzen 
4775558 (532 027), Eisen= und Stahldraht 
3058505 (1542553), eiserne Röhren und der- 
gleichen 4 414 532 (4 654 034), Wellblech, ge- 
strichen, galvanisiert 3344 619 (2508409), Eisen- 
bahnschienen 3 559 076 (2 013 282), Eisenbahn- 
räder 1161 490 (1198750), Likörflaschen 2260 077 
(1938386), Romanzement 3936932 (2001079), 
leere Säcke 4024755 (6205 204), Baumwollen= 
garn zum Weben, Stricken 2802310 (1655 413), 
desgl. auf Spulen 1241176 (966644), Segel- 
tuch, Drill und andere Kleiderstoffe aus Baum- 
wolle 2 867 373 (2649 501), gestrickte baum- 
wollene Socken, baumwollene Unterhosen 1761257 
(1842786), baumwoll. Strumpfwaren 3816 780 
(3247 785), desgl. Kleider= oder Futterstoffe 
9 417912 (7101258), Nesseltuch (Osnaburgo) 
für Säcke 1 100 169 (1 159 452), Nesseltuch 
1 649 658 (1554 156), wollene Kleider= oder 
Futterstoffe 3822746 (2763 503), Männer= oder 
Kinderhüte aus Wollfilz 1 164 205 (894 096), 
seidenes Nähgarn 1111625 (99114), seidene 
Kleiderstoffe 1 514 069 (1 817725), Steinkohlen 
29 783 080 (20 396 480), Petroleum, raffiniert 
2 156784 (2 104 324), Rohpetroleum 2 354 901 
(1 686 200), Druckpapier 1998 564 (1792212), 
landwirtschaftliche Maschinen und Geräte sowie 
Teile davon 2143634 (2088 347), gewerbliche 
Maschinen und Teile davon 11227391 (7384170), 
Motoren 3871823 (2122661), Eisenbahn-Güter-
        <pb n="728" />
        W 646 20 
wagen 2272 422 (1 640 040), Wagen für Feld- 
bahnen 1406724 (1137 822), Lokomotiven und 
Tender 5 685 623 (3 809 440). 
Ausfuhr nach Warengruppen. 
  
  
1907 1906 
esos 
Tierische Rohstoffe. 16 327 863 19 940 649 
Pflanzliche Rohstoffe 13 312 434 93923363 
Mineralien 242 030 244 252 722 353 
Getränke, auch Liköre 129 380 197 368 
Münrgen 1 650 001 804 772 
Verschiedenes 1 005 300 745 165 
274 455 222 283 802 670 
Durch Zollzahlung 
nationalisierte Waren 5 625 508 5 818 727 
Zusammen 280 080 730 289 621 397 
Dazu Schiffsproviant 11 458 274 9299 339 
Durch Zollzahlung 
nationalis. Schiffsproviant 904 718 474 454 
Hauptsächlichste Ausfuhrwaren. 
Wert in Pesos; Zahlen für 1906 in Klammern. 
Rindshäute 562287 (1008664), gewöhnliche 
Wolle 1182 874 (886 167), Merinowolle 922108 
(1 216 080), Sohlleder 2 547 197 (2 171 391), 
Bohnen 2017368 (1429071), Nüsse 1185 632 
(690 650), Weizen 3531187 (32004), Borkalk 
3960 929 (4 010 832), Kupfer in Stangen 
16 846 867 (19 750 936), Kupfer = Regulus 
4111 103 (2 560 367), Kupfererz 4 991 160 
(3111636), Salpeter 206 202950 (217 317 015), 
Jod 4202477 (4390250), Goldmünzen 1 404445 
(130 835), Silbermünzen 245556 (673937). 
Warenbewegung in den einzelnen Häfen. 
Einfuhr Ausfuhr 
onnen 
Valparaiso 1 071 584 441. 185 
Jquique 558 929 482 069 
Antofagosto- 639 843 323 656 
Taltal 260 385 214 765 
Talcahuano 212 757 90 892 
Caleta Buena 96 125 215 928 
Tocopilla . 81407 200730 
Caleta Coloso 139 180 128 875 
Pesagun 122 556 122 078 
Mejillones 105 418 82 255 
Coquimbo 122 204 65 023 
Koronel. 19 631 616 512 
Lotoa 25 049 210 865 
Baldivia 67 363 71250 
Wird von den Ein= und Ausfuhrwerten der 
Betrag der ein= und ausgeführten Münzen in 
Abzug gebracht, so ergibt sich ein Überschuß der 
Einfuhr über die Ausfuhr von 10 475 568 Pesos. 
  
Die Abnahme der Weizen= und Weizenmehl- 
Einfuhr und die Zunahme der Weizen-Ausfuhr 
erklärt sich durch die befriedigende Ernte des 
Jahres 1907. Die Steigerung in der Einfuhr 
von Fichtenholz, Wellblech und Zement ist durch 
den Wiederaufbau Valparaisos verursacht worden; 
der Bedarf an diesen Materialien ist weit über- 
schritten. Die Abnahme in der Ausfuhr von 
Rindshäuten, der eine Zunahme der Sohlleder- 
ausfuhr gegenübersteht, erklärt sich durch die 
Steigerung des Bedarfs im Lande selbst. Die 
Ausfuhr von Borkalk und Jod ist ziemlich un- 
verändert geblieben. Der Wert der Kupferaus- 
fuhr ist um 1 353 233 Pesos gesunken, wogegen 
an Kupfererz für 1 879 524 Pesos mehr ausge- 
führt worden ist. Wesentlich infolge der Arbeiter- 
schwierigkeiten, insbesondere des großen Ausstandes 
in der Tarapaca-Pampa, hat die Salpeterausfuhr, 
die sich auf nur 206 202 950 Pesos bewertete, 
gegen das Jahr 1906 um 11 114 065 Pesos 
abgenommen. 
Die ein= und ausgeführten Münzen waren im 
großen und ganzen englische Goldmünzen. 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Valparaiso.). 
finderung der Spirituosen zölle in GCambia. 
Laut Verordnung des Gouverneurs vom 
24. April d. Is. — Customs Tariff Ordinance, 
1908 (Nr. 1/1908) — sind unter Aufhebung der 
Verordnung Nr. 5 vom Jahre 1905 für die Ein- 
fuhr von Spirituosen in die Kolonie und das 
Schutzgebiet von Gambia folgende Zölle festgesetzt 
worden: 
Spirituosen (mit Ausnahme der parfümierten): 
von oder unter Normalstärke") Schil. ee. 
Imperailgallon oder ein Teil davon 1 2 
von größerer Stärke für den Grad — 1 
(Mit der Maßgabe, daß für Spirituosen, 
außer Brandy und Whisky, deren 
Stärke geringer ist als die Normal- 
stärke, ein Nachlaß gewährt werden 
soll im Betrage von 1 Penny für 
jeden Stärkegrad unter 50 Grad bis 
herab zu einer Mindestgrenze von 
30 Grad; bei einer geringeren Stärke 
soll kein weiterer Nachlaß gewährt 
werden.) 
! In der gegenwärtigen Verordnung ist vorge- 
sehen. daß der Alkoholgehalt durch Tralles Alkoholo= 
meter und Berechunngsart ermittelt werden soll. Unter 
Spirituosen von Normalstärke werden Spirituosen ver- 
standen, dic nach solcher Ermittlung 50 Grad Wein- 
geiltgeczatt haben #das. emspricht annähernd der Stärke 
on 121 v. H. unter Normalstärke nach Sykes HOndro- 
Aier.)
        <pb n="729" />
        W 647 20 
Versüßte Spirituosen aller Art, deren Schill Pee. 
Stärkegrad durch Tralles Alkoholo= 
meter nicht festgestellt werden kann 4 2 
(The Board of Trade Journal.) 
Erhöhung der verbrauchsabgabe auf Amylalkohol 
und ESuselöl im Australischen Bund. 
Die Verbrauchsabgabe auf Amuylalkohol ist 
mit Wirksamkeit vom 19. Mai d. Is. ab von 12 
auf 13 Schill. für das Gallon erhöht worden. 
(The Bonrd of Trade Journal.) 
Rufbebung der Sinfuhrverbote für Tinkturen aus 
Iitronen und süßen Orangeschalen in Neuseeland. 
Laut einer Proklamation des Zollministers 
vom 11. Oktober 1907 sind die Proklamationen 
vom 6. und 25. September 1905, betreffend das 
Verbot der Einfuhr von Tinkturen aus Zitronen 
und süßen Orangeschalen, aufgehoben worden. 
(he New Zealand Ciazette.) 
Durchführung der die marokkaonischen Sollämter 
betreffenden Bestimmungen des Kapitels V der 
Generaluhte von Algeciros.“ 
Nach einer Mitteilung der marokkanischen Re- 
gierung sollen die Bestimmungen des Kapitels V 
der Generalakte von Algeciras vom 1. Juli d. Is. 
an durchgeführt werden. Es handelt sich nament- 
lich um die Bestimmung, wonach Kapitäne von 
aus dem Auslande oder von Marokko kommenden 
Handelsschiffen innerhalb 24 Stunden nach ihrer 
von der Sanitätsbehörde erfolgten Zulassung in 
einen marokkanischen Hafen eine genaue Abschrift 
des Schiffsmanifestes, enthaltend die Angabe der 
Art und des Ursprungslandes der Ladung, Zeichen 
und Nummern der Kolli usw., bei dem Zollamte 
des Ortes zu hinterlegen haben (Art. 77 und 79), 
sowie ferner um die Bestimmung, wonach bei 
Verzollung von eingeführten oder für die Ausfuhr 
bestimmten Waren der Empfänger oder Absender 
eine Erklärung über Art, Beschaffenheit, Gewicht, 
Zahl, Maß und Wert der Waren sowie über Art, 
Zeichen und Nummern der sie enthaltenden Um- 
schließungen bei dem Zollamt abzugeben hat 
(Art. 829. 
(Nach einem Berichte der Kais. Gesandtschaft in Tanger.) 
  
  
Verschiedene 
Swangsarbelt in den englischen Besitzungen 
Alrihkas und der Südsee. 
Am 27. März 1907 hatte das englische Unter- 
haus die Regierung ersucht, ihm eine Ausstellung 
vorzulegen, aus welcher ersichtlich wäre: 
1. die Namen der britischen Kolonien und 
Besitzungen, in denen Eingeborene Zwangs- 
arbeiten verrichten müssen; zu welchen Arbeiten 
die Eingeborenen herangezogen werden; Nationa- 
lität oder Stamm der betreffenden Eingeborenen; 
2. ob die zur Zwangsarbeit herangezogenen 
Eingeborenen auch außerhalb der Bezirke ar- 
beiten müssen, in denen sie ihre Wohnsitze haben; 
3. die Zahl der so beschäftigten Ein- 
geborenen; 
4. wie die so beschäftigten Eingeborenen unter- 
gebracht werden, wie sie leben, ob in eingeschlossenen 
Gebieten, ob ihnen irgendwelche Beschränkungen 
ihrer persönlichen Freiheit außerhalb der Stunden, 
an denen sie beschäftigt sind, auferlegt werden usw.; 
5. ob und welche Bestimmungen über die 
Bestrafung über die Eingeborenen wegen Desertion 
oder schlechten Verhaltens bestehen, Anführung der 
für die einzelnen Vergehen festgesetzten Strafen; 
ob derartige Bestimmungen oder Gebräuche von 
Mitteilungen. 
der Regierung oder der zuständigen Kolonial- 
behörde genehmigt worden sind; 
6. wann das System eingeführt wurde und 
eventuell durch welchen Gesetzesakt. 
. 
Die Antworten der zur Berichterstattung über 
diese Punkte aufgeforderten kolonialen Verwal- 
tungsbehörden sind dem Unterhause am 29. Ja- 
nuar 1908 vom Colonial Office vorgelegt worden. 
Hier soll der Inhalt der einzelnen Berichte, so- 
weit sie aus afrikanischen Kolonien und aus den 
englischen Besitzungen der Südsee stammen, kurz 
wiedergegeben werden. 
Vorbemerkung. 
Keine Zwangsarbeit besteht in der Kap- 
kolonie, in Britisch-Ostafrika, Mauritius, Njassa- 
land, Oranjesluß-Kolonie, Sierra Leone, dem 
Somali-Protektorat, Basutoland, Betschuanaland, 
Rhodesien, Transvaal, dem gesamten Festland 
Australien, Neu-Guinea und Neu-Seeland. 
Gambia. 
1. Die Eingeborenen sind zum Bau von 
solchen Straßen und Brücken, deren Bau der 
Gouverneur anordnet, sowie zum Unterhalt der-
        <pb n="730" />
        W 648 2eC 
selben, ferner zum Bau von Brunnen, die der 
Distrikts-Kommissioner für notwendig erachtet, 
zum Unterhalt der Grenzsteine, zum Freihalten 
der den Wohnhäusern benachbarten Plätze von 
Schutthaufen usw. sowie zur Säuberung eines 
Gebietes von 50 Yards im Umkreis rund um 
die Städte und Dörfer während des Monats 
November und zur Reinhaltung desselben bis 
zum Monat Juni verpflichtet. Außerdem müssen 
für den Gouverneur oder andere Beamten, falls 
diese sich auf Reisen befinden, die Eingeborenen 
aus den den Straßen anliegenden Dörfern die 
nötige Zahl von Trägern stellen. Sie erhalten 
für diese Arbeit, die allerdings kaum als Zwangs- 
arbeit ausgefaßt werden kann, eine Entschädigung. 
Zu den oben angeführten einzelnen Arbeiten 
sind alle Eingeborenen verpflichtet, jedoch nicht 
außerhalb ihres Bezirks. Sie werden von ihrem 
Oberhäuptling zur Ausführung derselben auf- 
gefordert, dieser hat die Aufsicht über die Arbeiten. 
Die zur Arbeit gezwungenen Eingeborenen leben 
in ihren eigenen Behausungen. Eine sonstige 
Beschränkung ihrer persönlichen Freiheit findet 
nicht statt. Leute, die der Aufforderung ihres 
Oberhäuptlings zur Arbeit nicht nachkommen, 
verfallen einer Geldstrafe bis zu 10 à, an 
deren Stelle im Nichtzahlungsfalle eine Gefäng- 
nisstrafe mit oder ohne schwere Arbeit bis zu 
sechs Monaten tritt. Die gesetzliche Grundlage 
für dieses System sind die „Protektorate Proce= 
dure Rules 1905“. 
Süd-Nigerien. 
In Süd-Nigerien können die Eingeborenen 
gemäß der „Southern Nigeria Proclamation 
Nr. 15“ vom Jahre 1903 seitens des Gouver= 
neurs zur Reinigung von Creeks und Wasser- 
wegen ausfgesordert werden, jedoch nur die Be- 
wohner solcher Dörfer, die diesen Wasserwegen 
anliegen. Für die Arbeit wird eine kleine Ent- 
schädigung bezahlt. Hierbei ist zu bemerken, daß 
schon nach den Gesetzen und Gewohnheiten der 
Eingeborenen die Straßen und Wasserwege von 
den Mitgliedern der Eingeborenen-Kommnnen, 
die von ihnen Nutzen haben, in Ordnung ge- 
halten werden müssen. Die Häuptlinge sind für 
die Ausführung verantwortlich. Eine andere 
Form von Zwangsarbeit gibt es in dem Pro- 
tektorat nicht. 
Nord-Nigerien. 
Die Einwohner sind nur zum Straßenbau 
gemäß der „Roads Proclamation“ 1903 ver- 
pflichtet, und zwar alle Eingeborene ohne Unter- 
schied des Stammes. Der Headman erhält 10 sh 
für die fertiggestellte Meile, falls nicht wegen be- 
sonderer Schwierigkeiten eine größere Summe an- 
gemessen erscheint. Der Headman besorgt auch 
  
die Arbeiter in seinem Distrikt, welche nur an dem 
Teile der Straße beschäftigt werden dürfen, der 
in der Nähe des betreffenden Dorfes liegt. Die 
Eingeborenen leben in ihren eigenen Häusern und 
sind sonst keiner Beschränkung unterworfen. Der 
Headman hat das Recht, sie in jedem Vierteljahr 
zur Arbeit für die Zeit von sechs Tagen heran- 
zuziehen; jedoch wird in Ubereinstimmung mit 
den Gewohnheiten der Eingeborenen nur an 
einigen wenigen Morgenstunden gearbeitet. Ein 
Häuptling oder Headman, der der Aufforderung 
des High-Commissioner, für den Bau oder die Wieder- 
herstellung einer Straße zu sorgen, nicht nach- 
kommt, verfällt einer Geldstrafe bis zu 50 K. 
Jeder, der sich weigert, seiner Arbeit nachzukom- 
men, wird entweder nach den Gesetzen der Ein- 
geborenen oder vom Residenten mit einer Geld- 
strafe bis zu 1 &amp; bestraft. (Im übrigen sind 
diese Strafen seit dem Inkrafttreten der be- 
treffenden Proklamation noch niemals verhängt 
worden.) 
Goldküste. 
Auch in dieser Kolonie kommt Zwangsarbeit 
im Sinne der vom Parlament gestellten Fragen 
kaum vor. Die Bestimmungen der „Roads- 
Ordinance 1894“ regeln nur den Unterhalt von 
Eingeborenen-Straßen gemäß den uralten Ge- 
bräuchen der Eingeborenen und begrenzen die 
Zahl der Tage, während denen jeder Ortshäupt- 
ling seine Leute zur Arbeit an der durch seinen 
Bezirk führenden Straße heranziehen kann. Die 
Arbeitsdauer darf sechs Tage in jedem Viertel- 
jahr nicht überschreiten. Wer sich den Anord- 
nungen des Häuptlings widersetzt, verfällt einer 
Geldstrafe bis zu 1 oder einer Gefängnisstrafe 
bis zu einem Monat. Falls der Häuptling die 
Straßen seines Bezirks gut unterhält, können ihm 
vierteljährlich für jede Meile Straße 10 sh oder 
mehr als Belohnung gewährt werden. In den 
Nord-Territorien und in Ashanti gibt es kein ge- 
setzliches System der Zwangsarbeit; da aber die 
Häuptlinge in UÜbereinstimmung mit den Gewohn- 
heiten der Eingeborenen extensive Gewalt über 
ihre Leute ausüben, so wird es wahrscheinlich 
unumgänglich sein, ihre Gewalt zu beschränken 
und zu regulieren, wie es in der Goldküsten- 
Kolonie geschehen ist. 
Uganda. 
Die einzige Arbeit, zu der die Eingeborenen 
verpflichtet sind, besteht auch hier in dem Unter- 
halt der Hauptstraßen. Der Bau der Straßen 
untersteht dem Departement der öffentlichen Ar- 
beiten. Die Eingeborenen werden zur Arbeit 
gemäß dem „Uganda Agreement 1900“ von 
ihren Häuptlingen befohlen. Der Häuptling kann 
jeden Eingeborenen für einen Monat im Jahr zu
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        G 649 20 
solchen Arbeiten heranziehen. Die Eingeborenen 
werden nur in ihrem eigenen Distrikt beschäftigt. 
Sie leben entweder zu Hause oder bei Freunden 
oder bauen sich auch wohl Grashütten in der 
Nähe ihrer Arbeit. Außerhalb der Arbeitszeit 
sind sie keinen Beschränkungen ihrer persönlichen 
Freiheit unterworfen. Wenn ein Arbeiter deser- 
tiert, so wird er von seinem Ortshäuptling zu- 
rückgebracht, und der Landeshäuptling legt ihm 
eine kleine Geldstrafe auf. Dieses System war 
schon vor der Okkupation des Landes durch die 
Engländer im Gebrauch. — 
Natal. 
In der Provinz Natal und in den nördlichen 
Distrikten, welche zu Natal gehören, sind die Ein- 
geborenen dem durch Gesetz vom Jahre 1891 
kodifizierten Eingeborenenrecht unterworfen. Ab- 
schnitt 35 dieses Gesetzes bestimmt, daß der 
„Oberste Häuptling“ (d. h. jetzt der Gouverneur, 
der u. a. den Amtstitel „Oberhäuptling aller 
Eingeborenen“ führt) absolute Gewalt hat, die 
Häuptlinge und alle Eingeborenen zur Stellung 
von Bewaffneten zur Verteidigung der Kolonie 
aufzufordern und alle Eingeborenen zur persön- 
lichen militärischen Dienstleistung zu verpflichten. 
Nach Abschnitt 36 kann der oberste Häuptling 
alle Eingeborenen zu öffentlichen Arbeiten heran- 
ziehen. Jeder Eingeborene muß seinem Befehl 
nachkommen. Das oben zitierte Gesetz ist bis jetzt 
noch nicht auf Zululand ausgedehnt worden, je- 
doch bestimmt das Gesetz 44 vom Jahre 1887, 
daß der Gouverneur Über alle Häuptlinge der 
Kolonie die Gewalt inne hat, die gemäß den 
Gesetzen, Gewohnheiten und Gebräuchen der Ein- 
geborenen ein eingeborener Oberhäuptling ausübt. 
Das Prinzip, auf dem dieses System aufgebaut 
ist, beruht auf dem Brauch der Eingeborenen- 
Nationen, wonach der oberste Häuptling das Recht 
hat, die Eingeborenen zu seinem Dienst heran- 
zuziehen und wonach diese verpflichtet sind, seinen 
Befehlen nachzukommen. Dieses Recht wird jetzt 
vom Gouverneur der Kolonie als dem obersten 
Häuptling ausgeübt, indessen nur in bezug auf 
solche Eingeborenen, die im eigentlichen Natal 
in den Lokationen leben, für deren Nutznießung 
sie keine Steuern zahlen, dann in den närdlichen 
Distrikten auf Kronländern sowie in der Provinz 
Zululand, soweit es sich nicht um Privatländereien 
handelt. 
Außer zum Bau von Straßen werden die 
Eingeborenen auch herangezogen zum Bau von 
Telegraphenlinien, als Postboten, Landwächter 
bei Viehkrankheiten sowie als Waldwächter in 
Wildreservaten. Außerdem müssen die Häuptlinge 
bewaffnete Leute zur Unterdrückung von Unord- 
nungen und Rebellionen stellen. 
  
Die zur Abbeit eingezogenen Eingeborenen 
dürfen nur im Zululand, in der Natal-Provinz 
oder in den nördlichen Distrikten, je nach ihrer 
Herkunft, verwendet werden. In der Provinz 
Natal darf nur ein Mann von je elf Hütten pro 
Jahr zur Zwangsarbeit herangezogen werden. 
Das macht von rund 232 000 Eingeborenen etwa 
5000 Arbeiter; augenblicklich sind jedoch nur 
4400 Arbeiter herangezogen. In den nördlichen 
Distrikten müssen vier Hütten auf Kronländereien 
pro Jahr einen Mann stellen, das macht 155 bei 
einer Bevölkerung von 2049; jedoch werden 
angenblicklich nur 20 bis 30 herangezogen. Im 
Zululand haben wie in Natal elf Hütten einen 
Mann pro Jahr zu stellen. Das macht 5520 
bei einer Bevölkerung von 200 682; augenblicklich 
werden jedoch nur 1300 beschäftigt. 
Die Dienstzeit, für die ein Mann zum Straßen- 
bau oder zu anderen Arbeiten herangezogen 
werden kann, ist auf sechs Monate begrenzt. 
Bis jetzt werden die Eingeborenen in Zelten 
untergebracht. In jüngster Zeit sind jedoch Schritte 
unternommen worden, um als Behausung für die 
Eingeborenen zusammenlegbare Holzhütten, die 
mit Ruberoid gedeckt sind, zu beschaffen. Eine 
sonstige Beschränkung der persönlichen Freiheit 
der Eingeborenen findet nicht statt; sie werden 
vielmehr in jeder Beziehung wie gewöhnliche un- 
gelernte Arbeiter behandelt. 
Die beim Straßenbau im eigentlichen Natal 
und im Zululand beschäftigten Eingeborenen er- 
halten einen Lohn von 20 sh pro Monat sowie 
die täglichen Nahrungsrationen. Die in den 
nördlichen Distrikten beschäftigten Eingeborenen 
erhalten 30 sh, Postboten erhalten 35 sh pro 
Monat, Jagdhüter 30 sh, falls sie unberitten, 
und 35 sh, falls sie beritten sind, ferner einen 
Mantel. Quarantänewächter bei Viehkrankheiten 
erhalten 30 sh sowie den Lebensunterhalt, und 
Eingeborene, die beim Telegraphenbau verwendet 
werden, 40 sh pro Monat nebst Lebensunterhalt. 
Bei vorkommenden Krankheitsfällen haben die 
Distriktsärzte die Eingeborenen zu behandeln. Die 
Eingeborenen haben dafür keine Zahlung zu 
leisten. 
Übertretungen der Eingeborenen werden gemäß 
der Arbeits= und Dienstordnung der Kolonie be- 
straft. Zum Schluß muß bemerkt werden, daß 
die Eingeborenen niemals zu Diensten für Private 
herangezogen werden können, sondern nur zu 
Diensten für die Regierung. 
Fiji-Inseln. 
Auf den Fiji-Inseln gibt es keine Eingeborenen- 
Zwangsarbeit im gewöhnlichen Sinne des Wortes. 
Unter dem seit unvordenklichen Zeiten bestehenden 
Kommunalsystem muß jedoch jeder kräftige Ein-
        <pb n="732" />
        650 
geborene gewisse Arbeiten für die Kommune auf 
sich nehmen. Diese Arbeit besteht im Häuserbau 
und in der Verbesserung und Wiederherstellung 
von Nebenstraßen. (Die Hauptstraßen werden 
von der Regierung unterhalten; falls die Ein- 
geborenen an ihnen arbeiten, werden sie wie ge- 
wöhnliche Arbeiter behandelt und demgemäß be- 
zahlt.) Pflanzungsland ist Privateigentum, 
jedoch müssen die Eingeborenen in jeder Provinz 
für die höheren eingeborenen Beamten und in 
einigen Distrikten noch für das Provinzial-Hospital 
Gemüsegärten anbauen. Diese Dienstleistungen 
entsprechen einer Lokalsteuer. Die Leistung für 
das Hospital kann durch eine kleine Geldzahlung 
abgelöst werden. Die bei derartigen Arbeiten 
beschäftigten Eingeborenen l leben i in ihren Dörfern. 
Die Arbeiten haben 
Charakter und werden in Fiji durch ein Arbeits- 
programm geregelt, das jährlich von Eingeborenen- 
versammlungen, die in jeder Provinz abgehalten 
werden, aufgestellt und vom Gouverneur bestätigt 
wird. Im allgemeinen lassen die Arbeitspro- 
gramme die letzten drei Monate in jedem Jahr 
den Eingeborenen frei. 
Falls ein Eingeborener länger als 60 Tage 
ohne Erlaubnis seines Häuptlings sich von seinem 
Dorf entfernt, verfällt er einer Geldstrafe bis zu 
5 4 oder einer Gefängnisstrafe bis zu sechs Mo- 
naten. Auch die Weigerung, sich an Kommunal= 
arbeiten zu beteiligen, wird nach den „Native 
Regulations“ bestraft. 
Das bestehende System ist gleich bei der Ab- 
tretung der Inseln an Großbritannien festgelegt 
worden. Es ist nur eine Fortführung der früher 
in Kraft stehenden Gebräuche und stimmt mit den 
Traditionen der Eingeborenen überein. 
inter 
Sisenbahoverbindung zwischen Bloemkontein 
und Kimberiey. 
Die Eisenbahn Bloemfontein — Kimberley ist 
nunmehr dem Verkehr übergeben worden. Wie 
die südafrikanischen Zeitungen erwähnen, haben 
die bezüglichen Verhandlungen über den Bau 
dieser Bahnstrecke sich zehn Jahre lang hingezogen. 
In Bloemfontein hat am 8. April d. Is. eine 
große Eröffnungsfeier stattgefunden und am 10. 
in Beaconsfield bei Kimberley die feierliche Ein- 
fügung des letzten Bolzens. Beaconsfield ist die 
kurz vor Kimberley gelegene Station, auf welcher 
die neue Strecke den Anschluß an die große Bahn 
nach Rhodesia gewinnt. 
Die neue Linie stellt eine außerordentliche 
Verkürzung der Eisenbahnverbindung zwischen den 
genannten Orten und überhaupt dem Eisenbahn= 
system der Oranjeflußkolonie und der Kapkolonie 
  
dar. Während man bisher, um von Bloemfon- 
tein nach Kimberley zu gelangen, über Naauw- 
poort Junction und de Aar rund 400 englische 
Meilen zurücklegen mußte, dürfte die neue Bahn 
nicht über 100 Meilen lang sein. 
Die brasilianische 3entralelsenbahn. 
Kürzlich feierte die federale Zentral-Eisenbahn- 
verwaltung ihr fünfzigjähriges Bestehen. Aus der 
aus diesem Anlaß herausgegebenen Erinnerungs- 
schrift ist folgendes hervorzuheben: 
Die Zentralbahn hat im ganzen 243 Stationen 
und Haltestellen. Die Gesamtausdehnung ihres 
Schienennetzes beträgt 1 693 772 km. Die höchst- 
gelegenen Stationen befinden sich im Staate Minas 
Geraes. Sechs Stationen weisen Höhen von 
1120 bis 1338 m über dem Meeresspiegel auf. 
Auf der Zentralbahn verkehren nach dem Fahr- 
plan vom 31. Dezember 1907 täglich 310 Züge, 
und zwar 272 für Passagiere und Frachten so- 
wie 38 Güterzüge. 
Eine lbersicht über den jährlichen Zügeverkehr 
von 1902 bis 1906 gibt folgende Tabelle: 
Es verkehrten insgesamt: 
1902: 85914 Süge u. 4 durchmaßen 6166868 km 
1903: 93119 6608507 
1904: 106 471= 7025172 
1905: 112 813 7320302 
1906: 118069 7345769. 
Das am 31. Dezember 1906 in der Zentral- 
bahn angelegte Kapital betrug 210 938:834438821 
Reis. Von dieser Summe sind 36 483:4098597 
Reis für das rollende Material zu rechnen. 
Die jährlichen Einnahmen benugen: 
1858: 3022:2788900 1898: 34106:6588610 
1868: 2819:8314 178, 1905: 28641:4923942 
1878: 10022;5258424 1906: 31140:01138782 
1888: 12593:3773210 
Den größten Reingewinn ergaben die Jahre: 
1881: 7430:4173256 1882: 5911:2913750 
1879: 6397:3243065 1901: 5580:2093368 
1880: 5934:4808827 
Über den „Vorortverkehr“, der am 16. März 
1861 eröffnet wurde, liegen statistische Mitteilungen 
erst seit dem Jahre 1866 vor. 
Die Vorortzüge beförderten: 
1866: 263 309 Passag. 1896: 12118 453 Passag. 
1876: 1201781 1905: 17740257 
1886: 2823965. 1906: 19239236 
Die Züge nach dem Innern wiesen folgenden 
Personenverkehr auf:
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        b651 ꝛ 
1858: 115112 Passag. 1898: 1715 102 Passag. 
1868: 138619 761 366 
1878: 719268 1906: 1838696 
1888: 1 117825 
Die Beförderung von 
Paketen betrug: 
im Vorortverkehr: 
61 569 Arroben 1899: 18375 306 kg 
u. 9 Pfund engl.“) 1905: 24405 432 
1879: 74167 Stück 1906: 33317 497. 
1889: 7289 534 kg 
im Verkehr nach dem Innern: 
1861: 1103177 kg 1891: 2370643 kg 
1871: 2470616 = 1905: 1203484,5. 
1881: 2503375 = 1906: 1073337, 
Die für aus dem Innern kommende bzw. 
nach dort gesandte Waren erzielten Frachtbeträge 
waren unter besonderer Berücksichtigung des 
Kaffee-Transport: 
für Kaffee 
- 
Gepäckstücken und 
1869: 
im ganzen 
1858: 5 137: 292 3 045 Reis 
1861: 156: 810 8 315 Reis 786: 248 8 294 - 
1870: ? 3 492: 644 445= 
1880: ? 8 406: 788 2 070 
1890: 2325:609 1940 7 060:344 8 733.= 
1900: 1 6672214 4 437 17 672:993 1400 
1905: 3244:571 4 375 15 642: 955 58140 
1906: 4768:516 4 175 17 441: 447— 4202 
lber die vorhandenen Lokomotiven, die Spur- 
weiten von 1 m und 1,6 m haben, gibt folgende 
Zusammenstellung Auskunft: 
.... 10 Stück 
Personenzüge 137 
gemischte Züge 588 
Güterzüse 120 
Insgesamt. 325 Stück. 
Die älteste sich im Dienst befindende Lokomo- 
tive wiegt 27 Tonnen, während die neueste ein 
Gewicht von 75 Tonnen hat. Die erstere ent- 
wickelt eine Zugkraft von 8600 lb. und bewegt 
bei Ersteigung der „Serra de Mar“ (etwa 800 m 
hoch) einen Zug von 110 Tonnen fort. Die neueste 
Lokomotive hat 18 000 lb. Zugkraft und ist bei 
der gleichen Steigung für Züge bis zu 250 Tonnen 
zu verwenden. Die Maschinen find sämtlich nord- 
amerikanischen Ursprungs und stammen aus den 
Fabriken von Baldwin, A. Loc. Works und Brooks. 
Am 31. Dezember 1906 waren auf der Zen- 
ralbahn im ganzen 3255 Wagen vorhanden, 
und zwar 736 für Spurweite von 1 m und 
2519 von 1,6 m. Davon waren 488 (137 mit 
1m und 351 mit 1,6 m Spurweite) für den 
    
1 Arrobe 11,.688 kg, 1 Pfund engl. = 0.459 kg. 
  
Personen= und 2767 (599 mit 1 m und 2168 mit 
1,6 m Spurweite) für den Güterverkehr bestimmt. 
Im Jahre 1880 durchmaßen die Personen= 
und Güterwagen mit 1,6 m Spurweite im ganzen 
23212 042 km, im Jahre 1906 104989571 km, 
was eine Zunahme von etwa 352 v. H. darstellt. 
Der Verbrauch von Feuerungsmaterial für 
den Verkehr auf den Strecken mit 1,6 m Spur- 
weite betrug im Jahre 1880: 23 218 Tonnen 
und 1906: 103 169 Tonnen. Er ist also um 
etwa 344 v. H. gestiegen. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in 
Rio de Janeiro.) 
Rusländische Rhtiengesellschaften in f#gypten. 
Der gemischte Appellhof in Alexandrien hat 
in jüngster Zeit ein Urteil verkündet, in dem eine 
im wesentlichen mit ägyptischem Kapital von 
Agypten in England gegründete Aktiengesellschaft, 
deren geschäftlicher Mittelpunkt und Verwaltung 
in Agypten liegt, für nichtig erklärt wird, weil 
die Gründung als englische Aktiengesellschaft nur 
erfolgt sei, um die strengen Vorschriften des ägyp- 
tischen gemischten Handelsgesetzbuches zu umgehen. 
Da eine ganze Reihe von Gesellschaften sich 
in derselben Lage befindet wie diese Gesellschaft, 
werden sie sich in allernächster Zeit in die Not- 
wendigkeit versetzt sehen, in Liquidation zu treten 
oder sich umzuformen. Dadurch wird eine ganze 
Anzahl ungesunder Unternehmungen von der 
Bildfläche verschwinden, die nicht unwesentlich zum 
Ausbruch der immer noch bestehenden schweren 
Krifis beigetragen hat. Anderseits ist nicht zu 
verkennen, daß dos Urteil des Appellhofes eine 
große Unsicherheit darüber hervorrufen wird, 
welche der fremden Gesellschaften zu Recht be- 
steht oder nicht. Es wird daher bei der Kon- 
stituierung neuer ausländischer Gesellschaften mit 
großer Vorsicht zu Werke gegangen werden müssen. 
(Nach einem Bericht des Kais. Konsulats in Alerandrien.) 
  
Citeratur. 
Prof. Dr. Robert Koch, Wirklicher Geheimer 
Rat: Über meine Schlafkrankheits-Ex- 
pedition. Vortrag, gehalten in der Abteilung 
Berlin-Charlottenburg der Deutschen Kolonial= 
gesellschaft. Mit zehn Vollbildern und zwölf 
Abbildungen im Text nach Originalaufnahmen. 
Berlin 1908, Verlag von Dietrich Reimer 
(Ernst Vohsen). Preis Mk. 2,—. 
Robert Koch, dessen Untersuchungen wir die 
Mittel zur Bekämpfung der Malaria, verschiedener 
Viehseuchen und neuerdings auch der im Innern 
von Afrika so mörderisch auftretenden Schlaf-
        <pb n="734" />
        W 652 20 
krankheit verdanken, hat die während seiner letzten 
Expedition empfangenen Eindrücke in dem vor- 
liegenden, trefflich ausgestatteten Werkchen gemein- 
verständlich zusammengefaßt. Mit knappen Worten 
berichtet er über das Leben der Eingeborenen 
auf den Sesse-Inseln im Viktoria-Nyansa, wo er 
seinen Wohnsitz aufgeschlagen hatte. Sodann 
schildert er, wie er der Natur der die Schlaf- 
krankheit verbreitenden Stechfliegen nachforschte 
und wie er ihren Zusammenhang mit dem Vor- 
kommen von Krokodilen und gewissen Vegetations- 
sormen am Seeufer entdeckte. Über das Wesen 
der Krankheit und die Möglichkeit ihrer Heilung 
gibt der Gelehrte, der zeitweilig bis an tausend 
Kranke in Behandlung hatte, in klarer und 
schlichter Form Aufschluß. Zahlreiche Photo- 
graphien sind der Schrift in mustergültigen Re- 
produktionen beigefügt. 
Deutscher Kolonialatlas mit Jahrbuch. 
Herausgegeben auf Veranlassung der Deutschen 
Kolonialgesellschaft. Bearbeitet von P. Spri- 
gade und M. Moisel. Berlin 1908. Verlag 
von Dietrich Reimer (Erust Voblem Preis 
broschiert Mk. 0,60, gebunden Mk. 
Der alljährlich erscheinende Pernel Kolonial- 
  
atlas“ hat sich mehr und mehr zu einem unent- 
behrlichen Handbuch für jeden Kolonialfreund 
entwickelt. Die soeben erschienene Ausgabe ist 
sowohl in bezug auf die Topographie, die po- 
litischen, administrativen und postalischen Ver- 
hältnisse wie auch hinsichtlich der Schiffahrtslinien 
gründlich durchgesehen und berichtigt worden. 
Gegenüber den früheren Jahrgängen zeigt sich 
eine Veränderung darin, daß bei den Eisenbahn- 
linien, die zur Zeit im Vordergrunde des Inter- 
esses stehen, durch verschiedene Signaturen zwischen 
fertigen, im Bau begriffenen oder bewilligten und 
projektierten Bahnen unterschieden ist. Ferner 
war bisher ein Vergleichsobjekt mit dem Heimat- 
lande nur auf der Karte von Afrika enthalten; 
bei der diesjährigen Ausgabe sind auch auf sämt- 
lichen Kolonialkarten kleine Vergleichskarten von 
Teilen des Deutschen Reiches im Maßstabe der 
Hauptkarte gegeben. Auf der Karte von Kamerun 
ist die soeben amtlich festgelegte deutsch- 
französische Grenzregulierung im Osten und Süden 
berücksichtigt. Der Text zum Kolonialatlas ist 
wie bisher von dem Schriftleiter der Deutschen 
Kolonial-Zeitung Hubert Henoch bearbeitet und 
nach den neuesten amtlichen Materialien ergänzt. 
  
  
Verkehrs-Nachrichten. . 
An116.Apkild.Js-. 
ist in Morogoro (Deutsch-Ostafrika) ein Ortsfernsprechnetz mit 
zunächst fünf Teilnehmeranschlüssen in Betrieb genommen worden. 
In Warmbad (Deutsch-Südwestafrika) ist ein Ortsfernsprechnetz eingerichtet worden, an 
das bis jetzt acht Teilnehmer angeschlossen sind. 
In Farm Voigtland und in Hohewarte (Deutsch-Südwestafrika) sind am 5. Juni 1908 
Rrichs-Talegranhenanktahten für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
ge Worttaxe für Telegramme dorthin ist diejelbe wie für Telegramme nach den übrigen 
Pf. 
Anstalten des Schutzgebiets. 
Sie beträgt zur Zeit 2 
Mk. 75 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Juli 1908. 
  
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
  
  
  
Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens. 
schiffungshafen am. der Überfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 16. Juli 13. Aug. Friedrich-Wilhelms, 
(deutsche Schiffe) hafen 38 Tage 
Simpsfonhafen 41 Tage 14. 24. Juli 11.21. Aug. 
1. betsch-Meugyinea. Brindiß 26. Jalli 21. u. Simofanhasen 35 kogs(10 
(engl. Schiffe) Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
2. Samoa. Queenstowpn 190. Juli 16. Aug.Apia 29—32 Tage 17. Juli 11. Aug. 11.16 
Nachversand 1.0
        <pb n="735" />
        E 
653 20 
  
Nach 
vom Ein- 
schiffungshafen # 
Die Absahrt erfolgt 
am: 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der ũberfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am 
  
3. Deutsch-Estafriha. 
be an mit der Uganda- 
bahn und von der End n 
iff nach den Bestim- 
mungsort 
b) 328 d Amani, 
Wbrn 
5n und *— 4 
elmstal) 
")nach Deutsch-Ostafriko 
last der unter a und r 
enannten Postorte) 
Marseille 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Brindisi 
(enal. Schiffe) 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Marseille 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Neapel 
deu Schtffe) 
Neapel 
Geutche Schiffe) 
Neapel 
waenhe Schiffe) 
6. 27. Juli 6. Aug. 
10. jedes Monats 
2. 9. Aug. 
5. Juli 
6. 27. Juli 6. Aug. 
9. Aug. 
6. 27. Juli 6. Aug. 
10. jedes Monats 
9. Aug. 
2. Aug. 
5. Juli 
Mombasad 16—18 Tage 
Mombasa O 17 Tage 
Mombasa 20, 15 Tage 
Mombasa 20 Tage 
Tanga 17—19 Tage 
Tanga 16 Tage 
Drsalam 18, 21, 18 
Tage 
Zanzibar 18 Tage 
von Zanzibar unmtttelhar, 
Weiterbeförderun 
am di 
Daressalam 18 Tage 
Zanzibar 22 (Tage!. 
6 ind l-n aea e 
Zan ibar ase * 
a 
l 
mu nüåftek Gelegentlich 
4. 25. Juli 4. Aug. 
io S 
8. jed. Mts. 100 
31. Juli 7. Aug. 10 3 
8. Juli 10 3 
4. 25. Juli 4. Aug. 
10 3 
7. Aug. 10 3 
4. 25. Juli 4. Aug. 
10 2 
8. jed. Mts. 10 0. 
7. Aug. 10 3 
31. Juli 103 
8. Juli 10 S 
  
4. Deutsch-Südwestafrika. 
r ne sowie 
Abbab ris, Epuktro, 
is Grogonen Se- 
Bae 
tibib. m5 
8 
Hmt, s u 
ltl mart, # Msct 
. angwe. Otliwarongo, 
. 
4zlune, 
#elinstal, Windhuk 
b) nach Lüderitsbucht ae 
7 "6 ) bbuch f 
AMI- Otbeoa 
giebt-About- Kuibtg Malta- 
c)nachRc-mqasdttftqut- 
Hamburg 
— 
en „bann 
Sret 
[##Hamburg 
Antwerpen 
Hamburg 
I Hamburg 
  
Antwerben r 
eutsche Schiffe) 
Southampten 
(eutsche Schiffe), 
authampton 
stadt 
Southampton 
Southampion 
Southampton 
(deursche Schiffe) 
(deutsche Schiffe) 
Southampton“ 
22. Juli 2. Aug. 
6. 27. Juli 
7. 28. Juli 
11. 18. Juli 1. Aug. 
4. 25. Juli 
2. Juli 
1. 11. 18. 25. Juli 
B. Aug. 
7. 28. Juli 
6. 27. Juli 
2. Juli 2. Aug. 
22. Juli 
4. 18. Juli 
1. 15. Aug. 
Swakopmund 25 Tage 
Swakopmund 20 Tage 
Swakopmund 19 Tage 
Swakopmund 21, 23, 
21 Tage 
Swakopmund 28 Tage 
Swakopmund 25 Tage 
Lüderitzbucht 20 Tage 
Lüderitzbucht 20 Tage 
Lüderitzbucht 21 Tage 
Lüderitzbucht 27, 32 Tage 
Lüderitzbucht 26 Tage 
Capstadt 17 Tage 
von dort weiter auf dem 
Landwege über Steinkopf 
21. Juli 1. Aug. 5.25 
5. 26. Juli 8.38 
6. 27. Juli 8.38 
10. 17. 31. Juli 11.16 
3. 24. Juli 11.16 
1. Juli 7 12 
3. 10. 17. 24. Juli 
7. Aug. 11. 
6. 27. Juli 8.38 
5. 26. Juli 8.38 
1. Juli 1. Aug. 7 12 
21. Juli 5.25 
3. 17. 31. Juli 
11. Aug. 11.16 
  
5. Marshal, Insels. 
  
Neap 
E“ v% — 
12. Juli 
10. Sept. 
5. Juli 
Jaluit etwa 57 Tage 
Jaluit 57 Tage 
Jaluit 46 Tage 
  
3. 10. Juli 8. Sept. 
10
        <pb n="736" />
        654 20 
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- · Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
6. Kamernun. Hamburg 10. 25. jed. Mts.Viktoria 19, 28 Tage 4# d. Mts. 8.56 
Duala 19, 24—25 Tage ie 
S, *7 Kribi 20 u. 26—30 Tages24.jed. Mts. 712 
W Boulogne 11. jedes MonatsViktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
fur Mer Duala 18 Tage 
“* * lbeuschegäte) bi 19 ra 
Planianon, Vi (#Liverpool 25. Juli Viktoria 25 Tage 23. Juli 1015 
Duala 26 Tage 
7Liverpool 11. Juli 8. Aug. Duala 28 Tage 9. Juli 7. Aug. 1045 
Hamburg 25. jedes Monats Rio del Rey 32—95 Tage 24 jed. Mts. 712 
b) noch Rio del RNhhr. Liverpol 25. Juli Rio del Rey 23 Tage23. Juli 1045 
Liverpool 22. Aug. Nio del Ney 23 Tage 20. Aug. 16.. 
#) nach dem Tschadsee= Gebletiverpool jeden Sonnabend Forcados 1# Ta borr jeden Donnerstag 1045 
v w 
(Garua, Kufser)) igerbehrae 
4) nach Ossidinaa Liverpool jeden Sonnabend Calabar 19 ackagum jeden Donnerstag 1045 
von don weller bokn 
(am GCrbp 8 Offwune 
bis 10 Tagen 
e) nach Molundd Antwerpen 2. 23. Juli Matadi 19—20 Tage 1. 22. Juli 1.0 
von da weiter mit der Elsen- 
Vordeausx 26. jedes Monats.da 6 gom anle und, 28. jed. Mts. 108 
dem Kongo, Ssanga und 
Diab bis Molundu 
Palau 37 Tage 
. Jap 309 Tage 
Neapel 10. Sept. Saipan 44 Tage 
(deutsche Schiffe) Po 51 T 
s nape 31 Tage 8. Juli 8. Sept. 108 
7. kaszue palan- 1 Von 4 Ae " — 
a#fels, Marianen. Ncapel 5. Juli Tage 
(engl. Schiffe) Jap 63 Tage 
Palau 71 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter 
sechs, bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
  
Neapel 2. 16. 30. Juli Tsingtau 33—36 Tage30. Juni 14. 28. Juli 
(deusche Schtffe) 108 
Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 341—37 Tage jeden Freitag 1035 
(engl. Schiffkes s * 6 
8. Niantschon. Marseille 5. 19. Juli 2. Auig. Tsingtau 37 Tage 3. 17. 31. Juli 10.0. 
IHrranz Schiffe) 
Liverpool 3. 24. Juli Tsingtau 36 Tage 2. 23. Juli 8.38 
Marseille 10. 24. Juli Tsingtau 36 Tage 8. 22. Juli 10.0 
(engl. Hse) 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts.Lome 26, 25—27, 15. 24. u. letzten jedes 
21 Tage onats 712 
Hamburg 10. jedes MonatsLome 17 Tage 9. jed. Mts. 8.56 
Notterdam 7. 20. jed. Monats Lome 20, 21—28 Tage6. 19. jed. Mts. s4 
(daussche Schiffe) 
s. Logo. Lome 16 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
  
Warseille 
Boulogne s. M. 11. jedes Monats 
(deuische Schiffe) 
12. jedes Monats 
1 Bordeaux 25. jedes Monats 
2Liverpool 
jeden Sonnabend 
Cotonon 16 e 
wandverbindung 
— rEm½ 
verbindung 
nn 5½% zeP 
von dort wetter 
Landwege m 4—5 
dem 
agen 
  
10. jed. Mts. 100. 
28. jed. Mts. 104 
Donnerstag 934 
  
Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden briebfenvungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="737" />
        E 655 20 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Von Landungs- Die Post ist fällig Von Landungs= Die Post ist fällig 
hafen in Berlin am hafen in Berlin am 
1 
deutsch-Neuguineg Neapel 2“. 21. 30. Juli Neapel. 20. Juli 
äh g eape Juli NMarshall-Inseln Narseile 28. Juli 
Neapel. 10. 23“. 31“ Juli — . . . 28. Aug. 
Deutsch-Estafriba *m . 20. Juli Nea 53 17 v41— Zull 
lle. 16. jed. Mts. 1½ 
ueseWkkt je Hrwenn 256.Juc 
beutsch-südwestafriha orhecn 20.37 Dolb ialdal 
Sothompton 82 “ 26. W Aug. vi th «·I« «· 
askdt.Teitv.Schayq-h.Hq .«’5 Kiantschon Snu an„ uber San droncisco 
Southarzton 3. 31 Juli de Hadre oder 14. 55 - 
illdl.TeitdeöSchI-sgeb.Southampton10..J Dueenstowwsxulto Aug 
Southamptoa5.19. 26.Juli 9.Aug. Sibir. Eisen- ed. Montag, Mittw. u. 
— EIII3 
Hamburg .. 18*. jedes Monats 
Namern Southampton 307. jedes Monats Samoa Vinmouth E— luber Zancouv.) 
Plymouth. .5. 19. Juli 2. Aug. Queenstopn *25 San Francisco 
— Juli 
den Karolinen, . · . ; 
Marianen, 1 ' 3. Jun Togo Hamburg 27. 18“. 217. jed. Mts, 
Palau: Inseln #. 23- Uug. e Southampton 30“. jed. Mts. 
Fülligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
nit 
gEE S##SSS 
oi t 
S 
888 
5% „% % % Gchnoe“ 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, binter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
. „Arcona" Tsingtau. 
. „Bremen“ New Port News — 30/5. Philadelphia 9/6. — Newyork. 
„Bussard“ Daressalam 2/5. — 12/5. Durban. 
„Condor“ Sydney 18/5. — 22/5. Newcastle 23/5. — Api 
„Fürst Bismarck- Tsingtau 27/5. — 29/5. Shanghai 30/5. — 16. Tsingtau. 
„Iltis"“ Tsingtau 19/5. — 23/5. Shanghai 6/6. — 7/6. Siakwan 10/6. — 
Kinkiang. 
„Jaguar" Tingtau. 
„Leipzig“. Tsingtau. 
„Luchs“ . . Shanghai — 93444| Nanking 15/5. — 17/5. Hankau 22/5. — 26/5. 
Shan 
„Niobe“ Tsingtau n — 21/5. Futschau 27/5. — 29/5. Shanghai 1/6. — 
3/6. Tsingtau. 
„Panther"“ Kapstadt. 
„Planet“. Sgoydney. 
„Seeadler", Daressalam 14/5. — 14/5. Zanzibar 22/5. — 24/5. Sadani 25/5. — 
27/5. Pangani 30/5. — 30/5. Daressalam 5/6. — Kiswere. 
„Sperber" Spwakopmund 10/(5. — 11/5. Lüderitzbucht 16/5. — 20/5. Kapstadt. 
. „Tiger"“ JFShanghai 1/6. — 3/6. Tsingtau. 
Ablösungstransporte: 
Fahrplanmäßiger Reichspostbampfer „Roon“" des Norddeutschen Lloyd mit der abgelösten Besatzung 
S. M. 
A „Condor“ 
Transportführer: Kapitänleutnant Schütte. 
Fremantle 28/4. — 9/5. Colombo 10/5. — 17/5. Aden 17/5. — 21/5. Suez 21/5. — 
25/5. Neapel 25/5. — 27/5. Genua 27/5. — 3/6. Southampton 3/6. — 4/6. Antwerpen 
6/6. — Bremerhaven.
        <pb n="738" />
        G 656 20 
Gemieteter Dampfer „Rhein“ des Norddeutschen Lloyd mit der Ablösung für die Besatzungen der 
in Ostasien stationierten Schiffe: 
Transportführer: Korvettenkapitän Ackermann. 
Suez 8/5. — 20/5. Colombo 21/5. — 1/6. Hongkong 2/6. — 5/6. Shanghai 6/6. — 
7/6. Tsingtau. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
  
  
  
  
  
Reise Letzte Nachrichten 
Postdampfer von nah bis 26. Juni 1908. 
„Adolph Woermann" Delagoa Bay Hamburg am 25. Juni ab Lissabon. 
„Alexandra Woermann“. Hamburg Kotonou am 1. Juli ab Hamburg. 
„Aline Woermann" Swakopmund Hamburg z. Zt. in Hambur 
„Anna Woermannt Calabar Hamburg in 22. Juni in Famburg. 
„Arnold Amsinckkkk Kilwa Hamburg am 19. #n in Zeebrügge. 
„Eduard Bohlen 44 Swakopmund Kapstadt am 25. Juni in Kapstadt. 
„Eduard Woermann Hamburg Lüderitzbucht am 12. Juni ab Las Palmas. 
„Eleonore Voermannꝰ .. Duala Hamburg am 28. Juni ab Teneriffe. 
„Erna Woermann ... Lüderitzbucht Hamburg am 20. Juni ab Lagos. 
„Frieda Woermann . .. Kotonon Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Gertrud Woermann“ Durban Hamburg am 22. Juni in Hamburg. 
„Hans Woermann". Gabun Hamburg am 25. Juni ab Lagos. 
„Henriette Woermann!“ Kotonou Hamburg am 25. Juni ab Lome. 
„Irma Woermann .. Burutu Hamburg am 25. Juni ab Las Nalmas. 
„Jeannette Woermann“ .. Hamburg Burutu am 18. Juni in Lagos 
„Kurt Woermann“.. .. Hamburg Assinie am 25. Juni Dover passiert. 
„Lili Woermann .. Calabar Hamburg am 25 Juni in 
„Linda Woermann . .. Hamburg Assinie am 9. Juni in Assinie. 
„Lothar Bohlen 4 Hamburg Accra am 26. Juni in Sierra Leone. 
„Lucie Woermann" Hamburg. Duala am 22. Juni in Conakry. 
„Marie Woermann)) Assinie Hamburg z. Zt. in Homwurge 
„Martha Woermann Kotonou Hamburg am 25. Juni in Hamburg. 
.„Max Brock“. .... Hamburg Kilwa am 10. Juni ab Zanzibar. 
„Otto Woermann“ ... Hamburg Assinie am 26. Juni in Assinie. 
„Paul Woermann“. ... Accra Hamburg am 18. Juni in Hamburg. 
„Thekla Bohle ... Hamburg Calabar am 13. Juni ab Las Palmas. 
—— . Hamburg Lüderißzbucht am 28. Mai in Swakopmund. 
„König ... Hamburg Gabun am 15. Juni in Lome. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Dualat Nio Nunez Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Edea" . . Hamburg s Burutu am 22. Juni ab Rotterdam. 
„Kamerun“ Hamburg Gabun am 25. Juni ab Hamburg. 
„Lome“ ....· Hamburg Kotonou am 25. Juni in Lome. 
— I . . ... Lüderitzbucht 1 Hamburg am 13. Juni in Hamburg. 
„Swakopmund Mossamedes 6 Hamburg am 26. Juni in Hamburg. 
„Togooe Hamburg Mossamedes am 21. Juni in Mossamedes. 
„WindhuKe Hamburg Delagoa Bay am 13. Juni in Durban. 
Hamburg- Bremer Afrika-Linie. 
» krideruu ...... Hamburg Rio Nunez am 22. Juni ab Dalar. 
„Henner“.. . .. Rio Nunez Hamburg am 22. Juni ab Dakar. 
„Imm“" Hamburg. Accra am 13. Juni in Axim. 
„Ingberrt. Mossamedes Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Ineee"" .. Calabar Hamburg E in Hamburg. 
„Ingrabayuyyy Hamburg Mossamedes in 24. Juni ab Las Palmas. 
„Irmfriedn Hamburg Mossamedes am 2. Juni ab Mossamedes. 
« rmgard« ...... Hamburg Luderitzbucht am 24. Juni ab Las Palmas. 
„Ivo ...... Rio Nunez Hamburg am 24. Juni in Antwerpen. 
„Waleurge ...... Mossamedes Hamburg am 19. Juni in Hamburg.
        <pb n="739" />
        W 657 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Heuydt'sches Kolonialkontor G. m. b. HR., Perlin W. 64. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Telephon: Amt Ile 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 27. Juni 1908. 
vel vor- 
Grin= Kapital * letzte letzte Nachfrage Angebot 
- · Divi- 
jahr Mart jahr dende dende 5% 5% 
1906 1 1 250 000 1. 10) — 10 Afrikanische Kompagnie A.-G. — 98 
1006 2000 O000 1. 11 — 4 „Borneo-Kautschuk-Compagnie A.-G — 80 
#p 750 000 1. 4 15 *b* lxB Handelsgesellschaft vorm. « l 
; - 150 — 
1905 1 200 0O00 I. 4. 0 6 eeniralassiranische Bergwerksgesellschaft 1— 95 
1905 600 000 IL. 1) 5 5 Centralafrikanische Seengesellschaft — 105 
189000 1 600 O000 1. 1. 22 50 China-Export-, Import= u. Bank- Combanie — 270 
18911 600 000 1. 10! 7 7 (Chocold Plautggen-Gesellchaft. 88 92 
1905 220 000 1. 1. 13 20 Debundscha-Pflanzung — 185 
1900 418 000 1. 1. 7 7 „Deutsche Agaven- esellschaft — 100 
1878 2750 000 1. 111 20 Deutsche Handels= und Vumtagen-Geselsschafi 
n 1 der Südsee-Inseln 170 175 
1885 2 000 O000 1. 40 20 Deutsche Colonial- 1 Gesellsch. für Sthwest grika 190 2 
1907 2 500 O000 1. 11 — Deutsche Lautschus-Abriengesellscha aft — 50 
1902 1 000 000 1. 1. 0 „Deutsche Samoa-Gesellschaft — 75 
1902 11 000 000 (1. 5. 1 2 Deutsche Togogesellschaft — 80 
1885 3 721 000 (1. 1. 5 5 Deutsch-Ol sahehesniscg. rç Lert — 100 
3 000 O0do 5 5 o s-Anteile — 101 
1886 400 000 1. 1 0 0 Deutsch-Ostafrikanische uc . — 12zöfr 
T! — —·. do rz.-Aktien— · 
1903 11 495 000 1. 1 3½8½ Deutsch-Ostafrilanische 7 — 
% 6 vbiungen (vom Reich sichergestellt) 91 92 
1897 2250 000 1. 1.: 4 5 Deutsch-Westafrikanische Handelsgeseuschaft — 100 
1899 4000 000 1. 1. 0 0 Gesellschaft Nordwestkamerun A.) — M 20.— 
360 000 §½ —o do0 o t B. — N 10.— 
1898 1 000 000 1. 1. 10 0 [Gesellshaft Suũdlamerun Hit. 4. — 95 
1 ooo Ooo 10 4o Hie. B. — 85. 
1889 000 000 1. 10.! 0 0 ——1 Plantagen-Geselsschaft= . — 25 
1897 /l 1 153 000 1. 1 · Hanseatische ülontiationsgeellichaft — 
1889 000 000 1. 10. 0Hanseatische Plantagengesellschaft — 80 
1887 1200000 11. 1.16 20 doluit: Gosellschaft. geteilte Aktien 188 188 
« Genußscheine .X 1250,—M 1350.— 
1898 604 000 1. 7 .30 0 Kaffee-Plantage Sakarre HSiamm= Altien. . — 15 
7000 "% do do orzugs-Aktien. — 40 
1904 1 000 O!0 1l. 11— 0Kamerun-Bergwerks-Aktiengesellschaft — 35 
1906 3 000 Odo 1. 11— 4 * . — 75 
1903 1 000 O000 1. 1— 0Kautschul-Pflanzung Na 9r-s. — 85 
1899) 1 100 000 „1. 7. 0 Moliwe-Pflan W Gesellschaft . 80 85 
1885. 000 1. 4. 0 0 Neu Guinea Compagnie Verzgs anteli- . 97 — 
- ;.’ 1 0 0 tamm-Anteile — 88 
1806 1 200 000 1. 11 — — Ostofrika-Kompagnie — 100 
1904t2000 000 1. 1. 8 8 Ostafrikanische Eienbaynarsellchaft- Inteile 
’ l(vom DeutschenReichenutJoZmöu 
120% Rückzahlung garantiert) 108 104 
1900 20000 000 1. 4. 0 Otavi-Minen- und nhnehisen 119 121 
190 125000 1. 180 40 Pacific Phosphate C 7 Söch7 i5 . 
1897 2000 000/1. 10. 5 6 Plantagengesellschaft 1#% onc cepcio — 86 
1895 1 500 000 1. 0 0NRheinische wubeeehantagemarfeafheh — 95 
1903 800 1. 1. 0 Safata-Samoa-Gesellschaft. — 75 
1905 2000 Odo1. 1. 4 4 Samoa-Kautschul-Compa — 85 
1897 500 0001. 1. 0 0Sigi P. angunge- Gesellscha uit 70 80 
1900 500 1. 7. · 0 Sou erritories — 4 ah 
180922000000 1. 7. 0 South West Africa — 17 W 
1898 869 100 1. 4. 0 0 [Usambara Kaffeebaugesellschaft Stamm-Anteile 25 zöfr 90 zöfr. 
142.200 0 0 do Vor ugs-nteile 45 zefr — 
1897 1 500 000 = 1. 1 · 6 GWestafrikanische Pflanzungsgesellse aft Bibundi 66 
600 0 6 do i s-Anteile — 100 
1897 4500 000 1. 1 0 0 Westafrikanische #lanzungsgeislonh 6 Victoria- 
- s sammengelegte Scseen — 150 
— ktien — 
1805 r 1 800 000 1. 1. 0 0 EW“ Sdo, und wosch (2 o 
  
  
Zu jeder Art von Auslunft ist obenstehendes Banchaus stets hern bereit.
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        W658 20 
— 
gzZnserate sind an die Gelchäftestelle ve des "Teulschen. Kolonialblautes“, Berlin 8W68, Kocsrabe 68—71, einzusenden. — 2#½ 
Bekauntmachung. 
Die im Handelsregister A Nr. 21 
eingetragene Firma Bretschneider &amp; 
Hasche ist gelöscht worden. Die Ge- 
sellschaft ist aufgelöst. (Zra) 
Daressalam, den 1. Mai 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
Bekanntmachung. 
In das Handelsregister B Nr. 14 
ist folgende Firma eingetragen: 
Bretschneider &amp; Hasche, 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. 
Sib Daressalam. 
Gegenstand des Unternehmens ist 
die Fortführung des von den Gesell- 
chaftern in Daressalam betriebenen 
Handelögeschäftes und Ausnutzung der 
dem Gesellschaster Bretschneider geho- 
rigen Apothekenkonzession in Dares- 
salam. 
Das Grundkapital beträgt 120000 M. 
Geschäftoführer ist der Apotheker 
einrich Falk in Daressalam. 
eiellschast mit beschränkter Haftung. 
  
* 
Der Gesellschaftsvertrag ist am 
Januar 1908 geschlossen. 
Bekanntmachungen der Gesellschaft 
erfolgen durch den Deutschen Reichs- 
anzeiger. (enb) 
Daressalam, den 2. Mai 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
□ 
  
  
Bekanntmachung. 
In Abteilung A des hiesigen Han- 
delsregisters ist unter Nr. 1 die Firma 
Handel und Plautage Meloko 
Werner Schladitz 
und als deren Inhaber der Kaufmann 
Werner Schladitz in Meloko bei 
Campo Fingenagen ## (222) 
Kribi, den 8. Mai 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
Bekanntmachung. 
In das Handeloregister A ist heute 
unier Nr. 55 ofsene Handels- 
gesellschaft 
Swakopmunder Schlachterei 
Fritz Schmidt &amp; Co. 
mit dem Sitze in Swakopmund 
eingetragen worden. Persönlich haf- 
tende Gesellschafter sind: 
1. der Farmer Fritz Schmidt in 
Etemba, 
2. der Kaufmann Ernst Pflughof 
in Swakopmund. 
Die Gesellschaft hat am 1. April 1908. 
begonnen. Zur Zeichnung und Ver- 
tretung der Gesellschaft ist jeder der 
Gesellschafter allein berechtigt. (233) 
Swakopmund, den 8. Mai 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
  
r-*. 
unsekürk- er,,Mnco 
U’niversal-- 
Voerz Doppel-- 
  
  
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Zzuziehende Schlitzwerschluß gestattet: 
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        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Berausgegeben im Reichs-Nolonialamt. 
  
  
* r— 
19 rgan Berlin, den 15. Juli 1908 Uummer 14 
e Zeitschrift erscheint in der Regel deme 9 aun 15. jedes Monats. Dertselben werden. als Deiibete beigesügt die mindestens 
n P viertelföhr) perschtinenbene „N aus den deutschen Schutzgebie hert Dr. Freiberr 
l o lblich Abonnememspreis für uns Hegeei | 0 rseien uege beim Be uge durch die 
n 3.—, dire er Frrgtband urch die Veriagsbuchha - s) M. 4.— für euguge un einschl. 
der d nchen suttn n dort-reich Un ans- )M5 fuk die Länder gs “— Einsendungen 8 d 
sind an die Königliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn. Berlim 20. Kochstraße 66—71, richten 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung des Reichskanzlers wegen Anderung der Verfügung vom ? * Dezember 
1900, betr. die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. Vom 8. Mai 1908 S. 659. 
Hetamntmachung des Gouverncurs von Kamerun, betr. Aufhebung der Sperrung der Lanyschaft 8 afum. Vom 
24. April. 1 1908 S. 661. — Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. die Abänderung des Ausfuhr- 
golles auf Lolzer. Vom 20. Juni 1908 S. 661. — Verordnung des Gouverncurs von Togo, betr. den Schlachtzwang 
und den Handel mit Fleisch. Vom 20. März 1908 S. 661. — Bekanntmachung des GBonverneurs von Togo zur 
Ausführung der Verordnung, betr. den Schlachtzwang und den Handel mit Fleisch, von März 1908. Vom 
20. März 1908 S. 662. — Beschluß des Bundesrats, betr. die zerl unlt Weisch om 2 een 4. Juni 1903 
S. 663. — Personalien S. 668. 
Nichtamtlicher Teil: Deutsch-Ostafrika: Die zentralafrikanische Expedition S. H. des Herzogs Adolf 
Friedrich zu Mecklenburg"Schwerin S. 61. 
Togo: Schlafkrankheit in Togo S. 677. — Versuche zur Heilung der Nagana S. 678. — llbersicht über die 
Vewegung des Handels des Schuzgebicts Togo im IV. Viertel des Ralenderjahres 1907 im Vergleich mit dem 
Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 681. — Nachweisung der bei den Jollämtern des Schupygebiels 
Togo im Monat April 1908 fällig gewordenen Zollbeträge S. 683. 
cutsch= Südwestafrika: Nachweisung der bei den Vollämtern“ des Schupygebiets Deutsch-Südwestafrika in den 
Monaten Vannen und Februar 1908 fällig gewordenen Zollbeträge S. 634. 
Deutsch·-Neuguinea: Uber den Taifun auf den Marianen-Inseln Agrigan und Pagan S. 685. — Die deutsche 
Marine-Erpedition 1907/09 S. 685. 
Samoa: Erneute Ausbrüche des Vulkans auf Sawail S. 686. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Kautschul, Guttapercha und Balata S. 686. — Die Ausfuhr von 
Erdnussen und Elfenbein aus Togo S. 680.— Aus dem „Tropenpflanzer“ S. 690. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: * Britisch-Ostafrika im Jahre 1905/06 S. 690. — 
* Der ägypusche Sudan im Jahre 1907 S. 693. Nelkenernte und Nelkenausfuhr Zanzibars S. 694. — Kampfer- 
gewinnung in den Vereinigten Staaten von Amerita S. 695. — Ausfuhr von indischem Hanf über Mozambique im 
Jahre 1907 S. 695. — Neue Goldfunde in der Republil Haiti S. 695. — Handel und Industrie Ceulons- im Jahre 
1907 S. 696. — Handel Mof#elbays im Jahre 1907 S. 690. — Handel Mogadors (Marokko) 1907 S. 700. 
Außenhandel der Vhilippinen im Kalenderjahre 1907 S. 701. — Zölle auf Dynamit, Zünder und Zündsätz auf den 
Salomons-Inseln S. 704. — Branntweinbesteuerung in Tunis S. 704. — Anderung der Durchfuhrabgaben im 
Goosao (Britisch-Zentralafrika) S. 704 uunon, Penifer Abgaben von eingeführtem lebenden Vieh 
— Beschrankung der Waffeneinfuhr in Transvaal S. 701. — Verbrauchsabgabe und Zait auf Bier in Trans- 
vaal 704. — Vorschriften für die Pflanzeneinfuhr im — Schutzgebiet S. 705. — Verbot der Einfuhr von 
anderen Silbermünzen als solchen der lateinischen Union nach den franzosischen ehthungen in Peer Südsee S. 705. 
Verschicdene Mitteilungen: Winke für Eroberung fremder Markte S. 700. — Die Bank von Abessinien 
705. — Der Bau des Hafens in Centa (Nordafrika) S. 706. — Literatur= Verzeichuis S. 706. — Verkehrs- 
Nachrichten S. 707. — Schiffsbewegungen S. 711. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 713. — Anzeigen. 
  
EEBdmtlicher Teisc) 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verfügung des Reichskanzlers wegen finderung der Verfügung vom 25.Dezember 1900, 
betr. die Husübung der Gerichtsbarkeit in den Schutzgebieten Rfrikas und der Südsee. 
Vom 8. Moi 1908. 
Die Verfügung vom 25. Dezember 1900, betr. die Ausübung der Gerichtsbarkeit in den 
Schutzgebieten Afrikas und der Südsee (Kol. Bl. 1901 S. 1) wird wie folgt geändert:
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        W 660 20 
I. Der Abs. 1 des § 1, Nr. 4 erhält die nachstehende Fassung: 
„Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten sind befugt, die Erledigung 
einzelner zu ihrer Zuständigkeit gehöriger Geschäfte, welche ohne Mitwirkung von Beisitzern erledigt 
werden können, oder bestimmter Arten von solchen geeigneten Personen dauernd oder in bestimmten 
Fällen zu übertragen. Diese Befugnis erstreckt sich nicht auf die Beurkundung von Verfügungen von 
Todes wegen, die Ernennung der Beisitzer und die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Die üÜber- 
tragung soll durch schriftliche Verfügung geschehen."“ 
II. Im § 1 Nr. 7 Abs. 2 ist zu a) hinter dem Worte „Geschäfte“ einzuschalten: „oder 
bestimmter Arten von solchen“ und es treten zuc)h vor dem Komma die Worte hinzu: „oder den 
Widerruf der Zulassung“. 
III. Dem § 3 wird als Abs. 2 hinzugefügt: 
„Die zur Ausübung der Gerichtsbarkeit ermächtigten Beamten sind befugt, im Falle der 
Behinderung eines von ihnen zugelassenen Rechtsanwalts diesem einen Vertreter zu bestellen.“ 
IV. Hinter § 3 wird der folgende neue Paragraph eingeschaltet: 
5 3a. Notare. 
1. Die Ernennung der Notare erfolgt widerruflich für ein bestimmtes Schutzgebiet unter 
Anweisung eines Amtssitzes in diesem. 
2. Die Dienstaufsicht über die Notare wird im Schutzgebiete von Togo durch den Gou- 
verneur, in den übrigen Schutzgebieten durch den Oberrichter geführt. Die bezeichneten Beamten 
sind befugt, allgemeine Anordnungen über die Geschäftsführung der Notare zu erlassen. Die Notare 
sind verpflichtet, ihnen sowie den von ihnen beauftragten richterlichen Beamten auf Verlangen die 
Urkunden und Register zur Einsicht vorzulegen. 
3. Jeder Notar hat, sofern er nicht bereits einen Diensteid als Kaiserlicher Beamter geleistet 
hat, vor dem zur Dienstaufsicht berufenen Beamten oder einem von diesem beauftragten Richter einen 
Eid dahin zu leisten: 
„Ich usw. schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines 
Notars getreulich zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe!“ 
Vor der Erfüllung dieser Verpflichtung soll er keine Amtshandlungen vornehmen. 
4. Die Notare haben ihre bei Amtshandlungen anzuwendende Unterschrift sowie einen Abdruck 
des Dienstsiegels dem zur Dienstaufsicht berufenen Beamten einzureichen. 
Die Dienstsiegel der Notare sollen in der Mitte den heraldischen Adler (Reichsadler) und 
in der Umschrift den Vor= und Zunamen des Notars sowie die Worte „Notar im Schuptzgebiete 
............. nthalten. 
5. Ein * darf seine Dienste nicht ohne triftigen Grund verweigern. Nimmt er einen 
Auftrag nicht an, so ist er verpflichtet, die Ablehnung dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. 
Er hat, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, über die Verhandlungen, bei denen er mit- 
gewirkt hat, Verschwiegenheit zu beobachten, es sei denn, daß die in der Sache Beteiligten ihn von 
dieser Verpflichtung entbinden. 
6. Der Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt) kann einem Notar für die Dauer einer Krank- 
heit sowie für die Dauer einer durch erhebliche Gründe gerechtfertigten Abwesenheit oder ander- 
weitigen Verhinderung einen Vertreter bestellen. Auf den letzteren finden die Bestimmungen der 
Nr. 3 und (in betreff der Einreichung der Unterschrift) der Nr. 4 entsprechende Anwendung. Ist er 
schon einmal als Vertreter eines Notars beeidigt worden, so genügt es, wenn er auf den früher ge- 
leisteten Eid verwiesen wird. Der Anfang sowie die Beendigung der Bertretung ist dem zur Dienst- 
aufsicht berufenen Beamten anzuzeigen. Der Vertreter hat seiner Unterschrift einen ihn als solchen 
kennzeichnenden Zusatz beizufügen und das Dienstsiegel des Vertretenen zu gebrauchen. 
V. Diese Verfügung tritt sofort in Kraft. 
Berlin, den 8. Mai 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Bertretung: 
Dernburg.
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        b661 ꝛ 
Bekanntmachung des Gouverneurs von Ramerun, betr. Aufhebung der Sperrung 
der Landschaft Bafum. 
Vom 24. April 1908. 
Nachdem die letzte Bereisung der Landschaft Bafum durch den Stationschef von Bamenda 
ergeben hat, daß diese Landschaft als beruhigt und verkehrsreif bezeichnet werden kann, wird unter 
Abänderung der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1907 (Kol. Bl. 1908 Nr. 1, S. 1) die auf Grund 
des § 1 der Verordnung vom 13. April 1907 (betr. die Sperrung unruhiger oder noch nicht ver- 
kehrsreifer Gebiete im Schutzgebiete Kamerun) über die Bafum-Landschaft verhängte Sperre wieder 
aufgehoben. 
Es bleibt demnach in Gemäßheit der Bekanntmachung vom 19. Oktober 1907 bis auf 
weiteres nur noch gesperrt das in der anliegenden Skizze“) bezeichnete Gebiet, das begrenzt wird: 
im Nordwesten: durch die deutsch-englische Grenze von dem Schnittpunkt der Bezirke Ossidinge 
und Bamenda bei Aligeti bis zum Katsena-Fluß, 
im Osten: durch die westlichen Grenzlinien des — bisher gesperrten — Bafum-Gebietes, des 
Bafut= und des Bameta-Gebietes, 
im Süden: durch den Steilabhang des Plateaus von Fossungmum bis zur deutsch-englischen 
Grenze, das heißt durch die Grenze zwischen den Bezirken Bamenda und Ossidinge, 
unter Einschluß der Orte Widekum, Bamumbo und Befang. 
Unter Hinweis auf die Bestimmungen der Verordnung vom 13. April 1907 wird besonders 
darauf aufmerksam gemacht, daß Nichteingeborenen und Angehörigen anderer als der in dem 
gesperrten Gebiet ansässigen, farbigen Stämme der Aufenthalt in dem gesperrten Gebiet nur nach 
Einholung einer schriftlichen Erlaubnis der Station Bamenda gestattet ist. 
Buea, den 24. April 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur: 
Seitz. 
Verordnung des Couverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. die KRbänderung des 
Ausfuhrzolles auf Hölzer. 
Vom 20. Juni 1908. 
Auf Grund des § 6 Abs. 2 der Zollverordnung für das deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet 
vom 13. Juni 1903 wird mit Genehmigung des Reichskanzlers (Reichs-Kolonialamt) bestimmt: 
Einziger Paragraph. 
Ziffer 16 des Zolltarifs B. Ausfuhrzölle erhält folgende Fassung: 
Hölzer aller Art, bearbeitet oder unbearbeitet: 
a) Mangrovenhols. 0,60 Rupien für das Festmeter, 
b) alle anderen Hölzer 1½ - *Q - 
Daressalam, den 20. Juni 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
v. Rechenberg. 
Verordnung des Gouverneurs von Togo, betr. den Schlachtzwang und den Handel 
mit Sleisch. 
Vom 20. März 1908. 
· Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kolonialblatt S. 509) 
Vgl. die Slizze im -Aol. Bl.= 1008 Nr. 1. S. 3. Diese Skigge veranschaulicht das auch nach 
dem Inkrafttreten der vorstehenden Bekanntmachung noch weiterhin gesperrte Gebiet des Begirks Bamenda. 
wäbrend gerade die damald mitgesperrte und nunmehr freie Landschaft Bafum versehentlich nicht mit in 
die Sperrlinie einbezogen worden war. Die Red.
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        W 662 20 
wird für die vom Gouverneur durch öffentliche Bekanntmachung zu bezeichnenden Ortschaften oder 
Teile derselben folgendes verordnet: 
§ 1. Das Schlachten von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen, deren Fleisch zum 
Genusse durch Menschen verwendet werden soll, ist nur auf dem vom Gouvernement errichteten 
Schlachthofe gestattet. 
§5 2. Die im § 1 bezeichneten Tiere werden auf dem Schlachthofe einer Untersuchung 
dahin unterzogen, ob das Fleisch zum Genusse durch Menschen geeignet ist. 
§&amp; 3. Wenn zu befürchten steht, daß ein Tier der im § 1 bezeichneten Art bis zur Ankunft 
auf dem Schlachthofe verenden werde, oder daß das Fleisch durch Verschlimmerung des krankhaften 
Zustandes wesentlich an Wert verlieren werde, oder wenn das Tier infolge Unglücksfalles sofort 
getötet werden muß, ist die Schlachtung außerhalb des Schlachthofs gestattet (Notschlachtung). In 
diesem Falle ist das Tier unverzüglich zum Zwecke der Untersuchung auf den Schlachthof zu schaffen. 
§ 4. Frisches Fleisch von Tieren der im § 1 bezeichneten Art darf nur in den zu diesem 
Zwecke vom Gouvernement errichteten Verkaufshallen feilgehalten werden. 
§ 5. Für die Untersuchung der Tiere und Benutzung des Schlachthofes, desgl. für die 
Untersuchung der notgeschlachteten Tiere, werden Gebühren erhoben. 
Außerdem können für die Benutzung der Verkaufshallen und etwaiger sonstiger Anlagen 
(Ställe u. dgl.) besondere Gebühren erhoben werden. 
§ 6. Verboten ist die Einfuhr von frischem und zubereitetem, zum Genuß durch Menschen 
bestimmtem Fleisch der im §. 71 bezeichneten Tiere, es sei denn, daß die Tiere außerhalb des 
afrikanischen Festlandes geschlachtet worden sind. 
§ 7. Ausführungsbestimmungen, insbesondere über die für die Benutzung des Schlachthofes 
und der sonstigen Anlagen zu entrichtenden Gebühren, sowie über den Betrieb auf dem Schlachthofe, 
erläßt der Gouverneur durch öffentliche Bekanntmachung. 
Der Gouverneur kann Ausnahmen von den Bestimmungen der 89 1 bis 6 gestatten. 
§ 8. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung oder gegen die 
auf Grund derselben vom Gouverneur erlassenen Anordnungen werden an Nichteingeborenen mit 
Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft, an Eingeborenen nach Maßgabe der Verfügung des Reichs- 
kanzlers vom 22. April 1896 (Kolonialblatt S. 241) bestraft. Tiere oder Fleisch, welche Gegen- 
stand einer Zuwiderhandlung sind, können eingezogen werden. 
Desgleichen können Organe oder Teile, welche bei der Untersuchung als zum Genuß für 
Menschen nicht geeignet befunden werden, ferner in den Verkaufshallen feilgehaltenes Fleisch, welches 
verdorben ist, eingezogen werden. 
§ 9. Diese Verordnung tritt an dem durch den Gouverneur durch öffentliche Bekannt- 
machung festzusetzenden Tage in Kraft. 
Lome, den 20. März 1908. 
Der Gouverneur. 
Dr. Meyer. 
Bekanntmacdung des Couverneurs von Togo Jur Kusführung der Verordnung, betr. 
den Schlachtzwang und den Handel mit sleisch, vom 20. Oärz 1908. 
Vom 20. März 1908. 
J. 
Die Verordnung, betreffend den Schlachtzwang und den Handel mit Fleisch, vom 20. März 1908 
erhält vom 1. April 1908 ab für die Stadt Lome und deren nächste Umgebung Geltung. Der 
Geltungsbereich wird im Süden von dem Meer begrenzt, im Westen, Norden und Osten durch eine 
Linie, welche einschließt: Das Gouverneurhaus, das Haussalager, die Bahnhofsanlagen, den Schnitt- 
punkt der Südgrenze der sogenannten Küasplantage mit der Amutivestraße und den Friedhof.
        <pb n="745" />
        663 ꝛ 
II. 
Der im 81 der Verordnung vorgesehene Schlachtzwang bezieht sich auch auf die für den 
eigenen Bedarf geschlachteten Tiere. 
III. 
Die Bestimmung des F 4 der Verordnung steht einer Freigabe von im Schlachthof ge- 
schlachteten Tieren, welche nicht feilgehalten werden sollen, nicht entgegen. 
IV. 
Eine Trichinenschau für Schweine findet erst nach Eintreffen des in Deutschland bestellten 
Mikroskops statt. Das Bezirksamt Lome-Stadt wird öffentlich bekanntmachen, sobald die Trichinen- 
schau eingeführt wird. 
V. 
Für die Untersuchung der Tiere und Benutzung des Schlachthofes werden folgende Ge- 
bühren erhoben: 
1. bei Schlachtung eines Rindes 3 Mark, 
2. -Kalbes ...1- 
s. - - -Schwemes je nach Größe .? 0,850 bis 1,00 Mark, 
- - einer Ziege oder eines Schafe 0,),50 Mark. 
Die clben Gebühren werden für die Untersuchung der notgeschlachteten Tiere (§ 3) erhoben. 
VI. 
Der Erlaß einer Schlachthofordnung bleibt vorbehalten. 
Lome, den 20. März 1908. 
Der Gouverneur. 
J. V.: 
Dr. Meyer. 
beschluß des Bundesrats, betr. die Agupflanzungsgesellschaft. 
Vom 4. Juni 1908. 
In Gemäßheit des § 11 des Schutzgebietsgesetzes vom 25. Juli 1900 (Reichs-Gesetzbl. 
S. 813) wird nachstehendes zur öffentlichen Kenntnis gebracht: 
Der Bundesrat hat durch Beschluß in seiner Sitzung vom 4. Juni 1908 der Agupflanzungs- 
gesellschaft auf Grund der vom Reichskanzler genehmigten Satzungen die Rechtsfähigkeit verliehen. 
Satzungen. 
II. Firma und Sitz der Gesellschaft. 
§ 1. Auf Grund des Schutzgebietsgesetzes wird unter der Firma 
„Agupflanzungsgesellschaft" 
eine Kolonialgesellschaft errichtet, welche ihren Sitz in Berlin hat. 
II. Zweck und Dauer der Gesellschaft. 
§ 2. Der Zweck der Gesellschaft ist der Erwerb und die Verwertung von Grundbesitz, der 
Betrieb von Land= und Plantagenwirtschaft, der Ein= und Verkauf und die Verarbeitung land= und 
forstwirtschaftlicher Produkte sowie die Beteiligung an solchen Unternehmungen im deutschen Schutz- 
gebiete Togo und den benachbarten Kolonien. 
In Ausführung ihrer Zwecke wird die Gesellschaft zunächst die Agupflanzung der Deutschen 
Togogesellschaft einschließlich rund 1000 ha Landes in den Landschaften Nyambo, Tafie und Kebu 
mit allen auf dem Landbesitze ruhenden Lasten und Rechten erwerben.
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        G 664 20 
Die Erwerbung erfolgt zu dem Gesamtpreise von 240 000 Mark, wovon 115 000 Mark 
sofort gezahlt werden, 75 000 Mark am 1. November 1907, 25 000 Mark am 1. November 1908 
und 25 000 Mark am 1. November 1909. Zinsvergütung findet nicht statt. 
§ 3. Die Dauer der Gesellschaft ist unbeschränkt. 
8 4. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In= und Auslande errichten. 
§* 5. Die Gesellschaft ist befugt, auf Beschluß der Hauptversammlung Schuldverschreibungen 
auf Namen oder — vorbehaltlich staatlicher Genehmigung — auf Inhaber auszugeben oder über- 
haupt Anleihen aufzunehmen. 
IIII. Grundkapital und Anteile. 
§5 6. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 600 000 Mark, eingeteilt in Anteile zu je 
100 Mark. 
Innerhalb der ersten fünf Geschäftsjahre kann das Grundkapital durch Beschluß des Auf- 
sichtsrates bis zum Betrage von 1 Million Mark erhöht werden. 
Spätere oder weitergehende Erhöhungen bedürfen des Beschlusses der Hauptversammlung. 
§5 7. Auf das Grundkapital von 600 000 Mark sind 25 v. H. bei der Konstituierung der 
Gesellschaft bar eingezahlt, weitere je 25 v. H. sind in den Jahren 1907, 1908 und 1909 nach 
näherer Bestimmung des Auffichtsrates einzuzahlen. 
Bei Kapitalserhöhungen sind 25 v. H. des gezeichneten Betrages binnen 14 Tagen nach 
Zeichnung bzw. Zuteilung, der Rest nach näherer Bestimmung des Aufsichtsrates einzuzahlen. 
8 8. Die geleisteten Teilzahlungen werden auf Interimscheinen vermerkt. Die Interim- 
scheine lauten auf Namen; sie werden nach Vollzahlung gegen die Anteilscheine umgetauscht. 
§5 9. Wird die Zahlung einer ausgeschriebenen Teilzahlung zu der festgesetzten Frist nicht 
geleistet, so kann der Säumige zur Zahlung der fälligen Beträge nebst Zinsen vom Füälligkeitstage 
ab im Rechtswege angehalten werden. 
Es kann aber auch nach zweimaliger Zahlungsaufforderung, welche durch eingeschriebene 
Briefe unter Androhung des Ausschlusses stattzusinden hat, durch Beschluß des Aufsichtsrats der 
Säumige seiner Beteiligung zugunsten der Gesellschaft für verlustig und der über die Beteiligung 
ausgestellte Interimschein für kraftlos erklärt werden. Diese Erklärung wird dem Säumigen schriftlich 
mitgeteilt. Seine Beteiligung (einschließlich der darauf bereits geleisteten Teilzahlungen) verfällt der 
Gesellschaft, die berechtigt ist, sie wieder zu veräußern. 
§ 10. Die Interimscheine sind übertragbar. Die UÜbertragung erfolgt durch Vermerk seitens 
der Gesellschaft auf dem betreffenden Interimsschein auf Grund einer Übertragungserklärung des 
alten und einer Annahmeerklärung des neuen Besitzers. 
Für den richtigen Eingang der Restbeträge bleibt der alte Besitzer mit verhaftet, soweit die 
Zahlung von dem neuen Besitzer nicht zu erlangen ist. Dies ist bis zum Beweise des Gegenteils 
anzunehmen, wenn der neue Besiter die Zahlung nicht bis zum Ablauf eines Monats geleistet hat, 
nachdem an ihn eine zweite Zahlungsaufforderung ergangen ist. Der alte Besitzer erwirbt gegen 
Zahlung des rückständigen Betrages den Anteil des säumigen neuen Besitzers zurück. 
Die Haftpflicht des alten Besitzers erlischt binnen zwei Jahren vom Tage des Üübertragungs- 
vermerks gerechnet. 
11. Der Zeichner von Anteilen haftet nur für die volle bare Zahlung des gezeichneten 
Betrages; über diesen Betrag hinaus hat er keine Verpflichtung. 
§5 12. Die nach Vollzahlung auszugebenden Anteilscheine lauten auf den Inhaber. Sie sind 
unteilbar und haben die rechtlichen Eigenschaften beweglicher Sachen. 
§ 13. Jür die Berbindlichkeiten der Gesellschaft haftet nur das Gesellschaftsvermögen. 
§* 14. Die Mitglieder der Gesellschaft unterwerfen sich für alle Streitigkeiten mit der Gesell- 
schaft aus dem Gesellschaftsvertrage dem Amts= bzw. Landgericht 1 zu Berlin. 
IV. Organisation. 
5* 15. Die Organe der Gesellschaft sind: 
der Vorstand, 
der Aufsichtsrat, 
die Hauptversammlung.
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        665 20 
a. Der Vorstand: 
§5 16. Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren Personen, er wird vom Aufsichtsrat 
in notarieller Verhandlung ernannt und abberufen. Auch können stellvertretende Mitglieder in gleicher 
Weise bestellt werden. 
§5 17. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen in allen Rechtsgeschäften und An- 
gelegenheiten derselben, ernennt und entläßt die Beamten der Gesellschaft und leitet die Unter- 
nehmungen der Gesellschaft, insoweit ihm in diesen Befugnissen nicht durch den Aussichtsrat oder die 
Hauptversammlung oder durch die Satzungen Beschränkungen auferlegt werden. 
5 18. Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Mitglieder des Aufsichtsrates sein. 
Zu stellvertretenden Mitgliedern des Vorstandes können für einen im voraus begrenzten Zeitraum 
auch Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt werden; doch scheiden dieselben für die Dauer ihrer Be- 
stellung zu stellvertretenden Vorstandsmitgliedern aus dem Aussichtsrate aus. 
* 19. Erklärungen oder Unterschriften sind für die Gesellschaft verbindlich, wenn sie unter 
dem Namen der Gesellschaft abgegeben werden, und zwar, wenn nur ein Vorstandsmitglied ernannt 
ist, von diesem oder seinem Stellvertreter, und wenn mehrere Vorstandsmitglieder ernannt sind, von 
zwei Vorstandsmitgliedern oder einem Vorstandsmitglied und einem Stellvertreter oder zwei Stell- 
vertretern. 
b. Der Aufsichtsrat. 
§* 20. Der Aussichtsrat besteht aus mindestens 3 und höchstens 9 Mitgliedern. Die Zahl 
wird innerhalb dieser Grenzen jährlich von der ordentlichen Hauptversammlung festgesetzt. 
Die Wahl erfolgt in der konstituierenden und in den ordentlichen Hauptversammlungen. 
In jeder ordentlichen Hauptversammlung scheiden die drei Mitglieder aus, welche die längste 
Amtsdauer haben; im Zweifelsfalle entscheidet das Los. Die ausscheidenden Mitglieder sind 
wieder wählbar. 
§5 21. Die Mehrheit der Mitglieder des Aufsichtsrates müssen deutsche Reichsangehörige sein. 
5 22. Scheidet ein Aufsichtsratsmitglied während seiner Amtsdauer aus, so kann für ihn 
in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung eine Ersatzwahl stattfinden. Bis dahin kann der Auf- 
sichtsrat ein Ersatzmitglied wählen. 
§* 23. Die Mitglieder des Aufsichtsrates beziehen kein Gehalt, erhalten jedoch Ersatz der 
Barauslagen und bei Reisen eine Vergütung nach festen Sätzen. Ferner steht dem Aussichtsrat gemäß 
8§ 38 ein Gewinnanteil zu, über dessen Verteilung unter die einzelnen Mitglieder er selbst beschließt. 
· 5 24. Der Aussichtsrat hat das Recht, und die Pflicht, die gesamte Geschäftsführung zu 
überwachen. Er kann jederzeit von dem Vorstande oder den Beamten der Gesellschaft Bericht über 
die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen und durch von ihm zu bestimmende Mitglieder, auch 
durch dritte Sachverständige, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen sowie den 
Bestand der Gesellschaftskasse und die sonstigen Aktivbestände untersuchen. 
Dem Aufsichtsrate sind vorbehalten: 
. die Bestellung und Abberufung des Vorstandes, 
4 die Vertretung der Gesellschaft bei Rechtsgeschäften oder Rechtsstreitigkeiten mit den 
Vorstandsmitgliedern, 
die Feststellung von Anweisungen für die Geschäftsleitung des Vorstandes, 
die Beschlußfassung über Erwerb, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken, 
die Inanspruchnahme von Bankkredit, 
die Einforderung von Einzahlungen gemäß § 7, 
die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft innerhalb der ersten fünf Jahre nach 
Maßgabe des §&amp; 6, 
die Einberufung der Hauptversammlung und die Festsetzung ihrer Tagesordnung (vgl. 
jedoch § 43). 
§ 25. Der Aussichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden 
Vorsitzenden jedesmal bis zur ersten Sitzung nach der nächsten ordentlichen Hauptversammlung. 
Er regelt seine Tätigkeit durch eine von ihm selbst beschlossene Geschäftsordnung. In diese 
sind folgende Bestimmungen aufzunehmen: 
1. Die Sitzungen des Aufsichtsrates finden in der Regel in Berlin statt; die Berufung erfolgt 
unter Mitteilung der Tagesordnung durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter 
— 
*
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        G 666 20 
oder, falls diese verhindert sind, oder die Berufung einer Sitzung satzungswidrig ver- 
weigern, durch das an Jahren älteste Mitglied. 
2. Eine Sitzung muß binnen 14 Tagen berufen werden, falls zwei Aufsichtsratsmitglieder 
oder der Vorstand es beantragen. 
Die Beschlüsse werden durch einfache Stimmenmehrheit gefaßt, jedes Mitglied hat eine 
Stimme, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. 
. Die Beschlüsse werden in der Regel in Sitzungen des Aufsichtsrats gefaßt; zur Beschluß- 
fähigkeit einer Sitzung ist die Anwesenheit von wenigstens drei Mitgliedern erforderlich. 
Durch den Vorsitzenden kann auch briefliche oder telegraphische Abstimmung herbeigeführt 
werden; zur Gültigkeit einer solchen Abstimmung ist erforderlich, daß wenigstens die 
Hälfte der Mitglieder des Aufsichtsrates sich geäußert hat und kein Mitglied dieser Form 
der Beschlußfassung widerspricht. 
4ber Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung stehen, kann ein gültiger Beschluß 
nur gefaßt werden, wenn kein Mitglied widerspricht. - 
. Über die Sitzungen ist ein Protokoll zu führen und von dem Vorsitzenden bzw. seinem 
Stellvertreter zu vollziehen. Im Falle brieflicher oder telegraphischer Abstimmung tritt 
an die Stelle des Protokolls eine den Mitgliedern zur Kenntnisnahme mitzuteilende 
Bescheinigung des Vorsitzenden bzw. seines Stellvertreters über das Ergebnis der Ab- 
stimmung. 
4 Willenserklärungen des Aussichtsrates werden durch den Vorsitzenden (oder stellvertretenden 
Vorsitzenden oder in dem oben unter 1. vermerkten Falle durch das an Jahren älteste 
Mitglied) und durch ein zweites Mitglied des Aufsichtsrates unterzeichnet. 
*— 
S #u 
— 
c. Die Hauptversammlung. 
5 26. Die Hauptversammlung vertritt die Gesamtheit der Gesellschaftsmitglieder. Ihre 
Beschlüsse und Wahlen sind für alle Gesellschaftsmitglieder verbindlich. 
§5 27. Die Hauptversammlungen finden in Berlin statt. Die Einberufung erfolgt durch 
den Aufsichtsrat mittels öffentlicher Bekanntmachung, welche mindestens 16 Tage vor dem betreffenden 
Termine zu erfolgen hat. 
In der Bekanntmachung müssen die Tagesordnung sowie die Stellen, an welchen Anteil- 
bzw. Interimscheine hinterlegt werden können, angegeben werden. 
Über Gegenstände, welche nicht auf der Tagesordnung stehen, können gültige Beschlüsse 
nicht gefaßt werden, außer über einen in der Hauptversammlung gestellten Antrag auf Berufung 
einer außerordentlichen Hauptversammlung. 
§5 28. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist jedes Mitglied der Gesellschaft be- 
rechtigt, falls es spätestens am zweiten Werktage vor der Versammlung wenigstens einen Anteil= bzw. 
Interimschein bei einer der obengenannten Stellen hinterlegt hat und dies durch entsprechende Be- 
scheinigung nachweist. 
Mitglieder, welche Scheine auf ihren Namen hinterlegt haben, können sich in der Haupt- 
versammlung durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Der Aussichtsrat kann eine genügende 
Beglaubigung der Unterschrift der Bollmacht verlangen. 
Der Aufsichtsrat hat das Recht, auch Personen, welche weder Mitglieder noch Bevollmaͤchtigte 
find, die Teilnahme an der Hauptversammlung zu gestatten. 
29. In den Hauptversammlungen berechtigt jeder ordnungsmäßig binterlegte Anteil 
ohne Rücksicht daranf, welcher Betrag auf ihn einbezahlt worden ist, zu einer Stim 
Über die Verhandlungen ist notariell Protokoll zu führen und vom Vorsienden der Ver- 
sammlung zu vollziehen. 
30. In den Hauptversammlungen führt der Vorsitzende bzw. der stellvertretende Vor- 
sitzende bzw. das an Jahren älteste Mitglied des Aufsichtsrates den Vorsitz. 
Anträge von Gesellschaftsmitgliedern, welche auf die Tagesordnung kommen sollen, müssen 
wenigstens vier Wochen vor der Sitzung dem Aussichtsrate mitgeteilt werden und von wenigstens 
5 v. H. des Gesellschaftskapitals unterstützt werden. 
§ 31. Die Hauptversammlungen sind ordentliche und außerordentliche. 
Dem Beschlusse einer Hauptversammlung sind vorbehalten: 
1. die Aufnahme von Anleihen durch Schuldverschreibungen (§ 5), 
2. die Erhöhung des Grundkapitals, soweit nicht § 6 Abs. 2 zutrifft,
        <pb n="749" />
        W667 20 
3. Satzungsänderungen, 
4. die Auflösung der Gesellschaft und die Bestellung der Liquidatoren. 
Der jährlich innerhalb der letzten vier Monate des Kalenderjahres stattfindenden ordent- 
lichen Hauptversammlung find vorbehalten: 
. die Beschlußfassung über den von dem Vorstande und Aussichtsrate zu erstattenden Jahres- 
bericht die Genehmigung der Bilanz nebst Gewinn= und Verlustrechnung für das ab- 
gelaufene Geschäftsjahr, die Beschlußfassung über die Entlastung des Vorstandes und 
Aufsichtsrates, 4 
. die Beschlußfassung über die Verwendung des Reingewinns nach Maßgabe des § 38, 
. die Neuwahlen zum Aufsichtsrat. - 
5 32. Außerordentliche Hauptversammlungen können jederzeit berufen werden; sie müssen, 
abgesehen von dem Falle des § 35, Abs. 1 berufen werden, und zwar auf Verlangen innerhalb 
längstens vier Wochen: 4 
1. wenn die Aufsichtsbehörde es verlangt, 
2. wenn Mitglieder, welche nachweislich mindestens 5 v. H. des Gesellschaftskapitals be- 
sitzen oder vertreten, es unter Einreichung eines formulierten Antrages verlangen. 
In letzterem Falle beschließt die Hauptversammlung darüber, ob die entstandenen Kosten 
von der Gesellschaft getragen werden sollen. 
! 5 33. Die Beschlüsse der Hauptversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen 
Stimmen gefaßt. 
4 Zu Beschlüssen über Satzungsänderungen oder über die Auflösung der Gesellschaft ist er- 
jorderlich, daß in der Versammlung mindestens die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist und 
wenigstens zwei Drittel der abgegebenen Stimmen für den Antrag sind. Falls in der Versammlung 
nicht die Hälfte des Grundkapitals vertreten ist, wird eine zweite Hauptversammlung einberufen, 
welche in jedem Falle beschlußfähig ist. Bei der Einberufung der zweiten Versammlung ist hierauf 
hinzuweisen. 
Bei Gleichheit der Stimmen gibt der Vorsitzende den Ausschlag. 
Im Falle einer Auflösung der Gesellschaft ernennt die Hauptversammlung die Liquidatoren. 
5 34. Die Ansprüche der Gesellschaft gegen die ihr aus der Gründung oder aus der 
Geschäftsführung des Vorstandes und Auffichtsrates haftenden Personen müssen geltend gemacht 
werden, wenn es in der Hauptwersammlung mit einfacher Stimmenmehrheit oder mit einer Minderheit 
der Anteile, welche den zehnten Teil des Grundkapitals erreicht, verlangt wird. 
Zaur Führung des Rechtsstreites kann die Hauptversammlung besondere Vertreter wählen. 
Ist die Geltendmachung des Anspruchs von der Minderheit verlangt, so können die von dieser 
bezeichneten Personen durch die Auffichtsbehörde zur Führung des Rechtsstreits bestellt werden. 
Die Vorschriften der §§ 269 und 270 des Handelsgesetzbuches finden entsprechende 
Anwendung. 
— 
# 
5 35. Ergibt sich bei der Aufstellung der Jahresbilanz oder einer Zwischenbilanz, daß die 
Hälfte des Grundkapitals verloren ist, so ist unverzüglich eine Hauptversammlung zu berufen und 
dieser davon Anzeige zu machen. 
Glaubt der Vorstand, daß die Voraussetzung der vorstehenden Bestimmung vorliegt, so hat 
er Unverzüglich die Berufung einer Aufsichtsratssitzung zu beantragen. 
V. Geschäftsjahr, Bilanz und Gewinnverteilung. 
§ 36. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. Juli bis 30. Juni. Das erste Geschäftsjahr schließt 
am 30. Juni 1907. 
5 37. Die Jahresbilanz und die Gewinn= und Verlustrechnung sind vom Vorstande unter 
Beobachtung der Bestimmungen des § 40 des Handelsgesetzbuches aufzustellen und nebst einem 
Berichte über den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft nach Prüfung und Ge- 
nehmigung durch den Auffichtsrat mindestens 14 Tage lang vor der Hauptversammlung in den 
Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht der Mitglieder auszulegen. 
Die Höhe der Abschreibungen und außerordentlichen Rücklagen wird von dem Aussichtsrat 
festgestellt, unterliegt jedoch der Genehmigung der Hauptversammlung. 
2
        <pb n="750" />
        W 668 20 
5* 38. Der nach Abzug der Abschreibungen und der außerordentlichen Rücklagen ver- 
bleibende Reingewinn wird, unbeschadet der dem Vorstande oder den Angestellten der Gesellschaft 
vertragsmäßig zustehenden Gewinnanteile, wie folgt verteilt: 
Zunächst werden 10 v. H. des Reingewinns der Rücklage zugeführt, bis deren Betrag 
20 v. H. des Grundkapitals erreicht hat bzw. wieder erreicht hat, nachdem sie angegriffen war; so- 
dann erhalten die Mitglieder der Gesellschaft eine Dividende bis zur Höhe von 4 v. H. auf das 
einberufene Grundkapital; von dem verbleibenden Betrage erhält der Aufsichtsrat insgesamt 15 v. H. 
als Gewinnanteil; über den alsdann noch verbleibenden Überschuß entscheidet die Hauptversammlung. 
§ 39. Über die Art der Anlegung der Rücklage entscheidet der Auffichtsrat; er ist befugt, 
sie zu Zwecken der Gesellschaft zu verwenden. 
§ 40. Innerhalb vier Jahren nach Fälligkeit nicht erhobene Dividenden verfallen zugunsten 
der Gesellschaft. 
VI. Auflösung der Gesellschaft. 
* 41. Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird nach Tilgung ihrer Schulden und 
Bestreitung der Kosten das verbleibende Vermögen nach Verhältnis der auf die Anteile einberufenen 
Einzahlungen unter die Mitglieder verteilt. 
Die Verteilung darf nicht eher vollzogen werden, als nach Ablauf eines Jahres, von dem 
Tage an gerechnet, an welchem die Auflösung der Gesellschaft unter Aufforderung der Gläubiger, 
sich bei ihr zu melden, in den Gesellschaftsblättern bekannt gemacht worden ist. 
Bis zur Beendigung der Liquidation verbleibt es bei der bisherigen Organisation der 
Gesellschaft unk ihrem Gerichtsstande. 
VII. Bekanntmachungen. 
§ 42. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im „Deutschen Reichsanzeiger und 
Königlich Preußischen Staatsanzeiger“. Der Aufsichtsrat kann noch andere Publikationsblätter 
bestimmen. 
VIII. Aufsichtsbehörde. 
§ 43. Die Ausfsicht über die Gesellschaft wird von dem Reichskanzler geführt, welcher zu 
diesem Behufe einen oder mehrere Kommissare bestellen kann. Die Aussicht erstreckt sich auf die 
satzungsgemäße Führung der Geschäfte für die Erreichung des Gesellschaftszweckes. 
Der Kommissar ist berechtigt, an jeder Versammlung des Aufsichtsrats und an jeder Haupt- 
versammlung teilzunehmen, von dem Aufsichtsrate jederzeit Bericht über die Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu verlangen und die Bücher und Schriften derselben einzusehen sowie auf Kosten der 
Gesellschaft, wenn dem Verlangen der dazu berechtigten Mitglieder der Gesellschaft nicht entsprochen 
wird, oder aus sonstigen wichtigen Gründen eine außerordentliche Hauptversammlung einzuberufen. 
8 44. Der Genehmigung der Aufsichtsbehörde sind insbesondere die Beschlüsse der Gesell- 
schaft, nach welchen eine Anderung oder Ergänzungen dieser Satzungen erfolgen, die Gesellschaft 
aufgelöst, mit einer anderen vereinigt oder in ihrer rechtlichen Form umgewandelt werden soll, 
unterworfen. 
  
  
  
Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem ehemaligen 
Regierungsbaumeister bei dem Gouvernement Kamerun Kreisbauinspektor Johannes Schütz den 
Roten Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Der Diätar Korth ist zum Asfistenten in der Kolonial-Hauptkasse ernannt worden. 
In Deutsch- Südwestafrika ist als Rechtsanwalt zugelassen worden: Dr. jur. Voß bei dem 
Kaiserlichen Bezirksgericht in Swakopmund.
        <pb n="751" />
        GWV 669 20 
Rechtsanwalt Eller hat die Ausübung des Anwaltsberufes bei dem Obergericht und dem 
Bezirksgericht in Windhuk aufgegeben. 
Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft ist zugelassen: Rechtsanwalt Eller in Duala bei 
dem Kaiserlichen Obergericht für die Schutzgebiete Kamerun und Togo und bei den Kaiserlichen 
Bezirksgerichten Victoria und Duala. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 4. Juli 1908. 
Lutter, Oberleutnant, vom 13. Juli bis zum 8. August d. Is. zur Dienstleistung beim Telegraphen-= 
Bataillon Nr. 1 kommandiert. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 3. Juli 1908. 
Bieger, Feld-Magazinaufseher, am 30. Juni d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (beim Proviantamt Cassel) aus der Schutztruppe 
ausgeschieden. 
4 Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: 
Reichs-Kolonialamt (Kommando der Schutztruppen): 
des Ritterkreuzes 2. Klasse mit Schwertern des Großherzoglich Badischen Ordens 
vom Zähringer Löwen: 
dem Geheimen expedierenden Sekretär Koch; 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
des Ritterkreuzes 2. Klasse mit Schwertern des Großherzoglich Badischen Ordens 
vom Zähringer Löwen: 
dem Oberleutnant Hudemann:; 
der silbernen Verdienstmedaille am Bande des Großherzoglich Badischen 
militärischen Karl Friedrich Verdienstordens: 
dem Unteroffizier Hennemann, 
den Sanitätsunteroffizieren Mayer und Hunzinger; 
des Fürstlich Schwarzburgischen Ehrenkreuzes 3. Klasse mit Schwertern: 
dem Leutnant Keil; 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsordens mit Schwertern: 
dem Militär-Intendantursekretär Seifert, 
dem Proviantamtskontrolleur Hille, 
dem Proviantamtsassistenten Schulze und 
dem Feldlazarettinspektor Posselt; 
der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaille in Silber mit dem Bande 
für Kriegsdienste: 
dem Sanitätssergeanten Rühle, 
den Unteroffizieren Grimm, Gude, Johne und Roth;
        <pb n="752" />
        W 670 20 
der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaile in Bronze mit dem Bande 
für Kriegsdienste: 
dem Gefreiten Gabriel und dem Reiter Sturm; 
des Ritterkreuzes 2. Klasse mit Eichenlaub und Schwertern des Großherzoglich 
Badischen Ordens vom Zähringer Löwen: 
dem Oberstabsarzt Dr. Mayer; 
des Ritterkreuzes 2. Klasse mit Schwertern des Großherzoglich Badischen Ordens 
vom Zähringer Löwen: 
dem Leutnant Kempe und 
dem Lazarettinspektor Depner; 
der silbernen Verdienstmedaille am Bande des Großherzoglich Badischen 
militärischen Karl Friedrich Verdienstordens: 
dem Intendanturdiätar Rayß, 
den Unterzahlmeistern Gressenich, Miehe und Hahn, 
dem Wachtmeister Leis und dem Vizewachtmeister Spieske, 
den Unteroffizieren Bock und Rappenecker, den Gefreiten Beer und Zuber, 
dem Magazinaufseher Kraemer und dem Feldbäcker Keck; 
des Großherzoglich Mecklenburgischen Militärverdienstkreuzes 2. Klasse 
am roten Bande: 
dem Stabsveterinär Ludwig; 
Schutztruppe für Kamerun: 
des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Sächsischen Verdienstordens mit Schwertern: 
dem Oberleutnant Heinicke. 
  
Deutsch-Ostotrika. 
Die Ausreise bzw. Wiederausreise nach Deutsch- 
Ostafrika haben am 6. Juli d. Is. angetreten: 
Landmesser Bruno Becker, Vermessungsgehilfe 
Dietrich, kommiss. Sekretär Bayha und Kanzlei- 
gehilfe Pfister. 
Der Zollsekretär Rohde, der Aktuar Krim- 
ling und der Gerichtsschreibergehilfe Merle 
werden am 27. Juli 1908 die Ausreise nach 
Deutsch-Ostafrika antreten. 
In Daressalam sind am 22. Mai 1908 ein- 
getroffen: die kommiss. Sekretäre Frericks und 
Paulsen, Techniker Hilgert sowie die Wagen- 
bautechniker Spachmann und Fick. 
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
Am 27. Mai 1908 in Neapel: Hauptmann 
Göring; 
am 17. Juni 1908 in Neapel: die Oberleut- 
nants v. Puttkamer und Kratz und Unter- 
off-zier Schulz; 
am 30. Juni 1908 
Westphal. 
in Hamburg: Feldwebel 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Neapel aus angetreten: Am 15. Juni 1908: 
Unteroffzzier Kraus; am 6. Juli 1908: Ober- 
leutnant v. Einsiedel und Oberarzt Dr. Schu- 
macher. 
Am 9. Juli 1908 haben die Ausreise bzw. 
Wiederausreise nach Kamerun angetreten: Re- 
gierungsarzt Dr. Räbiger, Sekretär Rück, Ma- 
terialienverwalter Benicken und Finanzassistent 
von Bank. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder- 
eingetroffen: Regierungsarzt Prof. Dr. Ziemann, 
die Sekretäre Schmeiser, Kilian und Scho- 
knecht, Steuermann Borbe, Handwerkerlehrer 
Wollberg und Zimmermann Huhn. 
Das Schutzgebiet haben am 9. Juni 1908 
mit Urlaub verlassen: Regierungsarzt Professor 
Dr. Haberer, Stationsleiter Biernatzki, die 
Polizeimeister Hoffmann und Raab, Zimmer= 
mann Camplair.
        <pb n="753" />
        671 ꝛ 
Mit Heimatsurlaub sind am 1. Juli 1908 in Ehret, Emil Schuster, Paul Horschig, Wilhelm 
Hamburg eingetroffen: Oberleutnant Heinicke, Kollatz, Peter Stoffers, Benno Jochem, Hans 
Vizefeldwebel Böse, die Sanitätsfeldwebel Nie= Sievers, Max Reinecke, Hermann Knabe, 
dermaier und Scheer und Büchsenmacher Karl Ringel. 
Leuschner. Unter Beilegung der Beamteneigenschaft sind 
·« »sps""" » angenommen: Regierungsfarmverwalter August 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben Hofmann, Magazinbeamter Willi Hüttig, der 
am 9. Juli 1908 von Hamburg aus angetreten: frühere Kapitän Adolf Hellwig, Hilfszeichner 
Oberleutnant Strümpell,. die Leutnants Hermann Händler, Zustellungsbeamter Ernst 
v. Oertzen, Weise, Dühring und v. Hagen. Raschke. 
wn Angenommen ist vom Gonuvernement der 
ç kogo. Polizeisergeant Carsten-Rohde. 
In Togo sind neu eingetroffen: Am 20. Mai .. 
1908: Leutnant Galsser Lan Bautechniker Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
Wunderlich; am 27. Mai: Gärtner Gropp. am 1. Juli 1908 von Hamburg aus angetreten: 
Vom Heimatzurlaub sind am 27. Mai wieder Leutnant v. Knobelsdorf- 
eingetroffen: Gerichtsassessor Dr. Asmis oll- . . ———.". 
vorstand Reinhardt und Stationsassistent get Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
bauer. Am 17. Juni 1908 in Neapel: Oberarzt Erhart; 
. . · , · am 22. Juni 1908 in Hamburg: Oberleutnant 
d it Heimatsurlaub ist am 30. Juni 1908 in Petter und Leutnant v. Tschirnhaus; 
amburg eingetroffen: Regierungsrat Dr. Gruner.m 27. Juni 1908 in Southampton: Oberleut- 
mie nant Tiedemann; 
Deutsch -Südwestafriha. am 1. Juli 1908: Oberleutnant Plieninger. 
Ausgereist ist am 1. Juli der Landmesser — 
Cantzler. Deutsch-Ueugulnea. 
am Die Wiederausreise nach Sũdwestafrika haben Der Gerichtsassessor Berghausen wird am 
Gäbe: Juli angetreten: Gouvernementssekretäür 16. Juli 1908 die Ausreise nach Deutsch-Neu— 
Gabel, Lokomotivführer Borsch und Kanzlist guinea antreten. 
* — Der Lehrer Hermann Höfer ist am 3. Mai 
Im Schutzgebiete eingetroffen ist am 16. April1908 in Saipan eingetroffen. 
1908 Polizeisergeant Robert Baginski. - 
Aus Neuguinea sind mit Heimatsurlaub ein- 
Vertraglich angenommen sind die Polizei= getroffen: die Regierungsärzte Girschner und 
lergeanten Friedrich Schmidt, Friedrich Frahm, Dr. Danneil, Kassenbeamter Scharlanek, Sta- 
ax Petzoldt, Franz Stöck, Gustav Krause, tionsverwalter Winkler und Lagerverwalter 
Otto Mattukat, Hermann Sommerfeld, Rich. Mahler. 
  
  
HIÖaccccbichtamtlicher TeilEcceccez, 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilwetse m#r mit Quellenangabe gestatiet.) 
Deutsch-Ostafrikao. den Marsch nach Westen zum Kongo mitmachen 
ble zentralafrikonlsche Expedliion S. 5. des Herzogs wollten. Die Zwischenzeit wurde zu Exkursionen 
Adolt riedrich zu Mechlenburg= Schwerin.“) in die Umgebung benutzt. Ferner wurden alle 
I. Wasukuma-Träger, die uns seit Juni vorigen 
VBalika, 19. April 1908. Jahres begleitet und sich vortrefflich « bewährt 
Witte März wurde Irumu erreicht und dort hatten, entlassen. Es war ein wehmütiger WMo. 
die Ankunft der anderen Herren abgewartet, die ment, als sich die treuen Burschen alle vor 
meinem Hause zum Abschied versammelten und 
Hero uguge aun den Reiseberichten ded mir ehrlich die Hand schüttelten, innerlich natür- 
9Ps a# der Täg ichen Aundichau“ Agl. Kol, lich seelenvergnügt, daß sie endlich wieder den 
Il. 1 S. 111 ff.. Nr. 7 S. 331 "6 . . 
3.420ii««»dgkk«123· Yij ff. *9" I heimatlichen Fleischtöpfen entgegeneilen konnten.
        <pb n="754" />
        W 672 20 
Irumu selber ist ein größerer Posten, der 
aus etwa vierzehn mit Stroh bedeckten Ziegel- 
häusern besteht und etatmäßig mit zehn Euro- 
päern besetzt ist. Der chekf de poste und ein 
commis ’'stat (ein Belgier und ein Russe) emp- 
fingen uns. Der chek de zone de D’haut Ituri, 
Kommandant Engk (norwegischer Abkunft), be- 
fand sich mit dem militärischen Personal seit 
einer Reihe von Monaten in der Gegend von 
Awakubi-Nepoko, wo die Haltung der Einge- 
borenen nicht mehr ganz den Wünschen des 
Gouvernements entsprach. Irumu gewinnt seine 
Bedeutung dadurch, daß es Knotenpunkt der 
großen Etappenrouten Stanleypille-Toro und 
Kilo-Béni ist. Es liegt außerhalb des Waldes, 
etwa drei bis vier Stunden von dessen Grenze 
entfernt, in hügeliger Grassteppe. 
m 1. April verließen wir Irumu. Da 
Herr Kirschstein sein Eintreffen auf Mitte März 
angekündigt hatte und mehrere unserer Briefe 
unbeantwortet geblieben waren, so erregte sein 
Schweigen Besorgnis, die sich wenige Tage später 
als gerechtfertigt bestätigte. Auf dem Ka- 
rissimbi, dem mächtigsten Vulkane des Kivu- 
gebietes, hatte ein schwerer Schneesturm mit 
Hagelschlag die Hälfte seiner Karawane dahin- 
gerafft. Ihn selber fesselten ein heftiges Fieber 
und die bei der Rettungsarbeit überstandenen 
Strapazen noch längere Zeit ans Bett. Ich lasse 
seinen Bericht im Wortlaut folgen: 
„Am 19. Februar erstieg ich den Gipfel 
dieses gewaltigen Vulkanriesen und sichtete trotz 
des herrschenden Nebels südöstlich vom Haupt- 
kegel, am Ende des sogen. „Rückens“, einen 
weiten, auf der Herrmannschen Karte nicht ver- 
zeichneten Krater des Karissimbi. Ich beschloß 
daher die Begehung des „Rückens“ und die nähere 
Untersuchung dieses bisher noch unbekannten 
Südost-Kraters. Die nächsten Tage waren der 
Erforschung des West= sowie Ost= und Nordost- 
hanges des Hauptkegels gewidmet, die zu inter- 
essanten Ergebnissen führte. Am 24. Februar 
endlich erreichte ich den Ostrand des neuen 
Kraters und bezog hier Lager. Der imposante, 
weite Krater (Durchmesser etwa 1½ km) ist 
ganz von einem Hochmoor erfüllt, aus dessen 
Mitte sich ein kleinerer Bulkankegel mit nach 
innen steil zu einem prächtigen klaren Kratersee 
abfallenden Wänden erhebt. Einige weitere 
Kraterseen befinden sich im südöstlichen bzw. nord- 
westlichen Teil des ebenen Kraterbodens. 
Am 26. Februar waren meine Arbeiten auf 
dem Karissimbi beendet. Mit dem freudigen 
Bewußtsein, daß die ausgestandenen Strapazen 
und Mühen nicht umsonst gewesen waren, sondern 
mir schöne und reiche wissenschaftliche Ergebnisse 
eingebracht hatten, brach ich mein Lager auf dem 
  
Ostrande des Branco-Kraters ab, um den Ab- 
stieg zu beginnen. Da wir um die Südseite des 
Berges mußten, beschloß ich, den kürzeren Weg 
quer durch den Branco-Krater zu wählen, an- 
statt ihn zu umgehen, was für uns einen Umweg 
von zwei bis drei Stunden bedeutet haben würde. 
Glücklich hatten wir denn auch die größere Hälfte 
des Sumpfes passiert, als plötzlich, fast aus 
heiterem Himmel, ein ungewöhnlich starker Hagel- 
schauer und dichter Nebel einsetzten. Die Tempe- 
ratur sank in wenigen Augenblicken auf Null Grad 
Celsius herab. Und dann brach ein Schneesturm 
los — von einer derartigen Heftigkeit, wie ich 
sie im tropischen Afrika nicht für möglich gehalten 
hätte, wenn ich eben nicht selbst Zeuge davon 
geworden wäre. Vergebens versuchte ich meine 
Leute zum Weitermarschieren anzutreiben; wußte 
ich doch, daß das Liegenbleiben im eiskalten 
Sumpfwasser, noch dazu ohne den Schutz von 
Bäumen und ohne die Möglichkeit, Feuer machen 
zu können, für uns alle den sicheren Tod be- 
deuten würde, während uns andererseits, kaum 
eine Stunde entfernt, der mit Bäumen bestandene 
Kraterrand winkte, der uns Unterschlupf und 
Rettung gewähren konnte. Aber ich hatte nicht 
mit der Unvernunft des Negers gerechnet! Die 
Leute versagten einfach, warfen die Lasten fort 
und erklärten, sie müßten sterben... Da half 
kein Zureden, keine Versprechungen; selbst Drohen 
blieb nutzlos. „Wir müssen sterben,“ tönte es 
als einzige Antwort im Chor zurück. Was war 
da zu machen? Ein verzweifelter Moment! Mit 
Aufbietung des letzten Funkens Willensstärke 
kämpfte ich mich mit meinen beiden Askaris und 
einigen wenigen Leuten, bis zu den Knieen im 
eiskalten Wasser watend, durch Schnee und Sturm 
geradenwegs zum Kraterrand durch. Hier er- 
richteten wir im Schutz der Bäume in Eile ein 
Notlager und machten Feuer. Dann ging es an 
das Rettungswerk. Immer wieder drang ich, 
nur von den beiden Askaris begleitet, in den 
weglosen Sumpf vor, einen Unglücklichen nach 
dem anderen brachten wir so zum rettenden 
Lagerfeuer. Die Lasten sollten liegen bleiben, 
hatte ich befohlen; wenn nur die Menschen ge- 
rettet werden. Aber schließlich versagten auch 
uns die Kräfte. „Herr, wenn wir noch einmal 
hinaus sollen, dann kommen wir nicht mehr 
lebend zurück; wir können nicht mehr!“ erklärten 
mir die Askaris, und ihr Anblick sprach nur zu 
deutlich für die Wahrheit des Gesagten. Diese 
Braven hatten wirklich alles Menschenmögliche 
geleistet; jetzt waren sie am Ende ihrer Kräfte 
angelangt. Die anbrechende Dunkelheit mußte 
zudem jeden weiteren Rettungsversuch aussichts- 
los machen, da die infolge des hohen Schilf- 
grases unsichtbaren, nahezu erstarrten Unglück-
        <pb n="755" />
        W 673 20 
lichen überhaupt nicht mehr auf unsere Anrufe 
zu antworten vermochten. Es blieb uns somit 
nichts anderes übrig, als sie bis zum nächsten 
Morgen ihrem Schicksal zu überlassen. 
Völlig durchnäßt, ohne Zelt, die vor Er- 
regung und Kälte zitternden Glieder nur in eine 
Decke gehüllt und eng aneinander geschmiegt — 
so verbrachten wir eine schlaflose Nacht am 
Lagerfeuer, um bei Morgengrauen (es war wie 
zum Hohne ein prächtiger, sonniger Morgen!) 
gleich wieder an die Bergungsarbeit zu gehen. 
Ich sage Bergungsarbeit — nicht Rettungs- 
arbeit! Denn, was es nach dieser Nacht noch 
zu retten gab, war herzzerreißend wenig. Nur 
einige wenige der Unglücklichen zeigten noch eine 
Spur von Leben; sie konnten gerettet werden. 
Die anderen alle — zwanzig an der Zahl, d. h. 
nahezu die Hälfte meiner gesamten Ka- 
rawane — lagen als Leichen im Schnee, 
die Finger tief in den sumpfigen Boden einge- 
graben, die Gesichter im Todeskampfe gräßlich 
verzerrt. Ein furchtbarer Anblick für uns andere, 
die wir zu ihrer Rettung zu spät kamen! 
Die Lasten mußten liegen bleiben, darunter 
das gesamte photographische Material und meine 
wissenschaftlichen Sammlungen. Wer sollte sie 
schleppen? Wir selber waren ja halbe Leichen. 
Später haben sie dann die Träger geholt. Ich 
selbst konnte mich an dieser Arbeit nicht mehr 
beteiligen. Ein schweres Fieber hielt mich ans 
Bett gefesselt.“ 
r— 
r— 
Dieser bedauerliche Vorfall gibt ein krasses 
Beispiel für den Fatalismus und die hierdurch 
erzeugte Energielosigkeit des Negers in Situa- 
dionen und Gefahren, in denen er den Ausgang 
nicht übersieht oder wo ihn nur schnelles Erfassen 
der Situation und besonnenes eigenes Handeln 
renen können. „Amri yo mungu"“ (Gottes Fü- 
gung) ist dann die Parole, die ihn jeder Üüber- 
redungskunst und jedem Versuche, ihn aus seiner 
Lethargie aufzuwecken, trotzen läßt. „Amri yo 
mungu“, es ist göttlicher Wille, daß wir sterben 
sollen, also sterben wir. Der Laie könnte dies 
für fromme Regung oder Unterwerfung unter 
göttlichen Willen halten; dem ist aber durchaus 
nicht so. Die angewandte Formel ist lediglich 
eine von Jugend auf gehörte und von Urväter- 
zeit überkommene Redensart, in die sich der 
Stumpffinn des Negers in ähnlichen Fällen wie 
dem oben genannten kleidet, wo nur eigene 
Initiative helfen kann. Daß dieser Stumpfsinn 
durch sachgemäße Behandlung, unter der ich Ge- 
rechtigkeit gepaart mit Strenge verstehe, sehr wohl 
überwunden werden kann, zeigt das mustergültige 
energische Vorgehen der beiden Askari, von denen 
ich — das trifft auf die Mehrzahl der Askari 
  
zu, die uns fast ein Jahr begleiteten — manch 
schönen Zug von Besonnenheit und mutvollem 
Vorgehen in der Gefahr erzählen könnte. 
Ich sandte Kirschstein sofort einen Brief über 
Mowambi nach Beni, um ihn zu veranlassen, 
von dort auf direktem Wege zu uns zu stoßen. 
# 
Doch zurück zu unserer Route. 
Eine für Urwaldverhältnisse gut gehaltene 
Straße führt von Etappe zu Etappe, wie sie 
über die ganze Länge des Weges von Irumu 
nach Stanleyville in wechselnden Abständen von 
15 bis 29 km angelegt sind. Eine endlose 
Menge mehr oder minder zusammengebrochener 
Brückengebilde, die die Passage über Flußläufe 
und sumpfige Stellen erleichtern sollen, zwingen 
den nervös werdenden Reiter, sein Maultier 
immer wieder zu verlassen und ebenso oft zu 
besteigen, da ein sicheres Passieren für die Tiere 
meist nur neben den Brückenstegen möglich ist 
oder ein umgestürzter Baumriese den Weg ver- 
sperrt. 
In allen Etappen wohnen sogen. Arabisés, 
von den Leuten Munguana genannt, von Arabern 
„trainierte"“, vielfach aus Mangana oder von der 
Ostküste stammende Leute, die noch mit Arabern 
oder Indern jenseit der Grenze in mehr oder 
minder inoffizieller „Beziehung“ stehen, d. h. auf 
kaum sichtbaren Pfaden manchen Elfenbeinzahn 
und manche Last Kautschuk über die Grenze 
gehen heißen, ohne daß es der Regierung bei 
der ungeheuren Ausdehnung des Waldes möglich 
ist, diesem Schmuggel wirksam zu steuern. Offiziell 
liegt ihnen die Proviantausgabe bei durchziehen- 
den Karawanen und die Leutegestellung für den 
Karawanenverkehr von Irumu zum Kongo und 
zurück ob. Infolgedessen find bei allen Etappen 
Bananenpflanzungen angelegt, die zur Ernährung 
dienen und ständig vergrößert werden. Die all- 
abendlich austretenden Elefanten stiften hier 
großen Schaden, so daß der Chef der Etappe 
gezwungen ist, jede Nacht durch eine Wache die 
Dickhäuter mit lautem Geschrei verscheuchen zu 
lassen. Der Reichtum an diesen Tieren muß 
ganz ungeheuer sein und ist bei einem Territorium 
von der vielfachen Größe des Deutschen Reiches 
wohl nach Hunderttausenden zu schätzen. 
Der Wald steckt auch voll der Pygmäêen, 
der diebischen kleinen Mombutti, die den Mun- 
guana viel zu schaffen machen und sich mit einer 
Dreistigkeit sondergleichen ihrer Reisvorräte be- 
mächtigen. Mörderische lberfälle wie früher sind 
neuerdings nicht mehr vorgekommen. 
In Songola gelang es uns nach längerem 
Schauri, ein weiteres Okapi-Fell zu erhalten, 
dessen Träger ebenfalls von den Mombutti erlegt 
wurde. Die Ausdrücke für diese große Antilope
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        ## 674 20 
wechseln ständig: „Okapi“ und „Kenge“ sind die 
gebräuchlichsten, doch hörten wir auch den Namen 
„Alabi“, während in anderer Gegend mit Kenge 
wiederum die große Streifen-Antilope, das Soli, 
bezeichnet wird. Eine Abbildung des Okapi 
Johnstoni, die ich in Mowambi einigen Mombutti 
zeigte, erkannten sie sofort und nannten sie ein- 
stimmig „Kenge“. „Okapi“ und „Alabi“ war 
unbekannt, während die Pygmäen bei Beni nur 
die Namen „Okapi“ und „Kwapi“ gebrauchten. 
„Kenge“ tritt erst bei Irumu auf. 
Außer einigen neuen Fellen lieferte der 
Wald eine schöne Kollektion aus der gefiederten 
Welt und wirbellose Tiere in Mengen. Unter 
den verschiedenen Arten Affen, die täglich auf 
den Asten der hohen Bäume zu finden sind, ist 
die Erlegung einer schwarzen Mangabe sowie 
zweier verschiedener Colobus-Arten bemerkens- 
wert, von denen die eine nur wenige weiße 
Büschel an der Schulter zeigt, die andere mit 
zwei weißen Rückenstreifen sich mehr der Kili- 
mandscharo-Form nähert. Einige silbergraue 
Zierböckchen von der Größe eines Hasen, die von 
den Eingeborenen vielfach in Schlingen gefangen 
und oft lebend angeboten werden, versuchten wir 
in der Gefangenschaft zu halten. Trotz guter 
Nahrungsaufnahme und völliger Zahmheit, schon 
nach einem Tage, waren sie jedoch (bis auf ein 
Exemplar) nicht durchzubringen. 
Auch die Fischerei auf dem Zturi, dem 
Schari sowie allen größeren Flußläufen lieferte 
recht interessante Resultate. Barben, Karpfen- 
lachs= und Zahnkarpfen sowie Welse verschiedenster 
Form bilden das Hauptkontingent, während im 
Unterschiede zu den zentralafrikanischen Seen die 
dort vorherrschenden Cromiden hier ganz zurück- 
treten. Da hier auch ferner die Ethnographie 
nach dem Aruwimi zu wieder anfängt, reicher 
und interessanter zu werden, so scheint die Reise 
zum Kongo recht lohnend zu sein. 
Am 10. April erreichten wir Mowambi, 
einen kleinen, vom Walde umrahmten, hoch über 
dem Ituri gelegenen Posten. Der Strom rauscht 
hier in mächtiger Breite und starker Strömung 
über klippenreichen Grund dahin und führt jetzt 
in der mittleren Regenzeit viel Wasser. Die 
Regenzeit hat uns bis jetzt gnädig verschont, 
wenn schon einige echte Tropengewitter uns nicht 
erspart geblieben sind. Nach den Beobachtungen 
des hiesigen Chef de poste, eines Bulgaren, der 
uns hier in zuvorkommender Weise einige Tage 
Aufenthalt verschönte, fällt die Hauptzeit des 
nassen Elements in die Monate August bis Ok- 
tober — im Gegensatz zu Beni und dem dem 
Walde angrenzenden östlichen Gebiete, wo die 
Zeit von etwa Ende Februar bis Mai zu der 
regenreichsten gerechnet wird. 
  
In wenigen Tagen hat bei Awakubi der 
Fußmarsch sein Ende gefunden. Nach vierzehn- 
tägiger Reise hoffen wir — in Booten den Aru- 
wimi abwärts fahrend —, Basoko am Kongo 
zu erreichen, wo uns der Dampfer erwartet, der 
uns zur Westküste des Kontinentes tragen soll. 
II. 
Mit der Ankunft in Awakubi am 22. April 
hatten die Fußmärsche ihr Ende erreicht. Hier 
lag eine Anzahl Kanus bereit, um uns den 
Aruwimi hinunter bis zum Kongo zu tragen, 
den wir in etwa zehntägiger Fahrt zu erreichen 
hofften. In dem freundlichen, großen Posten 
blieben wir eine Weile, teils in der Hoffnung, 
von unserem Geologen Kirschstein von dem seit 
der Unglücksmeldung auf dem Karissimbi jede 
Nachricht fehlte, ein Lebenszeichen zu erhalten, 
dann auch, um den Rest der aus Ostafrika mit- 
geführten Träger, sowie die Askari abzumustern, 
die von hier aus den Heimweg an die Ostküste 
antreten sollten. Eine neue Eskorte stellte uns 
der Kommandant Engk von der 2one de l’haut 
Ituri. Für Leutnant v. Wiese gab es wieder 
einmal harte Arbeit. Auf ihm hatte während 
der ganzen Dauer der Safari die schwere Bürde 
der inneren Verwaltung unserer Karawane ge- 
legen; sein Amt war es gewesen, die schwierige 
Frage der Verpflegung der 700 Leute zu lösen, 
einen großen Teil der geschäftlichen Korrespondenz 
zu erledigen und die ungezählten täglichen Schauri 
und Streite zu schlichten, die, weil sie oft wegen 
der unnötigsten Sachen ausbrechen, selbst den 
ruhigsten Mittelenropäer zur Verzweiflung rreiben 
können. Daß wir niemals in ernste Schwierig- 
keiten geraten sind, hatten wir allein seinen um- 
sichtigen und weitausschauenden Dispositionen zu 
danken. Hier galt es nun, alle Verpflichtungen 
und Korrespondenzen, die uns noch mit dem 
Osten verbanden, zum Abschluß zu bringen, so- 
wie den dortigen Firmen längere Instruktionen 
über die Rückreise der via Entebbe heimkehren- 
den Herren, über Lohnauszahlung der Träger 
und Askari, Transport der Sammlungen usw., 
zu erteilen. Die Dienstbücher der Leute mußten 
ausgefüllt, sowie deren Verpflegung für den Rück- 
marsch sicher gestellt werden. Mit der Entlassung 
des übrig gebliebenen Trägermaterials und der 
Soldaten war Wiese somit von einem großen 
Teile seiner Sorgen befreit. Eine Parade über 
die Expeditionstruppen, bei der ich ihnen für ihre 
treuen Dienste dankte, bildete die kleine Ent- 
lassungsfeier. Bald darauf marschierten die 
Braven, von viel Volks aus den Weg geleitet 
und von den zurückbleibenden Boys heimlich be- 
neidet, unter Hörnerklang in ihre Heimat ab.
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        675 0 
Awakubi ist wohl der größte Posten am 
Iluri-Aruwimi, in einer der reichsten Kautschuk- 
gegenden gelegen. Eine gewisse „Kautschuk- 
Müdigkeit"“ der Bevölkerung, deren nachgerade 
drohender Charakter die Entsendung von Truppen 
in die nördlichen Gebiete notwendig gemacht hat, 
brachte jedoch seine reichen Einnahmen in letzter 
Zeit erheblich zurück. Der Ort zählt mehrere 
tausend Einwohner und auch einige Araber als 
letzte Repräsentanten dieses einst Afrika beherr- 
schenden Volkes. Eine hohe, schattige Palmen- 
allee führt zur nahen Mission der Sacré Coeur, 
auf deren geräumigem Grundstück sich ein nettes, in 
den Urwald eingebautes, noch unfertiges Wohnhaus 
und eine überraschend stattliche Kirche erheben. 
Auf dem Wasserwege besuchten wir ferner 
eine größere Fantumiaplantage. Wie überall 
am Kongo das Kautschukplantagenwesen noch in 
den Kinderschuhen steckt, so ist auch diese Pflan- 
zung sehr jung; ihre Zukunft liegt noch völlig 
im Dunklen und über ihren Nutzwert wird in 
frühestens sieben bis acht Jahren zu reden sein. 
Doch in Voraussicht des später notwendig ein- 
tretenden Rückschlages auf den verderblichen, jetzt 
noch allgemein üblichen Raubbau hat der Kongo- 
staat durch zahlreiche Neupflanzungen rechtzeitig 
energische Maßregeln gegen eine gänzliche Ver- 
wüstung und Ausbeutung des Waldes getroffen. 
Bald darauf traten wir die Bootreise auf dem 
Aruwimi an. Ein kurzer Ritt brachte uns durch 
das lange Dorf bis unterhalb der hier starken 
Stromschnellen, wo die Boote lagen. Eine viel- 
lausendköpfige Menge krönte das terrassenförmige 
Ufer und bot im glitzernden Sonnenlicht ein 
glänzendes Bild. 
Die Boote gleichen in der Form den auf 
dem Kivu und den nördlichen Seen gebräuch- 
lichen, sie sind aber bedeutend größer und ge- 
währen Raum für den Europäer, etwa 20 Lasten, 
die Boys, einige Askari und noch für 20 Ru- 
derer. Als die kleine Flottille von 17 Booten 
endlich abstieß, gab es einen Moment unglaub- 
lichster Unordnung. Boote stießen aneinander, 
Menschen wurden gequetscht, falsch eingeteilte 
Ruderleute übersprangen eine Menge Boote, das 
ihnen zugeteilte mit wilden Gesichtern suchend, 
Europäer dirigierten und Schwarze taten in der 
allgemeinen Verwirrung das Gegenteil von dem 
Befohlenen, während ohrenbetäubendes Geschrei 
vom Ufer her die Luft erfüllte. Dann löste sich 
das Chaos. Es gewährte einen herrlichen An- 
blick, die muskulösen, fettglänzenden Gestalten, 
deren Kopf eine mit Rotholz bemalte Kappe oder 
eine hohe Affenfellmütze schmückte, im Gleichtakt 
ihre schön geschnittenen, kupferverzierten Ruder 
durch das Wasser ziehen zu sehen, während das 
Boot pfeilschnell über die glatte Fläche des tief- 
  
dunklen Wassers dahinglitt. Die Arbeit begleitet 
meist ein überaus melodischer Gesang, in dem alle 
möglichen Variationen wiederkehren; es war mir 
stets ein hoher Genuß, während die üppige tropische 
Waldszenerie in stetem Wechsel an dem Auge vor- 
überglitt, im dolce kar niente dem Wohlklang 
dieser oft fast schwermütigen Melodien zu lauschen. 
Der erste Tag brachte uns nach sechsstündigem 
Rudern bis an die Fälle von Bosubangi. Hier 
wurden alle Lasten ausgeladen und die Fälle 
auf dem Landwege umgangen, während die leeren 
Boote einzeln, nur mit zwei Mann besetzt, den 
Fall passieren mußten. Wenn auch die Tiefe des 
Falles durch den hohen Wasserstand gemildert 
wurde, so war diese Passage doch durchaus nicht 
gefahrlos. Einzelne Boote verschwanden fast im 
Gischt, doch verhinderte die Geschicklichkeit der 
Bootsführer eine Katastrophe. 
Weniger gut ging es am nächsten Tage, an 
dem sich ein bedauerlicher Unfall ereignete. In 
einer an sich unbedeutenden Stromschnelle kenterte 
infolge Aufstoßens auf einen Felsen das Boot 
des Unteroffiziers Czeczatka; die Insassen ver- 
schwanden sofort in der starken Strömung. Einigen 
gelang es zwar, sich an Felsstücke anzuklammern, 
Ceczatka konnte durch Zufall die Hand eines 
Mannes erfassen, der den Kiel des festgeklemmten 
Bootes erklettert hatte; ein Soldat aber und vier 
Ruderer fanden ihren Tod in den Wellen. Ein 
Zelt, ein Gewehr, Munition und ein Blechkoffer 
waren ebenfalls verloren. Die Bergungsarbeiten 
der Überlebenden nahmen dann noch längere 
Zeit in Anspruch. Da die folgende Schnelle für 
beladene Boote völlig unpassierbar war und das 
Aus= und Einladen der Lasten sowie die Um- 
gehung der gefährlichen Passage viel Zeit er- 
forderte, lagerten wir im Walde hart am Fluß, 
an einem Platz mit prachtvollem Blick auf den 
gewaltigen Strom. An diesem Tage sahen wir 
mehrere Elefanten. Da es meist geringere Tiere 
waren, wollte ich nicht schießen, sondern fuhr 
dicht an einen Einzelgänger heran, den ich mit 
Tele-Apparat mehrmals photographierte. Große 
Mengen fliegender Hunde zogen abends kreisend 
über das Lager. Die erlegten Exemplare zeigten 
dieselbe Form wie am Kivu. 
Die Ankunft in Bonili am Tage darauf 
trennte uns von unserem bisherigen Begleiter, 
Kommandant Engk, der auf seinen Posten nach 
Awakubi zurückkehrte. Die Europäerposten am 
Aruwimi bestehen alle aus mehr oder weniger 
geschmackvollen Ziegelhäuschen und sind durch- 
schnittlich mit einem bis zwei Beamten besetzt. 
Ihr Zweck ist die Gewinnung von Kautschuk und 
Elfenbein. Auf den größeren wird eifrig Plan- 
tagenbau getrieben. Während die Kaffceernte 
lediglich für den Selbstverbrauch in Frage kommt, 
3
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        W676 20 
wird Kakao exportiert. Eine Kalamität bildet 
auch hier die Arbeiterfrage. Steter Mangel an 
Arbeitern schädigt die Unternehmungen schwer. 
So verfügte eine Pflanzung von 1800 Hektar 
nur über 300 Arbeiter, eine andere über noch 
weniger. Bedenkt man, daß der Wald erst aus- 
geschlagen, die Schattenzweige der übrigbleiben- 
den Bäume gekappt werden müssen, daß ferner 
das mit unglaublicher Schnelligkeit empor- 
wuchernde Unkraut fast allen Anstrengungen 
spottet, eine heute gereinigte Partie z. B. in vier 
Wochen bereits wieder meterhoch überwachsen ist, 
so kann man die Sorgen der verantwortlichen 
Beamten begreifen. Die Arbeiter werden vom 
Staate meist für ein Jahr engagiert. Die Pro- 
dulte werden per Kanu den Aruwimi herunter- 
geschafft. Manches Boot geht hierbei in den 
Schnellen verloren. 
Der Fluß hat, abgesehen von wenigen durch 
bewaldete Inseln bedingten Verengungen, eine 
stattliche Breite, die zwischen 400 und 1000 m 
schwankt; er gewinnt dann ein seenartiges Aus- 
sehen. Seine gewaltigen Wassermassen können 
sich also mit denen der größten europäischen 
Ströme messen. Wir befuhren ihn zur Zeit der 
kleinen Regenperiode, die sein Niveau um 1 m 
gehoben hatte und ein schnelles Vorwärts- 
kommen ermöglichte. Seine vielen Stromschnellen 
schalten ihn jedoch aus der Reihe der schiffbaren 
Flüsse aus. Ein Dampferverkehr findet nur in 
Einem untersten Laufe statt. Gefährlich bleibt 
die Passage durch die Schnellen stets. Mit dem 
Berlust von einigen Booten wird sogar etats- 
mäßig gerechnet. Eine unangenehme Stelle hatten 
wir unterhalb Kalagwa zu überwinden. Da 
sich der Fluß hier durch klippenreiche Inseln 
windet, werden diese Schnellen sehr gefürchtet. 
Jedes Boot nahm daher im genannten Neger- 
dorf einen mit den Eigentümlichkeiten des Wassers 
vertrauten Piloten an Bord. Während die an- 
deren Boote glücklich durch die Wellen und den 
schäumenden Gischt des reißenden Stromes hin- 
durchsausten, gerieten die Boote des Leutnants 
v. Wiese und des Dr. Schubotz in Gefahr. Zwi- 
schen unsichtbaren Felsen eingeklemmt, neigten sie 
sich bedenklich auf die Seite. Erst nach längeren 
Bemühungen gelang die Befreiung aus dieser 
mißlichen Lage. 
Die imposantesten Katarakte sahen wir bei 
Panga, das wir am 2. Mai erreichten. Diese 
Fälle haben gewaltige Höhen, das Brausen der 
sich überstürzenden Wassermenge erfüllt weithin 
die Luft. Sie werden nur durch einzelne be- 
waldete Felsstücke getrennt und nehmen sonst die 
gesamte Breite des Stromes ein. Im Lichte der 
scheidenden Sonne boten fie ganz prachtvolle, 
malerische Motive, die wir mit vorzüglich ar- 
  
beitenden Apparaten nach Möglichkeit festzuhalten 
versuchten. Da die Katarakte für unpassierbar 
gelten, wechselten wir hier Boote und Mann- 
schaft. Im Geiste nahm ich Abschied von meinem 
schönen Kanu, das mich seither trotz eines ganz 
hübschen Leckes sicher getragen hatte. Um so 
größer war meine Überraschung, als ich es am 
Nachmittag unter den neuen Booten jenseits des 
Falles wohlbehalten vorfand. Die Leute hatten 
es fertig gebracht, das Boot an langen Lianen 
und Tauen vom Ufer aus durch den tosenden 
Fall zu dirigieren. 
In Panga machten wir ferner die Bekannt- 
schaft des im Kongostaat berühmten Entdeckers 
der Kilo-Goldminen, Mr. Hannam, eines ge- 
borenen Anstraliers. Er prospektierte auch hier 
mit zwei Agenten auf südlich gelegenen Inseln. 
Die bisherigen Goldfunde scheinen auch hier zu- 
friedenstellend zu sein. 
Die Gegend war am 5. April von einem 
stärkeren Erdbeben heimgesucht worden, das, in 
Richtung Nordost nach Südwest laufend, einigen 
Bauten verderblich geworden war. In der Mauer 
des Messegebäudes klaffte noch ein gewaltiger Riß. 
Menschenleben aber waren nicht zu beklagen. 
Am folgenden Morgen war es eisig kalt; 
dichter Nebel hinderte jeden Ausblick, dazu hatten 
wir eine fast achtstündige Fahrt, so daß der Lager- 
platz Banalia freudig begrüßt wurde. Eine 
lange, aber wenig Wasser führende Stromschnelle 
nimmt vor dem Posten die Breite des Flusses 
ein, der zahlreiche Muschelbänke enthält. Viele 
Leute betreiben dort die Fischerei, indem sie 
mehrere Minuten unter Wasser bleiben und so 
die Muscheln von den Bänken schlagen. 
Hier legten wir einen Ruhetag ein, den Leut- 
nant v. Wiese zum Sammeln ethnographischer 
Gegenstände, Dr. Schubotz und Mildbread zur 
Vervollständigung der zoologischen Sammlung 
(insbesondere durch Fische aus dem Aruwimi) 
und zur Erlangung umfangreichen botanischen 
Materials benutzten. Von den Eingeborenen 
wurden uns zwei lebende Antilopen gebracht, die 
aber nicht zu erhalten waren. Am Nachmittag 
erhielt ich noch den Besuch des italienischen 
Leiters eines zwei Stunden entfernten, im Walde 
gelegenen Postens, dessen Kautschukerträge eben- 
falls unter den obenerwähnten Umständen leiden, 
der sich sonst aber recht nützlich erwiesen hat. 
Die Fauna war während der Flußreise recht 
ärmlich gewesen. Außer einigen weiteren Ele- 
fanten, von denen einer vor uns das Flußbett 
durchschwamm, während ich einen anderen er- 
legte, sichteten wir nur wenige Flußpferde und 
Krokodile. Einige Flüge Papageien zogen wieder- 
holt über uns dahin, doch schien das Leben auf 
den Bäumen sonst fast erstorben. Das Tierleben
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        W 677 20 
spielt sich eben hier am Tage im Innern des Waldes 
ab; nur des Nachts oder am frühen Morgen 
sieht man die Ufer belebter, ehe das Wild nach 
erfolgter Tränke in den Schatten des schützenden 
Dickichts zurücktritt. 
Der 8. Mai brachte uns nach Dambuya, 
das den Endpunkt des Katarakts bildet und mit 
Basoko durch einen Dampfer verbunden ist. 
Auch dieser letzte Tag im Kanu sollte nicht ohne 
Unfall vorübergehen. Das Boot meines Dieners 
Weidemann, unseres Faktotums im verwegensten 
Sinne des Wortes, geriet auf einen Fels, legte 
sich fast völlig auf die Seite und lief zur Hälfte 
voll Wasser, so daß seine Insassen unsanft hinaus- 
geschlendert wurden. Da dies Boot zufällig das 
letzte war, so wurde sein Mißgeschick nicht be- 
merkt, und es dauerte eine ganze Weile, ehe Ein- 
geborene aus einem in der Nähe gelegenen Dorf 
sich entschlossen, den heftig Rufenden und Winken- 
den Hilfe zu bringen. Wenn auch das Boot 
nach vielen Stunden ans Ufer geschafft und 
schließlich zur Weiterfahrt verwendet werden 
konnte, so waren doch eine Anzahl Vorräte, Pa- 
tronen und Briefschaften sowie über tausend zum 
Glac noch unbelichtete Platten unwiederbringlich 
ahin. 
Die Nachricht von der voraussichtlichen An- 
kunft des Dampfers, der „Délivrance“, ließ aber 
den Zwischenfall bald vergessen — und als noch 
am Abend in der Ferne der Pfiff der Dampf- 
bfeife ertönte, lief alles in hellster Aufregung ans 
Ufer, um sich an dem langentbehrten Anblick 
eines regulären Dampfers zu erfreuen. 
Mit Dr. Mildbread und dem chef de poste, 
Mr. Lemoine, einem drolligen, gemütlichen 
Kanze, besuchte ich noch eine große Landolphia- 
plantage, die wir in zwei Marschstunden er- 
reichten, und die der Direktion eines Deutsch- 
Schweizers untersteht. 
Diese ausschließlich Lianen enthaltende junge 
Pflanzung ist teils in lichteren Bestandteilen des 
Waldes angelegt, teils auf gerodeten Plätzen; 
die letzteren gewähren der Sonne freien Zutritt 
und scheinen den Pflänzlingen zuträglicher zu sein. 
a die Liane aber ungeheuer langsam wächst 
und bis zur Ernte bzw. ersten Anzapfung min- 
destens 20 Jahre vergehen, so hat der Staat der 
Unrentabilität und der großen pekuniären Opfer 
wegen alle weiteren Versuche eingestellt und sich mit 
der Anpflanzung von Kautschukbäumen begnügt. 
Mittlerweile waren alle Lasten an Bord der 
„Délivrance“, eines kiellosen Heckraddampfers, 
verstaut, der bei voller Ladung etwas über 1 m 
Tiefgang aufweist. Wir rüsteten zur Abfahrt. 
An dem Platze, wo Stanleys Lager einst ge- 
standen, gingen wir an Bord. Auf der Brücke, 
dem einzigen Platz für Passagiere, machten wir 
  
es uns auf einem Raum von 1½ m Breite und 
3m Länge „bequem“. Nach wenigen Stunden 
flotter Fahrt, bei welcher der Sandbänke wegen 
ständig im Zickzack über den Fluß manövriert 
wurde, gingen wir beim Posten Mogandje an 
Land und verbrachten dort nach einem anregen- 
den Abend im Kreise liebenswürdiger belgischer 
Herren die Nacht. Früh ging es dann nach herz- 
lichem Abschied weiter in Begleitung des bis- 
herigen chef de poste, Mr. Bisteau, der den 
Heimatsurlaub antrat. Alle cheks und eine 
Menge Volks war zu seinem Abschied herbei- 
geeilt; man konnte den braven Burschen ehrliche 
Betrübnis vom Gesichte lesen, daß sie ihren 
gütigen Herrn verloren. 
Wenn wir gehofft hatten, daß wir den letzten 
Tag der interessanten Aruwimi-Fahrt ereignislos 
verbringen würden, so irrten wir. Schon nach 
zweistündiger Fahrt stießen wir mit voller Kraft 
auf einen in der Karte falsch oder gar nicht ver- 
zeichneten spitzen Fels und rissen ein gewaltiges 
Leck, durch welches das Wasser unaufhaltsam 
hereinströmte. Es blieb nichts anderes übrig, als 
den bereits bedenklich tiesgehenden Dampfer auf 
Land zu setzen. Nach einem vergeblichen Ver- 
such am bewaldeten Ufer gelang dies Manöver 
am jenseitigen Ufer dicht unterhalb eines kleinen 
Dorfes. Dies war für die Nerven unserer guten 
Boys — wir waren alle nach unten gegangen, 
um das Topgewicht zu erleichtern — doch zu 
viel. Beim Anprall sprangen alle über Bord. 
Nun wurden alle Lasten erst ausgeladen und 
dann ans Ufer geschafft, dann wurde die Not- 
reparatur begonnen. Nach wenigen Stunden schon 
erfolgte die Fortsetzung der Fahrt. Bei strahlen- 
dem Sternenhimmel und dem zanberhaften Scheine 
des vollen Mondes näherten wir uns Basoko. 
Von weitem schon grüßten die Lichter eines 
großen Dampfers, der „Flandre“, die bestimmt 
war, uns an die Westküste zu tragen. In der 
Ferne glitzerte ein Silberstreif — der Kongo. 
7 
Togo. 
Schlafkrankhelt in Togo. 
Am 31. März 1908 kam ein etwa sieben Jahre 
alter Knabe aus Djanipe in der Landschaft 
Gbele des Bezirks Misahöhe mit Drüsen- 
schwellungen, Schlafsucht, Abmagerung und ner- 
vösen Reizerscheinungen in die Behandlung des 
Regierungsarztes Dr. v. d. Hellen; dieser konnte 
durch Nachweis von Trypanosomen in dem Saft 
einer Drüse Schlafkrankheit feststellen. Bei Unter-
        <pb n="760" />
        W 678 20 
suchung von 2776 Eingeborenen in achtzehn Ort- 
schaften der Umgebung war kein weiterer Fall 
von Schlaskrankheit aufzufinden, jedoch wurde 
Anfang Mai noch ein auf einer entlegenen Farm 
erkranktes schlafkrankes Mädchen entdeckt. 
Am 13. Mai wurde aus dem Orte Salome 
der Landschaft Kpalawe des Bezirks Misahöhe 
ein erwachsener schlafkranker Eingeborener zum 
Regierungsarzte gebracht. Bei der sofort vor- 
genommenen Untersuchung der Eingeborenen 
dieses und der benachbarten Orte wurden noch 
zwei Fälle gefunden, welche Trypanosomen in 
der Flüssigkeit der Halsdrüsen erkennen ließen. 
Sämtliche fünf Kranken wurden sofort in 
Atoxylbehandlung genommen und an einem von 
Tsetsefliegen freien Orte isoliert. Auch wurden 
die sonstigen zur Verhütung von Neuansteckungen 
geeigneten Maßregeln, wie Niederschlagen von 
Busch an gefährdeten Orten zur Vertreibung der 
Tsetsefliegen, Kontrolle der Eingeborenen, Be- 
lehrung derselben über die Krankheit, sofort er- 
griffen. Ein ausführlicher Bericht des Regierungs- 
arztes Dr. v. d. Hellen wird in dem „IArchiv 
für Schiffs= und Tropenhygiene“ abgedruckt 
werden. 
Fälle von Schlafkrankheit sind in Togo schon 
einmal (1903 und 1904) und zwar damals in 
der Landschaft Buem festgestellt worden. Nach- 
dem der letzte der damals ebenfalls isolierten 
Kranken im April 1904 gestorben, waren bisher 
weitere Erkrankungen an Schlafkrankheit in Togo 
nicht bekannt geworden. 
Versuche zur Bellung der Uagana. 
Von Dr. Günther. Kaiserlichem NRegierungsarzt 
in Togo.“) 
Die Nagana ist eine Infektionskrankheit, an 
der ein großer Teil unserer Haustiere, aber auch 
Wild und Raubtiere, spontan erkranken. Künstlich 
konnten bis jetzt alle daraufhin untersuchten Säuge- 
tiere infiziert werden. 
Als Erreger der Krankheit kennt man das 
nach seinem Entdecker benannte Trypanozoon 
Brucei. Es wird durch den Stich von Tsetse- 
fliegen, durch die Glossina morsitans und die 
6 *) Aus dem „Amtsblatt für das Schutzgebiet Togo“, 
r. 14. 
  
dipes uud Gl. tachinoides von Wirbeltier zu 
Wirbeltier übertragen. In manchen Fällen mag 
diese Ubertragung lediglich auf mechanischem Wege 
stattfinden, indem die Tsetsefliege ein krankes Tier 
sticht und unmittelbar nachher ein gesundes Tier 
wieder durch Stich infiziert. Es liegt jedoch der 
Gedanke nahe, daß diese mechanische Übertragung 
der Nagana überaus selten ist, vielmehr neigt 
man zu der Ansicht, daß die Parasiten in dem 
blutsaugenden wirbellosen Tiere eine Entwicklung 
durchmachen, vielleicht ähnlich der des Haemo- 
Proteus noctune im Culex pipiens oder der der 
Malariaparasiten im Anopheles. Einige Forscher 
wollen schon im Darm und Rüssel der Fliege 
Entwicklungsstadien der Trypanosomen gesehen 
haben. Eine Kultivierung der Trypanosomen ist 
möglich, wie Novy und Mc Neal zuerst auf den 
von ihnen empfohlenen Nährboden nachgewiesen 
haben, nur müssen von Zeit zu Zeit die Trypano= 
somen auf einen frischen Nährboden übergeimpft 
werden. 
Die Inkubationszeit ist bei den einzelnen 
Tieren verschieden. Bei Ratten beträgt sie nur 
einige Tage, bei Einhufern 10 bis 14 Tage, bei 
Rindern und Kleinvieh dauert sie in der Regel 
länger. 
Das Krankheitsbild, das die Nagana bei 
unseren Haustieren hervorruft, ist sehr wechselnd. 
Die Krankheit setzt fast immer mit Fieber ein, 
das jedoch bald abfällt, um nach kurzer Zeit 
wieder zu steigen. Mitunter beobachtet man auch 
perpetuelles Fieber. Bei Pferden, Eseln, Kamelen 
und Hunden treten in der Regel an der Bauch- 
seite, Unterbrust, Maul und Augenhöhlen Odeme 
auf. Bei Rindern und beim Kleinvieh fehlen 
meist Anschwellungen, dagegen tritt bei ihnen die 
Abmagerung mehr in den Vordergrund. Bei 
einzelnen Tierarten beobachtet man auch fast 
regelmäßig Konjunktivitis und Keratitis, auch 
Rhinitis. Häufg fällt auch eine gewisse Steifigkeit 
im Kreuz und der Hinterhand der Tiere auf. Im 
Blut ist der Erreger der Krankheit, das Trypano- 
zoon Brucei, enthalten. Gelingt sein Nachweis 
nicht direkt, so ist er doch immer im Blut von 
zu diagnostischen Zwecken geimpften Mäusen oder 
Ratten nachzuweisen. Die Freßlust der Tiere ist 
meist bedeutend vermindert. 
Bei der Sektion der an Nagana verendeten 
Tiere kann man oft nur Anzeichen einer perniziösen 
Anämie feststellen. Im Blut finden sich kurz 
nach dem Tode noch Trypanosomen, die dann 
rasch absterben. Die Milz ist mitunter mäßig 
vergrößert, die Lymphdrüsen und das Knochen- 
mark zeigen trübe Schwellung. Seröse Ergülsse 
von strohgelber Farbe sind im Herzbeutel, im 
Unterhautzellgewebe und an den Teilen, an denen 
Odeme nachweisbar waren, vorhanden.
        <pb n="761" />
        Die Dauer der Krankheit beträgt manchmal 
nur einige Stunden, wobei dann natürlicherweise 
Abmagerung, Odeme uff. nicht vorhanden sein 
können, erstreckt sich aber in der Regel über Tage 
und Wochen. Mitunter dehnt sich der Verlauf 
auf mehrere Monate aus. Heilungen kommen 
spontan vor, sind aber verhältnismäßig selten. 
Da die Ausrottung der Nagana von einer 
hervorragenden wirtschaftlichen Bedeutung für 
Afrika, also auch für Deutschland ist, das in 
Afrika zwei Kolonien (Kamerun und Togo) besitzt, 
in denen die Nagana vorkommt, so hat man 
schon seit einigen Jahren den Kampf gegen diese 
Seuche ausgenommen. 
Da man ja weiß, daß die Tsetsefliege der Wirt 
für das Trypanozoon Brucei ist, hat man die 
Fliegen zu bekämpfen versucht. Man kennt nämlich 
von den Lebensgewohnheiten der Tsetse die Tat- 
sache, daß sie sich nur in schattigem Gebüsch auf- 
hält. Infolgedessen hat man die mit Buschwerk 
bewachsenen Steppen niedergebrannt, wodurch 
auch die Tsetsepuppen, die sich im Boden einige 
Zentimenter tief eingraben, größtenteils ver- 
nichtet werden. In Ostafrika, wo man die Wald- 
brände verboten hat, soll die Tsetse infolgedessen 
sehr zugenommen haben. 
Man hat auch andere Maßregeln gegen die 
Nagana ergriffen, nämlich Schutzimpfungen und 
medikamentöse Behandlung der erkrankten Tiere. 
Die Erfolge, die man mit den in verschiedener 
Weise vorgenommenen Schutzimpfungen hatte, 
waren jedoch nicht befriedigend. Kleine Tiere, 
wie Mäuse, wurden durch Injektion von Menschen- 
serum geheilt. Ebensowenig kann man mit 
Sicherheit sagen, daß die bei der Behandlung 
mit Jod, Quecksilber, Chrysoidin, Bensidin, Trypan- 
rot, Malachitgrün, Brillantgrün und Fuchfin er- 
zielten therapeutischen Heilungen von allen Seiten 
einwandsfrei anerkannt werden. Sicherlich be- 
saßen oft die bei Laboratoriumsversuchen zur 
künstlichen Infektion der Tiere verwendeten Try- 
panosomen nicht die Virulenz, wie sie die Try- 
panosomen in Afrika haben. Mitunter wären 
wohl auch bei den Tieren Spontanheilungen vor- 
gekommen ohne jede Behandlung, eben weil es 
sich vielleicht um weniger virulente Stämme 
handelte, vielleicht lassen sich aber auch die Toy- 
panosomen, insofern ihre VBirulenz gesunken ist, 
durch einen Teil der obigen Mittel beeinflussen 
und lönnen so zum Verschwinden gebracht werden. 
Günstige Resultate bei der Behandlung von an 
Nagana erkrankten Tieren wurden schon mit 
Atoryl und Arsenik erzielt. 
Letteres Mittel wurde besonders von Loeffler 
und Rähs (Nr. 34 der deutschen medizinischen 
Wochenschrift vom Jahre 1907) auf Grund von 
Laboratoriumsversuchen gegen Nagana empfohlen. 
  
679 20 
Die Verfasser hatten sich durch Auflösen von 1 g 
arseniger Säure in 10 cem Normalnatronlauge 
bei Siedehitze und durch nachherigen neutrali- 
sierenden Zusatz von 10 cem Normalsalzsäure 
eine Lösung hergestellt. Diese arsenige Lösung 
wurde mit Ag. dest. im Meßzylinder aufgefüllt, 
bis sie 0,1 prozentig war, und so den Tieren 
intraperitoneal oder per os verabreicht. Die 
heilende Dosis lag bei den von ihnen angestellten 
Versuchen etwa um tiefer als die tödliche 
Dosis. Nach 3 bis 5 Verabreichungen in fünf- 
tägigen Zwischenräumen hatten die Verfasser bei 
Meerschweinchen glänzende Resultate aufzuweisen. 
Die Erfolge der Herren Loeffler und Rühs 
veranlaßten mich, den Leiter der Tropenabteilung 
des Instituts für Infektionskrankheiten in Berlin, 
Herrn Dr. Schilling, der sich gerade in Togo zur 
Vornahme von Versuchen aufhielt, zu bitten, mir 
Rinder zu überlassen, die er von Anecho nach 
Tokpli, einem Orte im Innern von Togo, hatte 
durchtreiben lassen und die dabei den Tsetsegürtel 
im Urwald passiert hatten. Herr Dr. Schilling 
ließ mir dann acht Tiere ab, von denen aller- 
dings auf dem Wege von Tokpli nach der Küste 
drei eingingen. Neben den am Leben gebliebenen 
Rindern beschaffte ich noch einige Tiere aus 
Gouvernementsmitteln. 
Es galt nun zuerst die Dosis letalis für die 
Rinder festzustellen. Eine Feststellung derselben 
pro Kilogramm Tier war mir mangels einer ge- 
eigneten Wage nicht möglich. Ich mußte also 
auf gut Glück probieren. Ich muß hier voraus- 
schicken, daß die eingeborenen Rinder wesentlich 
kleiner sind als das europäische Bieh. Sie er- 
reichen etwa nur die Größe der schweren Kälber. 
Alle Versuchstiere waren annähernd von gleicher 
Größe und Schwere. Ich fand nun, daß die 
tödliche Dosis bei ihnen zwischen 0,6 und 0,7 g. 
arseniger Säure lag. Zur Lösung der arsenigen 
Säure wurde Normalnatronlauge verwendet, in- 
dem 1 g Aeid. arsenic. in 10 cem Normal- 
natronlauge bei Siedehitze gelöst wurde. Diese 
alkalische Lösung wurde dann durch Zusatz von 
Salzsäure neutralisiert. Durch Verdünnen mit 
Wasser wurde diese Lösung 0,1 prozentig gemacht 
und in dieser Zusammensetzung dann intra- 
peritoneal infiziert. Bei Rindern hatte ich fol- 
gendes Resultat: 
Tier 1. Nach dem Erscheinen von einem 
Trypanozoon im Blut intraperitoneale Behand- 
lung; am 1. Krankheitstage 0,45 g Acid. arse- 
nicos., am 5., 10., 16. Behandlungstage 0,5 g 
Acid. arsenic. Am 19. Tage werden 2 cem 
Blut von dem Rind einer gesunden Ratte intra- 
peritoneal infiziert. Nach vier Tagen ist die Ratte 
reichlich infiziert, in jedem Gesichtsfeld sind 10 bis 
15 Trypanosomen, sichtbar. Tod des Rindes am
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        r—* 
WM 680 20 
21. Tage. Das stark abgemagerte Tier stirbt 
unter den Anzeichen perniciöser Anämie. 
Bei Tier 2 find gleichfalls wie bei allen 
anderen Trypanosomen nur spärlich im Blute 
nachzuweisen. Das Tier erhält am 1., 6. und 
11. Krankheitstage 0,35 g Aeid. arsenic., am 
17., 22. und 27. Krankheitstage 0,5 g Acid. 
arsenie. intraperitoneal. Am 29. Tage wird 
eine gesunde Ratte mit dem Blut des Tieres 
infiziert. Nach einigen Tagen enthält das Blut 
der Ratte reichlich pathogene Trypanosomen. Das 
Rind verendet am 36. Krankheitstage. 
Tier 3 erhält am ersten Krankheitstage 0,4g, 
am 5, 10. und 15. je 0,5 g Aeid. arsenic. 
intraperitoneal, am 17. Krankheitstage geht das 
Tier ein. 
Dem Tier 4 werden am 1., 6., 11., 17., 
22., 28. Krankheitstage 0,45 g Acid. arsenic. 
infiziert. Am 37. Krankheitstage ist das Tier 
tot, nachdem noch vorher in seinem Blute durch 
Tierversuch Trypanosomen nachweisbar waren. 
Tier 5 erhält am 1. und 6. Krankheitstage 
0,3, am 11., 16., 21., 26. Krankheitstage 0,1 g 
Acid. arsenic. intraperitoneal. Das Tier ver- 
endet am 42. Krankheitstage, nachdem noch vor 
seinem Tode Trypanosomen in seinem Blute 
vorhanden waren. 
Das ungünstige Resultat dieser Versuche ver- 
anlaßte mich, nun am Meerschweinchen und an 
der Ratte die Wirksamkeit der arsenigen Säure 
nachzuprüfen. Die zu den Versuchen verwendeten 
Ratten und Meerschweinchen waren zum Teil mit 
dem Blute der kranken Rinder, zum Teil mit 
dem Blute von zwei an Nagana erkrankten 
Pferden infiziert worden. Das Ergebnis der 
Versuche war folgendes: 
Meerschweinchen 1. 430 g schwer. Am 1., 
6., 11., 16. Krankeitstage mit je 2 cem einer 
0,1 prozentigen Arseniklösung infiziert. Tot am 
18. Krankheitstage. Blut noch trypanosomen- 
haltig. 
Meerschweinchen 2. 470 g schwer. Am 1. 
und 6. Krankheitstage mit je 2 cem einer 0,1 pro- 
zentigen Arseniklösung infiziert. Tot am 8. Tage. 
Meerschweinchen 3. 390 g schwer. Am 
1. Krankheitstage mit je 2 cem einer 0,1 pro- 
zentigen Arseniklösung infiziert. Tot am 4. Krank- 
heitstage. 
Meerschweinchen 4. 320 g schwer. Am 1., 
6., 11. Krankheitstage mit je 1,5 cem einer 
  
0,1 prozentigen Arseniklösung infiziert. Tot am 
12. Krankheitstage. 
Die dem Meerschweinchen gegebenen Dosen ent- 
sprechen den Angaben der Herren Loeffler und Rühs, 
die als Dosis letalis für Meerschweinchen bei 
intraperitonealer Injektion 0,006 bis 0,008 pro 
Kilo Tier gefunden hatten. Zur Erzielung einer 
schnellen Heilung hatten die Herren eine Dofsis 
von 0,0045 pro Kilo Tier für nötig erachtet. 
Bei den mit Ratten anzustellenden Versuchen 
mußte von mir zuerst die Dosis letalis festgestellt 
werden. Sie liegt bei jungen Ratten (Gew. 
90 bis 130 9) ziemlich niedrig. Größere Tiere 
(200 bis 280 g) vertragen im Verhältnis zu den 
jüngeren Ratten wesentlich höhere Dosen. Die 
Dosis letalis, die großen Schwankungen unter- 
worsen ist, beträgt bei größeren Ratten 0,0065 
bis 0,009 g pro Kilo Tier bei intraperitonealer 
Injektion. 
Ich glaube, es ist nicht nötig, die einzelnen 
mit Ratten angestellten Versuche auch noch auf- 
zuzählen. Ich will hier nur mitteilen, daß zwölf 
größere Ratten mit Blut von an Nagana er- 
krankten Tieren künstlich infiziert wurden. Nach 
dem Erscheinen von Trypanosomen im Blut der 
Ratten setzte sofort die Therapie ein, indem die 
Tiere in fünftägigen Zwischenräumen mit Dosen 
von 0,004 bis 0,0055 g Acid. arsenic. pro Kilo 
Tier infiziert wurden. Nur wenige Tiere konnten 
drei Injektionen erhalten, da die meisten Ratten 
nach 3 bis 12tägiger Krankheit verendeten. Eine 
Heilung kam bei keinem einzigen Tiere zustande. 
Das Ergebnis der Versuche war also durch- 
aus kein befriedigendes. Leider ist es mir aber 
unmöglich, in Bälde umfangreichere Versuche mit 
der von den Herren Loeffler und Rühs vor- 
geschlagenen Lösung vorzunehmen, da ich in kurzer 
Zeit das Schutzgebiet verlasse. Sollte ich jedoch 
noch einmal nach Togo zurückkehren, so werde ich 
die Versuche mit Acid. arsenic. in etwas anderer 
Weise wieder aufnehmen. Es ist wohl anzu- 
nehmen, daß die Virulenz der Trypanosomen eine 
hervorragend starke war. Ich habe aber gefunden, 
daß die behandelten Ratten länger am Leben 
blieben als nicht behandelte, außerdem waren die 
Trypanosomen, die im Blute der Ratten reichlich 
vorhanden waren, am zweiten und drittten Tage 
nach der intraperitonealen Injektion bei diesen 
Tieren aus dem peripheren Blute verschwunden. 
Vielleicht lassen sich Heilungen erzielen, wenn die 
arsenige Lösung in kürzeren Zwischenräumen 
injiziert wird.
        <pb n="763" />
        G 681 20 
I. Ubersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgeblets Logo im IV. Veertel des Halenderjahres 1907 
im Vergleich mit dem Handel im glelchen eitraum des vorjahres. 
A. Einfuhr. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im im « 
Iv.Vickthrv. # rune:dbn 
Benennung der Warengruppen 07 1906 
Gen Wert Wert Wert 
Mt. Mi. Mk. Mk. 
J. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe 
a) Körner= und Hülsenfrüchte . 17 894 15 682 2212 — 
b) Knollengewächse, Shte und Frü uchte . 12 389 12 373 16 — 
#s Koloniale Verzehrungsgegenstände, Gemnittel . 194 541 157 41 37124 — 
d) Olfrüchte, Pflanzenöle, Pflanzenwachs 188 — 260 
e) Getränle (außer Mineralwasser) 125 482 194 — 69 228 
h Sämereien, lebende Pflanzen. Futtermittel Heestere 
soweit nicht unter Ia und b bereits genannt) . 621 341 280 — 
g) Faserpflanzen. .. .. — — — — 
b) Erzengnisse der Forstwirrschaft. ... 34514 122 688 — 88 17.1 
Zusammen l ... 385 929 503 959 — 118 030 
lII. Tiere und kierische Erzengnisse: 
a) Lebende Tiere ... 2411 849 1 762 — 
b) Fleisch und erischer Erzeugnisse aller Aärt 82 101 69250 12 845 — 
Zusammen 1Il. 84 512 69 905 14 607 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe. Mineralöle 97 168 88 630 8558 — 
IX. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 12 866 11 820 1040 — 
V. Sbemische 8 pharmazeutische Er. rzeugnisse (außer 
. Schießbedarf und Sprengmitteln) 50 542 30 132 20 410 — 
VI. Textil= und Filzwaren, Velleidungsgehenftände ijw. 
laußer Lederwaren). 719 543 416 703 302 810 — 
VII. Leder und Lederwaren, aachsucch, Arichnerbaren, . 9953 11478 — 1525 
VlIII. Gummi= und Kautschukwaren . 1702 568 1184 — 
IX. Holzwaren, Flecht- uͤnd Schnitzwaren . 13 300 8 616 4684 — 
X. Papier= u. Pappwaren, literarische u. Kunstgegenstände 23 750 21 818 1 932 — 
Xl. Stein-, Ton= und Glaswaren 44520 36 635 7885 — 
XII. Metalle und Maallwaren außer- Justrumenten, Ma- 
schinen und Waffen 
n) Unbearbeitete Metalle und d Halbzeug ..··.-. 32 538 120 927 — 88 880 
b) Fabrikate! ... 84 404 164 172 — 79 763 
Zufammen xñ ... 116942 285099 — 168 157 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuse 66 555 73201 — 6646 
XIV. Saßen und Munitiihooon 66 377 58 791 7586 — 
XV. Geld. 231 03v7 467 309 . 286 272 
Summe der Einfuhr im IV. Viertel 1007#.4 1921716 2 684 670 — 1590 954 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahhrr 1722516 — — — 
Zunahme —, Abnahme —.202200 — — — 
B. Ausfuhr. 
I. Er. rzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewer 
a) Pflanzliche Nahrungs= und Genußmittel .... 688 260 255 384 432 876 — 
b) Olfrüchte, Pflanzenole, flanzenwachs .... 281 621 153 179 128 445 — 
JP) Sämereien, lebende Pflanzen .... 2222 347 1 875 — 
4) Faserpflanzen ....... 31 082 50 400 — 18 427 
e) Erzeugnisse der Forstwirtschaft. ... ... 2—47647 419 975 — 172 328 
Zusammen ã 11 1251735 879294872411 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse: 
a) Lebende Tiere .......... 30 206 16 413 13 798 — 
b) Tierische Erzeugnisse ........·.. 46 485 22 454 24 031 —- 
Zusrnumenll... 76691 38 867 37 824 —
        <pb n="764" />
        G 682 25 
Im Im ¾ 
IV. Viertel v., Vierteln b- 
Benennung der Warengruppen 1907 1906 nahme nahme 
Wert Wert Wert Wert 
in Mk. in Mk. in Mk.in Mk. 
n. Mineralische und fossile Nohstoffe — — — — 
Gewerbliche Erzengnisse .. 47 228 25 799 21 429 — 
. Geld. 432 684 384 200 43 484 — 
Summe der Ausfuhr im IV. Viertel 19007]808 338 1 328 160 190 178 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 1 589 309 — — — 
Zunahme , Abnahme — + 218 969 — — — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im IV. Viertel 1907 3 733 054 8 412 830 320 221 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 3311 885 — — 
Zunahme —, Abnahme —. . 421 169 — — I — 
Wichtigste Warenpositionen. 
Im * Im II30 Viertel. Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren 
Menge Wert Menges Weri Menge Bert Menge Wert 
kg mMll. ke M.l. kg Mk. kg Mk 
A Einkuhr. 
Mehl und Backwaren 24 252 12 854428 411 12543 — 311 41599 — 
Gemüse- und Lotionfrven, ein- C1 « ; » 
ema 5922;5985 9711 9585 — — 3789 3600 
Ko enesse . 75 —737 28881 67307 739536 8 430 184432 — — 
Tabak 080 53 27645354 51 3699276 1905 — 
3 binghritate ... 1 027 10 279 994 11 416 * — 14135 
tille . (Litck)201001142911540»5753 8560«5676 —·— 
i stanniwemc aller Ari (Liter) 158 275 94748279 965 172 300 — — 121 690 77552 
Bier . (Liter! 22610 13 763 16013 8333 6597 5430 — — 
Bau- und Nutzholz. .236 704 3451157 935 115932 — l — 621 231 81 413 
Fleisch und Zubereilungen von 
Fleisch. einschl. Fleischkonserven 6395 10 33440 513 13868 — — 4118 3031 
Fische, Seetiere und Süßwasser- E 
tiere aller . 216 006 60 677112992 38 469 73 011 22008 — — 
Milch, Butter, Käse, Eier. Honig : 
und sonstige tierische Nahrungs- I i- — 
ittel 6514. 9990 13 620 16595 — — 6 106, 6605 
Zement, Kalk. Kreide, sonitige I 
Erden und Steine 263 251 15 724 860 2591 . — 12609 10 189 
Salz. 859 801 506188 05 3635 247900.54 526 25 828 — 
S artiedten Sraumiohien, Priketts 46 000 111424689 13 172 — — 1 7#. aso 12 058 
Petroleu (Liter 150 544 209439524728 22870 25816 4073 — — 
Seifen altr. Art 25 567 11 38015152 692310 115 1457 —. 
Baumwollgarne 20 692 54 17v12087 55624 — — 1395, 1133 
Baumwollgewebe 156 889 51328321210 266 35 679 246 874 — — 
Leibwäsche, Kleider. Hiütte, Suven l 
Vosamentierwaren. Schirm 1 
Filzwaren ... 10718377.- 8087328022m31124928-! 
Schuhe und Snesel- 1 031 5517 1160 8267 — — 120 2750 
Glas und Glasw 23 789, 29 311 18 899 21 367 4800 7944 — 
Roheisen, * She Stan- I 
gen 12718 140608 116 111 563 — — 795 397 107157 
Bellbl ech .. . 24 897 6985 20397 6522 1500 468 — — 
tbest 53995 5450543 182 125720 — — 289 187 71 155 
#e aus anderen iatn e « 
n 5660 22006 12 775. 27215 — — 7115 5239
        <pb n="765" />
        W 683 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
» ,. » ,. 
Im IV8Viertel Im 10 Viertel Zunahme Abnahme 
Beucnnung der Waren 
Menge Wert Menge Wert Menge WertMenge Wert 
kg Mt. kg Ml. kg Mk. ke M.l. 
« s s 
Landwirtschaftliche Maschinen 25 186 1595318 404, 14464 6 782 1489 — — 
Paschinem“ für industrielle Betriebe 30 947 6 347 1 322. 30681 29625 8279 — — 
aller Art, auch Fahrräder.246 350181161491 50 32|190 — — 2s3809 
Feuerwaffen (Stü ich) 1995 202094 1349 183972 646 6822 — — 
W und 2 unh üchen . 499714200846117,41028 8654 980 — — 
Goldmünzen . —- 18 410 — 2070 — 16 — — 
Silbermmtärzer . —:100727 —-103689 — 36 088 — — 
Nickel= und Kupfermünzen . — 12 — 8301 600 — — — 288 700 
B. Rusfuhr. 
Mais 10664869 648 171|4 420 931 232 189 6 243 938. 415 985 — — 
Kakao . 26 493 30 157 14 639 11 539 11 854 18 618 — — 
Halmierne. 958 078. 166 668614 24831 130 088843 83536600 — — 
Palmöl. . 2197308487928770I1011419098974765 — — 
hiohbaumlvolle . 37 978 31 982 55 568 50 409 — 17 590, 18 427 
Kautschuk 402 244 581 48 611. 419 510 — — 8 334/174 929 
heenbem . 1998“ 40 540 1277 18 765 7211 775 — — 
Silbernünzen 153 804 1 — — — 2280 396 
« 
  
  
  
  
II. Vorläufige Übersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgeblets logo im Kalenderjahre 1907 
Einfuhr 
Ausfuhr. 
im Vergleiche mit 1906. 
1907 1906 Zunahme 
Mark Mark Mark 
6 699 684 6 432 812 266 872 4,1 v. H. 
5 915 609 4 199 336 
Gesamthandel 12 615 293 10 632 148 
1 716273 = 40,8 
1 982 145 = 18,6 v. H. 
Nachwelsung der dei den Jollämtern des e Togo im Monat Hpril 1908 fällig gewordenen 
beträge. 
  
  
Kamen der Zollämter, 
bei welchen die Zölle 
fällig geworden sind 
Gesamtbetrag D fällg gewordenen Zölle im bigen 
donat t des Nechnungsjahres 
1908 
Einfuhr Ausfuhr Zusamme 
Mart Mart Mart 
n 
  
1907 Vorjahres 
Einfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
Mart Mark art Mark 
Gegen den gleichen 
Zeitraum des 
  
  
  
  
  
Lome Zollamt2 789,50 261,00 73.050,5050 305,90 278,00 50 583,00 22 466,00 — 
Anecho - — — — 5970.65 24,00 5 9904,65 — 5994,65 
Agbanake 109.00 0.75 110.65 20.10 3.00 32,10 78.55 — 
Tolpli .. - 134.50 1.00 135.60 97.95 —— 90.05 35.65. — 
Voepe ... - IR3,25 290.00 2233,25 235.25 576.75 812,0| 
Ho Zollhebestelle 352,45 296,00 5 9,30 v90.00 759.30 110.85 
Apandu - 200.05 106.75 405.80 275.35 144,.00 410,35 — 13,55 
Reie-Kratschi 175.40 1.50 176.90 334, 40 80,75 115, 15 — 2388,25 
— O05 5.20 29.25 36,75 — l 36.75 1 50 
Zusammen55 738,20 1 052.20 ⅜ 76 790.107 954,65 1 198.50 59 153,1524 002,05 6 364,80 
17 636,25
        <pb n="766" />
        Namen der Zoll- 
ämter, bei 
(Val. 
W 684 20 
Deutsch-Südwestafrika. 
Nachwelsung der dei den Jollämtern des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika in den ODonaten Januar 
und Februar 1908 fällig gewordenen Jollbeträge. 
„Kol. Bl. 1908 Nr. 11, 
I. Januar 1908. 
S. 535.) 
  
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zäue 
im obigen Monat des Rechnungsjahres 
Gegen den gleichen 
Zeitraum 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
welchen die Zölle 1908 1907 des Vorjahres 
fällig geworden Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
lin Mart Vf. Mart Pf.] Mart Pf.s Mart Pf.] Mart Pf. Mart lat Mart f.)Mark Gi. 
"% | 1 
Swakopmund. 44251 50 — — 41251 55 5%%“ 1 086.50 oss 3080 21520 — 
Lüderitzbucht 50 375+ 65 ] v0 4500 — 
Windhuk 29832 10 — —29832 40 1 60.12 046 2½|]| 1778600 — 
Ramansdrift 3 585 70 — — 3 585 70 135 — — — 135 — 3 150 70 — 
Ururas. . 655 12 — 18 55 — — — — — — 18 551 — — 
Haigamkhab — — — — — — — — — — — — — 
Karibbb. 9236 — — — 9236 — 1 77320 1 50 1 7470 7161 323J— — 
Okahandja. 6871 — — 6371— 20|/O — 
Gobabis 2 894 50 — — 2 894 50 133 80 12 30 146 10 2 748 40 — — 
Hmarurn . 1613 35 — 151325 592 80 1.50 594 30 919 05 —- 
utjo 543 — — — 543 — 30 50 — — 30 50 512,50 — — 
Grolsfonneein . 182120 — — 182120 4050 — — 40 50 1 780 7r7 
Usakos 5930 — 5930 59 ——- 
ZJllLomolmo ’ lVgg 100 (40 Ende 1907 neu errichtet. 10% — 
Tsumeb. 60 — — 60 48 60 — 
Achoboih 7230 — — 7230 1 612 40 — 1— 1 612 40 — — 510 10 
. 430 — — 430|1 neu errichtet 130 — 
Aibe1 ... 181 80 — — 181 80 125420 2 — 125620 — —1 oru 40 
Leetmanshoop 9523.50 — — 9 52350 966 5 — — 966 50 8557 — — 
Hastur 56 50 — 56.5 15120 80 151 — — — 197 50 
Warmbad 1 13920 — — 1 13920 700 60 — — 700 60 438 60 — 
Dawignab 20 30 — — 3 30 — — — — — 20 301 — 
Ukamas. 22330 — 23 30 — — — — — — 23301 — — 
Stolzenfels 15 — — — — — 15—4 L—E.— 
Bethanien. 195 22 — * 2 — —1 — — — — 195 2— 
D 1 
Zusammen9 619 47 12 — 168 661 112066 112 90 % 
II. Februor 1908. 
Swakopmund. 48 104 10 —— 48 404101390850 6 13 978 10031426+M — 
Lüdcritbucht 16 76620 — — 6 766 20|7267 10 17 30 17281 10 29 181 80 1# — 
Windhuk . 2432580 — — *8 32530 5 432 30 2| 1015 434 40 8 990 00 — — 
Ramansdrift 2 1768 5 – 511021214011. 
Ururas — — 58 — 58 — — — —— —— 5. 
Haigamkhab — — — — — — — — — — — — — 
ribib. 6572 10 — — 6572 15139870 — — 1 308 70 5 1734 — 
Okahandja 5 607’ 7 —8 7j0 53755— — 53750 507020 — 
Gobabis 3042801 3020 i- 2 60 95 401 2947 0 — „ 
Omarurn 2 121 95 — — 212195 312 80 — — 312 80 1 809 110 5. — 
utjo . 10100—- 10100----- — — — 101901 — — 
beoottomeein 3 10770 — 3 10770 110 6 30 790309980 — — 
Usat 164 13 — — 164 13 —— — — 164131 — — 
Okunrongo . 106 — — 106 — — — — — — 106 +½E — 
Otatt 39 70 39 70 — — — — — — 39701 — — 
Tsumeb 104 80 — — 104 80 — — — — — 104801 — 
Rehoboth 620 90 620 900 178150 1·78150 — — 13%0 
Kub 7020 — 70 20 — — —— 7020—-’— 
Gibeou... 52390 — 52290 100 10 — — 100 40 122 5% — 
Rectmanshoop 5241 10 — — 5241 10 650 30 2 50 652 80 1588 301 — — 
sjuut. .. 4167 — —— 467 960 — — — 960 — — — 0 — 
Warmbad 1 467 50 1467 50 10.— — 10 — 1 457 5037 — 
Davignab= 49 40 — — 40 40 — — — — — 19 10— — 
Ukamas 88 50 8850 601 — 7 601 — 515 50 
Stolzenfels 3 — ——— J— — — — — — — 3— — — 
Bethanien. 133 15 — — 135 15 — — — — — 13315 — — 
Zusammen51 304 83 58 — 151 362 88 3174 40 140 9053215 30098 14: —
        <pb n="767" />
        W 685 20 
Deutsch-MNeuguinea. 
Uber den Talkun auf den Marlanen-Inseln 
KAgrigan und Dagan 
im September v. Is. (ogl. „Kol. Bl.“ 1908 S. 14 
und S. 183) wird vom Bezirksamt Jap weiter 
berichtet: 
Nach Aussagen von Eingeborenen erhob sich 
bereits am 23. September ein heftiger Nordwest- 
sturm, der am nächsten Tage mit seiner ganzen 
zerstörenden Wirkung einsetzte. Ob das Unwetter 
auch andere von den nördlichen Marianen-Inseln 
heimgesucht hat, ist noch nicht bekannt, da es bis 
jetzt an einer Verbindung dorthin fehlte. Die 
Ausläufer des Taifuns wurden auch auf Saipan 
verspürt und man rechnete nach allen Anzeichen 
auf sein Herannahen. 
Adn dem obengenannten Tage herrschte nämlich 
in Saipan bei einem Barometerstande von 
754 mm eine starke nördliche Brise. Gegen 
Abend wurde der Wind heftiger, das Barometer 
fiel langsam. Im Laufe der Nacht artete der 
Wind in Sturm aus. Das Barometer erreichte 
am 24. September seinen niedrigsten Stand mit 
742 mm. Am ganzen Tage wehte ein mächtiger 
Sturm von Westen. Das Meer trat aus und 
zerstörte einen großen Teil der zum Schutze der 
Bootsschuppen angelegten Hafenmauer. In der 
Nacht vom 24. auf den 25. dauerte der Sturm 
mit kleinen Unterbrechungen fort. Von starken 
Regenböen begleitet, hat er übrigens in Saipan 
jonst keinen größeren Schaden angerichtet. 
Die deutsche Marine-Sxpedition 1907.09.“) 
Fünfter Bericht. 
Muliama, Mitte März 1908. 
Herr Walden hielt sich bis Mitte Dezember 
1907 auf der Insel Nusa und auf der Regie- 
rungsstation Käwieng auf und ging dann mit 
dem Lloyddampfer „Langeoog“ nach dem etwa 
100 km südlich gelegenen Orte Fezoa, wo er 
von dem Stationschef für Nord-Neumecklenburg, 
Herrn Boluminski, empfangen und in einem 
Rasthause der Regierung untergebracht wurde. 
Walden begann sofort, Sprachstudien zu betreiben. 
Nord-Neumecklenburg hat schon vor Jahren durch 
seine phantastischen Schnitzereien, Masken und. 
Tänze die Aufmerksamkeit der gelehrten Welt auf 
sich gezogen, ohne daß es bisher gelungen wäre, 
in den Sinn dieser Schöpfungen einzudringen. 
Nun gilt es, für die vielen Prunkstücke, die unsere 
*) Aus der „Marine-Rundschau" 1908, Juliheft. 
S. 183 ff., 
Val. auch Deutsches Kolonialblatt- 1909, S 
291 ff., 473ff und 581 ff. 
  
heimischen Museen aus diesem Gebiete besitzen, 
die Erklärungen beizubringen und die Stücke da- 
durch über den Wert von bloßen „Kuriofitäten“ 
hinauszuheben. Es fand sich bereits Gelegenheit, 
eine Anzahl Tänze und eine Leichenverbrennung 
zu beobachten und die Heiratsklassen zu studieren. 
Schnitzereien und Schädelmasken wurden erworben 
und viele Aufzeichnungen über die schon stark in 
der Auflösung begriffene materielle Kultur gemacht. 
Von Marine-Stabsarzt Dr. Stephan und von 
Dr. Schlaginhausen wurde eine Anzahl Nie- 
derlassungen der Rand-Butam (ovgl. 3. Bericht, 
Kol. Bl. 1908, S. 478 ff.) besucht. Sie verdienen 
eigentlich kaum den Namen von „Dörfern“, da 
sie, nur aus drei bis fünf Hütten mit 10 bis 
15 Bewohnern bestehen. Uüberall herrscht äußerste 
Armut. Die niedrigen Hütten sind mit geringer 
Kunst aus Pfählen, Lianen und Blättern gebaut 
und starren von Schmutz. Flache Holzschüsseln, 
Rindenzeug, Steine, Speere, Keulen, Schlitz- 
trommeln, dazu einige Fetzen Baumwollenzeug 
und eiserne Messer sind die einzigen Gerätschaften 
und Werkzeuge. Die Eingeborenen treiben Acker- 
bau, und zwar ebenso wie die Küstenbewohner 
mit Brachwirtschaft. Mit dieser primitiven Wirt- 
schaftssorm hängt es zusammen, daß das Land 
nur wenig Menschen ernährt, daß diese stundenweit 
auseinander wohnen und daß sie wenig seßhaft 
sind. Immerhin kann man bei ihnen doch von 
Ansiedlungen reden, während die Bergbewohner 
der Gazelle = Halbinsel, die Baining, wirkliche 
ackerbautreibende Nomaden sind. Ihre Sprache 
weicht von der Mundart von Muliama ab, zeigt 
keine Verwandtschaft mit der Baininger-Sprache. 
Ihre Musik, von der mehrfach phonographische 
Aufnahmen gemacht wurden, ist dieselbe wie in 
Muliama. Auch eine Verständigung durch 
Trommelsignale ist in beiden Landschaften be- 
kannt. Die Toten werden auf Bäumen der 
Verwesung ausgesetzt. 
In der Landschaft Muliama wurden die 
Beobachtungen über Geheimbünde fortgesetzt. 
Alt und jung versteht sich auf äußerst ver- 
wickelte Schnurspiele, die von einer oder zwei 
Personen ausgeführt und häufig mit Gesang be- 
gleitet werden. Jede einzelne Figur hat ihren 
besonderen Namen. Sogar die Kenntnis von 
Taschenspieler-Kunststücken wurde festgestellt, die 
trotz ihrer Einfachheit verblüsfend wirken. Eine 
Anzahl Gesänge wurden phonographiert und zur 
weiteren Bearbeitung an das Psychologische In- 
stitut der Universität Berlin gesandt. 
Einige möglichst wortgetreue Ubersetzungen 
aus dem Melanesischen mögen dazu dienen, die 
Denkweise der Eingeborenen zu veranschaulichen: 
Schimpfrede einer zornigen Frau. Du 
bist keine Häuptlingsfrau, Du hast kein Muschel-
        <pb n="768" />
        W 686 20 
geld, Deine Hütte ist leer, Du bist nicht wie ich, 
ich habe Muschelgeld liegen, ich mäste ein Schwein! 
Deine Verwandten sind keine Häuptlinge, meine 
Verwandten sind Häuptlinge. 
Erzählung von der Einführung des 
Feuers. Früher gab es in Muliama kein Feuer. 
Der Vogel Kauko pickte es in Kaptuntun (einem 
Dorfe der Nachbarlandschaft) auf, und seitdem ist 
das Feuer hier nicht mehr ausgegangen. 
Erzählung von der Entstehung der Kokos- 
palme. Es war einmal ein Mann, der hieß 
Tom Sosotala und war sehr faul. Eines Tages 
sagte sein Bruder zu ihm: „Tom Sosotala komm', 
wir wollen aufs Feld zur Arbeit gehen.“ „AUch," 
antwortete dieser, „ich gehe lieber Fische speeren."“ 
Die anderen gingen aufs Feld, er speerte Fische, 
und als die anderen am Abend heimkamen, sprach 
er zu ihnen: „Habt ihr nichts für mich zu essen?“ 
Sie gaben ihm aber nichts zu essen, sondern nur 
Wasser zu trinken. Er war sehr hungrig. Er 
nahm eine Fackel (aus dürren Blättern), zündete 
sie an und ging in die Nacht hinaus. Er band 
sich die Fackel um den Kopf und grub nach wilden 
Süßkartoffeln. Das Feuer der Fackel faßte sein 
Haar, und er verbrannte. Sein Bruder war 
hinter ihm drein gegangen und suchte ihn, fand 
aber nur noch seinen Kopf. Der sprach zu ihm: 
„Vergrabe den Kopf bei Deiner Hütte, Du wirst 
ein Blatt (das Keimblatt) hervorsprossen sehen. 
  
Zäune mich ein, damit andere mich nicht sehen, 
ich werde wachsen, habe Geduld, ich werde 
Früchte tragen.“) Sieh' nach mir, zerbrich meine 
grüne Hülle, Du wirst zwei Augen sehen, mach' 
ein Loch in meinen Mund,“) Du kannst mich 
(d. h. die Kokosmilch) trinken, zerschlage mich, 
und Du kannst mich essen. 
7.5 
Samoa. 
Erneute ARusbrüche des vVultans auf Sawall. 
Nach einem soeben eingetroffenen Berichte 
des Amtmanns Williams auf Sawaii zeigt der 
dortige Vulkan neuerdings wieder eine erhöhte 
Tätigkeit. Die Lava hat seit Sonntag, dem 
10. Mai d. Is., weitere Verheerungen angerichtet; 
ein bisher verschont gebliebener Teil des Dorfes 
Sale Aula ist zerstört und der Rest desselben 
schwer bedroht. Der Lavastrom schreitet in dem 
Sumpf hinter dem Dorfe sowie an der Küste 
stetig vorwärts; falls der Vulkan nicht bald 
wieder zum Stillstand kommt, ist leider eine noch 
stärkere Verwüstung dieses einst so blühenden 
Distrikts zu befürchten. 
  
Kolonialwirtschaftliche Mittellungen. 
Kautschuh, Guttapercha und Balatao.)) 
Zuletzt ist die Bedentung des wichtigsten der 
kolonialen Rohstoffe, der Baumwolle, für das 
deutsche Wirtschaftsleben behandelt worden. Im 
nachfolgenden soll das gleiche für den Kautschuk 
und die ihm verwandten Stoffe, wie Gutta- 
percha und Balata,) geschehen, die unter den 
kolonialen Rohprodukten, welche die Deutsche 
Industrie benötigt, die zweite Stelle einnehmen. 
Der Weltverbrauch von Kautschuk und Gutta- 
percha ist seit zwei Menschenaltern außerordentlich 
1) Plelensgniushelicem III. Aus dem Reichs- 
Wbeitsblatt- (Jun „Deutsches Kol. Bl.“ 
1908 11, mis da“ 18. S. 631 ff. 
. S.vv Guttapercha und Balata sind 
die Produlte aus dem hauptsächlich in der Rinde dreier 
verschiedener Pflanzengruppen enthaltenen Milchsaft. 
Sie zeigen trotz naher chemischer Verwandtschaft einige 
sie voneinander unterscheidende Eigenschaften. So# 
besitt Guttapercha im Gegensatz zum Kautschuk die 
Fähigkeit, in der Wärme knetbar zu sein und nach dem 
Erkahen die ihm gegebene Form beizubehalten, wäh- 
rend ihm die Elastizität fehlt. Balata zeigt mehr 
Verwandtschaft mit Guttapercha als mit Kautschuk. 
  
gestiegen, und zwar im engen Zusammenhang 
mit der Entwicklung vor allem der elektrischen 
Industrie und dem Aufblühen der Fahrrad= und 
Automobilindustrie. Während im Jahre 1830 
erst 230 Tonnen Kautschuk nach Europa kamen, 
und im Jahre 1840 noch 400 Tonnen den Ge- 
samtweltkonsum deckten, war dieser im Jahre 
1906/07 (1. Juli bis 30. Juni) auf 68 173 
Tonnen und die gesamte Weltproduktion auf 
74 023 Tonnen angewachsen. 
*) Die Kokospalme trägt erst nach sechs bis 
sieben Jahren. 
*) Die Kokosnuß ist eine breitsächerige Steinfrucht, 
von deren Fruchtfächern zwei fehlschlagen. Ihre Keim- 
löcher sind als leicht schräg gestellte Narben in der 
Steinschale zu erkennen. 56 dritte, wirkliche Keim- 
loch, ist mit einem dünnen Häutchen überspannt. Diese 
drei Keimlöcher als „Augen- und -Mund“ rufen auch 
schon bei geringer Phantasie den Eindruck eines Ge- 
sichts hervor. Offenbar ist die ganze Erzählung nur 
ein naiver Versuch, die Entstehung dieses „Gesichtes“ 
auf einer so überaus wichtigen Frucht, wie der Kokos- 
nuß, zu erklären.
        <pb n="769" />
        687 20 
Auch Deutschland hat an der Steigerung 
des Weltkonsums in erheblichem Maße teilge- 
nommen. Wie stark sein Verbrauch von rohem 
oder gereinigtem Kautschuk, Guttapercha, Balata- 
und dergleichen in den letzten 20 Jahren ge- 
stiegen ist, zeigt die nachstehende Übersicht. 
Es wurden eingeführt: 
  
  
  
„11000 | Mill. 4 1000 Mill. 
Jahr ii Mk. Jahr komnen Mk. 
168. 32 2244 10,1 5415 
1889. 40 28,11899 13,7 76.7 
1800 3.0 31,,1100 13,4 J3.8 
1801)1. 4,4 256,4100 1. 18,00 433.2 
18302. 4.7 25.8 1002 15,00 60.9 
1893. 52 23.403 15.6 80,1 
1894. 5,06 22.6 174100,4 
1395. 68 27,.31905. 21,4142,3 
18966 8,3 34,81900 23,8 118,0 
1897. 8,6 38,01907. 23,.3 121,59) 
Diese Zahlen zeigen, daß der Verbrauch von 
Kautschuk und Guttapercha in den letzten zwei 
Jahrzehnten auf das Siebenfache gestiegen ist. 
Der größte Teil des eingeführten Rohstoffes wird 
für die Bedürfnisse des eigenen Landes benötigt 
und gelangt in unseren Elektrizitätswerken, Ma- 
schinen= und Fahrzeugfabriken zur Verarbeitung. 
Daneben hat sich jedoch die deutsche Gummi- 
industrie in starkem Maße zur Exportindustrie 
entwickelt. Während die ersten Kautschuk ver- 
arbeitenden Fabriken in Deutschland in der Zeit 
von 1830 bis 1850 entstanden, beträgt ihre 
Anzahl heute ungefähr 100 mit rund 110 Mil- 
lionen Mark arbeitendem Kapital. Die Zahl der 
beschäftigten Arbeiter wird auf 35 000 geschätzt. 
Der Wert der jährlich in Deutschland produzierten 
Gummiwaren dürfte aus mindestens 200 Mil- 
lionen Mk. zu veranschlagen sein. Mit seinem 
Rohklautschukbedarf steht Deutschland hinter 
den Vereinigten Staaten von Amerika, die jähr- 
lich für etwa 200 Millionen Mk. verarbeiten, an 
der zweiten Stelle. Als Ausfuhrland für 
Gummiwaren dagegen behauptet Deutschland 
unter allen Ländern der Erde den ersten Platz; 
der Wert seiner Ausfuhr bezifferte sich im Jahre 
1907 auf 84,1 Millionen Mk., wovon 47,4 Mil- 
lionen Mk. auf Fabrikate, 36,7 Millionen Mk. 
auf Rohstofse und Absälle entfallen. Dabei sind 
unter den Fabrikaten Kleider und Putzwaren aus 
Geweben von Kautschuk, Fahrradreifen und Spiel- 
zeug aus Weichgummi nicht eingerechnet. Der 
Wert des deutschen Exports beträgt etwa das 
Vierfache des amerikanischen und mehr als das 
Doppelte des britischen. 
Die zunehmende Verwendung von Kautschuk, 
*) Der Rückgang des Gesamtwertes erklärt sich 
aus dem im Jahre 1907 eingetretenen Sinken der 
Kautschukpreise. « 
  
die wachsende Ausdehnung der deutschen Industrie 
und das nationalwirtschaftliche Interesse an dieser 
Ausdehnung rücken die Frage der Deckung 
unseres Bedarfs an diesem Rohstoff in den Vorder- 
grund des Interesses. 
Die nachstehende Zusammenstellung zeigt, aus 
welchen Quellen Deutschland im Jahre 1907 
rohen oder gereinigten Kautschuk, weitaus den 
wichtigsten der Gummirohstoffe, bezogen hat: 
in 1000 Tonnen 
  
Gesamteinfuhr 15.8 
D aus: 
Brasilien. .....·. 5.0 
Kongostat 1,8 
Meriko ......... 10 
Großbritannien 
Britisch-Indien. . «- 
Britisch-Afrika * 
Britisch-Malakka 
37 anderen Herkunftsländen 4.0 
Deutsch-Ostafrika ... 0,3 
Katucran......... 10 
Es kamen demnach fast neun Zehntel 
(89,5 v. H.) des von Deutschland bezogenen 
Kautschuks aus fremden Wirtschaftsgebieten. Da 
der Gesamtwert der Einfuhr dieses Rohstoffes sich 
auf rund 109 Millionen Mk. stellte, hatte Deutsch- 
land annähernd 100 Millionen Mk. allein für 
Rohkautschuk an das Ausland zu zahlen. Die in 
geringeren Mengen bezogenen, dem Kautschuk 
ähnlichen Kolonialprodukte, Guttapercha (5,3 Mil- 
lionen Mk.), Balata (2,2 Millionen Mk.), Kaut- 
schuk-, Guttapercha= und Balataabfälle (4,5 Mil- 
lionen Mk.), Olkautschuk und Kautschukersatzstoffe 
(0,5 Millionen Mk.) wurden ebenfalls fast aus- 
schließlich fremden Wirtschaftsgebieten entnommen. 
Erscheint diese weitgehende Abhängigkeit des 
deutschen Einfuhrbedarfs vom Auslande schon an 
sich nicht unbedenklich, so läßt auch die jetzige 
Art der Kautschukerzeugung die Schaffung 
eigener Produktionsgebiete für den unentbehr- 
lichen Rohstoff notwendig erscheinen. 
Kautschuk und Guttapercha stammen von 
Pflanzen, die sich in sehr verschiedenen Gebieten 
finden und Produkte von verschiedener Güte 
liefern. Diese Pflanzen unterscheiden sich von 
anderen, die uns Rohstosse oder Genußmittel 
liefern, wie die Baumwollstaude, der Kakaobaum 
oder der Kaffeebaum, dadurch, daß nicht ihre 
Früchte, sondern ein hauptsächlich in der Rinde 
enthaltener Saft den wertvollen Stoff hergeben. 
Es bedurfte also zur Kautschukgewinnung zunächst 
nicht erst der Pflanzungen und Kulturen, sondern 
man zapfte Kautschukbäume an oder schlug sie 
nieder, wo man sie wildwachsend fand. 
Dementsprechend wurden sämtliche tropische 
Gegenden, in welchen sich Kautschuk liefernde 
Pflanzen vorfanden, für seine Gewinnung in An-
        <pb n="770" />
        spruch genommen, und zwar in so rücksichtsloser 
Weise, daß in vielen Gebieten nach einigen Jahren 
steigender Ausbeute die natürlichen Bestände so 
gut wie vernichtet waren. Das Ergebnis dieses 
Raubbaues war, daß die Kautschukproduktion 
der Urwälder Amerikas, Asiens und Afrikas 
wesentlich gesunken ist. Britisch-Indien, das vor 
einem Jahrzent noch rund 1 Million engl. Pfund!) 
Kautschuk ausführte, lieferte 1903/04 nur noch 
204 704 Pfund. Die „Anglo-Belgian India- 
Robber-Cy.“ im Kongostaat, die ungefähr 20 v. H. 
der ganzen Kautschukproduktion desselben er- 
brachte, hatte 1904 eine Ausfuhrverminderung 
um 50 v. H. zu verzeichnen. 
Die Kautschukausfuhr der Goldküste betrug 
1899 noch 5,6 Millionen, 1903 dagegen nur 
noch 2,3 Millionen engl. Pfund. Ebenso hat der 
Kautschukexport Zentralamerikas außerordentlich 
abgenommen; 1885 betrug er noch 1159, 1893 
nur noch 657 Tonnen. Süd-Nigeria hatte 1901 
eine Ausfuhr von 783 Tonnen, 1903 betrug sie 
nur noch 530 Tonnen. Der Export an Kaut- 
schuk aus Britisch-Zentralafrika sank von 6,5 
Tonnen im Jahre 1901/02 auf 2 Tonnen im 
Jahre 1904. Nur der Kongostaat und seine 
Nachbargebiete zeigen dem gegenüber ein be- 
deutendes Wachsmm des Exportes, welches in der 
noch vorhandenen großen Anzahl unberührter 
wilder Bestände seinen hauptsächlichen Grund hat. 
Auch aus Brafilien hat der Export in den letzten 
Jahren immer noch zugenommen, wenn auch 
durchschnittlich nur um 5 v. H. 
Das Versiegen der vorhandenen Bestände 
führte zur Erkenntnis der Notwendigkeit, die 
Kautschukproduktion und damit die Kautschuk ver- 
arbeitende Industrie auf eine sichere Grundlage 
zu stellen, und so ging man allmählich daran, 
den Kautschuk plantagenmäßig anzubauen. 
Der erste Schritt dazu geschah im Jahre 1861 
auf der Insel Java. Anlagen im größten Maße 
wurden im Jahre 1864 in Westiava eingerichtet. 
1873 wurde die Kautschukkultur in Assam einge- 
führt. Seitdem hat die Plantagenkultur von 
Kautschuk liefernden Pflanzen erhebliche Fort- 
schritte gemacht, die ganz besonders in den letzten 
Jahren in größerem Umfang in die Erscheinung 
getreten sind. Nach einer englischen Berechnung 
waren im Jahre 1905 bereits 60 000 ha mit 
Kautschuk angebaut, davon 16 000 ha in Ceylon 
und 15 000 ha auf den malayischen Halbinseln. 
Neuerdings haben sich diese Kulturflächen noch 
bedeutend vermehrt. So betrug z. B. in den 
Vereinigten Malayen-Staaten die mit Kautschuk 
angebaute Bodenfläche im Jahre 1906 schon 
99 230 Acres?2) und 1907: 127 700 Aeres. 
1) 1 engl. Pfund = 0.454 kg. 
*) 1 Acre = 0,405 ha. 
  
  
688 25 
Rechnet man die Straits Settlements mit 16 000 
und Johore mit 3600 Acres hinzu, so erhält 
man auf der malayischen Halbinsel eine mit 
Kautschuk bepflanzte Fläche von etwa 150 000 
Acres; auch in Ceylon ist die Kautschukkultur so“ 
gewaltig fortgeschritten, daß die bebaute Fläche 
auch hier schon auf etwa 150 000 Aeres geschätzt 
wird. Trotz dieser großen Zahlen glaubt man 
jedoch, den Gedanken an eine Überproduktion von 
der Hand weisen zu können. Man hat z. B. 
berechnet, daß die für das Jahr 1912 in den 
Vereinigten Malayen-Staaten zu erwartende Ernte 
nur den siebzehnten Teil des Weltbedarfs decken 
wird, wobei eine jährliche Vermehrung des Be- 
darfs um 10 v. H. Voraussetzung ist. Große 
Fortschritte in der Kautschukkultur sind auch in 
Amerika zu verzeichnen, besonders in Mexiko, 
sowie in anderen Ländern. Ein Beweis für die 
Wichtigkeit, die der Frage der Kautschukerzeugung 
in den verschiedenen Ländern beigelegt wird, sind 
auch die Prämien, welche vielfach für die An- 
legung von Kautschukpflanzungen gewährt werden; 
so hat z. B. die australische Regierung neuer- 
dings solche im Werte von 10 v. H. des Markt- 
wertes für Kautschuk festgesetzt. 
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt 
sich für Staaten mit tropischem Kolonialbesitz, 
also auch für Deutschland, die Notwendig- 
keit in den Wettbewerb um die Erzeugung 
von Kautschuk mit allem Nachdruck ein zu- 
treten, um unsere Industrie in dem Bezug des 
benötigten Rohstoffes vom Auslande tunlichst un- 
abhängig zu machen, ihr eine ausreichende Be- 
friedigung des Bedarfs zu sichern und die be- 
deutenden Geldmittel, die für die Einfuhr von 
Rohgummi zur Zeit nach dem Ausland gezahlt 
werden müssen, der eigenen Volkswirtschaft zu 
erhalten. Das ist um so eher möglich, als wir 
in unseren Schutzgebieten Ostafrika, Togo so- 
wie in den Südseeinseln Gebiete besitzen, in 
denen Kautschuk und Guttapercha liefernde Pflanzen 
wild vorkommen, die klimatischen Vorbedingungen 
für eine Plantagenkultur also gegeben sind. 
Schon jetzt decken wir einen allerdings noch 
geringen Teil unseres Kautschukbedarfs in unseren 
Kolonien. Nach der „Denkschrift über die Ent- 
wicklung der Schutzgebiete in Afrika und in der 
Südsee im Jahre 1906/07“ bezifferte sich die 
Ausfuhr von Kautschuk aus den deutschen Ko- 
lonien dem Werte nach wie folgt: 
(in 1000 Mk.) 
  
1903 1904 1905 1906 
Ostafrika 1991 2237 2257 2386 
Kamerun 2247u 3625 4071 4687 
Togo 640 713 1 002 1 161 
Zusammen 4881 6575 7 330 8234
        <pb n="771" />
        689 20 
Auch aus Kaiser-Wilhelmsland und dem Bis- 
marckarchipel war im Berichtsjahr zum ersten Mal 
eine kleine Ausfuhr zu verzeichnen. Nach 
Schätzungen von Fachleuten wird die dortige 
Kautschukproduktion nach fünf Jahren 50 000 kg 
ergeben. 
Die Kautschukausfuhr aus unseren afrikani- 
schen Kolonien hat sich, wie die obigen Zahlen 
zeigen, verhältnismäßig stark erhöht. Jedoch 
stammen alle ausgeführten Mengen fast aus- 
schließlich aus wilden Beständen, so daß in ab- 
sehbarer Zeit ein Versiegen dieser Quellen mit 
Sicherheit vorauszusehen ist, wenn nicht die 
plantagen mäßige Erzeugung von Kautschuk- 
pflanzen einen Ersatz für die entstandenen Lücken 
vorbereitet. Anfänge dazu sind bereits in ziem- 
lich beträchtlichem Umfange gemacht. Nach sach- 
verständiger Schätzung betrug die Fläche der im 
Jahre 1906 vorhandenen Kautschukpflanzungen 
in den deutschen Kolonien 3580 ha mit rund 
3 304 900 Bäumen und zwar: 
in Deutsch-Ostafrika. 1250 ha mit 1 500 000 Bäumen 
r 
Ramerun : b00 000 - 
Tooo — 41 300 - 
-Neu-Guinea 1100 603 000 Oü 
* Samoa 150)0 2060 600 - 
Inm vergangenen Jahre hat sich die mit Kaut- 
schuk bestandene Fläche beträchtlich vergrößert — 
genaues Zahlenmaterial liegt hierüber noch nicht 
vor —, und es ist anzunehmen, daß in abseh- 
barer Zeit eine weitere Steigerung zu erwarten 
ist, da eine Reihe von neuen Gesellschaften in 
den Kolonien bereits Ländereien für die Anlage 
von Kautschukkulturen erworben hat, und ander- 
seits die wissenschaftliche Durchforschung unserer 
Schutzgebiete nach einheimischen Kautschukpflanzen 
und die Versuche der Einführung fremder Sorten 
mit Unterstützung der Regierung und der inter- 
essierten Industriekreise eifrig betrieben werden. 
So hat das „Kolonialwirtschaftliche Komitee“", 
das auch hier wie bei der Einführung der 
Baumwollkultur bahnbrechend vorging, in den 
Jahren 1898 und 1899/1900 Expeditionen nach 
Westafrika und nach Zentral- und Südamerika 
entsandt, welche die Überführung größerer Mengen 
von Kautschuksamen nach den Kolonien sowie die 
Einführung der Kautschulplantagenkultur in West- 
und Ostafrika und in den Südseeinseln zur Folge 
hatten. Ferner ist eine ebenfalls vom „Kolonial- 
wirtschaftlichen Komitee“ ausgerüstete Expedition 
unterwegs, um die Südseeinseln nach Guttapercha- 
bäumen zu durchforschen und die wirtschaftlich 
noch ganz unerforschten Gegenden jener Schutz- 
gebiete zu erschließen. Die Erfolge der Expedition 
sind bis jetzt zufriedenstellend. In den Gebirgs- 
wäldern von Kaiser-Wilhelmsland sind große 
  
Bestände von Guttaperchabäumen festgestellt wor- 
den; bis jetzt konnten schon etwa 5000 Pfund 
Gutta nach Deutschland ausgeführt werden. 
Für das zu erstrebende Ziel, Deutschland in 
seinem Bedarf an Gummirohstossen vom Aus- 
lande tunlichst unabhängig zu machen, bedeutet 
der jetzige Stand der eigenen Erzeugung erst 
einen bescheidenen Anfang. Der obenerwähnte 
Bestand an Kautschukbäumen zum Beispiel würde 
bei voller Ertragsfähigkeit etwa 900 Tonnen 
Kautschuk, also noch nicht 6 v. H. der im Jahre 
1907 nach Deutschland eingeführten Mange, 
liefern. Jedoch wird sich dies Bild in einigen 
Jahren beträchtlich geändert haben. Der be- 
schleunigte Ausbau der Verkehrswege, wie er jetzt 
in Angriff genommen wird, das wachsende Inter- 
esse an der wirtschaftlichen Entwicklung unserer 
Kolonien und die steigende Einsicht der Not- 
wendigkeit, aus ihnen nutzbringende Produktions= 
und Absatzgebiete zu machen, werden wesentlich 
zu einer gedeihlichen Entwicklung im national- 
wirtschaftlichen Interesse beitragen. 
Ole Rusfuhr von erdnüssen und Slfenbeln 
aus TLogo. 
Der günstige Einfluß der Bahn Lome — 
Palime hat sich im ersten Jahre ihres Betriebes 
besonders auch für zwei Produkte geltend gemacht, 
welche bisher bei der Ausfuhr des Schutzgebietes 
keine bedeutende Rolle spielten: Erdnüsse und 
Elfenbein. 
Die Ausfuhr an diesen beiden Erzeugnissen 
für die Jahre 1897 bis 1907 ist aus der nach- 
folgenden Zusammenstellung ersichtlich. 
Erdnüsse. 
ert Menge ert 
Jahr üe delt Jahr — in M. 
1897: 7863 1605 1903: 25448 2613 
1898: 49475 47775(2) 1904: 130 405 14 817 
1899: 53896 9793 1905: 48705 5982 
1900: 1033 278 1906: 88714 10548 
1901: 20480 1690 1907: 338237 39 418 
1902: 4339 3541 
Elfenbein. 
Wert enge ert 
Jahr hee e Jahr — 1 e 
1897: 597 6078 1903: 964 12086 
1898: 603 7965 1904: 1780 20055 
1899: 1500 24016 1905: 2688 40775 
1900: 770 11363 1906: 4980 64207 
1901: 738 8743 1907: 7178 131393 
1902: 595 6002
        <pb n="772" />
        G 690 20 
Im laufenden Jahre sind ausgeführt worden: 
Monat Erdnuse elsewdein 
Januar. 11 302 597 
Februar 945 580 
März 600 226 
Aus dem „Tropenpflanzer“. 
Die Julinummer des „Tropenpflanzer“" ent- 
hält wieder eine Reihe interessanter Aufsätze. 
Zunächst macht Ludwig Friderici-Cordoba aus- 
führliche Mitteilungen über die südamerikanische 
Wanderheuschrecke, diese Landplage Brasiliens 
und Argentiniens, die von Jahr zu Jahr zu- 
nimmt und der Landwirtschaft schon viele Millionen 
an Schaden zugefügt hat. Friderici schildert in 
fesselnder Weise den Entwicklungsgang des Insekts 
  
und die Art seiner Bekämpfung. In einem klei- 
neren Artikel „Die Bekämpfung der Schlaf- 
krankheit“ beschreibt Dr. Sofer das Wesen der 
Seuche, die in den letzten Jahren am Kongo 
und in Britisch-Uganda gewütet hat und auch 
Deutsch-Ostafrika bedroht. Der Verfasser teilt 
mit, welche Mittel die Wissenschaft mit Erfolg 
gegen die Schlafkrankheit anwendet. C. Bolle 
schildert in einem weiteren Aufsatz die Entwicklung 
der Extraktivindustrie Brasiliens, d. h. der 
land= und forstwirtschaftlichen sowie bergmännischen 
Gütererzeugung im Gegensatz zur eigentlichen 
Industrie. Wohl kein Land der Welt bietet für 
die Entwicklungsfähigkeit tropischer und subtropi- 
scher Gebiete ein gleich anschauliches Beispiel wie 
Brasilien. Die „Mitteilungen über die Rassen 
der wichtigsten Haustiere in Afrika“ von 
D. Kürchhoff werden fortgesetzt. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
"Britisch-Ostafrikka im Jahre 1905/06.“) 
Finanzen. 
Die Einnahmen des Protektorats betrugen 
270 362 &amp;, ausschließlich eines Reichszuschusses 
in Höhe von 214 000 K. Das Plus gegenüber 
dem Vorjahre beträgt 115 606 4K. 
An der Steigerung der Einnahmen nehmen 
alle Kapitel teil mit Ausnahme der Einnahmen 
aus den Hafengebühren. Am auffallendsten ist 
die Steigerung bei der Eisenbahn, bei welcher 
der UÜberschuß der Einnahmen gegenüber den 
Betriebsausgaben 68 835 &amp; betrug. 
Die Ausgaben betrugen 418 839 &amp; und sind 
gegen das Vorjahr um 216 279 4 gestiegen. Zu 
dieser Steigerung trugen am meisten die Aus- 
gaben für die militärische Sicherheit des Landes 
und für das Departement der öffentlichen Ar- 
beiten bei. Das Verhältnis zwischen Einnahmen 
und Ausgaben hat sich in den Jahren 1900/01 
bis 1905/06 wie folgt gestaltet: 
Einnahmen: Ausgaben: 
1900/001, 64 275 L 193 438 2 
1901½/02 I— 278 151 
1902/03 95 283 311 469. 
1903/04 108 856 418 877 
1904/05. 154756 302 659 - 
1905/06 270 362 418 839 
(Bei den Einnahmen find die Reichszuschüsse 
nicht mitberechnet.) 
Nach dem Colonial- Neport Cd. 3285/86 und 
der obera Drucksache 
  
Besteuerung. 
Mit dem Ausbau der Verwaltung ist es er- 
möglicht worden, auch in den entfernteren 
Distrikten die Hüttensteuer — als einzige direkte 
Steuer im Protektorat — zu erheben. Die Ge- 
samteinnahmen aus der Hüttensteuer beliefen sich 
auf 44 541 &amp; gegen 37 655 L im Vorjahre. In 
manchen Fällen darf die Hüttensteuer in Form 
der Arbeitsleistung oder auch in Waren beglichen 
werden; die Eingeborenen ziehen es jedoch fast 
überall vor, sie in Geld zu entrichten. 
Währung und Bankwesen. 
Im Berichtsjahre wurden im Protektorat 
Noten im Werte von 5, 10, 20, 50, 100 und 
500 Rp. eingeführt, jedoch noch nicht in Zir- 
kulation gesetzt. Auch die geplante Einführung 
einer Scheidemünze im Werte von 1/10 Rp. ist 
noch nicht erfolgt. 
Die einzige Bank, welche im Protektorat Ge- 
schäfte treibt, ist die Nationalbank von Indien, 
sie besitzt in Mombasa und Nairobi Filialen. 
Handel. 
Der Handel der letzten fünf Jahre ist aus 
der nachfolgenden Statistik ersichtlich: 
Einfuhr: Ausfuhr: Total: 
1901/02 426 267 113 206 539 473 
1902/03 443 032 148 060 591 092 
1903/04 436 947 159 815 596 762 
1904/05 518 143 234 664 752 807 
1905/06 672 360 332 838 1 005 198
        <pb n="773" />
        68 691 20 
In diesen Zahlen ist die Einfuhr auf Rech— 
nung der Verwaltung von Ostafrika und Uganda 
sowie für den Bau und den Unterhalt der 
Uganda-Eisenbahn, die Einfuhr von Geld und 
von Waren im Transit nicht enthalten. Von der 
Einfuhr entstammten 227 950 K aus dem Ver- 
einigten Königreich, 199 645 K aus britischen Be- 
sitzungen, 244 765 4&amp; aus anderen Ländern (da- 
von 48 340 &amp; aus Deutschland und 10 971 K 
aus Deutsch-Ostafrika). Von den zu Handels- 
zwecken eingeführten Waren stehen an der Spitze 
Baumwollwaren im Werte von 210 000 K gegen 
145 000 K im Vorjahre; von diesen entstammten 
je 25 v. H. dem Vereinigten Königreich und 
Indien, 18 v. H. aus Amerika und 14 v. H. aus 
Holland. Landwirtschaftliche Geräte wurden für 
annähernd 13 000 8E gegen 4000 K im Vorjahre 
eingeführt. Die Einfuhr von Feuerwaffen und 
Munition stieg von 11 000 K auf 12 000 K. 
Wichtigster Einfuhrgegenstand bei lebenden Tieren 
waren 5000 Merinoschafe aus Australien. 
Von der Ausfuhr gingen Waren im Werte 
von 38 796 LK nach dem Vereinigten Königreich, 
58 156 L nach den britischen Besitzungen und 
235 496 Lnach anderen Ländern (davon 97 872 S. 
nach Deutschland und 2305 nach Deutsch- 
Ostafrika). 
Hauptausfuhrartikel sind: Kautschuk, Elfenbein, 
angrovenrinde, Bi chs, B le, Kaffee, 
Pfeffer, Sisal, Kopra, Kartoffeln und Felle. 
Hörner und Felle wurden für 103 000 L aus- 
geführt (gegen 80 000 &amp; im Vorjahre), Kautschuk 
für 44 000 #E (gegen 27 000 K im Vorjahre). Die 
Steigerung auf diesem Handelsgebiet ist haupt- 
sächlich zurückzuführen auf die wachsende Ausfuhr 
von Uganda (12 000 KM) und Deutsch-Ostafrika 
(13 000 c). Die Ausfuhr von Mangroverinde 
und Mangrovestämmen hat sich fast verdoppelt 
und beträgt jetzt 9100 K. Die Ausfuhr von 
Bienenwachs hat sich mehr als verfünffacht. Drei 
Viertel der Ausfuhr in diesem Artikel (16 005 ) 
kamen aus Deutsch-Ostafrika. 
Getreide (Erdnüsse eingeschlossen) wurde im 
Werte von 37 000 Kx ausgeführt. Die ausgeführte 
Menge von Baumwolle stieg von 25 Tons auf 
Tons. Der exportierte Kaffee stammte zum 
allergrößten Teil aus den Hafenplätzen am Vik- 
toriasee und vom Kilimandscharo. Von der Ge- 
kamtausfuhr von Kaffee im Werte von 2500 . 
stammt nur der geringste Teil aus Britisch-Ost- 
afrika. 
Der exportierte Sisalhanf wurde auf 2500 
bewertet, der Export von Kopra nach Europa auf 
9400 4 und der Export von Kartoffeln nach Süd- 
afrika auf 3700 K. 
  
Minenwesen, Industrie und Fischerei. 
Im Berichtsjahre wurden bedeutendere Ent- 
deckungen von Mineralien nicht gemacht. Viele 
Teile des Protektorats sind jedoch noch so wenig 
bekannt, daß es noch nicht möglich ist zu sagen, 
welche Reichtümer das Land in dieser Beziehung 
in sich birgt. In manchen Bezirken wird reichlich 
Eisen gefunden; bis jetzt ist es indes nur von 
den Eingeborenen bearbeitet worden. Graphit, 
Opale usw. sind in verschiedenen Teilen des Pro- 
tektorats entdeckt, jüngst sind auch zwei Konzessionen 
zum Schürfen auf Diamanten gewährt worden. 
Die Industrie der Eingeboren beschränkt sich 
in den Küstendistrikten auf das Auspressen von 
Pflanzenöl, das Weben von Baumwolltuchen an 
Handwebestühlen und auf die Herstellung von 
Matten usw. 
Europäer und Inder haben in Mombasa und 
Nairobi Eis= und Sodafabriken eingerichtet. Auch 
Möbel werden immer mehr aus den Hölzern des 
Landes hergestellt. Dampfsägemühlen bestehen zu 
Mombasa, Nairobi und Molo. Das wichtigste 
Unternehmen dieser Art ist jedoch die Aufstellung 
einer Entfaserungsmaschine für die Fasern der 
Sanseviera-Agave bei Voi. 
Das Fischereiwesen in den Küstenstädten und 
zu Kisumu steckt — trotz des großen Reichtums 
von Fischen — noch in den ersten Anfängen. 
Einige Fischsendungen sind von Mombasa nach 
Nairobi gegangen. Im Jahre 1905 hat sich zur 
Akklimatisierung von Forellen eine Gesellschaft ge- 
bildet, deren Bemühungen nicht ohne Erfolg zu 
sein scheinen. 
Landwirtschaft. 
Im Hochland dehnen sich die landwirtschaft- 
lichen Siedelungen der Europäer in der Nähe 
von Nairobi immer mehr aus. Pflanzungen von 
Kartoffeln und Bohnen werden immer mehr zu- 
gunsten von Pflanzungen, die (wie Kaffee und 
Sisal), einen höheren Handelswert haben, auf- 
gegeben. Auch dem Anbau von Ramie wird 
größere Aufmerksamkeit zugewandt. Der Anbau 
von Baumwolle hat im Hochlande bisher noch 
keine Erfolge gezeitigt. 
In dem tiefliegenden Küstenland können fast 
alle tropischen Früchte und Saaten mit Erfolg 
angebaut werden. Hier bestehen große Kokus- 
nußplantagen und auch der Anbau von Reis 
nimmt immer mehr zu. Bisher wird der Reis, 
das Hauptnahrungsmittel der Suaheli und Araber, 
zum größten Teil aus Indien importiert. Es 
kann jedoch keinem Zweifel unterliegen, daß in 
absehbarer Zeit das Protektorat den größten Teil 
seines Bedarfes selbst hervorbringen wird. 
Die Produktion von Baumwolle ist zu Ma- 
lindi geglückt. Die Regierungsfarm produzierte
        <pb n="774" />
        W 692 20 
4 Tons Baumwolle, welche mit 8 Pence pro lb 
bezahlt wurden. Ein Ansiedler in der Nachbar- 
schaft hat noch bessere Preise erzielt. Besonders 
geglückt sind die Anbauversuche mit der ägyp- 
tischen Abbasi-Varietät. 
Die niedrig liegenden Gegenden am Viectoria- 
see sind sehr fruchtbar. Sie haben vor den 
Küstenländern den Vorzug, daß sie von einer be- 
triebsamen landwirtschaftlichen Bevölkerung dicht 
bewohnt sind. Da diese Gegenden aber sehr un- 
gesund sind, können Konzessionen für die Ent- 
wicklung dieses Landes nur an solche Personen 
oder Gesellschaften gewährt werden, deren finan- 
zielle Verhältnisse einen periodischen Wechsel des 
Beamtenstabes gestatten. 
Forstwesen. 
Die Forsten an der Küste sind im Berichts- 
jahre nur in geringem Umfange ausgebeutet 
worden. Nur die Mangrovenbestände haben 
Rinde zur Ausfuhr und Holz zu Hausbrand= und 
Bauzwecken geliefert. Mit der Sammlung von 
Kautschuk ist fortgefahren worden. Zweifellos 
würden auch mit der Anpflanzung von Kautschuk 
liefernden Pflanzen Erfolge erzielt werden können. 
Die Versuchsanpflanzungen der Regierung von 
Teakbäumen sind gut gediehen, besonders zu 
Mazeras, wo die Bäume jetzt 18 Fuß hoch 
stehen. 
Die Uganda-Eisenbahn verbraucht sehr viel 
Holz als Feuerungsmaterial, was für sie eine 
große Betriebsersparnis darstellt. 
Unterrichtswesen. 
Das Unterrichtswesen im Protektorat liegt fast 
ausschließlich in den Händen der Missionen. Im 
ganzen beteiligen sich an demselben elf verschie- 
dene Gesellschaften. Zu Nairobi bestehen zwei 
Schulen für enropäische Kinder. Die eine wird 
von der Mission vom heiligen Geist, die andere 
von der Uganda-Eisenbahn unterhalten. Mit der 
letzteren ist auch eine Schule für Kinder der in- 
dischen Angestellten verbunden. 
[Post und Telegraph. 
Aus dem Post= und Telegraphenwesen wurden 
im Jahre 1905/06 15 267 &amp; an Einnahmen er- 
zielt. Die Ausgaben beliefen sich auf 21 657 K. 
Das Telegraphennetz des Landes war 2167 Miles 
lang. 
Allgemeine Bemerkungen. 
Von allgemeinem Interesse dürften die Löhne 
sein, die im Protektorat gezahlt wurden. Es 
erhielten: 
  
pro Monat 
Hausdiener 10 bis 0 Rs. 
jugendliche Hausdiener % 
v 
vu 
Träger, je nach dem Distritt - - 
Köche (indische) .. 35.. 50 
Köche (Suaheli)p . 20 = 25" 
Arbeiter (an der Küste) . 10 -14- 
Arbeiter (im Innern) . 8 
Zimmerleute (eingeborene) 1 . 30 
- (indische) 30= 60 
Maler und Maurer. . 30 60 = 
Ackerknechte (eingeborene. 7 16 
Ackerknechte (indische 20 
Europäische Siedlungen gewinnen mehr und 
mehr Bedeutung im Lande, obwohl das Pro- 
tektorat noch keineswegs aus dem Versuchsstadium 
herausgetreten ist. Allerdings ist seit dem ersten 
„Rush“ vor drei Jahren eine starke Ernüchterung 
eingetreten. Immerhin ist in den letzten drei 
Jahren viel nützliche Erfahrung gesammelt worden. 
Manche Bestimmungen des Landgesetzes haben 
nicht die allgemeine Zustimmung gefunden und 
nicht allen Beschwerden der Siedler konnte Rech- 
nung getragen werden. 
Um die Beschwerden der Siedler eingehend 
prüfen zu können, hatte die Regierung im Jahre 
1904 eine Landkommission eingesetzt, welche sich 
mit den allgemeinen Bedingungen, unter denen 
Kronländer verkauft und verpachtet, die Preise 
für die Kronländereien festgesetzt werden sollten 
usw., befassen sollte. Diese Kommission trat mit 
allen zuständigen Stellen im Protektorat in Ver- 
bindung und erstattete im Jahre 1905 ihren Be- 
richt, der im Jahre 1907 dem englischen Ober- 
haus nebst den Antworten der Regierung unter- 
breitet wurde. Die Hauptklage der Kommission 
geht dahin, daß die Regierung zu sehr die Rolle 
des Grundherrn spielt, der auf die Enwicklung 
des Landes durch seine Pächter hinarbeitet. Da- 
durch habe sich ein fast feudales Verhältnis 
zwischen ihr und den Landpächtern herausgebildet- 
Das bestehende System habe zweifellos dazu bei- 
getragen, jede Art von Spekulation zu verhindern, 
aber die Spekulation sei ein geringeres lbel als 
die Stagnation und deshalb sei es, um eine 
schnellere Entwicklung des Landes sicher zu stellen, 
äu wünschen, daß alle Beschränkungen, die dem 
Verkauf und der Übertragung von Ländereien 
auferlegt seien, soweit wie möglich aufgehoben 
würden. Die Landbesitzrechte sollten so sicher wie 
möglich und die Pachtverpflichtungen so leicht wie 
möglich gemacht werden. Große Landkonzessionen 
ohne entsprechende Verpflichtungen sollten aller- 
dings auch in Zukunft vermieden werden; falls 
sie unter besonderen Verhältnissen doch angebracht 
erschienen, sollten in den Konzessionsbestimmungen 
solche Bedingungen aufgenommen werden, die es
        <pb n="775" />
        W 693 20 
unmöglich machen, daß große Landstrecken nur zu 
Spekulationszwecken ausgenützt würden. Es wäre 
nötig, daß eine Preisskala für die verschiedenen 
Bodenarten aufgestellt würde und daß zu diesem 
Zweck dem Land Office Beamte mit technischen 
Kenntnissen zugesellt würden. Bei Kleinsiedlungen 
werde im allgemeinen ein Gebiet in der Größe 
von 320 Acres ausreichen. Die Kleinsiedlung 
sollte nach Möglichkeit befördert werden. 
Die Regierung ist den Wünschen der Siedler 
zunächst darin entgegengekommen, daß sie einen 
mit der Ansiedlung vertrauten Landkommissar er- 
naunt und den Beamtenstab des Land Office ver- 
mehrt hat. Die Bodengesetze werden revidiert. 
Allerdings sind die Siedler, wie jüngste Vorkomm- 
nisse in der Kolonie zeigen, auch jetzt noch nicht 
befriedigt. 
’bDber ägyptische Sudan im Jahre 1907.“) 
Die allgemeine Entwicklung des Sudan 
zeigt einen stetigen Fortschritt. Mit besonderer 
Befriedigung wird das freudige Zusammenarbeiten 
aller Beamten der Sudan-Regierung und ins- 
besondere das gute Verhältnis, welches sich fast 
überall zwischen den englischen Beamten und den 
Eingeborenen entwickelt hat, hervorgehoben. 
Die Sicherheit der Grenzen war, in Anbe- 
tracht ihrer großen Ausdehnung und der 
Schwierigkeit ihrer Bewachung bei der doch nur 
nominellen Herrschaft über die Grenzdistrikte, ver- 
hältnismäßig wenig gestört. Nur an der abessy- 
nischen Grenze kam es zu bewaffneten Zusammen- 
stöhen mit den wilden Stämmen, aber auch hier 
sollen infolge der Grenzregulierung die Ver- 
hältnisse besser geworden sein. Das zwischen dem 
Kongostaat und dem Sudan strittige Gebiet wurde 
von den belgischen Truppen geräumt, die ver- 
seenen Posten seitens der Sudan-Regierung nicht 
esetzt. 
Eine englisch-belgische Kommission war im 
vergangenen Jahre in der Lado-Enklave mit den 
Vorarbeiten für die Nil-Kongo-Bahn be— 
schäftigt. Die Vorschläge dieser Kommission bilden 
den Gegenstand der Beratung zwischen beiden 
Regierungen. 
Was die Sicherheit innerhalb der Grenzen 
betrift, so stellt Sir Eldon Gorst fest, daß nur 
ein einziges Mal die Entfaltung von bewaffneter 
Macht nötig war, und zwar in der Bahreel- 
Ghazal-Provinz, um den Räubereien der Advot- 
Dinkas Einhalt zu tun, die schon öfters Unruhen 
hervorriefen. Doch hat kurz nach Abschluß des 
Jahresberichts u. a. das Auftauchen eines Mahdi 
") Nach dem letzten Jahresbericht des General- 
Gorwerneurs Sir Eldon Gorst. 
  
bewiesen, daß man der Ruhe im Innern nicht 
ganz trauen darf. 
Die Bevölkerung des Sudan nimmt stetig 
zu; man schätzt die Einwohnerzahl auf über zwei 
Millionen. Die Zahl der Europäer stieg von 
3104 im Jahre 1906 auf 3914, diejenige der 
im Sudan lebenden Agypter, Abessynier und 
Inder von 9815 auf 17 030. Immer noch 
macht sich Mangel an Arbeitskräften gegenüber 
der Nachfrage der Regierung und Privater 
geltend. 
Bezüglich der Organisation des Unterrichts 
wird auf frühere Berichte verwiesen. Die Bafis 
bilden die einheimischen Elementarschulen, deren 
nunmehr zwanzig bestehen. Dazu kommen sechs 
höhere Schulen. Im ganzen wurden im ver- 
gangenen Jahre in den staatlichen Schulen 
2643 Kinder (gegen 2005 im Jahre 1906) unter- 
richtet. Der Mangel an einheimischem Lehrer- 
Material für die Elementarschulen fand allmählich 
Abhilfe durch Errichtung von 4 Lehrerbildungs- 
anstalten, auf denen 174 Angehörige der einfluß- 
reichsten sudanesischen Familien, zwischen 17 und 
24 Jahren, unterrichtet werden, um nach einem 
fünfjährigen Kursus entweder als Lehrer an den 
Elementarschulen oder als Richter bei den niederen 
(Distrikts-) Gerichten Verwendung zu finden. In 
der Haltung der Bevölkerung gegenüber den ein- 
heimischen Schulen zeigte sich eine erfreuliche 
Besserung, die es sogar ermöglichte, in einzelnen 
Provinzen Gemeindesteuern zur Unterhaltung von 
Elementarschulen zu erheben. 
Der zivilisatorischen Tätigkeit der angli- 
kanischen, österreichischen und amerikanischen Mis- 
sionen, die auch verschiedene Schulen unter- 
halten, wird anerkennend gedacht. Unter den 
österreichischen Missionaren befinden sich mehrere 
deutsche Reichsangehörige. 
Die Finanzlage des Sudan hat sich weiter 
verhältnismäßig günstig entwickelt. Der Vor- 
anschlag für 1907 rechnete auf: 
Einnahmen. LE 825 000 
Ausgaben . 1 078 000 
Defizit KE 253 000 
Das Resultat des vergangenen Finanzjahres 
wird indessen folgendes sein: 
Einnahmen. E 966 000 
Ausgabeen 1 013000 
Defizit LE 470000 
Da der jährliche Beitrag Agyptens zu den 
Ausgaben für die Zivilverwaltung des Sudan 
auf &amp;KE 253 006 festgesetzt ist, so ergibt sich ein 
Überschuß von KE 206 000, der dem Reserve- 
fonds überwiesen wird. Dieser dürfte nach Ab-
        <pb n="776" />
        G 694 20 
schluß der Rechnungen für 1907 im ganzen 
#E 247 500 betragen. 
Der Voranschlag für 1908 stellt sich folgender- 
maßen dar: 
Einnahmen . .821000201 
Beitrag der agyptnchen Ne- 
gie 
253 006 
LE 1253 207 
4#E 1 208 207 
Zusammen 
Ausgaben. . . 
Zahlung an die ägyptische 
Regierung an Zinsen für 
die Anleihe . - 45 000 
Zusammen 2E 1 253 207 
Der Beitrag der ägyptischen Regierung figu- 
riert im ägyptischen Budget mit LE 379 763, 
wobei jedoch die Summe von LE 126 757, 
welche die Ausgaben für die im Sudan statio- 
nierte ägyptische Armee darstellt, mit einbe- 
griffen ist. 
Unter Bebauung standen im vergangenen 
Jahre 1424971 Acres Land gegenüber 1.008642 
Acres im Jahre 1906. Die ägyptische Baum- 
wolle scheint im ganzen an Boden zu gewinnen 
und außerordentlich hohe Preise zu erzielen. Der 
niedere Wasserstand des Nils hat, da vorläufig 
künstliche Bewässerung noch fehlt, keinen merk- 
lichen Einfluß auf die Lage des Ackerbaues ge- 
habt. Dagegen übte der reichliche Regenfall in 
den nördlichen Distrikten günstige Folgen aus, 
indem bedeutende Strecken Landes, die auf diese 
Weise Wasser erhielten, von den Arabern bebaut 
wurden. Viel Schaden richteten im vergangenen 
Jahre die Heuschrecken an. 
Die Landesvermessung und Ansiedelung, 
in denen wichtige Vorbedingungen für die Weiter- 
entwicklung des Ackerbaues liegen, machen gute 
Fortschritte. 
Landkonzessionen sind 
Jahre nicht erteilt worden. 
Die Vorarbeiten für ausgedehnte Bewässe- 
rungsanlagen am Weißen und Blauen Nil 
wurden das ganze Jahr hindurch fortgesetzt. Ins- 
besondere sind die Vermessungen am Blauen Nil 
und in Ghezireh gut vorgeschritten. Binnen 
kurzem hofft man ein detoailliertes Projekt und 
einen Kostenvoranschlag für das ins Auge ge- 
faßte Stauwerk am Blauen Nil südlich Sennaar 
und die Frrigationsanlagen in Ghezireh fertig- 
stellen zu können. Der vor kurzem zurückgetretene 
Sir William Garstin war nämlich der Meinung, 
daß es nur durch Ausführung dieser Kanali- 
sationsbauten möglich sein werde, die Einkünfte 
aus dem Sudan erheblich zu steigern. Ferner 
war Sir William Garstin der Überzeugung, daß 
die Zukunft von Ghezireh weit mehr im Gerereide- 
bau als in der Baumwollenkultur liege. Vor- 
im vergangenen 
  
aussetzung für die Ausführung eines Werkes von 
solcher Großartigkeit ist jedoch die Fortsetzung der 
Eisenbahn über Sennaar hinaus, und so dürften 
immerhin noch einige Jahre vergehen, bevor mit 
den Arbeiten begonnen werden kann. 
Der Brückenbau über den Blauen Nil bei 
Khartum, der von der „Cleveland Bridge and 
Engineering Company of Darlington“ ausgeführt 
wird und 1909 vollendet sein soll, bildet den 
ersten Schritt für die Weiterführung der Eisen- 
bahn nach Ghezireh. Die genaue Linie dieser 
Bahn ist noch nicht bestimmt. 
Mit besonderer Genugtuung wird festgestellt, 
daß in Port Sudan nunmehr ein Hafen ge- 
schaffen wurde, der allen modernen Erfordernissen 
entspricht. Die Gesamtausgaben für Port Sudan 
beliefen sich 1907 ungefähr auf &amp;E 685 000. 
Der internatiom#ale Schiffsverkehr betrug im Jahre 
1907 308 781 Tonnen, davon fallen auf eng- 
lische Schiffe 259 659 Tonnen. Von regelmäßigen 
Dampferverbindungen werden erwähnt: Die 
Deutsch-Ostafrika-Linie, die Hamburg-Amerika= 
Linie und der Norddeutsche Lloyd. 
Zum Schluß seien noch die Angaben Sir 
Eldon Gorsts über den Import und Export 
des Sudan kurz wiedergegeben. 
Der Wert der Einfuhr belief sich 1907 auf 
LE 1214 859 gegen &amp;E 877 705 im Vorjahre, 
derjenige der Ausfuhr auf #E 357 729 gegen 
LE 197 956 im Jahre 1906. Der Wert des 
Transitverkehrs stieg von SKE 13 153 im Jahre 
1906 auf LE 22 656 im Jahre 1907. Unter 
den eingeführten Waren weisen namentlich Kleider, 
Kohlen, Maschinen und Eisenbahnmaterialien eine 
erhebliche Zunahme auf, während im Ausfuhr= 
handel die Steigerung des Gummi= und Baum- 
wollexportes besonders hervortritt. Die Import- 
ziffer unter der Rubrik Liköre, Weine, Sprit, 
weist eine Abnahme von KE 8294 auf, besonders 
in Bier und Whisky. 
Eine besondere Handelsabteilung der 
Regierung wird sich künftig mit ökonomischen 
und kommerziellen Fragen beschäftigen und An- 
regungen jeder Art zur Erleichterung des Handels 
entgegennehmen. 
Helihenernte und Uelhbenousfuhr Sanzlbars. 
Die Nelkenernte, die das hauptsächlichste 
Stapelprodukt unter den Ausfuhrartikeln der 
beiden Inseln Zanzibar und Pemba liefert, 
war im Jahre 1907/08 auf Pemba außerordent- 
lich gut und auf Zanzibar gut durchschnittlich. 
Genaue Angaben über den Ertrag derselben fehlen 
bisher, da beträchtliche Borräte in der Hoffnung 
auf ein Anwachsen der Preise zurückgehalten
        <pb n="777" />
        W 695 20 
werden, man schätzt sie aber auf nicht weniger 
als 200 000 Ballen. 
Die Nelkenausfuhr bewertete sich im Jahre 
1907 auf 396121 &amp; gegen 3566636 im Jahre 
1906; sie richtete sich in der Hauptsache nach 
folgenden Ländern: 
1906 1907 
Werte in #. 
Großbritannien 61 042 74 179 
Britisch-Indien 112 162 134 078 
Niederlade 7155 19 687 
Verein. Staaten v. Amerika 15 932 20 404 
Deutschland — 2 480 118 064 
Frankreich . 13 822 8 391 
Osterreich-Ungarn 3 522 1 405 
Italtien 3 685 4 103 
(The Board of Trade Journal.) 
Kampfergewinnung in den verelinigten Staaten 
von Kmerika. 
Die Bestrebungen des Landwirtschaftsministe- 
riums der Union, in Florida Kampferzucht zu 
betreiben, namentlich Kampfer aus den Blättern 
und jungen Sprößlingen zu gewinnen, werden 
wohl erst in einigen Jahren praktische Erfolge 
aufweisen. Einstweilen ist man bemüht, dort 
möglichst große Flächen mit Kampfer anzupflanzen. 
Von großem Interesse sind neue Versuche, im 
Staate Texas Kampfer zu gewinnen. Der amt- 
liche Leiter der Versuchsfarmen in Wharton und 
Floresville, Dr. Watkins, läßt dort den Kampfer- 
samen wie eine Halmfrucht in Reihen säen, die 
Pflänzchen werden später geeinzelt (1 Fuß Ent- 
sernung), und, wenn sie eine Höhe von etwa 
3 Fuß erreicht haben, mit einer Mähmaschine in 
Höhe von 1 Fuß über dem Boden abgeschnitten. 
Aus den Sträuchern wird dann mittels Destil- 
lierungsverfahrens der Kampfer gewonnen. Den 
Stumpfen entsprießen bald neue Schößlinge, die 
während mehrerer Jahre jährlich eine Ernte er- 
geben. 
Dr. Watkins behauptet, daß durch Anwendung 
dieser Methode ein größerer Prozentsatz und eine 
bessere Qualität Kampfer gewonnen wird als in 
Japan und Formosa. 
(Bericht des landwirtschaftlichen Sachverständigen beim 
Kais. Konsulat in Chicago.) 
Kusfuhr von indischem Banf uber Mocambique im 
Jahre 1907. 
Im Jahre 1907 wurde zum ersten Male 
indischer Hanf (in London gusza genannt) in 
größeren Mengen nach Europa verschifft. Es 
kamen davon 36 Tons nach London und Ham- 
  
burg zur Verladung. Die Marktlage war an- 
fangs günstig, doch fielen die Preise im August 
und September beträchtlich und verursachten den 
Verladern große Verluste. Die Pflanze wächst 
im Hinterlande von Mocambique in großen 
Mengen wild, so daß sich die Ausfuhr beliebig 
steigern ließe, wenn ein genügender Absatz vor- 
handen wäre. Da es an Sachverständigen fehlt, 
ist die Zubereitung der Pflanze für den Export 
häufig mangelhaft und gibt zu Ausstellungen der 
Käufer in Europa Anlaß. Bei plantagenmäßigem 
Anbau und sachgemäßer Zubereitung würde sich 
der Export wohl lohnen. Die Pflanze stellt wenig 
Ansprüche und gedeiht auf mäßigem Boden bei 
geringen Niederschlägen. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in 
Mogambiaquc.) 
Deue Goldfunde in der Republik Saitit. 
Durch die Forschungen eines Ingenieurs 
Tippenhauer wurde kürzlich in der Republik Haiti 
am Gosseline River goldhaltiges Gestein entdeckt, 
aus dem wahrscheinlich der Goldgehalt des Flusses 
stammt. Schon vor mehr als hundert Jahren 
wurde von Gold= und Eisenvorkommen in jenem 
Teil der Insel erzählt, ohne daß eine genane 
Ortsangabe zu erlangen war. 
Eine der bedeutendsten Fundstellen für 
Schwemmgold auf Haiti liegt im südlichen Teil 
der Insel, nahe der Stadt Jacmel, in dem Ge- 
biete zwischen der Küste und den Bergen von 
Morne de la Selle, die eine Höhe von 9000 Fuß 
erreichen. Der Fluß Gosseline entspringt aus 
verschiedenen Quellen jener Berge; in seinem 
Oberlauf von 5 Meilen Länge fließt er durch 
steile, zerklüstete Klippen, während der übrige 
Teil des Flusses, von 15 Meilen Länge, leicht 
zugänglich ist. Beim Einfluß des Mabial, des 
bedeutendsten rechten Nebenflusses, verbreitert sich 
der Gosseline erheblich und fließt mit leichtem 
Gefälle nach der Seehafenstadt Jacmel. Im 
ganzen zugänglichen Flußteil wurde goldhaltiger 
Sand gefunden; Analysen einer 155 Pfd. schweren 
Probe Sand ergaben einen Goldgehalt im Werte 
von 4,5 Dollars auf den Kubikyard. Ungefähr 
1½ Meilen vor der Mündung verbindet sich der 
Gosseline mit dem Grande River, der ebenfalls 
Schwemmgold mit sich führt. 
Die im oberen Gosseline vorhandenen Basalt- 
felsen enthalten auf die Tonne nach den vor- 
genommenen Untersuchungen 3 g Gold, und man 
erwartet bei einer genauen geologischen Unter- 
suchung des Gebiets noch reichere Gesteine anzu- 
treffen. In manchen Nebenflüssen des Gosseline 
sind Goldklümpchen von 2 bis 3 mm Größe ge- 
sunden worden.
        <pb n="778" />
        WM 696 20 
Die Vergebung von Konzessionen für Gold- 
gewinnung in der Gosselineregion soll durch die 
Regierung geplant sein. 
(Nach Bulletin of the International Burenu of the 
merican Republics.) 
Handel und Industrie Cevylons im Jahre 1907. 
Handel und Industrie der Insel Ceylon er- 
freuten sich im Jahre 1907 großer Blüte, und 
besonders das Hauptstapelprodukt, der Tee, weist 
eine vermehrte Ausfuhr auf. Mit Ausnahme 
von 1906 kann in den letzten 10 Jahren ein 
stetiges Wachstum in der Ausfuhr dieses Artikels 
festgestellt werden, und zwar von 120 0000000 lbs 
im Jahre 1898 auf 180 000 000 Ibs im 
Jahre 1907. 
Die Preise waren das ganze Jahr hindurch 
gut, besonders für die geringeren Sorten, und 
namentlich für Staub und Fegsel, der in großen 
Quantitäten nach Sibirien verladen wird, um 
dort in Brikettform gebracht zu werden. 
Graphit blieb um etwa 300 Tons gegen 
das Vorjahr zurück. Die erzielten Preise waren 
nicht schlecht und zeigten in der ersten Hälfte des 
Jahres eine steigende Tendenz. Mitte des Jahres 
machte sich jedoch ein Rückgang des Bedarfs 
geltend. 
Die in Amerika eintretende Krisis, von der 
die Industrien von Deutschland und England 
stark beeinflußt wurden, wurde allmählich fühlbar, 
und die Arbeiterentlassungen und Arbeitseinschrän- 
kungen in Europa und Amerika verringerten den 
Bedarf an Graphit sehr schnell. Gegen Ende 
des Jahres hatte eigentlich jede Nachfrage von 
Bedeutung aufgehört. Bei den Grubenbesitzern 
und -händlern haben sich ziemliche Vorräte an- 
gesammelt, und um die Lage hier nicht zu ernst 
werden zu lassen, hat die Vereinigung der 
Graphithändler, die sogen. „Plumbago-Merchants 
Union“, das Schließen von Gruben angeordnet. 
Auch in vielen Graphitreinigungsschuppen ruht 
die Arbeit. Dadurch sind nun viele Arbeiter 
brotlos, und da das Hauptnahrungsmittel, der 
Reis, durch Mißernte und Hungersnot in Indien 
sehr vertenert ist, herrscht eine ziemliche Notlage. 
Kautschuk tritt von Jahr zu Jahr als Aus- 
fuhrartikel mehr in den Vordergrund. Die Ur- 
barmachung neuen Landes schreitet unablässig 
vorwärts, und eine recht stattliche Anzahl neuer 
Plantagengesellschaften sind auch in diesem Jahre 
gegründet worden. 
Kautschuk= wie Teeplantagen sind auf die 
Werbung von Kulis aus Südindien angewiesen 
und treten damit in scharfe Konkurrenz mit den 
Straits Settlements, die von derselben Stelle 
  
ihre Arbeiter beziehen. Man blickt daher mit 
Besorgnis auf die Neuanpflanzungen, und seit 
Jahren beschäftigt sich die „Planters Association“ 
sehr ernstlich mit der Arbeiterfrage, deren erfolg- 
reiche Lösung die Lebensbedingung des Plantagen- 
baues bedeutet. 
In der Fabrikation sind große Fortschritte 
nicht zu verzeichnen, und man ist auch am 
Schlusse dieses Jahres aus dem Versuchsstadium 
noch nicht heraus. Eine Zeitlang schien der 
oblock"“ das Feld behaupten zu wollen, doch 
neigt man nun wieder mehr nach „sheet“ und 
„erepe“ hinüber. Der sogen. „wet block“, der 
etwa 10 bis 15 v. H. Feuchtigkeit enthielt und 
von dem man hoffte, daß er an Zähigkeit dem 
Parakautschuk nahe komme, hat die in ihn ge- 
setzten Erwartungen nicht erfüllt. Man ist trotz 
eifriger Versuche noch im unklaren darüber, 
welche Einflüsse für die Qualität und Zähigkeit 
bestimmend sind, und das Produkt jeder einzelnen 
Plantage ist mehr oder weniger verschieden. 
Die Preise haben einen stetigen Rückgang er- 
fahren und leiden wie die der anderen Produkte 
unter der geschäftlichen Krisis der Absatzländer. 
Von 5 sh 8 d pro lb für beste Qualität ist der 
Preis gegen Ende 1907 bis auf 3 sh 10 d 
herabgesunken. Da die Herstellungskosten noch 
wesentlich hinter diesen Preisen zurückbleiben, so 
ist denjenigen Plantagen, die auf gesunder Bafis 
begründet sind, immer noch ein sehr guter Nutzen 
sicher. Die wilde Spekulation durch Zeitgeschäfte 
in Aktien hat allerdings auch im verflossenen 
Jahre angedauert. 
In der Reinheit des Produkts behaupten 
Ceylon= und Straitskautschuk immer noch die 
erste Stelle. Der allgemeinen Verwendung steht 
jedoch noch entgegen, daß größere Quantitäten 
derselben Sorte nicht zu haben sind. Die Unzahl 
von Spielarten, die an den Markt gebracht 
werden, bedeuten für die Fabrikanten zu Hause 
eine gewisse Schwierigkeit, da von wenig Sorten 
genügende Mengen regelmäßig zu haben sind, 
um den Fabriken für größere Aufträge ein ein- 
heitliches Material zu liefern. 
Kakao findet immer mehr Beachtung. Die 
Preise waren das ganze Jahr hindurch gut, zeit- 
weilig sogar sehr hoch. 
Die Ausfuhrstatistik der Handelskammer zeigt 
mit 92 500 Zentnern für 1907 gegen 54 000 
Zeutner im Jahre 1906 einen ganz bedentenden 
Zuwachs, der sich aber zum Teil daraus erklärt, 
daß die Haupternte im Jahre 1906 recht ver- 
spätet war und erst zu Beginn des Jahres 1907 
zur Ausfuhr gelangte, während andererseits 1907 
die Haupternte früh war und noch fast ganz ver- 
schifft wurde. Die Ziffern dürfen daher nicht als 
Maßstab benutzt werden; doch ist unbedingt ein
        <pb n="779" />
        W 697 20 
Aufschwung der Kakaverzeugung vorhanden. Zum 
Teil darf dieser wohl auf eine rationelle Düngung 
zurückzuführen sein. Auch bei eingeborenen Be- 
sitzern greist die Uberzeugung immer mehr. um 
sich, daß die künstliche Düngung die größte Be- 
achtung verdient, und die unbestreitbaren Erfolge, 
die auf jedem Gebiet des Plantagen= und Land- 
baues zu verzeichnen sind, veranlassen auch den 
sehr konservativen Singhalesen, sich den Errungen- 
schaften der Neuzeit gegenüber weniger ablehnend 
zu verhalten. 
Kardamomen weisen mit 789 495 lbs ein 
Mehr von etwa 50 000 lbs gegen das Vorjahr 
auf. Die Bearbeitung und Fermentierung er- 
fordert aber große Sorgfalt, und die erzielten 
Preise sind kaum genügend, um zum weiteren 
Anbau zu reizen. 
Hauptabnehmer für diesen Artikel sind: 
Indien mit 366 070 lbS 
Englaandd 300 862 
Deutschland 685 677 
Amerika 24 657 
und verschiedene andere Länder mit unbedeuten- 
den Mengen. 
Zimt, das älteste Stapelprodukt der Insel, 
weist eine normale Ausfuhr auf mit einer ge- 
ringen Steigerung in Abfällen gegen das Vorjahr. 
Die hauptsächlichsten Absatzgebiete waren: 
Stangen Abfall 
Ibs lbs 
Amerika 1 238 141 998 708 
Deutschland 892 633 177 188 
Spanien . 496 466 129 600 
England 299 737 486 161 
Italien 217 328 263 082 
Belgien 107 900 236 731 
Die Gesamtausfuhr be- 
lief sich aufß 3 358 448 2 835 936 
Die Produkte der Kokospalme kamen im 
Jahre 1908 nicht in den Mengen an den Markt, 
die man normalerweise hätte erwarten sollen. 
Die große Trockenheit ist in erster Linic für den 
geringeren Ausfall der Ernte bestimmend ge- 
wesen. Der Regenfall während des ganzen 
Jahres war 70,62 Zoll gegen eine Durchschnitts- 
ziffer für die letzten 36 Jahre von 88,18. Da 
auch schon 1906 ein trockenes Jahr gewesen war 
und in anderen Produktionsländern augenschein- 
lich nur ungenügende Mengen geerntet wurden, 
standen die Koprapreise zu Anfang 1907 außer- 
gewöhnlich hoch. Die einheimische Industrie hat, 
wie man sagt, sehr unter dieser Verteuerung des 
Rohmaterials gelitten, und die Olfabriken mußten 
von Zeit zu Zeit den Betrieb einschränken. Die 
Preise für Kopra sowohl wie für Ol find dann 
  
im Laufe des Jahres langsam unter vielfachen 
Schwankungen gefallen. 
Kopra erreichte im Februar den Höhepunkt 
mit etwa 360 Rs. pro Tonne f. c. b. (1 Rs. = 
1,35 Mk.) und sank dann allmählich, bis iur 
Dezember ein Preis von 245 Rs. erreicht war. 
Die Olpreise bewegten sich entsprechend von 
585 Rs. pro Tonne auf 375 Rs. f. o. b. Da 
in den letzten Jahren regelmäßige Anpflanzungen 
stattgefunden haben, auch vermittels künstlicher 
Düngung der Ertrag vieler Plantagen wesentlich 
gestiegen ist, so darf man unter normalen Ver- 
hältnissen eine ziemlich bedeutende jährliche 
Steigerung der Ausfuhr erwarten, falls nicht 
wieder durch Trockenheit das Wachstum allzustark 
gehindert wird. 
Zur Zeit hat es allerdings den Anschein, als 
ob auch noch ein anderer Feind den Kokos- 
kulturen ernstlichen Schaden bringen könnte. Es 
ist die sogen. „bleeding disease“, das Verbluten 
der Bäume, das in Pflanzerkreisen vielfach Be- 
sorgnis erregt. 
Es handelt sich wahrscheinlich um einen Pilz, 
der auf bis jetzt unaufgeklärte Art und Weise in 
das Innere des Stammes gerät und parallel zur 
Achse sich nach oben zieht. Gelangt er bis in 
die Krone, so ist der Baum unrettbar verloren. 
Bei einiger Aufmerksamkeit ist dies jedoch zu 
verhindern. An den Stellen, an denen sich die 
Krankheit zuerst festsetzt, entstehen Löcher in der 
Rinde, aus denen eine wässerige Flüssigkeit her- 
austritt. Man bezeichnet dies mit Bluten, und 
ist der Name „bleeding disease“ dieser Erschei- 
nung zu danken. Durch Ausschneiden und Des- 
inftzieren der kranken Stellen hofft man der Pest 
Herr zu werden. Trotz wissenschaftlicher Studien 
seitens der Versuchsstation Peradeniya und ein- 
gehender Beobachtung seitens der Pflanzer ist 
man bis jetzt über die Entstehung dieser Baum- 
krankheit im unklaren, weiß auch nicht, auf welche 
Pilze, Bakterien oder anderen Mikroorganismen 
sie zurückzuführen ist. Man geht zunächst zur 
Bekämpfung der Krankheit auf empirischem Wege 
vor und versucht alle möglichen Desinfektions- 
mittel. So wird neuerdings viefach Kainit an- 
gewendet, eins der Abraumsalze der Staßfurter 
Kaliwerke, dem starke pilztötende und desinfi- 
zierende Wirkung zugeschrieben wird, obwohl die 
Wissenschaft dieser Annahme noch skeptisch gegen- 
übersteht. 
Es ist auf diese „bleeding disease“ einge- 
gangen worden, da die Epidemie hier sehr plötz- 
lich und anscheinend in bedrohlicher Form auf- 
trat und bis jetzt wenig bekannt bzw. beachtet 
war, trotzdem seit langer Zeit die Kokospalme 
plantagenmäßig angebaut wird. Bei der großen 
Bedentung, die dieser Baum für Handel und
        <pb n="780" />
        G 698 20 
Industrie in Ceylon spielt, herrscht einige Auf- 
regung über das plötzliche Auftauchen dieses neuen 
Feindes, die sich erst legen wird, wenn für seine 
Abwehr geeignete Waffen gefunden sind. 
Geraspelte Kokosnüsse sind das einzige 
Produkt der Kokospalme, das mit etwa 
23 303 000 lbs eine vermehrte Ausfuhr gegen 
das Vorjahr (20 214 000 lbs) aufzuweisen hat. 
Die anderen Artikel find alle zurückgegangen, 
wie die folgenden Zahlen ausweisen: 
1906 1907 
Zentner Zentner 
hoefconußöle 539 070 477 996 
..... 451 124 385 156 
Furrertuchen 259 125 228 199 
Stück Stück 
Nüsse 16 013 510 13 813 147 
Die Gesamtausfuhr des Jahres 1906 zeigt 
nach den jetzt verfügbaren amtlichen Zahlen mit 
108248000 Rs. ein Mehr von etwa 8000000 Rs. 
gegen 1905 und verteilt sich, wie folgt: 
1906 1905 
Rs. Rs. 
England 53 265 000 53 827 000 
19 387000 17 314 000 
Britische Besitzungen. 
Andere Länder 35 597 000 31 518 000 
Die Länder, die außer Großbritannien und 
dessen Besitzungen als größte Abnehmer von 
Ceylonprodukten figurieren, sind: 
905 
1906 
Rs. Rs. 
Verein. St. v. Am. 8 151 800 10 333 500 
Deutschland 6 568 500 8 201 700 
Britisch -Indien 5071 700 6 013 000 
Rußland 4 415 500 5 780 100 
Neusüdwales 3 465 700 3 233 000 
Viktoria 2996 700 3 190 300 
Osterreich 21 962 400 3 005 900 
Belgien 1 995 700 2 708 900 
Kanada 2302 500 2 635 700 
China * vongions 1 526 400 1 947 200 
Neuseeland 1 484 600 1574 700 
Frankreich 1 367 500 795 800 
Für das Jahr 1907 sind nur die Angaben 
der Handelskammer verfügbar, denen zufolge 
Tee mit seiner Ausfuhr von 
Schwarz Grün 
Ibs L 
176 120 000 und 5 907 000 
ein Mehr von 10 220000 1 897 000 
aufweist. 
Die Hauptabnehmer des Produktes waren: 
Schwarz Grün 
Ibs Ibs 
England 110 572 000 1 097 000 
Rußland 17 728 000 2 223 000 
  
Schwarz Grün 
Ibs lbs 
Australien 24 286 000 
Amerika 10 0328 000 2 538 ooo 
China für Rußland 8 461 000 — 
Deutschland 567 000 — 
Die Graphitausfuhr bleibt hinter dem Vor- 
jahre zurück, wie aus folgenden Vergleichszahlen 
hervorgeht: 
1907 1906 
ewt ewt 
Amerika 283 393 309 898 
England 170 133 187 672 
Deutschland 97 689 127 253 
Belgien, zum Teil für 
Deutschland . 75 209 44 021 
Japan 4267 2 617 
Frankreich 3270 4 781 
Die Abnahme ist auf fast allen Märkten, 
außer Japan und Belgien, wahrnehmbar; doch 
darf letzteres nicht zum Vergleich herangezogen 
werden, da fast aller nach Antwerpen verschiffter 
Graphit seinen Weg nach Deutschland findet. 
Der Rückgang ist nicht auf mangelnde Pro- 
duktion, sondern lediglich auf schlechte Rückfragen 
zurückzuführen. 
Von Kautschuk ist 1907 sehr viel mehr aus- 
geführt worden, als in früheren Jahren, und das 
schnelle und starke Wachstum dieser jungen In- 
dustrie ist bemerkenswert. Es wurden ausgeführt 
im Jahre 
Ibs Ibs 
1903) 42 000 1906 328 000 
1904 . . 7°77 000 19070. 556 000 
1905 168 000 
Die Hauptabnehmer waren 1907: 
Ibs Ibs 
England 332 219 Australien 11 034 
Amerika 189 279 Belgien 56834 
Deutschland 15 643 
Die Ausfuhr von Chinarinde, die im Vor- 
jahre eine Zunahme zeigte, hat 1907 wieder 
einen Rückgang zu verzeichnen, obwohl die aus- 
geführten Qualitäten sich noch über den Ziffern 
von 1903 bis 1905 bewegen. Die Ausfuhr 
beträgt: 
s lIbs 
1903 170 565 1906 297 613 
1904) 147 291 1907.. 234 499 
1905. 179 682 
Die Hauptabnehmer find: 
s Ibs 
England. .. 180 000 Japan. . .. 15 800 
Deutschland 26 800 Belgien 7 300
        <pb n="781" />
        W 699 20 
Der Wert der Einfuhr für 1906 ohne Edel- 
metalle war 112789 270 Rs. gegen 108 324 330 Rs. 
im Vorjahre. Hiervon entfielen 63 v. H. auf 
britische Besitzungen, und der größte Teil davon 
bestand aus Nahrungsmitteln. 
Reis allein wurde eingeführt von 
Britisch-Indien für etwa 34 500 000 Rs. 
urma -- 2650000- 
Straits Settlements -- 1 250 000 = 
An zweiter Stelle tragen Spirituosen zu 
den Zolleinnahmen bei. Das Gesamtquantum 
betrug 205 000 Gallonen oder etwa 930 000 I. 
Ein Viertel davon ist Genever, dessen Anteil 
allerdings gegen früher abgenommen hat, da 
man die ganz minderwertige Ware nicht mehr 
hereinläßt. Ein Minimum von 34,8 v. H. (Ge- 
wicht) absoluten Alkohols ist vorgeschrieben, und 
darunter hat die Einfuhr gelitten. 
Weiter verdient Kohle erwähnt zu werden, 
da sie als ein ziemlich sicherer Maßstab für die 
Zunahme der Schiffahrt im Hafen angesehen 
werden kann. Die Gesamteinfuhr betrug 681480 
Tons im Werte von 11 919 000 Rs. Anteil 
daran hatten: 1906 1905 
Tons Tons 
England. 332 250 215 380 
Zritisch Indien . 337 670 362 696 
Jap 8 200 31 875 
*— die Edelmetalle anbetrifft. so wurde 
Gold nur von Australien eingeführt im Werte 
von 3 500 000 Rs. gegen 3 160 000 Rs. im 
Vorjahre. Die Silberbezüge fanden von Indien 
statt und beliefen sich auf 7 230 000 Rs. gegen 
3 730 000 Rs. im Vorjahre. 
Die Artikel, an denen Deutschland 1907 
größeren Anteil hatte, sind nachstehend angeführt. 
Eine Zunahme hat stattgefunden bei: 
1907 
von 
Gesamtwert Deutsch- 
land 
Rs. Rs. 
Gef. Stückwaren 2767733 97 681 
Posamentierwaren 2 057 516 126 534 
Baumw. Stückwaren 668 8599 79 145 
Chemikalien . 42441629771 
Bandeisen 400 451 136 832 
Stacheldraht . 381 474 75 474 
Maschinen 330 858 35 548 
Zement · 309 607 74 282 
Seide und Satin . 272 335 29 053 
Wollwaren . 268 749 58 137 
Glss . 248 616 54 649 
Druckpapier —247 270 38 471 
Schwesesscur-s Kall 226 546 203 526 
Baumw. Spitzen und Netze 211 794 29 717 
  
während die folgenden Artikel einen Rückgang zu 
verzeichnen haben: 
1907 
von 
Gesamtwert Deutsch- 
land 
Rs. 9Rs. 
Raffinierter Zucker: . 2 914 829 87 505 
Eisenwaren 12721 909 95242 
Verzinkte Bleche 785 315 18 819 
Kunstdünger 587 009 272 352 
Wollene Stückwaren 573275 18 371 
Manufakturwaren. 477937 48 170 
Gußstahl. 331 628 54 984 
Biskuits 328 616 61 924 
Porzellan J- 324 897 69 414 
Bier 26066 368 100 898 
Lampen 165 630 26 181 
(Nach einem Bericht des Las. Konsulats in Colombo.) 
  
Bandel Mosselbays im Jahre 1907. 
Das Jahr 1907 war für den Handel 
Mosselbays (Kapkolonie) in kommerzieller 
Beziehung wieder ein Jahr der unerfüllten Hoff- 
nungen und der Enttäuschungen. Die von Amerika 
sich ausbreitende schwere Finanzkrisis hat sich auch 
in Mosselbay fühlbar gemacht und hat die akute 
Geldnot noch verschärft. 
Alle Banken erhöhten den Wechseldiskont, 
Hypotheken auf städtische Grundstücke waren selbst 
zu hohen Zinsen nicht zu haben. 
Der Wert der eingeführten Güter ging im 
Jahre 1907 von 9½ Millionen auf 9 Millionen 
Mark zurück, während die Ausfuhr in der gleichen 
Zeit von 15 Millionen auf rund 181¼ Millionen 
Mark stieg, was beweist, daß die geschäftliche 
Stabilität auf einer gesunden Unterlage beruht. 
Die Verkehrsverhältnisse haben sich insoweit 
gebessert, als eine neue Teilstrecke der Bahn 
Mosselbay—Oudshoorn bis George dem Betrieb 
übergeben wurde. Der Rest der Strecke wartet 
nur auf Besserung der Finanzlage, um unver- 
züglich vollendet zu werden. 
Die Einfuhr betrug im Jahre 1907 9 Mil- 
lionen Mark, woran Deutschland mit rund 
1 Million Mark beteiligt war. Die hauptsächlich 
aus Deutschland eingeführten Güter bestehen aus 
gemahlenem Steinsalz, Schmiedekohlen, Bier, land- 
wirtschaftlichen Geräten, Musikinstrumenten, Glas- 
waren, bedruckten Kattunen, gewirkten Woll- 
waren usw., die sich alle eines guten Rufes er- 
freuen. 
Die Ausfuhrprodulte gehen meist nach 
London, obschon auch Deutschland in geringerem 
Maße sich an der unmittelbaren Ausfuhr von 
Schafwolle, Straußenfedern usw. beteiligt hat.
        <pb n="782" />
        Die hauptsächlichsten Ausfuhrartikel des Hafens 
bleiben Straußenfedern, wovon im vergangenen 
Jahre 1144 Kisten, enthaltend 278 537 Pffd. 
Federn im Werte von 16 Millionen Mark, ver- 
laden wurden. 
Wolle kommt in zweiter Reihe mit 5689 
Ballen im Werte von 1 ½ Millionen Mark. 
Beide Artikel gelten in London als die besten, 
welche die Kolonie hervorbringt. 
Der Wert der verschifften Ziegen= und Schaf- 
felle betrug ½ Million Mark, während 854 
Kisten Aloe im Werte von 100 000 Mk. ausge- 
führt wurden. 
Der Schiffsverkehr belief sich im Jahre 1907 
auf 3 Segelschiffe und 201 Ozeandampsschiffe, 
wovon 12 Dampfschiffe mit 52 250 Reg.-Tons 
unter deutscher Flagge fuhren. 
Alle Güter werden in Leichtern auf der Reede 
gelöscht, die einen guten Ankerplatz bietet. Das 
Nehmen von Lotsen ist nicht obligatorisch. Das 
Klima ist mild und gleichförmig, ansteckende 
Krankheiten von Bedeutung find nicht vorge- 
kommen. 
(Bericht des Kais. Vizekonsulats in Mosselbay.) 
Hhoandel Oogadors (Oarohko) 1907. 
Der Handel des marokkanischen Hafens Mo- 
gador bewertete sich im Jahre 1907 in der 
Einfuhr auf 5891135 Mk. gegen 7715 358 Mk. 
im Jahre 1906; er ist also gegen das Vorjahr 
um 1824223 Mk. zurückgegangen. Der Aus- 
fall tritt besonders hervor in den verringerten 
Bezügen von Zucker (— 730 882 Mk.), Gries 
und Mehl (—480 825 Mk.), Reis (— 386 102 Mk.), 
Tee (— 284 584 Mk.) und Kerzen (— 101488 Mk.); 
er findet seine Erklärung darin, daß die Ereignisse 
in Casablanca lähmend auf die Einfuhr gewirkt 
haben. Die Unternehmungen der Kaufleute sind 
infolge der unsicheren Verhältnisse beeinträchtigt 
worden. Die Saison konnte nicht ausgenutzt 
werden, da wegen der Unsicherheit der Wege ein 
großer Teil der Ernte in den Produktionsgebieten 
zurückgehalten wurde, was zur Folge hatte, daß 
die Kaufkraft der Bevölkerung herabsank. Zu- 
genommen hat die Einfuhr von Baumwollwaren 
(+ 165 527 Mk.), Wollwaren (—+ 26 432 Mk.), 
Säcken und Sackleinen (+ 31 271 Mk.), Eisen- 
und Metallwaren (+ 24 855 Mk.), Getränken 
(+ 24 325 Mk.), Kassee (+ 17 458 Mk.) und 
Kolonialwaren (+ 20 390 Mtk.). 
Die wichtigeren Einfuhrartikel und der 
Anteil Deutschlands hieran bewerteten sich, wie 
folgt: 
  
700 20 
Dav# 
on 
1906 1907 uss, 
la 
Werte in Mark 
Baumwollwaren 2 068 048 2 233 575 4502 
Wollwaren 10 016 36 448 2 304 
uche . 61 404 51 226 13 426 
Säcke u. Sackleinen 5 283 36 554 1784 
Seidenwaren. 4775 7302 — 
Bekleidungsgegen- 
stände 9 152 3 741 710 
Eisen 82224 50 201 — 
Stal 8 600 432 — 
Eisen- und Metall- 
waren 61 870 86 725 11 589 
Glaswaren . 45 213 33 869 4 193 
Porzellan u. Stein- 
gut 33 584 13 587 3072 
Lebensmittel 80 000 56 462 292 
Getränke 32246 56 571 5267 
Sprit. . 11 206 20 359 12 537 
Zucker 2 786 318 2 055 436 — 
Tee# 820 834 536.250 13 713 
Reis 391 032 4930 500 
Kolonialwaren 19 101 39 491 4276 
Farben, Drogen 12 4320 17 879 2933 
Seife, Parfümerien 10 975 6993 47 
Kerzen 192 514 91 026 — 
Papier 13 866 8 541 5505 
Holz u. Holzwolle 46 494 30 279 11240 
Gries u. Mehl 633 345 152 520 — 
Deutschlands Anteil an der Einfuhr über 
Mogador ist von 269 642 Mk. im Jahre 1906 
auf 107273 Mk. oder 2 v. H. der Gesamteinfuhr 
im Jahre 1907 herabgesunken; es steht unter 
den Einfuhrländern an vierter Stelle. Ihm voran 
gehen Eugland mit einem Warenwerte von 
2 691 156 Mk. oder 46 v. H., Frankreich mit 
2 678 923 Mk. oder 45 v. H. und Belgien mit 
177 123 Mk. oder 3 v. HO. Das Weniger bei 
der Einfuhr aus Deutschland ergibt sich aus dem 
Ausfall in den Bezügen von Reis (—119028 Mk.), 
Weizen und Mais (— 3661 Mk.), Zucker (— 4859 
Mk.) und Tee (— 23 780 Mk.). Der Forrfall 
der Einfuhr von Reis, Weizen und Mais erklärt 
sich durch die gute Ernte des Landes, während 
der Rückgang in den Bezügen von Tee und 
Zucker darauf zurückzuführen ist, daß London und 
Marseille Zahlungserleichterungen zugestanden, die 
beim Bezuge über Hamburg ausgeschlossen waren. 
An den Haupteinfuhrartikeln Baumwollwaren, 
Zucker, Tee und Kerzen, die zusammen 82 v. H. 
der Gesamteinfuhr ausmachen, partizipieren Eng- 
land mit 78½ v. H. an den Baumwollwaren, 
97½ v. H. an Tee und 87½ v. H. an Kerzen, 
Frankreich mit 20½ v. H. an den Baumwoll= 
waren und 93 v. H. an Zucker.
        <pb n="783" />
        G 701 20 
Die Ausfuhr Mogadors bewertete sich im 
Jahre 1907 au# 6 405066 Mk. gegen 7403949 Mk. 
im Vorjahre; sie ist also um 998 883 Mk. zurück- 
gegangen. Der Ausfall ist im wesentlichen auf 
die verminderten Verschiffungen von Ochsenfellen 
( 541139 Mk.), Schaffellen (— 369 553 Mk.) 
und Ziegenfellen (— 1074 366 Mk.) zurückzu- 
führen. 
Die hauptsächlichsten Ausfuhrartikel und 
der Anteil Deutschlands an denselben be- 
werteten sich, wie folgt: 
Davon 
1906 1907 ⅝ 
land 
Werte in Mark 
Eier 656 430 739 164 — 
Gerste. 31 260 582 739 469 367 
Gummi . 50 040 51 184 5 190 
Sandarakgummi 489 898 500 749 318 950 
Haare . 298 031 7327 4967 
Mandeln. 1 033 798 1270 076 993 030 
Cchsenfelle 743 308 202 169 42 878 
Schaffelle. 614 385 244 832 162 749 
Ziegenfelle 2 656 619 1 582 253 70292 
Oliven 7619 52050 — 
Olivenöl. 75 256 260 695 — 
Wachs 469 372 430 356 351 500 
Wolle, gewaschen 22 316 136 047 52254 
im Schweiß 207 340 53 199 9273 
Von dem gesamten Ausfuhrwerte des Jahres 
1907 entfielen auf Deutschland 2 497 962 Mk. 
oder 40 v. H., auf England 1242 332 Mk. oder 
20 v. H., auf Amerika 1.003 351 Mk. oder 
15 v. H., auf Frankreich 743 163 Mk. oder 
11 v. H. und auf Italien 203 303 Mk. oder 
3 v. H. Deutschland hat wie im Vorjahre in 
der Ausfuhr Mogadors seine führende Stelle 
behauptet; es hat mit Ausschluß von Eiern, 
die nur nach England, und von Ziegenfellen, die 
in der Hauptsache nach Amerika gehen, für die 
Exportprodukte Mogadors einen besseren Markt 
geboten als die übrigen Länder. 
Nicht ohne Einfluß auf den Gesamthandel 
Mogadors ist die Unterbrechung seiner Handels- 
beziehungen zu Marrakesch gewesen, an welchem 
Platze die europäischen Firmen ihre Tätigkeit 
bisher nicht wieder aufnehmen konnten. Infolge 
der Unsicherheit des Karawanenwegs Marrakesch— 
Mogador sind die Warentransporte über Safft 
geleitet und dort zum Verkaufe gebracht worden. 
Es sind noch ziemlich umfangreiche Lager an 
Mandeln und Getreide im Innern vorhanden, 
die zusammen mit der diesjährigen reichen Ol- 
ernte dem Geschäfte im Jahre 1908 zugute 
kommen werden, falls sich die Verhältnisse bis 
dahin klären und Ruhe und Sicherheit eintreten. 
(Nach einem Berichte des Kais. Vigekonsulats in 
Moaador.) 
  
Außenhandel der Dhilippinen im Kalenderjahr 1907. 
Der Außenhandel der Philippinen wies im 
Kalenderjahr 1907 (abgesehen vom Edelmetall- 
verkehr und der zgollfreien Einfuhr von Re- 
gierungsbedarf) einen Einfuhrwert von 30,45 Mil- 
lionen 8 (amerikan. Dollars) und einen Ausfuhr= 
wert von 33,10 Millionen 3, also einen Aus- 
fuhrüberschuß von 2,65 Millionen 3 auf. Die 
Einfuhr war um 4,05 Millionen 3 größer als 
im Vorjahre, wo sie um annähernd ebensoviel 
hinter 1905 zurückgeblieben war. Die Ausfuhr 
überstieg die vorjährige um 0,45 Millionen 8, 
blieb aber noch um rund 0,35 Millionen 8 hinter 
der von 1905 zurück. 
Die Steigerung der Einfuhr verteilt sich auf 
eine erhebliche Menge von Waren, was eine all- 
gemeine Besserung der Handelslage erkennen läßt. 
Die größte Zunahme hat der Handel mit 
Textilwaren aufzuweisen, der von der Gesamt- 
einfuhr ungefähr ein Drittel des Wertes aus- 
macht.,. Der Import von Baumwolle und Baum- 
wollenwaren wuchs weiter, wie er es in den 
Vorjahren getan hatte, und erreichte einen Wert 
von rund 9 Millionen 8. 
Schlachtvieh, Nahrungsmittel und Ge- 
tränke machten ein weiteres Drittel der Einfuhr- 
summe aus und wurden bei einer nicht besonders 
starken Steigerung gegenüber 1906 im Gesamt- 
wert von rund 10 Millionen &amp; importiert. Die 
Hauptrolle unter den hierher gehörigen Waren 
fällt dem Reis zu mit einem Einfuhrwert von 
4,2 Millionen § oder 175 000 3 mehr als im 
Vorjahre; die Steigerung beruht hier aber nur 
auf der Preiserhöhung, da seit 1903 die Menge 
des eingeführten Reises ständig abnahm. Fran- 
zösisch-Ostindien ist Hauptreislieferant der Philip- 
pinen. In der Versorgung der Philippinen mit 
frischem Fleisch spielt Anstralien die Hauptrolle. 
Kaffee und Kakao werden nicht in genügender 
Menge auf den Inseln geerntet und mußten im 
Werte von 343 000 3 oder 80 000 8 mehr als 
1906 vom Auslande hinzugekauft werden; Britisch- 
Ostindien war das Hauptbezugsland. Tee im 
Werte von rund 40 000 5 lieferte China. Alko- 
holische Getränke wurden für 549 000 3 ein- 
geführt; die Einfuhr von Wein und Branntwein 
wuchs, während der Bezug von Bier infolge der 
inländischen Produktion um 70 000 3 zurütkging. 
Unter den verschiedenen Einfuhrwaren, 
die das letzte Drittel des gesamten Einfuhrwertes 
ausmachen, sind Metalle und Metallwaren 
die wichtigsten. Eisen und Stahl ging für 2,3 Mil- 
lionen 8 und für etwa ¼ Million § mehr ein 
als 1906; 70 v. H. dieser Einfuhr lieferten Groß- 
britannien und die Union. Hierbei überwiegt die 
britische Einfuhr, die hauptsächlich in größeren
        <pb n="784" />
        W V702 28 
und gröberen Erzeugnissen besteht, die mit rund 
750 000 8 bewertete amerikanische, in der Ma- 
schinen und weiter vervollkommnete Erzeugnisse 
die Hauptrolle spielen. Deutschland, dessen 
Einfuhr in Eisen und Stahl am meisten stieg, 
ist ein bedeutender Wettbewerber der Vereinigten 
Staaten. Messing und Kupfer wurden im Werte 
von reichlich ¼ Million &amp; vom Auslande ge- 
kauft, je ein Drittel kam aus der Union und 
Großbritannien, der Rest in erster Linie aus 
Deutschland. 
Bei der Steigerung der Ausfuhr um ins- 
gesamt 455 000 83 gegenüber dem Vorjahr ist 
für die Zukunft der Wirtschaftslage der Inseln 
am bedeutungsvollsten der vermehrte Absatz ver- 
schiedener bisher weniger hervorgetretener Er- 
zeugnisse, wie Agaven= und andere Textilfasern, 
Mang-Mlang und Kokosnußöl, Fische, Muscheln usw. 
Von den vier Hauptwaren der Inseln, Manila= 
hanf, Zucker, Kopra und Tabak, wurden nur für 
13 314 3 mehr ausgeführt, wenn diese Waren 
auch dem Werte nach noch 95 v. H. der Gesamt- 
ausfuhr ausmachen. An Zucker und Tabak wurde 
erheblich weniger exportiert, bei Hanf bewirkte 
ein wesentlicher Preisfall eine nur geringe Steige- 
rung des Ausfuhrwertes, während für Kopra bei 
außerordentlich hohem Preis der Ausfuhrwert 
beträchtlich stieg. 
Der Ausfuhrhandel mit Manilahanf erholte 
sich wesentlich von dem Rückgang im Vorjahre, 
der durch den Orkan im September 1905 ver- 
anlaßt war; es wurden 1907: 115 395 Tons 
ausgeführt gegen 102 439 im Jahre 1906; trotz- 
dem blieb aber die Menge noch hinter dem 
Jahresdurchschnitte zurück. Der Durchschnittspreis 
war beträchtlich geringer als 1906, er betrug 
1906: 191 3 und 1907 nur 171 3, nachdem 
er von 182 3 im Januar allmählich bis auf 
146 S8 im Dezember gefallen war. Daher ergab 
sich bei der erheblichen Mehrausfuhr eine Steige- 
rung des Ausfuhrwertes um nur 77000 S. Die 
Vereinigten Staaten und Großbritannien erhielten 
90 v. H. des ausgeführten Hanfes. Im ganzen 
stellte sich der Ausfuhrwert für Manilahanf 1907 
auf 19 689 000 3 gegen 19 612 000 3 für 1906 
und 21757 000 3 für 1905. 
Kopra nahm dank der Preiserhöhung 1907 
Einfuhrwaren 
Vieh 
Fleisch und Meiereprodune 
Reis ... 
Wetzenmehl 
Gemüse 
Baumwolle und B VBaumwollenwaren Z 
Eisen, Stahl und Waren daraus 
  
unter den Ausfuhrwaren die zweite Stelle ein 
und erreichte einen Exportwert von 4 784 000 3 
gegen 4 374 000 S8 im Vorjahr und 3 245 000 5„. 
für 1905, trotzdem die ausgeführte Menge etwas 
kleiner war als 1906. In den letzten drei 
Jahren stieg der Koprapreis von 2,6 auf 
3,7 Cents für das Pfund. Kokosnußöl wurde 
für 102 000 8 im Ausland abgesetzt, im Vorjahr 
nur für 66 000 S. Die Fabrikation dieser Ware 
für die Ausfuhr ist ein neuer Industriezweig der 
Inseln geworden. Kopra findet den Hauptmarkt 
in Frankreich, ferner wird es hauptsächlich in 
Spanien und Deutschland gekauft, Kokosnußöl 
geht größtenteils nach Großbritannien. 
Zucker wurde etwas weniger als 1906 aus- 
geführt, und da auch der Preis zurückging, ergab 
sich ein Ausfall von 358 000 3 im Ausfuhrwerte, 
der sich auf 4 196 000 8 stellte gegen 4 554 000 
im Vorjahr und 5 073000 im Jahre 1905. Zu- 
meist ging der Zucker nach Hongkong und China, 
kleinere Mengen bezogen die Vereinigten Staaten, 
Großbritannien und Japan. 
Die Ausfuhr von Tabak und Tabakfabri- 
katen blieb um 116 000 3 hinter der vorjährigen 
zurück und bewertete sich auf 2727 000 S. Ver- 
arbeiteter Tabak wurde mehr als 1906 ausge- 
führt, aber der Rückgang in der Blättertabal- 
ausfuhr glich jene Gewinne reichlich aus. Spanien 
und Osterreich-Ungarn blieben Hauptabnehmer 
für Tabakblätter, deren Exportwert 1½ Million 3 
betrug; von den im Werte von 1 Million 3 
ausgeführten Zigarren gingen reichlich 75 v. H. 
nach Hongkong, Britisch-Ostindien, Australien, 
China und Großbritannien— 
Agavefasern (Maguey) wurden mehr aus- 
geführt und erzielten auch höhere Preise. Es 
gingen aus für 297 000 3, davon nach der 
Union für 198 000 3. Bei dem allgemeinen 
Interesse, das dem Anbau der Agave im ganzen 
Archipel gewidmet wird, und bei der stetigen 
Berbesserung der Fasern wird der Textilstoff, der 
in den Vereinigten Staaten den Hauptabsatz 
findet, voraussichtlich den Philippinen dauernd 
steigende Gewinne bringen. 
Die Einfuhr der Philippinen verteilte sich 
1907 und in den beiden Vorjahren nach Haupt- 
warenarten folgendermaßen: 
Einfuhrwerte im Kalenderjahr 
906 1907 
1905 
8 8 
819 990 969 959 1 153 348 
1 405 121 1 383 770 1 365 509 
6 745 975 3991 913 4 166 744 
770 012 885 076 1 041 856 
497240 551 127 561 116 
6 826 345 7 075 490 9 026 469 
2577611 2 039 662 2296.291
        <pb n="785" />
        G 703 20 
Einfuhrwerte im Kalenderjahr 
5 1906 90 
  
Einfuhrwaren 
8 S 
Leder und Lederwaren 536 559 413 752 613 561 
Papier und Papierwaren 453 191 441 454 548 904 
Holz und Holzwaren. 497 145 493 293 344 996 
Mineralöle . 717 754 521 896 931 494 
Auammwein, Wein und Bier 674254 570 096 548 602 
Opi 739 419 410770 446 049 
Verschiedene Waren . ... 6 789 434 6 655 510 7 408 868 
Im ganzen 30 050 550 26 403 768 30 453 810 
Die Ausfuhr gestaltete sich nach Warenarten, wie folgt: 
Ausfuhrwerte im Lalenderiahr 
90 1907 
  
Ausfuhrwaren 1905 
8 
Manilahanf ...... 21757 344 19 612 632 19 689 493 
Zucker . 5 073 233 4554 092 4 195 671 
Tabak und Zabatjabniaie . ..·. 2281703 2 843 004 2 727 429 
Kopra . ....... 3244703 4373702 4784 151 
Verschiedene Waren . ..·. 1097791 1259 462 1 701 123 
Im ganzen 33 454 774 32 642 892 33 097 867 
An der Einfuhr nach den Philippinen waren hauptsächlich folgende Länder in den letzten 
drei Jahren beteiligt: 
Herkunft 
Europa im ganzen 
Großbritannien. 
Deutschland. 
Frankreich 
Spanien 
Belgien 
Schweiz 
Nordamerika im ganzen. 
Vereinigte Staaten von Amerita 
Südamerika im ganzen 
Asien im ganzen 
hina 
Hongkong 
Japan 
Britisch= Ostindien .. 
Französisch-Ostindien 
Ozeanien im ganzen. 
Australien 
Afrika im ganzen. 
Die Ausfuhr der Inseln war namentlich nach folgenden Ländern gerichtet: 
Bestimmung 
Europa im ganzen 
Großbritannien. 
Deutschland. 
Frankreich 
Spanien . 
Osterreich- ungon . 
Belgien . 
Einfuhrwerte im Kalenderjahr 
90 907 
1905 
8 8 8 
10 790 703 10 857 147 13 201 066 
5 105 907 5 554 804 6 811 550 
1 435 808 1 403 926 1 919 209 
899 043 793 879 903277 
1 971 631 1 642 644 1 913 804 
266 218 288 365 304 279 
544 847 587 651 680 193 
5 605 340 4489 598 5 094 410 
5 589 946 4477 886 5 067 538 
— 56 114 
12 265 092 9 487 734 10 179 636 
2 860 911 2 675 027 2 719 437 
226 495 314 154 376 954 
832 557 895 628 1 004 303 
1 909 718 1 412 059 1 572 152 
5 347 130 3 791 167 4 080 004 
1 387 278 1 567 368 1 974 860 
1 386 778 1 567 111 1 974714 
2 137 1 865 3724 
Ausfuhrwerte im Kalenderjahr 
1905 1906 1907 
* 3 8 
13 006 474 13 923 352 16 175 369 
8.207 351 7598594 9 375 48 
338 755 774 737 498 383 
2223228 2 783 365 3 407 972 
1 662 058 1 765 141 1 752 398 
394 419 312 378 363 914 
33 680 330 534 315 003
        <pb n="786" />
        Bestimmung 
Nordamerika im ganzen. 
Vereinigte Staaten von Amerika 
Südamerika im ganzen 
Asien im ganzen 
China . 
Hongkong 
apan ..... 
Britisch- Ostindien ...... 
Ozeamentmganzen. . 
Australien.. 
Afrika im ganzen. 
704 2 
Ausfuhrwerte im Kalenderjahr 
905 1906 1907 
8 8 
14 851 245 11 883 754 10 343 603 
14 840 407 11 869 289 10 329 387 
16 518 30 317 18 581 
5074274 6 325 008 6 063 284 
923 506 2 092 422 2 089 390 
2 804 053 3 039242 2 324 916 
651 162 380 020 591 875 
645 736 696 437 989 590 
496 723 469 312 475 030 
493 364 466 899 471 667 
9540 11 119 22 000 
(Nach dem Bericht des Bureau of Insular Affairs.) 
Zölle auf DVnamit, Jünder und Jündsätze auf den 
Salomons- Insein. 
Laut Verordnung des britischen Oberkommissars 
für den westlichen Stillen Ozean vom 23. März 
4m Is. sind für die Einfuhr der nachstehenden 
Waren die folgenden Zölle festgesetzt: 
Dynamit oder andere an dessen Stelle 
gebrauchte Sprengstoffe Pfund 1 Schill. 
Zünder, für jede Rolle von 24 Fuß 
Zündsätze l v. Werte 100 v. H. 
Branntweinbesteuerung in Tunis. 
Durch eine am 1. April d. Is. in Kraft ge- 
tretene Verordnung der Tunesischen Regierung ist 
die Branntweinbesteuerung zusammenfassend ge- 
regelt worden. Danach bleiben die in der Ver- 
ordnung vom 29. Juli 1905 festgestellten Steuer- 
sätze für Branntwein und weingeisthaltige Er- 
zeugnisse sowie für denaturierten Branntwein un- 
verändert. Es ist jedoch für den Verkehr mit 
weingeisthaltigen Flüssigkeiten bestimmt, daß sie 
mit amtlichen Begleitpapieren versehen sein müssen, 
die den Kontrollbeamten auf Erfordern vorzu- 
zeigen find. Die Berordnung enthält ferner Be- 
stimmungen über die Zulassung von Lagern für 
Branntwein und weingeisthaltige Erzeugnisse so- 
wie Kontrollvorschriften für die Herstellung und 
den Vertrieb von Spirituosen, für die Eigen- 
brenner und für die Fabrikanten von Destillier- 
blasen. (Tournal officieh Tunisien.) 
  
K#nderung der Durchfuhrabgaben In Myassaland 
(Britisch-Sentrolatrihao). 
Laut einer in der „British Central Africa 
Gazette“" vom 31. Oktober 1907 veröffentlichten 
Bekanntmachung ist die Tabelle IV der „Consoli- 
  
dating Customs Ordinance 1906“", worin gewisie 
Gebühren für Durchfuhrwaren enthalten sind, mit 
Wirksamkeit vom 1. November 1907 aufgehoben 
und bestimmt worden, daß nur die in der Ta- 
belle II der genannten Verordnung aufgeführten 
Straßen= und Flußabgaben, Werft= und Einschreibe- 
gebühren von Waren, die durch das Schutzgebiet 
durchgeführt werden, erhoben werden sollen. 
(lhe Board of Trade Journal.) 
Bichterhebung gewisser Kbgaben von eingeführtem 
lebenden vieh. 
Laut Bekanntmachung in der „British Central 
Africa Gazette“ vom 31. Oktober 1907 werden 
vom 1. November 1907 ab Straßen= und Fluß- 
abgaben sowie Werft= und Eirnschreibegebühren 
von lebendem Vieh, das in das Schutzgebiet von 
Nyassaland eingeführt wird, nicht erhoben. 
(Ebenda.) 
Beschränkung der Wafkeneintkuhr in Transvaal. 
Durch ein Gesetz Nr. 10 vom Jahre 1907 — 
Arms and Ammunition Act, 1907 — sind unter 
Aufhebung der „Arms and Ammunition Ordi- 
nance 1902“" für den Besitz und die Einfuhr von 
Waffen neue Bestimmungen getroffen, wonach die 
Einfuhr von gezogenen Gewehren oder von 
Munition dazu in die Kolonie nur mit einer von 
einem obrigkeitlichen Beamten unnterzeichneten 
Einfuhrerlaubnis gestattet ist. Die Erlaubnis 
soll gebührenfrei sein. Der Besitz und die Einfuhr 
von Geschützen und Geschützmunition ist verboten. 
(Ebenda.) 
Verbrauchsabgabe und Joll auf Bier. 
Durch ein Gesetz vom 1. September 1907 
(Nr. 9/1907) ist auf Bier, das in der Kolonie
        <pb n="787" />
        G 705 20 
zum heimischen Verbrauche gebraut wird, eine 
Verbrauchsabgabe von 4 Pence für das Gallon 
und auf Bier, das in einer Kolonie, einem Ge- 
biete oder Staate des Südafrikanischen Zollvereins 
gebraut ist und nach Transvaal eingeführt wird, 
ein gleich hoher Eingangszoll gelegt worden. 
(Ebenda.) 
Vorschriften für die PDflangenelnfuhr im Uganda- 
Schutzgebiet. 
Laut Verordnung des Gouverneurs des 
Uganda-Schutzgebiets vom 14. Februar d. Is. 
(rhe Importation of Plants Ordinance, 1908) 
müssen alle in das Schutzgebiet eingeführten 
Pflanzen sowie Knollen, Wurzeln, Samen und 
nicht zum Genusse bestimmte Früchte zusammen 
mit der Verpackung vor der Ablassung zum freien 
Verkehr einem Räucherverfahren unterzogen wer- 
den. Die Einfuhr von Pflanzen darf nur über 
  
bestimmte vom Gouverneur festzusetzende Plätze 
erfolgen. An diesen Plätzen oder an einzelnen 
von ihnen sollen Apparate zum Räuchern auf- 
gestellt werden. Für Schäden, die durch das 
Räuchern entstehen, übernimmt die Regierung 
keine Haftbarkeit. 
Verbot der Einfuhr von anderen Silbermünzen als 
solchen der lateinlschen Unlon nach den französischen 
Besitzungen in der Südsee. 
Laut Verordnung der französischen Regierung 
ist in dem gesamten Bereiche der französischen 
Besitzungen in der Südsee die Einfuhr von an- 
deren Silbermünzen verboten als solchen mit dem 
Bildnisse der Signatarstaaten der lateinischen 
Union, die im Mutterlande zum Umlaufe zuge- 
lassen sind. 
(Journal officiel de la République Francaisc.) 
  
Verschiedene 
Winke für Eroberung fremder Oärkte. 
Im Hinblick auf die steigende Bedeutung des 
Ausfuhrhandels für die Industrie der Ver- 
einigten Staaten von Amerika hat es die 
Regierungsabteilung für Handel und Arbeit in 
Washington für angezeigt befunden, Winke für 
die Ausdehnung des Handels durch ameri- 
kanische Fabrikanten und Exporteure, in 
der Hauptsache auf Grund von Konsulatsberichten, 
zusammenzustellen und unter dem Titel „Winning 
foreign Markets“ in einem Hefte zu veröffent- 
lichen. 
Die Veröffentlichung enthält folgende Haupt- 
punkte: Methoden und Erfordernisse des Aus- 
fuhrhandels; Erfolge Italiens; Handelshindernisse; 
Versanderleichterungen; Verpackung; Paketposten; 
Reklame im Auslande; Patente und Handels- 
marken. 
Die Bank von Rbessinien. 
Aus Kairo wird der „Deutschen Orient- 
Korrespondenz“ geschrieben: 
„Nachdem man sich von der Gründung der 
Bank von Abessinien große Erfolge versprochen 
hat, wird nunmehr bekanntgegeben, daß das erste 
Betriebsjahr nichts weniger als günstige Ergeb- 
nisse gezeitigt hat. 
  
Mitteilungen. 
Dieses Institut, welchem bekanntlich kraft Er- 
lasses des Negus Menelik vom 10. März 1905 
die Konzession für den Betrieb erteilt worden ist, 
gründete sich auf der Basis des ägyptischen Ge- 
setzes und erhielt demzufolge sein Geschäftsdomizil 
in Kairo, während der Hauptsitz seines Betriebes 
in Adis-Abeba ist. Infolge der Organisation 
ihres Aufsichtsrates und Direktoriums ist die Bank 
von der ägyptischen Nationalbank vollkommen 
abhängig und scheint berufen, in erster Reihe in 
Abessinien den anglo-ägyptischen Interessen zu 
dienen. 
In der kürzlich hier in den Räumen der 
ägyptischen Nationalbank stattgehabten ersten Ge- 
neralversammlung wurde vom Gouverneur der 
Nationalbank in seiner Eigenschaft als Vorsitzender 
der Bank von Abessinien den Aktionären mitgeteilt, 
daß das erste Geschäftsjahr mit einem Verlustsaldo 
von 5560 äg. Pfund abgeschlossen habe, von 
welchem 4661 äg. Pfund auf den Kursrückgang 
des Silbermetalls um 20 v. H. zurückzuführen 
seien. Es wurde bekanntgegeben, daß der Auf- 
sichtsrat diesen Verlust zum Teil, und zwar in 
Höhe von 1550 äg. Pfund, gedeckt hat, ohne daß 
man erfahren konnte, aus welchen Erwägungen 
heraus dieser ungewöhnliche Schritt unternommen 
worden ist. Übrigens hat die Nationalbank von 
Agypten der Bank von Abessinien ein unverzins- 
liches Darlehn von 40 000 äg. Pfund für ihren 
Betrieb gewährt.
        <pb n="788" />
        W 706 2e.C 
Ein Verlust im Betrage von 4000 äg. Pfund 
ist der Bank im Zusammenhange mit den Plänen 
für den Bau eines Bankgebäudes in Adis-Abeba 
erstanden. Nachdem das Areal für den Bau 
angekauft war, und sogar schon mit dem Bau 
begonnen wurde, kam die Verwaltung zu der 
Überzeugung, daß die für das Gebäude gewählte 
Lage ungünstig sei und daß die Bauplätze selbst 
zu kostspielig seien. Infolgedessen wurde der be- 
reits in Angriff genommene Bau eingestellt und 
der oben erwähnte Verlust von 4000 äg. Pfund 
liquidiert. 
Über die Frage, wer schließlich für diese zu- 
mindest eigenartigen Mißgriffe verantwortlich zu 
machen sei, wurde der Generalversammlung jede 
Aufklärung vorenthalten. Die gegenwärtige ge- 
schäftliche Lage wurde, von den Direktoren günstig 
beurteilt. Über die kn der Bilanz erwähnten 
garantierten Darlehne teilte der Vorsitzende mit, 
daß diese Garantien sämtlich von der abessinischen 
Regierung geleistet worden sind. 
Als Direktoren wurden an Stelle des ver- 
storbenen Ras Makonnen der Ras Jesumma 
und anstatt des Herrn Monvoisin Herr Miriel 
ernannt. 
Die Höhe des Aktienkapitals, das bekanntlich 
bei der Gründung auf 500 000 äg. Pfund fest- 
gesetzt wurde, ist unverändert geblieben.“ 
Der Bau des balens In Ceuta (Mordafrikao) 
ist der Firma Arango y Garcia in Zaragoza 
für den Preis von 17 ½ Millionen Pesetas zu- 
geschlagen worden. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Madrid.) 
  
Citeratur-Verzelchnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen ##ückgesandt.) 
Dr. H. Edler v. Hoffmann, Privatdozent an 
der Universität Göttingen: Verwaltungs- 
und Gerichtsverfassung der deutschen 
Schutzgebiete. Leipzig 1908. G. J. Göschen- 
sche Verlagshandlung. Preis brosch. M. 2,70. 
Dietrich Reimers Mitteilungen für Ansied- 
ler, Farmer, Tropenpflanzer, Beamte, Kaufleute 
  
und Forschungsreisende in den deutschen Ko- 
lonien und im Auslande. 1908. Hest 2. 
Verlag von Dietrich Reimer (Ernst Vohsen), 
Berlin 8W., Wilhelmstr. 29. Preis 30 Pff. 
  
Brockhaus' Konversations-Lexikon. Neue 
Ausgabe 1908. 17 Bände. Leipzig, Verlag 
von F. A. Brockhaus. Preis pro Band Mk. 12. 
So geläufig uns heute der Begriff des 
„Konversations-Lexikons“ erscheint, so lange hat 
es gedauert, bis diese Form alphabetischer Nach- 
schlagebücher in den Kreisen der Gebildeten Ein- 
gang fand. Der Gründer des Verlages Brockhaus 
in Leipzig ist zwar nicht der Erfinder des „Kon- 
versations-Lexikons“ gewesen, aber er war der- 
jenige, durch dessen Initiative das erste Werk 
geschaffen wurde, das diesen Namen verdiente. 
Fast ein Jahrhundert ist inzwischen vergangen. 
Die sechs kleinen Oktavbändchen, welche vorher, 
in den Jahren 1796 bis 1808, erschienen sind, 
waren nur die dürftige Verwirklichung eines guten 
Gedankens, der auch schon sehr bald seiner unge- 
schickten Ausführung wegen zugrunde zu gehen 
drohte. In langjähriger Reorganisationsarbeit 
(1812 bis 1818) gestaltete Brockhaus, der jenes 
aussichtslose Unternehmen aufgekauft hatte, das 
Werk vollständig um. Der Erfolg seiner Arbeit 
ist bekannt. 
Bei dem gewaltigen Ausschwunge des Zeitungs- 
wesens tritt uns von Tag zu Tag ein umfassen- 
deres, stets wechselndes Weltbild vor Augen. 
Diesen immer stärkeren Ansprüchen des öffentlichen 
Lebens, denen sich niemand entziehen kann, hat 
das Brockhaussche Lexikon von Auflage zu Auf- 
lage mehr Rechnung getragen. Die Ausgabe 1908 
ist bis auf die jüngste Gegenwart fortgeführt und 
ergänzt, mit Karten und Plänen, mit Tausenden 
von bunten und schwarzen Abbildungen in einer 
Reichhaltigkeit und Fülle ausgestattet, die den 
dafür festgesetzten Preis als durchaus bescheiden 
erscheinen läßt. 
Martin: Stehen wir vor einem Weltkrieg? 
Leipzig 1908. Verlag von Friedrich Engelmann. 
Schmid v. Schwarzenhorn: 
Rübenschlste. 
Der Hundert- 
Universal. Depeschenschlüssel. für 
mdels-, Börsen= und Geheim-Codes, Satz-, 
und Zahlen-Codes. Dreisilbensystem. 
1908. Verlag von Max Schildberger 
Schlesinger). 
Wörter- 
Berlin 
(Arthur
        <pb n="789" />
        W V707 20 
Verkehrs-Nachrichten. 
In Njarugenge (Deutsch- Ostafrika), dem neugegründeten Sitz des Kaiserlichen Residenten 
für das Sultanat Ruanda, ist eine Postanstalt eingerichtet worden, die den Namen Ruanda 
führen wird. 
In Lobetal (Kamerun) ist am 15. Mai 1908 in Verbindung mit der daselbst bereits be- 
stehenden Reichs-Telegraphenanstalt eine Postagentur eingerichtet worden, deren postalische Tätigkeit 
sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen sowie 
auf die Ausgabe von gewöhnlichen Paketen erstreckt. 
In Bonambasi (Kamerun) ist am 19. Mai 1908 in Verbindung mit der daselbst bereits 
bestehenden Reichs-Telegraphenanstalt eine Postagentur eingerichtet worden, deren postalische 
Lätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briessendungen 
sowie auf die Ausgabe von gewöhnlichen Paketen erstreckt. 
In Kpandu (Togo) ist eine Reichs-Telegraphenanstalt für den internationalen Verkehr 
eröfnet worden. Die Worttaxe für Telegramme dorthin ist dieselbe wie nach den übrigen Orten 
des Schutzgebiets. 
Für Briefsendungen jeder Art aus Deutschland nach den deutschen Post- 
anstalten in China (Amoy, Canton, Futschau, Hankau, Itschang, Nanking, Peking, Schanghai, 
Swatau, Tientsin, Tschifu, Tschinkiang, Tsinanf#, Weihsien) gelten nach einer Bekanntmachung des 
Neichs- Postamts vom 1. Juli 1908 ab folgende Taxen: 
Briefe (frankier) bhiis 20 g 10 * 
über 20 250 g 20 
Postkarten (frankiert,.. . einfach 5 
mit Antwort 10 
Drucksachen . bis 508g 3 
über 50 -100g 5 
100 250 g 10 
. 250 é 500 g 20 
500 gH-- 1 kg 30 
1 ktg = 292 kg 60 
Warenproben.. 2509 10 
über 20 350 g 20 
Geschäftspapiere und zusammengepackte Drucksachen, 
Warenproben, Geschäftspapirer bis 250 g 10 
über 20 500 g 20 
. 500 g= 1 kg 30 
- 1 -2 kg 60 
Die neuen Portosäßtze für eingeschriebene Briefe gelten auch für Briefe mit Wertangabe; 
die Versicherungsgebühr von 24 Pf. für je 210 Mk. bleibt jedoch unverändert.
        <pb n="790" />
        708 20 
Kiautschon und deutsche Postanstalten in China. 
Taxen für! den Briefverkehr (gültig vom 1. Juli 1908 ab). 
  
  
  
  
  
  
  
  
Deurscher Verlehr 
Bertebr mi Deutschiand den 
deurschen Schusgebieten (außer Vertebr der deutschen Vost- Internationaler 
anstalten in China mit dem Schun V 
Kiautschon) und den deutschen . . 
· qkdtcteKmmschoumthektehk Vener 
Postanstalten in Marokko; 
der deutschen Postanstalten in 
Vertehr innerhalb des Schus- China untereinander 
ebiets Kiautschou 
Por Porto — orto 
Gewichtstufe tan — Gewichtstuse i * Gewichtstufe 2 nutan 
usw. usw. usw. 
Sens uunns dur, Gun Lus Gan. 
Briefe (1° bis 20. 4°) 8“) für ie 15g(ohne für die ersten g. 10 L#% 
. 250 8. 8.) 12.) gi 1 4 für jede weiteren 20 1%% 
— “ —— —— Chne Reisigewichh. 6 1% 
KOf e ein .. 2 4 einfach. ..... unzu- einfach 4 8 
Postlarten. Umit Antwort 1 — mit Antwort . j låljl mit Antwort 8 — 
bis 5064 14 bie 1008. 2 « 
250 « 1 4 . 250 . 5 für jede 50 g bis zum 
Drucksachen 500 9 *à9 HRist! r* o n Neiscewicht von 
« -1-g 15 2kg. . . num 
1 kEk. 12 531 l 
-2kE...24 »F 80 « «««« 
6 bis 250 .4 46ö bie 2072 36. für j je T bis urS *-“1“ 
t . --'-..s -;' ...;10 - Mitewttvon - 
Essckmäswsms -l-1 kgb..-12·Iä"ifi«ä-Ikgg...»s lIM L".ch.2 
—»-2ks:..24— . 2 k. 30 mindesteno . 10 *!nt 
——— für je 50 g bis zm 
. rob bis 250 8. 4 u bieo 250 8. 5 k) unzju- dhchi von 
arenproben 11.350 4. 8 7F läfigt 35 0 F läflf .... 2»a.« 
--—» * — — misen 41 Jlassia 
für je 50 g. bis zum x 
Meistgewicht von 
I 2 .... 2 
Zusammengepackte bis 250 4 bis 250 8. 5 jedoch: 
Gegenstände 500#. 8 un .500 g. 10 unzu. a) wenn die Sendung 
(Diucksachen, Geschäfts- . kc 12 4 66 = I kk 15 läfsig Geschäftspapiere ’# 
paplerc und Waren 2 ku 24 "l 2 kz 90 enthält, mindest. 10 is#an 
vroben) h) wenn die Sendung 
nur Druucksachen 
und Warenproben 
E6 enthält, mindest. 4 
Einschreibegebühr: 10 Cents. Rückscheingebühr: 10 Cents. — 
*) Tare jür Ortsbriefe im Schuggebiete Kiautschou frankiert 2 
Cents, unfrankiert 4Cents. 
Postdampsichissererbindangen 4h den deutschen Shusgebieten für den Monat Juli 1908. 
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- » Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am. der Überfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 17. Juli 14. Aug. Friedaich• Hilbehs 
(deutsche Schiffe) n 88 Tage 
Zimpson 41 Tage 15.24. Juli 12.21. Aug. 
I. beutsch Reuguinea. 26. Juli 23. Aug. Simpsfonhafen 38 Tage 10 3 
Brindisi 
tengl. Schiffe) 
Friedrich- Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
  
2. Samoa. 
Queens town 19. J 
  
uli 16. Aug. 
  
Apia 29—32 Lage 
  
1 
  
17. Juli 11. Aug. 11.16 
Nachversand 1.0
        <pb n="791" />
        W 709 20 
  
Nach 
vom Ein- 
schiffungshafen 
Die Abfahrt erfolgt 
am: 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am 
  
3. deutsch-Ostafrika. 
« 3. Zutoba. Muansa und 
. — n baia Weite - 
be er ng m 
tabnmer und von 4 ins 7— 
Schift n noch den Besum- 
mungsorten. 
Amani, 
b #ch Tanga (einschl. 
*m dea ene mbo. 
Neapel 
deusste Schtffe) 
ru 
* 0 
Jst nt- 
#2 
I r Hoan 
l 
27. Juli 6. Aug. 
jedes Monats 
2. 9. Aug. 
27. Juli G. Aug. 
MombasaO 16—18 Tage 
Mombasa O 17 Tage 
Mombasa 20, 15 Tage 
Mombasa 20 Tage 
Tanga 17—19 Tage 
4. 25. Juli 4. Aug. 
10 5 
B. jed. Mts. 10 .0. 
31. Juli 7. Aug. 105 
25. R 4. Aug. 
  
  
  
  
  
Neapel 
Dengl. Schiffe) 
  
Jaluit 46 Tage 
  
8 u l 9 
Bugtri und t- cenn- Was, 9. Aug. Tanga 16 Tage ** 10 0 
Aeppekl 27. Juli 6. Aug. 18, 21, 1825. Juli 4. Aug. 
(deutsche Schiffe) 10 e 
Marseille 10. jedes Monats F r Tage 8. jed. Mts. 10 0 
(von Zan us ummittelbar 
( h örderun W nach- 
2½ d l u in 6 Suren- 
I « - — men — .- 
taheuch Dssrem " Brindisi 9. Aug. Daressalam 18 Tage 7. Aug. 10 
genannten Postorte)) (engl. Schiffe) 4 
Brindisi 2. Aug. Zanzibar 22 Tage 31. Juli 1035 
(engl. Dilie nach Daressalam weiter 
mir nächster Brlegenheit 
Brindisi . . . . .. Zan ibar W— 10 5 
(engl. Schiffe) ressala 
nu 35 ahüa ue 
1. Deutsch-Sübwestafriha. Hamburg 22. Juli 1. Aug. Swakopmund 25 Tage 21. 31. Juli 5.25 
d i 
Salomun (ewoe Antwerpen 27. Juli Swakopmund 20 Tage. Juli 8.38 
Go „Grootsontein. Groß., (beutsche Schiffe) 
Hatd.arig Sout t 2. Juli S 19 T 27. Juli 8.38 
- a m " — tn 28. Juli Swakopmund Tage27. Juli 8. 
u- · 
mksgan !- kq Crl Southampton 18. Juli 1. Aug. Swakopmund 20. 23, 17. 31. Juli 11.16 
Onguan, Otaw Bis Kapstadt 1 Tage 
d awe. Otsliva englische, dann 
S che. nsalt chiffe 
Itgehon * seb. Southampton, 25. Juli Swakopmund 23 Tage4. Juli 11.16 
ulbelmstal. Windzut [#UHamburg Swakopmund 25 Tageee 72 
i 
Southampton 1 18 25. Juli Lũderitzbucht 20 Tage 17. 24. 31. Juli 
8. Aug. 7. Aug. 11.16 
Southampton # Juli Lüderitzbucht 20 TLage 27. Juli 8.38 
(deutsche Schiffe) 
l 3 en en Ant 1 27. Juli Lüderitzbucht 21 26. Juli 8.38 
" ntwerpen 27. Juli üderitzbu Tage .Juli 8. 
## cwasser. Giber , 
Bahn MMSM -f.zsqn-hukgi1.szcug. Lüvekiybuchæzggzqgk31.Juti7xz 
tHamburg 22. Juli Lüderitzbucht 26 Tage21. Juli 5.25 
4) 100, h wm.Southampton uc, Zuli a Capstadt 17 Jage den t Juli li 1.16 
din —“ ½ Vos *ie 9. Wn 706 Suuntet 
Drucksar Geschöftspe. 
v und wenproben wie 
Oderinbuct zu leiten 
Brindii Jaluit etwa 57 Tage 
(engl. Schiffe) 715 
ö5. Marshal= Inseln. Neapel 10. Sept Jaluit 57 Tage 6. Sept. 104 
(beunsche Schtfe)
        <pb n="792" />
        68 710 2c 
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe mũssen aus 
Nach vom Ein- · Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
6. Namerun. Hamburg 10. 25. jed. Mts. Viktoria 19, 23 Tage . - 
-) nach Umwanqu Duala 19, 24—25 Tage *s Ms 83 
Ai rt Kribi 20 u. 26—30 Tage led. Mis. 
“*“ Boulogne 11. jedes Monats Viktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
ur Mer Duala 18 Tage 
* * * * (beufssche Schift Kibi 19 Tage 
Plantation, Vitt- U#Liverpool 25. Juli btoria 26. Tage 23. Juli 104 
nala 26 Tage 
sLiverpool B. Aug. Duala 23 Tage 7. Aug. 106 
Hamburg 25. jedes Monats Rio del Rey 32—85 Tage 24., jed. Mts. 712 
b) nach Rio del Rey . . . Liverpool 25. Juli Rio del Rey 28 Tage 28. Juli 106 
Liverpool 22. Aug. Rio del Key 23 Tage0. Aug. 160 
T) nach dem Tschadsee= Geblet] Liverpool jeden Sonnabend Forcados 17. a K. jeden Donnerstag 10.6 
on dort w 
(Garua. Kusserh sss 
d) nach Offipinea Liverpool "„ jeden Sonnabend Calabar 19 Tage jeden Donnerstag 1045 
6 i n en 
in —s Tagen 
s) nach Molundu... Antwerpen 23. Juli Matadi 19—20 Tage22. Juli 1.0 
1 von da wetter mit der Elsen- 
Vordeaux 25. jedes Monats Sh d E —.— 
dem Ssanga und 
1 Molundu 
3 1 Palau 37 Tage 
**1 
Neapel 110. Sept. Zap 3 # 
(beursche Schiffe) Saipan 44 Tage 
6 Ponape 51 Tage S. Sept. 10 
7. den Narolinen, palan= n r Vonape 51 Tage Sept. 10 
Inseln, Marianen Neapel .. 5 - 64 Tage 
(engl. Schifse) 1 
geleitet: von Yokohama weiter 
Palau 71 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefjendungen nach den Marianen auch über Japan 
sechs, bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
  
Neapel. 17. 31. Juli Tüngtau 33—36 TLage15. 29. Juli 108 
(deursche Schiffe) 
Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 34 -37 Tage jeden Freitag 108 
(engl. Schiffe) 
S. Niantschon. Marseille 19. Juli 2. Aug. Tsingtau 37 Tage 17. 31. Juli 100 
(kranz Schiffe) 
hroo 24. Juli Tsingtau 36 Tage 23. Juli 8.38 
Marf 24. Juli Tsingtau 36 Tage 22. Juli 10.0 
(engl. wFes., 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mta.Lome 26. 25—27. 15. 21. 1 leten jedes 
21 Tage Monats 712 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 TLage . jed. is 8. 56 
Rotterdam 7. 20. jed. Monats Lome 20, 21—23 Tageb. 19. jed. Mts. 931 
deutsche Schiffe) 
9. Logo. Boulogne s. M. 11. jedes MonataeLome 16 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
(deursche Schtsfe) 
7 Marseille 12. jedes Monats Cotonou 18 Tage 10. jed. Mis. 10% 
« von da ab Landverbindung 
+Bordeaur 25. jedes Monats Cotonou 18 Tage 23. jed. Mts. 10.8 
von da ab Landverbindung 
Liverpool jeden Sonnabend Akkra 15 Tage Donnerstag 9.1 
  
uf 
  
von dom weiter auf dem 
Landwege inm 4—3 Tagen 
  
1) Den durch J bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlanat hat.
        <pb n="793" />
        W 711 20 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Landungs= Die seit. in auis Landungs- Die Post ist fälli 
Von hafen in Ber Von hafen in Berlin am 6 
deutsch-Neugninen Neapel. 21. 80*. Juli Neapel 207. Juli 
— NMHarshal-Inseln Marseille. 23. Juli 
Neapel 28 Juli Brindisi . .. 23. Aus. 
EIIIIIBIIIE 2. Jul --- — 
Marjeille. 16. jed 2 Neapell 17. 312. Juli 
— — . 2 3W% 
den 8 nar eille. Uuli 1. ug. 
uch- zowee Southampton 10. 26. un r.Aug. Liverpool üb. Vancouv. 19. Juli 
—.—. ——————————— 
Southampton 31. Ssn 22°. 26. Juli 
tödl. Teil des Schutzgeb. Southampt ton! Queenstopn 5. Aug. 
6 Southampton 19. 26. Juli 9. Aug. Sibir. Eisen jed. — u. 
— — 24 bahn Sonnaben 
—..— . ... rhtd re g — — Plymouth # + 
— Plymouth .. 18. Juli 2. Aus. ma Queenstown bee San Francisco 
den Karolinen, A, .. . 
rianen, wie 23. Juli amburg. 2-.18- 217.jed. Mts. 
Palau:Inseln Brindisi * 28. Aus. Togo..· # 30“. jed. Milk 
* Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
S. M. S. „Arcona" Tfingtau 25/6. — 29/6. Tsuruga. 
S. M. S. „Bremen“ Philadelphia 5. — 10/6. Newyork 19/6. — 27/6. St. Thomas 27/6. 
S. M. S. „Bussard“ 125. Durban 17/6. — 23/6. Mozambique 23/6. — 25/6. Comoren 
28/6. — 30/6. Daressalam. 
S. M. S. „Condor" Newoastle 23/5. — 2/6. Apia 24/6. — 28/6. Sora 17. — 2/7. Apia. 
S. M. S. „Fürst Bismarck“ Tsingtau 25/6. — 29/6. Miyadzu. 
S. M. S. „Iltis" . Echiakwan 10/6. — 13/6. Kiukiang 16/6. — 18/6. Hankau 22/6. — 
23/6. Nganking 23/6. — 24/6. Chinkiang 27/6. — 28/6. Shanghai 
S. M. S. „Jaguar"“ Tsingtau 18/6. — 23/6. Hongkong 2/7. — 2/7. Canton 5/7. — 5/7. 
Hongkong 6/7. — Pakhoi. 
S. M. S. „Leipzig“". Tsingtau 25/6. — 29/6. Miyadzu. 
S. M. S. „Luchs“' . Shanghai 1/7. — 2/7. Tsngtau. 
S. M. S. „Niobe“ Tfingtau 25/6. — 29/6. Tsuruga. 
S. M. S. „Panther" Kapstadt 13/6. — 16/6. Lüderitzbucht. 
S. M. S. „Planet" Spdney 16/6. — 22/6. Brisbane 21/6. — Matupi. 
S. M. S. „Seeadler“ Daressalam 5/6. — 9/6. Kilwa Kiwindje 10/6. — Kiswere — 12/6. 
Daressalam 11/6.— 14/6. Kiswere 11/6. — 15/6. Daressalam 
2/7. — 3/7. Tanga. 
S. M. S. „Sperber"“ Kapfstadt. 
S. M. S. „Tiger" Tsingtau 24/6. — 26/6.Shanghai 17. — 2,7. Tschiukiang 7/7. — 
7/7. Nanking 9/7. — Nganking. 
Ablösungstransporte: 
Fahrplanmäßiger Heichspostdamwier „Roon“ des Norddeutschen Lloyd mit der abgelösten Besatzung 
S. M. S. „Condor 
Transportführer: Kapitänleutnant Schütte. 
Antwerpen 6·6. — 7.6. Bremerhaven.
        <pb n="794" />
        W 712 20 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Bürgermeister“ der Ostafrika-Linie mit dem Ablösungstransport 
für die Besatzungen 
30/6. Tanger 30/6. — 3/7. Marseille 4/7. — 6/7. Neapel 6/7. 
Transportführer: 
S. M. Schiffe „Bussard“ und „Seeadler“. 
Korvettenkapitän Menger. 
Lamburg 20/6. — 21/6. Rotterdam 23/6. — Southampton 24/6. — 27/6. Lissabon 29/6. 
— Port Said. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
Postdampfer 
Reise 
Lette Nachrichten 
  
  
von 1 nach bis 10. Juli 1908. 
„Avolph Woermann“ Delagoa Bay Hamburg am 20. Juli in Hamburg. 
„Alexandra Woermann“ Hambur Kotonou am 8. Juli Dover passiert. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg z. Zt. in Hambur 
„Anna Woermann“ Hamburg Calabar am 6 Juli Ouessant passiert. 
rnold Amsinck“ Kilwa Hamburg am 27. Juni in Hamburg. 
Eduard Bohlen“ Kapstadt Swakopmund am 5. Juli in Swakopmund. 
„Eduard Woermann“. Hamburg Lüderitbucht am 7. Juli in Lüderitzbucht. 
„Eleonore Woermann"“ Duala Hamburg am 10. Juli hurbeen. passiert. 
„Erna Woermann“ Lüderitzbucht Hamburg am 9. Juli in Add 
„Frieda Woermann" Motonou Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Gertrud Woermann“. Durban Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Hans Woermann“. Gabun Hamburg am 9. Juli ab Madeira. 
„Henriette Woermann“ Motonou Hamburg am 6. Juli ab Las (Balmas. 
„Irma Woermann“ Burutu Hamburg am 4. Juli in Hamburg. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg Burutu am 18. Juni in Lagos. 
„Kurt Woermann“. Hamburg Assinie am 6. Juli in Dakar. 
„Lili Woermann“ Calabar Hamburg am 2. Juli ab Lagos. 
„Linda Woermann“ Assinie Hamburg am 7. Juli in Dakar. 
„Lothar Bohlen“ Hamburg Accra am 9. Juli in Accra. 
„Lucie Woermann“. Duala Hamburg am 10. Juli in Victoria. 
„Marie Woermann“. Assinie Hamburg z. Zt. in ODamburg. 
arsh Wo Kotonou Hamburg nt in Hamburg. 
„Max B Kilwa Hamburg em 30. Juni ab Zanzibar. 
„Otto Monan Hamburg Assinie am 26. Juni in Assinie. 
„Paul Woermann“. Hamburg Accra am 0. Juli Dover passiert. 
„Thekla Bohlen“ Hamburg Calabar am 3. Juli in Lagos. 
„Khedive“. Lüderitzbucht 1 Hamburg am 4. Juli ab Swakopmund. 
„König“ Hamburg n. Gabun 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“ Nio Nunez l Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Edea“". Hamburg Burutu am 1. Juli ab Las Palmas. 
„Kamerun“ Hamburg Gabun am 6. Juli ab Las Palmas. 
„Lome“ Hamburg . Kotonou am 30. Juni in Kotonou. —. 
„Otao“ Hamburg T Lüderiybucht am 3. Juli Cuxhaven passiert. 
Smeln . Mossamedes burg z. Zt. in Hamburg. 
Homburg Mossamedes am 21. Juni in Mossamedes. 
Mnhurt Durban " Hamburg am 7. Juli ab Mozambique. 
Hamburg- Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun“ Hamburg Nio Nunez am 1. Juli in Bissoo. 
„Henner“ Rio Nunez Hamburg am 3. Juli in Hamburg. 
„Immo“ Accra. mbur am 7. Juli in Nonakry. 
„Ingbert“ Hamburg Swakopmund am 11. Juli ab Hamburg. 
„Ingo“ Hamburg Mossamedes am 7. Juli ab Hamburg. 
„Ingraban“ Hamburg. Mossamedes am 6. Juli ab Dakar. 
onfler- Mossamedes Hamburg am 6. Juli ab Gabun. 
" ard“ Mossamedes Lüderitzbucht am 24. Juni ab Las Palmas. 
„Jvo“ Mossamedes Nio Nunez am 9. Juli ab Las Palmas. 
„Walburg“ Mossamedes Hamburg z. Zt. in Haomburg.
        <pb n="795" />
        713 20 
Rurse deutscher Rolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Hedt'sches Kolonialkontor G. m. b. H., Berlin W.64. 
  
  
  
    
    
    
  
  
  
  
  
  
  
  
Telephon: Amt 18 9229 und 9224. sue Wrresser Deydtbaul 10. Juli 1908. 
Grün- vor= 1 H — — 
2 Kapital ats lett 4 6 Nachfrage, Angebot 
jahr Mark jiabr dende dende 64 2% 5% 
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uos 1200000 1. 104 — 10% n) 3 
1806 000 1. 1.0 — 45PT . 
1905 750 000 1. 4. 8 15 vorm.“ 
„ 150 — 
45 12000000 1. oo — 95 
1905 600 1. 1. 5 5 — 105 
13800 1 500 O0o 1. 1.]) 22 50 — 270 
3 2800000 1. 10. 7 7 88 102 
905 220 000 1. 1. 13 20 — 85 
1900 418 000 1. 1. 7 7 — 98 
1878 2 750 000 1. 1. 20 16 
172 176 
1885 2000 000 1. 4. 20 20 200 — 
1907«2500000.1.1.;-— 0 .- — 50 
1902 1 000 000 1. 1. 0 0 . — 75 
1002 1000 000 1. 5.. 1 2 — 80 
1885. 3721000 1. 1.] 5 5 — 100 
000 1 5 5 ! — 101 
1886 400 00 1. 1. õ 1— - Efr 
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1903 11 495 000 1. 1. 3½ 3½ Deutsch-Ostafrikanische 7 
I bungen (vom Reich 91 92 
1897 2250 000 1. 1. 4 5 Deutsch-Westafrikanische .·— 100 
1899 4000 000 1. 1. 0 ·0 Gesellschait Rordwestiamerun 33 — 20-— 
860 000 0 0 — 10.— 
1898. 1 000 O000 1. 1. 10 0 cbelellcan Sudlguicrun . A. — 95 
1 000 000 10 o B. — 85 
1889 2 000 000 1. 10. 0 0 Guatenala Plantcgen- Gesellschaft . .— 25 
1897 1 153 000 1. 1. 0 0 Hanseatische Kolomisarionsgesellschaft. .. — 10 
1889 3 000 000 1. 10. 0 0 Hanseatische Plantagengesellschaft — 80 
1887 1200 000 1. 1. 15 20 Jaluit-- Heiellschaft. geteilte Aktien 136 140 
Genußscheine . .sM1275,--M1850— 
1898 000 1. 7. 0 0 Kaffee- * Salgrre Stamm-Aktien — 15 
447 000, 41 Vorzugs ltien — 40 
1904 l ooo Odo 1. 11— 0 . — 35 
1906 3000 O0b00 1. 11— 4 K Lautschur Commmagnie- . — 75 
1903 1 000 O000 1. 11— 0 Kautschul-Pflanzung Meanja A.-G. — 35 
1899 1 100 0O000 1. 7. 0 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft. 860 85 
1885 6000 000 1. 4 0 0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile . 97 — 
0 0 Stamm-Anteile — 38 
1906 1 200 O000 1. 1. — — Ostafrika-Kompagnie — 100 
1904 21 000 O0Odo 1. 1. 3 3 Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft Anteile 
"é (vom Deurschen Reiche mit 3% Zins und 1 
· «1200XRitckzahlunggarantth ..»103 104 
19000 20 000 O000 1. 4 0 40 Otavi. Ninen- und Eifenbahngesellschaft 117 120 
1902 125 000 1. 1. 30 40 Pacific Phosphate Co 8 Eösh, 8 K 15s8b. 
1897 000 1. 10. 5 6 Plantagengesellschaft Concepcion . — 80 
1805 1 500 000 1. 1. 0 0 Rheinische Handei- Fuenmtahengesellshaft — 35 
1903 800 000 1. 1. 0 0 Safata-Samoa-Gesellschaft .»— 75 
1905 2000 000 1. 1. 4 4 aamnon-Kanschuk-Lampa mie — 85 
1897 500 1. 1. 0 0 Sigi Pllanzungs-Gesse Gesellsc * — 75 
1800 500 1. 7. 0 0 South Afri 3 sh Dd 4 3 d. 
1892 P 2000 OoOo 1. 7. 0 South West A#mice“ S. " 16sh,l7sh 
1893 869 100 1. 4 0 · „Usambara Kaffeebaugesellschaft Stamme-Sweile 26 zsfr.] 30 zefr 
142200 6% 0 0 do rzugs-Anteile 45 zfr. 
1897 1 000 1. 1. 0 6 ueuin snenenngshesescha Bibundi 
« Ii m-Anteile 86 — 
600 000 0 6 -* tnteile — 100 
1897 4500 000 1. 1. 0 0 Bestafrikanische Prr3 Victori 
Z„ 6 zusammengelegte a I — 
— ktien — 
1895 1 800 000 1. 1. 0 0 eche, *: und wuninshn 
Düsseld 65 70 
Zu jeder Art von Auslunft ist abenketenges Vanitaus stets gern bereit.
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        G V14 2Ö 
Anzeigen. 
  
Inserate find an die Geschäftsstelle des „Deutschen Kolonialblattes“, Berlin 8W 68, Kochstraße 66—71, einzusenden. 25r 
Bekanntmachung. 
In das hiesige Handelregister 
Band I Abteilung A unter Nr. 1 ist 
zur Firma ne srushast 
Hernsheim &amp; Co. zu Matupi heute 
folgendes eingetragen: 
Den Kaufleuten Max Groos und 
Eberhard Conradt zu Matupi ist 
Gesamtprokura erteilt. (7 
Herbertshöhe, den 11. Mai 1908. 
Kalserliches Bezirksgericht. 
  
Aufgebot. 
Der Klub Keetmanshoop G. m. 
b. H. in Keetmanshoop hat die An- 
legung eines Grundbuchblattes für sein 
in Keetmanshoop liegendes Baugrund- 
stück, Flurkarte von Keetmanshoop 
Blatt 1, Parzelle 121 106, beantragt. 
Das Grundstück hat eine Größe von 
1 m, ist nicht bebaut und hat 
folgende ager Es grenzt im Norden 
an die Poststraße, im Osten an die 
Gibeonerstraße, im Süden an das 
Grundstuck Parzelle 122/106 „Joedicke) 
im Westen an das Grundstück 
nan 120/106 (Wulff). (3 
Gemäß § 11 der Kaiserlichen Verord- 
nung vom 21. November 1902 werden 
hiermit alle dieienigen, welche das 
Eigentum oder ein zur Eintragung in 
die zweite und dritte Abteilung des 
Grundbuches geeignetes Recht an dem 
Grundstück in Anspruch nehmen, auf- 
Einrer. ihre Acche und Ansprüche 
im 1. Oktober 1908 bei dem 
S 1, lsbernen in Keetmans- 
hoop anzumelden und glaubhaft zu 
machen. Im anderen Falle erjolgt die 
Anlegung des Grundbuchblaues ohne 
Rücksicht auf diese Rechte und Ansprüche. 
Keetmanohoop, den 26. Mai 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
Bekanntmachung. 
In unser Handelsregister Abeei- 
lung B ist heute bei der unter Nr. 2 
eingetragenen Damara= und Namaqua- 
Handelsgesellschaft mit beschränkter 
Haftung zu Hamburg mit Zweig: 
meberlassungen in Lüderitzbucht und 
Gibeon eingetragen worden: 
n Kaufmann Eduard Müller 
in Hamburg ist Gesamtprokura erteilt 
mit der Befugnis, gemeinschaftlich mit 
einem der bestellten Prokuristen die 
Firma zu vertreten. 23 
Keetmanshoop, den 3. Juni 18. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
  
MEOER- 
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Erturtor Bemusesaman- und 
   
       
  
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MIsIOnAnstalten und Privatkunden.
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        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
beera#usgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
19. labrgang Berlin, den 1. Kugust 1908. Nummer 15. 
chr## im in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. KDeüben werden als Beihefte beigefügt die mindeen 
i luzh n eerhsinenen „Altteilungen aus den deut henen“ Schutzgebieten-, herauskegeben von Dr. 
rieljährlich: nbonnementsprrts für den i i ben Beiheften lnägt bn DBazuge d brde 
dal Funs 514 Buh i4n M. 3.—, direkt unter Stplishand die Verragsbuchhandlung: a) M. r Deutschland gt 
utschen aunde 3 Osterreich- gen anis. 9 M. 5.— Pur # Länder b%n Weltpostverelns. — Sauasenen r Aufr## 
d * die Köntgliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfried Mittler und Sohn, iw tbei SWs, Kochstraße 668—71. zu "t * 
In nhalt: Amtlicher Teil: Personalien S. 715. — Außerkureseung der Fünfzigpfennigstücke S. 719. — 
Anderung des Tarifs in den Häfen nderivbucht und Swalopmund — 
Nichtamtlicher. Teil: Kann der Deursche sich in den Tropen airlinanfieren S. 7 
Südwestafrika: Der Nordosten des Schuczgebiets S. 727. — Amtliche Manahmen zur Förderung 
der Seimer und Viehzucht S. 728. 
Deutich-Ostafrika: Die zentralafrikanische Erpedition S. H. des Herzogs Adolf Friedrich zu Mellenburg= 
Schwerin (Schluß" S. 730. — Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei den ustenzollstellen von Deutsch-Ostafrika im 
Monat April 1908 S. 733. — Ubersicht über die Bewegung des Handels des deutsch- ostafrikanischen Schutzgebiets 
uber die Zollstellen der Binnengrenze im IV. Viertel des Kalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im 
Aeeichen Zeitraum des Vorjahres S. 
Togo: Der Anenhenel des Schutgebiets Togo im nalenderjahre 1907 S. 737. — Übersicht über den Außen- 
handel des Schutzgebiets Togo im Kalenderjahre 1907 im Vergleich mit dem Handel im Vorjahre S. 710. Nach- 
weisung der bei den Zollämtern des Schupgebiets Togo im Monat Mai 1908 fällig gewordenen golbetrege S. 742. 
Deutsch-Neuguinca: Erxpedition des Prof. Ir. Sapper nach dem Bismarck= Archipe S. 713. — Wegebau im 
Norden der Gazelle-Halbinsel (mit einer Kartenstizze und vier Abbildungen) S. 713. — Die Notlage auf den Mortlock- 
Inseln S. 714. — Eine Erpedition nach den Westabhängen des Kronprinzengebirges auf Vougainville (Salomons- 
Inieln) S S. 746. — Die Marianen= Insel Nota S. 740 
Samoa: Ankunft eines neuen Chinesen-Transports S. 747. — Der Vulkan auf Sawail S. 747. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Deutsche Handels= und Plantagengesellschaft der Südsee-Inseln zu 
Lamburg S. 
D 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Raffecernte auf Portorico S. 7418. — Kakaoeinfuhr. 
Spaniens 1907 S. 749. — Außenhandel des Basutolandes im Jahre 1906/0% S S. 7419. — Der Handel der franzö- 
sischen Kolonien im Jahre 1906 S. 749. — Handel der Straits-Settlements im Jahre 1007 S. 753. — Handel von 
arn (Moroklo) 1907 S. 754. — Landell Korfus 1907 S. 756. Japans Handel mit Niederländisch- Indien 1907 
— Aaumwollertrag in Agypten S. 757. — Ertrag der sncurwolerie 100 in den Vereinigten Staaten von 
Anente S. 758. — Der indische ghetenz iame. im Jahre 1 S. 750 Die Reisausfuhr Britisch-Birmas im 
Jabre 1900/07 S. 760. — Die . Goldproduktion der Melt im 4 * S. 760. — Prämic für die Auffindung von 
Phosphatlagern in Neufecland S 761. — Zollbegünstigte Einfuhr von Vanille aus den französischen Besitzungen in der 
Suͤdsee nach Frankreich S. 761. Folltarifänderungen in Nordnigeria S. 702. — Überwachung der Ausfuhr von 
Früchten auf den Fidschiinseln S. 70 . — Zollvergünstigung für briticche MVilnzer auf den Neu-Hebriden S. 763. 
Verschiedene Mitteilungen: Koloniale Vorlesungen S. 763. Die Pest am Biktoriasee S. 763. — Eine 
Lerbindung des ägyuptischen Eisenbahnnetzes mit Sprien S. 763. — Der Schifsperel. im Hafen von Zanzibar 1007 
764. — Vereinigung zur Förderung des Touristenverkehrs in Batavia S. 765. — Literatur-Aerzeichnis S. 765. 
— Verkehrs-Nachrichten S. 766. — Schiffsbewegungen S. 769. — Kurse deutscher Rolonialwerte S. 771. 
E——————ie"rlen.———— 
  
  
Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den Regierungsrat Dr. Hin- 
trager zum Ersten Referenten beim Kaiserlichen Gonvernement von Deutsch-Südwestafrika zu ernennen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Gouverneur 
von Deutsch-Ostafrika Albrecht Freiherrn Dr. v. Rechenberg und dem Geheimen Legationsrat und 
vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt Dr. Angelo Golinelli den Roten Adler-Orden 3. Klasse 
mit der Schleise, dem Regierungsrat und ständigen Hilfsarbeiter im Reichs-Kolonialamt Professor 
Dr. Gottfried Zoepfl den Roten Adler-Orden 4. Klasse, dem Geheimen expedierenden Sekretär und 
Kalkulator im Reichs-Kolonialamt Paul Mahling, den Geheimen Sekretariatsassistenten Heinrich
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        W 716 20 
Rönnecke und Edmund Pflug den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse, dem Oberstleutnant in 
der Stellung eines Regimentskommandeurs im Kommando der Schutztruppen Ferdinand Quade die 
Königliche Krone zum Roten Adler-Orden 3. Klasse mit der Schleise, dem Wirklichen Legationsrat 
und vortragenden Rat im Reichs-Kolonialamt Karl Ebermaier und dem Major im Kommando 
der Schutztruppen Arnold Lequis die Königliche Krone zum Roten Adler-Orden 4. Klasse 
zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen 
Kommerzienrat Friedrich Lenz den Roten Adler-Orden 3. Klasse mit der Schleife, dem Eisenbahn-= 
Bau= und Betriebsinspektor Grages den Roten Adler-Orden 4. Klasse und dem Königlichen 
Regierungs= und Baurat Otto Riese den Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem ständigen 
Hilfsarbeiter im Reichs-Kolonialamt Legationsrat Dr. Philipp Kalkmann den Roten Adler-Orden 
4. Klasse zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Beamten 
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden und Ehrenzeichen zu 
erteilen, und zwar: 
des Kommandeurkrenzes 2. Klasse des Herzoglich Braunschweigischen Ordens 
Heinrichs des Löwen: 
dem Gouverneur von Samoa Dr. Solf; 
des Großherzoglich Mecklenburg-Strelitzschen Krenzes für Auszeichnung im Kriege: 
dem Polizeisergeanten Hermann Esehen in Lüderitzbucht. · 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Kaufmann 
Heinrich Vogelsang in Bremen den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse zu verleihen. 
Raiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
A. K. O. vom 21. Juli 1908. 
Am 31. Juli aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. August d. Is. im Heere angestellt: 
v. Hirsch, Hauptmann, als Kompagniechef im Infanterie-Regiment General-Feldmarschall Prinz 
Friedrich Karl von Preußen (8. Brandenburgischen) Nr. 64 und 
v. Lindeiner gen. v. Wildau, Leutnant, unter Beförderung zum Oberleutnant mit einem Patent 
vom 19. Mai 1907 im 4. Garde-Regiment zu Fuß. 
Ferner: 
Correck, Oberleutnant, am 31. Juli d. Is. behufs Rücktritts in Königliche Bayerische Militärdienste 
aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Am 15. August scheiden aus der Schutztruppe aus und werden mit dem 16. August d. Is. 
im Heere angestellt: 
die Oberleutnants: 
Kühl im 3. Lothringischen Infanterie-Regiment Nr. 135 und 
Tiller im Fslsilier-Regiment Graf Roon (Ostpreußischen) Nr. 33. 
Jördens, Hauptmann, im Kommando der Schupztruppen im Reichs-Kolonialamt, in die Schutz 
truppe versegtzt. 
Scherschmidt, Oberarzt, Antrag um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½2 Jahre genehmigt. 
Es werden befördert: 
Dr. Brünn, Oberarzt, zum Stabsarzt und 
Petzoldt, Assistenzarzt, zum Oberarzt.
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        717 208 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 21. Juli 1908. 
Am 31. Juli aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. August d. Is. im Heere angestellt: 
die Hauptleute: 
Haedicke als Kompagniechef im Niederrheinischen Füsilier-Regiment Nr. 39 und 
Bech im Bergischen Feldartillerie-Regiment Nr. 59, dieser wird mit dem 10. August d. Is. zum 
Batteriechef ernannt; 
die Leutnants: 
Schulze im Eisenbahn-Regiment Nr. 3 und 
Meier (Paul) im Eisenbahn-Regiment Nr. 1; 
die Oberstabsärzte: 
Dr. Simon, als Regimentsarzt des 3. Westpreußischen Infanterie-Regiments Nr. 129 und 
Dr. Eggel, als Regimentsarzt des Dragoner-Regiments von Arnim (2. Brandenburgischen) Nr. 12. 
Ferner: 
Jaeger, Leutnant, am 31. Juli d. Is. behufs Rücktritts in Königlich Bayerische Militärdienste aus 
der Schutztruppe ausgeschieden. 
Poerting, Rittmeister, der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen 
seiner bisherigen Uniform bewilligt. 
v. Gellhorn, Hauptmann, in den Generalstab der Schutztruppe versetzt. 
Oberg, Oberleutnant, wird vom 20. August bis 20. September d. Is. zur Dienstleistung beim 
Niedersächsischen Feldartillerie-Regiment Nr. 46 kommandiert. 
Zawada und Trainer, Oberleutnants, 
Schrewe und v. Münstermann, Leutnants, — Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf 
weitere 3½ Jahre genehmigt. 
Es werden befördert: 
Dr. Trommsdorff, Oberarzt, zum Stabsarzt und 
Kickton, Assistenzarzt, zum Oberarzt. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 21. Juli 1908. 
Ostermayer, Oberleutnant, am 31. Juli d. Is. behufs Rücktritts in Königlich Württembergische 
Militärdienste aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
v. Stephani, Oberleutnant, kommandiert zur Dienstleistung beim Reichs-Kolonialamt, und 
Liste, Oberarzt, Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2 Jahre genehmigt. 
v. Frese, Leutnant im Füsilier-Regiment Königin (Schleswig-Holsteinschen) Nr. 86, scheidet mit dem 
6. August aus dem Heere aus und wird mit dem 7. August d. Is. in der Schutztruppe 
angestellt. 
A. K. O. vom 11. Juli 1908. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
der Schutztruppe für Südwestafrika folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: 
die Königliche Krone zum Roten Adler-Orden 3. Klasse mit der Schleife und 
Schwertern am zweimal schwarz= und dreimal weiß-gestreiften Bande: 
dem Oberstleutnant v. Estorff, Kommandeur der Schutztruppe; 
den Roten Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Hauptmann Willeke, 
den Oberleutnants v. Boetticher, Krautwald, Petter, Oberg und Effnert, 
den Leutnants v. Raven, Schaumburg und v. Kathen; 
den Roten Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern am weißen Bande mit schwarzer 
Einfassung: 
dem Oberarzt Jungels;
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        W 718 20 
den Königlichen Kronen-Orden 3. Klasse mit Schwertern: 
dem Hauptmann Grüner; 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
den Leutnants Wülfing und Bar. v. Tiesenhausen und 
dem Leutnant Frese der Reserve des Füsilier-Regiments von Steinmetz (Westpreußischen) Nr. 37, 
zur Dienstleistung bei der Schutztruppe; 
den Königlichen Kronen-Orden 4. Klasse mit Schwertern am weißen Bande 
mit schwarzer Einfassung: 
dem Oberarzt Dr. Haeseler; 
das Militär-Ehrenzeichen 1. Klasse: 
den Feldwebeln Löb, Busse und Rispeter, 
den Vizefeldwebeln Kaiser, Bilke, Hoppe und Thamm, 
dem Vizewachtmeister Rühlmey, 
den Sergeanten Kindel, W und Reddig, 
dem Unteroffizier Lange un 
dem Königlich Sächfischen ’ssen der Reserve Frhr. v. Milkau; 
das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: 
den Sergeanten Schickedat, Kley, Schlotte, Stegemann, Porrmann und Scholz, 
den Unteroffizieren Bachmann, Bursig, Jork, Lorenz, Reeg, Dölle, Gaul und Langhof, 
den Gefreiten Krummhaar, 
Schöppenthau, 
Deinlein, Meyer (Franz), Steinbring, 
Wisniewski, König, Barthel, Reker, Haase I1, Hesse, Mensch, Böhmker, Brehme, 
Fichtner, Fiebiger, 
Jzko, Freise, Jegle, Krause, 
Malzer, Elsholz, Fischer, 
Meyer (Hermann), Kraus, Sonntag, Kasper, Münzberg und Junga 
den Reitern Kerber, Wegener, Achenbach, Kloß, Dennerlein und Müller (Geeeprich 
  
Deutsch-Ostatrika. 
Die Ausreise nach Ostafrika haben am 27. Juli 
angetreten: Gerichtsassessor Dr. Nötzel, Regie- 
rungsbaumeister Walther, Techniker Keller und 
Kanzleigehilfe Müller. Der Koönigliche Hilfs- 
jäger Rauer wird am 1. August die Ausreise 
nach Ostafrika antreten. 
In Ostafrika ist neu eingetroffen am 13. Juni 
der kommiss. Sekretär Pohl; vom Heimatsurlaub 
am 12. Juni wieder eingetroffen: Chemiter 
Lommel. 
Ostafrika haben am 21. Juni mit Heimats- 
urlaub verlassen: Geh. Regierungsrat v. Winter- 
feld, die Sekretäre Cruse, Klenze und Nicklas, 
kommiss. Bureauassistent 2. Klasse May und der 
Förster Bewersdorf. 
  
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
Am 1. Juli 1908 in Hamburg: Unteroffiier 
Czeczatka; 
am 8. Juli 1908 in Neapel: Sergeant Pestrup. 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Neapel aus angetreten: 
Am 7. Juli 1908: Oberfeuerwerker Kellmann, 
Sergeant Hennemann, die Unteroffiiere 
  
Ferdinand, Reupke und Müller, die Sa- 
nitätsunteroffiziere Schottstedt, Schmidt, 
Stephan und Hellwigs; 
am 27. Juli 1908: Hauptmann Frhr. v. Wan- 
genheim, Leutnant v. Hanstein und Ober- 
arzt Dr. Weck. 
Ramerun. 
Am 25. Juli 1908 haben die Wiederausreise 
nach Kamerun angetreten: Gerichtsassessor Dr. 
Schürmann, Gouvernementssekretär Jung und 
Maurer Meckel. 
Die Ausreise bzw. Wiederausreise nach Ka- 
merun haben am 9. Juli 1908 von Hamburg 
aus angetreten: Feldwebel Raddatz, Bizefeld- 
webel Bitzinger, die Unteroffiziere Hofleit, 
Schwan und Köhn, die Sanitätsunteroffiziere 
Hinnmert, Schmitt und Weißenberger. 
Deutsch-Südwestatrika. 
Die Ausreise nach Deutsch-Südwestafrika 
haben am 22. Juli angetreten: Hafenbauinspektor 
Wellmann, Seminarlehrer Voigt und die Po- 
lizeisergeanten Hannemann, Priebe, Schröter, 
Bunge, Schönberg, Streibel, Feske, Ster- 
zenbach, Steigmeier, Hitzner, Schröder,
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        W 719 20 
Pritzel, Arnhold, Bertram, Klemert, Fick, 
Geisler, Wache, Peters, Bahn, Herrmann, 
Uhde, Grafenstein, Malsch, Uhlig, Richter, 
Oberlaender, Saul, Scheiter, Hermann 
und Jacob. 
Wiederausgereist sind: Katastersekretär Tho- 
mas, Maschinenschlosser Dumzlaff, die Strecken- 
aufseher Schulze und Holz und Weichen- 
schlosser Krause. 
Eingetroffen im Schutzgebiete sind: Am 4. Mai 
Regierungsbaumeister Alfred Schubert; am 5. Mai 
Gerichtsassessor Dr. Brill; am 25. Mai: Amts- 
gerichtssekretir Dorn, die Polizeisergeanten 
Ritter und Rothkegel. 
  
  
Abgereist auf Heimatsurlaub sind: Am 16. Juni 
der Techniker Meyer: am 20. Juni der Gou- 
vernementssekretär Heyer und der Bezirksamts- 
schreiber Belseck. 
  
Mit Heimatsurlaub sind am 11. Juli 1908 
in Hamburg eingetroffen: Hauptmann Bischoff, 
Leutnant Ohling und Oberarzt Dr. Haupt. 
Deutsch-Meugulnea. 
Der Heilgehilfe Rudolf Wocke wird am 
18. August die Ausreise nach Neuguinea antreten. 
  
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 27. Juni 1908 die Außerkurssetzung der 
Fünfzigpfennigstücke der 
älteren Geprägeform mit 
der Wertangabe „50 Pfennig"“ zum 
1. Oktober 1908 mit einer Frist zur Einlösung bei den Reichs= und Landeskassen bis zum 30. Sep- 
tember 1910 beschlossen. 
Der Wortlaut des Tarifs für den Hafen in Lüderitzbucht (Kol. Bl. 1907, S. 842 
bis 844) und des Tarifs für den Hafen von Swakopmund (Kol. Bl. 1907, S. 853 bis 855) 
ist durch nachträgliche Vereinbarung zwischen dem Reichs-Kolonialamt und der Woermann-Linie 
dahin geändert, daß in III. (Zusätzliche Bestimmungen) Ziffer 4 Satz 2 an die Stelle des Wortes 
„Konnossements“ das Wort „Manifestes“ tritt. 
I EGEGGEGEAGGG Nichtamtlicher Teil I EGGCGGGGGGGG) 
  
Kann der Deutsche sich in den Tropen akklimatisieren? 
Ein Vortrag von Dr. Stendel, Oberstabsarzt beim Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
Wer vor zehn oder fünfzehn Jahren die Frage 
gestellt hätte: „Kann der Deutsche sich in den 
Tropen akklimatisieren?“ hätte sehr wahrscheinlich 
die Antwort erhalten: „Nein, dies ist aus- 
geschlossen, schon viele Beispiele haben die Un- 
möglichkeit erwiesen.“ In der Tat find zahl- 
reiche unglückliche Versuche einer Akklimatisation 
von Europäern in den Tropen früher gemacht 
worden; es wird genügen, zwei Beispiele zu 
nennen: Overbeck de Meyer berichtet, daß im 
Jahre 1831, als Dom Pedro dem Throne ent- 
sagte, zwei Bataillone deutscher Truppen nach ihrer 
Auflösung durch Überweisung von Ländereien bei 
Pernambuco (8° südlicher Breite) entschädigt 
wurden. Trotz aller nur möglicher Unterstützung 
seitens der brafilianischen Regierung starben 
sämtliche Personen innerhalb eines Jahres. Das 
zweite Beispiel bezieht sich auf die französische 
Verbrecherkolonisation in Guyana. In der 
dortigen Ansiedlung am Maronifluß wurden in 
den Jahren 1859 bis 1881 418 Ehen ge- 
schlossen. Aus diesen 418 Ehen sind 403 Kinder 
  
einschließlich von 24 totgeborenen hervorgegangen, 
also nur 379 lebendgeborene; 215 Ehen, also 
mehr als die Hälfte, blieben kinderlos. 238 Kinder, 
also nahezu zwei Drittel der lebendgeborenen, 
waren bis Januar 1882 gestorben und die über- 
lebenden sämtlich körperlich schlecht entwickelt und 
so degeneriert, daß eine weitere Fortpflanzung 
ausgeschlossen war. Die Kolonie ist also schon 
in der ersten Generation ausgestorben. 
Solche schlechten Ergebnisse bei Ansiedlungen 
von Europäern in den Tropen hat man früher 
der Wirkung des tropischen Klimas zuge- 
schrieben. Man wußte wohl, daß den bei den 
Ansiedlern auftretenden Fiebern wesentlich die 
Schuld an dem unglücklichen Ende zuzumessen 
war, aber man hat diese fieberhaften Krankheiten 
als etwas vom tropischen Klima Unzertrennliches 
angesehen und sie geradezu als Klimafieber 
bezeichnet. Die Malaria, das Wechselfieber, 
kannte man, auch das Heilmittel desselben, das 
Chinin, aber man kannte noch nicht das eigent- 
liche Wesen dieser Krankheit, man glaubte, daß
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        G V720 20 
die Krankheit an die tropische Erde gebunden sei 
und durch Ausdünstungen der Erde, durch Miasmen, 
mit der Atmung in den Körper gelange. Diesen 
Miasmen konnte man nicht entgehen, und wenn 
auch der einzelne Fieberanfall durch Chinin ge- 
heilt werden konnte, mußte doch die stetige Neu- 
ansteckung die Widerstandskraft des Körpers schließ- 
lich aufzehren. Bei solchen Anschauungen war 
es nur eine logische Schlußfolgerung, wenn man 
die Akklimatisation des Europäers in den Tropen 
für ausgeschlossen erklärte. 
Heute wissen wir, daß die fieberhaften Er- 
krankungen in den Tropen, die in der Regel als 
die Erscheinung einer bestimmten Krankheit, der 
Malaria, zu betrachten sind, nicht etwas von 
dem Klima Untrennbares sind. Die Malaria 
wird durch Parasiten hervorgerufen, welche im 
Blute des Menschen leben; die Übertragung von 
einem Menschen auf den anderen geschieht durch 
bestimmte Stechmücken, in den Tropen gewöhnlich 
Moskitos genannt. Die Erkenntnis dieser Tat- 
sachen hat uns zugleich die Möglichkeit gegeben, 
in den Tropen zur Ansiedlung für Europäer 
solche Gegenden auszusuchen, die frei von Malaria 
sind. Wenn die übertragenden Moskitos in einer 
tropischen Gegend fehlen, so sind die Europäer, 
die sich dort ansiedeln, von Malaria nicht ge- 
fährdet. Nun ist es allerdings nicht immer leicht, 
die Anwesenheit oder Abwesenheit der gefährlichen 
Moskitos an einem bestimmten Orte festzustellen, 
da sie je nach der Jahreszeit zahlreich oder sehr 
selten sein können. Aber Robert Koch hat uns 
in der Blutuntersuchung der Kinder der 
Eingeborenen einen Weg gezeigt, auf dem wir 
in kürzester Zeit und mit Sicherheit zu erkennen 
vermögen, ob in einem tropischen Orte Malaria 
herrscht oder nicht. Haben die Kinder der Ein- 
geborenen keine Malariaparasiten in ihrem Blute, 
so dürfen wir sicher sein, daß diese Tropengegend 
frei von Malaria ist. Solche Untersuchungen 
sollten besonders bei Neuanlage von Stationen 
in malariaverdächtigen Ländern nie versäumt 
werden. Was eine solche Feststellung bei der 
Auswahl eines Platzes für eine Ansiedlung in 
den Tropen zu bedeuten hat, können wir daraus 
ersehen, daß noch vor wenigen Jahren an der 
Kamerunküste 80 bis 90 v. H. aller Erkrankungen 
der Europäer durch Malaria bedingt waren. 
Aber auch da, wo wir einen malariafreien 
Ort zur Anfiedlung nicht finden, wie z. B. im 
Bereich der meisten Küstenstriche des tropischen 
Afrikas, stehen wir dieser Krankheit nicht mehr 
so machtlos gegenüber wie früher. Durch ver- 
schiedene Maßnahmen, die im einzelnen zu er- 
läutern hier zu weit führen würde, ist es schon 
an zahlreichen Orten gelungen, die Malaria aus- 
  
zurotten oder sie wenigstens auf ein erträgliches 
Maß herabzudrücken. 
Diese Erfolge haben der früher so berechtigten 
Furcht vor dem tropischen Klima zum großen 
Teil den Boden entzogen und unsere Anschau- 
ungen gründlich geändert. Bei weitem die meisten 
Todesfälle waren früher direkt oder indirekt durch 
Malaria verursacht. Außer dieser Krankheit bleiben 
in den Tropen nur noch wenige Krankheiten, 
welche uns Europäer gefährden. Es ist haupt- 
sächlich die Ruhr zu nennen, aber auch sie läßt 
sich durch hygienische Maßregeln nicht allzu schwer 
vermeiden. Im übrigen fehlen aber in den 
Tropen ganz oder nahezu viele Krankheiten, von 
denen wir in der Heimat gefährdet sind, wie 
Tuberkulose, Lungenentzündung, Diphtherie und 
andere. Es ist daher nicht zu viel gesagt, wenn 
ich behaupte, daß der Europäer in den Tropen 
bei Auswahl eines malariafreien Ortes und bei 
hygienischer Lebensweise weniger von Krankheiten, 
insbesondere von Infektionskrankheiten gefährdet 
ist als in seiner Heimat. Unter diesen veränderten 
Verhältnissen mußten notwendig auch die früheren 
Ansichten über die Möglichkeit der Akklimatisation 
von Europäern in den Tropen neu geprüft 
werden, und die Freude an dem errungenen 
schönen Erfolg mag vielleicht den einen oder 
anderen verleitet haben, allzu enthusiastisch an 
einen bereits endgültigen Sieg gegenüber dem 
europäerfeindlichen tropischen Klima zu glauben. 
Wir dürfen nicht vergessen, daß, abgesehen 
von den tropischen Krankheiten, auch das tro- 
pische Klima an und für sich ungünstig auf 
unseren Körper einwirkt und daß wir diese 
Wirkung des Klimas vorläufig noch nicht aus- 
schalten können. Das tropische Klima veranlaßt 
allerdings, abgesehen von dem Sonnenstich, der 
sich durch zweckmäßige Kopfbedeckung leicht ver- 
hindern läßt, keine plötzlichen Todesfälle, aber es 
verursacht in dem feinen Mechanismus unseres 
Körpers nicht unbedeutende Veränderungen. Die 
Wärmeabgabe und damit die Festhaltung der für 
unseren Körper notwendigen konstanten Tem- 
peratur von etwa 36½ C ist im tropischen 
Klima erschwert. Die Schweißdrüsen müssen 
dauernd in angestrengte Tätigkeit treten, um 
durch Wasserverdunstung an der Körperoberfläche 
die Wärmeabgabe zu erleichtern. Die verdunstete 
Körperflüssigkeit muß wieder ersetzt werden; das 
Herz, welches die Flüssigkeitsmenge in dem bald 
stark gefüllten, bald halbleeren Blutgefäßsystem 
in steter Bewegung halten muß, ermüdet unter 
dieser gesteigerten Arbeit. Auch das Verdau- 
ungssystem leidet unter der unregelmäßigen 
Wasserentziehung. Kurz eine ganze Reihe unserer 
Körperorgane haben eine vermehrte Arbeit zu 
leisten, während andere Organe, z. B. die Schleim-
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        G 721 2O 
häute der oberen Luftwege und die Nieren, ent- 
lastet sind. Diese ungleichmäßige Arbeitsverteilung 
auf die einzelnen Organe unseres Körpers ist 
aber auch auf unser Zentralnervensystem 
von erheblichem Einfluß; in ihm laufen ja durch 
die Nerven von allen Organen die Fäden zu- 
sammen, welche einen zweckentsprechenden Aus- 
gleich der Tätigkeit der einzelnen Organe zum 
Nutzen des Gesamtorganismus herbeiführen. In 
dem Gehirn müssen wir uns den Sitz des Re- 
gulierungszentrums für die Tätigkeit der einzelnen 
Organe denken, und daß diese Regulierung bei 
der ungleichmäßigen Inanspruchnahme der ein- 
zelnen Organe in den Tropen besonders schwierig 
ist, läßt sich wohl verstehen. So dürfte es zu 
erklären sein, daß von allen Organen in den 
Tropen wohl am häufigsten das Zentralnerven- 
system Not leidet. 
Sie können sich die Wirkung des tropischen 
Klimas auf den Europäer am besten vorstellen, 
wenn Sie beobachten, in welcher Weise einzelne 
gegen die Hitze wenig widerstandsfähige Personen 
schon bei uns in den heißen Sommermonaten 
leiden. Solche Personen verlieren den Appetit, 
sie fühlen sich matt, sind zu ernster Arbeit kaum 
fähig, weil sie rasch ermüden, sie schlafen schlecht, 
werden reizbar, können keinen Lärm vertragen, 
kurz, es sind die ausgesprochenen Zeichen von 
Nervenschwäche. 
Nun muß man bedenken, daß etwa die gleiche 
Temperatur, welche bei uns in den heißesten 
Sommermonaten herrscht, in den Tropen das 
ganze Jahr hindurch besteht. Denn für das 
Tropenklima ist nicht etwa eine erxzessiv hohe 
Temperatur eigentümlich, sondern die Gleich- 
mäßigkeit der warmen Temperatur ohne jeden 
Wechsel in den Jahreszeiten ist das Charakteri- 
stikum des Tropenklimas. 
Wie verhält sich nun der Europäer gegen- 
über der dauernden Einwirkung des warmen 
Tropenklimas? Anfangs pflegt eine Beunruhigung 
des ganzen Organismus einzutreten, besonders 
des Zentralnervensystems. Bei längerer Dauer 
tritt bei wenig widerstandsfähigen Personen eine 
stetige Steigerung der daraus entstehenden Nerven- 
schwäche ein, welche erst mit dem Verlassen des 
Tropenlandes sich wieder bessert. Dies ist aber 
nur eine kleine Minderheit. Es sind solche Per- 
sonen, die schon von Natur ein schwaches, im 
labilen Gleichgewicht befindliches Nervensystem 
haben, sie passen für die Tropen nicht und hätten 
bei eingehender ärztlicher Untersuchung auch her- 
ausgefunden und an der Ausreise verhindert 
werden können. Bei der großen Mehrzahl der 
Europäer tritt in den Tropen mit der Zeit nicht 
eine Verschlechterung des anfangs beunruhigten 
Gesamtorganismus, sondern eine Verbesserung ein. 
  
Unser Körper besitzt ja Reservekräfte, die er 
entfalten kann. Wie ein Muskel bei täglicher 
Übung wächst und stärker wird, so wird auch 
unsere Haut und werden insbesondere die in ihr 
enthaltenen Schweißdrüsen leistungsfähiger durch 
die täglich von ihnen geforderten Anstrengungen. 
Auch Schutzvorrichtungen bilden sich in unserem 
Körper aus. Das Pigment, das sich in unserer 
Haut bei längerer Einwirkung der Sonne ab- 
lagert und durch die Braunfärbung der Haut 
sichtbar wird, müssen wir als einen Schutzwall 
betrachten, der an der Oberfläche unseres Körpers 
sich gebildet hat, um die tieferen und edleren 
Teile vor der allzustarken Wirkung der Sonnen- 
strahlen zu schützen. So bildet sich bei den 
meisten Europäern in den Tropen mit der Zeit 
durch die Entfaltung von Reservekräften und Ent- 
wicklung von Schutzvorrichtungen ein neuer Gleich- 
gewichtszustand aus, und diesen Zustand kann 
man als eine Akklimatisation des Euro- 
päers bezeichnen. Nun können aber auch bei 
dem in den Tropen anscheinend akklimatisierten 
Europäer mit der Zeit Störungen der Gesundheit 
eintreten, welche wir auf eine allmähliche Ein- 
wirkung des Klimas und auf eine Ermüdung der 
allzu stark angespannten Körperorgane zurück- 
führen müssen. Die Akklimarisation ist in diesen 
Fällen keine vollkommene gewesen, sondern nur 
eine zeitweise, relative. Es ist deshalb praktisch 
und zweckmäßig, eine relative und eine absolute 
Akklimatisation zu unterscheiden. 
Unter relativer Akklimatisation ist zu 
verstehen, daß der Europäer bei zweckmäßiger, 
dem Klima angepaßter Lebensweise und unter 
Vermeidung schwerer körperlicher Arbeit eine An- 
zahl von Jahren ohne dauernden Schaden für 
seine Gesundheit in den Tropen zubringen kann, 
dann aber, wenn er nicht dauernd geschädigt 
werden will, zeitweise zur Erholung in seine 
Heimat zurückkehren muß. 
Absolute Akklimatisation bedeutet, daß 
der Europäer in seiner neuen Heimat dauernd 
ein Leben führen kann, das dem seiner alten 
Heimat entspricht und dabei nicht nur selbst gesund 
und leistungsfähig bleibt, sondern auch seine 
körperlichen und geistigen Fähigkeiten auf seine 
Nachkommen so übertragen kann, daß die jungen 
Generationen ebenso vollwertig sind wie die ur- 
sprünglich ausgewanderten. Für kleinbäuerliche 
Ansiedlungen ist absolute Akklimatisation not- 
wendig, für Plantagenwirtschaft genügt auch 
die Möglichkeit einer relativen Akklimatisation. 
Im allgemeinen kann man sagen, daß wir 
Deutschen, wie alle nordischen und germanischen 
Völker, uns schwerer in den Tropen akklima- 
tisieren als die südeuropäischen Völker. Be- 
sonders auffällig ist der Unterschied gegenüber
        <pb n="804" />
        W V722 20 
den Portugiesen, was wohl daher kommt, daß die 
Portugiesen schon viel Mischblut von Tropen- 
völkern in ihren Adern haben. Einen inter- 
essanten Vergleich stellt Bertillon an, er be- 
richtet, daß im Jahre 1855/56 in Algier die 
Spanier aufzuweisen hatten 46 Geburten und 
30 Todesfälle, die Italiener 59 Geburten und 
48 Todesfälle, die Franzosen 41 Geburten und 
43 Todesfälle, die Deutschen 31 Geburten und 
56 Todesfälle, also beträgt der Zuwachs be- 
ziehungsweise die Abnahme bei den Spaniern 
—+ 16, bei den Italienern + 11, bei den Fran- 
zosen — 2 und bei den Deutschen — 25. 
Hierzu bemerkt noch Havelburg: Nach wie vor 
geht die Kolonisation Deutscher bzw. Elsaß- 
Lothringer nicht vorwärts; sie zeigen die größte 
Sterblichkeit, früher 55, jetzt 39 Todesfälle auf 
1000 Einwohner gegen 32 Geburten. Ich glaube, 
daß diese Statistik vielleicht nicht ganz so be- 
deutungsvoll ist, wie sie auf den ersten Augen- 
blick erscheint, weil die deutschen Ansiedler in 
Algier beinahe ausschließlich aus früheren Fremden- 
legionären sich zusammensetzen, welche in einem 
vorausgegangenen Abenteurerleben schon ein gut 
Teil ihrer Lebenskraft aufgezehrt haben. Immer= 
hin wird auch sonst berichtet, daß die Nord- 
länder sich in den Tropen schwerer akklimatifieren 
als die Südeuropäer, was ja auch wohl be- 
greiflich ist, da die Differenz des Klimas zwischen 
Nordeuropa und den Tropen größer ist als die- 
jenige zwischen Südeuropa und den Tropen. Im 
übrigen bestehen bei allen Völkern unter den 
einzelnen Individuen sehr große Unterschiede, es 
gibt stets solche, die das heiße Klima gut ver- 
tragen und andere, die sehr darunter leiden. 
Wenn man von der Akklimatisationsfähigkeit eines 
Volkes spricht, kann man nur Durchschnittszahlen 
im Auge haben. 
Von großer Bedeutung für die Akklimatisation 
ist die Lage des fraglichen Ortes, da unter 
gleichen Breitegraden das Klima sehr verschieden 
sein kann. Ganz besonders besteht ein bedeutender 
Unterschied zwischen dem tropischen Küstenklima 
und dem Höhenklima. Das Küstenklima unserer 
tropischen Kolonien ist charakterisiert durch große 
Gleichmäßigkeit der Temperatur und hohe Lust- 
feuchtigkeit, die mittlere Jahrestemperatur beträgt 
etwa 25° C gegen 8° C in Berlin, der Unter- 
schied zwischen der höchsten und niedrigsten Tem- 
peratur während eines Jahres nur etwa 15° 
gegen 60“ in Berlin. Ein solches eigentlich 
tropisches Klima haben von den deutschen Schutz- 
gebieten die Küstenzone von Deutsch--Ostafrika, 
ganz Togo, die Küsten= und Urwaldzone von 
Kamerun und die Schutzgebiete in der Süsee. 
Im Gebiet des tropischen Küsten= und Niede- 
rungsklimas find schon seit Jahrhunderten von 
  
  
Europäern Kolonisationsversuche gemacht 
worden; da, wo Malaria zu den eigentlich klima- 
tischen Schwierigkeiten hinzukam, find diese Ver- 
suche vollständig gescheitert, wie bei den eingangs 
angeführten Beispielen. Aber auch auf malaria- 
freien Inseln ist bisher nirgends ein einwand- 
freies Beispiel vollkommener Akklimatisation er- 
reicht worden. Es ist dies sicher beachtenswert 
im Gegensatz zu der Tatsache, daß in nicht- 
tropischen Ländern die Europäer überall, in 
Nordamerika, Südafrika, Australien sich anzu- 
siedeln, zu vermehren und große neue Staaten 
zu bilden verstanden haben. Einzelne Beispiele 
angeblich gelungener Kolonisation durch Europêer, 
die sich zum großen Teil auf Inseln beziehen, 
die an der Grenze der Tropenzone liegen, pflegen 
als Beweis dafür, daß die vollkommene Akklima- 
tisation für den Europäer in den Tropen doch 
möglich ist, öfters genannt zu werden. Bei näherer 
Beleuchtung zeigen sie sich aber durchaus nicht 
einwandfrei. Ich will einige wenige nennen: 
Auf der Insel Réunion, 21° südlicher Breite, 
sollen sich Franzosen durch Generationen erhalten 
haben. Der französische Marinearzt Théron 
schreibt aber darüber: „Bei den Arbeiten des 
Untersuchungsausschusses haben wir bemerkt, daß 
je mehr der Stellungspflichtige sich in seiner Haut- 
farbe der weißen Rasse näherte, je heller der 
Kreole war, umsomehr bot er Gründe der Dienst- 
ausschließung; jemehr dagegen der Dienstpflichtige 
Merkmale afrikanischen Blutes darbot, umsomehr 
zeigte er sich physisch geeignet, für tauglich erklärt 
zu werden.“ Ein anderes Beispiel bildet die 
Insel Martinique, welche etwa zwei Jahrhunderte 
lang das Ziel französischer Auswanderer war. 
Schon im Anfang des 18. Jahrhunderts waren 
dort 15 000 Franzosen, jetzt sind dort noch etwa 
9000 und die politische und wirtschaftliche Herr- 
schaft auf der Insel befindet sich in Händen von 
Negern und Mischlingen. Hätten sich die Fran- 
zosen dort vollwertig erhalten, wäre das sicherlich 
nicht möglich. Die französische Regierung hat 
auch neuerdings in der Überzeugung, daß sich 
die Kleinbesiedlung, welche sich in den subtropischen 
Kolonien Algier und Tunis bewährt hatte, für 
die Tropen nicht eignet, die früher gewährten 
Vergünstigungen freier Überfahrt für Auswanderer 
zurückgezogen. 
Man findet überall bei solchen alten Anfied- 
lungen von Europäern im Bereich des tropischen 
Küstenklimas, daß die reine européische Rasse 
abnimmt. In der Regel bildet sich eine Misch- 
rasse, welche sich sowohl den reinen Nachkommen 
der eingewanderten Europäer als auch den Ein- 
geborenen gegenüber als stärker erweist. Ich er- 
innere besonders an die lateinischen Staaten des 
tropischen Amerika mit ihrer starken Misch-
        <pb n="805" />
        W 723 20 
bevölkerung. Die Nachkommen der reinen Euro- 
päer besitzen nicht mehr die Energie und Arbeits- 
kraft ihrer Vorfahren, sie sind verweichlicht und 
arbeitsscheu, nur ein hoher Rassedünkel ist 
ihnen geblieben. Das Sprichwort „Müßigang 
ist aller Laster Anfang“ scheint bei ihnen sich zu 
bewähren, denn nicht selten ist gerade eine 
moralische Degeneration bei ihnen bemerkenswert. 
Man härt oft die Meinung äußern, daß nur 
die romanischen Völker eine Neigung zeigen, 
sich mit Eingeborenen tropischer Länder zu ver- 
mischen, die germanischen dagegen nicht. Daß in 
dieser Beziehung ein Unterschied besteht, will ich 
nicht leugnen, es darf aber nicht übersehen werden, 
daß die lokalen Verhältnisse und die Rasse der im 
Lande befindlichen Eingeborenen dabei eine große 
Rolle spielen. In Südafrika haben sich die 
Holländer rein erhalten, weil sie dort für ihre 
Fortpflanzung günstige Bedingungen trafen; auf 
ihren rein tropischen malalschen Kolonien ist aber 
schon viel Mischblut entstanden. Gerade die 
europäischen Frauen leiden im tropischen Küsten- 
klima sehr; Frauenkrankheiten, Fehlgeburten, große 
Kindersterblichkeit und ein unbefriedigtes Familien= 
leben sind die Folge. Das ist aber auch die 
Ursache dafür, daß viele Männer die gesunden 
eingeborenen Frauen bevorzugen, um dem Elend 
einer dahinsiechenden, wenn auch rassereinen 
Familie zu entgehen. Körperlich sollen die in 
den Tropen heranwachsenden Kinder von Euro- 
päern in den ersten Lebensjahren rascher wachsen 
und früher die Pubertät erreichen, dann aber 
lleiner, zierlicher und schwächer bleiben als ihre 
eingewanderten Eltern; besonders auffallend ist, 
wo mir Nocht aus Hamburg nach verschiedenen 
Beobachtern mitteilt, daß sie kleinere Füße und 
Hände haben. 
Aus alledem geht hervor, daß die europäische 
Rasse im tropischen Klima sowohl körperlich als 
geistig in den späteren Generationen sich ver- 
schlechtert. Selbst Professor Stokvis, dessen An- 
sichten bezüglich Akklimatisation in den Tropen 
allgemein in der Literatur als optimistisch be- 
zeichnet werden, kommt in seinem beim X inter- 
nationalen medizinischen Kongreß gehaltenen 
Referat zu folgenden Sätzen: 
„Daß lebenskräftige, gesunde, erwachsene Europäer 
beiderlei Geschlechts unter Innehaltung aller hygie- 
nischen Maßregeln vollkommen astlimatifationsfähig 
sind, bildet für mich keinen Zweifel. Daß sie dabei 
durch einen längeren Aufenthalt in tropischen Regionen 
einen nicht unbedentenden Teil ihrer größeren Resistengz 
in Gefahr bringen und diesen einbüßen können, wenn 
sie sich vollständig fndigenisiert. haben, steht bei mir 
nicht weniger fest. die in den Tropen gezeugten 
neuen Geschlechter rs europäischen Bluts, indem 
sie der üppigen schlaffen Lebensweise sich mehr und 
mehr anpassen, und der herrlichen stärkenden Reize 
entbehren, welche in den gemäßigten Zonen so viel- 
  
fachen Segen bringen, daß die europäischen Kreolen 
mehr und mehr dem echten Europäer sowohl somatisch 
als psychisch zurückstehen müssen, das scheint mir auch 
in hohem Maße wahrscheinlich.“ 
Nach meiner Ansicht ist es falsch, bei solchen 
Schlußfolgerungen von einer „vollkommenen Akkli- 
matisation“ zu sprechen. 
Was nun unsere deutschen Kolonien be- 
trifft, so herrscht in unseren tropischen afrika- 
nischen Kolonien im Bereiche der Zone des 
Küstenklimas überall noch so viel Malaria, daß die 
Anfiedlung von Europäern ausgeschlossen und auch 
nirgends ernstlich versucht worden ist. Dagegen 
besitzen wir in der Südsee vollkommen malaria- 
freie Inseln von ausgesprochenem Tropenklima. 
Auf dem größten dieser fieberfreien Schutzgebiete, 
auf Samoa, hat sich schon eine Anzahl Euro- 
päer niedergelassen; sie sind insofern besonders 
schlecht daran, daß ihnen wegen der großen Ent- 
fernung von der Heimat und wegen der mit der 
Heimreise verbundenen hohen Kosten eine zeit- 
weilige Erholung in der Heimat in der Regel 
nicht möglich ist. Sie find daher dauernd dem 
Tropenklima ausgesetzt und, wie mir der Gou- 
verneur mitgeteilt hat, macht sich dies auch schon 
in zunehmender Erschlaffung und nervöser Reiz- 
barkeit bei sehr vielen von ihnen bemerkbar. Dies 
ist der Boden, auf dem die deutsche National- 
tugend, die Uneinigkeit und Streitsucht besonders 
üppig gedeiht. 
Auf Samoa ist die Entstehung einer Misch- 
rasse deshalb besonders erleichtert, weil die dor- 
tigen Eingeborenen äußerlich nach unseren Schön- 
heitsbegriffen uns ziemlich nahe stehen. Es dürfte 
in Samoga unter diesen Umständen kaum möglich 
sein, die Entstehung einer Mischrasse, welche so 
oft mit der Degeneration der eingewanderten 
Hand in Hand geht, zu verhindern. Der Anfang 
einer Mischrasse ist auch schon gemacht. 
Da wir also im tropischen Niederungsklima 
auf eine absolute Akklimatisation nicht rechnen 
können, müssen wir mit der relativen aus- 
zukommen suchen. Wir müssen nach Möglichkeit 
begünstigen, daß die Deutschen, die in ein Tropen- 
küstenland ausziehen, nicht zur dauernden Nieder- 
lassung sich einrichten, sondern nach einem an- 
gemessenen, nicht zu langen Zeitraum immer 
wieder in die Heimat zurückkehren, um sich wieder 
gründlich zu erholen. 
Ganz anders als das feuchtwarme Küsten- 
klima ist das tropische Höhenklima. Ich selbst 
habe dies einmal empfunden, als ich nach 1½jäh- 
rigem Aufenthalt an der ostafrikanischen Kaste 
während eines kurzen Urlaubs das Usambara= 
Gebirge besuchte. Schon nach wenigen Tagen 
fühlte ich mich vollkommen erholt. Man hat 
da den Hochgenuß, in der Nacht zu frieren, nicht
        <pb n="806" />
        G 9724 20 
wie an der Küste nach einer Abkühlung durch 
einen Regenguß nur zu frösteln. Dieses subjektive 
Wohlbefinden, das Gefühl, daß man in einem 
klimatisch sehr angenehmen Lande lebt, wird von 
allen europäischen Besuchern geteilt, und dies mag 
auch die Ursache dafür sein, daß vielfach die 
Möglichkeit der dauernden Akklimatisation des 
Europäers in diesen Gegenden gar nicht in Zweifel 
gezogen wird. Nicht nur flüchtige Besucher, sondern 
auch gute Tropenkenner, wie z. B. die früheren 
Gouverneure von Deutsch-Ostafrika, General= 
leutnant v. Liebert und Graf v. Götzen, sind 
von der Besiedlungsfähigkeit tropischer Hochländer, 
wie der Kilimandjaro-Gegend und Uhehe, über- 
zeugt. Und in einem Vortrag in der Deutschen 
Kolonial-Gesellschaft, Abteilung Berlin-Charlotten= 
burg, ist vor zwei Jahren Robert Koch für die 
Möglichkeit der Besiedlung der ostafrikanischen 
Hochländer vom gesundheitlichen Standpunkte aus 
eingetreten. Wenn ich es wage, trotzdem die 
Frage der vollständigen Akklimatisation des 
Europäers in diesen Gegenden als eine noch 
nicht ganz geklärte zu bezeichnen, so bitte ich, meine 
Gründe dafür sprechen zu lassen. 
Das tropische Gebirgsklima unterscheidet sich 
vom Niederungsklima dadurch, daß die Temperatur 
im ganzen niedriger ist; mit je etwa 180 m 
Erhebung nimmt die Temperatur um 1.0 ab. 
Wenn also an der ostafrikanischen Küste die mitt- 
lere Jahrestemperatur 26° C hat, so wird sie in 
Höhe von 1800 m nur noch 16° C sein; diese 
Rechnung entspricht ungefähr den tatsächlichen 
Verhältnissen. Will man aber die mittlere Jahres- 
temperatur von Berlin (etwa 8° C) erreichen, so 
muß man schon auf eine Höhe von 3200 m gehen, 
wo praktisch wegen der zu dünnen Luft Ansied- 
lungen kaum mehr möglich sind. Nun entspricht 
  
aber auch schon eine mittlere Jahrestemperatur 
von 16 bis 18° C, wie sie für die zur Besiedlung 
in Frage kommenden Gegenden am Kilimandjaro 
und von Uhehe zutrifft, nicht mehr dem eigent- 
lichen Tropenklima, sondern einem subtropischen. 
In Südafrika haben Kapstadt und Bloemfontein 
etwa eine mittlere Jahrestemperatur von 16°C, 
also Orte, wo Europäer zweifellos dauernd sich 
akklimatisieren können. Auch die größere Luft- 
trockenheit im Gebirge ist für unser Befinden von 
günstigem Einfluß. Im Kilimandjaro-Gebiet 
besteht allerdings noch eine ziemlich hohe Luft- 
feuchtigkeit. Aber in anderer Beziehung macht 
sich die äquatoriale Lage auch im Gebirge noch 
bemerkbar. Es fehlen größere Schwankungen der 
Jahreszeiten. Es fragt sich nun, ob das dauernde 
Fehlen von Winter und Sommer für uns Deutsche 
zuträglich ist. Unser Wohlbefinden wird dadurch 
zunächst nicht beeinträchtigt, im Gegenteil empfinden 
wir es vielleicht sogar angenehm, wenn die 
schroffen Gegensätze, insbesondere die intensive 
Winterkälte fehlt. Es ist aber doch zweifelhaft, 
ob nicht gerade diese Gegensätze es sind, die 
unseren Körper stählen und indirekt uns Nord- 
ländern die Energie des Willens, die Arbeitskraft 
und Arbeitsfreudigkeit verleihen, und ob unsere 
Rasse bei dem Fehlen solcher Gegensätze zwar 
nicht rasch, aber doch im Laufe der Zeit und der 
Generationen gerade an diesen Eigenschaften ein- 
büßt. Es ist zwar einzuwenden, daß im tropischen 
Hochgebirge ziemlich große Tagesschwankungen der 
Temperatur herrschen. Ob diese Tagesschwan- 
kungen das Fehlen der jahreszeitlichen Schwan- 
kungen ganz zu ersetzen vermögen, muß aber 
durch weitere Erfahrungen festgestellt werden. Es 
lassen sich diese Verhältnifse auf der nachstehenden 
Tabelle leicht erkennen. 
  
  
  
  
  
  
1 2 3 1 5 6 7 8 9 10 11 12 
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1c— E= — — — r 25 = — 
s st m 2 25 2 2 "" ? 
5 F S = S EC 
1. Jahresmittel (Temperatuurnt 09 0 o c 59 2 * 7 2 2 
Celsiuihhhs 220.,7 19.5 16.7 16.38 17,8 8.5 25,.3 22.0 20.0 15.9 19.6 16,3 
2. Höchstes Monatsminel. 23,9 21,0 20,2 18.8 20.4 18.1 27,6 28.8 21.8 22,.6 23.2 20.6 
3. Niedrigstes Monatsmittel.8.0 17, 1 13.3 13.4 15.0 — 0.7 22.6 15.0 13,3 7.6 14.2 12,3 
4. Differenz von 2 und 8 19 3. 6.0 5.1 5,4 18,.8 5.0 13.8 11.0 15.0 9.0. 8.3 
5. Absolutes Maximum 33.5 30.2 30.5 30.6 30.3 37.0 33,.2 41,8. 37.8 34,5 10,6 36.3 
6. Absolutes Minimum 12.2 9.00 7.5 5.5. 8,.3 —25.0 16.8 — 0.1— 2,8°— 5.2 — 
7. Differenz von 5 und 6 21.3, 21.2 23.0 25.1 22.0 6% 16.4 41,9 35,0, 39.7, 40,0 33.1 
8. Mittlere zühiche Tempera- « 
turschwank 10.7 10.7 11.0 8.8 10.9 7.5 8.9 — — 16.1 14.9 10.1 
9. Relative Fruimiae ab- « 
resmitte %%% 77% utn7 70% 75% 83% — — 510% 5700 7200
        <pb n="807" />
        W V25 20 
Die fünf ersten Orte der Tabelle, deren Zahlen 
ich Herrn Geheimen Regierungsrat Professor 
Dr. Freiherr v. Danckelman und Professor 
Im. Uhlig verdanke, find Orte am Kilimandjaro, 
in Westusambara und Uhehe, also sämtlich in 
folchen Gegenden von Deutsch-Ostafrika, welche 
für die Besiedlung mit Europäern in erster Linie 
in Frage kommen. Als Vergleichsorte folgen 
Berlin und Daressalam (Nr. 6 und 7), letzteres 
als Typus des tropischen Küstenklimas. Die 
beiden Orte Richmond und Brisbane (Nr. 8 und 9J) 
in Australien sind deshalb gewählt, weil Australien 
der einzige mir bekannte Punkt ist, wo in größeren 
Mengen Europäer sich auch noch innerhalb der 
Wendekreise in ihrer Vollwertigkeit erhalten und 
vermehren konnten. Die drei letzten Orte (Nr. 10 
bis 12) betreffen Vergleichsorte von Südafrika. 
Besonders auffallend ist bei den afrikanischen 
Höhenorten die geringe Differenz zwischen höchstem 
und niedrigstem Monatsmittel von 4 bis 6,9°, 
während in Berlin diese Differenz 18,8°, in Rich- 
mond, das innerhalb der Wendekreise liegt und 
eine höhere mittlere Jahrestemperatur als die 
afrikanischen Höhenorte besitzt, wie auch in Bloem- 
sontein 15° beträgt. Ebenso ist in den afrikanischen 
Höhenorten die Differenz zwischen absolutem Maxi- 
mum und Minimum sehr gering, nämlich 21,2 
bis 25,15, während sie in Berlin 62°, in Rich- 
mond 41,9° und in Bloemfontein und Buluwayo 
ebenfalls etwa 40 beträgt. 
Die Vergleiche zeigen auch, daß Richmond, 
obgleich es 22,9 mittlere Jahrestemperatur be- 
sitzt und nur 270 m über dem Meere liegt, gerade 
durch die großen jährlichen Temperaturschwankun- 
gen sich sehr wesentlich von den Temperatur- 
verhältnissen des eigentlich tropischen Küstenklimas 
unterscheidet. Für die Beurteilung der in Austra- 
lien gelungenen Kolonisation mit Europäern ist 
dies von wesentlicher Bedeutung. 
Schließlich wird zu bedenken sein, daß die 
Höhenlage von 1000 bis 1800 m immerhin schon 
so hoch ist, daß bei manchen Menschen Beschwerden 
auftreten; im allgemeinen wird dies ja nicht der 
Fall sein, aber eine gewisse Erschwerung der 
körperlichen Arbeit infolge der dünnen Luft dürfte 
sich doch wohl bemerklich machen. Endlich darf 
man auch nicht vergessen, daß der Kilimandjaro 
und Uhehe dem Aquator nahe sind und deshalb 
die Sonnenstrahlung sehr stark ist. Wir können 
uns ja gegen allzu starke Sonnenstrahlung und 
gegen die Gefahr des Sonnenstichs durch das 
Tragen eines Tropenhutes schützen; aber kann 
man sich einen deutschen Bauern vorstellen, der 
mit dem Tropenhut auf dem Kopf seinen Acker 
bepflügt und der trotz der glühenden Sonne seinen 
Rock nicht ausziehen darf, weil sonst seine Haut 
verbrennt? Es gibt ja allerdings eine gewisse 
  
Gewöhnung an die Sonne, aber die einzelnen 
Menschen verhalten sich in der Empfidlichkeit 
gegenüber der Sonnenbestrahlung außerordentlich 
verschieden, und es ist nicht ausgeschlossen, daß 
eine ganze Anzahl Individuen vor gelungener 
Gewöhnung daran zugrunde geht. Einzelne 
Forscher schlagen vor, die europäischen Ansiedler 
in tropischen Hochländern sollen während der 
heißesten Tagesstunden nicht im Freien arbeiten; 
wenn die Bauern aber von 10 bis 3 Uhr wegen 
zu großer Sonnenhitze nicht arbeiten, so bleibt 
nur die Tageszeit von 6 bis 10 und 3 bis 6, 
also sieben Stunden. Jeder Landwirt wird mir 
bestätigen, daß das für eine intensive Wirtschaft 
nicht genügt. 
Das, was mich besonders bedenklich gemacht 
hat, ist außer den genannten klimatischen Schwie- 
rigkeiten die Beobachtung der aus den Schutz- 
gebieten heimgekehrten Beamten und Mili- 
tärpersonen. Nach der ersten Dienstperiode 
kehren viele anscheinend gesund und frisch zurück 
oder erholen sich wenigstens während des ihnen 
zustehenden Heimatsurlaubs so vollständig, daß 
irgendwelche Spuren des früheren Tropenaufent- 
halts nicht mehr nachweisbar sind. Je mehr 
Dienstperioden aber verflossen sind, desto häufiger 
bildet sich eine hartnäckige, auch im Heimatsurlaub 
nicht heilbare Nervenschwäche aus. Die alten 
Afrikaner, um die es sich hier handelt, haben sich 
dabei an das Tropenklima so gewöhnt, daß sie 
die schroffen Temperaturgegensätze in der Heimat 
schlecht vertragen und den heimischen Winter gerne 
meiden. Ihre Haut ist so empfindsam geworden, 
daß die geringste Anstrengung, wie das Besteigen 
einer Treppe, sie selbst bei kühler Temperatur in 
heftige Transpiration versetzt; Erkältungen sind sie 
sehr ausgesetzt. Der an die Tropen akklimatisierte 
Körper ist also dem heimischen Klima gegenüber 
wenig widerstandsfähig geworden, und hat zu- 
gleich an seiner Nervenkraft wesentlich eingebüßt. 
Um eine solche unliebsame Verweichlichung und 
ihre Folgen zu vermeiden, pflege ich den aus- 
reisenden Afrikanern zu raten, ihren Erholungs- 
urlaub nach Möglichkeit so zu legen, daß min- 
destens ein Teil davon in die kälteren Monate 
fällt. Ich habe den Eindruck gewonnen, daß 
solche Kolonialbeamte und Offiziere, welche ihren 
Urlaub während des Winters in Deutschland zu- 
bringen, weit besser bezüglich ihres Nervensystems 
sich erholen als solche, welche nur während des 
Sommers in Deutschland waren. Bei älteren 
Beamten, die schon mehrere Dienstperioden hinter 
sich haben, ist ein gelegentlicher längerer Aufent- 
halt in der Heimat, etwa mit Beschäftigung in 
der Zentrale, außerordentlich förderlich für ihre 
Gesundheit. 
Man hat schon eingewendet, daß in der Haupt- 
8
        <pb n="808" />
        726 
sache es gar nicht das tropische Klima sei, welches 
die tropische Nervenschwäche verursache, sondern 
die äußeren Verhältnisse, die Einsamkeit, man- 
gelnde Anregung und dergleichen. Das scheint 
mir, außer unter besonderen Verhältnissen, wie 
Kriegsunruhen, unrichtig: Wenn wir in der Hast 
des modernen Lebens und im Lärm der Groß-= 
stadt nervös geworden sind, so erholen wir uns 
wieder unter primitiven Verhältnissen auf dem 
Lande, ohne daß wir besonderer Anregungen, wie 
Theater und dergleichen, bedürfen. Das Leben 
in den Tropen ist aber im ganzen, wenigstens 
auf den Innenstationen, ein ruhiges, und die 
Tätigkeit zum mindesten bei den älteren Beamten 
und Offizieren eine selbständige und, wenn auch 
angestrengte, doch durch die ihnen obliegenden 
schönen Aufgaben der Landeskultivierung in sich 
selbst befriedigende. Ich glaube daher, daß es 
zum mindesten in der Hauptsache das Klima selbst 
ist, welches man für die Entstehung der vielen 
Erkrankungen an Nervenschwäche verantwortlich 
machen muß. 
Bei der Untersuchung der zurückgekehrten 
Kolonialbeamten und -offiziere war es mir auf- 
gefallen, daß gar kein großer Unterschied darin 
zu erkennen war, ob sie an der Küste oder im 
Innern des Landes tätig gewesen waren. Auch 
solche, welche im Höhenklima ihren Sitz gehabt 
hatten, kehrten häufig mit Nervenschwäche zurück. 
Kohlbrugge, der lange Jahre auf Java 
tätig war, behauptet direkt, daß auch das tropische 
Gebirgsklima das Nervensystem schädige. Er 
schreibt: 
„Ein Fehlschritt würde es sein, wenn der Tropen- 
bewohner nur in Gebirgen wohnen wollte, denn 
auch deren Klima wirkt auf die Dauer er- 
schlaffend, wie die Erfahrungen am Himalayn und 
auf Java gezeigt haben, so daß die Bewohner der 
Gebirge in den Tropen wieder neue Kraft und Energie 
schöpfen aus einem zeitweiligen Aufenthalt in tro- 
pischer Hitze.“ 
Es sind das alles Fragen, die nur durch dos 
praktische Leben gelöst werden können, und 
vielleicht einfacher gelöst werden als wir denken, 
es wäre aber auch möglich, daß daraus mehr 
oder weniger große Hindernisse für die Ansiedlung 
entstehen. Wenn der deutsche Bauer auch nur 
wenig von seiner Arbeitskraft einbüßt, so kann es 
dort, wo er mit bedürfnislosen, aber gerade in 
der Bodenbearbeitung nicht ganz ungeschickten 
Eingeborenen konkurrieren soll, seine Exristenz 
bedeuten. Ich erinnere Sie nur daran, daß 
gegenwärtig die Kakaoplantagen in West- 
afrika gegenüber den Kulturen der freien Neger 
einen harten Kampf zu bestehen haben. Wenn 
der Kakao der Negerkulturen auch weniger sorg- 
fältig gepflegt und deshalb minderwertig ist, so 
  
hat er doch durch die große Masse auf den Markt 
einen Einfluß gewonnen. 
Die Entstehung einer Mischbevölkerung ist 
im tropischen Afrika nicht so sehr zu befürchten, 
weil der Neger uns Germanen allzu fern steht. 
In Südwestafrika haben wir ja allerdings schon 
ein Mischvolk, die Bastards, aber sie sind eine 
Mischung von germanischem und Hottentottenblut. 
Mischlinge zwischen Deutschen und Negern sind 
bisher, wenigstens in unseren Kolonien, sehr selten. 
Die Erfahrungen anderer Kolonialvölker geben 
für die Frage der Möglichkeit einer europäischen 
Besiedlung tropischer Hochländer nur wenig An- 
haltspunkte, weil die Kolonisation solcher Gebiete 
noch sehr wenig versucht worden ist. Man führt 
oft die Buren als Beispiel an. Sie leben aber 
nicht in den Tropen, sondern in den Subtropen, 
und haben erst vor kurzer Zeit den Wendekreis 
überschritten, so daß man noch nicht weiß, ob sie 
sich auch in den Tropen zu halten vermögen. 
Sie sind jetzt erst etwa in der dritten Generation 
in Südafrika, haben sich aber so kräftig fortge- 
pflanzt, daß man wohl schon jetzt von einer voll- 
kommenen Akklimatisation sprechen kann. Von 
einzelnen wird allerdings auch von den Buren 
behauptet, daß sie bereits degenerieren. So führr 
Professor Passarge aus, daß die Buren vielfach 
herzkrank seien und daß Nervosität unter ihnen 
sehr verbreitet sei. Er schreibt dann: 
„Viel schlimmer aber ist der Einfluß, den das 
Zusammenleben mit den unterworfenen Kaffern ausübt. 
Denn einmal gewöhnt man sich bekanntlich sehr rasch 
daran, den Herrn zu svielen, bei jeder Gelegenheit die 
schwarzen Schepsels-, wie man die farbigen Bedienten 
nennt, zur Arbeit zu kommandieren, auch da, wo es 
eine Kleinigleit wäre, selber Hand anzulegen. Dadurch 
wird ihnen schon von Kind auf veine gewisse Faulheit 
und Hochmut anerzogen. schlimmer aber ist 
der Einfluß auf die beranwachsenren Kinder.“ 
und später sagt er: 
fza Rrieg mit den Engländern. at so recht diese 
— Verhälmmisse aufgede Volk, das zu 
einem Dritteil aus dehleen Sein u und Vater- 
landsverrätern besteht, mußte unterliegen. Der mora- 
lische Defekt ist der Hauptgrund für den ungünstigen 
Ausgang des Prieges.“ 
Die Wechselwirkung der Beziehungen zwischen 
eingewanderten Europäern und den Eingeborenen 
spielt in der Frage der Kolonisation eine sehr 
wichtige Rolle, ich will hier aber nicht darauf 
eingehen, da dies mehr in das politische, soziale 
und wirtschaftliche Gebiet gehört. Jedenfalls sind 
die Buren für unsere Frage nicht von Bedeutung, 
da ihre Landstriche von den eigentlich tropischen 
Hochländern doch wesentlich verschieden sind, sie 
find vielmehr einem Teile unseres südwestafrika- 
nischen Schutzgebiets sehr ähnlich. 
Bezüglich der europäischen Ansiedlungen in 
den Hochländern von Mexiko hat der Herr
        <pb n="809" />
        W V727 20 
Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts die Beob- 
achtung gemacht, daß die rein europäische Rasse 
nich: nur prozentual, sondern auch numerisch 
zurückgeht und an ihre Stelle ein lebensfähiges 
Mischlingselement tritt. Auch eine Europäer- 
niederlassung in den Hochländern von Britisch- 
Ostafrika bei Nairobi scheint nach den Reise- 
beobachtungen des Herrn Staatssekretärs in der 
Lauptsache mißglückt zu sein. Und diese Beobach- 
lung findet in einem Berichte des welterfahrenen 
englischen Unterstaatssekretärs der Kolonien, Mr. 
Churchill, der ebenfalls diese Gegenden besucht 
hat, ihre Bestätigung; er schreibt: 
„Ich glaube, es wäre ein großer Fehler, wenn wir 
versuchen wollten, durch künstliche Mittel die Auswan- 
derung nach diesen Gegenden zu vermehren. Es ist — 
selbst für die besten Teile von #Aquatorial-Afrika — 
nicht erwiesen, daß der weiße Mann zehn bis zwölf 
ahre dort leben kann, ohne in seinen Nerven und 
bhysischen Kräften herunterzukommen. Noch weniger 
' es erwiesen, daß er seine Kinder aufziehen und 
ibnen seine Arl für mehrere Jahre bewahren kann, 
ohne daß eine fühlbare Verschlechterung einträte. So- 
lange aber, als diese Dinge nicht erwiesen sind, muß 
die letzte Form der Entwicklung jener Länder — ich 
üüge nicht ihr Wert, denn der steht außer Zweifel — 
eine dußerst unsichere bleiben.“) 
Ich habe im vorhergehenden die Frage, wie 
man zweckmäßig leben soll, um eine Akklimatisation 
in den Tropen zu begünstigen, absichtlich beiseite 
gelassen. Diese Fragen sind in letzter Zeit häu- 
sger in Fachblättern und allgemeinen Zeitschriften 
erortert worden, ganz besonders ist der Alkohol 
als ein die Akklimatisation des Europäers in den 
beißen Ländern erschwerender Faktor wiederholt 
bezeichnet worden. Nur auf einen sonst wenig 
besprochenen Punkt möchte ich noch kurz eingehen, 
das ist die Kleidung. In unserer Heimat 
schen wir uns vor den Unbilden der Kälte 
durch eine warme Kleidung. Auch in den Tropen 
“ Vggl. „D. Kol. Bl.= 1008 Nr. 3, S. 127. 
  
können wir unserem Körper die Arbeit durch eine 
entsprechende leichte luftdurchlässige Kleidung, 
welche die Verdunstung des Schweißes begünstigt 
und uns vor der direkten Sonnenstrahlung schützt, 
ganz wesentlich erleichtern. Wenn wir aber immer 
mehr, wie es in letzter Zeit geschah, europäische 
Gesellschaftssitten mit gestärkter Wäsche und ent- 
sprechender Damentoilette in unseren Schutzgebieten 
einführen, erschweren wir die Temperaturregulie- 
rung unseres Körpers in unliebsamer Weise. Der 
einzelne kann gegen eine solche Sitte schwer an- 
gehen, aber zweifellos wäre die Einführung einer 
die tropischen Verhältnisse berücksichtigenden salon- 
fähigen Kleidung eine große Wohltat. Vielleicht 
findet diese Frage der Kleidung in Zukunft eine 
Lösung durch die Einführung mit trockener Luft 
künstlich abgekühlter Wohnräume. Solche Projekte 
schweben gegenwärtig in der Luft, und ich halte 
es nicht für ausgeschlossen, daß mit dem Gelingen 
dieser Pläne auch die ganze Frage der Akklima- 
tisation des Europäers in den Tropen eine große 
Umwälzung erfahren würde. 
Zur Zeit scheint mir das Wort, daß Afrika 
mit den Köpfen der weißen Rasse, aber 
mit den Armen der Eingeborenen entwickelt 
werden soll, noch seine Richtigkeit zu haben. 
Zum Schluß moöchte ich meine Ansichten in 
den folgenden zwei Sätzen zusammenfassen: 
1. In dem tropischen Niederungsklima, 
und zwar auch in malariafreien Gebieten, 
ist eine vollkommene Akklimatisation für uns 
Deutsche nicht möglich. Vielmehr ist für 
die in solchem Klima lebenden Europäer zur 
Erhaltung der Gesundheit und Spannkraft 
eine zeitweise Erholung in der Heimat un- 
erläßlich. 
2. Die Frage einer vollkommenen Akklimatisation 
in den tropischen Hochländern ist noch 
nicht genügend geklärt. 
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder tellweise mu#r mit Quellenangabe gestauet.) 
Deutsch-Südwestafrika. 
Der Uordosten des Schutzgeblets 
ist vom Gouverneur jüngst auf einer längeren 
Reise (7. Mai bis 1. Juni) besucht worden. Der 
Gouverneur berichtet darüber, wie folgt: 
„Von Okahandja ging die Fahrt nach Water- 
derg, von Waterberg über Otjivarongo nach Outjio, 
don dort über Okaukwejo die Etoscha entlang 
nach Namutoni und Tsumeb, von Tsumeb nach 
Grootfontein und von da (mit der Bahn) wieder 
nach Windhuk. 
Im allgemeinen kann ich nur sagen, daß ich 
über die Güte des Landes als Weideland in 
hohem Grade befriedigt bin. Wo die Hereros 
Zehntausende von Rindern gehalten haben, wird 
es auch uns gelingen, Viehzucht in großem Maß- 
stabe zu betreiben. Wasser wird sich überall in
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        G V728 20 
ausreichendem Maße finden lassen, wenn auch 
zur Zeit infolge Regenmangels und durch den 
Verfall der alten Herero-Wasserlöcher in einzelnen 
Gebieten Wassermangel herrscht. Das Land jen- 
seit der Paresisberge ist, soweit ich es gesehen 
habe, gleichfalls als Farmland geeignet, wenn es 
auch kein so gutes Weideland wie das eigentliche 
Hererogebiet aufweist. Je weiter nördlich, destom 
reicher die Holzbestände! Man kann von lichten 
Bauernwäldern sprechen. 
Der engere Grootfonteiner Bezirk erscheint 
als ein noch weit fruchtbareres Land. Dort steht 
Wasser zum Teil so flach oder die Feuchtigkeits- 
verhältnisse find so gut, daß an einzelnen Stellen 
Getreidebau ohne künstliche Bewässerung ver- 
sucht worden ist. So hatte — auf einer Farm 
15 km von Grootfontein — ein Farmer in Qua- 
lität eine ganz vorzügliche Maisernte gehabt. 
Die Menge des Ertrags entspricht allerdings 
noch nicht den Anforderungen, die ein Landwirt 
stellen muß, wenn er rentabel arbeiten will. Der 
gen. Farmer hat angeblich auf 100 ha Land — 
die Größe konnte ich nicht genau kontrollieren — 
350 Zentner vorzüglichen Mais geerntet. Dieser 
Ertrag ist ungenügend. Wenn man aber in Be- 
tracht zieht, daß es in diesem Jahr wenig geregnet 
hat, und daß, wie behauptet wird, nach dem 
Säen des Korns nur noch 6 cm Regen gefallen 
ist, so gibt das Resultat doch zu den besten Hoff- 
nungen Anlaß. Land, wie es jener Farmer mit Mais 
bestellt hat, ist im Grootfonteiner Gebiet reichlich 
vorhanden. Grootfontein wird daher hoffentlich 
einstens einen Teil des Getreidebedarfs für das 
Schutzgebiet decken. Verschiedene Farmer fangen 
schon an, Weizen zu bauen und die South West 
Africa Company beabsichtigt, ihrer Dampfanlage 
eine Mahlmühle anzuschließen, die Weizenmehl 
liefern könnte. Da der Preis von Mais und 
Weizen im Schutzgebiet gegenwärtig etwa 20 Mk. 
für den Zentner beträgt, könnten die Farmer 
auch nichts Lohnenderes bauen."“ 
Kmtiche Maoßnahmen zur #örderung der Vieheintuhr 
und Viehzucht. 
Nach einem Berichte des Gouvernements ist 
in der Zeit von Mitte März bis Anfang Juni 
durch amtliche Vermittlung folgendes Zuchtvieh 
  
verkauft worden: 11 Bullen, 1217 Kühe un 
Färsen, 234 Kälber, 1155 erstklassige Wollschafe 
und 9 Böcke, 63 Wollschafe zweiter Klasse und 
2 Böcke, 24 Perserschafe und 5 Böcke, 216 Ziegen, 
243 Angoras und 9 Böcke. 
Der Gesamterlös beträgt 322 193 Mk. Das 
Großvieh verteilt sich auf folgende Bezirke: 
Distrikt Gobabis: 1 Bulle, 113 Kühe und 
Färsen; Bezirk Windhuk (Versteigerung am 
11. Mai): 2 Bullen, 242 Kühe und Färsen; 
Bezirk Karibib (Versteigerung am 25. Main: 
4 Bullen, 307 Kühe und Färsen; Distrikt Oka- 
handja (Versteigerung am 3. Juni): 1 Bulie, 
330 Kühe; an verschiedene Farmer freihändig 
auf der Regierungsfarm Neudamm verkauft: 
3 Bullen, 225 Kühe und Färsen. 
Die Nachfrage war überall groß. Um die 
Preise nicht zu hoch anschwellen zu lassen, wurde 
in allen Fällen erst eine Abschätzung vorgenommen. 
Hierbei wurde bei den allgemeinen Versteigerungen 
aus der Mitte der Käufer ein Farmer zum Ab- 
schätzen gewählt. Als Durchschnittspreis, welcher 
in der Regel erreicht werden sollte, wurde 215 Mk. 
pro Tier (auch mit Kalb) angesetzt. Dieser Prei- 
ist im allgemeinen erreicht worden. 
Das sämtliche Vieh ist bis auf die kleinen 
Kälber gegen Lungenseuche geimpft. Bei den 
Verkaufsbedingungen wurde darauf hingewiesen, 
daß das Gouvernement trotz der erfolgreichen 
Impfung und der überstandenen Quarantänezeil 
eine Garantie nicht übernehmen könnte, weil dies 
bei dem Wesen der Lungenseuche nicht möglich 
sei. Es ist angeraten worden, das Vieh nock 
einige Zeit gesondert zu halten und besonder= 
beobachten zu lassen. Alle Verkäufe gingen glan 
von statten; viele Verkäufer fühlten sich noch be- 
sonders veranlaßt, zu versichern, daß sie mit dem 
Vieh sehr zufrieden seien. Das ganze Ergebnis 
kann als zufriedenstellend bezeichnet werden, weil 
hiermit die Biehbestockung des Landes einen er- 
freulichen Fortschritt gemacht hat. 
Leider konnten nicht alle Wünsche befriedig 
werden. Es wurden Kühe und Färsen mehr 
verlangt: in Karibib etwa 150, in Okahandjo 
etwa 200, in Gobabis etwa 200, zusammen 
550 Tiere. 
Ferner wurde von verschiedenen Farmerr 
gefragt, ob später noch ein weiterer Verkauf statt-
        <pb n="811" />
        W 729 20 
finden würde, da sie noch Geld erwarteten und 
dafür Kühe kaufen möchten. Seitens der Re- 
gierung ist in Aussicht genommen, in einigen 
Monaten voraussichtlich wieder einige hundert 
Tiere zum Verkauf zu stellen. Bei dieser Auf- 
stellung ist auf neuankommende Farmer noch 
keine Rücksicht genommen worden. Es wird 
daher in solchen Fällen für diese Leute schwer, 
wenn nicht teilweise unmöglich sein, gutes Zucht- 
vieh zu erhalten. Dem Gouvernement steht für 
diese Nachfragen noch ein Transport Kühe und 
Färsen von ungefähr 500 Stück zur Verfügung. 
Leider ist bereits vor längerer Zeit unter diesem 
Vieh die Lungenseuche ausgebrochen; es dauert 
noch etwa anderthalb Monate, bis die Quarantäne 
aufgehoben werden kann. Der Lieferant hat 
bisher stets sehr gutes Bieh geliefert, seine Kühe 
werden besonders gern gekauft. Da dieser Trans- 
vort bereits gegen Lungenseuche geimpft ist, so 
steht diese Vieheinfuhr für uns insofern besonders 
günstig, als nach Ankauf der Tiere sofort eine 
Veräußerung stattfinden kann. 
Der Bestand an Zuchtvieh auf dem Gou- 
vernementsposten ist zur Zeit nur noch gering 
und macht einen Wert von ungefähr 30 000 Mk. 
aus. Es sind in der Hauptsache nur noch Färsen 
und abgesetzte Kälber. Eine Veräußerung ist zur 
Zeit nicht zu empfehlen, da fie einen zu geringen 
Preis bringen würden. Der Verkauf soll in etwa 
6 bis 9 Monaten erfolgen. Bei den Vieh- 
verkäufen wurde von einem großen Teil der Farmer 
der Wunsch ausgesprochen, daß das Gouvernement 
die Bieheinfuhr selbst fortführen möge; es wird 
befürchtet, daß sonst schlechtes und teures Vieh 
zum Verkauf angeboten wird. Bezüglich der 
Qualität des verkauften Viehs muß hervorgehoben 
werden, daß dasselbe wirklich gut ist. Wir haben 
ledzt im Schutzgebiet besseres Vieh als vor 
dem Aufstand. 
Die Einfuhr von Großvieh wird sich im 
Norden stets leichter gestalten, da hier mit keiner 
Lungenseuche zu rechnen ist. Wir haben mit den 
letzigen Viehtransporten Glück gehabt und nur 
zwei Tiere verloren. 
Da die Hebung der Biehzucht zu den vor- 
nehmsten Aufgaben der Verwaltung gehört, so 
beabsichtigt der Gouverneur, wenn die Nachfrage 
  
so bleibt und preiswerte Bezugsquellen nicht er- 
schlossen werden, die weiterhin erforderliche Anzahl 
Großvieh ankaufen, gegen Lungenseuche impfen 
und zu ermäßigten Preisen absetzen zu lassen. 
Es ist insbesondere für den Norden geplant, einen 
Transport starker Friesen, eventuell Oldenburger 
Tiere, im Alter von einem Jahr einzuführen. 
Die Tiere werden sich eher akklimatisieren, auch 
nicht so teuer sein und die zu kleine Form des 
Rindviehs im Norden des Schutzgebiets verstärken 
und veredeln. 
Eine besondere Förderung muß auch ferner 
der Wollschafzucht zuteil werden. Besonders 
zufrieden sind die Farmer mit den von der Kap- 
kolonie gelieferten Wollschafen; nach diesen Tieren 
ist eine erhöhte Nachfrage vorhanden, es ist aber 
alles verkauft. Wenn die Nachfrage so bleibt, 
werden alsbald noch tausend dieser Tiere ein- 
geführt und zu den bisherigen Bedingungen ab- 
gegeben werden. 
Ein Rückblick auf die gesamte Vieheinfuhr 
in Deutsch-Südwestafrika ergibt folgendes Bild: 
es sind bis zum 3. Juni d. Is. durch das Gou- 
vernement verkauft worden: 107 Bullen, 6107 Kühe 
und Färsen, 384 Kälber, 1185 Wollschafe I. Klasse 
und 9 Böcke, 5496 Wollschafe II. Klasse und 
100 Böcke, 2566 Ziegen, 11 500 Afrikanerschafe, 
96 Böcke und 56 Lämmer, 544 Perserschafe und 
45 Böcke, 243 Angoraziegen und 9 Böcke. 
Bei richtiger Anwendung der verfügbaren 
Mittel kann noch viel Gutes für unsere Viehzucht 
geschaffen werden. Jedenfalls hat kaum eine 
Maßnahme des Gouvernements so den Beifall 
der Bewohner des Schutzgebiets gefunden wie 
diese Vieheinfuhr. Großer Dank gebührt der 
Wohlfahrtslotterie; denn wenn diese nicht erheb- 
liche Mittel bereitgestellt haben würde, sähe es 
heute bezüglich der VBiehzucht noch recht traurig 
im Schutzgebiet aus; jetzt ist aber wieder ein 
guter Bestand vorhanden. Das Land erholt sich 
auf dem Gebiet der Viehzucht viel schneller, als 
man vor zwei Jahren selbst unter den günstigsten 
Bedingungen anzunehmen wagen durfte. 
r*ES—
        <pb n="812" />
        W 730 20 
Deutsch-Ostafrika. 
Die entralafrihonische Sxpebition S. 5. des Perzgogs 
Adolt Friedrich Zzu Mechlenburg-Schwerin.“) 
(Schluß.) 
Am 20. Mai früh verließen wir Coquilhat= 
ville und erreichten bald Irebu, ein großes 
Truppenübungslager des Freistaates. 800 in Aus- 
bildung begriffene schwarze Soldaten waren dort 
vorhanden. Der Kommandant Jeauniaux 
exerzierte sie und bot uns Gelegenheit, ihre an- 
erkennenswerten Leistungen kennen zu lernen. 
Abends hatten wir das langentbehrte Vergnügen, 
in Gesellschaft einer Tame, der Madame 
Jeauniaux, im Hause des Kommandanten zu 
speisen. 
Nun trennten uns noch vier Tagereisen von 
Léopoldville, dem Endpunkt unserer Dampfer- 
fahrt. Sie vergingen recht schnell, denn die 
Uferszenerien wechselten jetzt häufiger. Größere 
Posten liegen nicht auf dieser Strecke des Kongo, 
dagegen mehrere kleinere, die für die Aufrecht- 
erhaltung der telegraphischen Verbindung zu 
sorgen haben. Am 23. Mai passierten wir die 
Mündung des Kasai, des mächtigsten linken 
Zuflusses des Kongo. Seine gewaltigen Wasser- 
massen geben dem Kongo eine Strecke weit ihre 
rötlichbraune Farbe. Der Strom erschließt wirt- 
schaftlich höchst wertvolle Bezirke im Süden des 
Staates. Gleich nach der Kasai-Mündung ver- 
engert sich der vorher 7 bis 8 km breite Kongo 
um mehr als die Hälfte. Er bildet hier den 
sogenannten Chenal, ein sich bis zum Stanley- 
Pool hin erstreckendes, in hohe Ufer ein- 
geschnittenes schmales und wenig gewundenes 
Flußbett. Landschaftlich ist dieser Teil des Kongo 
wohl der schönste zwischen Basoko und Léopold- 
ville. Die Ufer erreichen hier eine Höhe wie nie 
zuvor und riefen mit ihren sanft gerundeten 
Kuppen Kiwu-Erinnerungen in uns wach. Nur 
das rechte Ufer ist noch bewaldet, das linke be- 
deckt Baumsteppe mit zahlreichen Borassus- 
Palmen. 
Am Morgen des 24. kreuzten wir den 
Stanley-Pool, jenes mehr als 200 Geviert- 
kilometer große Becken, das die Wassermassen des 
Kongo kurz vor ihrem Durchbruch durch das 
westafrikanische Schiefergebirge aufnimmt. Dichter 
Nebel lag auf dem Wasser und zwang uns, 
stundenlang festzuliegen. Als die Sonne endlich 
wieder durchbrach, leuchteten in der Ferne die 
weißen Gebäude Brazzavilles vom nördlichen 
und Léopoldvilles vom südlichen Gestade zu 
*) Auszüge aus den Reiseberichten des 
Herzoge in der Sphhhchen Rundschau: 18. „Kol. 
. 1908 Nr. r. S. Nr. 9 
S. 429 ff., Nr. 12 - iun und Nr. 7 1 
  
uns herüber. Ich wollte die günstige Gelegen- 
heit, die Hauptstadt einer französischen Kolonie 
kennen zu lernen, nicht versäumen und hatie 
deshalb schon am Tage vorher dem Gouverneur 
des Congo Francais, der in Brazzaville refidiert, 
unsere Ankunft angekündigt. Die Stadt liegt, 
vom Flusse aus gesehen, sehr hübsch auf ziemlich 
hohem, reich mit. Bäumen und Gärten be- 
wachsenem Ufer. Eine saubere gewundene 
Straße führt vom Flusse hinauf und zu dem 
inmitten grüner Anlagen gelegenen hübschen 
Gouvernementspalais, wohin uns zwei Beamte 
geleiteten. Nach Vorstellung der dort versammel 
ten Spitzen der Behörden traten wir einen 
kurzen Rundgang zur Besichtigung des Hospitals, 
der Schule, Kaserne und anderer Baulichkeiten 
an, der uns einen sehr günstigen Eindruck fran- 
zösischer Kolonialarbeit hinterließ. Gern hätten 
wir auch noch den eigentlichen Eingeborenen= und 
Handelsvierteln einen Besuch gemacht, aber die 
Zeit drängte. So verließen wir nach kaum drei 
Stunden bereits wieder Brazzaville und kamen 
nach kurzer Fahrt über den Pool in Léopold- 
ville an. 
Die Bedeutung dieser Stadt als Ausgangs- 
punkt der Schiffahrt auf dem oberen Kongo, 
Haupthandelsplatz des Innern und Sitz einer 
höheren Verwaltungsbehörde äußert sich schon 
aus der Ferne durch ihre große Ausdehnung auf 
dem Höhenzuge am südlichen User des Pools. 
Am Kai herrschte reges Leben. Eine ganze An- 
zahl Kongodampfer aller Größen hatten hier 
festgemacht. Mehrere lagen zur Reparatur oder 
zu Reinigungszwecken auf der Werft. Hier 
werden auch die Dampfer aus den in Europa 
gegossenen Eisenplatten zusammengesetzt und vom 
Stapel gelassen. Unmittelbar am Kai ist der 
Bahnhof, der Endpunkt der Eisenbahn Matadi 
— Léopoldville, welche den Kongo an seinem 
durch die Livingstone-Fälle gesperrten Teile um- 
geht. Der Chef des Distrikts und der Garnison= 
Kommandant kamen zu unserer Begrüßung auf 
die „Flandre“ und brachten für uns dort ein- 
gelaufene Briefe und Zeitungen aus Europa mit. 
Der Nachmittag war teils zu einem Spaziergang 
durch die Stadt, teils zum Packen unserer Koffer 
bestimmt, denn in der Frühe des nächsten Tages 
mußten wir die „Flandre“ verlassen, um den 
Zug nach Matadi zu besteigen. Bemerkenswert 
schien uns auf unserem Rundgang die große 
Anzahl von Faktoreien, die hier in Léopoldville, 
wie es scheint, gute Geschäfte machen. Während 
unserer bisherigen Reise im Kongostaat hatten 
wir den Privathandel stets vermißt. Der Staat 
ist dort der einzige Handeltreibende, insofern er 
die Wünsche der Eingeborenen nach Stoffen, 
Perlen usw. in der Weise befriedigt, daß er
        <pb n="813" />
        W 731 20 
ihnen die Löhne für Arbeitsleistungen, für Elfen- 
bein usw. in Tauschartikeln auszahlt. Die 
Stren und Häuser Léopoldvilles sind durchweg 
fauber und hübsch. Kokospalmen-Alleen und 
Gartenanlagen heben noch den Gesamteindruck. 
Einen bevorzugten Platz auf einem die Stadt 
überragenden Hügel hat das von erfahrenen 
Tropenärzten geleitete Hospital. Die Schlaf- 
krankheit steht auch hier im Mittelpunkt des 
Interesses. Bis vor nicht allzu langer Zeit 
waren Fälle von Trypanosomiasis bei Weißen 
noch so gut wie unbekannt. Leider häufen sie 
sich neuerdings mehr und mehr; der leitende 
Arzt in Léopoldville erzählte uns, daß jetzt 
kaum ein Monat vergeht, ohne daß ein mit 
Schlafkrankheit behafteter Europäer den Kongo 
abwärts kommt. 
Für die Fahrt von Léopoldville nach Matadi 
hatte uns die Regierung in dankenswerter Weise 
einen aus drei Wagen bestehenden Extrazug zur 
Verfügung gestellt, der Léopoldville am 25. früh 
verließ. Die Bahn hat 80 cm Spurweite. Die 
Wagen sind teils offen, teils geschlossen. Letztere, 
für europäische Reisende bestimmt, enthalten 12 
durch kleine Klapptische getrennte drehbare Lehn- 
sessel. Zu den Freuden dieses Lebens gehört 
die Fahrt in einem solchen Wagen nicht. Offnet 
man die Fenster auch nur handbreit, so benimmt 
einem der überaus reichliche Qualm und Staub 
den Atem; schließt man sie, so fühlt man sich 
bald wie in einem türkischen Baderaum. So 
war unser anfängliches Entzücken, wieder in 
einer wirklichen Eisenbahn zu sitzen, schnell ver- 
flogen. Auch landschaftlich hielt die Reise nicht, 
was wir nach den Schilderungen kongolesischer 
Beamten, die etwas Alpenbahnähnliches vermuten 
ließen, erwartet hatten. In der ziemlich reiz- 
losen Landschaft wechselten Kulturländereien, 
Elefantengrassteppe und kleinere Waldgebiete ab. 
Alles das aber, was die Fahrt auf der Uganda- 
bahn so interessant macht — unübersehbar weite, 
wildbedeckte Ebenen, Schluchten und üppige Berg- 
wälder — ließ dieser erste Teil der Reise völlig 
vermissen. Nach neunstündiger Fahrt kamen wir 
in Thysville an, das die 480 km lange 
Strecke Matadi—Léopoldville in annähernd zwei 
Hälften teilt. Hier pflegt man in einem den 
Umständen nach ganz ausgezeichneten Hotel, das 
der Bahngesellschaft gehört, zu übernachten. Die 
Station liegt 740 m über dem Meere und nahezu 
500 m höher als Lsopoldville, was sich in sehr 
angenehmer Weise durch die Frische der Tem- 
peratur bemerkbar macht. Deshalb wird fie von 
Erholungsbedürftigen aus Léopoldville und Ma- 
tadi gern besucht. Landschaftliche Schönheiten 
besitzt Thysville nicht, wenigstens soweit man von 
der Veranda des auf einer Anhöhe gelegenen 
  
Hotels aus sehen kann. Am nächsten Morgen 
saßen wir bereits wieder in unserem Extrazug. 
Die Szenerie unterschied sich zunächst wenig von 
der des vorigen Tages. Vielleicht war die 
Steigung anfangs etwas höher, dafür ging es 
gegen Ende um so steiler bergab. Wirklich 
interessant wurde die Fahrt erst in ihren letzten 
Stunden. Bewundernswert ist die Anlage und 
Ausführung der Strecke. Mit augenfälligem Ge- 
schick wußte der Ingenieur durch zahlreiche 
Serpentinen besonders große Höhenunnterschiede 
auszugleichen; der Bahndamm selber ist überall 
in musterhafter Ordnung. Tunnelanlagen waren 
nicht nötig und auch größere Brückenbauten sind 
auf der Strecke selten. Trotzdem waren natürlich 
Schwierigkeiten genug zu überwinden. Der Dienst 
in den Zügen einschließlich der Führung der 
Lokomotive und der Beaufsichtigung und Repara- 
tur der Strecke liegt nur in den Händen von 
Negern; diese benehmen sich dabei, als hätten 
sie seit Generationen nichts anderes getan. Kurz 
vor Matadi senkt sich die Bahn in ziemlich 
starkem Gefälle zum Kongo hinab. Mehrere 
reißende Gebirgsbäche und tiefe Schluchten werden 
überschritten. An steilen Abhängen ging es in 
langen Windungen entlang. Drei, vier Serpen- 
tinen folgten manchmal ganz dicht aufeinander 
und nun hatte man wirklich den Eindruck einer 
kühn angelegten Gebirgsbahn. 
An der letzten Station vor Matadi überbrückt 
der Schienenstrang noch einmal einen tief unten 
rauschenden bedeutenden Zufluß des Kongo, den 
Mposo, und gleich darauf wird der Kongo selbst, 
den wir bei Léopoldville verließen, wieder sicht- 
bar. Von hohen Bergen umrahmt, rauscht er 
in mächtiger Breite dem Meere entgegen. Eine 
halbe Stunde noch, während der die Bahn am 
linken Ufer des Kongo allmählich absteigt, und 
der Zug fährt auf dem Bahnhof von Matadi 
ein. Eine ganze Anzahl Europäer warten auf 
dem Bahnsteig, zum Teil auf uns, zum Teil auf 
den bald nach uns eintreffenden fahrplanmäßigen 
Zug. Bizekonfsul Schmidt, Inhaber des deut- 
schen Hauses Walter Karl, und der Kommandant 
von Matadi empfangen uns und weisen uns 
unsere Quartiere an. Auf dem Wege dorthin 
genießen wir einen hübschen Blick über Stadt 
und Hafen. Matadi ist als des Kongostaates 
eigentlicher Hafenplatz, bis zu dem auch Ozean- 
dampfer den Strom befahren können, von großer 
Bedeutung. Zahlreiche Regierungs= und Privat- 
gebäude ziehen sich vom Hafen ziemlich hoch auf 
die Berge des linken Ufers hinauf. Alles ist 
aus Eisen und Wellblech gebaut und darum 
nicht so freundlich, wie wir es auf den Stationen 
des oberen Kongo zu finden gewohnt waren. 
Die Stadt ist übel beleumundet wegen ihrer
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        W 932 20 
großen Hitze, denn die umgebenden Berge halten 
alle Kühlung bringenden Winde fern. Wir 
fanden sie indessen, vielleicht dank unserer Ge- 
wöhnung an heißere Temperaturen, besser als 
ihren Ruf. Im Hafen lagen zwei Schiffe, die 
„Albertville“, ein 4000 Tonnen-Dampfer der 
Compagnie Belge Maritime du Congo, die einen 
dreiwöchentlichen Verkehr zwischen Antwerpen 
und Matadi vermittelt, und die „Hirondelle“ 
die Jacht des gouverneur général, die uns am 
nächsten Morgen nach Boma bringen sollte. 
Den Abend verbrachten wir auf sehr angenehme 
Weise im Hause des Vizekonsuls Schmidt und 
seiner Gattin; dort erfuhren wir auch, daß wir 
schon in den nächsten Tagen Gelegenheit haben 
würden, mit dem englischen Dampfer „Man- 
dingo“ der Elder—Dempster-Linie, der Kame- 
run anläuft, Boma zu verlassen. Eine andere 
regelmäßige Verbindung zwischen dem Kongo 
und unserem Schutzgebiet besteht noch nicht. 
Zwar war der „Mandingo“ schon an diesem 
Morgen, dem 26., von Matadi abgefahren, aber 
zunächst nach dem südlich gelegenen St. Paul de 
Loanda. Von dort würde er am 29. wieder 
zurückkommen und es wäre möglich, ihn an 
diesem Tage vor der Kongo-Mündung mit 
einem in Boma zu charternden Dampfer zu 
erreichen. 
Am anderen Morgen brachte uns die schmucke 
„Hirondelle“ in zweieinhalbstündiger Fahrt nach 
Boma. Die Ufer des Kongo sind anfangs noch 
mehrere hundert Meter hoch, Hügel und Höhenzüge 
von abgerundeten Konturen, unbewaldet und nur 
mit niedrigem Steppengrase bedeckt. Das linke Ufer 
ist bereits portugiesisch, wie mehrere Faktoreien 
und Stationen, über denen die portugiesische 
Flagge wehte, erkennen ließen. Mittags kam 
Boma in Sicht, lang hingestreckt, am rechten 
Ufer des Stromes. An der Landungsbrücke, 
wo die „Hirondelle“ festmachte, empfingen uns 
der Generalsekretär des Gouverneurs und der 
Kommandant der koree publiqgue, um uns 
namens des unpäßlichen Gouverneurs willkommen 
zu heißen. Gouverneur géenéral des Kongo- 
staats ist zur Zeit M. Fuchs, ein Mann, der seit 
fünfzehn Jahren am Kongo weilt, auf mehrjährigen 
Reisen durch das ganze Gebiet zum besten Kenner 
des Landes geworden ist und sich dank seiner 
Erfahrungen und seiner großen persönlichen 
Liebenswürdigkeit allgemeiner Wertschätzung er- 
freut. Trotz seiner (glücklicherweise schnell vorüber- 
gegangenen) Unpäßlichkeit, die von einem Sturz 
mit dem Pferde herrührte, empfing er uns beim 
Frühstück in seinem Hause; während unseres 
zweitägigen Aufenthalts in Boma waren sowohl 
er wie die Herren seiner Umgebung in so außer- 
ordentlicher Weise um uns bemüht, daß unsere 
  
hohe Meinung von der Gastlichkeit der kongo- 
lesischen Herren hier noch eine Steigerung erfuhr. 
Boma liegt inmitten grüner Gärten und 
schattiger Alleen. Das Haus des Gouverneurs, 
das Hospital, private und Amtsgebäude liegen 
in einiger Entfernung vom Flusse auf niedrigen 
Höhen, die eigentliche Handelsstadt, die Faktoreien 
und das Negerviertel ziehen sich am Ufer des 
Flusses entlang. Eine Dampfstraßenbahn, deren 
Benutzung für Beamte unentgeltlich ist, verbindet 
diese beiden Stadtteile. Einen besonders schönen 
Platz hat das Gouverneursgebäude inne. Es 
liegt in einem hübschen, mit antiken Statuen ge- 
schmückten Park. Eine breite Freitreppe führt 
von der Straße hinauf. Unter sachkundiger 
Leitung wurden uns die wichtigsten Gebände und 
ihre Einrichtungen gezeigt, das große Krankenhaus, 
die Kaserne, die Schule, das Gefängnis. Dieses 
enthält auch einen für Weiße bestimmten Teil, 
der aus 30 Einzelzellen und einer gemeinsamen 
Messe besteht. Alles, was wir in Boma sahen, 
deutet auf große praktische Erfahrung und muster- 
hafte Ordnung hin. Der zweite Tag unseres 
Aufenthaltes war der Himmelfahrtstag. Aus 
diesem Anlaß gab die Stadtkapelle, die aus etwa 
zwanzig uniformierten Schwarzen besteht, aber von 
einem weißen Kapellmeister dirigiert wird und 
sehr Gutes leistet, ein Promenadenkonzert. Es 
fand inmitten des Jardin public, einer hübschen 
Gartenanlage, statt und versammelte die etwa zwei- 
hundert Mitglieder zählende Europäerkolonie bei- 
nahe vollständig. Abends hatten wir Gelegenheit, 
eine Anzahl der obersten Beamten, zum Teil mit 
ihren Damen, bei einem Diner im Hause des 
Gouverneurs kennen zu lernen. Inzwischen hatte 
sich der Kapitän des in Loanda befsindlichen 
Dampfers „Mandingo“ auf telegraphischem Wege 
bereit erklärt, uns vor der Kongomündung zu 
erwarten. Dorthin sollte uns einer der kleinen 
Seedampfer des Freistaats, die zwischen Boma 
und Matadi verkehren, der „Wall“, bringen. 
So hieß es also am Morgen des 29. Mai 
Abschied nehmen vom Kongo! Vom Gouverneur 
und den uns bekannt gewordenen Herren be- 
gleitet, begaben wir uns an Bord des „Walls“. 
Bei lachender Sonne, freudig bewegt in der Er- 
wartung, heute, genau nach einem Jahre, das 
Meer wieder zu sehen, verließen wir Boma. 
Nun hatte unsere Reise auf afrikanischem 
Boden ihr Ende erreicht. Herrlich war sie und 
ihre Eindrücke werden Jahrzehnte nicht verwischen. 
Durch sonnendurchglühte Steppen und uner- 
meßliche Urwälder, über vier große Seen und 
auf schneebedeckte Gebirge hat sie uns geführt 
und uns allen eine Fülle schöner Erinnerungen
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        und geistiger Anregungen hinterlassen. 
kam das befriedigende Gefühl, das jeden von 
uns erfüllte, seine Pflicht getan zu haben im 
Dienste der Forschung. Über die Leistungen der 
Expedition werden berufene Fachleute sich äußern. 
Was wir bisher von ihnen über den Wert 
unserer Sammlungen erfuhren, hat uns zuver- 
sichtlich gestimmt. 
Resultat nicht vor. 
ihren Bestimmungsort, die Museen in Berlin 
und Leipzig, noch nicht erreicht; zwei Herren der 
Expedition, der Ethnograph Dr. Czekanowsky 
und der Geologe Kirschstein, werden erst in 
dieser Zeit ihre Arbeiten am Uelle und in den 
Vulkanen beendet haben. 
ebenso leichte Rückkehr zum Meere beschieden sein, 
wie sie uns zuteil wurde. 
pedition einen ungewöhnlich glücklichen Verlauf 
genommen. 
„Wall“ der Kongomündung entgegen und achteten 
kaum darauf, daß die Ufer des Stromes mehr 
und mehr zurücktraten, das Wasser eine andere 
Farbe annahm und bewegter wurde, bis die 
heftiger werdende Brise und das zunehmende 
Stampfen des Schiffes uns des Meeres Nähe 
merken ließen. 
bett überholt waren, lag es vor uns, endlos 
und blau. 
Bellen wie Flitter erglänzen, aus der Ferne 
winkten weiße Schaumkämme grüßend zu uns 
herüber. 
vor der Mündung des Kongo umher, bis endlich 
am Horizont ein schwarzes Wölkchen auftauchte, 
das größer und dichter wurde: der Rauch des 
„Mandingo“. 
auch dem Schutzgebiet Togo einen kurzen Besuch 
Bericht, in dem es heißt: 
Anwesenheit Ihrer Königlichen Hoheiten des 
Großherzogs von Mecklenburg-Schwerin und des 
Erbgroßherzogs von Mecklenburg-Strelitz (der 
erstmaligen Anwesenheit deutscher Fürstlichkeiten 
in Togo überhaupt) und schon wieder wurde dem 
Schutzgebiet die hohe Auszeichnung des Besuches 
eines Mitgliedes des Mecklenburgischen Fürsten- 
hauses zu teil. 
auf der Reede von Lome ein. Der stellvertretende 
Gouverneur, Oberrichter Dr. Meyer, sowie der 
stellvertretende Bezirksamtmann von Lome-Stadt 
W 9833 
Dazu 
Und noch liegt das ganze 
Große Sendungen haben 
Möge ihnen eine 
Dann hat die Ex- 
In solchen Gedanken fuhren wir mit dem 
Als die großen Inseln im Fluß- 
Der Sonne Strahlen ließen die 
Ein, zwei Stunden kreuzten wir noch 
Auf der weiteren Heimreise stattete der Herzog 
Die neueste Nummer des „Amtsblatts für 
das Schutzgebiet Togo“ enthält darüber einen 
„Nicht ganz ein Jahr ist verflossen seit der 
nochweisung der Brutto-Einnahmen del den Küstengollstellen von Deutsch-Ostakrima im Oonat Kpril 1908. 
Am Morgen des 13. Juni traf Seine Hoheit 
  
(Fortsetzung Seite 734.) 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Bgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1008 Nr. 12, S. 576.) 
  
  
  
  
  
  
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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        W 734 20 
begaben sich an Bord. Nach Begrüßung der 
Europäer wurde die Ehrenkompagnie der Polizei- 
truppe abgeschritten. Es folgte dann die Be- 
grüßung durch die Eingeborenen Lomes, als deren 
Sprecher der Missionslehrer Aku und der Plan- 
tagenbesitzer Olympio auftraten. Hieran schloß 
sich eine Rundfahrt durch die Stadt; es wurden 
die Werkstätten, die Druckerei, das Gefängnis, 
das neuerbaute Arzthaus, die Bahnhofsanlagen, 
der Markt, die Schlachthausanlage, die Regierungs- 
schule und die beiden Kirchen besichtigt und den 
beiden Missionen ein Besuch abgestattet. 
Mittags fand im Gouverneurhause ein Essen 
statt. Der stellvertretende Gouverneur ergriff das 
Wort, dankte im Namen des Schutzgebiets für 
die diesem durch den Besuch erwiesene hohe Ehre, 
betonte das große Interesse, welches gerade das 
Mecklenburgische Fürstenhaus allzeit den deutschen 
Kolonien entgegengebracht habe, gedachte der an 
Mühe, aber auch an Ausbeute reichen Reise des 
  
Herzogs und wies auf die Bedeutung des Be- 
suches für das Schutzgebiet hin. Seine Hoheit 
dankte für den liebenswürdigen Empfang und 
hob u. a. den besonders guten Eindruck hervor, 
den die -Musterkolonie# Togo auf ihn gemacht 
habe, insbesondere auch im Vergleich mit den 
vielen andern Kolonien, die er auf seiner Reise 
kennen gelernt habe. 
Nachmittags wurde dem neuerbauten katho- 
lischen Schwesternhaus ein Besuch abgestattet, so- 
dann mit Extrazug eine Fahrt nach Noepe unter- 
nommen. Dabei hatte Seine Hoheit Gelegenheit, 
einen Blick in die Olpalmzone zu tun und sich 
von dem intensiven Maisbau in den durch die 
Bahn durchquerten Landschaften zu überzeugen. 
Von den besten Wünschen für eine glückliche 
Heimfahrt begleitet, verließ um 8 Uhr die 
„Eleonore Woermanne mit Seiner Hoheit die 
Reede von Lome." 
I. üUbersicht über die Bewegung des Handels des deunch -ostafrikanschen Schutzgebiets über die 
Jollstellen der Binnengrenze im IV. ViIertel des Halendersahres 1907 im Vergleich mit dem Hbandel 
im gleichen Zeitraum des Vorjahres. 
  
     
  
  
Im Im 
R„ . 
Veuennung der Warengruppen IV. - Zunahmes Abnahme 
l r# Wert Mk.Wert Mk.Wert Mk. 
A. Einfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowic der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
) Körner= und Hülsenfrüchte 8 374 11823 — 3 49 
5 Knollengewächse, Gemüse und Früchte 7633 6210 1 4238 — 
c) Koloniale Verzehrungsgegenstände. Gemsmitte. 18 160 24 398 — 6238 
d) Olfrüchte, Pflanzenöle, lanzenwachs 1 558 2228 675 
ee) Getränke (außer Mineralwa . 22357 18 662 3 695 — 
H Sismereien. elebende Pflanzen end duttermittel . 210 209 1 — 
k) Faserpflan . 42 243 201 
b) Crengnisse er Forstwirtschaft. 33 036 28360 - 95324 
Summe 1 1 91 3635 182 133 100 768 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse. 
a) Lebende Tiere 1 655 1 055 – — 
b) Fleisch und eßbare lierische Erzengnisse aller Ari 6 138. 4928 1510 — 
c) Tierische Nohstoffe 13 425 14 085 — 660 
Summe *# 21 518 19 013 2505 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe. Mineralöle 8 763 7384 1 379 — 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen .. 8 111 6661 1 450 
V. Chemische u. pharmazeutische Ergengnisse (außer Schießbedarf 
und Sprengmitteln) 11 769 12 818 — 1 049 
VI. Textil= und Filzwaren, Belleidungsgegenstände usw. - 
Lederwa . 585480 864 189 — 273703 
VII. Leder- ird Lederwaren. Wachsuch, bürschnerwaren.. 60351 10 665 1311 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren 404 379 25 — 
IX. Holzwaren. Flecht= und Schnitzwaren 4903 5270 — 277 
X. Papier= und Pappwaren. aliterariche und Kunstgegenstände 9 173 12 150 — 3 077 
Xl. Stein-, Ton= und Glasw' 28 157 21 876 6 431 
XII. Metalle und Metallworen“ #ußer Instrumenten. Maschinen 
und Waffen). 
a) Unbearbeitete Metalle und d Halbzeug 43 13 111 13 0## 
b) Fabrikate 110 469 73 120 38319 
Summe xi 116 512 91231 25 281
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        T735 2. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
5 Im f *“ 
„. Viert VBi 
Beneunung der Warengruppen IV iertel I Wiereel Zunahmes Abnahme 
Wert Mk.] Wert Mk. Wert Mk.Wert Mk. 
XlII. Instrumente, Maschinen! und Fahrzeuge 12276 10 778 1 498 — 
XIV ahfen und Munition- 642 4586 1 896 — 
XV. Geld 8 855 — 3855 — 
StmnncdcrEinfuhrim1V.Vicrtc11907 9142151258983 — 344718 
DagegenimvorhergehendenVierteljahr. 956987 — — —- 
Zunahnte-f—,Abnahmc-—...—42772 — — — 
B. Ausfuhr. 
I. und der Forstwirtschaft sowie der 
385 800 27352 8 418 — 
105 40 65 — 
und 33 695 17 469 16226 
99 775 191 121 — 91 646 
. 57 — 57 — 
lebende Pflanzen und duttermittel . 80 — 80 — 
. 7211 29544257-— 
der Forstwirtschaft .. .. 74922s102636 —- 27 711 
Summe 1 251 645 841 872 — 90 227 
II. Tiere und tirricche, Erzeugnise. 
a) Lebende Tier 355 19 339 18 984 
b) Tierische Lbsengeninl 19 197 21 852 " 2355 
Tc) Tierische Rohstoffe ..... 468 976 623 886 - 154 910 
Summe II 488 828 665 077 — 176249 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe — 13 549 — 13 549 
# CGewerbliche Erzengnisse . .. 8134 13 041 41907 
. 1890 — tax-o- 
Summe der Ausfuhr im IV. Viertel 1907 750 4971 033 539 — 283 042 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 1 049 177 — — — 
Zunahme , Abnahme —. — 298 680 — —- — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im IV. Viertel 1907 « .10647122292472 — 627 760 
Sagegen im vorhergehenden Vierteljahr 2 16 — — — 
Zunahme —, Abnahme . l— 341452 — — — 
Wichtigste Warenpositionen. 
71 
Im II00#iertel Im I Viertel Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren » 
MeiiquertMciige Wert Menge Wert Menge Wert 
kgMit. —u„s1 kg Mk. k Mr. 
A. Ein’fuhr. 
Mehl und Backwaren 15 396. 7661 25 430 10 045 — — 10 034. 2331 
Jucker, roh und raffiniert 11 105 3976 21 470 7825 — —— 10360«8849 
Fabalia rikate . .z05442.-««8437 -- 1)-is.189:i 
Intannnvcine aller Art 5247. 9895 3 075 613 2 172 3 182 — — 
Vier 11 7980 5339746 447733040 860666 
Feich u. chbare lierische Erzeuan. 2589 6438 1990 49238 590 15510 
Petroleun 28212 5252 15 0 4288 14702 909 - 
Seifen aler Art 10 601 6 723 5 622 689 1 101 
JZaumwollgewebe 92 673. 218 447 * 624 792 — — 172 883 406 315 
Haumwollene Bekleidungen. 109 582 337 37|1 572 211 534 40253 —- 
Bollengarne und waren, auch " 
balbwollene ..... 15696207 8060021 Msls 186 —
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        W 936 20 
  
  
  
  
Im IX.,Giertel Im I7 6iertel Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren · « 
Menge Wert JMenge Wert s Menge Wert JsMenge Bert 
G—Sti—2— kg Mk. PrM. kMt. 
Garne, eund Waren aus Leinen, 
usw 9507 10 455 4462 6900 5 045 3 555 — — 
Podne uld aren, Schirme, geus 
schuhe 1 121. 389992006 5211. — — 
Lederne Schuhe und Stiefel 437 3757 1 163. 7 431 — — 726, 3671 
Papier und Pappe, Baren daraus 1 875 33387 2601 7093 — — 726 3 756 
Glas und Glaswar .. 16 * 26811 14 400 20 466 21216345 — — 
Roheisen, eierne n* i 
Stangen — — 7461 80521 — — 7461 3052 
Wellblecch 17981 006 68 352 20881 50 421 11875 
Alle nicht genannten Eisenwaren. 62 8957220 18 720 18 60 44177, 38 618 — — 
Waren aus and. unedlen Metallen 28 141152518 17100|7546 6041 14 972 — — 
Maschinen für industrielle betriebe 4133 4678 274 661 3859 3817 — — 
Feuerwaffen Stückzahl) 52; 4769 40. 2140 12. 2628 — — 
B8B. Ausfuhr. 
Neis. 189 898 34 153/ 195 501 2651 — 75640) 5 603 — 
Kaffee 92 5661 38 620 34897 17 57 s64 16 185 — — 
opra — — — — — — — 
Erdnüsse 575 996 96 719 1 288 859 185264 — — 712 863 88545 
Sesar 16 746 2 51.023 6 22 — — 87 277, 3 150 
Trfhhammwaue . 5388 7211 — — 5 388, 7211 — — 
Sisalagav . — — 123692828—s— 12369-282-" 
Kmmchuc und Guttapercha 12 105 74921 15 024 102 636 — — 2919 27715 
Rindvi .(Et ückzahl) — — 388 17907 — — 388 170#“ 
Milch, Vitier nase cier usw. . 2025219421 35 497 21205 — — 16 245 1784 
Elfenbei 202 5421 180 2812 22 2609 — — 
Häme ind- Feue 191 488 174 90890 929 524 192 1—1 99 141 349 281 
Insektenwachs 110 413. 288 4745 S97 95 18114 516 188289 — — 
Gold — J — 6 13333 — — 6 13333 
  
  
  
  
II. vorläufige übersicht über die Bewegung des handels des deutsch-zostafrihanischen Schutzgeblets Über die 
Solstelen der Binnengrenze im KNalenderjahre 1907 im Vergleiche mit den Handel im Nalenderjahre 1906. 
  
1907 1906 Zunahme Abnahme 
Mark Mark Mark Mark 
Einfuhr 3 786 370 3 972597 186 227 = 4,6 v. H. 
Ausfuhr 3 523 636 3 184 633 339 003 = 10,6 v. H. 
Gesamthandel 7 310 00668 7 157230 152 776 = 2,1 v. H. 
  
  
  
III. Vorlänsige Übersicht über die Bewegung des Gesamthandels des dentsch-ostafrihanischen Schutzgeblets 
In kalenberjahre 1907 im Vergleich mit dem Handel im Nalenderjahre 1906. 
1907 1906 Zunahme Abnahme 
Mark Mark Mark Mark 
Einfuhr über die Küstengrenze 20 019 999 21 180 254 — 1 160 255 = 5,4 v. H. 
-Binnengrenze 3 786 370 31972597 — 186 227 = 4,6 
Gesamteinfuhr 23 806 369 25 152 851 — 1 346 482 = 5,3 r. . 
Ausfuhr über die Küstengrenze 8 976 543 7 810 079 1 166 464 = 14,9 v. H. 
i. Binnengrenze 3 523 636 3 184 633 339 003 = 10,6 
Cesamtansinzr · 12500179109947121505467—136v.H. 
Gesamthandel über die Küstengrenze 28 996 542 28 990 333 6 209 = 0,0 
. Binnengrenze 7 310 006 7 157230 152 776 = 2,1 
des Schutzgebiets 36 306 548 36 147 563 158 985 = 0,4 v. H.
        <pb n="819" />
        T737 
Togo. 
Der Rußenbandel des Schutzgeblets Togo im Ralenderjahre 1907. 
Der Außenhandel des Schutzgebiets Togo hat im Jahre 1907 12 615 293 Mk. 
' gegen 10 632 148 = im Vorjahre 
betragen, so daß die erfreuliche Steigerung on 1 983 145 = 1 v. H. 
festgestellt werden kann. Auf die Einfuhr entfallen hiervoo 6699 684 
gegenüber 6 432 812 = im Vorjahre. 
Es macht also die Steigerung der Einfuhr .... 266872--4,1V.H. 
aus.AufdieAusfuhrentfallen.... ....5915609- 
gegenüber 4 199 336 = im Vorjahre. 
Die Zunahme der Ausfuhr beträgt alsso 1 716 273 = = 40,8 v. H. 
Da die Ein= und Ausfuhr des Schutzgebiets an gemünztem Gelde, dessen Wert die obigen 
Ziffern mitenthalten, nicht unbedeutend ist, so wird die Darstellung der eigentlichen Handelswerte 
nach Abzug der Wertziffern dieses Geldes ein noch treffenderes Bild vom Umfange des Außen- 
handels des Schutzgebietes geben. Nach Abzug der Ein= und Ausfuhr von gemünztem Geld hat 
der Handel des Schutzgebiets 10 310 398 Mk. im Jahre 1907 
gegen 8 504 466 1906, 
die Steigerung alslso 1 805 942 oder 21,2 v. H. betragen. Hiervon entfallen auf 
die Einfuüuirr 5 795 961 im Jahre 1907 
gegen 5 546 810 im Vorjahre, 
so daß sich die Steigerung auf 249 151 oder 4,4 v. H. berechnet. 
Auf die Ausfuhr entfallen 4 514 437 im Jahre 1907 
gegen 2 957 646 im Vorjahre; die Steigerung der Ausfuhr beträgt 
asso 15356 791 oder 52,6 v. H. 
Von der Entwicklung des gesamten Außenhandels (also einschl. Geld) des Schutzgebiets in 
den letzten zehn Jahren gibt folgende Zahlenreihe ein Bild: 
nun 
nnll 
a 
Einfuhr Ausfuhr Gesamthandel 
Mk. k. Mk. 
189903 2s175925 1 470 484 3 646 409 
1899 2 J753 708 2 582 701 5 336 409 
19000 3147 786 3 058 902 6 206 688 
19001)7m 3822 899 3 690 550 7 513 449 
1902. 5 180 477 4 194 017 9374494 
1903 5 104 863 3 616 061 8720 924 
1904 5609 323 3 551 358 9 160 681 
1906 6945 375 3 956 639 10 902 014 
1906 44132 812 4 199 336 10 632 148 
1907 6 699 684 5 915 609 12 615 293 
Der Gesamthandel und die Ausfuhr des Jahres 1907 zeigen in dieser Reihe also die 
höchsten bisher erreichten Ziffern, die Einfuhr bleibt freilich um ein Geringes — 245 691 Mk. — 
hinter der Einfuhr des Jahres 1905 zurück. 
4 Diese Höchstziffer war aber in der Zufuhr des Eisenbahnbaumaterials begründet, so daß die 
Einfuhr der eigentlichen Handelsgüter im Jahre 1907 auch dem Jahre 1905 gegenüber gestiegen ist. 
Das Jahr 1907 zeigt mit 
6 699 684 Mk. Einfuhr, 5 915 609 Mk. Ausfuhr und 12 615 293 Mk. Gesamthandel 
gegenüber dem Jahre 1898 mit 
· 2 175 925 Mk. Einfuhr, 1 470 484 Mk. Ausfuhr und 3 646 409 Mk. Gesamthandel 
eine Steigerung von 
4523 759 Mk. Einfuhr, 4 445 125 Mk. Ausfuhr und 8 968 884 Mk. Gesamthandel. 
Der Handel Togos ist hiernach in den letzten zehn Jahren im ganzen um 245,9 v. H., 
bei der Einfuhr um 207,9 v. H. und bei der Ausfuhr sogar um 302,2 v. H. gestiegen. 
Im einzelnen zeigt die im ganzen nicht sehr bedeutende Einfuhrzunahme des Jahres 1907 
stellenweise eine recht bedeutende Steigerung der Einfuhr von Eingeborenen-Bedarfsartikeln.
        <pb n="820" />
        738 20 
Anderseits nimmt von den Einfuhrartikeln, bei denen ein größerer Rückgang der Einfuhr 
gegenüber dem Vorjahre besteht, erfreulicherweise die erste Stelle der Branntwein aller Art ein, 
dessen Einfuhr von 
937 720 1 im Werte von 588 265 Mk. auf 676 478 1 im Werte von 401 667 Mk., 
also um 261 242 1 und 186 598 Mk., 
gesunken ist. Der Grund hierfür liegt in der am 5. Juni 1907 in Kraft getretenen Zollerhöhung 
insofern, als in Erwartung derselben die Kaufmannschaft sich in der unmittelbar vorhergehenden 
Zeit mit größeren Vorräten versehen hatte. Dann folgen mit rücklaufender Bewegung Artikel, deren 
hohe Einfuhrziffern im Vorjahre im Eisenbahnbau begründet waren, die sich nach Fertigstellung des 
Bahnbaus also wieder verringern mußten. So ist zurückgegangen die Einfuhr von: 
Roheisen, eisernen Schienen, Stangen, Blöcken usw. von 829 416 kg und 118 912 Mk. auf 204 103 kg 
und 53 553 Mk., also um 625 313 kg und 65 359 Mk., 
Eisenwaren, r güesenern genannt von 601 851 kg und 284 609 Mk. auf 259 249 kg und 
, also um 342 602 kg und 77 821 Mk., 
Maschinen * % 4 Berriebe von 48 737 kg und 56 969 Mk. auf 45 509 kg und 26 070 Mk., 
also um 3228 kg und 30 899 Mk., 
Transportmaschinen und Fahrzeugen aller Art, auch Fahrrädern von 181 356 kg und 158 019 Mk. 
auf 120 897 kg und 115 152 Mk., also um 60 459 kg und 42 867 Mk. 
## Rückgang der Einfuhr von Bau= und Nutzholz 
von 1 211 817 kg und 175 495 Mk. auf 827 880 kg und 145 688 Mk., also um 383 937 kg 
und 29 807 Mk. 
erklärt sich durch geringeren Bedarf des Gouvernements im Berichtsjahre. Diese Rückgangziffern 
werden ausgeglichen durch gesteigerte Einfuhr einer Anzahl anderer Artikeh die zum größten Teile 
Verbrauchsgegenstände der Eingeborenen darstellen. 
Es ist gestiegen die Einfuhr von: 
Baumwollgeweben von 486 783 kg und 1 415 792 Mk. auf 490 448 kg und 1 591 233 Mhk., 
also um 3 665 kg und 175 441 Mk. 
Leibwäsche, Kleidern, Hüten, Mützen, Posamentierwaren, Schirmen, Filzwaren von 31 295 kg und 
117 003 Mk. auf 37 987 kg und 167 814 Mk., also um 6 692 kg und 50 811 Mk. 
Die Steigerung gerade dieser beiden Positionen darf wohl dem Rückgange der Branntwein- 
einfuhr dem Werte nach gegenübergestellt und dabei betont werden, daß derselbe dadurch aus- 
geglichen ist, weil erfahrungsgemäß die Nachfrage nach Baumwollwaren durch die Eingeborenen 
wächst, wenn ihnen der Branntwein verteuert wird. 
Ferner ist gestiegen die Einfuhr von: 
Fischen, Seetieren und Süßwassertieren aller Art von 367 194 kg und 119 856 Mk. auf 587 457 kg 
und 180 412 Mk., also um 220 263 kg und 60 556 Mk. 
Salz von 1551 343 kg und 105 548 Mk. auf 2 370 962 kg und 142 685 Mk., also um 819 619 kg 
und 37 137 Mk. 
Glas und Glaswaren von 46 583 kg und 54 452 Mk. auf 73 643 kg und 102 697 Mk., also um 
27 060 kg und 48 245 Mk. — 
In der Steigerung der Einfuhr dieser wie noch einer größeren Anzahl anderer hier nicht 
namentlich genannter Verbrauchsgegenstände der eingeborenen Bevölkerung kommt eine Hebung ihrer 
Kaufkraft im Berichtsjahre zum Ausdruck. Die vermehrte Einfuhr landwirtschaftlicher Maschinen 
von 26 192 kg und 13 493 Mk. auf 52 628 kg und 31 162 Mk., also um 26 436 kg und 17 669 Mk., 
ist auf die Ausdehnung der Baumwollproduktion und dem damit verbundenen Mehrbedarf von 
Aufbereitungsmaschinen zurückzuführen, die vermehrte Einfuhr von Watte, Putzlumpen, Abfällen und 
leeren Säcken von 188 400 kg und 110 962 Mk. auf 285 220 kg und 164 090 Mk., also um 
96 820 kg und 53 128 Mk. auf den Mehrbedarf an leeren Säcken infolge des Ausschwunges der 
Mais= und Palmkernproduktion. 
Ein durchweg recht erfreuliches Bild zeigt namentlich die Ausfuhr des Schutzgebiets im Jahre 
1907, welche bei den wichtigsten Produkten eine teilweise recht erhebliche Steigerung erfahren hat. Auch 
dem Rückgange der Wertziffer des ausgeführten Kautschuks von 1 160 555 Mk. auf 1 094 517 Mk., 
also um 66 038 Mk., steht eine Zunahme der Menge des zur Ausfuhr gelangten Kautschuks von 
133 970 kg auf 163 794 kg, also um 29 824 kg, gegenüber. Am bemerkenswertesten ist die gewaltige 
Zunahme der Ausfuhr von Mais von 7 702 590 kg und 433 838 Mk. auf 19 592 579 kg und 
1 198 804 Mk., also um 11 889 989 kg und 764 966 Mk.
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        G 739 20 
Die Maisausfuhr hat sich also im Berichtsjahre gegenüber dem Vorjahre der Menge nach 
um 154 v. H. und dem Werte nach um 176 v. H. gehoben. Diese bedeutende Zunahme ist neben 
den der Maiskultur im Erntejahre günstigen Witterungsverhältnissen den durch die Eisenbahnen ge- 
schaffenen leichteren und damit vorteilhafteren Absatzmöglichkeiten dieses Massenartikels zu danken. 
Die Ausfuhr von Rohbaumwolle ist gestiegen von 193 450 kg und 164 771 Mk. auf 281 233 kg 
und 230 888 Mk., also um 87 783 kg und 66 117 Mk., oder der Menge nach um 45 v. H. und dem 
Werte nach um 40 v. H. Seit dem Jahre 1902 hat die Baumwollenausfuhr des Schutzgebiets betragen: 
1902. 144353 kg, Wert nicht ermittelt 
1903 32 108 -im Werte von 37 837 Mk. 
1904 108 1609 - - 50 394 
19063 1383 920 - 89 473 
19006 193 450 - = 164 771 = 
1907 291 233 - 230 888 = 
die Zunahme seit 1902 beträgt also 266 780 kg. 
Die Zunahme der Ausfuhr von 
Palmkernen von 3 434 172 kg und 681 184 Mk. auf 4 346 381 kg und 981 418 Mk., also um 
912 209 kg und 300 234 Mk., 
Palmöl von 469 071 kg und 180 799 Mk. auf 998 583 kg und 417 998 Mk., also um 529 512 kg. 
und 237 199 Mk., 
Erdnüssen von 88 714 kg und 10 548 Mk. auf 338 237 kg und 39 418 Mk., also um 249 523 kg 
und 28 870 Mk., 
und einiger anderer, weniger wichtiger Produkte der Eingeborenenkulturen ist eine Folge günstiger 
Witterungsverhältnisse des Berichtsjahres neben der durch die Eisenbahnen geschaffenen Transport- 
erleichterung und -Verbilligung. Die Kaufkraft der Eingeborenen hat dadurch eine wesentliche 
Steigerung erfahren. Zu bemerken ist noch das langsame aber stetige Anwachsen der Ausfuhr von 
Kakao, dessen plantagenmäßige Kultur sich noch in den allerersten Anfängen befindet. 
1900 137120 kg und 9 708 Mk. 
19006 28637 21 994 
1907)1 52222 50926 
An dem Handel war wie bisher Deutschland an erster Stelle beteiligt und zwar: 
an der Einfuhr mit 3 644 249 Mk. = 54 v. H. der Gesamteinfuhr 
n 3 5881 222 55.= - - 
im Vorjahre, 
vn 
— 
2 
ge - - 
an der Ausfuhr mit 3 944 667 — 66 = der Gesamtausfuhr 
gegen 2 645 0066 = 63 - - im Vorjahre, 
am Gesamthandel mit 7 588 9166 -— 60 -bes Gesamthandels 
gegen 6 226 318 = 59 - - im Vorjahre. 
Der Anteil Deutschlands am Handel des Schutzgebiets hat relativ also eine der allgemeinen 
Steigerung der Handelsziffern entsprechende Steigerung erfahren, prozentual ist er dem vorjährigen 
Anteil ziemlich gleich geblieben. Der Kakao ist ausschließlich, der Mais und der Kautschuk sind 
bis auf geringe Mengen und Palmkerne und Palmöl zum größten Teile nach Deutschland gegangen. 
Nächst Deutschland haben den größten Anteil am Handel Togos: 
1. die afrikanischen Nachbargebiete mit 1 183 951 Mk. Einfuhr 
1 178 417 = usfuhr 
2 362 368 Mk. = 19 v. H. des Gesamthandels. 
2. Engluuud 868 885 Mk. Einfuhr 
112 = usfuhr 
868 997 Mk. = 7 v. H. des Gesomthandels. 
. Frankreich 190 525 Mk. Einfuhr 
192 413 = Ausfuhr 
382 938 Mk. = 3 v. H. des Gesamthandels. 
Anmerika 279 102 Mk. Einfuhr 
Ausfuhr 
279 102 Mk. = 2 v. H. des Gesamthandels. 
.slbrige Länder - 532 972 Mt. Einfuhr 
— -Ausfuhr 
532 972 Mk. —= 4 v. H. des Gesamthandels. 
—. 
O
        <pb n="822" />
        G 740 20 
Der Außenhandel des Schutzgebiets wickelte sich über folgende Grenzbezirke ab: 
  
über die über die östliche über die westliche 
Küstengrenze Landgrenze Landgrenze 
Mk. Mk. Mk. 
Einfur. 5 379 926 54 677 1 065 081 
Ausfuhr 5 544 975 153 427 217.207 
Gesamthandel. 11 124 901 208 104 1 282 288 
dagegen im Vorjahre. 8 887 228 79 840 1 665 080 
Der Handel über die Küstengrenze ist also um 2237 673 Mk. und der über die östliche 
Landgrenze um 128 264 Mk. gestiegen, der über die westliche Landgrenze um 382 792 Mk. gefallen. 
Dieser Rückgang ist darauf zurückzuführen, daß ein großer Teil der Produkte, die früher ins englische 
Gebiet abflossen, um auf dem Volta zur Küste befördert zu werden, seit der Eröffnung der Inland- 
bahn auf dieser nach Lome verfrachtet wird. 
ÜUbersicht.) Üüber den Kußenhandel des Schutzgeblets Logo im Ralenderjahre 1907 im Vergleich mit 
dem bhandel im vVorjahre. 
A. Einkuhr. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im Zu- Ab- 
KalenderjahresKalenderjahre bh nah m e 
Benennung der Warengruppen 1907 1906 nahmen 
Wert Wert Wert Wert 
Mk. Mk. Mk. Mk. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der —— „rn ewerber 
a) Körner= und Hülsen 59941 49 687 1025 — 
b) Knollengewächse, uubr und Früchte 40 426 56 919 — 10 493 
e) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Gemmitel 715251 640 352 74 899 — 
d) Olfrüchte, Pflanzenöle, Pflanzenwa 2652 1 175 1 177 — 
e) Getränke (außer Mineralwasser 511 646 744 790 203 144 
f) Sämereien, lebende Pflanzen, Futtermittel sleriere 
soweit nicht unter Ia und b bereits genannt) . 2336 1 570 766 — 
5 Faserpflanzen 5 — 560 — 
) Erzeugnisse der Forstwirischaft. 156 516 188 707 — 27 191 
Zusammen l 1525328 1 678 200 — 152 872 
II. Tiere und tierische Erzengnisse: 
a) Lebende Tie 10 1903 1 936 8 557 — 
b) Fleisch und neerische Erzeugnisse aller Art. 275 960 230 519 45 441 — 
Zusammen II 286 453 232 455 53 998. — 
III. Nineralische und fossile Rohstoffe. Mineralöle 414 461 304 316 110 145 — # 
IV. Fabrika #s Wachs, Fetten und Olen 40 962 48 868 — 7 901 
V. Eabrilatt, r*“ Schnem##zeulische Erzeugnisse (außer 
Schießbedarf und Sprengmitteln). 176 144 187 867 38 277 — 
VI. Textil= und Filzwyren. Bekleidungsgegenstände usw. 
(außer Lederwa 2142 189 1 902 304 289 885 
VII. Leder und Tederwaen. Wachstcch. #richnerwaren 36 197 36 988 — 791 
VIII. Gummi= und Kanutschukwaren. 1164 2 659 8935 — 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwaren . 46 388 56 113 — 9725 
X. Papier= u. Pappwaren, literarische u. Kunstgegenstände 81 002 56 728 24279 
XI. Stein-, Ton= und Glasw 157 409 109 809 4 600 — 
XII. Metalle und Nezallwaren onaßer Instrumenten. Ma- 
schinen und Waffen 
5 Unbearbeitete Metalle und d Halbzeug 122 727 140 681 — 17 954 
b) Fabrikate 324 879 391 581 — 66 705 
Zusammen xñ 447 606 532 265 — 84059 
*) Die detaillierten Nachweisungen über den Außenhandel des Schutzgebiets im Jahre 1907 werden 
in der als Anlage zum Deutschen Kolonialblatt erscheinenden „Denkschrift über die Entwicklung der Schutz- 
gebiete in Afrika und der Südsee für 1907,08“ veröffentlicht.
        <pb n="823" />
        W 941 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im Zu- Ab- 
KalenderjahresKalenderjahre nahme nah e 
Benennung der Warengruppen 1907 1900 
Wert Wert Wert Wert 
in Mk. in Mk. in Mk. in Mk. 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge: 208 828 254 208 — 45 485 
XlIV. Waffen und Munition 221 350 193 985 27 365 — 
Summe der Einfuhr im Kalenderjahre 1907 (lohne Geld)z 79 961 5 546 810 249 151 — 
XV. Geld. 903 723 886 002 17721 — 
Summe der Einfuhr im galenderlahre 1907 einder Geld) 6699684 6 432 812 266 872 
B. Rusfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
a) Tlanzliche Nahrungs= und Genußmittel 1295 446 188 347 807 099 — 
br 4 Olfrüchte. Pflanzenöle, Rflanzenwachs 1 462 831 908 601 554230 — 
P) Sömereien, lebende Pflanzen 4186 8 504 — 
d Faserpflangen 280 888 164 * 66 117 — 
e) Eezeugnssfs der Forstwirtschaft. 1 100 087 1 162 895 — 62 808 
Zusammen I 4093 488 2725 2606368 142 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse: 
a) Lebende Tiere . 88 566 78 898 9 673 
b) Tierische Erzeugnisse .... 157 034 73213 L33 321 — 
Zusammen II 245 600 152 106 93 494 — 
III. Mineralische und fossite Rohstoffe . — 150 — 150 
IV. Gewerbliche Erzeugnisse 175 399 80 094, 95 305 — 
Summe der Ausfuhr im Kalenderjahre 1907 lohne Geld) .4514437 2957 616 1556 701 — 
V. Geld. 1 101 172 1241 690 159 482 — 
Summe der Ausfuhr im Kalenderjahre 1907 (einschl. Geld)915 609 4199 3361 716273 — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im /lohne Geld) 10 310 398 8 504 46614 — 
Kalenderjahrelso. (einschl. Geld). 12615 2093 10 632 1481 988 145 — 
Wichtigste Warenpositionen. 
Im Kalenderjahre Im Kalenderjahre Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren 
Menge WertMenge Wert s Menge WertMenge! Bert 
— Mk. ke Ml. rgnM. kg Mt. 
A. Einfuhr. 
Mehl und Backwaren 95 333 45 110083 133 39 089 12200, 6 021 — — 
Gemüse= und Löstkonserven ein- ( 
gemachtes OOost . 24 599 27 357 48. 173 48350 — — 20 574 20 993 
Kolanüsse .......·. SM·338702226 677 281 746 559V077 57 016 — — 
Tabak ....... 196416l 210 9079 340 221 885 — — 129304888 
- abaksabntate .......2036828695091Htzow1—«— 90553052 
-t1lle...cmc. .ner) 74 659, 46 412 78897 56 152 — — 4238. 9740 
Branntweine aller Ari . Eiter-) 676478«40166t937720’5æ — — 261.42, 1860 598 
Bier- . (iter) 115 985 61 42 6 * — — 105 4525 
Bau- und Nu vöo . 827 880 145 688 1211 817 175 495 — — 883 937 29 807 
Fleisch und Jubereitungen von « 
» Fleisch, einschl. Fleischkonserven 27658 41371 44 541 56 433 — — 16 883, 15 062 
Fische, Seetiere und Süßwasser- 1 
tiere aller Art 587 457 180 412 367 194 119 8664220 263 60 550 — — 
Milch, Butter, Käse, Eier, Honig . «- 
und sonstige tierische Rahrungs-- 
.. ... 3407246452 40 332 46 665 — — 6260“ 1213 
Jement, Kalk. creide“ soniuge 3 l 
Erden und Steine . 1346 134 80 447 1166 õ84. 65 946) 189 50 14 501 — — 
2870 902 142 685 1551343 105 543819 619 37 137 — — 
Saaepobber, Braunkohlen, Britetts 1733 233, 76 095 11 262 602 55 928] 470 571 20 167 — —
        <pb n="824" />
        W 742 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Kalemerjahre Im Kalenderjahre Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren 
Mengee Wert Mengee Wert Menge 1 WertMenge Bert 
#r#Mr. ke Mr. kxg Mt kta Ml. 
1 
Petroleum (iter) 553 450, 102 560348 * 67814404 715) 84 755 — — 
Seifen aller Art 4 626 28 99860 519 27981 4 107 1017 — — 
Drogen und Apothekerwaren 16 - 47 626 1291 18 027 244 — 
Atherische Ole, Parfümerien . 34 37 74 40 456 14 709 22 200 19 665 18 266 — — 
Watte ehutzlumpen. Mfällt. leere 1 D — 
285 220, 164 000188 40. 110 9664 533 — — 
*3 70 652 176 71189 O921 214 108 — — 18 140 37 397 
Baumwollgewebe 490 48.1591 233486 783. 1415792 3 665| 175 441 — — 
Leibwäsche, Kleider, Hüte, Mützen, l 
Posamentierwaren, Schirme, e, « 
Filzwatn. . 37987 167 8111 31295 117 003 6692 50 811 — — 
Schuhe und Stiesel 8 20778 3822 25244 664 — — 4466 
Papier und Pappc sowie Beren 
daraus (außer Drucksachen) 96 470 12030052829 23 885% 43641, 18 195 — 
Glas und Glaswar 73 643. 102 600 0 583, 54 45327060 48 245 — — 
Roheisen, eiserne Sienen. Stan- l 
genVlocke usw. ’204¼ 103. 53 553829 416 118 912 — — 625 318 65 359 
Wellblech 120 432 40 7098 80 0O62. 25 3820|4 37 15 8 — 
259249 206 788601 851 281.609 — — 342 * 77821 
VSarcn * anderen unedlen De- . 
. 1495958621 35 025 67 303 20 % 8 682 
Landwdirtschgfiliche Maschinen . 5262831162261921349326486.17669 — 
Maschinen für industrielle Betriebe 45 509 26 07 418 "*7 56 969 3 res 30 899 
S#as Arn, auch Fahrräder . 120 897 115 152 * 806 158 019 — — 0% 42 867 
Feuerwa Stück 6977 067 54 IE 14 127 — — 
Puisbu und 2 undbihe 154 688. 134 015 12 731 121 76930 957 12246 — — 
Goldmür — 20 02 — 690 — 18 330 — 
Sübermusee t. —«8.)9803 —««564326 — 288 527 — 
Kupfer= und Nickelmünzen — 21 85ö60) — 310 98 — — 289 136 
B. Rusfuhr. 
Mais 19592579 1198804 7 702 590 433 838/11889989 764 — — 
Konto-. . 52222 50 92286387. 21 991123585. 28934 — — 
Palmlerue . .434 381 981 4183 434 172 681 184912 209 300 234 —. — 
Palmöl 998 583 417 99896121 — — 
Erdnüsse . 338 237. 39 4188 88714, 10 541889 — — 
Nohdalienwonle 281 233 230 888193 450 164 77187783, 660 117 —— 
Kautschuk 1063 704 1094511833 970 1160 55529 8244 — — 66038 
Kleinviech (Stück) 7805 49 618 5767 11 873 2 098 7775 — — 
Rindvieh - 428 31 977 364 31 865 590#ê 112 — — 
Elfenbein 7178 131 393 41980 64207 2 198 67 186 — 
Goldmünzen — 2718800 5 — 271350 — 
Silbermünzen — 1120392 — 1234210 — — 14133848 
nachwelsung der bel den Sollämtern de Schubgebietel Toge Iimebonatchoi 1908 fällig gLewordenen —— 
  
  
  
  
  
  
  
Gesamtbetrag der fällig gewordenen Jöue im n obigen - 
· Monat des nungsj a res Gegen den gleichen 
Namen der Zollämter, — “ chr gsj h — Zeitraum des 
bei welchen die Zölle 1908 1907 Vorjahres 
sällig geworden sind *“ wue Zusammen EinfathAnsfuhk TZafammeicmehkkweniger 
Mart Mark Mark Mark Mart WMart 
Lome Zollamt05 502.80 372,25 106 175,0596 840,55 424.00 97 273.508901,50 — 
Anecho - — — 20 *# 8 12,00 20 177,95 — 20 177.95 
Agbanake - 338 7.75 130.75 1.50 23,30 107.45 — 
Tolpli - 50 2.50 97.00 7 8 1.50 81.80 15,20 — 
Noepe .. - 1 od 0 477,.50 2 082,10 279.75 312.120 592,25 1400,15 — 
Ho Zollhebestelle 306,70 11,50 750,20835.00 56,00 3091,0049 20 —- 
Kpandu - 213.05 50.00 »- 1.3,05 49265 75,50 568.15 – 275,10 
Kete-Kratschi - 0.70 00. 1.70 508,65 60.00 568.65 476.95 
Tetetu - 8.80 " 90 12.70 78,05 — 78.05 65.35 
Zusammen.108 216,45 1386.40 109 632,.85|118781,70 978,00 119 754,7010 873.50 20 995.35 
6 ——. — — 
10 121,85
        <pb n="825" />
        743 2c0 
Deutsch · Neuguinea. 
über die Expedition des Drokessors Dr. Sapper 
nach dem Bismarch-Krchipel 
sind der Kommission für die landes- 
kundliche Erforschung der Schutzgebiete 
soeben die ersten Berichte zugegangen. 
Professor Dr. Sapper schreibt unter dem 
19. Mai d. Is. aus Kung: 
„Am 2. Mai bin ich mit Hauptmann Dr. 
Friederici auf Kung, einer im Nordwesten 
Neu-Hannovers gelegenen kleinen Insel, angelangt. 
Wir verwandten die ersten Tage auf Ordnung 
unserer Ausrüstung. Am 7. Mai früh fuhr 
ich im Boot nach Neu-Hannover, nahm die 
kurze Strecke des Kulimenaflusses auf, die für 
Boote schiffbar ist, und ging dann, leider täglich 
von starkem Regen heimgesucht, am Stoschberg 
vorbei (suilik in der Eingeborenensprache) nach 
dem Dorfe Lavangar im äußersten Süden der 
Insel. Nach eintägigem Aufenthalt in Lavangar 
begab ich mich zu Land nach dem weiter im 
Osten gelegenen kleinen Hafenplatz Metansds 
und durchquerte hierauf wieder das Innere der 
Insel, um bei Kiri den Matanalauafluß und 
damit Wernickes Itinerar vom November 1903 
im äußersten Norden zu erreichen. Gestern Nacht 
kam ich dann im Boot wieder in Kung an. 
Ich habe damit über den größeren Teil von 
Neu-Hannover in geographischer und geologischer 
Hinsicht einen allgemeinen Üüberblick gewonnen 
und da Hauptmann Dr. Friederici inzwischen 
den westlichen Teil der Hauptinsel und die im 
Westen und Nordwesten vorlagernden kleineren 
Inseln bereist und ausgenommen hat, so werden 
wir uns in Bälde Neu-Mecklenburg zuwenden 
können. 
Die ungünstigen Wetter= und Wegverhältnisse 
haben natürlich unsere Reisen sehr erschwert und 
auch die Ausrüstung zum Teil ziemlich stark mit- 
genommen. Wir hoffen aber, daß die Regenzeit 
nun bald zu Ende ist. 
Die geologischen, wie die ethnographischen 
Verhältnisse Neu-Hannovers sind sehr einförmig, 
die orographischen und hydrographischen dagegen 
verwickelter. 
Wir reisten getrennt, weil wir so in der kur- 
zen zur Verfügung stehenden Zeit mehr erreichen 
können, und werden auch in Zukunft öfters dies 
Verfahren befolgen. Unsere Gesundheit war 
durchweg gut.“ 
Hauptmann Dr. Friederici fügt unter dem 
20. Mai aus Kung folgende weiteren Nach- 
richten bei: 
„Gestern bin ich von einer längeren Tour aus 
eu-Hannover heimgekehrt. Im Auslegerboot 
  
habe ich sämtliche Inseln dieser Küsten besucht 
und ihre geographischen Lagen durch Peilungen 
festgelegt. 
Der westliche Teil von Neu-Hannover wurde 
dreimal durchquert, zweimal von Süden nach 
Norden, einmal umgekehrt. Hierbei wurden 
Wegeaufnahmen gemacht und die Eingeborenen- 
dörfer besucht. 
Die Märsche waren zum Teil äußerst be- 
schwerlich — ernrtsetzliche Mangrovensümpfe, 
stundenlanges Waten im Flußbett, tägliche lange 
schwere Regen! 
Im Innern stieß ich auf zwei ansehnliche 
Flüsse, den Inga und den Ingi. Der Erstere 
verschwindet in einer 8 m breiten, 2 bis 3 m 
hohen Höhle unter dem Erdboden. Ich konnte 
noch nicht feststellen, wo er wieder herauskommt. 
Die Landschaft ist teilweise prächtig. Der Kuli- 
meua und Inga, über Gerölle in wilden Land- 
schaften dahinfließend, erinnerten mich lebhaft an 
unseren Harz. Einen großen Teil des Kulimena. 
habe ich bis zur Mündung hinab durchwatet und 
im Auslegerboot befahren. Die Nächte oben in 
den Eingeborenendörfern waren wundervoll. 
ch habe ein großes Auslegerboot gekauft, 
ein zweites gechartert; in ihnen komme ich hier 
am besten fort.“ 
Wegebau im Norden der Gazelle- Palbinsel. 
(Hierzu eine Kartenstizze und vier Abbildungen.) 
Der Wegebau im Norden der Gazelle-Halb- 
insel ist in den letzten Jahren wesentlich gefördert 
worden. Am 11. April 1906 wurde im Putana- 
gorroroi-Distrikte begonnen, und zwar wurde zu- 
nächst von Putanagorroroi aus nach Osten 
owie nach Westen gebaut. Das Gelände war 
ehr uneben und schluchtig; im ganzen mußten 
Unf große Schluchten überwunden werden. Die 
Fertigstellung der nur 3 km langen Strecke dauerte 
infolgedessen zwei Monate; im Durchschnitt waren 
täglich 194 Arbeitskräfte beschäftigt. (Das erste 
Bild zeigt den Mitteldurchstich der Vunamarito- 
Doppesschlucht im Putanagorroroi-Distrikt.) 
Noch im Mai konnte mit der Weiterführung 
der Trasse von Rontongor nach Natawa be- 
gonnen werden. Das Gelände war hier viel 
günstiger als im Putanagorroroi-Distrikt, flach, 
ohne Schluchten und Wasserläufe oder sonstige 
Hindernisse. Infolgedessen wurde für die fast 
5 km lange Strecke nicht viel mehr als ein Monat 
gebraucht; im Durchschnitt waren täglich 105 Leute 
an der Arbeit. 
Noch während Bearbeitung dieser Strecke wurde 
die Linie von Natawa nach dem Weberhafen 
(Lungelunge) festgelegt und mit der Ausführung
        <pb n="826" />
        W 744 20 
dieser Strecke am 31. Mai 1906, sowohl von 
Lungelunge aus rückwärts, als von Natawa aus 
vorwärts begonnen. Auch hier war das Gelände 
äußerst günstig, so daß die Wegstrecke nach 47 Ar- 
beitstagen mit einer Durchschnittsleistung von 
70 Leuten für den Tag beendet werden konnte. 
Die weitere Strecke bis „Unter Kabaira“ 
(Kabaira II, Tomaweg-Anschluß), die etwa 10 km 
lang ist, führt durch eine dicht bevölkerte Gegend. 
Ein Dorf reiht sich an das andere und jeder 
Zipfel Land, der nicht von Eingeborenen benutzt 
wird, ist in Privathänden; alles war dicht mit 
Kokospalmen bestanden. Zur Vermeidung von 
Geländeschwierigkeiten wurde die Straße nahe 
dem Ufer an der Küste entlang geführt, wobei 
darauf geachtet wurde, daß die Eingeborenen an 
ihren Palmenbeständen möglichst wenig Schaden 
erlitten. Immerhin haben auf dieser ganzen 
Strecke doch 750 Palmen gefällt werden müssen, 
damit ein 6 m breiter Weg hergestellt werden 
konnte. 
Auf dieser letzten 10 km langen Streecke ent- 
standen Schwierigkeiten durch mehrere kleine Wasser- 
läufe, die durch sumpfiges Gelände fließen. Es 
wurde hier notwendig, Dämme aufzuschütten, 
wozu der leicht zu gewinnende Korallenstein ver- 
wendet wurde. Die Übergänge über die Fluß- 
läufe wurden als Furten hergestellt; dabei fanden 
ebenfalls Korallenblöcke Verwendung. 
Am 8. September 1906 konnte die Wegstrecke 
von Putanagorroroi bis Kabaira I (Kabaira- 
fluß) dem Verkehr übergeben werden. Nach einer 
kurzen Unterbrechung wurde sodann bis Mitte 
Dezember 1906 das Stück zwischen Kabaira I 
und Kabaira II fertiggestellt. 
Damit war der Nordküstenweg in einer 
Ausdehnung von nahezu 20 km geschaffen. Nun- 
mehr galt es, den Anschluß von Putanagorro= 
roi (Wangarramut) nach Kurakakaul sowie 
Malagunan und Ratawul herzustellen. Zu- 
nächst wurde die Linie zwischen Wangarramut und 
Kurakakaul festgelegt. Diese Trasse war teilweise 
nicht leicht zu bestimmen, da sie vielfach durch 
in Privathänden befindliches Besitztum geführt 
werden mußte und es infolgedessen mehrfacher 
Verhandlungen mit den verschiedenen Interessenten 
bedurfte. Durchschnittlich arbeiteten hier 130 Leute 
täglich. (Unser zweites Bild zeigt eine Wegepartie 
in der reizvollen Landschaft Kabakada.) 
In Kabakada (zwischen Wangarramut und 
Karakakaul) bot sich dem ganzen Wegebau die 
größte Schwierigkeit. Das Meer tritt dort hart 
an eine bis zu 26 m ansteigende Steilküste heran. 
Ihre Klippen werden von tiefen Schluchten 
durchbrochen. 
Es würde große Kosten verursacht haben, 
wenn man eine Linie über die Klippen hinweg 
  
hätte legen wollen; so blieb nach Lage der Sache 
nichts anderes übrig, als die Klippen, die aus 
leicht zu bearbeitender Bimssteinmasse bestanden, 
unter einem zweckmäßigen Böschungswinkel ab- 
zustechen und den Weg auf einem 3 bis 4 m 
über dem höchsten Wasserstande liegenden Planum 
zu bauen. Der ganze Abstich, abzüglich der 
Schluchten, war 690 m lang. Hier arbeiteten 
sechs Dorfschaften, von denen jede eine bestimmte 
Strecke zugewiesen erhalten hatte. Insgesamt sind 
in einer Zeit von zehn Monaten mit durchschnitt- 
lich 150 bis 200 Leuten für den Tag zwischen 
75 000 und 80 000 chm Boden bewegt worden. 
(Das dritte und vierte Bild lassen den Umfang der 
Arbeiten erkennen.) 
Während der Arbeiten an der Kabakadawand 
wurde gleichzeitig die ausschließlich durch Privat- 
besitz führende Strecke Kurakakaul — Wuna- 
wutung — Bunapake ausgebaut und im März 
und April d. Is. der Anschluß bis Ratawul 
gewonnen. Da von der letzten Wegstrecke aus 
durch den Ratawul-Paß und den Malagunan= 
Paß Verbindungen mit Simpsonhafen bestehen, 
so sind nunmehr die Nordküste der Halbinsel und 
der Weberhafen mit dem Hauptplatz der Gazelle- 
Insel und des Schutzgebietes (Simpsonhafen) 
verbunden. 
Fast sämtliche Erdarbeiten wurden durch 
Steuerarbeiter ausgeführt. Im großen und 
ganzen haben sich die Eingeborenen vorzüglich 
bewährt. Zur Ermutigung wurde ihnen schließlich 
eine monatliche Zahlung von 5 Mk. für den 
Mann bewilligt, außer ihren wöchentlichen Tabaks- 
rationen von zwei Stangen. 
Für die Beaussichtigung der sämtlichen Wege- 
bauarbeiten wurden unter der Leitung eines 
Europäers sechs alte erfahrene farbige Ver- 
messungsarbeiter sowie durchschnittlich drei bis 
vier Soldaten verwandt. Die dem Fiskus un- 
mittelbar erwachsenen Kosten betragen im ganzen 
16 300 Mk. Hiervon haben die Abtragungen an 
der Kabakadawand 7095 Mk. gekostet. Einge- 
schlossen in diese Summen sind die Verpflegung 
der Gouvernementsarbeiter, deren Löhne, Rationen 
und Anteile an Anwerbegeldern. 
Die Leitung des Wegebaues lag in den 
Händen des Technikers Klink, der auch die bei- 
gefügten photographischen Aufnahmen gefertigt hat. 
  
Die Uotlage auf den Mortloch-Infein. 
Das Bezirksamt Ponape berichtet: Da die 
Lage auf den durch den Taifun vom März 1907 
heimgesuchten Mortlock-Inseln") trotz der von 
5)) Val..D. Kol. Bl.- 1007 Kr. 17, S. 861 fl., und 
1908 Nr. 6. S. 291.
        <pb n="827" />
        2 
J1 
Deusches Kolonialblau 1003. 
Nr. 
15. 
Wegebau im Norden der Gazelle-Halbinsel. 
  
  
  
Wegepartie in der Candschaft Kabakada.
        <pb n="828" />
        Die Abtragung der Kabakada-Wand. 
(Ende September 1907.) 
  
  
  
Die fAbtragung der Rabakada-Wand. 
(Gesamtansicht Ende November 1907.)
        <pb n="829" />
        15410 
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der Verwaltung bisher getroffenen Maßnahmen Dezember seien 60 Leute gestorben, die Kopfzahl 
immer noch sehr bedenklich war, so wurde den betrage noch 200; ihre Hoffnungen auf einen 
Inseln abermals ein Besuch abgestattet. Ertrag der neuangelegten Taropflanzungen seien 
Die Bevölkerung der am 5. Februar d. Is. neuerdings dadurch zerstört, daß durch den Boden 
erreichten Insel Mot machte einen sehr ausge= Seewasser in die Pflanzungen eingedrungen sei. 
hungerten Eindruck. Der Häuptling gab an, seit Von der Richtigkeit dieser Angabe konnte man
        <pb n="830" />
        746 
sich an Ort und Stelle überzeugen. Der Bezirks- 
amtmann ließ bekannt machen, daß er alle Leute 
an Bord nehmen würde, welche die Insel zu 
verlassen wünschten; sie sollten genau überlegen, 
ob und wieviele Menschen sich auf der Insel zu 
ernähren vermöchten. Darauf meldeten sich etwa 
50 Personen, meist Weiber und Kinder, zum 
Mitfahren und wurden an Bord genommen. 
Die Zurückbleibenden erhielten 75 Matten Reis 
(ie 45 Pfund). 
Nach Mot wurde Kutu angelaufen. Hier 
machte das Aussehen der Bewohner, wenn auch 
keinen befriedigenden, so doch auch gerade keinen 
schlechten Eindruck. Die Zahl der seit Dezember 
Gestorbenen soll 30, die der noch Lebenden 300 
betragen. Hinsichtlich der Taropflanzungen gilt 
das von Mot Gesagte. Infolge abermaliger 
Aufforderung schifften sich etwa 50 Leute, meist 
Weiber und Kinder, ein. Den Zurückbleibenden 
wurden 75 Matten Reis überlassen. 
Auf der Insel Satawan sahen die Bewohner 
in keiner Weise anormal aus. Der Verlust an 
Toten seit Dezember hat angeblich 10 betragen. 
Die vorhandene Bevölkerung soll sich auf 160 
belaufen. Taros hatten sie noch nicht gepflanzt, 
von Aufräumungsarbeiten bei den eingestürzten 
Hütten und umgewehten Bäumen war nicht das 
geringste zu sehen. Zum Mitfahren meldete sich 
eine Frau. Es wurden 40 Matten Reis gelandet. 
Der zufällig anwesende farbige Lehrer von der 
Insel Ta hatte besondere Wünsche nicht vorzu- 
bringen. Er erhielt 10 Matten Reis zur Ver- 
teilung auf Ta. 
Überall wurden die Leute ermahnt, mit den 
ihnen übergebenen Vorräten hauszuhalten und 
nicht gelegentlich einiger der bei ihnen üblichen 
großen Gastmähler alles auf einmal zu verzehren, 
auch dem Anbau von Feldfrüchten besondere Auf- 
merksamkeit zuzuwenden, da das Gouvernement 
eine Zufuhr von Lebensmitteln für unabsehbare 
Zeit nicht gewährleisten könne. 
Eine Sxpedition nach den Westabhängen des 
Kronprinzengebirges auf Bougainvilile (salomons- 
Inseln). 
Anläßlich einer Strafexpedition gegen das 
Dorf Mainoke hat der Kaiserliche Stationsleiter 
in Kieta die Insel Bougainville von Arava 
auf der Nordseite über die Westabhänge des 
Kronprinzengebirges hinaus in nahezu ihrer ganzen 
Breite durchquert. Er berichtet über diese Expe- 
dition folgende Einzelheiten: 
„Anfang April kam der Häuptling des auf 
den Westabhängen des Kronprinzengebirges ge- 
legenen Dorfes Merura und klagte, daß sein 
  
Dorfgenosse Eije vor kurzer Zeit von den Be- 
wohnern des benachbarten Dorfes Mainoke er- 
schlagen worden sei. Ich marschierte mit zwanzig 
Soldaten zur Bestrafung des Dorfes ab. Am 
17. wurde das Dorf Merura, am nächsten 
Morgen — kurz nach Sonnenaufgang — Mai- 
noke erreicht. Die Bevölkerung, anscheinend 
durch befreundete Eingeborene während der Nacht 
von der Ankunft der Truppe benachrichtigt, war 
entflohen. Eine Verfolgung in dem unwirtlichen, 
sehr zerklüfteten Gelände erschien ausgeschlossen. 
Ich ließ deshalb das Dorf in Brand stecken und 
trat den Rückmarsch an. Da die Station ihren 
Machtbereich hier zum ersten Male über das 
Kronprinzengebirge hinweg nach der Westseite der 
Insel ausgedehnt und so den Eingeborenen zum 
Bewußtsein gebracht hat, daß sie auch auf diesem 
Wege zu erreichen sind, so werden bald friedlichere 
Verhältnisse einkehren. 
Die Wasserscheide gegen Westen wurde nach 
höchst anstrengendem Klettern in 1520 m Höhe 
erreicht. Das Thermometer zeigte um die Mittags- 
zeit 20½ Grad Celsius. Der Abstieg nach Westen 
war weniger steil; in den Tälern lagen überall 
schwere Wolkenmassen, so daß Peilungen hier 
nicht vorgenommen werden konnten. 
Das abgebrannte Dorf Mainoke liegt 470 m 
hoch, auf dem letzten westlichen Ausläufer des 
Kronprinzengebirges. Von hier aus bot sich früh- 
morgens ein wunderschöner Ausblick über das 
ganze Hinterland der Kaiserin Augusta-Bucht; 
im Süden waren vier kleine, Alu vorgelagerte 
Inseln sichtbar und darüber hinaus in weiter 
Ferne Treafsury oder Mono. Von Mainoke 
bedurfte es nur eines steilen halbstündigen Ab- 
stiegs, um in die große Ebene zu gelangen, von 
wo in höbchstens vier Stunden der Strand der 
Kaiserin Augusta-Bucht zu erreichen gewesen wäre. 
Merura, Mainobke und dreizehn andere Dörfer, 
die alle eine Durchschnittseinwohnerzahl von etwa 
50 Seelen haben mögen, liegen in einem großen 
Krater, der nur einen Ausweg nach Westen hat, 
durch den der Quellfluß Bereva des Kaiserin 
Augusta-Flusses sich Bahn bricht. Nach den auf 
der Expedition gesammelten Beobachtungen ist es 
als ausgeschlossen zu betrachten, daß in dieser 
Richtung auch nur ein Reitweg quer durch Bou- 
gainville angelegt werden könnte." 
Die MarianenInsel Rota. 
Bericht des Bezirksamtmanns in Jap. 
Die Reise S. M. S. „Condor“ nach den Ma- 
rianen gab mir Gelegenheit, neben den Inseln 
Saipan und Pagan auch die Insel Rota zu 
besuchen. Nachdem im Jahre 1906 im Hafen
        <pb n="831" />
        G 747 20 
Sprengungen vorgenommen worden sind, ist die 
Einfahrt für Boote erleichtert. 
Die 433 Köpfe zählende Bevölkerung wohnt 
in einem langgestreckten Dorf am Hafen. Has 
Stationsgebäude, die mit Schattenbäumen einge- 
faßten Dorfstraßen und die kleinen fiskalischen 
Kokospflanzungen befanden sich in guter Verfassung. 
Die Schule wird von 30 Kindern besucht; den 
Unterricht erteilt ein Eingeborener (Chamorro), 
ein früherer Schüler der Regierungsschule in 
Saipan. Tiefer im Land befindet sich eine frei 
weidende Rinderherde, die abends in zwei Krale 
getrieben wird; ihr Bestand ist innerhalb 30 Mo- 
naten von 35 Häuptern aus 60 angewachsen. 
Ein spanischer Augustinerpater, der seit einer 
Reihe von Jahren auf Rota amtierte, hat infolge 
lbernahme der priesterlichen Tätigkeit durch 
deutsche Kapuziner die Insel kürzlich verlassen. 
Soweit die Bewohner aus ihrer landwirt- 
schaftlichen Tätigkeit ihre Bedürfnisse nicht selbst 
decken, sorgen für deren Befriedigung kleine Nie- 
derlassungen einer deutschen und einer japanischen 
auf Saipan ansässigen Firma. Die Aussicht über 
die Insel führt ein Ortsschulze. 
Der Gesundheitszustand war, soweit sich bei 
dem kurzen Besuch feststellen ließ, zufriedenstellend; 
dafür spricht auch der Kinderreichtum. 
75 
  
Samoa. 
A##vkunft elnes neuen Chinesen-Transports. 
Nach einem Berichte des Kaiserlichen Gou- 
vernements von Samoa ist am 9. Juni d. 
mit dem Dampfer „Progreß"“ der vierte Chi- 
nesen-Transport in Stärke von 350 Mann 
in Apia eingetroffen. 
An Bord befand sich ein Beamter der chine- 
sischen Regierung. 
Der Vulkan auf Sawall. 
Nach einer Meldung des Gouvernements in 
Apia von Anfang Juni d. Js. schreitet der Lava- 
strom des Vulkans auf Sawaii an der Küste von 
Saleaula stetig fort, so daß er in kurzer Frist 
die Brücke über den Safai-Fluß erreichen dürfte. 
Dem ganzen neuen Lavafeld entströmen fort- 
während starke Dämpfe, welche beweisen, daß nur 
die oberste Schicht ein wenig erkaltet ist und ein 
baldiges Nachlassen der Lavaausflüsse nicht zu 
erwarten steht. In der Mitte des alten Lava- 
feldes fließt ein starker Lavastrom in die See. 
Die Eingeborenen von Saleaula sind vorläufig 
in dem benachbarten Matantu untergebracht. 
  
Rolonlalwirtschaftliche Mitteilungen. 
Deutsche Handels- und Plantagen-Gesellschaft der 
Südsee- Inseln zu Samburg.) 
Die Kopraernte auf Samoa blieb etwas 
gegen die des Vorjahres zurück; sowohl die Er- 
träge der Pflanzungen, wie auch der Einkauf von 
den Eingeborenen waren geringer, was — in 
Verbindung mit dem gewaltigen Rückgang des 
Preises und der Konkurrenz im Einkauf — das 
Geschäft schwierig gestaltete. Im März vorigen 
Jahres hatte der Koprapreis mit 27 Mk. per 
50 kg seinen Höhepunkt erreicht, dann fiel er 
stetig bis zum selben Monat dieses Jahres auf 
15 Mk. Manche Abladungen haben unter diesen 
Verhältnissen Verlust ergeben, aber einige recht- 
zeitige Lieferungsverkäufe sicherten einen verhält- 
nismäßig guten Durchschnittspreis. Jetzt ist die 
Kopra wieder auf 17,50 Mk. gestiegen. 
Das Warengeschäft erfuhr keine nennens- 
werte Veränderung gegen das Vorjahr. Für die 
) Aus dem an die ordentliche Generalversammlung 
vom 13. Juli 1908 erstatteten Geschäftsbericht für 1907. 
  
Tonga-Agenturen waren die gleichen Verhältnisse 
wie in Samoa maßgebend. 
Die Kakaoanpflanzungen wurden weiter aus- 
gedehnt; sie weisen einen Bestand von nahezu 
100 000 Bäumen auf. Ein Teil derselben lieferte 
eine Ernte, die jedoch infolge trockenen Wetters 
hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. 
Die Landfrage in Samoo ist in ein neues 
Stadium getreten. Um den Samoanern den für 
ihre Existenz erforderlichen Landbesitz zu sichern, 
hat das Kaiserliche Gouvernement ihnen den Ver- 
kauf und die Verpachtung desselben an Fremde 
verboten. Damit dürfte sich der Gesellschaft die 
Aussicht eröffnen, mit der Zeit größere Teile des 
unbebauten Landbesitzes zu realisieren. Im vorigen 
Jahre sind für 53000 Mk. davon verkauft, welcher 
Betrag gegen die Vorrechts-Anleihe amortisiert 
wurde, zusammen mit 800 000 Mk., die von der- 
selben durch Auslosung zur Auszahlung gelangten. 
Der bereits im vorigen Berichte erwähnte Rest 
der Kriegsentschädigung aus dem Jahre 1899
        <pb n="832" />
        W 748 2 
erscheint mit 6148 Mk. 
Verlustkonto. 
Der Vulkan auf der Insel Sawaii war 
auch im vorigen Jahre ohne Unterbrechung in 
der bisherigen Weise tätig. Die Lava nahm 
ihren Weg ins Meer und nur die dem Krater 
entweichenden Gase wirkten schädigend auf die 
Vegetation seiner Umgebung. Nach den letzten 
Kabelberichten aus Samoa hat aber die Lava 
eine andere Richtung eingeschlagen, und es ist 
somit zu befürchten, daß weitere Strecken Landes 
verheert werden. Gelegentliche Flutwellen scheinen 
mit der Tätigkeit des Vulkans im Zusammenhang 
zu stehen; einen nennenswerten Schaden haben 
sie nicht angerichtet, auch ist die Orkanzeit in 
auf dem Gewinn= und 
  
Aus der vorigen Abrechnung verblieb ein 
Gewinn-Saldo von 113 814,89 Mk. und dazu 
kommt der in 1907 erzielte Gewinn mit 
661 295,47 Mk. Davon sind die erforderlichen 
Abschreibungen mit 172 457,29 Mk. gekürzt, als- 
dann dem Reservefonds 5 v. H. mit 24 441,90 Mk. 
überwiesen und 110 000 Mk. für 4 v. H. Divi- 
dende auf das Aktienkapital abgezogen. Auf den 
Saldo von 354 396,28 Mk. erhält der Aufsichts- 
rat 7½ v. H. Tantieme mit 26 579,72 Mk. Es 
sind vorgeschlagen alsdann eine weitere Dividende 
von 12 v. H. auf das Aktienkapital, also im 
ganzen 16 v. H. zu verteilen, 63 175,76 Mk. dem 
Extra-Abschreibungskonto zuzuführen, um die 
Reserven auf 2 250 000 Mk. zu bringen und den 
  
diesem Frühjahr wieder glücklich vorübergegangen. Rest von 48 455,69 Mk. auf Gewinn= und 
Die Ruhe und der Friede auf den Inseln Verlustkonto vorzutragen. 
wurde in keiner Weise gestört. 
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
staffeeernte auf Portorico. Jahres in einer Weise beschädigt worden, daß 
Die im August 1906 begonnene Kaffecernte 
Portoricos, deren Erzeugnis zum größten Teil zu 
Anfang des Jahres 1907 an den Markt kam, 
ist die größte seit dem verheerenden Zyklon im 
Jahre 1899. Dagegen haben heftige Regengüsse 
die neue Kaffeeernte ungünstig beeinflußt. 
Die Ausfuhr von Kaffee betrug vom 30. Juni 
1906 bis zum 30. Juni 1907 38 756 750 lbs 
im Werte von 4 693 004 8 gegen 28 290 322 1bs 
im Werte von 3 481 102 8 im Vorjahre. 
Davon ist wieder mehr als der dritte Teil 
nach Kuba gegangen, wo jetzt auch mehr Anfrage 
für die besseren Sorten aufkommt, während früher 
nur die geringeren Kaffeesorten dort Absatz fanden. 
Die Preise für die 1906/07 Ernte, also für 
das erste Drittel des Jahres 1907, waren 
folgende (zum Vergleiche sind auch die Vorjahrs= 
zahlen beigefügt): 
1906/07 1905/06 1904/05 
Feine gangbare 
Sorten: 
Picked - 111/ 11½ 13 
Yauco 11 3/ 12 13⅛½ 
Sup. Yauco 11⅞ 12¼ 14 
Gewöhnliche 
Sorten: 
Trilla 10 10½ 125⅝ 
Unpicked 
Hacienda 11 11¼ 13½ 
für 46 kg frei an Bord einschließlich Verpackung. 
Der Blütenstand des Kaffees neuer Ernte ist 
durch die erwähnten Regengüsse zu Anfang des 
  
die Ernte etwa 40 bis 50 v. H. geringer ge- 
schätzt wird als die vorjährige. 
Dagegen zogen die Preise für diese Sorten 
an; es wurden bezahlt für: 
1906/07 1905/06 1904/05 
Feine Sorten: 
Picked Hacienda 11½ 12⅜—11½ 12½ 
Yauco 12½¼ 12¾—11 ¾ 1253⅝ 
Sup. auco 125⅝/8 13½—11¾ 12⅛ 
Gewöhnliche 
Sorten: 
Trilla 9½ 10½⅛— 9⅞ 11 
Unpicked 
Hacienda 10¾ 11¾—10⅝R 11¾ 
Für feinste, sogenannte Fancysorten wurden 
1 bis 2 3 mehr bezahlt. 
Die Bohne dieser Ernte ist größer und besser 
ausgefallen als die letztjährige, zum Teil wohl 
infolge des Umstandes, daß die Pflanzer bei der 
kleinen Ernte mehr Sorgfalt auf die Pflanzung 
und Behandlung des Kaffees verwenden konnten. 
Eine Abnahme des Kaffeeanbaus ist nicht zu ver- 
zeichnen, trotzdem die Pflanzer je nach der Art 
ihrer Ländereien den Anpflanzungen von Tabak 
oder Früchten mehr Aufmerksamkeit zuwenden. 
Es befinden sich auf der Insel etwa 175 000 
Acker unter Kultur. 
Die Arbeitslöhne sind auf den Plantagen 
nicht nur gestiegen, sondern es macht sich vielfach 
schon ein Mangel an Arbeitern fühlbar, da diese 
in der Ebene infolge der ausgedehnten Zucker- 
industrie das ganze Jahr hindurch zu besseren
        <pb n="833" />
        W 749 2 
Bedingungen Beschäftigung finden können. Aus 
diesem Grunde geht jedes Jahr ein guter Teil 
der Ernte verloren, da bei dem Reifen des 
Kaffees zu gegebener Zeit nicht immer die ge- 
nügenden Arbeitskräfte zur Stelle sind. 
(Nach Berichten des Kaiserl. Konsulats in San Juan 
und des Kaiserl. Vizekonsulats in Mayaguez.) 
kKahaoeinfuhr Spaniens 1907. 
Die Kakaveinfuhr Spaniens stellte sich in 
den letzten Jahren, wie folgt: 
Aus Aus anderen 
Zusammen 
  
Fernando Poo Ländern 
Mengen in Kilogramm 
1902: 1 499 050 4549 047 6 048 097 
1903: 1 490 082 4 56 622 6 006 704 
1904: 2 010 766 3 805 593 5 816 359 
1905: 1 862 945 4244 767 5 107 712 
1906: 1557 864 4 078 957 5 636 821 
Zus.: 8 420 707 21 194 986 29 615 693 
Im Durch- 
schnitt: 1 684 141 4238 997 5 923 138 
1907: 2438 856 3 189 383 5 628 239 
Die Kakaoeinfuhr Spaniens während des 
Jahres 1907 ist also mit der vorjährigen etwa 
gleich geblieben, während sie hinter der durch- 
schnittlichen Einfuhr in den voraufgegangenen 
fünf Jahren um 300 000 kg zurückgeblieben ist. 
Beträchtlich gehoben hat sich die Kakaoeinfuhr 
aus Fernando Poo; sie übertrifft die vorjährige 
Einfuhr um rund 0,9 Millionen kg und die 
durchschnittliche Einfuhr in den voraufgegangenen 
fünf Jahren um rund 0,7 Millionen kg. Ge- 
fördert wird die Kakaveinfuhr aus Fernando Poo 
dadurch, daß fie einem geringeren Eingangszoll 
unterliegt als die fremdländische. 
(-emoria sobre el Estado de la Renta de Aduanas 190..) 
Kußenhandel des Basutolandes im Jahre 1906/07. 
Im Jahre 1906/07 wurden nach dem 
Basutolande Waren im Werte von 242 353 1 
gegen 191 701 K im Jahre 1905/06 eingeführt. 
Die Ausfuhr bewertete sich für 1906/07 auf 
185 155 LK gegenüber 172 496 &amp; im Vorjahre. 
Die Haupteinfuhrartikel waren 1906/07: Wollen- 
fabrikate 69 790 K, baumwollene Stückwaren 
12 871 L, baumwollene Fabrikate 22 146 L, 
Metallkurzwaren 8473 L, Ackerbaugeräte 3940 2, 
Leder und Lederwaren einschließlich Stiefel, 
Schuhe und Sattlerwaren 14 485 K, Kleidungs- 
  
stücke 15 200 QC, Nahrungsmittel und Getränke 
23 800 K, Posamenten 17 581 L. 
« (Nach Colonial Reports-Annual Nr. 556.) 
  
Der Handel der französischen Kolonien 
im Jahre 1906.“) 
Der Gesamthandel der franzöfischen Kolonien 
und Protektorate betrug im Jahre 1906 
875 273 602 Fr. gegen 873 936 955 Fr. im 
Jahre 1905. Er hat also eine Steigerung von 
1 336 647 Fr. gegenüber dem Vorjahre erfahren 
und sich um 12 636 228 Fr. über den Durch- 
schnitt der letzten fünf Jahre (1901 bis 1905) 
erhoben 
Der Wert der Einfuhr 1906 bleibt mit 
454 945 294 Fr. um 34 134 197 Fr. hinter der 
Einfuhr des Vorjahres und mit 15 .751 255 Fr. 
hinter dem Durchschnitt der Einfuhr der letzten 
fünf Jahre zurück. 
Die Ausfuhr hateinen Wert von 420 328 308 Fr. 
erreicht und damit das Vorjahr um 35470844 Fr. 
und den Durchschnitt der letzten fünf Jahre um 
28 387 483 Fr. überschritten. 
Der Anteil Frankreichs an dem Handel seiner 
Kolonien hat 1906 380 662694 Fr. oder 42,4 v. H. 
betragen, von denen 201 386 226 Fr. oder 42,2 v. H. 
auf die Einfuhr und 179276 468 Fr.oder 42,6 v. H. 
auf die Ausfuhr entfallen. 
Der Warenaustausch der Kolonien unterein- 
ander betrug 1906 23 034·322 Fr. oder 2,7 v. H., 
davon entfallen 14 465 749 Fr. oder 3,3 v. H. 
auf die Einfuhr und 8 568 573 Fr. oder 2,1 v. H. 
auf die Ausfuhr. 
Der Handel mit fremden Ländern beziffert 
sich auf 471 576 586 Fr. oder 53,9 v. H., wovon 
239 093 319 Fr. = 52,5 v. H. auf die Einfuhr 
und 232 483 267 Fr. = 55,3 v. H. auf die 
Ausfuhr entfallen. Rechnet man diesem Handel 
der übrigen Kolonien und Protektorate noch 
hinzu den Handel Algiers im Werte von 
401 652 000 Fr. Einfuhr und 280 294 000 Fr. 
Ausfuhr, zusammen 681 946 000 Fr. und den- 
jenigen Tunesiens im Werte von 89 349 456 Fr. 
Einfuhr und 80 595 121 Fr. Ausfuhr, zusammen 
169 944 577 Fr., so ergibt sich ein Gesamthandel 
der französischen Kolonialbesitzungen dem Werte nach 
von 1727164 179 Fr., von denen 945946750 Fr. 
auf die Einfuhr und 781 217 429 Fr. auf die 
Ausfuhr entfallen. 
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick 
über den Umfang des Gesamthandels der einzelnen 
Kolonien. 
  
  
") Nach Statistiques du Commerce des Colonies 
Françnises Pauren ’année 1906. Imprimerie administra- 
tive, Melun 1
        <pb n="834" />
        V50 20 
Der Handel der französischen 
4 I Allgemeine 
Einfuhr 
Kolonien aus aus den franz. aus dem · nach 
Frankreich nl *- Auslande Zusammen Frankreich 
Fr. " Fr. Fr. Fr. Fr. 
? ! 
Westafrika . 39 552 491 4300 182 48 635 853 92 488 52637 637 457 
Französisch Kongo 5 479 173 28 451 7 580 016 13 093 64064 932 
Réunion 6 827 026, 1 980 815 2 865 824 11 683 66511 606 946 
Madagaskar . . 28625782«131853643228223426714119800972 
Mayotte und Zubehör . 342 769 665 814. 451 610. 1 460 19332692 682 
Somaliküste . 2 175 214 15 186 11 786 429 13 976 8299 1 386 428 
Französisch Indien . 1 626 345 30 451 4 948 054 6 604 8500 13522 340 
Indochina . 81900508489919913390609429068580136973485 
St. Pierre und Mielen . 2519473 38766 2644 200 5 202 4391 63608 414 
Guadeloupe 8 066 561 207 571 4592 937° 12 867 06914 933 569 
Martinique 8 720 810 465 470 6 721 602 14 907 88217 168 634 
Guyana 10 303 965 305 810 3 938 973 14 548 7568 177 332 
Neu-Caledonien 5 872 111 266 680 4 273 429, 10 412 220655 325 
Französisch Ozeanien 363 998 12 810 2 379 375 2746 283 447 950 
Zusammen 201 386 226, 14 465 749 239 093 bis 544 945 2941179 276 468 
Außerdem: 
Algier 340 341 0000 6 458 000 54 853 ooo 404 652 000|202 353 000 
Tunis 52 916 119 5 768 919 30 664 818 89 349 45641 200 202 
Insgesamt 594 643 345, 26 692 668 324 610 637 945 946 750422 829 670 
II. Vergleichende Übersicht über den Dandel der 
  
  
  
Einfuhr 
Kolonien 1006 1905 Zunahme Abnahme 1906 
Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 
Westafrika 92 488 526 96 867 453 — 4 378 927/70 958 394. 
Französisch Kongo 13 093 640 10 379 146 2 714 494 16 460 826 
Réunion 11 683 665 18 184 824 — 6 501 159 12545 099 
Madagaskar . 342671417311984103068 731 — 28 502 695 
Mayotte und Zubebor · 1 460 193, 771926 688 267 — 3 158 551 
Somaliküste . 13976829411929941j2046 888 — 20272714 
Französisch Indien . 6604 850 6356 207 248 643 — 26 775 097 
Indochina . 230 685 801 254 560 279 — 33 874 478|176 896 780 
St. Pierre und ien . 5202 439 5 439521 — « 2370897086180 
Guadeloupe . 12867 069 13438 419 — 571 350 15 434 609 
Martinique 14 907 882 14 759 172 148 710 — 18 812 130 
Guyana . 14 548 756 11 439 375 3 109 181 — 10 498 195 
Neu-Caledonien 10 412 220 10 726 657 — 314 437 9209 637 
Französisch Ozeanien 2 746 283. 3 028 161 — 281 8788 3 716 801 
Zusammen 454 945 294 489 079 491 12 025 114 46 169 311/420 328 308 
  
  
—............ 
also Abnahme 34 134 197
        <pb n="835" />
        Kolonien im Jahre 1906. 
W V751 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Übersicht. 
Ausfuhr Gesamthandel 
. ""- - sgesamt 
mchden franz, nach den . mit zwischen den mit dem Insgesam 
enen Auslande Zusammen Frankreich Kolonien Auslande 
Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 
252 599 33 068 338 70 958 394 77 189 948. 4 52 781 81 704 19111163 456 920 
6 128 10 789 766. 16 460 826 11 144 105, 34 579 18 375 782 29.554 466 
316 917. 621 236 12545 099 18 443 972) 2297732 3 487 060 24 228 764 
788 636 7913 087 28 502 695 48 426 754 2 107 172 12 235 915 62 769 836 
303 794 162 075 3 158 551 3 035 451 969 608 613 685 4 618 744 
273957 18 612 329 20272714 3 561 642 289 143 30 398 758 34 249 543 
3 473 473 9779 284 26775 097 15 148 6855 3 503 924 14 727 338 33 379 947 
1 920 862 138 002 433 176 896 780) 118 873 993. 6 750 061. 261 958 521397 582 581 
261 219, 516 647 7 086 180 8 827 884 299985 3 160 747 12 288 619 
331 542. 169 498. 15 434 609 23 000 130 539 113 4 762 435 28 301 678 
603 974, 1 039 522, 18 812 130 24 889 444 1 069 444 7 761 124 33 720 012 
20 954 2 000 508 10 498 795 18 781 297 326 773, 5 939 481 25 047 551 
14 517 6539 993. 9209 637 8 527 438 281197 10813222 19 621 857 
— 3 268 8511 3 716 801 811 948 12 815 56838 326 6 463 084 
8 568 573 232 483 267, 420 328 308380 662 694 23 034 322 471 579 586875 273 602 
„ I 6 
9354 000 68 587 ooo 280 294 0001 542 694 000 15 812 000 123 440 00 681 946 000 
5117723 34277 196, 80 595 121 94 116 321 10 886 642 64 941 6144 3944 577 
23 040 296 335 347 463 781 217 429 1 017 473 015 49 732 964“ 659 958 20|1727 164 179 
französischen Kolonien für die Jahre 1905 und 1906. 
Ausfuhr Insgesamt 
« — C C 
1905 Zunahme Abnahme 1906 1905 Zunahme Abnahme 
Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 
56 207 218 14 750 476 — 163 446 920 153 075 371 10 371 549 — 
13 932 745. 2528 081) — 29554 466 24311 891 5242 575 — 
970825228368471 — 24 228 764 27 893 076, — , 3604315 
22 850 592 5 652 103 — 62 769 836 54 049 002 8720 634 — 
3 096 661 61 890 — 4 618 744 3868 587 750 157 — 
19 219 004 2053710 — 34 549 243 30 148 9455 4100 598 — 
27 185 997 — 410 900 33 379947, 33542 204 — 162 257 
168 757 653 8 139 127;! — 397 582 581/ 423 317 932 — 25 735 351 
7 119 311 — 33 131 12 288 919 12 558 832 — 270 213 
15 637 471 — J 202 862 28301678 29075 890 — 774 212 
18 069 422 742 708“ — 33 720 012 32 828 594 891 418 — 
9939 491 559 304. — 25 047 551 21 378 866. 3 668 685 — 
11 070 378. — 1860 741 19 621 857 21797 035. – 2 175 178 
3 062 569 654 232 — 6 463 084 6 090 730 372 354 — 
381 857 464. 37 978 478. 875 273 602 873 936 955 34 118 170 32 781 523 
2 507 634 
also Zunahme 35 470 844 
  
  
also Zunahme 1 336 647
        <pb n="836" />
        W V52 20 
  
  
  
  
  
  
III. Übersicht über den Umfang des Handels der französischen Kolonien mit Frankreich, den 
französischen Lolonien und den bedeutendsten Ländern. 
Einfuh Aussuh Nückausfuhr der Waren eme hr 
infuhr usfuhr Insgesamt 
Bezeichnung der Länder französische ausländische 6 zusammen Mückmd ur 
Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. Fr. 
Französische Waren. 
Frankreich. 201 386 226|166 659 523|1 282 960.11 333 985 12 616 945|179 276 468|380 662 601 
Franz. Kolonien 14 465 7499 7 466 777| 15 13 386 666 1 101 7968568 573|23 034 322 
Zusammen 215 821 975|174 126 300|1 998 090. 11 720 651 13 718 741|1187 845 041/403 697 016 
Ausländische Waren. 
Frankreich. . . 8 176 620 — — — — — 8 176 620 
Franz. Kolonien 219 262 —4 — — — — 219 262 
England 37 4813071 23338 613 2491 83 008 85 499 23 424 11260 905 419 
Engl. Kolonien 97 110 196/ 74 056 593] 307 674 15 528 064 15 835 73889 892 321|187 002 527 
Deutschland 10 637 99613737 08820 835 1 432. 22 26713759 355/24 397 351 
Deutsche K Kolonien 262 556 4570 256 — 256 4 826 267 382 
Spanien . 19126 — — — — — 19 126 
Spanische K Kolonien . 146 866 — 2 318 — 2313 2313 149 179 
Holland 2949 968 4 024 720 -- — 40247206974688 
Holländische K Kolonien 3 047 5888 993 895 333 496 829 8994 7244 
Portug. Kolonien. 237 211 231 369 43 894 73 030 116 924 348 293 585 504 
Belgien 1 619 5878222 270 — — — 8222 2709 841 857 
Italien 63 683 5 764 — — — 5 746 69 49 
Osterreich- Ungarn 275 632 — — — — — 273 632 
Schweiz 725 0861432 860 — — — 1 432 86002 157 946 
Schwe und Norwegen 1 496 033 — — — — — 1 496 033 
Dänemark 2 468 — — — — — 2 468 
Rußland 122 530 — — — — — 122 530 
China 25 028 1519795 575 — 11 639 054 11 639 0541 434 629| 46 462 780 
Japan . 9664798063262 « — ; — 8 063 2629 029 711 
Siam 6 685 731 4 017 683 — 1 360 362 1 360 362 378 04511 063 776 
Philippinen 10 86614 351 335 — — — 14 351 33514 362 201 
Neu-Hebriden . 164 523 11 387286 726 234 894 521620 533 007 697 530 
Vereinigte Staaten von 
Amerika 4 1 9% 1 y 868 1 654) 65 093 66 7471 860 61517 055 601 
Brasilien 147 193 352 91 729°/ 20 629 112 358 112 710 259 903 
Venezuela 69 750 — — — — — 69 750 
Agypten 142 604 — — — — — 142 601 
Liberia 182 730 269 462 — — — 269 462 452 192 
Kongostagt. 327 282 — 1450 13 307 14 757 14 757 342 039 
Abessinien — — 1 647 474 8 444 877.10 092 351/110 092 351/10 092 351 
Verschied. Länder. 25 579 3067 870 6144511274. 9 131 904 9 643 178/17 513 792 43 093 098 
- Europas — 975 4944 — — — 975 494 975 491 
- - d. äußer- 
sten Orients — 1747 29831 — — — 1 747 298174729 
Verschied. Länd. Amerikas — 24 9660 — — — 24 960 24 900 
Zusammen . .239 093 319|182 969 014/2 918 103 46 596 150 49 514 253/232 483 267|471 576 586 
Insgesamt. 454 945 294857 095 3144 916 19358 316 801 63 232 994/20 328 3081875 273 602
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        G 753 20 
Handel der Stralts-Settiements im Jahre 1907. 
Nach der Handelsstatistik der Straits-Settlements für das Jahr 1907 gestaltete sich der 
Handel dieser Kolonie, wie folgt: 
  
  
  
  
Singapore Penang Malakka 
Gegenstand der Einfuhr 1907 1907 1907 
A. Lebende Tiere, Nahrungsmittel und Getränke, Narkotika 10 821 199 3573 421 421. 009 
B. Rohstoffe: 
1. Spinnstoffeenen: 139 129 1 930 215 
2. Metalle ........ 51112034254724 4975 
3. andere Rohstoffe ·....... 5 408 279 891 973 52 770 
Rohstoffe zusammen 10 658 611 5148 627 57 960 
C. Indusriie Erheugniseer 
1. Gespinstwaren ..... 3570712 1035770 27 028 
2. * J ..... 1207700 350 360 16 140 
3. andere 1 709 480 490 049 45 210 
Industrie.Ergeugise msammen .. 6 487 892 1 876 179 88 378 
Gesamt-Wareneinfurr . 2796770210598227 567 347 
Gesamt- Wareneinfuhr de der Straits- Settlements im m Jahre 1907 39 133 276 
1906 38 540 800 
Zunahme 592 476 
Singapore Penang Malakka 
Gegenstand der Ausfuhr 1907 1907 1907 
4 + +# 
A. Lebende Tiere, Nahrungsmittel und Getränke, Narkotika 9 650 501 3 896 476 351 200 
B. Rohstoffe: 
1. Spinnstoffef. .... 140 382 1555 107 
2. Metalle ....... 51347194586703 15 725 
3. andere Rohstoffe. ........ 4 800 923 879 394 91 622 
Rohstoffe zusammen 10 076 024 5 467 652 107 454 
C. Industiie perzeugmis e: 
Gespinstwaren ....· 2284050 580 464 16 285 
Metallinduftiie Etzenonise ...... 521 981 88 624 2774 
3. andere .. 1014228 346 105 18 504 
Industrie-Erzeugnise zusammen .. 38202591015193 37 563 
Gesamt-Warenausfür . 23 546 784 10 379 321 496 217 
Gesamt- Warenausfuhr d der Straits Setlements im Jdahre 1907. 34 422 322 
- - 1906 34 281 518 
Zunahme 140 804 
Auf die wichtigsten Herkunfts= und Bestimmungsländer verteilte sich die Ein= und 
Ausfuhr des Jahres 1907, der zum Vergleich diejenige des Jahres 1906 hinzugefügt ist, wie folgt: 
1907 
1906 
Name des Landes Einfuhr Ausfuhr Einfuhr 
in 
Großbritannien und Irlnd 35 210 66 493 35 636 
Osterreich= Ungarn ..·..·.... 1291 3614 1675 
Belgien ......·... 2 379 1 521 2 376 
Dänemartt. ... 121 943 
Frankreih..m .. 1736 10 834 1 655 
Deutschlandeß... 5 586 6 694 6 397 
Hollandd. . 2 407 1 561 2 659 
Itallenn 2 400 4 098 2 826 
Ausfuhr 
67 712 
2 791 
2390 
458 
10 666 
6 704 
1 540 
5 275
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        W 9054 20 
Name des Landes 
Rußland 
Spanien . 
Schweden und Norwegen . 
Vereinigte Staaten von Amerita 
Niederländisch Indien 
Britisch Indien und Burma . 
Ostlicher Teil der malaiischen Halbinsel 
Westlicher Teil der malalischen Halbinsel. 
Siam und siamesische Westküste . 
FranzösischJndo-China.. 
Hongkong und China 
Sarawak . . 
Britisch Nord Borneo . 
Australien . · 
Japan 
Handel von Carache (Darohko) 1907. 
Das Einfuhrgeschäft über den marokkani- 
schen Hafen von Larache hat sich während des 
ganzen Jahres 1907 in einem sehr bescheidenen 
Rahmen bewegt, da die reichlichen Ernten der 
letzten zwei Jahre die Einfuhr von Lebensmitteln 
auf ein Minimum reduzierten. 
Lebhafter gestaltete sich das Ausfuhrgeschäft. 
Die Freigabe der Küstenfahrt und der Ge- 
treideausfuhr bewirkte eine nutzbringende Ver- 
wertung der über Erwarten günstig ausgefallenen 
Ernte. Die rege Tätigkeit erfuhr aber eine un- 
liebsame Unterbrechung durch die Wirren im 
Lande. Die unsichere Lage bewirkte die Ein- 
stellung des Handelsverkehrs während einer 
längeren Zeit. Erst gegen Ende des Jahres 
machte sich eine Belebung fühlbar, welche aber 
immer wieder durch alarmierende Nachrichten 
vom Süden unterbrochen wurde. Das Geschäft 
wickelte sich so nur stoßweise und auf höchst un- 
sicherer Basis ab. Vorschüsse an die Einheimischen 
mußten unterbleiben, wie auch für Importware 
keine Kredite mehr erteilt werden konnten. Der 
Wechselkurs für die Landesmünze bewegte sich 
rn große Schwankungen zwischen 50 und 
v. H., nur im Monat August war er auf 
50 v. H. gegen Franken gefallen, eine Folge der 
Besetzung Casablancas durch die französischen 
Truppen. 
Die Gesamteinfuhr von Larache weist 
für das Jahr 1907 einen Wert von 5 206 572 Mk. 
auf gegenüber 5 940 855 Mk. im Jahre 1906. 
Mit Ausnahme von Baumwollwaren, Tonwaren, 
Maschinen, Kurz= und Emaillewaren, Glaswaren, 
  
1906 1907 
Einfuhr Ausfuhr Einfuhr Ausfuhr 
in 1000 8 
36 2594 79 4 061 
71 608 158 644 
91 12 73 9 
2 698 34 629 3592 25 363 
50 801 41 777 49 071 40 597 
40 391 13 597 41 993 13 693 
5 322 2752 5971 3216 
82 779 37 052 80 041 41 447 
33 437 18 235 29 982 17 791 
4 878 2 366 7238 2 767 
26 619 17 650 28 328 16 629 
4940 3 358 4 930 3 736 
845 1 361 721 1 401 
5243 1 560 6 791 1 241 
5 044 2391 6991 2 595 
(Kach einem Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Singapore.) 
Eisenwaren, Baumaterialien weisen alle Einfuhr- 
artikel erhebliche Minderwerte auf. 
Der Rückgang der Einfuhr tritt besonders 
bei folgenden Waren hervor: 
1907 1906 
Mk. Mk. 
Alkohol, Wein, Bier 35 350 98 939 
Chemische Produlte 81 840 91 143 
Kaffee 20 480 36 583 
Kerzen 165 240 353 900 
Mehl. 26240 744 853 
Möbel 6220 7520 
ðrhrungsmitet. 21 500 62 980 
Ol 14 160 70 360 
Papier 19 290 78 281 
Petroleum. 29 600 64 220 
Reis 720 40 338 
Spezereiwaren . 118 060 601 900 
Tee 208240 310 957 
Zucker 1 097 292 1274 322 
Eine Mehreinfuhr ist zu verzeichnen bei 
folgenden Waren und in folgenden Werten: 
1907 1906 
Mk. k. 
Baumwollwaren, engl. 2 806 800 1777720 
Banmaterialien 50 580 20 648 
Eisen, Stahl 75 780 52 610 
Glaswaren 75200 62 308 
Kurz= u. Emaillewaren 64 880 14 831 
Maschinen 40 720 7 680 
Tonwaren 59 920 23 800 
An der Einfuhr sind die verschiedenen Staaten, 
wie folgt, beteiligt gewesen:
        <pb n="839" />
        W 755 20 
1907. 1906 
Mk. Mk. 
Deutschland 212 990 195 496 
Osterreich-Ungarn. 35 200 121 740 
England . 33745303145259 
Frankreich 1 135740 1 712 986 
Belgien 351 732 586 144 
Spanien 47 940 — 
Italien 25 240 119 690 
Portugal 23 200 59 .540 
Die Einfuhr Deutschlands hat gegenüber 
dem Vorjahr eine kleine Erhöhung aufzuweisen. 
Als Lieferant für Kerzen kam bislang einzig 
England in Betracht, welches durch gut ein- 
geführte Marken sich ein Monopol geschaffen hatte. 
Im Jahre 1907 kam jedoch eine Paraffinkerze 
österreichischen Ursprungs auf den Markt, welche 
sowohl in Qualität wie in Aufmachung und 
Etikettierung der besteingeführten Pricekerze nicht 
nachstand und mit dem englischen Produkt erfolg- 
reich konkurrierte. 
Die Gesamtausfuhr von Larache beläuft 
sich im Jahre 1907 auf 1 769 000 Mk. gegen- 
über 2 186 964 Mk. im Jahre 1906. 
Die Ausfuhr erstreckte sich vornehmlich auf 
Saaten: 
1907 1906 
Mk. Mk. 
Bohnen 357 900 10 160 
Kanariensaat 67 600 61 108 
erste 142 300 — 
Weizen 231 600 — 
Die übrigen Ausfuhrartikel verzeichnen fast 
durchweg geringere Summen als im Vorjahre: 
1907 1906 
Mk. Mk. 
Datteln 61 400 49 500 
Rindshäute 91 000 155 500 
Serghina 
(Seifenwurzel) 3 000 17 940 
Schaffelle 97 300 667 636 
Wachs 4 900 60 016 
olll 442 700 599 536 
Ziegenfelle 112 800 280 412 
Der verminderte Fellexport ist eine Folge 
der schlechten Marktlage in Europa und Amerika, 
so daß trotz der vorzüglichen Ernte und der 
starken Getreideausfuhr eine Erhöhung der Ge- 
samtausfuhrziffer nicht erreicht wurde. Die 
Saatenausfuhr richtete sich vornehmlich nach 
Deutschland, wohin die Hälfte dieser Ausfuhr 
abgeführt wurde. Die schwierigen Verschiffungs- 
verhältnisse ließen aber eine volle Entwicklung 
des Geschäfts nicht zu, da sonst wohl das 
doppelte Quantum nach deutschen Häfen hätte 
versandt werden können. Die mit günstigem 
  
Markt verkauften Saaten konnten nicht rechtzeitig 
verschifft werden und wurden daher nicht mehr ab- 
genommen oder litten durch monatelange Ein- 
lagerung Schaden. 
Pferdebohnen wurden nach Deutschland, 
England, Frankreich und nach den spanischen 
Besitzungen Nordafrikas ausgeführt. Der Ver- 
kaufspreis schwankte zwischen 11 und 13,40 Mk. 
pro 100 kg kob. Larache. Die Gesamtausfuhr 
betrug 2900 Tonnen. 
Weizen fand sehr guten Markt in Marseille 
und zum Teil auch in Deutschland. Es wurden 
14 bis 17 Mk. pro 100 kg fob. Larache er- 
zielt. Die Gesamtausfuhr erreichte 1500 Tonnen. 
Gerste wurde beinahe ausschließlich nach 
Deutschland verschifft. Preis 10 bis 12 Mk. 
pro 100 kg fkob. Larache. Gesamtausfuhr 
1300 Tonnen. 
Ziegenfelle. Das Geschäft war bis Ende 
März sehr lebhaft, flaute dann aber rasch ab 
und war gegen Ende des Jahres vollkommen 
paralysiert. Der Preis fiel von 200 auf 145 Mk. 
pro 100 kg fkob. Larache. Gesamtausfuhr 
112 800 Mk. 
Schaffelle waren denselben Schwankungen 
unterworfen wie die Ziegenfelle. In der zweiten 
Hälfte des Jahres 1907 wich der Preis von 
100 auf 55 Mk. pro 100 kg kob. Larache. Ge- 
samtausfuhr 97 300 Mk. 
Wolle erzielte im Beginn der Kampagne 
sehr gute Preise, und es wurden Verkäufe zu 
108 Mk. franko Magazin Larache abgeschlossen, 
Parität 120 Mk. kob. Larache. 
Im Gegensatz zu früheren Jahren wurde 
nach Frankreich nur ein geringes Quantum expor- 
tiert, dagegen umsomehr nach Deucchkand und Eng- 
land. Gesamtausfuhr 462 700 M 
Rindshäute waren im #inn des Jahres 
sehr gefragt und erzielten 140 Mk. pro 100 kg 
kob. Larache. Der Markt flaute nach dem ersten 
Quartal fortwährend ab, und es ist dieser Artikel 
heute vollkommen verlassen. Nominell wertet er 
90 Mk pro 100 kg fob. Larache. Gesamtausfuhr 
91 000 Mk. 
Mit Ausnahme einer kleinen durch eine Loko- 
mobile betriebenen Mühle waren bisher keine 
industriellen Unternehmen vorhanden. Eine in 
Larache ansässige belgische Firma hat nun eine 
mechanische Wollweberei mit vorläufig drei Stüh- 
len und Motorbetrieb eingerichtet behufs Fabri- 
kation von Dschelabas (maurische Mäntel), welche 
bislang durch Handweber in Wazzan, Fez usw. 
angefertigt wurden. Da einheimische Wolle zur 
Verwertung kommt, schreibt man dem Unter- 
nehmen Erfolg zu. Neben der Weberei errichtete 
dieselbe Firma eine Seifensiederei zur Herstellung 
der bisher aus Belgien importierten Schmierseife,
        <pb n="840" />
        W 756 20 
ferner eine Getreidemühle mit zwei Mahlgängen 
und Motorbetrieb. 
Die Ernteaussichten für das Jahr 1908 sind 
sehr günstig. Die erste Ernte ist durch aus- 
giebigen Regenfall bereits gesichert. Infolge der 
Unruhen im letzten Jahre ist allerdings die Aus- 
saat sehr eingeschränkt worden, und es ist nur 
u¼ des im Vorjahre angebauten Landes wieder 
bearbeitet worden. 
(Nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsulats in 
Larache.) 
baondel Korfus 1907. 
Die Einfuhr Korfus erreichte 1907 ziemlich 
die Höhe des vorhergehenden Datres (4275331 
Mk. gegen 4596730 Mk. in 1906). 
Die Einfuhr aus Deutschland betrug nach 
den Zollangaben 119 355 Mk. gegen 127 143 Mk. 
im Vorjahre. Hiervon entfallen 47789 Mk. auf 
Textilwaren, 29246 Mk. auf Stahl= und Eisen- 
waren, 1600 Mk. auf Lederwaren und 4500 Mk. 
auf chemische Produkte. 
Diese Ziffern für Deutschland beziehen sich 
aber hauptsächlich auf die über Hamburg auf 
dem Seewege bezogenen Waren, während die aus 
Deutschland über Triest importierten Waren in 
den Aufstellungen des hiesigen Zollamtes unter 
der Rubrik „Österreich“ erscheinen. 
Die Ausfuhr Korfus gestaltete sich in Oli- 
venöl folgendermaßen: 
Nach Italien 1280 dz 
Ofsterreich- ungarn 7938 — 
Frankreich 3983 
. England . 2264- 
Deutschland. 1784 - 
-Tuürkei und Bulgarien . 1048 - 
-Odessa.... .71- 
-StPeteksbutg 4409- 
-Span1en.. 2413- 
-NordAmerita 648- 
-Ägypten.. 545- 
-andeken Ländern. 319 
Zusammen . . 34402 d2. 
Der größte Teil dieser Ausfuhr bestand aus 
älterem Ole der Ernte 1905/06, und da die 
Ernte 1906/07 nicht einmal dem Lokalkonsum 
genügte, so sind in obigen Ziffern nur 1138 d2 
der neuen Ernte 1907/08 enthalten. Da die 
eßbaren Ole stets im ersten Jahre einer Saison 
verschifft werden, so müssen von obigem Export 
etwa 12 000 dz als Brennöl für Rußland und 
der Rest von etwa 22 000 dz als Ole für In- 
dustriezwecke betrachtet werden. An dem Export 
von letzterem Ole ist Deutschland nur sehr wenig, 
  
d. h. mit 1784°'d2, beteiligt, da die Ole von 
Kleinasien billiger waren. Als eine große Selten- 
heit muß der Export von 2413 d nach Spanien, 
dem bedeutenden Ollande, betrachtet werden. 
Die Weinernte ergab 1907 einen mittelgroßen 
Ertrag, der auf ungefähr 80 000 dez geschätzt 
wird. Hiervon gelangten im September 1907 
etwa 5000 dz als gestampfte Trauben nach 
Deutschland zum Export. 
Gemüse und Feldfrüchte. Infolge un- 
günstiger Witterung im Monat April/März vorigen 
Jahres blieb der Export von Kartoffeln im Vor- 
jahre weit hinter dem Ergebnis anderer Jahre 
zurück. Der größte Teil hiervon nahm seinen 
Weg über Triest nach Deutschland, wo sie 
unter dem beliebten Namen von „Malta- 
Kartoffeln“ zum Verkauf gelangen. 
Der Wert der im Jahre 1907 verschifften 
Landesprodukte betrug nur 24479 690 Drachmen 
gegen 6 497 684 Drachmen im vorhergehenden 
Jahre. 
(Nach einem Bericht des Kaiserl. Konsulats in Korfu.) 
Japans Hbandel mit Miederiändisch-Indlen 1907. 
Dem „Indischen Mercuur“ sind nach Berichten 
des holländischen Konsuls in Kobe die nachstehen- 
den Ziffern über den Handel Japans mit Nieder- 
ländisch-Indien während des Jahres 1907 zu 
entnehmen. 
Es betrug: 1907: 1906: 
Yen VYen 
494467346 418784108 
die Gesamteinfuhr 
Japans 
davon aus Nieder- 
ländisch-Indien 22039470 
— 4, 4 v. H. 
23519820 
= 5,6 v. H. 
die Gesamtausfuhr 
apans 432412873 423754892 
davon nach Nieder- 
ländisch-Indien 2261312 1393536 
— 0,5 v. H. = 0,3 v. H. 
Nach diesen Ziffern hätte die japanische Aus- 
fuhr nach Niederländisch-Indien eine Zunahme, 
die Einfuhr dagegen eine Abnahme zu verzeichnen. 
Die Einfuhr aus Niederländisch-Indien be- 
trug in den wichtigeren Waren im Verhältnis zu 
der Gesamteinfuhr: 
1907 1906 
Zucker: 
Gesamteinfuhr . Pikul 3296385 3786127 
davon aus Niederl. 
Indien 2690 383 3186910 
— 81,50. H0. — 84 v. H.
        <pb n="841" />
        G 757 20 
Rohbaum--- 1907 1906 
wolle: 
Gesamteinfuhr . Pikul 4236341 3149814 
davon aus Niederl. 
Indien 62390 90 478 
Gereinigtes Pe= 
troleum: 
Gesamteinfuhr .. Gall. 70 165 626 59 429008 
davon aus Niederl. 
Indien 24094321 12084279 
= 34,4v. H. = 20, 5 v. H. 
Indigo: · 
Gefamteinfuht..Kins·)26655462039356 
davon aus Niederl. 
Indien . . .. - 3393 172845 
Eine Zunahme der Einfuhr fand daher ledig- 
lich in Petroleum statt, dessen Einfuhr sich ver- 
doppelte. Dagegen sind die Einfuhr von Zucker, 
Rohbaumwolle, Indigo teilweise ganz enorm 
zurückgegangen. 
Die Zuckereinfuhr war 1906 in Hinblick auf 
die bevorstehende Zollerhöhung forciert worden. 
Eine Zunahme der japanischen Ausfuhr 
hierher macht sich außer bei Steinkohlen nament- 
lich bei baumwollenen Handtüchern, baumwollenen 
Unterjacken sowie Regen= und Sonnenschirmen 
bemerkbar. 
Die japanische Steinkohle hat auf den hiesigen 
Märkten kaum auf eine aussichtsvolle Zukunft zu 
rechnen. Ihre Überlegenheit über die Borneo- 
und Sumatrakohle ist bei höheren Preisen zu 
gering, und als Mitbewerber kommt außer der 
biesigen noch die australische Kohle mit zunehmen- 
den Mengen in Betracht. 
Die hiesige Einfuhr beruht hauptsächlich, ebenso 
wie deren Absatz, in den Händen chinefischer 
Händler. Neuerdings macht sich bei diesen jedoch 
eine entschiedene, gegen alles Japanische gerichtete 
Bewegung bemerkbar, die angeblich schon bis zu 
einem förmlichen Boykott mit Strafbestimmungen 
gegen Zuwiderhandlungen gediehen sein sollte. 
Baumwollertrag In Agvpten. 
Die größte landwirtschaftliche Gesellschaft 
Agyptens, die Société Khédiviale d'Agriculture, 
hat im März d. Is. eine aus angesehenen Groß- 
grundbesitzern und Staatsbeamten zusammengesetzte 
Kommission ernannt zwecks Untersuchung der 
Frage, auf welche Ursachen der bis zu einem ge- 
wissen Grade beobachtete prozentuale Rückgang 
des Baumwollertrages im Lande zurückzuführen 
sei. Aus dem dieser Tage zur Veröffentlichung 
gelangten Bericht der Kommission ist folgendes 
hervorzuheben. 
*) 1 Kin = 600 g. 
  
Der Flächenumfang der Baumwolländereien 
und die Gesamtsumme der Baumwollproduktion 
ergeben sich aus folgender übersicht: 
Baumwoll-Anbauflächen und -Ernten in Agypten. 
umwoll- Baumwoll= Proz hl- 
Saison: anbauflächer gLesamternten ergebn 
(Feddans) (Kantars) pro Feddan 
1895/96 977 785 5256 128 5,27 
1896/97 1 050 747 5 870 479 5,.59 
1897.98 1 128 804 6 .542 628 5, 80 
898.99 21.261 5 588 816 4,99 
1899/1900 1 163 306 6509 645 5.64 
1900,01 230 320 5 135 4,42 
1901·02 1 249 884 6369 911 5,10 
1902,03 1 275 680 5 838 790 4,59 
1903/04 1 332 510 6 508 947 4,89 
1904·05 1 436 708 6313 370 4.10 
1905/06 1 566 601 5 959 888 3,.83 
1906.07 1 506 290 6 *8 388 4, 62 
1907.08 1 603 224 4,12 
dubncsh 
Diese UÜbersicht zeigt, daß die Produktions- 
summe mit der Vergrößerung der Anbauflächen 
nicht Schritt gehalten hat, daß vielmehr der 
Ertrag pro Feddan (4200 aqm) prozentual sicht- 
lich zurückgegangen ist. Der Durchschnittsertrag 
pro Feddan betrug: 
1895 bis 1897 5,55 Kantars 
5,01 
1898 „ 1900 = 5 . 
1901 1903 = 485 
1904 1906 — - 
4,28 
(1 Kantar — 45 Kilo). 
Der beobachtete prozentuale Rückgang entfällt 
hauptsächlich auf Unterägypten. In Ober- 
ägypten ist (wenn man das eine Jahr 1905/06 
wegen des außerordentlichen Wurmschadens von 
der Vergleichung ausschließt) der Ertrag der 
Jahre 1896/97 bis 1901/02 (mit 4,41 Kantars 
pro Feddan) dem Ertrage der Periode 1902/03 
bis 1907/08 (mit 4,42 Kantars pro Feddan) so 
gut wie gleich geblieben. 
Die Gründe für den Rückgang in der Boden- 
ertragsfähigkeit liegen nach dem Urteil der Kom- 
mission vorwiegend in der Art und Weise der 
Bodenbestellung und -bewässerung. Zur 
Abhilfe wird empfohlen Innehaltung einer ge- 
regelten dreijährigen Fruchtfolge, genaue Regu- 
lierung der Wasserzufuhr in der Weise, daß keiner 
der kleinen nur intermittierend gefüllten Wasser- 
zufuhrkanäle länger als 18 Tage ohne Wasser 
bleibt, Vervollkommnung der Ableitung des ent- 
behrlichen Wassers, sorgfältige Unkrautbeseitigung 
und sorgsames Abraupen der Pflanzen sowie in 
Ermangelung von genügend natürlichem Dünger 
ausgebreitetere Verwendung von künstlichem 
Dünger. 
Ferner empfiehlt die Kommission der Regie- 
rung, hinsichtlich der Bodenkultur und der damit 
in Verbindung stehenden klimatischen oder sonstigen 
Verhältnisse tunlichst genaue statistische Aufnahmen
        <pb n="842" />
        W 758 20 
und Beobachtungen anzustellen und allen erlang- 
baren Angaben im Interesse der landbauenden 
Bevölkerung die weiteste Publizität zu geben. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Kairo.) 
Ertrag der Baumwollernte 1907 in den Vereinigten 
Staaten von RKmerika.’) 
Der Schlußbericht der Zensusabteilung des 
amerikanischen Bundesamts für Handel und 
Arbeit über den Ertrag der Baumwollernte von 
1907, dessen Erscheinen ursprünglich für den 
1. Mai d. Is. in Aussicht gestellt worden war, 
ist erst Mitte Juni herausgekommen. Er ist 
datiert vom 29. Mai. 
Nach den endgültigen Zahlen, die er bringt, 
ist die früher (s. Anm.) veröffentlichte Übersicht 
über die Baumwollproduktion in den Bereinigten 
Staaten in den letzten fünf Jahren, soweit es 
sich um den Ernteertrag des Jahres 1907 handelt, 
zu berichtigen. Der Gesamtertrag dieses Jahres 
  
Das Baumwollgebiet wird in der Haupt- 
sache von zehn Staaten gebildet. Es sind dies in 
der Reihenfolge der Größe ihrer Produktion im 
Jahre 1907: Texas, Georgia, Mississippi, Süd- 
karolina, Alabama, Oklahoma, Arkansas, Loui- 
siana, Nordkarolina und Tennessee. Unter ihnen 
hat Texas seine führende Stelle behauptet, obwohl 
der Betrag seiner Ernte von 1907 nur 55 v. H. 
der des Vorjahrs betragen hat. Der aus dem 
Indian Territory und dem Territorium von Okla- 
homa neugebildete Staat dieses Namens nimmt 
die sechste Stelle ein. In den Staaten Florida, 
Missouri, Virginia, Kentucky und Kansas wird 
nur wenig Baumwolle gebaut, zusammen noch 
nicht einmal ein Prozent der Gesamtproduktion. 
Seit 1906 erscheint auch das Territorium von 
New Mexiko unter den Baumwolle bauenden Ge- 
bieten. Während die Baumwollproduktion in den 
Gebieten östlich des Mississippi im ganzen be- 
trachtet stationär geblieben ist, nimmt sie im 
Westen des Flusses an Ausdehnung der Anbau- 
fläche und in ihren Erträgen zu. In Oklahoma, 
  
  
  
  
  
erhöht sich um ungefähr 70 000 Ballen. Die in dem nordwestlichen Teile von Texas und in 
Übersicht in ihrer berichtigten Form lautet dem Territorium von Neu-Mexiko, in Gebieten 
nunmehr: 
Sallen, wic sie von den Entkörnungsanstalten 1 
geliefert worden sind (uunoing) 1 
— J Unggerechnet 
Upland-Baumwolle Sea-gsland- Insgesamt in statistische 
Pflanzjahr Baum= Linters linruche Ballen von 
Würfel- Zylin- wolle einem halben * 
förmige drische # twurfell ohgewicht 
förmigen 
Ballen BallenK Wirrfelförmige Ballen gerechnet) 1 
r I 
1907 10 871 652 198 50 86895 268 060 11 325 882 # 11 375 461 
1906 12 791 541 268 219 57550 322 064 13 305 265 13 595 498 
1905 10 242 618 279 836 1125399 230 497 10 725 602 10 804 556 
1904 13 198 944 296 151 104317 245 9713 139607 310 13 679 954 
1903 9 359 472 770 208 75 393 1957532 10015 721 10 045 615 
  
und enthält hierzu nachstehende Bemerkungen: 
Die Zahlen für 1907 beruhen auf: 
1. den Angaben der Entkörnungsanstalten 
und Baumwollsamenmühlen über die tat- 
sächlich von ihnen abgelieferten Ballen und 
ihren Schätzungen der noch ausstehenden 
Mengen an Lint= und Linter-Baumwolle. 
Diese noch ausstehenden Mengen im 
Schätzungsbetrage von 90 101 Ballen 
Lint und 37 873 Ballen Linters sind in 
den vorstehenden Zahlen für 1907 mit- 
inbegriffen. 
“ 
5) Val., D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 9, S. 438. 
  
also, die noch vor nicht langer Zeit als un- 
geeignet für den Anbau von Baumwolle angesehen 
wurden, dehnt sich mit der Wirtschaftsform des 
landwirtschaftlichen Kleinbetriebs das Gebiet des 
Baumwollbaues auf Kosten der Weidewirtschaft 
und des Körnerbaues aus. Neuere Versuche, 
Baumwolle in den regenarmen Landstrichen des 
Westens mit Hilfe künstlicher Bewässerung zu 
bauen, scheinen Erfolg zu versprechen. Dies gilt 
insbesondere von den von dem Bundesamte für 
Ackerbau ausgenommenen Versuchen, ägypptische 
Baumwolle in den südlichen Teilen von Arizona 
und Kalifornien zu bauen. Aber auch von pri- 
vaten Versuchen in dieser Richtung wird berichtet.
        <pb n="843" />
        W 759 2 
Bereits sollen ungefähr 10 000 Acres in Texas 
und New Mexiko im Jahre 1907 mittels künst- 
licher Bewässerung zu Baumwolle bestellt worden 
sein. Erträge von ¾ bis 1¼ Ballen Baum- 
wolle pro Acre sollen dort erzielt worden sein 
gegenüber dem durchschnittlichen Ertrag von 
Ballen pro Acre für das Gesamtgebiet der nord- 
amerikanischen Baumwollproduktion. Die so mit 
künstlicher Bewässerung gezogene Baumwolle soll 
sich durch langen, starken und gleichförmigen 
Stapel auszeichnen. 
Die Witterung im Jahre 1907 war der 
Entwicklung der Baumwollpflanze im Frühling 
und Sommer nicht günstig gewesen. Dafür hat 
der Herbst das Ausreifen der Pflanze und das 
Pflücken begünstigt. Die Qualität der Ernte läßt 
daher nichts zu wünschen. Sie ist, soweit sie bis 
zum 1. April d. Is. auf den Markt gekommen 
ist, dem Grade nach auf middling angesprochen 
worden. Der Baumwollschädling (boll weevil, 
Kapselwurm) ist wiederum in Texas, Arkansas, 
Oklahoma und Louisiana und zum erstenmal in 
einigen Grafschaften des Staates Mississippi auf- 
getreten. Der Pflanzer hat sich durch verbesserte 
Anbaumethoden so gut es geht mit ihm abzu- 
finden. Der Gedanke, ihn zu vernichten, ist 
zur Zeit als aufgegeben zu betrachten. 
Die Ernte des Jahres 1906 war ihrem Er- 
trage nach die zweitgrößte gewesen, die in den 
Vereinigten Staaten erzielt worden ist. Ihrer 
Qualität nach war sie indessen, soweit sie bis zum 
1. April zu Markt gebracht worden war, nur 
auf strict Ilow middling anzusprechen gewesen, 
ein Verhältnis, das erst im Laufe des Betriebsjahrs 
(1. September bis 31. August) allgemein zur 
Erkenntnis kam, sich auch später nicht wesentlich 
mehr änderte und die Nachfrage nach middling 
zu einer sehr lebhaften machte. Dies hatte zur 
Folge gehabt, daß der Preis für effektive Ware 
in den mittleren Graden auf eine ungewohnte 
Höhe getrieben worden war. Während auf dem 
Lokomarkte von New Orleans der Preis für 
middling in der Zeit vom 1. September 1906 
bis Ende März 1907, mit kurzen Unterbrechungen 
vorübergehender höherer Preise, sich zwischen 9 
und 11 Cents gehalten hatte, war er seit Anfang 
Aprik in stetiger, fast ununterbrochener Steigerung 
von 10 ½ bis auf 13 9/16 Cents Ende August 
gestiegen. Auf dieser Höhe hat er sich, nachdem 
mit dem neuen Betriebsjahr 1907/08 die neue, 
in ihrer Qualität befriedigende Ernte auf den 
Markt kam, nicht lange mehr halten können. 
Am 17. September war er auf 11 7/8 und am 
29. Oktober auf 10 5/16 Cents herabgegangen. 
Er stieg von da an wiederum und erreichte in 
der zweiten Hälfte Jannar 1908 den bisherigen 
böchsten Stand im laufenden Jahre mit 12¼ 
  
Cents, um von da ab bis Ende März ständig 
herabzugehen, und zwar bis auf 10 ½ Cents. 
Die Censusabteilung im Bundesamt für Handel 
und Arbeit hat als Durchschnittspreis für den 
bis dahin auf den Markt gekommenen Teil der 
neuen Ernte von Upland-Baumwolle 11,46 Cents, 
von Sea-Island-Baumwolle 35,59 Cents ermittelt 
und berechnet danach den Wert der Baumwoll= 
ernte der Vereinigten Staaten vom Jahre 1907 
(mit Ausschluß der Linters) für Upland-Baum- 
wolle auf 605 Millionen 8, für Sea-Island- 
Baumwolle auf 9 Millionen 8. Die diesjährige 
Ernte steht in ihrem Werte von zusammen rund 
614 Millionen 3 nur um 37 Millionen 8 oder 
4 v. H. hinter dem Werte der vorjährigen zurück, 
obwohl sie mit ihrem Ertrage von 11 375 000 
Ballen (von 500 Pfd. Rohgewicht) gegen den 
des Vorjahrs von 13 595 000 Ballen um rund 
16 ½ v. H. zurückbleibt. Der Unterschied in der 
Menge ist zum größten Teil ausgeglichen durch 
die bessere Qualität. 
Der durchschnittliche Wert der Upland-Baum- 
wolle für den Produzenten berechnet sich für den 
fünfjährigen Zeitraum von 1903 bis 1907 auf 
57,30 8 pro Ballen (von 500 Pfd. Rohgewicht). 
Für die fünf Jahre 1895 bis 1899 stellte er 
sich auf 31,75 S. 
Bei der vorstehenden Berechnung des Wertes 
der Gesamternte ist der Wert des Baumwoll- 
samens und der Linters nicht mit berücksichtigt 
worden. Zieht man diese Werte mit in Rechnung, 
so stellt die Baumwollernte des Jahres 1907 
für den Produzenten einen Wert von 701 
Millionen 3 dar, gegen 722 Millionen 8 der 
Ernte von 1906 und 652 Millionen der Riesen- 
ernte von 1904. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in New Orleans.) 
Der indische Kautschuhandel im Jahre 1907. 
Die Zufuhren von Kautschuk nach Britisch- 
Indien waren im Laufe des Jahres 1907 be- 
deutend kleiner als im Vorjahre und hörten bei 
Schluß der Saison im August ganz auf. 
Die Anfangspreise der Saison im Januar 
stellten sich zwischen Rs. 60— und Rs. 150/— 
pro Maund") je nach Qualität. 
Im März 1907 erfolgte eine zeitweilige Preis- 
steigerung auf Rs. 70/I— bis Rs. 165/— pro 
Maund. Im Laufe des Monats April 1907 
fielen dagegen die Preise wieder, und mit den 
Junipreisen von Rs. 50/— bis Rs. 150/— pro 
Maund schloß dann auch im August die Saison ab. 
  
*) 1 Maund — 37,324 kg.
        <pb n="844" />
        W 760 20 
Seither hielt die rückgängige Konjunktur des 
Artikels an. Die Preise wurden Ende des Jahres 
mit Rs. 30/— bis Rs. 120/— pro Maund notiert. 
Die Ausfuhr von Kautschuk betrug im Jahre: 
1907: 1810 ewt im Verte von 3300000 Rs. 
gegen 1906: 3132 . 840 000 
wovon auf Deutschland 
1907: 68.= 12030 
gegen 1906: 66 15290 
entfallen. 
Der Artikel ist in Indien vorerst noch zu 
unbedeutend, um irgend eine Rolle zu spielen. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Calcutta.) 
  
Die Reisausfuhr Britisch-Birmas im Jahre 1906/o07. 
Reis ist nicht nur der größte Ausfuhrartikel 
Britisch-Birmas, sondern er übertrifft auch noch 
an Quantität den größten Einfuhrartikel um das 
  
Sechsfache. 
Exportiert wurden von allen vier Häfen 
Birmas: 
Rangoon 
Tonnen 1000 Rupien meden 140niger 
Toes Rupien 
Überseeisch 1 420 1599 119 015 — 157009 — 3774 
zudien. 820 364 72908 + 352 161 —+ 37 589 
Reismehl 139 922 4728 — 46 044 707 
2 380 445 190 651 J+ 149 108 + 33 108 
Die überseeische Ausfuhr von Reis richtete 
sich hauptsächlich nach folgenden Ländern: 
  
Zu= oder 
Tonnen Anahe 
1905/06 
Deutschland. 323 889 — 92 765 
Straits . 202 886 — 48 381 
Niederlande 185 283 + 63 780 
Osterreich 155 882 — 35 012 
Japan . .. 133 144 — 196 513 
Großbritannien. 111 063 — 20 154 
Agypten 82 090 4 17 653 
Ceylon 36 790 — 13 469 
Belgien 30 807 — 4563 
Britisch-Afrika 27 565 — 6.226 
Südamerika 26 276 — 8852 
Java- 19 314 — 75 394 
China 15 811 +— 11 628 
Australien 14 104 — 4 101 
Frankreich 11608 669 
Schweden 81 345 T 256682 
Zusammen (einsch- 
anderer) 1 420 1599 — 157 009 
Schlechte Ernten und größerer Anbau von 
Jute in Bengalen hatten eine von 34 000 auf 
  
458 000 Tonnen gestiegene Ausfuhr nach Calcutta 
und Chittagong und eine erhebliche Preissteigerung 
zur Folge. Der Wert betrug 4. 9. Rs. 
pro ewt. verglichen mit 3. 4. 8. Rs. und 
3. 15. 7. Rs. in den Jahren 1902/03 und 
1905/06. Die übrigen Länder bezogen daher 
bedeutend kleinere Mengen von Burma und 
konnten ihren Bedarf zu billigeren Preisen von 
Japan decken. Selbst Burmas Handel mit China 
und Hongkong, wo gleichfalls eine sehr ernste 
Hungersnot herrschte, konnte sich nicht merklich 
ausdehnen. Japan hatte selbst gute Ernten und 
noch große Lager vom Schluß des Krieges und 
konnte sich mit einem abermals bedeutend redu- 
zierten Quantum begnügen. Daß ungeachtet 
dessen Europa ein um ein Viertel größeres Quan- 
tum bezog, ist den stärkeren Exporten von neuer 
Ernte in den letzten zwei Monaten des Jahres 
1906/07 zuzuschreiben. 
Die Zunahme entspricht nur 6 v. H. in der 
Menge, im Werte jedoch 20¼ v. H. In einzel- 
nen Teilen von Indien stiegen die Preise sogar 
um 55 v. H. Alte Ernte ging von 107 Rs. auf 
160 Rs. und neue Ernte von 108 Rs. auf 128 Rs. 
Deutschlands Anteil an der Einfuhr von 
Europa beträgt 38½ v. H. gegen 34½ v. H. im 
Vorjahr. Abgesehen von Indien steht Deutsch- 
land an der Spitze der Absatzgebiete von Burma- 
reis. Zum ersten Male gelangte weißer Reis 
von Bassein zur Verschiffung und es wird ein 
Aufblühen dieses günstig gelegenen Hafens er- 
wartet. 
(Nach einem Berichte des Kaiserlichen Konsulats 
i angoon.) 
  
Die Goldproduktion der Welt im Jahre 1907. 
Nach den zu Anfang des laufenden Jahres 
bekannt gegebenen vorläufigen Übersichten") schien 
die Goldproduktion der Welt im Jahre 1907 
nur ebenso groß und vielleicht etwas kleiner als 
im Vorjahr ausgefallen zu sein. Die bis Mitte 
Juni veröffentlichten endgültigen Zahlen lassen 
erkennen, daß für 1907 gegenüber 1906 doch 
wieder eine Mehrerzeugung zu verzeichnen ist, 
wenn sie auch weniger groß ausfiel als in frühe- 
ren Jahren. Die Weltproduktion bewertete sich 
1907 auf 412 556 136 5, das sind 7 495 167 3 
oder 1,8 v. H. mehr als 1906 und 34 144 382 3 
oder 9 v. H. mehr als 1905. 
Von den vier Hauptgebieten der Gold- 
erzeugung, die zusammen im letzten Jahr 78 v. H. 
der Weltproduktion lieferten, zeigten zwei Zu- 
nahmen und zwei Abnahmen der Ausbeute. Im 
Transvaals stieg die Erzeugung von 119 6093733 
  
*) Vgl. „Kol. Bl.“ 1908. Nr. 8, S. 393.
        <pb n="845" />
        6 761 ꝛ 
im Vorjahre auf 133 352 381 8 für 1907 oder 
um 11,5 v. H., in Rußland von 22 469 432 86 
auf 26 518 253 8 oder um 18 v. H. Anderseits 
sank die Ausbeute in den Vereinigten Staa- 
ten von Amerika von 94 373 800 &amp;S im Jahre 
1906 auf 89 198711 3 im letzten Jahre oder 
um 5,5 v. H. und in Australien von 
82 358 207 3 auf 75 849 348 8 oder um 7,9 v. H. 
Bei den minder wichtigen Goldländern traten 
keine bedeutenden Veränderungen des Ausbringens 
ein. Mexiko verzeichnete eine mäßige Zunahme, 
Kanada, namentlich im Mukongebiet, einen be- 
trächtlichen Rückgang. Britisch-Indien verminderte 
die Ausbeute etwas, während sie in Rhodesia 
wesentlich zunahm. So glichen sich die Schwan- 
kungen ziemlich aus. 
Im Jahre 1907 wurden neue bedeutende 
Goldfundstellen nicht entdeckt oder der Ausbeutung 
erschlossen, und auch wesentliche Verbesserungen 
in den Methoden der Goldgewinnung wurden 
nicht eingeführt, wenn auch kleinere Fortschritte 
hierin fortwährend zu verzeichnen waren. Ab- 
gesehen vom Transvaal war bei der Goldproduk- 
tion der Welt im letzten Jahr eine größere 
Steigerung der Schwemmgoldgewinnung als des 
eigentlichen Goldbergbaus in unterirdischen Minen 
zu bemerken. Das lag an der Verbesserung der 
Goldbaggerei, die zur Ausbeutung früher nicht 
mit Aussicht auf Gewinn in Angriff zu nehmender 
Schwemmgoldfundstellen verhalf. 
Ein ungewöhnlich großer Teil des 1907 ge- 
wonnenen Goldes wurde unmittelbar als Umlaufs- 
mittel und für Bankreserven in Gebrauch ge- 
nommen. Das war eine der Wirkungen des 
lebhaften Geschäftsverkehrs in der Handelswelt 
während der letzten Jahre. 
Staaten zogen außer der eigenen Goldproduktion 
im Werte von 89 Millionen Dollar noch für 
88 Millionen Dollar Gold aus der übrigen Welt 
an sich, so daß sie 43 v. H. der Welterzeugung 
von Gold sich sicherten. Trotz dieses großen 
Goldzuflusses kam gerade in diesem Lande die 
Finanzkrisis mit solcher Stärke zum Ausbruch. 
(Nach The Engincering and Mining Journal.) 
Drämie für die Kuffindung von phosphatlagern in 
Heuseelond. 
In der „New-Zealand Government Gazette“ 
vom 24. April d. Is. macht die Regierung von 
Neuseeland bekannt, daß sie gewillt sei, für die 
Entdeckung eines oder mehrerer ausnutzungsfähiger 
Phosphatlager innerhalb der „Dominion“ eine 
Prämie zu zahlen. Für Lager auf Kronlände- 
reien soll diese Prämie 500 2 betragen, für 
solche auf im Privatbesitz befindlichem Land 250 K. 
Die Vereinigten 
  
Die Erteilung der Prämie ist an die Erfüllung 
der nachfolgenden Bedingungen geknüpft: 
1. Das Material des Lagers oder der in der 
Nähe befindlichen Lager darf nicht vor dem Er- 
laß der Bekanntmachung (22. April 1908) bereits 
zur Herstellung von Düngemitteln verwandt und 
in den Handel gebracht worden sein. 
2. Das Lager muß leicht erreichbar sein und 
eine lohnende Bearbeitung gestatten. 
3. Das von dem Landwirtschaftsminister er- 
nannte Prüfungskomitee muß überzeugt sein, daß 
das Lager groß genug ist, um den gewöhnlichen 
Bedarf der „Dominion“ für fünf Jahre zu decken. 
4. Das aus dem gefundenen Phosphat her- 
gestellte Düngemittel muß zu einem Preise ver- 
kauft werden können, der der Landwirtschaft seine 
nutzbringende Anwendung gestattet. 
5. Das gefundene Phosphat soll im Durch- 
schnitt mindestens 50 v. H. phosphorsauren Kalk 
enthalten, doch soll das Komitee das Recht haben, 
Lagern von geringerem Durchschnittsgehalt einen 
Teil der Prämie zuzusprechen. 
6. Die Prämie soll nur demjenigen gezahlt 
werden, der zuerst die obigen Bedingungen 
erfüllt. 
Die Zahlungsbedingungen sind: ein Fünftel 
des Betrages nach Eingang des günstigen Be- 
richtes des Komitees, ein Fünftel nach Ablieferung 
der ersten 200 Tonnen und je ein weiteres 
Fünftel nach Ablieferung jeder weiteren 150 Tonnen 
an die Käufer. 
Während des Jahres 1906 importierte Neu- 
seeland 11 202 Tonnen Rohphosphate und un- 
gefähr 30 000 Tonnen Superphosphate. Das 
gesuchte Lager müßte also mindestens einige 
hunderrtausend Tonnen Rohphosphate liefern. 
Bis jetzt hat man nur im Clarendonbezirk (Otago) 
auf der südlichen Insel ein kleineres Phosphat- 
lager gefunden. Die 5000 bis 6000 Tonnen, 
die man daraus gewonnen hat, sind in Dunedin 
weiter verarbeitet worden, indessen waren die 
Fabrikanten von der Güte des Materials nicht 
sehr befriedigt. Man bezieht deshalb die Roh- 
phosphate auch wieder von den Südsee-Inseln. 
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem 
Kaiserl. Generalkonsulat in Sydney.) 
Jollbegünstigte Einfuhr von Vanllie aus den fran- 
Fösischen Besitzungen in der Südsee nach Frankreich. 
Durch Verordnung der französischen Regierung 
vom 31. Mai d. Is. ist die Menge Vanille, die 
aus den französischen Besitzungen in der Südsee 
in der Zeit vom 1. Juli 1908 bis zum 30. Juni 
1909 unter den durch die Verordnung vom 
30. Juni 1892 vorgeschriebenen Bedingungen
        <pb n="846" />
        W V762 20 
nach Frankreich eingeführt werden kann, auf 
20 000 kg geschätzt. 
(ournal officiel de ln Républiqdue Frnnçaisc.) 
Jolltarifänderungen in Nord-Ulgeria. 
Durch Proklamation des Gouverneurs von 
Nord-Nigeria — Customs Tariff (kurther 
amendment) Proclamation 1908 (Nr. 2/1908)Z 
— sind die Proklamationen Nr. 20 vom Jahre 
1904°) und 17 vom Jahre 1906 betreffend 
Zölle auf verschiedene Artikel bei der Einfuhr in 
das Schutzgebiet, mit Wirksamkeit vom 15. Mai 
1908 abgeändert worden. Die hauptsächlichsten 
Anderungen in den Zollsätzen sind folgende: 
bieher jetzt 
Schill. Pee. Schill. Pee. 
Brandy, Genever, Rum, Liköre, 
Parfüms, mit Heilmitteln 
versetzte und vermischte Spiri- 
tuosen, nicht versüßt oder 
mit einem anderen Artikel 
so versetzt, daß der Stärkegrad 
nicht festgestellt werden kann 
durch Tralles' Hydrometer, 
für jedes Imperialgallon, 
dessen Stärke 50 v. H. nach 
solchem Hydrometer nicht 
übersteigt — — 4 — 
und für jeden Grad oder Teil 
eines Grades über eine 
Stärke von 50 v. H. nach 
solchem Hydrometer 
Zuschlagzoll für das Im- 
perialgallon — — 1 
durch Sykes Hydrometer, 
für jedes Imperialgallon 
von einer Stärke, die die 
Normalstärke nach solchem 
Hydrometer nicht über- 
schreitet .. 3 — — — 
Und so im Verhältnisse für 
jede größere Stärke als 
Normalstärke. 
Brandy, Genever, Rum, parfü- 
miert, mit Heilmitteln ver- 
setzte und vermischte Spiri- 
tuosen sowie alle weingeist- 
haltigen Mischungen, versüßt 
oder mit einem Stoffe so ver- 
setzt, daß der Stärkegrad nicht 
wie vorstehend festgestellt 
werden kann Imperialgallon 3 — 4 — 
Feuerwaffen . Stück 2 6 10 — 
*) Vgl. „Kol. Bl.“ 1904 Nr. 21. S. 740. 
  
isher lest 
uchlet Pce. Schill. Pce. 
Salz, außer Tafelsalz, jedoch 
einschließlich Natron (Pott- 
asche), alle Alkalien und alka- 
lischen Erden, 
wenn von Süd-Nigeria ein- 
eführt. Zentner 1 — 1 — 
wenn anderswoher eingeführt 
Zentner 2 2 — 
Mehl 
Brot 
Zwieback 
Sshn sch vom Wert 10 v. H. frei 
ische 
Krkensmittel . 
Reis 
Jucker . Zentner 1 — frei 
Tee - — 1 frei 
Ferner ist das verzeichnis der zollfreien 
Waren der Proklamation vom Jahre 1904 durch 
ein neues Verzeichnis ersetzt, das zum größten 
Teile dieselben Artikel wie das bisherige enthält. 
Von den neu hinzugekommenen Artikeln sind die 
wesentlichsten folgende: 
Handwerkszeug; Koks und Patent-Preßstein- 
feuerung; Eier, ganz; Geschirr und Sattlerwaren; 
Gewichte und Wiegemaschinen; Milch, frisch (nicht 
in Blechbüchsen); Ol und nicht trinkbare Spiri- 
tuosen zum Gebrauch als Triebkraft für Dampf- 
maschinen; Geschäftsanzeigen, die als solche vom 
Zollkollektor erkannt sind, unter Beachtung der 
vom High Commissioner zu dem Zwecke er- 
lassenen Vorschriften; Telegraphen= und Telephon- 
materialien; mit Rädern versehene Gefährte aller 
Art und ihre daran angebrachten Zubehörteile; 
Kränze für Gräber; Winden und Krane, ganz 
oder in Teile zerlegt, sowie Maschinerien, die zu 
ihrem Betriebe notwendig sind; alle auf Grund 
der Niger Transit Order in Council 1903 zu- 
gelassenen Durchfuhrwaren. 
(The Board of Trade Journal.) 
Uberwachung der Ausfuhr von Sruchten auf den 
Sidschlinseln. 
Die Ausfuhr von Früchten aus den Fidschi- 
inseln unterliegt staatlicher Uberwachung, die sich 
auf die Fruit Export Ordinance 1906 gründet. 
Wer Bananen ausführen will, bedarf dazu einer 
besonderen Konzession. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. General= 
konsulats in Sydney.)
        <pb n="847" />
        G 763 20 
Jollvergünstigung für britische Pflanger auf den 
Heu-HPebriden. 
Es besteht die Absicht, britischen Pflanzern 
auf den Neu-Hebriden Zollvergünstigungen bei 
der Einfuhr von Mais und Kaffee nach Australien 
zu gewähren. 
(The Board of Trade Journal.) 
  
Verschiedene 
* Roloniale Vorlefungen 
nehmen in den Vorlesungsverzeichnissen unserer 
deutschen Hochschulen erfreulicherweise einen von 
Semester zu Semester immer größeren Raum 
ein. So ersehen wir z. B. aus dem soeben 
erschienenen Vorlesungsverzeichnis der Universität 
Halle für 1908/09, daß an der genannten 
Universität im nächsten Wintersemester nicht 
weniger als 15 Vorlesungen kolonialen Inhaltes 
abgehalten werden. 
Es lesen: Dr. Sommerlad über „Deutsche 
Kolonialgeschichte“, Prof. Dr. Wohltmann über 
„Die Besiedlung und Entwicklung unserer Kolo= 
nien“ (mit Lichtbildern), sowie über „Tropische 
Landwirtschaft mit besonderer Berücksichtigung 
unserer Kolonien“. Ferner lesen Dr. v. Ruville 
über „Geschichte der britischen Kolonien im 
19. Jahrhundert", Dr. Schenck über „Landes- 
kunde in den deutschen Kolonien“, Dr. Scupin 
über „Praktische Geologie der deutschen Kolonien“, 
Dr. Golf über „Die Landwirtschaft in den 
Steppengebieten, vornehmlich in Amerika und 
Afrika (Deutsch-Südwest) mit besonderer Berück- 
sichtigung der Feldbewässerung und der Viehzucht“, 
Prof. Dr. Mez über „Die Pflanzenwelt Afrikas 
mit besonderer Berücksichtigung der deutschen 
Kolonien und ihrer Produkte", Dr. Brandes 
über „Die Tierwelt unserer Kolonien“, Prof. 
Dr. Fischer über „Koloniale Tierzucht", 
Dr. Fleischmann über „Deutsches Kolonialrecht“ 
sowie über „Internationales Verkehrsrecht und 
internationale Rechtspflege“, Prof. D. Hauß- 
beiter über „Das Wirken der Missionen inner- 
# der : rgrrr:zr 2.— I40. 53 24 
Der letztgenannte Gelehrte veranstaltet außerdem 
„Übungen im missionswissenschaftlichen Seminar“, 
Prof. Dr. Waentig „Kolonialpolitische Übungen 
im staatswissenschaftlichen Seminar“. 
Welt 
Die Dest am Vintoriasee.) 
Am 11. Juni d. Is. ist in Port Florence 
(Kisumu), dem Endpunkt der Ugandabahn am 
Biktoriasee, die Pest ausgebrochen. Es sind bis- 
) Nach einem Bericht des Kaiserlichen Vizekonsuls 
in Mombasa. 
  
Mitteilungen. 
her sechs Fälle festgestellt worden, von denen 
vier tödlich verlaufen sind. 
Da am Viktoriasee die Pest offenbar endemisch 
ist, so wurde durch dieses erneute Aufflackern der 
Seuche keinerlei Beunruhigung hervorgerufen; der 
Bahnverkehr erleidet nur geringe Beschränkungen 
hinsichtlich der Eingeborenen. 
Die Seuche beschränkt sich bisher auf die von 
der Bahnstation und dem Landungsplatz getrennt 
liegende Eingeborenenstadt. 
Eine Verbindung des ägyptischen Sisenbahnnetzes 
mit s 
n. 
Aus Kairo wird der „Deutschen Orient- 
Korrespondenz“ geschrieben: 
„Dem kürzlich genehmigten Weiterbau der 
Bagdadbahn wurde in hiesigen englischen Kreisen, 
wie zu erwarten war, mit einer Stimmung des 
Unbehagens begegnet. Aus dieser Stimmung 
heraus ist nun der Plan einer Verbindung des 
ägyptischen Eisenbahnnetzes mit Syrien 
aufgetaucht. 
Inwiefern Erwägungen militärischen Charakters 
für den Wunsch nach dieser Ausdehnung des 
ägyptischen Eisenbahnnetzes ausschlaggebend waren, 
bleibe einstweilen dahingestellt. Beachtenswert ist 
die Tatsache, daß hier eine Uberbrückung des 
Suezkanals in Aussicht genommen und daß die 
fragliche Bahnverbindung die Meeresküste entlang 
über Kalaät-el-Arisch und Gasa bis Jaffa 
gedacht ist. 
Über die Stellungnahme der Hohen Pforte 
diesem Projekte gegenüber hat man sich in den 
hiesigen maßgebenden Kreisen einstweilen noch 
nicht vergewissert. Mit Sicherheit verlautet jedoch, 
daß man zu diesem Zweck in Konstantinopel ent- 
sprechende Schritte einzuleiten gesonnen ist. 
Was die Finanzierung des projektierten Eisen- 
bahnbaues angeht, so würde die Regierung in 
London die dortigen Finanzkreise für den Plan 
zu gewinnen suchen, zumal der ägyptische Fiskus 
in diesem Jahre und voraussichtlich auch noch im 
nächsten Jahre dermaßen iun Ebben begriffen ist, 
daß die Vornahme von außergewöhnlichen Ar- 
beiten mit seiner Hilfe in absehbarer Zeit als 
ganz ausgeschlossen zu betrachten ist.“
        <pb n="848" />
        W 764 2S 
Der Schiffsverkehr im Hafen von Sanzibar 1907. 
Die Zahl der in Zanzibar auf großer Fahrt 
eingelaufenen Dampfschiffe hat sich um ein Schiff 
gegen das Vorjahr vermehrt. Es sind im ganzen 
228 Dampfer eingelaufen. Die Tonnage ist da- 
gegen etwas gefallen, von 473 373 Reg.-Tons 
im Jahre 1906 auf 464 084 Reg.-Tons im 
Jahre 1907. 
Deutschland steht mit 122 Schiffen (110 
im Vorjahre) und 273 619 Reg.-Tons (231 645 
Reg.-Tons im Vorjahre) an der Spitze und 
repräsentiert mehr als die Hälfte des ganzen 
Schiffsverkehrs. Deutsche Segelschiffe sind da- 
runter nicht vertreten. 
Auch Großbritanniens Anteil ist etwas 
gestiegen, von 64 Schiffen mit 112 791 Reg.-Tons 
im Vorjahre auf 76 Schiffe mit 121 896 Reg.= 
Tons. Außerdem haben zwei englische Segel- 
schiffe (im Vorjahre keine) mit zusammen 1399 
Reg.-Tons den Hafen angelaufen. 
Frankreich steht mit 26 Schiffen aufgeführt 
mit einer Tonnage von 57 982 Reg.-Tons. 
Davon waren 24 Schiffe von der Kompagnie 
„Messageries Maritimes“. Französische Segel- 
schiffe haben Zanzibar nicht angelaufen. 
Der Österreichische Lloyd hat seine Fahrten 
zu Beginn des Jahres 1907 eingestellt. Der 
letzte Dampfer verließ Zanzibar im Februar 1907. 
Es find im ganzen nur drei Schiffe des Lloyd 
im Berichtsjahr in Zanzibar gewesen. 
Holland ist mit einem Petroleumdampfer, 
Sultan von Langcat, 2293 Reg.-Tons, vertreten. 
Schweden und Norwegen sind mit je einem 
Segelschiff aufgeführt (670 Reg.-Tons und 1306 
Reg.-Tons). Dampfschiffe dieser beiden Länder 
liefen Zanzibar nicht an. 
Deutsche Schiffahrt. 
Von den 122 eingelaufenen Dampsschiffen ge- 
hören 116 der Deutschen Ostafrika-Linie an. 
Davon fuhren 58 auf der Europa= und 58 auf 
der Bombayfahrt. Außerdem sind an deutschen 
Schiffen zu zählen: der der Firma Wm. O'Swald 
&amp; Co. in Hamburg gehörige Dampfer „Zanzibar“, 
der viermal anlief, ein bei Mozambique ge- 
strandeter, auf Abbruch verkaufter großer Dampfer 
„Regina“ mit 2620 Reg.-Tons, der durchgeschleppt 
wurde, und der Dampfer „Kybfels“ aus Bremen, 
der Petroleum geladen hatte. 
Die Deutsche Ostafrika-Linie kommt somit nach 
wie vor für die Passagier= und Güterverschiffung 
von und nach Zanzibar unter den deutschen 
Schiffen allein in Betracht. 
Zu Anfang des Jahres unterhielt die Deutsche 
Ostafrika-Linie den Dienst nach Europa mit ihrer 
Haupt= und Zwischenlinie, die in vierzehntägigen 
Zwischenräumen, abwechselnd Haupt= und Zwischen- 
  
dampfer, nach Europa fuhren. Dieser Fahrplan 
wurde im Mai 1907 dahin geändert, daß die 
Zwischendampfer auf die Bombaylinie über- 
nommen wurden. Die Dampfer der Hauptlinie 
fahren nunmehr alle drei Wochen, und zur Er- 
gänzung für den Frachtverkehr der Ostküste wurden 
zwei neue große Frachtdampfer eingestellt, die 
alle sechs Wochen fahren. 
Der Frachtverkehr der Deutschen Ostafrika- 
Linie war gegen Mitte und Ende des Jahres 
außerordentlich rege. Während einiger Monate 
staute sich die Ladung in den ostafrikanischen Ab- 
gangshäfen, da die vorhandenen Schiffe nicht 
genügend Raum hatten. Gegen Ende des Jahres 
waren dagegen die Verhältnisse recht schlecht, da 
infolge der amerikanischen Krisis die Verschiffung 
mancher ostafrikanischen Produkte beinahe ganz 
aufhörte. 
Britische Schiffahrt. 
Diesogenannte Dale-Line war unter dem Namen 
British East African Line in der zweiten Hälfte des 
Jahres 1906 mit der British India Steam Na- 
vigation Company in Wettbewerb getreten. Ein 
zwischen beiden ausgebrochener Ratenkampf hat 
zur Folge gehabt, daß die British India Steam 
Navigation Company ihre direkten Fahrten von 
London nach Zanzibar von Juli 1907 ab aufgab 
und der Dale-Linie somit diesen Teil des Ge- 
schäfts überließ; aber die Dale-Linie selbst mußte 
mit Ende 1907 darauf verzichten, als selbständige 
Linie weiterzufahren. 
Von jetzt an wird dem Vernehmen nach die 
British India Steam Navigation Company ihren 
ursprünglichen Fahrplan (vierwöchentliche direkte 
Linie London—Zanzibar—Indien—London) wieder 
aufnehmen, und zwar wieder wie früher unter Zu- 
hilfenahme der hierzu gecharterten Dale-Dampfer. 
Der andere Teil des Fahrplans der British 
India Steam Navigation Company, die Fahrt 
Aden—Zanzibar und zurück, ist mit den Dampfern 
„Putiala“ (1929 Reg.-Tons), „Nuddea“ (1944 
Reg.-Tons), „Nerbudda“ (1901 Reg.-Tons) und 
„Afrika“ (1302 Reg.-Tons) das ganze Jahr 
aufrecht erhalten worden unberührt von der Kon- 
kurrenz der Dale-Linie. 
An unregelmäßig laufenden englischen Schiffen, 
die Zanzibar angelaufen haben, sind zu erwähnen: 
Tons Ladung 
Breconshire . 2323 Kohlen 
Clan Fergusen 3107 - 
Clan Lamont 2208 
Clan Grant. 2505 - 
Corfe Castle. . . 2958 Petroleum 
Obrea 3496 
Urlana . 3394 Gemischte 
Sofala 
3436/Ladung 
Alfred Nobel 85
        <pb n="849" />
        W 765 2 
Die von der Firma Cowasjee Dinshaw Bros. 
unterhaltene Linie Zanzibar—Benadirküste — den 
und zurück hat ihren Dampfer „Safari“ verkauft 
und einen um 734 Tonnen kleineren Dampfer 
dafür erworben. Der Verkehr zwischen Zanzibar 
und der Benadirküste geht im allgemeinen zurück. 
Küstenschiffahrt. 
Es wurden im ganzen 157 Schiffe gezählt, 
von denen 87 deutsche Schiffe, und zwar sämtlich 
Dampfer des Deutsch-Ostafrikanischen Gouver- 
nements, waren. Die zanzibaritischen Schiffe 
„Barawa“ und „Kilwa“ machten 67 Fahrten, 
zumeist zwischen Zanzibar und Pemba. Dreimal 
kam der Britisch-Ostafrikanische Regierungsdampfer. 
Dhau-Verkehr. 
Der Dhau-Verkehr ist auch im Jahre 1907 
noch nicht auf die alte Höhe gekommen. Die 
von Deutsch-Ostafrika wegen der Pest in Zanzibar 
im Jahre 1905 verhängten Sperrmaßregeln sind 
zwar am 1. Mai 1907 ausfgehoben worden, 
leichtere Überwachungsvorschriften wurden aber 
im Juli 1907 infolge eines erneuten, wenn auch 
schwachen Pestausbruchs wieder in Kraft gesetzt 
und bis zum 1. September 1907 aufrechter- 
halten. 
Bemerkenswert ist, daß der britische und Zan- 
zibar-Dhauverkehr nach Zahl der Schiffe und nach 
Tonnage den Verkehr der früheren Jahre nicht 
nur erreicht, sondern ziemlich stark überholt hat, 
während der Verkehr der deutschen Dhaus zwar 
etwas zugenommen hat, aber gegen die früheren 
Jahre noch erheblich geringer ist. 
Nachstehende Übersicht gibt die Zahl und den 
Raumgehalt der deutschen, britischen und zanzi- 
baritischen Dhaus von 1903 bis 1907: 
Zahl der Dhaus 
1903 1904 1905 1906 1907 
Insgesamt 6703 6171 5174 4082 5887 
Deutsch J 2109 2000 1455 286 777 
Britisch . 2123 2124 1977 1897 2762 
Zanzibaritisch 1796 1468 1222 1531 2019 
Raumgehalt in Reg.-Tons 
1903 1904 1905 1906 1907 
100 132 100586 84354 58165 83982 
Deutsch 17226 20369 14790 2087 7916 
Britisch 35143 35860 31221 25741 40078 
Zanzibaritisch 19341 17165 14611 16074 20430 
Wie sehr der Verkehr deutscher Dhaus nach 
den einzelnen Häfen des deutschen Schutzgebiets 
abgenommen hat, zeigt nachstehende Zusammen- 
stellung: 
Insgesamt 
  
Angekommen 
1903 1904 1905 1906 1907 
Mikindai. 12 16 4 5 5 
Linid 12 2 — — — 
Kilwa. . . 51 41 22 8 7 
Daressalam. 509 508 419 40 181 
Bagamoyo 805 618 428 7 203 
Sadani. 211 287 215 3 133 
Pangani. 128 158 64 2 28 
Tangga 81 88 30 22 49 
Abgegangen 
1903 1904 1905 1906 1907 
Mikindai 9 10 4 — — 
Linidi 19 11 — — — 
Kilwa 61 58 31 4 8 
Daressalam 512 552 434 74 206 
Bagamoyo 830 636 422 — 229 
Sadani . 218 286 204 — 105 
Pangani . 96 99 51 — 27 
Tanggga 94 108 36 25 58 
Dem lokalen Verkehr zwischen Pemba und 
Zanzibar haben sich deutsche Dhaus etwas mehr 
zugewendet als früher. 
Es liefen hier Dhaus ein von der 
1903 1904 1905 1906 1907 
Insel Zanzibar. 56 33 126 116 65 
*Pemba 62 141 102 65 79 
(Nach einem Berichte des Rais. Konsulats in Zangibar.) 
Vereinigung zur Förderung des Touristenverkehrs 
in Batavla. 
Auf Anregung der holländischen Regierung 
hat sich in Batavia eine Vereinigung zur Be- 
förderung des Touristenverkehrs gebildet, die sich 
die Aufgabe gestellt hat, die Java besuchenden 
Reisenden durch Auskünfte jeder Art und in sonst 
geeignet scheinender Weise zu unterstützen und für 
den Besuch Javas möglichst Reklame zu machen. 
Der Titel der Vereinigung ist „Vereeniging Toe- 
risten -Verkeer“. 
Die Vereinigung ist auch bereit, auf Anfragen 
aus Deutschland schriftliche Auskunft zu erteilen. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Batavia.) 
  
Citeratur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaknon 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Bödiker: Familien-Telegraphenschlüssel 
für Deutsche im Auslande, insbesondere 
auch für Angehörige der Armee, Marine, 
Schutztruppen und Kolonialverwaltung, des 
diplomatischen Korps, der Konsularbehörden 
und Missionen. Bierte, wesentlich verbesserte
        <pb n="850" />
        W 766 20 
Auflage. Berlin 1908. E. S. Mittler &amp; Sohn, 
Königl. Hofbuchhandlung. Preis Mk. 6,—. 
Der Verfasser war der Erste, der einen Tele- 
graphenschlüssel für private Zwecke herausgegeben 
hat. Die vierte Auflage seines Werkes muß, was 
Einfachheit des Systems, Vielseitigkeit des Inhalts 
und die Fülle der durch ein einziges Schlüsselwort 
wiederzugebenden Nachrichten angeht, als muster- 
gültig bezeichnet werden. Der Umfang des Buches 
ist auf mehr als das Doppelte der dritten Auf- 
lage angewachsen; der Inhalt bezieht sich auf 
sämtliche Gebiete des Lebens. Wir können den 
Schlüssel angelegentlich empfehlen. 
Dr. Schilling: Bericht über eine Studien- 
reise nach Westafrika. Abdruck aus dem 
Klinischen Jahrbuch. Jena 1908. Verlag 
mission. Steyl, Post Kaldenkirchen (Rhein- 
land), 1908. Verlag der Missionsdruckerei. 
Preis brosch. 80 Pf. 
  
Dr. Mazel: Künstlerische Gebirgsphotographie. 
Autorisierte deutsche Ubersetzung von Dr. E. Hegg 
in Bern und Dr. C. Stürenburg in München- 
asing. Zweite Auflage. Berlin 1908. erlag 
von Gustab Schmidr (vorm. Rob. Oppenheim). 
  
Löscher: Leitfaden der Landschaftsphoto- 
graphie. Dritte durchgesehene Auflage. Mit 
30 erläuternden Tafeln. Berlin 1908. Verlag von 
Gustav Schmidt (vorm. Nobert Oppenheim). 
Dr. Vogel: Taschenbuch der Photographie. Ein 
Leitfaden für Anfänger und Veorteichritzene. Be- 
arbeitet von Paul Hanneke. 19. und 20. Auflage. 
Berlin 1908. Verlag von Gufto Schmidt (vorm. 
Robert Oppenheim). 
  
von Gustav Fischer. 
Schwager, Priester der Gesellschaft des Göttlichen 
Wortes: Die katholische Heidenmission 
Schmidt: Die Projektion photographischer 
Aufn#men. Zweite, neu bearbeitete und ver- 
mehrte flage Bhotographische Bibliothek Bd. 13). 
  
  
lin 1 l tav Schmidt 
der Gegenwart. Heft 3: Die Orient- Nobent Gon geerh von Gustav Schmidt (vom. 
Verkehrs-Nachrichten. 
In Mkumbara (Deutsch- Ostafrika) ist in Verbindung mit der daselbst bereits bestehenden 
Reichs-Telegraphenanstalt am 10. Juni eine Postagentur eingerichtet worden, deren postalische 
Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Brief- 
sendungen erstreckt. 
In Nyanga (Kamerun) ist in Verbindung mit der daselbst bereits bestehenden Reichs- 
Telegraphenanstalt am 15. Juni eine Postagentur eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die 
Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen sowie auf die 
Ausgabe von gewöhnlichen Paketen erstreckt. 
Die zwischen San Franzisko und Sodney verkehrende, Apia (Samoa) anlaufende 
Australian Mail Line (vgl. Kol. Bl. 1908 Nr. 4, S. 202) ist nunmehr auf Grund eines für jedes 
Schiff von dem Surveyor in San Franzisko auszustellenden Erlaubnisscheines zur Beförderung bis 
zu zwölf Passagieren berechtigt. 
Besondere Vorrichtungen zur Aufnahme von Fahrgästen sind jedoch auf den Dampfern zur 
Zeit nicht vorhanden. Es werden einstweilen hierzu hauptsächlich die Offizierskabinen benutzt werden. 
Mehr als vier Fahrgäste können zu gleicher Zeit nur mit Schwierigkeit untergebracht werden. Auch 
ist es ratsam, die Agenten der Linie in San Franzisko bzw. Apia und Sydney einige Zeit vorher 
von der beabsichtigten Einschiffung in Kenntnis zu setzen, damit auf dem Schiffe die nötigen Ein- 
richtungen getroffen werden können. 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat August 1908. 
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 14. Aug. 11. Sept.Friedrich= Wilhelms- 
3 (beutsche Schiffe) n 87 Tage 
Se 40 Tage 12. 21. Aug. 9. 18. Sept. 
1. beutsch-Neuguinea. Brindisi 23. Aug. 20. Sept.Simpsonhafen 38 Tage 10 3 
(engl. Schtffe) Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage
        <pb n="851" />
        W 767 20 
  
Nach 
vom Ein- 
schiffungshafen 
Die Abfahrt erfolgt 
am: 
Ausschiffungshafen. 
auer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am 
  
2. Deutsch-Ostafriha. 
mbasa Weiter- 
be E— aZ der Uganda- 
bahn und von der Endstation 
zu Schuen nach den Bestun- 
mungsorter 
Neapel 
Oeusche Schiffe) 
Marseille 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Brindisi 
(#aal- Schiffe) 
| 
6. 17. Aug. 7. Sept. 
10. jedes Monats 
9. 30. Aug. 
Mombasao 16—18 Tage 
Mombasa O 17 Tage 
Mombasa 15, 20 Tage 
Mombasa 20 Tage 
  
  
b T #. , 6. 17. Aug. 7. Sept. Tanga 17—19 Tage 
* D 8 % eie nin 9 p g g 
o eaauqn, . 9 en. 
— chelmauc l Crind Wais 9. Aug. Tanga 16 Tage 
Neapel 6. 17. Aug. 7. Sept. r 21, 18, 18 
Gheueee Schiffe) 
Marseille 10. jedes Monats Zonz ar 18 Tage 
(von Zanzibar nahetelbar. 
(We h nach 
we 
men 
“ nach en Hstasrita. v Briwoist.. 9. Aug. Daressalam 18 Tage 
genannten Postome) engl. e 
Brindisi 80. Aug. Zanzibar 22 Tage 
(engl. Dliee) nach Daressalam weiter 
mit nächster Belegenheit 
Brindisi .. . . .. Ban ibar 2 e 
(engl. Schiffe) r 3 lam weiter 
u nächster Gelegenbeit 
3 Deutsch-Südwestafriha. Hamburg 12. Aug. 2. Sept. Swakopmund 25 Tage 
i* nach Satn zmn lan Hie Antwerpen 17. Aug. 7. Sept. Swakopmund 20 Tage 
L# babs, ssert (deutsche Schiffe)). 
7 1 
akalswater, Kaltkeo - 18. 8. Sept. S 
n 95 Ses 18. Aug. 8. Sept Swakopmund 19 Tage 
* i e wwthanton, 8. 22. 209. Aug. Swakopmund 2 23, 21, 
Onguati, — Olhiaruen, abpstad Tage 
mbingwe, Onmlwarong d 3 Vodt 
t utsche Schife I 
Ufawz IMM» Wärst-Hm fyouthamptonl 15. Aug. Swakopmund 28 Tage 
Afchelmstal. Windhut Hamburg 2. Sept. Swakopmund 25 Tage 
Southampton jeden Sonnabend Lüberitzbucht 20 Tage 
Southampton 18. Aug. 8B. Sept. Lüderitzbucht 20 Tage 
(deutsche Schiffe), 
b) nach Lüderisbucht sowie 
1 s ##nchtrt Betha- 
he Eastwal Kanus, E 
  
Antwerpen 
(deutsche Schiffe) 
17. Aug. 7. Sept. 
Lüderitzbucht 21 Tage 
4. 15. Aug. 5. Sept. 
10 3 
8. jed. Mts. 10 0. 
7. 28. Aug. 10 S 
4. 15. Aug. 5. Sept. 
0 
7. Aug. 10 
4. 15. Aug. 5. Sept. 
10 
8. jed. Mts. 10 0. 
10 S 
10 
7. Aug. 
28. Aug. 
11. Aug. 1. Sept. 5.25 
16. Aug. 6. Sept. 8.38 
17. Aug. 7. Sept. 11.16 
11.16 
14. Aug. 11.16 
1. Sept. 7 12 
jeden Freitag 11.16 
17. Aug. 7. Sept. 11.16 
16. Aug. 6. Sept. 8.38 
  
mansho lia · E — — 
höhe brob, Kulbis. Molla 1Hamburg 2. Sept. Lüderitzbucht 26 Tage 1. Sept. 7 12 
Hamburg 12. Aug. 2. Sept. Lüderitzbucht 26 Tage12. Aug. 1. Sept. 5.25 
acßh t.. Southampton 15. 29. Aug. Capstadt 17 Tage 14. 28. Aug. 11. Sept. 
Ukamas (nur rfe Post- 12. Sept. von dort weiter auf dem 11.16 
karten und gern Landwege über Steinkopf 
Druche . 9l iaspa- . 
plere und Ferengesoben wie « 
Lüderlgbuch zu leiten. " 
l 
Neapel 8. Nov. Jaluit etwa 46 Tage 
(engl. Schiffe) * 5 
4. Marshal-Inseln. „Neapel 11. Sept. Jaluit 56 Tage 9. Sept. 6. Nov. 10 25 
eutsche Schiff 
Neapel 18. Sept. Jaluit etwa 57 Tage 
  
(engl. Schiffe) |1r
        <pb n="852" />
        G 768 20 
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- » Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
5. Kamerun. Hamburg 10. 25. jed. Mts. Viktoria 19, 23 Tage . - 
« 9. jed. Mts. 8.56 
Duala 19, 24—25 Tage : 
Acontlonge, Bamen nala 19, g 
— 3 Kr5i 20 u. 20—30 Tage24-jed Mts.72 
t“½ Ldd hund i. Boulogne 11. jedes Monats. iktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
Han Jabasst. Jaunde fur Mer Duala 18 Tage 
ohenn, —. 43 (deutsche — Kribi 19 Tage 
Snbt volln Bittoria [Liverpool 22. Aug. Viktoria 25 Tage 20. Aug. 1045 
Duala 26 Tage 
Liverpool 8. Aug. 5. Sept. Duala 23 Tage 6. Aug. 3. Sept. 1045 
Hamburg 25. de Monats Rio del Rey 32—385 Tage 24. jed. Mts. 712 
b) nach Rlio del ReyLiverpool 19. Sep Rio del Rey 23 Tage7. Sept. 1045 
Liverpool 2. Rio del Rey 23 Tage20. Aug. 1045 
e) noc dem Tschadfee - Gebiet Liverpool en Sonnabend Forcados 17 Tage jeden Donnerstag 1045 
Garua, Kussert) von vort weiter Über 
Lokodla-ola 
4) nach Ossidpuinet Liverpool jeden Sonnabend Calabar 19 Tage jeden Donnerstag 1045 
von dort weiter über Obokum 
(am Ergblius bis —— 
s 10 Tagel 
e) nach Molund Antwerpen 18. Aug. Z. Sept. Matadi 19—20 Ta 12. Aug. 2. Sept. 1.0 
von da weiter mit der Eisen- 
Bordeax 25. jedes Monats,ahn bls Slesdadille u ansei268. jed. Ms. 106 
dem Kon, Ssanga und 
Dlah bis Molundu 
84 Palau- . *m“ 
Neapel 11. Sept. 28 
Oesche Schißt) L 4 e 
Ponape 50 Tage . Sept. 6. Nov. 102 
6. den Narolinen, Palau- 1 Ponape 54 Tage — 
Inseln, Marianen. Neapel 8. Nov. Stoe 64, * 
(engl. Schiffe) Palau 71 Tage 
geleitet; von Yokohama weiter 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
i sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
7. Niantschon. 
Nea 14. 28. Aug. 
— 11. Sept. 
Brindisi jeden Sonntag 
(engl. Schiffe) 
Maeille " 16. 30. Aug. 
(franz. Sch 
Gmierhal 14. Aug. 4. Sept. 
Marseille 7. 21. Aug. 4. Sept. 
(engl. Schlffe) 
Tsingtau 32 Tage 
Tsingtau 33—37 Tage 
Tsingtau 37 Tage 
Tsingtau 35 
Tsingtau 35 
Tage 
Tage 
12. 26. Aug. 9. Sept. 
6 
jeden Freitag 1035 
14. 28. Aug. 10.0. 
13. Aug. 3. Sept. 8.38 
5. 19. Aug. 2. Sept. 
— 
  
8. Logo. 
Hamburg. 1. 16. 25. jed. Mts. 
Hamburg 10. jedes Monats 
Notterdam 7. 20. jed. Monats 
Oeutsche Schtffe) 
Boulogne s. ! 11. jedes Monats 
(deutsche Schtffe) 
Marseille 12. jedes Monats 
Bordeaux 3 25. jedes Monats 
Liverpool 
jieden Sonnabend 
l 
  
Lome 26, 25—27, 
21 Tage 
Lome 17 Tage 
Lome 20, 21—23 Tage 
Lome 16 Tage 
Cotonow, 18 Tage 
on da ab Landverbindung 
See ou 18 Tage 
on da ab Landverbindung 
an 15 Tage- 
von dort weiter dem 
  
15. 24. u. letzten jedes 
Monats 712 
— 
6. 19. jed. Mts. 934 
10. jed. Mts. 1.0 
10. jed. Mts. 100 
28. jed. Mts. 10#5 
Donnerstag 931 
  
bonpbort in 4— 9 agen 
1.) Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briesendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt
        <pb n="853" />
        W 769 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- · Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
9. Samoa. Queenstopon 16. Aug. 13. Sept. Apia 31 Tage 11. Aug. 11. Sept. 11.16 
! Nachversand 1.0 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
Von Landungs= Die Post ist fällig Von Landungs. Die Post ist fällig 
hafen in Berlin am hafen in Berlin am 
deutsch-Neuguinen Neapel. I17#. 28. Au .Neapel. 147. Sept. 
beutsch-Nenguinen p 1 NP Mssin Marseill e 
Neapel 21. Aug. 3“. Sept. Brindisi . . . 28. Aug. 
deutsch-Ostafriha Brindisi- 23. Aug. ** 
Marseille. 16. jed. Mts. Neapel. 14“. 28“. Aug. 11. Sept. 
Brindisi- 9. 23. Aug. 6. Sett. 
deutsch-Südwestafrika Marseille. . . 6. 20. Aug. 3. Sept. 
Seuthanpton, 5210. 31. Aus 6. Sept. Aberpool ..fÜb. Vancouv. 9. 30. Aug. 
nördl-Tel b. Schusgeb Lamb . Jul Klantschon bepmont. über gan-Krapeise 
Jauthanpton * #. e 116. 18. 247. 30. Aug. 
südl. Tell des Schutzgeb. Southampton 217. Aug. Queenstown. 4“. Sept. 
Southampton 9.16.31. Aug. 6. Sept. Sibir. Eisen- jeden Montag, Mittwoch 
— GGG— bahn und Sonnabend 
Hamburg . . 18*. jedes Monats — 3 
Kamernn Southampton 30“. jedes Monats Plymouth . (über Bancouver) 
Plymouth- l 2. 16. 30. Aug. samog Queenstown über San Francisco 
3. Aug. 
den Narolinen, l Aug 
Marianen, Brindisi .. 28. Aug. Togo Hamb 18". 21“. jedes Monats 
palau-Inseln 689 Douthurhpton 30 jedes Monats 
  
  
  
  
Fülligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
Schiffsbewegungen. 
Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
12/5. Durban 17/6. — 23/6. Mozambique 23/6. 
— 25/6. Comoren 
28 
Newcastle 23/5. — 2/6. Apia 2. — 28/6. Sora 177. — 2/7. Apia. 
13/6. Kiukiang 16/6. — 18/6. Hankau 22/6. — 
23/6. Nganking 23/6. — 24/6. Chinkiang 27/6. — 28/6. Shanghai 
S. M. S. „Bussard“ 
6. — 30/6. Daressalam. 
S. M. S. „Condor“ 
S. M. S. „n, Bismarck“ Tsingtau 25/6. — 29/6. Miyadzu. 
S. M. S. „Iltis Schiakwan 10/6. — 
S. M. S. „Panther“ Kapstadt 13/6. — 16/6. Lüderitzbucht. 
S. M. S. „Planet“. 
S. M. S. „Seeadler“ 
— 3/7. Tanga. 
S. M. S. „Sperber“ Kapstadt. 
Ablösungstransporte: 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Roon“ des Norddeutschen Lloyd mit der abgelösten Besatzung 
S. M. S. „Condor“. 
Transportführer: Kapitänleutnant Schütte. 
Antwerpen 6/6. — 7/6. Bremerhaven. 
Sydney 16/6. — 22/6. Brisbane 24/6. — Matupi. 
Daressalam 5/6. — 9/6. Kilwa Kiwindje 10/6. — Kiswere — 12/6. 
Daressalam 11/6. — 14/6. Kiswere 14/6. — 
2/7. 
15/6. Daressalam
        <pb n="854" />
        Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Bürgermeister“ der Ostafrika-Linie mit dem Ablösungstransport 
für di S. M. Schiffe „Bussard“ und „Seeadler“. 
Transportführer: 
Lamburg 20/6. — 21/6. Rotterdam 23/6. 
30/6. Tanger 30/6. — 3/7. Marseille 4/7. — 6/7. Neapel 6/7. 
r die Besatzungen 
W 770 20 
Korvettenkapitän 
— Southampton 24/6. 
Menger. 
— Port 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West= und Südwestafrika. 
  
  
- - Reise Letzte Nachrichten 
t 
Postdampfe von nach bis 28. Juli 1908. 
„Adolph Woemanmt. Hamburg Durban am 3. Juli ab Neapel. 
„Alexandra Woermann“ Hamburg Kotonou am 27. Ju in * 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg z. Zt. in H 
„Anna #permane“ amburg GEalabar anss dar- “ n8 Palmas. 
Arnold Amsinck“ il wa Hamburg t. in Hamburg. 
„Eduard Bohlen“ Kapstadt Swakopmund am 27. Zus in Swakopmund. 
„Eduard Woermann“ Hamburg Liverizbucht am r Juli in Lüderitzbucht. 
„Eleonore Woermann“ Hamburg Duala am 27. Juli in Lome. 
%½ Vorrmann., Aderigbcht Hanhurg aeern d Doer passiert. 
„Frieda Woermann otonon amburg z. Zt. in Hamburg. 
„Gertrud Woermann“. Hamburg Durban am 27. Juli ab Tunwerpen. 
„Hans Woermann“. Hamburg abun am 28. Juli Cuxhaven passiert. 
„Henriette Woermann“ Kotonou Hamburg z. Zt. in Hamburg 
„Irma Woermann“ Burutu Hamburg z. Zt. in Hamburg 
„Jeannette Woermann“ Burutu Hamburg am 27. Juli ab **l“ Palmas. 
„Kurt Woermann“. Hamburg Assinie am 6. Juli in Dakar. 
„Lili Woermann 4„ Calabar Hamburg am 28. Juli in Hamburg. 
„Linda Woermann“ Assinie Hamburg am 26 Juli Ouessant passiert. 
„Lothar Bohlen“ Accra Hamburg am 13. Juli in Sekondi. 
„Lucie Woermann“. Duala Hamburg am 23. Juli ab Teneriffe. 
„Marie Woermann“ Hamburg Assinie am 25. Juli Dover passiert. 
„Martha Woermann“. Hamburg Burutu am 23. Juli shesüant passiert. 
„Max Brock“. .. ilwa Hamburg am 22. Juli ab Neapel. 
„Otto Woermann“ Assinie Hamburg am 22. Juli ab Sierra Leone. 
„Paul Woermann“. Hamburg Accra am 23. Juli in Sierra Leone. 
-Te Bohlen“ Hamburg Calabar am 17. Juli in Bonny. 
„Khed Lüderitzbucht Hamburg am 26. Juli ab Lagos. 
„em Gabun Hamburg am 26. Juli ab Lagos. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“ Rio Nunez Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Edea" Hamburg Burutu am 21. Juli in Lagos. 
„Kamerun“ Hamburg Gabun am 23. Juli in Duala. 
„Lome“ Kotonou amburg am 26. Juli in Lome. 
Otavi"é Hamburg gaderigucht am 12. Juli ab Las Palmas. 
Seopmun= Mossamedes Hamburg z. Zt. in Hamburg- 
Mossamedes Hamburg am 23. Juli ab Gabun. 
Wchuk= Delagoa Bay Hamburg am 26. Juli ab Port Said. 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun"“ Hamburg Nio Nuncz am 22. Juli in Sierra Leone. 
„Henner“ Hamburg Sierra Leone am 24. Juli in Antwerpen. 
„Immo“ Accra Hamburg am 28. Juli an der Stadt. 
„Ingbert“. Hamburg Lüderitzbucht am 24. Juli ab Cardiff. 
„Ingo“ Hamburg Mossamedes a#m 18. Juli Dover passiert 
„Ingraban“ Hamburg Mossamedes am 23. Juli in Loanda. 
„Irmfried“ Mossamedes Hamburg am 25. Juli ab Las Palmas. 
„Jengard“ Hambur Lüderitzbucht am 1- Juli in Swakopmund. 
Hamburg Rio Nunez am 22. Juli in Bissoo. 
„DVaburgt Mossamedes Hamburg z. z in Hamburg. 
  
  
  
27. Aiaban 2.
        <pb n="855" />
        771 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Keudt'sches Kolonialkontor G. m. b. BR., Berlin W. 64. 
Mitgeteilt durch von der 
  
  
  
  
  
Telephon: Amt le 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 27. Juli 1908. 
ins! bor- 1 #r 
Grün- : letzte - 
dungs- Kapital sien Divi- Nachfrage Angebot 
jahr jahr 5 Eer dende Ü 
Mark % Vo 
. « s! 
1906 1250 000 1. 10. — 10 Afrikanische Kompagnie A-G. — 88 
1906 2 000 000 1. 1. — 4 Borneo-Kautschuk-Compagnie A.-G. .! [ — 80 
1905 750 000 1. 4. 8 15 emer slaal Handelshesellchaft vorm. D 
. « i. &amp; Co., A.-G. 150 — 
1905. 1200 000 1. 4. 0 0 C ce eralarirmnische Bergwerksgesellschaft . J —- 80 
1905 600 000 1. 1. 5 5 C0 euentralafrikanische Seengesellscha aft — 105 
1890 1 500 000 1. 1 22 50 China-Export-, Import= u. Bank- —— — 270 
1891 28009011. 10. 7 7 Chocold t- 88 92 
1905 220 000 1. 1.) 18 20 Debundscha-Pflanzung .— 185 
1900 48 000 1. 11 7 7 Deutsche Ugavenk. eschschaf — çV5 
1878 2750 000 1. 1. 20 16 Deutsche Handels= und ltuzen-Ceseilchale 
#% . der Sübdsee-Inseln 173 178 
1885 2 000 000 1. 4. 20 20 LDeutsche Colonial-Gesellsch. für Zudwesrafrita 210 — 
1907 2500 000 1. 1.0) — 0 l Deutsche Kautschuk-Aktiengesellschaft .. — 55 
1902 1 000 OO00 1. 1, 0 0Deutsche Samoa-Gesellschaft. . — 75 
18902 1000000 1. 6. 1 2 Leutsche Togogesellschaft ...— 80 
1885 3 721 000 1. 1. 5 5 De □— tafrikanische Gesellschaft Stene — 100 
3000 000 5 5 do Vorzugs-Anteile — 101 
1886 400 000 1. 1. 0 0 ] Deutsch-Ostafrikanische Plantagenceselchaft . — 12 fr. 
— — do do Vorz.-Aktien — 80 
1908 11 495 000 "r 1. 1.) 3½7½3½ Deutsch-Ostafrikanische 3½0% Schuldverschrei- 
1. T bungen (vom Reich sichergestellt) . 91 92 
1897 2250000 1. 4 5 Deutsch-Westafrikanische Dendelsgeselsch. m— 100 
1899 4000 000 1 1. 0 0 Eeiellshait Nordwestlamerun .. A. — M 20.— 
360 000 0 · ... Lit. B. — M 10.—. 
1898 10000000 1. 1. 10 0 Gesellschaft Sudtzmetun .. . . . Lit. A. — 95 
1 000 000 10 0 do . Lit. B.. — 85 
1889 2 000 Ooo 1. 10 0 0 Guatemala Plantngen-Gesellschal — 25 
1897 1 153 000 1. 1. 0 Hanseatische üionhakem ekseaz, — 40 
1889 3000000 aô 1. 10. 0 0 Hanseatische Plautagengesellschaft . — 80 
1837 1200 000 1. 1.] 15 20 Jaluit-Gesellschaft, geteilte Akteen 143 148. 
½ # do Genußscheine . . M 1325,.—M 1375.— 
1808 604 000 1. 7. 0 ·0 sEiemt Sakarre Stamm-Aktien — 15 
447 000 do Vorzugs-Aktien — 40 
1904 1 000 Ooo 1. 11 — 0 ks-Akti aft — 85 
1906 3 000 000 1. 1. — 4 aarn BerwerkgAtttenge el . . — 75 
1903 000 000 1. 1., — 0 tautschur-Bilanzung Meanja A.-G. — 35 
1899 7 1 100 000 1. 7.) 0 o Mo liwesPilenngno Gesellss aft J?8% 85 
1835 60000 O00 1. 4. 0 0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile 97 — 
4 0 ·0 Stamm-Anteilel — 38 
1906 1 200 000 1.1. — # Ostafrika-Kompagnie — 100 
1904 21,000 000 1. 1.0 8 3 Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft. Anteile .- 
» . ((vom Deutschen Reiche mit 3% Zins und 
I s;1900X0Ruckzalslunggakanttcrt). JElOZ 104 
1900 20 000 000 1. 4.0 0O OÖptavi-Minen= und Esenbahngesellchaft 117 120 
1902 # 125 000 1. 1. 30 40 Pacific Phosphate Co. !“ — 
1897 2 000 000 1. 10.4 5 6 lantagengesellschaft Concepcion .. ..i— 86 
1895 1 500 000 1. 1. 0 0O Rheinische dlandder Plamtahengesellihaft — 35 
1903 800 000 1. 1. 0 0O Safata-Samoa-Gesell — 75 
1905 2000 Ooo 1. 1. 4 4 Samoa-b Kamtschut-Lompe wie — 70 
1897 500 000 1. 1. 0 0 Sigi Pflanzungs-Gesellschaft — 70 
1900 &amp; 500 000 1. 7. —0 0D South African Territorics — 3 sh 3 d 
1892 æ2000000 1. 7. 0 0 South West Africu Co. 16 sh 17 sh 
1893 969tr 100 1. 4. 0 Usambara Kaffeebaugesellschaft Stamm= Anteile 25 zofr zsfr. 
1897 112 200 0 0 do Vorzugs-Anteile 15 zsfr. 
97 1 500000 1. 1 0 6 Behasritanische Pflanzungsgesellschaft Bibundi 
Stamm-Anteile 90 — 
189. 600 000 o 6 6 Vorzugs-Anteile — 100 
* 4500 000 1. 1 0 "„ · 4] We s iisrikanischc Pflanzungsgesellschaft Victoria 
s zusammengelegte frtuiss — 50 
1895 18 — 8 o Vor- tien — 100 
5 00 000 1. 1. 0 0 Westdeutsche Handels= und sünnsngefeufäagg - 
Düsseldorf 65 70 
  
Zu jeder Art von Auskunft ist n obensebendes Vauibaus stets gern bereit.
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        W V772 20 
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NäZJZInserate sind an dle Geschäftsstelle des „Deutschen Kolontlalblattes“, Berlin SW 68, Kochstrabe s 689—71 —. 2202 
  
Handels= Register des Königlichen 
Amtsgerichts Berlin-Mitte (Abt. B). 
Am 11. Juli 1908 ist eingetragen 
bei Nr. 912: 
Neu-Guinea-Compagnie 
mit dem Site zu Berlin und mehreren 
Zweigniederlassungen. 
Dem Kaufmann August Römer in 
Berlin ist Gesamtprokur erteilt derart, 
daß er in Gemeinschaft mit einem 
Vorstandsmitglied (Direktor) oder stell- 
vertretenden Vorstandsmitglied zur Ver- 
tretung der Gesellschaft berechtigt ist. 
Berlin, den 11. Juli 1908. 
Königliches Amtsgericht Berlin-Mitte. 
Abteilung 89. (260) 
  
Offentliche Bekanntmachung. 
In das hiesige Handelsregister itz 
heute in Abteilung B unter Nr. 
eingetragen worden: 
Brauhaus Keetmanshoop, 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 
Keetmanshoop. 
Gegenstand des Unternehmens ist 
der Betrieb einer Brauerei und einer 
Gastwirtschaft sowie die Verwertung 
von Brauereiabfällen zu Futterzwecken. 
Das Stammkopital beträgt 250 000 Mk. 
Der Geschäftsführer ist der Kaufmann 
Gottfried Gottwald in Keetmans- 
hoop. Der Gesellschaftsvertrag ist am 
24. April 1908 festgestellt. (261mn) 
Keetmanshoop, den 4. Juni 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
Sffentliche Bekanntmachung. 
In das hiesige Handelsregister ist 
heue in Abteilung B unter Nr. 7 
eingetragen worden: 
Handelsgesellschaft Südwest, 
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, 
Seeheim. 
Gegenstand des Unternehmens ist 
der Betrieb eines Hotels und eines 
kaufmännischen Geschäfts. Geschäfts- 
führer ist der Kaufmann Hans Willy 
Schierling in Seeheim. Der Pro- 
kurist ist der ehann Moritz Otto 
Seidel in Seeheim. Der Gesell- 
schaftsvertrag ist am 18. April 1908 
festgestellt. 
Der Geschäftsführer und der Prokurist 
vertreten nur gemeinschaftlich die Ge- 
sellschaft und sind nur in Verbindung 
miteinander berechtigt, die Firma zu 
zeichnen. 
Keetmanshoop, den 4. Juni 1908. 
Der Kaiserliche Bezirkörichter. 
  
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        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Nolonialamt. 
  
19. Jahrgang Berlin, den 15. August 1908. Uummer 16. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am und 15. tedes Monats. Derfelben werden als Belbefte betgefügt dee, mindestens 
—— vlertellährli erscheinende n:; lame un aus den deuts Sehen Sehmtssgevierene herausgegeben vol 
ckolman. 2 # pntel rüiche a#bomnneniemspar für das Kolonlalblan mit den Beiheften PWerägt Heunt e Lree 
6% ond die Sae 3,—, direkt unter Streshand durch die Verlagsbu — a) M. ee o 
deuuschen r " Osterreich= Ungarns, b) M. 5.— für die bänder des ereins. — ic dh und Anfra 
n an die Königliche Hofbuchhandlung von Ernsst Siegfried Mittler und Seerl wstere SW6s,. Kochstraße 68—71, zu chlen 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung des Reichs-Kolonialamts, betr. Erteilung einer Sonderberechtigung zum 
Abbau von Phosphatlagern auf den Inseln Angaur und Pililju. Vom 2. Juli 1908 S. 773. — Sckanntmachung 
des Gouverneurs von Kamerun, betr. die Veröffentlichung von Verordnungen. Vom 1. * 1908 S — Ver- 
ordnung des Gouverneurs von Kamerun, betr. das Wandergewerbe. Vom 4. März 1908 S. 782. — Sen en 
zur Verordnung, betr. das Wandergewerbe. Vom 4. März 1908 S. 73. — Verordnung des Gouverneurs von Ka- 
merun, betr. die Jagd- im Schuögebiet Kamerun. Vom 4. März 1908 S. 784. — Desgleichen betr. das Paßwesen. 
om 26. März 1908 S. 786. — Bekanntmachung zur Verordnung, betr. kvas Paßwesen. Vom 26. März 1908 S. 786. 
— Vekanntmachung des Gonwverneurs von Kamerun, betr. Verhütung der Einschleppung der Schlaftrankheit. Vom 
25. März 1908 S. 786. — Desgleichen betr. Bekämpfung der Tsetse. Vom 25. März 1908 S. 787. — Desgleichen 
betr. Festsetzung eines Verpflegungssatzes für den Bezirk Jaunde. Vom 5. Mai 1908’8 787. — Desgleichen betr. 
die Jagd auf Gorillas. Vom 6. Mai 1908. S. 787. — Desgleichen betr. Mrschzeiten für Träger und Karawanen 
im Jaunde-Bezirk. Vom 18. Mai 1908 S. 788. — Personalien S. 788. — Patriotische Gaben S. 790. 
Nichtamtlicher Teil: Die wirtschaftliche Bedeutung des südwestafrikanischen Schutzgebiets S. 790. — Vorläufige 
Zusammenstellung der Ergebnisse des Außenhandels der afrikanischen Schutzgebiete im Kalenderjahre 1907 im Vergleiche 
mit dem Handel des Vorjahres S. 798. 
amerun: Wegebau in Südkamerun S. 790. — Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebietes Kamerun 
fällig gewordenen Zollbeträge S. 799. 
Togo: Pestquarantäne gegen die Goldküste S. 800. 
Deutsch-Südwestafrika: Förderung der Schweinezucht S. 800. — Übersicht über die Bewegung des Handels 
des Schutzgebiets Südwestafrika im IV. Viertel des Kalenderjahres 1907 im Vergleich mit dem Handel im gleichen 
Zeitraum des Vorjahres S. 801. 
Deutsch- S#afrika= Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei den Küstenzollstellen von Deutsch-Ostafrika im 
Monat Mai 1908 S. 804. 
Deutsch- r Wn’*snhl Die deutsche Marine-Expedition 1907/09 S S. 803. — Zum Auhen handel der Ost-Karolinen 
im Jahre 1907 S. 805. — Außenhandel der Ost-Karolinen im Kalenderjahre 1907 S. 806. — Zum Außenhandel 
der West-Karolinen, Palau und Marianen im Kalenderjahre 1907 S. 808. — Außenhandel- der West- Karolinen, 
810 
Palau und Marianen im Kalenderjahre 1907 im Vergleich mit dem Favoel im Kalenderjahre 1906 S 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Aus dem „Tropenpflanzer“ S. 810. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Anbau tcoischr Baumwolle in den Vereinigten 
Staaten von Amerika S. 812. — Die Kakaoernte Surinams im Jahre 1908 S. 812. — Ausfuhr von Gerbrinde 
aus Natal 1907 S. 812. — Ausfuhr von Bananen, Tamaten und Kartoffeln aus den K. Kanarischen Inseln im Jahre 1907 
313. — Wein-Einfuhr und Ausfuhr Algeriens 1907 S. 813. — Petroleum-Vorkommen in Argentinien S S. 813. 
— Handel Britisch-Ostafrikas 1906/07 S. 814. — Hawel Agyptens 1907 und Anteil Deutschlands S. *“ — 
Außenhaweel des Kongostaats im Jahre 1907 S. 817. — Außenhandel der Tonga-Inseln im Jahre 1907 S. 817. 
Die Einnahmen und Ausgaben der Tonga-Inseln im Jahre 1907 S. 818. — Handel der Nolonie Surinam 1907 
818. — Brasiliens Einfuhr 1907 S. 818. — Weiterbestehen des Südaafritanischen Zollvereins S. 819. 
Verschiedene Mitteilungen: Eine Spende für die Nealschule in Windhuk S. 819. — Eine Kommission für 
Innere Mission in den deutschen Schutzgebieten S S. 819. — Die Pest am Viktoriasee S. 8220. — Zusammenlegung ’'i 
Goldbergwerken am Witwatersrand (Transvaal) S. 820. — Der Fischfang in den tunesischen Gewässern 1907 S. 821. 
— Literatur- Verzeichnis S. 821 — Verkehrs-Nachrichten S. 822. — Schiffsbewegungen S. 825. — Kurse 
deutscher Kolonialwerte S. 827. — Anzeigen. 
FZEgE##Amtlicher Teisrrr) 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verfügung des Beichs-Kolonialamts, betr. Ertellung einer Sonderberechtigung zum 
RKbbau von Phbosphatlagern auf den Inseln Angaur und ODilllju. 
Vom 2. Juli 1908. 
Gemäß § 93 der Kaiserlichen Bergverordnung für die afrikanischen und Südsee-Schutzgebiete 
mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika vom 27. Februar 1906 (Reichs-Gesetzbl. Seite 363 ff.)
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        W 774 20 
wird der Deutschen Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Aktien in Bremen, als Führerin eines 
Konsortiums zum Zwecke der Einbringung in die zu errichtende Deutsche Südseephosphat-Aktien= 
gesellschaft in Bremen nach Maßgabe des durch diesseitige Verfügung vom 15. Mai 1908 genehmigten 
Statuts der erwähnten Gesellschaft auf die Dauer von fünfunddreißig Jahren die ausschließliche Be- 
rechtigung erteilt, die auf den zur Palaugruppe gehörigen Inseln Angaur und Pililju befindlichen 
Lager an organischen und unorganischen Phosphaten unter Beachtung der folgenden Bestimmungen 
aufzusuchen und abzubauen: 
1. Das dem Abbau zu unterwerfende und für den Betrieb erforderliche Gelände wird, 
soweit es nach Lage der Eingeborenenverhältnisse angängig ist, auf Kosten der Gesellschaft, die auch 
die Abfindung der Eingeborenen zu bestreiten hat, für den Schutzgebietsfiskus zu Eigentum erworben 
und für die Dauer der vorliegenden Berechtigung der Gesellschaft zum Abbau und zur Nutzung für 
den Betrieb überlassen werden. Das Bezirksamt in Jap oder sein Beauftragter ist ausschließlich 
zuständig, die erforderliche Absindung der Eingeborenen oder sonstigen Berechtigten nach Art und 
Betrag festzusetzen und die etwa im Interesse der Eingeborenen gebotenen Maßnahmen zu treffen. 
2. Die Gesellschaft hat unbeschadet der Bestimmungen unter Ziffer 1. als Abgabe an den 
Fiskus für jede ausgeführte Tonne Phosphat von 1000 kg 1,25 Mk., vom vierten Jahre ab (ge- 
rechnet vom Tage der Errichtung der Gesellschaft) jedoch mindestens den Betrag von 30 000 Mk. im 
Jahre zu zahlen. 
Der mit Erhebung der Tonnengebühr beauftragte Beamte ist zur Einsicht in die im Insel- 
gebiet geführten Bücher der Gesellschaft sowie in die über die Verschiffung ausgestellten Papiere und 
zu allen anderen Handlungen berechtigt, welche zur Feststellung der zum Versand kommenden Mengen 
für notwendig erachtet werden. Für jede Verschiffung ist ihm ein Konnossement sowie ein vom 
Schiffsführer und einem Schiffsofffzier oder einem Angestellten des Reeders unterschriebener Ausweis 
zu übergeben. Sofern der Beamte zwecks Feststellung der Ausfuhr Reisen an Bord der Schiffe der 
Gesellschaft zu machen genötigt ist, muß ihm freie Fahrt und gegen ortsübliche Vergütung angemessene 
Verpflegung gewährt werden. Dem in dem Gesellschaftsstatut erwähnten Regierungskommissar steht 
es frei, zur Kontrolle der Rechnungslegung in die gesamten Bücher der Gesellschaft nebst den hierzu 
gehörigen Belegen Einsicht zu nehmen oder sie durch einen Dritten prüfen zu lassen. 
Die Tonnenabgabe wird bei der Ausfuhr der Phosphate fällig. Über die Zahlungsweise 
trifft das Bezirksamt in Jap nähere Bestimmung. Soweit die Tonnenabgabe in einem Jahre die 
nach Abs. 1 zu zahlende Mindestsumme von 30 000 Mk. nicht erreicht hat, ist der Unterschiedsbetrag 
am 2. Januar des folgenden Jahres an die Bezirkskasse in Jap abzuführen. 
3. Dem Fiskus steht ein Anteil am Reingewinn zu, welcher wie folgt zu berechnen ist: 
Alljährlich am 31. Dezember ist nach kaufmännischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung 
der für Aktiengesellschaften geltenden Grundsätze des Handelsgesetzbuches eine Bilanz aufzustellen. 
Von dem verteilbaren Reingewinn nach Abzug eines Vortrages, welcher 1 v. H. des Kapitals 
nicht übersteigen darf, erhalten . 
a) die Altionäre eine Vordividende von 8 v. H. und 
b) sodann von dem Rest als Gewinnanteil während der ersten 25 Jahre nach Aufnahme 
des Betriebes die Aktionäre 60 v. H., der Landesfiskus 40 v. H., vom 26. bis 
30. Jahre die Aktionäre und der Landesfiskus je 50 v. H., vom 31. bis 35. Jahre 
die Aktionäre 40 v. H., der Landesfiskus 60 v. H. 
Die für den Fiskus sich ergebenden Beträge sind spätestens vier Wochen nach Genehmigung 
der Bilanz durch die Generalversammlung bei der Kasse der Kolonialzentralverwaltung einzuzahlen. 
4. Die Übertragung der vorliegenden Berechtigung auf Dritte — auch nur der Ausübung 
nach — ist nur mit Genehmigung des Reichs-Kolonialamts zulässig. Das Reichs-Kolonialamt oder 
der zuständige Gouverneur kann die Berechtigung unbeschadet des Anspruchs des Fiskus auf die 
fälligen Abgaben für unwirksam erklären, wenn diese letzteren länger als sechs Monate, nachdem 
der Jahresabschluß von der Generalversammlung genehmigt ist, rückständig sind, oder die Gesellschaft 
den einmal eröffneten Betrieb länger als zwei Jahre ruhen läßt oder nicht ordnungsmäßig fortführt, 
wobei die Zeit nicht eingerechnet wird, innerhalb welcher politische Verwicklungen oder höhere Gewalt 
den Betrieb unmöglich machen. Innerhalb der ersten zehn Jahre, vom Tage der Errichtung der 
Gesellschaft an gerechnet, steht es ihr frei, auf diese Sonderberechtigung zu verzichten, falls sie gleich- 
zeitig in Liquidation tritt. Die Berechtigung erlischt, wenn die Gesellschaft nicht innerhalb dreier 
Jahre vom Tage der Verleihung dieser Berechtigung an den Betrieb ordnungsmäßig eröffnet. Ein 
Anspruch auf Schadloshaltung dem Fiskus gegenüber wird durch das Erlöschen nicht begründet.
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        W 975 20 
5. Die Aufnahme von Darlehen zu anderen Bedingungen als gegen handelsübliche Zinsen 
und Provisionen unterliegt der Genehmigung des Reichs-Kolonialamts. 
6. Bei einer Erhöhung des Gesellschaftskapitals dürfen die neuen Anteilscheine zu keinem 
geringeren Kurswert als dem auf Grund der letzten Dividendenzahlung ermittelten und niemals 
unter dem Nennbetrage begeben werden. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind nur mit Ge- 
nehmigung des Reichs-Kolonialamts zulässig. Dabei gilt 8 v. H. Dividende als normale Verzinsung. 
7. Dem Fiskus steht bei Auflösung der Gesellschaft oder bei dem Erlöschen der Berechtigung 
ein Anteil am Liquidationsvermögen zu, das sich ergibt, nachdem das Aktienkapital und das von 
den Aktionären eingezahlte Agio, soweit es in dem ordentlichen Reservefonds der Gesellschaft noch 
vorhanden ist, an die Aktionäre ausgeschüttet ist. Dieser Anteil des Fiskus beträgt 
40 v. H., wenn die Liquidation bis zum 25. Jahre, 
5n v. H., wenn die Liquidation nach dem 25. bis 30. Jahre, 
0 v. H., wenn die Liquidation nach dem 30. bis 35. Jahre 
nach aufnahh, des Betriebes stattfindet. 
8. Nach dem Erlöschen der vorliegenden Berechtigung oder mit der Auflösung der Ge- 
sellschaft geben sämtliche unbewegliche Anlagen der Gesellschaft in das freie Eigentum des Fiskus über. 
lber Privatrechtsstreitigkeiten zwischen dem Fiskus und der Gesellschaft, die sich bei 
ausönn der vorliegenden Berechtigung ergeben sollten, und bei Meinungsverschiedenheiten über 
die Frage, ob ein ordnungsmäßiger Betrieb Lorliegt, sowie über die Festsetzung des Kurses bei 
Neuausgabe von Aktien, entscheidet unter Ausschluß des Rechtsweges endgültig ein Schiedsgericht, 
welches wie folgt gebildet wird: 
Jeder Teil bestellt zwei Schiedsrichter; von diesen Schiedsrichtern wird ein Obmann gewählt. 
Das Reichs-Kolonialamt wird die von ihm gewählten Schiedsrichter der Gesellschaft benennen und 
die Gesellschaft gleichzeitig auffordern, die von ihr zu wählenden Schiedsrichter binnen vier Wochen, 
vom Tage der Zustellung der Aufforderung an gerechnet, zu bestellen und ihm namhaft zu machen. 
Kommt die Gesellschaft dieser Aufforderung nicht rechtzeitig nach, so wählt das Reichs-Kolonialamt 
auch die fehlenden Schiedsrichter. Als Obmann ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen 
Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit wird derselbe von dem Präsidenten des 
Hanseatischen Oberlandesgerichtes ernannt. Für das schiedsrichterliche Verfahren gelten im übrigen 
die Vorschriften des zehnten Buches der Zivilprozeßordnung. 
10. Für diese Sonderberechtigung gelten nur die §§5 1, II, 3 d, 2, 84, 85 bis 88, 89, 
91, 93 der Kaiserlichen Bergverordnung vom 27. Februar 1906. 
11. Diese kann zurückgenommen werden, sofern die zu errichtende 
Deutsche Südseephosphat · · nicht bis zum 31. August dwl Is. in das Handelsregister 
eingetragen ist. 
Berlin, den 2. Juli 1908. 
Reichs-Kolonialamt. 
In Vertretung: 
v. Lin dequist. 
Statut der deutschen Südseephosphat-Atiengesellschaft in Bremen. 
I. Titel. 
6 Firma, Sitz, Zweck und Dauer der Gesellschaft. 
§5 1. Unter der Firma: 
„Deutsche Südseephosphat-Aktiengesellschaft" 
wird durch den gegenwärtigen Gesellschaftsvertrag eine Aktiengesellschaft errichter, welche ihren Sitz 
in Bremen hat. 
§5 2. Gegenstand des Unternehmens ist: Die Ausbeutung von Lagerstätten nutzbarer 
Mineralien, besonders von Phosphatlagerstätten im deutschen Südseegebiet, Verarbeitung und Ver- 
wertung der gewonnenen Produkte sowie der Betrieb aller damit in Zusammenhang stehender Geschäfte. 
Die Gesellschaft ist befugt: 
1. die zu ihrem Geschäftsbetriebe erforderlichen Immobilien und Einrichtungen zu erwerben; 
2. alle Geschäfte einzugehen, welche nach dem Ermessen des Aufsichtsrates geeignet sind, den 
Geschäftszweig der Gesellschaft zu fördern und gewinnbringend zu gestalten. 
§5 3. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt.
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        W 776 20 
II. Titel. 
Grundkapital. 
§ 4. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 4 500 000 Mk., eingeteilt in 4500 Stück 
auf den Inhaber lautende Aktien im Nominalbetrage von je 1000 Mk. Die 4500 Aktien zerfallen 
in neun Serien (A, B, C, D, E, F, G, H, I) von je 500 Stück, welche fortlaufend numeriert find. 
Die Serie A, welche als voll eingezahlt gilt, erhält ein unter Führung der Deutschen 
Nationalbank, Kommanditgesellschaft auf Mtien, in Bremen stehendes Konsortium als Entgelt für die 
Einbringung einer seitens des Reichskanzlers erteilten Sonderberechtigung auf Abbau von Phosphaten 
auf den deutschen Südseeinseln Angaur und Piliju. Diese Gerechtsame ist erteilt worden auf Grund 
der Ergebnisse einer für Rechnung des genannten Konsortiums zur Erforschung der deutschen Südsee- 
inseln ausgesandten Expedition. 
Auf die übrigen Serien gelangen 25 v. H. bei Errichtung der Gesellschaft zur Einzahlung. 
Die weiteren Einzahlungen für die übrigen Serien, und zwar für jede Serie gesondert, 
werden vom Aufsichtsrat festgesetzt. 
§ 5. Eine Erhöhung des Grundkapitals kann nur durch die Generalversammlung beschlossen 
werden. Im Falle solcher Erhöhung können die Aktien zu einem höheren Betrage als dem Nenn- 
betrage ausgegeben werden. Die Generalversammlung setzt den Mindestbetrag fest, zu welchem die 
Aktien auszugeben sind. Die Aktien dürfen aber zu keinem geringeren Kurswert als dem auf Grund 
der letzten Dividendenzahlung ermittelten begeben werden. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind 
nur mit Genehmigung des Reichskanzlers zulässig. Dabei gelten 8 v. H. Dividende als normale 
Verzinsung. Unbeschadet der gesetzlichen Vorschriften und aller etwaigen im Generalversammlungs- 
beschluß selbst enthaltenen Anordnungen bestimmt der Aufsichtsrat die Einzahlungsfristen und Ein- 
zahlungsraten, den Ausgabepreis sowie die sonstigen Einzelheiten der Begebung. 
Die Einzahlungen haben nach Maßgabe der Bestimmungen des Aufsichtsrats nach 
erfolgter Bekanntmachung des Vorstandes in dem Deutschen Reichsanzeiger zu geschehen. 
Werden Einzahlungen bis zu dem in der Bekanntmachung festgesetzten Termin nicht geleistet, 
so erläßt der Gesellschaftsvorstand an den säumigen Gesellschafter eine erneute Aufforderung zur 
Zahlung des rückständigen Betrages samt Verzugszinsen à 5 v. H. p. a. unter Androhung seines 
Ausschlusses mit dem Anteilsrechte und des Verlustes der geleisteten Einzahlungen. Diese Aufforderung 
hat mindestens dreimal durch Bekanntmachung in dem Deutschen Reichsanzeiger, die erste Bekannt- 
machung mindestens drei Monate und die letzte Bekanntmachung mindestens einen Monat vor Ablauf 
der für die Einzahlung gesetzten Nachfrist zu erfolgen. 
Unterbleibt auch auf diese Aufforderung die Zahlung, so ist der säumige Gesellschafter seiner 
Anrechte aus der Zeichnung der Aktien und der geleisteten Teilzahlungen zugunsten der Gesellschaft 
für verlustig zu erklären. Die den Ausschluß bewirkende Erklärung erfolgt mittels Bekanntmachung 
in dem Deutschen Reichsanzeiger. An Stelle des erloschenen Interimsscheines ist ein neuer anzu- 
fertigen, welcher außer den früher geleisteten Teilzahlungen auch den eingeforderten Betrag zu um- 
fassen hat. Wegen des etwaigen Ausfalles, welchen die Gesellschaft an diesem Betrage oder den 
später eingeforderten Beträgen erleidet, bleibt ihr der ausgeschlossene Gesellschafter verhaftet. 
Etwaige Rechtsvorgänger des ausgeschlossenen Gesellschafters haften nach den Bestimmungen 
des Handelsgesetzbuches. 
§ 7. Solange Vollzahlung der Aktien nicht stattgefunden hat, werden auf Namen lautende 
Interimsscheine ausgestellt, welche nach Vollzahlung gegen die Aktientitel ausgetauscht werden. 
Die Interimsscheine und Aktien werden mit den faksimilierten Unterschriften der Direktion 
und des Vorsitzenden des Aufsichtsrats versehen und erhalten auf den Inhaber lautende Dividenden- 
scheine, welche mit den gleichen faksimilierten Unterschriften versehen sind, für eine von dem Aufsichtsrat 
zu bestimmende Zahl von Jahren, mit deren Ablauf gegen Vorlage der Talons eine weitere Serie 
von Dividendenscheinen ausgegeben wird. 
Der Anspruch auf nicht erhobene Dividenden erlischt vier Jahre nach Ablauf der Fälligkeit 
zugunsten des gesetzlichen Reservefonds der Gesellschaft. Wird jedoch der Verlust von Dividenden- 
scheinen vor Ablauf dieser Vorlegungsfrist bei der Gesellschaft angemeldet und der stattgehabte Besitz 
glaubhaft nachgewiesen, so kann nach Beschluß des Aufsichtsrats dem also Legitimierten nach Ablauf 
der Verjährungsfrist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht präsentierten Dividendenscheine 
gegen Quittung ausbezahlt werden. 
Ist eine Aktie oder ein Interimsschein abhanden gekommen oder vernichtet, so kann die 
Urkunde im Wege des Aufgebotsverfahrens für kraftlos erklärt werden. Die Vorschriften des § 799 
Absatz 2 und des § 800 des Bürgerlichen Gesetzbuches finden entsprechende Anwendung.
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        G 777 20 
Mit der Kraftloserklärung der Aktie oder des Interimsscheins erlischt auch der Anspruch 
aus den noch nicht fälligen Dividendenscheinen. 
Neue Dividendenscheine dürfen an den Inhaber des Talons nicht ausgegeben werden, wenn 
der Besitzer der Aktie oder des Interimsscheins der Angabe widersprochen hat. Die Scheine find in 
diesem Falle dem Besitzer der Aktie oder des Interimsscheins auszuhändigen, wenn er die Haupt- 
urkunde vorlegt. 
Ist eine Aktie oder ein Interimsschein infolge einer Beschädigung oder einer Verunstaltung 
zum Umlaufe nicht mehr geeignet, so kann der Berechtigte, sofern der wesentliche Inhalt und die 
Unterscheidungsmerkmale der Urkunde noch mit Sicherheit erkennbar find, von der Gesellschaft die 
Erteilung einer neuen Urkunde gegen Aushändigung der beschädigten oder verunstalteten verlangen. 
Die Kosten hat er zu tragen. 
III. Titel. 
Vorstand. 
§ 8. Der Gesellschaftsvorstand besteht — nach Bestimmung des Aufsichtsrats — aus einer 
oder mehreren Personen, welche deutsche Staatsangehörige sein müssen. 
Die Ernennung und Entlassung der Vorstandsmitglieder sowie der Abschluß der Anstellungs- 
verträge mit denselben erfolgt durch den Aufsichtsrat. Insbesondere werden die den Mitgliedern 
des Vorstandes zu gewährenden Bezüge vom Aufsichtsrat festgesetzt und sind solche als Geschäfts- 
unkosten zu verbuchen. 
Die Bestellung und der Widerruf der Vorstandsmitglieder findet zu notariellem Pro- 
tokolle statt. 
Der Vorstand vertritt die Gesellschaft nach außen und führt die Geschäfte nach 
Maßgabe des Gesellschaftsstatutes sowie gemäß den in dem Anstellungsvertrage, Reglement oder vom 
Aussichtsrate erteilten Instruktionen. 
Er ernennt und entläßt die Beamten der Gesellschaft. Jedoch ist zur Ernennung und Ent- 
lassung von Beamten, deren Gehalt jährlich 10 000 Mk. überschreitet, oder welche auf länger als 
ein Jahr, oder mit einer längeren Kündigungsfrist als drei Monate angestellt werden, die Ge- 
nehmigung des Aufsichtsrates erforderlich; solche Beamte kann der Vorstand bis zur Entlassung durch 
den Aufsichtsrat vom Amte suspendieren. 
Nur mit Genehmigung des Aufsichtsrates können vom Vorstand Prokuristen und Handlungs- 
bevollmächtigte bestellt werden. Der Aufsichtsrat bestimmt sogleich bei Anstellung von Prokuristen, 
in welcher Weise dieselben die Firma zu zeichnen befugt sein sollen. 
Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist ferner erforderlich zu den im § 15 auf- 
geführten Geschäften und Rechtshandlungen, insoweit diese nicht durch eine vom Aussichtsrat für den 
Vorstand erlassene Geschäftsordnung in die Kompetenz des Vorstandes gestellt werden. 
5 11. Zu Willenserklärungen, insbesondere zur Zeichnung des Vorstandes für die Ge- 
sellschaft, ist erforderlich und genügend: 
wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind; 
die Mitwirkung beziehungsweise die Unterschrift zweier Vorstandsmitglieder oder diejenige 
eines Vorstandsmitgliedes und eines Prokuristen, oder auf Beschluß des Aufsichtsrates (§ 9) diejenige 
zweier Prokuristen; 
wenn der Vorstand nur aus einer Person besteht; 
deren Erklärung beziehungsweise Unterschrift, oder auf Beschluß des Aufsichtsrats diejenige 
von zwei Prokuristen. Der Aufsichtsrat kann jedoch in allen Fällen einzelnen Mitgliedern des 
Vorstandes die Befugnis erteilen, die Gesellschaft allein zu vertreten und die Firma allein zu zeichnen. 
IV. Titel. 
Der Aussichtsrat. 
§ 12. Die Höchstzahl der Aufsichtsratsmitglieder kann durch ordnungsgemäßen Beschluß 
der Generalversammlung erhöht oder vermindert werden, jedoch unter Wahrung der Bestimmung, 
daß mindestens ¾ der Mitglieder deutsche Reichsangehörige sein müssen. 
Die Wahl erfolgt auf je vier Amtsjahre, wobei unter einem Amtsjahre der Zeitraum von 
einer ordentlichen Generalversammlung bis zum Schlusse der nächstjährigen ordentlichen General- 
versammlung zu verstehen ist, jedoch mit der Maßgabe, daß jedesmal mit Schluß der zweiten auf 
die Wahl folgenden ordentlichen Generalversammlung die Hälfte der Aufsichtsratsmitglieder aus- 
zuscheiden hat; ergibt sich hierbei ein Bruchteil, so scheidet einmal, und zwar erstmals die niedrigere 
Zahl, das andere Mal die höhere Zahl aus.
        <pb n="862" />
        W 778 20 
Die Reihenfolge des Ausscheidens wird durch das höhere Amtsalter und bei gleichem 
Amtsalter durch das Los bestimmt; Wiederwahl ist stets zulässig 
Zur Legitimation der Mitglieder des Aufsichtsrats genügt ein Auszug aus dem Protokolle 
der Versammlung. 
Die Mehrheit der von der Generalversammlung erwählten Mitglieder des Aufsichtsrats 
bedarf der Bestätigung durch den Reichskanzler. 
Jede Anderung in den Personen der Mitglieder des Auffichtsrats ist von der Direktion 
unverzüglich in dem Deutschen Reichsanzeiger bekannt zu machen. Dieselbe hat die Bekanntmachung 
zum Landeleregister einzureichen. 
Die Wahl des ersten Aufsichtsrates gilt bis zur Beendigung der ordentlichen General= 
versammlung, welche nach Ablauf eines Jahres seit der Eintragung der Gesellschaft in das Handels- 
register zur Beschlußfassung über die Jahresbilanz abgehalten wird. In dieser Generalversammlung 
ist der gesamte Aufsichtsrat neu zu wählen. 
13. So oft ein Mitglied des Aufsichtsrats vor Ablauf seiner Amtsdauer ausscheidet, 
kann der Aufsichtsrat die Neuwahl, und zwar für die noch übrige Amtsdauer des ausgeschiedenen 
Mitgliedes, durch die nächste ordentliche oder durch eine außerordentliche Generalversammlung 
veranlassen. 
Dies muß innerhalb dreier Monate geschehen, wenn die Mitgliederzahl auf vier herab- 
gegangen ist. 
Bis zu einer Ergänzung kann der Aufsichtsrat, solange derselbe noch mindestens drei Mit- 
glieder zählt, gültig fungieren. 
§5 14. Der Aussichtsrat wählt aus seiner Mitte jährlich einen Vorsitzenden und dessen 
iellvertreter. 
r Auffichtsrat ist beschlußfähig, wenn die jeweiligen Mitglieder sämtlich geladen sind und 
nindelen de Hälfte derselben in der Sitzung erschienen ist. 
Der Aufsichtsrat faßt seine Beschlüsse durch absolute Stimmenmehrheit der in der Sitzung 
erschienenen Mitglieder; bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. in dessen 
Verhinderung diejenige eines Stellvertreters. 
In dringenden Fällen kann schriftliche oder mit Zustimmung aller erreichbaren Aufsichtsrats- 
mitglieder auch telephonische oder telegraphische Abstimmung stattfinden. 
Der Aufsichtsrat kann einem oder mehreren seiner Mitglieder bestimmte Funktionen zeitweise 
übertragen. 
Die Protokolle, die Ausfertigungen und die Bekanntmachungen des Aufsichtsrats unterzeichnet 
der Vorsitzende bzw. dessen Stellvertreter. 
Auf Antrag des Vorstandes oder von zwei Mitgliedern des Aussichtsrats ist längstens 
innerhalb acht Tagen eine Aufsichtsratssitzung einzuberufen. 
Zwischen der Einladung und der Aussichtsratssitzung soll, dringende Fälle ausgenommen, 
eine Frist von mindestens drei Tagen liegen. 
Die Vorstandsmitglieder haben auf Einladung des Vorsitzenden oder in dessen Verhinderung 
dessen Stellvertreters den Beratungen des Auffichtsrats beizuwohnen. 
8 15. Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsführung der Gesellschaft in allen Zweigen der 
Verwaltung zu überwachen und sich zu diesem Zwecke von dem Gange der Angelegenheiten der 
Gesellschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit über dieselben Berichterstattung von dem Vorstande 
verlangen und selbst oder durch einzelne von ihm zu bestimmende Mitglieder die Bücher und 
Schriften der Gesellschaft einsehen, den Bestand der Gesellschaftskasse und die Bestände an Effekten, 
Handelspapieren und Waren untersuchen. 
Er hat die Jahresrechnungen, die Bilanzen und Vorschläge zur Gewinnverteilung zu prüfen 
und darüber alljährlich der Generalversammlung der Aktionäre Bericht zu erstatten. 
Der Aussichtsrat entscheidet außerdem endgültig: 
Über den Erwerb, die Veräußerung, Pachtung, Verpachtung, Belastung und Ver- 
pfändung von Immobilien und bergbaulichen Rechten jeder Art 
2. über den Abschluß von Lieferungsverträgen, welche die Gesellschaft auf länger als 
ein Jahr verpflichten; 
über die Kontrahierung von Anleihen, die Ausgabe von Schuldverschreibungen der 
Gesellschaft und Festsetzung aller Modalitäten solcher Anleihen 
über die Kündigung von ausgegebenen Schuldverschreibungen der Gesellschaft; 
— 
*n
        <pb n="863" />
        G 779 20 
t 
über die vom Vorstande vorzulegenden Betriebspläne und vorgeschlagenen Um= und 
Neubauten; 
über an Beamte, Arbeiter oder deren Hinterbliebenen zu leistende Unterstützungen; 
über die Gewährung von besonderen Vergütungen an Mitglieder des Vorstandes, an 
Beamte oder auch an einzelne Mitglieder des Aussichtsrats für außerordentliche 
Tätigkeit (§ 16). 
Es bleibt dem Aufsichtsrat überlassen, durch eine dem Vorstand zu gebende Geschäftsordnung 
zu bestimmen, inwieweit die vorgenannten Geschäfte und Rechtshandlungen unter 1 bis 6 in die 
Kompetenz des Vorstandes gestellt werden. 
§ 16. Der Aufsichtsrat bezieht für seine Bemühungen außer dem Ersatz seiner Auslagen 
die in § 26 unter 4 festgesetzte Tantieme von 10 v. H. des Reingewinnes, mindestens aber zusammen 
eine Vergütung von 20 000 Mk., welche auf Unkostenkonto zu verbuchen sind. 
Über die Verteilung der Tantieme bzw. Vergütung unter die einzelnen Mitglieder des 
Aussichtsrates beschließt dieser selbst. 
Für außerordentliche Leistungen einzelner seiner Mitglieder kann der Aufsichtsrat außerdem 
eintretendenfalls die Gewährung von besonderen Vergütungen beschließen. 
Dem ersten Aufsichtsrat kann eine Vergütung nur durch Beschluß der Generalversammlung 
bei oder nach Ablauf seiner Amtsdauer bewilligt werden. 
— 
V. Titel. 
Generalversammlung. 
§ 17. Die Generalversammlung wird durch den Aufsichtsrat oder Vorstand berufen, und 
zwar mittels Einladung im Deutschen Reichsanzeiger. 
Die Einladung ist mindestens 19 Tage vor dem Tag der Generalversammlung zu erlassen 
und soll die Tagesordnung enthalten. 
5* 18. Die Generalversammlungen finden am Sitze der Gesellschaft oder anderen Orten 
des Deutschen Reiches, welche vom Aufsichtsrat in der Bekanntmachung bestimmt werden, statt. Der 
Vorsitzende des Aufsichtsrats oder sein Stellvertreter oder in Verhinderung beider ein vom Auf- 
sichtsrat zu bestimmendes sonstiges Mitglied, nötigenfalls ein von der Genereralversammlung zu er- 
nennender Aktionär führt den Vorsitz und ernennt zwei Stimmzähler. 
lber die Beschlüsse wird ein gerichtliches oder notarielles Protokoll aufgenommen, welches 
lediglich vom Protokollführer zu unterzeichnen ist. Demselben ist ein Verzeichnis der erschienenen 
Aktionäre oder Vertreter von Aktionären mit Angabe ihres Namens und Wohnortes sowie des Be- 
trages der von jedem vertretenen Aktien beizufügen. 
Dieses Verzeichnis ist von dem Vorsitzenden zu unterzeichnen und vor der ersten Abstimmung 
zur Einsicht aufzulegen. Eine Beifügung der Vollmachten zu dem Protokolle ist nicht erforderlich. 
Eine beglaubigte Abschrift des Protokolls ist ohne Verzug nach der Generalversammlung 
von dem Vorstand zum Handelsregister einzureichen. 
§ 19. Berechtigt zur Teilnahme an der Generalversammlung ist jeder Aktionär. Stimm- 
berechtigt sind jedoch nur die Aktionäre, welche spätestens am dritten Tage vor dem für die General= 
versammlung bestimmten Tage an den von dem Auffichtsrate zu bezeichnenden Stellen ihre Aktien 
oder einen Hinterlegungsschein über eine bei einer Bank oder bei einer öffentlichen Behörde oder 
einem Notar erfolgte Hinterlegung hinterlegt haben. 
Es können vertreten werden: 
Handlungsfirmen durch ihre Prokuristen, Ehefrauen durch ihre Ehemänner, Minderjährige 
oder Pflegebefohlene durch ihre Vormünder, Vereine, Gesellschaften, Korporationen, Institute durch 
einen ihrer gesetzlichen oder statutarischen Vertreter. In allen sonstigen Fällen kann ein Aktionär 
nur durch einen anderen stimmberechtigten Aktionär auf Grund schriftlicher Vollmacht vertreten werden. 
Über die Gültigkeit der Vollmachten entscheiden die in der Versammlung anwesenden Mitglieder des 
Aufsichtsrats. 
Jede Aktie gewährt eine Stimme. 
· 8 20. Die ordentliche Generalversammlung ist innerhalb der ersten sechs Monate eines 
jeden Geschäftsjahres abzuhalten. Derselben hat der Vorstand den Jahresbericht und der Aussichtsrat 
den Bericht über die Prüfung der Jahresrechnungen, der Bilanz und der Anträge über die Gewinn= 
verteilung zu erstatten.
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        W 780 20 
Die ordentliche Generalversammlung erteilt dem Vorstand sowie auch dem Ausiichtsrat 
Decharge, beschließt über die Verteilung des Reingewinns, nimmt die etwaigen statutenmäßigen 
Wahlen vor und beschließt über die auf der Tagesordnung stehenden Anträge. 
Über Gegenstände, deren Verhandlungen nicht mit dem Ausschreiben der Generalversammlung 
oder in der in § 256 Absatz 2 H. G. B. vorgesehenen Weise angekündigt sind, können Beschlüsse 
nicht gefaßt werden, ausgenommen hiervon ist jedoch der Beschluß über den in einer General- 
versammlung gestellten Antrag auf Wahl von Revisoren oder auf Berufung einer außerordentlichen 
Generalversammlung. 
Die Verhandlung über die Bilanz ist zu vertagen, wenn dies mit einfacher Stimmen- 
mehrheit beschlossen oder von einer Minderheit, deren Anteile den zehnten Teil des Grundkapitals 
erreichen, verlangt wird, auf Verlangen der Minderheit jedoch nur, soweit von ihr bestimmte Ansätze 
der Bilanz bemängelt werden. 
§ 21. Außerordentliche Generalversammlungen werden berufen: 
1. wenn der Aufsichtsrat oder Vorstand es für notwendig erachtet; 
2. wenn einem oder mehreren Aktionären, deren Aktienbesitz wenigstens den zwanzigsten 
Teil des Grundkapitals darstellt, auf Grund und nach Maßgabe des § 254 H. G. B. 
die Einberufung zugestanden worden ist; 
3. wenn sonstige gesetzliche oder statutenmäßige Gründe vorliegen. 
Zu einer außerordentlichen Generalversammlung im Fall der Ziffer 2 ist die Einladung 
spätestens vier Wochen nach Ülbergabe des Antrags zu erlassen. 
§ 22. Die Generalversammlung beschließt, abgesehen von den im Gesetz und Gesellschafts- 
vertrag bestimmten Fällen, in denen eine größere Majorität erforderlich ist, mit absoluter Stimmen- 
mehrheit. Ergibt sich bei Wahlen Stimmengleichheit, so entscheidet das Los. 
Über folgende Gegenstände jedoch: 
1. Übertragung des Vermögens der Gesellschaft an eine andere Aktiengesellschaft oder 
Verschmelzung mit einer solchen (Fusion), 
2. Auflösung der Gesellschaft 
kann nur mit einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlußfassung vertretenen 
Grundkapitals und, wenn mindestens zwei Drittel des Grundkapitals vertreten find, beschlossen werden. 
Im Falle die letztere dieser Bedingungen nicht erfüllt ist, wird binnen der folgenden sechs Wochen 
eine zweite Generalversammlung berufen, welche alsdann ohne Rücksicht auf die Zahl der vertretenen 
Aktien mit drei Viertel Majorität der vertretenen Stimmen beschließt. » 
23. Die Abstimmungen und Wahlen in der Generalversammlung müssen, wenn zehn 
anwesende Aktionäre es verlangen, durch Stimmzettel geschehen. 
VI. Titel. 
Bilanz, Gewinnverteilung, Reservefonds. 
§ 24. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft läuft vom 1. Januar eines jeden Jahres bis 
zum 31. Dezember. 
Das erste Geschäftsjahr endigt mit dem 31. Dezember 1908. 
Die Bücher werden per 31. Dezember jeden Jahres abgeschlossen und die Bilanz und 
Gewinn= und Verlustrechnung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen aufgestellt. 
§* 25. Der Vorstand hat spätestens am 15. Mai jeden Jahres die Bilanz, die Gewinn= 
und Verlustrechnung und einen den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft entwickelnden 
Bericht dem Aufsichtsrat zur Prüfung vorzulegen. Diese Vorlagen sind mindestens 19 Tage vor 
dem Tage der ordentlichen Generalversammlung in dem Geschäftslokal der Gesellschaft zur Einsicht 
der Aktionäre aufzulegen. 
26. Nach Genehmigung der Bilanz durch die Generalversammlung wird der erzielte 
Gewinn folgendermaßen verwendet: 
1. Zuerst sind 5 v. H. in den Reservefonds so lange einzustellen, als derselbe den zehnten 
Teil des jeweiligen Grundkapitals nicht überschreitet; 
2. aus dem hiernach verbleibenden Betrage find zunächst die auf etwaigen Antrag des 
Aufsichtsrates von der Generalversammlung beschlossenen außerordentlichen Abschreibungen 
und Rückstellungen zu entnehmen;
        <pb n="865" />
        G 781 20 
von dem alsdann verbleibenden Reste wird eine Dividende bis zu 4 v. H. der 
geleisteten Einzahlung auf die Aktien verteilt; 
von dem alsdann verbleibenden Überschuß, jedoch unter Berücksichtigung der in dem 
5245 H. G. B. hinsichtlich der Abschreibungen und Rücklagen gegebenen Bestimmungen 
erhält der Aussichtsrat 10 v. H. dieses Üüberschusses; 
# von dem alsdann verbleibenden Uberschuß erhalten die Aktionäre eine Dividende bis 
zu 4 v. H. des Grundkapitals; 
l der alsdann verbleibende Überschuß wird abzüglich eines von der Generalversammlung 
zu beschließenden Gewinnvortrages, der die Höhe von 1 v. H. des Aktienkapitals 
nicht überschreiten darf, zwischen den Aktionären und dem Fiskus des Deutschen Reichs 
in der Weise geteilt, daß 
a) während der ersten 25 Geschäftsjahre nach Aufnahme des Betriebes der Fiskus 40 v. H., 
b) während des 26. bis 30. Geschäftsjahres nach Aufnahme des Betriebes der 
Fiskus 50 v. H., 
c) während des 31. bis 35. Geschäftsjahres nach Aufnahme des Betriebes der 
Fiskus 60 v. H. 
des Uberschusses erhält und der Rest unter die Aktionäre nach Verhältnis des Grund- 
kapitals verteilt wird. 
Stimmen Ausfsichtsrat und Vorstand über die Bewertung der Aktiven und über die vor- 
zunehmenden Rücklagen überein, so kann die Generalversammlung diese Festsetzungen nur mit einer 
Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen Stimmen ändern. 
5 27. Der gesetzliche Reservefonds dient ausschließlich zur Deckung eines aus der Bilanz 
sich ergebenden Verlustes. 
Über die Verwendung der sonstigen Rücklagen bestimmt der Ausfsichtsrat. 
§ 28. Nach Genehmigung des Rechnungsabschlusses wird die Bilanz und die Gewinn= und 
Verlustrechnung in dem Deutschen Reichsanzeiger veröffentlicht. Die Dividenden werden acht Tage 
nach genehmigter Bilanz an der Kasse der Gesellschaft und an den etwa sonst von dem Aufsichtsrat 
zu bestimmenden Stellen ausbezahlt. 
*1 
G#n 
VII. Titel. 
Liquidation. 
5 29. Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei dem Erlöschen der Berechtigung steht dem 
Fiskus ein Anteil am Liquidationsvermögen zu, der sich ergibt, nachdem das Aktienkapital und das 
von den Aktionären eingezahlte Agio, soweit es, in dem ordentlichen Reservefonds der Gesellschaft 
noch vorhanden ist, zurückbezahlt ist. 
Dieser Anteil beträgt: 
40 v. H. wenn die Liquidation bis zum 25. Jahre, 
50 v. H. wenn die Liquidation im 25. bis 30. Jahre, 
60 v. H. wenn die Liquidation nach dem 31. Jahre stattfindet. 
VIII. Titel. 
Reichsaufsicht. 
§ 30. Diese Satzungen unterliegen der Genehmigung des Reichskanzlers. 
Die in diesem Statut dem Reichskanzler zugewiesenen Befugnisse werden vom Reichs- 
Kolonialamte wahrgenommen. 
IX. Titel. 
Bekanntmachungen. 
5 31. Alle von der Gesellschaft ausgehenden Bekanntmachungen erfolgen durch den 
Deutschen Reichsanzeiger und gelten durch einmaligen Abdruck als genügend verkündigt, sofern nicht 
öftere Publikationen durch Gesetz oder Statut vorgeschrieben sind. Die Gesellschaft wird in der Regel 
daneben ihre Bekanntmachungen durch je eine in Bremen, Frankfurt a. M. und Berlin erscheinende 
Tageszeitung veröffentlichen, ohne daß hiervon die Rechtswirksamkeit der Bekanntmachungen abhängig 
gemacht werden soll.
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        W 782 20 
Bekanntmachung des GCouverneurs von Kamerun, betr. die Veröffentlichung 
von Verordnungen. 
Vom 1. März 1908. 
Die Veröffentlichung der nach der Vorschrift des § 5 der Verfügung des Reichskanzlers 
vom 27. September 1903 (Kolonialblatt S. 509) zu erlassenden Verordnungen erfolgt vom heutigen 
Tage ab durch Einrückung in das Amtsblatt für das Schutzgebiet Kamerun. 
Buea, den 1. März 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seitz. 
Verordnung des GCouverneurs von Kamerun, betr. das Wandergewerbe. 
Vom 4. März 1908. 
Auf Grund des § 15 Absatz 3 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 813) in 
Verbindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kolonialblatt 
S. 509) wird verordnet, wie folgt: 
1. Wer außerhalb der Gemarkung seines Heimatsdorfes oder seines Wohnorts für eigene 
oder fremde Rechnung Handel treiben will (Wanderhändler), bedarf der Erlaubnis. Unter den 
Begriff „Wanderhändler“ fallen nicht die Inhaber oder Leiter von Faktoreien, die dauernd be- 
trieben werden. 
Erlaubnis wird erteilt durch Ausstellung eines Wandergewerbescheins. 
§ 2. Eines Wandergewerbescheins bedarf nicht: 
wer im Schutzgebiet durch eigene landwirtschaftliche oder gewerbliche Tätigkeit gewonnene 
Nahrungs= oder Genußmittel, oder 
wer selbst gewonnene Erzeugnisse des Urwaldes, der Land= und Forstwirtschaft, der Jagd 
und Fischerei oder der Hausindustrie feilbietet. 
§5 3. Der Wandergewerbeschein wird ausgestellt durch die für den Stammesbezirk oder 
ständigen Wohnort zuständige Lokalverwaltungsbehörde (Bezirksamt, Station). 
Will der Wanderhändler in einem anderen Bezirke Handel treiben, so hat er sich vorher 
bei der für diesen Bezirk zuständigen Lokalbehörde zu melden. « 
§ 4. Der Wandergewerbeschein wird ausgestellt für die Dauer eines Rechnungsjahres. 
Für das diesem Rechnungsjahr folgende Rechnungshalbjahr sowie für die zweite Hälfte 
eines Rechnungsjahres sind auf Antrag Scheine mit halbjähriger Gültigkeit auszustellen. 
Ist die Zeit für Ausstellung eines Wandergewerbescheins abgelaufen, ohne daß der nicht 
eingeborene Händler oder der im Dienste einer europäischen Firma stehende Wanderhändler aus 
geschäftlichen oder aus anderen Gründen imstande gewesen ist, seine Tätigkeit rechtzeitig abzubrechen, 
so kann er bei weiter Entfernung vom Sitze der ausstellenden Behörde den Handel vorläufig fort- 
nettn, wenn er oder die Firma unverzüglich die Ausstellung eines Erneuerungsscheins für ein halbes 
oder für ein ganzes Rechnungsjahr bei der zuständigen Behörde beantragt. 
§ 5. Die Erlaubnis zum Wanderhandel kann versagt werden: 
1. wenn der Antragsteller wegen strafbarer Handlungen gegen das Eigentum, das Leben, 
die Freiheit oder die Gesundheit anderer Personen bestraft ist; 
. wenn er wesentliche Bestimmungen dieser Verordnung vorsätzlich verletzt hat; 
. wenn er die seitens der Behörden getroffenen Anordnungen, betreffend die Gewinnung 
oder den Vertrieb von Produkten oder betreffend die Verhütung von Seuchen, nicht 
eingehalten hat; 
l wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund deren zu besorgen ist, daß die Zulassung 
weiterer Wanderhändler in einem Bezirke die Gefahr von Unruhen oder Aufständen 
nach sich ziehen würde. 
Die Gründe sind in der die Versagung aussprechenden Verfügung ausdrücklich anzugeben. 
Für die Ausstellung des Scheins ist im voraus eine Gebühr zu zahlen (Wander- 
gewerbesteuer). 
Die Höhe der Gebühr beträgt 25 Mark. 
Wird die Ausstellung eines Wandergewerbescheins nur für die Hälfte des Rechnungsjahres 
beantragt, so ist die Hälfte der Gebühr zu entrichten. 
0 
—
        <pb n="867" />
        W 783 20 
§* 7. Der Wanderhändler hat den Wandergewerbeschein stets bei sich zu führen und den 
Behörden des Schutzgebiets oder deren Beauftragten auf Verlangen jederzeit vorzuzeigen. 
Kommt ein Schein abhanden, so wird ein neuer Schein (Ersatzschein) für die Gültigkeits- 
dauer des abhanden gekommenen nur ausgestellt, wenn das Abhandenkommen nachgewiesen oder 
glaubhaft gemacht wird. 
Dasselbe gilt, wenn nach Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Scheins die Ausstellung eines 
neuen (Erneuerungsschein) beantragt wird, ohne daß der alte Schein abgegeben wird. 
Für beide Fälle finden die §§ 3 bis 5 und 6 entsprechende Anwendung. 
§5 8. Der Wandergewerbeschein hat Gültigkeit nur für die Person des Wanderhändlers 
und seiner Träger und ist nicht übertragbar. 
9. Die erteilte Erlaubnis kann entzogen werden aus den in § 5 angeführten Gründen, 
wenn diese Gründe nach Erteilung der Erlaubnis eintreten oder bekannt werden. 
Zuständig ist die ausstellende Behörde und in dringenden Fällen die Behörde desjenigen 
Bezirks, in welchem der Wanderhändler sein Gewerbe ausübt. In letzterem Falle ist alsbald der 
ausstellenden Behörde Mitteilung zu machen. « 
§1.KaufleutemthändlerdüifeninihremGefchäftsbetriebenursolcheWanderhändlek 
verwenden, welche im Besitze des Wandergewerbescheins sind. In diesem Wandergewerbeschein muß 
nicht nur der Name des Wanderhändlers selbst, sondern auch desjenigen Kaufmanns oder Händlers 
eingetragen sein, in dessen Dienst der Wanderhändler steht. 
8 11. Ein durch Zeitablauf oder Entziehung erloschener Wandergewerbeschein ist der aus- 
stellenden Behörde oder der nächsten Lokalverwaltungsbehörde unverzüglich abzuliefern. 
§5 12. Zuwiderhandlungen gegen die vorstehenden Bestimmungen werden im ersten Falle 
mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder bis zu 14 Tagen Haft, im Wiederholungsfalle mit Geldstrafe 
bis zu 1000 Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten oder, soweit es sich um Eingeborene 
handelt, mit Geldstrafe oder Gefängnis mit Zwangsarbeit bis zu drei Monaten bestraft, sofern nicht 
nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist. Bei Hinterziehung der Steuer ist daneben 
der fünffache Betrag derselben verfallen. 
· Bei Zuwiderhandlungen gegen 8 11 der Verordnung haftet der Dienstherr für den wegen 
Hinterziehung verfallenen Betrag sowie wegen Geldstrafe und Kosten als Gesamtschuldner. 
§5 13. Diese Verordnung tritt am 1. April 1908 in Kraft. 
Für bestimmte Bezirke und unter besonderen Verhältnissen kann durch Bekanntmachung des 
Gouverneurs das Inkrafttreten auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. 
14. Die Ausführung der vorstehenden Bestimmungen wird durch Bekanntmachung des 
Gouverneurs geregelt. 
Buea, den 4. März 1908. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun zur Verordnung, betr. das 
Wandergewerbe. 
Vom 4. März 1908. , 
1. Die Grenzen der Gemarkung des Heimatsdorfs oder Wohnortsbezirks (8 1 der Ver- 
ordnung) werden nach Bedarf durch die zuständige Lokalverwaltungsbehörde (Bezirksamt, Station) 
estimmt. 
2. Der Wandergewerbeschein wird ausgestellt nach einem den Dienststellen zugehenden 
Formular. 
3. Der die Erlaubnis nachsuchende Wanderhändler hat seinen Antrag persönlich bei der 
zuständigen Behörde anzubringen. 
Steht ein Wanderhändler im Dienste eines Kaufmanns oder Händlers, so ist der Antrag 
auch von diesem schriftlich oder mündlich zu stellen. 
**- Händler im Dienste einer europäischen Firma können bei Gesuchen um Ausstellung eines 
Ersatzscheins (8 7 Absatz 2) oder eines Erneuerungsscheins (§ 7 Absatz 3) auf Antrag der Firma 
vom persönlichen Erscheinen entbunden werden.
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        G 984 20 
4. Kommt ein Schein abhanden, so kann ein Händler im Dienste einer europäischen Firma 
bei weiter Entfernung vom Sitze der ausstellenden Behörde den Handel bis zum Ablauf der 
Gültigkeitsdauer des ihm erteilten Scheins fortsetzen, falls er oder die Firma unverzüglich die Aus- 
stellung eines neuen Scheins unter Entbindung vom persönlichen Erscheinen bei der zuständigen 
Behörde beantragt und hiervon gleichzeitig der Behörde desjenigen Bezirks, in welchem er sein 
Gewerbe ausübt, Anzeige macht. Die letztere Behörde kann auf Antrag eine Bescheinigung über 
die erfolgte Anzeige ausstellen. 
5. Anträge auf Ausstellung von Wandergewerbescheinen werden schon vor dem Inkrafttreten 
der Verordnung nach den Bestimmungen derselben von den Behörden angenommen und erledigt. 
6. Die Verordnung vom 4. März 1908 tritt noch nicht in Kraft in den Bezirken der 
Residenturen Garua, Kusseri und der Station Banjo. 
Buea, den 4. März 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seitz. 
Verordnung des Couverneurs von Kamerun, betr. die Jagd im Schutzgebiet Kamerun. 
Vom 4. März 1908. 
Auf Grund des § 15 des Schurzgebietsgesetzes vom 10. September 1900 wird unter Auf- 
hebung der Verordnung des Kaiserlichen Gouverneurs von Kamerun, betreffend die Ausübung der 
Jagd auf Elefanten und Flußpferde, vom 29. November 1892 und der Verordnung des Kaiserlichen 
25. Februar 1900 
Gouverneurs von Kamerun, betreffend das Einkreisen von Elefanten, vom §. November 1005, verordnet, 
was folgt: 
A. Allgemeine, für Europäer und Farbige gültige Bestimmungen. 
#§ 1. Zur Ausübung der Jagd bedarf es der Lösung eines Jagdscheins, soweit nicht die 
nachfolgenden Paragraphen anderweite Bestimmungen enthalten. 
2. Die Jagd, das Erlegen und Fangen von Gorillas und anderen Tieren, bei denen 
für Erhaltung der Art ein wissenschaftliches Interesse vorliegt, kann vom Gouverneur zeitweilig oder 
dauernd verboten werden. 
Ferner ist jede Art der Jagd verboten in den Gebietsteilen, welche vom Gouverneur als 
„Schongebiet“ erklärt worden sind oder noch erklärt werden. Für Elefanten und Flußpferde können 
die Lokalbehörden, sofern die Gefahr der Ausrottung dieser Tierarten vorliegt, die Jagd in be- 
stimmten Gebietsteilen zeitweilig verbieten. In solchen Fällen ist nachträglich die Genehmigung des 
Gouverneurs einzuholen. 
§ 3. Bezüglich der Elefanten, Flußpferde, Nashörner, Giraffen, Büffel, Antilopen und 
Gazellen ist verboten: 
a) die Jagd, das vorsätzliche Erlegen und Fangen von nicht ausgewachsenen Tieren. Als 
nicht ausgewachsen gelten Elesonten, bei welchen ein normal ausgebildeter Stoßzahn ein 
geringeres Gewicht als 2 kg besitzt 
b) die Jagd, das Erlegen und Fangen von weiblichen Tieren. 
Ausnahmen zu § 2 und 3 kann der Gouverneur gestatten, wenn es sich um Fang oder 
Erlegung zu wissenschaftlichen Zwecken, zur Zähmung oder um Verhütung von Wildschaden handelt. 
§ 4. Berboten ist die Anwendung von Vorrichtungen und Mitteln, die geeignet sind, die 
Vernichtung ganzer Rudel herbeizuführen; insbesondere ohne ausdrückliche Genehmigung des Gouver- 
neurs die Ausübung der Jagd durch Einkreisen (Einfenzen, Einbrennen), das Fangen in großen 
Netzen und das Erlegen von Wild unter Anwendung von Gift. Diese Bestimmungen gelten nicht 
für das Erlegen von Raubwild. « 
§ 5. Der Jagdschein lautet auf den Namen des Inhabers, ist unübertragbar und gilt 
auf die Dauer des Kalenderjahres, für welches er ausgestellt ist. Im Falle erwiesenen Mißbrauchs 
kann der Jagdschein wieder entzogen werden. 
Gesellschaften oder Einzelpersonen wird auf Antrag ein Jagdschein nach Ausgabe B 
ausgestellt, welcher die Genannten besugt, einen farbigen Jäger zum Zwecke der Fleischbesorgung 
zu halten.
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        W 785 20 
§* 6. Es werden drei Arten von Jagdscheinen ausgestellt. 
Ausgabe A kostet 100 Mark und gilt für ein Stück Wild folgender Gattungen: 
Elefanten, Flußpferde, Nashörner, Giraffen oder Stranßc. 
Die Lösung von mehr als drei Jagdscheinen, Ausgabe A, für ein Kalenderjahr und einen 
Inhaber ist nicht zulässig. 
Ausgabe B kostet 25 Mark und gilt für alle Wildarten, mit Ausnahme der unter A genannten. 
Ausgabe C kostet 5000 Mark und gilt für sämtliche Wildarten. 
Die Bestimmungen der §§8 2 und 3 werden durch die Erteilung eines Jagdscheins nicht berührt. 
§* 7. Die Jagdscheingebühr ist sofort zu entrichten und berechtigt lediglich zur persönlichen 
Ausübung der Jagd. Die Ansübung der Jagd durch Jäger, welche im Dienste eines anderen 
stehen, wird nur ganz ausnahmsweise gestattet. Für jeden derartigen Jäger ist eine Gebühr von 
3000 Mark pro Jahr zu entrichten. Die Genehmigung wird durch den Gonverneiur erteilt. 
Die Bestimmungen über die Einfuhr von Schußwaffen und Munition in Kamerun werden 
hierdurch nicht berührt. 
8 Zur Ausstellung von Jagdscheinen, Ausgabe B, sind die Kaiserlichen Bezirksämter 
und Stationen befugt. Jagdscheine, Ausgabe A und C, werden nur vom Gouvernement ausgestellt. 
§ 9. Die Ausstellung eines Jagdscheins ist zu versagen Personen: 
a) welche in den letzten fünf Jahren wegen Vergehens gegen die Jagdverordnung oder 
das Eigentum bestraft worden sind, 
b) von denen eine unvorsichtige Führung der Waffe oder eine Gefährdung der öffent- 
lichen Sicherheit zu besorgen ist. 
Die Ausstellung eines Jagdscheins nach Formular C kann verweigert werden. 
§ 10. Der Jäger hat bei Ausübung der Jagd den Jagdschein stets bei sich zu führen 
und auf Verlangen vorzuzeigen. Zur Kontrolle sind die weißen Beamten der Bezirks= und Forst- 
vervaltung befugt. 
§ 11. Wer seinen Jagdschein verliert und nachweisen kann, daß er einen solchen besessen 
hat, ’’“’ für Ausstellung eines Duplikats 3 Mark. 
§ 12. Von Bewerbern um einen Jagdschein, die nicht im Schutzgebiet ihren dauernden 
Wohnsitz haben, kann die Hinterlegung einer Sicherheit bis zur Höhe von 1000 Mark durch die 
ausstellende Behörde gefordert werden. 
Diese Sicherheit haftet für etwa verwirkte Geldstrafen und die Kosten des Strafverfahrens. 
*§*D 13. Das Töten und Fangen von Raubtieren und Reptilien ist auch ohne Jagdschein erlaubt. 
§5 14. Von der Erlegung eines Elefanten, Flußpferdes, Nashorns, einer Giraffe oder 
eines Straußes ist die zuständige Lokalbehörde unverzüglich zu benachrichtigen. 
§ 15. Gibt der Jagdberechtigte die Verfolgung eines krankgeschossenen Wildes auf, so 
erlischt sein Aneignungsrecht an dem betreffenden Stück Wild. 
½ Entsenden von Beauftragten zur Verfolgung ist nicht statthaft. 
§ 16. Zum Schutze Pflanzungen ist es den Besitzern gestattet, innerhalb des 
Gebiets der Pflanzung Elefanten, oder Nashörner abschießen zu lassen. 
Zum Schutze gefährdeter kann auf Antrag der Interessenten die zuständige Lokal- 
behörde das Abschießen von Elefanten, Flußpferden und Nashörnern verfügen. 
Die Lösung eines Jagdscheins ist in den Fällen des Absatzes 1 und 2 nicht erforderlich. 
§ 17. Das Abschießen hat unter möglichster Schonung der jungen und der weiblichen 
Tiere und nur soweit zu geschehen, als der Zweck des Abschießens es erfordert. 
§ 18. Werden nach § 16 Absatz 1 von nicht mit Jagdschein (Anusgabe C) versehenen 
Jägern Elefanten und Flußpferde erlegt, so ist eine Gebühr von je 20 v. H. des Wertes des erlegten 
Elfenbeins im Schutzgebiet an den Fiskus zu zahlen. 
Die Zähne der nach § 16 Absatz 2 von nicht mit Jagdschein (Ausgabe C) versehenen 
Jägern erlegten Elefanten und Ilußferde fallen dem Landesfiskus anheim. 
   
   
  
B. Sonderbestimmungen für Farbige. 
§* 19. Den Eingeborenen ist innerhalb ihres Stammesgebiets die Ansübung der Jagd, 
mit Ausnahme auf Elefanten, Flußpferde. Nashörner, Giraffen und Strauße, ohne Jagdschein 
gestattet. Im übrigen unterliegen sie gleichfalls den Bestimmungen ddieser Verordnung. 
4 § 20. Unter Jagd im Sinne dieses Abschnitts ist nur die Jagd mit Feuerwaffen ver- 
standen. Die Jagd mit Speer, Pfeil und Bogen ist den Farbigen allgemein und ohne Lösung 
eines Jagdscheins gestattet.
        <pb n="870" />
        W 786 20 
C. Straf= und Schlußbestimmungen. 
§* 21. Wer in den vom Gouverneur festgesetzten Schongebieten die Jagd ausübt, wird 
mit einer Geldstrafe bis zu 5000 Mark, im Falle des Unvermögens mit einer gemäß §§ 28, 29 
des Reichsstrafgesetzbuchs festzusetzenden Gefängnisstrafe bis zu drei Monaten bestraft. 
Im übrigen werden Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung, soweit sie nicht nach dem 
Reichsstrafgesetzbuch strafbar sind, mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark bestraft, die für den Fall, daß 
sie nicht beizutreiben sind, nach Maßgabe der 9§ 28, 29 des Reichsstrafgesetzbuchs in Haftstrafe 
umzuwandeln sind. 
Gegen Farbige finden die nach den bestehenden Verordnungen zulässigen Strafmittel 
Anwendung. 
Noeben der verwirkten Strafe ist auf Einziehung der zur Jagd benutzten Gewehre, anderen 
Jagdgeräte sowie der unrechtmäßigen Jagdbente und Hunde zu erkennen, ohne Unterschied, ob sie 
dem Verurteilten Lehören oder nicht. 
8 Diese Verordnung tritt am 1. April 1908 in Kraft. 
Buca, den 4. März 1908. 
Der Gouvernenr. 
Seitz. 
Verordnung des GCouverneurs von Kamerun, betr. das Daßwesen. 
Vom 26. März 1908. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Kolonialblatt S. 509) 
wird folgendes verordnet: 
Einziger Paragraph. 
Die Verordnung des Gouverneurs von Kamernn, betreffend das Paßwesen vom 20. Fe- 
bruar 1906 (Kolonialblatt S. 181), wird hiermit aufgehoben. 
Buea, den 26. März 1908. 
Der Kaiserliche Gonverneur. 
Seitz. 
Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun, betr. das Daßwesen. 
Vom 26. März 1908. 
Auf Grund des § 2 der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend das Paßwesen in den 
Deutschen Schutzgebieten Afrikas und der Südsee vom 28. Angust 1902, habe ich die Befugnis: 
an Reichsangehörige und Ausländer Reisepässe mit einer Oü#liigreitsdaner von höchstens 
cinem Jahre ausgustellen sowie Pässe zu visieren, 
dem jeweiligen Bezirksamtmann von Victoria, Duala und Kribi sowie dem jeweiligen Stations= 
leiter von Ossidinge und deren Stellvertretern übertragen. 
Buca, den 26. März 1908. 
Der Kaiserliche Gonverneur. 
Seitz. 
Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun, betr. Verhütung der Einschleppung 
der Schlafkrankheit. 
Vom 25. März 1908. 
Nach glaubwürdigen Berichten scheint die Schlafkrankheit im ganzen Kongobecken einschließlich 
der, Nebenflüsse verbreitet zu sein und furchtbare Opfer zu fordern. Sie pflanzt sich an den Fluß- 
läufen weiter fort und es soll auch an der Peripherie des Kongobeckens, in der Richtung nach 
Norden, entlang dem Sharifluß ein Fortschreiten festgestellt sein. 
Für unsere Kolonie Kamerun droht von Südosten und von der See her eine Einschleppung 
der Senuche. Zur Zeit reichen die Mittel des Gouvernements nicht aus, eine wirksame gesundheitliche 
lberwachung der Grenzen an allen Punkten durchzuführen. Es besteht daher die Möglichkeit, daß 
Kranke in die Kolonie einwandern und so Senchenberde in der Kolonic entstehen.
        <pb n="871" />
        W 987 20 
Ich ordne daher hierdurch an, daß die lokalen Verwaltungsbehörden nach Kräften mit- 
wirken, an Schlafkrankheit Leidende und Verdächtige den beamteten Arzten zuzuführen und daß sie 
ihr Augenmerk vor allem auch darauf richten, die Eingeborenendörfer in einen hygienischen Zustand 
zu versetzen. 
Die Krankheit wird durch den Stich einer der Tsetsefliege sehr nahestebenden Stechfliege 
(Glossina palpalis) übertragen, welche sich mit Vorliebe an Wasserläufen mit buschigen Ufern aufhält, 
freie, kahle Stellen aber meidet. Es gehört daher zur Sanierung, die Wasserläufe in den Ein- 
geborenendörfern, ebenso auch die Flußübergänge an den Karawanenstraßen auf eine Strecke von 
etwa 200 m landeinwärts buschfrei zu machen. Die Vernichtung der Alligatoren ist gleichfalls 
anzustreben. 
Im allgemeinen öffentlichen Interesse bitte ich alle Kaufleute, Missionare, Pflanzer und 
Reisende, Beobachtungen über Epidemien an den Grenzen des Schutzgebiets mir mitzuteilen und 
Schlafkranke und der Krankheit Verdächtige den nächst erreichbaren Verwaltungsbehörden anzuzeigen. 
Buea, den 25. März 1908. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
bekanntmachung des Couverneurs von KRamerun, betr. Bekämpfung der Tsetse. 
Vom 25. März 1908. 
Zur Bekämpfung der Erkrankungen an Tsetse ist angeordnet worden, daß auf sämtlichen 
Karawanenstraßen und Hauptverbindungswegen zwischen den einzelnen Bezirksämtern und Stationen 
die Übergänge über Flüsse, Bäche und stehende Gewässer in Breite und Tiefe von je 200 m von 
Urwald und Busch freizuschlagen und freizuhalten sind. 
Reisende, Karawanen und sonstige Transporte, welche Pferde oder Vieh mit sich führen, 
müssen, um Ansteckungen durch die Tsetse zu vermeiden, ihre Lager stets, mindestens 400 m von 
Fluß-, Bachläufen und stehenden Gewässern entfernt, aufschlagen. 
Buea, den 25. März 1908. 
Der Gouverneur. 
Seitz. 
Bekanntmachung des Couverneurs von Ramerun, betr. Festsetzung eines 
Verpflegungssatzes für den Bezirk Jaunde. 
Vom 5. Mai 1908. 
Auf Grund des § 5 der Verordnung vom 4. März 1908, betreffend das Trägerwesen, 
wird nach Anhörung des Bezirksamts für den Bezirk Jaunde einschließlich der Station Joko als 
Verpflegungssatz für Träger der Betrag von 22 Pfennigen für den Kopf und Tag festgesetzt. 
Karawanen und Träger im Jaunde-Bezirk sind demgemäß, soweit sie nicht Naturalverpflegung bei 
sich führen, mit einem entsprechenden Betrage von barem Gelde zu versehen. Bei Angabe der 
Verpflegungstage gemäß § 2 g der Trägerverordnung ist die Art der Verpflegung (Natural= oder 
Geldverpflegung) kenntlich zu machen. 
Über den jetzigen Umfang des Jaunde-Bezirks gibt die Bekanntmachung vom 4. März 1908 
(Kolonialblatt 1908, Nr. 8, S. 378) Auskunft. 
Buea, den 5. Mai 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seitz. 
  
  
Bekanntmachung des Couverneurs von Ramerun, betr. die Jagd auf Gorillas. 
Vom 6. Mai 1908. 
Auf Grund des § 2 Absatz 1 der Verordnung, betreffend die Jagd im Schutzgebiet Kamerun, 
vom 4. März 1908“) wird die Jagd auf Gorillas sowie das Erlegen und Fangen von Gorillas 
bis auf weiteres verboten. 
"*) Veröffentlicht in der vorliegenden Nummer des „Deutschen Rol. Bl.“ Seite 764.
        <pb n="872" />
        W V788 28 
Ausnahmen können gemäß § 3 Absatz 2 der Jagdverordnung auf vorheriges Ansuchen 
durch den Gouverneur gestattet werden, sofern es sich um den Fang oder die Erlegung zu wissen- 
schaftlichen Zwecken handelt. 
Buea, den 6. Mai 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seitz. 
Bekanntmachung des GCouverneurs von Kamerun, betr. (Marsch-zeiten für Träger 
und Karawanen im Jaunde-Bezirke. 
Vom 18. Mai 1908. 
In Ausführung der Trägerverordnung vom 4. März 1908 (Kolonialblatt 1908, Nr. 11, 
S. 512 f.) werden gemäß § 10 Absatz 1 a. a. O. für den Jaunde-Bezirk die nachfolgenden Marsch- 
zeiten für Träger und Karawanen festgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, daß auf einigen Weg- 
strecken Unterkunftsgelegenheit für die Träger nicht vorhanden ist, sie vielmehr auf sog. Rastplätzen 
oder im Freien nächtigen müssen. Bei der in Ansatz gebrachten Marschzeit sind Ruhetage mit- 
berücksichtigt. 
  
  
  
  
Tarif. 
Geringste Das 4 
Wegstrecke Entfernung Höchstmaß 
in zustaheiden 
Tagen Marschzeit 
Jaunde nach Nanga-Ebocko 6 8 
Nanga-Ebocko nach Deng-Deng 8 11 
Jaunde -Semine 6 8 
Jaunde Dume 12 16 
Jaunde -Tabenne 5. 7 
Jaunde * Rngelemenduko 7 9 
Jaunde Nagambo über bila 12 16 
Jaunde -RNgila 5 7 
Jaunde Jokoo 11 14 
Jaunde Akonolinga 5 7 
Jaunde -Lolodorf 6 8 
Jaunde Edea 8 11 
Jannde Kribi 11 14 
Buea, den 18. Mai 1908. 
Der Gouverneur. 
eitz. 
  
— Dersonalie. — 
Schubtruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 22. Juli 1908. 
v. Langenn-Steinkeller, Hauptmann, Flügeladjutant Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs 
von Mecklenburg-Schwerin, scheidet am 12. August d. Is. aus dem Heere aus und wird 
mit dem 13. August in der Schutztruppe angestellt. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schugtztruppen) 
vom 25. Juli 1 
Block, Kriegsgerichtssekretär, am 31. Juli d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung (Stab der 11. Division in Breslau) aus der Schutztruppe 
ausgeschieden.
        <pb n="873" />
        W 789 20 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 31. Juli 1908. 
Klewitz, Intendanturrat, am 4. August d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung (bei der Intendantur des VI. Armeekorps) aus der Schutz- 
truppe ausgeschieden. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 19. Juli 1908. 
Dr. Zupitza, Oberstabsarzt, vom 1. August 1908 ab bis auf weiteres zur Dienstleistung beim 
Gouvernement von Togo kommandiert. 
A. K. O. vom 29. Juli 1908. 
Dr. Ziemann, Professor, Marine-Oberstabsarzt, 
ohne Gehalt kommandiert beim Gouvernement 
Kamerun, ist behufs Übertritts zur Schutztruppe Kamerun mit dem 31. Juli d. Is. der 
Abschied bewilligt. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offiieren usw. 
folgende Auszeichnungen zu verleihen, und zwar: 
A. K. O. vom 17. Juni 1908. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt: 
Die Rote Kreuz-Medaille 3. Klasse: 
dem Oberstabsarzt Dr. Stendel. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 22. Juli 1908. 
Die Königliche Krone zum Roten Adler-Orden 4. Klasse mit Schwertern: 
dem Major Maercker. 
A. K. O. vom 30. Juli 1908. 
Das Ritterkreuz des Königlichen Hausordens von Hohenzollern mit Schwertern: 
dem Hauptmann Franke. 
Das Militär-Ehrenzeichen 2. Klasse: 
dem ehemaligen Kriegsfreiwilligen, jetzigen Katastersekretär Thomas. 
  
Deutsch-Ostafrika. 
Der Zollsekretär Alexander Volkwein wird 
am 7. September die Ausreise nach Deutsch- 
Ostafrika antreten. 
Kamerun. 
Die Ausreise bzw. Wiederausreise in das Schutz- 
gebiet haben angetreten: Am 25. Juli: Regierungs- 
baumeister Eitel und Landmessergehilfe Barthel; 
am 9. August: Hauptmann Frhr. v. Stein, die 
Oberleutnants v. Stephani, Rothe und Cuno, 
Leutnant Detzner, die Sergeanten Schultze 
und Glatte, Gerichtsassessor Röhm, Sekretär 
Schaefer mit Frau, Buchhalter Vesper, die 
Polizeimeister Albat und Roggenbug, Maschinen- 
bauer Behr, Maschinist Zielesch, Schlosser 
Antaszek und Obersenn Zech. 
Im Schutzgebiet Kamerun sind eingetroffen: 
Am 16. Februar 1908: Ziegler Borchard; am 
22. Mai: Lazarettgehilfe Lauck; am 29. Mai: 
  
Regierungsarzt Dr. Höhnel, Gouvernements- 
sekretär Ahrens und Landwirt Klinowitz; am 
29. Juni: Assessor Krohne. 
  
Auf Heimatsurlaub sind aus Kamerun ein- 
getroffen am 30. Juli 1908: Regierungsrat 
Steinhausen, Materialienverwalter Riese, Zoll- 
assistent Klinger, Hauptmagazinsvorstand Fickel 
und Maschinist Herzog. 
Mit Heimatsurlaub sind am 31. Juli 1908 
in Hamburg eingetroffen: Sanitätssergeant Polke 
und Sergeant Piehl. 
ogo. 
Die Wiederausreise nach Togo hat am 
10. Juli 1908 angetreten: der Führer der Togo- 
Dahomey-Grenzexpedition, Hauptmann Freiherr 
v. Seefried auf Buttenheim; am 25. Juli 1908: 
Regierungsarzt Dr. Krueger.
        <pb n="874" />
        W V790 20 
In Togo ist neu eingetroffen: Am 14. Juni 1908 
Leutnant Frhr. v. Reitzenstein; vom Heimats- 
urlaub sind am 14. Juni 1908 im Schutzgebiet 
wieder eingetroffen: Zollamtsassistent Lang und 
die Stationsassistenten Schulz und Hauffe. 
Mit Heimatsurlaub in Deutschland eingetroffen: 
Stationsassistent Monts. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Im Schutzgebiet sind am 15. Juni eingetroffen: 
Gerichtsassessor Werner, Landmesser Henze, 
Bmauptzollamtsvorsteher Herz, 
ziegler, Verkehrssteuerpraktikant Mattern, die 
bolizeisergeanten Wilhelm Papenhoff, Friedrich 
"b 
9 
Nowakowsky und Hans Keller. 
  
  
Aus dem Schutzgebietsdienst entlassen ist mit 
dem 17. Juni Zollaufseher Schulte. 
Zu Polizeiwachtmeistern sind ab 1. Juli er- 
nannt die Polizeisergeanten Laurin und Urner. 
Angenommen sind als Polizeisergeanten: Oskar 
Junge, Friedrich Kleinau, Gustav Wollert, 
Johannes Hapke, Nikolaus Esper, Rudolf 
Rogge, Karl Füchsel, Otto Schmidt II, Carl 
Rudzinski, Hermann Raab, Georg Kirstein, 
Josef Alefelder, Wilhelm Haberland, Martin 
Gerichtsaktucr 
  
Quenzer, Paul Döhler, Ludwig Maletz, Georg 
Notzold, Ferdinand Woywod, Henry Hoff- 
Auf Heimatsurlaub sind gereist: am 2. Juli 
Bezirksamtssekretär Fett; am 10. Juli die Polizei- 
sergeanten Max Reinecke und Bruno Vogel; 
am 11. Juli Gouvernementssekretär Christiansen 
und der Inspektionsoffizier von der Landespolizei, 
Leutnant Freytag. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Hamburg aus angetreten: 
Am 22. Juli 1908: Feldwebel Vogel und 
Sergeant Winkler; 
am 12. August 1908: Oberleutnant Lutter. 
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen sind weiterhin folgende freiwillige Gaben 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
Vom Vaterländischen Frauenverein, Abteilung 
Moys bei Görlitz, eine Kiste Liebesgaben mit 
Tabak, Zigarren, Strümpfen, Taschentüchern, 
Zigaretten, Tabakspfeifen, Zigarrenspitzen, Büchern 
und Zeitschriften. 
EEEC&amp;2 R chtamtlicher Teisddnb 
Die wirischaftliche eueumug des südwenafriranischen Schusgebiets. 
Von Regierungsrat Dr. v. Eschstruth. 
Der Nutzen einer kolonialen Erwerbung kann 
sich für das Mutterland in sehr verschiedener 
Weise geltend machen. Durch Belebung des 
Handels, Imports wie Exports, durch Aus- 
beutung von Erzlagern und sonstiger natürlicher 
Vorräte, der Bodenkraft wie der Eingeborenen- 
Arbeitskraft, schließlich durch Ausdehnung des 
heimischen Volksstammes mittels Verpflanzung 
auf das Tochterland, d. h. durch Siedlung. 
Im konkreten Fall pflegt natürlich der Nutzen 
einer einzelnen Kolonie häufig in verschiedenen 
dieser Richtungen zutage zu treten. Je nach- 
dem aber ihr Hauptzweck entweder in Er- 
schließung des Handels auf bereits vorhandener 
Basis oder in Erzeugung von Werten durch 
Ausbentung der natürlichen Boden= und Ent- 
wicklung der eingeborenen Arbeitskräfte oder aber 
schließlich in Ansiedlung der kolonisierenden Be- 
völkerung besteht, kann man von Handelskolonien, 
  
von Pflanzungskolonien oder von Siedlungs- 
kolonien sprechen. Das ist nicht etwa eine 
theoretisch-akademische, sondern eine ganz eminent 
praktische Frage. Denn, je ausgesprochener die 
Bedeutung einer Kolonie vorwiegend in einer 
der genannten Richtungen gipfelt, desto aus- 
gesprochener müssen Verwaltungsorganisation und 
Gesetzgebung, wirtschaftliche Einrichtungen und 
Eingeborenenpolitik diesem besonderen Charakter 
der Kolonie, ihrem Lebenszweck, angepaßt und 
entsprechend ausgebildet werden, desto schwerer 
und weittragender — ganz besonders in der 
Eingeborenenpolitik — pflegen sich Unklarheiten 
über den Kolonisationszweck oder falsche Wege 
zu seiner Verwirklichung zu rächen. 
Ist ein Kolonialgebiet nach Lage, Klima und 
politischen Verhältnissen überhaupt für eine breite 
Besiedlung mit der Bevölkerung des Mutter- 
lands geeignet, so pflegt die Siedlungsfrage sehr
        <pb n="875" />
        W V791 20 
rasch ganz von selbst das leitende Prinzip, der 
Hauptkolonisationszweck, zu werden, dem sich alle 
übrigen erstrebenswerten Ziele unterzuordnen 
haben. Und mit Recht. Denn eine erfolgreiche 
Ansiedlung pflegt auch die übrigen kolonialen 
Zwecke, den Handel mit dem Mutterlande und 
die zweckmäßigste Ausnutzung der natürlichen 
Landeskräfte zu fördern, während sie anderseits 
zur Ausbreitung heimischen Volkstums, heimischer 
Sprache und Sitte dient, das neue Land dem 
Mutterland auch innerlich dauernd zu eigen 
macht und so eine feste Erweiterung der Macht- 
bafis des letzteren bedeutet. Alle großen Kolonial- 
völker der Vergangenheit und Gegenwart, Phö- 
nizier, Griechen, Römer, Spanier, Portugiesen, 
Holländer und Engländer haben ihre Weltmacht- 
stellung und ihren weltbewegenden Einfluß der 
Hauptsache nach auf Siedlungskolonien auf- 
gebaut. Das Band, welches einmal gefestigte 
Siedlungskolonien mit dem Mutterland verbindet, 
ist ein äußerst zähes und kann selbst den staat- 
lichen Zusammenhang überdauern. Australien 
und Kanada würden selbst im Fall einer po- 
litischen Loslösung von England, gleich den Ver- 
einigten Staaten, kaum aufhören, Hochburgen 
angelsächsischen Geists, englischer Sprache und 
Sitte in der Welt zu bleiben. 
Erfüllt demnach ein Kolonialland die Be- 
dingungen, welche einer dauernden Ansiedlung 
des kolonisierenden Volks in größerem, geschlossenem 
Umfang und entsprechender Volkszahl wirklich 
günstig sind, so ergibt sich schon daraus seine 
Einreihung in die vornehmste Klasse kolonialer 
Besitzungen. 
Als ein Siedlungsland im vorstehenden 
Sinne kommt von den deutschen Kolonialbe= 
sitzungen aber allein Südwestafrika in Betracht. 
Mit Ausnahme allerdings seiner Nordwestecke, 
des Ambolandes, dessen Klima der Existenz von 
weißen Familien nicht günstig ist, auch schwere 
Arbeit von Weißen nicht gestattet. Dieser Teil 
des Landes nähert sich in seinem ganzen Charakter 
schon den tropischen Gebieten Afrikas und wird 
als Pflanzungskolonie vorteilhaft zu entwickeln 
sein. In dem ganzen übrigen Gebiet ist das 
Klima als für das Gedeihen der weißen Rasse 
durchaus günstig zu bezeichnen. Ist aber diese 
eine Grundbedingung der Besiedlung vorhanden, 
so entsteht die weitere Frage nach den natür- 
lichen Wertquellen des Landes, auf welche 
mit Arbeit und Kapital eine Entwicklung des- 
selben ausgebaut werden kann. 
Zunächst die zweifellos sehr reichlich vor- 
handenen Erzlager. Trotzdem das gewaltige 
Gebiet bisher nur in ganz unzureichendem Maße 
an einzelnen Stellen prospektiert worden ist, 
liegen bekanntlich bereits eine Reihe wichtiger 
  
geologischer Entdeckungen vor, welche teils (wie 
bei den verschiedenen Kupfer-Vorkommen) direkte 
Funde von Erzlagern darstellen, teils, wie bei 
Diamanten, Gold, Kohle, Zinn, einstweilen erst 
auf die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit des 
Vorkommens dieser Mineralien in abbauwür- 
digen Mengen und Formen hinweisen. Von den 
Kupferminen sind als abbauwürdig erwiesen und 
bereits in Betrieb befindlich die von Tsumeb und 
Guchab im Bezirk Grootfontein. Mit ziemlicher 
Sicherheit kann auch die Rentabilität der Otjo- 
songati-Minen (Bezirk Windhuk) — wenigstens 
für den Kleinbetrieb — angenommen werden. 
Für eine Reihe anderer Minen sind bereits Ge- 
sellschaften gebildet oder noch in der Bildung 
begriffen. 
Schwierigkeiten für alle Minenbetriebe bereitet 
neben der Verkehrsverbindung — namentlich in 
der Mitte und im Süden — die Wasserfrage. 
In vielen Fällen wird sie sich allerdings ohne 
unverhältnismäßige Unkosten lösen lassen. Von 
großer Wichtigkeit ist daneben die Kohlenfrage; 
denn die importierte Kohle, welche für jetzt 
natürlich allein in Betracht kommt, — z. B. beim 
Betrieb der Tsumeb= und Guchab-Mine — ver- 
teuert jedes Unternehmen beträchtlich. 
Es wäre daher z. Zt. das Auffinden abbau- 
würdiger Kohlenlager im Lande bedeutungsvoller 
als etwaige weitere Funde anderer Mineralien. 
Stellen, wo solche Lager nach der geologischen 
Formation verwertet werden können, sind vor- 
handen und es ist dringend wichtig, eingehende 
Probebohrungen so bald als möglich einzuleiten. 
Eine wesentliche Förderüng in der Erforschung 
der Erzvorräte des Landes wird durch die Tätig- 
keit eines Konsortiums zu erwarten sein, welches 
aus Frankfurter Finanzleuten mit einem nam- 
haften Kapital neuerdings gebildet, die Einrichtung 
eines Laboratoriums in Swakopmund bezweckt, 
in dem alle Mineralfunde aus dem Lande fort- 
laufend untersucht, nach den Fundstellen ein- 
getragen und begutachtet werden sollen. 
Neben der Erzindustrie steht als vornehmste 
Besiedlungsbasis die Landwirtschaft. Ihre 
erste natürliche Grundlage bildet die Weide. 
Im Gegensatz zu den relativ geringen Wald- 
resten ziehen sich die Weidefelder in einer Aus- 
dehnung von insgesamt etwa 55 Millionen 
Hektar längs von Süden nach Norden durch das 
ganze Schutzgebiet. Sie repräsentieren den Boden 
für die extensive Farmwirtschaft und damit die 
Grundlage der ersten ländlichen Besiedlung über- 
haupt. Die zweckmäßigste Art der Viehwirtschaft 
ist je nach der Gegend völlig verschieden. 
Im Süden, dem Großnama= und Bastard- 
Land, finden sich neben äußerst nahrhaften und 
zarten Gräsern in großer Anzahl eine Reihe auch
        <pb n="876" />
        W 792 20 
in Britisch-Südafrika vorkommender Büsche, deren 
krautige, meist salzhaltige Triebe ein äußerst zu- 
trägliches Futter, namentlich für Kleinvieh, ab- 
geben. Diese Vorzüge der natürlichen Weide 
sowie das Fehlen von Dornbüschen, Kletten= und 
Kleb-Gewächsen machen diese Gegend zum ge- 
gebenen Feld für die wertvolle Wollschafzucht, 
deren bereits erfolgreiche erste Anfänge durch 
den Witbooiaufstand leider vernichtet wurden. 
Neben Wollschaf= und Angoraziegen kommt in 
diesem von der sog. Pferdesterbe größtenteils 
verschonten Landstrich vorwiegend auch die Pferde- 
und Maultierzucht zur Versorgung des ganzen 
Landes in Betracht. 
Die Mitte Südwestafrikas, das Herero= oder 
Damaraland, zeigt die wertvollen Futterbüsche 
weit seltener. An ihre Stelle treten vielfach eine 
Reihe höherer, meist dorniger Büsche, oft in 
größeren, geschlossenen Komplexen, wechselnd mit 
einzelnen Flächen gemischten Grasbestandes, 
welcher hier höher und dichter als im Süden 
auftritt. In diesen Gefilden tummelten sich ehe- 
mals die zahlreichen Rinderherden der Hereros, 
und auch dem deutschen Landwirt muß die Rind- 
viehzucht als die zweckmäßigste, als die wesent- 
liche Wirtschaft auf diesen Weideflächen erscheinen. 
Nun ist allerdings das gesamte etwa 20 Mill. ha 
umfassende Gebiet weder von den Hereros 
noch von den Ansiedlern bisher auch nur an- 
nähernd durch Weide ausgenutzt worden, ja man 
kann, unter Zugrundelegung der Annahme, daß 
die wirtschaftlich zweckmäßige Nutzbarkeit eines 
Weidefeldes auf höchstens etwa 5 km im Umkreis 
um eine Wasserstelle begrenzt ist, bei dem gegen- 
wärtigen Stand der Wassererschließung überhaupt 
erst etwa ein Viertel des gesamten Weideareals 
im Schutzgebiet als wirtschaftlich erschlossen 
betrachten. 
Zwei mit Bohrmaschinen ausgerüstete Ko- 
lonnen und eine Dammbaukolonne arbeiten seit 
dem Vorjahre im Süden und in der Mitte des 
Landes an der weiteren Wassererschließung. Die 
geeigneten Stellen werden teils durch wissen- 
schaftliche Geologen, teils durch Landrat v. Uslar 
bezeichnet, der das Quellensuchen mit der Wünschel- 
rute ausübt. Sowohl bei den Geologen wie bei 
Herrn v. Uslar sind neben begreiflichen Fehl- 
resultaten auch eine Anzahl äußerst wertvoller 
unterirdischer Quellenfunde zu verzeichnen. 
Mir fällt dabei die Außerung eines englischen 
Bürgermeisters ein, dessen Stadt ich auf meinen 
Reisen in der Kapkolonie besuchte. Der be- 
schäftigte auch einen Wünschelrutenmann, und als 
ich ihn fragte, ob er denn an die Wirksamkeit 
der Rute glaube, entgegnete er mir: „Wissen Sie, 
wir haben mit dem Mann einen Vertrag ge- 
macht. Findet er uns nichts, so erhält er auch 
  
fast nichts. Findet er uns aber eine entsprechende, 
für unsere Stadt nutzbare Quellenader, so zahlen 
wir ihm eine sehr große Summe; denn das ist 
uns die Sache wert. Und sehen Sie, da kann 
uns das schließlich ganz einerlei sein, wie der 
Mann zu seinem Ziel kommen will.“ 
Ich glaube, der Standpunkt des Engländers 
ist für die Praxis der einzig richtige. Jedenfalls 
müssen uns Wünschelrute und Wisseuschaft gleich- 
mäßig willkommen sein, sofern uns die Träger 
beider Mittel dem großen Ziel einer raschen Ver- 
mehrung der Wasserstellen im Lande praktisch 
näher bringen. 
Neben der Weide spielt in den bisher er- 
wähnten Landesteilen der Ackerbau eine ver- 
hältnismäßig untergeordnete Rolle. Zum Ackerbau 
auf den Regen hin sind die Niederschlagsmengen 
zu gering; geeigneter Garten- und Ackerboden in 
Verbindung mit der Möglichkeit künstlicher Be- 
wässerung ist auf relativ kleine Flächen beschränkt, 
meist in Quellgebieten, Flußtälern und Vleys. 
Und doch ist die Bedeutung des Feldbaus auch 
in diesen Gegenden nicht zu unterschätzen. Denn 
er kann außer dem Selbstbedarf des Farmers an 
Gemüse, Kartoffeln, Getreide, auch den zur Ver- 
pflegung der Eingeborenen erwünschten Mais 
liefern und ist bei dem vorzüglichen Gedeihen 
von Wein und anderen Obstsorten sowie von 
Tabak auch in erweiterter Form zu Zwecken des 
Verkaufs möglich. Eine ganz wesentliche Be- 
deutung erlangen diese bebau= und berieselbaren 
Flächen aber durch den Anbau von Futterpflanzen, 
welche teils als Kraftfutter neben der Weide, teils 
als Reserve für schlechte Regen= und Weidejahre 
verwandt werden können. Die weitaus wichtigste 
Futterpflanze ist hier die Luzerne (in Argentinien 
Alfalfa genannt), welche wie in anderen sub- 
tropischen Ländern so auch in ganz Südafrika 
erstaunlich gedeiht, jährlich sechs bis acht Schnitte 
hochwertigen Heus liefert und zur Erhöhung der 
Fleisch-, Fett-, Milch-, Butter= und Wollproduktion 
Ausgezeichnetes leistet. Wie hervorragend ihr 
Wert als aufgestapelte Futterreserve anzuschlagen 
ist, geht daraus hervor, daß vollbestockte Farmen 
von etwa 10 000 ha in der Karoo (Kapkolonie) 
die schwerste Trockenzeit ohne Viehverluste über- 
stehen können, sofern sie nur 20 ha berieselbares 
Luzernenland besitzen. Das heißt, das beriesel- 
bare Luzernenland ist an Futterlieferung auf die 
Dauer einer mehrhundertfachen natürlichen Weide- 
fläche gleich zu achten, ein Beweis der Bedeutung 
eines selbst geringen zum Ackerbau geeigneten 
Areals für die Viehwirtschaft jedes Farmers. 
Aber noch mehr. Es gibt eine Art Viehzucht, 
welche sich in zweckmäßiger, rentabelster Weise 
nur auf Luzernenfeldern betreiben läßt, die 
Straußenzucht. Straußenzucht auf natürlicher
        <pb n="877" />
        T793 20 
Weide verursacht enorme Einfriedigungskosten, 
hat überall, wo Dornbüsche sind, eine Schädigung 
der wertvollen Federn zur Folge und läßt die 
junge Brut mit Leichtigkeit dem Leoparden oder 
anderen Räubern anheimfallen. In Luzernen- 
feldern dagegen hält man dauernd zwölf er- 
wachsene Strauße auf nur 1 ha Fläche, die Ein- 
friedigungskosten sind hier minimal, Aufsicht und 
Pflege bequem. Der jährliche Nettoertrag von 
1 ha Luzerne bei Verwertung durch Straußen-= 
zucht wurde in Oudtshoorn, dem klassischen Ge- 
biet der Straußenzucht in der Kapkolonie, auf 
über 1000 Mk. berechnet. Einzelne Farmer 
halten bis zu 500 Strauße. Die jährliche Aus- 
fuhr von Straußenfedern aus der Kapkolonie hat 
einen Wert von über 20 Millionen Mark. 
Bei dem ausgezeichneten Wachstum der Lu- 
zerne in unserem Schutzgebiet bietet sich also auch 
für die Straußenzucht auf geeigneten Flächen 
eine sehr günstige Aussicht. 
Wir wenden uns nun zum eigentlichen 
Norden. Den Nordwesten, das Amboland, haben 
wir bereits als mehr tropisches, zur Besiedlung 
wenig geeignetes Gebiet kennen gelernt. Wie 
sieht's nun im Nordosten aus? 
Machen wir in Gedanken eine kleine Reise 
mit der Otavibahn und verlassen wir das durch 
seine schönen Gartenanlagen in der Flußniederung 
ausgezeichnete Omaruru, so nehmen wir nach 
mehrstündiger Fahrt Veränderungen im Landes- 
charakter wahr. Zwischen den mit immer 
dichteren Grasflächen wechselnden Dornbusch- 
komplexen treten bereits in der Gegend von 
Otjiwarongo — in gleicher Höhe mit dem Water- 
berg — eine Anzahl bisher unbeobachteter immer- 
grüner Laubhölzer auf, die sich allmählich zahl- 
reicher und mannigfacher gestalten. Nach weiterer 
mehrstündiger Fahrt erhebt sich vor uns eine 
breite Gebirgsformation, das Otavigebirge. Wir 
verlassen den Zug in Otavi und befinden uns 
nach viertelstündigem Ritt bereits in dem charakte- 
ristischen Milien des Nordostbezirks. Ein ganz 
heimatliches Bild! Durch den dunklen Schatten 
dichten Tambutiwaldes reiten wir an einem 
rauschenden Waldbach entlang und sehen ober- 
halb üppiger Weizenfelder und Gartenanlagen 
auf einer tiefgrünen erhabenen Matte den etwa 
1100 m hoch gelegenen Ort Otavi, überragt von 
dem malerisch gestalteten Otaviberg, dessen bis 
zum Kamm reichende dunkelgrüne Bewaldung 
sich wirkungsvoll gegen den blauen Himmel ab- 
hebt. Wollen wir nun die Hauptfarmgegend des 
Bezirks aufsuchen, so könnten wir das heute schon 
mit der von Otavi nach Grootfontein abgehenden, 
kürzlich fertiggestellten Zweigbahn. Wenige Kilo- 
meter östlich von Otavi biegt der Zug durch eine 
dichtbewaldete Gebirgspforte in ein schmales, 
  
wiesenartiges Tal ein, welches beiderseits von 
schroffen, mit Hochwald bestandenen und mit 
malerischen Felsgebilden gekrönten Bergketten 
eingesäumt, sich etwa 40 km lang hinzieht und 
mit die herrlichsten Landschaftsbilder bietet, die 
ich bisher gesehen habe. Die hier vorherrschenden 
Bäume, von den Eingeborenen Tambuti genannt, 
bilden an den Hanglagen zum Teil gut geschlossene 
Bestände und werden dadurch, daß sie sich auch 
über die meist äußerst felsigen Kämme und Gipfel 
hinziehen, zu Schutzwaldungen und Feuchtigkeits- 
erhaltern. 
Begehrt sind diese und andere mit ihnen ge- 
mischt stehende Hölzer als Bau= wie als Gruben- 
und Wagnerholz. Die Schonung und Über- 
wachung dieses hier wie in weiten Teilen des 
Bezirks Grootfontein noch vorhandenen Wald- 
kapitals in Verbindung mit dem Anbau rasch- 
wüchsiger, meist subtropischer Nutzhölzer bilden 
eine wesentliche Aufgabe der Regierung. 
Während die Bahn sich bei Guchab nordöst- 
lich in ein neues Gebirgstal wendet, folgen wir 
unserer östlichen Richtung von hier eine halbe 
Stunde weit zu Pferd und gelangen, an einem 
starken Quellbach entlangreitend, zur Farm Riet- 
fontein. Hier haben wir den ausgesprochenen 
Typus der Garten= und Ackerfarm. Weite Mais-= 
bzw. Weizenfelder, Kartoffeläcker, reichlich Frucht 
tragende Pfirsich-, Aprikosen-, Wein= und Maul- 
beeranlagen, Tabakspflanzungen sowie einen 
reichen, mannigfaltigen Gemüse= und Blumen- 
garten, dessen Ränder und Wege mit Eukalypten 
und Oleandern geziert sind. Nach kurzem Auf- 
enthalt erreichen wir die etwa 5 km weit ent- 
fernte Farm Urupupa, welche uns ein ebenso 
heimisches Bild bietet, das durch ein großes, fast 
rittergutähnliches Wohnhaus, geräumige Wirt- 
schaftsräume und Werkstätten, Pferde-, Schweine- 
und Geflügelställe noch erhöht wird. Neben der 
Rindviehzucht ist hier die Zucht von persischen 
Schafen und die Schweinezucht besonders aus- 
sichtsvoll; an Geflügel sind Hühner, Gänse, Enten, 
Truthühner und Tauben vorhanden. Der Obst- 
garten zeichnet sich namentlich durch seine reich- 
tragenden Orangenbäume aus. Nach anderthalb- 
stündigem Weiterritt erreichen wir Uitkomst, die 
Farm des Buren Joubert, eines der alten Buren, 
welche bereits Ende der achtziger, Anfang der 
neunziger Jahre mit ihren Familien und Herden 
das Schutzgebiet durchzogen, den Bezirk Groot- 
fontein alsbald als dessen Dorado erkannten und 
hier die Republik Upingtonia gründeten, welche 
durch die Okkupation auch dieser Landstriche seitens 
des Deutschen Reiches gegenstandslos wurde. Wie 
andere Häupter dieser alten wohlhabenden Buren- 
familien, so ist auch Joubert, eine markante, 
originelle Persönlichkeit, zu der für unser Schutz=
        <pb n="878" />
        &amp; 794 20 
gebiet wirklich nützlichen Klasse von Buren zu 
rechnen, welche zu den später die Mitte und den 
Süden des Landes bevölkernden nomadisierenden 
sog. Treckburen einen erfreulichen Kontrast bilden. 
Freilich bieten auch die besten Burenfarmen ein 
von den prosperierenden deutschen Farmbesitzungen 
grundverschiedenes Bild. Ins tote Kapital wird 
nicht viel gesteckt; in dem engen Haus wohnt 
der Bur mit der meist sehr zahlreichen Familie 
höchst patriarchalisch; erwachsene verheiratete Söhne 
und Schwiegersöhne ziehen es — statt sich einen 
eigenen Farmbesitz zu gründen — gewöhnlich 
vor, sich auf der väterlichen Scholle ein kleines 
Nebenhaus zu bauen, und so gleicht manche 
Burenfarm fast einem kleinen Dorf, belebt von 
zahlreichen Leuten und Kindern aller Alters- 
stufen, die man gewöhnlich abends, wenn das 
Vieh von der Weide kommt und in die Kraals 
eingezählt wird, um den Farmbesitzer, den alten 
Erzvater, versammelt sieht. In den oft aus- 
gedehnten Gärten fehlt vielfach systematische 
Ordnung, so daß Obst= und Gemüsesorten der 
verschiedensten Art oft in kunterbunter Mischung 
durcheinander stehen. Das ganze Dasein vollzieht 
sich in beschaulicher Ruhe und der Grundsatz 
time is money scheint trotz der Wertschätzung 
des letzteren Faktors noch keinem rechten Ver- 
ständnis zu begegnen, wie überhaupt die Kraft 
des Buren mehr in der Beharrlichkeit, als im 
Vorwärtsstreben, mehr im Bewahren, als im 
Produzieren besteht. Immerhin besitzt der Bur 
in seiner Bedürfnislosigkeit, seiner genauen Kennt- 
nis des Viehs und der BViehkrankheiten sowie 
schließlich in seinem großen Talent zur richtigen 
Behandlung der Eingeborenen Eigenschaften, von 
welchen der deutsche Farmer wohl lernen kann. 
Von Uitkomst aus passieren wir eine weite 
steinlose, tiefgründige Grasfläche mit vorzüglichem 
Ackerboden. Am Nordrande derselben liegen die 
Farmen Paviansfontein und Abachobib, letztere 
ausgezeichnet durch ihre Eukalyptenpflanzungen 
und Obstanlagen sowie durch eine bereits auf 
130 ha sich erstreckende Ackerkultur. Jenseit der 
nächsten Bergkette befindet sich das wunderbar 
gelegene Ghaub, die Farm der rheinischen Mission 
mit ihren reichen Maisfeldern, einer bereits recht 
ertragsreichen Bananenpflanzung und zahlreichen 
Mais= und Weizenkulturen der umwohnenden 
Bergdamaras und Buschleute. 
Nach knapp zweistündigem Ritt von Uitkomst 
sehen wir auf dem vor uns liegenden bewaldeten 
Höhenrücken eine Anzahl weißer Gebäude in der 
Sonne leuchten und befinden uns kurz darauf 
in Grootfontein, dem Zentrum des bisherigen 
Farmgebiets. 
Von wirtschaftlichem Interesse sind hier die 
landwirtschaftlichen Versuchsanlagen, welche im 
  
Anschluß an bereits vorgefundene Obstgärten kurz 
nach meiner Übernahme der Bezirksverwaltung 
im Sommer 1906 begonnen wurden: Auf einem 
etwa 10 ha großen eingefriedigten Gelände, 
welches auch den Quellkopf und die Wasserläufe 
vollkommen in sich schloß, wurde nach erfolgter 
Wasserregulierung und Ausbau von zur Be- 
rieselung wie auch zur Fischzucht und zu Bade- 
zwecken geeigneten Teichen zunächst ein größerer 
Forstgarten angelegt; aus ihm sind inzwischen 
schon einige Freipflanzungen hervorgegangen. 
Von den speziell landwirtschaftlichen Anlagen will 
ich nur den erweiterten Anbau von Wein und 
einer großen Anzahl edler Obstsorten erwähnen; 
auch mit den verschiedensten Tabaksorten, gerb- 
stoffhaltigen Pflanzen, dem Olivenbaum und der 
spanischen Korkeiche sowie mit einer Reihe 
exotischer Futterpflanzen wurden Versuche ge- 
macht. Als ein wichtiges Resultat hat sich dabei 
u. a. ergeben, daß unter den Grootfonteiner 
Regenverhältnissen (etwa 600 bis 800 mm) die 
Luzerne auf geeignetem Boden auch ohne künst- 
liche Berieselung vorzüglich gedeihen kann. Das 
gleiche Resultat ergab sich für die Baumwollstaude, 
deren von Togo eingeführte Saat auf verschiedenen 
Flächen zu verschiedenen Zeiten zur Aussaat ge- 
langte und teils bewässert, teils unbewässert ge- 
lassen wurde. Die zunächst in kleiner, später in 
größerer Quantität gewonnenen und nach Deutsch- 
land gesandten Produkte fanden sowohl seitens 
der Bremer Baumwollbörse wie seitens der 
Chemnitzer Aktienspinnerei eine ausgesprochen 
günstige Beurteilung.“) 
In der nördlich sich hinziehenden Hügelland- 
schaft wie auch auf der südlich nach dem Großen 
Fluß sich ausbreitenden Fläche, über welche das 
Auge des Beschauers von der Grootfonteiner 
Höhe aus wie über den Ozean frei hinweg- 
schweift, um erst am äußersten Horizont in dem 
langgedehnten Palmenwald von Otjituo und 
Otiomaware einen Ruhepunkt zu finden — in 
dieser ganzen Gegend befinden sich eine große 
Anzahl jetzt meist von Deutschen bewirtschafteter 
Farmen, welche in Viehzucht wie Ackerbau eine 
sehr gute Zukunft verheißen und dem Besucher 
jetzt schon Wirtschaftsbilder bieten, die er in den 
übrigen Teilen des Landes vergebens suchen wird. 
Verlassen wir Grootfontein, die Perle Süd- 
Wests, und wenden wir uns wieder unserer all- 
gemeinen Betrachtung zu, so können wir rück- 
blickend das Gesagte folgendermaßen zusammen- 
fassen: 
Die ländliche Besiedlung in der Mitte und 
  
  
) Über Baumwollkultureni in Deutsch. Süd- 
westafrika bvgl. „Deutsches Kol. Bl.“ Nr. 
Seite 31 und Nr. 6 Seite 294. Die ed
        <pb n="879" />
        G V795 20 
im Süden wird sich — auch nach Erschließung 
sämtlichen Weidelands durch Wasserbohrung — 
vorwiegend auf einer extensiven Weidewirtschaft 
aufbauen müssen, die jedoch durch nebenhergehende 
Bodenkultur auf kleineren Flächen, namentlich 
durch Anbau von Futterpflanzen, wertvoll ergänzt 
wird und schließlich im Interesse einer dichteren 
Landesbesiedlung auf kleineren Einzelfarmflächen 
als den bisher üblichen wird betrieben werden 
können. 
In diesen Landesteilen, nämlich in der Mitte 
und im Süden, kann auf besonders geeigneten 
Partien, z. B. in manchen Flußtälern und deren 
Überschwemmungsgebieten, in Quellgebieten und 
in dem Unterdammgelände von größeren Stau- 
wehren die Bodenkultur (z. B. der Bau von 
Wein, Obst, Tabak) auch als Selbstzweck in der 
Form der sog. Kleinsiedlungen existieren. 
Im Bezirk Grootfontein schließlich tritt der 
Acker= und Gartenbau als gleichberechtigter Faktor 
neben der Viehwirtschaft auf und gewährt so die 
Grundlage zu einer allgemein weit dichteren Be- 
siedlung, als die übrigen Landesteile vermögen. 
Zu diesen Besiedlungsmöglichkeiten müssen 
noch als reale Grundlagen für die Ansiedlung 
natürlich noch solche Momente kommen, welche 
wir als wirtschaftliche bezeichnen können und 
welche je nach ihrem Zusammenwirken mit den 
natürlichen Bedingungen erst die lokale Wirtschafts- 
lage von Fall zu Fall bilden. Es sind dies die 
Produktionsmöglichkeit, die Markt= und Verkehrs- 
verhältnisse. 
Innerhalb der natürlichen Weide-, Wasser- 
und Bodenverhältnisse ist angesichts der geringen 
Bodenpreise die Frage nach der Produktions= 
möglichkeit im wesentlichen eine Frage nach den 
Arbeiterverhältnissen. Was für Arbeitskräfte 
sind notwendig und wie, bzw. unter welchen 
Bedingungen sind sie zu erhalten? 
Als Endzweck einer Siedlungskolonie, könnte 
man gewissermaßen glauben, sei die völlige Ver- 
drängung der eingeborenen Rasse durch die weiße 
anzusehen, so daß das neue Land schließlich im 
wahrsten Sinne des Worts a white mans country 
wird, in dem der Weiße bis zur Stufe des Lohn- 
arbeiters hinunter alle Tätigkeiten ausübt. Tat- 
sächlich ist das in vielen amerikanischen Kolonien, 
in Australien, Neuseeland u. a. der Fall gewesen, 
wo die eingeborene Rasse nach Kontakt mit den 
Weißen rasch zurückgegangen und fast aus- 
gestorben ist. 
Anders scheint das Problem in Südafrika zu 
liegen, wo die Hottentotten wohl aussterben, 
die Negerstämme dagegen sich neben der weißen 
Rasse kräftig und vermehrungsfähig erhalten. 
  
Die Frage, ob diese Eigenschaft der Neger- 
rassen in Südafrika als ein günstiger Faktor be- 
zeichnet werden kann, ist zur Zeit vom wirtschaft- 
lichen Standpunkt aus unbedingt zu bejahen. 
Denn wenn auch das Klima der weißen Hand- 
arbeit recht günstig ist, so ist bei den auf 
noch mangelhafte Verkehrsverhältnisse gegründeten 
Lebensmittelpreisen der Tagelohn für weiße 
Arbeiter doch so hoch, daß bei deren Benutzung 
für gewöhnliche, kunstlose Arbeit sowohl Bergbau 
wie Landwirtschaft wie schließlich auch Handwerk 
und Handel in ihrer Rentabilität beeinträchtigt 
werden würden. Ahnliche Gründe haben sogar 
schon dazu mitgewirkt, daß in Siedlungsländer 
billige farbige Arbeitskräfte (Neger, Chinesen) 
von außen her importiert wurden. 
Der eingeborene Arbeiter ist also zur Ent- 
wicklung des Landes für jetzt jedenfalls bitter 
notwendig und demgemäß herrschte alsbald nach 
Wiederbezug der Farmen wie nach Eröffnung 
der Tsumeb-Mine und Beginn der neuen Bahn- 
bauten eine starke Nachfrage nach Eingeborenen. 
Die zuverlässigsten unter diesen sind zweifellos 
die Hereros und Bergdamaras. Am kräftigsten 
und intelligentesten sind die Hereros; sie werden 
in vielen Gegenden bei der Viehwirtschaft, nament- 
aber für schwere Arbeit, beim Bergbau, Bahn- 
bau, Häuserbau, entschieden bevorzugt. Bekannt- 
lich ist während des Aufstandes ein großer Teil 
dieses Stammes zugrunde oder außer Landes 
gegangen und auch die im Lande verbliebenen 
sind nur teilweise in Stellung und Arbeit. 
Größere Trupps halten sich hier und da noch 
in den Bergen auf und scheinen sich trotz der 
durch entsandte Vertrauensleute gemachten gün- 
stigen Angebote noch immer nicht recht an die 
Ansiedlungen und Arbeitsstellen heranzuwagen. 
Bei dem Mangel an Hereros und bei der 
geringen Tauglichkeit bzw. Zuverlässigkeit der in 
der Mitte und im Süden des Landes noch vor- 
handenen Hottentotten werden außer den Berg- 
damaras vielfach Buschleute und Ovambos zur 
Arbeit herangezogen. Die Buschleute sind meist 
schwächlich und schon daher weit weniger leistungs- 
fähig als die Bergdamaras. Von letzterem 
Stamm habe ich während meiner Tätigkeit 
sowohl in der Mitte wie im Norden des 
Schutzgebiets wiederholt ganz wilde Leute mit 
ihren Familien durch entsandte Unterhändler 
ihres Stammes aus den Bergen holen lassen 
und war mit ihrer Arbeit und ihrem Eifer 
Ndurchaus zufrieden. Freilich waren sie außer- 
ordentlich ängstlich und scheu, was eine vorsichtige 
Behandlung und eine besonders scharfe über- 
wachung des Aufsichtspersonals notwendig machte. 
Wie mit den Eingeborenen im allgemeinen, so 
konnte ich auch mit diesen Leuten die Erfahrung
        <pb n="880" />
        G 796 2 
machen, daß sie sehr bald auch harte Arbeit leisten 
lernen und daß man sie dabei auch mit der 
nötigen Strenge anfassen kann, sofern sie gerecht 
und menschenwürdig behandelt, in ihrem Stammes- 
und Familienleben von Arbeitgebern und An- 
gestellten geschont werden und diese es vermeiden, 
sich in entwürdigende und lächerliche Situationen 
den Eingeborenen gegenüber zu begeben. Um 
als höherer Mensch vom Farbigen geachtet zu 
werden, muß der Weiße diesem ein höheres Beispiel 
geben. Daß dies gerade in Siedlungsländern, 
wo eine große Anzahl Weißer aller Klassen, 
Bildungsgrade und „Vergangenheiten“ mit den 
Eingeborenen in nächste Berührung kommen, nicht 
immer der Fall ist, versteht sich von selbst. 
Die Ovambos (bekanntlich der nunmehr ein- 
zige kompakte, zahlreiche Volksstamm auf deutschem 
Gebiet) kommen einstweilen nur in größeren 
Trupps, gewissermaßen als Sachsengänger, aus 
ihrem Lande zur Arbeit und kehren nach bestimmter 
Frist wieder zurück. Nach Weiterführung der 
Bahnbauten im Norden wird es hoffentlich ge- 
lingen, dieses zahlreiche, an sich arbeitskräftige 
Volk auch familien= und zareee zur in- 
dustriellen wie zur Farmarbeit heranzuziehen und 
so vermehrte ständige Arbeitsstämme — ent- 
sprechend der Weiterentwicklung der Besiedlung — 
zu erhalten. 
Eine weitere Grundlage für diese Entwicklung 
bietet aber die Frage nach dem Absatz. 
Um von den Produkten seines Viehs oder 
seiner Scholle zu leben wie früher der Herero 
und in gewissem Grade auch der Bur, 
darum geht der tüchtige deutsche Auswan- 
derer nicht hinaus, darum steckt er weder 
sein Kapital noch seine Lebensarbeit in den 
Boden. Nur die Aussicht des Vorwärtskommens 
kann ihn locken und die ist lediglich auf der Basis 
eines Absatzmarktes und einer Wechselwirtschaft 
gegeben. 
Der innere Martt, d. 5. die dem produzierenden 
Landwirt im 
schaft wurde früher fast ausschließlich von Regierung 
und Schutztruppe gebildet. Inzwischen ist durch 
die Minenentwicklung und die Eisenbahnbauten 
ein auf wirtschaftlichen Füßen stehendes Kon- 
sumententum ins Land gekommen, über dessen 
stetiges Anwachsen ein Zweifel nicht bestehen kann. 
Gleichzeitig hat jedoch in letzter Zeit bekanntlich 
eine starke Verminderung der Schutztruppe statt- 
gefunden, während die ländliche Besiedlung seit 
über Jahresfrist bereits erheblich zugenommen 
hat. Es kann daher nicht wundernehmen, wenn 
der Absatzmarkt im Lande, wenigstens hier und 
da, angenblicklich eine gewisse Sättigung zeigt 
und jedenfalls nicht ausreichend sein würde, um 
den schon im Interesse der dauernden Landes- 
  
  
ruhe erwünschten raschen Weiterfortschritt in der 
Besiedlung während der nächsten Zeit entsprechend 
zu stützen. 
Aus diesem Grund ist die Erzeugung von 
Weltmarktsprodukten für die südwestafrikanische 
Landwirtschaft von ganz fundamentaler Bedeutung. 
Für die Farmer des Südens ist ein solches 
Produkt, wie wir bereits sahen, in der Schaf- 
wolle gegeben. Die schon vor dem Aufstand 
nach Europa gelangten Wollprodukte aus dem 
Schutzgebiet wurden gut bewertet, die unter den 
gleichen Weideverhältnissen in Südafrika gezogene 
Wolle wird jetzt von der Industrie fast der 
australischen gleich und jedenfalls höher als die 
argentinischen Produkte geschätzt. So ist begründete 
Aussicht vorhanden, daß Deutschland wenigstens 
einen Teil des Wollbedarfs seiner Industrie in 
Zukunft aus Südwestafrika wird decken können. 
Wichtig als Ausfuhrgut für den Süden ist außer- 
dem Mohair (Angora). 
Die Farmwirtschaft in der Mitte des Landes 
basiert, wie wir sahen, auf der Rindviehzucht. 
Für ihre Produkte einen Absatz auf dem Welt- 
markt zu schaffen, ist für die weitere Besiedlung 
dieses Landesteiles um so wichtiger, als bereits 
infolge der bisherigen Zunahme der Farm- 
wirtschaften das Angebot von Fleisch usw. ein 
erhebliches Sinken der Preise nach sich gezogen 
hat. Den Versuch, einen Fleisch-, Konserven- 
und Häute-Export nach argentinischem Muster 
anzubahnen, hat in letzter Zeit die Liebig-Kompagnie 
durch Erwerbung eines größerem Farmareals 
gemacht. Ein Nachteil gegenüber Argentinien 
und den übrigen Fleisch-Exportländern besteht 
für Südwestafrika zweifellos darin, daß das Weide- 
gebiet nicht bis zur Küste reicht, sondern von 
dieser durch einen etwa 120 Kilometer breiten 
Wüstenstreifen getreunt ist, daß die Fleisch-Industrie 
daher etwa in der Gegend von Karibib errichtet 
werden und ihre Produkte von hier bis zur Küste 
erst mit der Eisenbahn verfrachten müßte. Die 
hierdurch — im Vergleich zu den Konkurrenz- 
ländern — entstehenden Mehrkosten könnten aber 
ausgeglichen werden einmal durch die billigeren 
Bodenpreise und Arbeitslöhne, zweitens durch die 
ausgezeichnete Qualität der Weide und das Be- 
streben nach sorgfältiger Heranzucht des unter 
den obwaltenden Verhältnissen geeignetsten Vieh- 
schlages. 
Der Absatz für die Rindviehwirtschaft des 
Nordens wird etwa den gleichen Bedingungen 
unterliegen, während Schweine-, Kleinvieh= und 
Geflügelzucht für absehbare Zeit wohl von den 
Anforderungen des inneren Markts abhängig sind. 
Für den Acker= und Gartenbau kommt teils 
der innere Markt, teils der Weltmarkt in Frage.
        <pb n="881" />
        797 
Die Gemüseproduktion wird sich überall nur 
in den engsten Grenzen des Lokalmarkts halten 
können, einen weiteren Markt im Innern kann 
schon der Kartoffelbau vertragen, ebenso Tabak, 
Obst, Luzerne. Körnerfrucht wird bei dem billigen 
Preis des Importguts nur im Bezirk Grootfontein 
auf Absatz gebaut werden können, wo dieser 
Anbau in weitem Umfang auf den Regen hin 
möglich und entsprechend billig ist. Es wird 
zunächst anzustreben sein, etwa bis Karibib und 
Windhuk hin den Bedarf von Mais, Hafer, Weizen 
allmählich — nötigenfalls unter Festsetzung eines 
kleinen Schutzzolls auf konkurrierendes Import= 
guts — durch das Produkt der heimischen Land- 
wirtschaft zu decken — zumal Fälle eintreten 
können, wo das Vorhandensein von Kornproduktion 
im Lande geradezu eine Existenzfrage für das 
Schutzgebiet werden kann. Die Kapkolonie hat 
bis vor kurzem einen Schutzzoll von 2 Mk. pro 
Zentner auf Getreide nicht für zu hoch gehalten, 
um ihren eigenen Ackerbau in den Sattel zu 
setzen und zur Entwicklung zu bringen. 
Der Luzernenbau in Verbindung mit Straußen- 
zucht verspricht bei der dauernden Beliebtheit des 
Artikels eine lohnende Exportwirtschaft innerhalb 
des ganzen Schutzgebiets, auch für Gegenden, 
die des Bahnanschlusses noch entbehren; denn 
die Straußenfeder wird ihres hohen Werts und 
geringen Gewichts wegen selbst durch einen 
längeren Wagentransport nicht übermäßig ver- 
teuert. In erweitertem Maße ist auch diese 
Wirtschaft in dem regenreichen Bezirk Grootfontein 
wegen der ausgedehnteren Möglichkeit des Luzernen- 
anbaus durchführbar. Das gleiche gilt vom 
Wein= und Obstbau, wie von der Baumwolle. 
Die Ausfuhr von Tafelobst und Rosinen aus 
Südwestafrika nach Deutschland wird in der 
gleichen Weise wie die aus der Kapkolonie nach 
England erfolgen können. Denn der Umstand, 
daß zur Zeit der südafrikanischen Obstreife 
(Januar bis April) die hauptsächlichen Obst- 
produktionsländer der Welt kein frisches Obst 
liefern können, trifft für beide Länder in gleich 
günstiger Weise zu und macht sie fast kon- 
kurrenzlos. 
Die Förderung des Baumwollbaues in sämt- 
lichen Kolonien liegt gleichmäßig im Interesse 
der letzteren wie der unter den willkürlichen 
Schwankungen der nordamerikanischen Baum- 
wollpreise leidenden deutschen Textilindustrie. In 
Südwestafrika verbindet der Nordostbezirk mit 
geeignetem Boden, Klima und Regenfall für den 
Baumwollbau den großen Vorteil gegenüber den 
übrigen afrikanischen Kolonien, daß hier, mangels 
Vorkommens der Tsetsefliege, die Pflugbespannung 
reichlich und billig vorhanden und deshalb die 
eigentliche Plantagenkultur bedeutend erleichtert sst. 
  
Es erscheint klar, daß die Ausnutzung aller 
dieser Exportmöglichkeiten neben der Erfüllung 
der Anforderungen des noch beschränkten inneren 
Marktes die Basis zu einer ganz beträchtlichen 
Steigerung der Befiedlungsdichtigkeit auf den 
zum Ackerbau günstigen Landstrecken bedeuten 
würde. 
Als Hauptgrundlage einer solchen Entwicklung 
muß nur noch hervorgehoben werden: die fort- 
schreitende Verbindung der Produktions= mit den 
Absatzstellen durch planmäßigen weiteren Ausbau 
des Verkehrswesens, der Eisenbahnen, Land- 
wege und Hafenanlagen. Neben der von 
Swakopmund nach Windhuk führenden Staats- 
bahn und der jetzt gleichfalls vollendeten Strecke 
Lüderitzbucht—Keetmanshoop hat die etwa 600 km 
lange Otavibahn eine besondere Bedeutung 
dadurch erreicht, daß sie neben den Kupferminen 
von Tsumeb und Otavi auch den landwirtschaft- 
lich weitaus wertvollsten Teil des Schutzgebiets 
mit der Mitte und der Küste verbindet. Eine 
weitere Förderung der Beziehungen zwischen 
den Bezug= und Absatzmärkten ist durch die 
Zweigstrecke Otavi—Grootfontein erfolgt und wird 
durch die östliche Weiterführung dieser Strecke, 
wie durch einen Eisenbahnbau von Windhuk nach 
Keetmanshoop erreicht werden. Neben den Eisen- 
bahnbauten ist die Förderung der Benutzbarkeit 
aller öffentlichen Verkehrswege durch Schaffung 
genügender Wasserstellen von großer Wichtigkeit. 
Die von der Regierung geschaffenen Versuchs- 
gärten haben neben der Anstellung wichtiger 
Versuche die Aufgabe, Sämereien, Pflänzlinge, 
Stecklinge usw. nach Möglichkeit an die Farmer 
zu Selbstkostenpreisen abzugeben und so den 
Bezug des Materials zur Anlage von Nutz- 
kulturen zu erleichtern. Daneben ist von großer 
Bedeutung die Bildung landwirtschaftlicher Ge- 
nossenschaften, mit dem Zweck, den Absatz der 
Farmprodukte, wie den Bezug von landwirt- 
schaftlichen Geräten, von Zuchtvieh, von Saatgut 
usw. durch gemeinsame Zentralen — etwa nach 
amerikanischem Vorbild — zu organisieren. Die 
ersten Ansätze zu solchen Genossenschaftsbildungen 
sind im letzten Jahre bereits gemacht worden. 
Im Anschluß daran wird die Errichtung von 
Bodenkreditbanken und die Bildung von Vieh- 
versicherungsanstalten unter entsprechender Staats- 
hilfe angebahnt werden können. 
Von der Regierung wird die Besiedlung 
ferner durch an Arzte und Hebammen gewährte 
Vorteile und Zuschüsse, durch Errichtung von 
Krankenhäusern, durch Ausdehnung der Re- 
gierungsschulen u. a. m. gefördert. 
Zuzug von deutschen Frauen in die 
ländlichen Besiedlungsgebiete hat mit auf Grund 
dieser Maßnahmen bereits in erfreulicher Weise 
1
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        W 798 20 
zugenommen. Die Erfahrung lehrt, daß die 
dem Schutzgebiet so notwendige deutsche Frau 
auch ihrerseits gewöhnlich bald mit Liebe an 
dem schönen Lande hängt und, einmal dort ein- 
gelebt, sich vielleicht noch weniger leicht zur 
dauernden Rückkehr nach Europa entschließt als 
der Mann. 
Die Förderung der Einwanderung von Frauen 
und der Gelegenheit zur Arbeit und gesicherten 
Existenz für dieselben wird von der Regierung 
dauernd im Auge behalten. 
Je mehr durch solche Besserung der Lebens- 
bedingungen und durch Erweiterung des Marktes 
für die Landwirtschaft die ländliche Besiedlung 
sich verdichten kann, desto rascher werden Sicher- 
heit und Wohlstand, desto rascher wird auch die 
Leistungsfähigkeit der Bevölkerung für allge- 
meine Zwecke steigen. Neben den Zöllen und 
den verschiedenen zur Zeit erhobenen Gebühren 
wird man dann daran denken können, eigentliche 
Steuern, zunächst etwa eine Grundsteuer, auch 
vom Landbesitz zu erheben, um schließlich die 
allgemeinen Verwaltungs= und Wirtschaftsaus- 
gaben des Schutzgebiets aus dessen eigenen Ein- 
nahmen zu bestreiten. Wie die Selbstverwaltung 
der größeren Plätze bereits ins Auge gefaßt ist, 
so wird es auch möglich sein, die dichter be- 
siedelten Farmkomplexe und die Kleinsiedlungen 
zu ländlichen Kommunalverbänden heranzubilden 
und ihnen allmählich die selbständige Aufbringung 
der Mittel für die rein lokalen Lasten (öffent- 
lichen Wege, Wasserstellen, Schulen usw.) zu 
übertragen. 
Es wird oft genug betont, daß Südwest- 
  
afrika zur Zurückerstattung der enormen, vom 
Reich für dieses Land aufgewandten Summen 
niemals in der Lage sei. Das ist in gewisser 
Hinsicht durchaus zutreffend. Selbst wenn in 
einiger Zeit das Schutzgebiet wirtschaftlich auf 
eigenen Füßen stehen und sogar Überschüsse er- 
zielen sollte, so würden diese vermutlich weder 
für das Reich entsprechend ins Gewicht fallen 
noch wäre es weitblickend, derartige Uberschüsse 
anders, als wiederum im Interesse der weiteren 
Landesentwicklung, anzulegen. 
Eine direkte Rentabilität der vom Heimat- 
land gemachten Aufwendungen ist also aus- 
geschlossen, ist es übrigens vielfach auch in 
anderen Kolonialländern und bei anderen Ko- 
lonialkriegen gewesen. Wenn wir jedoch die 
Bedeutung betrachten, die solche Länder als 
Siedlungsgebiete für ihr Mutterland besaßen 
und besitzen, dann müssen wir uns darüber klar 
werden, daß der umfassende, vielseitige Wert 
derartiger Erwerbungen sich mit dem Begriff 
rein kaufmännischer Rentabilität doch eben nicht 
ganz abzirkeln läßt. Nach den in der Welt- 
geschichte vorliegenden Beispielen dürfen wir viel- 
mehr hoffen, daß sich die bisherigen wie die 
noch notwendigen Aufwendungen für unser 
Siedlungsland doch späterhin in direkt lohnen 
werden durch die Ergebnisse privater Unter- 
nehmungen, durch Handel und Verkehr mit dem 
Mutterland und schließlich durch die Erweiterung 
deutschen Volkstums und deutscher Macht, deren 
günstige Folgen sich dereinst nicht nur auf 
ideellem, sondern auch auf politischem und wirt- 
schaftlichem Gebiet geltend machen müssen. 
  
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Vorläufige Jusammenstellung der ergebnisse des Kußenhandels der afrikanischen 
Schutzgebiete im Kalenderjahre 1907 im Vergleiche mit dem Handel des Vorjahres. 
  
  
1907 1906 Zunahme Abnahme 
Mark Mark Mark Mark 
A. Einfuhr. 
Deutsch- Ostafrita 23 806 369 25 152 851 — 1 346 482 = 5,3 v. H. 
Kamerun zJ17 296 547 13 305 514 3 991 033 — — 30,0 — 
Togo . 6 699 684 6 432 812 266 872 4,1 
Deüch= Südwestafrika 32 395 918 68 625 530 — 36 229 612 = 52,6 
Zusammen 80 198 518 113 516 707 33 318 189 = 29, 3 v. H. 
B. Ausfuhr. 
Deutsch- Ostafrita 12 500 179 10 994712 1 505 467 — — 13,6 v. H 
Kamerun 15 867 021 9945 903 5 921 118 — 59,5 
Togo ... 5 915 609 4 199 336 1 716 273 — — 40,8 —- 
Deutsch-Südwestafrika 1 615 661 383 035 1 232 626 — 321,8 
Zusammen 35 898 470 25 522 986 10 375 484 — 40,6 v. H.
        <pb n="883" />
        W 799 e# 
  
1907 1906 Zunahme Abnahme 
Mark Mark ark Mark 
C. Gesamthandel. 
Deutsch-Ostafrika- 36 306 548 36 147 563 158 985 — — 0,4v. H. 
Kamerun. . 33 163 568 23 251 417 9 912 151 — 42,6 
Tooon 12 615 293 10 632 148 1 983 145 — 4,1 —- 
Deutsch-Südwestafrika 34 011 579 69 008 565 — 34 996 986 = 50,7 
Zusammen 116 096 988 139 039 693 — 22 942 705 = 16,5 v. H. 
  
Kamerun. 
Wegebau in Südkamerun. 
Die oft beklagten mißlichen Wegeverhältnisse 
Südkameruns haben nunmehr eine wesentliche 
Förderung erfahren. Auf der Straße Kribi — 
Jaunde, wo die Wegebau-Arbeiten seit längerer 
Zeit energisch betrieben wurden, war im April 
d. Is. die erste 66,5 km lange Strecke bis Bi- 
pindi fertiggestellt. Für den Juli stand die 
Beendigung der Arbeiten bis Lolodorf zu er- 
warten, das etwa 105 km von Kribi entfernt 
liegt. Der Weg ist zunächst für leichtere vier- 
rädrige Lastwagen berechnet und soll später für 
schwere Lastkraftwagen ausgebaut werden. 
In technischer Hinsicht hatte man vielfache 
  
  
Geländeschwierigkeiten durch Herstellung zahlreicher 
Brücken und Durchlässe sowie durch Überwindung 
sumpfiger Gegenden zu bewältigen. Die Leitung 
und Beaufsichtigung der Bauarbeiten lag in den 
Händen von Weißen, während die eigentlichen 
Arbeiten von eingeborenem Personal ausgeführt 
wurden. Die genügende Anzahl von Arbeitern 
konnte ohne größere Schwierigkeit und ohne zu 
hohe Kosten beschafft werden. 
Der Erfolg des Wegebaues für die Kultivie- 
rung des Landes zeigte sich sofort. Während vor 
Beginn der Arbeiten die Strecke so gut wie un- 
bewohnt war, siedelten sich im Laufe der Zeit 
mehrere Tausend Eingeborene in der Nähe der 
neuen Verkehrsader an, und ihre Zahl ist noch 
in ständigem Wachstum begriffen. 
Uachwelsung der bei den Jollämtern des Schutzgebietes Komerun fällig 9ewordenen Jollbeträge. 
  
  
  
  
  
  
        
  
  
  
  
Gol „ Deutsches Kol. Bl.“ 1908, Nr. 11, S. 531 ff. und Nr. 13, — 
Gesamtbetrag der fällig gewordenen lmen dellarierten) Zölle 
des Rechnungsjahres Gegen den gleichen 
— — — Zeitraum 
Zollamt 1908 1907 des Vorjahres 
Einfuhr Ausfuhr Zus. Einfuhr Ausfuhr Zus. mehr weniger 
Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf] Mark PPf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark f. 
Im Januar 1908. 
Duala 136 758 50 4 162.60|1 20 5 1 642 60 121 116 15119 804 95 — — 
Victori 21 59020 582/102 12 30 35 — 8 „SIi . — 
Krib 132 31620200 00 22 10 %00 S 38 858153 340 808 88 3o0 0 
Rio-del-Rey4 7% %0 6 12 75 2360 5 800 3145701201 
Campo 1432 4432 152564 6000 *5n 80165880S — 
Assanakang 292 35 141— 290 33 51 85 — 151 999 135 50 
unaaa — — — — — — — — — — — — 
Molund — — — — — — — 
Im ganzen 302 77145 36 978 55839750 —247 165 44 180 35301 346 3088 55020 155 50 
% s : . « —-—— 
· , 38 4103 70 — 
Im Februar 1908. 
Duala ...... 76 440 20 4010 1080 450 60 144 35 1 942 768 087O0512363 55 — – 
Bictoria ..... 11 246 65 624101 11870 751 15 354 — —13354 — — — 3 483 25 
- ribi ...... 1 386 85 39 166 90 84 853 750 1 66. 8 059 65 
Rio-del-Rey. 3 89765 282 10 4 180 05 2 037 75 630— 2 667 75 1 51230 — — 
Campo ..... 1 44110 67680 2117090 90 — 102.— 492 — 1 625 90 — — 
Aianaang 23 77H — —— - « — 23 70 — 
arua. . . .. —— — — — — — —- 
Molund — — — — — — — — — — 
Im ganzen 184 486 15 48 o00 60i88 a06 75s 168 820 751 15 60845 1709 514 20 15 525 45] 11 542 90 
i :" 5J68333 
l : — 2 5 – —
        <pb n="884" />
        3800 ꝛ 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
2* Gesamtbetrag der fällg gewordenen (neu deklarierten) Zölle 
des Rechnungsjahres Gegen een gleichen 
Zollamt 1908 1907 6 des Vorjahres 
Einfuhr s Ausfuhr Zus. Einfuhr Ausfuhr Zus. * mehr weniger 
Mark [Pf.] Mark [Pf.] Mark Pf.)] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark (Pf.] Mark Pf.] Mark Pf. 
4 . im Marz 1908. 
Duala . .. . .. 20 25125 5 005|60|85 250 89 09 755 701 3 601420|73 85690 11 202900 — 
Victoriga 19 61470 112 —6% 11 
ribr 27 620 5542 23850 69 859 [0 77982 — 336340 — 114 322 — — —4446295 
Va- bels#h 9V 2n 612— 0 345 7014 80 538 406 
..... 1998!25 1 824 10 8 322 35 1 834 35 812 2 64685 676— — 
Arwatnt 165,80608 — — 166 80 105 10 580|80 685. — — 520 10 
Garna — — — — — — — — — — — — —- 
Molundu .... —— — — * — — — — — — — — —— 
l ! ! 
ngauzeu189586l4o4929150188878301721665542638J3521480429019056Z454498305 
I 25926|60 
Im Kpril 1908. 
Duala . . . . .. ç 380 95 8486 10 103 867 05 281 30 57340 s96 os88 701 7 826851 
Vittaria ..... 961104 22 26 732,95 12 185 1 rWst- 12 32610 14 u1886 — 
...... 51 107 55 82 168 9083271, 4562 894 8589 368 60|02 268 45 18 992 — 
* del- Rey 21952 40 392 8025 345 20 71417. 300 8 44 16 * 45 — — 
moo 1 353 60 722.80 2 076.40 1700 — 768 — 4 3910 
Thomotang. 19795 — — 197.95 15 70 —— 15|70 142 *7 — — 
rua. . . .. — — — □— — — — — —-— — — — — — 
Molund — — — — — — — — — — — — 
1 I h !l 
Im ganzen199 702 80o1 788202 41iso4 835/—2 j% 320%0 19 83%6 
l i 
1 7 —— 
l l Ema-so 
IMOCIIWS. 
Dnala·..... 868191 2817J65896363659704080 477330101813j65 —«—12177— 
Virtokia»... 424 208.20 4 451.— 14 172,15 176.3004348.45 102 55 — — 
ibb. 49292 40 057 4588349 8579 698.05 29 450 70 109 14875 — — 20 798/90 
Wie 10 119.30 — — 936,60 15 46175 — — 5342 45 
mpopo 1289 50 720 10 2 009 60 1467 895 20 868 — — — 858 40 
Asfanatang. 450 — — 450 252 — — 80 252|80 — — 248 80 
arna —Q · ————— 
Molundu.... — — — — — — — — — — — — — — — 
i 
Im ganzen 161 772 250)|42 708 40% —— 23260 24 38 4½5 50 
1. « I 
I ; 1 I i 
Togo. Deutsch-Südwestafrika. 
Destquarantäne gegen die Goldküfte. 
Die Pestquarantäne, die bekanntlich wegen der 
von der Goldküste her drohenden Einschleppungs- 
gefahr vor einigen Wochen (vgl. „Deutsches Kol. 
Bl.“ 1908 Nr. 12, S. 577) erneut über die 
Häfen Togos verhängt werden mußte, war in- 
zwischen für kurze Zeit aufgehoben. Da jedoch 
zu Anfang dieses Monats in Accra drei neue 
Pestfälle festgestellt worden sind, so isf die 
Quarantäne abermals verlängert worden. 
75 
  
  
  
  
Förderung der Schwelnezucht. 
Westfälische Zuchteber, die im vergangenen 
Jahre eingeführt wurden, konnten sich, wie wir 
einem Bericht des Gouvernements entnehmen, 
sehr gut an die Weide und das Klima Deutsch- 
Südwestafrikas gewöhnen. Ohne besonderes Bei- 
futter haben sich diese Tiere sowie ihre in reich- 
licher Anzahl erzeugte Nachzucht meist in gutem 
Futterzustande und in vorzüglicher Gesundheit 
erhalten. Die Farmer sind mit den vom Gou- 
vernement gekauften Tieren und ihrem Zucht- 
I resultat durchweg zufrieden.
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        801 20 
I. Ubersicht über die Bewegung des Bandels des Schutzgeblets Südwestafriha im IV. Vertel des Kalender-- 
lahres 1907 im Vergleich mit dem bhandel im gleichen Seitraum des Vorsahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
Beuenn d W IV. Viertel IV. Viertel A 
n nung der arengruppen 1907 1905. Zunahme Abnahme 
Wert Mi. Wert Mk. Wert Mk. Wert Mk. 
A. Einfuhr. 
J. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
a) Körner= und Hülsenfrüchte . 1341 170 4 148 359 — 2 807 189 
) Knollengewächse, Gemüse und Früchte . 290 820 1 203 260 — 912 440 
) Koloniale Gerkehmungsgegenftände, Gemnite 627 385 1 373 371 — 745 986 
d) Getränke (außer Mineralwas 6 960 1 754 285 — 807325 
e) Sämereien, lebende Piiangen nn Futermitel- 286 988 810 010 — 573 022 
) Erzeugnisse der Forstwirtschaft 308 291 7340 — 159 049 
Zusammen 1 3 751 614 9 756 625 — 6005011 
II. Tiere und tierische Erzengnisse: 
a) Lebende Tiere 232 634 130 3181023316 — 
b) Fleisch end tierische Erzeugnisse aller Art 605 551 3510 520 — 2904969 
Zusammen II 838 185 340 838 — 2802653 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 288 373 386 045 — 47 672 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 62 180 129 460 — 67 280 
V. Chemische und vharmazentische Erzeugnisse (außer 
Schießbedarf und Sprengmi 140 444 298 669 158 225 
VI. Textil= und Filzwaren, mesgtelndr a egenstärde * 
(außer Lederwren 954 615 866 575 88 040 — 
VII. Leder und Lederwaren, Wachstuch, Hrichnervaren 265.221 249 725 15 406 — 
VIII. Gummi und Kautschukwaren 10 285 10 586 — 301 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwaren .. 215 828 436 018 — 220 220 
X. Papier= und Pappwaren, literarische, und Kunstgeoen · 
stände 601 134 995 — 35 394 
Xl. Stein-, Ton- und Glaswa 6 418 74 631 45 787 — 
XII. Metalle u. Metallwaren (haßer Instrumenten, Maschinen 
und Waffen): 
Da) llbennettt Metalle und Halbzeug 168 920 117651 51269 — 
b) Fabrikate 1 645 886 1 160 22 485 064 — 
Zusammen xñ 1 814 806 1 278 47273536333 — 
TIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge 232 403 295 585 — 63 182 
XIV. Waffen und Munition 119220 165 722 — 46 502 
XV. Geld — — — — 
Summe der Einfuhr im IV. Viertel 1907. 8 913 19317673977 — 8 760 784 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 8 993 844 — — — 
Zunahme +. Abnahme — — 80 651 — — — 
B. Ausfuhr. 
J. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe 1 833 220 1 613 
II. Tiere und erische Erzeugnifse: 
a) Lebende Tiere . 1140 — 1140 
b) Tierische Ekzeugniffe . 72 930 89 509 — 16 579 
en II 74 070 89 509 — 15 439 
III. Mineralische und fossile Nohstoffe: 444 991 12601 4132390 
I. Heweroliche Er Ersengnisse .. 36 082 10 995125131 — 
Summe der Ausfuhr im IV. Viertel 1907. ji 556 976 113 281 48 695 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 772 361 — — — 
Zunahme +. Abnahme — — 215 385 — — —
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        W 802 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
Benennung der Warengruppen IV. ViertelV. Viertell Zumahme Abnahme 
. 1907 1906 
Wert Mk. Wert Mk. Wert Mk. Wert Mk. 
C. GCesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im IV. Viertel 1907 9 470 169 17 787 258 — 8317 089 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahr 9 766 205 — — — 
Zunahme +. Abnahme — — 2960 086 — — — 
Wichtligste Warenpositionen. 
Im IV. Viertel Im IV. Viertel 
des des Zunahme Abnahme 
Benennu ng der Wa ren Kalenderjahres 1907 Kalenderjahres 1906 
Menge Wert Menge Wert Menge Wert s Menge Wert 
kg Mk. kg Mk. kg kg Mi. 
A. Einfuhr. 
Reeis 719 010 15393111 930 101 357 464 — — 1 211 0911 203 533 
Mehl und Backwaren1143 590. 370 588 113 965 1268 800 — 1 970 375. 898 212 
Gemüse= und Obstkonserven, ein- i# « J 
gemachtes O . 143 872 119 160 508 236, 903 266 — — 365 064 784 106 
Zucker, Sirup, Iuckerwaren . 4137391c3504002392300- --— 8865507048 
Taba 11 218 29 151 41 7338. 104 152 —] — 30 515. 75 001 
T abesgorkae 23 990 225 267 69 738 527 918 — — 57 302 651 
Stille ... 277917 162 160 258 939 265 320 18 978 — — 103 169 
ESrammtweine aller Art. Liter 46 853 126 451 174 225 365 — 37 321 98914 
Bier . .. 187312054965992990881066010 —!— 925 913 516 856 
Bau- und 2 1208398 30721881839 585 455 716 — — 631 187 148 498 
Pferde . . Stück 100 883 910 5 96 86 — — 
Rindv vieh . . .. 259 71 135 111 54 580 148 16 555 — —- 
Fleischkonserven . . 118777,1648189 968 1 894 847 — — 664 191 1 780 030 
Milch, Butter, Käst e, Eier, Honig E 
und sonitige zerie Nahrungs- 6 Z 
mi 216 358 272 457 712 155 1 186 203 — — 495 797 913 746 
Zemene, Kall, Kreide, sonstige - 
Erden und Steine 11 101 367 99 472 6G 66 844612 
S alz ..... 90«")1375 2605 214. 30 802 — — 174. 542 17 727 
inkohlen, B kohlen, Briketts2 306 898 111 05443 959 580 1638 321 — — 1662682 57267 
Petroleum 144 601 6 86 181 188 64 322 — — 36 587 17459 
Seifen aller Art# 48 578 35 177 59 997 43 848 — — 11419 8671 
Gewebe aller Art . 81 364 317 650 101 424 331 689 — 17060 14 039 
Leibwäsche, Kleider, Posamentier= « 
waren, Schieme, Filzwaren 80 073 539 996 90 546 478 495 — 61 501 10 479 — 
Schuhe und Stief 7 614, 173 81 520769 171 228 6 845| 2580 — — 
Möbel= und Selr aten. 180 966. 172 087 886 983r 898 031 — 206 017 225 994 
Glas und Glaswaren 86 887 76 447 40 846, 47688 45 541) 28 759 — — 
Roheisen, eiserne Shienen. - i 
Stangen, Blöcke usw 861 366 165 737 342 942 118 171 518 424 52 566 — — 
Wellblech 623 527 258 336 250 728 100 473360 799.157 868 — — 
Eisenwaren. nicht besonders ge- s . I I 
nann 1977 o6õ 13097858174 156. 953 335 356 450 1 196 191 — 
Waren aus anderen unedlen D. 
etallen 15 570“ 53 306 61 269 82 869 — 4569929568 
Landwirtschaftliche Maschinen 7507, 11 552 1 823. 3316 I 8 286 — — 
Maschi für industrielle Betrieb 87 548 39 580 2 749 K# — — 4169 
Transportmaschinen und Fahr- I 
zeuge aller Art, uch Lb - 
räder r 90 819 39. 706205 56 20 614 — 
Feuerwassen 791 50 067 3380 839 009 461|/10 97t. — 
Goldmünzen ... —I— I — — — — F 
Silbermünzen — — — I -— — I — —- — 
von Paaren in Kilogramm umgerechnet. Ein Paar wurde 
Die w e, bei Schuhe und Stiefel in 
angenommen. 
durchschninhc zu 0,8
        <pb n="887" />
        G 803 2O 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
6 JImr IV. Viertel Im IV. Viertel 
des des Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren Kalenderjahres1907 Kalenderjahres 1900 
Menge Wert s Menge Wert Menge WertMenge Wert 
kaMit. —— k-. UMI. g.7 . 
B. Ausfuhr. 
Häute von Ochsen, Ziegen, Schafen 13 627 16469 21 0934 33 981 — — 7 4661 17 512 
obbenfelel.... Stiick 1 311 23 650 848 16 891 463 6759 — — 
Straußenfeden 180 16 162 57 13341 1282821 — — 
Kupferrz 2881 172 444 775 99 691 12 021 2·°81481/432 754 — — 
II. Vvorläufige Ubersicht über die Vewegung des Kuhenhandels des Schutzgeblets deutsch-Südwestafrika 
im Kalenderjahre 1007 im Vergleiche mit dem Kandel des Vorjahres. 
  
  
1907 1906 Zunahme Abnahme 
Mark Mark Mark Mark 
Einfuhr 32 395 918 68 625 530 — 36 229 612 = 52,6 v. H. 
Ausfuhr 1 615 661 383 035 1 232 626 — -32l,8- 
Gesamthandel 34 011 579 69 008 565 — 34 996 986 = 50,7 v. H. 
Deutsch-Meuguinea. war, hatte vor einiger Zeit auf hoher See seinen 
Die deutsche (arine-Expedition 1907/09.7) 
Sechster Bericht. 
Muliama, 18. April 1908. 
Herr Walden unternahm im Februar ge- 
meinsam mit dem Stationschef Boluminski von 
Nord-Neumecklenburg einen Marsch durch einen 
größeren Teil seines Forschungsgebiets. Der Weg 
führte an der Ostküste entlang bis Ponakondo, 
dann über das Gebirge bis Leman an der West- 
küste und von da zurück nach Fezoa. 
Von den bereits im vorigen Bericht erwähnten 
Schitzereien waren zwei besonders bemerkenswert. 
Eine 4m hohe Säule stellt eine Betelpalme dar, 
deren Stamm zum Zeichen des „Tabu“ mit einem 
durchbrochen geschnitzten Flechtwerk umhüllt ist. 
Ein Mann ist hinaufgeklettert, um die verbotenen 
Betelnüsse zu stehlen, ein anderer sitzt am Fuße 
des Stammes und schaut nach rückwärts, ob etwa 
lemand den Diebstahl beobachtet. Die beiden 
Figuren stellen zwei im vorigen Jahre verstorbene 
Leute dar. Im anderen Falle handelt es sich 
im einen 2 m langen, aus einem starken Stamm 
geschnitzten Fisch, der im Maule einen mitten im 
Rücken gepackten Mann hält. Der Mann, zu 
dessen Ehren diese Schnitzerei gefertigt worden 
  
) us der „Marine-Rundschau“ 1908, August- 
Septemberheft. Vgl. auch „Deutsches Kolonialblatt“ 
908, S. 183 ff., 291 ff., 478ff, 581 ff und 685 ff. 
  
Tod gefunden. 
Häufig treiben die Männer Baumstämme 
schräg in den Strand, um von diesem erhöhten 
Standpunkte aus nach Fischen auszulugen. Ein 
solcher Stamm trug eine Art Warnungstafel, die 
den Fischplatz „Tabu“ machte, denn wenn das 
„Tabu“ abgelaufen sei, gäbe es bessere und zahl- 
reichere Fische als vorher. Es handelte sich hier 
also um eine Art primitiven Fischereischutzes. 
Dr. Schlaginhaufen und der Photograph 
Schilling machten Ende März in dem Kutter 
eines Chinesen eine Orientierungsfahrt nach 
Tonga. 
Die Gruppe besteht aus zehn Inseln, deren 
vier größte bewohnt sind. Die Lage der Inseln 
zueinander, die auch auf den neuesten Karten 
noch unrichtig eingetragen ist, konnte in einer 
Skizze verbessert werden. Alle Inseln sind mit 
Wald, und zwar hauptsächlich mit Bambus, be- 
standen. Deshalb sind die Häuser und die Zäune 
der gewöhnlich mit Bam und Süßkartoffeln, sel- 
tener mit Taro bepflanzten Felder fast durchweg 
aus Bambusrohr gebaut. Die Orte bestehen nur 
aus ein bis drei Häusern, die im Gegensatz zu 
denen in Muliama hoch und geräumig sind. Lang 
und verhältnismäßig schmal sind die Männerhäuser. 
Der Dachfirst wird von einer Reihe eigenartig 
geschnitzter und bemalter Mittelstützen getragen. 
In mehreren Männerhäusern wurden Werkstätten 
zur Herstellung von Muschelarmringen gefunden
        <pb n="888" />
        nachwelsung der Brutto-Einnahmen bel den Ristengolistellen von Deutsch · ostafrina im Monat Mal 1908. 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
(Agl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 15, S. 733.) 
  
W 804 2O 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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und die zugehörigen Werkzeuge gesammelt. Die 
oft mehrere Pfund schweren Ringe, deren Anfer- 
tigung aus dem Mittelstück der Schalen der Riesen- 
muschel bei den primitiven Hilfsmitteln Monate 
erfordert, machen den Reichtum eines Mannes 
aus, wobei Zahl und Größe der Ringe entscheiden. 
Als Schmuckstücke waren sie nur bei den Frauen 
zu sehen. Das Männerhaus birgt gewöhnlich 
auch die Speere und ein oder zwei Schlitztrommeln 
mit gut geschnitzten Griffen. Zu kürzeren Fahrten 
benutzten die Tangaleute primitive Bambusflöße, 
zu größeren Plankenboote, die stärker gebaut sind 
als die in Muliama. 
Beobachtungen über Totengebräuche und 
Sprachaufnahmen gewährten einen Einblick in die 
geistige Kultur. Eine Anzahl anthropologischer 
Messungen und Typenaufnahmen bilden die ersten 
Beiträge zur Kenntnis der körperlichen Beschaffen- 
heit der Bewohner von Tonga. Weiße Ansiedler 
oder Besitzungen von solchen sind bis jetzt nicht 
vorhanden. 
Marinestabsarzt Dr. Stephan setzte seine 
Studien über Sprache, Sitten und Kenntnisse der 
Eingeborenen fort. 
Aus den ärztlichen Beobachtungen sei ein 
Beitrag zur Kriegschirurgie der Einge- 
borenen angeführt. Ein Häuptling hatte auf 
dem Rücken einige größere Narben, herrührend 
von Beilhieben, die ihm, als er noch ein kleiner 
Junge war, seine zornige Mutter versetzt hatte. 
In der Muskulatur des rechten Schulterblattes 
war eine 16 mm lange lineare Narbe sichtbar. 
Dort war ihm, als er etwa 18 Jahre alt war, 
im Kampfe ein Speer von hinten her in die 
rechte Lunge gedrungen. Man zog den Speer 
sofort heraus, aber der Verletzte hustete Blut aus, 
atmete schwer und hatte große Schmerzen. Ein 
Wundarzt, von denen es in jedem Stamme min- 
destens einen gibt, schnitt mit einem Messer zwischen 
zwei Rippen ein, legte den Operierten auf die 
Seite und ließ das Blut ablaufen. Nach fünf 
Monaten war die schwere Verletzung geheilt. 
Eine eingezogene Narbe im sechsten Zwischen- 
rippenraum und eine Verwachsung des Rippen- 
felles mit dem Brustkorbe bezeichnen noch jetzt, 
nach 30 Jahren, die Stelle des kühnen Eingriffes. 
Allerdings sind derartige Heilerfolge bei 
schweren Verletzungen selten. Ein Gegenstück 
bildet z. B. folgender Fall: Ein jetzt 50 jähriger 
Mann brachte sich als zehnjähriger Knabe beim 
Holzhauen eine Hiebwunde am Unterschenkel bei. 
Diese Wunde, die sich bei sachgemäßer Behand- 
lung längstens nach einigen Monaten geschlossen 
haben würde, heilte überhaupt nicht, bildete jetzt, 
also nach 40 Jahren, ein großes Geschwür und 
hat zu einer Verkrüpplung des ganzen Beines
        <pb n="889" />
        G 805 
geführt: das heißt, eine unbedeutende Verletzung 
hat den Mann zeit seines Lebens zum Invaliden 
gemacht. 
Jum Kußenhandel der Ost-Karolinen im Jahre 1907. 
Der Handel der Ost-Karolinen im Jahre 1907 
zeigt kein gänftiges 2 Bild. Der Gesamthandel 
hat 441 122 Mk. 
gegen 527722 
im Vorjahre betragen. Es liegt 
also eine Abnahme von . 
— 16,4 v. H. vor. Auf die Ein- 
fuhr entfallen . 
86 600 Mk. 
329 830 
gegen 391 305 = 
im Jahre 1906, der Růchgang der 
Einfuhr beträgt also 
— 15,7 v. H. Die Ausfuhr uu von 
im Jahre 1906 auf 
im Jahre 1907, also um. 
18,4 v. H. gesunken. 
Die größte Abnahme weist die Einfuhr von 
Steinkohlen, Braunkohlen und Briketts auf: 
360 648 kg und 12 526 Mk. im Jahre 1907 
gegen 1 048 512 kg und 46 872 Mk. im Vor- 
jahre, also weniger 687 864 kg und 34 346 Mk. 
Der Kohlenbedarf der Kriegsschiffe, der für den 
Umfang der Einfuhr ausschlaggebend ist, war im 
Berichtsjahre gering. 
Die Einfuhr von Metallen und Metallwaren 
ist zurückgegangen von 105 161 kg und 64 767 Mk. 
auf 55 408 kg und 37 191 Mk., also um 
49 753 kg und 27 576 Mk., die von Bau= und 
Nutzholz, Brennholz und Holzkohle ist zurück- 
gegangen von 369 043 kg und 53 789 Mk. auf 
267228 kg und 42304 Mk., also um 101 815 kg 
und 11 485 Mk. 
Hier handelt es sich hauptsächlich um Bau- 
materialien, von denen im Vorjahre für den 
Wiederaufban der durch Taifune zerstörten Ge- 
bäude besonders große Mengen eingeführt worden 
waren; diese Einfuhr hörte natürlich mit Fertig- 
stellung der Bauten wieder auf. 
Diesen Abnahmen steht eine Zunahme gegen- 
über bei „Tabak und Tabakfabrikaten“" von 
4650 kg und 12 442 Mk. auf 8679 kg und 
21 180 Mk., also um 4029 kg und 8738 Mk. 
und bei „Fleisch, Fischen und tierischen Produkten 
aller Art" von 7407 kg und 9989 Mk. auf 
23 624 kg und 26 987 Mk., also um 16 217 kg. 
und 16 998 Mx. 
Den Eingeborenen waren durch die Taifune 
der letzten Jahre ihre Kokospalmen und sonstigen 
landwirtschaftlichen Anlagen zum Teil zerstört 
61 475 Mk. 
136 417 = 
111 292 -— 
25 125 Mk. 
  
— 
worden. Damit waren sie ihrer pflanzlichen 
Nahrungsmittel teilweise beraubt. Die Regierung 
sah sich gezwungen, die Leute durch bezahlte 
Arbeit zu beschäftigen, um ihnen einen vor Hunger 
schützenden Verdienst zukommen zu lassen. Da- 
durch ist bares Geld in die Hände der Leute 
gelangt, das sie in dem begehrten Tabak und 
den beliebten, sonst für sie kaum erschwinglichen 
Fleischkonserven anlegten. 
Das Schlußergebnis der Ausfuhr, welches 
eine Abnahme um 25 125 Mk. darstellt, erscheint 
durch die auf einem Zufall beruhende Zunahme 
der Ausfuhr von Geld weniger ungünstig, als es 
in Wirklichkeit ist. Die Gesamtausfuhr ohne Geld 
hat betragen 19006. 127 053 Mk. 
1907 
also im Berichtsjahre 
weniger alsim Vorjahre 40 907 Mk. = 32,1 v. H. 
Diese Abnahme beruht ausschließlich auf dem 
Rückgange der Ausfuhr des einzigen nennens- 
werten Produktes des Inselgebiets, nämlich der 
Kopra, von 625 770 kg und 123 744 Mk. auf 
396240 kg und 79248 Mk., also um 229 530 kg 
und 44 496 Mk. Der Rückgang der Kopra- 
ausfuhr ist eine Folge des Taifuns im März 1907, 
der die gesamten Mortlock-Inseln verwüstet hat. 
Die starke Steigerung der Geldausfuhr von 
9364 Mk. im Vorjahre auf 25 146 Mk., also 
um 15 782 Mk., ist im wesentlichen in einem 
Einzelfalle begründet, weil die ansässige japanische 
Firma aus Unkenntnis ihre Uberschüsse statt durch 
Postanweisungsverkehr durch ein Segelschiff nach 
der Heimat geschickt hatte. 
An dem Gesamthandel der Ostkarolinen von 
86 146= 
441 122 Mk. hat den größten Anteil Deutsch- 
land mit 193 389 Mk. = 43, 8 v. H. (gegen 
253 110 Mk. = 47,9 v. H. im Vorjahre). An 
zweiter Stelle steht „Australien und die Südsee- 
Inseln“ mit 125 722 Mkfk. = 28,5 v. H. 
(164 348 Mk. = 31,1 v. H.). An der Einfuhr 
ist Deutschland an zweiter Stelle mit 111126 Mk. 
33,6 v. H. (131 275 Mk. = 33,5 v. H.), 
„Australien und die Südsee-Inseln“ an erster Stelle 
mit 113 459 Mk. = 34,4 v. H. (155 024 Mk. 
— 39,6 v. H.) beteiligt. Von der Ausfuhr gingen 
nach Deutschland Produkte für 82 263 Mk. 
— 73,9 v. H. (121 835 Mk. = 89,3 v. H.) der 
Gesamtausfuhr einschließlich Geld und —= 95,5 v. H. 
(95,8 v. H) der Gesamtausfuhr ohne Geld. 
Der hohe Anteil Deutschlands an der Aus- 
fuhr ist darin begründet, daß die gesamte Kopra- 
ausfuhr nur durch die Jaluit-Gesellschaft statt- 
gefunden und diese die Kopra ausschließlich nach 
Deutschland verfrachtet hat.
        <pb n="890" />
        G 806 20 
Außenbandel der Ost-Karolinen 
Gesamteinsuhr Gesamteinfuhr Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren 
Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
ka Mk. kg Mk. kg Mk. 1 Mk. 
a. Einfuhr: 
I. 1. Körner= u. Hülsenfrüchte, Gemüse, . 
Obst und Sudirüchte. Mehl I 
und Backware 142 521 7989 184 45449 — 3 930 41 9393— 
2. Koloniale Verzehrungsgegen= « 
stände, wie Kaffee, Tee, Kakao 
und Schokolade, Zucker 6849 5560 14224 — 7375| 3500 
3. Gewürze und Materialwaen 
aller Art. . 454 624 379 385 5 2801 — — 
4. Tabak und Tabakfabri tate 8 679 21 180 4 65 12 442 4029 8 7988— — 
5. Alkoholhaltige Getränke aller Art i 9 047 10 1323 13669 15 535 — 46225103 
6. Fruchtsäfte, Mineralwasser und 
sonstige nicht alloholhaltige Ger 
tränke, 768 678 715 636 53 42 — 
7 Bau-. *7 W Breinhe 
Holzkohle . . 267 228 42 3041 360 043 — 1101815|11 485 
B. ebnd Vieh. . uck 183 1779 175 13481 — — 
9. Fleisch, Fischel und lierijche Pro= 
dukte aller . 28 624 26 987 7 16 9981 — — 
10. Lebende Elangen Stück — — — 1 680) 518 
Summe 1 — 10659%— 
II. 1. Erden und Steiieen 6 406 86 731 *“ 702 
2. Salz ......... 5715 — 4069 278 
3. Steinkohlen, B kohlen, Briketts360 648 — 687864 34 3460 
4. Tecr und Pech, Asphalt 2178 — 1910 612 
5. Petroleum u. önstihe Mineralie. 150 524 4658 — — 
Summe II — 29261 — — 184340 
III. 1. Lichte, Kerzen, Seifen und andere 
Fabrikate aus Wachs, Fetten und 
— 16 497 12 380 8 405 61791 — — 
2. Drogen, Apothekerwaren, Farb- "„ 
waren und sonstige chemische Er- . 
zeugnisse . . 5470E765815951-15492— —104817884 
3. Garne und Gewebe aller Art 17380 3772 19397| 34141— 3588 201— 
4. Bekleidungsgegenstände, Posa-= 1 
mentier= u. Putzwaren, Schirme usw. 1816/ 13 595 3 118 14 976 — 1 302 1331 
5. Leder, Lederwaren, Kürschner- 
waren. 202 1 169 360 1 3266 — — 158, 157 
6. Waren aus W Kautschuk 1 
und Guttapercha . .... 102 794 73 442 29 352 —— 
7. Boo . 2350 1 416 6456 2523 — — 4 106 1 107 
—5 St.) i 
8. Sonstige Gegenstände aus Holz. 
sowie Flecht- und Schnitzwaren I 
allctAt. 5306llll774625211636 I—409461459 
9. Papier= und Pappwaren, litera= i 
rische und Kunstgegenstände . 1655s 4236 2 012 6687 — — 357 2451 
10. Stein-, Glas= und Tonwaren 6928 2 09. 46481 44051 2280 — — 2311 
11. Metalle und Metallwaren554108 37 1911 105 161164767 — 490 753|27576 
12. Instrumente, Maschinen, Fahr- 
zeuge hand „Transportmittel .. 4132 6342 101123 255 — 
13. Schußwa Stück — — 58 1566 — 5 31066 
14. Sonstige Gaffen . . — 25 — — —i 25— — 
15. Schießbedarf ind Spbrangsiofse . 126 1571 12211 2122 — I—12085.2265 
16. Sonstiges 81rm —. — — — — 
Summe m — — — – 35858 
IV. Geld . — — — 1936 
Summe der Einfuhr 1007. — s — — — 
i1606 — 5½ — — 
Zunahme Abnahme — I — — — 461 475
        <pb n="891" />
        im Kalenderjahre 1907. 
6 Von der Einfuhr 1907 
entfallen auf Rech- 
  
W 807 20 
Herkunftslän'der: 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
nung der Regierung Deutschland zuaten und die Asien Amerika Übrige Länder 
Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
kg Mk. kg Mt. ke Mir. kg Mk. kg Mk. —* 
a. Einfuhr: 
50 907 18 38861302 1 868 45 371 18 284 91 40B3 669 4447 4178 — — 
4239 3871 1864 1 163 663 256 83 279 — 
— — 122 299 — — 246 175. 86 210 — — 
— — 102 941 8114 19274 463 965 — — — — 
— — 7 106 8 630 123 230 1 818 1 540 — 32 — —. 
— 278 829 — — 495 331 — 18 — — 
120 264 17989 337 153 260 808 40 614 6 083 724 — 813 — — 
5 661 — — 183 1779 — — — — 
— — 8 498 4642 4 475 6829 534 991 15 117 — — 
— 82 036 — 20 673 — 55 175 — 28641 — 20 055 — 
2095 2662759 814 8 485 281 162 91 — — — — 
— — 193 129 1572 542 850 79 600 66 
2000 51 — — 358 648. 12 475 2000 51 — — — 
484 1900158 939 — — — — 20 30 — 
15 554 10634 1250 1220 4320 1 104 7354 10 943 3600 997 — 
— 11 141 — 2;602 — 14 402 — 11 164 — 1093 — 
8 567 2 984287 8303 6354 2973 1 456 960 400 144 —- 
2025 26594302 5944 538 510 227 293 408 911 — — 
1341 3 008 4987 19 540 637 3 038 9 783 8 5081973 6 653 — — 
— — 1156 7 708 63 257 597 5301 — 829 — — 
157 933 194 1 043 — — 8 81 45 — 
48 820 59 506 1 42 225 — 59 — — 
— — — — 950 450 1 400 966 — — — — 
2380 518882964 6662 248 172 2 099 3 968 — 375 — – 
606 983 1052 3298 442 326 161 212 — 400 — — 
18 7. 6 420 1329 180 304 328 870 — 91 — — 
24 072 12 197260 189 20 948 1 861 2298 269 11 194 368 2 751 
320 254%3903 4545 229 557 — — 240 — — 
E F 25 — — * 1im 
— — — — 126 157 — — — 
— — — — — — — — — — 
— 28600 — 79851 — 10 884 — 82230 — 11998 — — 
—.8000— 8000— ——-- — — 444 
— 79 777 — 111 126 — 118459 — 72 035 — 33 210 — — 
' 124 680 — 181275 — 165 024 — 99877 — 4718 — 916 
— 44 o908 — 20 149 — 41 565 — 273RsT2 — kW497 —Z—916
        <pb n="892" />
        W 808 25 # 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesamtausfuhr Gesamtausfuhr Zunahme Abnahme 
1907 1906 
Benennung der Waren 1 
Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menges Wert 
kg Mk. z#g#Mu. re M. xk. 
b. Ausfuhr. 
1. Koran 4196240 79248 825 770 123 744 — — 1229530 44 406 
2. Steimüsse ......... 9 634 825 482 66 9152 759 — — 
3. Hol — — 250001480—k—25000480 
4.«rcpan.......... — — 533 285 — — 533 285 
ö. Schtopone .......... 154 2539 109 1550 45 9891 — — 
6. Muschen 478 182 950 380 — — 472 198 
7. Geld .....·.. — 25 146 — 9364 — 15 7821 — — 
8. Verschiedenes. . . 11619 8862 — 648 — 28044 — — 
Summe der Ausfuhr 1½%2 ... — 111292 — 136 417 — — — 125125 
— .136417 — 136 4111 —— — 
Zunahme —, uenahme —.... -25125 — — — — — 25125 
Einfuhr 10070 ... — 329 830 — 391 305 — — —61475 
Ausfahr1907........ — 111292 — 136 417 — — — 25125 
Gesamthandel 19007 — 441 122 — 527 722 — — — 86600 
Gesamthandel 106 — 527 722 — 527722 — — — — 
Zunahme +, Abnahme — — 86 600 — — — -— — 86 
  
  
zum KAußenhandel der West-Karollnen, Dalau und Marianen im Kalendersahre 1907. 
Der Handel der West-Karolinen, Palau und Marianen im Kalenderjahre 1907 ist ebenso 
wie der Handel der Ost-Karolinen gegenüber dem Vorjahre nicht unwesentlich zurückgegangen. 
Die Einfuhr ist von 697291 Mk. auf 489 697 Mk., also um 207 594 Mk. oder 30,0 v. H., 
die Ausfuhr = 346 4277 255 200 . 91 227 . 26,3= 
der Gesamthandel- 1 043 718 . 744 897 = 298 821 28,6 = 
gesunken. Die Ursache dieses Rückgangs liegt ebenso wie bei den Ost-Karolinen zum größten Teile 
in den Folgen verheerender Taifune, die am 24. September 1907 und im Vorjahre Teile des Insel- 
gebiets heimgesucht hatten. Dadurch, wie auch durch die bereits seit einigen Jahren verheerend 
wirkende Schildlausplage, ist ein erheblicher Rückgang in der Kopraernte eingetreten, durch den 
wiederum die Kaufkraft der Bevölkerung nicht unwesentlich beeinträchtigt ist, was namentlich einen 
Rückgang der Einfuhr an Bedarfs= und Verzehrungsgegenstände zur Folge haben mußte. Auch daß 
die Herbeischaffung der Materialien zur Wiedererrichtung der im Taifun vom Jahre 1905 zerstörten 
Gebäude bereits im Jahre 1906 größtenteils beendigt war, mußte einen Rückgang der betreffenden 
Einfuhrziffern im Jahre 1907 nach sich ziehen. Den stärksten Rückgang erlitten folgende Positionen: 
Bei der Einfuhr: 
Verzehrungsgegenstände von 327 721 kg und 158 930 Mk. auf 274 432 kg und 90 905 Mk., 
also um 53 289 kg und 68 025 Mk., 
Eisenwaren, Holz, Baumaterialien von 568 611 kg und 150 901 Mk. aus 373 500 kg und 
f, also um 195 111 kg und 75 914 Mk., 
Alkoholhaltige —ii von *#% 629 kg und 76 254 Mt. ausen s 420 kg und 49 983 Mk., 
also um 8209 kg und 26 271 M
        <pb n="893" />
        W 809 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Von der Ausfuhr 1907 Länder der Best.immung: 
zmrien Znset, Daruschlmd t uddevst Ammerita übrige Ln 
nung der Regierung Deutschlan kalen, unnn sien merika UbrigeLänder 
Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge] Wert 
kg Mk. kg Mt. kg Mk. kg Mk. kg Mk. kg Mrk. 
b. Ausfuhr 
— — 396 240 79248 — — — — — — l -— — 
— — 9634 825 — — — — — — — — 
N 
— — 107 1870 — — 47 669 — — — — 
— — 478 182 — — — — — — — 
— 9 580 — — 9 30 — 15 616 — — — — 
600 2 733 58 138 600 2 733 — — 961 481 — — 
— 12 268 — 827263 — 12 268 16 285 — 481 «- 
— — — 121 835 — 9324 — 5258 — — , 
— 712263 — 39572 — + 2989 — 11 027 — 481 — — 
— 79777 — 111 126 — 113 459 — 72 085 — 33210 — — 
— 12263 — 2 — 12 263 — 16 285 — 481 — — 
— 92 040 — 188 889 — 125 722 — 88 320 — 33 691 — -— 
124 680 — 253 110 — 164 348 — 104 635 — 4718 — 916 
— 2382640 — 59 721 — 38 626 — 16 315 — 29897S — 916 
  
  
  
  
  
  
  
Bei der Ausfuhr: 
Kopra von 578 422 kg und 144 670 Mk. auf 409 815 kg und 116 012 Mk., also um 
168 607 kg und 28 658 Mk., 
Muscheln von 730 614 kg und 161 951 Mk. auf 400 332 kg und 71 395 Mk., also um 
330 282 kg und 90 556 Mk. 
Die Ausfuhr von Trepang und Schildpatt ist um ein Geringes gestiegen. 
Den größten Anteil am Handel des Schutzgebiets hat, wie im Vorjahre, Japan gehabt: 
Einfuhr 109 710 Mk. = 22,4 v. H., Ausfuhr 173 917 Mk. = 68,1 v. H., zusammen 283 627 Mk. 
= 38,0 v. H. Wenn auch Japan hier noch an erster Stelle steht, so ist doch sein Handel mit dem 
Inselgebiet gegenüber dem Vorjahre stark zurückgegangen, bei der Einfuhr um 155 886 Mk, oder 
75,0 v. H. des Gesamtrückgangs der Einfuhr und bei der Ausfuhr um 61 553 Mk. oder 67,4 v. H. 
des Gesamtrückgangs der Ausfuhr, das ist bei dem Gesamthandel um 217 439 Mk. oder 72,7 v.H. 
des Rückgangs des Gesamthandels, der also zum allergrößten Teile auf Kosten Japans erfolgt ist. 
An zweiter Stelle ist Deutschland an dem Handel des Inselgebiets beteiligt gewesen, an 
der Einfuhr mit 149 607 Mk. = 30,5 v. H. (gegen 146 725 Mk. = 21,0 v. H. im Vorjahre), 
an der Ausfuhr mit 47 852 Mk. = 18,7 v. H. (57 544 Mk. = 16,6 v. H.), also am Gesamthandel 
mit 197 459 Mk. = 26,5 v. H. (204 269 Mk. = 19,5 v. H.). Deutschlands Anteil ist also ziemlich 
unverändert geblieben. 
An dritter Stelle folgt Australien mit einer Einfuhr von 109 993 Mk. = 22,4 v. H. 
(92 939 Mk. = 13,3 v. H.) und einer Ausfuhr von 11 325 Mk. = 4,4 v. H. (0), also mit einem 
Gesamthandel von 121 318 Mk. = 16,2 v. H. (92 939 Mk. = 8,9 v. H.). Australiens Handel mit 
dem Inselgebiete zeigt demnach eine steigende Tendenz.
        <pb n="894" />
        W 810 20 
Außenhandel der West-Rarolinen, Dalau und Marianen im Kalenderjahre 1907 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesamte Ein- Gesamte Ein- . .Z- . 
böwiAUsthk böIV-A115fllhk8unah111e Abnahme Für Nechnung 
Ware 1907 1900 der Regierung 
kr Mr. ke Ml. kg Mt. kg Mk. keMl. 
Einfuhr. 
Verkehrungsgegenstände 274 432 290 905] 327 7211158 930) —. — 53 289 68 025| 16 292 471 
Tabak und Tabakfabrikate 9195/ 26 240% 5781 19 427|8 414, 6 8190199— — 1 127 2105 
Alkoholhaltige Getränke 58 1# 49983% 66 629 76 254 — 8209 262711 — — 
Gewebe und Bekleidungs- 
gegenstände . . . . ... 48 486 56 2200 1506717 38733 419 — — 5 167 225 1300 
Boote und Bootsmaterial 13 527 4115153 582 19727 140 055 15 5801 800 804 
u. 3 Stück u. 8 Boote 
Eisenwaren, Holz, Bau- 1 4 
atericll 373 5007 387 S 611 150 30 — 195 111 75914/163 532 23 396 
Sonstiges 1 420 822 187 811|11 226 883 211 267|1939399 — — 2345691675489H 
s i 
Summe der Einfuhr 1907 — 439 697 — 697 2911 — — — 207 594 87229 
- - -1906 —;697291— 697291—i— — — 103 712 
Zunahme F. Abnahme — 207 59T. — — — — 207 594— —1648 
Ausfuhr. 
Kopraa 109 815 116 012) 578 422 141#1 67 — — 168 607 28 6588 — — 
Muschen 100 332 71 395 730 614 161 95911I— — 330 282 90 556— — 
Trepang . . . . . . . ... 11275 Z 465 6 545 27251 4730 2740 5— — — 
Schildppat 5.U— 2 10 172 146 2237 — — — — 
Verzehrungsgegenstände 2959 402 8 628 6 204 — — 5669 5 802 — —- 
............ 1506 243 706. 1 193 00 2 050 — — — — 
Alkoholhaltige Getränke 10 921 9 632 261 398|10 663 9234 — — 
Gewebe und Bekleidungs- , « 
gegenstnndc....·.· 350 1 392 3539 32811 — — 3 189 1 889 — 
Baumaterialien . . . . .. 96 161 618 1631 — 522 1470 
Sonstiges) 169 755 45 089 13242 21202s156513 20 887 — — — 
Summe der Ausfuhr 1907 255 2001 — 346 42 — — 91 2225 
- - - 1906 316 427 346 427— — — — — —4 
Zunahme #. Abnahme — D91227 — — — —-"—91227-—·—— 
Gesamthandel. 
Einfuhr 439 697) 697 2911 + 207 594 — 8722) 
Ausfuier . ... — 255200 — 346 427 — — — 91227 — — 
Gesamthandel 100707) 4489 1043719S9 298821 — 87225 
- 19006 — 1043718 — 1043 71686 □—. — — – 1003 712 
Zunahme 1, Abnahme — —209 821 — — — — 2o08 8211 — 1647 
  
  
  
  
*) Es ist der Versuch mit der Ausfuhr von Colophyllumnüssen gemacht. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Aus dem „TKropenpflanzer“. 
Die Augustnummer des 
enthält an erster Stelle einen beachtenswerten 
Artikel „Reiseberichte aus den Malaiischen 
Staaten und Niederländisch-Indien“ von 
Der Verfasser, der zur Zeit 
die genannten Länder zum eingehenden Studium 
Dr. Hubert Winkler. 
„Tropenpflanzer“ 
der wichtigsten Kulturen bereist, 
Eindrücke nieder und macht hauptsächlich über 
Hevea brasiliensis, die wichtigste aller Kautschuk- 
pflanzen, interessante Mitteilungen. Seine Berichte 
über die neuesten Erfahrungen in der Kultur 
dieses Baumes enthalten auch für den Pflanzer 
in unseren Kolonien, 
legt 
wo Hevea imm 
  
hier seine 
er mehr an
        <pb n="895" />
        W 811 2O 
im Vergleich mit dem Handel im Ralenderjahre 1906. 
  
  
H erkunfts= 53 w. B estimmungsl ä nder 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
weiteren Artikel „Einige Bemerkungen über 
Kulturmethoden und Betriebsformen der 
tropischen Landwirtschaft“ beleuchtet H. L. W. 
Costenoble eingehend die Frage der intensiven 
und extensiven Kultur in den Tropen. Der Ver- 
fasser schildert mit der Erfahrung des langjährigen 
Praktikers den Einfluß der Atmosphäre und des 
Sonnenlichtes auf den Boden, die Tätigkeit der 
Mikroorganismen und anderer Lebewesen und die 
England - Ver. Staaten 
Deutschland über Australien und China Japan von Andere Länder 
Hongkong Südsee-Inseln Amerika 
kgMi. — Mk. ke Mk. kg Mlk. kg Mk. kog Mlk. kg Mk. 
Einfuhr. 
16 4599 16312|28 986 14 8900 19 290 12 239 66 320 14 623|1141 479 26 681|4 0571 2 893| 28911 3317 
46 26 65 304 568 7966 — — 1 9467668I18694 142 1846 
33 941 27620| 5 288, 5 16ö0 — — — 15 708. 13 3392314 14681169 2396 
· 
3361 10 765/18 118 17652 1 484 3570— — 24748 22141 80 72 750 2020 
3.500 250850, 1 664 — — — — 5 177 221111— — 
« s 
1195092008173896I1860353000z16048 900125012626117411 484 994 — — 
12888 71 919 6304 68281s|1 317 112, 76 340 100 82 V0 756 27 031|13 521 5 425 141 186 
— 149 60— 65 121 — 109 999 — 15 9965— 109 7100— 29 516— 9765 
146 7255 — 65 5971 — 929399 — 34 352 — 2605 5960 — 45 5811 — 464501 
— 2882— 476 NJ155 880 J6035— 36736 
Ausfuhr. 
69 2531 18 5000N. — — — — 840 562 97 512 — -— — — 
— — — — — — — — 299 400 58 75— 100932, 12620 
— — 5200 2951.I —. — —p[025 25111 —-- - 
- - 17175«0—-- — — — 391659—-——— 
-— — 30 3 — — —2929 365— 
— — — "103 1 504 3140 
— — — 10 924 963 + — — ——- 
— — — — 350, 1392 # — —- 
—— — 1 — — — —. 
880529 3502 — — – — 128 500 13 457| 2 450 551|0 000 1729 
– I 
« 
—147852— 3701 — 11 3225 — — — 173 9171 — 40561 — 14349 
57544 10 572 — — — 1292 — 235 4701 — 4512 — 37 037 
9692 — 68711 — J11 325 — J19 — —1 553 0 2264 
Gesamthandel. 
149 607 65 121 — 109 999 — 15955 — 1097100 — 29 54166 — 9765 
47852 „ 3701 — 11 325 — — — 173 9171 — 40561 — 14349 
197450 68822 1221 31 115 %3 — 224114 
–— 204269 J76 16009) — 92 9399 — 35 6444 501 06650099 833538 
— 68100 7v31 — 228379 — J119 689 — 2174899 — 1401 — 5912 
Boden gewinnt, wichtige Fingerzeige. In einem Wirkung der Bodenbearbeitung unter tropischen 
Verhältnissen; er hebt mit Recht den großen Wert 
der Humusdüngung in den Tropen hervor und 
gibt praktische Anleitungen für die besten Dünge- 
methoden. 
Der Nummer ist als viertes Beiheft des Jahres 
ein größerer Aufsatz: „Versuche über die Ver- 
wendung von Kunstdünger in der Kultur 
des Kaffees“ von Gustav Helmrich beigegeben. 
Die in Guatemala während einer Reihe von
        <pb n="896" />
        G 812 20 
Jahren angestellten Versuche haben die gewinn- 
bringende Verwendung von künstlichen Dünge- 
mitteln beim Kaffee außer Frage gestellt, falls 
zugleich die nötige Sorgfalt auf Erhaltung des#n 
Humus im Boden verwendet wird. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
A##b##u ägyptischer Baumwolle in den Vereinigten 
Staaten von Rmeriha. 
Das Department of Agriculture in Washington 
hat unlängst unter dem Titel „Egyptian Cotton 
in the South-Western United States“ einen 
Bericht über die mit dem Anbau 4gpyptischer 
Baumwolle in den Vereinigten Staaten von 
Amerika angestellten Versuche veröffentlicht. Sie 
sollen im großen und ganzen nicht zufriedenstellend 
ausgefallen sein, aber in den bewässerten Distrikten 
des äußersten Südwestens, namentlich im südlichen 
Arizona und südöstlichen Californien doch 
guten Erfolg gehabt haben. 
Die KRakacernte Surinams im Jahre 1908. 
In der Zeitschrift „Onze West“ vom 23. Mai 
d. Is. erschien folgender Artikel über den gegen- 
wärtigen Stand der Kakaokultur: 
Wenn die Kakaokultur nach einigen sehr 
schlechten Jahren in den drei letzten Jahren 
wieder ungefähr anderthalb Millionen Kilogramm 
Kakao brachte (was doch erst die Hälfte der Pro- 
duktion in normalen Jahren ist), so besteht dieses 
Jahr wenig Aussicht, die anderthalb Millionen 
zu erreichen. 
Die Krulloten = Krankheit mit der Neben- 
erscheinung der Versteinerung der Früchte herrscht 
wieder in ziemlich ernstlichem Maße, und nur 
wenige Plantagen machen eine günstige Aus- 
nahme. 
Die folgende vergleichende Ubersicht gibt die 
Ausfuhrziffern (in Ballen von 100 kgj: 
April 1908 2020 Ballen oder Säcke 
- ... 567 - - - 
- 1906 2467 - - - 
1905 14090 - - 
-15904 . 291 - - 
üamnrarl1908 . 4574 - 
. 5723 - - 
- 3 . 4691 - - - 
- 1905. 2679 - - 
- 1904. 1351 - - 
Aus vorstehenden Ziffern geht hervonm# d0 
bis Ende April die Ausfuhr dieses Jahres un- 
gefähr dieselbe gewesen ist wie die der zwei 
  
vorigen Jahre. Dies wird aber nicht so bleiben. 
Die Ausfuhr im Mai 1907 betrug 3495 Ballen 
oder Säcke, während jetzt schon gewiß ist, daß 
im Monat Mai d. Is. die Ausfuhr weniger als 
die Hälfte der vorjährigen Menge betragen wird. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in 
Paramaribo.) 
Ausfuhr von Gerbrinde aus Natal 1907. 
Die Ausfuhr Natals an gerbstoffhaltiger Aka- 
zienrinde (wattle bark) hat sich von 14 700 Tons 
im Jahre 1906 auf 23700 Tons im Jahre 1907 
gehoben. Da indessen ein Teil der Ernte des 
Jahres 1906 wegen Mangel an Regen nicht 
eingebracht werden konnte, so ist die Zunahme 
in der Gewinnung dieser Gerbrinde nicht ganz so 
groß, wie sie in den statistischen Daten hervortritt. 
Dem Werte nach hat sich die Gerbrindenausfuhr 
von 89 000 2 im Jahre 1906 auf 136 000 K. 
im vergangenen Jahre gehoben. Der größte Teil 
der Akazienpflanzungen Natals hat bisher die für 
die Rindengewinnung erforderliche Reife noch nicht 
erreicht, und es ist daher für die kommenden 
Jahre auf eine beträchtliche Zunahme der Rinden- 
ausbeutung zu rechnen. Den durchschnittlichen 
Gerbrindenertrag pro Acre schätzt man in Natal 
auf 10 ewt. Daß die Gerbrinde Natals auf den 
englischen Märkten im Jahre 1907 um 2 L pro 
Ton niedriger notiert wurde als die australische, 
kann nur dem Umstande zugeschrieben werden, 
daß eine Menge blauer und schlecht behandelter 
Rinde mit zur Verschiffung gekommen ist. Die 
Wattle Growers' Union wendet diesem neuen 
Erwerbszweige Natals ihre volle Aufmerksamkeit 
zu; ihr Bestreben geht darauf hinaus, anstatt der 
Rinde den fertigen Gerbextrakt zur Ausfuhr zu 
bringen und so den bei der Extraktherstellung 
erzielten Gewinn der Kolonie zukommen zu lassen. 
Bisher macht die Gerbrindengewinnung in Natal 
nur einen kleinen Teil des Weltbedarfs aus, mit 
der zunehmenden Ausdehnung, die man auf 
200 000 Aeres schätzt, dürfte aber Natal eins 
der vichtigsten gerbstoffliefernden Länder werden. 
(Natal Agricultural Journal.)
        <pb n="897" />
        G. 813 20 
Rusfuhr von Bonanen, Tomaten und Rartoffeln 
aus den Kanarischen Insein im Jahre 1907. 
Die Hauptquelle des Wohlstandes auf den 
Kanarischen Inseln bildet das Fruchtexportgeschäft 
nach England. Da aber die in England erzielten 
Gewinne im Jahre 1907 in spanischer Münze 
etwa 25 v. H. weniger als in früheren Jahren 
ausmachten, so bedeutet das einen ganz erheb- 
lichen Ausfall in den Einnahmen. 
Dies hat dazu geführt, daß große ausländische 
Häuser, die früher den größeren Teil des mit 
Früchten bebauten Landes gepachtet hatten, die 
alten Pachtkontrakte nicht erneuern konnten. 
Die Landeigentümer, welche von den früheren 
hohen Pachtsummen nicht heruntergehen wollten 
und inzwischen auf die großen Verdienste der 
Zwischenhändler aufmerksam geworden waren, be- 
gannen nun, den Export ihrer Produkte auf eigene 
Rechnung zu betreiben, was wiederum zur Folge 
hatte, daß sie ihre mangelhaften Geschäftskenntnisse 
anfänglich mit großen Verlusten bezahlen mußten, 
wodurch eine weitere Verschlechterung der Ein- 
nahmen entstand. In den Sommermonaten des 
Jahres 1907 kamen ganze Dampferladungen in 
verfaultem Zustande auf dem deutschen und eng- 
lischen Markte an. 
Durch diese Verhältnisse hat sich das Frucht- 
exportgeschäft auf den Kanarischen Inseln sehr 
wesentlich verändert. Während es früher ein 
Monopol einiger weniger englischer Firmen war, 
haben diese jetzt einen sehr schweren Stand, und 
es hat den Anschein, als ob das Geschäft in 
einigen Jahren in ebenso vielen Händen liegen 
wird wie das Apfelsinenexportgeschäft im spa- 
nischen Mutterlande. « 
Falls einige der geplanten Projekte zur Er- 
schließung neuer Wasserquellen zur Ausführung 
gelangen und wirklich wesentliche Wassermengen 
erschlossen werden sollten, dann würden noch große 
Terrains unter Kultur genommen werden können 
und somit auch neue Einnahmegquellen erschlossen 
werden. Bei dem jetzt vorhandenen Wasserquan- 
tum scheint dies jedoch ausgeschlossen und somit 
die Produktionsfähigkeit des Landes auf einem 
Punkte des Stillstandes angelangt zu sein. 
Das Ausfuhrgeschäft beschränkt sich auf den 
Export von Kartoffeln, Tomaten und Bananen. 
Eine zahlenmäßige Zusammenstellung über die 
ausgeführten Mengen dieser Früchte gibt die 
folgende Tabelle: 
5 
190. 
Zahl Wert 
Bauanen: 
Verschläge 2476 014 8666 160 2 119 684 7 418 8971 
Tomaten: 
907 
Wert 
1 
Zahl 
Bündel 722 082 4513.000 850 933 4 558 393 
4 Kartoffeln: 
Kisten 354 195 1 416 780 457 673 1 830 692 
  
Jeder Verschlag enthält eine bis zwei Trauben 
Bananen, jedes Bündel vier Kistchen à 7 kg 
Tomaten und jede Kiste etwa 28 kg Kartoffeln. 
Da die Fruchtexporteure zur Ersparung von 
Fracht und Packmaterial immer häufiger zwei 
Bananentrauben in einen Verschlag zusammen- 
packen, so ist der aus der Zusammenstellung er- 
sichtliche Rückgang im Bananenexport nur scheinbar. 
Die Mengen der ausgeführten Früchte ver- 
teilen sich auf die beiden Häfen Santa Cruz de 
Tenerife und Las Palmas de Gran Canaria, 
wie folgt: 
Santa Cruz Las Palmas 
Bananen 848 225 1271 459 
Tomaten 450 466 409 461 
Kartoffeln 212742 244 931 
Dabei ist zu berücksichtigen, daß die Inseln 
La Palma, Hierro und Gomera ihre Erzeugnisse 
teils über Las Palmas und teils über Santa Cruz 
zur Verschiffung bringen. 
Die oben angeführten Zahlen geben nur die 
Mengen der nach England gesandten Früchte 
wieder. Nächst den englischen Häsen London und 
Liverpool ist FHamburg der größte Abnehmer der 
Landesprodukte, doch ist der deutsche Markt noch 
bei weitem nicht so aufnahmefähig wie der eng- 
lische, und es betragen die nach Hamburg aus- 
geführten Mengen etwa nur den zehnten Teil der 
nach England gesandten Früchte. 
Neben den kleineren Mengen, die nach dem 
spanischen Mutterlande zur Verladung kommen, 
werden neuerdings auch kleine Partien ziemlich 
regelmäßig nach Marseille und Genua verschift. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
in Santa Cruz de Tenerife.) 
  
Wein-Einfuhr und Ausfuhr Rlgeriens 1907. 
In Algerien wurden im Jahre 1907: 7244 hI 
gewöhnliche Weine mit Ausschluß der Likörweine 
im Werte von 689 000 Fr. eingeführt gegen 
7508 hl im Werte von 663000 Fr. im Jahre 1906. 
Die Ausfuhr gewöhnlicher Weine in Fässern 
bezifferte sich im Jahre 1907 auf 6 026 401 hl 
im Werte von 60 728 000 Fr. gegen 5 450 019 hl. 
im Werte von 46 325 000 Fr. im Vorjahre. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulates in Algier.) 
Detroleum-Vorkommen in Argentinlen.) 
Nach den bisherigen Ergebnissen der Petroleum- 
funde in Comodoro Rivadavio scheint es sich 
in der Hauptsache um ein weniger zu Leucht= als 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 10, S. 400 ff.
        <pb n="898" />
        814 2S# 
zu Heizzwecken brauchbares Erdöl zu handeln, 
von dem man hofft, daß es in Lokomotiven oder 
in der Industrie Verwendung finden kann. 
Die Regierung beabsichtigt, die Bohrungen 
bis zu einer Tiefe von 1000 m fortzusetzen. Die 
Funde haben dem Ingenieur Correa in Buenos 
Aires Veranlassung gegeben, in einer Flugschrift 
— El Petröóleo National y la Mina-Repüblica 
Argentina“ Departo, de Orán (Salta) — auf 
den bisher unbenutzt daliegenden Reichtum an 
mineralischen Olen hinzuweisen, den die im 
äußersten Norden Argentiniens in der Provinz 
Salta 100 km näördlich vom Rio Bermejo ge- 
legene und „Repüblica Argentina: genannte 
Quelle besitze. Nach der eingehenden Schilderung 
Correas kann sie mit ihren Schwestern in Nord- 
amerika und Südrußland an Ergiebigkeit und 
Güte des Produkts wetteifern. Aber bei ihrer 
Entlegenheit sei vorderhand an eine Ausbeutung 
in größerem Maßstabe, die übrigens in Voraus- 
sicht einer späteren Erschließung dieser Gebiets- 
teile schon vorbereitet sei, noch nicht zu denken. 
Gegenwärtig muß der Verkehr hauptsächlich noch 
mit Maultieren bewerkstelligt werden. Herr Correa 
regt daher an, daß nicht nur, wie es ja bereits 
geplant sei, die Verlängerung der argentinischen 
Zentralnordbahn von Ledesma nach Embarcacion 
und von da die Linie bis an den Rio Paraguay 
im Territorium Formosa gebaut, sondern die 
Verlängerung auch über Tartagal bis nach Ya- 
cuiba an der bolivianischen Grenze weitergeführt 
werde. Dieser Linie wäre, ganz abgesehen von 
den Erträgnissen der Olquelle „ Repüblica Argen- 
tina-, die Prosperität dadurch gesichert, daß sowohl 
die kostbaren Hölzer und Viehzuchterzeugnisse des 
zu durchquerenden Gebiets als auch der an- 
grenzende Bezirk des Nachbarstaates Bolivien 
einen passenden Ausweg zu den großen Wasser- 
straßen des Paraguay und Parans finden würden. 
Herr Correa hält die Verbindung nach Yacuiba 
für wichtiger und verheißungsvoller, als die vor 
kurzem dem Verkehr übergebene Strecke von 
Humahnaca in der Provinz Jujuy nach La Quiaca 
an der bolivianischen Grenze. Die Argentinische 
Regierung scheint den Anregungen Correas durch 
Entsendung von Sachverständigen näher treten 
zu wollen. 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Buenos Aires.) 
b5andel Britisch-Ostafrikas 1906/077). 
Der Handel Britisch-Ostafrikas stellte sich im 
Jahre 1906/07 im Vergleiche mit den Vorjahren, 
wie folgt 
*) val. „Deutsches K Kol. Bl.“ 1908, Nr. 14, S. 690 ff. 
  
Einfuhr Ausfuhr Zusammen 
4 r 1. 
1902/03. 443 032 148 060 591. 092 
1903/04 436 947 159 815 596 762 
1904/05. 518 143 234 664 752 807 
1905/06 672 360 332 828 1.005 198 
1906/07. 753 647 440 705 1 794 352 
Diese tatstichen Angaben schließen die Ein- 
fuhr für die Verwaltungen von Britisch-Ostafrika 
und Uganda nicht in sich. Es sind ferner in 
ihnen die Bezüge für den Bau und die Unter- 
haltung der Ugandabahn sowie die Einfuhr von 
Geld oder Transitwaren in den obigen Ziffern 
für die Einfuhr nicht mit berücksichtigt. Rechnet 
man diese Werte hinzu, so ergeben sich folgende 
Gesamteinfuhrwerte für die Einfuhr Britisch-Ost- 
afrikas in den letzten fünf Jahren: 
Wert 
1902/03 700 660 S. 
1903/04 604 367. 
1904/05 741 785. 
1905/06 974 402 
1906/07 . 1926649- 
Die Wareneinfuhr hat sich also im Jahre 
1906/06 um 81 287 E gehoben. Hierzu hat ins- 
besondere beigetragen die Einfuhr von landwirt- 
schaftlichen Geräten (19 104 gegen 12 893 &amp; im 
Jahre 1905/06), von Kanthölzern und Brettern 
(22 670 gegen 14 560 K), von Waren aus Eisen 
und Stahl (33 406 gegen 23 919 K), von Ma- 
schinen vornehmlich für Fasergewinnung und Holz- 
verarbeitung (15 516 gegen 4478 K), von Bier 
(3963 gegen 2924 ÄC). Ferner haben sich die 
Bezüge von indischen Säcken für die Verpackung 
von Landeserzeugnissen um 33 v. H., von Lebens- 
mitteln um 10 000 und von Tee um das 
Doppelte gehoben; ebenso hat die Einfuhr von 
Baumwollwaren zugenommen. Die Einfuhr von 
Möbeln hat dagegen infolge der zunehmenden 
Verarbeitung von einheimischen Hölzern in der 
Kolonie abgenommen. 
Der Wert der Ausfuhr schließt die Waren aus 
Uganda, Deutsch-Ostafrika, Italienisch-Ostafrika 
und dem Kongostaate in sich; er hat sich gegen 
das Vorjahr um 107 867 &amp; gehoben. Die haupt- 
sächlichsten Ausfuhrerzeugnisse sind Häute, Kaut- 
schuk, Elfenbein, Mangrovestangenholz und Man- 
groverinde, Pfeffer, Wachs, Getreide, Baumwolle 
und andere Faserstoffe, Kopra und Kartoffeln. 
Häute und Felle sind ihrem Werte nach von 
103 558 &amp; im Jahre 1905/06 auf 141 209 20 
in der Ausfuhr gestiegen, Kautschuk von 44 061 
auf 55 734 K, Elfenbein von 62 603 auf 68 217 &amp;, 
Mangrovestangen und -Rinde von 9365 auf 
10 036 &amp;, Baumwolle von 2726 auf 7408 K. 
Die Kopraverschiffungen haben sich verdoppelt und
        <pb n="899" />
        G 815 20 
gingen fast ausschließlich nach Frankreich. Eine 
neue Erscheinung im Ausfuhrhandel war die Ver- 
ladung von 30 engl. Psund Gold, das von den 
Bergwerken von Ikoma in Deutsch-Ostafrika 
kam. Auch die Ausfuhr von Wolle erscheint zum 
erstenmal in der Statistik; sie entstammt den Schaf- 
herden, die von dem East Africa-Syndikate aus 
Australien eingeführt wurden. 
(Nach Colonial Reports —Annunl No. 557.) 
Sandel gvptens 1907 und Antell Deutschlands. 
Trotz der schweren finanziellen Krise, die im 
Frühjahr 1907 in Agypten einsetzte, und als 
deren Folge man einen wenn auch vorüber- 
gehenden Handelsrückschlag, zum mindesten ein 
Nachlassen der Einfuhr erwartete, weisen die 
Ziffern des Außenhandels für das Jahr 1907 
dennoch — selbst den hohen Ziffern des Vor- 
jahres gegenüber — wiederum eine Steigerung 
auf; die Ziffern der letzten zehn Jahre zeigen, 
daß sowohl Einfuhr wie Ausfuhr sich in 
diesem Zeitraum mehr als verdoppelt haben, 
wie aus der nachstehenden kurzen übersicht zu 
entnehmen ist: 
Einfuhr Ausfuhr 
EE EE 
1897 10 603 672 12552 639 
1902 14 814 684 18 046 939 
1905 21 564 076 20 360 285 
1906 24 010 795 24 877 280 
1907 26 120 783 28 013 185 
Die siothtschen Daten über den Anteil der 
hauptsächlichsten Länder am ägyptischen Handel 
während der Jahre 1906 und 1907 sowie über 
die Ein= und Ausfuhrwerte der Warengruppen 
und über die dabei auf Großbritannien, Deutsch- 
land und Frankreich entfallenden Anteile sind 
bereits im „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 5, S. 260 f.. 
gebracht worden. 
England behauptet mit fast einem Drittel der 
Einfuhr und über der Hälfte der Ausfuhr an- 
dauernd seine dominierende Stellung in dem Ge- 
samtaußenhandel dieses Landes. 
Bei der Einfuhr sind wesentliche Verschiebungen 
in der Beteiligung der verschiedenen Herkunfts- 
länder nicht eingetreten. Auf England folgen 
tunächtt die Mittelmeerstaaten Türkei, Frankreich, 
Osterreich und sodann Italien und Deutschland. 
Die Türkei, die bisher nächst England an erster 
Stelle stand, ist im Berichtsjahr von Frankreich 
etwas überflügelt worden, und Italien, das bereits 
im Vorjahre von Deutschland um ein geringes 
überholt worden war, steht auch im Berichtsjahr 
um eine Kleinigkeit hbinter Deutschland zurück. 
  
Bei der Ausfuhr haben während der letzten 
Jahre abwechselnd Frankreich und Deutschland 
den ersten Platz hinter England eingenommen; 
im Berichtsjahr ist ihnen Amerika an die Seite 
getreten, und in größerem Abstande folgen sodann 
Rußland und Osterreich. 
Bei den beiden wichtigsten Warenkategorien, 
der Textil= und der Eisenbranche, beträgt die 
Einfuhr aus England rund die Hälfte der Ge- 
samteinfuhr; das in zweiter Reihe stehende Frank- 
reich ist nur mit etwa 1/10 und Deutschland mit 
weniger als 1/13 beteiligt. Auch bei der Zoll- 
tarifkategorie Holz und Kohlen macht die Einfuhr 
englischer Steinkohle fast die Hälfte der Gesamt- 
einfuhr aus; bei den sonstigen Warenkategorien 
wird England stellenweise von anderen Herkunfts- 
ländern überflügelt. 
Von dem Hauptausfuhrartikel, der Baum- 
wolle, geht die größere Hälfte der Gesamt- 
ausfuhr zur Verarbeitung nach England; als 
nächststehende Abnehmer folgen Amerika und 
Deutschland mit etwas mehr bzw. etwas weniger 
als 1/12 der Gesamtausfuhr. 
Für Deutschland kommen bei dem Handels- 
verkehr mit Agypten hauptsächlich die nachstehend 
verzeichneten Ein= und Ausfuhrwaren in Betracht: 
Einfuhr aus Deutschland: 
Artikel 106 lt 
Eisen und Stahl 175 594 145 798 
Schmiede= und Schlosser- 
waren 105 492 148 780 
Lokomotiven u. doan 
maschinen 113 301 51 077 
Landwirtschaftliche Ma- 
schinen und Pumpen 11 824 12 458 
Elektrische und andere 
Maschinen und Ma- 
schinenteile . 44 368 64 306 
Werkzeuge .. 16 873 22 215 
Kurz= und Eisenwaren . 50 232 69 767 
ompen und Lampen- 
15 540 20 324 
achassh 2 
mente 49710 52 379 
Musfikinstrumente . 15 044 16 043 
Baumwollene Gewebe 55 904 65 978 
Wollene Gewebe 27 112 57 928 
Strumpfwirkerwaren 54 493 81 526 
Schals . 25 646 29 369 
Farbstoffe (Indigo). 43 176 75 115 
Chemische Produkte 
(Künstlicher Dünger). 30 226 68 577 
Papier und Papier· · 
waren. 47 315 55 605 
Porzellan und Fayence 30 433 34 371
        <pb n="900" />
        W 816 20 
. 1906 1907 
Artikel 1. *t 
Möbel und Holzwaren 20 598 20 986 
Wagen und Fahrzeuge 29 398 19 470 
ier 31 955 32 914 
Zucker 124 320 2 907 
Ausfuhr nach Deutschland: 
Baumwolle 1 658 938 1 928 464 
Baumwollsamen. 97141 158 758 
Zigaretten 213 166 123 026 
Gummiarabikum 23 394 8 537 
Zwiebeell 13 394 6 871 
Wie sich aus diesen Ziffern ergibt, liegt der 
Schwerpunkt der Einfuhr aus Deutschland auf 
dem Gebiete der Eisenindustrie. Deutschland 
liefert hauptsächlich Träger, Bau= und Kleinbahn= 
material sowie Kleineisen; Schienen werden 
größtenteils aus England, und Eisenkonstruktionen 
fast ausschließlich aus Belgien eingeführt. Die 
Gesamteinfuhr von Eisen und Eisenwaren aus 
Deutschland ist ein wenig geringer als im 
Jahre 1906. » 
Der Rückgang in der Einfuhr von Eisen und 
Stahl ist darauf zurückzuführen, daß die finan- 
zielle Krise, unter der das Land seit dem vorigen 
Jahre leidet, auf die Bautätigkeit hemmend ein- 
gewirkt hat. " 
Die Steigerung, die sich trotz der Krise bei 
Schmiede= und Schlosserwaren, Eisen= und Kurz- 
waren sowie bei elektrischen usw. Maschinen be- 
merkbar macht, hat ihren Grund darin, daß 
infolge der beanspruchten längeren Liefertermine 
in den Lieferungen des Jahres 1907 noch viele 
Aufträge aus der Hausseperiode des Jahres 1905 
mit enthalten sind. 
Der starke Rückgang in der Einfuhr von 
Lokomotiven und Dampfmaschinen erklärt sich 
durch Verminderung der Aufträge für die Staats- 
eisenbahnverwaltung. 
Auf dem Gebiete der Textilbranche hat sich 
die Einfuhr aus Deutschland gegen das Vorjahr 
sehr erheblich erhöht. Einen wesentlichen Faktor 
bei dieser Erhöhung bildet allerdings die Hausse 
im Preise der Rohmaterialien; doch macht sich 
auch, besonders bei wollenen Geweben und Wirk- 
waren, infolge des wachsenden Wohlstandes der 
Bevölkerung eine gewisse Neigung zum allmäh- 
lichen lbergang zu besseren Qualitäten bemerkbar. 
Ein erheblicher Einfuhrzuwachs ist auch bei 
Farbstoffen und künstlichem Indigo zu ver- 
zeichnen. Der Färbereibetrieb ist im Laufe des 
letzten Jahrzehnts in Oberägypten, besonders in 
Assiut, wo Garne und Gewänderstoffe gefärbt 
werden, in Aufnahme gekommen; die Farbstoffe 
dazu kommen vorzugsweise aus Deutschland. 
  
Die Einfuhr von künstlichem Dünger ist gleich- 
falls erheblich gestiegen und wird unter dem 
Einflusse der darauf gerichteten Bestrebungen der 
Société Khédiviale d'Agriculture voraussichtlich 
auch noch weiter steigen. 
Auch die Einfuhr von Lampen und Lampen- 
teilen, die mehr und mehr bei der Land- 
bevölkerung Eingang finden, hat zugenommen. 
Die Verminderung in der Einfuhr von Wagen 
und Fahrzeugen entfällt hauptsächlich auf die 
unter diese Rubrik fallenden Feldbahn-Kipp- 
wagen, von denen aus dem vorigen Jahre noch 
sehr große Vorräte vorhanden waren. 
Die starke Zuckereinfuhr des Jahres 1906 war 
eine Einzelerscheinung, veranlaßt durch die 
anormale Lage, in der sich damals die Société 
Générale des Sucreries et des Raffineries 
d'Egypte befand; im Berichtsjahr ist Zucker in 
nennenswerten Quantitäten nur aus Osterreich, 
Rußland und Java eingeführt worden. 
Was die Ausfuhr betrifft, so steigt der Export 
ägyptischer Baumwolle nach Deutschland, 
entsprechend den vermehrten Bedürfnissen der 
Textilindustrie, von Jahr zu Jahr. 
Die rapide Steigerung in der Ausfuhr von 
Baumwollsamen hat ihren Grund darin, daß 
neuerdings in Deutschland viel Baumwollsamenöl 
hergestellt wird; dieses Ol ist bestimmt, teils 
als Speiseöl an die Stelle des teuren impor- 
tierten Olivenöls zu treten und teils bei der 
Erzeugung von Seifen und Margarine Ver- 
wendung zu finden. 
Der Export von Gummiarabikum aus dem 
Sudan nach Deutschland, der tatsächlich gestiegen 
ist, erscheint in der ägyptischen Statistik von Jahr 
zu Jahr mit geringeren Ziffern, da der Haupt- 
teil der Gummiausfuhr jetzt den Weg über Port- 
Sudan nimmt. 
Die Zigarettenausfuhr nach Deutschland, die 
noch vor wenigen Jahren die Hälfte der Gesamt- 
ausfuhr betrug, ist erheblich zurückgegangen. 
In allgemeinen ist die Handelsbewegung des 
Jahres 1907 weit lebhafter gewesen, als nach 
Lage der allgemeinen Verhältnisse erwartet 
werden konnte. Die finanzielle Krise, die im 
März 1907 in Agypten einsetzte, übte zunächst 
auf den Warenhandel keinen Rückschlag aus. 
Erst als im Sommer die englische Manufaktur- 
industrie ihre Lieferungen auf Kredit einzustellen 
begann und andere Industriezweige diesem Bei- 
spiel folgten, ließ der Handel nach und erholte 
sich erst wieder, als im Herbst durch eine gute 
Baumwollernte und hohe Baumwollpreise neues 
Geld in das Land kam. 
Inzwischen sind die Baumwollpreise empfindlich 
gesunken; sie standen Ende 1907 auf annähernd 
400 Piaster pro Kantar und stehen jetzt, Juni
        <pb n="901" />
        W 817 20 
1908, auf kaum 300 Piaster pro Kantar. Da- 
durch ist die Kaufkraft der Bevölkerung beein- 
trächtigt, und man erwartet daher in diesem 
Jahre, und wohl mit Recht, einen nicht un- 
erheblichen Rückgang des Außenhandels. 
Die ersten fünf Monate des Jahres 1908 weisen 
gegenüber dem gleichen Zeitraume des Jahres 
1907 bereits eine Mindereinfuhr von 683 477 EE 
und eine Minderausfuhr von 446 741 LE auf. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in Kairo.) 
Kußenhandel des ksiongostaates 1907. 
Der Gesamthandel des Kongostaats bewertete sich im Jahre 1907 auf 110 977 347 Fr. 
Davon entsielen auf die Einfuhr 33 437 096 und auf die Ausfuhr 77 540 251 Fr. Er hat gegen 
das Vorjahr um 4 494 288 Fr. oder um 4 v. H. zugenommen. 
Der Spezialhandel, der für die Ausfuhr lediglich Erzeugnisse des Kongostaats und für 
die Einfuhr die zum Verbrauch in seinem Gebiete bestimmten Waren umfaßt, erreichte einen Wert 
von 84 076 583 Fr., und zwar bewertete sich die Ausfuhr auf 58 894 778 und die Einfuhr auf 
25 181 805 Fr. Im Vergleiche mit dem Vorjahre („D. Kol. Bl.“ 1907, Nr. 23, S. 1163 ff.) zeigt 
die Ausfuhr einen Überschuß von 616 947 Fr. oder von mehr als 1 v. H., die Einfuhr eine 
Steigerung um 3 704 216 Fr. oder um 17,25 v. H. 
Mit Ausnahme von Kautschuk, Kaffee und Reis zeigen die übrigen Landeserzeugnisse recht 
erhebliche Wertsteigerungen. 
In der Einfuhr haben besonders Lebensmittel, Kleider und Wäsche, Maschinen und 
Zubehörteile, Baumaterial, Kurzwaren und Parfümerien, Metalle, Möbel und Hausgeräte, Eisen- 
kurzwaren und Gewebe Zunahmen ihrer Werte aufzuweisen. 
Die Hauptausfuhrprodukte waren im Jahre 1907 nach Menge und Wert: 
irl Im Generalhandel Im Spezialhandel 
Ergeugnisse u * 1. Franker 
Franken 1 
Erdnüsse 21 740 5217 75551 18 132 
Kaffee 72 862 90 713 72 862 90 713 
Kautschuk 4 656 723 43 982 748 6 069 876 57 329 978 
Weißer Kopal. 1 220 263 2 037 839 1220 349 2 037 982 
Palmöl 2 052 189 1 508 358 2 368 116 1 740.565 
Elfenbein 203 583 6 414 900 350 160 11 033 541 
Palmkerne. . 5222 180 2 088 872 6 305 261 2 522 104 
Kakaoo 548 526 1 053 169 548 992 10054 064 
Zinn 8 521 27 096 8 521 27 096 
Kupfer 45 342 23.577 45 378 23 596 
Rohgold 476,150 1571 324 476, 150 1571 324 
Felle 4 094 10 398 4 094 10 398 
Reis 37 493 18 746 37 493 18 746. 
Die Ausfuhr im Spezialhandel richtete sich im Jahre 1907 nach folgenden Ländern: 
Belgien 53 624 585, portugiesische Besitzungen an der Küste 2 614 816, englische Besitzungen an der 
Ostküste 658 170, Großbritannien 647 422, Niederlande 512 222, Agypten 321 244, Deutschland 
245 104 und Portugal 132 349 Franken. 
Die Einfuhr erfolgte in der Hauptsache aus folgenden Ländern: Belgien 18 026 565, 
Großbritannien 2 940 773, Deutschland 1 095 662, Frankreich 849 556, Niederlande 540 432, 
portugiesische Besitzungen an der Küste 521 593, Portugal 301 429, Dänemark 233 090, Osterreich- 
Ungarn 147 386, Französisch-Kongo 112 322, englische Besitzungen an der Ostküste 104 580 und 
Agypten 101 679 Franken. - , 
(Nach dem Bulletin Officiel de PEtat Indépendant du Congo.) 
  
Kußenhandel der Tonga-Inseln im Johre 1907. 
Die Gesamteinfuhr in die drei Haupthäsen 
Nukualofa, Hapai und Vavau des Königreichs der 
Tonga-(Freundschafts-) Inseln erreichte im Ka- 
lenderjahre 1907 einen Wert von 97 820 L 18 
5 d. Hieran waren die Häfen Nukualofa mit 
45 832 9834, Hapai mit 22 878 &amp;4 108 4d 
und Vavau mit 29 109 L 1 8 10 d beteiligt. Der 
Wert der Gesamtausfuhr aus den drei ge- 
nannten Häfen stellte sich in der Zeit vom 
1. Januar bis 31. Dezember 1907 auf 134193 . 
18 8 11 d. Von dieser Summe entfielen 47 696 cK
        <pb n="902" />
        W 818 20 
5 s auf Nukualosa, 50 709 4 389d auf Hapai 
und 35 788 4 108 2d auf Vavau. 
Für die Einfuhr der wichtigsten Waren 
kamen nachstehende Werte in Betracht: Säcke 
2586 K, Zwieback 2549 4&amp;, Tuchwaren 15 768 K, 
Fische, getrocknet, haltbar gemacht, gesalzen 3305K, 
feines Mehl 5271 KL, Eisenkurzwaren 3022 K, 
Fleischwaren 9761 L, Nutzholz, bearbeitet 4155 , 
Nutzholz, roh 2792 K, Fahrzeuge 1444 L. 
Die Werte der hauptsächlichsten Ausfuhr-= 
artikel waren folgende: Kopra 119 717 #L. 
Püchte 10 002 L, Pilze 1395 K, lebende Tiere 
1073 
(Tonga. Statement of the Trade and Jarigation 
of the Kingdom 1907.) 
Die Einnahmen und Kusgaben der Tonga · Inseln 
im Jahre 1907.) 
Die Einnahmen der Tonga-Inseln setzten sich 
im Jahre 1907 zusammen aus: 
. dem aus dem Vorjahre übernommenen baren 
Kassenbestande von .. . . .. 17586 ös 9d 
. den laufenden Einnahmen: 
Steuern .. 118482 148 3d 
Zöllen ... 14482-18-0- 
Lizenzen .. 1530-14-0- 
Postũberschüssen 569- 11-2- 
Landrenten. 2451-10-9- 
Gebühren und 
Geldstrafen 3740= 16-11= 
Verschiedene rn 
Einnahmen 288- 1-11- 34912-- 7-0"D 
im ganzen 52498 á12s 9d 
Diesen Einnahmen standen folgende Ausgaben 
gegenüber: 
1. persönlicher Art 
2. anderer Art 
— 
2 
  
16551 S 28 7d 
....... 16989-12-11- 
imgcmzen.33540F-1586cj 
so daß für das Jahr 1908 ein barer Kassen- 
bestand von 18 957 &amp; 17 s 3 d vorgetragen 
werden konnte. 
Handel der Rolonie Surinam 1907. 
Der Wert der Einfuhr der Kolonie Surinam 
betrug im Jahre 1907: 6 903 608 fl. und der- 
jenige der Ausfuhr 5 888 567 fl 
Der Anteil der verschiedenen Länder an der 
Ein= und Ausfuhr ist in folgender Tabelle an- 
gegeben: 
*) Nach einer amtlichen Finanzstatistik. 
  
Wert der Wert der 
Einfuhr Ausfuhr 
in Gulden 
Länder oder Plätze 
Niederlande 4093243 1 988 684 
Großbritannien 122 428 91 487 
Ver. Staaten v. Amerika 1 720 174 2 502 957 
Frankreich 19710 433 753 
Demerara 612 181 828 531 
Barbados . 11761 4 035 
Französisch= GEuayana- 239 877 64 
Curagao 17 985 34 740 
Trinidad . 4768 707 
Verschiedene Plätze 61 481 3 609 
zusammen. 6 903 608 5 888 567 
Die hauptsächlichsten Produlte der Kolonie 
und die produzierte Menge derselben sind folgende: 
Einheit Mengen 
Zucker kg 11 929 914 
Runm.. I 859 249 
Melasse 280 852 
Kakoo kEkg 1 386 787 
Kaffee 236 560 
Bananen . Büschel 397 758 
Bakonvon 167 858 
Mais kg V07 165 
Reetss 1 501 911 
Kokosnüsse. Stück 966 698 
Erdfrüchte kg 589 388 
— YV F F 32 347 782 
Gold 2 1104 396 
Von diesen Produkten sind folgende verschifft: 
Preis 
Produtte e Bihur 
ck 1. Produtt . . xkg 0,20 9 026 189 
Zucker gdr 0),16 1345 969 
Melasse 1 — — 
Rum u. Dram von 50 v. H. 0,13 768 170 
Kakaoo . kg 0,90 1 625 291 
Kaffee .. 20562 162 964 
Gold 61,37 1041 911 
Balata od. Bolletriemilch kg 2,00 347 782 
Bakoven (frisch) 0003 3 160 
- (getrocknete) 0,20 15 180 
Der Wert des in der Kolonie gefundenen und 
im Jahre 1907 ausgeführten Goldes betrug 
1 427 418 fl., nämlich 1 041 911 g, von welchen 
der Preis auf 1,37 fl. das Gramm berechnet wurde. 
(Nach einem Berichte des RKaiserl. Ronsulats 
in Paramaribo.) 
Brasiliens Sinfuhr 1907. 
Im Anschluß an die frühere Veröffentlichung 
über die Werte der wichtigsten Ausfuhrprodukte 
Brasiliens 1907 (Kol. Bl. 1908, Nr. 9, S. 443)
        <pb n="903" />
        819 20 
sei noch folgendes über die Einfuhr nach Bra- 
silien im Jahre 1907 mitgeteilt: 
1806 1907 
Papier-Milreis 
(Durchschnittswert 
154/ 15 5½, d) 
Klasse 1: Tiere 2 118 329 3 691 748 
Klasse 2: Rohstoffe u. 
Artikel zu künstle- 
rischer und in- 
dustrieller Ver- 
wendung 95 982 182 128 723225 
Klasse 3: Fabrikate 217 162 223 340 419 554 
Klasse 4: Nahrungs- 
  
  
mittel u. Furage 154 024 242 172 103 217 
Gesamtwareneinfuhr 499 286 976 664 937744 
Dazu Münzen und 
fremde Banknoten 45 211 689 69 815 327 
Insgesamt 544 498 665 734 753 071 
Die wichtigsten Herkunftsländer waren, wie 
folgt, beteiligt: 
1906 1907 
Papier-Milreis 
Deutschland 73 356 872 98 962 230 
Argentinien. 52 605 881 57 769 512 
Osterreich-Ungarn. 7 713 663 10 791 991 
Belgien 19 342 924 25 611 891 
Verbinigte Staaten. 57 207 062 82 309 398 
Frankreich 46 003 260 55 702 126 
Großbritannien 139 887 192 193 458 735 
Spanien . 4 052 058 5749 773 
  
  
1906 1907 
Papier-Milreis 
Niederlande 2 420 280 3 659 611 
Baalien“ 16 443 834 22 845 487 
Portuga 32 625766 37 476 448 
Noriugal Veibimgen 
avar . 2 535 503 3 948 480 
Ind 6 535 558 3 478 026 
Neufndland . 6318748 6 993 339 
Schweden 2 162 995 2240 521 
Norwegen 4 311 390 4 776 363 
Schweiz 4517 684 6143 667 
Uruguay 16 676 465 17 917 790 
Zusammen, einschl. 
anderer Länder. 499 286 976 644 937 744 
(Nach The Brazilian Reriew.) 
Welterbestehen des Sübafrikanischen Jollvereins. 
Die Transvaalregierung hat ihre Absicht, am 
30. Juni d. Is aus dem Südafrikanischen Zoll- 
verein auszuscheiden, ausgegeben. Auf der inter- 
kolonialen Konferenz in Kapstadt am 29. Mai 
d. Is. ist der Beschluß gefaßt worden, den Zoll- 
verein bis zum 30. Juni 1909 aufrechtzuer- 
halten. Drei Monate vor und nach dem Ab- 
laufe dieser Frist steht jedem Teile das Recht zu, 
eine Revision des Vertrags oder ein Aufgeben 
desselben zu verlangen. 
(The Board of Trade Journal.) 
  
Verschiedene Mitteilungen. 
Eeine Spende für die Realschule in Windhuk. 
Wie wir erfahren, hat der Verlag von Otto 
Hendel-Halle (Saale) je ein Exemplar aller 
bisher in seinem Verlage erschienenen Bände der 
„Bibliothek der Gesamt-Literatur“ (Hendel-Biblio- 
thek) für die im Januar 1909 zu eröffnende 
Realschule in Windhuk gespendet. Eine 
Bibliothek von über 2000 gebundenen Büchern! 
Wir freuen uns mit der Realschule über diese 
bedeutende und wahrhaft patriotische Gabe; ist 
sie doch ein beredtes Zeichen dafür, welch hohes 
Juteresse man in der Heimat auch an der 
geistigen Entwicklung unserer Kolonien nimmt. 
Sicher wird das wertbolle Geschenk dazu bei- 
tragen, anregend und befruchtend auf die heran- 
wachsende Jugend Deutsch-Südwestafrikas zu 
wirken. 
  
veine Kommission für Innere Olssion in den 
deutschen Schutzgebleten 
ist, wie uns beteiligter Seite geschrieben wird, 
kürzlich vom Zentral-Ausschuß für die Innere 
Mission der deutschen evangelischen Kirche gebildet 
worden. Es gilt, die Organisation der christ- 
lichen Liebestätigkeit auch in unseren Schutz- 
gebieten planmäßig zu entwickeln. Die Kommission 
sieht sich demnach vor einer Reihe ernster und 
bedeutsamer Aufgaben gestellt. Den Kranken und 
Gebrechlichen soll geholfen, gegen Laster, nament- 
lich auch gegen die Verheerungen des Alkohols 
soll der Kampf aufgenommen und den oft weit 
anseinanderwohnenden Christen soll, soweit es 
möglich ist, durch Schriftenverbreitung der Trost 
des Wortes Gottes gebracht werden. Besonders 
aber muß sich die christliche Fürsorge auf ge- 
brechliche unglückliche Kinder in Südwestafrika 
erstrecken, vor allem auf solche Mischlings-
        <pb n="904" />
        W 820 20 
kinder, die der sittlichen und körperlichen Ver- 
wahrlosung preisgegeben sind und die somit 
später leicht eine ernste Gefahr für die Wohlfahrt 
des Schutzgebietes bilden könnten. 
Die Kommission besteht zur Zeit aus den 
Herren Direktor D. Spiecker, Präsident des 
Zentral-Ausschusses für Innere Mission, Ober- 
verwaltungsgerichtsrat Berner, Gesandter Dr. von 
Eucken-A a.D. D. Stöcker, 
Pastor W. Scheffen, Geschäftsführender Sekretär 
des Zentral-Ausschusses, sämtlich in Berlin, ferner 
Prof. D. Hausleiter-Halle a. S., Direktor 
D. Hennig-Hamburg, Divisionspfarrer Lic. 
Schmidt-Potsdam, Missionsinspektor Spiecker- 
Barmen und Großkaufmonn J. K. Vietor-= 
Bremen. In Verbindung steht die Kommission 
außerdem mit dem Eopangelischen Afrika-Verein 
und dem Berliner Verein für ärztliche Mission, 
deren Vorsitzende, der Präsident des Kgl. Kon- 
sistoriums der Provinz Brandenburg Steinhausen 
und der Geheime Obermedizinalrat Dr. Dietrich, 
ihr ebenfalls beigetreten sind. 
Die Kommission konnte sich von Anfang an 
nicht verhehlen, daß den oben erwähnten, vom 
nationalen und volkswirtschaftlichen, wie vom 
christlichen Standpunkt gleich wichtigen Aufgaben 
ein Erfolg nur beschieden sein kann, wenn es 
gelingt, umfassende Geldmittel dafür bereit zu 
stellen. Sie hat sich daher in einem Aufruf an 
die deutsche evangelische Christenheit gewandt 
und um Beiträge gebeten. Der Aufruf hat 
bereits günstige Erfolge aufzuweisen. Weitere 
Zuwendungen sind sehr willkommen, und auch 
kleinste Gaben werden dankbar angenommen. 
Die Zusendung der Spenden wird an die Adresse 
des Herrn Direktor D. F. A. Spiecker- 
Berlin SW. 11, Askanischer Platz 3, erbeten. 
  
  
’ble Dest am Viktoriasee.) 
Bis zum 11. d. M. find in Port Florence 
27 Pestfälle festgestellt, von denen 22 töädlich 
verliefen. 
Es sind bisher 1133 Schutzimpfungen vor- 
genommen worden; auch finden regelmäßige 
Rattenuntersuchungen statt, aus deren Befund 
die Medizinalverwaltung schließt, daß die Seuche 
im Aussterben begriffen ist. 
Jusammenlegung von Goldbergwerken am 
Witwatersrand (Transvaal). 
Die Zusammenlegung von Goldbergwerken 
am Witwatersrand, die schon früher (vgl. „D. Kol. 
) Vol. „D. Kol. Bl.“ 1908, Ar. 15, S. 768. 
  
Bl.“ 1908, Nr. 8, S. 398 ff.) angekündigt war, 
ist inzwischen von den Generalversammlungen der 
betreffenden Gesellschaften genehmigt worden. 
Nunmehr ist auch das große Verschmelzungsprojekt 
der East Rand Proprietary Mines Ltd. zur Voll- 
ziehung gelangt. 
Das Areal der East Rand Proprietary Mines 
ist danach auf 3745,97 Claims (1 Claim = 
150,400 Kapfuß) gewachsen. Dieses Areal, das 
größte in der Hand einer Gesellschaft befindliche 
Bergwerksareal der Welt, wird von 10 Schächten 
aus mit 820 Pochstempeln bearbeitet. Das Ge- 
samtkapital der Gesellschaft beläuft sich nach der 
Verschmelzung auf 2 500 000 
Neu ausgegeben werden 2 ihr 1 405 897 
Aktien, die an die bisherigen Eigentümer des 
neu erworbenen Grundes anteilmäßig zur Ver- 
teilung kommen sollen. 
Das ganze Projekt, das, nachdem es bereits 
vorher die Zustimmung der daran beteiligten 
anderen Gesellschaften gefunden hatte, vor 
einigen. Wochen von der Generalversammlung 
der East Rand Proprietary Mines Ltd. genehmigt 
worden ist, hat folgende Ankäufe zum Gegenstande: 
1. Den Ankauf der Aktien sämtlicher schon 
bisher unter der Kontrolle der Käuferin gewesenen 
Gesellschaften, nämlich 
der Driefontein Consolidated Mines Ltd., der 
Angelo Gold Mines Ltd., der New Comet Gold 
Mining Co. Ltd., der Cason Gold Mines Ltd., 
der Cinderella Gold Mines Ltd. und der New 
Blue Sky Gold Mining Co. Ltd. für 670 980 
neue Aktien. 
2. Die Übernahme der Abtien des Hanau- 
Farrar-Syndikats, d. i. des Syndikats, von dem 
ursprünglich die East Rand Proprietary Mines 
ihren Grund u. a. gegen Zusicherung eines ge- 
wissen Anteils am Reingewinn gekauft hatte gegen 
333 333 neue Aktien. 
3. Den Ankauf der Angelo Deep Gold Mining 
Co. Ltd. für 176 000 neue Mtien. 
4. Den Ankauf von 129 Claims der Drifontein 
Deep Ltd. unter gleichzeitiger übernahme von 
90 000 L Barbestand für 51 107 Aktien. 
5. Den Ankauf des Grundes des Herkules- 
Bergwerks unter gleichzeitiger Ubernahme von 
11 000 K Barbestand für 160 000 neue Aktien. 
6. Den Ankauf von 53 bisher in Privat- 
händen gewesenen Claims gegen 7942 Aktien. 
7. Den Ankauf von gewissen Vorkaufsrechten 
der Consolidated Gold Fields und General 
Mining &amp; Finance Corporation auf einen Teil 
des Grundes des Herkules-Bergwerks. 
Die Durchführung des Projekts wird in Berg- 
werkskreisen als ein großer Erfolg für alle daran 
Beteiligten bezeichnet.
        <pb n="905" />
        W 821 
Als einer ihrer Hauptvorteile wird bezeichnet, 
daß den Aktionären im Vergleich zu früher eine 
erheblich größere Sicherheit gewährt wird. Früher 
war es, so kalkuliert man, bei der geringen Aus- 
dehnung des von jeder einzelnen Gesellschaft 
bearbeiteten Grundes nur natürlich, daß die 
Goldausbeute einer Gesellschaft sofort erheblich 
zurückgehen mußte, sobald man auf einen Teil 
des Riefes kam, der weniger goldhaltig war als 
der bisher bearbeitete Teil. Damit aber mußte 
natürlich die Höhe der von der Gesellschaft ge- 
zahlten Jahresdividenden ungünstig beeinflußt 
werden. 
Bei einem Areal wie dem jetzt geschaffenen 
ist als sicher anzunehmen, daß, auch wenn man 
hier und da auf goldärmere Erze stößt, die daraus 
sich ergebenden Nachteile reichlich aufgewogen 
werden durch die Vorteile, die der Gesellschaft 
aus dem Auffinden goldreicherer Gesteine an 
anderen Stellen des Bergwerks erwachsen müssen. 
Die Lebensdauer des Bergwerks wird nach 
der Verschmelzung auf 30 bis 40 Jahre geschätzt. 
An Dividenden erwartet man bis auf weiteres 
nach den gemachten Voranschlägen 40 v. H. jährlich 
zahlen zu können. 
Das Projekt ist in keiner der beteiligten Ge- 
sellschaften seitens der auf den Generalversamm- 
lungen vertretenen Aktionäre auf einen nennens- 
werten Widerstand gestoßen. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
in Johannesburg.) 
Der Eischkang in den tunesischen Gewässern 1907. 
Der Fischfang in den tunesischen Gewässern 
ist im Jahre 1907 nicht besonders ergiebig ge- 
wesen; zwar hat der Fang der Sardine ein gutes 
und der der Anchovis wenigstens ein mittel- 
mäßiges Resultat geliefert, aber der Thunsisch= 
fang, der wichtigste Zweig der tunesischen Fischerei, 
ist schlecht gewesen, da die Fische sich auf ihrer 
jährlichen Wanderung diesmal nur spärlich und 
überdies verspätet eingefunden hatten. Obgleich 
im Jahre 1907 drei neue Fangetablissements in 
El-Aonaria, in Ras-el-Mihr und in Ras Marsa 
eingerichtet worden waren, so hat das Ergebnis 
doch nicht die Hälfte desjenigen des Jahres 1906 
erreicht. 
Der Fang an der Küste hat im Jahre 1907 
im wesentlichen dasselbe Resultat wie im Vor- 
jahre geliefert. 
Nach der amtlichen Statistik sind im Jahre 
1907 gefangen worden: 
Sardinen: 199 579 kg im Verte von 59 33 Fr. 
Anchoven: 55 145 44 - 
Allasch: 903 229 212 "15 - 
  
20 
Sardinen, Anchoven und Allasch werden ein- 
gesalzen und dann ausgeführt; sie zahlen einen 
Ausfuhrzoll von 2 Franken pro Meter-Zentner. 
An diesem Zweige des Fischfanges haben sich 
im Jahre 1907 beteiligt 231 Fahrzeuge unter 
italienischer und 8 unter französischer Flagge mit 
einer Besatzung von zusammen 1516 Mann. 
Der Thunfischsang hat ein Ergebnis gehabt 
von 942 000 kg im Werte von 291 164 Fr. 
Das Ergebnis ist gegen das Vorjahr um mehr 
als die Hälfte zurückgeblieben, obgleich acht Eta- 
blissements im Gang waren und 100 Fahrzeuge 
mit 1237 Mann den Fang betrieben, während 
es im Vorjahre nur fünf Ctablisements mit 
68 Fahrzeugen und 876 Mann waren. 
Die Mannschaft kommt regelmäßig jedes Jahr 
zum Beginn des Fanges, der nur in den Monaten 
Mai und Juni stattfindet, aus Sizilien und kehrt 
nach dem Fang wieder dorthin zurück. 
Außer den genannten Sorten sind an anderen 
Fischen 3915 685 kg im Werte von 2161787 Fr. 
im Meer und in den Salzseen gefangen worden; 
in der ersteren Zahl sind etwa 80 000 kg Polypen 
und 14 800 kg Langusten enthalten. Der Fang 
verteilte sich auf 1118 Fahrzeuge mit 2719 Mann 
Besatzung, wovon mehr als die Häffte Italiener, 
die übrigen Malteser und Franzosen waren. 
Die Schwammfscherei hat zwar ein befriedi- 
gendes Resultat gehabt, aber doch die Höhe des 
Vorjahres nicht erreicht; es wurden 120 499 kg 
weißer Schwämme im Werte von 2 636 738 Fr. 
und 13.227 kg schwarze Schwämme im Werte 
von 181 325 Fr. gefischt. Ausgeübt wurde die 
Schwammfischerei von 1991 italienischen, 1220 
arabischen, 392 griechischen und 10 maltesischen 
Fischern mit zusammen 1021 Fahrzeugen; ihre 
Hauptstandplätze sind Mehdia, Sfax, Skira, Zarzis 
und Djierba. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Tunis.) 
  
Citeratur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Dr. Negenborn, Königl. Preuß. Regierungsrat: 
Der Deutsche als Staatsbürger. Betrach- 
tungen über Politik. München 1908. J. F. 
Lehmanns Verlag. Preis Mk. 1,20. 
Dr. Franz Mercator, Professor der Kolonial= 
wirtschaft: Hundert Jahre deutsche Ko-= 
lonien. Rede, gehalten beim Rektoratswechsel 
1984 der Hamburger Akademie. Berlin 1908. 
Verlag von Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). 
Preis Mk. 1,20.
        <pb n="906" />
        822 20 
H. A. Wickham: On the Plantation, Cultivation 
and curing of Pard Indian Rubber, 
London 1908. 
Schon der Titel verrät, daß es mit dieser 
Schrift eine eigene Bewandtnis hat. Unter der 
Maske einer Rückschau verbirgt sich in Wahrheit 
ein Ausblick in Zeiten, die so fern liegen, daß 
kein Leser der Broschüre sie erleben wird. Der 
fiktive Professor streift in unterhaltender Form 
tatsächliche Entwicklungsmöglichkeiten auf volks- 
wirtschaftlichem, hygienischem, kolonialpolitischem 
und technischem Gebiet. 
Hickmann, Professor: Vergleichende Münzen- 
Tabelle der wichtigsten Staaten der Erde. 
Neunte, bedeutend vermehrte Auflage. Wien 1908. 
Hu. k. Hof- Lartograyhische Anstalt G. Freytag &amp; 
Berndt. Preis Mk. 2 
  
Verkehrs-Nachrichten. 
In Kanus (Deutsch-Südwestafrika) ist am 20. Juli d. Is. eine Reichs-Telegraphen= 
anstalt für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Kanus ist dieelbe wie für Telegramme nach den 
übrigen Orten des Schutzgebiets. Sie beträgt zur Zeit 2 Mk. 75 Pf. 
an der Eisenbahn Otawi — Grootfontein, ist am 
In Guchab (Deutsch-Südwestafrika), 
1. Juni d. Is. eine Postanstalt eingerichtet worden, 
Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briessendungen erstreckt. 
deren Tätigkeit sich auf die Annahme und 
Pofwampfschisfsperbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Angust 1908. 
  
Nach 
Die Abfahrt erfolgt 
  
  
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Vriefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am: 
  
1. deutsch-Ostafriha. 
a) 04. Bukoba, Muansa und 
Von mbasa Welter- 
be dtn aur der Uganda- 
der a iglion 
zu en 1500, Bestim 
mungsort 
b) 4 nn einschl. A#mnn 
A#uscha r e FLan##s 
Vogrt go W 
c) nach Deutsch-Ostafrika 
(ausschl. der unter a und b 
genannten Postorte) 
vom Ein- " 
schiffungshafen am: 
I 
Neapel 17. Aug. 7. Sept. 
Oautchs Schiffe) 6 p 
Marseille 10. jedes Monats 
Brindisi 30. Aug. 
(engl. Schiffe) 
JBrindisi s...... 
engl. Schiffe) 
i 
17. Aug. 7. Sept. 
E Porhsrv 6 6 "5 
leSri Ste) v 8 
17. Aug. 7. Sept. 
Neapel 
cdeuische Schiffe) 
Marseille 10. jedes Monats 
i 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Brin 
C-nl. r 
Mombasao 16—18 Tage 
Mombasa O 17 Tage 
Mombasa 15, 20 Tage 
Mombasa 20 Tage 
Tanga 17—19 Tage 
Tanga 16 Tage 
Daressalam 21, 18, 18 
Tage 
Zanzibar 
(von Zanzibar unmittelbar 
ched derungen 
Daressalam durch Gouverne- 
nbrretsgnldn in 6 Stund. ) 
Daressalam 18 Tage 
Janzibar 2 22 Tage 
nach Daressalam weiter 
mit nöchster *Ws enheit 
Zanzibar 22 Ta 
nach bar 2, lan 8 2 iter 
  
  
mit nächster Gelegenheit 
  
15. Aug. ö. Sept. 
10 5 
8. jed. Mis. 100 
28. Aug. 10 3 
15. Aug. 5. Sept. 
103 
8. jed. Mts. 10 (#
        <pb n="907" />
        G 823 20 
  
  
  
  
  
  
  
Die Absahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- « Dauer Verlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am 
2. Deutsch-Südwestafriha. Hamburg 2 2. Sept. Swakopmund 25 Tage 1. Sept. 5.25 
a "e Swakopmund sow · 
Abbabt brnn Hae erpen 17. Aug. 7. Sept. Swakopmund 20 Tage. Aug. 6. Sept. 8.38 
. is Grootfontein oo- woulntw Schiffe) 
Witvley, Haris, Hohew 
Mirsstere woaaleield, 30 * Sethamgten 18. Aug. 8. Sept. Swakopmund 19 Tage. Aug. 7. Sept. 11.16 
Okahand m " 
O2 w 0 ern aun outzanpton, 22. 29. Aug. Swakopmund 23, 21..421. 28. Aug. 11.16 
Onguan, aabah haceta Vis Kapsfiadt 23 Tage 
bing Otliwarongo, Wgücbe. dann 
t Omtio. eutsche Schiffe 
3 Seesiem Isimmeb. *t Swakopmund 23 Tage . ... 11.16 
belmstal, Windhur (##amburg 2. Sept Swakopmund 25 Tage 1. Sept. 7 12 
Southampton, jeden Sonnabend Lüderitzbucht 20 Tage jeden Freitag 11.16 
Southampton 18. Aug. 8. Sept. Lüderitzbucht 20 Tage. Aug. 7. Sept. 11.16 
(deutsche Schiffe) 
* ah e A 7. Aug. 7 bucht 21 Te 16. Aug. 6 8. 38 
¾ ¾ ntwerpen 17. Aug. 7. Sept. Lüderitzbucht 21 Tage . Aug. 6. Sept. 8. 
nien, B Gibeo 
* — * (beutsche Schife) 
man " u 
höhe *“* alia sHamburg 2. Sept. Lüderitzbucht 26 Tage 1. Sept. 7 12 
sHamburg 2. Sept. Lüderitzbucht 26 Tage 1. Sept. 5.25 
5 dach nsdaif. Warm.] Southampton 29. Aug. 12. Sept. Capstadt 17 Tage 28. Aug. 11. Sept. 
mas (nur Briefe, Vosi- . lawn dort weiter auf dem 11.16 
loren und Zeitngen. J Landwege über Steinkopf 
Geschäftspa- l 
let-e und Dakeuvkobea wie 1 
überitzbucht zu lelten 1 
3. Uemermn. “ Hamburg 10. 25. jed. Mts. Arttoria 10 23. — . jed. Mts. 8.5 
a · 12 
uPt - Soe vrhhe Krbi 20 u. 20—80 Tages 24 jev. Mts. 7 
Hauaberie ue une a#n. Voulogne 11. jedes Monats Viktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
woa, Edea, Jabasst, Jaunde, sur Ver Duala 18 Tage 
nn deunche Schif Hibi 19 Tage 
Plantation, Viktoria U##Liverpool 22. Aug. Viktoria 25 Tage 20. Aug. 1045 
Duala 26 Tage 
#Liverpooll 5. Sept Duala 23 Tage 3. Sept. 101 
Hamburg 25. jedes Monats. Nio del NRey 32—35 Tages 24. jed. Mts. 712 
5) nach duo del Rry Liverpool 19. Sept. Rio del Rey 23 Tage7. Sept. 1045 
Liverpooll 22. Aug. RNio del Ney 23 Tage0. Aug. 10 . 
e) nach dem Tschadsee-Gebiet Liverpool jeden Sonnabend Forcados 17. Tage, jeden Donnerstag 1015 
von rt weier u 
(Carua- Kusserh ml 
4 nach Ossidinge Liverpool jeden Sonnabend Calabar 19 Tae, um jeden Donnerstag 10|15 
von dort weiter über Oboku 
(am Grebsiu# bis **zpl 
le. 
e) nach Molunt Antwerpen 3. Sept. Matadi 19—20 Tage 2. Sept. 1.0 
von- dawele mit tder Eis E en 
Bordeaux 25. jedes Monats bahn mit Iluutssbarpfern 4äh 23. jed. Mts. 10 
em Kongo, Ssanga und 
Djah bis Molundu 
4. Samoa. Queenstopn 13. Sept. Apia 31 Tage 11. Sept. 11.16 
Nachversand 1.0
        <pb n="908" />
        W 824 20 
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden om: 
11. Sept. Friedrich-Wilhelms- 
dese L% hafen 37 Tage 
5. Deutsch-Neuguinea. 
rindisi 
| 
B 23. Aug. 20. Sept. 
(engl. Schiffe) # 
Simpsonhafen 40 Tage 
Simpsonhafen 38 Tage 
Friedric Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
  
6. den Karolinen, Palau- 
Inseln, Marianen) 
*) Sendungen= nach Guam wer- 
den über 1 Francise 
geltiuer 
Neapel 11. Sept. 
(deutsche Schiffe) " 
Neapel 8. Nov. 
(engl. Schiffe) 
21. Aug. 9. 18. Sept. 
10 3 
  
|A Valau“ 36 Tage 
Jap 38 Tage 
H Saipan 43 Tage 
50 Tage 
54 Tage 
Sai#a# 64 Tage 
68 Tage 
Hatn 71 Tage 
9. Sept. G. Nov. 105 
  
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
7. Kiautschon. 
Neapel 28. Aug. 11. Sept. 
(deutsche Schiffe) 
singtau 32 Tage 
Tsingtau 38—37 Tage 
Tsingtau 37 Tage 
Tsingtau 35 Tage 
Tsingtau 35 Tage 
26. Ang. 9. Sept. 1035 
jeden Freitag 108 
28. Aug. 10.0. 
3. Sept. 8.38 
19. Aug. 2. Sept. 
100 
  
8. Marshall-Inseln. 
Jaluit etwa 46 Tage 
Jaluit 56 Tage 
Jaluit etwa 57 Tage 
9. Sept. 6. Nov. 10 3 
  
9. Togo. 
  
Brindisi jeden Sonntag 
(engl. Schiffe) 
Marseille 30. Aug. 
(kranz. Schiffe) 
Liverpool 4. Sept. 
Marseille 21. Aug. 4. Sept. 
(engl. Schiffe) 
l 
Neapel 8. Nov. 
N *i 
11. Sept. 
echeng A## 
Neapel 13. Sept. 
(engl. Schisfte) 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts. 
Hamburg 10. jedes Monats 
Notterdam 7. 20. jed. Monats 
(deutsche Schiffe) 
Boulogne s. 3 11. jedes Monats 
(beutsche Schiffe 
0Marseille 12. jedes Monats 
Bordeaux 25. jedes Monats 
1 
1#Liverpool jeven Sonnabend 
1 
Lome 26, 25—27, 
21 Tage 
Lome 17 Tage 
Lome 20, 21—23 Tage 
Lome 16 Tage 
Cotonon 18 Tage 
on da ab Landverbindung 
Gun 18 Tage 
n da ab wunpbinden 
Autra 15 Ta 
von dort wettal r dem 
Landwege in 4—5 Tagen 
  
15. 24. ½ eesten jedes 
Mona 
9. jed. zaus- 98.56 
6. 19. jed. Mts. 931 
10. jed. Mts. 1.0 
10. jed. Mts. 100. 
28. jed. Mts. 108 
Donnerstag 934 
  
) Den durchà bezeichneten Schiffsverbindungen werden Trieffendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="909" />
        W 825 2O 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Von Landungs- Die Post ist fällig Von Landungs- Die Post ist fällig 
hafen jin Berlin am hafen in Berlin am 
deutsch-Neuguinen Neapel. 17. 287. Aug. Marshan= 14*. Sept. 
-f i ....... 
Neapel...l91’AugB«-Scpt. Inseln Brindisi ’ 23.- Aug. 
deutsch-Ostafriha . Brindisi 45 28. Aug. — — 
Narseille. .. 16. ied. Mts. Neapel. 26* Aug. 11. Sept. 
.——... B.. -—— Bctndm ..23Aug(3cpt 
« Marseille. .. 20. Aug. 8. Sept. 
deutsch-Südwestafriha- . 
Southampton 16. 31. Aug. G. Sept. mnm) AÜb. Vancouv. 9. 30. Aug. 
nördl Teil d. Schutgeb. Hamburg Niautscho Sollusemyton, # über San-remeisro 
Southampton 21-. Aug. Southamp#o ———— 
Le Havre oder. 16. S 30“. Aug. 
südl. Teil des Schutzgeb. Southampton 21". Aug. Queenstown. 15. 4“. Sept. 
Southampton! 16. 31. Aug. 6. Sept. Sibir. Eisen- jeden Montag, Mittwoch 
bahn und Sonnabend 
Hamburg .. 18*. jedes Monats « — 
Kamernn Southampton, 30“. jedes Monats Vlymouth ’über Vancouder) 
Plymouth .. 16. 30. Aug. samog Qucenstown. I über San Francisco 
"“ 2 
den Karolinen, 
Marianen, Brindisi 23. Aug. Togo Hamburg 198-. 214. jedes Monats 
Palau-Inseln 99 Southampton 30“. jedes Monats 
  
Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
Tsuruga 11/7. — 11. Miyadzu 23/7. — 28/7. Tschinwangtau. 
Bahia. 
„Fürst Bismarck“" Mäiyadhn 13/7. — 13/7. Tsuruga 23/7. — 28/7. Tschinwangtau. 
Hongkong 6/7. — 9/7. Pakhoi 11/7. — 14/7. Amoy 25/7. — 25/7. 
Futschau 29/7. — 31/7. Shanghai. 
— 22/7. Hoetjisbai (Kapland 23/7. 
Miyadzu 13/7. — 13/7. Tsuruga 23/7. — 28/7. Tschinwangtau. 
Lüderitzbucht 19/7. — 20/7. Swakopmund 1/8. — 6/8. St. Helena. 
Brisbane 24/6. — 6/7. Simpsonhafen. 
— 26/7. Lüderitz- 
bucht 28/7. — 31/7. Swakopmund 3/8. — Elefanten-Bucht. — 
S. M. S. „Arcona“ 
S. M. S. „Bremen“ St. Thomas 27/6. 
S. M. S. „Bussard“ 30/6. ressalam. 
S. M. S. „Condor" 277. 
S. M. S. 
S. M. S. „Iltis“ Shanghai 31/7. — 4//8. Futschau. 
S. M. S. „Jaguar“ 
S. M. S. „Leipzig“. 
S. M. S. „Panther“ 
S. M. S. „Planet“. 
S. M. S. „Seeadler“ Tanga 13/7. — 14/7. Daressalam. 
S. M. S. „Sperber“ Kapstadt 21/7. 
Loanda. 
S. M. S. „Tiger“ 
Nanking 9/7. — 10/7. Aganking 11/7. — 14/7. Kingkiang 17/7. — 
1/ Hankau 2/7. — 29/7. Yotschon 30/7. — 30/7. Hankau 4/8. 
. Kiuliang. 
Ablösungstransporte: 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Bürgermeister“ (Ausreise) bzw. „Prinzregent“ (Heimreise) der 
Ostafrika-Linie mit dem Ablösungstransport für die Besatzungen S. M. Schiffe „Bussard“ und 
„Seeadler“. 
Transportführer: Korvettenkapitän Menger (Ausreise) bzw. Korvettenkapitän Werner (Heimreise). 
Neapel 6/7. — 11/7. Suez 11/7. — 16/7. Aden 16/7. — 23/7. Mombassa 28/7. — 24/7. 
Tanga 25/7. — 26/7 Daressalam 28/7. Heimteie) — 28/7. Zanzibar 29/7. — 29/7. Mo- 
„Prinzregent“) 2/8. — 2/8. Zanzibar 3/8. 
zambique Aübergang des Transports aus R. P. D 
— 3/8. Daressalam 4/8. — 4/8. Tanga 5/8. — 5/8. Mombassa 6/8. — Aden.
        <pb n="910" />
        826 20 
Gemieteter Dampfer „Rhein“ des Norddeutschen Lloyd mit den abgelösten Besatzungsteilen der 
Schiffe der ostasiatischen Station. 
Transportführer: Korvettenkapitän 
v. Koß. 
Colombo 5/7. — 19/7. Port Said 19/7. — 31/7. Bremerhaven. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
  
- Reise Letzte Nachrichten 
Postdampfer von l nach bis 12. August 1908. 
Adolph Woermann“ Hamburg Durban am 7. August ab Aden. 
„Alexandra Woermann“. ambur Kotonou am 10. August in Kotonou. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Anna Woermann“ Hamburg Calabar am 2. August ab Lagos. 
„Arnold Amsinck“ Kilwa Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Eduard Bohlen“ Kapstadt Swakopmund am 12. August ab Kapstadt. 
„Eduard Woermann“ * Hamburg am 5. August ab Gabun. 
„Eleonore Woermann“ Dua Hamburg am 12. August in esos. 
„Erna Woermann“ Lüderi 2 Hamburg 17 in Ham 
„Friea Woermann“ Hamburg Kotonon 9. 8 — passiert 
„Gertrud Woermann“. Hamburg Durban am 3. August ab Las Palm 
„Hans Woermann“. Hamburg Gabun am 7. August ab Las Kalmes. 
„Henriette Woermann“ Kotonon Hamburg am 9. August in Antwerpen. 
„Irma Woermann“ Hamburg Calabar am 8 August Quessant passiert. 
„Jeannette Woermann“ Burutu Hamburg 3. Zt. in Hamburg. 
„Kurt Woermann“. Hamburg Assinie an 27. Juli in Grand Bassam. 
„Lili Woermann“ Calabar Hamburg Zt. in Lamhurg. 
„Linda Woermann“ Assinie Hamburg 5## in Hambu 
„Lothar Bohlen“ Accra Hamburg in 7. August a Sierra Leone. 
„Lucie Woermann“. Duala Hamburg am 12. August Ouessant passiert. 
„Marie Woermann“ Hamburg Assinie am 0. August in Dakar. 
„Martha Woermann“ . Hamburg Burutu am 11. August in Lome. 
„Max Brock“. Kilwa Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Otto * Assinie Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Paul Woer Hamburg Accra am 11. August in Lome. 
„Thetlo öSar Calabar Hamburg am 31. Juli ab Lagos. 
Khed Lüderitzbucht Hamburg am 12. August Eastbourne passiert. 
#eng“ Gabun Hamburg am 10. August ab Madeira. 
Hamburg--Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala" Rio Nunez Hamburg 14 in Hamburg. 
„Edea“ Burutu Hamburg m 10. August in Lagos. 
„Kamerun“ Hamburg Gabun im 10. August in Gabun. 
„Lome“ Kotonon Hamburg am 6. August ab Las Palmas. 
„Otav!". Hamburg Lüderitzbucht am 9. August in Lüderitzbucht. 
„Swakopmund“. Hamburg Lüderitzbucht am 10. August ab Las Palmas. 
„ “ Mossamedes Lüderitzbucht am 31. Juli ab Lagos. 
„Windhuk“" Delagoa Bay Lüderitzbucht am 12. August in Hamburg. 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun“ Rio Nunez Hamburg am 9. August ab Las Palmas. 
„Henner“ Hamburg Nio Nunez am 8. August ab Las Palmas. 
„Immo“ Hamburg 1 Accra am 9. August Dover passiert. 
„Ingbert Hamburg Lüderitzbucht am 1. August ab Las Palmas. 
„Ingo". Hamburg Mossamedes am 6. August ab Dakar. 
„Ingraban“ Hamburg Mossamedes am 26. Juli in Mossamedes. 
„Irmfried Mossamedes i Hamburg am 5. August in Hamburg. 
„Irmgard“ Lüderitzbucht T Hamburg am 5. August ab Lüderitzbucht. 
„Ivo% io Nunez Hamburg am 9. August ab Conakry. 
„Walburg“ Hamburg vũderitzbucht am 9. August in Emden.
        <pb n="911" />
        Mitgeteilt durch von der 
G 827 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Telephon: Amt le 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 
Hendt'sches Kolonialhontor G. m. b. B., Berlin W. 64. 
13. August 1908. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
         
  
  
  
  
  
Grün- · GIVE-letzte 
dungs- Kapital schäfts- letzte Divi- Nachfrage Angebot 
lahr Mark jahr dende dende 5% % 
1906 1 250 0001. 100 — 10 — 84 
1906 2000000 1. 1. — 4 ..— 75 
1905 750 000 1. 4. 8 15 vorm. 150 
.....5 — 
1905 1 200 000 1. 4. 0 · — 80 
1905 600 000. 15 5 — 105 
90 1 500 00 1. 1122 50 — 70 
1891 2600 000 1. 10. 7 7 88 92 
1905 220 000 1. 11|18 20 — 125 
1900 418000|1. 117 — 95 
1878 2750 000M. 110 16 
"# 1 177 182 
1885“ 2000 0001. 4 20 207 217 
1907] 2500 000 1. 11.— 0 — 55 
1902 10000 000 (1. 1. 0 0 — 75 
1907 4500 000 1. 5 — 198 198 
1902 10000 Ooo 1. 5. 1 2 — 80 
1885. 3721000 1. 1. 6 5 — 100 
3000000, 5 5 do — 101 
1886 400 000 1. 1. 0 0Deutsch-Ostafrikanische — 3 
— — do — 
1908)] 11 495 000 1. 1. 3½3½ Deutsch-Ostafrikanische 5% 4 
« bungen (vom Reich ..91 92 
1897 2250 000 1. 1. 4 5 Deutsch-Westafrikanische .«— 100 
1899 4000 000 1. 1. 6 0Gesellschaft Nordwestkamerun A. — M 20.— 
360 000 0 · o o B. — M 10.— 
1898 1 000 O000 1. 1.1 10 0 Gesellschaft Südkamerun A. — 95 
1 000 000 10 do do .... B. — 85 
1889 2 000 000 1. 10. 0 0 Guatemala Plantagen-Gesellschaft — 25 
1897 1 153 000 1. 1.] 0 Hanseatische Kolonisationsgesellschaft. — 40 
88 3 000 000 1. 10. 0 Hanseatische Plantagengesellschaft. — 30 
1887 1 200 O00 1. 1. 15 20 Jaliit-Gesellschaft= geteilte Aktien *143 148 
» enumcheme. .FHM1825,--ld11375, 
1898 604 000 1. 7. 0 0 sin Sakarre Stamm- Aktien — 15 
447 000 do Vorzugs-Aktien. — 40 
1904 1000000 1. 1. — o bs-Aktiengesellschaft. — 35 
1906 3 000 O0 1. 11— 44 — — — 75 
1908 1 000 000 1. 1. — 0 Kautschuk-Pflanzung Meanja A.-G. —. 35 
1899 1 100 000 1. 7. 0 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft 80 85 
6000,000 /1. 4. 0 0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile. 95 100 
;- 0 0 Stamm-Anteile . — 88 
1 1 200 000, 1. 1.1/ — — Ostafrika-Kompagnie 95 100 
1904 21.000 000/1. 1. 8 8 Ostafrikanische Esenbahngeselischaft Anteile 
(vom Deutschen Reiche mit 3% Zins 
. 1220% Rückzahlung garantiert) 103 104 
1900 20 000 000 1. 4. 0 0 Otavi-Ninen- und Eessnbebravkechhen . 126 130 
1902 # 125 000 1. 1.] 30 40 Pacific Phosphate Co. F 10 S 
1897 2000 1. 10.R 5 6 Plar #tagengesellschaft Concepcion — 86 
1895 1 500 000 1u.110 0 henhe Handei Plamogengesellchafe — 335 
1903 800 000 1. 11. 0 0 Safata-Samoa-Gesellschaft — 75 
1805 2000000 1. 1. 4 4 Samoa- Kautschuk-Compagnie — 70 
1897 500 000 1. 11 0 0 Sigi Pfl anzungs= -Gesellschaft — 70 
1900 K 500 000 1. 7. 0 0 South African Territories 8 sh 
1892 2 2000 Ooo 1. 7., 0 0 South West Africa Co. sh 18 sh 
1898 869 100 1. 4.0 40 usanibara booffekbauoeseuschaf. Scnnsnale 423 zsfr. 30 zefr 
142200 0 · rzugs-Anteile 45 zesfr. — 
1897 1 500 000 1. 1. 0 6 r sseninesrese Bibundi- 
! tamm-Anteile 90 1 95 
600 000 0 6 #% ai-Ateile — 100 
1897 4500 000 1. 1. 0 0 en Pflanzungsgesellschaft Victoria 
n » zusammengelegte Statnm-Akt1enl— 50 
1 1— 8 Vorz--Aktien — 100 
1895 1 800 000 1. 1. 0 0 Westdeutsche enwen und wueenbecaft 
« Düsseldorf 65 70 
Zu jeder Art von Auskunft ist obenstehendes Baukhaus stets gern bereit.
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        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
BHerausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
19. Jahrgang beri. den 1. September 1908. Uummer 17. 
Dlese Zeuschrift erscheint in der Reg rtt 1 und 15. jedes Monats. De##ben werden als setbete, tbeigesügt d mindestens 
emmal veerbellhrt k rschtinen#en lungen aus #½½ deutschen Schutzgebieten-, herausg Dr. i#sn 
Da Fasrelsss oineiunge wgentspreis für das Kolo Malblar 1n den Beiheften e denn Be e d 
8 8 dig — dlun M. 3.—, direkt umer Ssoindt durch die Ver#g Shusne a) M. für Deutschland F 
der deutschen Schutzgebiete Len ÖOsterreich-Ungarns. b) M. 5.— für dle Länder ns Weltwwostvereins. — Sappurtnn 8 Anfrage 
find an die er Hofbuchhandlung von Erust Siegfried Mittler und Sohn, t SWs, Kochstraße 68—71, zu 1 8 a 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Vertrag über die Unterhaltung einer Postdampfschiffsverbindung wwischen dem 
Schuygebiete Deutsch-Neuguinea einerseits und Hongkong sowie dem australischen Festland anderseits S. 829. — 
Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Onptafrika, betr. Ergänzung der Hafenordnung von Daressalam. Vom 
3. Juli 1908 S. 830. — Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Abänderung des Zolltarifs. 
Vom 18. April 1908 S. 831. — Personalien S. 833. — Patriotische Gaben S. 836. — Spenden für Errichtung 
eines Denkmals zu Ehren der Gefallenen von Südwestafrika (5. Liste) S. 83 
Nichtamtlicher Teil: Togo: Die Genickstarre in den nördlichen Bezirken von Togo S. 837. 
Deutsch-Ostafrika: Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei den Binnengrenz-Zollstellen von Deutsch-Ostafrika 
in den Monaten Februar und März 1908 S. 840. 
Deutsch-Südwestafrika: Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika im 
Monat Mr 1908 fällig gewordenen Zollbeträge S. 841. — Verzeichnis der im südwestafrikanischen Schutzgebiete 
tatigen Gesellschaften, Firmen und Handwerker S. 842. 
utsch- Neuguinea: Eine Straferpedition nach dem Hatzfeldhafen S. 851. — Bei den Kannibalen der 
Admiralit! #. Inseln S. 853. » 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Die kolonialen Faser-(Hanf-) und Ol-Rohstoffe S. 857. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Vernichtung der Baumwollernte und anderer Kulturen 
im Vilajet Aleppo S. 860. — Baumwollerzeugung der Welt im Jahre 1907 S. 860. — Baumwollsaatöl-Erzeugung 
der Welt S. 861. — Baumwollerzeugung und zverbrauch der Vereinigten Staaten von Amerika 1898 bis 1907 S. 862. 
— Ausfuhr von Baumwolle und Baumwollsamen aus Agypten 1907 S. 862. — Kakaokultur in Surinam S. 863.— 
Landwirtschaftliche Verhältnisse der Inseln Trinidad und Tobago 1907 S. 864. — Zigarettenausfuhr Agyptens 1907 
S. 865. — Ausbeutung von Goldminen in Spanien S. 865. — Papua im Jahre 1906/07 S. 865. — Handel und 
wirtschaftliche Lage der hawglschen Meeln im Jahre 1906/07 S. 865. — #ußenhondel der Vereinigten Staaten von 
Amerika im Fiskaljahre 1907/08 8. — andel der Insel St. Helena 1907 S. 869 Verzeichnis der Werte fũr 
die hauptsächlichsten Einfuhrartikel in * S. 869. — Zolltarifänderungen im Südafrikanischen Zollverein S. 869. 
Verschiedene Mitteilungen: Studierreise des Pref. Dr. Tischler S. 871. — Errichtung einer Bergwerks- 
schule in Transvaal S. 871. Lehrbuch für Urithmetit in arabischer Sprache S. 871. — Besteuerung von Agenten 
und Handlungsreisenden in Westauinralien S S. 871. Zur Arbeiterfrage auf St. Thoms und Principe S. 872. — 
Erichtung eines Trockendocks an der Delagoabucht S. 874. — Verkehr deutscher Schiffe im Hafen von Alexandrien 1907 
874. Schiffsverkehr auf den Hawaüschen Inseln im Jahre 1906·07 S. 875. — Literatur- Verzeichnis S. 876. 
— Verlehrs- Nachrichten S. 877. — Schiffsbewegungen S 880. — Kurse deutscher Kolonialwerte S. 881. 
Nmtlicher Teilon#s. 
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Vertrag über die Unterhaltung einer Dostdampfschiffsverbindung zwischen dem 
Schutzgebiete Deutsch-Meuguinea einerseits und Hongkong sowie dem australischen 
Festland anderseits. 
4 Zwischen dem Reichskanzler Fürsten von Bülow, handelnd im Namen des Reichs einer- 
seits, und dem Norddeutschen Lloyd in Bremen, vertreten durch den Generaldirektor Dr. Wiegand 
und den Direktor Heineken anderseits, ist heute nachstehender Vertrag abgeschlossen worden. 
Artikel 1. 
Der Norddeutsche Lloyd in Bremen verpflichtet sich, in Erweiterung der auf Grund des 
Vertrags vom 15 Ouober 1898 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 453) betriebenen Post- 
2. September
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        W 830 2 
dampfschiffsverbindungen mit Ostasien und Australien eine Postdampfschiffslinie zwischen Simpsonhafen 
im Schutzgebiete Deutsch-Neuguinea einerseits und Hongkong sowie Sydney anderseits zu betreiben. 
Auf der Fahrt nach Hongkong und zurück sind das Festland von Neuguinea (Friedrich- 
Wichelmshafen) und die Insel Jap anzulaufen. 
Die Fahrten sind in Zeitabständen von vier Wochen auszuführen. 
Die Geschwindigkeit der Fahrt muß im Durchschnitte mindestens elf Seemeilen betragen. 
Der Unternehmer verpflichtet sich, die seit dem Jahre 1906 eingerichtete Küstenschiffahrt, 
ausgehend von Simpsonhafen, ohne Einschränkung weiterzuführen. 
30. Oktober 
Für die Dauer dieses Vertrags kommt die in dem Vertrage vom 12 Schtember 1898 
Artikel 1 Abs. 1 unter A 4 vorgeschriebene Anschlußlinie von Singapore nach dem Schutzgebiete von 
Neuguinea in Wegfall. 
Artikel 2. 
Für die Erfüllung der übernommenen Verbindlichkeiten empfängt, ceer Unternehmer vom 
1. April 1908 ab aus der Reichskasse eine Vergütung von jährlich 230 000 Mk., „Zweihundert- 
dreißigtausend Mark“, zahlbar in monatlichen Teilbeträgen am letzten Tage — Monats. 
Diese Vergütung wird insoweit gekürzt, als die vertragsmäßig bedungenen Fahrten nicht 
zur Ausführung gekommen sind. Die Kürzung erfolgt — sei es, daß eine Fahrt ganz oder teilweise 
ausgefallen ist — in der Weise, daß für jede gegenüber dem Fahrplane zu wenig zurückgelegte 
Seemeile der auf sie rechnungsmäßig entfallende Betrag von den nächstfälligen Monatsbeträgen zur 
Reichskasse einbehalten wird. Für die Berechnung der Entfernungen sind die im Fahrplan ent- 
haltenen Festsetzungen der Seemeilenzahl maßgebend. 
Artikel 3. « 
Die Vorschriften der Artikel 3, 7, 8, 9, 10 Abs. 1 und 3, 12, 13, 15, 16, 17, 18, 19, 
20, 21, 22, 23, 24, 25 Abs. 1, 3 und 4, 27, 28, 29, 30, 31 Abs. 1, 4 und 5, 32, 33, 35 Abf. 3, 
36, 37, 38, 40, 41, 42, 43 des Hauptvertrags vom sI— 1898 finden entsprechende 
Anwendung. 
. Artikel 4. 
Dieser Vertrag erstreckt sich auf die Zeit vom 1. April 1908 bis zum Ende März 1909. 
Artikel 5. 
Den gesetzlichen Stempel für die Ausfertigungen und Ergänzungen des Vertrags trägt der 
Unternehmer. 
Urkundlich ist gegenwärtiger Vertrag zweifach gleichlautend ausgefertigt und von beiden 
Teilen unterschrieben und untersiegelt worden. 
So geschehen 
Norderney, den 22. Juli 1908. Bremen, den 17. Juli 1908. 
Der Reichskanzler. Norddeutscher Lloyd. 
(L. S.) gez. von Bülow. gez. Wiegand, gez. Heineken. 
Verordnung des GCouverneurs von Deutsch-Ostafrika, betr. Ergänzung der Hafen- 
ordnung von Daressalam. 
Vom 3. Juli 1908. 
In der Hafenordnung für den Hafen von Daressalam, gültig vom 1. September 1903 
(Deutsches Kolonialblatt 1903, S. 511 ff.), erhält unter „Signalstation“ der § 16 folgenden Zusatz: 
„Wenn ein einkommendes Schiff bei der an der SO.-Kante des Nord-Riffs liegenden 
roten Spierentonne B angelangt ist, wird die zum Zeichen des Herannahens eines Schiffes an 
dem Mast der Signalstation Ost-Fähr-Huk geheißte deutsche Handelsflagge bis zur Höhe der 
Signalraa niedergeholt.
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        W 831 20 
Die auf dem Flottillengebäude der Boma das Signal von Ost-Fähr-Huk weitergebende 
Signalflagge wird dann gleichfalls halb niedergeholt.“ 
Daressalam, den 3. Juli 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
v. Rechenberg. 
Verordnung des GCouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. Hbänderung 
des Jolltarifs. 
Vom 18. April 1908. 
Auf Grund des § 6 der Zollverordnung für das deutsch-südwestafrikanische Schutzgebiet 
vom 31. Januar 1903 wird hiermit verordnet, was folgt: 
§ 1. Der zur Zollverordnung für das deutsch-südwestafrikanische Schutzgebiet vom 
31. Januar 1903 gehörige Tarif nebst sämtlichen dazu ergangenen Abänderungen und Ergänzungen 
wird mit Ablauf des 19. Mai 1908 aufgehoben 
§ 2. Am 20. Mai tritt der in der Anlage enthaltene Zolltarif in Kraft. 
Windhnk, den 18. April 1908. 
. Der Kaiserliche Gouverneur. 
gez. v. Schuckmann. 
  
  
  
— — Anlage. 
Jolltarif vom 20. ai 1908. 
Tarif- 
*7“ Benennung der Gegenstände Zollsatz für 1 kg 
A. Einfuhrzölle. 
I. Tabak, Tabakfabrikate und TDabatersatstoffe. 
1| Zigarren netto 5,00 Mk. 
rara: Asten mit 2 v3 v 
- ohne 
2Zigaretten . .. 40o00. 
Tara: wie zu r. 1. 
3 HPlattentabak brutto 4,00 
4 Roher Tabak in Blaͤtter- oder anderer ð Form, Rauch-, gau- u. Schnupftabake netto 4,00 
Tara: Kisten 25 v. H., Fässer 25 v. H. 
5 Tabakersatzstoffe mit Ausnahme von Tagggga 4,00 
Tara: Kisten 20 v. H., Fässer 20 v. O. 
6 Daggag. ppppppfrutto 10,00 
II. Getränke. 
7 Bier aller Art 0,15 
8 Stille Weine 0,50 
92Schaumweine ... 1,00- 
Anmerkungen zu ar. 7 bis 9. 
Sogenannte altholfrre Biere und Weine, auch wenn in ihnen 
durch Nachgärung ein Alkoholgehalt bis einschließlich 1 v. H. nach 
Tralles entstanden ist, sind gollfrei. 
10 Branntwein aller Art mit einem Altoholgehalt bis einschliehlich 50 v. L 
nach Tralles 1 Liter 4,00 Mk.
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        W 832 20 
  
  
Tarif- 
Nr. Benennung der Gegenstände Zollsatz für 1 kg 
11 Branntwein aller Art mit einem Alkoholgehalt von mehr als 50 v. H. 
nach Tralles; alkoholhaltige Essenzen, Tinkturen und Auszüge zu 
Genußzwecken . .. 1 Liter 6,00 Mk. 
12 Ather aller Art, einfache und zusammengesetzte zu Genußzwecken . 1-6,00- 
Anmerkungen zu Nr. 10 bis 12. 
1. Bei der Ermittlung des Literinhaltes von Flaschen, Kruken usw · 
wird jedes angefangene Zehntelliter einer Flasche, Kruke usw. für 
ün ur volles Zehntel gerechnet und danach der gesamte Literinhalt 
estgeste 
2. Zollfrei e 
a) Spiritus in fester Form. 
b) Der in Deutschland mit dem allgemeinen Denaturierungsmittel 
zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemachte Spiritus unter 
der Bedingung der Verwendung zu Brenn-, Motor= oder ge- 
werblichen Zwecken 
ie Abfertigung des denaturierten Sprits zum freien Verkehr 
darsd nur bei den Zollämtern an der Seegrenze erfolgen, sofern 
die Beteiligten nicht bereit sind, denselben wie Branntwein zu 
verzollen. 
) Spiritus zu wissenschaftlichen Zwecken, erforderlichenfalls unter 
Nachweis der Verwendung. 
4) Spiritus und Ather sowie- alkohol- und “therhaltige Flüssigkeiten 
zu Heilzwecken i 
Drogerien und ähnlichen Betrieben auf tt uu 
nötigenfalls unter UÜberwachung der Verwendung. Nähere Be- 
liimmungen über die Überwachung der Verwendung breiben 
vorbehalt 
nKe) Essenzen, Tinkturen und Auszüge zur Herstellung von Erfrischungs- 
getränken mit einem Alkoholgehalt von nicht mehr als 3 v. H. 
nach Tralles. 
III. Tiere und tierische Erzeugnisse. 
13 Lebendes Rindvieh für Schlachtzwecke 1 Stück 30,00 Mk. 
14 Lebende Hammel und Karpater. 5,00 
15 Frisches Fleisch von Vieh, auch gekühlt oder gefroren brutto 0,40 - 
Anmerkung zu Nr. 15. 
Fleisch, welches lediglich zur Erhaltung mit Salz bestreut, mit Salz- 
wasser begossen oder mit ähnlichen Mitteln behandelt worden ist, wird 
wie frisches Fleisch behandelt. 
16 Milchbutter und Margarine 0,50 
IV. Nahrungs= und Genußmittel, anderweitig nicht genannt. 
17 Zucker (Rohr-, Rüben-, Stärke= und Fruchtzucker sowie andere gärungs- 
fähige Zuckerarten in jeglicher Form, auch Sirup und Melasse) 0,10 
V. Feuerwaffen und Munition. 
18 Ein= und mehrläufige Hinterladergewehre sowie Lause zu solchen . IStück20,00- 
19 Sonstige Feuerwaffen einschließlich der Teschins . 1-5, - 
AmnerlnngzueroI 
Pistolen mit anbringbarem, sogenanntem Anschlagkolben sind wie 
Gewehre zu verzollen. 
20 Pulver aller Art, Zündhütchen. brutto 1,00 = 
21 Schrot . - „10 = 
22 JPatronen und Patronenhülsen . -0,20-
        <pb n="917" />
        W 833 20 
  
Tarif- *-P• . 
Benennung der Gegenstände Zollsatz für 1 kg 
  
VI. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse. 
23 Zündhölzer aller Art. brutto 0,50 Mk. 
24 Parfümerien und kosmetische Mittel aller Art, auch allohol- und ätherhaltig netto 5,00 = 
Tara: Kisten 15 v. H. 
Anmerkung zu Nr. 24. 
Hierzu gehören unter anderem: Schönheitsmittel (wie z. B. 
Haarfärbemittel sowie, Haut= und andere Verschönerungsmittel); Kopf-, 
Mund= und Zahnwasser; wohlriechende oder zur Verbreitung von 
Wohlgeruch dienende MWhice (Esienzen= Tinkturen, Extrakte) und Wasser. 
Zollfrei bleiben: Seifen aller Art 
25 -Alkohol= und ätherhaltige Arzneiwaren, soweit sie nicht nach Ziffer 2 4 
der Anmerkungen zu Tarif-Nr. 10 bis 12 zollfrei zu belassen sind 5,00 = 
Tara: Kisten 15 v. H. 
B. Ausfuhrzölle. 
1 Weibliches Rindvrite ’81Stück 20,00 Mk. 
2 Weibliches Kleinvieh Schafe, Ziegen) mit usnahme der Angoraziegen . 11 — „00 
3 Angoraziegen, männliche und weibliche . .1- 20,00 - 
Anmerkung zu Nr. 3. 
Dieser Ausfuhrzoll wird nicht erhoben bei der Ausfuhr nach solchen 
südafrikanischen Staaten, welche die Ausfuhr von Angoraziegen mit 
dem gleichen Zoll belasten. 
4 Robbenfelle, Bobskins= .. .. . .11-- 15,00 - 
5 Guano: Jahresausbeute: Zou bei einem Ammoniakgehalte von: 
5½ v. H. 5½ —7 v. H. 7—9 v. H. über 9 v. H. 
500 Tonnen und darunte — — — — 
über 500 bis 1000 Tonnen 1,25 Mk. 3,00 Mk. 4,00 Mk. 5,00 Mk. 
. 1000 = 2000 2,50 = 6,00 = 8,00 = 10,00 = 
. 2000 Tonnen 5,00 2,00 = 16,00 = 20,00 
  
  
für die Gewichtstonne. 
  
  
Hersonalien. 
A. K. O. vom 17. Juni 1908. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen Regierungsrat 
Markmann, früher vortragender Rat im Reichs-Kolonialamt, den Kronen-Orden 3. Klasse zu 
verleihen. 
  
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
A. K. O. vom 14. August 1908. 
Am 19. August aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 20. August d. Is. in der 
Schutztruppe angestellt: 
Doering, Oberleutnant im Colbergschen Grenadier-Regiment Graf Gneisenau (2. Pommerschen) 
und 
Pabst v. Shain, Leutnant im Füsilier-Regiment General-Feldmarschall Graf Blumenthal (Magde- 
burgischen) Nr. 36.
        <pb n="918" />
        W 834 20 
Nach erfolgtem Ausscheiden aus dem XIII. (Königlich Württembergischen) Armeekorps mit dem 
20. August d. Is. in der Schutztruppe als Leutnants angestellt: 
Die Königlich Württembergischen Leutnants: 
v. Sick im Ulanen-Regiment König Wilhelm I. (2. Württembergischen) Nr. 20 mit einem Patent 
vom 22. Juni 1901 D.l und 
Dapvid im Füsilier-Regiment Kaiser Franz Joseph von Österreich, König von Ungarn (4. Württem- 
bergischen) Nr. 122 mit einem Patent vom 27. Januar 1903 Rözr. 
A. K. O. vom 18. August 1908. 
Johannes, Major beim Stabe der Schutztruppe, 
Schulz, Oberleutnant und 
Dr. Dempwolff, Stabsarzt, — Gesuche um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre 
genehmigt. 
Hösemann, Oberstabsarzt, der Abschied mit der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen 
der bisherigen Uniform bewilligt. 
Falkenstein, Leutnant im Ulanen-Regiment von Schmidt (1. Pommerschen) Nr. 4, scheidet am 
3. September aus dem Heere aus und wird mit dem 4. September d. IJs. in der Schutz- 
truppe angestellt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 15. Juli 1908. 
Dr. Dempwolff, Stabsarzt, im Anschluß an den bis zum 4. Juli d. Is. reichenden Heimatsurlaub 
ein Nachurlaub von 6 Wochen erteilt. 
Sbtruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 18. August 1908. 
Am 31. August aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. September d. Is. 
im Heere angestellt: 
v. Mejer, Oberleutnant im Infanterie-Regiment Graf Bose (1. Thüringischen) Nr. 31; 
die Leutnants: 
Schütte in der 4. Ingenieur-Inspektion, als Oberleutnant ohne Patent mit einem Dienstalter vom 
19. Dezember 1907, 
Eckhardt im Feldartillerie- Regiment General-Feldzeugmeister (1. Brandenburgüschen) Nr. 3 und 
Pieper im Husaren-Regiment Fürst Blücher von Wahlstatt (Pommerschen) Nr. 
Ein sechsmonatiger Nachurlaub zur Wiederherstellung der Gesundheit nach ke im Anschluß 
an den bereits bewilligten neunmonatigen Heimatsurlaub bewilligt: 
den Leutnants: 
Frhrn. Geyr v. Schweppenburg vom 12. Juli d. Is. ab und 
Riecker vom 11. August d. Is. ab 
Schmidtborn, Hauptmann, unter Verleihung des Charakters als Major der Abschied mit der gesetz- 
lichen Pension und der Erlaubnis zum Tragen der bisherigen Uniform bewilligt. 
v. Meien und v. Padberg, Leutnants, Gesuche um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 
3½ Jahre genehmigt. 
Am 31. August aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 1. September d. Is. in der 
Schutztruppe angestellt: 
die Oberleutnants: 
Geisler in der Maschinengewehr-Abteilung Nr. 5, kommandiert zur Dienstleistung bei der Landes- 
aufnahme 
Plinzner Nchen Regiment Graf zu Dohna (Ostpreußischen) Nr. 8 und 
Berlin im Eisenbahn-Regiment Nr. 2. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 11. August 1908. 
Weiser, Prrvimtamtsoffem scheidet am 14. September d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (beim Proviantamt in Cöln) aus der Schutz- 
** aus.
        <pb n="919" />
        W 835 2c 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 1. August 1908. 
Professor Dr. Ziemann, Oberstabsarzt, nach erfolgtem Ausscheiden aus der Marine als Ober- 
stabsarzt in der Schutztruppe mit einem Patent vom 1. April 1904 angestellt. 
Deutsch-Ostafrika. 
Die Wiederausreise nach Ostafrika haben an- 
getreten: am 10. August 1908: Maschinist Eid ner; 
am 17. August 1908: die Gouvernementssekretäre 
Schmeiser und Freitag, kommiss. Hauptzoll- 
amtsvorsteher Fischer, Steuermann Giese und 
Kanzlist Binding. 
In Ostafrika vom Heimatsurlaub eingetroffen: 
Rektor Blank, kommiss. Zollamtsassistent 2. Klasse 
Mensing, kommiss. Bureauassistent 2. Klasse 
Schneider, Polizeiwachtmeister Hunzinger, 
Gouvernementssekretär Bagha und Kanzleigehilfe 
Pfister. 
Aus Ostafrika sind mit Heimatsurlaub einge- 
troffen: Bautechniker Broß, Zollassistent 2. Klasse 
Steiner, die Gouvernementssekretäre Strade- 
mann und Klenze und Kanzleigehilfe Schäffer. 
  
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Neapel aus angetreten: 
am 27. Juli 1908: Feldwebel Wirbel, die 
Sanitätssergeanten Holzapfel, Jenischewski 
und Tschirch, Unteroffzier Seidel und Sa- 
nitätsunteroffizier Rehwagen; 
am 17. August 1908: die Hauptleute Jördens 
und v. Langenn-Steinkeller und Stabsarzt 
Ullrich. 
Mit Heimatsurlaub ist am 14. August 1908 
in Marseille eingetroffen: Unteroffizier Grau- 
mann. 
  
RKamerun. 
Die Ausreise nach Kamerun haben angetreten 
am 9. d. Mts.: die Sergeanten Glatte und 
Schultze als Expeditionsunteroffiziere bei der 
VYola-Croßschnellen-Expedition. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen: Regierungs- 
arzt Höhnel, Landmesser Seekamp, Materialien- 
verwalter Gerlach und Lazarettgehilfe Schulz. 
  
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
von Hamburg aus angetreten: 
am 9. August 1908: Leutnant v. Frese, die 
Sergeanten Porzig und Geßler, die Unter- 
offiziere v. Versen und Piotrowicz; 
am 25. August 1908: Leutnant v. Michaelis. 
  
Mit Heimatsurlaub sind am 31. Juli 1908 
in Hamburg eingetroffen: Feldwebel Krämer und 
Sergeant Faulborn. 
Togo. 
Aus Togo sind mit Heimatsurlaub eingetroffen: 
Oberleutnant Freude, Forstassessor Metzger, 
Regierungslehrer Kottmann, Vermessungstechniker 
Gärtner und Bureauassistent v. Podewils. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Am 3. September tritt die Ausreise an: der 
Bergbeamte und Geologe Dr. phil. Friedrich 
Wilhelm Voit. 
Im Schutzgebiet eingetroffen am 15. Juni d. Is.: 
der Materialienverwalter Stellmacher. 
  
Angenommen: Der bisherige Streckenaufseher 
Michael Müller als Stationsverwalter, Schreiber 
Valentin Wetzel als Hilfsgerichtsschreiber, Wil- 
helm Schütt als Zustellungs= und Vollziehungs- 
beamter, W. Gronwald als Krankenhanusverwalter 
und Okonom. 
Dem Schreiber Zemke ist vom 1. April d. Is. 
ab Beamteneigenschazt beigelegt worden. 
  
Am 12. August 1908 haben die nachgenannten 
Polizeisergeanten die Ausreise nach Südwestafrika 
von Hamburg aus angetreten: Friedrich Behnke, 
Kurt Schacht, Oswald Ostermann, Richard 
Quellmalz, Otto Buttkereit, Ewald Rey- 
mann, Jacob Stein, Paul Genz, Karl Ar- 
nold, Hermann Liedtke, Hugo Baudeck, 
Heinrich Bachmann, Paul Lauerhaß, Paul 
Bentzin, Hugo Jeske, Fritz Wichmann, Hans 
Franken, August Olfermann, Josef Nowak, 
Josef Ruhland, August Neie, Oswald Mehnert, 
Alfieri Wosnitza und Klaus Jipp. 
Im Schutzgebiet sind als Polizeisergeanten 
angenommen: Jakob Faath, Otto Neumann, 
Albert Willbier, Arthur Adloff und Jürgen 
Agge. 
Abgereist sind mit viermonatigem Heimats- 
urlaub: Am 20. Juni ab Swakopmund der Hilfs- 
gerichtsschreiber Thiel; am 10. Juli ab Lüderitz- 
bucht der Polizeisergeant Wollert und am 11. Juli 
ab Swakopmund der Polizeisergeant v. Dufring.
        <pb n="920" />
        W 836 20 
Deutsch-Neuguinea. 
Der Sekretär Sigwanz hat die Geschäfte der 
Station Nauru am 7. Mai d 
. Is. übernommen. 
  
Der Bureaugehilfe Heisig ist mit Heimats- 
urlaub aus Neuguinea eingetroffen. 
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen ist weiterhin folgende freiwillige Gabe 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
Von Herrn Oberrealschuldirektor Dr. Knabe 
in Marburg 321,15 Mk. 
  
Syenden für Errichmung eines Deunmals zu eyren der Gefallenen von Särswmestafrina. 
5. Oiste. 
Es spendeten Gaben (1908) am Mark Mark 
1. 5.: Kriegerverein Kirchberg (Hessen) 1.— Übertrag 1189,56 
- Kreis-Kriegerverband Wittingen 30, — 30. 5.: Landwehr-Verein ielichowo 
4. 5.: A. H. A. H. der Turnerschaft (Kreis Schmiegel). 3,05 
„Eberhardina“, Hannover 50,— 1. 6.: Preuß. Eisenbahn- Verein i in zeitz 11,33 
5. 5.: Offiziere des Beurlaubtenstandes - Gefr. Boronowsky sehem. Schutz= 6,.— 
des Bezirkskommandos Burg. 25— - Hinderer truppe Süd= 6,— 
7. 5.: Kreis-Kriegerverband Bochum - Serg. Hinze westafrika 6.— 
« (Stadt). 160,— 3. 6.: Königl. Sächs. Militärverein in 
9. 5 „Tägliche Rundschaus Berlin. 4.— Borna 5.— 
11. 5.: Lehrer-Gesangverein Löhne in 4. 6.: Georg Weber, Neiße, Neue 
Mennighüffen Berlinerstraße 56 5.— 
Deutsche Kolonial- Geselcchaft, 10. 6.: Kreis- Kriegerverband Posen. 30,— 
Abteilung Magdeburtg 32,2511. 6.: Bezirkskommando Frankfurt a.O0. 8.— 
12. 5.: Leutn. d. Res. Heller, Dresden A. 20,— b . 6.: Kreis-Kriegerverband Mülbeim 
13. 5.: Untersekundaner Josef Baar. 1.— (Rhein) Land 10,— 
- Kreis-Kriegerverband Bielefeld Ingenieur F. Köstlin, Wein- 
(Stadt und Land) 500,— heim a. d. Bergstraße 3.— 
Kriegerverein Dramburg. 5.—7. 6.: Edwin Tietzsch, Berlin. 2, — 
Königl. Sächs. Militärverein 20. 6.: Kommando der Schutztruppe für 
„Kronprinz Albert“ in Stollbers Südwestafrika 00,— 
(Erzgebirge) 5.—26. 6.: Gustav Kühn, Neuruppin („Mär- 
14. 5.: Verein der Reichstreuen in kische Zeitung?“") 3,50 
Theißen und Umgegend 5.— 5633. Gruppe l (Hermsdorbydes 
15. 5.: „Deutsche Zeitung“, Berlin. 70,61 Kreis-Kriegerverbandes Nieder- 
16. 5.: Dr. A. Rosenbauer, Königl. barnim 41,80 
Gymnafialprofessor, Lohr 23,20 29. 6.: 5743/08. E. Karl Kayser, Rent- 
19. 5.: Verein der Badener, Neustadt a.. 5.— ner, Wiesbaden . 100, — 
21. 5.: Fröhlich &amp; Wolff, Cassel 100,—.0 6.: Prof. Dr. Wackermam, Hanau 20,— 
- Dr. med. Flade, Dresden N., 4. 7.: Provinzialverein in Magdeburg 5,— 
Königsbäckerstraße 6. I. 5,05 6. 7.: Kriegerverein „Eisfeld“ i. Thür. 9,80 
Friedrich Werner, Greiz i. V., 8. 7.: „Deutsche Zeitung“, Berlin 2,05 
Reichenbacherstraße 91. 5.— - Max Heinrich, Dresden, Zirkus- 
25. 5.: Königl. Landrat des Manzfelder straße 40 85,20 
Gebirgskreises. „45 Von drei Offizieren der Schutz 
- Kriegerverband RotenburgFulda) 10,— truppe Kamerun 150,— 
27. 5.: Adolf Klügel, Prof., Blanken- 16. 7.: Deutsche Kolonial= Gesellschaft, 
burg a. H.. 3.— Abteilung Cöln a. Rh. 50,— 
Verein ehemal. Kameraden des 17. 7.: W. Wollenlager, Steglit, Blens- 
Ulanen-Regts. 4, Berlnn. 5.— burgerstraße 11 2.— 
Zusammen 1189,56 Zusammen . 4154,29
        <pb n="921" />
        837 20 
Mark 
Übertrag 4154,29 
Verein ehemaliger Kameraden 
der Eisenbahnpioniere, Berlin 
Schutztruppe Südwestafrika 
8.: Galvanoplastiker Max Qnitzdorf, 
Berlin.. . ... 
18. 7.: 
20.— 
1500,— 
O 
* 
7 
Zusammen 5676,2 
Mark 
Übertrag 5676,29 
Die preußischen Landmesser (durch 
Landmesser Kater, Siegen) 294,— 
5970,29 
Zusammen 
Beim Kommando der Schutztruppen im Reichs- 
Kolonialamt sind bis jetzt insgesamt an Beiträgen 
eingegangen 32 376,62 Mk. 
13. 8.: 
  
##KHMichtamtlicher Teilsl##sllcbld 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Togo. 
Die Genichstarre in den nördlichen Bezirken 
von Togo. 
Von Dr. med. Jaffé. 
Seit nunmehr drei Jahren tritt im Norden 
des Schutzgebiets Togo, in den Bezirken Sokods- 
Bassari und Mangu-Jendi, eine Krankheit in 
epidemischer Form auf, die den Eingeborenen 
angeblich bis dahin gänzlich unbekannt war. Es 
sehlt ihnen, was allerdings auf ihre Unkenntnis 
zurückzuführen ist, der Name für diese Krankheit, 
die nach Schilderung der Symptome durch die 
Eingeborenen und aus eigener Anschauung von 
den Europäern auf die von der Heimat her be- 
kannte Genickstarre gedeutet wurde. Die An- 
schauung, daß diese Seuche früher nicht im Lande 
war und als etwas gänzlich Neues von außen 
her eingeschleppt worden wäre, ist jedenfalls 
irrig — nach Mitteilungen zu schließen, die ich 
über das vereinzelte Auftreten in früheren Jahren 
in anderen Teilen Togos, z. B. in Kpandu, 
erhielt. Daß vereinzelte Fälle im Norden des 
Schutzgebietes früher der Beobachtung der mit 
inneren Krankheiten wenig vertrauten Farbigen 
entgingen, ist sehr wahrscheinlich. Erst das ge- 
häufte Auftreten lenkte ihre Aufmerksamkeit auf 
den Symptomenkomplex, der ihnen nun als etwas 
ganz Unbekanntes auffiel. Eine andere Frage, 
welches die Gründe für das epidemische Auftreten 
der Krankheit in den letzten drei Jahren sind, 
ob (aus unbekannten Ursachen) eine Virulenz= 
steigerung des Erregers innerhalb des Schutzgebiets 
stattgefunden hat oder eine Einschleppung eines 
virulenten Erregers von außen her erfolgte, ist 
mit Sicherheit in letzterem Sinne zu entscheiden. 
Ein Blick auf den Weg, den die Seuche in den Vor- 
jahren genommen, erbringt den Beweis. Die ein- 
zelnen Daten verdanke ich den Angaben des Regie- 
rungsrats Dr. Kersting. Das erste Auftreten 
wurde vom Residenten von Sugu (Dahomey) in 
Kandi im März 1906 gemeldet. Von französischer 
Seite wurde damals nach vorliegenden Berichten 
  
eine Einschleppung von der Karawanenstraße von 
Sokoto angenommen. Hierzu sei bemerkt, daß den 
Haussas die Krankheit bekannt ist. Mein Gewährs- 
mann, der Songoaufseher Bassari, erzählte mir 
von einem heftigen Auftreten der Krankheit in 
Sokoto vor etwa vierundzwanzig Jahren, das er 
selbst miterlebt haben will. Die Krankheit ist dort 
unter dem Namen Alobs (übersetzt etwa: Krank- 
heit, an der viele sterben) bekannt, soll in ein- 
zelnen Fällen ständig vorkommen, im Abstande 
längerer Zeiträume in heftigerem Maße auftreten 
und dann viele Opfer fordern. 
Das Auftreten der Seuche in Kandi ver- 
anlaßte den Residenten von Sugu, die Grenze 
zu sperren, das heißt, den Durchzug der Kara- 
vanen von Sugu nach Togo zu verbieten, „um 
das deutsche Gebiet vor der Seuche zu bewahren“. 
Der dadurch zum Teil um den Norden von Togo 
herum nach der Goldküste hin abgelenkte Kara- 
wanenverkehr brachte den Krankheitsstoff nach 
Gambaga in Mamprussi, und was durch die 
beiderseitigen Absperrungen im Osten verhindert 
war, geschah nun im Westen; es erfolgte die 
Einschleppung von den genannten Teilen der 
Goldküste her nach Moba im Bezirke Mangu- 
Jendi, wo die Krankheit angeblich 500 Opfer 
forderte, in diesem Jahre sich aber nicht mehr 
weiter ausbreitete, da bald die Regenzeit einsetzte, 
die offenbar für die Verbreitung und Entwicklung 
des Krankheitsgiftes ungünstig ist. Die Über- 
gangszeit von der Regen= zur Trockenperiode 
1906 brachte ein Aufflackern der Seuche im 
Osten des Sokodeébezirks. Auch hier handelte es 
sich um Einschleppung vom Nachbargebiete, und zwar 
von Logba her auf der Straße nach Kumeridsá 
und Kutau, das sich an Markttagen eines 
starken Besuches vom benachbarten Logba her 
erfreut. Von Kumeridä wurden um die Weih- 
nachtszeit 1906 die ersten Fälle gemeldet; es 
erkrankten insgesamt 35 Personen, von denen 30 
starben. In Kutau wurden 22 Individuen von 
der Krankheit ergriffen, von denen 15 starben. 
2
        <pb n="922" />
        G 838 20 
Von hier breitete sich die Seuche über das be- 
nachbarte Lama und Ssiu, der Nord-Ostecke von 
Losso und Kodjene, dem Nord-Ostteile von 
Kabure aus. In Ssiu starben von 46 Kranken 
34. Von Lama und Kodjene liegen genauere 
Zahlen nicht vor, dort handelt es sich auch um 
eine verhältnismäßig geringere Ausbreitung, die 
sich in den Grenzen der für die Nachbargebiete 
angegebenen Ziffern bewegen dürfte. Nun, da 
die Krankheit einmal im Lande war, bewirkten 
der durch keine Grenzabsperrungen mehr behinderte 
Verkehr, die Handelsbeziehungen zwischen den 
verschiedenen Volksstämmen eine Weiterverbreitung 
des Krankheitsstoffes fast durch den ganzen Bezirk 
Sokodé und ein Auftreten der Seuche in der 
Trockenzeit 1907/08 an den verschiedensten Stellen. 
Ebenso wie in den beiden Vorjahren setzte 
die Epidemie mit Beginn der Trockenzeit ein und 
verschwand mit Eintreten der ersten Regen. Die 
durch den Harmattan bewirkte äußerste Trocken- 
zeit zeigte sich also auch hier wie bei andern 
Seuchen, z. B. den schwarzen Pocken, als krankheits- 
fördernder Faktor, eine Beobachtung, die ich eben- 
falls der Mitteilung des Regierungsrats Dr. Kersting 
verdanke. Speziell für die Genickstarre, die hier 
mit größter Wahrscheinlichkeit durch denselben Er- 
reger wie die heimische Krankheit verursacht wird, 
hängt diese Tatsache auch noch mit dem Umstande 
zusammen, daß die Trockenheit die Eingangspforte 
der Krankheit, („Nasen- und Rachenschleimhaut"), 
durch Entzündungen und Katarrhe für die Auf- 
nahme des Erregers empfänglicher macht, bzw. 
dem schon vorhandenen Erreger die weiteren 
Wege zu den Hirnhäuten ebnet. Daß neben den 
lokalen Einwirkungen sicherlich nochandere Momente, 
die sich aber vorläufig unserer Kenntnis entziehen, 
mitsprechen, soll nicht in Abrede gestellt werden. 
Der Verlauf der Seuche während der letzten 
Trockenzeit gestaltete sich folgendermaßen: Die 
ersten Einzelfälle traten bereits am Ende der 
Regenzeit Anfang November 1907 auf der Station 
Sokodé unter Steuerarbeitern aus Difale auf. 
Es erkrankten vier Personen an den verdächtigen 
Symptomen; eine starb nach eintägiger Krank- 
heitsdauer, eine wurde gesund, zwei wurden auf 
ihren Wunsch nach der Heimat entlassen, da man 
infolge des frühen Auftretens der Krankheit noch 
während der Regenzeit und der unklaren Symp- 
tome es nicht mit Genickstarre zu tun zu haben 
glaubte. Die nächsten zur Beobachtung kommenden 
Fälle ereigneten sich ebenfalls auf der Station 
Sokodé selbst. Am 28. Dezember 1907 erkrankte 
eine Soldatenfrau mit typischen Symptomen der 
Genickstarre. Daß es sich in der Tat um eine 
eitrige Entzündung der Meningen, d. h. Hirn- 
häute, handelte, wurde durch die Lumbalpunktion, 
d. h. Punktion des Rückenmarkskanals in der 
Gegend der Lendenwirbel, erwiesen. Es ergab 
  
sich dabei eine eitrige Beschaffenheit der Rücken- 
marksflüssigkeit. Die mikroskopische Untersuchung 
dieser Flüssigkeit ergab einen innerhalb der Eiter- 
zellen gelegenen, in Form und Lagerung mit dem 
Erreger der heimischen Genickstarre Überein- 
stimmenden Diplococcus. Die biologische Unter- 
suchung, d. h. der Versuch, den Erreger auf künst- 
lichem Nährboden zu züchten, war ergebnislos. 
Der gleiche Unstern wie bei diesem ersten Falle 
waltete über allen späteren derartigen Unter- 
suchungen. Der schon in der Heimat im wohl- 
eingerichteten Laboratorium schwer zu züchtende 
Meningococcus trotzte allen Bemühungen, ihn zur 
Weiterentwicklung auf künstlichen Nährböden zu 
bringen. Während auch in allen später unter- 
suchten Fällen mikroskopischer Befund, klinische 
Symptome, das epidemische Auftreten, die noch 
später zu erwähnende überwiegende Beteiligung 
des Kindesalters, für die Identität der tropischen 
Genickstarre mit der epidemischen Genickstarre in 
Europa sprechen, fehlt noch das Schlußglied in 
der Beweiskette, die Serumdiagnose. 
Der erste Fall kam nach 13tägiger Krank- 
heitsdauer zur Heilung, ebenso erging es bei 
einem zweiten Falle, während ein dritter nach 
zehnstündiger Krankheitsdauer mit dem Tode 
endete. So weit das Vorkommen der Seuche in 
Sokodé selbst, abgesehen von einem eingeschleppten 
Falle im Songo, der tödlich endete. 
Über das Auftreten der Seuche in anderen 
Teilen des Bezirks kamen zuerst am 3. Februar 
1908 Meldungen nach Sokode. Auf Grund des 
früheren Auftretens der Seuche waren von seiten 
der Bezirksleitung strikte Anweisungen gegeben 
worden, jeden ersten Krankheitsfall unverzüglich 
zu melden. Es wurden seit Beginn der Trocken- 
zeit soweit wie möglich Erkundigungen über den 
etwaigen Ausbruch der Seuche eingezogen. Alle 
diese Bemühungen scheiterten an der Gleich- 
gültigkeit und wohl auch Angst der Eingeborenen 
vor dem Eingreifen des weißen Arztes. 
Anfang Februar kam die Nachricht nach So- 
kodé,W daß die Krankheit im benachbarten Dahomey, 
in Paraku ausgebrochen sei, einem Orte, von 
dem die Straße nach Togo über Tschamba-Passua 
führt. Daß sich in Togo selbst ein großer Krank- 
heitsherd gebildet hatte, wurde kurz darauf durch 
einen von Mangu kommenden Händler berichtet, 
welcher erzählte, daß in dem eine Tagereise nörd- 
lich von Bassari gelegenen Kabu in den ver- 
gangenen zwei Monaten 40 Menschen gestorben 
wären. Bei meiner Ankunft in Kabu stellte ich 
fest, daß 45 Menschen, davon 35 jugendliche 
Individuen, seit Ausbruch der Krankheit (etwa 
Ende November 1907) gestorben und im benach- 
barten Ssara 16 Opfer der Seuche erlegen 
waren. Auf Nachfrage nach Leuten, die die Krank- 
heit überstanden hatten, wurden nur ein Knabe,
        <pb n="923" />
        G 839 20 
F:: rt 
der noch an den Folgeersch gen, Läh gen der 
unteren Extremitäten, litt, und eine völlig wieder- 
bergestellte Frau vorgeführt; alle übrigen Kranken 
waren gestorben. Daß diese letzten Angaben mit 
Vorsicht aufzufassen waren, lehrten mich meine 
eigenen Erfahrungen. Von 22 von mir beob- 
achteten Fällen starben 8, die übrigen wurden 
wieder völlig gesund. Auch die später von andern 
Orten einlaufenden Meldungen lauteten mit einer 
Ausnahme pessimistisch; jeder Erkrankte wäre ge- 
storben, in einem Ausnahmefall seien dagegen 
vier Kranke sämtlich gesund geworden. Zuver- 
lässig sind in dieser Hinsicht nur die eigenen Be- 
obachtungen. Diese gehen dahin, daß fast zwei 
Drittel die Krankheit überstanden, ein Ausgang, 
der leider weniger auf Kosten der Behandlung als 
auf die natürliche Heilkraft des menschlichen Kör- 
pers fällt. Der Genickstarre stehen wir noch ziemlich 
machtlos gegenüber, namentlich unter den schwie- 
rigen Verhältnissen des Busches, der eine sorg- 
fältige, gerade für diese Krankheit besonders not- 
wendige Krankenpflege fast unmöglich macht. 
Noch in anderer Hinsicht waren die von den 
Bewohnern anderer Ortschaften gemachten An- 
gaben wenig verläßlich, soweit sie nämlich die 
Verteilung der Krankheit auf Erwachsene und 
Kinder betrafen. Von den in Kabu beobachteten 
19 Fällen betrafen 15 jugendliche Individnen 
und nur 4 entfielen auf Erwachsene. Von 45 
vor meiner Ankunft Gestorbenen sollten 35 Kinder 
gewesen sein. Während sich also hier die Genickstarre 
in der Hauptsache als eine Krankheit des Kindes- 
allers erwies, was mit den in Deutschland gemachten 
Erfahrungen übereinstimmt, lauteten die Meldungen 
von anderen Orten ganz gegenteilig, was jeden- 
salls den eigenen Beobachtungen widerspricht. 
—. Wie schon erwähnt, ist der Arzt nicht in der 
Lage, durch die Behandlung einen entscheidenden 
Einfluß auf den Verlauf der Genickstarre aus- 
sznüben. Eine Wendung zum Besseren scheint 
neuerdings mit der Herstellung eines Heilserums 
Platz zu greifen. Auch in Kabu wurden Ver- 
suche mit einem solchen, im Königlichen Institut 
für Infektionskrankheiten zu Berlin nach dem 
Verfahren der Herren Prof. Kolle und Wasser- 
mann hergestellten Serum gemacht, und zwar 
stets in der Verbindung mit der Lumbalpunktion, 
d. h. mit Entfernung einer möglichst großen 
Menge der eitrigen Rückenmarksflüssigkeit. Daneben 
wurden einige Fälle nur mit solchen Punktionen 
behandelt, und einige andere Fälle wurden keiner 
besonderen Behandlung unterzogen. Der Erfolg 
gestaltete sich folgendermaßen: von sechs mit Serum- 
injektion und Lumbalpunktion Behandelten ge- 
sundeten vier, von sechs nur mit Lumbalpunktion 
Behandelten gesundeten gleichfalls vier, von sechs 
gar nicht Behandolten überstanden drei die Krank- 
heit. Ein besonderer Einfluß des Serums zeigte 
  
sich demnach nicht. Doch muß dazu bemerkt 
werden, daß das Fehlen geeigneter Kühlvor- 
richtungen während dreier Monate sehr wohl die 
Wirksamkeit abgeschwächt haben mochte, wie sie 
nach den neuesten Berichten aus der Heimat 
daselbst in vielen Fällen konstatiert werden konnte. 
Allerdings ist die jetzt in Deutschland angewendete 
Dosis die doppelte der von mir nach der älteren 
Anweisung gebrauchten. Als Beweis gegen die Wirk- 
samkeit des Serums könmen die in Kabu gemachten 
Erfahrungen demnach nicht angeführt werden. Als 
Kampfmittel gegen die Meningitis ist die Serum- 
behandlung jedenfalls aber nur durch den Arzt selbst 
anwendbar, bei einem zahlreichen Auftreten der 
Krankheit — an verschiedenen Punkten des Hinter- 
landes zugleich — also praktisch undurchführbar. 
Ist mit der Behandlung kein großer Nutzen 
zu stiften, so ist auf die Vorbeugung ein desto 
größerer Wert zu legen. Der Schutz der Ge- 
sunden muß vorläufig die Hanptsache bleiben. 
In dieser Hinsicht ist durch Belehrung über die 
Art der Verbreitung des Krankheitsstoffes, durch 
Isolierung der Kranken und ihrer Pfleger, die ja 
leicht auf den Außenfarmen der einzelnen 
Ortschaften vorgenommen werden kann, durch 
Sperrung von Märkten und Straßen nach Mög- 
lichkeit alles geschehen. Ein wirksamer Schutz 
gegen eine starke Verbreitung der Seuche liegt 
im Transkaragebiete, wo sie ja bisher verhältnis- 
mäßig am stärksten aufgetreten ist, in der An- 
siedlungsweise der dortigen Eingeborenen in frei- 
stehenden, durchschnittlich auf Bogenschußweite 
voneinander entsernten Gehöften, was einer natür- 
lichen Isolierung gleichkommt. Ein für die Pro- 
phylaxe recht günstiger Umstand ist ferner die 
große Hinfälligkeit des Parasiten außerhalb des 
menschlichen Körpers, die eine umfassende Des- 
infektion, z. B. ein Abbrennen von Hütten oder 
des Hausrats, überflüssig macht. Die Trocken- 
beit ist der größte Feind des Meningococcus. 
Wenn nun gerade die Trockenzeit die Zeit der 
Soeuche ist, so liegt das an der Art der Ülber- 
tragung und deren Erleichterung durch die schon 
erwähnte, durch den Harmattan bedingte Neigung 
zu Nasen= und Rachenkatarrhen. Die Ubertragung 
geschieht nach dem heutigen Stande der Wissenschaft 
mit größter Wahrscheinlichkeit nur von Mensch zu 
Mensch durch die Atemluft, durch die beim Niesenaus 
der Nase herausgestoßenen feinsten Schleimtröpschen, 
oder auch gröbere Ubertragungen des Nason= und 
Nachenschleims. Eine wichtige Rolle bei der Uber- 
tragung spielen die Bazillenträger, d. h. Indi- 
viduen, die, ohne krank gewesen zu soin oder 
später erkranken zu müssen, den Krankheitserreger in 
ihrem Nasen= bzw. Nachenschleim beherbergen und 
somit das Krankheitsgift ungehindert überallhin 
verbreiten können. Zur Beseitigung dieser Gefahr 
benuten wir in der Heimat den ganzen wohl-
        <pb n="924" />
        W 840 20 
eingerichteten Apparat unseres amtlichen Sanitäts- 
wesens mit seinen zahlreichen bakteriologischen 
Untersuchungsanstalten. Die gesamte Umgebung 
eines Kranken wird auf ihre Eigenschaft als 
etwaiger Bazillenträger hin bakteriologisch unter- 
sucht und dementsprechend isoliert und behandelt. 
Eine solche Untersuchung ist wohl auch an Orten 
mit eingerichteten Laboratorien in den Tropen 
möglich, nicht aber im Hinterlande, wo es bei 
der letzten Epidemie zahlreicher derartiger Labo- 
ratorien und mit der Untersuchung vertrauter 
Personen bedurft hätte. Legt man sich die Frage 
vor, ob denn die Bedeutung und Gefährlichkeit 
der Seuche einen derartigen Aufwand auch hier- 
zulande erfordert, so kann man sie aus ver- 
schiedenen Gründen verneinen. Einmal handelt 
es sich hier nicht um eine derartige Anhäufung 
von Menschen, um ein so dichtes Beieinander- 
wohnen, wie es in unseren Industriebezirken, in 
denen die Krankheit besonders heftig auftrat, der 
Fall ist. Dann ist die Ansteckungsgefahr keine 
allzugroße. In ein und demselben Hüttenkom- 
plexe erkrankte (mit verschiedenen Ausnahmen) 
immer nur eine Person. Betrachten wir daneben 
eine andere gefürchtete tropische Seuche, die 
schwarzen Pocken, so sehen wir an der Sterblich- 
keitsziffer, wie verhältnismäßig wenige Opfer im 
Gegensatz dazu die Genickstarre gefordert hat. 
Im gesamten Sokode-Bezirk betrug die Zahl der 
Todesfälle an Genickstarre während dreier Monate 
annähernd 300 auf eine Gesamtzahl von ungefähr 
350 000 Einwohnern, d. h. 0,86 v. T. Mit 
  
der einen Ausnahme in Kabu, wo sich infolge 
der Nachlässigkeit und Gleichgültigkeit der Ein- 
geborenen ein richtiger Seuchenherd gebildet hatte, 
trat die Krankheit anderen Orts, wo die Kranken, 
wie angeordnet, sofort auf den Farmen isoliert 
wurden, mehr vereinzelt auf. Es kam außer den 
erwähnten Fällen zu Erkrankungen in Kabure, 
Tenega, Groß-Losso, Pesside, Kutau, Paguda, 
Kubanbu, Jassanyabo, Magpari, Kjirksiri, Pasa. 
Dabei ist bemerkenswert, daß die Seuche in 
Kumeridä, wo sie im Vorjahre 30 Opfer ge- 
fordert hatte, überhaupt nicht auftrat, in Kutan 
nur ein Todesfall im Gegensatz zu 15 im ver- 
gangenen Jahre sich ereigneten; so gewährt es 
den Anschein, als ob die Seuche wie eine Welle 
über das Land zöge, die im Vorjahre befallenen 
Ortschaften in der nächsten Seuchenperiode ver- 
schonend. Dabei darf man sich der Tatsache nicht 
verschließen, daß diese Welle nun auch weiterziehen, 
den Sokodé-Bezirk verlassen und durch den Ver- 
kehr an den großen Handelswegen südwärts 
getragen werden kann. Durch geeignete Gegen- 
maßregeln, Überwachung der durchreisenden 
Händler, denen am geeignetsten in jedem Rast- 
ort eine von dem übrigen Ort gesonderte Unter- 
kunftsstelle eingerichtet werden sollte, sofortige 
Anzeigepflicht, strenge Isolierung der Kranken 
und Pfleger, wird man nach den bisherigen Er- 
fahrungen aber voraussichtlich imstande sein, ein 
bedrohliches Ausbreiten der Seuche wie bisher 
zu verhindern. 
(Aus dem „Amtsbl. f. d. Schutzgebiet Togo“.) 
Oeutsch-Ostafrika. 
Hachweisung der Brutto-Einnahmen bei den Binnengrenz-Jollstellen von Deutsch-Ostafrika. 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
  
  
  
  
  
(Val. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 11, S. 533 ff.) 
Im Oonat Februar 1908. 
se aSegen Vorjahr 
gellhiell: Einfuhr= Ausfuhr verbrauchs- Neben- Insgesamt Im - 
1 zoll zoll gabe Einnahmen Vorjahr ZunahmeAbnahme 
Rup. H.Rup. H.] Rup..Rup. H.] Rup. H.]Mark Pf] Mark Pf.] Mark #f.] Mark 1f. 
Moschi. 1 775 76 199 07 51 18 5 9992032 802709 74 2 686 40 28 84 — — 
Schirati. 181 39 133— 22 92, 17 08 3543 —866 38 
Muansa 9 8544, 351687 1 19 83 29113 45570,5 17 94106 17 9811281 — — 40 17 
Bukoba 1225.50 567 89 1 25 4 0 1 
Usumbura —— — — — 2 67,5 7882,5 105 10 — — 105 10D— — 
Udjidjii .. 2100— — — — — 25 2 65 353 20171 — — 16 64 
BismarckkurnrblM—M 15 — 15 — 20|— 566 148341 — — 
Unjita--Posten. 231— — — — — 25 259 315. — 83451 — — 
Neu-Langenburg — — — — — — —— —————— — 
Mwaia 61257,5 936 — — 1 :,2326 831 011214,110| 2 383 09 
Wiedhafen 226%,—5]| 22710532 — — 
Ssongea — ——————— ——— — — — 
Summe in Rup. 13 95701/ 4 426 19 76 s#510 80 18 5900 85 24 787 80 35 013.68 318 11 11 1#3 99 
. Mk. 18 600 355 901,539102 4%14 4024 78780 H0 825 88 
Febr. 1907 Mk.]20 223.90 115 248 72 53 57 92 49 85 613 68 # 
Gegen Vorjahr « 
Zun. F, Abn. -161455-9 342. 13 48 so 81 9110825 88
        <pb n="925" />
        G 841 
lm onat März 19083. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
· Salz- -·"- ·« Gegen Vorjahr 
gollstelle Einfuhr-- Ausfuhr- Herbrauchs- Neben- Insgesamt Im .- 
zoll zoll Abgabe Einnahmen - Bernh-Zunahme Abnahme 
Rup. H Rup. E Rup. H. Rup. H. NRup. Rup. H Mart Pf. Mart Pf. Mark Pf.Mark Pf. 
I 
Moschi 1 — 90 27 14 87 68 88 1 42 78 1 888 7,2 522 33—. — 638 62 
Schiratt 2741 421 86 10 2068 # 287 55 8315731 1489 411 — —1172 68 
Muansa 9775/92. 6 792.08 53 886,5|1375 S. 5245 99 20 32799 37 1649066— —8386 97 
Bukoba 1 565%0, 51 14 18 51 155298 5 492 o8,51 8 8323 58 11 490 815 43 
Usumbura 527L — — 1 53/75½ — 71671 — — 
U#jidjir 3F77 — — — 1 50 39 28 11904 27 75 ——. 
Bismarckburg —— — — — — 4 62,5 462,5 6 17 115451 — — 109 28 
Unjika-Posten. —— — — — — — — — — — — — 
Neu-Langenburg — —— — —— — — 1702801 — —17o2 s0 
waja . . 1 435|51 145 5 50 7 590,51 82613,520D3132RRRRRT — 
Wiedhafen ——— —— "„ 16— — — 16 — 
Ssongea. . — — —— —— — —AA —AA — AA— 
Summe in Rup.1 568 407 58,5 0721 362 70,5 28 488 7355 518·63 159688. 28 631 78 
- = Mk. 19 424 65 111 408 399490 11929 4228 483.73 % » ""2703490 
I l 
März 1907 #Mk. 33 856 4124 805 19) 143 72 base 69 55 518.63 | · 
Gegen Vorjahr 
Zun. -, Abn. -14431 76 18806 80 1346 4# *357 2782703190 D 
i 
Deutsch-Südwestafrika. 
Nachwelsung der bel den ollämtern des Schutggeblets Deutsch-Südwestafrika im 
llig gewordenen JSollbeträge 
Monat Oärz 1908 
  
  
  
  
  
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 14, S. 684.) 
Namen der Zoll- Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zölle Gegen den gleichen 
änter, bei im obigen Monat des Rechnungsjahres Zeitraum 
welchen die Zölle 1908 1807 des Vorjahres 
fällig geworden Einfuhr Ausfuhr ZusammenEinfuhr' Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
sind Mark ipf.] Mark fl.] Mart Pf.] Mart #f.Martk uf. Mart f.|] Mart Pf.]Mart #f. 
" ’ . I « 
Swakopmund. 54 60920 20 — 520 20% 152 20 5020 40%% 
Lüderitzbucht 66 993 — 16 —67009—40 356 900 6 —90 36290 36646 10 — 
indhuͤt 22 800 0—2OO So2— 20 —34236—1—11485·20 
Namausdrift 231940 — —2349 400% 10 414 30 
Ururas. . —— 38;— 38 — — — — — —— 38»——-— 
Vatgmnkhab. — — — — — — — — — — — — — — 
Karibbb.. 4158 30 — — 4158 30 5 980 40 — — 5 980 40 — —18222 10 
Gobabis 5 763 70 — — 5 763 70 18420 — — 18420 5 579 5 — 
Okahandja. 688 5 — # 6 688 5 237950 — — 2378 501 — 
Omarurn. . 8 248 90 — —824390 243 70 1.— 24141 7s2 — 
. 666 70 — — 666 7 46. — — 46 620 7270— 
Grootfontein . 1 806 30 — — 1 806 30 2 166 60 — — 2166.60 — — 360 30 
Usalocks 72455Ü 721251 7215 
Otjiwarongo 7 7 — — 677S—— 67 701 — — 
—.- 1764% — 11610 U — —— — 17614 — 
Tsumeb. 165 9o 1fL — 105 80 — — — — 105. 8o0|0. — 
beboboth 7518 — — — 7518 — 5106 20 — — 5106.20 2 411.80 — 
Kub 2220 — — 2220| — ——2 2220 — — 
Gibeon 290—— — — 290 — 5487101 — —3546710 792900— — 
n 10 311 10 — —10311 10 351120 — — 351420 6 796 0#— — 
492— — 492— Wii0 — 1CEE 75 40 
Barmbad- 812601 — 812 60 96 851 — — 95 715 7— — 
Dawignab. 675 — — 6 75 1 530. 90 — — 1 530.90 — —1524, 15 
Ukamas. . 287880 —— 287880 1 212 30 — — 121230 1 666 5 — 
Stolzenfels 19 — — 19|— 4299½4 42900 — — 90 
Bethanien. 85 30— — R — — — — — — 8õ 801 — — 
Zusammen197 von vo 74 19807190 so i8s aas a6 so 12/0 — 1 — 
l
        <pb n="926" />
        W 842 20 
Verzeichnis der im südwestafriktanischen Schutzgeblete tätigen Gesellschaften, irmen und Bandwerker. 
  
  
  
  
  
  
  
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1907, Nr. 10, S. 469 ff.) 
—— m 212 
Lfde. Name der Firma Hauptsitz S “ Zweig= S - - 
NkodekHandetsgefetlschaft in * IderIafung Art des Geschäts 
Versonal Personal 
a. Gesellschaften: 
1 Abrens &amp; Co. G.m. b. H. Gegründet Swakopmund — — Karibib 36 Kaufhaus 
. Geschäãftsführer: Georg 
* t 23 
red Schluckwerder, Karibi 
2 re Land-= u. ke Berlin — — — — III-Händen »Hu-ei 
. r. 
führer: Kommerzienrat * # Hxante in t.7 tich- 
Lucas, Berlin W., Drakestraße 1 
3 Carl Bödiker &amp; Co., Kommandit- Hamburg4— Swakopmund 7/7 Kaufhaus 
gesellschaft aufeal auf Aktien. Gegr. 1897. Asiahaus, Alte Lüderitzbucht12 
apital: 750 000 Mk. Inhaber:Gröningerstraße Karibib 2 4 
Carl Bödiker, Hamburg 24- Windhnk 42 
Kuibis 1 — 
4 D#mara-Farm--Geselscchaft m. b. v8. Gernsbach— — DOlakango 4 18 Farmbetrieb 
Gegr. 1899. Kapi 184000 
Vertreter in *ß# Pähhen d. — 
C. M. Clemm, Gernsbach. Vertreter 
im Schutzgebiet: Farmer F. Zieg- 
ler, Okakango 
5Damara &amp; Namaqua Handels-Ge-“Hamburgwakopmund 69 HKaufhaus und Spedmion 
sellschaft m. b. S. Kapital: 800000Große Reichen- Lüderitzbucht 6|18 
Mark. Geschäftsführung: A. Woer-Kraße 25—27 Keetmanshooo, 111 
mann, Hamburg:; M. Brock, Ham- Rehoboth 22 
burg Windhuk 519 
Karibib 111 
Omaruru 1 8 
S Outjo 2 7 
Okanleyo 1 3 
. Grootfontein 12 
I Otavi 4 13 
Tsumeb 3 15 
6 Deutsch-Afrikanische Sandsteinwerke, Berlin — —Windhuk 4 20 Serchellung von Kunst- 
G. m. b. H. Gegr. 1907. Kapital: steine 
200 000 Vart. Geschäftsführer: I 
H. Schloif i 
7 Deutsche Miit- Bank Hamburg,02 ppkopmund 8 1 DHankgeschäft 
Große Reichen- Lüderitzbuchtt — 
8 ch llch 6 #waße 28—2 Windhuk 1 
Deutf eel j schoft àl.# r*s*j Düsseldorf Heusis 3 6 gormbenrtebe, irssn 
5. O. Günther, Düsseldorf. 
Vertreter: Dr. Hartig, Heusis 
9 Deueschrfolonialgeseuschaf für Süd= Berlin W. — Swakopmund 17/52 Land= u. Minengesellschaft 
westafrika. Gegr. 1885. Kapital:Schellingstr. 91 Tsumeb 2 20 Kaufhaus und Spedinon. 
000000 Mk. Vorstand: F. Bugge, EIgenmr 7 ee rg· 
Steglitz; H. Fowler, Berlin remer Afritalinie 
10 Deutsch = Südwestafrikanische Ge- Windhuk 1 — — — — Bantgeschäft 
nossenschaftsbank, e. G. m. . 
egr. Vorstand: Nechts- 
anwalt Erdmann, Windhuk: Far- , 
mer Gathemann und Mittelstädt, 
Windhul i · 
11EnstcmandsouthUncu11’1’elq.,mph London -—.I—Stoatopnnmdw1«88en1ehvonnvckieetavecn 
any 1 
12ä Ein= und Verkaufsgenoffenschaf-. Windhuk 2 3 — — — Sthla cicret ##e## u. V Ler 
eingetr. G. m. b. H. 6 " bttt 
13 Gibeon Schürh und „Handelsgeisel. Berlin, —— Gibeon 5 107 Schirien uag nach — 
aft m 1903. Ka-] Poitsdamersir. I ne 
Upljtall lkaoo Mo v #amwo 1 Abbaurechten
        <pb n="927" />
        Art des Geschäfts 
  
  
  
  
  
  
  
Direktorium: Edmund Dovis, Vor- 
sitzender, London; C. E. Atkinson, 
London; G. Cawston, London; 
M. v. Brandt, Erxzellenz. Weimar; 
Dr. . D. Fischer, Exzellenz, Berlin; 
J. B. Schröder, London: C. Wich- 
mann, London; A. Woermann, 
Lawburg. Bureaus: London, 
3 Laurence Pontney Hill:; 
Berlin, Unter den Linden 35. 
  
  
  
  
  
  
n . 
- . Zweig- 
Name der Firma Hauptsit 3 niederlassung 
oder Handelsgesellschaft in in 
Personal 
Grunderwerbsgesellschaft der gHatres Windöaur!— Döbra 
Oblaten von der unbefleckten Jung- Epukiro 
frau Maria in Südafrika. Gegr. 
2. Kapital: 150 000 Mk. Ge- K l 
schäftsführer Präfent Augustin 
achtwey in Win 
Hanseatische Land-, zininen= und Hamburg,— — 
Hedelsgeselschaft. .K. G. Geg Nobelshof 
1893. Kapital: 2 400 000 Mk. * 
240 000 Mk. als Vorzugsanteile. 
Bureaus: Hamburg, Nobelshof; 
Berlin, Unter den Linden 35, III. 
K els Bam= und Minengesellschaft, Berlin W.— Otyitambie 
. G. egr. 1895. Kapital: Schellingstr. 9. 1 
Zdo doo Mk. Vorsitzender des 
Direktoriums: v. Brandt, Wirkl. 
Geh. Rat, Weimar 
hudikat, G. Keetmanshoonp — — 
nth Stammkapital: 24000 Mk. 
Geschäftsführer: Rechtsanwalt Dr. 
Forkel, Keetmanshoop 
Klub Windhuk, G. m. b. H Windhuk 3 — 
Lideti dbuch- Gesellchaft. 2 L. Scholz Berlin, — Lüderitzbucht 
G. m. b. Gegr. 1902. Potsdamerstr. 134 Aus 
Gaser: 500 500 Ml. Geschäfts- Keetmanshnop 
führer: R. Volkmann, Berlin Modderfontein 
Mertens &amp; Sichel, G. m. b. H. Gegr. Swakopminndd Rehoboth 
1902. Kapital: 240 000 Mk. Ge- 
Swakopmun und 
Tama-Land. .Schürf= und Gun- Berlin, — — 
Syndikat m. b. H. Geg 5. Wotsdamerstraße 
Geschäftsführer: #ewies e, 10—11 
Berlin 
Neue Süd ikanische Siedlungs-Groß-Lichter-— — 
aur Eühwet m. frit H. Gegr. 1902. felde b. Berlin, 
Kapital: 81 100 Mk. Geschäfts-Schützenstr. 8 
führer: Dr. E. Förster, Gr. Lichter- 
felde; Kapitänlt. E. Kretzschmar 
3. Otavi-Minen= und Eisenbahn-Gesell- erlin, — Usakos 
schaft, D. 0 uerà 1900. Ka-Sehrenstr. 14—16 Tsumeb 
pital: 20 000 000 Mk. Vorstand: Otavi 
Kaiserl. Bergrat a. D. G. Duft 
Nohazge &amp; higt 4. m. b. H. Gegr. Winddufk— Gibeon 
1906. Kapital: 85 000 Mk. E Keetmanshoop 
schäftsführer: C. Rothauge. A.Wulff, 
Gibeon; Carl Wulff, P. Müller, 
Windhut i 
25 Schützenhaus eermanshoope G. m. Keetmanshoop 3 — 
b. H. Kapital: 75 000 Mk. Ge- 
„ Aisfüchirr #nton Schmidt und 
De 
26.South Aftika Company Ltd. London — Grootfontein 
Gegr. 1892. Kapital: 40000 000 M. Rietfontein 
  
— 
O## G# 
—I10 
— 8 
W*i 
Se 
  
— — 
Grunderwerb und Farm- 
betrieb 
Verwerning von Land= u. 
Bergbaurechten 
Verwertung von Land= u. 
Bergbaurechten 
Schürfen auf Edelsteine, 
c altknÆohlenufw 
Erwerb u. Ausbemung 
von Bergbaurechten 
Ein= und Verkaufs- 
denossenschaft. 
Kaufhaus und Spedition 
Kaufhaus und Spedition 
Untersuchung und Aihter 
al- 
v gtnin nn 
im Namalande 
EE2x. der Pekledlung 
des utzgeb 
Eisenbahnbetriebsleitung 
Minenberriebsleitung 
Berieb v. Eisenbahnen u 
Abbau v. Kupfermin 
Kaufhaus 
Betrieb eines Schützen- 
hauses. Gastwirtschaft 
Verwertung von Land- 
Minen= uU. Eisenbahn- 
rechten
        <pb n="928" />
        efde Name der Firma Hauptsitz r Zweig- 9 
„7 .. . 
Nr. oder Handelsgesellschaft i- . wiederlaffung - * Art des Geschäfts 
Personal Personal 
27 Spar= und Darlehnskasse, eingetr. Gibeon 1 1 — — — Sankgeschäft 
G. m. unbeschr. H. Gegr. I 
Vorstand: Fritz Klein, Bruno Rehm 1 
und Dissenter van Zyl 
28 Städtische Follniederlage. G. m. b. . Windhuk 1 9 — — — Einlagerun ao Gütern, 
Ge 2. Kapital: 20 000 2 1 Vollabf u. Spe- 
Geschäftsführer: Alfred L 
und Peter Müller, Windhul 
29 Gesell-Berlin JW, — Orab 2 16darmbetrieb und Woll- 
schaft. D. K. G. Gegr. 1901. Ka-prtedrichstr. 185 I schafzucht 
pital: 600 000 Mk. Vorstand: - 
Genetalmajorz D. v. Poser u. Groß » 
Nädlitz, Friedenau-Berlin; Gene- D 
hecte Burckhardt, stellv. Vor- s 
standsmitglied, Friedenau--Berlin 
30 Swakopmunder Buchhandlung. G.m. Berlin W. 66, — — Swakopmund]l 7. 4 Buchhandel und Buch- 
b. H. Kapital: 250 000 Mk. Wilhelmstr. 46B Lützeribbucht/ 2 4 driicerel 
Windhuk 51 3 
31/Swakopmunder Minengesellschaft m. Swakopmund — — — —— — Ervwerb und Verwertung 
b. H. Gegr. 1900. Kapital: 36000 « von Bergbaurechten 
Mk. Geschäftsführer: G. Schluck- 
werder, E. Wardesky, Swakopmund 
32 Spyndikat für Bewässerungsanlagen erlin, — — — — — Schaffung von Bewässe- 
in Deutsch-Südwestafrika. egr. Wilhelmstr. 29 rungsaulagen 
1896. orstand: Ernst Vohsen, 
Konsul a. D 
ZZ·l’hesout.hAkricattTenitorieSl-td.Londoan.0.,——Wannbad 42Laavinwneugeiellfchqft 
GegklssoKapttal10000000Mk 32qqkeukkypuh RamansdriftZö Kot-wand und Ausschant 
Direktorium: James Imman, Ka-ne# öill i Spirituosen 
pitän, London: D. . Shaw. 
London; Dr. E. Westphal, Ham- · 
burg; Graf O. v. Baudissin. Ver- I 
treter in Deutschland: Grafv. Bau- 
dissin, Kais. Bezirksamtmann a. D., 
Berlin. Potsdamerstr. 10/11 
34 v. Tippelskirch &amp; Co. Nachf., G. m. Swakopmundd 45 — —— HKaufhaus 
b. H. Geschäftsführer: Arnold 
Schad, Swakopmund; C. E. Bern- 
des, Berlin. egr. 1907. 
35 Wassererschließungs -Genossenschaft.Kl.-Windhu— — — — ! — Wassererschließung zu 
gr. 1903. Vorstand eutz, landwirschaftl. Zwecken 
John S#wig- Paul Höpfner, 
Kl. Windhr 
836 Windhnker F Jarm- -Gesellschaft m. b. H. Berlin — — Hoffnung 36 Farmbenieb 
Gegr. 1. Kapital: 300 000 Mk. Kaukurus 1 4 
Geschäftsführer: Konsul a. D. 
E. Vohsen, Berlin. Generalver- 
treter in Südwestafrika: Kaufmann 
A. Maul, Farm Hoffnung 
87Windhuker Felsenkeller = Brauerei,Windhuk 64 — —! — GBierbraueret u. Eisfabrik 
G. m. ö. H. Gegr. 1907. Kapital: 
250 000 Mark. Geschäftsführer: 
1. Hauschneider, Vindhul 2. Gra- 
8 mowsti, Windhul 
8272 , ....., i — — n- u. Vertauf v. Waren 
Iirtschaftsverein eingetr. G. m. b. H Gibeon 112 n. 5 F 
89Woermann-Linie Hamburg.USwakopmund 71 181 eedere# 
Große Reichen- Lüderitzbucht 8872 
straße 25—27
        <pb n="929" />
        W 845 2c#0 
; * - Zweig- - z2 
efde. Name der Firma Hauptsitz S# ##i u S “ 
S ]1 4 « 
Nr. oder Handelsgesellschaft in * 5 niede lassung # Art des Geschäfts 
. Personal Personal 
b.EinzelfirmenundHandwerhernfw.: 
lAbtahamHugo Gobabis 9 l 46 Waren- und Wiehbandel. 
2 Mbraham . Salomon 1. — — — — Prodrktenhandel 
3 #dler, a . - 12 10 — — — LVautischlerei 
4 er, . Windhuk — 2 — — Drogerie 
5 Mler. Georg. 4 5 — — KRKaufhaus 
6 pvan Alphen, F. 1.— — — NKaufladen 
7 Nrnoldt, C. J. — — Swakopmund 6. 4 .Kaufhans 
8 Bachran, F. — 6 — —I—Bauumekuebmck 
9 Bauer, Karl. — 6 — — — S#euers n und. Mineral- 
10 Bause, Adolf 4 6 — —- Gamomschaft (Kaiserhof) 
11 Bause, Geör.“ 10 19 — — Baugesch 
12 Bause, Heinr 5 5 — — — Jmcelch 
13C. Becker Fosfoooe, 8 3 — — — auslnen! u. Gastwirtsch. 
14 Behnke, W. — 2 — — — Deistillatio 
15 Benkwitz. O - 2 3 — — — Darbier 5 Friseur 
16 Berger, A Windhuk 5 5 Küderitzbucht. 6 Kaufhau- 
is 2 1 
17 Blank, R. 2 6 — — — —* und Spedition 
18 Blessing, H.. 1 2 — — Schlächter 
19 Blödhorn. — 2 — — — Muncralwagerkapr. 
20 Boesch, O. 3 2 — — — Gasthof 
21 Bohn, K. 3 5 — — Gastwirtschafr 
22 Bothes, J — 2 — — — Kaufladen u. Gastwirtsch. 
28 Böttcher — 2 — —. — Schlächteret 
214Böticher — 1 — ———Bakbtek 
-5Noyicn, Vuln Co. 5 7 Swakopmund 5 10 Kaufhaus und Spedinon 
26 Br nde . — — — — — uhrmacher 
27 Brandt, H. 1 2 — — — Kaufladen 
28 Breckwoldt &amp; * 2 4 — — — Brauerei und Mineral= 
29 Brenner, Jakob – — — — .NKaufladen lwasserfabrik 
30 Br . —— — — — Uhrmacher und Juwelier 
31 Briesemeister, W. — 3 — —HKaufladen 
32 Bringewatt, Paul. *ee — — — 
38 Britze, G. 2 3Groß-Aub 1 1. Kaufladen und Ausschank 
31 v. Brockdorff 4 aoer 3 6 Hohewarte 11 3 Eisemvarenhaudlung 
35|/Brodmann, W. .. IlZOmarnru 1 1 Schuhwarenhandlung 
36 Brügger, Th. " 1.— — — — Kaufladen 
37 Brutzek &amp; -chols Aminuis 2 3 — —. 
38 Bugella, L. INmeb 2 5 — — — peisewirtschaft 
39 Bürger DOtwarong 4 — ———-Waqcnoanckci 
40 Burmester, S. Keetmanshooo 1 3 — — — HKaufklade 
41 Busch, . Lüderitzbucht 5 An 1 2 HKaufhaus und Spedition 
1 Keemanshoop 3 " - - 
42 Cafc Metropole - 11 1 — — — NKaffeehaus 
43 Caine &amp; Strul 11 1 — — — Kaufladen 
LCentral-Hotel. 2 3 — — — asthof 
15 hiat, Hans —— 1 — — — eflügel- u. Produktenhdl. 
10 Chiat, Israel- — 1 — — ..RRKaufladen 
17 Cohen, Marias 2 — – — " 
186 Cohen, Max . — — — — Fruchtihamlung 
49 Cohen &amp; GO6z — Aus —. 1 Kaufladen 
50 Cohen &amp; Meyer. J. H. — 1 — — Fruchthandlung 
51 Deaicklicker, Salomon — — — — bvand 
52Dencker, A .. 1 1 — — Kaufladen 
53 Denecke, A. Omarurn 1 2 — u. Bastortsch. 
51Dennler Seeis 1 — — — 
551Deubler, F. . . 2 1 — Bäckerei 
56Deutsches Haus –— 3 — ——Gasaoinichait 
III-akkle — 2 — — Wuoͤscherel 
58 Dirsuwei, E. — 3 — aaswwirmchaft und Kor- 
59 Doll - 1 3 — — Kaufladen lmache 
60|Drewecks, Franz . —— — ——Wåichckei 
3
        <pb n="930" />
        9 
* 
s 
  
  
  
  
  
  
   
    
      
   
    
     
  
   
  
5 —“. 8 
Lfde. Name der Firma Hauptsitz — - " Bweig- 3 Art des Geschãfts 
Nr.“ oder Handelsgesellschaft in iiederassung des Gescha 
Personal in Personal 
61|Eckert, E. . Aus 11 2 — — — Bahnhofshotel 
62 Eckleben, P. Swakopmund — 1 — — —Sastwirtschaft 
63 Eggert, H. . - 1 4 — — — 
64 Eggert, R. - 1 — — — — 
65 Engel, Joh Gibeon 2 6 — — — 
66Engelhardt Aus — 2 — — — Mlneralwasserfabrit 
67Erasmus Warmbad 1. 1 — — ESchmiede 4 
68 Erdmann &amp; Dr. Start Windhnk 1. — — — Sechtsanwälte 
69Erhard &amp; Schultz Swakopmund 7 14 Karibib 6 15 Kaufhaus und Spedirion 
70Erhard &amp; Schuls inechfolger. . maruru — 1 — Kaufladen u. Gafstwirtsch. 
71Europäischer Haoa Lüderitzbucht 9 4 — — —6asthof 
72 Evers, # . . - 7l18 —- ——Bschlchüft 
73 Faber Swakopmund 1 4 — — — Gastbof und Wirtschaft 
71 Wcher, N# - — 9 — —-—Bkaaeke 
75kaelden,A Usakos 1 1 — — — Schuhmacherei 
76 . Finster, A. . Olahandja—3 — ——Aauftadcu 
77Dr Vortel- 4 Pr. Schrf . Keetmanshoopl 1 — — — —. Nechtsanwälte 
78 &amp; Co. . Windhuk 3 6 — — NSlegelfabmkation 
79 Ukamas 2 5 — —— — Kaufladen und Ausschank 
80 Söhne llsakos 1 3 — — Wastwlrtschaft 
81 Dr. Windhuk 1 — — — Rechtsanwalt 
82 M. Okahandia— 2 — — — LHarbier 
83 Hugo Swakopmund! 2 1 — — — Bäckerel 
81 EE. - 1 5 — — — Goldwarenhandl. u. Gast- 
85 - — — — — — Kaufladen (wirtschaft 
86 Aus — 2 — Schlächter 
87 DOkahandis 4 — —sthof und -Wirtschaft 
88 Swakopmund 2 4 – — - 
89 « Aus 2 3 — —— - 
90 Olahandja 1 3 — — — binmierei und Tischlerei 
91 Swakopmund — 1 — —— — Geslügelhandlung 
92 . Lüderitzbacht — — — — — Sämie# 
93 * . , ——— Aus 1 1 Kaufladen 
94 # or Z — 1 — — — uerei 
95 Otjimbingwe 1 2 — – — lle 
96 ... Maltahöhe 1 2 — - - 
97 Simon.. . Lüderitzbucht 1 Kuibis 2 — - 
98 Rosenberg &amp; Salomon - — — Aus — 1 Pändler 
99 Ottoru ...Swakopmund 1 3 — — ; Uhrmacherei u. Gastwirt= 
100 « 1—Fcldfchuhhornl—.Kaufladcn UM 
101 Omaruru — 2 — — — 
102 Swakopmund 1 — — — — „Wäscherei 
103 2 2 — — — Gastwiirtschaft 
104 Modderfontein? — — — — Kaufladen 
105 Naiams 2 — — — — Ausschant 
106 Windhnk 1 4 — — — Mineralwasserfabrik 
107 . Etiro — 2 — — — Kaufladen, Ausschank 
108 .Buchholzbrunneus 1 — –—. 6Q " 
109 Okahandia — 4 — Schlächterei 
110 &amp; Sänger Wasserfall 1 4 — — — Kaufladen 
111 F. Otahaudja —2 — — - 
112 K. Swakopmund 2 3 — — Malergeschäft 
113 . aribib 7 28 sOtjimbingwe] 8 26Kaufhaus und Wagen 
114 Lüderitzbucht- 1 — — — Säeret lbauerei 
115 Gobabis 2 8 RHietfontein1 3 Kaufladen u. Wiehhandel 
116 Outjo 3 2 — — — Maurer 
117 Lüderilucht 2 4 — Gasthof 
118 Usakos 1 2 — — — Kaufladen 
119 .. . Owakopmund 4 2 — — — Kaufhaus 
120 . — . 1 – " Drogerie 
121 &amp; Pingel Windhut — 4 — — — Destllanon 
122 NR. Olahandja — 2 — — Kaufladen 
123 H. Fischfluß 1 — — « und Ausschanl 
124 Jakalswater — 1 — — Gaswirischaft 
125 Swakopmund 1 2 — —
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        » 2 2 
efde. Na r Firn auptsi I Zweig- 2 
be ame der Firm Hauptsiz soeederlassun 3 Art des Geschäfts 
Nr. oder Handelsgesellschaft in S. in 
* erlonal 
126 Herrmann, J. . Lüderitzbuchtt 2 — — — Schlücherei Eisfabrik u. 
5Z andl. m. gefror. Fleisch 
127Herzum, E. Okahandis1 — — — a 
128 Hesselmann. G. J. Lüderitzbucht) 6 9 Kuibis 2 RKaufhaus 
Bethanien 1 — 
Keennanshoop 4 6 
ibeon 2 5 
Maltahöhee 1 2 
129 Oiggins Feldschuhhorn 1 — — — — Kaufladen 
130 Hillmann, H. Lüderitzbucht 3 2 Aus 1 2 - 
131 Hilse · . 1 2 — — Maler 
132 Oirsch, R . Swakopnmnd — 1 — — — HKaufladen 
183 Hite. W.. . Feldschuhhokn li— — — 
134 Hochtritt, K. Rehoboth 1 1 — Schmiede 
135 Hoffmann, G. Swakopmund — — — — Kaufladen 
136 Hofmann, Dr. . Windhuk 1.— — — — Fechtsanwalt 
137 Hohenzollern= * . .k-loakopnumd1-3 — — Gastho 
138 Höhn marur— 3 — — Eisemwarengeschäft 
189 Hornritz 4 Co. Keetmanshoop 2 4 — Schlächterei 
140 Hotel Bause# Lüderitzbucht 4 –— Gasthof 
141 Hotel de . Windhuk 5 6 — — — - 
142Hotel iemerc Swakopmund 4 4 — — — 
143Hoiel Kronprinz Windhul 1 4 — — — 
144 Hotel Schäfer 2 4 — — 
115 Hotel Stade i - 18 — — 
146 A. Hübner &amp; Co. Aus 1 3 — — Kaufladen 
147|Hülsmann, Gebr. Rehoboth 2 1 — 
148 Hülsmann, H.. Windhul 2 3 — Gastwirsschaft 
149 en, H. . . . Rehoboth 2 2 — Kaufladen und Mineral- 
150 Irmer, Bruno. Warmbad— Tischleret lwasserfabrir 
151|Frschlinger, A. Omarurn 2 –— Gastwirtschaft 
152 Jakobsohn Lüderitzbucht — Hämier 
153Jakobsohn, A. Swakopmund — — — MWaäscherel 
154 Jauch, N. . - 2 1 — — Bierbrauerei 
155 | Jearecy, J. D. Lüderitzbucht 3 1 1 1 Kaufladen 
Kecnnanshoop 4 3 - 
156ä Jednitzki Omarurn4 1 E — vacerei 
157Joedicke Keetmanshooomo-- 2 — — — Kaufladen 
158 Jonbert Warmbad 11 2 — — WMineralwasserfabrik 
159 Kahl, H. Karibib 2 11 — — .Bkauekel 
160.aiser,H. Swakopmund 2 2 — — Samenhandlung 
161 Kaiserhof, - 46 — — — sGasthof 
162 Kaiserkrone= Windhuk 2 3 — — — 
163 Kamps, K. Swakopmund — 2 — 6Gaswirtschaft 
164 Kandler, A. Usakos 2 3 — — — Limonadenfabru 
165.Kappe, Fr. Tsumeb 1 3 — ——— 
166 Kappeihof- Mar A. Lüderitzbucht 1 1 Aus 1 2 RKaufladen 
167Kaps Hotel. . - 1s2 -— ——Gaithot 
168 Kasper, K. . Swakopmund 2 6 — Böäckerei 
169 Kastrup &amp; Grünberg Kalkfontein— 1 — —Kanflqdcn 
lxudkauåDmckltrkcr . Lüderitzbucht— 1 — — 
171 Kellner, H.. . - 2 1 — Schlächterel 
172 Kcßlau . Aus 1 5 — Snepinon ½ Speisewirt- 
173 Kiewitt, N. Olahandja — 2 — Schneidere lschaft 
174 Kindt, R.. .. Omaruru 1 2 – — — Fae 
115 King, Herbert Warmbadss1 Ramansdrift 3 - 
ljlkdurst,skrasiz. Swakopmund — —NKischlere 
177 Klinghardt, G. Kuibis 4 — — — Kaufladen und Ausschand 
178 Kloth &amp; Hansen Rehoboth 2 1 — — — GWagenbauerei 
179 Knüffel . Lüderitzbucht — 1 — ——S' 
180 Koch, E. Okahandie 3 — d 
181. Loch Nachfolger Swakopmund4 14 — — — Spedimon 
182 Kock &amp; Lüderig Keetmanshoop 4 9 — — — Kanufladen u Frachtbetrieb 
183 Kock &amp; Schmidt Windhuk 1 3 — — — 
184 Könnecke. O. Swakopmund — 1 — — — Gastwirischaft
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        z27 2* 
Efde. Name der Firma Hauptsi e -7 Jweig- !5 
Nr oder Handelsgesellschaft in —. ——————— Art des Geschäfts 
Personal in Personal 
l 
185 Körbel, Lorenz . Tjumeb 1110 — — — Speisewirtschaft 
186 Koth Kanus — 1 — — Kanufladen 
187 Kötting. ( Ear. Windhuk 2 5 — —— - 
188 gh ds . . Rehoboth 1. 1 — — — 
189 Krabbenh t. F. W i 2 5 — — — nu. Gastwirtschaft 
190 F. W. kaleeen 4 e. Keemanshoopo? 3 — Aussch. u. Bäckerei 
191 Arabben, W. Asab 2 3 — — „u. Gastwirtschaft 
192 Krieß, . Gibeon 2 11 — — 
193 Krieß, ro“ Berseba 1 2 — — — 
194 Krit- Lar . Swakopmund 2 — — — — Schuhmacherei 
195 Krüg Okakango— 8 — — — HKaltwerk 
196 * dn atüuen Aranzer Windhuk 1 3 — —) —astbof 
197 Kühnel, A . .Ramansdrift—3 — ———Miuekalwassekfabrit 
8 22— Swakopmund 2 — — — Naufladen u. Gastwirtsch. 
aartz, Franz . - — 5 — — cschlerei 
200 Lacheiner DOtjiwarong— 2 — — Gastwirtschaft 
201 Laugberg, A. Swakopmund 2 1 — — — Klempnerei 
22 Lange, Louis Warmbad d 1 — — — — RKaufladen und Ausschank 
203| Langer, F. Swakopmun 1 7 — — — irion 
204 Lander 5 irym — 1 — — hs, *33 
205Laszgig &amp; Ihde Omaruru 1 4 — — — - u. Gasmwirtsich 
206 Laszig. Otjiwarongo/ — 3 — — — 
207 Lanenmühlen. W. Lüderitzbucht) 15 — — Spevi 
2080c1ch,. . Swakopmund 1 1 — — — varbier — Friseur 
209 Leicht. . Fischfluß 2 14 — — Kalkbrennerei 
210 Lembcke &amp; 6 Swakopmund — 1 — —.— Kausladen 
211 Lenßen, H. E. Okankwejo 2 4 — I— 
212 Leuffgen, J.. Windhul 1 3 — — — n di 
igarrenhandl. 
218 Levermann, A. Nouidas 11 7 — — OCafrwirrschaft 
214 Liebe, . Liidekitzbnchtll— — ——Pkozeßaqem 
215 Liebenstein 4 Fröhlich . Swakopmund 3 8 — — Kaushaus und Spedition 
216 Liebenstein &amp; Raupert Windhnk 5 6 — — — Kaufladen 
2171Lima . . us — 3 — — Wäscherei 
218 Liße, F. Gurumanas 2 — — Sbändler 
219 Licdie H. Swakopmund— — — — örmacherei 
220 Lotterymann. Jakob aribib 1 2 — ——Akamlavetnr.Vkodutteas 
221 Lubowsky, Gebr. Olahandja 6 — — — Sajnirsschaft lbandlung 
222 Lüdecritz, A. . Lüderitzbuchtt? 7 — — Spedinonsgeschäft lhalle 
223 Ludewig. 3n aldau —– 3 — .RHKauflad. u. ungs- 
224 04 Ludwig Windhn! 2 #. 8 — — — auent Feshe 
225 Ludwig 4 uiluen . - 1s1 — SEptrimosenhandlung 
226|Ludwigslust= Kl.-Windhul 2 — — — Gaftwirrschaft 
227/Lutze. Mar Windhufs 2 — — — Kaufladen 
228 Mahler Lüderitzbucht-—. — — — Uormacher 
229 8— grael. Swakopmund — 1 — — ——Kaufladen 
230 Rehoboth 22 — — — u. Gastwirtsh. 
231 Nall. uttt Guchab 10 300 — — — Bauumernehmer 
232 Marks, Fritz Swakopmund —2 — — Schneiderei 
233 Marr Lüderitzbucht— 1 — —j—handlkk 
231/Matheis. Gebr. Okakangon 10 — — —Kalbtwert 
235|Mattklowick. F. Tsumeb 2 5 — —. — Kaukladen 
236Matzkuhn Omarurn3 — — 
237 Maul, B Windhuk 2 1 — — Eisenwarenhandlung 
238 de Meillan Lüderibuchtt— — — — Photograph 
239 Meisel. Swakopmund 1 4 — — Gasrwirtschaft (bauerei 
240 Meißner 4 Strendt. Windhuk 6 5 — — SEchlosserei und Wagen- 
241Melchior, G. Otjosazu — 5 — ——.Kaafladcnu.Gasaoi-stich· 
212 Menne. Omarurn — 1 — — — - 
243Munth Swakopmund 2 4 — — s (macherel 
244 Mennekes, H. sumeb 1 2 — —Schuhladen und Lochet 
245 „Dr. Merensky 4 van Gehren Kectmanshooopobll— — — — Nechtsanwälte 
246 Metie, H. .. Lüderitzbuchtss — —;——Bquqkschåik 
247van der Meulen, A. Okahandja 3 2 — —— Malergeschäft 
218 Mener, F. .. - 2 4 — — — Wafwwirtschaft.
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        G 849 20 
  
  
  
  
  
     
    
  
  
  
  
  
  
  
  
  
281I 3 
Efde. Name der Firma Hauptsitz r’*er weis . 
I« ng Art des Geschäfts 
Nr. oder Handelsgesellschaft in EE miederlassn Geschäf 
Personal Personal 
240 Michalla Omarur 2 — — — Gostuterichaf. und Welß- 
250 Minilowsty. 8 Kosmann DOkahandija 4 l 15 — — — SHaunnternehmer 
251 Molter, Juli . us 1 2 Kubis 2 — Fausladen u. Gasswirusck 
252| Molter, Fr. Feldschuhhorro 1 — — — — 
253 Molzahn, A. . Gibeon 8 3 — — Wagenbanerel Sonurbe 
251 Mork, Fritz Swakopmund — 2 — — — Schneiderei in Tischlerel 
255 Müller, B. Keemanshoop 2 2 — — — hKaufladen 
256|Müller, Max VL. Swakopmund 3 8 — Kaufhaus 
257 Miller, . Ammonshoov23 — ——Aaafladenu.Gava-ittsch- 
Löslcullch Ratgeber Warmbad 1 2 —. — - 
259 nüleer v. Berneck. Keemanshoop ? 2 — — — Hotel und Gasnolrischaft 
200 bLiderigpaucht — — — — —vhotograph 
261 deßon. g. . 1 l ——- — — Kaufladen u. Gastwirtsch. 
262 Niendorf, J. efohen — 1 — — — Fruchthandlung 
263 gsich= &amp; Vitshe indhul 3 5 — — — RKaufladen 
264 Nobel, M. . Olvakopnmnd —— — — — 
26584 t M. - — 2 — — — Wöscherei u. Kramladen 
266| Os J Keelmanshooo? 4 — Brauerel und Gastwirtsch. 
267 Sun •*+ *“ Ramansdrift3 — Fäbrunternehmen 
268 Pilughoff, l. Swakopmund — 1 — — — Kaufladen 
269 Philipps, B. arnibad 2 1 — — — - 
270 Pieters Omaruru 1 — — — — - 
271 Pittkowsky, A. Grootfontein 1 — — — Schuhmacherei 
272 du Plessis Aus- — 2 — — Bäscheret 
273 Pommé, Maria Swakopmund — — Windhuk 1 1 Welßwarenhandlung 
274 Post, H. Outj 2 6 — — —NHKaufladen u. Gasewirtsch. 
275 Poulisse Modderfontemi — —4 — — - 
276Pkccg,st « 2 1 — — — Schlächterei 
27/7 Pürainen Omarur— 2 — — — Kamsaden 
278.C. Quentin &amp; Co. Gobabis 2 5 ——- 
279 Raba Windhuk 1 1 Rehoboth 1 — Schnomoacherer u. Schuh= 
290. s aicher Co. Swakopmund 3 6 Sutjo 1 3 HKaufladen leeschaft 
281/ Rec . , - 2 3 — — Schlächterei 
282 r wm Grootfontein7 10 — — — Bauunternehmer 
283 Rei . Windhuk 2 3 — chlächterein. Grüntram. 
284 Näuur W. Awasab 1 1 — — — Kaufladen 
285 Reinshagen Dr. Lüderitbuchtt — — — — Rechtsanwalt 
286 Ricciardi, L. Swakopmund - — — — — Kaufladen 
287 Rieciardi &amp; Seffa Usakos 1 — — — — Barbier und Friseur. 
288 Le Riche 4 Co. Hasuur 1 1 — — Kauflad. u. Schandvirrsch. 
289 Niemann, F. Maltahöhe 1 5 - — Schmiede und gen., 
290 „F. Windhnuk 2 2 — — — Kaufladen lbaue 
291 Roesemann Ilsakos 1 8 — — — hoastwirtschafi 
292 Norsemann 4 Kronewitter. Raribib 8 15Omarury# 1 2 HKaufladen u. Gastwirrsch. 
203 Rolle, . Okahandja16 — — — 6Gastwirsschaft 
294 Nosenbluth Lüderitzbucht— — — — — Barblergeschäft 
295 P. Rofenbluthe 4 Co. . - 3 2 Aus 1 1 Kaufladen 
206 Norhe, N. Grootfontein 10 Otavi 1 5 u. Gastwirtsch. 
297 Audolph Omarurn 1 1 — — — Schuhmacheret u. Schuh 
298 . Okahandja — 3 — — — Vuchhandlung loceschäft 
299 lonion IEI — — — Produktenbandlung 
300 &amp; Schmidt Keetmanshoopop 4 6 — — — auflcben, Gasnwirtsch. u 
301 -.. Rehoboth 1 2 — — Bäcker (Viehb äbendel 
302 R. Kecimanshooos 5 — — — Baugesch 
303 !½*“ Windhuk 1 — — — — 
301 ... Omakuru—1 — — — astwirtschaft 
305 M. Warmbad 1 2 — .RKaufladen u. Gasnvirtsch. 
30 V. Lüderitzbuch 2 — — ineralwasserfabr# 
307 Karl. Zeßfontein 1 2 — — —.KKaufladen 
3068. ... .Swnkopmund2s3 — — Gastwirtschaft 
309 Windhuk 3 5Swakopmund 4 11 Kanfbaus und Spediton 
310 Okombahe — 2 — —NKaufladen u. Gastwirtsch. 
3u Aus — — — — — 
312 Kl.-Windhut 4 — Gierbrauerei
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        2 2 3 
Lide. Name der Firma Hauptsitz — 2 · Enkle- S * Art des Geschärts 
Nr. oder Handelsgesellschaft in — ir| alunge ri de eschaft 
Personal n Personal 
. 
leikimtdt,«Chr.. Maklvatck 1. — — —— — SKaufladen u. Gastwirssch. 
314 Schmidt. Max. — 6 — — — 
315. Schmidt, Willy. icbobn 1 3 — — — 
316 Schmiedecke, F. Warmbad 5 8 — — — Bauuutornehnier 
817% Schnelle, M. Swakopmund — — — — — Epektfewirtschaft 
318 Schomschor, A. - — — — — Posamentenhaudlung 
819 JSchramke, J. Warmbad — — — — — Kaufladen 
320 JSchröder, G Swakopmund 2 — — — Gasroirtschaft 
321 Schrot, Ernst Grootfontein 1, 2 — ——— erei 
322 hröter, K Keetmanshoopo 1 3 — — Kaufladen u. Gasrwirrsch. 
323 Schulte, H Swakopmund — 1 — — horograph 
324 chulze. A . « - 2 2 — — —.Gastwirtschaft 
325 Schurig, R. - 2 20 — — — GBaumaterialien= u. Eisen- 
W — warenhaudlun 
326 J. Okasise — 2 — ——— Kauflad. u. Huchungs 
327 F. Lüderitzbucht 1 — — — lhalle 
328 A. Voigtskub 3 2 — — — Atenie und 
329 O. Okahandiaii 2 — — —astwirtschaft [Schmiede 
830 &amp; Oifen Swakopmund 2 15 — — — S 
331 Windhu — 3 — — — HKaufladen 
332 Keelmanshoop5 16 — — — Baugeschäft 
333 w0 d Co. Hamburßg#2Swakopmund 5 8 Kaufladen und Evedition 
Karibib 12 
334Sidler. . .Swatopnnmd.1j—— — ——— Rechtsanwa- 
SsötcbctL Omaruru 7 — — — — Wagendauerei 
336-Siebers &amp; Orthey Grootfontein 610 — — 
337 Sivert. Lüderitzbucht — 1 — ——Uhkn ccher geschaft 
338 Smidt, Hugo E. . Swakopmund 5 6 Grootfontein 115 Kaut, und Spedirions, 
339 mitl sen., Niklas 1 3 —. —— HKaufladen u. Gastwirtsch. 
340 A. M. Salomon 4 co. Swakopmund — 1 — — —— - 
341-take.. . Liideriybuchtljtz — Schneiderei 
342 Steckel, A. Swakopmund 2 8 — — ——Nechtsagent 
343 Steenekamp Kalkfontein — 1 — — —Eccqumiede 
344 Stein, S. . Okahandja — 1 — — — Frucht= u. Gemüsehandl. 
345 Stern &amp; Henker Windhuk 2 6 — — — DGerberei und Schuhfabri# 
346 Stillger, Keßlersbrunn — 1 — —— Kauflade 
347Stöltzel, A . Usakos 1| 2 — — Bäckerei 
318. Stömer, - 2 5 — — b6astwirtschaft 
349 Webemeer. 4 Wulff. Okahandis 15 — — — SNKaufladen 
350%tü . . ukiro 1 2 — — — 
351 Siürmer 4 Sänger . Swakopmund — 1 — K Schneiderei 
352Suskin, Tobias - — 1 — — — HKaufladen 
353 eutherland, M. * Warmbad — — — — - 
354%Swatl, S. Swakopmund — 1 — — — - 
355--yverncn . Lüderitzbucht—;3 -— — — dbdischer 
356Szymanski. B. Windhuk 1 1 — — —— Varbier u. Frifcurgeschäft 
357 Technau, J - 1 2 — — — NKaufladen 
3586 Tempel. E Bethanie 1 — — — 
359 Templin, B. Olahandja 1 4 — — Bäckerei u. Mine= 
360 Tenner, Wilh. Grootfontein? 5 — — — lralwasserfabt 
361 Thiele, C. Keemanshoop 3 — — — NSimmeregeschäft 
362 Thiele, O. - 2 9 — —·——Bquqcichåis 
363 Thüringer bor Windhuk 2 2 — — — Hasthof 
364 Timke, A. Swakopmund 1 1 — — — Goldwaren und Uhren- 
365 Tivoli-Hotel - 1 2 — — Gafthof lbandlung 
366 Toberna . LiideritzbuchtlL — — — Schugelchaft n h- 
367 Troost, E. - 2 4 Aus 2 1 Kaufhan lmacherrt 
368 Vince &amp; 2 Lüderitzbuchtt 1 — — — —— 
369 Hlens ... armba — 2 — i Schlaͤchterei 
370 Voi Maltahöhe 1 3 — — — HRaufladen ((Schlosserei 
371 Sart vowaidis Rachtoiger Windhuk 6 6 — — — Wagenbauerel und 
372 Voß, D Swakopmund 1 — — —Nechtsanwalt 
373 Bäcerün., Maria . Tsumeb 3 5 — — Soeifewirtsch. u. Bäckeret 
371 Wagner. F. NRamansdriftß#— 1 — — HKaufladen u. Gasewirr#cch. 
3752Wahl. G. Tsumis 1 1 — — —
        <pb n="935" />
        W 851 20 
— — 8 Zwei VS 2 — — 
efde. Name der Firma Hauptsitz 8 weig- *ßbimbmê⅜H¾ßb .-. 
oder Handelsgesellschaft in *E** niederlassung # rtde Geschäfts 
Personal in Personal 
376„Waldschlößchen“ hbei Windhuesße.— 3 — — — Gastwirtchaf 
377 Warsow. G. .. Swakopmund 1 5 — — — Lichtanlagen 
378 Wasserstein. .Lüderitzbucht/ — — — — — Schueiderei 
379 Weber, R... Okahandja 1 5 — — — Gasrwirsschaft 
380 Wecke &amp; Voigts Swakopmund 4 10 — — Kauthaus 
381 - - Windhnk 6 7 Olahandia 4 20 - 
Otjisongati 1. 8 
Voigtskub 1. 1 "„ 
382 Weigel &amp; Geschke Kuibis 2 — — — Kaufladen u. Gastwirtsch. 
388 Weilbächer, Chr. Okahandja 4 10 — — — Etuellmacherei u. Hagen. 
381 Weiler, .. RehobothlZ-— — —-—Aaufladcn l« 
385We113,P Lüderitzbucht3 1 — — — Bierverlag 
386Wendt,. W. Swakopmund — — — — — Kaufladen 
387 Westphal Lüderitzbucht— 2 — —Wäscherei 
388 A. de Vet &amp; Co.. Windhukk — 2 Seskamelbaumes 2 5 Kaufladen) nebenher 
389 Wiese. . Rehoboth 1 1 — — — „ I0astwirtschaft 
390 G Joh. Bethanien —. — — — 
391Wischkon, Rarl. Swakopmund — 1 — — — Gastwirrchaft 
392 Witte, 1 1 — — — Manurer 
393 Wiporek Aus — 1 — — — Bäckerei 
394 Wobbe, H Swakopmund — — — ——Rarisätcnhandlung 
395 olf alkfe — 2 — — NKaufladen u. Gastwirrsch. 
396 Worms Lüderitzbuchtt 5 2 Aus 2 — - 
Modderfontein 1 — - 
397Jmc,8 Rehoboth 1 1 — — Maurer 
398 i- Willy Omarur 2 — —. — HKaufladen u. Gastwirtsch. 
399 Zacharias, F. Swakopmund 1 — — — — Gaspwirsschaft 
400 Vacharigs O Rehoboth 1 — — — — Kischierei 
401 Zeitz. Gebr. Oklahandias - 2 — — — Gärneerei 
402 Zielers. Morib- Swakopmund — — — — — —Ws 
403 Zil " 1 2 — —. — ediu 
104 M. Jimmermann Karibib 5 7 — — — vBaug un. Werhstaͤtten, 
05gingel, E Johann- — 2 — —— Büinmaterialtenkanolg. 
¾ · Albrechtshöhe Kauflade 
Zinn Swakopmund — 2 — — 
407 Zuckermann .. .Liideritzbucht—.— — —--Händlck 
408,,3nk kahlen Blonde - — 1 — — Gasnwirtschaft 
109 van Zyl, W. Kanus — 1 — — HKaufladen 
e. Seitungen: 
1 Deutich= Sidwwestafritaniche Zeitung utermun Aescr s er 
gm# . . sp— m 6 
2 Windhuker Nachrichten Windhuk 3e mal n 
Monat sbeir eilage 
„Der Farmer". 
  
  
Deutsch · Neuguinea. 
Eine Strafexpedition nach dem Satzkeldhafen.) 
Ein malaiischer Paradiesvogeljäger war durch 
Eingeborene von Hatzfeldhafen ermordet und 
beraubt worden. Vorläufige Erkundigungen bei 
den Bewohnern des Dorfes Malala ergaben, 
daß der Malaie von Friedrich-Wilhelmshafen nach 
Potsdamhafen gesandt worden und daß er hier- 
bei bis über die Dörfer Kaiten und Tombenam 
(am Hateldhafen) hinausgekommen war. Dort 
*) Aus einem Bericht des Kaiserlichen Bezirks- 
  
amtmanns von Friedrich-Wilhelmshafen. 
  
  
  
hatten ihn mehrere Eingeborene unter Führung 
des Häuptlings Gomoi im Schlafe überfallen 
und totgeschlagen; die Gewehre und sonstige Habe 
des Toten nahmen die Mörder an sich. Die 
Weiber der Dörfer hatten das Verschwinden des 
Malaien bemerkt und ihren Männern Vorwürfe 
über das Geschehene gemacht. Durch das Gerede 
der Weiber war die Sache auch bei den übrigen 
Küstendörfern ruchbar geworden und so zu den 
Malala-Leuten gedrungen. (Zwischen den Küsten- 
dörfern Tombenam und Kaiten und ihren 
östlichen und westlichen Nachbarn, namentlich den 
Malala= und Aitibul-Leuten, bestehen Feindselig- 
keiten.)
        <pb n="936" />
        852 2e 
Nachdem ich mich dergestalt bei den Malala- 
Leuten informiert hatte, marschierte ich über die 
Dörfer Tamogot und Zimbina nach Buschip, 
wo genächtigt wurde. Die Buschip-Leute zeigten 
sich sehr zurückhaltend und waren am anderen 
Morgen, als der Aufbruch nach Tombenam er- 
folgen sollte, verschwunden. Von Buschip aus 
brachte uns ein zweistündiger Marsch in die Nähe 
des Dorfes Kaiten. Die Kaiten-Leute ergriffen 
schleunigst die Flucht. Ich begab mich darauf 
in Begleitung eines Dolmetschers allein vor. 
Nach langem Rufen und Winken mit grünen 
Zweigen gelang es mir, die Kaiten-Leute in meine 
Nähe zu bekommen. Ich sagte, sie möchten Ver- 
trauen zu mir haben und mich sowie die Polizei- 
truppe ins Dorf führen. Als sie eingewilligt 
hatten, gab ich das Zeichen zum Vormarsch und 
wir rückten ins Dorf ein. Dort wurde mir das 
übliche Gastgeschenk in Gestalt von zehn Kokos- 
nüssen überreicht. Ich ließ nun durch den Dol- 
metscher verkünden, daß ich die Nüsse und die 
Gastfreundschaft des Dorfes nicht annehmen würde, 
wenn sie die Gewehre und die sonstigen dem 
Malaien geraubten Sachen nicht herausgäben. 
Ich wisse, daß sie den Malaien erschlagen hätten; 
es sei aber nicht meine Absicht, Feindseligkeiten 
zu begehen, sondern alles durch Rede zu erledigen. 
Schon vorher hatte ich mich vergewissert, daß 
einer der Mörder, namens Matabul, im Kreise 
der Beratenden saß. Ich fügte daher meiner 
Rede hinzu, daß dessen Person mir für die Er- 
füllung meiner Wünsche hafte. Die Eingeborenen 
gaben nunmehr in sichtlicher Betroffenheit meinem 
Verlangen statt; sie brachten die Reste der total 
unbrauchbaren Gewehre, eine Axt, die dem Ma- 
laien geraubten Hundezähne sowie dessen Uhr- 
kette an. Ein Teil der Gegenstände befand sich 
im Dorfe Tombenam, so daß auch dessen Be- 
teiligung erwiesen ist. 
Nach Herausgabe der Gewehre hatte ich durch 
Austausch von Tabak Frieden geschlossen und 
war dann bereitwilligst nach Tombenam geführt 
worden, wo mir der Rest der geraubten Sachen 
ausgefolgt wurde. Dort hatte sich auch der 
Veranstalter der ganzen Sache, der Häuptling 
Gomoi, eingefunden, ein energischer Charakter, 
dem die Eingeborenen der Küstendörfer wie auch 
die Tamberro-Leute des Hinterlandes willenlos 
gehorchen. Er wurde neben Matabul fest- 
genommen. 
In der darauf folgenden Verhandlung ergab 
sich die Richtigkeit der Angaben der Malala-Leute. 
Matabul und Gomoi waren des Mordes ge- 
ständig; nur behaupteten sie, sich an dem Leichnam 
des Malaien nicht vergriffen zu haben; sie hätten 
ihn an dem Orte, wo er erschlagen worden sei, 
zwischen Tombenam und Dugumur, ihren 
  
jungen Leuten zur Beerdigung überlassen. Ich 
befahl nun, mich zu diesem Orte, Giliwot ge- 
nannt, hinzuführen. Leider zogen sich unterwegs 
sämtliche Einwohner der beteiligten Orte, mit 
Ausnahme der beiden Gefangenen, flüchtig in 
den Busch zurück. Ich marschierte deshalb nach 
Dugumur. Dort kamen mir die Eingeborenen, 
die den Zweck meines Kommens genugsam aus 
der Anwesenheit der beiden Gefangenen entnehmen 
konnten, sichtlich gedrückt entgegen. Vor dem 
Dorfe waren — als Zeichen der Unterwerfung 
— Palmenzweige verknotet. Der bei der Mord- 
tat ebenfalls beteiligte Häuptling Lolongat war 
in den Busch entflohen. Ich rief die Altesten 
von Dugumur zusammen und sagte ihnen, däß 
ich die Unterwerfung annehme und eine Bestrafung 
Dugumurs nicht eintreten lassen wolle. Was 
ihnen bevorstünde, wenn wieder ein Friedens- 
bruch vorkomme, wüßten sie. Matabul und 
Gomoi müßten den Mord für alle übrigen im 
Gefängnis büßen. 
Nachdem sich die Erledigung der Angelegen- 
heit so glatt vollzogen hatte, faßte ich den Ent- 
schluß, die Pinasse nach Potsdamhafen zu 
dirigieren und selber zu Fuß dorthin zu mar- 
schieren. Ich schickte darum fünf Polizeisoldaten 
zurück nach Malala, während ich selber von Du- 
gumur nach Aitibul marschierte, woselbst Quartier 
bezogen wurde. Die Aitibul-Leute hatten eben- 
falls Zeichen der Unterwerfung aufgerichtet und 
waren zahlreich und zutraulich zur Stelle. Leider 
passierte hier etwas, was die gesamten bisherigen 
Erfolge in Frage stellte: die Gefangenen 
entflohen. Ich hatte die rechte Hand des 
einen mit der linken Hand des anderen durch 
Fesseln zusammenschließen lassen. Eine Hand 
sollten sie zum Essen frei haben. Während der 
Nacht sollten sie an einen Polizeisoldaten ange- 
schlossen werden; bevor dies jedoch geschehen 
konnte, sprangen die Gefangenen während des 
Essens über die Köpfe einer doppelten Kette von 
Polizeisoldaten hinweg in den Busch. Es war 
ihnen auf unerklärliche Weise gelungen, den Ver- 
schluß der alten, unpraktischen Handeisen zu lösen. 
Die Wiederergreifung war leider unmöglich. Ich 
ließ nun den Tombenam-Leuten durch Vermitt- 
lung der Dugumur-Leute sagen, daß ich nach 
Tombenam zurückkehren würde und daß ich bei 
meiner Rückkehr die Wiederauslieferung der Ge- 
fangenen erwartete; wo nicht, würde ich Feind- 
seligkeiten gegen beide Dörfer beginnen. 
Von Aitibul marschierte ich am anderen 
Tage bis Dagoi. Der Marsch geht über das 
Dorf Dalua nach dem Dorfe Snarong an der 
offenen Bai Lalangi und von hier durch das 
Gebiet der Muab-Leute nach Dagoi. Suarong 
ist sehr stark bevölkert und hat reichhaltige Kokos-
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        W 853 20 
nußbestände, die den Vergleich mit der Nordküste 
der Gazellenhalbinsel sehr wohl aushalten. Auch 
im übrigen war der Bestand an Palmen in allen 
Dörfern sehr reichhaltig. Von Dagoi aus führte 
ein 24 Kilometer langer Marsch über Bogia 
nach Potsdamhafen. Ich fand dort alles 
ruhig. Die Orakoza-Leute hatten sich seit der 
letzten Züchtigung still verhalten.') Sie müssen 
noch mehrere Verwundete haben, da sie sich durch 
Vermittlung der Iku-Leute wiederholt Verband- 
zeug bei der Mission bestellten. 
Von Potsdamhafen aus lief ich nochmals 
Tombenam an. Wie zu erwarten war, wurden 
mir die Gefangenen nicht ausgeliefert. Tom- 
benam sowie Kaiten waren verlassen. Ich setzte 
mich auf der Insel Pataky fest. Diese ist nun- 
mehr durch einen breiten Sanddamm mit dem 
Festland verbunden. In Pataky blieben wir 
einen Tag. Dort wurden fünf große Tanz- 
trommeln der Tombenam= und Kaiten-Leute be- 
schlagnahmt. Diese Trommeln können, mangels 
des dazu nötigen Holzes, in Hatzfeldhafen nicht 
hergestellt werden, sondern werden gegen Eber- 
zähne von der Vulkaninsel Manam eingetauscht. 
Sie stellen infolge ihres Wertes ein äußerst ge- 
hütetes Besitztum der Eingeborenen dar und 
waren sorgfältig im Busch versteckt. Vier, zum 
Teil sehr große Kanus wurden durch Zerschlagen 
unbrauchbar gemacht und außerdem die Häuser 
der beiden Eingeborenen Gomoi und Matabul 
verbrannt. Im übrigen habe ich beide Dörfer 
unversehrt gelassen. Auf dem Rückweg wurde 
nochmals Malala angelaufen und von dort aus 
in zwölfstündiger ununterbrochener Fahrt die 
Heimreise vollendet. 
Die Ergebnisse der Expedition möchte ich 
folgendermaßen zusammenfassen: 
Die eingetretene Bestrafung ist genügend. Es 
wäre eine nutzlose Grausamkeit gewesen, die 
Dörfer niederzubrennen. Ich nehme an, daß die 
Eingeborenen das Einsehen gehabt haben, daß es 
sich um eine verdiente Bestrafung gehandelt hat 
und daß es vielleicht beim nächsten Besuch des 
Dorfes gelingt, in friedlichen Verkehr zu treten. 
Ein Niederbrennen der Dörfer hätte höchstwahr- 
scheinlich einen Wegzug der Eingeborenen von 
der Küste zur Folge gehabt. 
Wenn mir auch die Gebiete zwischen 
Friedrich-Wilhelmshafen, Elisabethhafen 
und Kronprinzhafen noch nicht genauer be- 
kannt find, so möchte ich doch jetzt schon die Be- 
hauptung wagen, daß die Herstellung eines Reit- 
weges zwischen Friedrich-Wilhelmshafen und 
Potsdamhafen nicht einmal das Maß von 
Kapital und Arbeit erfordern würde, wie die 
  
*) Val. „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 5, S. 231 f. 
  
Herstellung einer Straße zwischen Friedrich- 
Wilhelmshafen und Stephansort. Der von 
mir begangene Teil des Geländes gestattet nur 
an wenigen Stellen das Reiten nicht. Im 
übrigen würde es sich nur um die Verbreiterung 
der bereits bestehenden, ganz komfortablen Ver- 
bindungswege zwischen den einzelnen Dörfern 
handeln sowie um die Korrektur einiger schwieriger 
Stellen. Flußläufe sind nicht zu überbrücken. 
Die baldige Inangriffnahme eines derartigen 
Reitweges erscheint höchst wünschenswert, weil 
damit die Organisation der gesamten zahlreichen 
Küstenbevölkerung in Angriff genommen werden 
könnte. Häuptlinge sind in den sämtlichen Ort- 
schaften vorhanden. Das ganze Wesen der Ein- 
geborenen zeigt deutlich, daß sie fast nie mit den 
Europäern in Berührung gekommen sind. Die 
Eingeborenen machen ganz entschieden den Ein- 
druck, als ob sie leicht lenkbare und weißem 
Einfluß unschwer zugänglich zu machende Leute 
seien. 
Die Fruchtbarkeit des Bodens in dem größten 
Teile des besichtigten Geländes ist erstaunlich. 
Ich sah riesige Eingeborenen-Pflanzungen. Der 
Tabakbau der Eingeborenen steht in hoher Blüte. 
Die Ergiebigkeit der Palmen an dicken großen 
Nüssen ist enorm. 
Nach Angabe der Eingeborenen findet sich 
Gutta in den Hängen der Tamberrokette sowie 
am Prinz August= und Prinz Adalbert-Berge. 
Persönliche Nachforschung war mir wegen Zeit- 
mangels leider nicht möglich. Der Eingeborenen- 
name für die Gutta lautet „nebegru"“. 
Der Arbeiteranwerbung in diesen Gebieten 
sowie auch im Hinterlande werden noch aus- 
gezeichnete Resultate zu prophezeien sein. Die 
Dorfältesten von Malala haben mir acht ihrer 
Leute auf drei Jahre unter der Bedingung an- 
vertraut, daß sie einmal, um ihre Heimat und 
ihre Verwandten zu sehen, mit dem „Seestern“ 
kommen dürften. 
Bei den Kannidalen der Kdmiralitäts-Inseln.") 
Die Usiai-Leute hatten im Februar d. Is. 
eine Bootsbesatzung von vier Mann überfallen 
und aufgefressen. Sofort nachdem die Bestrafung 
der Eingeborenen beim Gouvernement beantragt 
war, trat der „Seestern“ eine Reise nach den 
Admiralitäts-Inseln an. 
Er ging am 21. April in der großen Nord- 
lagune der Admiralitätsgruppe vor der Insel 
Ponam vor Anker. Dort wurden 40 ein- 
*) Aus dem Bericht des Kaiserl. Bezirksamtmanns 
von Herbertshöhe über eine Reise nach den Admira- 
litäts-Inseln und nach Eitapé. 
1
        <pb n="938" />
        854 
geborene Arbeiter gelandet, welche dazu bestimmt 
sind, eine Pflanzung anzulegen. Die Zeit während 
der Landung der Passagiere und Güter benutzte 
ich zu einem Besuch in dem auf der westlichen 
Hälfte der Insel gelegenen Eingeborenendorf. 
Auf Veranlassung des Häuptlings wurde von 
etwa 30 Kriegern der bekannte Kriegstanz der 
Admiralitäts-Insulaner vorgeführt, bei dem die 
Tänzer als einziges Kleidungsstück eine Muschel 
tragen. Drei kräftige Burschen gingen als Re- 
kruten für die Polizeitruppe mit an Bord. 
Nachmittags trafen wir vor der Station Noru 
der Firma Hernsheim &amp; Co. ein. Von hier 
aus mußte die Bestrafung der Usiai in die Wege 
geleitet werden, welche den Kutter „Waikatu“ im 
Hintergrund der Shallow-Bai weggenommen und, 
wie bemerkt, vier Mann der schwarzen Besatzung 
ermordet hatten. Meine Absicht war, durch eine 
Expedition im Hinterland der Shallow-Bai den 
Aufenthalt der Usiai zu ermitteln, wenn möglich 
sofort, bevor sie sich und ihre Habe in Sicherheit 
bringen konnten, einen Schlag gegen sie zu 
führen, dann an einem geeignet erscheinenden 
Platz der Hauptinsel 40 Mann Polizeitruppe zur 
weiteren Verfolgung der übeltäter zurückzulassen 
und die Truppe auf der Rückreise von Eitapé 
(Kaiser Wilhelmsland) wieder an Bord zu nehmen. 
Ich sicherte mir einige Eingeborene von der In- 
sel Harungan als Führer; außerdem erbot sich 
der Leiter der Station Noru, Kaufmann Hans 
Schmidt, als Führer mitzugehen. 
Am anderen Morgen verließ die Expedition 
in drei Ruderbooten den „Seestern“. Bald ver- 
riet das Dröhnen der Signaltrommeln, daß die 
Bewohner der Insel Sori uns beobachteten und 
die Usiai warnen wollten. Bei Tagesanbruch 
erreichten wir die Stelle im Hintergrund der 
Shallow-Bai, wo an einer mit Mangroven um- 
gebenen Flußmündung eine kleine rote Flagge 
im flachen Wasser den Ort kenntlich machte, an 
welchem der Überfall auf den Kutter stattgefunden 
hatte. Nach einstündiger Fahrt den kreekartigen 
Fluß aufswärts hinderten schwere Verhaue das 
weitere Vordringen. In zweistündiger Arbeit 
wurden die Verhaue überwunden und ein kleines 
Flußbecken erreicht, das offenbar den Usiai bisher 
als Kanu-Landungsstelle diente. Ein Pfad führte 
von dort nach den ersten Hütten des verlassenen 
Usiai-Dorfes Lindoch. Die Arbeiter von Noru 
hatten in dem Flußbecken den geraubten Kutter 
und in den Häusern des Dorfes Ausrüstungs- 
gegenstände sowie Schädel und Knochen der er- 
schlagenen und aufgefressenen Mannschaft vor- 
gefunden. Es konnte also kein Zweifel darüber 
bestehen, daß die Bewohner dieses Dorfes die 
Übeltäter waren. Die Mehrzahl der Häuser war 
offenbar schon vor längerer Zeit von den Be- 
  
wohnern selbst niedergebrannt worden. Ein auf 
einem Höhenrücken nach Süden führender Pfad 
zeigte die Richtung, in welcher die Dorfbewohner 
abgezogen sein mußten. 
Nach längerem Marsch über Hügel und durch 
Sagosümpfe wurde auch richtig die neue Nieder- 
lassung der Usiai erreicht. Sie hatten drei durch 
einen Höhenrücken verbundene Bergkuppen rings- 
um auf 100 m abgeholzt und begonnen, die 
Kuppen selbst mit einem etwa 3 m hohen festen 
Palisadenzaun zu umgeben. Hinter den fertigen 
Teilen des Palisadenzaunes war der Boden mit 
spitzen Bambusstücken als Fußangeln gespickt. 
Die auf den drei Kuppen zerstreuten provisorischen 
Hütten waren bereits geräumt. Einige Männer 
standen auf Wache und verschwanden nach dem 
ersten Schuß jenseit des Abhanges. 
Herr Hans Schmidt war bei dem letzten 
Ansturm, obwohl ich ihn kurz vorher aufgefordert 
hatte, nicht zurückzubleiben, mit einigen Harungan- 
Leuten etwa 200 Schritt zurückgeblieben. Ein 
plötzliches furchtbares Geschrei der Harungan-Leute 
veranlaßte uns zurückzugehen. Wir fanden 
Schmidt, nicht weit von dem Austritt des Pfades 
in die Lichtung, schwer verwundet am Boden 
liegen. Er war mit einem Speer von hinten 
unterhalb des Schulterblattes getroffen. Augen- 
scheinlich war der Speer in die Lunge gedrungen. 
Ich mußte unter diesen Umständen die weitere 
Verfolgung der Usiai abbrechen. Der Schwer- 
verwundete wurde auf eine Bahre geladen. In 
Lindoch am Flußufer schlug die Truppe ein 
Lager auf, um am nächsten Tage die Verfolgung 
der Usiai wieder aufzunehmen. Ich brachte den 
Verwundeten an Bord des „Seestern“ und ging 
sofort nach Friedrich-Wilhelmshafen in See. 
Dort wurde der Verwundete am 23. in das 
Krankenhaus eingeliefert, das er — nach ander- 
weitiger Mitteilung — entgegen dem Anraten 
des Arztes schon am 5. Mai wieder verließ, um 
sich nach Matupi zu begeben. 
Nach kurzem Besuch in Eitapé (Kaiser 
Wilhelmsland) traf der „Seestern“ am 28. April 
wieder vor Noru ein. Auf Grund der Aus- 
sagen der Eingeborenen von Harungan und 
Ponam, ferner auf Grund derjenigen des zur 
Zeit in Noru stationierten Landmessers und eines 
Japaners konnte ich über die näheren Umstände 
der Wegnahme des Kutters „Waikatu“ folgendes 
feststellen: 
Die Arbeiter auf den fünf Hernsheimschen 
Stationen in den Admiralitäts-Inseln werden 
fast ausschließlich mit Saksak, dem von den Ein- 
geborenen aus der einheimischen Sagopalme ge- 
wonnenen Sago, verpflegt. Da die Eingeborenen
        <pb n="939" />
        G. 855 2O 
nicht genügend Saksak auf die Stationen bringen, 
müssen fortgesetzt Kutter zum Einhandeln von 
Sago ausgesandt werden. Es scheint dabei 
häufig zu Übergriffen der mit Karabinern be- 
waffneten Kuttermannschaften gegenüber den 
Eingeborenen zu kommen. So soll die ermordete 
Mannschaft des Kutters „Waikatu“ einen Ein- 
geborenen von der Insel Sori mißhandelt haben. 
Die Sori-Leute getrauten sich nicht, selbst an der 
Besatzung der „Waikatu“ Rache zu nehmen, 
wohl deshalb, weil ihre kleine Insel der zu er- 
wartenden Strafexpedition offen preisgegeben 
wäre. Sie sollen deshalb die zu ihnen in einer 
Art Hörigkeitsverhältmis stehenden Usiai von 
Lindoch veranlaßt haben, die Kutterbesatzung 
der „Waikatu“ niederzumachen. Ein Ein- 
geborener von Sori soll bei der Ermordung der 
Leute direkt mitgewirkt und die in ein Segel 
eingewickelte Leiche eines Erschlagenen zum Ver- 
speisen nach Sori gebracht haben. Käörperteile 
der übrigen Erschlagenen sollen an verschiedene 
Usiai-Dörfer auf der Hauptinsel östlich von Shallow- 
Bai geliefert worden sein. Über eine von anderer 
Seite behauptete Beteiligung der Manus aus 
dem Dorfe Lala' 
insel, konnte ich nichts weiter ermitteln, als daß 
die Lala-Leute bald nach dem lberfall die Boots- 
flagge der „Waikatu“ auf einem ihrer Segelkanus 
geführt hätten. 
Als der „Seestern“ am 28. April in Sicht 
kam, gingen nach Aussage jenes Landmessers 
46 Kanus von Sori ostwärts unter Segel. Um 
mich von der Richtigkeit dieser Angaben zu 
überzeugen, fuhr ich zunächst mit Boot nach der 
Insel Sori. Bei Annäherung des Bootes setzte 
an der Ostspitze von Sori ein Kanu mit drei 
Insassen ab; darunter befand sich der Häuptling 
Rosso. Er wurde von jenem Japaner Komini, 
der von Ponam herankam, abgefangen. Auf der 
Insel Sori, die von 600 Menschen bewohnt sein 
soll, wurden nur vier alte Leute vorgefunden. 
Der Häuptling Rosso konnte einen Grund, warum 
seine Leute diesmal vor dem „Seestern“ aus- 
gerissen waren, nicht angeben. Ich hielt die 
Beteiligung der Sori-Leute an dem Überfall auf 
die „Waikatu“ für hinreichend erwiesen, ließ das 
Dorf niederbrennen und nahm Nosso als Ge- 
fangenen mit. 
Am nächsten Morgen brach ich in zwei 
Booten nach Lindoch auf. Die Truppe hatte 
in der Zwischenzeit das befestigte Lager der Usiai, 
in dessen Nähe Hans Schmidt verwundet wor- 
den war, nochmals aufgesucht und zerstört, ferner 
in einem Kreek in der Nähe des Lagers der 
Truppe einige Kanus weggenommen, ohne einen 
Eingeborenen zu Gesicht zu bekommen. Weitere 
an der Südküste der Haupt- 
  
Unternehmungen waren wegen fortgesetzten Regens 
unmöglich. 
Am 30. April streifte ich mit drei Booten die 
Nordküste der Hauptinsel östlich von der Shallow- 
Bai ab, wo nach Angabe der Eingeborenen von 
Harungan die Leute von Sori zusammen mit 
einem Teil der Usiai von Lindoch sich verborgen 
hielten und in der Nacht Wachtfeuer sichtbar ge- 
worden waren. In der auf der englischen 
Admiralitätskarte Boat-Cove genannten Bucht 
und auf der Insel Savorsa (Richards-Island 
der englischen Karte) wurden auch viele proviso- 
rische Hütten mit Vorräten zerstört. Ich fuhr 
auch den der Insel Savorsa gegenüber münden- 
den breiten Fluß eine Stunde lang aufwärts, bis 
die über den Fluß liegenden Baumstämme die 
Gewißheit gaben, daß Kanus sich dorthin nicht 
geflüchtet haben konnten. Eingeborene wurden 
nicht wahrgenommen. 
Am Abend ging der „Seestern“ nach Komuli 
in See. Der dortige Händler Oskar Schmidt 
trug in bezug auf seine persönliche Sicherheit 
nicht mehr die frühere Zuversicht zur Schau. 
Ich hatte bereits gelegentlich einer Reise im No- 
vember vorigen Jahres erfahren, daß die im 
Jahre 1900 nach Ermordung des Händlers 
Mätzke durch eine Strafexpedition des „Seeadler" 
vertriebenen Manus von Mok-Mandrian dort- 
hin zurückgekehrt seien. Vor einigen Wochen 
wurde nun Oskar Schmidt durch die Eingeborenen 
von Poam gewarnt; die Mok-Mandrian-Leute 
beabsichtigten, ihn und seine Frau zu ermorden. 
Sie nannten die Namen der Mok-Leute, welche 
dazu bestimmt waren, über ihn und seine Frau 
herzufallen. Die Mol-Leute kamen auch wirklich 
einige Zeit darauf in mehreren Kanus mit wenigen 
Handelswaren an die Station. Als sie sahen, 
daß Schmidt auf seiner Hut und eines Überfalls 
gewärtig sei, fragten sie ihn, wer ihn ge- 
warnt habe, und zogen wieder ab. Nach Angabe 
von Oskar Schmidt waren die Attentäter schon 
seit vierzehn Tagen wieder von Mok-Mandrian 
nach der Hauptinsel, nach dem Manus-Dorfe 
Batussi — demselben Dorfe, das von mir im 
November v. Is. wegen Feindseligkeiten gegen 
Loniu niedergebrannt worden war’) — über- 
gesiedelt. Von der Station Buke hatte Oskar 
Schmidt seit längerer Zeit keine Nachricht. Ich 
segelte nach Poam, um über die Mok-Leute weitere 
Erkundungen einzuziehen. Der mir von früheren 
Besuchen bekannte Häuptling Kalanges begegnete 
mir im Kanu halbwegs und stieg zu mir ins 
Boot. Er zeigte mir die sauberen und stattlichen 
Niederlassungen auf Poam-Mandrian. Wir 
tauschten Geschenke aus. Er erbot sich, bei einem 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 13. S. 624
        <pb n="940" />
        W 856 2O 
Unternehmen gegen die Mok-Mandrian-Leute be- 
hilflich zu sein, bestätigte jedoch gleichfalls, daß 
die Mehrzahl derselben bereits längere Zeit die 
Insel verlassen habe. Ich glaubte deshalb für 
diesmal von einem Unternehmen gegen Mok- 
Mandrian absehen zu sollen. 
Am 2. Mai nahm „Seestern“ zunächst Kurs 
nach Buke. Der dortige Stationsleiter Bastubbe 
war fieberkrank und hatte schon seit längerer Zeit 
kein Chinin, kein Thermometer, fast keinen Pro- 
viant und keine Patronen mehr. 
Nach Angabe Bastubbes versuchten die Ein- 
geborenen von Green-Island in den Monaten 
Januar und März dreimal die Station bei Nacht 
zu überrumpeln; sie seien dreimal durch die Wach- 
samkeit seiner Jungen zurückgeschlagen worden. 
Ich war überzeugt, daß diese Angaben mit Vor- 
sicht aufzunehmen seien, wollte mich aber doch, 
soweit das gefährliche Fahrwasser es zuließ, an 
Ort und Stelle weiter informieren. Der „See- 
stern“ ging deshalb in der Bucht zwischen Green- 
Island (zwei Inseln, von den Eingeborenen 
Djapale und Djapa genannt) und der Haupt- 
insel gegenüber dem Pfahlbaudorf Ndrubal vor 
Anker. Interessant war dabei zu beobachten, wie 
von den hohen, die Bucht an der Westseite be- 
grenzenden Bergen aus die Nachrichten über die 
Bewegungen des „Seestern“ von den Eingeborenen 
mittels Heliographen die Küste entlang weiter- 
gegeben wurden. 
Die beiden Green-Islands sind unbewohnt. 
Unter „Green-Island-Leuten“ können also nur 
die Leute in Ndrubal und auf den Höhen der 
Umgebung gemeint sein. Die Landschaft scheint 
den zusammenfassenden Namen Taul zu haben. 
Bei Annäherung des „Seestern“ sah man die 
Einwohner des Pfahlbaudorfes in Kanus eiligst 
die Küste entlang oder in die Flußmündung 
hinter dem Dorf davonrudern. Ich fuhr mit 
Boot durch das Dorf den Fluß hinauf. Ober- 
halb des Dorfes ist der Fluß durch einen soliden 
Steg mit vier Pfeilern überbrückt — die erste 
von Eingeborenen errichtete Brückenanlage, die 
mir im Schutzgebiet zu Gesicht kam. Die mit 
Geländer versehene Gangbahn liegt so hoch, daß 
die Kanus mit den hohen Bordaufsätzen bequem 
darunter durchfahren können. Oberhalb der 
Brücke waren in den Flußbiegungen zahlreiche 
von den Insassen verlassene, mit Hausrat und 
Lebensmitteln beladene Kanus festgemacht. Hinter 
einem derselben wurde ein alter Mann aufgefischt, 
den ich mit an Bord des „Seestern“ nahm. 
  
Häuser und Kanus ließ ich unversehrt. Der Alte 
erzählte an Bord, nachdem einige Geschenke seinen 
Schreck besänftigt hatten, die Leute von Ndrubal 
seien dreimal, um Handel zu treiben, nach Buke 
hinübergefahren, seien aber jedesmal durch Schüsse 
der Leute auf der Station an der Landung ver- 
hindert worden. 
Am 3. Mai besuchte ich morgens nochmals 
das Dorf Ndrubal, aus welchem die Bewohner 
in der Nacht alles Bewegliche weggeschafft hatten. 
Ich ließ nochmals den Flußlauf absuchen und 
verfolgte selbst den von der Brücke ausgehenden 
Pfad nach Östen hin, der zuerst auf Baumstämmen 
durch einen Mangrovenfluß, dann eine kleine An- 
höhe hinan zu dem Dorf Kisoki führte. Die 
Eingeborenen hatten durch einen Verhau am 
Weg zu erkennen gegeben, daß ein Besuch nicht 
erwünscht war, und verschwanden bei der An- 
näherung der Kolonne im Busch. Der tags zu- 
vor aufgegriffene alte Mann wurde in einen der 
Pfahlbauten abgesetzt. 
Bei der tags darauf an dem Dorfe Lala 
vorbeinach der Malai-Bai unternommenen Boots- 
fahrt gelang es wieder nicht, mit den Eingeborenen 
Fühlung zu bekommen. Von dem in der west- 
lichen Ecke der Malai-Bucht liegenden Dorf dürfte 
es möglich sein, zu den Usiai der westlichen Haupt- 
insel zu gelangen. Allerdings ist dieses Dorf 
wegen des flachen Wassers vor und in der Bucht 
nur in mehrstündiger Bootsfahrt erreichbar. 
Der schwindende Kohlenvorrat des „Seestern“ 
zwang zur Rückreise. Am 3. Mai war der 
Stationsleiter Bastubbe von Buke mit Kutter 
an Bord gekommen, um sich nach Herbertshöhe 
in ärztliche Behandlung zu begeben. Die Lage 
der Hernsheimschen Stationen und der geringe 
Erfolg der Expedition gegen die Usiai schien mir 
die Stationierung einer Truppe in den Admiralitäts- 
Inseln zu erfordern. Ich setzte deshalb vor der 
Abreise nach Herbertshöhe den Polizeimeister 
Schaper mit zwanzig Mann in Komuli an 
Land und wies ihn an, sich nach Noru zu be- 
geben. Einer für längere Zeit stationierten 
Truppe wird es besser gelingen, die Eingeborenen 
im Zaum zu halten, da sie in den Händlerkuttern 
sich unbemerkbar bewegen und sich leichter den 
geeigneten Zeitpunkt für ihre Unternehmungen 
wählen kann. 
Eine dauernde Sicherung des Landfriedens 
in den Admiralitäts-Inseln wird nur durch Anlage 
einer ständigen Polizeistation erzielt werden 
können.
        <pb n="941" />
        GV 857 20 
Rolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Die kolonlalen Faser. (Hanf.) und öl- Rohstoffe.) 
Im Anschluß an die früher gegebene Dar- 
stellung kolonialer Rohstoffe in ihrer Bedeutung 
für unser nationales Wirtschaftsleben sollen nun- 
mehr die kolonialen Faser-(Hanf-) und Ol- 
Rohstoffe behandelt werden. 
Als erstere kommen vornehmlich Jute, Manila- 
hanf und Sisalhanf in Betracht. Als Olstoffe 
liefernde Pflanzen haben vor allem zu gelten 
Raps und Lein, die Olpalme, deren Fruchtfleisch 
und Kerne Ol enthalten, die Kokospalme, bei 
welcher der Fruchtkern, getrocknet Kopra genannt, 
Ol liefert, und die Erdnuß, ein Hülsengewächs, 
das eigentümlicherweise seine Hülsen unter der 
Erde zur Reife bringt. Ferner kommen in Be- 
tracht der Sesam, eine einjährige, krautartige 
Pflanze, und die Baumwolle, aus deren Samen 
Ol gepreßt wird. 
Bildet die Baumwolle den heute fast unent- 
behrlichen Grundstoff für diejenigen Zweige der 
Textilindnstrie, welche für Bekleidungsstoffe aller 
Art Garne oder Gewebe herstellen, so brauchen 
andere Zweige dieser Industrie für ihre Zwecke 
den Hauf oder hanufartige Stoffe. Dazu 
gehören vornehmlich die Tauwerk= und Netz- 
industrie, die Jutespinnerei und -weberei, weiter- 
hin auch die Papierindustrie und das Tapezier- 
gewerbe. Die Gesamtproduktion an Hanffabrikaten 
dürfte einer Menge von 50 Millionen Kilogramm 
nahekommen. 
Eine beträchtliche Menge Hanf und Hauf- 
werg — im Jahre 1907 waren es 59 572,7t 
im Werte von 36,2 Millionen Mark — liefern 
uns Italien, Osterreich-Ungarn, Rußland, Serbien 
und die asiatische Türkei; erheblich größere Mengen 
Gespinstfasern aber kommen aus kolonialen Ge- 
bieten. Im Jahre 1907 waren das 174 750,2 t 
im Werte von 78,6 Millionen Mark. Der Gesamt- 
aufwand für Hanf und hanfartige Stoffe be- 
zifferte sich demnach auf 114,8 Millionen Mark, 
denen eine Ausfuhr von 25 184,3 t im Werte 
von 14,1 Millionen Mark gegenüberstand (15 822,4t 
europäischer Hanf im Werte von 9,4 Millionen 
Mark; 9361,9 t kolonialer Hanf im Werte von 
4,7 Millionen Mark. 
Die Summe von 78,6 Millionen Mark, welche 
im Jahre 1907 für koloniale Faser- (Hanf= stoffe 
aufgewendet wurde, verteilt sich auf die einzelnen 
Artikel folgendermaßen: 
*) „Kolonialwirtschaftliches“ IV. Aus dem Weiche- 
Wbeitsbtaut- Guli 1908). BVgl. B#Deutsches Kol. “ 
1 Ae# 11, S. 543 ff., Nr. 13, S. 631 ff. und ** 2. 
#- . 
  
  
  
  
mie . .. 1.4 Mill. Mark 
Jute, Jutewerg 66.3 - 
Manilahanf, -wer 2,9 - - 
Merik. Fiber, *“- * 3,.5 - 
Kokosfasern. 0,.4 - 
Indischer Hanf . 12 - - 
Leuseel. Lauf- Kapot ujw. 2,8 - - 
Alle diese Rohstoffe wurden fast ausschließlich 
vom Ausland bezogen, dem dafür mindestens 
77 Millionen Mark aus Deutschland zuflossen. 
Diese Zahlen lassen erkennen, ein wie starkes 
nationalwirtschaftliches Interesse wir daran haben, 
Faserstoffe in genügenden Mengen in unseren 
Kolonien zu erzeugen. 
Eine Möglichkeit, dies zu verwirklichen, bietet 
in erster Reihe die Kultur der Sisalagave, die 
in Deutsch-Ostafrika vor Jahren begonnen und 
in steigendem Maße günstige Ergebnisse geliefert 
hat. Die Sisalagave, so benannt nach de 
Hauptverschiffungshafen in ihrer mexikanischen 
Heimat Bukatan, enthält in ihren bis über 2 m 
langen, fleischigen Blättern einen Faserstoff, den 
Sisalhanf. Die Bemühungen Deutschlands, die 
Agavenkultur in seinen Kolonien zu fördern, gehen 
bis zum Jahre 1893 zurück. Auch hier mag 
das Verdienst des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees 
hervorgehoben werden, das durch vorbereitende 
Studien und Maßnahmen zur Verbesserung der 
Erntebereitung die Agavenkultur weiterbeförderte. 
Im Jahre 1898 wurde der erste Sisalhanf in 
Deutsch-Ostafrika geerntet. Seither hat die 
Kultur der Sisalagave stetig Fortschritte gemacht 
und stellt heute schon die nächst dem Kautschuk 
wichtigste Plantagenkultur in den Kolonien 
dar. Zur Zeit betreiben bereits achtzehn Gesell- 
schaften in Ostafrika den Sisalanbau plantagen- 
mäßig. 
Die Ausfuhr von Sisalhanf aus Deutsch-Ost- 
afrika über die Küstengrenze betrug: 
  
1903 422 066 kg im Werte von 321 116 Mk. 
1904 7641 761= -- - 739 - 
1905 1 140 332 - - 181 -- 
1906 1 820 887 - -1348 168 -- 
Die Ausfuhr hat sich also in vier Jahren 
der Menge wie dem Werte nach mehr als ver- 
vierfacht. Das Jahr 1907 dürfte wiederum 
eine erhebliche Steigerung der Ausfuhr gebracht 
haben, da eine weitere Reihe von Kulturen ertrags- 
fähig geworden ist. Allein im Bezirk Wilhelmstal 
in Ostafrika dürften nach sachverständiger Schätzung 
im nächsten Jahre 5 bis 6 Millionen Pflanzen 
ertragsfähig werden. Auch in Neuguinea 
und in Togo haben Versuche mit Sisalkulturen 
günstige Ergebnisse gezeitigt.
        <pb n="942" />
        W 858 20 
In nicht ferner Zeit wird nach sachverständigem 
Urteil der Bedarf der deutschen Industrie an 
Sisalhanf durch eigene Produktion in unseren 
Kolonien zu decken möglich sein, und die bislang 
dem Auslande zufließenden Geldmittel würden 
dann unserer eigenen Volkswirtschaft erhalten 
bleiben. Der Nutzen, den uns der Sisalbau 
bringt, ist damit jedoch nicht erschöpft. Nach 
übereinstimmenden Gutachten von Fachleuten ist 
der Sisalhanf, der in Deutsch-Ostafrika gebaut 
wird, von so vorzüglicher Beschaffenheit, daß er 
dem erheblich teureren Manilahanf in vieler 
Hinsicht fast gleichwertig, in gewissen Eigenschaften 
sogar überlegen ist. Es besteht also die Aussicht, 
daß eine weitere Ausdehnung unserer Sisal- 
erzeugung uns ein Mittel an die Hand geben 
wird, den vom Ausland bezogenen teueren 
Manilahanf, vielleicht auch zum Teil die Jute, 
durch unsere eigenen Erzeugnisse zu ersetzen. Es 
sei dabei erwähnt, daß dieser Vorgang heute 
bereits begonnen hat. Der Byukatan-Sisalhanf, 
der früher der deutschen Industrie fast allein zur 
Verfügung stand, hat sein Feld in Deutschland 
ganz verloren, während der Ostafrika-Sisalhanf 
sich einer fortgesetzt steigenden Nachfrage erfreut. 
In beschränktem Umfang ist er also bereits mit 
dem Manilahanf in Wettbewerb getreten. Es 
sei ferner darauf hingewiesen, daß die Spinner 
der Vereinigten Staaten von Amerika, die in den 
letzten Jahren je 90 Millionen Kilogramm 
mexikanischen Sisalhanf und Manilahanf für 
Tauwerk und Garbenbindegarn für Mähmaschinen 
verarbeiteten, neuerdings dem ostafrikanischen 
Sisalhanf ein lebhaftes Interesse zuwenden, so 
daß Aussicht vorhanden ist, auch dorthin Hanf 
aus Ostafrika zu exportieren. Der in Ostafrika 
noch herrschende Arbeitermangel hat zwar einer 
schnelleren Entwicklung des Absatzes bisher noch 
hemmend entgegengewirkt; die bessere Aus- 
gestaltung der Verkehrswege und eine organisierte 
Arbeiterbeschaffung, wie sie neuerdings in Angriff 
genommen sind, werden jedoch allmählich mehr 
Arbeitskräfte für den Plantagenbau freimachen 
und dadurch Abhilfe schaffen. 
Die Sisalagave stellt die wertvollste Faser- 
pflanze in unseren Kolonien dar. Daneben kommt 
in Ostafrika noch die Sanseviera vor, eine 
wildwachsende Agavenart, die einen sehr guten 
Hanf liefert, deren Ausbeutung jedoch, da die 
vorhandenen Bestände meist nur versprengt vor- 
kommen, noch mit großen Schpwierigkeiten ver- 
knüpft ist. Erst mit dem weiteren Ausbau der 
Eisenbahnen wird ihre Ausbeutung im großen 
sich lohnen. Auch eine Bananenart, die dem 
Manilahanf ähnliche Fasern liefert, findet sich in 
derselben Kolonie, wenn auch nicht in großen 
Mengen, vor. 
  
Von noch größerer Bedeutung als die Ver- 
sorgung mit Faserstoffen ist für die deutsche In- 
dustrie die Deckung ihres Bedarfs an Ol-Roh- 
stoffen sowie pflanzlichen Olen und Fetten. 
Im Jahre 1907 wurden nach Deutschland 
eingeführt: 
1000 t Mill. Mark 
Olfrüchte 1007,8 270,2 
Ole, Pflanzenfette 117,4 60,2 
Olkuchen. 713,7 94,3 
Der Gesamtwert der Einfuhr bezifferte sich 
demnach auf 424,7 Millionen Mark, denen eine 
Ausfuhr von 63,3 Millionen Mark gegenüber- 
stand, nämlich: 
1000 t Mill. Mark 
Olfrüchte 21,2 5,7 
Ole, Pflanzenfette 41,5 33,8 
Olkuchen. 179,7 23,8 
Eine sehr beträchtliche Menge von Ol-Roh- 
stoffen wurde demnach in Deutschland teils in 
den direkten Verbrauch, wie z. B. als Viehfutter 
(Olkuchen), übergeführt, teils in mannigfachen 
Gewerbszweigen, wie z. B. in der Licht-, Seifen-, 
Stearin-, Schmieröl-, Speiseöl-, Margarine-, Par- 
fümerieindustrie sowie der chemischen Industrie, 
weiterverarbeitet und diente somit in starkem 
Maße zur Herstellung von Ausfuhrartikeln. Läßt 
man die Olkuchen, die lediglich als Viehfutter, 
bei geringerer Beschaffenheit auch als Dünge- 
mittel dienen, außer Betracht, so ergibt sich aus 
den oben mitgeteilten Zahlen, daß die Ol her- 
stellende und Ole sowie Pflanzenfette verarbeitende 
Industrie im Jahre 1907 330,4 Millionen Mark 
aufwenden mußte, um in den Besitz des benötigten 
Rohmaterials zu gelangen. 
Der Anteil der kolonialen Olstoffe — Ol- 
früchte und Ole bzw. Pflanzenfette — an diesem 
Bedarf ist sehr beträchtlich. Sieht man von Ol- 
früchten ab, für deren Anbau in unseren deutschen 
Kolonien vorläufig keine Aussicht besteht, wie 
z. B. Raps, der vorzugsweise von Britisch-Indien 
zu uns kommt (1907: 140 872,9t = 89,9 v. H. 
der Gesamt-Rapseinfuhr), Leinsamen, Erdmandeln 
u. dgl., und zieht man nur diejenigen Olfrüchte 
in Betracht, an deren Lieferung unsere eigenen 
Kolonien bereits beteiligt sind, oder die in ihnen 
wenigstens vorkommen, so ergibt sich eine Menge 
von 396 146,9 t kolonialer Olfrüchte im 
Werte von 125,9 Millionen Mark, die im 
Jahre 1907 nach Deutschland eingeführt wurde. 
Davon entfielen auf: 
Mill. Mark 
Palmkerne. 55,4 
Kopra 23,5 
Sesam 20,5 
Mohn-, Sonnent iumensamen 11,7 
Erdnüsse 6,1
        <pb n="943" />
        G 859 0 
Mill. Mark 
Laumwollsamen . 5,8 
Senf ... 2,1 
Rzinussamen 0, 8 
Rechnet man dazu noch die Ole und Fette, 
die als Produkt der Verarbeitung kolonialer 
Rohstoffe von Deutschland bezogen werden — 
wieder unter Ausschluß von Rapsöl, Leinöl u. dgl. 
sowie Baumöl — hinzu, so erhöht sich die oben 
angegebene Summe um 94 456,6 t im Werte 
von 47,8 Millionen Mark. 
Der Bedarf der deutschen Industrie an kolo- 
nialen Olen und Fetten, zu deren Lieferung 
Hamsere eigenen Kolonien beitragen könnten, be- 
zifferte sich demnach im Jahre 1907 auf rund 
173,7 Millionen Mark. 
Daneben erforderte der Bedarf an Olkuchen, 
Olkuchenmehl u. dgl., wie eingangs erwähnt, 
einen Aufwand von 94,3 Millionen Mark. 
Die mitgeteilten Zahlen zeigen, daß es sich 
um ganz bedeutende Summen handelt, die all- 
jährlich zur Befriedigung der in Deutschland vor- 
handenen Nachfrage nach kolonialen Olstoffen auf- 
gewendet werden. Dabei steigert sich der Bedarf 
an Fettstoffen von Jahr zu Jahr, bedingt durch 
die Bevölkerungszunahme einerseits und den 
steigenden Bedarf der Industrie anderseits, den 
die Produktion tierischer Fette nicht zu decken 
vermag. 
Die Zahl der hierbei in Frage kommenden 
Industriezweige ist eine sehr umfangreiche. Allein 
die mit der Herstellung von Olen beschäftigte 
Industrie, die nur zum Teil Verfeinerungsarbeiten 
wie Raffinerien u. dgl. vornimmt, verarbeitet im 
  
Jahre nach sachverständiger Schätzung rund 
1 Million Tonnen Rohmaterial und erzeugt Pro- 
dukte im Werte von 80 Millionen Mark. Das 
in ihr veranlagte Kapital wird ausschließlich 
des Betriebskapitals auf 100 Millionen veranschlagt; 
sie beschäftigt rund 10 000 Arbeiter, denen im 
Jahr rund 15 Million Mark an Löhnen zufließen. 
Berücksichtigt man weiterhin die Ol und Fett 
verarbeitenden Industrien, die eingangs auf- 
geführt wurden, so erhöhen sich diese Ziffern auf 
ein Vielfaches. Genaue Zahlen lassen sich dafür 
nicht angeben, da, wie z. B. in der Seifen= und 
Parfümerieindustrie, neben den pflanzlichen auch 
tierische und mineralische Fette Verwendung finden. 
Es bedarf keiner weiteren Begründung, daß 
es im gemeinsamen Interesse unserer Industrie, 
unserer Arbeiterschaft, unserer gesamten Volks- 
wirtschaft liegen würde, wenn es auch hier gelänge, 
die großen Summen, die unser Bedarf an kolo- 
nialen Olprodukten Jahr für Jahr dem Auslande 
zuführt, der eigenen Volkswirtschaft zu erhalten, 
um damit auch von der Preisstellung des Aus- 
landes, die bislang noch der deutschen Industrie 
ihre Kalkulation vorschreibt, mehr und mehr 
unabhängig zu werden. 
Auch hier ist unseren Kolonien die Aufgabe 
vorbehalten, in immer stärkerem Maße Erzeugungs- 
länder für die von unserer Industrie benötigten 
Rohstoffe zu werden. Sie sind bereits jetzt in der 
Lage, Olrohstoffe zu exportieren. Wie sich ihre 
Ausfuhr in diesen Artikeln über die Küstengrenze 
in den letzten Jahren entwickelt hat, zeigt in 
runden 1000 Mark die nachstehende, auf den amt- 
lichen Denkschriften beruhende Zusammenstellung: 
  
  
  
  
i — 
18990 1900 1901 / 1002 g10903 10904 1000 1000 
. · ’ 
Deutsch- Oafrika . 274,5 502.6 % 1 179 1 047J,7 1275,0 1 155,2 1233.7 
Lamermn 2 115.9 2603,4 2709,4 3820,2 3203,11 2 148,2 2158,6. 2958,0 
Togo 2085.2 2146,y9 3294.1 2 803,.2 1259,6 1417,8 785.52) 008.6 
Südsee — — — 25015 33780 38648.4 41875 51474 
1 i «8978,4;8489,4«8-d(38.10247,7 
Sind die Ausfuhrzahlen unserer Kolonien bis- gie der Losung nahe gebracht haben. Die vom 
lang auch noch nicht groß genug, um einen merk- 
baren Einfluß auf die Marktlage auszuüben, so 
zeigen sie doch eine erfreuliche Aufwärtsbewegung, 
die sich in absehbarer Zeit wohl noch bedeutend 
heben wird. Namentlich die Olpalme soll jetzt 
in rationeller Weise in Kultur genommen werden, 
nachdem sich herausgestellt hat, daß sie in weiten 
Gebieten nicht nur unserer afrikanischen Kolonien, 
sondern auch unserer Besitzungen in der Südsee 
gedeihen kann, und nachdem eingehende Unter- 
suchungen die für die Ausbeutung der Pflanze 
wichtige Frage des Schälens und Knackens der 
Rüsse und des Pressens der ölliefernden Bestand- 
  
Maschinenbauer Haake-Berlin auf Grund eines 
vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee veranstalteten 
Preisausschreibens gebauten Olfruchtaufbereitungs- 
maschinen haben sich in Kamerun mit Dampf- 
betrieb gut bewährt, so daß beabsichtigt ist, eine 
zweite Anlage hinauszusenden. An der Ver- 
r 1) Ohne Bismarck-Archipel und Kaiser-Wilhelms- 
Land. 
2) Die plötzliche Abnahme der Ausfuhr aus Togo 
wurde durch die außerordentliche Trockenheit der Jahre 
1908 und 1904 veranlaßt, die auch im Jahre 1905 zum 
Teil noch anhielt. Die Olpalmenbestände haben da- 
durch schwer gelitten und erholen sich erst allmählich.
        <pb n="944" />
        W 860 20 
besserung der Maschinen wird auf Grund der 
gesammelten Erfahrungen fortgesetzt gearbeitet. 
In unseren Kolonien Togo und Kamerun wird 
der vorhandene Bestand an Olpalmen zur Zeit auf 
mindestens 22 Millionen, in Ostafrika auf 
mindestens 800 000 geschätzt. Beide Zahlen dürften 
in Wirklichkeit bedeutend höher sein. Auch in 
Deutsch-Ostafrika wird die Olpalmenkultur in der 
nächsten Zeit eine wesentliche Förderung erfahren. 
Das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee hat in seiner 
diesjährigen Frühjahrsversammlung beschlossen, 
durch kostenlose Verteilung westafrikanischen Saat- 
gutes und durch Herausgabe einer Kulturanleitung 
die verheißungsvolle Kultur in die Kolonie ein- 
zuführen. 
Allerdings ist die Ausnutzungsmöglichkeit der 
jetzt bereits vorhandenen Bestände nicht überall 
in gleichem Maße vorhanden. Hier spielen, wie 
überhaupt in den Kolonien, die Verkehrsfragen 
eine wichtige Rolle. Man hat die Beobachtung 
gemacht, daß in Gegenden ohne Eisenbahnen die 
  
Olpalme z. B. in der Nähe der Küste am höchsten 
bewertet und infolgedessen auch gepflegt wurde, 
während sie im Hinterlande, von wo aus die 
Absatzmöglichkeit fehlte, nur zur Befriedigung der 
Bedürfnisse der Eingeborenen an Nahrung, Be- 
leuchtung und Wohnmaterial diente, ihre Kultur 
demgemäß stark vernachlässigt wurde. 
Erst der jetzt in größerem Maßstabe betriebene 
Eisenbahnbau wird auch darin Wandel schaffen. 
Die Absatzmöglichkeit wird, wie sich im Anschluß 
an die Eröffnung der Togobahn bereits gezeigt 
hat, den Anbau und die sorgfältige Pflege der 
Olpalme und anderer Nutzpflanzen mit am wesent- 
lichsten fördern und so nicht nur die Plantagen- 
kultur, für welche gute Verkehrswege Vorbedingung 
sind, ermöglichen, sondern auch die Volkskultur 
im Interesse unseres heimischen Verbrauchs er- 
giebiger gestalten und durch die damit verbundene 
Steigerung der Kaufkraft der Eingeborenen auch 
auf unsere Ausfuhr nach den Kolonien günstig 
einwirken. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
* Vernichtung der Baumwollernte und anderer 
Kulturen im Vilajet Rleppo. 
Das Vilajet Aleppo ist von großen Heuschrecken- 
schwärmen heimgesucht worden, welche bereits 
ganz beträchtlichen Schaden angerichtet haben. 
Nach den bei der Lokalbehörde eingezogenen 
Informationen erstrecken sich die angerichteten 
Verheerungen auf den ganzen Umfang des Vila- 
jets mit Ausnahme eines schmalen Streifens an 
der Küste westlich von Amanus, gehen im Norden 
bis Marasch und Zeitun, betreffen im Osten die 
fruchtbaren Ebenen des Serug östlich vom Euphrat 
und alles Land bis zur Grenze der Provinz. 
Nach den bisherigen Schätzungen soll die Baum- 
wollernte total vernichtet worden sein, was 
einem Schaden von etwa 100 000 Pfund gleich- 
käme; von der Sesamernte etwa die Hälfte (etwa 
20 000 Pfund türkisch). Nach der bisherigen 
offiziellen Schätzung würde sich ein Gesamtschaden 
von 1 150 000 türkischen Pfund ergeben. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
in Aleppo vom 22. Juni 1908.) 
Baumwollergeugung der Welt im Jahre 1907. 
Nach einer Zusammenstellung des Zensus- 
bureaus im Bundesamt für Handel und Arbeit 
zu Washington wurden im Jahre 1907 in den 
Baumwolle erzeugenden Ländern der Welt fol- 
  
gende Mengen dieses Spinnstoffes erzeugt und in 
den Handel gebracht: 
Erzeugung Anteil 
Land in Ballen von an der Welt- 
an 500 Pfund erzeugung 
Nettogewicht v. H. 
Vereinigte Staaten 
von Amerika 10 882 385 65,9 
Britisch-Indien 2444 800 14,8 
Agypten. 1 296 000 7,8 
Rußland. 620 000 3,8 
China 428 000 2,6 
Brasilien 370 000 2,2 
Mexiko 85 000 0,5 
Peru. 55 000 0,3 
Türkei 80 000 0,5 
Persien. 51 000 .0,3 
Andere Länder 200 000 1,3 
  
Summe 16 512 185 100,0. 
Im Vorjahre betrug die Erzeugung, soweit 
sie für den Handel in Betracht kam, 19 942 000 
Ballen, 1905 nur 15 747 000 Ballen und 1904 
rund 18 803 000 Ballen. Die Mengen Baum- 
wolle, die nicht auf den Markt kamen, sondern 
in China, Indien, dem asiatischen Rußland und 
anderen Gebieten des Orients sowie in Süd- 
und Mittelamerika für den Lokalverbrauch im 
Kleinbetrieb verwendet wurden, sind hierbei außer 
Ansatz geblieben.
        <pb n="945" />
        861 
Während des Zeitraums von 1786 bis 1790 
lieferte Westindien ungefähr 70 v. H. der in 
Großbritannien verarbeiteten Baumwolle, auf die 
Mittelmeerländer entfielen 20 v. H., auf Brasilien 
8 v. H., auf die Vereinigten Staaten und Ostindien 
nur 1 v. H. der englischen Spinnereien gelieferten 
Baumwolle; Agypten brachte damals überhaupt 
noch nichts von diesem Spinnstoff auf den Markt. 
(Nach Cotton Production 1907.) 
Baumwollsaatöl-Erzeugung der Welt. 
Die Gewinnung von Ol aus dem früher für 
fast wertlos erachteten Baumwollsamen nahm ihren 
Anfang, soweit sie für den Handel in Betracht 
kam, in England. Vor ungefähr 25 Jahren 
nahm dieses Land, wo ungefähr 200 000 Tons 
Baumwollsamen im Jahre ausgepreßt wurden, 
in der Fabrikation von Baumwollsaatöl die erste 
Rangstelle ein. Wegen der leichten Verderblichkeit 
des Samens bei der Lagerung und auf dem 
Transport machte sich das Bedürfnis zur Errich- 
tung der Olmühlen in möglichster Nähe der Ge- 
winnungsorte des Samens dringend geltend; 
infolgedessen entwickelte sich die Baumwollsaatöl= 
Müllerei in den Vereinigten Staaten von Amerika 
sehr schnell und kräftig, während sie nun auch in 
Britisch-Indien und Agypten an Ausdehnung 
gewinnt. Ganz genaue Nachrichten über den 
Umfang dieser Industrie in allen Teilen der Welt 
liegen nicht vor, aber soweit bekannt geworden, 
verteilen sich die an ihr beteiligten Betriebe 
folgendermaßen: 
ahl der ahl der 
Land rr Land wollsaol- 
Mühlen 
Ver. Staaten von Krich- Ostindien 1 
Amerikao 786 China 10 
England 25 Mexiko 4 
Frankreich. l 5 Perrr 15 
Deutschland. 2 Uhr. Süd-Amerika 12 
Rußland 6 
Agypten 7 Summe 873 
Die Entwicklung der Baumwollsaatöl-Erzeu- 
gung in den Vereinigten Staaten von Ame- 
rika in den letzten Jahrzehnten stellt sich, wie 
folgt, dar: 
Senfus. Jobl 7 abt ahl Ess Lernt 
jahr — Lecen Arbeker Man W als esreune 
1905: 715 3229 15539 80 031 96 408 
1900: 369 1569 11 007 45 166 58 727 
1890: 119 395 5 906 14 363 19 336 
Die im Jahre 1907 bestehenden 786 Mühlen 
verarbeiteten 2 564 873 Tons Baumwollsamen 
im Werte von 44 802 297 3, so daß auf den 
  
Betrieb 3263 Tons Samen entfielen; sie gewannen 
Produkte im Gesamtwerte von 66 134 859 8, und 
zwar 103 049 820 Gallonen Ol, 1043080 Tons 
Olkuchen und Mehl, 926 705 Tons Samenhüllen 
und 128 243 639 Pfund Linters (Baumwolle). 
Ausgeführt wurden aus den Vereinigten Staaten 
von Amerika: 
Baumwollsamen Baumwollsaatöl 
Jahr 
Tons Wert 8 Gallonen Wert 8 
1907: 8814 209493 41880304 17074403 
1906: 11859 268 330 43793519 13673370 
1905: 10551 235833 51535580 15 125 802 
1900: 24 928 346230 46902390 14127538 
1890: 3830 74575 13384385 5291178 
In Großbritannien verteilen sich die 25 
vorhandenen Baumwollsaatöl-Mühlen auf die fünf 
Häfen Hull, London, Liverpool, Bristol und 
Gloucester und auf einige Orte Schottlands. Hull 
ist dort mit mehr als ein Dutzend Mühlen das 
Zentrum der Industrie, wo ungefähr die Hälfte 
des importierten Samens verarbeitet wird. Im 
Jahre 1906 wurden nach Großbritannien 617 825 
Tons Baumwollsamen eingeführt, wovon Agypten 
362 592 Tons, das übrige Afrika 2381 Tons, 
Britisch-Indien 202 790 Tons, Brasilien 28 116 
Tons, Peru 3334 Tons, Chile 1328 Tons, Co- 
lumbien 193 Tons, die Türkei 14 084 Tons und 
die Vereinigten Staaten 3007 Tons lieferten. 
Der Olertrag aus der Tonne Samen stellt sich bei 
solchem aus Agypten auf 350 Pfund oder 47 
Gallonen, aus Indien auf 250 Pfund oder 
33 Gallonen, aus Amerika auf 300 Pfund oder 
40 Gallonen. In England pflegt man den 
Samen mit den noch daran befindlichen Linters 
(kleinen Baumwollfasern) und mit den Hüllen zu 
pressen, weshalb man verhältnismäßig mehr Ol- 
kuchen erhält als in den Vereinigten Staaten, wo 
Linters und Hüllen entfernt werden. Der englische 
Olkuchen ist sehr begehrt und wird fast völlig im 
Lande verbraucht. Das Ol ist dagegen für 
Speisezwecke in der Regel nicht geeignet und wird 
fast nur zur Seifenfabrikation verwendet. 
Die einzige Baumwollsaatöl-Mühle Britisch- 
Ostindiens liegt in Burma am Flusse Irawaddy, 
wurde im Jahre 1900 gegründet und seitdem 
erweitert. Sie arbeitet in der Saison täglich 
22 Stunden und kann 30 Tons Samen im Tag 
verarbeiten. Die Gesellschaft, der die Mühle ge- 
hört, kauft sowohl unentkörnte Baumwolle als 
Baumwollsamen zur Verarbeitung; auch entkörnt 
sie Baumwolle und preßt Ol für Rechnung an- 
derer, wobei sie sich für Entkörnen und Olpressen 
8 3 für die Tonne unentkörnter Baumwolle und 
für Olpressen allein 6 3 für die Tonne Samen 
Vergütung zahlen läßt. Das Interesse für diese 
Industrie hat sich sehr gehoben, und verschiedene 
neue Olmühlen find geplant.
        <pb n="946" />
        W 862 20 
Indien führte mehr als 200 000 Tons Baum- 
wollsamen im Jahre 1906/07 aus, was ungefähr 
10 v. H. der Gesamtgewinnung gleichkam. Der 
Preis des Samens stellte sich in Bombay in der 
letzten Saison auf 17,50 K für die engl. Tonne. 
Die sieben Baumwollsaatöl-Mühlen Agyptens 
verarbeiten jährlich ungefähr 105.000 Tons Samen. 
Alle Anlagen raffinieren auch das Ol. Agyptischer 
Samen, der sauber und frei von Baumwollfasern 
ist, wird weder entfasert noch enthülst, sondern 
nur zerschnitten und gepreßt; daher enthält der 
Olkuchen auch die Samenhüllen mit wie der in 
England gewonnene. Aus ägyptischem Samen 
gewinnt man ungefähr 47 Gallonen Ol von der 
Tonne, aus amerikanischem nur 40 Gallonen, was 
jedenfalls auf die reichliche Bewässerung der ägyp- 
tischen Pflanzungen zurückzuführen ist. Die Kosten 
für Verarbeitung des Samens stellen sich in Agyp- 
ten auf 4,50 § für die Tonne. Im Jahre 1906 
wurden dort schätzungsweise 750 000 Tons Samen 
gewonnen, 500000 Tons ausgeführt und 105 000 
Tons in den inländischen Olmühlen verarbeitet. 
Der Preis des Samens stieg in Alexandria im 
August 1907 auf 30 3 für die Tonne, während 
der Normalpreis sich auf 22 5 berechnet. 
In Rußland befassen sich sechs Olmühlen 
mit der Herstellung von Baumwollsaatöl. Neuer- 
dings wurde eine neue Mühle in Murga, in dem 
russischen Baumwolldistrikt nahe dem Amur, ge- 
gründet. Die Leiter dieser Anlage beabsichtigen, 
ihr Erzeugnis zumeist auszuführen. Die russische 
Regierung gewährt dieser Fabrik eine Beihilfe und 
regt Kapitalisten zur Anlage weiterer Mühlen an. 
Im Jahre 1906 wurden aus Batum allein mehr 
als 12 000 Tons Baumwollsaatölkuchen zur Aus- 
fuhr gebracht. 
Anscheinend haben die Bewohner von China 
zuerst die wertvollen Eigenschaften des Baumwoll- 
saatöls entdeckt, denn schon seit Jahrhunderten 
wurde dort aus dem inländischen Samen auf 
primitive Art das Ol gewonnen und zur Speisung 
der Handlampen benutzt. Auch der Dungwert 
der beim Olpressen verbleibenden Rückstände des 
Baumwollsamens wurde dort bekannt und aus- 
genutzt, bevor Baumwolle in Amerika angebaut 
wurde. Die zehn Baumwollsaatöl-Mühlen Chinas 
liegen in den Städten Schanghai, Hankou und 
Tungschon. Außerdem wird vielfach das Ol mit 
kleinen Handmühlen gewonnen. Der chinesische 
Baumwollsamen ist viel kleiner und weniger öl- 
haltig als der amerikanische; er kostet auf dem 
chinesischen Markte etwa 10 8 die Tonne. Von 
2000 Pfund Samen werden dort ungefähr ge- 
wonnen: 180 Pfund (24 Gallonen) Rohöl, 860 
Pfund Olkuchen, 940 Pfund Hüllen und 20 Pfund 
Abfall. Das exportierte Ol geht zumeist nach 
Australien. Zum Kochen und für Beleuchtungs- 
  
zwecke verwendet man teilweise das Rohöl. 
Olluchen zur Rinderfütterung kosten 9 bis 11 3 
die Tonne. 
Perus 15 Baumwollsaatöl-Mühlen können im 
Jahr ungefähr 28 000 Tons Samen verarbeiten. 
Nur 12 Mühlen waren im letzten Jahre im Be- 
triebe, weil die Nachfrage nach Samen zur Aus- 
fuhr sehr groß war. Das Ol, das in einer 
Menge von 600 000 Gallonen gewonnen wurde, 
blieb im Lande. 
Von anderen Ländern, die sich mit der 
Gewinnung von Baumwollsaatöl befassen, sind zu 
erwähnen: Frankreich mit fünf Mühlen in Mar- 
seille, die 1905 rund 40 000 Tons Samen im- 
portierten; Deutschland mit zwei Mühlen von 
beträchtlicher Leistungsfähigkeit; Venezuela mit 
einer neuen Mühle und Raffinerie in Valencia; 
Brasilien mit einer Anzahl Mühlen und vier 
Anlagen in Mexiko, die neben Ol, Olkuchen und 
Mehl auch Seife, Glyzerin und andere Erzeugnisse 
der Weiterverarbeitung von Baumwollsaatöl her- 
stellen. (Nach Cotton Production 1907.) 
Baumwollerzeugung und verbrauch der Vereinigten 
Staacten von Rmerika 1898 bis 1907. 
Nach einer Zusammenstellung des Bundesamts 
für Handel und Arbeit stellten sich Erzeugung und 
Verbrauch von Baumwolle in den Vereinigten 
Staaten von Amerika für das letzte Jahrzehnt 
folgendermaßen dar: 
Ausfuhr 
Erzeugung Verbrauch inländischer Einfuhr 
Baumwolle 
in Ballen von 500 Pfund Gewicht 
11375461 noch nicht bekannt für 1907/06 
13595 498 4984936 8825237 202733 
10 804556 4877465 6975494 133464 
13679954 4523208 9119 614 130 182 
10045615 3980 567 6290245 100298 
10 827 168 4187076 6960 880 149113 
9675771 4080 287 6928697 190080 
10 266 527 3603 516 6 860 917 116610 
9459935 3687253 6221541 134778 
11435368 3672097 7655 281 103223 
(Nach Cotton Production 1907.) 
Erntelahr 
1907: 
1906: 
1905: 
1904: 
1903: 
1902: 
1901:2 
1900: 
1899: 
1898: 
Ausfuhr von Baumwolle und Baumwollsamen 
aus #gypten 1907. 
Der weitaus wichtigste Ausfuhrartikel Agyptens 
ist die Baumwolle. Ihre Bedeutung im Ver- 
hältnis zu den anderen in Betracht kommenden 
Ausfuhrwaren wirb durch folgende Tabelle ver- 
anschaulicht:
        <pb n="947" />
        863 2 
  
  
  
1905 1906 1907 Andere wichtige Ausfuhrartikel sind: Elfenbein, 
Prozente des gesamten Ausfuhrwerts Straußenfedern, Rohrzucker, Henna, Tomaten, 
Baumwolle . 77,6 82,5 84,2 Getreide, getrocknete Bohnen, Wachteln. Hiervon 
Baumwollsamen 8,4 8, 9,1 bezieht Deutschland hauptsächlich Baumwolle, 
Zigaretten. 2,7 1,9 1,4 Baumwollsamen, Zigaretten, Gummiarabikum, 
Olkuchen 1,1 1,0 0,8 Elfenbein, Zwiebeln und Eier. 
Zwiebeln 1,9 0,9 0,6 Die Baumwollausfuhr betrug: 
Häute 0,6 0,7 0,5 Kantar 
Reis 0,7 0,5 0,5 1905 6 527 082 15 806 440 
Wolle 0,6 0,5 0,4 1906 6 696 567 20 528 002 
Eier 0,4 0,4 0,4 1807 6 859 220 23 597 944 
Cummiarabikum? 1,1 0,6 0,2. Im einzelnen waren Abnehmer: 
1905 1906 1907 
Weert in Wert in Wert in 
Kantar ## Kantar L# Kantar * 
Großbritannien 3292011 7 982 3123 512 776 10 702 51583 583 008 12 271 784 
Amerika 501 860 1 212 2588 484 036 1 472 499593 802 2 063 501 
Deutschland 559 323, 1 350 8090535 881, 1 658 9383555 947 # 1 928 464 
Frankreich 576 268 1 392 873 586 062 1 819 900 21 754 1 793 608 
Rußland 418 921 1 011 226 444249 1 382 7944455 324 1 576 729 
Osterreich-Ungarn 316 954 771 1444 723 1 063 896 330747 1r17 620 
Schweiz . 3135381762490259722E793704284675s978665 
Italien 244207596345241506747936223386T768208 
  
Danach ist Großbritannieu weitaus der beste 
Käufer für ägyptische Baumwolle; sein Anteil 
betrug in den beiden letzten Jahren beinahe 
50 v. H. der Gesamtausfuhr. Ihm folgte in 
den Jahren 1905 und 1906, wenn auch in 
großem Abstande, Frankreich als zweitgrößter 
Abnehmer, während im letzten Jahre Deutsch- 
lands Bezüge die französischen um 134856 2EE. 
übertroffen haben. 
Die Ausfuhrziffern beider Länder sind indessen 
in demselben Jahre erstmals von dem Werte der 
nach Amerika ausgeführten Ware überholt worden. 
.Die Werte der Ausfuhr nach den übrigen Ländern 
haben sich ständig vergrößert. 
Die Ausfuhr von Baumwollsamen betrug 
1905: 1 714 011, 1906: 2 180 632 und 1907: 
55 067 LE. 
Weitaus der größte Teil davon geht nach 
Großbritannien; daneben sind Frankreich und 
neuerdings in wachsendem Maße Deutschland 
Abnehmer. Letzteres hat im Jahre 1907 dem 
Werte der Ausfuhr nach Frankreich, und zwar 
mit 158 758 gegen 121 787 LE überholt, wäh- 
rend es in den Jahren 1906 und 1905 mit 
97 141 und 1364 LE wesentlich hinter Frank- 
reich zurückgeblieben war. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Alexandrien.) 
  
  
  
Mkkachultur in Surinam.) 
Die holländische Kolonie Surinam hat seit 
Jahren schwere Einbußen erlitten durch die Ver- 
wüstungen, die namentlich von der Krülloten= oder 
Hexenbesen-Plage in den Kakaopflanzungen ihren 
Ausgang nahmen. Daneben sind noch andere 
Krankheiten und Schädlinge zu bekämpfen. Das 
schlimmste Jahr war 1904; wenn auch seitdem 
eine Besserung zu verzeichnen ist, so hat Surinam 
heute, nach vier Jahren harter Kämpfe gegen die 
Plage, nur erst die Hälfte seiner früheren Leistungs- 
fähigkeit wieder erreicht. Ein Augenzeuge berichtet 
über den Stand der Kakaopflanzungen folgendes: 
„Durch, die landwirtschaftliche Versuchsstation 
wurden im Jahre 1905 Versuche angestellt zur 
Bestreitung der Krüllotenkrankheit, unter anderen 
auch, um durch starkes Einkappen der kranken 
Bäume und danach Bespritzen derselben mit 
Kupfervitriol eine Kur, und zwar auf fünf Ver- 
suchsfeldern, vorzunehmen. 
Es scheint nun, als ob diese Kur wirklich 
Erfolg gehabt hat, da auf genannten Feldern die 
Infektion verschwunden ist. 
Der Stand der Bäume in den Versuchsfeldern 
und die Tatsache, daß Versteinerung der Früchte 
  
) Aus dem Gordian", Zeitschr. f. d. Kalao= usw. 
Induser Nr. 319 1
        <pb n="948" />
        864 ꝛ 
dort nahezu nicht mehr vorkommt, hat Veranlassung 
gegeben, um die Plantage Sazannasdal mit 
150 Acker Kalao der Probe zu unterwerfen. 
Das wichtigste dabei ist, daß man die Kosten, 
welche anfänglich 35 fl. pro Acker betrugen, bis 
auf 13 fl. hat erniedrigen können. 
Vier Plantagen sind denn auch schon gefolgt 
und haben die Probe für eigene Rechnung an- 
gefangen. 
Die Kakaoproduktion war im vergangenen 
Jahre etwas geringer. Zur näheren Erklärung 
über den Zurückgang der Kakaokultur, die in 
normalen Jahren drei Millionen Kilo betrug, 
folgt eine Liste der Ausfuhr in den letzten zehn 
Jahren: 
1898: 2 830 424 kg 1903: 2 208 547 kg 
1899: 3 859 980 - 1904: 854 034 -- 
1900;: 2 927 202= 1905: 1 681 827. 
1901: 3 163 486-- 1906: 1 480 568 
1902: 2 355 182- 1907: 1 625 291. 
Ein wichtiger Punkt war in den letzten Monaten 
auch die außergewöhnliche Preiserhöhung. Ab- 
normal, wie diese Preissteigerung ist und Ver- 
wunderung erwecken mußte, scheint es logisch, in 
kurzer Zeit ein Sinken zu erwarten, und zwar 
in einigen Monaten. Das ist inzwischen ein- 
getreten. 
Die Kakaokultur im Jahre 1907 gibt wenig 
Stoff zu Betrachtungen. Die Produktion blieb 
immer noch unter der Hälfte der früheren nor- 
malen Produktion. Auch kamen wieder alar- 
mierende Berichte aus dem Saramacca-Distrikt 
über eine neue Krankheit, „Kanker“ oder Stamm- 
krebs genannt, welche darin besteht, daß das Holz 
weinrote Flecke zeigt über einen großen Teil des 
Stammes, die Blätter abfallen und der Baum 
langsam zugrunde geht. Um den Baum nun zu 
retten, bleibt nichts anderes übrig, als die kranken 
Teile tief anzuschneiden und diese Wunden mit 
Teer zu bestreichen. Gewöhnlich aber entdeckt 
man diese Flecke erst dann, wenn der Baum 
nicht mehr zu retten ist. 
Mit Bedauern muß noch eine andere Krankheit 
erwähnt werden, oder besser gesagt eine Plage, 
ein außergewöhnlicher Blätterabfall, der durch 
ein kleines Insekt (Thrips) entsteht, das auf der 
Rückseite der Blätter lebt und beinahe nicht zu 
vertreiben ist. Alle angewandten Mittel, wie 
Tabakswasser, Petroleumemulsion, Bestäuben mit 
Parisergrün, helfen nichts oder nur wenig, und 
der Baum muß zuletzt an Auszehrung zugrunde 
gehen. 
Bemerkenswert ist hier noch, daß Plantage 
Margarethenburg im Nickerie-Distrikt bis jetzt von 
der Krüllotenkrankheit frei geblieben ist, und daß 
dort auch von anderen Plagen wenig die Rede 
  
war, obgleich auf genannter Plantage sich keine 
Schattenbäume befinden. Auch in diesem Jahre 
lieferte die Plantage wieder prächtige Produkte. 
Die Ausfuhr betrug im Jahre 1907 
1 625291 kg. Es hat die Ausfuhr betragen: 
Mai 1908 2232 Säcke, Jan.-Mai 1908 6806 Säcke 
1907 3495 1907 9218 = 
1906 2318 1906 6999. 
Wir haben diese vergleichende Übersicht nur 
angegeben zum besseren Verständnis der Leistungs- 
fähigkeit der Kakaopflanzungen."“ 
r□ 
Hieraus geht hervor, daß es anscheinend ge- 
lungen ist, ein Mittel gegen die Krülloten zu 
finden. Hoffentlich erweist es sich auch auf die 
Dauer als eine wirksame Abwehr. liber das 
laufende Jahr 1908 wird noch berichtet, daß es 
wohl schwerlich in der Kakaoausfuhr 1907 er- 
reichen werde, weil die Krülloten wieder allent- 
halben aufgetreten seien; nur wenige Pflanzungen 
wären verschont. Hiernach scheint es, als wenn 
das zu Anfang des Berichts erwähnte Mittel, 
das erfolgreich gegen die Krülloten angewandt 
werden sollte, doch nicht den Erwartungen ent- 
sprochen hat. Möglich ist aber auch, daß die 
Krülloten wieder in größerem Umfang auftraten, 
ehe die Vorbereitungen zur allgemeinen Einführung 
des Gegenmittels beendet waren. 
  
Candwirtschaftliche Verhältnisse der Inselin Trinldad 
und Tobago 1907. 
Die Witterungsverhältnisse auf den Inseln 
Trinidad und Tobago während des vergan- 
genen Jahres waren im allgemeinen zufrieden- 
stellend. Die Zuckerernte zeigte daher eine 
Steigerung, und eine Besserung der Preislage 
führte zu einer Zunahme des Ausfuhrwertes für 
Zucker. Es wurden 46270 Tons Zucker geerntet. 
Die Produktion von Kakao überstieg die aller 
früheren Ernten. Nach der vorjährigen Mißernte 
erwartete man einen Normalertrag von ungefähr 
35 Millionen Pfund; statt dessen wiesen die amt- 
lichen Zahlen eine Ausfuhr von 49730 576 Pfund 
im Werte von 1 786 386 K nach. Beinahe ein 
Drittel dieser großen Ernte wurde von den Ver- 
einigten Staaten Nordamerikas ausfgenommen. 
Die Kokosnußkultur ergab ebenfalls eine 
volle Ernte; ungefähr 15 Millionen Nüsse wurden 
exportiert und der Rest in ungefähr derselben 
Menge wurde zu Ol und Kopra verarbeitet. 
Mit geringen Ausnahmen wurde die Ernte nach 
Amerika zu äußerst günstigen Preisen verkauft. 
Eine nennenswerte Verschiffung von Kautschukl 
hat infolge mangelnden Ertrags der noch zu 
jungen Kultur bisher nicht stattgefunden.
        <pb n="949" />
        865 20 
Die Obstkultur zum Zwecke der Ausfuhr hat 
#ich bis jetzt noch nicht bewährt, und nach der 
Lage der Dinge ist es sehr zweifelhaft, ob man 
sich damit ernstlich befassen wird. 
(Bericht des Kais. Konsulats in Port-of-Spain.) 
Slgarettenausfuhr figvptens 1907. 
Die Ausfuhr von Zigaretten war bis zum 
Jahre 1905 ständig angewachsen und hatte damals 
554 372 LKE betragen. Seitdem ist ein Rück- 
gang eingetreten. Es wurden 1906 für 465 863 
und 1907 nur für 393 509 KE ausgeführt. 
An der Abnahme ist vor allem Deutschland 
beteiligt, daneben auch Osterreich-Ungarn. Amerika 
und besonders Schweden haben dagegen einen 
erheblichen Zuwachs aufzuweisen. Im einzelnen 
waren die Hauptabnehmer: 
1905 1906 1907 
Wert in 2E 
Deutschland. 294 818 213 166 123 026 
Großbritannien 72 434 69 263 70223 
Brit. Besitzungen 
im fernen Osten 59 393 58 946 55213 
Osterreich-Ungarn 40 800 37 415 35 479 
Schweden 10 322 16 602 27772 
China usw. 19 881 17546 20700 
Frankreich 18 174 15 918 18 576 
Amerika 6 312 6547 11396 
Außer den genannten Ländern sind als Ab- 
nehmer für Zigaretten zu nennen: Belgien, die 
Schweiz, die Niederlande und Italien. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Alexandrien.) 
Ausbeutung von Golbminen in Spanien. 
Unter der Firma „Compania Anönima Espat#ola# 
de Explotaciones aurlferas“ hat sich in Madrid 
eine Aktiengesellschaft mit einem Kapital von 
2 Millionen Peseten gebildet zum Betrieb, Kauf 
und zur Pachtung von Goldminen in Spanien. 
Die Gesellschaft hat bereits folgende Minen 
erworben: „Alba“ und „Aurea“ (Provinz Leon), 
„Julia“ (Provinz Lugo) und „Angelita“, „Elvira“ 
und „Pilar“ (Provinz Orense). 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Madrid.) 
Dapua im Jahre 1906/07. 
Dem Jahresbericht von Papua (Britisch-Neu- 
guinea) für die Zeit vom 1. Juli 1906 bis 
30. Juni 1907 ist folgendes zu entnehmen: 
Die eigenen Einnahmen des Territoriums be- 
tragen 21 813 E (1905/06: 20 236 4), die Aus- 
ghaben betragen 45 335 4K (1905/06: 38 350 H. 
  
Die Einfuhr hat sich von 79 761 2&amp; im Jahre 
1905/06 auf 87776 2 gehoben. Dagegen weist 
die Ausfuhr gegen das Vorjahr einen Rückgang 
auf. Sie ist von 80 290 &amp; im Jahre 1905/06 
auf 63 756 K gefallen. An diesem Rückgang ist 
in erster Linie die Goldausfuhr beteiligt, welche 
von 58 496 L auf 39 710 K gesunken ist. Auch 
die Erträgnisse aus den Gira= und Yodda-Gold- 
feldern, welche an den deutschen Teil von Neu- 
guinea anstoßen, sind von 22 500 K auf 18750 K 
zurückgegangen. 
Die Ausfuhr von Kopra ist von 9315 K auf 
7467 &amp; gesunken. Dagegen erscheint als neuer 
Ausfuhrposten das Kupfererz mit 4098 K. 
Die Häfen des Territoriums wurden von 
233 Schiffen mit 159 177 Tonnen angelaufen, 
und zwar von 217 englischen mit 106 561 Tonnen 
und von 16 deutschen Schiffen mit 52 616 Tonnen. 
Im Vorjahre betrug der Schiffsverkehr 223 Schiffe 
mit 104 983 Tonnen, darunter 16 deutsche mit 
64 480 Tonnen. 
Die weiße Bevölkerung betrug 690 Personen, 
3 mehr als im Vorjahre. 
Handel und wlrtschaftliche Lage der Hawalischen 
Inseln im Jahre 1906/07. 
Die Einfuhr der Hawaiischen Inseln vom 
1. Juli 1906 bis zum 30. Juni 1907 betrug 
dem Werte nach 18376919 3 gegen 16499 808 3 
im Vorjahre. Aus den Vereinigten Staaten sind 
Waren im Werte von 14 226 210 8 bezogen 
worden gegenüber solchen für 13 224 566 3 im 
Vorjahre und für 11703519 3 im Jahre 1904/05. 
Die Gesamteinfuhr aus anderen Ländern betrug: 
1906/07: 4150709 3 und 1905/06: 3275242 3S. 
Es wurden importiert: 
1903/04 1904/05 
1905.06 1906/07 
aus Waren im Werte von 3# 
Deutschland 347 359 544 534 171 497 348 667 
England 622 465 305 879 424 976 483 341 
Brit. Kolonien. 904 772 541 679 702 003 1 081 497 
Frankreich 8 778 14 9607 9732 14210 
C bina. 189 101 174 129 245 244 296 975 
Jap . . 1205 055 "502 651 1247 470 1 557 441 
C — — 448 608 325 637 
  
Die Gesamtausfuhr vom 1. Juli 1906 bis 
30. Juni 1907 betrug 29 364 381 3 gegen 
26 940 523 3 im Vorjahre. Es gingen 
nach fremden Länden für 229 914 3 
nach den Vereinigten Staaten - 29 134 467 3 
Waren. 
Die direkte Ausfuhr nach Deutschland belief 
sich auf 340 8. 
Die Differenz zwischen der Brutto-Ausfuhr 
von 29 364 381 8s 
und der Brutto-Einfuhr 138 376 919 3 
mit 10 987 462 8
        <pb n="950" />
        W 866 28 
würde demnach den Gewinn der Inseln aus 
ihrem Außenhandel während des Berichtsjahres 
darstellen, eine bei dem geringen Flächeninhalt 
des bebauten Landes erstaunlich hohe Summe; 
hierbei ist jedoch in Betracht zu ziehen, daß 
Fracht= und Kommissionskosten, die an fremde 
Unternehmer zu zahlen sind, von der Ausfuhr- 
summe abzuziehen wären, um annähernd ein 
richtiges Bild des von den Inseln erzielten Über- 
schusses zu erhalten. Für die Zuckerexporte allein 
beliefen sich diese Abgaben auf ungefähr 4000000 s, 
so daß man kaum zu hoch greift, wenn man die 
Unkosten für alle Exportartikel mit 4 500 000 8 
einschätzt. Die Frachten für Importe werden 
sich auf mindestens 1 500 000 53 belaufen, so daß 
ein Überschuß von nur etwa 5 000 000 8 ver- 
bleiben würde. Da die Werte der Zuckersendungen 
jedoch stets zu niedrig deklariert zu werden pflegen, 
ist der Überschuß im letzten Jahre tatsächlich be- 
deutend höher gewesen, und er kann auf etwa 
7 bis 8 Millionen 8 geschätzt werden. Indes 
bleibt dieser Uberschuß nur zum kleinsten Teil im 
Lande, denn die auf Hawaii wohnhaften Aus- 
länder, vor allem die japanischen Kaufleute und 
Kulis, senden Verdienst und Ersparnisse sofort in 
die Heimat; diese Abgaben an das Ausland, 
einschließlich der Dividenden an im Ausland 
wohnende Aktionäre, werden auf jährlich min- 
destens 7 000 000 8 geschätzt. 
Trotz günstigster Wirtschaftsbilanz sind daher 
in Jahren mäßiger Zuckerpreise die Finanz= 
verhältnisse der Inseln wenig zufriedenstellend 
gewesen. Eine Besserung hierin ist nur durch 
Ansiedlung von Bauern und Arbeitern europäischer 
oder amerikanischer Herkunft zu erreichen, die 
ihren Verdienst auf den Inseln anlegen oder ver- 
brauchen würden. Seitdem infolge des Vertrags 
zwischen Amerika und Japan die Massenzuwan- 
derung japanischer Feldarbeiter aufhörte, haben 
sich die Lokalregierung und die Zuckerpflanzer 
bemüht, anderweitig Ersatz zu finden. Chinesische 
Kulis, die am geeignetsten für die klimatischen 
Verhältnisse wären und ihr Geld zum großen 
Teil auch auf den Inseln verbrauchen oder wieder 
anlegen würden, sind von der Einwanderung 
durch das auch dort geltende „Chinese Exclusion 
Law“ ausgeschlossen. 
Die Regierung versuchte, europäischen An- 
siedlern und Arbeitern zur Auswanderung nach 
Hawaii zu verhelfen; ihre Bestrebungen, die zuerst 
von der Bundesregierung in Washington be- 
günstigt worden waren und zu Anfang des letzten 
Jahres gute Erfolge zu zeitigen versprachen, 
wurden später für ungesetzlich erklärt, weil nach 
bestehenden Gesetzen Arbeiter, denen von Fremden 
ganz oder teilweise die Überfahrt bezahlt würde, 
als Kontraktarbeiter anzusehen und von der Lan- 
  
dung in den Vereinigten Staaten ausgeschlossen 
wären. 
In letzter Zeit haben sich indische Kulis von 
dem Festlande Nordamerikas nach Hawaii ge- 
wendet; einzelne sind direkt von Indien ein- 
gewandert, auch von den Fidschi-Inseln sollen 
Anfragen indischer Kulis nach Arbeitsgelegenheit 
eingetroffen sein. 
Trotz des für die Zukunft recht unsicheren 
Arbeitsmarkts gedeiht die Zuckerin dustrie weiter. 
Infolge höherer Zuckerpreise werden hohe Divi- 
denden ausgeschüttet; das Wetter ist sehr günstig 
gewesen, und die diesjährige Ernte Hawajis wird 
auf 500 000 Tonnen geschätzt. Die Erträge 
vieler Zuckerplantagen sind durch Berieselung und 
künstliche Stau= und Bewässerungsanlagen erhöht 
worden. Auf der Insel Hawai hat die Kohala 
and Hamakua Ditch Co. Leitungskanäle von 
22 englischen Meilen Länge im Distrikt Kohala 
und von 30 Meilen Länge im Distrikt Hamakua 
erbaut. Diese beiden Kanäle liefern aus den 
Staubassins 65 und 80 Millionen Gallonen Wasser 
in 24 Stunden an die umliegenden Plantagen; 
einzelne Felder sollen infolge regelmäßiger Be- 
wässerung 6 bis 7 Tonnen Rohzucker vom Acker 
liefern statt 3½ Tonnen in früheren Jahren. 
Die Ananas= (pineapple) Industrie ent- 
wickelt sich schnell und wirft gute Gewinne ab. 
Der Distrikt Wahiawa auf der Insel Oahn allein 
wird im kommenden Sommer in drei Konserven- 
fabriken 13 000 Tons Ananas zu etwa 342 000 
Kisten präservierter Früchte verarbeiten. Auch 
auf den anderen Inseln dehnt sich diese Industrie 
immer mehr aus. 
Auf der Insel Hawaii sind zwei Tabak-= 
pflanzungen gegründet worden, von deren Erfolg 
es abhängen wird, ob größere Kapitalien sich 
dieser neuen Industrie zuwenden werden. Die 
Aussichten scheinen gut zu sein. 
Die nördliche Seite (Koolau) der Insel Oahu 
ist durch die in Kahuku an die Oahu Railroad 
4&amp; Land Co. sich anschließende Koolau-Eisenbahn 
dem Farmbetriebe erschlossen worden. Es sind 
dort in letzter Zeit eine mehrere hundert Acker 
große Koprapflanzung und eine 1000 am. Acker 
große Ananasplantage angelegt worden. 
Die Kautschukplantagen haben auch im Vor- 
jahre fortgefahren, Bäume der Arten „Ceara“ 
und „Hevea“ zu pflanzen. Während die erst- 
genannte Art hervorragend gedeiht und ein 
schnelles Wachstum zeigt, ist „Hevea“ im Norden 
auf den höher gelegenen Ländereien im Wachstum 
zurückgeblieben. Schuld hieran trägt die dort 
während der Wintermonate herrschende kühle 
Temperatur. Die im südlichen Hawaii gepflanzten 
Hevea-Bäume zeigen dagegen ein gesundes
        <pb n="951" />
        G 867 20 
Wachstum; dort fällt die Temperatur auch wäh- 
rend der Wintermonate nie unter 59 bis 60 Grad 
Fahrenheit bei genügendem, warmem Regenfall. 
Der Erfolg dieser Industrie wird von der be- 
friedigenden Lösung der Arbeiterfrage abhängen. 
Die Kaffeeindustrie liegt immer noch dar- 
nieder. Es ist verschiedentlich der Versuch gemacht 
worden, die gesetzgebenden Körperschaften in 
Washington für einen Schutzzoll auf Kaffee in 
Hawaüi zu interessieren, jedoch ohne Erfolg. Die 
Interessenten hoffen, daß nach der Präsidenten- 
wahl eine Reform des gesamten Tarifs vor- 
genommen werden wird und dann auch Kaffee 
den gewünschten Schutzzoll erhält. 
Die Bestrebungen, andere Industrien neben 
der Zuckerindustrie heimisch zu machen, sind im 
Vorjahre von gutem Erfolg gekrönt gewesen. Die 
mit diesen Bestrebungen verknüpfte Ansiedlung 
kleiner Landwirte europäischer Abkunft hat jedoch 
wenig Fortschritte gemacht, indem fast alle Unter- 
nehmungen als Aktiengesellschaften gegründet sind. 
Auf der Insel Hawaii, vor allem im Distrikt 
Kona, sind allerdings einige Ansiedlungen ge- 
lungen; es ist aber wahrscheinlich, daß sich auch 
in Zukunft kleine Unternehmungen zu Aktien- 
gesellschaften zusammenschließen werden, sobald 
sie sich bezahlt machen. 
Die amerikanische Bundesregierung hat im 
verflossenen Jahre viel für die Hawalischen Inseln 
getan. Leuchttürme und -Feuer sind auf allen 
größeren Inseln angelegt worden. Die Einfahrt 
zum Hafen Honolulu ist mit Leuchtbojen versehen, 
und für den Bau einer Mole und eines Hafens 
in Hilo, Insel Hawaii, sind als erste Rate 
400 000 S bewilligt worden. Ferner wird der 
Hafen Honolulu vertieft und vergrößert; zu beiden 
Seiten der Einfahrt werden bis an das äußere 
Riff reichende Aufschüttungen gemacht, auf denen 
Befestigungen angelegt werden sollen. An der 
Befestigung Honolulus und Pearl Harbors wird 
eifrig gearbeitet, und es sind vor kurzem für 
diese Zwecke 3 100 000 5 bewilligt worden. Das 
Truppenlager von Kahauiki soll neue Kasernements 
erhalten, und seine Größe soll annähernd ver- 
doppelt werden. 
Infolge der wirtschaftlichen Depression in den 
Vereinigten Staaten waren die für die Herbst- 
und Wintermonate auf Hawaili erwarteten 
Touristen im letzten Jahre zum größten Teil 
ausgeblieben, und es mußten infolgedessen zwei 
der ältesten Hotels zeitweilig geschlossen werden. 
Ein Ausbleiben der Touristen bedeutet für die 
Hotels und Kleinverkäufer Honolulus einen nicht 
zu unterschätzenden Ausfall im Verdienst. 
  
Trotz jener Depression ist jedoch das Berichtsjahr 
im allgemeinen außerordentlich günstig 
für die Hawalischen Inseln gewesen; glücklicher- 
weise waren bei Beginn der Krise nicht genug 
hawalsche Werte in fremden Märkten, um die 
Aufnahmefähigkeit des hawaiischen Marktes für 
solche allzu stark auf die Probe zu stellen. Wenn 
auch die Ausgaben aus Vorsicht überall etwas 
eingeschränkt wurden, so sind doch Clearinghaus- 
Scheine nicht in Umlauf gekommen. Schon 
wenige Wochen nach Ausbruch der Panik hatte 
die anfänglich auch auf Hawaiit fühlbare unsichere 
Stimmung sich dort vollständig wieder gelegt. 
Infolge der hohen Zuckerpreise und der außer- 
ordentlich guten Zuckerernte, der größten seit dem 
Bestehen der Industrie, wird das Jahr 1907/08 
recht gut für die Inseln sein, und es dürfte die 
Wirtschaftsbilanz am Ende des Jahres einen den 
Inseln zufallenden Nettoüberschuß von mindestens 
10 000 000 zäeigen. 
Die Regierung in Washington fördert alle 
industriellen Unternehmungen auf den Hawaüischen 
Inseln durch Vermittlung ihrer „Experiment 
Station“ und trägt den eigenartigen Verhältnissen 
nach Kräften Rechnung. Die überaus liberalen 
Bewilligungen für Bauten und Befestigungen 
auf den Inseln zeugen von dem erhöhten Inter- 
esse, welches auch die amerikanische Volksvertretung 
den Inseln entgegenbringt. 
Unter anderem wurden während der letzten 
Legislaturperiode als erste Raten bereitgestellt für: 
bBesestigung von Honolulu und Pearl 8 
Har 1 150 000 
ein grien. für die Vundesbehorden · 
in Honolulu 250 000 
Hafenbauten für vonolulu 400 000 
Hilo Molel 400 000 
Leuchttürme und Feuer 100 000 
Truppenlager von Kahauiki 150 000 
Unterseeische Minen usw. 25 000 
Flottenstation in Honolulu 6 000 
Korrektion der Hafeneinfahrt in Pearl 
Harbor 400 000 
Errichtung eines Trockendocks ebenda 300 000 
Reparaturwerkstätten (Gesamtkosten 
300 000 8) ebenda . 100000 
Lagerhäuser und Schuppen Gelamt 
kosten 300 000 8) ebenda 100 000 
Anlage einer Flottenstation ebenda 100 000 
Summe 3 481 000 
(Bericht des Kais. Konsulats in Honolulu.)
        <pb n="952" />
        W 868 20 
Außenhandel der Vereinigten Stacten von Rmerika im Fiskaljahre 1907/08. 
Durch die im Herbste 1907 eingetretene Krisis wurde der Ausfuhrhandel der Vereinigten 
Staaten von Amerika für das Fiskaljahr 1907/08 anscheinend nicht erheblich beeinträchtigt, 
denn sein Wert nahm gegenüber dem in der Ausfuhrhöhe allen früheren überlegenen Vorjahre nur 
um 20 Millionen &amp; oder 1 v. H. ab. Dagegen ging der Einfuhrhandel wesentlich zurück, und zwar 
um 240 Millionen 3 oder um 16,7 v. H. der allerdings auch einzig dastehenden Vorjahrsziffer. 
Ein bedeutender Export von Brotstoffen und Mineralöl, namentlich in den letzten Monaten von 1907, 
bewirkte die Hochhaltung der Ausfuhrwerte, während das Darniederliegen der amerikanischen Industrie 
unmittelbar einen erheblichen Rückgang des Bezugs von Rohstoffen und Halbfabrikaten, mittelbar 
auch einen solchen der Einfuhr von gebrauchsfertigen Fabrikaten und Luxusartikeln zur Folge hatte. 
Die Werte der Waren-Ein= und Ausfuhr im Fiskaljahre 1907/08 stellten sich nach den vorläufigen 
Veröffentlichungen der amerikanischen Regierung im Vergleich zu denen der beiden Vorjahre, wie folgt: 
Fiskaljahr bis 30. Juni 
  
1906 1907 1908 
Werte in Dollars 
Einfuhr zollfreier Waren 549 623 878 644 029 761 525 603 308 
- zollpflichtiger Waren 676 938 568 790 391 664 668 738 686 
im ganzen 1 226 562 446 1 434 421 425 1 194 341 994 
Ausfuhr inländischer Waren 1 717 953 382 1 853 718 034 1 834 812 108 
- ausländischer Waren 25 911 118 27 133 044 25 986 989 
  
im ganzen 1 743 864 500 1 880 851 078 1 860 799 097 
Ausfuhrüberschuß 517 302 054 446 429 653 666 457 103 
Der Ausfuhrüberschuß war 1907/08 um 220 Millionen 8 größer als im Vorjahr und um 
2 Millionen 3 erheblicher als im bisherigen Rekordjahr 1900/01. In den letzten zehn Fiskaljahren 
erreichten die Hauptsummen der Ausfuhr, Einfuhr, des Ausfuhrüberschusses und des Gesamtaußen- 
handels mit Waren folgende Höhe: 
Waren- Waren= Ausfuhr= Gesamt- 
Jahr bis 30. Juni ausfuhr einfuhr überschuß Warenverkehr. 
Werte in 1000 Dollars 
1908s 1 860 799 1 194 341 666 457 3 055 141 
19007 1 880 851 1 434 421 446 429 3 315 272 
1906 1 743 863 1 226 562 517 302 2970 426 
190 1 518 561 1 117 513 401 048 2 636 074 
1904 1 460 827 991 087 469 739 2i451 914 
19035). 1420 141 1 025 719 394 422 2445 860 
19002 1 381 719 903 320 478 398 2 r285 040 
190010 . 1 487 764 823 172 664 592 2 310 937 
1900 1394 483 849 941 544 541 2244 424 
18999 1427 023 697 148 529 874 1 924 171 
Der Edelmetallverkehr der Vereinigten Staaten von Amerika mit dem Auslande in den 
letzten drei Fiskaljahren gestaltete sich folgendermaßen: 
Fiskaljahr bis 30. Juni 
1906 1907 1908 
Werte in 1000 Dollars 
  
Einfuhr von Golldldlll. 96221 730 114 510 249 148 297 533 
- von Silber 1 442 540 42 946 624 44 571 081 
im ganzen 140 664 270 157 456 873 192 868 614 
Ausfuhr von Gollll. 38573591 51 399 176 72 432 924 
- von Silber .. .. 6685869063 56 739 073 57 921 202 
  
im ganzen 104 442 654 108 138 249 130 354 126 
Einfuhrüberschuß 36221 616 49 318 624 62 514 488
        <pb n="953" />
        869 ꝛ 
Die Goldeinfuhr war im Fiskaljahre 1907/08 größer als in allen früheren, weil die 
Finanzkrisis eine außerordentlich gesteigerte Zufuhr dieses Edelmetalls im Gefolge hatte. 
An der Warenausfuhr hatten in den letzten zwei Fiskaljahren die Hauptmassenartikel und 
  
  
die übrigen Waren folgenden Anteil: 
Fiskaljahr bis 30. Juni 1908 mehr 
1908 1907 oder weniger 
Werte in Dollar v. H. 
Brotstoffe 205 350 759 174247 796 + 17,9 
Fleisch und Moiereiprodulte 170 498 629 180 342 341 — 5, 5 
Schlachtvieh 29 193 385 34 236 802 — 14,6 
Baumwolle. 437 524 103 480 362 323 – 8,9 
Mineralöl ... 97 723 872 79 079 722 —+ 23,6 
Me 940 290748 948 268 984 — 0,8 
Andere Waren 920 508 349 932 582 094 — 1,2 
Ausfuhr im ganzen 1 860 799 097 1 880 851 078 — 1,0 
Die Mineralölausfuhr hat einen höheren Wert erreicht als in allen früheren Jahren. Der 
Weizenexport war der Menge nach größer als in allen Jahren seit 1903, infolge der hohen Preise 
war sein Wert auch noch größer als im letztgenannten Jahre; dagegen ging die Weizenmehlausfuhr 
gegenüber 1906/07 zurück und war die kleinste seit 1904. Die Maisversendung nach dem Auslande 
war die geringste seit 1902. 
Handel der Insel St. belena 1907. 
Die Einfuhr St. Helenas bezifferte sich im 
Jahre 1907 auf 35 614 K (einschließlich 1250 K. 
in Münzen); sie übertrifft die vorjährige um 
5777 2 
Die Ausfuhr erreichte, einschließlich von 
2917 &amp; ausgeführter Münzen, einen Wert von 
4704 à&amp; gegen 9262 K (8815 &amp; in Münzen) im 
Vorjahre. Den höchsten Wert unter den Ausfuhr= 
gegenständen erreichten mit 1175 &amp; Altmetalle. 
Im Jahre 1907 erschien zum erstenmal in der 
Statistik die Ausfuhr von Phormium= und Aloe- 
fasern, die in einer Menge von 4 Tons und im 
Werte von 103 &amp; zur Verschiffung kamen. 
(Colonial Reports—Annunl Nr. 560.) 
  
(Nach Bradstrect's.) 
Verzelchnis der Werte für die hauptsächlichsten 
Einfuhrartikel in MOarchko. 
Von der auf Grund des Artikels 96 der 
Generalakte von Algeciras eingesetzten Kommission 
zur Schätzung der Zollwerte ist ein Verzeichnis 
von Warenwerten aufgestellt worden, welches die 
Grundlage bilden soll für die von der maurischen 
Zollverwaltung in jedem Zollamte zu erhebenden 
Zölle. Das Verzeichnis ist nach Verlauf von 
sechs Monaten einer Revision zu unterziehen, 
wenn im Werte gewisser Waren bemerkenswerte 
Anderungen eingetreten sein sollten. 
(The Board of Trade Journul.) 
Jolltarifänderungen im Südbafrikanischen Sollverein. 
Zwischen den verschiedenen Teilen des Südafrikanischen Zollvereins sind eine größere Zahl 
Zolltarifänderungen vereinbart, 
folgende sind: 
Perlen ....... Pfund 
oder v. Werte 
Gerste, gemalzt . 100 Pfund 
Glylose . v. Werte 
die am 23. Juni d. Is. in Kraft getreten und im wesentlichsten 
Bisher Künftig 
Zollsatz Nachlaß Zollsatz Nachlaß 
des allgem. für britische des allgem. für britische 
Tarifs Erzeugnisse Tarifs Erzeugnisse 
6¼ d. 1/ d 6¼ 4 / a 
— — 25 v. H. 3 v. H. 
je nachdem, welcher Zoll 
jeweils der höhere ist. 
2 sh 2 d 2 sh 3 d 
100 Pfund 
3 v. H. 3 v. H. 3 sh 6 d —
        <pb n="954" />
        G 870 20 
Essig, Essig-Extrakte oder -Essenzen, Essigsäure und 
roher Holzessig, für ein Gallon von jeder Stärke, 
die die vorschriftsmäßige Stärke (proof) nicht 
übersteigt: 
a) in Flaschen oder Gefäßen von einem Fassungs= 
vermögen von nicht mehr als einem Im- 
perialquart . .Jmpetcalgallon 
b) in größeren Gefäßen oder in Fässern 
Imperialgallon 
und als Zuschlag in jedem einzelnen Falle 
für jeden Grad über die vorschriftsmäßige 
Stärkt .für 1 Grad 
Anmerkung. Vorschristsmäßige Stärke 
(proof) soll als gleich angesehen werden mit 
6 v. H. reiner Säure; sie soll in der von der 
Zollverwaltung vorgeschriebenen Weise bestimmt 
werden. 
Die alten Sätze für Essig u. Essigsäure waren folgende: 
Essig: 
a) von Normalstärke, zum unmittelbaren Ge- 
brauch als solcher geeignet (d. i. Essig, der 
nicht mehr als 40 Gran doppeltkohlensaures 
Kali zum Neutralisieren von einer Unze 
Troy erfordert): 
1. in Flaschen oder anderen Gefäßen von 
nicht mehr als 1 Imperialquart Gehalt 
Imperialgallon 
2. in größeren Gefäßen oder in Fässern 
Imperialgallon 
b) konzentrierter Extrakt oder Essenz, von größerer 
als der oben angegebenen Stärke 
Imperialgallon 
Essigsäure 
Reitsättel . . v. Werte 
Pokale, Medaillen oder andere Abzeichen, ein- 
geführt zur Überreichung als Preise bei Prüfungen, 
Ausstellungen, Schaustellungen oder anderen 
Wettbewerbungen nichtöffentlichen Charakters, 
für Gewandtheit oder Srort v. Werte 
Ole: Palmöl, Palmkernöl, Baumwollsamenöl und 
Kokosnußöl, in Sässern, nicht für industrielle 
Zwecke bestimmt . v. Werte 
Chlorkalium und Chlornatrium . v. Werte 
Bisher Künftig 
Zollsatz Nachlaß Zollsatz Nachlaß 
des allgem. für britische des allgem. für britische 
Tarifs Erzeugnisse Tarifs Erzeugnisse 
— — 1 sh 1 d 1 d 
— — 7 4 1 d 
— — 4 d 1 d 
1 sh 1 d 1 d — — 
7 d 1 d — — 
3 sh 3 d 3 d — — 
3 sh 3 d 3 d — — 
15 v. H. 3 v. H. 25 v. H 3 v. H. 
frei — 15 v. H 3 v. H. 
Kokosnußöl Kofohnußöl 15 v. H 3 v. H. 
v. Werte v. H. 
15 v. H., de Vertes 
die anderen 
Ole frei 
3 v. H. 3 v. H. 15 v. H. 3 v. H. 
(The Board of Trade Journal.)
        <pb n="955" />
        G 871 20 
Verschiedene Citteilungen. 
Studlenreise des Drof. Dr. Tischler. 
Am 29. Juli d. Is. hat der außerordentliche 
Professor der Botanik an der Universität Heidel- 
berg, Dr. Georg Tischler, dem das Reichsstipen- 
dium zum Besuch des botanischen Gartens in 
Buitenzorg auf Java für das Rechnungsjahr 
1908 verliehen worden ist, von Genua die Ausreise 
dahin angetreten. Prof. Dr. Tischler wird neben 
Untersuchungen von vorwiegend theoretischem In- 
teresse über die Ursachen der Unfruchtbarkeit bei 
gewissen Bastarden und über das Vorkommen 
von Geotropismus bei Luftwurzeln auch Studien 
über die Bestäubung und Befruchtung tropischer 
Nutzpflanzen, welche für die praktische Botanik 
von Wichtigkeit sind, obliegen. Er hat fernerhin 
die Beschaffung von Vergleichs= und Beobachtungs- 
material über tierische und pflanzliche Schädlinge 
übernommen und wird auch die Frage der Stick- 
stoffanreicherung des Bodens in den Bereich seiner 
Unternehmungen ziehen. Nach einem Aufenthalt 
von etwa vier bis fünf Monaten auf Java wird 
Prof. Tischler über Ceylon, wo er sich Ausschlüsse 
über die dort gewonnenen Erfahrungen bei der 
Leguminosenkultur verschaffen will, und Aden sich 
nach Deutsch-Ostafrika begeben, um während eines 
Zeitraums von etwa zwei bis drei Monaten im 
Biologisch-Landwirtschaftlichen Institut zu Amani 
seine Studien fortzusetzen. 
eEnichtung einer Bergwerksschule in Transvaal. 
Der Entwurf eines neuen „Gold-Law“ für 
Transvaal, der im März d. Is. veröffentlicht 
worden ist, sieht unter anderem die Einrichtung 
eines staatlichen Bergwerks vor. 
Ein an die Verwaltungsbehörden gerichtetes 
Zirkular des Law Department gibt über die 
Zwecke und Einrichtung des zu erwerbenden Berg- 
werks näheren Aufschluß. Danach soll das Berg- 
werk hauptsächlich als Lehranstalt für junge Süd- 
afrikaner bestimmt sein, die gelernte Bergleute 
werden wollen. Die Lehranstalt soll unter dem 
Beistande der Chamber of Mines von der Re- 
gierung geführt werden. Die Lehrzeit soll drei 
Jahre betragen; die Lehrlinge werden außer 
freier Wohnung und freiem Lebensunterhalt ein 
kleines Gehalt beziehen. Die Lehrlinge sollen 
hauptsächlich in Untergrundarbeiten beschäftigt 
werden. 
Die Veldkornets sollen jetzt baldigst aus ihrem 
Distrikte geeignete junge Leute zwischen 17 und 
25 Jahren den Verwaltungsbehörden namhaft 
machen. 
  
Es steht zu erwarten, daß im Parlament ein 
lebhafter Kampf um das Gesetz entbrennen wird, 
da die Bergwerkshäuser dem Plane der Regierung 
keine Sympathien entgegenbringen. 
Lehrbuch für Krithmetik in arabischer Sprache. 
Für die ägyptischen staatlichen Sekundär- 
schulen wird ein neues Lehrbuch für Arithmetik 
in arabischer Sprache verlangt. Es muß in ge- 
eigneter Weise die in einem vom Unterrichts- 
minister zusammengestellten und erhältlichen 
Spezial-Lehrplan für Arithmetik ausgeführten 
Stoffe behandeln. Das Buch soll in tadellosem 
Arabisch, in klarem Stil geschrieben sein und auch 
die in dem Lehrplan für Primärschulen enthaltenen 
Stoffe mit berücksichtigen. In einem Anhange 
sollen Lösungen für alle in dem neuen Lehrbuche 
enthaltenen Aufgaben gegeben werden. Entwürfe 
zu dem Lehrbuch müssen dem Ministerium (NMi- 
nistere de l’Instruction Publique) spätestens 
bis zum 31. Januar 1909 vorgelegt werden. 
Dem Verfasser des durch Urteil des Ministeriums 
ausgewählten besten Buches wird eine Summe 
von 150 ägyptischem Pfund gezahlt unter der 
Bedingung, daß er alle Rechte an dem Werke 
dem Ministerium überträgt, auch die Überwachung 
der Drucklegung und das Korrekturlesen ohne 
besondere Entschädigung übernimmt. 
(Journal Ofticiel du Gouvernement Exyptien.) 
Besteuerung von Agenten und handlungsreisende 
in Westaustralien. · 
Nach dem Grund= und Einkommensteuer-Ver- 
anlagungsgesetze vom Jahre 1907 (Land and 
Income Tax Assessment Act 1907) wird in 
Westaustralien von allen Personen und Gesell- 
schaften, die sich zum Vertriebe von Waren im 
Staate ständig oder vorübergehend vertreten lassen, 
eine Einkommensteuer erhoben, die für das Jahr 
1907/08 auf 4 Pence für jedes Pfund Sterling 
des Einkommens festgesetzt ist, für das letzte Halb- 
jahr vom 1. Jannar bis 30. Juni 1908 jedoch 
nur mit 2 Pence für je 1 Pfund Sterling er- 
hoben werden soll. Die Steuer wird von den 
Agenten dieser Personen oder Gesellschaften oder 
von den ihrerseits entsandten Handlungsreisenden 
eingezogen. Um eine Kontrolle über die den 
Staat nur vorübergehend besuchenden Agenten 
und Reisenden zu haben, verbietet das Gesetz 
jedem in Westaustralien nicht ansässigen Agenten
        <pb n="956" />
        W 872 20 
oder Kaufmann, ein Geschäft zu betreiben, solange 
er nicht Besitzer eines vom Steuerkommissar 
(Commissioner of Taxation) ausgestellten Er- 
laubnisscheins ist. Der Kommissar hat das Recht, 
die nicht ansässigen Agenten oder Kaufleute von 
Zeit zu Zeit nach seinem Ermessen für einen ge- 
wissen Zeitabschnitt oder mit Beziehung auf be- 
stimmte Geschäfte zur Einkommensteuer zu ver- 
anlagen und die Steuer einzuziehen. Gegen eine 
derartige Veranlagung kann innerhalb 30 Tagen 
nach ihrer Ausfertigung Einspruch erhoben werden. 
Wenn der Agent oder Kaufmann sich nur für 
eine kürzere Zeit im Staate aufhalten will, so 
kann der Steuerkommissar von Zeit zu Zeit von 
ihm eine Sicherheit oder Bürgschaft für die etwa 
zu zahlende Einkommensteuer verlangen. 
Zwecks Berechnung der Steuer soll ange- 
nommen werden, daß der Nutzen einer aus- 
wärtigen Person oder Gesellschaft an den für sie 
in Westaustralien verkauften Waren 5 v. H. beträgt. 
Für das nächste Jahr muß dem Gesetze gemäß 
die Höhe der Steuer aufs neue durch Parlaments- 
beschluß festgesetzt werden. 
Deutsche Firmen, die in Westaustralien ver- 
treten sind oder es bereisen lassen, werden gut 
tun, bis auf weiteres mit einer Steuer von 
1⅝/ v. H. auf den Umsatz zu rechnen. 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Syduney.) 
Jur Krbeiterfrage auf St. Thomé und Hrincipe.“ ) 
Die Arbeiterverhältnisse der beiden portugie- 
sischen Kakaoinseln werden immer wieder zur 
Sprache gebracht; bald werden die Anklagen 
wiederholt, bald von neuem widerlegt, so daß 
über diese Frage bereits eine ganze Literatur 
entstanden ist. Zum Teil sind diese Außerungen 
darauf zurückzuführen, daß die große Streitfrage 
von der Behandlung des Negers im allgemeinen 
berührt wird und daß dann im besonderen die 
Negerfrage auf Thomé und Principe nach den 
Grundsätzen gestaltet werden soll, die jeder ein- 
zelne Negerkenner, mag er auf diesem Gebiet 
groß oder klein sein, für gut und schön und 
richtig hält. 
Aus den uns zugegangenen Berichten geht 
hervor, daß die Anklagen bis zu einem gewissen 
Grade berechtigt sind, wenn sich auch nicht ver- 
kennen läßt, daß dabei Übertreibungen mancherlei 
Art unterlaufen sind. Aus jüngster Zeit sind 
namentlich zwei Außerungen zur Sache be- 
merkenswert. 
Die erste der beiden Mitteilungen geht von den 
drei großen englischen Kakaofabrikanten Cadbury, 
Aus dem. zGordian-Zeitschriftf für die Kakao= usw. 
Industrie, Nr. 1908. 
  
Fry und Rowntree aus; veranlaßt wurde sie zur 
Klarstellung einiger Punkte auf Behauptungen 
von gegnerischer Seite. Die Erklärung der drei 
Firmen lautet: 
„1. Sofort, als uns Gerüchte über die Arbeits- 
verhältnuisse in den portugiesischen Kolonien in West- 
afrika (mehr als ein Jahr vor Mr. Nevinsons Besuch) 
Ohren kamen, leiteten wir eine genaue Untersuchung 
er gangen Angelegenheit ein. Wir fuhren dreimal in 
dieser Sache nach Lissabon und sandten die Herren 
Joseph Burtt und Dr. W. Clande Horton zur genauen 
Prüfung der Verhältnisse nach Afrika. 
2. Das vor uns liegende Material beweist, obwohl 
die Behandlung der Arbeiter auf den Inseln in vielen 
Fällen liberal und menschenfreundlich war, daß Vor- 
sorge für ihre Rückkehr nach chem Festlande nur auf 
dem Papier getroffen war, ihre Lage, selbst in 
den besten Verhältnissen, eine #. Sklaverei war, und 
daß man, um Mbeiter in Angola zu bekommen, zu 
grausamen Mitteln g 
3. Als wir dies eiluhren, war es natürlich unser 
wie aller von dieser Sache unterrichteten Engländer 
Wunsch, alles zu tun, was in unseren Kräften stand, 
um der Sklaverei Einhalt zu tun. Zwei Wege schienen 
uns hierzu offen zu stehen: 
a) Sofort damit aufzuhören, irgendwelchen auf 
Thomé und Principe gewachsenen Kakao zu kaufen. 
Die ganze Kakaoernte eer portugiesischen Kolonien be- 
trägt weniger als 15 eltbedarfes an Kakao, 
und was hiervon ahelich nach Engiand geht, ist weniger 
als 5 v. H. des Gulchmoh Das übrige, was Eng- 
land an Kakao braucht, ist in den tropischen Ländern 
der ganzen Bert gewachsen, hauptsächlich in Südamerika 
und Bestin idie 
Den Einlu. den wir als Käufer ihres RKakaos 
besigh, in freundschaftlichen Verhandlungen mit den 
portugiesischen Pflangern einzusetzen und durch Ver- 
mittlung des englischen Auswärtigen Amtes bei der 
poringiesischen Regierung eine Beseitigung dieser un- 
zureichenden Verhältnisse herbeizuführen. 
Nach reiflicher Uberlegung und Beratung mit 
Missionaren und anderen, die die Verhältnisse in por- 
tugiesischen Kolonien kennen, kamen wir zu dem Ent- 
schluß, daß der zweite Weg der einzige sei, den man 
zuerst versuchen müsse. s Aus swärtige Amt war 
vollkommen derselben Kniiche. und wir haben gemeinsam 
mit diesem in den letzten zwölf Monaten alles getan, 
was nur möglich war, um diesen zweiten Weg an- 
zubahnen. Inzwischen kaufen wir in gewöhnlicher 
Weise den Thomé-Kakao weiter. Jedoch hat Herr 
William A. Cadbury selbst im Dezember 1907 in 
Lissabon den vortugiesischen Pflanzern erklärt, daß wir 
ihren Kakao nicht mehr kaufen würden, falls die Arbeit 
auf den Inseln nicht nur auf dem apier, sondern 
auch in Wirklichkeit frei gemacht w 
Weitgehende Sicherheiten winden damals Herrn 
William A. Cadbury von den vortugiesischen Pflanzern, 
später auch dem britischen Minister in Lissabon von 
der portugiesischen Regierung gegeben. Diese will in 
ausgedehntem Maße mit den Mißständen aufräumen, 
dieö in England solch gerechte Entrüstung hervorgerufen 
haben. 
Aus Entgegenkommen müssen wir zur Ausführung 
der Zusagen eine gewisse Frist gewähren. Die folgenden 
Daten zeigen den Lauf der nenuesten Ereignisse in 
Portugal. Dezember 1907: Zusagen für die Reform 
von der Regierung Francos. Februar 1908: Ermor- 
dung des Königs und Kronprinzen von Portugal. Rück- 
kritt der Francoschen Regierung. April 1908: Wahl
        <pb n="957" />
        W 873 20 
des neuen Parlaments in Portugal. Mai 1908: Er- 
fFinung des Parlaments. 
r hoffen aufrichtig, daß der bgrtugiesishe Mi- 
nister ues Außeren vor Eino- dieses Jahres imstande 
sein wird, darüber Aufschluß zu geben, ob durchgreifende 
Maßregeln für die Reform von den Portugiesen ein- 
geleitet worden sind; sonst müssen wir ernstlich darüber 
nachdenken, was weiter in dieser Sache zu tun ist.“ 
In diesen Sätzen ist noch einmal kurz alles 
zusammengefaßt, was die Vertrauensleute der drei 
genannten englischen Kakaofirmen auf Grund 
eigener Anschauung ermittelt haben und was in- 
folge dieser Nachforschungen zur Abhilfe unter- 
nommen wurde. Es wird wohl behauptet, daß 
die Bekanntgabe dieser Ermittlungen schon einen 
Rückgang im Verbrauch von Thomé-Kakao ver- 
ursacht hatten. Ein solcher Rückgang ist aller- 
dings vorhanden, aber die Ursache ist eine andere; 
sie liegt nicht an den Arbeiterverhältnissen auf 
den portugiesischen Kakaoinseln. Dieser Rückgang 
ist vielmehr hervorgerufen durch die Sperrpolitik, 
die monatelang in Lissabon befolgt ist. Einerseits 
stiegen daher die Kakaovorräte in Lissabon, ander- 
seits ging der Anteil, den Thomé an der Ver- 
sorgung des Weltverbrauchs gehabt hat, zurück. 
Es ist also nicht richtig, von einer Boykottierung 
zu sprechen, die der Thomé-Kakao erleiden mußte, 
seitdem jene Einzelheiten über die Arbeiterverhält- 
nisse auf Thomé und Principe bekannt ge- 
worden sind. 
Aus dem portugiesischen Lager ist in gleicher 
Weise eine Stimme beachtenswert, die sich vor 
einiger Zeit im Lissaboner „Jornal do Commercio- 
hören ließ. Hier wird gewünscht, daß die Re- 
formen, die noch unter der Francoschen Regierung 
zugesagt wurden und deren Durchführung durch 
die unglücklichen politischen Ereignisse in den ersten 
Monaten des laufenden Jahres hinausgeschoben 
wurden, bald ins Werk gesetzt werden möchten, 
um den fortwährenden Erörterungen über das 
Für und Wider ein Ende zu machen. Der Aussatz 
im „Jornal do Commercios lautet: 
Wir sind der Ansicht, daß die Arbeiterfrage auf 
St. Thome und Principe zu Ende gebracht werden 
muß, um den fortwährenden Angriffen der englischen 
Presse und des englischen Parlaments zu entgehen. 
Dies kann nur dadurch geschehen, daß die Art der An- 
werbung und der Dienstleistung der Arbeiter neu ge- 
regelt wird. Wir wünschen, daß der Marineminister 
diese Frage mit der nötigen Aufmerksamkeit behandelt 
und daß die Regierung unseres Landes Schritte tun 
möge, um der Kritik ein Ende zu bereiten, die in 
schlechier Absicht gegen uns vorgeht und die Ausfuhr 
unseres Kakaos schädigt. Die Lösung der Frage selbst 
ist nicht schwierig. Die Vorwürfe, die von englischer 
Seite erhoben werden, richten sich gegen angebliche 
Ubelstände, die bei Anwerbung der Arbeiter in 
Angola zutage treten. Sie sind außerdem gegen die 
Arbeitsbedingungen auf St. Thomé und Prin- 
cipe und schließlich gegen die Art der Heimsendung 
der Arbeiter nach Ablauf der Kontrakte gerichtet. 
In einem Memorandum der portugiesischen Regierung 
  
werden die Vorzüge der Schutzgesetze dargelegt, die für 
die Arbeiter geschaffen sind. Die Pflanzer selbst weisen 
die gegen sie erhobenen Vorwürfe der englischen Kakao- 
braucher zurück, doch genügt dies nicht. um die An- 
klagen aus der Welt zu schaffen. Die englische Re- 
gierung, die die Grundlosigkeit der erhobenen Vorwürfe 
anerkennt, ist durch die öffentliche Meinung dazu ge- 
drängt worden, die portugiesische Regierung auf die 
Frage einer Reform hinzuweisen, um die Arbeit auf 
den Plantagen ganz unabhängig zu gestalten. Wir 
baben — Regierung darauf aufmerksam gemacht, 
een die Arbeiterverhältnisse in den afrika= 
huschen besten. Englands erforscht würden, zumal in 
den Randminen etwa 80 000 Arbeiter aus der portu- 
giesischen Kolonie Mogambique rätig sind. Auch wir 
könnten von dort Arbeiter für St. Thomé und Principe 
anwerben, und zwar unter gleichen, für die Arbeiter 
sogar günstigeren Bedingungen als die Engländer ge- 
währen können, so daß die Anklagen von dieser Seite 
wohl bald aufhören Buhten. Durch Anwerbung von 
Arbeitern in unseren Kolonien, in Mogambique und 
auch in Guinca, würde außerdem Angola von der 
sterigen Nachfrage nach Arbeitern, der sie nicht zu ge- 
nügen vermag, entlastet werden. Bisher hat die Re- 
gierung aber nur in einem Nachtrage zu den Arbeits- 
bedingungen vom Ja 1903 angeordnet, daß diese 
Bedingungen auch auf die Provinz Mozambiquc an- 
gewandt werden Wi Auch schickte sie einen Sach- 
verständigen nach Afrika, und zwar nach Angola und 
nicht nach einer englischen Kolonie dort. Dieser Sach- 
verständige ist zurückgekehrt und hält häufig dem 
Marineminister Vorträge, doch erscheint es uns zweifel- 
haft, daß hieraus ein Ergebnis gewomen wird. Auch 
die Plantagenbesitzer haben in ihren BBemühungen 
nachgelassen, denn nur noch etwa drei zeigen heute für 
die Anwerbung von Arbeitern in Mozgambiqne Inter- 
esse. Die übrigen scheuen Kosten und Mühe zur Er- 
schließung der neuen Bezugsquelle und halten sich ab- 
wartend zurü 
ir glauben nicht, daß die gegenwärtigen 
Verbäli se. die so scharf kritisiert sind, 
weiter bestehen können. Die Pflanzungs- 
besitzer könnten daher von einer neuen Rege- 
lung dieser Verhältnisse nur Nutzen haben, 
aumal wenn sie selbst damit vorgingen, anstatt 
sich eine neue Ordnung vorschreiben zu lassen. 
Jährlich 2000 bis 3000 Arbeiter in Mozambique an- 
zuwerben, kann nicht schwer fallen, doch muß die Re- 
gierung aufpassen, daß die -Witwatersrand Natives 
Labour Association= diese Anwerbung nicht erschwert, 
die den Ausländern gestattet ist. Indessen hoffen wir, 
daß die Hindernisse, die sich bisher der Auswanderung 
von Mozambique nach St. Thomé und Principe ent- 
Vegenstellten, nicht von amtlicher und anderer Seite 
ausgingen, sondern sich als Vorgänge darstellen, die 
jedes neue Unternehmen anfangs überwinden muß.“ 
Hieraus geht hervor, daß man sich, um Angola 
von der starken Nachfrage nach Arbeitern zu ent- 
lasten, bereits nach Mozambique gewandt hat. 
Wenn auch diese neue Quelle noch erst in Fluß 
kommen soll, so ist doch schon hieraus und aus 
anderen Zeichen zu ersehen, daß man an der 
Arbeit ist, die Lage der schwarzen Arbeiter auf 
Thomé und Principe aufzubessern. 
Die Anuwerbungen in Angola sollen unter eine 
Kontrolle gestellt werden, die Grausamkeiten so 
gut wie unmöglich macht. Da Angola dann als 
Rekrutierungsgebiet für die nötigen Arbeiter nicht
        <pb n="958" />
        W 874 20 
mehr genügen würde, wendet man sich, wie schon 
gesagt, nach Mozambique. Eine weitere Besserung 
der Verhältnisse besteht darin, daß der Schwarze 
in Zukunft nicht nur nach dem Wortlaut der er- 
lassenen Bestimmungen in seine Heimat zurück- 
kehren kann, sondern daß er diese Möglichkeit 
auch tatsächlich zur Ausführung zu bringen vermag. 
Zum Schluß sei noch erwähnt, daß die drei eng- 
lischen Kakaofirmen durchaus die in vielen Fällen 
menschenfreundliche Behandlung der Schwarzen 
auf den beiden Inseln anerkennen. 
Errichtung eines Trochendocks an der Delagoabucht. 
In Catembe, an der Delagoabucht, gegen- 
über von Lourengo Marques, befindet sich seit 
langem eine unter Verwaltung der Marinebehörde 
stehende Reparaturwerkstätte für portugiesische 
Kriegsschiffe. Da sie nur für geringfügige Repa- 
raturen eingerichtet ist, mußten die dortigen Schiffe, 
vor allem diejenigen der Hafenbehörde sowie der 
zwischen Mozambique und Portugal verkehrenden 
portugiesischen Schiffahrtslinie (Empreza Nacional), 
sobald irgendwie größere Ausbesserungen nötig 
waren, stets nach Durban oder Daressalam 
gehen. 
Die jetzigen Pläne, die bereits die Zustimmung 
des Gesetzgebenden Rats gefunden haben, gehen 
dahin, die Reparaturwerkstatt sofort zu schließen, 
die ganze Anlage von der Militär= auf die ver- 
einigte Hafen- und Eisenbahnverwaltung zu über- 
tragen, ein Trockendock zu bauen und das Unter- 
nehmen alsdann an eine portugiesische Firma zu 
verpachten, oder, falls sich keine geeignete Firma 
finden sollte, unter unmittelbarer Leitung der 
Regierung zu betreiben. Für die Kosten der 
Errichtung des Trockendocks ist eine erste Rate 
von 4000 K bereits im diesjährigen Budget be- 
willigt worden. 
Man rechnet damit, daß nach Fertigstellung 
des Docks auch dort verkehrende ausländische 
Schiffe das Werk in Catembe mitunter zu Repa- 
raturzwecken aufsuchen werden. 
Verkehr deutscher Schiffe im Hafen von 
AKlexandrien 1907. 
Im Jahre 1907 haben 133 deutsche Dampfer 
mit einem Tonnengehalt von 387 350 Register- 
tons den Hafen von Alexandrien angelaufen. 
Gegen das Vorjahr bedeutet das eine Zunahme 
von 24 Dampfern und 75 568 Registertons. 
Wenn man von den im regelmäßigen Verkehr 
eingelaufenen Passagierdampfern des Norddeutschen 
Lloyd und der Hamburg— Amerika-Linie absieht, 
  
so ergibt sich für 1907 ein Verkehr von 77 deut- 
schen Schiffen mit 118 206 Registertons gegen 
73 Schiffe mit 120 242 Registertons im Jahre 
1906 und. 60 Schiffe mit 95 397 Registertons im 
Jahre 1905. 
Danach weist das Jahr 1907 gegen 1905 
eine Zunahme um 17 Dampfer und 22 909 Re- 
gistertons auf und gegen das Jahr 190é6 eine 
Zunahme von 4 Dampfern, dagegen eine Ab- 
nahme um 2036 Registertons. 
Von den 133 deutschen Dampfern, die den 
Hafen im Jahre 1907 angelaufen haben, hatten 
als Heimatshafen: Bremen 63, Hamburg 62, 
Lübeck 4, Flensburg 2, Kiel 1, Stettin 1, zu- 
sammen 133. 
Hiervon gehörten: 
dem Norddeutschen Lloyd Bremen . 44 
der Deutschen Levantelinie in Hamburg. 35 
der Hamburg—Amerika-Linie in Hamburg 17 
der Bremer Dampferlinie Atlas in Bremen 15 
dem Nordischen Bergungsverein in Lamburg 
der Aktiengesellschaft Horn in Lübecck 
der Aktiengesellschaft Atlantic in Bremen 
der Reederei H. M. Gehrkens in Lamburg 
anderen Reedereien e 1 
S — 
zufammen . 133 
Von nichtdeutschen Schiffen kamen aus deut- 
schen Häfen ein belgischer und dänischer Dampfer, 
beide aus Hamburg. 
Der Hafen von Damiette ist von 
deutschen Schiffe besucht worden. 
Der von der Hamburg—Amerika-Linie im 
Herbst 1906 mit dem Dampfer „Oceana“ einge- 
richtete regelmäßige Passagierverkehr ist wegen 
ungenügender Rentabilität Mitte April 1907 ein- 
gestellt und im Laufe des Berichtsjahres nicht 
wieder ausgenommen worden. 
Dagegen hat der Norddeutsche Lloyd seine 
regelmäßigen Fahrten zwischen Marseille, Neapel 
und Alexandrien das ganze Jahr hindurch ein- 
gehalten. Die Frequenz war steigend. Es wurden 
im Laufe des Jahres rund 8400 Kajütspassagiere 
und 2300 Passagiere dritter Klasse befördert gegen 
5700 und 1100 Passagiere im Vorjahre. 
Die Warenbeförderung dieser Linie ist nach 
wie vor wegen der kurzen Liegezeit im Hafen 
gering. Der eine der beiden für den Dienst ver- 
wendeten Dampfer, die „Hohenzollern“, mußte 
infolge eines im April dieses Jahres erlittenen 
Unglücksfalles seine Fahrten einstellen. Der Dienst 
wird seitdem vierzehntägig von der „Schleswig“ 
allein versehen, soll aber dem Vernehmen nach 
im Herbst d. Is. in vollem Umfange wieder auf- 
genommen werden. 
Die rumänische Schiffahrtsgesellschaft „Service 
Maritim Roumain“ mit dem Sitz in Bukarest hat 
keinem
        <pb n="959" />
        W 875 20 
ihren wöchentlichen Verkehr zwischen Konstantinopel 
und Alexandrien über Konstantinopel und Smyrna 
mit vier Dampfern erfolgreich fortgesetzt. 
Die beiden mit großem Komfort ausgestatteten 
Dampfer „Cairo“ und „Heliopolis“ haben ihre 
Fahrten, wenn auch mit mehr oder weniger be- 
deutenden Verspätungen, regelmäßig eingehalten. 
Die Passagierzahl war indessen entfernt nicht so 
groß, wie eine Rentabilität der Linie angesichts 
der sehr erheblichen Betriebskosten verlangt. 
Zeitungsnachrichten zufolge soll die Gesellschaft, 
deren Dampfer für 12 000 K verpfändet sind, 
demnächst liquidiert werden. Der Dienst ist seit 
Ende Juni d. Is. eingestellt. Zufolge der üblichen 
Annoncen seitens der Agentur soll er zwar im 
September d. Is. wieder aufgenommen werden. 
Diese Anzeige dürfte sich indessen nach Lage der 
Sache kaum verwirklichen. 
Die mit einem Kapital von 8000 000 Franken 
gegründete französisch--ägyptische Schiffahrtsgesell- 
schaft „La Compagnie de Navigation de la Méèdi- 
terranse Orientale“", welche eine Dampferverbin- 
dung zwischen Dünkirchen und Alexandrien einzu- 
richten beabsichtigt, hat den Betrieb bis jetzt noch 
nicht ausgenommen. 
Dagegen hat die italienische Schiffahrtsgesell- 
schaft „Florio Rubattino“ eine neue Linie für 
Passagiere und Waren zwischen Syrakus—Malta 
—Tripoli—Benghazi—Dernah und Alexandrien 
mit vierzehntägigem Betriebe eingerichtel. 
Als neu ins Leben getretene Schiffahrtsgesell- 
schaft ist schließlich noch die „Compagnie Héllénique 
de Navigation à Vapeur Transatlantique“ zu 
nennen, die mit zwei Dampfern einen einmonat- 
lichen Passagierdienst zwischen Alexrandrien—Piräus 
—Neapel und New-York zu betreiben gedenkt. 
Die Fahrten sind, vorläufig mit einem Dampfer, 
am 4. Juli d. Is. aufgenommen worden. 
(Nach einem Veriche des Kaiserl. Konsulats 
in Alexandrien.) 
Schiffsverkehr auf den bawalischen Inseln 
Im Jahre 1906/07. 
Während des Zeitraums vom 1. Juli 1906 
bis 30. Juni 1907 kamen in den Häfen der 
Hawatischen Inseln folgende Schiffe an: 
aus dem Auslande: 
162 Schiffe mit 470 584 Reg.-Tons gegen 
146 Schiffe mit 422 881 Reg.-Tons im 
Jahre 1905/06; 
aus den Vereinigten Staaten: 
266 Schiffe mit 579 252 Reg.-Tons gegen 
307 Schiffe mit 590 960 Reg.-Tons im 
Jahre 1905/06; 
  
ingesamt: 428 Schiffe mit 1 049 836 Reg.-Tons 
gegen 453 Schiffe mit 1 013 841 Reg.-Tons 
im Vorjahre. 
Auf die wichtigeren Nationalitäten verteilten 
sich die Schiffe folgendermaßen im letzten Jahre: 
Nationalität Anzahl Tonnen- Ladewert 
Deutsche 3 6531 246 090 
Britischhe 78 197240 1268 711 
Amerikanische 296 695 372 1 394 001 
Japanische 37 119 119 etwa 658 321 
während im Vorjahre ankamen: 
Deutsche 5 9 673 306 668 
Britischhe 63 147 623 753201 
Amerikanische 363 791 410 1 851239 
Japanische 15 51 756 etwa 245 455 
Während der Kalenderjahre 1902 bis 1907 
stellte sich der deutsche Schiffsverkehr im 
Konsulatsbezirk Honolulu, wie folgt: 
1902: 8 deutsche Schiffe mit 11 617 Reg.-Tons 
1903: 6 - - -8589 - 
1904: 5 - - -7394 
1905: 5 - - 11 712 - 
1906: 4 - - -67240 - 
1907: 4 - - -10182 - 
Amerika, England und Japan sind infolge 
ihrer geographischen Lage oder durch ausgedehnte 
Besitzungen im Stillen Ozean imstande, mit Hawai 
einen regeren Schiffsverkehr zu unterhalten als 
Deutschland; französischen Schiffen wird es nur 
durch hohe Subventionen ermöglicht, im nord- 
pazifischen Frachtverkehr eine Rolle zu spielen. 
Norwegische Schiffe, vor allem Tramp-Dampfer, 
bringen Salpeter, Kohlen und Guano nach Hawai 
und gehen entweder in Ballast oder mit einem 
Teil ihrer Ladung von dort ab; sehr ertragreich 
ist ihr Geschäft kaum, weil in Honolulu Rück- 
frachten nach anderen Häfen für ausländische 
Schiffe nicht zu haben find. 
Fast alle Produkte der Hawatlischen Inseln 
werden nach Amerika ausgeführt und müssen 
dann nach dem bestehenden Küstenfahrtgesetz auf 
amerikanischen Schiffen verfrachtet werden. Für 
den Passagierverkehr zwischen den Inseln und 
den Vereinigten Staaten gilt ebenfalls dieses 
Küstenfahrtgesetz. 
Die japanische Toyo Kisen Kaisha hat zwei 
14000 Reg.-Tons-Dampfer für den Transpazific= 
dienst in Japan fertiggestellt. Diese Schiffe sollen 
alle gegenwärtig in Honolulu verkehrenden Dampfer 
sowohl an Größe wie an Eleganz und See- 
tüchtigkeit übertreffen; sie erhalten Turbinen sowie 
drei Schrauben und sollen wenigstens 20 Knoten 
laufen. Ein dritter Dampfer dieser Klasse soll 
noch im Bau sein. Obige Gesellschaft beschäftigt 
bereits drei Dampfer von je 6000 Reg.-Tons,
        <pb n="960" />
        W 876 #* 
die „Hongkong Maru“, „America Maru“ und 
„Nippon Maru“, auf dieser Linie. 
Die Oceanic S. S. Co. hat während des ver- 
gangenen Jahres die Dampfer „Sonoma“, 
„Sierra“ und „Ventura“ in die Route San 
Francisco — Australien nicht wieder eingestellt. 
Im Vorjahre war diese Route aufgegeben worden, 
weil der Gesellschaft von der australischen und 
der neuseeländischen Regierung der früher übliche 
Postzuschuß entzogen worden war und sich die 
drei Dampfer ohne diesen nicht mehr bezahlten. 
Die Tochtergesellschaft der Pacific Mail S. S. Co., 
die Portland and Asiatic S. S. Co., wird von 
Mitte Juli an die vier deutschen Dampfer 
„Arabia“ von 2868 Netto-Reg.-Tons, „Nicodemia“ 
von 2807 Netto-Reg.-Tons, „Alesia“ von 3312 
Netto-Reg.-Tons, „Numantia“ von 2806 Netto- 
Reg.-Tons, welche sie von der Hamb.-Amerik. 
Paketfahrt-Aktien-Ges. für die Linie China— 
Japan— Portland gechartert hat, neben den Häfen 
Hongkong, Keelung, Moji, Kobe, Dokeaichi, 
Shimidzu, Yokohama, San Francisco und Port- 
land auf der Reise nach Nordamerika auch Honululu 
anlaufen lassen. 
Infolge der wirtschaftlichen Depression ist die 
im letzten Jahre geplante Dampferverbindung 
San Pedro —Los Angeles — Hawalische Inseln 
nicht verwirklicht worden. Auch die von den 
Zeitungen berichtete Ausdehnung der russischen 
Linie über Japan hinaus nach Honolulu und 
Nordamerika ist unterblieben; das Aufhören der 
japanischen Auswanderung nach Hawai und nach 
Amerika hat auf die Einnahmen der schon be- 
stehenden Linien einen recht ungünstigen Einfluß 
gehabt und dürfte auch auf neu geplante Unter- 
nehmungen abschreckend gewirkt haben. Die er- 
wartete Zunahme im nordpazisischen Dampfer- 
verkehr ist ausgeblieben. 
(Bericht des Kais. Konsulats in Honolulu.) 
  
Citeratur· Verʒeichnis. 
(Die eingercichten Bücher, deren Besprechung sich die Redauion 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Dr. Heinrich Schnee, Wirklicher Legationsrat 
und vortragender Rat im Reichs-Kolonialamt: 
Unsere Kolonien. (Wissenschaft und Bildung, 
Einzeldarstellungen aus allen Gebieten des 
Wissens, herausgegeben von Privatdozent 
Dr. Paul Herre, Bd. 57.) Leipzig 1908. 
Verlag von Quelle &amp; Meyer. 
in Original-Leinenband Mk. 1,25. 
Der erste allgemeine Teil des Buches gibt 
nach einem Abriß der Geschichte der Erwerbung 
kurze Uberblicke über Land und Leute und über 
die wirtschaftliche Entwicklung unserer Kolonien 
Geh. Mk. 1,—, 
  
sowie über ihre Wichtigkeit für die deutsche Volks- 
wirtschaft, ferner über die Verwaltung und Recht- 
sprechung und über die Tätigkeit der Missionen. 
Der zweite Teil behandelt die ein zelnen Kolo- 
nien. Der Leser findet hier vor allem das vom 
wirtschaftlichen Gesichtspunkt Wesentliche, auf amt- 
liches Material gegründete Angaben über den 
gegenwärtigen Stand der Besiedlung und der 
Plantagenwirtschaft, des Bergbaues, des Handels 
und der Eingeborenenproduktion, des Eisenbahn- 
baues, der Finanzen und der Verwaltungsorgani- 
sation unserer Schutzgebiete. Die Darstellung be- 
zieht sich lediglich auf die dem Reichs-Kolonialamt 
unterstellten Kolonien Afrikas und der Sübdsee, 
also nicht auch auf den dem Reichs-Marine-Amt 
unterstellten Handels= und Flottenstützpunkt 
Kiautschon, der ja ohnehin einen von dem unserer 
übrigen Schutzgebiete völlig verschiedenen Cha- 
rakter trägt. 
Marine-Oberstabsarzt Dr. Krämer: Die Medizin 
der Truker. (Sonderabdruck aus dem „Archiv 
für Schiffs= und Tropenhygiene“, Band XII.) 
Leipzig 1908. Verlag von Johann Ambrosius 
Barth. 
Braune und weiße Kinder. Ernstes und 
Heiteres aus einem indischen Missionshause. 
Mit 20 Abbildungen. Leipzig 1908. Verlag 
der. Ev.-luth. Mission. 
  
Süsserotts illustrierter Kolonial-Kalender 
1909. Herausgegeben von Hubert Henoch, 
Schriftleiter der Deutschen Kolonial-Zeitung 
und der Zeitschrift für Kolonialpolitik. Mit 
einem Titelbild nach einem Gemälde von Hell- 
grewe, 12 Kalenderbildern nach Originalen von 
C. Arriens und vielen anderen Illustrationen. 
Berlin 1906. Verlag von Wilhelm Süsserott. 
Preis Mk. 1,—. 
Herausgeber und Verleger haben hier einen 
Kolonial-Kalender geschaffen, der bei ungewöhnlich 
billigem Preise zur Massenverbreitung bestimmt 
ist und eine solche Verbreitung auch wirklich ver- 
dient. Bei aller Fülle des belehrenden und 
unterhaltenden Materials ist der volkstümliche 
Grundton, der die erste Lebensbedingung für ein 
derartiges Kalender-Jahrbuch bildet, stets in 
glücklichster Weise getroffen. 
Oschmann, Major im Kriegsministerium: Last- 
kraftfahrzeuge. Mit neun Bildern im Text. 
Berlin 1908. Verlag von E. S. Mittler &amp; 
Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Koch- 
straße 68—71. Preis Mk. 1,70. 
Neue preußische Jagdordnung vom 15. Juli 1907 
nebst Ausführungsbestimmungen. Berlin. Verlag 
L. Schwarz &amp; Co. Mk. 1.—
        <pb n="961" />
        W 877 20 
Verkehrs-Nachrichten. 
In Seeheim (Deutsch-Südwestafrika), an der Eisenbahn Lüderitzbucht—Keetmans- 
hoop, ist am 1. Juni d. Is. eine Postagentur eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die 
Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen sowie auf den Post- 
anweisungs-, Paket-, Nachnahme= und Zeitungsdienst erstreckt. Außerdem nimmt die Postagentur 
am telegraphischen Postanweisungsdienst innerhalb des Schutzgebiets teil. 
Bei der Postagentur in Seeheim (Deutsch-Südwestafrika) ist eine Reichs-Telegraphenanstalt 
für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme dahin ist dieselbe wie für Telegramme nach den übrigen 
Anstalten des Schutzgebiets. Sie beträgt zur Zeit 2 Mk. 75 Pf. 
Die Beschränkung im Paketverkehr nach Warmbad und Ramanzdrift in bezug 
auf die Zahl der von einem Absender an einem Tage für denselben Empfänger aufzuliefernden 
Pakete ist aufgehoben worden. 
In Litsun und Mecklenburghaus im Kiautschougebiet sind am 9. August d. Is. Reichs- 
Telegraphenanstalten für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme dahin ist dieselbe wie für Telegramme nach Tsingtau. 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat September 1908. 
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 11. Sept. 9. Okt. Friedrich-Wilhelms- 
(deutsche Schiffe) hafen 37 Tage 
Simpsonhafen 40 Tage9. 18. Sept. 7. 16. Okt. 
1. deutsch-Neuguinea. Brindisi 20. Sept. 18. Otlt.Simpsonhafen 38 Tage 10 S 
(engl. Schiffe) 
Friedrich= Wilhelms. 
hafen 41 Tage 
  
2. Deutsch-Ostafrika. 
  
Aegpel 7. 17. 28. Sept. MombasaO 16—18 Tages 5. 15. 26. Sept. 
a) le Bukoba. Muansa und E e Schiffe) 10 S 
. l « si 7 T - j sS. 0 
3 n Wio annla t r Marseille jedes Monats ompenn o 17 Tage 6 jed. Mts 1 
reung anda- indisi : · sa 15 T Sept. v 
Sho#ua v ae grabkissn 20. Sept ombasa 15 Tage 1 ept. 10 8 
a#t#t Brindisi 27. Sept. Mombasa 18 Tage 25. Sept. 10 3 
(engl. Schiffe) 
b Tanga biul I. Amani, 7. 17. 28. Sept. Tanga 17—19 Tage 5. 15. 26. Sept. 17. Okt. 
3 po 6r“ Mombo, 1 * 19. Okt. p s 6 10 S Sep 
7 d . Sabng, 
2t und Wllhelmstal) 
e) nach Deutsch-Ostafrika 
I Brin 
Cengl. Di 
  
20. Sept. 
Tanga 16 Tage 
Daressalam durch Gouverne= 
mentsdampfer in 6 Sumd.) 
18. Sept. 10 32 
Neekl 7. 17. 28. Sept. Daressalam 18, 21, 18955. 15. 26. Sept. 
(beutsche Schiffe) Tage 0 
Marseille 10. jedes Monats, Zanzibar 18 Tage 8. jed. Mts. 10.0“ 
(von Zanzibar unmiuelbar 
Weiterber veder nach 
8 t b · , 
« schLaäkisetktåisknsktlxad Brindisi 20. Sept. Daressalam 18 Tage 18. Sept. 10 S 
(engl. Schiffe) 
Brindisi 27. Sept. Zan ibor 2 20 (Tage 25. Sept. 10 3 
(engl. Schiffe) welter 
  
  
* Igsce a we 
  
  
)Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="962" />
        W 878 20 
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- » Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am 
3. deutsch-Südwestafrika. Hamburg 2. 28. Sept. Swakopmund 25 Tage 1. 22. Sept. 5.25 
wak d l 
*/ N ## W E— Antwerpen 7. 28. Sept. Swakopmund 20 Tage 6. 27. Sept. 8.38 
G —.— — (beutsche Schtffe) 
rte. S 
58 widga er Ka . — 8. 29. Sept. Swakopmund 19 Tage. W. Sept. 11.16 
2 
e S S &amp; 
ranl Otaw## St# 4 Southampton] 12. 19. Sept Swakopmund 21, 23, 11. 18. Sept. 2. 9. Okt. 
dinn Ws di B. 10. Okt. 21, 25 Tag116 
635 "6 Southampton 5. 26. Sept. Swakopmund 238 Tage4. 25. Sept. 11.16 
umeb, 
Bstiea idendii Hamburg 2. Sept. 2. Okt. Swakopmund 25 Tageseb2l Sept. 1. Okt. 712 
Southampton jeden Sonnabend Lüderitzbucht 20 Tage jeden Freitag 11.16 
Southampton 8. 29. Sept. Läderitzbucht 20 Tage. 28. Sept. 11.16 
(deutsche Schiffe) 
b) nachede Kh. Kubub 
wien ns erse ab 5e Antwerpen 7. 28. Sept. Lüderitzbucht 21 Tage 6. 27. Sept. 8.38 
W 77. Kar Haluur. ser he — 2. O 2 D 12 
S mu mans- üderi — 
geis- aus rn sHamburg 2. Sept. 2. Okt. Lüderitzbucht 26,344ageb. Sept. 1. Okt. 7 12 
sHamburg 2. 23. Sept. Lüderitzbucht 26 Tage 1. 22. Sept. 5.25 
e) nach Bamansbrtft. Warm Southampton, 12.26. Sept. 10. Okt. Capstadt 17 Tage 11. 25. Sept. 9. Okt. 
bad, Ukam nur Briefe, Southamy Sep 2 dort weiter 5 dem 1.16 p 
n 255 rine Landwege über Steinkopf 
uden b atenpto enwle 
Lüderlsbacht äu leiten. 
4. Kamerun. Hamburg 10. 25. jed. Mts. Viktoria 19, 23 Tage . - 
a) nach Alonolinga, Bamenda. Duala 19,24—25 Tage ¾ in 38 83 
Bano * hu, lsst Kribi 20 u. 26—30 Tage " — 
Ho##k 9 St fl ansa Boulogne 11. jedes Monats.#iktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
Sis Sbolwoa# 6 Sde à sur Mer Duala 18 Tage 
"50 u JokoKit, eA (demsche Schiffe) Kribi 19 Tage 
darh 2 onaff Vlan.,5erpool 10. Sept. Vittoria 25 Tage 11. Sept. 105 
Duala 26 Tage 
Gr. Batanga 30 Tage 
Liverpool 5. Sept. 3. Okt. Duala 23 Tage 3. Sept. 1. Okt. 10# 
· Hamburg 25. jedes Monats Rio del Rey 32—35 Tages 24. jed. Mts. 712 4 
5) nach Rüo del Neo#k 1Liverpool 19. Sept. 17. Okt.Rio del Rey 23 Tage. Sept. 15. Okt. 1015 
Jc) nach dem Tschadsee-Gebiet 
(Garua. Kusseri) 
#) nach Offldinge 
e) nach Molundu 
Liverpool 
l 
Liverpool 
Antwerpen 
Bordeaux 
jeden Sonnabend 
jeden 
Se 
4. Se 
3. 24 
Sonnabend 
t. 15.Okt. 
jedes Monats 
nÖ5 3 
Forcados 17 Tage 
von * weiter über 
Lokodla-hola 
Calabar 19 Ta 
von dort weiter über Homun m 
(am Kros#s bis Ossidinge 
bis 10 Tagen 
Matadi 19—20 T 
on da — itt r " zor 
bis Bro 
dann mit s 425 
em Kon 
Dlah Buun 
5 
jeden Donnerstag 10#5 
jeden Donnerstag 10# 
2. . Sept. 14.Okt. 1.0 
23. jed. Mts. 1015 
  
5. Niantschon. 
Auf Verlangen des Ab- 
endend gewöhnliche und ein. 
eschriebene Briefe und Post= 
arten über Sibirien. 
Neapel 
Ghrunscke Schiffe). 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Marseille 
(franz. Schiffe) 
8 
Marsei 
  
s 
c 
(engl. 2 
11.25. Sept. H.# 
1" jeden Sonntag 
Okt. 
13.27. Sept. 11.Okt 
1. 25. Sept. 
4. 18. Sept. 2. Okt 
Tsingtau 32—36 Tage 
Tsingtau 33—37 Tage 
Tsingtau 37 Tage 
Tsingtau 35—36 Tage 
Tsingtau 35—36 Tage 
9. 23. Sept. 7. Okt. 
108 
jeden Freitag 1035 
9. Okt. 
11. 25. Sept. 
100 
8. I. Sept. 8.88 
2. 16. 80. Sept. 102
        <pb n="963" />
        # 879 20 
  
Nach 
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am: 
  
6. den Narolinen, Palan= 
Inseln, Marianen ans- 
schliehlich GSnam.“) 
*) Einden nach Guam wer- 
den t San Francisco 
nur für Sendungen nach Jap.R 
0) nicht für Semungen nach 
Jap. 
vom Ein- 
schiffungshafen am: 
— 
l 
N 11. Sept. 
cuue % 
Neapel 82. Nov. 
(engl. Schiffe) 
9 #. Okt. 6#. Nov. 
iji 20r. Sept. 18. Ott. 
" lffe) 
geleitet; von Yokohama weiter 
— — 
Angaur 36 Tage 
Palau 36 Tage 
Jop 33 Tage 
Saipan 48 Tage 
Ponape 50 Tage 
Ponape 54 Tage 
Saipan 64 Tage 
Palau 71 Tage 
Angaur 71 Tage 
Jap 33 Tage 
Jap 46 Tage 
9. 181. Sept. 
7 . 16ff. 1½x 45. Nov. 
6. Nov. 
Auf Verlangen des Absenders werden Brieffendungen nach den Marianen auch über Japan 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Neapel 11. Sept. Jaluit 56 Tage 
(deutsche Schtffe) ê 
7. Marshal-Inseln. Neapel 13. Sept. Jaluit etwa 57 Tage 9. 1. Sept. 6. Nov. 
(engl. Schiffe) 10 
Neapel 8. Nov. Jaluit etwa 46 Tage 
(engl. Schiffe) 
l 
8. Samoa. Queenstopon 13. Sept. 11. Olt. Apia 31 Tage 11. Sept. 9. Okt. 11.16 
Nachversand 1.0 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts.Lome 24, 25—27, 15. 24. u letzten jedes 
21 Tage Mona 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 9. jed. usr 8. 56 
Netterdam. 20. jed. Mts. 5. Sept. Lome 21—23, 20 Tage19. jed. Mts. 4. Sept. 
(deutsche Schiff 34 
9. Togo. Boulogne 8 11. jedes Monats Lome 16 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
(deutsche Schtffe) 
7 Marseille 12. jedes Monats Cotonou 18 Tage 10. jed. Mts. 100 
von da ab Landverbindung 
# Bordeaux 25. jedes Monats Cotonou 18 Tage 23. jed. Mts. 1016 
" von da ab Landverbindung 
#Liverpool jeden Sonnabend bkra 15,Tae 6en d Donnerstag 934 
dort weit 
6 honhdeart in .n uen, 
Eintreffen der Post aus den — Schutgebieten. 
Landungs- Die Post ist fallig Landungs- Die Post ist fällig 
Von hafen in Berlin am Von hafen in Berlin am 
Deutsch· Neugninea · Neapel- EEIITDIEEEI— 
Neapel. 7 38 11. Sept. 2. Ott. Inseln Brindisi 25. Dez. 
deutsch-Ostafrina .Brindii 20. Sept. ..—.„ 
Marseille. 16. jed. Mts. Neapel 11“. 257. Sept. 8. Ott. 
— Brindisi 6. 20. Sept. 41. Okt. 
Marseille. 3. 17. Sept. 1. Okt. 
RT sso Southampton 6. 117. 21. 27. Sept Liverpool Ub. Vancouv. 20. Sept. 11.Okt. 
6 2 * I109.- jev Mie ' Plymouth, 
nordl. Tell d. Schubgeb Hamburg 1 10 jed. Mts. Mautschon Southampton, über San Francisco 
« c«cvaoceoder1««127«.Scpt. 
füdl. Teil des Schutzgeb. Southampton 117. Sept. 2“. Okt. Qucenstown. Oun 
Southampton 6. 21. 27. Sept. Sibir. Eisen- jeden Dntag, Mittwoch 
— —— bahn. . und Sonnabend 
Hamburg 18“ jedes Monats lober Nane n- 
Kamenn Southampton 30". 40 Monats 1oouth # *½ Vancouver) .-Sept. 
Plymouth- 13. 27. Sept. Samog oder Havre über, Irancisco 
——— —— — — — —— — — — — — d. r 
den Karolinen, 1 — 1 ush7 s————7Q.0( 
NMarianen, Neapel. 12“. 20 Okt. Togo Hamburg 18“. 21“. jedes Monat= 
Palan-Inseln T 699 Southampton, 30“. jedes Monats 
  
" Fäligteitstge für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten.
        <pb n="964" />
        &amp; 880 2e0 
  
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
Reise Letzte Nachrichten 
ostdampfer 
Postdampf von nach bis 27. Auguft 1908. 
„Adolph Woermann“ Hamburg Durban am 20. August ab Zanzibar. 
„Alexandra Woermann“. Kotonou Hamburg am 25. August ab Lome. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg 3. Zt. in Hamburg. 
„Anna Woermann“ alabar Hamburg am ugust in Lagos. 
„Arnold Amsinck“ Hamburg Kilwa am 27. August ab Hamburg. 
„Eduard Bohlen“ Swakopmund Kapstadt am 27. August in Kapstadt. 
„Eduard Woermann“. Lüderißbucht Hamburg am 25. August in Lagos. 
„Eleonore Woermann“ Duala Hamburg am 24. August ab Teneriffe. 
„Erna Woermann“ Hamburg e#rbo am 2. September ab Hamburg. 
„Frieda Woermann“ Hamburg Kotonou am 16. August ab Las Palmas. 
„Gertrud Woermann“. Hamburg Durban am 20. August in Kapstadt. 
„Hans Woermann“. Hamburg Gabun am 21. August in Victoria. 
„Henriette Woermann“ Hamburg Moflemedes am 25. August ab Las Palmas. 
„Irma Woermann“ Hamburg Calabar am 14. August ab Las Palmas. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg Calabar am 30. August ab Hamburg. 
„Kurt Woermann“. Assinie Hamburg am 17. August in Sierra Leone. 
„Lili Woermann“ Hamburg Assinie am 21. August Dover passiert. 
„Linda Woermann“ Hamburg Rio Nunez am 25. August in Antwerpen. 
„Lothar Bohlen“ Accra Hamburg am 24. August in Hamburg. 
„Lucie Woermann“. Hamburg nala am 26. August in Sekondi. 
„Marie Woermann“ Hamburg Assinie am 26. August in Grand Bassam. 
„Martha Moermam“ Hamburg Burutu m 20. August in Lagos. 
.„Max Bro . . diilwa Hamburg z. Zt. in Hamburg 
„Otto Wenunn- Hamburg Assinie am 26. August ab gotterdam. 
„Paul Woermann“. Hamburg ecra am 11. August in 
„Thekla Vohlen“ Calabar Hamburg am 25. August in Hamburg. 
„König“ . Hamburg Gabun am 26. August Cuxhaven passiert. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“. Rio Nunez Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Edea“. Burutu Hamburg am 15. August in Sekondi. 
„Kamerun“ Gabun Hamburg am 25. August in Lome. 
„Lome“ Kotonon Hamburg am 1. September ab Hamburg. 
„Otavrvi!" Lũderitzbucht s Hamburg am 26. August ab Swakopmund. 
-wakopmund“. Hamburg Lüderitzbucht am . August in Swakopmund. 
„Tog Mossamedes Hamburg 2. August in Hamburg. 
.Wturt Delagoa Bay Hamburg. 5 in Hamburg. 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun“ Hamburg Accra am 3. September ab Hamburg. 
Henner“ Hamburg # Nio Auner am 8. August ab Las Palmas. 
« .... Hamburg Accr am 17. August ab Las Palmas. 
di .... Hamburg Ludehucht am 21. August in Swakopmund. 
.... Hamburg Mossamedes am 18. August ab Sao Thomc. 
„Inheahan ... Mossamedes I Hamburg am 18. August in Libreville. 
„Irmfried“ .. Mossamedes Hamburg am 5. August in Hamburg. 
„Irmgard“ Lüderitzbucht ( Hamburg am 5. August ab Lüderitzbucht 
„Ivo“ Rio Nunez ( Hamburg am 22. August ab Dakar. 
„Walburg“ Hamburg 1 Lüderibucht am 25. August ab Las Palmas.
        <pb n="965" />
        W 881 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Heudt'sches Kolonialkontor G. m. b. H., Berlin W.64. 
lo Amt Is 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 
27. August 1908. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
r vor- II 
Erün= « Ge- letzte 
dungs- Kapital schäfts- legte Divi- „Nachfrage: Angebot 
jahr Mark jahr T dende dende 5% 5% 
1 ; 
1806 1250000 1. 10. — 10 Afrikanische Kompagnie A.-G. 85 
19068. 2000 000 1l. 1. — 4 Borneo-Kautschuk-Compagnie a.-G. — 75 
1905 750 000 l 1. 4. U 8 15 Bremer Kolonial= Handelsgeselschaft vorm. 
« V· sso . 150 — 
1905 1 200 O000 1. 4. 0 0 6 centralafrikanische llll — 80 
1905 600 000 1. 1. 5 5 Centralafrikanische Seencessell aft — 00 
1890 1 500 O000 1. 1. 22 50 China-Export-, Import= u. Vonl- coonpacnie — 270 
1891 2 600 000 1. 10. 7 7 Chocold Plantagen-Gesellscha aft 88 92 
1905 220 000 1. 1. 18 20 Debundscha-Pflanzung 115 125 
1900 418 000 1. 11 7 7 Deutsche Agaven-Gesellschaft — 90 
1878 2750 000 1 1. 20 16 Deutsche Handels= und Fmtagen-Gesellschaff 
1 4 1. ¾der Südsee-Inseln 177 182 
1885 2 000 000 1. 4. T 20 20 Deutsche GE olonial-Gesellsch. für gZudwesr Aftita 207 — 
1907 2500000 1. 1. — 0 „Deutsche Lantichusssnenrellschaft —. 55 
1902 1000 000 (1. 1 ·0 LDeutsche Samoa-Gesellschaft ... .j — 75 
1908% 4 500 000 1. 5ö.— — Deutsche endsorvhosbohltt Akt.= Ges. 198 198 
1902 1 000 000 1l. 5. 1 2 Deutsche Togogesellschaft m — 80 
1885 8 721 000 1. 1.]) 5 5 Deutsch-Ostafrikanische Gesellichaft Stamm-Ant. 1 100 
3000000 5 5 do Vorzugs-Anteile — 101 
1886 400 000 1. 0 0 Deutsch-Ostafrikanische Plantagengesellschaft — 12 
— — o do Vorz.-Aktien — 75 
19081 11.495.000 1. 1. 3½% 3½ Deutsch-Ostafrikanische 3½% Schuldverschrei- 
1 biungen (vom Reich sichergestellt) 91 92 
1897 2 250 000 1. 1. 4 5 Deutsch-Westafrikanische Handelsgesellchoft — 100 
1899 4000 000 1. 1 0 0 Gesellschaft Nordwesitamern A.. — M 20.— 
360 000 0 0 do do 5 B. — M 10.— 
1898 1 000 000 1. 1. 10 0 besellcat Sibtamerun . 5r — 95 
. 1000000s 10 0 it. B. — 85 
1889 2 000 000 1. 10. 6 0 0 Guale mala Plandogen-Geiellschoft- ....— 25 
1897 1 153 000 1. 1. 0 0 Hanseatische Kolonisationsgesellschaft — 40 
1889 000 1. 10. 0 0 Hanseatische Plantagengesellschaft. ...:s— 30 
1887 1200 000 1. 1., 15 20 JFaluit-Gesellschaft, seteilte Aktien 140 145 
6 1 gescheine .M 1325,—M 1375.— 
1898 604 000 1. 7. 0 0 affes-Plantage Schen Stamm-Aktten — 15 
« 447 000 1. d Vorzugs-Aktien— 40 
1904 1, 000 O00 1. 1. — 0 Kamcnm Bergwerks-Aktiengesellschaft — 35 
1906 3 000 O000 1. 1. — 4 Kamerun-Kautschuk-Compagnie — 75 
1908 1000 1. 1.1 — 0 Kautschuk-Pflanzung Meanja 2 . G. .. — 35 
1899 1 100 000 1. 7. 0 0 Moliwe-Pflanzungs-Gesellscha r*! 2 87 
1885 6 000 000 1. 4. 0 0 Neu Guinea Compagnie #gsEntei 95 100 
90 0 Stamm-Anteill 30 35 
1906, 1200 000 1. 1. — — Ostafrila- Kompagnie ..95 100 
1904 21 000 0O00 1. 1. 3 3 Ostafrikanische Eisenbahngesellchaft Anteile l 
(vom Deutschen Reiche mit 83% Zins und! 1 
1 120% Rückzahlung garantiert) 103 104 
1900 20 000 000 1. 4. 0 0 Otavi-Minen= und Eiebahngesellschaft 130 133 
1002 125 000 1. 1. 30 40 1 Pacific Phosphate Cc.4 92 10 2 
1897 2000 000 1. 10. 5 6 Plantagengesellschaft Concepcion . — 86 
1895 1 500 000 1. 1. 0 0 Mheinische Dande Glantahengesellihaft. — 35. 
19089 800 1. 1.) 0 0 Safata-Samoa-Gesellschaft — 75 
1905 2000 000 1. 11 4 4 Samor-Hamschul-Compn- nie ...... — 70 
1897 500 000 1. 1. 0 0 Sigi Pflanzungs-Gesellschaft — 70 
1900 500 O000 1. 7. 0 0O South African Territcrics — ELL 
1892 2000 O00 1. 7.0 0 Stouth West Africa 17h 18 sh 
18989 869100 1. 4. 0 0 Ulsambara Kaffcebangesellschaft Stamm-#nteile 25 zafr. 60 zefr. 
142 200 0 0 „ do orzugs-Anteile 45 zäfr. 
1897. 1 500 0001. 1. 0 6 Westafeitaniche #nnnngshesesch Bibundi- · 
tamm-Anteile — 95 
- 600 000 10 6 —3 — 928 
1897 4500 000 1. 1 0 0 Wentafrikanssche Pflanzungsgesellschaft Victoria 
» I Zusammengelegte Stamm-Aktien 50 
z — 8 Vorz.= ktien — 100 
1895 1 800 000 1. 1. o 0 Vestdeutsche Puè und Plantagengesellschaft“ . 
» l Dunccd.. 65770 
Zu jeder Art von Auskunit ist ainenenbene Vanthaus stets aern bereit.
        <pb n="966" />
        W 882 2O 
Anzeigen. 
  
hJZInserate sind an die Geschäftsstelle des „Deutschen Kolonlalblattes“, Berlin 8W 68, Kochstraße 68—71, einzusenden. 
Bekanntmachung. 
In das hiesige Handelsregister Ab- 
teilung A Nr. 49 ist heute eingetragen 
worden die Firma 
Roll &amp; Hürstel, 
Plantage Greis, Sitz in Morogoro. 
Osfene Handelsgesellschaft. 
Die Gesellschaft hat am 1. Juli 1908 
begonne 
Zur Vertreitung der Gesellschaft ist 
ein Gesellschafter nur in Gemeinschaft 
mit dem andern oder in Abwesenheit 
des andern aus dem Bezirk Morogoro 
efugt. (255) 
Daressalam, den 9. Juli 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
Bekauntmachung. 
In der Liste der bei dem Kaiser- 
lichen Obergerichte für die S 
  
Schut 
gebiete Kamerun und Togo 1 
Rechtsanwälte sind eingetragen: 
Kurt Prange in Kribi und 
Georg Eller in Duala. 
Buêa, den 11. Juli 1908. 
Kaiserliches Obergericht. 
Bekanntmachung. 
In das hiesige Handelsregister Ab- 
teilung A ist heute unter Nr. 51 bei 
der offenen Handelsgesellschaft Ludwig 
4&amp; Kabilinsky eingetragen worden: 
Dem Destillateur Hermann Kabi- 
linsky ist das Recht zur Geschäfts- 
führung und Vertretung der Gesellschaft 
durch richterlichen Beschluß vom 2. Juni 
1908 entzogen worden. 296) 
Windhuk, den 3. Juli 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
Bekanntmachung. 
In das Handelsregister B ist heute 
unter Nr. 6 als neue Firma eingetragen: 
Bismarck-Archipel-Gesellschaft 
mit beschränkter Haftung in Verlin. 
In Herbertshöhe ist eine Zweig- 
niederlassung errichtet. 
Spalte 3: Betrieb von Plantagenwirt= 
schaft im Bismarck-Archipel, Pach- 
tung, Erwerb und Verwertung von 
Grundbesitz, Betrieb von gewerblichen 
und Handelgsgeschäften. 
Spalte 4: 300 ark. 
Spalte 5: Generabdireltor Wilhelm 
Mertens in Berlin, Geschäftsführer, 
Kulturingenieur und vereid. Land- 
messer Antoni van der Laan, 
vertretender Geschäftsführer für u 
Zweigniederlassung in Herbertshöhe. 
Der Gesellschaftsvertrag ist am 
25. Mai 1907 abgeschlossen. (27) 
Herbertshöhe, den 10. Juli 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
(2) 
  
  
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        Deutsches Kolonialblatt 
Amtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
19. Jahrgang Berlin, den 15. September 1908. Nnummer 18. 
Dlese Zeitschrift erscheint in vern Zegel vn 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Beihefte beigefüngt die mindestens 
Anmal viertelsehret erscheine Mitteilungen aus #e deutschen Schutzgebicten-, herausg Dr. 
Danckelman. Der E abomnemmemtsbrs, fa ür r golgnigbien mit den Hetheften unod benme uns Wa dein #e 
Vos ns die Buchhandlun 3.—, r Stsdand ch die Verlagsbuchhandlur a) M. für Deutschland Giuschl. 
der deutschen Schutz Weuen de Wir- bur gän#en des Weotbr ins. — Säuellrulbeun rt Anfragen 
* U 
fladandlesönigllcbofduchhandlunqvon tnst Iegfkled MittleraadSobnBeklmstssochfttaßesv—71sit-schien 
Inhalt: Amtlicher Teil: Zollverordnung für das Schutzgebiet Deuisch- Neuguinea. Vom 10. Juni 1908 
S. 883. — Ausführungsbestmmungen zu der Zollverordnung vom 10. Juni 1908 für das Schutzgebiet Deutsch- 
Neuguinea S. 892. — Verordnung des Reichskanzlers, betr. die F Haftung Dritter für Zollgefälle usw., vom 19. No- 
vember 1907 S. 896. — Bekanntmachung, betr. Abänderung der Sabungen der Zentral- frlkanisehen Bergwerksgesell- 
schaft, Deutsche Kol. Ges., in Berlin. Vom 22. August 1908 S. 896 Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- 
Südwestafrika, betr. den Handel mit denaturiertem Spiritus. von 30. wri 1908 s LT — Personalien S. 898. 
Nichtamtlicher Teil: Kamerun: Von der Hol Croßschnell 900. — Nachweisung der 
bei den Zollämtern des Schutzgebiets Kamerun im Monat Januar 1908 fällig. revi Zollbeträge S. 900. 
Deutsch-Ostafrika: Regierungsschule in Daressalam 901. 
Deutsch-Südwestafrika: Nachweisung der bei gen Zollämtern des Schusgebiets Deutsch-Südwestafrika im 
Monat April 1908 fällig gewordenen Zollbeträge S. 
Samoa: Nachweisung der beim Zollamt Apia im #n- Viertel 1907 fällig gewordenen Zollbeträge S. 901. 
Kolonia lwirtschaftliche Mitteilungen: Die tropischen Hölzer und die Gerbstoffe sowie die mineralischen 
  
Rohstoffe s S. 902. — Ostafrikanische Gesellschaft „Südküste“ S. 900. — Westafrikanische Pflanzungs-Gesellschaft „Victoria“ 
S. 911. — Aus dem „Tropenpflanzer“ S. 912. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Guttapercha- und üatschuekhandel der Straits Settle- 
ments im Jahre 1907 S. 913. — Der Gummimarkt auf Ceylon S. 915. — Baumwoll= Ernteaussichten in Rußland 
S. 916. — Der Kakaomarkt auf Grlon S. 916. — Rakaoausfuhr Brasiliens im Jbr 1907 S. 917. — Raffeehandel 
in Santos im Jahre 1907/08 S . — Propaganda für Süäo Paulo-Kaffee S. 918. — Auzführ von Edelholzern 
aus Costa Rica S. 918. — De Juis Britisch-Indiens während der Saison 1908 S. 918. — Der 
Außenhandel des Transvaal im Jahre 1907 S. 919. — Handel Südnigerien 1907 S. 920. — Außenhandel Chiles 
1907 S. 920. — Einfuhrzölle auf den britischen Salomons-Inseln S. 922. 
Verschiedene Mitteilungen: * Markierte Störche in Afrika S. 922. — Ausbruch der Rindvieh-Tuberkulose 
in der Kapkolonie S. 928. — Preisausschreiben für Bohrmaschinen in Transvaal S. 923. — Berufung landwirtschaft- 
licher Sachverständiger aus dem Auslande in die Kolonie Mozambique S. 923. — Bau von Eisenbahnen und anderen 
Verkehrsmitteln in Mozambique S. 924. — Geschäftsbericht der saanischen.? Nederei „Nippon Busen Kaist ha" S S. 05. 
— Literatur-Verzeichnis E. 927. — Verkehrs-Nachrichten S. Schiffsbewegungen S. 
Kurse deutscher Kolonialwerte S. 932. 
ns Amtlicher TeilE, 
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Sollverordnung für das Schutzgebiet Deutsch-Ueuguinea. 
Vom 10. Juni 1908. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, Seite 813), des § 5 
der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Deutsches Kolonialblatt 1903, Seite 509) 
und der Allerhöchsten Verordnung vom 7. November 1902 (Deutsches Kolonialblatt 1902, Seite 903) 
wird für das Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea mit Einschluß des Inselgebietes der Karolinen, Palau, 
Marianen und Marschall-Inseln verordnet, was folgt: 
Zollgebiet. 
§ 1. Als Zollinland oder Zollgebiet gilt das Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea mit Einschluß 
des Inselgebietes. Die Zollgrenze wird gebildet seewärts durch die jedesmalige den Meeresspiegel 
begrenzende Linie des Landes, und für Kaiser Wilhelmsland landeinwärts durch die Landesgrenze 
des Schutzgebietes.
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        W 884 e□ 
Schiffe, welche im Küstenverkehr des Schutzgebietes laufen, unterliegen der Zollpflicht. 
Schiffe, welche vom Auslande kommen und im Küstenverkehr des Schutzgebietes laufen, unterliegen 
der Zollpflicht dann nicht, wenn sie lediglich Fracht= und Personenbeförderung gewerbsmäßig betreiben. 
Allgemeine Bestimmungen über die Ein-, Aus= und Durchfuhr. 
§5 2. Alle Erzeugnisse der Natur sowie des Kunst= und Gewerbefleißes dürfen, vorbehaltlich 
der in § 3 vorgesehenen Ausnahmen, ein-, aus= und durchgeführt werden. 
3. Verboten ist die Einfuhr: 
1. von Opium, außer zu medizinischen Zwecken, 
2. von Waffen, Munition und Sprengstoffen, außer zum persönlichen Bedarf der Nicht- 
eingeborenen. 
Ausnahmen hiervon sind nur auf Grund einer schriftlichen Genehmigung des Gouverneurs 
oder der vom Gouverneur ermächtigten Behörden, im Inselgebiet auch durch die Vorsteher der ein- 
zelnen Amtsbezirke gestattet. 
Sonstige Ausnahmen von den in § 2 ausgesprochenen Grundsätzen können zeitweise für 
einzelne Gegenstände beim Eintritt außerordentlicher Umstände sowie aus gesundheits= oder sicherheits- 
polizeilichen Rücksichten für den ganzen Umfang oder einen Teil des Schutzgebietes durch den Gou- 
verneur, im Inselgebiet auch durch die Vorsteher der einzelnen Amtsbezirke, angeordnet werden. 
4. Die Einfuhr und Ausfuhr darf nur an bestimmten, mit Zollstellen versehenen, öffentlich 
bekannt gemachten Plätzen stattfinden. 
Zollpflicht. 
§ 5. Die Zollpflicht wird begründet durch die Überschreitung der Zollgrenze durch die nach 
dem Tarif (§ 6) zollpflichtigen Gegenstände, unbeschadet der in § 1 Abs. 2 für Schiffe ausgesprochenen 
Zollpflicht. 
§ 6. Die Zölle werden erhoben nach Maßgabe des anliegenden Tarifs (Anlage 1). 
§5 7. Die Sicherung, Feststellung und Erhebung der Zölle liegt den vom Gouvernement, 
im Inselgebiet auch den von den Vorstehern der einzelnen Amtsbezirke damit betrauten Dienststellen 
ob, welche als Zollstellen gelten. 
§ 8. Die Zölle sind in kursfähiger Landesmünze zu entrichten. Zollbeträge von weniger 
als 50 Pf. kommen nicht zur Erhebung. « « 
Zollbefreiungen. 
8 9. Gegenstände inländischen Ursprungs und bereits verzollte Gegenstände fremden Ur- 
sprungs sind zoll= und abgabenfrei, wenn sie von einem Platze des Schutzgebietes nach einem anderen 
durch das Zollausland übergeführt werden. 
§ 10. Gegenstände, die aus dem Schutzgebiet in das Ausland zu vorübergehendem Ge- 
brauch, zur Ausbesserung oder Abänderung unter Anmeldung zur Wiedereinfuhr verbracht werden, 
sind zollfrei, wenn die Wiedereinfuhr binnen einer von der Zollverwaltung festzusetzenden Frist er- 
folgt, die ein Jahr nicht überschreiten darf, und kein Zweifel darüber besteht, daß dieselben Waren 
wieder eingehen, welche ausgeführt worden sind. 
§ 11. Frei vom Einfuhrzoll bleiben ferner Gegenstände, die unter Anmeldung zur Wieder- 
ausfuhr eingeführt werden, vorausgesetzt, daß ihre Identität zollamtlich festgehalten wird und daß 
die Wiederausfuhr binnen einer von der Zollverwaltung festzusetzenden Frist erfolgt, die ein Jahr 
nicht überschreiten darf. Auf Verlangen der Zollverwaltung ist bei der Einfuhr solcher Gegenstände 
der Zoll im vollen Betrage oder zu einem Teilbetrage zu hinterlegen. Der hinterlegte Zoll wird 
bei der Wiederausfuhr zurückerstattet. 
Zollerstattung. 
5 12. Für ausgeführte Gegenstände wird der Zoll unter folgenden Bedingungen zurück- 
erstattet: 
1. die Gegenstände sind der Zollverwaltung schriftlich zu deklarieren und zur Ausgangs- 
abfertigung vorzuführen: 
2. die Verzollung muß durch Zollquittungen nachgewiesen werden; der gezahlte Zoll muß 
mindestens 5 Mk. betragen haben; 
3. die Identität der eingeführten mit den ausgeführten Gegenständen muß nachgewiesen 
werden; nach Möglichkeit sind Originalverpackungen beizubehalten.
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        885 
Zollkredite. 
13. Der Gouverneur, im Inselgebiet auch die Vorsteher der einzelnen Amtsbezirke, ist 
ermächtigt, die Zollbeträge gegen Bestellung einer ausreichenden Sicherheit zu stunden. 
Eine Stundung über den Ablauf des Rechnungsjahres hinaus findet nicht statt. 
Person des Zollpflichtigen. 
§ 14. Zur Entrichtung des Zolles ist derjenige verpflichtet, welcher in dem Augenblick, in 
dem die Zollpflicht begründet wird (§ 5), Inhaber des zollpflichtigen Gegenstandes ist. An seine 
Stelle tritt bei einem Wechsel in der Person des Inhabers des zollpflichtigen Gegenstandes der 
neue Inhaber. 
Haftung der zollpflichtigen Gegenstände. 
§ 15. Die zgollpflichtigen Gegenstände haften, ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter, für die 
auf ihnen ruhenden Zollgefälle. Sie dürfen, solange der Zoll nicht entrichtet bzw. gestundet ist, in 
ihrer äußeren Verpackung und Gestalt nicht verändert, nicht aus dem für Lagerung solcher Gegen- 
stände bestimmten Raume (§ 19) entfernt und nicht an dritte Personen ausgehändigt werden. So- 
lange der Zoll nicht der zollamtlichen Festsetzung entsprechend gezahlt oder gestundet ist, können sie 
von der Zollstelle zurückbehalten oder mit Beschlag belegt werden. 
Das an den Inhaber des zollpflichtigen Gegenstandes von den Beamten einer Zollstelle 
ergehende Verbot der Verfügung über den Gegenstand hat die Wirkung der Beschlagnahme. 
Beschlagnahmte Gegenstände können nach Anordnung der Zollstelle im Gewahrsam des 
Zollpflichtigen belassen oder nach der Zollstelle übergeführt werden. Für sichere und sachgemäße 
Aufbewahrung der nach erfolgter Beschlagnahme im Gewahrsam des Zollpflichtigen belassenen Gegen- 
stände haftet der Zollpflichtige bis zum vollen Wert derselben. 
Die Verabfolgung von Gegenständen, auf welchen noch ein Zollanspruch ruht, kann nicht 
eher verlangt werden, als bis der auf dem Gegenstand haftende Zoll bezahlt ist. 
Wird der Zoll innerhalb einer von der Zollstelle festzusetzenden Frist nicht entrichtet, so kann 
der Gegenstand zur Deckung der auf ihm ruhenden Zollabgaben und Kosten öffentlich meistbietend 
verkauft werden. Der Erlös gebührt nach Abzug des Zolles und der entstandenen Kosten dem 
Zollpflichtigen, verfällt aber dem Fiskus, wenn er nicht innerhalb eines Jahres nach erfolgter Auf- 
forderung abgeholt worden ist. 
Verjährung der Zollgefälle. 
§* 16. Alle Forderungen oder Nachforderungen von Zöllen einschließlich aller Neben- 
abgaben, desgleichen alle Ansprüche auf Ersatz wegen zuviel oder zu Ungebühr entrichteter Zollgefälle 
verjähren binnen dreier Jahre, von dem Tage an gerechnet, an welchem die Gegenstände in den 
freien Verkehr abgelassen worden sind. Der Anspruch auf Nachzahlung hinterzogener Gefälle ver- 
jährt in fünf Jahren. 
Im übrigen finden die Vorschriften der §§ 198 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches über die 
Verjährung utsprechende Anwendung. 
7. Zum Löschen der seewärts eingehenden und zum Laden der der Ausfuhrkontrolle 
unterliege dn zur Ausfuhr bestimmten Gegenstände ist die vorherige Erlaubnis der Zollverwaltung 
einzuholen. 
Anmeldung (Deklaration). 
18. lber die seewärts eingehenden Gegenstände ist von dem Führer eines aus dem 
Auslande kommenden Schiffes der zuerst angelaufenen Zollstelle des Schutzgebietes ein Manifest in 
doppelter Ausfertigung zu übergeben, welches außer dem Namen, der Nationalität, dem Raumgehalt 
und dem Abgangshafen des Schiffes folgende Angaben über die sowohl in dem zuerst angelaufenen 
wie auch über die in den später noch anzulaufenden Häfen des Schutzgebietes zu löschenden Gegen- 
stände enthalten muß: 
1. die Namen derjenigen Zollstellen, welche der Schiffer noch anlaufen will, 
2. Namen und Wohnort der Empfänger der zu löschenden Gegenstände, 
3. Zahl, Bezeichnung und Verpackungsart der einzelnen Frachtstücke, 
4. Gattung der Gegenstände nach ihrer handelsüblichen Benennung, 
5. Ort, Datum und Unterschrift des Schiffsführers. 
Die eine Ausfertigung dieses Manifestes verbleibt bei der Zollstelle, die zweite Ausfertigung 
erhält der Schiffsführer, mit dem Visum der Zollstelle versehen, zurück. Diese zweite Ausfertigung ist 
2
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        W 886 2 
zwecks Visierung auf der Zollstelle jedes ferner anzulaufenden Platzes vorzulegen. Außerdem ist bei 
jeder, auch bei der zuerst angelaufenen Zollstelle ein besonderes Manifest über die daselbst zur 
Löschung kommenden Gegenstände abzugeben. Mit dem Löschen der Ladung darf erst nach Geneh- 
migung der Zollstelle begonnen werden. · 
§19.DiegelöfchtenGegenständegehendirektandenEmpfängerüberundmüssenvon 
demselben in einem besonderen, verschließbaren Raume aufbewahrt werden. Der zur Aufnahme der 
noch nicht zollamtlich abgefertigten und in den freien Verkehr gesetzten Gegenstände dienende Raum 
ist der Zollstelle ein für allemal anzumelden und darf bis zur Freigabe zur gleichzeitigen Lagerung 
anderer Gegenstände nicht benutzt werden. 
§* 20. Alle (zollpflichtigen und zollfreien) Gegenstände, welche ein= oder ausgeführt werden, 
sind spätestens drei Tage nach erfolgter Löschung oder drei Tage vor dem Laden der zuständigen 
Zollstelle schriftlich auf einem amtlichen Formular — Anlage 2 a und b — in doppelter Fertigung 
anzumelden. Die Anmeldung hat zu enthalten: 
1. Zahl, Zeichnung und Verpackungsart der Frachtstücke, 
2. Gattung und Gegenstände nach ihrer landesüblichen Benennung, 
3. Gewicht oder Stückzahl der Gegenstände, 
4. Wert der Gegenstände (als Wert ist der Ursprungspreis zuzüglich aller bis zum Ein- 
gang in das Schutzgebiet oder bis zur Ausfuhr aus dem Schutzgebiet entstehenden Kosten, wie 
Fracht, Versicherung, Landungskosten usw., zu verstehen. Erforderlichenfalls wird der Wert durch 
Schätzung ermittelt), 
5. Herkunftsland und Herkunftsort oder Verschiffungshafen, bei den zur Ausfuhr kom- 
menden Gegenständen das Bestimmungsland, 
6. Namen und Wohnort des Empfängers, bei den zur Ausfuhr kommenden Gegenständen 
Namen und Wohnort des Verschiffers, 
7. die Unterschrift des Ausstellers der Anmeldung. 
Enthält ein Frachtstück verschiedenartige Gegenstände, so sind diese getrennt nach Menge 
und Wert zu deklarieren. 
§ 21. Zur Anmeldung gemäß § 20 ist der Zollpflichtige verpflichtet, an dessen Stelle bei 
der Einfuhr der Warenempfänger die Anmeldung erstatten kann. 
Eine bereits abgegebene Anmeldung kann vervollständigt oder berichtigt werden, solange 
die zollamtliche Revision (§ 22) noch nicht begonnen hat. 
Erklärt der Zollpflichtige sich außerstande, zuverlässige Angaben über Gattung, Menge und 
Wert der Gegenstände zu machen, so ist ihm auf Antrag die Offnung der Kolli in Gegenwart eines 
Beamten zum Zweck der Aufstellung der Zollanmeldung zu gestatten. 
Der Zollpflichtige kann außerdem durch schriftlichen Vermerk auf dem Anmeldungsformulare 
die Feststellung durch die Zollstelle beantragen. In diesem Falle ist die Feststellung durch die Zoll- 
stelle endgültig. 
Zollrevision. 
§ 22. Die abgegebenen Zollanmeldungen (8 20) unterliegen der Prüfung (Revision) durch 
die Zollstelle. Sofern kein Anlaß zu dem Verdacht einer unrichtigen Zollanmeldung vorliegt, sind 
die revidierenden Beamten berechtigt, sich nach eigenem Ermessen mit einer probeweisen Revision zu 
begnügen sowie auch von einer Revision ganz abzusehen. Die Revision ist dort vorzunehmen, wo 
sich die zu revidierenden Gegenstände befinden. Den revidierenden Beamten steht daher der Zugang 
zu den Aufbewahrungsräumen dieser Gegenstände frei. 
§ 23. Der Zollpflichtige hat die zu revidierenden Gegenstände in solchem Zustande dar- 
zulegen, daß die Beamten die Revision in der erforderlichen Art vornehmen können; auch muß er 
die dazu nötigen Handleistungen nach der Anweisung der Beamten auf eigene Gefahr und Kosten 
verrichten oder verrichten lassen und Wiege= und Meßvorrichtungen unentgeltlich zur Verfügung stellen. 
Auf Verlangen sind der Zollstelle von dem Zollpflichtigen sämtliche Fakturen, 
Frachtbriefe, Konnossemente und sonstige Schriftstücke, die sich auf die zollpflichtigen und zollfreien 
Gegenstände einer Sendung beziehen, in den Originalen vorzulegen. 
Die Entrichtung des Zolles findet nach demjenigen Tarifsatze statt, welcher zu der 
Zeit in Kraft ist, zu der die Zollpflicht begründet wird. (§ 5.) 
Postsendungen. 
§ 26. Bei Postpaketen werden von der Postbehörde die begleitenden Zollinhaltserklärungen 
der zuständigen Zollstelle übersandt, welche bestimmt, ob eine Revision stattzufinden hat. Nach er-
        <pb n="971" />
        W 887 20 
folgter Zollabfertigung oder Freigabe stehen die Pakete dem Adressaten bzw. der Post zur Weiter- 
sendung zur Verfügung. Fehlen die Zollinhaltserklärungen bei einem Postpaket, so übersendet die 
Postbehörde der Zollstelle eine schriftliche Benachrichtigung, aus der Name und Wohnort des Adressaten, 
bei Ausfuhr des Absenders, und das Gewicht der einzelnen Poststücke hervorgeht. In diesem Falle 
fordert die Zollstelle den Adressaten oder Absender zur nachträglichen Abgabe einer neuen Zoll- 
anmeldung gemäß § 20 auf. 
Briefsendungen sind ohne Rücksicht auf das Gewicht vom Zoll und jeder zollamtlichen Be- 
handlung befreit. 
Reisendenverkehr. 
5 27. Reisende, die zollpflichtige Gegenstände mit sich führen, sind, wenn diese nicht zum 
Handel bestimmt find, nur zu einer mündlichen Anmeldung verpflichtet. Hinsichtlich der Revision 
finden die Vorschriften des § 19 entsprechende Anwendung. 
Quittungsleistung und Ablassung. 
§ 28. ÜNber die erfolgte Zollzahlung wird Quittung erteilt. 
Nach Entrichtung bzw. Stundung des Zolles und sonstiger auf den Gegenständen ruhenden 
Gebühren hört die gemäß § 15 Abs. 1 begründete Haftung der zollpflichtigen Gegenstände auf. Der 
Inhaber erhält das Recht der freien Verfügung über diese deklarierten Gegenstände. Auch die zoll- 
freien Gegenstände werden erst nach Feststellung der Zollfreiheit in freien Verkehr gesetzt. 
ÜUberwachung. 
§ 29. Die Gouvernementsfahrzeuge haben das Recht, in den territorialen Gewässern des 
Schutzgebietes jedes Fahrzeug mit Ausnahme von Kriegsschiffen anzuhalten, einer zollamtlichen 
Untersuchung zu unterziehen und bei der Feststellung von Schmuggel aufzubringen. 
Dem an Bord kommenden revidierenden Führer des Gouvernementsfahrzeuges oder jedem 
sonstigen zuständigen Beamten sind auf Verlangen die Schiffspapiere und Journale über die Ladung 
vorzulegen, auch sind sie zu einer Revision der Ladung befugt, bei der die als erforderlich erachteten 
Handleistungen von der Besatzung des zu revidierenden Schiffes nach Anordnung des Revidierenden 
vorzunehmen sind. 
§ 30. Die mit der Wahrnehmung der Zollgeschäfte betrauten Beamten sowie die Beamten 
und Angestellten des Polizei= und Sicherheitsdienstes sind verpflichtet, Ubertretungen der Zollvorschriften 
zu verhindern oder zur fofortigen Anzeige bei der nächsten Zollstelle zu bringen. Sie sind berechtigt 
in Ausübung des Dienstes auch solche Grundstücke und Wege zu betreten, zu denen der allgemeine 
Zutritt verboten oder beschränkt ist. 
§ 31. Liegt gegen eine Person der Verdacht der Konterbande oder des Schmuggels oder 
der Teilnahme an einem dieser Vergehen vor, so können zur Ermittlung der strafbaren Handlungen 
Nachsuchungen vorgenommen werden. 
Die Anordnung und die Leitung der Durchsuchungen steht den mit der Wahrnehmung der 
Zollgeschäfte betrauten Beamten zu. Im übrigen sind für die Zulässigkeit der Durchsuchung und die 
dabei zu beobachtenden Förmlichkeiten die Vorschriften der Reichs-Strafprozeßordnung maßgebend. 
Entscheidung über die Auslegung der Zollverordnung und des Zolltarifs. 
§ 32. Gegen die Entscheidung der Zollstelle bei Anwendung der Zollverordnung oder des 
Zolltarifs ist die Beschwerde bei dem Gouverneur und gegen dessen Entscheidung bei dem Staats- 
sekretär des Reichs-Kolonialamts zulässig. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 
Strafbestimmungen. 
33. Wer es unternimmt, Gegenstände, deren Ein= oder Ausfuhr für das Zollgebiet oder 
für einen Teil desselben verboten oder erst nach Erfüllung etwa vorgeschriebener Bedingungen ge- 
stattet ist (&amp; 3), diesen Bestimmungen zuwider ein= oder auszuführen, macht sich der Konterbande 
schuldig. Er hat, sofern nicht in anderen Gesetzen oder Verordnungen eine höhere Strafe festgesetzt 
ist, neben der Einziehung der Gegenstände, in bezug auf welche das Vergehen begangen worden ist, 
eine Geldstrafe verwirkt, welche dem zehnfachen Wert jener Gegenstände gleichkommt, mindestens aber 
50 Mark beträgt. Kaun die Einziehung der konterbandierten Gegenstände selbst nicht vollzogen 
werden, so ist auf Erlegung des Wertes der Gegenstände und, wenn sich dieser nicht genau ermitteln 
läßt, auf Erlegung einer als angemessener Wert festgestellten Geldsumme zu erkennen, die auch der 
daneben zu verhängenden Geldstrafe zugrunde zu legen ist.
        <pb n="972" />
        W 888 20 
§5 34. Als Konterbande gilt insbesondere, wenn Gegenstände der im § 3 bezeichneten Art 
unter Umgehung der Zollstelle über die Grenze gebracht sind und unrichtig oder gar nicht deklariert 
oder bei der zollamtlichen Revision verheimlicht werden. Sind solche Gegenstände vorschriftsmäßig 
bei einer Zollstelle angemeldet, so ist dem Einführer zu gestatten, diese Gegenstände wieder über die 
Grenze zurückzuschaffen; geschieht letzteres nicht, so können die Gegenstände beschlagnahmt und auf 
Kosten des Einführers vernichtet werden. 
§ 35. Wer es unternimmt, Zoll zu hinterziehen, macht sich des Schmuggels schuldig und 
hat neben der Einziehung der Gegenstände, in bezug auf welche das Vergehen verübt worden ist, eine 
dem vierfachen Betrag der vorenthaltenen Zollgefälle gleichkommende Geldstrafe verwirkt. Der Zoll 
selbst ist neben der Strafe zu entrichten. 
Kann die Einziehung der geschmuggelten Gegenstände selbst nicht vollzogen werden, so ist 
auf Erlegung des Wertes der Gegenstände und wenn sich dieser nicht genau feststellen läßt, auf Er- 
legung einer angemessenen Geldsumme zu erkennen. Daneben ist, falls die Höhe des hinterzogenen 
Zolles und infolgedessen die Höhe der verwirkten Geldstrafe nicht genau festgestellt werden kann, eine 
Geldstrafe bis zu zehntausend Mark zu verhängen. 
§5 36. Als Schmuggel gilt insbesondere: 
1. Wenn zollpflichtige Gegenstände entgegen den Bestimmungen dieser Verordnung ohne 
behördliche Erlaubnis an anderen als den für die Ein= und Ausfuhr bestimmten Plätzen (8§ 4, 
17, 18 Abs. 1) ein= oder ausgeführt werden; 
2. wenn zollpflichtige Gegenstände vor dem ÜUbgergang in den freien Verkehr in einem 
anderen, als dem besonders dafür vorgesehenen Raume (8 19) niedergelegt werden; 
3. wenn zollpflichtige Gegenstände der Zollstelle überhaupt nicht oder unrichtig angemeldet 
werden, so daß sie einen geringeren als den auf ihnen ruhenden Zoll zu zahlen hätten. 
Kann jedoch der Beschuldigte in den Fällen 1, 2, 3 nachweisen, daß eine Zollhinterziehung 
nicht beabsichtigt war, so ist nur eine Ordnungsstrafe gemäß § 40 zu verhängen. Auf Warenführer, 
Spediteure, Zolldeklaranten usw. findet diese Bestimmung mit der Maßgabe Anwendung, daß dieser 
Nachweis außer von ihnen selbst auch von ihren Auftraggebern zu führen ist. Unrichtige Angaben 
über die zollpflichtige Menge der Gegenstände bleiben straffrei, wenn der Unterschied zwischen den 
Angaben der Zolldeklaration und dem Revisionsbefund 10 v. H. nicht übersteigt; 
4. wenn zgollpflichtige Gegenstände bei der Zollrevision verheimlicht oder verborgen werden; 
5. wenn über zollpflichtige Gegenstände, die unter Zollkontrolle kühen. und auf denen noch 
ein Zollanspruch ruht, ohne amtliche Genehmigung verfügt wird (8 15, 
6. wenn Personen oder Gesellschaften, denen der Bezug an 40% Ausfesnoer Gegenstände 
unter der Bedingung der Verwendung zu einem bestimmten Zwecke zollfrei oder gegen einen ge- 
ringeren als den tarifmäßigen Zoll gestattet war, diese anderweit verwenden oder unentgeltlich oder 
gegen Entgelt veräußern, ohne vorher den vollen Betrag des Zolles nachgezahlt zu haben. 
§ 37. Wenn verbotene oder gollpflichtige Gegenstände bei der Ein= oder Ausfuhr zum 
Zwecke der Umgehung des Verbots oder der Hinterziehung des Zolles in geheimen Behältnissen oder 
sonst auf künstliche oder schwer zu entdeckende Art verborgen werden, so sind die in den §8 33, 35 
festgesetzten Strafen um die Hälfte zu verschärfen. 
§ 38. Im Wiederholungsfalle der Konterbande oder des Schmuggels nach vorhergegangener 
rechtskräftiger Verurteilung wird außer der Einziehung der Gegenstände des Vergehens die in den 
§5# 33, 35 festgesetzte Strafe verdoppelt; im zweiten und in jedem weiteren Wiederholungsfalle wird 
diese Strafe verdreifacht. Eine Straferhöhung findet jedoch nicht statt, wenn seit dem Zeitpunkt, in 
welchem die Strafe für das zuletzt begangene frühere Vergehen bezahlt, verbüßt oder erlassen worden 
oder verjährt ist, drei Jahre verflossen sind. 
§ 39. Ein Schiffsführer, welcher Manifeste abgibt, in denen unrichtige Angaben über die 
anzulaufenden Plätze und die zu löschende oder zu nehmende Ladung enthalten sind, wissend, daß 
sie unrichtige Angaben enthalten, wird mit einer Geldstrafe bis zu eintausend Mark bestraft, sofern 
nicht eine höhere Strafe nach den allgemeinen strafgesetzlichen Vorschriften oder nach dieser Ver- 
ordnung verwirkt ist. 
§ 40. Alle sonstigen Ubertretungen dieser Verordnung und der zu ihrer Ausführung öffent- 
lich bekannt gemachten Bestimmungen können mit einer Ordnungsstrafe von einer bis zu einhundert- 
fünfzig Mark belegt werden, soweit nicht Konterbande oder Schmuggel vorliegt.
        <pb n="973" />
        W 889 20 
§ 41. Wenn die in den §§ 33, 35, 37, 38, 39 und 40 vorgesehenen Geldstrafen im 
Falle des Unvermögens des Verurteilten nicht beigetrieben werden können, so tritt an ihre Stelle in 
Gemäßheit der Bestimmungen des § 44 eine Gefängnisstrafe bis zu einem Jahre. 
An Stelle der Geldbeträge, die nach den §§ 33, 35 im Falle der Unmöglichkeit der Ein- 
ziehung der konterbandierten oder geschmuggelten Gegenstände als Werterlegung zu zahlen sind, 
kann auf eine Freiheitsstrafe nicht erkannt werden. Auch finden hinsichtlich dieser Geldbeträge die 
in den §§ 37, 38 vorgesehenen Straferhöhungen nicht statt. 
§ 42. Die Grundsätze über die Bestrafung der Begünstigung und Teilnahme (Mittäter- 
schaft, Anstiftung und Beihilfe) sowie diejenigen über die Verjährung richten sich nach den Be- 
stimmungen des Reichs-Strafgesetzbuchs. 
§ 43. Die in den §§ 33, 35, 37, 38, 39 und 40 aufgeführten Vermögensstrafen werden 
durch die Zollstellen durch Strafbescheid verhängt. 
Gegen den Strafbescheid steht dem Beschuldigten binnen zweier Wochen vom Tage der 
Zustellung an die Beschwerde bei dem Gouverneur zu; an Stelle der Beschwerde kann der Be- 
schuldigte den Antrag auf gerichtliche Entscheidung stellen. In der Einlegung des einen dieser beiden 
Rechtsmittel liegt der Verzicht auf das andere. 
Die Beschwerde oder der Antrag auf gerichtliche Entscheidung sind bei der Zollstelle anzu- 
bringen, welche den Strafbescheid erlassen hat. 
Wenn der Beschuldigte von vornherein auf jedes weitere Rechtsmittel verzichtet, kann ein 
abgekürztes Verfahren (Unterwerfungsverfahren) stattfinden. 
§ 44. Die Umwandlung nicht beizutreibender Geldstrafen in Freiheitsstrafen (6 41) und 
die Vollstreckung der letzteren erfolgt auf Antrag der Zollstelle, welche die Strafe verhängt hat, durch 
die Gerichte; wenn es sich um Farbige handelt, durch die Bezirksämter und Stationen. Die Um- 
wandlung erfolgt nach Maßgabe der §§ 28 und 29 des Reichs-Strafgesetzbuchs. 
Inkraftsetzung. 
* 45. Diese Verordnung tritt am 15. Juli 1908 in Krast. 
Gleichzeitig werden alle entgegenstehenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere: 
a) die Zollverordnung für das Schutzgebiet der Neuguinea-Kompagnie vom 30. Juni 1888, 
K. G. S. Band I, Seite 523; 
b) die Verordnung, betreffend Abänderung des für das Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea 
mit Ausnahme des Inselgebietes der Karolinen, Palau und Marianen gültigen Zolltarifs, vom 
12/21. September 1904, VIII. 221; 
e) die Verfügung des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betreffend die Berechnung des 
Zolls auf alkoholhaltige Getränke bei Flaschenbruch, vom 23. Juni 1905, 162; 
die Zusatzverordnung zur Verordnung, betreffend Abänderung ge für das Schutzgebiet 
Deutsch- Seis 2 mit Ausschluß des Inselgebietes der Karolinen, * und Marianen gültigen 
Zolltarifs vom 12./21. September 1904, vom 25. Juli 1905, IX. 
e) die Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- eiihner betreffend Abänderung des 
Zolltarifs vom 12./21. September 1904, vom 11. Juli 1907; 
f) die Verfügung des Gouverneurs von Deutsch- Neuguinea, betreffend die zollamtliche 
Behandlung der in Simpson-Hafen gelöschten Güter, vom 1. Dezember 1905, IX. 275; 
g) die Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch- Neuguinea, betreffend die Zoll- 
abfertigung der für die deutschen Salomons-Inseln bestimmten Güter, vom 1. August 1907, 
D. Kol. Bl., S. 981; 
h) die Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betreffend das Verbot der 
Einfuhr von Opium und der Verabfolgung an Eingeborene, vom 24. Juni 1904, VIII. 138; 
i) die Verordnung des Landeshauptmanns der Marschall-Inseln, beresen das Verbot der 
Einfuhr und der Verabfolgung von Opium an Eingeborene, vom 12. Juni 1906, X. 235; 
k) die Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betreffend die anderweite 
Aufstellung der Handelsstatistik, vom 1. Juli 1903, VII. 142. 
Jap, den 10. Juni 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
gez. Hahl.
        <pb n="974" />
        GE 890 2 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
nur für wissenschaftliche Zwecke bestimmt ist, ferner Hautspiritus. 
Anlage 1. 
Solltarif. 
Amtliche Vergütung 
Tarif. für Teragwicht. 
Lr. Benennung der Gegenstände Tarifsatz sheie Verpachung in jern Bemerkungen 
und für Bruch bei 
Einfuhr in Flaschen 
A. Einfuhrzölle. 
1 Zigarren . 1000 St. 20 Mk. Zu 1 und 2 
2 igaretten 1000 St. 4 Mk. ISs 1000 St. 
3 „LLabak und alle nicht besonders g re gn 3 100 St. 
genannten Tabalfabrikate 1 kg netto 3 Mk. 20 v. H. Tara= ommt der Teilbetrag des 
vergütung. 
4 i) Spiritus, Trinkbranntwein, gorifäbigen Jollsatzes zur 
Liköre aller Art, alkohol- 5 v. H. Bruchvergü- 4 *! 
haltige Essenzen . 1 Liter 4 Mk. tung bei Einfuhr in Zu 4, 5, 6, 7: 
b) Südweine und Süßweine . 1 Liter 2 Mt Flaschen, falls bei Bei Einfuhr in Flaschen 
c) Schaumweine * * der Deklaration eine kommen für die Flasche bis 
5 Alle nicht benannten ** « Post von mindestens zu 0,40 Liter die Hälfte, von 
Weine 1 Liter 1 Mk. 100 Flaschen jeder mehr als 60 Liter bis zu 
6 Ziier jeder Art 1 Liter 0,40 Mk. Getränkeart ange= 0. 75 Liter drei Viertel, von 
7 Apfelweine und sonstige rr meldet wird. mehr als 0.75 Liter bis zu 
weine 1 Liter 0,60 Mk. 1 Liter die vollen Tarifsätze 
8 Alle übrigen Gegenstände. so- zur Erhebung. 
weit sie nicht ausdrücklich für 
zollfrei erklärt sind 10 v. H. des Wertes 
B. Ausfuhrzõlle. 
1 Kopra 1 Tonne zn 1000 xg Zu 1, 2, ö: 
10 Für weniger als 1000 kg 
2 Trepang 1 Tonn- ZU 000 kg kommt der Teilbetrag des 
Klasse 4 00 Mk. gaie Jollsatzes zur 
B 832* Erhebin 
(6 . 0- 
g Szur das kg 5 Mk. Zu 2 
4 S siat alen, echte das Stück 10 Mk. n*! Garzensschleen. 
5 Perlmutterhaltige Muscheln die Toune zu 1000 kg fiah); K 
a) Perlmutterschalen 00 Mk. fisch, Fn u. 
b) alle übrigen perlmutter- Klasse C alle übrigen Arten. 
baltigen Muscheln und 
10 Mk. 
6 aré Wbäld Teile sol- 
cher und 1 Stück 2 Mk. 
7 r Teite * 
un dern 1 Stück 0,50 Mk. 
Sollfrei fsind: 
D Benennung der Gegenstände: 
1 Alle vom Gouvernement selbst eingeführten Gegenstände. 
2 Alle Gone der Leilerlichen Marine und der Reichspostverwaltung zu dienstlichen Zwecken eingeführten 
nstãn 
8 Die von chüsilcchen Missionen, Kirchengesellschaften, Kranken= und Heilanstalten eingefilhrten Gegen- 
stände, die ummittelbar den Zwecken des Gottesdienstes, des Unterri r Krankenpflege 
dienen; auf Grund einer auf der Zollanmeldung abzugebenden derrichts, und, bt des 
Vorstehers der christlichen Niederlassung oder der Anstalt. 
4 Spiritus für wissenschaftliche Zwecke, auf Grund einer Bescheinigung des Anmelders, daß der Spiritus
        <pb n="975" />
        W 891 e 
  
  
  
  
"s Benennung der Gegenstände: 
5 FPönigalische astronomische, chemische, mathematische, optische und ähnliche Geräte, die wissenschaftlichen 
wecken dienen. 
6 HMedizinische Instrumente und Apparate, Arzneien und Verbandmittel. 
Denaturierter (zum menschlichen Genuß unbrauchbar gemachter) Spiritus zu gewerblichen, Brenn= und 
Beleuchtungszwecken, auf Grund einer auf der Zollanmeldung E“wsds2 Bescheinigung des An- 
melders, daß der Spiritus nur zu- Hewerölichen, Brenn= und Beleuchtungszwecken bestimmt ist. 
8 Transportmittel aller er und Ersatztei 
9 NMaschinen und Ersatzteile hierzu, akleie- unmittelbar zum Bau, zur Unterhaltung und zum Betriebe 
von Verkehrs= und Wasseranlagen sowie Transportmitteln eingeführt werden. 
10 Brennstoffe und Chemikalien zum Betrieb von Maschinen= und Verkehrsanlagen, Schmieräl- Putzwolle, 
Safchtaem und Stahltrossen, Segeltuch, Bahnschienen und Schwellen, Rohre, Leitungsdrähte, 
assertanks 
11 *3 uangäsnche Gerätschaften, die von Handwerkern und Künstlern zur Ausübung ihres 
Berufes mitgeführt 
12.„ Auf besenderen Antrag Anzugs- und Heiratsgut (wie Haushaltungsgegenstände, Bekleidungsstücke, fertige 
Wäsche), welches zum Zweck dauernder Niederlassung und zum eigenen Gebrauch der in das Schutz- 
gebiet einwandernden oder sich nach demselben verheiratenden Europäer und denselben gleichgestellten 
Personen eingeführt wird. 
13 Reis. 
14 Zucht= und Nutztiere. 
15 Landwirtschaftliche Maschinen und Ersatztei 
16 Handgepäck enropäischer und denselben zües05eesteuter. Reisender. 
17 Kleidungsstücke, Wäsche, Reiseausrüstungen, photographische Apparate nebst kleineren Mengen von 
Platten, kleinere Mengen von Verzehrungsgegenständen usw., welche Reisende zum eigenen Ge- 
brauch mit sich führen 
18etragene Kleidungsstüce und getragene Wäsche, sofern sie nicht zum Verkauf eingehen. 
19 Dienstuniformen 
20 Unmschließungen und Verpackungsmittel. 
21 zedruckte Bücher, gedrucktes zud beschriebenes Papier, Etiketten, Frachtbriefe usw. 
22 zärge, Grabsteine und Grabs, 
23 Münzen und Helhzeichen, die trn Umlauf im Schutzgebiet zugelassen sind. 
24 Muster ohne Wert 
  
Kaiserliche Zollstelle. Anlage La. 
Zolleinfuhranmeldung, Nr. des Zollanmeldungsregisters. 
  
- - Weiterer 
Zahl und Beichen Benennung Menge Wert Her ————— Zoll- 
ert der (Gewichtillllluufts= Bohnort Tarif-- Nachweis 
Ver- und der Stück- in land, des Emp- betrag Hrs 
« -- Her- sau ollhebe- 
packung Nummern Gegenstände zahl))Mark kunftsort fängers Mk. . registers) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bescheinigung der Richtigkeit. 
Ort, Datum. 
Unterschrift des Ausstellers.
        <pb n="976" />
        G 892 20 
Anlage 2b. 
Kaiserliche Zollstelle. 
Zollausfuhranmeldung, Nr. des Zollanmeldungsregisters. 
  
Zahl und eichen Benennung Menge WertBestim= Namoe und 
——— seut, 
- arife achwei 
tt ver und der (Genicht, in mungs- Wohnort betrag (Nr. des 
packung Nummern Gegenstände zahhs Markillland schiffers satz Zollhebe= 
  
Mk. f. registers) 
1 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Bescheinigung der Richtigkeit. 
Ort, Datum. 
Unterschrift des Ausstellers. 
Ausführungsbestimmungen Ju der Sollverordnung vom 10. Juni 1908 
für das Schutzgebiet Deutsch-UNeuguinea. 
Zu 8 4. 
Die Ein- und Ausfuhr darf stattfinden in Simpsonhafen, Käwieng, Namatanai, Kieta, 
Eitape, Friedrich-Wilhelmshafen, Jop, Saipan, Palau, Ponape, Ruk, Jaluit, Nauru. 
Zu § 7. 
Die Sicherung, Feststellung und Erhebung der Zölle obliegt: 
in Simpsonhafen, Käwieng, Namatanai, Kieta, Eitape, Saipan, Palau, Ruk, Nauru 
den Kaiserlichen Stationen, 
in Friedrich-Wilhelmshafen, Jap, Ponape, Jaluit den Kaiserlichen Bezirksämtern. 
Soweit die Vorstände dieser Dienststellen (Zollstellen) die Sicherung, Feststellung und Er- 
hebung der Zölle nicht persönlich vornehmen, haben sie den hiermit beauftragten Beamten jeweils 
besonders zu bezeichnen und die Ernennung öffentlich bekannt zu geben. 
Zu 8 12. 
Die Rückerstattung des Zolles wird jedesmal auf Grund eines besonderen Antrages des 
Ausführenden und nach Prüfung durch die zuständige Zollstelle erfolgen. Das Ergebnis der Prüfung 
ist auf dem Antrag niederzuschreiben und als Kassenbeleg zu verwenden. 
Zu § 15 Abs. 5. 
Die Bekanntmachung des Verkaufs erfolgt durch öffentlichen Aushang. Die Aufforderung 
geschieht durch Zustellung gegen Behändigungsschein oder durch eingeschriebenen Brief; falls der 
Aufenthaltsort des Zollpflichtigen unbekannt ist, durch öffentlichen Aushang. 
Der Verkauf wird durch die Zollstelle oder die von ihr beauftragte Person vorgenommen. 
Zu 8 18. 
Der Führer eines vom Ausland kommenden Schiffes, welches Küstenhandel treibt, ist, un- 
beschadet der Vorschrift des § 18, verpflichtet, bei jeder Zollstelle, in deren Gebiet er Handel treiben 
will, die von ihm an Bord geführten Gegenstände beim Anlaufen und vor dem Verlassen des Ge- 
bietes zu deklarieren. Auch hat er der Zollstelle eine Liste der verkauften Gegenstände unter Angabe 
von Art, Menge, Wert und Käufern einzureichen. 
Die Verzollung des eigenen Verbrauchs (§§ 1 Abs. 2 und 5) erfolgt auf Grund einer 
gleichzeitig einzureichenden besonderen Deklaration.
        <pb n="977" />
        W 893 2# 
Zu F 20. 
Alle Anmeldungen, sowohl solche über zollpflichtige wie solche über zollfreie Gegenstände, 
iind sofort nach ihrer Abgabe in einem Zollanmeldungsregister (Formular A) unter fortlaufender 
Nummer einzutragen, bevor die Revision der deklarierten Gegenstände stattzufinden hat. (58 22 
bis 25 der Zollverordnung.) 
Zu §§ 22 bis 25. 
Die Revision hat sich darauf zu erstrecken, festzustellen: 
1. daß die sämtlichen gelöschten oder zu verschiffenden Gegenstände angemeldet sind; 
2. daß die zollpflichtigen Gegenstände nach der Gattung und der zollpflichtigen Menge 
richtig angemeldet sind; 
3. daß unter den als „gollfrei“ deklarierten Gegenständen keine „Jzollpflichtigen“ Gegenstände 
geborgen sind. 
Es ist ferner darauf zu achten, daß auch die zollfreien Gegenstände nach Gattung und 
Menge und die zgollfreien und zollpflichtigen nach dem Wert richtig angemeldet sind. 
Auf Grund der Revision, oder, wenn von einer solchen abgesehen wird, auf Grund der 
als richtig angenommenen Anmeldungen wird die Zollfreiheit oder Zollpflichtigkeit unter gleichzeitiger 
Berechnung des Zollbetrags festgestellt. Er wird unter Erteilung einer Zollquittung (8§ 28) — 
Formular C — erhoben oder gestundet und im Zollheberegister — Formular B — verbucht. 6 
Die Zollanmeldungs= und Zollheberegister werden monatlich unter jedesmal mit 1 be- 
ginnender fortlaufender Nummer geführt und gehen nach dem Monatsabschluß mit allen Anmeldungen 
als Belege zu den Abrechnungen. 
Zu § 26. 
Die zollamtliche Behandlung der bei dem Postamt Herbertshöhe aus= und eingehenden 
Postpakete findet bei der Hauptkasse in Herbertshöhe statt. 
Zu § 32. 
Hinsichtlich des Beschwerdeverfahrens finden im übrigen die §§ 16 bis 19 der Kaiserlichen 
Verordnung, betreffend Zwangs= und Strafbefugnisse der Verwaltungsbehörden in den Schutzgebieten 
Afrikas und der Südsee, vom 14. Juli 1905, entsprechende Anwendung. Die Beschwerdefrist beträgt 
zwei Wochen vom Tage der Zustellung an gerechnet. 
Zu § 43. 
Für die Ausfertigung von Zollstrafbescheiden oder für die Verhandlungen bei Anwendung 
des abgekürzten Verfahrens (Unterwerfungsverfahren) sollen die diesen Bestimmungen anliegenden 
Formulare D und E als Muster verwendet werden. 
Jap, den 10. Juni 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur: 
gez. Hahl. 
Sollanmeldungsregister Formular 4. 
der 
Zollstelle zu 
Geführt durch: (Name des Registerführers). 
  
Lfd anne Des Anmeldenden - gslige. 
r abgegeben Neit im Zoll- Bemerkungen 
am eberegister 
(Latun) Name Wohnort unter Nr. 
  
Zollanmeldung 
. 
(Enthält die 
nur zollfreie 
Gegenstände, 
bleibtdiese Spalte 
ohne Ein- 
tragung).
        <pb n="978" />
        G 894 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Feormular B. 
Sollheberegister 
der 
Zollstelle zu 
Geführt durch: (Name des Registerführers). 
tu -- Dessoll-Nachden8oll- Die Tages- 
Efd.0 Daum Des Zollpflichtigen anmel- anmeldungen Tagessumme summe in 
##.4ein dungs Snrpahe verbucht tm Bemerkungen 
- « regitersoeträge Kassenbuch 
zahlmaName Bohnort Nr. Mr. .[Mf. l ur. 
i 
i 
«Fsmular(). 
Kaiserliche Zollstelle 
#’’“:2 —-—ét-. 
Quittung 
über 
bezahlten Einfuhrzoll. 
Der zahlte heute für nachstehend aufgeführte 
Erpenrte an Einfuhrzoll und Ausfuhrzoll: 
Der verzollten Gegenstände Entrichteter Des Zoll- Des Zoll- 
Zollbetrag anmeldungs- heberegisters 
Benennung # zollpflichtige Menge Mk. Pf.registers Nr. Nr. 
l 
! 
Daium 
(L. S.) Bezeichnung der Behörde. 
Unterschrift. 
Formular D. 
Kaiserliche Zollstelle. 
,den............................ 190 
Strafbescheid. 
in der......... Strassache gegen wohnhaft 4. 
wegen 
Der. , zu. hat sich der. 
im.. Falle schuldig gemacht: Beweismittel A und wird daher 
nach 98. der Zollverordnung für das Schutzgebiet Deutsch- Neuguinea vom 10. Juni 1908 mit 
einer Geldstrafe von . Mk. P#ff., in Worten « 
und Einziehung der Gegenstände bestraft, in bezug auf welche die Zuwiderhandlung begangen ist. 
Der Beschuldigte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen: 
Gründe usw.:
        <pb n="979" />
        W 895 20 
An Kosten sind Mk. . Pf. laut folgender Kostenberechnung zu entrichten. 
Kostenberechnung: 
  
Gegen diesen Strafbescheid steht dem Beschuldigten frei, bei der unterzeichneten Zollstelle vom Tage 
der Verkündung oder der amtlichen Zustellung an binnen zwei Wochen Beschwerde an den Gouverneur 
einzureichen oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung zu stellen. 
„ den 190... 
  
(L. S.) Behörde, Unterschrift. 
.. .·. . verkündet 
Dieser Strafbescheid ist dem Beschuldigten heute 'wugesient. 
(L. S.) Datum, Behörde, Unterschrift. 
. . Beschwerde an den Gouverneur 
Der Verurteilte reichte heute d#trag auf gerchlliche Entscheldung ein 
(I. S.) Datum, Behörde, Unterschrift. 
Rechtskraft erhalten. 
(L. S.) Datum, Behörde, Unterschrift. 
Kaiserliche Zollstelle zu 
  
  
Formular E. 
1à#1'r— 4 2 D L XI. 
........................................................ ,den190 
Der zu hat sich 
der im Falle dadurch schuldig ge- 
  
macht, daß er (folgt der Tatbestand und die durch die Anziehung der Strafparagraphen begründete 
Straffestsetzung. Die nicht beschriebenen Seiten werden durchkreuzt bis zum Wiederbeginn des 
Vordrucks auf Seite . 
Der Beschuldigte erkennt hierdurch die Richtigkeit der vorstehenden Verhandlung durch 
Unterschrift an, unterwirft sich der Straffestsetzung der Zollstelle, verzichtet auf Einlegung von Rechts- 
mitteln gegen diese Straffestsetzung und erklärt, über den gezahlten 
Zollbetrag von . Mk.Pf. 
Strafbetrag - - 
Wertbetrag - - 
Kosten -...-....... - 
Zus.Mk........ Pf 
Quittung erhalten zu haben. 
Der Beschuldigte verzichtet auf Einlösung des hinterzogenen Gegenstandes. 
v. g. u. 
Unterschrift des Verurteilten. 
g. w. o. 
(L. S.) Behörde und Unterschrift.
        <pb n="980" />
        W 896 2C 
Verordnung des Zeichskaonzlers, betr. die Haftung Dritter für Sollgefälle us#w., 
vom 19. Uovember 1907. 
Auf Grund der Kaiserlichen Verordnung, betr. das Zollwesen der Schutzgebiete Afrikas und 
der Südsee, vom 7. November 1902 (Kol. Bl. Seite 903) wird für das Schutzgebiet Neuguinea 
verordnet, was folgt: 
Einziger Paragraph. 
Für die Zollgefälle, Geldstrafen, Ersatz des Wertes konterbandierter oder geschmuggelter 
Gegenstände sowie für die Kosten des hierauf bezüglichen Verfahrens, zu welchen Personen verurteilt 
werden, die unter der Gewalt, der Aufsicht oder im Dienste einer anderen Person oder einer Ge- 
sellschaft stehen, sind diese letzteren im Falle des Unvermögens der Schuldigen haftbar, und zwar 
unabhängig von der Strafe, zu welcher sie selbst auf Grund der bestehenden Zollverordnungen etwa 
verurteilt werden. Dabei kann die Zollbehörde nach ihrer Wahl die verhängte Geldstrafe von den 
Mitverhafteten einziehen oder unter Verzicht hierauf an dem Schuldigen selbst die für den Un- 
vermögensfall vorgesehene Freiheitsstrafe zur Vollstreckung durch die Gerichte bringen. 
Doch bleibt es den vorbezeichneten Personen und Gesellschaften vorbehalten, ihre Haftung 
durch den Nachweis auszuschließen, daß die Zuwiderhandlung nicht bei Ausführung der Verrichtung 
verübt ist, die sie dem Täter übertragen oder ein für allemal überlassen haben. 
Berlin, den 19. November 1907. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
gez. Dernburg. 
Bekanntmachung, betr. Kbänderung der Satzungen der zentral-Kfrikanischen 
Bergwerksgesellschaft, Deutsche Kol. Ges., in Berlin. 
Vom 22. August 1908. 
Die Satzungen der Zentral-Afrikanischen Bergwerksgesellschaft, Deutsche Kol. Ges., in Berlin 
sind durch Beschluß der am 12. Juni 1908 stattgehabten außerordentlichen Hauptversammlung der 
Gesellschaftsmitglieder mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde, wie folgt, geändert worden: 
Der § 8 erhält folgende Fassung: 
„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 1 200 000 Mk., eingeteilt in 12 000 Anteile 
über je 100,00 Mk., und zwar der Serie A von 1 bis 3000, der Serie B von 1 bis 3000 und 
der Serie C von 1 bis 6000.“ " 
Der § 10 erhält folgende Fassung: 
„Als Entgelt für dieses Einbringen erhält die Zentral-Afrikanische Seengesellschaft von dem 
in § 8 bezeichneten Grundkapital 6000 Anteile. Diese 6000 Anteile gelten als voll eingezahlt; 
sie zerfallen in: 
a) 3000 Anteile Serie A, welche in derselben Weise wie die bar eingezahlten 6000 Anteile 
der Serie C an dem Gewinn teilnehmen; 
b) 3000 Anteile Serie B, welche erst dann am Gewinn teilnehmen, wenn die Anteile 
Serie A und C fünf v. H. Gewinn erhalten haben (§ 20e).“ 
Der § 11 wird wie folgt geändert: 
„Auf die 6000 Anteile der Serie C werden bei .. ... “(as Folgende bleibt unverändert.) 
Die Position b des § 20 erhält folgende Fassung: 
„Alsdann wird auf die Anteile der Serien A und C ein Gewinnanteil bis zu fünf v. H. 
verteilt."
        <pb n="981" />
        W 897 20 
Die Position fk des § 20 erhält folgende Fassung: 
„Der Rest wird auf sämtliche Anteile gleichmäßig verteilt.“ 
Der erste Satz im fünften Absatz des § 27 erhält folgende Fassung: 
„Jedes Mitglied des Aufsichtsrats ist berechtigt, sein Amt jeder Zeit durch Erklärung an 
den Vorsitzenden niederzulegen.“ (Der Paragraph bleibt sonst unverändert.) 
Im § 36 1. Absatz werden die in Klammer gesetzten Worte „Absatz 2“ gestrichen. 
Im 8§ 37 wird anstatt „am fünften Tage“ „am dritten Tage“ gesetzt. 
Der letzte Absatz des § 46 erhält folgende Fassung: 
„Übersteigt dieser Betrag die Summe der baren Einzahlungen, so wird der Mehrbetrag 
den Eigentümern der Anteile Serie A und B zu gleichen Teilen bis zur Höhe des Nennwertes 
ausgezahlt. 
Ein dann noch verbleibender Rest wird auf sämtliche Anteile gleichmäßig verteilt.“ 
Berlin, den 22. August 1908. 
Reichs-Kolonialamt. 
Verordnung des Couverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. den Handel mit 
denaturiertem Spiritus. 
Vom 30. April 1908. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 813) und des § 5 
der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903, betreffend die seemannsamtlichen und 
konsularischen Befugnisse und das Verordnungsrecht der Behörden in den Schutzgebieten Afrikas und 
der Südsee, wird hiermit verordnet, was folgt: 
§ 1. Wer Handel mit abgabefrei belassenem, denaturiertem Spiritus treiben will, hat die 
Genehmigung des zuständigen Bezirks= oder Distriktsamtes zu erwirken. 
Als denaturiert ist derjenige Spiritus anzusehen, welcher als solcher abgabenfrei belassen 
worden ist. 
§ 2. Der Verkauf denaturierten Sprits mit einer Stärke von weniger als 80 Volumen- 
prozenten ist verboten. Es ist ferner untersagt, denaturierten Spiritus an Eingeborene zu verkaufen, 
aus solchem Spiritus das Denaturierungsmittel auszuscheiden oder dem denaturierten Spiritus 
Stoffe beizufügen, welche die Wirksamkeit des Mittels in bezug auf Geschmack, Geruch oder Farbe 
vermindern. 
Soll denaturierter Spiritus zu Genußzwecken verarbeitet werden, so bedarf es der zuvorigen 
Genehmigung des Gouvernements und der Nachentrichtung der schuldigen Abgaben. 
§5 3. In den Verkaufsräumen muß an sichtbarer Stelle eine gedruckte oder leserlich 
geschriebene Bekanntmachung angebracht sein, welche den Inhalt des § 2 wörtlich wiedergibt. 
§ 4. Die Kontrolle darüber, daß den Vorschriften dieser Verordnung entsprochen wird, 
steht neben den Bezirks= und Distriktsämtern auch den Zollämtern zu. 
* 5. Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung werden, soweit nicht 
andere Strafbestimmungen in Frage kommen, mit einer Geldstrafe bis zu 1500 Mark, Haft oder 
Gefängnis bis zu zwei Monaten allein oder in Verbindung miteinander bestraft. 
§ 6. Diese Verordnung tritt mit dem 20. Mai 1908 in Krast. 
Windhuk, den 30. April 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
v. Schuckmann.
        <pb n="982" />
        W 898 20 
  
  
Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben geruht, dem Gouverneur z. D. Jesco 
v. Puttkamer die nachgesuchte Versetzung in den Ruhestand mit der gesetzlichen Pension unter 
Belassung seines Ranges und Titels in Gnaden zu erteilen. 
Dem Zollvorstand bei dem Kaiserlichen Gouvernement von Togo Max Reinhardt ist der 
Titel „Zolldirektor“ verliehen worden. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Reichs-Kolonialamt (Kommando der Schutztruppen). 
A. K. O. vom 3. August 1908. 
Markmann, Geheimer Regierungsrat und vortragender Rat, zum vortragenden Rat bei dem 
Rechnungshofe des Deutschen Reichs ernannt. 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 31. August 1908. 
Karioth, Intendanturdiätar, mit Wirkung vom 1. August d. Is. ab zum Intendantursekretär ernannt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 7. September 1908. 
Graubmann, Feldlazarettinspektor, und 
Igney, Lazarettinspektor, — scheiden mit dem 30. September d. Is. behufs Wiederanstellung im 
Bereiche der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (ersterer beim Garnisonlazarett Cöln, 
letzterer beim Garnisonlazarett I Thorn) aus der Schutztruppe aus. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offieren usw. 
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden zu erteilen, und zwar: 
Reichs-Kolonialamt (Kommando der Schutztruppen): 
des Komturkreuzes 2. Klasse des Herzoglich Sachsen-Ernestinischen Hausordens: 
dem Oberstleutnant Quade, Stabsoffizier in der Stellung eines Regimentskommandeurs; 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Sächsischen Albrechtsorden mit Schwertern: 
dem Stabsapotheker Dr. Hentschel; 
der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaille in Silber mit dem Bande 
für Kriegsdienste: 
den Sergeanten Krahe, Sprögel und Palm, 
den Unteroffizieren Magdeburg und Gretschel; 
der Königlich Sächsischen Friedrich August-Medaille in Bronze mit dem Bande 
für Kriegsdienste: 
dem Unteroffzier Laurisch, 
den Gefreiten Beyer (Karl) und Kühn; 
der silbernen Verdienstmedaille am Bande des Großherzoglich Badischen 
militärischen Karl Friedrich-Verdienstordens: 
den Unteroffizieren Standinger und Binder; 
des Großherzoglich Mecklenburgischen Militär-Verdienstkreuzes 2. Klasse: 
dem Sergeanten Müller, 
den Unteroffizieren Judkowiak und Kempe.
        <pb n="983" />
        899 20 
Deutsch-Ostafriko. 
Der Wegebautechniker Boldaums wird am 
28. September 1908 die Ausreise nach Deutsch- 
Ostafrika antreten. 
Mit Heimatsurlaub sind am 19. August 1908 
in Neapel eingetroffen: Stabsarzt Dr. Greisert 
und Oberarzt Wolff. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
am 7. September 1908 von Neapel aus ange- 
treten: Stabsarzt Dr. Dempwolff. 
Kamerun. 
Nach einem beim Reichs-Kolonialamt einge- 
gangenen Telegramm ist der Gouverneur Dr. Seitz 
von einer längeren Dienstreise nach dem Süden 
des Schutzgebiets in Duala eingetroffen. 
  
Das Schutzgebiet haben mit Heimatsurlaub 
verlassen: Bautechniker Vetter, Stationsassistent 
Schlief, Polizeimeister Herzog und Buchhalter 
Fahrenschon. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder- 
eingetroffen: Die Regierungsärzte Dr. Seibert 
und Dr. Lubenau, Chemiker Dr. Fickendey, 
Landmesser Seekamp, Gärtner Stößel, die 
Zollassistenten Händler und Krause sowie der 
Lazarettgehilfe Schulz. 
Die Wiederausreise nach Kamerun haben am 
9. September 1908 angetreten: Regierungsrat 
Krücke, Sekretär Hellweg, Vermessungstechniker 
Haubold, Materialienverwalter Wichert, die 
Polizeimeister Vasel und Hornke, Zollassistent 
Kerber und Senne Eberhardt. 
Mit Heimatsurlaub sind am 1. September 1908 
in Hamburg eingetroffen: Hauptmann Zimmer- 
mann, die Oberleutnants v. Heigelin und 
Nitschmann, Leutnant Edler v. der Planitz, 
und Feldwebel Hartig. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 10. September 1908 von Hamburg aus an- 
getreten: Hauptmann Schloßer und Oberleutnant 
v. der Marwitz. 
  
Togo. 
Vom Heimatsurlaub sind im Schutzgebiet 
wiedereingetroffen: kommiss. Stationsleiter v. Par- 
part und Stationsassistent Jurischka. 
Im Schutzgebiet neu eingetroffen sind am 
27. Juli d. Is.: Hauptmann Freiherr v. See- 
fried und kommiss. Sekretär Brassel. 
  
Mit Heimatsurlaub ist in Deutschland einge- 
troffen: Bautechniker Hoffmann. 
Deutsch-Südwestafriha. 
Ausgereist als Polizeisergeanten mit dem 
Dampfer am 2. September 1908 nach Südwest- 
afrika: Friedrich Bölkening, Hermann Polit, 
Max Löschke, Alex Bilewski, Bernhard Röthke, 
Hermann Friedrich, Paul Schmidt, Gustav 
Schreiber, Paul Ludwig, Theodor Faas, 
Richard Hennigs, Arnold Springborn, Her- 
mann Paul, Richard Gossow, August Ham- 
merich, Karl Stumpf, Emil Tetzner, Friedrich 
Wilhelm Heuer, Wilhelm Schincke, Wilhelm 
Sasse, Georg Saß, Albert Schulzig, Peter 
Christiansen, Paul Gruhl, Ernst Epple und 
Georg Dawedeit. 
  
Angenommen mit Beamteneigenschaft vom 
1. April 1908 ab: Gärtner Kirn. 
" Im Schutzgebiet eingetroffen am 5. Juli 1908: 
Polizeisergeant Otto Taenzer. 
Mit Heimatsurlaub sind am 23. August 1908 
in Hamburg eingetroffen: Oberstleutnant v. Estorff, 
Hauptmann Böttlin, die Oberleutnants Schnei- 
der und Trainer. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
am 2. September 1908 von Hamburg aus an- 
getreten: Leutnant Schrewe. 
Deutsch-Meugulnea. 
Der Regierungsrat Stuckhardt hat am 
6. Juli 1908 die Geschäfte des Kaiserlichen Be- 
zirksamts und Bezirksgerichts in Jaluit (Marschall- 
Inseln) übernommen. 
Der kommiss. Bezirksamtmann und Bezirks- 
richter Karlowa ist mit Heimatsurlaub aus 
Neuguinea eingetroffen.
        <pb n="984" />
        W 900 2O 
  
Dop KNichtamtlicher Teis#####) 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Kamerun. 
Von der Vola-Croßschnellen-Grenzexp 
Die deutsche Abteilung der Yola — Croß- 
schnellen -Grenzexpedition hat am 10. August die 
Wiederausreise nach Kamerun angetreten. 
Wie erinnerlich, hatte die gemischte deutsch- 
englische Kommission ihre Arbeit, den Verlauf der 
Westgrenze Kameruns gegen Nord= und Süd- 
nigeria von Yola bis zu den Croßschnellen gemäß 
dem Vertrage vom 15.November 1893 festzustellen, 
im November vorigen Jahres bei Yola begonnen. 
Als Grundlage für die kartographische Aufnahme 
diente eine Triangulation, welche an die etwa 
22 km lange Seite Wom— Gidjaro der Yola— 
Tsadsee-Vermessung angeschlossen, von der deut- 
schen Abteilung auf deutschem, von der britischen 
auf britischem Gebiet geführt wurde. In der 
Mitte greifen die Dreiecksketten ineinander, so daß 
durch die gemeinsamen Triangulationspunkte so- 
wohl die Verbindung der beiden Ketten hergestellt 
ist, als auch eine zuverlässige Kontrolle der beider- 
seitigen Messungen und Rechnungen ausgeübt wird. 
Die Vergleiche ergaben eine ausgezeichnete Uberein- 
stimmung sowohl in der Koordinatenberechnung, 
als wie in der kartographischen Darstellung. 
Die Arbeiten wurden außerordentlich durch 
das Gelände, klimatische Verhältnisse, feindliches 
Verhalten der Eingeborenen, Mangel an Ver- 
pflegung und Krankheiten erschwert. Besonders 
schwer hielt es für die deutsche Abteilung, mit 
  
der britischen gleichen Schritt zu halten, da diese 
mit dem doppelten weißen Personal arbeitete. 
Ende März erforderte die völlige Erschöpfung der 
beiderseitigen Mitglieder sowie das Einsetzen der 
Regenzeit das Einstellen der Vermessungstätigkeit. 
Insgesamt waren bis zu diesem Zeitpunkt von 
der deutschen Kommission etwa 20 000 qkm bei- 
nahe völlig unbekannten Gebietes aufgenommen, 
die Grenzlinie ungefähr bis zur Hälfte (7° 40’ 
nördl. Breite) bestimmt worden. 
Die Arbeiten sollen Mitte September an vor- 
genannter Stelle wieder ausgenommen werden. 
An Stelle des erkrankten Majors Haering ist 
deutscherseits Oberleutnant v. Stephani mit der 
Leitung beauftragt; außer den bisherigen Mit- 
gliedern, den Oberleutnants Rothe und Cuno, 
ist Leutnant Detzner der Expedition zugeteilt 
worden. 
Voraussichtlich wird die weitere Vermessung 
unter gleich schwierigen Verhältnissen wie bisher 
fortgeführt werden müssen — besonders für die 
deutsche Abteilung wegen des Mangels an rück- 
wärtigen Verbindungen, während den Engländern 
Ibi und Takum mit den Wasserwegen des Niger 
und Benue als Verpflegungsbasis zur Verfügung 
stehen. Falls nicht besondere Umstände eintreten, 
denen bereits durch Entsendung der Expedition 
des Majors Puder zur Befriedung des zur 
Vermessung kommenden Gebietes Rechnung ge- 
tragen ist, kann die Rückkehr der Grenzexpedition 
im Mai nächsten Jahres erwartet werden. 
achweisung der bei den Sollämtern des Schutzgebiets Kamerun im Oonat Jonuar 1008 
källlg gewordenen Sollbeträge 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908, Nr. 16, S. 799.) 
Gesanibenao der fällig gewordenen (neu dellarierten) Zölle ’' 
im obigen Monat des Rechnungsjahres Gegen den gleichen 
Zollamt 1908 1907 des Vorjahres 
Einfuhr Ausfuhr Zus. Einfuhr Ausfuhr Zus. mehr weniger 
Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf] Mark # Mark Pf./ Mark Pf.] Mark f. 
r 1 
Garna 5184 356869 — 12 03 35116 75 3390 20 14506 951 — 2 453 60 
Kusserr 36 + 2 — 65 2 50% 296 50 68 —- 
Dkoa...... 168—1968»75 2191 ;75——406·—4067—172575—,-, 
Molundu·...2701«.5 —’—2701252552053660«.33621260—- 3511 35 
Z 1 )v - 
Im ganzensso 00 101 757251 350 252 052464 05 
. ——-47«
        <pb n="985" />
        Deutsch· Ostafrika. 
Regierungsschule in Daressalam. 
Die Regierungsschule für Europäerkinder in 
G 901 
Daressalam ist jetzt in einem neuen, allen An- 
Nachwelsung der bel den Jollämtern des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika im 
(Val. 
* 
forderungen 
Scheelestraße untergebracht. 
wärtig von acht Kindern besucht. 
Deutsch-Südwestafrika. 
fällig gewordenen JSollbeträge. 
„Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 17, S. 841.) 
entsprechenden Gebäude 
in der 
Sie wird gegen- 
Donat April 1908 
  
Namen der Zoll- 
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zölle 
im obigen Monat des Rechnungsjahres 
  
Gegen den gleichen 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
ämter, bei Jeitraum 
welchen die Zölle 1808 1907 des Vorjahres 
fällig geworden Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
sind Mark Pf.] Mart Pf.] Mart Pf.] Mart f.] Mart u#k.]|a Pf.] Mart Pf.] Mart Ef. 
l . 
Swakopmund. 54 420 10 1 — ö4 40 32 11920 — 82 140% 22 ** —- 
CIudentzbucht · 61453z10 242s—6109.)11038 569«50 —;—380690093 12060—-— 
nldhnk.. 25 567 20 — — 25567 20 12 956.50 — — 12 956.5012 610.70 H 1ULI 
Namansdrift 504760 5047.04 40%% — — 1900,410| 
Ururas 2550 1 29, — — — — 29689 — 
Haigamthab . — — — — — — — — — — — — — — — 
Karibib 5 20500 — — 5265.60 3 405 70 — — 8 405 70 1859 900 — 
Okahaudja- 3783.0Wx7¼NNZL2LDOO 56 
Gobabis 202230 — — 2022301 404230 — — 4 da 80 — —42020'— 
Zugurn . 926 70 — — 926.70 366 10 —— 866 10 560 601 — — 
Out . 99060 — — 925 60 94 20 — — 94 20 8311401 — 
dihtjoiuein . seyn-.-80515171125——1«11-25—!—906;10 
Usa . 6070 —— 60 70 — — — — — — 60 7||— — 
Znarongo . 156,-10——.— 156«40—— — — —— 156»40—,.— 
Otavi 30200 30 290+„ 30 200 — 
2 8— 109,50 — — 109 50 — — — — . 10950—-— 
Jchoboth. 685|— — — 5— 079|15 — — 4079|15 — — 394 15 
Kub 30———d4— 30+— — 30 — 
Gibeon 1 846 40 — — 1 846 40 1 452 80 — — 14280 393 600— — 
Maltahöhe 6 — — — 6 — — — — 6— ) — 
Keetmanshoop 6945 15 — — 6 945 15 1 569.60 — — 1 569|60 5 325 55— — 
asurr 88 40 — — 83 40 1140 — — 1140 2 — — 
Warmbad . 1 160) 70 — — 1 190.70 108.60 — — 108|60 1 2 101 — — 
Dawignab. 38/— — — 38.— 109 5 — — 109/50 71 60 
Utamas. 2150 10 — — 2150 10 1 321 93 — — 1 334|93 815 17 —- 
Stolzenfels — 90, — 129051 — — 3905 
Bethanien. 2325 — — 2325 — — —: — — 23/82— — 
Intendantur 38 42729 — —82729 — — — — — —838 2729 —. — 
Zusammen12 115 14 247 — 212 862 14 111354 58 — — 111 354.58101 oo7 õt — 
Samoa. 
Nachwelsung der belm Sollamt Kpla im IV. Verrtel 1907 fälllg gewordenen JSollbeträge. 
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu dellarierten) Zölle im 
Gal 
obigen Viertel des Rechnungsjahres 
  
  
Deutsches K Kol. Bl.“ 1908, Nr. 9, S. 433.) 
Gegen den gleichen 
Zeitraum des Vor- 
  
1907 1906 6 jahres 
Einfuhr Ausfuhr zusammen Einfuhr Ausfuhr zusammen mehr weniger 
Ml.5 Mk. t ꝛ rꝛt. Mt. Mi. Mk. 
i : 
62 126,77 — 62 126,7762 026,31 — 62 026,31 100,46
        <pb n="986" />
        G 902 20 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Die tropischen Hölzger und die Gerbstoffe 
sowie die mineralischen Rohstoffe.#) 
Die Einfuhr von tropischen Hölzern im 
Jahre 1907 veranschaulicht die nachfolgende Zu- 
sammenstellung. 
Es wurden eingeführt: 
t Wert: Mill. Mk. 
Farbhölzer 113,9 2,5 
Mahagoni-, Polisanderholz 3 001,9 2,7 
Buchsbaum-, Eben-, Tik-, 
Pockholz .12 172,7 2,6 
Zedernholz 18616,8 5,5 
Kokosholz 1 071,5 .0,1 
zusammen 85 976,8 13,4 
Die Ausfuhr der gleichen Artikel aus Deutsch- 
land war unbedeutend. Sie betrug im Jahre 
1907 an 
t Werit: Mill. Mk. 
Farbhölzern 4651,7 0,6 
sonstigen tropischen Hölzern 4312,1 0,9 
zusammen 8963,8 1,5 
Eine Gegenüberstellung der beiden Zahlen 
ergibt, daß im Jahre 1907 rund 20 000 t Farb- 
hölzer im Werte von rund 2 Millionen und rund 
  
57 .000 t tropische Nutzhölzer im Werte von rund 
10 Millionen Mark in der deutschen Färberei- 
und holzverarbeitenden Industrie zur Verwendung 
und Weiterverarbeitung gelangten. Farbhölzer 
werden vor allem zum Färben von Gespinstwaren 
Webstoffen, Garnen, Leder, die übrigen angeführten 
Hölzer besonders in der Möbelindustrie zur Her- 
stellung von Instrumenten, Drechslerwaren und 
dergleichen verwendet. Da die ausgeführten, 
unverarbeiteten Farbhölzer und tropischen Hölzer 
ebenfalls für den Export zubereitet, zerkleinert, 
gesägt usw. werden, ist der Personenkreis, der an 
der Zurichtung und Verarbeitung überseeischer 
Hölzer beteiligt ist, ein sehr umfangreicher. 
Tropische Hölzer liefert uns fast ausschließlich 
das Ausland. Zwar besitzen wir in unseren 
Kolonien selbst tropische Gebiete, zum Teil sehr 
waldreiche, jedoch hat ihre Holzausfuhr eine 
nennenswerte Höhe bis jetzt nicht erreicht. Nach 
den amtlichen Veröffentlichungen über den Außen- 
handel der Kolonien läßt sich der Wert der Aus- 
fuhr von Farb= und anderen Hölzern (außer 
Brennholz, Holzkohlen und Gerbhölzern) über 
die Küstengrenze folgendermaßen feststellen: 
  
  
  
  
  
  
  
  
(in Mart) 
1899 D" 1900 I 1901 1902 10903 10904 1905 1906 
Leursch-Sstafrika") . — l — — — 67 922 88 845 85 101 20 714 
Kamerun . 14 189 57650 113 812 160 459 95 718 88 217149 640 118831 
Tooon — — — — 1 520 8 480 5166. 2340 
14 189 57 650 113 812 160 459 165 160 j 130 492 189 907 141 885 
  
Südwestafrika und unsere Besitzungen in der 
Südsee sind bei dieser Berechnung nicht berück- 
sichtigt. Ihre Ausfuhr von Hölzern ist noch un- 
erheblich; bisher dürfte kaum mehr als für 
3000 Mk. Holz aus diesen Gebieten zur Ver- 
schiffung gelangt sein. 
Die oben mitgeteilten Zahlen zeigen, daß sich 
die Ausfuhr aus den Kolonien höchst sprunghaft 
gestaltet hat. Besonders deutlich tritt das bei 
Kamerun hervor. Dort sank der Wert der Holz- 
ausfuhr von 1902 auf 1903 um rund 40 v. H. 
und stieg vo von 1904 auf 1905 um rund 41 v. H. 
)) „Holonialwirtschaftliches- V. Aus dem, TNeichs- 
Arbeitsblatt“. August t 1808. Val. „D. Kol. vi. 908. 
Nr. 11, S. 543 ff.; Nr. 18, 
und Nr. 17, S. 857 ff. 
2) Vor 1903 mit Breunhools, Holzkohlen und Gerb- 
stoffen zusammen nachgewiesen 
S. 6 ff.; Nr. 14, S . f. 
  
Im Jahre 1901 war er beträchtlich höher als 
1903 und 1904. Aus Deutsch-Ostafrika hat sich 
die Ausfuhr sogar im Laufe der letzten vier Jahre 
erheblich vermindert. 
Die Gründe für diese Erscheinung sind jedoch 
keineswegs in einer Erschöpfung der kolonialen 
Holzbestände zu suchen. Hier sind vielmehr in 
noch viel stärkerem Maße als bei den bisher in 
gleichem Zusammenhang betrachteten kolonialen 
Produkten die Verkehrsverhältnisse ausschlag- 
gebend. Baumwolle, Kautschuk und Hauf lassen 
sich zur Not auch auf den Köpfen von Trägern 
aus dem Innern an die Küste befördern. Beim 
Holz dagegen wird diese Beförderungsweise natur- 
gemäß fast zur Unmöglichkeit, falls nicht am 
Gewinnungsort eine Zerkleinerung der Hölzer 
vorgenommen wird. Das kann natürlich nur in 
geringem Umfange geschehen, denn einerseits ex-
        <pb n="987" />
        E 903 20 
höhen sich dadurch die Gewinnungskosten be- 
trächtlich, anderseits werden die Hölzer durch die 
Zerkleinerung zu vielen Zwecken untauglich. Be- 
rücksichtigt man ferner, daß der Transport einer 
Tonne Last z. B. aus dem Seengebiet von Ost- 
afrika an die Küste mehr als 40 Träger, die 
wochenlang unterwegs sind, sowie einen Kosten- 
aufwand von 2500 Mk. erfordert, während die 
gleiche Last durch die Eisenbahn unter Ersparung 
der Träger mit einem Buuchteil des Kosten- 
aufwandes in kurzer Zeit zur Küste geschafft 
werden könnte, so werden die sprunghafte Ent- 
wicklung und die teilweise Abnahme der Ausfuhr 
von Holz aus unseren Kolonien ohne weiteres 
erklärlich. Die Ausbeutung von Holzbeständen 
hat bisher eben nur in nächster Nähe der Küste 
stattfinden können, während die reichen Bestände 
im Innern noch unberührt sind. So ist es z. B. 
auch zu erklären, daß die Ausfuhr von Ebenholz 
aus Kamerun erheblich gesunken ist. Sie bezifferte 
sich im Jahre 
1. Juli 1895 bis 30. Juni 1896 auf 100 758 Mk. 
1. 1896 -30 = 1897 47528 = 
1. 1897 l. 1898 = 53761 
1. - 1898 l 30 1899 20 830 
1. 1899 30. - 1900 = 23 581 
Diese Bestände können nur durch Bahnen 
erschlossen werden. Auch die Ausnutzung der 
schiffbaren Flüsse in unseren Kolonien ist nur auf 
diese Weise möglich; auch hier sind Feldbahnen 
und Drahtseilbahnen erforderlich, um die Hölzer 
den Wasserläufen zuzuführen. Brauchen diese 
Zubringerbahnen auch häufig nicht lang zu sein, 
so ist doch ihre Anlage zur Zeit kaum möglich, 
da es nicht angängig ist, die nötigen Maschinen 
und Fahrzeuge durch Menschenkraft ins Innere 
zu bringen. 
Sobald diese Verkehrswege erst vorhanden 
sind, werden unsere Kolonien in der Lage sein, 
ihre Ausfuhr an Hölzern um ein Mehrfaches zu 
erhöhen. Soweit die Waldbestände bereits er- 
forscht sind, enthalten sie alle die Hölzer, die wir 
heute noch vom Ausland einführen, außerdem 
eine Anzahl anderer, deren Verwendungsmöglich- 
keit für unsere Industrie noch Versuchen unter- 
liegt. Nach den bisherigen Ergebnissen sind die 
Aussichten für eine Verwendungsmöglichkeit günstig. 
Auf der Weltausstellung zu St. Louis fanden die 
dort ausgestellten Hölzer aus unseren Kolonien 
wegen ihrer Schönheit allgemeine Anerkennung. 
Von der Größe der Waldungen mögen die fol- 
genden Zahlen einen Begriff geben. 
In Ostafrika sind in der Nähe der Küste 
allein 250 000 ha Hochwald, 50 km landeinwärts 
weitere 1 bis 2 Millionen ha vorhanden, die mit 
Tikbaum eingeführt. 
  
Zedernholz und Mahagoni durchsetzt sind. 1) Bis 
Mitte 1907 waren von der Forstverwaltung 
192 000 ha Wald in Besitz genommen worden, 
davon rund 92 000 ha im Jahre 1906/07. 
Einer der Wälder, der 25 000 ha große Schume- 
wald im Bezirk Wilhelmstal, soll jetzt aus- 
gebeutet werden. Zu diesem Zweck werden Draht- 
seilbahnen gebaut. Die Wälder Ostusambaras 
trachtet die Sigi-Gesellschaft durch eine Stichbahn, 
von der Mitte 1907 12 km fertiggestellt waren, 
zu erschließen. Außerdem ist in Berlin eine Ge- 
sellschaft zur Ausnutzung der Holzbestände von 
Usambara gegründet worden. 
In Kamerur ist das Küstengebiet zum großen 
Teil mit Urwald bestanden, der sich bis zu 300 km 
ins Innere erstreckt und ungeheure Holzreichtümer 
birgt. Bemerkenswert ist auch das Vorkommen 
ausgedehnter Mangrovenwaldungen, von denen 
weiter unten noch zu sprechen sein wird, un- 
mittelbar an der Küste und in der Umgebung 
der Flußmündungen. Zur Ausbentung dieser 
Bestände sind in letzter Zeit mehrfach Holzschlag- 
konzessionen nachgesucht worden. 
Die Kolonie Togo kann heute als verhält- 
nismäßig waldarm gelten, während in früheren 
Zeiten große Teile des Schutzgebiets mit Wald 
bestanden waren. Die deutsche Verwaltung geht 
demgemäß planmäßig mit Aufforstungen vor. In 
Südtogo soll ein 287 qkm großes Gebiet auf- 
geforstet werden. Um auch die Privattätigkeit 
nach dieser Richtung hin zu fördern, hat das 
Gouvernement Pflanzprämien ausgeschrieben. Auch 
wird den Versuchen zur Einführung fremder Holz- 
arten ständig Beachtung geschenkt. So hat die 
botanische Zentralstelle in Togo den wertvollen 
Allein die Station Sokodé 
brachte im Jahre 1906/07 160 000 Samen in 
die Erde, während 30 000 Tikbäume, die ältesten 
sechsjährig, bereits an ihren endgültigen Standort 
verpflanzt waren. 
Um das Interesse an der Verwendung kolo- 
nialer Hölzer tatkräftig zu fördern, hat das 
Kolonial-Wirtschaftliche Komitee in seiner 
diesjährigen Tagung beschlossen, einen Holzsachver- 
ständigen nach Kamerun zu senden, um die dor- 
tigen Bestände auf ihre Verwendbarkeit für die 
deutsche Industrie näher zu untersuchen, sofern 
es gelingt, die erforderlichen Mittel aus Inter- 
essentenkreisen aufzubringen. 
In enger Verbindung mit der Nutzholzfrage 
steht die Frage der Versorgung Deutschlands mit 
Gerbstoffen. Schon seit langer Zeit ist Deutsch- 
land nicht mehr in der Lage, den Bedarf der 
* Um die Ausdehnung der Wälder in unseren 
Kolonien achtiq würdigen zu können, sei erwähnt, daß 
lnahme von 1900 im ganzen Deutschen 
Reich etwa sgalsne Hektar Hochwass vorhanden sind.
        <pb n="988" />
        G 904 
deutschen Lederipustrie an Gerbstoffen zu decken, 
umsoweniger, als die deutsche Eichenschälkultur 
immer mehr zurückgegangen ist. Bereits vor 
einigen Jahren wurde berechnet, das Deutschland 
nur den sechsten, höchstens den fünften Teil des 
Bedarfs an Eichen= und Fichtenrinde für Gerb- 
zwecke hervorbringt. Seitdem dürfte sich das 
Verhältnis noch bedeutend verschlechtert haben. 
Die deutsche Lederindustrie ist also in sehr starkem 
Maße auf die Einfuhr von Gerbstoffen aus dem 
Auslande angewiesen, und zwar wendet sie sich 
teils an europäische Länder (Eichen= und Fichten- 
rinde), teils an überseeische Gebiete. Im Jahre 
1907 wurden eingeführt: 
a. aus europäischen Gebieten: 
1000t Mill. Mk. 
Eichenrinde 58,3 5,8 
Nadelholzrinde 34,8 2,3 
Eichen-, Fichten-, Kastanien- 
holzauszug. .. . 239,3 5,2 
116,4 13,3 
b. aus überseeischen Gebieten: 
1000t Mill. Mk. 
Akazien= u. a. Gerbrinden 23,0 3,7 
Quebrachoholz in Blöcken . 112,8 8,6 
- zerkleinert 5,4 0,5 
Dividivi 500 1,1 
Valonean 1299 2,8 
Myrobalanen 15,0 1,9 
Sumach . 5,8 1,4 
Katecch 4433 1,7 
Sonstige Gerbstoffe . . 3,0 3,2 
OQuebrachoholzauszug 10,3 3,1 
Sonstige Auszüge 1,1 0,4 
198,6 28,4 
Die Gesamteinfuhr von Gerbstoffen betrug 
demnach rund 315.000 t im Werte von 41,7 Mill. 
Mark. Mehr als zwei Drittel davon kamen 
über See. 
Die Ausfuhr von Gerbstoffen betrug im 
gleichen Jahre: 
— 
stoffen darstellt, sondern in der Hauptsache Halb- 
und Ganzfabrikate darstellt, wie zerkleinertes 
Quebrachoholz und Quebrachoholzauszug. 
Die deutsche Lederindustrie mußte, wie aus 
den angegebenen Zahlen erhellt, im Jahre 1907 
für mehr als 36 Millionen Mark Gerbstoffe ein- 
führen, um ihren Bedarf zu decken. Unter diesen 
eingeführten Stoffen spielen die aus den über- 
seeischen Gebieten die bedeutendste Rolle, und 
unter ihnen wieder das Quebrachoholz, das im 
Jahre 1907 der Menge nach 61,8 v. H., dem 
Werte nach 41,2 v. H. der überseeischen Einfuhr 
ausmachte. Da das unzerkleinerte Quebracho so 
gut wie ausschließlich von Argentinien geliefert 
wird, Deutschlands Quebrachoeinfuhr sich immer 
mehr gesteigert hat, steht die deutsche Industrie 
hier einem Monopol gegenüber, welches sich in 
der Preisfestsetzung keine Schranken aufzuerlegen 
braucht und die Produktionskosten unserer In- 
dustrie mitbestimmend beeinflußt. Wie schnell die 
Einfuhr von argentinischem Quebrachoholz im 
Laufe der Jahre zugenommen hat, möge die 
nachfolgende Übersicht zeigen. " 
Es gelangten nach Deutschland: 
»F u. 
——o-- 
1889: 19,3 für 1,6 1898: 113,5 für 6,2 
1890: 21,8 = 2,0 1899: 380,2 = 4,0 
1891: 50,2 2,5 1900: 121,2 7,9 
1892: 27,4 1,41901: 111,.7. 7,3 
1893: 390 2,0 1902: 136,6 = 3,2 
1894: 40,2 2,0 1903: 108,3 3,1 
1895: 87,6 = 4,4 1904: 123,8 11,3 
1396: 67,4 3,4 1905:0 121,9 11,5 
1897: 81,5 4 4,1 
Da überdies der Gerbstoffmarkt auch durch 
monopolistische Tendenzen Amerikas beeinflußt 
wird, was ebenfalls preissteigernd wirkt, liegt hier 
wie bei anderen Rohstoffen ein erhebliches Inter- 
esse vor, die deutsche Industrie in ihrem Bedarf 
vom Ausland allmählich unabhängig zu machen. 
Da dies durch die Erzeugung von Gerbstoffen im 
Inlande nicht geschehen kann, richtet sich auch in 
diesem Fall der Blick nach unseren Kolonien. 
Es ist vorhin darauf hingewiesen, daß nament- 
lich in Deutsch-Ostafrika und Kamerun un- 
geheure Waldgebiete der Erschließung harren, die 
auch Gerbstoffe in großen Mengen bergen. Vor- 
bereitende Studien zur Beschaffung von Gerb- 
stoffen aus den deutschen Kolonien wurden durch 
die vom Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee 
  
1000 Mill. Mk. 
Eichen-, Nadelholzrinde 
Eichen-, Fichten-, Kastanien= 3,1 0,3 
holzauszug. . . .. 
Quebrachoholz in Blöcken 0,2 .0,02 
- zerkleinert . 11,9 1,1 
Sonstige Gerbstoffe 1,2 0,4 
Quebrachoholzauszug 11,4 3,4 
Sonstige Auszüge 5 0,2 
28,3 5,4 
Sie ist demnach im letzten Jahre unerheblich 
gewesen. Es ist beachtenswert, daß sie sich im 
wesentlichen nicht als Wiederausfuhr von Roh- 
  
1) Der Vergleich ist nur bis zum Jahre 1905 
durchgeführt, weil der neue Zolltarif von 1900, der 
das Quebrachoholz mit einem Zoll von 2 Mk, belastete, 
die Einfuhr zugunsten zollfreier Gerbstoffe etwas 
zurückdrängte.
        <pb n="989" />
        W 905 2 
im Jahre 1900 ins Leben gerufene Expedition 
nach den ostafrikanischen Steppen von Dr. Busse 
ausgeführt. Die Expedition stellte das Vorkommen 
wildwachsender Gerbstoffpflanzen in der Kolonie 
fest und ergab wichtige Fingerzeige für ihre Aus- 
beutung. Auch andere Forschungsreisende wandten 
im Auftrage des Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees 
ihre Aufmerksamkeit den kolonialen Gerbstoffen zu. 
Weiterhin suchte das Komitee die Versorgung des 
heimischen Marktes mit diesen Produkten aus den 
eigenen Kolonien durch die Einführung der Kultur 
wichtiger fremder Gerbstoffpflanzen in die Kolonien 
zu fördern. Zu diesem Zwecke wurde in den 
letzten Jahren mehrfach Saatgut der Gerberakazie 
und des Malettobaumes zu Kulturversuchen ver- 
teilt. Auch durch kostenlose Begutachtung von 
Gerbstoffen sucht das Komitee das Interesse an 
diesen Produkten dauernd rege zu erhalten. 
Bis jetzt haben die genannten Kolonien für 
die Gerbstoffgewinnung nur zum verschwindend 
kleinen Teil ausgenutzt werden können. Es 
wurden aus ihnen Gerbstoffe ausgesuhrt: 
  
(in Mart) 
1001 1002 1903 1904 1005 1906 
  
Deutsch- 
Ostafrikal.) 
Kamerun. 
2270 28 46% 20 134 1761 
15 4900 15½6. 2 710 2 74. 758 50 
— — Tœẽ 31618 20882 17 911 
Die an sich schon geringfügigen Zahlen zeigen 
obenein noch eine sinkende Tendenz, besonders 
für Kamerun. Das beruht jedoch, wie bereits 
früher erwähnt, keineswegs auf einer Abnahme 
der ausbeutungsfähigen Holzbestände, sondern hat 
seinen innersten Grund in Fragen der Technik 
und des Verkehrs. 
Eines der Gerbmittel, welches aus den Kolonien 
in großen Mengen bezogen werden könnte, ist die 
Mangrovenrinde.“) Nach Schätzungen des 
als Sachverständigen bekannten Farmers Den- 
hardt, der heute schon 1600 Mann in der tro- 
pischen Holzproduktion beschäftigt, sind die in 
Kamerun und Ostafrika vorhandenen Mangroven- 
bestände auf mindestens 120 000 ha anzunehmen, 
deren Gerbstofsgehalt bei den heutigen Preisen 
auf wenigstens 850 Millionen Mark veran- 
schlagt wird. Vor einigen Jahrzehnten bereits 
hat man versucht, die Mangrovenrinde zu Gerb- 
zwecken in größerem Umfange zu benutzen. Die 
Versuche scheiterten damals wesentlich daran, daß 
  
1) Vor 1903 nicht gesondert nachgewiesen. 
2) Unter Mangroven versteht man eine eigenartige 
tropische Waldbildung an den Flußmündungen und 
Meeresbuchten, wo der Boden durch be und Flu 
abwechselnd überschwemmt und trockengelegt wird. 
  
dieser Gerbstoff das zu bearbeitende Leder aus- 
geprägt rot färbte, also für gewisse Zwecke ver- 
darb. Es ist jedoch nunmehr gelungen, diesem 
lbelstande so weit abzuhelfen, daß die Verwendung 
von Mangrovenrinde technisch keine besonderen 
Schwierigkeiten mehr bietet. Es ist auch fest- 
gestellt, daß Mangrovenwaldungen künstlich an- 
gelegt werden können, so daß ein Versiegen der 
Ausbeute nicht zu befürchten ist. Im Jahre 1905 
in Ostafrika angepflanzte Mangrovenbestände haben 
sich befriedigend entwickelt. Auch von privater 
Seite wird der Ausnutzung der Mangrovenbestände 
neuerdings mehr Aufmerksamkeit geschenkt. Eine 
süddeutsche Firma hat soeben 3000 ha Wald zu 
diesem Zweck in Deutsch-Ostafrika erworben. 
Von Bedeutung für Anbauzwecke ist die 
Mimose oder Gerberakazie, die ursprünglich 
in Australien gefunden wurde. Sie entwickelt 
sich unter tropischem Himmel sehr schnell und er- 
laubt bereits im Alter von sechs Jahren eine 
Rindennutzung. Eingehende Untersuchungen von 
Sachverständigen haben zu dem urteil geführt, 
daß der Anbau dieser Gerbstoff liefernden Pflanze 
besonders für Ostafrika durchaus zu empfehlen sei. 
Praktische Versuche, die zunächst im kleinen in 
Westusambara vorgenommen wurden, haben dieses 
Urteil bestätigt. Das Gouvernement beabsichtigt 
demgemäß, den Anbau der Gerberakazie durch 
Verteilung von Saatgut und andere Maßnahmen 
tatkräftig zu unterstützen. Auch Südwestafrika 
dürfte für die Kultur der Gerberakazie in Frage 
kommen. Das englische Natal führt bereits be- 
deutende Mengen von Rinden der Gerberakazie 
aus, deren Anbau von der Wattle Growers' 
Union mit regem Eifer betrieben wird. Die Aus- 
fuhr aus Natal stellte sich im Jahre 1906 auf 
14 700, im Jahre 1907 auf 23 700 t im Werte 
von 1,8 bzw. 2,7 Millionen Mark. 
Seit einigen Jahren kommt aus Australien 
die Malettorinde, die einer Eukalyptusart ent- 
stammt, in größeren Mengen nach Deutschland, 
die sich für die Gerberei in hervorragendem Maße 
eignet und gleichzeitig den Vorzug der Billigkeit 
hat. Es werden infolgedessen in neuerer Zeit 
Anbauversuche auch in unserem Ostafrika unter- 
nommen, die anscheinend günstige Ergebnisse er- 
warten lassen. Myrobalanen und Dividivi, 
die unter den eingeführten Gerbstoffen ebenfalls 
zu nennen sind, sind Früchte von Pflanzen, die 
in Ostafrika gleichfalls vorkommen. Ahnlich ver- 
hält es sich mit dem Katechu, einem Baum, 
dessen Holz zu Gerbzwecken geeignet ist und der 
in Ostafrika ganze Wälder bildet. Katechu dient 
auch zum Tränken der Fischernetze. 
Alle diese Gerbstoffe, die in vorstehendem auf- 
geführt sind, werden bei sachgemäßer Ausnutzung 
voraussichtlich hinreichen, um die deutsche Leder- 
5
        <pb n="990" />
        G 906 2 
industrie vom Ausland hinsichtlich ihres Bedarfs 
an solchen Stoffen unabhängig zu machen, sobald 
ein Ausbau der Verkehrswege die Ausnutzung 
der vorhandenen Bestände ermöglichen und die 
Anlage von Pflanzungen lohnend machen wird. 
Die industriellen Rohstoffe, welche aus dem 
Pflanzenreich unserer Kolonien gewonnen 
werden können, sind im vorstehenden im wesent- 
lichen besprochen worden. Es soll nunmehr auf 
diejenigen Stoffe Bezug genommen werden, welche 
dem Mineralreich unserer Schutzgebiete ange- 
hören. Genauere und eingehendere Untersuchungen 
der Kolonien nach dieser Richtung hin haben zu 
sehr aussichtsreichen Ergebnissen geführt. 
So sind zum Beispiel Steinkohlen, die auf 
ihre Verwendbarkeit geprüft und günstig beurteilt 
wurden, in Südwestafrika nahe Keetmanshoop 
gefunden worden, ferner in Ostafrika am Nyassasee, 
ebenso auf unseren Besitzungen in der Südsee. 
Eisenerze finden sich in Togo, Südwestafrika, 
Kaiser Wilhelmsland. Goldvorkommen sind in 
Südwest= und Ostafrika festgestellt (in letzterem 
neuerdings am Kirondabach, wo sie von einer im 
Entstehen begriffenen Gesellschaft ausgebeutet 
werden sollen), Zinnerze in Kamerun. Auch 
Blaugrund, das Mineral, welches auf das 
Vorkommen von Diamanten hindeutet, wurde 
in Südwestafrika verschiedentlich angetroffen, 
daneben eine Anzahl anderer Edel= oder Halb- 
edelsteine. Glimmer birgt Kamerun im Begzirk 
Osfidinge in ausgezeichneter Beschaffenheit. Phos- 
phate lagern auf den zum Bismarckarchipel ge- 
hörigen Inseln, und sind in neuester Zeit auch 
bereits verschifft worden. Im Jahre 1908 sind 
die ersten Mengen davon nach Deutschland ge- 
langt, und zwar in der Zeit vom 1. Jannar bis 
30. Juni 3911,6 t. Marmor steht in Südwest- 
afrika nahe der Eisenbahnstation Kubas an. 
  
Da in unseren Schutzgebieten noch weite 
Flächen der Erschließung für den Bergbau harren, 
wie in Deutsch-Ostafrika am Tanganjikasee und am 
Kilimandjaro, da ferner im Hinterlande von 
Kamerun große Länderstrecken geologisch noch nicht 
genau untersucht sind, beabsichtigt das Kolonial= 
Wirtschaftliche Komitee, durch Geologen und 
Prospektoren die genannten Gegenden erforschen 
zu lassen, um auch dort der heimischen Industrie 
neue Quellen zu erschließen. 
ber die Ergiebigkeit der obengenannten 
Mineralschätze ist vorläufig noch kein Urteil zu 
fällen. Berücksichtigt man jedoch die Nachbar- 
gebiete, das Goldvorkommen in Transvaal und 
Rhodesia, die dort und in Natal, der Kapkolonie, 
der Drange-Riverkolonie vorhandenen Kohlen- 
schätze, die Diamantgruben von Kimberley, Jagers- 
fontein und Pretoria, so erhält bei der geogra- 
phischen und geologischen Ahnlichkeit dieser Ge- 
biete mit Teilen unserer eigenen Besitzungen die 
Annahme Berechtigung, daß auch diese in ihrem 
Boden große, abbauwürdige Mineralschätze bergen. 
Sind hinsichtlich der genannten Minerale nur 
Vermutungen möglich, so bieten die Erfahrungen, 
die man in bezug auf das zur Zeil wichtigste der 
Nutzmetalle, das Kupfer, in den Schutzgebieten 
gemacht hat, sicherere Aussichten. 
Die fortschreitende Umwandlung Deutschlands 
zum Industriestaat, vor allem die damit ver- 
bundene Steigerung der Maschinenverwendung 
und die dadurch veranlaßte zunehmende Aus- 
nutzung der Elektrizität als Kraftquelle haben auf 
den Verbrauch des Kupfers in starkem Maße 
steigernd eingewirkt. Es erscheint angebracht, die 
Rolle, die dieses Metall in der Weltwirtschaft 
und in unserer Volkswirtschaft spielt, durch einige 
Zahlen zu erläutern. Da es hier nur darauf 
ankommt, die großen Zusammenhänge klarzulegen, 
soll nur das Rohkupfer betrachtet werden. 
Es betrug der Verbrauch von Rohkupfer 
(in 1000 Tonnen): 
  
  
1903 1904 1905 1906 1907 
  
  
1898 1800 1900 1901 « 
in Europa 300,6 285,2 326.8 292,1 341,9 330,3 4023, 370,2 404,8 1 407.3 
danner Demschland 97,0 97,7 108,9 84,.8 r102,0 110,1 136.2 128,0 I5T. 1 10.8 
"b England) 104,1 85,0 108,5 los,: 120,0 107,0 127, 9 103,3 107,6 108,22) 
-Amerika 121,8 170,1. 169,7 191,1 215,4) 237,8. 213,8 279,8 300,8 234,6 
darunter Vereinigte Staaten - s 
von Amerika 20,5 169,0 168,4 189.8 213.4 236.1, 211,4 277,.9 298,6 232.6 
.= Asien, Australien, Afriia 10,7 6,5 10,2 8,5 17,2 17.,6. 38,8 73.0 16,9 32,6 
Weltverbrauch 439.1| 461,8 506,7 491,7 574,5 585,7 655,4 723,0 722,0674,.5 
brauch Deutschlands, nämlich um 54,4 v. H 
Der Weltverbrauch von Rohkupfer ist dem- 
nach in den letzten zehn Jahren um 53,6 v. H. 
gestiegen. Etwas stärker steigerte sich der Ver- 
1) unter Berücksichtigung der öffentlichen Vorräte. 
geschätzt. 
Sehr viel erheblicher war die Verbrauchssteigerung 
der Vereinigten Staaten. Sie betrug dort 
93,0 v. H. Ein gewaltiger Unterschied zwischen 
den beiden Ländern in der Bedeutung dieses
        <pb n="991" />
        GV 907 20 
Verbrauchs für ihre Industrie besteht jedoch in- 
sofern, als die Vereinigten Staaten weit über 
Bedarfs aus eigener Produktion zu decken vermag. 
Die nachstehende Tabelle veranschaulicht das. 
  
  
  
  
  
  
  
ihren Bedarf hinaus Kupfer erzeugen, während Die Produktion von Rohkupfer betrug in 
Deutschland nur einen kleinen Bruchteil seines! 1000 Tonnen: 
isos 1800 1000 1901 1902 1908 1004 1905ö 1000 1907 
„ D" I 
in Euroaa 121,1 133.8 131,.7 134,2 127,9 136,1 129,7 132,1, 137,6 112,9 
darunter Deutschland 30,7 34.6 33. 3 3 338 31,2 30,3 - 7 37",“3 31,0 
- England. 69, 78,2 70.z; 65.0 67.2 72. 7224 
= Amerika- 280,5 300, 34m ¾ 2 3 402,5 463,4 504,2 507,3 4092,4 
darunter Vereinigte Staaten « I 
von Amerika 246,5 — 286,9 312,7 320,8 327,1 380,9 412,6 430,5 421,4 
-Asie ... 21,0 24,8 24,8 27.3 29,0 33,2 32,1 33.7 43.4 0). 45.01) 
- Astralien .. los) 19,2 21,8 22.0 20,.0 19,5 22,7 298.9 29,5 7 32, 5 
Weltproduktion 438,2 ** 1499,2 534,8 553,8 591.3 677,91 698,.0 717.8 712.8 
Die Weltproduktion von Rohkupfer hat Anteil 
sich sonach im letzten Jahrzehnt um 62,6 v. H. Gesamt= davon ausdender Ver. St. 
erhöht. Die Vereinigten Staaten haben diese --. Ver. St.von Ae 
. . « einfuhr W’i 
Erhöhung noch übertroffen, denn ihre Produktion Jahr v. Amerika?)) der Ein- 
ist in der gleichen Zeit um 71,0 v. H. gewachsen. 1000t Mill.10oot Mill. fuhrmenge 
Im Jahre 1898 erzeugten sie 56,3, im Jahre Ma- Mart v. H. 
1907 59,1 v. H. des in der ganzen Welt hervor= 1880 12.3 1.6 
gebrachten Rohkupfers. Ein Vergleich mit der 1881 11,0 14,9 1 
vorhergehenden Tabelle zeigt, daß die Vereinigten 1882 10,6 144 
Staaten nur 50 bis 70 v. H. des selbsterzeugten 40 ( 33 1552 s 
Rohkupfers jährlich verbrauchten. Deutschland 1885 132 12.5 
dagegen hat seine Rohkupferproduktion in den 1886 11.9 10,1 
letzten zehn Jahren nur ganz unerheblich — um 1887 124 10.0 
3,9 v. H. — zu erhöhen vermocht, und sein 1888 5# 17 
Anteil an der Weltproduktion ist von 7 v. H. auf 1880 206 20/1 
HO · auf 1800 314 37,1 
4,5 v. H. gesunken. Im Jahre 1898 konnte 1891 34,.2 37,6 
es mit seiner Rohkupferproduktion nicht 1392 32.5 31,8 
mehr als 31,6 v. H., im Jahre 1907 nur 1893 38l.5 354 -- 
seines Verb 3 /sei 1894 37,0 31,61 22,8 20.,5 61,6 
noch 21,3 v. H. seines Verbrauchs aus seiner 1895 44 40.281.3 28.8 70, 5 
eigenen Produktion decken. 1896 56.1 54,.742.5 41,4 75.3. 
Um den wachsenden Ansprüchen seiner In- 1897 67,6 688,1 50,4 50,9 746 
dustrie zu genügen, mußte Deutschland in steigendem 18908 733 8.852.5 56,7 1.6 
M Rohk d I. 1899 70,1 104,00 7 71,1 68.0 
aße Roh upfer einführen, und zwar vornehmlich 1000 83.5 127.61014 79.4 
aus den Vereinigten Staaten, deren Kupfer- 1901 58,6 85,12,1 61,9 72,4 
erzeugung mehr als die Hälfte des „eltverbrauchs 1002 01 84. 60,3 65 78.2 
(im Jahre 1907 65 v. H.) befried 1003, 883 102.36411 495 0 
Wie sich die Rebiuhsereinsuhr Deutschlands 1994 3102 13.0 |4 120.1 38 
ie 1905102,2 151,66 902 1344 88.8 
entwickelt hat und in welchem Maße die Ver- 1906 126.1 227,8.108,7 197,6 86.2 
einigten Staaten daran Anteil hatten, zeigt die 1907124,1 239,6| 103,6 202,1 83,5 
nebenstehende Tabelle. 
Seit dem Jahre 1880 hat sich demnach die 
Einfuhr von Rohkupfer auf mehr als das 
Zehnfache der Menge nach gesteigert; der Wert 
des eingeführten Rohkupfers war im Jahre 1907 
vierzehneinhalbmal so hoch als im Jahre 1880, 
und machte 2,7 v. H. der gesamten Einfuhr nach 
Deutschland aus. Die Ausfuhr von Rohlupfer, 
die sich vorwiegend nach Osterreich-Ungarn und 
Rußland richtete, ist im Verhältnis zur Einfuhr 
  
  
  
  
unbedeutend. Sie schwankte in dem Zeitraum 
von 1880 bis 1907 zwischen 4223 t im Jahre 
1904 und 8429 t im Jahre 1890. Ihr Wert 
war am niedrigsten im Jahre 1887 (4,7 Millionen 
Mark), am höchsten im Jahre 1906 (12,8 Millionen 
Mark). Im Jahre 1907 stellte sie sich auf 6113t 
im Werte von 11,8 Millionen Mark. Berücksich- 
  
  
1) geschätzt. 
2) Die Einfuhr der Vereinigten Staaten von Amerika 
ist seit dem Jahre 1894 aufgeführt, da sie vorher 
wegen unvollkommener Anschreibung statistisch nicht 
erfaßbar ist.
        <pb n="992" />
        W 908 20 
tigt man diesen Ausfuhrwert, so ergibt sich, daß 
im Jahre 1907 für mehr als eine Viertel- 
milliarde Mark — 227,8 Millionen — Roh- 
kupfer für den Bedarf der deutschen Industrie 
aus dem Ausland eingeführt werden mußte. 
Wie aus der Tabelle hervorgeht, ist der Anteil 
der Vereinigten Staaten an den Rohkupfer- 
lieferungen nach Deutschland ein außerordentlich 
hoher. Er betrug im Jahre 1907: 83,5 v. H. 1) 
Da nun, wie bereits erwähnt, die Vereinigten 
Staaten einen sehr großen Teil des Weltbedarfs 
an Kupfer mit ihrer Produktion decken, so ergibt 
sich für sie auf dem Weltkupfermarkt dieselbe 
beherrschende Stellung, die sie auf dem Welt- 
baumwollmarkt innehaben. Damit verbunden 
ist die Beherrschung der Preise, die in diesem 
Falle nicht mehr allein durch Angebot und Nach- 
frage, sondern auch durch Spekulation beeinflußt 
werden. Die Preise auf dem Welimarkt aber 
sind maßgebend für die Inlandpreise und 
damit für die Produktionskosten unserer Industrie. 
Das Kupfer ist im Laufe der Jahre immer teurer 
geworden. Der durchschnittliche Jahrespreis von 
Rohkupfer betrug in London 1898: 1057,31 Mk., 
1907 (nach einem Rückgang im Jahre 1902): 
1776,50 Mk. pro Tonne. Hamburg notierte in 
den gleichen Jahren 1111 bzw. 1820 Mk. Inner- 
halb ein und desselben Jahres schwankte der Preis 
oft außerordentlich. So war im Jahre 1907 
der höchste Preis des Rohkupfers zu London 
2284,80 Mk., 2) der niedrigste 1111,80 Mk. 
Ahnlich schwankten die Preise in Hamburg, nämlich 
zwischen 2230 und 1270 Mk. Diese Schwankungen 
erschweren naturgemäß die gleichmäßige Entwick- 
lung der von der Kupferversorgung abhängigen 
Industrien außerordentlich. 
Die angeführten Zahlen, die sich nur auf 
Rohkupfer beziehen, zeigen, daß sich die Deckung 
des deutschen Kupferbedarfs zur Zeit unter Um- 
ständen vollzieht, die unsere Industrie schwer be- 
lasten und für die regelmäßige Weiterentwicklung 
unseres Wirtschaftslebens eine außerordentliche 
Gefahr bedeuten. Je mehr die Kupfer verarbeitende 
Industrie, in erster Linie die elektrische Industrie, 
erstarkt, um so größere Bedeutung gewinnen die 
Versuche, Deutschlands Kupferversorgung auf eine 
gesundere Grundlage zu stellen. Die innerhalb 
Deutschlands, bei Mansfeld und im Harz, vor- 
handenen Fundstellen von Kupfer bieten dazu 
keine Möglichkeit. Ihre Produktion hat sich in 
) Nimmt man auch an, daß ein — zahlenmäßig 
nicht erfaßbarer — Teil dieser Einfuhr aus den Ver- 
einigten Staaten aus merikanischen Minen stammt, so 
sind diese doch in den Händen amerikanischer Kupfer- 
gesellschaften, haben also im wesentlichen die gleiche 
Bedeutung und Wirkung für den Welimarkt. 
2) Der höchste Preis, den Kupfer je gehabt hat. 
  
den letzten Jahren nur um weniger als 4 v. H. 
steigern lassen, und auch künftighin ist eine er- 
heblich stärkere Produktionsvermehrung nicht zu 
erwarten. Um so erfreulicher ist es daher, daß 
es auch hier unseren Kolonien beschieden ist, in 
der Zukunft als Produktionsgebiete für 
Kupfer eine Rolle zu spielen. 
Vor allem kommt dabei Deutsch-Südwest- 
afrika in Betracht, wo bereits Kupfererz ge- 
wonnen wird. Bisher sind allerdings nur sehr 
geringe Mengen davon zur Verschiffung gelangt, 
nämlich: 
kg Mark 
1899 852 400 
19000 — — 
1901. 9 814 1 285 
1902. 876 700 
1903. 222 265 66 198 
1904. 24 817 4 350 
1905. . 656 1755 
1906. 229 617 46 877 
Jedoch ist die planmäßige Ausbeutung der 
vorhandenen Bestände erst in den letzten Jahren 
und nur an einzelnen Stellen in die Wege ge- 
leitet worden. 
Das wichtigste der Kupfererzvorkommen in 
Deutsch-Südwestafrika bezeichnet man mit dem 
Namen des Otavi-Minengebietes. Es enthält 
mehrere Minen, von denen zur Zeit die Tsumeb- 
Mine die größte Bedentung besitzt. Mit ihrer 
Ausbeutung war bereits vor Ausbruch des Krieges 
begonnen worden. Während der Jahre 1904 
und 1905 hatten die kriegerischen Ereignisse die 
bergmännische Tätigkeit völlig zum Stocken ge- 
bracht, und erst im Jahre 1906 setzten die Förde- 
rungsarbeiten in größerem Umfange ein, ver- 
bunden mit der Fertigstellung eines Verkehrs- 
weges zur Küste, der Otavi-Bahn. Die Bahn 
ist von der Otavi-Gesellschaft aus eigenen 
Mitteln errichtet, hat eine Länge von 566 km 
(ungefähr die Entfernung von Berlin bis Cöln) 
und hat 18 Millionen Mark gekostet — ein Beweis 
für die Zuversichtlichkeit, die nach gründlicher Unter- 
suchung hinsichtlich der Ergiebigkeit der Kupfer- 
lager herrscht. Ende 1906 wurde die Bahn in 
ihrer ganzen Ausdehnung in Betrieb genommen. 
Das Erz der Tsumeb-Mine hat sich als sehr 
kupferhaltig erwiesen, so daß die Gesellschaft ihren 
ursprünglichen Plan, die gewonnenen Erze sämtlich 
an Ort und Stelle hüttenmännisch zu verarbeiten, 
neuerdings aufgegeben hat und die hochprozen- 
tigen Erze selbst zur Verschiffung bringt. Aus der 
Tsumeb-Mine sind bis zum 31. März 1908 rund 
29 000 Tonnen Kupferbleierze gefördert worden. 
Nach sachverständiger Schätzung dürfte die Förde- 
rung dieser einen Mine künftighin mindestens
        <pb n="993" />
        W 909 2O 
35 000 Tonnen im Jahr ergeben. Damit würde 
sich diese Mine mit mindestens 5000 Tonnen 
Kupfer jährlich an der Weltproduktion beteiligen. 
Auch in anderen Teilen Südwestafrikas finden 
sich Kupfererzlager, so im mittleren Teile bei 
Gorub, wo eine neugebildete Swakopmunder 
Gesellschaft den Abban unternehmen will, ferner 
170 km davon entfernt in der Matchleß- .Mine, 
aus der bereits im zweiten Drittel des vorigen 
Jahrhunderts Kupfer gewonnen wurde, sowie in 
der Nähe von Okahandja und an mehreren 
anderen Stellen. Auch der Süden des Schutz- 
gebiets weist zahlreiche Fundstellen auf. 
Es ist somit zweifellos erwiesen, daß Deutsch- 
Südwestafrika Kupferschätze in seinem Boden 
birgt. Alle Anzeichen, die zahlreichen Fundstellen 
und die Ergebnisse geologischer Untersuchungen 
sprechen dafür, daß sie sehr beträchtlich sind und 
daß unserer Kolonie für die Zukunft eine wichtige 
Stellung unter den Kupfer produzierenden Ländern 
vorbehalten ist. Wann dieses Ziel erreicht wird, 
ist wesentlich davon abhängig, daß sich hin- 
reichendes Kapital zur Inangriffnahme der not- 
wendigen Vorarbeiten nach der Kolonie wendet. 
Auch dafür sind die Aussichten erheblich günstiger 
geworden. Neben den genannten Gesellschaften 
hat sich u. a. ein Hühwestafnikankshe. Mien- 
syndikat“ mit einem Kapital von 1 600 000 Mk. 
gebildet, dem eine Reihe von großen boinschen 
industriellen Gesellschaften angehören. 
Die Bedeutung, die einer für die Zukunft 
möglichen Kupfergewinnung in den Kolonien zu- 
kommt, liegt in denselben Umständen, welche für 
die Erzeugung von Baumwolle anzuführen sind. 
Einmal würde unsere Industrie in der Beschaffung 
des unentbehrlichen Rohstoffes vom Auslande 
unabhängig werden. Bei hinreichender Ergiebig- 
keit — die zu erwarten ist — würde die 
Kupfernot, die häufig genug unsere Industrie 
bedroht, vermieden werden können, die außer- 
ordentlichen Preisschwankungen, die oft spekulativer 
Natur sind und in der jetzigen monopolartigen 
Gestaltung der Kupfererzeugung ihre Ursache haben, 
würden nicht mehr so störend auftreten. Auf der 
anderen Seite würde eine starke Steigerung der 
Nachfrage an Arbeitskräften — teils bei der Ge- 
winnung, teils beim Transport und der Ver- 
arbeitung der Kupfererze — neue Arbeits- 
gelegenheit schaffen, während eine Verbilligung 
des Rohkupfers auch in Deutschland auf Arbeits- 
lohn und Beschäftigung nicht ohne günstigen 
Einfluß bleiben würde. 
  
Ostafrikanische Gesellschaft „Sübkhüsfte“.“) 
Bei Eintritt der Regenzeit (November 1900) 
standen auf Plantage Naitivi etwa 300 ha pflanz- 
fertiges Land zur Verfügung, auf dem bis April 
1907 350 000 Agavenschößlinge und 60 000 aus 
Bulbillen gezogene Pflanzen sowie 106 000 Kaut- 
schukbbaumchen (Manihot Glaciovü) ausgepflanzt, 
außerdem Saatbeete für Sisal und Kautschuk für 
die Pflanzperiode 1907/08 angelegt wurden. 
Außer den notwendigen Reinigungsarbeiten der 
Schläge wurden in der Trockenzeit weitere 100 ha 
Land gerodet, aufgeräumt, gebrannt und abgesteckt, 
so daß bei Eintritt der Regenzeit im November 
1907 die Pflanztätigkeit fortgesetzt werden konnte. 
Zunächst wurden die durch eine Überschwemmung 
ersoffenen etwa 15 000 Agaven sowie die im Laufe 
der Zeit entstandenen Fehlstellen in den Agaven- 
beständen ersetzt, ebenso die Kautschukbaumbestände, 
welche durch die Wildschweine erheblichen Schaden 
erlitten hatten, vervollständigt. Mitte März 1908 
hat Naitivi den vorgesehenen Bestand von einer 
halben Million Agaven und reichlich 100 000 
Kautschukbäumen erreicht. Diese Plantage ist also 
dem Wirtschaftsplan gemäß fertig. 
Auf dem zu Beginn der Regenzeit 1906/07 
pflanzfertigen Gelände in Plantage Kiduni wurden 
60 000 Agavenschößlinge und 140 000 aus Bul- 
billen gezogene Agaven, ferner zu den 5000 vor- 
handenen noch 25 000 neue Kautschukbäume aus- 
gepflanzt. Außerdem wurden Saatbeete angelegt. 
In der folgenden Trockenzeit wurde die Beamten- 
wohnung sowie die nötigen Wirtschaftsgebäude 
und eine Anzahl Eingeborenenhütten errichtet; 
außerdem weiteres Land für die Pflanzperiode 
1907/08 vorbereitet. Gleichzeitig mußte Kiduni 
von seinen zahlreichen Arbeitern die nötigen Leute 
zur Fertigstellung der etwa 4600 m langen Eisen- 
bahntrasse von Kiduni bis zur Verladestelle Lich- 
wajwa abgeben, ebenso das Ausladen der in 
Lichwajiwa zu landenden Eisenbahnmaterialien 
vornehmen. Unter Leitung zweier Beamten ver- 
legte dann eine hierzu ausgesuchte Mannschaft das 
Bahngleis bis Kiduni; zu Ende des Jahres konnte 
diese Strecke vollständig befahren werden. Mit 
Eintritt der Regenzeit wurden dann die Pflanz- 
arbeiten ausgenommen und dermaßen gefördert, 
daß Mitte März 450 000 Agaven und 75.000 
Manihot im Boden waren. 
Auf Plantage Majani wurde wegen des an- 
fänglich geringen Beamtenstandes die Tätigkeit 
erst im Sommer 1907 ausgenommen. Es wurden 
die üblichen Rodungsarbeiten ausgeführt, die ge- 
rade auf dieser Plantage besonders schwierig waren, 
da es sich teilweise um sehr dichten Waldbestand 
*) Aus dem vierten (Jahres-) Bericht für 1907 
vom 5. Mai 1908.
        <pb n="994" />
        G 910 20 
handelte. Außerdem wurden ein Europäerhaus und 
die erforderlichen Wirtschaftsgebäude gebaut und 
in Benutzung genommen. Auch wurde die Bahn- 
trasse im Bereich des Plantagenterrains herge- 
richtet. Soweit das Schienenmaterial reichte, ist 
das Gleis auch bereits (4400 m) verlegt worden. 
Bis Mitte März wurden 275 000 Agaven und 
20 000 Kautschukbäume ausgepflanzt. 
In Mwita konnten in der Pflanzperiode 
1906/07 noch 300000 Agaven ausgepflanzt werden, 
und zwar wurde hier eine engere Pflanzweite, 
2½ zu 1m, welche neuerdings von einigen 
großen Plantagengesellschaften fast ausschließlich 
gewählt wird, versuchsweise, angewandt; außer- 
dem wurden Saatbeete mit 265 000 Bulbillen 
angelegt. In der Trockenzeit 1907 ist dann Land 
für das kommende Pflanzjahr urbar gemacht 
worden. Leider waren die Arbeiterverhältnisse 
in Mwita wenig günstig, so daß weniger Areal 
als beabsichtigt war, fertig gepflanzt werden 
konnte, zumal da der Bau eines Beamtenhauses 
und der dazu gehörigen Nebengebäude sich un- 
umgänglich nötig machte. Das Haus ist gegen 
Ende des Jahres 1907 fertiggestellt und bezogen 
worden. Da außerdem dieses Jahr in Mwita 
die Regenzeit ganz außergewöhnlich spät einsetzte, 
so dürften nur 300 000 bis 320 000 Sisalagaven 
bis zum Ende der Regenzeit neu ausgepflanzt 
werden. Die Kautschukpflanzen in den Saatbeeten 
haben sich so schlecht entwickelt, daß von einer 
Anpflanzung- von Kautschuk auf dieser Plantage 
überhaupt abgesehen werden soll. 
In Mtwara wurden im Jahre 1907 nur die 
Grenzen ausgeschlagen und Areal zur Aufnahme 
von etwa 1 Million Bulbillen hergerichtet. Die- 
selben haben sich nach den jüngsten Berichten 
recht gut entwickelt, so daß ausreichend Pflanz- 
material zur Verfügung steht, um die beiden 
Mikindani-Plantagen 1908/09 fertig machen zu 
können. Außerdem sind die Materialien für den 
Bau eines Hauses bereits herangeschafft worden; 
dasselbe soll nebst Wirtschaftsgebäuden in der 
Trockenzeit 1908 vollendet werden. 
Da in neuerer Zeit im Lindi-Bezirke ver- 
schiedene Plantagenunternehmen ihre Tätigkeit 
aufgenommen haben oder aber aufzunehmen be- 
absichtigen, so sind weitere Terrains (1000 bis 
2000 ha) von der Gesellschaft belegt worden, um 
vorerst eine reine Kautschukplantage, auf der 
mehrere hunderttausend Bäume angepflanzt werden 
sollen, anzulegen. Die Arbeiten sollen im Sommer 
1908 aufgenommen werden. 
Die Gesellschaft verfügt augenblicklich auf den 
vier Plantagen Naitivi, Kiduni, Majani und 
Mwita über nahezu 1 600 000 ausgepflanzte Sisal- 
agaven. Dieser Bestand soll durch Hinzunahme 
von Mtwara in der Pflanzperiode 1908/09 auf 
  
2½ bis 3 Millionen gebracht werden. Der 
Kautschukbestand der drei Plantagen Naitivi, 
Kiduni und Majani wird von 200 000 auf 
300 000 Bäume vermehrt werden. Da in Mwita 
und Mtwara Kautschuk nicht gut zu gedeihen 
scheint, so wird als Ersatz hierfür eine reine 
Kautschukplantage mehr landeinwärts mit einigen 
hunderttausend Bäumen angelegt werden, was 
um so eher angebracht erscheint, als dieses wert- 
volle Produkt einen Trägertransport von einer 
oder zwei Tagereisen sehr wohl verträgt, zumal 
da die Arbeitslöhne im Innern entsprechend nie- 
driger als an der Küste zu sein pflegen. 
In Lichwajwa wurde zunächst eine Auslade- 
stelle hergerichtet, die aus einer mit Schienengleis 
versehenen Anlage auf dem Festlande und einer 
Schwimmpier sowie einem Kran von 10 000 kg 
Tragkraft besteht. Außerdem sind die Vorarbeiten 
für den Hausbau beendigt worden. 
Es ist geplant, in Lindi unmittelbar am Zoll, 
in nächster Nähe des Gesellschaftshauses, einen 
großen Lagerschuppen zu errichten, zu dem die 
Materialien gleichfalls schon teilweise an Ort und 
Stelle aufgestapelt sind. Dieses Magazin soll 
dazu dienen, die zu versendenden Produkte bis 
zur Ankunft des Ozeandampfers zu bergen, um 
dann die Verladung von einer mit demselben 
durch Schienenstrang verbundenen, gleichfalls noch 
zu erbauenden Landungspier aus durch Leichter 
bequem und geschwind vornehmen zu können. 
Entgegen der ursprünglichen Absicht, erst im 
Sommer 1908 die drei Lindiplantagen durch eine 
gemeinsame Feldbahn mit der Verladestelle Lich- 
wajwa zu verbinden, sah die Gesellschaft sich ge- 
zwungen, einen Teil dieser Bahn bereits im 
Sommer 1907 auszuführen. Es stellte sich nämlich 
heraus, daß die für die Errichtung der Gebäulich- 
keiten auf den einzelnen Plantagen nötigen Bau- 
materialien, auf dem Kopf des Negers heran- 
transportiert, ungemein teuer zu stehen kamen, 
ganz abgesehen davon, daß dauernd zahlreiche 
Arbeiter der Plantagenarbeit entzogen wurden. 
Es wurden daher im August 1907, außer einigen 
Kipp= und Plateauwagen, 10 km Eisenbahngleis 
nebst Zubehör hinausgesandt, das nunmehr fertig 
verlegt ist. 7 km sollen demnächst noch hinaus- 
gesandt werden, während 4 bis 5 km erst im 
Jahre 1909 gebraucht werden. Zum Betriebe 
dieser Bahn ist eine 25pferdige Tenderlokomotive 
mit Holzfeuerung gleichfalls verschifft worden; sie 
soll den Verkehr auf der Hauptstrecke aufrecht 
erhalten, während der Herantransport der Agaven- 
blätter zur Hanfentfaserungsanstalt mit Menschen- 
kräften ganz oder zum Teil bewirkt werden wird. 
Vermittels dieser Bahnanlage wird es uns auch 
möglich sein, Nutzhölzer billig zur Küste zu be-
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        911 20 
fördern. Da andere Plantagengesellschaften mit 
einem zu leichten Schienenprofil sehr schlechte 
Erfahrungen gemacht haben, so wählte man ein 
entsprechend schwereres, dessen Mehrkosten durch die 
größere Haltbarkeit aufgewogen werden dürfte. 
Eine Sägewerkanlage wurde hinausgesandt, 
die auf dem Plantagengelände von Kiduni un- 
mittelbar an der Eisenbahnlinie aufgestellt werden 
soll und die imstande sein wird, nicht nur den 
eigenen Bedarf an Nutzhölzern zu decken, sondern 
hoffentlich auch für einen Absatz in Lindi arbeiten 
kann. 
Im Laufe des Berichtsjahres lieferte die Ge- 
sellschaft an eine Hamburger Firma mehrere Tons 
Kopalfrüchte. Der aus diesen Nüssen gewonnene 
Kopallack ist ein durchaus brauchbares Produkt, 
welches zudem noch fortwährend verbessert wird. 
Auf Grund eines Lieferungsvertrages mit der 
genannten Firma werden jährlich mehrere hundert 
Tons Früchte geliefert werden können. Es besteht 
  
die Absicht, eine derartige Fabrik bereits in diesem 
Jahre in Betrieb zu setzen. 
Die wesentlichsten Posten der Vermögensbilanz 
bilden auf der Aktivseite das Kopal-, Patent= und 
Pachtvertrag-Konto mit 190 000 Mk., das Ge- 
sellschafter-Konto mit 277 848 Mk., Plantagen- 
direktion Lindi mit 414 932 Mk., die Deutsch- 
Ostafrikanische Plantagengesellschaft m. b. H. Süd- 
küste in Liquidation mit 80 000 Mk., das Vorschuß-, 
Gründungs-, Unkosten-Konto mit 12 517 Muk., 
das Kopalversuchs-Konto mit 11 281 Mk., diverse 
Debitoren mit 25 368 Mk. und das Gewinn= und 
Verlustkonto mit 107 056 Mk.; auf der Passivseite 
das Stammkapital-Konto mit 1 080 000 Mk., 
ein Kreditor mit 30 000 Mk. und das Konto- 
korrent-Konto mit 14 448 Mk. Die Ertragsbilanz 
weist u. a. noch an Ausgaben für Finanzierung 
75.000 Mk., an Unkosten 27 984 Mk. und an 
vorschußweise Banzinsen 7822 Mk., an Ein- 
nahmen aus Zinsen 5133 Mk. 
Westafrihanische pflanzungs-Gesellschaft „Victoria“, Berlin und Victorla (Camerun).) 
Die Entwicklung des Unternehmens im Jahre 1907 wird als zufriedenstellend bezeichnet. 
Beschäftigt wurden auf allen Betrieben zusammen durchschnittlich 30 europäische Beamte, 
2000 farbige Arbeiter zur Erhaltung der Pflanzungen und Einbringung der Ernte sowie bei dem 
Bahnbau. 
Zusammenstellung: 
Von Neuanlagen wurde abgesehen. 
Den Stand der Kulturen erhellt nachstehende 
Stand am 1. Januar 1908. 
  
  
  
  
Kulturen Bebaute Flächen Bäume 
Insgesamt ha Insgesamt Stück 1 Davon ertragfähig 
Kakao etwa 2742,15 etwa 1 600 000 etwa 1 060 000 
Kickria. .. .. - 218,09 . 225 000 "O 50 
Kola acuminate .. · , 
Kolaveka. .- 7,70 7500 50 
Arbeiter= Bananen etwa 178 und zerstreut auf 500 000 300 000 
(Planten) dem Gebiete 
Olpalmm desgl. . 220 000 100 000 
Ficus elastica . desgl. - 500 
Hevea brasiliensis desgl. - 1200 
Der Rückgang in den Kakaobeständen ist dem Grundsatze, sich schlecht entwickelnde Teile 
der Pflanzung liegen zu lassen und auf diese keine weiteren Erhaltungskosten aufzuwenden, zuzu- 
schreiben. 
zuzuführen. 
Es trugen 1907 etwa 850 000 Bäume. 
etwa 450 kg getrockneter Bohnen. Die Kakavernte für 1907 betrug 13 249 Säcke. Nach Ab 
Unkosten und Abschreibungen bleibt ein Überschuß von 434 528,37 Mk. 
Geschäftsjahre recht günstig. 
gebraucht. 
Die Bananenbestände wurden weiter erheblich verringert, 
Die Früchte der Olpalmen dienten ausschließlich zur Verpflegung der Arbeiter. 
um dem Kakao mehr Luft 
Der Ertrag pro Hektar betrug durchschnittlich 
zug der 
Der Kakaomarkt war im 
Die Früchte der Bananen wurden zur Verpflegung der Arbeiter 
Den 
Palmen wird dauernd eine besondere Sorgfalt zuteil, indem die Gesellschaft bemüht bleibt, ihren 
Bestand zu vergrößern. 
*) Aus dem Jahresberichte für 1907.
        <pb n="996" />
        W 912 2O 
  
  
  
  
  
Angahl der am Ende der Angabe der Größe Durchschnittspreis Wert 
bisherigen Geschäftsjahre jeweilig der Ernten der Ernten der einzelnen 
vorhandenen Kakaobäume in 50 kg-Säcken auf 100 kg Erntejahre 
1897 etwa 48 000 Bäume 4 Säcke 134, — Mr. 268,— Mkt. 
1898 208 000 - 69 - 135,50 4 604,75 = 
1899. 413 000 - 121 - 123,.— 7 441,30 —- 
1900 = 443 000 - 230 - 133,50 — 15 325,50 
1901 500 000 - 1041 - 112.— 58 296.—. 
1902 = 550 000 - 3 040 - 111,50 169 480,— 
1903 = 770 000 - 5 822 - 104,80 305 072,80 
1904 1 - 10 665 - 101, — — 538 582,50 
1905 1 750 000 - 9622 - 89,80 — 432 080,75 - 
19066 -1 700 000 - 10 850 - 143, — — 775 851.—. 
1907 1 600 000 - 13 249 184,04 1 219 182,50 
Kickria-Anzapfungsversuche wurden fortgesetzt. 
Es wurden 277 50 kg-Sack Kola gesammelt 
und verwertet. 
Handel wurde in Boniadikombo, Buea, Molyko, 
Soppo, Victoria und Wotutu betrieben. 
Nachstehende Tabelle ergibt die seit Bestehen 
der Gesellschaft dem Kaiserlichen Gouvernement 
Kamerun geleisteten Abgaben und Zölle: 
1897 11 927,35 Mk. 1903 74 718,95 Mk. 
1898. 18 742,,530 = 1904 103 578,70 
1899 22 711,800 = 1905. 72439,95 
1900 28 606,33 1906 51 138,55 
1901 44 522,85 = 1907 62 860,30 
1902 62 240,30 
— 
Auf dem Gebiete der Gesellschaft sind 62 km 
Haupt= und Nebengleise ausgebaut. Die Bahn 
ist über Soppo—Bonganjo in die Molyko-Pflan- 
zung gelangt und wird nach Lisoka— Bolifamba 
hin weitergebaut. 
Die Ertragsbilanz enthält neben dem Vortrag 
aus 1906 von 125 321 Mk. Gewinne aus Kakao- 
von 424 528 Mk., aus Handelshäusern von 
70 416 Mk., aus Bahnbetrieb von 25 536 Mk., 
ferner den Sanierungsgewinn von 2 898 168 Mk.; 
an Aufwendungen: Obligationszinsen mit 58 800 
Mk., Krankenpflege mit 16 376 Mk., ordentliche 
Abschreibungen zusammen 54 846 Mk., außer- 
ordentliche Abschreibungen, und zwar: an Pflau- 
zung 2 636 387 Mk., an totem und lebendem 
Inventar 171 781 Mk., an Gebäuden 90 000 Mk. 
Unter den Aktiven erscheinen der Landbesitz mit 
803 321 Mk., die Kakaopflanzung mit 2 000 000 
Mk., totes und lebendes Inventar mit 1 Mk., 
Gebäude mit 308 413 Mk., Bahnanlage mit 
957 191 Mk., Waren mit 233 017 Mk., Bankgut- 
haben mit 462 503 Mk. und Debitoren mit 
287 212 Mk. Auf der Passivseite: Obligationen 
mit 980 000 Mk., Guthaben von Beamten und 
Lieferanten mit 203 493 Mk., Stammaktien mit 
  
200 000 Mk., Vorzugsaktien mit 2 800 000 Mk., 
Reservefonds mit 369 118 Mk. und der Gewinn 
mit 515779 Mk, 
Die von der außerordentlichen Generalver- 
sammlung am 9. März 1907 beschlossene Sanierung 
ist durchgeführt, es sind auf nom. 2 800 000 Mk. 
50 v. H. zugezahlt, außerdem die Aktien im Ver- 
hältnis von 3:2 zusammengelegt worden. Von 
den Stammaktien sind 54 Stück zur Konvertierung 
nicht eingereicht worden, sie wurden deshalb auf 
Grund des § 290 des H. G. B. für kraftlos er- 
klärt. An deren Stelle sind 36 neue Aktien aus- 
gegeben und versteigert worden, der Erlös dafür 
mit 6833,15 Mk. erscheint unter den Passiven 
als Konto der Aktionäre. 
Aus dem „TKropenpflanzer“. 
Das soeben erschienene Septemberheft des 
„Tropenpflanzer“, Organ des Kolonial-Wirt- 
schaftlichen Komitees, Berlin, Unter den Linden 43, 
enthält an erster Stelle einen größeren beachtens- 
werten Aufsatz von D. Sandmann-Berlin über 
die Gewinnung des Parakautschuks am Amazonas 
und seine Zukunft. Sandmann, der im Jahre 
1907 das tropische Brasilien, hauptsächlich zum 
Studium der dortigen Kautschukproduktion, be- 
suchte, schildert ausführlich und in fesselnder Weise 
alle Einzelheiten, die mit dieser Frage zusammen- 
hängen, die Landverhältnisse am Amazonenstrom, 
das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeit- 
nehmer, die Art, wie der Kautschuk gewonnen 
und verarbeitet wird, u. a. m. Interessant ist 
die Stellungnahme, die der Verfasser zur Frage 
einnimmt, ob die Kautschukproduktion am Ama-= 
zonas in späteren Jahren, wenn die gewaltigen 
Heveaplantagen auf Ceylon und Malakka volle 
Erträge liefern, auf Grund höherer Unkosten ab-
        <pb n="997" />
        G 913 20 
nehmen wird. Diese Frage glaubt Sandmann 
von mehreren Gesichtspunkten aus verneinen zu 
müssen und rät, angesichts einer wahrscheinlich 
kommenden Überproduktion, bei Anlage von Plam- 
tagen minderwertiger Kautschukpflanzen zur Vor- 
sicht. In einem weiteren Artikel „Zur Lage der 
argentinischen Weinproduktion“ schildert L. Fri- 
deriei-Cordoba den heutigen Stand der Wein- 
kultur in dem landwirtschaftlich immer mehr auf- 
strebenden Argentinien, die im 16. Jahrhundert 
bereis in großer Blüte stand und d pãter wieder 
in Verfall geriet. 
Die Nummer bringt ferner wieder interessante 
Mitteilungen aus dem Gesamtgebiete der tropischen 
Agrikultur in den deutschen Kolonien und fremden 
Produktionsgebieten, besonders auch über Kaut- 
schuk, sowie aktuelle Statistiken und Handels- 
nachrichten. 
  
Aus fremden Rolonien und Droduktionsgebieten. 
* Cuttapercha- und Kautschukhandel der Stralts 
Settlements im Jahre 1907. 
I. a. Guttapercha. 
Ein= und Ausfuhr von Guttapercha nach den 
Straits Settlements haben nach der amtlichen 
Statistik der Menge nach im Jahre 1907 einen 
außerordentlichen Aufschwung genommen. Dies 
gilt besonders von der Einfuhr, die sich fast ver- 
doppelt hat. Trotz dieser Zunahmen bleiben aber 
die Werte hinter denen des Vorjahres zurück, 
was scheinbar auf einen großen Preissturz schließen 
läßt. Daß dies jedoch nicht der Fall ist, die 
Preise sich vielmehr während des zweiten Halb- 
jahres 1906 und des ganzen Jahres 1907 auf 
gleicher Höhe gehalten haben, wird weiter unten 
gezeigt werden. 
  
  
Es betrug die 
d2 #"“ 
Einfuhr 1907: 28 764 2.578 483 
1906: 15 344 2 861 391 
1907: + 13 420 = 87 v. H. — 282 908 
.. = etwa 10 v. H. 
Ausfuhr 1907: 31 444 2 888 149 
. 1906: 27 493 3207 329 
1907: +T+ 3 951 = 14 v. H. — 319 180 
= etwa 10 v. H. 
Die Einfuhr ging zu zwei Dritteln nach Singa- 
pore, der Rest nach Penang; die Ausfuhr erfolgte 
ausschließlich aus Singapore. 
Es wurden eingeführt aus: 
Borneo: d2 3 
Holländisch-Borneo 16 934 1 042250 
Sarawak 3 414 249 972 
Britisch-Nord- Vorneo. 94 20 761 
Labuan. 33 4 803 
20 475 1 317 786 
Sumatra . 6214 1022873 
Sulu-Archipel. 1 119 71 379 
Penang nach Singapore 321 48 584 
1 3 2.38 Mk. 
britannien, 
  
Malaiischen Halbinsel d2 8 
Kelantan 145 27 060 
Pahang 68 9 666 
Tringganu. 41 6 660 
Perak 14 3 545 
Patanie 7 1 425 
Johore ... 6 2 490 
Dindings 2 450 
Negri- Semöilan 0,6 140 
283,6 51 436 
Kleinere Mengen kamen ferner aus Burmah, 
elebes, Java, Malakka (nach Singapore), dem 
Niederländischen Archipel und den Philippinen. 
Verglichen mit den Ziffern des Vorjahres, 
ergibt sich, daß sich die Einfuhr aus Borneo ver- 
vierfacht hat (20 475 dz gegen 5100 de des Vor- 
jahres), während diejenige Sumatras von 7461 drz 
auf 6214 dz zurückgegangen ist. 
Hauptabnehmer von Guttapercha sind Groß- 
Deutschland (für bessere Sorten), 
Frankreich, Belgien und die Vereinigten Staaten 
von Amerika. Die Ausfuhr während der beiden 
letzten Jahre betrug: 
1906 
1907 
nach: d2 8 dz 
Großbritan- 
nien 14006 1779175 15219 1136495 
Deutschland. 8252 822865 9955 1159120 
Ver. Staaten 
v. Amerika 3305 262854 4550 317744 
Frankreich 679 117687 838 107933 
Belgien 321 53542 167 36821 
kb. Minderwertige Guttapercha. 
Auch minderwertige Guttapercha hat in Ein- 
und Ausfuhr erheblich zugenommen. 
Die Einfuhr, die ausschließlich nach Singapore 
erfolgte, betrug: 
  
dz 8 
1907 137 589 1 585 985 
1906 106 142 1 343 699 
1907 + 31 447 + 242 286
        <pb n="998" />
        G 914 2O0 
Die Einfuhr stammt zu ungefähr 70 v. H. aus 
Bor rneo und Labuan), 
zu 25 v. H. us Sumatra und der Rest aus dem 
Niederländischen Archipel. Bemerkenswert ist, 
daß die Einfuhr aus Sarawak von 34 415 dz 
im Werte von 383 404 3 im Jahre 1906 auf 
51 291 dz im Werte von 590 664 8 und die- 
jenige aus Sumatra von 17 295 dz im Werte 
von 217 556 8s im Jahre 1906 auf 34 306 dr 
im Werte von 445 548 8 im Jahre 1907 ge- 
stiegen ist. Holländisch-Borneo importierte nach 
der Kolonie 2000 dz weniger als im Vorjahre 
(41 393 dz); ebenso fiel die Einfuhr aus dem 
Niederländischen Archipel von 8293 dz im Jahre 
1906 auf 6414 dz im Berichtsjahre. 
Die Ausfuhr betrug 149 657 dz im Werte von 
1 688 289 8 gegen 111 670 dz im Werte von 
1243002 &amp;8 im Vorjahre. Die Ver. Staaten von 
Amerika sind Hauptabnehmer mit 126 222 dz 
im Werte von 1 423717 3 (—+ 30 192 drz im 
Werte von 356 685 8); an zweiter Stelle steht 
Großbritannien mit 12 681 dz im Werte von 
142 481 S8 (+ 8920 dz im Werte von 94 892 5), 
dann folgt Deutschland mit 6254 dz im Werte 
von 68 672 8§ (+ 636 dz im Werte von 
12 133 S) und Frankreich mit 3660 dz im Werte 
von 42 501 3 (— 107 dz im Werte von 883 3). 
Bessere Qualitäten waren das ganze Jahr 
hindurch rar. Die Preise waren nach den Be- 
richten der hiesigen Handelskammer von Ende Mai 
1906 bis Ende 1907, wie folgt: 
Fine red 325 bis 500 s pro Pikul 
I. Quality mixred 1900 -- 30 -- - 
Medium 100 20 OD 
Lower. 25 80 - 
Da hiernach die Preise seit Mitte 1906 un- 
verändert geblieben sind, kann die eingangs er- 
wähnte Zunahme der Einfuhr bei gleichzeitigem 
Rückgang des Wertes nur darauf zurückgeführt 
werden, daß die chinesischen Importeure in früheren 
Jahren zu niedrig deklariert haben. Dies trifft 
besonders für Holländisch-Borneo zu, von woher 
sich nach der Statistik die Zufuhr innerhalb eines 
Jahres mehr als vervierfacht hat, wozu aber die 
geringe Wertsteigerung in keinem Verhältnis steht 
(3881 dz im Werte von 923 591 § im Jahre 
1906 gegen 16934 dz im Werte von 1042250 5 
im Jahre 1907). 
Das Geschäft liegt zur Zeit darnieder; die 
besseren Sorten kommen immer noch spärlich an. 
Am 24. Juni d. Is. wurden notiert: 
Fine red 300 bis 350 3 pro Pikul 
I. Quality mired 240 -300- - - 
Medium . . . 80 240 —- - 
Lowmer 12 80 - 
  
II. Kautschuk. 
a. Borneo-Kautschuk. 
Borneo-Kautschuk weist in der Einfuhr der 
Menge und dem Werte nach einen beträchtlichen 
Rückgang auf, und zwar macht sich der Rückgang 
aus allen Borneo-Kautschuk hier einführenden 
Ländern bemerkbar. 
Die Einfuhr betrug: 
  
1907: 14918 dz zum Werte von 252726 8 
1906: 19124 = - - 294533 8 
1907: — 4206 — 767257 8 
Borneo-Kautschuk kommt, worauf schon die 
Bezeichnung schließen läßt, in der Hauptsache aus 
Borneo; ein großer Teil kommt aber auch aus 
Sumatra. Die Halbinsel Malakka liefert nur 
geringe Mengen. 
Die Ausfuhr, die ebenfalls zurückgegangen 
  
  
ist, war: 
1907: 17157 dz zum Werte von 2939 755 8 
1906: 22274 - 3668 956 8 
1907: — 5117 d2 — 829201 6 
An der Ausfuhr waren, wie im Vorjahre, die 
folgenden Länder beteiligt: 
dz 
s (——42) 
Vereinigte Staaten 
von Amerika 8050 1 140 039 (— 457) 
Frankreich. 2719 511 983 (— 23) 
Großbritannien 2438 435 467 (— 1633) 
Japaon 1889 404 624 ( 473) 
Deutschland 1341 236 250 (—3079) 
OÖsterreich 274 40 773 (— 22) 
Italien. 181 27 464 97) 
Belgien 162 25 400 (— 85) 
Die Preise, die zu Beginn des Berichtsjahres 
ziemlich hoch standen (130 bis 134 8 für la, 
97 bis 100 8 für IIa und 72 bis 80 8 für III), 
zeigten das ganze Jahr hindurch eine Abwärts- 
bewegung. Der tiefste Stand wurde Anfang 
Dezember mit 101 bis 108 8, 72 bis 86 3 und 
50 bis 60 8 erreicht. Inzwischen sind die Preise 
aber weiter gefallen. Zur Zeit (Ende Juni) 
werden notiert: 
für Ia 100 bis 101 S pro Pitul 
= IIa 6568 - 
. IIIa 47½ 38 - - 
b. India-Kautschuk. 
Die Einfuhr ist eine Kleinigleit zurückgegangen: 
  
1907: 2819 dz zum Werte von 529 724 5 
1906: 28295 - -56567136 8 
1907: — 76 dr — 37 412 5 
Auch für India-Kautschuk ist die Insel Borneo 
das Hauptlieferungsland (1907: 2081 dz gegen 
1335 dz im Voriahre).
        <pb n="999" />
        W 915 20 
Sumatra sandte 691 dz gegen 1246 dz im 
Jahre 1906 
Die Ausfuhr weist einen Ausfall von rund 
1000 dz auf: 
  
1907: 3861 dz zum Werte von 831 008 8 
1906: 48066 = - -1054 325 S 
1907: — 945 d2 — 223 317 3 
Hauptabnehmer ist Großbritannien mit 3120 d2 
zum Werte von 631 849 3 (— 848 dz im Werte 
von 179 458 S 
Außerdem nahmen auf: 
42 
  
8 (—+—d2) 
Holland 270 70 426 (—MW 247) 
Japan. 162° 4s8 198 (— 12) 
Frankreich 130 31 163 ( 100) 
Deutschland 127 36 100 (— 385) 
Die Preise stehen seit über zwei Jahren un- 
verändert auf 210 und 120 3 pro Pikul für 
erste und zweite Qualität. Die Zufuhr ist spärlich. 
c. Rambong-Kautschuk. 
Das Geschäft in Rambong= (auf Plantagen 
gezogenem India-) Kautschuk ist wegen seines ge- 
ringen Umfanges bisher ohne Bedeutung für den 
europäischen Markt. Die Gesamteinfuhr nach den 
Straits Settlements betrug nur 24 dz im Werte 
von 7339 8 (— 11 dz und — 2803 3). Davon 
wurden 14 dz von Penang nach Singapore ein- 
geführt; 5 dz kamen aus Perak, 3 dz aus dem 
Niederländischen Archipel und 2 dz aus Sumatra. 
Ausgeführt wurde 1 dz im Werte von 315 8S 
nach Großbritannien gegen nichts im Vorjahre. 
d. Para-Kautschuk. 
Das Geschäft in Para-Kautschuk hat, wie vor- 
auszusehen war, einen weiteren bedeutenden Auf- 
schwung genommen. Die Einfuhr betrug: 
  
1907: 83569 dz zum Werte von 3 745 700 8 
1906: 406614 - -2034750 8 
1907: —+ 4508 drz + 1 710 950 5 
Von der Einfuhr entfiel auf: 
dz 8 (—62) 
Selangor . 5406 2 364 410 (+ 2782) 
Negri Sembilan 1726 758 372 (+1148) 
Perak 888 387 397 (+ 401) 
Johore 304 134 385 (P 883) 
Sumatra ·§151 62 653 (— 91) 
Malakkeon 70 29 550 (— 14) 
Penang . .. 24 8 933 (+ 20) 
Ceyllon — (— 1) 
Die Ausfuhr betrug 
1907: 9340 dz zum Werte von 4 184 654 8 
1906: 4204 - -20996738 
1907: + 5136 dz + 2 084 981 
  
  
Sie verteilt sich, wie folgt: 
dz 8 (□ —2) 
Großbritannien 7257 3273 550 (+ 3890) 
Ceylon. . 1032 438 654 (+ 677) 
Belgien 588 272 697 (— 322) 
Australien 142 56 840 (— 98) 
Deutschland 102 48 490 (P= 92) 
Dänemark 83 29 744 (— 34) 
Japan . . .. 52 24 350 (— 37) 
Frankreich 51 24 125 (—S 24) 
Vereinigte Staaten 
von Amerikag 18 7 878 (— 43) 
Hollandt 5 1 822 — 2) 
Die Preise für Para-Kautschuk sind im Berichts- 
jahre beträchtlich gefallen. 
Nach Veröffentlichungen der hiesigen Handels- 
kammer betrug der Durchschnittspreis für 1 Pikul 
im Jahre 1906 298,21 3, wogegen er im Berichts- 
jahre nur 275,83 3 betrug. Die letzte Notierung 
war 210 8 pro Pikul. 
(Aus einem Bericht # des Kaiserl. Generalkonsuls 
in Singapore.) 
Der Gummimarkt auf Cevion. 
Die Anfang Mai eingetretene Preissteigerung 
in Ceylon-Gummi hat angehalten, und man be- 
zahlt heute: 
für feinen Biscuit-Rubber 2,90 bis 3 00 Rs. pr. * 
- -Scrap 1 00 
2,90 B¾ 
230 
Das Angebot genügte nicht immer der leb- 
haften Nachfrage. Die Verschiffungen sind wieder 
bedeutend größer als letztes Jahr, und die Ge- 
samtausfuhr bis zum 6. Juli 1908 betrug 
323 633 Ibs. gegen 213 693 lbs. in der gleichen 
Zeit des Vorjahres. 
Die Ausfuhrzahlen vom 1. Januar bis 6. Juli 
der Jahre 1907 und 1908 vergleichen sich, 
wie folgt: 
e 
300 
2,40 
—.*-.* 
u „ 
Crep 
mittleren - E 
1908 1907 
Nach 2 lbs. 
Deutschland 13 867 12 961 
England 199 316 138 832 
Amerika 94 600 52 267 
Australien 12 834 1 470 
Belgien — 1989 
(Nach einem Verscht 7 des Kaiserl. Generahkoniulato 
in Calcutta vom 21. Juli
        <pb n="1000" />
        G 916 20 
Baumwolle-Ernteaussichten in Rußland. 
Die ungünstigen Witterungsbedi „ welche 
den Frühling dieses Jahres in Turkestan kenn- 
zeichneten, die Kälte und der Überfluß an Regen, 
haben offenbar keinen allzu schlimmen Einfluß 
auf die Entwicklung der Baumwollstauden aus- 
geübt, zumal der Juni wieder gute Wetterverhält- 
nisse brachte. Die Blüte der Baumwollstauden 
wurde zwar etwas verzögert, unter dem Einfluß 
der heißen Sonne und dem Überfluß an Wasser 
erholten sich jedoch die Baumwollsaaten; daher 
erscheinen die Aussichten auf die Ernte der Baum- 
wollfaser in den meisten Gebieten, wo Baumwolle 
gebaut wird, in sehr günstigem Lichte. So kann 
im Kreise Andishan des Ferghana-Gebiets die 
Baumwollernte die vorjährige um 40 bis 60 v. H., 
im Kreise Namangan um 20 v. H. übersteigen, 
im Kreise Kokand um ebensoviel, im Kreise Sko- 
bolew um 40 bis 50 v. H. und auch im Kreise 
Osch höher als im Jahre 1907 ausfallen. Die 
Baumwollernte im Ferghana-Gebiet dürfte in 
diesem Jahre der Ernte von 1906, welche sich 
auf über 6 000 000 Pud belief, gleichkommen. 
Im Gebiete Samarkand erwartet man eine 
bedeutend bessere Ernte als im vorigen Jahr, 
und sogar eine bessere Ernte als im Jahre 1906. 
Im Chanat Buchara wird die Baumwollernte 
voraussichtlich die vorjährige um 50 v. H. über- 
steigen. Der Überfluß an Wasser zum Begießen 
der Baumwollfelder bietet auch Sicherheit für 
gute Erträge von reiner Baumwolle aus dem 
Rohmaterial. 
Etwas weniger günstig sind die Nachrichten 
über die Aussichten der Baumwollernte, die aus 
dem Syr-Daria-Gebiet einlaufen. Es wird ge- 
meldet, daß die Baumwollernte nicht geringer 
als im vorigen Jahre sein werde, aber auch 
kaum besser, zumal seit dem 15. Juli kalte Nächte 
eintraten, was auf einen frühen und regnerischen 
Herbst schließen läßt. 6 
Noch schlechter steht es in Transkaspien. 
Wasser war hier wenig vorhanden — und das 
wirkt auf eine Verminderung der Ernte. Aber 
auch hier bildet die Oase Jokotan eine Ausnahme, 
wo eine schöne Baumwollernte in Aussicht steht, 
welche die vorjährige um 60 bis 75 v. H. über- 
steigen und ungefähr der Ernte von 1906 gleich- 
kommen wird. 
Im Kreise Tedchen stehen die Baumwollsaaten 
ungünstig. 
Im Kaukasus erwartet man eine Baumwoll= 
ernte, welche die Ernte vom vorigen Jahre über- 
steigen wird. 
Im Ferghana-Gebiet haben die Baumwoll= 
saaten auch durch nichts zu leiden gehabt. Im 
Gebiet von Samarkand und einem Teil des Syr- 
  
Daria-Gebiets haben Heuschrecken und häufgere 
Regenfälle einen nicht ganz günstigen Einfluß auf 
den Stand der Baumwollplantagen ausgeübt. 
Neben dieser sehr günstigen Beurteilung der 
Aussichten auf die diesjährige Baumwollernte 
wird aus Assake (im Ferghana-Gebiet) gemeldet, 
daß man im Ferghana-Gebiet in diesem Jahre 
nicht auf eine gute Baumwollernte rechnen könne, 
wenngleich auch diese Meldung zugibt, daß die 
Witterungsverhältnisse für die Entwicklung der 
Baumwollstaude gegenwärtig sehr günstig sind. 
(Aus den „Nachrichten für Handel und Industrie“, 
1908, Nr. 102.) 
Der Kakaomarkt auf Ceylon. 
Die Ausfuhr von Ceylon-Kakao betrug bis zum 
6. Juli 1908: 27 549 cwts. gegen 59 931 cwts. 
in der gleichen Zeit des Vorjahres. Der starke 
Rückgang in der Ausfuhr ist hauptsächlich darin 
zu suchen, daß der größte Teil der Herbsternte 
1907 bereits im Dezember desselben Jahres zur 
Verschiffung gelangte, anstatt, wie sonst üblich, 
am Anfang des folgenden Jahres. 
Die Sommerernte begann gegen Ende Mai 
hereinzukommen und obwohl sie in einzelnen 
Distrikten durch Trockenheit ungünstig beeinflußt 
wurde, ist sie kaum hinter dem Durchschnitt zurück- 
geblieben. 
Die Qualität der angebotenen Kakaos war 
an und für sich zufriedenstellend, nur waren die 
Bohnen sehr klein. 
Die Preise sind weiter heruntergegangen, und 
man bezahlt heute: 
für feinen Pflanzungskakao bis zu 46 Rs. 
.Eingeborenenkakao 43 bis 45 Rs. 
mittleren - 39 41 
Das Angebot an Kakae hat infolge der voll- 
ständig fehlenden Nachfrage nachgelassen, und fast 
aller Kakao wird direkt nach London verschifft, 
um daselbst in Auktion verkauft zu werden. 
Die Ausfuhrzahlen für die Zeit vom 1. Januar 
bis 6. Juli der Jahre 1907 und 1908 ver- 
gleichen sich, wie folgt: 
1908 1907 
cwts. ewts. 
Nach Deutschland 1657 6 809 
- gland 19241 42 288 
Holland 1 283 2354 
Frankreich 940 2 089 
. Anmeerika 205 1 936 
China 1227 1 075 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats 
in Calcutta vom 21. Juli 1908.)
        <pb n="1001" />
        W 917 2 
sRakaoausfuhr Brasillens im Jahre 1907. 
Bei der außerordentlichen Preissteigerung, die 
Kakao während des Jahres 1907 erfuhr, ging 
die brasilianische Ausfuhr von Kakao um etwa 
4 v. H. zurück. Der Wert des ausgeführten 
Kakaos, der im Jahre 1905 pro Kilo 747 Reis 
frei Ausfuhrhafen betrug, stieg 1906 auf 825 
und 1907 im Durchschnitt auf 1313 Reis. 
Es wurden ausgeführt: 
1906 1907 
Gesamtausfuhr in Tonnen 
zu 1000 0B 2d0 135 24 9VPU 
Wert in 1000 Milreis 
Papier 20 728 32 044 
Hiervon gingen nach: Tonnen 
Deutschland 7 190 6 012 
Großbritannien 2 020 2 112 
Fnrae 5 284 7 097 
den Niederlanden. . 423 888 
den Vereinigten Staaten 8 894 7280 
sonstigen Ländern 1 324 1 008 
Während bis zum Jahre 1905 einschließlich 
Frankreich der Hauptabnehmer brasilianischen 
Kakaos war, nehmen seit 1906 die Vereinigten 
  
Staaten diese Stelle ein. Der Anteil Deutsch- 
lands, das im Jahre 1906 an zweiter Stelle 
stand, ist im Jahre 1907 wieder zurückgegangen. 
Von dem ausgeführten Kakao kamen aus: 
1906 1907 
Tonnen 
Itacoatiara. — 7 
Pará . 1752 2642 
Bahig 22964 20 847 
anderen Häsen 419 122 
Nachdem das Jahr 1906 für die Kakaokulturen 
im Amazonasgebiet infolge der während der 
Erntezeit eintretenden starken Regenfälle ein recht 
ungünstiges gewesen war, nahm 1907 die Kakao- 
ausfuhr über Pard um etwa 50 v. H. zu. 
Infolge der in den Jahren 1906 und 1907 
erzielten günstigen Kakaopreise sind auch in Mittel- 
brasilien mehrfach Pflanzungsversuche mit Kakao 
unternommen worden. über das bisherige Er- 
gebnis der Versuche aus den Staaten Rio de 
Janeiro und Espirito Santo liegen zum Teil 
günstige Nachrichten vor, indessen verlautet, daß 
Säo Paulo für Kakaokulturen im allgemeinen 
nicht geeignet sei. 
(Aus cinem Verichre des Kaiserl. Generalkonsulats 
Rio de Janeir 
stiaffeehandel in Santos im Jahre 1907/08. 
Das Boletim da Asscciacäo Commereial de Santos (Bulletin der Handelskammer in Santos) 
enthält über den Kaffeehandel in Santos während des Wirtschaftsjahres 1907/08 (umfassend den 
Zeitraum vom 1. Juli 1907 bis 30. Juni 1908) folgende statistischen Angaben (Säcke à 60 kg#: 
Die Zufuhren in Santos betrugen 7 203 809 Sack, die Verschiffungen stellten sich auf 
8 515 244 Sack. 
Hauptexporteure waren folgende Firmen: Theodor Wille &amp; Co. mit 1 562 552 Sack, Prado 
Chaves &amp; Co. mit 836 904 Sack, Naumann, Gepp &amp; Co. Ltd. mit 736 448 Sack, Michaelsen, 
Wright &amp; Co. Ltid. mit 701 479 Sack, Hard. Rand &amp; Co. 
Brésilienne mit 529 001 Sack. 
Die wichtigsten Bestimmungsorte waren: 
mit 624 144 Sack, Societé Franco 
New ork für 1 949 273 Sack, Hamburg für 
1 912 813 Sack, New Orleans für 1 022 521 Sack, Havre für 1 003 863 Sack, Rotterdam für 
895 .291 Sack, Triest für 555 023 Sack, Antwerpen für 404 995 Sack, London für 138 308 Sack. 
Eine allgemeine Ubersicht über den Kaffeehandel in Santos für die Erntejahre 1905/06 
bis 1907/08 ergibt folgendes Bild: 1905/06 1906%7 1907/0 
Zufuhren . Sack 6 982 885 15 392 170 7 203 809 
Export nach dem Auslande . - 7274216 13 817 137 8 455 993 
Export im Küstenhandeel - 5 946 56 976 59251 
Export zusamien - 7280 162 13 874 113 8 515 244 
Verkäufee - 3910393 11 694 927 5 256 785 
Preisbasis: - 
minimal .für 10 kg 38700 38200 38300 
maximal . - 18400 48200 48100 
Vorrat im Juni Sack 509 208 1943 058 702 414 
Kurs, 90 Tage sict 
minimal ## 1 ½ 2 15 5/22 15 ⅜2 
maximal. . - 9J 15¼ 15 /6 
aifgieller Wert des zuftes . Milreis 1 —9 99 375 396: 200 220 957:875 
Erhobene Zölle . - 40:7 85 32 786:182 19 886;:535 
Durchschnittspreis .für 10 * 48404 48664 — 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats in Sao Paulo.)
        <pb n="1002" />
        W 918 20 
Dropaganda für Süo Daulo-Kaffee. 
Zwischen der Regierung des Staates Sio 
Paulo, dem Japaner Rio Midzuno in Tokio und 
dem Brasilianer Dr. Raphael Monteiro in Rio 
de Janeiro ist am 27. Juni 1908 auf die Dauer 
von drei Jahren ein Vertrag über die Einleitung 
einer Kaffee-Propaganda in Japan geschlossen 
worden. 
Der Vertrag bestimmt in der Hauptsache 
folgendes: 
Die Regierung des Staates Säo Paulo ge- 
währt als Beihilfe für den Propagandadienst: 
1. 7125 Sack Kaffee à 60 kg, nicht unter Typ 6. 
2. 60 Contos de Reis, zahlbar in drei gleichen 
jährlichen Teilzahlungen. 
Die Lieferung des Kaffees, die auf drei Jahre 
verteilt wird, soll in Santos erfolgen, doch hat 
die Regierung auch das Recht, in Antwerpen oder 
einem anderen Hafen Europas zu liefern. 
Der von der Regierung zur Verfügung ge- 
stellte Kaffee soll teils im Kleinhandel verkautt, 
teils unentgeltlich abgegeben werden. 
Die Herren Rio Midzuno und Dr. Raphael 
Monteiro verpflichten sich, in größeren Städten 
Japans im ganzen fünfzehn Häuser für den 
Propagandadienst und den Kleinverkauf einzurichten. 
Als Garantie für die Ausführung der kon- 
traktlichen Bestimmungen werden sie im Staats- 
schatz von Säo Paulo Rs. 30:0008000 hinter- 
legen. (Aus einem Berichte des Haiferl. Konsulats 
in Süo Paulo.) 
Ausfuhr von ECdelhölgern aus Costa Rica. 
Die Ausfuhr von Edelhölzern aus Costa Rica, 
die ausschließlich über den pazifischen Hafen 
Puntarenas mit deutschen und norwegischen Segel- 
schiffen und Dampfern der deutschen Kosmoslinie 
erfolgt, ist in den letzten Jahren wesentlich zurück- 
gegangen und droht allmählich ganz einzugehen. 
Der Grund hierfür liegt darin, daß die in der 
Nähe der Küste liegenden wertvollen Bestände 
fast gänzlich abgeholzt sind, ohne wieder aufge- 
forstet zu sein, so daß die Hölzer immer weiter 
aus dem Innern des Landes nach der Küste 
befördert werden müssen, wodurch sie bei den 
mangelhaften Beförderungsmitteln sehr verteuert 
werden. Zudem ist in neuerer Zeit eine afri- 
kanische Holzart, die billiger ist und sich zur 
Anfertigung von Zigarrenkisten nicht weniger 
eignen soll als das hiesige Zedernholz, mit dem 
letzteren in Wettbewerb getreten. 
In Costa Rica waren bisher Hölzer bei der 
Ausfuhr über Puntarenas oder irgend einen 
anderen pazisischen Hafen mit einem Ausfuhrzoll 
  
von 1,50 Colones für die Registerton des ladenden 
Schiffes belegt. Um die Holzausfuhr tunlichst zu 
beleben, ist dieser Ausfuhrzoll nunmehr durch ein 
Gesetz vom 7. Juli d. Is. (veröffentlicht in der 
amtlichen Gaceta vom 8. Juli d. Is.) vom Tage 
der Veröffentlichung des Gesetzes bis zum 31. De- 
zember 1909 aufgehoben worden. 
(Nach einem Bericht des Kais. Konsulats in San Joscé.) 
Dle Juteverschiffungen Britisch Indiens während der 
Saison 1908. 
Die während der Jute-Saison 1908, welche 
mit dem 30. Juni d. Is. ihren Abschluß gefunden 
hat, in Calcutta und Chittagong, den beiden be- 
Tdeutendsten Ausfuhrhäfen Indiens für Jute, ab- 
geladenen Quantitäten von werden 
folgendermaßen angegeben: 
Ballen zu 400 lbs 
inurr nach Calcutta un- 
Rohjute 
efähr 8233 488 
isfs nach Chittagong un- 
— . 457897 
Ungefährer Verbrauch der 
Landbevölkerung . 500000 9191385 
Davon wurden verladen nach: 
Jute: 
Großbritannien 1582970 
Europäischem 
Kontinent 1997899 
Jutewurzeln: 
Europa . 74359 3655228 
Jute: 
Amerika 301124 
Jutewurzeln: 
Amerika . 307005 608129 
Jute: 
and. Ländern 11660 
Jutewurzeln: 
and. Ländern. 1934 13594 
l Gesamtausfuhr 4276951 
Ferner wurden von indischen 
Jutefabriken ausgenommen 4214434 
sowie von der Landbevölke- 
rung verbraucht ungefähr 500000 8991385 
so daß an die 200000 
Ballen unverbrauchter Jute auf die neue Saison 
übbertragen werden können. 
Die Marktlage für Jute ist augenblicklich 
(20. Juli) trotz des um etwa 24 v. H. verminderten 
diesjährigen Anbaus der Pflanze eine sehr ruhige. 
Nach dem am 16. Juli veröffentlichten (vor- 
läufigen) Bericht der Regierung über die dies-
        <pb n="1003" />
        W 919 20 
jährige Aussaat soll das bestellte Areal nur 
2 868 200 Acres gegenüber 3 974 000 im Vor- 
jahre betragen. 
(Nach einem Berichte des Handelssachverständigen 
bei dem Kais. Generalkonsulat in Calcutta.) 
Der Kußenhandel des Transvaal im Jahre 1907. 
Der Gesamt-Außenhandel des Transvaal be- 
trug in Ein= und Ausfuhr im Jahre 1907 ein- 
schließlich Kontanten und der für die Regierung 
bestimmten Gegenstände 46 991 465 K gegen 
44 905 687 K im Vorzjahre. 
Es entfielen auf: 
Einfuhr Ausfuhr 
ert in # 
im n Jahre 1907. 15 758 944 31 232 521 
1906 17 699 234 27 206 453 
- 15905. 16 845 893 22 799 135 
1904 14 321 877 17 770 988 
1903 21 794 997 12 969 912 
Die „ Einführ in den Transvaal betrug wäh- 
rend der letzten beiden Jahre etwas über die 
Hälfte der Gesamteinfuhr nach Britisch-Südafrika 
und die Ausfuhr aus dem Transvaal etwa zwei 
Drittel der Gesamtausfuhr aus Britisch-Südafrika. 
Während sich die Einfuhr in den Transvaal 
aus allen erdenklichen Gegenständen des täglichen 
Lebensbedarfs und der Industrie zusammensetzte, 
waren in der Ausfuhr aus dem Transvaal in 
namhaften Mengen nur Rohgold und Diamanten 
vorhanden. 
Die Ausfuhr in dieen beiden Artikeln war 
die folgende in den Jahren: 
Rohgold Diamanten Zusammen 
ert in 
1907. 27 364 717 1972 064 29 336 781 
1906 23 773 997 1 743 663 25 517 660 
1905 20 637 105 1 104 990 21742 095 
1904 16 054 809 901 745 16 956 554 
1903. 12589 248 61 820 12 651 068 
Ein Blick auf die vorstehend verzeichneten 
Ausfuhren zeigt daher, daß diese beiden Industrien, 
und hier auch wieder vornehmlich der Goldberg- 
bau, fast die gesamte Ausfuhr ausmachen, daß 
mit dem Wiederanfang des Goldbergbaus nach 
dem Kriege und mit der Erschließung der Premier- 
Diamantenmine die Ausfuhr rasch gestiegen ist. 
Für die gesamte übrige Ausfuhr verblieben 
im Jahre 1907 noch etwas weniger wie zwei 
Millionen Pfund Sterling, von denen auf 
rohe Schafwolle 225 225 L (Vorjahr 154 2#9 4 
innerrz 116 639. - - 
und Tabak 
entfallen. 
88 5r5 - - - 
  
Vergleicht man die Ein- und Ausfuhrziffern 
der Jahre 1903 bis 1907 miteinander, so findet 
man, daß die höchste Einfuhrziffer und die nie- 
drigste Ausfuhrziffer im Jahre 1906 und beinahe 
die niedrigste Einfuhrziffer und die höchste Aus- 
fuhrziffer im Jahre 1907 gewesen ist. Wie schon 
vorher erwähnt, beruht das stetige Ansteigen der 
Ausfuhrziffern auf dem Aufblühen der Gold= und 
Diamantenindustrie. Der Rückgang in der Ein- 
fuhrindustrie ist eine Folge der allgemeinen ge- 
schäftlichen Depression und der mangelnden Kauf- 
kraft der Einwohner. Im Jahre 1903 machte 
sich nach Schluß des Krieges zunächst der Mangel 
an allen Lebensbedürfnissen und Erfordernissen 
für die wieder in Betrieb genommene Bergwerks- 
industrie fühlbar, und es stieg die Einfuhr, die 
im Jahre 1902 nur 13 067 671 betragen hatte, 
plötzlich auf die Summe von 21 794 997 K. Im 
nächsten Jahre 1904 trat der Rückschlag ein, als 
sich die Folgen der Ubereinfuhr bemerkbar machten, 
und die Einfuhr sank mit 14 321 877 K um etwa 
ein Drittel des vorjährigen Betrages. Während 
der beiden folgenden Jahre 1905 und 1906 stieg 
dann die Einfuhr um etwas über 3 Millionen 
Pfund Sterling, um im Jahre 1907 um zirka 
2 Millionen Pfund Sterling auf 15 958 944 K. 
zu fallen. 
Die wichtigeren Einfuhrartikel wiesen in 
den Jahren 1907 (und 1906) die folgenden 
Werte in &amp; auf: 
Fertige Kleider (nicht getragen) 696 153 
(828 878) — Zündhütchen und Zünder 95 415 
(93 166), — Schießbaumwolle 56 036 (35 942) 
— Dynamit und andere Sprengmittel 583 019 
(513 176) — Kerzen 126 175 (172 997) — 
Baumwollwaren, alle Arten, ausschließlich Strumpf- 
waren aus Baumwolle 368 063 (515 425) — 
Zyankalium (Cyanide of Potassium) 81 731 
(118 104) — Zyanemtrium (Cyanide of Sodium) 
216506 (182 672) — Kaffee, roh 76977 (83620) 
— alle Sorten Konditorwaren 73 636 (80 063 — 
Fischkonserven 55 831 (74 963) — Kondensierte 
Milch 16 698 (179 362) — Zucker aller Art 
322 591 (343906) — Kartoffeln 54.040 (76950) 
— Lebensmittel, gesamt 3 990 092 (4255 232) 
— Kunsttischlerwaren 86 398 (189 775) — 
Glyzerin für industrielle Zwecke 83 791 (122 413) 
— Posamenten und Putzwaren 513297 (660 639) 
— Kurz-u. Messerschmiedewaren 187698 (298911) 
— Hüte und Mützen 69 280 (92 548) — eiserne 
Röhren 106 868 (250 766) — Schmucksachen 
110 731 (142 703) — Stiefel und Schuhe für 
Männer 351 948 (397 262) — Maschinen, elek- 
trische 84 693 (139 949) — Maschinen für den 
Bergbau 496 019 (631 325) — Maschinen für 
Wasserbohrungen 74 732 (98 800) — Maschinen, 
nicht anderweit benannt 236 343 (415 331) —
        <pb n="1004" />
        G 920 2e 
gedruckte Bücher 63 711 (74 176) Papier- 
waren, nicht anderweit benannt 61773 (102350) 
— Stahl: Barren, Blöcke und Stangen 72 952 
(103 493) — Platten 62 271 (33 239) — zwei- 
und dreirädrige Fahrräder 82 055 (104 312) — 
Motorwagen 78 395 (75 481) — Wollenwaren, 
Stückgüter 64 815 (61 191) — wollene Decken 
61 625 (56 924) — Zink, unbearbeitet 74 743 
(70 188) 
(Aus einem Bericht des Kais. Konsulats in Pretoria.) 
Handel Südnigeriens 1907. 
Der Wert des Warenhandels Südnigeriens, 
einschließlich der Wareneinfuhr für Rechnung der 
Regierung, belief sich für das Jahr 1907 in der 
Einfuhr auf 3 839 339 K gegen 2 847 318 H. 
im Vorjahr und in der Ausfuhr auf 3 863 332 K. 
gegen 2 950 392 L. 
Auf die drei Provinzen verteilt sich die Ein- 
und Ausfuhr Südnigeriens in den beiden Jahren 
1906 und 1907 in folgender Weise: 
Einfuhr Ausfuhr 
1907 1906 1907 1906 
Wert in 
Westliche (Lagos) 1566220 1221232 1360544 1026045 
Mittlere (Niger- 
gebiet) 1009763 690689 951362 836680 
Sllähe nr alabar) 1263356 935397 1551 426 1087667 
Zusammen 3839339 2847318 3863332 2950 892 
Die hauptsächlichsten Herkunftsländer waren 
an der Wareneinfuhr Südnigeriens in den letzten 
zwei Jahren, wie folgt, beteiligt: 
Davon aus: 
  
Gesamt- Groß- Deutsch- 
Jahr einfuhr britannien land Holland 
Wert in 8 
1907: 3839339 2892 138 477066 321632 
1906: 2847318 2152759 304448 271331 
Die hauptsächlichsten Einfuhrartikel zeigen für 
die Jahre 1907 und 1906 folgende Werte: 
Einfuhrartikel 100 rt in 
Baumwollenwaren 1 078 224 760 815 
Spirituosen 385 505 301 738 
Eisenkurzwaren u. Meshine 199 853 123 107 
Baumaterialien . 186 773 150 981 
Tabak (unbearbeitet) 48 789 107 121 
Materialien fut die Bottcherei 122 466 91 356 
Lebensmittel 109 499 76 871 
Kleidungsstücke 95 390 61 810 
Eienbahnmaterialien 84 745 79851 
Kolanüsse . .75378«59074 
Reis .61493 49406 
Säcke und Sackleinen 53 493 35 264 
  
Einfuhrartikel 100% 10 
Kerosen 51 451 38 932 
Seidenwaren 48 636 60 307 
Sas 4397 581 39073 
Kohlen. . ..3940735940 
Seife 31487 23348 
Die Ausfuhr uichtete sich in den letzten beiden 
Jahren hauptsächlich nach folgenden Bestimmungs- 
ländern: · 
Davon nach: 
Gesamt= Groß= Deutsch- 
Jahr ausfuhr britannien land Frankreich 
ert in 2# 
1907: 3863332 2036620 1619967 82677 
1906: 2950392 1677172 1158136 36441 
Die hauptsächlichsten Ausfuhrartikel und der 
Anteil Deutschlands daran im Vergleiche mit 
demjenigen Großbritanniens bewerteten sich in 
den gleichen Jahren, wie folgt: 
davon aus 
Ausfuhrartikel Nordnigeria 
Wert in 82 
Palmkerne .1907 1 658 292 22 609 
1906 1 193 939 
Palmöl 1907 1 313 960 48 
1906 1 001 648 
Kautschuk. .1907 244 989 91 074 
1906 307 077 
Baumwolle (entkernt) 1907 97 043 4 371 
1906 41 562 
Baumwollsamen 1907 10 938 5 
1906 9534 
Mahagoni 1907 69241 — 
1906 68 718 
Kakao . 1907 47 840 — 
1906 27054 
Mais . 1907 28 521 — 
1906 37 386 
Felle und Häute .1907 12 937 222 
1906 3 462 
(Aus den „Nachrichten für Handel und Industrie“, 
1908, Nr. 102.) 
Außenbandel Chiles 1907. 
Der Spezialhandel Chiles — einschl. Aricas 
und des Freihafens Punta Arenas — mit dem 
Auslande ist im Jahre 1907 im Werte um 
46 443 546 8 (Pesos zu 18 4 = 1,53 Mk.) ge- 
stiegen, und zwar hob sich die Einfuhr um 
55984213 3, während die Ausfuhr um 9540 667 8 
infolge des Rückgangs der Salpeterausfuhr ab- 
genommen hat. 
In der Einfuhr steht in der Statistik England 
nebst seinen Kolonien mit 124 922 527 W (dar- 
unter Kohlen 28 450 820 58) bei einer Zunahme
        <pb n="1005" />
        W 921 20 
um 41,585 v. H. obenan; dann folgen Deutschland 
und die Vereinigten Staaten von Amerika. 
In der Ausfuhr chilenischer und durch Zoll- 
zahlung in Chile nationalisierter ausländischer 
Erzeugnisse ergibt sich die gleiche Reihenfolge. 
Die Einfuhr aus Deutschland und die Ausfuhr 
dorthin dürften, da die Statistik hinsichtlich der 
Herkunfts= und Bestimmungsländer ungenau ist, 
sehr erheblich größer sein. 
Mit den verschiedenen Ländern usw. gestaltete 
sich der Handel Chiles im Jahre 1907 folgender- 
maßen (in Pesos zu 18 d): 
A Kußenhandel. 
I. Spezialhandel. 
  
1. Einfuhr. 
Pesos . Pesos 
K#1# )/8n Arsa## 
Großbritan- 157354 
nien 113502 1732 Vormal 151 445 
Deutschland 74310374 Bolivien. 147975 
Ver. Staaten 31124384/ Guatemala 113301 
Frankreich 16093564 China. 93059 
Belgien 10197301| Panama 92638 
Argentinische Costa Rica 80079 
Republik. 10015251| Paraguay. 74696 
Per# 795298 Schweden. 54315 
Italien. 8231834 Neuseeland 36067 
Australien. 7397 112 Griechenland 3620 
Indien. 3986616 Agypten 2522 
Spanien. . 2707171 Dänemark 2304 
Brasilien. 1826 836 Rußland 2065 
Uruguay 1591722| Mexiko 1010 
Ecuador 721504 Türkel 812 
Schweiz 536903 |UAndere 
Osterreich 481 138 Länder 1150 
Norwegen 343607 Fischerei. 440752 
Kub 327159 - — 
Holland 236 185 Zusammen 293681 855 
2. Ausfuhr") 
(ohne Schiffsproviant). 
a. Juländische Waren. 
Pesos Pesos 
(à 1,53 Mk.) (à 1,.53 Mk.) 
Großbritan= „Uruguay 401496 
nien 139666884 Brasilien .. 447196 
Deutschland 55 819019 Osterreich 698450 
Ver. Staaten 24843462 Ecuador 2386325 
Frankreich 16224086 „Malvinen. . 8229 
Peru . . .. 28620653 Panama 86 136 
Belgien. 3724218 Guatemala. 1 028 
Italien. 1308501 Nicaragua . 1911 
Holland 11562645 Venezuela. 890 
Spanien 1216910 Portugal 9735775 
Argentinien 2746681 Agypten 1264950 
Japan 501050 F 
Bolivien. 1086727, Zusammen 274455222 
  
b. Durch Zollzahlung nationalisierte Waren. 
  
Pesos Pesos 
1,58 Mk.) u1,58 Mk.) 
Großbritannien 1743270| Panama 5174 
Deutschland 583344 Ver. Staaten 51904 
Frankreich 208890 Brasilien. 160 
Italien 9000 Pberw. 526818 
Belgien 85 876 Argentinien. 827684 
Spanien 1500 Bolivien 1562592 
Kanarische Uruguay 13643 
Inseln. 1500 Ecuador. 2026 
Maldinische N— 
Insemn. 2127 Zusammen 5 625 508 
iffsprovi esos 
e. Schiffsproviant. a % M.) 
a) inländische Waren 4 032 402 
b) durch Zollzahlung nationali- 
sierte Waren 834 408 
II. gurchsuhrhandel. 
1. Wiederausfuhr auf dem Seewege: 
a) bolivianische Waren über Anto- 
fagasta. 36 947 991 
b) bolivianische Waren aber Arica 104 360 
e) von Schiffsproviant. 134 389 
d) sonstiger Waren 75 414 
2. Wiederausfuhr auf dem Landwege: 
a) nach Bolivien über Antofagasta 17 760 044 
b) - -Arica 448 462 
c) -Argentinien über Puerto 
Montt .... . 149 252 
55 619 912 
B. Küstenhandel. 
I. Mit inländischen Waren. 
1, Einfuhr . 171 427 781 
2. Ausfuhr 171 427 781 
II. Mit durch Zollzahlung nationalisierten 
aren. 
1. Einfuhr 82 239 850 
2. Ausfuhr 82 239 850 
C Sollelnnab ...---. 
in Pesos zu 
I. Einfuhrzölle 52933 1 7 (1906: 5½i2 540 10 
Valparaiso 30 8854 
II. Ausfuhrzölle 56125 400 (1906: 60 164.050) 
Jquique 25533288 
III. Neben- 
einnahmen, 
Lagergelder 
usw.. . .. 10919515 (1906: 2260865) 
Zusammen 119978312 (1906: 103965 318) 
(Nach einem Verichte des dain Generalkonsulats 
Valparaiso 
*) In den anesuhreifern ist der Schiffsproviant 
nicht enthalten, wohl aber die sogenannte nationalisierte 
Ausfuhr aus Punta Arenas, obwohl da Zölle nicht 
erhoben werden. 
Teo#7
        <pb n="1006" />
        W 922 20 
eEinfuhr-zölle auf den britischen Salomons-Inseln. 
Durch eine Verordnung des britischen Ober- 
kommissars für den Westlichen Stillen Ozean vom 
4. Juli d. Is. sind für die britischen Salomons- 
Inseln Einfuhrzölle auf Bier, Spirituosen, Wein 
und Petroleum festgesetzt worden. Sie betragen 
durchschnittlich auf die Gallone: 
1 Schilling für Bier, 
14 - -Spirituosen, 
2 bis 6 - - Wein, 
3 Pence . Petroleum. 
(Aus einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsuls 
in Syducy.) 
  
Verschiedene Mitteilungen. 
Tarhierte Störche in Rkfrika. 
Aufruf der Vogelwarte Rossitten. 
Die Vogelwarte Rossitten, Kurische Nehrung 
(Ostpreußen), hat mit ihren Storchmarkierungen, 
die seit einigen Jahren zwecks Vogelzugsforschung 
in größerem Maßstabe durchgeführt werden, bisher 
recht gute Resultate erzielt. Den halbflüggen 
jungen Störchen wird im Neste je ein etwa 
5,5 cm breiter Aluminiumfußring umgelegt, der 
die Aufschrift „Vogelwarte Rossitten, Germania“ 
trägt. Diese breiten glänzenden Marken sind 
weithin sichtbar, mit einem guten Glase mehrere 
hundert Meter weit. Bisher sind etwa 1800 
Störche (Ciconia) in dieser Weise markiert 
worden. Es kommt nun vor allem darauf an, 
die Verbreitung der Zugvögel in den afrikanischen 
Winterherbergen festzustellen, worüber noch sehr 
wenig positive Beobachtungen vorliegen. Zwei 
durch die Vogelwarte Rossitten markierte Störche 
sind bereits in Afrika angetroffen und nach den 
Auflaßstationen zurückgemeldet worden. 
Der erste, Nr. 163, erhielt seinen Ring am 
5. Juli 1907 auf dem Gehöfte des Herrn Franz 
Pergande in Streitz bei Groß-Möllen, Bezirk 
Köslin in Pommern. Er trat seine Reise nach 
dem Süden am 25. August an, wurde am 9. De- 
zember 1907 bei Fort Jameson im nordöstlichen 
Rhodesia in Südafrika zufällig von Eingeborenen 
aus großen Storchflügen herausgeschossen und von 
Herrn H. Kornikroft (Native Commissioners Office 
Petauke, Fort Jameson) konserviert. 
Somit ist der Beweis erbracht, daß die Störche, 
welche aus dem Norden Deutschlands stammen, 
bis über den Aquator hinaus in das siüdliche 
Afrika vordringen. 
Der zweite Ringstorch wurde in dem Dorfe 
Seligenfeld bei Königsberg in Ostpreußen am 
21. Juni 1906 mit Ring Nr. 85 versehen. Er 
zog im August nach Süden ab und wurde schon 
im Oktober 1906 bei Jawa am Nordrande des 
Fittri-Sees, Wadai in Nordafrika, von Eingebo- 
renen in Schlingen gefangen. Der abgetrennte 
beringte Fuß gelangte in den Besitz des Herrn 
Leutnants Loisy vom 1. Kolonial-Infanterie-Regi- 
  
ment in Cherbourg, der damals einen französischen 
Militärposten in jener Gegend kommandierte. 
Nach Rückkehr in seine Heimat Cherbourg schickte 
Herr Leutnant Loisy den beringten Fuß mit einer 
Skizze vom Erlegungsort am 30. Juni 1908 an 
die Vogelwarte Rossitten ein. Den genannten 
Herren gebührt für ihre freundlichen Bemühungen 
besonderer Dank. Sie haben sich um die ornitho- 
logische Wissenschaft große Verdienste erworben. 
Außer Störchen werden auch noch andere 
Vögel (Krähen, Möwen, Raubvögel) von der 
Vogelwarte Rossitten durch Fußringe markiert, 
und zwar mit überraschend gutem Erfolge. Von 
diesen Vögeln wurde z. B. eine Lachmöwe in 
Afrika angetroffen. Sie erhielt am 26. Juli 
1907 in Rossitten den Ring und fand sich am 
12. Januar 1908 am Bahira bei Tunis in der 
Winterherberge vor. Um Feststellung dieses inter- 
essanten Falles haben sich die Herren M. Blanc 
und Dr. Beill in Tunis verdient gemacht. 
Es kommt nun vor allem darauf an, daß die 
vorliegenden Markierungsversuche auch in Afrika 
immer bekannter werden, damit etwa erbeutete 
Ringe für die Wissenschaft nicht verloren gehen, 
sondern stets sofort an die Vogelwarte Rossitten 
eingeschickt werden. Wertvoll ist auch die Zu- 
sendung der ganzen Ringvögel. Allen Inter- 
essenten gegenüber sei die dringende Bitte aus- 
gesprochen, nach dieser Richtung hin für die von 
der Vogelwarte unternommenen Markierungs- 
versuche tätig zu sein. Als Adresse für die Sen- 
dungen gilt einfach die Ringausschrift. 
Es braucht nicht noch besonders darauf hin- 
gewiesen zu werden, daß es der Vogelwarte fern 
liegt, etwa einen allgemeinen Vernichtungskrieg 
gegen die Störche zu predigen. Wie die obigen 
Beispiele zeigen, gelangen auch in den afrikanischen 
Winterquartieren oft genug Zugvögel in Menschen- 
hände. Möchten sie stets auf etwaige Fußringe 
hin geprüft werden! 
Dr. J. Thienemann, 
Kustos an der zoolog. Sammlung der Universität 
Königsberg und Leiter der Vogelwarte Rossitten.
        <pb n="1007" />
        G 923 20 
*' Rusbruch der Rindvieh-Tuberkulose in der 
Kapholonie. 
Auf einer bei Kapstadt gelegenen Viehfarm, 
die den hiesigen Viehzüchtern als Musterfarm gilt, 
ist unter dem friesischen Rindvieh die Tuberkulose 
ausgebrochen. 90 v. H. des vorhandenen Viehs 
mit einem Werte von etwa 70 000 Mk. waren 
verseucht. Nach den gesetzlichen Bestimmungen 
ist das infizierte Vieh zu schlachten, und der 
Eigentümer erhält ein Viertel des Wertes des 
geschlachteten Stück Viehs, das sich noch im 
äußerlich gesunden Zustand befand, bis zum 
Höchstbetrage von 15 K ersetzt. 
Man nimmt an, daß die Tuberkulose infolge 
ungenügender Uberwachung des eingeführten Viehs 
eingeschleppt ist, und beabsichtigt, das gesamte 
Vieh der Kaphalbinsel zu untersuchen sowie das 
eingeführte Vieh einer Quarantäne und Impfung 
zu unterwerfen. 
(Nach einem Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats 
in Kapstadt vom 30. Juli d. Js.) 
Dreisausschreiben für Bohrmaschinen in Transvaal. 
Die Entwürfe sind bis 31. Dezember 1908 
dem Secretary to the Commitee-Transvaal 
Chamber of Mines-Johannesburg“ oder dem 
"London Secretary Transvaal Chamber of 
Mines, 202 Salisbury House, Finsburg Cireus, 
London E. C.“ einzureichen. Dieses Ausschreiben 
ist ein provisorisches, und das endgültige soll in 
den ersten Tagen des April 1909 stattfinden. 
Der erste Preis von etwa 100 000 Kronen und 
der zweite von etwa 25 000 Kronen werden 
solchen Maschinen verliehen, die mit der geringsten 
Auslage die größte Arbeitsleistung verrichten. 
(Osterr. Z für das öffentl. Lief sen.) 
Berufung landwirtschaftlicher Sachverstãndiger aus 
dem Auslande in die Rolonie ODozoambique. 
Seit dem Monat April d. Is. hat die Provinz 
Mozambique ein eigenes landwirtschaftliches De- 
partement. An der Spitze steht ein Mr. O. W. 
Barrett, der zuletzt der Landwirtschaftsverwaltung 
seiner Heimat, der Vereinigten Staaten von 
Amerika, angehört hat. Er gilt als Autorität 
auf dem Gebiete der tropischen Landwirtschaft 
und hat bereits ähnliche Missionen in Mexiko, 
auf Cuba und Portorico sowie in Trinidad mit 
gutem Erfolge durchgeführt. Die amerikanische 
Regierung hat ihn, ähnlich wie zuletzt nach Tri- 
nidad, auf drei Jahre beurlaubt. 
Mr. Barrett zur Seite stehen drei Beamte, 
die bisher zur landwirtschaftlichen Verwaltung 
des Transvaal gehört haben, Mr. Conacher, Ve- 
  
terinär, Mr. Heron, Bakteriologe, und Mr. Ho- 
ward, Entomologe, letzterer ebenfalls Amerikaner. 
Diese drei sind vor einigen Wochen in Begleitung 
von Dr. Theiler, dem Vorstand des Veterinär- 
wesens im Transvaal, und Mr. Nicholson, Sekretär 
der Agricultural Union des Transvaal, in Lourenco 
Marques angekommen. Soviel bekannt, sind sie 
aus ihrem bisherigen Dienstverhältnis gleichfalls 
nur beurlaubt und müssen nach einiger Zeit nach 
Pretoria zurückkehren. 
Gemeinsam mit dem Generalgouverneur und 
einigen anderen Personen haben die Genannten 
(außer Mr. Heron) verschiedene Farmen und 
andere für landwirtschaftliche Zwecke günstige 
Punkte in der Umgebung von Lourenco Marques 
besucht, um den Platz für eine von der Regierung 
anzulegende Versuchsstation für Pflanzungen aller 
Art und Tierzucht auszuwählen und ein Urteil 
über die landwirtschaftlichen Möglichkeiten des 
Landes zu gewinnen. 
Für die Versuchsstation ist ein der Regierung 
gehöriger Komplex von 8 ha am Umbelusfifluß, 
der in die Delagoabucht mündet, gewählt worden. 
Der gesetzgebende Rat hat für ihre erste Einrich- 
tung die Summe von 5400 K bewilligt. Unter 
anderm soll zu Bewässerungszwecken eine durch 
Windmühlen zu betreibende Zentrifugalpumpe von 
5 bis 10 Pferdestärken angeschafft werden. 
In der Versuchsstation wird man mit allen 
Gewächsen, deren Anbau für die Kolonie in Be- 
tracht kommen kann, Versuche anstellen. Eine 
ihrer Hauptaufgaben wird es sein, Farmer und 
Eingeborene mit tadellosen Sämereien zu versehen. 
In dieser Beziehung erhofft man besonderen Er- 
olg von einer Verbesserung des bisher gezogenen 
aises. Daneben soll der Zitronen= und Orangen- 
zucht besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. 
Auch auf die Entwicklung des Tabakbaus setzt die 
Regierung große Hoffnungen. In der Veterinär- 
abteilung der Versuchsstation wird man das 
Augenmerk namentlich auf die Heranziehung einer 
guten Klasse milchgebenden Rindviehs richten. 
Außerdem sollen bei Maracuene (nördlich von 
Lourengo Marques) an den Ufern des Incomati 
gewisse landwirtschaftliche Versuche auf Kosten der 
Regierung unternommen werden. 
Zur Zeit befindet sich Mr. Barrett in Beglei- 
tung der Herren Conacher, Howard, Nicholson, 
eines Militärarztes, der aus vieljähriger Erfahrung 
das ganze Land genau kennt, eines Mr. Sim, 
früheren obersten Forstbeamten des Natal, und 
eines Journalisten auf einer ein bis zwei Monate 
währenden Studien= und Besichtigungsreise durch 
den Norden des Distrikts Lourengo Marques, das 
Gazaland und den Distrikt Inhambane. Von 
Inhambane wird ein Teil der Herren nach 
Lourengo Marques zurückkehren, während Mr.
        <pb n="1008" />
        G 924 20 
Barrett mit dem Rest nach dem Zambesi weiter- 
reisen wird. 
Dem Ergebnisse der Reise sieht man mit be- 
greiflicher Spannung entgegen. Die bis jetzt be- 
kannt gewordenen Urteile der Expeditionsteilnehmer 
über die Entwicklungsmöglichkeiten des Landes 
lauten recht günstig. Über die Beschaffenheit des 
Bodens im unteren Limpopotal z. B. hat Mr. 
Barrett geäußert, der Reichtum des Bodens finde 
in keinem Lande der Welt seinesgleichen. Voll 
höchster Anerkennung hat Mr. Nicholson von einem 
Besuch erzählt, den er einer an die neue Ver- 
suchsstation am Umbelusi angrenzenden Privat- 
farm, allerdings einer der bestbewirtschafteten 
Farmen des Landes, abgestattet hatte; das Rind- 
vieh, das er daselbst gesehen habe, komme dem 
besten Rindvieh im Transvaal zum mindesten 
gleich. Wenn es gelinge, die nötigen Absperrungs- 
maßregeln gegen die Verbreitung von Seuchen 
— vor allem die Einzäunung aller Farmen — 
durchzuführen, sehe er nicht ein, warum viele 
Gegenden der portugiesischen Kolonie es nicht 
ebensogut wie der Transvaal zu einer blühenden 
Rinderzucht sollten bringen können. 
Eine weitere Maßnahme zur Beförderung der 
Besiedlung des Landes befindet sich zur Zeit noch 
im Stadium der Vorbereitung. Die Regierung 
plant eine Abänderung der bestehenden Be- 
stimmungen über die Ausgabe von Regierungs- 
land im Sinne einer Vereinfachung des Ver- 
fahrens und ganz besonders zur Begünstigung 
von Kleinsiedlungen. 
(Aus den „Nachrichten für Handel und Industrie“, 
Nr. 101, Beilage.) 
Bau von Eisenbahnen und anderen Verkehrsmitteln 
in Oogamblique. 
Im Distrikt Lourenco Marques, dem wichtigsten 
und bei weitem am meisten mit Weißen be- 
völkerten der Provinz Mozambique, beruht die 
ganze wirtschaftliche Struktur nahezu ausschließlich 
auf der Durchfuhr nach dem Transvaal. Die 
Hafen-, Zoll= und Eisenbahneinkünfte aus diesem 
Transitverkehr bilden den weit überwiegenden Teil 
der Staatseinnahmen. Die nördlicheren Distrikte 
stellen das größte Kontingent zu den eingeborenen 
Minenarbeitern des Randes; die von letzteren 
verdienten Arbeitslöhne sind naturgemäß von 
weittragender Bedeutung für die Konsum= und 
Steuerkraft der ganzen Bevölkerung. 
In erster Linie sind es der Bau von Eisen- 
bahnen und Maßnahmen zur Förderung der 
Landwirtschaft, womit die Regierung die Kolonie 
erschließen und wirtschaftlich unabhängiger machen 
will. Man hofft dadurch neue Ansiedler und 
  
Kapital anzulocken, zwei Faktoren, deren man 
dringend bedarf und deren Zufluß zur Zeit 
gänzlich stockt. 
In seiner Sitzung vom 13. April d. Is. hat 
der gesetzgebende Rat der Kolonie die Aufnahme 
einer Anleihe von 360 000 2 beschlossen, die zu 
nicht über 5 ½ v. H. verzinslich und in 25 Jahren 
rückzahlbar sein soll. Das Kapital soll vornehmlich 
zu folgenden Zwecken verwendet werden: 
1. Anschaffung von Material für eine geplante 
Eisenbahn von der Mozambobncht (gegenüber der 
Insel Mozambique) durch den Distrikt von Jacaia 
in der Richtung auf den Chirnasee (südlich 
vom Nyassasee). 
2. Anschaffung von Material für eine Eisen- 
bahn von Macuse am Licungofluß (nordöstlich 
Quelimane) den Fluß aufwärts bis zur Einmün- 
dung des Lugela (Lugeda). Bis Macuse ist der 
Licungo schiffbar. Die Länge der geplanten 
Bahnlinie beträgt 70 bis 80 km. 
3. Kauf von zwei Baggermaschinen, mit deren 
Hilfe man den Zambesi das ganze Jahr hindurch 
für die Schiffahrt offenhalten zu können glaubt. 
4. Anschaffung von Material für eine Eisen- 
bahn von Mutamba, südlich von Inhambane, 
nach Inharrime. Von dieser Linie, im Zusammen- 
hang mit den vorhandenen Wasserstraßen, erhofft 
man die wirtschaftliche Erschließung eines 250 km 
ins Innere reichenden fruchtbaren Gebiets. Gleich- 
zeitig wird sie das Anwerben von Eingeborenen 
für die Johannesburger Minen erleichtern. 
5. Neuanschaffungen für die bestehende Linie 
von Lourengo Marques nach dem Transvaal. 
Da von den 40 vorhandenen Lokomotiven 
nur 23 im Durchgangsverkehr benutzt werden 
können, will man mit einem Kostenaufwand von 
40 000 L 9 neue Maschinen neuester amerikanischer 
Konstruktion erwerben. Man erwartet von diesen 
eine jährliche Betriebskostenersparnis von 10 000 K. 
30 000 sollen für Verbesserungen an den 
vorhandenen Eisenbahnbrücken ausgegeben werden. 
Anlage einer Landstraße von Lourenco 
Marques über Maracuene nach Magude im Norden 
des Distrikts Loureneo Marques, Entfernung 
110 km. 
Bisher fehlt es, auch in der näheren Um- 
gebung von Lourengo Marques, vollkommen an 
harten Straßen. Selbst für kurze Spaziergänge 
ist man auf die Kaffernpfade angewiesen, auf 
denen fußtiefer weicher Sand liegt. Für den 
Warenverkehr mit den Eingeborenen und den 
wenigen weißen Farmern des Distrikts kommen 
nur die beiden bestehenden Eisenbahnlinien (die 
Linie nach dem Transvaal und die Swazibahn) 
und die bei Lourenco Marques ins Meer 
mündenden Flüsse, namentlich der Incomati, in 
Betracht.
        <pb n="1009" />
        925 20 
Die Regierung hofft, daß der Bau der Straße 
zur Anlage mehrerer kleiner Gemeinden führen 
wird. Die jährlichen Unterhaltungskosten glaubt 
sie in der Weise decken zu können, daß sie einen 
Teil der längs der Straße gelegenen Regierungs- 
ländereien gegen Abzahlung in zwanzig jährlichen 
Raten verkauft. Sie rechnet mit einem Verkauf 
der Hälfte ihrer fraglichen Ländereien und einer 
jährlichen Einnahme daraus in Höhe von 650 K. 
Vervollkommnung der Kaianlagen in 
Lourenco Marques. 
Sämtliche geplanten neuen Bahnlinien durch- 
schneiden Gebiete, die zu den fruchtbarsten der 
Provinz gehören, in denen die Produktion sich 
indes bisher mangels erreichbarer Absatzmärkte 
fast ganz auf den geringen Eigenbedarf der Ein- 
geborenen beschränkt hat. Man nimmt daher an, 
daß sie alle sich gut bezahlen werden. Diejenige 
im Distrikt Mozambique (Ziffer 1) soll es der 
Regierung gleichzeitig ermöglichen, die militärische 
Besatzung, die gegenwärtig zehn Kompagnien 
Eingeborenen-Infanterie beträgt, um eine Kom- 
pagnie zu verringern, was eine Ersparnis von 
jährlich 6000 K bedeutet. Überdies will man 
die Bahn zum Teil mit altem Material von der 
Swazibahn bauen, um so die Kosten möglichst 
einzuschränken. Auch steht reichliche und billige 
Eingeborenenarbeit zur Verfügung. 
Die Anleihe von 360 000 K bedarf noch der 
Genehmigung des Ministeriums in Lissabon. Die 
koloniale Regierung hat sich jedoch entschlossen, 
mit den zu 1. und 4. erwähnten Projekten schon 
jetzt einen Anfang zu machen. Allerdings soll 
von beiden Strecken vorerst nur etwa die Hälfte 
der ganzen geplanten Länge zur Ausführung 
kommen, nämlich im Inhambane-Distrikt 58 km, 
im Distrikt Mozambique mit einem Kostenaufwand 
von 80 000 2L 65 bis 70 km. 
Die Herstellung einer Bahnverbindung von 
Beira nach Sena am Zambesi, von der als einer 
Zugangsstraße nach Nyassaland früher viel die 
Rede war, scheint gänzlich aufgegeben zu sein. 
(Aus den Nachrichten für Handel und Industrie 
Nr. 100.) 
Geschäftsbericht der japanischen Reeberel 
„Ippon Vusen Kalsba“. 
Am 27. Mai d. Is. hat die „Nippon ABusen 
Kaisha“ ihre halbjährliche Generalversammlung 
abgehalten, in welcher der Geschäftsbericht für die 
Zeit vom 1. Oktober 1907 bis 31. März 1908 
vorgelegt wurde. Während dieser Zeit wurden 
von den Schiffen der Gesellschaft 1,59 Millionen 
Tons Ladung sowie 245 000 Passagiere befördert 
und 1790 000 Seemeilen zurückgelegt. Das 
finanzielle Ergebnis ließ aber viel zu wünschen 
  
übrig, weil die Frachten durch übermäßige Kon- 
kurrenz und die schlechte Lage des Handels sehr 
gedrückt waren bei durch teure Kohlen usw. und 
höhere Löhne gesteigerten Betriebskosten. Vier 
Dampfer konnten überhaupt nicht beschäftigt werden 
und mußten aufliegen, was bei der „Nippon YBusen 
Kaisha“ bisher kaum vorgekommen ist. 
Japanische Küstenfahrt. Was die einzelnen 
Linien betrifft, so erlitt die japanische Küstenfahrt 
Verlust. Eine Ausnahme machte nur die Fahrt 
von und nach dem Hokkaido (Insel Mezo), die 
sich durch die allgemeine Zunahme des Verkehrs 
mit dieser Insel und Kohlentransporte für die 
Marine als lohnend erwies. 
Gelbes Meer-Linien. Durchweg schlecht 
war das Erträgnis der von der „Nippon Busen 
Kaisha“ unterhaltenen Dampferverbindungen mit 
Schanghai, Tientsin, Niutschwang, Wladiwostok 
und koreanischen Häfen, welch letztere neuerdings 
in Korea unter der Konkurrenz der Eisenbahn zu 
leiden haben, die dem Seetransport viel Fracht 
und Passagiere entzieht. Nur der Verkehr mit 
Dairen (Dalny) zeigte auf Ausreise und Rückreise 
eine Zunahme. 
Europa-Linie. Bei der Europa-Linie kamen 
die Ausfrachten nicht auf die durchschnittliche Höhe 
und ebenso war bei den Rückfrachten, da das 
Importgeschäft in Japan nachließ, ein Ausfall 
gegen das vorangegangene Halbjahr zu konstatieren. 
Bombay-Linie. Auf der Bombay-Linie 
setzte sich zwar die Zunahme der Ausfrachten fort, 
indessen stand es ungünstig mit den Rückfrachten, 
weil infolge der schlechten Ernten in Indien wie 
der gedrückten Lage der japanischen Baumwoll- 
spinnereien die Verschiffungen von Baumwolle 
nach Japan sehr zurückgingen und gleichzeitig 
China ein schlechter Abnehmer von indischem 
Baumwollengarn war. Wenn der Frachtverkehr 
auf Ausreisen und Rückreisen insgesamt etwas 
zugenommen hat, so erklärt sich das lediglich aus 
der Mehreinstellung von Schiffen. Da damit 
aber die Zunahme der Fracht nicht Schritt hielt, 
so blieb die durchschnittliche Fracht pro Reise 
hinter dem Ergebnis des vorangegangenen Halb- 
jahres zurück. Es sind daher neuerdings zwei 
oder drei Schiffe aus dieser Linie, die zuletzt mit 
neun Dampfern befahren wurde, zurückgezogen 
worden. Auch wird einstweilen Penang und 
Madras nicht mehr angelaufen. 
Amerika-Linie. Wenn auch auf der ameri- 
kanischen Linie seit Eintritt der Finanzkrisis in 
Amerika im Oktober v. Is. die Ausfrachten sehr 
absielen und der japanische Strohmattenexport 
noch besonders durch Zollmaßregeln in den Ver- 
einigten Staaten beeinträchtigt wurde, so wurde 
dieser Ausfall doch durch starke amerikanische 
Exporte nach Japan, Schanghai und Hongkong
        <pb n="1010" />
        aufgewogen, so daß der Frachtverkehr auf dieser 
Linie einen befriedigenden Durchschnitt ergab. 
Austral-Linie. Das im ganzen günstige 
Resultat der australischen Linie wurde durch gute 
Zwischenfrachten zwischen Hongkong und Australien 
sowie Manila und Japan erreicht, während die 
Ausfrachten von Japan nach Australien klein 
blieben und die Rückfrachten nur wenig zunahmen. 
Trotz des ungünstigen Gesamtresultats war 
dank ihrer hohen staatlichen Subventionen, die 
sich in dem fraglichen Halbjahr im ganzen auf 
2643 450 Ven beliefen, die „Nippon Yusen Kaisha“ 
imstande, auch diesmal wieder ihre gewöhnliche 
Dividende von 12 v. H. p. a. zu verteilen. Der 
Abschluß stellt sich, wie folgt: 
Den 
Einnahmen. 14 416 288 
Ausgaben .11198306 
GBetriebsüberschu 3217982 
Für Abschreibungen: Ye# 
(Schiffe) 794508 
(Gebäude . 22133 
5 die Versicherungsreserve 403029 
die Reparaturreserve 530916 1750586 
Reingewinn. 1467 396 
Vortrag aus dem vorigen Halbjahr 307 882 
1775278 
die, wie folgt, verteilt wurden: 
Gesetzliche Reserve 6 v. . des Rein- 
gewinns) 73369 
Tantiemen. 71357 
Dividende 10 v. H. 1 100000 
Spezialdividende 2 v. . . 220000 
Vortrag auf nächste Rechnung. 310552 
Bei näherem Vergleich mit dem vorangegan- 
genen Halbjahr ergibt sich ein um 356 286 Den 
höherer Bruttogewinn und um 309 606 Yen 
höherer Nettogewinn für das letzte Halbjahr, der 
aber nicht aus einer Erhöhung der Einnahmen, 
sondern aus Ersparnissen an Ausgaben resultiert. 
Die Einnahmen blieben im Gegenteil um 
380 564 Yen hinter dem vorletzten Halbjahr 
zurück. Die Ersparnisse an den Ausgaben, die 
bei verschiedenen zu dem Kapitel Schiffsunkosten 
gehörigen Posten (namentlich Chartergeld) erzielt 
wurden, wogen aber die Summe des Einnahme- 
ausfalls nicht nur auf, sondern übertrafen die- 
selbe noch um den oben angegebenen Betrag. 
Bedeutend größer als bisher werden in Zukunft 
die Ersparnisse in den Ausgaben sein. 
Sehr bemerkenswert sind nämlich verschiedene 
Betriebseinschränkungen, die die „Nippon Dusen 
Kaisha“ teils schon durchgeführt, teils beschlossen 
hat. So sind, abgesehen von einigen Diensten 
in den heimischen Gewässern, insbesondere die 
Linie Kobe—Otaru (Hokkaido), in der Auslands- 
  
926 2 
schiffahrt die Linien Osaka—Hankau und Osaka— 
Antung schon seit November, die Linie Kobe— 
Wladiwostok seit Dezember v. Is. eingestellt worden. 
Dann folgte auf Grund eines in der ersten Hälfte 
Januar 1908 zwischen dem Norddeutschen Lloyd 
und der „Nippon Busen Kaisha“ getroffenen Ab- 
kommens seitens der letzteren die Einstellung ihrer 
Linie Hongk Swatau ie der 
Bericht hervorhebt, hält es die Gesellschaft für 
rätlich, weniger wichtige Routen anderen Reedereien 
zu überlassen und sich dafür mit voller Energie 
der Entwicklung ihrer Hauptlinien zu widmen. 
Die dadurch überflüssig gewordenen Dampfer will 
sie ebenso wie unmoderne und deshalb unwirt- 
schaftlich arbeitende Dampfer verkaufen. Gleich- 
zeitig ist beschlossen worden, das Hauptbureau in 
Tokio zu verkleinern und die eigenen Bureaus 
der Gesellschaft in Osaka, Nagoya, Yokkaichi, Nemuro 
und Aomori sowie in Fusan und Gensan ganz 
aufzuheben und dafür bloße Agenturen einzu- 
richten, wodurch neben laufenden Ersparnissen 
durch beträchtliche Verminderung des Personals 
auch Einnahmen aus dem Verkauf oder der Ver- 
mietung der entbehrlich gewordenen Grundstücke 
und Gebäude erzielt werden. Zu den Bureaus, 
die aufgehoben werden sollten, gehörten nach dem 
ursprünglichen Plane auch diejenigen in Tientsin 
(China), Tschemulpo (Korea) und Nagasaki (Japan). 
Indessen ist schließlich davon abgesehen worden, 
was die erstgenannten beiden Auslandsplätze be- 
trifft, mit Rücksicht auf die Wünsche der Regierung, 
die von der Aufhebung der dort bestehenden 
Bureaus eine Einbuße an nationalem Prestige 
fürchtete, während man mit der Beibehaltung des 
Bureaus in Nagasaki dem Verlangen der lokalen 
Handelskreise und Behörden entgegenkam. 
Die Flotte der „Nippon Busen Kaisha“ zählte 
in der Berichtsperiode 79 Seedampfer mit 
261 427 Tons Brutto und an kleinen Dampf- 
fahrzeugen und Leichtern 40 mit zusammen 
1108 Tons, insgesamt also 262 535 Tons Brutto, 
was bei einem Gesamtwert von 23 829 310 Ven, 
mit dem die Flotte zu Buch stand, einen durch- 
schnittlichen Buchwert von ungefähr 90 Yen 
pro Ton ergibt. Außer ihren eigenen Dampfern 
benutzte die Gesellschaft noch 9 ihr von der Re- 
gierung zum Gebrauch überlassene Dampfer mit 
zusammen rund 35 700 Tons Brutto und einige 
andere gecharterte Dampfer. Im Bau hat die 
Gesellschaft 6 Dampfer zu 8600 Tons und 
16 Knoten Geschwindigkeit. Davon sind zwei, 
nämlich die Kamo-Maru und Hirano-Maru, fertig- 
gestellt, die übrigen vier Dampfer derselben Klasse 
sollen noch im Laufe dieses Jahres abgeliefert 
werden. Diese Dampfer sollen in die Europa- 
Linie eingestellt und die dadurch ersetzten Dampfer 
der letzteren auf der amerikanischen Linie Ver-
        <pb n="1011" />
        W 927 20 
wendung finden. Wie schließlich noch erwähnt 
sei, werden die Dampfer dieser Linie jetzt mit 
Apparaten für drahtlose Telegraphie ausgerüstet. 
Bei der Tango-Maru ist dies bereits Ende Mai 
geschehen. 
(Nach einem Berichte des Kais. HGenerallonfulats 
in Yokohama. 
  
Literatur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Besprechung sich die Redaktion 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
v. Stephani, Rittmeister a. D.: Der deutsche 
Schäferhund als Diensthund der Polizei, der 
Gendarmerie und des Gefängnis-, Grenzzoll- 
und Postbestellwesens, auch in den Schutz- 
gebieten, sowie als Gehilfe der Verwundeten- 
fürsorge (Sanitätshund), nebst einer Haltungs- 
  
vorschrift und Dressuranleitung. Selbstverlag 
des „Vereins für deutsche Schäferhunde“ (S. V.), 
Sitz in München, eingetragener Verein. 1908. 
5. Auflage. 
Das Buch zerfällt in sechs Abschnitte, nämlich: 
I. Was kann und soll der Diensthund leisten? 
II. Wie muß ein zum Dienst geeigneter Hund 
körperlich beschaffen sein und welche Charakter- 
eigenschaften muß er besitzen? III. Warum eignet 
sich gerade der deutsche Schäferhund ganz besonders 
zum Polizeidienst? IV. Über Bezugsquellen und 
Bezugsbedingungen. V. Über Haltung und Be- 
handlung des Polizeihundes. VI. Über die dienst- 
lichen Verrichtungen des Diensthundes, seine Aus- 
rüstung und Erziehung. Über die Nützlichkeit des 
Diensthundes für unsere Schutzgebiete finden sich 
auf Seite 20 und 21 beachtenswerte Aufschlüsse. 
Das anregend geschriebene Druckheft sei Inter- 
essenten bestens empfohlen. 
Verkehrs-Nachrichten. 
Die Postanstalt in Otjosondu (Deutsch-Südwestafrika) 
gehoben worden. 
ist am 17. Juli d. Is. auf- 
Der Postpaket= und Postfrachtstückdienst der deutschen Postagenturen am Viktoria-See, Muansa, 
Bukoba und Schirati hat erhebliche Erweiterungen und Verbesserungen erfahren. 
Bisher konnten 
nur Pakete aus Deutschland nach diesen drei Orten befördert werden, und zwar aus dem Umwege 
über Daressalam. Ein Paketverkehr von der Küste nach dem See bestand nicht und bei den Post- 
anstalten am See konnten Pakete überhaupt nicht ausgegeben werden. 
Von jetzt ab sind die drei Postagenturen zugelassen worden zum Paketdienst 
1. untereinander, 
2. mit den Küsten-Postanstalten in Deutsch-Ostafrika, 
3. mit Deutschland. 
Das Meistgewicht der Pakete zu 1 und 2 beträgt 5 kg, zu 3 20 kg. Muansa nimmt 
außerdem am internationalen Postpaketdienst in demselben Umfange teil wie die Küsten-Postanstalten. 
Zur Vermeidung des Umwegs über Daressalam werden die drei Postagenturen direkte 
Paketposten mit Hamburg austauschen, die über Mombasa und die englische Uganda-Bahn geleitet werden. 
Die Taxen sind unter Berücksichtigung der von der Postverwaltung von Britisch-Ostafrika 
beanspruchten Gebühren, wie folgt, festgesetzt worden: 
Zu 1: 1 Rp. 25 H. für jedes Paket. 
Zu 2: für Pakete bis " kg 87½ H 
- 1 kg 1 Nr. 25 H. usw., für je ½ kg 37½ H. mehr. 
Zu 3: für Pakete bis ½ kg: 1 Rp. 57½ H 
O OD 1 1 95 
„ * * 11 2 * 2 * 62⅛½ „ 
- - 2 = 3— usw. bis 5 kg: für je ½ kg 37½ H. mehr, 
- -üblber 5 bis 6kg: 7 Rp. 20 
- - - . 10 = für je 1 kg 75 H. mehr 
10 11 12 Nr. 30 H. 
- -11 -15 - su je 1 kg 75 H. mehr 
- - . 15 16 40 H. 
- 16 220 sur je 1 kg 75 H. mehr. 
erhoben; 
In der Kichtung aus Deutschland werden die entsprechenden Sätze in deutscher Währung 
der Absender bezahlt stets das ganze Franko voraus, 
kosten ab Daressalam vom Empfänger eingezogen werden mußten. 
während bisher die Beförderungs-
        <pb n="1012" />
        W 928 20 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat September 1908. 
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- « " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
l 
Neapel 9. Okt. ]ß---z 
(deutsche Schiffe) Tage 
"n einpferhfen 5 Tages 18. Sept. 7. 16. Okt. 
1. beutsch-Neuguinea. Brindisi 20. Sept. 18. Okt. Simpfonhafen 88 Tage 10 35 
(engl. Schiffe) Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
2. beutsch-Ostafrihe. Tewel 17. 28. Sept. Mombasao 16—18 Tagef 15. 26. Sept. 
r — Muansa urndeutsche Schiffe v los-O 
nghqu««Mllkfsille10-jede5MonatsMoml-afa O!7Tage8.jed.Mts-10L 
bd ltdu indisi sa 15 T S · 
häh åä 5 Wrindit 6 20. Sept. Mombasa 15 Tage 18. Sept. 10 3 
nach den e .... - - 
Zunge rten Brindisi 27. Sept. Mombasa 18 Tage 25. Sept. 10 S 
(engl. Schiffe) 
d Tanga (einschl. Amani, 17. 28. Sept. 19.Okt. Tanga 17—19 Tage 15. 26. Sept. 17. Okt. 
tt Fi ui . 4 p g g Sep 
ang 20. Sept. Tanga 16 Tage 18. Sept. 10 3 
Wugtri und sn ½ (enal. 5 ath) p 6 9 Sep 
Aewel 17. 28. Sept. 18, 21, 1315. 26. Sept. 10 3 
(eutsche Schiffe) 
Marseille 10. jedes Monats Fae 18 Tage 8. jed. Mts. 10..0. 
(Lon Zanzibar unmittelbar 
Weiterbeförderung na- 
Daressalom durch Gouverne- 
) nach Deutsch- Ostafrito mentsdampfer in 6 Stund.) 
—. v Brindisi 20. Sept. Daressalam 18 Tage 18. Sept. 10 3 
(engl. Schiffe) 
1#Brindisi 27. Sept. Zau Vibar 2 20 (Tage 25. Sept. 10 3 
(engl. Schiffe) 
uns asech tsn 
3. deutsch-Südwestafrika. Hamburg 28. Sept. Swakopmund 25 Tage22. Sept. 5.25 
* n sew Antwerpen 28. Sept. Swakopmund 20 Tages7. Sept. 8.38 
#% Grootfontein. ei Sor (deutsche Schiffe) 
2 water, Fe. Southampton 29. Sept. Swakopmund 19 TageW.. Sept. 11.16 
Kariblb, Kub,K bas. N , 
Okahand a, SHofffe, a (beussche Schift) 
Werlo eitom bahe ruru, Southamptons 19. Sept. 8. 10. Ott. Swakopmund 21, 23,18. Sept. 2.9.Okt. 
8 blügire wosteo 21, 28 Tage 11.16 6 
Zacoloton 27. Ogelen " s, HSouthampton 26. Sept. Swakopmund 23 Tage 25. Sept. 11.16 
sumeb, Vsalde ldau. « 
Probeka Wahlmmalckhambutg 2. Olt. Swatopmund 25 Tage 1. Ott. 712 
Southampton jeden Sonnabend Lüderitzbucht 20 Tage jeden Freitag 11.16 
Southampton 29. Sept. Lüderitzbucht 20 Tage 28. Sept. 11.16 
(eutsche Schtffe) 
b nach üdergbonht, Kudb 
sowie nach Aus, Berseba, Be- Antwerpen 28. Sept. Lüderitzbucht 21 Tage27. Sept. 8.88 
8 r-* *5 2. . üderi 26, 341 k Okt. 7 12 
. E P# Met 1#Hamburg Okt Lüderitzbucht Tage. Okt. 712 
1Hamburg 23. Sept. Lüderitzbucht 26 Tage22. Sept. 5.25 
nach Rumansdrist. Warm Southampton 26. Sept. 10. Okt. Capstadt 14 Tage 25. Sept. 9. Okt. 11.16 
bad. 
tared und 
Drucksachen, 
Ukamas (nur Briefe, 
eitun u 
eschäfts 
piere und Warenproben wie 
Ludensbuchc zu leiten. 
  
von dort weiter auf dem 
Landwege über Steinkopf
        <pb n="1013" />
        GV 929 20 
  
  
  
  
) nicht für Sendungen nach 
Zap. 
Genri ainin 
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am 
4. Uamern.) vanen Hamburg 10. 25. jed. Mts. utori. 40. *§r55 ge 9. jed. Mts. 850 
7 712 
a) de r k * Kribi 20 u. 20—30 Tage 24. jed. Mts. 712 
% han) J Dun#e- Boulogne 11. jedes Monats Viktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
e truutete 
nilszmirn- (eutsche Schtffe) Kribi 19 Tage 
vorf, Lamte Lonalt. Plan.Liverpool 19. Sept. Virtorio, * Tage 17. Sept. 10# 
Duala 26 Tage 
Gr. Batanga 30 Tage 
1Liverpool 3. Okt. Duala 23 Tage 1. Okt. 10.6 
b io del Hamburg 25. jedes Monats Rio del Rey 82—35 Tages 24. jed. Mts. 712 4 
nach Rio del Rey Lioerpool 19. Sept. 17. Ott. Nio del Rey 23 Tage 17. Sept. 15. SEki. 101 
) nach dem en Gebie Liverpool jeden Sonnabend Forcados 17 Tag jeden Donnerstag 1015 
(Garua, Kussert von dort weiter über 
Lokodja-hola 
4) nach Ossidinge Liverpool jeden Sonnabend abar 19 Tage n jeden Donnerstag 10#3 
in r e 
n 6 bis 10 Tage o 
e) nach Molundu.. . .. Antwerpen 24. Sept. 15.Okt. Matadi 19—20 Tage 23. Sept. 14. Okt. 1.0 
Lohr dalge mit tans E leu 
Bordeaux 25. jedes Monats zann du 5anle und, . jed. Mts. 1048 
anto, Ssanga und 
Dlah bis Molundu 
ö5. den Raroli pal Ponape 54 Tage 
5. den Karolinen, Palau= r Saipan 64 Tage 
Inseln, Marianen aus-rapel87. Nov. Palau 71 Tage 16f. Sept 
schliehlich Snam.“)engt Schine) Angaur 71 Tage #t. 16V . 4. No 
Semungemach Guam wer 9. Olt. 6. Nov. 88 Tage Ge. Nov. 100 
eüerr r San Franeisco on —i 1 1 Jap s — 
) nur für Sendungen nach Jap. 20 f. Sept. 1841. Okt. Jap 46 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefjendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
  
  
Neapel 25. Sept. 9. Okt. Tsingtau 32—36 Tage 23. Sept. 7. Okt. 108 
(deunsche Schme) 
6. Wntsco. Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 33—37 Tage jeden Freitag 1035 
Verlangen des Ab- (enol= Schiffe — 
sendi gewöhnliche und ein- Marseille 27. Sept. 11. Okt. Tsingtau 37 Tage 25. Sept. 9. Okt. 10. 
nelchriedene Wcan und Post- (sfr iffe) 
arten über Sib Liverpool 25. Sept. Tsingtau 35—36 Tage 24. Sept. 8.38. 
(Marseille *3 18. Sept. 2. Okt. Tsingtau 35—86 Tage16. 30. Sept. 10.. 
eng 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts.Lome 24, 25—27, 15. 24. u. c lf jedes 
21 Tage Monat 
Hamburg 10. jedes Monats] Lome 17 Tage 9. jed. 8 3.50 
Notterham 20. jedes Monats, Lome 21—23, 20 Tage 19. jed. Mts. 934 
0brasche Schife) 
7. Loge. Jaulogne s M 11.jcdegMo-iatsLomeiquge 10. jed. Mts. 1.0 
(beursche Schiffe) 
is 12. jedes Monats Cotonou 18 Tage 10. jed. Mts. 10.0 
von da ab Landverbindung 
#f Bordeaux 25. jedes Monats Cotonon 18 Tage 23. jed. Mts. 104 
n da ab Landverbindung 
7Liverpool jeden Sonnabend stn 15 Tage Donnerstag 931 
  
  
von dort weiter * dem 
  
Landwege in 4—5 Tagen
        <pb n="1014" />
        930 20 
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
Neapel ... Jaluit 56 Tage 
(eursche Schiffe) 
8. Marshall-Inseln. Neapelll Jaluit etwa 57 Tage 6. Nov. 10 3 
(engl. Schiffe) 
Neapel 8. Nov Jaluit etwa 46 Tage 
(engl. Schiffe) 
9. Samoa. Queenstopon 11. Okt. Apia 81 Tage 9. Okt. 11.16 
Nachversand 1.0 
  
  
  
  
  
1) Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat. 
Sinefe der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Von Landungs. « Die beit. ist fällig Von Landungs- Die Post ist fällig 
hafen in Berlin am hafen in Berlin am 
beutsch-Reugninea Neapel. 25. Sept. 12.Okt.marshal= Neapel.. 217. Ott. 
Fec#el. — — 2. Ot. Inseln Brindis 25. Dez. 
Deutsch-Ostafriba Brindisi. 20. Sept. 
arseille. . . 16. jed. Mts. RNeapel. . .. 25*. Sept. 8*. Okt. 
Brindisi. . 20. Sept. 4. Okt 
, Marieille».17Sept-10k 
vennchsuwetwv Southampton 21. 27. Sept iberpoo .. ũb. Vancoub. 20. Sept. 11. Olt. 
’-· « Plymouth, 
nördl.Teil rusel Hamburg . . 109* jed. Mis. Kiantschon Southampton, ber San Franeisco 
Le Haore oder27“. Sept. 6“. Okt. 
füdl. Teil des Schutzgeb. Southampton 27. Okt. Queenstown. 
Southampton 21. 27. Sept. Sibir. Eisen= 1 jeden Montag, Mittwoch 
— bahn. . . . und Sonnabend 
Namerun Lanburg 1. s on Plymouth .. (uũber Vancouver) 6. Ok. 
s- Plymouth. 27. S samon Sueenstown 
y ** oder Havre ũber San Francisco 
den Narolinen # — — od. Plymouth 19. Sept. 
arianen. Neapel 12 .220. Okt. — Hamburg . . 18*. 21*. jedes Monats 
Palau-Inseln 6999.Southampton 30- jedes Monats 
M. S. 
· 
S. 
S. 
Ss8 
RT 
„Bussard“ 
„Condor“ 
„Panther“ 
. „Planet“. 
.„Seeadler“ 
.„Sperber“ 
* Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
6/7. 
St. Helena 11/8. 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
(8. Pangani — 23/8. 
Daressalam 17/8. — 17/8. Bagamojo 18/8. — 18/8. Sadani 21/8.— 
2 Tanga 24/8. — Manzabucht 28/8. — 
28/8. Pangani 31/8. — 31/8. Zanzibar 4/9. — 5/9. Daressalam. 
Apia 17/8. — 22/8. Leonka (Fidschi-Inseln) 25/8. —.Ponape (Karolinen). 
— 17/8. Groß-Bassa (Liberia) 
18/8. Freetown= 
(Sierra Leone) 22/8. — 25/8. Bissao 3/9. — 3/9. Bolama 5/9. 
— 6/9. Freetown. 
Simpsonhafen. 
14/7. Daressalam 8/8. — 11/8. Brawa 11/8. — 12/8. Mogadishu 13/8. 
— 14/8. Ju 14/8. — 20/8. Aden 27/8. — 28/8. Diibuti ½9. 
— Bomlla 
Swakopmund 5% — 6/8. Elefanten-Bucht — 12/8. Loanda 11/8. — 
16/8. Banana — 18/8. Boma (Kongostaat) 22/8. — Matadi 28)/8. 
— 31/8. Cap Lopez 3/9. — 4/9. Krilli 69. — 7/9. Duala.
        <pb n="1015" />
        W 931 20 
Ablösungstransport: 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Prinzregent“ von der Ostafrika-Linie mit der abgelösten Be- 
satzung S. M. Schiffe „Bussard“ und „Seeadler“. 
Transportführer: Korvettenkapitän Werner (von Neapel ab Oberleutnant z. S. Baer). 
Mombassa 6/8. — 10/8. Aden 15/8. — 16/8. Port Said 16/8. — 19/8. Neapel 20/8. — 
22/8. Marseille 2/8. — 86. Tanger 27/8.— 28/8. Lissabon 28/8. — 31/8. Southampton 
31/8. — 1½9. Vlissingen — 2/9. Hamburg. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
  
  
   
  
Reise Letzte Nachrichten 
r 
Postdampfe von nach bis 12. September 1908. 
„Adolph Woermann“ Durban Hamburg am 9. ab Kapstadt. 
„Alexandra Woermann“ Kotonon Hamburg am 8. Las Palmas. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg z. Zt. in 
„Anna Woermann“ Calabar Lamburg am 29. Lagos. 
„Arnold Amsinck“ Hamburg Kilwa am 9. Dover passiert. 
„Eduard Bohlen“ Kapstadt Swakopmund am 6. in Swakopmund. 
„Eduard Woermann“. Lüder# enerht Hamburg am 11. Dover passiert. 
„Eleonore Woermann“ urg Duala am 11. ab Boulogne. 
„Erna Woermann“ Lamburg Lüderitzbucht am 11. ab Las Palmas. 
„Frieda Woermann“ Hamburg Kotonou am 28. Lome. 
„Gertrud Woermann“. Durban Hamburg am 7. ab Mozambique. 
„Hans Woermann“. Hamburg Gabun am 21. Victoria. 
„Henriette Woermann“ Hamburg Mossamedes am 8. in Sao Thomé. 
„Irma Woermann“ Hamburg Calabar am 8. in Lagos. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg Calabar am 5. Dover passiert. 
„Kurt Woermann“. Assinie Hamburg am 12. Doer Fabfeer4 
„Lili Woermann“ Hamburg Burutu am 11. in 
„Linda Woermann“ Hamburg Nio Nunez am 10. ab 9n Pormos. 
„Lothar Bohlen“ Accra Hamburg am 24. Lamb * 
„Lucie Woermann“. Hamburg Duala am 11. 
„Marie Woermann“ Hamburg Assinie am 26. August Grand 8sam. 
„Martha Woermann“ . Burutu Hamburg am 6. September ab Lagos. 
„Max Brock“. Kilwa Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Otto Woermann“ Hamburg Assinie a#m 10. September in Dakar. 
„Paul Woermann“. Accra Hamburg am 10. September ab Las Palmas. 
„Thekla Bohlen“ Hamburg Burutu am 16. September ab Hamburg. 
„König“ . Hamburg Gabun am 9. September in Conakry. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“ Rio Nunez Hamburg 5. Zt. in Hamburg. 
„Edea“ Burutu Hamburg. 6. in Hamburg. 
„Kamerun“ Gabun Hamburg am 10. ab Madeira. 
„Lome Hamburg Notonon am 9. Dover passiert. 
„Otavié Lüderitzbucht Hamburg am 7. in Gabun. 
„Swakopmund“. amburg Lüderitzbucht am 6. in Lüderigbucht. 
„Togo“ . Hamburg Mossamedes am 9. in Antwerpen. 
„Windhuk“ Hamburg Delagoa Bay am 10. Ouessant passiert. 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
Feiderun“ Hamburg 1 Accra am 9. September in Rotterdam. 
„Lenner, damburg 1 Rio Nunez am 31. August in Conakry. 
„Immo“ Hamburg Accra am 8. September in Axim. 
„Ingbert“. Hamburg Lüderitzbucht am 21. August in Swakopmund. 
„Ingo“ Hamburg Mossamedes am 21. August ab Mossamedes. 
„Ingraban“ Mossamedes Hamburg am 9. September ab Lome. 
„Irmfried Mossamedes Hamburg am 11. September in Emden. 
„Irmgard“ Lüderitzbucht Hamburg am 7. September ab Gabun. 
„Ivo“ Nio Nunez Hamburg am 7. September in Hamburg. 
„Walburg“ amburg Lüderitzbucht am 25. August ab Las Palmas.
        <pb n="1016" />
        G 932 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Heudt'sches Kolonialkontor G. m. b. B., Berlin W. 64. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Telephon: Amt 1## 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 11. September 1908. 
— i. *) n * vor- 1*. 1 — —— I 
Grün- letzte # 
dungs- Kapital 6( ½ lete Divi- Nachfrage Angebot 
jahr Mart jahr . dende dende 9% % 
1. 1 
1907 1 850 000 1. 10 — 10 80 85 
1906 2 000 O000 1. 1. I 4 ... — 75 
1905 750 000 1. 4. 8 15 vorm. 
6 “ 1 150 — 
1905 1 200 O000 1. 4. 0 0 — 75 
1905 600 000 1. 1. 5 5 100 
1890 1 500 000 1. 1. 22 50 — 270 
1891 2 600 000 1. 10. 7 7 88 92 
1905 220 1. 1. 13 20 115 125 
1900 418 000 1. 1. 7 7 — 85 
1878 2 750 O000 1. 1. 20 16 
180 185 
1885 2 000 O000 1. 4. 20 20 207 212 
1907 2 500 000 H1l. 1.. — 0 55 
1902 1 000 000 1. 1. 0 0 — 75 
1908 4500 000 1. 5. — — 193 198 
1902 1 000 000 1. 5. 1 2 — 80 
1885 3 721 000 1. 1.: 5 5 95 100 
——h 5 5 96 101 
1886 400 000 1. 1. 0 · Deutsch- - 60.— 7 3 — 
— — — 225.— 
1908 11 495 000 1. 1. 3½38½ 
" P 91 2 
1897 2250 000 1 1. 1.4 4 5 — 100 
1899 4 000 000 1. 1. l 0 0 „ — M 20.— 
960 000 0 4o — M 10.— 
1898 1,000 000/1. 1. 10 4o Südkamerun — 95 
1 000 000 10 40 o — 85 
1689 2 000 000 1. 10 0 Guatemala Plantagen-Gesellschaft — 25 
1897 1 153 000 1. 1 0 0 Hanseatische Kolonisationsgesellschaft. — 40 
1889 3 000 000 1. 10. 0 Hanseatische Plantagengesellschaft — 30 
1887 1200 OCO00 1. 1. 15 20 Jaluit-Gesellscaft. Eteilte Aktien 140 145 
nußscheine ·. . NI 1325.—M 1375.— 
1898 604 000 1. 7. 0 0 Kaffee- RT 2 Stamm-Aktien— 15 
447 000 Vorzugs-Aktien — 40 
1904 1 000 000 1. 1. — 0 gamerneergwertsd zuibenrii — 35 
1906 3 000 O00 1. 1. — 4 Kamerun-Kautschuk-Compagnie — 1 75 
1908 1,000 OO00 1. 1. — 0 Kautschuk-Pflanzung Meanja A.-G. — 35 
1899 1 100 000 1. 7. 0 0 „Moliwe-Pflanzungs- Gesellschaft . . 88 88 
1885 6000 000 1. 4.1 0 0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs- Anteile . 95 100 
" j 0 · D Stamm-Anteile 30 35 
1906 1 200 000 1. 110 — — st afrika-Kompag ... — 100 
1904 21.000 000 1. 1. 3 8 DOstafrikanische geigeraln Anteile E 
: « ss (vom Deutschen Reiche %% Zins und l 
E -: 120% Rückzahlung oranne tie 41 104 
20 000 000 1. 4. · 0 Otavi-Minen= und nses 145 150 
1902 &amp; 125 000 1. 1. 30 40 Pacific Phosphate C. 9# 10 2 
1897 20000 000 1. 10. 5 6 Plantagengesellschaft Voneepeion . .l— 86 
1895 1 500 000 1. 1. 0 0 MRheinische Handei- #tantagengesenichaft- .J— 35 
1908 800 O000 1. 1. 0 Safata-Samoa-Gesellschaft m— 75 
1905 2 000 000 " 1. 1. 4 4 Samoa= Kautschuk-Compagnie — 70 
1897 500 000 1. 1. 0 0 Sigi Pflanzungs-Gesellschaft ...1-— 70 
1900 500 000 1. 7. 0 0 Sout Can territories 3 sböêBsh 6d 
1892 2 20000 000 1. W 0 0 South West Africa Co. 15cR 20 . 
1898 869 100 1. 4. 0 0 Usambara * Stamm-Anteile 25 zsfr 30 zsft 
142 200 0 · rzugs-Anteile 45 zäfr. 
1897 1 500 000 1. 1 0 6 Westafrikanischr Pflanzungsgesells hat Bibundi, 
m-Anteile — 90 
soo 0oo Ko 6 angrert — * 
1897 4 500 000 1. 1. 0 0 Westafritanisan Fflanzungsgeselle haft Victori 
. zusammengelegte ali ien — 50 
— l 8 do Vorz.-Aktien — 98 
1895 1 800 O0d 1. 1. 0 0 eche Handels- und ienneeisch 7 
ll 1. s uI -- — 7 
Zu jeder Art von Auskunft ist obenstehendes Vankhaus siets gern bereit.
        <pb n="1017" />
        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
Herausgegeben im Reichs-KMolonialamt. 
  
19. Jahrgang beut den 1. Oktober 1908. Uummer 19. 
e Zeltschrift erscheint in der NRege dam 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Berhete, beigeügt de. mindestens 
7 berielsährlt eerscheinenden: Mittcilungen aus. #en deutschen Schutzge bieten . usgegeben 
Da iãhrliche Abonnenientspreis fũr das Kolonialblan mit den Weihrhch Ait 26 Ser 
Vost gt die denn heleh 3,—, direkt unter sn durch die W —il r Deutst B u 
der deutschen Schutz Wheen 8 Osterreich-Un arEns. b) M. 5.— für die Länder des Weltpostvereins. — r n un Anfra 
sind an die Könsgliche Hofbuchhandlung von Ernst Siegfrried Mittler und Sohn, woltrtte Kochstraße 66—71, zu kuhaen 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Verfügung des Neichskanzlers wegen Abänderung der Verfügung vom 28. Novem- 
ber 1901, betr. die Negelung des gerichtlichen Kostenwesens in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee. Vom 
28. Auguft 1908 S. 933. — Bekanntmachung des Reichs-Kolonialamts, betr. Vestellungen des Biologisch-Landwirt= 
schaftlichen Instituts Amani, des Lienhardt-Sanatoriums Wugiri und der Krankenhäuser in Daressalam und Tanga. 
Vom 18. September 1908 S. 931. — Verfügung des Reichs-Kolonialamts, betr. Bergbau im Gebiet der Deutschen 
Kolonialgesellschaft für Endwestafrita. Vom 22. September 1908 S. 934. — Verordnung des Gouverneurs von 
Deutsch-Südwestafrika, betr. das Verbot d Einftür von Großvieh usw. aus Rhodesia, Britisch-Betschuanaland= 
Protektorat und Angola. Vom 23. Juni 1008 S — Bekanntmachung des Gouverneurs von Kamerun, betr. 
Ausstellung von Reisepässen. Vom 26. Juni 100. * 6635. — Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- Neuguinea. 
betr. den Schiffsverkehr in Simpfonhafen. Vom 30. Juni 1908 S. 935.— Verordnung des Gouverneurs von Samoa, 
à betr. Verbot der Einfuhr von Federvieh aus Neu-Seeland, Fiji und Tonga. Vom 21. Juli 1908 S. 936. — W 
* des Bundesrats, betr. die Satzungen der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika. Vom 21. . Mai 1908 S. J36. 
— Personalien S. 945. 
Nichtamtlicher Teil: Deutsch-Neuguinea: Die Waria= — (mit einer Rartenskizze) S. 948. 
Deutsch- Südwestafrikar * Südwestafrilanische „Feldkost“ S. 9 
Deutsch-O Östafrikar Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei 6 HBinnengrenz= Zollstellen von Deutsch-Ostafrika 
im Monat April 1908 S. 949. — Desgleichen der Küstenzollstellen im Monat Juni 1908 S. 950. 
Ramerun: Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebiets Kamerun im Monat Juni 1908 fällig gewor- 
denen Zollbeträge S. 952. 
Togo: Die Pestauarantäne gegen die Goldküste S. 953. — Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebiets 
Tczo in den Monaten Juni und Juli 1908 fällig gewordenen Zollbeträge S. 933. 
olonialwirtschaftliche Mitteilungen: Ölpalmsorten und Aufbereitung der Früchte im Bezirk“ Misahöhe 
(Togo) S. 953. — Die Verbesserung alter und die Züchtung neuer Baumwoll-Varictäten in Togo S. 955. —. 
Deutsche Togogesellschaft S. 956. — Amupstanzungsgefellschaft S 957. — Pflanzungsgesellschaft Kpeme (Togo) S. 957. 
— Deutsche Nolonialgesellschaft für Südwestafrika S. 
Aus fremden Kolonien und Waenen en- *Lord Milner über koloniale Verwaltungwolilt S. 959. 
— Nussichten der indischen Baumwollernte 1908.09 S. 962.— Einfuhr von Nohbaumwolle über Kobe 1907 S. 963. 
Koprahandel Singapores S. 964. — Der Notanghandel in Singapore S. 9607. — Kalaomartt der Niederlande im 
Jahre 1907 S. 968. — Die türkische Nosenölernte S. 9P71. — Handel und wirtschaftliche Verhältnisse Britisch= Süd- 
afrikas im Jahre 1907 S. 971. — Beteiligung der wichtigeren Länder am Handel der Kapkolonie im Jahre 1907 
S. 974. — Handel Mazagans (Marokko) 1907 S. 975. — Einsuhrhawel Neuseelands nach Waren im Jahre 1907 
S. 976. — Außenhandel der Vereinigten Staaten von Amerika 1907°08 nach Warengruppen . 977. — Bergwerks- 
unteeheehmungen. in der Kapkolonie S. 978. — Fischerei und Jagd= Schur' der Mangrovenwaldungen in Mozambique 
978 erung des Wein= und Branntweingesetzes sowie Vorschriften für die Herstellung und den Verkauf von 
Fer. und Eisg! . der Kapkolonie S. 978. — Anwendung der fran zösischen Vorschriften über den Verkauf, die Feilbietung, 
die Behandlung sowie die Bezeichnungen von Wein, Schaumwein, Branntwein und Spirituosen in Algerien S. 979. 
erschiedene Mitteilungen: Herbstkursus des Instituts für Schiffs= und Tropenhygiene in Hamburg S. 979. 
— Ferlnlurse für koloniale Technik S. 980. — Hühnertransport nach Deutsch-Südwestafrika S. 981. — unterlafsung 
von Abschreibungen seitens südafrikanischer Grubengesellschaften S. 981. — Al Ilgemeine wirischaltihe Enquete in der 
Lolonie Mozambique S. 981. — Handels= und Gewerbesteuer in Mozambique S. 982. Literatur-Ve rzeichnis 
983. — Verkehrs-Nachrichten S. 984. — Schiffsbewegungen S. 987. — Kurse deutscher Koloniniwerl S. 989. 
ll 
            
             
  
  
  
  
DELIEJEJEJEJEJEJZI 
  
  
  
  
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Verfügung des Reichskanzlers wegen Kbänderung der Verfügung vom 28. Movember 
1901, betr. die Regelung des gerichtlichen ostenwesens in den Schutzgebieten 
Afrikas und der Südsee 
Vom 28. August 1908. 
I. Die Verfügung, betreffend die Regelung des gerichtlichen Kostenwesens in den Schutz- 
gebieten Afrikas und der Südsee, vom 28. November 1901 (Kol. Bl. S. 853) wird dahin abgeändert, 
daß der § 1 die nachstehende Fassung erhält:
        <pb n="1018" />
        W 934 20 
Die Gebühren der Gerichte werden im doppelten Betrage der Sätze erhoben, welche in den 
im § 19 des Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit bezeichneten Vorschriften bestimmt sind. 
Soweit in Zustellungs= und Zwangsvollstreckungssachen die Gerichte und die von ihnen 
beauftragten Personen an die Stelle der Gerichtsvollzieher treten, werden die Gebühren, welche nach 
den im Absatz 1 bezeichneten Vorschriften den Gerichtsvollziehern zustehen, in doppeltem Betrage als 
Gerichtsgebühren erhoben. 
Die Gebühren der Zeugen und Sachverständigen sind im einfachen Betrage der Sätze der 
in Absatz 1 bezeichneten Vorschriften zu erheben. 
II. Diese Verfügung tritt am 1. Januar 1909 in Kraft. Sie findet Anwendung auf alle 
nach diesem Zeitpunkte fällig werdenden Gerichtskosten mit der Maßgabe, daß in bereits anhängigen 
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und Strafsachen die gesamten Kosten für die Instanz, in welcher sich 
die Sache zu dem erwähnten Zeitpunkte befindet, noch nach der Verfügung vom 28. November 1901 
zu berechnen sind. 
Norderney, den 28. August 1908. 
Der Reichskanzler. 
Fürst von Bülow. 
Bekanntmachung des Beichs-Kolonialamts, betr. Bestellungen des Biologisch-Land- 
wirtschaftlichen Instituts Kmani, des Cienhardt-Sanatoriums Wugiri und der Kranken- 
häufer in Daressalam und Tanga. 
Vom 18. September 1908. 
Das Biologisch-Landwirtschaftliche Institut Amani, das Lienhardt-Sanatorium Wugiri und 
die Krankenhäuser in Daressalam und Tanga sind ermächtigt worden, ihren Bedarf an Materialien 
und Geräten im Rahmen der Verfügungssummen unter Beachtung der Allgemeinen Bestimmungen, 
betreffend die Vergebung von Leistungen und Lieferungen im Bereiche der Kolonialverwaltung, gültig 
vom 1. April 1907 (Deutsches Kolonialblatt Nr. 10 vom 15. Mai 1907), selbständig zu beschaffen. 
Ziffer 3 des Abschnitts „Zur Beachtung“ der Vorschriften der Kolonialverwaltung über 
Lieferung, Verpackung und Versendung von amtlich bestellten Bedarfsgegenständen für die deutschen 
Schutzgebiete in Afrika und der Südsee, gültig vom 1. April 1907 (Deutsches Kolonialblatt Nr. 15 
vom 1. August 1907), findet somit auf die Ausschreibungen und Bestellungen des Biologisch-- 
Landwirtschaftlichen Institutes Amani, des Lienhardt-Sanatoriums Wugiri und der Krankenhäufer 
in Daressalam und Tanga keine Anwendung. 
Berlin, den 18. September 1908. 
Reichs-Kolonialamt. 
Verfügung des Reichs-Rolonialamts, betr. Bergbau im Gebiet der Deutschen 
Kolonialgeiellschaft für Südwestafrika. 
Vom 22. September 1908. 
Gemäß §§ 94, 97 der Kaiserlichen Bergverordnung für Deutsch-Südwestafrika vom 
8. August 1905 (Reichs-Gesetzbl. S. 727) wird hiermit bestimmt, daß das Gebiet der Deutschen 
Kolonialgesellschaft für Südwestafrika, welches im Norden durch den 26. Grad südlicher Breite, im 
Süden durch das nördliche Ufer des Orangeflusses, im Westen durch den Atlantischen Ozean und im 
Osten durch eine 100 km vom Meeresufer entfernte und mit letzterem parallel laufende Linie be- 
grenzt wird, vom 1. Oktober d. Is. ab der genannten Gesellschaft zur ausschließlichen Aufsuchung 
und Gewinnung von Mineralien bis auf weiteres widerruflich vorbehalten wird, soweit dem nicht 
wohlerworbene Rechte Dritter entgegenstehen. 
Berlin, den 22. September 1908. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. 
Dernburg.
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        G 935 20 
Verordnung des Couverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. das Verbot der Einfuhr 
von Großvieh usw. aus Rhodesia, Britisch-Betschuanaland-Drotektorat und Angola. 
Vom 23. Juni 1908. 
Auf Grund § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) und § 5 der 
Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die seemannsamtlichen und konsularischen Befugnisse und 
das Verordnungsrecht der Behörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 27. Sep- 
tember 1903 (Kol. Bl. S. 509) wird hiermit für das südwestafrikanische Schutzgebiet verordnet, 
was folgt: 
§ 1. Die Einfuhr von Großvieh jeder Art, das sind Bullen, Ochsen, Kühe, Färsen und 
Kälber, deren Hörnern, Klauen und Fellen sowie von Grashen aus Rhodesia, Britisch-Betschuanaland- 
Protektorat und Angola ist verboten. « 
8 2. Wer diesem Verbote zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mk., Haft 
oder Gefängnis bis zu drei Monaten allein oder in Verbindung miteinander bestraft. Die den 
Gegenstand der Zuwiderhandlung bildenden Sachen unterliegen der Einziehung. 
8 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung in Kraft. 
Windhuk, den 23. Juni 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
von Schuckmann. 
Bekanntmachung des Couverneurs von Ramerun, betr. Russtellung von Reisepässen. 
Vom 26. Juni 1908. 
Auf Grund des § 2 der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend das Paßwesen in den 
deutschen Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 28. August 1902 (Kol. Bl. S. 389) habe 
ich die Befugnis, an Reichsangehörige und Ausländer Reisepässe mit einer Gültigkeitsdauer von 
höchstens einem Jahre auszustellen sowie Pässe zu visieren, dem jeweiligen Residenten in Garua 
und dessen Stellvertreter übertragen. 
Buea, den 26. Juni 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
J. A.: 
Hansen. 
Verordnung des Souverneurs von Deutsch-MNeuguinea, betr. den Schiffsverkehr 
in Simpsonhafen. 
Vom 30. Juni 1908. 
Auf Grund des 8§ 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, Seite 813) sowie 
des § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 (Deutsches Kolonialblatt 1903, 
Seite 509) wird für Simpsonhafen verordnet, was folgt: 
§5 1. Fahrzeugen, welche den Verkehr mit den vom Ausland kommenden Schiffen ver- 
mitteln, ist es verboten, unmittelbar an Land anzulegen. Es wird für sie die südliche Seite der 
Lloydbrücke als ausschließlicher Anlegeplatz bestimmt. 
Die Zollbehörde kann auf Antrag Ausnahmen gestatten. 
§5 2. Die Nichtbefolgung dieser Vorschrift wird mit einer Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder 
mit Haft bestraft. 
Herbertshöhe, den 30. Juni 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Hahl.
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        W 936 20 
Verordnung des Couverneurs von Somoa, betr. Verbot der Einfuhr von Sedervieh 
aus Neu-Seeland, Ki##l und Tonga. 
Vom 21. Juli 1908. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903, betreffend die see- 
mannsamtlichen und konsularischen Befugnisse und das Verordnungsrecht der Behörden in den 
Schutzgebieten Afrikas und der Südsee (Kol. Bl. S. 509), wird hiermit verordnet, was folgt: 
§ 1. Die Einfuhr von Federvieh aus Neu-Seeland, Fiji und Tonga wird bis auf 
weiteres verboten. 
Federvieh, das im Juli oder August d. Is. aus den bezeichneten Ländern ankommt, kann 
auf Antrag des Empfängers durch die Polizeibehörde isoliert werden. Die Kosten hierfür hat der 
Empfänger zu tragen. 
§ 2. Zuwiderhandlungen werden als Übertretung bestraft. 
§* 3. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. 
Apia, den 21. Juli 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
J. V.: 
Schul. 
Beschluß des Bundesrats, betr. die Satzungen der Deutschen siolonialgesellschaft 
für Südwestafrika. 
Vom 21. Mai 1908. 
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21. Mai 1908 beschlossen, der Deutschen Kolonial- 
gesellschaft für Südwestafrika auf Grund ihrer vom Reichskanzler genehmigten Satzungen gemäß 
§ 11 des Schutzgebietsgesetzes die Rechtsfähigkeit zu verleihen. 
Satzungen der Deutschen Kolonialgesellschaft für Südwestafrika. 
Einleitung. 
Die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika ist durch Statut vom 5. April 1885 
begründet worden und hat durch Königliche Kabinettsordre vom 13. April 1885 die Rechte einer 
juristischen Person verliehen erhalten. Die bisherigen Statuten werden durch das nachstehende Statut 
zu dem Zwecke abgeändert, damit der Gesellschaft auf Grund der §§ 11 bis 13 der Neuredaktion 
des Schutzgebietsgesetzes vom 10. September 1900 (R. G. Bl. S. 812 f.) durch Beschluß des Bundesrats 
die Fähigkeit verliehen wird, als deutsche Kolonialgesellschaft unter ihrem Namen Rechte zu erwerben, 
Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gericht zu klagen und verklagt zu werden. 
I. Allgemeines. 
§ 1. Die Firma der Gesellschaft lautet: „Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika“. 
§ 2. Die Gesellschaft bezweckt: 
die von Herrn F. A. Lüderitz in Südwestafrika erworbenen, unter dem Schutze des 
Deutschen Reiches stehenden Ländereien und Rechte käuflich zu übernehmen und durch 
andere Erwerbungen zu erweitern, landwirtschaftliche, gewerbliche und kaufmännische 
Unternehmungen aller Art dort selbst zu betreiben oder durch andere betreiben zu lassen 
und in letzterem Falle sich daran durch Übernahme von Aktien oder Geschäftsanteilen 
oder in sonstiger Weise zu beteiligen, ferner das Privateigentum zu verwerten. 
§5 3. Der Sitz der Gesellschaft ist Berlin. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen 
im Inlande und im Schutzgebiet zu begründen. Ihre Dauer sist zeitlich nicht beschränkt. 
§ 4. Soweit in dem Gesellschaftsvertrage nichts anderes bestimmt ist, finden auf die Gesellschaft 
die allgemeinen Vorschriften des B. G. B. über Vereine Anwendung.
        <pb n="1021" />
        W 937 20 
II. Gründkapital und Mitgliedschaft. 
§ 5. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt 2 000 000 (zwei Millionen) Mark und ist 
in 2000 Anteile über je 1000 Mark eingeteilt. Eine weitere Zerteilung der Anteile ist unzulässig. 
§ 6. Bei einer Erhöhung des Grundkapitals haben die Mitglieder ihre Beiträge durch 
Barzahlung zu leisten, soweit nicht ein anderer Beschluß durch die Hauptversammlung gefaßt wird. 
Für einen geringeren Betrag als den Nennbetrag dürfen Anteilscheine nicht ausgegeben werden. 
Die Ausgabe für einen höheren Betrag ist zulässig. 
. Über jeden Anteil wird eine auf den Inhaber lautende Urkunde (Anteilschein) aus- 
gestellt. Anteilscheine dürfen bei einer Erhöhung des Grundkapitals erst ausgegeben werden, wenn 
der Nennbetrag und das etwa festgesetzte Aufgeld eingezahlt ist. Vor der Entrichtung der auf den 
Anteil zu leistenden Beiträge können Zwischenscheine ausgegeben werden; Zwischenscheine dürfen nur 
auf den Namen lauten. Mit den Anteilscheinen sind Erneuerungsscheine und Gewinnanteilscheine 
(Dividendenscheine) auszugeben. 
Ülber die Anteilberechtigten wird bis zur Ausgabe von Anteilscheinen bei der Ge- 
sellschaft ein Anteilsbuch geführt, in dem die Namen der Anteilsberechtigten und ihr Wohnort an- 
zugeben sind. Bei der Veräußerung eines Anteils erfolgt die Eintragung des Rechtsnachfolgers auf 
dessen Antrag gegen den Nachweis seiner Berechtigung. 
9. Die Zeichner von Anteilen und deren Rechtsnachfolger können von den ihnen ob- 
liegenden Leistungen an die Gesellschaft nicht befreit werden und sind nicht befugt, gegen das Recht 
auf diese Leistungen eine Forderung an die Gesellschaft aufzurechnen. 
§5 10. Bei einer Erhöhung des Grundkapitals kann die Hauptversammlung die Zulässigkeit 
von Teilleistungen auf die gezeichneten Beträge beschließen, indessen muß die erste Teilleistung min- 
destens ein Viertel des Nennbetrages und im Falle der Ausgabe zu einem höheren als dem Nenn- 
betrage auch den Mehrbetrag umfassen. 
Ülber die Höhe und Termine der späteren Leistungen hat der Aufsichtsrat Bestimmungen 
zu treffen. 
5* 11. Verpflichtete, welche fällige Teilleistungen nicht entrichten, sind dazu und zur Zahlung 
von Zinsen zu vier vom Hundert des geschuldeten Betrages durch den Vorstand aufzufordern. Dabei 
ist ihnen eine Frist von mindestens vier Wochen zu bestimmen. 
Wer diese Frist verstreichen läßt, verfällt in eine Vertragsstrafe von zehn vom Hundert des 
fälligen Hetrages und haftet auch außerdem für allen durch seine Säumnis entstehenden Schaden. 
Statt der Geltendmachung dieser Rechte ist der Vorstand befugt, den Säumigen seiner 
Anrechte aus der Zeichnung und den bereits darauf bewirkten Leistungen zugunsten der Gesellschaft 
für verlustig zu erklären, jedoch nur nach vorheriger Androhung unter Stellung einer zweiten 
Erfüllungsfrist von mindestens vier Wochen. 
Die Erklärung ist öffentlich und außerdem dem davon Betroffenen persönlich bekannt- 
zumachen; die persönliche Bekanntmachung erfolgt durch eingeschriebenen Brief an die im Anteilsbuch 
bezeichnete Adresse. 
Damit ist die Kraftloserklärung des über den Anteil ausgegebenen Zwischenscheins 
zu verbinden. 
An Stelle des letzteren wird ein neuer Zwischenschein zur Verfügung der Gesellschaft 
ausgefertigt. 
Für einen Ausfall, den die Gesellschaft bei der Veräußerung des neuen Zwischenscheins 
erleidet, bleibt der Säumige verhaftet. 
Die auf den für kraftlos erklärten Zwischenschein bereits geleisteten Zahlungen werden dem 
Reservefonds (8 22) überwiesen. 
§5 12. Die Mitglieder können ihre Einlagen nicht zurückfordern; sie haben, solange die 
Gesellschaft besteht, nur Anspruch auf den Reingewinn, soweit dieser nicht nach dem Gesellschafts- 
vertrage von der Verteilung ausgeschlossen ist. 
5 13. Die Gesellschaft soll eigene Anteilsrechte im regelmäßigen Geschäftsbetriebe weder 
erwerben noch zum Pfande nehmen. 
5 14. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilscheinen unterwerfen sich die Anteilseigner 
für alle Streitigkeiten mit der Gesellschaft der Entscheidung des Königlichen Amtsgerichts Berlin-Mitte 
bzw. des Königlichen Landgerichts 1 Berlin, insoweit dies gesetzlich zulässig ist. 
§5 15. Sind Anteilscheine oder andere von der Gesellschaft nach dem § 7 ausgefertigte 
Urkunden infolge einer Beschädigung oder Verunstaltung zum Umlaufe nicht mehr geeignet, so kann 
der Berechtigte, sofern der wesentliche Inhalt und die Unterscheidungsmerkmale der Urkunden noch
        <pb n="1022" />
        W 938. 2 
mit Sicherheit erkennbar sind, von dem Vorstande die Erteilung Aner neuen Urkunde gegen Aus- 
bandigung der beschädigten oder verunstalteten verlangeik « 
Die hierfür vom Vorstande festzusetzenden Kosten hat der den Umtausch Verlangende zu 
tragen und vorzuschießen. 
Die Ausfertigung und Ausreichung neuer Anteilscheine an Stelle gänzlich beschädigter oder 
verloren gegangener ist dagegen nur zulässig, nachdem diese im Wege des Aufgebotverfahrens für 
kraftlos erklärt sind. 
Zinsscheine oder Gewinnanteilscheine werden nicht gerichtlich amortisiert. Diese Urkunden 
sind, wenn sie nicht innerhalb vier Jahren — vom 31. Dezember desjenigen Jahres ab gerechnet, 
in welchem sie fällig geworden sind — erhoben werden, wertlos und die betreffenden Beträge ver- 
fallen zugunsten der Gesellschaft. 
Eine gerichtliche Kraftloserklärung beschädigter oder verlorener Erneuerungsscheine findet 
nicht statt. 
§ 16. Die Gesellschaft ist befugt, auf Beschluß des Aussichtsrats und mit Genehmigung der 
Aufsichtsbehörde, Schuldverschreibungen auf den Inhaber oder indossable Schuldverschreibungen aus- 
zugeben. Die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Inhaber bedarf außerdem der Genehmigung 
durch die preußische Staatsregierung. Der Nennbetrag der Schuldverschreibungen, der Zinsfuß, die 
Kündigungs= und Rückzahlungsbestimmungen werden jeweilig von dem Aussichtsrate unter Ge- 
nehmigung der Aufsichtsbehörde festgestellt und bekanntgemacht. 
Die Kündigung der Schuldverschreibungen bedarf der Zustimmung des Aussichtsrats. 
*5 17. Eine Erhöhung des Grundkapitals bleibt der Hauptversammlung vorbehalten. Sollen 
neu zu schaffende Anteile gegen andere als durch Barzahlung zu bewirkende Leistungen gewährt 
werden, so müssen der Gegenstand der Einlage oder Übernahme, die Person, von welcher die Ge- 
sellschaft den Gegenstand erwirbt und der Betrag der für die Einlage zu gewährenden Anteile oder 
die für den übernommenen Gegenstand zu gewährende Vergütung in dem Beschluß über die Erhöhung 
des Grundkapitals festgesetzt werden. 
Bei einer Erhöhung muß jedem Mitglied auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem 
bisherigen Grundkapital entsprechender Teil an dem die Erhöhung bildenden Kapital gewährt werden, 
soweit nicht in dem Beschluß über die Erhöhung ein anderes bestimmt ist. 
Für die Geltendmachung des Bezugsrechts der bisherigen Mitglieder kann durch öffentliche 
Bekanntmachung eine Frist von mindestens zwei Wochen bestimmt werden. 
18. Eine Herabsetzung des Grundkapitals kann nur auf Grund eines mit Dreiviertel- 
Mehrheit gesahten. Beschlusses der Hauptversammlung eintreten. 
Durch den Beschluß muß zugleich festgesetzt werden, zu welchem Zweck die Herabsetzung 
stattfindet, insbesondere, ob sie zur teilweisen Rückzahlung des Grundkapitals an die Mitglieder 
erfolgt und in welcher Weise die Maßregel auszuführen ist. 
Eine Einziehung von Anteilen darf, sofern sie nicht nach den für die Herabsetzung des 
Grundkapitals maßgebenden Vorschriften stattfindet, nur aus dem nach der jährlichen Bilanz ver- 
fügbaren Gewinn erfolgen. 
Soll sie mittels Auslosung, Kündigung oder in ähnlicher Weise bewirkt werden, so muß dies 
durch eine vor der Zeichnung der Anteile bewirkte Anderung des Gesellschafts-Vertrages bestimmt sein. 
§ 19. Sowohl der Beschluß über die Erhöhung, wie der über die Herabsetzung des Grund- 
kapitals ist öffentlich bekannt zu machen, und zwar der Beschluß über die Herabsetzung dreimal unter 
Hinzufügung einer Aufforderung an die Gläubiger, ihre Ansprüche anzumelden. 
Den Gläubigern, deren Forderungen vor der letzten öffentlichen Aufforderung begründet 
sind, ist Befriedigung zu gewähren oder Sicherheit zu leisten, sofern sie sich zu diesem Zweck melden. 
Zahlungen an Mitglieder dürfen auf Grund der Herabsetzung des Grundkapitals erst erfolgen, 
nachdem seit dem Tage, an dem die in Absatz 1 vorgeschriebene öffentliche Aufforderung zum dritten 
Male stattgefunden hat, ein Jahr verstrichen ist und nachdem die Gläubiger, die sich gemeldet haben, 
befriedigt oder sichergestellt worden sind. 
Eine durch die Herabsetzung bezweckte Befreiung der Mitglieder von der Verpflichtung zur 
Leistung von Einlagen auf die Anteile tritt nicht vor dem bezeichneten Zeitpunkt in Wirksamkeit. 
§ 20. Ist zur Herabsetzung des Grundkapitals eine Verminderung der Zahl der aus- 
gegebenen Anteilscheine vorgesehen, so kann die Gesellschaft die Anteilscheine, die trotz öffentlich 
bekanntgemachter dreimaliger Aufforderung binnen einer dabei zu bestimmenden Frist von mindestens 
vier Wochen nicht bei ihr eingehen, für kraftlos erklären und die Ersatzanteile für Rechnung der 
Säumigen verkaufen. 
Dieser Nachteil muß bei den Bekanntmachungen der Aufforderung angedroht sein.
        <pb n="1023" />
        G 939 20 
III. Allgemeine Verwaltungsgrundsätze. 
§ 21. Das Geschäftsjahr läuft vom 1. April bis 31. März. 
Für jedes abgelaufene Geschäftsjahr hat der Vorstand eine Bilanz nebst Gewinn= und 
Verlustrechnung aufzustellen und einen den Vermögensstand und die Verhältnisse der Gesellschaft ent- 
wickelnden Bericht dem Aufsichtsrat vorzulegen. Die Bilanz hat den Vorschriften der 88 40, 261 
H. G. B. zu entsprechen. 
Diese Schriftstücke sind demnächst mit den Bemerkungen des Aufsichtsrats versehen mindestens 
zwei Wochen lang vor der ordentlichen Hauptversammlung in dem Geschäftslokal der Gesellschaft zur 
Einsicht der Mitglieder auszulegen. 
Die Mitglieder können Abschriften daraus verlangen. Die Genehmigung der Bilanz nebst 
Gewinn= und Verlustrechnung ist der Hauptversammlung vorbehalten. 
.Zur Deckung eines aus der Bilanz sich ergebenden Verlustes ist ein Reservefonds 
zu bilden. In diesem ist einzustellen: 
1. von dem jährlichen Reingewinn der zwanzigste Teil so lange, als der Reservefonds 
den zehnten Teil des Grundkapitals nicht überschreitet; 
der Betrag, der bei einer Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe der Anteil- 
scheine für einen höheren als den Nennbetrag über diesen und über die durch Er- 
höhung entstehenden Kosten hinaus erzielt wird; 
. der Betrag von Zuzahlungen, die ohne Erhöhung des Grundkapitals von Gesellschaftern 
gegen Gewährung von Vorzugsrechten für ihre Anteile geleistet werden, soweit nicht 
eine Verwendung dieser Zahlungen zu außerordentlicheu Abschreibungen oder zur 
Deckung außerordentlicher Verluste beschlossen wird (siehe § 26 des Statuts); 
4. die auf die für kraftlos erklärten Zwischenscheine bereits geleisteten Zahlungen. 
§5 23. Was nach Deckung der beschlossenen Abschreibungen und Beträge zu Reservefonds 
von der Jahreseinnahme übrig bleibt, kann zur Verteilung als Reingewinn gelangen. 
8 ber die Höhe der jährlichen Beiträge zu Reservefonds, über die vorzunehmenden 
Abschreibungen und die Reingewinn-Verteilung beschließt — unbeschadet der Vorschrift des 8 22 — 
die Hauptversammlung. Diese kann auch die Bildung weiterer Reservefonds — außer dem Reserve- 
fonds des 5 22 — beschließen. 
Sie ist dabei an die Vorschläge des Aussichtsrats insofern gebunden, als sie die Ab- 
schreibungen und die Beiträge zu Reservefonds nicht geringer, den zu verteilenden Gewinn nicht 
höher bestimmen darf, als der Aufsichtsrat vorgeschlagen hat. 
§ 25. Nach Zuweisung der gemäß § 22 dem Reservefonds zu überweisenden Beträge 
werden von dem Reingewinn zunächst 4% des Nennbetrages an die Inhaber der Anteile verteilt. 
Von dem verbleibenden Betrage werden den Mitgliedern des Vorstandes und des Aussichtsrats ihre 
Anteile am Jahresgewinn gewährt, wobei indessen sämtliche Abschreibungen und Rücklagen vorweg 
in Abzug zu bringen sind. 
Der Gewinnanteil des Aussichtsrats beträgt 10% des hiernach zu berücksichtigenden Betrages; 
die Höhe des Gewinnanteils des Vorstandes wird in den durch die vorstehenden Bestimmungen ge- 
zogenen Grenzen durch den Dienstvertrag bestimmt. 
Der weitere Rest wird unter die Mitglieder nach Verhältnis ihrer Anteile verteilt, soweit 
nicht die Hauptversammlung eine anderweite Verwendung beschließt (vgl. aber § 24 Abs. 2). 
§ 26. Jeder zugunsten einzelner Mitglieder über die Bestimmungen des § 25 hinaus 
bedungene besondere Vorteil muß durch Abänderung der Statuten unter Bezeichnung des Be- 
rechtigten festgesetzt werden. 
Zinsen von bestimmter Höhe dürfen für die Mitglieder der Gesellschaft weder bedungen 
noch ausgezahlt werden. Es darf nur dasjenige unter sie verteilt werden, was sich nach der jähr- 
lichen Bilanz als Reingewinn ergibt. 
2 
2 
IV. Organe der Gesellschaft. 
A. Vorstand. 
§ 27. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Reichsangehörigen, welche vom Auf- 
sichtsrat zu gerichtlichem oder notariellem Protokoll ernannt werden. 
Die Ernennung ist bekanntzumachen. 
Die Zahl der Vorstandsmitglieder (Direktoren) bestimmt der Aussichtsrat. 
Dieser ist auch berechtigt, Stellvertreter der Vorstandsmitglieder zu ernennen (stellvertretende
        <pb n="1024" />
        G 940 eo 
Direktoren). Diese können nach außen hin ihre Befugnisse ausüben, ohne daß es des Nachweises 
des Eintritts der Vertretungsnotwendigkeit bedasf. 
Die Ernennung der Vorstandsmitglieder kann unbeschadet des Anspruchs auf vertragsmäßige 
Vergütung jederzeit, auch ohne Angabe von Gründen, durch den Aufsichtsrat widerrufen werden. 
Zum Vorstandsmitgliede darf nicht bestellt werden, wer durch behördliche Anordnung in der Ver- 
fügung über sein Vermögen beschränkt oder gerichtlich und rechtskräftig wegen einer strafbaren 
Handlung verurteilt ist, die nach deutschem Rechte die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte 
nach sich ziehen kann. 
Wer entgegen dieser Bestimmung zum Vorstande bestellt ist, kann sofort ohne Anspruch auf 
Entschädigung entlassen werden. 
§5 28. Der Vorstand vertritt die Gesellschaft in jeder Beziehung nach außen, und zwar 
sowohl gegenüber Behörden als auch gegenüber Privatpersonen. Er ist befugt, Prokuristen vor- 
behaltlich der Genehmigung des Aufsichtsrates zu ernennen und Beamte der Gesellschaft unter Fest- 
stellung ihres Wirkungskreises anzustellen (ogl. § 30). Diese Beschränkung betreffend den Vorbehalt 
der Genehmigung des Aufsichtsrats hatten Dritten gegenüber keine Wirkung. Die Erteilung von 
Generalvollmachten bedarf der Genehmigung des Aussichtsrats. 
Der Vorstand hat die Verwaltung der Gesellschaft in vollem Umfange zu führen, soweit er 
nicht durch das Gesetz oder durch die Statuten beschränkt ist. Bei der Geschäftsführung hat er die 
durch den Aufsichtsrat erteilten Geschäftsinstruktionen (§ 43a) zu beachten. 
Für ordnungsmäßige Buchführung und Behandlung der Geschäftsbriefe hat er gemäß den 
Vorschriften des H. G. B. Sorge zu tragen und gegebenenfalls gemäß § 240 daselbst zu verfahren. 
§5 29. Rechtsverbindliche Erklärungen haben zu erfolgen: 
a) wenn der Vorstand aus einer Person besteht, von dieser oder von einem stellver- 
tretenden Vorstandsmitglied und einem Prokuristen! 
b) wenn der Vorstand aus zwei oder mehreren Personen besteht: 
1. von zwei Vorstandsmitgliedern, oder 
2. von einem Vorstands- und einem stellvertretenden Vorstandsmitglied, oder 
3. von einem Vorstands- oder einem stellvertretenden Vorstandsmitglied und einem 
Prokuristen. 
Die Vertretung der Zweigniederlassungen regelt der Aufsichtsrat nach gleichen Grundsätzen, 
jedoch ist es ihm gestattet, auch zwei Prokuristen mit der gemeinschaftlichen Vertretung der Zweig- 
niederlassungen zu betrauen. 
Demgemäß sind schriftliche Erklärungen, Bekanntmachungen und Urkunden des Vorstandes 
für die Gesellschaft rechtsverbindlich, wenn sie mit der Firma der Gesellschaft unterzeichnet oder 
gestempelt sind und die eigenhändige Unterschrift der nach vorstehendem zur Vertretung der Gesellschaft 
befugten Personen tragen. 
Ist eine Willenserklärung gegenüber der Gesellschaft abzugeben, so genügt immer die Abgabe 
gegenüber einem Mitgliede des Vorstandes. 
§ 30. Zur Eingehung, Abänderung oder Aufhebung solcher Dienstverträge, durch welche 
die Gesellschaft länger als fünf Jahre verpflichtet wird oder durch welche ein bares Jahresgehalt 
von mehr als 3000 Mark zugebilligt oder eine Tantieme gewährt werden soll, bedarf es der Ge- 
nehmigung des Vorsitzenden des Aufsichtsrats. 
Diese Beschränkung ist dritten Personen gegenüber ohne Wirkung. 
§6 31. Die Verteilung der Geschäfte unter die Vorstandsmitglieder, ihr Verhältnis zu 
einander sowie die Normen über die gemeinsamen Beratungen und Beschlußfassungen setzt der 
Vorstand und, soweit nicht eine Einigung unter den Vorstandsmitgliedern stattfindet, der Auf- 
sichtsrat fest. 
§* 32. Die Mitglieder des Vorstandes, die ihre Obliegenheiten vernachlässigen — § 276 
des B. G. B. —, haften der Gesellschaft für allen daraus entstehenden Schaden. 
Diese Haftung sowie die in diesen Bestimmungen ihnen noch besonders auferlegten Schaden- 
ersatzpflichten müssen sie bei ihrer Bestellung ausdrücklich übernehmen. 
§ 33. Die Legitimation der Vorstandsmitglieder erfolgt durch einen Auszug aus dem 
Handelsregister oder durch eine amtliche Bescheinigung der Aufsichtsbehörde. 
* 34. Alle für die Mitglieder des Vorstandes geltenden Vorschriften finden auch auf ihre 
Stellvertreter Anwendung.
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        G 941 20 
B. Aussichtsrat. 
§ 35. Der Aussichtsrat besteht aus mindestens fünf und höchstens zwanzig von der Haupt- 
versammlung zu wählenden Personen, die sämtlich die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen müssen. 
Die Wahl steht der ordentlichen Hauptversammlung zu. Sie erfolgt unter Aufnahme eines 
notariellen Protokolls auf drei Jahre derart, daß die Amtsdauer mit dem Schluß der dritten auf 
die Wahl folgenden ordentlichen Hauptversammlung endet und mit der Maßgabe, daß in Perioden 
von höchstens zwei Jahren mindestens eines der jeweiligen Mitglieder ausscheidet. Die Reihenfolge 
dabei wird, soweit das Dienstalter gleich ist, durch das Los, sonst durch das Dienstalter in der Weise 
bestimmt, daß immer der Alteste ausscheidet. 
Bei außerordentlichem Wegfall von Mitgliedern kann der Aussichtsrat eine bis zur nächsten 
Hauptersammlung gültige Zuwahl treffen. Die endgültige Zuwahl erfolgt durch die nächste 
ordentliche Hauptversammlung, und zwar für den Rest der Wahldauer der Weggefallenen. 
36. Die Vorschriften der beiden letzten Absätze des § 27 finden entsprechende Anwendung. 
§ 37. Die Hauptversammlung kann die Wahl des Aussichtsratsmitglieds jederzeit wider- 
rufen. Der Widerruf bedarf einer Mehrheit, die mindestens drei Vierteile der bei der Beschlußfassung 
vertretenen Stimmen umfaßt. 
38. Die Mitglieder des Aufsichtsrats können nicht zugleich Mitglieder des Vorstandes 
oder dauernd Stellvertreter von Vorstandsmitgliedern sein, auch nicht als Beamte die Geschäfte der 
Gesellschaft führen. Nur für einen im voraus begrenzten Zeitraum kann der Aussichtsrat einzelne 
seiner Mitglieder zu Stellvertretern behinderter Vorstandsmitglieder bestellen; während dieses Zeit- 
raums und bis zur Entlastung des Vertreters darf der letztere eine Tätigkeit als Mitglied des Auf- 
sichtsrats nicht ausüben. 
Scheiden aus dem Vorstande Mitglieder aus, so können sie nicht vor der Entlastung in den 
Aufsichtsrat eintreten. 
3 Der Aufsichtsrat wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen ersten und 
einen zweiten Stellvertreter. 
Der erste Stellvertreter übt im Falle der Behinderung des Vorsitzenden alle Funktionen 
desselben aus; in gleicher Weise tritt der zweite Stellvertreter für den ersten ein. 
Die Sitzungen des Aufsichtsrats, über welche ein vom Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter 
zu vollziehendes Protokoll zu führen ist, finden statt, so oft nach Ansicht des Vorsitzenden bzw. dessen 
Stellvertreters eine geschäftliche Veranlassung dazu vorliegt, und außerdem, wenn ein Mitglied des 
Vorstandes oder mindestens drei Aufsichtsratsmitglieder es verlangen. In diesem Falle soll die 
Sitzung innerhalb acht Tagen stattfinden. 
Die Berufung erfolgt durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter unter Mitteilung der 
Lugesorbug, des Ortes und der Zeit der Versammlung. 
Der Aufsichtsrat ist beschlußfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder oder bei 
ungerader manht die einfache Mehrheit anwesend ist. 
ber eine Angelegenheit, welche bei Berufung der Versammlung nicht als Beratungs- 
gegenstani mit aufgeführt war, kann der Aufsichtsrat gültig beschließen, wenn der Beschluß mit einer 
Mehrheit von mindestens zwei Dritteln aller seiner anwesenden Mitglieder genehmigt wird. 
Die Beschlüsse werden in der Regel in Sitzungen gefaßt. Es ist jedoch schriftliche, für Aus- 
nahmefälle auch telegraphische Abstimmung gestattet. Doch ist alsdann zur Beschlußfassung Stimmen= 
einheit der sämtlichen in Europa anwesenden Aufsichtsratsmitglieder mit der Maßgabe erforderlich, 
daß jedenfalls die Hälfte der sämtlichen Mitglieder an der Beschlußfassung teilnimmt. Bei schriftlichen 
Abstimmungen muß die Frist zur Abgabe des Votums mindestens eine Woche vom Tage der Ab- 
sendung betragen; protestiert innerhalb dieser Zeit ein Mitglied gegen eine schriftliche Abstimmung, 
so darf die Beschlußfassung nur in einer Sitzung erfolgen. Der Vorsitzende hat vor der Herbeiführung 
einer schriftlichen oder telegraphischen Abstimmung dafür Sorge zu tragen, daß der gemäß § 60 
bestellte Kommissar seine Aufsichtsrechte wahrzunehmen vermag. 
Die Mitglieder des Aufsichtsrats haben gleiches Stimmrecht. 
Vorbehaltlich der Bestimmung in § 40 werden die Beschlüsse mit Stimmenmehrheit gefaßt. 
Bei Stimmengleichheit entscheidet, mit Ausnahme von Wahlen, die Stimme des Vorsitzenden. 
Die Mitglieder des Vorstandes haben den Sitzungen des Aufsichtsrats beizuwohnen, sofern 
dieser nicht in einzelnen Fällen beschließt, in Abwesenheit des Vorstandes zu verhandeln. 
§ 40. Ergibt sich bei einer vom Aussichtsrat vorzunehmenden Wahl keine absolute 
Stimmenmehrheit in der ersten Wahlhandlung, so ist zwischen den beiden Personen, welche die 
meisten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl vorzunehmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet 
das Los, welches vom Vorsitzenden gezogen wird.
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        942 0 
8 41. Alle schriftlichen Erklärungen, Bekanntmachungen und Urkunden des Aufsichtsrats 
sind mit den Worten „der Aufsichtsrat“ unter Beifügung der Namensunterschrift des Vorsitzenden 
oder seines Stellvertreters zu vollziehen. 
Der Aufsichtsrat hat die gesamte Geschäftsführung des Vorstandes zu überwachen. 
Er kann insbesondere jederzeit von dem Vorstande Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft 
verlangen und durch den Vorsitzenden oder einzelne von ihm zu bestimmende Mitglieder, auch 
durch dritte Sachverständige, die Bücher und Schriften der Gesellschaft einsehen und prüfen, sowie den 
Stand der Gesellschaftskasse und die sonstigen Bestände an Aktiven untersuchen. 
Der Aufsichtsrat ist befugt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit den 
Vorstandsmitgliedern sowie bei Rechtsstreitigkeiten mit diesen zu vertreten. 
Der Aufsichtsrat hat außer den sonstigen ihm nach diesen Satzungen zugewiesenen 
Rechten und Pflichten insbesondere die folgenden: 
a) die Anstellung, Suspendierung und Entlassung der ordentlichen und stellvertretenden 
Mitglieder des Vorstandes, den Abschluß der Dienstverträge mit denselben und die 
Feststellung ihrer Geschäftsinstruktionen; 
b) die Genehmigung zum Erwerb und zur Veräußerung von unbeweglichem Eigentum; 
e) die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf den Inhaber gemäß § 16; 
d) die Prüfung der Jahresrechnung und den Vorschlag an die Hauptversammlung über 
die Verwendung und Verteilung von überschüssen; 
e) die Errichtung und Wiederaufhebung von Zweigniederlassungen; 
t) die Prüfung der Vorlagen an die Hauptversammlung. 
§ 44. Mitglieder des Aufsichtsrats, die ihre Obliegenheiten vernachlässigen, haften der 
Gesellschaft für jeden daraus entstehenden Schaden. Die Haftung sowie die vorstehend ihnen noch 
besonders auferlegte Ersatzpflicht müssen sie bei der Annahme ihres Amtes ausdrücklich übernehmen. 
C. Hauptversammlung. 
§5 45. Die Hauptversammlung vertritt die Gesamtheit der Gesellschaftsmitglieder. Ihre 
Beschlüsse und Wahlen sind für alle Mitglieder verbindlich. 
§* 46. Die Hauptversammlungen finden in Berlin statt. Der Aufsichtsrat kann anordnen, 
daß eine Hauptversammlung an einen anderen Ort berufen wird. « 
§47.DieEinberufungderordentlichenHauptverfatmnlungerfolgtdurchdenVorstand. 
Außerordentliche Hauptversammlungen können durch den Vorstand oder den Aufsichtsrat berufen werden. 
Außerdem ist der Kommissar des Reichskanzlers in den Fällen des § 60, Absatz 3, zur 
Einberufung einer Hauptversammlung berechtigt. Die Einberufung ist mindestens zwei Wochen vor 
dem für die Versammlung bestimmten Tage unter Angabe der Tagesordnung öffentlich bekannt- 
zumachen. 
Jedes Mitglied, das einen Anteilschein hinterlegt, ist berechtigt zu verlangen, daß ihm die 
Berufung der Hauptversammlung und die Tagesordnung, sobald deren öffentliche Bekanntmachung 
erfolgt, durch eingeschriebenen Brief besonders mitgeteilt wird. Die gleiche Mitteilung kann das 
Mitglied über die in der Hauptversammlung gefaßten Beschlüsse verlangen. 
5* 48. In der Hauptversammlung berechtigt jeder Anteil zu einer Stimme. Das Stimm- 
recht kann nur von denjenigen Anteilseigentümern ausgeübt werden, welche ihre Anteilscheine bzw. 
Zwischenscheine spätestens am dritten Tage vor der Hauptversammlung bei denjenigen Stellen, die 
bei der Kasse der Gesellschaft oder bei denjenigen Stellen, die in der Einberufung sonst etwa als 
Hinterlegungsstellen bezeichnet sind, gegen Bescheinigung hinterlegt haben und bis zur Beendigung 
der Hauptversammlung bei der Hinterlegungsstelle belassen. 
Statt der Anteilscheine bzw. Zwischenscheine können auch die darüber lautenden Depotscheine 
der Reichsbank oder einer öffentlichen Behörde oder eines Notars hinterlegt werden, sofern in den 
Depotscheinen die Rückgabe der Stücke von der Rückgabe des Depotscheins abhängig gemacht ist. 
#§ 49. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind die Mitglieder der Gesellschaft bzw. 
deren gesetzliche Vertreter befugt. Handelsfirmen können sich auch durch ihre in das Handelsregister 
eingetragenen Prokuristen vertreten lassen. 
Die Mitglieder können andere Mitglieder oder die gesetzlichen Vertreter oder eingetragene 
Prokuristen anderer Mitglieder mit der Vertretung in der Hauptversammlung betrauen. Bei gesetz- 
licher Vertretung und bei Prokuren genügt die Vertretung durch einen der Berechtigten, auch wenn 
sonst Gesamtvertretung erforderlich sein sollte. Schriftliche Vollmacht ist erforderlich und ausreichend.
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        W 943 2O 
Vollmachten müssen spätestens am Tage vor der Versammlung dem Vorstande zur Prüfung 
eingereicht werden. 
8 Wer durch die Beschlußfassung entlastet oder von einer Verpflichtung befreit werden 
soll, hat hierbei kein Stimmrecht und darf ein solches auch nicht für andere ausüben; dasselbe gilt 
von einer Beschlußfassung, welche die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit einem Mitgliede oder die 
Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und der Gesellschaft betrifft. 
§* 51. Den Vorsitz in der Hauptversammlung führt der Vorsitzende oder dessen Stell- 
vertreter oder ein anderes vom Aufsichtsrat dazu bestimmtes Mitglied des Aufsichtsrats, in Er- 
manglung eines solchen ein von der Hauptversammlung zum Vorsitz berufenes Mitglied der 
Gesellschaft. 
Über die Verhandlungen ist ein notarielles Protokoll aufzunehmen, in welchem alle Beschlüsse 
beurkundet werden müssen. Dem Protokoll ist ein vom Vorsitzenden zu vollziehendes Verzeichnis der 
erschienenen und vertretenen Mitglieder unter Angabe der Stimmenzahl beizufügen. 
8 52. Über Gegenstände, die nicht auf der Tagesordnung standen, darf kein Beschluß 
gefaßt werden, außer über einen in der Hauptversammlung gestellten Antrag auf Berufung einer 
außerordentlichen Hauptversammlung. 
53. Die Bestimmungen der §§ 271 bis einschließlich 273 H. G. B. sinden auf die An- 
fechtung der Beschlüsse der Hauptversammlung entsprechende Anwendung. 
54. Die Hauptversammlung ist entweder eine ordentliche oder eine außerordentliche. 
Die ordentlichen Versammlungen müssen in jedem Jahre spätestens im Dezember stattfinden. 
Der ordentlichen Hauptversammlung stehen zu: 
1. die Entgegennahme des Geschüftversches und der Bilanz sowie der Gewinn= und 
Verlustrechnung für die vom Vorstand und Aussichtsrat erstatteten Geschäftsberichte; 
2. die Beschlußfassung über die Genehmigung der zu 1 bezeichneten Vorlagen sowie die 
Entlastung des Vorstandes und des Aussichtsrats; 
7 die Beschlußfassung über die Gewinnverteilung; 
die Wahlen zum Aussichtsrat. 
Wird die Bilanz nicht sogleich genehmigt, so kann die Hauptversammlung einen Ausschuß 
zur Nachprũfung ernennen. 
Außerordentliche Hauptversammlungen müssen einberufen werden auf Verlangen: 
1. von Gesellschaftsmitgliedern, die mindestens den zwanzigsten Teil des Grundkapitals 
vertreten; 
2. der Aufsichtsbehörde (siehe § 60). 
Auch die ordentliche Hauptversammlung kann die Einberufung einer außerordentlichen Ver- 
sammlung durch den Vorstand beschließen. 
55. Die Beschlüsse der Hauptversammlung bedürfen der Mehrheit der abgegebenen 
Stimmen (einfache Stimmenmehrheit). 
Wahlen können, falls niemand widerspricht, in der Weise vorgenommen werden, daß die 
Hauptversammlung zu gemachten Vorschlägen ihre Zustimmung erteilt. 
Wenn dieser Form der Wahl widersprochen wird, so erfolgt die Wahl jedes einzelnen Mit- 
gliedes des Aufsichtsrats durch Stimmzettel, auf denen die Zahl der den Stimmberechtigten zu- 
stehenden Stimmen vermerkt ist. 
Wird hierbei die einfache Mehrheit nicht erreicht, so ist zwischen den beiden Personen, 
welche die meisten Stimmen erhalten haben, eine engere Wahl vorzunehmen. Bei Stimmengleichheit 
entscheidet das Los, welches vom Vorsitzenden gezogen wird. 
In folgenden Fällen bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung einer Dreiviertel- Mehrheit 
der abgegebenen Stimmen, nämlich bei: 
Verschmelzung der Gesellschaft mit einer anderen; 
.Umwandlung der rechtlichen Form der Gesellschaft; 
. Erhöhung des Grundkapitals und Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile; 
teilweiser Zurückzahlung oder sonstiger Herabsetzung des Grundkapitals; 
. Anderung und Ergänzung der Statuten, insbesondere Anderung und Erweiterung 
des Zwecks der Gesellschaft; 
.Ausgabe von Vorzugsanteilen; 
. Auflösung der Gesellschaft. 
§ 56. Die Ansprüche der Gesellschaft aus der Geschäftsführung des Vorstandes oder 
Aufsichtsrats müssen geltend gemacht werden, wenn es in der Hauptversammlung mit einfacher 
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        3944 
Stimmenmehrheit beschlossen oder von einer Minderheit, die den zehnten Teil des Grundkapitals 
erreicht, verlangt wird. Die Ansprüche verjähren in fünf Jahren von der den Anspruch begründenden 
Handlung oder Unterlassung an. Die Vorschriften des § 268 Absatz 2 in Verbindung mit § 247, 
des § 269 und des § 270 des H. G. B. finden entsprechende Anwendung mit der Maßgabe, daß 
an die Stelle des im § 268 Absatz 2 bezeichneten Gerichts die Aussichtsbehörde tritt. 
V. Auflösung. 
§5 57. Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt: 
a) auf Beschluß der Hauptversammlung; 
b) bei Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft. 
§ 58. Für die Liquidation gelten die Vorschriften der §§ 48, 49 des B. G. B. 
§5 59. Nach Tilgung der Schulden wird das Gesellschaftsvermögen an die Mitglieder nach 
Maßgabe der Höhe ihrer Anteile verteilt. 
Die Verteilung darf nicht eher vollzogen werden, als nach Ablauf eines Jahres von dem 
Tage an gerechnet, an dem die Auflösung der Gesellschaft und eine Aufforderung an ihre Gläubiger, 
sich bei ihr zu melden, zum dritten Male öffentlich bekanntgeworden ist. 
Bekannte Gläubiger sind auch dann zu befriedigen, wenn sie sich nicht melden. 
Im übrigen wird nach § 52 des B. G. B. verfahren. 
Die Hinterlegung hat unter Verzicht auf die Rücknahme zu erfolgen. 
VI. Aufsichtsbehörde. · 
8 60. Die Aufsicht über die Gesellschaft wird von dem Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt) 
geführt, der zu diesem Behufe einen oder mehrere Kommissare bestellen kann. Die Aussicht beschränkt 
sich darauf, daß die Geschäftsführung im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und den Be- 
stimmungen des Gesellschaftsvertrages erfolgt. 
Zu allen Anderungen des Gesellschaftsvertrages ist die Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
erforderlich. 
Jeder von dem Reichskanzler bestellte Kommissar ist berechtigt, auf Kosten der Gesellschaft 
an jeder Verhandlung des Aufsichtsrats und jeder Hauptversammlung teilzunehmen, die Aufnahme 
bestimmter Punkte in die Tagesordnung zu verlangen, von dem Vorstand oder Aufsichtsrate jederzeit 
Bericht über die Angelegenheiten der Gesellschaft sowie die Berufung einer Hauptversammlung zu 
verlangen und die Bücher und Schriften der Gesellschaft einzusehen oder durch einen Bevollmächtigten 
einsehen zu lassen sowie auf Kosten der Gesellschaft, wenn dem Verlangen der dazu Berechtigten 
nicht entsprochen wird oder aus sonstigen wichtigen Gründen, eine außerordentliche Hauptversammlung 
oder Sitzung des Aufsichtsrats mit bestimmter Tagesordnung zu berufen. 
Besondere Regelung wird für die Fälle vorbehalten, in denen der Fiskus am Reingewinn 
der Gesellschaft beteiligt wird oder in denen der Gegenstand das öffentliche Interesse berührt 
(Eisenbahnunternehmungen usw.). 
VII. Offentliche Bekanntmachungen. 
§ 61. Die satzungsgemäß zu bewirkenden öffentlichen Bekanntmachungen der Gesellschaft 
erfolgen durch einmalige Einrückung in den Deutschen Reichsanzeiger. 
Die Hauptversammlung oder der Aussichtsrat können noch andere Blätter zu dem gleichen 
Zweck bestimmen. 
Für den Beginn der bekanntgemachten Fristen ist die Veröffentlichung im Reichsanzeiger 
entscheidend. 
Zu veröffentlichen sind: 
1. die Namen der Mitglieder des Aufsichtsrats, 
2. die genehmigte Jahresbilanz nebst Gewinn= und Verlustrechnung, sofern die Ge- 
sellschaft Schuldverschreibungen auf den Inhaber ausgeben sollte, 
3. die Beschlüsse über Erhöhung und Vermin derung des Grundkapitals, 
4. die Auflösung der Gesellschaft. 
VIII. Dbergangsbestimmungen. 
62. Das vorstehende Statut tritt in Kraft, sobald es durch den Reichskanzler genehmigt 
und sobald der Gesellschaft außerdem durch Beschluß des Bundesrats die Fähigkeit beigelegt worden 
ist, unter ihrem Namen Rechte zu erwerben, Verbindlichkeiten einzugehen, vor Gerichten zu klagen 
und verklagt zu werden.
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        W 945 20 
5 63. Die Bestimmungen über die Bilanz und Gewinn= und Verlustrechnung sowie über 
den Geschäftsbericht finden zum erstenmal für das im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Statuten 
laufende Geschäftsjahr Anwendung. Bezüglich des letzten diesem Zeitpunkte vorausgehenden 
Geschäftsjahrs bleiben die bisherigen Bestimmungen in Kraft. 
* 64. Mit dem Augenblick, mit welchem die neuen Statuten in Kraft treten, gelten die 
gegenwärtigen Mitglieder des Verwaltungsrats als Mitglieder des Aufsichtsrats im Sinne der neuen 
Statuten. Ihre Amtsdauer erlischt mit dem Schluß der auf das Inkrafttreten der neuen Statuten 
solgenden ordentlichen Hauptversammlung. 
§* 65. Mit dem Inkrafttreten dieser Statuten gelten die bisher ausgegebenen Anteilscheine 
als auf den Inhaber lautend und werden auf Antrag mit einem entsprechenden Vermerk versehen. 
Die Gesellschaft kann eine Frist für die Einreichung der Anteilscheine mit der Androhung erlassen, 
daß die Mitgliederrechte ruhen, bis der Inhabervermerk auf die Anteilscheine gesetzt ist. 
  
  
  
Dersonalien. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts, Wirklicher Geheimer Rat Dernburg hat nach 
Rückkehr von seiner Informationsreise nach Deutsch-Südwestafrika und den englischen 
Kolonien Südafrikas die Leitung des Reichs= FKolonialamts wieder übernommen. 
Dem Medizinalreferenten im Neichs-Kolontalamt, General-Oberarzt Dr. Steudel ist seitens 
des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts= und Medizinalangelegenheiten in Anerkennung seiner 
wissenschaftlichen Leistungen das Prädikat „Professor"“ verliehen worden. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben geruht, dem Ansiedler im deutsch- 
ostafrikanischen Schutzgebiet Ernst Knallmeyer zu Neu-Langenburg das Militär-Ehrenzeichen 
2. Klasse zu verleihen. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 10. September 1908. 
Es werden befördert: 
Götze, Hauptmann, Mitglied des Bekleidungsamts des XVII. Armeekorps, kommandiert zur Dienst- 
leistung, zum überzähligen Major und 
Dr. Steudel, Oberstabsarzt, zum Generaloberarzt. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 6. September 1908. 
Paschen, Oberleutnant im 1. Nassauischen Infanterie-Regiment Nr. 87, am 30. September aus 
dem Heere ausgeschieden und mit dem 1. Oktober d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
A. K. O. vom 10. September 1908. 
Seitz und v. Marées, Leutnants, zu Oberleutnants befördert. 
Kramer, Oberleutnant, kommandiert zur Dienstleistung beim Kommando der Schutztruppen im 
Reichs- Kolonialamt, 
Dr. Lott, Stabsarzt, — Gesuche um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre genehmigt. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 10. September 1908. 
Am 30. September aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Oktober d. Is. 
im Heere angestellt: 
Rudolph, Hauptmann, als Kompagniechef im 2. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiment Nr. 137,
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        W 946 20 
die Oberleutnants: 
Eymgel im 2. Ober-Elsässischen Infanterie-Regiment Nr. 171, 
v. Elpons im Grenadier-Regiment König Friedrich III. (2. Schlesischen) Nr. 11 und 
v. Hoepfner, Leutnant im Mansfelder Feldartillerie-Regiment Nr. 75. 
Es werden befördert: 
v. Boetticher, Wilm und v. Veltheim, Oberleutnants, zu Hauptleuten, 
Motschenbacher, Leutnant, zum Oberleutnant und 
Vorwerk, Oberarzt, zum Stabsarzt. 
Mansfeld, Hauptmann, Gesuch um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 3½ Jahre genehmigt. 
» . A. K. O. vom 15. September 1908. 
v. Hantelmann, Oberleutnant im Dragoner-Regiment Freiherr von Manteuffel (Rheinischen) Nr. 5, 
kommandiert zur Dienstleistung beim großen Generalstabe, scheidet am 11. Oktober aus dem 
Heere aus und wird mit dem 12. Oktober d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 7. September 1908. 
Auffarth, Zahlmeister, am 30. September d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung (beim II. Bataillon Infanterie-Regiments Nr. 94) aus der 
Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 10. September 1908. 
Teuber, Unterzahlmeister, zum Intendanturdiätar mit einem Dienstalter vom 1. April 1908 ernannt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 11. September 1908. 
Heitzmann, Zahlmeister, am 31. August d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung (beim II. Bataillon 2. Unter-Elsässischen Infanterie-Regiments 
Nr. 137) aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 12. September 1908. 
Sunkel, Proviantamtskontrolleur, am 30. September d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche 
der Königlich Sächsischen Heeresverwaltung (beim Proviantamt Leipzig), aus der Schutz- 
truppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 14. September 1908. 
Zweigert, Intendanturrat, am 30. September d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (bei der Intendantur des VIII. Armeekorps), aus 
der Schutztruppe ausgeschieden. 
Temme, Feldintendantursekretär, am 31. August d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (bei der Intendantur des X. Armeekorps), aus der 
Schutztruppe ausgeschieden. 
Rennschuh, Proviantamtsassistent, am 14. September d. Is., behufs Wiederanstellung im Bereiche 
der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (beim Proviantamt Magdeburg), aus der 
Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 20. September 1908. 
Dahms, Proviantamtsassistent, am 30. September d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (beim Proviantamt in Stolp) aus der Schutztruppe 
ansgeschieden. 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 10. September 1908. 
Dr. Kreyher, Stabsarzt, am 30. September d. Is. aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit 
dem 1. Oktober d. Is. als Bataillonsarzt des II. Bataillons Infanterie-Regiments 
von Manstein (Schleswigschen) Nr. 84 angestellt.
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        W 947 20 
nachruf. 
Am 4. Juni d. Is. verstarb im Hafenkrankenhaus in Hamburg an Leberabszeß der Feldwebel 
Ernst FSriedrich Herbst 
der Kaiserlichen Schutztruppe für Kamerun. 
Der Entschlafene gehörte vom 24. März 1900 bis 5. Januar 1904 der Schutztruppe für 
Südwestafrika und seit dem 6. Januar 1904 der Schutztruppe für Kamerun an. Er 
war ein 
überaus tüchtiger und pflichttreuer Soldat, bei Vorgesetzten und Kameraden allgemein beliebt und 
geachtet. 
Soppo, den 23. Juli 1908. 
Die Angehörigen der Truppe werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. 
Puder, Major und Kommandeur. 
  
Deutsch -Ostafrika. 
In Ostafrika sind am 26. Juli 1908 einge- 
troffen: Revierförster Hoffmann, Vermessungs- 
techniker Dietrich und Kanzleigehilfe Pfister. 
Aus Ostafrika sind mit Heimatsurlaub einge- 
getroffen: kommiss. Sekretär Krepp und Kanzlei- 
gehilfe Schöffer. 
Mit Heimaturlaub sind eingetroffen: 
Am 10. September 1908 in Neapel: Stabsarzt 
Dr. Ahlbory und Unteroffizier Hermann; 
am 16. September 1908 in Marseille: Sanitäts- 
sergeant Jaletzki. 
Die Ausreise bzw. die Wiederausreise in das 
Schutzgebiet haben von Neapel aus angetreten: 
Am 17. August 1908: Sanitätssergeant Mayer; 
am 7. September 1908: die Sanitätsunteroffiziere 
Rühle, Kurbjeweit und Goesch; 
am 28. September 1908: Hauptmann Seyfried 
und Oberleutnant Freiherr Nordeck zur 
Rabenau. 
Ramerun. 
Die Ausreise nach Kamerun haben am 9. bzw. 
25. September 1908 angetreten: Bezirksamtmann 
Stabsarzt Dr. Mansfeld, Regierungsbaumeister 
Fritzen, Assessor Dr. Ruppel, Lehrer Götze, 
Bautechniker Cordes, Wegebautechniker Gastager, 
Polizeimeister Heist, Bureauassistent Großmann 
und Zollbeamter Westphal. 
  
In Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder- 
eingetroffen: Regierungsarzt Dr. Räbiger, die 
Gouvernementssekretäre Rück und von Bank. 
Mit Heimatsurlaub ist am 17. September 1908 
in Hamburg eingetroffen: Stabsarzt Dr. Handl. 
Deutsch-Südwestakrika. 
Am 23. September 1908 haben die Polizei- 
sergeanten Voecks, Kaufholdt, Jost, Göhring, 
Lindinger, Philipps, Schwarzott, Schmidt, 
  
Tänzer, Walter, Sporn, Holldack, Wille 
und Gutzeit die Ausreise nach Südwestafrika 
angetreten. 
Eingetroffen bzw. wiedereingetroffen sind im 
Schutzgebiet: Vermessungsgehilfe Thielmann am 
15. Juni, Gerichtsassistent Ettling am 16. Juni, 
Feldmesser Stübner und Polizeisergeant Link 
am 5. Juli, Lokomotivführer Borsch am 28. Juli. 
Abgereist sind mit Heimatsurlaub nach Deutsch- 
land: Am 1. August die Polizeisergeanten Petzold 
und Lippke, Lehrer Berger und technischer 
Bureauassistent Knetsch; am 18. August kommiss. 
Sekretär Dietrich; am 21. August kommiss. 
Distriktsches Runck und Maschinenbautechniker 
Richard Müller; am 22. August die Polizei- 
sergeanten Klages und Löffler, Hilfszeichner 
Weiner und Landrat v. Uslar. 
  
  
Angenommen als Polizeiwachtmeister ist Fer- 
dinand Schuldt. 
Angenommen als Polizeisergeanten sind: 
Lippke, Fuchs, Freiberg, Wulff, Wolkowski, 
Staudinger, Gehrmann, Ebermann, Wink- 
ler, Schweizer, Schenk, Werdermann, Rost, 
Rentel, Nauen, Jentsch, Schapitz, Galle, 
Schulz, Rüdiger, Odenwald, Zynda, Hack, 
Müller, Strunck, Satzky, Glubsch, Schnei- 
der, Krüger, Behrendsen, Ritter. 
Mit Heimatsurlaub sind am 14. September 
1908 in Hamburg eingetroffen: Hauptmann Hinsch, 
Oberleutnant Rosendahl, Oberarzt Rösener, 
Oberveterinär Tuche und 291 Unteroffiziere und 
Mannschaften. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 23. September 1908 von Hamburg aus an- 
getreten: Leutnant v. Padberg und Ober- 
veterinär Kitzel. 
Somoa. 
Die Stenographin und Schreibmaschinen- 
schreiberin Elisabeth Matthießen hat am 30. 
September die Ausreise nach Apia angetreten.
        <pb n="1032" />
        W 948 20 
  
il htp4tLicher Teimm. 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
  
Deutsch-Meugquinea. 
Die Waria-Sxpedition. 
(Hierzu eine Kartenskizze.) 
Der Kaiserliche Gouverneur von Deutsch- 
Neuguinea unternahm während des letzten Früh- 
jahrs eine Expedition nach dem Gold füh- 
renden Gebiete im Hinterlande des Hüon- 
golfes, im Südosten von Kaiser-Wilhelmsland, 
längs der englischen Grenze. Einem Begleit- 
bericht des Landmessers Wernicke zu seiner im 
Anschluß an diese Expedition gefertigten Itinerar= 
skizze entnehmen wir die nachstehenden Einzelheiten: 
Die Expedition ging vom Sinogu (Adolf- 
hafen) aus. Am 5. März verließ sie den Re- 
gierungsdampfer „Seestern“, fuhr zunächst südlich 
über den Sinogu, passierte den Mon, durchfuhr 
den schmalen Verbindungsarm nach dem Eware, 
durchquerte diesen in südöstlicher, dann in süd- 
licher Richtung und landete in der südlichsten 
Bucht des Eware, an der Stelle Iwishe. 
Sobald der Expeditionszug geordnet war, 
wurde abmarschiert. Der scheinbar nur wenig 
begangene Pfad führte in süd= und südöstlicher 
Richtung zunächst durch einen Sumpf, dann 
auf die Höhe eines Rückens, von hier steil ab- 
wärts wieder in die Niederung. Der Pfad zog 
weiter in ostnordöstlicher Richtung durch einen 
großen Sumpf, dann beschwerlich auf die Höhe 
Unu und von dort schließlich steil abwärts, durch 
das Dorf Unu, in die Niederung des Waria. 
Im unteren Teil des Dorfes Unu wurde Lager 
bezogen. 
Am 6. März führte uns der Weg an die 
zwei Kilometer vom Lager Unu am Wariafluß 
belegene Kanu-Anlegestelle der Unuleute. Die 
Eingeborenen stellten uns ihre Kanus zur Ver- 
fügung; das gesamte Gepäck wurde darauf ver- 
laden; während der größte Teil der Expedition 
den Weg längs des Flusses weiter marschierte, 
gingen die Kanus stromaufwärts und landeten in 
Sakatanaira. Dort befand sich ein Bootshaus 
mit einem Boot, das Goldgräbern gehörte. 
Tags darauf mußte die Expedition mit Kanus 
über einen breiten Kriek jenseits des Baches Päsu, 
sodann über den Waria selbst gebracht werden. 
Da die Strömung zu stark war, wurden die 
Kanus hier zurückgelassen und der Weitermarsch 
angetreten; dieser ging, weil erst ein Weg ge- 
  
schlagen werden mußte, nur langsam vorwärts; 
wir kamen durch Niederungsbusch, umgingen einen 
mit Pandanusbäumen umzäunten Kriek, über- 
schritten mehrere tiefe Bäche und gelangten um 
die Mittagsstunde nach dem Dorf Ugo. Hier 
stand eine Unterkunftshütte für Goldgräber. 
Am 8. März traf die Expedition auf den hier 
einmündenden, hauptsächlich von Goldgräbern be- 
nutzten Tamata-Weg und kam dann nach Komene; 
diesem Ort gegenüber liegt das Inseldorf Jaduna. 
Von Komene geht der Weg nach der anderen 
Flußseite; die Ubersetzung erfolgte mit zwei Kanus; 
bald mußte ein steiler, etwa 120 Meter hoher 
Rücken überschritten werden, worauf der Platz 
Oß oder Ossi erreicht wurde; hier befand sich 
früher ein Lager der Hüongolf-Expedition. Weiter- 
hin führte der Weg zumeist an steilen Abhängen 
entlang und dann auf die Höhe des Berges 
Komatidia. 
An diesem Berge fanden wir Guttapercha- 
bäume und Kautschuklianen. Der Weitermarsch 
bis zu dem Dorf Päma war sehr beschwerlich. 
Hier befand sich ebenfalls ein Unterkunftshaus 
nebst Proviantlager der Goldgräber. Als Merk- 
würdigkeit mag noch eine von den Eingeborenen 
über den Fluß gespannte, kunstvolle Hängebrücke 
aus Rotang erwähnt sein, die den Verkehr nach 
den jenseits des Flusses belegenen großen Pflan- 
zungen ermöglicht. 
Nach einem Rasttag erreichten wir am 10. März 
das Dorf Päu und kamen sodann durch eine 
große Pflanzung. Auf einem Grat steil abwärts 
marschierend, gelangten wir zum Bach Perusa 
und bei dem größeren Bach Ina wieder an den 
Fluß. Der Marsch wurde wieder beschwerlich, 
da kurz nacheinander sechs oder sieben Höhen- 
rücken mit ebensoviel tief eingeschnittenen Bach- 
tälern passiert werden mußten. Die Höhenrücken 
waren zum Teil mit Gras bestanden; auf meh- 
reren fanden sich Spuren früherer Lagerplätze. 
Von den größeren Bächen sind Abus, Tounga 
und Buri zu erwähnen; der größte jedoch ist der 
Baubebach, der zwischen steilen Felswänden mit 
gewaltigen Wasserfällen abwärts rauscht. Auf 
dem hoch belegenen Westufer desselben, am Fuß 
des Berges Tscheregi fanden wir einen leidlich 
guten Platz mit verlassenen Hütten. 
Am 11. März erfolgte der Aufbruch nach dem 
Tscheregiberg. Von dieser Warte aus hatten wir
        <pb n="1033" />
        W 949 2O 
eine prächtige Geländeübersicht. Wir konstatierten, 
daß der Waria bis zum Silitaberg westlich, dann 
erst südlich läuft; das Flußtal ließ sich bis zu 
den Kugebergen verfolgen. Der Pfad der Gold- 
gräber geht vom Tscheregi westlich nach dem 
Berg Mimi und von da weiter westlich in die 
Bachtäler vor und hinter den über 1000 Meter 
hohen Baubebergen. Dies ist die Gegend, in 
der geschürft wird. Vom Tscheregi aus trat die 
Expedition den Rückweg an ind traf am 15. März 
wieder an der Waria-Mündung ein. 
752 
Deutsch-Südwestafrika. 
Südwestafrikanische „Feldkost“. 
Von Leutnant v. Gersdorff. 
Aminuis (Kalahari), Anfang 1908. 
Im Gebiet der Kalahari ist die wichtigste 
Feldkost die Tschama, von den Hereros „Oma- 
tanga“ genannt. Sie liefert dem Eingeborenen 
Nahrung und Trank. 
Die Tschama, eine wilde Melone, ist ein 
Rankengewächs, dessen runde Frucht die Größe 
eines Kindskopfes erreicht. In Farbe und Zeich- 
nung habe ich bis jetzt vier verschiedene Arten 
gesehen, die sich im Geschmack aber nicht unter- 
scheiden. Es gibt Tschamafelder, durch die man 
kilometerweit reiten kann und wo Frucht an 
Frucht liegt. 
Will man schnell den Durst stillen, so genügt 
es, an nicht zu heißen Tagen, wenn man die 
Frucht wie Apfelfinenscheiben in Stücke schneidet, 
die Kerne herausschabt und das Fleisch genießt. 
Man muß aber stets erst vorsichtig kosten, ob es 
nicht bitter schmeckt. Eine andere Art des Ge- 
nusses ist folgende: Man schneidet oben eine 
Scheibe der Schale ab, stampft das Innere mit 
einem Stock zu Brei und schlürft nun die ge- 
sammelte Flüssigkeit, oder man gquetscht den ge- 
stampften Inhalt mehrerer Früchte durch ein Tuch, 
am besten durch ein Stück Sack. Es läßt sich 
auch so machen: Man schneidet die Früchte in 
Scheiben, löst die Kerne aus, wirft erstere in 
einen großen Topf und läßt sie nun auskochen. 
Dann wird das gewonnene Wasser abgegossen. 
Den meisten Saft liefern die kleinen gelben 
Tschama, in der Größe einer Zitrone. Diese sind 
häufig bis auf die Kerne ganz voll Wasser. 
Das Tschamawasser kann zum Kochen von 
Kaffee, Reis, Erbswurst usw. verwandt werden. 
Es hält sich aber nicht in Feldflaschen, nach meiner 
Erfahrung am besten in Bierflaschen. Hat man 
frisches Fleisch, so genügt es, dieses in Stücke zu 
  
  
Oeutsch-Ostafrika. 
achweisung der Brutto-Einnahmen bel den 
im Monat 
Binnengrenz-Sollstellen von Deutsch-Ostafrika 
April 1908. 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
(Val. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 17, S. 840 ff.) 
  
  
  
  
**1-•“ Einfuhr- Ausfuhr- bernn Neben- Insgesamt Im Gegen Vorjahr 
Zollstelle zoll zoll lbgabeEinnahmen « VorjahrMehrWenigek 
Nin-»H.Nup.sH.Rup-TH.Ihm-IVNov-Id-MakkJPKMartTPLMarkin.MarfIPf. 
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Moschi.. 2 160 90 156 44 17 os 45 932380 361738112 5297 600.80— — 
Schirati. 45101,5 215.31 15 91178 11.5 1 160 3881547171 726.55 — 179 38 
Muansa 12 318 5 88420 1795 1622 3219 843 0326 457 370 112 4l1— —8 o55 07 
Butoba . 925,41 700 21 31.95] 301 291961 89 2 615.8511 85454— —9238·69 
sumbura — —————————————— — 
übjid 27261 — — 50%7 SOS3#0 4 — 
Bismarcburg . ——-——-.—— 8 37,5 837v,.5 11 17 14511 — — 3 34 
njika-Posten — —— — — — — — — ——— — —111060331 — — 11069 33 
Neu-Langenburgg— —M— N — —1 — — — —1212601 — 
kwaaHl301’20 238 77550 — 2 12,51 542075, 610 41—44% 10 — 
Wiedhasfen 975 — — 148 75 — 5 5 78.67 33.67 45— — — 
Ssongea — — — — — — — — — — W ———— 
Summe in Rup.17 194 14 57 19491 134 68259 15.26 282 9805 977 181007320 — 64 754 33 
" —.. — — — 
- : Mk.22 925 34959321 179 578278 87|85 97718 1 1 · 
April1907IJIL4l)8915355643«3)135·574061«5610073201 « 
Gegen Vorjahr 
Zun. —, Abn. 1796 ½ —1— 782 6964754 83 D
        <pb n="1034" />
        Rachwelsung der Brutto-Elnnahmen bel den Rũstengollstellen von Deutsch · Ostafrika im Monat Juni 1908. 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 16, S. 804.) 
G 950 2O 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
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schneiden und zusammen mit den zerschnittenen 
Tschamas, Salz und (wenn vorhanden) etwas 
Speck zu kochen. Dies gibt dann eine, wenigstens 
mir sehr gut schmeckende Sauce und gutes 
Gemüse.“) 
Wenn vor der Regenzeit die Tschamas trocken 
und schwammig werden, legt man sie in ein Loch, 
bedeckt dieses mit Sand, schüttet heiße Asche dar- 
auf und läßt die Frucht braten à la Aschkopf. 
Dann nimmt man sie heraus, kühlt sie ab und 
drückt das angesammelte Wasser aus. Zu dieser 
Zeit ist es aber kein Genuß, bei Hitze sich mit 
Tschamas begnügen zu müssen. 
Ochsen und Pferde gewöhnen sich so an 
Tschamas, daß sie das Wasser gänzlich entbehren 
können. Ich habe hier erst ein Pferd gefunden, 
das keine Tschama fraß, obwohl es vier Tage 
ohne Wasser war. Es ist aber nicht eingegangen. 
Die Pferde wie auch das Wild fressen nicht die 
ganzen Früchte, sondern beißen sie nur mehr 
oder weniger an. Bei meinen Tieren, die gute 
Tschamapferde sind, habe ich bemerkt, daß sie frei 
weidend lieber Tschama fressen, als wenn diese 
ihnen im Freßbeutel zerschnitten serviert wird. 
Den Beutel nehme ich aber nur in Gebrauch, 
wenn wenig Tschama vorhanden ist, damit nicht 
so viel verloren geht. 
Außer Simon Copper leben in der Kalahari 
Tausende von Menschen, die Bak-Kalaharis, die 
das ganze Jahr hindurch mit ihrem Vieh die 
nötige Feuchtigkeit nur aus den Tschamas und 
den angepflanzten Melonen „Magatan“ beziehen. 
Dazu kommt allerdings für die Menschen die 
Milch der Kühe und Ziegen. Letztere brauchen 
die Tschamas gar nicht; sie begnügen sich, wie 
Klipp= und Steinbock, mit dem Laub der Büsche. 
Aber nicht nur der Saft und das Fleisch, 
sondern auch die Kerne der Tschamas dienen 
als Nahrung. Sie werden in heißer Asche ge- 
röstet, von ihrer Schale befreit und dann gegessen. 
Es gibt noch eine Art Tschama, auf Namaqua 
d Gab, von den Hereros Otura genannt. Sie 
ist gelb, etwas oval, mit ziemlich weichen Stacheln 
bedeckt und wird etwas größer wie eine Apfelfine. 
Ich habe sie sowohl in der Namib wie auch in 
der Kalahari angetroffen, im Sandfeld nur ver- 
einzelt. Roh genossen, erzeugt sie leicht Magen- 
beschwerden und Durchfall. Man muß sie eben- 
falls wie einen Aschkopf in heißer Asche braten 
und dann nach dem Erkalten den Saft aus- 
quetschen. Von Pferden wird sie nicht gefressen. 
*) Ich will hier noch anführen, obwohl es nicht 
zum Thema gehört, daß Strauß und Gemsbock (in 
Ermangelung von besserem) sehr viel Fett liefern. Be- 
sonders das des ersteren hält in Flaschen gefüllt lange 
zum Braten und Schmoren an.
        <pb n="1035" />
        W 951 20 
Von den auf der Erde rankenden genießbaren 
Gewächsen ist noch eine Art wilder Gurke zu 
erwähnen. Der Bur nennt sie Kummer, der 
Hottentott Noa, der Herero Antiase. Ich habe 
sie, soweit ich im Lande herumgekommen bin, 
überall gefunden. Diese kleinen Gurken erreichen 
die Länge eines Zeigefingers, werden etwa zwei 
Finger dick und sind mit weichen Stacheln bedeckt. 
Sie sind sehr saftig und geschält sehr erfrischend, 
haben auch nicht den faden Geschmack der Tschama. 
Wenn man sie unter Zusatz von Essig, Ol und 
Pfeffer in Scheiben schneidet, kann man sich aus 
ihnen einen schmackhaften Salat bereiten. Aber 
auch hier muß jede Frucht gekostet werden, ob sie 
nicht bitter ist, da von all den eben beschriebenen 
Melonen und Gurkenarten süße und bittere Exem- 
plare nebeneinander vorkommen. Meist sind sie im 
Sande gut, in Revieren und in lehmigem Boden 
bitter. Pferde und Ochsen fressen die Kummern 
sehr gern. Ich habe häufig beobachtet, daß be- 
sonders erstere sie den Tschamas vorziehen. 
An Bäumen und Sträuchern findet man zu- 
weilen ein Rankengewächs, dessen Blätter etwas 
an Wein erinnern, aber kleiner und tiefer ein- 
geschnitten sind. Es ist dies d Gauro des 
Hottentotten und Omakunqu des Herero. Die 
reifen Früchte dieser Pflanze sind etwa fingerlange 
rote dicke Gurken. Noch grün werden sie von 
den Eingeborenen gepflückt und in heißer Asche 
geröstet gegessen. 
Eine Reihe von Pflanzen erinnert ihrem Ge- 
schmack nach mehr oder weniger an Kartoffeln. 
Zunächst gehört hierher eine von den Buren 
Onki, von den Hottentotten n Ghaus, vom 
Herero Osen genannte Pflanze, die man aber 
nach ihrem Aussehen auch zu den Zwiebeln 
rechnen kann. Der Geschmack ähnelt jedoch dem 
der Kartoffel. Dieses Knollengewächs mit schmalen 
lanzettenförmigen Blättern wächst meist in Revieren 
oder auf rotem, selten und nur spärlich auf grauem 
und weißem Sand. Es wird in Asche geröstet 
und dann geschält genossen. Eingeborene kochen 
die Onkis auch gern in Wasser oder noch lieber 
in Milch zu einem guten und sehr nahrhaften 
Brei. 
Eine größere Art Onkis, auf Nama Sun 
Sun, in der Hererosprache Owiture genannt, 
wächst nur im Sande, besonders im Sandfeld, 
nicht aber in Revieren. Zubereitet und genossen 
wird sie wie die gewöhnlichen Onkis. 
Eine für Nichteingeborene sehr schwer zu fin- 
dende Feldfrucht ist die Ghabas, die bei den 
Hereros Owikandu heißt. Mir ist es noch nicht 
geglückt, selbständig eine zu finden, obwohl sie in 
hiesiger Gegend genügend vorkommt. Sie erscheint 
als eine Art Trüffel, in der Größe einer Kinder- 
faust, und kennzeichnet sich im Sande nur durch 
  
eine kleine Erhebung mit einigen Rissen. Blätter 
sind nicht vorhanden. Sie wird in heißer Asche 
geröstet und schmeckt ganz gut. 
Eine merkwürdige Kartoffel brachte mir ein 
Feldherero in der Gegend von Epata; leider 
hatte er das Kraut fortgeworfen. Er nannte sie 
Omongorua. Zunächst befindet sich unter der 
Erde eine runde Knolle mit einer dünnen Schale 
wie bei jungen Kartoffeln. An dieser Knolle 
hängen wieder vier etwa 8 cm lange Kartoffeln 
mit dünner brauner Schale an Wurzelfasern. In 
Asche gelegt, schmeckten sie wie geröstete Kartoffeln. 
Der Eingeborene sagte, daß diese Frucht im 
Sandfeld nur selten, dagegen weiter östlich im 
Buschmannlande oft vorkäme. 
Sehr häufig findet man die Sandnüsse, 
von den Hottentotten Ngnau, von den Herero 
Orabanui genannt. Sie wachsen an Ranken 
auf der Erde. Die trockenen Blätter und Ranken 
sehen rötlich wie Buchenblätter aus. Die Nüsse 
selbst liegen in einer harten Schale, die reif auf- 
springt. Die Kerne sind braun. Man legt die 
Nuß in glühende Asche und röstet sie. Dann wird 
die Schale zerschlagen und der Kern entweder so 
oder in Wasser gekocht gegessen. 
Auch die Kerne einer Schote, die an einem 
niedrigen Busch mit kleinen Blättern wächst, dienen 
als Feldkost. Sie wird von den Hereros Omu- 
tina katjibera genannt. Im Sandfeld habe 
ich in der Nähe von Sandpützen oft große Haufen 
ihrer Schalen getroffen — die Abfälle eines 
Hererodiners. Auch hier werden die Kerne ent- 
weder geröstet oder wie Mehlpapp mit Wasser 
oder Milch gekocht. 
Den Zucker ersetzen die von den Buren Co- 
rinden, auf Nama Ngaus und von den Hereros 
Omanbinjere genannten kleinen roten Beeren, 
die einen etwa mannshohen Busch mit kleinen 
schmalen Blättern bedecken. Ich habe ihn überall 
getroffen. Seine süßen Beeren sind bei den Ein- 
geborenen sehr beliebt. Sie werden frisch gegessen 
oder mit Milch getrunken. Noch grün werden sie 
auch zur Herstellung von Honig= oder Zuckerbier 
verwandt. Ein Gemisch von grünen Ngaus, Honig 
oder Zucker und warmem Wasser läßt man 24 
Stunden gären; gut gekühlt, ergibt es ein sehr 
erfrischendes und nicht ermüdendes Getränk. Die 
Hesfe wird immer wieder aufgehoben; man 
braucht dann die Corinden nicht mehr. 
Da im Sandfeld die Tschamas nur selten 
vorkommen — ich habe auf mehreren Ritten 
zwischen Ombakaha und Epata nicht eine gefunden 
— hat die Natur dort eine andere wasserhaltige 
Pflanze geschaffen, die Wasserwurzel, bei den 
Hottentotten Shubas, von den Hereros Omahue 
genaunt. Sie ist ohne ÜUbung nicht leicht zu 
finden, da sie häufig unter Büschen wächst. Die 
4
        <pb n="1036" />
        952 20 
kleinen, höchstens fußhohen Stauden oder Zweige, 
die sie über die Erde treibt, habe ich grün noch 
nicht gesehen, sondern nur ohne Blätter. Bricht 
man sie ab, so geben sie eine milchige Flüssigkeit 
von sich. Man muß ziemlich tief graben, um die 
recht große Wurzel zu erlangen. Sie kann geschält 
oder geschabt genossen werden. Ich ziehe sie der 
Tschama vor, da sie einen pikanteren, ganz ent- 
fernt an Rettig erinnernden Geschmack hat. Eine 
Wurzel soll für einen Menschen genügen. Ich 
habe von Hereros gehört, daß sie 1904 während 
des Aufstandes nordöstlich Epata monatelang im 
Sandfeld gesessen und nur von Wasserwurzeln 
und Feldkost gelebt haben. In der dortigen 
Gegend soll die Omahue sehr häufig vorkommen. 
Heira, von den Hereros Omapia genannt, 
ist das Harz der Weißdornbäume. 
geborenen essen es roh oder in Milch; Europäer 
sind vor dem Genuß zu warnen. Als ich am 
Oranje einmal seit 42 Stunden nichts gegessen 
hatte, probierte ich diese Art Feldkost, was meinen 
Magen zu starkem Protest veranlaßte. Dagegen 
kann der Ansiedler, wie ich dies in Ukamas sah, 
aus Heira und Kleie einen sehr guten und halt- 
baren — Fußboden verfertigen. 
Als Ersatz für Kaffee dienen die Kerne des 
bei uns so wenig beliebten Hakisdorns. Sie 
Die Ein- 
  
werden gebrannt, zerstampft und in Wasser ge- 
kocht als Kaffee getrunken. 
Auch die so gefürchteten Heuschrecken bilden 
geröstet ein gutes Nahrungsmittel der Eingebo- 
renen. Weit gehen diese den Schwärmen nach, 
um sie früh und abends, wenn sie sich niederlassen, 
haufenweise in Säcke zu sammeln. Ich habe hier 
im Lande auch schon Weiße gesehen, die behaup- 
teten, daß die Springhühner gut schmecken. Auf 
diesen Genuß möchte ich aber doch verzichten. 
Damit ist die mir bis jetzt bekannte „Feld- 
kost“ erschöpft. Man sieht, daß ein Eingeborener 
im Felde, selbst wenn er nicht in Schlingen, 
Fangpützen und Knüppelfallen — Geräte, die ich 
im Gebiet nördlich Epukiro häufig beobachten 
konnte — Wild erbeutet, genügend Kost findet. 
Wenn man weiß, wie fett die Feldhereros sind, 
die z. B. Leutnant de Beaulieu gefangen hat, 
und wenn man dann bedenkt, wie hoch sie die 
liebe Freiheit schätzen, dann kann man sich nicht 
wundern, daß sie das Leben im Busch den üb- 
lichen, oft mit falscher und schlechter Behandlung 
neuerer Ansiedler gewürzten zwei Bechern Reis 
vorziehen. Aber auch ein genügsamer Orlogmann 
und Jäger der weißen Rasse, der das Feld kennt, 
wird in diesem nicht Hunger und Durst leiden, 
besonders nicht hier im Gebiete der Kalahari. 
Kamerun. 
nachwelsung der bei den Sollämtern des Schutzgebiets Kamerun im Oonat Juni 1908 fällig 
gewordenen Jollbeträge. 
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 16 S. 799 f.) 
  
  
  
  
  
Gesamtbenra der fälig gewordenen (nen deklarierten) Zöle "„ - 
obigen Monat des Rechnungsjahres Gegen atn Gleichen 
Zollamt 1908 1907 des Vorjahres 
Einfuhr Ausfuhr Zus. Einfuhr Ausfuhr Zuf. mehr weniger 
Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark f. 
—— 1 1 
Duala 95 842 15 4 108 99 950 70119 906 15 4387 45124 293 60 — —21312 90 
Victoria. . . .. 18 223 70 — — 18223 70 15593 50 31560 909 10 2314 60 — — 
Krihbbt 38 4774151 01820|79 C G1 ö57 S1 OE S 7 — — 90 8409 82 
Rio del Rey . . 27 888 70 56 60 27 845 30 19 070 30 233 20|81930650 8 638 80 — — 
Campo 1 092 — 1 166 — 2258.— 2 151 75 1204 — 3 355 75 —- 109i75 
Nssmlakaug... 90 65 38 30 128 95 2 117 65 2 963 40 5 081 05 — — 1 952. 10 
arna — — — — — — — — — — — — — 
Molund . . — — — — — — — — — — — — — — 
Im gangen81 614 6646 417 65|228 032 30|257 400 9280 920 55338 321 410 953.410|121 S 57 
—T110289·1
        <pb n="1037" />
        G 95 
3 20 
Togo. 
Die Destquarantäne gegen die Goldküste 
(vgl. „Deutsches Kol. Bl. 1908, Nr. 16, S. 800) ist nach einer telegraphischen Meldung des Gou- 
vernements nunmehr aufgehoben worden. 
nachwelsung der bei den Sollämtern des Schutzgeblets Logo in den Oonaten Juni und Juli 1908 
fällig gewordenen Jollbeträge. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Juni 1908. 
(Val. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908, Nr. 15, S. 72) 
Gesamtbetrag der fällig gewordenen Zölle im obigen Gegen den gleichen 
en 
Namen der Zollämter, 2 konat des Rechnungsjahres Veierenmes 
bei welchen die Zäölle 1908 1907 Vorjahres 
fällig geworden sind Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einfahr Ausfuhr Zusammenmehr weniger 
1 W Mark Mark Mark M Mart 
i 
Lome . Zollamt 117 790, os 208,25 117 999,30 80 788, 256 390,25 31 179,5086 819,80, — 
Anecho - — — 10 124,45 76,25 10 200,70 — 10 200,70 
Wnwie . - 223 40 0.50 223,90 133,95 0.75 134.70 89,20 — 
Tolpli - 238,05 3,.00 241,05 98,35 0.50 98,85 142 20 — 
Noepe 1 852,25 454,50 2 306,75 247,40 1 80.50 327,900 11978,85 — 
Ho .. Zoibebentele 203,05 217,00 420, 95 308, 70 600.00 908,70 1 437,75 
Kpandu 207,45 175,00 382,15 255,45 42,00 297,45 85.00 — 
Aeie- ¶tratschi - 158,90 1,00 159.90 851.55 41,00 392,55 — 232,65 
. - 11,00 — 17,15 87,80 — 87.80 — l 70,65 
Im ganzen.20 685,05 1066,40 121 751,452 390,00 1237,25 43 628,1589 115.05 10 991,75 
1 . 
78 123,30 
Juli 1908. 
Lome Zollamt128 706.75, 108,00 128 809,7570 231,.55) 376,0070 607,.5558 202,20 — 
Anecho - — — — 16 459,40 63,00 16 52240 — 16 522,40 
Agbanake - 349,.75 l 1,50 351,.25 425 3,0 77.25 274,00 — 
Tokpli - 159,00 5,25 464,25 1.30 3.00 180,30 **P2“ — 
Noepe - 1 684,55 520,00 2204,55 192,60 124,75 317,05 
Ho .Zollhebestelle 135,15 238,00 373.15 211,50| 192,00 403,50 — t 30,35 
Kpandu - 156.10 133,00 289,10 333,95 85,00 418,95 — 1 129,.85 
Kete-Kratschi - 34,.35 7.25 41, 769,00 5,00 774,00 — 1 732,40 
Tetetu - 26.75. 3,25 30,00 104,00 — 1040,00 — T 74,00 
Agome-Palime 45,85 4 45.35 ——. — 15,35 — 
Im ganzen.31 597,75 1011.25 132 09,00 5, 55 1237,25 89 405,30 6 10 17 489,0 
. —,-— 
s 43 203,700 — 
  
  
  
  
Kolonialwirtschaftliche Mittellungen. 
ölpalmsorten und Aufbereltung der Früchte im 
Bezirk Miahohe (logo). 
Von dem stellv. B Zirks 
Ulerlh 
t Freude. 
Im Bezirk Misahöhe gibt es fünf Arten von 
Olpalmen. Sie werden in einzelnen Landschaften 
und von den einzelnen Stämmen verschieden 
benannt. 
Man unterscheidet: 
. de-ede-dendo-deti-detsu -edetsu (Amed- 
schowe)-kubre (Akpafu). 
2. dechla- aduje (Gbele und Amedschowe) 
kubrauuna (Akpafu). 
3.sede- blede (Jlenwievhe) -kubrafudja (Ak- 
Pafu) -dzemebia. 
4. klude-kusamlable (Akpafu). 
5. defia-abehini (Tsehi) -kujabre (Akpafu)- 
agode (Gbele). 
de, ede, dendo ist die gewöhnliche Olpalme. 
Unter deti versteht man wohl, wie schon aus 
dem Worte hervorgeht, den Olpalmbaum; unter 
detsu die männliche Olpalme.
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        W 954 20 
dechla ist ölreicher als die ece und besitzt 
viel Fruchtfleisch. Der Samen der dechla ist 
dünn, die Eingeborenen knacken ihn mit den 
Zähnen auf. Der Kern ist bald groß, bald klein 
und stark fetthaltig. Er wird von den Negern 
gern gegessen. Die dechla entspricht wohl der 
„lsombe“ in Kamerun. 
Die sede gilt als die schlechteste Art. Die 
Frucht ist ölarm. 
Außerlich unterscheiden sich die Früchte der 
secke von denen der anderen Olpalmen dadurch, 
daß sie selbst in reifem Zustande oben am Kopf 
grün bleiben und durch ihre ziegelrote Farbe. 
Die sede wird auch zum Palmweinmachen ungern 
genommen. Der Palmwein soll bitter sein und 
stark berauschend wirken. 
Am meisten benutzt man zum Palmweinmachen 
die ede. 
Die Früchte der klude sind größer und noch 
ölreicher, die Kerne kleiner als die der dechla. Er- 
stere haben eine dicke, fette Schale, ihr Fleisch ist 
etwas faserig. 
dechla und vor allem klude kommen in 
Togo verhältnismäßig wenig vor. 
Am seltensten ist die defia oder abehini. 
Die Wahrsager benutzen die Früchte derselben 
zum Wahrsagen. Sie sagen aus dem Wurf, 
oder richtiger aus der Lage der Früchte nach dem 
Wurf, die Zukunft voraus. Die Eingeborenen 
verraten ungern das Vorkommen dieser Palmen- 
art; sie wagen auch in den Gegenden, wo es 
Wahrsager gibt, nicht, die Fruchtbündel von dem 
Baum herabzuholen. 
Die Früchte der abehini sind klein, die Kerne 
groß. Über den Olgehalt können die Einge- 
borenen keine Auskunft geben, da sie die Früchte 
nicht zum Olmachen gebrauchen. 
Auch der Habitus der abehini ist ein an- 
derer, wie der der anderen Palmen. Die 
Blattfiedern der abehini sind nicht getrennt, son- 
dern fast in ihrer ganzen Länge zusammenge- 
wachsen, auch sind sie etwas dünner. 
Zur Olgewinnung verwenden die Eingeborenen 
alle Olpalmen außer der abehini; sie vermischen 
dabei auch die Früchte verschiedener Arten mit- 
einander. Die Art und Weise der Zubereitung 
ist je nach dem Zweck, zu dem das Ol verwendet 
werden soll, verschieden. 
ch will hier nur die Methoden anführen, 
auf die das für den Handel bestimmte Ol im 
Bezirk Misahöhe gewonnen wird. Die Fest- 
stellungen erstreckten sich auf alle drei Kreise: 
Agome-Palime, Ho und Kpandu. 
Die gebräuchlichste Methode ist die folgende: 
Die Fruchtbündel werden an einem schattigen 
Platze auf aus Palmzweige geflochtene Matten 
gelegt, mit Blättern zugedeckt und etwa sechs 
  
Tage (oft auch bis zu einem Monat) liegen ge- 
lassen, damit die Früchte besser aus dem Bündel 
herausgehen. Dann entfernt man letztere aus den 
Kelchblättern und wirft sie in die Olgruben das 
find trichterförmige, mit einem erhöhten Rand 
versehene Gruben, etwa 1 m tief und von 
1 bis 3 m Durchmesser. Die Größe der Ol- 
gruben richtet sich meist nach der Größe des 
Dorfes. Ortschaften mit viel Einwohnern haben 
gewöhnlich zwei Olgruben, eine kleine für geringe 
Mengen von Früchten und eine umfangreichere 
für größere Quantitäten. Die Gruben sind mit 
Steinplatten ausgelegt; als Bindemittel werden 
Lehm und die Fasern der zerstampften Olfrüchte 
verwendet. Über die in der Grube befindlichen 
Früchte deckt man dann ebenfalls Blätter, be- 
schwert sie mit Steinen, damit sie nicht weg- 
geweht werden und läßt die Früchte ungefähr 
vier Tage schwitzen. Man verwendet als Blätter 
die der Maganinfrucht, des Hanadudustrauches, 
die den Aglamapa genannten Blättern ähneln, 
mit denen die Haussas die Kolanüsse bedecken, 
seltener die von Jatropha. Diese Blätter sollen 
die Eigenschaft besitzen, die Früchte leichter zum 
Schwitzen zu bringen. 
Am fünften Tage werden die Früchte ge- 
stampft, aber nur so lange, bis das Ol anfängt 
herauszutreten. Am sechsten Tage gießt man 
etwas heißes Wasser in die Grube und zwar so- 
viel, daß die Früchte stark angefeuchtet sind; dann 
setzt man das Stampfen fort bis alle Früchte 
zerstampft sind. Während des Stampfens werden 
4 bis 5 rotglühende Steine in die Grube ge- 
worfen und bis auf den Boden derselben hin- 
untergestoßen. Durch die Erhitzung geben die 
zerstampften Früchte das Ol leichter ab, auch wird 
das Ol dadurch flüssiger. 
Zum Schluß macht man in der Mitte der 
Fasermasse ein etwa drei Hand breites Loch, das 
bis zum Boden der Grube hinab geht und setzt 
eine Schüssel mit glühender Holzkohle darauf. 
Das Feuer in der Schüssel soll ungefähr zwei 
Stunden unterhalten werden. 
Die zerstampften Früchte bleiben dann der 
Sonne ausgesetzt, damit sie besser schwitzen. Die 
Eingeborenen fangen deshalb schon um 8 Uhr 
morgens an zu stampfen, damit sie gegen 10 bis 
11 Uhr fertig sind. Nach einigen Stunden be- 
reits hat sich in dem Loch das Ol gesammelt; 
es wird noch am Abend ausgeschöpft. 
Am folgenden Tage gießt man soviel kaltes 
Wasser in die Grube, daß die Fasermasse völlig 
im Wasser schwimmt. Mit Stöcken rührt man 
hierauf die Masse um, damit das Ol hochkommt 
und schöpft es dann oben ab. Dann wird noch 
mehrmals, oft bis zu zehnmal, kaltes Wasser 
zugegossen, wieder umgerührt und zwar so lange,
        <pb n="1039" />
        G 955 20 
bis kein Ol mehr an der Oberfläche erscheint. 
Jetzt wird die Fasermasse herausgenommen und 
noch ein= bis zweimal über der Grube mit den 
Händen ausgepreßt. Das Ol wird nochmals ab- 
geschöpft. Dann entfernt man das Wasser aus 
der Grube und sammelt die am Boden derselben 
liegenden Samen. Auch aus der Fasermasse 
werden sie herausgesucht. Man legt sie dann in 
die Sonne zum Trocknen. Die Frauen klopfen 
später die Schalen der Samen auf, krösten 
die Kerne wie Kaffee, zerstampfen und kochen sie 
und benutzen das Ol, das sich dabei absondert, 
zum Essen, zum Einreiben nach dem Waschen, 
als Haaröl usw. oder sie verkaufen die Kerne. 
Das Ol, das am zweiten Tage aus dem 
Loch geschöpft wird, reinigt man nicht mehr durch 
Kochen, wohl aber in den meisten Fällen das 
am dritten Tage mit kaltem Wasser gewonnene. 
Ein anderes Verfahren wenden die Akpafu-, 
Buem= und Dajileute an. Sie lassen die Frucht- 
bündel sechs Tage liegen, bedecken sie mit Ba- 
nanenblättern, schütten die Früchte dann in die 
Grube und zerstampfen sie. Wasser wird nicht 
darauf gegossen. Die Fasermasse nimmt man 
heraus, wirft sie in große Töpfe und kocht sie 
aus. Wenn das Wasser anfängt zu kochen, fängt 
man an zu rühren. Das Ol, das sich an der Ober- 
fläche sammelt, schöpft man wiederholt ab. Hier- 
auf hebt man die Fasermasse mit einem Löffel 
heraus und legt sie in eine Art Netz, das über 
den Kochtopf gehalten wird. An den zwei 
Enden steckt man einen Pflock durch das Netz 
und wringt die Fasermasse aus, indem man 
die Pflöcke herumdreht, bis kein Ol mehr heraus- 
kommt. 
In den ölpalmenärmeren Gebieten, wie in 
der Landschaft Gbele, verfährt man folgender- 
maßen: 
Man läßt die Früchte eine halbe bis eine 
Woche liegen und stampft sie dann in Fufu- 
mörsern. Da letztere keine großen Mengen fassen, 
so nimmt man die eingestampften Früchte immer 
wieder heraus, schichtet sie daneben auf und wirft 
wieder neue Früchte hinein. Vor dem Stampfen 
wird ein wenig heißes Wasser zugegossen. Dann 
legt man die Fasermasse auf Holzschüsseln, trägt 
sie nach dem Wasserplatz und wirft sie in mit kaltem 
Wasser gefüllte Töpfe. Die Fasern drückt man 
über dem Topf stark aus, läßt das herausge- 
preßte Ol in den Topf fließen und schöpft es 
ab. Dieses Verfahren ist am unzweckmäßigsten, 
denn es geht dabei viel Ol verloren. 
Ein rein kaltes Verfahren der Olgewinnung, 
wie z. B. im Anechobezirk, kennt man also im 
Bezirk Misahöhe nicht. 
Der Eingeborene weiß den Wert der Olpalme 
wohl zu schätzen, er schont und pflegt sie sehr. 
daß die Erzeugung der Bastarde von 
  
Jedes Jahr pflanzt der Neger beim Farmmachen 
einige Olpalmen aus. Er benutzt dazu junge 
Pflanzen, die er von Plätzen nimmt, wo sie recht 
dicht stehen. Außerdem wirft er noch einige 
Handvoll Kerne regellos auf den Boden hin. 
Ein Ausstecken von Kernen habe ich nicht be- 
obachtet. 
Die Verbesserung alter und die Süchtung neuer 
Baumwoll-Varietäten in Togo. 
Von dem Baumwollsachverständigen Pape. 
Als in Togo die ersten kulturellen Versuche 
mit Baumwolle angestellt wurden, zeigten sämt- 
liche fremden und vorgefundenen Varietäten einen 
Mangel an Anpassungskraft dem Klima gegenüber. 
Sämtliche Sorten litten unter der großen Luft- 
feuchtigkeit der Regenzeit und unter der Dürre 
der Trockenheit. 
Sea-Island-Sorten erhielten ihre schwersten 
Schäden in der Höhe der Trockenzeit, wogegen 
die Upland-Varietäten den schwächeren Widerstand 
in der Regenzeit aufwiesen. In Erwägung, daß 
die Regenzeit die Entwicklungsperiode und die 
Trockenzeit die Ernteperiode ist, wurde auf die 
Möglichkeit geschlossen, daß eine Sea-Island- 
Pflanze mit Uplandfrucht erhöhte Resultate bringen 
könnte. Es wurde eine Vereinigung der Kräfte, 
welche der Luftfeuchtigkeit Widerstand leisten, der 
einen Varietät mit entgegengesetzten Kräften der 
anderen Varietät beabsichtigt, um somit das neue 
Produkt für die Extreme bei den Wetterperioden 
widerstandsfähiger zu machen. 
Die Kreuzungsarbeiten wurden auf Grund 
dieser Folgerung begonnen. Hier sei bemerkt, 
oben- 
genannten Mutterpflanzen keine besonderen Schwie- 
rigkeiten bereitete; doch gleichzeitig in der neuen 
Pflanze die gewünschten Eigenschaften zu ver- 
einigen, ist ein Problem sehr schwieriger Natur. 
Es liegen bei der Staubübertragung nicht die 
geringsten Mittel oder Wege vor, durch welche 
gleichzeitige Abhärtung gegen Luftfeuchtigkeit und 
gegen ungenügende Bodenfeuchtigkeit bezweckt wird. 
Falls eine durch Kreuzung erzeugte Pflanze diese 
gewünschten Eigenschaften besitzt, kann diese Er- 
zeugung nur als ein glücklicher Zufall bezeichnet 
werden. Auf Grund dieser Möglichkeit sind auch 
die Kreuzungen noch bis zum heutigen Tage 
weitergeführt, doch wurde während der letzten 
Jahre mit Nachdruck auf die Erzeugung neuer 
Varietäten durch Auswahl hingewiesen. Letzteres 
bezieht sich auf Auswahl solcher Pflanzen, Zweige 
und Fruchtansätze, welche in weitestem Maße die 
gewünschten Eigenschaften besitzen. 
Die Bestrebungen, welche demzufolge angestellt 
waren und sich allein auf Kreuzungen oder Staub-
        <pb n="1040" />
        W 956 20 
übertragung beschränkten, gehen aus dem mir 
vorliegenden Bericht von J. W. Robinson hervor, 
wo er unter Requirements von Cotton Im- 
provement: schreibt 
„Schon die ersten Versuchsjahre zeigten, daß 
eine bessere als die einheimische Pflanze benötigt 
wird. Die beste bekannte einheimische Sorte war 
Togo-Sea-Island, welche in der Umgegend von 
Palime in Kultur der Eingeborenen gefunden 
wurde. Es wurde nun auf die Möglichkeit ge- 
schlossen, durch Zusammenfügen der Eigenschaften 
der Togo-Sea-Island mit einer guten Upland- 
Sorte eine Pflanze zu erzeugen, welche schnelle 
Reife, kurze Zweige, große Kapseln, große Pro- 
duktionsfähigkeit und guten Stapel in sich vereint. 
Die Togo-Sea--Island wurde wegen ihrer Wider- 
standsfähigkeit dem Klima gegenüber gewählt und 
die „Rosell Big Boll“ wegen ihrer großen Kapseln, 
guter Faser und Ergiebigkeit. Von diesen Sorten 
wurden einige besonders gute Exemplare 1902 
als Mutterpflanzen ausgesucht und deren Saat 
dann 1902 für Kreuzungszwecke ausgepflanzt.“ 
Von den so entstandenen Erzeugnissen sind 
verschiedene Proben der Ernte 1904/05 zur Be- 
wertung nach Berlin gegangen. Die damalige 
Bewertung war sehr günstig, zum Teil 8 Pfennige 
über amerikanisch-middling. Ob die Varietäten 
unter genanntem Namen wirklich Aussichten zeigen 
in bezug auf allgemeinen guten Stapel und 
Ergiebigkeit, muß ich aber bezweifeln. 
In der folgenden Saison, Herbst 1905, hatte 
ich Gelegenheit, mich von den neuen Varietäten 
zu überzeugen. Ich konnte über keine ein lobendes 
Urteil aussprechen, stellte es aber trotzdem dem 
damaligen Leiter der Ackerbauschule anheim, seine 
Versuche mit den neuen Produkten weiterzuführen. 
Derselbe schreibt über den obigen Verhalt in 
seinem Bericht: 
· „1905 hatten wir 1½ ha; doch leider zeigten 
sich diese in allen möglichen Verschiedenheiten von 
einer Stammpflanze bis zur anderen. Nur wenige 
waren vom gewünschten Typus. Alle übrigen 
wurden entfernt. Durch weitere Auswahl, welche 
im folgenden Jahre, 1906, getroffen werden 
mußte, hat sich das Kreuzungsprodukt noch nicht 
genügend vermehrt, um größere Mengen Saat 
zu liefern. Außer dieser Kreuzung wurden gleich- 
zeitig noch andere durchgeführt, welche auch keine 
schnelleren Erfolge zeitigten.“ 
Dieses wie meine sonstigen Beobachtungen 
zeigen, daß wir das Ziel, neue Sorten zu er- 
zeugen, welche besonders für das Klima von Togo 
passen, mit Kreuzungen nur durch Zufall er- 
reichen können, und daß uns obendrein eine 
mehrjährige Auswahl nicht erspart bleibt. Wir 
kommen deshalb schneller zum Ziele, wenn wir 
vom Bestand in unseren Feldern das Geeignete 
  
auswählen. Ich meine hier nicht allgemeine 
Auswahl, welche ein ganzes Feld als brauchbar 
oder unbrauchbar bestimmt, sondern eine Auswahl, 
die die einzelnen Kapseln auf ihre Brauchbarkeit 
prüft. Ferner muß das Züchterauge aussichtsvolle 
Nuancen zu erkennen wissen. 
Nicht ungünstige Resultate sind auch schon 
durch mehrjährige Auswahl der Küstenvarietät 
und einer in Mangu vorgefundenen Sorte erzielt 
worden. 
Letztere besitzt die Eigenschaften der Upland- 
Sorten. Mehrere hundert Pfund von beiden 
verbesserten Sorten wurden nach Mangu und 
Sokode zum Versuch gesandt. Ferner sind einige 
Hektare von diesen Sorten in Nuatjä gepflanzt. 
Wir hoffen, daß diese Sorten sich in Nord-Togo 
noch ergiebiger erweisen, als in Nuatjä. 
(Aus dem „Amtsblatt für das Schutzgebiet Togo“, 
1908, Nr. 21.) 
Deutsche Togogesellschaft. 
Die Gesellschaft versendet ihren sechsten Ge- 
schäftsbericht für die Zeit vom 1. Mai 1907 
bis 30. April 1908. Die Berichtszeit wird für 
die Togokolonie als eine Zeit erfreulichen Auf- 
schwungs bezeichnet. Günsti gsverhältnisse 
im Verein mit der Verbesserung der Verkehrs- 
wege, insbesondere dem Betriebe der Hinterlands- 
bahn Lome—Palime, zeitigten im Kalenderjahre 
1907 eine Steigerung der Ausfuhr um über 
50 v. H., an welcher der Menge nach alle Aus- 
fuhrprodukte beteiligt waren. Besonders bemer- 
kenswert ist die Zunahme bei Mais von 7700 t 
auf 19 600 t und bei Baumwolle. Bei dieser 
ergab das Baumwolljahr 1906/07 gegen 1905/06 
eine Steigerung um 40 v. H., hauptsächlich im 
Atakpame-Bezirk. Für das jetzt zu Ende gehende 
Baumwolljahr 1907/08 erwartet der Bericht eine 
weitere Steigerung um etwa 30 v. H. Von be- 
sonderer Wichtigkeit für die Zukunft ist natürlich-#= 
die Genehmigung der Eisenbahn Lome — 
Atakpame. 
In den Ausführungen über den Faktorei- 
betrieb wird der Geschäftsgang an den Küsten- 
plätzen als befriedigend, in den Hinterlandsplätzen 
dagegen wegen des starken Preissturzes des 
Kautschuks als unbefriedigend bezeichnet. 
Die Gesellschaft erwarb die von dem Kolonial= 
Wirtschaftlichen Komitee errichtete Ginanlage in 
Sagada. 
Die Landkommission bearbeitete einige weitere 
Landschaften, darunter Gadja. Hier liegt die 
nach Abstoßung der Agupflanzung angelegte neue 
Versuchspflanzung, auf welcher am Schlusse des 
Berichtsjahres 10 000 Sisalagaven und 1100
        <pb n="1041" />
        G 957 20 
Manihotbäumchen ausgepflanzt und mehrere Hektar 
für Gerberakazien urbar gemacht waren. 
Über die Agupflanzungsgesellschaft und die 
Pflanzungsgesellschaft Kpeme in Togo, an denen 
die Deutsche Togogesellschaft beteiligt ist, berichten 
wir an anderer Stelle. 
Die Bilanz enthält folgende Aktiva: Land- 
besitz 191 264 Mk., Versuchspflanzung 4403 Mk., 
Faktoreigrundstücke 10 438 Mk., Faktoreigebäude 
112 673 Mk., Ginanlagen 84 690 Mk., Faktorei- 
konto (durch eine besondere Bilanz des Faktorei- 
betriebes näher erläutert) 603 992 Mk., Berliner 
Inventar 3310 Mk., Beteiligung an Pflanzungs- 
gesellschaft Kpeme 20000 Mk., an Agupflanzungs- 
gesellschaft 141 700 Mk., Restkaufpreis Agupflan-= 
zung 50 000 Mk., Kasse 447 De- Bankguthaben 
2330 Mk., Debitoren 71 853 M 
Als Passiva sind m Kapital 
1 000 000 Mk., Reservefonds I 3316 Mk., Re- 
servefonds II 8000 Mk., Resteinzahlung auf Be- 
teiligung an Agupflanzungsgesellschaft 70 850 Mk., 
nicht erhobene Dividenden 1458 Mk., Kreditoren 
178 529 Mk. Der Reingewinn von 34 945 Mk. 
soll verteilt werden, wie folgt: Reservefonds I 
3011 Mk., 3 v. H. Dividende 30 000 Mk., Re- 
servefonds II 1500 Mk., Vortrag auf neue Rech- 
nung 435 Mk. 
Das Gewinn= und Verlustkonto weist im 
Debet außer obigem Reingewinn folgende Posten 
auf: Gehalt 5000 Mk., Bureaukosten 1240 Mk., 
Unkosten 3826 Mk., Zinsen 911 Mk., Abschrei- 
bungen 15 924 Mk., Vorstandstantieme 1584 Mk.; 
im Kredit: Gewinnvortrag 4840 Mk., Anteil der 
Faktorei an heimischer Verwaltung 8000 Mk., 
Vermietungskonto 24 997 Mk., Gewinn des Fak- 
toreibetriebes 25 594 Mk. 
Vorsitzender des Aufsichtsrates ist Direktor 
Ladewig-Berlin, Vorstand Fr. Hupfeld-Berlin. 
Agupflanzungsgesellschaft. 
Die am 8. März 1907 gegründete Gesellschaft, 
der am 4. Juni 1908 die Rechtsfähigkeit ver- 
liehen wurde, versendet ihren zweiten Geschäfts- 
bericht für die Zeit vom 1. Juli 1907 bis 
30. Juni 1908. Die Witterungsverhältnisse 
werden als nicht ganz befriedigend bezeichnet, da 
die große Trockenzeit sehr scharf auftrat; insge- 
samt fielen in Tasie 1200 mm Regen. 
Infolge der Trockenheit ging in den Kakao- 
beständen eine größere Zahl von Bäumchen ein, 
die aber in der Berichtszeit zum größten Teil 
nachgepflanzt wurden. Durch Neupflanzen von 
35 ha wurde die Zahl der Kakaobäumchen auf 
80 000 gebracht. Die Ernte stieg von 885 kg 
auf 2800 kg Kakao. 
300 000 Mk., 
  
Kickria entwickelte sich nicht ganz zufrieden- 
stellend; der Bestand von 27.1000 Bäunchen 
wurde daher nicht vermehrt. 
Dagegen erscheinen die Aussichten der Manihot- 
kultur recht günstig; es wurden 35 ha neu be- 
pflanzt und der Bestand damit auf 94 000 
Bäumchen gebracht. Probeanzapfungen einiger 
alter Bäume aus 1901 ergaben wieder 200 g 
trockenen Kautschuks pro Baum. 
Von den Nebenkulturen entwickelten sich Ficus 
elasticue günstig, Ficus Schlechteri ungünstig; 
von Hevea brasiliensis wurden 2000 Stecklinge 
mit gutem Erfolg von Ceylon nach Togo gebracht. 
Der kleine Kolabestand gab im Gegensatze zum 
Vorjahre ohne ersichtlichen Grund diesmal keine 
Ernte. Sisalagaven entwickeln sich günstig. Baum- 
wolle als Zwischenkultur zwischen jungen Manihot- 
beständen hatte ein ermutigendes Ergebnis. Der 
Anbau von einigen Hektar Olpalmen wird vor- 
bereitet. 
Insgesamt stehen derzeit 250 ha unter Kultur, 
wovon je 115 auf Kakao und Kautschuk entfallen. 
Für das neue Geschäftsjahr ist der vollständige 
Ausbau der Pflanzung auf je 150 ha Kakao und 
Kautschuk beabsichtigt. 
Die Bilanz enthält folgende Aktiva: Noch 
nicht eingeforderte Einzahlungen 297 825 Mk., 
Grundstücke 20 000 Mk., Pflanzungsanlage 
269 299 Mk., Gebäude 35 913 Mk., Inventar 
5445 Mk., Materialien 2076 Mk., Vieh 300 Mk., 
Kasse 6524 Mk., Bankguthaben 9510 Mk., Debi- 
toren 8751 Mk. Die Passiven sind: Kapital 
Restkaufpreis 50 000 Mk., Kredi- 
toren 5642 Mk. 
In der Gewinn= und Verlustrechnung 
steehen im Debet: Gehälter in Afrika 19167 Mk., 
Löhne 37 789 Mk., Unkosten 3199 Mk., Saatgut 
327 Mk., Vorstandsgehalt 4000 Mk., Bureau- 
kosten 2500 Mk., heimische Unkosten 1887 Mk., 
Expedition 1000 Mk., Abschreibung auf Gebäude 
1890 Mk., Verbrauch an Inventar 969 Mk. Das 
Kredit weist auf: Erlös aus Produkten 4005 Mk., 
Zinsen 975 Mk., Übertrag auf Pflanzungsanlage 
67748 Mk. 
Vorsitzender des Aufsichtsrats ist Kommerzien- 
rat H. Müller-Krefeld, Vorstand Fr. Hupfeld- 
Berlin. 
Dflanzungsgesellschaft Hpeme (Togo). 
Der vierte Geschäftsbericht für die Zeit 
vom 1. Mai 1907 bis 30. April 1908 hebt zu- 
nächst die günstigen Regenverhältnisse hervor; es 
fielen in Kpeme 1049 mm Regen gegen 898 und 
534 mm in den Vorjahren. Infolgedessen stieg 
denn auch die Ernte an Kokosnüssen von 
62 800 Nüssen auf 147 000, auch lieferte das
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        W 958 20 
Vorwerk Bagida die Erstlingsernte von einigen 
hundert Nüssen. Zum Teil ist dieser Aufschwung 
wohl auch der systematisch durchgeführten künst- 
lichen Düngung zu verdanken. Die 147.000 Nüsse 
nebst einem Bestande von 25 000 Nüssen aus 
dem Vorjahre ergaben 20,3 t Kopra. 
Eine genaue Zählung der Kokospalmenbestände 
wies einen durch die Trockenheit der Jahre 1904 
bis 1906 entstandenen Verlust von 27500 Palmen 
— allerdings der jüngsten, auf schlechtestem Boden 
gepflanzten Bestände — auf. Infolgedessen wurde 
in der Bilanz eine außerordentliche Abschreibung 
von 60 000 Mk. auf Pflanzungsanlagekonto vor- 
genommen, welche einen bilanzmäßigen ent- 
sprechenden Verlust ergibt. Nach genauer Zählung 
sind noch vorhanden: in Kpeme 62 000 Palmen, 
wovon 15 800 bereits tragen, auf dem Vorwerk 
Bagida 17 200 Palmen. 
Die Baumwollzwischenkultur ergab infolge 
ungünstiger Verteilung der Niederschläge wiederum 
nur einen sehr geringen Ertrag. 
Dagegen entwickelte sich die zunächst auf 21 ha 
gebrachte Sisalpflanzung gut, ihre Vergrößerung 
ist bereits eingeleitet. 
Die Bilanz zeigt per 30. April 1908 fol- 
gende Aktiven: Grundstücke 4251 Mk., Pflanzungs- 
anlage abzüglich 60 000 Mk. außerordentliche 
Abschreibung 478 661 Mk., Gebäude 30 032 Mk., 
Inventar 4200 Mk., Maschinen 297 Mk., Gin- 
anlage 10247 Mk., Materialien 1752 Mk., Dünge- 
mittel 3558 Mk., Vieh 3650 Mk., Kasse 1985 Mk., 
Bankguthaben 28 496 Mk., Debitoren 13713 Mk., 
Verlust 60 000 Mk. Ihnen stehen folgende Pas- 
siven gegenüber: Stammkapital 480 000 Mk., 
Vorzugskapital 160 000 Mk., Kreditoren 841 Mk. 
Die Gewinn= und Verlustrechnung zeigt 
folgende Posten: im Debet Gehälter in Afrika 
8704 Mk., Löhne in Afrika 15 316 Mk., Unkosten 
in Afrika 2072 Mk., Saatgut 641 Mk., Verbrauch 
an Düngemitteln 1437 Mk., Feuerversicherung 
870 Mk., Vorstandsgehalt 3000 Mk., Bureau- 
kosten 1208 Mk., heimische Unkosten 1069 Mk., 
Expedition 300 Mk., ordentliche Abschreibungen 
2695 Mk., außerordentliche Abschreibung 60 000 
Mk. Im Kredit stehen: Erlös aus Produkten 
7733 Mk., aus Vieh 2689 Mk., Ginbetrieb 
800 Mk., Zinsen 2141 Mk., Übertrag auf Pflan- 
zungsanlage 23 949 Mk., Verlust 60 000 Mk. 
Vorsitzender des Aufsichtsrates ist C. Ladewig- 
Berlin, Vorstand Fr. Hupfeld-Berlin. 
Deutsche Kolonlal-Gesellschaft für Südwestafrika. 
In ihrem Bericht über das 23. Geschäfts- 
jahr für die Zeit vom 1. April 1907 bis 
31. März 1908 teilt die Deutsche Kolonialgesell- 
  
schaft für Südwestafrika mit, daß das Resultat 
des Berichtsjahres auch dieses Mal nicht unbe- 
friedigend ist, wenngleich der Reingewinn dem 
des Vorjahres gegenüber zurückgegangen ist. 
Der Grund hierfür ist darin zu finden, daß 
die Erträgnisse des Handelsgeschäfts in Deutsch- 
Südwestafrika sowie die Verkäufe von städtischen 
Grundstücken innerhalb des Gesellschaftsgebiets 
infolge der vermehrten Zurückziehung von Schutz- 
truppen weiter zurückgegangen sind. 
Anderseits ist aber eine regere Nachfrage nach 
Farmgelände eingetreten. 
Der auf Beteiligungs-Konto gebuchte Anteil 
an der Lüderitzbucht-Gesellschaft L. Scholz &amp; Co. 
m. b. H. ist in seinem Erträgnis ebenfalls zurück- 
gegangen, und zwar aus den vorher entwickelten, 
das Handelsgeschäft im allgemeinen betreffenden 
Gründen. 
Die auf dem gleichen Konto stehenden Be- 
teiligungen an der Windhuker Farmgesellschaft m. 
b. H. — früheren Siedlungsgesellschaft für Deutsch- 
Südwestafrika — sowie an der Kaoko-Land= und 
Minengesellschaft sind auf je 1 Mk. abgeschrieben, 
während auf dieses Konto neu gebucht wurden 
5000 Mk. als erste Einzahlung auf den Anteil 
von 50 000 Mk. an dem Südwestafrikanischen 
Minen-Syndikat. 
Die Erträgnisse der Berggerechtsame sind in- 
folge der großen Schürftätigkeit gestiegen. Mit 
größeren Einnahmen darf aber erst mit der Zeit 
gerechnet werden, da die Entwicklung bedeutender 
Bergwerksunternehmungen geraumer Zeit bedarf. 
Was die Diamantenfunde an der Bahn- 
trasse nahe bei Lüderitzbucht anbetrifft, so fällt 
ein Teil des Fundgebiets in das Gesellschafts- 
gelände, der andere in die Blocks, welche aus 
Anlaß des Bahnbaus Lüderitzbbucht—Keetmans- 
hoop von unserer Gesellschaft an die Regierung 
abgetreten wurden. Über die Entwicklung der 
sich hieran eventuell knüpfenden Unternehmungen 
ist heute noch nichts zu sagen, da diese von dem 
Erfolge weiterer Aufsuchungsarbeiten abhängig sind. 
Die Hauptbilanz weist folgende Aktiva auf: 
Zweigniederlassung Swakopmund 469 330 Mk., 
Beteiligung 305 002 Mk., Hypotheken und Rest- 
kaufgelder 293 517 Mk., Landbesitz= und Grund- 
rechte 136 158 Mk., Bankierguthaben 2069 231 Mk., 
Effekten 308 390 Mk., Lüderitzbucht-Gesellschaft 
L. Scholz &amp; Co. m. b. H. 15 000 Mk., ein Debitor 
23750 Mk., Zinsen 17 694 Mk., Kasse 2424 Mk., 
Inventar Berlin 1 Mk. 
Als Passiva sind aufgeführt: Kapital 2 000 000 
Mk., Kapital-Reserve 300 000 Mk., Dispositions- 
Reserve 300 000 Mk., Hypotheken= und Restkauf- 
gelder-Reserve 146758 Mk., Beteiligungs-Reserve 
50000 Mk., Sparkasse Swakopmund 171918 Mk.,
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        W 959 20 
Landpacht 5314 Mk., Bergwerksabgaben 32 111 
Mk., zwei Kreditoren 24 958 Mk. 
Der verbleibende Reingewinn von 609 410 Mk. 
findet seine Erläuterung im Gewinn= und Ver- 
lustkonto. 
Dieses weist im Debet auf: Unkosten in Berlin 
und Afrika 153 992 Mk., Abschreibung auf In- 
ventar Berlin 197 Mk., Abschreibung auf Betei- 
ligung 969 Mk., Kursverlust auf Effekten 12195 
Mk.; im Kredit: Eingänge auf Landverkäufe 
481 382 Mk., an Landpachten 21 746 Mk., an 
Bergwerksabgaben 39 884 Mk., an Zinsen ein- 
schließlich Hypotheken= und Restkaufgelder-Zinsen 
103 130 Mk., durch Rückzahlung frei gewordene 
Hypotheken= und Restkaufgelder-Reserve 32 166 
Mk., Eingänge auf Beteiligungen 15 000 Mk., 
Gewinn bei der Zweigniederlassung Swakopmund 
83 455 Mk. 
Der Reingewinn von 609 410 Mk. ist nach 
Beschluß der Hauptversammlung wie folgt verteilt 
worden: 20 v. H. Dividende = 400 000 Mk., 
Tantiemen an den Aufsichtsrat 52 941 Mk., Vor- 
trag auf neue Rechnung 156 469 Mk. 
Der Gewinnvortrag aus dem vorhergehenden 
Geschäftsjahre von 318 528 Mk. ist wie folgt 
verwendet: 
  
Es sind überwiesen der Dispositionsreserve 
300 000 Mk., auf Beteiligungen abgeschrieben 
18528 Mk. 
Der oben erwähnte Vortrag auf neue Rechnung 
pro 1908/09 von 156 469 Mk. soll vorläufig zur 
Verstärkung der Betriebsmittel dienen. 
Die Ausschüttung der Dividende von 20 v. H. 
ergibt zusammen mit der Dividende der beiden 
Vorjahre in gleicher Höhe seit Bestehen der Ge- 
sellschaft eine Durchschnittsdividende von etwa 
2,6 v. H., wobei jedoch die Verzinsung des Ge- 
sellschaftskapitals während der zwanzigjährigen 
ertraglosen Zeitperiode nicht berücksfichtigt ist. 
Der Bericht fährt dann fort: „Auch in diesem 
Jahre möchten wir ganz besonders darauf auf- 
merksam machen, daß nach der heutigen Lage der 
Dinge für das kommende Jahr auf eine einiger- 
maßen gleich hohe Dividende nicht zu rechnen 
sein wird, da die Verkäufe an städtischem Gelände 
innerhalb des Gesellschaftsgebiets wiederum nach- 
gelassen haben, ferner auch die Nachfrage nach 
Farmterrain eine zurückgehende ist und damit eine 
Haupteinnahmegquelle unserer Gesellschaft, wenig- 
stens zur Zeit, nur geringe Erträge liefern dürfte. 
Ein gleiches trifft auf die Entwicklung des Han- 
delsgeschäfts zu.“ 
  
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
* Lord Diiner über Rolonlale Verwaltungspolitik. 
Aus „L'Etoile Belge“ vom 24. August 1908. 
(Ubersetzung.) 
Da Belgien im Begriffe steht, das weite Ge- 
biet des Kongostaates als Kolonie zu übernehmen, 
entsteht eine neue Situation, über welche die 
Ansicht eines in der kolonialen Verwaltung er- 
probten, kompetenten Beurteilers zu hören von 
Interesse sein dürfte. 
Unter den bedeutendsten englischen Staats- 
männern gibt es wenige, die eine so brillante 
Karriere gemacht haben und deren Name so be- 
kannt wäre, wie Lord Milner, der ehemalige 
High-Commissioner von Südafrika, einer der her- 
vorragendsten in der langen Reihe jener ausge- 
zeichneten „Prokonsuln“, auf die England mit 
Recht so stolz ist. 
Lord Milner, an den ich mich wandte, war 
so freundlich, mich als den Londoner Korrespon- 
denten des „Etoile Belge“ zu empfangen und 
mit mir sich zu unterhalten. Ich muß gestehen, 
daß Lord Milner zunächst wenig geneigt war, 
eine Ansicht über ein Land zu äußern, das er 
nicht kennt und in dem er niemals gewesen ist. 
Er hat seine Erfahrungen in Südafrika gesammelt, 
  
und es ist auch, wie er bemerkte, sehr wohl mög- 
lich, daß seine Anschauungen sich auf ein ganz 
anders geartetes Land nicht anwenden lassen. 
Auf mehrfaches Bitten hin willigte er indessen 
ein, meine Fragen zu beantworten. Dieses so 
hoch interessante Gespräch nun will ich im fol- 
genden wiedergeben, ohne daß ich hoffen darf, 
in meinem kurzen Resümee die Klarheit und die 
Durchsichtigkeit der Worte Lord Milners erreichen 
zu können, ebensowenig wie jenen autoritativen 
Klang seiner Erklärungen, den nur eine lang- 
jährige Erfahrung zu geben vermag. 
„So ist also“, sagte mir Lord Milner, dem 
ich jetzt das Wort überlasse, „Belgien Kolonial-= 
macht geworden — wenigstens de facto —; aber 
ein Land wird nicht von heute auf morgen Ko- 
lonialmacht, dazu gehört Zeit und Erfahrung. 
Belgien hat eine Lehrzeit durchzumachen. 
Es gibt zwei Arten von Kolonien: Bevöl= 
kerungskolonien, in denen eine europäische Be- 
völkerung sich niederlassen, wachsen und sich ent- 
wickeln kann, und Exploitationskolonien, in denen 
die Weißen nicht leben und sich vermehren 
können, in welchen vielmehr die natürlichen Reich- 
tümer, sowohl landwirtschaftliche wie andere, nur 
5
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        W 960 20 
unter Hilfe und Mitwirkung der Eingeborenen 
gehoben und ausgebeutet werden können. In 
diese zweite Kategorie fällt, soviel ich weiß, der 
Kongostaat, den ich nicht kenne, und von dem 
ich nur mit Vorbehalt sprechen kann. Beide 
Arten der Kolonisation haben ihre Schwierigkeiten, 
aber man kann sie überwinden, besonders, wenn 
eine Kolonie ausschließlich unter die eine oder 
die andere Kategorie fällt. Falls dagegen eine 
Kolonie beide Elemente in sich umschließt, so ist 
das Problem fast unlöslich. 
Unter der Annahme nun, daß der Kongo 
eine Kolonie ist, in der Europäer nicht dauernd 
leben und sich niederlassen können, in der man 
vielmehr bei der Exploitierung der natürlichen 
Reichtümer des Landes auf die Arbeit der Ein- 
geborenen — und zwar unter der Leitung und 
Aufsicht von Europäern — angewiesen ist, wird 
der Erfolg oder der Mißerfolg der Koloni- 
sation des Kongostaates durch Belgien bestimmt 
durch den Wert seines kolonialen Verwal- 
tungspersonals. Dieses Personal muß mit der 
größten Sorgfalt ausgewählt werden. 
Die vom Mutterlande regierten Exploitations- 
kolonien verlangen mit ganz besonderen Eigen- 
schaften ausgestattete Verwaltungsbeamte. Sie 
verlangen Männer, denen es durch ihre Geburt, 
ihre Erziehung, ihre persönliche und Familien- 
lage im gewissen Sinne angeboren ist, ihre Au- 
torität über Niedergestellte auszuüben — Männer, 
die die Fähigkeit besitzen, in ruhiger und mil- 
der, aber dabei unerschütterlicher Weise 
den ihrer Autorität, aber auch ihrer vollen Sym- 
pathie Unterstellten Befehle zu erteilen. Söhne 
von Großgrundbesitzern, die gewohnt sind, zahl- 
reichen Angestellten zu befehlen, deren Gehorsam 
ohne Unterwürfigkeit ist und mit Wahrung der 
Würde sich vereinigt, geben gute koloniale Ver- 
waltungsbeamte ab. 
Dank vielleicht gewissen Rasseeigenschaften, 
dank seiner sozialen Organisation, dank der Art 
und Weise, in der man in diesem Lande gewisse 
Sports, wie z. B. die Jagd und das Reiten 
pflegt, dank dem Unternehmungsgeiste seiner Ju- 
gend hat England stets das Glück gehabt, sein 
koloniales Verwaltungspersonal, soviel es auch 
nötig hatte, aus sich rekrutieren zu können. 
Zweifellos kommt dieses Personal nicht vollständig, 
nicht einmal der größere Teil, aus den reichen 
Klassen und aus der Grundbesitzerklasse, aber zu 
einem starken Prozentsatz gehört es doch diesen 
Klassen an, und dieser Prozentsatz und sein Ein- 
fluß hebt zu einem großen Maße das allgemeine 
Niveau. Der Schüler der „Publie Schools“ ist 
es, der mit seinen Traditionen von Ehre, von 
Mut und Selbstvertrauen, seinem Respekt vor der 
Autorität und seiner Gabe, Antorität auszuüben, 
  
die Kraft unserer indischen und kolonialen Ver- 
waltung bildet. Häufig ist er aus bescheidenen 
und wenig begüterten Verhältnissen hervorge- 
gangen, aber er hat den Ton und die Tradition 
jener sozialen Schichten, unter denen der ritter- 
liche Geist noch lebendig ist. 
Unter diesen Leuten mit guter Erziehung 
muß man also die kolonialen Beamten auswählen; 
denn bei ihnen findet man jene Prinzipien der 
Ehre, der Würde, der Selbstachtung und der 
Achtung anderer, die ein koloniales Verwal- 
tungspersonal nicht entbehren darf. Es kann 
nicht oft genug hervorgehoben werden, daß der 
wahre koloniale Beamte es verstehen muß, sich 
Respekt zu verschaffen, ohne zu brüsken 
oder brutalen Mitteln zu greifen. Die 
Eingeborenen sind wie Kinder. Sie mühssen regiert 
werden, aber derjenige, der es nur versteht, 
durch fortgesetzte rohe Behandlung unter 
ihnen Ordnung zu halten, der ist kein ge- 
eigneter Mann, den man mit ihnen in Be- 
rührung bringen darf. Die Eingeborenen find 
gewohnt, regiert zu werden, und sie haben es auch 
gern. Sie nehmen eine Strafe ruhig hin, wenn 
sie einsehen, aus welchen Gründen ihnen die 
Strafe auferlegt worden ist, aber willkürliche, 
schlechte Behandlung macht sie absolut 
unregierbar. Die besten Leiter der Eingebo- 
renen, die ich kennen gelernt habe, hatten es 
niemals oder doch fast niemals nötig, zur 
Strenge zu greifen, und wenn sie es doch 
taten, so taten sie es aus guten und wahren Grün- 
den, die auch das Gehirn des Eingeborenen ein- 
sieht. In der kolonialen Verwaltung ist die 
Persönlichkeit der Verwaltungsbeamten von un- 
endlich größerer Bedeutung, als das System und 
alle Verordnungen. Woher es kommt, daß der 
eine Verwaltungsbeamte sich bei den Eingeborenen, 
wie bei Kindern, ohne Mühe Respekt verschafft, 
während es dem anderen auch nicht durch Prügel 
gelingt, das weiß ich nicht zu sagen. Aber es 
gibt Leute dieser beiden Kategorien, und ich be- 
haupte, daß, wenn in irgendeiner Gegend es, um 
die Eingeborenen zu regieren, stets nötig ist, zu 
strengen, wenn nicht zu sagen barbarischen Stra- 
fen zu greifen, so ist dies ein untrügliches Zeichen 
dafür, daß die Verwaltungsbeamten nicht die 
nötigen Eigenschaften haben, daß es schlechte 
Bureaukraten sind, die sich bemühen, durch 
Heftigkeit die ihnen abgehende persfön- 
liche Autorität zu ersetzen. 
Hat man geeignetes Personal gefunden, so 
muß man es auch gut bezahlen und ihm lange 
Urlaubszeiten geben, damit es sich periodisch in 
der heimischen Atmosphäre physisch und moralisch 
mit neuer Tatkraft ausrüsten kann. Der junge 
Engländer, der in die Kolonien geht, der den
        <pb n="1045" />
        G 961 
Sport und die Abenteuer liebt, der bereit ist, 
seine Person einzusetzen, der die notwendigen 
moralischen und phyfischen Eigenschaften besitzt, 
der nicht zögert, auf dem Boden zu schlafen, 
Mühen und Entbehrungen auf sich zu nehmen, 
wenn es seine Dienstobliegenheiten erfordern, will, 
wenn er nach England auf Urlaub zurückkommt, 
das sein, was er immer war, ein Gentleman, 
gleichgestellt seinen Freunden, die ihr Heimatland 
nicht verlassen haben. Er will, wie sie, die be- 
rechtigten Freuden des zivilisierten Lebens ge- 
nießen. 
Es gibt noch einen Grund, aus dem die ko- 
lonialen Verwaltungsbeamten gut bezahlt werden 
und am Schluß einer Reihe von kolonialen Dienst- 
jahren die Aussicht auf einen angenehmen Ruhe- 
stand haben müssen. Es ist nämlich unbedingt 
notwendig, daß die kolonialen Verwaltungsbe- 
amten, die doch auch nur Menschen sind, nicht 
der Versuchung ausgesetzt sind, auf eigene Rech- 
nung „Geschäfte zu machen". Denn das ist der 
Ruin, der sichere Zusammenbruch. 
Und noch etwas! Muß das Personal gut 
bezahlt werden, so darf auch nicht mit dem Gelde 
geknausert werden, dessen die Kolonie bedarf, 
um ihre Bedürfnisse zu befriedigen, ihre 
Entwicklung und die Exploitierung ihrer 
Reichtümer zu ermöglichen. Das ist gut 
ausgegebenes Geld, und man darf kein falsches 
Sparsamkeitssystem üben, ohne daß man deshalb 
etwa, wie man sagt, das Geld aus den Fenstern 
zu werfen braucht. 
Die Hauptschwierigkeit bei der Exploitierung 
der Kolonie wird auch im Westen Afrikas zweifel- 
los wie wo anders darin liegen, Eingeborene zu 
finden, die arbeiten wollen. 
Neger z. B. ist in seiner Art ein fleißiger und 
guter Landbauer, aber er denkt nur daran, seine 
unmittelbaren Bedürfnisse zu befriedigen. Sein 
in mehr oder minder primitivem Zustande befind- 
liches Land erscheint ihm gut, so wie es ist. Aber 
um ihm seine volle Entwicklung zu geben, und 
um spystematisch ununterbrochen seine Reichtümer 
zu erschließen, dazu bedarf es der Intelligenz 
und des Kapitals der Europäer, und dazu noch 
muß der Eingeborene zur regelmäßigen 
und geregelten Arbeit erzogen werden. 
Die große Schwierigkeit liegt darin, ihn zur regel- 
mäßigen Arbeit zu veranlassen, ohne aus ihm 
einen Sklaven zu machen. Das ist das Haupt- 
problem, und ich glaube nicht, daß es eine andere 
Lösung desselben gibt als die, welche darin be- 
steht, in den Eingeborenen bis zu einem gewissen 
Grade die Gewohnheiten und infolgedessen 
auch die Bedürfnisse des zivilisierten 
Menschen einzupflanzen. 
Häufig genug ist das einzige Bedürfnis, das 
Der südafrikanische 
  
— 
der Weiße dem Schwarzen gibt, das Bedürfnis 
nach Spirituosen, und das ist tieftraurig. Ich 
glaube, daß wenigstens in Südafrika alle er- 
fahrenen Verwaltungsbeamten und die fähigsten 
unter den eingeborenen Häuptlingen ohne Aus- 
nahme Prohibitionisten sind und den Genuß 
starker alkoholischer Getränke verbieten. Wenn 
der Eingeborene trinkt, so hat er sich nicht unter 
Kontrolle, und das einzige, was man machen 
kann, ist, ihm überhaupt keine starken geistigen 
Getränke zu geben. 
Aus alledem folgt: es ist nur gerecht, daß 
diejenigen, die den Eingeborenen die Zivilisation 
und in ihrem Gefolge so unendlich viel Wohl- 
taten bringen, von dem Eingeborenen auch eine 
gewisse Arbeitsleistung und ein vernünftiges 
Mitarbeiten verlangen. 
Diese schwierige Frage muß von den Ver- 
waltungsbeamten gelöst werden, welche dabei auf 
die lokalen Verhältnisse, die Anlage der Ein- 
geborenen, das Klima, die Sitten und Gebräuche 
Rücksicht zu nehmen haben, Dinge, über die 
jemand, der das Land nicht kennt, unmöglich 
seine Meinung sagen kann. 
Einen Punkt gibt es indes, auf den man 
wohl die Aufmerksamkeit lenken darf. Nur zu 
leicht ist man in kolonialen Angelegenheiten ge- 
neigt, tabula rasa machen zu wollen, um 
von unten auf wieder aufzubauen. Das 
ist ein Irrtum. Häufig gibt es unter den Ein- 
geborenen rudimentäre Organisationen, aus denen 
Nutzen zu ziehen sehr wichtig ist. Einzelne süd- 
afrikanische Stämme z. B. besitzen eine bemerkens- 
wert vollständige Organisation, und es ist möglich, 
daß dies auch im Kongo der Fall ist. Bestehen 
solche Organisationen, so muß man sie 
erhalten; denn sie sind für die kolonialen Ver- 
waltungsbehörden von großem Nutzen. Sie 
können ihre Autorität auf die eingeborene Be- 
völkerung durch Vermittlung der Stammeshäupt- 
linge ausüben. Um aber aus den Gesetzen und 
der sozialen Organisation der Eingeborenen Nutzen 
ziehen zu können, muß man diese erst aufdecken, 
und das ist manchmal nicht sehr leicht. Man 
muß sich bemühen, einen Blick unter die 
Oberfläche zu werfen, was die Europäer nicht 
immer tun. Sie sind nur zu sehr geneigt zu 
glauben, daß man aus dem Studium der 
Ideen der Eingeborenen nichts lernen kann; 
aber nur wenn man durch eifriges Studium die 
Ideen der Eingeborenen ausgedeckt hat, dann 
kann man die Eingeborenen durch ihre Häupt- 
linge regieren. 
Im allgemeinen kann man, soweit dies die 
Aufrechterhaltung der kolonialen Landeshoheit und 
die Einführung zivilisierter Sitten zuläßt, den 
Eingeborenen den größten Spielraum 
—
        <pb n="1046" />
        G 962 20 
lassen und ihnen, soweit dies nicht mit den 
höheren Interessen der Kolonie und der Zivili- 
sation in Widerstreit tritt, ihre Organisation 
und ihre Gebräuche lassen. Die Autorität 
der Regierung ist nur um so stärker und um so 
geachteter.“ 
„Seien Sie überzeugt“, sagte mir zum Schluß 
Lord Milner, „daß der Erfolg der Kolonisation 
des Kongostaats durch Belgien, wie ich es 
gleich zu Beginn gesagt habe, von der Person 
des Gouverneurs und des Verwaltungs- 
personals der Kolonie abhängen wird, von 
den Eigenschaften und dem Geeignetsein seiner 
Beamten, welchen Grades sie auch sein mögen. 
Belgien betritt einen neuen Weg und unternimmt 
einen schweren Versuch, zu dessen Vollendung es 
die besten Wünsche der gesamten Welt begleiten 
müssen.“ 
Ich nahm Abschied von Lord Milner, indem 
ich ihm meinen aufrichtigsten Dank für die Liebens- 
würdigkeit sagte, mit der er den Korrespondenten 
des „Etoile Belge“ empfangen und ihm seine 
Meinungen über die Übernahme des Kongo 
gesagt hatte. 
Aussichten der indischen Baumwollernte 1908/09. 
Das erste Memorandum über die indische 
Baumwollernte für die Saison 1908/09, welches 
die Berichte aus den einzelnen Provinzen Britisch- 
Indiens als Unterlage hat, ist am 20. August d. Is. 
veröffentlicht worden. Die Gebiete, die in diesem 
Gesamtberichte behandelt werden, hatten im Durch- 
schnitt der fünf mit 1906/07 abschließenden Jahre 
eine Baumwollanbaufläche von 15 007 000 Acres 
und machten 76 v. H. der gesamten in Britisch- 
Indien mit Baumwolle bestellten Fläche aus: 
Das Memorandum bezieht sich indessen in der 
Hauptsache auf die Frühernte und enthält nur 
Angaben über die Anbaufläche. 
Als Ergebnis wurde eine Fläche von 11113000 
Acres gemeldet gegen 11255.000 Acres zur ent- 
sprechenden Zeit im Vorjahre. Daraus ergibt 
sich also eine Abnahme um 1,3 v. H 
Ein Versuch, den voraussichtlichen Ertrag für 
die kommende Ernte abzuschätzen, ist nicht gemacht 
worden; aber im allgemeinen, abgesehen von ein- 
zelnen Teilen Bombays und Burmas, wurde der 
Stand der Saaten als gut oder ziemlich gut 
gemeldet. 
Die Schätzung gibt die Anbaufläche für den 
Monat August 1908 folgendermaßen an: 
  
**e 1908/09 1907/08 1906/07 
Provinzen und Staaten Fläche in 1000 Acres 
Bombay, einschl. der Ein- 
geborenenstaaten 1240 1275 1700 
Zemtralprovinzen und 
Berar . 3279 4015 4684 
Madras 88 136 115 
Punjab, einschl. der Ein- 
geborenenstaaten 1353 1104 1413 
Vereinigte Provinzen 1565 1100 1475 
Burma . 203 198 186 
Bengalen 69 68 61 
Ostbengalen und Assam 81 59 57 
Nordwestl. Grenzprovinz 42 48 59 
Aimer-Merwara 31 11 12 
Hyderabad 
Zentralindien, mit Aus- 
nahme von Gwalior 535 466 600 
Rajputana- 372 331 404 
Mysorer 5 8 2 
Zusammen 11113 11255 13376 
Aus den Einzelberichten der Provinzen, denen 
der Prozentsatz, mit welchem sie an der Gesamt- 
baumwollfläche Britisch-Indiens beteiligt sind, in 
Klammern beigesetzt ist, mögen noch folgende An- 
gaben über den Stand der Baumwollsaaten her- 
vorgehoben werden: 
Der Bericht aus Bombay (28 v. H.) bezieht 
sich nur auf die Frühsaaten des Dekkan (8,3 v. H.), 
die bis zum 1. August d. Is. eine Fläche von 
1240 000 Acres (2000 in den Eingeborenen- 
staaten) einnahmen und im Vergleich mit der 
vorjährigen Schätzung um 3 v. H. geringer aus- 
fielen. Die Berichte sind indessen unvollständig, 
da die Aussaat, die teilweise spät begann, noch 
fortdauert. In Sholapur und Ahmednagar ist 
die Saat infolge Regenmangels verdorrt, in 
Khandesh ist dagegen Aufhören des Regens er- 
sorderlich. Aus anderen Gegenden werden die 
Aussichten als gut bezeichnet. 
In den Zentralprovinzen und Berar 
(22,5 v. H.) trat der Monsun spät ein. Die Aus- 
saaten erfolgten, obwohl spät, im allgemeinen mit 
Erfolg, und das Aufkeimen ging gut von statten; 
stellenweise war Nachsäen nötig. Das gesamte 
Baumwollareal beträgt nach Schätzung 3279000 
Acres (2 099 000 in Berar) und ist um 18 v. H. 
geringer als im Vorjahre, da das Land teilweise 
mit Futterkräutern bestellt worden ist. 
Madras (8,4 v. H.). Die gesamte bis Ende 
Juli in den Raiyatwaridörfern (etwa zwei Drittel 
der Provinz) besäte Fläche wird zu 77 000 Acres 
gemeldet; sie ist also fast um 37 v. H. geringer 
als im Vorjahre, was dem mangelnden Regen 
zuzuschreiben ist. Die Nicht-Raiyatwaridörfer 
haben eine Fläche von 11 300 Acres mit Baum-
        <pb n="1047" />
        963 
wolle bepflanzt gegen 13 600 Acres im Vorjahre. 
Die Saat steht ziemlich gut. 
Aus Punjab (7,2 v. H.) wird die in den 
britischen Teilen mit Baumwolle bestellte Fläche 
zu 1 256 000 Acres gemeldet gegen 1 319 000 
Acres nach der letzten Schätzung des Vorjahres. 
In den Eingeborenenstaaten beträgt die Anbau- 
fläche 97000 Acres gegen 156 000 Acres nach 
den letzten Angaben für das Vorjahr. Die Regen- 
verhältnisse waren günstige. # 
In den Vereinigten Provinzen (6,2 v. H.) 
fiel in den Hauptbaumwolldistrikten frühzeitig im 
Juli Regen und in den Kanalgegenden begannen 
die Aussaaten zur gewöhnlichen Zeit mit Hilfe der 
Bewässerung, und das Aufgehen der Saaten ver- 
lief gut. Anderswo sind die Aussaaten etwas 
aufgehalten worden. Die eingegangenen Nach- 
richten weisen eine Zunahme um 8 v. H. gegen 
die vorjährige Anbaufläche, wie sie endgültig fest- 
gestellt wurde, auf, die sich auf 1 443 000 Acres 
belief. 
Für Burma (0,9 v. H.) werden 203000 Acres 
als Gesamtfläche angegeben gegen 198000 Acres 
im Vorjahre, woraus sich eine Steigerung um 
2,5 v. H. ergibt. Die Aussichten sind indessen 
zur Zeit wegen Regenmangels nicht günstig. 
Aus Bengalen (0,4 v. H.) wird eine bisher 
mit früher und später Baumwolle bestellte Ge- 
samtfläche von 69 000 Acres gemeldet; sie ergibt 
gegen das Vorjahr eine Vergrößerung um 1,5 v. H. 
Die Witterungsverhältnisse sind im großen ganzen 
günstig gewesen, und die Aussichten sind bis dahin 
gut oder ziemlich gut. 
Aus dem östlichen Bengalen und Assam 
(0,3 v. H.) wird die mit Baumwolle bestellte Fläche 
auf 81.000 Acres angegeben gegen 78600 Acres. 
nach den Schlußangaben des Vorjahres. Der 
Stand und die Aussichten der Ernte sollen infolge 
späterer Regen gut sein. 
ür die nordwestliche Grenzprovinz 
(0, 2 v. H.) ist die bestellte Fläche zu 42000 Acres 
gemeldet worden gegen 48000 Aeres zu derselben 
Zeit im Vorjahre. Der Rückgang ist auf die 
mangelnden Regen in der Zeit von März bis 
Juni zurückzuführen. 
Ajmer Marwara (0,2 v. H.). Die mit Baum- 
wolle bisher bestellte Fläche wird auf 31000 Acres 
geschätzt gegen 11.000 Acres im Vorjahre. Der 
allgemeine Stand und die Aussichten der Ernte 
sind gut. 
Hyderabad (13,9 v. H.) gibt die gesamte mit 
früher (Kharif-) Baumwolle bestellte Fläche zu 
2250 000 Acres an gegen 2 436 000 Acres im 
Vorjahre, woraus sich ein Rückgang um 7,6 v. H. 
ergibt, der dem unzureichenden Regenfall zuzu- 
schreiben ist. Der Stand der Saat, der in den 
westlichen Teilen kritisch war, hat sich infolge ein- 
  
tretender Regen indessen gehoben, und wenn die 
späteren Monsunregen günstig bleiben, so kann 
auf eine gute Ernte gerechnet werden. 
Zentralindien (4,4 v. H.). Die Berichte 
sind unvollständig infolge Ausbleibens aus dem 
Gwaliorgebiet, welches durchschnittlich etwa 400000 
Acres bestellt. Die für die anderen Staaten ge- 
meldete Gesamtfläche beläuft sich auf 535 000 
Acres gegen 466 000 Acres im Vorjahre. Das 
Saatgeschäft verzögerte sich infolge späten Eintritts 
des Monsun. 
Rajputana (2,1 v. H.). Die bestellte Fläche 
wird zu 372 000 Acres gemeldet gegen 331.000 
Acres im Vorjahre. Der Stand und die Aus- 
sichten der Ernte sind im allgemeinen gut, mit 
Ausnahme von Bharatpur und Dholpur, wo zu 
viel Regen niederging, und von Alwar, wo er 
fehlte. 
Für Mysore (0,4 v. H.) wird die mit früher 
Baumwolle bis dahin besäte Fläche auf 5000 Acres 
angegeben gegen 8000 Acres im Vorjahre. 
Einfuhr von Rohbaumwolle über Kobe 1907. 
Die Baumwolleinfuhr nach Japan im Jahre 
1907 hat gegen 1906 eine Steigerung von 
33 Millionen Den im Werte und von rund 
600 000 Pikuls im Gewicht erfahren. Von dem 
eingeführten Gesamtquantum im Werte von 
114034725 Den für entkernte und 1606 874 Yen 
für unentkernte Rohbaumwolle entfielen ausf Kobe 
2864 6002 Pikuls im Werte von 81157115 Yen 
an entkernter und 214 292 Pikuls im Werte von 
1533178 DYen an unentkernter Baumwolle. 
Die Steigerung des Baumwollimports war 
zunächst zurückzuführen auf die glänzende Geschäfts- 
lage der Baumwollspinnereien während der ersten 
Monate des Jahres. Einige von diesen Spinne= 
reien hatten auf beinahe ein Jahr hinaus über 
ihr ganzes Fabrikat verfügt und waren geneigt, 
durch frühzeitige Käufe ihren Bedarf an Roh- 
material zu decken. Im Mai aber fing der 
Garnmarkt an ins Wanken zu kommen und im 
Juni gerieten die japanischen Baumwollhändler, 
insbesondere in Osaka, in Verlegenheiten und 
mußten um Bankerleichterungen einkommen, die 
ihnen damals verweigert wurden, angeblich weil 
die Banken das Vorhandensein der Schwierig- 
keiten nicht zugeben konnten, in Wirklichkeit wohl 
weil infolge der allgemein ungünstigen Marktlage 
die Banken auf zu weitgehende Engagements im 
Baumwollgeschäft nicht eingehen wollten. 
Die Spinnereien zeigten das Bestreben, sich 
mit den Baumwollproduzenten direkt in Ver- 
bindung zu setzen, und die fremden Kaufleute 
sahen sich gezwungen, Baumwolle für eigene
        <pb n="1048" />
        W 964 20 
Rechnung auf Spekulation kommen zu lassen, 
woran sie zum Teil große Verluste erlitten haben. 
Infolge der schlechten Absatzverhältnisse für ja- 
panische Garne in China, die auf den niedrigen 
Silberstand zurückzuführen sind, haben die Baum- 
wollspinnereien ihre Garnproduktion gegen Ende 
des Jahres stark einschränken müssen. Daher 
sind am Ende des Jahres große Bestände an 
Rohbaumwolle vorhanden gewesen. 
Von der in Kobe eingeführten Rohbaumwolle 
(entkernt und unentkernt) kam 
aus China . für 13710 802 Yen 
-Hongkong .- 26964- 
-Britisch-Jndien. .-43341043- 
-denSttaits-Settlements- 622815- 
-Französisch-Jndien.·- 839870- 
-Niederländisch-Jndien.- 426114- 
-Sian1......- 56774- 
-denVereinigtenStaaten-21247469- 
-Agypten -1888328- 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Kobe.) 
  
Koprahandel Singapores. 
Kopra, der getrocknete Kern der Kokosnuß, 
bildet seit etwa 30 Jahren einen Exportartikel 
der afiatischen und polynesischen Tropenländer 
nach Europa, wo dieselbe ausgepreßt und in 
Kokosnußöl und Olkuchen umgewandelt wird. 
Ersteres findet seine hauptsächlichste Verwendung 
in der Seifenfabrikation und seit 15 Jahren in 
stetig wachsendem Maße zur Herstellung eines 
Speisefettes (Kokosbutter). Die Olkuchen sind ein 
wertvolles Viehfutter. 
In der ersten Hälfte des vorigen Jahr- 
hunderts bestand nur ein geringer Handel mit 
Kokosnußböl. Das Ol wurde von den Einge- 
borenen teils durch Auskochen der geschabten 
frischen Nuß, teils in noch primitiverer Weise 
durch Ausfaulen der Nüsse in mit Wasser gefüllten 
Gruben gewonnen. Kleinere Segelschiffe tauschten 
das Ol gegen Nahrungs= und Genußmittel von 
den Eingeborenen ein. In Ceylon allein findet 
man die Spuren einer alten Kokosnußölindustrie. 
Dort wurde auch die erste Olpresse, in ein- 
heimischer Mundart Chekku genannt, konstruiert. 
Da sich in der Chekku sowie in jeder anderen 
Olpresse nur trockenes Material verarbeiten läßt, 
ist Ceylon das erste Land, wo Kopra produziert 
wurde. Seit etwa 40 Jahren gibt es auf Ceylon 
europäisch eingerichtete und geleitete Olmühlen. 
Im Jahre 1880 sind in Ceylon die ersten Sta- 
tistiken über Kopraexporte aufgeführt. Sie be- 
trugen 1880: 2000 Tons, 1906: 21.000 Tons 
und beliefen sich im ersten Halbjahr 1908 auf 
40 000 Tons. Die gute Aufnahme, welche die 
  
Ceylonkopra auf den europäischen Märkten fand, 
veranlaßte die Händler, auch die übrigen Kopra 
produzierenden Länder auf die Herstellung von 
Kopra zu Exportzwecken aufmerksam zu machen. 
Die frische Kokosnuß ist in allen ihren Heimat- 
ländern ein wichtiges Nahrungsmittel. Jeder 
Eingeborene pflanzt um seine Hütte eine Anzahl 
Kokosnußbäume, die ihm neben der Nuß als 
Nahrungsmittel das Ol und eine Anzahl zu 
seinem Lebensbedarf notwendiger Materialien 
liefern. So dient ihm die Faser der äußeren 
Hülle der Nuß zur Herstellung von Stricken und 
Matten; seine Hütte ist mit den Blättern der 
Palme gedeckt; das Holz wird als Baumaterial 
verwandt; der Saft, der aus den abgeschnittenen 
Blütenkolben quillt, wird eingekocht und liefert 
den Zucker oder wird zu einem alkoholhaltigen 
Getränk gegoren. Geben die gepflanzten Bäume 
ihm einen größeren Ertrag an Nüssen, als zu 
seinem Lebensunterhalt notwendig, so verkauft er 
entweder die frischen Nüsse, falls ein Markt dafür 
vorhanden ist, oder trocknet den Kern zu Kopra, 
die er gelegentlich an einen im Lande herum- 
reisenden Händler veräußert. Außerdem wachsen 
Kokosnußpalmen wild auf zahlreichen, unbe- 
wohnten Inseln, wo sie zeitweilig von unterneh- 
menden Eingeborenen geerntet werden. 
Die Kokoskultur ist eine langsichtige Kapital- 
anlage. Die Bäume beginnen erst nach 8 Jahren 
zu tragen und liefern erst nach 15 Jahren eine 
volle Ernte. Der Ertrag bleibt dann allerdings 
bei sachgemäßer Behandlung der Bäume bis zum 
70. Jahre auf der Höhe. 
Die ersten Anpflanzungen von Kokosnuß= 
palmen finden sich auf Ceylon und an der 
Malabarküste. Dort hatte der Handelsbetrieb 
einer fleißigen Bevölkerung den Vorteil dieser 
Kulturen früh erkannt. So sind denn in den 
fünfziger Jahren dort eine Menge Pflanzungen 
in großem Stile entstanden. Auch europäische 
Unternehmer haben Geld in diesen Kulturen an- 
gelegt. Die Malayen und Polhynesier, denen der 
Erwerbs= und Handelstrieb fehlt, wurden erst 
später durch die Chinesen und Europäer dazu 
geführt. 
Die erhebliche Zunahme des Bedarfs an 
Kopra in Europa, die sich seit dem Aufschwung 
der Speisefettfabrikation aus Kokosnußöl in einer 
Preiserhöhung der Kopra zeigte, lenkte die Auf- 
merksamkeit der kolonialen Regierungen und in 
verstärktem Maße der europäischen Pflanzer auf 
die Kultur. Erstere ermutigten die kleinen Ein- 
geborenen zur Anlage von Pflanzungen durch 
Überlassung von Land unter günstigen Be- 
dingungen und beispielsweise in Java durch 
Vorschüsse und Prämien. Die ersten Folgen 
dieser Zunahme der Kulturen machen sich bereits
        <pb n="1049" />
        G 965 20 
in den Ausfuhrziffern der bedeutenderen Kopra- 
häfen bemerkbar und werden in den kommenden 
Jahren weiter anschwellen. 
Der inländische Konsum an Kokosnüssen ist 
ungeheuer. In einzelnen Distrikten Ceylons wird 
der tägliche Verbrauch auf etwa 6 Nüsse pro 
Kopf der Bevölkerung geschätzt. Nimmt man in 
Java auch nur eine Nuß täglich für die Familie 
von 5 Köpfen an, eine Schätzung, die weit hinter 
der Wirklichkeit zurückbleibt, so kommt man bei 
einer Bevölkerung von 30 Millionen auf 6 Millio- 
nen Nüsse pro Tag oder in Kopra umgewandelt 
auf einen jährlichen Verbrauch von 648000 Tons. 
In anderen weniger dicht bevölkerten Tropen- 
ländern mit wichtiger Kokoskultur, wie die 
  
Molukken, Natunasinseln, Südsee, überwiegt da- 
gegen die Ausfuhr den Inlandkonsum. Daraus 
folgt, daß bei einer Vergrößerung der Kultur be- 
sonders die Exportziffern der dichtbevölkerten 
Länder wie Java zunehmen werden. In den 
Philippinen liegen die Verhältnisse ähnlich; dort 
haben die Nachwirkungen der amerikanischen Be- 
setzung und der Eingeborenenaufstände die Ent- 
wicklung gehemmt. Die Pflanzungen in der 
Südsee werden erst im Laufe der nächsten zehn 
Jahre voll zur Geltung kommen. 
Nach einer ungefähren Schätzung im „Coconut 
Planters Manual“ von 1907 betragen die mit 
Kokosnußpalmen bepflanzten Distrikte der Welt: 
Auf Ceylon 750 000 Acres oder 303 525 ha 
Britisch-Indien 400 000 . 161 880 
Java und Sumatra . 250 000 10 175 = 
-dem niederländisch- indischen Archipel, den Philippinen, Neu- 
guinea und den Straits Settlements 350 000 141 645 
.Mauritius, Madagaskar, Zanzibar, den Sehchellen, Reunion 
und der afrikanischen Küste 110 000 44 517 
.-den Inseln im Stillen Ozean, tinschleblich ea 
Neu-Kaledonien usw. 260 000 105 220 
Siam und Cochinchina · 100000- -40470- 
Südamerika . . 500000--202350- 
Westindien 110 000 - 44 517 
Die Zahlen sind offenbar viel zu gering angenommen, da z. B. in dem niederländisch- 
indischen Archipel, den Philippinen, Neuguinea und den Straits Settlements die mit Kokosnußpalmen 
bebaute Fläche nur 350 000 Aeres betragen soll, während gegenwärtig die Kopraausfuhr dieser 
Gebiete schon eine bepflanzte Fläche von 800 000 Aecres voraussetzt. 
Die Straitshäfen, an der Spitze Singapore, haben sich durch ihre zentrale Lage und günstige 
Schiffahrtsverbindungen zum Sammelplatz und Zwischenmarkt für die Kopra des ganzen Alchipels 
von der Ostküste Sumatras bis nach Neuguinea entwickelt. Erst in den letzten Jahren haben sich 
einzelne früher von Singapore kommerziell abhängige Distrikte durch direkte Verschiffungsgelegen- 
heiten nach Europa unabhängig gemacht, wie z. B. Java, die Philippinen und ein Teil der Molukken. 
Diese Emanzipation wurde durch einen Frachtentrust — die Homeward Conference — beschleunigt, 
zu welcher sich eine Anzahl der größten Reedereien, mit Ausnahme der russischen, vereinigten, und 
der Frachterhöhung auf alle Produkte zur Folge hatte. 
Wenn die am Schlusse aufgeführten Ein= und Ausfuhrstatistiken gleichwohl auf ein weiteres 
Wachstum Singapores und Penangs als Kopramarkt hinweisen, so erklärt sich dies einerseits aus der 
allgemeinen Zunahme der Kopraproduktion, anderseits durch die billigen Frachten nach russischen 
Häfen und durch den beträchtlichen Verbrauch der lokalen Olmühlen, die etwa 20 000 Tons jährlich 
verarbeiten. Eine weitere Anziehungskraft übt Singapore durch die verhältnismäßig hohen Preise 
aus, die dort für Kopra bezahlt werden. Durchschnittlich sind die dortigen Preise 1 bis 2 Mark 
pro 100 kg höher als das Aquivalent der gleichzeitig in Europa gebotenen Preise. Dieses anormale 
Verhältnis beruht in erster Linie auf dem spekulativen Charakter des Koprageschäftes. Die einfachste 
Form, gegen europäische Kabelofferten in Singapore sofort zu kaufen und gleichzeitig mit Europa 
abzuschließen, ist nahezu immer unmöglich. Der Exporteur muß entweder die europäische Offerte 
annehmen in der Hoffnung, bis zur kontraktlichen Verschiffungszeit in den Marktschwankungen 
Gelegenheit zu finden, zu einem für ihn lohnenden Preise einzukaufen, oder er muß in umgekehrter 
Weise Kopra einkaufen, und solange lagern, bis europäische Käufer ihm einen gewinnbringenden 
Preis bieten. Ein weitere Erklärung der hohen Singaporer Koprapreise ist in den direkten Ver- 
bindungen mit russischen Häfen zu suchen, die unter den Kopraplätzen dieser Sphäre nur Singapore 
besitzen, weshalb Rußland seinen Bedarf dort deckt. Infolgedessen werden zu Zeiten, wo die in 
Singapore angebotenen Mengen hinter dem Bedarf russischer Käufer und der Singaporer Olmühlen
        <pb n="1050" />
        W 966 2S 
zurückbleiben oder mit Blankoverkäufen (bear sales) der lokalen Exportfirmen in Wettbewerb kommen, 
Preise bezahlt, 
plätze des Ostens stehen. 
die weit über dem Aquivalent anderer von Singapore unabhängiger Koprahandels- 
Der hochentwickelte Handel Singapores, der tägliche Kabelverkehr der großen Firmen mit 
den meisten Welthandelsplätzen, der ihnen die Möglichkeit bietet, unter allen Kopramärkten denjenigen 
zu wählen, der im Augenblick die höchsten Preise bietet, wirken im gleichen Sinne. 
Ausfuhr von Kopra aus den Straits Settlements: 
  
  
1906 1907 
Mengen in Wert in Mengen in Wert in 
ikuls Straits s ikuls Straits s 
Osterreich 44 723 381 547 829 8 503 
Belgien 39 800 313 159 102 918 928 177 
Dänemark. 40 211 353 634 6 760 60 593 
Frankreich 185 403 1 549 022 300 493 2 861 644 
Deutschland 82 115 647 880 86 722 846 215 
Holland 15 959 123 845 5 991 56 763 
Italien 45 925 366 141 74 564 705 282 
Japan. 11 85 2 20 
Rußland 194 031 1 680 782 311.30 2998 088 
Spanien . 33 198 273774 36 001 352 517 
Großbritannien 3 376 29.529 28 166 286 016 
Zusammen — anderer 
Länd 694 969 5721.297 953 759 9 104 599 
Einfuhr von Kopra nach den Straits Settlements: 
1 1907 
Mengen in Wert in Mengen in Wert in 
Pikuls Straits 8 Pikuls Straits s 
Ucchinesiche Häfen 26 613 196 499 25 817 225 987 
64229 533 707 81 060 787 365 
Seli e on. Borneo 2 611 21 356 4 088 38 612 
Britisch-Indien — — — 35 090 
Burmahäfen. 5 035 37 868 3 640 35 090 
Celebes 38 413 328 515 117 458 1 114 930 
Dindings. 6 669 49 601 11 676 101 031 
Javra 277 2 055 2 022 19 153 
Johore. 58 764 474 958 80 856 735 507 
Kelantan 38 490 314 358 50 233 480 400 
Labuan 179 1 382 2244 15 854 
Malactca 30 265 230 836 43 371 387 919 
Natunas-Inseln 113 584 924 281 144 002 1 321 266 
Niederländisch-Borneo . . 192 693 1595 404 4088 38 612 
Bisberländische * r*sm . 31491 261 331 39 413 365 935 
Pahang 1 166 9288 2 097 16 941 
Patani. 1 069 9 03 3 136 28 558. 
Perak 21 850 168 371 950 19 574 
Rhio 538 4 431 988 10 255 
Sarawak 3 788 31 813 4 804 43 377 
Selangor . 7379 61827 4986 82 751 
Siam Westküste 5 381 43 165 3724 35 458 
Sulu-Archipel 15 923 128 611 17 866 167 172 
Sumatra 85 214 688 256 93 362 849 829 
Tringgann 15 989. 129 673 11 950 109 509 
Zusammen (einschließücch *er- Er- 
fuhr aus anderen Plätzen) 769 362 6 260 960 1 072 430 9 869 976 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Singapore.
        <pb n="1051" />
        W 967 20 
Der BRotanghandel in Singapore. 
Die Ein= und Ausfuhr von Rotang ist im Jahre 1907 um 12 736 und 12 355 dz ge- 
stiegen. Diese Steigerung ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, daß seit Anfang des Jahres die 
Frachtraten (Dunnage Rate) für den Artikel ab Niederländisch-Indien erhöht worden sind, so daß 
von dort aus nicht mehr billiger verschifft werden kann wie über die Straitshäfen. Im allgemeinen 
nahm das Geschäft einen normalen ruhigen Verlauf. Der mit der amerikanischen Krisis einsetzende 
Preisrückgang aller Rohprodukte hat auch die Stuhlrohrindustrie in Mitleidenschaft gezogen. Die 
Preise für Rotang sanken unter das Niveau des Jahres 1906. Zur Zeit ist der Markt leblos. 
Die Einfuhren von Britisch-Nordborneo und Johore haben gegen das Vorjahr um fast die 
Hälfte abgenommen. Dagegen weisen Celebes und Sarawak Steigerungen von 100 000 3 bzw. 
50 000 &amp; dem Werte nach auf. Die Ausfuhrziffern haben sich, was die einzelnen Länder angeht, 
im selben Verhältnis gehalten. 
Statistik für 1907. 
dz 
  
  
Einfuhr 8 
Niederländisch-Borneo 102 943 (— 4 176) 1 797 438 (— 159 623) 
Sarawak 19 894 (4 4 008) 296 558 (+ 55 513) 
Britisch= Nordborneo . 5 469 (— 3 963) 85 920 (— 81 229) 
Labuan. . 2331—2174) 23 331 (— 9 781) 
Sumatra 104 409 (+ 7 638) 1 091 927 (—+ 11.066) 
Celebes. 31 883 ( 11 933) 282 930 (— 99 160) 
Malaiische Halbinsel. . 20 533 (— 2200) 182 419 (— 13.273) 
Niederländischer Archipel 3158 (4 930) 36 814 (— 13 245) 
Atchn 2 051 (— 353) 28 782 (— 1 415) 
Java- 1 8334 (J 135) 20 349 (+ 2 520) 
Rhion 1 084 (4 1084 7245 (+ 7245) 
Hongkong ...·... 667(-t-208) 17955f7425) 
Zufammen(einschl.andererLändeI-).296557(J.-12736) 3 874 178 (— 70 739) 
Ausfuhr d 8 
Deutschland. . 7885843119)1396467(71323) 
Vereinigte Staaten von Anmerikar 51 409 (+X 525) 1 242· 670 (— 101 730) 
Hongkong · 5098748020 637 566 (— 113 378) 
Großbritannien 27 643 (+ 4 057) 306 256 (— 31 611) 
Indien 17 776 (+X 440) 178 397 (— 2599) 
Frankreich 15 795 (— 1 858) 231 178 (—159 930) 
China 12 941 (— 1964) 206 173 (— 19 463) 
Australien 5 437 (— 421) 58 058 (— 5 783) 
Belgien. 5 231 (+ 3 0#26) 73218 (—+ 46 051) 
Italien 1 847 (— 1252) 19 044 (— 15 593) 
Niederlande . 977(—3238) 17115(—30044) 
Zusammen (einschl. anderer Lande 276 959 (+ 12 355) 4462 679 (— 64 395) 
Im verflossenen Jahre ist von einem Chinesenkonsortium eine Stuhlrohrfabrik errichtet worden. 
Die kaufmännische Leitung des Unternehmens untersteht einer englischen Firma. In erster Linie 
bestand wohl nur die Absicht, die asiatischen Märkte zu bearbeiten. Die chinesische Korbflechtindustrie 
Singapores verhielt sich zunächst gegenüber den Fabrikaten des Unternehmens ablehnend. Doch sind 
die Chinesen seit einiger Zeit dazu übergegangen, ihre Bedürfnisse teilweise bei der Fabrik zu decken. 
Da für den inneren Kern des Rotang (Peddigrohr) im Osten kein Markt ist, wird nicht ausgeschlossen 
sein, daß das Konsortium versuchen wird, in den europäischen und amerikanischen Markt einzudringen. 
Sollte sich die Ausfuhr des einen oder anderen Fabrikats von Singapore aus als lohnend erweisen, 
so würden die Fabriken eventuell gezwungen sein, einen Teil ihrer Fabrikation dorthin zu verlegen. 
Mit dieser Möglichkeit scheinen auch die Chinesen zu rechnen; sie haben den Versuch gemacht, sich 
in den Straits Settlements für ihre Maschinen, die sie von Europa und Amerika bezogen haben, 
das Recht des alleinigen Gebrauchs zu sichern. Diese Bemühungen sind indessen, wie man hört, 
vereitelt worden. (Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Singapore.)
        <pb n="1052" />
        W 968 20 
stakaomarkt der Uiederlande im Jahre 1907. 
Das Jahr 1907 kennzeichnete sich durch große 
Unbeständigkeit. Es begann noch unter dem Ein- 
druck der gespannten Marktlage zu Ende des 
Jahres 1906 in ruhiger und abwartender Stim- 
mung, und es wurden daher bei den fast täglich 
schwankenden Preisen alle Verkäufe mit großer 
Vorsicht abgeschlossen. Die Abnehmer fühlten zu 
Beginn des Jahres noch nicht den Druck, der 
später schwer auf ihnen lasten sollte, und man 
versorgte sich mäßig in der Hoffnung auf einen 
möglichen Rückgang des Marktes. Im Hinblick 
auf die Ernteergebnisse und die regelmäßigen Zu- 
fuhren konnten die Käufer, wenigstens zu Anfang 
des Berichtsjahres, sich noch zu ziemlich annehm- 
baren Preisen mit der nötigen Ware, namentlich 
was die Mittelsorten betrifft, versehen. So blieb 
der Markt während der ersten sechs Monate in 
fester Stimmung, bis eine ungeheure Preissteige- 
rung eintrat. Die ausländischen Stapelplätze 
hatten wohl noch Vorräte, doch waren diese zu 
gering, um die durch den hohen Preisstand auf 
das Notwendigste beschränkte Nachfrage mit 
billigeren Angeboten beantworten zu können. In- 
zwischen wurden die Zufuhren der beliebtesten 
Mittelsorten geringer, so daß jeder Preisrückgang 
ausgeschlossen blieb. Dazu kam, daß auch die 
Spekulation eine sehr starke Hausse zuwege brachte, 
deren Ursache unerklärlich war denn wenn auch 
Amerika große Verträge abgeschlossen, Deutschland 
mehr Bestellungen für seinen Verbrauch gemacht 
hatte und Frankreich nach langem Warten endlich 
zum Kauf gezwungen wurde, so war die ein- 
getretene Preissteigerung nicht nur ungewöhnlich, 
sondern sogar unvernünftig zu nennen. Den 
Vorteil hiervon hatten die Importeure, während 
die Fabrikanten bei den von ihnen geforderten 
hohen Preisen ihre Produktion einschränken oder 
auch ihrerseits die Preise erhöhen mußten. Eine 
Anderung dieser ungesunden Verhältnisse trat in- 
folge der amerikanischen Geldkrisis ein, die in 
ihren Nachwirkungen auch nicht ohne Einfluß auf 
den Kakaomarkt blieb. Der November brachte einen 
allgemeinen Preissturz, der einzelne Sorten 
empfindlich traf; so fiel Bahiakakao z. B. in 
kurzer Zeit um 30 bis 40 v. H. Dieser Rück- 
gang war jedoch nicht von langer Dauer, da die 
Vorräte auf den europäischen Stapelplätzen bald 
erschöpft waren, die Nachfrage in England zu- 
nahm und die amerikanischen Zustände sich besser- 
ten. Bahiakakao stieg wieder, und zwar in einer 
Woche um 6 bis 15 Cents, und Accrakakao um 
9 bis 10 Cents für ½ kg. Auch die anderen 
Kakaosorten folgten dieser Steigerung, wenn auch 
in bescheidenerem Umfange, so daß der Zustand 
um diese Zeit mit dem der Monate September 
  
und Oktober viel Ahnlichkeit hatte und wieder zu 
großer Vorsicht mahnte. Kurz darauf trat aber- 
mals ein Preisrückgang ein; Bahiakakao, dessen 
höchster Preis bisher 66/68 Cents gewesen, fiel 
auf etwa 50 Cents, und Accrakakao, der vorher 
60/62 Cents gestanden hatte, ging auf 45 Cents 
zurück. Dieser Rückgang drückte, allerdings in 
geringerem Maße, auch auf die Preise der an- 
deren Sorten. In ruhiger Stimmung schloß das 
Jahr, da jedermann davon überzeugt war, daß 
auf andere Weise eine normale Marktlage nicht 
zurückzugewinnen sei, und daß man vermeiden 
müsse, durch übereilte und gezwungene Käufe 
falsche Preisverhältnisse zu unterstützen. 
Wie immer waren auch diesmal wieder die 
Mittelsorten besonders gesucht; im Berichtsjahre 
trat diese Nachfrage jedoch noch stärker hervor, 
da die besseren Sorten besonders hoch im Preise 
standen. Starke Nachfrage war nach St. Thomé- 
kakao, von dem viel verkauft wurde; der Markt 
dafür in Lissabon blieb jedoch das ganze Jahr 
hindurch äußerst fest. Feiner St. Thomékakao stand 
zu Anfang des Jahres auf etwa 51 Cents und 
stieg bis September auf 70 Cents für ½ kg, 
fiel im November aber auf etwa 52 Cents, um 
sodann in Verbindung mit der Preissteigerung 
für Bahiakakao bis auf 55 Cents hinaufzugehen. 
Infolge des hohen Standes des St. Thomékakaos 
kamen die Samana= und sodann auch die Accra- 
sorten mehr in den Vordergrund; Accrakakao 
wurde wegen geringerer Güte zunächst etwas 
vernachlässigt; der Umsatz in beiden Sorten war 
jedoch nicht unbedeutend. Samangkakao wurde 
lebhaft gekauft, so daß beim Abnehmen der Vor- 
räte die Preise sehr hoch stiegen und fast den 
Stand des St. Thomskakaos erreichten. Gewöhn- 
licher Accrakakao wurde im Berichtsjahre in 
großen Partien abgesetzt; die Beschaffenheit war 
fortlaufend befriedigend, zumal auch die neuen 
Zufuhren von der Goldküste sich sehr verbessert 
hatten. Trinidad= und Grenadakakao spielten 
zugleich mit Arribakakao bezüglich des Preis= 
standes gleichfalls eine große Rolle; die beiden 
ersten Sorten standen im Anfang des Jahres 
etwa 52 bis 55 Cents und erzielten später für 
feine Plantagensorten einen Preis von 72 Cents 
und mehr. Im November felen diese Preise 
wieder auf 58 bis 60 Cents, stiegen im Dezem- 
ber vorübergehend auf 62/63 Cents, um zu Ende 
des Jahres bis auf 57/58 Cents zurückzugehen. 
Der Absatz von Trinidadkakao, der unter normalen 
Verhältnissen stets ziemlich groß ist, war infolge- 
dessen im Berichtsjahre geringer und auch in 
Grenadakakao wurden keine nennenswerten Ver- 
käufe abgeschlossen. Die Venezuelasorten standen 
ebenfalls hoch im Preise, doch nicht in dem Maße, 
daß nicht trotzdem gute Abschlüsse gemacht werden
        <pb n="1053" />
        G 969 20 
konnten. Besondere Nachfrage war nach un- 
gerottetem Kakao, jedoch war gerade dieser nicht 
ausreichend vertreten. Feiner Carracas= und 
Puerto-Cabello-Kakao wurden in guter Beschaffen- 
heit auf den Markt gebracht; die Preise waren 
im Verhältnis zu den anderen Sorten nicht hoch. 
Von Maracaibokakao lagen gute Angebote 
vor, doch wurde von dieser Sorte hier nur 
wenig gekauft. Von bestem Sommer-Arriba- 
kakao wurden große Mengen in guter Beschaffen- 
heit auf den Markt gebracht, die größtenteils noch 
in günstiger Zeit und zu billigen Preisen verkauft 
wurden. Später gingen auch die Preise für 
Arribakakao sehr in die Höhe und erreichten im 
Oktober den Stand von etwa 75 Cents. Dem 
folgenden allgemeinen Preisrückgang mußten sich 
auch die Arribasorten anschließen; Epoca-Arriba- 
kakao fiel erst auf 65 Cents und sodann mit 
Sommer-Arribakakao, der auf 67 bis 69 Cents 
gesunken war, weiter auf 58/60 Cents. Sehr 
gute Nachfrage war, namentlich im ersten Teile 
des Berichtsjahres, nach Machalakakao. Die 
Guayaquilsorten teilten das Schicksal der übrigen; 
sie mußten den Preisschwankungen, wenn auch in 
geringerem Maße, folgen und werden, da die 
Zufuhren geringer als im Vorjahre waren, vor- 
aussichtlich noch eine Zeit lang einen hohen 
Preisstand behalten. 
Aus Ceylon wurde mehr Kakao als im Vor- 
jahre zugeführt; die Beschaffenheit genügte, und 
die erzielten Preise waren im Verhältnis zu den 
übrigen Preisen nicht hoch zu nennen. 
Von Jérémiekakao wurden ansehnliche Mengen 
namentlich in der zweiten Hälfte des Jahres ge- 
handelt; die Preise waren verhältnismäßig niedrig, 
die Beschaffenheit ließ nichts zu wünschen übrig. 
Von dem gewöhnlichen Domingo= und Haitikakao, 
die beide an und für sich auf dem hiesigen 
Markte nicht sehr beliebt sind, da sie den ge- 
stellten Anforderungen zumeist nicht genügen, lagen 
wohl Angebote vor, fanden jedoch nur wenig 
Beachtung. Zu den guten Erscheinungen auf 
dem hiesigen Markte gehört noch der Kon gokakao; 
er wird regelmäßig, wenn auch nicht in großen 
Mengen, aber in guter Beschaffenheit angeboten. 
Zu Beginn des neuen Jahres waren die 
Verhältnisse nach dem Urteile sachverständiger 
Kenner kaum etwas besser geworden. Der Markt 
ist unregelmäßig und schwankend, die Preise sind 
unnatürlich hoch, das Verhältris der einzelnen 
Sorten zueinander ist ungesund, und noch immer 
wird ein Teil des Marktes von der Spekulation 
beherrscht. Eine Neigung zur Besserung kann 
vielleicht in dem Preisrückgang der guten Mittel- 
sorten gefunden werden. Und wenn auch die 
Preise infolge der zu erwartenden Nachfrage und 
der verminderten Vorräte vermutlich noch geraume 
  
Zeit hoch bleiben werden, so hofft man doch in 
den beteiligten Kreisen, daß bei regelmäßigen 
Zufuhren und einem nicht künstlich hochgehaltenen 
Preisstande der Kakaomarkt bald wieder in nor- 
male, gesunde und vertrauenerweckende Verhält- 
nisse, auch für bessere und geringere Sorten, 
gelangen wird. 
Eingeführt wurden nach Amsterdamer Be- 
rechnungen: 
  
  
  
nach 1906 1905 1904 
Tonnen 
den Niederlanden 21 231 19 295 21 126 
Großbritannien 23.576 24748 27 729 
Frankreich 42 194 46 569 48 395 
Hamburg 47 694 43 894 47348 
— Ballen 
Amerika .532977470481413298 
und, soweit Angaben bereits vorliegen: 
nach 1907 Tonnen 
1. Januar 2 
Großbritanien 50. wer 22 533 
. 1. Januar 
Frankreich 9 31—ÖSktober- 39 944 
Deutschland - 30 550 
den Niederlanden - 18 368 
Amerika . - 32137 
Javakakao. Des Ergebnis der Kakaokultur 
auf Java kann für das Berichtsjahr, verglichen 
mit dem Ertrage des Vorjahres, befriedigend ge- 
nannt werden. Das energische Vorgehen zur 
Ausrottung der bekannten Pflanzenplagen ist 
augenscheinlich nunmehr mit Erfolg gekrönt, we- 
nigstens lassen die Ernteziffern diese Annahme 
nicht unwahrscheinlich erscheinen. Die Stimmung 
war zu Anfang des Jahres für Javakakao sehr 
gut; namentlich die Mittelsorten, die besonders 
vorteilhaft ausgefallen waren, fanden angemessene 
Beachtung. Beste Sorten waren in der ersten 
Hälfte des Jahres weniger gesucht, weckten jedoch 
später mehr Interesse. Im allgemeinen wurde 
während des ganzen Jahres die gesamte Zu- 
fuhr in und anßerhalb der öffentlichen Ver- 
steigerungen zu guten Preisen abgesetzt. 
In Vorrat verblieben am Ende des Berichts- 
jahres rund 1700 Ballen (zu 50 kg). Von 
Javakakao wurden nach den Niederlanden ein- 
geführt: 
1907 etwa 14 000 Ballen 
19006 k 15 000 
1903 = 9000 
1904 13 500 
Surinamkakao. Auch im Berichtsjahre hat 
die Kakaokultur in Surinam erfreuliche Fort- 
schritte gemacht. Auf den meisten Plantagen 
wurde besondere Sorgfalt angewandt, um den 
Ertrag zu verbessern und zu vermehren; auch die
        <pb n="1054" />
        W 970 20 
Stein= und Krullotenkrankheit ist den kräftigen 
Maßnahmen gegenüber merklich gewichen. Dessen- 
ungeachtet war der Ertrag doch nur beschränkt, die 
Zufuhren waren unzureichend und von den zu- 
geführten Mengen waren einige in der Güte un- 
befriedigend. Nicht zu übersehen ist jedoch, daß 
Ecuador vom 1. Januar bis 15. 
gegen 1. - -15. 
-11. -Ê15. 
Trinidad vom 1. - -30 
gegen 1. - -30. 
1. - -30. 
St. Thomé. vom 1. - -30. 
gegen 1. - 30. 
= 1. - -30. 
Bahia vom 1. - 31 
gegen 1. - - 31. 
= 1. é 31. 
Goldküste vom 1. - -30 
gegen 1. - -30. 
= 1. - -30. 
Grenada vom 1. — -331 
gegen 1. - -31. 
= 1. é 31. 
Surinam vom 1. - 30 
gegen 1. - -30. 
= 1. - -30. 
Ceylon vom 1. - -138. 
gegen 1. - - 188. 
= 1. - -138. 
Java vom 1. - -31. 
gegen 1. 31. 
1. - -31. 
-11. - -31. 
= 1. - -31. 
Der Kakaoverbrauch ist 
angegeben auf: 
für einzelne Länder 
Land 1906 1905 1904 
Tonnen 
Deutschland 35 261 29633 27101 
Frankreich 23 404 21 738 21 800 
Großbritannien. 20 132 21 089 20554 
Ballen 
Amerika 524 571 453 171 397 066 
und für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Oktober: 
Land 1906 1905 1904 
Deutschland 30 550 29 862 24 835 
Frankreich 19 167 19 024 17 482 
Großbritannien 16 113 17293 16 939 
Nach Amsterdamer Berechnungen stellte sich 
die Ausfuhr auf: 
aus 1006 T u0% n 104 
Ecuador 20 677 18 331 24771 
St. Thoms 24 620 25 669 20 526 
Trinidad 11 287 19262 18 392 
  
Amerika einen großen Teil des Surinamkakaos 
zu hohen Preisen aufgekauft hat. 
Die Ausfuhr in Surinamkakao ist im „Kol. 
Bl.“, Nr. 17, S. 864, bereits angeführt. 
Die Kakaoernte ist für die nachstehend auf- 
geführten Bezirke, wie folgt, berechnet worden: 
Dezember 1907). 17524 Tonnen 
- 1906 20 298 - 
- 190565. . 17611 - 
. November 1907. 13 879 - 
- 1906 10 285 - 
- 1905 16 101 - 
- 1907— 19 775 - 
- 1906 20 575 - 
- 1905. 22 507 - 
Oktober 1907 15 700 - 
- 1906 17 632 - 
- 1905 11 358 - 
September 1907 3 938 - 
- 1906 32 419 - 
- 1905. 2 430 - 
. Oltober 1907 3 448 - 
- 1906 3211 
- 1905. 4413 
.November 1907. 1 523 - 
- 1906 1 441 - 
- 1905. 1670 - 
- 1907 3 495 - 
- 1906 2 364 - 
- 1905. 26587 - 
- 1907. 27 442 Pikuls 
1906 23 090 - 
- 1905. 10 414 - 
- 1904 12 00) 
- 1903 . 22231 - 
1906 1905 1904 
aus Tonnen 
Venezuela 12 865 12 701 13 049 
Bahia 22 682 17 123 18 780 
Para 2 105 4 096 3360 
Heldmuie (mes 9739 5 620 5773. 
Gren 3 684 4 365 4923 
San *i 14 518 12 785 13 558 
Surinam 1 481 1 682 854 
Ceylon 2507 3222 3055 
Java . 1642 1228 868 
Die Vorräte werden angegeben auf: 
Land 1907 1906 1905 
Deutschland am Ballen 
30. November (allein 
Hamburgo) 21 370 31 070 36 190 
Frankreich am 31.Ok- Tonnen 
tober 10 409 10 382 19280 
Großbritannien am 
30. November. 2119 3110 4 327
        <pb n="1055" />
        G 971 20 
Auf dem Amsterdamer Markt sind insgesamt 
öffentlich zum Verkauf gestellt worden: 
Javakakao 
Ballen 
Sminamkakao# 
andere 
Jahr allen orten zusammen 
zu 50 k. zu 60 bis 100 kg Ballen 
1907 13 538 452 98 14 088 
1906 15 366 276 444 16 086 
1905 12 679 731 382 13 792 
Die amtliche niederländische Statistik enthält 
noch folgende Angaben über den Artikel Kakao 
(in 1000 kg): 
  
haben sich die Produzenten angeblich beeilt, ihr 
Rosenöl abzusetzen, so daß bereits vier Fünftel 
der gesamten Ernte verkauft sein sollen. Der Rest 
soll sich in festen Händen befinden; man soll auch 
vorläufig nicht beabsichtigen, weitere Verkäufe 
vorzunehmen. 
Der Preis für 1 kg feines bulgarisches Rosenöl 
hält sich zwischen 700 und 750 Mk.; für feinstes 
Ol wird von anderer Seite für dasselbe Quantum 
850 Mk. verlangt. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Konstautinopel 
vom 31. August 1908.) 
  
Handel und wirtschaftliche Verhältnisse Britisch- 
Südafrikas im Jahre 1907. 
Das Jahr 1907 hat die Hoffnungen auf einen 
neuen Aufschwung des Wirtschaftslebens in Britisch- 
Südafrika nicht erfüllt, und die Klagen über 
schlechte Zeiten haben eher zu- als abgenommen. 
Auch die ersten Monate des Jahres 1908 zeigen, 
daß die Depression im Handel ihren tiefsten Punkt 
noch nicht erreicht hat, und der Abschluß des 
laufenden Jahres verspricht ein noch ungünstigerer 
zu werden als der des Jahres 1907. 
Die Zahl der Konkurse ist, wie folgende 
Statistik ergibt, weiter im Steigen begriffen: 
Einfuhr Ausfuhr Uüberschuß 
Jahr zum aus dem frelen der 
Verbrauch Verkehr Einfuhr 
1847 bis 1856 * 225 22 203 
1857 1866 386 165 221 
1867 1876 1 187 653 633 
1877 1886 2282 1 152 1 130 
1887 1896 S 7 483 4 075 3 409 
1897 = 1906 16 252 5743 9510 
1897. . 15 073 5 441 9 631 
1898 13 900 5 565 8 335 
1899 14 309 5 881 8 428 
1900 11 815 5 987 5 828 
1901 14 363 5 055 9 317 
1902 14 666 5 944 8 722 
1903 16 742 6 011 10 731 
1904 21 126 8 940 12 186 
1905 19 295 8 557 10 738 
1906 21 231 10 049 11 182 
(Nach einem ner des Kais. Generalkonsulats 
in Amsterdam). 
Die türkhische Rosenölernte. 
Obwohl die Schneemassen, die im Balkan bis 
spät in den diesjährigen Frühling hinein lagerten, 
die Rosenpflanzungen anfangs mit Reifschaden 
bedrohten, haben die Kulturen Winter und Früh- 
ling gut überstanden. Ungünstig war jedoch für 
sie, daß im Monat Mai, zur Blütezeit, eine starke 
Hitze einsetzte, deren nachteilige Folgen erst gegen 
Schluß der Destillation, die in diesem Jahre viel 
kürzer als sonst andauerte, durch ausgiebige Regen 
etwas abgeschwächt wurde. 
Das Ernteergebnis steht nach der einen 
Schätzung mit dem vorjährigen auf ungefähr 
gleicher Höhe; es wird auf etwa 2000 kg gegen- 
über etwa 2100 kg im Vorjahre veranschlagt. 
Nach der Schätzung anderer soll der Ertrag an 
Ol etwa um ein Fünftel hinter dem des Vorjahres 
zurückgeblieben sein. 
Außerdem soll sich der Einstand in diesem 
Jahre wesentlich höher stellen, da es an dem zur 
Destillation erforderlichen Wasser (insbesondere zur 
Kühlung der Röhren der Destillationsapparate) 
empfindlich gemangelt haben soll. 
In Anbetracht der politischen Verhältnisse 
Jahr Anzahl Passiva E Aktiva #.# 
1902 . 159 222 183 127 159 
1903 331 773 186 520 971 
1904 842 1 849 000 1252 842 
1905 760 1 835 270 1 268 296 
1906 773 1 497948 1 000 018 
1907 777 1 956 092 1225284 
Damit ist im n verslossenen Jahre eine Passiven- 
Ziffer erreicht worden, die selbst diejenige des 
Jahres 1904 übertrifft. 
Einen weiteren Beleg für die ungünstige Ge- 
schäftslage und für den Mangel an Unternehmungs- 
lust bieten die Banknachweise. Die sämtlichen 
Banken der Kap= und Orangeflußkolonie, des 
Transvaal und Natals hatten folgende Depositen 
in Verwahrung, beziehungsweise Darlehen aus- 
geliehen 
  
Am 31. De- ixed loatin Gesan 
zember Tis * posi ng in Darlehen 
1000 
1898: 5418 13 119 18 537 16 841 
1899: 5263 14 998 21261 14 433 
1900/01 nicht bekannt 
1902: 11 479 28 634 40 113 23 890 
1903: 11 993 20 810 32 803 26 321 
1904: 12515 20 453 32 968 25 257 
1905: 14 649 19 875 34 524 26 956 
1906: 16 129 17 105 33 234 26 722 
1907: 15 057 15 106 30 163 23221
        <pb n="1056" />
        S 
Die Höhe der floating depositse, derjenigen 
Summen, die bei den Banken zinslos zum so- 
fortigen Abheben hinterlegt sind, ist danach seit 
1903 im Fallen. Hierin kommt zum Ausdruck, 
daß auf dem Markte flüssiges Geld zu Unter- 
nehmungen in immer geringerem Maße gebraucht 
wird, daß der Kapitalist seine Gelder vielmehr 
verzinslich und auf längere Zeit unkündbar den 
Banken überläßt. Daher sind die fixed deposits- 
bis zum Jahre 1906 fortgesetzt gestiegen. Im 
Jahre 1907 sind nunmehr auch diese festen De- 
positen gefallen, vermutlich ein Zeichen, daß die 
Kapitalisten auch diese Summen anfangen aus 
den Banken zurückzuziehen, um sie zu ihrem 
Lebensunterhalt zu verwenden. Die von den 
Banken ausgeliehenen Kapitalien weisen nach 
obigen Angaben zum ersten Male im verflossenen 
Jahr einen starken Rückgang auf. 
Die Einfuhrziffern sind wiederum stark ge- 
fallen. Dieser Niedergang hat auf den Staats- 
haushalt, dessen Balanzierung jedenfalls in den 
Küstenkolonien bisher hauptsächlich auf den Ein- 
nahmen aus den Einfuhrzöllen beruhte, den un- 
günstigsten Einfluß gehabt. Die letzten Jahre 
haben erhebliche Defizits ergeben, und das neue 
Ministerium in der Kapkolonie sieht sich der 
schweren Aufgabe gegenüber, neue Einnahme- 
quellen ausfindig zu machen. 
Die allgemeine Lage wird weiter verschlechtert 
durch die Krisis im Diamantenhandel, dem 
lonie. Die Diamanten- 
gruben haben ihre Produktion infolge des Mangels 
an Absatz, der insbesondere durch die Krisis in 
Nordamerika hervorgerufen ist, erheblich ein- 
schränken müssen. Arbeiterentlassungen, geringere 
Dividenden, schmalere Einnahmen für die Staats- 
kassen sind die Folge. 
Bei dieser allgemein gedrückten Lage schränken 
Firmen und Staatsbetriebe ihr Personal erheblich 
ein, und es herrscht zum Teil infolge des Arbeits- 
mangels eine ganz außerordentliche Not unter 
der Arbeiterbevölkerung. 
Bei diesem Mangel an Unternehmungen und 
dieser Arbeitsnot hat Britisch-Südafrika, ein Land, 
das Hunderttausende aufzunehmen in der Lage 
wäre, eine Abwanderung der Bevölkerung zu 
verzeichnen. Der Personenverkehr über die Häfen 
der Kapkolonie belief sich ohne Truppen 
1901 auf 30 852 Ankommende, 206 Abreisende 
1902 49060 - 
1 " 
tikelder 
1903 61870 - 3 - 
1904 32282 33651 - 
1905 33775 - 34533 - 
1906 34041 - 40180 - 
1907 - 29767 - 39550 - 
  
972 20 
Während also in der Zeit des wirtschaftlichen 
Aufschwungs die Zahl der Ankommenden diejenige 
der Abreisenden um mehr als das Doppelte über- 
stieg, sind die Auswandererziffern seit 1904 er- 
heblich höher als die der Einwandernden. Von 
den Ankommenden sind etwa 88 v. H. britische 
Staatsangehörige, etwa 5 v. H. russische und etwa 
3 v. H. deutsche. 
Der Handel Britisch-Südafrikas. Vor 
27 Jahren ist vom südafrikanischen Zollverein ein 
statistisches Bureau gegründet worden, das all- 
monatlich Nachweise über Ein= und Ausfuhr ver- 
öffentlicht. Vierteljährlich wird das vorhandene 
Material nach statistischer Bearbeitung und Grup- 
pierung für den verflossenen Teil des Jahres 
herausgegeben. Alljährlich erscheint ein besonders 
ausgearbeitetes „Annual Statement“. Diesen 
amtlichen Veröffentlichungen sind die folgenden 
Zahlen entnommen worden. Sie umfassen die 
Privat= und die Regierungsgüter unter Ausschluß 
der Bargeldeinfuhr. 
Die Gesamteinfuhr Südafrikas. 
Einfuhr-Gebiet 1905 1906 1907 
bzw.-Hafen Wert ) 
Kapkolonie 19760 970 18037389 15474997 
Natal. 10369779 8869932 7552326 
Delagoabai 
(Lourenco 
Marques). 3745 130 4140 404 3769108 
Beira. 212089 566487 663680 
  
Zusammen 34087968 31614212 27 460 111 
Die Bargeldeinfuhr betrug: 
  
Kapkolonie 230 143 97252 124658 
Natal 345 480 55044 185 433 
Delagoabai 30139 551171 489498 
Beira. 9333 8000 6825 
Zusammen 615095 711467 8606414 
Gesamtausfuhr Südafrikas zur See. 
üÜber 
Kapkolonie 33769216 39618747 44092215 
Natal. 91146 2326256 2996301 
Delagoabai 41510 210994 261517 
eira 89440 203 485 245582 
Eingeführte 
und wieder 
ausgeführte 
Güter — 1518188 796713 
  
Zusammen 36491312 43877670 48392328 
Unter den in den Jahren 1906 und 1907 
eingeführten und wieder ausgeführten Gütern ist 
die Bargeldausfuhr mit 863 222 &amp; für das Jahr 
1906 und 158775 &amp; für 1907 einbegriffen. 
*) 1 2 = 20,50 Mk.
        <pb n="1057" />
        W 973 20 
Sie betrug 1904: 1 518 845 L und 1905: 
631 611 K, Summen, die in den oben angege- 
benen Gesamtausfuhrziffern für diese Jahre nicht 
mitenthalten sind. 
Seit dem Jahre 1905 überwiegt danach die 
Ausfuhr die Einfuhr ganz erheblich; eine Tat- 
sache, die im wesentlichen der vermehrten Gold- 
und Diamantenausfuhr zuzuschreiben ist. Während 
der Zeit der passiven Handelsbilanz vor 1904 
nahmen Handel und Wandel einen erheblichen 
Aufschwung, und es war Arbeit für alle unter 
den günstigsten Bedingungen zu finden. Seit 
1905 zeigt die Statistik eine aktive Handelsbilanz, 
in welcher der Überschuß der Ausfuhr über die 
Einfuhr mit jedem Jahre steigt. Dabei ist die 
allgemeine Lage des Handels von Jahr zu Jahr 
ungünstiger geworden, die Zahl der Konkurse ge- 
stiegen, die Masse der Arbeitslosen gewachsen. 
Im ganzen kann angenommen werden, daß 
nur der Handel leidet, während die Landwirtschaft 
im Erstarken begriffen ist. 
Die Einfuhr. 
An dem Rückgange der Einfuhr im Jahre 
1907 sind mit Ausnahme von Beira sämtliche 
Häfen beteiligt, wie folgende Zahlen ergeben: 
Wert # — 
1906 1907 1906 
Kapstadt . 6566072 5192929 21,9 * 
Port Elizabeth 6564 103 6004952 21,9 23,2 
East London 3717049 3075 431 12,5 11,9 
And. Kaphäfen 580 528 567060 2,0 2,2 
Port Natal 
(Durban) 8223510 7020598 27,5 27,1 
Delagoabai 3654 120 3395923 12,3 13,1 
Beira 554290 440 454 1,9 2,5 
Am stärksten ist danach der Einfuhrhandel 
Kapstadts gefallen, das von der zweiten an die 
dritte Stelle der fünf Haupteinfuhrhäfen ge- 
treten ist. 
Der Konkurrenzkampf der verschiedenen süd- 
afrikanischen Häfen um den Durchgangsverkehr 
nach dem Transvaal, ein Kampf, der für die 
Festsetzung der Schiffsfrachtraten und Eisenbahn- 
tarifsätze die größten Schwierigkeiten mit sich bringt, 
wird durch folgende Zahlen beleuchtet. 
Es wurden eingeführt im Jahre 1907 nach 
Transvaal: 
a) Überseeprodukte Wert S 
über die Kapkolonie 3 633 972 
Natal . 4294 451 
Delagoabai 4258 606 
b) südafrikanische Fit 3571 915 
15 758 944 
Der Vergleich mit den Angaben früherer Jahre 
ergibt, daß der Durchgangsverkehr über Lourengo 
  
Marques (Delagoabai) im Verhältnis zu dem 
über die Kap= und Natalhäfen ständig gestiegen 
ist. Nach den gegenwärtig geltenden Tarifen 
können die meisten Waren billiger über Delagoabai 
nach Transvaal gesandt werden als über die 
anderen Häfen. Man ist jetzt bestrebt, eine gleich- 
mäßige Verteilung des Durchfuhrhandels zu er- 
reichen, und beabsichtigt zu diesem Zwecke, eine 
Vereinigung der unter drei Verwaltungen stehenden 
Eisenbahnsysteme der verschiedenen Kolonien zu- 
stande zu bringen. 
Der Anteil der einzelnen Länder an der Ein- 
fuhr nach Britisch-Südafrika ist aus folgenden 
Tabellen ersichtlich: 
1906 1907 
Prozent- Prozent- 
casder cer 
Wert &amp;einfuhr Wert #einfuhr 
Großbritannien 16 938 328 56,8 14 772 435 57,0 
Brit. Besitzungen 3 807 136 12,4 3745 390 14,5 
Ver. Staaten von 
Ameri . -6926819,020297407,8 
Deutschland. 2026 041 7.6 1977592 7.6 
Argentinien 918 818 3.1 460 314 18 
Frankreich 520 6860 15,8 448 581 1.7 
Hollan 345 529 1,2 357 623 1,4 
Schweden. 425 765 1,5 313 5599 1.2 
  
Die Einfuhr aller übrigen Staaten erreicht 
noch nicht den Wert von 300 000 L 
Wenngleich die amtliche Statistik angibt, daß 
unter der Einfuhr aus Großbritannien ein gewisser 
Betrag fremdländischer Produkte enthalten sei, die 
über Großbritannien eingeführt seien, dürften die 
vorstehenden Zahlen der Wirklichkeit doch einiger- 
maßen entsprechen, da das Ursprungsland der 
Ware bei der Einfuhr anzugeben ist. Der Anteil 
der einzelnen Staaten am Einfuhrhandel hat sich 
nach obigen Zahlen gegenüber dem Jahre 1906 
nicht wesentlich verschoben. Der Rückgang der 
Gesamteinfuhr aus Argentinien ist zurückzuführen 
auf die verminderte Einfuhr von lebendem Vieh, 
Fleisch und Mais. Diese Produkte sind teils in 
erhöhtem Maße aus Australien eingeführt worden, 
teils hat die Landwirtschaft des Inlandes den 
Bedarf gedeckt. Prozentual gestiegen ist die Ein- 
fuhr aus den übrigen britischen Kolonien nach 
Südafrika, während die Einfuhr aus Groß-= 
britannien, Deutschland und den meisten anderen 
Staaten prozentual keine Anderungen erfahren hat. 
Seit dem Jahre 1903 wurde Großbritannien 
für die meisten Güter ein Zollnachlaß von 2½ v. H. 
zugestanden, der seit dem 1. Juli 1906 auf 3 v. H. 
erhöht wurde. In gleicher Weise wurde Kanada 
für seine Landesprodukte seit dem Jahre 1904 
bevorzugt, seit 1906 auch Australien und Neu- 
seeland. 
Die Einfuhr aus Großbritannien besteht im 
wesentlichen aus Industrieprodukten, diejenige aus
        <pb n="1058" />
        den britischen Kolonien aus Naturalien. Die Ein- 
fuhr aus Großbritannien betrug: 
W 974 20 
1907 
C 
1903: 
1904: 
1905: 
1906: 
61,5 v. H. des Gesamthandels, 
62,4 
58,5 
1906 
r9 
ist also fast ständig 
u n „ ½ 
56,3 
57,0 
u e#u nn 
abnhU 
1907: 
um ein Geringes gesunken. 
Die Einfuhr aus den zollbevorzugten Kolonien 
hat sich dagegen gehoben. 
Die wichtigeren Ausfuhrartikel stellten die 
folgenden Werte dar: 
  
Wolll . .31289572711085 
Häute und Felle .. 948300774857 
Angorahaare (Mohair) 965 687 850 123 
Straußenfedern . 1 814 232 1 406 159 
Hafer . 32761 2162 
Mais. 184 534 3 755 
Frische Früchte. 23 699 18 165 
Präparierte Früchte, 
Flaschen od. sn 2147 227 
getrocknet . 4 062 377 
Marmelade u. dgl. 1 417 678 
Tabakwaren . 4574 2 403 
Diamanten 8973 148 9.257 531 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats in Kapstadt.) 
  
Beteiligung der wichtigeren Länder am Hbhandel der Kapkolonie im Jahre 1907. 
An der Wareneinfuhr der Kapkolonie waren die wichtigeren Länder in den letzten beiden 
Jahren, wie folgt, beteiligt: 
Einfuhr 1907 
über andere Staaten 
Einfuhr 1906 
  
Länder überseeische der südafrikanischen insgesamt insgesamt 
Zollunion 
4 4 4 
Großbritannien und Kolonien 10 721 920 346 524 11 068 444 12 476 861 
Osterreich ... 66 701 1 312 68 01 55 135 
Belgien 153 308 1 571 154 879 217 440 
Frankreich 259 277 55275 264 552 276248 
Deutschland 843 240 26 842 870 082 1032539 
Holland 206 609 1999 208 608 210 372 
Italien 76229 1 398 77 627 68 076 
Norwegen. 50 393 517 50 910 63 355 
Schweden. 138 320 2547 140 867 190 129 
Schweiz . 70 019 3 060 73 079 59 364 
Vereinigte Staaten von Amerika 1 142 934 28 548 1 171 482 1 566 444 
Argentinien 234 343 4 395 238 738 651 709 
Brasilien 245 639 1 609 247 248 298 945 
Chile 91 590 — 91.590 103 036 
Zusammen, einschl. anderer Läneer 14 519 904 2 408 235 19 928 139 19 367 919 
Großbritannien und Kolonien 
Die Warenausfuhr der Kapkolonie richtete sich in den letzten beiden Jahren in der 
Hauptsache nach folgenden Ländern: 
Bestimmungsländer 
Belgien 
Frankreich 
Deutschland 
  
K 
r 
9 
9 
## 
2 
Zusammen, einschl. anderer Länder 
Deutsch- Sadwestafrika 
Stalien . 
Portugiesisch- Ostafrika . 
Portugiesisch-Westafrika. .. 
Bereinigte Staaten von Amerika 
Ausfuhr 1907 
Ausfuhr 1906 
  
sühafrimnsche miederausgeführte insgesamt insgesamt 
4 # 
42 905 525 149 201 43 054 726 38 536 631 
244 396 517 244 913 239 581 
41 511 309 41 820 58727 
708 671 14 904 723 .575 603 606 
66 303 112 893 179 196 445 005 
7 106 7 425 14 531 15 872 
2 423 13 804 16227 33 575 
15 .551 31 710 47 261 8 114 
83 072 4 004 87 076 17 203 
47 086 714 5292 036 52 378 750 48771 608 
(Nach Statistical Register of the Colony of the Cape of Good Hope 1907.)
        <pb n="1059" />
        975 
20 
Handel Mazagans (Marokko) 1907. 
Der Handel Mazagans (Marokko) gestaltete sich für das Jahr 1907 im Vergleiche mit 
dem Vorjahre, wie folgt: 
Ausfuhr nach fremden Häfen 
inm Küstenhandel. 
Einfuhr aus fremden Häfen. 
- inm Küstenhandel. 
  
zusammen. 
  
zusammen 
Ausfuhr und Einfuhr 
1907 1906 
Mark Mark 
5 099 610 2 545 600 
1 548 480 2 423 480 
6 648 090 4 969 080 ohne 
5 433 790 6 101 100 
145 660 335 160Kontanten. 
5 579 450 6 436 260 
12 227 540 11 405 340 
Die Beteiligung der wichtigeren Länder an den Werten der Aus= und Einfuhr des 
Jahres 1907 ohne Kontanten war folgende: 
Ausfuhr Einfuhr Zusammen v. H. 
Belgien — 177 360 177 360 1,70 
Deutschland 2 329 960 102 980 2 432 940 23,00 
England. 1 919 280 3 683 228 5 602 508 53,20 
Frankreich 400 580 1 381 480 1 782 060 17,00 
Italien 75 110 . 75 110 0,70 
Ossterreich- ungarn . 50 142 50 142 0,50 
Spanien 282 720 11 160 293 880 2,80 
Auf die einzelnen Artikel entfielen bei der 1907 1906 
Ausfuhr im Jahre 1907 folgende Mengen und kg Mk. kg. Mk. 
Werte: kg Mk. Kümmelsaat 55500 44400 36700 22000 
Bohnen 335 900 40 300 Leinsaat. 244800 53840 96600 22240 
Erbsen 465 700 111 760 Lumpen. 49700 19880 5800 4100 
Gerste 20 402 500 2 202 740| MBais 20600 2400 
Kanariensaat 2 900 900 406 100 Mandeln 48700 73050 21900 30660 
Koriander 430 600 51 640 Rindshäute 8300 9150 40 200 48200 
Kümmelsaat. 123 600 98 880 Schaffelle 79000 63200 104800 94300 
Leinsaat 574 900 126 480 Wachs 27500 66000 23400 60 800 
Lumpen 405 600 162 240 Weizen 21600 4320 
Mais. 1 097 200 131 6600. Wolle, ge- 
Mandeln 188 100 282 150 waschen. 1600 2560 9800 19600 
Rindshäute 26 900 29 620 Wolle, un- 
Schaffelle 182 900 146 320 gewaschen 305100 244 080 138700 138700 
achs 31 350 75 240 Ziegenfelle. 1400 1680 . . 
Wolle, gewaschen 37 700 60 320 Ziegenhaare 10800 8640 14400 11500 
é"“ ungewaschen 94 500 315 600 Mit alleiniger Ausnahme von Rindshäuten, 
Eier 10 42 733 000 Schaffellen, Wolle, Ziegenhaaren zeigen sämtliche 
. . Artikel eine Zunahme, hauptsächlich Gerste, von 
Die Mengen und Werte der nach Deutsch= der im Jahre 1906 nichts und im Jahre 1907 
land ausgeführten Waren waren in den Jahren ..- 
d07ld· 20 202 740 kg ausgeführt wurden; hiervon 
1906 und 1907 folgende: wurden 14 417 600 kg = 70½ v. H. der ge- 
1907 1906 samten Gerstenausfuhr von Deutschland aufge- 
kg Mk. xs Ml. nommen. Eine bemerkenswerte Vermehrung trat 
Bohnen . . 37300 10460 bei der Ausfuhr von Eiern ein. Diese hob sich 
Eier . 4600 von 6120 Kisten im Jahre 1906 auf 10 472 Kisten 
Fenugree 47 400 7300 im Jahre 1907 und führte dem Lande den nicht 
Gerste. 14t417600 1557200 unerheblichen Mehrbetrag von 243 400 Mk. zu. 
Kanarien- England ist hierfür der Hauptabnehmer: 1906: 
saat. 837 200 117300 106000 26500 5870 Kisten (96 v. H.); 1907: 10 000 Kisten 
Koriander 99400 11900 (95 v. H.).
        <pb n="1060" />
        W 976 2c 
Die Ausfuhr von Wolle fiel von 630 900 kg 
im Jahre 1906 auf 432200 kg im Jahre 1907. 
Dies ist eine Folge der großen Abgänge von 
Schafen in den Jahren 1905 und 1906. Von 
der Wollausfuhr des Jahres 1907 nahm Deutsch- 
land 306 700 kg (71 v. H.) auf und steht damit 
an erster Stelle, während Frankreich im Jahre 
1906 mit 458 800 kg (72½ v. H.) den Vorrang 
hatte. 
Der Rückgang der Einfuhr ist in der Haupt- 
sache auf die Abnahme der eingeführten Nahrungs- 
stoffe zurückzuführen: 1906 1907 
Mk. Mk. 
Gerste 11 340 — 
Gries 585 400 136 560 
Mais 290 420 — 
Mehl 311 400 102 480 
Reis 277 140 
Von den Hauptgebrauchsartikeln wurden da-e 
gegen mehr eingeführt: 1906 1907 
Mk. Mk. 
Manchesterwaren 2 690 020 3 313 520 
Zucker . 705 700 1 006 800 
Diese Mehrbeträge wurden zum guten Teil 
von den Schauja-Leuten während der letzten vier 
Monate 1907, wo ihnen die Verbindung mit 
Casablanca abgeschnitten war, ausgenommen. 
Das übrige Importgeschäft zeigte gegen 1907 
einen weiteren Rückgang, da das Geschäft mit 
Marrakesch, für welches Mazagan einen Haupt- 
umschlagsplatz bildet, ganz brach lag. Wenn auch 
die Straßen soweit sicher wurden, daß in letzter 
Zeit Geldkarawanen passieren konnten und Be- 
raubungen der Postboten nicht mehr vorkamen, 
so haben doch die unruhigen Verhältnisse dem 
dortigen Handel schwere Schäden zugefügt und 
die Kreditfähigkeit vermindert. Es wird eine 
lange Zeit dauern, bis die Verluste — speziell 
der deutschen Häuser — wieder wettgemacht 
sind. Einsichtige Kaufleute haben deshalb ihre 
Beziehungen zu genanntem Platz, wenn nicht 
ganz abgebrochen, so doch auf das Außerste ein- 
geschränkt. 
Zieht man von der Gesamtsumme der Einfuhr 
des Jahres 1907 im Betrage von 5433790 Mk. 
ab: a) Stapelartikel: 
Baumwoll= 
waren 3313520 # 
Zucker. 1006800 
Lichte 104120 
Te 169560 = 
ferner: b) Habrungistoife 
Gries 136560 
Mehl. 102480 4832040 - 
so bleiken . 600750 Mk. 
für sämtliche übrigen Artitel. 
  
Die Ernteaussichten für 1908 sind vorzüglich. 
Es sind große Mengen Getreide, namentlich Gerste, 
ausgesät, und man erwartet, da die Wintermonate 
ungewöhnlich regenreich und damit für die Land- 
wirtschaft günstig waren, gute Erträge. Von 
Wolle kam im ersten Halbjahr 1908 fast nichts 
auf den Markt, da die Produzenten bei den nie- 
drigen Preisen vorziehen, ihre Bestände zu halten 
oder für den lokalen Bedarf zu verkaufen. 1906 
wurden bis 22½ 8 bezahlt, 1907 bis 18 8, und 
im Juni 1908 erschien ein Preis von 6 8 als 
reichlich. Diese Preise gelten für den maurischen 
Zentner von 54 kg. Es wird indessen ange- 
nommen, daß der tiesste Stand erreicht ist und 
eine Besserung der Preise eintritt. Für Felle 
und Häute, die 1907 unter starker Depression 
litten, scheint sich eine Besserung der Lage be- 
merkbar zu machen, die ihren Einfluß auch auf 
den Markt in Mazagan ausüben wird. Für Ein- 
fuhrwaren sind die Lager in Marrakesch bei den 
mangelnden Zufuhren sehr reduziert, und es dürfte 
sich nach Wiederherstellung von Ruhe und Frieden 
der Verkehr recht lebhaft gestalten. 
Die öffentliche Sicherheit hat in den letzten 
Monaten zu ernsten Beschwerden keinerlei Ver- 
anlassung gegeben. 
Die Inkassi sind schwer und nicht pünktlich. 
Deutsche Firmen sind dringend zu warnen, in 
Mazagan oder in Marrakesch direkte Verbindungen 
anzuknüpfen; es empfiehlt sich vielmehr, sich der 
Vermittlung der dort ansässigen deutschen Häuser 
zu bedienen, die die Verhältnisse kennen und 
Gewähr für eine ordnungsgemäße Abwicklung 
der Geschäfte bieten. 
(Nach einem Verichte des Kais. Vizekonsulats 
n Mazagan.) 
  
Einfuhrhandel Neuseelands nach Waren 
im Jahre 1907. 
Im Anschluß an die früheren Ausführungen 
über den Handel Neuseelands im Jahre 1907°) 
werden den Zeitschriften New Zealand Trade 
Review and Price Current“ und The Board 
of Trade Journal noch folgende Zahlen ent- 
nommen, die den Anteil der wichtigsten Waren 
am Einfuhrhandel Neuseelands in den Jahren 
1907 und 190é6 erkennen lassen: 
  
Einfuhr 
1906 1907 
4 4 
Zucker und Melasse. 451 253 570 154 
Früchte (getrockn. u. Freisch 256 473 357 827 
Spirituosen 281 473 291 969 
Tee 229469 268 556 
v*) Vol., „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 12, S. 602 ff.
        <pb n="1061" />
        Körner, Hülsenfrüchte u. 
Me 
Shuchte und Kakao v 
ein 
Flhellonzerier besal. 
di holi 
Düngemittel:. 
Kohlen und Koks 
Sras. und Hlessaat: 
Zeme 
Peenen u. Leinen- 
waren 
Kleidungsstücke u. serrige 
leider 
Zeugstofse 
Wollenwaren 
Polanentier- u. Strumpi 
snes und Schuhe . 
Seidenwaren 
Hüte und Mützen . 
Teppichstoffe und Teppich 
schoner 
Putzwaren 
Maschinenanlagen und 
Maschinen. . 
Verzinktes Eisenblech 
Eisendraht und Draht- 
netzwerk 
Stangen-, Bolzen= und 
Stabeisen · 
Eiserne Röhren u. deren 
Zubehör 
Eiserne Bleche u. Platten 
Eisenkurzwaren 
Werkzeuge und Geräte 
Silber und versilb. Waren 
Nägel und Stifte 
Weißbleche. . 
Eisenbahnschienen und 
Eisenbahnmaterialien. 
Papier, Schreibwaren u. 
ücher . 
Drogen und Arzneien . 
Ole 
blhändierwaran, Scisen 
usw 
Farben. 
Tabak 
Zigarren, Zigaretten und 
Schnupftabak 
Galanteriewaren 
Musikinstrumente 
Chirurgische Instrumente 
W 977 20 
Einfuhr 
1906 1907 
# + 
41 521 130 587 
57 856 75 378 
65 028 73930 
54 608 65 566 
45 707 54 791 
197 585 270 768 
209 838 234 739 
201 919 222 231 
96 382 201 795 
65 549 106 361 
696 830 851 814 
691 558 756 914 
580 396 657744 
442 952 434 673 
282 056 327750 
300 134 290 786 
96 255 95 429 
94 755 93 310 
70 694 77243 
59 456 61 357 
785 000 894 014 
293 751 361 477 
199 279 247 312 
180 435 199 017 
153 978 188 159 
93 928 77 944 
312 277 397 115 
177 259 180 895 
89 496 93 521 
56 213 63 749 
43 967 52 127 
336 806 229 444 
599 652 650 991 
475 485 502 913 
240 142 247 443 
159 853 174 596 
100 229 119 337 
199 824 223 744 
130 630 148 578 
170 529 202 321 
134 212 136 459 
46 222 60 387 
  
Einfuhr 
1906 1907 
Motorwagen, Motorfahr- 4 4 
räder u. Zubehörteile 82 371 193 000 
Zweiräder, Dreiräder u. 
Zubehörteile . 199 588 185 511 
Glas und Glaswaren. 175 837 192 496 
Irden= u. Porzellanwaren 115 074 154 665 
Leder und Lederwaren 125 081 136 759 
Möbel und Polsterwaren 78820 96 098 
Wagen und Zubehörteile 54 600 73 072 
Kanevras . 60 763 66 565 
Insgesamt einschr 
anderer Waren 14 078 565 16 223 326 
Dazu kommt der Paketpostverkehr, der im 
Jahre 1907 (1906) 310 219 6#19 108) aus- 
machte. Ferner gingen Münzen in Gold, Silber 
und Kupfer im Werte von 763 154 # Gos 233) 
ein. Die Wiedereinfuhr bewertete sich auf 6162 K. 
(5497). Die Gesamteinfuhr des Jahres 1907 
(1906) stellte sich hiernach auf 17 302 861 8 
(15 211 403). 
Außenhandel der Vereinigten Staaten von Rmerika 
1907/08 nach Warengruppen. 
  
Einfuhr. 
1907/08 1906/07 
Nahrungsstoffe in « « 
natürl. Zustande 145 433 483 150074765 
Nahrungsstoffe 
ganz oder teil- 
weise verarbeitet 146823 521 158340 736 
Rohmaterial z. Wei- 
terverarbeitung. 365 425567 477505 154 
Halbfabrikate 196445738 274249005 
Fertige Waren 329897623 363660 915 
Verschiedenes 10 315860 10590350 
Gesamteinfuhr 1194341792 1434421425 
Ausfuhr inländischer Waren. 
  
Nahrungsstoffe in 
natürl. Zustande 189030665 167323674 
Nahrungsstoffe 
ganz oder teil- 
weise verarbeitet 331868 382 345 676856 
Rohmaterial z. Wei- 
terverarbeitung. 556645 693 593072017 
Halbfabrikate 262220 655 260 613878 
Fertige Waren 488 458726 479700679 
Verschiedenes 6460 236 7330930 
  
Gesamtausfuhr 1834786357°) 1853718 034 
*m (New Yorker Handels-Zeitung.) 
*) Abweichung von der durch Addition entstehenden 
Summe nicht aufzuklären.
        <pb n="1062" />
        G 978 20 
Bergwerksunternehmungen in der Kapkolonie. 
Seit einiger Zeit machen Funde von Kupfer 
in der Nähe von Upington von sich reden. 
Wie verlautet, sollen die auf der Besitzung 
Areachap vorgenommenen Schürfungen besonders 
erfolgreich gewesen sein. Die Direktoren der De 
Beers Gesellschaft interessieren sich für dieses Un- 
ternehmen, und einer von ihnen ist Direktor der 
Gesellschaft geworden, die diese Mine ausbeuten 
will. Die Ausbeutung war bisher dadurch er- 
schwert, daß Zweifel über die Eigentumsverhält- 
nisse an den betreffenden Ländereien bestanden. 
Diese sollen indes jetzt beseitigt sein. 
Ein anderes Unternehmen, das Erfolg ver- 
spricht, ist die Gewinnung von Mangan auf 
den der Caledon Baths Gesellschaft gehörigen 
Ländereien. An diesem Unternehmen ist die 
Firma Ww. Spilhaus &amp; Co. in Kapstadt beteiligt, 
die kürzlich 5000 Tonnen Mangan nach Ant- 
werpen verschifft haben soll. Man hofft auf einen 
monatlichen Export von 4000 Tonnen. 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Kapstadt.) 
Fischerel und Jagd, Schutz der Qangrovenwaldungen 
in Cozamblque. 
Schon lange wird darüber geklagt, daß der 
große Fischreichtum der Delagoabucht nicht in 
zweckmäßiger Weise ausgebeutet werde. Die Nähe 
von Johannesburg bietet einen vorzüglichen Markt, 
der viel mehr ausgenützt werden könnte, wenn 
die Fischerei sich in besserer Verfassung befände. 
Vor einigen Wochen hat daher die Regierung 
dem Gesetzgebenden Rat die Entwürfe zu einer 
Reihe von Verordnungen vorgelegt, die das 
Fischereiwesen reformieren sollen. 
„ Da eine völlige Vernichtung des Wildstandes 
im südlichen Teil der Provinz drohte, hat der 
Gesetzgebende Rat kürzlich auf vier Jahre die 
Jagd auf folgende Tiere in dem ganzen südlich 
des Saveflusses gelegenen Gebiet, daß heißt in 
den Distrikten Lourenzo Marques, Gaza, Inhambane 
und dem südlichen Teil des Bezirks der Mozambique= 
Gesellschaft (Distrikt Beira) verboten: Elephant, 
Flußpferd, Nashorn, Kafferbüffel, Giraffe, Kudu, 
Elandantilope, Nyala (eine seltene Antilopenart), 
Buschbock, Birchells Zebra, Säbelantilope, Wasser- 
bock, Zessebi (Bastard Hartebeeste), Gnu (Black 
Wildebeeste) und Strauß. 
Man nimmt jedoch an, daß die Regierung in 
besonderen Fällen Ausnahmen bewilligen wird. 
In diesem Zusammenhang mag Erwähnung 
finden, daß auch der raubbaumäßigen Ausbeutung 
der Mangrovenwaldungen der Provinz kürzlich 
ein Riegel vorgeschoben worden ist. In welchem 
  
Maße die Ausfuhr der Rinde in letzter Zeit zu- 
genommen hat, erhellt aus folgenden Ziffern: 
Ausfuhr an Mangrovenrinde aus den Teilen 
der Provinz, die unter unmittelbarer Verwaltung 
der portugiesischen Behörden stehen, also aus- 
schließlich der Gebiete der beiden Chartered Com- 
panies, der Companhia de Mozambique und der 
Companhia de Nyassa (nördlichster Bezirk der 
Provinz): 
Mengen in kg (ert ia Miteele, 
1906 5 185 007 47 116 
1907 13 260 208 108 742 
Die Ausfuhr geht hauptsächlich nach den 
Vereinigten Staaten von Amerika und nach dem 
Deutschen Reich. 
Die Gewinnung (das „Schlagen") der Rinde 
geschah bisher auf Grund von Lizenzen der Re- 
gierung, bei deren Erteilung den Konzessionären 
die Beobachtung gewisser, die Verhütung des 
Raubbaus bezweckender Vorschriften zur Pflicht 
gemacht wurde. Eine Kontrolle darüber, ob die 
Vorschriften befolgt wurden, war der Regierung 
nicht möglich, da die Waldungen über das ganze 
Land zerstreut sind und nur in sumpfigen, un- 
gesunden und schwer zugänglichen Gegenden vor- 
kommen. Den Lizenzinhabern wird vorgeworfen, 
sie hätten die Anordnungen der Regierung miß- 
achtet und Raubbau getrieben. Die gesetzgebenden 
Faktoren haben daher beschlossen, für zehn Jahre 
die Ausgabe von Lizenzen einzustellen und das 
Schlagen der Rinde zu verbieten. Ausnahmen 
sollen nur gewährt werden, wenn die Verarbeitung 
des Holzes innerhalb der Provinz beabsichtigt ist. 
Übrigens hat Ende vorigen Jahres ein Preis- 
sturz auf dem amerikanischen und europäischen 
Markte für Mangrovenrinde den Interessenten in 
Mozambigque schwere Verluste gebracht, so daß zur 
Zeit schon aus diesem Grunde sich niemand dort 
auf neue Verträge für die Lieferung der Rinde 
einlassen würde. 
finderung des Weln- und Branntweingesetzes sowie 
Vorschriften für die Herstellung und den Verkauf 
von Bler und Essig in der Hapkolonie. 
Ein Gesetz vom 19. August d. Is., Nr. 19 
vom Jahre 1908 — An Aect to amend sthe 
Wine, Brandy, Whisky and Spirits Act, 1906. 
and to regulate the Sale of Beer and Vinegar — 
hat einige Bestimmungen des Wein= und Brannt- 
weingesetzes vom Jahre 1906 abgeändert und 
gleichzeitig den Handel mit Bier und Esfig ge- 
regelt. Für die Einfuhr deutschen Bieres sind 
besonders die Bestimmungen in Teil IV des Ge- 
setzes von Wichtigkeit.
        <pb n="1063" />
        G 979 20 
Danach umfaßt der Begriff „Bier“ alle alkohol- 
haltigen Flüssigkeiten, die durch Gärung eines 
Malzgemisches, auch mit Zusatz von Getreide, ge- 
wonnen und mit Hopfen gewürzt sind, einschließlich 
Ale, Porter, Sprossenbier (spruce beer), Schwarz= 
bier sowie jeder anderen unter dem Namen Bier 
hergestellten und gehandelten Flüssigkeit von mehr 
als 2 v. H. Alkoholgehalt von Normalstärke. Unter 
dem Namen „Bier“ oder als Ersatzstoff für Bier 
dürfen nur solche Getränke eingeführt oder ge- 
handelt werden, die den vorstehend angegebenen 
Bedingungen entsprechen. Dem Biere darf vor, 
während oder nach dem Brauverfahren nichts 
hinzugesetzt werden, ausgenommen 1. als Grund- 
stoff eine Zuckerlösung von höchstens 1, 150 spe- 
zisischem Gewicht und in einer Menge von höchstens 
3 Gallonen auf je 100 Gallonen Flüssigkeit, zu 
der solcher Grundstoff zugesetzt wird, und Läuterungs- 
mittel wie Hausenblase, Gelatine, Eier oder 
Albumin zum Zwecke des Klärens; 2. Schweflig- 
säureanhydrid oder Sulfite von Natrium, Kalium 
oder Calcium, jedoch mit dem Vorbehalte, daß 
die Gesamtmenge Schwefligsäureanhydrid, als 
Kaliumsulfat berechnet, nicht mehr als 2 g auf 
1 Liter oder 140 Grän auf das Gallon beträgt; 
3. gewöhnliches Kochsalz; 4. Wasser (auch mit 
Gips oder anderen Mineralverbindungen für 
  
Branzwecke geeignet gemacht); 5. reiner Karamel- 
zucker zum Färben und 6. Hefe und Hefensätze 
ohne Süßstoffgehalt. 
Auf nicht berauschende Getränke, die weniger 
als 2 v. H. Alkoholgehalt enthalten, finden die 
vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung. 
(Cape of Good Hope Government Gazette.) 
K#nwendung der französtschen Vorschriften über den 
Verkauf, die Fellbletung, die Behandlung sowie die 
Bezeichnungen von Wein, Schaumweln, Branntwein 
und Spirituosen in Algerien. 
Gemäß einer Verordnung der französischen 
Regierung vom 7. September d. Is. sollen die 
unterm 3. September 1907 für Frankreich er- 
lassenen Vorschriften über den Verkauf, die Feil- 
bietung, die Behandlung sowie die Bezeichnungen 
von Wein, Schaumwein, Branntwein und Spiri- 
tuosen in Algerien Anwendung finden. Die im 
Artikel 14 der gedachten Verordnung vorgesehene 
sechsmonatige Frist zur Erfüllung der Bestim- 
mungen über die vorgeschriebenen Bezeichnungen 
läuft vom 8. September d. Is 
Oournal officiel de la République Françaisc.) 
  
Verschiedene 
Berbsthurfus des Instituts für Schifks- und Tropen- 
hvegiene in Hamburg. 
Für den vom 5. Oktober bis zum 14. No- 
vember d. Is. stattfindenden Kursus am Institut 
für Schiffs= und Tropenhygiene in Ham- 
burg sind die nachstehenden Vorlesungen in Aus- 
sicht genommen: 
Montag, 5. Okt.: Einleitung (Prof. Nocht). 
Dienstag, 6. Okt.: Blut u. Bluttechnik (Dr. Werner). 
Mittwoch, 7. Okt.: Malariaparasiten im Blut 
(Prof. Nocht). 
Donnerstag, 8., Freitag, 9. und Sonnabend, 
10. Okt.: Malariaklinik und Therapie (Prof. 
Nocht); Pathologische Anatomie der Malaria 
(Dr. Werner). 
Montag, 12. und Dienstag, 13. Okt.: Schwarz= 
wasserfieber (Prof. Nocht); Pathologische Ana- 
tomie (Dr. Werner). 
Mittwoch, 14. Okt.: Malaria in der Mücke, Mücken- 
anatomie und Systematik (Dr. Werner). 
Donnerstag, 15. Okt.: Epidemiologie und Be- 
kämpfung der Malaria (Prof. Ollwig). 
Freitag, 16., Sonnabend, 17., Montag, 19. und 
Dienstag, 20. Okt.: Einführung in die pathogene 
  
ne Mitteilungen. 
Protozoenkunde (Dr. Gonder); Spirochäten- 
biologie und Spirochätenfieber (Prof. Ollwig). 
Mittwoch, 21. Okt.: Dysenterie und Leberabszeß 
(Prof. Nocht). 
Donnerstag, 22., Freitag, 23. und Sonnabend, 
24. Okt.: Trypanosomen, Schlafkrankheit, Piro- 
plasmosen, Leishmania und ihre überträger 
(Prof. Ollwig). 
Montag, 26. und Dienstag, 27. Okt.: 
Viehseuchen (Dr. Sieber). 
Mittwoch, 28. und Donnerstag, 29. Okt: Pest 
(Prof. Nocht). 
Freitag, 30. Okt.: Hygiene des Trinkwassers, 
chemische Untersuchung des Harns auf Blut usw. 
(Dr. Schaumann). 
Sonnabend, 31.Okt.: Tropenhygiene (Dr. Werner). 
Montag, 2., Dienstag, 3. und Mittwoch, 4. Nov.: 
Tropische Helminthen und sonstige nichtproto- 
zoische Parasiten (Or. Rodenwaldt). 
Donnerstag, 5. und Freitag, 6. Nov.: Schiff und 
sein Bau, Quarantäne usw. (Prof. Nocht); 
Ainhum, Ringwurm (Dr. Boehm). 
Sonnabend, 7. Nov.: Beriberi (Prof. Nocht); 
pathologische Anatomie (Dr. Rodenwaldt). 
Tropische
        <pb n="1064" />
        W 980 e 
Montag, 9. November: Gelbfieber (Prof. Nocht). 
Dienstag, 10. Nov.: Tropische Lues, Framboesia, 
Bubo, tropischer Phagedaenismus, Verruga 
peruviana. (Parasitologie: Dr. Keisselitz, 
Klinik: Dr. Mayer.) 
Mittwoch, 11. Nov.: Typhus, Cholera, Malta- 
fieber, Sprue (Dr. Mayer). 
Donnerstag, 12.Nov.: Lepra, Dengue (Dr. Mayer). 
Freitag, 13. und Sonnabend, 14. Nov.: Fleisch- 
beschau, Sektionstechnik von Pferd und Rind 
(Prof. Glage). 
Ferienkurse für Roloniale Technik. 
Man schreibt uns: „Am Polhytechnikum 
Cöthen (Anhalt) findet vom 11. bis 17. Oktober 
1908 der dritte Ferienkursus für koloniale 
Technik statt. Die bis jetzt vom Polytechnikum 
Cöthen abgehaltenen Kurse, an denen Professoren 
der Universitäten Berlin und Halle sowie erfahrene 
Volkswirte, Juristen und Verwaltungstechniker als 
Dozenten teilnahmen, waren ein großer Erfolg 
und haben viel zur Weckung des kolonialen In- 
teresses in ganz Deutschland beigetragen. Seit 
Einrichtung der Ferienkurse verfocht das Poly- 
technikum Cöthen den Standpunkt, daß vor allem 
technische Kultur in die Kolonien getragen werden 
müßte. So hat das Polytechnikum Cöthen sein 
bescheidenes Teil dazu beigetragen, der neuen 
Ara unserer Kolonialpolitik den Boden zu bereiten. 
Die langsame Entwicklung unserer Kolonien 
beruht nicht zum geringsten darauf, daß zu wenig 
technisch geschulte Kräfte in denselben wirken. 
Das wird in den nächsten Jahren besser. Der 
Bau der afrikanischen Kolonialbahnen, die Auf- 
schließung unserer deutschen Kolonien durch deutsche 
Technik und deutsches Kapital werden vielen jungen 
Ingenieuren, Landwirten und Verwaltungstech- 
nikern die gewünschte Tätigkeit bringen. 
Das Polytechnikum Cöthen bietet im Verein 
mit hervorragenden Kolonialpolitikern durch seine 
Ferienkurse Gelegenheit, sich dasjenige Wissen an- 
zueignen, welches die einzelnen Fachvorlesungen 
im Semester zu sehr belasten würde, für die 
Praxis der Kolonisation aber unumgänglich not- 
wendig ist. Die deutschen Kolonien werden in 
erster Linie behandelt, in zweiter Linie Brasilien 
und der Orient, speziell Palästina. 
Selbstverständlich will das Polytechnikum 
Cöthen niemand für die Kolonien technisch aus- 
bilden; das könnte ja im Rahmen eines Ferien- 
kurfus unmöglich geschehen. Es will vielmehr in 
erster Linie das technische Verständnis für die 
deutschen Kolonien wecken. 
Die Deutsche Kolonialgesellschaft interessiert 
sich lebhaft für die Bestrebungen des Polytechni- 
kums Cöthen. Seine Hoheit der Herzog Johann 
  
  
Albrecht von Mecklenburg hat dem Ferien- 
kursus aus seinem Dispositionsfonds einen nam- 
haften Betrag zur Verfügung gestellt.“ 
Jedermann ist als Hörer willkommen. Das 
Honorar für sämtliche Vorträge beträgt 20 Mk., 
für einzelne Vorträge und Vortragsserien je 
2 Mk. Die Mitglieder der Deutschen Kolonial-= 
gesellschaft haben nach Vorzeigen ihrer Mitglieds- 
karten freien Eintritt. Am Sonntag, den 11. Ok- 
tober, findet ein zwangloser Begrüßungsabend 
statt. Die Vorlesungen über koloniale Technik 
beginnen im Polytechnikum Montag, den 12. Ok- 
tober (früh 8 bis 12 Uhr und nachmittags von 
3 bis 7 Uhr), und dauern bis Sonnabend, den 
17. Oktober, abends. . 
Die Liste der Redner und der Vorlesungen 
ist folgende: 
Dr. 
  
Dr. 
a. D., 
in den 
in 
das (1 
(1 Dr. 
der der 
Dr. 
afrikas 
Dipl.-Ing. 
kraftmaschinen in den 
Friedrichshöhe bei 
deutung der deutschen 
einer 
(1 Der 
in den 
Ing. 
in den 
kapitän 
dungen 
er 
2 St); 
0 
Bedeutung
        <pb n="1065" />
        # 
* Hübnertransport nach Deutsch-Südwestakrika. 
Am 2. September d. Js. sind 89 Rassehühner 
und 27 Enten als freiwillige Gabe nachstehender 
Mitglieder des „Clubs deutscher Geflügel- 
züchter“ für die Ansiedler Deutsch-Südwestafrikas 
an das Gouvernement in Windhuk abgegangen: 
Graf v. Bernstorff-Lehngut Herzfelde; Helene 
Freiin v. Tucher-Feldmühl; Lehrer Ernsting- 
Emtinghausen; Okonomierat Schwarz-Grubschütz; 
Frau Therese Puth-Moritzbrunn; Baronin 
v. Massenbach-Pinne; Geheimer Sanitätsrat 
Dr. Gericke = Berlin; Frau Rittergutsbesitzer 
Gerhard-Stendach; Eisenbahn-Stationsverwalter 
Michalke-Ebsdorf; Bruno Sedelmayr-Elsenau; 
Frau Amtsrat Rosenow-Brandenburg (Ostpr.); 
Kaufmann Schröder-Nowawes; E. Czygan- 
Falkenberg (O.-Schl.). 
Außerdem hat Herr Dr. A. Lavalle in Schiff- 
mühle bei Freienwalde a. O. dem Gouvernement 
zwei Hähne und zwölf Hennen, rebhuhnfarbige 
Italiener, zur Verfügung gestellt. Für diese zur 
Förderung der Geflügelzucht unseres südwestafri- 
kanischen Schutzgebietes außerordentlich wertvollen 
Spenden wird allen Gebern auch an dieser Stelle 
verbindlichster Dank ausgesprochen. 
  
  
Unterlassung von Kbschreibungen seitens süd- 
afrikanischer Grubengesellschaften. 
Von einem mit den südafrikanischen Berg- 
werksverhältnissen vertrauten Fachmanne wird zu 
der Frage der Abschreibungen bei südafrikanischen 
Bergwerksgesellschaften folgendes mitgeteilt: 
Für die in Südafrika domizilierten Aktien- 
gesellschaften besteht keinerlei gesetzliche Verpflichtung 
zu Abschreibungen oder zur Schaffung eines Re- 
servefonds. Fast alle südafrikanischen Grubenge- 
sellschaften treffen daher keinerlei Vorsorge für die 
Zeit, wo ihre Gruben erschöpft sein werden; 
manche machen nicht einmal Abschreibungen an 
ihrer Maschinerie, ihren Gebäuden usw.; sie ver- 
buchen alle Neuanschaffungen und Reparaturen auf 
Betriebsunkostenkonto. 
Ülber die Frage der Abschreibungen ist aller- 
dings in den südafrikanischen Bergwerkskreisen 
schon sehr viel und heftig debattiert worden. 
Man hat sich aber schließlich doch entschlossen, von 
allen Rückstellungen abzusehen. Maßgebend hier- 
für soll unter anderem die Erwägung gewesen 
sein, daß ein Teil der Aktien so erheblich über 
pari stand, daß dem investierenden Publikum an 
der schließlichen Zurückerhaltung des ursprünglichen 
nominellen Aktienkapitals wenig gelegen sei. Das 
Publikum sei eben in vielen Fällen ohnehin ge- 
zwungen, für die Amortisierung seines Anlage- 
kapitals selbst Sorge zu tragen, und könne dies 
  
  
981 20 
ebensogut für den ganzen Betrag als nur für 
das bezahlte Agio tun. Allerdings stehe anderer- 
seits eine große Anzahl von Aktien auf oder nahe 
dem Parikurs. In den Fällen, in denen die 
Gesellschaften es der Entscheidung der Aktionäre 
anheimgestellt haben, ob ein Reservefonds ge- 
schaffen werden solle, soll sich stets eine erdrückende 
Mehrheit dagegen ausgesprochen haben. 
Die Angelegenheit ist gegenwärtig insofern 
von besonderem Interesse, als eine Anzahl von 
Bergwerken im Zentrum des Witwatersrand in 
einigen Jahren den Betrieb wird einstellen 
müssen. 
Allgemeine wlrtschaftliche Snquete in der 
Kolonle (Dozambique. 
Durch eine Verfügung vom 8. Mai d. Js. 
hat der Generalgouverneur der Provinz Mozam- 
bique für sämtliche Distrikte der Provinz die Ein- 
setzung von Untersuchungskommissionen angeordnet, 
die auf Mittel und Wege sinnen sollen, um Land- 
wirtschaft, Gewerbe und Handel im Lande zu 
heben. Gegenstand der Untersuchung der Kom- 
missionen und ihrer Berichterstattung an den 
Generalgouverneur soll sein: 
1. Die gegenwärtige Lage von Landwirtschaft 
und Gewerbe. 
2. Mittel zu ihrem Schutz und ihrer För- 
derung sowie zur Schaffung neuer Produktions- 
zweige. Als Mittel hierzu erwähnt die Verord- 
nung beispielshalber Zölle, Prämien und besondere 
Eisenbahnfrachten. 
3. Beschäftigung weißer und eingeborener 
Arbeiter in den einzelnen Erwerbszweigen. 
4. Notwendigkeit einer Abänderung des Zoll- 
tarifs im Interesse des lokalen Handels, der 
Landwirtschaft oder Industrie. 
5. Einfluß der Zolltarife der Nachbarkolonien 
auf Landwirtschaft, Gewerbe und Handel in der 
portugiesischen Kolonie. 
Die Kommissionen sollen aus je zwei Privat- 
leuten, gleichviel ob Portugiesen oder Ausländern, 
unter dem Gouverneur des Distrikts als Vor- 
sitzendem bestehen. Nur für den Distrikt Lourenzo 
Margques ist eine sechsköpfige Kommission ernannt 
worden; Vorsitzender ist hier eins der gewählten 
Mitglieder des Gesetzgebenden Rates der Provinz. 
Den Kommissionen sind allerhand Ermäch- 
tigungen und Vergünstigungen gewährt, um sie 
instandzusetzen, gründlich und erschöpfend zu 
arbeiten.
        <pb n="1066" />
        GW 982 eo 
Haondels- und Gewerbesteuer In Oozamblque. 
Der vom Kolonialrate (Conselho do Governo) 
angenommene Entwurf eines neuen Handels= und 
Gewerbesteuergesetzes ist in den letzten Tagen des 
Juni, in veränderter Gestalt von der Regierung 
des Mutterlandes genehmigt, nach Mozambique 
zurückgelangt und in der neuen Fassung bereits 
am 1. Juli d. Is. in Kraft getreten. Das Gesetz 
ist in verbessertem Wortlaut in Nr. 28 des 
Boletim Official do Governo Geral da Pro- 
vincia de Mocambique vom 11. Juli d. Is. 
veröffentlicht. 
Das Gesetz, dessen wichtigste Bestimmungen 
übrigens nur in den Gebieten südlich des Save- 
flusses, d. h. in den Bezirken Lourenzo Marquez, 
Gaza und Inhambane gelten, besteuert Handel 
und Gewerbe in zweifacher Weise: 
1. durch eine Handelssteuer (Contribuicäo 
commercial, bisher Contribuicäo industrial ge- 
nannt), die bei der Einfuhr der Waren wie ein 
Zoll und neben dem eigentlichen Zolle erhoben 
wird, 
2. durch eine jährliche Lizenzabgabe (Im- 
Posto de fiscalizagäo oder Licenca de policia), 
die sämtliche Gewerbetreibende und die Ange- 
hörigen der meisten sogenannten freien Berufe 
zu entrichten haben. 
Die Handelssteuer, die bisher bei portugiesischen 
Waren 1, bei ausländischen 1½ v. H. des Wertes 
der Ware betrug, sollte nach dem Entwurf er- 
heblich erhöht werden. Das neue Gesetz geht 
einen Mittelweg und setzt die Steuer fest, wie 
folgt: 
für für 
portuglesische ausländische 
Waren Waren 
a) für geistige Getränke 
(außer zu pharmazen- 
tischen Zwecken) — 
v. H. des Wertes etwa 12 15 
b) für Tiere, Nahrungs- 
mittel, Petroleum, 
Seife uiw. 1 2 
e) für sonstige Waren. 2 3 
Die Lizenzabgaben sind gegenüber dem bis- 
herigen Stande ermäßigt worden, doch nicht so 
weitgehend, als der Entwurf es beabsichtigte. 
Schiffahrtsgesellschaften und Agenturen von solchen 
zahlen künftig 4,10 K jährlich, Versicherungsge- 
sellschaften oder Agenturen davon 20 K, das Gros 
der Ladeninhaber, kaufmännischen Agenten, Kom- 
missionäre und dergleichen 4,10 L. Die freien 
Berufe und Banken, die der Entwurf ganz frei 
lassen wollte, haben 4,10 L bzw. 200 L zu be- 
zahlen. Die Abgabe für Handlungsreisende 
(Commis voyageurs) ist von 30 LK auf 40 f. 
erhöht. 
  
Wichtiger als diese Sätze ist, daß für Ange- 
stellte künftig keinerlei Steuer zu entrichten ist. 
Eine Schöpfung des neuen Gesetzes sind die 
Conselhos commerciaes, Körperschaften, deren 
Mitglieder von den im Bezirk ansässigen Ge- 
schäftsleuten gewählt werden und die zur Mit- 
wirkung bei der Entscheidung über Lizenzanträge 
sowie bei anderen den Handel des Landes an- 
gehenden Fragen berufen sind. Diese Handels- 
räte haben indes nur beratende Stimme, wäh- 
rend die Entscheidung völlig in der Hand eines 
Staatsbeamten liegt, des Administradors. 
Nicht unwichtig sind endlich einige die Ge- 
werbefreiheit einengenden Bestimmungen des neuen 
Gesetzes über die Möglichkeit, die Zahl der Li- 
zenzen in bestimmten Geschäftszweigen zu be- 
schränken oder davon unabhängig Lizenzanträge 
abzulehnen, ferner gewisse baupolizeiliche Vor- 
schriften sowie das Verbot des Hausierhandels 
auf dem Lande durch andere als Eingeborene. 
Neben der neuen Handelssteuer sind bei Ein- 
fuhr einer Ware künftig folgende Abgaben zu 
entrichten: 
1. der eigentliche Zoll, 
2. eine Gemeindeabgabe von 25 v. H. der 
neuen Handelssteuer für alle Waren außer ge- 
wöhnlichem Wein mit nicht mehr als 15° Wein- 
geistgehalt, 
3. eine kommunale Verbrauchsabgabe (Im- 
posto Municipal de Consumo) auf Getränke, 
Reis, frisches Fleisch und lebende Tiere, für letz- 
tere in der Form einer Gebühr für tierpolizeiliche 
Untersuchung, 
4. eine sogenannte Leuchtturmabgabe, 
5. ein Stempel, 
6. die jährliche Lizenzabgabe und 
7. eine Nebengebühr (emolumento) von 
1000 Reis. 
Bei Mitberücksichtigung der oben zu 2. er- 
wähnten Gemeindeabgabe, aber unter Aufßer- 
achtlassung des eigentlichen Zolles, der durch das- 
neue Gesetz nicht berührt wird, betrug die Vor- 
zugsbehandlung portugiesischer Waren bisher 
durchweg 5/8 v. H. Statt dessen wird sie künftig 
betragen: 
a) bei geistigen Getränken. 3¾ v. H. 
d. h. mehr als bisher 3% 
b) bei Nahrungsmitteln. 11 
d. h. mehr als bisher = 
c) bei sonstigen Waren 14 
d. h. mehr als bisher -— 
Dabei ist zu beachten, daß dies nur die ab- 
solute Verschiebung darstellt. Relativ, bei 
Vergleichung der künftigen Sätze für portugiesische 
mit denjenigen für ausländische Waren, hat sich 
die Lage für ausländische Waren in der Gruppe à
        <pb n="1067" />
        W 983 20 
etwas gebessert, in der Gruppe b um ganz 
wenig verschlechtert, in Gruppe c ist sie unver- 
ändert geblieben. 
(Nach einem Bericht des Kais. Konsulats in Lourenzo 
Marques.) 
  
citeratut· Verzeichnte. 
(Die eingerelchten Bücher, ang #ch Redaktion 
durchaus vorbehält, werden he Foelpr. ach nden enehait 
Karl Supf, Vorsitzender des Kolonial-Wirtschaft- 
lichen Komitees: Deutsche Kolonialbaum-= 
wolle. Berichte über die Entwicklung der 
Baumwollkultur 1900 bis 1908. Mit 2 Karten, 
11 Diagrammen und 21 Abbildungen. 
Der verdienstvolle Leiter des Kolonial-Wirt- 
schaftlichen Komitees gibt in diesem Werk einen 
UÜberblick über die auf dem Gebiete des Baum- 
wollbaues geleistete Arbeit vom Aufruf (März1900) 
bis zum Abschluß der ersten Periode der Baum- 
wollkulturversuche (Frühjahr 1908). Die bis zu 
diesem Zeitpunkt erzielten Ergebnisse lassen sich 
folgendermaßen zusammenfassen: 
Eine Steigerung der Produktion von 0 Ballen 
im Jahre 1901 und 82 Ballen im Jahre 1902 
auf über 3000 Ballen zu 500 Pfund im 
Jahre 1907. 
Die Feststellung geeigneter Baumwollböden 
und Spielarten und die Erzielung eines markt- 
fähigen Produktes, nämlich in Togo einer die 
amerikanische Marke „middling“, in Deutsch- 
Ostafrika einer die ägyptische Marke „kull?) 
good fair“ übertreffenden Qualität. 
Die Heranziehung der Eingeborenen zur Baum- 
wollkultur im größeren Maßstabe in Süd= und 
Mitteltogo und in den ostafrikanischen Küsten- 
bezirken Bagamojo, Sadani, Mohorro und 
Kilwa. Die bisher erzielte Produktion stammt 
in der Hauptsache aus Eingeborenenbetrieben. 
Die Einführung von Erntebereitungsfabriken, 
von welchen heute zehn Kraftentkörnungs- 
anlagen in Togo, sieben Kraftentkörnungs- 
anlagen in Deutsch-Ostafrika und über 60 klei- 
nere Anlagen im Innern der Kolonien be- 
trieben werden. 
. Die Einführung des ersten Dampfpfluges im 
tropischen Arrika, die Etablierung von drei 
llschaften mit Dampf- 
pflugbetrieb und von etwa 40 europäischen 
Kleinbetrieben. Die Produktion der neu eta- 
blierten Großbetriebe tritt erst im nächsten 
Jahre in die Erscheinung. 
In Wechselwirkung mit dem kolonialen Baum- 
wollbau die Einführung eines neuen Industrie- 
zweiges in Deutschland, nämlich der Baum- 
— 
1 
# 
St 
*vo 
  
wollentkörnungsmaschinen und Pressen, welche 
bisher ausschließlich in Amerika und England 
hergestellt worden find. 
Im Schlußkapitel ist der Plan für die wei- 
tere Entwicklung des Baumwollbaues niedergelegt. 
  
Earl of Cromer: Das heutige Agypten. 
Autorisierte Übersetzung von Konteradmiral z. D. 
M. Plüddemann. Zwei Bände. Mit Bild 
des Verfassers und einer Karte. Berlin 1908. 
Verlag von Karl Siegismund, Königl. Sächsischer 
Hofbuchhändler. Preis broschiert Mk. 14,—, 
geb. Mk. 18.—. 
Das große ägyptische Geschichtswerk des. 
Mannes, der fast drei Jahrzehnte „hinter den 
Kulissen der ägyptischen Angelegenheiten“ gestanden 
hat, ist durch die vorzügliche Übersetzung des Ad- 
mirals Plüddemann nunmehr auch weiteren ge- 
bildeten Kreisen in Deutschland zugänglich gemacht 
worden. Die wichtigsten historischen Ereignisse, 
die sich in Agypten von 1876 bis zum Tode 
Tewfik Paschas (1892) begeben haben, find aus- 
führlich und rückhaltslos behandelt; ebenso ist die 
Geschichte des Sudans bis Ende 1907 dargestellt. 
Außer den allgemeinen Quellen hatte Lord Cromer, 
wie er selbst einleitend hervorhebt, natürlich Zu- 
gang zu sämtlichen Dokumenten in den Archiven 
der Auswärtigen Amter von London und Kairo; 
er hat wohl auch mit fast allen Persönlichkeiten, 
die während der geschilderten Zeitperiode eine 
führende Rolle in den ägyptischen Fragen gespielt 
haben, enge Verbindung unterhalten. Mit Recht 
kann er daher sagen, daß er sich, was die Ge- 
nauigkeit seiner Darstellung anlangt, in einer 
„außergewöhnlich bevorzugten Lage“ befinde. 
Der Name ded Neriaer spricht für sein Werk— 
„das heutige A9ypten“. 
Kolonie und Heimat in Wort und Bild. 
Unabhängige koloniale Zeitschrist, Organ des 
Frauenbundes der Deutschen Kolonialgesellschaft. 
Erster Jahrgang (Oktober 1907 bis September 
1908). Berlin 1908. Verlag Kolonialpolitischer 
Zeitschriften (Eduard Buchmann). 
Die Zeitschrift „Kolonie und Heimat“ hat 
soeben das erste Jahr ihres Bestehens vollendet. 
In geschmackvollem Originaleinband präsentieren 
Verlag und Redaktion das Ergebnis ihrer bis- 
herigen Arbeit. Diese Arbeit ist nicht umsonst 
gewesen. Im deutschen Hause, auch über See, 
hat sich diese gediegene Familienzeitschrift schon 
lange Heimatrecht erworben und von dem Ver- 
dienst um die Belebung des deutsch-kolonialen 
Gedankens darf sie ihr redlich Teil beanspruchen. 
Wir wünschen ihr an der Schwelle des zweiten 
Lebensjahres ein kräftiges Weitergedeihen.
        <pb n="1068" />
        WV 984 20 
Rodolpho von Ihering: Landeskunde der anstalten in den Schutzgebieten und im 
Republik Brasilien (Estados Unidos do Auslande. Leipzig 1908. Verlag von 
Brazil). Mit 12 Abbildungen und einer Karte. Albert Friedemann. 
Leipzig 1908. G. J. Göschen'sche Verlags- 
handlung (Sammlung Göschen Nr. 373). In Neue Wechselordnung mit dem Gesetz, betreffend 
Leinwand gebunden Mk. 0,80. Erleichterung des Wechselprotestes, gültig ab 
1. Oktober 1908, nebst Scheckgesetz, gültig ab 
1. April 1908, und Postscheckgesetz, abültig ab 
  
  
Albert Friedemann: Die Postfreimarken und 1909. Berlin S. Verl. Sch 
die Entwertungen der deutschen Post- niusan 120. erlag von . Schwarz 
Verkehrs-Nachrichten. 
In Bethanien (Deutsch-Südwestafrika) ist am 7. September d. Js. eine Reichs-Tele- 
graphenanstalt für den internationalen Verkehr eröffnet worden. 
Die Worttaxe für Telegramme nach Bethanien ist dieslte, wie für Telegramme nach den 
übrigen Anstalten des Schutzgebiets. Sie beträgt zur Zeit 2 Mk. 75 Pf. 
In Waterberg (Deutsch-Südwestafrika) ist am 12. August d. Is. eine Postanstalt wieder- 
eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und 
eingeschriebenen Briefsendungen sowie im Verkehr innerhalb des Schutzgebiets und mit Deutschland 
auf den Postanweisungs= und den Nachnahmedienst erstreckt. 
Der Anfang Juli von San Franeisco mit der deutschen Post nach Samoa abgegangene 
Dampfer „Aeon“ der „Australian Mail Line“ ist auf Christmas Island gestrandet. Nach einer 
Mitteilung des Vertreters der Linie in London ist die Post des Dampfers gerettet und auf den 
Dampfer „Manuka“ übergegangen, der sie nach Suva (Fiji) oder nach Sydney bringen wird. 
Von Suva oder Sydney wird sie voraussichtlich zwischen dem 22. und 26. Oktober nach Apia 
gelangen. 
Fostdauofschisfsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Oktober 1908. 
  
  
  
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- x " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
1. beutsch-Ostafriha. i 10. 20 Ott. o. Rop. s MonibasaO 16-17 Tages 17. 27. Ott. v. Nov. 
a) EE— Buloba, Muansa und Oeuts e Schifie) 10 20 
... —24 # 1 5 r- 5 9 * 0 
3 ie * *ix # - &amp; Monats mi * 17 Tage — 10 0. 
efoͤr eng der Uganda- rindisi . Nov. ombasa Tage . Ott. 10 
bahn und von der Endsta - — 
bn and bonber er ——— (engl. Schiffe) 
  
#nochoen 25. Okt. Mombasa 18 Tage 23. Oft. 10 30 
b . Amani, Is/ Neapel 19. 29. Okt. 9. Nov.. Tanga 17—19 Tage17. 27. Okt. 7. Nov. 
ntu us getaa ". *[ 5 
o hf Banganl 
Wilhelmstal und Wugtri 
1— 
L Brindisi 1. Nov. Tanga 16 Tage 30. Okt. 1020 
(engl. Schiffe) « 
keYel 19.29.0kt.9.Noo.Dareisfalam18,21,181727t7stov 
(deuts e Schiffe) « 10Y 
Marseille 10. jedes MonatsZanzibar 18 Tage 8. jed. Mts. 10 
(von Zanzibar umminelbar 
D (e nerbeförderung na 
· Dakesfalqmdukchouvemes 
,)mchDrutschDstq-Ma«· mentsdampfer in 6 Stund.) 
(ausschl der unter a T b .... — — . 
genannten Vostorte Brindisi 1. Nov. Daressalam 18 Tage 80. Ott. 10 20 
(engl. Schiffe) 
Brindisi 250. Okt Zan ibar 38 Ta * 23. Okt. 10 2 
(engl. Schiffe) 1 cck Da m weiter 
mit nächster Gelegenheit
        <pb n="1069" />
        W 985 20 
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- n " Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
l 
2.Velltfch-Slldwqufkillq.Hamburg IDkt.4-Noo. SwakopmundZöTageIBIIZNoöö 
Swak d sowie « 
ch S# 76 eh ld Antwerpen 19. Okt. 9. Nov. Swakopmund 20 Tage#18. Okt. 8. Nov. 8.38 
Go bis. Grootfontein, Groß,, (erutsche Schiffe) 
Witolen, Guchab.Harts, Hohe.Southampton 20. Okt. 10. Nov.] Swakopmund 19 Tage19. Ott. 9. Nov. 11.23 
warte, JakalZ en Kalreen. 
Karibit. Kub, Kubas. Rauchas, eutsche Schiffe) 
Hanann a. * ¾ e Southampton 3. 10. 24. 81. Okt. Swakopmund 2#. 25, 2. 9. 23. 30. Okt. 11.23 
1 # 1 Sage 
tntu Southampton, 17. Okt. 7. Nov. emurermunk. 28 Tage 16. Okt. 6. Nov. 11.23 
Sa g sanoleeG " 
VII-IT »Halt-barg 2. Nov. Swakopmund 25 Tage 1. Nov. 7 12 
rd *sß“ #Hamburg 2. Okt. Swakopmund 25 Tage 1. Okt. 7 12 
Southampton jeden Sonnabend Lüderitzbucht 20 Tage3jeden Freitag 11.23 
n 
Houthamytom, 20. Okt. 10. Nov. Lüderitzbucht 20 Tage10. Okt. 9. Nov. 11.23 
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b) — n “ 5 v bucht 2 8. Dt 
enach An ntwerpen 19. Okt. 9. Nov. Lüderitzbucht 21 Tage#18. Okt. 8. Nov. 8.38 
anlen dcwa ib 
Wm 7 n hen (beutsche Schiffe) " 
S 2 ũ i O 712 
E. Sct 16 irt sHamburg 2. Okt. 2. Nov. Lüderitzbucht 30, 268TagesOst. 1. Nov. 7 12 . 
sHamburg 14. Okt. 4. Nov. Lüderitzbucht 26 Tage43. Okt. 3. Nov. 5.25 
e) hach Ramansdrift, Larm-= Southampton 10. 24. Okt. 7. Nov. Gapstadt 17 Toge 9. 23. Okt. G. Nov. 
Ukamas (nur Briefe, von dort weiter auf dem 11.23 
3 und inen, Landwege z# Sumtenn * 
Pleren Werenioden wie 
1½5 zu leiten. 
8. Kamerun. Hamburg 10. 25. jed. Mts.Viktoria 19—24 Tage . - 
Duaca20—251ageTUTTI-Ists 
akibi22—80que «1e-’-«—" 
Boulogne 11. jedes Monats Viktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
konoli j 
5 20 nn *m fur Mer Duala 19 Tage 
— — dast Ha (beutsche Schtffe) Kribi 21 Tage 
Dume, Svea, Liverpool 17. Okt. Viktoria 25 Tage 15. Okt. 10.5 
basst, Jaunde. Iohann= Duala 26 Tage 
brechishöhe, Joko, Kribl. Lolo. . S» 
vorf. Longsi. Plan. Gr. Batanga 30 Tage 
on 31. Okt. Duala 28 Tage 29. Olt. 108 
(nur f, Tl Hrt 
und Durchgang 
Liverpool 3. Olt. Duala 23 Tage 1. Olt. 108 
¾ dzo del Rey. Homburg 25. jedes MonatsNio del Rey 32—35 Tages24, jev. Mts. 712 
nach Rio del Rey Liverpool 17. Okt. 14. Nov. Rio del Rey 23 Tage 15. Okt. 12. Nov. 1015 
e) nach dem Tschadsee · Gebiet Liverpool jeden SonnabendêForcados 17 Ta jeden Donnerstag 1045 
(Garua, Kussert) von dertwet O# 
) nach Ossidinge Liverpool jeden Sonnabend Cal aber 19. Tag tum jeden Donnerstag 1015 
on dort welte 
(am LErtweter 0 K pet 
in 6 bis 10 Tagen 
e) nach Molund Antwerpen 15. Okt. 5. Nov. IH# Matadi 19—20 Ta 11. Okt. 4. Nov. 1.0 
von da weiter mit der Elsen- 
Bordeaux # 25. jedes Monats 1 bahn bie an end 23. jed. Mts. 1045 
« dem kone Ssanga und 
(5 Molundu 
1 
4. Samoa. Queenstomn 11. Okt. 8. Nov. Apia 31 Tage 9. Okt. 6. Nov. 11.23 
  
  
  
Nachversand 1.0
        <pb n="1070" />
        W 986 20 
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- "1 Dauer Berlin spätestens 
——= am: der Uberfahrt abgesandt werden am 
9. Okt. 6. Nov. Friedrich- Wilhelms- 
55 Lo hafen 37 Tage 
5. Deutsch-NReuguinea. 
1 
Brin 18. Olt. 15. Nov. 
(engl. irdi J 
Simpsonhafen 40 Tage 
Simpsonhafen 38 Tage 
Friedric ilhelme- 
  
6. den Karolinen, Palau- 
Inseln, Marianen aus- 
schließilch Gnam.“) 
*) Sendungen= nach Guam wer- 
den 1 Francisco 
geleitct. 
1) nur für Sendungen nach Jap. 
5) Zicht für Sendungen nach 
ap. 
Neapel 8P. Nov. 
(engl. Schiffe) 1 
Neapel 9 F. Okt. 6Gr. Nov. 
(beutsche Schiffe) 
Brindisi 
18f. Ott. 
(engl. Schiffe) 
n 41 Tage 
7. 16. Okt. 4. 13. Nov. 
10 80 
  
Ponape 54 Tage 
Angaur 71 Tage 
Jap. 33 Tage 
Jap 46 Tage 
**rW2 bär- Okt. 4r. Nov. 
6% Nov. 1030 
  
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
Neapel 9. 23. Okt. 6. Nov. 
(deursche Schiffe) 
Tsingtau 35—36 Tage 
7. 21. Okt. 4. Nov. 
  
  
  
7. *“2 Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 33—97 Tage seden Freitag 1030 
Verlangen des Ab- (engl. Schise); . 
n ro*——i und ein- Varseille 11. 25. Okt. 8. Nov. Tsingtau 36—37 Tage 23. Okt. 6. Nov. 
chriebene Briefe und Post“(franz. Schiffe) . 
über Sibtrien. Liverpool 16. Okt. 6. Nov. Tsingtau 35 Tage 15. Oft. 5. Vo 8.88 
Marseille 16. 30. Okt. Tsingtau 35—36 Tage4. 28. Okt. 
(engl. Schiffe) 
8. Marshal-Inseln. Neapel 8. Nov. Jaluit etwa 46 Tage 6. Nov. 10 ½0 
(engl. Schiffe) 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts.Lome 21—27 Tage 15. 24. u Egten jedes 
Monats 712 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 9. jed. ise 8.56 
Notterdem 7. 20. jed. Monatss Lome 20—23 Tage 6. 19. jed. Mts. 934 
(beutsche Schiffe) 
9. Togo. Boulogne s. M. 11. jedes MonatsLome 16 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
(deutsche Schtffe) 
Marseille 12. jedes Monats Cotonon 18 Tage 10. jed. Mts. 10. 
von da ab Landverbindung 
Bordeaux 25. jedes Monats Cotonon 18 Tage 23. jed. Mts. 1045 
von da ab Eendbe bindung 
FLiverpool jeden Sonnabend Akkra 15 Ta g Donnerstag 1017 
von dort weiter dem 
  
  
Landwege in 4— zu agen 
  
Den durch f bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="1071" />
        987 
20 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Landungs= Die Post ist fällig Landungs- v Die Post ist fällig 
Von hafen in Berlin am Von hafen in Berlin am 
Deutsch-Neugninen . Neapel. 12“. 217. Okt. marshal= Neapel 21*. Ott. 
Neapel. 2— 15. 237. Ott. Inseln. Brindisi. v1 18. Nov. 25. Dez. 
„Ostafriba .Brindist 18. Okt. - 
Deutsch-f Marseill. —16. jed. Mts. o 1 87. 121 x * Nov. 
Marseille. 1 v3. 8 —8 
deutsch-Südwestafriha . » 
Southampton 2*. 11. 18. 28*. Ott. bervoo hb. Vancouo. 11. Olt. 1. Nov. 
nördl.Teil d. Schutzgeb.Hamburg . Nov. Kiantschon Soutkunpton, , über San Franeiso 
10 jed. Mts. Le Havre oder Ce. 20. 270.Oft. 3. Nov. 
füdl. Teil des Schutzgeb. Southampton 2“. 23. Okt. Queenstown. 
Southampton 11. 18. Okt. 28. Nov. in. Eisen- 1 jeden Dienag und 
» ... ag 
Hamburg.-18«.jedesMonatH ...-... 
Romena-..» couthamptons 80«. jedes Monats W#onthe—Pk 4üe Doncour. 6R. F. Nov. 
Plymouth .. 183. 25. Olt. Samog 2 henn über * Franeisco 
den Narolinen, 1 od. Plymou 
arianen. EXI Hamburg .. 18*. 21*. jedes Monats 
Palau-Inseln 1 699 Southampton! 30. jedes Monats 
  
" Fölligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
S. M. S. „Arcona“ 28/7. Tschinwangtau 17/8. — 18/8. Dalny 21/8. — 22)/8. Tschifu 24/8. 
— 25/8. Tsingtau. 
S. M. S. „Bremen“ St. Thomas 27/7. — 13/8. Bahia 4/9. — 7/9. Ilha Grande. 
S. M. S. „Bussard“ Daressalam 17/8. — 17/8. Fagamoio 18/8. — 18/8. Sadani 28.— 
22/8. Pangani — 23/8. Tanga 248 — Manzabucht 28/8. — 
28/8. Pangani 31/8. — 31/8. Zanzibar 4/9. — 5/9. Daressalam. 
S. M. S. „Condor“ Apia 17/8. — 22/8. Levuka (Fidschi-Inseln) 25/8. — Ponape (Karolinen). 
S. M. S. „Fürst Bismarck" 2/ Tschinwangtau 1/8. — 18/8. Dalny 21/8. — 22/8. Tschifu 
4/8. — 25/8. Tsingtau. 
S. M. S. „Iltis“ 48. Fha 83/8. — 9/8. Amoy 13/8. — 14/8. Hongkong 241/8. — 
24/8. Canton 27/8. — 28/8. Macao 30/8. — 30//8. Hongkong 
4%. — 5/9. Swatau 7/9. — 7/9. Amoy. 
S. M. S. „Jaguar“ 31/7. Shanghai 1/9. — 3/9. Tschingkiang 8/9. — Hangkau. 
S. M. S. „Leipzig“. 28/7. Tschinwangtau 17/8. — 18/8. Dalny 22/8. — 23/8. Tschifu 24/8. 
— 25/8. Tsingtau. 
S. M. S. „Luchs“ 24/7. Tsingtan 31/8. — 1/9. Shanghai. 
S. M. S. „Niobe“ 28/7. Tschinwangten 1/8. — 18/8. Dalny 21/8. — 22/8. Tschifu 24/8. 
25/8. Tsingtau. 
S. M. S. „Panther"“ St. Helena 11/8. — 17/8. Groß-Bassa (Liberia) — 18/8. Frectown—= 
(Sierra Leone) 22/8. — 25/8. Bissao 3/9. — 3/9. Bolama 5/9. 
— 6//9. Freetown. 
S. M. S. „Planet“. 6/7. Simpsonhafen. 
S. M. S. „Seeadler"“ 14/7. ““r 8/8. — 11/8. Brawa 11/8. — 12/8. Mogadishu 13/8. 
— 14/8. Itala 11/8. — 20/8. Aden 27/8. — 28. 8. Düübuti ½9. 
— 8 
S. M. S. „Sperber“ Swakozmund 3/8. — 6/8. Elefanten-Bucht — 12/8. Loanda 14/8.— 
16/8. Banana — 18/8. Boma #ongostaah 22/8. — Matadi 28/8. 
— 31/8. Cap Lopez 3/9. — 4/9. Kribi 6/9. — 7/9. Duala. 
S. M. S. „Tiger“ 5/8. Kiliang 7/8. — 10/8. Wuhn. 128. — 12/8. Tschingkiang 26/8. 
— 29/8. Shanghai 49. — 7/9. Nagasaki.
        <pb n="1072" />
        W 988 2e 
Ablösungstransport: 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Prinzregent“ von der Ostafrika-Linie mit der abgelösten Be- 
satzung S. M. Schiffe „Bussard“ und „Seeadler“. 
Transportführer: Korvettenkapitän Werner (von Neapel ab Oberleutnant z. S. Baer). 
Mombassa 6/8. — 10/8. Aden 15/8. — 16/8. Port Said 16/8. — 19/8. Neapel 20/8. — 
22/8. Marseille 24%/8. — 27/8. Tanger 27/8. — 28/8. Lissabon 28/8. — 31/8. Southampton 
31/8. — 1/9. Alissingen — 2/9. Hamburg. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
    
  
  
  
  
  
Reise Letzte Nachrichten 
ostdampfer 
Posidampf von nach bis 28. September 1908. 
„Adolph Woermann“ . .. Durban Hamburg am 27. September ab Las Palmas. 
„Alexandra Woermann“ Hamburg Kotonon am 1. Oktober ab Hamburg. 
„Aline Woermann" Swakopmund Hamburg z. Zt. in 
„Anna Woermann" Calabar Hamburg am 22. in Hamburg. 
„Arnold Amsink Hamburg Kilwa am 22. in Port Said. 
„Eduard Bohlen."“" Kapstadt Swakopmund am 28. in Swakopmund. 
„Eduard Woermann" Hamburg Lüderitzbucht am 2. ab Hamburg. 
„Eleonore Woermann“ Hamburg Duala am 23. in Conakry. 
„Erna Woermann" Hamburg Lüderitzbucht am 28. in Swakopmund 
„Frieda Woermann" Notonon Hamburg am 26. ab Lome. 
„Gertrud Woermann“. .. Durban Hamburg am 26. ab Port Said. 
„Hans Woermann“". Gabun Hamburg am 21. in Victoria. 
„Henriette Woermann“"“ Hamburg Mossamedes am 16. in Mossamedes 
„Irma Woermann" Calabar Hamburg am 26. in Lagos. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg Calabar am 13. ab Las Palmas. 
„Kurt Woerman" Hamburg Accra am 8. ab Hamburg. 
„Lili Woermann" Hamburg. Burutu am 19. in Lagos. 
„Linda Woerman .. Hamburg Rio Nunez am 26. in Zighinchor. 
„Lothar Bohle “ Hamburg Assinie am 25. ab Rotterdam. 
„Lucie Woermann“, ... Duala Hamburg am 23. ab Teneriffe. 
„Marie Woermann" * Hamburg am 18. in Sherbro. 
„Nartha Wermann“ ... Burutu Hamburg am 26. ab Las Palmas. 
» ... Kilwa Hamburg am 7. August in Hamburg. 
„Otto oononnn ... Hamburg Assinie am 10. September in Dakar. 
„Paul Woermann“. ... Accra Hamburg am 19. September in Ha 
„Thekla Bohle" Hamburg Burutu am 22. September Dover palsse. 
Königgggg7 Hamburg Gabun am 17. September in Victoria. 
Hamburg--Amerika-Linie, Afrika--Dienst. 
„Duala" ....... Rio Nunez Hamburg z. Zt. in 
„Edea -·. Burutu Hamburg am in rg. 
Kamerun“ ...... Hamburg un am 28. Dover passiert. 
„Lome“ .... Hamburg Kotonou am 16. ab Las Palmas. 
„Otavi“ . ..... Lüderitzbucht Hamburg am 22. ab Lagos. 
Svalepmand“. .... Lüderitzbucht Hamburg am 21. in Lome. 
„Tog ...... Hamburg Mossamedes am 24. ab Las Palmas. 
„Wiaurt ...... Hamburg Delagoa Bay am 15. ab Las Palmas. 
Hanburg · Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun ··. Hamburg Accra am 24. in Sierra Leone. 
„Henner, . Rio Nunez Hamburg am 26. ab Las Palmas. 
„Immooa Hamburg Accra am 17. in Accra. 
„Ingbert“. ...... Lũderitzbucht Hamburg am 15. ab Swakopmund. 
„Ingo“ ...-... Mossamedes Hamburg am 19. ab Libreoille. 
„Ingrabnn . Mossamedes Hamburg am 22. ab Las Palmas 
„Irmfrien Hamburg Lũderitzbucht am 25. ab Las Palmas. 
„Irmgarrd Lüderitzbucht Hamburg am 25. ab Las Palmas. 
„Joe Hamburg. Rio Nunez am 28. Alissingen passiert. 
„Walburgg Hamburg Lüderitzbucht am 10. September in Lüderitzbucht.
        <pb n="1073" />
        989 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der HZeudt'sches Kolonialkontor GE. m. b. **d Berlin W. 64. 
  
  
  
  
— Amt 1 9229 und 9224. — Adresse: „Heydtbank“. 28. September 1908. 
Grim- utzte ; 
dungs- Kapital "4 t 4% 6 Angebot 
jahr Mark dende dende I »Ja 
1907Y1850000 10. — 10 frikanische Kompagnie A..S. — 
1906 2000000 1. — 4 HBornco-Kautschuk-Compagnie A. G. 60 
1905 750 000 4. 8 15 Bremer Holonial Hondelsgesellchaft vorm. 
1 Oloff — 
1905“ 1200000 4. 0 0t entralafnkmmche Bergwekksgeiellschaft 70 
1905 600 000 1. 5 5 Centralafrikanische Seengesellschaft — 
1890 1 500 000 1. 1.) 2P2 50 China-Export-, Import= u Bank Compagme 270 
1891 2600000 1. 10. 7 7 Chocold Poamtagen-Geseulschaft 92 
1905 220 000 1. 11 13 20 Debundscha= Pflanzung 125 
1900 418 000 11 7 Deutsche Agaven-Gesellschaft 85 
1878 2750 000 1.1 20 16 Deutsche Handels= und .. 1 
1 . §der Südsee-Inselr r1 ...» 187 
1885 2000 000 20 20 Deutsche lsch. für Südwest #frika 220 
1907 2500 000 1. — 0Deutsche 4 Slontal-Geellsch-für Siü . "· 55 
1902 10000 000 1.] 0 Deutsche Samoa-Gesellschaft .. . 75 
1908 43500 000 5. — — „Deutsche Südseephosphat Akt.-Gef. .. 198 
1902 1000000 5.] 1 2 Deutsche Togogesellschaft s 80 
18853 8721000 1. 5 5 Deutsch-Ol tafrikanische Gesellschaft Stamm-Ant. 100 
000 5 5 do Vorzugs-Anteile 101 
1886 400 000 1.) 0 0 Deutsch-Ostafrikanische Plantagengesellschaft . 
. — — o Altien X .- 
190311495000 1.".SV«81,«, Deutsch-Ostafrilanische 3½% Schuldlerschrei- 4 
D boüungen (vom Reich sichergestellt) 92 
1897 2250 000 4 5 Deutsch-Westafrilanische Handelsgesellchaft 100 
18999 4 000 000 0 0 Gesellchaft Tordwesttamernn .. LBit. A. M 20.— 
360 000 · 40 do 4. B. NM 10.— 
18988 10000000 10 0 vesei waft Suũdlamerun . Lit. A. 95 
1000000 10 i"êb4v⅝ Lit. B. 85 
1889 2000000 0 0 —1 Plantugen= Gesellf chaft ...; 25 
1897 1153 000 0 0 Hanseatische Ko lonisationsgesellschaft. . 40 
1889 3000 000 0 Hanseatische Plautagengesellschst 30 
1887 1200 000 15 20 feushf= Pteilte Aktien 145 
"„ Genußscheien M 1375.— 
1898 604 000 7. 0 lK- zwestenn Sakarre Stamm Rien 15 
447 000 D. "“ o rzugs-Altien. 40 
1904 1000000 1.. — 0 gamerne wergwerts-ctengefürzaft 35 
1906 3 000 000 1., — 4 Kamerun- Kautschuk-Compagnie 75 
1908 1 000 000 1.1M— Kautschuk-Pflanzung Meanja A.-G. 35 
1899. 1 100 000 7)0 Moliwe-Pflanzungs- Gesellschaft . . 88 
1885 6 000 000 4. 0 0Neu Guineca Compagnie Vorzugs-Anteile . 100 
6 » 10 * Stamm-Anteile 35 
1906 1200 0001. 11— — Ostafrita= Kompagnie 95 
1904 21,0000 000 1. 3 3 Ostafrikanische Eisenbahngesellschaft. Anteile 
i (vom Deutschen Reiche mit 3% Zins und 
i H-·1900-0Ruckzahlunggarannert) 104 
900 20000000 1. 4. 0 0 Otavi-Minen= und Esebehngesellchaft 60 
1902 &amp; 125 000 1. 1. 30 40 Pagcific Phosphate Co. 10½ 
1897 2000 000 1. 10. 5 6 „Plantagengesellschaft Concepcio 86 
1895 1 500 000 1. 11110 0 Rheinische bameliamegbengeseafcnfa 35 
1908 800 000 1.1 0 0 Safata-Samog-Gesellschaft , 55 
1905 2000 000 1. 4 4 Samoga-Kautschuk-Compagnie « 55 
1897 500 000 1. 1. 0 0 Sigi Pflanzungs-Gesellschaft 70 
1900 E 500 000 1l. 7. 0 4 8 Setn Allen werrkoorik#. .......-! BShSd 
189222000000ik17.«s0 0 South West Africa ..-" 19 sh9 4 20 sh 9 d 
1893 869 100 1. 4. 0 0AUsambara Kaffeebaugesellschaft Stam Anteile 33 zäfr. 
142200 · 0 s-Auteile — 
1897 1500000 1. 1 0 6 Nestafrikanischo pflanzungsgeselhezut Bibundi 
4 ' Stamm-Anteile 90 
600 6 25, Vorzugs-Anteile! 95 
1897| 4500 000 1 0 0 vuwse Pflanzungsgesellschaß Victoria 
" Lusammengelegte Stamm-Aktien 50 
" — 8 Vorz.-Aktien! 95 
1895 1 800 000 0 0 ui * und Plantagengesellscaft 70 
ldorf 
. jeder Art von Auskunft * webenslegentes Vanlhaus E hern bereit.
        <pb n="1074" />
        Bekanntmachung. 
In das Handelsregister Abteilung B 
Nr. 12 ist folgendes eingetragen: 
Spalte 1: Nr. 1. 
Spalte 2: Iereinigte Panganipflan- 
zung, Gesellschaft mit be- 
schränkter Haftung, Tanga. 
Spalte 3: 1. Anbau tropischer Gewächse 
und deren Verwertung, 
2. Verrieb sämtlicher hiermit 
in Verbindung stehender 
Geschäste einschließlich des 
Erwerbs von Grundeigen- 
23000 Mark. 
Geschäftsführer: Pflanzer 
Onuo Weber in Ngomeni 
und Pflanzer Gustav Eis- 
mann in Hale am Pangani. 
Gesellschaft mit beschränkter 
Haftung. Der Gesellschafts- 
vertrag ist am 21. Juni 1 
festgestellt. Die Gesellschaft 
wird nur durch beide Ge- 
schäftsführer zusammen ver- 
treten und ist in ihrer Dauer 
uebeschrünke 
Spalte 9: H. . Nr. 12. 
Tanga, den * an- 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
Spalte 4: 
Spalte 52 
Spalte 7 
  
(6122) 
  
Bekanntmachung. 
In biesige Handelsregister Ab- 
ae Nr. 7 ist heute als neue 
Firma 
Holst-Sägewerke Gesellschaft 
mit beschränkter Haftung 
in Simpsonhafen. 
Zweck des Unternehmens ist: 
Der Betrieb von Handelsgeschäften 
aller Art, insbesondere die Errichtung 
von Sägewerken, die Pflanzung von 
Gummi, Kautschuk und ähnlichen Pro- 
iter- eventuell auch der Abbau von 
Bodenschäten. 
27 Stammlapital beträgt 100 000 
(ca) 
Gischafisführer ist Georg Holst in 
Sydney, dessen Stellvertreter Charles 
Francis Doutreband daselbst. 
Der Gesellschaftsvertrag ist am 
10. Juli 1908 abgeschlossen. 
Als nicht eintragungsfähig wird be- 
anm gemacht: Der Anteil des Herrn 
olst in Höhe vo i 
nicht bar gezahlt, ondemn dadurch aus- 
gewiesen, daß Holst die ihm von 
seiten des Kaiserlichen Gouvernements 
von Deutsch-Neuguinea erteilten 
zessionen zur Ausbeutung der Holz= 
bestände in die Gesellschaft einbringt. 
Herbertshöhe, den 14. Juli 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
Enzeigen. 
28 - S Inserate sind an die Geschäftsstelle des „Deutschen Kolonialblattes“, Berlin SW ss, oustrabe 66—71 ingusenden 2 2 E 
  
Milch für die Fropon. 
„Sären-Marke 
„gesetzlich geschützt“. 
  
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Alpen-Milch, sterilisjert und homogenisiert. 
Nicht gezuckerte kondensierte Alpen-Milch — sterilisiert. 
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(312) 
  
  
  
  
  
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§
        <pb n="1075" />
        Deutsches Nolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Zfrika und in der Südsee 
Berausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
#. Jahrgang berlin, den 15. Oktober 1908. Uummer 20. 
  
e Zeitschrift erscheint in der Regel am . und 15. jedes Monats. Deetoen werden als Beihefte betgefüct die mindestens 
o vlertelt labri erscheinenden „NMittellungen aus # deutschen Schutzgebieten“, herausgegeben Dr. Fre tberr 
Da Der Fierellghrtc gakellungen, tsprels fũ ddß Kolon Wah K den Belhefien hrdat dein Ben e dur 5.5 
Vor "100 rhs er lun M. 3.—, dtrekt unter Ssaron urch die Ver#ags bushandge a) M. 4.— für Deutschland WW 
der deutschen Schunß ebiete und then-Ach Un ums b) M. 5.— für die Länder des Welwostvereins. — Einsendungen und Anfrage 
find an die Königliche Hofbuchhandlung von Erust Siegfried Mittler und Sohn, ES SWös, Kochstraße 66—71, zu chlen 
Inhalt: Amtlicher Teil: Bekanntmachung über das am 22. Juli 1908 in Brüssel zwischen dem Deutschen 
RNeiche und anderen Staaten vereinbarte Verbot der Einfuhr von Feuerwaffen, Munition und Schießpulver nach einer 
bestimmten Zone Westafrikas. Vom 10. Oktober 1908 S. 991. — Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. die Vor- 
legungsfristen für Auslandschecks. Vom 19. März 1908 S. 995. — Bekanntmachun ! des Reichskanzlers, betr. die 
Erhebung von Wechsel= und Scheckprotesten durch Poitbeamte. Vom 5. August 1908 S. 995. — Verordnung des 
Aserlichen Bezirksamtmanns in Jap, betr. Verhütung der Weiterverbreitung der Schildlauskrankheit. Vom 1. Juli 
9. . — Auszug aus den Satzungen der Ostafrikanischen Eisenbahngesellschaft zu Berlin S. 996. — Perso- 
nalien S S. 996. — Patriotische Gaben S. 998. 
Nichtamtlicher Teil: Kamerun: 1½% große Verehrsstraße von Duala nach der Ostgrenze Kameruns (mit 
einer Lrtenstisz S. 909. — Vom Bau der Manengubabahn S. 1004. — Forstwirtschaftliche Expedition nach Kamerun 
1004. — Ubersicht über die Bewegung des Handels des Suzeecbiete Kamerun im I. Viertel des Kalenderjahres 
nbos im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 1005. 
Deutsch- Südwestafrika: Übersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Südwestafrika im 
I. Viertel des Kalenderjahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 1007. 
Deutsch-Neuguinea: *Von der Expedition Sapper-Friederici S. 1009. — Die deutsche Marine-Exrpedition 
1907/00 S. 1011. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Debundscha-Pflanzung S. 1012. — Jaluit-Gesellschaft S. 1013.— 
Aus dem „Tropenpflanzer“ S. 1014. 
remden Kolonien und Produktionsgebieten: * Das Swaziland S. 1014. — Die nördlichen Terri-= 
torien er Goldküste 1907 S. 1015. — Zur #odenpolitik in Britisch -Ostafrika S. 1016. — Britisch-Ostafrika im 
Jahre 1900/07 S. 1017. — Alhanti 1907 S. 1018. — Baumwollernte,-Handel und Industrie der Vereinigten 
Staaten von Amerika im Erntejahr 1907/08 S. 1019. — Maisausfuhr aus Sũdafrika im Jahre 1907/08 S. 1022. — 
Der Kaholzwartt in Birma S. 1022. — Tabakernte in Bahia S. 1022. — Einfuhr, Produktion und Ausfuhr 
Natals 1907 1022. — Handel Gibraltars 1907 S. 1026. — Die Gntwicklung der Industrie im Staate Neusüdwales 
S. 1027. — —i wurzelkranker Kartoffeln nach Transvaal S. 1027. — Räucherung importierter Pflanzen im 
Uganda= Protektorat S. 1027. — Jollterifänderungen der Goldküste (westlich des Volta) S. 1027. — Zuschlagzölle 
für Spirituosen in Sierra Leone S. 1 
Verschiedene Mitteilungen: 2 vurgisches RNolonialinstitut S. 1023. — Bekämpfung von Viehseuchen in 
Imilsch. Shrafrile S. 1031. — Aufhebung des Inter-Colonial Couneil und Neuregelung der Verwaltung der Central 
South African Railways S. 1032. — Lizenzgebühren für Handlungsreisende, Agenten und Wareneinführer in der 
Kapkolonie S. 1033. — Verkehrs-Nachrichten S. 1034. — Schiffsbewegungen S. 1037. — Kurse deutscher Rolonial- 
werte S. 1039. — Anzeigen. 
  
%EENEE ßh Teism) 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Bekanntmachung über das am 22. Juli 1908 in Brüssel zwischen dem Deutschen Reiche 
und anderen Staaten vereinbarte Verbot der Einfuhr von Feuerwafken, (Munition 
und Schießpulver nach einer bestimmten 3one Westafrikas. 
Vom 10. Oktober 1908. 
Das nachstehend nebst deutscher Ubersetzung abgedruckte, am 22. Juli 1908 in Brüssel 
unterzeichnete Protokoll wegen des zwischen dem Deutschen Reiche und anderen Staaten vereinbarten 
Verbots der Einfuhr von Feuerwaffen, Munition und Schießpulver nach einer bestimmten Zone
        <pb n="1076" />
        W 992 e 
Westafrikas ist in der durch § 6 des Protokolls vorgeschriebenen Form und in der dort bestimmten 
Frist von allen beteiligten Mächten bestätigt worden. 
Berlin, den 10. Oktober 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Schoen. 
Protoeole. 
Se référant aux articles I, III, VIII et IX 
de l’acte général de la Conférence de Bruxgelles 
signé à la date du 2 juillet 1890, les soussig-- 
nés düment autorisés par leurs Gouvernements 
respectifs, sont tombes d’accord sur les dis- 
Positions suivantes: 
* 1. 
Ly’importation de toute espece d’armes à 
feu, de munition et de poudee destinées à des 
indigèenes ainsi due la vente et la délivrance 
de toute espece d’armes à feu, de munitions 
et de poudre à des indigèenes seront suspen- 
dues pour la durée de 4 ans à partir du 
15 février 1909 dans la zone désignée au 
2, ces dispositions n’'stant pas applicables 
aux armes, munitions et poudres importées en 
transit et destinées à des régions en dehors 
de la dite zone. II est entendu qdue les auto- 
rités locales pourront dans des Cas tout à fait 
exceptionnels délvrer aux indigènes des armes 
à feu, des munitions et de la poudre. 
8 2. 
La zone mentionnée au paragraphe pré- 
cẽdent aura pour limites: 
d'une part la mer, 
d’autre part la rive droite du Cross- 
River depuis son embouchure sur le Golfe 
de Guinée jusqu'aà la rencontre de la fron- 
tière oceidentale du Cameroun; de ce point, 
la frontière entre le Cameroun et la Nigérie 
jusqu'au lac Tehad; la limite du Cameroun 
sur le lac Tchad; la frontière entre les terri- 
toires allemands et francçais, à partir du lac 
Tehad jusqu'fa la rencontre de la limite du 
bassin conventionnel du Congo; 
la limite du bassin conventionnel du Congo 
jusqu'à la rencontre de la créte orientale du 
bassin de la rivière M'’Poko et cette crséte 
jusqu'à I'Oubangut; 
de ce point I’'Oubangui jusqu’fä Banzy- 
ville; à partir de Banzyville une ligne re- 
joignant la créète orientale du bassin de la 
(Übersetzung.) 
Protokoll. 
Mit Beziehung auf die Artikel I, III, VIII, 
IX der Generalakte der Brüsseler Konferenz vom 
2. Juli 1890 haben die Unterzeichneten, von 
ihren Regierungen mit gehöriger Ermächtigung 
versehen, die folgenden Bestimmungen vereinbart: 
§5 1. 
Die Einfuhr von Feuerwaffen, Munition und 
Schießpulver jeder Art, sofern diese Gegenstände 
für Eingeborene bestimmt sind, sowie der Ver- 
kauf und die Überlassung von Feuerwaffen, 
Munition und Schießpulver jeder Art an Ein- 
geborene ist vom 15. Februar 1909 ab in der 
im § 2 bezeichneten Zone auf vier Jahre ver- 
boten; diese Bestimmungen sollen jedoch auf 
Waffen, Munition und Schießpulver, die im 
Durchgangsverkehr eingeführt werden und für Ge- 
biete außerhalb der bezeichneten Zone bestimmt 
sind, keine Anwendung finden. Es besteht Ein- 
verständnis darüber, daß die örtlichen Behörden 
in ganz besonderen Ausnahmefällen den Ein- 
geborenen Feuerwaffen, Munition und Schieß- 
pulver überlassen dürfen. 
§ 2. 
Die im vorgehenden Paragraphen erwähnte 
Zone wird begrenzt: 
einerseits durch das Meer, 
anderseits durch das rechte Ufer des Croß= 
flusses von dessen Mündung in den Golf von 
Guinea bis zu seinem Schnittpunkte mit der West- 
grenze von Kamerun; von dort durch die Grenze 
zwischen Kamerun und Nigerien bis zum Tschadsee; 
weiter durch die über den Tschadsee laufende 
Strecke der Grenze von Kamerun; vom Tschadsee 
ab durch die Grenze zwischen dem deutschen und 
dem französischen Gebiete bis zum Zusammen- 
treffen mit der Grenze des konventionellen Kongo- 
beckens; 
durch die Grenze des konventionellen Kongo- 
beckens bis zu ihrem Zusammentreffen mit der 
östlichen Wasserscheide des M'Poko-Flußbeckens 
und durch diese Wasserscheide bis zum Ubangij; 
von dort durch den Ubangi bis Banzyville; 
von Banzyville ab durch die Verbindungslinie 
mit der östlichen Wasserscheide des Mongala-
        <pb n="1077" />
        993 20 
rivière Mongala; cette crete; puis une ligne 
rejoignant Pembouchure de T’Itimbiri; de ce 
point, la limite eccidentale du district de 
DP’Arruwimi jusqu’'au 2 ieme degre de latitude 
sud; la limite septentrionale des districts du 
Kassai et du Kouango jusqu’fa embouchure 
du Kouango; une ligne remontant le Kouango 
jusqu'a un point situc à 25 kilomètres au 
sud de la frontière portugaise; puis une 
ligne courant parallelement à cette frontière à 
une distanee de 25 kilomètres jusqu'à la 
mer — cette distänce stant calculee à partir 
de la rive gauche du Congo dans la section 
#n ce fleuve sert de frontieère. 
II est entendu due les dles distantes de 
moins de 20 kilomeèetres du littoral compris 
dans la zone de prohibition désignée ci-dessus 
seront é6galement incluses dans cette zone de 
prohibition. 
83. 
Dans le cas on aucune des Parties con- 
tractantes naurait douze mois avant l'ex- 
Piration de la période indiquée au § 1, notifié 
son intention de faire cesser les effets du 
Présent Protocole, il continuera à rester en 
vigueur pendant deuxf ans et ainsi de suite, 
de deux en deux ans. 
8 4. 
Dans la mesure du possible, les auto- 
rités locales veilleront à ce que, pendant le 
délai qdui s'’écoulera à partir de la signature 
jusqu'à l’entrée en vigueur du présent Pro- 
tocole, Fimportation des armes à feu, des 
munitions et de la poudre se tienne dans les 
limites des moyennes semestrielles de l’im- 
Portation de ces articles pendant les 3 dernieères 
annes. 
86. 
Les Gouvernements de l'Allemagne, de 
I’Espagne, de l'Etat Indépendant du Congo, 
de la France, de la Grande-Bretagne et du 
Portugal s'engagent à prendre les mesures 
nécessaires pour assurer ’exécution dans 
leurs territoires respectifs, des dispositions du 
Présent Protoccle. 
§ 6. 
Avant le 1 er septembre prochain, chacune 
des puissances participantes confirmera le 
Présent Protocole en remettant au Gouverne-- 
ment Impérial d’Allemagne une note dans 
laquelle sera inséré intégralement le texte 
du dit Protocole. De son cöté le Gouvernement 
Impérial d'Allemagne au fur et à mesure de 
la réception de ces notes en avisera les 
Puissances participantes. 
Flußbeckens; weiter durch diese Wasserscheide selbst; 
sodann durch die Verbindungslinie mit der Mün- 
dung des Itimbiri; von dort ab bis zum 2. Grade 
südlicher Breite durch die Westgrenze des Aruwimi- 
Distrikts; sodann durch die Nordgrenze des Kassai- 
und des Kwango-Distrikts bis zur Kwango- 
mündung; weiter durch eine Linie, die dem Laufe 
des Kwango aufwärts bis zu einem 25 km südlich 
der portugiesischen Grenze gelegenen Punkte folgt; 
sodann durch eine Linie, die parallel dieser 
Grenze und 25 km von ihr entfernt zum Meere 
führt — diese Entfernung rechnet in dem Ab- 
schnitte, vo der Kongo als Grenze dient, vom 
linken Ufer dieses Flusses ab. 
Man ist darüber einig, daß diejenigen Inseln, 
welche weniger als 20 Kilometer von dem in 
die obenbezeichnete Verbotszone einbegriffenen 
Küstenstrich entfernt sind, gleichfalls zu dieser 
Verbotszonc gehören. 
83. 
Falls keine der Vertragsparteien zwölf Mo- 
nate vor Ablauf des im § 1 angegebenen Zeit- 
raums die Absicht bekanntgegeben hat, das gegen- 
wärtige Protokoll außer Wirksamkeit zu setzen, 
soll es zwei weitere Jahre und so fort von je 
zwei zu zwei Jahren in Kraft bleiben. 
8 4. 
So weit wie möglich, sollen die örtlichen 
Behörden darüber wachen, daß in der Zeit zwischen 
der Unterzeichnung des gegenwärtigen Protokolls 
und seinem Inkrafttreten die Einfuhr von Feuer- 
waffen, Munition und Schießpulver nicht das 
Maß übersteigt, das sie in den letzten drei Jahren 
durchschnittlich im Halbjahr erreicht hat. 
l 5. 
Die Regierungen Deutschlands, Spaniens, 
des Unabhängigen Kongostaats, Frankreichs, Groß- 
britanniens und Portugals verpflichten sich, die 
erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die 
Durchführung der Bestimmungen des gegenwärtigen 
Protokolls in ihren Gebieten zu sichern. 
86. 
Vor dem 1. September dieses Jahres soll 
jede der beteiligten Mächte das gegenwärtige 
Protokoll durch eine an die Kaiserlich Deutsche 
Regierung zu richtende Note bestätigen, die den 
Text des Protokolls vollständig enthalten wird. 
Die Kaiserlich Deutsche Regierung wird ihrerseits 
die beteiligten Mächte von dem Empfange jeder 
dieser Noten benachrichtigen.
        <pb n="1078" />
        W 994 20 
La dénonciation prévue au § 3 Fiffec- Die im 8 3 vorgesehene Kündigung soll sich 
tuera dans les mémes formes, C'est-à-dire par in denselben Formen, das heißt durch eine Mit- 
une notification adresséce au Gouvernement teilung an die Kaiserlich Deutsche Regierung voll- 
Impérial d'Allemagne qui en avisera d'urgence ziehen, die davon den anderen beteiligten Mächten 
  
  
les autres Puissances participantes. unverzüglich Kenntnis geben wird. 
Foit à Bruxelles, le 22 juillet 1908. Geschehen in Brüssel, am 22. Juli 1908. 
Pour I’Allemagne: Für Deutschland: 
Graf von Wallwitz. Graf von Wallwitz. 
Pour P’Espagne: Für Spanien: 
Arturo de Baguer. Arturo de Baguer. 
Four D’Etat Independant du Congo: Für den Unabhängigen Kongostaat: 
Liebrechts. Liebrechts. 
Pour la France: Für Frankreich: 
d’Ormesson. d'Ormesson. 
René Lecomte. Renk Lecomte. 
Pour la Grande Bretagne:i: Für Großbritannien: 
Arthur H. Hardinge. Arthur H. Hardinge. 
Pour le Portugal: Für Portugal: 
Santo Thyrsoc. Santo Thyrso. 
Antonio Duarte Ramada Curto. Antonio Duarte Ramado Curto. 
ino 20 
  
  
  
  
   
Karte der 
Verbotsrone wu#Waffeneinfüil 
in Westafrika
        <pb n="1079" />
        W 995 20 
Bekonntmachung des Reichskanzlers, betr. die Vorlegungsfristen für Kuslandschecks. 
Vom 19. März 1908. 
Auf Grund des § 11 Abs. 2 des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 71) 
hat der Bundesrat beschlossen: 
Im Ausland ausgestellte, im Inlande zahlbare Schecks sind binnen der nachstehend bezeich- 
neten Fristen nach der Ausstellung dem Bezogenen am Zahlungsorte zur Zahlung vorzulegen: 
im europäischen Auslande — mit Ausnahme von Island und den Faröern — ausgestellte 
Schecks binnen drei Wochen, 
in den Küstenländern von Asien und Afrika längs des Mittelländischen und Schwarzen Meeres 
oder in den dazu gehörigen Inseln dieser Meere ausgestellte Schecks binnen einem Monat, 
in den Vereinigten Staaten von Amerika, in Canada, Neu-Fundland, Mexiko, den Azoren, 
Madeira, den Canarischen und Cap Verdischen Inseln ausgestellte Schecks binnen zwei 
Monaten, 
sonst im Auslande, mit Einschluß der deutschen Schutzgebiete, ausgestellte Schecks 
binnen drei Monaten. 
Die Fristen gelten auch für Schecks, die im Inland ausgestellt, im Auslande zahlbar sind, 
sofern das ausländische Recht keine Vorschrift über die Zeit der Vorlegung enthält. 
Berlin, den 19. März 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
von Bethmann-Hollweg. 
Bekanntmachung des Beichskanzlers, betr. die Erhebung von Wechsel- und 
Schechprotesten durch Dostbeamte. 
Vom 5. August 1908. 
Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes, betreffend die Erleichterung des Wechselprotestes, vom 
30. Mai 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 321 ff.) und gemäß § 30 des Scheckgesetzes vom 11. März 1908 
(Reichs-Gesetzbl. S. 71 ff.) sind auch die Postbeamten zur Aufnahme von Wechsel= und Scheck- 
protesten berufen. 
Auf Grund des § 3 des erstgenannten Gesetzes wird unter Zustimmung des Bundesrates 
angeordnet, daß vom 1. Oktober 1908 ab die Postverwaltung die Erhebung von Wechsel= und 
Scheckprotesten mit folgenden Beschränkungen übernimmt: 
1. Proteste, die sich auf eine andere wechselrechtliche Leistung als die Zahlung beziehen, 
werden nicht erhoben. 
2. Die Erhebung von Protesten mangels Zahlung bleibt ausgeschlossen 
a) für Wechsel und Schecks, die über mehr als 800 Mk. lauten, 
b) für Wechsel und Schecks, die in fremder Sprache ausgestellt sind, 
c) für Wechsel und Schecks, die auf eine ausländische Münzsorte lauten, sofern der Aus- 
steller durch den Gebrauch des Wortes „effektiv“ oder eines ähnlichen Zusatzes die 
Zahlung in der im Wechsel benannten Münzsorte ausdrücklich bestimmt hat, 
d) für Wechsel, die mit Notadresse oder Ehrenakzept versehen sind, 
c) für Wechsel, die unter Vorlegung mehrerer Exemplare desselben Wechsels oder unter 
Vorlegung des Originals und einer Kopie zu protestieren sind. 
Berlin, den 5. August 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Kraetke.
        <pb n="1080" />
        W 996 20 
Verordnung des Kaiserlichen Bezirksamtmanns in Jap, betr. Verhütung der 
Weiterverbreitung der Schildlauskrantkheit. 
Vom 1. Juli 1908. 
Unter Aufhebung der Verordnung zur Verhütung des Weiterverbreitens der Schildlaus- 
krankheit vom 29. Juni 1900 wird auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes in Verbindung 
mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903 für den Bezirk der West-- 
Karolinen und Palau bestimmt: 
§5 1. Die Ausfuhr von allen Pflanzen und Pflanzenteilen aus den Inselgruppen Jap 
und Palau ist verboten. Körbe und Taschen, die aus Blättern geflochten sind, die von diesen 
Inselgruppen stammen, dürfen nicht an Bord gebracht werden. 
Die Schiffsführer sind für Beobachtung dieser Vorschriften verantwortlich. 
In einzelnen Fällen kann das Bezirksamt Ausnahmen zulassen, worüber auf Verlangen 
eine Bescheinigung erteilt wird. 
Kopra gilt nicht als Pflanzenteil im Sinne dieser Verordnung. 
5 2. Die Beamten des Bezirksamtes sind berechtigt, sich von der Befolgung der Vor- 
schriften des § 1 zu überzeugen. Es ist ihnen zu diesem Zweck jederzeit Zutritt an Bord der 
Schiffe zu gestatten. 
§ 3. Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften des § 1 Abs. 1, 2 und § 2 Satz 2 
werden mit Geldstrafe bis zu 2000 Mk. oder mit Haft oder Gefängnis bis zu zwei Monaten bestraft. 
Auch kann auf Einziehung der dem § 1 zuwider ausgeführten Gegenstände erkannt werden, 
ohne Unterschied, ob sie dem Verurteilten gehören oder nicht. 
Diese Verordnung tritt am heutigen Tage in Kraft. 
Jap, den 1. Juli 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksamtmann. 
Senfft. 
Auszug aus den Satzungen der Ostafrikanischen Sisenbahngesellschaft zu Berlin 
nach Maßgabe der Anderungen, welche in der Generalversammlung vom 30. Juni 1908 beschlossen 
und von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden sind: 
§ 24 Absatz 1 erhält folgende Fassung: 
Der Verwaltungsrat besteht aus wenigstens sechs von der Generalversammlung zu 
wählenden Mitgliedern, welche die deutsche Reichsangehörigkeit besitzen und von denen mindestens 
vier Mitglieder in Berlin oder seinen Vororten wohnhaft sein müssen. 
(Rest unverändert wie bisher.) 
§* 27 erhält folgende Fassung: 
Die Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten Ersatz der aus der Erfüllung ihres Berufs 
entspringenden Auslagen und eine Tantieme nach § 18 dieser Satzungen. Solange noch kein Rein- 
gewinn gemäß § 18 erzielt wird, kann die Generalversammlung eine besondere Vergütung für den 
Verwaltungsrat festsetzen. Die Verteilung der Vergütung bzw. der Tantieme an die Mitglieder 
erfolgt nach Maßgabe eines vom Verwaltungsrate zu beschließenden Reglements. 
  
Dersonalien.– 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den ständigen Hilfsarbeiter im 
Reichs-Kolonialamt, Legationsrat Dr. Kalkmann zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden 
Rat im Reichs-Kolonialamt zu ernennen. 
  
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Professor 
Dr. Georg Schweinfurth den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse, dem Domherrn, Professor
        <pb n="1081" />
        W 997 20 
Dr. Carl Hespers und dem Privatgelehrten (Forschungsreisenden) Paul Staudinger den König- 
lichen Kronen-Orden dritter Klasse und dem Königlich Preußischen Oberverwaltungsgerichtsrat Max 
Berner die Königliche Krone zum Roten Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Reichs-Kolonialamt (Kommando der Schutztruppen). 
A. K. O. vom 24. August 1908. 
Schmidt, Regierungsrat und ständiger Hilfsarbeiter, zum Vortragenden Rat und Geheimen 
Regierungsrat mit einem Dienstalter vom 3. August 1908 ernannt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 16. September 1908. 
Kuntz, Ober-Militär-Intendantursekretär, Rechnungsrat, in der Schutztruppe für Südwestafrika und 
Lehmann, Geheimer Sekretariatsassistent, mit einem Dienstalter vom 1. September 1908 — zu 
Geheimen Registratoren ernannt. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 26. September 1908. 
Doerschlag, Hauptmann, am 30. September aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 
1. Oktober d. Is. als Kompagniechef im Grenadier-Regiment König Friedrich I. (4. Ost- 
preußischen) Nr. 4 angestellt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 26. September 1908. 
Fontaine, Oberveterinär, am 30. September d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (beim 3. Garde-Ulanen-Regiment) aus der Schutz- 
truppe ausgeschieden. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
der Schutztruppe für Südwestafrika die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen 
Orden und Ehrenzeichen zu erteilen, und zwar: 
des Ritterkreuzes 2. Klasse mit Schwertern des Großherzoglich Badischen Ordens 
vom Zähringer Löwen: 
dem Kriegsgerichtsrat Schmidt; 
des Großherzoglich Mecklenburgischen Militär-Verdienstkreuzes 2. Klasse: 
dem Oberleutnant Hoelscher, 
dem Leutnant Otto und 
dem Unteroffizier Fahnenschmied Cansier; 
des Großherzoglich Mecklenburgischen Militär-Verdienstkreuzes 2. Klasse 
am roten Bande: 
dem Intendantursekretär Schneider. 
  
Deutsch -Ostafrika. 
Die Wiederausreise nach Ostafrika haben an- 
getreten: am 2. September 1908: Werkmeister 
Bergé; am 7. September 1908: Regierungsrat 
Methner, Bauinspektor Brandes, Bezirks- 
amtmann Spieth, Sekretär Steinhäuser, Bau- 
leiter Müller, die Vermessungstechniker Pelz 
und Hörmann, Bautechniker Georgi, die Bau- 
aufseher Grasse und Koch, Maschinist Götz und 
Kanzleigehilfe Pfeiffer; am 28. September 1908: 
Gerichtsassessor Fehler, Ingenieur Eisenmeyer, 
die Techniker Bauer und Kroymann, Förster 
Lichtenberg und Segelmacher Backhus. 
  
In Ostafrika am 18. August 1908 neu ein- 
getroffen: kommiss. Hauptzollamtsvorsteher Rhode 
und die kommiss. Sekretäre Merle und Krimling; 
vom Heimatsurlaub: Wegebautechniker Keller. 
Aus Ostafrika mit Heimatsurlaub in Deutsch- 
land eingetroffen: kommiss. Sekretär Kobus, Ka- 
pitän Müller, kommiss. Bureauassistent 2. Klasse 
Richter, Dockmeister Lütje und Kanzleigehilfe 
Wolf. 
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: Am 
16. September 1908 in Marseille: Stabsarzt 
3
        <pb n="1082" />
        G 998 20 
Dr. Brünn; am 23. September in Hamburg: 
Unteroffizier Jaster. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 28. September 1908 von Neapel aus ange- 
treten: Sanitätssergeant Wolff, Unteroffizier 
Rauscher und Sanitätsunteroffizier Kasper. 
Kamerun. 
Regierungsrat v. Brauchitsch f.% 
Nach einer telegraphischen Mitteilung aus 
Lome ist dort am 27. September auf der Heim- 
reise nach Deutschland der Referent beim Kaiser- 
lichen Gouvernement von Kamerun, Regierungsrat 
v. Brauchitsch, an einem Leberabszeß ver- 
storben. Der Dahingeschiedene, der früher aktiver 
Offizier war, befand sich bereits seit dem Jahre 
1891 im Dienste des Schutzgebiets Kamerun und 
hat an der Entwicklung dieser Kolonie hervor- 
ragenden Anteil genommen. Der Ort Duala ist 
in seiner heutigen Gestalt von ihm geschaffen 
worden. 
Das Hinscheiden dieses in langjähriger treuer 
Arbeit bewährten Beamten, der sich auch persönlich 
allgemeiner Beliebtheit erfreute, ist ein schwerer 
Verlust für die Kolonialverwaltung. Ein ehrendes 
Andenken wird ihm stets bewahrt bleiben. 
  
Die Ausreise nach Kamerun haben angetreten: 
Am 25. September 1908: Regierungsbaumeister 
Fritzen und Lehrer Goetze; am 9. Oktober: 
Forstassessor Reder, Zollamtsverwalter Berg- 
haus, Forstaufseher Schultze, die Polizeimeister 
George und Harupka, Maschinist Rißler. 
  
Mit Heimatsurlaub sind am 1. Oktober 1908 
in Hamburg eingetroffen: Oberleutnant Werner 
und Oberarzt Dr. Colin. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
am 10. Oktober 1908 von Hamburg aus ange- 
treten: Oberleutnant Königs. 
Deutsch-Südwestafriha. 
Eingetroffen bzw. wiedereingetroffen im Schutz- 
gebiet: am 16. Juni 1908: Regierungsassessor 
Dr. Kohler; am 28. Juli 1908: die Polizei- 
sergeanten Puhlmann, Oberländer (Louis) 
und Knickrehm; am 29. Juli 1908: Regierungs- 
landmesser Cantzzler; am 17. August 1908: 
Katastersekretär Thomas, Regierungslehrer von 
der An, Schlosser Dumslaff, Streckenausseher 
Holz sowie die Polizeisergeanten Streibel, Uhlig, 
Saul, Schönberg, Oberländer (Hugo), 
Jakob, Geisler, Wache, Herrmann (Paul), 
Hermann (Johannes), Kleinert, Peters, 
  
Uhde, Grafenstein, Bahn, Hitzner, Steig- 
meier, Scheiter, Hannemann, Pritzel, 
Schröder, Arnold, Priebe, Richter, Schrö- 
ter, Bertram, Bunge, Fick, Malsch, Sterzen- 
bach und Feske. 
Abgereist sind mit Heimatsurlauö= Am 6. Sep- 
tember Gouvernementssekretär Ferse; am 12. Sep- 
tember Finanzinspektor Junker, Lehrer Herlyn, 
Polizeiwachtmeister Rickert und Polizeisergeant 
Woywod. 
Die Ausreise haben am 14. Oktober angetreten: 
Geometerpraktikant Streitberger und die Loko- 
motivheizer Schmidt und Kühlich. 
Angenommen mit Beamteneigenschaft: Zoll- 
ausseher Henning am 1. Dezember 1907. 
Zu Polizeiwachtmeistern ernannt: Polizei- 
sergeant Kups am 1. August 1908, Polizei- 
sergeant Horschig am 6. August 1908. 
  
Mit Heimatsurlaub sind am 8. Oktober 1908 
in Hamburg eingetroffen: Leutnant Zedler, 
Oberstabsarzt Dr. Mayer und Oberarzt Dr. 
Schnabel. 
Deutsch-Meuguinea. 
Der Diplom-Ingenieur Ludwig Kohl, die 
kommiss. Polizeimeister Ernst, Peters und Fein- 
äugle haben am 8. Oktober die Ausreise nach 
Neuguinea angetreten. 
Der kommiss. Polizeimeister Büttner hat am 
11. Oktober die Ausreise nach Ruck (Ostkarolinen) 
angetreten. 
Der Finanzassistent Eckert wird am 5. No- 
vember die Ausreise nach Neuguinea antreten. 
Der Bureaugehilfe Olkiewicz hat am 11. Ok- 
tober die Ausreise nach Jap angetreten. 
Der kommiss. Regierungsarzt, Stabsarzt Dr. 
Liesegang hat am 11. Oktober die Ausreise nach 
Jaluit (Marshall-Inseln) angetreten. 
Der kommiss. Polizeimeister Voth hat am 
11. Oktober die Ausreise nach Nauru (Marthall= 
Inseln) angetreten. 
  
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen ist weiterhin folgende freiwillige Gabe 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
Von dem Königlichen Oberrealschuldirektor 
Herrn Dr. Knabe in Marburg a. d. L. durch 
Sammlung 5,30 Mk.
        <pb n="1083" />
        G 999 20 
  
EEEE&amp;MRMichtamtlicher Teis## 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestanet.) 
Kamerun. 
eine große Verkehrsstraße von Duala 
nach der Ostgrenze Rameruns. 
Von Hauptmann Freiherrn v. Stein zu Lausnitz.“ 
Der Reichstag hat im Frühjahr die Regierungs- 
vorlage, betreffend Erbauung einer Eisenbahn 
von Duala durch das Bakokoland in den Jaunde- 
bezirk (Kameruner Südbahn) fast einmütig ge- 
nehmigt. Dies veranlaßt mich, aus den Er- 
hebungen der Njong= und Maka-Expedition 
(1904/1906) hier einige Mitteilungen über die 
Verwendbarkeit des Niong und Dume (bzw. ihrer 
Zuflüsse) für die Schaffung einer großen Verkehrs- 
straße vom Endpunkte der Bahn (Widimenge) bis 
zum äußersten Osten des Schutzgebietes in Kürze 
wiederzugeben. 
Eine Betrachtung des Niong, des einzigen, 
auf größeren Strecken schiffbaren Flusses im 
Schutzgebiete, muß sich auf Grund der Gelände- 
verhältnisse in vier recht verschieden lange Ab- 
schnitte gliedern: Zunächst kommt in Frage das 
Mündungsstück von der See bis an den westlichen 
Inlandabfall, die sog. Dehanefälle, ferner das 
Kataraktengebiet von Dehane östlich bis zum 
Eintritt in die Jaundelandschaften d. h. ungefähr 
bis zum Ubergange der Kribi-Jaundestraße über 
den Fluß bei dem Dorfe Ulamegonkume, drittens 
der mehr oder weniger verwendbare Mittellauf 
etwa bis zur östlichen Mpangwe-Grenze (Stamm 
Jebekole) und schließlich das ausgedehnte, sumpfige 
Quellgebiet im Makalande. Zuletzt wäre die Frage 
eines Anschlusses der Verkehrsstraße aus dem 
Niong an das Dume-Gebiet und die einer Be- 
nutzung des letztgenannten Wasserlaufs — in 
seinem oberen Abschnitt bis etwa zu dem Bori- 
dorfe Bimba hinab, sodann in dem schwierigeren, 
unteren Abschnitt bis zur Mündung in das 
Schnellengebiet des Kadei — einer Erörterung zu 
unterziehen. 
Das rund 35 km lange Njong-Mündungs- 
stück zwischen Klein = Batanga und Dehane ist 
durchweg 20 200 bis 300 m breit und 3 bis 5 m 
*) Mit einer Kartenskizze, auf der übrigens ein 
Druckfehler zu berichtigen ist. Es muß am oberen 
Rande links statt: „Zu: Deutsches Kolonialblatt Nr. 10, 
1908“ natürlich: „Zu: Deutsches Kolonialblatt Nr. 20, 
1908“ heißen. 
  
tief; es zeigt im Gegensatz zu dem benachbarten 
Sanaga nicht die dort in der Trockenzeit so 
störenden Sandbänke. Auch die (einem häufigen 
Wechsel ausgesetzten) Mündungsbarren weisen viel 
weniger gefährliche Passagen auf. Selbst für 
größere Barkassen dürfte diese Flußstrecke des 
Njong stets befahrbar sein. Zur Zeit ist der 
Verkehr nicht besonders rege. Er beschränkt sich 
auf den Abtransport von Bakokoprodukten durch 
die Dehane-Faktoreien; in erster Linie kommen 
dabei Palmöl und Kerne, ziemliche Mengen 
Elfenbein, wenig aber guter Kautschuk, größere 
Mengen Kopal und seit einiger Zeit auch Kakao 
in Betracht. Den Abtransport vermitteln starke 
Brandungsboote, die mit Segel, gelegentlich auch 
mit Riemen bewegt werden; die nächsten Ziele 
sind hauptsächlich Longji und Plantation, von 
wo aus die Hauptfaktoreien auf die gleiche Art 
umgekehrt auch den Warennachschub in die Wege 
leiten. Diese Ein= und Ausfuhr der Depots von 
Dehane stellt einen Teil des Gesamt-Bakokohandels 
dar, der gerade hier etwas zurückgegangen, sicher- 
lich aber wieder steigerungsfähig ist. Malimba, 
Dibamba, Jabassi und Jaunde sind weitere 
kleinere, Edea und die große Kribi-Lolodorf- 
Ulame-Straße mit ihren mehrfachen Zugängen 
nach Bakoko sind die bedeutenderen Kanäle, durch 
die der reiche Bakoko-Handel fließt. 
Oberhalb Dehane beginnt ein für praktische 
Zwecke durchaus unverwendbarer Flußabschnitt. 
Er umfaßt in Länge von rund 200 km das 
gesamte Bakokoland und reicht bis zur obersten 
ausgeprägten Schnellenregion in der Jaunde- 
landschaft Mbingame. Das Gefälle ist hier überall 
ganz außerordentlich stark, so daß selbst die kost- 
spieligsten Korrekturen mit allen Hilfsmitteln 
europäischer Technik höchstens nur kurze, für die 
Praxis durchaus nicht in Frage kommenden Teil- 
strecken dieser Kataraktenzone würden benutzbar 
machen können. Der Fluß überwindet hier eine 
Niveaudifferenz von insgesamt 630 bis 640 m, 
die sich nach Westen zu in weit ausgedehnten 
Schnellen, Steininseln und Felsbarren, nach 
Osten zu in sehr hohen, absatzweisen Fällen und 
teilweise kanonähnlichen Bildungen geltend macht. 
Die Fallgebiete sind: Ngomingi, Bongbong- 
gojime, Mababe, Ngonjok, Mpumelpo, On, 
Nkitlepo, Ngonkid, Ndijokumla, Mpipipi, Dinde, 
Njogenkad, Mpume, Malombo.
        <pb n="1084" />
        W 1000 
Von Mbingame ab bis an seine Quellen muß 
der Fluß, wenn auch mit einiger Einschränkung, 
als durchweg schiffbar bezeichnet werden. 
Der vielgewundene, etwa 350 km lange 
Mittellauf, d. h. der Abschnitt Mbingame-Ulame- 
Widimenge= Akonolinga-Longmapfok-Bivole-bi- 
ondue, hat in seinem westlicheren Drittel bis 
etwa auf die Höhe des bekannten Vogabum- 
Dorfes (und Endpunktes der Südbahn) Widim- 
enge') noch eine Reihe besonders in der Trocken- 
zeit schwer zu passierender Stellen, die aber selbst 
für große Lastenkanus stets benutzbar bleiben. 
Zumeist bestehen diese Stellen aus quer durch 
den Fluß gestreckten Felsbarren; die letzteren 
werden in der hohen Trockenzeit an einzelnen 
Stellen — bis auf schmal ausgesparte Lücken von 
großer Tiefe, aber heftigster Strömung — mauer- 
ähnlich sichtbar. Angeschwemmter Sand und 
massenhafter Holzabfall aus dem obersten Fluß- 
abschnitt, in dem nur die Vegetation das stets 
wieder wegzuräumende Hindernis bildet, ver- 
mehren dann die Schwierigkeit dieser Passagen. 
Bei einer Wasserstandsdifferenz von 3 bis 4 m 
verschwinden die Barren in der Regenzeit völlig, 
das angeschwemmte Material wird wieder fort- 
genommen, umgelagert oder anderswo abgesetzt. 
Abgesehen von diesen Barren, deren Anzahl 
zwischen Mbingame und Widimenge, wenigstens 
soweit sie als Hindernisse in Frage kommen, in 
höchster Trockenzeit etwa auf zehn zu beziffern 
ist, sind die Wassertiefen überall selbst für größere 
Boote durchaus ausreichend und gleichmäßig. 
Nur treibende oder am Grunde verankerte 
Stämme, nicht aber einzelne Felsblöcke und 
größere Sandbänke werden gelegentlich unbequem. 
Das von seiten der Gesellschaft Südkamerun, 
die seinerzeit (allerdings mit recht minderwertigem 
Personal) einige Regulierungs-Sprengungen vor- 
nahm, geäußerte Bedenken, eine etwas breitere 
Eröffnung der Passagen könnte in der ganzen 
Flußlänge ein starkes Sinken des Wasserstandes 
herbeiführen, teile ich nicht. Das geringe Ge- 
fälle dieser Strecke und die große Wassermenge 
schließen derartige Befürchtungen aus. Die Er- 
fahrungen, welche die Niong-Maka-Expedition 
beim Wegräumen sehr viel stärkerer Hindernisse 
fast im gesamten Quellgebiet gemacht hat, sprechen 
ebenfalls dagegen. 
Die Breiten des Mittellaufes bewegen sich 
etwa zwischen 100 und 150 m im westlichen 
Abschnitt; sie werden weiter aufwärts etwa bis 
Akonolinga geringer (50 bis 100 m) und ergeben 
näher dem Quellgebiete nur Weiten von 3 bis 
*) Bidemunke, Wedemunge, Mbitamenke und ähnliche 
Lesarten in allen möglichen Skizzen und Expeditions- 
berichten. 
  
50 m des wirklich offenen Wassers. Die Tiefen 
liegen, soweit sie gemessen wurden, in der 
Trockenzeit zwischen 1,2 und 5 m, gehen im 
östlichen Teile des Mittellaufes bei hobchster 
Trockenzeit auf 0,7 bis 2 m zurück und erreichen 
im Quellgebiet wieder einen Stand von 4 bis 
10 m. 
Von Widimenge aufwärts bis etwa Akonolinga, 
einem Posten der Jaundestation, sind die Fahrt- 
hindernisse immer leichter wegzuräumen. Es 
handelt sich hier hauptsächlich noch um vier 
schmale Steinbänke, die nur in der hohen Trocken- 
zeit beschwerlich, aber auch dann — selbst für 
große Kanus — passierbar sind. 
Von Akonolinga bis zum Eintritt in das 
Quellgebiet (etwa beim Dorfe des Jebekole-Chefs 
Bivole-bi-ondue), wo sowohl die Sprachgrenze 
Maka-Mpangwe, als auch die Grenze zwischen 
dem unterhalb Akonolinga beginnenden Gras- 
lande und den Maka-Rjem-Urwäldern durchläuft, 
fallen die Stromhindernisse ganz weg. Doch be- 
finden sich in dem Abschnitt vom Berge ##jos 
(an der Mündung des aus Südost zufließenden 
Longmapfock) bis an das Quellgebiet heran 
einige ebenfalls nicht sehr lange Sandbänke, die 
aber für Lastenkanus mit 50 bis 60 ecm Wasser- 
tiefe immer passierbar bleiben. 
Die Flußniederung, die sich etwa von den 
Höhen des Jembamelandes unterhalb Akonolinga 
allmählich vergrößert, wird ostwärts immer aus- 
gedehnter und sumpfiger. In den Quellgebieten 
entwickelt sie sich schließlich zu einer 5 bis 10 km 
breiten, sehr tiefen, lagunenähnlichen Sumpfwald- 
Landschaft. Die den Fluß begleitenden, von 
Mbingame ab nur noch unbedeutenden Höhen 
machen etwa bei Amugekorre beiderseits einem 
weit ausgedehnten flachen Gelände Platz, das nur 
im Jembameland und an der Longmapfokmündung 
von etwa 120 bis 180 m hohen Bergzügen unter- 
brochen wird. Die Ausdehnung dieser Höhen 
kann jedoch, wenigstens südlich vom Flusse hin- 
weg, nach meinen älteren Aufnahmen unmöglich 
bedeutend sein, da dort seinerzeit überall bis an 
die Ostgrenze hin fast völlig ebenes Terrain 
passiert wurde. 
Die geschilderten breiten Sumpfwälder des 
Quellgebiets, die oberhalb Bivole-bi= ondue mit 
der Jebekole = Makagrenze beginnen, sind in 
monatelanger Arbeit noch etwa 120 km weit 
bis zum oberen Njongdepot der Gesellschaft Süd- 
kamerun in den schiffbaren Bereich des Flusses 
einbezogen worden. Auffällig ist, daß in diesem 
Quellgebiet die in dem langen Mittellauf recht 
zeitraubenden Windungen des Flusses fast ver- 
schwinden. Die Benutzbarkeit wird aber — trotz 
aller Tiefe und der in einer Breite von mehreren
        <pb n="1085" />
        W 1001 20 
Metern hergestellten Wasserstraße — bis auf zehn 
oder zwölf Uferplätze dennoch insofern beein- 
trächtigt, als ein Verkehr von der Fahrrinne 
durch die sehr tiefen Sumpfwälder mit ihren 
vielen kleinsten Wasseradern bis zum festen Lande 
hin ohne kilometerlange Brücken oder Damm- 
bauten gar nicht möglich ist. Das Quellgebiet des 
wenig südlicher fließenden Longmapfok") weist 
übrigens eine völlig gleiche, viele Kilometer aus- 
gedehnte, lagunenähnliche Bildung auf, wie ich 
sie sonst an keiner anderen Stelle des Schutz- 
gebietes beobachtet habe. Als Fahrthindernisse 
kommen hier selbst für sehr tiefgehende Barkassen 
nur gestürzte Stämme, die überwuchernde Vege- 
tation und die massenhaften, sehr stark gebauten 
Reusenanlagen der Eingeborenen gelegentlich in 
Frage. Die meisten dieser Hindernisse find jedoch 
nunmehr von den niedergekämpften und dann zu 
dieser Friedensarbeit herangezogenen Flußmaka, 
unter monatelanger Mitwirkung der Maka-Expe- 
dition, größtenteils aus dem Wege geräumt. 
Der ursprüngliche Zustand dieser Flußstrecke wird 
am besten durch die Tatsache illustriert, daß 
seinerzeit die Njong-Expedition bei zwölf= bis 
fünfzehnstündiger Arbeit mit genügendem Werk- 
zeug, guten Kanus und ihrem vorzüglichen, im 
Wasser sehr sicheren Personal, zur Zurücklegung 
dieser nur etwa 120 km langen Flußstrecke acht 
volle Tage gebrauchte; nur zweimal konnte in 
dieser Zeit ein Landlager bezogen werden. Auf 
ein weiteres Vordringen flußaufwärts vom oberen 
Niong-Depot der Gesellschaft für Süd-Kamerun 
wurde damals unter so erschwerenden Umständen 
einstweilen verzichtet, zumal ein praktisches In- 
teresse zunächst nicht vorlag. Die Wassermengen 
genügen aber zweifellos noch eine ziemliche Strecke 
flußaufwärts in die Quellflüßchen hinein, um den 
Fahrzeugen ein Vorwärtskommen zu ermöglichen. 
Auf der Gesamtstrecke von Mbingame bis an 
das obere Ende der Schiffbarkeit sind die Fluß- 
ufer gut bevölkert und bringen auch noch einige 
Handelswerte hervor. Die Produkte der Ol- 
palmen, die am Njong (im Gegensatz zum Süden 
des Schutzgebietes) bis zu den Quellen in großen 
Mengen vorkommen, finden allerdings wegen der 
Schwierigkeit und Kostspieligkeit des Landtrans- 
portes von der Jaundestraße zur Küste nur im 
Binnenland Verwendung. Elefanten gibt es 
dort oben wesentlich weniger, als am Unterlauf 
des Flusses, jedoch weiter nach Osten immer mehr 
Kickrien. Sesam, Erdnüsse, Baumwolle und die 
ganz ausgezeichneten Reisanlagen der Nijong- 
expeditionsstellen bieten nach Erleichterung des 
Transports von Ulame zur Küste die Möglichkeit 
*) „mapfok“ sind die ganz einförmigen Bäume mit 
Mangrovenhabitus, die diese Sumpfwälder bilden. 
  
einer sehr schnell erreichbaren Massenproduktion, 
während jetzt nur das lokale Bedürfnis gedeckt 
wird. Auch die mit Tabak (für Farbige) und 
vor allem mit Kartoffeln gemachten vorzüglichen 
Erfahrungen fordern zur Produktion im Großen 
auf, wobei ich natürlich nur an eine Deckung 
des westafrikanischen Küstenbedarfs, nicht etwa an 
Export nach Europa denke. 
Zur Frage der Schiffbarkeit der Nebenflüsse 
des Njong nur wenige Worte! Das Mündungs- 
stück habe ich schon früher an dieser Stelle ein- 
gehend beschrieben.') Was das Kataraktengebiet 
anlangt, so kommt dieses überhaupt nicht in Be- 
tracht, weil hier auch die (recht unbedeutenden) 
Zuflüsse den Charakter von Gebirgswassern tragen 
und ihr Gefälle durchweg sehr erheblich ist. Die 
Zuflüsse des schiffbaren Mittel= und Oberlaufes, 
also der Strecke zwischen der Jaunde-Kribistraße 
und dem oberen Niongdepot der Gesellschaft 
Südkamerun, kann ich leider nur nach der Be- 
obachtung ihres untersten Mündungsstücks und 
nach einigen, infolge meiner Kenntnis der 
Mpangwe-Dialekte allerdings ziemlich zuverlässigen 
Erkundungen beurteilen. Es handelt sich übrigens 
dabei meist nur um Wasserläufe von 10 bis 20 km 
Länge und um die höchstens — aber wohl nur 
in der Regenzeit nach vorhergegangener Fluß- 
reinigung — 50 bis 80 km langen, dem Nijong- 
Quellgebiet zuzuzählenden Longmapfok-Sümpfe. 
Immerhin kämen diese, wenn auch lediglich für 
Transportkanus und nach vorhergegangenem 
Wegschaffen der massenhaft gefallenen Baum- 
stämme benutzbaren Nebenstrecken für den Handel 
Südkameruns bei dem dortigen teueren und un- 
zuverlässigen Trägermaterial zweifelsohne in Frage. 
Von West nach Ost gezählt handelt es sich hier 
um die nachstehend aufgeführten Flüßchen: 
Aus dem Norden: 
Akone (10 bis 15 km schiffbar), Mopfu (etwa 
15 km), Atua (etwa 15 km), Osopfa (etwa 
5 km), Nduku (12 bis 15 km), Apamba 
(15 bis 20 km), Emviala (etwa 10 km), 
Mpfumu (35 bis 40 km), Long-ndjimbe (20 
bis 25 km; 
Auf dem Südufer: 
Sso (10 bis 20 km), Ebom (6 km), Nsangela 
(10 bis 15 km), Ngumbo (etwa 15 bis 20 km), 
Agvungoo (etwa 20 km), Lala (10 bis 12 km), 
Nü (10 bis 12km), Longmapfok (50 bis 80 km), 
Ngoasso (15 bis 20 km), Apfom 5 bis 10 km). 
Die Untersuchung auch der bedeutenderen 
Wasserläufe dieser Liste, die auf Vollständigkeit 
— 
. 
*) Siehe „Deutsches Kolonialblatt“ 1907, Nr. 13 
615 ff.
        <pb n="1086" />
        W 1002 2 
übrigens keinen Anspruch macht, war der Nijong- 
Expedition 1904/1905 leider nicht möglich, da 
einerseits die Zeit knapp bemessen war und 
andererseits die damals herrschende Trockenheit 
ein Vordringen in die Flüßchen vor ihrer Be- 
freiung von den gestürzten Urwaldstämmen und 
den entsprechenden Sandanschwemmungen auf 
nennenswerte Entfernungen nicht erlaubte. 
r r— 
r 
Eine Verwertung des Njong-Systems für 
Transportzwecke ist demnach heute entweder 
bereits erreicht oder wenigstens in der Entwickelung 
begriffen. In der Tat hat denn auch nach 
Niederwerfung der Esso und Jebekole durch die 
Südexpedition (1905/1906), nach Überwindung 
der Flußmaka sowie nach Vornahme entsprechender 
Flußreinigungsarbeiten im Quellgebiet und nach 
Eröffnung brauchbarer Verbindungen zwischen 
dem Njong und dem schiffbaren Dume (Bertua) 
durch die Njong-Maka-Expedition (1904/1900) 
ein sehr lebhafter Flußverkehr eingesetzt. Dieser 
Verkehr befindet sich in so erfreulichem Aufblühen, 
daß ich bereits. Vorschläge für eine mäßige Be- 
steuerung zum Zwecke der Instandhaltung des 
Wasserwegs veranlassen konnte. 
Die Aufstellung einer Statistik über diesen 
Durchgangs-Flußverkehr, der bei den eigentüm- 
lichen Verhältnissen Südkameruns schon jetzt die 
gesamten Küstenbeziehungen von Ngaumdere bis 
nach Molundu hinunter in immer steigendem 
Maße vermittelt, wird eine der ersten Aufgaben 
einer friedlichen Verwaltung sein. Der erzielte 
Anschluß des gesamten, in einer Länge von etwa 
210 bis 230 km schiffbaren Dume an die Njong- 
Quellen hat die Wichtigkeit dieser Verkehrsader 
besonders ins Licht gerückt. (Ich bemerke hier 
übrigens, daß Zahlen wie die eben genannten 
stets nur Schätzungswert besitzen; gerade der 
Dume gibt ein außerordentlich gewundenes 
Kartenbild.) 
Die technische Seite ist bei diesem Fluß-Ver- 
wertungsproblem zur Zeit noch nicht völlig ge- 
klärt. Man beschäftigt sich mit allerhand Ver- 
suchen, bei denen natürlich keiner der Inter- 
essenten zu viel Kapital riskieren will, da ja die 
Konkurrenz ebenfalls den Nutzen davon haben 
würde. 
Solange keine besseren Hilfsmittel gefunden 
werden, arbeiten flache, breite und sichergehende 
Lastenkanus mit guten Schutzdecken ohne Rücksicht 
auf Wasserstand und Jahreszeit zweifellos am 
zuverlässigsten, gefahrlosesten, schnellsten und vor 
allem am weitaus billigsten. Über das zu 
wählende Kanu-Modell und die Auswahl der 
Besatzung gehen die Ansichten zunächst noch er- 
  
beblich auseinander. Auf Grund einer über 
zweijährigen Erfahrung würde ich persönlich das 
am Sanaga im Jaundebezirk übliche Modell mit 
einem oder zwei Monrovialeuten und höchstens 
sechs ausgesuchten, am oberen Njong anzu- 
werbenden Ruderern allen anderen Modellen vor- 
ziehen. Die Verwendung maschineller Kräfte ist 
natürlich nur noch eine Frage der Zeit. Was 
bis jetzt darin erreicht ist, muß aber als Fehl- 
schlag bezeichnet werden: unpraktisch, unzuverlässig 
und sehr teuer! Im übrigen bemerke ich, daß 
selbst ein dauernder Kanutransport bei geschickter 
Organisation als eine so sehr primitive Verkehrs- 
einrichtung gar nicht bezeichnet werden könnte. 
Der recht beträchtliche Dualahandel basiert ganz 
überwiegend auf diesem Verkehrsmittel, und der 
noch viel bedeutendere Handelsumsatz am oberen 
Kongo wird fast ausschließlich mit Kanus oder 
mit Nachbildungen von solchen in Stahl be- 
wältigt. 
Da mein seinerzeit erstatteter amtlicher Be- 
richt über eine im Frühjahr 1906 am oberen 
Dume vom Bimba bis zum äußersten Westende 
der Schiffbarkeitszone unternommene Expedition 
offenbar seinen Bestimmungsort nicht erreicht hat, 
so mag ich meine Ausführungen hinsichtlich der 
Frage der Schiffbarkeit des Dume leider nicht 
allzu sehr zu spezialisieren. 
Über das etwa 30 bis 40 km lange Land- 
verbindungsstück zwischen dem obersten schiffbaren 
Niong und den schiffbaren Quellflüßchen des 
Dume ist kurz folgendes zu sagen: 
Die Expedition bewegte sich damals ost- 
westlich, also in der Richtung Dume-Niong. 
Von Rdjimbele (Makastamm Besimbo), dem 
vorläufig obersten Endpunkt der für praktische 
Zwecke in Frage kommenden Dume-Schiffbarkeit 
ab, wurden noch etwa einen starken Tagemarsch 
flußaufwärts viele Flußreinigungsarbeiten, teil- 
weise auch durch Flußanwohner, ausgeführt. 
Eine wirkliche Benutzung dieser Strecke durch 
Lastenkanus wird aber erst nach einer sehr viel 
gründlicheren Beseitigung der vielen gestürzten 
Stämme möglich sein, die hier meist noch die 
gesamte Fahrrinne sperren. 
Allerdings herrschte beim Passieren der Ex- 
pedition gerade die höchste Trockenzeit (Anfang 
1906). Der Fluß war an den obersten benutzten 
Abschnitten 15 bis 25 m breit und 0,6 bis 1,2 m 
tief. Die Überschwemmungsmarken zeigten Regen- 
zeithöhen von 1,5 bis 2,5 m über das damalige 
Niveau. 
Ursprünglich war beabsichtigt, die Mara, dann 
die Alemeland, ein etwas östlicheres Dume- 
Quellflüßchen, das der Mara parallel — sehr 
nahe oberhalb des Dume Übergangs der Nord-
        <pb n="1087" />
        W 1003 2 
west-Expedition 1901 (Bidjum-Bertua) — mündet, 
soweit wie möglich aufwärts zu benutzen und 
damit die Dume-Wasserstraße möglichst nahe an 
das obere Ende der Njong-Schiffbarkeit heran- 
zuleiten. Dieser Plan konnte jedoch mit Rück- 
sicht auf die Knappheit der Zeit, die hohen 
Trockenzeitverhältnisse und die vielen gestürzten 
Stämme nicht ausgeführt werden. Wir verließen 
also die Kanus und verfolgten das letztgenannte 
Flüßchen aufwärts zunächst durch ziemlich dicht- 
bevölkerte Makalandschaften, weiterhin durch kaum 
besiedelte Urwälder bis zu seinen Quellen, die 
wenige Marschstunden vom oberen Njong-Depot 
der Gesellschaft Südkamerun und dem damaligen 
Expeditionslager Abong-Mbang entfernt gefunden 
wurden. Die Rückkehr nach Abong-Mbang konnte 
auf der inzwischen fertig gestelltem fast 2 km langen 
lberbrückung der Njong-Sümpfe erfolgen. 
Als Resultat dieser Aufklärung war somit 
festgestellt, daß es nach gründlicher, allerdings 
recht schwieriger Reinigung möglich sein wird, 
bis auf einen kurzen Tagemarsch im Kanu 
vom Dume an den Njong heranzukommen. 
Das heißt: es wird nach Verbesserung der kurzen, 
dazwischen liegenden Landverbindung etwa neun 
Monate im Jahre ohne Schwierigkeit und mit 
verhältnismäßig geringen Kosten möglich sein, 
Lasten von Ulame, dem Übergang der Jaunde- 
straße über den Njong vermittelst Wassertrans- 
ports bis etwa Abong-Mbang und von da nach 
eintägigem Landmarsch den schiffbaren Dume ab- 
wärts bis an die Ostgrenze des Schutzgebiets zu 
befördern. Dazu kommt, daß die nördlichen 
Dume-Nebenflüßchen Ndio und Tulki, sowie die 
in Mesima und in den der Gesellschaft Süd- 
kamerun gehörigen Urwaldzonen entspringenden 
südlichen Nebenflüßchen Ate und Mbang unter 
ähnlichen Vorbedingungen mit Sicherheit nutzbar 
gemacht werden können. Für den Mdjo gilt dies 
bis nahe Bertua, für den Tuki bis Jama und Beri. 
Meine in früheren Expeditionsberichten wieder- 
holt ausgesprochene Vermutung, daß ein üÜber- 
gang des Dume-Systems zum Nijong ohne be- 
sonders ausgeprägte Wasserscheide erfolge, hat 
sich nicht bewahrheitet; vielmehr ist eine etwa 
50 Meter hohe Wasserscheide vorhanden. 
Es bleibt nur noch übrig, eine kurze 
Schilderung der beiden anfänglich erwähnten, 
ohne weiteres benutzbaren Dume-Abschnitte (etwa 
230 km) von AMdjimbele bis Bimba und von 
da bis zum Kadei hinab zu entwerfen. Unter- 
halb RNdjimbele, etwa von der Mara-Einmündung 
ab, beginnt der Fluß sich zu verbreitern. Er 
erreicht dann infolge der wasserreichen weiteren 
Zuflüsse eine Breite von durchschnittlich 40 bis 
70 Metern bei 2 bis 3 Metern Wassertiefe in 
  
der Trockenzeit. Auch das Waldland tritt nahe 
an der genannten Stelle zurück und macht bis 
Bimba hinunter einem auf beiden Ufern höchstens 
300 Meter breiten, oft kaum nur angedeuteten 
Galeriewaldstreifen in hügeligem Graslande Platz. 
Eigentliche Fahrthindernisse sind fast gar nicht 
mehr vorhanden. Dennoch ist die Schiffahrt 
wegen der recht lebhaften Strömung, durch welche 
die Fahrzeuge in den massenhaften, meist sehr 
scharfen Windungen leicht in Konflikt mit der 
überhängenden Vegetation kommen, für ungeübtes 
Personal nicht ungefährlich. Bei Kanus muß 
andauernd mit langen Stangen nachgeholfen 
werden. Die noch nicht erprobte Anwendung 
von Fahrzeugen mit maschinellem Antrieb würde 
eine vorzügliche Steuerfähigkeit und beträchtliche 
Maschinenkraft voraussetzen. Für mein sehr ge- 
übtes, aus vielen Monrovia-Leuten bestehendes 
Expeditionspersonal hat sich jedoch, trotz der 
äußerst ungeschickten und schweren Eingeborenen- 
Kanus am Dume und der übermäßigen Be- 
packung mit wasserunkundigen Trägern und den 
gesamten Expeditionslasten, damals auf dieser 
Flußstrecke nirgends eine Schwierigkeit oder ge- 
fährlichere Situation ergeben. 
Gummi und Elfenbein sind hier überall in 
vorzüglicher Qualität und Quantität vorhanden; 
sie bilden vorläufig die einzigen, allerdings recht 
lohnenden Exportartikel. Der Handel mit diesen 
Produkten wird durch allgemeinere Benutzung 
des geschilderten Transportweges sicher einer 
schnellen und andauernden Steigerung entgegen- 
gehen, zumal bei der verhältnismäßig recht ge- 
ringen Dichtigkeit der Bevölkerung ein Freiwerden 
der menschlichen Transportkräfte zu produktiver 
Arbeit sofort fühlbar werden muß. Die Möglich- 
keit einer vorteilhaften Produzierung von Massen- 
artikeln wie Baumwolle, Reis, Erdnüssen, Sesam, 
Mais und Tabak tritt in dieser Gegend noch 
mehr wie am Nijong in die Augen, besonders 
da die Flußanwohner infolge des nun wohl schon 
ein Jahrhundert dauernden mohammedanischen 
Einflusses eine wesentlich gesteigerte Intelligenz 
besitzen. 
Der untere Dume-Abschnitt von dem be- 
kannten Boridorfe Bimba bis zur Einmündung 
in den Kadei ist in einem Berichte über die 
Bertua-Expedition (1902) bereits eingehend ge- 
schildert und durch eine genaue, mir jetzt nicht 
mehr zugängliche Itinerar-Skizze veranschaulicht 
worden. Infolge der allmählichen Annäherung 
an das Kataraktengebiet des Kader zeigt auch 
der Dume in seiner Mündungsregion immer 
stärker werdendes Gefälle und — wenigstens in 
der Trockenzeit — recht störende Gneis= und 
Granitbarren. Einige Punkte in der Nähe des
        <pb n="1088" />
        W 1004 20 
Bubiendorfes Ngola und bei Molambi (etwas 
oberhalb des Ndungi-Übergangs von Yukaduma 
nach Berri) konnten meinen Kanus damals trotz 
vortrefflicher Besatzung vor allem gefährlich 
werden. Diese Stellen find jedoch nur kurz und 
können durch wenige Sprengungen leicht mit 
genügender Fahrrinne versehen werden; auch 
kommen sie bei einigermaßen hohem Wasserstand 
völlig in Wegfall. 
Der untere Dume strömt durch ganz außer- 
ordentlich kickrienreichen Urwald und wird bei 
Ausnützung dieses Produktionsgebietes durch die 
Gesellschaft Südkamerun einen ganz wesentlichen 
Faktor bilden. Elefanten find dort in Menge 
vorhanden; die Bevölkerung wird in der Nähe 
der Mündung gleichfalls wieder dichter. Der 
Fluß ist hier überall 50 bis 100 m breit und 
3 bis 5 m tief. Seine Ufer sind meist hoch. 
Außer den wenigen erwähnten Felspassagen gibt 
es keine Fahrthindernisse. 
Der in jener Gegend etwa 120 bis 180 m 
breite, sehr tiefe und reißende Kadei kommt, 
wie ich zum Schluß bemerken will, von der 
Dume-Mündung aufwärts nur bis an das Fall- 
gebiet oberhalb des Übergangs Berri-Baturi 
(Durmu) — der vielen Felsbänke halber auch 
hier nur bei höherem Wasserstand — für den 
Wassertransport in Frage. Von der Dume- 
Mündung abwärts konnte infolge eines vor- 
läufigen Grenzabkommens mit der französischen 
Administration in Mambere (Carnotville) zur 
Zeit meiner damaligen Anwesenheit eine Explo- 
ration nicht vorgenommen werden. Doch soll 
nach ziemlich sicheren Erkundungen der Kader 
bis etwa Delele trotz vieler schnellenähnlichen 
Felspassagen zur Not noch befahrbar sein. Unter- 
halb des genannten Ortes geht er dann bis 
nahe zu seinem Zusammenfluß mit dem Ssanga, 
der dort selbst für größere Dampfer benutzbar 
ist, in ein ausgesprochenes Kataraktengebiet über. 
Es unterliegt keinem Zweifel, daß die hier 
geschilderte große Transportverbindung von Duala 
zur Ostgrenze Kameruns bis zur Herstellung 
eines anderen Verkehrsweges eine sehr rasch 
wachsende Bedeutung gewinnen und daß die 
  
Bereitstellung entsprechender Mittel für aus- 
reichende wasserwirtschaftliche Meliorationen un- 
umgänglich notwendig sein wird. 
Vom Bau der Manengubabahn. 
Der Stand der Arbeiten an der Manenguba- 
bahn war nach einem Bericht des Gouvernements 
zu Anfang September folgender: s 
Die Räumungsarbeiten sind bis Kilometer 105 
fertig, die Erdarbeiten von Kilometer 0 bis 
Kilometer 61,4 beendet und auf der Strecke von 
Kilometer 61,4 bis Kilometer 92 durch zwölf 
Arbeitsabteilungen in Angriff genommen. Der 
Oberbau ist bis Kilometer 11,8 vorgestreckt. 
Die Brücke über den Bomono-Kriek ist dem 
Betrieb übergeben. Die Pfeiler der Brücke über 
den Mombe-Bach sind fertig, das Montagegerüst 
in Arbeit. Die Telephonleitung ist bis Kilo- 
meter 47 hergestellt. 
Forstwirtschaftliche Sxpedition nach Komerun. 
Eine eingehendere Untersuchung der Wald- 
bestände im weiteren Küstenlande von Kamerun 
wird demnächst durch die Professoren an der 
Königlichen Forstakademie zu Hann.-Münden, 
Dr. Büsgen und Dr. Jentsch, vorgenommen 
werden. Die Reise wird mit finanzieller Unter- 
stützung des Reichs-Kolonialamts, des Preußischen 
Landwirtschafts-Ministeriums und des Kolonial= 
Wirtschaftlichen Komitees ausgeführt. 
In erster Linie sollen die in unmittelbarer 
Nähe der Flußläufe sowie der bereits fertiggestellten 
oder geplanten Bahntrassen befindlichen Wald- 
gebiete auf das Vorkommen von Nutzhölzern aller 
Art, auf den Wert der Bestände und auf die 
Möglichkeit ihrer Erschließung für den Erxport 
untersucht werden. 
Die genannten Professoren, denen sich noch 
der Königlich Preußische Forstassessor Freiherr 
v. Riedesel privatim angeschlossen hat, haben 
am 10. Oktober d. Is. die Ausreise nach Kamerun 
angetreten.
        <pb n="1089" />
        W 1005 20 
Üübersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Kamerun im I. viertel des Kalender- 
jahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Seitraum des Vorjahres. 
  
  
Im Im 
- . LViectelLViertethmahmeAbnahnce 
d 
Benennung der Warengruppen 1908. 1007 
Wert Mk. Wert Mk. Wert Mk. Wert Mk. 
A. Einfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
a) Körner= und Hülsenfrüchte . . 258 582 161 882 90 700 — 
b) Knollengewächse, Gemüse und Früchte .. 87588 88 698 — 1115 
c) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Genußmittel. 195 088 229 087 — 33999 
4) Getränke (außer Mineralwasser) 205 524 240 271 — 34 747 
e) Sisereien lebende Pflanzen und utterninel 1 193 1 336 — 143 
1) Faserpflan " — — — — 
8) Echengnisss der Forstwirtschaft 52.513 226 793 — 174 280 
Zusammen I. 750 488 898 067 — 147 584, 
II. Tiere und tierische eErzeugnisse 
a) Lebende Tier 8559 2864 695 — 
b) Fleisch und herrische Erzeugnisse aller Art 504 553 404 542 100 011 — 
Zusammen 508 112 407 406 100 706 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 249 249 257 845 — 8 596 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 40 391 37 844— 11 547 — 
V. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse (außer 
Schießbedarf und Sprengmitteln). . . 128 864 80 187 43 727 — 
VI. Textil- und Filzwaren, Bekleidungsgegenstände iw. 
(außer Lederwaren) 1 619 078 540 217 538 — 
VII. Leder und Lederwaren, Wachsucch, r*-. 52 692 41903 7 789 — 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren — 2295 1 009 — 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnizwa 37 979 40 391 — 2412 
X. Papier= u. Pappwaren, iervarische ". aunsigehenstände 83 967 24 261 9 706 — 
XI. Stein-, Ton= und Glaswaren 73600 93 209 — 19 609 
XII. Metalle und Metallwaren (außer Instrumenten. Ma- 
schinen und Waffen): 
a) nbrarbesmen Metalle und Halbzeug õ 179 11 325 — 6146 
b) Fabrikate 501 651 558 049 — 56 398. 
Zufammen nl- 506 830 569 374 — 62544 
XIII. Instrumente, Muaschinen und Fahrzeuge 171211 112 565 58 646 — 
XIV. Waffen und Munitio 21 031 17740 82291 — 
XV. Geld. 218 000 51 750 166 250 — 
Summe der Einfuhr im I. Viertel 1908 bzw. 190741879114039 327 379 464 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr . .51850414273575« — — 
Zunahme —, Abnahme — — 766 250—234 248 — — 
B.Ausfuhk. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Vebengewerbe: 
a) Ergeugnisse des Landbau 1 153 591 890 432 263 159 — 
b) Erzeugnisse der Jasealt 1 262 5481 653 642 — 391 094 
Zusammen I. 2 410 13992544 074 — 127 935 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse 236 396 409 662 — 173 266 
III. Mineralische und fossile Nohstoffe 5 092 369 4723 — 
IV. Gewerbliche Erzeugnisse .. 17 458 4 895 12 568 — 
V. . 56804 — 00804 —- 
Summe der Ausfuhr im I. Viertel 1908 rr. 1900 2731 8892 959000 — 227 111 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljaher . 423 840 6 — — 
Zunahme +, Abnahme — I—1521 951+ 577 355 — —
        <pb n="1090" />
        W 1006 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
Benennung der Warengruppen I. Biertelsl. Viertell Zunahme Abnahme 
1908. 1907 . 
Wert Mk.Wert Mk.Wert Mk.Wert Mk. 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im I. Viertel 1908 s baw. 1907 7150 680 69688 827 152 858 — 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahr 9 438 881 6655 220 — —- 
Zunahme4-,Abnahme—..-—2288201-f-343107 — — 
Wichtigste Warenpositionen. 
Im I. Viertel Im I. Viertel 
e n 
Ben per uns des Jahres 1908 des Jahres 190.]Bunahme Ubnahme 
Waren Menge 6 Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
kg Mk. kg Mk. k Mk. kg Mk. 
A. Einfuhr. 
870 221) 193 574 508 314/ 110 803861 907 827 — — 
. und Vaawaren 100222 568 1881 88 163 41070] 12059 14 
94 18426 00536 O40 166 321 — — 41 906 40 316 
-Pl anheririe ... 845130830 8356125909 — 4921 900 — 
tille Liter 18 262 21 3355271 80 443 — — 17 009 9 108 
Brunetweine aller Art. - 22 128 172301 128, 149 647 — — 67 18621 475 
Bier .- 41 565 88 7386, 37 607 — 3958 20 348— 
Bau- und Nuͤ bholS .. 480 BSB 595131884 MI 226 793 — — 897 825|14 280 
Fleisch, dsed Eier, Milch, Honig und 
sonstige tierische Nahrungsmitte.91 751|502 6381412 828, 402 33018 929 99 788— — 
Zement, Kall, Kreide, sonstige Erden 
zadd Stein .. 773 734 55 588364 451 32 425409 283 23 163 — — 
Sa 4866 694 132 340 1 941 710 135 715 — 75 025 3375 
Steshraglen, Brauntohlen. Briteits 565 005 25 19561 771. 45723 — — 8396 7661 20 532 
Petroleum 82 202 22 620138 578 39 474 — — 56 876 16 854 
Seifen aller Art . ... 82 030 33 498 67 85.— 220906 14 17441 402 — — 
Gewebe aller Art 346 832·1268 32252 700 883 679 94132 — — 
Leibwäsche, Kleider, Hüte, Mützen, Posa- 
mentierwaren, Schirme, - 63 529 315 084133 315 500 651 — — 69 786/185 567 
Schuhe und Ftielel- 7 790 38 101 4045 24294 3 745, 13 807 — — 
Glas und Glaswar# 38 792 61 094 4 765 72 056 — — 7973·102 
Roheisen, eiserne Ehienen Stangen. 
e usw. 12274 3 467 20 806 11 166 — — 8 582 7699 
Wellbl 115 17637 936 83 050 27882 2126/10 104 — 
Seublech. nicht besonders genannt 660 572869 482515 218 399 579 145 859 — 097 
Waren aus anderen unedlen Meiallen 42 114 91 111 74 789 125 84 — — 32 75 34 729 
Feuerwaffen tück 1656 2 12 346 — — 65 3708 
Goldmünzen - — 18000 — — 22000 
Silbermünzen — 200 000 — 1419750 — 188 200— — 
. 
B. Rusfuhr. 
Kako 217931| 308 747/ 157 085| 147 8599 60 846/160 888 — — 
Palmkerne ..... 2824286i5940109865 952«543967 — 50 10888 666. — 
Palmöl 682 603236 935616 567 191 40 66 036 45 535 — — 
Bau- und Vubbolz 139 311 1723879 335 13 151 40874024 
Kautschuk 320 479.1245 142 851 990.1 639600 — — 81 511|894 467 
Elfenbein 138 5 224 994 23 758 398 046 — — 10 335178 052
        <pb n="1091" />
        ## 1007 20 
Deutsch-Südwestafrika. 
Übersicht über die Bewegung des bandels des Schutzgeblets Südwestafrika im I. Vertel des Kalender- 
sohres 1908 Im Vergleich mit dem Handel im gleichen Seitraum des Vorjahres. 
  
m 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
n Im 
Benennung der Warengruppen J. Liggtel IJ. Vertel Zunahme,Abnahme 
Wert Mk. Wert Mk. 
A. SEinfuhr. 
J. Eediuche des Landbaues und ger Forstwirtschaft 
wie der zugehörigen Nebengewerb 
wiß Körner= und Hülsenfrüchte . 1748155 985 429 762 726 — 
b) Kuollengewächse, Gemüse und Früchte . 289 561 349 112 — 109 551 
c) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Gemahnite 554 554 426 824 127 730 — 
;½d) Getränke (außer Mineralwasser 872 515 859 121 13 394 — 
e) Sämereien, lebende Pflanzen und W* 81 954 249 221 — 167 267 
1) Erzeugnisse der Forstwirtschaft 401 408 200 447 200 961 — 
Zusfanmen 1 3898 147 3 070 164 827 993 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse: 
Leben iere 251 893 256 224 — 4331 
b) Fleisch und tierische Exzeugnisse aller Art 605 881 769 997 — 164 116 
Zusammen I 857 774 1026 221 — 168 447 
III. Nineralische und fossile Rohstoffe. Mineralöle 426 010 422 749 3261 — 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Ole# . . 71393 105 016 — 33 628 
V. Chemische usn pharnkeczentische Erzeuguisse (außer 
Schießbedarf und Sprengmitteln). 185 698 112 046 73652 — 
VI. Textil= und Filzwaren, Bekleidungsgegenstände usw. 
(außer Lederwaren). . 738 932 619 791 119 141 — 
VII. Leder und Lederwaren, Wachstuch hrjchnerwacen 286 532 393 179 — 106 647 
VIII. Gummi und Kautschukwaren 676 1 — 113 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwa 32 934 186 722 146 212 — 
X. Popier- und Pappwaren, Hurreriibe und Wsiegen 
ständ . 75 391 100 461 — 25 070 
XI. Siei, Ton-- und Glaswaren 88239 91 129 — 2890 
XII. Metalle u. Metallwaren laußer Instrumenten, Maschinen 
und Waffen): 
a) Unbearbeitete Netalle und Halbzeug 1 110 091 187 573 922 518 — 
b) Fabrikate 1 354 601 847 866 506 735 — 
Zufammen zir 2464 692 1 035 499429253 — 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge 597 542 208 623 388 919 — 
XIV. Waffen und Munition 192 714 131 728 60 991 — 
xV.Geld . — 5 — 5 
Summe der Einfuhr im I. Viertel 1900 10 222 766 7510 1392712 627 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 8 913 193 — — — 
Zunahme +, Abnahme — + 1309 573 — — — 
B. Rusfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe 530 3 527 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse: 
a) Lebende Tirter 1 100 300 800 
b) Tierische Erzeugnisse 38256 60 149 — 21 898 
Zusammen II 39 356 60 449 800 21 898 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe .. 1 383 034 47052 1335982 — 
lkk Gelverbliche Erzeugnisse .. 24 269 24 531 — 262 
F. Gel . — — — — 
Summe der Ausfuhr im I. Viertel 1908 1 447 189 132 035 115 154 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 550 976 — — — 
Ziiiiahnie-s—,Abuahine—...4—890213 — — — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im I. Viertel 19008 11 669 955 7642 174027 781 — 
—DagegeiiiinvorhergehendenVierteahr... . 9 470 169 — — –4 
  
Zunahme +. Abnahme — 
  
+2 199 780
        <pb n="1092" />
        W 1008 2 
Wichtigste Warenpositionen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im I. Viertel Im I. Viertel 
des des Zunahme Abnahme 
Benennun 6 der Waren Kalenderjahres 1908 Kalenderjahres 1907 
Menge Wert s Menge Wert JMenge WertMenge Wert 
k# Mt kg. M kg. Mi. ka M. 
A einkuhr. 
Reis 828 756 227 100) 245 2862 279583 472|164 821 — — 
Mehl und Backware. en . 1 232 057 411 737|1758 111 0 o88 478 946 148 649 — — 
Gemüse= und Obstkonserven, ein- 
gemachtes Obst 148 961 139 369 197269/ 170 754 — — 53 808, 31 885 
4 acer, Sirup, Iuckerwaren . 52221817890017461764836847596114064 — — 
· . 8672 21 317 46 627 98 126 — — 3795576809 
abnsobret 23 696211 775 26 645|196 477 — 15298 2949 — 
Stille Wei ... 6232261751127080141732 —- — 6470879981 
C stannttoeme aller Art . Liter 39 652 110 064 62977 173755 23 3263 691 
Bie 283 068 618 6861253 168 446 67529 895. 171 961 — 
Bun- und Kubhoiz 1961091 385 7321 1000 676, 191612 860 115 194 120 — — 
Pferde Siun 84 539 82 52 31 840 — 
Rindvieh . . 153. 72765 41844 930 — — 2656872165 
Fleischkonserven 1121359 173 1744 190 240 — — 33 1917068 
Milch, Butter, Käse, Cier, Honig 
und sonstige tierische Nahrungs- 1 
mitte 210 088259 386253 418 296 750 — — 43 825 37364 
Zement, Kalk, Aedde, sonsige 
Erden und d Stein 1888 084 216 8281 258 422 82361 11629662 184 462 — — 
Salz ... 108 738 15 462 175 475586 1760 707 — 
teinkohlen.B kohl Briketts2 768 151 141 2159098 952 355 663 — 6380 801| 214 448 
Petroleum 1 688 938 83 37 2658024 258 88 L — — 
Seifen aller Art 381 37 735 32 636 22200 26 7455 535 — 
Gewebe aller Art *0 081 185 141 93 454235 146 — — 41 373 50 005 
Leibwäsche, Wleider, Oütt Rüczen. s 
oimncntterwarem Schirme. 
ilzware . 70075454318 76 993 352 182 — 102136 1918. — 
Schu#e un Stiefe 33 200. ———2 — — 
Möbel= und Tischlerwwaren 297 7100 122 405. 158 452 187 100 139 258 — — 
Glas und Glaswaren s 6 60 566 52 538 460 — 13 721 3640. — 
Roheisen, eiserne Schienen 
Stangen, Blöcke usn 6362 824 1 107 855 536 9544 81 640 5825870/|1026215 — — 
Wellblech . 446848»17834218079339683810085188709 — — 
Eisenwaren, nicht belonders ge- 
nannt 2 083 360/1 089 5051444 473 9498 887|861 556 — — 
Waren aus anderen unedlen · 
Metallen........ 39 851. 77572 275711 676502280 9922 — — 
Landwirtschaftliche Maschinen 18 003, 19534 3268 452414735 15 010 — — 
Maschinen für industrielle Betrieb 84861 95 8281 125 758 101 307 — — 40 897 5 484 
Transportmaschinen und Fahr- 
zeuge aller Art, auch Fahr- ! 
räder Sttück 50 418 010 53 8811 30 374 892 — — 
Feuerwasffen 2215. 55390 386627 187923763 — — 
Goldmünzen — — — — — — — 
Silbermünzen. — — — 5 — — — 5 
,VsSaz 55 782 39 985 — 55 782 89 985 — 
"B. Rusfuhr. 
Männliches Rindvieh — — — — — — — — 
Weibliches Rindvieh — — 1 300 — - 1 800 
Kleinvieh 66 050 — — 66 1050 — — 
Häute ven chsem Zeeoen, resen 13 241 18 576 9211 26032 — — 5970 7456 
Robbenfelle. · 18I 310 86 809 — — 18 499 
6 zraußensedemn 55 7 892 42 7344 18 — — 
Guano — — 593 362 12000 — — 593 362 12000 
Kupfererz 6298 318/1 375 431119 418. 46 932 6178905/1328499 — —
        <pb n="1093" />
        W 1009 20 
Deutsch-Neuguinea. 
Von der Sxpedition Sapper-Friedericl 
ist eine Reihe weiterer Berichte bei der Landes- 
kundlichen Kommission eingelaufen, denen wir 
die nachstehenden Einzelheiten entnehmen. 
Prof. Dr. Sapper besuchte Anfang Juni 
einige der kleineren, Neu-Hannover vorgela- 
gerten Inseln, Ungulabü, Soson, Donung, Ungalik, 
Bato, außerdem das gehobene Korallenriff von 
Umbud nahe dem Westende Neu-Hannovers, nahm 
den Unterlauf des Budegaflusses in West-Neu- 
Hannover auf, bereiste die Insel Dgaul (Sand- 
wich), bestieg den Dietertberg (Lemai) in West- 
Neu-Mecklenburg und von den Straßeninseln 
Baudissin, Namane, Kiton, Selapiu, Nusome und 
Nassaum. Dr. Friederici nahm inzwischen den 
Unterlauf des Nerim in Neu-Hannover auf, von 
dem nicht festgestellt werden konnte, ob er identisch 
ist mit dem im Innern erkundeten Inga. Mit 
dem Stationschef von Käwieng, Boluminski, 
besuchte er sodann in neuntägiger Bootsfahrt 
ebenfalls einen Teil der oben genannten Inseln, 
ferner Enang, Upus, Lemus, Enuk und Useinlik. 
Die beiden Flüsse Min und Matalana wurden, 
soweit es die Strömung und der Tiefsgang des 
Kanus erlaubten, aufgenommen. Der Min ist 
ein prächtiger Fluß, seine Ufer eignen sich gut 
zur Plantagenkultur. Zwischen Bingbingseng und 
Kawulekao liegt die Sprachgrenze, welche südlich 
geht und westlich von Enang vorbeiläuft. Einige 
in ihrer Richtung liegende Inseln, z. B. Palang, 
Enalik, Enelowo, sind unbewohnt. Alle Einge- 
borenen westlich dieser Linie sprechen die Neu- 
Hannover-Sprache, die östlich davon wohnenden 
die Käwieng-Sprache. Die Neu-Hannoveraner 
sind schwarz und haben kräftige, gut gewachsene 
Figuren, auch die Weiber. Letztere sehen fast 
immer gut aus und sind zuweilen auffallend 
hübsch. Alle gemessenen Individuen zeigten aus- 
gesprochene Langköpfigkeit. Für einen Ethnologen, 
der nicht die Zeit hat, sich unter ihnen längere 
Zeit festzusetzen und zu versuchen, in ihr inneres 
Leben einzudringen, sind die Neu-Hannoveraner 
merkwürdig uninteressant. Wenig Schmuck, kaum 
Tätowierung oder Ziernarben, wenig Kunst und 
Industrie, Häuser armselig, keine Jagd, Fischfang 
nicht hervorragend, da der maritime Geist nicht 
viel mehr als mittelmäßig entwickelt ist, während 
er bei den Eingeborenen östlich der Sprachgrenze 
viel ausgeprägter erscheint. 
Prof. Sapper stkizziert das Gesamtergebnis 
dieses ersten Abschnittes der Expedition in aller 
Kürze folgendermaßen: 
„Neu-Hannover ist ein jungeruptives Berg- 
massiv mit angelagerten gehobenen Korallenriffen 
  
im Süden und Westen, während im Norden 
alluviale Ablagerungen einen größeren Raum 
einnehmen, und im Norden, Nordwesten und 
Osten ein Kranz von Koralleninseln der Haupt- 
insel vorgelagert ist. Gehobene korallenfreie 
Strandterrassen findet man in Süd-Neu-Hannover. 
Djaul zeigt im Osten (und, wie ich durch 
Erkundigung erfuhr, auch im unbewohnten Süd- 
westen) gehobenen Korallenkalk; westlich schließen 
sich daran Sandsteine und Mergel (wohl Tertiär) 
an, während am Bendemannberg und Umgebung 
jungeruptive Gesteine einen breiten Raum ein- 
nehmen. 
Jungeruptive Gesteine sind auch auf der süd- 
lichen Halbinsel von West-Neu-Hannover, auf 
Namäne, Selapiu, Nüsöme, stark verbreitet, wäh- 
rend im übrigen in den bereisten Gebieten Korallen-= 
kalk (oft ziemlich stark gehoben) und alluviale 
Absätze vorherrschen. 
Die oro= und hydrographischen Verhältnisse 
sind, mit Ausnahme von Neu-Hannover, im be- 
reisten Gebiet sehr einfach. Auf Neu-Hannover 
haben wir den Unterlauf der Mehrzahl der schiff- 
baren Flüsse ausgenommen auf der kurzen Strecke, 
die von Kanus befahren werden konnte. 
Mangrove ist an vielen Küsten und auf zahl- 
reichen der kleineren Inseln sehr ausgebreitet; 
das Innere ist zumeist mit Wald bestanden, der 
in sumpfigen Niederungen viel Sagopalmen ent- 
hält. Grasfluren nehmen nur im südlichen Neu- 
Hannover und im südlichen Djaul größere 
Flächen ein. 
Die wirtschaftliche Entwicklung des Gebiets ist 
noch in den ersten Anfängen. Etliche der Straßen- 
inseln und der Neu-Hannover vorlagernden kleinen 
Koralleninseln sind von Europäern oder chinesischen 
Händlern besetzt und zum Teil mit Kokos- 
palmen bepflanzt. Diaul und Neu-Hannover 
selbst sind noch ausschließlich von Eingeborenen 
bewohnt, deren wirtschaftliche Tätigkeit sich fast 
ganz auf Anbau von Taro, Bananen und anderen 
Nutzpflanzen, auf Gewinnung von Sago und 
etwas Kopra, auf gelegentliche Herstellung von 
Uischelgeld und sehr geringe Haustierhaltung 
beschrän 
Nachdem die Expedition Mue Juni in Käwieng 
sich wieder vereinigt hatte, brach sie von dort 
auf, um die Bereisung von Neu-Mecklenburg 
in Angriff zu nehmen, und zwar wieder auf ge- 
trennten Wegen. Hierbei durchquerte Professor 
Sapper das Schleinitz-Gebirge sechsmal, Dr. 
Friederici zweimal; letzterem gelang es hierbei, 
sehr schöne ethnologische Sammlungen anzulegen. 
Am 13. Juli wurde Prof. Sapper vom Gouver- 
neur mit dem „Seestern“ von Lamussong an der 
Ostküste der Insel abgeholt, um mit ihm die Neu-
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        W 1010 20 
Mecklenburg vorlagernden Inseln und Bougain- 
ville zu besuchen. Prof. Sapper berichtet über 
diese Reise unter dem 29. Juli, wie folgt: 
„Am 15. Juli fuhr der Herr Gouverneur 
mit einem amerikanischen Ethnologen (Mr. Darsey) 
und mir von Herbertshöhe ab. Am 16. Juli 
lagen wir in der Bukastraße, von wo einige 
Bukadörfer besucht wurden, am 17. in Kieta 
(Ostbougainville). Am 18. ging ich mit dem 
Gouverneur zu Land nach Aréáwa, während der 
Stationschef von Kieta mit der Expedition auf 
dem „Seestern“ nachfolgte. Dann zogen wir 
vom 19. bis 23. quer durch die Insel Bougain- 
ville über einen etwas über 1500 m hohen Paß 
hinweg und begaben uns in der Kaiserin Augusta- 
Bucht wieder an Bord des „Seestern“, der uns 
im Süden der Insel bei Buin abermals zu kurzem 
Aufenthalt an Land setzte. Am 25. und 26. Juli 
ging ich zu Land auf der neu erbauten Straße 
von Taurawa bis Kieta. Am 27. waren wir 
wieder in der Bukastraße und ich bestieg mit dem 
Gouverneur den Nuch-Berg im Südwesten der 
Insel. Am 28. fuhren wir langsam der Ost- 
und Nordküste von Buka entlang, wobei ich mit 
Hilfe von Eingeborenen einige Ortsaufnahmen 
machen konnte. Heute früh liefen wir Watpi an 
der Westküste Süd-Neu-Mecklenburgs an, um mit 
dem dort ansässigen Chinesen allerlei Abmachungen 
für die bevorstehende Expedition nach Süd-Neu- 
Mecklenburg zu treffen. Jetzt muß der „Seestern“ 
Kohlen nehmen, um mich in den nächsten Tagen 
nach Namatanai zu bringen, wo ich mit Haupt- 
mann Friederici wieder zusammenzutreffen hoffe. 
Die geologischen Verhältnisse auf Bougainville 
sind sehr einförmig: zumeist junge Eruptiv- 
gesteine; sehr wenig Sedimentärformation wurde 
angetroffen, leider ohne jegliche Versteinerung; 
die beiden Vulkane Balbi und Bagana wurden 
von der Kaiserin Augusta-Bucht aus gesichtet. 
Sie dampften stark; meist ging der Dampf des 
Bagana mit dem Südostpassat nordwestwärts, 
während gleichzeitig die Dampfmassen des höheren 
Balbi vom Antipassat nach Osten getrieben wurden. 
Der äußerste Norden von Bougainville und 
der Osten von Buka bestehen aus gehobenen 
Korallenkalken, das Gebirge im westlichen Buka 
aus jungen Eruptivgesteinen. 
Die Eingeborenen im Innern von Bougain= 
ville hatten zum Teil ihre Dörfer verlassen, als 
wir durchkamen; stellenweise hatten sie auch die 
Wege durch gefällte Bäume zu sperren gesucht, 
aber irgendwelchen Widerstand haben sie nicht 
geleistet. Wo wir sie in den Dörfern vorfanden, 
waren es schwächliche, offenbar ziemlich tiefstehende 
Menschen. Die Pfade waren an sich gar nicht 
  
so schlecht, im Gebirge freilich oft sehr steil, 
während im Tiefland an der Kaiserin Augusta- 
Bucht Sümpfe den Marsch sehr erschwerten. Da 
die Expedition ausgezeichnet vorbereitet war, ist 
diese erste Durchquerung von Bougainville ver- 
hältnismäßig leicht geworden. 
Ungünstiger liegen die Verhältnisse in Süd- 
Neu-Mecklenburg, weil hier im Zentrum durch- 
gehende Wege fehlen und ein Aufschlagen des 
Weges in dem wenig oder stellenweise gar nicht 
bevölkerten Gebiet wegen der Verpflegungshinder- 
nisse der ungeübten Mannschaften schwierig wäre. 
ch werde darum voraussichtlich versuchen, im 
äußersten Süden durchzustoßen, wo ein selten 
begangener Pfad vorhanden sein soll, und werde 
mich im übrigen auf Vorstöße ins Innere be- 
schränken müssen. Stellenweise ist ein Vordringen 
wegen der feindseligen Haltung der Bergbewohner 
nach Aussage des ortskundigen Chinesen nicht 
anzuraten.“ 
Unter dem 3. August berichtet Prof. Sapper 
weiter, daß er am 31. Juli Herbertshöhe wieder 
verließ und die Insel Lamassa und Port Breton 
(die Gründung des Marquis de Rays) in Süd- 
Neu-Mecklenburg besuchte, um einige Erkundi- 
gungen über die später von der Expedition ein- 
zuschlagenden Wege einzuziehen. Weiterhin wurde 
die Insel Anir (auch Pigan, Womeram oder St. 
John genannt) angelaufen, wo der Reisende Zeuge 
des Ausbruches eines dort befindlichen Geysers 
war. Am 2. August wurde ein Ausflug in das 
Innere der Insel Lir (Gerard Denys) unter- 
nommen und sodann Namatanai erreicht; Dr. 
Friederici war indessen noch nicht eingetroffen. 
Der Reisende beabsichtigte daher zunächst in Be- 
gleitung des stellvertretenden Stationschefs mit 
einigen Soldaten und Trägern nach dem Süden 
aufzubrechen, um in Dacheron an Land zu gehen, 
die dortigen Kohlenvorkommen zu untersuchen und 
von da mit leichtem Gepäck den Versuch zu einem 
Durchstoß nach Lamassa an der Westküste zu unter- 
nehmen, wo ebenso wie in dem nördlicher ge- 
legenen Watpi vom „Seestern“ ein Proviantdepot 
angelegt werden sollte. 
Dr. Friederici, der bei der Erforschung des 
Schleinitz-Gebirges länger, als ursprünglich ange- 
nommen, aufgehalten wurde, beabsichtigte, sich 
Prof. Sapper bei der Untersuchung des Südens 
der Insel wieder anzuschließen.
        <pb n="1095" />
        G 1011 20 
Die deutsche (rarine-Sxpedition 1907/09.“) 
Siebenter Bericht. 
Matupi, 19. Juni 1908. 
Im Monat Mai wurden von Muliama, dem 
Südlager der deutschen Marine-Expedition aus 
Orientierungsmärsche an der geographisch noch 
kaum bekannten Ostküste Süd-Neu-Mecklenburgs 
unternommen. Da keine Woche verging, in der 
nicht Leute aus den entfernteren Gegenden der 
Küste Muliama besuchten, deren Herkunft nach 
den bestehenden Karten nur annähernd oder gar 
nicht zu bestimmen war, war eine vorläufige geo- 
graphische Orientierung als Unterlage für die 
ethnographische Arbeit dringend notwendig ge- 
worden. Marinestabsarzt Dr. Stephan, Dr. 
Schlaginhaufen und Photograph Schilling 
traten am 7. Mai einen Marsch nach Süden an. 
Er ging über die Südgrenze der Landschaft 
Muliama hinaus nach der Landschaft Konomala. 
Dort war der früher schon““) in seinem Oberlauf 
durchwatete reißende Strom Danfu zu durch- 
queren. In dem Dorfe Maritsoan in der Nähe 
der in der Seekarte eingezeichneten, aber nicht 
benannten Insel Bit wurde der erste Tagesmarsch 
beendigt. Am zweiten Tage wurde der Rücken 
des Kap Santa Maria überschritten, und bei dem 
Dorfe Re gelangte man aus der Landschaft 
Konomala, der eine besondere Sprache zukommt, 
in das Gebiet einer neuen Sprache. In Lonlun, 
am Ausfluß eines großen mehrarmigen Stromes, 
wurde das Lager für die zweite Nacht ausge- 
schlagen. Der dritte Tag führte durch eine etwas 
dorfreichere Gegend nach dem Orte Taron. Er 
liegt in einer weiten Bucht, hinter der sich mäch- 
tige Berge auftürmen. Einer Exkursion land- 
einwärts, die durch das Flußtal des Tamul, 
dann über einen Höhenrücken hinweg und durch 
das Timai-Tal hinunter ging, war der vierte Tag 
gewidmet. Der fünfte Tag brachte die Expedition 
nach der südlichsten Strandansiedlung der Ostküste. 
Sie liegt in der Nähe der Blosseville-Insel, und 
etwas nördlich davon ergießt sich der größte der 
überschrittenen Flüsse, der Uatin, ins Meer. Er 
mündet in einem großen Delta, und sein Tal 
bildet bis weit ins Gebirge hinein einen tiefen 
Einschnitt. Von der Blosseville-Insel aus konnten 
Kap Bougainville und die Insel Iro'““) gesehen 
werden. Auf dem Rückmarsch nach Muliama 
wurden die wesentlichsten Punkte kontrolliert und 
einige Dörfer, die auf dem Hinweg übergangen 
worden waren, noch aufgesucht. 
  
k Aus der „Marine-Rundschau“ 1908, Oktober= 
ft. Vgl. auch „Deutsches Kol. “ f1908, S. 183 ff. 
251 ff. 4/8 f. 581 f. 085 fl. und 80. 
"#n Woal. den dritten Wracht 90 ol. Bl.“ 1908, 
r. 479 
*“#.) In der Seekarte steht irrtümlicherweise Tro-Insel. 
  
Zu dem Marsch nach Norden gab uns ein 
trauriges Ereignis Veranlassung, die schwere Er- 
krankung des Expeditionsleiters Marinestabsarzt 
Dr. Stephan. Einige mächtige Felsen, die 
nördlich von Muliama dicht an die See heran- 
treten, machten den ersten Tagesmarsch zu einem 
äußerst anstrengenden. Am zweiten Tage wurde 
die weit ins Meer vorragende, im Kap Matana- 
tamberan endigende Landzunge durchquert, die 
auf weite Strecken hin mit Alangalang-Gras be- 
wachsen ist. Am dritten Tage gelangte man bis 
Kudukudu, wo die Karte des Landmessers Peter 
Behrendt für die nördlich davon gelegenen 
Küstengebiete anhebt, und am vierten Marschtage 
wurde die Kaiserliche Station Namatanai erreicht. 
Dort verschied Dr. Stephan. 
Das Hauptergebnis der beiden Märsche war, 
daß die Karte der Ostküste von Süd-Neu-Mecklen- 
burg, die bis dahin auf der Strecke von Kap 
Matanatamberan bis zur Blosseville-Insel nur 
das schon seit den spanischen Seefahrern bekannte 
Kap Santa Maria verzeichnete, mit den Namen 
der Orte, Flüsse und Landzungen versehen werden 
konnte. Für die Mitglieder der Expedition sind 
die Reisen aber für immer mit den düsteren Er- 
innerungen an die Erkrankung und den Tod ihres 
verdienten Leiters verknüpft. 
r * 
Dem Dahingeschiedenen widmen die Mitglieder 
der Expedition in der „Marine-Rundschau“ fol- 
genden Nachruf: 
Am 25. Mai 1908 traf die deutsche Marine- 
Expedition der schwerste Verlust. Der Tod entriß 
ihr den verdienten, unermüdlichen Leiter, Marine= 
stabsarzt Dr. Emil Stephan. Noch war es ihm 
vergönnt, auf einem nach Siar unternommenen 
Marsch den Anschluß an sein früheres Unter- 
suchungsgebiet zu gewinnen. In einem Einbaum 
ruderte er zusammen mit Dr. Schlaginhaufen 
bei der Blosseville-Insel aufs Meer hinaus, bis 
sich seinen Augen Kap Bougainville, der Endpunkt 
seiner früher an Bord S. M. S. „Möwe“ durch- 
geführten Forschungen, darbot. Wenige Tage 
später aber schon traten die Anzeichen seiner Er- 
krankung aufs, die so verhängnisvoll für ihn werden 
sollte. Noch raffte er sich zusammen und mar- 
schierte über das Kap Santa Maria zurück. Aber 
am letzten Tage der Reise mußte er bereits in 
der Hängematte getragen werden. Nach einigen 
bei wechselndem Befinden in Muliama verbrachten 
Tagen wünschte er selbst in das Hospital nach 
Herbertshöhe gebracht zu werden. Drei Tage- 
reisen weit wurde der Kranke in der Hängematte, 
zum Teil über hohe Felsen hinweg und durch 
breite Flüsse hindurch, getragen. Am vierten Tag 
nahm ihn ein Ruderboot auf und brachte ihn
        <pb n="1096" />
        W 1012 e 
nach der Kaiserlichen Station Namatanai. Allein 
Dr. Stephans Zustand hatte sich sehr verschlim- 
mert, seine Kräfte nahmen zusehends ab, und 
schon am Morgen nach seiner Ankunft verschied er. 
Die beiden Expeditionsgefährten Dr. Stephans, 
die mit ihm im Südlager von Muliama zu ge- 
meinsamer Arbeit verwachsen waren, ferner die 
Beamten der Kaiserlichen Station und der Pater 
der katholischen Missionsstation folgten dem Sarge 
des so rasch Verblichenen. 
Mitten aus rastlosem Wirken wurde Marine- 
stabsarzt Dr. Stephan dahingerafft, und nun 
liegt er auf der Insel begraben, deren Erforschung 
und Beschreibung er mehrere Jahre seines Lebens 
gewidmet hatte. Wäre er der Wissenschaft er- 
halten geblieben, so würde er ein Werk geschaffen 
haben, welches das, was in seinen Büchern 
„Neu-Mecklenburg“" und „Südseekunst“ enthalten 
ist, noch übertroffen haben würde. In der geo- 
graphischen Ausdehnung seines Forschungsgebietes 
wollte er sich zwar noch mehr einschränken als 
zuvor. Er wollte innerhalb enger Grenzen in 
redlicher Kleinarbeit möglichst in die Tiefe dringen. 
An Hand der Sprache, mit deren Studium er 
täglich mehrere Stunden zubrachte, eröffnete sich 
ihm das Verständnis für die Kultur des Volkes 
und, da er alle Ergebnisse durch Aussprüche in 
der Eingeborenensprache belegen wollte, hoffte er 
ein Quellenwerk zu liefern, auf Grund dessen es 
dem Vertreter irgend einer Spezialdisziplin möglich 
  
sein sollte, die Tatsachen in beliebiger Richtung 
zu verwerten. Schon liegt aus Stephans Feder 
ein ansehnliches Material zu einem Lexikon der 
Muliamasprache vor; aber die Bescheidenheit und 
Gewissenhaftigkeit des Dahingeschiedenen ließen 
die endgültige Abfassung eines solchen noch nicht 
zu. Der ganze nächste Winter sollte vorwiegend 
der Ergänzung und Durchsicht des Materials ge- 
widmet sein. 
Die deutsche Marine-Expedition hat aber mit 
dem Tode des Marinestabsarztes Dr. Stephan 
nicht nur ein hervorragendes wissenschaftliches 
Mitglied, sondern auch ihren Organisator und 
Leiter verloren. Mit Begeisterung und Sorgfalt 
zugleich fügte er den Plan für Reise und Forschung; 
denn einerseits sollte dieser gewisse Ziele enthalten, 
andererseits sich aber doch allen Eventualitäten 
anschmiegen können. Stephan wußte zu genau — 
und die Folge hat dies auch bestätigt —, wie 
sehr man fern vom Mutterland mit solchen zu 
rechnen hat und wie wenig man auf die Mög- 
lichkeit der genauen Durchführung eines bestimmten 
Planes zählen darf. 
Stephans ideal angelegte Natur, der jede 
Kleinlichkeit und Eifersucht fern lag, machte das 
Zusammenarbeiten mit ihm zu einem sehr har- 
monischen und ersprießlichen, und tief beklagen 
vor allen diejenigen seinen Tod, die je zu gemein- 
samem Wirken mit ihm vereinigt waren. 
Matupi, den 18. Juni 1908. 
  
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Debundscha-Pflanzung,) 
Berlin und Debundscha (Kamerun). 
Die Entwicklung unseres Unternehmens im 
Jahre 1907 war recht erfreulich und läßt weiter 
gute Voraussicht für die Zukunft zu, so daß wir 
eine Dividende von 25 v. H. zu verteilen in der 
Lage sind, gegen 13 v. H. für das Geschäftsjahr 
1906. 
Die tragenden Bestände umfaßten Ende d. Is. 
einen Flächeninhalt von 101 ha mit rund 
90 000 Kakaobäumen. Von den nicht tragen- 
den Beständen (etwa 82 ha) sind 38,14 ha mit 
35 390 Kakaobäumen und 44,16 ha mit 102 000 
Kickriabäumen bepflanzt. 
Die Ernte an Kakao ist als recht günstig zu 
bezeichnen, da der Durchschnittsertrag des ein- 
  
  
*) Aus dem Jahresbericht für 1907. 
  
zelnen Hektar 14 Zentner betrug. In einzelnen 
Lagen wurden vom Hektar bis zu 22 Zentner 
geerntet. - 
Ferner wurden 141 Sack Kola von den 
Eingeborenen abgeliefert und nach Hamburg 
verschifft. 
Die Preise für Kakao, die zu Beginn des 
Herbstes einen erheblichen Aufschwung nahmen, 
sanken gegen Ende des Jahres wieder; immerhin 
erzielten wir für unsern Kakao, dessen Qualität 
lobende Aufnahme fand, einen Durchschnittspreis 
von netto 1,80 Mk. für das Kilogramm. Es 
gelangten in Hamburg netto 69 178 kg zum Ver- 
kauf, für welche rund 124400 Mk. erlöst wurden. 
Die Preise für Kola waren äußerst niedrig; 
es war jedoch möglich, bei einem Bruttoverkaufs- 
preis von 30 Pf. einen geringen Nutzen zu 
erzielen.
        <pb n="1097" />
        W 1013 20 
Die Früchte der auf dem Pflanzungsgebiet 
und in den Kulturen teils angepflanzten, teils 
wildwachsenden Bananen und Olpalmen wur- 
den zur Ernährung unserer Arbeiter mitverwandt. 
Den Palmen wird genügende Sorgfalt zuteil, 
um den Bestand dauernd zu erhalten und zu 
erweitern. 
Im Jahre 1907 sind etwa 6 ha neu mit 
Kickria bepflanzt. Der Stand der Felder ist gut. 
Das Gewinn= und Verlustkonto weist nach auf 
der Einnahmeseite: Gewinnvortrag aus dem Vor- 
jahre 697 Mk., ferner an Einnahmen aus Pro- 
dukten 103 842 Mk. und aus Zinsen 3076 Mk.; 
auf der Ausgabeseite: an Unkosten 12 307 Mk., 
an Gehältern 14 357 Mk., an Abschreibungen 
auf Pflanzungs-, Inventar-, Gebäude= und Feld- 
bahnkonto zusammen 26 396 Mk. Die Gesellschaft 
erzielte einen Reingewinn von 54 556 Mk. Hier- 
von gelangen zur Verteilung: 5 v. H. zum Re- 
servefonds, 5 v. H. Dividende, 10 v. H. Tantieme 
an den Vorstand, 10 v. H. Tantieme an den 
Aufsichtsrat, 15 v. H. Restverteilung und auf 
neue Rechnung der Rest von 231 Mk. 
Unter den Aktiven der Vermögensbilanz figu- 
rieren: Der Landbesitz mit 85 000 Mk., das 
Pflanzungskonto mit 62 000 Mk., das Inventar 
mit 6932 Mk., die Gebäude mit 8500 Mk., die 
Feldbahn mit 3256 Mk., Bankguthaben und 
Debitoren mit 119 156 Mk., Warenbestand mit 
1400 Mk. und Kassenbestand mit 1435 Mk. Auf 
der Passivseite sind eingesetzt: Kapitalkonto mit 
220 000 Mk., Reservefonds mit 1767 Mk., Kre- 
ditoren mit 11 358 Mk. und der Reingewinn, 
dessen Verteilung oben angegeben ist, mit 
54 556 Mk. 
Jalult-Gesellschaft.“) 
Unser Umsatz hat in dem abgelaufenen Ge- 
schäftsjahre keine weitere Einbuße durch die Kon- 
kurrenz erlitten, aber die Nachwirkungen der 
Orkane sind noch recht fühlbar und haben die 
Kaufkraft der Eingeborenen vermindert. Dagegen 
hatten wir während des ganzen Jahres außer- 
gewöhnlich hohe Koprapreise, und unsere Betei- 
ligung bei der Pacisic Phosphate Company hat, 
den gehegten Erwartungen entsprechend, einen 
höheren Gewinn abgeworfen. 
Wir sind daher in der Lage, die Verteilung 
einer Dividende von 10 v. H. auf die Aktien und 
von 100 Mk. auf jeden Genußschein vorzuschlagen. 
Auf einem großen Teil unseres Arbeitsfeldes 
ist es gelungen, den allzu wilden Wettbewerb 
*) Aus dem Jahresbericht für 1907. 
  
durch Vereinbarungen einzudämmen, von welchen 
wir uns für alle Beteiligten Gutes versprechen. 
Im Laufe des Jahres haben wir unserem 
Abschreibungskonto einen Betrag von 5000 Mk. 
entnommen, um damit die Wertverminderung 
einiger Grundstücke auszugleichen. Wir führen 
dem Konto diesen Betrag wieder zu, stellen aus 
den in dem vorigen Jahresbericht erwähnten 
Gründen weitere 50 000 Mk. auf dasselbe zurück 
und übertragen mit Rücksicht auf den zu Anfang 
dieses Jahres eingetretenen erheblichen Rückgang 
des Koprapreises von dem diesjährigen Gewinn 
75 000 Mk. auf „Dividenden-Ausgleichskonto“. 
Aus unseren liquiden Mitteln legten wir 
300 000 Mk. in Staatspapieren an. 
Von verheerenden Naturereignissen haben 
unsere Faktoreien zwar nicht wieder zu leiden 
gehabt; aber im Frühjahr 1907 hat ein Sturm 
so erhebliche Verwüstungen auf der zu den Karo- 
linen -Inseln gehörenden Mortlock-Gruppe an- 
gerichtet, daß Hunderte von Eingeborenen nach 
benachbarten Inseln übergeführt werden mußten, 
deren Palmenbestände nicht gelitten hatten. 
Der zweimonatliche Postverkehr zwischen Sydney 
bzw. Hongkong und den Marshall-, Karolinen- 
und Marianen-Inseln wurde, wie seither, durch 
unseren subventionierten Postdampfer bewerfstelligt, 
welcher die jedesmal 7100 Seemeilen betragende 
Fahrt fahrplanmäßig zurücklegte. Für den inter- 
insularen Verkehr haben wir vier Motorschuner. 
Wie oben erwähnt, hat die Weiterentwicklung 
des Phosphat-Unternehmens gute Fortschritte 
gemacht. Auch von Nauru fanden bereits einige 
Abladungen statt, und im laufenden Jahre wird 
schon mit einer Verschiffung von 60 000 bis 
80 000 Tonnen von dieser Insel gerechnet. 
Angesichts der schwierigen Arbeiterfrage ist 
man bemüht, soweit tunlich, maschinellen Betrieb 
einzuführen, und hofft, die Abladungen von Ocean 
Island und Naurun, welche im letzten Jahre ein 
Total von 190000 Tonnen erreichten, bald weiter 
zu erhöhen, und so der stetig wachsenden Nach- 
frage nach diesem vorzüglichen Phosphat besser 
genügen zu können. 
Nachdem der in der außerordentlichen General- 
versammlung vom 19. Oktober v. Is. beschlossene 
Umtausch unserer Aktien in Stücke von 1000 Mk. 
sowie die in derselben Versammlung beschlossene 
Ausgabe von 2400 Genußscheinen durchgeführt 
ist, werden wir die Notierung der Stücke an der 
Hamburger Börse veranlassen. 
Die Kreditseite des Gewinn= und Verlustkontos 
enthält den Gewinn auf Waren, Produkten und 
Diversen mit 1011219 Mk., den Saldo aus 1906 
mit 4425 Mk. Die Debetseite weist nach: Ver- 
5
        <pb n="1098" />
        W 1014 20 
waltungs= und Handlungsunkosten einschließlich 
Tantieme an den Vorstand und Fixum an den 
Aufsichtsrat mit 374412 Mk., Schiffsbetriebskosten 
mit 42 719 Mk., Abschreibungen auf Schiffe, Ge- 
bäude, Boote und Inventar zusammen 92791 Mk., 
Rückstellungen mit 130 000 Mk. und einen Rein- 
gewinn von 375722 Mk. Vom Reingewinn 
kommen zur Verteilung insgesamt 10 v. H. Divi- 
dende, ferner 100 Mk. auf jeden Genußschein und 
5 v. H. auf 227 296 Mk. als Tantieme für den 
Aufsichtsrat. Das Vermögen der Gesellschaft stellt 
sich somit wie folgt dar: Bankguthaben 441 789 
Mk., Kassakonto 1155 Mk., Waren und Kohlen 
66 175 Mk., Inventar 1 Mk., Effekten 325 000 
Mk., Häuser und Grundstücke auf den Stationen 
und Pflanzungen 316 433 Mk., Schiffe 450 000 
Mk., Hauptagentur Jaluit 1 264 433 Mk., ver- 
schiedene Forderungen 20 096 Mk. und verschie- 
dene Vorträge 111 746 Mk. An Passiven sind 
vorhanden: Aktienkapitalkonto mit 1200 000 Mik., 
Reservekonten mit zusammen 769 376 Mk., Ab- 
schreibungskonto mit 270 000 Mk., Akzeptkonto 
mit 22 686 Mk., verschiedene Kreditoren mit 
265 138 Mk., verschiedene Vorträge mit 18 907 
Mk., Tantiemekonto mit 11 364 Mk., Dividenden 
und Dividenden-Ausgleichskonto mit 435.000 Mk., 
ferner der auf neue Rechnung vorzutragende 
Saldo von 4357 Mk. 
  
Aus dem „Kropenpflanzer“. 
Das soeben erschienene Oktoberheft des „Tro- 
penpflanzer" enthält an erster Stelle einen inter- 
essanten Aufsatz von Udo v. Katte über „Die 
wirtschaftlichen Verhältnisse am Victoria= 
See“. Der Verfasser, der längere Zeit in Deutsch- 
Ostafrika praktisch tätig war und im Jahre 1907 
den Victoria-See bereiste, schildert zunächst die 
klimatischen und Bodenverhältnisse von Muanza 
und Umgebung und geht dann ausführlich auf 
die Frage ein, welche Aussichten dieses Gebiet in 
wirtschaftlicher Beziehung für die Zukunft zu bieten 
vermag. In einem weiteren Artikel „Zur Kola- 
frage“ gibt Korpsstabsapotheker a. D. Berne- 
gau wichtige Fingerzeige zur Unterscheidung der 
verschiedenen Kolaarten sowie für die Aufbereitung 
frischer Kolafrüchte und -nüsse. Bernegau tritt 
dafür ein, daß in Westafrika aus wirtschaftlichen 
Gründen eine Reform in der Aufbereitung der 
Kolafrüchte, die wegen ihrer wertvollen physiolo- 
gischen Eigenschaften immer mehr an Bedeutung 
gewinnten, anzustreben sei. Dr. Krische gibt in 
einem kleineren Artikel eine Übersicht über „Die 
Forschungsstätten der landwirtschaftlichen 
Wissenschaft im Deutschen Reiche“. 
Der Nummer ist als 5. Beiheft des Jahres 
ein größerer Aufsatz von Dr. Endlich: „Der 
Irtle und seine Stammpflanzen“ beigegeben. 
Dr. Endlich bespricht hier ausführlich Herkunft, 
Gebrauch und Handelswert der verschiedenen 
mexikanischen, unter dem Namen „Irxtle“ in den 
Handel kommenden Faserarten. 
  
Aus fremden Kolonien und Drodutionsgebieten. 
* Das Swaziland.“) 
Im August 1902 wurde für das Swaziland 
eine provisorische Verwaltung unter einem Spezial= 
Commissioner mit dem Sitz in Mbabane eriichtet. 
Bremersdorp, die alte Hauptstadt des Landes, 
war während des Burenkrieges zerstört worden 
und Mbabane wurde wegen seiner besseren kli- 
matischen Lage als Sitz der Regierung gewählt. 
Durch Order in Council vom 25. Juli 1903 
wurde dem Gouverneur des Transvaal die Ver- 
waltung über das Swaziland übertragen, und 
im Oktober 1904 erließ Lord Milner eine 
Proklamation, durch welche die Gesetze des Trans- 
vaal (mutatis mutandis und soweit anwendbar) 
im Swaziland in Kraft gesetzt wurden. Diese 
Proklamation traf auch Bestimmungen über die 
Rechte der Eingeborenen und die Konzessionäre; 
*) Nach dem Colonial Report No. 559 Cd. 3729/23. 
  
ihre Ausführung wurde einer Kommission über- 
tragen, die ihre Tätigkeit noch nicht abgeschlossen 
hat. Im September 1906 besuchte der Gou- 
verneur des Transvaal, Lord Selborne, das 
Swaziland. Er besprach mit den obersten Häupt- 
lingen die Lage des Landes und hörte ihre 
Klagen. Die Folge dieser Besprechung war, daß 
die von den Eingeborenen pro Kopf zu zahlende 
jährliche Steuer von 2 &amp; auf 1 K reduziert wurde, 
da die bisherige Höhe infolge der großen Verluste 
an Bieh, welche durch das Ostküstenfieber hervor- 
gerufen waren, als zu drückend empfunden wurde. 
Am 1. Dezember 1906 wurde die Verwaltung 
vom Gouverneur von Transvaal an den High 
Commissioner für Südafrika übertragen, der durch 
Proklamation vom 22. Februar 1907 die Ver- 
waltung auf anderer Grundlage ordnete. Es 
wurden ein Resident Commissioner, ein Government 
Secretary und Assistent Commissioners ernannt;
        <pb n="1099" />
        W 1015 20 
ferner wurden Gerichtshöfe eingerichtet. An Stelle 
der South African Constabulary wurde eine ein- 
heimische Polizeitruppe, die Swazipolizei, gebildet. 
Während des Berichtsjahres 1906/07 ist aus- 
reichender Regen gefallen, die Ernte gut geraten, 
wenn auch durch Heuschreckenschwärme bedeutender 
Schaden angerichtet wurde. Die Rinderpest, 
welche im Jahre 1902 ihren Weg in das Swazi- 
land fand, ist dank der strengen Bewachung 
erloschen. 
Der Minenbetrieb auf Gold wird im kleinen 
Maßstab an zwei Stellen, und zwar zu Pigg's 
Peak und zu Horo, betrieben. Das Schürfen 
auf Zinn in der Nähe von Mbabane zeitigte sehr 
gute Resultate. Bis zum Jahre 1905 ist Zinn 
im Werte von 46 336 K exportiert worden: Die 
Konzession für den Minenbetrieb auf Zinn wurde 
noch von dem verstorbenen Häuptling Umbandine 
an eine Gesellschaft erteilt. 
Die Gesamteinfuhr in das Swaziland betrug 
in den neun Monaten vom 1. Juli bis zum 
31. März 1907: 29851 KL. Im allgemeinen 
gebrauchen die Swazis wenig importierte Artikel. 
Für die Ausfuhr aus dem Swaziland wird keine 
besondere Statistik geführt. Festzustellen ist nur 
die Ausfuhr an Zinn, welche in derselben Zeit 
196 Tons im Werte von 19644 4 betrug. Die 
Einnahmen beliefen sich im Jahre 1906/07 
(neun Monate) auf 44922 &amp; gegen 46 018 à 
im Vorjahre und 40747 K im Jahre 1904/05. 
Die Eingeborenensteuer brachte 23 381 K gegen 
34 780 K bzw. 30 556 in den Vorjahren. 
Die Ursache für den Rückgang derselben ist oben 
erwähnt. Im Jahre 1906/07 erscheint in den 
Einnahmen zum ersten Male eine Summe von 
11220 K als von Konzessionsabgaben herrührend. 
Die Ausgaben beliefen sich auf 74 845 &amp; gegen 
46281 &amp; im Vorjahre und 24 483 K im Jahre 
1904/05. Die meisten Kosten im ordentlichen 
Teil der Ausgaben erfordern die Verwaltung und 
die Subsidien an die Häuptlinge. Unter den 
außerordentlichen Ausgaben figuriert eine Summe 
von 38 918 K, welche während der letzten zwei 
Jahre für die zwangsweise Exproprüw#erung einer 
Reihe von Monopolkonzessionen ausgegeben wurde, 
die von ihren Eigentümern niemals ausgeübt 
wurden und deren Weiterbestand andere Unter- 
nehmungen unmöglich machte. Die öffentliche 
Schuld des Swazilandes beträgt 20 000 K, welche 
jährlich mit 4 v. H. zu verzinsen sind. 
An Regierungsschulen bestehen drei Primär= 
schulen für europäische Kinder und eine Schule 
unter einem eingeborenen Lehrer am Kraal des 
Oberhäuptlings. Im ganzen wurden für Schul- 
zwecke im Jahre 1906/07 (neun Monate) 498 &amp; 
ausgegeben. Missionsschulen erhielten keine Unter- 
stützung. 
  
bie nördlichen Territorien der Golbküfte 1907. 
Der Handel der näördlichen Territorien der 
Goldküste ist im Berichtsjahre gestiegen. Be- 
deutend weniger Güter sind von Togo ins Land 
gekommen, die meisten Waren kommen von Kumasi. 
Das Umgekehrte soll nach Auskunft der französi- 
schen Behörde im benachbarten französischen Ge- 
biete der Fall sein, wo deutsche Waren minderer (2) 
Qualität die Märkte des Ober-Niger überschwemmen 
und'die englischen Waren verdrängen. Die großen 
Märkte zu Salaga werden sorgfältig überwacht, 
jedoch ist die Einnahme aus der 10 prozentigen 
ad valorem Zollabgabe beträchtlich gefallen. Die 
im Lande eingeführte 3 Penny-Münze ist nicht 
populär und in vielen Gegenden werden nur 
Kauri-Muscheln als Zahlung in Handel genommen. 
In Verbindung mit dieser Münzfrage muß daran 
erinnert werden, daß die Händler durch das 
Protektorat aus allen Gegenden von Nordafrika 
kommen, um Kolanüsse zu erhalten, und wenn 
eine Nickelmünze in Kano und Sokote eingeführt 
würde, so würde sie auch den Weg nach den Nord- 
Territorien nehmen. Es wäre deshalb vielleicht 
angebracht, eine kleine Münze einzuführen, die 
in beiden Ländern von den Eingeborenen ange- 
nommen wird. 
Im Berichtsjahr wurde der im Protektorat 
laufende Teil der Straße von Yeji nach Kratchi 
fertiggestellt. Es bleibt nur noch ein Teil in 
Ashanti fertigzustellen, und dann ist zu hoffen, 
daß der Handel, welcher das Land auf dem Volta- 
erreicht, auch einen kräftigen Aufschwung nehmen 
wird. Auf den Hauptstraßen werden von den 
Eingeborenen Rasthäuser errichtet und ebenso in 
allen Dörfern, in denen Oberhäuptlinge wohnen. 
Das Telegraphennetz wurde durch die Ver- 
bindung von Salaga mit Tamale (78 miles) 
und von Bole mit Wa (70 miles) beträchtlich 
erweitert. 
Die Baumwoll-Anbauversuche der British 
Cotton Growing Association müssen besonders er- 
wähnt werden. Es wurde sowohl amerikanische 
Rattler-Baumwolle wie Voltafluß-Baumwolle aus- 
gesät, und zwar zu Salaga, 23 miles vom Fluß 
entfernt, und zu Yeji an den Ufern des Volta. 
Die Anbauversuche mit amerikanischer Baumwolle 
mißglückten an beiden Plätzen und zu Salaga 
auch der Anbau mit der Volta-Baumwolle. Aber 
zu Yeji wurde sehr gute Baumwolle aus der 
Voltasaat gezogen und im Dezember gepflückt. 
In der Nordwest-Provinz wächst sehr viel ein- 
heimische Baumwolle. Wenn aber die wHeji- 
Baumwolle einen guten Marktwert hat, könnten 
große Teile des Landes am Fluß unter Kultur 
gebracht werden. Die Lage ist außerordentlich 
günstig; viele Schiffe, die jetzt den Salzhandel
        <pb n="1100" />
        G 1016 20 
nach Yeji und Daboyu betreiben, aber dann leer 
nach Kratchi und Kpong zurückkehren, würden 
Rückfracht finden. 
* zur Bodenpolitik in Britisch-Ostafrika. 
(Quelle: Correspondence relating to the Tenure of Land. 
in the East Africa Protectorntc. Cd. 1417; vgl. auch 
The Colonial Office Journal 1908, Vol. II, Nr. 2, 
S. 108 ff.) " 
Im März d. Js. richtete der damalige Staats- 
sekretär der Kolonien, der Earl of Elgin, einen 
Erlaß an den Gouverneur des Protektorats von 
Britisch-Ostafrika, der deshalb besonders interessant 
ist, weil er einen Plan entwirft, wie der unver- 
diente Wertzuwachs des Bodens dem Staate er- 
halten und das Entstehen von Latifundien ver- 
hindert werden kann. Der wesentliche Inhalt 
dieses Dokuments ergibt sich aus den folgenden 
hier aus dem englischen Text übertragenen Ab- 
schnitten: 
„Die Siedler sind darauf bedacht, daß das 
von ihnen in Bearbeitung genommene Land ein 
marktfähiges und beleihbares Wertobjekt dar- 
stellt. Anderseits ergibt sich aber aus den Er- 
fahrungen in anderen Kolonien die Notwendigkeit 
von geeigneten Maßnahmen, um die Anhäufung 
ungeheurer Landflächen in den Händen von Einzel- 
personen auf dem Wege der freien Übertragung 
zu verhindern, und von Pachtbedingungen, auf 
Grund derer die Regierung periodisch auch ihren 
Anteil an dem unverdienten Wertzuwachs des 
Landes erhält, d. h. jenen Teil des Bodenwertes, 
den das Land durch das Entstehen einer organi- 
sierten Kolonialwirtschaft und -verwaltung in 
seiner Umgebung erhält. 
Farmland soll nur den Siedlern pachtweise auf 
Grundl iodischer N schät 9 für 99 Jahre 
gegen eine anfängliche Pacht von 5 v. H. des 
Wertes des unkultivierten Landes mit der wei- 
teren Bestimmung überlassen werden, daß nach 
Ablauf des 33. bzw. 66. Jahres (falls nicht das 
betreffende Land inzwischen in einen Stadtbezirk 
eingeschlossen worden ist) eine Höchstpacht von 
9d bzw. 2 sh 3 d pro Acre erhoben wird, und 
daß das Land am Ende der Pachtung ganz an 
den Fiskus unter Entschädigung für Meliorations= 
arbeiten zurückfällt. Von der Höhe der auf Grund 
der Neueinschätzung zu zahlenden Pacht ist vor 
dem Ende des 32. bzw. 65. Jahres Mitteilung 
zu machen. Wenn der Pächter nicht innerhalb 
sechs Monaten nach Empfang der Mitteilung der 
neuen Pachtauflage zustimmt, so endet sein Pacht- 
vertrag am Ende der laufenden Periode. Sechs 
Monate vor Ablauf der Pacht soll das Land in 
einem Block oder in mehreren Blocks zu der vom 
Board festgesetzten Pacht nebst einem Zuschlag, 
  
welcher den Wert der von dem vorhergehenden 
Pächter vorgenommenen Meliorationen darstellt, 
ausgeboten werden. Den Zuschlag hat der neue 
Pächter an seinen Vorgänger zu zahlen. Falls inner- 
halb sechs Monate nach Ablauf der alten Pacht sich 
kein neuer Pächter findet, soll der Commissioner 
aus Regierungsmitteln den abgeschätzten Wert 
der von dem letzten Pächter vorgenommenen 
Meliorationsarbeiten abzüglich jener Summe, die 
der Pächter etwa noch aus seiner abgelaufenen 
Pachtzeit schuldet, auszahlen und dann das Land 
zu einer reduzierten Pacht ausbieten können. 
Bei der ersten Verpachtung soll ein vor- 
läufiger Rechtstitel gewährt werden, und zwar für 
eine Probezeit von fünf Jahren, während deren 
der Siedler das 40 fache seiner Pacht für gewisse, 
noch näher anzugebende Arten von Meliorations- 
arbeiten aufzuwenden hat. Erfüllt er diese Be- 
dingungen, so wird ihm die Pachtung endgültig 
in der oben genannten Form bestätigt. 
Falls er schon innerhalb drei Jahren die fest- 
gesetzte Geldsumme für die Entwicklung des Landes 
ausgegeben hat, kann er dann schon einen sichern 
Pachttitel verlangen. Falls dagegen das ver- 
pachtete Land nach neun Monaten noch gar nicht 
in Besitz genommen oder die festgesetzte Geldsumme 
am Ende der Probezeit noch nicht ausgegeben 
worden ist, soll der Regierung das Recht zustehen, 
das Land zurückzunehmen, und zwar gegen Ent- 
schädigung für die ausgeführten Meliorations- 
arbeiten. Die Probezeit soll in dem ersten Pacht- 
termin von 33 Jahren eingeschlossen sein. Die 
Meliorationsarbeiten sollen von der Art sein, wie 
sie im Anhang A des Berichtes des Land Board 
aufgeführt worden sind.“) 
Bankautoritäten haben mir bestätigt, daß die 
Form derartiger Pachtverträge kein Hindernis für 
Vorschüsse zu Kulturarbeiten darstelle, daß aber 
anderseits die Geldgeber durchweg in erster Linie 
Ernte und Meliorationen als Sicherheiten be- 
trachten. Werte können in der Tat nicht durch 
die Gesetzgebung, sondern nur durch Fleiß ge- 
schaffen werden.“ 
  
*) Unrer Meliorationsarbeiten sind nach Anlage A 
des Berichts des ard, vorbehaltlich weiterer 
Bestimmungen, zu verstehen: 
Farmbauten aller Art, Einzäunungen, Anpflan- 
zungen von Bäumen oder lebenden Hecken, Bauten von 
Mauern und Brunnen, Landdrainage und Sumpfent- 
wässerungen, Straßen= und Brückenbauten, Säuberung 
des Bodens zu landwirtschaftlichen Zwecken, Anlage 
und Kultivierung von Gärten und Baumschulen, Boh- 
rungen nach Wasser und Anlage von Wasserleitungen, 
Anlage von Viehtränken, Uferregulierungen und Anlage 
von Schutzwerken jeder Art, Anpflanzung von lang- 
lebigen Nutzpflanzen, Bauten von Wasserreservoiren und 
Irrigatrionswerken, Aufstellung fester Maschinen. 
Die Red.
        <pb n="1101" />
        Ge 1017 25 
* Britisch-Ostafrika im Jahre 1906/07.“) 
Quelle: Colonial Report No. 557 Cd. 3729/21. 
Allgemeines. 
Das Jahr 1906/07 ist für Britisch-Ostafrika 
deshalb besonders von Bedeutung, weil im Ver- 
lauf desselben ein Executive Ccouncil und ein 
Legislative Council eingerichtet wurde, welche 
im Juli bzw. August 1907 zum ersten Male zu- 
sammentraten. Mit einer Ausnahme wurden im 
Berichtsjahr die friedlichen Beziehungen zu den 
Stämmen der Eingeborenen nicht gestört; nur die 
Haltung der Embos, die zum Stamm der Kiluyu 
gehören, zwang zu einer kleinen Expedition. 
Durch diese wurde ein reicher und produktiver 
Distrikt unter die direkte Kontrolle der Verwaltung 
gebracht. Die Nandi haben sich in ihrem Reservat 
ruhig verhalten. 
Finanzen. 
Die Gesamteinnahmen des Protektorats be- 
liefen sich (ausschließlich des Regierungszuschusses) 
auf 461 362 &amp; gegen 270 362 &amp; im Vorjahre. 
Der Regierungszuschuß konnte von 214 000 4 
auf 164 000 2 herabgesetzt werden. Unter den 
Einnahmen erscheinen im Berichtsjahr zum ersten 
Male die Bruttoeinnahmen der Uganda-Eisenbahn, 
und zwar mit 231375 K. Die ordentlichen Aus- 
gaben für die Eisenbahn beliefen sich auf 162 536 L, 
so daß der Reingewinn 68 838 K beträgt. Diese 
Zahlen bezeugen ein ständiges Anwachsen des 
Verkehrs auf der Bahn und sind um so erfreu- 
licher, als die Beschaffung der notwendigen Arbeits- 
kräfte sehr schwierig ist und der Warenhandel 
wegen des geringen Regenfalles und der teilweisen 
finanziellen Schwierigkeiten der Händler im Pro- 
tektorat zu wünschen übrig ließ. 
Die Zolleinnahmen (81 302 T) übersteigen 
die des Vorjahres um 7626 K, eine Steigerung, 
die nicht zum wenigsten auf die durch die Dale- 
Dampferlinie eingeführten niedrigen Frachtraten 
zurückzuführen ist. Allerdings sind in dieser 
Summe 2600 2 für nach Uganda bestimmte 
Waren enthalten, die an dieses Protektorat ab- 
geführt werden müssen. 
Die Erträgnisse der Hüttensteuer sind von 
44 541 K&amp; auf 61 292 K gestiegen, eine Folge 
der Ausdehnung der Verwaltung und der Er- 
höhung der Hüttensteuer von 2 Rs. auf 3 Rs. 
in verschiedenen Provinzen. 
Die Ausgaben betrugen 616 088 K gegen 
418 839 &amp; im Vorjahre. Wie bei den Ein- 
nahmen, so ist auch hier für die Steigerung 
hauptsächlich die Aufnahme der Ausgaben für die 
Uganda-Bahn verantwortlich. Für militärische 
Zwecke sind im Berichtsjahre 30 000 K weniger 
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 14, S. 690 ff. 
  
ausgegeben worden, was hauptsächlich auf die 
Reduzierung der Besatzungstruppen um vier Kom- 
pagnien zurückzuführen ist. Eine öffentliche Schuld 
hat das Protektorat nicht. 
Münzwesen. 
Am 1. April 1906 wurde die neue Münz- 
ordnung von 1905 in Kraft gesetzt, jedoch nur 
so weit, als sie die Notenausgaben betrifft. Der 
Gesamtwert des in Zirkulation befindlichen Papier- 
geldes betrug 160 330 K. Die beschlossene Ein- 
führung der 1/10 Rupie-Münze ist auch in diesem 
Jahre noch nicht erfolgt. 
Bergbau, Landwirtschaft und Industrie.“) 
Im Berichtsjahre wurden am Thika-Fluß 
Diamanten entdeckt, doch wurden trotz eifriger 
Tätigkeit vieler Prospektoren keine Resultate von 
Wert gezeitigt. Eine Kupferstufe wurde zu Tsavo 
dicht bei der Uganda-Eisenbahn aufgefunden; sie 
erwies sich indes nicht als abbauwürdig. 
Die Afro-American Trading Company zu Voi 
betreibt die Verarbeitung der Faserpflanzen im 
großen. Eine Ginmaschine für Baumwolle ist zu 
Mombasa aufgestellt worden. Eis= und Soda- 
wasserfabriken bestehen zu Mombasa und Nairobi. 
Der landwirtschaftliche Betrieb im Hoch- 
land zeigt nicht unbedentende Fortschritte, beson- 
ders ist die Aufzucht von Groß= und Kleinvieh 
auf den meisten Heimstätten im Wachsen. Die 
Schafzucht schreitet besonders in der Naivasha- 
Provinz vorwärts. 
Es wurden verschiedene Weizensorten, die 
mehr oder weniger gut dem Rost widerstehen, 
mit zufriedenstellenden Resultaten eingeführt. 
In den tiefer liegenden Gebieten hat der 
Anbau von Baumwolle beträchtliche Fortschritte 
gemacht, und zwar besonders zu Malindi und 
Kiwo. An der Küste wird der Anbau von Sisal- 
hanf mehr und mehr aufgenommen, und auch 
der Anbau der Sansevieren dehnt sich aus. 
Die Einnahmen aus dem Forstdepartement 
beliefen sich auf 2439 L, wozu noch 2523 4 
als Wert des hauptsächlich an die Uganda-Bahn 
frei gelieferten Holzes hinzutreten. Besonders an 
der Küste nehmen die Aufforstungsarbeiten guten 
Ausschwung und die angepflanzten Teakbäume zu 
Shimba und Mazeras gedeihen. Ein neuer 
kautschukliefernder Baum wurde bei den Shimba= 
hügeln entdeckt. 
Auf den Hochländern glückte am besten die 
Anpflanzung von Croton Elliottianus und der 
Malangi-Zeder. 
*) Über den Handel vgl. „D. Kol. Bl.“ 1908, 
Nr. 16, S. 814 ff.
        <pb n="1102" />
        S 1018 
Vermessungswesen. 
Das Survey-Department wurde von dem 
Land Office im Berichtsjahre abgetrennt. Infolge 
der bedeutenden Personalvermehrung konnten 
870 267 Acres gegen 745 533 Acres im Vor- 
jahre vermessen werden. Die Ausgaben für das 
Vermessungswesen betrugen 15 101 K. 
Wegen der Vermehrung des Stabes des Ver- 
messungswesens konnten auch mehr Landkonzessionen 
gewährt werden. Im ganzen wurden im Jahre 
1906 292741 Acres Land gegen 549 828 Acres 
im Jahre 1905 abgegeben. Der Rückgang ist 
nur scheinbar; denn unter der letzteren Summe 
befindet sich die Landkonzession von 320000 Acres 
an das East Africa Syndicate sowie zwei weitere 
Konzessionen von je 64 000 Acres. Der Preis 
für Land zu landwirtschaftlichen Zwecken beträgt 
3 sh 5 d pro Acre und zu Weidezwecken 1 sh 5 d 
pro Acre. Alles Land in der Nähe von Nairobi, 
Kikuyu, Limoru und 30 km längs der Fort Hall- 
Straße ist vergeben. 
Landpolitik und Arbeiterpolitik. 
Wie schon im vorigen Jahresbericht erwähnt 
worden ist, glaubten die Siedler von Britisch- 
Ostafrika berechtigten Grund zu Klagen über die 
Landpolitik und die Arbeiterpolitik der Re- 
gierung zu haben. Die englische Regierung ist 
im Verein mit dem Gouverneur der Kolonie und 
einer von den Kolonisten gebildeten Kommission 
in eine Prüfung der Landfrage eingetreten, deren 
Ergebnisse in einem Erlaß des Earl of Elgin an 
den Gouverneur zusammengefaßt sind. Sie 
werden in einem besonderen Artikel auszugsweise 
(s. S. 1016) wiedergegeben. 
Eine weitere Klage der Siedler betraf die 
Arbeiterpolitik der Regierung. Auch hier ist 
die englische Regierung den Arbeitgebern ent- 
gegengekommen und hat das Arbeitergesetz zu- 
gunsten der Arbeitgeber abgeändert. 
Die neuen Labour Rules heben zunächst die 
detaillierten früheren Bestimmungen über Lieferung 
von Essen auf und überlassen es dem zuständigen 
Verwaltungsbeamten oder dem die Anwerbung 
vermittelnden Beamten, im einzelnen Falle die 
zu liefernde Nahrung oder den statt ihrer zu 
gebenden Geldbetrag festzusetzen. Auch die früheren 
Bestimmungen, daß für je zehn Mann ein Koch- 
topf und eine große Schüssel geliefert und für je 
50 Mann ein Koch mit kürzerer Arbeitszeit be- 
stellt wird, werden dahin gemildert, daß aus- 
reichende Kochgerätschaften geliefert und ange- 
messene Gelegenheit zur Herrichtung der Speisen 
gegeben werden sollen. Die frühere Weisung, 
daß der Arbeitgeber bei ungünstigen Wasserver- 
hältnissen dafür zu sorgen hatte, daß die Arbeiter 
abgekochtes Wasser trinken können, wird dahin 
  
verallgemeinert, daß er für Lieferung von ge- 
sundem Wasser aufzukommen hat. Bei ernsten 
Erkrankungen eines Arbeiters hat der Arbeitgeber 
diesen nicht, wie früher, in das nächste Hospital 
zu schaffen, sondern es genügt, daß er für ärzt- 
liche Behandlung sorgt. Wollene Decken sind 
nicht, wie bisher, allgemein und auf Kosten des 
Arbeitgebers zu liefern, sondern nur, wenn der 
zuständige Verwaltungsbeamte oder der Ar- 
beiter selbst dies verlangt, und die Kosten dafür 
werden in diesem Falle von der ersten Löhnung 
des Arbeiters abgezogen. Ferner werden die 
früheren Bestimmungen, daß der Arbeitgeber eine 
Sicherheit für richtige Zahlung der Löhne gibt 
und die Arbeiter nach Ablauf ihres Kontraktes 
mit der Bahn in ihre Heimat befördert, dahin' 
gemildert, daß dies nur auf besonderes Verlangen 
des den Arbeitskontrakt vermittelnden Beamten 
zu geschehen braucht. 
* Rsbanti 1907. 
Handel und Landwirtschaft. 
Wäre nicht auf den Märkten des Mutter- 
landes gegen Ende des Berichtsjahres eine scharfe 
Depression eingetreten, dann würden die Ausweise 
über den Handel von Ashanti zweifellos gegen 
das Jahr 1906 eine große Zunahme darlegen. 
Kumasi ist das Handelszentrum von Ashanti. 
Hier haben sich außer den vielen eingeborenen 
Händlern elf europäische Firmen niedergelassen. 
Der Preis für Kautschuk betrug Ende Sep- 
tember 1 sh 10 d pro Pfund, im Oktober fiel er 
auf 1 sh 6 d, im November auf 1 sh, um im 
Dezember wieder auf 1 sh 1½ d pro Pfund zu 
steigen. Auch der Preis für Kakao und Kopal- 
gummi ging beträchtlich zurück. Trotz dieser 
Depression zeigen aber die Ausfuhrziffern für 
Kautschuk aus Ashanti nur eine geringe Abnahme; 
sie betrugen nämlich 1315 Tons gegen 1354 Tons- 
557 Tons Kakao wurden versandt gegen 148 
Tons im Vorjahre. Die 124½ Tonnen Kopal- 
gummi, welche aus Ashanti versandt wurden, 
stammen zum größten Teil aus den Südprovinzen. 
Der lokale Handel ist um etwa 50 v. H. gegen 
das Vorjahr gestiegen, was auf den steigenden 
Warenverkehr auf dem in Ashanti liegenden Teil 
der Eisenbahn zurückzuführen ist. 
Es ist sehr zu bedauern, daß die Depression 
gerade in dem Moment eintrat, als die Ashanti 
anfingen, sich mit großem Eifer auf die rationelle 
Landwirtschaft zu werfen. Dadurch wurde ihr 
Vertrauen etwas erschüttert. Die Regierung sandte 
einen eingeborenen Aufseher durch die Provinzen, 
der dort Vorträge über den Anbau und die Be- 
reitung von Kakao und Kautschuk zu halten hatte.
        <pb n="1103" />
        W 1019 2 
Seine Vorträge fanden überall williges Gehör. Minenbetrieb. 
Auch im Berichtsjahre hat die Regierung große Im Jahre 1907 betrug die Ausbeute der 
Mengen Kakaosaat in das Land eingeführt, so Minengesellschaften an Gold 77 658,2 Unzen im 
daß aus den westlichen Provinzen berichtet werden Werte von 329 892 &amp; gegen 75 694,7 Unzen 
konnte, daß fast jedes Dorf eine Kakaopflanzung im Werte von 294 687 K im Jahre 1906. Es 
besitzt. Auf der landwirtschaftlichen Versuchsstation wurden in den Minen beschäftigt: 
zu Kumasi wurden 23 Acres mit Hevea brasi- — 
liensis und 4½ Acres mit Funtumia elastica über Tage Unter Tage Zusammen 
bepflanzt. In den Monaten Juli, August und Europher 108 46 154 
September wurden zwei Arten Kakao und acht Eingeborene 2056 1058 3114 
Arten Baumwolle ausgesät. 
Baumwollernte, Handel und Industrie der Verelnigten Staaten von Amerika im Erntejahr 1907/08. 
In dem mit Ende August abgelaufenen Baumwolljahre 1907/08 belief sich die Ernte an 
Baumwolle nach der endgültigen. Feststellung auf 11 581 829 Ballen. Während des Jahres sind 
7 583 078 Ballen zur Ausfuhr gelangt, 4 241 817 Ballen von inländischen Spinnereien gekauft, 
und 182 787 Ballen waren am Ende des Jahres unverkauft in den Häfen geblieben. Zufuhr, 
Ausfuhr und Vorräte der Häfen verteilten sich auf die Hauptstaaten folgendermaßen: 
  
Zufuhr bis 31. August Ausfuhr Vorräte am 
Staaten 1908 1907 bis 31. Aug. 1. Sept. 
Ballen 
Louisina 1995204 2296 971 1 870 709 26 840 
Texas.. 2777780 4 096 596 2 411 862 41 763 
Georgiga 1f40 768 1 631 035 1 067 996 21 758 
MW;;i225 340 150 260 300 259 .597 4969 
Floriaaaa 177277 158 041 173 213 490 
Süd-Carolliana 204 313 151 194 44 518 6 439 
Nord-Caroliia 576 661 393 172 492 830 4545 
Virginna 511 151 578 990 42 171 3 174 
Andere Staatten 111 940 168 868 1220 182 72 809 
Zusammen 1907/08. 88435 244 . 7 583 078 182 787 
desgl. 1906/07 . 9 735 167 8527 288 276 844 
desgl. 1905/06 . 7 935 863 6 716 351 198 178 
Die Ernten der letzten drei Jahre fanden folgende Verteilung: 
Jahr bis 30. August 
  
1908 1907 1906 
Ballen 
Zufuhr nach den Häfen. . 3 435 244 9 735 167 7 935 863 
Versendung von Tennessee usw. direkt an Shinnereien 912 190 1328505 985 593 
Im Süden verarbeite ’z2-234 395 2 487 088 2 398 404 
Gesamternte 11 5581 829 13 550 760 11 319 860 
Das Gesamtgewicht der Ernte wird für 1907/08 mit 5 907 070 895 Pfund angegeben 
gegen 6 984 842 670 Pfund im Vorjahre. 
Der Verbrauch in Spinnereien der Vereinigten Staaten berechnet sich für das letzte 
Erntejahr folgendermaßen: 
Ballen Ballen 
Gesamternte ...... 11581829 
Vorrat am 1. Sepiember 1907 in Häfen . 276 844 
1. 1907 auf Märkten des Nordens 6 463 283 307 
  
Versugbar für 1907 /o083s. 11 865 136
        <pb n="1104" />
        G 1020 20 
  
  
  
  
  
Ballen Ballen 
Ausfuhr nach fremden Häfen zu Schif- 7 479 740 . 
Einfuhr fremder Baumwolle 150 608 
zasser hh; 7 329 132 
Versand nach Kanada mit Bahn 103 338 
Verbrant 1 
Vorrat am 1. Septenber v608 in Häfen 182 787 
8 auf Märkten des Nordens 8 061 
Gesamtabgang 7 623 319 
Ankauf zum Verbrauch in Spinnereien d des Inlands- 4241 817 
und zwar im Norden 2 007 422 
im Süden. . . 2234 395 
Für die letzten drei Erntejahre stellten sich der inländische Verbrauch und der Versand 
folgendermaben: 19008 1906%07 1905/06 
Verkauf zum Verbrauch im Inland: Ballen 
im Norden . 2 007 422 2 708 662 2 453 948 
im Süden ... .... 2234 395 2 487 088 2 398 404 
Verbrauch zusammen. 4241 817 5195750 4 852 352 
Ausfuhr zur Se . 747974084052286601479 
Versand mit Bahn nach Kanada . .. 103 338 122 000 114 872 
Gesamtversand 7 583 078 8527228 6 716 351 
Verbrannt 540 14 451 
Verbraucht (auch vernichtet) und versandt im ganzen 11 824 896 13 723 518 11 583 154 
Diese Summe wurde gedeckt durch: 
Ernte mit . 11 581 829 13 550 760 11 319 860 
Einfuhr und Lagerentnahme mit . 243 067 172 758 263 294 
Die Baumwollindustrie der Vereinigten Staaten 
hatte im Jahre 1907/08 bei der allgemeinen 
wirtschaftlichen Krisis recht empfindliche Verluste 
zu verzeichnen. Die Abnahme der Waren- 
erzeugung und die niedrigen Preise standen in 
scharfem Gegensatz zu der Produktionssteigerung 
und den hohen Erträgen des Vorjahres. In 
vielen Teilen des Landes, namentlich aber in den 
Neu-England-Staaten, wurden wesentliche Ein- 
schränkungen der Arbeit und Verkürzungen der 
Löhne für die Baumwollfabriken zur dringenden 
Notwendigkeit. Dennoch kamen in der Baumwoll-= 
industrie (abgesehen von den Zahlungsschwierig- 
keiten der Arnold-Druckerei-Werke) im Beginn der 
Finanzkrisis bedeutendere Insolvenzen von Baum- 
woll-Industriegesellschaften nicht vor. Das ist 
nicht überraschend, weil in den letzten Jahren, 
namentlich aber 1906/07, alle Baumwollfabriken 
mit gesunder geschäftlicher Grundlage ansehnliche 
Gewinne erzielt hatten. 
Zu Beginn des Baumwolljahres 1907/08 
schien es, als ob der Baumwollbedarf der Welt 
sich über den vorjährigen noch steigern würde, 
und da nach den Regierungsschätzungen die neue 
Ernte (1907) erheblich hinter der von 1906 
zurückzubleiben versprach, war eine Preissteigerung 
  
für den Spinnstoff vorauszusehen. Bevor die 
Saison weit vorgeschritten war, mußte der Kundige 
aber erkennen, daß der Weltverbrauch nicht stieg 
und der Ausfall der Ernte keineswegs ungünstig 
war. Trotzdem bemühte sich die Spekulation, die 
Preise durch Verbreitung ungünstiger Ernte- 
schätzungen und Fernhaltung der Baumwolle vom 
Markte zu halten. Das gelang auch längere Zeit 
zum Schaden vieler Fabrikanten, die teilweise 
wegen niedriger Fabrikatpreise mit Verlust arbeiten 
mußten. Nunmehr ist klar zu übersehen, daß ein 
Baumwollmangel keineswegs vorgelegen hat, denn 
im Baumwolljahr 1907/08 war zu Beginn ein 
sichtbarer Vorrat amerikanischer Baumwolle von 
1 335 844 Ballen, zu Ende ein solcher von 
965 000 Ballen nachzuweisen, so daß der ver- 
fügbare Überschuß nur eine Verringerung von 
370 844 Ballen erfahren hatte. Auch diese Ver- 
minderung trat nur ein, weil die Baumwollernte 
Britisch Indiens 1907/08 wesentlich hinter der 
früherer Jahre zurückblieb. 
Arbeiterunruhen sind in den Baumwollfabriken 
der Union im Jahre 1907/08 so gut wie gar 
nicht vorgekommen, trotzdem die Verhältnisse die 
Arbeitgeber zu erheblichen Betriebseinschränkun- 
gen und Lohnverkürzungen zwangen. Reibungen
        <pb n="1105" />
        W 1021 20 
mit den Arbeitern waren nur in geringem Maße 
zu bemerken. In Fall River, dem bedeutendsten 
Zentrum der Baumwollindustrie, wurde die Wirkung 
der im Mai 1907 eingeführten gleitenden Lohn- 
skala sehr wohltuend empfunden. Im Mai 1907 
mußte, den großen Profiten der Fabriken ent- 
sprechend, der vereinbarte Maximallohn von 
23,96 Cents für 1 Stück Druckstoff gezahlt werden, 
und während man noch im November 1907 bei 
der Neufestsetzung des Lohnsatzes für das nächste 
halbe Jahr jenen höchsten Lohn beibehalten mußte, 
hatten sich bis Mai 1908 die Verhältnisse so un- 
günstig verschoben, daß ein Lohn von nur 
19,66 Cents bewilligt werden konnte, der auch 
die schnelle und ruhige Zustimmung der Arbeiter 
fand. Entsprechend dem Webelohn wurden alle 
anderen Lohnsätze reguliert. Die Bewegung der 
Webelöhne in Fall River in den letzten sieben 
Jahren war folgenden 
für 1 für 1 Seück 
Jahr * Jahr d 
19009092 27. E i 19006 189,00 
19068 19,,80 später: 21,78 
1904 17,32 1907 . 21,78 
1905 17,32 
später: 23,96 
später: 18,00 1908 . 23,86 
später: 19,66 
Die Normallänge eines Stückes Drucktuch 
64 X 64 von 28 Zoll Breite ist in Fall River 
auf 47½ Nards festgesetzt bei Benutzung eines 
gewöhnlichen 32zölligen oder schmäleren Stuhles. 
Für die Erzeugung von Baumwollenwaren 
wird 1907/08 auf lange Zeit als ein Jahr mit 
einem gründlichen Umschwung der Verhältnisse 
bemerkenswert bleiben. Zu Anfang des Baum- 
wolljahres waren alle Spindeln stark beschäftigt, 
die Ausbeute der Webstühle auf ziemlich lange 
Zeit im voraus verkauft und die Geschäftsaussicht 
derart, daß man auf volle Beschäftigung das 
ganze Jahr hindurch rechnen konnte. Schon vor 
Ende Dezember machte sich der verderbliche Einfluß 
der Geldkrisis im Oktober stark bemerkbar. Mangel 
an neuen und Widerrufung von alten Bestellungen 
zwang die Fabriken, zur Einschränkung der Er- 
zeugung ihre Zuflucht zu nehmen, um einer allzu 
reichlichen Ansammlung von Vorräten vorzubeugen. 
Seitdem wurde in den meisten Teilen des Landes 
für längere oder kürzere Zeiträume Verkürzung 
der Arbeitsstunden oder gänzliche Stillegung der 
Betriebe notwendig. Zeitweise trat infolge von 
Preisherabsetzungen für Stapelartikel eine Be- 
lebung der Nachfrage ein, die eine stärkere Arbeits- 
leistung zur Folge hatte und die Hoffnung auf 
Rückkehr besserer Zeiten erweckte. Noch sind solche 
nicht eingetroffen, wenn auch neuerdings Gründe 
vorhanden waren, an einen wohltätigen Einfluß 
des voraussichtlich günstigen Ernteausfalls zu 
glauben. 
  
Besonders unangenehm empfunden wurde in 
der Baumwollindustrie auch der fortgesetzte Rück- 
gang der Ausfuhr von Baumwollenwaren. Schon 
1906/07 hatte sich der Absatz solcher Fabrikate 
nach dem Auslande gegenüber 1905/06 merklich 
verringert und 1907/08 nahm dieser Ausfall 
einen noch größeren Umfang an. China bezog 
1904/05 aus den Vereinigten Staaten 474909510 
Yards Baumwollenzeuge, im folgenden Jahre 
sogar 498 521 402 Yards, während 1906/07 nur 
noch 86 454 028 Yards und 1907/08 gar nur 
49 876 671 Yards dorthin gingen. Man darf 
wohl annehmen, daß China wieder ein willigerer 
Abnehmer amerikanischer Baumwollenwaren wird, 
sobald die durch übertriebene Einfuhr in den 
Jahren 1904 und 1905 dort angehäuften Vor- 
räte aufgebraucht sind. Aber auch nach anderen 
Ländern gestaltete sich das Geschäft 1907/08 un- 
befriedigend. Südamerika kaufte nur 33165601 
Yards gegen 51737.034 Yards im Jahre 1906/07 
und 51072310 Yards 1905/06; der Absatz nach 
Westindien und Mittelamerika erreichte nur 
65 871390 Yards gegen 79379956 ards und 
79453579 Yards in den beiden Vorjahren; nach 
den Philippinen gingen 9 909 417 Yards gegen 
20551231 Yards im Jahre 1906/07, nach dem 
übrigen Ozeanien, Asien und Afrika zusammen 
nur 30 401 046 Yards gegen 61383 353 Yards. 
Die Gesamtausfuhr von allen statistisch nach dem 
Maße angeschriebenen Baumwollenwaren stellte 
sich für 1907/08 auf 205 994 812 Yards gegen 
326340 329 Yards für 1906/07 und 711493054 
VYards für 1905/06, so daß, ganz abgesehen von 
dem günstigen Jahre 1905/06, ein Rückgang um 
37 v. H. gegenüber dem schon mäßigen Export- 
jahre 1906/07 zu verzeichnen war; beim Werte 
dieser Waren war der Ausfall etwas geringer 
(33 v. H.) infolge der hohen Preise in den ersten 
Monaten des Fiskaljahres 1907/08. Die Aus- 
fuhrwerte sämtlicher Baumwollenwaren nach den 
hauptsächlichsten Absatzgebieten waren für die letzten 
drei Fiskaljahre die folgenden: 
.. c7s - 5 
Bestimmung hean ssthniue, in a#oe 
Europa 1784190 1833 100 1744805 
Kanada 1469550 1731338 1893 400 
Westindien. 3295276 3551944 3216075 
Mittelamerika 2078011 2219216 1840847 
Südamerika 2454954 3542028 3342011 
Chines. Reich 3390498 5933678 29770978 
Andere Länder 
(einschl. Abfall 
u. Garn nach 
all. Ländern) 10705279 13494 108 11 135917 
Summe 25177758 32305 412 52944033 
davon: 
1. Halbjahr 12459 429 18441779 28424764 
2. Halbjahr 12718329 13863 633 24519269
        <pb n="1106" />
        W 1022 20 
Trotzdem die Geschäftsentwicklung im letzten 
Baumwolljahr zur Ausdehnung der Industrie- 
betriebe wenig ermutigte, erfuhr die Leistungs- 
fähigkeit der Spinnereien der Union doch auch 
1907/08 eine mäßige Steigerung; allerdings war 
diese in der Hauptsache auf den Süden beschränkt, 
wo während des Jahres eine Anzahl neuer 
Spinnereien den Betrieb aufnahm und mehrere 
alte die Spindelzahl vergrößerten. Die vorhan- 
denen Spindeln für Baumwollverarbeitung waren 
auf den Norden und Süden des Landes in den 
letzten drei Jahren, wie folgt, verteilt: 
  
1007 1906.07 1905/06 
Norden .16300000 16200000 15600000 
Süden 10451919 9924245 9181207 
Summe 26751919 26124245 24751207 
(Nach The Commereinl and Financinl Chronicle.) 
Malsausfuhr aus Südafrika im Jahre 1907/08. 
Der Premierminister des Transvaal hat auf 
Anfrage Auskunft über den Export von Mais 
nach Europa für das Finanzjahr 1907 (Juli 
1907)/Juni 1908) gegeben. 
Die Gesamtausfuhr des Transvaal an Mais 
belief sich danach auf 133737 Säcke zu je 200 lb, 
wovon über Durban 115 475 Säcke, Lourenco 
Marques 11937 Säcke, East London 5200 Säcke 
und über Kapstadt 1125 Säcke gingen. 
Die in Europa erzielten Preise waren zwischen 
24 bis 28 sh per Quarter von 480 lb oder 
10 sh bis 11 sh 8 d per Sack von 200 lb. 
Gegen Ende des Finanzjahres waren sie auf 24 sh 
bis 24 sh 3 d per Quarter von 480 lb gefallen. 
Die Preise haben sich aber seit Anfang des Monats 
Juli 1908 wieder gehoben und standen Ende 
Juli 1908 ungefähr auf 27 sh. 
Diese Preise sind, wie südafrikanische Zeitungen 
berichteten, auf erhöhte Nachfrage nach südafri- 
kanischem Mais von Antwerpen und Hamburg 
aus gestiegen. 
Aus den obigen Ausfuhrziffern ist ersichtlich, 
daß der Hauptausfuhrhafen für Mais Durban 
ist, während über Lourengo Marques nur der 
zehnte Teil hiervon geleitet wird. Es ist dies 
wohl hauptsächlich den 
die die dortigen Schiffsagenten in der Berechnung 
der Gebühren machen. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Pretoria.) 
Der Teakholzmarht in Birma. 
Ülber die Lage des Teakholzmarktes in Birma 
wird für das erste Halbjahr 1908 folgendes be- 
richtet: 
  
Der Export betrug: 
Nach Europa 10 933 Tonnen gegen 16 434lim Vor- 
Indien 33089 - -40048 jahre. 
Die Preise gingen sowohl in Europa wie in 
Indien seit Anfang des Jahres bedeutend her- 
unter (40 bis 60 Mk. und 20 bis 30 Rs.), auch 
sind die Aussichten für eine baldige Besserung 
des Geschäfts nicht günstig. 
Die Hauptursache für den Rückgang der Preise 
ist in dem Rückgang des Bedarfs der englischen 
Schiffbau-Gesellschaften und der allgemeinen Geld- 
krisis zu suchen. 
Die Aussichten für einen guten Ertrag aus den 
Wäldern sind für die kommende Saison normal. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Caleutta.) 
  
Tabakernte in Baohla. 
Die Aussichten auf die diesjährige Tabakernte 
sind in allen Tabakdistrikten Bahias durchweg 
günstig. Die ersten Schnitte der Tabakblätter be- 
ginnen jetzt, Ende August. Dann zieht sich die 
Ernte über mehrere Monate hin. Erst Ende 
Januar, Anfang Februar ist fie bendet. 
nur von jetzt ab gelegentliche Regen nicht aus- 
bleiben, so wird es eine große Tabakernte geben. 
Eine große Tabakernte ist auch fast immer eine 
gute Ernte, da eine kleine Ernte meist die Folge 
von Trockenheit ist, wodurch naturgemäß auch 
Größe und Güte der Tabakblätter leiden. 
Wenn auch nicht damit gerechnet werden 
kann, daß die zu erwartende Ernte an die über 
600 000 Ballen große Ernte des Jahres 1901, 
das das letzte gute Tabakjahr Bahias war, her- 
anreichen wird, so berechtigt der Stand der 
Pflanzungen doch, wie gesagt, zu den besten 
Hoffnungen. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Bahia 
om 25. August 1908.) 
Einfuhr, Drodulktion und AKusfuhr Natals 1907. 
I. Einfuhr. Der Wert der Gesamteinfuhr 
der Kolonie Natal an Waren aller Art (außer 
Bargeld, Gold im Durchfuhrverkehr und Re- 
gierungsgütern) belief sich im Jahre 1907 auf 
8 171 681 #é. Ein Vergleich mit den voran- 
gegangenen Jahren 1903 (in dessen Verlauf die 
wirtschaftliche Depression in Südafrika einsetzte) 
bis 1906 ergibt die folgenden Einfuhrziffern: 
1903 1904 1905 1906 1007 
“ 2 
14 067 136 9 775 734 10 380 673 9 051 652 8 171 681
        <pb n="1107" />
        1023 2 
Die Hauptzweige der Einfuhr bildeten: 
1. Nahrungsmittel (einschließlich Getränke): 
1903 1904 1905 1906 1907 
* # 
4379 190 3 325 354 3 038 902 2 666 887 2379 972 
2. Textilwaren, Kleidungsstücke usw.: 
1903 1904 1905 1906 1907 
# 2## 2 - 
27656141565752199480818991451734497 
3. Rohmaterialien: 
1008 10041 1905 1906 10907 
2 - - 2 2 
1209400 871 878 220 540 8009 3090 915214 
Der Anteil Deutschlands an der Einfuhr 
nach Natal bezifferte sich auf: 
1903 1904 1905 1906 1907 
# # # 
746 377217 535 807 534 070 407 512 
oder oder oder oder oder 
etwa etwa etwa etwa etwa 
5 b. H. 3.,85 v. H. 5,35 v. Sö. 6 v. S. 5,1 v. H. 
Die Einfuhr Deutschlands hat somit im letzten 
Jahre gegen die beiden Vorjahre in ihrer abso- 
luten Ziffer etwas nachgelassen, doch ist ihr pro- 
zentualer Anteil an der Gesamteinfuhr noch 
immer der gleiche wie im Jahre 1903, in 
welchem zuerst die Zollbevorzugung britischer 
Güter gegenüber nichtbritischen eingeführt wurde. 
Die Einfuhr Englands und seiner Kolonien weist 
1903 bis 1907 eine ständig und beträchtlich rück- 
läufige Bewegung auf: 
1903 1004 1905 1900 
2 ## H H 
10 882 789 7878 322 7.821221 5 731 187 5.051 936 
Welches die Hauptausfuhrartikel Deutsch- 
lands nach Natal sind, ist in der folgenden Auf- 
stellung ersichtlich gemacht. In dieser Aufstellung 
sind, um den Anteil Deutschlands an der Aus- 
fuhr nach Natal deutlich zu machen, bei den 
einzelnen Einfuhrartikeln die Gesamtmenge, die 
Ausfuhr Englands, die Deutschlands und die der 
Deutschland etwa im Anteil an der Einfuhr 
überlegenen Konkurrenzländer hervorgehoben. 
Dabei kann zugleich ein Vergleich der Gesamt- 
ziffern mit den deutschen Ziffern einen Anhalts- 
punkt dafür geben, bei welchen Artikeln die Höhe 
der Gesamteinfuhr es überhaupt für denutsche 
Interessenten lohnend erscheinen lassen möchte, 
einer Erhöhung des Absatzes Interesse zuzuwenden. 
Hauptausfuhrartikel Deutschlands nach 
Natal im Jahre 1907 im Vergleiche mit 
dem Anteil anderer Länder. 
1. Bürstenwaren: insgesamt 16 137 K, dar- 
unter England 10 690, Vereinigte Staaten 
3140, Deutschland 1379 K. 
1907 
  
2. Zement: insgesamt 19 977 K, darunter 
England 9546, Belgien 8231, Denutschland 
E. 
3. Uhren: insgesamt 12 368 E, darunter 
England 4150, Vereinigte Staaten 3310, 
Schweiz 2046, Deutschland 1890 K. 
4. Baumwollenwaren: 
a) Stückgüter: insgesamt 113 090 K, dar- 
unter England 92 903, Deutschland 
14 472 2 ; 
b) Decken: insgesamt 64 070 K, darunter 
England 39 392, 
Deutschland 5536 2; 
Strumpfwaren: insgesamt 28 962 E, 
darunter England 23 140, Italien 2729, 
Deutschland 2012 8 (für 4630 #&amp; im 
Jahre 1900); 
Schals: insgesamt 17 758 EF, darunter 
England 9632, Indien 5265, Deutsch- 
land 2063 K. 
5. Drogen und Chemikalien: 
a) Apothekerwaren: insgesamt 40 482 L, 
darunter England 29 012, Deutschland 
4050 ; 
Zyanid: insgesamt 3212 K, darunter 
Deutschland 2717 0; 
Medizinische Präparate: insgesamt 
37229 4, darunter England 24 104, 
Vereinigte Staaten 10 670, Deutschland 
1175 0; 
Opium: insgesamt 2534 K, darunter 
Deutschland 2270 0; 
Kalikompositionen: insgesamt 3246 rK, 
darunter England 1490, Deutschland 
1319 K. 
6. Steingut= und Porzellanfabrikate: 
insgesamt 26 842 E, darunter England 
20 289, Deutschland 4671 K. 
. Elektrische Kabel und Drähte: ins- 
gesamt 36 386 4, darunter England 33 884, 
Deutschland 2010 CK. 
.Elektrische Montierungsartikel, 
schließlich Leitungsstangen: 
45 437 0&amp;, darunter England 
Deutschland 8568 S (13 047 S im Jahre 
1906). 
Belgien 16 010, 
□S 
b 
— 
c 
— 
d 
2S 
— 
□ 
ein- 
9. Mineralwässer: insgesamt 5022 K, dar- 
unter England 3562, Deutschland 1210 KP. 
10. Biere: insgesamt 18 669 T, darunter 
England 16 641, Deutschland 1991 g 
(3620 K im Jahre 1906). 
11. Konfitüren: insgesamt 42 933 k, darunter 
England 33 375, Schweiz 3527, Holland 
2187, Deutschland 1568 &amp; (gegen 1906 
erheblich gestiegen).
        <pb n="1108" />
        12. 
13. 
19. 
20. 
21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
26. 
27. 
28. 
29. 
30. 
. Anderweite 
. Schnitt- 
l. Messerwaren: 
W 1024 20 
Reis: insgesamt 195 004 K, darunter 
Indien 159 162, China 20 133, Siam 
11 877, Deutschland 1267 # (1906 nur für 
103 HO. 
Möbel: insgesamt 53 499 K, darunter 
England 36 83 Dereinigte Staaten 5618, 
Deutschland 302 
. Flaschen und Mche: insgesamt 22 0922, 
darunter England 11 206, Schweden 3811, 
Belgien 3058, Vereinigte Staaten 2107, 
Deutschland 1584 K. 
Glaswaren: insgesamt 
10 567 4, darunter 3998. Belgien 
2673, Deutschland 264 
und sthen en insgesamt 
569 953 2, darunter England 445 606, 
Deutschland 67 885 . 
insgesamt 17 147 K, dar- 
unter England 12 401, Deutschland 3664 K. 
Eiserne Zaunpfähle: insgesamt 23 570 e, 
darunter Belgien 13 788, Deutschland 
8217 2 (1906 nur für 3958 9). 
Zaundraht: insgesamt 53 907 K, darunter 
England 15 733, Vereinigte Staaten 32 942, 
Deutschland 4212 K. 
Nägel und Schrauben: insgesamt 9248 , 
darunter England 4156, Deutschland 2998 K. 
Nähmaschinen: insgesamt 12 280 2, 
darunter England 10 176, Deutschland 
1814 K. 
Eisenwaren verschiedener Art: ins- 
gesamt 123910 2, darunter England 
90 201, Vereinigte Staaten 17714, Deutsch- 
land 12 528 K. 
Hopfen: insgesamt 7906 E, darunter 
England 5253, Deutschland 1933 K. 
Landwirtschaftliche Werkzeuge: ins- 
gesamt 57 668 K, darunter England 16 111, 
Vereinigte Staaten 26 289, Deutschland 
4 K. 
Gummifabrikate: insgesamt 8319 8, 
darunter England 6373, Deutschland 1293 #. 
(1906 nur für 645 0D). 
Musikinstrumente: insgesamt 39 264 L, 
darunter Deutschland 23760, England 
10 398 K. 
Eiserne Träger usw.: insgesamt 7300 K, 
darunter England 4609, Deutschland 2399 K. 
Eiserne Röhren: insgesamt 50 860 K, 
darunter England 39 064, Deutschland 
10 369 2 (1906 nur für 4029 09). 
Lampen: insgesamt 9886 S, darunter 
England 3561, Deutschland 3365 2. 
Schuhwaren (für Frauen): insgesamt 
56 034 P, darunter England 48 107, 
Osterreich 4279, Vereinigte Staaten 1642, 
Deutschland 1028 K. 
  
31. 
32. 
33. 
34. 
35. 
36. 
37. 
38. 
39. 
40. 
41. 
43. 
44. 
45. 
. Packpapier: 
. Photographisches Material: 
Lederfabrikate verschiedener Art: ins- 
gesamt 11 768 K, darunter England 8715, 
Deutschland 2391 K. 
Leinene Strumpfwaren: insgesamt 
27 082 2, darunter England 20 527, 
Deutschland 2678 K. 
Elektrische Maschinen: insgesamt 44684 , 
darunter England 36 400, Deutschland 
4719 2 (1906 für 9275 H. 
Industrielle Maschinerie: insgesamt 
88 375 2, darunter England 78 918, 
Deutschland 7454 K. 
Minenmaschinerie: insgesamt 121 868 , 
darunter England 94 651, Vereinigte Staaten 
16 635, Belgien 5342, Deutschland 3244 K. 
Wasserbohrmaschinen:insgesamt 49 1124, 
darunter England 36 271, Vereinigte Staaten 
1857, Deutschland 1456 K 
Sonstige Maschinen und Maschinen- 
teile verschiedener Art: insgesamt 
183 445 2, darunter England 164 943, 
Vereinigte Staaten 10 831, Deutschland 
4937 2. 
Düngemittel: 
a) Künstlicher Dünger: insgesamt 29 940 E, 
darunter England 15 314, Indien 11530, 
Deutschland 2526 K. 
b) Phosphate: insgesamt 9041 K, darunter 
England 4914, Deutschland 4066 K. 
Palmöl: insgesamt 6965 K, darunter 
Deutschland 5406, England 1112 K. 
Tapeten: insgesamt 5094 K, darunter 
England 3827, Deutschland 947 L. Die 
deutsche Einfuhr ist gegen 1906 (2603 ) 
erheblich zurückgegangen. 
Druckpapier: insgesamt 26 466 K, dar- 
unter England 13 621, Kanada 10 079, 
Deutschland 885 K. Die deutsche Einfuhr 
ist gegen 1906 (4000 0) erheblich zurück- 
gegangen. 
insgesamt 9089 K, darunter 
Schweden 3541, England 3052, Deutsch- 
land 1446 E. Die deutsche Einfuhr ist 
gegen 1906 (3410 4) erheblich zurück- 
gegangen. 
Parfümerien: insgesamt 12 256 K, dar- 
unter England 7164, Frankreich 2356, 
Deutschland 1327 K. 
Parfümierte Essenzen: insgesomt 421672, 
darunter England 1542, Deutschland 1514 K. 
Phonographen: insgesamt 6475 SL, dar- 
unter Deutschland 2993, England 2921 C. 
insgesamt 
9477 KP, darunter England 6221, Vereinigte 
Staaten 1957, Deutschland 958 L. Die 
deutsche Einfuhr ist gegen 1906 fast auf die 
Hälfte zurückgegangen.
        <pb n="1109" />
        49. 
50. 
53. 
54. 
55. 
56. 
57. 
58. 
60. 
61. 
62. 
. Versilbertes Gerät: 
. Bücher: 
.Motorräder: 
. Schießbaumwolle: 
W 1025 20 
insgesamt 26 398 K. 
darunter England 22 467, Deutschland 
2880 SK. 
Eisenbahnmaterial: Deutsche Einfuhr 
gegen 1906 nicht unbeträchtlich gestiegen. 
Schienen: insgesamt 3014 K, darunter 
Deutschland 2962, England 52 8; 
Schwellen: insgesamt 3897 KT, darunter 
Deutschland 1525, Australien 1314, 
England 1058 2M; 
Sonstiges Schienenwegmaterial: ins- 
gesamt 3686 K, darunter Deutschland 
3304, England 113 2; 
d) Lokomotiven: insgesamt 2893, darunter 
Deutschland 2038 L (Rest England); 
Wagenmaterial: insgesamt 4628 K, dar- 
unter Deutschland 4070, England 542 K. 
Sämereien: insgesamt 9186 K, darunter 
England 3356, Deutschland 1472 K. 
Schafwaschmittel (Sheep Dip): insgesamt 
15 014 2, darunter England 12 302, Deutsch- 
land 1394 K. 
insgesamt 38 534 , darunter 
England 34 045, Deutschland 1326 K. 
a 
— 
b 
— 
E 
e 
. Drucksachen: insgesamt 37 040 K, darunter 
England 29 844, Deutschland 3058 K. 
Sonstige Druckware verschiedener Art: 
insgesamt 41 939 2K, darunter England 
34 436, Deutschland 2902 82 (5708 im 
Jahre 1906). 
Zinnwaren: insgesamt 17 819 X, darunter 
Deutschland 8946, England 7 
Zigarren: insgesamt 16 113 E, darunter 
Kuba 7917, Holland 2716, Deutschland 
2222 K. 
Spielwaren: 
unter England 15 586, Deutschland 14 251 E. 
Fahrräder: insgesamt 26 016 K, darunter 
England 22 626, Deutschland 1561 K 
(3216 2 im Jahre 1906). 
Automobile: insgesamt 47 798 K, dar- 
unter England 19 357, Deutschland 11 576, 
Frankreich 10 996 K. 
insgesamt 6398 KT, darunter 
Deutschland 3881, England 1691 K. 
Streichholzmaterial: insgesamt 14 718 , 
darunter Schweden 11 858, Deutschland 
2859 K. 
Holzwaren: insgesamt 7903 KT, darunter 
England 2160, Vereinigte Staaten 4081, 
Deutschland 1060 K. 
Wollene Schals: insgesamt 11 712 KL, 
darunter England 9262, Deutschland 2156 K. 
insgesamt 23 512 r, 
darunter England 20 865, Deutschland 
2647 2 (im Jahre 1906 für 19 913 ). 
insgesamt 34 638 &amp;, dar- 
  
Um die Bedeutung der Kolonie Natal selbst 
für den europäischen Ausfuhrhandel richtig abzu- 
schätzen, darf man nicht übersehen, daß der Haupt- 
teil der Einfuhr nach Durban nicht in Natal 
verbraucht wird, sondern nach den südafrikanischen 
Inlandkolonien Transvaal und Oranjefluß-Kolonie 
weiter geht. Der Einfuhr Natals von 8171681 e 
im Jahre 1907 und 9 051 652 K im Jahre 1906 
stand eine Wiederausfuhr eingeführter Waren im 
Werte von 5.509 927 2 (oder etwa 67 v. H.) 
im Jahre 1907 und 5 963 118 KE (oder etwa 
66 v. H.) im Jahre 1906 gegenüber, so daß 
nur etwa ½ der Einfuhr dem Konsum der 
Kolonie dient. 
II. Produktion. Bei dem Fehlen einer 
systematischen Produktionsstatistik für die Kolonie 
Natal lassen sich bestimmte Angaben in dieser 
Beziehung nicht durchweg machen. Teilweise 
müssen die Zahlen der Transportstatistik der 
Nataleisenbahnen einen Anhalt geben, teilweise 
ist lediglich aus den Ausfuhrzahlen ein Rückschluß 
auf die Produktion möglich. Die Ausfuhrstatistiken 
wiederum sind in dieser Hinsicht erst seit 1906 
brauchbar, da erst seit Bestehen des South African 
Customs Statistical Bureau in Kapstadt bei den 
einzelnen Ausfuhrgütern ein Unterschied zwischen 
südafrikanischer Produktion und importierter Ware 
gemacht wird. 
Die Produktion der Kolonie ist fast aus- 
schließlich eine landwirtschaftliche und bergbauliche. 
Von industrieller Betätigung sind, wie überall in 
Südafrika, nur geringe Ansätze vorhanden. 
Die hauptsächlichen landwirtschaftlichen Pro- 
dukte sind Wolle, Rohrzucker, Mais, Tee, Gerb- 
rinde (Wattle Bark), Häute und Felle, Früchte 
und Futterstoffe. An bergbaulicher Produktion 
ist gegenwärtig nur die Kohlengewinnung nennens- 
wert. Im Zululande hat man neuerdings Gold- 
vorkommen festgestellt; Abbauversuche find im 
Werke. Ob diese endgültig ein lohnendes Er- 
gebnis zeitigen, bleibt abzuwarten. 
Bei Wolle, Mais, Häuten und Fellen und 
Futterstoffen läßt die Statistik im Stich. Die 
Ausfuhrzahlen enthalten auch die Ausfuhr der 
Inlandkolonien über Durban an diesen Produkten. 
Dagegen dürfte sich bei Gerbrinde die Ausfuhr 
annähernd mit der Produktion decken. Was die 
Zuckerproduktion anlangt, so ist diese nach einer 
im Februarheft des Natal Agricultural Journal 
abgedruckten amerikanischen Quelle im Erntejahr 
(August — Juli) 1905/06: 26 603 Tons“), im 
Erntejahr 1906/07: 34 000 Tons und im Ernte- 
jahr 1907/08: 40 000 Tous gewesen. Nach der 
Eisenbahnstatisti haben die Natalbahnen folgende 
7) zu 2000 englischen Pfund.
        <pb n="1110" />
        W 1026 20 
Mengen von den Zuckerfabriken der Kolonie ab- 
gefahren: 
1905 1906 1907 
32 317 Tons 31 190 Tons 35 100 Tons 
(Jahresbericht 1907 der Durb ) 
Unter Teekultur befinden sich nach einer 
Schätzung in demselben Handelskammerbericht 
etwa 5850 Acker Landes. Die Bruttomenge des 
mit der Eisenbahn von den Plantagen zur Ver- 
sendung gelangten Tees bezifferte sich 1906 auf 
1183 Tons und 1907 auf 1100 Tons. Der 
Nataltee soll sich besonders in England steigender 
Beliebtheit erfreuen. 
Im allgemeinen kann man sagen, daß die 
landbauliche Produktion im Jahre 1907 recht 
günstig gewesen ist. Nur die Verheerungen des 
noch immer herrschenden Küstenfiebers unter den 
Rindviehbeständen des Landes haben den Stand 
der Landwirtschaft ungünstig beeinflußt. 
Die Kohlenproduktion der Natalminen betrug 
1905: 1 130 000 Tons (rund), 1906: 1 238 713 
Tons und 1907: 1 530 043 Tons, sie befindet 
sich also in fortschreitender Entwicklung. 
III. Ausfuhr. Von Interesse dürfte nur 
die Ausfuhr Natals an südafrikanischen Erzeug- 
nissen sein. Die in ihrer Gesamtziffer oben bei 
der Einfuhr angegebene Wiederausfuhr über- 
seeischer Einfuhrgüter bleibt hier außer Betracht. 
Mit dieser Beschränkung stellte sich die Ausfuhr 
Natals ihrem Werte nach 1906 auf 3 859 410 4K 
und 1907 auf 4 532 592 E. Von dieser Ausfuhr 
ging über See 1906 für 2 362 256 2 und 1907 
für 2 996 301 L. Davon ging nach Deutsch- 
land 1906 für 375 837 e und 1907 für 
432 722 4. Die Ausfuhr der Kolonie nach 
Deutschland ist mithin im Jahre 1907 gegen das 
Vorjahr nicht unerheblich gestiegen. 
Unter den Exportartikeln Natals nach Deutsch- 
land befinden sich vornehmlich: 
Wolle. Gesamtausfuhr 1906: 536 769 #. 
und 1907: 637 255 E. Hiervon gingen von 
Durban nach Deutschland an Schweißwolle: 
1906 für 350 468 K und 1907 für 363 965 K. 
2. Gerbrinde. Nach der Statistik exportierte 
Natal an diesem Artikel nach Deutschland 1906 
  
  
für 13 362 àL und 1907 für 23 363 K bei einer 
Gesamtausfuhr im Werte von 89 056 2 im Jahre 
1906 und 136 873 &amp; im Jahre 1907. In 
Wirklichkeit scheint aber ein weit größerer Prozent- 
satz der Gerbrinde nach Deutschland zu gelangen. 
So schätzt eine Hamburger Firma in einem im 
Natal Agricultural Journal für Mai 1908 ab- 
gedruckten Briefe, daß 1907 etwa 15 000 Tons 
Gerbrinde von Natal verschifft seien und daß 
hiervon etwa 13 000 Tons oder etwa 86/ v. H. 
nach Deutschland gelangt seien. Wie verlautet, 
sind die geringeren Ziffern in der Statistik so zu 
erklären, daß ein Teil der Rinde zunächst nach 
einem englischen Orderhafen verschifft wird und 
daher als Ausfuhr nach England erscheint. 
3. Mais. Gesamtausfuhr 1906: 137 723 Kk, 
1907: 233 230 L. Die Maisausfuhr nach Europa 
ist im letzten Jahre dank der Festsetzung besonders 
günstiger Eisenbahn= und Seefrachtraten beträchtlich 
gestiegen. So ging auch im Jahre 1907 für 
26 263 L Mais nach Deutschland, während die 
Statistik für 1906 eine Maisausfuhr nach Deutsch- 
land noch gar nicht verzeichnet. 
4. Futterstoffe einschließlich Olkuchen. 
Gesamtausfuhr 1906: 15 970 L, 1907: 15 580 K. 
Hiervon betrug die Ausfuhr nach Deutschland 
1906 für 1438 &amp;, 1907 für 3354 K. 
Weitere Hauptausfuhrartikel südafrikanischer 
Produktion bildeten für Natal im Jahre 1907 
noch: Gefrorenes Fleisch im Werte von 151 785 E, 
Häute und Felle im Werte von 146 144 E. Bier 
im Werte von 34 052 EK und Seife im Werte von 
50 425 . 
Diese Exportartikel, welche mit Ausnahme der 
Häute und Felle zum größten Teile nach anderen 
Staaten der südafrikanischen Zollunion gingen, 
dürften so gut wie ausschließlich Produkte der 
Kolonie Natal darstellen. Auffallend ist darunter 
die hohe Ausfuhr an Häuten und Fellen, deren 
Wert im Jahre 1906 nur 77 082 K betrug. Sie 
erklärt sich aus den bereits erwähnten großen 
Opfern an Rindvieh, welche das Kültenfieber in im 
letzten Jahre in der Kolonie forderte. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Durban.) 
Handel Glbraltars 1907. 
Über den Handel Gibraltars liegen statistische Anschreibungen nur bezüglich der zollpflichtigen 
Waren und der Kohlen vor. 
Jahren folgendermaßen: 
Einfuhr 
Jahr Wein Spirituosen Ale u. Porter 
Gallonen Gallonen Gallonen 
1903 179 489 86 865 842 800 
1904 180 209 95 388 834 517 
1905 172249 100 377 842 876 
1906 161 177 101 688 906 676 
1907 146 443 90 448 689 455 
Die Ein= und Ausfuhr der ersteren gestaltete sich in den letzten fünf 
- Ausfuhr 
Tabak Wein Spirituosen Tabak 
Engl. Pfund Gallonen Gallonen Engl. Pfund 
3 426 022 17 479 51 495 2542 721 
3 526 567 21 456 55 120 2256 404 
3 864 487 25 794 60 034 2337 108 
3 978 954 22236 60 293 1 978 942 
3 895 299 18 584 60 366 1 933 283
        <pb n="1111" />
        W 1027 20 
Die Abnahme der Einfuhr im Jahre 1907 
gegenüber 1906 ist auf die Verringerung der 
Besatzung und die fortgesetzte Abwesenheit des 
Atlantischen Geschwaders zurückzuführen. 
Der Kohlenhandel der letzten fünf Jahre läßt 
sich aus folgender Übersicht erkennen: 
Kohleneinnehmende Eingenommene 
Jahr Dampfer 
Zahl Tons 
1903 1218 122 259 
1904 1 291 153 257 
1905 911 95 053 
1906 1 378 162 837 
1907 1 511 184 906 
Das Jahr 1907 weist den größten Absatz 
von Kohlen seit 1901 auf, in dem 217 927 Tons 
von 1855 Schiffen eingenommen wurden. Wäh- 
rend des Jahres 1907 (und 1906) bunkerten 
169 (56) ausländische Kriegsschiffe (einschließlich 
der Torpedofahrzeuge) 28 053 (23 190) Tons 
(Colonial Reports-Annual 1908, Nr. 563.) 
Dle Entwichlung der Industrie im Staate 
Deufüdwales. 
Ülber die Fortschritte, welche die Industrie 
des Staates Neusüdwales seit dem 1. Januar 
des Jahres 1901, dem Zeitpunkte der Vereini- 
gung der australischen Kolonien zum australischen 
Bunde (Thbe Commonwealth of Australia) ge- 
macht hat, gibt die nachstehende Tabelle Aufschluß: 
Jahr Zahl der Zahl der boschasucten Arbelter Jährliche 
Beniebe mämnlich eiblich insgesamt Zunahme 
1901: 3367 54556 1764 66230 — 
1902: 3396 54326 11943 66269 +— 39 
1903: 3476 52453 13180 65633 — 636 
1904: 3632 53457 14579 68036 2403 
1905: 3700 56111 16064 72175 4139 
1906: 3861 59979 17843 77822 —+ 5647 
1907: 4387 66667 20527 87194 + 9372 
(he Journal of Commercc of Victorin and Melbourne 
Prices Current.) 
Einfuhr wurzelkranker Kartoffeln nach Transvaal. 
In einer Regierungsbekanntmachung vom 
11. August d. Is. warnt das Landwirtschafts- 
departement vor der Einfuhr von Saatkartoffeln, 
die mit der Wurzelfäule (nectria solani, Pers.) 
behaftet sind; Kartoffeln, bei denen diese Krankheit 
in einer Ausdehnung von 1 v. H. oder mehr 
festgestellt wird, werden vernichtet oder an den 
Absender zurückgesandt. 
(Trhe Gorernment Gazette.) 
  
Räucherung importierter Pflanzen im Uganda- 
Drotehtorat. 
Der Gouverneur des Uganda-Protektorats 
hat unter dem 14. Februar 1908 eine Verordnung, 
betreffend Räucherung importierter Pflanzen, er- 
lassen. Er kann danach gewisse Häfen oder Plätze 
für die Einfuhr von Pflanzen bestimmen. Alle 
in das Protektorat eingeführten Pflanzen, ein- 
schließlich ihrer Verpackung, müssen auf Anweisung 
der botanischen Behörde hin geräuchert werden. 
Der Räucherungsprozeß soll derartig ausgeführt 
werden, wie es die botanische Behörde zur Zer- 
störung eines etwa vorhandenen pflanzlichen oder 
tierischen Parasiten für notwendig erachtet. Die 
botanische Behörde kann vom Importeur ver- 
langen, daß er sie über die Verwendung der 
Pflanzen nach der Räucherung auf dem laufenden 
hält. Der Gouverneur kann auf dem Verord- 
nungswege für den Transitverkehr von unge- 
räucherten Pflanzen durch das Protektorat Sorge 
tragen. Auf Ubertretungen steht eine Geldstrafe 
bis zu 1000 Rupien oder Gefängnisstrafe (mit 
oder ohne schwere Arbeit) bis zu zwei Monaten, 
oder beides. Alle Pflanzen, die entgegen den 
Bestimmungen eingeführt werden, sowie die Ver- 
packung verfallen der Konfiskation. 
Jolltartfänderungen der Goldküfte 
(westlich des Volta). 
Durch Verordnung des Gouverneurs der Gold- 
küstenkolonie vom 4. August d. Is. sind die Zölle 
für die Einfuhr der nachgenannten Waren nach 
dem Gebiete westlich des Volta, wie folgt, geändert 
worden: 
bis oll 
Schill. Poe. E—W 
Branntwein, Genever, Rum, 
Liköre und vermischte Spiri- 
tuosen und Branntweine, die 
nicht so mit einem anderen 
Artikel versüßt oder versetzt 
find, daß ihr Stärkegrad durch 
Sykes Hydrometer nicht fest- 
gestellt werden kann, bei einer 
Stärke von höchstens 12½ 
Grad unter Normalstärke 
Imperialgallon oder ein 
Bruchteil davroon 
Für jeden Grad oder Teil eines 
Grades über 12½ Grad unter 
Normalstärke ein Zuschlag 
Imperialgallon oder ein 
Bruchteil davno . 
Alkoholische Bitterliköre, Genever 
und Liköre, die so mit einem
        <pb n="1112" />
        W 1028 2 
visber ilf udtu 
Schill. Pce. Schill. Pee. 
anderen Artikel verfsüßt oder 
versetzt sind, daß ihr Stärke- 
grad nicht wie vorstehend er- 
wähnt festgestellt werden kann 
Imperialgallon oder ein 
Bruchteil davo 
Mineral= und lohlensäurehaltige 
Wässer in Flaschen jeder Größe 
Dutzend Flaschen oder ein 
Bruchteil davon. 
Nach der Verordnung kann 
ferner anstatt des Sykeschen Hy- 
drometers zur Feststellung der 
Stärke von Spirituosen Tralles' 
oder ein ähnliches Hydrometer 
gebraucht werden; anstatt der 
vorstehend genannten werden 
dann folgende Zölle für Spiri- 
tuosen erhoben: 
Branntwein, Genever, Rum, 
Liköre und vermischte Spiri- 
tuosen und Branntweine, die 
nicht so mit einem anderen 
Artikel versüßt oder versetzt 
sind, daß ihr Stärkegrad nicht 
durch Tralles'’ oder ein an- 
deres etwa vorgeschriebenes 
Hydrometer festgestellt werden 
kann, bei einer Stärke von 
höchstens 50 Prozentgraden 
reinen Alkohols nach solchem 
Hydrometer 
Imperialgallon oder ein 
Bruchteil davon. 
und bei größerer Stärke für 
jeden Grad über 50 Prozent- 
grad ein Zuschlag 
Imperialgallon oder ein 
Bruchteil davon. . — 1 — 1 
Waren, die ursprünglich in den westlich des 
Volta gelegenen Teil der Kolonie eingeführt waren, 
können mit schriftlicher Genehmigung des Zoll- 
kontrolleurs und unter den von ihm festzusetzenden 
Vi 
□ 
4 frei 
Or 
l 
01 
Bedingungen von dort nach dem östlich des Volta 
gelegenen Teil gebracht werden; die Einführer 
von dergleichen Waren sollen Anspruch haben auf 
eine Rückerstattung des Zolles in Höhe des Unter- 
schieds zwischen dem wirklich gezahlten und dem 
Zolle, der entrichtet sein würde, wenn die Waren 
ursprünglich in den östlich des Volta gelegenen 
Teil der Kolonie eingeführt worden wären. 
(The Board of Trade Journal.) 
Juschlagzölle für Spirituosen in Slerra Ceone. 
Laut Verordnung (25/1908) werden bei der 
Einfuhr von Spirituosen in Sierra Leone zum 
dortigen Verbrauch oder zur Weiterbeförderung 
auf dem Sierra Leone= oder einem anderen Flusse 
der Kolonie oder des Schutzgebiets neben den 
bisherigen Zöllen folgende Zuschläge erhoben: 
ölle 
* 
bisher (nachd. Verordn. 
(noch * Veonen Nr. IXv. Jahre 
1 sah Nr. Snz# 
Spirituosen u. Branntweine, 
deren Stärkegrad durch 
Tralles' Hydrometer fest- 
gestellt werden kann: 
beieiner Stärkevon 50 v. H. 
reinen Alkohols nach sol- 
chem Hydrometer oder 
darunter, Imperialgallon 
oder ein Teil davon 4 
(und ein Zuschlag von 
1 Penny für das Impe- 
rialgallon oder einen Teil 
davon für jedes Prozent 
reinen Alkohols über 
50 v. H.) 
Spirituosen, verfüßt oder ver- 
setzt, so daß ihr Stärkegrad 
nichtermitteltwerden kann, 
O 
  
  
Verschiedene 
* Hamburgisches Kolonlialinstitut. 
J. 
Senatskommissar: Senator Dr. v. Melle. 
Kommissar des Reichskolonialamts: 
Wirklicher Legationsrat Dr. Schnee, Berlin. 
Kaufmännischer Beirat: Justus Stran- 
des, in Firma: Hansing &amp; Co., Vorsitzender, 
Imperialgallon 4 5 
Spirituosen, nicht aufgeführt, 
Imperialgallon 4 5 
(The stxt of Trade Journal.) 
WMitteilungen. 
Max M. Warburg, in Firma: M. M. War- 
burg &amp; Co., F. C. Paul Sachse. 
Vorsitzender des Professorenrates: 
Professor Dr. Thilenius. 
Ausschuß des Professorenrates: Professor 
Dr. Thilenius, Vorsitzender, Professor Dr. 
Rathgen, Professor Dr. Gottsche
        <pb n="1113" />
        W 1029 2 
Lehrkörper des Kolonialinstituts. 
a. Professorenrat: 
Becker, Dr., Professor der Geschichte und Kultur 
des Orients; Gottsche, Dr. Professor, Direktor des 
Mineralogisch-Geologischen Instituts, Schriftführer; 
Kraepelin, Dr. Professor, Direktor des Natur- 
historischen Museums; Marcks, Geheimrat Dr., 
Professor der Geschichte; Nocht, Dr. Professor, 
Medizinalrat; Passarge, Dr., Professor der Geo- 
graphie; Rathgen, Dr., Professor der National- 
ökonomie, stellvertretender Vorsitzender; Schorr, 
Dr. Professor, Direktor der Sternwarte, Bergedorf; 
Thilenius, Dr. Professor, Direktor des Museums 
für Völkerkunde, Vorsitzender; Thoma, Dr., 
Professor des öffentlichen Rechts; Wahl, Dr., 
Professor der Geschichte; Zacharias, Dr. Pro- 
fessor, Direktor der Botanischen Staatsinstitute. 
b. Dozenten mit Lehrauftrag: 
Glage, Professor, Obertierarzt; Hagen, Dr., 
Wissenschaftlicher Assistent am Museum für Völker- 
kunde; Meyer, Dr. Kammergerichtsrat, Berlin; 
Michaelsen, Dr. Professor, Wissenschaftlicher 
Assistent am Naturhistorischen Museum; Ollwig, 
Dr. Professor, Wissenschaftlicher Assistent am In- 
stitut für Schiffs= und Tropenkrankheiten; Voigt, 
Dr. Professor, Wissenschaftlicher Assistent an den 
Botanischen Staatsinstituten. 
Bureau des Senatskommissars und des Ko- 
lonialinstituts: Hamburg 36, Dammthorstraße 251. 
II. 
Vorschriften für die Hörer und Hospitanten 
des Kolonialinstituts. 
1. Bedingungen für die Zulassung. 
Zur Teilnahme an dem Unterricht des Ko- 
lonialinstituts werden zugelassen: 
A. als Hörer: # 
1. Abiturienten deutscher höherer Lehranstalten 
mit neunjährigem Kursus, 
. seminaristisch gebildete Lehrer, die die zweite 
Prüfung bestanden haben, 
Kaufleute, Industrielle und andere Personen, 
die die Berechtigung zum einjährig-treiwil- 
ligen Dienste besitzen oder als Selektaner 
von hiesigen Volksschulen abgegangen sind 
oder auswärtige gleichwertige Schulen ab- 
solvierten, sofern sie eine mindestens drei- 
jährige geregelte Berufstätigkeit hinter sich 
haben, jedenfalls aber die Lehrzeit in ihrem 
Berufe beendeten, 
Ausländer auf Beschluß des Professorenrats, 
wenn sie eine gleichwertige Vorbildung nach- 
weisen, 
B. als Hospitanten zu einzelnen Vorlesungen 
aauf Beschluß des Professorenrats Personen, die 
# d„ 
“*(* 
  
über 18 Jahre alt und nicht mehr Schüler 
einer Lehranstalt sind, sofern sie eine genü- 
gende Vorbildung besitzen. 
Wl 
Meldung und Aufnahme, Belegen der 
Vorlesungen. 
Hörer und Hospitanten haben sich innerhalb 
der ersten beiden Wochen nach dem vorgeschrie- 
benen Anfang des Semesters persönlich auf dem 
Bureau des Kolonialinstituts zur Aufnahme an- 
zumelden. Für die Annahme späterer Meldun- 
gen ist ein besonderer Beschluß des Professoren- 
rats erforderlich. 
Bei der Meldung sind die Zeugnisse über 
Schul= und Berufsbildung und der hamburgische 
Meldeschein vorzulegen. 
Auswärtige haben ein Führungszeugnis von 
der Polizeibehörde des Heimatsortes, Ausländer 
von der Polizeibehörde ihres letzten Aufenthalts- 
ortes beizubringen. Von der Beibringung des 
Führungszeugnisses sind befreit in Hamburg 
dauernd ansässige Personen, aktive Offiziere und 
Beamte, sowie Beamte im Vorbereitungsdienst, 
endlich Studierende, die unmittelbar von einer 
anderen Hochschule auf das Kolonialinstitut über- 
gehen und ein Abgangszeugnis dieser Hochschule 
vorlegen. 
Die zur Erwirkung der Aufnahme vorgelegten 
Zeugnisse werden in dem Bureau des Kolonial= 
instituts aufbewahrt und den Hörern und Hospi- 
tanten erst beim Abgange wieder ausgehändigt. 
Nach der Prüfung der eingereichten Zeugnisse 
durch den Vorsitzenden, in zweifelhaften Fällen 
durch den Ausschuß des Professorenrats, erhalten 
die einzelnen Hörer und Hospitanten die Auf- 
forderung, sich zur Zahlung der Aufnahmege- 
bühren einzufinden. Die Hörer unterwerfen sich 
durch Einzeichnung in die Matrikel, die Hospi- 
tanten durch die von ihnen beantragte Einschrei- 
bung den Vorschriften des Kolonialinstituts. Bei 
der Aufnahme erhalten die Hörer ein Vorlesungs- 
formular und eine für ein Kalenderjahr gültige 
Erkennungskarte, welche am Ende des Jahres 
umzutauschen ist. 
Die Hörer und Hospitanten haben demnächst 
die von ihnen gewählten Vorlesungen in das 
Formular und in die im Bureau ausliegenden 
Listen einzutragen. Hiernach ist das Formular 
einzureichen und die Gebühr für die Vorlesungen 
zu zahlen. Alsdann ist es den Dozenten persön- 
lich zur Bescheinigung der Anmeldung vorzu- 
legen. 
Ebenso wird in den letzten beiden Wochen 
des Semesters die Abmeldung zwecks Bestätigung 
des regelmäßigen Besuchs der Vorlesungen bei 
den Dozenten erwirkt.
        <pb n="1114" />
        W 1030 e 
Die Annahme der Vorlesungen soll innerhalb 
der ersten drei Wochen nach dem vorgeschriebenen 
Anfang des Semesters erfolgen. Für eine spätere 
Annahme ist die besondere Erlaubnis des Vor- 
sitzenden des Professorenrats erforderlich. 
Hörer, die nicht innerhalb der vorgeschriebenen 
Zeit mindestens vier Wochenstunden belegt und 
die Gebühren gezahlt haben, werden aus dem 
Verzeichnis gestrichen. Die Aufnahmegebühr wird 
nicht zurückgezahlt. 
3. Gebühren. 
Die Gebühren für die Aufnahme betragen 
20 Mk. Das Honorar für die ein= bis zwei- 
ttndige Semestervorlesung oder Übung beträgt 
Mk. für das Halbjahr; für jede weitere 
*W 7 erhöht sich das Honorar um 5 Mk. 
Für Vorlesungen, die sich nicht über das Semester 
erstrecken, beträgt die Gebühr 5 Mk. Mittellosen 
Hörern können die Gebühren nach Anhörung des 
Professorenrats und des Kaufmännischen Beirats 
ganz oder teilweise erlassen werden, sofern sie 
deutsche Reichsangehörige sind, 
2. durch ein amtliches Zeugnis ihre Bedürftig- 
keit glaubhaft nachweisen. 
Die Gesuche um Erlaß der Gebühren sind für 
das Sommersemester bis zum 15. Mai, für das 
Wintersemester bis zum 15. November an den 
Senatskommissar zu richten. 
4. Lehrplan. 
Der vollständige Lehrgang umfaßt zwei Se- 
mester, deren Einteilung mit derjenigen der Uni- 
versitäten zusammenfällt. Den Hörern und 
Hospitanten steht indessen die Wahl der Vorlesun- 
gen frei, so daß sie einen vollständigen Lehrgang 
auch in mehr als zwei Semestern durchmachen 
können. 
5. Abgangszeugnis. 
Jeder Hörer, der das Kolonialinstitut verläßt, 
kann auf seinen Antrag von dem Vorsitzenden 
des Professorenrats des Kolonialinstituts ein 
Zeugnis über die Dauer seines Aufenthaltes am 
Kolonialinstitut und über die regelmäßig von ihm 
besuchten Vorlesungen erhalten. Dem Antrag auf 
Ausfertigung des Zeugnisses, der frühestens drei 
Wochen vor Ablauf des Semesters gestellt werden 
kann, ist beizufügen: 
1. das Vorlesungsformular, in welchem die 
Annahme der Vorlesungen und die Abmel- 
dung des Hörers durch die Dozenten be- 
scheinigt sein muß, 
2. die Erkennungskarte. 
6. Diplomprüfung. 
Hörer, welche eine ausreichende Zahl von 
Vorlesungen aus den Hauptgebieten des Unter- 
richts gehört haben, können sich einer Diplom- 
  
prüfung unterziehen, für welche eine besondere 
Prüfungsordnung erlassen wird. 
7. Disziplin. 
Die Hörer und Hospitanten des Kolonial= 
instituts unterstehen der Disziplinargewalt des 
Professorenrats. Als Disziplinarstrafen können 
verhängt werden 
1. Verw 
2. enwensechmun des laufenden Semesters, 
3. Entlassung. 
Eine Berufung an den Senatskommissar ist 
nur gegen Verhängung der Entlassung zulässig. 
III. 
Verzeichnis der Vorlesungen und Übungen 
vom 15. Oktober 1908 bis 15. März 1909. 
Professor Dr. Wahl: Allgemeine Kolonial- 
geschichte I. bis 1815. 2sltündig mit Übungen. 
Professor Dr. Thoma: 1. Kolonialrecht. 
2 stündig. 2. ÜUbungen im öffentlichen 
Recht. 1 stündig. 
Kammergerichtsrat Dr. Meyer (LBerlin): Ein- 
geborenenrecht. kstündig. 
Außerdem Vorlesungen über Verwaltung und 
Recht in den deutschen Schutzgebieten, bezüglich 
deren Näheres bekannt gegeben wird. 
Professor Dr. Rathgen: Kolonialpolitik mit 
Übungen. 1. Geschichte der modernen Kolonial= 
polilik. 2. Die Kolonien in der Weltwirtschaft 
einschl. Handelspolitik. A4stündig. Im Anschluß 
hieran gemeinsam mit Professor Dr. Voigt: 
Exkursionen zur Besichtigung von Waren- 
lagern, Aufbereitungsanstalten und industriellen 
Anlagen. 14tägig So 
Professor Dr. Passarge: 
deutschen Kolonien. 
Übungen. 
Professor Dr. Schorr: Anleitung zu Routen- 
aufnahmen und geographischen Orts- 
bestimmungen. 1 stündig. 
Professor Dr. Thilenius: Die Eingeborenen 
der deutschen Kolonien. k2stündig. 
Professor Dr. Becker: Islamkunde mit be- 
sonderer Berücksichtigung unserer Kolonien. 
2stündig. 
Professor Dr. Michaelsen: Die Tierwelt un— 
serer Kolonien mit Rücksicht auf ihre Be- 
deutung für den Menschen. 1 stündig. 
Professor Dr. Voigt: 1. Koloniale Nutz- 
pflanzen, ihre Kultur, ihre Produkte und 
ihre Schädlinge. 2ltündig mit Demonstrationen. 
2. Praktische Ubungen im Erkennen und 
Untersuchen pflanzlicher Erzeugnisse des 
Handels. 3stündig; im Anschluß hieran ge- 
meinsam mit Professor Dr. Rathgen: Be- 
Landeskunde der 
1stündig und 2stündige
        <pb n="1115" />
        W 1031 20 
sichtigung von Warenlagern, Aufbereitungs- 
anstalten und industriellen Anlagen. 14tägig So. 
Professor Dr. Gottsche: Nutzbare Mineralien 
mit besonderer Berücksichtigung unserer Kolo- 
nien. 2 stündig mit Demonstrationen. 
Professor Dr. Nocht: Tropenhygiene. k2stündig 
mit Demonstrationen und Übungen. 
Außerdem Samariterkursus. Sechsmal 
2 Stunden. Das Nähere wird später bekannt 
gemacht. 
Professor Dr. Becker: 
Kisuaheli. 2stündig. 
das Schriftarabische. 1 stündig. 
Dr. Hagen: Einführun in die chinesische 
Umgangssprache. 3Jstündig. 
Professor Dr. Schorr: Anleitung zu Him- 
melsbeobachtungen mit einfachen Instru- 
menten und zu anderen wissenschaftlichen Beob- 
achtungen auf Reisen. Viermal 2 Stunden an 
Donnerstagabenden im Januar und Februar, 
7 bis 9. 
Professor Dr. Voigt: Demonstrationen von 
Ausrüstungen für botanisches Sammeln 
auf Reisen. Einmal 2 Stunden. 
Professor Glage und Professor Dr. Ollwig: 
Verwendung und Zubereitung der Nah- 
1. Einführung in das 
2. Einführung in 
rungsmittel in den Tropen einschl. 
Fleischbeschau (Kochkursfus). Viermal 
2 Stunden. 
Ferner sind in Aussicht genommen: Kursus 
im Englischen; Kurfus zum Abbalgen, Skelet- 
tieren, Konservieren und Ausstopfen der höheren 
Wirbeltiere von den Beamten des Naturhistori- 
schen Museums; Kursus der Photographie; Reit- 
unterricht und Unterweisung in der Wartung und 
Pflege des Pferdes. Nach Vereinbarung. 
r— 
Zur Ergänzung der Vorlesungen des 
Kolonialinstituts werden den Hörern und 
Hospitanten die allgemeinen Vorlesungen 
und Ubungen empfohlen. In Betracht kommen 
vor allem die folgenden: 
Professor Dr. Thoma: 
Staatsrechts; 
Dr. Ritter: Grundzüge des bürgerlichen 
Rechts; 
Dr. Leo: Einführung in das Handelsrecht; 
Dr. Schaps: Praktikum über Seerecht; 
Professor Dr. Rathgen: Wirtschaftskrisen, All- 
gemeine Volkswirtschaftslehre, Volks- 
wirtschaftliche ÜUbungen; 
Dr. Wagemann: Die Grundbegriffe der 
Volkswirtschaftslehre; 
Dr. Nonne: Die Alkoholfrage; 
Dr. Otto: Tropenhygiene mit besonderer 
Berücksichtigung der Westküste Afrikas; 
Grundprobleme des 
  
Dr. Hambruch: Naturgeschichte- der Kultur- 
rasse; 
Professor Dr. Marcks: Geschichte Englands 
und der englischen Weltmacht; 
Professor Dr. Becker: Die Hauptprobleme 
der modernen Orientpolitik; 
Major Lequis (Berlin): Koloniale Krieg- 
führung; 
Professor Masterman (Birminghamy): 
Institutions. In englischer Sprache. 
Die Hörer des Kolonialinstituts belegen die 
öffentlichen Vorlesungen in derselben Weise wie 
die Institutsvorlesungen. 
British 
Für das Sommersemester sind außer den 
Fortsetzungen der Wintervorlesungen in Aussicht 
genommen Vorlesungen über Seerecht, Völker- 
recht; Reederei, Hafen= und Kaibetrieb; Boni- 
tierung und Ausnutzung von Fischgewässern; 
tierische Schädlinge tropischer Kulturpflanzen; 
Nutz= und Haustiere der Tropen; Tropische Tier- 
seuchen; Anleitung zur Anlage von Stationen 
Haus-, Wege= und Brückenbau, Anlage von 
Nutzgärten). 
* Bekämpfung von Viehseuchen in Britisch-Südafrika. 
Dem Kapparlament liegt ein Gesetzentwurf 
vor, nach welchem der Regierung weitgehende 
Befugnisse zur Bekämpfung von Viehseuchen, 
vornehmlich im Hinblick auf eine etwaige Ein- 
schleppung des Ostküsten fiebers, erteilt werden 
sollen. In Verbindung damit ist eine Kommission 
ernannt worden, die beauftragt ist, alle mit dem 
Ostküstenfieber zusammenhängenden Fragen zu 
untersuchen. Diese hat den ersten Bericht ihrer 
Tätigkeit, datiert vom 13. August, eingereicht; er 
behandelt die Gefahren der Seuche, die Art und 
Weise der Ausbreitung und die an den Grenzen 
zu treffenden Vorbeugungsmaßregeln. Nach der 
„Cape Times“ vom 19. August 1908 enthält der 
Bericht ungefähr folgende Ausführungen: 
Der tödliche Verlauf der Krankheit rafft 
95 v. H. des Rindviehes hinweg. Die vollkom- 
mene Sperre für Rindvieh in verseuchten Be- 
zirken lähmt den Verkehr und legt den ganzen 
Farmbetrieb brach. Hierdurch werden die strik- 
testen Sicherheitsmaßregeln gegen einen Einbruch 
der Seuche notwendig, um schwere Schädigungen 
der Wohlfahrt des Landes zu verhüten. 
Die Ausbreitung der Krankheit kann nur auf 
dem Wege der Ansteckung durch Zecken erfolgen, 
von denen zwei Arten mit Sicherheit dafür 
haftbar zu machen sind, nämlich Ripicephalus 
appendiculatus und Ripicephalus simus.
        <pb n="1116" />
        W 1032 20 
Es ist nicht ausgeschlossen, daß noch andere 
Arten auch als Überträger fungieren, aber es ist 
nicht gelungen, die Krankheit in anderer Weise 
als durch Zecken von Tier zu Tier zu übertragen, 
3. B. durch direktes Überimpfen des Blutes vom 
kranken Tier. Der Infektionsstoff geht auch nicht 
durch die Eier der Zecken über, d. h. die Larven 
aus den Eiern eines infizierten Weibchens können 
kein Rind krank machen, bevor sie nicht an einem 
kranken Tier gesaugt haben. Erst dann erlangen 
sie die Eigenschaft, daß das nächste Entwicklungs- 
stadium die Krankheit aus Rinder zu übertragen 
vermag. 
Die Maßregeln müssen daher in erster Linie 
gegen die Einführung von infizierten Rindern 
gerichtet sein; außerdem sind nach Möglichkeit die 
Zecken zu vernichten oder wenigstens an Zahl zu 
vermindern. Das wichtigste Gebiet für die Be- 
kämpfung ist die Natal= und Transvaalgrenze. 
Nach Transvaal wurde die Seuche 1902 aus 
Rhodesia eingeschleppt und sie hat sich über die 
Distrikte von Pretoria, Rustenburg und Zeerust 
verbreitet. Der der Grenze von Betschuanaland 
nächste Ausbruch ereignete sich in Linokana im 
Marico-Distrikt. Es wurde eine Verordnung er- 
lassen für den Verkehr mit Rindvieh und Landes- 
produkten aus Transvaal und Betschuanaland- 
Protektorate nach Kapkolonie, welche bestimmt: 
Die Einführung von Rindvieh aus Transvaal 
wird verboten, desgleichen die Einführung von 
Grasheu und Schilf. Die Einführung von 
Häuten, Fellen, Hörnern, Wolle und Mohair ist 
nur unter folgenden Bedingungen gestattet: Ge- 
trocknete Häute, Felle usw. müssen eine Bescheini- 
gung haben, daß sie sorgfältig zugerichtet sind, 
bei frischen muß eine Bescheinigung vorgelegt 
werden, daß sie vor kurzem sorgfältig desinfiziert 
worden sind. Die Bescheinigungen müssen vom 
Chefvererinär oder dessen Vertreter unterschrieben 
und von dem obersten Grenzpolizeibeamten der 
betreffenden Übergangsstelle gegengezeichnet sein. 
Wolle und Mohair müssen gut in Ballen verpackt 
und auf der Eisenbahn direkt für einen Ver- 
schiffungsort oder auf dem Landwege für irgend 
eine Bahnstation zwischen Mafeking und Forteen 
Streams bestimmt sein. Die Ballen dürfen auf 
dem Wege zum Hasenplatz nirgends geöffnet 
werden. Aus Betschuanaland darf Vieh nur zum 
Zwecke sofortiger Abschlachtung eingeführt werden. 
Für Schlachtvieh müssen ebenfalls Gesundheits- 
atteste beigebracht werden. 
Dann fordert der Kommissionsbericht die Er- 
neuerung und Ergänzung von Drahtzäunen an 
der Transvaalgrenze, wo sie noch von der Rinder- 
pestinvasion her beständen. Ferner soll die Poli- 
zeimannschaft zur Bewachung der Grenze und 
  
zur strikten Durchführung der erlassenen Vor- 
schriften verstärkt werden. 
In Natal ist die Krankheit (März 1904) 
zuerst erschienen in Zululand und hat sich von 
da schnell über den größeren Teil der Kolonie 
verbreitet. " 
Auch an der Natal-Kapkoloniegrenze ist ein 
Drahtzaun von der Rinderpest her vorhanden, 
der vervollständigt wird, und man zieht einen 
Parallelzaun, der eine Neutralzone von 50 Yards 
schafft. 
Die Grenzwache besteht hier aus 108 C. M. R. 
und 136 eingeborenen Polizisten, letztere immer 
zwischen den Weißen verteilt. 
Der Verkehr mit Vieh und Produkten ist 
gänzlich verboten. Mit Ausnahme von Gefrier- 
fleisch aus UÜberseeländern darf nichts über die 
Grenze. Jeglicher Grenzverkehr ist auf bestimmte 
Ülbergangsstellen beschränkt. Durch die Driften 
werden die Fahrzeuge bei Der Grenzüberschreitung 
mit Maultieren befördert. Das Eingeborenen- 
vieh an der Grenze soll mit Merkbrand versehen 
und scharf bewacht werden. Belehrungen der 
Farmer über das Wesen der Krankheit und die 
Vorbeugungsmaßregeln sollen durch die Regierung 
stattfinden und die Polizeiorgane sollen ermächtigt 
werden, alles Vieh, welches die Grenze über- 
schreitet, zu töten. 
Die größte Gefahr besteht in den Einge- 
borenenbezirken an der Küste. Im Falle eines 
Ausbruches hier können nur energische Maßregeln 
die Seuche tilgen. Diese sind: Einzäunen und 
Bewachen des infizierten Distriktes zur Verhinde- 
rung jeden Verkehrs mit Rindvieh, Tötung des 
kranken und der Ansteckung verdächtigen Viehes, 
Vernichtung der Zecken auf getöteten und ge- 
fallenen Rindern. 
Zur Verminderung der Zecken wird die An- 
lage von Badeeinrichtungen für das Bieh 
empfohlen. Für alle Krankheits= und Todesfälle 
unter dem Rindvieh in gefährdeten Bezirken soll 
die Anzeigepflicht eingeführt werden, was die 
Anstellung eines ausreichenden Veterinärpersonaks 
voraussetzt. 
Wirksame Heilmittel oder Verfahren zur Ver- 
leihung von Seuchenfestigkeit gibt es nicht. 
* Kuhbebung des Inter-Colonlal Counclli und Neu- 
regelung der Verwaltung der Central Soutb African 
Rallways. 
Mit dem 2. Juli 1908 hat der Inter-Colonial 
Council zu bestehen aufgehört. Demselben war 
die Unterhaltung der Polizeitruppe und die Ver- 
zinsung der 35 Millionen-Anleihe des Trans- 
vaal und der Oranjefluß-Kolonie übertragen,
        <pb n="1117" />
        W 1033 20 
wofür ihm die Einnahmen aus den Eisenbahnen 
der beiden Kolonien und das Recht zugewiesen 
waren, die Mehrausgaben durch Umlagen auf 
die beiden Kolonien zu decken. Die Regierungen 
des Transvaal und der Oranjefluß-Kolonie haben 
nun Konventionen abgeschlossen, welche die Tei- 
lung des Eigentums, der Rechte und Verbind- 
lichkeiten des Inter-Colonial Council sowie den 
künftigen Betrieb und die Verwaltung der Central 
South African Railways regeln. 
Auf Grund dieser Abmachungen werden der 
Oranjefluß-Kolonie von der garantierten 35 Mil- 
lionen-Anleihe 7 700 000 K als Schuld zu- 
gewiesen. Die Eisenbahnen werden so geteilt, 
daß die Linien im Transvaal und die Linien in 
der Oranjefluß-Kolonie von den Gouverneuren 
dieser Kolonien verwaltet werden. Das rollende 
Material, welches als früheres Eigentum der 
Netherlands Railway Company erkenntlich ist, 
soll Eigentum des Transvaal sein, das rollende 
Material, welches als früheres Eigentum des 
Oranjefreistaates erkenntlich ist, gehört in Zukunft 
der Oranjefluß-Kolonie. Alles später (bis zum 
Juli 1908) erworbene rollende Material wird 
zwischen den beiden Kolonien im Verhältnis von 
37:13 aufgeteilt. Der Betrieb und die Ver- 
waltung der Eisenbahnen wird einem Railway 
Board übertragen, der aus fünf Mitgliedern be- 
steht, von denen drei von der Transvaal-Regierung 
und zwei von der Regierung der Oranjefluß- 
Kolonie ernannt werden. Der Sitz der Verwal- 
tung ist Johannesburg. Der General Manager 
der Eisenbahnen hat dem Board jährlich einen 
Bericht vorzulegen. Dieser Bericht geht den 
beiden Parlamenten zu. Die Bücher und Rech- 
nungen der Verwaltung sind derartig zu führen, 
daß sie den Anteil der beiden Kolonien an den 
Aktiven und Passiven der Verwaltung klar er- 
sichtlich machen. Die Prüfung der Bücher liegt 
dem Auditor General ob. 
Während des Bestehens der Konvention soll 
keine der beiden Regierungen Eisenbahnlinien 
bauen, die mit den bestehenden Linien in Wett- 
bewerb treten. Wenn aber eine Regierung eine 
Linie zu bauen wünscht, die nach der Ansicht des 
Board mit keiner anderen Linie in Wettbewerb 
tritt, von der aber der Board nicht wünscht, daß 
sie auf gemeinsame Rechnung gebaut wird, dann 
steht es der betreffenden Regierung frei, eine 
solche Linie zu bauen. Baut der Board diese 
Linie trotzdem, so hat die in Betracht kommende 
Regierung die notwendigen Kapitalien aufzu- 
treiben und die Linie wird vom Board erbaut 
und auf Kosten jener Regierung betrieben. Der 
Board hat das Recht, jede Linie zu übernehmen 
und zu betreiben, die von einer der beiden Re- 
gierungen gebaut ist. Falls Linien von Privaten 
  
gebaut werden, so ist dies an die Bedingung ge- 
knüpft, daß die Linie jederzeit expropriiert werden 
kann. . 
Die Konvention ist für den Zeitraum von 
vier Jahren abgeschlossen. Falls Streitpunkte 
zwischen den Regierungen entstehen, sollen diese 
durch Schiedsspruch erledigt werden. Jede 
Partei hat in solchen Fällen einen Schiedsrichter 
zu ernennen und der Oberrichter der Kapkolonie 
soll als Unparteiischer fungieren. Falls ein 
solcher nicht vorhanden ist, hat der Staats- 
sekretär für die Kolonien den Unparteiischen zu 
ernennen. 
Von den fünf ernannten Mitgliedern des 
Boards gehören vier den Ministerien der beiden 
Kolonien an. 
Der amtliche Text der Abkommen über das 
Aufhören des Inter-Colonial Council sowie die 
Gesetzentwürfe über die Ratifikation der Ab- 
kommen sind in der Transvaal Government 
Gazette Extraordinary Nr. 534 vom 9. Juli ver- 
öffentlicht worden. 
Lizenggebühren für Handlungsreisende, Agenten 
und Wareneinführer Iin der Ropkolonie. 
Die Regierung der Kapkolonie hat im Par- 
lament einen Gesetzentwurf eingebracht, wonach 
die von Wareneinführern, Agenten, Handlungs- 
reisenden usw. zu entrichtenden Gebühren erheblich 
erhöht werden sollen. Die Lizenzgebühr für 
einen General Dealer (Inhaber eines Kauf- 
ladens, in dem nach afrikanischer Weise alle 
Waren des täglichen Gebrauchs zu haben sind), 
soll künftig 5 (anstatt 3) &amp; betragen; für eine 
halbjährliche Lizenz ist ein Satz von 2,10 L vor- 
gesehen. 
Wareneinführer hatten bisher eine besondere 
Lizenzgebühr von 12 K jährlich zu zahlen, falls 
der Wert der eingeführten Waren 1200 O jährlich 
überstieg. In Zukunft sollen die zu entrichtenden 
Lizenzgebühren nach dem Gesamtwerte der ein- 
geführten Waren abgestuft werden; die vorge- 
sehenen Stufen schwanken zwischen 5 und 100 K. 
bei einer Staffelung der Warenwerte von 500 
bis 50 000 K. 
Die Lizenzgebühr für nicht im Lande an- 
sässige Vertreter ausländischer Firmen (agents kor 
foreign kirm), worunter solche Personen ver- 
standen werden, die nach Mustern oder in anderer 
Weise Bestellungen entgegennehmen, auf Grund 
deren dann die Waren eingeführt werden, soll 
von 25 auf 50 K jährlich — halbjährlich 25 &amp; — 
erhöht werden. Außerdem sollen diese Vertreter 
für jede weitere von ihnen vertretene Firma 
jährlich 5 &amp; entrichten. Hierunter würden also
        <pb n="1118" />
        W 1034 e 
alle diejenigen selbständigen Geschäfte fallen, die 
oft eine große Anzahl von auswärtigen Firmen 
vertreten und nach Mustern usw. an im Kapland 
ansässige große und kleine Firmen verkaufen. 
Neu ist in dem Gesetzentwurfe die Lizenz- 
gebühr für Handlungsreisende, die Bestellungen 
bei Nichtkaufleuten, also insbesondere Farmern 
nUw., aufsuchen; diese sollen künftig für jeden 
Distrikt, den sie bereisen und in dem ihre Firma 
nicht ansässig ist, eine Gebühr von 5 K ent- 
richten. 
Für den deutschen Einfuhrhandel ist 
hauptsächlich die Bestimmung von Wichtigkeit, 
wonach die Vertreter ausländischer Firmen für 
jede fernere von ihnen vertretene Firma 5 2 zu 
entrichten haben. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats 
in Kapstadt.) 
  
Verkehrs-Nachrichten. 
In Nauru (Marshall-Inseln) ist am 14. Juli d. Js. 
eine Postagentur eingerichtet 
worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen 
Briefsendungen sowie auf den Paket-, Wertbrief= und Zeitungsdienst erstreckt. 
Die Postanstalten in Herbertshöhe und Simpsonhafen (Deutsch-Neuguinea) sind er- 
mächtigt worden, telegraphische Postanweisungen im Verkehr untereinander zuzulassen. 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Oktober 1908. 
  
6 Die Abfahrt erfolgt 
  
  
Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- % Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
C. 
Neapel 6. Nov. Friedrich-Wilhelms- 
(deutsche Schlffe) hafen 37 Tage 
Simpsonhafen 40 Tage 16. Okt. 4. 13. Nov. 
1. beutsch-Meuguinea. Brindisi 18. Okt. 15. Nov. Simpsonhafen 38 Tage 10 30 
(engl. Schiffe) Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
2. deutsch-Skafrika. e 10. 20. Ott. 9.Nov.Mombasa 16— 17T2. Ott. 7. Nov. 
a) “ Bukoba. Muansa und (beunsche Schise) r* 
........ .. . . o 
don a ea r- Norseill 10. jedes Monats Mombasa O 17 Tage 8. jed. 1.. 
N Kin sn n. gerr gchic " 1. Nov. Mombasa 14 Tage 30. Okt. 10 3 
kuncheleo? Brindist 25. O1 Mombasa 18 Tage 2. Ott. 102 
(engl. Schifke) 
b 
) ä Kanga uicht. t- 
Wo Muhesa. Pan 
Wilhelmstal boes W, 
) nach Deutsch-Ostakrkao 
(ausschl der unter a und b 
genannten Postorte) 
ndisi 
cent Schiffe) 
Auczet 
(deutsche Schiffe) 
Marseille 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
Brindist 
(engl. Schiffe) 
  
1 a Schiffe) 
E 
  
19. 
19. 
10. 
29. Olt. 9. Nov. 
Nov. 
29. Okt. 9. Nov. 
jedes Monats 
Nov. 
Tanga 17—19 Tage 
Tanga 16 Tage 
Doressalem 18, 21, 18 
Tage 
Zanzibar #u1 18. Tage 
(von mittelbar 
Weiterbe B123 nach 
Daressala- erne- 
dale ern in 6 E— 
Daressalam 18 Tage 
Janzibar 20, 20 (Tage 
mn weler 
mit d a 
  
  
17. 27. Okt. 7. Nuvwv. 
10 
30. Okt. 1072 
17. * Okt. 7. Nov. 
6. jed- 8 10 0 
30. Okt. 10 50 
28. Ott. 102
        <pb n="1119" />
        1035 20 
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- » Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
8. Hamburg 4. Nov. Swakopmund 25 Tage 3. Nov. 5.25 
r Gen Antwerpen 19. Oft. 9. Neer.Swatopmund 20 Tage 18. Okt. 8. Nov. 8.88 
8 is #abroct *. (deutsche t— ) 
iwle uchabHars Let,Eothampton 20. Okt. 10. Nov.Swafopmund 19 Tageß319. Okt. 9. Nov. 11.23 
HKoribib-Kub, Kubas, Rauchas,eutsche Schiff 
— Erü# d Ou= Southampton24. 31. Okt. Swakopmund 21, 23.23. 30. Okt. 11.28 
23 Tage 
e Loso Posrnl. sSouthampton, 17. Okt. 7. Nov. Swakopmund 28 Tages 6. Okt. 6. Nov. 11.23 
3 dedi osonja 
Usalos " * Hamburg 2. Nov Swakopmund 25 Tagel Nov. 712 
B 5 F. Wubelmstal. [iambuieg . .. Swakopmund 25 Tagee 72 
Southampton jeden Sonnabend Lüderitzbucht 20 Tage jeden Freitag 11.23 
Southampton, 20. Okt. 10. Nov. Lüderitzbucht 20 Tage109. Okt. 9. Nov. 11.23 
(deursche Schiffe) 
b) nach Lüderitzbucht. Kubub 
bz 6Be- Antwerpen 19. Okt. 9. Nov. Lüderitzbucht 21 Tage 18. Okt. 8. Nov. 8.88 
ae alur r, Eruen onnn 21½ b a4,28 
eelm · 2. -- . 
* s rtn Hamburg ov Lüderitzbucht 34, 28age. Nov. 7 12 
Hamburg 1 4. Nov. Lüderitzbucht 26 Tage 3. Nov. 5.25 
4 
5 deh Pensrthe Var. Southampton 24. Dit. 7. Nov. Capĩtadt 17 Tage 23. Okt. G. Nov. 11.2 
Utama Briefe. von dort weiter auf dem 
nn "0 it. Landwege über Sieinkopf 
rlcher scige Vore nprobe 
Lũderitzbucht zu Ekruen 
4. Kamerun. Hamburg 10. 25. jed. MWts. Viktoria 10—24 Tage - - 
Duala 20—25 Tage 241 icd. Mts- 550 
Kribi 22—80 Tage jed. — 
Boulogne 11. jedes Monats Viktoria 18 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
5 56 #emnelinga. e fur Mer Duala 19 Tage 
d uaheri. Boncinbas dita (deutsche Schiffe) Kribi 21 Tage 
. 
an#be alchong d Noerso I7. att. Viktoria 25 Tage 15. Ott. 1016 
bole Ln Sa Duala 26 Tage 
dorf- uLonl, Plan. Gr. Batanga 30 Tage 
31. Okt. Duala 23 Tage 29. Okt. 1045 
tunr r Duala Ort 
d taang) 
Liverpolol Duala 23 Taggeen 1045 
lo bel Hamburg 25. jedes Monats Rio del Rey 32—85 Tage 24. jed. Mts. 712 
b) nach Rio del Rey Liverpool 17. Okt. 14. Nov. Rio del Rey 23 Tage5. Okt. 12. Nov. 1045 
e) nach dem Tschabsee-Geblet Liverpool jeden Sonnabend Forcados 17 Tage jeden Donnerstag 10465 
(Garua, Kuslert) von dort weiter über 
krria #an. 
d) nach Offidinge Liverpool jeden Sonnabend labar 19 Ta jeden Donnerstag 1045 
von kur weiter über kum 
(am Grebsius) bis snt 
ien 6 bis 10 Tagen 
e) nach Molund Antwerpen 5. Nov. Matadi 19—20 Ta 4. Nov. 1.0 
4 vondm di mit den Len- 
Bordeaux 25. jedes Monats Lenn 0r s aenssen 5 28. jed. Mts. 1045. 
  
  
Ssa anga 
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        GW 1036 20 
  
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am 
  
5. den Karolinen, Palan= 
Inseln, Marianen aus- 
schließlich Gnam.) 
* Sind igen nach Guam wer- 
über San Francisco 
dentt 
1) nur für Sendungen nach Jap. 
0) #ucht für Sendungen nach 
ap. 
  
vom Ein- U · 
schiffungshafen am: 
1 
Neapel Ge-. Nov. 
(engl. Schiffe) 
Neapell s. Nor. 
(beutsche Schiste) 
Brindisi 18 f. Okt. 
(engl. Schiffe) 
  
Ponape 54 Tage 
Saipan 64 Tage 
Palau 71 Tage 
Angaur 71 Tage 
Jap. 38 Tage 
Jap 46 Tage 
16r. Okt. 4-r. Noo. 
60. Nov. 102 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
6. ulanicher. 
Verlangen des Ab- 
Hensi gewöhnliche und ein- 
nelchrtebene Gu Bricfe und Post- 
rten ũber Sibirien 
Nea 1 23. Okt. C. Nov. 
n 
Brindisi 1 jeden Sonntag 
* Eae # 
25. Okt. 8. Nov. 
un Teihe, 71 
Tsingtau 35—36 Tage 
Tsingtau 33—37 Tage 
Tsingtau 36—37 Tage 
21. Okt. 4. Nov. 1050 
jeden Freitag 1030 
23. Okt. 6. Nov. 10.0. 
15. Ltt 5 Vov. 8.88 
28. O 
  
6. Nov. 100 
  
6. Nov. 11.23 
Nachversand 1.0 
  
Liverpool 16. Okt. 6. Nov. Tsingtau 35 Ta 
Marseille 30. Okt. Tsingtau 35—36 Tage 
(engl. Schiffe) . 
" 
7. Marshal-Inseln. Neapel 6. Nov. Jaluit etwa 46 Tage 
(engl. Schiffe) 
8. Samoa. Queenstomn 8. Nov. Apia 31 Tage 
# 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts. Lome 21—27 Tage 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 
Notterdam 7. 20. jed. Monats Lome 20—23 Tage 
Joulen Sh 
9. ogoe. Bou s. M. 11. jedes MonatsLome 16 Tage 
Joulog Eise e) 
1Marseille 12. jedes Monats GCotonon 18 Tage 
von da ab Landverbindung 
Bordeaux 25. jedes Monats Cotonou 18 Tage 
von da ab Landverbindung 
Liverpool jeden Sonnabend Akkra 15 Tage 
  
von dort weiter auf dem 
  
Landwege in 4—5 Tagen 
15. 24. u. lesten jedes 
Monats 712 
9. jed. Mts. 8.56 
6. 19. jed. Mts. 924 
10. jed. Mts. 1.0 
10. jed. Mts. 100. 
23. jed. Mts. 108 
Donnerstag 1014 
  
) Den vurch ?# bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die neslleen auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat.
        <pb n="1121" />
        G 1037 2 
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Von Landungs- Die Post ist fällig Von Landungs- D Die Post ist fällig 
hafen in Berlin am hafen in Berlin am 
beutsch-Neuguinea Neapel. 21“. Okt. us Neapel. 21. Ok. 
—*- 23·#tt. Inseln Brindisi 193. Nov. 25. Dez. 
Deutsch-Estafrima Brimlisi 18. Ott. — – — 
Marseille. .. #16. jed. Mts. lP apel. 21“. Okt. 4°. Nov. 
M-A.|, = Brindisi 18. 30. Okt. 
Marseille. . . 15. 29. Okt. 
beutsch-sübwestafriha Southampton 18. 23. Ott Liverpool b. Vancouv. 1. Nov. 
« " Plymouth, 
nördl.Teil d. Schutzgeb.amburg 23. Nov. Kiautschon Southampton, er San Francisco 
19°“ jed. Mts 
' ’ Le Havre oder . 27*. Olt. 3*. Nov. 
südl. Tell des Schutzgeb. Southampton 23“. Okt. Queenstown. 
Southampton, 18. Okt. 28. Nov. Sibir. Eisen- jeden Dienstag und 
— - ahn.. onntag 
Hamburg .. 18*. jedes Monats - 5ê 
Koamernn Bonuthamwpton 0“. jedes Monats ##month#g über Vancouv. 4. Nov. 
Plomouth. 25. Okt Samon oder Hapvre über San Francisco 
den Karolinen » od. Plymouth 17. Okt. 
Marianen, v be 21“. Okt. 8. Nov. Togo Hamburg . . 18*. 21*. jedes Monats 
Palan-Inseln 99 Southampton 30“. jedes Monats 
  
" Faligreitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des 
S. M. S. „Arcona“ 
S. M. S. „Bremen“ 
S. M. S. „Bussard“ 
S. M. S. „Charlotte“ 
S. M. S. „Condor“ 
S. M. S. „Freya“ 
S. M. S. 
S. M. S. „Hertha“. 
S. M. S. „Iltis“ 
S. M. S. „Jaguar“ 
S. M. S. „Leipzig“. 
S. M. S. „Luchs“ 
S. M. S. „Niobe“ 
S. M. S. „Panther“ 
S. M. S. „Planet“". 
S. M. S. „Seeadler“ 
S. M. S. „Sperber“ 
S. M. S. „Tiger" 
Schiffsbewegungen. 
Schiffes.) 
25/8. Tsingtau 110. — 4/10. Tschinwangtau. 
Ilha Grande 12/9. — 17/9. Montevideo 30/9. — 3/10. Puerto Ma- 
drin 6/10. — Matthias Golf. 
5/9. Daressalam 10/9. — Tirenibucht 14/9. — 16/9. Kilwa Kiwani 18/9. 
— 19/9. Lindi 219.— 22/9. Zanzibar 23/9.— 23/9. Daressalam. 
4/9. Las Palmas 11/19. — 30%. Santa Lucia (kleine Antillen) 5/10. — 
6/10. Prince Ruperts Bay a. Dominica (kleine Antillen). 
Levuka 25/8. — 2/9. Ponape (Karolinen) 16/9. — Jaluit (Marshall- 
Inseln). 
Newport 7/9. — 10/9. Charlestown (Süd-Karolina) 16/9. — 
Havana 28/9. — 3/10. Kingston (Jamaica). 
1%. 
„Fürst Bismarck“ 25/8. Tsingtau. 
3/9. Palma (Mallorca) 15/9. — 16/9. Cartagena 26/9. — 30/9. Funchal 
(Madeira) 5/10. — 6/10. Las Palmas (Gran Canaria). 
7/9. Amoy 14/19. — 15/9. Futschau 1110.— 5/10. Shanghai 7/10. 
Tcchingliang 8/9. — 9/9. Nanking 10/09.— 12/9. Nganking 14/9. — 
16/9. Hankau 18/9. — 18/9. Kiukiang 21½9. — 21/9. Nganting 
22/9. — 23/9. Nanking 28/9. — 30/9. Wusung 2/10. 
2// 10. Shanghai. 
Tingtu 1/10. — 
6/10. Kiukiang. 
1/9. Shanghai 2/10.— 1/10. Shimonoseki 6/10. — 7/10. Kobe. 
25/8. Tsingtau 299. 2/10. Futschau — 8/10. Amoy. 
6/9. Freetown 10/9. — St. Thomé — 17/9. Duala. 
6/7. Simpsonhafen. 
Djibuti 19. — 11/9. Bombay 26/9. — 1/10. Colombo. 
7/9. Duala 21/19. — 24/9. Lome (Togo) 29/9. — 1/10. Duala. 
7J/9. Nagasaki 14/19. — 16/9. Tsingtau. 
25/8. 20/10. Shanghai 3/10. — Tschinwangtan
        <pb n="1122" />
        Ablösungstransporte: 
W 1038 2 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Lützow“ des Norddeutschen Lloyd mit abgelösten Offizieren 
und Mannschaften des Kreuzergeschwaders. 
Transportführer: 
Kapitänleutnant Franck (Wilhelm). 
Shanghai 3/10. — 5/10. — Futschau 6/10. — 7/10. Hongkong 8/10. — Singapore. 
Fahrplanmäßiger Reichspostdampfer „Goeben“ des Norddeutschen Lloyd mit dem Fähnrichstransport 
für das Kreuzergeschwader an Bord. 
Hamburg 8/10. 
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
Postdampfer Reise 4 Lette Nachrichten 
von D nach bis 28. September 1908. 
Adolph Woermann“ Hamburg Delagoa Bay am 14. Oktober ab Hamburg. 
„Alexandra Woermann“ Hamburg Kotonon am 10. Oktober Ouessant passiert. 
„Aline Woermann“ Swakopmund Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Anna Woermann“ Calabar Hamburg am 22. September in Hamburg. 
„Arnold Amsinck“ Hamburg Kilwa am 8. Oktober in Daressalam. 
„Eduard Bohlen“ Swakopmund Kapstadt am 0. Oktober in Kapsta 
„Eduard Woermann“ ambur Liderigbucht am 4. Oktober Vokepstent passiert. 
„Eleonore errem Hamburg am 12. Oktober ab Lagos. 
„Erna Woermann“ Hamburg Luralane. am 9. Oktober in Lüderitzbucht. 
„Frieda W Rotononu Hamburg am 5. Oktober ab Las Palmas. 
„Gertrud Woermann“. Durban Hamburg am 0. Oktober ab Lissabon. 
„Hans Woermann“. abun - Hamburg am 11. Oktober ab Madeira. 
„Henriette Woermann“ Mossamedes a Hamburg am 10. Oktober in Libreville. 
„Irma Woermann“ Calabar | Hamburg am 1. Oktober ab Lagos. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg Calabar am 2. Oktober in Lome. 
„Kurt Woermann“. Hamburg Accra am 9. Oktober Dover passiert. 
„Lili Woermann“ Burutu Hamburg am 4. Oktober in Lagos. 
„Linda Woermann“ Rio Nunez. Hamburg am 11. Oktober in Conakry. 
„Lothar Bohlen“ Hamburg l Assinie am 7. Oktober in Dakar. 
„Lucie Woermann“. Duala Hamburg am 12. Oktober ab Boulogne. 
„Marie Woermann“ Assinie Hamburg am 9. Oktober in Hamburg. 
„Martha Woermanm“ . Burutu Hamburg am 6. Oktober in Hamburg. 
.„„Max Brock“. Hamburg Mossamedes am 9. Oktober in Antwerpen. 
„Otto Woermann“ Hamburg Assinie m 29. September in Assinie. 
„Paul Woermann“. Accra Hamburg am 19. September in Hamburg. 
„Thekla Bohlen“ Hamburg Burutu am 1. Oktober ab Las Palmas. 
„König“ Hamburg 1! Gabun am 8. Oktober ab Libreville. 
Hamburg--Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
Sualte Rio Nunez Hamburg. 1 We ein Hambbt rg· 
dea“ Hamburg Calabar 6. Oktober ab Notterdam. 
„Kamerun Hamburg Gabun im . Sktober ab Las Palmas. 
„Lome“ Hamburg Kotonou am pP. Oktober in Kotonou. 
— Lüderitzbucht Hamburg am 11. Oktober Dover passiert. — 
——— Lüderitzbucht Hamburg a#m 11. Oktober ab Lome 
*— . Hambur Mossamedes am 9. Oktober in Soo home. 
Bindhuk“ Delagoa Bay Hamburg am 9. Oktober in Durban. 
Hamburg- Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun"“ Hamburg Accra am 3. Oktober in Grand Bassam. 
„Henner“ Rio Nunez Hamburg am C. Oktober in Lamburg. 
„Immo“ Accra Hamburg am 8. Oktober in Sierra Leone. 
„Ingbert“. Lüderitzbucht Hamburg am 5. Oktober sen epasfier. 
„Ingo“ Mossamedes amburg am 9. Oktober ab L 
„Ingraban“ Hamburg Lüderi#bucht am 10. Oktober ab zgeen 
„Irmfried“ Hamburg Lüderitzbucht am 25. Oktober ab Las Palmas. 
„Jongard“ Lüderitzbucht Hamburg am 4. Oktober in Havore. 
Hamburg Rio Nunez am 10. Oktober ab Las Palmas. 
„Walburg Lüderipbucht Hamburg am 10. Oktober ab Swakopmund.
        <pb n="1123" />
        G. 1039 0 
Kurse deutscher Kolonialwerte. # 
Mitgeteilt durch von der Heudt'sches Kolonialkontor G. m. b. H., Berlin W.64. 
  
  
  
Telephon: Amt 12 9229 und 9224. e Adresse: „Heydtbank“. 12. Oktober 1908. 
Grün-, - bor- lette 6 # ss-e 
i“ Kapital kan *u Divi- Nachfrage Angebot 
jahr Mark jahr dende dende . % 5½% 
1 I7– IE 
1907 1 850 000 1. 10. — 1 10 Afrikanische Kompagnie A.-G. 83 88 
1906 2 000 000 1. 1.—. 4 Borneo-Kautschuk-Compagnie A. G. . — 60 
1905 750 000 1. 14. S 15 „ Bremer Kolonial-Handelsgesellschaft vorm. i 
I« JF. Oloff &amp; Co., A.-G. 150 * — 
1905 1 200 000 1. 4. 0 0 Centralafrikanische Lergwertegeselschafe — 70 
1905 ——M 5 Centralafrikanische Seengesellschaft 100 105 
1890 1 500 000 1. 1. 22 50 China-Export-, Un#pertch u. Bank- Compagnie — 270 
1891 2 600 000 1. 10. 7 7 Cphocolda Plantagen-Gesellschaft 88 92 
1905 220 000 1. 1. 13 20 Debundscha-Pflanzung — 120 
1900 418 000 1. 1.5 7 7 Deutsche Agaven-Gesellschaft — 85 
1878 2 750 000 1. 1. 20 16 Deutsche Handels= und Nareagen-Geseischal. s 
n· «- — der Sudsee-Jme . 182 187 
1885 2U000000 1. 4. 20| 200 Deu sch für Sthwettuftur, 220 230 
1907 2 500 000 1. 1.— 0 sche r3 — 55 
1902 1000 000 1. 1., O0 0Deutsche Samoa-Gesellschaft — 70 
1908. 4 500 000 5 1. 5) —! — Deutsche Südseephosphat Au- Ges. — 1098 
1902 1000 Oo00 1. 5.) 2 3 Deutsche — 35 
1885 3 721 000 1. 1 5 5 eitscheFosagesensstcft, upee Stamm-Ant. 05 100 
30000 000% 5 5 do Vorzugs-Anteil 101 
1886 400 000 1. 1. )9 0 -0. „Deutsch- Ostafrikanische —— M. so. — 3 80 
« s: — — orz.-Aktien 225.— 
1903 11 495 000 1. 1 3½ 3½ Deutsch-Ostafrikanische 3½% Shhuheeriärern ·- 
bungen (vom Reich sichergestelli) 91 92 
1897 2250 000 1. 1. 4 5 Deutsch-Westafrikanische beasbelsgetesnfe — 100 
1899 4000 000 1. 1. 0 0 Gesellschaft Nordwestkamerun t. A. — M 20.— 
360 000 0 do z. 8. — 10.— 
1898. 1 000 000 1 1., 10 0 „Gesellfqot Südkamern Hit. A. — 95 
000“ 10 0 do do et. B. — 85 
1889 2 000 000/1l. 10.40 0 Guatemala Plantagen-Gesellschaft. . — 25 
1897 1 153 000. 1. o 0 Hanseatische Kolonisationsgesellschaft. — 140 
1889 3,000000 1. 10.0 0 # 0 Lonstatssche Plantagengesells a — 83060 
1887 1200 000 „1. 1, 15 20 aluit-Gesellschaft, gteilte Akti 135 140 
H do eine“ .. .«IM1800,—-!:11350,— 
1898 604000;’17.-.1090 s, Kaffee-Plantage —# Stamm-Aktien — 15 
447000 5 " do Vorzugs-Aktien— 460 
1904 1 000 000 1. 1. — 40 her ennrebt — 35 
1906 s 000 000 1. 1. — 4 Kamerun-Kautschuk-Compagnie — 75 
1908 1 000 000 1. 1. — 0O Kautschuk-Pflanzung Meanja A.-G. . — 35 
1899 1 100 O00 1. 7. 05 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft . 88 
1885 6 000 O000 1. 4. 0 „O Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Auteile . 95 100 
· · Stamm-Anteile 30 35 
1906 1 200 000 1. 1. —. — Ostafrika-Kompagn — 90 
19014 21.000 000 1. 1. 8 3 Ostafrikanische giesoet, nteile 
« (vomDeutschenRe1chet»Z! » . 
120% Rückzahlung garantier 108 104 
1900 20 00 1. 4. 0 0 Dtavi-Minen- . Fcknmncrsechbe 155 1560 
1902 &amp; 125 000 1. 1. 30 40 Pacific Phosphate 9½ 10½ 2 
1897 2 000 O00 1. 10. 5 6 #ienscebfen Vontepei ion — 86 
1895 1 500 000 1. 1. 0 0 Rlheinische dandei Slantagengesellchaf- — 35 
1903 800 000 1. 1. 0 0 Safata-Samoa-Gesellschaft — 65 
1905 2 000 000 1. 1. 4 4 s Damm-Kamfchttk-Compa nie ....—- 55 
1897 500 000 1. 1. 0 0 Sigi Wflanzunge- Gesellsch aft 2 70 
1900 &amp; 3500000 1. 7. 0 6 ..... seh 4sh 
1892L200000017.«0 0 Muth West Akt-tm Co 198h9d)08h9(1 
1893 869 100 1. 4. 0 AUsambara Kaffeebaugesellschaft Stamm-#Anteile 28 zofr 33 zsfr 
142 200 0 0 do ugs-Anteile 50 zesfr.“ 
1897 1. 1. 0 6 Bestafrikanische d Bibundi « 
; tamm-Anteile 68838 
600 000 6 285.6 gs-Anteile 95 
1897 4 500 000 1. 1. 0 Westafrikanische dP rrnnnn Bictoria; . 
8 Husammengelegte Sttten 50 
— ktien) 5 
1895 1 800 000 1. 1. · " nfuhc * und sch 
70 
  
  
  
  
Zu jeder Art von Austunst Ist obenftehendeö Bankhaus stets gern bereit.
        <pb n="1124" />
        Anzeigen. 
  
2 OO Infserate sind an die Gelchanssiele d des -Deurschen Kolonialblattes“, Berlin S8W 68, Kochstraße 63—71, cunzusenden 
222 
  
Bekanntmachung g. 
In das hiesige Handelsregisten ab 
teilung A Nr. 40 bei der Firm 
Gebrüder Krouffos in Davescam 
folgendes eingetragen worden: 
Spalte 4: Dem Kaufmann Athana= 
sios Kroussos in Daressalam ist 
Prokura erteilt. (söta) 
Daressalam, den 1. September 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
Bekanutmachung. 
In das hiesige Handelsregister Ab- 
teilung B Nr. 6 ist heute bei der Firma 
Bergbaufeld Luisenfelde, Gesellschaft 
mit beschränkter Haftung, folgendes 
ein getragen worden: 
In Spalte 3: Durch Gesellschafts- 
beschluß vom 7. November 1907 ist der 
Angabe des Gegenstandes des Unter- 
nehmens hinzugeseßt worden „sowie 
die Betreibung von Handelggeschäften, 
industriellen und Bergwerkaunterneh= 
mungen. jeder Art in Deutsch. Ostafrika“. 
In Spalte 4: Durch Gesellschafts- 
beschluß vom 7. November 1907 ist 
das Slammkapital aus 200 000 Mk. 
erhöht worden. 
In Spalte 7: Die Bestimmungen 
über die Vertretungsbefugnis sind durch 
Gzellshaftsbehlüß vom 7. November 
19007 dahin abgeändert: 
Die Bestellung der Geschäftoführer 
und der Widerruf der Bestellung sowie 
die Feststellung der Anstellungsbedin- 
gungen erfolgt durch den Ausücchtsrat. 
Die Gciellschaft kann einen oder mehrere 
Geschäiteführer haben. Sind mehrere 
Geschäftsführer vorhanden, so wird die 
Gesellschaft entweder durch zwei Ge- 
schäftofuhrer oder durch einen Geschäfts- 
führer in Gememschaft mit einem 
Rrokuristen vertreten. - 
Daressalam, den 21. August 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
Bekanntmachung. 
In Band II des hiesigen Handels: 
registers Ableilung B unter Nr. 7, be- 
tressend die Westafrikanische Pflan- 
zungsgesellschaft Victoria, ist einge- 
tragen worden: 
Spalte 5: Vorktangsmglirber: 
Wilhelm Kemner in 
Berlin-Halensee: 
Wilhelm Van de Loo 
in Victoria-Kamerun. 
Dr. jur. Mar Esser ist aus 
dem Vorstand ausgeschieden. 
Wilhelm Kemner in Berlin- 
Halensee und Wilhelm Van 
de Loo in Atctoria= Kame- 
run sind zu Vorstandsmit- 
aliedern bestellt. 
Spalte 9: II. II. B. B. 7 
739.745. 
27. August 1908. (1#3 
Victoria, den 27. August 1908. 
Kaiserliches Bezirksgericht. 
  
  
1 
— 
Spalte 7: 
  
Bekanntmachung. 
Die Firma Carl Bödiker &amp; Co., Tommanbitgefellschaft auf Aktien, 
Hamburg 8, Asiahaus, und die Filialen der Firma in Östasien und Südwest- 
afrika erbieten sich zu solgenden Diensten für Offzziere, Beamte, Famer, An- 
sieler und deren Angehör 
auf aller erporbhähigege Kolonialartikel. 
. tqetunq von Waren aller Art nach Ubersee“ 
künfte über die Verhältnisse in den Kolo 
Ssse uen von Fahrplänen, Isorgung, vonm Billets u. Kabinenplätzen. 
Einrichtung von Hausl altungen und Farmbetrieben (Mobiliar, Windmotor- 
anlagen, landwirtschaftliche Maschinen usw.). 
Spedition von Mobiliar und Gepähk. 
Vermittelung von Telegrommen, Briejen und Paketen, briefliche und tele- 
graphische Geldsendungen . 368) 
Verzinsung von Depositen. 
  
Annahme und B 
Kredi tbriefe. 
Für Auskünfte und Vermittelungen wird nur Ersahz der Kosten und Vorti erbeten. 
F. C. Heinemann, Erkurt 123. 
HKoflleferaat Sr. Mal. d. Dentsch. Kalsers u. Königs v. Preussen. 
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        Deutsches Kolonialblatt 
Amisblatt für die Schutzgebiete in Zfrika und in der Südsee 
Herausgegeben im nReichs-Kolonialamt. 
  
19. Jahrgang Berlin, den 1. Dovember 1908. Nummer 21. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden ale, Beihefte beigefügt r midese 
Antgal vierteljährli erscheinenben:: „Mitteilungen aus den deutschen Sehutzgebicten-, herauskgegeben 
v. Danckelman. Dn## reu rliche Abernenientet ee für dns Dolo mialblau mit den Freeic bei# at dein Bebr k 
Post und die Buchhand "3 dire S#stand!? ch die Be — ) M. 1.— für Deuischla 8 diat 
der deutschen Schu aodlem rW Diterreich · Min b) M. 5 ant *r Länder des Weltpostver# bnan — Gnselur De und In fragen 
sind an die Königl Hofbuchhandlung von Ernst Slegfried Mittler und Sohnt esere sWös, Kochstraße GG.71 — 
Inhalt: Amtlicher Teil: Bekanntmachung des Reichs-Rolonialamts, betr. die Erklärung der Schürffreiheit 
im Gebiete der Jrangi-Bergbau= und Landkonzession. Vom 31. August/y. September 1908 S. 1041. — Verordnung 
des Gouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betr. den Gouvernementsrat. Vom 3. September 1908 S. 1044. — 
Personalien S. 1044. 
Nichtamtlicher Teil: Deutsch- Südwestafrika: Von der Südbahn S. 1017. — Nachweisung der bei den 
Vollämtern des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika im Monat Mai 1908 fällig gewordenen Zollbeträge S. 1018. 
Deutsch-Ostafrika: Der Wahehe-Arzt und seine Wissenschaft S. 1018. — Ubersicht über die Bewegung des 
Handels des deutsch ostafrikanischen Schutzgebiets über die Zollstellen der Küste im I. Viertel des Ralender- 
jahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 1052. — (Nachweisung der Brutto= 
Einnahmen bei den Binnengrenz-Zollstellen von Deutsch-Ostafrika im Monat Mai 1908 S. 1051. Desgleichen der 
Küstenzollstellen in den Monaten Juli und August 1908 S. 1055. 
Ramerun: Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutgebiets Kamerun im Monat Juli 1908 fällig gewor- 
denen Zollbeträge S. 105 
Togo: Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebiets Togo im Monat August 1908 jällig gewordenen 
Zollbeträge S. 1050. 
Deuc'os abmguinen: Über die erste Durchquerung der Insel Bougainville S. 1056. — Die Expedition Sapper- 
Friederici (mit einer Kartenskizze) S. 1057. — Palau= oder Pelau= Inseln? S. 1060. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Die tierische Produktion in unserer Nolonialwirtschaft S. 1061. — 
Die Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft S. 1067. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Der Handel des Nyassa.Protektorats im Jahre 1907/08 
S. 1067. — arhsichten auf die Baumwollernte in Rußland S 1068. — Baumwollgewinnung vom Baumwollbaum 
in Mexiko S. 1069. — Stand der Baumwollfelder in den Lereinigten Staaten von Amerika Ende August 1906 
1069. — Baumwollernte der Vereinigten Staaten von Amerika im Erntejahr 1907 08 S. 1070. Ausfuhr von 
Noairwolle aus der Türkei S. 1070. — Die Seidenernte in der Türkei 190 20 S. 1070. Zimmsume. in der 
Rapkolonie S. 1071 — Mineraliengewinnung in Neusüdwales im Jahre 1907 S. 1 071. — Landel Kubas im Fiskal: 
jahre 1907,08 S. 1072. — Deutschlands Anteil am Handel Südafrikas 1907 S. 1073. — Künstliche VBewässerungs= 
anlagen mit staatlicher Subvention in Meriko S. 10/4. — Bergrecht im Gebiete der Mozambique-Gesellschaft S. 1075. 
— Zollrückvergütungen auf den Fidschi-Inseln S S. 1076. — Abänderung des Zolltarifgesetzes in Südnigeria S. 1076. 
  
— Geplante Ausfuhrverbote für Angorczicgen in Britisch Südafrifa S. 106. Ausfuhrverbot für Strauße und 
Straußeneier in der Oranjeflußkolonie S. 1076. 
Vermischtes: Vethode für völkerpsychologische Erlundungen S. 1077. — Vorlesung über loheniales Berg- 
recht S. 1078. — „Feststellung einer Suͤdsee Insel S. 1078. — Sichtwehhsel, aui Anitralien S. 8. Neue 
seanzoßiche Gesellschaften S. 1078. — Verbot der Einfuhr — land 5 107 
Literatur-Verzeichnis S. 1079. — Verkehrs-Nachrichten S. 1080. — ein Hse S. 108. — Kurse 
deutscher Kolonialwerte S. 1084. — Anzeigen. 
%EELELEOAHntlfhr Teisrmmmrman) 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Bekanntmachung des Reichs-Kolonialamts, betr. die Erklärung der Schürffreiheit im 
Gebiete der lrangi-Bergbau- und Candkonzession. 
Vom 31. August/7. September 1908. 
In Gemäßheit des § 6 der sogenannten Irangi-Bergbau= und Landkonzession vom 21. Mai 
1896/25. Juli 1900 (Deutsche Kol. Ges. VI. S. 129), 18. Mai 1903/2. Mai 1904/13. Mai 1907 
wird hierdurch im Konzessionsgebiete vom 1. Oktober 1908 ab die
        <pb n="1126" />
        1042 
allgemeine Schürffreiheit 
erklärt mit folgenden Maßgaben: 
I. Von der allgemeinen Schürffreiheit bleiben bis auf weiteres ch — 
1. Das Sekenke-Gebiet im ungefähren Ausmaße von 30 qkm. 
2. Das Iramba-Plateau. 
Die öffentliche Bekanntgabe der Grenzen bleibt vorbehalten. 
II. Die Aufsuchung und Gewinnung von Edelsteinen bleibt in dem gesamten 9onzeffons- 
gebiete bis auf weiteres ausschließlich dem Konzessionar vorbehalten. 
III. Die Erwerbung von Schürf= und Bergbaurechten seitens dritter unterliegt folgenden 
Bedingungen: 
1. Die Bezeichnung der für alle das Schürfen und den Bergbau betreffenden An- 
gelegenheiten zu bestellenden Vertreter hat außer an die Bergbehörde auch an den Konzessionar 
zu erfolgen. 
2. Zur Verfügung über die bei den Schürfarbeiten geförderten Mineralien zu anderen als 
3u Probe-, Versuchs= oder wissenschaftlichen Zwecken oder zu Zwecken der eigenen Schürfarbeiten ist 
neben der Zustimmung der Bergbehörde auch die Zustimmung des Konzessionars einzuholen. Ge- 
schieht dies nicht, so ist der Konzessionar berechtigt, von dem Schürfer die Herausgabe der Mineralien 
zu verlangen. 
3. Das Schürffeld muß in wagerechter Erstreckung durch gerade Linien derart begrenzt 
sein, daß die kürzeste Seite wenigstens zwei Drittel der längsten beträgt. Sein Flächeninhalt darf 
ein Hektar nicht übersteigen. Nach der Teufe wird das Schürffeld von senkrechten Ebenen begrenzt, 
welche den Seiten des Feldes folgen. Für Schürffelder auf alluviale Mineralvorkommen bleibt die 
Festsetzung einer geringen Maximalgröße vorbehalten. 
Dem Konzessionar bleibt vorbehalten, von Fall zu Fall oder, im Wege der öffentlichen 
Bekanntmachung, allgemein zu verlangen, daß der Schürfer die Grenzen des Schürffeldes noch in 
anderer Weise, als durch die Kaiserliche Bergverordnung vorgeschrieben, kenntlich macht. 
5. Die Übertragung des Rechtes am Schürffelde ist auch dem Konzessionar anzuzeigen. 
Geschieht dies nicht, so kann der Konzessionar den bisherigen Schürfberechtigten als den ihm gegen- 
über Verpflichteten behandeln. 
6. Die Anzeige über die Eröffnung, Anderung und Einstellung des Bergwerksbetriebes 
sowie über die beabsichtigte Förderung eines bisher nicht gewonnenen Minerals ist auch dem Kon- 
zessionar zu erstatten. Dem Konzessionar bleibt vorbehalten, eine Ergänzung der Anzeige über den 
bergverordnungsmäßig vorgeschriebenen Inhalt hinaus zu verlangen. 
Der Konzessionar ist befugt, von den Büchern, die der Bergwerkseigentümer über die 
Förderung, deren Wert, die Belegschaft und die gezahlten Löhne nach den Vorschriften der Kaiser- 
lichen Bergverordnung zu führen hat, jederzeit Einsicht zu nehmen. 
8. Der Bergwerkseigentümer hat an den Konzessionar eine jährliche Feldessteuer von 
360 M. für jedes in Betrieb genommene Bergbaufeld oder im Falle eines aus mehreren Feldern 
zusammengelegten Bergbaufeldes für jedes Hektar desselben zu entrichten, und zwar halbjährlich im 
voraus am 1. April und 1. Oktober. Für das erste Halbjahr wird sie vom Beginn des auf die 
Begründung des Bergwerkseigentums folgenden Monats an berechnet. Der Bergwerkseigentümer 
hat ferner dem Konzessionar eine Förderungsabgabe in Höhe von 5 v.H. des Verkaufswertes der 
geförderten Mineralien am Orte der Förderung zu entrichten, und zwar ohne Abzug für Abschrei- 
bungen, Amortisation und Instandhaltung des Betriebes. Die Ermittlung des Verkaufswertes er- 
folgt aus den regelmäßig zu führenden Produktionsbüchern (vogl. Ziffer 7). Die Zahlung der 
Förderungsabgabe hat monatlich zu geschehen. 
Die Abgaben an den Landesfiskus von Deutsch-Ostafrika werden durch die Abgaben an den 
Konzessionar nicht berührt. 
Ist der Bergwerkseigentümer eine Gesellschaft mit festem Grundkapital (Aktiengesellschaft, 
G. m. b. H., Deutsche Kolonialgesellschaft nach dem Schutzgebietsgesetz oder eine ähnliche Gesellschaft 
fremden Rechts), so hat der Konzessionar die Wahl, an Stelle der vorgesehenen Gewinnbeteiligung 
eine vollgezahlte Kapitalbeteiligung zu beanspruchen, welche in folgender Weise ermittelt wird: Zu- 
grunde gelegt wird der Nominalbetrag des Gesellschaftskapitals. Hiervon wird das der Gesellschaft 
zur Verfügung stehende Betriebskapital abgezogen. Von dem verbleibenden Rest gebührt dem Kon- 
zessionar eine Beteiligung bis zu 20 v.H., welche jedoch mindestens 10 v. H. des Nominalwertes des
        <pb n="1127" />
        W 1043 20 
Gesellschaftskapitals ausmachen muß. Das gleiche gilt bei Kapitalserhöhungen. Der Konzessionar 
hat sich innerhalb vier Wochen, nachdem ihm ein Entwurf des für die Gründung der beabsichtigten 
Bergwerksgesellschaft bestimmten Prospektes vorgelegt wurde, über die Wahl zu entscheiden. 
9. Die von dem Konzessionar während der Dauer seiner Konzession erworbenen Ansprüche 
auf Feldessteuer, Förderungsabgaben bzw. Kapitalsbeteiligung bleiben auch nach Ablauf der Kon- 
zession bestehen. Sie fallen dem Konzessionar auch hinsichtlich derjenigen Bergbaufelder zu, die erst 
nach Ablauf der Konzession aus Schürffeldern in Bergbaufelder umgewandelt werden. 
Der Konzessionar ist berechtigt, von Schürfern, welche den gegenwärtigen Bedingungen auch 
nach erfolgter zweimaliger Mahnung zuwiderhandeln, die unentgeltliche Abtretung ihrer Schürfrechte 
zu verlangen. 
10. Bekanntmachungen des Konzessionars gelten als ordnungsmäßig erfolgt, wenn sie ein- 
mal im Deutschen Kolonialblatt veröffentlicht worden sind. 
11. Sämtliche in dieser Bekanntmachung dem Konzessionar vorbehaltenen Rechte und An- 
sprüche gehen d seine Rechtsnachfolger über. 
2. Die Vertretung des Konzessionars wird bis auf weitere öffentliche Bekanntmachung in 
Berlin va der Direktion der Diskonto-Gesellschaft, Unter den Linden 351, im Konzessionsgebiete von 
Herrn Walther Lieblinger, Sekenke, Deutsch-Ostafrika, geführt. 
Berlin, den 31. August 1908. 
Für den Träger der sogenannten Irangi-Bergbau= und Landkonzession: 
Direktion der Diskonto-Gesellschaft. 
Solmssen. Dr. Fuß. 
Vorstehender Bekanntmachung wird zugestimmt. 
Gleichzeitig wird auf Grund des § 93 der Kaiserlichen Bergverordnung für die afrikanischen 
und Südseeschutzgebiete mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika vom 27. Februar 1906 (Reichs- 
Gesetz-Bl. S. 367) bestimmt, daß der Konzessionar oder sein Rechtsnachfolger an jedem während der 
Dauer der Konzession im Konzessionsgebiete von Dritten belegten Schürffelde, dessen Schließung wäh- 
rend der Dauer der Konzession aus irgend einem Grunde aufhört, das Schürfrecht nach Maß- 
gabe der vorgenannten Kaiserlichen Bergverordnung erwirbt, daß jedoch die Schließung 
des Schürffeldes zugunsten des Konzessionars oder seines Rechtsnachfolgers nicht mehr stattfindet, 
wenn nicht binnen sechs Monaten den Vorschriften der vorgedachten Kaiserlichen Bergverordnung 
über die Erhaltung des Schürfrechts genügt worden oder die Umwandlung des Schürffeldes in ein 
Bergbaufeld beantragt bzw. angeordnet ist. 
Berlin, den 7. September 1008. 
Reichs-Kolonialamt. 
In Vertretung: 
Conze. 
Das Konzessionsgebiet der Irangi-Gesellschaft wird nach der Konzession vom 
21. Mai 1896 .-» 
M begrenzt, wie folgt: 
Die Südgrenze bildet der 5“° 15“ südlicher Breite, von dem Punkt im Osten, wo er den 
Bubu--Fluß trifft, bis zu dem Punkt im Westen, wo er den östlichen Grabenrand der Wemberesteppe 
trifft. Von hier folgt die Grenze nach Norden diesem Rand der Wemberesteppe bis zum Durch- 
bruch des Wembere= oder Lusilukuru-Flusses durch den genannten Grabenrand, dann diesem 
Fluß an seinem rechten Ufer bis zu seinem Schnittpunkt mit dem Meridian, welcher durch 
den nordwestlichsten Vorsprung des Issansugebirgsstockes bei dessen Steilabfall nach der Wembere- 
niederung zu geht. 
In dem Meridian dieses Vorsprunges geht die Grenze dann vom Wembere-Fluß direkt 
nach Norden bis zum Schnittpunkt desselben mit dem 3° 10“ südlicher Breite. Diesem parallel 
folgend, wendet sich die Grenze nach Osten bis zu seinem Zusammentreffen mit dem Fuß des öst- 
lichen Gebirgsabfalles der Landschaft Mutyek, folgt dann dem Gebirgsfuß des großen Grabenrandes 
nach Süden, den Laua ya Musri östlich lassend. Von dem Mündungsgebiet des Kwon wendet sich 
die Linie in gerader Richtung nach dem Nordufer des Laua ha Sereri, folgt dessen Ostufer, von 
*i
        <pb n="1128" />
        W 1044 2 
hier aus dem Südostabfall der Sangaiweberge, dem Fuß der Usiomeberge, weiterhin im Süden dem 
Fuße des Irangiplateaus, im Westen und Osten bis zum Einfluß des Issarebaches in den Karema- 
fluß. Der Karemafluß bildet weiterhin nach Südosten die Grenze bis zu seinem Zusammenfluß mit 
dem Bubu, welcher seinerseits bis zu seinem Schnittpunkte mit dem 5° 15“ südlicher Breite als 
Grenze gilt. 
Die Südgrenze des Konzessionsgebietes bildet der 5% 15“ südlicher Breite von dem Punkt 
im Osten, wo er den Bubufluß trifft, bis zu dem Punkt im Westen, wo er den östlichen Grabenrand 
der Wemberesteppe trifft. Von hier folgt die Grenze nach Norden diesem Rand der Wemberesteppe 
bis zum Durchbruch des Wembere= oder Lusilukuruflusses durch den genannten Grabenrand, dann 
diesem Fluß an seinem rechten Ufer bis zu seinem Schnittpunkt mit dem Meridian, welcher durch 
den nordwestlichsten Vorsprung des Issansugebirgsstockes bei dessen Steilabfall nach der Wembere- 
niederung zu geht. 
Maßgebend für die in vorstehendem vorkommenden Namenbezeichnungen ist die im Verlag 
von J. Perthes in Gotha 1898 erschienene Karte der Irangi-Expedition von Oberleutnant W. Werther 
im Maßstab 1:750 000. 
Verordnung des GCouverneurs von Deutsch-Neuguinea, betr. den Gouvernementsrat. 
Vom 3. September 1908. 
An Stelle des durch Wegzug aus dem Schutzgebiet Neuguinea aus dem Gouvernementsrat 
von Neuguinea ausgeschiedenen Administrators der Neu-Guinea-Kompagnie Hubert Geisler ist der 
Administrator der Neu-Guinea-Kompagnie Fritz Ehemann für den Rest des Kalenderjahres 1908 
und für das Johr 1909 als außeramtliches Mitglied des Gouvernementsrats berufen worden. 
Herbertshöhe, den 3. September 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Hahl. 
  
  
  
— Personalien. — 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den Ersten Referenten bei den 
Kaiserlichen Gouvernements von Kamerun und Deutsch-Südwestafrika, Wilhelm Hansen und 
Dr. Oskar Hintrager, den Charakter als Geheimer Regierungsrat zu verleihen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem Gärtner 
Bruno Neldner bei dem Gouvernement von Südwestafrika die Erlaubnis zur Anlegung der von 
Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden ihm verliehenen silbernen Verdienstmedailke 
am Bande des militärischen Karl Friedrich Verdienstordens zu erteilen. 
Der frühere Bureauvorstand beim Kaiserlichen Gouvernement von Deutsch-Ostafrika, Eisen- 
bahnsekretär Schenk, ist zum Geheimen expedierenden Sekretär und Kalkulator im Reichs-Kolonialamt 
ernannt. 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Kommando der Schutztruppen im Reichs-Kolonialamt. 
A. K. O. vom 18. Oktober 1908. 
Quade, Oberstleutnant in der Stellung eines Regimentskommandeurs, aus diesem Verhältnis unter 
Enthebung von der Stellung als außeretatsmäßiges militärisches Mitglied des Reichsmilitär- 
gerichts ausgeschieden und im Heere als Abteilungschef im großen Generalstabe angestellt.
        <pb n="1129" />
        W 1045 20 
v. Glasenapp, Oberst, Inspekteur der Marine-Infanterie, aus der Marine ausgeschieden und als 
Kommandeur der Schutztruppen angestellt. 
Bender, Hauptmann in der Schutztruppe für Südwestafrika, unter Beförderung zum Major in das 
Kommando der Schutztruppen versetzt. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
A. K. O. vom 18. Oktober 1908. 
v. Wiese u. Kaiserswaldau, Leutnant, am 31. Oktober aus der Schutztruppe ausgeschieden und 
mit dem 1. November d. Is. unter Beförderung zum Oberleutnant im Großherzoglich 
Mecklenburgischen Grenadier-Regiment Nr. 89 angestellt. 
Ullrich, Leutnant, am 31. Oktober d. Is. behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste 
aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Dr. Feldmann, Stabsarzt, Antrag um Belassung in der Schutztruppe auf weitere 2½ Jahre 
genehmigt. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 18. Oktober 1908. 
Am 31. Oktober aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. November d. Is. 
im Heere angestellt: 
Tiedemann, Oberleutnant, im Infanterie-Regiment Lübeck (3. danseatischen Nr. 162, 
Schmidt, Leutnant, im Ermländischen Infanterie-Regiment Nr. 
Dr. Franz, Stabsarzt, unter Beförderung zum Oberstabsarzt mit "“* " Patent vom 18. Oktober 1908 
als Regimentsarzt des 2. Garde-Regiments zu Fuß, 
Dr. Schiepan, Stabsarzt, als Bataillonsarzt des II. Bataillons 5. Westfälischen Infanterie- 
Regiments Nr. 53; 
die Oberärzte: 
Dr. Ohly beim Niederschlesischen Train-Bataillon Nr. 5 und 
Dr. Ohlemann bei der Unteroffiziervorschule in Weilburg. 
Ferner am 31. Oktober d. Is. aus der Schutztruppe ausgeschieden: 
Reuß und Wagner, Oberleutnants, behufs Rücktritts in Königlich Bayerische Militärdienste und 
v. Döhn, Leutnant, behufs Rücktritts in Königlich Württembergische Militärdienste. 
Raabe, Leutnant, scheidet am 10. November d. Is. behufs Rücktritts in Königlich Sächfische Militär- 
dienste aus der Schutztruppe aus. 
Graf v. Kageneck, Oberleutnant, zur Dienstleistung beim Gouvernement von Südwestafrika 
kommandiert. 
Willeke, Hauptmann, 
Dr. Summa, Dr. Nägele und Kalweit, Stabsärzte, 
Dr. Frik, Dr. Haupt, Meyer und Lindner, Oberärzte, — Anträge um Belassung in der 
Schutztruppe auf weitere 3½ Jahre genehmigt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialomts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 10. Oktober 1908. 
Weißenfelß, Intendanturregistrator, am 31. Oktober d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche 
der Königlich Preußischen Heeresverwaltung (bei der Intendantur XVI. Armeekorps in Metz) 
aus der Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 12. Oktober 1908. 
Dr. Jacobs, Intendanturrat, am 11. September d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (bei der Intendantur XV. Armeekorps) aus der 
Schutztruppe ausgeschieden.
        <pb n="1130" />
        W 1046 20 
Schutztruppe für Kamerun. 
A. K. O. vom 4. Oktober 1908. 
v. Sommerfeld u. Falkenhayn, Leutnant im Füfilier-Regiment Prinz Heinrich von Preußen 
(Brandenburgischen) Nr. 35, am 11. Oktober aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 
12. Oktober d. Is. in der Schutztruppe angestellt. 
A. K. O. vom 18. Oktober 1908. 
Hirtler, Hauptmann und 
Dr. Colin, Oberarzt, — Anträge um Belassung in der Schutztruppe auf weitere zwei Jahre 
genehmigt. 
  
Deutsch-Ostatrika. 
Mit Heimatsurlaub ist am 15. Oktober 1908 
in Marseille eingetroffen: Sanitätsfeldwebel 
Ludszuweit. 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 19. Oktober 1908 von Neapel aus angetreten: 
Hauptmann v. Stuemer und die Oberleutnants 
Kratz und v. Puttkamer. 
Ramerun. 
Zufolge telegraphischer Nachricht aus Kamerun 
ist dort der Gouvernementssekretär Benedikt Bittner 
am 21. Oktober d. Is. an Herzschwäche gestorben. 
  
Nach telegraphischer Meldung aus Kamerun 
ist dort der Vermessungstechniker Rudolf Ehlert 
am 20. Oktober d. Is. an den Folgen der 
Malaria verstorben. 
Das Schutzgebiet haben am 9. September d. Is. 
mit Heimatsurlaub verlassen: Regierungsbaumeister 
Nast, Bureauvorstand Peters, Stationsleiter 
Oberleutnant Buthut, Gouvernementssekretär 
Meiß und Steuermann Iden. 
  
Im Schutzggebiet sind eingetroffen bzw. wieder- 
eingetroffen: Gerichtsassessor Dr. Schürmann, 
Gouvernementssekretär Jung, Materialienverwal- 
ter Gerlach und Polizeimeister Wiesrecker. 
Am 9. Oktober d. Is. haben die Wiederaus- 
reise nach Kamerun angetreten: Bezirksamtmann 
v. Krosigk, Leiter der Versuchsanstalt Dr. Bücher, 
die Sekretäre Neßler und Stein, Lehrer Steffen, 
die Polizeimeister Richter und Müller und der 
Lazarettgehilfe Lückerath. 
  
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
am 10. Oktober 1908 von Hamburg aus ange- 
treten: Oberfeuerwerker Wegener. 
  
Mit Heimatsurlaub ist am 18. Oktober 1908 
in Hamburg eingetroffen: Vizefeldwebel Walch. 
  
Im Schutzgebiet sind wiedereingetroffen: Haupt- 
mann Freiherr v. Stein, Assessor Röhm, Sekre- 
tär Schäfer, leitender Maschinist Zielesch, Ober- 
senn Zech, Maurer Meckel. 
Am 25. Oktober 1908 haben die Wiederaus- 
reise angetreten: die Bautechniker Schulte und 
Beyer, Bauaufseher Klemmt. 
beutsch -Sübwestafrika. 
Der Gouverneur von Deutsch-Südwestafrika 
v. Schuckmann hat nach telegraphischer Meldung 
am 24. Oktober die Heimreise angetreten. 
  
Mit Heimatsurlaub find am 8. Oktober 1908 
in Hamburg eingetroffen: Hauptmann Wilck, 
Oberleutnant Frhr. v. Stein zu Nord u. Ost- 
heim, Zahlmeister Busch und Feldlazarett- 
inspektor Meyer. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 14. Oktober 1908 von Hamburg aus ange- 
treten: Hauptmann Willeke, Oberleutnant 
Oberg, die Leutnants v. Münstermann und 
Müller. 
Deutsch-Meuguilnea. 
Hauptmann Foerster und Bergassessor Stollé“ 
werden am 8. November 1908 die Ausreise nach 
Neuguinea antreten.
        <pb n="1131" />
        W 1047 20 
  
Fsegegc'sgc] Nichtamtlicher Teils ml. 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Deutsch-Südwestafrika. 
Von der Südbahn. 
Sofort nach Fertigstellung des Schlußstücks der Südbahn bis Keetmanshoop wurde be- 
kanntlich mit dem Vorbau auf der Zweiglinie Seeheim — Kalkfontein begonnen. Laut tele- 
graphischer Nachricht sind die Arbeiten so gefördert worden, daß die erste Station dieser Zweigbahn, 
Gawachab, etwa 25 km südlich Seeheim, Mitte Oktober eröffnet werden konnte. 
  
*# 
Aus — Heet 3h 
Nachdem der Vorbau der Bahn Lüderitzbucht — Aus hoop (im ganzen rund 
365 km) Ende Juni d. Is. sein östliches Endziel Keetmanshoop erreicht hat, haben wir in den Ein- 
nahmen des Monats Juli d. Is. zum ersten Male ein Ergebnis der Betriebsleistungen der 
ganzen Strecke vor uns. 
Die Roheinnahmen aus dem öffentlichen Verkehr mit Ausschluß des Militär= und Dienst- 
gutoerkehrs in Mark und die entsprechenden Leistungen 2 des Betriebes stellen sich, wie solgt 
  
  
  
  
  
cCinnahmen in Mart aus: Besoͤrderte: 
— — 5 —— 
Richtung Personen= Güter- und Personen Persouen- Tonnen Tonnen-km 
verkehr Tierverkehr · 
Lüdekitzbucht—Aus... 1512,30 18 614,80 524 29737 6 444,2 60 511 
Aus—Lüderitzbucht 17·231,50 1 024,25 199 25 694 14,0 2 163 
Aus—Keetmanshoop 2277,00 21 879,95 495 37788 411,6 73363 
Keetmanshoop—Aus 2 103,90 955,00 556 45 807 1 10,9 l 1072 
zmsammen. 124,70 42 474,00/177% 139 026 880,7 137 109 
im Ganzen 49 .598,70 
| 
Hiernach hat die Roheinnahme für das Personenkilometer 5,1 Pf. und für das Tonnen- 
kilometer rund 0,31 M. betragen. Die Gesamtleistungen des Betriebes haben sich belaufen auf: 
  
  
  
Strecke Zugkilometer Achskilometer s Tonnenkilometer 
Lüderitzbucht—Aus, 140 km. 14 692 305 688 400 238 
Aus—Keetmanshoop, 225 km 20 040 411 482 592 813 
zusammen 34 732 717170 993 051 
  
  
  
Mit jedem Zuge sind also durchschnittlich 21 Achsen und 28,6 Tonnen Nutzlast befördert 
worden. 
Die geringe Zahl der beförderten Tonnen erklärt sich daraus, daß bei den seewärts ge- 
richteten Zugfahrten die Züge naturgemäß zum größten Teil leer befördert worden sind. 
Die kilo- 
metrische Roheinnahme im Monat Juli ohne Militär= und Baudienstgutverkehr hat rund 136 M. betragen.
        <pb n="1132" />
        W 1048 20 
nachweisung der bei den Jollämtern des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrina im Oonat Mai 1908 
fällig gewordenen Jollbeträge. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Val. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 18, S. 901.) 
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zölle 
Namen der Zoll- Gegen den gleichen 
amter, bei im obigen Monat des Rechnungsjahres eitraum 
welchen die Zölle 1908 1907 des Vorjahres 
fällig geworden Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einfuhr' Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
sind Murt ###.. #.Marr.Maar #1.]Mark .Mart i.]Mark i#fl.Mort. 
. . 
Swakopmund7257|0 — — 872576041 640— — 41 35 45 417601 — — 
Lüderitzbucht 117 048.90 141—.117 062|90 82 583/20 — l— 825888452970—- 
Windhuk . 3694680 ——36945801766940 — — 1 66 1927590 — 
Namansdrift½%n 54 55% (□ — —218580 
Ururss — 45— 45/— ——**. 51— 
Haigamchab. — — — — — — — — — — — — — — 
Karibbb. 5287/|85 — — 5 287 85 6 898 75 — — 6 898.75 ——11 611, 40 
Okahandja:. 2633.60 — — 2 688 60 3527120 — — 35272 — — 398 60 
Gobabis 9260/50 — — 9260/5302 318,60 — — 2318/60 6941900— — 
8 15850 EIIILIEI 
Ou . 421 90 — — 421.90 36•60 — — 6|60 385/800 — 
Grolnfontein . 186740 ——1867I40 365101 — — 365 101 1502801 — — 
Usa ..· 8415 —— 84/15 — — — — — — 8415— — 
Otjiwarongo 18200 — 182501 — — — — — — 13250 — — 
J— 130 10 — — 130 10 — — — — — — 180010— — 
Tsumeb. 26|70 — — 26 70 — — — — — — 26701 — 
Rehoboth 885/10 — — 885 10 — — — — — — 85 10— — 
Kub 34 — — s4—— — — — "— — 
Gibeeon 3 535.50 — — 3 535·.50 770|80 — — 0 2765201 — — 
Keetmanshoop 13 498|05 — —13 498/05 2964,50 — — 2 96450 10 53855 — 
basuur 12906 — — 10 085— 8086 ? 
Warmbad 856/90 — — 886 0 17880 — — 178 80 683/6ö0 — 
Dawignab 48|5 — — 49.50 21— — — 21.— 22• 55 — 
Ukamas. 588380— — 583 3 358140 35814% 291 
Stolzenfels 13260 — — 132.50 42 — — 42 60 8990—– — 
Bethonien. 45|70 — — 45 70 — — — — — 45 701 — — 
Zusammen35 865|90 50 — 285 924 90122 820 85 — 422 20% — — 
l I 
Oeutsch-Ostafrika. 
Der Wahehe-f#rst und seine Wissenschakt. Arzte, d. h. Leute, welche nicht nur zaubern 
Von Dr. BWeck, konnten, sondern auch die Krankheiten ihrer Mit- 
Oberarzt in der n für menschen zu heilen versuchten, hat es in Uhehe 
Den a 
Die auf Grund eigener Erfahrung während 
einer zweijährigen Tätigkeit in Uhehe und durch 
eingehende Besprechung mit den eingeborenen 
Arzten oder Zauberern gesammelten Tatsachen 
über die ärztlich= wissenschaftliche Wirksamkeit jener 
Arzte und Zauberer sollen den Gegenstand der 
folgenden Ausführungen bilden. Das von den 
Arzten geübte Zaubergewerbe hat Nigmann in 
seinem Buche über die Wahehe!) gründlich be- 
handelt; es wird deshalb hier nicht besprochen 
werden. 
  
1) 0. Nigmann, Haauptmann in der Kais. Schutztr. 
für D.-Oa.: „Die Wahehe“, ihre Geschichte. Kult-, 
Rechts-, Kiegs- und Jagdgebräuche. E. S. Mittler 
&amp; Sohn, Berlin. 1007. 
nach Aussage der Eingeborenen solange gegeben, 
als sie denken können. Allerdings ist ihr — auch 
jetzt noch erheblicher — ärztlicher Einfluß früher 
größer gewesen; jetzt sind ihnen in den euro- 
päischen „Kollegen“ und den Missionen unange- 
nehme Konkurrenten entstanden. 
Es soll auch Arztinnen geben, aber sie scheinen 
nur als Zauberinnen und Giftmischerinnen zu 
wirken; jedoch sollen sie die Fähigkeit besitzen, 
durch mechanische Manipulationen künstlichen Ab- 
ort herbeizuführen. 
Die Aneignung der ärztlichen Kenntnisse ist 
bei den Wahehe nicht jedermann ohne weiteres 
möglich, sondern sie beschränkt sich auf besonders 
  
dazu prädestinierte Individuen. Das sind vor
        <pb n="1133" />
        W 1049 20 
allen Dingen die Söhne des Mulagussi.!) Auf 
sie wird die Begabung für den Beruf des Vaters 
vererbt, wenn es auch zur Betätigung desselben 
noch eines Anstoßes bedarf. Dieser besteht ge- 
wöhnlich in einer göttlichen Traum-Offenbarung 
zur Zeit der Pubertät. Ahnlich kann aber auch 
Nichtsöhnen, z. B. den Gehilfen des Mulagussi, 
ihr Beruf klar werden, wenn sie besonders ge- 
eignet oder vielleicht schlau genug find, ihren 
Landsleuten die göttliche Inspiration glaubhaft 
zu machen. Häufig kommen wohl hysterisch ver- 
anlagte Personen in Frage; so erzählte mir ein 
Eingeborener, er habe beim Eintritt seiner Mann- 
barkeit geträumt, es kämen viele Männer auf ihn 
los, welche ihn griffen und schlugen, danach sei 
ihm die Dawa#r#) erschienen. Die meisten meiner 
Gewährsleute äußerten allerdings keine näheren 
Einzelheiten; sie begnügten sich mit der Angabe, 
der Muungus) habe ihnen im Traum die Dawa 
gezeigt. Stets aber haben die dergestalt zur Be- 
handlung der leidenden Menschheit qualifizierten 
Anwärter eine lange Gehilfenzeit bei einem zünf- 
tigen Mulagussi hinter sich und bringen eine 
Menge von Kenntnissen in die Praxis mit. Der 
Zulauf richtet sich nach den Fähigkeiten und dem 
Rufe des jungen Arztes. Die Besorgung der 
Medikamente und Drogen, die Zusammenstellung 
der Apotheke ist seine Sache, wie er auch in jedem 
Einzelfalle selbst die für seinen Patienten geeignete 
Arznei sucht. 
Die Betätigung des Arztes ist meist eine all- 
seitige; Spezialisten gibt es nur auf dem Gebiete 
der Bekämpfung von Impotenz und Sterilität, 
für deren Beseitigung eine Menge Heilmittel 
vorhanden sind. 
In Uhehe herrschen die gleichen Krankheiten, 
wie sonst in Deutsch-Ostafrika; häufiger find ent- 
zündliche Erkrankungen während der stürmischen, 
kalten Jahreszeit, außerdem kommt ein endemischer 
Pestherd hinzu. 
Als Erreger und Verbreiter fieberhafter Krank- 
heiten sind den Wahehe nur die Zecken bekannt. 
Die Annahme der Fieberübertragung durch Stech- 
mücken habe ich nirgends finden können. Ge- 
fürchtet sind wegen ihres Stiches oder Bisses 
(außer Schlangen) Skorpione, Spinnen und Hun- 
dertfuß. Den in die Haut eingedrungenen Sand- 
floh entfernen die Eingeborenen mit zugespitzten 
Hölzchen. Als Vorbeugungsmittel gegen Insekten- 
stiche wird die Haut mit einer bestimmten Salbe 
oder einer Wurzelabkochung eingerieben. 
Allgemeine hygienische Maßnahmen gegen 
Seuchen waren den Wahehe seit langer Zeit be- 
1) Arz t und Zauberer. 
# %6 Suaheli-Wort für das Mugoda der Wahehe- 
Sbragte * Zauber, Medizin im weitesten Sinne. 
  
kannt. So wurden z. B. Pockenkranke isoliert 
und ganze Dörfer abgesperrt, oder bei Ausbruch 
einer Epidemie mußten alle Leute, ob gesund oder 
krank, eine besondere Schutzmedizin einnehmen. 
Die gleichfalls geübte Isolierung der Pestkranken 
und ihrer Angehörigen in Strohhütten auf freiem 
Felde scheint von Europäern eingeführt zu sein. 
Wenn jemand erkrankt, so geht entweder er 
selbst oder es geht ein Freund, ein Verwandter 
zum Mulagussi, um von diesem ein Heilmittel zu 
holen. Häufig wird auch der Kranke von seinen 
Angehörigen dorthin getragen. Der Fall, daß 
der Arzt den Kranken besucht, scheint nicht vor- 
zukommen. 
Die Diagnose stellt der Mulagussi nur auf 
Grund seiner besseren Erfahrung durch Besichtigung 
und Betastung. Technische Hilfsmittel zur Diagnostik 
besitzt er nicht. Wichtig ist für ihn auch weniger 
die richtige Diagnose, als das richtige Medikament. 
Wenn er sich nicht sofort darüber im Klaren ist, 
so schwingt er seine hölzerne Handglocke, das 
Mtulambungu, 1) und hört aus dessen Tönen die 
passende, gute Medizin heraus. Niemals wird 
so die Krankheit festgestellt, sondern nur die 
Ursache und das Heilmittel 
Die Therapie ist in bezug auf chirurgische 
Maßnahmen hinter der medikamentösen erheblich 
zurückgeblieben, was vielleicht auf den Einfluß 
des Sultans Kwawa zurückzuführen ist, welcher 
nach Nigmann blutige Eingriffe verboten haben 
soll.) 
Die Blutstillung erfolgt durch Aufstreuen oder 
Einreiben von blutstillenden Medikamenten, meist 
heißer Pflanzenasche. In einem Falle von Zer- 
reißung der Schenkelschlagader nach Schußverletzung 
war allerdings das Bein oberhalb und unterhalb 
fest mit Bast verschnürt und so die Blutung ge- 
stillt. Kleinere Wunden jeder Art werden sonst 
mit Pflanzenasche, zerstampften Blättern oder ge- 
kauten Pflanzenteilen bedeckt. 
Blutentziehung wird bei vielen Krankheiten 
angewandt. Sie geschieht entweder durch zahl- 
reiche kleine Impfstiche oder -schnitte oder durch 
Schröpfen. Der Schröpfkopf, bestehend aus einem 
kleinen Horn mit bis zur Lichtung abgeschnittener 
1) Eine Zauberglocke: hölzernes, einer beiderseits 
offenen, plattgedrückten Sanduhr ähnliches Instrument, 
in welchem mehrere kleine Stäbchen oder Klöppel aus 
hartem Holg befestigt sind, die beim Schwingen (durch 
ruckweise, rhythmische Bewegungen der Armeh die Glocke 
ertönen classen 
?!) Das schirurgische Besteck“ des Mulagussi enthält 
außer dem Schröpfkopf nur ein kleines mit abgerun- 
detem, geschärftem Ende versehenes Impfmesser (Kilem- 
bero) und eine Art Pinzette zum Entfernen von Dornen 
(Nyasole). Beide Justrumente fertigt der eingeborene 
Schmied. Eine H Hühnerfeder und ein Schneckenhaus 
mit abgebrochener Spitze (als Trichter) vervollständigen 
die Ausrüstung-
        <pb n="1134" />
        1050 
Spitze, wird nach voraufgegangenem Einschnitt 
aufgesetzt und mit dem Munde luftleer gesaugt. 
Das Nähen der Wunden mit fortlaufender 
Naht ist den Wahehe-Arzten nach ihrer Aussage 
von Arabern beigebracht, findet aber selten An- 
wendung. Die umschlungene Naht wollen sie 
schon früher gekannt haben, aber nur zur Schließung 
von Bauchverletzungen, und zwar wurden statt 
der Nadeln Bambusstäbchen verwandt. 
Sonst werden keinerlei blutige Eingriffe ver- 
sucht, außer der Beschneidung der Mädchen nach 
der ersten Regel. Diese von einer größeren Feier 
begleitete Operation wird von alten Weibern mit 
einer scharfen Speerspitze oder einem Messer aus- 
geführt, wobei die nicht unbeträchtliche Blutung 
durch heiße Pflanzenasche gestillt wird. 
Wichtig und wohlbekannt ist das Schienen 
von Extremitätenbrüchen. Die Schienen werden 
aus einem Geflecht von Zweigen und Bast oder 
aus Bambus hergestellt und mit trockenem Gras 
gepolstert. Einfache und komplizierte Brüche 
werden gleichmäßig behandelt. Einen wirklichen 
Nutzen bringt hierbei nur die Ruhigstellung des 
gebrochenen Gliedes; das Einrichten des Bruches 
gelingt dem Arzte, wenn er es überhaupt ver- 
sucht, meistens nicht. Das sieht man an den 
Heilerfolgen. 
Viel höher als die Chirurgie steht die Medizin. 
Als Medikamente werden fast ausschließlich Pflan- 
zenbestandteile verwandt. Die Wahehe-Arzte 
kennen eine große Menge heilkräftiger Pflanzen, 
die als solche dem Volke nur zum kleinsten Teile 
bekannt sind. Von Mineralien hat nur Eisenrost 
eine Bedeutung als Medikament. Ferner finden 
der an den Innenstützen der Hütten sich ansetzende 
Ruß sowie animalische Bestandteile Verwendung. 
Von den Heilpflanzen spielen außer den Blüten 
und Früchten, die nur selten mit den Blättern 
vermischt werden, alle Teile einzeln oder zu- 
sammengesetzt, eine Rolle, die Blätter, die Zweige, 
der Stamm, die Wurzeln, die Stamm= und 
Wurzelrinde. Die Blätter werden frisch zerstampft, 
mit kaltem Wasser übergossen und das ganze Ge- 
misch oder der Abguß wird getrunken. Sie werden 
zu Asche gebrannt, mit Ol verrieben und als 
Salbe auf die Haut gebracht, zusammengerollt, 
erhitzt und in die Nase gesteckt (um Niesen zu 
erregen), frisch verrieben auf Impsschnitte, in 
Bündelchen auf die Schläfe gebunden oder zum 
Zweck des Raucheinatmens verbrannt. 
Zweige und Stamm werden in Stücke zer- 
schnitten und um den Hals und um die Knöchel 
aufgereiht getragen. Die Verwendung der Rinde 
geschieht in Form von Absuden, die zu heißen 
Ausspülungen benutzt werden, oder sie dient mit 
kaltem Wasser ausgelaugt als Badezusatz, auch wird 
sie zerrieben als Pulver im Getränk eingenommen. 
  
Früchte werden ziemlich selten mit anderen 
Bestandteilen gekocht und getrunken, getrocknet 
und pulverisiert auf Hautausschläge gestreut oder 
mit Fett zur Salbe verarbeitet. 
Weitgehende Verwendung finden die Wurzeln. 
Sie werden in Stücke zerschnitten, mit kaltem 
Wasser begossen, dann wird die Lauge getrunken; 
eine Abkochung dient als Getränk, als Bade- 
wasser, zur Herstellung von Brei, der als blut- 
treibendes Mittel beim Schröpfen gegessen wird, 
oder sie wird durch Schlagen mit einem ein- 
getauchten Zweige auf erkrankte Gelenke auf- 
getragen. Ferner werden die Wurzeln gekaut 
und der Saft geschluckt, oder der Kaubrei wird 
Bewußtlosen als Reizmittel in Nase und Ohren 
gespuckt. Auf Steinen zerrieben und mit Wasser 
gemischt geben sie einen Brei zum Auflegen auf 
Wunden und Geschwüre. Das trockene Mehl 
wird auf Spinnenbisse eingerieben oder mit 
Speichel gemengt mittels einer Hühnerfeder in 
die Augen gestrichen. Hornhautgeschwüre mit 
Regenbogenhautentzündung und Vereiterung der 
vorderen Augenkammer werden immer so behan- 
delt, um das in dem Auge befindliche -Mtoto 
wa sicho-, Augenkind, herauszubringen. Tat- 
sächlich erfolgt auch prompt eine ausgedehute 
Zerstörung der Hornhaut mit Irisvorfall. 
Neben den pflanzlichen finden sich nur ver- 
einzelt tierische Bestandteile als Heilmittel. Der 
Kropfinhalt des Huhnes dient mit kaltem Wasser 
gelöst zum Bestreichen erkrankter Hautstellen; 
Hühner= oder anderes Fleisch wird mit Wurzeln 
zur heilkräftigen Suppe zusammengekocht, die ab- 
gebrochene Spitze eines Schneckenhauses wird oft 
der Wurzelsuppe zugesetzt. Fett dient als Salben- 
grundlage, Honig zur Emulsion von Pflanzen- 
asche, Wurzelmehl usw. Interessant ist der Zusatz 
von Eisenrost zu geschwürheilenden Mitteln, wäh- 
rend dem Ruß aus dem Innern der Hütte wohl 
nur die Rolle eines indifferenten Konstituens zu- 
erkannt werden kann. 
Die Rezeptur der Wahehe ist insofern einfach, 
als die Medikamente nicht genauer abgemessen 
werden, sondern der Arzt nach eigenem Gut- 
dünken das Quantum bestimmt. Nachstehend 
einige Musterrezepte, wie sie von den Arzten auf 
Befragen angegeben wurden: 
Gegen Lungenentzündung (Litawangu): Die 
Wurzeln von Mlungulungu1) werden zum Teil 
gekaut und auf Brust und Schultern verrieben. 
Ein anderer Teil wird in einem irdenen Topf 
mit Wasser gekocht, beim Eintritt starker Dampf- 
entwicklung setzt sich der Patient vor den Topf, 
sich und den Topf mit einem großen Tuche oder 
1) Die Ubersetzung der Pflanzenbezeichnungen 
zeerheit. weil die wissenschaftliche Bestimmung noch 
aussteht.
        <pb n="1135" />
        W 1051 20 
einer Matte überdeckend, so daß er allseitig von 
dem heißen Dampfe umgeben wird. Wenn er 
ordentlich geschwitzt hat, muß er sich mit einem 
Tuche abreiben. 
Gegen Krämpfe (liibissi): Die Wurzeln von 
Makasa und Mukupikudi werden gekocht, der 
Kranke trinkt einen Monat lang vor Sonnen- 
aufgang und -untergang von der Abkochung. 
Gegen Besessenheit (Lukwale): Die Blätter 
von Kihongole und Lupebete werden zerstampft, 
mit Wasser übergossen und mit dem aus dem 
Darminhalt eines Schafes ausgedrückten Saft 
vermischt; dies Gebräu wird drei Tage lang ge- 
trunken. 
Gegen eine masernähnliche Hautkrankheit 
(Kingaruhanga) wird folgendes komplizierte Re- 
zept verwandt: Zwei Grassorten (Lugugu und 
Munyakirumbi) werden mit den Wurzeln aus- 
gerissen, in kleine Stücke zerschnitten und zu Asche 
gebrannt. Dann wird ein Flaschenkürbis, dessen 
Boden siebartig durchlöchert ist, mit der Asche 
gefüllt, das Ganze in einen irdenen Topf gestellt; 
alsdann wird in den Kürbis Wasser gegossen, 
welches mitsamt der Asche langsam in den irdenen 
Topf ausläuft. Wenn dieser voll ist, wird er 
aufs Feuer gestellt, die Flüssigkeit eingedickt und 
zum Schluß in der Sonne getrocknet. Der Rück- 
stand wird mit Rizinusöl vermischt und der ganze 
Körper damit eingerieben. 
Gegen Hüftgelenksentzündung (Lunyonga): 
Die Blätter des Muhungulu-Baumes werden ge- 
trocknet und zerstampft, die Wurzeln gekocht. Die 
schmerzhafte Hüfte wird mit Impfschnitten ver- 
sehen und der Blätterstaub eingerieben. Dann 
werden die in das heiße Wurzelwasser getauchten 
Blätter des Muhanza-Baumes aufgelegt. In 
einigen Tagen, spätestens einem Monat, soll 
Heilung eingetreten sein. 
Gegen Mittelohreiterung (Lugossi): Die 
Wurzeln von Kierezi werden zerstampft und mit 
Wasser einige Tage in einem großen Schneckenhause 
aufbewahrt. Dann wird die Mischung in beide 
Ohren gestopft, wo sie vier Tage bleibt und dann 
ernenert wird. 
Eine weitere Aufzählung der zahlreichen Re- 
zepte, die vielfach des mystischen, wertlosen Bei- 
werks nicht entbehren, ist an dieser Stelle nicht 
beabsichtigt. Die wirksamen Bestandteile werden 
von allen Gewährsleuten übereinstimmend an- 
gegeben. Es dürfte sich lohnen, genauere Unter- 
suchungen über den wahren Wert der Hunderte 
von angeblichen Heilpflanzen anzustellen. 
Zum Schlusse lasse ich eine Aufzählung der 
den Wahehe bekannten Krankheiten und Krank- 
heitssymptome folgen, deren Identifikation 
größtenteils gelungen ist: 
1 
  
Mbungo Fie eber 
Kibindubin u eigentlichdas schnelle Sterben) —Pest. 
hungenpest wird manchmal fälschlich als Litawangu 
ezeichnet 
Kyambafu —= Bubonenpest, ursprünglich Drüsenschwel- 
lung und Vereiterung. 
Gongowi (Makomage) — Fran 
Sumi — Husten von Blut an he, bauptfächlich 
nachts, soll etwa 1 bis 2 Jahre dauern, nicht imm 
us Tode führen (vielleicht Tuberkulose). 
a ock 
Ingagawalls — eine im Rücken beginnende Krank- 
heit mit Schmerzen und Hteigleit. allmählicher 
Nackensteifigkeit, Fieber und Kopfschme 
Ilibissi = Krämpfe (allgemein, meist de Erwachseney. 
Nyrawana — Krämpfe der Kinder mit Hinfallen und 
Augenverdrehen. 
Lukwale — akute Psychosen, „Besessenheit“. 
Likiwiri — Blödsinn. 
Jdete — Unsicherheit der Bewegungen. 
Kitewe — Lähmung eines Gliedes. 
Imepo = Muskelschwund. 
Litawangu = Lungenentzündung. 
Lukohomola — 
Kikonzi — Seitertechen (mit dem Kriechen einer 
Schnecke verglichen). 
Tikhome — Erkrankung mit den klinischen Symp- 
tomen der Rppenfellentsündung. 
  
I.uhugu 
Mapele — reinpurhbehfes Ekzem. 
Vipemba = Lantgeschwire (meist am Unterschenkel). 
Abtabata — Windpock 
Mserekenya — Minfleaiges Exanthem. 
Kivimba kin Faruhanga — Beginn mit Schwellung 
des Gesichts und von dort ausgehender Ausschlag 
über den ganzen Körper mit Fieber. 
Kipinpi = Panaritium. 
Kaswende — Schanker. 
Kisonono, Alsangu - Trippe 
Kinyenyezi iehe, ühwere Ertrankung der Augen. 
Jgeregere — Frisv 
Luwambo = indeennkatarrh. 
ki angawanga — Schmerzen in oder über dem 
uge. 
Ubotu = Blindheit. 
Liwanzi — Krankheit des Mittel- Heri inneren Ohres. 
Lai —Eiterfluß aus dem Ohre 
lL dibafu = Taubheit. 
Aino weißer Bele im Munde und auf den Mandeln. 
Kisula — Zahngesch jwr. 
Kiscrebu = Mundfäule. 
Funyo — Jasundien 
Kipangira, Vyoto = Verstopfung. 
Kiputa — Bauchwassersucht. 
Ibumiro = blutiger urchsaul. 
Kitatulo desgl., vielleicht R 
Liwanibala — Leber= und Me 
IIlugi — Sterilität der Wei 
Kiscruseru = Abort. 
Kimemena — Milchdrüsenentzündung. 
Lunyonga — Hüftgelenksentgündung. 
Luma — bis auf den Knochen reichende Geschwüre, 
oder von ihm ausgehende Eiterungen. 
Litera = schmerzhafte, wahrscheinlich rheumatische 
Erlrankung aller Gelenke, die meist in den Händen 
eginnt 
AMofu — Überbein 
Mabedu Mübbildung des Fußes. 
Mbokovoko — Sehnenzerrung.
        <pb n="1136" />
        G 1052 2 
Uversicht über die Bewegung des Handels des deutsch-ostafrikonischen Schutzgeblets über die ollstellen 
der Ruste im J. Viertel des Ralenderjahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
des Vorsahres. 
½548 1 Im Im 
. Vierte Viertel 
Benennung der Warengruppen 1908 190. Zunahmes Abnahme 
Wert Mk.] Wert Mk. Wert Mk.]Wert Mk. 
A. Ein fuhr. 
1. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
Körner= und Hülsenfrüchte . 1 102 421 719 134483 287 —- 
b Knollengewächse, Gemüse und Fri ichte 80 381 66 534t847 — 
) Koloniale Verzehrun Sgegenstände. orahninel! 52 155 50]|3 019 —- 
d) Olfrüchte, E , Pflan 6981 11282 — 4301 
e) Getränke (außer Mineral morehzw 152 895 169 492 16 597 
s Snn elebende Franden und zuttermittel 5 460 8 880 — 3 420 
6) Faserpflan . 1261 1827 566 
h ErgenynsnlS der- Forstwirtschaft . 72585 36 008 36 582 — 
Simme 1 1 610 504168 653 441 851 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse. 
a) Lebende Tiere 61 337 17 57743960 — 
b) Fleisch und eßbare lierijbe Eraeugnisse auer Art 218 044 198 22219 822 E 
c) Tierische Rohstoffe 1253 93 322 — 
Summe II 280 834 21673064104 — 
III. Mineralische und 4ofüle Rohstoffe, Mineralöle 165 918 262 829 — 86 911 
IV. Fabrikate aus etten un en 81 488 49 570 81918 - 
V. Chemische u. nie ie Erzeugnisse (außer Schießbedarf 
und Sprengmitteln) 73298 72900 a98 
VI. Textil= und Filzwaren, Belleidungsgegenstände usw. leuter 
Lederwaren) . 4925251541855 — 48 830 
VII. Leder und bederwanen, Wachstuch (mirschnerwaren . 45 86 51 158 — 5 788 
VIII. Gummi= und ukwaren . 4261 z 575 686 — 
IX. Holzwaren, Flecht- und Schnitgwaren. . . 52 775 114 566 — 61 791 
X. Papier= und Pappwaren, literarische und Kunstgegenstände . 55 381 59 763 4382 
XI. Stein-, Ton= und Glaswaren 85 966 79222 6744 — 
XII. Metalle und Metallwaren (außer Instrumenten, Maschinen 
und Waffen): 
a) lihmsbeiven Metalle und Halbzeng 95 840 162 112 — 66 266 
b) Fabrikate 458 628 612 692 —. 159 064 
Summe xii 549 4744804 — 225 380 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge . 379 966 172989 206 077 — 
XIV. Wafsen und Munition . 22537 27 960 — 54 
XV. Geld 1 120 339 258 003868 336 — 
Summe der Einfuhr im I. Viertel 1908. 6 026 639114854 0721172559 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr. 5 160 916 — —- 
Zunahme +. Abnahme —. 861 — — 
8. Rus fuhr. 
I. Erzgeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
a)Körner= und Hülsenfrüchte 6010 3896 2114 — 
b) Knollengewächse, Gemüse ½ rüchte 1 057 583 474 — 
) Koloniale chse Gemisse und Vu und Gemubmitel 300 689 146 122 154 õ67 
d) Olfrü rüchte. Pflanzenöle und Pflanzenwachs 337 791 198 654 — 160 863 
e) Getr . 244 - — 139 
1 Enern“ iebende Pflanzen und Futtermittel 5851 10 094 — 4248 
8) Faserpflanz 606 260 548 9000) 57360 — 
b) Hpeugne#s cher Forstwirtschaft 135 126 349 147 — 214.021 
Summe 1 1 393 0281557779 — 164 751 
II. Tiere und hierche. Szeugnisse. 
a) Lebende 19 523 18 990 533 
b) Tierische snseimi 7 068 7 484 — 416 
c) Tierische Rohstofj 405 706 474 954 69 243 
Summe II 432 297 501 428 69 131
        <pb n="1137" />
        1 
  
Benennung der Warengruppen 
  
III. Mineralische und fossile Rohstoffe 
IV. Gewerbliche Erzeugnisser 
V. Geld . 
SummcderAuökuhkmtlVjertellsos 
DagegenunvorhergehendenVierteljahr 
Zunahme +. Abnahme —. 
C. Geso 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im I. Viertel 1908 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 
Zunahme. —+ , Abnahme —. 
  
  
  
  
  
  
  
  
Wichtigste Warenposttionen. 
  
053 20 
— Im Im 
J. Viertel I. Viertel ZunahmesAbnahme 
1908 1907 
Wert Mk.]Wert Mk. Wert Mk.Wert Mk. 
83 774 40 813 42 961 — 
51 280 24 928 26 352 — 
1 891 — 1 891 
1 962270 124048 — 162 678 
1 965 509 — — — 
— 3239 — — — 
mthandel. 
7 988 901 160 979 020 1u009 8811 — 
7 126 425 — — — 
—za 1 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
*i1 Im 1. iertel Im 1. iertel Zunahme Abnahme 
nennung der n 
Bene s are Menge Wert s Menge Bert sMenge Wert sMenge Wert 
ke Mit. ke Mtk. ktea Mib. #ktgMk. 
A Ein fuhr. 
Rees. 3 603 640, 906 582 2 581 216|592 521 1. 022 433 314 061 — 
Mehl und Backwaren 209 667 100 66241 759971 579 — 29090 32 092 — 
Jucker, roh und raffinier 229 480 69 483103899 32 06612 37420 — — 
Tabakfabrikate 21 186 74 19912 159)71287 — 2910 973, — 
Stille Weine aller Art 28 056. 28 198838936|1 38 448 — — 10 880. 10250 
Branntweine aller Art 36 657, 53 753 9 396 54 051 1 739 29 
Bie 87 330 41 114 8191 57 105 — — 27 489 15 197 
Bau- und Nuypholz 520 4571 533254 818, 35 553265 633 3580 — — 
Fleisch u. ebbare T Erzeuan 415 3 218 0444353 319, 198 22442 19 — 
Zement. . 010 300820675460186508 —;— 15552193410 
Salz 537 604 26255 411 070 16 64626 534 9609 — — 
5Stein-. Braunkohler Britetis 240 339 14 8066 376 248. 17 489 — — 135 909. 2 683 
Petroleum. . 418 105 3 00444 3 16 385 — — 5 766 
Seifen aller Tn. 119 752 77927 1 129 41 825 23 719 — 
Baumwollgew 401 448 1 * 289 062 739 3871112 386 476 538 — — 
Baumwollene Berleidungen. 20 062 134 300165 546 654 950 — — 136 484 520 650 
Wollengarne und -waren, auch . 
halblvollenc....... 393623275 366323954 273 — 679 
Garne zudw Waren aus Leinen, . « 
ute 34205 30 9191 17922 36 5616283 5 643 
en Schirme, geus- 
so 5547 16 802 8352 24725 — — 2805 7923 
Lederne Schuße und Snesfel ; 53 18 954 2867 18912 511 42 — — 
Sonstige Leder= u. Sattlerwaren. 18 711 1330 9513 1751 09 168 — — 
Nöbel- und sonstige Tischlerwaren 3 30 667/54 998. 83 029 — 18 108 46342 
Papie pe. Waren daraus 38 603 32 41414 306 - — 13581. 7892 
Tonwaren und Porzellan 19290 20 31 1 9 199114457 — 
Glas und Glaswaren. 37968, 60 4389 754.— 50 643 3 795 1 786 — 
Roheisen, eiserne Schienen. : ! : 
Stollgen usw. 175 4571 93 107880 175 158 775 — 655 0211 65 668 
Wellblech l’s4152555 58 60 333 4 74, 467 25211 — — 
2 nicht gena amen Eisenwaren 95132777 # 07210“¼4 864, 457 732 — . — 612 0871 144. 660 
Waren aus and. unedlien Metallen 41 22, 67021145 G 98 290 — — 16 96641 30 369 
Landwirtschaftliche Maschinen 130 592 ( 58221587 17983109005 169 599 — — 
Maschinen für industrielle Vetriebe 44 809 79 4377868 43 7086 941 35 694 — — 
Transportmaschinen und Fahr D I « I 
zeuge aller Art, auch Jeräber 63 278. 6201891324, 77689 — — 28 040, 15 671 
Feuerwaffen (Stückzahl) 177 15 518 159 15 131 18 887 — — 
Goldmünzen ..... — 600 — — — 600 — — 
Silbermüngen 9 076 1084474 1 911, 241 077 7 165 8148 397 -
        <pb n="1138" />
        W 1054 20 
  
Benennung der Waren 
  
Mais . 
Mtama 
ülsenfrüchte 
Sirup, Melasse 
Tabak 
Kopra 
Erdnüsse 
esamm 
Rohbaumwolle ... 
Sisalagaven 
Bau-, Nutz- und Edelhölzer, roh, 
bearbeitet 
Brennholz und Halskehten . 
Gerbholzer, Gerbri . 
Kautschuk und Eiringen.. . 
Rindvieh (Stückzahl) 
Milch, Butter, * Eier usw. 
Elfenbein .... 
Häute und Felle 
useltenwachs 
limmer 
Kopal 
  
  
  
Im I. Viertel Im I. Viertel 
1908 1907 
Menge WertMenge Wert 
S Mk. #r#Ml. 
B8. Rus fuhr. 
— 2135 209 
47 399 5955 333 83 
21 17 25 120 28901 
221 100/281 841347 494 117 os 
85 21882 6188 10 352 
18 797, 1826619 299) 17 316 
375 611|821 556 11 266 121 478 550 
27 1 85 853 
39 799 11 55785 078, 19251 
7718872 3514462997 84215 
705 662 528 887584 505 462 622 
4 15 2768 240 8812 
50 438249 35 8 
7330 812 285 50 12 853 
28 585129 65141366 331085 
1357874 14 2369 
30092 32 
5253112206 6 2 0r 219 613 
6 21145 8954 86 
5 81 9584850 109 577 
177419 233 5289° 15 820 
29398 38 55023 sui 24 968 
1 
  
Zunahme 
Meunge Bert 
kgMi. 
47 0% 5972 
#. 672 16% 761 
I 
1 
l 
109490—— 
—- — 
141 — 
120 857 66215 
22 080 920 
96 5505 
3#v 790 73381 
12452 88918 
8591 
5 sbẽ 
  
Abnahme 
Menge Wert 
kgMik. 
  
2135 209 
24 910 2854 
61 706310 134 
5 4050 
— 156 994 
3 476 848 
45 274 7694 
— 11 864 
48 785 524 
228 1711541 
18 7811201 434 
1 110 
341697551 
7204 35 721 
achwelsung der Brutto-Sinnahmen bel den Binnengrenz-Jollstellen von Deutsch-Ostafrika. 
im Oonat Oal 1908. 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 19. S. 949.) 
— -..-, » Salz 6 Gegen Vorjahr 
Zollstelle Einfuhr-Ausfuhr- verbrauchs, Neben Insgesamt Im " 
oliste zoll zoll Abgabe Einnahmen Vorjahr Mehr Weniger 
Rup. H.Rup.H.Rup.H.]Rup.H.]up. H.]Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark If. 
. «- s ! 
Maschi» 107111 101 22 15 638 12 48 1500 49 2 000,65 1 866 40 184 25 — 
Schirati. 174 87 471 10 44 os, 5 5 98 69601,5 928 02 —-—9 
Muansa 9 40162.5 81 24 86 — 15 442245 20 589,6680 006 22½10 —9 416|61 
Bukoba 87 47 see 36 — — 468 2021738092897 4519 601 10 — 16 703 65 
Usumbura — — — — — —— ——— — — — — 
Ubjidii 41211 — — — — 8 60 44 71 59 61 717 “—. 
Bismarckburg 1505— — — — 8 37,5 987,5 13 17 467 8601 — — 
Unsika-Posten 45000 — — — — 25 475 633 93 — 8 — 
—- — —— — — — — — — — — 38— — — 33 
. 29905 l 08 —- 154 10 454 28 605.64 431 20 174.44 — 
* . 1181 — 62,— 50 1283.5 17.25 195— — —177/|75 
Ssongea — — — — —— —:———--I————l——— 
Summeinsiup 119381957029149161 R 20 888 8427 117 78 68 369,6 Der 24 1 80 
Ml.45 90 8Scho 172 10 1 %½2% 1 1 6 687217 
Mai 1907 Ml.. 29 874 8028 50575 224 89 3845158889.95 # # 
Gegen Vorjahr - 
Zun. J, n. -418968 94 -1883366 SI 5628 08-26872 17 ·
        <pb n="1139" />
        nachwelsung der Brutto·Einnahmen bel den sũstengolistellen von Deutsch · Ostafrilka in den Monaten Jull und August 1908. 
Gegenübergestellt den gleichen Monaten des Vorjahres. 
hl. Deutsches sol. Vl.“ 1908, Nr. 109, S. 950.) 
  
Zollstelle 
Einfuhr- 
Zoll 
Rup. Ö. 
Ausfuhr= 
Zoll 
Rup. H. 
Ealz 
Verbrauchs- 
Abgabe 
Rup. -!t 
Schiffahrts- 
Abgabe 
Rup. ] H. 
Holzschlag= 
Gebühren 
Ruv. Ö. 
Neben- 
Einnahmen 
Insgesamt 
Rup. . 
Im 
Vorjahr 
M. —Ml. 
Gegen Vorjahr 
mehr weniger 
M. M. 
  
Tangnga 
Pangnin 
Bagamooo 
Daressalam. 
Kilwda 
Lindi 
39 510 51.5 
9260 92,5 
14 681 57.5 
15 239 21 
3.067 45 
8 000 60.5 
l 
804 75.5 
1449 34 
z oͤhd ots 
2 891 11 
1 100 52.5 
2361 86 
646 vo- b 
34 35 
1% do 
30 * 
234 50 
Rup. Ö. 
2000 #10 
— 
634 80.5 
I 
43 150 37.5 
11 487 44 
20 706 39 
49 835 00,5 
4343 37 5 791 
14 9877 
11#01 77 
19331 
1961 — 
— 18221 
4701 56— 
— 4434 
  
##. 
I 
46402 
  
Summie in Rup. 
Summe in Mark 
119 700, 28 
150 680 37 
D 
14 357 23,5 
19 142 98 
339 84,5 
453 
  
4311 29 
5718 ½0 
140 868 35 
187 804 47 
187 804 
  
189 106 
25 904 27 266 
  
1801 
  
  
Dagegen im 
Juli 1907 Mt. 
Zun. 4-, Abn. — 
152 522 96 
* 7157 11 
28424 02 
9281 04 
4802 
2238 363 
162 67 
1 5833 
1 
1271 20 
818, 13 
1922 92 
* 3825 47 
189 106 06 
1 30159 
  
  
  
  
Zollstelle 
Einfuhr= 
Zoll 
Ruv. 
Auofuhr= 
Zoll 
Rup. H. 
Salz- 
Verbrauchs- 
Abgabe 
Rup. H. 
Schlffahrts- 
Abgabe 
Rup. . 
Holzschlag= 
Gebühren 
Neben- 
Einnahmen 
Insgesamt 
Rup. 
Im 
Vorjahr 
Ml. Vf. 
Gegen Vorjahr 
mehr weniger 
Ml. M. 
  
Tangg 
Pangani. 
Bagamoto 
Darersalam? ... 
Allma. .. 
Lmdc.... 
l-c). 
28 737 23,5 
10212 77.5 
1 336 
1 006 
6 625 
51482 
4160 
1918 
77.5 
86 
05,5 
52.5 
45.5 
72 
19 4. 5 
180 25 
17920 
1257 03.5 
100 85 
720 19 
Rup.] H. 
22 20 
6 — 
36 — 
49 50.5 
515 10 
Ruv. H. 
l 
43131842 
ID- 
I 
30 686 88 
7474 51 
8752 05 
49 109 56 
6030 0 
13 471 430 
8 858 
17 905 
  
53247 
11338 
27 
12 398 
1 372 
20 955 
2 060 
8 468 
587 
Mk. —# 
10 
21 
08 
16 
65 
27 
  
Summe in Rup. 
Summe in Mark 
100 603 08. 
134 137 44 
20 530 
27 378 685 
39 
2496 07 
3323 .0# 
1 
628 30,5 
I 
838 53 
1 
1030 90 
2182 61 
126 087 vo- 
168 116 52 
1 
108 116. 
208 957 
40 041 
37 
  
  
Dagegen im 
Aug. 1907 Ml. 
Zun. +—, Abn. — 
161 1838 
-27 0 r 99 
  
1 
l 
38 189 T 40 
+0 8154 
  
5050 40 
22240 
  
  
S 
v 
+ 
  
466 37 
872 16 
  
2089 44 
806 88 
  
  
  
  
l 
208 057 89 
1 
40 8141 37 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
W 1055 20
        <pb n="1140" />
        W 1056 20 
kKamerun. 
Nachwelsung der bei den Jollämtern des Schutzgebiets Ramerun im Oonat Juli 1908 fällig 
gewordenen Sollbeträge. 
Gol Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 19, S. — 
  
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (nen deklarierten) goͤlle 
  
  
  
  
  
im obigen Monat des Rechnungsjahres ee den Eleichen 
Zollamt 1908 1907 des Draun 
Einfuhr Ausfuhr Zus. Einfuhr sfuhr Zus. mehr weniger 
Mark Pf.] Mark [Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark Pf.] Mark 
i ; » s 
Duala..·... 9255870 34011095 959 80 118 106 as 487145 122 477 90 — — 26 58. 10 
Victoria. . ... 18 460 25 257— 18717 25 8 890 20 252 80 8648 — 1007425 
Kriib 38 2163036 702 60 74 918 95 158 014.220 61 48/40 204 462·60 — — 129 343. 65 
Vio del Rey. 7 622.65 2 40720|10 029 85 9 660 85 1 004: 50 665 35 — — 635, 50 
..... 719 10 885|60 1 604 70 142.55 1 485 20 1627 75 — — 23 05 
rnan 610 1l1410410 44 451 — 1 — — 1500 — 
Garna —--—-——-— --——--—« ——-—— 
Molundn.... —— — — —— —— —— —— — — — — 
Im ganzen58 1875 45 77190203 002 351% 2 80 
L ——14814605 
  
  
  
Tog 
  
  
  
O. 
Nachwelsung der bei den Sollämtern des Schutzgeblets Togo im Monat August 1908 fãllig 
gewordenen Jollbeträge. 
(Val. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908, Nr. 19, S. 953.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gesamtbetrag verf fällig gewordenen Zölle im obigen G . 
· des Rechnungsjahres egen den gleichen 
Namen der Zollãmter, hnungsjah Zeitraum des 
bei welchen die Zölle 1908 1907 Vorjahres 
fällig geworden sind Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
Martk Mart Mart Mark Mart Mart Mart 
Lome . . . Zollamt 147 884,15 os.25 148 1840 96 025,45 38,25 90 063, 70| 170 — 
Anecho - — ", . 17 793,35 46.75 17 840,10 17 840. 10 
Agbanake - 317.55 4. 00 321, 55 94,35 16.75 111,10 210, 457 
Lolpli. - 457.10 —.75 458.15 120,05 —,25 120,80 337,.85 — 
Noepen 2306,00 297,00 2603,00 300.65 297,25 I 597,902005,10"s — 
Ho .. gZollhebestelle 228,10 367,25 595,65 885,45 216,00 601,45 — 1 5, 80 
Kpan - 240,05 108, 50 348, 55 192,80 163,50 356,30 — s 7.75 
Tr- tatien - 213,65 219, 209,80 2,00 211,80 7,60 — 
· - 28,30 340 ;31,7567,00.— 67,00—I35,25 
slgome Palime - 103,15 103)15 — — — 108,1öj — 
Im ganzen.51 77865, 10809,95 |152 868,60 515 18800 780,75 115 969,05 54 787,85 17 888.90 
.. — — 
36898,95 — 
Deutsch · Neuguinea. 
über die erste Durchquerung der Insel Bougalnville*) 
berichtet der Gouverneur von Deutsch-Neuguinea: 
Am 19. Juli marschierte die Expedit 
ion von 
der Arawabucht ab. Die Paßhöhe des Kron- 
„) Vgl. auch Deutsches Kol. B#.- 1008. 
S. 746 und den gericht ve von Orofessor Dr. 
im Kol. 1908 Nr. 20, 
Nr. 15, 
Sapper 
prinzen-Gebirges wurde am zweiten Tage in 
etwas mehr als 1500 m Höhe überschritten. Der Ab- 
stieg dauerte dreieinhalb Tage und war außer- 
ordentlich beschwerlich. Der letzte Marschtag durch 
die der Kaiserin Augustabucht vorgelagerte Ebene 
führte durch ausgedehnte Sümpfe. Am fünften 
Tage wurde die Küste in Jaba (nördlich der
        <pb n="1141" />
        W 1057 20 
Kaiserin Augustabucht) erreicht. Die durchmessene 
Entfernung beträgt etwa 51 km. Am gleichen 
Tage noch wurde in Buin gelandet, 
den Eingeborenen eine weitreichende Beruhigung 
eingetreten ist. 
Am 25. Juli landeten wir in der Landschaft 
Koriana am Flusse Taurawa, um die bis dort- 
hin geführte Straße zu besichtigen und weitere 
Aufnahmen durch den Geographen zu ermöglichen. 
Die Straße führt an der Ostküste 65 km weit 
entlang. Sie reicht vom Taurawa über Kieta 
bis Roroan. Es sind 148 größere und kleinere 
Brücken gebaut. Die Straßenbreite beträgt 8 m. 
Der Handel mit den englischen Salomonsinseln 
scheint sich ebenso wie der Küstenhandel im eigenen 
Gebiete zu beleben. 
Am 27. Juli besuchte ich noch mit Professor 
Sapper den südlichen Teil des die Insel Buka 
durchziehenden Gebirges von der Bukastraße aus. 
Dr. Sapper wird eingehenden Bericht über die 
Ergebnisse der Expedition erstatten, auch eine 
Karte nach seinen Aufnahmen entwerfen. 
Die durchwanderten Gebiete auf beiden In- 
seln weisen nur Eruptivgestein auf, wo nicht am 
Ufer korallinische Bildung ansteht. Ersteres ist 
vielfach bereits stark zersetzt und verwittert. Die 
Vulkane Balbi und Bagana sind in starker und 
stetiger Tätigkeit. 
Die Tierwelt der durchquerten Strecke von 
Bougainville ist, von Insekten und Käfern ab- 
gesehen, arm. Ratten und Opossum waren 
neben Wildschweinen die einzigen gesichteten 
Mammalien. 
Die Vogelwelt scheint weniger reichhaltig zu 
sein als im Kaiser Wilhelmsland und Neupom- 
mern. Tauben, Papageien, Nashornvögel und 
Buschhühner wurden zahlreich angetroffen. Die 
Ebene der Ostküste wies allenthalben gutes Nutz- 
holz auf. Der Aufstieg vollzog sich im Tale des 
Flusses Tubogasi. Bis zur Höhe von annähernd 
900 m wurde nur sekundärer Wuchs wahr- 
genommen. Von 900 bis zu 1500 m stand wohl 
ursprünglicher Wald an; er war aber nicht mächtig 
und mit Mosen und Flechten dicht behangen. 
Nutzholz oder Nutzgewächse außer Piper metysti- 
cum und Rotang in geringen Mengen konnten 
nicht wahrgenommen werden. Auch der West- 
abhang der Insel zeigte kein anderes Bild. Der 
Sumpfwald der Ebene bot die charakteristischen 
Formen; Hochholz fehlt, die Fächerpalme, Stech- 
palme u. a. sind vorherrschend; im Flutbereich 
der See traten zahlreiche Nibongbestände auf. 
Die Bevölkerung hört auf der Ostküste bei 
600 m auf. Auf dem Westabfall des durchwan- 
derten Gebirgteils fand sich das erste Dorf auf 
900 m Höhe. Während sich in den zum Osten und 
Süden abfallenden Zügen des Kronprinzen-Ge- 
  
birges eine zahlreiche Bevölkerung (die Stämme der 
Nasioi und Tere ausbreitet), ist der Westabhang 
offenbar spärlich bevölkert. Die Leute machen 
einen schwächlichen, armseligen Eindruck. Der 
stete Kriegszustand hat sie offenbar ebenso ver- 
kommen lassen, wie die Abgesperrtheit von der 
See und vom Verkehr. Kulturell, d. h. in der 
Bauart der Häuser, in der Fertigung der Waffen 
und Geräte, waren hervorstechende Unterschiede 
mit den Ufervölkern um Kieta oder der Kaiserin 
Augustabucht nicht wahrzunehmen. Sprachlich 
traten Unterschiede auf, die aber offenbar nur dialek- 
tisch sind. 
go feindlichen Zusammenstößen ist es nirgends 
gekommen.“ 
Die Expedition Sapper-Friedericl." ) 
Gierzu eine Kartenskizze.) 
Von Dr. Friederici ist bei der Landes- 
kundlichen Kommission ein weiterer Bericht 
(Namatanai, 6. August) eingelaufen, dem wir 
folgende Einzelheiten entnehmen: 
Von Käwieng aus bin ich die Nordostküste 
Neu-Mecklenburg entlang bis Saugui und von 
hier querdurch bis Lamusmus, von dort in 
2½ Tagen über Panemigo und Nemasalang an 
der Südwestküste bis Naijama und von da 
querdurch bis Böl marschiert. Nach einem kleinen 
Abstecher in Nordwestrichtung bis Fotmilak zog 
ich dann an der Küste bis Lemassong, wo Professor 
Sapper am Tage vorher eingetroffen war. In 
der Gegend L Konos habe 
ich das Glück gehabt, eine größere Anzahl äußerst 
wertvoller ethnographischer Gegenstände 
ganz billig zu erwerben. 
Während Professor Sapper auf dem „See- 
stern“ seine Bougainville-Fahrt antrat, habe ich 
im Boot die Gardner= und Fischer-Inseln 
aufgesucht. Drei Tage war ich auf Simberi, das 
ich (wohl als erster Weißer) durchquerte; zwei 
Tage auf Tatau, einen Tag auf Mopüe und zwei 
Tage auf Tabar. Nach weiteren zwei Tagen bin 
ich dann von Lemassong wieder in das Innere 
von Neu-Mecklenburg aufgebrochen und bei 
Katendan über das Gebirge gegangen. Es waren 
entsetzliche Märsche in einer wüsten Wildnis in 
ununterbrochenem Tropenregen. Dann zog ich 
auf höchst üblen wassertriefenden Pfaden an der 
Südwestküste hinunter und traf, das Gebirge auf 
dem Wege Labür—Bö wieder überschreitend, in 
Namatanai ein, das Professor Sapper auf dem 
„Seestern“ 18 Stunden früher verlassen hatte, da 
wegen Kohlenmangel der Dampfer nicht länger 
*) Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908, Nr. 20, S. 1009 ff.
        <pb n="1142" />
        W 1058 20 
hatte warten können. Ich gedenke übermorgen 
wieder nach Süden aufzubrechen, bei Nakudukudu 
die Insel zu durchqueren und hoffe Professor 
Sapper in Ssüratil zu treffen. 
Heute war ich am Grabe von Stabsarzt 
Dr. Stephan, das mitten im Urwalde, etwa 
3¾ km von der Station entfernt, etwas links vom 
Wege liegt, der quer über die Insel zum Maria- 
num führt. Es ist gut gehalten und zeigt, wie 
erschreckend schnell die Natur in den Tropen 
arbeitet — zur Entwicklung wie zur Vernichtung. 
Das Grab, das nicht viel mehr als zwei Monate 
alt ist, sieht aus wie ein altes Grab. Die Ge- 
wächse und Zierpflanzen stehen hoch, die Inschrift 
auf dem einfachen Kreuz fängt an zu verblassen 
und die Ameisen werden mit seinem Holz bald 
fertig sein. Hier nimmt man an, daß Dr. Stephan 
am Schwarzwasserfieber gestorben, das im Archipel 
leider keine vereinzelte Erscheinung mehr ist. 
m 1# 
2 
Im Anschluß an die vorstehenden Mitteilungen 
Dr. Friedericis ist noch der folgende, vom 
9. September d. Is. datierte Schlußbericht Pro- 
fessor Sappers eingetroffen: 
Am 4. d. Mts. verließ ich Herbertshöhe, um 
die Heimreise anzutreten. Ich habe von Bord 
des „Seestern“ Anfang August mitgeteilt, daß ich 
Anir und Lir kurz besuchte und in Namatanai 
war, um mit Dr. Friederici zusammenzutreffen. 
Inzwischen hat derselbe selbst mitgeteilt, daß er 
mich dort verfehlte (siehe oben). Er ist deshalb 
bald darauf über Nakudukudu und Saevalil nach 
Watpi und Lamassa gereist, um dort Sprachauf- 
nahmen zu machen. Von dort aus soll er durch 
den Dampfer „Sumatra“ Anfang September ab- 
geholt werden, der ihn nach Bougainville führen 
wird. 
Ich selbst war am 4. August mit Polizeimeister 
Adelmann, 7 Soldaten und 16 Trägern in 
Dacheron an der Ostküste Süd-Neu-Mecklen- 
burgs an Land gesetzt worden und ging alsbald 
den Tamulfluß aufwärts, wo bald ein großer 
Kohlenblock gefunden wurde. Von diesem nahmen 
wir einige Säcke voll Proben mit und sandten 
sie mit dem „Seestern“ nach Herbertshöhe, damit 
in Berlin später eine eingehende Untersuchung 
der Kohlen vorgenommen werden kann. Hierauf 
zogen wir einige Kilometer flußaufwärts, dann 
nach dem benachbarten Timaifluß hinüber, um 
ihm bis zur Mündung zu folgen. Obgleich ich 
neben kleineren Bänkchen sowohl am Tamul wie 
am Timai je ein Flöz von 2 m Mächtigkeit fand, 
glaube ich doch nicht, daß eine wirtschaftliche 
Verwertung der Kohle möglich sein wird. Die 
genannten, in nächster Nachbarschaft des Flusses 
befindlichen Flöze fallen sehr steil ein und die 
  
Flüsse sind wasserreich, so daß man des Wassers 
bei versuchtem Abbau wohl nicht Herr werden 
könnte. Dazu kommt, daß das ganze tonige 
Gebirge infolge des sehr reichlichen Regenfalls 
völlig durchweicht und fließend ist, also ein 
Bergbau auch aus diesem Grunde ausgeschlossen 
sein dürfte. 
Von Dacheron wandten wir uns südwärts 
der Küste entlang, um den Weg von Siar nach 
Lamassa zu gehen, der quer über die Insel führen 
sollte. Es stellte sich aber in Siar heraus, daß 
ein solcher Weg nicht besteht noch bestand, und 
so mußten wir denn der Küste entlang nach 
Süden weitergehen und bei Likkolikki den äußersten 
Vorsprung der Insel durchqueren, wobei ungemein 
schlechte Wege passiert wurden. Nach den Inseln 
Lambom und Lamassa mußten wir in Ausleger- 
Kanus übersetzen, da längs der Küste kein Pfad 
besteht; dann ging's wieder zu Fuß die Küste 
entlang nordwärts bis Kait, von wo ein Weg 
ins Innere führen sollte. Nach längerem Suchen 
entdeckten wir auch diesen Weg; er war aber seit 
langer Zeit nicht mehr begangen und führte nur 
an alten verlassenen Pflanzungen vorbei; die Be- 
völkerung war in den letzten Jahren infolge 
Dysenterie ausgestorben. Kümmerliche Reste 
hatten sich nach der Küste gerettet. 
Schwere Regengüsse und starkes Hochwasser 
nötigten uns schon am zweiten Tage zur Heim- 
kehr, die dadurch erschwert wurde, daß der Fluß 
nicht mehr passiert werden konnte, wir also strecken- 
weise, da der Weg öfters auf das andere Ufer 
geführt hatte, uns erst einen Weg schlagen mußten. 
Da das Gelände sehr unangenehm war, ins- 
besondere steile Felswände nahe an den Fluß 
herantraten, war der Marsch manchmal sehr 
schwierig. Einmal gab auch ein Tritt etwa 40 m 
über der Talsohle unter meinem Fuß nach und 
ich stürzte abö; aber die Liane, an der ich mich 
hielt, brach glücklicherweise nicht, so daß ich mich 
wieder hinaufarbeiten konnte. Ich habe dann 
mich, die Leute und das Gepäck an der schlimmsten 
Stelle anseilen lassen. Zu guter Letzt kamen wir 
glücklich wieder in Kait an. Einen erneuten 
Versuch einer wegelosen Durchquerung haben wir 
nicht unternommen, denn schon dieser kleine Vor- 
stoß (8½ km) hatte gezeigt, daß unsere Aus- 
rüstung für ein solches Unternehmen bei den 
herrschenden ungünstigen Witterungsverhältnissen 
ungenügend war. War doch schon bei dem zwei- 
tägigen Marsch unser ganzer Reisvorrat naß ge- 
worden, obwohl wir ihn in „wasserdichten“ Säcken 
und diese in ebenso „wasserdichten“ Rucksäcken 
trugen! In solchen Gebieten können m. E. nur 
Gummisäcke verwendet und statt Reis müssen 
andere Nahrungsmittel genommen werden, die 
im Verhältnis zu ihrem Gewicht mehr Nährwert
        <pb n="1143" />
        W 1059 20 
besitzen. Denn da der Neu-Mecklenburger auf 
schlechten Wegen nicht mehr als 25 bis 30 Pfund 
tragen kann, im Tag aber 1½ bis 2 Pfund 
Reis braucht, so ist es selbst bei äußerster Be- 
schränkung des sonstigen Gepäcks kaum möglich, 
eine länger dauernde Reise in der Wildnis zu 
unternehmen, weil eben jeder Träger bei ent- 
Suralil, wo wir Hauptmann Friederici im besten 
Wohlsein trafen und ihn auf die letzten, an der 
Westküste vorhandenen Reste der Binnenbevölke- 
rung als ein interessantes Studienobjekt auf- 
merksam machen konnten. Dann gingen wir in 
drei Tagen quer durch das Innere nach 
Hiratan, wobei ein 1200 m hoher Paß über- 
  
  
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sprechend langer Dauer der Reise gerade noch 
seinen eigenen Proviant, aber nichts weiter, tragen 
würde. Wer an afrikanische oder gar indianische 
Tragleistungen gewöhnt ist, muß in diesem Gebiet 
völlig umlernen und sich dem vorhandenen 
Menschenmaterial anpassen. 
Von Kait zogen wir die Küste entlang nach 
schritten werden mußte. Die Bewohner der 
wenigen Dörfer, die wir im Süden berührten, 
sind im Aussterben begriffen; mehrfach waren 
überhaupt keine Kinder vorhanden. 
Von Hiratan aus machten wir einen Ab- 
stecher nach Muliama, trafen aber leider die 
Herren der Marine-Expedition nicht zu Hause. 
1
        <pb n="1144" />
        W 1060 20 
Nach Hiratan zurückgekehrt, marschierten wir dann 
die Nordküste entlang bis Kudukudu, hierauf 
durchquerten wir die Insel nach Robehen, und 
von Nakudukudu machte ich noch einen Ausflug 
nach der Gegenküste, um tags darauf nach 
Marianum, der katholischen Missionsstation, zu 
wandern, die ich schon im April mit Friederici 
besucht hatte. Unterwegs begingen wir den 
Umüdufluß bis zur Quelle, fanden aber nur lose 
Kohlenstücke im Fluß, da an den Stellen, wo 
früher Kohlenstrünke gefunden worden waren, 
diese inzwischen durch das Wasser ausgewaschen 
sind. Abbauwürdige Flöze sind in diesem Gebiet 
nicht zu erwarten. Ubrigens trafen wir hier 
dieselben Versteinerungen und Gesteinsarten, Tone, 
Mergel, Sandstein, wie am Tamul und Timai, 
nur in schlechterer Erhaltung.) 
Bei Marianum wurde die Expedition auf- 
gelöst. 
Von Marianum fuhr ich im offenen Boot 
nach der Neu-Lauenburg-Gruppe, wo ich 
mich auf mehreren Inseln (Makada, Neu-Lauen- 
burg und Ulu) etwas aufhielt und neben Korallen- 
kalken auch Eruptivgesteine anstehend fand. Dann 
traf ich am 29. August in Herbertshöhe ein. 
Ich glaube die mir gestellte Aufgabe, unter- 
stützt durch Dr. Friedericis Wegeaufnahmen, soweit 
gelöst zu haben, als in der zur Verfügung stehen- 
den Zeit eben möglich war. Wenn ich gleich 
selbst noch gerne die eine oder andere Durch- 
querung in Mittel-Neu-Mecklenburg gemacht hätte, 
so bin ich doch der Ansicht, daß dadurch das 
Gesamtbild nicht wesentlich verändert worden 
wäre. 
Hauptmann Friederici wird Ende September 
nach Herbertshöhe zurückkommen und dann auf 
einen Monat nach Neuguinea gehen, um etwaigen 
Völkerbeziehungen zwischen Neuguinea und Neu- 
Mecklenburg nachzuspüren. 
In Friedrich-Wilhelmshafen hatten wir am 
6. September genügend Zeit, um die dortigen 
Kautschuk= und Kokospflanzungen zu besuchen. 
Auf Jap war tags darauf ebenfalls hinreichend 
Aufenthalt, um an Land zu gehen, einige geolo- 
gische Handstücke zu schlagen und ein Eingeborenen- 
dorf zu besichtigen. Die Kokospflanzungen der 
Insel sind durch Schildläuse größtenteils zerstört 
und bieten einen traurigen Anblick dar. Ein 
Vergleich der Jap-Eingeborenen und deren Kultur 
mit denen von Neu-Mecklenburg war sehr inter- 
essant. 
Die wirtschaftliche Entwicklung hat auf 
Buka, Djanl, Neu-Hannover und Süd-Neu- 
Mecklenburg noch kaum eingesetzt, auf Bougain= 
*) Auch in den Kalken von Süd-Neu-Mecklenburg 
wurden etliche Versteinerungen gefunden. 
  
ville und Mittel-Neu-Mecklenburg steht sie in den 
ersten Anfängen; auf Nordwest-Neu-Mecklenburg 
(Käwieng-Distrikt) hat sie aber bereits einen er- 
freulich hohen Grad erreicht. Auch der Wegebau 
ist dort am weitesten vorgeschritten, die Straßen 
daselbst sind in trefflichem Stande. Auf der Neu- 
Lauenburg-Gruppe ist der Plantagenbau stellen- 
weise sehr wohl gediehen. Angepflanzt sind fast 
überall nur Kokospalmen; auf Bougainville aber 
ist eine große Kautschukpflanzung (vorzugsweise- 
Hevea) im Entstehen begriffen, ebenso in Mittel- 
Neu-Mecklenburg (besonders Ficus). Die wirt- 
schaftlichen Aussichten sind im allgemeinen günstig, 
das Innere von Neu-Mecklenburg ist aber großen- 
teils zu steinig, streckenweise auch zu wasserarm, 
als daß an Kulturen in großem Maßstabe ge- 
dacht werden könnte. 
Dalau- oder Delau-Inseln7 
Ülber die Schreibweise des Namens der Palau- 
Inseln herrscht unter den Südseeforschern seit 
geraumer Zeit eine lebhafte Kontroverse. Erst 
kürzlich ist von seiten eines namhaften Südsee- 
forschers nach dem Vorgang von Kubary die 
Ansicht verfochten worden, daß der Name nicht 
„Palau“, sondern „Pelau“ zu schreiben sei (val. 
„Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten“ 
1908, S. 179). 
Die örtlichen Verwaltungsorgane haben sich 
dagegen dahin ausgesprochen, daß, da die Vokale 
fast aller mikronesischen Mundarten keine reinen 
und volltönenden wie im Deutschen, Italienischen 
usw. sind, sie vielmehr zwischen den unserem Ohr 
vertrauten Lauten meist durchklingen, ein Grund 
zur Aufgabe der einmal angenommenen Schreib- 
weise nicht vorliege. Die heutigen Bewohner 
der Inseln sprechen das Wort „Palau“ weder 
mit einem a noch mit einem e nach deutschen 
Lauten, sondern mit einem kurzen Vokal, der 
zwischen beiden liegt und der für das eine Ohr 
mehr dem e, für das andere mehr dem a sich 
nähern mag. Wie in Deutschland, so gibt es 
auch bei den Palauern Dialektverschiedenheiten, 
die einen Wechsel der Tönung der Vokale nach 
Landschaften bemerken lassen. 
Für die Kolonialverwaltung liegt auf Grund 
dieser Darlegungen von Beamten, die mit den 
Verhältnissen des Schutzgebietes seit langen Jahren 
vertraut sind, schon um Verwirrung zu vermeiden, 
kein zwingender Grund vor, die seit vielen 
Jahren eingeführte Schreibweise „Palau“ ab- 
zuändern. 
75
        <pb n="1145" />
        W 1061 2 
Rolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Die tierischen Droduhte in unserer Holonial- 
wirtschaft. 1) 
Bisher ist die Versorgung der deutschen In- 
dustrie mit pflanzlichen und mineralischen 
Rohstoffen und die Bedeutung, die den deutschen 
Kolonialgebieten in dieser Beziehung zukommt, 
dargestellt worden. Nachstehend sollen unter dem 
gleichen Gesichtswinkel die wichtigsten tierischen 
Produkte besprochen werden. Als solche kommt 
eine große Anzahl verschiedener Artikel in Betracht, 
die zum Teil, wie Wolle, Felle, Häute, Federn, 
Hörner u. dgl., den gewerblichen Rohstoffen 
zuzurechnen sind, zum anderen Teil, wie lebendes 
Vieh, Fleisch in verschiedener Zubereitung, mittel- 
bar oder unmittelbar zu den Nahrungsmitteln 
gehören. Wir haben es also hier nicht allein 
mit der Frage der Versorgung unserer Industrie 
mit Rohmaterial zu tun, sondern auch mit Fragen, 
die für die Volksernährung von Wichtigkeit sind. 
Als wichtigstes der tierischen Rohprodukte ist 
die Wolle zu bezeichnen. Obwohl die Baum- 
wolle in der Verwendung für Gespinststoffe in 
schnell steigendem Maße an Boden gewonnen hat, 
ist der Bedarf an Wolle infolge der starken Be- 
völkerungszunahme der Gesamtmenge nach kaum 
geringer geworden. Anderseits hat die heimische 
Produktion mit diesem Gleichbleiben des Bedarfs 
nicht Schritt zu halten vermocht. Die deutsche 
Landwirtschaft ist immer intensiver geworden, 
d. h. sie hat die Ausbeute ihres Bodens immer 
mehr steigern müssen, während die Erzeugung 
von Wolle in genügender Menge und zu billigen 
Preisen einen extensiven Landwirtschaftsbetrieb 
voraussetzt. Infolgedessen ist die deutsche Schaf- 
zucht immer mehr zurückgegangen. 
Es betrug die Zahl der im Deutschen Reiche 
vorhandenen Schafe: 
10. 1. 1873 24 999 406 Stück 
10. 1. 1883 19 189715 
1. 12. 1892 13 589 612= 
1. 12. 1897 10 866 772 
1. 12. 1900 9 692 501) 
1. 12. 1904 7907 173 
2. 12. 1907 7 681 072 :) 
Außerdem hat sich die Zucht immer mehr auf 
die Erzeugung von Fleischschafen an Stelle von 
1) „Kolonialwirtschaftliches. VI. Aus dem „Reichs- 
Arbeitsblatt“, September 1908. Vgl. „D. Kol. Bl.“ 
1908. Nr. i S. 543 ff.; Nr. 13, S. Eiitn für- 14, 
686 ff.; Nr. 17, S. — Nr. 18. S. 
2) Vorläufiges Ergebnis. 
  
Wollschafen verlegt. Die deutsche Wollerzeugung 
dürfte, wenn man die Viehzählung von 1907 
zugrunde legt und einen Wollertrag von 1½ kg 
pro Stück annimmt, kaum mehr als annähernd 
11 500 t betragen. 
Deutschland ist somit darauf angewiesen, seinen 
Bedarf an Schafwolle zum größten Teil aus dem 
Auslande zu entnehmen, und zwar zählt die 
Schafwolle zu den wichtigsten deutschen Einfuhr= 
artikeln. Bis zum Jahre 1897 stand sie dem 
Werte nach an erster Stelle und machte zwischen 
5 und 6 Prozent des jährlichen Gesamteinfuhr= 
wertes aus. Im Jahre 1897 trat die Woll- 
einfuhr an Wert hinter die Baumwolleinfuhr 
zurück, hat sich jedoch seitdem mit Ausnahme des 
Jahres 1899, wo sie wiederum an der ersten 
Stelle stand, auf dem zweiten Platz behauptet 
und stellte im Jahre 1907 4,5 v. H. des Wertes 
der Gesamteinfuhr dar. Die nachstehende Über- 
sicht veranschaulicht die Einfuhr von Schafwolle 
im letzten Jahrzehnt unter Berücksichtigung der 
Herkunft. 
Einkuhr von Schafwallsz 
  
  
  
  
  
n aus euro · 
Ansgelamti vntt 
Jahr 
1000 Millionen 1000 Millionen 
Tonnen WMart Tonnen Mart 
1898 176,8 241,4 1386 164.2 
1899 177,6 328.4 138.5 223,7 
1900 138,.1 261,6 113,n2 197,3 
1901 150,2 281,7 121,1163,7 
1902 161,8 273.9 131,9 197,6 
1903 166,.3 288.6 140,2 222,4 
1904 159,0 289,9 133.6 225.6 
1905 165,2 327,2 137,8 252.7 
1000 174.8 372.3 142,8 282,8 
1907 185,3 394,.0 158,.1 319,1 
Die Einfuhr von Schafwolle ist somit in den 
letzten zehn Jahren der Menge nach ziemlich 
gleich geblieben. Der Wert der Einfuhr ist jedoch 
ganz erheblich gestiegen, nämlich seit 1898 um 
63,21 v. H. Die Ausfuhr von roher Schaf- 
wolle ist im Verhältnis zur Einfuhr gering und 
ist der Menge nach in den 90er Jahren größer 
gewesen als heute. Ihr Wert ist gegen früher 
gestiegen und schwankte in den letzten zehn Jahren 
zwischen 20,4 Millionen Mark im Jahre 1898 
und 43,7 Millionen Mark im Jahre 1907. Ein 
Teil der im Jahre 1907 ausgeführten rohen 
Schafwolle entstammt der eigenen Produktion. 
Man wird demnach annehmen können, daß die 
Deckung unseres eigenen Bedarfs im Jahre 1907
        <pb n="1146" />
        W 1062 20 
eine Zufuhr fremder Wolle im Werte von min- 
destens 360 Millionen Mark nötig machte. 
Die Wolle ist neben der Baumwolle der 
weitaus wichtigste Rohstoff für die Textilindustrie, 
und zwar nicht nur zur Deckung des einheimi- 
schen Bedarfs an Wollwaren, sondern auch zur 
Herstellung von Ausfuhrartikeln. Die deutsche 
Wollindustrie war lange Zeit die erste unter 
unseren Ausfuhrindustrien. Bis zum Jahre 1900 
exportierte sie zwischen 5 und 7 v. H. des Wertes 
der deutschen Gesamtausfuhr. Seitdem ist sie 
(mit Ausnahme des Jahres 1902) hinter der 
Ausfuhr von Baumwollwaren, seit 1906 auch 
hinter der Ausfuhr von Maschinen zurückgetreten; 
Wollwaren stehen somit gegenwärtig an der 
dritten Stelle unter unseren Ausfuhrartikeln. 
Ihr Wert bezifferte sich im Jahre 1907 auf 
285,5 Millionen Mark oder 4,2 v. H. des Wertes 
der Gesamtausfuhr gegen 201,1 Millionen Mark 
oder 5 v. H. des Gesamtausfuhrwertes im Jahre 1898. 
Wie die eingangs gegebene Zusammenstellung 
zeigt, kommt weitaus die größte Menge der nach 
Deutschland eingeführten Schafwolle aus außer- 
europäischen Ländern. Als solche sind vor allem 
zu nennen: Argentinien, der Australische Bund, 
Britisch-Südafrika. Der Anteil des außereuro- 
päischen Auslands an der Gesamteinfuhr bezifferte 
sich im letzten Jahrzehnt auf 78 bis über 85 v. H. 
Im Jahre 1907 stammten 85,3 v. H. der von 
Deutschland eingeführten Wolle aus überseeischen 
Gebieten. Das europäische Ausland tritt dem- 
gegenüber als Lieferungsland zurück. 
Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Menge 
der nach Deutschland eingeführten Wolle in er- 
heblich geringerem Maße gestiegen als der Preis. 
Bisher hat Deutschland auf die Preisbildung 
keinen Einfluß gehabt, da die Menge der von 
ihm erzeugten Wolle zu gering war, und hat 
deshalb die Verteuerung des Rohstoffs tragen 
und die mannigfachen Ungelegenheiten, die die 
Abhängigkeit von der Preisgestaltung des Aus- 
landes mit sich brachte, in Kauf nehmen müssen. 
Ahnlich wie mit der Wolle verhält es sich 
mit den übrigen tierischen Produkten, welche in- 
dustriellen Zwecken dienen. Die deutsche Leder- 
industrie z. B. kann seit langem nicht mehr den 
Verbrauch an Leder aus einheimischen Häuten 
befriedigen. Sie mußte im Jahre 1907 aus 
dem Auslande Felle und Häute im Gewicht 
von 185 095 t und im Werte von 344,1 Mil- 
lionen Mark einführen. 
Die Einfuhr der wichtigsten Felle nach Deutsch- 
land (wobei von den Pelztierfellen abgesehen 
wird) entwickelte sich im letzten Jahrzehnt, aus- 
gedrückt in Millionen Mark, folgendermaßen. 
  
Es wurden anel brn 
  
  
  
  
  
  
  
1898 18900 r 1901, 1002 
« 1 
Rindshäute 85,7 81,2 57½ 84,5 92,0 
Kalbfelle 5.6, 30.0 33.7 31.3) 4209 
Schafe u. Ziegenfelle 125 16,2 15.1 18,8 31,8 
126,8 127.4 — 137,6 166,2 
1003 190405 17 
Rindshäute . 1196 1388 141,7170,2143,7 
Kalbfell . 114 60.0 642 52,4 
Schafen Ziegenfele "P 853 51,9 76,51 309,8 
5 ——— 
  
  
  
Schaf= und Ziegenfelle sind zum überwiegenden 
Teil europäischen Ursprungs. Rindshäute dagegen 
werden vorwiegend von außereuropäischen Gebieten 
bezogen. Im Jahre 1907 stammten rund 74 v. H. 
der eingeführten Menge aus letzteren. Argentinien, 
Britisch-Indien, Brasilien, das übrige Amerika 
kommen als Hauptlieferungsländer in Betracht. 
Demgegenüber wurden ausgeführt (in Millionen 
Marl): 
  
  
  
  
  
  
  
  
1898 18901900 1001 1002 
Rindshäuue .26, 1 31,128, 3 34,44228 
Kalbfe 13,2 17.0 16. 520, 3 22, 
** u. giegenfelle 6,1 10,7 8.295,9 10,0 
45,4 "% 59,7 53,0 64,6 75,3 
1008 1004% 100040 
Rindshäute 39,6 42,046.2 45.9 43,9 
Kalbfelle 16,.7 21,3 24,7 17,6 18,2 
Schaf= u. ziegenfelle 11,00 12,0 13,8 11,0 8,.1 
675 758 84,7 75,4 702 
  
  
  
  
Vergleicht man mit dieser geringen Ausfuhr 
von Häuten und Fellen die sehr starke Ausfuhr 
von fertigem Leder und Lederwaren, so 
zeigt sich auch hier die Bedeutung, welche einer 
ausreichenden, sicheren und billigen Versorgung 
Deutschlands mit Lederrohstoffen zukommt. Im 
Jahre 1907 stellte sich der Wert der ausgeführten 
Halbfabrikate an Rind-, Kalb-, Schaf-, Ziegen- 
leder auf 148,2 Millionen, der der ausgeführten 
Lederwaren auf 81,7 Millionen Mark. 
Neben den beiden genannten tierischen Roh- 
stoffen verarbeitet die deutsche Industrie noch eine 
beträchtliche Menge anderer, die ebenfalls zum 
großen Teil aus dem Ausland bezogen werden. 
Rohe Straußenfedern z. B., die fast aus- 
schließlich aus Britisch-Südafrika stammten, wurden
        <pb n="1147" />
        W 1063 2 
1907 für 6,2 Millionen Mark nach Deutschland 
gebracht; die Ausfuhr von rohen Straußenfedern 
bezifferte sich auf nur 0,2 Millionen Mark. 
Elfenbein in rohem Zustand wurde im 
Jahre 1907 für 8,1 Millionen Mark eingeführt; 
nur rund ein Viertel, für 2,3 Millionen Mark, 
wurde wieder in demselben Zustand zur Ausfuhr 
gebracht. Auch andere tierische Schnitzstoffe wurden 
in beträchtlichem Umfang eingeführt. 
Einen wichtigen Handelsartikel bilden ferner 
nicht zum Genusse bestimmte Tierdärme, 
Blasen und dergleichen. Im Jahre 1907 
wurden 3138,3 t im Werte von 40,7 Millionen 
Mark nach Deutschland eingeführt. Fast die 
Hälfte, 1465,9 t, kam aus außereuropäischen Ge- 
bieten, mehr als ein Drittel, 1172,2 t, allein 
aus den Vereinigten Staaten. 
Zu erwähnen ist ferner die Einfuhr von 
Insektenwachs. Sie betrug im Jahre 1907 
1835,2 t im Werte von 4,9 Millionen Mark, 
und zwar wurde der weitaus größte Teil — 
1579,1 t — von überseeischen Gebieten geliefert. 
Die Beschaffung der im vorstehenden erwähnten 
tierischen Rohstoffe für industrielle Zwecke er- 
forderte im Jahre 1907 einen Aufwand von 
weit mehr als 600 Millionen Mark. Dabei 
sind Stoffe, die an bestimmte Produktionsgebiete 
gebunden sind, wie Pelzfelle u. dgl., unberück- 
sichtigt geblieben. Von den eingeführten Roh- 
stoffen waren große Mengen außereuropäischen 
Ursprungs und entstammten teilweise Gebieten, 
die unter gleichen geographischen und klimatischen 
Bedingungen sich entwickelt haben, wie sie für große 
Teile unseres eigenen Kolonialbesitzes zutreffen. 
Während Artikel wie Elfenbein und Straußen- 
federn vorwiegend die deutsche Luxusindustrie 
beschäftigen, sind Wolle und Leder die Grund- 
stoffe für Gebrauchswaren, deren alle Schichten 
der Bevölkerung benötigen. Gerade hier macht 
sich der Mangel einer ausreichenden eigenen Er- 
zeugung am deutlichsten fühlbar. Die Abhängig- 
keit vom Ausland hinsichtlich der Versorgung mit 
diesen Rohstoffen, die Abhängigkeit von den 
Preisen, zu denen die deutsche Industrie vom 
Ausland kaufen kann, wirkt weiter zurück auf 
Warenpreis und Arbeitslohn. Das Interesse an 
der Steigerung der eigenen Erzeugung ist 
also auch hier offensichtlich. 
Was die Erzeugung von Wolle anbetrifft, so 
ist eine Steigerung der einheimischen Produktion 
in einem Umfange, der die jetzige Form der 
Versorgung Deutschlands mit diesem Rohstoff 
beeinflussen könnte, nicht zu erwarten. Eine 
Möglichkeit hierzu kann nur in einer Entwicklung 
der Viehzucht in Deutschlands außereuropäischen 
Besitzungen gesehen werden. Bisher ist von 
unseren Kolonien — soweit amtliche Angaben 
  
darüber vorliegen — allein Deutsch-Südwest- 
afrika mit einer über den eigenen Bedarf hinaus- 
gehenden Produktion von Wolle in die Erscheinung 
getreten. 
Es wurden aus diesem Gebiet über die Küsten- 
grenze ausgeführt: 
1898 für 2580 Mk. 1903 für 9645 Mk. 
1899 36ö00 1904 5507 
1900 . 2400 10905 1345 
1901 2450. 1906 2400 
1902 5492. 
Bis zum Jahre 1903 bewegte sich die Woll- 
erzeugung in Südwest in aufsteigender Linie. 
Die bald darauf einsetzenden kriegerischen Ereig- 
nisse haben naturgemäß stark hemmend gewirkt. 
Jedoch machte sich nach ihrer Beendigung ein 
erneutes Wachsen der Ausfuhrtätigkeit bemerkbar. 
An Wollschafen waren in Südwestafrika 1907 
3526 Stück gegen 4201 Stück im Jahre 1903 
vorhanden. 
Aus den übrigen Kolonialgebieten ist Wolle 
in nennenswertem Umfange nicht zum Export 
gelangt. Anders dagegen, soweit Häute und 
Felle in Betracht kommen. An solchen wurden 
aus den Schutzgebieten dem Werte nach aus- 
geführt (in Mark): 
  
1808 1800 1000 
  
5) 21 640 2) 8091 33 652 
Deutsch-Südwestafrika 5 * 902 
507 103 
Deutsch-# Ostafrita . 
Kamernn..... —- — — 
(101 . 1902 1808 
  
  
  
  
Deutsch- Süwestafrika 1 944, 86 407 39 986 
Deutsch- Ostafrika h415 390 F7266. 158 467 143 
Togo . .. 144 509. 5124 
Kameryn — — 50 
1904 1905 1906 
Deutsch-Südwestafrika!) 29046 62 923/ 137 600 
Deutsch- Ostafrika . .121106114786512030730 
... 8400 5 873 8196 
Togo 
Kamerun. 441. 1345. 2672 
Danach waren z. B. in Deutsch-Ostafrika im 
Jahre 1907 für mehr als zwei Millionen Mark 
1) Aus Südwestafrika kommen außer den hier auf- 
geführten Fellarten auch nicht unbedeutende Mengen 
von Robbenfellen, nämlich: 
  
1898: für 20970 Mk. 1 1003: für 35 292 Mk. 
1890: 22 403 = 1904: = 46 187 
1900: = 23 05 5 105: = 5341 
1901: = 12 55 = 19060: -55 219 
1902: 50 999 
- Darunter auch Waren aus s Bildhäuten und -fellen. 
2) Auch Federn und Haare
        <pb n="1148" />
        W 1064 20 
Häute und Felle über den eigenen Bedarf der 
Kolonie hinaus zum Verkauf außerhalb der Kolonie 
verfügbar. Ein Hauptverdienst an dem Aufschwung 
des Fellhandels gerade dieser Kolonie kommt der 
Ugandabahn zu und füällt zeitlich mit ihrer 
Vollendung zusammen. 
In den mitgeteilten Zahlen sind neben Vieh- 
häuten auch Wildhäute enthalten, die lediglich 
okkupatorisch zu gewinnen sind. Es ist daher 
nicht möglich, diese Zahlen mit den eingangs 
aufgeführten Einfuhrzahlen in Beziehung zu 
bringen. Nur für Südwestafrika läßt sich auf 
Grund der amtlichen Veröffentlichungen angeben, 
wieviel Rind-, Schaf= und Ziegenfelle, deren 
Hervorbringung eine geregelte Viehzucht zur Vor- 
aussetzung hat, zur Ausfuhr gelangten. Es er- 
geben sich alsdann folgende Werte: 
1898: 9 900 Mk. 1903: 23 722 Mk. 
1899: 7055 = 1904: 20 225 = 
1900: 8 031 1905: 52 188 
1901: 18 681 = 1906: 122 194 -- 
1902: 31 46 
Diese Zahlenreihe ist von ganz besonderem 
Interesse. Sie zeigt aufs deutlichste, daß die 
Viehzucht in Südwest fortgeschritten, und daß eine 
vernünftige Ausbeutung der Viehbestände in die 
Wege geleitet ist. Während, wie sich aus einem 
Vergleich mit der vorigen Zusammenstellung er- 
gibt, in den ersten Jahren des hier betrachteten 
Zeitraums Wildhäute in viel größerem Umfange 
an der Ausfuhr beteiligt waren als Viehhäute, 
hat sich allmählich das umgekehrte Verhältnis 
herausgestellt. Besonders im Jahre 1906 war 
die Ausfuhr von Rind-, Schaf= und Ziegenfellen 
im Vergleich zu früheren Jahren hoch, während 
der gesamte Viehbestand des Schutzgebietes bei 
weitem noch nicht wieder auf der Höhe stand 
wie vor dem Aufstand. Nach amtlichen Zählungen 
waren in der Kolonie im Privatbesitz vorhanden: 
  
  
  
  
im n Besitz von 
Veihen Eingeberenen 
1907 1903 10907 1908 
Bullen 576 7502 1 1387 
Ochsen 14 265 14328 2358 6 030 
Kühe . 15 170! 14 186 3 3010861 
Härzen . 5760 5699 1 360 6386 
Kälb 7331 95159271847 
Külber. 75 337 122 152 22 732 60 389 
Insgesamt8 42 166 63931 816 106287 
  
  
Die Tabelle zeigt, daß nur der Viehstand der 
weißen Ansiedler zur Zeit der Zählung annähernd 
seine alte Höhe wieder erreicht hatte, während 
  
der Viehbesitz der Eingeborenen gegen früher nur 
sehr beschränkt war. Allein der regelrechte Farm- 
betrieb der ersteren hat also die günstige Ent- 
wicklung der südwestafrikanischen Fellausfuhr im 
Gefolge gehabt. 
Straußenfedern, die unter den nach Deutsch- 
land eingeführten tierischen Rohstoffen ebenfalls 
genannt wurden, liefert Südwestafrika gleichfalls, 
und zwar führte es aus: 
1898 für 53 220 Mk. 1903 für 66 740 Mk. 
1899 59 076 = 1904 = 28706 
1900 65 849 1905 -50 900. 
1901 = 70 871 „ 1906 = 51 031 
1902 = 91 074 = 
Die Ausfuhrwerte sind immerhin noch be- 
scheiden. Es darf jedoch nicht übersehen werden, 
daß bisher die Produktion sich wesentlich im 
Rahmen des Versuchs gehalten, und daß der 
Aufstand der wirtschaftlichen Entwicklung des 
Schutzgebietes Wunden geschlagen hat, die noch 
nicht vernarbt find. 
Elfenbein wurde und wird von den meisten 
unserer Kolonien in nicht unbeträchtlichen Mengen 
zur Ausfuhr gebracht, wie die nachstehende Zu- 
sammenstellung zeigt. 
Die Ausfuhrwerte betrugen in Mark: 
  
  
  
  
  
  
  
  
1808 1899 1900 
Deutsch-Südwestafrika 6000 560 — 
Deutsch- Ostafrika .. — 993 584 996 709 
.. — 24 016 11 363 
Kamerun. .... — 604970 685 708 
1901 1902 1903 
Deutsch-Südwestafrika 19390 1281 
Deutsch-Ostafrika- 51 76 s 626 582 406 569 
Tooon 6002 12 086 
Kamerun . 406 040 658 442 754 762 
1%04 1005 1906 
Deutsch-Südwestafrika 1280 90 
Deutsch- Ostafrita 424 485 814 4133 200 
ogo 200 40 775 642 
Kamerun. .11076 593 1 270 316 904 25 
  
Auch sonstige tierische Schnitzstoffe, Hörner, 
Zähne u. dgl., werden von den deutschen Schutz- 
gebieten geliefert Ibt Wert bezisserte sich auf Mark: 
1808 1 1800 1900 
  
22 418. 
Deutsch-Südwestafrika 
94533 
I 
1 
Deutsch-Osmi- tn.. — « 103 775 
ogo .. 
  
Kameriiii.... — —
        <pb n="1149" />
        W. 1065 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
1901 1902 1908 1904 1905 1906 
Deutsch-Südwestafrika] 66 584 54 598 45 747 Deutsch-Südwestafrikas174 775 — 
Deutsch-Ostafrika 72351 95 036 45 480 Tutch- Ostafrika . 365 016 141 18510611 
ooo 299 200 321 73 048 5 619 76 608 
Kamern — — 75 rm s 400 1) õ1 286 
... ——4 l Bekanntlich it die Zufuhr von lebenden Tieren 
1904 1905 1906 allein nicht hinreichend, um eine befriedigende 
- Versorgung des deutschen Fleischbedarfs zu ge- 
- 27 2 15 . . -.- : 
ucict FSri 1025 122 155 120 200 währleisten. Infolgedessen werden jährlich be- 
Togo . 838 894 810 trãchtliche Quantitäten frischen oder zuberei- 
Kamernn 275 2638 1663 teten Fleisches nach Deutschland gebracht. 
Deutsch-Ostafrika nimmt insofern eine Sonder- 
stellung unter den deutschen Kolonien ein, als es 
in beträchtlichem Umfange Insektenwachs aus- 
führt. Der Wert der Ausfuhr bezifferte sich: 
19031). auf 138 489 Mk. 
19004 . 575.572. 
19006 1 289 649 
1906 . 888 511= 
Neben tierischen Produkten, die industriellen 
Zwecken dienen, führt Deutschland jährlich be- 
deutende Mengen an lebendem Vieh ein. Im 
Jahre 1907 stellte sich diese Einfuhr folgender- 
maßen: 
Kälber. . im Werte von 0,5 Mill. Mk. 
Jungvieh -- - -- 
Kühe 21,5 
Stiere -- -3,9-- 
Ochsen. -- -31,6-- 
Schafe. -- -0,5-- 
Schweine -- -12,7-- 
Stellt man diesen Zahlen den Export von 
lebendem Vieh (ohne Wild) aus den deutschen 
Schußgebieten gegenüber, so ergibt sich folgendes 
r Wert. des ausgeführten Viehs bezifferte 
sich auf Mar 
  
  
  
1808 1890 1000 
Deutsch-Südwestafril2200| 121000/9 127 910 
Deutsch-Ostafrika —- «)187885«)155921 
Too......—»-)77305-)64252 
Kmncnm..... — — — 
  
1801 1902 1908 
  
Deutsch-Südwestafrilas 120 225 1 022 497 2 337 672 
Deutsch- Sstafeia 55 * 582 2 209 734 331 313 
To * 53 000 20 351 40 138 
  
  
ogo 
ãͤamerun 
1) zur frühere Jahre nicht gesondert nachgewiesen. 
2) Lebende Tiere. 
  
Frisches Fleisch liefert uns Europa, vorwiegend 
Dänemark, Rußland und die Niederlande, zu- 
bereitetes Fleisch dagegen — in der Hauptsache 
Rindfleisch — kommt zum großen Teile aus über- 
seeischen Gebieten, vor allem aus den Vereinigten 
Staaten von Amerika. An derartigem Rindfleisch 
wurden im Jahre 1907 2826 Tonnen im Werte 
von 2,5 Millionen Mark eingeführt, von denen 
2501 Tonnen aus den Bereinigten Staaten kamen. 
Die deutschen Schutzgebiete hatten bisher keine 
nennenswerte Ausfuhr von Fleisch. Südwestafrika 
hat nur einmal, im Jahre 1898, für 2370 Mk. 
Fleisch verschifft, Ostafrika in den Jahren 1903 
für 7347 Mk., 1904 für 7966 Mk., 1905 für 
10 369 Mk., 1906 für 6506 Mk. Fleisch und 
Fleischwaren. Es dürfte sich hierbei fast aus- 
schließlich um Ansfuhr von Wildbret handeln. 
Die bisherige Darstellung hat gezeigt, daß 
Deutschland in bezug auf seine Versorgung mit 
tierischen Rohstoffen in starkem Maße von der 
Erzeugung fremder Wirtschaftsgebiete abhängig ist, 
sowie ferner, daß monopolistische Tendenzen eine 
preiswerte Deckung des einheimischen Bedarfs 
in starkem Maße erschweren. 
Die Darstellung hat ferner ergeben, daß in 
einigen unserer Schutzgebiete sich bereits bemerkens- 
werte Anfänge einer eigenen Produktion von 
tierischen Rohstoffen bemerkbar machen, und es 
bleibt zum Schluß noch die Frage zu beantworten, 
ob diese Anfänge zu so ergiebigen Erträgen führen 
können, daß dem Mutterlande eine neue Bezugs- 
quelle im Rahmen der eigenen Volkswirtschaft 
daraus entstehen kann. 
Diejenige Kolonie, die bei der Beurteilung 
der Frage vor allem in Betracht kommt, ist Süd- 
westafrika, das mit seinem Flächeninhalt von 
rund 835 000 Quadratkilometern ungefähr so 
groß ist wie Deutschland und das ecisleithanische 
Osterreich-Ungarn zusammen. Etwa vier Siebentel 
dieses Gebietes, 500 000 Quadratkilometer, sind 
mit zum Viehfutter geeigneten Pflanzen bedeckt, 
) Einschließlich Pferde und Esel.
        <pb n="1150" />
        W 1066 e 
zwei Siebentel, darunter der Küstenstrich, sind 
vegetationslos, ein Siebentel ist nur in Jahren 
guten Regenfalls zur Viehweide benutzbar. Die 
Vorbedingungen für die Viehzucht sind nach 
sachverständigem Urteil mindestens ebenso günstig 
wie die der benachbarten Kapkolonie, in einzelnen 
Teilen bedeutend günstiger. Die Kolonie hat 
denn auch in früheren Zeiten ganz bedeutende 
Bestände namentlich von Rindvieh beherbergt. 
Es wird angenommen, daß vor dem Einzug der 
Rinderpest, welche viele Bestände fast vernichtete, 
zwei Millionen Stück Rindvieh in Deutsch-Süd- 
westafrika vorhanden waren. Ein lebhafter Vieh- 
handel wurde damals mit der benachbarten Kap- 
kolonie getrieben. Heute sind diese Bestände bei 
weitem noch nicht wieder aufgefüllt, jedoch ist das 
nur eine Frage der Zeit. Inzwischen haben die 
Arbeiten deutscher Forscher das Ihrige getan, um 
die Viehzucht Südafrikas für die Zukunft auf eine 
sichere Grundlage zu stellen. Die Frage der 
Wasserversorgung, die von ußerster Wichtigkeit 
ist, ist der Lösung näher gebracht worden, indem 
geologische Untersuchungen das Vorhandensein von 
Wasser an vielen Stellen festgestellt haben. Für 
die Verhütung der Rinderpest geben die For- 
schungen von Koch, der ein Schutzserum gegen 
die pesterzeugenden Wirkungen des Stiches der 
Tsetsefliege gefunden hat, die besten Aussichten. 
Durch Versuche ist weiterhin festgestellt worden, 
daß hochwertige europäische Rinder= und Schaf- 
rassen auch in Südwestafrika gedeihen, und daß 
durch Kreuzung mit denselben eine erhebliche Ver- 
besserung des einheimischen Viehschlages erzielt 
werden kann. Nach vorsichtigen Schätzungen wird 
Deutsch-Südwestafrika unter Berücksichtigung der 
vorhandenen Weideflächen und abgesehen von den 
unsicheren Vegetationsgebieten in der Lage sein, 
drei Millionen Rinder und 20 Millionen Stück 
Kleinvieh zu ernähren. Die Bedeutung dieser 
Zahlen erhellt, wenn die entsprechenden für 
Deutschland zum Vergleich herangezogen werden. 
Nach der Zählung vom 2. Dezember 1907 gab 
es in Deutschland 20,6 Millionen Rinder, 7,7 Mil- 
lionen Schafe, 3,5 Millionen Ziegen, von ersteren 
also bedentend mehr, als Südwestafrika jemals 
wird ernähren können. Dabei ist jedoch zu be- 
rücksichtigen, daß unsere einheimische Rinderzucht 
von ganz anderen Gesichtspunkten aus betrieben 
wird, als es in einem dünn bevölkerten Kolonial-= 
gebiet der Fall sein kann. In letzterem kann 
das Hauptgewicht auf die Gewinnung von Häuten 
und von Fleisch gelegt werden. In Deutschland 
dagegen spielen die Gewinnung von Milch und 
Butter eine weitaus größere Rolle. Nach den 
Ergebnissen der Statistik über die Hausschlach- 
tungen und üÜber die Schlachtvieh= und Fleisch- 
beschau wurden im Deutschen Reich im Jahre 1907 
  
rund 3,7 Millionen Rinder, 2,7 Millionen Schafe, 
1,2 Millionen Ziegen geschlachtet — Zahlen, die 
im Vergleich zum vorhandenen Bestand, soweit 
Rinder in Frage kommen, gering erscheinen. 
Eine zweckmäßige Ausnutzung Deutsch-Süd- 
westafrikas zur Viehzucht ist im letzten Grunde 
abhängig von der Schnelligkeit, mit der die Be- 
siedlung des Landes Fortschritte macht. Es ist 
demgemäß auch nicht annähernd anzugeben, in 
welcher Zeit dies Schutzgebiet in die Reihe der 
vieherzeugenden Länder eintreten wird. Ver- 
besserung der Verkehrswege und damit verbundene 
Verbilligung der Frachten werden die Erreichung 
dieses Zieles beschleunigen und alsdann für das 
Mutterland die Möglichkeit schaffen, aus seinem 
Schutzgebiet erheblich größeren Nutzen zu ziehen als 
bisher. Bisher spielte sich z. B. der größte Teil 
des Handels Südwestafrikas in tierischen Produkten 
mit der Kapkolonie ab. Von der an anderer 
Stelle angegebenen Ausfuhr von lebendem Vieh 
aus Südwestafrika ging nach der Kapkolonie: 
1358 für 1200 Mk. 1903 für 2 337 092 Mk. 
1899 121 000 = # 1904 ? - 
3 126 240 = 1905 = 775 —- 
1901 117730 = 1006 — - 
1902 l1 022 497 
Früher ebenfalls bedeutend und erst in den 
letzten Jahren ganz erheblich gesunken ist der 
Anteil, den die Kapkolonie von aus Südwestafrika 
exportierten Straußenfedern aufnimmt: 
1898 für 8 400 Mk. 1903 für 39 199 Mk. 
1899 48 976 = 1904 - 
1900 28895 - 15905 -1 o - 
1901 31517 - 15906 - 21792 - 
1902 = 44 180 
Der Zukunft wird es vorbehalten sein, auch 
den Transport nach der Küste rentabel zu machen. 
Eigene Schlacht= und Kühlanlagen könnten alsdann 
auch südwestafrikanisches Fleisch ebenso billig für 
den Transport über See herrichten, wie es z. B. 
heute in Australien geschieht. Es sei bei dieser 
Gelegenheit erwähnt, daß im vergangenen Jahre 
in Düsseldorf die „Deutsche Farmgesellschaft A.-G.“ 
mit einem Kapital von 5 000 000 Mk. begründet 
wurde. Der Zweck der Gesellschaft ist: Einführung 
des Farmbetriebs im großen in Deutsch-Südwest- 
afrika und später die Errichtung von Fleisch- 
konservenfabriken, wenn die Viehhaltung sich in 
der Kolonie entsprechend ausgedehnt hat und die 
Biehpreise auf einen Stand heruntergegangen sind, 
der eine Verarbeitung zu Fleischkonserven ein- 
träglich erscheinen läßt. Das großzügige Unter- 
nehmen wird die wirtschaftliche Entwicklung der 
Kolonie voraussichtlich in der günstigsten Weise 
beeinflussen. Auch andere größere Farmbetriebe,
        <pb n="1151" />
        W 1067 20 
wenn auch nicht in obigem Umfange, sind in der 
letzten Zeit eingerichtet worden, so daß für eine 
schnellere Entwicklung der Viehzucht in Deutsch- 
Südwestafrika gute Aussichten vorhanden sind. 
Gleich günstige Aussichten, wie die Zucht von 
Groß= und Kleinvieh, bietet auch die Straußen- 
zucht sowie die Zucht von Angoraziegen. Für 
die Zucht der letzteren ist nach sachverständigem 
Urteil der Süden des Schutzgebiets mindestens 
ebenso geeignet wie die Kapkolonie. 
lberhaupt sei, um einen Maßstab für das zu 
haben, was erreicht werden kann, auf die genannte 
englische Besitzung hingewiesen, die, wie gesagt, 
ähnliche klimatische und geologische Verhältnisse 
aufweist wie Deutsch-Südwestafrika. 
Die Kapkolonie hat einen Flächeninhalt von 
rund 495 000 qkm, ist also erheblich kleiner als 
Deutsch-Südwestafrika. Nach der Zählung von 
1904 stellte sich ihr Bestand an Rindvieh auf 
1 954 390 Stück, an Schafen und Ziegen auf 
18 981 292 Stück. Im Jahre 1905 führte sie 
an tierischen Produkten aus: Wolle für rund 
38,5 Millionen Mark, Angoraziegenhaar für rund 
11,6 Millionen Mark, Straußenfedern für rund 
22,1 Millionen Mark und Felle und Häute für 
rund 11,5 Millionen Mark. 
Vergleicht man die Boden= und Größenver- 
hältnisse der Kapkolonie und Deutsch-Südwest- 
afrikas und berücksichtigt man die eben genannten 
Produktionsziffern, so gewinnt die Annahme Be- 
rechtigung, daß allein Deutsch-Südwestafrika 
dereinst in der Lage sein wird, einem beträcht- 
lichen Teil der Übelstände, welche die heutige Ver- 
sorgung Deutschlands mit den vorstehend behan- 
delten tierischen Produkten im Gefolge hat, ver- 
mäöge seiner eigenen Produktion abzuhelfen. 
Auch Deutsch-Ostafrika wird dazu beitragen 
können. Auch hier werden die weiten Steppen- 
Hochländer im Innern später für eine Viehzucht 
im großen in Frage kommen, sobald dieselben 
  
erst eine Bahnverbindung mit der Küste haben 
und dadurch der sichere Transport durch die tsetse- 
gefährdeten Gebiete ermöglicht wird. 
Wenn es sich in Togo auch nicht darum 
handeln kann, mit der Viehzucht große Ausfuhr= 
werte zu schaffen, so sind dort doch wenigstens 
Schritte unternommen worden, die einheimische 
Zucht für den eigenen Bedarf durch Kreuzung 
mit besseren Rassen zu heben. So wurden 
im Jahre 1907 vom Kolonial-Wirtschaftlichen 
Komitee, das schon in früheren Jahren zur Hebung 
der Kleinviehzucht Schweine, Schafe, Ziegen und 
Hühner nach Togo geschickt hatte, oldenburgische 
Zuchtstiere dorthin gesandt. Die Erfolge sind in- 
sofern als günstig zu bezeichnen, als die aus der 
Kreuzung hervorgegangenen Kälber kräftig sind 
und zu guten Hoffnungen berechtigen. 
Die GOollwe-DOfl Ges 
A#TOHWEP 3 u 
B 
lischaft (Berlin) 
hielt am 7. Oktober ihre 9. ordentliche General= 
versammlung ab. Aus dem Geschäftsbericht über 
das Betriebsjahr 1907/08 geht hervor, daß die 
außergewöhnlich günstigen Kakaopreise des Spät- 
jahres 1907 trotz des im Frühjahr eingetretenen 
erheblichen Rückgangs doch den hohen Durchschnitts- 
verkaufspreis von 166 Mk. per 100 kg zuließen. 
Bemerkenswert ist, daß die Moliwe auch auf dem 
Kakao-Pflaunzungskonto eine Abschreibung vor- 
genommen hat. Insgesamt sind 59 069,83 Mk. 
abgeschrieben. Die Ergebnisse der Kautschuk- 
pflanzung sind vorläufig noch in den Anfangs- 
stadien, immerhin ist die Moliwe die erste Kame- 
runer Pflanzung, welche Plantagenkautschuk an 
den Markt brachte. 
Die Generalversammlung beschloß antrags- 
gemäß die Verteilung einer 5 prozentigen Dividende. 
Vorstand der Gesellschaft ist Direktor Ladewig, 
Vorsitzender des Aufsichtsrats Professor Dr. War- 
burg-Berlin. 
  
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
* Der Handel des Mvassa-Drotektorotes 
im Jahre 1907/08 
(Nach dem Colonial Report No. 574 (d. 3729,38.) 
Die Handelsverhältnisse der Kolonie blieben 
im Berichtsjahr normal, doch machte sich eine 
Abnahme des Eingeborenen-Handels bemerkbar. 
Diese hatte ihren Grund hauptsächlich in dem 
Umstande, daß die Rekrutierung von Eingeborenen 
für die Transvaalminen verboten wurde. Infolge- 
dessen nahm die Geldzirkulation ab, und der 
Handel der Eingeborenen erlitt dementsprechend 
eine Depression. 
Die Ziffern der Einfuhr und der Ausfuhr 
während der letzten fünf Jahre gibt folgende 
Tabelle:
        <pb n="1152" />
        W 1068 20 
  
Einfuhr Ausfuhr 
r-- # 
1903/04 207 686 27 409 
1904/05 220 697 48 449 
1905/06 222 581 56 778 
1906/07 242 935 50 247 
1907/08 169 541 68 604 
Die wichtigsten Einfuhrgegenstände waren: 
1000/07 1007/08 Zunahme 
# C 
Waffen u. Munition 1976 1486 — 490 
Alkoholische Getränke 2518 2363 — 155 
Nahrungsmittel 
(einschl. Bier und 
Wein) 19343 19445 — 1102 
Eisenwaren. . 13802 10893 — 2909 
Textilwaren 128587 70464 —58123 
Freigüter 56199 57856 + 1657 
Verschiedenes 11410 7034 — 4376 
Geld 9100 — — 9100 
Zusammen 242935 169541 —73394 
Es wurden ausgeführt: 
1906 0 7 Zunahme * 
1807 / os 
  
Abnahme 
r- # r 
Kaffee. 9461 16253 + 6792 
Elfenbein J 1793 1315 — 4f78 
Flußpferdzähne 29 35 — 6 
Kautsch 3486 3301 — 185 
Olsaat. 235 332 — 97 
Bienenwachs. 3339 2307 — 1032 
Strophantus 3935 3674 — 261 
Pfeffer. 106 540 — 434 
Tabak 6889 9239 2350 
Baumwolle . 15 345 13999 — 1346 
Erdnüsse 2930 1149 — 1781 
Verschiedenes 1590 2227 — 637 
Geld . 1109 14233 13124 
Zusammen 50247 68604 4 18357 
Von der Einfuhr kamen Waren Werte 
von 128 994 L (im Vorjahr 192 552 5 aus 
dem Vereinigten Königreich, Waren im Werte 
von 12 203 L (12 243 D) aus britischen Be- 
sitzungen und Waren im Werte von 28 344 L. 
(38140 DL) aus fremden Ländern, davon 11559 K#. 
(27 473 L) aus Deutschland. 
Waren im Werte von 38 974 K (im Vorjahr 
32 663 L) gingen nach dem Vereinigten König- 
reich, 21 275 L (6674 4) nach britischen Be- 
sitzungen und 68 604 K (im Vorjahr 50 247 2) 
nach fremden Ländern, davon 5211 K nach 
Deutschland gegen 5070 L im Vorjahre. 
  
Aussichten auf die Baumwollernte in Rußland. 
Die zweite Hälfte des Juli und die erste 
Hälfte des August waren im Ferghanagebiet sehr 
heiß, während die Nächte mäßig kühl waren. 
Wasser war in genügenden Mengen vorhanden. 
Die Eingeborenen behaupten, daß häufiges und 
starkes Begießen zur Verbesserung des Standes 
der Baumwolle, die unter den heißen Winden 
gelitten hat, beitragen könne. Mit der Ernte 
hofft man in diesem Jahre zehn Tage früher als 
im vorigen zu beginnen. In kleineren Wirt- 
schaften hat man mit der Ernte bereits angefangen, 
und Ende August erschien schon auf dem Markte 
Baumwolle der neuen Ernte. In Assake waren 
am 8. September n. St. auf dem Markt schon 
über 200 Pud der neuen Baumwolle. In kleinen 
Partien beginnt man auch schon Baumwolle nach 
den Fabriken zu bringen. Im vorigen Jahre 
waren im Kreise Andishan an den Standen mehr 
Samenkapseln; letztere wurden jedoch durch den 
frühen Nachtfrost vernichtet. In diesem Jahr 
erwartet man im Kreise Andishan eine ebenso 
gute Baumwollernte wie im vorigen Jahr. Im 
ganzen wird die Ernte doch etwas verschieden 
ausfallen. Im Kreise Kokand wird die Baum- 
wollernte wohl über mittel sein. Die Eingeborenen 
rechnen darauf, daß die Baumwollernte in diesem 
Jahr der Ernte im Jahre 1906 gleichkommen 
werde. Mit dem Reinigen der Baumwolle wird 
man nicht früher als am 28. September bis 
3. Oktober den Anfang machen. Am Ende des 
Juli ging ein heißer trockener Wind über den 
Kreis Margelan, wodurch in manchen Gemeinden 
dort gegen 30 bis 40 v. H. der Aussaat stark be- 
schädigt wurden. Die Städte Margelan und 
Skobelew haben wenig gelitten. Die Eingeborenen 
retteten ihre Baumwollsaat durch häufiges Be- 
gießen. Wo jedoch das Begießen wegen Wasser- 
mangels sich verzögerte, war die Baumwolle ver- 
loren. Die Ernteerträge hängen von dem Wetter 
im September und den Nachtfrösten ab. Bei 
dem großen Geldmangel werden die Eingeborenen 
wohl nicht auf bessere Preise warten und sich mit 
der Ernte beeilen. Es wird daher die Saison 
bald beginnen. Im Kreise Margelan wird die 
Ernte bedeutend höher als im vorigen Jahr, 
jedoch niedriger als im Jahre 1906 sein. Die 
Faser ist in diesem Jahre besser als im vorigen 
Jahr, und zwar weich und weiß. 
Im Kreise Taschkent im Syr-Darjagebiet über- 
trifft die Baumwollernte in diesem Jahre 
bedeutend die vorjährige. 
Im Kreise Chodschent im Gouvernement 
Samarkand ist die Baumwollernte in diesem Jahre 
größer als im vorigen, dagegen geringer als 
1906. In Katta-Kurgan ist die Baumwollernte
        <pb n="1153" />
        W 1069 20 
um 2 bis 3 v. H. höher als die vorjährige und 
1 v. H. höher als die von 1906. Die Qualität 
der Faser ist in beiden Kreisen sehr gut. Die 
Faser ist weiß, stark und weich. 
In Buchara erschien schon am 29. August 
Baumwolle der neuen Ernte auf dem Markte. 
In Ginschduwan waren am 24. August schon 
über 800 Pud rohe Baumwolle auf den Markt 
angeführt worden. Die Baumwollernte ist hier 
bedeutend größer als die vorjährige und auch als 
die von 1906. Indessen hängt alles von dem 
Verlauf des Monats September ab. Bis jetzt 
sind Weiter und auch alle übrigen Umstände für 
die Baumwollstaude sehr günstig. Die Faser ist 
ausgezeichnet weiß, fest, seidenartig. In Trans- 
kaspien (Kreis Tedschen) ist die Baumwollernte 
niedriger als im vorigen Jahr. Im Kaukasus, 
in den Gouvernements Baku, Jelisawetpol und 
Eriwan reift die Baumwolle in diesem Jahre 
bedeutend früher als im vorigen, wobei die Ernte 
höher zu werden verspricht als die vorjährige. 
Die Faser ist von vorzüglicher Qualität. Infolge 
der guten Witterungsverhältnisse im Gouverne- 
ment Eriwan beabsichtigt man hier zweimal 
Baumwolle zu ernten, und zwar das eine Mal 
Ende September und das andere nicht später als 
Mitte Oktober. 
Demnach hofft man in den meisten Baum- 
wollanbaugebieten Rußlan ds auf eine gute Baum- 
wollernte. 
(Nach der Torg. Prom. Gaz. vom 12./25. September 1908.) 
* N 4 n 14 #zii9arz#r 
6 &amp; 
Im Bezirk Rio Grande in Mexiko ist die Er- 
zeugung von Baumwolle in den letzten Jahren 
durch den Kapselwurm (boll weevil) erheblich 
beeinträchtigt worden. Man hat daher in letzter 
Zeit einige Baumwollbäume (Gossypium ar- 
boreum) angepflanzt, und der damit in jener 
Gegend erzielte Erfolg wird möglicherweise zu 
einer erweiterten Einführung und Kultur dieser 
Bäume führen. Auf keinen der Bäume wurde 
nennenswerte Sorgfalt verwendet, und dennoch 
schienen alle ziemlich gut zu gedeihen. Am 
meisten regt die Tatsache zur Einführung der 
Baumwollbäume an, daß die Baumwolle auf 
ihnen schon um den Junianfang herum zum 
Pflücken reif wird. Diese frühe Reife wird ver- 
mutlich die beste Sicherung gegen den Kapselwurm 
bieten; angeblich wurden auf keinem der Bäume 
Kapselwürmer gefunden, aber für diese Angabe 
kann keine Gewähr geleistet werden. Probe- 
anpflanzungen des Baumes an der texanischen 
Seite des unteren Rio Grande-Tales dürften sich 
empfehlen; vielleicht werden die Bäume auch 
  
durch die dort gelegentlich auftretenden leichten 
Fröste nicht geschädigt. Die von den Bäumen 
gewonnene Baumwolle ist kurzstapelig, die Faser 
ist nur ½ bis ¾ Zoll lang, aber fest. Der 
Samen ist rein und schwarz. 
(Nach Daily Consular and Trade Reports.) 
Stand der Baumwollfelder in den Vereinigten 
Staaten von Kmerika Ende Kugust 1908. 
Nach dem vierten diesjährigen Monatsberichte 
der statistischen Abteilung des Bundesamtes für 
Ackerbau in Washington wird der Stand der 
Baumwollfelder am 25. August 1908 auf 76,1 v. H. 
eines normalen Standes geschätzt. Das bedeutet 
gegenüber der Schätzung für den 25. Juli einen 
Rückgang um 6,9 v.H. Die Schätzung des 
Standes hatte Ende August 1907 auf 72,7 und 
zur gleichen Zeit des Jahres 1906, das eine 
Ernte von 13½ Millionen Ballen gebracht hatte, 
auf 77,3 gelautet. Im Durchschnitt der letzten 
zehn Jahre, das laufende nicht mit eingeschlossen, 
hatte die Schätzung für Ende August 73,9 v. H. 
des normalen Standes ergeben. 
Der Rückgang gegen den Vormonat ist am 
stärksten in Louisiana, demnächst in Alabama. 
Nord= und Südkarolina und Georgia haben einen 
Rückgang von 8—9, Mississippi und Texas einen 
solchen von 7 v. H. zu verzeichnen. 
Die Schätzungen in den Handelskreisen hatten 
auf 78 bis 80 v. H. gelautet. Unter gewöhnlichen 
Umständen hätte eine amtliche Schätzung, die um 
fast 2 v. H. unter der unteren Grenze jener 
Schätzungen blieb, den Marktpreis in die Höhe 
treiben müssen. Die Veröffentlichung der letzten 
Schätzung hat eine solche Wirkung nicht gehabt. 
Der Markt ist in New Orleans in seiner Tendenz 
unverändert geblieben. Dasselbe ist in New York 
der Fall gewesen, wo eine mit großen Mitteln 
unternommene Hausse-Spekulation auf dem Ter- 
minmarkte für August und Oktober in den letzten 
Augusttagen mit großen Verlusten zusammen- 
gebrochen war. Bei der lustlosen Lage des 
Baumwollwarenmarktes, auf dem die Handels- 
kreise fürs erste eine Anderung nicht voraussehen, 
bei der geringen Beteiligung des Publikums an 
der Spekulation, und da trotz des Rückganges im 
Stande der Felder während des verflossenen 
Monats die Aussichten auf eine reiche Ernte 
immerhin noch recht gut sind, ist die Tendenz des 
Marktes ungeteilt auf Baisse gestimmt. Die Ter- 
minpreise für Oktober und Dezember schlossen in 
New Orleans mit 8,46 und 8,41 Cents pro Pfund, 
in New York mit 8,43 und 83,36 Cents. Der Preis 
für Lokoware (middling), der zu Anfang des 
Monats August 10⅝ Cents war, sank um die 
Mitte des Monats auf 10 und ist seitdem stetig
        <pb n="1154" />
        G 1070 20 
fallend auf 9½ Cents zurückgegangen, den tiefsten 
Stand, den er im Laufe des jetzt zum Abschluß 
gelangten Baumwolljahres erreicht hat. Am 
1. September 1907 stand der Lokopreis auf 
139/16 Cents, was gegen den Stand am 1. Sep- 
tember 1908 ein Unterschied von 47/106 Cents oder 
einen Absall um nahezu 33 v. H. bedeutet. 
Obgleich man in der Schätzung des Umfanges 
der kommenden Ernte in den Handelskreisen die 
früheren Annahmen etwas einzuschränken geneigt 
ist, so sieht man doch allgemein einer Ernte von 
13 Millionen Ballen entgegen. 
(Bericht des Kais. Konsulats in New Orleans vom 
1. September 1908.) 
Baumwollernte der Vereinigten Staaten von 
Kmerika im Erntejahre 1907/08. 
Der Sekretär der Baumwollbörse in New- 
Orleans hat am 11. September 1908 seinen 
Bericht über das zum Abschluß gekommene Baum- 
woll-Erntejahr 1907/08 der Vereinigten Staaten 
von Amerika herausgegeben. Aus dem Berichte 
werden nachstehend (in Ergänzung der Angaben 
im „Kol. Bl.“ 1908, Nr. 20, S. 1019 ff.) einige 
weitere Daten gegeben. 
Das Gewicht der Ballen, in denen die Baum- 
wolle im Betriebsjahre 1907/08 zu Markte ge- 
kommen ist, wird im Durchschnitt auf 508,67 Pfund 
(zu 453,6 g) Rohgewicht geschätzt gegen 515,02 
Pfund im Vorjahre sowie 510,91 und 515,28 
Pfund in den Jahren 1905/06 und 1904/05. 
Der Preis für die im Jahre 1907/08 zu Markte 
gekommene Baumwolle wird auf Grund der von 
Woche zu Woche und von Monat zu Monat tat- 
sächlich zustande gekommenen und an den Baum- 
wollbörsen der hauptsächlichsten Marktplätze zur 
Anzeige gebrachten Abschlüsse auf 11,42 Cents für 
das Pfund middling geschätzt, gegen 10,29 Cents 
im Vorjahre sowie 11,07 und 8,98 Cents in den 
beiden Jahren vorher. 
Auf Grund dieser Schätzungen und in Anbe- 
tracht der Qualität der im Berichtsjahre zu Markte 
gekommenen Baumwolle wird ihr Wert auf 
672 Millionen Dollar geschätzt gegen 716 Millionen 
Dollar im Vorjahre sowie 641 Millionen Dollar 
und 628 Millionen Dollar in den beiden Jahren 
vorher. Der Wert des Baumwollsamens ist hierbei 
nicht mitgerechnet. Würde er hinzugerechnet, so 
würde sich der Wert der letzten Baumwollernte 
noch um 87 Millionen Dollar erhöhen. 
Die Bestände an „alter" Baumwolle in den 
Lagern der Spinnereien und in Händen der 
Pflanzer oder an den kleineren Märkten werden 
auf 344 000 Ballen geschätzt, und der Ertrag 
der Ernte von 1907 auf 11 421 000 Ballen. 
  
Die Census-Abteilung des Bundesamtes für 
Handel und Arbeit hatte auf Grund ihrer Er- 
hebungen bei den Entkörnungsanstalten den Er- 
trag auf 11 326 000 Ballen berechnet. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in New-Orleans.) 
Ausfuhr von Oohalrwolle aus der Türkel. 
Die aus der vorjährigen Schur in der Türkei 
noch vorhandenen Vorräte an Mohairwolle werden 
auf 10 000 Ballen geschätzt. Rechnet man dazu 
das Ergebnis der diesjährigen Schur, das auf 
etwa 45 000 Ballen veranschlagt wird, so ergibt 
sich eine verfügbare Gesamtmenge von etwa 
55 000 Ballen. Hiervon sollen nach den laufen- 
den Schätzungen bis etwa 12 000 Ballen aus- 
geführt worden sein, so daß der im Lande vor- 
handene Bestand noch etwa 43 000 Ballen 
beträgt. Davon sollen sich 22 000 Ballen in 
Konstantinopel und 21 000 Ballen im Innern 
Kleinasiens befinden. 
Für die beste Sorte werden heute 17½ bis 
18 Piaster Gold die Okka bezahlt. Mittlere 
Sorten stellen sich auf 16 bis 17 Piaster Gold, 
geringere auf 14½ bis 15 ½ Piaster Gold. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Konstanti- 
nopel vom 9. September 1908.) 
Ole Seidenernte in der Türkel 1907/08. 
Nach dem Jahresberichte der = Dette Publique 
Ottomane= war die Seidenernte des die Zeit 
vom 14. März v. Is. bis zum 13. März d. Is. 
umfassenden Berichtsjahres 1907/08 erheblich 
besser als im Vorjahre; die Seidenzehnten in 
sämtlichen Provinzen brachten 131 217 Liq. gegen- 
über 110 132 Ltq. im Jahre 1906/07. Der 
Bericht führt diese Mehreinnahme auf die reiche 
Kokonernte und deren ausnahmsweise hohen 
Preis während der ersten Hälfte des Jahres 
1907/08 zurück. 
Wie früher, so gibt der Bericht auch diesmal 
nähere Angaben über das Ergebnis der Seiden- 
zucht lediglich für die Hauptgebiete: Brussa und 
Ismidt. 
An Seidensamen wurden in Brussa und 
Ismidt für die Kampagne 1907/08 ausgelegt 
160 744 Unzen gegenüber 153753 Unzen im 
Vorjahre, woraus 7 225 748 kg frische Kokons 
gegenüber 6 643 389 kg im Vorjahre gewonnen 
wurden. Eine Unze Seidensamen ergab also 
durchschnittlich 44 kg Kokons gegenüber 43 kg 
im Vorjahre. Der Preis für das Kilogramm 
frischer Kokons belief sich durchschnittlich auf rund
        <pb n="1155" />
        W 1071 2 
18 Piaster Gold gegenüber rund 14 Pulastern 
derselben Währung im Vorjahre. 
Die Ausfuhr aus Brussa und Ismidt in das 
Ausland gestaltete sich folgendermaßen: 
1906/07 1907/08 
Einheimischer Samen Unzen 306 836 222 953 
Trockene Kokons kK 80 012 69 415 
Rohseidee - 735 378 528 459 
Jleghide ...... - 336 929 281 438 
Abfälll - 501 904 218 336 
Durchlchert- Kokons 52 129 47 128 
Nach anderweitigen Nachrichten, die, weiter- 
gehend als der Bericht der Dette Publique-, 
auch die laufende Ernte (d. h. die Zeit vom 
März d. Is. an) berücksichtigen, ist der Ernte- 
ausfall, qualitativ betrachtet, zwar als sehr günstig 
zu bezeichnen, quantitativ soll jedoch das Ergebnis 
durchschnittlich 15 bis 20 v. H. hinter dem vorjährigen 
zurückstehen. Der Hauptausfall der Ernte soll in 
Brussa, Biledjük, Geve, Lefke, Ada-Bazar und 
Ismidt zu verzeichnen sein; in Brussa führt man 
den Minderertrag hauptsächlich auf den während 
des Steigens der Raupen eingetretenen zwei Tage 
andauernden Südwind zurück. 
lber das Ergebnis in den einzelnen Bezirken 
liegen folgende Nachrichten vor. 
In Brussa sind etwa 1 400 000 kg frischer 
Kokons gegenüber 2 500 000 kg im Vorjahre auf 
den Markt gekommen; in Adrianopel und Um- 
gebung 1 200 000 kg gegenüber 2 000 000 kg 
im Vorjahre; von diesen 1 200 000 kg sind etwa 
500 000 kg im Lande versponnen worden, der 
Rest wird nach Westeuropa oder nach Brussa 
ausgeführt werden. Die Ernte in Ost-Rumelien 
hat 650 000 kg frischer Kokons ergeben, die meist 
zur Ausfuhr gelangten. Der Ertrag im Bezirk 
Amasia 220 000 kg soll die Ernte des Vorjahres 
übertreffen. Es scheint sich somit zu bestätigen, daß 
dort die Seidenzucht an Ausdehnung zunimmt. 
  
Die Durchschnittsausbente soll 1ungefähr wie 
im Vorjahre 1: 12 sein, d. h. 12 kg frischer 
Kokons ergaben 1 kg Seide. 
Die Preise der frischen Kokons bewegten sich 
zwischen 2,73 und 3.36 Frcs. für das Kilo- 
gramm. 
Was die Seidenpreise anlangt, so standen 
diese zu Anfang der Ernte auf 36 bis 37 Fres., 
stiegen bis Ende Juli auf 39 bis 40 Frcs. und 
betrugen Ende September etwa 37 bis 38 Frcs. 
In Geschäftskreisen Konstantinopels erachtet 
man übrigens die Kokonspreise im Verhältnis zu 
den Seidenpreisen für viel zu hoch. 
Genauere Daten über die ganze Ernte werden 
erst gegen Anfang des Winters gegeben werden 
können. 
(Bericht des Kaiierl. Leeralkonzulats l? in Konstantinopel 
om 25. September 1908.) 
Zinnfunde in der Kapholonie. 
Wenige Meilen nördlich von Kapstadt ist vor 
einiger Zeit im „Tygerberg“ das Vorkommen 
von Zinn in abbauwürdiger Menge festgestellt 
worden. Auf Grund des Ergebnisses der Unter- 
suchungen von Sachverständigen hat sich eine Ge- 
sellschaft, die Tygerberg Tin Mining Company 
Ltd., zur Ausbeutung der Lager gebildet. Zu 
den Direktoren der Gesellschaft gehört der in 
weiten Kreisen Südafrikas bekannte Parlamentarier 
Colonel Stanford, der lange Jahre Chef der 
Eingeborenenverwaltung war. Falls sich die auf 
den Betrieb der Mine gesetzten Hoffnungen ver- 
wirklichen sollten, würde dem Handel und der 
Geschäftslage Kapstadts eine nicht unerhebliche 
Förderung zuteil werden. 
(Nach einem Bericht bes h Venerallonsulats in 
tapsta 
Olneraliengewinnung in Neufüdwales im Jahre 1907. 
Nach einem Bericht des Bergwerksdepartements für Neusüdwales bezifferte sich der Gesamt- 
wert der Mineralerzeugung dieses Staates im Jahre 1907 auf 10 577 3 
78 L. Das bedeutet gegen 
das Jahr 1906 eine Steigerung um 2 407 754 S. Im einzelnen gestaltete sich die Mineralienausbeute 
des Staates Neusüdwales im Jahre 1907 (1906) folgendermaßen: 
Mineralien 
Alaunstein (Alunit) . 
Spießglanz (Antimonmetall und er) 
Wismut Gismutmetal und er) . 
Chromerz 
Kohle. 
Koks 
Kupfer in Barren, Matte und Erzen. 
Tons 
Kbunnna à „½ 
1906 1907 
Menge Wert in ## Menge Wert in ## 
1 856 4 637 2 088 5 115 
2 451 52 645 1 752 46278 
25 5 700 16 5268 
5 15 105 
7 626 362 2 337 227 8657 924 2922 419 
186 060 110 607 254 609 159 316 
9755 789 527 10 098 727774
        <pb n="1156" />
        W 1072 20 
  
  
. . 1906 1907 
Mineralien Menge Wert in Menge Wert in ## 
Diamanten ets. 2827 2 120 2539 2 056 
oldd. umengfen) 255 987 1078 866 247 363 1 050 730 
Eisen aus Abfälen Tons 000 112 848 29 902 178 632 
Eisenoxyd . ... - 584 336 1 595 1 961 
Eisenstein als Juusmitert - 935 723 10 659 7 707 
Blei in Mulden - 59 1084 19 768 374 182 
Kalk - 21126 15 573 23 587 19 458. 
Kalkstein als Biubnitiel - 12 788 7 463 41 667 16 162 
armor — — 1518 — 2200 
Molybdänit. Tons 33 4798 22 3.564 
Edelopal — — 56 500 — 79000 
Platin. . .Unzen 205 623 276 1 014 
Portlandzement . .— — 128 487 — 144 548 
Silber in Ingots und Matte . . Unzen 284 994 36 431 2043887 257 314 
Silberblei in Erzen und Lonzentraten Tons 371 939 2 826 542 434 079 3 658 632 
éßbß .. . - 32446 28 470 47 331 32 055 
Scheelit. ...·....- 109 7 647 196 23 781 
Bausteine — — 610 — 119 
Schleifsteine. . —— — 130 — 194 
Zinn in Blöcken und Erzen .. Tons 1671 255 744 1914 293 305 
Wolfran - 13 9 057 207 26 235 
Zink (Spianter, auch aufbereitete Erze) - 103 666 292 806 237219 536 620 
Zus., einschl. ander. Mineralien u. Erze — 8 169 624 — 10 577 378 
Unter den angeführten Mengen von Kupfer und Zinn sind diejenigen nicht enthalten, die 
aus eingeführten Erzen gewonnen wurden. 
Hondel kubos Iim Fishaljahre 1907/08. 
Das kubanische statistische Amt hat kürzlich die 
Zahlen über den auswärtigen Handel Kubas im 
Fiskaljahre 1907/08 (1. Juli 1907 bis 30. Juni 
1908) im Vergleiche mit dem Vorjahre ver- 
öffentlicht. 
Der Gesamtwert der Wareneinfuhr mit 
96 993 000 3 gegen 96 667 000 3 im Vorjahre 
scheint einen Stillstand in der während der letzten 
Jahre aufsteigenden Linie des kubanischen Im- 
ports anzuzeigen. Der Rückgang der Einfuhr 
aus den Vereinigten Staaten von Amerika, die 
in den letzten Jahren eine ständige Steigerung 
aufwies, von 48 192 000 3 auf 46 450 000 3 
zeigt aber, in welchem Umfange der kubanische 
Handel durch die letzte Revolution gelitten hat. 
Daß der Import aus europäischen Ländern bei 
fast allen Herkünften anscheinend etwas gestiegen 
ist, erklärt sich daraus, daß die in Europa unter- 
gebrachten Bestellungen meist erst nach 9 bis 12 
Monaten zur Ausführung gelangen, daß also die 
in der Statistik aufgeführten Zahlen die Import- 
werte für vor der Revolution ausgegebene Be- 
stellungen darstellen. Die nach den Vereinigten 
Staaten gegangenen Bestellungen sind hingegen 
fast durchgängig kurzfristig. In den vom statisti- 
schen Amte veröffentlichten Zahlen spiegelt somit 
zunächst nur die Einfuhr aus den Vereinigten 
  
(The Board of Trade Journal.) 
Staaten die nachteiligen Folgen der Revolution 
wieder. Für die Einfuhr aus europäischen Län- 
dern werden sich die Nachteile später weit mehr 
fühlbar machen. 
Der Import aus Deutschland hat sich nach 
der UÜbersicht von 6 434 000 3 auf 7 762 000 58 
gesteigert und wies verhältnismäßig die größte 
Steigerung auf. Die Zunahme ist in erster Linie 
auf verschiedene größere industrielle Arbeiten 
zurückzuführen, aber auch darauf, daß sich in den 
letzten Jahren eine Reihe neuer deutscher Kom- 
missionshäuser in Havanna etabliert hat, die 
vornehmlich Handelsbeziehungen mit Deutschland 
unterhalten. 
Auf den Rückgang des kubanischen Einfuhr- 
wertes hat selbstverständlich auch der Rückgang 
des Ausfuhrgeschäfts einen großen Einfluß gehabt. 
Infolge niedriger Zuckerpreise ist die Ausfuhr 
nach den Vereinigten Staaten im Werte von 
98 141 000 3 auf 81 338 000 3 gefallen. Dieser 
Ausfall von rund 17 Millionen Dollar mußte 
selbstverständlich die Kaufkraft des Landes 
schwächen. 
Die Ausfuhrwerte nach anderen Ländern (fast 
ausschließlich für Tabak) haben sich durchschnittlich 
etwas erhöht. 
Im einzelnen gestaltete sich der Handels- 
verkehr mit den Hauptgebieten folgendermaßen:
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        W 1073 20 
  
  
Warenverkehr. 
Einfuhr Ausfuhr 
Länder 1906/07 1907/08 1906/07 1907/08 
8 8 8 8 
Vereinigte Staaten von Amerika 48 192 672 46 450 908 98 141 012 81 338 327 
Übriges Amerika 9 500 962 8346 912 2211504 2 726 006 
Deutschland 6 433 969 7 762 751 3 130 757 3 734 394 
Spanien 8 286 973 8 816 810 413 305 1 006 029 
Frankreich 5 781 602 5 854 474 1 002 329 1 938 427 
Großbritannien 13 639 130 14 550 912 4446 223 5 145 571 
Übriges Europa 3 434 585 3578589 821672 868 179 
Andere Länder 1 398 996 1 631 778 598 135 692 984 
Summe 96 668 889 96 993 134 110 764 937 97449 917 
Edelmetallverkehr. 
Vereinigte Staaten von Amerika. 7 470 136 525 3773000 12 132 461 
Übriges Amerika . — 520 — 1 915 
Spanien . 18 614 481 516 238 255 60 000 
Frankreich 639222 1 217 022 36 654 2 480 644 
üÜbriges Europa .. — 2 — — 
Summe 665 306 1 835 787 4 047 909 14 675 020 
(Bericht der Kais. Minister-Residentur in Havanna.) 
Deutschlands Anteil am Handel Südafrihas 1907. 
Wie die Gesamteinfuhr Britisch-Südafrikas 
für das Jahr 1907, in dem für 27 460 111 20 
Waren aus dem Auslande eingeführt wurden 
gegen einen Wert von 31 614 212 C im Jahre 
1906, einen Rückgang aufweist, so sind auch die 
Anteile, die Deutschland und Großbritannien 
an diesen Lieferungen nach Südafrika genommen 
haben, gesunken. Die Bezüge aus Großbritannien 
sind von 16 938 323 K&amp; im Jahre 1906 auf 
14 772 435 &amp; im Jahre 1907 heruntergegangen, 
die Einfuhr aus Deutschland ist in dem gleichen 
Zeitraum von 2 026 041 L auf 1 977 592 àd. 
gefallen. 
Die Gesamtausfuhr Britisch-Südafrikas ist 
von 43913670K im Jahre 1906 auf 48390 7631 
im Jahre 1907 gestiegen. Eine Steigerung haben 
auch die Verschiffungen nach Deutschland und 
Großbritannien zu verzeichnen, und zwar bei 
ersterem von 1 026 041 L&amp; im Jahre 1906 auf 
1 142 048 &amp; im Jahre 1907, bei letzterem von 
40 181 473 auf 45 116 007 n. 
Bei den hauptsächlichsten Ausfuhrartikeln 
gestaltete sich die Ausfuhr nach Deutschland im 
Vergleiche mit derjenigen nach Großbritannien, 
wie folgt: 
  
Waren 
Gerbrinde 
Kupfererze 
Diamanten 
Straußen= 
federn 
Mais 
Gold 
Angorahaare 
Ochsen= und 
Kuhhäute 
Ziegenfelle 
Schaffelle 
Zinnerz 
Wolle im 
Schweiß 
olle, ge- 
reinigt 
Wolle, ge- 
waschen 
Gesamtausfuhr Davon nach 
Deutsch= Großbri- 
1907 land tannien 
C + r 
139 393 23648 107 719 
254 275 90 254 185 
8 973 148 32 8828 805 
1 814 232 2 43 541 950 
184 316 26 263 86 407 
29 510 450 — 29 510 450 
965 687 4 659 961 028 
202 434 359 186 586 
249 103 3 951 235 693 
485 405 9 163 447 166 
135 180 – 135 180 
2 802 035 919 423 1 660 315 
315 677 115 571 188 114 
11245 408 10 837 
(Nach einem Berichte des Kais. Generalkonsulats in 
Kapstadt und der südafrikanischen Staristik.)
        <pb n="1158" />
        W 1074 20 
Künstliche Bewässerungsanlagen mit staatlicher 
Subvention in Oeriko. 
Von einschneidender Bedeutung für die Zu- 
kunft Mexikos könnte die Vorlage des Finanz- 
ministers vom 21. Mai 1908 über Irrigations= 
anlagen unter Protektion und Subvention der 
Regierung werden; sie macht sich die Kultivierung 
großer, brach liegender Landstrecken zur Aufgabe, 
namentlich sollen darauf Rohprodukte erzeugt 
werden, die, wie z. B. Baumwolle, bisher zum 
großen Teile dem Auslande entnommen werden 
und den Bedarf der heimischen Industrien voll 
decken, eventuell einen UÜberschuß für den Export 
liefern können, oder solche, die überhaupt für die 
Ausfuhr in Betracht kommen. Was bis jetzt in 
dieser Beziehung durch private Unternehmungen 
geschehen ist, hat guten Erfolg gehabt, ist aber 
ein verschwindend kleiner Bruchteil von dem, was 
geschehen könnte, und es zeugt von großer Einsicht 
der Regierung, daß sie sich entschließt, auf diesem 
Gebiet in größerem Umfang bahnbrechend zu 
wirken und dafür entsprechende Opfer zu bringen. 
Sie verlangt vom Kongreß Autorisation für fol- 
gende Maßnahmen: 
1. Subventionen bis zur Gesamthöhe von 
25 000 000 8 an Frrigationsunternehmungen bei 
speziellen Konzessionsverträgen, wenn die Arbeiten 
firiert und als Einheit der Hektar bewässerungs- 
fähigen Landes oder der Kubikmeter des in Re- 
servoirs oder Sperren aufspeicherbaren Wasser- 
quantums zugrunde gelegt wird. 
2. Für einen Zeitraum von höchstens zehn 
Jahren Bewilligung der freien Einfuhr von land- 
wirtschaftlichen Geräten, Werkzeugen, Maschinen 
und Arbeitsmitteln, Konstruktionsmaterialien, Saat- 
korn, Zuchtvieh, — immer unter der Voraus- 
setzung, daß diese oder gleichartige Objekte nicht 
zu annähernd gleichen Bedingungen im Lande 
selbst zu beschaffen sind und nach vorhergegan- 
gener Verständigung zwischen Finanz= und Land- 
wirtschaftsministerium. 
Bei den zu erteilenden Konzessionen soll 
die Regierung den Interessenten versichern können, 
daß vor einer bestimmten Frist die Produkte der 
künstlich bewässerten Terrains durch Exportzoll 
nicht belastet werden sollen. 
4. Für Irrigationsanlagen kann in Frage 
kommender Grund und Boden nach den im all- 
gemeinen Eisenbahngesetz festgesetzten Regeln ent- 
eignet werden. 
5. Errichtung eines Etablissements, das den 
Zweck haben soll, an Irrigationsunternehmungen 
Darlehen zu geben und als Aktiengesellschaft mit 
beschränkter Haftung (Sociedad anonima) im 
Einklang mit dem Handelsgesetz und auf Grund- 
lagen, welche die Regierung durch das Finanz= 
  
ministerium festsetzen wird, zu organisieren wäre. 
Die Regierung kann der erwähnten Gesellschaft 
die Befreiungen und Ausnahmen, von denen 
das Allgemeine Gesetz für Kreditinstitute spricht, 
erteilen, ebenso die Befugnis, Bonds mit Garantie 
der Nation unter Bedingungen und Kompen- 
sationen, welche die Regierung für zweckentsprechend 
und billig erachtet, auszugeben. In den Kon- 
zessionen sollen Regeln festgelegt werden, damit 
die Darlehen in allererster Linie den Unter- 
nehmungen zuteil werden, welche die Entwicklung 
des Nationalreichtums durch Anlage von Frri- 
gationswerken fördern. Die Darlehen sollen ge- 
geben werden gegen erstklassige Hypothek, Unter- 
pfand oder Garantie des darlehnsuchenden Unter- 
nehmens, oder unter der Verantwortlichkeit einer 
von der Föderation konzessionierten Bank; sie 
sollen die Zeitdauer von 15 Jahren nicht über- 
schreiten und mäßige Zinsen tragen, wie sie im 
Verhältnis zu den Zinsen, Amortisations= und 
sonstigen Unkosten stehen, die dem Etablissement 
durch die Bondsausgabe erwachsen. Die Bonds- 
schuld, die für Kapital und Zinsen von der Nation 
zu garantieren ist, soll eine Gesamthöhe von 
50 000 3 nicht überschreiten. 
Es ist selbstredend, daß diese Initiative der 
Regierung keine unmittelbaren Erfolge zeitigen, 
also die gegenwärtige Lage nicht ändern kann; 
aber daß sich nach und nach unter ihrem Einfluß 
eine segensreiche Wandlung für die Landwirtschaft 
und den landwirtschaftlichen Export Mexikos voll- 
ziehen wird, dürfte kaum zweifelhaft sein. In 
welcher Weise das nationale Irrigations-Unter- 
stützungs-Etablissement zustande kommen wird, 
läßt sich heute, wo überall Geldknappheit herrscht 
und das ausländische Interesse für Mexiko zeit- 
weise in den Hintergrund getreten ist, vielleicht 
auch an kompetenter Stelle noch nicht mit 
völliger Sicherheit sagen; zunächst verfügt ja die 
Regierung über genügende Barmittel für Sub- 
ventionen, und Unternehmungen, an die sich un- 
mittelbar anknüpfen läßt, sind auch vorhanden. 
In dem Sinne sind bereits. Vorverhandlungen 
angeknüpft worden mit der vor einigen Jahren 
mit einem Kapital von 10 000 000 8 gegründeten 
Compalla Agricola La Santeha, die über 
750 000 ha verfügt, im Norden mit der National- 
bahn in Verbindung steht und durch Reinigen 
der Barre von Sandoval eine direkte Verbindung 
mit dem Golfe von Mexiko herstellen kann. Die- 
selbe betreibt bisher Viehzucht (10 000 Stück 
Rindvieh, 8500 Pferde und 50 000 Schafe und 
Ziegen), hat aber bereits verschiedene artesische 
Brunnen gebohrt und umfassende Studien für 
Anlagen größerer Irrigationswerke gemacht, wofür 
die Flüsse von San Juan, Las Conchas und 
El Bravo die Grundlage bilden. Man erwartet,
        <pb n="1159" />
        W 1075 20 
dort nach vollständiger Bewässerung 1 000 000 
Packen Baumwolle guter amerikanischer Qualität 
produzieren zu können, ist natürlich darauf an- 
gewiesen, Kolonisten mit Familien für Bearbeitung 
und Pachtung oder den Kauf von Parzellen heran- 
zuziehen und das gegenwärtige Kapital erheblich 
zu erhöhen oder sich sonstige ganz beträchtliche 
Hilfsmittel zu verschaffen. Das Klima der an 
die Vereinigten Staaten grenzenden Hazienda 
dieser Gesellschaft wird als gesund geschildert, 
aber wenn auch alles einschlägt und fehlerlos 
gearbeitet werden sollte, wird es Jahre erfordern, 
ehe die Hazienda das werden kann, was sie 
werden soll. Die Trockenlegung eines Teils der 
Ufer des Chapalasees, unter Aufsparung der 
Wassermengen, dürfte ein weiteres Unternehmen 
für Irrigationszwecke werden. In kleinerem Um- 
fange ist für Bewässerungszwecke von Haziendas 
seitens ihrer Besitzer, soweit Mittel oder Wille 
reichten, manches geschehen, und die Compa#### 
Eleectrica 6 Irrigadora de Pachuca liefert den 
Landwirten der Umgegend bereits seit Jahren 
Wasser für Berieselungszwecke. 
Mit der Irrigation wird eine systematische 
Förderung der Einwanderung Hand in Hand 
zu gehen haben, und die Regierung unterzieht 
die Kolonisationsfrage schon jetzt einem eingehenden 
Studium. Die asiatischen Rassen, von denen 
Japaner, Chinesen, 
landwirtschaftliche Betriebe verwandt worden sind, 
dürften für große Landstriche der Republik, wo 
Europäer nicht arbeiten können, als Arbeiter, 
später auch als ansässige Kolonisten, heranzuziehen 
sein; für zweckensprechende europäische Einwande- 
rung wird man vielleicht über die Grenzen der 
Konzessionen des Kolonisationsgesetzes hinaus 
weitere pekuniäre Opfer bringen und dem Klein- 
bauern, der mil etwas Kapital ins Land kommen 
will, soweit als möglich die Wege zu seinem 
Fortkommen ebnen. 
Ülber die Tätigkeit der bisherigen Land= und 
Kolonisationsgesellschaften, die zum Teil ameri- 
kanisch sind, besteht keine zusammenhängende 
Statistik. Einiges ist ja wohl eingeschlagen, aber 
es ist auch bekannt, daß verschiedentlich Käufer 
derartiger Parzellen sich enttäuscht und nach pe- 
kuniären Verlusten wieder nach den Vereinigten 
Staaten zurückgezogen haben. Nebenbei haben 
indes die Amerikaner manches Landeigentum er- 
worben und mit verschiedenem Erfolge bearbeitet, 
teilweise für alleinige Rechnung, teilweise in Form 
von anonymen Gesellschaften. Neben dem Isthmus 
und Staat Veracruz wurden neuerdings Tamaulipas 
und Tabasco — letzteres speziell für Bananen- 
kultur (roatan) — zwecks Herstellung von Bananen- 
mehl unter Kultur genommen. 
  
Koreaner auch bereits für. 
  
Von Regierungsländereien hat die Regierung 
im zweiten Semester 1907: 166 204 ha (62 668 
Sonora, 31 407 Durango, 22 373 Chihuahna, 
15 922 Coahuila, 12 544 Tepic usw.) für 
247 383 3 an 48 Interessenten veräußert. Die 
Preise des Hektars für das Fiskaljahr 1908/09 
sind, wie folgt, fixiert worden: Föderaldistrikt 
100 &amp;, Morelos 27 3, México 21 3, Tlaxcala 
17 3, Michoacan 14 3, Veracruz und Guanajuato 
12 3, Puebla 11 3, Jalisco und Querstero 9 3, 
Tabasco und Aguascalientes 7 3, Colima 6 8, 
Hidalgo und Guerrero, Oaxaca 5 3, Campeche, 
Chiapas, Chihuahua, Coahuilo, Durango, Nuevo 
Leon, San Luis, Sinaloa, Sonora, Tamaulipas, 
Yucatan, Zacatecas und Tepic 4 3, Unter-Cali= 
fornien und Quintana Roo 2 P5. 
Erwähnt mag werden, daß die Regierung 
durch Vermehrung der Agrikulturschulen und die 
beabsichtigte Anlage von Musterfarmen das wissen- 
schaftliche wie praktische Verständnis für den 
Ackerbau zu heben sucht, wie solches auch ander- 
seits durch Bildung von landwirtschaftlichen Ver- 
bänden bezweckt wird. Ein Hacandado, Zeferino 
Dominguez, hat auf seiner Pflanzung San Juan 
Machorro im Staate Puebla praktische Versuche 
über die Keimfähigkeit des Maiskorns aus den 
verschiedenen Staaten der Republik gemacht, die 
Resultate einzeln klassifiziert und als Durchschnitt 
festgesetzt, daß 63,7 v. H. gut, 20,3 v. H. schwach 
und 16 v. H. nicht keimen. Er macht nicht allein 
auf die Auswahl der Aussaat, sondern auf Eigen- 
tümlichkeiten des Bodens, speziell auf Ausnutzung 
der Feuchtigkeit der etwas tieferen Bodenschicht 
(subsuelo) aufmerksam, um die Produktion zu 
heben. Er ist durch längere Studien in den 
Vereinigten Staaten veranlaßt worden, sich mit 
diesen Beobachtungen zu beschäftigen. 
Im Ankauf einiger größerer Haziendas für 
Parzellierungszwecke ist einiges geschehen, aber, wie 
es scheint, nur wenig mit Erfolg, wobei allerdings 
zu beachten sein dürfte, daß es sich teilweise um 
größere Objekte im Besitz von Banken oder Gesell- 
schaften handelt, für welche derartige Operationen 
längere Zeit erfordern; auch mag man nicht 
immer vorsichtig genug in der Auswahl der 
Objekte selbst gewesen sein. 
(Bericht des Kaufmännischen Beirats beim Kaiserl. 
Konsulat in Merniko.) 
Bergrecht im Gebiete der COozombique-Gesellschaft. 
Durch eine Verordnung des Gouverneurs von 
Manica und Sofala vom 14. Juli d. Is. („Bole- 
tim da Companhia de Mocambique“, Beilage 
zu Nr. 13 vom 14. Juli d. Is. und Nr. 14 vom 
16. Juli d. Is., Seite 120) hat das Bergrecht
        <pb n="1160" />
        W 1076 2 
der Mozambique-Gesellschaft einige Anderungen 
erfahren, deren Zweck es ist, dem Schürfen nach 
Edelsteinen und Metallen in den genannten 
Distrikten einen neuen Anreiz zu geben. Entdecker 
von Edelsteinen, außer Diamanten, und von edlen 
oder gewöhnlichen Metallen an einer Stelle, die 
mindestens 30 km von der nächsten im Berg- 
register eingetragenen Fundstelle derselben Stein- 
oder Metallart entfernt ist, erhalten in Zukunft 
bei Einhaltung gewisser Förmlichkeiten für eine 
bestimmte Anzahl der von ihnen auszuwählenden 
Claims während zehn Jahre folgende Bonusse: 
a) einen Bonus in Höhe der jährlichen Bergbau- 
abgabe, einschließlich Stempelgebühren; 
b) einen Bonus in Höhe des 10 prozentigen 
Ertragsanteils der Mozambique-Gesellschaft. 
Außerdem hat die Regierung etwaigen Schürf- 
lustigen ihre Unterstützung bei der Beschaffung 
der nötigen Eingeborenen zu Transportzwecken 
zugesagt. 
(Bericht des Kais. Konsulats in Lonrengo Marques.) 
Sollrüchverglltungen auf den Fidschl##-Inseln. 
Der Gouverneur hat Vorschriften erlassen, 
wonach unter gewissen Bedingungen eine Rück- 
vergütung des Einfuhrzolles für Waren, die aus 
der Kolonie wieder ausgeführt werden, nach Maß- 
gabe des Abschnitts 81 der Verordnung Nr. VII 
vom Jahre 1881 gewährt werden kann. Eine 
Vergütung wird indessen nicht gewährt: 
1. für Zigarren und Zigaretten, Bijouteriewaren, 
Liköre, Opium, Spirituosen und versetzte 
Branntweine, Tabak und Wein (in Fässern); 
2. für Waren, die von dem Zollkollektor als 
beschädigt erkannt werden, oder für solche 
Waren, die nicht in jeder Hinsicht in so gutem 
und unversehrtem Zustande sind wie zu der 
Zeit, wo sie zur Verzollung angemeldet oder 
aus dem Zolllager abgemeldet wurden; 
3. für Waren, die länger als drei Jahre in 
der Kolonie gewesen find; 
4. für Waren, deren Verbrauchswert im Lande 
nicht größer ist als die beantragte Rück- 
vergütung. 
Die durch Gesetz vom 5. November 1886 
genehmigten Vorschriften über Zollrückvergütungen 
sind hierdurch aufgehoben. 
  
Kbänderung des Jolltarifgesetges in Sübnigeria. 
Durch eine Verordnung vom 28. Mai d. Js. 
(Nr. 14 vom Jahre 1908) hat u. a. das Zoll- 
tarifgesetz für Südnigeria eine Zusatzbestimmung 
erhalten, wonach der Gouverneur im Rate er- 
mächtigt ist, in besonderen Fällen auf dem Ver- 
ordnungswege für solche Waren Zollfreiheit zuzu- 
gestehen, die unter besonderen Verhältnissen für 
einen öffentlich-allgemeinen Zweck oder für ein 
der Kolonie zugute kommendes Unternehmen ein- 
geführt werden. 
(The Board of Trade Journal.) 
Geplonte Rusfuhrverbote für Angoraziegen 
in Brit#sch-Südafrika. 
Die Regierungen der Kapkolonie, Transvaals 
und der Oranjeflußkolonie haben ihren Parla- 
menten Gesetzentwürfe vorgelegt, wonach die bis- 
herigen Bestimmungen über die Ausfuhr von 
Angoraziegen abgeändert werden sollen. An 
Stelle des Prohibitivzolls von 100 Pfund Sterling 
für das Stück soll ein Ausfuhrverbot treten, dessen 
Ülbertretung mit ein bis zwei Jahren Gefängnis 
oder Zuchthaus bestraft wird. Das Verbot soll 
auf benachbarte Kolonien oder Staaten, welche 
die Ausfuhr unter gleich hoher Strafe verbieten, 
keine Anwendung finden.“) 
Für Rhodesia besteht bereits ein entsprechendes 
Ausfuhrverbot. In der Oranjeflußkolonie und 
Transvaal ist das Gesetz ebenfalls bereits in Kraft 
getreten, in der Kapkolonie dürfte es in der 
nächsten Zeit veröffentlicht werden. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. General= 
konsulats in Kapstadt.) 
Ausfuhrverbot für Strauße und Stroußeneler 
in der Oraonseflußholonie. 
Die Regierung der Oranjeflußkolonie hat ein 
Ausfuhrverbot für Strauße und Straußeneier 
unter Androhung der gleichen Strafe wie bei 
Angoraziegen erlassen. (Ebenda.) 
*) Vgl. auch „Kol. Bl.“ 1908, Nr. 3, S. 148.
        <pb n="1161" />
        G 1077 20 
Vermischtes. 
* MOQethode für völkerpspchologische Erkundungen. 
Wer sich nicht mit allgemeinen, vulgärpsycho- 
logischen Bewertungen der Negerpsyche begnügen 
will, wie: „die Eingeborenen sind Kinder“ oder 
a„sie sind Bestien“ oder „kein Weißer kann eines 
Kaffern Seele verstehen“, der muß sich mit wissen- 
schaftlicher Völkerpsychologie befassen. Das gilt 
als schwer und zeitraubend; zur Erleichterung 
sollen folgende Winke dienen. 
Die Hauptsache ist Vorbereitung: man muß 
ungefähr wissen, welche Gedankenwelt man bei 
den betreffenden Eingeborenen zu erwarten hat. 
Dazu dient die „Anleitung für ethnographische 
Beobachtungen und Sammlungen in Afrika und 
Oceanien“, die vom Berliner Völkermuseum her- 
ausgegeben ist, dazu ist fast unerläßlich das Stu- 
dium der „VBölkerpsychologie“ von Wundt. Wer 
daran Geschmack bekommen hat, wird sich auch 
leicht andere einschlägige Werke beschaffen, von 
denen ich nur noch die Zeitschriften „Mitteilungen 
aus deutschen Schutzgebieten“", „Globus“ und 
„Anthropos“ erwähne. Ebenso notwendig ist die 
Vorbereitung auf dem Sprachgebiet, für Afrika 
die Durcharbeitung der Meinhofschen Werke: 
„Grundriß einer Lautlehre der Bantusprachen“ 
und „Grundzüge einer vergleichenden Grammatik 
der Bantusprachen“, für die Südsee die Kenunt- 
nis von Schmidts Arbeiten: „Über das Ver- 
hältnis der melanesischen Sprachen zu den poly- 
nesischen", und „Die sprachlichen Verhältnisse von 
Deutsch-Neuguinea". 
An Ort und Stelle, unter den Eingeborenen, 
kann dann das Eindringen in deren jeweilige 
Sprache und Mundart mit dem Sammeln vonpsycho- 
logischem Material Hand in Hand gehen. Die 
Benutzung einer Mittlersprache (auch — für Ost- 
afrika — des Swaheli) genügt nicht, und das 
Dolmetschen in einer Karikatursprache, wie es das 
„Pidyin-englisch"“ der Südsee oder Kameruns ist, 
führt nie zu einer tieferen Verständigung. Die 
gewöhnliche Methode, einige hundert Vokabeln 
der neuen Sprache zu notieren, und dann der 
Praxis das unbewußte Weiterlernen zu überlassen, 
führt bald zu einem toten Punkt. Zu empfehlen 
ist, von vornherein mit der Aufnahme von 
Texten zu beginnen. Wo es (wie meist) keine 
Schreibkundigen gibt, ist die Dressur von anal- 
phabetischen Eingeborenen zum Dilktieren in ihrer 
Muttersprache der schwierigste Teil der ganzen 
Arbeit, der besondere Geduld erfordert. Zu den 
Texten wähle man anfangs Themen des täglichen 
Lebens, Hausbau, Reisebeschreibungen, Familien= 
erlebnisse usw., die den Farbigen selbst inter- 
essieren, und deren Inhalt er durch Gesten und 
  
Demonstrationen verständlich machen kann. Bleibt 
zu Anfang auch manches Wort, manche gram- 
matische Konstruktion unübersetzbar, so schreitet 
doch bei dieser Methode das Eindringen in die 
fremde Sprache stetig vorwärts. Nachdem der 
Gewährsmann durch das Diktat von etwa 20 
bis 30 Seiten solcher einfachen Texte angelernt 
ist, gehe man zur Aufnahme von Märchen und 
Sagen über, zu denen man ihn dadurch anregt, 
daß man in seiner Sprache, wenn auch zunächst 
in radebrechender Weise, selbst Märchen aus dem 
Ideenkreise ihm verwandter Völker oder auch aus 
der europäischen Mythologie erzählt. Mit dem 
zunehmenden Textmaterial wächst dann die Sprach- 
kenntnis ebenso wie das Verständnis für den In- 
halt und für die Gedankenwelt des Eingeborenen. 
Aus etwa 50 Seiten Märchentexten wird man 
dann genug Anknüpfungspunkte gefunden haben, 
um zu wissen, welchem Kreise von Vorstellungen 
die einheimischen religiösen Überzeugungen an- 
gehören: Animalismus, Fetischismus, Zauber- 
glaube, Ahnenkult uspw. Nun muß man sich in 
diese Vorstellungen soweit einlassen, daß man sie 
als selbstverständliche Grundanschauungen aller 
Menschen, auch der Europäer, behandelt, wohl 
gelegentlich seine Zweifel, ja seinen Unglauben 
nicht verhehlt, aber nie sie mit Spott und Ver- 
achtung ablehnt. Mitunter hilft die aufrichtige 
Darlegung: wenn wir Europäer eure Gebräuche 
genau kennen, werden wir euch besser behandeln, 
euch besser Recht sprechen und regieren können. 
Das wichtigste bleibt auch hierbei, wie an der 
ganzen Methode, daß der Gewährsmann aus sich 
heraus diktiert und nicht auf Einzelfragen ant- 
wortet, weil dabei der „Lüge aus Gefälligkeit" 
Vorschub geleistet werden würde. 
Am leichtesten ist es, Farbige zum „Auftauen“ 
zu bringen, wenn sie von ihrer engeren 
Heimat und ihren Angehörigen losgelöst, wenn 
sie in der „Diaspora" leben. In fernen 
Garnisonen ausgebildete Rekruten, über See an- 
geworbene Arbeiter geben so die brauchbarsten 
Gewährsleute ab, wenn und weil sie auf ihre 
Herren angewiesen und froh sind, daß sie über 
ihre ferne Heimat, an der alle hängen, plaudern 
dürfen. Künstlich gewissermaßen kann man solche 
„Diaspora“ veranlassen, indem man Eingeborene 
auf Reisen mitnimmt, — nicht freilich nach Europa, 
was aus anderen Gründen zu widerraten ist. — 
Stets jedoch muß der forschende Europäer seine 
Überlegenheit, seinen Herrenstandpunkt bewahren, 
das fraterniser en cochon: kann höchstens in 
gewisse Obszönitäten Einblick verschaffen, nie je- 
doch zu dem Vertrauen führen, dem die Religions=
        <pb n="1162" />
        W 1078 20 
und Rechtsanschauungen, dem die heiligen Über- 
lieferungen anvertraut werden. 
Mit dieser Methode ist es möglich, bei durch- 
schnittlich zwei Stunden täglicher Beschäftigung 
in etwa sechs Monaten auch aus Eingeborenen, 
die und deren Mundart dem Europäer bis dahin 
fremd waren, zwar nicht erschöpfende Erkundung, 
aber doch unerwartet viel neues sprachliches und 
völkerpsychologisches Material beizubringen, an 
dem andere, die jahrelang unter dem Volk ge- 
lebt haben, ahnungslos vorbeigegangen sind. 
" Vorlefung über Rolonilales Bergrecht. 
Der Geheime Regierungsrat und vortragende 
Rat im Reichs-Kolonialamt Haber hat sich zur 
Übernahme einer Vorlesung über koloniales 
Bergrecht an der hiesigen Bergakademie 
während des bevorstehenden Winterhalbjahrs bereit 
erklärt. Die Einrichtung der neuen Vorlesung 
erschien angezeigt, weil auf das koloniale Berg- 
recht in keiner der vorhandenen Vorlesungen ein- 
gegangen wird, die Bedeutung des Gegenstandes 
in neuerer Zeit aber erheblich zugenommen hat. 
Es darf wohl angenommen werden, daß außer 
den Studierenden des Bergfachs, welche die Ab- 
sicht haben, später in die Kolonien zu gehen, auch 
die an der Universität und am Olrientalischen 
Seminar auf den Schutzgebietsdienst vorzuberei- 
tenden Verwaltungsbeamten ein Interesse an der 
Vorlesung haben werden. 
Feststellung einer Südbsee-Insel. 
Wie von Kapitän Lenz (Reichspostdampfer 
„ Sigismund") nach guten Beobachtungen fest- 
gestellt wurde, ist die auf der deutschen Admirali- 
tätskarte verzeichnete Allison-Insel nicht vor- 
handen. Dagegen ist die mit „Vorh.?“ auf 
1° 24 s. Br. und 143° 37,5“ 5. Gr. angegebene 
Südsee-Insel tatsächlich vorhanden. Diese Insel 
ist etwa 20 m hoch und lagert rings um eine 
etwa 30 bis 40 m breite Sandbank. 
Sichtwechsel auf RKustrallen. 
Viele der seitens europäischer und anderer 
außeraustralischer Häuser gegen Verschiffungen nach 
Australien auf die dortigen Empfänger gezogenen 
Wechsel lauten auf „Sicht nach Ankunft des 
Dampfers oder Segelschiffes“. In allen solchen 
und anderen Fällen, wo die Vorzeigung des 
Wechsels und damit sein Verfalltag hinausge- 
schoben werden, sollen in Zukunft seitens der mit 
  
Australien arbeitenden Banken einheitliche Verzugs- 
zinsen erhoben werden: 
bei Tratten, gezogen gegen Verschiffungen mit 
Segelschiffen: ¼ v. H. für jede 15 Tage 
oder einen Teil davon; 
bei Tratten, gezogen gegen Verschiffungen mit 
Dampfern: ⅛ v. H. und, falls der Verzug 
mehr als 7 Tage beträgt, derselbe Satz wie 
bei Seglerverladungen: ¼ v. H. für jede 
15 Tage oder einen Teil davon. 
Diese Verzugszinsen sollen von den Bezogenen 
erhoben werden. 
Das Abkommen trat am 1. Juli 1908 in Kraft. 
(Bericht des Handelssachverständigen beim Kaiserl. 
Generalkonsulat in Sydney.) 
Heue französische Gesellschaften. 
Die Anlagehefte zum „Journal Officiel“ vom 
Monat Juni und Juli d. Is. enthalten u. a. 
folgendes über Neugründungen französischer Ge- 
sellschaften: 
Compagnie des Mines de Sénégambie. 
Französische Gesellschaft in Bildung mit Sitz in 
Paris, 11 Rue Richepanse. Kapital: 3 Millionen 
Franken. Gründer: Compagnie française d’études 
et d’entreprises coloniales, 11 Rue Richepanse 
in Paris. Zweck: Mineralische Ausbeutung der 
Becken der Flüsse Gambie und Falémé (West- 
afrika), insbesondere Förderung goldhaltigen 
Sandes durch Baggern in diesen Flüssen und 
ihren Zuflüssen. 
Société française de la Guinée Auri- 
fere. Gegründet am 9. März 1908, Sitz: 25 
Rue Le Peletier, Paris. Gründer: H. Guilmin. 
Aktienkapital: 200 000 Fr. Zweck: Aussuchen, 
Förderung und Aufarbeitung aller Erze in allen 
Ländern, insbesondere von gold= und diamant- 
haltigen Erzen in Westafrika, Guinea, Oberguinea, 
Senegal, Niger und an der Elfenbeinküste. Her- 
stellung, Verkauf, Export und Import von Kolo- 
nialwaren. 
Société minière Ouest-Africaine pour 
T’étude et le developpement des mines d'or à 
la Cete d’lvoire et à la Guinse franceise. 
Französische Gesellschaft in Bildung, Sitz in Paris, 
14 Rue de la Pépinière. Gründer: E. Kister. 
Kapital: 400 000 Fr. Zweck: Verwertung der 
eingebrachten Rechte, betreffend Erlaubnis zum 
Schürfen nach Gold und Ausbeutung von Gold- 
lagerstätten, besonders in Bondonko und Fran- 
zösisch -Guinea. 
Société Métallurgique de Mégrine. 
Französische Gesellschaft in Bildung, Paris, 13 bis, 
Rue des Mathurins. Aktienkapital: 1200000 Fr. 
Zweck: Errichtung und Betrieb einer Fabrik zur
        <pb n="1163" />
        W 1079 20 
Schmelzung von Bleierzen in der Regentschaft 
Tunis. Gründer: Victor Kraft, Ingénieur en 
cChef des ponts et chaussées en retraite, 58, 
Avenue des Ternes in Paris. 
Verbot der Sinfuhr von Gefängnisarbelten 
in Neuseeland. 
Laut Verordnung vom 27. Juli d. Is. ist mit 
Wirksamkeit vom 1. November d. Is. ab die Ein- 
fuhr folgender Waren nach Neuseeland verboten: 
Waren, die ganz oder teilweise durch Gefan= 
genenarbeit erzeugt oder hergestellt oder in Ver- 
bindung mit einem Gefängnis oder einer Besse- 
rungsanstalt angefertigt worden find; ebenso 
Waren gleicher Art wie die in solchen Anstalten 
erzeugten, wenn sie von einer Person, Firma oder 
Körperschaft, die einen Vertrag wegen der Her- 
stellung solcher Waren in solchen Anstalten ge- 
schlossen hat, oder von einem Agenten einer 
derartigen Person, Firma oder Körperschaft ver- 
kauft oder zum Verkauf angeboten werden, oder 
wenn derartige Waren ursprünglich von einem 
solchen Unternehmer gekauft oder überlassen sind. 
(New Zealand Gazette.) 
  
Literatur-Verzeichnis. 
eren Helreren sih die Zedat 
Schmeißer, Kgl. Berghauptmann, Breslau: 
Die nutzbaren Bodenschätze und die Ent- 
wicklung des Bergbaus in den deutschen 
Schutzgebieten. Vortrag, gehalten in der 
Abteilung Breslau der Deutschen Kolonial= 
gesellschaft. Herausgegeben vom Verlage der 
Schlesischen Zeitung zum Besten des Wöchne- 
rinnenheims „Elisabethhaus“" in Windhuk. Zweite 
Auflage. Preis Mk. 0,50. Breslau 1908. 
Wilh. Gottl. Korn. 
  
v. Hagen, Leutnant in der Kaiserlichen Schutz- 
truppe für Kamerun: Kurzes Handbuch für 
Neger-Englisch an der Westküste Afrikas. 
Unter besonderer Berücksichtigung von Kamerun. 
Berlin 1908. Verlag der Firma Dingeldey 
&amp; Werres. Preis Mk. 1,—. 
Es ist ein verdienstvolles Unternehmen des 
Verfassers, daß er seine an Ort und Stelle er- 
  
worbenen Kenntnisse während einer soeben abge- 
laufenen Urlaubszeit in Deutschland dazu ver- 
wendet hat, ein kurzes Handbuch des Neger- 
Englisch herauszugeben. Das kleine Werk umfaßt 
auf 68 Seiten nicht nur ein Wörterbuch, sondern 
auch kurz gefaßte allgemeine Sprachregeln und 
eine Zusammenstellung der wichtigsten Redewen- 
dungen. Den Schluß bilden dann Sprachübungen 
in Form von ganzen Sätzen nach folgenden Ge- 
sichtspunkten: 1. Unterkunft und Verpflegung, 
2. auf dem Kriegsmarsche, 3. in einer Faktorei. 
Der Verfasser ist allen billigen Ansprüchen gerecht 
geworden, umsomehr, als er bei dem Wörter- 
verzeichnis außer der deutschen Bezeichnung und 
der Negeraussprache auch noch tunlichst den 
englischen Stamm, aus dem das Wort hervor- 
gegangen, hinzufügte. Jedem nach der afrika- 
nischen Westküste Ausreisenden kann das Handbuch 
empfohlen werden. 
Dr. A. Felber und F. Walta: Die Kali- 
düngung in den Tropen und Subtropen. 
Halle a. S. 1907. Druck von Otto Thiele 
(Hallesche Zeitung). 
Die vorstehend genannte, für die tropische 
Landwirtschaft bedeutsame Broschüre wird von 
der Agrikultur-Abteilung des Kalisyndikats 
G. m. b. H. in Leopoldshall-Staßfurt an Inter- 
essenten kostenlos abgegeben. 
Die Hamburgische Wissenschaftliche Stif- 
tung und das Hamburgische Kolonial-= 
institut. Sonderabzug aus den „Mitteilungen 
der Geographischen Gesellschaft in Hamburg“, 
Band XXIII. 
Dr. Ratjen, Notar in Hamburg: Der Kampf 
um die Reichsangehörigkeit. Hamburg 
1908. Verlag von Lucas Gräfe &amp; Sillem. 
Preis Mk. 2,50. 
„Captain“, Kursbuch der Passagier- 
Dampferlinien aller Meere. Nach offi- 
ziellem Material herausgegeben von Erwin 
Volckmann und Paul Rechenbach. Mit 
zahlreichen Karten und Plänen. Oktober — 
Dezember 1908. Berlin W. 9. Maritima 
Verlagsgesellschaft m. b. H. Preis Mk. 1.—.
        <pb n="1164" />
        Postdampfervertrage vom 
30. Okt 
12. Sep 
W. 1080 20 
Verkehrs-Nachrichten. 
Gemäß der Bestimmung im Artikel 1 des Nachtragsvertrages vom 17./22. Juli 1908 zum 
ober 
tember 
Japan — Linie in beiden Richtungen auch Jap an. 
Fahrt von Australien nach Japan hat durch den Dampfer „Prinz Waldemar“ auf Reise 50 (ab 
Sydney 25. August), in der entgegengesetzten Richtung durch den Dampfer „Prinz Siegismund“ auf 
der Reise 48 (ab Hongkong 13. August) stattgefunden. 
1898 laufen nunmehr die Reichs-Postdampfer der Austral— 
Das erste Anlaufen dieser Insel auf der 
Postwanosfschiffverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat November 1908. 
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- % Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
Neapell 6. Nor. 4. Dez. Friedrich Zibebns 
(beutsche Schlffe) hafen 37 Tage 
1. Deutsch-Neuguinea. 
Brindisi 
(engl. Schiffe) 
15. Nov. 13. Dez. 
Simpsonhafen 5 Tage 
Simpsonhafen 88 Tage 
Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
  
2. deutsch-SOstafriha. 
a) nach S#oln. M#anse, Usum. 
i Schran 
*P* ombasa Welier. 
be ra l der Uganda- 
bo und von d Endstation 
u Schiff n nach d en Bestim- 
— 
b) 828 — (einschl. Amani, 
ombo. 
## * Van 
aAerbel 
(engl. S 
I aeelT 
Q 9. 30. Nov. 10. Dez. 
Schiffe) 
Marseille 10. jedes Monats 
Brindisi 19. Dez. 
(ur Schiffe) 
Brindisi 22. Nov. 
1 
no 
* 
9. 30. Nov. 10. Dez. 
  
Mombasao 16—17Tage- 
Mombasa O 17 Tage 
Mombasa 14 Tage 
Mombasa 18 Tage 
Tanga 17—19 Tage 
4. 13. Nov. 2. 11. Dez. 
10 3 
  
7. 28. Nov. 8. Dez. 
10 0 
8. jed. Mts. 10 340 
11. Dez. 10 30 
20. Nov. 10 30 
7. 28. Nov. 8. Dez. 
0 
  
  
  
  
Wäeclinsmkd6 — ET — 13. Dez. Tanga 16 Tage 11. Dez. 10 20 
! 
Neppel 9. 30. Nov. Daressalam 18 Tage 7. 28. Nov. 10 20 
(deutsche Schiffe) 
Marseille 10. jedes Monats. Zanzibar 18 Tage B. jed. Mts. 10 45 
I woa ganzibar umuntttelhar 
. W dem-F 
Dorooslanh durch Gouverne- 
Ja) nach Deutsch-Oftafriiao mpfer in 6 Samd.) 
(ausschl. der unter a unddBrindifst 1 18. Dez. Daressalam 18 Tage 11. Dez. 1080 
genannten Poflorte) (engl. Schiffe) 
Brindisi 22. Nov. JZamzibar 20. 20 (Tage 20. Nov. 10 0 
(engl. Schiffe) lam wetter 
% u gscgt w 
e De: . 30 
olimienn#e#nn, 10. Dez. Daressalam 20 Tage 8. Dez. 1030 
3. Deutsch-Südwestafriha. Hamburg 4. 25. Nov. Swakopmund 25 Tage 3. 24. Nov. 5.25 
i 73 HKatomung,at #ontweren 9. 30. Nov. Swakopmund 20 Tage 8. 20. Nov. 8. 88 
s #n Lroß utsche Schiffe)] 
eshan 10. Nov. 1. Dez. Swakopmund 19 Tage. 30. Nov. 11.23 
sm falalswater, Kallfeld, 
S3 *5uoP“, eutsche Schiffe) 
J——— * in N Southampton 14. 21. Nov. 5. Dez.] Swakopmund 31 22.13. 20. Nov. 4. Dez. 
1 Tage 11.23 
NW 9 gen Southampton, 7. 28. Nov. Swakopmund 23 Tage 6. 27. Nov. 11.23 
dd 2 g 6. 
e ein Hamburg 2. Nov. Swakopmund 25 Tagel. Nov. 712 
Sa. Mie, Hamburg 2. Dez. Swakopmund 25 Tage⅝. Dez. 715
        <pb n="1165" />
        1081 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Abjahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- "1 auer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt wernen am: 
Southampton jeden Sonnabend Lüderitzbucht 20 Tage jeden Freitag 11.23 
Sout ampton 10. Nov. 1. Dez. Lüderitzbucht 20 Tage 9. 30. Nov. 11.23 
b) Frsuneenht — 
looisnach Nus ersen er)Antwerpen 0. 30. Nov. Lüderitzbucht 21 Tage8. 20. Nov. 3.38 
rr sasne in — 
lhoovJ häutbäss MaltqhöhhckHamburg 2. jed. Monats Lũderitzbucht 28 Tage 1. jed. Mts. 712 
arm 
Hamburg 4. 25. Nov. Lüderitzbucht 26 Tage 3. 21. Nov. 5.25 
6c) nach RamansdrttGSouthampton 7. 21. Nov. 5. Dez. Capstadt 17 Tage 6. 20. Nov. 1. Dez. 
b von dort weiter auf dem 11.28 
Landwege über Steinkopf 
4. Kamerun. Hamburg # 10. 25. jed. Mts. Viktoria 19—24 Tage - - 
Duala 20—25 Tage 24 id Me- P556 
"„ Kribi 22—80 Tage 24. jed. Mits. 
a) nach Boulogne 11. jedes Monats Viktoria 18 Tage 0. jed. Mts. 1.0 
Leula Scge h ur Ner Duala 19 Tage 
—— e (beutsche Schiffe)) Kribi 21 Tage 
Dume, Ebolwog, Edea, . : .·..,» - 
basst. Jaunde, uu3 .iverpooll 14. Nov. Viktoria 25 Tage 12. Nov. 1015 
brechtshöhe, Soko, - Duala 26 Tage 
tts Long, 1t Gr. Batanga 30 Tage 
28. Nov. Duala 23 Tage 26. Nov. 104 
(nur für Duala Ort 
· und Durchgang) 
sHamburg 25. jedes Monats Nio del eicn 32—35 Tage 24. jed. Mts. 712 
b) nach Rio del Rey . Liverpoolw jeden Sonnabend Calabar 1 Tage u 
— iberggen jeden Donnerstag 106 
e) nach dem Tschadsee-Gebiet Liverpooll jeden Sonnabend Forcados 17 . 1A 
(Garua, Kussert) ' von otzt ee wpelgt ber 
Lol 
d nach Osffidinge Liverpool jeden Sonnabend Cala 8 jeden Donnerstag 10# 
« dort welt 
venz dei bis. rhuc 
i 6 bis 10 Tag 
e) nach Molund Antwerpen 5. 26. Nov. 17. Dez. Matadt 19—20 Tage 4. 25. Nov. 16. Dez. 
on da weiter mit der Eisen- · 
Bordeaux 25. jedes Monats 2 asebn 28. jed. Mts. 108 
ou; Ssanga 
mys 5 Boocchu 
Neapel 1. Dez. Jap 33 Tage 20. Dez. 102 
———957 Palau 45 Tage 
5 ——— Angaur 45 Tage 
e nam.“) Neapel 15. Jon. Ponape 50 Tage 
*) S'#dungen nach Guam wer- weh D Saipan 43 Tage 
— über San Francisco Neapel 6. Nov. Lalau w0 Te. 
#. Schit 1 ngauret age 
1) -- für Sendungen nach Jap. 5n * 6 4 6. Nov * zg Tage 6 4. Nool 6#. 114 Nov. 
D . . J t 1 
9 gapt für Sendungen nach Gheussche Lchse) Jan 
·% nur — nach Jap, Brindisi 15. Nov. Jap 46 Tage 
Palan, A# Cengl. Schiffe) Palau 64 Tage 
Angaur 64 Tage 
Auf Lerlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
G. Samoa. Queenstown. 8. Nov. 6. Dez. Apia 31 Tage Nov. 4. Dez. 11.23 
i Nachoeksqnd 10
        <pb n="1166" />
        W 1082 20 
  
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am: 
  
  
  
6. Nov. 1020 
13. Nov. 1080 
13. Jaon. 1030 
  
4. 18. Nov. 2. Dez. 1080 
jeden Freitag 1030 
6. 20. Nov. 4. Dez. 1030 
5. 26. Nov. 8.38 
11. 25. Nov. 10.0 
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. 
Nach vom Ein- » Dauer 
schifungshafen am: der Überfahrt 
Neapel 8. Nov. Nauru 42, 
Cengl. Schtffe) Jaluit etwa 46 Tage 
7. Marshall-Inseln. Brindisi 15. Nov. Jaluit etwa 54 Tage 
(eng-l. Schtffe) 
Neapel 15. Jan. Jaluit 56 Tage 
(deutsche Schiffe) Nauru 65 Tage 
Neap 6. 20. Nov. 4. Dez. Tsingtau 35—36 Tage 
7 L 
8. ancoen. Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 33—37 Tage 
Verlan 8. des, Ie (engl. Schhe *u) 
sens gew h - Marietlle 8. 22. Nov. 6. Dez.Tsingtau 36—37 Tage 
Relcbriegene e ri nd en Schiffe) 
rten uͤber Si n 6. 27. Nov. Tsingtau 35 Tage 
Nrseie 18. 27. Nov. Tsingtau 35—36 Tage 
(engl. ffe) 
Hamburg 1. 16. 25. jed. Mts.Lome 21—27 Tage 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 
Rotterdam 20. jed. Mts. 5. Nov. Lome 20—23 Tage 
(beutsche Schtffe) 
9. Togo. denen s. — 11. jedes Monats Lome 16 Tage 
w 12. jedes Monats Cotonon 18 Tage 
T on da ab Landverbindung 
Bordeaux 25. jedes Monats 8 u 18 Tage 
on da ab Landverbindung 
Liverpool jeden Sonnabend gsn 15 Tage 
von dort weiter auf dem 
Landwege in 4—5 Tagen 
  
  
  
15. 24. u. letzten jedes 
Monats 712 
9. jed. Mts. 8.56 
19. jed. Mts. 4. Nov. 925 
10. jed. Mts. 1.0 
10. jed. Mts. 1030 
28. jed. Mts. 105 
Donnerstag 101 
#) Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat. 
Eintreen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Von Landungs- Die Post ist fällig Von Landungs- Die Polst ist fällig 
afen in Berlin am hafen # in Berlin am 
Deutsch- Neuguine- Neapel. 3. 187. Nov. 6. Dez.Marshal- Neapel. . .. 24*. Febr. 
brnlich-nabm. Neapel. 45 r Nov. 5. Dez. Inseln Brindisi 4 13. Nor. 25. Dez. 
eutsch· Ostafrina. Brindisi.. — — 
Marseille. l 10 led Mts. Neapel. —. 18. Noo. 2. Dez 
— — — Brindisi- 13. 27. Nov. 
Marseille. 12. 26. Nov. 9. Dez. 
veussch. Sü#dwestafriha . 
Souihampion 1. 8 13. 22.29. Nov. Buerpool üb. Vancouv. 1. 22. Nov. 
nördl. Teil d. Schutgeb. Dez. kiautschon South * ton, aber * 1 
Hamburg 161 jev. Mts. #ne Harre. 4 3. 1 24“. Noo. 
füdl. Teil des Schutzgeb. Southampton 13“. Nov. 4“. Dez. Queenstown 1“ 
outhampton 1. 8. 22. 29. Nov. Sibir. Eisen. jeden Dienstag und 
— — ——— ———— bahn 
Hamburg 18“°. jedes Monats 
Namenn 80. a Monats Ap#mouth#. üb-Vancouv. 4-Nov. 2-Dez. 
ly vr. 6. Desamoo Poer Havre über S#n Irgncisco 
od. Plymouth (unbestimmt 
den Karollsnen, 
Neapel 3 8. 16e, Nov. 6.Dez. 
onen, Togo ’1 . 21“. jedes Monats 
Palan--Iuseln Southampton 30“. jedes Monats 
"* Föligreitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten.
        <pb n="1167" />
        W 1083 20 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schimtes.) 
  
  
  
  
  
S. M. S. „Bussard“ 5/9. Daressalam 10/9. — Tirenibucht 14%/9. — 16/9. Kilwa Kiwani 18/9. 
— 19/9. Lindi 2½/9.— 22/9. Zanzibar 23/9.— 23/9. Daressalam. 
S. M. S. „Condor“ Levuka * — 29. Ponape (Karolinen) 16/9. — Jaluit (Marthall= 
Inseln). 
S. M. S. „Planet“. 6/7. Simpsonhafen. 
S. M. S. „Seeadler“ Djibuti 1/9. — 119. Bombay 26/9. — 1/10. Colombo. 
S. M. S. „Sperber“ 7/9. Duala 21/9. — 24/9. Lome (Togo) 29. — 1/10. Duala. 
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
. Reise Letzte Nachrichten 
tdampfer 
Postdampf von nach bis 27. Oktober 1908. 
„Adolph Woermann“ Hamburg Delagoa Bay am 21. Oktober ab Southampton. 
„Alexandra Woermann“ Hamburg Kotonon am 26. Oktober in Lome. 
„Anna Woermann“ Hamburg Burutu am 22. Oktober Dover bosssert. 
„Arnold Amsinck“ Hamburg Kilwa am 20. Oktober in Mah 
„Eduard Bohlen“ Kapstadt Swakopmund am 26. Oktober ab — 
„Eduard Woermann“. Hamburg Lüderitzbucht am 12. Oktober ab Las Palmas. 
„Eleonore Woermann“ Duala Hamburg am 23. Oktober ab Teneriffe. 
„Erna Woermann“ Luderitzbucht Hamburg am 25. Oktober in Libreville. 
„Freieda Woermann“ Kotonou Hamburg am 13. Oktober in Hamburg. 
„Gertrud Woermann“. Hamburg Durban am 23. Oktober in Rotterdam. 
„Hans Woermann“. Hamburg Gabun am 27. Oktober Cuxhaven passiert. 
„Henriette Woermann“ Mossamedes Hamburg am 15. Oktober ab Libreville. 
„Irma Woermann“ Calabar Hamburg am 25. Oktober Dover passiert. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg n Calabar am 17. Oktober in * 
„Kurt Woermann“. Hamburg Accra am 25. Oktober in Sierra Leone. 
„Lili Woermann“ Burutu i Hamburg am 19. Oktober ab Sekondi. 
„Linda Woermann“ Assinie I Hamburg am 24. Oktober ab Las Palmas. 
„Lothar Bohlen“ Hamburg Assinie am 24. Oktober in Assinie. 
„Lucie Woermann“: Hamburg Duala am 20. Oktober in Sekondi. 
„Marie Woermann“ Hamburg Assinie am 25. Oktober ab Rotterdam. 
„Martha Woermann“ Burutu Hambur am 10. Oktober in Hamburg. 
.„Max Bro . Hamburg Mossamedes am 24. Oktober in Madeira. 
„Otto eman# Assinie Hamburg am 21. Oktober ab Sierra Leone. 
„Paul Woermann". . ccra Hamburg am 19. September in Hamburg. 
Kete Vohlen“ Hamburg Burutu am 13. Oktober in Lome. 
önig“ Gabun Hamburg. am 16. Oktober in Lagos. 
Hamburg-Amerika-Kinie, Afrika-Dienst. 
„Duala" Rio Nunez Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
„Edea“ Hamburg i Calabar am 15. Oltober ab Las Palmas. 
„Kamerun Hamburg a Gabun am 21. Oktober in Victoria. 
„Lome“ Kotonou Hamburg a#m 25. Oktober ab Lome. 
„Otavi“2 . Lüderitzbucht Hamburg am 13. Oktober in Hamburg. 
„Swakopmund-- Lüderitzbucht Hamburg am 25. Oktober ab Madeira. 
„Togo Hamburg Mossamedes a#m 21. Oktober in Mossamedes. 
.W#u Delagoa Bay Hamburg am 26. Oktober ab Zanzibar. 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun“ Hamburg 1 Accra am 16. Oktober in Kotonou. 
„Henner“ Hamburg | Rio Nunez am 24. Oktober in Antwerpen. 
„Immo“ Accra Hamburg am 20. Oktober ab Las Palmas. 
„Ingbert“ Lüderitzbucht «- Hamburg am 23. Oktober in Hamburg. 
„Ingo“ Mossamedes · Hamburg am 24. Oktober ab Las Palmas. 
„Ingraban Hamburg · Lũderitzbucht am 26. Oktober ab Las Palmas. 
„Irmfried“ Hamburg Lüderitzbucht am 14. Oktober in Swakopmund. 
„Irmgard“ wierigeucht Hamburg am 16. Oktober in Hamburg. 
„Iro Rio Nunez a#m 22. Oktober ab Bolama. 
„Walburg“ l“mer Hamburg am 25. Oktober in Lome.
        <pb n="1168" />
        G 1084 2 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
« Rurse deutscher Rolonialwerte. 
mMitgeteilt durch von der Hendt'sches KRKolonialkontor G. m. b. k., Berlin W. 64. 
Telephon: Amt Ie 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 27. Oktober 1908. 
n vor- . 
säug- Kapital —2— letzte lette Nachfrage Angebot 
ja jahr Divi- dende 
1 Mark 1 dende % % 
1907 1 850 0001. 10.1— 10 Afrikanische Kompagnie L.''.SS. 88 
1906 2 000 O00H. 110— 4 Borneo-Kautschuk-Compagnie A.-G. 1 60 
1905 750 000 1. 4. 8 15 E Holonal [Hondelsgesellchaft vorm. 
off 150 — 
1905 1 200 0001. 4. 0 0 D Cetralchlltanische Scherhgkiic. — 65 
1905 600 000 1. 5 5 Centralafrikanische Seengesellschaft .100 105 
1890 1 500 000| 1U. 1. 22 50 Ehina Eport= Imp — u. Bant-Cemwagne — 270 
1891 2 600 000 1. 10. 7 7 ## ocolà Fsseen-Mefussaft. 88 92 
1905 000 1. 1. 18 20 E Debundscha-Pfl anzung, — 120 
1900 418 0001. 1. 7 7 Deutsche ela esellsch — 85 
1878 2750 0001. 1.20 16 Deutsche Handels= und hast. esellchare « 
»derSudIee-Jnseln. 185 190 
1885 2 000 O000 1. 4., 20 20 Deutsche G olonial-Gesellsch. für Sidwestfrit. — 225 
1907 2 500 000 1. 1. 11— Deutsche Kautschuk-Aktiengeselshaft — 80 
1802 1000 000 1 1.) 0 0 Deutsche Samoa-Gesellschaft ....— 70 
1908 4500 000 1. 5. — — Dereutsche Südseephosphat Akt. Ges. ....’—— 195 
1 000 000| 1. 5. 2 3 Deutsche Togogesellschaft. 70 75 
1885 3721 000,1. 1 5 5 Deutsch-Ol fofrstanischeefeuschaf. Stamm-Ant! 97 100 
3 000 000 5 5 rzugs-Anteile, 98 101 
1886 · 40000011«I0 0 Deutsch- - sianteencsh — M 80.— 
6. — — orz.-Aktien — M225.— 
1908 11 495 000, 1. 1| 3½¼ 3½ vtic-alcslauie 3½% FShulürrire 
6 bun om Reich sichergestellt) 91 92 
1897. 2250 000 1. 1.|] 4 5 Deursch- Blpom meiche babeisgefräsch“ — 100 
1 4 000 O000 1. 1. 0 0 Geselschaft Nordwestlamerur ** — M 20.— 
360 000 0 0 .... Lit. g — M 10.— 
1898 1000 000 1. 1 10 —0 * Südtamr#un .. . . lit. A. — 95 
00 000 10 o do Lit. B. — 85 
1889 2 000 O000 1. 10. 1 0 0 Guatnala Plantagen- Gesellschaft — 25 
1897 1 153 000 1. 1. » 0 0 Hanseatische Kolonmisationsgesellichaft ..·:— 40 
1889 3000 000% 1. 10. 0 0 Hanseatische Plantagengesellschaft — 30 
1887 1 200 O000 1. 1. 15 20 Jaluit= Gesellschaft. geteilte Ahan .135 140 
« Genußscheinen M 1325.—M 1875.— 
1898 604 000 1. 7.) 0 0 Kaffee- T Salarre Stamm-Altien. . — 15 
E 447000ss do Vorzugs-Altien. — 40 
1904 1000 000 1. 1.) — K0 — —82 ... — 35 
1906 3000 000 1. 1. — 4 Kamerun-Kautschuk-Compagnie — 75 
1908 1000000 1. 1. — 0 Kautschuk-Pflanzung Meanja a. .G. . — 60 
1899 1 100 000 1. 7.4 o 5 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft . . 80 85 
885 000 000 „1. 4. U 0 0 deu Guinea Compagnie Vorzugs--Anteile . 95 100 
i 1 0 · tamm-Anteile 30 ] 35 
1906 1 200 000 1. 1.4 — — ÖOtstafrita-Kompag — 90 
1904 21.000 000 „1. 1.) 3 3 Ostafrikanische —–e. Anteile 
· .(vomDeutschR-kchemct8-»Zund-— ; 
120% Rückzahlung garantiert) 103 101 
1900 20 000 Ooo 1. 4.1 0 0 Otavi-Minen= und Eisenbahngeseascaft 105 170 
1902 125 000 1. 180 40 HPaeisic Phosphate C 1 9½ &amp; 10½ 8 
1897 2000 000 31. 10. 5 6 Plantagengesellschaft Vontepeion . — 86 
1895 1 500 000 1. 1 110 | 0 Rheinische Handei-Blantagengeselichaft — 835 
1 « 800000’11 0 0 Safata-Samog-Gesellschaft .. — 65 
1905 2000000 1. 1 4 4 Samoa-Kautschul-Compagniie — 55 
1897— 500 000 1 1. 0 K *7 lonzunge- Geseschoft ..... — 70 
1900 2 500 00 7.1 0 –* Saehs4h 
1892 2E 20000 Ooo . 7.0 0 0 ee f „ 21 ah # 22 Sh 
9. ] 869 100 1. 4. 0 0 x Usambara —— Fiechpiete * 27 zsfr. 32 zefr. 
" 142200 n 0 0 o ugs-Anteile 60 zsfr. 
1897 1 5600 000 1. 1. 0 6 Westafrikanische “ Bibundi 
- ct III-Anteile— 88 
6 600 I I-6 25.6 Sete ugs-Anteile. — 9V3 
1897 4500 000 1. 1 · 0 Bestafrikanischo Pflanzungsgesellschaft Victoria. 1 
61 zusammengelegte Stamm-Aktien — 50 
4 l — 8 Vorz.-Altien 95 
1805 ] 1 800 000 r!. 1. 1. 0 · ue * z ntneelscaf 7 
gU#s#tbG — 7 
  
Zu jeder Art von Auskunft. ist obenstehendes Banlhaus siets gern bereit. 
—
        <pb n="1169" />
        eutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
Berausgegeben im Reichs-RNolonialamt. 
  
  
19. Lahrgang Berlin, den 15. November 1908. Uummer 22. 
Diese Zeitschrift erscheint in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derielben werden als Bobekte. beigefügt *Wr mindesens 
einmal vertellöor. eershfinenden: „Nittollungen aus den deutsc Lben Schutzgebicten-, herauskegeben 
4 Dunckalman. Der i ht che Abonnenientspreis für das Kolonialblau mit den Bel büten #tät Veim Verbr Wresner 
Post zusr die Buchh# nu direkt unter Streisbaud durch * adccagepuhrandns; a) M für Deu 9 aud dut 
der deutschen e iete nnd Osten-Ach *. Ungarns. b) M. 5.— für dle Länder des Weltpostvereins. — tas und Anfrag 
sind an die Königliche Hofbuchhandlung von rnfi di Mittler und Sohn, *— SWos. Kochstraße 68—71, zu keten 
  
Inhalt: Amtlicher Teil: Allerhöchster Erlaß, betr. Anderung deutsch ostafrikanischen Münzwesens. Vom 
Oktober 1908 S. 1085. — 10 Berordnung des Reichskanzlers, betr. Anderung des deutsch ostafrikanischen Münzwesens. 
Oo 29. Oktober 1008 E S. Verordnung des Neichskanzlers, betr. Anderung der Strasverordnungen für die 
Eingeborenen von m—i rn 21. Oktober 1888 und für die Eingeborenen der Marschall-Inseln vom 10. März 
1890. Vom 28. Oktober 1908 S. 1087. — Auszug aus der Satzung der Deutsch-Westafrikanischen Landelsgeselschaft 
in Hamburg S. 1087. — Auszug aus der Satzung der Molive-Pflanzungs-Gesellschaft in Berlin S. 1087. 
Personalien S. 1088. 
Nichtamglicher. S Deutsch- Ostafrika: Die Betriebsergebnisse der Usambara-Eisenbahn in den Rechnungs- 
jahren 1905, 1906 und 1907 S. 1091. Nachweisung der Brutto-Einnahmen bei den Binnengrenz- Zollstellen von 
Deutsch-Ostafrika im onnt Juni 1908 S. 1003. — Uber Pfeilgifte! und deren Gegenmittel aus Deutsch-Ostafrika S. 1093 
Kamerun: Eine Forschungsreise durch Nordwest= Ramerun S. 1094. — Ubersicht über die Bewegung des Handels 
des Schutzgebiets Kamerun im nalenderjahre 1907 im Vergleich mit dem Handel des Vorjahres S. 1096. — Übersicht 
über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Kamerun im II. Viertel des Kalenderjahres 1908 im Vergleich 
mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 1098. — Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutz- 
gebiets Kamerun im Monat August 1908 fällig gewordenen Zollbeträge S. 1100. 
T ogo: Die Betriebsergebnisse der Togobahnen im Nechnungsjahre 1907 S. 1100.— Die Nutzwaldungen Mittel- 
Togos S. 1103. — Abersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Togo im I. Viertel des Kalender- 
jahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im gleichen Zeitraum des Vorjahres S. 1106. 
Deutsch-Neuguinea: Handelsstatistik Deutsch- Neuguineas für das Kalenderjahr 1907 S. 1108. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Kolonialwaren S. 1114. — Die Togo-Limone S. 1119. — Bremer 
Nolonial= pandelzgesellschaft S. 1120. Aus dem „Tropenpflanzer“ S. 1 
emden Kolonien und Produktionsgebieten: Kautschukexport aus Ceylon und den Maloienstaaten 
S. 1122. — Enddeckung gine neuen * in Meriko S. 1122. — Stand der ägyptischen Baumwollfelder 
Sde, September 1908 S. 1123. — Die ä yptische Baumwollernte 1907,08 und Aussichten der kommenden Ernte 
23. — Maßnahmen der Iaumwollpftayr in den Vereinigten Sien von Amerika zur Hochhaltung des Baum- 
1125. 
— 
1 
.— 
—A— S. 1124. — Außenhandel Merikos im Fiskaljahr 150 — Handel der Seychellen 1907 
1127. — Landwirtschaftliche Schausftellungen im Transvaal zn — Deutsche Kolonisation in Patagonien 
1129. — Steuern für ausländische Mineralwasser und Mevizinalwasser in den portugiesischen Besitzungen S. 1130. 
Herabsetzung der Steuern für portugiesische Weine in Mozambique S. 1130. — Erhöhung der Kaigebühren in 
Natal 1130. — Ausfuhrverbot für angoraiegen, aus der Napkolonie S. 1130. — Ausfuhrverbot für Angoraziegen 
in Basutoland. Betschuanaland und Swasiland S. 1130. 
Vermischtes: Die Entwicklung der So estafrilanischen Bank im Jahre 1907 S. 1131. — Lizenzgebühren 
der Handlungereisenden, Agenten und Wareneinführer in der napkolonie S. 1133. — Verkehr durch den Sueczkanal 
im Jahre 1907 S. 1133. — Schifsverkehr im Hafen Mombassa- Nilindini (Britisch-Ostafrika) 1907/08 S. 1134. — 
Sffentliche Arbeiten in Natal S. 1135. — Literatur- Verzeichnis S S. 1135. — Verkehrs-Nachrichten S. 1135. 
— Schiffsbewegungen S. 11: . — Rurse deutscher Kolonialwerte S. 1110. — Anzeigen. 
5ê 
  
  
#, 
  
  
  
                                    
  
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Allerhöchster Erlaß, betr. nderung des deutsch-ostafrikanischen Münzwesens. 
Vom 2. Oktober 1908. 
Auf Ihren Bericht vom 19. September d. Is. will Ich hierdurch genehmigen, daß für 
das deutsch-ostafrikanische Schutzgebiet Fünf= und Zehnhellerstücke nach den Mir vorgelegten Mustern 
ausgeprägt werden. 
Jagdhaus Rominten, den 2. Oktober 1908. 
gez. Wilhelm I. BR. 
An den Reichskanzler (Reichs-Kolonialamt). ggez. Dernburg.
        <pb n="1170" />
        1086 
Verordnung des Reichskanzlers, betr. nderung des deutsch-ostafrikanischen 
Oünzwesens. 
Vom 29. Oktober 1908. 
Auf Grund des §5 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 313) und der 
Allerhöchsten Erlasse vom 23. Dezember 1903 und 2. Oktober 1908 wird hiermit die Verordnung, 
betreffend das Münzwesen des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes vom 28. Februar 1904 (Kol. Bl. 
S. 223) abgeändert, wie folgt: . 
Die nachstehenden Paragraphen erhalten folgende Fassung: 
§ 3. Für das deutsch-stafrikanische Schutzgebiet werden ausgeprägt: 
1. als Silbermünzen: 
Zwei-Rupien-Stücke, 
Ein-Rupien-Stücke, 
Einhalb-Rupien-Stücke, 
Einviertel-Rupien-Stücke, 
2. als Nickelmünzen: 
Zehn-Heller-Stücke, 
3. als Kupfermünzen: 
Fünf-Heller-Stücke, 
Ein-Heller-Stücke, 
Einhalb-Heller-Stücke. 
§ 6. Die in § 3 genannte Nickelmünze soll aus einer Zusammensetzung von 75 Teilen 
Kupfer und 25 Teilen Nickel geprägt werden. Aus dem Kilogramm dieser Zusammensetzung sollen 
geschlagen werden: 160.. ZehnHeller-Stücke. Die Nickelmünze trägt auf der einen Seite die 
Kaiserliche Krone, die Inschrift „Deutsch-Ostafrika" und die Jahreszahl, auf der anderen Seite die 
Wertbezeichnung und eine aus zwei Lorbeerzweigen gebildete Verzierung. Sie wird durchlocht und 
im glatten Ringe geprägt, sie erhält auf beiden Seiten einen erhabenen, aus einem flachen Stäbchen 
mit Perlenkreis bestehenden Rand. Der Durchmesser der Nickelmünze soll betragen 26 mm, der 
des Loches 6 mm. 
§5 7. Die in § 3 genannten Kupfermünzen sollen aus einer Zusammensetzung von 95 Teilen 
Kupfer, 4 Teilen Zinn und 1 Teil Zink geprägt werden. Aus dem Kilogramm dieser Zusammen- 
setzung sollen geschlagen werden: 
50 Fünf-Heller-Stücke, 
250 Ein-Heller-Stücke, 
400 Einhalb-Heller-Stücke. 
Die Kupfermünzen tragen auf der einen Seite die Kaiserliche Krone, die Inschrift „Deutsch-Ostafrika“ 
und die Jahreszahl, auf der anderen Seite die Wertbezeichnung und eine aus einem Lorbeerzweige 
gebildete Verzierung. Sie werden im glatten Ringe geprägt und erhalten auf beiden Seiten einen 
erhabenen, aus einem flachen Stäbchen mit Fadeneinfassung bestehenden Rand. 
Der Durchmesser der Kupfermünzen soll betragen: 
für das Fünf-Heller-Stück 37 mm, 
-Ein-Heller-Stück 20 
Einhalb-Heller-Stück 17,5= 
§ 8. Die Ausprägung der im § 3 genannten Silber-, Nickel= und Kupfermünzen erfolgt 
für Rechnung des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebieles nach Maßgabe des vorhandenen Bedarfs. 
§ 9. Die in § 3 genannten Landesmünzen des deutsch-ostafrikanischen Schutzgebietes sind 
bei allen Zahlungen, sowohl bei den öffentlichen Kassen als auch im Privatverkehr anzunehmen, die 
Nickel= und Kupfermünzen jedoch nur bis zum Betrage von 2 Rupien. 
§ 10. Der Gouverneur wird diejenigen Kassen bezeichnen, welche Silbermünzen der 
Rupienwährung gegen Einzahlung von Nickel- und Kupfermünzen in Beträgen von mindestens 
50 Rupien auf Verlangen verabfolgen. Derselbe wird zugleich die näheren Bedingungen des 
Umtausches festsetzen.
        <pb n="1171" />
        W 1087 20 
§ 11. Die Verpflichtung zur Annahme (5 9) und zum Umtausche (§ 10) findet auf be- 
schädigte und anders als durch den gewöhnlichen Umlauf im Gewicht verringerte, desgleichen auch 
auf verfälschte Münzstücke keine Anwendung. 
Deutsch-ostafrikanische Landes-Silbermünzen, Nickel= und Kupfermünzen, welche infolge 
längeren Umlaufs an Gewicht und Erkennbarkeit erheblich eingebüßt haben, werden zwar an den 
öffentlichen Kassen angenommen, sind aber auf Rechnung des Schutzgebietes einzuziehen. 
Berlin, den 29. Oktober 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Dernburg. 
Verordnung des Reichskanzlers, betr. Anderung der Strafverordnungen für die 
Eingeborenen von Neuguinea vom 21. Oktober 1888 und für die Eingeborenen der 
Marschall-Inseln vom 10. Oärz 1890. 
Vom 28. Oktober 1908. 
Auf Grund des § 1 Nr. 2 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Einrichtung der 
Verwaltung und die Eingeborenen-Rechtspflege in den afrikanischen und Südsee-Schutzgebieten vom 
3. Juni 1908 (Reichs-Gesetzbl. S. 397) wird hiermit verordnet: 
Artikel I. 
Der §5 2 der Strafverordnung für die Eingeborenen, erlassen von der Neuguinea-Kompagnie 
am 21. Oktober 1888, sowie der § 2 der Strafverordnung für die Eingeborenen der Marschall- 
Inseln vom 10. März 1890 werden aufgehoben. 
Artikel II. 
Die §§5 3 der in Artikel 1 bezeichneten Verordnungen erhalten folgende Fassung: 
Ob eine Strafverfolgung stattzufinden hat, wird von den zuständigen Beamten nach den 
Umständen des Falles entschieden. 
Artikel III. 
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1908 in Kraft. 
Berlin, den 28. Oktober 1908. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Dernburg. 
RKuszug aus der Satzung der Deutsch-Westafrikanischen Handelsgesellschaft in Hamburg 
nach Maßgabe der Anderungen, welche in der Generalversammlung vom 30. September 1908 
beschlossen und von der Aufsichtsbehörde genehmigt worden find: 
Art. 16 Abs. 3 Satz 1: 
Späterhin besteht der Aufsichtsrat aus mindestens vier und höchstens neun Mitgliedern, 
welche von der Generalversammlung zu wählen find. 
Art. 26 Abs. 1 Satz 1: 
Die ordentliche Generalversammlung hat innerhalb des auf das Geschäftsjahr folgenden 
Jahres stattzufinden. 
AKuszug aus der Satzung der Mollve-Dflanzungs-Gesellschaft in Berlin 
nach Maßgabe der Anderungen, welche in der Generalversammlung vom 7. Oktober 1908 beschlossen 
und von der Aussichtsbehörde genehmigt worden sind.
        <pb n="1172" />
        W 1088 20 
Artikel 12. 
Der letzte Satz: „Die Legitimation der Vorstandsmitglieder wird durch Attest des Aus- 
wärtigen Amtes geführt“ ist gestrichen. 
Artikel 26. 
Unter d ist hinzugefügt: „sofern die Generalversammlung nicht anderweite Verwendung 
beschließt". 
  
  
Dersonalien. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den Geheimen expedierenden 
Sekretären und Kalkulatoren im Reichs-Kolonial-Amt Max Petrich und Gustav Blank den Charakter 
als Hofrat zu verleihen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, dem praktischen 
Arzt Dr. med. Friedrichsen in Zanzibar den Roten Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Seitens Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs von Hessen und bei Rhein 
ist dem Stationsleiter bei dem Gouvernement von Togo Adam Mischlich zu Kete-Kratschi der 
Charakter als Professor verliehen worden. 
Nachruf. 
Ein schwerer Berlust hat das Schutzgebiet Kamerun getroffen. Unerwartet ist am 27. Sep- 
tember d. Is. auf der Heimreise nach Deutschland der 
Kaiserliche Regierungsrat v. Brauchitsch 
zu Lome im Schutzgebiet Togo an einem Leberabszeß im Alter von 42 Jahren gestorben. 
Von allen aktiven Beamten und Offizieren des Schutzgebiets Kamerun hatte Regierungsrat 
v. Brauchitsch, der zum ersten Male am 9. Dezember 1891 in Kamerun eingetroffen war, die längste 
afrikanische Dienstzeit. Aus der Armee hervorgegangen — er gehörte ursprünglich dem Grenadier- 
Regiment Graf Kleist von Nollendorf (1. Westpreußischen) Nr. 6 an — war er seit seinem Übertritt 
in den Kolonialdienst in der Verwaltung des Schutzgebiets Kamerun tätig, zuerst in Edea am 
Sanaga, dann seit Ende 1900 als Bezirksamtmann von Duala. Siebzehn Jahre lang hat er die 
wechselvollen Schicksale Kameruns miterlebt, hat mitgekämpft bei der Niederwerfung des Dahomey- 
Aufstandes im Jahre 1893, im Jahre 1895/96 eine längere Expedition zur Erforschung des oberen 
Sanaga geleitet und seit dem Jahre 1900 als Bezirksamtmann in Duala die Umwandlung dieses 
größten Hafenplatzes des Schutzgebiets zu einer der schönsten Städte Westafrikas durchgeführt. Es 
war ihm nicht vergönnt, die Vollendung des begonnenen Werkes durch den Bau der beiden Eisen- 
bahnen nach Manenguba und dem Niong zu erleben. 
Im besten Mannesalter hat der Tod den rastlos Tätigen aus seinem Mirunslreit gerissen, 
in dem er mit voller Hingebung und voller Rüstigkeit bis vor wenigen Wochen gearbeit 
Tapfer und liebenswürdig, von offenem Charakter und vornehmer Gesinnung — wird sein. 
früher Hingang von uns allen tief betrauert. 
Buea, den 28. September 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seitz.
        <pb n="1173" />
        W 1089 20 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 27. Oktober 1908. 
v. Bosse, am 31. Oktober aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. November d. Is. 
als Kompagniechef im 4. Garde-Regiment zu Fuß angestellt 
Brentano-Bernarda, Hauptmann und Kompagniechef im Infanterie-Regiment von Goeben 
(2. Rheinischen) Nr. 28, am 31. Oktober aus dem Heere ausgeschieden und mit dem 
1. November d. Is. in der Schutztruppe angestellt; gleichzeitig wird derselbe vom 1. No- 
vember 1908 bis zum 12. Januar 1909 zum Eisenbahn-Regiment Nr. 1 kommandiert. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 29. Juni 1908. , 
Höpfner, Beamtenstellvertreter — Feldwebel — zum Lazarettinspektor mit Wirkung vom 
1. April 1908 ernannt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
» vom 13. Oltober 1908 
Goldgrebe, Militär-Bausekretär, am 31. Oktober d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (beim Militär-Bauamt in Wesel) aus der Schutz- 
truppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 16. Oktober 1908. 
Posselt, ethlazarettinsektor, am 31. Oktober d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Sächsischen Heeresverwaltung (beim Garnisonlazarett in Dresden) aus der Schut- 
truppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 26. Oktober 1908. 
Buhrow, Zahlmeister, am 31. Oktober d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der Königlich 
Preußischen Heeresverwaltung (beim II. Bataillon Infanterie-Regiments Nr. 166) aus der 
Schutztruppe ausgeschieden. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 2. November 1908. 
Kemter, Feld-Intendanturregistrator, am 3. November d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche 
der Königlich Sächfischen Heeresverwaltung (Intendantur XII. Armeekorps) aus der Schutz- 
truppe ausgeschieden. 
Schutztruppe für Kamerun. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 19. Oktober 1908 
Dr. Berké, Stabsarzt, im Anschluß an seinen bis zum 17. Oktober 1908 reichenden Heimatsurlaub 
ein Nachurlaub mit der Maßgabe genehmigt, daß er die Wiederausreise in das Schutzgebiet 
mit dem am 10. Dezember 1908 von Hamburg abgehenden Dampfer antritt. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden und Ehrenzeichen zu 
erteilen, und zwar: . 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
des Offizierkreuzes mit Schwertern des Herzoglich Braunschweigischen Ordens 
Heinrichs des Löwen: 
dem Major Johannes beim Stabe der Schutztruppe;
        <pb n="1174" />
        W# 1090 20 
Schutztruppe für Südwestafrika. 
des Ritterkreuzes 2. Klasse mit Schwertern des Großherzoglich Hessischen 
Verdienstordens Philipps des Großmütigen: 
dem Proviantamtskontrolleur Breitfeldt; 
der Schwerter zum Ritterkreuz 2. Klasse des Herzoglich Vraunschweigischen Ordens 
Heinrichs des Löwen: 
dem Leutnant v. Langendorff; 
des neben dem Herzoglich Braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen 
gestifteten Verdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern: 
dem Unteroffizier Walter und 
dem Gefreiten Schmidt. 
  
Deutsch-Ostafrika 
Nachruf. 
Am 20. dieses Monats verschied plötzlich der 
kommissarische Sekretär 
Herr Alexander Witte. 
Seit drei Jahren im Gouvernementsdienst 
stehend, hat sich der Verstorbene stets durch un- 
ermüdlichen Fleiß und regen Pflichteifer ausge- 
zeichnet. Sein frühes und unerwartetes Hin- 
scheiden hat bei seinen Vorgesetzten und Kollegen 
gleich lebhaftes Bedauern hervorgerufen. Sein 
Andenken wird stets in Ehren gehalten werden. 
Daressalam, den 30. September 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Frhr. v. Rechenberg. 
Ostafrika haben mit Heimatsurlaub verlassen: 
am 13. September 1908: die kommiss. Sekretäre 
Schwarzer, Knodel und Trenge, kommist. 
Hauptzollamtsvorsteher Grentzenberg, Maschinist 
Schütz, Kanzlist Feldmann; am 26. September: 
Magazinaufseher Herb; am 4. Oktober: Bezirks- 
amtssekretär Lergen; am 5. Oktober: Zollamts- 
assistent 2. Klasse Püstow. 
Vom Heimatsurlaub im Schutzgebiet wieder 
eingetroffen: am 5. September 1908;: die Sekretäre 
Schmeiser und Freitag, kommiss. Hauptzollamts- 
vorsteher Fischer, Steuermann Giese, Kanzlist 
Binding; am 24. September: Bezirksamtmann 
Spieth, Bauleiter Müller, Bautechniker Georgi, 
die Vermessungstechniker Hörmann und Pelz, 
Bauaufseher Grasse, Mechaniker Koch, Kanzlei- 
gehilfe Pfeifer und Sekretär Steinhäuser. 
Im Schutzgebiet neu eingetroffen: am 24. Juli: 
Landmesser Becker; am 5. September: Förster 
Rauer; am 26. September: kommiss. Haupt- 
zollamtsvorsteher Volkwein und Forstassessor 
Siebenlist. 
  
Die Wiederausreise haben angetreten: am 
19. Oktober: Kapitän Prüssing, Landmesser 
Selke, Hauptzollamtsvorsteher Sieß, kommiss. 
Sekretär Peters, die Lehrer Andres und 
Dudzus, Vermessungstechniker Wilms; am 
9. November: Sekretär Klenze, Maschinist 
Seidel, Förster Bewersdorf, Kanzleigehilfe 
Schöffer; am 10.November: Oberförster Dr. Holtz. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 19. Oktober 1908 von Neapel aus angetreten: 
Unteroffizier Schulz und die Sanitätsunteroffiiere 
Kemmner, Fischer und Stahlkopf. 
  
Komerun. 
Mit Heimatsurlaub sind in Hamburg ein- 
getroffen: 
am 18. Oktober 1908: Sanitätsfeldwebel Geb- 
hardt; 
am 31. Oktober 1908: Oberarzt Liste, Feldwebel 
Mellenthin und Büchsenmacher Eichenhofer. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 10. November 1908 von Hamburg angetreten: 
Oberleutnant Kirch und Leutnant v. Sommer- 
feld u. Falkenhayn. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder 
eingetroffen die Mitglieder der Yola-Croßschnellen- 
Grenzexpedition Oberleutnants v. Stephani, 
Cuno und Rothe, Leutnant Detzner; ferner: 
Regierungsbaumeister Eitel, Materialienverwalter 
Benicken, Schlosser Behr und Buchhalter 
Vesper. 
  
Das Schutzgebiet haben mit Heimatsurlaub ver- 
lassen: Sekretär Kurtzahn, Tierarzt Dr. Springe- 
feldt, Zollamtsverwalter Lippe, Bureauassistent 
Kessinger, Wegebauer Behrens, die Ma- 
terialienverwalter Scholler und Rüffer, Ma- 
schinenbauer Jacobs und Schlosser Müller.
        <pb n="1175" />
        GW 1091 20 
Am 9. November traten die Wiederausreise 
an: Sekretär Fabian und Polizeimeister Hoff- 
mann. 
Die Ausreise nach Kamerun haben angetreten: 
am 16. Oktober: Oberleutnant Bartsch- am 
25. Oktober: Sekretär Zeilmann; am 9. No- 
vember: Bautechniker Eckert, Metalldreher Beer 
und Gärtner Simon. 
logo. 
Im Schutzgebiet Togo sind neu eingetroffen 
am 28. September: Oberstabsarzt Dr. Zupitza 
und Techniker Munier. 
Mit Heimatsurlaub is ist in Deutschland ein- 
getroffen: Regierungsarzt Dr. Günther. 
Die Wiederausreise nach Togo haben am 
26. Oktober angetreten: Zollamtsassistent Reb- 
stein und Techniker Schmaus; am 10. No- 
vember: die Stationsassistenten Hahndorf und 
Monts. 
Die Ausreise nach Togo haben angetreten: 
am 26. Oktober: Techniker Leschin; am 10. No- 
vember: Vermessungsbeamter Burbulla. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Am 4. November haben die Wiederausreise 
nach Südwestafrika angetreten: Bezirksamtmann 
Blumhagen, Vermessungsdirektor Görgens, 
Bauingenieur Finke, Lehrer Rohmann, Bureau- 
assistent 2. Klasse Schnittker, Topograph Kar- 
sunke, die Zollaufseher Effmert und Arlt, 
  
Polizeiwachtmeister Paffrath und die Volteei- 
sergeanten Hoffmeister und Möhring 
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: 
a#m 25. Oktober 1908 in Blissingen: die Leutnants 
Lindow und Meyer; 
am 27. Oktober 1908 in Hamburg: die Haupt- 
leute Wilm und Graf v. Stillfried u. 
Rattonitz, die Leutnants Grabau und Frhr. 
v. Haxthausen und Intendanturrat Düvel; 
am 31. Oktober 1908 in Hamburg: Oberleutnant 
v. Milczewski und Leutnant Erhard. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet haben 
am 4. November 1908 von Hamburg aus an- 
getreten: Oberleutnant Petter und Leutnant 
v. Tschirnhaus. 
Eingetroffen sind im Schutzgebiet: am 17. August: 
Hafenbauinspektor Wellmann und Lehrer Voigt; 
am 29. September: Geologe Dr. Voit. 
Abgereist sind nach Deutschland: am 2. Ok- 
tober: Leuchtfeuerwärter Kummetz; am 3. Ok- 
tober: Schreiber Schulz, die Polizeisergeanten 
Otto Müller, Böttcher und Teeck, Zeichner 
Teich und die Schlosser Schleue und Warns; 
am 23. Oktober: Tierarzt Breitung; am 24. Ok- 
tober: Oberbürgermeister Dr. Külz. 
Verstorben ist am 4. November: Landmesser 
Hoffmann 
Samoa. 
Regierungsarzt Dr. Poleck hat die Ausreise 
nach Samoa am 30. Oktober angetreten. 
  
bEuuu iichtamtlicher Teilsm 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestatiet.) 
Deutsch-Ostofrika. 
Die Betriebsergebuisse der Usambara-Eisenbahn 
in den Rechnungssahren 1905, 1906, 1907. 
Nachdem die Usambara-Eisenbahn von Tanga 
nach Mombo im ostafrikanischen Schutzgebiet am 
25. Februar 1905 in voller Ausdehnung — 
129 km — dem Betriebe übergeben worden ist, 
liegen nunmehr die Betriebsergebnisse der ersten 
drei vollen aufeinanderfolgenden Rechnungsjahre 
1905, 1906 und 1907, je mit dem 1. April be- 
  
ginnend, vor. Sie verdienen eine eingehende 
Würdigung umsomehr, als sie bei der in dieser 
Zeit unverändert gebliebenen Betriebslänge der 
Bahn ein zutreffendes Bild der bisherigen Ver- 
kehrsentwicklung und Betriebsgestaltung geben. 
Wie die nachstehende Zusammenstellung (vgl. Kol. 
Bl. 1907, S. 1048 bis 1051) ausweist, darf dieses 
Bild wohl als ein recht befriedigendes bezeichnet 
werden.
        <pb n="1176" />
        W 1092 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Beförderte 
Rechnungsjahr Personen- Tonnen- Zug- 
ersonen · Tonnen » 
Perf Kilometer Kilometer Kilometer 
1. 2. 8. 4. 5. 6. 
1905 112 547 4479 069 6122 351 036 83 912 
19006 160 572 605 952 7 486 462 880 88 151 
1907 195 923 8 540 691 11 367 ] 948 324 104 354 
Einnahmen in Rupien (— 1.33 Mk.) B6 Imm- 
aus: . .·v.H. 
Rechnungs- Gesamt= Betriebs- » 
-- . «.. —"Sonitie- ’ der Ein- Überschuß 
jahr « Personen- Güter-= Vieh- in ig Einnahme Ausgabe nahme 
verkehr verkehr verkehr nahmen . 
1. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 18. 14. 
1905. 66 402 57092 3120 11 7063 60 ovo 880 713.40037 Rp. = 53383 /4 
1906. 86291 80 220 3 739 " 11 110|#84366 99 053 53.7 85313 = — 118751 
1907. 12023 158889 2893 132040 144 766 ! 47.8 158303 = — 211071 „= 
  
  
  
Der Personenverkehr (Spalte 3) hat sich nahezu 
verdoppelt, der Güterverkehr (Spalte 5) beinahe 
verdreifacht. Die Betriebsleistungen (Spalte 6) 
haben aber nur um etwa ein Viertel zugenommen. 
Die Roheinnahmen aus dem Personenverkehr 
(Spalte 7) haben sich gleichfalls nahezu verdoppelt, 
die aus dem Güterverkehr (Spalte 8) sind nahezu 
verdreifacht. Obwohl die Einnahme aus dem 
Viehverkehr (Spalte 9) zurückgegangen ist, haben 
sich doch die Gesamt-Roheinnahmen (Spalte 11) 
in den drei Jahren auf das 2,18fache gehoben. 
Da die Betriebsausgabe im Jahre 1906 sogar 
gegen das Vorjahr zurückgegangen ist, sich aller- 
dings vom Jahre 1906 auf 1907 erheblich, und 
zwar um rund 50 v. H. gesteigert hat, so ist der 
Betriebskoeffizient (Sp. 13) dementsprechend von 
71,3 im Jahre 1905 auf 53,7 im Jahre 1906 
und auf 47,8 im Jahre 1907 zurückgegangen. 
Der Betriebsüberschuß (Sp. 14) hat sich dem- 
gemäß von 53 383." im Jahre 1905 auf 
211 071 “ im Jahre 1907, also auf das bei- 
nah Vierfache gehoben, so daß das Anlagekapital 
der Bahn, im Betrage von rund 9 051 500 , 
im letzten Jahre durch den Brutto-Überschuß be- 
reits eine Verzinsung von 2,33 v. H. erfahren 
hat. Bei diesen Zahlen sind allerdings irgend- 
welche Rücklagen in den Erneuerungs= und Spezial- 
reservefonds der Bahn noch nicht berücksichtigt. 
  
  
Nach den bisherigen Vorschriften war in den 
Erneuerungsfonds eine Rücklage von 75 850 .7/ 
und in den Spezialreservefonds von 3000 .7 
jährlich zurückzulegen. Hiernach ergaben sich für 
die drei Rechnungsjahre: 
1905 1906 1907 
ein Fehlbetrag von: Reinüberschuß von: 
25 467 M. 34 900.¼. 132 221./7. 
Rechnet man den Vorschriften entsprechend die 
Rücklagen zu den Betriebsausgaben hinzu, so 
erhält man für das Jahr 1907 einen Betriebs- 
koeffizienten von 67,3 v. H. und eine Verzinsung 
des Anlagekapitals durch den reinen Betriebs- 
überschuß von 1,46 v. H. Nach dem für die in 
Rede stehenden drei Jahre geltenden Pachtvertrage 
vom 20./28. März 1905 mit der Deutschen 
Kolonial-Eisenbahnbau= und Betriebsgesellschaft 
in Berlin erhält der Schutzgebietsfiskus die Hälfte 
des reinen lberschusses, also für das Jahr 1907 
die Summe von 66 110 ./¾ als Pachtzins, wäh- 
rend die andere Hälfte der Betriebspächterin zu- 
fällt. Nachdem inzwischen der Betrag der jähr- 
lichen Rücklage in den Ernenerungsfonds als 
etwas zu hoch anerkannt worden ist, wurde die 
Höhe dieser Rücklage nach eingehender Prüfung, 
mit Wirkung vom Rechnungsjahr 1908, auf den 
Betrag von 48 000 jährlich ermäßigt. 
Durch den am 1. April 1908 an Stelle des
        <pb n="1177" />
        W 1093 20 
früheren Pachtvertrages in Kraft getretenen neuen 
Pachtvertrag mit der Deutschen Kolonial-Eisen- 
bahnbau= und Betriebsgesellschaft in Berlin ist 
von der Pächterin nunmehr ein Mindestpachtzins 
von 152 000 ¾/ jährlich gewährleistet. Die Be- 
triebseinnahmen fließen, nach Abzug der Betriebs- 
ausgaben, des genannten Mindestpachtzinses und 
einer Entschädigung für die Pächterin im Betrage 
von 30 000 4, mit 9/10 dem Schutzgebiet, mit 
1/10 der Pächterin zu. Hiernach wäre für das 
Jahr 1907 bei einer Gesamteinnahme von 
300 000 Rup. = 400 000 — und einer Aus- 
gabe von 144 000 Rup. = 192 000 “ dem 
Schutzgebiete ein Pachtzins von 152 000 /“ und 
ein Überschuß von 10 mal 26 000 — 
23 400 ¼, zusammen 175 400 J (statt 
78 850 + 66 110 144 96600 , also 
30 440 /“ mehr) zugefallen. 
Von Interesse dürsten noch folgende kilo- 
metrischen Angaben sein, für das Rechnungs- 
jahr 1907 in Mark: 
Anlagekapital 70 166,7.“ 
Roheinnahmen 3 132, —- 
Betriebsausgaben: 
ohne Rücklagen 1 496,3 
mit Rücklagen. 2 107,5 
Ülberschuß: 
ohne Rücklagen 1 636,2 
mit Rücklagen. 1 025,0 „= 
ferner die Betriebsausgaben und zeinnahmen 
für das Zugkilometer in Mark: 
  
im Rechnungsjahre: Ausgabe: Einnahme: 
1905 1578 .% 2215 
1906 1498.= 2788 = 
1907 1849 3872 
Nachwelsung der Brutto-Sinnahmen bei den Binnengrenz-Jollstellen von Deutsch-Ostafrika 
im Oonat Juni 1908. 
Gegenübergestellt dem gleichen Monat des Vorjahres. 
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 21. S. 1054.) 
  
  
  
  
.«.«». Salz= , GGegen Vorjahr 
gollftell Einfuhr= Ausfuhr-= Perbrauchs- Neben- Insgesamt Im "% 
ollstelle goll zoll Abgabe Einnahmen Vorjahr MehrWeniger 
——————————————21 
l I · 
Maschi» 198369 856!72 60«682465082 6471 123529J498641167— — 1n0n5 
Schirati. 147 42 93 54 — — 5 74 210 700 328.93178456 —155|6 
Muansa 10 3108,, 55 6699 32 s51,51 104 1 15 0575220 076 691 202 2 — (-— 21 125 3 
Bukoba 198 61 1 68 18 75 1 982981 023974 70|11 43880— 6 746382 
Usumbura 182 142— — — — 2 — 184 15 245 94 — — 24594— — 
Udjidi — — — — — — — —— —— — 1671 — — 1| 67 
Bismarckburg 22— — — — — 12 37.5 3437,5 45.83 15 45 30.38 
Unsika-Posten — —— — — — — — — — — — —— — — 
Veuz - — — — — — — — — — — — 533— — 5.33 
. 1 695 90 6750 — — 5 — 1768 40|23 ST 839 131 1518741 — — 
ä . 4850,5—J— — — — 75 4925.5 65617I— — 5671 — — 
Ssongea — — — — — — — — — — — — — — — — — — 
Summe in Rup. 16 389 16 514938,5111 * 1318 1022 968 84/30 625 12 58 928 08 1860 7380 163. 69 
- “¾661 805 85 149 19 1757 4780 s25 12 28 302 96 
Juni 1907 +38 52 S7|1 62 33 118 07 642 76 58 928 08 - 
Gegen Vorjahr 
Zun. X. Abn. —1672 26|13 31 121114 71 28302 96 
  
  
  
  
Über Dfellglite und deren Gegenmittel aus 
Deutsch-Ostafrika 
machen der Geheime Medizinalrat Professor 
Dr. Brieger und Dr. Krause neuerdings fol- 
gende Mitteilungen: 
„Eine Anzahl vergifteter Pfeilspitzen aus 
Ostafrikaa die Herr Regierungsrat Dr. Busse von 
seinen Expeditionen mitgebracht und uns für 
  
  
  
  
  
I unsere Arbeiten überlassen hatte, wurden von uns 
untersucht. Die Pfeile stammen aus der Um- 
gegend von Mgera und von den Wandorobbo. 
Die Untersuchungen ergaben, daß das Gift wohl 
nur von Acocanthera-Arten (Acocanthera venc- 
nata, spectabilis, abyssinica) stammt. Die Pfeile 
wurden im Jahre 1900 gesammelt; das Gift besitzt 
noch heute seine volle Wirkung. Wir konnten 
2
        <pb n="1178" />
        W 1094 20 
chon früher an etwa 20 Jahre altem Pfeilgift 
feststellen, daß die Wirkung des Pfeilgiftes durch 
jahrelanges Lagern, obwohl von Laien oft das 
Gegenteil behauptet wird, keine Einbuße erleidet. 
Ferner sandte uns das Kaiserliche Biologisch- 
Landwirtschaftliche Institut in Amani vor einigen 
Monaten Wurzeln von Aristolochia densivenia 
Engl. mit dem Bemerken, daß diese Wurzeln als 
Gegenmittel („Lunkulwe") bei Pfeilgistwunden 
von den Eingeborenen angewendet werden sollen. 
Zahlreiche Tierversuche usw. zeigten, daß in diesen 
Wurzeln keine Substanz enthalten ist, die imstande 
wäre, die Pfeilgistwirkung zu beeinflussen; auch 
konnten sonst weder wirksame noch giftige Sub- 
stanzen nachgewiesen werden. In dem üÜber- 
sendungsschreiben ist ferner angegeben, daß die 
Blätter dieser Pflanze giftig sein sollen. Schafe 
und Ziegen sollen, wenn sie von diesen Blättern 
gefressen haben, bald eingehen. Wir haben daher 
in Amani um Übersendung von Blättern von 
Aristolochia densivenia gebeten, ebenso um 
Blätter von Dichapetalum Stublmannü (Nchen- 
chere), die für Schafe und Ziegen ebenfalls ge- 
fährlich sein sollen. Sobald wir die Pflanzen 
erhalten und untersucht haben, werden wir die 
Resultate mitteilen, die auch in wirtschaftlicher 
Beziehung von Interesse sein dürften." 
  
*mzxl 
fiamerun. 
Sine Forschungsreise durch Uordwest-Kamerun. 
Vor einigen Wochen sind nach nahezu 13= 
monatiger Abwesenheit die beiden Mitglieder der 
Kamerun-Expedition, Professor Dr. Hassert und 
Professor Thorbecke, nach Hause zurückgekehrt, 
die das Reichs-Kolonialamt auf Veranlassung der 
„Kommission für die landeskundliche Erforschung 
der Schutzgebiete“ nach Nordwest-Kamerun 
entsandt hatte. Hauptaufgaben der Expedition 
waren die geographische Untersuchung des Ka- 
merungebirges, der Gebirgsstöcke des Manenguba- 
Systems und der sich nördlich und nordöstlich 
anschließenden Hochländer sowie die Lösung der 
Frage, ob und wie weit die eigentümlichen 
Grabenbildungen Ost= und Zentralafrikas im west- 
afrikanischen Graben ihr Gegenstück finden. Eine 
Reihe anderer Arbeiten auf wirtschaftlichem, zoolo- 
gischem, botanischem und ethnographischem Gebiet 
sollte mit den Hauptaufgaben Hand in Hand gehen. 
Am 13. Oktober 1907 trafen die Expeditions= 
teilnehmer in Victoria ein und begannen ihre 
Tätigkeit zuerst im Kamerun-Gebirge, das auf 
fünf Wanderungen umgangen und bestiegen 
wurde. Mitte Dezember wurde das Standgquartier 
nach der Station Johann-Albrechtshöhe verlegt 
  
und von hier aus das Balue-Gebirge, die Bakundu- 
Senke und das Balundu-Tiefland durchstreift. 
Im Februar und in der ersten Hälfte des März 
1908 wurden die Horst= und Vulkangebirge des 
Manenguba-Systems (Kupe, Bafarami, Manen- 
guba, Nlelako) kreuz und quer durchzogen und 
dann bis zum Schlusse der Reise die Urwalds- 
gebiete mit den Grasfluren des Hochlandes ver- 
tauscht. Die Ausgangspunkte für die nun fol- 
genden Wanderungen bildeten die Militärstationen 
Dschang und Bamenda. Die letzte große Rund- 
wanderung, die über zweieinhalb Monate dauerte, 
galt zunächst der Landschaft Bafum in Nord- 
kamerun mit ihren Seen und ihren eigentümlichen 
Granitwollsackgebieten, führte dann in ästlicher 
Richtung über den Mauwesee (wohl den höchst 
gelegenen Bergsee unseres Schutzgebietes) ins 
Banssoland und ins Lamidat Banjo, das west- 
lichste der unter dem politischen Begriff Adamaua 
zusammengefaßten Sultanate. Durch das Tikar- 
land und das Reich Bamum wurde Ende Juli 
Bamenda wieder erreicht und endlich bei voller 
Regenzeit über Bali, Tinto und Johann-Albrechts- 
höhe der Rückmarsch zur Küste angetreten. 
Reiche Sammlungen verschiedenster Art, deren 
Bearbeitung die Fachleute längere Zeit in An- 
spruch nehmen wird, sind mitgebracht worden, und 
vielfach wurden ganz neue Aufschlüsse über die 
Oberflächengestalt und den inneren Bau der durch- 
zogenen Landschaften gewonnen. Die Expedition 
hat vom ersten bis zum letzten Marschtage ein 
ununterbrochenes Itinerar ausgenommen, das, 
464 Blatt in Groß-Quart umfassend, rund 
2500 km Weglänge im großen Maßstabe 
1:15 000 enthält und gleichzeitig geologischen 
Interessen Rechnung trägt. Gegen 2000, mit 
4 Aneroid-Barometern und 3 Siede-Thermo- 
metern gewonnene Höhenmessungen von 614 ver- 
schiedenen Punkten tragen nebst zahlreichen Pei- 
lungen zur Vervollständigung des Kartenbildes 
bei. Bei den Höhenmessungen wurde nicht bloß 
den Geländeformen, sondern auch den Höhen- 
grenzen Aufmerksamkeit geschenkt, z. B. der Wald- 
grenze, der Siedlungsgrenze, den Höhengrenzen 
von Ol= und Kokospalmen usw. 
Die Gesteinszusammensetzung des durchwan- 
derten Gebietes ist verhälmismäßig einfach und 
einförmig, wie auch die mitgebrachten Handstücke 
(rund 1500 Nummern) dartun. Den Untergrund 
bilden weitaus überwiegend Granite und Ur- 
gesteine, die von einer mehr oder minder mäch- 
tigen Lateritschicht oder von ausgedehnten Basalt- 
decken überlagert werden, während häufig jugend- 
liche, meist noch recht gut erhaltene Domvulkane 
und Kraterberge einen charakteristischen Schmuck 
der Landschaft darstellen. 
So einförmig die geologische Zusammen- 
setzung des Reisegebietes ist, um so mannigfacher
        <pb n="1179" />
        . 1095 20 
und verwickelter ist sein innerer Bau. Wir haben 
es wohl mit einem seit uralten Zeiten nicht mehr 
vom Meere überfluteten und daher zu einem 
flachwelligen Hügelland abgetragenen Rumpf- 
gebirge zu tun, das aber in junger geologischer 
Vergangenheit von tiefgreifenden tektonischen 
Störungen betroffen wurde. Die Hochfläche 
wurde, einer geborstenen Glasscheibe vergleichbar, 
nach den verschiedensten Richtungen hin von 
Sprüngen durchsetzt, an denen sich die einzelnen 
Schollen verschoben. Die Erofion des Wassers 
und der Luft hat die durch tektonische Kräfte 
geschaffenen Täler und Becken weiter ausgestaltet; 
eine lebhafte vulkanische Tätigkeit, die, wie der 
Robert-Meyer-Krater im Kamerun-Gebirge lehrt, 
heute noch nicht ganz erloschen ist, hat weitere 
tiefgreifende Veränderungen des Landschaftsbildes 
hervorgerufen. Nicht in allen Fällen konnte ein 
Zusammenhang zwischen vulkanischen Schloten 
und Bruchlinien nachgewiesen werden, und auch 
ein im Oberflächenbilde Kameruns deutlich her- 
vortretender Graben, ein Gegenstück zu den groß- 
artigen tektonischen Einsenkungen des ost= und 
zentralafrikanischen Grabens, ließ sich nicht nach- 
weisen. Nur die breite, offenbar auf tektonische 
Kräfte zurückzuführende Furche, die sich vom Fuße 
des Kamerun-Gebirges aus als Bakundusenke, 
Mungotal und Tintokessel vorwärts zieht, um im 
Stromgebiet des Croß in den breiten Benue- 
graben überzugehen, könnte vielleicht im Verein 
mit letzterem als westafrikanischer Graben zu- 
sammengefaßt werden. Von den zahlreichen 
Seen, die meist als Krater= oder Maarseen an 
die Vulkangebiete gebunden sind, wurden acht 
ausgelotet (insgesamt 1005 Lotungen) und fol- 
gende größten Tiefen gefunden: Richardssce 
6,2 m, Sodensee 80,9 m, Elefantensee 111 m, 
die beiden Maare des Manenguba-Gebirges 92,9 
und 168,2 m, Bambuluesee 58,5 m, Mauwesee 
(nicht Mauwes) 52,4 m. Im großen Ndsee, 
wohl dem tiefsten Wasserbecken Kameruns, einer 
höchst merkwürdigen Kombination von Granitmulde 
und Maar, wurde bei 208 m kein Grund erreicht. 
Mit den Ablesungen der Barometer waren 
vor allem an den Orten, in denen die Expedition 
längere Zeit verweilte, auch meteorologische Beob- 
achtungen verbunden. Namentlich die höchsten und 
niedrigsten Tages= und Nachttemperaturen und die 
Regenmenge wurden so oft als möglich aufgezeichnet. 
Neben diesen eben kurz skizzierten Arbeiten 
wurde auch eine eifrige Sammeltätigkeit ent- 
faltet, um die sich besonders Herr Thorbecke 
verdient gemacht hat. So wurde eine hübsche 
Sammlung von Vogelbälgen und Tiersteletten 
zusammengebracht und die Pflanzenwelt charak- 
teristischer Landschaften, z. B. des Manenguba- 
Gebirges, des Bambulue= und Mauwesee-Gebietes 
usw. in ihren Hauptvertretern dem Herbarium 
  
einverleibt. Besonders reichhaltig erscheinen die 
ethnographischen Sammlungen, die namentlich im 
Bakossiland, in Bafut, Bafreng und Babungo, 
in Bamue, Banjo und in den interessanten Land- 
schaften des Dsachng-Bezirkes angelegt wurden. 
Dazu kommen viele Hunderte photographischer 
Aufnahmen von geographisch, ethnographisch oder 
wirtschaftlich bemerkenswerten Punkten und eine 
kleine Sammlung phonographischer Aufnahmen. 
Was die wirtschaftlichen Verhältnisse des durch- 
reisten Gebietes anbetrifft, so ist es vor allem ein 
Land der Olpalmen, die, nach Millionen zählend 
und stellenweise förmliche Wälder bildend, den 
hauptsächlichsten Reichtum Kameruns ausmachen 
und vielleicht eine wichtigere Rolle zu spielen be- 
rufen sind, als Baumwolle, Kakao und Kautschuk. 
Im Urwaldstiefland ist die Hauptnährfrucht der 
Eingeborenen die Plane (Banane), zu der sich 
auf dem Hochland der Mais gesellt. Unabsehbare 
Maisfelder riefen im Bakossiland, in Bamum 
und in vielen anderen Gegenden geradezu den 
Eindruck europäischer Kulturlandschaften hervor 
und lassen einen ausgedehnten Maisbau, wie er 
bereits seit einigen Jahren in Togo blüht, auch 
für Kamerun aussichtsvoll erscheinen. Tiefer ge- 
legene, sumpfige oder leicht zu bewässernde Mulden 
wie die Mbo-Ebene und der Tintokessel eignen 
sich, wie mehrere wohlgelungene Versuche be- 
weisen, trefflich zum Reisbau, und die auf dem 
Gras-Hochland schon jetzt sehr eifrig betriebene 
Erdnußkultur ist noch bedeutender Erweiterung 
fähig. Der Reichtum des Bansso= und Bekom- 
landes an Kolanüssen, den die handelstätigen, 
in ihrem ausgeprägten Geschäftssinn aber nicht 
immer ganz einwandfreien Haussa seit langem 
mit Gewinn ausnutzen, liefert einen der wert- 
vollsten Handelsgegenstände für den Sudan. 
Freilich ist die unerläßliche Voraussetzung zur 
gedeihlichen Erschließung des Graslandes, daß die 
in rüstigem Fortschreiten begriffene Manenguba- 
Eisenbahn nicht vor den Toren dieser zukunfts- 
vollen Wirtschaftsgebiete Halt macht. 
Noch einer ganzen Reihe anderer Fragen, 
auf die im einzelnen einzugehen hier unmöglich 
ist, hat die Expedition Aufmerksamkeit geschenkt, 
3. B. den verschiedenen Hausbau= und Siedlungs- 
typen, der Volksverteilung, der Verbreitung der 
Trommelsprache, der Frage der europäischen 
Einwanderung, dem Verkehrswesen, dem Handels- 
einfluß der Duala und Haussa usw. Ihre Er- 
örterung ist, wie die Verarbeitung der sonstigen 
Ergebnisse, einer späteren, umfangreichen Ver- 
öffentlichung vorbehalten, die, wie alle Berichte 
der von der „Landeskundlichen Kommission“ des 
Kolonialamtes veranlaßten Expeditionen, als ein 
Ergänzungsband der „NMitteilungen aus den 
deutschen Schutzgebieten“ erscheinen wird.
        <pb n="1180" />
        W 1096 2 
Uversicht“) über die Bewegung des Handels des Schutzgeblets Kamerun im Kalendersahre 1907 
im Verlelch mit dem Hbandel des Vorjahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
Kalender= Kalender- 
Benennung der Warengruppen « « ZumhmeAbnahme 
1907 
Wert M Wert M Wert M Wert M 
A. Einkuhr. 
1. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
a) Körner= und Hülsenfrüchte . . 817 128 715 944 101 184 —. 
b) Knollengewächse. Gemüse und Früchte . . 169 255 142 102 27 158 — 
JO) Koloniale Verzehrungsgegenstände, Genubittel 870 720 623 696 247 024 — 
d) Getränke laußer Mineralwasser). 1 033 481 967 151 66 330 — 
e) Sänerien, lebende Pflanzen und duttermirtei 8 802 4 428 4374 — 
H Faserpflanz . — 126 — 126 
8) Cgenonesss Der Forstwirtschaft ...... 380 734. 188 069 192 665 — 
Zusammen . . 38280120) 2641516 688 604 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse: 
ende Tiere .. 13 609 11 425 2184 — 
b) Fleisch und tierische Erzeugnisse aller Art . 11746427 1294765 453 662 — 
Zusammen I.12036 18606 190 455 816 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralölle. 111293 776 167 335 126 — 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und OLlen . 173 706 180 014 48 692 — 
V. Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse “! 
Schießbedarf und Sprengmittelu) 353 781 359 151 — 5 370 
VI. Textil= und Filzwaren= Belleidungsgegenstände zio 
außer Lederwaren) 6 500 8607071 666 1 — 
VII. Leder und Lederwaren, Wachstuch, Anrschnerwaren . 214718 188 989 24 720 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren . 21 378 21 792 — 414 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwa 191 014 211 702 — 0 688 
. Papier= und Pappwaren, ( /non zmsiegen- 
stände 129 579 107 581 21 995 — 
XI. Stein-, Ton„R und Glaswaren . 293 135 273 677 19 458 — 
XII. Metalle und Metallwaren (außer Instrumenten. 
Maschinen und Waffen): 
a) Unbearbeitcte Metale und Halbzeug .... 91 462 75 844 16 118 — 
b) Fabrikate . .20906521498073 592 579 — 
Zusammen KI2182 111 673 417 608 697 — 
TIII. Instrumente, Maschinen und d Fahrzeuge ..... 418 365 290 869 127 996 — 
XIV. Suaftei und Munition . ..... 131 753 175 499 — 43 746 
XV. Geld . .... 5231981176261 — 653 063 
Summe der Einfuhr 7 13 305 514 8991 033 — 
B. Ausfuhr. 
I. Ergeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Tebengewerbe: 
a) Erzeugnisse des Landbaue G69106966417 J 2 762 751 — 
b) Erzeugnisse der San . 7J738 1854 7905 31002912 675 — 
Zusmmnenl...l464888189434555705426 — 
II. Tiere und tierische Erzeugnisee.1132172 965 688 166 484 — 
III. Mineralische und fossile Nohstoffe ....... 15 511 1491 11 020 — 
IV. Gewerbliche Erzengnisse ....... 12211 32269 9 942 — 
V. Geld““) ....... 26 950 — 26 950 — 
VI. Baumwollwaren, Gewehre. Pulver“.) ..... 25693 — 25 693 — 
CumtuederCluofulsr...1589141899459035945515 — 
Gesamthandel (Einfuhr und Ausfuhr) 13318796523 251 4179936 548 — 
  
  
  
  
Die detaillierten Nachweisungen über den Außenhandel des Schutzgebietes werden in der als Anlage 
zum Deutschen Kolonialblatt erscheinenden „Denkschrift über die Entwicklung der Schutzgebiete in Afrika und 
der Südsee für 1907/08“ veröffentlicht. 
"*“) Hierbei handelt es sich um die Wiederausfuhr eingeführten Geldes usw.
        <pb n="1181" />
        1097 „S 
Wichtigste Warenpositionen. 
  
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
   
    
   
  
  
  
Benennung Im Kalenderjahre Im Kalenderjahre Zunahme Abnahme 
der 1907 1906 
Waren Menge s Wert sMenge Wert Menge Wert Menge Wert 
kg Al ka Al kg 4 kg AM 
A. Einkuhr. 
Reis . 2488201I57299124989105521037— 51 9544 56599 — 
Mehl und Backwaren . 4406941214991324179«16982011651545171—I— 
Tabak . 4445731-1862951;425515 34623—i— 
3'abakfabrikatc . 118 157 53 148 9 281 101 480/108 8766 51 66— — 
. Liter 124 350, 122 6891103 112 110 3421238 12 Z422 — — 
Branertweine aller Art „ 1307 686 630 865/1 388 884) 593 0755 — 37 290 81 108. — 
Bier .,, 8628881914998119031760925098515407— — 
Bau- und Nutzholz . 25700883807841894 994) 187 948|1 175 089, 192 7911 — — 
Fleisch, Fische, Eier, Milch, Honig 1 
znd, esonstige tierische Nahrungs- l «- 
184969917442061980 864 12044s4599885539782— — 
sentent Kalt Kreide, sonstige Erden 
und Stei 1388218 1188272 272 312 188 760 — — 984 094 75 438 
Salg 8 521 4791 704 64185 642 700, 357 898|2 878 779 846 7481 — — 
R teinkohlen. #rnkehlen Kriitek 3 575 117 161 68682 930 760 133 999 644 3572768— — 
Petroleum .. Lite 465 376 111 441316 553. 77041148 818 34 400— — 
eifen aler Art 344 135. 118 470|277 4188 85 389 66 717 33081— — 
Drogen und Apothekerwaren. 112 182 152 790 72251 156 7393 399811 — — 8 940 
Gewebe aller Art. 1 421 187.5 005 446817 369 2 827 303 603 8 178 11010 — 
Leibwäsche, Kleider, Hüte, Mützen, 
Poiamemkierwaren, Schirme. Filt- » 
339 675 1 402 583] 269 098 1 161 49469 677, 241 080— — 
Scheer u#d Stie l . 2367412914019168117689 6 506. 11451 — 
Möbel und sonsice ichlerwaren . 226721133211258135153115 31414 19 904 
Glas und Glaswaren 182 268 280 274406 807, 222 6581 — 5 6161 74 539 — 
RNebeisen, eiserne vsn Stangen, 1 i 
cke usw. 159 297 51 955 161 405 53 077 — — 210 2 022 
6 . 344015118194394 078, 188 647 — — 49 163 20 353 
Esemn#aren, nicht besonders genanni 2742 453 1 509 0501 590 762/1 032 815/|1 151 691, 476 235 — 
Waren aus anderen unedlen Metallen 226 155 437 51175 229 308 746 50 926 128 700 — — 
Transportmaschinen und Fahrzeuge 1 s 
aller Art, auch Fahrräder . 289044s287946161 047 106 041 997 131 9004]1 — — 
Feuerwaffen . .St1 ck 101064719 4039·77575— — 3529 22 856 
Goldmünzen — 70 — 103000| — — 833000 
SEilbermünzen — 453 1998 — 1 052 261 — — — 529 068 
B. Rusfuhr. 
Kakao 1 797 614 2 704 260|11 252 123 1 167 498 645 491.1 536 7632 — — 
Talmerne 418 188 3462 853 8591 441 161 2 030 988/2 747 185, 822 871 —) — 
Palmöl 6r 559 833, 1 328 299|2 982 844, 926 997 576 289 401 302 
Bau- * Rubbolz 1064 450 94 125 1 304 960. 118 794 240 510, 24 009 
autschuk 811 7 641 116 s#1 802 2 da4400 — — 
Elsenben *r 1073 61 067 904 733 169 0603 ½ —
        <pb n="1182" />
        W 1098 20 
übersicht über die Bewegung des Sandels des Schutzgeblets Komerun im II. Viertel des Kalender- 
  
jahres 1908 im Verglelch mit dem Handel im gleichen eltraum des Vorjahres. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
II. Viertel II. Viertell Zunahme Abnahme 
Beue d 
nennung der Warengruppen 1908 1807 
Wert MA. BWert A. Wert A. BWert A 
A. Einkuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
a) Körner= und Hülsenfrüchte 340 549 145 656 194 893 — 
b) Knollengewächse. Gemüse und Frü chte 89 862 36399 3 463. — 
c)sEolomae Verzehrungsgekenstandh Genuhmittel. 217 801 179 100 38 701 — 
d) Getränke (außer Minera 6 849 252 070 — 85 221 
e) Sämereien, lebende Pfianzen 5) uttermitel 8 822 1 901 6921 — 
1) Faserpflanzen . 206 — 206 — 
8) Erzeugnisse der Forstwirtschaft . 42 594 87 243 ö 851 — 
Zusammen I. 866 688 652 369 214 317 — 
II. Tiere und lierische Erzeugnisse: 
a) L iere 8 156 679 7477 — 
b) Fleisch und tierische Erzeugnisse aller Art 40õ 124 824 851 80 773 — 
Zusammen II 413 280 325 030 88 250 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 185 406 200 290 — 14 881 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 49 876 35 719 89 157 — 
V. Chemische und harmagentische Erzeugnisse (außer 
Schießbedarf und Sprengmit 95 191 54 785 40 706 — 
VI. Textil= und Filzwaren= jitelnn ägenenstärd: usw. 
außer Lederware . 1077 045 1 169 542 — 22497 
VII. Leder und Vederwaren. Snchetuch teiichnerwaren 62 48 817 19 012 — 
VIII. Gummi= und Kautschukwar# 6218 2 1126 — 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnigwar en 82 232 35 738 — 3 506 
X. Papier= u. Pappwaren, literarische u. Kunstgegenstände 26 744 23 650 3 091 
XI. Stein-, Ton= und Glaswaren 62 652 46 858 15 794 — 
XII. Metalle und Metallwaren (außer Instrumenten, Ma- 
schinen und Waffen): 
a) Unbsrarbesuoe Metalle und Halbzeug 218 352 23 318 195 039 — 
b) Fabrikate 43 351 | 463614 — 49763 
gusammen S— 632 203 486 927 145 276 — 
XIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge 116 890 40 222 76 668 — 
XIV. Sassen# und Mun 24 891 16 611 8280 — 
XV. Gel 719 801 — 719 861 — 
Summe der Einfuhr im II. Viertel 1908 bzw. 10074 30 O0 11899 651 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 4418 79114 08339 827 — — 
Ziinahnie-I—,Abnahnie— —52490—872677 — — 
. BAusfulsr. 
I. Ergeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewer 
a) Erzeugnisse des Landbaues 1 236 3371297122 — 60 785 
b) Erzeugnisse der Forstwirtschaft 1227 000 2242 054 — 1 015 045 
Zusammen I. 2 468 31639 16 — 1 075 830 
II. Tiere und tierische Erzeugnisse 291 616 229 198 62 418 — 
III. Mineralische und sosice Roh bstoffeZ 89323 1283 2 040 — 
IV. Gewerbliche Erzen . 16008 8 548 7520 
V. Wiederausfuhr (6o i) — 2 646 — . 2646 
Summe der Ausfuhr im II. Viertel 1908 bw. 1907.774 3583780 851 — 1006 498 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 2731 8892 959000 — —- 
Zuiiahnie—s—,sbnnbine—. + 42 464— 821 851 — —
        <pb n="1183" />
        W 1099 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Im Im 
II. Vierte.II. Viertell Zunahme Abnahme 
Benennung der Warengr en 
6 rupper 1008 1907 
Werto WertéWert. Wert .“ 
C. Gesomthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im II. Viertel## 1908 s bzw. 1907 7 140 664947501 193 153 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 7 150 660 6 998 327 — — 
Zunahme +. Abnahme —. — 10 026 1 — 50 826 — — 
Wiotioete Warenvoftttlonen- 
II. Viertel Im II. Viertel 6 
Benennun Im 
der ¾ des Jahres 1908 des Jahres 190]Bunahme Abnahme 
Waren Menge Wert Js Menge Wert sMenge Wert s Menge Wert 
xg i —m———— 
A. Einfuhr. 
Rees 1.001 286 272 8871451 402 106 312639 884/166 575 — — 
Mehl und Vackwaren 105 817, 55 952 65 370, 34 406540 44721 487 — — 
Taba- 90 131 135 6h888 893 100 955 — 
Spbibei3 4693 53 1 883 32 483 2810|20 524 — — 
Stille W Liter 21 535 28 642 22 915 23 786 — — 1880 144 
Smmmiwein aller Art .- 9408691260498587582161346 — 87889 34 797 
Bie . .- 878486232884915’42211 2933. 10 117 — — 
* und Ni chholz . 414158I42594455 4271 37243 — 53511284 — 
Fleisch, Rischek Eier, Milch Honig und 1 i 
sonstige zirriche Nahrungsmittel.1 221 404 539336 21 323 689045 006. 80 88960 — — 
Zement, ,Kreide, sonstige Erden 
e Steine ... 556 246 39272 167737 20 682 389 209, 18 590 — — 
Sa 980 337 64 44432252 517 143 042 — — 11272180° 78599 
Siekuuölen, Brauntohlen, Briteins 1 353 390068 676 11928|1106790 46 7481 — — 
Petrolem 69 660 18 81818 164¼ 21 1660 LI] —% 230 
Seifen aller Art 80 377 38795 77770 26 905 2 607 11 890 — — 
Gewebe aller 0t184 118 726 901 2738 419 884 850 — — 89 301 157 949 
Leibwäsche, Kleider, Hüte, Mützen, Posa- 
mentierwaren, Schirme, Filzwaren 77 1 4 333 414 590 877, 292 588 17 472 38 826 — 
Schuhe und Stefel. 4, 30 605 21897 11145/ 14 798 — 
Glas und Glasw " 2 8 826 18 590 32 682444 333 18 202 — — 
Roheifeii, eiserne cchieiien Staiigeii, » 
e usr 713 370 215 810 2360 3380711 019.212 471 — — 
Riellblech . 02021-24701 76901 24 08525120 616 — — 
Eisenwaren, nicht besonders genannt 1 010 285, 345 510649 754 347 894 *§ 531) — — 2375 
Waren aus anderen unedlen len 15 688 39 366444557 81 013 — 18 869 41 652 
Feuerwaffen . Stü 174, 9925 141 11 346 n — — 1421 
Goldmünzen — —1 — — — — 
Silbermünzen — — — — — — — — 
i 
B. Rusfuhr. 
Kakao ’4209 593 859 031 538 200 756 800 156 303 283222 — — 
Szee . 0819 01602419)-922218»036972— —110202112780 
Palmö 1 084 860 319 6151 206 6066 583 906 — 277220 234 381 
Bau- 8 Rubholz 157 198 18 584 13 890 — 4694 3489 — 
Kautschuk 307 895 1208381 7 * 2226792 — — 99 253 1018111 
Elfenbein 12 919 2227563411 190 209 824 1 729. 12 932 — — 
a
        <pb n="1184" />
        GW 1100 20 
Nachwelsung der bel den Sollämtern des Schutzgeblets famerun im Monat AKugust 1908 fällig 
gewordenen Sollbeträge. 
Wol. Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 21, S. 1056.) 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
cdeiemibenen der fälig gewordenen #nen deklarierten) Zölle - 
im obigen Monat des Rechnungsjahres Gegen een gleichen 
Zollamt 1908 1807 des Vorjahres 
Einfuhr Ausfuhr Zus. Einfuhr Ausfuhr Zus. mehr weniger 
% Pf] fs MI. A. B. A I. A f. A. Pf.. MA Vf. 
i · « i «- 
Duala 120 856 70 2x038 25122 894 95 140 181 75 5 795|80 145 927 05 — —23532. 10 
Vittoria ..... 15780H10 408l9016 189—1t 861i7o 14044019266’15 —;— 8077 15 
...... 28975J7587888;406681415101 910(85 89 38 — 141 534 85 — —11 720, 70 
Vio dꝛi Rey. 971020 128— 9 888 2018 925/35 558.— 19478 35 – — 9640 15 
..... 526 30 208— 734 4 101|65 585.20 86 85 — —3952 55 
*5* 669 85 632 — 1 301 85 4 148 80 1 305 40 5 754 20 — — 4452 85 
Nolnndn % % — — — — — — — — – — — — — — — 
Im ganzen176 ois a0 41 253 55217271 95287 380 1519267 30 366 647 45 — — 119375.50 
i « —— — — 
Togo. der Landebrücke von Lome mit zur Erhebung, 
Die Betriebsergebnisse der Togobahnen 
iIim Zechnungsjahre 1907. 
Im Schutzebiet Togo ist die 304 m lange 
Landebrücke in Lome im April 1904 und die 
45 km lange Küstenbahn von Lome nach 
Anecho am 18. Juli 1905 dem Verkehr über- 
geben worden. Nachdem inzwischen der Betrieb 
auf der 119 km langen Inlandbahn Lome— 
Palime am 27. Januar 1907 in ganzer Aus- 
dehnung eröffnet worden ist, haben wir in dem 
Rechnungsjahr vom 1. April 1907 bis 31. März 
1908 zum ersten Male ein volles Betriebsjahr 
für diese Anlagen vor uns; seine Ergebnisse 
dürften daher von besonderem Interesse sein. 
Um die wirtschaftlichen Ergebnisse der drei 
als sogenannte „Verkehrsanlagen“ vereinigten 
Unternehmungen, der Landebrücke, der Küstenbahn 
und der Inlandbahn, richtig würdigen zu können, 
muß man berücksichtigen, daß auf der Küstenbahn 
die meisten Güter zwischen Lome und Anecho 
frachtfrei befördert werden, weil die Station 
Anecho von den Seedampfern heute nicht mehr, 
wie früher, angelaufen wird und man daher den 
Kaufleuten in Anecho, die die frühere Dampfer- 
verbindung eingebüßt haben, nicht wohl auch noch 
die Mehrausgabe für die Bahnfrachten zwischen 
Lome und Anecho auferlegen konnte. Diese 
Bahnfracht kommt als Gebühr für die Benutzung 
und die Küstenbahn ist also in dieser Beziehung 
mehr wie eine Privatanschlußbahn an die Lande- 
brücke in Lome für die Kaufleute von Anecho 
anzusehen. Die Bahn ist auch aus Rücksichten 
der allgemeinen und besonders der Zollverwaltung 
von vornherein mit der Landebrücke als eine 
einheitliche Anlage betrachtet worden. So kommt 
es denn, daß die Einnahmen aus dem nicht un- 
beträchtlichen Güterverkehr der Küstenbahn außer- 
ordentlich gering sind und infolgedessen, da der 
Personenverkehr allein eine Rentabilität dieser 
Bahn nicht erzielen kann, die Bahn, für sich 
allein betrachtet, auch jetzt noch, obwohl ihre 
kilometrischen Anlagekosten nur wenig über 
20 000 “ betragen haben, und obwohl sie 
bereits im dritten Betriebsjahre steht, einen 
Betriebszuschuß erfordert hat (17 609,36 M.). 
Wesentlich günstiger stellt sich das Betriebs- 
ergebnis der Inlandbahn, obwohl ihre kilometri- 
schen Anlagekosten mehr wie dreimal so hoch sind 
als die der Küstenbahn. Hier liegen derartige 
anormale Tarifverhältnisse nicht vor. Die kilo- 
metrische Roheinnahme aus dem Personenverkehr 
ist zwar etwas geringer als bei der Küstenbahn, 
dafür aber ist die kilometrische Einnahme aus 
dem Güterverkehr hier mehr als das Sechsfache 
der entsprechenden Einnahme bei der Küstenbahn. 
Die kilometrischen Betriebsausgaben bei beiden 
Bahnen sind nicht wesentlich voneinander ver-
        <pb n="1185" />
        GV 1101 „20 
schieden, und so ergibt sich ein Betriebskoeffizient 
bei der Küstenbahn von 131,64 v. H., bei der 
Inlandbahn von 54,24 v. H. 
Das beste wirtschaftliche Erträgnis zeigt die- 
Landebrücke, deren Anlage bis jetzt im ganzen 
838 839,12“ gekostet und deren Betriebs- 
überschuß im Jahre 1907 190 681,71 J/, das 
sind 22,8 v. H. des Anlagekapitals, betragen hat. 
Betrachtet man, wie es im vorliegenden Falle 
geboten, Landebrücke und Küstenbahn als eine 
wirtschaftliche Einheit, so erhält man für das 
Baukapital der beiden Anlagen von zusammen 
1751 894 einen Betriebsüberschuß von zu- 
sammen 173 072,35 .X, das sind rund 9,9 v. H. 
  
des Anlagekapitals. Demgegenüber wirtschaftet 
die Inlandbahn für sich bis jetzt nur rund 
1,83 v. H. ihres Anlagekapitals heraus. Es ist 
also bisher, streng genommen, nur die Lande- 
brücke von Lome, die heute den Togobahnen zu 
ihrer Rentabilität verhilft. Ihre Verkehrsziffern 
für die einzelnen Monate find in der Regel ein 
untrüglicher Wertmesser auch für die wirtschaft- 
liche Lage der beiden Bahnen. Faßt man die 
jetzigen Verkehrsanlagen von Togo zusammen, 
so erhält man für ihr Gesamt-Anlagekapital von 
9 160 937 „ eine jährliche Verzinsung von 
3,37 v. H. In der nachstehenden Tabelle sind 
diese Ergebnisse übersichtlich zusammengestellt. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
* 1 % 
Küstenbahn, 45 km Inlandbahn, 119 km Gesamie 
Landebrücke . « N»« 
Lome im ganzen für das im gangen iür das ricbeer 
oͤe .. an. 4 
1 Kilometer hunzen gilometer anlage 
(% 1 *. M. . M Al 
Einnahme im ganzen: 
aus dem Personenverkehr 6629,00 43 196,15 959,91 87712.00 737,08 137537.15 
aus dem Güterverkehr 381 954.80 12 163,35 276.0060 03.79 1 743.98 601 951,.91 
Sonstige Einnahmen. 3 110,90 — — — — 3110,90 
Zusammen 39s 694,70 55 659.50 1236,87 295 245.79 2 481.06 742 599,99 
Betriebs-Ausgabe l201 012,90 73268,86 1 628,20 160 149,22 1#15,79 134 431.07 
In Progenten der Eimahme132 v. Sb.131,6 u. H. 54. 24 . H. — 58,50 v. H. 
(Betriebs-KRoeffizient) 
Überschuß 190 681.71 — — 135 096.57 1 135.2708 168,92 
Fehlbetrag — 17600,36 — — — 
— — — 
173 072, 35 
Anlagekapital am 1. April 1907 38 839, 12 913 054.00 20 290,00 7 100 0J2,98 62261,600 9 160 937, 00 
— 
" · 1751894,02 
Verzinsung durch den Betriebs- 
überschuß im Jahre 19007 2 v. O. — 1.83 v. H. n.#7 v. H. 
—... —„úÓ„“ 
9,9 v. H. 
Hierbei sind irgendwelche Rücklagen in die Vorbilde der Usambara-Eisenbahn 3 v. H. des 
Ernenerungs= und Spezialreservefonds der Ver- Beschaffungswertes für Schienen und eiserne 
kehrsanlagen noch nicht berücksichtigt. Solche 
Fonds sind auch für das Rechnungsjahr 1907 
einstweilen noch nicht gebildet worden. 
In bezug auf die Höhe der erforderlichen 
Rücklagen in die Erneuerungsfonds zur Bestreitung 
der Kosten für die regelmäßig wiederkehrende 
Ernenerung des Oberbaues der Bahnen (außer 
der Bettung) und der Landebrücke sowie der 
Fahrzeuge ist anzuführen, daß diese nach dem 
Schwellen, 6 v. H. des Beschaffungswertes für 
Holzschwellen, 5 v. H. desgleichen für Lokomotiven 
und 3 v. H. desgleichen für die Wagen betragen 
und künftig den Betriebsausgaben zugerechnet 
werden sollten. Hiernach würde sich diese jähr- 
liche Rücklage für das Jahr 1907 für die Togo- 
bahnen auf 122 000.7 und für die Landebrücke 
auf 36 000 /, zusammen 158 000 77, be- 
laufen. Schlägt man diesen Betrag nebst 5000./(4 
3
        <pb n="1186" />
        G 1102 20 
Rücklage in den Spezialreservefonds den Betriebs- 
ausgaben der gesamten Verkehrsanlagen zu, so 
steigen die Ausgaben auf 597 431 und 
bringen den Betriebskoeffizienten von 58,50 auf 
80,4 v. H. in die Höhe. Der Überschuß würde 
dadurch auf 145 168,92 J und der Prozentsatz 
der Verzinsung des Anlagekapitals auf 1,58 v. H. 
herabgedrückt. 
Inzwischen hat sich indes die Erkenntnis 
geltend gemacht, daß die vorgenannten Rücklage- 
sätze für die Bahnen etwas zu hoch bemessen 
sind; ihre Anwendung läßt daher das wirtschaft- 
liche Erträgnis der Bahnunternehmung in einem 
etwas zu ungünstigen Lichte erscheinen und legt 
in unerwünschtem Maße Geldmittel dauernd fest, 
die dadurch der anderweiten Verwendung zu 
werbenden Zwecken entzogen werden. Aus diesen 
Gründen sind die oben gedachten Rücklagesätze 
für die Bahnen nach eingehender Prüfung mit 
Wirkung für das Rechnungsjahr 1908 auf fol- 
gende Werte ermäßigt worden: 
Für den eisernen Oberbau von 3 auf 2 v. H. 
des Beschaffungswertes, für die Lokomotiven von 
5 auf 2½ v. H., für die Wagen von 3 auf 1½ 
v. H. des Beschaffungswertes. Der Satz von 
6 v. H. für Holzschwellen konnte beibehalten wer- 
den, da Holzschwellen nur in geringem Umfange 
zur Anwendung kommen. 
Bei Annahme dieser Rücklagesätze ist eine 
Lebensdauer zugrunde gelegt für den eisernen 
Oberbau von 30 Jahren, für Holzschwellen von 
15 Jahren, für Lokomotiven von 25 Jahren und 
für Wagen von 35 Jahren. Diese Lebensdauer 
dürfte den Bedingungen des Betriebes auf den 
Schutzgebietsbahnen mit ihrer geringeren Fahr- 
geschwindigkeit, den leichteren Betriebslasten und 
dem schwächeren Zugverkehr entsprechen. Hiernach 
ergibt sich nach den ermäßigten Rücklagesätzen eine 
jährliche Rücklage für die Togobahnen von nur 
59 000 .¾ statt 122 000 “ (63 000 ¼¾ we- 
niger). Der Betrag von 36000 .7¼ für die Lande- 
brücke bleibt zunächst unverändert. Es werden 
demnach künftig vom Rechnungsjahre 1908 an 
zunächst jährlich 95 000 x in den Erneuerungs- 
fonds zurückgelegt; dieser Betrag erhöht sich ent- 
sprechend, sobald die in der Ausführung begriffene 
Berlängerung der Landebrücke vollendet sein wird. 
Außerdem find in einen Spezial-Reservefonds zur 
  
Bestreitung von Ausgaben, die durch größere 
Unfälle oder Elementarereignisse hervorgernfen 
werden, jährlich 5000 bis 10 000 “ zurück- 
zulegen, welche indes als Betriebsausgabe ver- 
bucht werden. 
Ülber die Verpachtung der gesamten Ver- 
kehrsanlagen vom Tage der Betriebseröffnung 
der Inlandbahn an, zunächst bis zum 31. März 
1908, war mit der Gesellschaft Lenz &amp; Co. in 
Berlin am 5./12. Februar 1907 ein Vertrag ab- 
geschlossen worden. Nach diesem Vertrage hat 
die Pächterin als Pachtzins von den Roheinnahmen 
aus dem Personenverkehr der Landebrücke die 
Hälfte, aus dem Güterverkehr der Landebrücke 
je 3 /“ für die Tonne beförderten Guts und 
ein Drittel der übrigen Roheinnahmen des Be- 
triebes zu zahlen, mindestens aber den über 110 
v. H. der Betriebsausgaben aufkommenden Teil 
der Betriebseinnahmen. 
Nach der Abrechnung für die abgelaufene 
Pachtzeit, die sich indes auf 14 Monate, nämlich 
vom 1. Febrnar 1907 bis 31. März 1908, erstreckt, 
beläuft der Pachtzins sich tatsächlich auf 275028.#/7. 
Am 1. April 1908 trat ein neuer Pachtvertrag 
in Kraft, der mit der Deutschen Kolonial-Eisen- 
bahnbau= und Betriebsgesellschaft in Berlin auf 
12 Jahre abgeschlossen ist und also am 31. März 
1920 abläuft. In diesem ist von der Pächterin 
ein Mindestpachtzins von 306 500 .7 gewährleistet, 
während die Betriebseinnahmen nach Abzug der 
Betriebsausgaben, des gewährleisteten Mindest- 
pachtzinses und einer Enutschädigung für die Päch- 
terin im Betrage von 30 000 //, mit 9/10 dem 
Schutzgebietfiskus, mit 1/10 der Pächterin zufallen- 
Wenn man fordert, daß das Anlagekapital 
der Verkehrsanlage — rund 9 161 000 7 — 
mit 4 v. H. verzinst und mit 0,6 v. H. jährlich 
getilgt werden soll, so hätte der Betriebsüberschuß 
ohne die erforderlichen Rücklagen 421 4066. 
und mit diesen Rücklagen künftig 421 406 — 
95 000 /, zusammen rund 516 406 4 zu 
betragen. Wie man sieht, sind die Verkehrs- 
anlagen in Togo von diesem Ziel heute noch 
ziemlich fern; immerhin erscheint die Hoffnung 
nicht unbegründet, daß es in einigen Jahren er- 
reicht wird, wenn man die Steigerung der Roh- 
einnahmen aus dem Verkehr der Landebrücke von 
Lome in den letzten drei Rechnungsjahren in
        <pb n="1187" />
        W 1103 20 
Betracht zieht: 
tragen: 
1905 (für 8½ Monat) 
1906 (12 Monate) 232 418,70 = 
1907 dgl. 391 694,70 
Wesentlich zur Beurteilung der Leistungen des 
Verkehrs auf der Küsten= und der Inlandbahn 
sind noch die nachstehenden Ergebnisse des Rech- 
nungsjahres 1 1907: 
Diese Roheinnahmen haben be- 
188 007,60 
  
–. 
  
. Per- 
Bug- Rei- sanen- Tounen Tonnen- 
kilom. sende kilom. ki lom 
1 2 3 1 5 
Küstenbahn.29 297. 51 204 1 629 181 9 790,6.414 173 
hoa frachtrrei: 
8395,5/360 988 
Inlandbahn. 352 l 45 782 885 07712 20 1 1|808 811 
Man ersieht hieraus, daß der kilometrische 
Personen-, Güter= und Zugverkehr auf der älteren 
Küstenbahn, wie naturgemäß, stärker ist als auf 
der Inlandbahn. 
Der Verkehr auf der Landebrücke hat umfaßt: 
42 838, 9 t (im Vorjahre 27 096 t), und zwar 
12 005,6 t Einfuhr, 30 833,3 t Ausfuhr; ferner 
Großvieh 48, Kleinvieh 108, Geflügel 3810 Stück, 
Gepäck 22,6 t, Geldsendungen im Werte von 
2 069 000 Mk. 
Die Mutzwaldungen Olttel-Togos. 
Von Forstassessor Metzger-Lomc.“) 
In Mittel-Togo ist das Bewaldungs-Prozent 
relativ günstig. Auf Grund der längs der Marsch- 
route Misahöhe — Pampawüe —Atakpame ge- 
machten Beobachtungen dürfen die Waldbestände 
dieses Gebietes mit 40 v. H. der Gesamtvegetation 
eingeschätzt werden. Dieser relative Reichtum an 
Wald legt eine Erörterung darüber nahe, in 
welcher Weise bisher diese Waldungen verwertet 
wurden und welche Gesichtspunkte für ihre künf- 
tige Verwertung maßgebend sein sollen. 
Eine nennenswerte Ausnutzung dieser Wal- 
dungen auf ihren Holzbestand hat bisher nicht 
stattgefunden. Aus dem Waldgebiete bei Misa- 
höhe wurde zwar manche Holzart, insbesondere 
die ob ihres schönen, termitensicheren Kernholzes 
so sehr geschätzte Clorophora excelsa, heraus- 
geplentert und namentlich zur Deckung des Bau- 
und Nutzholzbedarfes der in Palime ansässigen 
*) Aus dem Sericht über eine mit dem Gouverneur 
rafen Zech ausgeführte Reise von Lome nach den 
Hrasen der 8 Mleou und Akposso (Amtsblatt 1908, 
t. 22). 
  
Europäer verwendet. Aber diese Holznutzungen, 
welche an einigen Ortlichkeiten, an denen die 
Bringung des Holzes besonders leicht war, in 
wenig walderhaltender Weise stattfanden, sind für 
das durchschrittene reiche Waldgebiet von keiner 
ausschlaggebenden Bedeutung. In den nördlicher 
gelegenen Waldgebieten zwischen Sandrokofi und 
Pampawüe wurde eine Nutzung von Holz für 
den europäischen Bedarf bis jetzt kaum ausgeübt. 
Eine rentable Nutzung dieser Holzbestände für 
europäischen Bedarf wird auch in der nächsten 
Zeit nicht stattfinden können, selbst wenn das 
Holz im Walde durch Sägewerke verarbeitet würde. 
Verschiedene Umstände wirken dabei bestimmend 
mit; zuvörderst liegt dies an der ungünstigen 
Lage dieser Waldungen zum Verkehrsnetze, welches 
sich naturgemäß zunächst in dem dichter bewohnten 
und daher auch wirtschaftlich bedeutungsvolleren 
und erschlosseneren Süden und Südosten des 
Schutzgebiets entwickeln mußte. Ferner ist die 
Bringung des Holzes aus diesen Waldbeständen, 
welche auf einem stark und viel kupierten Terrain 
stocken, keineswegs leicht. Endlich ist zur Zeit die 
Verwendung von Zugvieh, selbst wenn solches 
aus anderen Teilen des Schutzgebiets in reichstem 
Maße zur Verfügung stände, in diesen Wald- 
gebieten wegen des häufigen Vorkommens der 
Tsetse-Fliege und deren Begleiterscheinung, der 
zumeist tödlich verlaufenden Tsetse-Krankheit, so“ 
lange ausgeschlossen, als nicht dagegen ein sicher 
wirkendes Heilmittel gefunden wird. Ohne Zug- 
vieh aber lediglich mit den Arbeitskräften der 
Eingeborenen das Holz zusammenzuschleppen, 
würde enorme Gewinnungskosten verursachen. 
Die Holznutzung der Eingeborenen für ihren 
eigenen Bedarf ist äußerst gering, wirtschaftlich 
von keiner Bedeutung und für den Fortbestand 
des Waldes absolut ungefährlich. Sie beschränkt 
sich auf die gelegentliche Herausnahme von Stangen 
für den Hausbau und für die rankenden Feld- 
früchte; ab und zu wird ein Seidenbaumwollbaum 
zur Anfertigung eines Kanus gefällt, manchmal 
wird ein Stamm herausgeplentert, um zu Stühlen 
oder Trommeln oder sonstigen Schnitzereien ver- 
arbeitet zu werden. Das Brennholz, welches der 
Eingeborene in der Regel nur aus abgestorbenem, 
bereits trockenem Material gewinnt, entnimmt er 
ebenso gern, wenn nicht lieber der Baumsteppe, 
wo ihm solche in der Nähe zur Verfügung steht. 
Einen direkten Nutzwert für den Eingeborenen 
repräsentieren diese Waldungen durch ihre 
Kautschuk liefernden Bäume und Lianen. 
In erster Linie aber betrachtet der Eingeborene 
den Wald als Lieferanten von gutem Farm- 
lande. Nach meinen bisherigen Beobachtungen 
vermeidet der Eingeborene, auf der Baumsteppe 
sein Feld zu bestellen, solange ihm dazu Wald 
zur Verfügung steht. Diese Gepflogenheit führte
        <pb n="1188" />
        W 1104 r# 
auch in erster Linie zu den Baumsteppenbildungen 
in diesen Waldgebieten. 
Die Vegetationsverhältnisse des bereisten Ge- 
bietes beleuchten deutlich den unter dem Einfluß 
des Menschen sich vollziehenden Vorgang der 
Entwaldung, wie er sich in der Gegenwart ab- 
spielt, sie beweisen, daß sich in den seltensten 
Fällen und nur unter dem Zusammenwirken ver- 
schiedener günstiger Bedingungen nach Rodung 
wieder Wald von selbst bildet, sie geben durch 
die jüngsten Steppenbildungen nur zu deutlich 
kund, wie sehr die Steppe von Jahr zu Jahr 
an Ausdehnung zunimmt und wie sich selbst auf 
kleinen, allseits von Regenwald umgebenen Flächen 
nach Kahlschlag eine xerophytische Vegetation an- 
siedelt. 
In dem Berichte über die Reise nach den 
Quellgebieten des Haho und Schio“) habe ich 
die allgemeinen Einwirkungen des geschlossenen 
Waldes auf die Luft= und Bodentemperatur, auf 
die Luftfeuchtigkeit, auf die Quellbildung und auf 
den Wasserstand der Flüsse kurz behandelt. Es 
bleibt somit nur noch die Frage zu erörtern, ob 
außer den allen größeren geschlossenen Wald- 
komplexen zukommenden typischen Wohlfahrts- 
wirkungen unseren Waldflächen in Mittel-Togo 
nicht noch besondere Eigenschaften beizumessen 
sind, welche es wünschenswert und notwendig 
erscheinen lassen, einer bedeutenden Verminderung 
dieser Waldflächen entgegenzuarbeiten. 
Ausgedehnte Abholzungen in diesen Wald- 
gebieten würden unzweifelhaft eine bedeutende 
Schädigung großer Gebiete des südlich gelegenen, 
waldarmen Togo nach sich ziehen. Wir wissen, 
daß in den Monaten Dezember, Jannar, Februar 
und teilweise im März der Harmattan herrscht. 
Dieser aus dem Norden kommende Wind bringt 
eine ganz außerordentliche Lufttrockenheit mit sich. 
Je mehr nun die Waldbestände Mittel-Togos 
dezimiert werden, desto ungehinderter wird dieser 
trockene Nordwind über die entwaldeten Geblete 
streichen und desto mehr werden also südlicher 
gelegene Gebiete von ihm getroffen. 
Dazu käme aber noch ein weiteres Moment 
von weittragendster schädigender Wirkung, nämlich 
eine Vermehrung der Lufttrockenheit Südtogos 
während der Harmattanzeit. Denn es ist ohne 
weiteres klar, daß ein trockener Wind beim Durchzug 
durch luftfeuchte größere Waldgebiete wieder 
Feuchtigkeit aufnimmt und daß er um so feuchter 
aus Waldgebieten austritt, je größer und ge- 
schlossener diese sind. Die Erfahrung zeigt, daß 
die Wirkung des Harmattans bei den auf un- 
gefähr gleicher Breite liegenden Orten Palime 
und Nuatjä verschieden stark ist. Palime liegt 
durch vorgelagerte Gebirge und Waldungen ge- 
i Bgl. „D. Kol. Bl.“ 1908. Nr. 1, S. 22ff. 
  
schützter als das ebene, in einem großen Baum- 
steppengebiete liegende Nuatjä. 
Unsere Regenmengen, namentlich jene des 
südlichen Togo, in der durchschnittlichen Jahres- 
summe von 1000 bis 1400 mm wären für die 
Mehrzahl unserer tropischen Kulturen reichlich 
genug, wenn sie auch nicht besonders hoch sind. 
Das kulturfeindliche Moment für unser Schutz- 
gebiet ist nicht in erster Linie das gänzliche oder 
teilweise Ausfallen der Niederschläge während 
der Monate Dezember bis März, sondern die 
während dieser Zeit herrschende hohe Trockenheit 
der Luft. Diese Erscheinung ist aber meiner Er- 
kenntnis nach nicht zum geringsten Teile auf die 
Waldarmut Togos zurückzuführen. Denn gerade 
die Feuchtigkeit der Luft kann lokal durch Ver- 
dunstungsflächen sehr modifiziert werden. Es ist 
ein jedermann bekannter Erfahrungssatz, daß die 
dem Meere nahe gelegenen Landflächen sich durch 
große Luftfeuchtigkeit auszeichnen. In ähnlicher 
Weise aber wie das Meer oder ein großer 
Binnensee auf den Feuchtigkeitsgehalt der Luft 
Einfluß hat, wird auch ein großes geschlossenes 
Waldgebiet Verdunstungsfläche und bereichert die 
Luft anliegender Gebiete gerade während der 
Trockenheit merklich mit Feuchtigkeit. 
Es handelt sich für unser Schutzgebiet nicht 
so sehr um den noch strittigen und schwer wenn 
überhaupt nachweisbaren günstigen Einfluß des 
Waldes auf die Vermehrung der Niederschläge, 
der uns veranlassen soll, für den Schutz der 
Wälder einzutreten: nein, der Kardinalpunkt, der 
uns unter den besonderen, abnorm geringen 
Luftfeuchtigkeitsmengen Togos zu diesem Schutze 
zwingt, ist die Fähigkeit des Waldes, die Feuch- 
tigkeit der Luft zu erhalten und zu erhöhen. 
Gerade dieses Moment, die lokale Verbesserung 
der Luftfeuchtigkeit durch den Wald, gleichviel ob 
diese zu einer Vermehrung des Regenfalles der 
Gegend beiträgt oder nicht, scheint mir von vielen, 
die sich mit der Frage beschäftigen, inwieweit 
durch künstliche Aufforstungen die klimatischen Ver- 
hältnisse Togos eine günstige Wirkung erfahren, 
nicht genügend gewürdigt oder außer Acht ge- 
lassen zu werden. 
Um dem in diesem Zusammenhange möglichen 
Mißverständnisse vorzubeugen, als könne und 
wolle man durch große aufgeforstete Flächen den 
Harmattan, dieses gewaltige Phänomen, beseitigen, 
sei besonders bemerkt, daß solche in unseren weit 
ausgedehnten Baumsteppengebieten geschaffenen 
Waldinseln die Feuchtigkeitsverhältnisse der Luft 
dermaßen beeinflussen können, daß die Wirkung 
des Harmattaus in den anliegenden und entfernter 
gelegenen Gebieten ausfgehoben bzw. abgeschwächt 
wird. Dieser Erfolg ist aber für unsere Kulturen 
von höchster Bedeutung. 
Eine dritte günstige Wirkung von besonderer
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        W 1105 „ 
Art ist den Waldgebieten Mittel-Togos beizumessen. 
Sie besteht darin, daß diese Wälder inmitten der 
alljährlich auf den Steppengebieten stattfindenden 
Brände eine große brandfreie Insel bilden. 
Dadurch wird ebenfalls wieder lokal für weite, 
angrenzende Gebiete ein diesen Bränden zu- 
kommender schädlicher Faktor abgeschwächt. Die 
von den Bränden stammenden Kohle= und Asche- 
teilchen füllen nämlich die Luft an und werden 
noch viele Wochen nach Beendigung der Brände 
bei jedem Windstoße vom Boden wieder neuer- 
dings der Luft zugeführt. Durch diese herum- 
wirbelnden Aschenteilchen wird aber der Luft eine 
beträchtliche Menge von Feuchtigkeit entzogen, 
weil ja die Asche sehr hygroskopisch ist. Schalten 
wir also auf großen Gebieten durch Erhaltung 
ihrer Waldbestände die Brände aus, so wird auch 
für benachbarte Gebiete die durch die Brände 
bedingte Verminderung der Luftfeuchtigkeit lokal 
sehr gemindert. 
Aus diesen Erörterungen ergeben sich die 
leitenden Gesichtspunkte, welche für die künftige 
Berwertung der Waldungen Mittel-Togos maß- 
gebend sein sollen. 
Sollten diese Waldungen nach Jahren mit 
der weiter fortschreitenden Entwicklung der Ver- 
kehrswege und des Transportwesens so erschlossen 
sein, daß die Nutzung auf ihren Holzbestand ge- 
winnbringend sein wird, dann wird es Sache der 
Verwaltung sein, darüber zu wachen, daß diese 
Holznutzungen nicht in eine Raubwirtschaft 
ausarten, sondern in streng nachhaltiger und 
walderhaltender Weise durchgeführt werden, daß 
sie nicht einfach in einem Herausplentern der 
guten und wertvollen Nutzholzstämme bestehen 
und das Resultat lückige, wertlose Bestände wären. 
Jede abgeholzte Fläche müßte wieder ausgeforstet 
werden, und zwar dürfte die Ausdehnung der 
Hiebe keine größere Fläche einnehmen, als mit 
den verfügbaren Kräften wieder jährlich aufge- 
forstet werden könnte. 
Hinsichtlich einer rationelleren und nach- 
halrigeren Gewinnungsweise der Kautschuk lie- 
fernden Milchsäfte sind die Eingeborenen unseres 
Schutgebiets einer Belehrung nicht unzugänglich. 
Sie haben zum Beispiel in der Landschaft Butzm 
allgemein den Grätenschnitt für die Anzapfung 
des Ficus Vogelii angenommen; allenthalben 
sieht man, daß sie die ein ausgezeichnetes Kautschuk- 
prodult gebende Liane Landolphia owariensis 
nicht einfach mehr abschlagen, sondern nur durch 
Einkerbungen anzapfen. Aufgabe der Bezirksleiter 
wird es sein, bei ihren Reisen die Eingeborenen 
der Kautschukdistrikte zu belehren. 
Mit der Gepflogenheit der Eingeborenen, den 
Wald zum Zwecke der Gewinnung von Farmland 
zu roden, wird man bei dem Bestreben, die 
Wälder zu erhalten, in erster Linie zu rechnen 
  
haben — voraussichtlich noch viele Jahrzehnte, 
so lange, bis der Eingeborene durch Belehrung 
und bessere Einsicht, vielleicht auch einmal durch 
die Not so weit gekommen sein wird, den Feldbau 
rationeller zu betreiben und die Methode des 
Düngens anzuwenden. Man wird daher in diesen 
wichtigen Waldgebieten schon jetzt Maßnahmen 
treffen müssen, um den Wald, besonders aber den 
Schutzwald da zu erhalten, wo er nicht unbedingt 
zu den Feldkulturen der Eingeborenen benötigt 
wird, wo außer den Wäldern noch größere Baum- 
steppen zur Bebauung vorhanden sind. Ein 
günstiger Umstand ist, daß gerade das bedeutungs- 
volle Waldgebiet zwischen Santrokofi und Pampawüe 
verhältnismäßig schwach bevölkert ist. Wo es sich 
nicht vermeiden läßt, daß die Eingeborenen den 
Wald zwecks Erzeugung der für ihren Lebens- 
bedarf notwendigen Feldfrüchte roden, da erscheint 
es mir eine höchst dankbare Aufgabe, die Ein- 
geborenen zu einer noch ausgedehnteren Kultur 
der Olpalme auf den ausgebauten Feldern zu 
veranlassen. Dadurch wird ein wesentlich besserer 
Bodenschutz erzielt werden, die Baumsteppen- 
bildungen werden zum großen Teil vermieden, 
unter günstigen Umständen wird sich sogar wieder 
Wald auf natürlichem Wege bilden. Dazu kommt 
noch der hohe, dauernde Nutzwert der Olpalme. 
Dagegen halte ich es unter den besonderen 
gegebenen Umständen für höchst bedenklich, den 
Eingeborenen auf die Kultur von Kakao hin- 
zulenken. Die Einführung einer ausgedehnten 
Kakaokultur in diesen Waldgebieten würde eine 
eenorme Vermehrung der Waldrodungen zur Folge 
haben, da außer den Kakaofeldern auch noch die 
Felder zur Erzeugung des Lebensunterhaltes, 
also von Jams, Mais, Erdnüsse usw. bestellt 
werden müßten. In der Tagespresse ist unter 
Hinweis auf die enorme Steigerung des Anbaues 
von Kakao in der Goldküstenkolonie die Kakao- 
kultur in Togo befürwortet worden. Unzweifelhaft 
wird der Eingeborene die Kakaokultur aufnehmen, 
sobald er seinen Vorteil dabei erblickt; er wird 
ohne Bedenken dazu Wald roden, besonders wenn 
er von der Regierung noch ermnntert wird. 
Nach den unseren Waldungen in Mittel-Togo 
nicht abzusprechenden besonderen Wohlfahrtseigen- 
schaften würde aber dort die Einführung des 
Kakaobaues gleichbedeutend sein mit einer schweren 
Schädigung der allgemeinen Interessen Süd- 
Togos. Es ist eben ein Unterschied, ob in wald- 
reichen Gebieten, in Ländern, wo der Wald 
wegen seiner kolossalen Ausdehnung geradezu ein 
Kulturhemmnis bildet, Breschen in den Wald ge- 
schlagen werden, oder ob man in waldarmen 
Ländern die spärlichen Überreste einer schützenden 
Waldvegetation zugunsten einer vorübergehenden 
Erwerb liefernden Kultur opfern will.
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        W 1106 20 
wersicht über die Bewegung des Handels des Schutzgebiets Togo im I. Viertel des Kalenderjahres 1908 
im Verglelch mit dem Handel im gleichen zeitraum des vorjahres. 
A. Einfuhr. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
EI— 
9 MR . .1erc ierte 
Benennung der Warengruppen 1908. 1007 nahme nahme 
Wert Wert M Wert “ Wert M 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowic der zugchörigen Rebengewerbe: 
a) Körner= und Hülsenfrüchte 14 159 12 170 1 989 — 
b) Knollengewächse, Gemüse und Früch 12 803 9819 2984 — 
IO) Koloniale Verzehrungsgegenstände, onubmite 209 612 256 747 — 47135 
4) Olfrüchte, Pflanzenöle, Pflanzenwachs 511 1 115 — 604 
e) Getränke (außer Mineralwasser) 151381 185 683 — 34 302 
) Sämereien, lebende Pflanzen u. Futtermittel (etztere 
soweit nicht unter la und b bereits genamt) 85 666 — 581 
5 Faserpflanzen — — — — 
) Erzengnisse der Forstwirtschaft. . 13 856 45227 — 31371 
Zusammen 1 402 407 511 127 — 109 020 
ll. Tiere und tierische Ergengnisse: 
a) Lebende Tiere 2 911 4913 — 2 002 
b) Fleisch und tierische Erzengnisse aller Art. 95 785 66 459 29 326 — 
Zusammen II 98 696 71 372 27321 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöle 101 567 112 191 — 40 624 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen . .. . 12392 8 987 ½ 405 — 
V. Chemische und pharmageutische Erzeugnisse (außer 
Schießbedarf und Sprengmitteln). 60 348 36 682 23 666 
VI. Tertil= und Filzwren. Bekleidungsgegenstände urn 
(außer Lederware 780 697 496 261 284 436 —- 
VII. Leder und Vederwaren. Wachstuch. Arichnerwaren 6304 8 492 — 2 188 
“III. Gummi= und Kautschulwaren 2 085 896 1189 — 
X. Holzwaren, Flecht= und Schnitzwa 19 454 9471 9 983 — 
C. Papier= u. Pappwaren, uirerarucher u sltnntgcqcmmndc 17 882 20 576 — 2694 
XI. Stein-, Ton- und Glaswaren . .. 51 898 37306 11592 
XII. Metalle und Metallwaren (außer Instrumenten, Ma- 
schinen und Waffen): 
a) Unbearbeitete Metalle und - 39 701 19 380 20 321 - 
b) Fabrikate 85 462 80 158 5 3014 — 
guiammen xñ 125 163 99 538 25 625 — 
SIII. Instrumente, Maschinen und Fahrzeuge 35 537 73 730 — 38 193 
2IV. Waffen und Munition. .... 112 924 50 417 62 507 — 
XV. Geld 175 314 88 777 86 537 
Summe der Einfuhr ... 2 002 668 1 656 123 316 545 — 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr 1921716 — — 
Zunahme —. Abnahme — + 77952 — — 
B. Rusfuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft 
sowie der zugehörigen Nebengewerbe: 
x Pflanzliche Nahrungs= und Genußmittel 535 730 100 143 135 593 
b) Elfrüchte. Pflanzenöle. Pflanzenwachs. 2905 831 254 151 41 683 
JP) Sämereien, lebende Pflangen . 3391 210 3 181 
1) Faserpflanzen 60 053 43 110 16 943 — 
c) Erzeugnisse der Forstwirtschaft. 74 821 394 981 — 320 160 
Zusammen I 969 835 792 595 177 240 
II. Tiere und tieiswe Erzeugnise: 
a) Lebende Tie . 33 985 23 756 10229 
bTierische Esrugnisse ..... 31 252 23 964 7288 
Zusammen II 65 237 47 720 17517 
III. Mineralische und sossile Nohstoffe= . - — — 
IV. Gewerbliche Erzeuguijse 28 23 2 716 1123 
V. Geld. . 510 383 221 000 269 383 
Summe der Ausfuhr 1573 778 1 0914 061 179 717 
Dagegen im vorhergehenden Berteljahr 
1 008 338 
  
  
Zunahme —. Abnabme — 
—234 560
        <pb n="1191" />
        1. Zm 1 Im Zu-v Ab—- 
Benennung der Warengruppen Viertel Siertel nahmesnahme 
Wert M Wert VWert A] Wert M 
C. Helamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im I. Viertel 1908. 8 576 446 2 750 184 826 262 — 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahr 8 733 054 — — — 
Zunahme +. Abnahme — . — 156 608 ! —— — — 
Wichtigste Warenpositionen. 
Im 19 Biertel Im 1 iertel Zunahme Abnahme 
Benennung der Waren 
Menge WertMenge WerltMenge Wert Menge Wert 
kg . kr 14 ke 3½ kg AM 
A. Einfuhr. 
Mehl und Backwaren 26 706 12 465 18 470 8384 8 236 4 081 —. — 
Gemüse= und Höstkonserven, ein- 1 
gemachtes Obst 6784 6885 6 758 6779 26 106 1 
Lalamstie 75 436 98 441165 050 195 677 — — 89 614. 97236 
Ta 68 889 79 7707 388 40 80631551 38 874— — 
I abatfabrttatc ... 639 9 789 512. 7801 127. 1988 — — 
Stille Weine . (Liter) 20 4322 10 866 16 888 10 435 3544 431 — — 
Zranntweine aller Art Liter) 182 464 115 059263 562 1409 190 — — s — 34 131 
Bie . (Eiter) 31 448 18 118 37 394 17059 — 1 059 4. — 
Van- und Nutzholz. 135 575 13 456237037 37396 — — m 462. 23 910 
Fleisch und Zubereitungen von 
Fleisch einschl. Fleischkonserven 5641 10 084 6280 114409 — — 639 1365 
Fische, Seetiere und Süßwasser- . 
tiere aller Art 219 930 767311161 722 40 007 58208 36 721 — — 
Milch, Butter, Käse, Eier, Hon ig 
und sonstige tierische Nahrmas- 
mittel 6813 8932 8 8900 11363 — 2077 231 
Zement, Kalt. Kreide, **“ 
Erden und Steine 1338 292 16 992 410 963 27 858 - — 277 671 10 866 
Salz. 628 618. 42 666814 3038 48710 – — 185 685 6054 
Steinkohlen, Vrauniohien Briteus 551 051 22 05655887 492 41 053 – — 336 441 18 998 
Petroleum. .. . (Liter) 83 772 19 022 121 516 20 080 — — 37 714 1 958 
Seifen aller Art ... 177998601 129405242 4859, 3419 — — 
Baumwollgarne 30 651 91 40) 20257 49 72616394. 44 682 — — 
Baumwollgewebe 155 877 681 711118 586 377968 37291 203 779 — 
Leibwäsche, Kleider, Hüte, Mützen, 
Posamentierwaren,SchirmeFilz- » 
waren . . 7187 33311 8 518 35898 – — 1331 2587 
Schuhe und Stiefel. 910 3 989 1 084 5 119 — — 144 1 130 
Glas und Glasw 27087 36 404 17218 21390 9869 12 104 —. — 
Roheisen, eiserne “ Stan- 
32395 6 802 74 658 15 061 – — 12263 8259 
Wellblech 30 193 9991 32 336 11 171 2 113 1 180 
Eisenwaren, nichtbesonders genannt 93 572 62.261 55 594 47 495 *7978, 14 766 — — 
Waren aus anderen unedlen Me- s 
tallcn.....·... 7514 12489 41239 11817 3275;: 672 — — 
Landwirtschaftliche Maschinen 21 885 12298 41517 4300 17308, 7920 — — 
Maschinen für industrielle Betriebe 1903 4301 5802 7.221 — 3899 2920 
Transportmaschinen und Fahrzeuge " 
aller Frt= auch Fahrräder 9 618 13 02557989 31 425 — — 18 341 38 400 
Feuerwaff (Stück) 4717 70 527 1660 163326 3 057 51201 — — 
Whehprlter und EL 43850 36 90038 536 32 078 5314 4824 — 
Goldmünzen 24500 — 8000 — 16 500 — 
Silbermünzen 146 366 — 80 377 – 65 989 — 
B. Rusfuhr. 
Mais N7872210 497992 2 110 67 514 16 910 061 430 478 — — 
. 2168423896 21 816 17261 6 635 132 —- 
Palmlcknc 1005997182370807815201428 198 182 — — 19 017 
. 26276810414294968R 167 800 65 702 — —- 
Rohbaumwolle 60 936, 60 0052 400 13 110 898467 16 943 — — 
Kautschuk 18 316. 70251 51 874 393 811 — — 33 528 323 500 
Elfenbein 1 403 27174 1 358 19 010 45 8 164 — — 
Silbermünzen — 504 841 —. 21.000 — 1283 841 — —
        <pb n="1192" />
        G 1108 
Handelsstatistik Deutsch-Meuguineas 
à. 
Bismarck- 
1. Nachwelsung der ein- 
  
  
Hertunit s. 
Australien und 
  
  
  
   
    
   
  
  
  
  
  
  
Benennung der Einfuhrgegenstände Deutschland England Südfee-Inseln Asien 
Menge Wert MNcae Wert Menge wWert Menge Wert 
kteg#in AM in AM kg in M kg in 4 
n 1 s 
I. 1. Obst und I 
.11611 16238,05 240 270.135 786 52 911,03|608 636 212 822,528 
957 2 322,— 350 333.— 31 848 15 798,291 63 268 23318,24 
3. ö 311 7 640,45 65 249.— 5 507 7 830,20 744 1 121,90 
4. .... 529. 33 609,97 63. 410.— 33 183 108 628,82 512, 3349,.71 
5. Art.. 92781 118 382,80 639 1 075,95% 12 116. 18 163,21 4293.— 
6. und sonstige " I 
"... 2173 2510.— — 17 932 7 190,93/ 78 595 21 493.60 
7. Holzkohlen –⅛ — — — 20 449 50 873,08 40 119.— 
8. -- ——f — 34089tt,.«— — 
9. Fische u. tierische Produtte aller Art 1 97 950,93500 481.— 255 0 177 334,6516057, 20 786.— 
10. Stecklinge, Samen — — —-— 51,40—l— 
Summe 1 138 637 278 694,2001 4y 2818.9558 20. 471 561,18|769 853°287 304,0 2 
I u. 640 St., 
II. 1. 0 und Steine 7 900. 11 338, 50 — — 142 617. 6393,0615200 214.20 
2. . 891 401,—— — 18 226 2 748, 199238. 1 619.— 
. Sletzahten. Braunkohlen, Briketts — — 1 530 109 10 459,65 
4. Teer und Pech. Aspha 11 1qA5%. 4758,50 — 549152,07 515. 192.— 
5. Petroleum und sonstige Mineralöle – — —— — 77 2 2# 153,104 3 819.— 
Summe II . 100 295° 16 493—— — 1 673 932 184 286,6824 853 5 844.20 
III. 1. Lichte. Kerzen. Seifen und andere Fabrikate · 
aus Wachs, Fetten und Olen 29761 23 431,61 1721 15 176 10 455, 221 4809 15835, 
2. Drogen, Apothelerwaren, Farbwaren und 
sonstige chemische Erzeugnisse 30 485. 33 834,36 5 150 5 882 9847,88 844 V753.— 
3. Garne und Gewebe aller A . 47097.143010,4020674I72028,681420441061.98 00360336395,8b 
4. Helteidungsgegenstände.) Poseinener= und T 
Putzwaren, Schirm .. 9014151366,47108619329,75 2577 21 215,43 963 12 123,20 
5. Leder, Vederwaren Kürschnerwaren 2 105 14 993,3112799 2149,60 1 616 11 841,17 328 4447,23 
6. Waren aus Gummi, Kautschu und Ento- « ; « 
percha 487 ——DD — 288 1 179.06 1 7.— 
7. Boote — — -— — St.135644,60—- — 
B. Sonstige Gegenstände aus er% sowie 
Flecht= und Schnitzwaren aller 0 405 21 742,000— 8 96I# 16 089,2244 
F. Papier= und Pappwaren. süerenn und 6 
Kunstgegenstände . . 3 751 9944,89 — — 702 3355,22 395 1 033.— 
10. Stein-, Glas= und Tonwaren 30 912 37845.64005 615,507339 10 697,13 541 783.— 
11. Metalle und Metallwaren (außer Instru- # ; 
menten, Maschinen und Waffen 98 827 100 298,242 113 15 906,0701 733 70 424,744 36 
12. Instrumente. Maschi Forruge und 
Transportmittel lenher Booten) 27331 37 831,0919 5331.—| 10 760 19 298,69 220 216,— 
« 1 Dampf. 45, 000, 
13. Schußwaffen 1 020 15 26000— — 110 875.— — 
14. Sonstige Waff 3 00. — — — — – - 
15. Schtebbedarf kuen Sprengtee . 2440 7143,65210T483,65 2161J5458,90 360 358.— 
16. G . — 226000— — — — — — —- 
onmmclll. .292 671, 729 397,71| 370055 106 166,25 184 709 236 674,19 10 53 127 690.02 
» aadeL Dampf. 
Summe der Einfuhr 1907 526 * 024 639,91|39 oor 108 085,202 510 939 892 522,05895 044 420 838.25 
Dagegen im Vorjahre 937624.— 135’.252,— 811 351.— 379 910.— 
Zunahme +. Abnahme — 57015.91 26266.80 *81 171,05 *22919.25
        <pb n="1193" />
        für das Kalenderjahr 1907. 
Archipel. 
geführten Gegenstänbe. 
W 1 
109 20 
  
1 
än der 
  
Gesamteinfuhr 
im Kalenderjahr 
1907 
Davon für 
Rechnung der 
Gesamteinfuhr 
im Kalenderjahr 
1906 
Zunahme 
Abnahme 
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
     
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Amerika Ubrige Länder Regierung 
Menge Wert Menge Wert Mege Wert Menges Wert sMenge Wert Menge Wert Menge Wert 
ke in ka in “ kg in M kg in M kg in M kg in M kg in M 
881 765.— — — 757 154483 001,66|25 500 51 115,10.931 925, 336 583 — — 174 77158 681, 84 
— — — 941 423 41 772,53 500 232— 37551 22 168 5887219604,53 — 
— 340 1080, 11967 17821,551 — — 13 261, 112 272 — 648.55 1294 — 
22 50589 890,55916 1 2. 27 62 473 242 869,32 44991 008, 45 54 446 207 099 8 027/25 770,32 — 
—- — 114111560388118948157568,79 — 94511148647244871092L79 — — 
— — — — 128 700 81 194,5 — — 477099250770 1 117,53 — — 
— — — — 210 489950 992, 05 26 1511 6437.— 21 032 4 31 26 457677,08 — 
— — 340 St.32 778,.5716 St, 5 895.—65 St. 10 70 275 St.] 22 073,57 — — 
12922 10 630.— 592 994,98 197 181808 177,51 724145 963. 205 726| 250 681 — 57 496,51 8 595 
— — — — 17 51,40 17 51, — — 17 51,40 — 
56 308 101285,55|1 2502 0,016 3 0 1 16 327, 0 70, 5 16 1 1 S0 1 15S 36, 2% 1 66 % 5 4 
u. 340St. u. 16St u. 65 St. u. 275 St 
14 1411104 779,94 
u. 275 St. 
— — — 135 v 17 1 941,31 68 200 7298,50146 567 13 443 — 4498,8110800 — 
— — — — 768,109250 32,05% 27 305 ö 866 1 050 — — 1 087,81 
— — — — 1 vůo 106. 4 459,65 — — 3488 319 143252 — 3207,65|1958210 — 
— — — — 518 6 182,57|10 67297,— 5580 2212 11988 4270,57 — — 
4100, 5 365.— — — 3 43116337,161 7 248 1 778,65/ 100 8971 41 876 — — 9 166 5 538,84 
4100 5 365.—4— — 1803180211988,8886873134062037686682066391298811976,5319784766626,65 
5349.88|1965 488 
— — — — 10 590, 35 593,83114 510) 10 865,8530 5% 22 345 18628. 13248,83 — — 
— — 30 70.——87226 44 655.19111 012 13 705,69936 9411 45 692 285 — — 1 036,81 
— — 4561248.30145 791, 293 745,24 684 10 337,35173 760 287 486 — 6259,241 27909 — 
— — — — 14240 94064, 851 2 400 16 023.— 13 618, 63 076 622) 30 988.85 — — 
20 180.— —. — 4348 33 611,34 665 5 186.— 6 509, 32 276 — 335,34 2161 — 
— — — — 726, 7631,902 — 1446, 3559 280 412290 — — 
— — — — 13 St 5644606 S. 76074. — 2029440 
j- I 
587600,58— 46 * 57206,72 082 13 364,50053 480 62 986 — 7119 6778,28 
— — — — 4848, 15 433.05242 666.—156 7 29 833 T 10 830/14 399,95 
— — 2424 1 600,4 281, 51 541,7116 003 6 819.—M 48 % 46 960 4253, 4581 71 — — 
«- 
39861970,27131| 1215, 2021 300 207 205,54 50, 12 681,60 20 224 176 — — 28 927/16 967.46 
171 520— — 30 431 108 196.77 u6 5 105,35 27 327 80 054 12 104| 28 142,77 — — 
1Dampfer. u. 1 Bark.] 
— — — 1 130 16 135.— 650 12 400.— 30 St. 2256 1 130 13 870— — — 
— — 30 2000 30 200— — — 30 2 I 
— — — 5 177 1341220095 6 100 7 %5 12273 121171. 20 228 
— — 226 0000— 220 000, – 200 500 — 25500,— — „ 
1764 6270,851 3041 4 163,94 578 1210362,96/71 55 6 333 454,.54650 40 11221461 87 3321 128 428, 801 74 734 40 212, 900 
« « 1 — — 
s . OFW esse-ej .88218,964-l 
4517211292L40163002887297 4039 0602 588679,78221867 427 563,49 " 108 316,78 1858 749 
90 215.— 18.072.— 2390333— ersliteb6.027 800 2390 333 1 
10800,97 *198346.78 « 
  
  
*?2706.40
        <pb n="1194" />
        1110 
2. Hachwelsung der 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Be sti m m un g 3 " 
Benennung der —im—kxm-. Australien 
Deutschland England -- Asien 
Ausfuhrgegenstände und Südsee-Inseln 
Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
ka in M kg in .“ kg in M k in 4 
1. Kaffee 4159 4990.— — 97 78.— 474 474.— 
2. Zitronen Orangen, A si — — — — — — — — 
3. Gewürze aller Art. 662 198, 1 — — — — — 
4.·-qbak..... — — — —- 412 — — 
5. Kopra 2 847 093 982 761,90 — 2 030 3844 539 209— — — 
6. Haumwolle“ — — 1 130 1 130.— — — — — 
7. Rakor — — — — — — — 
8. Ka 885 885— — — — — 
9. —i 2 31 422 5957— — — — — 
10. Hol — r — — -- 
11.s autschuk nnv – — — - 
12. T repang — — — — i -— 66 564 38 292,60 
13. Schildp 7221 29 474,— 60 1 340.— 12 360. — — — 
14 Sainsnteririen und andere s - 
ich 326 2 141.—103 660 11274,60 õ 326 985.— 3800 570.— 
15. s . — — — — — 3461 861.— 
Summe der Ausfuhr 1907. — 1 026 407,999— 1 13 744,60 — 541 559— — 40 197,60 
Dagegen im Vorjahre — 859757— 648218.— — 526 203.— — 48 845.— 
Zunahme —, Abnahme — — —+ 166 650,00 — —24 473,40 — -I-15356,—— —8447,40 
Gesamthandel des Liemars-= 
Archipels 190 — 2 050 947.81p 122 729,80 — 1 434 081,05— 461.035,85 
Gesamthawvel, des Bismarck= 
Archipel — 1 707281.— — 173 470.— —- 1 337 554.— — 446 764.— 
Zunahme —+,„ Abnahme —. — —+ 258 666,811 —. —50 740,20 — —+ 96 527,00 5 12 
b. Kaiser-= 
1. Nachwelsung der ein- 
Her ! ——... 
·. ... An siralien und . 
Benennung der Einfuhrgegenstände Deutschland England Eüdsre-Ingeln Asien 
Menge Wert Menge: Wert Menge WertMenge Wert 
ka in AM kg in M kg in M kg in M 
"I 
I. 1. Korn= und Hülsenfrüchte, KK°5# Dbtt 
und Südfrüchte, Mehl und Backwa . 5576 6370 — — 13510 17318583 089. 163 141 
2. Koloniale Voenehruengssgenstände! wie ·- 
Kaffee, Tee, Kakao u. Schokolade, Zucker 3658 6037 —— 2708 2650 2694 2336 
3. Gewürze und Materialwaren aller Art · 2844 3533 — 6606 298 39 180 
4. Tabak und Tabakfabrikate . 741 3 878 — — 2211 93840 321 982 
5. Alkoholhaltige Getränke aller 51. 138 27 159 669 1 470 480 112 119 
6. Fruchtsäfte, Mineralwasser * honsüige 
nichtalkoholhaltige Getränke, Eis 6578 1325 — 9060’2816 1595 501 
7. Bau= und Nutzholz, Brennholz, Holzkohlen 26 90 5200 2 63292285 22004 300 320 
8 Lebendes Vieh — — —- 300 :- 150 
9. Fleisch, Fische u. tierische Produkte aller Art 14 758 34 828 — — 48273 56064 461 590#0 
Summe I 85 513 D 80 220 5 869 4102 199 158 111 8ö00588 851 168 485 
II. 1. Erden und Steine 15 654 2 162 — 34 653 1926 1778 338 
2. Sl. 162 5 — 3320 1020 — 
3. Steinkohlen, Draunkohlen. Briketts 69 54 — — 180 008 19 663 — 
4. Teer und Pech. Asphal - — — — 195 347 --j 
5. Petroleum und 6 Mineralöle 1 110. 1 012 —. 3104 1516 24303 6851 
Summe II. 16 995 3279 — 521 280 214 472 29 944 8 769
        <pb n="1195" />
        ausgeführten Gegenstände. 
W 1111 
20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
l änd er Gesamtausfuhr 
Zunahme Abnahme 
Amerika Übrige Länder im Jahre 1907 im Jahre 1906 
1 1 
Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
—— kg in M ka in M ka in 4 #kg in “ kg in 4. 
— — — — 47105542,——;— 4 710, 5542.— — 
— — — — — — — — — — — 
— — — 662 198.—M2112 643 — — 1480 445.— 
— — 412 227.— 1 412 92. — 
— — — -487747719-0904193 sog 1875594—6889081480— — 
— — — 1130 1 130— 8540 6 410.— — 41022 
— - — — — — 1 n 16185. — 1513 1513.— 
— — — — 885 885, — — 385 ,—— — 
— — — 831422 5957.— 1. s25 38101.40097 2856.—M — 
— — — — — — — — — — 
— — — — — 559. 190. — — 559 196.— 
— — — — 66 564 88 292, 601 67 31 588.—M— — 6 704,60 5 — 
— — — 794 31 174.— 586 24 912,.— 2086262, 
— — 6 104 47000—55 26 62 900,60| 284 04 65 115.—/120 271— — 21544010 
Weamml 20000— □ □ 8 4611 20861, 13 878. 6816. — 14045 1 — — 
— 20 000— 47990.— — 1 689 899,10 — 1 512 2891.— — 1177 005,10— „ — 
— J — — 39 871,.— — 1 512 894.— – 1 — — — — 
— 20 000 H 177 005, 012 — — — — — 
: 
— #132 921,10— 76 862,97 — 4278 578,88 — 3 903 227— — 375 351,68— — 
i 
— 90-215,——— 57 943, — — 3903227, — — 1 — — — — — 
— a2 ros, aol — 1891991 . ,-U — — — — — 
wilhelmsland. 
getahrten Gegenstände. 
| *# n d er Gesanmteiufuhr für D#nm Gesamteinfuhr 
4 übrige im Kalenderjahr " der 9 im Kalenderjahr Zunahme Abnahme 
Amerila Länder Regierung 1806 
e Wert Menge WertMenge Wert Mengel WertrMenge Wert Menge Wert Menge Wert 
" in AJ kg inA kg in M —* kg in M kein 4 ka in 
1 # 
— 632 374 186 832 666 823.65 180 858.41 — 5 973,5684 449,65 — 
l 
9 900 11 023 - — 7 540,40 10 005,30 510,00. 977,70 — — 
— – 3 540 39611 — — 5 882,16 11 107.44 — — 2833,161 7 146, 4 
1779 27129 215 2150 8 267 43 920— — 12 597. 415 75 835,37 – — 43,4581906,37 
— 91101510161469 4 33 41 672,— 52 864,0016 797. « — 8 532,90 
17233 7642 — 13 801, - 38 032,68 3 432 — — 390,68 
— 97901 25045 — 18 515.— 11 771,254 386, 13 271,75 — — 
— 150 7851 — 610.— 1397.— — — 190, 612.— 
63 102 91.188 50 982,33 75 673,0442 509, 07 15 814,90 — — 
1779 271299 355 17254893 825 415 038 851 153.99 426 185,42 83 65 110,907|1 273,26 48 588,39 
55 085 4 426 42 275, 6 493 20 12 810, — — 2 067,20 
— 1345 2 651 0 889 3 395.2 — — 6541.— 741.25 
180 077 19 717 — 501 220.— 55.5 — 21 143.— 138.50 
— 195 347 - —— 12 156.— 7.7 – — 11 961.— 55 . 530,70 
— — — 28517 9370— — 21078,. -. 8660, 7 439.—, 719.— — 
— — — 568219-36520 — 587 618, 44 281,6520 21419,— 719.—39 648,.— 8 180,65
        <pb n="1196" />
        W 1112 2 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Herkunift t### 
Benennung der Einfuh ständ Deutschland England Astralien und Asien 
nung r. infuhrgegenstände Südsee-Inseln 
Menge Wert Ne Vert, Menge Wert Menge Werr 
kg in . in kg in M kg in ." 
II. 1. Lichte, Kerzen, Seifen u. andere Fabrikate 
aus Wachs, Fetten und Olen 6350 7959 389 438 588 698 
2. Drogen, Apothekerwaren, Fnr#ar * 
sonstige chemische Erzeugn 9734 16 080 17599 1864 8276 697 
3. Garne und Gewebe aller #t 15 561 56 968 61. 140 · 172 249 101 192 221 8979 
4. 9 belleidungsgegenstände, Posamentier- un 
Puczwaren, Schirme u 2710 12810 — — 1020 2875 213 1 011 
5. Leder, Lederwaren, Hirshne. 1 066 4298 — — 336, 1 160 — — 
6. Waren aus Gummi, *i*“ uee huer- 
per 11 7 — — 9— 
7. Boote — — — — 198 630 600, 15 305 
8. Sonstige Gegenstände aus Holz sowie , ; 
Flecht-undcchmtzwakenallett 2009 3500 — 1 018, 1272 17778) 10 165 
9. Papier= und Pappwaren, literarische und 
Kunstgegenständ 3 471 9 279 — —- 69. 173 36 118 
10. Stein-, Glas- * Tonwaren 7119 8972 — — 865 577 7915 1010 
11. Metalle und Metallwaren uber Insiru- I 
menten, Maschinen und Waffe 51 759 71 392 — — 33818 88 228 90 165 
12. Instrumente, Maschinen, Fhrgenge und 
Transportmittel (außer Booten) 17 947 41 355 — — 600 5386 14 294 7 210 
18. Schußwaffen 212 16505 — — — — 
14. Sonstige Waffen . — — — — — — 
15. Schietl edarf und »pkengftosse . 3333 2 797 — — 2840 4748 — — 
16. Ge . 1 020 — — 1 — — 
l 
Summe III# 121 302 238 147 8 110 48 048 47 702 52 001 40 436 
Gesamtsumme 1907 223 810|8276464921 331½ 670 796 217 688 
Dagegen im Vorjahre 266 806 428 660 1 800 11 886|736 850 217045 188“ 192 66 
Zugang F, Abgang —. 42 996 101 0143 608|4 25 023 
2. Nachwelsung der 
Be sti m m ung 83 " 
Benuennung der Deuti. Australien —- 
Deutschland England --»- Asien 
Ausfuhrgegenstände „ und Südsee-Inseln 
Menge Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
kte in .“ kin.“ ka in M # in.“ 
1 I 
1. Kakao 80 120.— — — — — — —— 
2. Kopra 877 101 285 986.— — — — — — — 
3. Gewürze aller Art — — — — — — — — 
4. Launschul und Omeaperchar 1 751 15 756.— — s — — — 
5. Trepang .. — —- — — — 96 4— 
6. Peelanh,erschalen und andere 
Muscheln ..... — — — — — 1372 250.— 
7. Sisalhanf. 500 1050—. — —. — — — —- 
Summe der Ausfuhr 1907 — 302 912,— — — — — 298.— 
Summe der Ausfuhr 1906 — 46 828— — — — „ — 2339.— 
Zunahme -. Abnahme *256 081. — — — — — 2041.— 
Gesamthandel des Gaiier- . Wil- 
helmolandes 19# — 630 558.— — 21 351.— — 184 024.— 2170860.— 
Gesamthandel des haiser- wir 
helmslandes 19006 . — 475 488, 35 — 11 886,10 217 044,76 — 195 004.20 
Zunahme -. Abnahme — 155 069, 651 — 9 16,60 . 3J33020,76 — 222981,80
        <pb n="1197" />
        GW 1113 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
#n der Gesamteinfuhrp Gesamteinfuhr 
übrige im Kalenderjahr der 9 im Kalenderjahr Zunahme Abnahme 
Anierila Länder 1007 Regierung 1806 
Neuge Wert Menge Wert Menge Wert MengeE Wert Menge Wert Menge Wert Menge Wert 
kg in ig in.4 in A kg lin A kg in M kg in 4 ka in 4 
— — — — 7327 9093— — 10882,—15293,15 — — 8005,-—6200,1ö 
— — — — 19 7699 186411— — 19 058,7041277.— 710,38 0— — 22686,-— 
1525 V7665 169 1 70 2770787756— — 85 956.75]82 (049,14 — 706,868249,75 — 
964 6626 114; 1300 5021 246221 — — 12 008,93|65 359,16 — — 6987,93140 737,16 
— — — — 1402 5458 — — 3 964,259 344,77 -— — 2562,2513891,77 
— — — — 11 791 — — 80,25 112.— — — 19,25 33.— 
— — — 7981 160151 — — 981, 50 5 400,70 — 10 614,30 183,50 — 
— — — — 208851 148371 — 15 189,.—19 660,88 õ 646, — — 4 728 88 
— 3576 9570 — — 3617,— 9 394,29 — 176,71 41.— — 
— — 1120 1200 170199 117599 — — 7579,12/ 13 941,8999 439,88 — — 2 182,80 
— — — 85 067 104 7851 — — 115 801,45 128 867,57 — — 30 134,4519 082,57 
— 818 1 100|] 33 659 50 201 — — 21 957.— 36 451,2441 702,1 — — 
— — — — 212 1 6562 — — 209.—1687.— 9.— 15.— — — 
— — — — — — — — — — — —. — 
— — —i— 6178 754— — 4721.—10 563,385 1452,— — — 3 018,85 
— — — 20 1020 — — — 660.— 20.— 360,— — — 
2489914291/222115 303229 196. 363 128— — 261 os. oz 5 O11,604 621,63|1 183, 19|112 505, 27 
526 41 420 11 57622 557 1 691 2400 814 6660 — — 11690 471,94 917 478,71|132 872,45.66 781,60|/132 104,39/|169 574,31 
168“ 522601 5 . 14 9561 690 472 917 478 — — —— 
1 900 - 10 840S96%1 768- 102 792 — Menge Wert 
ausgeführten Gegenstände. 
1 — Gesamtausfuhr * für Gesamtausfuhr 
echnung der Zunahme Abnahme 
Amerika Hbrige Länder 1807 Regierung 1906 - 
— · » 
MengeWektMengeWertMcnge Wert Menge WertMenge WertMenge WertMenge Wert 
ke in.4 lin AMA] kg in M kg lin A kg in . ka 1 in . k#Fin .“ 
l i , 
— 4830 120— — — — 80. 120+ — 
— — 17 104 285 986.—— — — 19453— 43 327—0619 651 212 — 
— — — — — 350,.50 42. — —1 — 
— — — – 1751 15 756.—— — 389.—, 3501.+ 1 862 12 255.— — — 
— — — 6 — — 4594.— 2297.— — — 4108.— 2249 
l 
—-—1372I250,————I— 1372 250.— — 
— — — 1500 1 0500— — — – — 1500 1050.— — — 
— —1— ——— 12353603210— — — 4 — 0 167, — 2540488-1 — 
— — — — 10909 167—— — — — —i— -- — 
»z— -— — — — — — — — 
I i 
11 1200 22657 1 117 896.— 00 645, 71 151 250,20 — 
— 
— 52206 — 11149560 — 966 645,7|0. — s — — — — — 
10 846 0oll 1651 250.29111 — — — — — — 
l
        <pb n="1198" />
        G 1114 20 
C. Gesamthandel des Schutzgebiets (Bismarck 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Herkunfts= bzw. Bestimmungs. 
Australien —- 
Deutschland England und Südsee-Inseln Asien 
Menge Wert Menge Wert Menge # Wert Menge l Wert 
kg in M kg in M ker in M ke in ¾ 
"vV · 
Gesamteinfuhr 1907 — 1 352 185,91 — 130 336,20 — 1 076546,.0 — 638 526,2. 
Dagegen im Vorjahre — 1366184,85— 147138,40— 1 028 395, 76 — 590584,20 
Zunahme “, Abnahme — 3 998,449 la#200S104 
. i « 
Gesamtausfuhr 1907 — 1 329 319,0B 13 744,0 — 541 5599— — 40 495,60 
Dagegen im Vorjahre — 0D06585.— — 38 218.— — 526 203—— 1— 51 184.— 
Zunahme 1/. Abnahme — 4422 74%%J088,40 
Gesamthandel 1907 — 2681 505,81 — 144 080,80 — 1 618 105,05 —. 679 021,85 
Gesamthandel 1906 — 2272769,35 — 185,356,40 — 1554598,76— 641 76#20° 
Zunahme #., Abnahme — — +408 736,44— 41 275 0 6— 163 506,299 - 187253,5# 
  
  
  
  
  
  
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
kKolonlalwaren.) 
Die gleichen Erwägungen, welche in früheren 
Aufsätzen für die Versorgung Deutschlands mit 
pflanzlichen, mineralischen und tierischen Roh- 
stoffen geltend gemacht wurden, haben in diesem 
Zusammenhang auch auf die Deckung unseres 
Bedarfs an sogenannten Kolonialwaren An- 
wendung zu finden. 
Unter Kolonialwaren werden gemeinhin alle 
die Nahrungs= und Genußmittel verstanden, 
welche Europa gar nicht oder nur in beschränktem 
Maße hervorbringt, Artikel, deren Verbrauch, früher 
mehr oder weniger ausschließlich auf die wohl- 
habenderen Bevölkerungsschichten beschränkt, all- 
mählich auf die weitesten Kreise des Volkes über- 
gegangen ist und heute zur Lebenshaltung aller 
Bevölkerungsklassen gehört. 
Zu diesen ist vor allen anderen der Kakao 
zu rechnen, der ein Volksgetränk im besten Sinne 
des Wortes zu werden verspricht. 
Die nachstehende Tabelle geigl die Einfuhr 
von Kakaobohnen nach Deutschland 
  
  
  
Kalaobohnen Lakaobohnen 
Jahr milJahr min. 
Tonnen Nill s Tonnen Mil. 
I # 
1880 2247 2-0 )] 1000 19254 28.7 
1883 2 629 3.9 1901 18 517 24.7 
1886 3687 5.0 1002 20 6607 206,2 
1889 5565 7,.5. 1900# 206.0 
1892 7461 10.9 1904 27 101 32,5 
1895 9951 10,6 1905 29 633 33.0 
1898 15 860 23,2 1006 35 682 11,2 
1899 18272 24,0 10907 34515 62.2 
  
Sie hat sich sonach in den letzten 27 Jahren 
der Menge nach auf mehr als das Fünfzehn- 
fache vermehrt. 
Die Ausfuhr von rohem Kakao ist unbe- 
deutend. Sie belief sich im Jahre 1907 auf 
139 t im Werte von 111 000 TE. Erheblichere 
Mengen wurden dagegen an Kakaofabrikaten und 
Nebenprodukten oder solchen Erzeugnissen aus- 
geführt, bei denen Kakao einen wesentlichen Be- 
standteil bildete. Als solche seien genannt: 
  
t 1000 t 1000 
. —G 
Kakao, gebrannt, zer- 
kleinert, Kakaomasse, 
Lalaoschalen, roh und 
gebran 1628,2 758 ( 22,5) (50) 
Kakaoöl, nlobitier 33 6419 (24,2) (75) 
Kakaopulve 306,à 948 (679,2) (2921) 
Kalaowaren. 426.0 1521 ( 123.9 (396) 
Schokolade u. Schoto- 
ladcersatzstoffe 495,6 1287 (1163,6) (3724) 
Die eingeklammerten Zahlen geben die Ein- 
fuhr der betreffenden Artikel an, um zu zeigen, 
daß nicht alle der ausgeführten notwendig der 
deutschen Industrie zu entstammen brauchen. 
Immerhin kann angenommen werden, daß ein 
beträchtlicher Teil der Ausfuhr aus Deutschland 
im Lande selbst erzeugt ist. 
Der Verbrauch von Kakao hat sich im Laufe 
der Jahre nicht nur absolut erhöht, sondern auch 
im Verhältnis zur Bevölkerungsziffer, was sich 
5) „Kolonialwirtschaftliches-Vll. Aus dem „Reichs- 
Arbeitsblatt“, Oktober 1908. Vgl. „D. Kol. Bl.- 1908, 
Nr. 11 S. 543 r S. Gs f n 
S. ff. 
Nr. 17 S. 857 ff. Nr. 18 S. 902 ff., Nr. 21 S. 1061 ff.
        <pb n="1199" />
        länder 
   
W 1115 20 
Archipel und Kaiser-Wilhelmsland zusammen). 
        
     
   
    
    
   
Gesamteinfuhr 
im Kalenderjahre 
1907 
   
    
Amerika= Ubrige Länder 
  
Wert Wert 
   
Wert 
91 
in einer ganz bedeutenden Zunahme des Ver- 
brauchs pro Kopf ausdrückt. Er betrug: 
1836/45 10 g 1901 800 
1846/60 . 20= 1902 340 
1861/70 . 30 = 1903 . 350 
1871/80 . 50= 1901 . 440 
1881/85 60= 1905 70. 
1886/90 100 = 1906 550= 
1891/95 160 1907 530. 
1896/1900 280 
Der Kakao hat demnach als Volksgetränk 
bereits eine wesentliche Bedeutung erlangt. Da 
er als Genußmittel und in gewissem Grade auch 
als Nahrungsmittel sehr hoch bewertet werden 
muß, besteht ein Interesse daran, den Kakao- 
verbrauch nach Möglichkeit zu fördern. Die aus- 
reichende Versorgung Deutschlands aus seinen 
bisherigen Quellen wird jedoch durch die Ge- 
staltung der Verhältnisse auf dem Weltmarkt 
immer schwieriger. Schon die eingangs gegebene 
Zusammenstellung läßt erkennen, daß der Kakao 
im Preise erheblich gestiegen ist. Während die 
Einfuhr der Menge nach, wie erwähnt, seit 1880 
auf mehr als das Fünfzehnfache gewachsen ist, 
erhöhte sich ihr Wert fast auf das Zweiund- 
zwanzigfache. Besonders im Jahre 1907 steigerte 
sich der Preis bedeutend, was in einem Rückgang 
des Verbrauchs pro Kopf zum Ausdruck kam. Die 
Gründe für die Preiserhöhung liegen haupt- 
sächlich in dem Mißverhältnis, welches sich zwischen 
Welternte und Weltverbrauch allmählich heraus- 
gebildet hat: 
Welternte BWeltverbrauch 
1000 t. 1000 t 
1903. 125,9 121,7 
1904. 151,2 137,9 
Davon 
für Rechuung 
der Regierung 
  
  
       
    
     
   
Gesamteinfuhr 
im Kalenderjahre 
1906 
     
    
Zunahme 
          
  
  
  
   
Wert Wert 
  
    
    
   
    
562061, 
Welternte Weltverbrauch 
1000 t 1000 t 
1905. 144,8 142,6 
1906. 148,6 154,8 
1907. 148,3 155,1 
In den beiden letzten Jahren war demnach 
der Verbrauch größer als die Ernte, und es 
mußte zur Befriedigung des Bedarfs auf die 
vorhandenen Vorräte zurückgegriffen werden, die 
dadurch eine starke Abnahme erfuhren. 
Deutschland steht mit seinem Kakaoverbrauch 
unter allen Ländern der Erde an zweiter Stelle, 
nur wenig hinter den Vereinigten Staaten. In 
weitem Abstand erst folgen Frankreich und Eng- 
land. Deutschland hat demnach auch an der 
Vermehrung der Kakaoproduktion ein ganz be- 
sonderes Interesse, und zwar angesichts der be- 
deutenden Summen, die jährlich für rohen Kakao 
aufgewendet werden, vor allem an einer Kakao- 
erzeugung innerhalb seines eigenen Wirtschafts- 
gebiets 
Die Entwicklung, die der Kakaoban in den 
deutschen Schutzgebieten bisher genommen hat, 
berechtigt zu der Annahme, daß der Verwirk- 
lichung dieses Zieles allmählich näher zu kommen 
sein wird. 
Die nachstehende Zusammenstellung gibt den 
Wert der Ausfuhr von Kakaobohnen aus den 
einzelnen Kolonien an. Sie betrug in Mark: 
Abnahme
        <pb n="1200" />
        G 1116 20 
  
  
  
Kamerun Togo Seutsch-) Samoa 
1898 313 115 — — — 
18999 244 094 — — — 
19000 333 989 37 — 1 862 
1901 565 002 71 — 10 911 
1902 692 693 167 — 11524 
1903. 928 218 846 91 5537 
1904 1 043 604 8911 308 21543 
1905 1280 944%708 5450250 
1906 1 167 4921994 6050101 441 
1907“) 2704 2600 50 928 . 116500 
  
  
  
  
Die Zahlenreihen zeigen ein ununterbrochenes 
und schnelles Aufsteigen. Während im Jahre 1900 
die Gesamterzeugung der Kolonien rund 1 v. H. 
des Wertes der deutschen Einfuhr von Kakao- 
bohnen ausmachte, stellte sie im Jahre 1907, 
soweit die vorläufigen Ermittelungen Schlüsse 
gestatten, annähernd 5 v. H. dar. Am weitesten 
ist die Kakaokultur in Kamerun vorgeschritten, 
wo bereits etwa 12 Millionen Mark in Kakao- 
pflanzungen angelegt sind. Größere Anlagen 
bestehen bei Viktoria, Bibundi, Molive, Krieg- 
schiffshasen und an anderen Orten; in Togo 
beschränkt sie sich bisher wesentlich auf den Bezirk 
Misahöhe. Eine weitere Ausdehnung in dieser 
Kolonie ist vor allem schon darum nicht zu er- 
warten, weil das Klima nicht so feucht und be- 
ständig ist, wie es die Kakaokultur verlangt. In 
Deutsch-Ostafrika hat besonders die Sigi-Ge- 
sellschaft den Anbau mit gutem Erfolg begonnen. 
Zumal im nördlichen Teil des Schutzgebiets, am 
Fuße des Gebirges, lassen günstige klimatische 
Vorbedingungen eine Ausdehnung der Kultur 
erwarten. Auf Samoa macht die Anlage von 
Kakaopflanzungen gute Fortschritte, die erheblich 
gefördert sind durch die von der Reichsregierung 
unterstützten Bemühungen, durch Auswahl ge- 
eigneter Sorten ein marktfähiges Produkt zu er- 
zeugen. Unter anderem hatte die Deutsche 
Handels= und Plantagengesellschaft Ende 1907 
in ihren Pflanzungen einen Bestand von nahezu 
100 000 Bäumen; auch die Deutsche Samoa= 
gesellschaft hat schon 95 000 Bäume angepflanzt. 
Der bisher auf Samoa gewonnene Kakao ist von 
sehr guter Beschaffenheit und erzielte hohe Preise. 
Die Bedeutung einer Erzeugung innerhalb 
des Rahmens unserer eigenen Volkswirtschaft tritt 
beim Kakao u. a. deshalb besonders scharf her- 
vor, weil der höchst wünschenswerten Tendenz 
der Verbrauchssteigerung durch die nicht 
mehr zulängliche Produktion und die dadurch 
erwachsende Preissteigerung ernsthafte Schwierig- 
leiten erwachsen. Bei einer Reihe anderer Artikel 
Vorläufige Zahl. 
  
kommt dieser Gesichtspunkt zwar weniger in Frage, 
jedoch machen auch da nationalwirtschaftliche Er- 
wägungen die Schaffung eigener Produktions- 
quellen, die gleichzeitig die Produktionsgebiete 
wirtschaftlich kräftigen, nicht weniger erwünscht. 
Das ist zum Beispiel der Fall beim Kaffee, 
der, wie die nachfolgende Übersicht zeigt, in sehr 
** Mengen nach Deutschland eingeführt 
wird. 
  
Kaffee roh') 
  
  
  
  
  
». . 
Jahr s Tonnen Min. Jahr Tonnen Mil. 
1 
1880 94222 1250, 8. 1900 160 826 155,8 
1888 114174 137.0 s 1901 171 974 147.7 
1886 123 631 133,5, # 1902 171 435 143,2 
1880 113229 199.3F 1908181 998 45,2 
1892 122 032 10 5 190480 
1895 122 390 202,.5 180 166170,3 
1808 153270 1 1370 1908 186 5 1 
1899 156 187 128,0 1907 189 625| 162,3 
Von dem eingeführten Kaffee wurden nur 
geringe Mengen wieder zur Ausfuhr gebracht, 
im Jahre 1907 
Roher Kaffee 96,4 t im Werte vom 16 000 1 
Gerösteter 
Kaffee. 471,1 t - -650000 - 
Der Verbrauch von Kaffee auf den Kopf der 
Bevölkerung hat sich im Laufe der Jahre mäßig 
erhöht. 
Er stellte sich: 
1886 
nuauf 2410 g 
1896 .2460 
1905 . 2960 
1906 . 3020 
1907 . 3060 
Obwohl der Kaffee gegen früher erheblich 
billiger geworden ist, wie aus der wefentlich 
geringeren Steigerung des Wertes der Einfuhr 
im Vergleich zur Menge hervorgeht, ist doch der 
jährliche Gesamtaufwand für dieses Genußmittel, 
der bisher fast ausschließlich dem Auslande zu 
gute kommt, sehr erheblich. 
Versuche, einen Teil des Bedarfs im eigenen 
Wirtschaftsgebiet zu decken, sind bereits frühzeitig 
und mit wechselndem Erfolg gemacht worden. 
Bisher wurden aus den deutschen Schutzgebieten 
an Kaffee ausgeführt (in Mark): 
*) Gerösteter. gebraunter, gemahlener Kaffee kommt 
neben Rohlaffee als Einfuhrartikel kamm in Frage. An 
derartigem zubereitetem Kaffee wurden 1907 nur 146,64. 
im Werte von 165 000 .K&amp; eingeführt.
        <pb n="1201" />
        W 1117 20 
  
  
  
  
  
  
Siutise ern Togo, Südsec 
1898 244 006 890 — — 
1899 96 358 205 — — 
19000 274 757 36 — — 
1901. 257 130 54 71 1318 
1902 488 295 — 80 1 539 
190063 525 848 5 52 387 
1904 523 618 70 15 692 
19050 464 086 28 1 850 
1906 — — 1 019 
1907) 540 008 — — 
· I 
I . 
Die Tabelle läßt bereits erkennen, daß Ost- 
afrika vor allen Dingen als Kaffeegebiet in 
Frage kommt. Es ist bekannt, daß die großen 
Hoffnungen, die man dort auf den Kaffeebau- 
setzte, sich nicht durchgängig verwirklicht haben. 
Teils wurde er ohne genügende Erfahrung, teils 
nicht in den richtigen Gegenden unternommen. 
Gleichzeitig hat der Niedergang des Kaffeepreises, 
der 1893/94 noch 1,80 %, 1906/07 nur noch 
0,68 für das Kilogramm betrug, die Ent- 
wicklung gehemmt. Aus diesen Gründen hat 
man in dem einstigen Hauptpflanzungsgebiet 
West-Usambara, wo 1903 rund 2½ Millionen 
Bäume standen, die Kultur mehr und mehr ein- 
gehen lassen. Anderseits hat sich jedoch ge- 
zeigt, daß der Kaffeebau unter den richtigen 
Voraussehzungen durchaus rentabel ist. Die 
Pflanzungen am Kilimandscharo und am Mern- 
berge, die wesentlich in der Form von Klein- 
betrieben gehalten sind, werfen günstige Erträge 
ab und gewinnen an Ausdehnung. Auch in 
einigen Gebieten am Nyassa-See sind die Aus- 
sichten für die Kultur günstig. Ganz besondere 
Erwähnung verdient aber die Kaffee-Eingeborenen- 
kultur im Bezirk Bukoba im Westen des Victoria- 
Sees, die, wie Paul Fuchs in seinem Buche 
„Wirtschaftliche Eisenbahn-Erkundungen im mitt- 
leren und nördlichen Deutsch-Ostafrika“ anschau- 
lich schildert, von Jahr zu Jahr an Ausdehnung 
gewinnt. Während die Kaffeeausfuhr Bukobas 
noch im Jahre 1904 kaum nennenswert war, 
belief sie sich 1906 auf etwa 87 000 J 4. Früher 
ging die Hauptausfuhr nach Aden, neuerdings 
nach Marseille und Hamburg. Der Kaffee aus 
Bukoba soll auf den Weltmarkt bis zu 70 Pf. 
pro Pfund erzielt haben. Es kann somit gehofft 
werden, daß auch hier, zumal wenn sich die 
Verhältnisse auf dem Weltmarkt ändern, günstige 
Aussichten für eine Produktionserweiterung er- 
wachsen. 
Ahnliches darf für den Tabak gelten, der in 
steigendem Maße, und zwar wesentlich in Form 
*) Vorläufige Zahl. 
  
von unbearbeiteten Tabakblättern, nach 
Deutschland gebracht wird. Von solchen wurden 
  
  
  
  
eingeführt: 
2 2 
JahrTonnen Mil. JahrTonnen Nil. 
1880 9214 12,9 1 1 1902 58 581 91,3. 
1885 34 524 55,2 1908 60 471 90.8 
1890 4 322 77,6 1 1904 63 149 93,6 
1895 50 886 8844 79 136 122,1 
1900 58 073 97.8 1 1906 57 811 102,5 
1901 58 6ö03 112,31907 69 016 132,0 
  
  
  
Die Einfuhr von Tabakfabrikaten ist dem- 
gegenüber verhältnismäßig unbedeutend. Sie 
stellte sich im Jahre 1907 auf 4405,2 t im Werte 
von 18,7 Millionen Mark. Die Ausfuhr er- 
reicht sowohl bei rohem Tabak als auch bei 
Tabakfabrikaten keine bemerkenswerte Höhe. Bei 
ersteren hat sie seit 1892 nur in den Jahren 
1905 und 1906 den Wert von einer Million 
überschritten und belief sich im Jahre 1907 auf 
890 t im Werte von 763 000 J. Die Aus- 
fuhr von Tabakfabrikaten betrug im gleichen Jahr 
754,6 t im Werte von 6,9 Millionen Mark. 
Fast der ganze eingeführte Tabak wird dem- 
nach mittelbar oder unmittelbar in Form von 
Fabrikaten in den heimischen Verbrauch über- 
geführt. Zur Beurteilung des Umfangs der hier- 
für in Frage kommenden Industrie und ihre 
Entwicklung geben die Rechnungsergebnisse der 
Berufsgenossenschaften einen Anhalt: 
  
  
  
ih Lo0hn 
— schnittli ohnbeträge 
Jahr Betriebe versicherte » 
Personen (Mill. ) 
s s 
1885...8203l951sos o,5 
18900 46068 105 486 50,8 
1895 6172 123 051 63,0 
1900. 6140 140 531 70,0 
1000 6557 158 708 83,8 
1906. 6687 156 357 „ 88,5 
  
T ! 
Der überhaupt von der Tabalverarbeitung 
abhängige Personenkreis ist noch erheblich größer, 
als diese Ziffern erkennen lassen, da das hier 
sehr umfangreiche Gebiet der Heimarbeit von 
ihnen nicht erfaßt wird. 
Was die Fähigkeit unserer Schutzgebiete an- 
langt, an Stelle des Auslandes Lieferant für den 
heimischen Bedarf zu werden, so ist zunächst fest- 
zustellen, daß die Entwicklung des Tabakbaues 
in den Kolonien noch ganz in den ersten An- 
fängen steckt. Mißerfolge, Absatzschwierigkeiten 
infolge unzulänglicher Verkehrseinrichtungen, Ar- 
beitermangel haben dazu geführt, daß der plan- 
tagenmäßige Tabakbau im großen zugunsten
        <pb n="1202" />
        W 1118 20 
anderer, unter den jetzigen Verhältnissen lohnenderer 
Kulturen vorläufig fast völlig aufgegeben ist. 
Immerhin haben wertvolle Erfahrungen ge- 
sammelt werden können, die nach Beseitigung 
der oben erwähnten Hindernisse nutzbringend ver- 
wertet werden und zur Entstehung einer aus- 
gedehnten Tabakkultur verhelfen können. Daß 
in den deutschen Schutzgebieten der Tabakbau 
möglich ist, beweist der Umstand, daß die Ein- 
geborenen ihren bedeutenden Eigenbedarf aus 
eigener Erzeugung decken. Proben kolonialen 
Tabaks find in Deutschland von Sachverständigen 
günstig, zum Teil vorzüglich bewertet worden. 
Am besten gedeiht der Tabak auf unseren Be- 
sitzungen in der Südsee. Günstige Resultate find 
auch in Ostafrika zu verzeichnen, von wo be- 
reits für die jetzigen Verhältnisse nicht unbedeu- 
tende Mengen, die ausschließlich aus Eingeborenen- 
kulturen stammen, ausgeführt werden, deren Wert 
(in Mark) die nachstehende Zusammenstellung zeigt: 
  
  
  
  
  
„ 1800 11000 1001 1002 10908 1004 1905 10906 1007) 
.—-- 1 u S fu h r ien Ma . — 
Deutsch-Oftafrika- ur2 —. 0050! 40 1551 38192 41%7/4 1660) 27794) 00009 
Südsee 119 300 708c 14091 62 800 175007 3680. 71221 3242/ 6243 
Anbauversuche in Südwestafrika haben den 
Beweis erbracht, daß dort ein hochwertiger und 
für die Zigarrenfabrikation brauchbarer Tabak zu 
gedeihen vermag. 
Aus Kamerun sind bisher nur in den Jahren 
1900 und 1901 bedeutendere Mengen Tabak 
(zusammen für 197 265 —) zur Ausfuhr ge- 
bracht worden. Doch werden hier die Kultur- 
versuche wieder energisch aufgenommen werden, 
besonders nachdem der deutsche Tabakverein die 
Absicht bekundet hat, den kolonialen Tabakbau 
mit allen Mitteln zu fördern. 
Im Zusammenhang mit den vorstehenden 
Ausführungen soll noch ein landwirtschaftliches 
Produkt erwähnt werden, welches weder den in- 
dustriellen Rohstoffen noch den Genußmitteln zu- 
zurechnen ist, dem jedoch als Nahrungsmittel 
eine bedentende Wichtigkeit zukommt, der Mais. 
Er ist in steigenden Mengen, welche die geringe 
heimische Erzeugung nicht zu decken vermag, ver- 
braucht und aus dem Ausland bezogen worden. 
  
  
In welchem Maße das der Fall ist, zeigt die 
nachstehende — Es wurden eingeführt: 
— — — 
I Min. Will. 
r I -«. kToaneni 
Jah „3 Tonnen * Jah 5Ü7 
! # 
1880 640 40.2000 1384 157 128,9 
1883 177 190 22,7 1901. 11193319 1188 
1886 169 390 16,34 5 93.4 
1889 314 610 30,.7/1903 953 239 92,3 
1892 717 310 750010904 773 4881 73.8 
1805 323 828 29,21905 928 118 98.0 
1898.1580 686 126,4 1 1900 1127 
1899 . 1 626 505 135,2) 1907 11252 101 136,4 
  
Die Einfuhr schwantt demnach beträchtlich, 
zeigt in den letzten Jahren jedoch eine stark 
steigende Tendenz. Mais spielt als Nahrungs- 
mittel in vielen Ländern schon jetzt eine sehr be- 
deutende Rolle. Bei uns dient er zur Zeit im 
wesentlichen als Viehfutter, scheint jedoch berufen, 
  
dereinst auch für die menschliche Ernährung in 
Frage zu kommen. Bei dem sicher zu erwarten- 
den Steigen des Weltbedarfs ist es von höchster 
Wichtigkeit, daß unsere Kolonien zum Teil wenig- 
stens für die Maiserzeugung in hohem Maße 
geeignet sind, allerdings vorerst nicht in Gestalt 
von Plantagenkultur, sondern vermittels der 
Volkskultur. In dieser Form hat er für Ost- 
afrika und Togo schon eine große Bedeutung 
erlangt. Auch in Deutsch-Südwestafrika bauen 
die Farmer Mais für ihren und ihrer Ange- 
stellten Bedarf. Ausfuhren sind bislang nur für 
Deutsch-Ostafrika und namentlich für Togo zu 
verzeichnen, wie die nachstehende Zusammenstellung 
  
  
  
  
  
  
zeigt. Die Ausfuhr betrug (in Markz: 
— I 
qusjsgsisgvlmootom 11902 
i l i 
Togo·214698,2651010")s 630336514 
—— — 
aus 1908 1804 190518906 19007) 
i E 
Deutsch- " 
Ostafrika63 688 24 784 16 042, n 20 479 
ogo.99 456 38 945 506 344 433 8 198 804 
  
Die Maisausfuhr Togos stelle also i im letzten 
Jahre einen Wert von mehr als einer Million 
Mark dar. Er gelangte hauptsächlich nach 
Europa, dann aber auch nach Kamerun und 
Sũdwestafrila. Der außerordentliche Aufschwung 
der Maisausfuhr im Jahre 1907 beruht ganz 
wesentlich auf der Eröffnung der Eisenbahn Lome — 
57 Vorlänfge Zahlen. 
) Infolge einer Mißernte wurde der Mais in 
diesem Jahre in der olonie zurückgehalten, um eine 
Et zu verhüte 
) Folgewirkung des Aufstandes.
        <pb n="1203" />
        G 1119 20 
Palime, die den Süden der Kolonie erschlossen 
hat. Die geplante Fortführung der Bahn bis 
Atakpame wird eine weitere Steigerung im Ge- 
folge haben. Billige Verkehrswege sind Vor- 
bedingung für einen zur Ausfuhr rentablen Mais- 
bau. Kostet doch der Transport durch Wagen 
von Atakpame zur Küste 90—92 für die 
Tonne — der Preis, den der unverzollte Mais 
1906 in Hamburg hatte. Dies Beispiel genüge, 
um zu zeigen, daß durch geeignete Maßnahmen 
der Maisbau in unseren Schutzgebieten noch sehr 
steigerungsfähig ist. 
Mit wenigen Worten sei hingewiesen auf 
einige andere Kulturen, die in unseren Schutz- 
gebieten möglich sind. Hierher gehört zunächst 
die Ananaskultur, für die nach kundigem Urteil 
besonders Kamerun Aussichten bietet. Die 
Westafrikanische Pflanzungs-Gesellschaft „Bibundi“ 
hat bereits mit dem Anbau der Ananas begonnen 
und 18 000 Pflanzen in den Boden gebracht. 
Wie ergiebig der Ananasbau sein kann, zeigen 
die Straits Settlements. In Singapore allein 
befinden sich 15 Ananaszubereitungsfabriken. Die 
Ausfuhr stellt sich im Jahr auf 6 Millionen Mark, 
von denen die Hälfte nach England geht. 
Bananen, die in mehreren Schutzgebieten 
massenhaft vorkommen, in England bereits zu 
einem beliebten Volksnahrungsmittel geworden 
find und auch in Deutschland neuerdings vielfach 
abgesetzt werden, würden sich ihres hohen Nähr- 
werts halber auch bei uns einbürgern können. 
Besonders Kamerun scheint für eine Kultur im 
großen geeignet zu sein. Mit dem Ausbau der 
Verkehrswege wird ihre Kultur für den Export 
rentabel werden können. Der Bedarf steigt sicht- 
lich. So führten die Vereinigten Staaten im 
Jahre 1880 für 2,8, 1890 für 19,4, 1900 für 
24,5, 1902 für 30,5 Millionen Mark Bananen 
ein; die Einfuhr dieser Früchte nach Deutschland 
bezifferte sich im Jahre 1907 auf nicht ganz 
1½ Millionen Mark. 
Der Umstand, daß Kulturen wie die vorge- 
nannten in fremden Gebieten bereits mit Erfolg 
betrieben werden, hat Gelegenheit gegeben, Er- 
fahrungen zu sammeln, die für das Gelingen 
von Anbauversuchen in unseren eigenen Gebieten 
von großem Wert find. So hat namentlich das 
Kolonial-Wirtschaftliche Komitee sich um den Anbau 
und die Kulturverbesserung tropischer Nahrungs- 
und Genußmittel große Berdienste in unseren 
Kolonien erworben und durch Entsendung von 
Expeditionen in fremde Produktionsgebiete wert- 
volles Material zusammengetragen. 
Die Reihe der Möglichkeiten, durch Kulturen 
Nutzen zu ziehen, ist mit den angeführten Erzeug- 
nissen keineswegs vollständig. Eine solche Voll- 
ständigkeit zu erzielen, liegt auch nicht in der 
  
Absicht dieses Aufsatzes. Hier kommt es nur 
darauf an, zu zeigen, daß eine wirtschaftliche 
Entwicklung der Schutzgebiete auf die einheimischen 
Arbeitsverhältnisse günstig einwirken muß. Das 
kann dadurch geschehen, daß der einheimischen 
Industrie Rohstoffe billig oder doch billiger und 
ausreichender als bisher zur Verfügung gestellt 
werden, und das betrifft Stoffe, die in den 
früheren Aufsätzen behandelt sind, wie Baum- 
wolle, Kautschuk, Hanf, Hölzer u. dgl. Es hieße 
jedoch den Rahmen viel zu eng fassen, wollte 
man nur von der Verbilligung der industriellen 
Rohstoffe das angedeutete Ergebnis erwarten. 
Dazu wird auch beitragen — und in diesem 
Sinne haben die Ausführungen dieses Aufsatzes 
zu gelten — daß in den Kolonien Kulturen groß- 
gezogen werden, die Ansiedlern und Eingeborenen, 
je nachdem es sich um Plantagen= oder Volks- 
kulturen handelt, wirtschaftlichen Nutzen bringen, 
sie# kaufkräftiger machen und damit Erzeug- 
nissen der heimischen Industrie neue Ab- 
satzgebiete und unseren Arbeitern neue 
Beschäftigungsmöglichkeiten erschließen. 
Es ist ohne weiteres einleuchtend, daß auch hier- 
durch die Lage der heimischen Arbeit günstig 
beeinflußt werden würde. 
die TLogo-Cimone. 
Von Korpsstabsapotheker a. D. Bernegau. 
Unter den alkoholfreien Erfrischungsgetränken, 
welche wirklich durststillende Eigenschaften be- 
sitzen, ist heute das in der Welt verbreitetste und 
beliebteste Getränk eine Mischung aus frischem 
Zitronensaft, Zucker und gekühltem Trinkwasser. 
Unter den durststillenden Früchten hat sich neben 
gewissen Apfelsorten die Apfelsine am meisten be- 
währt. Die Apfelsine und Zitrone find als Er- 
satz für alkoholhaltige Getränke in Europa Kul- 
turträger im wahren Sinne des Wortes, wie in 
Afrika bei vielen, namentlich den mohammedanischen 
Völkerstämmen die frische Kolanuß als durst- 
stillende und erfrischende Frucht seit Jahr- 
hunderten täglich konsumiert wird. In allen 
Ländern ist man daher bemüht, die Kultur dieser 
hygienisch und wirtschaftlich wertvollen Pflanzen 
zu fördern. 
Mit Rücksicht auf die wirtschaftliche Bedeutung 
des Apfelsinen= und Zitronenhandels, für die 
Deutschland heute dem Auslande alljährlich viele 
Millionen Mark zahlt, sind planmäßige Kultur- 
und Veredelungsversuche in den Schutzgebieten 
wünschenswert. Was die westafrikanische kleine 
grüne Limone (Citrus medica) betrifft, so fand 
ich in Lagos auf dem Fruchtmarkt Limonen, 
deren Saft im Geschmack und der durststillenden
        <pb n="1204" />
        W 1120 20 
Eigenschaft Ahnlichkeit hatte mit dem Saft der 
auf dem deutschen Markt käuflichen Zitronen. 
Diese Beobachtung regte mich an, mit dem Herrn 
Gouverneur von Togo und dem Bezirkschef von 
Sokode, Herrn Regierungsrat Dr. Kersting die 
Frage einer Untersuchung der Togo-Limonen zu 
besprechen. Herr Dr. Kersting stellte einen Li- 
monensaft aus der Sokodelimone her und über- 
sandte davon Proben. 
Die Untersuchung des Saftes ergab: 
Spezifisches Gewicht. 1,038 
Extrakt nach Farnsseiner 7,26 
Säure, frei 5,84 
Gesamtzucker , 1,192 
Mineralstoffe 0,41 
darin Phosphorsaͤure . 0,26 
Der Togo-Limonensaft hatte einen geringen 
Bodensatz, der Saft einen etwas bitteren Bei- 
geschmack. Durch Destillation im Vakuum- 
Destillierapparat erhielt ich aus dem Togo-Limonen= 
saft ein opaleszierendes Limonenwasser, welches 
mit Ather mehrmals im Scheidetrichter ausge- 
schüttelt wurde. Nach Abdestillierung des Athers 
wurde ein gelbliches Ol erhalten, welches einen 
rein bitteren Geschmack und zitronenölartigen 
Geruch hatte. Der bittere Beigeschmack des So- 
kodelimonensaftes ist daher darauf zurückzuführen, 
daß die Limonen vor dem Auspressen nicht sorg- 
fältig genug geschält waren. 
Der Sokode-Limonensaft gab mit Wasser ein 
erfrischendes Getränk. Durch die Destillation 
und dadurch bewirkte Entfernung des Ols wurde 
der unangenehme bittere Beigeschmack fast voll- 
ständig beseitigt, und der Limonensaft hatte jetzt 
einen reinen angenehmen Geschmack. Der Togo- 
Limonensaft ist als Ersatz für Zitronensaft für die 
Küchen= und Nahrungsmittelindustrie geeignet. 
Er ist zunächst zweckmäßig für den lokalen Be- 
darf in Westafrika, dann für die Versorgung der 
Togo passierenden Schiffe. Die Versorgung der 
Schiffe mit Togo-Limonen oder Limonensaft würde 
die erste Etappe zur Ausfuhr nach Europa bilden. 
Die Togo-Limone könnte ausgeführt werden als 
frische Frucht, als konzentriertes Vakunmextrakt, 
als Agrumen oder Zider in zwei Scheiben zer- 
schnitten mit Salzwasser in Fässer verpackt, wie 
Sizilien große Mengen Agrumen von Katania 
und Messina ausführt. Ferner könnte die Togo- 
Limone in Form von limonensaurem Kalk für 
die chemische Industrie ausgeführt werden. Was 
die Konservierung von Zitronensaft anbelangt, so 
könnte in Togo für den lokalen Bedarf, die Ver- 
sorgung der Westküste und der Schiffe der 
Limonensaft durch Pasteurisieren konserviert 
werden. 
  
Der Herr Gouverneur teilte mir mit, daß 
die Eingeborenen Limonenbäume pflanzen würden, 
wenn sie Abnehmer für die Früchte hätten. Als 
erste Etappe würde ich Veredelungsversuche mit 
der Togo-Limone und Kulturversuche mit fiziliani- 
schen und kanarischen Zitronensorten in Togo für 
zweckmäßig halten. Dann dürfte sich die Anlage 
von Limonengärten in der Nähe der Küste und 
der Eisenbahn nach Art der Zitronengärten in 
Algerien empfehlen. 
In Algerien waren als Zwischenkulturen in 
den Zitronen, Apfelsinen, Mandarinengärten, Ar- 
tischocken, Auberginen, Tomaten, Erbsen, Bohnen, 
Zwiebeln gepflanzt. In einem Trappistenkloster 
bei Algier fand ich außerdem in den Zitronen- 
gärten Geranien angepflanzt. Für die Auf- 
bereitung der Geraniumblätter und Blüten waren 
Destillationsapparate aufgestellt zur Herstellung 
von Geraniumessenz, für die gute Preise erzielt 
wurden. 
Für Togo könnte mün als Zwischenkulturen 
in Limonengärten Erdnüsse, Erdmandeln, Ananas, 
Süßkartoffeln, Tomaten und ev. Lemongras ins 
Auge fassen, letzteres für Fabrikation von Palma- 
rosaöl. Da für die Fabrikation von Zitronat 
besonders die großfrüchtigen Früchte der Citrus 
decumana L. (Pompelmusapfel) geschätzt sind und 
gute Preise erzielen, würden sich Kulturversuche 
in Togo auch mit dieser Frucht empfehlen. 
(Aus dem Amtsblatt für Togo Nr. 24.) 
Bremer Holonlal-Handelsgesellschaft) 
Im Laufe des Berichtsjahres (April 1907 
bis März 1908) haben sich die Verhältnisse in 
unseren Gebieten langsam gebessert, obgleich sich 
der Export von Palmöl und Palmkernen, dem 
Quantum nach, kaum nennenswert gehoben hat, 
während die Preise für Palmöl von 33 .X auf 
24 ¾ und für Palmkerne von 19 “ auf 
12,50 . per 50 kg in Europa zurückgingen. 
Von Mais dagegen ist die Ausfuhr ziemlich be- 
deutend gestiegen; Preise schwankten zwischen etwa 
115 “ und 130 ./ per Ton. Der enorme 
Preissturz von Gummi elasticum von etwa 
5,50 auf etwa 3.4 per ½ kg berührte 
uns weiter nicht, da wir schon seit Jahren, der 
drüben angelegten hohen Preise wegen, keinen 
Gummi elasticum mehr kaufen konnten. 
Infolge dieser rückläufigen Preisbewegung der 
hauptsächlichsten Ausfuhrprodukte, die naturgemäß 
große Verlustchancen involvierte, mußten wir uns 
im Produktenkauf die größte Reserve auferlegen, 
und so ist es zu erklären, daß wir z. B. von 
*) Aus dem Bericht des Vorstondes für die dritte 
ordentliche Generalversammlung.
        <pb n="1205" />
        W 1121 2 
dem aus Togo im Jahre 1907 ausgeführten 
Palmöl, Palmkernen und Gummi elasticum nur 
einen Anteil von 4,2, 2,4 und 011) v. H. an- 
schaffen konnten. Die drüben angelegten Preise 
waren eben meistens gegen die hier zu erzielenden 
zu hoch, und wir erlebten im verflossenen Jahre 
das Kuriosum, daß wir einen äußerst günstigen 
größeren Palmölkontrakt, der 80 1 per Ton 
über dem Tagespreise war, zur Freude des 
Käufers einfach unerfüllt lassen mußten, weil es 
nicht möglich war, ihn ohne Verlust zu erledigen. 
Unser Umsatz an europäischen Importgütern 
ist gegen das Vorjahr auch nur erst wieder un- 
bedeutend gestiegen, und wenn wir trotzdem ein 
bedeutend besseres Resultat erzielen konnten, so 
liegt das in der Hauptsache daran, daß es 
möglich war, für die meisten Artikel verständige, 
zu den hohen Generalunkosten und den in der 
Zeit der Hochkonjunktur stetig gestiegenen Einkaufs- 
preisen im richtigen Verhältnis stehende Verkaufs- 
preise zu erzielen. Da wir über alle größeren 
Artikel getrennte Konti führen, so haben wir 
auch im Berichtsjahre den Verkauf einer ganzen 
Reihe unlukrativer Artikel ganz oder teilweise 
aufgeben müssen. So ist unser Umsatz in einigen 
Stapelartikeln gegen die in früheren Jahren er- 
zielte höchste Ziffer zurückgegangen im Verhältnis 
von 5: 1. Wohl hätten wir dies leicht ver- 
meiden können, doch, wie wir glauben, nur auf 
Kosten des Nettogewinnes. Die Gegenprobe läßt 
sich ja nicht gleichzeitig machen, indessen glauben 
wir, daß wir das verhältnismäßig gute Resultat 
nächst der allgemein gebesserten Lage in der 
Hauptsache der Zurückhaltung zu danken haben, 
die wir uns sowohl im Einkauf von Produkten, 
wie im Verkauf von Importartikeln auferlegt 
haben. 
Wir wissen, daß wir unseren Herren drüben 
ihre Position im Markte durch unsere strengen 
Instruktionen oft sehr erschwert haben, und er- 
kennen gern und dankend an, daß dieselben sich 
dadurch ihre Arbeitsfreudigkeit nicht haben ver- 
kümmern lassen. 
Das Gewinn= und Verlustkonto ergibt neben 
dem Gewinnvortrag von 7446 . einen Brutto- 
gewinn von 533 020.J. An Handlungsunkosten 
sind gezahlt 282 188 /7. Auf Abschreibungen 
entfallen 42 165 . Dem Reservefonds werden 
zugeführt 12 000.; für Tantiemen und Grati- 
fikationen an europäische und eingeborene Mit- 
arbeiter sind vorgesehen 36 192 7, für Tantieme 
an den Vorstand und Aufsichtsrat 19 180 .7. 
Die Dividende beträgt 15 v. H. des Abtien- 
kapitals; der Gewinnvortrag auf neue Rechnung 
32 640 .7. 
Die Vermögensbilanz weist als hauptsächlichste 
Posten nach: 
  
a) auf der Passivseite: 
Aktienkapital mit 750 000 
Reservefonds zusammen mit 24 400 
Kreditorenkonto in Afrika mit 63 422 
unbezahlte Zölle für Waren mit 33 111 
Trattenkonto in Afrika und Bremen 223 843 
u u u nn I 
Kreditorenkonto in Bremen 765 232 
einen Jahresgewinn von 212 513 
b) auf der Aktivseite: 
an afrikanischen Immobilien und 
Grundstücken 124 000 
u n 
das Engroswarenlager in Afrika mit 704 657 
die Niederlassungen und Faktoreien 
it 
mitt 6098349 
das Produktenkonto in Afrika mit 28 261 
das Kassakonto in Afrika mit. 53 863 
Debitoren nt 922142= 
schwimmende Rimessen von Afrika 
mit 24356 073 
Debitoren= und Konsortialkonto in 
Bremen nit 672 201 = 
Aussendungen nach Afrika usw. mit 51 132 
Aus dem „TKropenpflanzer“. 
Das soeben erschienene Novemberheft des 
„Tropenpflanzer" enthält an erster Stelle die 
Fortsetzung des in der vorigen Nummer be- 
gonnenen Aufsatzes von Udo von Katte über 
die wirtschaftlichen Verhältnisse am Vik- 
toriasee. Der Verfasser behandelt in diesem 
Teile den Bezirk Bukoba und schildert die Jahr- 
hunderte alte Sultansherrschaft. Auch die Ein- 
geborenenkulturen werden eingehend besprochen, 
ferner Handel, Verkehrs= und Sicherheitsverhält- 
nisse des genannten Bezirks, den der Verfasser 
durch eigenen Augenschein kennen zu lernen Ge- 
legenheit hatte. In einem weiteren Aussatze 
schildert Dr. Sandmann ein neues von ihm 
erfundenes Verfahren zur Gewinnung des 
Kautschuks aus der Kautschukmilch. Das Ver- 
fahren, das gegenüber der zeitraubenden Räu- 
cherungsmethode eine große Vereinfachung be- 
deutet, besteht in der Beimischung saurer Fluor= 
verbindungen, welche die Koagulierung bewirken 
und alle Fäulniskeime abtöten. Die „Mit- 
teilungen über die Rassen der wichtigsten 
Haustiere in Afrika“ von D. Kürchhoff 
werden fortgesetzt. 
Dieser Nummer ist als sechstes Beiheft des 
Jahres ein ausführlicher Bericht über die 
Londoner Kautschukausstellung von Dr. 
Soskin beigegeben, der als Vertreter des 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees an der Aus- 
stellung teilnahm. Dr. Soskin gibt von der
        <pb n="1206" />
        1122 20 
Ausstellung ein vollständiges und übersichtliches 
Bild; von besonderem Interesse sind auch die 
Schlußfolgerungen, die er an das Gesehene knüpft, 
und die sich auf die zukünftige Produktion der 
Hauptproduktionsländer, auf die viel umstrittene 
Frage der Überproduktion u. a. m. beziehen. 
Dr. Soskin ist überzeugt, daß die Ausstellung 
sowohl für den Pflanzer als auch den Verarbeiter 
des Kautschuks eine Fülle lehrreichen und inter- 
essanten Stoffes darbot. 
  
Aus fremden Rolonien und Droduktionsgebieten. 
* Kautschukexport aus Ceylon und den Malalen- 
staaten 
(Nach dem -Cerlon Observer- vom 27. Juli 1908.) 
Die Ausfuhr aus den beiden Ländern, welche 
am meisten an der Kautschukproduktion in Asien 
beteiligt sind, betrug in Tons: 
Au n 
Aus Ceylon Malaien- Total 
staaten 
19004 35 — — 
190002 75 130 205 
1906 150 460 610 
19000 250 885 1086 
1908 (schätzungsweise) 350 1300 1650 
Für die nächsten zwei bis drei Jahre wird 
keine nennenswerte Steigerung der Ausfuhr statt- 
finden. Vom Jahre 1912 an ist jedoch ein be- 
deutendes Wachsen der Ausfuhrziffern zu erwarten, 
da dann die in den Jahren 1905, 1906 und 
1907 in Ceylon mit kautschukliefernden Pflanzen 
bebauten 40 000, 100 000 und 150 000 Acres 
voll ertragfähig sein werden. Die Ausfuhrziffer 
kann dann sehr wohl eine fünfstellige Zahl sein. 
Da also nach fünf Jahren Südasien voraussichtlich 
derartig große Mengen „Plantagenkautschuk“ jähr- 
lich auf den Markt werfen wird, daß sie den 
gesamten derzeitigen Weltkonsum decken werden, 
so erscheint es wohl an der Zeit, jetzt mit dem 
Anpflanzen von Kautschukbäumen Einhalt zu tun, 
da es sich nicht voraussehen läßt, welchen Einfluß 
die gewaltig steigenden Ausfuhrmengen auf die 
Preisbildung ausüben werden. 
Entdechung elnes neuen Rautschuhbaums in Oeziko. 
Seit der erfolgreichen Aufnahme der Aus- 
beutung von Guayule zur Kautschukgewinnung 
hat man in Mexiko eifrig nach anderen Pflanzen 
gesucht, die Kautschuk liefern und deren Aus- 
nutzung genügende Erträge verspricht. Neuer- 
dings hat man einen Baum Palo Colorado-- 
entdeckt, dessen Saft angeblich über 33½ v. H. 
reinen Kautschuk enthält. Verschiedene Tonnen 
dieses Saftes wurden gewonnen und zu Unter- 
  
suchungen benutzt. Die Ergebnisse der Unter- 
suchungen sind noch nicht veröffentlicht worden, 
aber die Tatsache, daß die Unternehmer jener 
Versuche sich große Strecken Land gesichert haben, 
läßt darauf schließen, daß sie großes Vertrauen 
auf günstiges Gelingen besitzen. 
Der #Palo Colorado= oder Cucurachoe- 
Baum wächst in ziemlich großen Mengen am 
pazisischen Abhange des Sierra Madregebirges 
in einer Höhe von 2500 bis 4000 Fuß über 
dem Meeresspiegel und bildet an vielen Plätzen 
die Scheidelinie zwischen den Fichten= und Eichen- 
beständen. Am besten gedeiht der Baum an 
schattigen Plätzen, d. h. im Schatten anderer, 
größerer Bäume oder in Bergschluchten, wo 
wenig Sonnenschein hinkommt. Der Baum er- 
reicht eine durchschnittliche Höhe von 24 Fuß bei 
einem Durchmesser des Stammes von 8 bis 
14 Zoll. Die Blätter sind groß, oval und sitzen 
gewöhnlich zu dreien, manchmal auch zu fünfen 
auf dem etwa 6 Zoll langen und bleistiftähnlichen 
Blattstiel. Das Anfassen der Blätter erzeugt die 
gleichen Empfindungen wie das Berühren von 
Nesseln. Der Baum trägt eine große weiße 
Blüte und blüht vom Mai bis spät in den 
August hinein. Die Rinde hat dunkelrotgraue 
Farbe und ist sehr weich und dünn. Der Baum 
wird in derselben Art wie der richtige Gummi- 
baum angezapft und läßt dann einen dicken 
weißen Saft ausfließen, der an der Luft halbfest 
wird. Die zum Sammeln des Saftes benutzten 
Pfannen müssen angefeuchtet werden, damit sich 
der Saft nicht ansetzt. Der Saft kann das ganze 
Jahr hindurch gewonnen werden. Die größeren 
Bäume ergeben ungefähr 1 kg im Tage, aber 
nach ein oder zwei Tagen werden die Zapflöcher 
mit Ton verschlossen, um dem Baum seine Lebens- 
kraft zu bewahren. Die Fortpflanzung des 
Baumes ist sehr leicht zu bewerkstelligen; ab- 
gebrochene Zweige, die in die Erde gesteckt 
werden, treiben Wurzeln und wachsen weiter. 
(Nach Dailr Consular and Trade Reports.)
        <pb n="1207" />
        W 1123 20 
Stand der ägyptischen Baumwollfelber Ende 
September 1908. 
Die Witterungsverhältnisse sind in der zweiten 
Hälfte des Monats September für die Baumwoll- 
pflanzen weniger günstig gewesen. Vom 20. bis 
30. September war die Temperatur zu kühl, wo- 
durch das Aufbrechen der Kapseln verhindert wurde. 
Nichtsdestoweniger lauten die Berichte überein- 
stimmend dahin, daß, wenn der Monat Oktober 
genügend warm wird, dieser Nachteil bei der 
zweiten Pflücke ausgeglichen werden könnte. 
Die erste Pflücke ist nun eine allgemeine und 
scheint merklich hinter derjenigen des Vorjahres 
zurückzubleiben. Eine genaue Bewertung ihres 
Ergebnisses pro Feddan ist indes noch nicht 
möglich, denn sie ist noch nicht weit genug vor- 
geschritten. 
Für die dritte Pflücke eröffnen sich normale 
Verhältnisse, aber bei ihr hängt alles von dem 
Wetter ab, welches der Oktober bringen wird. 
In Unterägypten sind einige Nebel gemeldet 
worden, sie scheinen aber ernsthafte Beschädigungen 
nicht mit sich gebracht zu haben; dagegen klagt 
man allgemein über Schäden, die durch den Boll- 
wurm angerichtet sind. 
Das Ergebnis bei der Entkörnung der Baum- 
wolle ist bisher sehr unregelmäßig, und infolge- 
dessen läßt sich darüber, soweit Unterägypten in 
Frage kommt, noch nichts Genaues sagen. 
Aus Oberägypten lauten die Berichte im all- 
gemeinen weniger günstig. Die Nebel haben im 
September Schäden augerichtet, die, wenn sie 
auch sporadisch aufgetreten sind, doch verhältnis- 
mäßig bedeutend zu sein scheinen. 
Der Ertrag bei der Entkörnung ist etwas ge- 
ringer als im Vorjahre. 
Im ganzen genommen lassen alle Anzeichen 
darauf schließen, daß die Ernte geringer aus- 
fällt als die vorjährige. 
(Nach dem Berichte der Alexandrin# General Produce 
Associntion vom 30. September 1908.) 
Die ägyptische Baumwollernte 1907/08 und Aus- 
sichten der Kommenden Ernte. 
Für die Baumwollernte 1907/08 hatte nach 
den Mitteilungen des ägyptischen Finanzministe- 
riums gegenüber dem Vorjahre eine Vermehrung 
der Anbaufläche von 1 506 288 Feddan auf 
1 603 272 Feddan, mithin ein Mehranbau von 
beinahe 100 000 Feddan stattgefunden (1 Feddan 
= rund 4200 am). 
Das Gesamtergebnis der Ernte war unter 
Zugrundelegung dieser Angaben im März d. Js. 
auf 6¾¼ Millionen Kantar (1 Kantar = 44,928 kg) 
geschätzt worden. 
  
Es hat sich inzwischen herausgestellt, daß die 
Schätzung ganz erheblich hinter dem tatsächlichen 
Resultat zurückgeblieben ist. 
Wie jetzt feststeht, sind insgesamt 7 234 669 
Kantar geerntet worden, von denen auf das Delta 
schätzungsweise 5 800 000 Kantar und auf Ober- 
ägypten 1 400 000 Kantar entfallen. 
Die anfängliche Täuschung über das End- 
ergebnis dürfte ihre Erklärung in den anscheinend 
recht ungenauen Angaben der Regierung über die 
Anbaufläche und vielleicht auch darin finden, daß 
der Ertrag des Feddans günstiger gewesen ist, 
als man angenommen hatte. 
Zum Teil ist diese Täuschung aber auch darauf 
zurückzuführen, daß die Baumwolle von den Pro- 
duzenten in Erwartung häöherer Preise zurück- 
gehalten wurde. 
Während nämlich bis Ende März die Ankünfte 
kleiner waren als in dem gleichen Abschnitt des 
Vorjahres und während sie Mitte April denen 
von 1906/07 etwa gleichkamen, find sie später 
unverhältnismäßig angewachsen, derart, daß in 
den Sommermonaten, d. i. von Anfang Mai bis 
Ende August, ungefähr zehnmal so viel herein- 
gekommen ist, als in dem gleichen Zeitraum des 
Vorjahres. 
Die Ausfuhr betrug in der Zeit vom 1. Sep- 
tember 1907 bis zum 31. August 1908 nach: 
Ballen von 
durchschnittlich 
7,65 Kantar 
Deutschland und Österreich 113 017 
England und Amerika 532 054 
Frankreich und Spanien. 96220 
Italien und Schweiz. 69 237 
Rußland . 65 918 
Indien und Japan 21724 
anderen Ländern 10 199 
zusammen 908 369 
Davon gingen nach dem Kontinent 354 591 
allen. 
Unter den Verschiffungen nach England sind 
81 192 Ballen eingeschlossen, welche für Amerika 
bestimmt waren. 214 Ballen wurden über Suez, 
Port Said und Ismailia verschifft. 
Die Ausfuhr nach Deutschland und Osterreich 
ist in der vorstehenden Aufstellung zusammengefaßt, 
weil ein großer Teil. für Deutschland bestimmter 
Baumwolle über Triest geht und eine genaue 
Trennung der Bestimmungsländer seitens der 
Zollbehörde nicht stattfindet. Die größere Hälfte 
der gesamten 113 017 Ballen entfällt auf 
Deutschland. 
Mehr als ein Viertel der Gesamtausfuhr, 
etwa 260 000 Ballen = 1 980 000 Kantar, ist 
durch deutsche und unter deutschem Schutz stehende 
Firmen verladen worden.
        <pb n="1208" />
        W 1124 2 
Als Bestimmungshafen kommt für Deutschland 
nur Hamburg mit 21 498 Ballen in Berracht. 
Nach Triest wurden 90 058 Ballen verschift. 
Von anderen Hafenplätzen sind für den süddeutschen 
Bedarf Venedig und Genua zu nennen, für Elsaß 
Marseille und für die Rheinlande Antwerpen, 
Rotterdam und Hull. 
Die Bestände in Alexandrien beliefen sich am 
Schlusse der Saison, d. h. am 31. August 1908, 
auf 462 395 Kantar gegen 172 000 Kantar am 
Anfange des Vorjahres. 
Hinsichtlich der Preisgestaltung ist zu be- 
merken, daß die Preise sich trotz verschiedener 
Schwankungen im allgemeinen erholt haben. Ende 
April standen sie unter dem ersten Eindruck der 
ungewohnt starken Ankünfte am tiefsten, seit Mitte 
Mai aber griff, wohl auch infolge der allgemein 
auf Besserung deutenden Geschäftslage, eine zu- 
versichtlichere Stimmung Platz, so daß eine fast 
stetige Aufwärtsbewegung folgen konnte. 
Es wurden am 16. März 1908 für März- 
Termin 141½Tallaris (1Tallari = rund 4,20.7) 
notiert, am 22. August für August-Termin 
145/ Tallaris. 
Was die Ernte 1908/09 betrifft, so kommt in 
Betracht, daß, wie alljährlich, wieder ein ver- 
mehrter Anbau stattgefunden hat. 
Die Witterungsverhältnisse waren bisher im 
allgemeinen recht günstig, nur in einigen Bezirken 
Bezirken soll durch Dürre Schaden angerichtet 
worden sein. 
Raupen sind beinahe überall aufgetreten und 
haben in manchen Provinzen nicht unerhebliche 
Nachteile verursacht. Es verlautet, daß die Re- 
gierung die Vernichtung der Raupen nicht ganz 
so sorgfältig wie sonst beaufsichtigt, sondern sich 
mehr auf die nunmehrige Erfahrung der Fellachen 
verlassen habe. 
Die Wasserversorgung war mit Ausnahme 
weniger Bezirke hinreichend. 
Trotz der nicht ungünstigen allgemeinen Be- 
dingungen für die wachsende Ernte besteht gegen 
das Vorjahr eine Verspätung von etwa 14 Tagen, 
welche hauptsächlich auf spätere Aussaat zurück- 
zuführen ist. Diese Verspätung könnte für das 
Endergebnis insofern von Bedeutung werden, als 
die gefährlichste Zeit für die auf den Feldern be- 
findliche Ernte gewöhnlich der Monat Oktober ist. 
Die Ankünfte aus Oberägypten zeigen bisher 
ziemlich befriedigende Beschaffenheit, dagegen stehen 
sie der Menge nach wegen der erwähnten Ver- 
spätung der Ernte gegen die gleiche Zeit des 
letzten Jahres weit zurück. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Alexandrien 
vom 26. September 1908.) 
  
Maßnahmen der Baumwollpflanzger in den Ver- 
elnigten Staaten von RHmerika zur bPochhaltung des 
Baumwollpreises. 
Die Baumwollpflanzer in den Vereinigten 
Staaten von Amerika sind bemüht, durch Zu- 
sammenschluß untereinander und einheitliches 
Handeln die Beschickung des Marktes mit Baum- 
wolle der neuen Ernte so zu regeln, daß das 
Angebot mit der Nachfrage jeweils in dem vom 
Pflanzer zu wünschenden Verhältnis steht. 
Bereits im Betriebsjahr 1904/05, als eine 
Riesenernte den Preis der Baumwolle auf nahezu 
6½ Cents für das Pfund herabgedrückt hatte, 
suchten die Pflanzer ihr Interesse dadurch zu 
wahren, daß sie beschlossen, sich zur Stützung des 
Preises zusammenzutun und sich gegenseitig zu 
möglichster Zurückhaltung in der Beschickung des 
Marktes zu verpflichten. Die Agitation für die 
Ausführung dieses Beschlusses hatte der damals ge- 
gründete Verein der Baumwollpflanzer (Southern 
Cotton Association) übernommen, und zwar nicht 
ohne Erfolg. Ihm kam eine gleichzeitig einsetzende 
Periode ungewöhnlich starker Nachfrage auf dem 
Markte für Baumwollenwaren zu Hilfe. Der 
Preis für Rohbaumwolle sank nicht weiter, erholte 
sich und konnte schließlich, nach Ablauf des Baum- 
wolljahres, für den Jahresdurchschnitt nach den 
tatsächlichen Verkäufen auf den lokalen Märkten 
auf 8, 98 Cents für das Pfund Middling berechnet 
werden. Für die folgenden drei Baumwolljahre 
(einschließlich des mit dem 31. August 1908 zum 
Abschluß gekommenen) ist der Durchschnittspreis 
auf 11,07 Cents, 10,58 Cents und 11,42 Cents 
berechnet worden mit Höchstpreisen von 12,125Cents, 
13,52 Cents und 13,52 Cents. Diese Preise sind 
für den Pflanzer sehr einträglich gewesen und 
haben seine Neigung sowie seine finanzielle Fähig- 
keit, mit dem Verkauf der neuen Ernte zurück- 
zuhalten, bis ihm ein befriedigender Preis geboten 
wird, erheblich gestärkt. Mancher Pflanzer würde 
dazu noch besser imstande sein, wenn er der im 
vorigen Jahre von den Leitern der Bewegung 
ausgegebenen Parole, nicht unter 15 Cents zu 
verkaufen, nicht gefolgt wäre. Denn mancher 
hat sich dadurch abhalten lassen, seine Baumwolle 
zu 12 oder 11 Cents zu verkaufen, der sie später 
schließlich unter diesem Preise hat losschlagen 
müssen. 
Der Preis für sichtbare Baumwolle auf dem 
Platzmarkte in New Orleans, der sich nicht weit 
von dem auf den übrigen Märkten geltenden 
entfernt, ist in den beiden letzten Monaten des 
nun abgelaufenen Betriebsjahres 1907/08, als 
die Aussichten auf eine große neue Ernte be- 
stimmter hervortraten, allmählich bis auf 9½ Cents 
herabgegangen und hatte sich bis Mitte September 
ungefähr auf dieser Höhe gehalten. Da außer-
        <pb n="1209" />
        W 1125 20 
dem auf dem Baumwollmarkte Geschäftslosigkeit 
herrschte, Spinner und Weber Anzeichen einer 
Anderung in diesen Verhältnissen nicht. erblickten 
und die Baumwollbörsenleute in New Orleans 
und in New York ganz überwiegend einen weiteren 
Preisrückgang erwarteten, so wurde der Ruf der 
Pflanzer nach gemeinschaftlichen Maßnahmen zum 
Schutze ihres Interesses am Preise immer lauter. 
Die Führung in diesem Streben nach einheit- 
lichem Vorgehen ist seit einiger Zeit bereits von 
dem Verein der Baumwollpflanzer auf den Bund 
der Landwirte (Farmers' Union) übergegangen. 
Dieser Bund, der angeblich 300 000 Mitglieder 
zählt und sich in besondere Abteilungen für jeden 
Einzelstaat gliedert, hat in den ersten Tagen des 
September 1908 seine Jahresversammlung ab- 
gehalten, in der die Staaten mit Baumwollbau 
mit 2000 Mitgliedern vertreten gewesen sein sollen. 
Der Gegenstand der Beratungen, auf den sich 
das allgemeine Interesse vornehmlich richtete, war 
der von der Abteilung von Texas (Texas Farmers' 
Union) eingebrachte Antrag auf Festsetzung eines 
Mindestpreises für Baumwolle und die Schaffung 
von Einrichtungen innerhalb des Bundes, die 
den Pflanzer in dem Verkaufe seiner Baumwolle 
unabhängig von dem Zwischenhändler (middle- 
man) machen könnten. 
Der erste Teil dieses Antrags, die Festsetzung 
eines für alle Mitglieder verbindlichen Mindest- 
preises, ist nach eingehender geheimer Beratung 
in der dafür gewählten Kommission gutgeheißen 
und von dem Plenum angenommen worden. 
Ülber die Höhe dieses Preises und darüber, ob er 
ein starrer oder unter Umständen beweglicher ist, 
hat man den Mitgliedern des Bundes unver- 
brüchliches Stillschweigen auferlegt, das auch, so- 
viel bekannt, noch nicht gebrochen worden ist. 
Dem zweiten Teil des Antrags ist man durch 
die Bestellung eines Komitees von zwölf Mit- 
gliedern, je einem aus jedem der zwölf Staaten 
mit Baumwollbau, näher getreten. Das Komitee 
soll in Memphis, Tenn., seinen Sitz haben mit 
der Aufgabe, den Verkauf der Baumwolle von 
dem Pflanzer direkt an den Spinner zu ver- 
mitteln. Der Plau geht dahin, daß die Mit- 
glieder des Bundes sich verpflichten, ihre Baum- 
wolle nur in Lagerhäuser des Bundes zu liefern, 
wo ihnen für ihre Ablieferungen Lagerscheine 
ausgestellt werden. Das Komitee übernimmt die 
Verkaufsverhandlungen mit dem Spinner und liefert 
die Ware aus den Lagerbeständen unter gleich- 
mäßiger Berücksichtigung der Herkunft aus den 
verschiedenen Staaten. Es heißt, daß der Bund 
über 200 Lagerhäuser in den verschiedenen Staaten 
des Südens habe. Im Staate Mississippi allein 
werden 64 solcher Lagerhäuser aufgezählt, wozu 
noch viele im Bau begriffene hinzutreten sollen. 
  
Die Vereinigung der lokalen Banken und Bank- 
häuser in Mississippi soll sich bereit erklärt haben, 
die Lagerscheine bis zu 60 v. H. des Wertes zu 
beleihen. Auch die Vereinigung der lokalen 
Banken und Bankhäuser von Alabama hat vor 
einigen Tagen ihren Mitgliedern möglichstes Ent- 
gegenkommen gegenüber den Pflanzern in dieser 
Beziehung empfohlen. 
Es bleibt abzuwarten, ob sich dieser Plan als 
praktisch erweisen wird. Die Kosten der neuen 
Organisation, des Baues so zahlreicher Lager- 
häuser, ihrer Versicherung und der Unterhaltung 
des zu ihrem Betrieb erforderlichen Personals 
können nicht gering sein. Die großen, an den 
Zentralstellen des Handels von Privatunternehmern 
errichteten Lagerhäuser verzinsen sich bei einem 
des ganze Jahr hindurch anhaltenden Umschlage 
schon schwer. Wie sollen die Kosten für die kleinen 
örtlichen Lagerhäuser herauskommen, durch die 
nur die Ernte eines beschränkten Umkreises hin- 
durchgeht? 
Ein ungünstiges Vorzeichen für das Gelingen 
dieses Planes sind die in der letzten Zeit aus 
Mississiippi, Arkansas und Georgia einlaufenden 
Nachrichten von nächtlichen Überfällen auf die 
Pflanzer, die sich ihre Selbständigkeit in der Ver- 
fügung über ihre Ernte vorbehalten, durch Ver- 
mummte (night riders) und die von diesen an 
Pflanzern und Besitzern von Entkörnungsanstalten 
vorgenommenen Nötigungen durch Drohung oder 
Gewalt. Bekannt ist, welcher Terrorismus durch 
ähnliche Mittel im Staate Kentucky gegen die 
Tabakbauer, die sich den Geboten ihrer Berufs- 
genossen nicht unterwerfen wollten, zum großen 
Schaden der Gesamtheit ausgeübt worden ist. 
Die handelsfeindlichen, insbesondere gegen den 
Börsenhandel gerichteten Tendenzen der Pflanzer 
haben sich in den letzten beiden Jahren in der 
Gesetzgebung einer Anzahl der südlichen Staaten 
zur Geltung gebracht und auch im Kongreß ein 
Echo gefunden. 
(Bericht des Kais. Konsulats in New Orleans.) 
Außbenhondel Mexihkos im Slshallahr 1907/08. 
Das mexikanische Finanzministerium (Secre- 
taria de Hacienda) hat im September 1908 
eine statistische Ubersicht über die Ein= und Aus- 
fuhr Mexikos im letzten Rechnungsjahre, vom 
1. Juli 1907 bis 30. Juni 1908, erscheinen 
lassen. 
Der Wert der Gesamteinfuhr betrug hiernach 
221 535 993 Pesos gegen 232 299 579 Pesos im 
Vorjahre, mithin 10 693 586 Pesos weniger. 
In Anbetracht der im ganzen Lande seit dem 
Herbst 1907 andauernd herrschenden Handels-
        <pb n="1210" />
        W 1126 20 
krisis ist das ein nicht unerfreuliches Ergebnis, 
wie auch der Präsident in seiner Botschaft an 
den kürzlich wieder zusammengetretenen Kongreß 
hervorgehoben hat. 
Die Gesamtsumme verteilt sich auf die großen 
Warengruppen wie folgt: 
  
1 907 1906/07 
Warengruppen Woo-10 ert in ee 
Tiere u. amimalische 
Erzeugnisse 17 263 792 19692 386 
Pflanzenerzeugnisse 30 631 463 31 745 862 
Mineralien und Mi- 
neralerzeugnisse 69 517 707 82 502 180 
Garne und Gewebe 30 575 815 25 761 029 
Chemische und phar- 
mazeutische Erzeug- 
nisse 10350 906 9 413 003 
Geistige, natürliche 
und lermentierte 
Getränke 7 163 930 7296236 
Papierwaren 6 146 866 6 012 467 
Maschinen u. Apparate 28 673 001 27 797 866 
Fuhrwerk aller Art. 7 387 089 9 003 324 
Waffen u. Sprengstoffe 3 650 314 3 907 893 
Verschiedenes 10 175 110 9097 333 
Zusanimen . . 221535 993 232229 579 
Auffallend ist die erhebliche Abnahme in der 
Einfuhr von Mineralien, die lediglich auf den 
Umstand zurückzuführen ist, daß infolge der 
schlechten Zeiten weniger bearbeitete Metalle, wie 
Gold- und Silberwaren, importiert worden sind. 
Der Rückgang machte in bearbeitetem Gold, 
Silber und Platina die sehr erhebliche Summe 
von 17790 063 Pesos aus. Dagegen hat die 
Einfuhr von Webstoffen um beinahe 5 Millionen 
Pesos zugenommen, während der Import von 
Maschinen im vergangenen Jahre nur eine Stei- 
gerung um 875 134 Pesos aufweist. 
Der Wert der Gesamteinfuhr aus Europa 
betrug 99 719 298 Pesos gegen 82 194 469 Pesos 
im Vorjahre; er hat also trotz der ungünstigen 
Zeitumstände um 17 524 829 Pesos zugenommen, 
während die Einfuhr aus den Vereinigten Staaten 
von Amerika um beinahe 30 Millionen Pesos ab- 
genommen hat. 
Die Einfuhr aus den verschiedenen Haupt- 
ländern betrug: 
Herkunftsland usw. 1##r in iiz 
Deutschland 28 397 662 24 036 957 
Osterreich-Ungarn 1 626 651 1 315 688 
Belgien 3237551 3 127 631 
Spanien 79 609 924 7 937 986 
Großbritannien 32 870 327 23 451 273 
Frankreich 19 986 727 17 317 664 
Holland. 579 183 563 779 
Herkunftsland usw. 10% 1 in “me 
Italien 1 922 268 1 876 459 
Rußland 907 708 228 225 
Schweiz 1 410 392 985 873 
Asien 2276 010 2244 048 
Afrikea . 225 606 236 198 
Vereinigte Staaten 
von Amerika 117 235 185 146 392 884 
Kanada 817 556 447 677 
Mittelamerika 115 473 39 354 
Südamerika 665 213 383 537 
Antillen 142 918 187 465 
Ozeanien 338 732 103 947 
Die Einfuhr aus Deutschland ist demnach 
um 4 360 705 Pesos, nämlich von 24 036 957 
auf 28 397 662 Pesos gestiegen, sie ist aber 
dennoch durch die Großbritanniens um etwa 
4½ Millionen Pesos üÜberflügelt worden, da 
letztere im letzten Jahre plötzlich um beinahe 
9½⅛ Millionen Pesos gestiegen ist. Verschiedene 
der bedeutendsten Zuckerpflanzer Mexikos haben 
im Laufe des vergangenen Winters neue Ma- 
schinen aus England bezogen, und auch das von 
einer englischen Gesellschaft in Uruapan errichtete 
bedeutende Schlachthaus hat seinen Maschinen- 
bedarf in jenem Lande gedeckt. Ferner hat ein 
Großunternehmer noch im Vorjahre bedeutendes 
Material für die Hafenanlagen in Puerto Mexico 
und Salina Cruz sowie für die Isthmusbahn 
aus England importiert. 
Die Ausfuhr Mexikos ist gegen das Vorjahr 
um 5279 103 Pesos zurückgegangen, nämlich 
von 248 018 010 auf 242 738 907 Pesos, was 
hauptsächlich auf die Verminderung des Silber-, 
Kupfer= und Henequéênexports zurückzuführen ist. 
Die wichtigeren Einzelheiten der Ausfuhr sind 
u. a. folgende: 
  
1907, o8 7 
Waren 1#nne in L0 
Mineralische Erzeugnisse: 
mexikanische Gold- ½# 
münen – 29 990 
ausländische Gold- 
münzen 5 046 593 10 070 
Barrengold 23 097 909 18 905 646 
Goldin anderer Form 3 766 516 4 928 008 
mexikanische Silber- 
münzen 10671 274 24521 921 
ausländische Silber- 
münzen . 165 037 161 829 
Barrensilber. 69 173 111 63 191 248 
Silber in anderer 
Form. 13 025 328 11 986 792 
Antimon . 1 691 187 1427 421 
Kupfer 24 834 068 28 792 779 
Blei 5344 562 3644 738
        <pb n="1211" />
        W 1127 20 
  
« 907«08 -7 
Waren Wusfuhrwerte n 
Zinkk .. 888 484 2 010 408 
anderer mineralische 
Erzeugnisse 616 115 419 064 
Pflanzliche Erzeugnisse: 
Baumwolle. 1 3335 275 4423 144 
Kaffee 10 592 486 7 237 529 
Kautschuk 8 891 681 6 678 926 
Chiclegummi 2251 625 2144 724 
Guayule 1 232 634 61 225 
Henequén 27 019 340 31 440 246 
Irtle 2 900 728 3 813 176 
Hölzer .. 21897182169778 
Hacatdnwurzel. 23476991831217 
Tabak, unverarbeitet 2 637742 1 894 830 
Vanille 1 911 061 2 662 266 
Tierische Erzeugnisse 
lebendes Vieh 2227 118 1 560 362 
ungegerbte Felle 6 788 425 8 875 091 
Bearbeitete Erkeugnisee 
Zucker 689 605 1 164 339 
Baumwollsaatmehl 
u. Baumwollsaat- 
kuchen 839 627 846 280 
gegerbte Felle 82 543 34 883 
Palmhüte 439 457 631 219 
verarbeiteter Tabak 501 634 493229 
andere bearbeitete 
Erzeugnisse 390 659 507 450 
Verschiedenes 1 448 481 1 043 210 
Da der Wert der Ausfuhr den der Einfuhr 
um mehr als 20 Millionen Pesos überstieg, muß 
die Handelsbilanz Mexikos trotz des am Schlusse 
des letzten Fiskaljahres wieder verminderten Ex- 
ports als günstiger bezeichnet werden als die des 
Vorjahres, die nur einen Ausfuhrüberschuß von 
etwas über 14 Millionen Pesos ergab. 
Der Export von Barrengold hat um mehr 
als 4 Millionen Pesos, der von Barrensilber bei- 
nahe um 6 Millionen Pesos zugenommen, dagegen 
hat sich die Ausfuhr von gemünztem Silber um 
beinahe 14 Millionen vermindert, so daß der 
Rückgang des gesamten Silberexports sich auf 
fast 7 Millionen Pesos beläuft. Die Ausfuhr 
von Kupfer ist um beinahe 4 Millionen Pesos 
zurückgegangen, was auf dem längeren, durch 
den niedrigen Kupferpreis bedingten Stillstand 
der Minen in Cananea (Sonora) beruhen dürfte. 
Die Baumwollausfuhr hat infolge des er- 
höhten Bedarfs im Inlande und der geringen 
Ernte im Lagunenbezirk (Torreön) um mehr als 
3 Millionen Pesos abgenommen. Der Kaffee- 
export zeigt dagegen die erhebliche Wertzunahme 
von etwa 3½ Millionen Pesos. Bedeutend ist 
auch das Anwachsen der Kautschuk= und Chicle= 
  
gummiausfuhr, das sich auf 2 319 656 Pesos 
bewertet. Auffallend ist die Zunahme des 
Guayuleexports, dessen Wert von 61 225 auf 
1 232 634 Pesos gestiegen ist. Bei dem gegen- 
wärtigen betriebenen Raubbau ohne Nachpflanzung 
wird der Bestand an Guayulepflanzungen indessen 
im Verlauf weniger Jahre voraussichtlich er- 
schöpft sein. 
Die Henequsnausfuhr hat erheblich, nämlich 
um etwa 4½ Millionen Pesos, abgenommen. 
Da sich inzwischen der Henequenmarkt etwas 
erholt hat und die Verhältnisse in Yucatän sich 
gebessert haben, so ist für das nächste Fiskaljahr 
ein günstigeres Ergebnis zu erwarten. 
Nach den Hauptländern verteilt sich die Aus- 
fuhr, wie folgt: 
* " 1907/08 1906/07 
Bestimmungsland usw. Werte in Pesos 
Deutschland 22 359 372 20 109 664 
Osterreich-Ungarn 19 064 3 555 
Belgien . 6 029 537 5 308 503 
Spanien 2331 048 2988 411 
Frankreich 12 393 816 8 054 973 
Großbritannien 26 256 848 31 874 023 
Italien 48 956 37 966 
Rußland. 19 565 51 067 
Mien h#bina) 1 090 796 
Kanada . 184 604 456 679 
Vereinigte Staaten 
von Amerika 170 125 337 175 809 124 
Mittelamerika 814 744 790 332 
Südamerika 47 658 103 394 
Antillen 2 061 102 2374 180 
Danach hat der Export nach Deutschland 
um 2249 708, nach Frankreich um 4 338 343 
Pesos zugenommen, während die Ausfuhr nach 
England und den Vereinigten Staaten von 
Amerika um je beinahe 6 Millionen Pesos sich 
vermindert hat. 
(Bericht des Kais. Konsulats in Meriko.) 
  
Handel der Seychellen 1907. 
Der Handel der Seychellen hat in den letzten 
7 Jahren folgenden Verlauf genommen: 
Einfuhr Ausfuhr 
*! ohne mit ohne mit 
Jahr Müngen Münzen Münzen Münzen 
Werte in Rupien 
190! 1 140 646 1 210 648 1 417515 1 483215 
1902 861 159 943 819 1 094 268 1 237 4½ 
1003 966 641 1 021 64 825 525 
1904 829 211 905 17 724 187 801 3 
1905 789 785 828 1§( 808 0382 848 744 
1906 811 360 916 397 791 681 807 781 
1907 1 174 412 1 304 787 2270 520 2270 820
        <pb n="1212" />
        W 1128 20 
Der Umfang und Wert der Einfuhr stellt 
für gewöhnlich den Kredit dar, den die Inseln 
aus dem Erlöse für ihre Landeserzeugnisse aus 
dem Vorjahre beim Auslande haben. Zu Anfang 
des Jahres 1906 hatte auf den Inseln noch 
große Armut geherrscht, die aber schwand, als in 
der zweiten Hälfte des Jahres die Koprapreise 
stiegen. Die Folge davon war, daß die Händler 
wieder anfingen, ihre Warenlager aufzufüllen. 
Lebensmittel wurden im Jahre 1907 für 
347 348 Rupien eingeführt, Textilwaren für 
284 636 Rupien und Getränke für 70 693 
Rupien. 
Die wichtigeren Länder waren in den letzten 
drei Jahren an der Einfuhr mit folgenden 
Werten beteiligt: 
1905 1906 1907 
Wert in Rupien 
Großbritannien. 259 702 257 315 409 866 
Indien 275 122 304 912 409 504 
Mauritius 73701 61 546 102275 
Aden 139301 16268 13741 
Zanzibar und Ost- 
afrikeo 247 426 3021 
Frankreich 148 949 131 702 168 849 
Madagaskar und 
Dependenzen 6771 10 429 1 668 
Reunion 3 434 1 636 4147 
Deutschland 4 898 15 006 40 980 
Die Einfuhr aus Großbritannien unterliegt 
großen Schwankungen. Deutschland ist mit 
Eisenwaren (26 878 R.) vertreten. 
In der Ausfuhr nimmt Vanille ihrer Menge 
und ihrem Werte nach die erste Stelle ein; ihr 
Ausfuhrwert ist gegen das Jahr 1906 um rund 
900 000 Rupien gestiegen. Ihr folgen ihrer 
Bedeutung nach die Kokosprodukte mit einem 
Werte von 770 630 RK. gegen 432 474 R. im 
Vorjahre und Guano mit 395 630 R. gegen 
163 979 R. Die Werte der übrigen Ausfuhr= 
artitel weisen gegen die vorjährigen keine erheb- 
lichen Veränderungen auf. 
Einen Uberblick über Menge und Wert der 
Ausfuhrgegenstände im Jahre 1907 gibt folgende 
Liste: 
Produtt Menge E*“* 
Vanille ug 66 406 996 918 
Kopra .Tons 1 960 546 117 
Guanoan 137 198 395 630 
Kokosnußffhl 2977 120 067 
Seise . Tons 239 83 379 
Schildkrötenschalen . kg72430974 
Kokosnüsse .Tons 618 21 057 
Calipee (Schildkröten- 
fleisch · kg112188012 
Kakao...... -7897 5 152 
  
Produkt Menge in Hertm 
Mangrovemrinde: Tons 132 3 049 
Holz . Stück3701 2721 
Seekolos .. .Nüsse3217 2474 
Nelken kEg3 785 2 470 
Atherische dUle . 1 162 2 384 
Die Vanillenernte ging in ihrem Ertrage 
über den Durchschnitt hinaus; die Vanille war 
von schöner Qualität und erzielte hohe Preise. 
Der Ertrag ist großen Schwankungen unterworfen, 
die namentlich aus den beiden letztjährigen Ernten 
veranschaulicht werden, in denen 17 000 (1906) 
und 66 000 kg (1907) Vanille gewonnen wurden. 
Ebenso schwankend sind die Preise; sie betrugen 
1906 durchschnittlich 6 Rupien und 1907 15 Ru- 
pien pro Kilogramm. Eine Frucht, die solche 
Ertragsabweichungen aufweist, kann natürlich 
nicht als Stapelprodukt der Inseln angesehen 
werden. Daher kommt es auch, daß die Pflanzer 
immer mehr dazu übergehen, die Vanille als 
Nebenprodukt anzubauen. Die Vanilleausfuhr ist 
von 17 118 kg im Werte von 101 818 Rupien 
im Jahre 1906 auf 66 406 kg im Werte von 
996 918 Rupien im Jahre 1907 gestiegen. 
Die Menge der ausgeführten Kokoserzeugnisse 
belief sich im Jahre 1907 auf annähernd 
3115 Tons. Die Kopraausfuhr hat seit dem 
Jahre 1905 infolge der hohen Koprapreise einen 
bedeutenden Aufschwung genommen, sie richtet 
sich vorwiegend nach Marseille. Die Ausfuhr 
von Kokosöl hat infolge der vermehrten Seifen- 
produktion auf den Inseln erheblich abgenommen. 
Dabei ist indes zu berücksichtigen, daß die Seifen- 
produktion sehr von den Kokosölpreisen abhängig 
ist, da hohe Olpreise die Konkurrenz mit dem 
Auslande erschweren. Die Zahl der nach Mau- 
ritius und Aden ausgeführten Kokosnüsse hat bei 
den hohen, von den Koprafabrikanten auf den 
Inseln selbst gezahlten Preisen sehr abgenommen. 
Kokosnußkuchen, der bei der Olgewinnung erzielt 
wird, wird nicht ausgeführt, sondern zu Futter- 
zwecken auf den Inseln selbst verbraucht. 
An der Warenausfuhr der Inselgruppe 
sind vorwiegend Frankreich und Großbritannien 
beteiligt. Ersteres nahm für 936 667 Rupien 
Waren ab, davon für 531 064 R. Vanille, für 
372 256 R. Kopra und für 18 487 R. Schild- 
krötenschalen; letzteres für 648 906 Rupien, davon 
für 454 351 R. Vanille, für 123 000 R. Guano, 
für 43277 R. Kopra, für 11 987 R. Schild- 
krötenschalen, für 7677 R. Schildkrötenfleisch (ca- 
lipee) und für 3554 R. Kakao. Nach Belgien 
gingen für 166 220 R. Guano, nach Holland 
für 33 570 R. Guano, nach Deutschland für 
9995 R. Vanille und für 7200 R. Kopra und 
nach der Schweiz für 1498 R. Vanille.
        <pb n="1213" />
        G 1129 2 
Ihrer Menge und ihrem Werte nach hat die Ausfuhr von Kokoserzeugnissen in den letzten 
sechs Jahren folgenden Verlauf genommen: 
  
  
Gesamtwert 
Jahr Kokosöl Kokosnüsse Kopra der Koskos- 
erzeugnisse 
bl Rupien Stück Rupien kg Rupien Rupien 
1902 11 326 242 3431117960 24 815 5390 827 313 148 
1903 18 504 160 9771241 026 28 848 30 458 5 884 246 676 
1904 9 919 180 045 882 044 26 021 267.200 43 744 294249 
1905 11 800 250 070 551 135 12 188 296 718 49 704 413 951 
1906 4290 123 942 376 340 9 484 899217 169 458 432 474 
1907 2977 120 067 617 785 21 067 1 950 526 546 117 770 630 
  
  
  
  
(Nach Coloninl Reports Nr. 567. Serchelles, Report for 190 .) 
Landwirtschaftliche Schaustellungen im Transvaal 
im Jahre 1909. 
Nach einer Mitteilung auf dem soeben abge- 
schlossenen Kongreß der Transvaal Agricultural 
Union werden die nächstjährigen landwirtschaft- 
lichen Schaustellungen im Transvaal zu 
folgenden Zeiten stattfinden: 
Lydenburg: letzte Woche des Januar, Ermelo: 
erste Woche des Februar, Bethel: zweite Woche 
des Februar, Carolina: dritte Woche des Februar, 
Standerton: 24. März, Middelburg: erste Woche 
des März, Wakkerstroom: letzte Woche des Februar, 
Heidelberg: 7. April, Johannesburg: 14. April, 
Pretoria: 21. April, Klerksdorp: 28. April, Wol- 
maransstad: 5. Mai, Barberton: im Juli. 
Die bedeutendsten dieser Schaustellungen finden 
in Pretoria und Johannesburg statt. 
(Bericht des Kaiserl. Konsulats in Pretoria.) 
  
Deutsche Kolonssation in Datagonien. 
Die argentinische Regierung hat nunmehr der 
vor einiger Zeit in Buenos Aires gegründeten 
Deutsch-Argentinischen Kolonisationsge- 
sellschaft eine Konzession für die Anlage von 
Viehzuchtskolonien in Patagonien unter den 
folgenden Bedingungen bewilligt. 
Es werden in dem Territorium von Santa 
Cruz fünf der Biehzucht dienende Kolonien ab- 
gesteckt. Diese Kolonien werden in Lose von je 
10 000 ha aufgeteilt, die im allgemeinen durch 
Linien begrenzt werden, die parallel bzw. senk- 
recht zum Meridian 10 westl. Länge von Buenos 
Aires laufen. Je 50 dieser großen Lose werden 
in jeder Kolonie in Lose von je 2500 ha auf- 
geteilt, so daß also in jeder Kolonie 200 solcher 
kleinen Lose von je einer Legua Oberfläche sich 
vorfinden. Von diesen kleinen Losen wird die 
Hälfte freihändig zum Preise von 1,50 &amp; Papier 
pro Hektar für das Land und 10 Centavos pro 
Hektar für die Vermessung an Kolonisten verkauft; 
die andere Hälfte bleibt für denselben Zweck 
später sich meldenden Kolonisten vorbehalten. 
Die übrigen Lose von je 4 Leguas Oberfläche 
(50 in jeder Kolonie) werden begeben, nachdem 
die kleinen Lose verkauft sind. 
Wälder, welche sich für die forstliche Aus- 
beutung eignen, werden nicht an die Kolonisten 
verkauft; etwa für den Ackerbau geeignete Strecken 
werden gesondert für Ackerbaukolonien be- 
stimmt, und endlich an geeigneten Stellen Lose 
von je 2500 ha zur Anlage von Ortschaften 
vermessen. 
Reserven von je 200 Losen zu je 1 Legua 
Oberfläche werden ausschließlich für solche Fa- 
milien bestimmt, welche die Sociedad Germano- 
Argentina de Colonizacicn ins Land bringt, und 
denen sie zu dem oben namhaft gemachten all- 
gemein gültigen Preisen von 1,50 3 Papier für 
das Land und 10 Centavos für die Bermessung 
pro Hektar verkauft werden. Es wird zur Be- 
dingung gemacht, daß die Familienhäupter nicht 
über 50 Jahre alt seien, ausgenommen, daß sie 
mit zahlreicher Familie kommen; auch wird ein 
Leumundszeugnis verlangt. Der Preis der Ver- 
messung und ein Zehntel des Wertes des Landes 
ist bei der Übernahme in bar zu bezahlen; für 
den Rest werden Wechsel mit hypothekarischer 
Garantie des Landes angenommen. 
Die Kolonisationsgesellschaft verpflichtet sich, 
in den ersten 18 Monaten 50 Familien, in dem 
folgenden Jahre 80, im dritten 160 und im 
vierten Jahre 100 Familien europäischer Herkunft 
einzuführen; im Falle der Nichteinhaltung dieser 
Verpflichtung erlischt auch das Vorrecht auf die 
Landreserven. Ein solches eventuelles Erlöschen 
der Konzession beträfe aber nicht die bereits vor-
        <pb n="1214" />
        W 1130 20 
handenen Ansiedler, welche später ihre Eigentums- 
titel erhalten, sofern sie die vereinbarten Ab- 
zahlungen regelmäßig leisten. 
Während der ersten beiden Jahre nach ihrer 
Besitzergreifung können die Kolonisten aus den 
reservierten Forstländereien Holz für den Haus- 
bau und für Zaunpfosten fällen. 
Die Kolonisationsgesellschaft kann die Wasser- 
kräfte des Gebiets industriell nach einem mit der 
Regierung zu vereinbarenden Tarif auf höchstens 
50 Jahre Dauer nutzbar verwerten. Mit der 
Küste hat die Gesellschaft einen Automobilverkehr 
in der Weise zu unterhalten, daß von der An- 
kunft der ersten Kolonisten ab monatlich min- 
destens je eine Rundreise bewerkstelligt wird. 
Für die Vermessung der fünf Kolonien ist je 
ein besonderer Feldmesser ernannt worden. 
(Buenos Aires Handels-Zeitung.) 
Steuern für ausländische Oinerolwasser und 
Medlzinalwasser in den portugiesischen Besitzungen. 
Ein bereits in Kraft getretenes Gesetz unter- 
wirft alle in portugiesische Kolonien eingeführte 
ausländische Mineral= und Medizinalwasser, neben 
den bereits bestehenden Abgaben, einer Steuer 
von 50 Réis für 1 kg Rohgewicht sowie einem 
Stempel von 50 Réis für die Flasche. 50 Réis 
entsprechen etwa 20 Pfennig. Nach dem Gesetze 
muß jede einzelne Kiste bei der Zollbehörde ge- 
öffnet und jede einzelne Flasche mit einem Stempel 
versehen werden. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
in Lourenco Marques.) 
berabsetzung der Steuer für portugiesische Weine 
in Oozomblaue. 
Die neue Handelssteuer (Contribuigäo com- 
mercial), die am 1. Juli d. Is. in den Bezirken 
Lourenco Marques, Gaza und Inhambane an die 
Stelle der bisherigen Industriesteuer (Contribuic# 
industrial) trat,“) ist für portugiesische Weine 
wieder außer Kraft gesetzt worden. Statt ihrer 
wird für portugiesische Weine wieder die Industrie- 
steuer in Höhe von 1 v. H. des Wertes erhoben. 
(The Boamnl of Trade Journal.) 
Erhöhung der Kalgebühren in Matal. 
Durch ein Gesetz vom 11. September d. Is. 
(Nr. 12/1908) sind die Kaigebühren in Natal 
von 10 auf 20 Schill. für je 100 Pfd. Sterl. des 
Val. „D. Kol. Bl.- 1908, Nr. 18, S. 982 f. 
  
Wertes der nach Natal zum heimischen Verbrauch 
eingeführten Waren erhöht worden. 
Für Waren, die zum heimischen Verbrauch 
einklariert sind und demnächst nach einer anderen 
Kolonie oder einem anderen Staate innerhalb des 
Südafrikanischen Zollvereins weitergeführt werden, 
soll eine Vergütung gewährt werden in Höhe des 
Betrags, um welchen die Gebühren die Kaigebühren 
für solche Waren übersteigen sollten, die von 
vornherein zur Weiterbeförderung nach einer 
anderen Kolonie oder einem anderen Staate be- 
stimmt sind. (Ebenda.) 
Snee#nn L#s 
für ngoraziegen aus der Rapkolonle. 
* ein Gesetz vom 10. September d. Is. 
— Angora Goat Export Prohibition Act, 1908— 
ist das Gesetz vom Jahre 1899, wodurch auf die 
Ausfuhr von Angoraziegen ein Zoll von 100 Pfd. 
Sterl. für das Stück gelegt war, aufgehoben und 
die Ausfuhr von Angoraziegen (Böcken oder 
Weibchen) aus der Kapkolonie zu Lande oder zur 
See bei einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten 
bis zu zwei Jahren verboten worden.“) Ausge- 
nommen von dem Verbote ist die Ausfuhr nach 
solchen Nachbarkolonien oder Nachbarstaaten, deren 
Gesetze zur Zeit in gleicher Weise bei einer gleich 
hohen Strafe wie im vorliegenden Gesetze die 
Ausfuhr solcher Tiere verbieten. 
(Thbe (ape of (lood Hope Government Ciazctte.) 
Ausfuhrverbot für Angorazlegen in Basutoland, 
Betschuanaland und Swasiland. 
Laut Bekanntmachungen des High Commissioner 
für Südafrika vom 11. August und 17. September 
d. Is. (Nr. 51, 58 und 57 vom Jahre 1908) 
sind die Bekanntmachungen Nr. 26 vom Jahre 1907 
sowie 17 und 18 vom Jahre 1908, wodurch auf 
die Ausfuhr von Angoraziegen aus Basutoland, 
Betschuanaland und Swasiland ein Zoll von 
100 Pfd. Sterl. für das Stück gelegt war, auf- 
gehoben. Gleichzeitig ist die Ausfuhr dieser Ziegen 
(Böcke und Weibchen) bei einer Gefängnisstrafe 
von ein bis zwei Jahren verboten worden, außer 
nach solchen Kolonien und Gebieten in Südafrika, 
in denen in gleicher Weise und bei einer gleich 
hohen Strafe wie in den vorliegenden Bekannt- 
machungen die Ausfuhr solcher Tiere verboten ist. 
(Official Gazette of the High Commissioner 
for South Africa.) 
*) Agl. „D. Kol. Bl.W- 1908, Nr. 21, S. 1076.
        <pb n="1215" />
        W 1131 20 
Vermischtes. 
* Die Sntwichlung der Deutsch-Westafrikanischen 
Bank im Jahre 1907. 
Bericht des Regierungskommissars in Lome. 
Das dritte Geschäftsjahr der Deutsch-West- 
afrikanischen Bank kann als ein günstiges be- 
zeichnet werden. Alle im Schutzgebiet tätigen 
Firmen haben die Mitwirkung der Bank in An- 
spruch genommen. Der günstige Ausfall der 
Ernte fast aller Ausfuhrprodukte, insbesondere 
von Mais, hatte eine gesteigerte Nachfrage nach 
Geld zur Folge; die Bank war stets in der Lage, 
allen Anforderungen der Firmen gerecht zu 
werden. 
Gegen das Vorjahr hat die Bank dadurch 
fast eine Verdoppelung ihrer Umsätze zu ver- 
zeichnen; der Gesamtumsatz betrug nach dem 
Hauptbuch 18984 367,57 / gegen 9 500 000./ 
im Vorjahre. 
Im Verkehr mit dem Gouvernement ist keine 
Anderung eingetreten. Die Hauplkasse leistet 
alle größeren Zahlungen in Schecks auf die Bank. 
Nachdem alle ansässigen Firmen und auch andere 
Privatpersonen, sowie ein großer Teil der Be- 
amten ein Guthaben bei der Bank unterhalten, 
kommt der rote Scheckverkehr und dadurch ge- 
rade die Verkehrserleichterung, welche die Bank 
bringen sollte, immer mehr zur Geltung. 
Die Zahlung der von den Firmen zu ent- 
richtenden Zölle erfolgt meistens durch direkte 
Einzahlung bzw. Verrechnung bei der Bank oder 
durch Gutschrift der von der Bank angenommenen 
Wechsel. Es ist den Firmen erlaubt, ihre fälligen 
Zölle oder Firmensteuer und Branntweinabgabe 
mittels Scheck auf die Bank zu zahlen; zur 
Sicherung des Gouvernements müssen die vor- 
gelegten Schecks jedoch einen Vermerk der Bank 
tragen, daß sie anstandslos von ihr anerkannt 
werden. 
Insgesamt hat die Bank im Kalenderjahr 1907 
716 466,05.“ Zölle in ihren Büchern ver- 
rechnet. 
Die Barablieferungen der Zollämter an die 
Bank betrugen im Kalenderjahr 1907 beim 
Zollamt Lome 264 600.“ 
- Anecho 161 600. 
Zusammen 416 2007 
Zum Anschluß anderer Kassen des Gouverne= 
ments an die Bank ist ein Bedürfnis nicht her- 
vorgetreten. Die Zahlung von Betriebsvorschüssen 
an die Dienststellen im Innern und an der Küste 
erfolgt durch die Hauptkasse. 
Nunmehr soll ein kurzer Uüberblick über die 
Umsätze bei den nach § 2 der Satzungen der 
  
Deutsch-Westafrikanischen Bank aufgeführten Bank- 
geschäften im Kalenderjahr 1907, sowie ein Ver- 
gleich gegen das Vorjahr gegeben werden. 
Es wurden angekauft insgesamt 85 000 f 
englisches Geld und davon etwa 80 000 K ab- 
gestoßen, so daß ein Bestand von 5000 K&amp; am 
Schlusse des Kalenderjahres verblieben ist. 
In den Büchern der Bank sind nachgewiesen: 
Angekauftes englisches Geld 
einschließhlich des Be- 
standes am 1. Jannar 1907 
Im Laufe des Jahres 
wurden abgestoßen 1 623 726,20 = 
so daß ein Bestand von 104 392,75 
verblieben ist. Im Vorjahre wurden etwa 
25 000 K englisches Geld angekauft, so daß sich 
der Umsatz an englischem Geld fast vervierfacht 
hat. Es ist dies jedoch kein Beweis dafür, daß 
im Schutzgebiet mehr englisches Geld in Umlauf 
ist, die deutsche Münze ist insbesondere nach Ein- 
führung der neuen ½ Marftstücke überall vor- 
herrschend. Die Lieferanten des englischen Geldes 
waren vornehmlich die Lome-Firmen. die ihre 
Einnahmen an englischem Geld in deutsches Geld 
umwechselten, um Barmittel für den 
Produktenankauf zur zu haben, da die 
Eingeborenen im zu früheren Jahren 
jetzt gern deutsches in Zahlung nehmen. 
Außer den in Lome bei den Firmen direkt ein- 
gehenden Beträgen an englischem Geld haben 
auch die Firmen, die Zweigniederlassungen in 
Kitta besitzen, östers durch ihre Kitta-Faktoreien 
englisches Geld zur Deutsch-Westafrikanischen 
Bank beordert. Nach der Handelsstatistik für das 
Jahr 1907 find über die westliche Landgrenze 
insgesamt 360 000 .“ eingeführt worden. 
Kleinere Beträge englischen Geldes werden auch 
von den von Dahomey kommenden Haussa- 
Händlern gegen französisches Geld umgewechselt. 
Ferner besteht ein lebhafter Handelsverkehr 
der Händler der Goldküste, die besonders für 
Viehverkäufe sehr viel englisches Geld im Schutz- 
gebiet zurücklassen. 
Die angesammelten Bestände an englischem 
Geld wurden jeweils an Firmen in Lagos, 
Sekondi und Ada überwiesen; es ist auch teil- 
weise den Firmen, die Zweigniederlassungen in 
Kitta unterhalten, zurückgegeben worden, wenn 
die Faktoreien in Kitta größere Beträge an Ein- 
fuhrzöllen bezahlen mußten und nicht genügend 
Barmittel zur Verfügung hatten. Bemerkenswert 
ist, daß etwa 2500 K englisches Gold nach Duala 
versandt worden sind. 
1 728 118,95 .7.
        <pb n="1216" />
        1132 20 
Der Umsatz an Wechseln nach Europa betrug 
insgesamt 1 685 663,15 gegen rund 
500 000 /“ im Vorjahre. Dies waren zum 
Teil Wechsel für nach der englischen Westküste 
abgegebenes englisches Geld oder Wechsel auf 
heimische Hauptsitze der hiesigen Firmen für Auf- 
nahme von Geld im Schutzgebiet, nach Hamburg, 
Bremen oder Berlin. Die Wechselbeträge waren 
in sämtlichen Fällen gedeckt durch Abmachungen 
der Bankzentrale in Berlin mit den Stamm- 
häusern der hiesigen Firmen, auch war die Sicher- 
heit stets in Deutschland gegeben. Die Wechsel 
waren spätestens 30 Tage nach Sicht fällt- 
Die Kommission beträgt durchschnittlich 3/4 v. H. 
bei Sicht, 1 v. H. für 8 Tage nach Sicht, 1½ 
v. H. für 30 Tage nach Sicht. 
Der Umsatz an Solawechseln betrug im 
Berichtsjahre 
im Eingang 258 860,— 
-Ausgang . 215300,—-- 
so daß am 1. Januar 1907 für 13 560,— . 
laufende Wechsel verblieben. 
Der Umsatz, der im Vorjahre 120 000 . 
betrug, hat sich demnach im laufenden Jahre 
verdoppelt. 
Die Sicherheit war zum Teil gegeben durch 
Abmachungen der Stammhäuser der hiesigen 
Firmen mit der Bankzentrale in Berlin; soweit 
die Firmen hier Sicherheit zu leisten hatten, be- 
stand sie regelmäßig in der Deponierung von 
Zollniederlagescheinen und Konnossementen für 
heimgehende Produkte. 
In einzelnen Fällen wurden auch Konnosse- 
mente für ausgehende Waren, die vor dem Ein- 
treffen der Waren sich bereits in Händen der 
Firmen befanden, als Sicherheit angenommen. 
Die Umlaufszeit dieser Wechsel betrug eine 
bis vier Wochen, wurde jedoch häufig verlängert. 
Die von der Bank berechnete Kommission beträgt 
für Solawechsel mit einer Umlaufszeit von einer 
Woche ¼ v. H. von einem Monat 3¾ bis 1 v. H 
Es find dies die an der Westküste üblichen Sätze. 
Als Sicherheit bei Stundung von Zollgefällen 
hinterlegten auch in diesem Jahre einige Firmen 
zugunsten des Gouvernements auf die Bank 
gezogene und von dieser angenommene Zwei- 
monatswechsel. Es wurde ein Kredit von rund 
260 000 l7 in Anspruch genommen gegen 
222 600 “ im Vorjahre. 
Der Gesamtverkehr an Zollwechseln betrug 
nach den Büchern der Bank wie folgt: 
angenommene Wechsel, einschließ- 
lich Bestand am 1. Jannar 1907 
eingelöste Wechsel für 246 876,05 = 
so daß am 1. Jannar 1908 41 788,05 .7 
als Wechselverbindlichkeit der Bank gegenüber 
dem Gouvernement verblieben. 
288 664,10 ½ 
  
Im Berichtsjahre wurde auch einem Ein- 
geborenen ein zinsbares Darlehn im Betrage von 
1200 “ gegen Verpfändung von Goldsachen 
gegeben, das am Ende des Jahres fällig und 
auch eingelöst wurde. 
Die Ausgaben beim 
geschäft betrugen 48 324,30 / 
davon wurden eingelöst 42 885,20 
so daß am Schlusse des Jahres 5 439,10 7 
noch einzulösen waren, gegen einen Umsatz von 
10 000 “ im Vorjahre beinahe das Fünffache. 
Das Inkassogeschäft wurde besorgt für ein- 
geborene Firmen, die in Europa keine eigene 
Zentrale haben, auch wird ein Teil der für Be- 
amte bestimmten Nachnahmesendungen von der 
Bank eingelöst. 
An dem Gesamtumsatz waren beteiligt: 
die eingeborenen Firmen mit 43 300, .“ 
die Beamten mit . 00 - 
An dem Lontokorrenwertehr. beteiligten sich 
15 Firmen, 5 Gesellschaften, 11 Beamte und 
4 Prwvatpersonen gegen 9 Firmen und 6 Beamte 
im Vorjahre. Der Gesamtumsas betrug 
in Einnahme. 032 916,11 ./7 
in Ausgabe ; 33 144,40 — 
so daß am Schlusse des Jahres 
ein Guthaben von. .. 
verblieb. 
Der 
1 827 000 ¼ 
Depotinhaber sind 55 Personen und 21 Ein- 
geborene. 
Im Jahre 1906 hatten nur 40 Personen 
und 6 Eingeborene Depots bei der Bank. 
Der Bestand der Einlagen betrug 
am Beginn des Berichtsjahres 48 500,— ( 
Im Laufe des Jahres betrugen 
die Einzahlungen 108 687,09. 
Inkasso- 
55 771,71 /% 
*- im Vorjahre betrug nur 
die Auszahlungen 77 447,06 = 31240,03 = 
so daß ein Be- 
stand von 79 740,03 / 
verblieben ist. 
Das Depot der 21 Farbigen beträgt 7000. ¼. 
Die Steigerung der Gesamtumsätze hatte einen 
höheren Reingewinn zur Folge. 
Am Schlusse des Berichtsjahres war nach 
Abzug der Unkosten von 18 500 “ ein Netto- 
reingewinn von rund 28 000 . verblieben, 
gegen einen Überschuß von 11 680 "7 im Vor- 
jahre. 
Es ist der Bank gelungen, den Geldverkehr 
immer mehr an sich zu ziehen und dadurch größere 
Verkehrserleichterungen zu schaffen. Die Einnahmen 
der vielen kleinen Verkaufsläden der Firmen 
werden z. Z. an die Bank abgeführt und im 
Kontokorrentverkehr weiter verrechnet.
        <pb n="1217" />
        G 1133 20 
Ligensgebühren der Handlungsreisenden, Kgenten 
und Wareneinführer In der Hapholonie. 
Der Gesetzentwurf, betreffend Erhöhung der 
Gebühren der Wareneinführer, Agenten, Hand- 
lungsreisenden usw.,') ist unterm 11. September 
d. Is. zum Gesetz erhoben und, soweit er die 
Abgaben der Einführer und General Dealers be- 
trifft, unverändert angenommen worden. Der 
vAgent for foreign firm“ (hierzu gehören auch 
die Geschäftsreisenden, die für ausländische — 
insbesondere englische — Firmen reisen) hat 
künftighin 50 Pfd. Sterl. jährlich zu entrichten 
und 5 Pfd. Sterl. für jede weitere von ihm ver- 
tretene Firma, jedoch keinen höheren Zuschlag als 
50 Pfd. Sterl. jährlich, auch wenn er mehr als 
zehn Firmen vertritt. Die Beträge ermäßigen 
sich um die Hälfte, falls der Agent im Lande 
Sollte der Agent im Lande reisen, um auch 
entgegenzunehmen, 
so hat er außerdem für jeden der etwa 90 Be- 
zirke (Divisions) eine Lizenzgebühr von 5 Pf. 
Sterl. zu entrichten. Ausgenommen sind nur 
Reisende in landwirtschaftlichen Maschinen. 
Das Gesetz dehnt ferner die Stempelpflicht 
erheblich aus. So werden von Patentmedizinen, 
die im Kleinverkauf abgegeben werden, nach dem 
Kleinverkaufswerte des Inhalts eines jeden Ge- 
fäßes Stempelgebühren erhoben, die für einen 
Wert von 1 Schill. 6 Pce. 2 Pce. betragen und 
bei höheren Werten bis zu einem solchen über 
50 Schill. in einer bestimmten Abstufung bis zu 
1 Pfd. Sterl. steigen. Ferner sind alle Abkommen 
über einen Gegenstand im Werte von mehr als 
5 Pfd. Sterl. (von gewissen Ausnahmen abgesehen) 
sowie Erlaubnisscheine zum Verkaufe von Munition 
von N 
ansässig (domiciled) ist. · 
— zu stempeln. 
  
*) Vgl. „D. Kol. Bl.= 1908, Nr. 20, S. 1033 f. 
Verkehr durch den Suezkanal im Jahre 1907. 
Im Jahre 1907 durchfuhren den Suezkanal 4267 Schiffe mit einem Raumgehalte von 
netto 14 728 434 Reg.-Tons; darunter waren 580 deutsche Schiffe von 2 253 651 Reg.-Tons. 
Der Anteil der wichtigeren Schiffahrt treibenden Völker an dem Gesamtverkehr durch den 
Suezkanal stellte sich in den letzten beiden Jahren, wie folgt: 
  
1906 1907 
Land Schiffe v. H. Reg.-Tons v. H. Schiffe v. H. Reg.-Tons v. H. 
Großbritannien 2333 58,7 8 299 941 61,7 2651 62,1 9 495 868 64,5 
Deutschland 588 14,8 2 155 552 156,0 580 13,6 2253 651 15,3 
Frankreich 260 6,5 856 311 6,4 239 5, 6 806 786 5,5 
Niederlande 202 5,1 561 322 4.2 223 5,2 632 089 4,3 
Osterreich- Ungarn . 145 3.7 483 073 3,6 129 3,0 439 997 3,0 
Japan 37 0,9 147 279 1,1 67 1,6 259 059 1,7 
Rußland .113 2,8 330 375 2,5 81 1,9 239 350 1,6 
Italien 82 2,1 181 235 1,3 86 2,0 202 112 1,4 
Dänemarrrrk 39 1,0 108 063 0,8 38 ·0,9 105 130 0,7 
Spanin 28 0,7 81 063 0,6 26 0,6 75 158 0,5 
Türkiie 51 1,3 63 810 0,5 51 1,2 73247 0,5 
Norwegen 57 1,4 80 006 1,1 47 1,1 54 299 0,4 
Griechenland 6 0,2 5240 0,5 21 0,5 45 494 0,3 
Schweden 8 0,2 22 318 .0,3 10 0,3 23 547 0,2 
Ameriiea 22 0,6 67 876 0,2 9 0,2 12 537 0,1 
Zus., einschl. anderer 3975 100 13 445 504 100 4267 100 14 728 434 100 
Der Gesamtverkehr im Kanal hat sich gegen das Vorjahr um 292 Schiffe und 1 282 930 
Reg.-Tons gehoben. Von den 4267 Schiffen waren 3036 Frachtdampfer, 920 Postdampfer, 
59 Kriegs= und Transportschiffe, 34 Regierungsdampfer und 218 Frachtdampfer in Ballast. Die 
seit dem 1. Januar 1906 von 8,50 auf 7,75 Franken ermäßigten Kanalgebühren haben einen 
Rückgang der Einnahmen nicht nach sich gezogen, es hat sich vielmehr eine Steigerung derselben 
von 108 161 896 Franken im Jahre 1900 auf 116 000 096 Franken im verflossenen Jahre ergeben. 
Die Zunahme um rund 8 Millionen Franken an Kanalgebühren ist nicht etwa auf ungewöhnliche 
oder zufällige Ursachen zurückzuführen, sie ist vielmehr durch die allgemeine lebhafte Verkehrsbewegung 
des Jahres 1907 hervorgerufen worden.
        <pb n="1218" />
        1134 2 
Von den 3254 beladenen oder beballasteten Frachtdampfern, die einen Nettoraumgehalt 
von 11 001 341 Reg.-Tons aufwiesen, führten 2441 Schiffe (75 v. H.) von 8573 061 Reg.-Tons 
(78 v. H.) die britische Flagge, während 311 Schiffe oder 9,5 v. H. auf den Anteil Deutschlands 
entfielen; der Raumgehalt dieser deutschen Schiffe machte dabei 10 v. H. aus. 
(Nach der britischen Parlamentsdrucksache Suez Canal, Returns of Shipping and Tonnage 1905, 1900 and 1907.) 
Schiifsverbehr im Hafen Mombassa-RKilindin 
(Britisch-Ostafrika) 1907/08. 
In der Zeit vom 1. April 1907 bis 31. März 
1908 gestaltete sich der Schiffsverkehr im Hafen 
von Mombassa-Kilindini in Britisch-Ostafrika, wie 
folgt: 
  
  
  
1. Dampfer: 
1907 1006 
Anzahl Be Ansahl Beg. 
a) Deutsche Dampfer: 
im Verkehr mit: 
europäischen Häfen 57 304581 56 216 730 
indischen Häfen 58 139 610 54 131 820 
ostafrikanischen Häfen 5 2095 6 2211 
Summe 115 446 325 116 380 761 
b) Englische Dampfer: 
im Verkehr mit: 
europäischen Häfen 16 60 416 25 91242 
Aden 25 51 731 17 54164 
indischen Häfen 8 29975 18 42 103 
asrseanischlen“ Häfen 37 18722 35 17 710 
Summe 86 160 844 90 205 219 
c) Französische Schiffe: 
m Verkehr mit: . 
Enropäichen Häsen. 25 96636 24 94724 
") Ssterreich. Schiffe: 
im Verkehr mit: 
emmopäischen Häfen — — 21 96 760 
e) Holländische Schiffe: 
im Verkehr mit: 
enropäischen Häfen. 1 3 035 1 3 036 
ß Norwegische Schiffe: 
im Verkehr mit: 
curopäischen HLäasen 1 1 171 — — 
#&amp;) ZanzibarSchiffe: 
im Verkehr mit: 
ostafrikanischen Häfen 21 6930 16 5280 
Gesamtzahl 249 714 941 268 785 780 
Die regelmäßigen Dampferlinien im Berkehr 
mit Europa sind die Deutsche Ostafrikalinie, die 
Messageries Maritimes und die British India 
Steam Navigation Company. 
Die deutsche Linie unterhielt früher, kommend 
und gehend, für Personen= und Frachtverkehr 
einen vierzehntägigen Dienst, indem sie jeden 
Monat je einen größeren (Hauptlinie) und einen 
kleineren Dampfer (Zwischenlinie) sandte. Seit 
Anfang Juni 1907 hat sie den Passageverkehr 
auf einen dreiwöchentlichen Dienst beschränkt und 
verwendet dazu nur größere Dampfer. Daneben 
sendet sie noch alle sechs Wochen einen Fracht- 
dampfer, so daß sich der Rückgang in dem Haupt- 
dienst ausgleicht. 
  
Die Messageries Maritimes laufen auf ihrem 
Wege zwischen Marseille und Madagaskar seit 
Anfang 1905 Mombassa an, je einmal im Monat 
kommend und gehend. 
Die British India Steam Navigation Com- 
pany unterhält eine regelmäßige Linie Aden— 
Lamu— Mombassa —Zanzibar, die, einmal im 
Monat ein= und auslaufend, den Postverkehr 
mit Europa vermittelt. Sie erhält dafür eine 
bescheidene Subvention. 
Eine andere englische Linie, die British East 
African Line, hatte Mitte 1906 einen monatlichen 
Dampferdienst zwischen Middlesbrough—London 
und Ostafrika begonnen, hat diesen aber nach 
einem fruchtlosen Konkurrenzkampfe Ende 1907 
wieder eingestellt. 
Der Osterreichische Lloyd, der in früheren 
Jahren Mombassa monatlich einmal kommend und 
gehend anlief, hat seinen Dienst Triest— Südafrika 
bereits Ende 1906 aufgegeben. 
Die deutschen Dampfer im Verkehr mit 
europäischen Häfen gehören bis auf drei der 
Deutschen Ostafrikalinie; zweimal lief der der 
Firma O'Swald &amp; Co. in Hamburg gehörige, 
zwischen Hamburg und Madagaskar verkehrende 
Dampfer „Zanzibar“ den Hafen an; ein dritter 
Dampfer war für eine Petroleumsendung ge- 
chartert. 
Die im Verkehr mit indischen Häfen auf- 
gezählten deutschen Dampfer gehören sämtlich der 
Deutschen Ostafrikalinie, die eine regelmäßige 
Zweiglinie nach Bombay unterhält. 
Die Zahl 5 im ostafrikanischen Verkehr rührt 
aus gelegentlichen Fahrten von Dampfern des 
deutsch-ostafrikanischen Gouvernements her. 
Von den englischen Dampfern entfällt die 
Zahl 37 im Verkehr mit ostafrikanischen Häfen 
auf Fahrten des Protektoratdampfers „Juba“, 
der einen regelmäßigen Dienst zwischen den ein- 
zelnen Küstenplätzen unterhält, auch gelegentlich 
nach Zanzibar fährt. 
Die Zahl für den Adenverkehr gibt die regel- 
mäßigen Fahrten der British India Steam 
Navigation Company, die daneben noch gelegent- 
lich Schiffe nach Indien und London laufen läßt. 
Von den 16 im Verkehr mit europäischen 
Häfen genannten Schiffen kamen 11 auf die 
regelmäßigen Fahrten der erloschenen British 
East African Line, der Rest auf die vorgenannte 
Linie.
        <pb n="1219" />
        G 1135 20 
Die 25 französischen Schiffe gehörten den Citeratur-Verzeichnis. 
Messageries Maritimes, ein holländisches Schiff gaeungerneen Dchr veren Seprrsung ch die 2rranko 
brachte Petroleum, ein norwegisches Kohlen. bur#ecustgorbät, werden urser elden in zurüchgesandt. 
Die Zahl 21 für die Zanzibarflagge kommtDr. Bongard: Staatssekretär Dernburg 
aus gelegentlichen Fahrten von zwei dem Zanzibar- in Britisch= und Deutsch-Süd-Afrika. 
gouvernement gehörigen Dampfern. Berlin 1908. Verlag von Wilhelm Süsserott. 
2. Segelschiffe. Preis /¼ 2,80. 
1907 1906 Das Buch bildet eine Sammlung der inter- 
Anzahl * Anzahl Sen essanten Reiseschilderungen, welche der Verfasser 
a) Norwegische Schiffe: über die Südafrikafahrt des Herrn Staatssekretärs 
im Verkehr mit: " „ in verschiedenen Tagesblättern veröffentlicht hat. 
o- on Schiffer 2 27°11 3 3260Der Text wird durch zahlreiche wohlgelungene 
im Verkehr n Illustrationen ergänzt. 
enropäischen ai .— — 1 725 
Gesamtzahl 2 2711 4 3985|Erzherzog Josef von Österreich: In den 
3. Dhaus. Wildnissen Afrikas. Jagdschilderungen 
· 17 1906 aus dem Sudan. Mit 22 Abbildungen nach 
Anzahl #% Anzahl #½9 photographischen Originalaufnahmen des Erz- 
Deutsche 3 78 10 407 herzogs Josef und seiner Gemahlin, Exzherzogin 
Fio schhe 331 12008 251 4724 Auguste von ÖOsterreich, geborenen Königlichen 
zahrrsie 173 1528 817 11451 Prinzessin von Bayern. Mit höchster Geneh- 
6ht 7n · ge 4231 "*57“ 3 36 migung nach einer in ungarischer Sprache in 
Französische 141 1017 ê 547 dem zu Budapest erscheinenden Jagdblatte 
Italienische 7 142 114 454 Vaddsz-Lape veröffentlichten Original-Artikel- 
persische 5 688 7 70 serie frei bearbeitet von Camillo Morgan. 
  
  
Gesamtzahl 1 175 22419 1264 24951 Neudamm 1908. Verlag von J. Neumann. 
(Nach einem berichte des — Vizekonsulats Preis 1,50. 
n Mombas 
Deutsche Admiralitätskarten: Nr. 431: 
Nordansteuerung von Kieta, Insel Bougain- 
önn#entucche fürbelten in Natal. ville, Südlicher Stiller Ozean. 1: 50 000. 
Nach einem in der „Natal Government Berlin 1908. Verlag Dietrich Reimer (Ernst 
Gazette= vom 11. September d. Is. veräffent- Vohsen). Preis 1,80. 
lichten Gesetzentwurfe soll der Gouverneur er- — 
mächtigt werden, für Eisenbahnbauten, HafenbauDTe Maroc Agricole. Rapport adressé au 
arbeiten in Durban, Herstellung von Telegraphen= Ministre de I’Agriculture par Mme C. du Gast, 
  
  
linien und Ausführung anderer öffentlicher Arbeiten chargée de mission au Maroc. Tome 1. 
eine Anleihe von 500 000 K aufzunehmen. Les Fahs. 6 fr. Librairie Ch. Delagrave, 
(rhe Board of Tiade Journal.) 15, rue Soufflot, Paris. 
Verkehrs-Nachrichten. 
Nach einer aus Auckland hier eingetroffenen Drahtmeldung des Postamts in Apia ist die 
Post des gestrandeten Dampfers „Aeon“, welche vermutlich die in der Zeit vom 26. Mai 
nachmittags bis 23. Juni mittags in Berlin aufgelieferten Briefssendungen nach Samoa umfaßte, 
am 8. Oktober in Apia angekommen. 
Vom 1. Januar 1909 ab wird im Schutgebiet Deutsch-Südwestafrika die Einrichtung 
der Postausweiskarten eingeführt. Zur Ausstellung von Ausweiskarten berechtigt sind im Schutg- 
gebiet lediglich die von Fachbeamten verwalteten Postanstalten. Die Schreibgebühr beträgt auch im 
Schutzgebiet 50 Pf. 
Die in Deutsch-Südwestafrika ausgestellten Postausweiskarten sind bei sämtlichen Postanstalten 
des Schutzgebiets, ferner in Deutschland und nach einer Vereinbarung mit der K. K. Österreichischen 
Postverwaltung auch in Osterreich gültig; anderseits werden die in Deutschland und in Österreich 
ausgestellten Ausweiskarten auch in Deutsch-Südwestafrika bei der Aushändigung von Postsendungen 
als vollgültige Ausweispapiere angesehen.
        <pb n="1220" />
        1136 20 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat November 1908. 
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- · Dauer Berlin spätestens 
schifungshafen am: der Uberfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 4. Dez. Friedrich-Wilhelms- 
(deutsche Schifte) hafen 37 Tage 
. Simpsonhafen 40 Tage 
1. Deutsch-Neuguinea. Brindisi 18. Dez. Simpsonhafen 38 Tage 2. 11. Dez. 102 
(engl. Schiffe) Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
2. beutsch-Oftafriha. 5 80. Nov. 10. Deʒz. MombasaO 16—17 Tages 28. Nov. 8. Dez. 102 
6 kackhwZlgUiun deunsche Schiffe 
ara un „ - . w 
von Momqu Bad-g Narseille jedes Monats onbann 17 Tage 8. jed. 2— 10 80 
a- T . · 
Eir (eri-di " 13. Dez. ombasa 14 Tage 11. Dez. 10 3 
hs,nh den He Brindisi 22. Nov. Mombasa 18 Tage 20. Nov. 10 30 
(engl. Schiffe) 
b T einschl. Amani, 30. Nov. 10. Dez. Tanga 17—19 Tage 28. Nov. 8. Dez. 10 3 
tu erl Fon Kern * g 6 s 
a, Van 
Whelunstak urn 2ot- Lam, Git t u 6 13. Dez. Tanga 16 Tage 11. Dez. 10 20 
Teppel 30. Nov. Daressalam 18 Tage 28. Nov. 10 30 
Oeutsche Schiffe) 
Marseille 10. jedes Monats Janzibar 18 Tage 8. jed. Mts. 10 45 
(von #übar unminelbar 
Wenerbe # nach 
Daressalam durch Gouverne- 
e) nach Deutsch-Oftafrito mentsdampfer im 5 Sumd.) 
lausschl, der unter a und b Brindisi 13. Dez. Daressalam 18 Tage 11. Dez. 10 5 
genannten Postorte) (engl. Schiffe) 
Brindisi 22. Nop Zarzibat 20 Tage 20. Nov. 10 
(engl. Schiffe) essalam weiter 
mit nächster Gelegenheit 
eape Der Di 
#bunesre#se 10. Dez Daressalam 20 Tage 8. Dez. 1030 
3. Deeutsch-Südwestafriba.] Hamburg 25. Nov Swakopmund 25 Tage 24. Nov. 5.25 
6) Antwerpen 30. Nov. Swakopmund 20 Tagec29. Nov. 8.38 
G is Kroochomeet Lro. (deutsche Schikffe) 
Wieol zue aab art Southampton, 1. Dez. Swakopmund 19 Tage30. Nov. 11.28 
LHaribib. Lub,Kubas, Naucha. Meutsche Schiffe) 
kahandsa, Okasise. Olau.= Southampton! 21. Nov. 5. Dez. Swakopmund 21, 22, 20. Nov. 4. Dez. 11.23 
eb e rrb, 21 Tage 
os niwarongo.Southampton, 28. Nov. Swakopmund 28 Tages?7. Nov. 11.23— 
Otlosondu. Ogoson WSot. 
H#nor at P n Hamburg Swakopmund 25 Tage . ... 72 
— *- iwbelmsial. #Hamburg 2. Dez Swakopmund 25 Tageel. Dez. 712 
b) rachenbrelln bsct len 
lertena d Berse 
" len, 7r er Gu — 
Dasuur. Hes mtein 
(Süb). Kanus, Keeimans- 
#Sto, Kutbis. WMalahöhe. 
Warmoad, Ukama 
  
c) nach Ramansdritt 
  
1 
Southampton 
Seuthanton 
(eursche Schiffe) 
Antwerpen 1. 
(deursche Schifse), 
sHamburg 
Hamburg 
Southampton“ 
  
jeden Sonnabend 
1. Dez. 
30. Nov. 
2. jed. Monats 
25. Nov. 
21. Nov. 5. Dez. 
Lüderitzbucht 20 Tage 
Lüderitzbucht 20 Tage 
Lüderitzbucht 21 Tage 
Lüderitzbucht 28 Tage 
Lüderitzbucht 26 Tage 
Capstadt 17 Tage 
dort weiter auf dem 
uu über Steinkopf 
  
  
jeden Freitag 11.23 
30. Nov. 11.28 
29. Nov. 8.38 
712 
1. jed. Mts. 
24. Nov. 5.25 
20. Nov. 4. Dez. 11.28
        <pb n="1221" />
        1137 
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- « Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am. der Überfahrt abgesandt werden am: 
4. Kamerun. Hamburg 10. 25. jed. Mts. Viktoria 19—24 Tage 
Duala 20—25 Tage 21. in 538 
Kribi 22—80 Tage 7 
a) nach Akonolinga, Bamenda 11. j iktoria 18 10. jed. .1.0 
** &amp; 5P # * Baulamen. er jedes Monats Abtorial w jed. Mts. 1 
Campo. d Uala. ) erutsche Schiffe) Kribi 21 Tage 
Dume, Sboln woa, Edea, * . - 
Zau Sohann= Ai· Liverpool ... ... Bittorig 2 Tagee 1045 
33 Kribt, Lolo- Duala 26 Tage 
— — —m Gr. a 30 Tage 
28. Nov. Duala 23 Tage 26. Nov. 1045 
(nur für Duala Ort 
und Durchgang) 
Hamburg 25. jedes MonatsNRio del Rey 32—35 Tageß 24. jed. Mts. 712 
b) nach Rio del Re Liverpool jeden Sonnabend Calabar 19 r* . 
onoortteth . - 
nach Rio aer, in E jeden Donnerstag 1045 
) nach dem Tschadsee-Gebietiverpool jeden Sonnabend Forcados 17 l 1 
(Garua, Kuslerl) . von deewe Feihe ber 
d) nach Offidinge Liverpool jeden Sonnabend Calabar, 9 * e jeden Donnerstag 1015 
v 
— 5 nsttalt 
bis 10 Tagen 
e) nach Molund Antwerpen 26. Nov. 17. Dez.]Matadi 19—20 Tage25. Nov. 16. Dez. 1.0 
von da weiter mit der Elsen- 
Bordeaux 25. jedes Monats Js babn s en 23. jed. Mts. 10.6 
dem Kongo, Ssfanga 
Dsah bis Mölicchun 
Neapel 4. Dez. Jap 33 Tage 22. Dez. 10#0 
5. den Narolinen, Palan-] Oeussche Schtse), Palau 45 Tage 
6 gusiesariene. nus Angaur 45 Tage 
e nam. eapel 5. Jan Ponape 50 Tage 
- S'unungen= nach Guam wer- * 1. Saipan 43 Tage 
über Francisco“ Neapel A I Palau 36 Tage 
5 kien Send ch Jad (engl. * * Angaur 36 Tage 
nur für Sendungen nach Jap. *l 3 
Neapel Jap 33 Tage 13. Jan. 1020 
9 nicht für Sendungen nach *“ 2 4 Jap o 
0) nur fürs-Iwanqu nachsah, B...... Jap 46 Tage 
Cengl. Wsllnn Palau 64 Tage 
geleitet: von Yokohama weiter 
Angaur 64 Tage 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefjendungen nach den Marianen auch über Japan 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
  
  
  
Neapel 20. Nov. 4. Dez. Tsingtau 35—30-Tage 18. Nov. 2. Dez. 10.0 
(deutsche Schiffe) 
6. Mi*e Brindisi jeden Sonntag Tsingtau 33—37 Tage jeden Freitag 1030 
Verlangen des Ab- (engl. Schisfe) 
uenhin Et zunde ein Marseille 22. Nov. 6. Dez. Tsingtau 36—37 Tage20. Nov. 4. Dez. 1030 
4 7 Se und (frons. Schiffe) 
Liverpool 27. Nov. Tsingtau 35 Tage 26. Nov. 8.38 
Marseille 27. Nov. Tsingtau 35—36 Tage25. Nov. 10.0. 
(engl. Schiffe) 
Neapel Nauru42 10 
(engl. Schiffe) Jaluit etwa 46 Tage 
7. Marshal= Inseln. Brindisi . . . . .. Jaluit etwa 54 Tage . . . . .. 10# 
(engl. Schiffe) 
Neapel 15. Jan. Jaluit 56 Tage 13. Jan. 10#0 
(deutsche Schiffe) Nauru 65 Tage 
1 
8. Samoa. Queenstown 6. Dez. Apia 81 Tage 4. Dez. 11.28 
  
  
  
Nachversand 1.0
        <pb n="1222" />
        W 1138 20 
  
Nach 
vom Ein- 
schiffungshafen 
Die Abfahrt erfolgt 
am: 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am: 
  
9. Logo. " 
Hamburg 
Hamburg 1 
Rotterdam 
(deutsche Schiffe) 
Boulogne s. M. 
ie · 
fMarfetlleI 
l 
fBordeauxI 
Liverpool 
  
I 
l 
1. 16. 26. jed. Mis. 
10. jedes Monats 
20. jed. Mts. 5. Nov. 
11. jedes Monats 
12. jedes Monats 
25. jedes Monats 
jeden Sonnabend 
Lome 21—27 Tage 
Lome 17 Tage 
Lome 20—23 Tage 
Lome 16 Tage 
Cotv nou 18 Tage 
von da ab Landverbindung 
Cotonon 18 Tage 
von da ab Landverbindung 
Akkra 15 Tage 
von dort weiter auf dem, 
  
  
Landwege in 4—5 Tag 
15. 24. u. letten jedes. 
Monats 712 
9. jed. Mts. 8.56 
19. jed. Mts. 4. Nov. 925 
10. jed. Mts. 1.0 
10. jed. Mis. 1030 
23. jed. Mts. 1045 
Donnerstag 1014 
I) Den durch # bezeichneten Schiffsverbindungen werden Briefsendungen nur dann nageluhr, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat. 
  
Eintreffen der Post aus den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Von Landungs- Die Post ist fällig Von Landungs- Die Post ist fällig 
hafen 3 in Berlin am hafen in Berlin am 
deutsch-Reuguinen . Neapel 18“. Nov. 6. Dez. —————— 
Neapel. 26.. Nov. 5“. Dez. Inseln Brindisi .. . 25. Dez. 
Deutsch· Otafrina.. Brindini 
Marseille 16. jed. Mts. Neapell 187. Nov. 2. Dez. 
— I Btcndtst...27N 
Marseille...26 Nov. 9. Dez. 
Deutsch-Säbwestafriha - . 
Sollthampwnl22»29«Nool4-.Dez· skewootlh ..ub.Vancouo. 22. Nov. 
nördl.Tell d. Schuyzgeb. Niantschon Ki#moutto9⅞NA 
Hamburg 19 jed. Mts Southampton, über S#e Fran idehn 
E— Le Havre oder. . Nov. 1“. Dez. 
füdl. Teil des Schutzgeb. Southampton 4. Dez. Queenstowmn 
Southampion 22. 29. Nov. Eisen- jeden Dienstag und 
— ahn. .. Sonntag 
Hamburg 185. jedes Monats — s 
Namenn Southampton 30“. jedes Monats ##mouh. üb. Vancouv. 2.Dez. 
Plymouth 22. Nov. 6. Dez. Somog oder Haore uer enm gu 
*r 1 od. Plymouth unbestimmt 
des Nerolinen, Neapel .. 18“. Nov. 6.Dez. b I 18. 212 jedes Monats 
- BriadisLLaDcz cogp...HaM"’-A· . »Um 
Pålåssssfels Southampton 30. jedes Monats 
S. M. S. „Arcona“ 
S. M. S. „Bremen“ 
S. M. S. „Bussard“ 
S. M. S. „Charlotte“ 
S. M. S. „Condor“ 
* Fälligkeitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
Ponape 16/9. 
5/11. Ja 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, binter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
Tchinwangtan 14/10. — 151/10. Tschifu 19/10. — 20//10. Tschimulpo 
24/10 
— 26/10. Nagasaki 1/11. — 4/11. Futschau 9/11.— Amoy. 
Puerto Madrin 6/10. — Matthias Golf. — 18/10. Puerto Madrin 19/10, 
— 21/12. Bahia Blanca (Argentinien) 2/11. — Punta Arenas. 
23/9. Daressalam 21/10.— 28/10. Inhambane 31/10.— 2/11. Lourenco 
Marquez 6/11. — Port Elisabeth. 
Prince Ruperts Bay 11/10. — 16/10. Santjago de Cuba 28/10. — 
2/11. Havana 3/11. — Kingstown (Jamaica). 
— 21/9. Jaluit 7/10. — 14/10. Ponape 19/10. — 
p.
        <pb n="1223" />
        S. M. S. „Luchs“. 
S. M. S. „Niobe“ 
S. M. S. „Panther“ 
S. M. S. „Planet“. 
S. M. S. „Seeadler“ 
S. M. S. „Sperber“ 
W 1139 20 
7/10. obe * — 25/10. Shimonoseki 25/10. — 26/10. Nagasaki 
— 1/11. Shanghai. 
8/10. 3 10/10. — aiag Swatau 20/10. — 21/10. Amoy 1/11. 
— Matuc-Reede 7/11. — Tsingtau. 
17/9. Duala. 
6/7. Simpsonhafen. 
Colombo 10/10. — 21/10. Mahs (Seychellen) 30/10. — 4/11. Daressalam. 
1/10. Duala 28/10. — 
30/10. Duala. 
28/10. Bata (Span. Guinea) 30/10. — 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
  
  
. Reise Letzte Nachrichten 
r 
Postdampfe von s nach bis 11. November 1908. 
„Adolph Woermann“ Hamburg Delagoa Bay am 11. November ab Swakopmund. 
„Alexandra oermam Hamburg Kotonou am 5. November in Kotonou. 
„Anna Woerm Hamburg Burutu am 11. November in Lome. 
„Arnold Venner. Hamburg 1 Kilwa am 20. Oktober in Mahé. 
„Eduard Bohlen“ Kapstadt % Swakopmund am 11. November in Swakopmund. 
„Eduard Woermann“. Hamburg n Lüderitzbucht am 8. November in Lüderitzbucht. 
„Eleonore Woermann“ ambur uala am 11. November ab Boulogne. 
„Erna Woermann“. Lüderitzbucht Hamburg am 2. November in Lagos. 
„Frieda Woermann“ Hamburg Kotonon am 7. November Dover passiert. 
„Gertrud Woermann“. Hamburg Durban am 11. November ab Neapel. 
„Hans Woermann“. Hamburg Gabun am 11. November ab Las Palmas. 
„Henriette Woermann“ Mossamedes Hamburg am 8. November in Hamburg. 
„Irma Woermann“ Calabar Hamburg am 28. Oktober in Hamburg. 
„Jeannette Woermann“ Calabar 1 Hamburg am 31. Oktober ab Lagos. 
„Kurt Woermann“. Hamburg Accra am 9. November in Sekondi. 
„Lili Woermann“ Burutu 1 Hamburg am 5. November in Hamburg. 
„Linda Woermann“ Rio Nunez T. Hamburg am 3. November in Hamburg. 
*! othar Bohlen“ mburg Assinie a#m 24. Oktober in Assinie. 
„Lucie Woermann“. Duala Hamburg am 12. November ab Lagos. 
„Marie Woermann“ Hamburg Assinie am 10. November in Dakar. 
„Martha Woermann“ Hamburg Calabar am 7. November Dover passiert. 
„Max Brock"“. . Hamburg T Mossamedes am 27. Ottober in Las n- 
„Otto Woermann“ Assinie Hamburg am 10. Oktober in Hamburt 
Paul Woermann“. Hamburg 1 Accra am 12. November Dover pesserl. 
itt Vohlen“ Burutu T Hamburg am 10. November in Lome. 
„ “ Gabun ! Hamburg am 8. November ab Teneriffe. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“ Rio Nunez T Hamburg 1 Zt. än m ——— 
„Edea“ Hamburg 3 Calabar November in Lagos. 
„Kamerun Hamburg Gabun emB 6. November in Libreville. 
„Lome“ Kotonou Hamburg am 12. November in Hamburg. 
„Otavi““ . Hamburg Lüderitzbucht am 3. November Cuxhaven passiert. 
„Swakopmund“. Lüderitzbucht amburg am 1. November in Hamburg. 
. Mossamedes « Hamburg am V. November in Libreville. 
„Windhuk“ Delagoa Bay Hamburg am 8. November ab Vort Said. 
l 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun" Accra Z Hamburg am 3. November ab Conakry. 
„Henner Hamburg !: Rio Nunez am 9. November ab Teneriffe. 
„Immo Accra « Hamburg am 2. November in Hamburg. 
— Hamburg Lüderitzbucht am 10. November ab Hamburg. 
„Ing Mossamedes ambur am 3. November in Hamburg. 
Inhoabn= amburg Lũderitzbucht am 26. Oktober ab Las Palmas. 
„Irmfried“ Lüderitzbucht Hamburg am 6. Novemger in Cape Lopez. 
„Irmgard“ Hamburg 1 Mossamedes am 9. November in Antwerpen. 
„Ivo Hamburg . Rio Nunez am 5. November ab Sierra Leone. 
„Walburg Lüderitzbucht l Hamburg am 3. November ab Lome.
        <pb n="1224" />
        1140 0 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Heudt'sches Kolonialkhkontor G. m. b. B., Berlin W.64. 
Telephon: Amt le 9229 und 9224. 
Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 
12. November 1908. 
  
  
    
  
  
Grün- - Ge= vor= letzte 
dungs- Kapital schäfts- 1 Fe. 92 Angebot 
jahr 4 jahr dende dende Ü 5% % 
"“ l II s - 
1907 1 850 000 1. 10 — 10 — 338 
1906 2000 000 1. 1. — 4 — 60 
1905 750 000 1. 1. 8 15 vorm. 
.. 150 — 
1905 1200 000 1. 4. 0 0 40 — 
1905 600 O000 1. 1. 5 5 — 100 
18900 1 500 Ooo 1. 1. 22 50 — 270 
1891 2 600 000 1. 10. 7 *M-o- 
1905 220 O000 1. 1. 13 20 115 125 
1900 418 000 1. 1. 7W1 7 — 90 
1878 2 750 000 1. 1. 20 16 
1 185 100 
1885 2000 Ooo 1. 4. 20 20 — 220 
1907 2 500 000 1. 1. 0 — 80 
1902 1 000 000 1. 1. 0 0 * — 65 
1908 1500 000 1. 5. — — — 195 
1902 1 000 O000 1. 5. 2 3 67 72 
1885 3 721 000 1. 1. 5 5 95 100 
3000 000 5 5 do 96 101 
1886 400 000 1. 1.0 0O Deuutsch-Ostafrikanische — 80.— 
«- — — do — 1225.— 
1908 11 495 000 1. 1. 3½" 38½ 5½% „ 
I ..»91 922 
1897 2250 000 1. 1. 4 5 — 100 
1899 4000 000 1. 1. 0 ·0 A. — ..-!-20.— 
860000" 0 0 B. — 10.— 
1898 1000 000 1. 1. 10 0 Südkamerun. A. 65 
1 Ooo OdOoo 5 10 0 do do .... B. — 80 
1889 2u000 000 1. 10. 0 0„0 Guatemala Plantagen-Gesellschaft 2ß5 
1897 1 153 000 1. 1. 0 0„0 HOanseatische Kolonisationsgesellschaft. 460 
1889 3 000 000 1. 10. 0 0 Hanseatische Plantagengesellschat. — 30 
1887 1200 000 1. 1. 15 20 Jaluit- Gesellschaft. geteilte Alttien 135 — 110 
Genußschein 411325.—.7 1375.— 
1898 604 000 1. 7. 0 0 see ntet Salarre Stamm-Aktien — 15 
447 000 D do Vorzugs-Aktien— 40 
1904 1,000 000 1. 1. — · bks-Akti » .— 35 
1906 3 000 000 1. 1. — 4 Kamerun- Hergswertssrenheen ..... 65 75 
1903 1 000 000 1. 1. — O Kautschuk-Pflanzung Meanja A.-. — 15 
1899 1 100 000 1. 7. 0 5 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft . 85 90 
1885 6000000 1. 4. 0 0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs- Anteile 95 100 
0 0 Stamm-Anteile 30 35 
1906 1 200 000 1. 1. — — Ostafrika-Kompagn — 00 
1904 21.000 000 1. 1.“ 3 8 Ostafrikanische icafncejeus Anteile 
« (vom Deutschen Reiche mit 3% Zins und I 
120% Rückzahlung garantiert) . 103 104 
1900 20 000 000 1. 1. 0 9 Otavi- MNinen- und Eienbahngeseaschafn 1. 190 
1902 125000 1. 1. 30 10 Pacific Phosphate Co. 10 101 
1897 2u000 000 1. 10. 5 6 Plantagengesellschaft Concepcion — 86 
1895 1 500 000 1. 1. 0 0 Rbeinische Hande-Peamtcgengeseichaß. — 35 
1903 800 000 1. 1. 0 „0 Safata-Samoa-Gesellschaft 50 — 
1905 2 000 000 1. 1. 414 4 Samoa-Kantschuk- Lomwpennie — 35 
1897 500 000 1. 1. 0 0O Sigi Pflanzungs- Gesellschaft ... — 70 
1900 500 000 1. 7. O0 0O0 South African Terrio ...... ssthhctl 
1892I20()00001.7. 0 South West Africa G.“ . 22 sh 23 sh 
1893 869 100 1. 4. 0 0 Ulsambara Lffekbangeseuschaf. Stamm- Anteile 27 zefr. 32 zofr 
112.200 0 0 orzugs-Anteile 50 zsfr. 
1897 1 500 000 1. 1. 0 6 Bestafritanische ——— Bibundi 
Stamm-Anteile — 88 
600 000 6 25,6 do Vorzug s-Anteile — 98. 
1897 4 500 000 1. 1. 0 Westafrikanische Pflanzungsgesellschaft Victoria 
Wiammengelete ricn Altien — 50 
— 8 ktien — 93 
1895 1 800 000 1. 1. 0 0 Nesusche * n“–“73? 7 
« 
Düsseldor — 
Zu jeder Art von Auskunft ist ahenstegenen Banlhaus stets gern bereit.
        <pb n="1225" />
        Deutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Kfrika und in der Südsee 
BHerausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
19. Jahrgang Berlin, den 1. Dezember 1908. Uummer 23. 
Diese Zeirschrift erscheint in der Regel 1. und 15. jedes Monats. Derielben werden als Beihefte beigefügt bes mindestens 
einmal viertellabrel ericheinenden: in eilungen aus 1#½ daer 2# her Schutzgebieten-, herausgegeben ztae 
an. Der d# rerelsehrc ne##lnenentsbriie . onialblam mit den Veeeen erbat beme Deb u urch d 
Fot E dier E hen M. 3.— Eiutent rSe die Vertagsbuchhandlung: a) M. 4.— für Deut —**- # 
der deutschen Schutzgebiele Leeh Diterreich · U b) M. 5.— für die Länder " Weltpostvereins. — ht —8 Anfragen 
find an die Königliche us von acnt Esss Mittler und Sohn, Berlin SW6s, Kochstraße , zul richsen. 
Inhalt: Amtlicher Teil: Allerhöchster Erlaß, betr. Verleihung der Südwestafrika-Denkmünze. Vom 11. No- 
vember 1908 S. 1141. — Verfügung des Neichs- Kolonialamts, betr. Erteilung einer Sonderberechtigung zum Schürfen 
und Bergbau. Vom 5. November 1008 S. 1144. — Ausführungsbestimmungen ur Zollverordnung für das Schutz- 
gebiet Deutsch-Neuguinea vom 10. Juni 1908. Vom 8. September 1908 S — Ver erordnung des Gouverneurs 
von Samoga, betr. die Erhebung einer Wagen= und Fahrradsteuer. Vom 12 ' i 1906 S. 1145. — Verlegung 
der Hauptkasse des Gouvernements von Neuguinea nich -Fimpsonhafen S. 1145. — Druckfehler-Berichtigung S. 1115. 
— Versonalien S. 1146. — Patriotische Gaben S. 
Nichtamtlicher Teil: Kamerun: Die urer ngta Bascho= Erpedition (mit einer Kartenstizze) S. . 
— Ein Zusammensoß mit den Malkas S. 1151. — Nochweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebiets Snche 
im Monat April 1908 fallig geworbenen Jollbeträge S. 1151 
Deutsch= Snh a, Haupimann Franke im Ovamboland 1152. — Der Caprivi-Zipfel S. 1152. — Der 
san- der Eisenbahn Seeheim—Ralkfontein S. 1183. 
Deutsch- Ostafrika: Usambara-Eisenbahn S. 1153. 
ogo: Nachweisung der bei den Zollämtern des Schutzgebiets Togo im Monat September 1908 fällig gewor- 
dench Jollbeträge S. 1153. 
oa: Ergebnis der Hopfsteuer 1908 S. 1154. — Ein neuer Lavaerguß des Vulkans us Sawaii S. 154. — 
Nachweisung der beim Zollamt Apia im J. Veriel 1908 fällig gewordenen Zollbeträge S. 11: 
Nolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Deutsch-koloniale Baumwoll= IIntergehmungen - S. 1154. — Weiteres 
aus dem Arbeitsbereich des Nolonial= Wirtschaftlichen Nomitees S. 1160. — Ostafrilanische Gienbahngsseuichait S S. 1163. 
— Deutsch= Ostafrikanische Gesellschaft S. 1165. — Sigi- Fllanzungageselschaft m. b. H. in Essen S. 1166. West= 
grilonishe Pflanzungs-Gesellschaft „Bibundi“ S. 1167. Carl Bödiker &amp; Co., miesshe aus Aktien 
. Deutsche Handels- und Plantagengeselsscaft der rent Inseln zu Hamburg S. i 160. — Deutsche 
Sin Gesellschaft S S. 1170. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Handel eitisch Sstafrika 19007/08 S. 1170. — Anbau 
und Ausfuhr von Landeserzeugnissen aus Britisch= Ostafrika 100 08 S. 1174. — Einfuhr von landwirtschaftlichen 
- und Maschinen in Britisch Ostafrika 1907.08 S. 1177. — aun der indischen Baumwollernte 1908 
.1178. — Rußlands Baumwollanbau und -einfuhr 1907 S. 170. — Stand der Baumwollfelder in den Vereinigten 
Steaten von Amerika Ende September 1908 S. 1180.— Baumwollverbrauch und Baumwollvorrat der Welt S. 1181. 
— Die ANautschulpflanzen der mW S. 1182. — Anpflanzung von Tapioka in h Jndien S. 1184. — 
Handel Zanzibars im Jahre 77 1184. — Handel Französisch: Guineas im Jahre 1907 S. 5. — Handel 
Neuseclands mit Deutschland in venu leten vier Malenderjahren S. 1186. — Abanderung % andelsvertrage zwischen 
Großbritannien und Liberia S. 1187. — Ausfuhrverbot für Angoraziegen in Natal S 
Lemischte#e Dauerwaren auf der 23. Wanderausftellung der Deutschen“ nien , Gesellchat zu Leipzig 
S. 1188. — nolonial-Abteilung der Deutschen Landwirtschafts- Gesellschaft S S. 1188. — Literatur-Verzeichnis 
S. 1189. — Verkehrs-Nachrichten S. 1191. — Schiffsbewegungen 1191. — Kurse deutscher Kolomtalwertense 11905. 
% EEEs Attgk fcher TeilslEEEEENEENN&amp;&amp;E 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Allerhöchster Erlaß, betr. Verleihung der Südwestafrika-Denkmünze. 
Vom 11. November 1908. 
Ich bestimme hierdurch: 
Die Urkunde, betreffend die Stiftung einer Denkmünze für die an der Niederwerfung der 
Aufstände in Südwestafrika betheiligt gewesenen deutschen Streitkräfte vom 19. März 1907 erhält 
folgende Zusätze beziehungsweise Abänderungen:
        <pb n="1226" />
        G 1142 20 
1. Als Ziffer le ist einzusetzen: 
„Alle Offiziere, Sanitätsoffiziere, Zeug= und Feuerwerksoffiziere, Beamte und Mann- 
schaften, welche im Schutzgebiet an der Vorbereitung und Ausführung der Expedition in 
die Kalahari im März 1908 betheiligt waren. Die Bestimmung darüber, welche Personen 
in Frage kommen, trifft im Einvernehmen mit dem Gouverneur der Kommandeur der 
Schutztruppe für Südwestafrika.“ 
2. In Ziffer 5 ist hinter dem ersten Satze folgender Zusatz einzufügen: 
„Die Angehörigen der Kommandostäbe, welche zur Leitung der Operationen auf 
den einzelnen Kriegsschauplätzen während der in der Anlage bei letzteren vermerkten Zeit 
thätig waren, sind berechtigt, die gleichen Spangen zu tragen, wie die ihnen taktisch 
unterstellten Truppentheile, sofern diese Spangen nicht die Theilnahme an einem einzelnen 
Gefecht bezeichnen, sondern einen Sammelnamen tragen.“ 
3. Ziffer 6 erhält folgende Fassung: 
„Diejenigen Besitzer der Denkmünze, welche in der Zeit zwischen dem 12. Januar 1904 
und 15. Juni 1905 im Hereroland, beziehungsweise zwischen dem 27. Oktober 1904 
und 31. Dezember 1906 im Groß-Namaland dienstlich anwesend waren, sind ferner auch 
berechtigt, die Spangen Hereroland beziehungsweise Groß-Namaland= zu tragen. 
Ersteres reicht bis zu der Linie Gubnoms (östlich Aminuis) — Doornfontein —Tsumis — 
Büllsport — Hudaub am Krisib (einschließlich); südlich davon liegt das Groß-Namaland. 
Diejenigen Besitzer der Denkmünze, welche in der Zeit zwischen dem 1. bis 
31. März 1908 dienstlich auf dem Kriegsschauplatz Kalahari anwesend waren, sind be- 
rechtigt, die Spange „Kalahari 1908. zu tragen.“ 
4. An Stelle des bisherigen Verzeichnisses der Spangen zur Südwestafrika-Denkmünze tritt die 
Anlage in Kraft. 
Donaueschingen, den 11. November 1908. 
gez. Wilhelm I. B. 
gez. v. Bülow. 
Spangen zur Südwestafrika-Denhmünze. 
Die Teilnehmer an nachstehenden Gefechten usw. sind berechtigt zur Anlegung einer Spange 
m Bande de der t Dentmunge 
  
  
Ge 1 e ** t e ulv. 
—— . -- --—----—-Spange 
O r t Datum 
Omaruru. .........."..... 4. 2. 04 Omaruru. 
Onganjira.. . 9. 4. 04 Onganjira. 
Otjomaso. 24. 5. 04 
Waterberg .....-. 11 8. 04 Waterberg. 
Omatupa .......... 8. 04 
Bersolnung in die Onahete gage durch die Omahele und eimenter 04 Omahele 
zur Olgrenze . ..........btsC-nde Juni 05 
Fahlgras ............. 29 Fahlgras. 
Toasis. 17. 3 g Toasis. 
Kouchanans.. 30. 8. u. 4. 9. 04 
Gais.w 21. 9. 04 
Kurrb. 5. 10. 04 
Spitzkopp .....·....... 14.11.04 
Garis und Uchanans .............19.u.22.3.05Käkqsberge 
Auams.. ............. 7. 4. 05 
Klipdbam. ... ."... 18. 4. 05 
Ganu 206. u. 27. 4. 05 
Leukoppß 19. 5. 05
        <pb n="1227" />
        W 1143 2 
  
Gefechte usw. 
  
  
  
  
  
- Spange 
9. r t Datum 
Narus. 17. 6. 05 
Wittmund 20. 4. 06 
Gausobrevier. 22. 4. 06 
van Roois-Vlei. 4. 5. 06 Kärasberge. 
Verfolgung der * burh Abteilung Beh 15. bis 28. 8. 06 
Dassiefontein 1. u. 2. 10. 06 
Koichas . 12. 10. 06 
Groß-Nabas 2. bis 4. 1 Groß-Nabas. 
Lidfontein 29. 11. 04 
Koes . 15. 12. 04 
Stoamprietfontein 18. 12. 04 
Stamprietfontein 1. 1. 05 
Haruchas 3. 1. 05 Auob. 
Gochas . 5. 1. 05 
Hwartfontein. 7. 1. 05 
17. 5. 05 
— iosia, Geibanes, Narudas. 10. u. 11. 3. OU HNarudas. 
Aminuis . . . 25. 3. 05 
Südlich Kowise Kol . 7. 4. 05 Nossob. 
Vorstoß bis 45 km zmniio w Kolr bis 8. 4. 05 
Keidorus . 28. 6. 05 
Gaobis 19. 8. 05 
Duurdaitt 5. 1. 06 
Norechab 14. 2. 06 
10 km südwestlich feral. 8. u. 9. 3. 06 
Klein-Pelladrift 11. 3. 0 Oranje. 
Hartebeestmund 12. 3. 06 
Sperlingspütz 3. u. 4. 6. 06 
Gams 23. 7. 06 
14 km südwestlich Kuruaims. 26. 7. 06 
Nordwestlich Aub 30. 8. 06 
Erenzen der einzelnen Kriegsschauplätze. 
Kriegsschauplatz „Omaheke“. 
Im Norden und Nordwesten Omuramba—ua—Onmatako (ausschließlich). 
Im Osten die Landesgrenze. 
Im Süden die Linie Schnittpunkt des 23. Breitengrades mit Landesgrenze—Stampriet (östlich Oas)— 
Epukiro—Sturmfeld—Otiosondu (einschließlich der Orte). 
Im Westen die Linie Otjosondu—Okaundja (ausschließlich der Orte). 
Vom September 1904 bis Ende Juni 1905. 
Kriegsschauplatz „Kärasberge“. 
Im Norden die Linie Fischfluß in Höhe von Schlangenkopf — Spitzkopp — Hafuur (einschließlich 
der Orte). 
Im Osten die Landesgrenze. 
Im Süden die Linie Nakab— Ulkamas —Heirachabis — Warmbad — — Haib — Keidorus (ausschließlich 
der Orte). 
Im Westen der Fischfluß (einschließlich). 
Vom 30. August 1904 bis 12. Oktober 1906.
        <pb n="1228" />
        W 1144 2 
Kriegsschauplatz „Auob“. 
Im Norden die Linie Hoachanas—Numub (einschließlich der Orte). 
Im Osten der Elefantenfluß (einschließlich). 
Im Süden der Zusammenfluß des Auob und Elefantenflusses—Koes—Fahlgras (einschließlich der Orte). 
Im Westen die Linie Fahlgras—Daberas—Goamus — Marienthal—Hoachanas (einschließlich der Orte). 
Vom 29. November 1904 bis 17. Mai 1905. 
Kriegsschauplat „Nossob“. 
Im Norden die Linie Numub (ausschließlich) daob—Aminuis—-Gub (einschließlich der Orte) 
bis zur Landesgrenze. 
Im Osten die Landesgrenze. 
Im Süden die Linie Landesgrenze in Höhe von Geiab—Gejab (einschließlich) bis Elefantenfluß. 
Im Westen der Elefantenfluß (ausschließlich). 
Vom 25. März 1905 bis 8. April 1905. 
Kriegsschauplatz „Oranje“. 
Im Norden die Linie Keidorus — Haib — Warmbad — Heirachabis — Ukamas —Nakab (einschließlich 
der Orte). 
Im Osten die Landesgrenze. 
Im Süden der Oranje (ausschließlich) von der Ostgrenze bis zur Fischflußmündung (einschließlich). 
Im Westen der Fischfluß (einschließlich). 
Vom 28. Juni 1905 bis 30. August 1906. 
Kriegsschauplatz „Kalahari“. 
Im Norden die Linie Kalkfontein— Awadaob—.24. Breitengrad bis zur östlichen Landesgrenze. 
Im Osten die Landesgrenze. 
Im Süden die Linie Schnittpunkt des Auob mit der Landesgrenze—Gaibis—Koe 
Im Westen die Linie Koes — Persip — Amadab — Aubes — Gochas — Kalkfontein grirntuche Orte ein- 
schlieHlich). 
Vom 1. bis 31. März 1908. 
  
Verfügung des Reichs-HKolonialamts, betr. Erteilung einer Sonderberechtigung 
Fum Schürfen und Bergbau. 
Vom 5. November 1908. 
Auf Grund des § 93 der Kaiserlichen Bergverordnung vom 27. Februar 1906 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 363) wird dem Fiskus des Inselgebietes der Karolinen, Palau, Marianen und Marschall- 
Inseln, vorbehaltlich wohl erworbener Rechte Dritter, die Sonderberechtigung zum ausschließlichen 
Schürsen und Bergbau auf die in § 1, I und II der Kaiserlichen Bergverordnung vom 27. Februar 
1906 bezeichneten Mineralien für das genannte Inselgebiet erteilt. 
Berlin, den 5. November 1908. 
Der Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts. 
Dernburg. 
Ausführungsbestimmungen zur Jollverordnung für das Schutzgebiet Deutsch- 
Neuguinen vom 10. Juni 1908. 
Vom 8. September 1908. 
In Abänderung der zu § 26 der Zollverordnung getroffenen Ausführungsbestimmungen 
vom 10. Juni 1908 wird verfügt, was folgt: 
Zu § 26. 
Die zollamtliche Behandlung der bei dem Postamt Herbertshöhe aus= und eingehenden 
Sendungen findet vom 1. Oktober 1908 an bei dem Bezirksamt Herbertshöhe statt. 
Herbertshöhe, den 8. September 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
ahl
        <pb n="1229" />
        W 1145 20 
Verordnung des GCouverneurs von Samoa, betr. die Erhebung einer Wagen- und 
Fahrradsteuer. 
Vom 17. September 1908. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900 S. 813) in Ver- 
bindung mit § 5 der Verfügung des Reichskanzlers vom 27. September 1903, betr. die seemanns- 
amtlichen und konsularischen Befugnisse und das Verordnungsrecht der Behörden in den Schutz- 
gebieten Afrikas und der Südsee (Kol. Bl. S. 509), wird hiermit verordnet, was folgt: 
5 1. Für jeden Wagen, soweit er nicht zur Fortbewegung lediglich durch Menschenkraft 
bestimmt ist, sowie für jedes Fahrrad im Schutzgebiet Samoa hat der Eigentümer oder Besitzer eine 
Steuer zu entrichten, die jährlich beträgt: 
für jeden vierrädrigen Wiggen 20 J 
für jeden zweirädrigen Wigen 10 
für jedes Fahrradd. 5. 
Die Veranlagung der Steuer erfolgt für die zweite Hälfte des Rechnungsjahres 1908 
nach dem Stande am 1. Oktober, für jedes weitere Rechnungsjahr nach dem Stande am 1. April. 
Falls ein Wagen oder Fahrrad nach diesem Zeitpunkt steuerpflichtig wird oder aus der Steuerpflicht 
ausscheidet, erfolgen Zu= und Abgangstellung der Steuer von dem Beginne des auf den Eintritt 
oder das Erlöschen der Steuerpflicht folgenden Kalendervierteljahrs ab. 
. Zum Zwecke der ersten Veranlagung sind sämtliche Wagen und Fahrräder nach dem 
Stande am 1. Oktober 1908 bei dem Gouvernement anzumelden, und zwar bis zum 1. November 
1908. Verpflichtet zur Anmeldung sind die Besitzer. 
. Das Ergebnis jeder Veranlagung ist dem Zahlungspflichtigen bekanntzumachen. 
Binnen vier Wochen nach erfolgter Bekanntmachung ist die veranlagte Steuer zu entrichten. Im 
Falle eines späteren Abgangs wird die überhobene Steuer auf Antrag nach Maßgabe des § 2 zu- 
rückerstattet. 
§ 5. Der Steuer unterliegen nicht: 
a) Feldbahnwagen, 
b) Wasser= und Pflanzungswagen, die nur zum Betriebe innerhalb der eigenen Pflanzung 
verwendet werden, 
e) die dem Landesfiskus von Samoa gehörigen Wagen und Fahrräder, 
d) die Wagen und Fahrräder, die gewerbsmäßig im Schutzgebiet hergestellt oder in dieses 
eingeführt werden, soweit sie sich nicht in Benutzung befinden. Die Abgabe eines 
solchen steuerfreien Stücks ist beim Gouvernement binnen einer Woche anzumelden. 
§ 6. Jeder steuerpflichtige Lastwagen muß vom Eigentümer oder Besitzer an sichtbarer 
Stelle mit einer Nummer versehen werden, die von dem Gouvernement gegen Erstattung der Selbst- 
kosten geliefert wird und dauernd zu führen ist. 
Das gleiche gilt für die steuerpflichtigen Fahrräder. 
5 7. Wer die in den §§ 3 und 5d vorgeschriebenen Anmeldungen unterläßt oder der 
Vorschrift des § 6 zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 ¼ bestraft, an deren Stelle im 
Nichtbeitreibungsfalle Haft bis zu sechs Wochen tritt. Die fällige Steuer ist außerdem zu zahlen. 
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1908 in Kraft. 
Apia, den 17. September 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
In Vertretung: 
Schult. 
Nach einer Bekanntmachung des Gouverneurs von Neuguinea vom 9. September d. Js. 
ist die Hauptkasse des Gouvernements am 1. Oktober d. Is. nach Simpsonhafen 
verlegt worden. 
Die Tätigkeit der Stationskasse Simpsonhafen wird mit dem genannten Tage auf den 
Einzug der in ihrem Geschäftsbereich anfallenden Abgaben und Gebühren beschränkt. 
Druckfehler-Berichtigung. In Artikel III der Verordnung des Reichskanzlers, 
betreffend Anderung der Strafverordnungen für die Eingeborenen von Neuguinca usw. 
(„D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 22, S. 1087) ist statt „1. Januar 1908“ richtig zu lesen: „1. Jannar 1909“.
        <pb n="1230" />
        W 1146 20 
  
HDersonalie. — 
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allrgnädigst geruht, dem früheren 
Kaiserlichen Bezirksrichter bei dem Gouvernement von Deutsch-Südwestafrika, jetzigen Großherzoglich 
Badischen Amtsrichter Dr. Albert Kornmajer anläßlich seines Ausscheidens aus dem Reichs- 
Kolonialdienst den Roten Adler-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten 
Beamten des Gouvernements von Togo die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nicht- 
preußischen Orden und Ehrenzeichen zu erteilen, und zwar: 
des Ritterkreuzes des Großherzoglich Mecklenburgischen Greifenordens: 
dem Leutnant im 5. Westpreußischen Infanterie-Regiment Nr. 148, kommandiert zum Reichs- 
Kolonialamt, Curt Schlettwein; 
der Großherzoglich Mecklenburg-Schwerinschen Medaille in Silber: 
dem Polizeimeister Karl Gramatte. 
Kalserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
A. K. O. vom 19. November 1908. 
Es wird befördert: 
Fischer, Oberleutnant, zum Hauptmann. 
Abel, Hauptmann, 
Frank, Oberleutnant, 
Dr. Meixner, Oberstabsarzt, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 
2½ Jahre genehmigt. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 14. November 1908. 
Greiner, Oberarzt im 1. Nassauischen Feldartillerie-Regiment Nr. 27, am 22. November aus dem 
Heere ausgeschieden und am 23. November in der Schutztruppe eingestellt. 
A. K. O. vom 19. November 1908. 
Am 30. November aus der Schutztruppe ausgeschieden und mit dem 1. Dezember d. Js. 
im Heere angestellt: 
Runkel, Leutnant, beim Deutsch Ordens-Infanterie-Regiment Nr. 152. 
Ferner: Am 30. November d. Is. aus der Schutztruppe ausgeschieden: 
Dr. Fischer, Stabsarzt, behufs Rücktritts in Königlich Sächsische Militärdienste. 
Riecker, Leutnant, der Abschied mit der gesetzlichen Pension bewilligt. 
Es werden befördert: 
Fromm, Oberlentnant, zum Hauptmann sowie 
v. Vethacke, v. Raven, Leutnants, zu Oberleutnants. 
v. Wittenburg, Hauptmann, 
Bullrich, Leutnant, — Anträge um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 3½ Jahre genehmigt. 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 21. November 1908. 
Hiller, Proviantamtsassistent, am 30. November d. Is. behufs Wiederanstellung im Bereiche der 
Königlich Preußischen Heeresverwaltung (beim Proviantamt Düsseldorf) aus der Schutz- 
truppe ausgeschieden.
        <pb n="1231" />
        W 1147 20 
Schutztruppe für Kamerun: 
A. K. O. vom 19. November 1908. 
Es werden befördert: 
v. Krogh, Zimmermann, Hauptleute, zu überzähligen Majors sowie 
Geisler, Oberarzt, zum Stabsarzt. 
Dr. Frief, Oberarzt in der Schutztruppe für Südwestafrika, in die Schutztruppe versetzt. 
Langheld, Major beim Stabe, der Abschied mit 
Tragen der bisherigen Uniform bewilligt. 
der gesetzlichen Pension und der Erlaubnis zum 
Dr. Berké, Stabsarzt, Antrag um Belassung bei der Schutztruppe auf weitere 2 Jahre genehmigt. 
  
Deutsch-Ostafrika. 
Vom Heimatsurlaub sind im Schutzgebiet 
wieder eingetroffen: Am 23. September: Re- 
gierungsrat Methner, Bauinspektor Brandes; 
am 26. September: Maschinist Götz; am 7. Ok- 
tober: Werkmeister Berge; am 15. Oktober: Be- 
zirksrichter Fehler, Abteilungsingenieur Eisen- 
meyer und Förster Lichtenberg. 
Ostafrika haben am 26. Oktober mit Heimats- 
urlaub verlassen: Forstassessor Rohrbeck, Sekretär 
Siegel, kommiss. Sekretär Scholz, die Lehrer 
Rutz und Staub, Kanzleigehilfe Bader. 
Die Ausreise in das Schutzgebiet hat am 
30. November 1908 von Neapel aus angetreten: 
Oberarzt Jungels. 
Nach telegraphischer Nachricht aus Kamerun 
ist dort Anfang November der Stations= und 
Zollbeamte Paul Gaab an Schwarzwasserfieber 
gestorben. 
Auf Heimatsurlaub sind eingetroffen: Bau- 
techniker Diroll, Polizeimeister Noack. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder- 
eingetroffen: Gerichtsassessor Dr. Ruppel, Sekre- 
tär Hellweg, Bureauassistent Großmann, Bau- 
techniker Cordes, Polizeimeister Vasel und 
Senne Eberhardt. 
Mit Heimatsurlaub sind am 31. Oktober 1908 
in Hamburg eingetroffen: Unterzahlmeister Tesch 
und Sergeant Rickleß. 
Die Ausreise in das Schutzgebiet haben von 
Hamburg aus angetreten: Am 10.November 1908: 
Sanitätsfeldwebel Niedermaier, Vizefeldwebel 
Bäse, Büchsenmacher Leuschner; am 25. No- 
vember 1908: Oberarzt Dr. Frief. 
  
Deutsch-Südwestafrika. 
Ausgereist sind am 4. November die Polizei- 
sergeanten Hannig, Lochhaas und Köppel. 
Wiederausgereist am 25. November: Bezirks- 
amtmann Böhmer, Bautechniker Mayer und 
Bezirksamtsschreiber Belseck. 
als Polizeisergeanten sind: 
Albes, Müller, 
Angenommen 
Ptascheck, Strozynski, 
Maywaldt und Brose. 
Zu Polizeiwachtmeistern wurden ernannt die 
Polizeisergeanten Weischer und Schneider. 
  
Abgereist sind mit Heimatsurlaub am 24. Ok- 
tober die Polizeisergeanten Kelber und Dohm 
sowie der Polier Geibig. 
  
Die Ausreise in das Schutzgebiet haben am 
25. November 1908 von Hamburg aus angetreten: 
Stabsarzt Dr. Summa, Oberarzt Dr. Haupt, 
Stabsveterinär Hancke. 
Deutsch-Meugulnea. 
Der Landmesser Lichtenstein wird am 3. De- 
zember die Ausreise nach Deutsch-Neuguinea 
antreten. 
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen find folgende freiwillige Gaben einge- 
gangen, für welche hiermit nochmals der Dank 
des Kommandos ausgesprochen wird: 
Von der Schulvorsteherin Fräulein Lucie Kühne 
in Steglitz der Ertrag einer öffentlichen Auf- 
führung der Schülerinnen 600 .. 
Von der freiwilligen Sanitätskolonne des Landes- 
vereins vom Roten Kreuz in Olbernhau: 
18 Paar gestrickte Socken, 6 Eimer Marmelade 
à 5 Pfund, 1 Blechschachtel (5 Pfund) Bisknits, 
200 Stück Zigarren, 5 Dutzend Zigarrenspitzen, 
5 Bände „Der Nachbar“, gebunden.
        <pb n="1232" />
        W 1148 20 
  
EGGGGGGGGOO) Nichtamtlicher Teil I EGEGGGGGGG) 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise mur mit Quellenangabe gestattet) 
Kamerun. 
Die Alhasom—Ountschl—SBascho-Sxpedition. 
(Mit einer Kartenskizze.) 
Die Expedition wurde am 12. Oktober 1907 
durch das Gouvernement von Kamerun angeord- 
net, um der deutsch-englischen Dola—Croßfluß- 
Grenzexpedition die ordnungsmäßige Durchführung 
ihrer Vermessungsarbeiten zu ermöglichen. Hierzu 
mußte das zwischen dem Mao-Taraba und dem 
Croßfluß gelegene Grenzgebiet, das bisher vielfach 
noch unbekannt und zum größten Teil von noch 
nicht befriedeten Stämmen bewohnt war, unter 
die deutsche Herrschaft gebracht werden. Leitender 
Grundsatz war hierbei, die in Betracht kommenden 
Stämme möglichst auf friedlichem Wege zur An- 
erkennung der deutschen Oberhoheit zu veranlassen. 
Die Expedition bestand aus der 2., 4. und 
6. Kompagnie unter persönlicher Führung des 
Kommandeurs der Schutztruppe, Majors Puder. 
1. Vorgehen gegen die Alkasoms. ) 
(28. Oktober bis 25. Dezember 1907.) 
Am 28. Oktober 1907 brach Major Puder 
mit der 6. Kompagnie von Soppo auf und er- 
reichte am 16. November Bamenda, den 
Stationsort der von Hauptmann Glauning be- 
fehligten 2. Kompagnie. Hier wurde der Befehl 
gegeben für den konzentrischen Vormarsch gegen 
die Alkasoms, die nördlich Banjo, dem Gar- 
nisonort der 4. Kompagnie sitzen. Es handelte sich 
um die Befriedung eines starken heidnischen Neger- 
stammes, der unter Fullahherrschern die Gegend 
weithin durch Sklaven= und Viehraub unsicher 
machte und sich bisher friedlichen Auseinander- 
setzungen nicht geneigt gezeigt hatte. Um ein 
Ausweichen des Stammes auf englisches Gebiet 
Frupeneikeblung: Führer: Major Puder, 
5 Fullahreiter; 2. mpagnie: Hauptmann Glau- 
ning, Stabsarzt Dr. Fuchs, ein weißer Unteroffigier, 
102 Farbige, ein Maschinengewehr; 4. Kompagnie: 
Oberleutnant Werner, Oberarzt Stechele, ein weißer 
Unteroffizier, 60 Farbige, ein Maschinengewehr:; 6. Ex- 
peditions-Kompagnie: Oberleutnant Wegelin, 
ein weißer Unteroffizier, 65 Farbige, ein Maschinen- 
gewehr: Gesamtstärke: 9 Europäer, 232 Farbige. 
3 Maschinengewehre. 
  
  
zu verhindern und so die Bevölkerung dem Schutz- 
gebiet zu erhalten, wurde ein gleichzeitiges Vor- 
gehen der Kompagnien von drei Seiten an- 
geordnet. Trotzdem sich der Anmarsch, namentlich 
für die 2. Kompagnie, wegen des teilweise voll- 
kommen unbekannten, unwegsamen und gebirgigen 
Geländes sehr schwierig gestaltete, standen am 
19. Dezember bei Tagesanbruch die drei Kolonnen 
zum konzentrischen Angriff auf das Hauptdorf 
des Herrschers von Alkasom bereit. Ohne Schuß 
konnte der große Ort besetzt werden; der Häupt- 
ling Hamagabdo selbst war jedoch mit seinen 
Leuten, angeblich durch Haussahändler in letzter 
Stunde gewarnt, in die umliegenden hohen Berge 
entflohen, wo seine mit Giftpfeilen, Speeren und 
wenigen Vorderladern bewaffneten Leute den sie 
verfolgenden Abteilungen und Patrouillen ent- 
gegentraten. Nachdem aber in einigen Tagen 
eine größere Zahl Gefangene gemacht, die meisten 
Fullahgroßen und viele feindliche Krieger gefallen 
waren, stellte sich der Bruder des außer Landes 
geflohenen Oberhäuptlings und der größte Teil 
des Volkes. Die 4. Kompagnie unter Ober- 
leutnant Werner genügte nun zur endgültigen 
Befriedung des Alkasomgebietes; infolgedessen 
konnten die 2. und 6. Kompagnie zur Lösung 
ihrer weiteren Aufgaben in Marsch gesetzt werden. 
Diesseitige Verluste: Farbige: einer tot, 
einer schwer verwundet, 6 leicht verwundet; 
Gegner: 64 tot, 97 gefangen; 22 Gewehre 
erbeutet. 
2. Expedition in die Grenggebiete zwischen 
Donga und Katsena.) 
(26. Dezember 1907 bis 31. Januar 1908.) 
Die 6. Kompagnie unter Oberleutnant Wegelin 
marschierte am 26. Dezember 1907 über Kentn 
gegen die Diumperri, ein Heidenvolk, das sich 
bisher gegen jede Unterwerfung ablehnend ver- 
halten hatte; auch den Fullahs gegenüber wußte 
*) Truppeneinteilung: 6. Kompagnie: Ober- 
leutnant Wegelin, Oberarzt Stechele, ein weißer 
Unteroffizier, 61 Farbige, ein Maschinengewehr.
        <pb n="1233" />
        Zu: Deutsches Kolonialblatt. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
— 22 
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* Werlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Miuler &amp; Sohn, Berlin SW8.
        <pb n="1234" />
        <pb n="1235" />
        1149 
es sich die Freiheit dadurch zu bewahren, daß es 
seine Dörfer aus der Ebene auf die plateau- 
artigen Gipfel steilwandiger Felsberge gelegt hatte. 
Versuche gütlicher Befriedung seitens der 6. Kom- 
pagnie waren erfolglos, vielmehr traten die Ein- 
geborenen mit vergifteten Pfeilen und mit Speeren 
dem Vormarsch entgegen und schleuderten Fels- 
blöcke von den Bergen herab auf die Marsch- 
kolonne, so daß die 200 m hoch gelegene Haupt- 
feste, das Dorf Kikiu, nach tapferer Gegenwehr 
mehrerer hundert feindlicher Krieger, durch die 
Kompagnie erstürmt werden mußte. Erst als 
das Maschinengewehr auf dem Plateau in Stellung 
hatte gebracht werden können, gab der Gegner 
jeglichen weiteren Widerstand auf. Damit war 
auch das Signal für die Unterwerfung der übrigen 
Dörfer und Stämme gegeben. 
Major Puder befriedete währenddessen mit 
einem Teil der 2. Kompagnie unter Hauptmann 
Glauning die südlichen zwischen Donga und 
Katsena gelegenen Gebiete, ohne daß es zu 
nennenswertem Widerstand der Bevölkerung kam. 
Der Rest der 2. Kompagnie unter Stabsarzt 
Dr. Fuchs war am 25. Dezember von Alkasom 
nach Bamenda gerückt, um von hier aus Depots 
in Su und Agé für die demnächstige Expedition 
gegen die Muntschis anzulegen. 
1 
Diesseitige Verluste: Leicht verwundet: 
Oberleutnant Wegelin; Farbige: einer 
schwer verwundet, 7 leicht verwundet; 
Gegner: 50 tot, 12 gefangen. 
3. Expedition gegen die Muntschis.) 
(1. Februar bis 15. März 1908.) 
Ende Januar standen Major Puder und die 
6. Kompagnie in Su (Bafum-Katse), die 2. Kom- 
pagnie in Agé zum Vorgehen gegen die Muntschis, 
einen als äußerst kriegerisch bekannten, zum Teil 
mit Gewehren bewaffneten Heidenstamm bereit. 
Die beiden Kompagnien sollten, die 6. Kompagnie 
östlich, die 2. westlich ausgreifend, in das feind- 
) Truppeneinteilung: Führer: Major Puder:; 
2. Kompagnie: Hauptmann Glauning, Öberlentnant 
Adametz, Stabsarzt Dr. Fuchs, ein weißer Unter- 
offizier, 71 Farbige, ein Maschinengewehr; 6. Kom- 
pagrnie: Oberleutnant Wegelin, Oberarzt Stechele, 
ein weißer Unteroffizier, 69 Farbige, ein Maschinen- 
gewehr: Gesamtstärke: 8 Europäer, 140 Farbige, 
2 Maschinengewehre. 
  
  
liche Gebiet vorgehen. Nähere Weisungen über 
ein Zusammenwirken konnten bei der gänzlich 
unbekannten Gegend nicht gegeben werden. 
Die 6. Kompagnie fand auf ihrem Marsch 
nur schwachen Widerstand bei der Unterwerfung 
der nördlichen Muntschis, vornehmlich weil die 
Kunde von den Erfolgen gegen die Djumperri 
ihr den Weg ebnete. Die 2. Kompagnie hin- 
gegen mußte sich ihren Weg schrittweise erkämpfen; 
öfters wurde sie, besonders bei Nacht, von allen 
Seiten angegriffen, aber ihre vorzügliche Aus- 
bildung und Disziplin sicherten der Truppe stets 
den Sieg. Am 24. Februar vereinigte Major 
Puder die beiden Kompagnien, die durch starke 
Patrouillen bereits einige Tage vorher Fühlung 
miteinander bekommen hatten, in Baga, um 
sie von hier aus am 28. zu weiteren Streifen 
durch das aufsässige südliche Muntschigebiet und 
zu nachhaltigerer Unterwerfung und Befriedung 
desselben anzusetzen. Nach Durchführung dieser 
Aufgabe sollten sich die Kompagnien in Susu 
(Datscho) zum Vorgehen gegen die Bascholänder 
zusammenfinden. Bei den im Verlaufe der Unter- 
werfung des südlichen Muntschigebietes noch er- 
forderlichen zahlreichen Kämpfen fiel Haupt- 
mann Glauning am 5. März während der 
Verfolgung des Gegners bei Atscho. Am 9. bzw. 
11. März trafen die 2. bzw. 6. Kompagnie in 
Susu (Datscho) ein, um weitere Befehle von 
Major Puder zu erhalten. 
Diesseitige Verluste: Hauptmann Glau- 
ning gefallen; Farbige: 3 tot; 
Gegner: 164 tot, 85 gefangen; 19 Gewehre 
erbeutet. 
4. Expedition gegen die Bascholänder.) 
(16. März bis 3. Juni 1908.) 
Die Lage in den Bascholändern charakterisierte 
sich am besten dadurch, daß die Reichweite des 
mit einem weißen Unteroffizier und etwa 20 far- 
bigen Soldaten besetzten Militärpostens Bascho 
nicht mehr als 15 km über die Station hinaus 
ging; nur im Süden und Südosten hatte man 
*) Truppeneinteilung: Führer: Major Puder: 
2. Kompagnie: Oberleutnant Adametz, Stabsarzt 
Dr. Fuchs, zwei weiße Unteroffiziere, 71 Farbige, 
ein Maschinengewehr; 6. Kompagnie: Oberleutnant 
Wegelin, Oberarzt Stechele, ein weißer Unter- 
offizier, 85 Farbige, ein Maschinengewehr; Abteilung 
Bascho: ein weißer Unteroffizier, 20 Karbige: Gesamt- 
stärke: 9 Europäer, 176 Farbige, 2 Nachinengewehr.
        <pb n="1236" />
        G. 1150 20 
die eingeborenen Stämme bereits befriedet. Die 
Bascholänder waren seit langen Jahren ein Herd 
der Unruhen und der Schauplatz zahlreicher, teil- 
weise noch ungefühnter Europäermorde und hef- 
tiger Kämpfe größerer und kleinerer Abteilungen. 
Den Mittelpunkt und Rückhalt aller Feindselig- 
keiten bildete der nordöstlich Bascho wohnende 
Stamm der Badschama, der auch die 1904 an 
einem Tage erfolgte Ermordung von fünf Euro- 
päern auf dem Gewissen hatte. 
Nach Aussage von Gefangenen hatte der Tod 
des Hauptmanns Glauning, als ein in des Negers 
Augen ungeheuerer Erfolg, aufreizend gewirkt, 
so daß sich nun alle Stämme zum Kampfe rüsteten. 
Doch stellten sie sich nicht zu offenem Widerstande, 
sondern nutzten die Gunst des Geländes (hohes 
zerklüftetes Gebirge bzw. dichter Busch und Ur- 
wald in der Ebene) aus und versuchten sich in 
Überfällen der auf engen Pfaden auseinander- 
gezogenen Kolonnen, der Nachtlager und der 
einzelnen Patrouillen. Vor der Ülbberlegenen 
Truppe zogen sie sich in ihre Schlupfwinkel zurück, 
einzeln standen sie in vorbereiteten Verstecken 
unmittelbar am Wege mit der Schußwaffe bereit, 
um die farbigen Soldaten unbehelligt vorbei zu 
lassen, auf den Europäer aber das vorher ein- 
gerichtete Gewehr abzuschießen. So war im 
Jahre 1903 Oberleutnant Adametz hier schwer 
verwundet worden, so war Hauptmann Glauning 
jetzt bei Atscho gefallen. Zur Sicherung Pa- 
trouillen seitwärts des Weges vorzutreiben, er- 
laubte der dichte Busch nicht immer, auch konnte 
dadurch der Vormarsch der Kolonne verlangsamt 
und der Erfolg des Tages leicht in Frage gestellt 
werden. Die Bewaffnung dieses zähen, kriege- 
rischen Volkes besteht trotz des Handelsverbots in 
unserem Schutzgebiet fast durchweg aus Gewehren 
(Vorderladern), die gegen Gummi und Elfenbein 
über die nahe englische Grenze hinweg bezogen 
werden. Eine friedliche Unterwerfung war somit 
bei der Unversöhnlichkeit und der hinterlistigen 
Kampfweise der Eingeborenen ausgeschlossen; es 
mußte also von vornherein von der Waffe 
energischer Gebrauch gemacht und der Feind 
systematisch zur bedingungslosen Unterwerfung ge- 
zwungen werden. 
Major Puder setzte deshalb am 16. März 
zunächst die beiden Kompagnien von Datscho aus 
  
gegen die Assumbos und Badschamas, die 
beiden Hauptstämme, von Westen und Osten um- 
fassend an. Wie erwartet, zog der Gegner in 
die Berge und die Kompagnien vereinigten sich 
kampflos am 20. März in dem verlassenen Haupt- 
dorfe Ntemele. Von hier aus streiften nun 
stärkere und schwächere Patrouillen die Umgegend 
ab. Nach mehrtägigen, andauernden, für den 
Gegner verlustreichen Kämpfen stellte sich aber 
mehr und mehr heraus, daß die feindlichen 
Stämme in südlicher Richtung, in bisher fried- 
liche Gebiete, auswichen und die Gefahr weit- 
ausgreifender Aufstände hervorriefen. Major 
Puder begab sich daher mit der 6. Kompagnie 
am 3. April in zweitägigem Marsche nach Bascho, 
um die Assumbos und Badschamas auch von 
Süden her einzukreisen und anzufassen. Gleich- 
zeitig sollte auch mit den von der Küste ein- 
getroffenen Verstärkungsmannschaften und mit der 
Besatzung von Bascho zusammen die Unterwerfung 
der westlich Bascho gelegenen Gebiete vorge- 
nommen werden. 
In wochenlangen Kämpfen durchzogen die 
in größeren und kleineren Abteilungen aufgelösten 
Kompagnien das Land. Hierbei fiel der Ober- 
häuptling Etu der Assumbos, die Häuptlinge der 
Badschamas Aboko und Tukwaja wurden ge- 
fangen. Der Häuptling von Oboni wurde zum 
Tode durch den Strang verurteilt, weil er im 
Jahre 1904 die Ermordung eines weißen Fak- 
toristen veranlaßt hatte. Jetzt erst gaben die 
einzelnen Unterstämme allmählich ihren hart- 
näckigen Widerstand auf und unterwarfen sich, 
zumal sie ihrer Führer beraubt waren. 
Diesseitige Verluste: Farbige: 13 tot, 
5 schwer verwundet, 3 leicht verwundet; 
Gegner: 491 tot, 84 gefangen; 144 Gewehre 
erbeutet. 
In den Friedensbedingungen wurden die 
Eingeborenen zum unbedingten Gehorsam gegen- 
über dem Posten Bascho, zur Leistung von Kriegs- 
zahlungen in Gummi, Elfenbein bzw. Vieh, zur 
Stellung von Tributarbeitern und zum Wegebau 
verpflichtet. Außerdem wurde ihnen bekannt ge- 
geben, daß sie sich demnächst auch der Friedens- 
besteuerung zu unterwerfen hätten. Zur Erfüllung 
der auferlegten Kriegssteuern wurde den Bascho- 
stämmen eine dreimonatliche Frist gewährt.
        <pb n="1237" />
        W 1151 20 
Am 9. Mai d. Is. konnte Major Puder den 
Expeditionsverband auflösen und am 10. mit der 
6. Kompagnie von Bascho, dessen Posten er auf 
zwei weiße Unteroffiziere und 40 farbige Soldaten 
verstärkt hatte, über Bamenda nach Soppo zurück- 
marschieren, wo er am 3. Juni nach mehr als 
siebenmonatlicher Abwesenheit wieder eintraf. 
Die 2. Kompagnie, deren Standort Bamenda 
war, hatte den Befehl, zunächst noch, durch die 
Landschaften Oboni—Okwa—Aligeti marschierend, 
Liddi und Atscho endgültig zu unterwerfen und 
dann auf dem Rückwege nochmals den eben unter- 
worfenen Baschobezirk zu durchziehen. Am 13. Mai 
marschierte die Kompagnie auf dem befohlenen 
Wege von Bascho ab und erreichte ohne Kampf 
am 23. Atscho. Widerstandslos unterwarfen sich 
die Stämme und am 27. konnte die Kompagnie 
über Assumbo nach Bamenda zurückkehren, wo 
sie am 6. Juni nach über sechsmonatlicher Ab- 
wesenheit eintraf. 
r— 
· 
Major Puder sagt am Schluß seines Expeditions- 
berichts: „Die Strapazen der Expedition führten 
zu häufigen klimatischen Erkrankungen der Euro- 
päer. Da die große Masse der Truppe während 
dreier Monate ständig am Feinde sein mußte, 
die Patrouillen meist acht Tage unterwegs waren 
und bei unzureichender Verpflegung und Be- 
kleidung ohne den Schutz einer Hütte auch die 
Nächte über den ständigen Regengüssen ausgesetzt 
waren, kamen Erkrankungen an Malaria, Rheu- 
matismus, Dysenterie, auch äußere Verletzungen 
unter den Farbigen recht zahlreich vor. Bei der 
geringen Kopfstärke der Kompagnien mußten die 
leicht erkrankten Mannschaften den anstrengenden 
Lagerdienst allein versehen. 
Die Haltung der Kompagnien während der 
langen verlustreichen Expedition verdient höchstes 
Lob. Trotzdem Gelände, Regenzeit, Kampfesweise 
des Gegners die höchsten Anforderungen an 
Körper und Geist des einzelnen stellten, versagte 
keiner. Vom ersten bis zum letzten Tage tat 
jeder, Europäer und Farbiger, freudig und gleich- 
mäßig seine Pflicht.“ 
Der Gesamtverlust betrug: 
Auf deutscher Seite: 
Gefallen: Hauptmann Glauning, 17 Far- 
bige; verwundet: Oberleutnant Wegelin, 
23 Farbige; 
Gegner: 769 tot, 278 gefangen. 
Sämtliche 185 erbeuteten Gewehre wurden 
vernichtet. 
Ein Jusammenstoß mit den Oakhas. 
Ein Zug des stellvertretenden Bezirksamtmanns 
von Lomie, Oberleutnants Thesing, durch das 
Gebiet der Makkas am oberen Njong hat zu 
mehrtägigen, aber nicht erheblichen Kämpfen ge- 
führt, bei welchen ein schwarzer Unteroffizier der 
Kameruner Schutztruppe gefallen ist und eine 
Anzahl von Trägern auf deutscher Seite ver- 
wundet wurde. Auch die feindlichen Makkas 
haben Verluste erlitten; einige angenommene 
Führer, welche die Truppe irre zu leiten ver- 
suchten, mußten mit dem Tode bestraft werden. 
Das Gebiet, in welchem im übrigen deutsche 
Handelsinteressen zur Zeit noch nicht existieren, 
ist bis auf weiteres gesperrt. 
  
  
Uachwelsung der bel den Sollämtern des Schutzgeblets Kamerun im Oonat Hpril 1908 fälllg 
gewordenen Sollbeträge. 
  
(Ergänzung zu der Nachweisung im „Deutschen Kol. Bl.“ 1908, Nr. 16, S. 800.) 
  
  
  
  
  
  
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zölle 
im obigen Monat des Rechnungsjahres Gegen den gleichen 
— Zeitraum 
Zollamt 1908 1907 des Vorjahres 
Einfuhr Ausfuhr Zusammen Einfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
% f Pof % ] Pf. 6Pf] 46f.] ff.] Pff. 
1 1 1 T 1 - 
Garua. 85585 4209 " 30 5065 15 237 25 1104 25 1341 5%723 65 — — 
Kusseri. — — 114 — 114 — — — 6850 68 60 45 50 — — 
Dikoa.. 67 — 80 — 147|— — — 194 1894 — — — 47 — 
Molundu. 13 50 — — 13850 3375.20| — — 56480 
Binder — — — —— —I— 82 — 82 — — 82 — 
In ganzen4 0%2 15 730 5 7842 bo I 
I « , —1—2008115
        <pb n="1238" />
        G 1152 20 
Oeutsch-Südwestafrika. 
Hbauptmann Franke im Ovomboland. 
Über die Expedition des Hauptmanns 
Franke in das Ovamboland wurden schon 
vor einiger Zeit durch die Tagespresse Mitteilungen 
gemacht. Nach dem nunmehr eingetroffenen 
amtlichen Bericht ist es dem Hauptmann Franke 
gelungen, mit den Ovambo-Häuptlingen Kam- 
bonde-Ondonga, Ivumbo-Unkuambi, Tiaanika- 
Ongandjera, Jita ja Nalitoke-Unkualuitzi und 
Nande-Unkuanjama schriftliche Verträge abzu- 
schließen, auf Grund deren diese die Oberhoheit 
des Deutschen Kaisers über ihr Gebiet anerkannt 
und ihr Volk unter den Schutz der deutschen 
Regierung gestellt haben. Die Häuptlinge haben 
sich ferner schriftlich mit der Anwerbung von 
Arbeitern seitens des Gouvernements in Windhuk 
einverstanden erklärt und die Versicherung gegeben, 
das Gouvernement in diesem Bestreben unter- 
stützen zu wollen. 
Für den Erfolg dieser Verhandlungen ist die 
Mitarbeit der im Ovamboland lebenden Mis- 
sionare von großer Bedeutung gewesen. Sie 
ermöglichte es, nach langen Verhandlungen das 
außerordentliche Mißtrauen der Häuptlinge zu 
beseitigen. Dieses Mißtrauen zeigte sich insbesondere 
darin, daß bei den Häuptlingswerften Hunderte 
von bewaffneten Männern sich angesammelt hatten, 
obwohl es bereits bekannt war, daß Hauptmann 
Franke ohne größere Militärmacht erscheinen 
würde. Die stattlichste Leibwache hatte Tiaanika 
von Ongandjera aufgeboten. Dort waren die 
Krieger dicht gedrängt, in sechs bis acht mächtigen 
konzentrischen Kreisen, ein jeder in Reichnähe 
seiner Schußwaffe, zum Schutz des Oberhäuptlings 
um die Werft gelagert. Aber selbst diese Maß- 
nahme hatte dem Häuptling nicht genügt; denn 
nach Mitteilung des dort tätigen Missionors Saari 
hatte der Kapitän seine Weiber, Herden und 
Pferde fortschaffen lassen; nur seinen besten 
Renner hatte er zurückbehalten, der ihn selbst im 
kritischen Augenblick aus dem Bereich der deut- 
schen Geschosse tragen sollte. 
In einer besonders starken, von mächtigen, 
mit Palisadenreihen gekrönten und von Erd- 
wällen umhegten Werft hatte sich der Häuptling 
Jita von Unkualuitzi verschanzt. Dem alten 
  
Missionar Rautanen gelang es indes, die vor- 
handenen Schwierigkeiten zu beheben und die 
Anerkennung der deutschen Schutzherrschaft her- 
beizuführen. 
Bei den Verhandlungen mit dem Heuptling 
Nande von Unkuanjama hat sich der Missionar 
der Rheinischen Mission Wulfhorst sehr bewährt. 
Nande ist zweifellos ein gewandter und mit einer 
gewissen staatsmännischen Klugheit begabter Häupt- 
ling, der aber in gleichem Maße mißtrauisch und 
vorsichtig ist. Bei den Verhandlungen mit diesem 
Häuptling kam es dem Hauptmann Franke zu- 
gute, daß er schon bei seinem ersten Besuche im 
Ovamboland im Jahre 1899 mit Hamalua, 
dem damals etwa zwölfjährigen Bruder Nandes, 
Freundschaft geschlossen hatte. Hamalua stand 
jetzt seinem herrschenden Bruder als Vertrauter 
und Berater treu zur Seite. Daß er seinen 
günstigen Einfluß auf Nande im Interesse des 
Hauptmann Franke geltend gemacht hat, kann 
keinem Zweifel unterliegen; daneben tat der 
Missionar Wulfhorst sein möglichstes, um Nandes 
vielfache Zweifel zu beseitigen und ihn zur An- 
erkennung der deutschen Herrschaft zu bestimmen. 
Der Caprivl-Sipfel. 
Die Zustände in dem östlich vom Okavango 
gelegenen Teile des südwestafrikanischen Schutz- 
gebietes, dem sogenannten Caprivi-Zipfel, 
haben in letzter Zeit die ernste Aufmerksamkeit 
des Kaiserlichen Gonvernements in Windhuk, wie 
auch der britischen Kolonial-Verwaltungsbehörde 
in Südafrika in Anspruch genommen. Es hat 
nämlich ein fortgesetzter Zuzug lichtscheuer, großen- 
teils weißer Elemente dorthin stattgefunden, die 
namentlich die östliche Ecke des Caprivi-Zipfels 
als Zufluchtsort benutzen und gleichzeitig durch 
Aasjägerei den dortigen Wildstand aufs schwerste 
schädigen. Auch eine Reihe äußerst schlecht be- 
leumundeter Ansiedler, die an der Grenze auf 
englischem Gebiete sitzen, treibt dort ihr Unwesen 
und unternimmt insbesondere Jagdraubzüge in 
das deutsche Gebiet. 
Gouverneur v. Schuckmann hat deshalb, 
um die Aufrechterhaltung der Ordnung und die 
Erhaltung des Wildbestandes im Caprivi-Zipfel 
nach Möglichkeit zu sichern, den Zutritt dorthin 
durch eine Verordnung vom 16. Oktober d. Is. 
verboten. Von diesem Verbot sind lediglich 
solche Personen, die aus besonderen Gründen
        <pb n="1239" />
        W 1153 20 
einen amtlichen Erlaubnisschein erhalten haben, 
sowie die Angehörigen der dort ansässigen Ein- 
geborenenstämme ausgenommen. Zuwiderhand- 
lungen gegen das Verbot werden bei Weißen mit 
Geldstrafe bis zu 5000 JIk oder bezw. und Ge- 
fängnisstrafe bis zu drei Monaten bestraft. 
Gegenstände, welche unter Umgehung des Verbots 
in den Caprivi-Zipfel eingeführt oder dort er- 
worben werden, unterliegen der Einziehung. Auf 
Grund der letzteren Bestimmung wird insbesondere 
die Möglichkeit gegeben sein, die vom Caprivi- 
Zipfel aus über das Betschuanalandgebiet nach 
der Ostgrenze unseres Schutzgebietes herabziehenden 
Händler, die vielfach Gehörne und Felle in er- 
heblichen Mengen bei sich führen, zu fassen. 
Zwecks Durchführung der Verordnung ist der 
bisherige Distriktschef in Gobabis, Hauptmann 
Hauptmann Streitwolf, der es sich angelegen sein 
lassen wird, möglichst eingehende Erkundigungen 
über die Verhältnisse jenes Teils unseres Schutz- 
gebiets anzustellen, wird zunächst als Resident 
des Caprivi-Zipfels in jenen Gegenden ver- 
bleiben. Es steht zu hoffen, daß durch das Zu- 
sammenwirken mit den britischen Polizeibehörden 
der Zweck der Expedition, den Caprivi-Zipfel zu 
säubern, erreicht wird. 
Der Bau der Eisenbahn Seehelm—Kalkfontein 
ist nach einer telegraphischen Meldung des Gou- 
vernements bis Holoog (km 67) vorgeschritten. 
Der Betrieb wurde bis zu der genannten Station 
bereits eröffnet. 
Streitwolf, mit zwei Weißen (einem Feldwebel — 
und einem Sanitätssergeanten), sowie zwölf 
Polizisten nach dem Caprivi-Zipfel entsandt worden. Deutsch-Ostafrika. 
Mit Zustimmung der britischen Behörde zieht 
die Expedition durch das britische Betschuanaland, 
Usambara-Eisenbahn. 
und zwar über den NRgami-See nach Kasungula, (2. Druckfehlen- - erichtigung3 # deer (üimast 
. . ... - eröffentlichten 
um mit den englischen Polizeistationen an diesem übersicht über die Betriebsergebnisse der 
Platze und in Sesheke Fühlung zu nehmen. 
Es besteht völliges Einvernehmen mit der britischen 
Kolonialbehörde, welche in dem Zusammenfluß 
von zweifelhaften Elementen auf unserem Gebiet 
mit Recht auch eine Gefahr für die Ruhe in der 
  
lisambara-Eisenbahn 19056/1907 sind durch ein 
Versehen der Druckerei am Schlusse in den Ausgabe- 
und Einnahme-Ziffern die Kommata ausgefa ie 
vier letzten Zeilen des Artikels sind schendermaßen 
zu lesen: 
britischen Machtsphäre sieht und deshalb einem im Rechnungsjahre: Ausgabe: Einnahme: 
Zusammengehen mit dem Kaiserlichen Gou- 1205 · IZZZ 338 * 
vernement in dieser Frage gern zugestimmt hat. 1007 1,849 3.872 
Togo. 
Nachweisung der bel den Sollämtern des Schutzgebiets Logo im MOonat September 1908 fällig 
gewordenen Jollbeträge. 
  
  
  
  
  
  
  
  
(Val. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908, Nr. 21, S. 1056.) 
Gesamtbetrag der fällig gewordenen Zölle im obigen G 
ä Monat des Rechnungsjahres egen den gleichen 
Namen der Zollämter hnungsjah — Zeitraum des 
bei welchen die Zölle 1908 1007 Vorjahres 
fällig geworden sind Einfuhr ê Ausfuhr Zusammen Einfuhr iw Zusammen mehr weniger 
. 1 % 4 
· : 
Lome . Zollamt94368,25 201,25 94 569,5059 794,60 92.—-— 59 8860,604 682,00 — 
Anecho - — — — 14 113,45 82,25 14 195.70 — 14 195,70 
Agbanake - 24,10 1.— 245,10 156,35 12,2 168.60 76,60. 
Tolpli 281,50 —, 50 282.— 126,10 — 126,10 155.90 — 
Noepe .. - 2832,10 571,25 3 403,35 137.85 339,50 777.3522.— »- 
Ho. Zollhebestelle 107,85 90.— 197.85 277,45 275.— 552,415 354, 60 
Kpandu - 192, 05 90.— 282.95 388,60 75.— 163.60 180,65 
Kete-Kratschi - 386, 90 4.— 390, 90 544,15 2,25 546, 40 155, 50 
Tetetu - 27,.50 1.10 28.60 1.— — 41.— "„ 12,40 
Agome-Palime 190,70 — 100.70 — — — 190.70 — 
Im ganzen. 059,10 99 500.9575 879.55 87825 76 757.80 37732.— 14 893.65 
22 833.15 —
        <pb n="1240" />
        G 1154 20 
Samoa. 
ergebnis der Kopfsteuer 1908. 
Nach einem Berichte des Kaiserlichen Gouver= 
neurs hat die von den Eingeborenen erhobene 
Kopfsteuer im laufenden Jahre, in dem die 
Taulealea zum ersten Mal 10 JT pro Kopf zu 
zahlen hatten, einen Gesamtertrag von rund 
105 000 A (gegenüber 92 875 .“ im Vorjahre) 
erbracht. Die Erhebung ging glatt vonstatten. 
  
Ein neuer Lavaerguß des vulkans auf Sawall. 
Nach einem Bericht des Gouvernements hat 
sich im September d. Is. ein neuer Lavastrom 
in der Richtung auf das Dorf Samelaeulu zu 
ergossen, er hat jedoch etwa 25 m vor dem Dorfe 
Halt gemacht. Die Bewohner räumten ihre 
Häuser und sind auf das östliche Ufer des dort 
befindlichen Baches übergesiedelt. Verwüstungen 
konnte der neue Lavaerguß verhältnismäßig wenig 
anrichten, da er der Hauptsache nach einem alten 
Lavastrom folgte und diesen zum Teil überdeckte. 
Nachwelsung der belm ollamt Apia im I. Viertel 1908 fällig gewordenen Jollbeträge. 
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908, Nr. 18, S. 901.) 
  
  
  
  
Gesamtbetrag der fällig gewordenen (neu deklarierten) Zölle im Gegen den gleichen 
obigen Viertel des Rechnungsjahres Zeitraum des Vor- 
isos ——–. 
Einfuhr " Ausfuhr Zusammen Einfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
-- M E M M M. -— 54 . 1 
"1r 1 "“ " 
88 191,39. — 88 191,39 80 116,33 — 80 116,338075, 066 l — 
  
  
  
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Deutsch-kolonlole Baumwoll-Unternehmungen.“) 
Dem soeben erschienenen Herbstbericht des 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees über 
die Baumwollkultur in den deutschen 
Kolonien entnehmen wir folgende Einzelheiten: 
. Togo. 
Die Ausfuhr von Baumwolle aus Togo vom 
September 1907 bis August 1908 belief sich auf 
1674 Ballen à 250 kg gegenüber 1205 Ballen 
1906/07, 857 Ballen 1905/06, 519 Ballen 
1904/05, 128 Ballen 1903, 80 Ballen 1902, 
0 Ballen 1901. Der 1907/08 für Baumwolle 
erzielte Durchschnittspreis betrug 53 Pf. pro ½ kg, 
für Baumwollsaat 100 ¾ pro 1000 kg. 
Das Komitee hat auch für das Jahr 1908/09 
eine Preisgarantie von 30 Pf. per Pfund ent- 
körnte Baumwolle loko Küste übernommen. Mit 
den Gesellschaften, welche Entkörnereien betreiben, 
hat das Komitee ein Abkommen getroffen, welches 
die Gesellschaften verpflichtet, die hereinkommende 
Baumwollsaat nach ihrer Herkunft zu sortieren 
und die einzelnen Varietäten streng voneinander 
  
*) Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 12, S. 582 ff. 
  
getrennt zu halten. Entsprechend dem Kommissions- 
beschluß vom 9. Oktober 1906 gelangt eine volks- 
tümliche Anleitung zum Baumwollbau in der 
Ewesprache zur Verteilung an die eingeborene 
Bevölkerung. 
Besonderes Interesse beanspruchen nach Be- 
willigung der Lome—Atakpame-Eisenbahn die 
nördlichen Bezirke der Kolonie. Dorthin beab- 
sichtigt die Baumwollbau-Kommission nunmehr 
ihre Propaganda vorzuschieben. 
Über die im Sokodé-Bezirk gezogene Baum- 
wolle aus der vom Komitee gelieferten indischen 
Saat liegen jetzt weitere Erfahrungen vor, welche 
die bisher gemachten günstigen Beobachtungen 
bestätigen. Die Ernte betrug bis jetzt (und es 
kommt noch bis Oktober etwas dazu) von 
Gossypium Neglectum: 
Aussaat 18. 6. 07 von 1 ha 431 kg Lint-Baumwolle 
- 1. 7.07 = 1 322 - 
14. 7. 0! = 1 270 
3. 8. 07 1 145= - 
Man muß die indische Baumwolle also früh 
säeen. Die Juniaussaat ergab 1¾ Ballen pro 
Hektar, ein quantitativ vorzügliches Ergebnis. 
n vu
        <pb n="1241" />
        W 1155 20 
Wenn die qualitative Schwäche der indischen 
Baumwolle im Hinblick auf die Transportunkosten 
und den Marktwert nicht kaufmännisch gegen sie 
spricht, was durch größere Mengen reiner indischer 
Baumwolle, welche in diesem Jahre geerntet 
werden, festgestellt werden müßte, so kann der 
Norden Togos bald große Mengen davon erzeugen. 
Im Jahre 1908 wurde alle vorhandene 
Neglectumsaat gesät; 1909 wird etwa die Hälfte 
der für die Volkskultur gebrauchten Saat ver- 
geben werden können, und 1910 ein rasches An- 
steigen des produzierten Quantums beginnen, das 
bald nach Tausenden von Ballen rechnen kann. 
Von der Neglectumsaat ist auch nach dem 
Mangu-Bezirk abgegeben. Auch indische Jari- 
saat wurde gesät und keimt bereits. Nicht alle 
indischen Sorten bewähren sich aber, von Hin- 
ganghat z. B. ist man schon abgekommen. 
Ein größeres Quantum von Caravonicasaat, 
die seitens der Baumwoll-Centrale G. m. b. H. 
für Eingeborenenkulturen zur Verfügung gestellt 
ist, soll in der nächsten Saatzeit in verschiedenen 
Bezirken Togos zur Verteilung gelangen. 
Die Baumwollbau-Kommission beabsichtigt 
nunmehr, eine Versuchspflanzung im nörd- 
lichen Togo anzulegen, die sich aus kleinen 
Anfängen heraus mit der Zeit zu einem Institut 
wie die vom Komitee begründete Ackerbauschule 
in Nuatjä entwickeln soll. Die Anlage soll dem 
bisherigen Leiter von Nuatjä, J. W. Robinson, 
übertragen werden. Robinson, der seit Jahren in 
gutem Einvernehmen mit den Eingeborenen lebt, 
ist ferner dazu ausersehen, die Pflugkultur bei 
den Eingeborenen an Stelle der Hackkultur ein- 
zuführen; der Anfang soll in den näördlichen 
tsetsefreien Gebieten, insbesondere von Sokodé 
aus, gemacht werden, die nach Beendigung 
der Atakpame-Eisenbahn dem Weltverkehr ange- 
schlossen sind. Die Einführung der Pflugkultur 
bei den Eingeborenen an Stelle der Hackkultur 
würde die Möglichkeit der Bebauung weit größerer 
Flächen als bisher ohne Vermehrung der Acker- 
bau treibenden Bevölkerung bieten. Der Mehr- 
ertrag der Pflugkultur wird auf ½ bis 8 des 
Ertrages der Hackkultur geschätzt. · 
Zur Einführung des Pfluges in Togo sollen 
zunächst folgende Maßnahmen getroffen werden: 
1. Einrichtung von Pflugdepots, aus welchen 
die Verteilung der Pflüge und sonst geeigneter 
landwirtschaftlicher Geräte erfolgt; 
2. Reisen des J. W. Robinson und eines 
Gehilfen in der Kolonie, um Propaganda für die 
Einführung des Pfluges zu machen und die Ein- 
geborenen in der Handhabung des Pfluges an- 
zulernen. Der Pflug soll dem Eingeborenen 
zunächst leihweise und später schenkungsweise über- 
lassen werden, wenn er seinen Boden tatsächlich 
  
mit dem Pfluge bearbeitet hat. Je nach den 
Leistungen der Eingeborenen in der Pflugkultur 
sollen Pflugprämien in Geld oder Gebrauchs- 
gegenständen gewährt werden. 
Eine neue Entkörnungsanlage beabsichtigt 
die Baumwollbau-Kommission im nördlichen Togo 
zu errichten, und zwar in Kpedji nördlich von 
Atakpame. Die Anlage besteht aus einer 70- 
Sägengin, einer liegenden Dampfmaschine und 
einer amerikanischen hydraulischen Ballenpresse. 
Über die Möglichkeit der Baumwoll-Einge- 
borenenkultur in Togo ist eine Karte „Baum- 
wollkarte von Togo“ veröffentlicht. 
Neuguinea. 
In Neuguinea wird W. C. Dammköhler mit 
Unterstützung der Baumwollbau-Kommission neue 
Kulturversuche mit ägyptischer und Togo-Saat 
anstellen. Das für die Pflanzung in Aussicht 
genommene Gebiet befindet sich unter dem 146° 
Länge und 6° 15“ südlicher Breite ungefähr 
400 m über dem Meeresspiegel. 
Dammkköhler will von den Eingeborenen ge- 
eignetes Land erwerben und die Eingeborenen 
zur Baumwollkultur anlernen. Dammköhler ist 
ein guter Kenner der Kolonie und hat mit den 
verschiedensten Stämmen lange Zeit in bestem 
Einvernehmen gelebt; seine Ausreise erfolgte am 
13. September d. Is. 
Auch der Katholischen Mission vom heiligen 
Geiste in Monumbo hat das Komitee ein kleines 
Quantum ägyptischer Saat kostenfrei geliefert. 
Kamerun. 
Über neue Kulturversuche mit Togo= und 
kalifornischer Saat im Versuchsgarten der Station 
Joko berichtet Oberleutnant und Stationschef 
v. Heigelin an das Kaiserliche Gouvernement: 
„Die Aussaat erfolgte Anfang Juli vorigen 
Jahres. Die einzelnen Standen der Togo-Baum- 
wolle haben jetzt eine durchschnittliche Höhe von 
1,80 bis 2,20 m erreicht, während diejenigen 
des kalifornischen Saatguts im Durchschnitt nur 
1,20 bis 1,30 m hoch sind. Leider traten in 
den Kapseln Schädlinge auf, die hauptsächlich am 
Stengelansatz in größeren Mengen zu finden 
waren. 
Eine Kultur von Togo-Baumwolle verspricht 
nach den hier gemachten Erfahrungen, vorausge- 
setzt, daß es gelingt, die Schädlinge rechtzeitig 
zu vernichten, einigermaßen Erfolg. 
Die Stauden der älteren Kultur sind jetzt 
etwa 3 m hoch; woher die Saat stammt, ist 
nicht mehr festzustellen."“ 
Die Gutachten der Chemnitzer Actien-Spinnerei 
über Joko-Baumwolle vom 18. August lauten, 
wie folgt:
        <pb n="1242" />
        # 1156 20 
1. Kalifornische Baumwolle. 
Diese Baumwolle hat zum wron Teil einen langen, 
seidigen Stapel, wenn es auch den Anschein hat, daß 
die teilweise keescch-varigo im Stapel, welcheb 
zum geringen Teil etwas kurz ist, dem Beimengen 
nicht gehörig ausgereister Baumwolle, sowie dem etwas 
zu kräftig betriebenen Neinigungsprozeß. Uzuschreiben 
ist. Beim Vermeiden dieser beiden 5 hat beim 
weiterem Anbau diese Qualität eine gewisse Aussicht 
auf gute Preise. Die Farbe ist gleichmäßig und leicht 
gelblich (ereamy), vollständig beim Ginnen verdorben, 
Baumwolle sehr weich, durch Ginnen grusig und knotig 
geworden. Wert gut beaimt 60 Pf., im jetzigen Zu- 
stand 45 bis 50 Pf. per ½ kg. 
2. Togo-Baumwolle. 
Der Stapel ist zwar kräftig, aber bei großer Ver- 
schiedenartigkeit nicht sehr lang und vor allen Dingen 
sehr spröde, nur zum Teil entspricht er der hezeichnung 
„z stapel“, dbenn zum Teil ist er zu kurz dafür 
Die Farbe ist befriedigend und zeigt eine leicht gelb- 
liche Nuance. An der Reinheit der Baumwolle ist 
nichts eg seben. Genau wie bei 1. schlechtes Ginnen. 
3. Baumwolle älterer Kultur. 
Der Stapel ist zwar zum Teil etwas spröde, Gidoch 
sehr kräftig und haltbar. Die Länge sowie die Gleich- 
mäßigkeit desselben ist ebenfalls befriedigend. Die 
Farbe ist gleichmäßig schön, ziemlich weiß, mit einer 
gans geringen Abweichung zu crcam n der Rein- 
Bitd D Vaumwole ist nichts auszusetzen. der 5t 
is 5 
4 Baunwolt- (ältere Baumwolle). 
Der Stapel ist spröde und kräftig von mittelmäßiger 
Länge. Es zeigen sich bei der Farbe sehr störende, 
unausgereifte Ptellen, wie auch die Reinheit zu wünschen 
übrig läßt. Wert 50 Pf. 
Aus Alkassin (Nordkamerun) erhielt das 
Komitee Eingeborenen-Baumwolle durch den leider 
inzwischen gefallenen Hauptmann Glauning; 
das Urteil der Chemnitzer Actien-Spinnerei vom 
11. September lautet: 
Die Alkassin-Baumwolle mag auf dem Transport 
etwas gelitten haben und besonders etwas gelbfleckig 
geworden sein; immerhin läßt sich erkennen, daß ein 
sehr brauchbares Produkt vorliegt. Der Stapel ist 
nicht sonderlich lang, aber sehr fest und, wie sich aus 
einzelnen unbeschädigten Bolls —ie ließ, seidig und 
iemlich gleichmähig, solche Bolls zeigen auch eine 
Fö0h-l weiße Farbe. Ich schätze die Baumwolle gleich 
einer fullymi ling Texas von gutem Stapel und würde 
sie mit 51 Pf. per ½ kg bewerten. 
Südwestafrika. 
Durch die erfolgreiche Expedition des Haupt- 
manns Franke ist die Ausdehnung der deutschen 
Verwaltung über den nördlichen Teil der Kolonie, 
der allein für den Baumwollbau in Betracht 
kommt, näher gerückt. Die dort mit Togo-Saat 
angestellten kleinen Kulturversuche sind ziemlich 
günstig ausgefallen. Das Komitee befaßt sich 
daher neuerdings mit dem Plane der utsendung 
einer B au 
nach diesem Gebiet. 
  
  
Deutsch-Ostafrika. 
Endgültige Zahlen über die Ernte 1907/08 
liegen noch nicht vor. Einer früheren Schätzung 
des Kommissariats zufolge soll die Ernte 1800 
Ballen à 500 Pfund erreichen. Der für ost- 
afrikanische Baumwolle erzielte Durchschnittspreis 
in 1907/08 beträgt 76 Pf. per ½ kg, für 
Baumwollsaat 108 “ per Tonne. Das Komitee 
hat auch für das Jahr 1909 die folgende Preis- 
garantie festgesetzt: 
a) entweder jedes Quantum im Schutzgebiet 
produzierter Baumwolle in Deutschland ohne An- 
rechnung einer Kommission bestmöglichst zu ver- 
kaufen und den Erlös unter Abzug der für See- 
fracht, Seeversicherung, Landungsspesen, Eisen- 
bahnfracht und kleine Spesen entstandenen Kosten 
den betreffenden Verladern zu überweisen; 
b) oder jedes Quantum Baumwolle frei Küste 
Ostafrika zum Preis von 40 Pfennig für ein 
Pfund entkörnte Baumwolle in einer der ägyp- 
tischen „kully good fair“ gleichwertigen oder sie 
übertreffenden Qualität und 30 Pfennig für ein 
Pfund entkörnte Baumwolle in einer der ägyp- 
tischen „kully good fair“ nicht gleichkommenden 
Oualität abzunehmen. 
Die von Professor Zimmermann-Amani 
verfaßte Anleitung zum Baumwollbau erscheint 
demnächst in zweiter verbesserter Auflage und ge- 
langt in deutscher und Suaheli-Sprache zur Ver- 
teilung. 
Die neue Pflanzzeit beginnt — verschieden 
in den nördlichen und südlichen Bezirken der 
Kolonie — zwischen Februar und April. Außer 
der in der Kolonie selbst gewonnenen Saat hat 
das Komitee Saatgut im Werte von etwa 
30 000 .X beschafft und weiterhin Bestellungen 
für die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft, die 
Firma Hermann Schubert und Herrn Dr. Groppler 
vermittelt. Von ägyptischer, bester auserlefener 
Saat wurden vom Komitee über 1500 Zentner 
Mitafifi, über 1000 Zentner Abassi und 2 Zentner 
Joanowich in diesem Jahre in der Kolonie ein- 
geführt. Ausdrücklich bemerkt das Komitee, daß 
den Lieferanten allerbeste auserlesene Qualität 
des Saatgutes zur Pflicht gemacht ist und daß 
die Lieferanten diese Verpflichtung übernommen 
aben. 
Im Bezirk Tanga soll dieses Jahr auch ein 
Versuch mit Togo-Saat unternommen werden. 
Wegen der neuerdings vielgenannten Cara- 
vonica-Baumwolle haben zwischen dem Komitee 
und der Baumwoll-Centrale G. m. b. H. Ver- 
handlungen stattgefunden, die zu folgender Er- 
klärung der Baumwoll-Centrale G. m. b. H. ge- 
führt haben:
        <pb n="1243" />
        W 1157 c□ 
Wir erklären uns bereit, für die Pflanzzeit 1909 
beste Caravonicasaat „Thomatis“ der Qualitäten Wool, 
Sil und Alpacca unter folgenden Bedingungen abzu- 
geben: 
1. die Abgabe der Saat erfolgt kostenlos loko Hafen- 
ort der Kolonien: 
der Saatabnehmer verpflichtet sich, der Baumwoll= 
Centrale G. m. b. H. jährlich 10 Pf. (zehn 
Pfennig) für den ertragliefernden Vaumr zu be- 
zahlen. Erster Zahlungstermin 31. Dezember 1909. 
Die Zahlungsverpflichtung besteht solange als 
der einzelne Euh einen Ertrag liefert, aber nicht 
änger 81 
bei Lels 100o sen der Verkäufer dafür ein, 
daß der neue Eigentümer die Verpflichtungen er- 
ült. E. der Verkäufer gegen die Baumwoll-Cen- 
rale 
. der Saabnehmer verpflichtet sich ferner zur Ver- 
hütung von Degenerationen und zur Erzielung 
eines gleichmäßigen hochwertigen Produktes, die 
gewonnene Absaat zu vernichten und auf keinen 
Fall zu veräußern oder sonst in den Verkehr zu 
bringen. auch nicht zur Aussaat außerhalb der 
Kolon 
Crftlluongsor:. ist Berlin. 
Bei dem Interesse, welches diese neue Saat 
fortgesetzt in Anspruch nimmt, werden die folgen- 
den gutachtlichen Außerungen wiedergegeben: 
Die Ostafrikanische Eilenkahngesellchait be- 
richtet uns am 28. Oktober: 
„Wir haben bisher nur urne Versuche mit Cara- 
vonica gemacht, die allerdings nach Angaben unseres 
landwirtschaftlichen Kommissars bisher recht gut aus- 
gefallen sind. Da die Versuche noch nicht abgeschlossen 
sind, haben wir noch Feinen abschließenden Bericht er- 
halten. Von gelegentlichen Bemerkungen in allgemeinen 
Berichten können wir Ihnen das Folgende mitteilen: 
„ÜNber die Caravonica kann ich nur gutes be- 
„richien. Trotz der Trockenheit und der Stürme 
Chat sie immer noch ein frisches Aussehen, und 
„habe ich bei vollentwickelten Pflanzen 300 bis 400 
-Hruchulopsein pro Pflanze gezählt. Besonders 
—Silt ist sehr gesund und zeigt gute Wolle, 40 bis 
mm Stapel: Alpacca scheint den Insekten mehr 
v6# nnnsh zu sein, während die daneben stehende 
„Silk ## fast frei von Insekten hält. 
Die Pflanzen haben sich trotz der dieejährigen 
„Trockenzein gut entwickelt und scheinen sehr hart 
„zu sein. Silk hat allerdings etwas gekräuselte 
„Blätter, doch dürfte dies der eigentümliche 
„Charakter der Sorte sein. da sie sich trotzdem gut 
„weiter entwickelt. Die Form, Blätter und Blüten 
sind ähnlich der ägyptischen Baumwolle; nur ist 
„die Caravonica stärker und astreicher.“ 
Wir gehen jetzt daran, die Versuche in etwas 
größerem Umfan he fortausetzen und werden Ihnen 
s. Zt. gern Mitteilung von dem Ergebnis zukommen 
lassen.“ 
10 
1 
  
Ot 
  
# 1 
Aus den Berichten über die Entwicklung der 
Pflanzung der Baumwollschule Panganja in 
den letzten Monaten ist bemerkenswert: 
Die Baumwollstauden haben sich gut ent- 
wickelt und es kann voraussichtlich mit einer 
Ernte von 75 000 Pfund Rohbaumwolle gerechnet 
werden. Die Ernte wird voraussichtlich Mitte 
  
September beginnen und Mitte Dezember beendet 
sein. Das Vieh ist gesund und befindet sich in 
einem guten Futterzustand. Zur Unterbringung 
der Schüler und Arbeiter ist die Errichtung von 
Arbeiterwohnungen erforderlich geworden. 
Nach den bisherigen Erfahrungen hat sich für 
die Gebiete am oberen Rufidji, wo sich die Baum- 
wollschule Panganja befindet, als die günstigste 
Pflanzzeit der Monat März herausgestellt. Die 
hinsichtlich der besten Pflanzweite angestellten 
Versuche haben ergeben, daß ein Abstand von 
1: 1 m zwischen den Reihen und 60 ecm in den 
Reihen zu empfehlen ist. Schädlinge wurden in 
diesem Jahre bisher nicht beobachtet. Die auf 
einigen eingeborenen Pflanzungen aufgetretenen 
weißen Ameisen wurden erfolgreich dadurch be- 
kämpft, daß um die bedrohten Felder eine kleine 
Aschenschicht gelegt wurde, ein Versuch, der sich 
recht gut bewährt hat. Um ganz sicher zu gehen, 
empfiehlt es sich, zwischen die Asche etwas Pariser- 
grün zu mischen. 
Neuerdings erhalten auch deutsche Landwirte 
auf der Baumwoll-Versuchspflanzung Panganja 
Gelegenheit, sich in der Baumwollkultur auszu- 
bilden; so hat der Leiter der Baumwollpflanzung 
von Conrad Scholtz, Hamburg, einen mehr- 
monatlichen Lehrkursus dort durchgemacht. Einem 
anderen Interessenten hat das Komitee kürzlich 
die Genehmigung zum Studium der Baumwoll= 
kultur auf der Versuchspflanzung erteilt. 
Allgemeines Interesse verdienen die Reise- 
berichte des Beamten des Komitees, Landwirt 
Migdalski, über Ost= und West-Usambara 
und der Bericht des Herrn v. Palm über seine 
Bereisung der südlichen Küstengebiete. 
Usambara. 
Der Stand der Baumwollpflanzungen in Usambara. 
insbesondere im Luengera-Tal war recht gut und die 
bisherige Entwicklung sehr gesund. Auch an der 
ganzen Usambarabahnstrecke, wo Baumwoll-Neupflan- 
zungen vorhanden waren, war der derzeitige Stand 
gut. Migdalski hält die Böden am Fuße der lUsam- 
bara-Berge und im Luengera-Tal für Abassi vorzüglich 
geeigne und stellt diese Boden den Kilossaböden gleich. 
e Ostafrikanische Pilanzungsgesellschait hatte in 
Matchien 70 ha und in Quata 100 ha Baumwolle in 
Zwischenkultur mit Rautichur gepflanzt. Die Baum- 
wolle stand recht gut. enso die Kulturen der 
Pflanzer v. Levinski und v. Willisen in Magoma 
und 65 ha des Pflanzers Grothmann in Makuynni. 
Der Stand der Baumwolle des Pastor Klewe (etwa 
40 ha) war ebenfalls gut. 
Die Baumwollpflanzung des Pflanzers Eismann 
in Hale, der 100 ha angebaut hat, bezeichnet Migdalski 
als mustergültig, den dortigen Boden als erstklassig. 
Der Pflanzer Zwillich hat in der Nähe von Niussi 
15 ha, der Pflanger Rau 35 bis 40 ha und der 
Pflanzer v. Leckow etwa 40 ha mit Baumwolle be- 
stellt, deren Stand nichts zu wünschen übrig ließ. 
Einen erfreulichen Anblick gewährte auch die Pflanzung 
3
        <pb n="1244" />
        W 1158 20 
des Pflanzers v. Busse in Ngomeni, der 100 ha Baum- 
wolle, zum Teil als Zwischenkulmr. angebaut ban 
Ebensogut standen die 65 hn des Pflangers Weber ie 
Ngomeni. In Lewa waren 60 ha mit Baumwolkte be 
stellt, die eine gute Ernte versprachen. 
Migdalski beobachtete auf verschiedenen Pflanzun- 
gen, daß beim Hacken der Baumwolle das Unkraut 
zu einem Damm zwischen je zwei Reihen zusammen- 
eschoben wurde, er hält dieses Reinigungssystem für 
* alsch; denn der Grasdamm bietet dem Ungeziefer zu- 
viel Schlupfwinkel, auch kann auf diese Weise die Ver- 
mehrung der Baumwollschädlinge ungestört vor sich 
Migdalen stattete auch dem Biologisch-Landwirt- 
lichen Institut zu Amani einen längeren Besuch ab, 
wo Herr Professor Ir. Zummermann ihm dankens- 
werterweise die ausgedehnten Kulturversuche des In- 
stituts vorführte. Bei einem Kulturversuch mit Cara- 
vonica-Baumwolle quf der Institutsstation im Sigi-Tal 
war ein großer ? des Samens nicht aufgegangen. 
Die auflegabegene- Baum#wolll entwickelte sich zwar 
kräftig, aber sehr ungleichmäßig. Die im Vorjahre 
mit Caravonica-Saat gemachten Versuche ergaben eine 
Baumwolle, deren Stapel recht kurz ausöill. Das In- 
stitut Amani hat auch eingehende Düngungsversuche 
bei der Baumwollkultur unternommen, Wer deren Er- 
Cebnisse indessen Berichte noch nicht vorliegen. 
Die Baumwollentkörnungsanlage in Mhao befand 
sich in einer tadellosen Verfassung. Die mit zwei 
Hins ausgestattete Anlage wird mit Wasserkraft be- 
rieben. Die Kraft der Turbine reicht nach Ansicht 
riuni- völlig aus, noch eine dritte Gin zu be- 
trei 
  
Bezirk Lindi. 
In der Hauptsache werden im Lindi-Bezirk von den 
großen Gesellschaften Agaven und Kantschuk gebaut. 
Nur einige Pflanzer haben Versuche mit Baumwolle 
macht. 
ge Bei dem Pflanzer Hanisch steht die Baumwolle 
(etwa 80 ha auf leichtem Boden) noch ganz gut, doch 
ist, wohl infolge ungenügender Nährstoffe, Kräusel- 
krankheit in die Baumwolle gekommen. Hanisch wird 
aber noch eine ganz gute Ernte ergielen, da die Pflanzen 
schon gut vorwärts gekommen waren. Der Pflanzer 
Werneyer hat etwa 30 ha mit Baumwolle bestellt. 
teilweise mit Kautschuk in Zwischenkultur. Die Baum- 
wollernte verspricht, falls noch einige Regenschauer 
kommen, 4ut zu werden. Der Boden ist hier für den 
Baumwollbau äußerst üastig, Werneyers Pflanzung 
liegt am Luknledy-Fluß, so daß hier, falls die Mittel 
vorhanden, eine gute Vewasfeeungkankage geschaffen 
werden kann. Obwohl der Boden im ganzen Tal 
schwarzer Ton ist, so scheint er doch E aeis verkrusten, 
und seine Bearbeitung ist nicht sehr sch 
Das Südland-Syndikat am ’ hat in 
diesem Jahre nur Caravonica-Baumwolle ausgesät 
und einzelne Pflanzen haben sich bioher recht gut ent- 
wickelt. 
Eingeborene bauen bis #jetzt im Lindi-Begirk noch 
keine Baumwolle 
  
Bezirk Kilwa. 
Es befinden sich 600 ha unter europäischer Kultur. 
Die Baumwolle steht je nach dem Boden und dessen 
Bearbeitung teilweise recht guta manchmal schlechter. 
Den besten Eindruck macht sie bei Pflanzer Stein- 
hagen, der etwa 100 ha angebaut hat. Der Boden 
ist günstig für Baumwolle, ein guter, nahrhafter, etwas 
sandiger Talboden, welcher sich leicht bearbeiten läßt. 
Sehr gut steht die Baumwolle auf der neuen Plan- 
tage der Kilwa-Pflanzungsgesellschaft, wo mit 
  
dem Dampfpflug gearbeiter wird. Leider sind in dem 
ersten Jahre nur etwa 80 ha mit Baumwolle bepflanzt 
worden. Der Unterschied zwischen Pflug= und Hack- 
Uubre läßt sich hier am besten sehen. Steinhagen ist 
der einzige, welcher mit Gespannvieh pflügt, während 
alle anderen kleineren europäischen Betriebe bis jetzt 
mit Hackkultur arbeiten, zum Lroßen Zell. sweil das 
nötige Fuovieh nicht a bescho haffen oden auf 
der Pflanzung der Ki belchastenit. Der choder ist 
ähnlich wie bei Steinhagen, jedoch etwas schwerer. 
Der Ansiedler Jung hat etwa 40 ha, und der Ansiedler 
Meyer etwa 90 hba recht gute Baumwolle. Die Baum- 
wolle steht trotz Hackkultur ziemlich gleichmäßig und 
kräftig auf einem schwarzen sandigen Lehmboden. 
welcher im Untergrund auf Korallenkalk lagert und 
daher durchlässig ist. Meyer hat einer Anzahl von 
Eingeborenen Vorschuß gegeben, um von ihnen Baum- 
wolle zu erhalten. Die Baumwolle des Ansiedlers 
Meyer steht nicht so gut, obwohl sein Boden ganz 
ähnlich dem der bndernt Ansiedler ist. Er hat etwa 
80 hn durch Hackkultur bestellt. 
Es sind noch zu nennen die Plautage des Kom- 
munesekretärs Kuhne ferner die der Ansiedler Jäschke 
und Knorre. Die Böden dieser Pflanzungen eignen 
sich weniger für den Anbau von Baumwolle: in der 
Hauptsache bestehen sie aus lehmigem Sand, der 
besser für Kokospalmen eignet. Die Baumwolle sht 
daher auch kurz, mit verhältnismäßig wenig Frucht- 
ansatz. Kuhne hat denn auch Palmenkultur als Zwischen- 
kultur begonnen. Kunorre hat versucht, mit Hnst- 
dünger nachzuhelfen. Durch zuviel Kainit sind 
Pflanzen allerdings in die Höhe geschossen, bibeessan 
ist der ganze Fruchtansatz abgefallen und die Ernte 
wird gering sein, außerdem ist die Baumwolle von 
Rost befallen; die Baumwolle von Jäschke ist stark 
verunkrautet. ie Regenverhältmisse waren in diesem 
Jahre im Bezirk K 8 nicht günstig. Bis Ende Mai 
waren nur 431 mm Regen gefallen, statt wie sousft 
etwa 800 mm. Im Juni sind noch verschiedene Schauer 
niedergegangen, die Baumwolle hat sich daher noch 
gut erholen können. 
Von Eingeborenen-Baumvolle sind im Kilwabezirk 
etwa 350 bis 500 ha angebau 
Bezirk Mohorro, Rufidji. 
In diesem Bezirk ist bis jetzt die Eingeborenenkulmur 
bedeutend größer als die Europäerkultur, da außer 
der Baumwollschule Panganja nur noch die 
Schubert= Plantage etwa Wa mit Baumwolle 
bepflanzt hat. Es ist erfreulich zu sehen, wie die Ein- 
geborenen am Rufidji arbeiten. Man sieht da Felder, 
welche peinlich sanber gehalten sind, und die Baum- 
wolle steht im großen und ganzen recht guti sie ist 
gesund, hat einen guten Fruchtansatz und verspricht 
eine gute Ernte. Es befinden sich dort schätzungs- 
weise etwa 800 bis 1000 ha mit Eingeborenen-Baum= 
wolle unter Kultur. Der Boden ist für Hackkultur gut 
geeignet; es ist ein durchlässiger, sandiger, schwarzer 
Tonboden, welcher nie verkrustet, auch in der trocknen 
Zeit nicht hart wird und immer bearbeitet werden 
kann. Ein großer Vorteil für den Baumwollbau am 
Rufidji ist ferner der alle Morgen stark fallende Tau, 
welcher täglich einen guten Teil der nötigen Feuchtig- 
keit bringt, ohne der Baumwolle zu schaden. 
Einen recht guten Erfolg im Baumwollbau 
mit Bewässerung erzielte die Mission in Kiurin 
(Bezirk Moschi). Dieselbe erntete von einem 
Areal von 6 ha durchschnittlich 7½ Zentner reine 
Baumwolle pro Hektar.
        <pb n="1245" />
        G 1159 20 
Der Ausbreitung der Baumwollkultur im 
Bezirk Moschi Rechnung tragend, hat der Kom- 
munalverband Moschi beschlossen, in Moschi eine 
Entkörnungsanlage aufzustellen, die mit Wasser- 
kraft betrieben werden soll. 
Von der Vertretung des Komitees in Dares- 
salam wird ferner im Interesse der zahlreichen 
Baumwollpflanzungen an der Morogoro-Eisen- 
bahn die Wiedereinrichtung einer Entkörnungs- 
anlage in Daressalam empfohlen. 
Der Kaufmann Wiegand, der in der Land- 
schaft Nera am Victoriasee seit Jahren Baum- 
wollkultur betreibt und die dortigen Eingeborenen 
zur Baumwollkultur anhält, will es nunmehr 
auch übernehmen, die Pflugkultur in jenen Ge- 
bieten einzuführen. Wiegand, der auf seiner 
eigenen Pflanzung bereits gepflügt und eine Reihe 
von Eingeborenen in der Handhabung des Pfluges 
ausgebildet hat, will zunächst einen Teil der von 
ihm ausgebildeten Leute einer Anzahl von Dorf- 
häuptlingen überweisen, um letztere in der Pflug- 
kultur zu unterrichten. Wiegand hat zur letzten 
Saatzeit 30 000 Pfund Baumwollsaat an Ein- 
geborene gegeben. Bei seiner Bereisung der Ein- 
geborenenkulturen sah er Felder von 3, 4, 5, ja 
sogar 7 und 8 ha mit Baumwolle bepflanzt. 
Im Jahre 1907 wurde bei Wiegand von etwa 
6000 Eingeborenen Baumwolle angeliefert. In 
diesem Jahre haben nach Mitteilungen Wiegands 
etwa 10 000 Eingeborene Baumwolle gepflanzt, 
was einem Areal von 800 ha entsprechen mag. 
Nach Wiegand ist die Baumwollkultur in den 
dortigen Gebieten eingeführt. Die von Wiegand 
eingerichte Entkörnungsanlage besteht aus 28 Hand- 
walzengins, einer Göpelgin und drei Handpressen 
für Ballen von 50 kg. 
In der Nähe des Speakgolfes sind in- 
zwischen weitere Baumwollpflanzungen entstanden, 
und zwar die Pflanzung Köhler mit 30 ha, die 
Pflanzung Brunnhoff mit 100 ha; außerdem 
befaßt sich bekanntlich die französische Mission auf 
der Insel Ukerewe mit Baumwollkultur. 
Über die in der Kolonie etablierten Pflanzungs- 
gesellschaften ist in dem letzten Bericht ausführlich 
berichtet. Der Bericht über den Fortgang der 
sich naturgemäß langsam entwickelnden Pflanzungen 
ist dem Frühjahrsbericht 1909 vorbehalten. Von 
neugegründeten Baumwoll-Pflanzungsgesellschaften 
sind zu nennen die Rufijya-Pflanzungs-Ge- 
sellschaft m. b. H. in. Mturuma am Rufidji und 
Roll C Hürstel Plantage Greiz bei Mohorro. 
* 
. 
Mit der allgemeinen wirtschaftlichen Ent- 
wicklung der Kolonie und insbesondere mit der 
Verbesserung der Verkehrsverhältnisse Schritt 
haltend, beabsichtigt die Baumwoll-Kommission 
  
die Organisation des Baumwollbaues 
weiter auszugestalten: 
1. durch Ausbau der Baumwollschule Panganja 
am Rufidji, 
2. durch Anlage einer Entkörnungsanlage in 
Lindi, . - 
3. durch Vorbereitung einer Versuchspflanzung 
und Entkörnungsanlage in Tabora, 
4. durch Wiedererrichtung einer Entkörnungs— 
anlage in Daressalam an Stelle der nach 
Mohorro überführten, 
5. durch planmäßige Einführung des Pfluges 
bei der eingeborenen Bevölkerung, die in 
folgender Weise gedacht ist: 
a) durch Entsendung von Tropenlandwirten, 
welche die Kolonie fortgesetzt bereisen, 
Propaganda für die Einführung des 
Pfluges machen und die Eingeborenen 
in der Handhabung des Pfluges anlernen 
sollen. Der Pflug soll dem Eingeborenen 
zunächst leihweise gegeben und später 
schenkungsweise überlassen werden, wenn 
er seinen Boden tatsächlich mit dem Pflug 
bearbeitet hat. Je nach den Leistungen 
der Eingeborenen in der Pflugkultur 
sollen Pflugprämien in Geld oder in 
Gebrauchsgegenständen gewährt werden. 
b) durch Einrichtung von Pflugdepots und 
Pflugkulturstationen. Aus den Pflug- 
depots soll Verteilung der Pflüge und 
sonst geeigneter landwirtschaftlicher Ge- 
räte erfolgen. 
6. durch planmäßige Bekämpfung der Baum- 
wollschädlinge durch Anstellung eines Fach- 
mannes am Kaiserlichen Biologisch-Land- 
wirtschaftlichen Institut zu Amani. Diesem 
Fachmann würde die fortgesetzte Bereisung 
der Baumwollpflanzungen obliegen, um an 
Ort und Stelle die Schädlingsfrage zu stu- 
dieren und Material zur sachgemäßen Be- 
kämpfung zu sammeln. Das gesammelte 
Material würde dann im Institut zu Amani, 
dem bekanntlich alle erforderlichen Hilfsmittel 
zur Verfügung stehen, verarbeitet werden. 
Uber die Möglichkeit der Baumwoll-Ein- 
geborenenkultur in Deutsch-Ostafrika ist eine Karte 
„Baumwollbau in Deutsch-Ostafrika“ ver- 
öffentlicht. 
* 
Von Interesse ist die kürzlich aus Amerika 
gemeldete Erfindung einer mechanischen Baum- 
wollpflückmaschine, die ersten kleinen Versuche 
sollen günstig ausgefallen sein, doch liegen Be- 
richte über ein Arbeiten der Maschine im Baum- 
wollfelde noch nicht vor.
        <pb n="1246" />
        G 1160 
Die Baumwoll-Kommission beabsichtigt im 
Frühjahr 1909 eine Ausstellung deutscher 
Baumwoll-Erntebereitungsmaschinen in 
Konkurrenz mit amerikanischen und englischen und 
deutscher Fabrikate aus deutscher Kolonial-= 
Baumwolle zu veranstalten. Zur Vorführung 
der Konkurrenzmaschinen sollen die erforderlichen 
Quantitäten Rohbaumwolle aus den Kolonien 
beschafft werden. Die besten deutschen Maschinen 
sollen prämiiert werden. Nach Schluß der Aus- 
stellung sollen diejenigen deutschen Maschinen, 
deren Konkurrenzfähigkeit nachgewiesen ist, in den 
deutschen Kolonien aufgestellt werden, um dort 
der Förderung des Baumwollbaues zu dienen. 
Als ein sehr geeignetes Mittel, die Baumwoll= 
kultur auszubreiten, hat sich, wie dies in den 
Baumwollberichten mehrfach ausgeführt wurde, 
die Aufstellung von Entkörnungsanlagen in Ge- 
bieten, in denen der Baumwollbau noch in den 
ersten Anfängen steckt, erwiesen. Das sichtbare 
Vertrauen des Europäers auf ein dauerndes 
Baumwollgeschäft, die Einrichtung von Ent- 
körnungsa nlagen und Baumwollmärkten stärkt das 
Vertrauen der eingeborenen Bevölkerung zur 
Baumwollkultur. 
Weiteres aus dem Arbeitsbereich des Kolonial-- 
Wirtschafstlichen Komitees.) 
Unter Beteiligung von Vertretern industrieller 
und kaufmännischer Körperschaften, der kolonialen 
Wissenschaften und des Reichstags haben unter 
dem Vorsitz von Karl Supf am 10. und 
11. November die Herbstverhandlungen des 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitees stattgesunden. 
Dabei wurden über die Arbeiten des Komitees 
u. a. die nachstehenden Mitteilungen gemacht: 
Guttap ercha= und Kautschuk-Unternehmen 
in Neuguinea. 
Der Stand des Unternehmens ist zur Zeit 
folgender: Anfang März unternahm Gouverneur 
Dr. Hahl gemeinsam mit Dr. Schlechter eine 
Erkundig ungstour nach dem Uaria (Herkulesfluß). 
In dem durchzogenen Gebiete konnte das reich- 
liche Vorkommen von Guttabäumen, sowie von 
zahlreichen Kautschuklianen festgestellt werden. 
Auch wurde häufig eine wilde Bananenart be- 
obachtet, deren wirtschaftliche Ausnutzung auf 
Fasern gute Aussichten auf Erfolg zu hoben 
scheint. 
Mit Freuden ist zu begrüßen, daß jetzt auch 
die einheimische Bevölkerung beginnt, die Ge- 
*) Vgl.,D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 12, S. 580 ff. 
  
winnung der Guttapercha aufzunehmen. Die 
ersten Versuche, sie zur planmäßigen Bereitung 
von Gutta heranzuziehen, sind in der Jambo- 
Ebene und am Fuße des Finisterre-Gebirges mit 
gutem Erfolg gemacht worden. Es steht zu er- 
warten, daß die verhältnismäßig intelligente Be- 
völkerung den Vorteil, den die Arbeit für sie mit 
sich bringt, rasch begreifen wird. 
Auf einer im August vom Gouverneur mit 
Dr. Schlechter nach dem Ramufluß vorge- 
nommenen Erkundungs-Expedition wurde festgestellt, 
daß im Gebiete des Kani= und Ibo-Gebirges, 
welche die Verbindung zwischen dem Finisterre- 
und Ortzen-Gebirge darstellen, gutta= und kaut- 
schukhaltige Bäume ebenso wenig vorkommen, 
wie im Steppengebiet des oberen Ramu, ein- 
schließlich der Vorberge zum Krätke-Gebirge und 
zum östlichen Hauptstock des Bismarck-Gebirges. 
Für die Fortführung des Unternehmens ergibt 
sich daraus der Schluß, daß der nächste Vorstoß 
vom Ibo aus in südwestlicher Richtung zu er- 
folgen hat, um die Talwälder des mittleren Ramu 
zu erreichen und von dort aus den Ausstieg zum 
mittleren Gebirgsstock des Bismarck-Gebirges zu 
versuchen. 
Nach den bisherigen Ergebnissen sind Gutta- 
perchabäume, zum Teile in großen Mengen, bis 
jetzt festgestellt worden in den Flußtälern des 
Finisterre-Gebirges, im Minjem-Tal, in der Gogol- 
Kuru-Ebene, im Hinterlande von Friedrich- 
Wilhelmshafen und im Uaria-Tal. Auch das 
Gebiet um Eitape wird wahrscheinlich reichlich 
Guttabestände ausweisen. Brauchbar für den 
Handel scheint nach Ansicht des Gouverneurs nur 
die Art zu sein, die nach dem Aussehen von 
Blättern und Blüten als „Palaquium Supfianum“ 
angesprochen werden muß und bei den Malayen 
Gutta mera heißt. 
An Guttapercha sind bis jetzt im ganzen etwa 
4350 Pfund verschiedener Qualität nach Deutsch- 
land verschifft worden. Die Norddeutschen See- 
kabelwerke, Nordenham, die mit der Neuguinea- 
Guttapercha fabrikatorische Versuche vornahmen, 
haben festgestellt, daß die bessere Qualität der- 
selben zwar zur alleinigen Verwendung nicht 
geeignet erscheint, wohl aber als Mischsorte bei 
der Seekabelfabrikation recht gut verwendet werden 
kann. 
Die Hauptausgabe der Expedition wird für 
die nächste Zeit hauptsächlich darin bestehen, im 
weiteren Maßstabe die Eingeborenen zur Gutta- 
gewinnung anzulernen, wobei das Augenmerk 
auf die Gewinnung der besseren Qualität zu 
richten ist, um das so wichtige Handelsprodukt 
dauernd dem heimischen Markte zu sichern.
        <pb n="1247" />
        W 1161 2 
Einführung der Olpalme als Einge- 
borenen-Kultur in Deutsch-Ostafrika. 
Die von der jüngsten Afrika-Expedition des 
Herzog Adolf Friedrich zu Mecklenburg dem 
Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee zur Verfügung 
gestellten Berichte über die Olpalmenbestände am 
Tanganikasee haben die Aufmerksamkeit des 
Komitees auf diese für Ostafrika aussichtsreiche 
Kultur gelenkt. Nach eingehendem Studium der 
Frage hat das Komitee beschlossen, die Olpalmen-= 
kultur in Deutsch-Ostafrika einzuführen. Die 
Kultur soll zunächst in den Niederungen und 
Flußtälern der Küstengebiete unternommen werden, 
die (wegen der gegenwärtig noch mangelhaften 
Transportverhältnisse im Innern) vorläufig allein 
in Betracht kommen. 
Später wird das Komitee, mit dem Bau der 
jetzt bewilligten Eisenbahnlinien Schritt haltend, 
versuchen, die Olpalme auch in dem klimatisch 
noch günstigeren Junern der Kolonie heimisch zu 
machen und einer Ausnutzung der heute schon 
(zum Beispiel am Tanganikasee) vorkommenden 
Olpalmen-Bestände näherzutreten. 
Die Einführung der Olpalmen-Volkskultur ist 
in ähnlicher Weise wie die der Baumwoll-Volks- 
kultur gedacht nämlich: 
1. durch Anlage einer Olpalmen-Versuchs- 
pflanzung und -Schule in einem durch seine 
klimatischen Verhältnisse geeigneten Gebiet; 
4. durch den Betrieb der Versuchspflanzung: 
Aussaat von west= und ostafrikanischen und 
in Indien akklimatisierten Olpalmen, Fest- 
stellung der geeignetsten Spielarten durch 
Kreuzung und Zuchtwahl einheimischer und 
fremder Sorten, Bekämpfung etwaiger Schäd- 
linge usw.; 
durch Reisen von Olpalmenexperten in der 
Kolonie zur Propaganda für die Olpalme, 
Verteilung von ausgesuchtem Saatgut und 
Kontrolle der Pflanzungen der Eingeborenen; 
1.# durch Herausgabe und Verbreitung von 
Kulturanleitungen in Deutscher= und Suaheli- 
Sprache; 
.durch Kulturbeihilfen während der ersten 
sechs Jahre, in welchen die Olpalme keinen 
oder nur einen geringen Ertrag abwirft und 
später durch Prämien für gute Leistungen 
in der Kultur und Olausbeute. 
Wenn es gelingt, die Olpalme als Einge- 
borenen-Kultur in Deutsch-Ostafrika einzuführen 
und ein marktfähiges Produkt zu erzielen, dann 
werden sich auch einer Olpalmen-Plantagenkultur 
günstige Aussichten eröffnen. Die in dieser Hin- 
sicht in Kamerun und Neuguinea angestellten 
Versuche haben die Möglichkeit der Olpalmen- 
Plantagenkultur einwandsfrei ergeben. 
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Hand in Hand mit der Einführung der Ol- 
palmenkultur in Deutsch-Ostafrika sollen die vom 
Komitee in Westafrika begonnenen Versuche mit 
der maschinellen Aufbereitung der Olfrüchte 
fortgesetzt werden. 
Kolonialer Tabakbau. 
Auf Veranlassung des Gouverneurs Dr. Seitz 
sind die Tabakbau-Bestrebungen in Kamerun 
neuerdings wieder ausgenommen worden. Die 
zahlreichen in Kamerun gezogenen Tabakproben 
haben in Deutschland eine recht günstige Begut- 
achtung erfahren; auch das Kolonial-Wirtschaft- 
liche Komitee hatte Gelegenheit, verschiedene dieser 
Proben durch seine Sachverständigen begutachten 
zu lassen. Auf Grund der bisherigen Ergebnisse 
wird nun seitens des Gouvernements ein er- 
fahrener T bak-S h ständiger pfli cht twerden, 
dem zunächst die Organisierung der im Gange 
befindlichen und beabsichtigten Kulturversuche ob- 
liegt. Alsdann ist eine ständige Bereisung der 
Tabakgebiete und die Anlernung der Eingeborenen 
zu rationeller Tabakkultur und Erntebereitung in 
Aussicht genommen. 
Der Deutsche Tabakverein bringt den kolonialen 
Tabakbauversuchen großes Interesse entgegen und 
hat auf Anregung des Gonverneurs beschlossen, 
eigenekleine Tabak-V s ch 9 in Kamerun 
ins Leben zu rufen und diese von erfahrenen 
Tabakpflanzern bewirtschaften zu lassen. 
Das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee beschloß, 
in Verbindung mit dem Deutschen Tabakverein 
die Tabakkultur in Kamerun zu fördern. Eine 
Anregung von Prof. Dr. Passarge, betr. Ent- 
sendung eines Tabak-Sachverständigen in die 
Landschaft Musgum, wurde dem Kaiserlichen 
Gouvernement von Kamerun als Material über- 
wiesen. 
Holzexpedition nach Kamerun. 
Die bisherigen Unternehmungen, welche darauf 
abzielen, die großen Nutzholzbestände von Kamerun 
für unsere heimische Holzindustrie nutzbar zu 
machen, haben zu dem Ergebnis geführt, daß 
sich in den dortigen Waldbeständen zahlreiche 
Holzarten befinden, die von den verschiedenen 
Holz verarbeitenden deutschen Industrien als gut 
verwendbar bezeichnet werden. Leider ist es 
aber bei den bisherigen Holzexpeditionen nach 
Kamerun nicht möglich gewesen, wissenschaft- 
liches und besonders botanisches Material hin- 
sichtlich der einzelnen in Betracht kommenden 
Holzarten zu sammeln. Das Kolonial-Wirtschaft- 
liche Komitee hat daher die im Oktober d. Is. 
nach Kamerun unternommene Holzexpedition der 
Professoren Dr. Büsgen und Dr. Jentsch von 
der Kgl. Forstakademie in Hann. Münden durch 
Gewährung einer finanziellen Beihilfe ermöglicht.
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        W 1162 2 
Im Vergleich mit dem — mehr als 55 Mil- 
lionen Doppelzentner — betragenden überschuß 
der deutschen Holzeinfuhr über die Ausfuhr ist 
die gegenwärtige Holzausfuhr Kameruns, die 
jährlich etwa 150 000 ¼/¼ beträgt, sehr bescheiden. 
Für den deutschen Holzhandel ist es aber von 
großer Bedeutung, daß er sich hinsichtlich des 
Bezuges seines Rohmaterials mehr und mehr 
vom Auslande unabhängig macht. Dazu bietet 
die Ausnutzung der großen Nutzholzbestände 
unserer Kolonien, vornehmlich Kameruns, die beste 
Handhabe. 
Dem Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee sind in 
letzter Zeit zahlreiche Holzproben aus unseren 
Kolonien zur Begutachtung und Bewertung zu- 
gegangen. Einige Stämme des sog. Schirmbaum- 
holzes (Musanga Smithii) wurden zwar für die 
Cellulose= und Papierfabrikation nicht als be- 
sonders geeignet befunden; dies Holz wurde 
aber wegen seines geringen spezifischen Gewichtes 
und seiner schönen äußeren Struktur für die 
Verarbeitung zu Zigarrenkisten empfohlen. Das 
Kameruner Epongiholz wurde als ein außer- 
ordentlich feines Holz begutachtet, das sich be- 
sonders für Blindholzzwecke und Innenarbeiten 
eigne. Einige Probestämme, die allerdings hin- 
sichtlich ihrer Maße nicht befriedigten, wurden 
auf einer Holzauktion in Hamburg mit 57 ½ Pf. 
für 1/100 ehm verkauft. 
Nach Mitteilungen aus Deutsch-Ostafrika haben 
die dortigen Holzverwertungsgesellschaften die 
Ausfuhr von Nutzhölzern nach Deutschland be- 
gonnen. Eine Partie von längeren Stämmen 
des bekannten Mwuleholzes erzielte in Bremen 
den außerordentlich günstigen Preis von 145 
pro chm. 
Weltausstellung Brüssel 1910. 
Das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee hat be- 
schlossen, sich an der von April bis November 1910 
zu Brüssel stattfindenden Weltausstellung durch 
Vorführung deutscher Kolonialbaumwolle und 
deutscher B g sch zu 
beteiligen. 
Bergmännische Expeditionen nach den 
Kolonien. 
Deutschland ist in bezug auf eine Reihe 
bergbaulicher Produkte ganz oder zum großen 
Teil vom Auslande abhängig; es hat daher das 
größte Interesse an der Auffindung nutzbarer 
Mineralien in seinen Kolonien. Gold, Silber, 
Platin, Kupfer, Quecksilber, Zinn, Nickel, Diamanten, 
Petroleum werden im Reiche selbst gar nicht oder 
nur in ganz geringen Mengen gewonnen; ihre 
Gewinnung in den deutschen Kolonien könnte 
daher viele Millionen, die wir heute dem Aus- 
  
lande für diese Produkte bezahlen müssen, dem 
deutschen Wirtschaftsleben erhalten. 
Daß unsere ausgedehnten Kolonien an zahl- 
reichen Punkten geeignete Grundlagen für einen 
gewinnbringenden Bergwerksbetrieb bieten, war 
für den Geologen und Fachmann von vornherein 
ziemlich wahrscheinlich. Zahlreiche systematische 
Untersuchungen durch Geologen und Bergleute 
haben im Laufe der Jahre eine Fülle von 
Material zusammengebracht, auf Grund dessen 
einzelne Bergbaubetriebe bereits entstanden sind, 
so auf Kupfer in Deutsch-Südwestafrika, auf Gold, 
Glimmer, Granaten und Salz in Ostafrika, auf 
Phosphate in der Südsee, auf Gold an den 
Grenzen des deutschen Teiles von Neuguinea. 
Eine große Zahl von Funden harrt noch der 
weiteren Untersuchung und Verfolgung. Weit 
mehr aber ist allen Anzeichen nach überhaupt 
noch gar nicht entdeckt. Bei der großen Aus- 
dehnung der in Betracht kommenden Gebiete er- 
scheint alles, was bisher an Kleinarbeit im Auf- 
spüren abbauwürdiger Lagerstätten geschehen ist, 
als der erste Anfang aber als ein Anfang, der 
zu eifriger Weiterarbeit ermutigt. 
Gerade diese Kleinarbeit wird aber überall 
in der Welt weniger durch akademisch gebildete 
Geologen, Bergassessoren und Derhingenieure. ge- 
leistet, als durch die Prospektoren. Die Auf- 
gabe der ersteren ist es, die allgemeinen geologischen 
Verhältnisse daraufhin zu studieren, ob und welche 
Möglichkeiten auf Auffindung nutzbarer Mineralien 
wohl vorliegen, oder festzustellen, ob ein be- 
stimmtes Vorkommen abbauwürdig ist, aber das 
mühsame, entbehrungsreiche Abspüren jedes Wasser- 
laufes, jeder Klust, jedes Höhenrückens in einem 
an sich aussichtsreichen Gebiete ist erfahrungsge- 
mäß weit besser Sache des Prospektors. Die 
allgemeinen Verhältnisse unserer Schutzgebiete 
und die speziellen Anzeichen für das Vorkommen 
von Bodenschätzen in gewissen Gebieten sind 
außerdem in den Kreisen dieser Leute noch zu 
wenig bekannt. 
Das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee hat sich 
mit dieser Frage in seiner Herbsttagung beschäftigt 
und den Beschluß gefaßt, zur Förderung der 
bergmännischen Erforschung der Kolonien erfahrene 
deutsche Prospektoren, die von zuverlässiger Seite 
empfohlen sind, durch Erstattung der Reisekosten 
in unsere Kolonien zu ziehen. Zu diesem Zwecke 
soll eine Werbeschrift in südafrikanischen und 
australischen Interessentenkreisen verteilt werden, 
die über die derzeitigen bergmännischen Verhält- 
nisse in unseren Kolonien Aufklärung gibt. 
Eisenbahnbau in den Kolonien. 
Über den gegenwärtigen Stand der in den 
Kolonien im Bau befindlichen Eisenbahnen be-
        <pb n="1249" />
        G 1163 20 
richten die Herren Geheimer Oberregierungsrat 
Bormann und Geheimer Kommerzienrat Lenz 
dem Kolonial-Wirtschaftlichen Komitee: 
Togo. Auf der etwa 175 km langen Bahn- 
strecke Lome-Atakpame sind die Projektierungs- 
arbeiten in vollem Gange. Die Erdarbeiten sind 
auf den ersten 6 km beendet; mit dem Vor- 
strecken des Oberbaues wird in allernächster Zeit 
begonnen. Der Verkehr auf der Lome-Palime-- 
Eisenbahn hat einen erfreulichen Aufschwung ge- 
nommen. 
Kamerun. Auf der Nordlinie Duala- 
Manenguba-Gebirge ist das Gleis vorgestreckt 
auf etwa 20 km; das Planum ist fertig bis 
62 km und in Arbeit bis 91 km. Die Südlinie 
Duala-Widimenge wird von einer großen An- 
zahl von Vermessungsingenieuren untersucht. Für 
die erste Teilstrecke (Duala-Edea) wird die Pro- 
jektaufstellung beschleunigt, damit mit dem Bau 
möglichst bald begonnen werden kann. " 
Südwestafrika.DieStreckeLüderitz- 
bucht-Keetmanshoop ist am 23. Juni d. Is. 
in ihrer ganzen Länge dem Betriebe übergeben 
worden. Auf der Strecke Seeheim-Kalkfontein 
wurde zum gleichen Zeitpunkt der Bau in An— 
griff genommen; derselbe ist bis heute derartig 
gefördert, daß die Linie auf 20 km mit der End- 
station Gawachab Anfang Oktober ebenfalls in 
Betrieb genommen werden konnte. 
Deutsch-Ostafrika. Der Bau der Ver- 
längerungslinie der Usambarabahn Mombo- 
Pangani (Buiko) wird etwa Mitte des Jahres 
1909 vollendet sein. Zur Zeit liegt das Gleis 
bis Mkumbara (rund 20 km). Die Bahnstrecke 
Daressalam-Morogoro (209 km) wurde am 
15. Oktober v. Is. dem öffentlichen Verkehr 
übergeben. Seitdem verkehren auf derselben 
wöchentlich 3 Züge in jeder Richtung. 
Am 7. Mai d. Js. hat der Reichstag sich 
mit dem Bau der Verlängerung der Dares- 
salam-Morogoro-Bahn bis Tabora einverstanden 
erklärt. Bald danach ist mit der Firma Holz= 
mann &amp; Ciec. in Frankfurt am Main ein Vertrag 
über die Bauausführung abgeschlossen worden, 
nach welchem die ganze 699 km lange Strecke 
bis Tabora am 1. Juli 1914 betriebsfähig 
fertiggestellt sein muß. Im Juli ist die Bau- 
ausführung begonnen. Auf der rund 90 km 
langen Teilstrecke sind 5000—6000 Arbeiter be- 
schästigt und von diesen Arbeitern bis Ende 
September 121 000 chm befördert bezw. in den 
Bahnkörper eingebaut. Wenn nicht der Mangel 
an Trinkwasser im mittleren Teile dieser Strecke 
und Hochflut während der Regenzeit im Mkatta- 
  
Tale die Bauausführung allzusehr behindern, 
ist zu hoffen, daß die Gleisspitze gegen Ende 
Februar 1909 bis Kilossa vorgeschoben werden 
kann. 
ostafrihanische Elisenbahngesellschaft.) 
Im vierten Geschäftsjahr unserer Gesellschaft 
wurden die Bauarbeiten so weit gefördert, daß 
die ganze Strecke Daressalam — Morogoro 
dem öffentlichen Verkehr übergeben werden konnte. 
Die Züge verkehren einstweilen in jeder Richtung 
dreimal wöchentlich. 
Die Zahl der Stationen und Haltestellen 
beträgt 12, nämlich: Kopfstation Daressalam kmo, 
Endstation Morogoro km 208,711, Lokomotiv- 
wechselstation Ngerengere km 149; 4 Zwischen- 
stationen: Pugu km 21, Soga km 57, Ruvu- 
km 84, Mikesse km 180; 5 Haltestellen: Mbaruku 
km 14, Kisserawe km 27, Kifulu km 62, Kidu- 
gallo km 138, Kingolwira km 200. Die Züge 
halten demnach durchschnittlich alle 19 km. 
Zum Hafen Daressalam führt eine ungefähr 
1 km lange Verbindungsbahn. 
In dem endgültigen Tarif, welcher mit Er- 
öffnung der Gesamtstrecke in Kraft trat, sind die 
Erfahrungen verwertet worden, welche mit den 
provisorischen Tarifen während des Betriebes auf 
den Anfangsstrecken gesammelt worden waren. 
Die Sätze der Eingeborenen-Klasse wurden von 
1½ auf 1 Heller pro Personen-Kilometer und 
ungefähr im gleichen Verhältnis die des Viehtarifs 
herabgesetzt. 
Das Betriebspersonal ist entsprechend der 
Betriebsausdehnung verstärkt und die Organisation 
des Dienstbetriebes ausgebaut worden. Die Unter- 
bringung des europäischen Personals bereitet ge- 
wisse Schwierigkeiten, da die Diensträume nicht 
ausreichen, Mietswohnungen in der Stadt Dares- 
salam infolge des andauernden Europäerzustromes 
nicht oder nur zu ungewöhnlich hohen Preisen zu 
haben sind. Wir beabsichtigen, in der Nähe des 
Bahnhofs Daressalam einige Beamtenwohnhäuser 
zu errichten, die bei der leichten. Bauart, wie sie 
in den Tropen angebracht ist, keinen allzugroßen 
Kostenaufwand verursachen werden. 
Die Betriebsergebnisse der dem öffentlichen 
Verkehr erschlossenen Strecken haben sich seit Er- 
öffnung der Bahn, wie folgt, gestellt: 
*; Aus dem Vierten Geschäftsbericht.
        <pb n="1250" />
        W 1164 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Gepäck- * 
Personenverlehr und Geberverrehr Gesamt- Wagen= Ge- 
Monat . « : - achs- fahrene 
Beförderte Personen Ei « - einnahmen 
r Perso nen Einnahmen x Einnahmen Kilometer Züge 
Weiße Farbige Rp. DZu. Rp. 
Oktober 1906 108 856 455.25 16 826 57.40 522,65 4200 20 
November 226 I 2048 1146,71 36 663 118,55 1 268,66 6 540 34 
Dezember - 204 1 568 1 085,10 62 412 274,85 1 362,60 6 624 36 
538 4 467 2 687,06 115 901 1. 450,80 39 153,91 17.364 90 
Jannar 1907 135 1388 998601081446% 200 30244 84 
Febrnar - 177. 1151 730,30 84 997 199.55 929,85 41494 82 
März - 178 1149 982, 45 954 182,15 1 171,26 5208 40 
April - 180 1882 952,95 40 746. 301,75 1266,16 5562 38 
Maia 188 1769 941,35 102 400 658,20 1 630,33 5 580 88 
Juni - 499 2348 3 082,10 107 475 1 590,80 4 682,31 16 532 36 
Juli - 526 3192 8273,80 129 400 2 679.50 5 985,73 25 142 36 
Zugust - 287 2983 3 096.55 128 770 2466,.95 5 679,01 21 788 34 
September 312 2 836 3 278.95 129 789 2 86,37 5 061,48 260200 36 
er - 835 3299 4550,.,95 289 629 6 039,48 10 773,29 722 32 
November 283 2571 4437,85 173 111 7 422,31 12 071,92 55 172 26 
Dezember = 337 3459 5871,05 211 131 9 302, 5445 287,46 60 492 26 
3 432 27 472 32 184,10S 33 695,00 66 643,75288 636 408 
Da der Betrieb stückweise eröffnet wurde, die 
einzelnen Strecken in verschiedenem Maße an den 
Gesamtbetriebs= und Unterhaltungskosten beteiligt 
waren und vorzugsweise von den Bauzügen in 
Anspruch genommen wurden, so läßt sich von den 
regelmäßigen Betriebskosten noch kein klares Bild 
geben. Sovweit sich bereits übersehen läßt, steht 
zu hoffen, daß im laufenden Jahre, nachdem die 
ganze Strecke in Betrieb ist, die Einnahmen die 
reinen Betriebskosten decken werden. 
Von großem Werte für die weitere Entwick- 
lung unserer Bahn war die Reise, welche der 
Staatssekretär des Reichs-Kolonialamts, Exzellenz 
Dernburg, während des Berichtsjahres durch 
unsere Kolonie und durch Britisch-Ostafrika unter- 
nommen hat und auf der ihn u. a. unser Direktor 
Dr. Kliemke begleitete. Eine Folge dieser Reise 
war der Gesetzentwurf, welcher den Ausbau der 
Kolonialbahnen bezweckt. Die vom Reichstag ge- 
nehmigte Vorlage sieht auch den Weiterbau 
unserer Bahn bis Tabora vor. Die Vor- 
studien für diese Verlängerung, welche bereits im 
Jahre 1906 eingeleitet waren, wurden im Berichts- 
jahr beendet und durch Spezialstudien auf der 
Strecke Kilossa-Mpapua—Mwumi ergänzt. 
Außerdem hatten wir auf Anregung des Herrn 
Staatssekretärs eine Expedition nach dem Tan- 
ganyikasee ausgesandt, um die Trace einer von 
der Hauptlinie Kilossa — Kilimatinde (Mwumi) 
nach Süden abzweigenden und über Utengule 
nach Bismarcksburg oder Kituta, der Südspitze 
des Tanganyikasees, führenden Bahn zu studieren. 
Die Hafenanlagen in Daressalam, deren 
Betrieb noch in unseren Händen liegt, haben sich 
auch im abgelaufenen Berichtsjahr gut bewährt. 
Die elektrische Zentrale, welche nach dem ur- 
sprünglichen Plane nur den Strom für den An- 
trieb der Werkstättenmaschinen und der elektrischen 
Transporter am Zollschuppen des Hafens sowie 
für die Beleuchtung der eigenen Anlagen liefern 
sollte, ist zu einem vollständigen Elektrizitätswerk 
ausgebaut worden, welches auch an Private Licht 
und Kraft abgibt. 
Die Vorbereitungen für die Verwertung unserer 
Landgerechtsame sind fortgesetzt worden. Die Fest- 
stellung der vorhandenen Eigentumsrechte und 
die Bestimmung der Eingeborenenreservate schreiten 
wegen gewisser, in den Verhältnissen begründeter 
Schwierigkeiten nur langsam vorwärts. E— 
Großen Wert legen wir auf die Ansiedlung 
von Arbeitern längs der Strecke, um einen seß- 
haften Arbeiterstamm heranzubilden; wir sind be- 
müht, dies dadurch zu erreichen, daß wir den 
Farbigen Baracken bauen und für die Wasser- 
erschließung sorgen. In der Absicht, unseren 
Reisbedarf aus dem eigenen Gebiete zu decken, 
versuchen wir auf geeigneten Stellen an der 
Bahn Eingeborenenkulturen für Reisbau ins 
Leben zu rufen. 
Der gewaltige Aufschwung des Handels des 
binnenländischen Gebiets von Deutsch-Ostafrika ist 
fast ausschließlich dem Einflusse der englischen 
Ugandabahn zuzuschreiben. Sie ermöglichte die 
Ausfuhr von Landesprodukten, die früher infolge 
der hohen Trägerlöhne unmöglich war. Dadurch
        <pb n="1251" />
        W 1165 20 
wurde der Wohlstand der Eingeborenen gehoben 
und ihre Kaufkraft vermehrt. 
Auch die Zahlen des Handels über die Küsten- 
grenze zeigen eine Steigerung infolge der durch 
unsere Bahn unterstützten stetigen wirtschaftlichen 
Entwicklung des Landes. 
Bei diesen Zahlen ist zu berücksichtigen, daß 
noch Seuchen und in einigen Gegenden Mißwachs 
störend auf den Handel und Verkehr gewirkt 
haben. Was das Land, das unter solch hemmenden 
Einflüssen und mit primitiven Verkehrsmitteln 
eine derartige Entwicklung gezeitigt hat, in nor- 
malen Verhältnissen und beim Vorhandensein 
moderner Verkehrsmittel zu leisten imstande sein 
wird, wird sich zeigen, sobald die großen Eisen- 
bahnprojekte in der Kolonie zur Ausführung ge- 
kommen sind. 
Die Bilanz enthält auf der Passivseite das 
Grundkapital von 21 000 000 —, das Zinsen- 
konto mit 623 601 /, das Tilgungskonto mit 
89 520 .7, Kreditoren mit 1 607 997 „uc. Auf 
der Aktivseite Bankguthaben mit 5 808 759 ¼, 
verschiedene Forderungen mit 621 422 , das 
Baukonto mit 16 390 793 J und die Reichs- 
garantie mit 504 783 J4. 
Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft.“) 
Die Abrechnung für das Geschäftsjahr 1907 
weist einen Überschuß von 513 259,25 “ auf, 
wodurch wir wiederum in der Lage sind, bei 
guten Abschreibungen eine Dividende von 5 v. H. 
auf die Vorzugs= und Stammanteile zur Ver- 
teilung zu bringen. 
Unsere Handelstätigkeit ist infolge ver- 
schiedener Ursachen im Jahre 1907 nach vielen 
Richtungen unbefriedigend verlaufen. Neben Ver- 
lusten bei einzelnen Unternehmungen haben wir 
das Hinübergreifen der allgemeinen wirtschaft- 
lichen Depression Amerikas und Europas auf das 
afrikanische Geschäftsleben schwer empfunden. Die 
Landesprodukte wurden stark entwertet und 
brachten bei Ankunft in Deutschland zum Teil 
beträchtlichen Schaden. Anderseits wurden auch 
die Händler im Schutzgebiet durch den starken 
Preisrückgang der Landesprodukte sehr geschwächt. 
Wir mußten daher mit Krediten zurückhaltender 
sein; der Verkauf von Waren mußte stark ein- 
geschränkt werden, und unser Lagerbestand nahm 
zu Ende des Jahres eine ungewöhnliche Höhe 
ein. Unsere Lager sind vorsichtig ausgenommen 
und enthalten nur gängige Waren. 
Wir vertrauen, daß sich das Geschäft an der 
deutsch-ostafrikanischen Küste bald wieder beleben 
*) Aus dem letzten Geschäftsbericht der Gesellschaft. 
  
und es uns ermöglichen wird, im laufenden 
Jahre bessere Resultate zu erzielen. Der Weiter- 
entwicklung der deutsch-ostafrikanischen Kolonie 
dürfen wir um so zuversichtlicher entgegensehen, 
da durch die Bewilligung der Mittel zum Bahn- 
bau nach Tabora die reichen natürlichen Hilfs- 
quellen der Kolonie weiter zur Entfaltung kommen 
werden. 
Wiedereröffnet wurde im Laufe des Jahres 
die Niederlassung Tabora. 
Unsere Niederlassungen auf Madagaskar haben 
ein einigermaßen zufriedenstellendes Ergebnis ge- 
zeitigt. 
Die Arbeiterverhältnisse lagen auf unseren 
Pflanzungen zu Ende des Jahres wesentlich 
günstiger als zu Anfang; im gegenwärtigen 
Augenblick ist ein Mangel an Leuten nicht vor- 
handen. Wir hoffen, daß es der Gesamtheit der 
Pflanzungsunternehmungen in gemeinschaftlicher 
Arbeit mit den Behörden gelingen wird, die 
Arbeiteranwerbung dem Bedürfnis entsprechend 
zu regeln. 
Die Ernte 1907/08 ergab auf der Pflanzung 
Union 3347 Sack à 80 Pfund. Kaffee in 
Hülsen, von welchem Quantum 3190 Sack in 
der Abrechnung 1907 enthalten sind, die den zu- 
friedenstellenden Erlös von 106 000 ¼ brachten; 
die Unkosten der Kaffeepflanzung konnten durch 
ihn gedeckt werden. An kranken und zurück- 
gebliebenen Bäumen mußte wieder eine große 
Anzahl abgesetzt werden, so daß sich der Bestand 
auf 441 363 Bäume erniedrigte. Wir haben 
daher wieder eine stärkere Abschreibung auf die 
Kaffeepflanzung vorgenommen. Die Anpflanzung 
von Kautschukbäumen auf Longusa wird fort- 
gesetzt; es befanden sich daselbst Ende 1907 
107 000 Bäume, die durchweg gut standen, 
während an Stelle der abgestorbenen Kaffeebäume 
auf den Kaffeepflanzungen 55 000 Kautschukbäume 
ausgepflanzt wurden. 
Auf der Pflanzung Muoa belief sich der 
Bestand an Palmen Ende des Jahres auf 
155.000 Stück. Der Erlös für verkaufte 872 000 
Nüsse war mit 24 000 Rup. sehr erfreulich. 
Leider hat das Ausbleiben der kleinen Regenzeit 
den Fruchtansatz für 1908 sehr beeinträchtigt. 
An Sisalagaven konnten wir das vorgesehene 
Quantum von 500 Tonnen Hanuf voll ernten; es 
kamen 511 Tonnen Hanf zur Ablieferung, die 
einen Reinerlös von 346 344 JTx ergaben. Die 
Qualität war zunächst gut. In den letzten Mo- 
naten haben die Pflanzen hingegen durch die 
ungewöhnliche Trockenheit gelitten, so daß die 
Entfaserung der dürren Blätter auf Schwierig- 
keiten stieß. Im Mai 1908 find nun endlich 
ausgiebige Regen gefallen, und die Pflanzung 
hat sich völlig erholt, so daß wir hoffen dürfen, 
4
        <pb n="1252" />
        1166 e 
jetzt wieder große Abladungen von Hanf zu er- 
halten. Während wir im Vorjahr noch besonders 
hohe Preise für Hanf erzielten, sind dieselben auch 
für dieses Produkt infolge der allgemeinen Welt- 
lage jetzt auf etwa 600 —¾ pro Tonne frei Ham- 
burg gefallen. Das bedeutet eine große Ver- 
minderung unserer Einnahme. Da wir aber die 
vorhergehenden Jahre zu besonders hohen Ab- 
schreibungen benutzt haben, so dürfen wir hoffen, 
daß unsere Pflanzung auch bei den jetzigen 
Preisen bei angemessener Abschreibung befriedigend 
arbeiten wird. Es standen Ende des Jahres 
2 000 000 Pflanzen im Felde, davon 850 000 
schnittreife. 
Unsere älteste Pflanzung Kikogwe hat an 
Sisalagaven wieder ein ausgezeichnetes Resultat 
ergeben; es kamen 1123 Tonnen zur Ablieferung 
mit einem Reinerlös von 769986 —; wir benutzten 
die gute Einnahme zu einer nochmaligen Zurück- 
stellung in Höhe von 150 000 ¼, um auch für 
die Zukunft gerüstet zu sein. Nachdem die alten 
Pflanzen nunmehr zum größten Teil erschöpft 
sind, hat sich gezeigt, daß die jungen Pflanzen, 
welche stets zwischengepflanzt wurden, sich nicht 
so gut wie die Mutterpflanze entwickelt haben. 
Diese Erfahrung lehrt, daß Neuanlegung von 
Feldern unumgänglich nötig ist. Wir haben da- 
her eine Neupflanzung von zunächst 300 000 Stück 
angelegt. Wenn auch das Ergebnis dieser Pflan- 
zung in den nächsten Jahren wegen des kleineren 
Quantums und starken Preisrückganges geringer 
ausfallen wird, so steht die Pflanzung doch so 
billig zu Buch, daß Abschreibungen nur noch in 
bescheidenerem Umfange nötig sein werden, so daß 
man auch für die Zukunft günstige Ergebnisse er- 
warten darf. Ende des Jahres waren 1 400 000 
schnittreife Agaven vorhanden. 
Der Ausbau der Agavenpflanzung auf der 
Pflanzung Kange ist nunmehr beendet; es standen 
Ende 1907: 525 000 Agaven im Felde. Der 
Bestand an Kautschukbäumen beläuft sich auf 
100 000 Stück. Die Pflanzung steht gut, und 
kann Ende 1908 mit der Ernte begonnen werden. 
Das Gewim= und Verlustkonto enthält auf 
der Kreditseite den Saldo aus 1906 mit 15798.7“ 
den Gewinnsaldo der Generalvertretung Dares- 
salam mit 140 252 J, den Gewinnsaldo der 
Niederlassung Nossibe-Majunga mit 11 531..4, 
der Pflanzung Kikogwe mit 168 943 AM, der 
Pflanzung Muoa mit 50 744 .74, ferner Gewinn 
aus Zinsen und Agio mit 236 364 JA//, Gewinn 
aus Provision mit 142 530 —. Auf der Debet- 
seite sind verbucht: Verwaltungsunkosten mit 
89 899 .J, Abschreibungen auf Effekten mit 
30 681 .“¼, zur Rückstellung für die Pflanzung 
Union 105 032 1“7, Abschreibung für Immobilien 
  
in Ostafrika 30 000 -“ und der Saldogewinn 
mit 513 259 M. 
In der Vermögensbilanz erscheinen das 
Kapitalkonto mit 6 721 000 “, die Rücklage- 
konten mit zusammen 880 720 ¼4, das Schuld- 
verschreibungskonto mit 10 654 500 ¼, das 
Dividendenkonto mit 33 161 4, das Kreditoren- 
konto mit 792 313 ., das Delkrederekonto mit 
350 000 ¼4, Pensions= und Unterstützungsfonds 
mit 30 000 ., das Pflanzungserneuerungs- 
konto mit 300 000 “, der Dispositionsfonds mit 
1736 431 M. 
Die wesentlichsten Posten auf der Aktivseite 
find: Kassakonto mit 182 795 44, Effektenkonto 
mit 1 665 596 .¼, Konto des Vertrages mit der 
Regierung mit 10 654 500 X, das Konto für 
verschiedene Beteiligungen mit 663 987 . Die 
Häuser in Ostafrika und Madagaskar sind mit 
190 000 “, und das Pflanzungskonto der 
Pflanzungsunion Kikogwe, Muoa und Kange mit 
1 378 706 .““ eingestellt worden. Die General- 
vertretungi in n Daressalam figuriert mit 5098 4547, 
lassun Nrpris 
Die Debitoren betragen 845 812 X, unverrechnete 
Produkte 53 901 .7. 
Sigl-Dflonzungs-Gesellschaft m. b. 5. in essen.“) 
Kakao. Im Berichtsjahre wurden versandt 
123 Sack 4765 kg, wofür im Durchschnitt 2, — M 
pro kg erzielt wurden (gegen 1,37 .# in 1906). 
Hierbei ist uns allerdings die gute Konjunktur zu 
Hilfe gekommen. Seitdem haben die Preise bei 
der schwachen Marktlage, infolge der allgemeinen 
wirtschaftlichen Verhältnisse nachgegeben. Wir 
konnten jedoch für die seit Januar 1908 ver- 
ladenen 48 Sack 1882 kg einen Durchschnitts- 
preis von 1,74. pro kg erreichen. Auf 100 ha 
besitzen wir 42 800 Bäume, von denen 8000 
tragen. *7# 
Kautschuk. Der Bestand an Manihot 
Glaziovü (Ceara-Kautschul) ist auf 250 000 Bäume 
angewachsen, die auf einem Flächenraume von 
350 ha stehen. Es sind in der Berichtszeit 
verkauft worden 20 Sack 779 kg, wofür sich der 
Erlös durchschnittlich auf 6,83. pro kg gestellt 
hat. Leider sind die Preise für Kautschuk seitdem 
erheblich zurückgegangen, so daß wir für weitere, 
im April hereingekommene 11 Sack 439 kg nur 
5,20 . pro kg erzielen konnten. Ein Quantum 
von 1500 kg ist nach Hamburg unterwegs. Zur 
Veredlung der Qualität unseres Produktes haben 
wir im Januar d. Is. eine Kautschuk-Wasch- 
einrichtung angeschafft. 
n Aus dem Geschäftsbericht 1907 (für die ordent- 
liche Generalversammlung am 29. September 1908).
        <pb n="1253" />
        1167 
„ Hiervea brasiliensis (Para-Kautschul) gedeiht 
bei uns gut, wir haben deshalb deren Aus- 
dehnung beschlossen, soweit geeignetes Land hier- 
für vorhanden ist. 
Kkickxia elastica, die bei uns besondere Be- 
achtung verdient, hat sehr viel Früchte angesetzt, 
so daß sie in der Regenperiode erheblich angepflanzt 
werden kann; auf den Saatbeeten sind Tausende 
aufgegangen. 
Kapok. Die Ernte des Jahres 1906 hat 
unsere Erwartungen weit übertroffen. Gegenüber 
der ursprünglichen Schätzung von 30 000 kg sind 
im ganzen 43 838 kg hereingebracht worden, 
wovon zur Abladung kamen im Berichtsjahre 
28 638 kg und im Jahre 1908 15 200 kg, die 
wir zum Preise von 1.— J/“ pro kg verkauft 
haben. Die Ernte des Jahres 1907 wird auf 
50 000 kg geschätzt, sie ist bereits fest verkauft 
zur sukzessiven Lieferung à 1.— J/x pro kg. Der 
Bestand an Kapokbäumen ist mit 127 000 unver- 
ändert geblieben. 
Infolge der Schwierigkeiten, Arbeiter zum 
Pflücken des roten Pfeffers (Cbillies) zu ge- 
winnen, haben wir diese Kultur aufgegeben und 
an deren Stelle diejenige des schwarzen und 
weißen Pfeffers (Piper nigrum) gepflegt. Aus 
wenigen Mutterpflanzen haben wir deren Bestand 
in der Berichtszeit durch Stecklinge auf 6000 
Pflanzen gebracht. Viele Pflänzlinge mußten in 
den Saatbeeten noch zurückbleiben, weil sie der 
Trockenheit halber nicht ausgepflanzt werden 
konnten. 
Arbeiterverhältnisse. Die Zahl unserer 
Arbeiter beträgt etwa 700, wovon ungefähr 500 
täglich zur Arbeit erscheinen. Der Gepflogenheit 
der Leute, nach Ablauf ihrer sechsmonatigen Kon- 
traktzeit in die Heimat zurückzukehren, suchen wir 
mit Rücksicht auf die nach wie vor bestehende 
Schwierigkeit in der Beschaffung neuer Arbeiter 
und in Anbetracht der damit verknüpften hohen 
Kosten entgegenzuwirken, indem wir die Leute zu 
veranlassen suchen, sich mit ihrer Familie auf 
unserm Gebiete anzusiedeln, womit wir bisher 
guten Erfolg gehabt haben. Um die Leute länger 
an uns zu fesseln, errichten wir fortgesetzt Arbeiter- 
wohnungen und erleichtern ihnen die Herbei- 
schaffung genügender Mengen von Nahrungsmitteln 
dadurch, daß wir 25 ha mit Mohogo angelegt 
haben und eine gleich große Fläche mit Bananen 
bepflanzen werden. 
Das Wirtschaftsertrags-Konto, welches den 
Nettobetrag der im Berichtsjahre verkauften Pro- 
dukte enthält, weist mit 40 332,15. gegen das 
Vorjahr mit 14 690,58 &amp; eine Zunahme von 
25 641,57 . auf, eine Folge der vermehrten 
Abladungen an Kapok. Das Store-Konto zeigt 
einen Gewinn von 1384,80 gegen 274, 85. 
  
in 1906. Die starke Ausdehnung der Kautschuk- 
pflanzung hat einen Kostenaufwand von 
74 329,58 .7“ erfordert, welche wir dem Konto 
dieser Pflanzung zugeführt haben, wodurch es auf 
180 032,33 /4 angewachsen ist. Ein Kautschuk- 
baum steht demnach mit 0,72 ¼ zu Buche. 
Durch die Anwerbung und überführung der 
neuen Arbeiter nach der Pflanzung sind uns an 
Unkosten 12 849,65 .“ entstanden, die wir dem 
Unkosten-Konto zur Last geschrieben haben. Dieses 
Konto enthält außerdem noch den Betrag von 
20 743,25 /“ für die Gehälter unserer Beamten. 
In der Bilanz erscheinen unter den Passiven 
das Kapital-Konto mit 500 000 A, die Kreditoren 
mit 36 417 J, das Verrechnungs-Konto (Vor- 
schuß in Tanga) mit 23 715 ¼4, das Anleihe= 
Konto mit 149 750 . Unter den Aktiven sind 
die hauptsächlichsten Positionen: Landbesitz-Konto 
mit 52 329 “., Debitoren mit 18713 , 
Maschinen= und Utensilien-Konto mit zusammen 
11 000 J, Gebäude-Konto mit 29 000 J(. Die 
Kakao-Pflanzung ist mit 85 003 ¼, die Kaut- 
schulpflanzung mit 180 032 J, die Kapokpflanzung 
mit 150 000 . und die Pfeffer-Pflanzung mit 
18 119 J¾ eingesetzt worden. Das Gewinn- 
und Verlust-Konto stellt sich auf 163 578 ¼. 
Durch die starke Ausdehnung der Kautschuk- 
Pflanzung, die notwendig gewordenen Auf- 
wendungen für die Errichtung neuer Lagerhäuser 
und die Anschaffung von 2 weiteren Kapok- 
reinigungsmaschinen, eines größeren Kakao-Trocken- 
apparates und einer Kautschuk-Wascheinrichtung 
sind unsere Betriebsmittel erschöpft. 
Zur Durchführung unseres Unternehmens hat 
der Aufsichtsrat in seiner Sitzung vom 10. März 
d. Is. beschlossen, die Aufnahme einer weiteren 
Anleihe in Höhe von 150 000 ¼¾ zum Zinsfuße 
von 5 v. H. der Generalversammlung zur Ge- 
nehmigung vorzuschlagen. Die gezeichneten Be- 
träge sollen in 4 Ratenr von je 25 v. H. am 
2. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober 
1909 eingezahlt werden gegen Auslieferung eines 
gleichen Betrages in Obligationen. Vollzahlung 
ist gestattet, und zwar bis zum 31. Dezember 1908 
unter Abzug von 5 v. H. Zinsen. 
  
Westafrihanische Dflanzungs-Gesellschaft 
u„Blbundl.““) 
Im Betrieb waren während des Berichts- 
jahres 12 weiße Beamte, 6 schwarze Aufseher 
und durchschnittlich 843 Eingeborene tätig. 
Es wurden nenu gepflanzt: in Bibundi: 
26 250 Stück Foureroya gigantea (Mauritius= 
*) Aus dem Bericht über das 11. Geschäftsjahr.
        <pb n="1254" />
        W 1168 20 
hanf), 500 Stück Olpalmen, 300 Stück Gewürz-= 
nelken, 900 Stück Bananen, 18 000 Stück Ananas, 
350 Stück Heven brasiliensis, welche auf einer 
Fläche von zusammen 25,5 ha angebaut wurden, 
in Isongo: 8822 Stück Kakaobäume auf 
etwa 8,5 ha. 
in Mokundange: 10 000 Stück Kickxia 
elastica auf Feldern, welche Fehlstellen aufwiesen, 
100 Stück Hevea brasiliensis. 
Auf dem Wege von Bibundi nach Bomana 
wurde in einer Meereshöhe von etwa 300—400m 
ein neues Vorwerk angelegt, das wir Bomana-= 
Vorwerk nennen. Es wurden, dort wildwachsend, 
freigeschlagen: 356 Stück Cola acuminata, und 
ferner neu angepflanzt: 500 Stück Cola vera. 
Die Anlage dieses neuen Vorwerks hat einen 
Kostenaufwand von 14 000 ./X verursacht, ferner 
sind für eine Kai-Anlage in Mokundange 2500 1 
aufgewendet worden; diese Ausgaben von insge- 
samt 16 500 ./7 haben wir als neu geschaffene 
Werte dem Kakao-Plantagenkonto belastet. Außer- 
dem wurden in Bibundi etwa 11.000 Stück, und 
in Mokundange etwa 15 000 Stück Planten ausge- 
pflanzt. 
An einigen älteren Bäumen von Kickxia 
elastica wurden weitere Anpflanzungsversuche 
gemacht, die befriedigende Resultate ergeben haben; 
auch haben die Proben hier eine recht gute Be- 
urteilung gefunden. Trotzdem glauben wir, daß 
es nicht ratsam ist, der Kautschukkultur schon jetzt 
eine größere Ausdehnung zu geben, bevor durch 
weitere Beobachtungen nicht einwandfrei nach- 
gewiesen ist, welche der verschiedenen, bei uns 
unter Kultur befindlichen Kautschukpflanzen, sich 
bei dem eigenartigen Klima im plautagenmäßigen 
Betriebe bewährt und dauernd gute Erträge 
liefert. Wir verfolgen auch die Erfahrungen 
unserer Nachbarn mit Interesse und behalten 
uns Vorschläge wegen größerer Anpflanzungen 
vor, sobald die Ansichten vollständig geklärt sein 
werden. 
Die Kakavernte ergab 8015 Sack à 50 kg, 
oder 1772 Sack mehr als im Vorjahre. Die 
Kakaopreise, zu welchen wir verkauften, schwankten 
zwischen 73 und 114 Pf. per ½ kg, und da wir 
einen ganz erheblichen Erntezuwachs hatten, sowie 
für den größten Teil der Ernte einen angemessenen 
Preis erzielen konnten, sind wir in der ange- 
nehmen Lage, einen besonders guten Jahresab- 
schluß vorlegen zu können und zum ersten Male 
eine Dividende auf die Stammaktien zu verteilen. 
Als Aktiva find in die Bilanz eingesetzt: 
An Terrain-Konto 227 270 .XMI, Kakao-Plan- 
tagen-Konto 1 660 301 ., KakaobauBetriebs- 
Konto 21 801 /4, Produlten-Konto 84 703 ¼, 
Handelsabteilung zusammen 67 580.1, Maschinen- 
und Aufbereitungsanlagen 74 336 —, Feld- 
  
bahnen-Konto 26 183./4, Gebäude-Konto 98 355.7¼, 
Bankguthaben 321 762 JK. 
Unter den Passiven enthält die Bilanz das 
Aktienkapital mit 2 100 000 /4, das Handlungs- 
unkosten-Konto mit 8921 Al, das Kakaobetriebs-= 
Konto mit 6646 — ., das Lohn-Konto mit 
19 561 J4, diverse Kreditoren mit 66 561 4, 
Steuern-Konto mit 10 150 ¼4, Reservefonds-Konto 
mit 24 592 Ac, Tantième-Konto mit 15 786 /, 
Dividenden-Konto mit 243 936 ./&amp;¾ und den Vor- 
trag auf 1908 mit 95 145 M. Der Brutto- 
gewinn beläuft sich Wnglich des Vortrages aus 
1906 auf 384 230 — 
Carl Bödlker &amp; co., Kiommanditgesellschaft auf 
Atien.“) 
Das Geschäft des abgelaufenen Jahres stand 
unter dem Druck verschiedener Ereignisse, die das 
Ergebnis ungünstig beeinflußten. Die Spannung 
am Geldmarkte legte uns wiederholt Enthaltung 
von solchen Sondergeschäften auf, die auf unbe- 
stimmte Zeit hinaus die Festlegung größerer 
Geldbeträge erforderte. Hierzu kam, daß der 
hohe Zinsfuß auf den über unsere eigenen Mittel 
hinausgehenden Geldbedarf einen ansehnlichen 
Teil unseres Gewinnes vorab verbrauchte. 
hzl in Deutsch- 
Südwestafrika von früher etwa 14 000 auf 
4000 Mann machte sich nicht in dem Maße fühl- 
bar, wie man in Anbetracht der geringen Gesamtbe- 
völkerung hätte erwarten können. Die angestrengte 
Tätigkeit unserer Niederlassungen, die Zuwanderung 
neuer Ansiedler, der Eisenbahnbau und der Minen- 
betrieb schufen einen fast vollwertigen Ausgleich. 
Unsere Niederlassung in Usakos brannte am 
13. April 1907 nieder: der gesamte Brand- 
schaden, der einschließlich der von uns gegebenen 
Hypothek rund 70 000 1/ betrug, ist uns ersett 
worden. 
Wir würden in der Lage gewesen sein, wieder 
über ein im ganzen zufriedenstellendes Geschäfts- 
jahr zu berichten, wenn nicht das Kaiserliche 
Gouvernement von Deutsch-Südwestafrika ganz 
unerwartet am 23. Februar 1907 eine neue 
Zollverordnung erlassen hätte, die, am 1. März 
1907 in Kraft tretend, auch einen großen Teil 
der vorher zollfrei oder zu geringeren Zollsätzen 
eingeführten Waren einer Nachverzollung unter- 
warf. Diese Maßregel traf uns um so empfind- 
licher, als dafür gerade der Zeitpunkt gewählt 
worden war, in dem die durch die Truppenver- 
minderung zunächst notwendigerweise verursachte 
allgemeine Geschäftsdepression ihren Anfang nahm. 
gder T 
*) Aus dem Geschäftsbericht für das Jahr 1907.
        <pb n="1255" />
        W 1169 20 
Es fielen mithin zwei Momente zusammen, durch 
die die weniger kapitalkräftigen Firmen, denen 
es an Bargeld und Kredit zur Begleichung ihrer 
dringenden Schulden und zur Aufbringung der 
Nachzollbeträge mangelte, genötigt wurden, ihre 
Vorräte zu jedem Preise loszuschlagen. Zu diesen 
Firmen gesellten sich diejenigen Unternehmer, die 
nur für die Dauer des Krieges nach Südwest- 
afrika gekommen waren und jetzt, nachdem die 
ihnen günstige Konjunktur ihr Ende gefunden 
hatte, strebten, die mitgebrachten oder heraus- 
bezogenen Waren zu verkaufen, um dann das 
Land wieder verlassen zu können. Im Interesse 
der Erhaltung unserer Kundschaft waren wir ge- 
zwungen, die Preise zu akzeptieren, die ihr von 
anderer Seite gestellt wurden. 
Die Ertragsbilanz ergibt einen Bruttogewinn 
von 273 889“, an Unkosten sind gezahlt 
165 317., auf Abschreibungen entfallen 24 128.37, 
für die Nachverzollung sind 77 727 .3# vorgesehen, 
der Reingewinn pro 1907 beträgt 11 383 7/. 
Die wesentlichsten Posten der Vermögensbilanz 
sind auf der Passivaseite: 
Das Aktienkapital mit 750 000 ¼, der Re- 
servefonds mit zusammen 108 352 3, Kreditoren 
mit 514 960./¼, Alzepte mit 52 973 und 
Garantie= und Delkredere-Konto mit 127 727 .7¼. 
Auf der Aktivaseite: 
Anlagen-, Grundstücke= und Gebäude-Konto 
mit 137 201 .¾, Inventar-Konto mit 53 682 7, 
Waren-Konto in Hamburg, in China, in Afrika 
und schwimmend zusammen 789 260 —M&amp;, Debi- 
toren-Konto 580 555. 4. 
Deutsche Handels- und Plantagen-Gesellschaft der 
Südsee-Inseln Ju Hamburg.“) 
Die Kopraernte auf Samoa blieb etwas 
gegen die des Vorjahres zurück; sowohl die Er- 
träge unserer Pflanzungen, wie auch der Einkauf 
von den Eingeborenen waren geringer, was, ver- 
bunden mit dem gewaltigen Rückgang des Preises 
und der Konkurrenz im Einkauf, das Geschäft 
recht schwierig gestaltete. Im März vorigen 
Jahres hatte der Koprapreis mit 27 ¾ pro 
50 kg seinen Höhepunkt erreicht, dann fiel er 
stetig bis zum selben Monat dieses Jahres bis 
auf 15 .. Manche Abladungen haben unter 
diesen Verhältnissen Verlust ergeben, aber einige 
rechtzeitige Lieferungsverkäufe sicherten uns einen 
verhältnismäßig guten Durchschnittspreis. 
ist die Kopra wieder auf 17,50 .X gestiegen. 
Das Warengeschäft erfuhr keine nennens- 
werte Veränderung gegen das Vorjahr. Für 
"*) Aus dem Geschäftsbericht für 1907,08. 
Jetzt 
  
unsere Tongaagenturen waren dieselben Verhält- 
nisse wie in Samoa maßgebend. 
Unsere Kakaoanpflanzungen wurden weiter 
ausgedehnt; sie weisen einen Bestand von nahezu 
100 000 Bäumen auf. Ein Teil derselben lieferte 
eine Ernte, die jedoch infolge trockenen Wetters 
hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. 
Die Landfrage in Samoa ist in ein neues 
Stadium getreten. Um den Samoanern den für 
ihre Existenz erforderlichen Landbesitz zu sichern, 
hat das Kaiserliche Gouvernement ihnen den 
Verkauf und die Verpachtung desselben an Fremde 
verboten. Damit dürfte sich uns die Aussicht er- 
öffnen, mit der Zeit größere Teile unseres un- 
bebauten Landbesitzes zu realisieren. Im vorigen 
Jahre haben wir für 53 000 J“ davon verkauft, 
welcher Betrag gegen unsere Vorrechtsanleihe 
amortisiert wurde, zusammen mit 800 000 J, 
die von derselben durch Auslosung zur Auszahlung 
gelangten. 
Der bereits im vorigen Berichte erwähnte 
Rest der Kriegsentschädigung aus dem Jahre 1899 
erscheint mit 6148 .J/ auf unserem Gewinn= und 
Verlustkonto. 
Der Vulkan auf der Insel Savaii war 
auch im vorigen Jahre ohne Unterbrechung in 
der bisherigen Weise tätig. Gelegentliche Flut- 
wellen scheinen mit der Tätigkeit des Vulkans im 
Zusammenhang zu stehen; einen nennenswerten 
Schaden haben sie nicht angerichtet, auch ist die 
Orkanzeit in diesem Frühjahr wieder glücklich 
vorübergegangen. 
Die Ruhe und der Friede auf den Inseln 
wurde in keiner Weise gestört. 
Das Gewinn= und Verlustkonto enthält auf 
der Kreditseite den Vortrag aus 1906 mit 
113 814 „J, den im Jahre 1907 erzielten 
Bruttogewinn mit 911 722 . Auf der Debet- 
seite Verwaltungs= und Handelsunkosten mit 
194 111 ., Zinsen, Provision und Agio mit 
62463.% die Abschreibungen betragen 172457.7. 
An Dividende sind gezahlt 16 v. H. = 440 000% 
an Tantieme 7½ v. H. von 354 3066/— 
26 579 . Auf den Reservefonds und auf 
Extraabschreibungen entfallen 87 616 4, auf 
neue Rechnung werden 48 455 vorgetragen. 
In die Vermögensbilanz sind eingesetzt, auf der 
Passivseite unter anderem das Aktienkapital mit 
2 750 000 , die 5 prozentige Vorrechtsanleihe 
vom 1. Oktober 1889 mit 880 500 ., Kreditoren 
mit 384 653 .¼, Akzepte mit 228 098 , die 
Assekuranzreserve mit 173 355 J, Reserve- 
fonds usw. mit zusammen 2 250 000 „XJ, das 
Dividenden-Ergänzungskonto mit 100 000 7. 
Auf der Abtivseite das Produktenkonto mit 
179772 ., das Effektenkonto mit 669 508 7 
das Wechselkonto mit 207 553 “. Die Haupt-
        <pb n="1256" />
        W 1170 eo 
agentur Apia mit 1 307 812 ", unbebaute 
Ländereien auf Samoa mit 1 612 441 . Pflan- 
zungen auf Samoa mit 3 029 448 , Gebäude- 
und Grundstücke auf den Samoa-, Tonga= und 
anderen Inseln mit zusammen 265 373 „K. 
Deutsche Samoa-Gesellschaft.“) 
Auf den Kakaopflanzungen unserer Nieder- 
lassung in Tapatapao sind die aus 1906 rück- 
ständigen Neuanlagen zu Ende geführt worden, 
wodurch sich die mit Kakao bepflanzte und unter 
Kultur gehaltene Fläche auf 494,4 Acres erhöhte. 
Die für 1907 geplanten Neuanlagen konnten im 
Betriebsjahre nicht in Angriff genommen werden, 
da infolge der. außergewöhnlich starken Nieder- 
schläge im Anfang 1907 Arbeiter für diese Melio- 
rationen nicht zu entbehren waren. 
rückständigen Neuanlagen wurden aber bereits im 
Februar 1908 in Angriff genommen. 
Auf dem unter Kultur gehaltenen Areal 
waren bis zum Ende des Berichtsjahres etwa 
95 000 Kakaobäume vorhanden, von denen etwa 
18 000 größtenteils vierjährig bzw. fünfjährig, 
etwa 27 000 dreijährig, etwa 25 000 zweijährig 
und etwa 25 000 einjährig und weniger wie ein- 
jährig find. 
Entsprechend dem noch geringen Alter der 
Bäume und den sehr ungünstigen Witterungs- 
verhältnissen konnte die erzielte erste Ernte trocknen 
Kakaos als befriedigend bezeichnet werden. Seit 
November 1907 wird unser Kakao in der eigenen, 
inzwischen fertiggestellten Aufbereitungsanstalt be- 
arbeitet. 
Für jene erste Ernte trocknen Kakaos haben 
wir rund 9600 / erlöst. Für einen Teil des 
Imports erzielten wir in Hamburg pro 50 kg 
110 ., doch ist zu berücksichtigen, daß die Preise 
nicht allein inzwischen merklich gefallen sind und 
*) Aus dem letzten Geschäftsbericht. 
Jene in 1907. 
  
auch weiter eine fallende Tendenz zeigen, sondern 
daß nach unserer Beurteilung des Marktes so 
hohe Preise, wie die vorstehend erwähnten, auch 
nicht annähernd mehr zu erreichen sein dürften. 
Wir fürchten, die Preislage wird sich auf dem 
Kakaomarkt in Zukunft zu Notierungen von etwa 
60 und 70 J¼ ausgestalten. 
Für das Jahr 1908 dürfte etwa das Drei- 
fache der Ernte des Berichtsjahres zu erwarten 
sein, es ist aber in Erwägung zu ziehen, daß 
dann noch nicht einmal die Hälfte aller Bäume 
in das ertragsfähige Alter gekommen und daß 
von dieser Hälfte erst etwa ein Drittel 1908 in 
das zweite Erntejahr gelangt ist. 
Über unsere Kautsch ukkulturen ist zu be- 
richten, daß sich von den 15.000 Bäumen etwa 
6000 Castilloa alba im Alter von 1½ bis zwei 
Jahren in den Schutzstreifen bzw. Rändern der 
Kakaofelder befinden, während etwa 9000 Hevea 
brasiliensis 1½ jährig teils in den Schattenbaum- 
reihen ausgepflanzt sind, teils sich noch in den 
Pflanzbeeten befinden. 
Die Arbeiterverhältnisse haben sich im Be- 
richtsjahre günstiger entwickelt. Im Laufe des 
Jahres 1908 soll die Arbeiterzahl auf etwa 
70 Mann herabgesetzt werden. 
In der Warenabteilung hat sich der 
Warenumsatz um etwa 10 v. H. gegenüber dem 
Vorjahre erhöht. 
Das Gewinn= und Verlustkonto ergibt auf der 
Kreditseite für die Niederlassung Apia 47 570. 
für die Niederlassung Tapatapao 13 287 1“, für 
die Zentrale Berlin einschließlich der Verluste aus 
1907 und dem Vorjahre 17 808 K. Auf der 
Debetseite für Apia (Abschreibung, Unkosten, Ge- 
hälter 33 493 ./%4), für Tapatapao 6241..7, für 
Berlin insgesamt 91 932.. Unter den Passiven 
erscheint das Kapitalkonto mit 904 800 4, das 
Reservekonto mit 30 181 /, Kreditoren mit 
24 349 /4. Als Aktiva sind eingesetzt Apia mit 
231 276 /¼, Tapatapao mit 525 382 . und 
Berlin mit 144 666 .. 
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
bandel Britisch-Ostafrihas 1907/08.“) 
Der Gesamtaußenhandel Britisch-Ostafrikas 
belief sich im Rechnungsjahre 1907 (1. April 1907 
bis 31. März 1908) auf 1 314 769 L gegen 
1 194 352 LKC im Vorjahre. Davon entfallen auf 
die Einfuhr 799 717 K (753 647) und auf die 
Ausfuhr 515 052 LM (440 705). In den Einfuhr- 
*.) MDgl. S. 814 f. 
außerdem Nr. 20, 
  
„D. Lol e“ 10 Nr. 16, 
1017 ff 
ziffern ist der Handel Ugandas einbegriffen, das 
seinen Zugang zum Weltverkehr von Mombassa 
aus auf der Ugandabahn hat und mit Britisch- 
Ostafrika eine Zolleinheit bildet. Nicht einbegriffen 
in der Einfuhrziffer sind Transitgüter, die in er- 
heblichen Mengen nach Deutsch-Ostafrika, 
weniger nach dem Kongostaat gehen, ferner Re- 
gierungsgüter, Bahnmaterialien und Geld 
In der Ausfuhrziffer sind auch die Güter mit 
enthalten, die innerhalb Britisch-Ostafrikas von
        <pb n="1257" />
        W 1171 20 
einem Hafen zu dem anderen befördert werden Italienisch-Ostafrika). Der verbleibende Rest ver- 
und somit in Wahrheit vom Außenhandel der teilt sich ziemlich gleichmäßig auf Produkte der 
Kolonie in Abzug zu bringen sind. Ferner ist beiden Protektorate Britisch-Ostafrika und Uganda. 
eingerechnet der recht erhebliche Transithandel In den Jahren 1903 bis 1907 haben die 
von Deutsch-Ostafrika und dem Kongostaat Ein= und Ausfuhren Britisch-Ostafrikas folgende 
(in früheren Jahren auch gelegentlich Güter aus Entwicklung genommen: 
Einfuhr. 
1908 1904 1905 1006 
436 947 K 518 143 672 360 s 753 647 g. 
Darin sind nicht einbegriffen: 
. Trqnsitgüter: 
490 S 57 067 L 131715 2 172 216 L 
. Regierungsgüter fur Britisch-Ostafrika: 
4 940 K. 28 677 g. 32 389 #. 82 612 g. 
. Regierungsguter für Uganda: 
13 000 8. 19 320 S 21 413 K. 19 922 2 
— 
# 
4. Güter für den Ausbau und die Lnterhaltung der gandabahn= 
42 000 18 578 2 489 2 72 187 
5. Gelheinfuhr 
000 S. 100 000 L 100 000 KL 126 065 &amp; 
Ausfuhr. 
159 815 9 — 1 332 838 440 705 K. 
Davon sind abzuziehen innerhalb des Protektorats verschiffte Güter: 
25 657 &amp; 20 087 C 16 697 s 21 491 . 
also reiner Ausfuhrhandel: 
134 158 #K. 214 577 #. 316 141 #. 419 214 
Davon Transit: 
1. aus Deutsch. Hkafrika 
270 L 93 179 # 138 030 
2. aus dem *V 
4298 s§S 6 852 4K. 12 435 K. 
3. aus Juolienisch-Ostafrika 
' SL 677L — 9 
also reiner *m3 ehrisc- Ostafrikas und Ugandas: 
128 051 215 433 g. 268 749 #. 
Davon entfallen 4rn Friuischbopon . 
83451L 105 000 108 151 L 142 258 # 
Uganda: . 
44600L 62000L 107282L 1264912 
Die Einfuhr verteilte sich auf die wichtigeren Herkunftsländer, 
1907 
Wert In Prozenten 
2 der Gesamteinfuhr 
Großbritannien.. .. 329769 41,1 
Indien und Burim 1334 436 22,9 
Deutschlandndnnd 63709 8,0 
Holldd 49143 6,1 
Nordamerila. 31 510 3,9 
Osterreich-Ungggren 22254 2,8 
Frankreigg 198777 2,3 
Schweiz 14156544 1,5 
Italien ...... 9 439 1,2 
Deutsch- Ostafrika ...... 8070 1,1 
Uganda 5 946 0.7 
1907 
799717 S 
189 647 L 
89776 L. 
12 414 # 
ds 
124 000 S. 
515 052 S. 
20 342 S 
494 710 L. 
174 661 L 
44 442 9 
– # 
2/5 607 K 
198 755 C 
138 852 L 
wie folgt: 
1906 
Wert In Prozenten 
rx*x der Gesamteinfuhr 
299 580 
174 285 
54 558 
39 185 
59 320 
22 899 
12 841 
9 853 
5 857 
10 824 
2 065 
39,7 
23,1 
—.. 
Se 
r J Seo#n#
        <pb n="1258" />
        Die Ausfuhr richtete sich insbesondere nach folgenden Aufnahmeländern: 
1 
W 1172 20 
1907 
Wert 
906 
In Prozenten 
  
In Prozenten Wert 
9. der Gesamtausfuhr r- der Gesamtausfuhr 
Großbritannien 105 182 20,4 58 356 13,6 
Nordamerika 100 243 19,4 137 477 31,1 
Deutschland 82 568 16,0 58 343 13,2 
Frankreich 61 815 12,0 55 929 12,6 
Zanzibar 40 178 7,8 28 761 6,5 
Belgien . 29972 5,8 5 738 1,3 
Protektoratshäfen. 20 342 3,9 21 491 4,9 
Indien und Burma 19 312 3,8 14240 3,2 
Osterreich . 12 913 2,5 14741 3,3 
Holland 9 001 1,7 3 440 0,8 
Italien 4255 0,8 6 896 1,5 
Deutsch- Ostafrika . 2875 0,5 2981 0,7 
Der Anteil Deutschlands an der Einfuhr Britisch-Ostafrikas in den beiden letzten Jahren 
gliederte sich, wie folgt: 
1907 1906 
zu L. zu 9 
Zucker. 16 196 cwt. 10 722 15 396 cwt. 10 389 
Baumwollwaren . 408 693 Yards 9250 421 114 Yards 9 192 
Eisen= und Stahlwaren 7992 Kolli 8 158 2557 Kolli 6 176 
Messing= und Kupferwaren 499 - 4885 285 - 2661 
Landwirtschaftliche Geräte 3 496 - 4503 1183 - 2627 
Glasperlen . . 184 328 lbs. 4 300 157 029 lbs. 3 087 
Kleider und Posamentierwaren 192 Kolli 2 056 178 Kolli 1 890 
Ton= und Glaswaren. . 480 - 1558 795 - 2361 
ier ... 8 695 Gallonen 1296 13 290 Gallonen 1 898 
Spirituosen 4944 - 1081 2250 - 421 
Lebensmittel 534 Kolli 832 1 346 Kolli 1 490 
Waffen 105 Stück 681 46 Stück 220 
Wollwaren. 7 837 Yards 613 17 385 hards 1 376 
Möbel 128 Kolli 604 79 Kolli 42 
Weine . 1077 Gallonen 540 897 Gallonen 458 
Maschinen und Maschinenteile · 115 Kolli 460 12 Kolli 190 
Drogen und Chemikalien 228. - 454 389 - 577 
Baumaterialien. 284 - 346 28 - 108 
Taba . 21451bs. 214 1638 lbs. 120 
Munition 14 040 Patronen 135 18 4 Patronen 145 
Bücher, Karten und dr 19 Kolli 103 Kolli 193 
Sämereien 3 - 5 - 1 
Säcke — — — 10 Stück 3 
Schuhwaren. — — 117 Paar 11 
Baumwollwaren - — — 590 lbs. 50 
Medizinische Instrumente. — — 2 Kolli 26 
Zusammen, einschl. anderer — — 63 709 — — 54558 
Die Ausfuhr Britisch-Ostafrikas nach Deutschland umfaßte folgende Waren: 
1907 1906 
zu #. zu # 
Wachs 6 631 ewt. 37 167 3 092 cwt. 14 992 
Kautschuk 1 560 - 23 581 1 723 - 25 749 
Häute 3 133 - 7 528 ? - 6297 
Erdnüsse. 5 977 - 3 762 * - 
Mongrovemrinde 4132 Tonnen 3 305 3 629 Tonnen 2 903 
Goldo. 36 OD 1 88 30 - 1600
        <pb n="1259" />
        1907 1906 
zu # zu &amp; 
Fasern 2216 ewt. 1 286 11 efwt. 9 
Kaffee 867 - 1077 7 - 712 
Baumwolle 269 - 649 366 - 684 
Wilddecken 8 113 Stuck 325 — — — 
Schaffelle 146 ewt. 168. 2 ewt. 16 
Gehörne 102 - 160 10 - 18 
opra 167 - 140 441 - 214 
Ziegenfelle ·..... 27 - 128 7 - 155 
Elfenbein. .. 2 - 84 2 - 95 
Roter Pfeffer 200 - 57 67 - 41 
Bohnen.n. .... 184 - 52 — — — 
Straußenfedern. . 25 lbs. 30 ? Ibs. 8 
Wilde Tieer 2 Stück 20 6 Stück 40 
Muschhen — — — ? ewt. 14 
Zusammen, einschl. anderer — — 82 568 — — 688 343 
Die allgemeine Geschäftslage. 
Die Ziffern der Ein= und Ausfuhr Britisch- 
Ostafrikas sind zwar gegen das Vorjahr gestiegen, 
doch bei weitem nicht in dem Tempo voran- 
gegangener Jahre. In der Einfuhr beträgt die 
Steigerung nur 45000 L, während sie in früheren 
Jahren um etwa 80 000, von 1904 zu 1905 
sogar um 150 000 E für das Jahr zu- 
genommen hat. 
Wenn die Ausfuhrziffern von Jahr zu Jahr 
eine gleichmäßigere Entwicklung zeigen (70 000 L 
mehr gegen das Vorjahr, in früheren Jahren 
durchschnittliche Steigerung von 100 000 L), so 
kommt das Plus hauptsächlich auf den Verkehr 
von Transitgütern, die von Deutsch-Ostafrika 
und dem Kongostaat durch Britisch-Ostafrika auf 
den Weltmarkt gebracht werden. Die eigentliche 
Ausfuhr Britisch-Ostafrikas und Ugandas zu- 
sammen ist nur um ein Geringes (7000 D) ge- 
stiegen, die Produktion von Britisch-Ostafrika allein 
ist sogar gegen das Vorjahr etwas zurückgegangen. 
Die Geschäftslage war infolge der Mitte 1907 
von Amerika ausgegangenen Geldkrisis höchst 
ungünstig. Alle wertvolleren Ausfuhrartikel sind 
erheblich, teilweise bis auf die Hälfte zurück- 
gegangen. Besonders verhängnisvoll war der 
Preissturz in Häuten und Fellen, die in vielen 
Gegenden das einzige Mittel sind, durch das der 
Eingeborene bares Geld erwirbt. Die Lage 
wurde in manchen Gegenden (Hinterland von 
Bukoba) so, daß sich der Handel nicht mehr lohnte 
und der Eingeborene, statt für den Erlös Baum- 
wollwaren zu kaufen, zu dem Verfahren früherer 
Jahre, sich in Felle zu kleiden, zurückgekehrt ist. 
Wo der Handel fortdauerte, bekam er meist nur 
die Hälfte des früheren Erlöses, seine Kaufkraft 
wurde damit erheblich geschwächt. 
Als unglücklicher Umstand kam noch hinzu, 
daß die Erdnußernte, die am Viktoriasee vielen 
  
Eingeborenen als Mittel zum Gelderwerb dient, 
besonders ungünstig war. 
Alles dies mußte seine ungünstige Wirkung 
auf die Einfuhr ausüben, deren wichtigster Artikel, 
Baumwollstoffe, über ein Viertel der Gesamt- 
einfuhr bildet. Ihr Absatz hat erheblich nach- 
gelassen, die Folgen werden bei den nächstjährigen 
Handelsstatistiken vielleicht noch mehr zum Aus- 
druck kommen als im Berichtsjahre, in dem der 
Unterschied gegen das Vorjahr immerhin nur 
31 000 1. 6" v. H.) beträgt. 
Auch hat sich wohl ungünstig eine gewisse 
Ülberfüllung des Marktes geltend gemacht, die 
durch den Konkurrenzkampf einer im Juli 1906 
aufgetretenen, seit Ende 1907 wieder eingestellten 
englischen Dampferlinie (British East African Line) 
veranlaßt wurde, die die Frachten aus Europa 
bis auf 6 sh pro Tonne drückte und dadurch zur 
Erhöhung der Einfuhr führte. 
Das Sinken der Ausfuhrwerte und die ver- 
ringerte Absatzmöglichkeit der Einfuhrartikel haben 
in Verbindung mit der allgemeinen Geldknappheit, 
die auch größeren europäischen Firmen ein län- 
geres Kreditgeben gefährlich erscheinen ließ, zu 
verschiedenen Konkursen bisher als solid geltender 
Inderfirmen in Britisch-Ostafrika, Zanzibar und 
Deutsch-Ostafrika geführt, durch die viel Geld 
verloren wurde. Die Lage war so unsicher, daß 
europäische Importfirmen vielfach schon gelieferte 
Waren von den indischen Zwischenhändlern zurück- 
gekauft und bestellte Waren nicht ausgeliefert 
haben. 
Aussichten. 
Trotz des starken Preisfalles der meisten 
Exportwerke hat sich eine rege Erwerbstätigkeit in 
Britisch-Ostafrika geltend gemacht. Man hatte in 
früheren Jahren, verführt durch die günstigen 
klimatischen Verhältnisse der durch die Uganda- 
bahn rasch erschlossenen Hochländer, in Britisch-
        <pb n="1260" />
        W 1174 20 
Ostafrika ein Zukunftsland für europäische Be- 
siedlung, ähnlich wie Südafrika, gesehen und 
darüber die reichen Schätze, die die tropischen 
Teile der Kolonie, namentlich die Küste bieten, 
ganz übersehen. Nachdem sich die sanguinischen 
Hoffnungen, die an die Ackerbau= und Weide- 
länder geknüpft waren, nicht oder doch nur in 
bescheidenem Maße erfüllt haben, hat man sich 
auf die in den tropischen Gebieten schlummernden 
Werte besonnen und mit dem Anbau von Baum- 
wolle und den Anlagen von Gummi= und Agaven- 
plantagen begonnen. Die neuen Unternehmungen 
kommen in der diesjährigen Ausfuhrstatistik noch 
nicht zur Geltung, wohl aber bei der Einfuhr, 
die für Maschinen und Maschinenteile eine erheb- 
liche Steigerung zeigt. 
Wie in Deutsch-Ostafrika spielt auch in Britisch- 
Ostafrika für die neuen Graskulturen die Arbeiter- 
frage eine große Rolle. Sicher ist, daß, während 
die benachbarte deutsche Kolonie die näötigen 
Arbeiter aufzubringen in der Lage ist, Britisch- 
Ostafrika mit seinem schlechten Eingeborenen- 
material den Anforderungen einer gesteigerten 
Plantagenwirtschaft auf die Dauer nicht genügen 
kann. Die wirklich brauchbaren Arbeiter sind 
zumeist Wanyamwesi, die in der Suche nach 
lohnendem Erwerb seit Jahren in Mengen aus 
Deutsch-Ostafrika auswandern. 
Der Mangel an guten einheimischen Arbeitern 
wird in baldiger Zeit die Einfuhr fremder Arbeiter 
aus Indien notwendig machen. 
Auch der Hebung der Eingeborenenkulturen 
wird rege Aufmerksamkeit geschenkt. Die Cotton 
Growing Association fördert den Anbau von 
Baumwolle, indem sie den Eingeborenen freie 
Saat liefert, sie belehrt und ihnen ihre Ernte 
abkauft. In Uganda hat die Regierung erheb- 
liche Opfer gebracht, um die Qualität der von 
den Eingeborenen gezogenen Baumwolle zu heben. 
Zur Förderung der Erdnußkultur hat die Re- 
gierung in Britisch-Ostafrika in erheblichen Mengen 
freie Saat verteilt. 
Aus dem Plantagenbetrieb sowohl wie aus 
den Eingeborenenkulturen ist für die nächsten 
Jahre ein gesteigerter Export zu erwarten, auch 
darf mir Sicherheit angenommen werden, daß 
der jetzige Tiefstand in den Preisen der einzelnen 
Exportartikel nur eine vorübergehende Erscheinung 
ist. Mit der Hebung der Ausfuhr aber muß eine 
Steigerung der Einfuhr Hand in Hand gehen. 
Trotz der ungünstigen Geschäftslage, deren 
Wirkungen sich noch auf längere Zeit fühlbar 
machen werden, herrscht ein gesunder Optimismus, 
der auch in der Etablierung neuer Handelsgesell- 
schaften seinen Ausdruck findet. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Bizekonsulats 
in Mombassa.) 
  
  
Anbau und RKusfuhr von Candeserzeugnissen aus 
Britisch-Ostafrika 1907/08. 
Bei dem gewaltigen Wachsen der Ausfuhr 
von Wachs aus Britisch-Ostafrika verlohnt es sich, 
die Entwicklung der letzten Jahre zu verfolgen. 
Von der gesamten Wachsausfuhr entfielen auf 
Erzeugnisse 
1903/4 1901/5 1905/6 1906.7 1907/8 
# +#. 9L 1+ #+2 
aus Britisch- 
Ostafrika 1814 3925 51140 4376 7653 
aus Deutsch- 
stafrika — 159 16 445 13 953 43 970 
Die gesteigerte Nachfrage auf dem Weltmarkte 
hat dem Artikel, der noch vor fünf Jahren kaum 
als Wertobjekt angesehen wurde, im Jahre 1907/08 
die dritte Stelle in der Ausfuhrstatistik verschafft. 
In Britisch-Ostafrika war es namentlich ein 
deutscher Ansiedler, der die Eingeborenen, die bis 
dahin die Waben wegzuwerfen pflegten, zum 
Sammeln und Verkaufen anregte. Das britisch- 
ostafrikanische Wachs kommt vornehmlich aus der 
Gegend zwischen Kibwezi und Nairobi. 
Im Vergleich viel erheblicher ist die Ausfuhr 
aus der deutschen Nachbarkolonie, die nach dor- 
tigen Statistiken in den Kalenderjahren 1904 
bis 1906 rund 30 000, 65 000 und 45 000 S 
ausführte, wovon 1905: 20000, 1906: 14000 S. 
durch Britisch-Ostafrika gingen. Die diesjährige 
Ziffer ist noch unvergleichlich höher und kenn- 
zeichnet den immer weiter gehenden Einfluß der 
Ugandabahn, die sich auch den Taboramarkt 
mehr und mehr erobert hat. 
Gehandelt wird das Wachs nach dem Frasila 
zu 36 lbs. Der Preis betrug im April 1907 
28⅛% Rp., siel dann im Sommer und Herbst 
auf 27 und stieg gegen Ende des Berichtsjahres 
wieder auf 27½ Rp., den es auch anfangs 
August 1908, nach einem kurzen Steigen bis auf 
28 1¼ Rp., wieder erzielt. 
Ausgeführt wird der Artikel zum weitaus 
größten Teil nach Hamburg. Die dortigen Preise 
standen zu Anfang des Berichtsjahres auf 1,35 
bis 1,36 /7, sanken im Herbst und Sommer auf 
1,26 . und stiegen später wieder auf 1,30 bis 
1,32 7“ für das deutsche Pfund 
Die Kokospalme findet sich als Araber= und 
Suahelikultur die ganze Küste entlang, ihre 
Blätter (makuti) liefern die Bedachung für die 
Eingeborenenhäuser, ihre Rinde gibt einen Faser- 
stoff für gröbere Stricke und Taue, ihre Frucht 
liefert in frischem Zustande (madafu) ein er- 
quickendes Getränk, ihre eigentliche Bedeutung 
für den Handel besteht jedoch in dem getrockneten, 
stark ölhaltigen Fleisch der Nuß, der Kopra. 
Die Trocknung geschieht an der Sonne, weniger 
am Feuer, da die letztere Behandlung den Wert 
vermindert.
        <pb n="1261" />
        W 1175 20 
Ein Teil der gewonnenen Kopra wird im 
Lande selbst konsumiert. Das auf primitiven, 
mit Kamelen getriebenen Mühlen gewonnene Ol 
dient den Eingeborenen zum Einreiben und zur 
Bereitung von Gebäck. Die Hauptmasse dient 
jedoch dem Export. 
Aufnahmeland ist hauptsächlich Frankreich, wo 
das Kokosnußöl zur Beimischung zu feinen Olen 
verwendet wird. Ein Teil (1907: 15 v. H., 
1906: 19 v. H.) nimmt seinen Weg über Zanzibar. 
Die Ausfuhr betrug: 
1908 1904 1905 1906 1907 
2 2 2 2 
11084 9412 9413 24146 22554 
Dem Quantum nach ist die Ausfuhr gegen 
1906, das ein besonders günstiges Jahr war, 
um rund 5000 Zentner zurückgegangen, woran 
sowohl zeitweise Trockenheit wie mißbräuchliche 
Verwendung der Palmen zur Gewinnung von 
Pembe (Palmwein, der schnell in Gärung über- 
gehende und dann stark berauschende Saft der 
Palmen) schuld waren. 
Die Preise sind während des Berichtsjahres 
erheblich gesunken. Im April 1907 erzielte die 
Frasila (35 lbs.) in Zanzibar 2 bis 2,35 5 und 
sank im regelmäßigen Fallen bis Ende März 1908 
auf 0,825 bis 1,15. In letzter Zeit ist wieder 
eine leichte Steigerung eingetreten, im Juli wurden 
1,52 bis 1,50 8 bezahlt. 
In Daressalam wurden Anfang des Berichts- 
“ 4 bis 4½ Rp., im September 3½ bis 
4 Rp., Ende März 2¼ Rp. bezahlt. 
VDie Preise in Britisch= Ostafrika sind ent- 
sprechend, doch gilt die im Lande gewonnene 
Qualität als besser als die Durchschnittsware in 
Das beste Produkt liefert die deutsche 
Statt der fertigen Kopra werden auch die 
Kokosnüsse verkauft. Der Preis geht nach dem 
Tausend und stellt sich in Zanzibar auf 11 bis 15 K. 
Kopal ist das Harz eines in sandigem Boden 
wachsenden Baumes (Trachylobium verrucosum 
und Trachylobium mosambicense Klotsch), 
dessen Teile einen fadigen, an der Luft erhärtenden 
Saft geben, der hervorragendes Material zur 
Lackfabrikation gibt. Man urnterscheidet fossilen 
Kopal, der aus inzwischen verwesten Bäumen 
abgelaufen ist und im Boden gegraben wird, und 
rezenten, der durch Ausschwitzung und Zapfung 
lebender Bäume gewonnen wird. Ein Forscher 
glaubt im letzten Jahre ein Verfahren gefunden 
zu haben, durch das er auch die Kopalfrucht der 
Lackindustrie dienstbar macht. Sie soll in der 
Schale 15, im Kern 8 v. H. Kopal, zusammen 
also 23 v. H. liefern. Bewährt sich dies, so be- 
deutet es einen erheblichen Gewinn, da die fossilen 
  
Lager mit der Zeit aufgebraucht werden und die 
Zapfung die Bäume schädigt. In Britisch- 
Ostafrika ist das Verfahren noch nicht bekannt. 
Die Preise sind nach der Qualität sehr ver- 
schieden. In Zanzibar wurden für das Frasila 
von 35 lbs. 4 bis 17 3 bezahlt. 
In Hamburg stellten sich die Preise Anfang 
1907 für 100 kg: 
Gereinigter afrikanischer 250 bis 300 # 
Roher afrikanischer 90 = 300 = 
Sogenannter Zanzibar (er 
stammt in Wirklichkeit aus 
Deutsch-Ostafrika) 472 = 750 
Die Ausfuhr hatte in den Jahren 1904 und 
1905 etwas nachgelassen (603 und 725 0), hat 
sich aber im Jahre 1906 auf 1074 L und 1907 
auf 1779 gesteigert. Etwa die Hälfte wurde in 
Zanzibar umgesetzt, das größtenteils nach London 
exportiert, die andere Hälfte ging nach Indien. 
Der Ausfuhrzoll beträgt 15 v. H. des Wertes. 
Die Ausfuhr von Kautschuk betrug: 
1903 1904 1905 1906 1907 
8 98. * r #. 
18684 25168 44061 55734 48241 
Davon entfallen auf: 
Britisch- 
Ostafrika 10772 21579 18929 19944 14402 
Uganda 283 2948 11919 20 403 17390 
Deutsch- 
Ostafrika 24 641 13213 15387 16440 
Der Kautschuk wird von Eingeborenen von 
wildwachsenden Lianen (hauptsächlich Landolphia 
Kirkü), die namentlich an der Küste, aber auch 
in anderen Teilen Britisch-Ostafrikas vorkommen, 
gewonnen. In Uganda hat man vor einigen 
Jahren die sonst nur an der Westküste Afrikas 
gefundene Funtumia elastica entdeckt, zu deren 
Ausbeutung eine englische Gesellschaft (The Mabira 
Forest Co.) eine große Landkonzession erhalten 
hat. Auch in Nandi (Britisch-Ostafrika) ist die 
genannte Liane gefunden. 
Seit zwei Jahren werden an der Küste auch 
Gummiplantagen angelegt; kultiviert wird, wie 
in Deutsch-Ostafrika, Manihot Glaziovü. Die 
Saat kommt aus Tanga. 
Die Kautschukkultur eignet sich auch für Pflanzer 
mit geringen Mitteln, da die Anlage nicht viel 
kostet und schon nach vier Jahren Erträgnisse ab- 
wirft. Auch kann sich der Anfedler bis zur ersten 
Ernte durch Zwischenkulturen (Baumwolle, Sesam, 
Erdnüsse) Barmittel verschaffen. Bedingung ist 
allerdings, daß die Preise wieder steigen. Sie 
waren im Berichtsjahre zeitweise bis fast auf die 
Hälfte des Vorjahres gesunken. 
Parakautschuk fiel während des Jahres 1907 
von 5 sh 9 d das lb. auf 3 sh 
In Zanzibar wurde das henn 2 Ibs.) im
        <pb n="1262" />
        1176 20 
April bis Juni mit 30 bis 50 3 bezahlt, sank 
bis Ende des Jahres auf 25 bis 33 S8 und stand 
im März auf 27,50 bis 27,75 S. 
Für Mombassa werden die Preise nicht ver- 
öffentlicht. Sie sind etwas niedriger, da 10 v. H. 
Ausfuhrzoll und die Seefracht dazukommen. 
Der Plantagenkautschuk wird bestem Para- 
kautschuk gleichgerechnet, dasselbe hofft man von 
dem Produkt der Funtumia elastica, mit dessen 
Export eben erst begonnen wird. Der Kautschuk 
von den wilden Bäumen ist, zum Teil auch wegen 
mangelhafter Behandlung, von geringerem Wert. 
Der Preis in England war zuletzt 2 sh 3 d. 
Eine Belebung des Kautschukhandels erhofft 
man von der inzwischen in London abgehaltenen 
Internationalen Kautschukausstellung. 
Daß die Anlage neuer Plantagen in Afrika 
den Weltmarkt nennenswert beeinflussen wird, ist 
bei dem verschwindenden Betrage, den der Plan- 
tagenkautschuk im Verhältnis zum wilden Kautschuk 
darstellt, nicht anzunehmen, umsomehr als der 
Bedarf an Gummi in der Industrie immer größer 
wird. Ein Fehlschlag wäre es freilich, wenn ein 
erfolgreiches Surrogat gefunden werden sollte. 
Die Ausfuhr ist infolge der schlechten Preise 
im letzten Jahre um 500 Zentner zurückgegangen, 
am meisten zu Lasten von Britisch-Ostafrika selbst, 
dessen Produktionsziffer hinter denen der vorher- 
gehenden drei Jahre zurückblieb. Auch Uganda 
hat gegen das Vorjahr, das eine besonders hohe 
Exportziffer (20 403 L) aufwies, um 3000 L 
verloren. Auffallend ist, wie der Anteil Deutsch- 
Ostafrikas gestiegen ist. Es zeigt sich hier der 
weitgehende Einfluß der Ugandabahn. Es geht 
nämlich die Hälfte des früher nach Bagamojo 
gebrachten Kaurschuks über Muanza nach der 
Ugandabahn, so daß sich Muanzas Ausfuhrziffer 
für Kautschuk im Jahre 1906 gegen 1905 fast 
verdoppelt, gegen 1904 fast vervierzigfacht hat 
(301 180 7, 164 763 .“ und 8891 .7. 
Von dem Kautschuk nahm Deutschland den 
größten Teil mit 23 581 #L auf, hauptsächlich 
wohl das von Muanza ausgeführte deutsch- 
ostafrikanische Erzeugnis. Großbritannien erhielt 
20 734 L, kleinere Mengen gingen nach Frank- 
reich und Belgien. 
Die Ausfuhr von Baumwolle aus Britisch- 
Ostafrika begann im Jahre 1904 und stellte sich 
folgendermaßen: 
1904/5 1905,6 1906/7 1907,8 
« L L L 
Insgesamt. 668 2726 7408 26 907 
Hiervon entfielen nach 
den Nollstatistiken auf: 
Britisch- Ostafrika 285 1 173 1407 1 843 
Uganda 162 5214 24 483 
Deutsch- Ostafrika 221 407 787 671 
  
Dabei ist jedoch für das letzte Jahr ein Irrtum 
unterlaufen, indem etwa für 1500 K aus Malindi 
(Britisch-Ostafrika) stammende Baumwolle als 
Uganda-Erzeugnis gebucht wurde. In Wahrheit 
ist Britisch -Ostafrika 1907/08 mit 3300 2 und 
Uganda mit 23.000 K vertreten. 
Während der deutsche Anteil, aus dem 
Muanzabezirk stammend, in den letzten beiden 
Jahren sich etwa gleich geblieben ist, ist die Aus- 
fuhr Ugandas um das Vierfache gestiegen. Der 
Anbau ist dort durchweg Eingeborenenkultur, Sitz 
des Handels ist Kampala, wo mehrere Gesell- 
schaften vertreten sind, die zu einem untereinander 
vereinbarten Preise (6 Rp. 25 Cents für 100 lbs.) 
den Eingeborenen ihre Waren abnehmen. 
Gebaut wird langstapelige amerikanische Baum- 
wolle, wozu die Saat von der Regierung frei 
geliefert wird. In früheren Jahren wurden auch 
andere Arten gebaut, deren Saat von den Ein- 
geborenen vermischt wurde, wodurch die Qualität 
verlor. Um dies abzustellen, kauft die Regierung 
unter nicht unerheblichen Kosten die alten Saaten 
auf und sendet sie zur Olverarbeitung nach England. 
In Britisch -Ostafrika wird nur ägyptische 
Baumwolle gebaut, und zwar bei Kisumu am 
Viktoriasee und an der Küste zwischen Mombassa 
und Lamu. Neuerdings ist noch am Juba, dem 
nördlichen Grenzflusse, von griechischen Pflanzern 
mit dem Anbau begonnen worden. 
In Britisch-Ostafrika ist der Baumwollbau zu 
etwa 9/10 Eingeborenen= und 1/10 Plantagenkultur. 
Entkernungsmaschinen befinden sich in aus- 
reichender Anzahl für Uganda in Kampala, für 
Britisch -Ostafrika in Kisumu, Mombassa und 
Malindi. 
Gehandelt wird an der Küste nach dem Frasila 
zu 36 lbs. Das lb. wird mit 1½ d, das Frasila 
also mit 3 Rp. 25 Cents bezahlt. 
Uganda-Baumwolle erzielt auf dem heimischen 
Markte 1 d mehr pro lb. als Amerika Mittel, 
das britisch-ostafrikanische Erzeugnis stellt sich noch 
um ½ bis 1d höher. 
Die Fracht nach Europa stellt sich auf ½ d 
pro lb. bei Handpressung, und bei Anwendung 
hydraulischer Pressen, deren Einführung beabsich- 
tigt wird, ermäßigt sie sich auf etwa ¼ d. 
Die Ausfuhr geht mit Ausnahme des deutschen 
Transitgutes, das nach Hamburg verschifst wird, 
nach Liverpool; geringe Ware, die in Europa 
keinen Markt finden würde, geht nach Indien, 
wo sie zu billigen Stoffen verarbeitet wird. 
Der Baumwollbau ist bei den Eingeborenen, 
namentlich an der Küste von Britisch-Ostafrika, 
schnell beliebt geworden und ist in ständigem 
Wachsen, so daß man für das Jahr 1908 auf 
das Drei= bis Vierfache der diesjährigen Ausfuhr 
rechnet, auch für Uganda ist eine Steigerung bis
        <pb n="1263" />
        W 117720 
auf das Doppelte zu erwarten. Notwendig ist 
freilich, daß den Eingeborenen nicht durch schwan- 
kende Preise das Vertrauen zu dieser Kultur ge- 
nommen wird. Deshalb sind die in Uganda den 
Baumwollhandel treibenden Gesellschaften überein- 
gekommen, ohne Rücksicht auf die Schwankungen 
des europäischen Marktes, den oben erwähnten 
Standardpreis zu bezahlen; in Britisch-Ostafrika, 
wo andere Gesellschaften für den Baumwollhandel 
nicht in Betracht kommen, verfährt die Cotton 
Growing Association, die auch durch freie Lieferung 
von Saat und Belehrung der Eingeborenen den 
Baumwollbau fördert, bei der Abnahme ihrer 
Produkte nach demselben Grundsatze. 
Die Ausfuhr von Fasern aus Britisch- 
Ostafrika begann mit dem Jahre 1903 und stellte 
sich hinsichtlich ihrer Verteilung auf die einzelnen 
Erzeugungsgebiete, wie folgt: 
1803/4 1904/5 1905/6 1900/7 1907/8 
4 9 4. +. 2 
aus Britisch- 
Ostafrika. . — — 272 491 2590 
aus Uganda 785 2067 2333 509 201 
aus Deutsch- 
Ostafrika — — 75 447 946 
In Uganda und der Gegend von Schirati 
wächst eine Sansevierenart (wahrscheinlich Sanse- 
viera guieneensis), die von Eingeborenen mit 
der Hand bearbeitet wird. 
In Britisch -Ostafrika findet sich in großen 
Mengen Sanseviera Ehrenbergii, zu deren Aus- 
beutung bei Voi eine amerikanische Firma, beie 
Kibwezi ein deutscher Pflanzer Konzessionen haben. 
Daneben kommt auch, aber in bedeutend geringerem 
Maße, Sanseviera Suleata (Stuckü) vor. Ver- 
suche mit Ramie, die bei Nairobi angestellt wurden, 
haben sich nicht als lohnend erwiesen. 
Die amerikanische Firma, die seit etwa vier 
Jahren arbeitet, benutzt Maschinen aus New- 
Jersey, das deutsche Unternehmen ist noch neu. 
Im letzten Jahre hat man, dem Beispiel 
Deutsch-Ostafrikas folgend, mit der Anlage 
von Sisalagaven begonnen; die Pflanzen wurden 
von dort bezogen. Im November 1907 erließ 
jedoch das deutsche Gouvernement eine Verordnung, 
die für die bis dahin freie Ausfuhr von Sisal- 
pflanzgut einen Zoll von 10 Heller für die Bul- 
bille und 15 für den Pflänzling festsetzte. Dies 
hat die weitere Anlage von Plantagen zunächst 
etwas gehemmt. Es finden sich jedoch auch in 
Britisch-Ostafrika als Zierpflanzen und, wie es 
scheint, auch wildwachsend genug Sisalagaven, 
um den Bedarf für Neuanlagen bald zu decken. 
Die einzelne Pflanze ist im Stadium der Voll- 
entwicklung, das sie im fünften Jahre erreicht, 
außerordentlich fruchtbar. Auch scheint es, daß 
  
gelegentlich Bulbillen geschmuggelt worden sind. 
Nach längstens einem Jahre hofft man fremdes 
Pflanzgut nicht mehr nötig zu haben. 
Die Preise sind, wie bei allen Tropenprodukten, 
im Berichtsjahre bedeutend gesunken. Der frühere 
durchschnittliche Preis von 28 bis 32 K pro Tonne 
siel bis auf 22 
Das hiesige Plantagenerzeugnis ging, da 
Hauptproduzent eine amerikanische Firma ist, zum 
größten Teil nach New-York; Deutschland nahm 
das Transitgut aus Deutsch- Ostafrika und einen 
Teil der Plantagenfasern auf, ein weiterer Ab- 
nehmer war England. 
Die Anlage von Sisalplantagen bedingt wegen 
der notwendigen Maschinen ein größeres Anlage- 
kapital. 
(Nach einem Verichte des Kaiserl. Vigekonsulats 
u Mombassa.) 
Einfuhr von landwirtschaftlichen Geräten und 
Maschinen in Britisch-Ostafriha 1907/08. 
Landwirtschaftliche Geräte werden in 
Britisch-Ostafrika zollfrei eingeführt und kommen 
zum größten Teil aus England, dessen Einfuhr 
jedoch von 12 215 &amp; im Vorjahre auf 7149 &amp; 
im Jahre 1907/08 gesunken ist. Dagegen hat sich 
die deutsche Einfuhr von 2627 L im Jahre 
1906/07 auf 4503 L im Jahre 1907/08 erhöht. 
Bezugsländer sind lerner Nordamerika (1700 0) 
und Südafrika (1782 S. 
Die Einfuhr von Maschinen und Maschinen- 
teilen betrug: 
1904 1905 1906 1907 
1137 L 4478 S 15 516 L 29 384 g. 
Die bedeutende Steigerung erklärt sich aus 
der in den letzten Jahren im größeren Stil be- 
gonnenen Anlage von Tropenkulturen, speziell 
Baumwolle und Sisalhanf. 
Die Einfuhr ist zollfrei für Maschinen, die 
einem landwirtschaftlichen Betriebe oder der An- 
lage und Unterhaltung von Bahnen und Straßen 
dienen. 
Die Einfuhr fällt zum weitaus größten Teil 
auf England, das für 27 133 &amp; (1906/07 für 
15 253 0) lieferte, namentlich die Baumwoll= 
entkernungsmaschinen. Nordamerika brachte für 
1704 L und dürfte hauptsächlich Maschinen für 
Hanfbearbeitung geliefert haben. Deutschlands 
Anteil betrug 460 (1906/07: 190 DH). 
(Nach einem Berichte des g#ansb Vizekonsulats 
in Mombassa.)
        <pb n="1264" />
        W 1178 20 
Aussichten der indischen Baumwollernte 1908/09.-) 
Das zweite Memorandum über die gesamte 
indische Baumwollernte für das Jahr 1908/09, 
welches unter dem 15. Oktober d. Ja. veröffent- 
licht ist, behandelt die Frühernte und von der Spät- 
ernte soviel, als bis Ende September d. Is. zur 
Aussaat gekommen ist. 
Das gesamte mit Baumwolle bepflanzte Areal 
beläuft sich nach den bisher eingegangenen Be- 
richten für ganz Britisch-Indien auf 17 313 000 
Acres gegen eine auf 17 710 000 Acres richtig 
gestellte Anbaufläche in der entsprechenden Zeit 
des Vorjahrs, was einer Abnahme um 2,2 v. H. 
gleichkommt. 
Die am meisten in die Augen springende Ab- 
nahme im britischen Indien ergibt sich bei Bombay 
(um 14 v. H.), der nordwestlichen Grenzprovinz 
(um 12 v. H.), Hyderabad (11 v. H.) und Mysore 
(13 v. H.), während Punjab, die Vereinigten 
Provinzen, Sind und Rajputana eine Anbau-- 
steigerung zeigten, die sich auf 19 v. H., 42 v. H., 
26 v. H. und 18 v. H. beläuft. 
Aus Punjab, Rajputana und Hyderabad wird 
Schaden, der durch zu reichliche Regenfälle ver- 
anlaßt worden ist, gemeldet. Der Stand der 
Baumwolle wird im allgemeinen als ziemlich 
gut bis gut gemeldet, doch wird stellenweise mehr 
Regen gewünscht. 
Baumwollanbaufläche nach dem 
VProvinzen und Staaten 1 Süande Htober 6/07 
Flächen in 1000 Acres 
Bomba)y, einschl. der Ein- 
geborenenstaaten, und 
Baroda 48517 5276 5 369 
Zentralprovinzen und 
erar ’ 4 0312 4 429 4684 
Madras 664 684 895 
Punjab, einschl. der Ein- . 
geborenenstaaten 1376 1155 1413 
Vereinigte Probinzen . 1565 1100 1475 
Sind, einschl. der Einge- 
borenenstaaten. 275 218 257 
Burna 193 198 188 
Bengalen 62 65 75 
Ostbengalen und Assam 80 59 57 
Nordwestliche Erenzpro- 
  
vinz. . 42 48 60 
Aimer-Merwara ... 40 39 34 
Hyderabad. 2649 2971 3522 
Zentralindien 1 001 1 002 1 170 
Rajputana · 498 421 467 
Mysotreer 39 45 66 
Zusammen 17 313 17710 19 732 
Im einzelnen enthalten die Berichte aus den 
Provinzen über die Größe und den Stand der 
D. Kol. Bl.“ 1908. Nr. 19, 
Val. 962 f. 
  
Baumwollfelder folgende Angaben, wobei den 
Namen der Provinzen oder Staaten der Prozent- 
satz, mit dem sie an der Gesamtbaumwollfläche 
Britisch-Indiens beteiligt ssnd, in Klammern bei- 
gesetzt ist. 
Bombay (28 v. H.) und Baroda (3 v. H.). 
Das Areal der Frühsaat, die nur im Dekkan 
angebaut wird, wird jetzt zu 1 315 000 Acres 
gemeldet, davon 8000 Acres in den Eingeborenen- 
staaten. Diese Fläche weist gegen die entsprechende 
vorjährige Schätzung eine Abnahme um nahezu 
18 v. H. auf. Für die Spätsaat liegen nur un- 
vollständige Berichte vor, da die Aussaaten in 
Karnatak noch andauerten. Nach dem Stande 
vom 1. Oktober d. Is. wird die gesamte Anbau- 
fläche auf 3202 000 Acres geschätzt, davon 
2 437 000 Aecres in den Eingeborenenstaaten und 
Baroda. Hieraus ergibt sich gegen die ent- 
sprechende vorjährige Schätzung eine Abnahme 
um 13 v. H. Wegen des unzureichenden Regens 
begann die Aussaat in Karnatak einen Monat 
später. In Gujarat haben die unausgesetzten 
Regen stellenweise die junge Saat vernichtet, so 
daß Nachsäen erforderlich wurde. Die Aussichten 
sind zur Zeit ziemlich gut bis gut, doch ist mehr 
Regen, insbesondere in Nord-Gujarat, erforderlich. 
Die Zentralprovinzen und Berar (22.5 
v. H.) weisen eine Gesamtanbaufläche von 4312000 
Acres auf, davon 1 180 000 Acres in den Zen- 
tralprovinzen und 3 132 000 Acres in Berar, 
gegen 4 429 000 Acres im Vorjahre, wovon 
1 261 000 Acres auf die Zentralprovinzen und 
3 168 000 Acres auf Berar entfielen. Dies be- 
deutet gegen das Vorjahr eine Abnahme um 
„6 v. H. Die Aussaat ist zwar spät erfolgt, 
aber im allgemeinen günstig verlaufen. Der 
Regenfall im Juli und Angust war indessen so 
schwer und andauernd, daß viele Felder über- 
schwemmt wurden. Die Reinigungsarbeiten auf 
den Feldern wurden daher aufgehalten, doch 
besserte das willkommene Aufhören der Regen 
Ende September die Aussichten erheblich. Nach 
dem gegenwärtigen Stande hofft man auf eine 
Erhöhung des Ertrags um 51 v. H. gegenüber 
dem Ergebnis des Vorjahres. 
Madras (8,4 v. H.). Die gesamte in den 
Raiyatwaridörfern bis Ende September d. Js. 
mit Baumwolle besäte Fläche wird zu 605 600 
Acres gemeldet. Gegen das Vorjahr ergibt sich 
eine Abnahme um 3,7 v. H. Diese Abnahme 
wird dem Mangel an rechtzeitigem Regen zuge- 
schrieben. In den Nicht-Raiyatwaridörfern wird 
das gesamte Baumwollareal auf 53 000 Acres 
angegeben oder auf 1500 Acres weniger als im 
Vorjahre. Die Eingeborenenstaaten von Ban- 
ganapalle melden eine Anbaufläche von 5300 
Acres. Stand und Aussichten der Baumwolle
        <pb n="1265" />
        W 1179 20 
sind ziemlich gut bis gut, stellenweise ist jedoch 
Regen nötig. 
Punjab (8 v. H.). Das Baumwollareal 
wird in den britischen Distrikten auf 1 258 000 
Aecres geschätzt gegen 1 318 000 Acres nach der 
endgültigen Schätzung im Vorjahre. In den 
Eingeborenenstaaten betrug die mit Baumwolle 
bestellte Fläche 118 000 Acres gegen 156 000 
Acres nach der Schlußschätzung im Vorzjahre. 
Stellenweise wird Schaden durch zu ausgiebigen 
Regen gemeldet, dagegen liegen bis jetzt keine 
Nachrichten über Insektenschaden vor. 
Für die Vereinigten Provinzen (6,2 v. H.) 
wird keine Veränderung gegen den Schähungs- 
bericht im August gemeldet, nach welchem die 
Baumwollfläche 1 565 000 Acres beträgt gegen 
1 443 000 Aecres nach dem Schlußbericht im Vor- 
jahre. Der Regenfall im August war heftig und 
andauernd und richtete stellenweise Schaden an. 
Im allgemeinen ist aber die Saison für die 
Baumwollpflanzen günstig verlaufen. 
Sind (1 v. H.). Die bis zum 1. Oktober 
mit Baumwolle bestellte Fläche beträgt 275 000 
Acres gegen 218 000 Acres im Vorjahre; sie 
hat wegen der guten Bewässerung um 26 v. H. 
zugenommen. Der Stand der Baumwolle wird 
als ziemlich gut gemeldet. 
Burma (0,9 v. H.). Das Baumwollareal 
wird auf 193 000 Acres geschätzt gegen 198 000 
Acres im Vorjahre, es hat also 2,5 v. H. abge- 
nommen. Der Saatenstand ist gut. 
In Bengalen (0,4 v. H.) wird die gesamte 
mit früher und später Baumwolle bestellte Fläche 
auf 62 000 Acres geschätzt gegen 65 000 Acres 
im Vorjahre, woraus sich eine Abnahme von 
4,6 v. H. ergibt. Die späte Aussaat hat indes 
in einigen Bezirken noch nicht begonnen. Der 
Stand der Ernte wird im allgemeinen als ziem- 
lich gut bezeichnet. 
Ostbengalen und Assam (0,3 v. H.) weisen 
80 000 Acres gegen 78 000 Acres nach der 
Schlußschätzung im Vorjahre auf. Die Witterungs- 
verhältnisse waren dem Wachstum der Pflanzen 
im allgemeinen sehr günstig. Ein gutes Ergebnis 
wird in den hügligen Teilen von Chittagong 
erwartet. 
In der nordwestlichen Grenzprovinz 
(0,2 v. H.) hat sich keine Anderung gegen den 
Augustbericht ergeben — 42 000 Acres gegen 
48 000 Acres im Vorjahre. Die Aussichten sind 
im allgemeinen gut und man erwartet im ganzen 
einen Durchschnittsertrag. 
Für Aimer-Merwara (0,2 v. H.) wird das 
Baumwollareal auf 40 000 Acres geschätzt gegen 
39 000 Acres im Vorjahre; es hat hier also um 
  
2,6 v. H. zugenommen. Die Ernteaussichten sind 
wegen der heftigen Regenfälle nur genügend. 
Hyderabad (13,9 v. H.) hat eine Fläche von 
2 649 000 Acres aufzuweisen (darunter 2 211.000 
Acres mit Frühsaat) gegen 2 971 000 Acres im 
Vorjahre; der Baumwollanbau ist hier also um 
11 v. H. zurückgegangen. Die gegenwärtigen 
Aussichten werden im allgemeinen als zufrieden- 
stellend bezeichnet. 
Zentralindien (4,4 v. H.). Die Berichte 
waren noch nicht aus allen Staaten eingegangen, 
und es mußte für die gegenwärtige Schätzung 
auf den Augustbericht zurückgegriffen werden, der 
1 001 000 Acres gegen 1 002 000 Acres im 
Vorjahr, also einen Rückgang um 0,1 v. H. meldet. 
Die Baumwolle hat unter der Dürre sehr gelitten. 
Aus Rajputana (2,1 v. H.) sind die Berichte 
gleichfalls nicht vollständig eingegangen, nach der 
Augustschätzung waren 498 000 Acres gegen 
421 000 Acres, d. h. 18 v. H. mehr, im Vor- 
jahre bestellt. Die Ernte hat in den meisten 
Distrikten sehr unter den heftigen Regenfällen ge- 
litten, doch werden die gegenwärtigen Aussichten 
als ziemlich gut bis gut bezeichnet. 
In Mysore (0,4 v. H.) sind 39 000 Acres 
gegen 45 000 Acres im Vorjahre mit Baumwolle 
bestellt. Stellenweise litten die Baumwollfelder 
unter Regenmangel. 
Rußlands Baumwollanbau und -einfuhr 1907. 
Die Baumwollernte in Zentralasien und im 
Kaukasus ergab 1907 ein weit geringeres Resultat 
als erwartet worden war. Durch sehr ungünstige 
Witterungsverhältnisse vor und während der Pflücke 
ist viel Baumwolle auf den Feldern verdorben 
und auch die Qualität stark beeinträchtigt worden. 
Regen und Schnee haben die Farbe und Reinheit 
ungünstig beeinflußt. Die vielfach in nassem Zu- 
stande zugeführte Baumwolle erlitt beim Reinigen 
auf den Gins weitere Einbuße an Stapel und 
Aussehen, zumal die Gins die Samen und kleine 
Blätter nur schwer aus nasser Baumwolle ent- 
fernen, zur Erleichterung dieser Arbeit reichlich 
mit Petroleum geschmiert werden mußten. Diesen 
Umständen entsprechend war das Ergebnis an 
guter Kettenware, sogen. erster Sorte, recht gering; 
minderwertige Ware aber hat ein sehr beschränktes 
Absatzgebiet und ist daher ungleich schwer unter- 
zubringen. 
Das Ergebnis an Flocke war: 
in Russisch-Zentralasien etda 5.750 000 Pud, 
*Transkaukassen 300 000 = 
F#ammen— . 6 550 000 Pud.
        <pb n="1266" />
        W 1180 2S 
Die Einfuhr dagegen betrug: 
aus Amerika, Ostindien, Agypten 
u. sonstigen Ursprungsländern 
über die europäische Grenze 
aus Persien, Afghanistan, Chiwa 
und Buchara über die asia- 
tische Grenze Rußlands 1 140 O000 = 
zusammen . 10 846 000 Pud, 
d. h. um etwa 1 Million Pud mehr als im 
Jahre 1906. 
Zur Zeit des Deckungsbedürfnisses, im Oktober, 
war russische Baumwolle im Vergleich mit aus- 
ländischer so hoch im Preise gehalten, daß viele 
Posten deshalb mit amerikanischer Ware eingedeckt 
wurden. Daher sind in Zentralasien und im 
europäischen Rußland seit Ende des letzten Jahres 
sehr beträchtliche Vorräte unverkaufter Flocke ent- 
standen, die im Laufe des Frühjahrs 1908 zu 
einer Ermäßigung der Preise für zentralrussische 
Baumwolle führten. 
Das im Jahre 1906 ins Leben gerufene 
Baumwollkomitee hat seine Aufmerksamkeit im 
Berichtsjahr auch der Berbesserung der Qnalität 
der russischen Baumwolle zugewendet und war 
mit der Ausarbeitung eines Standards für diese 
Ware beschäftigt, woran es bekanntlich bisher noch 
fehlt. Daneben wurden Vorbereitungen für die 
Entsendung einer Studienkommission nach Turkestan 
getroffen, die die Bewässerungsfrage untersuchen 
und zur Anlegung neuer Plantagen geeignete 
Plätze ausfindig machen soll. 
Die Produktion von Baumwollsamenöl machte 
in Russisch-Zentralasien rasche Fortschritte. Im 
Jahre 1907 arbeiteten im Ferghanagebiet zehn 
Betriebe mit zusammen 50 Pressen. Neue An- 
lagen sind im Bau begriffen, da bisher nur ein 
kleiner Teil des verfügbaren Samens in dieser 
Weise verwertet wird. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Konsulats 
in Moskau.) 
9 706 000 Pud, 
Stand der Baumwollfelder in den Vereinigten 
Staaten von Amerika Ende September 1908. 
Nach dem fünften diesjährigen Monatsberichte 
des Bundesamts für Ackerbau in Washington über 
den Stand der Baumwollfelder am 25. September 
1908 war dieser an jenem Tage im Durchschnitt 
des ganzen Anbaugebiets mit 69,7 v. H. eines 
normalen Standes zu bezeichnen. Das bedeutet 
gegenüber dem Stande vom 25. August, mit 
76,1 v. H., einen Rückgang um 6,4 v. H. Die 
Schätzung hatte für die gleiche Zeit im Vorjahre 
auf 67,7 v. H. und im Pflanzjahre 1906, das 
eine Ernte von mehr als 13 Millionen Ballen 
erbracht hatte, auf 71,6 v. H. gelautet. Im 
  
Durchschnitt der zehn Vorjahre war der Stand 
der Baumwolle um die gleiche Zeit mit 67,6 v. H. 
angesetzt worden. Der Rückgang von Ende August 
bis Ende September 1908 entspricht fast genau 
dem durchschnittlichen Rückgange um diese Zeit 
des Jahres. Er ist am geringsten gewesen in 
Oklahoma und Texas, den beiden Staaten, auf 
die allein 37 v. H. der Anbaufläche entfallen. 
Gleichzeitig mit jenem Bericht erschien der 
zweite diesjährige Bericht der Zensusabteilung 
des Bundesamtes für Handel und Arbeit über 
die Menge der bis zum 25. September durch 
die Entkörnungsanstalten gegangenen neuen Baum- 
wolle. Er gibt sie an mit 2 583 000 handels- 
gebräuchlichen Ballen (2 zylindrische = 1 würfel- 
förmigen). Dies ist die höchste Zahl, die seit 
1905, wo zuerst Aufnahmen in den Entkörnungs- 
anstalten für den 25. September gemacht worden 
sind, erreicht worden ist; sie übertrifft die ihr zunächst 
kommende eben dieses Jahres 1905 um 227 000 
Ballen. Bestätigt diese Zahl die Tatsache, daß 
die Ernte des gegenwärtigen Jahres besonders 
früh begann, so spricht die Statistik der Ernte- 
bewegung sowohl für eine solche frühe Reife wie 
für die Bereitwilligkeit der Pflanzer, ihr Produkt 
trotz der gegenwärtigen, von vielen ihrer Berufs- 
genossen für unbefriedigend erklärten Preise auf 
den Markt zu bringen. Dem am 3. Oktober 
ausgegebenen Monatsberichte der Baumwollbörse 
in New Orleans zufolge sind, nachdem in den 
letzten beiden Monaten (Juli und August) des 
abgelaufenen Betriebsjahres bereits 105 962 
Ballen der neuen Ernte in Sicht, d. h. aus der 
Hand des Produzenten herausgekommen waren, 
im ersten Monate (September) des neuen Betriebs- 
jahres 1 218 689 Ballen (ohne Unterschied ob alter 
oder neuer Ernte) in Sicht gekommen. In den 
vier vorhergegangenen Betriebsjahren hat sich 
das Verhältnis der im Laufe des ersten Monats 
in Sicht gekommenen Erntemenge zu der Gesamt- 
erntemenge auf 7,27 v. H., 7,36 v. H., 11,59 v. H. 
und 10,04 v. H. gestellt. Aus diesen Zahlen lassen 
sich indessen Schlüsse auf die Erntemenge des 
neuen Betriebsjahres nicht ziehen. Es genüge, 
hervorzuheben, daß die im abgelaufenen Monat 
in Sicht gekommene Menge hinter der des 
Monats September 1904 um 144 000 Ballen 
zurückbleibt. Die im Laufe des Monats Sep- 
tember d. Is. in Sicht gekommene Menge und 
die in den Häfen und an den 13 hauptsächlichsten 
Inlandsmärkten verbliebenen Vorräte des ab- 
gelaufenen Betriebsjahres beliefen sich zusammen 
auf rund 1 500 000 Ballen. Hiervon sind rund 
560 000 Ballen nach England und dem euro- 
päischen Festlande ausgeführt worden, bei einer 
Ausfuhr von nur 375 000 Ballen im September 
des Vorjahres und 430 000 Ballen im September
        <pb n="1267" />
        G 1181 20 
1906. Die amerikanischen Spinnereien haben im 
September dieses Jahres 247 000 Ballen bezogen 
gegen 276 000 und 281.000 in den beiden Vor- 
jahren. Die Vorräte in den Vereinigten Staaten 
beliefen sich demnach Ende September auf 694 000 
Ballen im Vergleich mit nur 538 000 und 581 000 
für die gleiche Zeit in den beiden Vorjahren. Die 
gesamten sichtbaren Vorräte an amerikanischer 
Baumwolle in Amerika und Europa beliefen sich 
Anfang Oktober auf 1 569000 Ballen gegen 
1 609 000 und 1 393 000 in den beiden Vor- 
jahren. 
Obgleich die Berichte über den Saatenstand 
sowohl als über die Menge der durch die Ent- 
körnungsanstalten gegangenen Baumwolle den 
Erwartungen der auf herabgehende Preise speku- 
lierenden Handelskreise nicht entsprachen, so konnten 
sie doch in der Tendenz des Marktes eine Ande- 
rung nicht hervorbringen. Die Terminpreise für 
Oktober und Dezember hatten am 1. Oktober in 
New Orleans mit 8,67 und 8,53 Cents und in 
New VYork mit 8,91 und 8,66 Cents für das 
Orleans mit 8,48 und 8,29, und in New Nork 
mit 8,64 und 8,50 Cents. Der Preis für Loko- 
ware (Middling), der während des vergangenen 
Monats zwischen 9 und 9 3/16 Cents geschwankt 
hatte und am 30. September mit 91/16 Cents 
für das Pfund notiert worden war, ist am 
2. Oktober auf 815/16 und am 5. Oktober auf 
8¾ Cents herabgegangen. Die seit dem Be- 
ginne dieses Betriebsjahres bestehenden Preise für 
sichtbare Ware sind niedriger als die in der 
gleichen Zeit der vier vorhergegangenen Betriebs- 
jahre. Die Arbeitseinstellung in Lancashire, die 
nach den Nachrichten aus Liverpool eine Fort- 
dauer der Störung noch auf längere Zeit hinaus 
erwarten läßt, ist zu den übrigen auf den Preis 
drückenden Umständen hinzugekommen und hat ihr 
Gewicht verstärkt. Die Baumwollfrachten sind 
niedriger, als sie seit langer Zeit gewesen sind. 
Tratten gegen Baumwollverschiffungen stehen hoch 
im Kurse. Trotzdem und trotz der Meldungen 
von einer lebhafteren Aufnahme der Arbeiten in 
den amerikanischen Spinnereien ist der Markt flau. 
Pfund geschlossen. Sie sind seitdem noch weiter 
(Bericht des WGois: Konsulats in. Vew Orleans 
gewichen und schlossen am 5. Oktober in New ) 
5. Oktober 
  
Baumwollverbrauch und Baumwollvorrat der Welt. 
Einer vom Kaiserlichen Konsulat in Manchester eingereichten Statistik des Internationalen 
Verbandes der Baumwollspinner= und Weber-Vereinigungen sind die nachstehenden Tabellen ent- 
nommen, die den Baumwollverbrauch der Welt in der Zeit vom 1. September 1907 bis 31. August 
1908 und den Baumwollvorrat in den Händen der Spinner am 31. August 1908 erkennen lassen: 
Verichtende . In Ballen r 
Spinnspindeln Verbrauch Vorrat Lerbrauch Vorrat Dor 
Länder nachgenannter —1 am 28 pro 
Baumwoll. bue. Sl. Auguf Speeln 1000 reicht 
sorten 1906 hre Spindeln Tagen) 
J 
Verbrauch von amerikanischer, ostin discher und verschiedener Baumwolle vom 
1. September 1907 bis 31. August 1908 und Vorrat am Ende dieser Periode. (Laut erhaltener 
Fragebogen): 
Großbritannien 33 299 294 3 044 647 299 554 91,43 9,00 29,5 
Deutschland 8 563 235 1 660 828 315' 170 193,94 36,80 56,9 
Frankreich. 5 585 173 825 756 138 968 147,85 24,88 50,5 
Osterreich 3 610 898 706 854 211 110 195,76 58,46 89.6 
Italien 3 265 841 854 625 213 281 261,69 65,31 74,9 
Schweiz 625 228 64 369 11 801 102,95 18,87 55,0 
Belgien 1 146 343 211 537 44 811 184,53 39,09 63,6 
Japan. 1 482 000 997 000 252 000 672,74 170,04 75,8 
Spanien 1 561 600 290 179 17 875 185,82 11,45 18,5 
Portugal. 354 4072) 65 852 11 098 185,81 31,31 50,6 
Rußland 3 101 955 877 037 262 018 282,42 84,47„) 89,6 
Holland 396 160 77 326 18 677 195,19 47.,15 72,5 
Schweden. 319 889 72 882 15 541 227,84 48,58. 64,0 
Norwegen. 74 936 11 255 1839 150,19 24,54 49.0 
Dänemark. 77 644 20 794 1 483 267,81 19,10 21,4 
Agypten — — — — — — 
Kas er ist zu 300 Arbeitstagen gerechnet. 
)Unge 
") Der größte Teil ist russische Baumwolle von 270 bis 290 Ibs. pro Ballen.
        <pb n="1268" />
        W 1182 20 
In Ballen 
  
Berichtende. Vor- 
Lander k#: vegs e n 3 
emwoll- bis Al. August in einem od reicht 
sorten 19060 1906 Jabre Spindeln Tage 
Ver. Staat. v. Amerika * 000 0001) 4575.000 596 000 169,44 22,07 39,1 
Indien 253 093 503 878 117 914 402,11 94.10 70,2 
Kanada 135 724 105 137 20877 146,08 29,01 59,6 
Mexiko 199 652 44 566 10 726 223,22 53,72 72,2 
Uraileen 202 264 109 259 13 165 540,18 65,09 36,1 
Argentin. Republik . 7 500 2500 222 333,33 29,60 26,6 
Zusammen 92 846 836 15 121 281 7574 130 
Verbrauch ägyptischer Baumwolle vom 1. September 1907 bis 31. August 1908 und 
Vorrat in den Händen der Spinner am Ende dieser Periode. 
(Laut erhaltener Fragebogen): 
  
Großbritannien 13 364 942 349 756 64 465 26,17 4,82 55,2 
Deutschland 1 128 670 98 815 21 078. 87,55 18,68 64,0 
Frankreich. 647 527 54 179 13 456 83,67 20,78 74,5 
Osterreich. 385 562 27 596 12 018 71,57 31,17 130,7 
Italien 293228 19 802 6 150 67,53 20,97 93,2 
Schweiz 813 832 27 162 7 712 33,37 9,48 85,2 
Belgien 15 698 853 368. 54,26 23,44 129,6 
Japan 130 000 11 000 5 000 84,62 38,46 136,4 
Spanien 98 400 17 651 2 495 179,38 25,36 4,4 
Portugal. 16 000 1) 892 93 55,75 5,81 31,3 
Rußland 589 312 46 081 20 006 78,19 33,95 130,3 
Holland — — — — — — 
Schweden — — — — — — 
Norwegen — — — — — — 
Dänemark — — — — — — 
Agypten 20 000 3 000 250 150,00 12,50 25,0 
Indien 11 876 1 159 145 97,59 37,47 115,2 
Kanada 10 000 310 379 31,00 37,90 366,8 
Mexiko — — — — — — 
Brafilien. — — — — — — 
Argentin. Republit — — — — — — 
Zusammen 17 525 0472) 658 256 153 915 
¾ ungefähr. 
) Vereinigte Staaten von Amerika. 
50 000 Ballen ägyptischer Baumwolle verbrauchen. 
Die HKautschuhpflanzen der Slfenbeinhüste. 
Aug. Chevalier veröffentlicht in der Zeitschrift 
„I. Agriculture pratique des pays chauds"“ einen 
vorläufigen Bericht über die Ergebnisse seiner 
Studienreise durch die Wälder der Elfenbeinküste. 
Wir entnehmen den wertvollen Mitteilungen des 
bekannten Forschers über ein bisher noch wenig er- 
forschtes Gebiet nähere, die Rohgummierzeuger 
betreffende Angaben. 
Als hauptsächlichster Kautschuklieferant kommt 
Funtumia (Kickxia) elastica in Betracht. Der 
Baum wächst im eigentlichen Urwald, aber durchaus 
nicht überall; so meidet er die Küstenregionen bis 
mindestens 60 km ins Inland hinein, während er 
gegen den 6. Parallelkreis zu besonders häufig 
  
  
— Hierzu kommen ungefähr 846 000 Spindeln, die gegen 
auftritt. Die nördlichste Grenze seines Verbrei- 
tungsgebietes dürfte bei 70° 30° liegen. In 
Sassandra ist er gegenwärtig die einzige Gummi- 
pflanze, die ausgebeutet wird. 
Vielfach halten die Eingeborenen noch an der 
Gewohnheit fest, die Stämme zur Loterxgewinnung 
einfach umzuschlagen. Zwar bilden sich fast immer 
neue Triebe, doch gehen diese meistens im dichten 
Urwaldschatten ein. Der Fischgrätenschnitt am 
nicht gekappten Baume wird von den Agnis und 
Appolloniern angewandt. Nach den Erfahrungen 
des Verfassers hält aber die Funtumia ein zweites 
derartiges Anzapfen selten aus und vertrocknet 
gewöhnlich an der Basis, ohne von neuem aus- 
zuschlagen. Ein allmähliches Verschwinden des
        <pb n="1269" />
        W 1183 20 
Baumes wäre demnach zu befürchten, wenn sich 
nicht auf natürlichem Wege reiche Bestände in 
den von den Schwarzen ausgegebenen Pflanzungen 
entwickelten. Der Wind treibt die gefiederten 
Samen auf die ausgerodeten Waldblößen, wo sie 
keimen. Es würde also genügen, wenn die Ein- 
geborenen sich um ihre früheren Kulturflächen ein 
wenig kümmerten und allein die Funtumien, die 
Olpalmen und Kolabäume stehen ließen. Diese 
drei Nutzgewächse vertragen sich sehr gut mitein- 
ander und könnten in kurzer Zeit prächtige 
„Parks“ um jedes Dorf bilden, wie sich an ein- 
zelnen Stellen gezeigt hat. 
Die Aufbereitung des Funtumia-Kautschuks 
läßt heute viel zu wünschen übrig und muß un- 
bedingt verbessert werden. Es wird schwer halten, 
das Produkt als „twists“ oder „niggers“ in den 
Handel zu bringen; dagegen müßte es möglich 
sein, bei den Sammlern darauf hinzuwirken, die 
Milch zu „Fladen“ oder dünnen „Kuchen“ zu 
verarbeiten, ohne daß andere Latexarten hinzu- 
gefügt würden — ein weitverbreiteter Mißstand, 
der die geringe Bewertung des Funtumiakautschuks 
in erster Linie erklärt. Eine Besserung der ge- 
nannten Art würde den Preis des Produktes 
mindestens um ein Drittel erhöhen. So bezahlte 
man für in Sassandra bereitete „Fladen“ 11 Fr. 
pro Kilo, während „cakes“ desselben Ursprungs 
zu gleicher Zeit nur etwa 7,50 Fr. erzielten. 
Die Verwaltung der Elfenbeinküste gibt sich die 
größte Mühe, hier helfend einzugreifen. 
Der in der Nähe des Meeres, an der Westküste 
und der liberischen Grenze gesammelte und über 
die Häfen Bliékron, Tabou und Béréby verschiffte 
Gummi wird fälschlich „Lianenkautschuk“ genannt. 
In Wirklichkeit stammt er von einer epiphytischen 
Form der Art Ficus Vogelü, deren Adventiv- 
wurzeln man vielfach für Schlingpflanzen hält. 
Diese Art — die bis zu 30 km vom Meere 
entfernt sehr häufig ist, im Innern aber seltener 
wird — zeigt sich nämlich bald als 3 bis 5 m 
hoher und 20 bis 50 em dicker Baum mit ge- 
wundenem Stamm, bald als epiphytisch lebendes 
Gewächs, das sich in der Gabel eines Baumes 
gebildet hat und dessen stark verzweigte Luft- 
wurzeln an diesem herab bis in die Erde dringen. 
Hierbei umschlingen sie die Stütze mit mehr oder 
weniger unregelmäßigen Spiralen. Mit der Zeit 
hat Ficus Vogelli ihren Gastgeber erwürgt; das 
Holz des eigentlichen Holzstammes verfault und 
wird nach und nach durch das immer dichter 
werdende und miteinander verwachsende Wurzel- 
werk ersetzt. So entstehen mehr oder minder 
hohle Scheinstämme. 
Nach den Angaben der Eingeborenen enthält 
die epiphytische Form mehr Latex als die andere. 
Die Kautschuksammler schlagen den Wirtsbaum 
  
einfach um und zapfen die Luftwurzeln der 
Ficus mit transversalen, fast ringförmigen tiefen 
Schnitten in Abständen von 20 cm an. Die 
Milch wird in ähnlicher Weise wie bei L. owa- 
riensis (siehe unten) aufgefangen, die Koagulation 
durch Stehenlassen an der Luft bewirkt. Das 
Produkt ist selbst in reinem Zustande nur 
mittelwertig, wenig elastisch und nervig, an 
der Oberfläche auch etwas klebrig. 
Der aus der Baumform gewonnene Kautschuk 
besitzt weit geringere Qualität. Er gerinnt frei- 
willig auf den Schnittwunden, die man in den 
Stamm macht, ohne diesen zu fällen. 
Von Kautschuklianen traf Chevalier vier 
oder fünf Arten an, die weit verbreiteter waren als 
Funtumia elastica und in vielen Bezirken noch 
gar nicht ausgebeutet wurden, d. h. besonders dort, 
wo Gummibänme vorkamen. Am häufigsten 
findet sich Landolphia owariensis, die auch das 
beste Produkt liefert. Der Latex gerinnt sehr 
leicht an der Luft oder wird durch Zusatz von 
Zitronensäure, Salzwasser usw. koaguliert; der 
Kautschuk gelangt als „twists“ oder „niggers“ in 
den Handel, — genau, wie der von L. Heude- 
lottii gewonnene. Obwohl die beiden Schling- 
gewächse in ihren Lebensbedingungen sehr von- 
einander abweichen, zeigen sie mit Rücksicht auf 
den Habitus große Ubereinstimmung: sie besitzen 
einen selten mehr als 7 em dicken Stamm und 
ranken bis zu 20 bis 30 cm hoch empor, mit 
anderen Lianen ein dichtes Gewirr bildend. Ge- 
wöhnlich ziehen die Eingeborenen bei der Milch- 
saftgewinnung die Pflanze mit aller Kraft zu 
Boden, kappen den Stamm an der Basis und so 
hoch sie reichen können, legen ihn auf die Erde 
und schneiden ihn dann in 15 bis 20 ecm lange 
Stücke. Die Milch wird in kleinen Schalen oder 
einfach auf Blättern gesammelt, während ein Teil 
bereits an den Schnittflächen koaguliert. Das 
Abschlagen der Lianen zu verbieten, würde die 
ganze Ausbeutung lahmlegen. überdies treibt 
der Stumpf ziemlich schnell von neuem, sobald 
ein wenig Licht in das Unterholz dringt. Auf 
den Waldlichtungen sieht man zuweilen Lan- 
dolphien, die arm= oder selbst schenkeldick sind 
und wahrscheinlich mit dem Stützbaum zusammen 
aufwuchsen. Hier klettern die Sammler am 
Stamme empor und machen transversale Schnitte, 
an denen sich der Kautschuk bildet. 
Neben L. owariensis ist Clitandra elastica 
als wertvolle Gummiliane zu nennen. Ihr Stamm 
ist stärker und oft 30 cm hoch. Es hält schwer, 
den sehr reichlich austretenden und sehr flüssigen 
Milchsaft zum Gerinnen zu bringen. Ohne ihn 
mit Wasser zu verdünnen, wird er am besten 
längere Zeit gekocht, wobei sich der Kautschnk als 
dichte weiße „Wolke“ von einzelnen nicht zu-
        <pb n="1270" />
        G. 1184 
sammenhängenden Partikeln abscheidet. Diese 
Masse knetet man einige Minuten hindurch mit 
den Händen und verarbeitet sie dann zu den 
bekannten „Fladen“ (galettes). Das Produk ist 
zunächst weiß und wenig nervig, wird aber all- 
mählich dunkler und elastischer. 
Zwei neue, guten Kautschuk erzeugende 
Schlingpflanzen hat Chevalier am unteren Cavally 
festgestellt und Clitandra eugenifolia und laurifolia 
benannt. Eine weitere wurde bereits im Jahre 
1905 von ihm in der Umgebung von Dabou 
beobachtet, wo man sie als Carpodinus utilis 
kennt. Diese Lianen werden nur 2 bis 4 m hoch 
und besitzen sehr dünne Stämme, die wenig Milch 
enthalten; ihre rationelle Ausbeutung dürfte sich 
also kaum lohnen, wofern nicht die Wurzeln reich 
an Kautschuk sind, was der Verfasser allerdings 
nicht untersuchen konnte. 
Auch die von de Wildeman als ausgezeichnete 
Gummipflanze gewürdigte Periploea nigrescens 
kommt in dem Elfenbeinküsten-Urwalde sehr häufig 
vor, doch verdient diese Asklepiadee gar kein 
Interesse. Professor Arnaud konstatierte an der 
Hand des von Chevalier eingesandten Materials, 
daß die reichsten Stämme kaum 0,5 v. H. Kaut- 
schuk führten. 
Eine ganze Anzahl von aus anderen Ge- 
wächsen erhaltenen Milchsäften hat der französische 
Forscher geprüft; entweder waren die koagulierten 
Proben kautschukarm und harzreich, oder sie 
zeigten analoge Eigenschaften wie das Biscin. 
Einen Handelswert besitzen diese Stoffe wohl kaum; 
es wäre also falsch, ihre Gewinnung zu fördern, 
da die Eingeborenen hierdurch nur veranlaßt 
würden, gute Sorten mit derartigen unbrauch- 
baren Produkten zu verfälschen. In Betracht zu 
ziehen ist höchstens der als „Accra-Past“ bezeich- 
nete Rohgummi, der von einer großen Liane 
Carpodinus birsuta stammt und leider überaus 
häufig zur Verfälschung des Kickriakautschuks 
Glumps"“) benutzt wird. 
(Aus der „Gummizeitung" 1908, Nr. 6.) 
  
Anpflangzung von Taplohao in Britisch-Indlen. 
Nach dem „Indian Trade Journal“ hat man 
seitens der indischen Regierung mit der Aupflan= 
zung von Tapioka ausgezeichnete Erfolge erzielt. 
Mit dem Anbau dieser Pflanze könnte den jedes 
Jahr wütenden Hungersnöten ein gut Teil abge- 
holfen werden, da Tapioka sich sehr gut als 
Nahrungsmittel für Menschen und Tiere eignen 
soll. Auch könnte Indien, dem „Journal“ zufolge, 
einen Teil des immer steigenden Weltbedarfs an 
sich ziehen und diese Kultur somit gleichzeitig eine 
gute Einnahmequelle für das Land bilden. 
(Bericht des Kaiserl. Generalkonsulats in Kalkutta.) 
  
Handel Sanztlbars im Johre 1907. 
Die Gesamt-Einfuhr und -Ausfuhr Zanzibars 
ohne Einrechnung des Edelmetallverkehrs betrug: 
1905 1906 1907 
(Wert in Rupien (à 1,386 AM) 
15.711 875 12 169 511 16 222 352 
in 
Mark 21 776 659 16 866 942 22 484 179 
Ausfuhr 185 031 347 14 213 638 15 226 656 
oder in 
Mark 20 833 447 19 700 102 21 104 145 
Die amtliche Zollstatistik führt nur die Ein- 
und Ausfuhrzahlen auf. Darin find also auch 
die durch= und wiederausgeführten Waren ent- 
halten. Zieht man von der Gesamtausfuhr die 
eigene Produktion Zanzibars, soweit sie an der 
Hand der Zollstatistik zu ermitteln ist, ab, so er- 
hält man die Summe der Wiederausfuhr und 
Durchfuhr. Sie betrug nach der Berechnung: 
Wert in Rupien 
906 
Einfuhr. 
oder 
1905 1907 
8.643 424 6432 928 68832 481 
Bei der nachfolgenden Besprechung der Ein- 
und Ausfuhr ist die in dieser Einteilung unter- 
gebrachte Durchfuhr und Wiederausfuhr mit ein- 
bezogen. 
An der Einfuhr sind hauptsächlich folgende 
Länder beteiligt: 
Wert in Rupien 
1905 1906 1907 
Indien 5 325279 4 558 763 5 890 554 
Großbritannien 2 742 147 1979 172 2898 624 
Deutsch-Ost- 
afrika 1 967 859 1 080 305 1 849 938 
Niederlande. 656 507 754774 942 964 
Deutschland 734 014 644 891 930 331 
Brit.-Ostafrika 548 156 560 371 859 182 
Vereinigte 
Staaten 1 136 968 801 405 719 750 
Südafrika (ein- — 
schließlich Ko- 
moren, Mau- 
ritius, Mada- 
gascar, Portu- 
giesisch-Ostafrika) 398 318 301 0O09 402 904 
Italienische Be- 
nadirküste 499954 443 456 376 434 
en 94 495 124 280 162 561 
Frankreich 143 839 117 096 153 981 
Sumatra 497 599 103 484 117 603 
Osterr.-Ungarn 157 666 123 165 112 937 
Mascat 97 525 66 145 104 116 
Schweden-Nor- 
wegeen 124 528 113 444 95 569 
Italen 117 338 43 059 73 363 
Rußland 1560 938 11 474 33 163
        <pb n="1271" />
        W 1185 20 
An der Ausfuhr haben folgende Länder 
hauptsächlich Anteil: 
Wert in Rupien 
1905 1906 1907 
Indien 22439 113 2 185 897 2 970 626 
Deutsch-Ost- 
afrika 3 189 596 2 260 835 2 528 216 
Deutschland 1,000 607 1 891 692 2 191272 
Großbritannien 1 461 359 1 655 854 2 137 111 
Frankreich 1 891 561 1 987 634 2 095 492 
Brit.-Ostafrika 1 457 856 1 374 824 1 148 068 
Südafrika (ein- 
schließlich Ko- 
moren, Mau- 
ritius, Mada- 
gascar, Portu- 
giesisch-Ostafrika) 687 293 606 428 602 125 
Vereinigte 
Staaten 957 931 632 095 587 554 
Italienische Be- # 
nadirküste. 706 228 471 696 342 065 
Niederlande. 555 687 563 190 305 042 
Aden 167 928 126 815 270 758 
Agypten 81 098 56 584 111 803 
Italien 29 850 88 311 73777 
China 134 908 97295 29 395 
Osterr. Ungarn 135735 70 825 22 325 
Für das Geschäftsjahr 1907 waren drei Mo- 
mente von besonderer Bedeutung. Als günstiger 
Umstand ist zunächst die ungewöhnlich große 
Nelkenernte zu erwähnen. Sie betrug für die 
Zeit von August 1907 bis Anfang April 1908: 
702 533 Frasilah (à 35 engl. Pfund) gegenüber 
259 466 Frasilah in 1906/07 und 291 467 Fra- 
silah in 1905/06. 
Sodanun wirkte die im Mai 1907 erfolgte 
Aufhebung der wegen der Pest verordneten Sper- 
rung der deutsch-ostafrikanischen Küste belebend 
auf Ein= und Ausfuhr zwischen Zanzibar und 
Deutsch-Ostafrika. 
Ungünstig ist dagegen das Geschäft beeinflußt 
worden durch den bei einer Reihe von ostafrika- 
nischen Produkten in der zweiten Hälste des 
Jahres eingetretenen Preissturz, der die Folge 
der Finanzbewegung in Amerika und Indien war 
und zahlreiche Bankerotte in Bombay und Zanzibar 
herbeiführte. 
Für die Beurteilung des Gesamtresultats ist 
es wichtig zu bemerken, daß die Nelkenernte sich 
auf die Monate August bis April verteilt. Der 
belebende Einfluß einer Ernte, deren günstiges 
Ergebnis schon Mitte des Jahres einigermaßen 
zu übersehen ist, wird sich daher in der Einfuhr 
desselben Jahres bereits ausdrücken, indem der 
Gewinn der ganzen Ernte gewissermaßen schon 
vorausgenommen ist, während die Ziffern für den 
  
Export für das Gesamtjahr noch nicht erheblich 
größer sind, da die zweite Hälfte der Ernte in 
das nächste Jahr füällt. 
Die Nelkenausfuhr belief sich bis Ende des 
Jahres auf 5 941 817 Rp., das sind nur 
592 272 Rp. mehr als 1906, während, wie oben 
gezeigt, die ganze Ernte mehr als doppelt so 
groß war. 
Dagegen ist die Einfuhr von 12 169 511 Rp. 
im Jahre 1906 auf 16 222 352 Rp. im Jahre 
1907 gestiegen. Die Offnung der Küste hat den 
Verkehr zwischen Zanzibar und Deutsch-Ostafrika 
um 769 554 Rp. in der Einfuhr aus Deutsch- 
Ostafrika und um 267 381 Rp. in der Ausfuhr 
nach der deutschen Kolonie gesteigert, während in 
den Jahren 1905 und 1906 jeweils eine starke 
Abnahme in Einfuhr und Ausfuhr zu be- 
merken war. 
Die Geschäftsstockung und Abwärtsbewegung 
der Preise für ostafrikanische Produkte begann 
etwa gegen Anfang des letzten Vierteljahres 1907. 
Die Preise von Gummi, Häuten und Kopra 
fielen um rund 50 v. H. Die schlechten Quali- 
täten von Gummi fanden zeitweise überhaupt 
keinen Absatz. Kopra hielt sich zwar besser, fiel 
jedoch nach der Quotation des Marseiller Marktes 
auch von 64 Fr. pro 100 kg im März auf 
46,50 Fr. im Dezember 1907 und auf 36 Fr. 
im März 1908. 
Der gleichzeitig auch im indischen Geschäft in 
Bombay eingetretene Geschäftsstillstand hatte dort 
zahlreiche Bankerotte zur Folge, die bei dem 
Zusammenhang der indischen Bombayfirmen mit 
den indischen Geschäften in Zanzibar auch dort 
eine erhebliche Anzahl kleinerer Bankerotte nach 
sich zogen. 
Die europäische Geschäftswelt ist bei diesen 
Bankerotten zwar mit einigem Verlust beteiligt 
gewesen, doch sind schwerere Verluste, die an- 
fangs zu befürchten waren, glücklich vermieden 
worden. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats 
in Zanzibar.) 
Bandel Französisch-Gulneas im Jahre 1907. 
Der gesamte Warenverkehr Französisch-Guineas 
hat im Jahre 1907: 32 333 961 Franken be- 
tragen gegen 33 260 142 Franken im Vorjahre, 
er hat also gegen das Vorjahr um 92é6 181 
Franken abgenommen. Dieser Ausfall ist durch 
den Rückgang der Ausfuhr verursacht worden, 
deren Wert von 17 123 267 Franken im Jahre 
1906 auf 15 989 746 Franken im Jahre 1907 
gesunken ist und somit um 1 133 521 Franken 
abgenommen hat. Die Einfuhr hat dagegen eine
        <pb n="1272" />
        6 1186 
Zunahme um 207 340 Franken gegen das Vor- 
jahr zu verzeichnen; sie ist von 16 136 875 Fran- 
ken im Jahre 1906 auf 16 344 215 Franken im 
Jahre 1907 angewachsen. 
Dieses Ergebnis erscheint immerhin als befrie- 
digend, wenn man die schwere Krisis berücksichtigt, 
die im Jahre 1907 auf dem Kautschukhandel 
lastete und somit das hauptsächlichste Ausfuhr= 
produkt der Kolonie betraf. Der Rückgang in 
den Kautschukpreisen setzte im 1. Viertel des Jahres 
1907 ein und hat dann das ganze Jahr hindurch 
angehalten. Die abflauenden Kautschukpreise haben 
nicht nur den Rückgang in dem Ausfuhrwerte des 
Jahres 1907 verschuldet, sie haben auch den 
Einfuhrhandel mit Geweben nachteilig beeinflußt. 
Infolge der verminderten Kaufkraft der Bevöl- 
kerung ist nämlich die Textilwareneinfuhr von 
8 000 000 auf 6 600 000 Franken, also um 
1 400 000 Franken, zurückgegangen. Der Rückgang 
in diesem Posten der Einfuhr ist übrigens der 
einzig bedeutende; die Abnahmen bei den übrigen 
Einfuhrartikeln fallen wenig ins Gewicht; sie treten 
hervor bei der Einfuhr von Parfümerien, Seife, 
Glas und Messerschmiedewaren und sind das Er- 
gebnis der gewöhnlichen Schwankungen in dem 
Bedarfe an diesen Gegenständen. Merkbar zu- 
genommen hat die Einfuhr von Reis, Tabak in 
Blättern, Kola, Maschinen, Werkzeugen und Holz. 
Die Mehrergebnisse, die diese Einfuhrtikel gebracht 
haben, haben den Rückgang in der Gewebeeinfuhr 
pöllig gedeckt. 
In der Ausfuhr ist der Rückgang der Kaut- 
schukverschiffungen der bedeutendste; er beträgt 
seinem Werte nach 2 080 000 Franken, seinem 
Gewichte nach 231 000 kg. Der Konakry-Kaut- 
schuk, der nach dem Para-Kautschuk im Handel 
am meisten geschätzt wird, hat im Jahre 1907 
die Preisschwankungen des letzteren mitgemacht. 
Im Dezember 1906 wurde das Kilogramm noch 
mit 10,65 Franken bewertet, im April 1907 war 
der Preis aber schon auf 9,60 Franken gewichen 
und betrug nach mannigfachen Schwankungen im 
Verlaufe des Jahres im Dezember 1907 6,50 Fr. 
Die übrigen Ausfuhrartikel haben fast durch- 
weg höhere Werte als im Vorjahre erzielt. So 
hat sich die Ausfuhr von Rindern um 267 400 Fr. 
oder 23 v. H., von Häuten um 196 000 Fr. 
oder 45 v. H., von Erdnüssen um 83 000 Fr. 
oder um das Dreifache, von Palmkernen um 
152 000 Fr. oder um 26 v. H. gehoben. 
Es scheint also, als ob die bisher weniger 
wichtigen Ausfuhrarlikel infolge des Rückganges 
der Kautschukpreise mehr Aufmerksamkeit auf sich 
gelenkt haben. Die Kautschukgewinnung war 
bisher bei den Preisen von 10 Franken und mehr 
pro Kilogramm so gewinnbringend, daß sie die 
Eingeborenen von anderen Erwerbszweigen ab- 
  
gelenkt hat. So hat die über den Kautschuk 
hereingebrochene Krisis das Gute mit sich gebracht, 
daß sie auf die Wichtigkeit der Entfaltung anderer 
Erwerbszweige neben der Kautschukgewinnung 
hinweist. Hierbei würde namentlich der Anbau 
von Sesam und Erdnüssen in Frage kommen, die 
bereits früher für die Kolonie eine Quelle des 
Wohlstandes gewesen sind, ferner die Kultur von 
Reis und die Gewinnung von Palmnüssen. 
(Nach Bulletin des Halles et Marchés.) 
Handel Neuseelands mit Deutschland in den letzten 
vier Kalenderjahren. 
Die Ausfuhr Neuseelands nach Deutschland 
gestaltete sich in den vier Kalenderjahren 1904 
bis 1907 folgendermaßen: 
  
4 1907 1906 1905 1904 
Waren # Wert in ## 
Kaurigummi 27473 21065 25 450 19924 
Wolle . 21205 30979 11487 1052 
Raritäten — — — 1450 
Grassamen. 1736 — — — 
Wurstdärme 1661 70 — — 
Grünstein 900 — 244 746 
Scheelit . .. 12924 2416 770 — 
Poststücke 46 — 180 240 
Zus., einschl. 
verschiedener 
Waren 66 489 54952 38958 23931 
Die Einfuhr aus Deutschland in den genannten 
vier Jahren veranschaulicht nachstehende Tabelle: 
1907 1906 1905 1904 
Waren Wert in 6# 
Säuren und 
Alkalien 2304 2418 2140 2790 
Kleidungs- 
stücke u. fer- –— 
tige Kleider 7718 4906 3367 7302 
Feuerwasfsen 1146 1200 1345 1042 
Korbwaren 1 406 988 1082 1203 
Fahrräder 
nebst Zube- 
hbör 1496 941 1193 1704 
Stiefel und 
Schuhe 1384 1129 2399 2311 
Bürstenwaren 1551 1841 2131 3317 
Baumaterial 3806 1968 2076 — 
Porzellan und 
Töpferwaren 10948 9329 7978 11881 
Wand= und 
Taschenuhren 259966 2461 2446 37272 
Baumwoll= 
waren 3125 1609 2115 3323 
Messerwaren. 572 1308 1708 1325
        <pb n="1273" />
        Waren 
Tuchwaren 
Drogen, Far- 
ben usw. 
Galanterie- 
waren 
Möbel und 
Polsterwaren 
Glas u. Glas- 
waren 
Posamentier= 
aren 
Eisenkurz= 
waren 
Wirkwaren 
Klaviere 
Andere Musik- 
instrumente 
Wissenschaft- 
liche Instru- 
mente 
Eiserner Zaun- 
— 
Anderer Draht 
Lampen, La- 
ternen und 
Lampendocht 
Leder u. Leder- 
waren 
Nähmaschinen 
Andere Ma- 
schinen 
Düngemittel. 
Zündhölzer 
Metallwaren. 
Beschlag- 
metall 
Motoren nebst 
Zubehör .. 
Nägel 
Holznaphtha. 
Druckpapier 
Anderes Pa- 
pier 
Parfümerien. 
Photograph. 
Artikel 
Bilder u. Bil- 
derrahmen. 
Tafelgeschirr 
undplattierte 
Waren 
Gras= usw. 
Samen 
Andere Spiri- 
tuosen 
1907 
4794 
7948 
34399 
4703 
19201 
1271 
12652 
2232 
49713 
4488 
1467 
16641 
8310 
8970 
1996 
4008 
10655 
14652 
1522 
3856 
2739 
3398 
825 
1207 
9121 
469 
733 
1674 
1177 
13802 
725 
1906 
Wert 
4253 
7286 
30 168 
4522 
16369 
1681 
3580 
9935 
16456 
7960 
1149 
5847 
9918 
17489 
2879 
3129 
2890 
1942 
4195 
938 
2380 
8871 
712 
2175 
1597 
9573 
1227 
1905 
in ## 
3620 
6154 
28705 
5473 
14 434 
1249 
10249 
2125 
47358 
1905 
7941 
1 663 
3403 
6601 
9488 
1076 
1909 
724 
8040 
1352 
3259 
5857 
468 
869 
1399 
1355 
7364 
541 
W 1187 20 
1904 
5319 
8194 
28096 
8952 
19224 
1862 
12252 
3512 
50371 
3786 
1217 
10748 
57413 
  
  
Waren 1907 1906 1905 1904 
Wert in S## 
Genever. 4700 5578 3657 2515 
Schreibwbaren 8177 12419 6719 8030 
Textilwaren. 1506 578 1 93 241 
Zigarren . 3683 2091 1737 2825 
Tabakpfeifen. 1242 1070 1761 1828 
Werkzeuge 
und Geräte 2481 3365 2648 2192 
Bindfaden 573 564 608 887 
Wein 857 1122 582 423 
Holzwaren. 5320 5316 5448 6929 
Wollenwaren 1911 3769 3101 5008 
Zinkbleche 2016 2919 3143 1197 
Poststücke 6737 592 2108 2321 
Zus., einschl. 
anderer Waren 351 634 336960 277467 308804 
(Neu Zealand Trade Review and Pricc Current.) 
AKbänderung des bandelsvertrags zwischen 
Grobbritannien und Cliberia. 
Zwischen der britischen Regierung und der- 
jenigen der Republik Liberia ist unterm 23. Juli 
dieses Jahres ein Abkommen getroffen worden, 
wodurch der zwischen den beiden Ländern am 
21. November 1848 abgeschlossene Handelsvertrag 
dahin abgeändert ist, daß folgende britische Kolo- 
nien oder Gebiete, nämlich Kanada, der Australische 
Bund, Neuseeland, die Kapkolonie, Natal, Neu- 
fundland, die Oranjeflußkolonie, Transvaal und 
das Indische Reich einzeln jederzeit von dem 
Vertrage zurücktreten können, wenn sie 12 Monate 
vorher ihre dahingehende Absicht kundtun. Gleich- 
wohl sollen indessen die in einem dieser Herrschafts- 
gebiete erzeugten oder hergestellten Waren in 
Liberia vollkommen und bedingungslos die Be- 
handlung auf dem Fuße der meistbegünstigten 
Nation genießen, so lange ein solches Gebiet in 
Liberia erzeugte oder hergestellte Waren ebenso 
günstig behandelt wie die Erzeugnisse oder Waren 
eines anderen fremden Landes. 
Ausfuhrverbot für K gorazlegen in Matal. 
Durch ein in der Natal Government Gazette 
vom 22. September d. Is. enthaltenes Gesetz — 
Angora Export Act, 1908 — ist das Gesetz vom 
30. Juli 1901, wodurch auf die Ausfuhr von 
Angoraziegen ein Zoll von 100 Pfd. Sterl. für 
das Stück gelegt war, aufgehoben und die Ausfuhr 
solcher Tiere verboten worden. Das Verbot soll 
auf südafrikanische Kolonien und Gebiete, in denen 
ein ähnliches Ausfuhrverbot ist, keine Anwendung 
finden. (rhe Board of Trade Journal.) 
75
        <pb n="1274" />
        W 1188 20 
Vermischtes. 
  
Dauerwaren auf der 23. Wanderausstellung der 
Deutschen Candwirtschafts-Gesellschaft Zu Leipzig. 
Mit der 23. Wanderausstellung der Deutschen 
Landwirtschafts-Gesellschaft, welche vom 17. bis 
22. Juni in Leipzig stattfindet, wird, wie all- 
jährlich, auch im Jahre 1909 eine Ausstellung 
von Dauerwaren verbunden sein. Der Anmelde- 
termin hierzu ist bereits im September geschlossen 
worden, damit die Ausstellungsgüter zum Zweck 
ihrer Prüfung eine Schiffsreise über den Aquator 
machen können. Dieselben sind Ende Oktober 
mit dem Dampfer „Roon“ des Norddeutschen 
Lloyd in See gegangen und werden im Monat 
Februar zurückerwartet. 
Im allgemeinen entspricht die Beteiligung an 
diesem Unternehmen dem Umffange der früheren 
Jahre. Denn es werden insgesamt 41 Aussteller 
mit zusammen 217 Nummern erscheinen. 
In der Gruppe Molkereiwaren finden wir 
in erster Reihe konservierte Milch und konservierten 
Rahm, dann aber auch Butter und Käse. 
In der Gruppe Fleischwaren sind unter 
31 Nummern besonders eingemachtes Fleisch, 
Geflügel, Würste, Fleischpasten in Büchsen ver- 
treten, ferner auch Dauerwurst und Büchsenfleisch. 
Besonders stark, mit 99 Nummern, sind die 
Obsterzeugnisse eingesandt worden; unter ihnen 
in erster Reihe wieder eingemachte Früchte und 
Marmeladen. An Getränken werden vor allem 
Traubenweine, Traubenschaumweine und Apfel- 
weine zur Prüfung kommen. 
Nicht übermäßig stark dagegen ist die Be- 
teiligung an Gemüsen und Kartoffeln, da hier 
nur 13 Nummern angemeldet sind, von welchen 
11 auf in luftdichten Gefäßen eingemachte Gemüse 
entfallen. Wenn demnach auch auf der Leipziger 
Ausstellung diese Ware verhältnismäßig wenig 
gezeigt wird, ist doch zu hoffen, daß in Zukunft 
eine Anderung hierin eintreten wird. Denn die 
Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft beabsichtigt, 
in Zukunft Anbauversuche mit Feldgemüsearten 
zu machen, die Erträge dieser Anbauversuche zu 
Dauerware verarbeiten zu lassen und dann in 
gleicher Weise nach stattgehabter Seereise einer 
Prüfung zu unterziehen. 
Kolonial-Rbtellung der Deutschen Landwilrtschafts- 
Gesellschaft. 
Der Gesamtausschuß der Deutschen Land- 
wirtschafts-Gesellschaft faßte in seiner Sitzung vom 
22. Oktober d. Is. den wichtigen Beschluß, daß 
auch die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft in 
  
Zukunft die koloniale Landwirtschaft in den 
Bereich ihrer Arbeiten eingehender mit aufnehmen 
sollte. Schon früher sind gelegentlich einzelne 
kleine Anfänge in dieser Beziehung von den ver- 
schiedenen Abteilungen der Deutschen Landwirt- 
schafts-Gesellschaft auf Wunsch der Interessenten 
gemacht worden, so durch die Ausstellung des 
Kolonialwirtschaftlichen Komitees auf der Wander- 
ausstellung im Jahre 1897, ferner durch Ver- 
mittlung von Viehabsatz nach den Kolonien, 
Beschaffung von Düngemitteln, Buchführungs- 
unterweisungen u. dgl. Die durch Gründung 
einer Kolonial-Abteilung der Deutschen Land- 
wirtschafts-Gesellschaft zusammenzufassenden Be- 
strebungen würden dann in der Hauptsache be- 
stehen: 
1. in Weckung und Förderung des kolonialen 
Verständnisses bei der deutschen Landwirtschaft, 
besonders den Mitgliedern der Deutschen Land- 
wirtschafts-Gesellschaft; 
2. in Bildung eines Mittelpunkts für koloniale 
Landwirte zur Erörterung von landwirtschaftlich- 
technischen Fragen; 
3. in Vermittlung von Auskunft über Anbauufw., 
Besiedlung sowie Anstellung tüchtiger Pflanzer 
und Beamter; 
4. in Förderung der kolonialen Landwirtschaft 
auf dem Gebiete 
a) des Bezugswesens, insbesondere in Rück- 
sicht auf Dünger, Zuchtvieh usw., 
b) des Versuchswesens zur Klärung land- 
wirtschaftlicher Fragen in den Kolonien. 
Für die Behandlung derartiger Fragen geben 
die bisherigen Bestrebungen der Deutschen Land- 
wirtschafts-Gesellschaft ein Vorbild. Auch würden 
diese Arbeiten der Deutschen Landwirtschafts- 
Gesellschaft nach dem Urteile Sachverständiger eine. 
wertvolle Ergänzung zu den bewährten Be- 
strebungen der Deutschen Kolonial-Gesellschaft in 
allgemein wirtschaftlichen Fragen, denen des 
Kolonialwirtschaftlichen Komitees in größeren tech- 
nischen und wirtschaftlichen Unternehmungen und 
auch anderen ähnlichen Bestrebungen, wie denen 
des Deutschen Landwirtschaftsrats, bilden können. 
Die erste öffentliche Versammlung der neu zu 
bildenden Kolonial-Abteilung der Deutschen Land- 
wirtschafts-Gesellschaft wird in der Woche vom 
22. bis 26. Februar 1909 stattfinden. Landwirte 
und in Deutschland weilende Pflanzer aus den 
Kolonien sowie alle Interessenten für koloniale 
Landwirtschaft werden gut tun, sich schon jetzt 
auf den Besuch der bevorstehenden Versammlung 
einzurichten.
        <pb n="1275" />
        W 1189 20 
Die Mitgliedschaft der Abteilung hat zur 
Voraussetzung die allgemeine Mitgliedschaft bei 
der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft — jähr- 
licher Mitgliedsbeitrag 20 —, verursacht aber 
sonst keine besonderen Kosten, sondern bringt den 
Vorteil, alle den Mitgliedern zur Verfügung 
stehenden Drucksachen im Buchhandelswert von 
etwa 40 1“ zu erhalten. Beteiligung an den 
Wanderausstellungen der Deutschen Landwirtschafts- 
Gesellschaft ist bereits früher vom Vorstand der 
Kolonial-Gesellschaft beschlossen und wird zuerst 
wieder bei Gelegenheit der Ausstellung in Ham- 
burg im Juni 1910 in Erscheinung treten. 
  
Citeratur-Verzeichnis. 
ie“: 
Dr. K. Weule, Direktor des Museums für Völker- 
kunde in Leipzig: Negerleben in Ostafrika. 
Ergebnisse einer ethnologischen For- 
schungsreise. Mit 196 Abbildungen. Leipzig 
1908. F. A. Brockhaus. 
Der streng fachwissenschaftlichen Darlegung 
der Ergebnisse seiner Forschungsreise im Hinter- 
land von Lindi in den „Mitteilungen aus den 
deutschen Schutzgebieten“ hat der Leipziger Ethno- 
loge unmittelbar darauf eine reizvolle, für weitere 
Kreise bestimmte Schilderung seiner Erlebnisse und 
Forschungsresultate folgen lassen. Nicht in trockenem 
Gelehrtenton, sondern mit einem oft prächtigen 
Humor berichtet der Verfasser von seinem Zu- 
sammenleben mit den Bölkern des Rowuma- 
gebietes, von ihren Sitten, Gebräuchen, technischen 
und Kunstfertigkeiten, von ihrem Geistesleben, 
ihrer Geschichte, den kleinen Sorgen und Freuden 
ihres täglichen Lebens. Auch die Natur des 
Landes zieht Professor Weule als Geograph in 
den Kreis seiner lesenswerten Schilderungen. Die 
Ausstattung des Werkes mit Bildern ist tech- 
nisch vollendet. 
  
Kuhn-Schwabe: Taschenbuch für Süd- 
westafrika. 1909. Berlin, Verlag von 
Wilhelm Weicher. Preis 3,50 
Der vorliegende zweite Jahrgang des Taschen- 
buchs weist gegen den ersten eine Vermehrung 
seines Inhaltes um mehr als ein Drittel auf, 
ohne dadurch auch nur im geringsten an Über- 
sichtlichkeit und Handlichkeit einzubüßen. 
Teils anschließend an die im Jahrgange 
1908 erschienenen Aufsätze über Klima, Bergwesen, 
Wasser, Landwirtschaft und Tierzucht, über Jagd 
und Wildbret, über die Pflanzenwelt und über 
das Versorgungswesen der Militärpersonen, teils 
völlig neu aufgenommen, sind im Jahrgange 1909 
  
ebenso lehrreiche, wie in ihrer knappen, aber er- 
schöpfenden Darstellung erfreuliche Arbeiten ent- 
halten. Besonders erwähnt werden muß hier „Die 
Ansiedlung“, eine übersichtliche Zusammenstellung 
alles für einen angehenden Ansiedler Wissens- 
werten und Notwendigen. Er findet dort Aus- 
kunft über die Möglichkeit der Ansiedlung ent- 
sprechend seinen Mitteln und Wünschen, über die 
Vorbereitung, Volontärstellen bei erfahrenen 
Farmern, über die staatliche Beihilfe usw. 
Der Abschnitt „die Tätigkeit deutscher gemein- 
nütziger Gesellschaften für das Schutzgebiet" schildert 
anschaulich die Aufgaben und hohen Ziele, welche 
die deutsche Kolonialgesellschaft, der Frauenbund, 
das Kolonial-Wirtschaftliche Komitee, der deutsche 
Frauenverein für Krankenpflege in den Kolonien, 
das Zentralkomitee der deutschen Vereine vom 
Roten Kreuz, das Zentralhilfskomitee, der All- 
deutsche Verband, der deutsche Flottenverein und 
sonstige Vereine zum Besten des Schutzgebiets sich 
gestellt und zum Teil bereits zur Ausführung 
gebracht haben. 
In einem Arrikel „Die Entwicklung des Schutz- 
gebiets“ werden ebenso interessante, wie volkswirt- 
schaftlich wichtige Aufschlüsse über den bisherigen 
Werdegang der Kolonie gegeben. 
Die Kapitel über Handel und Verkehr ist 
durch einen Aufsatz über „Gründung kolonialer 
Erwerbsgesellschaften“ erweitert, der Abschnitt 
„Bergbau“ hat durch einen sehr zeitgemäßen Absatz 
„das Schürfen“ eine wertvolle Bereicherung er- 
fahren, derjenige über „Bau von Farmdämmen“ 
gibt eine praktische Anweisung zur Anlage der für 
Südwestafrika so außerordentlich wichtigen Art 
der Stauseebewässerung. Neben den amtlichen 
Berichten über Garten-, Feld= und Forstwirtschaft 
und über Tierzucht bieten die Aufsätze über „Tabak- 
bau“, über „Einführung von Zuchttieren“, über 
„Bienenzucht in Südwestafrika“ und über „Fischerei 
an der Küste“ neue Anregungen auf dem Gebiete 
der Landwirtschaft und Tierzucht. 
Auch der deutschen Hausfrau will das 
Taschenbuch eine Hilfe sein, indem es ihr die Er- 
fahrungen und Ratschläge einer mit den Verhält- 
nissen vertrauten Frau zunutze macht. Manche 
Enttäuschung und manche unnütze Geldausgabe 
wird der Anfängerin dadurch erspart bleiben! 
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, daß im 
Kalender des Jahrganges 1909 durch einen für 
jeden Tag vorgesehenen Raum zu Notizen einem 
praktischen Bedürfnis Rechnung getragen ist. 
Aber nicht allein der im Schutzgebiete Woh- 
nende, auch der in der Heimat an den Vorgängen 
in Südwestafrika Teilnehmende findet alles Wissens- 
werte in engem Rahmen vereint, so daß das 
Buch auch besonders dem Kolonialbeamten als 
Nachschlagebuch und Hinweis auf oft weit zer-
        <pb n="1276" />
        W 1190 e 
streute Verfügungen und Verordnungen eine 
schnelle Orientierung ermöglicht. 
Bei der Gründlichkeit und absoluten Ver- 
läßlichkeit des Inhaltes verspricht das Taschenbuch 
für Südwestafrika das zu werden, was der „Fircks“ 
für die Armee ist: ein handliches Buch, das auf 
alle Fragen in seinem Gebiet stets schnell eine 
kurze erschöpfende Antwort gibt. Dr. Hintze. 
  
Dr. Mansfeld: Urwald-Dokumente. Vier 
Jahre unter den Croßfluß-Negern Kameruns. 
Mit 32 Lichtdruckbildern, 165 Abbildungen im 
Text, zwei Karten und Tabellen. Berlin 1908. 
Verlag Dietrich Reimer (Ernst Vohsen). Preis 
gebunden 12. 
In den „Urwald-Dokumenten“ schildert der 
Verfasser, der sich seit 1904 als Bezirksamtmann 
in Kamerun befindet, die Sitten und Gebräuche 
seiner Eingeborenen, der Croßfluß-Neger an der 
Nordwestgrenze des Schutzgebiets. In dem An- 
hang sind anthropologische, hygienische und lin- 
guistische Arbeiten sowie die Niederschrift einiger 
Eingeborenenlieder ausgenommen. Die Ausstattung 
des Werkes mit zahlreichen, sorgfältig ausgesuchten 
und höchst charakteristischen Abbildungen ist in 
jeder Hinsicht vorzüglich. 
Zimmermann: Durch Busch und Steppe. 
Vom Campo bis zum Schari 1892/1902. Ein 
Beitrag zur Geschichte der Schutztruppe von 
Kamerun. Mit zahlreichen Abbildungen und 
einer Karte. Berlin 1909. E. S. Mittler 
&amp; Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, SW 68, 
Kochstraße 68/71. In Ganzleinenband K 5. 
Elf Kriegs= und Friedensjahre hat der Ver- 
fasser in Kamerun zugebracht. Was er während 
dieses Zeitraums in der Kolonie erlebt und beob- 
achtet hat, das erzählt er frisch und anziehend. 
Er ist der einzige, der die ganze Entwicklung der 
Kameruner Schutztruppe mit erlebte. Auf Grund 
von Briefen, Tagebuchblättern und Dokumenten 
berichtet er einerseits über die kriegerischen Taten 
der Schutztruppe, um anderseits auch das Leben 
in Kamerun zu Friedenszeiten, die Gebräuche der 
Eingeborenen sowie das Land, seine Erschließung 
und seine Erzeugnisse zu schildern. Nirgends 
wird der Leser mit gelehrtem Ballast geplagt, 
immer weiß der Verfasser zu unterhalten und zu 
fesseln. Zahlreiche Abbildungen und eine Karte 
erläutern den Text. 
  
Karow, Maria: 
Kriegers trat. 
Vo sonst der Fuß des 
Farmerleben in Südwest 
nach dem Kriege. Mit zahlreichen Abbildungen 
und einer Karte. Berlin 1909. E. S. Mittler 
&amp; Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, SWö8, 
Kochstraße 68/71. Geb. . 
  
Die Verfasserin hatte sich unmittelbar nach 
dem Friedensschluß auf die Farm ihres Schwagers 
in Südwest begeben. Sie erzählt jetzt ihren 
Landsleuten in der deutschen Heimat, vor allem 
der deutschen Frauenwelt, ihre Erlebnisse und 
Eindrücke während eines zweijährigen Aufenthalts 
in der Kolonie. Wir lernen durch sie den deutschen 
Farmer bei seiner täglichen Arbeit kennen, in 
seinen Bemühungen, das Land in Kulturland 
umzuwandeln und die Eingeborenen zu brauch- 
baren Mitarbeitern auszubilden. An dem Leser 
zieht das Alltagsleben einer deutschen Farmer- 
familie mit all seinen Sorgen und Plagen, aber 
auch reichen Freuden und Erfolgen inmitten einer 
fremdartigen, unberührten Natur vorüber. Der 
Zauber freien, tüchtigen Schaffens, der uns in 
dem Hasten des modernen Lebens vielfach ver- 
loren gegangen ist, weht uns aus dem Buche 
entgegen. Die Darstellungen sind anschaulich, 
zuweilen auch humorvoll geschrieben und werden 
namentlich bei unserer Frauenwelt freundliche 
Aufnahme finden. 
  
Pastor Liz. W. Anz (früher in Windhuk): Deutsch- 
lands Pflichten in Südwestafrika. (Zeit- 
fragen des christlichen Volkslebens Bd. XXXIII, 
Heft 6.) Stuttgart 1908. Druck und Verlag 
der Chr. Belserschen Verlagsbuchhandlung. 
Preis “ 0,80. 
Steiner: Kamerun al— als Solonie und Mis- 
sionsfeld. Mit Abbildungen und einer Karte. 
(Handbücher zur Missionskunde. Zweiter Band.) 
Basel 1909. Verlag der Baseler Missionsbuch- 
handlung. Preis brosch. “ 1,40, geb. 2. 
  
Ernst Vohsen: Deutschland und der Kongo- 
staat. Ein Appell an die deutschen Handels- 
kammern. Referat, erstattet am 8. Oktober in 
der Sitzung des Kolonialwirtschaftlichen Fach- 
ausschusses der Handelskammer zu Berlin. 
Berlin 1908. Verlag von Dietrich Reimer 
(Ernst Vohsen). Preis 1. 
Wilhelm Henzen: Großfriedrichsburg. Ein 
deutsches Kolonialfestspiel in vier Aufzügen. 
Essen-Ruhr 1908. Verlag von G. D. Bädeker. 
Preis 7 1,20. 
G. von Bosse, ev.-luth. Pastor in Philadelphia: 
Das deutsche Element in den Vereinigten 
Staaten unter besonderer Berücksichtigung 
seines politischen, ethischen, sozialen und er- 
zieherischen Einflusses. Preisgekrönte Schrift. 
Stuttgart 1909. Chr. Belsersche Verlags- 
buchhandlung. Preis brosch. 7, 80, geb. K 9.
        <pb n="1277" />
        W 1191 20 
Nachtrag zur Rangliste der Kaiserlich Deut- 
schen Marine für das Jahr 1908. Nach 
dem Stande vom 2. November 1908. Redi- 
giert im Marine-Kabinett. Berlin, Verlag von 
E. S. Mittler &amp; Sohn, Königliche Hofbuchhand= 
lung, S8W. 68, Kochstr. 68—71. Preis # 1,50. 
  
Militärische Bücher. Nach Schlagworten geordnet 
und mit alphabetischem Autorenregister. Abge- 
schlossen Herbst 1908. Berlin, E. S. Mittler &amp; Sehn. 
Pnwgiche Hofbuchhandlung. 
Zu ammiafallig und verzweigt sind die verschie- 
nen Gebiete der Kriegswissenschaft, zu breit und 
schnell fließt der Strom der sie behandelnden Literatur 
daher, als daß es dem einzelnen Offizier möglich wäre, 
  
einen klaren Überblick über sie zu gewinnen und die 
Titel aller Werke im Gedächtnis festzuhalten, deren er 
für die Zwecke des praktischen Truppendienstes oder für 
das wissenschaftliche Studium bedarf. Namentlich der 
ffizier in den entlegeneren, kleineren Garnisonen, der 
über keine öffentliche Bibliothek in seiner Nähe verfügt, 
befindert sich bei der Bearbeitung von Winterarbeiten 
und Vorträgen wegen des literarischen Quellenmaterials 
oft in schwieriger Lage. Für solche Fälle dürfte das 
vorliegende militärische Bücherverzeichnis, das im In- 
eeresse erhöhter Brauchbarkeit nach Schlagworten zu- 
sammengestellt ist, den militärischen Kreisen als Nach- 
schlagebüchlein und Auskunftsmittel willkommen sein. 
Der Katalog „Militärische Bücher"“ wird von E. S. 
Mittler Z# Sohn Interessenten auf Wunsch kostenfrei 
übersandt. 
  
  
Verkehrs-Nachrichten. 
In Muaja (Deutsch-Ostafrika), an der Nordspitze des Njassa-Sees, ist am 21. Juni d. Is. 
eine Postagentur eingerichtet worden. 
Ihre Tätigkeit erstreckt sich auf die Annahme und Ausgabe 
von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen, auf den Postanweisungs= und Paketdienst im 
Verkehr innerhalb des Schutzgebiets sowie auf die Annahme von Postanweisungen nach Deutschland. 
Die deutsche Postagentur in Itschang (China) ist vom 1. September d. Is. ab bis auf 
weiteres geschlossen worden. 
Postdampfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Dezember 1908. 
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- " Dauer Berlin spätestens 
sciffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
l 
Neapel 4. Dez. 1. Jan. riedrich-Wilhelms- 
(deutsche — V. a Listeh Tage 
« i SimpfonhawfenOTage2.11.30.Dez.8.Jan. 
1. Deutsch· Neugninea. Brindisi 13. Dez. 10. Jan.Simpsonhafen 38 Tage ios 
— — Friedrich-Wilhelms- 
4. hafen 41 Tage 
2. deutsch-Ostafriha. Teer 10. 21.Dez. 11. Jan.] MombasaO 16—17Tages 8. 19. Dez. 9. Jan. 
Oeursche Schiffe) 10 30 
- n „ufum- Marseille 10. Jan. Mombasa O 17 Tage. Jan. 10 30 
Von Mombasa Weiler- 
d n ge Beinosn 13. Dez. Mombasa 14 Tage 11. Dez. 10 30 
don · 
pack-muc- «m"okskw·?kakiavisis20.mez. Mombasa 18 Tage 18. Dez. 1020 
mungso (engl. Schiffe) 
Marseille 10. Dez. Mombassa 17 Tage B. Dez. 10 30 
10. 21.Dez. 11. Jan.] Tanga 17—19 Tage 8. 19. Dez. 9. Jaon. 10 30 
b) 5 oW P en Aant l eun — g g 
a. vangan . 3 
Wilbelmstal und Wuhen 1 Sie 13. Dez. Tanga 16 Tage 11. Dez. 10 30 
Aewbeil 21. Dez. Daressalam 18 Tage 19. Dez. 10 30 
(deutsche Schiffe) 
Marseille 10. jedes MonatsZanzibar 18 Tage 8. jed. Mts. 10 4 
· wonsqtlbqkunmmklbak 
Weiter-be dkdmta nach 
Daressalam A— 
e) nach Deutsch · Ostafrila. «- entsdampfer 6 — 
mbe- der unter u osd- b Brindisi 13. Dez. Daressalam 17 Tage 11. Dez. 10 30 
enannten Postorte enn Tane - * 
tBrindisi 20. Dez. Zan ibar 20 Tage 18. Dez. 10 L 
(engl. Schiffe) Dares salam weiter 
1n 1. lut nächster Gelegenheit 
eape s 
atun - bisse) 10. Dez. Daressalam 20 Tage 8. Dez. 108
        <pb n="1278" />
        W 1192 20 
  
  
  
  
  
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus. 
Nach vom Ein- % Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen #am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
3. Deutsch= Südwestafriha. Hamburg 16. Dez. C. Jan. Swakopmund 25 Tage 15. Dez. 5. Jan. 5.25 
’. d sowi 
*) t w leite Antwerpen 21. Dez. Swakopmund 20 Tage 20. Dez. 8.38 
Gobabis. Grootfontein, Groß- (deutsche Schlffe) 
Witle-uchab Haris, Behe.,,Uouthampton 22. Dez. Swakopmund 19 Tage21. Dez. 11.23 
PKaribib, Kub, ubas Rauchas,eutsche Schtffe) 
Higanan3 lesse ian, Southampton 5.12.26.Dez. 2. Jun.] Swakopmund 21-22 Tg.4. 11. 25. Dez. 1. Jan. 
1 
#Q t . 
dene nits . #Southampton“ 19. Dez. Swakopmund 28 Tage 18. Dez. 11.28 
DOllo uends . oson 77 
“ rl7• r 8.Hamburg 2. Jan. Swakopmund 25 Tage 1. Jan. 712 
#ie — #ieh U[Umburg 2. Dez. Swakopmund 25 Tage1. Dez. 712 
à½„ Southampton jeden Sonnabend Lüderitzbucht 20 Tage jeden Freitag 11.28 
Sout ampton! 22. Dez. Lüderitzbucht 20 Tage21. Dez. 11.28 
(beutsche Schiffe), 
ralwafe Ant 21. Dez. Lüderizbucht 21 Tage20. Dez. 8.38 
" heren untwe Saehn 
Kubis Ahliabbe, 1Hamburg 2 jed. Monats Lüderitzbucht 28 Tage 1. jed. Mts. 712 
Warmbad, Ukama D. 
1#Hamburg 16. Dez. 6. Jan. Lüderitzbucht 26 Tage15. Dez. 5. Jan. 5.25 
e) nach Ramansdristt Southampton. 5. 19. Dez. 2. Jan. Capitadt 17 Tage 4. 18. Dez. 1. Jan. 11.28 
6# von dort weiter auf dem 
« Landwege über Steinkopf 
c 
4. Kamernn. Hamburg 10. 24. Dez. Viktoria 19—24 Tage 
Duala 20—25 Tage 3. isd.Mi Nts 8.56 
- Kribi 22 —80 Tage r 
konolmga, Bamenda. 11. j iktori T j 
a) " tanlig Wu# 1t 9. Jauo er 11. jedes Monats Diltoria 15 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
onaberi, Bonambast, Buea Tuala 19 Lage 
Ichan Duala: (deutsche Schtffe) Kribi 21 Tage 
dnn de. 1. Liverpool 12. Dez. Viktoria 25 Tage 10. Dez. 1015 
brechtshöhe, Joko, Kribt, Lolo# Duala 26 Tage 
unt tise Vla 7 1 Gr. Batanga 30 Tage 
26. Dez. Duala 23 Tage 24. Dez. 1045 
(#ur für Duala Ort 
1 und Durchgang) 
Hamburg 24. Dez. Rio del n 5 Tage] 23. Dez. 712 
b) nach Rio del Ney | Liverpool jeden Sonnabend Calabar 1 Koe —- 
von dort v über Jkang . 
aachRlodelReymOTaqeajedenDonnekstagloE 
e) nach dem PWee, Gebt Liverpool jeden Sonnabend Forcados 17 Tage 
(Garua, Kussert von dort weiter über 
1 Lokodja-ola 
) nach Offidinge Liverpooll jeden Sonnabend Calabar 19 W—.— jeben Donnerstag 1045 
1 von dort weiter ü 
(am oaͤrs enn * bis ren 
10 Tage 
e) nach Molund) Antwerpen .17. Dez. 7. Jan. Matadi 40 Tage 16. Dez. 6. Jan. 1.0 
: on da weit - 
Bokdequxxekjedeswtonqts H» «2EIZ;MCV«U·""D,23.jev.Mts.1oL 
dem Kongo, Ssanga un 
. jah bis Molundu 
Nea 4. 18. Dez. 1. Jan.Tingtau 35 Tage 2. 16. 30. Dez. 10.0 
rrs *n* 
5. is Brin jeden Sonntag Tsingtau 33—37 Tage jeden Freitag 10305 
Verlangen des Ab- (engl. % , " . — *l 
sens gewöhnliche und ein- Marseille 6. 20. Dez. 3. Jan. singtau 37 Tage 4. 18. Dez. 1. Jan. 1030 
selchritbene h amd Poft- (franz. Schiffe) 
rten uber Siblri Liverpool 18. Dez Tsingtau 35 Tage 17. Dez. 8.38. 
Marseille 
(engl. Schtsfe) 
  
11. 25. Dez. 8. Jan. 
  
Tsingtau 35 Tage 
9. 23.Dez. 6. Jan. 100
        <pb n="1279" />
        1193 20 
  
Die Abfahrt erfolgt 
  
Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- · Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 4. Dez. Jap 33 Tage 29. Dez. 10%0 
(eursche Schife) Palau 45 Tage 
V 5 T. 
6. den Narolinen, Palan= Angaur 45 Tage 
Inseln, Marianen aus= Neapel, , 15. Jan Vonape 50 Tage 
ließlich Gnam.“ * Saipan 43 Tage 
schliehlich / Palau 36 Tage 
Angaur 36 Tage . *-– 
*) S'ndungen nach Guam wer- Jap 38 Tage 11| Wi d 
den über San Srancisco Nea E Jap 33 Tage — 
4) nur für Senvungen nach Jap. E 0 I 13. De Jap 46 Tage 
s————————————— 
1Brindisi 10. Jan. Joap 46 Tage 8. Jan. 1030 
(engl. Schiffe) 
geleitet: von Yokohama weiter 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
  
  
  
Brindisi 10. Jan. Jaluit etwa 59 Tage 8. Jan. 1020 
7. Marshall= Inseln. (engl. Schiffe) 
Neapel 15. Jan. Jaluit 56 Tage 13. Jan. 1032 
(deutsche Schiffe) Nauru 65 Tage 
8. Samoa Queenstopn 6. Dez. 3. Jan. Apia 31 Tage . Dez. 1. Jan. 11.23 
6“ · Auf Verlangen des Absenders auch über Sydney. Nachversand 1.0 
Hamburg 16. 24. Dez. 1. Jan. Lome 21—27 Tage 15. 23. u. letzten Dez. 
72 
Hamburg 10. jedes Monats Lome 17 Tage 9. jed. Mts. 8.56 
Notterdam, 5. u. 20. jed. Mts.] Lome 20—23 Tage 1. u. 19. jed. Mts. 92); 
(deutsche Schiff 
9. Logo. Lousaguen 13.— 11. jedes Monats Lome 16 Tage 10. jed. Mts. 1.0 
anrgene 12. jedes Monats Cotonou 18 Tage 10. jed. Mts. 100 
von da ab Landverbindung 
# Bordeaux 25. jedes Monats Cotonou 18 Tage 28. jed. Mts. 108 
I von da ab Landverbindung 
Liverpool jeden Sonnabend Akkra 15 
  
e 
von r1 welter auf dem 
Landwege in 4—5 Tagen 
  
Donnerstag 101 
  
) Den durch bezeichneten Stifsvertindungen werden Tiefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat 
Eintressen“ der Post aus den Detschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
Landungs= Die Post ist fauig Landungs- Die Post ist fällig 
Von hafen in Berlin am Von hafen in Berlin am 
beutsch-Ueuguinen Neapell 6. 16-. Dez. 3. Janshal-Neapel 18. Jan. 247. Febr. 
–— Neapel *1 25". Dez. 7*. Jan. Inseln Brindisi . . . 25. Dez. 
deutsch-Ostafribta Vrindisi . .. 1. Dez. — ——1 » ....-- 
Marscille...16,lkd,9kk.z« Neapel»»..2«.16«.30«.Dcz. 
— - .-— Brindm...11.2-·).Dez.s.Jan. 
. Marseillc...10.24.Dez.7.Jan. 
pelkfchssdwcstsfkikf southanpten 4- 25- Dez Liverpool üb. Vancouv. 1.4. Dez. 4. Jan. 
. »« »F Plymonth, A 
nördl.Teil rese — 5.. 11, 202 Dez. Kiautschou Southampton, über San Francisco 
8 D! Le Havre oder 13. 21. Dez. 8. Jan 
füdl. Teil des Schutzgeb. Southampton 4“°. 25". Dez. Queenstowmn. 
Southampton 5. 13. 20. 36. Dez. Sibir. Eisen= 1 jeden Dienstag und 
— G bahn. . Sonntag 
Hamburg 18°. jedes Monats ve Nnansnsnsnts 2 5. oonr 
Namern Bouthampton, 30“. jedes Monats n* ub.Vancouv. 2.Dez. 1. Jan. 
Plymouih C. 10. Dez. 2. Jan.]samog oder Hauore über San Francisco 
« — — od. Plymouth (unbestimmt) 
#n 2 ————————— Roncie 
palan-Inseln "1l 6999 Southampton 30“., jedes Monats 
* Fälligkeitstoge für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten.
        <pb n="1280" />
        W 1194 20 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, binter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
  
  
  
S. M. S. „Bussard“ 23//9. Daressalam 21/10.— 28/10. Inhambane 31/10.— 2/11. Lourenco 
Marquez 6/11. — Port Elisabeth. 
S. M. S. „Condor" Ponape 16/9. — 21/9. Jaluit 7/10. — 14/10. Ponape 19/10. — 
5/11. Jap. 
S. M. S. „Panther" 17½. Duala. 
S. M. S. „Planet“ 6/7. Simpsonhafen. 
S. M. S. „Seeadler" Colombo 10/10. — 21/10. Mahé (Seychellen) 30/10. — 4/11. Daressalam. 
S. M. S. „Sperber" 1/10. Duala 28/10. — 28/10. Bata (Span. Guinea) 30/10. — 
30/10. Duala. 
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
Reise Letzte Nachrichten 
td 
Postdampfer von nach bis 27. November 1908. 
Adolph Woermann" Delagoa Bay Hamburg am 25. November ab Delagoa Bauy. 
„Alexandra Woermann“ Kotonon Hamburg am 28. November ab Lom 
„Anna Woermann .. Hamburg Burutu am 19. November in La 2 
„Arnold Amsinsd . .. Kilwa Hamburg am 22. November ab Port Said. 
„Eduard Bohlen“.. .. Kapstadt Swakopmund am 25. November ab Kapstadt. 
„Eduard Woermann“" Lüderitzbucht Hamburg am 25. November in Libreville. 
„Eleonore Woermann= .. Hamburg uala am 28. November in Cona 
„Erna Woermann .. #e#berigbcht Hamburg am 26. November ab Las Palmas. 
„Frieda Woermann“ . mbur Kotonou am 15. November ab Las Palmas. 
„Gertrud Woermann“. Hamburg Durban am 20. November ab 
„Hans Woermonn. Hamburg Gabun am 22. November in Aictoria. 
„Henriette Woermann“# Mossamedes Hamburg am 26. November Cuxhaven passiert. 
„Irma Woermann" Hamburg Burutu am 22. November Dover passiert. 
„Jeannette Woermann“!“ Calabar Hamburg am 27. November in Hamburg. 
„Kurt Woermann") Accra Hamburg am 18. November in Sekondi. 
„Lili Woermanuzxzx Burutu Hamburg am 5. November in Hamburg. 
„Linda Woermann" Rio Nunez Hamburg am 3. November in Hamburg. 
„Lothar Bohle"t" Hamburg Assinie am 22. November in Sierra Leone. 
„Lucie Woermann". Duala Hamburg am 23. November ab Senerisie 
„Marie Woermann" Hamburg Assinie am 10. November in Dak 
„Martha Woermann Hamburg Calabar am 14. November ab 2½n n“ 
„Max Broccck Hamburg Mossamedes am 19. November in Lo 
„Otto Woermann .. Hamburg Assinie am 26. November ab Poonon. 
„Paul Woermann. Hamburg Accra am 21. November in Las Palmas. 
„Thekla Bohle" Burutu Hamburg am 26. November ab Las Palmas. 
Hamburg--Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Duala“ ....... Rio Nunez Hamburg z. Zt. in Hamburg. 
Edea ...... Calabar Hamburg 27. November in Lagos. 
anerun ...... Gabun Haniburg am 23. November in Lagos. 
„Lome Kotonou Hamburg am 12. November in Hamburg. 
„Stawie ....... Hamburg Lüderitzbucht am 12. November ab Las Palmas. 
„Swakopmund“. .... Lüderitzbucht Hamburg am 1. November in Hamburg. 
„Togo ...... Mossamedes Hamburg am 26. November ab Lagos. 
„Windhuk“ ...... Delagoa Bay Hamburg am 27. November in Hamburg. 
Hamburg · Bremer Afrika-Linie. 
„Friderun“ .. . .. Accra Hamburg am 19. November ab Madeira. 
„Hennrre Hamburg 3 Nunez am 24. November ab Bisaa. 
„Immooooaoa Hamburg o Nunez am 24. November in Antwerpen 
„Ingberttttt. Hamburg airn am 20. Novemger Ouess ant si. 
„Inogo Mossamedes Hamburg am 3. November in Hamb 
„Ingraban“ .. . Hamburg büderiguht, am 16. November in Swakop#rum. 
„Irmfriedmn Lüderitzbucht Hamburg am 20. November ab Lagos. 
„Jongard“ ...... Hamburg Mossamedes am 26. November in Las Palmas. 
„Ivo“. ...... Rio Nunez Hamburg am 25. November ab Teneriffe. 
„Walburg“ ...... Lũderitzbucht Hamburg am 26. November in Hamburg.
        <pb n="1281" />
        G 1195 20 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Heuydt'sches Kolonialhkontor G. m. b. f., Ferlin W. 64. 
Telephon: Amt le 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 
27. November 1908. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
     
     
   
  
  
  
  
  
  
..« vor- 
Grün- Kapital suches letzte 5 Nachfrage Angebot 
j 8 jahr ** dende 
I labr dende r 5% 5% 
II 
1907 1850 000 1. 10. — 10 — 85 
1606/ 2000 000 1f.1. 4 — 60 
1905 750 000 1. 4. 8 15) vorm. "„ 
160 — 
1905 1200 000 1. 4.. 0 0 47 52 
1905 600 000 1. 1. 6 5 rn 95 100 
18900 1 500 0O000 1. 1. 22 50 — 270 
1891 00 000 (u. 10 7 7 * 
1905 220 000 1. 1., 13 20 . 130 — 
1900 418 000 1. 117 7 *— 95 
1878 2 750 000 1. 1.0 20 16 
1 185 190 
1895 1. 4. 20 20 270 — 
1907] 2500 000 1. 1 —M 4 — 860 
1902 (o00 00o 1. 1 0 — 05 
1908 4 500 000 1. 5. —. — *200 210 
1902 1 000 000 H1. 5. 2 3 4 — 72 
1885 8 721 00/1. 1. 5 5 95 100 
3000 00 5 5 96 101 
18866 400000 1 0 0 is-i»-80.— 
— — 2 — 45225.— 
1908 11495 000 1. 11 3½ 3½ Deutsch-Ostafrikanische " 
4 vbungen (vom Reich 91 922 
1897 2250 000 1. 1. 4 5 Deutsch-Westafrikanische s— 100 
1899 4000 000 1. 1., 0 0 Gesellschaft Nordwestamerun A. — 720.— 
383060 000 0 0 . — 4 10.— 
1896 1000 000 1. 1 10 10 „ ** i . A. — 1 85 
1000000 10 0 B. — 80 
1889 2 000 000 1. 10., 0 0 „Guatemala Mlntngen-GOcsellscheft# — 25 
1897 1153 000 4 1. 0 0 Hanseatische Holonsationgerellschaft — 
18839 30,00 0O00 „1. 10. 0 Haneatische Plantagengesellschaft — 30 
1887 1200 000 1. 1. 15 20 Nalwit-Gesellschaft. geteilte Aktien 143 
". « ennsscheme . . HAVE-— « 1375 — 
1804 1000000 1. 1. — K ft 3 
1906 3 000 Oo 1. 1. — 4 f s5 
1908 1 000 O000 1. 1. — 0 Kautschuk-Pflanzung Meanja A.-G. . 30 I- 
189911000001.7JLO 5 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft . 85 90 
1885“ 6000 0O00 1. 44 0 Neu Guinea Compagnie Wocugs- Anteile . 95 100 
0 o Stamm-Anteile 27 — 
18906 1200000 1. 1. — — Ostafrika= Kompagn — 88 
1904 21 000 000 1. 1., 3 3 Otstafrikanische E arahnaeselihaft Anteile 
· (vom Deutschen Reiche mit 83% Zins und“ 
6 120% Rückzahlung garantiert) 108 104 
19000 20 000 Ooo 1. 4,. 0 9 Otavi-Minen= und Genbahngeselschart 175 180 
1902 &amp; 125 000 1. 1. 30. 40 „Pacific Phosphate C 10 — 
1897 2 000 Ooo 1. 10. 5 6 neilco Voncepeion ... — 86 
1895 1500000 1. 1. o 0heinische Hande Hiantagengesellschaft. — 35 
1909 800 Ooo 1. 1. 0 · afata-Samoa-Gesellschaft 50 — 
1905 1 2 000 Odo 1. 1., 4 4 Ssste-Sanga-Gelelse nie — 55 
1897 500 O0o0 1. 1. 0 0 Si Sigi arslenunge *np — 7 
1900 500 0O00 1. 7. 0 0 African 7 . 3 h 3d3sh 9d 
1892 / 2000 Ooo 1. 7 0 Kr Seh West A —* 22ch 23 sb 
1893 869 100 1. 4. 0 0 „Usambara. Gd(n Stamm-#nteite 27 zsfr. 32 zefr 
%# 200 0 · orzugs-Anteile, 50 zefr. 
1897 1500 000 1. 1. 0 6 Westafritanische ##zungsgeikorzc Bibundi 
I Stamm-Anteile 88 — 
Qao00oo 6 256 z elecßts 15 
1897 4500 000 1. 1.) 0 0 n Vestaftikanische rengerle Vittoria Ü 
1 s zsamntengelegtemm — 50 
Ü — do Vorz.- I en I— 98 
1895 1 800 OO0d. 1. 11. 4 ezttsche bardels= und Plantagengeselshaft Ü 
"6 — 70 
g jeder Art von Auskunft ist obenstehendes Banlhaus stets gern bereit.
        <pb n="1282" />
        ueigen 
  
hFJZIuserate sind an die Geschaftosiene des DSeutichen Kolonialblattes“, Berlin 8W 68, Kochstrabe 68 -71, euizusenden 9½ 
  
Bekanntmachung. 
Im Handelsregister B ist heute bei 
der unter- Nr. 11 eingetragenen Firma 
Thimm &amp; Mascher, Gesellschaft mit 
Shimn tD Hastung in Tanga, fol- 
gendes eingetragen: 
Die Geelschast. ist auigelsst. 
Firma ist erlos 
Tanga, den 3. Tnober 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
Die 
uösu) 
  
Bekanntmachung. 
Im Handelsregister A ist heute 
unter Nr. 30 folgendes eingetragen: 
Spalte 1: 1. 
Spalte 2: Paul Mascher, Tanga. 
Spalte 3: Jaul Mascher, Spediteur, 
Tanga. Gusb 
Tanga, ven- 30. September 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
  
Bekanntmachung. 
In das Handelsregister Abteilung A 
unter Nr. 31 ist folgendes eingetragen: 
Spalte 1: Nr. 1. 
Spalte 2: L. K. Dias &amp; Söhne, Tanga. 
Spalte 3: Luciano Tavier Dias, Tar- 
quinio Sylvestre D#os- Felix 
Athanasio Dias, alle Kauf- 
leute in Tanga. 
Handelsgesellschaft. 
Die Kaufleute Tarquinio 
Sylvestre und Felix Atha- 
nasio Dias sind in das Ge- 
schäft als persönlich haftende 
Gesellschafter eingetreten. Die 
Gesellschaft hat am 1. Okto- 
ber 1908 begonnen. (150) 
Die Firma war bisher L#. 
Dias. Vgl. Nr. 16 der 
2 des Handelsregisters. 
Tanga, den 3. Oklober 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
Spalte 6: 
Spalte Zi: 
  
Bekanntmachung. 
n das Handelsregister Abteilung A 
un Nr. 16 bei der Firma L. X. Dias, 
Tanga, ist folgendes eingelragen: 
Spalte 1: Nr. 2. 
Spalte 6: Die Kaufleute Tarquinio 
Sylvestre Dias und Felir 
Athanasio Dias sind in das 
Geschaft als persönlich haf- 
tende Gesellschafter einge- 
treien. 
Die Firma ist in L. A. Dias 
&amp; Söhne geändert. Val. 
Nr. 31 der Abt. A des 
Handelsregisters. Gu#d) 
Tanga, den 3. Oktober 1908. 
Der Kaiserliche Bezirksrichter. 
Spalte 8: 
Vetanntmachung. 
Die Firma Carl Bödiker &amp; Co., Kommanditgesellschaft auf Aktien, 
Hamburg 8, Asiahaus, und die Filialen der Firma in Ostasien und Südwest- 
afrika erbieten sich zu folgenden Diensten für Offiziere, Beamte, Farmer, An- 
siedler und deren Angehörige: 
Ankauf aller exportfähigen Kolonialartikel. 
Lieferung von Waren aller Art nach Ubersee. 
Auskünfte über die Verhältnisse in den Kolonien. 
Zusammenstellung von Fahrplänen, Besorgung von Billets u. Kabinenplätzen. 
Einrichtung von Haushaltungen und Farmbetrieben (Mobiliar, Windmotor- 
anlagen, landwirtschaftliche Maschinen usw.). 
Spedition von Mobiliar und 
Verun von geeenen Briefen und Paketen, briefliche und tteler 
e Geldsendun ) 
Annahme Verzen#ng von Depositen. 
Kreditbriefe. 
Für Auskünfte und Vermittelungen wird nur Ersah der Koßen und Porlü erbeten. 
F. C. Heinemann, Erfurt 123. 
Hofllsferant 8r. Hal.d.Doulsch. Lalaers u. Könlge v. Preusses. 
danemuent Luntt. I. LAnstlgiiuend. 
Sorrtalog to koe — l- 
Muse-. 
  
  
   
   
   
  
   
III- Atlshus oro r 
* — fraazösleche Aust 
seem SSSI# vorpackte auserlesene » 
Skiurtskssatllssssiastisuac··« 
Blumensamen-Sortlmente 
wit neuem lufidlchten Verschluß der Kästen 
r ein bequemes L#erausne amen jo nach Be 
e# Jederzeit gestatte (115° 
Lieserant vieler rers rcher Hehörden, 
A’issios-staffen und Frirackunden. 
  
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Fleischbrühe 
Oibtugenblicklich -nurmi Wesser- 
vorzügliche Bouillon. 
  
  
  
  
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mit bestem Absatzgebiet in Oberschlesien unter günstigsten Be- 
dingungen bald verkäuflich. 
Gesamtgröße 900 Morgen größtenteils Rüben= und Weizenboden 
in hoher Kultur und vorzügliche Wiesen. Wirtschaftsgebäude in 
bestem Iustande. Inventar reichlich und gut, vielseitige Jagd, Herren- 
haus im Park. 
Anzahlung 100 000 Mark, bei geregelten poenverhacenissn. 
Besichtigung jederzeit gestattet. 
Weitere lostenlose Auskunft erteilt 
Geschänselle der Landbank Berlin in Sreslan XlII.2.
        <pb n="1283" />
        eutsches Kolonialblatt 
Kmtsblatt für die Schutzgebiete in Afrika und in der Südsee 
Berausgegeben im Reichs-Kolonialamt. 
  
  
19. Jahrgang Berlin, den 15. Dezember 1908. Uummer 24. 
Diese Zeitschrift erscheimt in der Regel am 1. und 15. jedes Monats. Derselben werden als Bedene betgefügt buen mindestens 
Ana vierteljährl! erscheinenen: „Mitteilungen aus den deutschen Schutzgebieten-, usgeyeben reihe t 
Danckelman. ——m i btlichUhu-Inementshkelöfukvas Ko natblantnitden Beil-essen beträgt den Bezn e uch' 
6%| und die Buchh i M. 3.—, direkt unter Streifband durch m Verlagsbuchhandlung: - M. 4 Leicschen Fu 
fzaoeodeutschen Arrnn, Österreich= Ungarns, d) M. 5— für dle Länder des Weltpostvereins Ginliurn gen und A 
sind an die Königliche Fobulbnserr bon Ernsi Siegfried Mittler und Sohn, Berlin swes. Kalstuaen en zut aren 
  
Inbale: Amtlicher Teil: Deutsch= englisches Abkommen über die Bekämpfung der Schlafkrankheit. Vom 27. Ok- 
lober 1908 S. 1197. — Verordnung des Gouverneurs von Deutsch- Südwestafrika, betr. den Handel und Verkehr mit 
rohen oder ungeschliffenen Diamanten. Vom 21. Oktober 1908 S. 1199. — Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs 
von Kamerun zur Kaiserlichen Verordnung, betr. Zwange- und Strafbefugnisse der Verwaltungsbeherden in den Schutz- 
1200 
gebieten Afrikas und der Südsee, vom 14. Juli 1905. Vom 24. September 1908 S . — Bela anntmachung des 
Gouverneurs von Namernn zu den vorstehenden Ausführungsbestimmungen. Vom 3 Oktober 1908 S. 1209. Be- 
lanntmachung des Gouverneurs von Samoa, betr. die Erhebung einer Durchfuhrgebühr. Vom 31. August 1907 
1209. — lbersicht über die Geschäfte der Raiserlichen Gerichte in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee 
während des RKalenderjahres 1907 S. 1210. — Zulassung zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft S. 1225. — 
Personalien S. 1225. — Patriotische Gaben S. 1227. 
Nichtamtlicher Teil: Kamerun: Vom Bau der Manengubabahn S. 1227. — Expedition zur Erforschung der 
Flora und Fauna Rameruns S. 1228. 
Deutsch- Südwestafrika: Von der Südbahn (mit einer Skizze) S. 1228. — Morengas Ende S. 1228. — Nach- 
weisung der Seiode. Zollämtern des Schutzgebiets Deutsch-Südwestafrika im Monat Juni 1908 fällig Femorunnen 
Nollbeträge 1234. 
Deutsch-Ostafrika: Übersicht über die Bewegung des Handels des deutsch= ostafrilanischen Schutgebiets über 
die Zollstellen der Binnengrenze im I. Viertel des Kalenderjahres 1908 im Vergleich mit dem Handel im gleichen 
Zeitraum des Vorjahres S. 1234. — Die Zentralbahn S. 1237. 
Deutsch-Neuguinea: Die Expedition Sapper-Friederici S. 1237.— Die deutsche Marine-Expedition 19 %0 S. 1237. 
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen: Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwestafrika S. 1239. — Aus 
dem „Tropenpflanzer“ S. 1240. 
Aus fremden Kolonien und Produktionsgebieten: Lardel, Pertugalz im Jahre 1907 S. 1241. — Handel 
der Kolonie Gambia 1907 S. 1241. — Handel der Goldküste 1007 S. Zum Handel Britisch-Indiens — 
auf dem Gebiete der Teniil- Industme S. 1212. — Handel st3 im 1. honlbjahr 1908 S. 1244. — Aus- 
ichten der indischen Baumwollernte 1908/09 S. 1245. — Stand der ägyptischen Baumwollernte im Oktober 1908 
12145. — Der Anteil der einzelnen Baumwollsorten an den Ernteergebnissen Britisch-Indiens S. 1246. — Die 
Mimaanische Seidenzucht im Jahre 1907 S. 1247. — Aussichten der Wdierte Väsch- Indiens 1908/09 S. 1247. — 
Tabakernte in Bahia S. 12417. — Nelkenausfuhr Zanzibars 1907 S. 1247. — Entwicklung Neuseeland“ von 1902 
S. 1219. — Westaustraliens. Mineraliengewinnung 1001 1240. — Die Aufnahme der Kokosnußfaser- 
Industrie in der portugiesisch-ostindischen Kolonie Goa S. 1250. — Straußen zucht in der Kapkolonie S. 1250. — 
Handlungsreisende und Jollbehandlung der Warenmuster in Liberia S. 1250. — Handlungsreisende und Zollbehandlung 
der Warenmusier in Marokko S. 1251. — Ermäßigung der Si-enzgebähr für den Verkauf inländischer Weine in der 
Lopkolonie S. 1251. — Geplante Erhöhung der Hafenabgaben in Natal S. 1251. — Zollbefreiungen in 1 ritisch- Ostafrika 
1251. — Verbot der Ausfuhr von Angoraziegen aus der Napkolonie nach Deutsch-Südwestafrika S. 1251. — Vor 
cristen für die Einfuhr geistiger Getränke in Nord- Nigeria s S. 1251. — Der „Tabakkrieg“ in Wentuc. 1251. 
Vermischtes: Die mistanärztliche Tätigkeit S. 1252. — Eine neue Kolonial-Akademie 8B. 1 253. — Staats- 
haushalt Rals für 1908/09 1254. — Volkszählung in Johannesburg (Transvaal) S S. 1254. — Beitritt 
Liberias zum Internationalen Verbande zum Schutze von Werken der Literatur und Runst S. 1254. — Literatur- 
Verzeichnis S. 1255. — Verkehrs-Nachrichten S. 1255. — Schiffsbewegungen S. 1258. — Kurse deutscher 
Kolonialwerte S. 1260. 
EEEEEZEZ9t,L dhr Teisssm) 
Gesetze; Verordnungen der Reichsbehörden; Verträge. 
Deutsch-englisches HRbkommen über die Bekämpfung der Schlafkrankheit in Ostafrika. 
Vom 27. Oktober 1908. 
Die Kaiserlich Deutsche Regierung und die With a view to the more effectual com- 
Königlich Großbritannische Regierung haben zwecks bating of the disease known as Sleeping Sick- 
wirksamerer Bekämpfung der in den beiderseitigen ness in the respective British and German
        <pb n="1284" />
        G 1198 20 
Besitzungen Ostafrikas als Schlafkrankheit bekannten 
Seuche die folgende Vereinbarung getroffen: 
Die genannten Regierungen werden: 
1. Insoweit ausführbar, Maßnahmen dahin 
treffen, daß solche Eingeborene der beiderseitigen 
Gebiete, welche an Schlafkrankheit leiden oder 
bei welchen der wohlbegründete Verdacht für das 
Vorliegen der Schlafkrankheit besteht, verhindert 
werden, in das Gebiet der anderen Macht über- 
zutreten. 
2. Insoweit ausführbar, Maßnahmen dahin 
treffen, daß alle Eingeborenen, welche aus dem 
Gebiete der einen Macht in das der anderen 
Macht kommen und bei denen auf Grund ärzt- 
licher Untersuchung die Schlafkrankheit festgestellt 
wird, im Gebiete derjenigen Macht, in dem sie 
im besagten Zustande angetroffen werden, fest- 
gehalten oder gesondert untergebracht werden. 
3. (a). Insoweit ausführbar, Maßnahmen 
dahin treffen, daß alle Eingeborenen innerhalb 
ihrer beiderseitigen Gebiete verhindert werden, 
vom Gebiet der einen Macht in Gebietsteile der 
anderen Macht, die für infiziert erklärt worden 
sind, überzutreten. 
(b). Sich gegenseitig schnellmöglichst Mit- 
teilung von den für infiiert erklärten Gebiets- 
teilen machen. 
4. Insoweit es die örtlichen Verhältnisse ge- 
statten, innerhalb der beiderseitigen Gebiete an 
benachbarten Punkten auf beiden Seiten der ge- 
meinsamen Grenze gesonderte Lager zwecks Auf- 
nahme und Behandlung solcher Eingeborenen 
errichten, die schlafkrank sind oder unter dem 
Verdacht der Schlafkrankheit stehen oder der An- 
steckung durch die Schlafkrankheit ausgesetzt ge- 
wesen sind. 
5. Jedwede ausführbare Maßnahme treffen, 
um in den beiderseitigen Gebieten Krokodile und 
sonstige Wandertiere zu vernichten, die nach be- 
gründeter Annahme als Nahrungsspender der 
glossina palpalis in Betracht kommen. 
6. Das Abkommen tritt am 1. Jannar 1909 
in Kraft. 
Das Abkommen wird für die Dauer von drei 
Jahren abgeschlossen und gilt so lange jedesmal 
als für ein Jahr erneuert, als es nicht sechs 
Monate vor dem Ablaufe der Gültigkeitsfrist von 
einer Seite gekündigt wird. 
In doppelter L#ssertigung vollzogen zu 
London, den 27. Oktober 1 
Possessions in East Africa, the Imperial German 
Government and His Britannie Majesty's Go- 
vernment have agreed as follows: 
The said Governments will: 
1. Take such steps as are practicable to 
Prevent natives of their respective territories 
who are suffering, or are suspected on rea- 
sonable grounds to be suffering, from sleeping 
sickness, from passing into esch other's terri- 
tories. 
2. Take such steps as are practicable in 
order that all natives coming from the terri- 
tory of the one Power into that of the other 
and found on medical examination to be suffe- 
ring from sleeping sickness may be betained 
or segregated in the territory of that Power 
in which they are found in the said condition. 
3. (a). Take such steps as are practicable 
to prevent all natives within their respective 
territories from crossing from the territory) 
#of the one Power into areas in the territory) 
of the other Power which have been declared. 
infected. 
(b). Lose no time in notifying to each 
other the arens so declared infected. 
4. As far as local eireumstances permit, 
establish segregation camps in their respective 
territories at adjacent points on either side of 
the common boundary for the detention and 
care of natives suffering, or reasonably sus- 
pPected of suffering, from or who have been 
eexposed to infection from sleeping sickness. 
5. Take all such steps as are practicable 
for the destruction within their respective terri- 
tories of crocodiles and other migratory ani- 
mals which may be reasonably suspected of 
being a scurce of aliment to the glossina pal- 
palis. 
6. This Agreement shall come into effect 
on January 1, 1909. 
This Agreement is concluded for a term 
f three Fears, and it will remain in force 
automatically for further periods of one year 
until denounced by one of the parties six 
months before the expiration of that year. 
Done in duplicate at London the 27 Oe- 
tober, 1908. 
(L. S.) gez. E. Grey. 
(I. S.) gez. P. Metternich.
        <pb n="1285" />
        G 1199 20 
Bei Zeichnung des Abkommens zur Bekämp- 
fung der Schlafkrankheit in Ostafrika stellen die 
Unterzeichneten noch das Einverständnis ihrer 
Regierungen über folgende Maßnahmen zur 
Ausführung des Abkommens fest: 
1. Den beiderseitigen Arzten und Beamten, 
welche Konzentrationslager leiten, sollen gegen- 
seitige Besuche zur Aussprache über ihre Erfah- 
rungen empfohlen werden. 
2. Für jede Gegend, in der die Krankheit 
auftritt, bleibt zu erforschen, welche wandernden 
Tiere es find, von deren Blute die glossina 
palpalis lebt; nach dem Ergebnis bleiben örtliche 
Maßnahmen zur Ausrottung oder Vertreibung 
der Tiere aus den von der Krankheit heimgesuchten 
Gegenden zu vereinbaren. Dabei muß selbst- 
verständlich von der Ausrottung wirtschaftlich 
wertvoller Tiere möglichst abgesehen werden. 
In doppelter Ausfertigung vollzogen zu 
London, den 27. Oktober 1908. 
On proceeding to the signature of the 
Agreement for the combating of sleeping sick- 
ness in East Africa, the Undersigned declare 
that their Governments have agreed to adopt 
the following measures for the purpose of 
carrying out the Agreements: 
1. The medical officiers and officials of 
both Powers in charge of concentration camps 
shall be recommended to visit esch other for 
the purpose of discussing their experience 
#of the disease. 
2. In every disdrict where the disease 
exists steps will betaken to ascertain which 
migratory animals nourish the glossina pal- 
palis, and, in accordance with the result of 
the investigation, local measures will be con- 
certed for the extermination of the animals in 
duestion or for their removal from the regions 
infested with the disease. Animals useful for 
domestie purposes must, naturally, as far as 
Possible be spared. 
Done in duplicate at London the 27, Oe- 
tober, 1908. 
(L. 8.) gez. E. Grey. 
(L. S.) gez. P. Metternich. 
Verordnung des Gouverneurs von Deutsch-Südwestafrika, betr. den Handel und 
Verkehr mit rohen oder ungeschliffenen Diamanten. 
Vom 21. Oktober 1908. 
Auf Grund des § 15 des Schutzgebietsgesetzes (Reichs-Gesetzbl. 1900, S. 813) und § 5 
der Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die seemannsamtlichen und konsularischen Befugnisse und 
das Verordnungsrecht der Behörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 27. Sep- 
tember 1903 (Kol. Bl. S. 509) wird hiermit für das südwestafrikanische Schutzgebiet verordnet, 
was folgt: 
§5 1. Der Besitz, die Weitergabe, die Annahme, der Handel oder jegliches Inverkehrbringen 
von rohen oder ungeschliffenen Diamanten ohne behördlichen Erlaubnisschein ist verboten, sofern nicht 
eine der in §§ 5 und 6 bezeichneten Ausnahmen vorliegt. 
§ 2. Der Erlaubnisschein wird von dem Bezirks= oder Distriktsamt des Aufenthaltsorts 
des Antragstellers, und zwar jedesmal für die Dauer eines Jahres, vom Tage der Ausstellung ab 
gerechnet, erteilt. Er kann verweigert werden, wenn die beantragende Person keine hinreichende 
Gewähr für eine einwandfreie Benutzung des Erlaubnisscheines bietet. Nicht erteilt werden darf ein 
Erlaubnisschein solchen Personen, welche schon einmal wegen einer Zuwiderhandlung gegen diese 
Verordnung bestraft worden sind, sowie Eingeborenen. Der Erlaubnisschein wird nur natürlichen 
Personen erteilt und ist nicht übertragbar. 
Über die erteilten Erlaubnisscheine wird von der zuständigen Behörde ein Register geführt, 
dessen Einsichtnahme jedermann gestattet ist. 
§ 3. Die für die Erteilung des Erlaubnisscheines jährlich zu zahlende Gebühr beträgt 
1000 . Dieselbe ermäßigt sich auf den Betrag von 10 J, wenn nachgewiesen wird, daß die 
rohen oder ungeschliffenen Diamanten zu wissenschaftlichen Zwecken oder zu Werkzeugzwecken im 
eigenen Betriebe ausschließlich Verwendung finden.
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        W 1200 20 
§ 4. Schürfer, welche auf Diamanten fündig geworden sind, haben gleichzeitig mit der 
nach § 89 der Kaiserlichen Bergverordnung vorgeschriebenen Fundanzeige um die Ausstellung eines 
Erlaubnisscheines nachzusuchen. Die Gebühr für diesen Schein beträgt für das erste Jahr 10, 
später 1000 “ jährlich. 
§ 5. Wer sich bei dem Erlasse dieser Verordnung in dem Besitz von rohen oder unge- 
schliffenen Diamanten befindet, ohne daß er die Weitergabe usw. im Schutzgebiete beabsichtigt, hat 
diese bis zum 1. Januar 1909 zur Registrierung bei der Kaiserlichen Bergbehörde in Windhuk bzw. 
der Bohrkolonne Süd in Kuibis einzusenden. Die Registrierungskosten belaufen sich auf 1./4 pro Stein. 
§ 6. Personen, welche im Diamantbergbau als Angestellte oder Arbeiter beschäftigt sind, 
bedürfen zum Besitze von Diamanten keines Erlaubnisscheines (vgl. § 1), solange sie sich innerhalb 
der Grenzen des betreffenden Gruben= bzw. Schürffeldes befinden. 
§5 7. Jede Zuwiderhandlung gegen die vorstehenden Bestimmungen wird mit Geldstrafe 
bis zu 5000 J&amp; oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten, allein oder in Verbindung mit- 
einander, bestraft. 
Die gleiche Strafe trifft denjenigen Inhaber eines behördlichen Erlaubnisscheines, welcher 
rohe oder ungeschliffene Diamanten von Personen annimmt oder an solche weitergibt, welche keinen 
behördlichen Erlaubnisschein besitzen. 
Die den Gegenstand der Zuwiderhandlung bildenden Diamanten und die Erlaubnisscheine 
unterliegen der Einziehung. 
§5 8. Eingeborenen gegenüber finden außer den im § 7 angedrohten Strafen auch die- 
jenigen Strafmittel Anwendung, die in den allgemeinen, die Strafrechtspflege gegenüber den Ein- 
geborenen regelnden Vorschriften für zulässig erklärt sind. 
b §5 9. Diese Verordnung tritt am Tage der Verkündung in Kraft. 
Windhnuk, den 21. Oktober 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
v. Schuckmann. 
AKusführungsbestimmungen des GCouverneurs von Kamerun zur Kaiserlichen 
Verordnung, betr. 3wangs- und Strafbefugnisse der Verwaltungsbehörden in den 
Schutzgebleten Kfrikas und der Südsee, vom 14. Juli 1905. 
Vom 24. September 1908. 
Mit Zustimmung des Reichskanzlers wird zur Ausführung der Kaiserlichen Verordnung, 
betreffend Zwangs= und Strafbefugnisse der Verwaltungsbehörden in den Schutzgebieten Afrikas und 
der Südsee, vom 14. Juli 1905 (Reichs-Gesetzbl. S. 717) folgendes bestimmt: 
§ 1. (Zu § 1 der Kaiserlichen Verordnung.) 
1. Zur Zwangsvollstreckung wegen festgestellter Geldforderungen und Ansprüche auf Heraus- 
gabe von Sachen werden, soweit nicht durch bestehende Vorschriften oder die gegenwärtigen 
Bestimmungen (vgl. § 9 Nr. 2) ein anderes angeordnet ist, die Bezirksamtmänner und Stations- 
leiter und bei ihrer Verhinderung ihre vom Gouverneur ausdrücklich als solche bestellten Vertreter 
für ihren Amtsbezirk ermächtigt. 
Dem Gouverneur bleibt vorbehalten, im Einzelfalle eine andere Person zu beauftragen 
oder die Funktionen der Vollstreckungsbehörde selbst zu übernehmen. 
Die Bergbehörde hat die Zwangsvollstreckung durch Ersuchen des Bezirksrichters auszuführen. 
2. Wegen anderer als öffentlich rechtlicher Forderungen und Ansprüche, insbesondere zur 
Beitreibung von Forderungen des Fiskus als Privatunternehmers, findet das Verwaltungszwangs- 
verfahren (in Ermangelung der Möglichkeit einer „Feststellung“ der bezüglichen Forderungen im 
Sinne des § 1 der Kaiserlichen Verordnung) nicht statt. 
3. Für die Gerichte bleibt hinsichtlich der Beitreibung der Geldstrafen und aller Kosten, 
einschließlich der Kosten der Strafvollstreckung, die Verfügung des Reichskanzlers, betreffend die
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        W 1201 20 
Regelung des gerichtlichen Kostenwesens in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, vom 28. No- 
vember 1901 (Kol. Bl. S. 853) maßgebend. 
§ 2. (Zu § 2 der Kaiserlichen Verordnung.) 
1. Anwendung finden insbesondere auch die Vorschriften des § 5 der Verfügung des 
Reichskanzlers, betreffend die Ausübung der Gerichtsborkeit in den Schutzgebieten Afrikas und der 
Südsee, vom 25. Dezember 1900 (Kol. Bl. 1901 S. 1 
2. Die Frist für die sofortige Beschwerde wird auf vier Wochen verlängert. 
3. Als Anhalt für die Zwangsvollstr gsverfügungen können die in Anlage I enthaltenen 
Vordrucke Nr. I und II dienen. 
· §3.(Zu§8derKaisetlichenVerordnung.) 
1. Zu Anordnungen polizeilicher Art (Polizeiverfügungen) und zur Anwendung von Zwang 
behufs deren Durchführung (88 9 bis 22 der Kaiserlichen Verordnung) sind innerhalb ihres Ver- 
waltungsbezirks die Bezirksamtmänner und Leiter selbständiger Stationen und bei ihrer Verhinderung 
ihre vom Gouverneur ausdrücklich als solche bestellten Vertreter mit der Einschränkung ermächtigt, 
daß erstere Geldstrafen bis zu 50 “, letztere bis zu 30 „7 androhen und festsetzen dürfen. 
Soweit die Hafen= und Schiffahrts-, Eisenbahn-, Jagd= und Forstpolizei durch Bekannt- 
machung des Gouverneurs im Amtsblatt unter Ausschließung der allgemeinen örtlichen Verwaltungs- 
behörde besonderen Organen übertragen wird, find die letzteren innerhalb ihrer Zuständigkeit zu 
Anordnungen polizeilicher Art ermächtigt. Sie haben jedoch wegen zwangsweiser Durchführung 
ihrer Anordnung (Androhung, Festsetzung, Ausführung der in den §§ 9 bis 12 der Kaiserlichen 
Verordnung bezeichneten Zwangsmittel und Gebrauch unmittelbaren Zwanges nach § 15 ebenda) 
die nach Abs. 1 zuständige Dienststelle zu ersuchen. 
Die Bergbehörde ist ermächtigt, innerhalb ihrer Zuständigkeit selbst Zwang zur Durch- 
führung ihrer bergpolizeilichen Anordnungen anzuwenden und in jedem einzelnen Falle Strafen bis 
zu 150 J/4 anzudrohen und festzusetzen. Das gleiche gilt von denjenigen Behörden, denen die 
bergpolizeiliche Aufsicht gemäß § 86 der Kaiserlichen Bergverordnung für die afrikanischen und 
Südsee-Schutzgebiete mit Ausnahme von Deutsch-Südwestafrika vom 27. Februar 1906 (Reichs- 
Gesetzbl. S. 363) übertragen wird. 
2. Unter Anordnungen polizeilicher Art fallen diejenigen, bei denen die Voraus- 
setzungen des § 10 des Preußischen Allgemeinen Landrechts Teil II, Titel 17 zutreffen. Dieser 
Paragraph lautet: 
„Die nötigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit und Ordnung und 
zur Abwendung der dem Publiko oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu 
treffen, ist das Amt der Polizei." 
Vgl. hierzu die Anlage II. 
Anordnungen polizeilicher Art sollen zur Bermeidung von Mißverständnissen stets als 
„Polizeiverfügung“ ausdrücklich bezeichnet werden. (Vgl. § 6 dieser Bestimmungen.) 
3. Zu obrigkeitlichen Anordnungen nichtpolizeilicher Art und zur Anwendung von Zwang 
behufs deren Durchführung sind die vom Gouverneur namentlich bezeichneten Personen ermächtigt, 
mit der Einschränkung, daß sie in jedem einzelnen Falle Geldstrafen bis zu 50 J/¼ androhen und 
festsetzen dürfen. 
  
§ 4. (Zu §§ 9 bis 13 der Kaiserlichen Verordnung.) 
Als Anhalt für die schriftliche Androhung und Verfügung der Ausführung einer Handlung 
durch die Behörde oder durch einen Dritten auf Kosten des Verpflichteten und für die schriftliche 
Androhung und Festsetzung einer Geldstrafe können die Vordrucke III—VII in Anlage I dienen. 
§ 5. (Zu § 14 der Kaiserlichen Verordnung.) 
Unberührt bleibt die Befugnis der nach § 3 dieser Bestimmungen zu Anordnungen polizei- 
licher Art ermächtigten Organe, vorschriftswidrige Zustände (drohenden Einsturz von Baulichkeiten,
        <pb n="1288" />
        W 1202 20 
Verkehrshindernisse wie Menschenansammlungen, umgefallene Bäume, Steine usw. auf öffentlichen 
Wegen u. dgl.) durch unmittelbares Eingreifen zu beseitigen sowie die Entstehung solcher Zustände 
zu hindern. 
Vgl. auch die Anlage II. 
§ 6. (Zu § 17 der Kaiserlichen Verordnung.) 
1. Die Frist für die Beschwerde gegen Anordnungen polizeilicher Art (Polizeiverfügungen) 
oder gegen die Androhung, Festsetzung oder Ausführung der in den §8 9 bis 12 der Kaiserlichen 
Verordnung bezeichneten Zwangsmittel oder gegen den Gebrauch unmittelbaren Zwanges wird auf 
vier Wochen verlängert. 
2. Damit die durch die Polizeiverfügungen betroffenen Personen nicht im ungewissen 
darüber bleiben, daß es sich um solche Verfügungen, im Gegensatze zu anderen Verfügungen 
obrigkeitlicher Art (§ 3 Nr. 3 dieser Bestimmungen), handelt und daß deshalb die Beschwerde 
binnen der in Nr. 1 bestimmten Frist zu erheben ist, wird hier wiederholt unter Hinweis auf § 3 
Nr. 2 dieser Bestimmungen den Dienststellen zur Pflicht gemacht, die Polizeiverfügungen stets aus- 
drücklich als solche zu bezeichnen. 
3. Die Vorlage der Beschwerden an den Gouverneur hat mit einem Begleitbericht — in 
der Regel unter Beifügung der Akten — zu erfolgen. 
§ 7. (Zu § 19 der Kaiserlichen Verordnung.) 
Die Frist für den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird auf vier 
Wochen verlängert. 
5 8. (Zu § 23 der Kaiserlichen Verordnung.) 
1. Zum Erlasse polizeilicher Strafverfügungen sind innerhalb ihres Verwaltungsbezirks die 
Bezirksamtmänner und Leiter selbständiger Stationen und bei ihrer Verhinderung ihre vom 
Gouverneur ausdrücklich als solche bestimmten Vertreter, mit der Einschränkung ermächtigt, daß fie 
Geldstrafen bis zu 50 ." und Haft bis zu drei Tagen sowie Entziehung festsetzen können. Die 
Haft darf das bezeichnete Strafmaß, auch wenn sie an die Stelle einer nicht beizutreibenden Geld- 
strafe tritt, nicht übersteigen. 
Des Erlasses einer polizeilichen Strafverfügung haben die Genannten sich zu enthalten, 
wenn sie die Anwendung eines ihre Ermächtigung überschreitenden Strafmaßes für angezeigt 
erachten, wenn sie in Erfahrung bringen, daß bereits Schritte zur gerichtlichen Verfolgung einer 
Ülbertretung getan sind und wenn sie ein persönliches Interesse an dem Ausgang der Sache haben. 
2. Die polizeiliche Strafverfügung ist auch gegen Beschuldigte im Alter von zwölf bis 
achtzehn Jahren zulässig. Dabei sind die Bestimmungen der §§ 56 und 57 des Reichsstrafgesetz- 
buches zu beachten. Ist gegen eine solche Person eine Strafverfügung erlassen worden, so 
ist zum MWutrag auf gerichtliche Entscheidung auch ihr gesetzlicher Vertreter befugt. (Strafprozeß- 
ordnung § 340.) 
3. Gegen aktive Militärpersonen dürfen polizeiliche Strafverfügungen nur wegen solcher 
Ülbertretungen ergehen, zu deren Aburteilung im gerichtlichen Verfahren die ordentlichen Gerichte 
zuständig sind. (Vgl. § 2 der Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898, Reichs-Gesetzbl. 
S. 1189.) Eine Festsetzung von Haft findet nicht statt. (Vgl. § 9 Nr. 2 dieser Bestimmungen.) 
4. Die polizeiliche Strafverfügung hat außer der Festsetzung der Strafe die strafbare 
Handlung, Zeit und Ort derselben, die angewendete Strafvorschrift und die Beweismittel sowie 
die Angabe zu enthalten, wohin die Geldstrafe oder die eingezogene Sache abgeliefert werden soll. 
Sie hat ferner die Eröffnung zu enthalten: 
a) binnen welcher Frist (§ 23 Abs. 2 der Kaiserlichen Verordnung, bzw. Nr. 5 dieses 
Paragraphen) der Beschuldigte auf gerichtliche Entscheidung antragen kann, 
b) daß der Antrag auf gerichtliche Entscheidung entweder bei der Dienststelle, welche die 
polizeiliche Strafverfügung erlassen hat, oder bei dem zuständigen Bezirksrichter 
anzubringen ist, 
Dc) daß die polizeiliche Strafverfügung, falls innerhalb der Frist zu a ein Antrag auf 
gerichtliche Entscheidung nicht erfolgt, vollstreckbar wird.
        <pb n="1289" />
        W 1203 20 
5. Die Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegenüber polizeilichen Straf- 
verfügungen wird auf sechs Wochen verlängert. 
6. Als Anhalt für die Erlassung von Strafverfügungen und Strafbescheiden können die 
Vordrucke VIII und IX in Anlage l dienen. - 
7. Wird bei dem Bezirksrichter auf gerichtliche Entscheidung angetragen, so ist dem Antrag- 
steller eine Bescheinigung darüber kostenfrei zu erteilen. · 
8. Die polizeilichen Strafverfügungen wegen Übertretungen und die Strafbescheide sind in 
die Strafliste (Vordruck X in Anlage I) einzutragen. 
§5 9. (Zu §. 28 der Kaiserlichen Verordnung.) 
1. Ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei der Dienststelle, welche die polizeiliche 
Strafverfügung erlassen hat, nicht fristgerecht gestellt, auch die in § 8 Nr. 7 dieser Bestimmungen 
vorgesehene Bescheinigung nicht vorgelegt, so ist die Strafverfügung zu vollstrecken. 
Wird gegen eine aktive Militärperson eine auf Geldstrafe oder Einziehung lautende 
polizeiliche Strafverfügung vollstreckbar, so ist die Vollstreckung bei der zuständigen Militärbehörde 
zu beantragen und dabei zu bemerken, wohin die Geldstrafe oder die eingezogene Sache abgeliefert 
werden soll. 
§5 10. (Zu § 29 der Kaiserlichen Verordnung.) 
Als Anhalt für Abfassung einer Zustellungsurkunde kann der Vordruck XI in Anlage I dienen. 
§5 11. (Zu § 23 der Kaiserlichen Verordnung.) 
Die Befugnis zum Erlaß von Strafbescheiden wegen Zuwiderhandlungen gegen die Vor- 
schriften über die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle steht den Bezirksamtmännern und 
Stationsleitern und bei ihrer Verhinderung ihren vom Gouverneur ausdrücklich als solchen bestimmten 
Vertretern zu. 
Insoweit die Erhebung öffentlicher Abgaben und Gefälle nicht ihnen, sondern für ihren 
Bezirk einem besonderen Beamten übertragen ist, steht diesem die Befugnis zum Erlaß von 
Strafbescheiden zu. 
12. . 
Die Ausführungsbestimmungen treten mit dem Tage ihrer Verkündung im Amtsblatt in 
Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft: 
a) die Verordnung, betreffend die Handhabung der Polizei, vom 6. Mai 1901, 
b) alle Vorschriften in Verordnungen des Gouvernements, welche sich auf das in der 
Kaiserlichen Verordnung vom 14. Juli 1905 geregelte Verfahren beziehen. 
Buea, den 24. September 1908. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Seitz. 
Knlage I. 
Vordruck I. Verfügung der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen (mit Abänderungen 
auch für Zwangsvollstreckung zur Herausgabe von Sachen zu verwenden). 
(Amtsbezeichnung.) (Datum.) * 
1. Dollstrechungsverfügung. 
(Name und Beruf) in. 
schuldet dem Fisssss: 
(Genaue Angabe der geschuldeten Summe und Entstehungsgrund der Schuld.) 
. 4 Da Schuldner trotz Aufforderung diese Schuld bis heute nicht bezahlt hat, so wird gegen 
ihn hiermit die Zwangsvollstreckung verfügt und mit deren Vollziehung durch Pfändung von körper-
        <pb n="1290" />
        W 1204 20 
lichen Sachen, die sich im Gewahrsam des Schuldners befinden, gemäß §§ 808 ff. der C. P. O. 
(Dienststellung und Name des Beamten) beauftragt. Derselbe 
darf mit der Pfändung erst Tage,') nachdem die Anordnung dem Verpflichteten bekannt“) 
gemacht ist, beginnen. Über jede Vollstreckungsverhandlung hat er eine schriftliche Nachricht mit 
kurzer Erwähnung der wesentlichen Vorgänge und der Namen der Personen, mit welchen verhandelt 
wurde, zu den Akten zu bringen. 
  
  
(Unterschrift.) 
2. Die Verfügung Ziffer 1 ist 
a) dem Verpflichteten bekannt"““) zu machen; 
b) dem beauftragten Beamten in beglaubigter Abschrift zuzustellen. 
Anmertungen: 
*) Zwischen der Bekanntmachung und dem Beginne der Voiltresz# soll eine mindestens dreitägige 
Fait liegene es sei denn, daß Gefahr im Verzug obwaltet. (6 1 2 der Kaiserlichen Verordnung vom 
14. Juli 1905.) 
*Die in diesem Vordruck behandelte Verfügung kann durch Mitteilung zu Protokoll oder durch Zu- 
stellung bekannt gemacht werden. Die Zustellungen sollen mittels eingeschriebenen Briefes (Telegramms) oder 
durch —n der Urschrift oder einer beglaubigten Abschrift des zugustellenden Schriftstücks stattfinden (ugl. 
* # 29 der Kaiserlichen Verordnung vom 14. Juli 1905 und Vordruck Xl). 
  
Vordruck II. Pfändungs= und Uberweisungsverfügung. 
(Amtsbezeichuunee. (Damm.) 
Der schuldet dem Fiskus 
............................................................................................ (genaue Angabe der geschuldeten Summe 
und des Enistehungsgrundes der Schuld). Da er trotz Aufforderung diese Schuld bis heute nicht 
gezahlt hat, so wird hiermit die ihm ggen. , 
  
nnnnn. zustehende Geldforderung im Betrage von 
... Mark gepfändet und dem Fiskus in Höhe seiner oben erwähnten Forderung nebst den 
durch das Verfahren entstandenen baren Auslagen im Betrage von Mark 
zur Einziehung überwiesen. 
Zu diesem Zweck ergeht hiermit an den Drittschuldner 
— ddoas Verbot, an den Schuldner 
zu zahlen. Zugleich ergeht an letzteren das Gebot, sich jeder Verfügung über die Forderung, ins- 
besondere der Einziehung derselben, zu enthalten. 
Der Drittschuldner hat binnen Veochen, von der Zustellung") dieser Verfügung an 
gerechnet, der unterzeichneten Behörde zu erklären: *5 
1. ob und inwieweit er die Forderung als begründet anerkenne und Zahlung zu leisten 
bereit sei; 
ob und welche Ansprüche andere Personen an die Forderung machen; 
ob und wegen welcher Ansprüche die Forderung bereits für andere Gläubiger ge- 
pfändet sei; 
  
  
rnim-l 
  
(Unterschrift.) 
Die vorstehende Verfügung ist zuzustellen: 
1. an den Schuldner; 
2. an den Drittschuldner. — In der die Zustellung an diesen nachweisenden Urkunde 
ist die Aufforderung zur Abgabe der in Ziffer 1 bis 3 der obenstehenden Verfügung 
bezeichneten Erklärung aufzunehmen. 
  
*) Val. Anmerkung) zu Vordruck I.
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        1205 25 
Vordruck III. Aufforderung zur Ausführung einer Handlung unter Androhung der Ausführung 
durch die Behörde oder einen Dritten auf Kosten des Verpflichteten. 
(Amtsbezeichnung. ) (Daitum.) 
Dolizeiverfügung. 
Sie werden hiermit aufgefordert, binnen einer Frist von 
von Zustellung") dieses Schreibens an gerechnet, 
Falls Sie binnen der genannten Frist dieser Aufforderung nicht vollständig nachsommen 
sollten, würde die Handlung von der Behörde selbst oder im Auftrag der Behörde von einem Dritten 
auf Ihre Kosten, die Sie im voraus zu erledigen hätten, ausgeführt werden. 
Gegen diese Polizeiverfügung ist Beschwerde an den Gouverneur zulässig. Dieselbe ist bei 
der unterzeichneten Behörde innerhalb 4 Wochen, von der Zustellung dieses Schreibens an gerechnet, 
anzubringen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 
(Adresse.) 
—.. (unterschrift.) 
*) VglI. Anmerkung"") zu Vordruck I. 
  
Vordruck IV. Aufforderung zur Ausführung einer Handlung unter Androhung einer Geldstrafe. 
(Nur zu verwenden, wenn die Ausführung der zu erzwingenden Handlung durch die Behörde oder 
durch einen Dritten nicht tunlich ist oder feststeht, daß der Verpflichtete die dadurch entstehenden Kosten nicht 
tragen könnte.) 
(Amtsbezeichnung.) (Damm.) 
Dolizeiverfügung. 
Sie werden hiermit aufgefordert, binnen einer Frist von 
von Zustellung") dieses Schreibens an gerechnet, 
Falls Sie binnen der genannten Frist dieser Aufforderung nicht vollständig nachkommen 
sollten, würde gegen Sie auf eine Geldstrafe von.. Mark erkannt werden. 
egen diese Polizeiverfügung ist Beschwerde an den Gouverneur zulässig. Dieselbe ist bei 
der unterzeichneten Behörde innerhalb 4 Wochen, von Zustellung dieses Schreibens an gerechnet, 
anzubringen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 
(Adresse.) 
&amp;QQ. (unterschrift.) 
*) Vgl. Anmerkung “) zu Vordruck I. 
  
Vordruck V. Verbot einer Handlung unter Androhung einer Ungehorsamsstrafe. 
11 (Amtsbezeichnung. ) (Datum.) 
Polizeiverfügung. 
Es wird Ihnen hiermit verboten 
Im Falle der Zuwiderhandlung gegen dieses Verbot würde gegen Sie auf eine Geldstrafe 
von Mark erkannt werden. 
Gegen diese Polizeiverfügung ist Beschwerde an den Gouverneur zulässig. Dieselbe ist bei 
der unterzeichneten Behörde innerhalb von 4 Wochen, von Zustellung") dieses Schreibens an ge- 
rechnet, anzubringen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. 
(Adresse.) 
tunterschrift.) 
! Agl. Anmerkung “") zu Vordruck I. 
1!16
        <pb n="1292" />
        W 1206 „ 
Vordruck VI. Verfügung der Ausführung einer Handlung durch die Behörde oder einen Dritten 
f Kosten des Verpflichteten. 
(Amtsbezeichnung.) (Datum. "1 
Polizeiverfügung. 
Durch formrichtig zugestellte Polizeiverfügung vom sind Sie auf- 
gesordert worden, binnen einer Frist von 
Da Sie binnen der genannten Frist dieser Aufforderung nicht — nicht vollständig — nach- 
gekommen sind, so wird hiermit verfugt, daßt die e Handlung — durch die Behörde selbst — im Auf- 
trage der Behörde durch 
— auf Ihre Kosten ausgeführt wird. 
Die Kosten in vorläufig berechnetem Betrag von . Mark haben Sie binnen 
Tagen, von Zustellung“) dieser Derfütung an gerechnet, hierher einzusenden, widrigenfalls 
Zwangsvollstreckung gegen Sie erfolgen wir 
Gegen diese Verfügung ist —* an den Gouverneur zulässig. Dieselbe ist bei der 
unterzeichneten Behörde innerhalb von 4 Wochen, von Zustellung dieses Schreibens an gerechnet, 
anzubringen. Sie hat keine ausschiebende Wirkung. 
  
(Adresse.) 
(uUnterschrift.) 
  
*) Vgl. Anmerkung ““) zu Vordruck I. 
  
Vordruck VII. Festsetzung einer Geldstrafe wegen Nichtausführung einer von der Behörde ver- 
langten Handlung. — Ü|bertretung eines von der Behörde erlassenen Verbots. 
(Amtsbezeichnung.) DC(datmm) 
Nr. der Strafliste 190 
Dolizeiverfügung. 
Durch formrichtig zugestellte Polizeiverfügung vom 
sind Sie aufgefordert worden, binnen einer Frist von 
ist Ihnen verboten worden“) 
Da Sie dieser Aufforderung binnen der genannten Frist nicht — nicht vollständig — nach- 
gekommen sind — da Sie dieses Verbot n. übertreten haben — wird gegen 
Sie eine bei der unterzeichneten Behörde zu erlegende Geldstrafe von Marl festgesetzt. 
Zugleich werden Sie aufgefordert — binnen einer Frist von . 
,vonZustellung")diesesSchrerensangerechnet der Polizeiverfügung vom 
nachzukommen — das Verbot künftig zu beachten — widrigenfalls 
gegen Sie auf eine Geldstrafe von Mark erkannt werden wird. 
Gegen diese Verfügung ist Beschwerde an den Gouverneur zulässig. Dieselbe ist bei der 
uneerzeichneten Behörde innerhalb von 4 Wochen, von der Zustellung“") dieses Schreibens an ge- 
rechnet, anzubringen. Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung. Die festgesetzte Geldstrafe 
wird vollstreckbar, falls innerhalb der vorgesehenen Frist keine Beschwerdeerhebung erfolgt. 
(Adresse.) 
(unterschrift.) 
*) Anmerkung. Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen. 
) Bgl. die Aumerkung “) zu Vordruck I.
        <pb n="1293" />
        Kaiserl. Bezirksamt. 
Kaiserl. Militärstation. 
Nr.— der Strafliste 190 
W 1207 2 
Vordruck VIII. Polizeiliche Strafverfügung. 
Dolizeiliche Strafverfügung. 
  
wohnhaft in 
t am. 
, ha 
(genaue Bezeichnung des Tatbestandes der Übertretung). 
Die UÜbertretung ist bewiesen durch 
Es wird deshalb gegen den Beschuldigten wegen 
(kurze Bezeichnung der begangenen Straftat) auf Grund des 
(Datum.) 
(Name, Vorname und Beruf), 
in 
(Bezeichnung der Strafvorschrift) eine bei der unterzeichneten Behörde zu erlegende Geldstrafe von 
an gerechnet, 
Bezirksrichter schriftlich oder zu Protokoll anzubringen. 
rk festgesetzt. 
Ghr diese Strafverfügung ist der Antrag aufs gerichtliche Entscheidung zulässig. 
ist binnen der Frist von 6 
ein solcher Antrag innerhalb der vorgesehenen Frist nicht erfolgt. 
Derselbe 
Wochen, von der Zustellung") dieser Verfügung 
bei der unterzeichneten Behörde schriftlich oder mündlich oder bei dem zuständigen 
Die Strafverfügung wird vollstreckbar, falls 
  
  
— — (unterschrift.) 
*) Val. Anmerlung “) zu Vordruck I. 
Vordruck IX. Strafbescheid 
Kaiserl. Bezirksamt. (Datum.) 
wohnhaft in 
I. Strafbescheid. 
hat 
genaue Bezeichnung der Zuwiderhandlnch 
  
Die Zuwiderhandlung ist bewiesen durch . 
Es wird deshalb gegen den Beschuldigten wegen 
(kurze Bezeichnung der begangenen Straftat) auf Grund des 
erlegende Geldstrafe. von 
(Name, Vorname und Beruf), 
in 
(Bezeichnung der Strafvorschrift) eine bei der unterzeichneten Behörde zu 
Mark festgesetzt. 
Gegen diesen Strafbescheid steht dem Beschuldigten nach seiner Wahl der Antrag auf gericht- 
liche Entscheidung oder die Beschwerde an den Gouverneur zu. 
Anfechtungsmittel liegt der Verzicht auf das andere. 
In der Wahl des einen dieser 
Die Beschwerde oder der Antrag auf gericht- 
liche Entscheidung ist innerhalb zweier Wochen nach der Bekanntmachung?) schriftlich oder mündlich 
bei der Behörde anzubringen, die den Strafbescheid dem Beschuldigten bekannt gemacht ist. 
  
  
*) Vgl. die Aumerkung ““) zu Vordruck I. (Unterschrift.) 
Verdruck? X. Strafliste. 
Fort- * Name, Stand Datum Angabe, 
607 Art der Verfügung: und der Bare vom ob #arrase 
fende Polizeil. Straf- Wohnort Straf- Strafe Bestraften vollstreckt Be- 
Num- verfügung. des fest- zu tragende tia oder nein, merkungen 
mer Strafbescheid Bestraften seung Auslagen letzterenfalls warum)
        <pb n="1294" />
        W 1208 2 
Vordruck XI. Zustellungsurkunde. 
  
  
  
  
  
  
Zufstellungsurkunde. 
Die Verfügung des 7 (Amtsbezeichnung) 
vom J. Nr betreffend 
habe ich heute — dem .. persönlich übergeben — 
da ich den in seiner Wohnung nicht angetroffen habe, dem 
„(erwachsenen Hausgenossen, dienenden erwachsenen Person, 
Hauswirt, Vermieter usw. vgl. 8§ 180 bis 184 der C. P. O.) übergeben — da die Annahme der 
————). ohne gesetzlichen Grund verweigert wurde, am Orte der Zustellung 
zurückgelassen.“) 
An 
(Amtsbezeichnnhh) Dahm und Unterschrift des mit der 
  
, Zustellung Beauftragten. 
*)Aumerkung. Das nicht Zutreffende ist zu durchstreichen. 
Anlage 
  
In betreff der Auslegung, welche nchsemschalt und Praxis, insbesondere die Recht- 
sprechung des Oberverwaltungsgerichts, dem § 10 A. L. R. Teil II, Tit. 17 gegeben hat, ist 
folgendes hervorzuheben: 
Unter Anstalten sind Anordnungen, Vorkehrungen zu verstehen; sie müssen notwendig („nötig“) 
sein, es soll nicht mehr als notwendig vorgekehrt werden. Der Begriff „Ruhe“ hat keine selb- 
ständige Bedeutung, insbesondere nicht die des Fernhaltens von Lärm, wird vielmehr durch die 
Begriffe „Erhaltung der öffentlichen Sicherheit“ und „Erhaltung der öffentlichen Ordnung“" mitgedeckt. 
Unter „öffentlicher Sicherheit“ ist das Fernsein von Gefahren für den Staat sowie für die bürger- 
liche Gesellschaft zu verstehen. „Offentliche Ordnung“ bedeutet etwas Tatsächliches, den Gegensatz zu 
Unordnung, wie auch etwas Rechtliches die öffentliche Rechtsordnung. Die Polizei kann danach 
zum Schutze des öffentlichen Rechtes, insbesondere des Strafrechts und des Verwaltungsrechtes, 
gleichviel ob dessen aufrechtzuerhaltende Norm zur Abwendung von Gefahren oder zur Förderung 
des allgemeinen Wohles ausgestellt ist, einschreiten; nicht aber zum Schutze des Privatrechts, es sei 
denn, daß private Rechte durch einc strafbare Handlung bedroht sind oder der Bedrohte die Gefahr 
zu vermeiden oder abzuwenden außerstande ist oder die Polizei durch besondere gesetzliche Vorschrift 
(3. B. Gesindeordnung) zur Tätigkeit berufen ist. „Gefahren“ sind Zustände, welche die Besorgnis 
begründen, daß sie einen Schaden herbeiführen werden. Bloße Nachteile, Störungen oder Be- 
lästigungen sind keine Gefahren im Sinne der Vorschrift. Nur erhebliche Gefahren erfordern ein 
polizeiliches Einschreiten. Sie müssen „bevorstehend“, d. h. nach verständigem Ermessen zu befürchten 
sein, und es reicht weder eine bloß mögliche, in weiter Ferne liegende Gefahr aus, noch ist eine 
unmittelbar bevorstehende Gefahr Voraussetzung. 
2a. Soweit die Polizei zum Schutze des Strafrechts mitberufen ist (s. Nr. 1), ist sie ein 
Hilfsorgan der Bezirksrichter, des Oberrichters und der Staatsanwaltschaft bezw. der Militärgerichte 
und hat deren Ersuchen zu erledigen (vgl. §§ 2, 3, 6 Nr. 2 des Schutzgebietsgesetzes, § 56 des 
Gesetzes über die Konsulargerichtsbarkeit, § 5 der Kaiserlichen Verordnung, betreffend die Rechts- 
verhältnisse in den deutschen Schutzgebieten, vom 9. November 1900, § 153 des Gerichtsverfassungs- 
gesetzes; ferner §§ 153 bis 155, 161 der Militärstrafgerichtsordnung vom 1. Dezember 1898). 
Im einzelnen ergeben sich die Befugnisse und Obliegenheiten der Polizei auf dem Gebiete der 
Strafrechtspflege der ordentlichen Gerichte, namentlich hinsichtlich der Feststellung des Tatbestandes, 
der Befugnis zu Vernehmungen, Beschlagnahmen und Durchsuchungen, Verhaftungen und vorläufigen 
Festnahmen aus der Strafprozeßordnung (vgl. insbesondere §§ 156 ff., § 94, §8 112 ff.), sowie 
aus den im Schutzgebiet eingeführten, dieselbe ergänzenden Gesetzen (z. B. Preßgesetz vom 7. Mai 
1874, Reichs-Gesetzbl. S. 65). 
2b. Die Polizeibehörden sind ferner an der Strafrechtspflege insofern mitbeteiligt, als sie 
Übertretungen gegen die Strafgesetze und Strafverordnungen im Wege polizeilicher Strafverfügungen 
ahnden, vorbehaltlich des Antrags des Beschuldigten, auf gerichtliche Entscheidung (für die Schutz- 
gebiete jetzt durch die §§ 23 bis 28 der Kaiserlichen Verordnung geregelt). 
Die polizeilichen Strafverfügungen unterscheiden sich einerseits von den Polizeiverfügungen 
dadurch, daß letztere erst Gebote und Verbote schaffen, die dann mit Zwangsmitteln, einschließlich 
Strafenzwanges, durchgesetzt werden, anderseits von den im § 15 des Schutzgebietsgesetzes erwähnten
        <pb n="1295" />
        1209 2 
,polizeilichen und sonstigen die Verwaltung betreffenden Vorschriften“ dadurch, daß diese in Er- 
gänzung der bestehenden Gesetze neue Rechtsnormen schaffen, — wogegen die polizeilichen Straf- 
verfügungen die Nichtbefolgung vorhandener Rechtsnormen ahnden. 
Polizeiverfügungen und „polizeiliche Vorschriften“ im Sinne des § 15 des Schutzgebiets- 
gesetzes unterscheiden sich ihrerseits dadurch, daß die ersteren konkrete Fälle regeln wollen, diese 
letzteren abstrakte, objektive Rechtsnormen schaffen (weshalb diese Befugnis auch lediglich dem Reichs- 
kanzler und dem von ihm durch die Verfügung vom 27. September 1903, Kol. Bl. S. 509, er- 
mächtigten Beamten vorbehalten ist). 
Auch abgesehen von der Verfolgung strafbarer Handlungen (Nr. 2), ist die Polizei 
berechtigt, Personen in polizeiliche Verwahrung zu nehmen, sobald deren eigener Schutz oder die 
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung dies dringend erfordert (z. B. wenn ein 
Betrunkener auf der Straße selbst gefährdet erscheint oder andere gefährdet). In solchen Fällen 
muß jedoch spätestens im Laufe des folgenden Tages die Freilassung erfolgen, sofern nicht hinterher 
der Verdacht einer schweren Straftat sich herausstellt, deshalb eine weitere Festhaltung angezeigt 
erscheint und das zur Überweisung an das Gericht Erforderliche veranlaßt wird. 
Ebenso sind die Beamten der Polizei, falls dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit 
und Ordnung unbedingt notwendig erscheint, auch in anderen als den in der Strafprozeßordnung 
vorgesehenen Fällen befugt, in eine Wohnung einzudringen, z. B. wenn deren Beschaffenheit gefahr- 
drohend ist oder es sich darum handelt, ein n Verbrechen zu verhüten. 
Bekanntmachung des Couverneurs von Kamerun zu den vorstehenden AKusführungs- 
bestimmungen. 
Vom 3. Oktober 1908. 
Zu Anordnungen polizeilicher Art (Polizeiverfügungen) und zur Anordnung von Zwang 
behufs deren Durchführung sowie zum Erlasse polizeilicher Strafverfügungen sind auf Grund der 
#§§ 3 und 8 der zur Kaiserlichen Verordnung, betreffend Zwangs= und Strafbefugnisse der Ver- 
waltungsbehörden in den Schutzgebieten Afrikas und der Südsee, unterm 24. September 1908 
erlassenen Ausführungsbestimmungen die Bezirksamtmänner von Duala, Victoria, Kribi, Edea 
und Jaunde, sowie die Leiter der Stationen Ossidinge, Jabassi, Johann-Albrechtshöhe, 
Buea, Ebolova, Bamenda, Banyo, Dschang, Lomie, Molundu und Dume innerhalb 
ihres Verwaltungsbezirks ermächtigt. 
Im Sinne des § 11 der Ausführungsbestimmungen sind zum Erlaß von Strafbescheiden 
ermächtigt die Vorsteher des Hauptzollamts Duala, des Zollamts Victoria und des Zollamts Kribi. 
Buca, den 3. Oktober 1908. 
Der Kaiserliche Gonverneur. 
Seiß. 
Bekanntmachung des GCouverneurs von Samoa, betr. die erhebung einer 
Durchfuhrgebühr. 
Vom 31. August 1907. 
§5 1. Für Waren, die in dem Zollamt in Apia gelandet und unverzollt wieder ausgeführt 
werden, wird eine Durchfuhrgebühr erhoben. 
§ 2. Die Gebühr beträgt: 
a) bei Holzladungen ½ ¾¼“ für je 100 Fuß (engl.), wobei angefangene 100 Fuß für 
voll gerechnet werden; 
b) bei allen übrigen Waren ½..¼ für jedes Frachtstück (Kollo). 
§ 3. Die Durchfuhrgebühr ist vor Abnahme der Güter an das Keiserliche Zollamt in 
Apia zu entrichten. 
* 4. Diese Bestimmung tritt heute in Kraft mit der Maßgabe, daß ihr auch alle die am 
heutigen Tage im Zollschuppen lagernden Durchfuhrgüter unterworfen sind. 
Apia, den 31. August 1907. 
Der Kaiserliche Gonverneur. 
Solf.
        <pb n="1296" />
        W 1210 20 
Übersicht über die Geschäfte der Raiserlichen Gerichte in den Schutzgebieten Afrikas 
und der Südsee während des RKalenderjahres 10907.7 
1. Oftafriha. 
I. Gerichtsbarkeit des Obergerichts. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aus Davon 
= 
Es waren anhängig: NSzSE 
— E2E3 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Berufungen 5 20|251 1 
2. Beschwerden .. —1414 
B. Beschwerden in Konkurssachen — —— — — 
C. Strafsachen (einschl. wialagssachen 
1. Berufungen 5 121712 5 
2. Beschwerden . 1 23 3 — 
D. Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit . ————— 
Gerichtstage sind im Geschäftsjahre nicht abgehalten worden. 
II. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Daressalam. 
  
  
  
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse, einschl. Urkunden-, Ehe= und Entmündigungssachen 65 184249202 47 
2. Sonstige Rechtssachen: % 
Arreste und einstweilige Verfügungen 1 33 3634 2 
Rechtshilfesachen 3 9 9593 2 
Zwangsvollstreckungen 1 116 177175 2 
Zwangsversteigerungen ———— 
Zwangsverwaltungen 1 — 1— 1 
Mahnsachen — 147147144 3 
Sühnesachen ......... 2666868"— 
Antrage außerhalb eines bei dem Gericht anhängigen 
Rechtsstreiss ..·......— 55 5 — 
Aufgebote 1 — 1 1 
Von den bachen, ghebortn zur Buständigtei. 
a) des Richter . 54 608|662 642 20 
b) des gerichs .120 971117] 80 37 
B. Konkurssacheeeseseess .479 610 5 5. 
C. Strafsachen: 
1. Sachen, in denen ein Strafbefehl zu erlassen mwrrr 4 4 3 1 
2. Sachen, in denen ein Hauptverfahren einzuleiten war 7 24312 9 
davon Privatklagesachen 4 519 9 — 
3. Einzelne richterliche Anordnungen, Ermittlungssachen 15 80|0566 29 
4. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richtes— 1 1 1 — 
In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen statt » 
a) ohne Beisizer .. 1 171171 17 — 
b) mit Beisizgggerrnrn. 5 5 5 — 
D. Freiwillige Gerichtsbarkeit: 
1. Vormundschaften und Phlegschaften (auber Nachlahpflegschaften) — 2 2 2 
2. Erbteilungen ——— 
7 Testamente . 1 — 
4. Nachlaßregulierungen 41 256633 33 
  
  
*) Siehe Deutsches Kolonialblatt 1907, S. 982 ff. u. S. 1084.
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        Jus ** Davon 
—— —— 55 
Es waren anhängig: 5• 2 72 
S#e 
5. Erbscheine 2 2 2 — 
6. Eintragungen in das Handelsregister 1212 12 — 
7. Eintragungen und Löschungen im Grundbuch:. — 878787 — 
8. Eintragungen und Löschungen im Landregister . — 12 12 12 
9. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit — 129 129 129 — 
Gerichtstage wurden abgehalten: In Milindani, Lindi, Morogoro je 1, 
in Ngerengere 2. 
III. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Tanga. 
A. Sürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse einschl. Urkunden-, Ehe= und Entmündigungssachen 
2. Sonstige Sachen, und zwar: 
Arreste und einstweilige Verfügungen 
Rechtshilfesachen 
Mahnsachen 
wangswollkrtungen 
Sühnesachen 
Anträge außerhalb eines bei dem Gerict cnhängigen 
Rechtsstreits 
Von den Sachen Lhehörten zur ziständigteit: 
a) des Richter 
b) des Gerche 
B. Konkurssachen 
C. Strafsachen: 
1. Sachen, in denen ein Strafbefehl zu erlassen war 
2. Sachen, in denen ein Hauptverfahren zu eröffnen war. 
davon Privatklagen 
3. Einzelne richterliche Anordnungen, Ermittlungssachen 
4. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters 
In den Sachen zu 2 sanden Haupwerhandlungen stan- 
a) ohne Beisitzer 
b) mit Beisitzern . 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit. 
Vormundschaften bzw. Pleegschaftesachen 
Erbteilungen . 
Testamente und Erbverträge . 
Nachlaßregulierungen . 
Erbscheine . 
Eintragungen in das Handelsregister .. 
Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. 
Eintragungen und Löschungen im Landregister 
Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit 
% — 
Gerichtstage wurden abgehalten: In Amani, Aruscha, Korogwe, 
14. 
je 1, in Wugiri 2, in Mombo 3, in Wilhelmsta 
  
36 127163|02 61 
4 263025 5 
1 21516|203 13 
— 105 105% — 
3 909382 11 
1 21½221 1 
26 536 562512 50 
19 5877 36 41 
131 13 10 3 
33339 
13133 — 
rT 
— 282828 — 
— 8S½88 —- 
1021 7 14 
  
  
11 
1 1 1 — 
— 6 6 6 
3 29 32 32 — 
3 363939 — 
— 19811981|198 — 
Moschi, Pangani, Useguha 
IV. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Muansa. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse, einschl. Urkunden-, Ehe= und Entmündigungssachen 
2. Sonstige Rechtssachen, und zwar: 
Arreste und einstweilige Verfügungen 
4 2125 21 41 
— 3 3 3 —
        <pb n="1298" />
        G 1212 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
Aus Davon 
-z82 —. x 
ängig: 8E 
Es waren anhängig: v7½½ 22 322|2 
e zZE 
Rechtshilfesachen 2 12 1412 
Zwangsvollstreckungen . .. .11 11112 102 
Zwangsversteigerugen...—— 
Mahnsachen. 101010— 
Sühnesachen — 8 8 88.— 
Anträge außerhalb. eines bei dem Gerch anhangigen Rechts 
streits. .. —T222— 
Von den Sachen soebaren aur Buständiatei: · 
a)dethch. 4 5 5954 5 
b) des Vheriins 3 121511 3 
B. Konkurssachen — — 
C. Strafsachen: 
1. Sachen, in denen ein Strafbefehl zu erlassen war — 3 33 — 
2. Sachen, in denen ein Hauptverfahren einzuleiten war 1 6 7 4 
davon Privatklagesachen — 1 1— 1 
3. Einzelne richterliche Anordnungen, Ermittlungssachen 3 20|2317 6 
4. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters — — — 
In den Sachen zu 2 fanden Lauptverhandlungen. * « 
a) ohne Beisizer l N3 38.— 
b) mit Beisitzern . ...... .— 2 2 — 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit- ô 
1. Vormundschaften und Pergichaften 1 ——||— 
2. Erbteilungen . — ——1— — 
3. Testamente .............—-———««— 
4. Lochlaßrrgultemungen .............2 4 6 5 1 
5. Erbscheine ........-- 1 11 — 
6. Eintrogungen in das Handelsregister ..... 4 4 
7. Eintragungen und Löschungen im Grundbuche .....——-—- 
8. Eintragungen und Löschungen im Landregister— ——L 
9. Eintragungen und Löschungen im Berggrundduic — 1 11 — 
10. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkit 161616 
Gerichtstage wurden abgehalten: In Schirati 1. 
2. Südwestafrikha. 
I. Gerichtsbarkeit des Obergerichts. 
A. Bürgerliche Rechtsstreiigkeiten: 6 
1. Berufungen 225 92 11756 
2. Beschwerden . .. ..-—·3232299 
B. Beschwerden in Konkurssachen —— —— 
C. Strassachen: 
1. Berufungen . 269412086 
davon in Privatklagesachen. 1 1001140# 
2. Beschwerden 1 1920 20 
D. Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. — 5 5 5 
Es fanden Gerichtstage statt: In Swakopmund 3, Lüderitzbucht 2, Keetmanshoop, 
und Gibeon je 1. 
l 
1 
— — #. 
Kub
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        Aus Davon 
-—S 
Es waren anhängig: 22 
—88—|s 
½5%# 
II. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Windhuk. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: " 
1. Prozesse, einschl. Urkunden- und Wechselprozesse, Ehe. und Ent- 
mündigungssachen . . 284Z152718111151660 
hiervon gehörten zur BZustandialen. 
a) des Bezirksrichters 100 665 765448| 317 
b) des Bezirksgerichts 184 86211046 703 343 
Es wurden erledigt: z 
a) durch Urteil auf Görund widersprechender Anträge 134 « « 
b) durch andere Urteil 685 · 
e) durch Vergleich 19 „ 
2. Sühnesachen ............——— — 
3. Mahnsachen 24 962986 962 24 
4. Arreste und einstweilige Verfügungen 10 161171 137 34 
5. Aufgebotsverfahren — 3 2 1 
6. Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Rechissreits 1 252264 
7. Zwangsvollstreckungen in das bewegliche Vermögen 110 1497|16071276, 331 
8. Zwangsversteigerungen von unbeweglichen Gegenständen 1 9 10 5 5 
9. Zwangsverwaltungen . — 6 6 3 3 
10. weilungsversahren — 1 1 1— 
11. Andere Zwang kungshandlung 12 482 494 343 151 
12. Beschwerden — 1 1 1. — 
13. Rechtshilfesachen 39 691730|705 25 
B. Konkurssachen 9 8 17 6 11 
C. Strafsachen: # 
1. Ermittlungssachen, einschl- der einzelnen richterlichen Anord- l 
nungen in Strafsachen 59 495 554412142 
2. Strafbefehle 19 79 98 2 
3. Offentliche Klagen: 
a) wegen übertretungen — 1 
b) wegen Vergehen 49 180|229 96|33 
c) wegen Verbrechen 3 81 11 3 8 
hiervon gehörten zur rsini. 
a) des Bezirksrichters 41 115156 24 82 
b) des Bezirtsgerichts 11744( 60 
4. Sühnesachen . . — 34342816 
5. Privatklagesachen. 19 24 3 11 32 
* Beschwerden — 1 1 1. — 
7. Rechtshilfesachen 6 144 150 1 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit- — 
1. Beurkundungen von Verträgen und einseitigen Willens- 1 
erklärungen — 602 602 — 
2. Beglaubigungen von lnterschriften und Handzeichen. — 278278 278 - 
3. Freiwillige Versteigerungen von Grundsüück en — — — — — 
4. Andere gerichtliche Beurkundungen — 6 6 6 — 
5. Verfügungen von Todes wegen. — 5 5 5 — 
6. Grundbuchsachen: . 
a) Anträge auf Erlaß des Aufgebotes und Anlegung des I 
Grundbuches — 898989 
b) Eigentumsönderungen — 27 27 27 —
        <pb n="1300" />
        W 1214 20 
  
  
  
  
  
Aus Dabon 
ängig: n z. 
Es waren anhängig: 25 7“ 7725s 
— 27 *§s?s 
, . 
« l 
c)Emt-ragungenvon Hypotheken und d Grundschulden 108408 — 
d) Sonstige Eintragungen. 74 
7. Landregistersachen: E 
a)AnlegungdesLandregifters..........— 7-7272 
b) Eigentumsänderungen ...—--—, 5 5 — 
JP) Eintragungen von Hypotheken und umoschubden — 1000000 — 
d) Sonstige Eintragungen . . ...—s4 4 4, 
8. Eintragungen in das Handelsregister . 40 40 
9. Eintragungen in das Güterrechtsregister 6 6 6 
10. Eintragungen in das Genossenschaftsregier 4 4 4 — 
11. Nachlaßpflegschaften und Verwaltugen 36 25721 36 
12. Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgericht ..— 2 2 2 — 
13. Ausstellungen von Erbscheinen und ähnlichen Zengnisen ..—- 9 9 7.2 
14. Auseinandersetzungen 3 3 3 — 
15. Andere Handlungen des Nachlaßgerichts .......——f—-——— 
16.VotmundPfleg-undVetItandIchasten....... 7 9156 15 
17. Sonstige seisenrechtie Angelegenheiten 8 8 8 — 
18. Protestsachen .......— 717171— 
19.Rechtshtlfefachen............... 8—81614’) 
20. Beschwerden 1 1 1. — 
21. Hinterlegung von Geld und Wertsachen ll— 121|s121| 121 — 
Gerichtstage fanden *“2 In Okahandia 3, in Grootfontein 2, in Outjo, Otavi, Tsumeb, 
Namutoni und Rehoboth je 1 
III. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Swakopmund. 
  
  
  
  
  
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse, einschließlich Urkunden= und Wechselprozese, EChe-n und 
Entmündigungssachen . 1185794912668s244s- 
Hiervon gehörten zur Iukändigte # 
a) des Bezirksrichtrs . .4344l484344.140 
b) des Bezirksgerichhtt 5 3532841 
Es wurden erledigt: 6 « 
a) durch Urteil auf Grund widersprechender Antrage 70 « 
b) durch andere Urteile . 384 
e) durch Vergleicch.. 19 
2. Sühnesahenr —— 
3. Mahnsachen ... 112 1107219111137'“ 82 
4. Arreste und einstweilige Verfügungen 52 52 52.— 
5. Aufgebotverfahtren 1 23 1 2 
6. Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Mechtesreis — 24244(4 — 
7. Zwangsvollstreckungen in das bewegliche Vermöneren 132 1756|1888 1843; 45 
8. Zwangsversteigerungen von unbeweglichen Gegenständen .. 2 21—2 
9. Zwangsverwaltungen .... —— 
10. Verteilungsverfahren ............· --———Ji 
11. Andere Zwang streckungshandlung ....... —-——T—- 
12. Beschwerden . .... 1 1 1 — 
13. Rechtshilfesahen7 839|856|829 27 
B. Konkurssachen 7 1017 4 13
        <pb n="1301" />
        W 1215 20 
  
  
———— 
—————...—— 27 
Es waren anhängig: S 
Z2225252 
**- 2# 52 2 
C. Strafsachen: 
1. Ermittlungssachen einschl. der einzelnen rihterlichen Anord- 
nungen in Strassachen 80 483563 451 112 
2. Strafbefehl 57 199256226 30 
3. Offentliche Klagen: 1 
a) wegen Ülbertretungen — 1 1 1 — 
b) wegen Vergehen 61103 1644 S 
c) wegen Verbrechen 3 114 17 
Hiervon gehörten zur Zutändigteit 
a) des Bezirksrichters . 3953925438 
b) des Bezirksgerichts 25 6287¼0 27 
4. Sühnesachen. . 1242524 1 
5. Privatklagesachen 10 172720 7 
6. Beschwerden. 1 4 5 5 —. 
7. Rechtshilfesachen 8 223 2311231 — 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: « 
1. Beurkundungen von Verträgen und einseitigen Willens- 
erklärunggen . —- 18 1818 — 
2. Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen — 143143143 — 
3. Freiwillige Versteigerungen von GErunkstücken . —l———-—— 
4. Andere gerichtliche Beurkundungen. — 5 5 5 — 
ö. Verfügungen von Todes wegen. — 41 41 4 — 
6. Grundbuchsachen: 
a) Anträge auf Erlaß des Aufgebots -- 141 141 14 — 
und Anlegung der Grundbücher 5 38 43 43 — 
b) Eigentumsänderungen — 23 23 23 — 
Je) Eintragungen von H#wothern und d rwn — 585858 — 
d) Sonstige Eintragungen 37 37 37. — 
7. Landregistersachen: " 
a) Anlegung des Landregisters 1 192020 — 
b) Eigentumsänderungen — 3383.— 
e) Eintragungen von Hypotheken und örundschuiden — 351351 35 — 
d) Sonstige Eintragungen . . — 222s—— 
8. Eintragungen in das Handelsregister — 2525 25 — 
9. Eintragungen in das Güterrechtsregister — 4 4 4 
10. Eintragungen in das Genossenschaftsregister — — — 
11. Nachlaßpflegschaften und Verwaltungen 58 16746 38 
12. Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgerichte — ——— — 
13. Ausstellung von Erbscheinen und ähnlichen veuanisen — 1 1 1 
14. Auseinandersetzungen . — ———.—— 
15. Andere Handlungen des Nachlaßgerichts . ————--« 
16. Vormund-, Pfleg= und Beistandschaften 9 413 2 11 
17. Sonstige senitenrechche Angelegenheiten — —— — 
18. Protestsachen 545454 — 
19. Rechtshilfesachen ———-— 
20. Beschwerden . ——---——-— 
21. Hinterlegung von Geld und Wertsachen . 49«571066739 
Gerichtstage fanden statt: In Karibib und Omaruru je 2.
        <pb n="1302" />
        W 1216 20 
  
  
  
  
  
  
  
   
  
  
  
  
  
  
  
Aus D„Davon 
-S 
Es waren anhängig: SEE3 
— 22 S 
l 
E. Seemannsamtliche Handlungen: l 
1. An= und Abmusterungen — 219219219 
2. Proteste — ——— 
3. Strafverfahren nach 8 122 der Seemanusordnung 9 26 35344 
4. Verklarungen · —i—-——— 
5. Untersuchungen von Seeunfällen 1 4 5 5.— 
6. Andere Handlungen des Seemannsamts — — — — 
IV. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Keetmanshoop. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse, einschl. Urkunden= und Vechselprozes, Ehe- und 
Entmündigungssachen .. 55j603658336s322 
Hiervon gehörten zur Zutindigteite T i 
a)desBeztrksktchters 4 27½275|144 131 
b) des Bezirksgerichts 51 332383192 191 
Es wurden erledigt: % 
a) durch Urteil auf Grund widersprechender Anträge . 1 T 
b) durch andere Urteile. . 211 I 
c)durchVe1-glecche............11 
2. Sühnesachen .. AIA IXA. — 
3. Mahnsachen. — 168168168 
4. Arreste und einstweilige Verfügungen — 53 5353 — 
5. ........ ——-—:—— 
6. eines bei Gericht anhängigen Rechtsstreitss— 21½221121 — 
7. in das bewegliche Vermsggen .. — 259 259259 — 
8. von unbeweglichen Gegenständen. 1 — 1 1 — 
9. ............ —————— 
10. — 111— 
11. Andere — 919191 — 
12. — 
13. Maechtifsachen 15 401168 28 
B. Konkurssachen . — 1.— 
C. Strassachen: " 
1. Ermittlungen einschl. der einzelnen richterlichen Auordnungen . 
in Strafsachen . 47193240147293 
2. Strafbefehle — 22 22 19 3 
3. Offentliche Klagen: 
a) wegen Ubertretungen 1 2 1 1 
b) wegen Vergehen. 34 691045 
c)wegen Verbrechen . 3 1 4 2 2 
Hiervon gehörten zur r* 
a) des Bezirksrichters 11 5566 31 35 
b) des Bezirksgerichts ....... 71643 17 26 
4. Sühnesahen — 3 3 3— 
5. Privatklagesachen ..·.... 6 410 3 7 
6. Beschwerden — —— — 
7. Rechtshilfesachen. 1 124125|119
        <pb n="1303" />
        W 1217. 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
u#De#en 
——— P 2 2 — — —e 
Es waren anhängig: t½ z 1325 55 
EBIIEIEE 
z—Essss 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: 
1. Beurkundungen von Verträgen und einseitigen Willens- 
erklärungen . —»606060—— 
2. Beglaubigungen von Ünterschriften und Handzeichen — 1060 — 
3. Freiwillige Versteigerungen von Grundstücken . — ——— — 
4. Andere gerichtliche Beurkundungen . — 2222 22 — 
5. Verfügungen von Todes wegen. — 5 5 5.— 
6. Grundbuchsachen: 1 
a) Anträge auf Erlaß des Ausgebots und d Anlegung d der Grund- i 
bücher . 18405826Z32 
b) Eigentumsänderungen . —303030E— 
c)Etntragungenvon Hypotheken und d Görindichuden —1 11313 
d) Sonstige Eintragungen — 3 331— 
7. Landregistersachen: 
a) Anlegung des Landregisters 22 2 44 30 
b) Eigentumsänderungen — 21½2121 — 
e) Eintragungen von Hypotheken und cundschudden — 1616 16 — 
d) Sonstige Eintragungen . —j——-———— 
8. Eintragungen in das Handelsregister . — 121121 12 — 
9. Eintragungen in das Güterregister . — 1 1 1 — 
10. Eintragungen in das Genossenschaftsregister . — 3 3 3 — 
11. Nachlaßpflegschaften und Verwaltungen 29 6 14443133 
12. Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgerichte — 1 1 1.— 
13. Ausstellung von Erbscheinen und ähnlichen öeuanisen — 3 3 3 — 
14. Auseinandersetzungen . — 1 1 1.— 
15. Andere Handlungen des Nachlaßgerichts . —————-— 
16. Vormund-, Pfleg= und Beistandschaften 7 1 8 8 
17. Sonstige samilienrechtliche Angelegenheiten 4 4 8 11 
18. Protestsachen — 2 2 2— 
19. Rechtshilfesachen 2 13 15| 12 3 
20. Beschwerden. — — 
21. Hinterlegung von Geld und Wertsachen · 12 27 39 3 36 
Gerichtstage fanden statt: In Gibeon 2. 
V. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Lüderitzbucht. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse, einschl. Urkunden= und Wechselprozese, Ehe= und 
Entmündigungssachen 1865 829 1194¼990 
Hiervon gehörten zur usandigteit: 
a) des Bezirksrichters . 324613937774163 
b) des Bezirksgerichts 4121627216 41 
Es wurden erledigt: 
a) durch Urteil auf Grund widersprechender Antrage 76 
b) durch andere Urteilel . 318 
e) durch Vergleiihh.. 23 
2. Sühnesachen ......·....·...— 1 11 1 — 
3. Mahnsachen 32 295827 285 412 
4. Arreste und einstweilige Verfügungen 1 100110110
        <pb n="1304" />
        G 1218 20 
  
  
  
  
    
   
  
  
  
Aus Davon 
Es waren anhängig: z5 35u 22 75 
22 
Se 
. — 
5 ·.............— 1 11| 1 
6 eines bei Gericht anhängigen Rechtsstreits 26266 
7. in das bewegliche Vermoͤgen . —377377377F 
8. von unbeweglichen öeenstanden -——— — — 
9 — —— — — 
O. — —— — — — 
11. Andere 13215228228 
. — 111E— 
13. Mechihilsachen . 13462475471F4 
B. Konkurssachen . ——«"995;4 
C. Strafsachen: s 
1. Ermittlungssachen, einschl. der einzelnen richterlichen Anord- 
nungen in Strassachen 25 298 323|304 19 
2. Strafbefehle . . 1 105 106 101 5 
3. Offentliche Klagen: 
a) wegen Übertretungen 1 211 221 22 — 
b) wegen Vergehen 20 97 1171 90 27 
e) wegen Verbrechen .. 1 5| 6 4 2 
Hiervon gehörten zur Zuständigteit: 
a) des Bezirksrichters 7 104111188 23 
b) des Bezirksgerichts 15 193448 6 
4. Sühnesachen .. — 1444 
5. Privatklagesachen 5 9 148 6 
6. Beschwerden — — — 
7. Rechtshilfesachen 6 197| 203201 2 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: 
1. Beurkundungen von Verträgen und einseitigen Willens- n 
erklärungen — 844444 
2. Beglaubigungen von unterschriften und hondseichen — 818181 
3. Freiwillige Versteigerungen von Grundstück — ——— 
4. Andere gerichtliche Beurkundungen — 11111111 —. 
5. Verfügungen von Todes wegen — 1 1 1.— 
6. Grundbuchsachen: 
a) Anträge auf Erlaß des Aufgebots und d Anlegung d der Grund- — 
ücher . —-444444x— 
b) Eigentumsänderungen 422 42 — 
e) Eintragungen von Hypotheken und d Gnaschulde — 2626“26 — 
d) Sonstige Eintragungen . — — — — 
7. Landregistersachen: 
a) Anlegung des Landregisters — 88 8 8.— 
b) Eigentumsänderungen . — ·666—— 
o)Eintragungenvonhypotheken und Gundichubden – 7 7 7 — 
d) Sonstige Eintragungen — —— 
8. Eintragungen in das Handelsregister 8 2432 32 
9. Eintragungen in das Güterrechtsregister — 1 1 1 — 
10. Eintragungen in das Genossenschaftsregister — -- —j— 
11. Nachlaßpflegschaften und Verwaltungen. 13 32 4518 27 
12. Erklärungen gegenüber dem Nachlaßgerichte · —————:— 
13. Ausstellung von Erbscheinen und hnlichen Beuonisen . — 1 1 1. 
14. 
Auseinandersetzunggen "
        <pb n="1305" />
        W 1219 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Aus . Davon 
55 r 2 —x m 
Es waren anhängig: 7½s 22 "7“ 2 28 
“ 25 S 
n 
15. Andere Handlungen des Nachlaßgerichts — —— —— 
16. Vormund-, Pfleg= und Beistandschaften. 3 912 6 
17. Sonstige fenienehilie Angelegenheiten — —— 
18. Protestsachen . — 555555 
19. Rechtshilfesachen 5 5 5 
20. Beschwerden . —j————j—— 
21. Hinterlegungen von Geld und Wertsachen . 61657146·25 
Gerichtstage fanden statt: In Aus 5. 
E. Seemannsamtliche Handlungen: » - 
1. An- und Abmusterungen — 4040 
2. Proteste. . — 4 4 4 — 
3. Strafverfahren nach 8 122 der Semnannsordnuig . 3 5 8 7 1 
4. Verklarungen . — 1 1 1.— 
5. Untersuchungen von Seennsällen . . — 1 1 1 
6. Andere Handlungen des Seemannsamtes . 1 1 1 — 
3. Ramerun. 
I. Gerichtsbarkeit des Obergerichts. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeien: 
1. Berufungen . 3 58 3 5 
2. Beschwerden . 1l233 — 
B. Beschwerden in Konkurssachen — ———— — 
C. Strassachen (einschl. wriwatiagesachey « 
1. Berufungen 4 6410 6 4 
2. Beschwerden . — 3 3 3 — 
D. Beschwerden in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1 — 1. — 
zusammen — — 25 9 
Von den 25 Sachen entfallen: 1 
a) auf die Bezirksgerichte in Kamerun. 23 
b) auf das Bezirksgericht in Togo . 2 
E. Gerichtstage fanden statt: In Duala 3, in Victoria 6. 
II. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Duala. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse, einschl. der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungssachen 11 5465149|16 
2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs- - 
vollstrecktmgen,Mahnfachen,Sühuesachcn,Aufgeboteufw.. 717718416915 
Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeit: « 
a) des Richters . 12 206 218195 23 
b) des Gerichts 6 253113 8 
B. Konkurssachen . ————— 
C. Strafsachen: 
1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlassen war 7 1825 24 1 
2. Sachen, in welchen ein Lauptverfohren. einzuleiten n war 11 22 3327 6 
3. Ermittlungssachen . ..... 449013411519
        <pb n="1306" />
        W 1220 2 
  
  
  
  
  
  
Aus Davon 
-z 
Es waren anhängig: 2 
-s2 
Se# 2n2½ 
4. Privatklagesachen, einschl. Sühnesachen. 2 151713 4 
In den Sachen zu 1 und 2 sanden lanpwerhandlungen son "/ 
a) ohne Beisitzer — 211 — 
b) mit Beisitzen . ——l1414-——— 
5. Beschwerden gegen Entscheidungen des Rihters . — 414 4 — 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, und zwar: » 
1. Nachlaßregulierungen, Erbscheine usw. 11 2333314 9 
2. Vormundschafts= und Pflegschaftssachen . — 16% 6 
3. Eintragungen und Löschungen im Grundbuch. 62 13752 43 
3Za. Eintragungen und Löschungen im Landregister — 1 1 1. — 
4. Rechtshilfesachen ........... 1878883 5 
5. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Be- 
glaubigungen, Testamentserrichtungen, vorläufige Verwah- 
rungen usw. . ........ -999999— 
E. Seemannsamtliche Handlungen . — 17117117 — 
Gerichtstage wurden abgehalten: In Kribi, Edea und Jabassi je 3. 
III. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Victoria. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: „ 1 
1. Prozesse, einschl. der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungssachen 8 199227/23 4 
2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs- D 
vollstreckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, Aufgebote usw. 23 23 22 1 
Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeit: D 
a) des Richters 43 303431 3 
b) des Gerichs 4 12 16814 
B. Konkurssachen — — —— # — 
C. Strafsachen: 1 
1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlassen war — 1 1 1 — 
2. Sachen, in welchen ein Hauptverfahren öinzuleiten n war 4 3 7 7 — 
3. Ermittlungssachen . . . . 11161714 3 
4. Privatklagesachen, einschl. Sühnesachen. 1 3 4 4 — 
In den Sachen zu 2 fanden daubwwerhandlungen * s 
a) ohne Beisitzer — 6 6 6 — 
b) mit Beisitzern . — 1 1 1. — 
5. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters . — 2 2 2. — 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: ; 
1. Nachlaßregulierungen, Vormundschafts- und Plegschaftssachen. 8 917 5 12 
2. Eintragungen und Löschungen im Grundbuch 17 421 6 15 
3. Eintragungen und Löschungen im Landregister — ——— — 
4. Handelsgerichtliche Angelegenheiten 121212 — 
5. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Be- 
glaubigungen, Beurkundungen usw. . 1 17117117 — 
6. Rechtshilfesachen .. . ——626262«— 
E. Seemannsamtliche Handlungen . — 11111— 
1) Die entsprechenden Zahlen in der früheren Geschäftsübersicht waren unzutreffend 
  
  
  
angegeben.
        <pb n="1307" />
        G 1221 20 
  
  
  
  
  
Aus Davon 
= * - – — — 
Es waren anhängig: JES 2 
S———s 
—-S’ 
4. Nogo. 
Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Lome. 
A. Bürgerliche Nechtsstreitigkeiten: 
1. Zivilprozesse 3 28 124 7 
2. Zahlungsbefehle — 1515 15 — 
3. Arreste und einstweilige Bersuaungen — 7 7 7 
4. Sicherung des Beweises — 3 3 3 — 
5. 3wangsvolstrekungen, kusebete usw. — 6 6 6 
B. Konkurssachen 1 111½— 2 
C. Strassachen: 
1. Sachen, in denen ein Strafbefehl zu erlassen war — 11111 — 
2. Sachen, in denen ein Lauptverfahren einzuleiten war 3 17120 16 4 
3. Ermittlungssachen . . 3353833 5 
4. Privatklagesachen. . 2 1 3 2 1 
5. Beschwerden gegen Entscheidungen des dichters — 1 11 — 1 
6. Sühnesachen . . — 2 2 2 — 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit- 
1. Vormundschafts= und Eslegschalftesachen . - — — 
2. Testamente und Erbverträge . ——«———- 
3. Nachlaßregulierungen 5 510 5 5 
4. Erbbescheinigungen — —— 
5. Handelsregistersachen — 2 2 2 
6. Grundbuchsachen: 
a) Anträge auf Anlegung eines Grundbuchblattes 154 127281103 178 
Eintragungen: 
b) Eigentumsveränderungen — 1311313 
Tc) Übertragungen auf andere Bläner . —-111111—— 
d) Eintragungen in den Abteilungen II und Iu — 54544 
e) Löschungen. — 9 9 9 — 
s) Berichtigungen nach dem Inhalt der Flurbücher. — 511511 51 — 
7. Landregistersachen ——-——- 
8. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit 
a) Verträge und einseitige Willensertlärungen. — 122122122 — 
darunter Grundbuchsachen . . —868686— 
b) Veglaubigungen von Unterschriten usw. — 222222 — 
E. Rechtshilfesachen . — 222222·— 
F. Seemannsamt: 
1. Verklarungen, An= und Abmusterungen * . 141 141 14 
2. Seemannsamtliche Strafverfahren . — 5 5 5 — 
Gerichtstage sind nicht abgehalten worden. 
5. Neuguinea. 
I. Gerichtsbarkeit des Obergerichts. 
A. Bürgerliche Nechtsstreiigkeiten: 
1. Berufungen 2 — 2 2 — 
2. Beschwerden .. -—-——--— 
B. Beschwerden in Konkurssachen ———-———
        <pb n="1308" />
        Ausl.Davon 
--—— 
Es waren anhängig: s 
272 
S 3GB2 
C. Strafsachen (einschl. Privatllagesachen). 
1. Berufungen 2 6 2 
2. Beschwerden . ——-— — 
D. Beschwerden in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit — —— —— 
II. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Herbertshöhe. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
Prozesse, einschl. Urkunden-, Ehe= und Entmündigungssachen 218 „ 6 
2. Sonstige Rechtssachen: . 
Arreste und einstweilige Neriügungen — 5 5 5 —. 
Rechtshilfesachen 4444 — 
Zwangsvollstreckungen — 2 2 2 — 
Mahnsachen . —I232323— 
Zwangsversteigerungen . 1·— 1 1 — 
Aufgebotsverfahren . s21133T-- 
Von den Sachen zu 1 und 2 aebõren vir Zujandigien I 
a) des Richters — 34443 
b) des Gerichts 10 2322½6 6 
B. Konkurssachen — —— — — 
C. Strafsachen: 3 
1. Sachen, in denen ein Strafbefehl zu erlassen war 2 6 111033 — 
2. Sachen, in denen das Hauptverfahren zu eröffnen war 2 7 9 9 — 
davon Privatklagesachen 1 122 — 
3. Sachen, in denen ein Hauptverfahren nicht zu eröffnen war - 
(Einstellungen, Zurückweisungen, Zurücknahmen) — 2222 22— 
4. Ermittlungssachen . 2 3 5 1. 4 
5. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters ... —l———— 
In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen wont 5 
a) ohne Beisitzer — 58 5 — 
b) mit Beisitzen — 444 — 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit- 
1. Vormundschaften und Pflegschaften 16 319 7 12 
2. Testamente. — 4 4 4 — 
3. Eintragungen in das Handelsregister 4 4 4 — 
4. Eintragungen in das Schiffsregister — 2 2 2 — 
5. Eintragungen und öchhungen- 
a) im Grundbuch — 143143143 — 
b) im Landregister — — — — 
6. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit — 41 41141 — 
Gerichtstage haben nicht stattgefunden. 
III. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Friedrich-Wilhelmshafen. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse, einschll der Urkunden, Ehe= und Entmündigungssachen— 3 3 3 — 
2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs- 
vollstreckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, Aufgebote usw. — 131313 — 
Von den Sachen zu 1 und 2 gehoͤrten aut Zustaͤndigteit: 
a) des Richters — 16166 — 
b) des Gerichts
        <pb n="1309" />
        W 1223 20 
  
  
  
  
Aus Davon 
Es waren anhängig: “5ö I 
* uo 2 
SevP 28 
B. Konkurssachen « —— —- 
C. Frrastacht, und zwar: 
Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlassen war. — 3 3 3 — 
) Sachen, in welchen ein Hauptverfahren eingeleitet war. — 7 7 7 — 
In Sachen zu 2 fanden Laupterhandlungen statt. 
a) ohne Beisitzer . . — 2 2 2.— 
b) mit Beisitzern . ——1 1 1 — 
3. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters . ————— 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: 
1. Vormundschaften und Pflegschaften 3 477 
2. Erbteilunggen — ———— 
3. Eintragungen und Löschungen im Grundbuch . — 4 4 4 — 
4. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Beglaubi- D 
gungen, Testamentserrichtungen, vorläufige Verwahrungen usw.)) 4 39 4384 9 
Gerichtstage haben nicht stattgefunden. 
IV. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Ponape. 
A. Bärgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse, einschl. der Urkunden, Ehe= und Entmündigungssachen— —— H — 
2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs- 
vollstreckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, Aufgebote usw. — 2 2 2 — 
Von den Sachen zu 1 und 2 gehoͤrten zur * 
a) des Richters . — 2 2 2 — 
b) des Gerichts — —— — 
B. Konkurssachen 1 — 1 1 — 
C. Strafsachen — 1 1 1 — 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit- 
1. Vormundschaften und Pllegschaften 5 4 9 6 3 
2. Erbteilungen ————— 
3. Eintragungen und Löschungen im Landregister . — 7 7 7 — 
4. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Beglaubi- 
gungen, Testamentserrichtungen, vorläufige Verwahrungen) — 19 19119 
Gerichtstage wurden nicht abgehalten. 
V. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Jap. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: , 
1.Pi:ozesse,einschl·derUtkiiiideii-,Ehc-iiiidEntiiiüiidigiingsiacheii 1 2 3 3 — 
2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs- 
vollstreckungen, Mahnsachen, Sühnesachen, Aufgebote usw. — 6 6 6 — 
Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten 3 zur Zuständigkeit 
a) des Richters — 6 6 6 — 
b) des Gerichts 1 2 3 3 — 
B. Konkurssachen --.———— 
cStrassacheii 
1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlassen war. — 2 2 2 — 
2. Sachen, in welchen ein Hauptverfahren einzuleiten war — 4114 4 —
        <pb n="1310" />
        W 1224 20 
  
1 
Davon 
½ 
dem Be- 
richtsjahre 
Es waren anhängig: 
Jahren 
zusammen 
wurden 
erledigt s 
blieben 
früheren 
unerledigt 
  
In den Sachen zu 2 sanden Lauptverhandlungen stat. 
a) ohne Beisitzer §7 · 
b)nutBetsItzekn.. .....——1———-—- 
3. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters .....—2 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: 
. Vormundschaften und Pflegschasten .........2 
Eibteclungen. .....1 
Emtragungen und Löschungen im Landreister .....-— 
Emtragungenthandelsrechter.. .....— 
EcntragungentmSchrffsregqter.. —- 
. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Beglanbi- 
gungen, Testamentserrichtungen, vorläufige Verwahrungen usw.)]— 11111111 
es# — 
— 
ree 
  
  
  
VI. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Jalnit. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse, einschl. der Urkunden-, Ehe= und Entmündigungs- . 
ptoefe. —j—— — 
2. Sonstige Rechtssachen, Arreste, einstweilige Verfügungen, Zwangs- « 
vollitreckungetyMahniachenSühneiachenAtqgebotcusw..—:"-———-—- 
Von den Sachen zu 1 und 2 gehörten zur Zuständigkeit: 
a) des Richters . —-;——-- 
b)desGercchts.-........... -«---- 
.Konkukssachen................ —-— 
Strafsachen: 
1. Sachen, in welchen ein Strafbefehl zu erlassen.. — —1 — — 
2. Sachen, in welchen ein Hauptverfahren einzuleiten war 
In den Sachen zu 2 fanden Hauptverhandlungen kutt= 
a) ohne Beisitzer 
b) mit Beisitzern . 
3. Beschwerden gegen Entscheidungen des Richters . 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: 
Vormundschaften und PMiegschaften 
Erbteilungen 
Eintragungen und Löschungen im Grundbuch . 
.SonstigeHandlungendetncchytkecttgenGerichts-harken (Beglaubi- 
gungen, Testamentserrichtungen, vorläufige Verwahrungen usw.) 232323 — 
Gerichtstage fanden nicht statt. 
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6. Samoa. 
I. Gerichtsbarkeit des Obergerichts. 
A. Bürgerliche Nechtsstreitigkeiten: 
1. Berufungen ... .....4 
2. Beschwerden .. ... .....—- 
B. Beschwerden in Konkurssachen . .....— 
C. Strafsachen (einschl. wiiraiegesachenV 
1. Berufungen ....... . 1 3 
2. Beschwerden .14 3 
D. Beschwerden in Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit .. .— — 
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        G 1225 20 
  
  
  
Aus **- Davon 
. Z -, BE E-« 
Es waren anhängig: ZEN 
EEHBIIIEIEE 
ZA 2 W—. 2 
II. Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichts Apia. 
A. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten: 
1. Prozesse einschl. Urkunden-, Ehe- und Entmündigungssachen 74 328402 299 103 
2. Mahnsachen ........ 1133134——- 
3. Sühnesachen . — 6 6 5 1 
4. Arreste und einstweilige Verfügungen — 1010 9 1 
5. Zwangsvollstreckungssachen — 701 701 70 — 
6. Zwangsversteigerungen von Grundstücken 2 2 4 4 
7. Rechtshilfesachen. 2 12 1413 1 
Von den Sachen zu 1 25 zur Zustandiaten. 
a) des Richters 53 26913221232 90 
b) des Gerichts 21 598067 13 
B. Konkurssachen — 2 2 1 1 
C. Strassachen: ' 
1.CachenindcneneinStrafbefehlerlasscnwtudc.. 1 4 5 5 — 
2. Sachen, in denen das Hauptversahren eroffnen wurde 8 344237 5 
davon. Privatllagesachen 4 1 5 4 1 
3. Ermittlungssachen 13 32 45 40 5 
1. Rechtshilfesachen 2 4 6 6 — 
In den Sachen zu 2 T anpwwerhndlingen sonn 
a) ohne Beisitzer — 39 39 39 — 
b) mit Beisitzern —— 3 3 3 
5. Sühnesachen . — 7 7 7 
D. Sachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit: 
1. Vormundschaftssachen und Pflegschaften 4 6 10 9 1 
2. Nachlaßsachen. 1 4 5 5 
3. Errichtung letzwillger Verfügungen. — 55 5 
4. Eintragungen in das Handelsregister — 3 3 3 — 
5. Eintragungen und Löschungen: # 
a) im Landregister 10 119129118 11 
b) im Grundbuch . 2275275265 10 
6. Sonstige Handlungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Be- « 
glaubigungen, Beurkundungen usw.) . 13 153166164 2 
Gerichtstage fanden statt: In Savaii 6. 
  
  
  
  
  
Dersonalien. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben Allergnädigst geruht, 
dem ehemaligen 
Bezirksrichter bei dem Gouvernement von Deutsch-Ostafrika Dr. Gustav Neuhaus den Roten Adler- 
Orden vierter Klasse und dem ehemaligen Gouvernementsarchitekten bei demselben Gouvernement 
Alfred Lipowsky den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen. 
Zur Ausübung der Rechtsanwaltschaft sind zugelassen: 
der Rechtsanwalt von der Mosel bei dem Kaiserlichen Bezirksgericht in Daressalam, 
der Gerichtsassessor von Nostitz bei dem Kaiserlichen Bezirksgericht in Tanga.
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        W 1226 20 
Kaiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
A. K. O. vom 26. November 1908. 
Tafel, Königlich Württembergischer Oberleutnant im Infanterie-Regiment Kaiser Wilhelm, König 
von Preußen (2. Württembergischen) Nr. 120, nach erfolgtem Ausscheiden aus dem XlII. 
(Königlich Württembergischen) Armeekorps am 4. Dezember 1908 als Oberleutnant mit 
einem Patent vom 10. September 1908 D.d. in der Schutztruppe angestellt. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
Verfügung des Reichs-Kolonialamts (Kommando der Schutztruppen) 
vom 25. November 1908. 
Blümel, Feldlazarettinspektor, anläßlich seiner Versetzung in den dauernden Ruhestand der Charakter 
als „L 3 7. gsi sp 1. 4% „ 
%verliehen. 
A. K. O. vom 30. November 1908. 
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, dem Königlich Bayerischen Ober- 
leutnant Correck im 2. Infanterie-Regiment Kronprinz, früher in der Schutztruppe für Deutsch- 
Ostafrika, die Rettungsmedaille am Bande zu verleihen. 
Seine Majestät der Koaiser haben Allergnädigst geruht, den nachbenannten Offizieren usw. 
die Erlaubnis zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Orden und Ehrenzeichen zu 
erteilen, und zwar: 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika: 
der goldenen Medaille des Kronenordens des Kongostaats: 
dem Unteroffizier Czeczatka; 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
des Ritterkreuzes 2. Klasse des Königlich Württembergischen Friedrichsordens 
mit Schwertern: 
den Leutnants Frhr. v. Brand zu Neidstein und Stoebe und 
dem Oberarzt Dr. Haeseler; 
der Königlich Württembergischen silbernen Militärverdienstmedaille: 
dem Gefreiten Schmelzle; 
des neben dem Herzoglich Braunschweigischen Orden Heinrichs des Löwen 
gestifteten Verdienstkreuzes 2. Klasse mit Schwertern: 
dem Gefreiten Niemann; 
der dem Herzoglich Sachsen Ernestinischen 
Hausorden angereihten Verdienstmedaille 
in Silber mit Schwertern: 
dem Gefreiten Mahrholz. 
Deutsch-Ostafrika. 
Im Schutzgebiet neu eingetroffen am 17. Ok- 
tober: Tierarzt Dr. Schellhase, die kommiss. 
Sekretäre Warnecke und Müller und Wegebau- 
techniker Baldamus. 
Die Wiederausreise nach Ostafrika hat am 30.No- 
vember angetreten: Zollamtsassistent 2. Kl. Steiner. 
Das Schutzgebiet haben am 15. November 
mit Heimatsurlaub verlassen: Regierungsbaumeister 
Allmaras, Meteorologe Dr. Castens, kommiss. 
Sekretär Höntsch, kommiss. Hauptzollamtsvorsteher 
Zahn, die Kolonialeleven Dr. Karstedt, Hager, 
Schiller, Menzel und Bauer, Techniker Hol- 
feld, die Förster Richter und Simon. 
Mit Heimatsurlaub sind in Neapel einge- 
troffen: am 12. November 1908: Hauptmann 
  
  
v. Grawert (W.); am 1. Dezember 1908: Feld- 
webel Utech, Sanitätsfeldwebel Steffenhagen. 
kKamerun. 
Im Schutzgebiet sind eingetroffen bzw. wieder- 
eingetroffen: Bezirksamtmann Stabsarzt Dr. 
Mansfeld, Bezirksamtmann v. Krosigk, Forst- 
assessor Reder, Leiter der Versuchsanstalt 
Dr. Bücher, die Sekretäre Neßler und Stein, 
Vermessungstechniker Haubold, Geometergehilfe 
Barthel, Materialienverwalter Wichert, Zoll= 
assistent Kerber, Stationsassistent Klimowitz, 
die Polizeimeister Hornke und Roppenbug 
und Schlosser Antasgck. 
Das Schutzgebiet haben mit Heimatsurlaub 
verlassen: Landmesser Moldenhauer, Maschinist 
Engelke und Zollassistent Dittrich.
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        W 1227 28 
Am 9. Dezember traten die Wiederausreise 
an: Vorstand des Hauptmagazins Fickel, Gou- 
vernements-Architekt Penckert, Zimmermann 
Camplair und Kupferschmied Kröhne. 
  
Mit Heimatsurlaub sind am 1. Dezember 1908 
in Hamburg eingetroffen: die Feldwebel Kastilan, 
Kühn und Peter, Sanitätssergeant Hentze 
und Büchsenmacher Strobach. 
Die Wiederausreise in das Schutzgebiet hat 
am 10. Dezember 1908 von Hamburg aus an- 
getreten: Stabsarzt Dr. Berké. 
Deutsch-Südwestafrika. 
Wiedereingetroffen ist am 7. August der Strecken- 
aufseher Schulze 
Eingetroffen sind: am 7. September: die Polizei- 
sergeanten Jipp, Quellmalz, Bandeck, Fran- 
ken, Gentz, Ruhland, Arnold, Lauerhaß, 
Ostermann, Stein, Behnke, Bentzien, Wich- 
mann, Schacht, Reymann, Olfermann, 
Bachmann, Mehnert, Liedtke, Jeshe, Neie, 
Nowak, Buttkereit und Wosnitza; am 
28./29. September: die Polizeisergeanten Bi- 
lewski, Christiansen, Dawereit, Epple, 
Faas, Friedrich, Gossow, Gruhl, Hamrich, 
Heuer, Hennigs, Loeschke, Ludwig, Paul, 
Polit, Roethke, Saß, Sasse, Springborn, 
Schreiber, Schimke, Schmidt, Schulzig, 
Stumpf, Tetzner und Voelkening. 
Abgereist sind mit Heimatsurlaub: am 13. No- 
vember: Polizeisergeant Ollendorf; am 14. No- 
vember: Schlosser Renaud, die Polizeisergeanten 
Ptaschek, Kleinau und Hirschmüller. 
  
  
Mit Heimatsurlaub sind eingetroffen: am 15.No- 
vember in Marseille: Oberstabsarzt Dr. Weindel; 
am 16. November in Hamburg: Hauptmann 
Pfeffer und Leutnant v. Saldern. 
Datriotische Gaben. 
Für die zur Zeit in Südwestafrika befindlichen 
Truppen sind weiterhin folgende freiwillige Gaben 
eingegangen, für welche hiermit nochmals der 
Dank des Kommandos ausgesprochen wird: 
Von Herrn Ernst Marquard in Göttingen: 
100 Mappen Briefpapier und Kuverts mit Auf- 
druck: Ein deutscher Gruß aus Südwestafrika, 
100 Liederbücher, enthaltend 203 deutsche Lieder, 
34 Bücher Erzählungen (Schlacht bei Mukden, 
Gefahrvolle Flucht usw.), 
10 Bücher Prologe, Festreden und Lieder zu 
Kaisers Geburtstag, 
10 Bücher: Der fidele Coupletsänger, 
- Des Sängers Lust (9999 Lieder und 
2 10 poetische Postkarten-Grüße), 
100 Bücher: Volkskalender (große) für 1909, 
10 Stück Abreißkalender 1909 
10 Hefte: Kolonie und Heimat (illustriert), 
je 100 Stück Portemonnaie-Kalender 1909, 
Taschenspiegel, Taschennotizblöcke, Taschen- 
bleististe und -zfederhalter, Taschentrinkbecher 
von wasserdichtem Papierstoff und Federhalter, 
50 Schachteln Stahlfedern à 10 Stück, 
200 Stück illustrierte und Neujahrs-Postkarten, 
15 Stück Tintensteine, 
10 - Lanmpions und 1 Pfund Lichte dazu, 
5 Spiele Karten und 5 Slatblöcke dazu, 
100 Pakete mit je 100 Blatt bestem deutschen 
Klosettpapier und 
12 Stück feinste parfümierte Blumenseife. 
  
Genn Nichtamtlicher Teis##e 
Nachrichten aus den deutschen Schutzgebieten. 
(Abdruck der Nachrichten vollständig oder teilweise nur mit Quellenangabe gestattet.) 
Kamerun. 
Vom Bau der Manengubabahn. 
Über den Stand der Bauarbeiten an 
der Manengubabahn macht ein Bericht vom 
4. Oktober folgende Angaben: 
Die Räumungsarbeiten sind bis Kilo- 
meter 108 fertig, die Erdarbeiten sind vollendet 
von Kilometer 0 bis Kilometer 70,6. 
Die in Arbeit befindliche Strecke von 70,6 
bis 83 dürfte im Laufe dieses Monats vollendet 
werden. Diese Strecke ist besetzt mit neun 
Schächten. Die Schächte bis über Penja hinaus 
(Kilometer 102) sind ebenfalls besetzt und haben 
mit der Arbeit begonnen. 
  
An der Brücke über den Mombebach ist das 
Montagegerüst zum größten Teil fertiggestellt. 
Für den gewölbten Durchlaß bei Kilometer 62 
find die Fundamente ausgehoben. 
Der Oberbau ist bis Kilometer 18,1 vor- 
gestreckt. 
An der Fernsprechleitung, die bis Kilo- 
meter 47 hergestellt ist, wurde seit dem letzten 
Bericht nicht weitergearbeitet. 
Neue Hochbauten wurden inzwischen nicht 
hergestellt. 
Im Betrieb befindet sich eine Verbund- 
Tender-Lokomotive, eine Lokomotive für den Bau- 
zug mit Meterspur und eine kleine Lokomotive 
für Erdtransport bei Kilometer 73.
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        W 1228 2S 
Die Erdarbeiten sind in befriedigender Weise 
vorgeschritten. Die durch die starken Regengüsse 
bervorgerufenen Rutschungen und Abspülungen 
sind nicht von Belang und können leicht beseitigt 
werden. Das Vorstrecken des Oberbaues schreitet 
in befriedigender Weise fort. 
Sxpedition zur Erkorschung der Flora und Fauna 
Rameruns. 
Von dem Botaniker Ledermann, dem Leiter 
der Expedition der Kommission für landeskund- 
liche Erforschung der Schutzgebiete, ist beim 
Königlichen Botanischen Museum in Dahlem eine 
erste, aus etwa siebenhundert Nummern bestehende 
Sammlung getrockneter und in Spiritus konser- 
vierter Pflanzen eingetroffen. Die Sammlung 
ist vortrefflich präpariert und mit großem Ver- 
ständuis zusammengebracht. Sie umfaßt fünf- 
hundert höhere Pflanzen aus dem bisher wenig 
erforschten südlichen Küstengebiet Kameruns und 
zweihundert eben daher stammende Meeresalgen, 
über die bisher noch nichts bekannt war. Photo- 
graphien und farbige, die beobachteten For, 
mationen zur Darstellung bringende Skizzenblätter- 
die der Sammlung beigegeben sind, machen diese 
besonders wertvoll. 
*— 
Deutsch-Südwestafrika. 
Von der Südbahn. 
(Hierzu eine Slizze.) 
Über die Arbeiterverhältnisse und die Arbeits- 
leistungen beim Vorbau der Strecke Aus— 
Keetmanshoop wird zur Ergänzung der bis- 
herigen Mitteilungen noch das anliegende Schau= 
bild gegeben, das in gleicher Weise wie das 
seinerzeit („Deutsches Kol. Bl.“ 1907, S. 890/91) 
für die Vorstrecke veröffentlichte den Bauverlauf 
veranschaulicht. . 
Morengas Ende.“) 
Der Friede von Ukamas vom 23. Dezember 
1906 sollte dem Schutzgebiet noch nicht endgültig 
die ersehnte Ruhe bringen. Noch lebten Simon 
Kopper und Morenga. Während jener, in der 
Kalahari fast unerreichbar, eine beständige Gefahr 
*) Aus der socben erschienenen Lieferung des 
Verkes: Die Kämpfe der deutschen Truppen in 
Südwestafrika. Auf Grund amtlichen Materials 
bearbeitet von der Kriegsgeschichtlichen Abteilung ! des 
Großen Generalseabes. Berlin 1908. Verlag von 
CE. S. Mittler &amp; So. eniai Lofbuchhandlung. Koch- 
straße 68.71. Preis 
Das neueste Heft. Frruer (bereits. früher gewürdigten) 
amtlichen Geschichte des südafrikanischen Feld zugs ent- 
hält zwei besonders bedemsame Kapitel: 
  
für die Sicherheit des Grenzgebietes bildete, hatte 
sich Morenga nach seiner Niederlage auf englischem 
Gebiete bei Van Rooispley am 4. Mai 1906 
mit wenigen unbewaffneten Getreuen vor seinen 
Verfolgern gerettet. Nachdem er sich der Kap- 
Polizei gestellt, wurde er zwar zunächst nach 
Upington und dann ins Regierungsgefängnis Tokai 
bei Kapstadt gebracht, für immer unschädlich ge- 
macht war er jedoch damit noch nicht. 
Als mit dem 31. März 1907 der Kriegs- 
zustand im deutschen Schutzgebiet aufgehoben 
wurde, fiel für die Kap-Regierung der zwingende 
Grund fort, Morenga länger in Haft zu halten. 
Jedoch wurde der deutschen Regierung seine weitere 
polizeiliche Beaussichtigung so lange zugesagt, bis 
er mit ihr förmlich Frieden geschlossen habe. 
Es kam in dieser Sachlage darauf an, Morenga 
möglichst ohne Waffengewalt zu gewinnen. Noch 
vor seiner Freilassung aus der britischen Haft 
wurde ihm daher am 8. Juni durch den deutschen 
Generalkonsul in Kapstadt mitgeteilt, daß der Ende 
Dezember 1906 mit den Bondelzwarts geschlossene 
Friede auch für ihn Gültigkeit haben sollte, sofern 
er in friedlicher Absicht in das deutsche Schutz- 
gebiet zurückkehre. Er möge sich nach Heirachabis 
begeben, um mit dem dort stationierten Offizier 
der Schutztruppe das Nähere wegen seiner lber- 
gabe zu verabreden. Da Morenga seine persön- 
liche Sicherheit noch nicht genügend gewährleistet 
schien, wurde ihm ein Freipaß in Aussicht gestellt, 
gleichzeitig jedoch die ernste Warnung vor einem 
etwaigen Versuche zu heimlicher Rückkehr auf 
deutsches Gebiet ausgesprochen. Morenga, von 
diesen Eröffnungen äußerlich offenbar angenehm 
berührt, antwortete gleichwohl in ausweichendem 
Sinne, er wolle sich zunächst nach Upington be- 
geben und mit seiner Familie und seinen in der 
Kap-Kolonie befindlichen Anhängern die Sache 
besprechen. Die Kap-Regierung teilte ihm. darauf 
mit, daß er in diesem Falle weiter unter ihrer 
polizeilichen Aufsicht gehalten werde und sich zu- 
nächst bei den Residenten in Prieska und Upington 
melden solle. Ohne vorherige Benachrichtigung 
der deutschen Behörden dürfe er deutsch-südwest- 
afrikanisches Gebiet nicht betreten. 
Mitte Juni begab sich Morenga infolgedessen 
über Prieska nach Upington. Im Juli gelang es 
ihm, sich der Kontrolle der Kap-Behörden zu ent- 
gang Morengas! und den Zug des Hauptmanns 
v. Erckert gegen Simon Kopper in die Kalahari. 
Aus beiden Abschnitten geben wir in dieser und in der 
nächsten Nummer des „Kol. Bl.“ den wesentlichen Inhalt 
wieder. Der Ertrag des ganzen Werkes ist bekanntlich 
für den Invalidenfonds der Afrikakrieger be- 
stimmt. Wir können nur den Wunsch aussprechen, daß 
das hervorragende Buch, das auf jeder Seite ein leuch- 
tendes Bild soldarischer Zähigkeit und Tatkraft gibt, 
noch viel größere Verbreitung im deutschen Hause 
den Unter= finden möge.
        <pb n="1315" />
        : D Kolonialblatt. 
u: Deutsches Kolonialbla Bahnbau Aus—Keetmanshoop. 
Altbeirxerverliãlbniooe Acbeiboleiobungen- 
1000 
  
*) Mit Einschluß der beim Vorbau tätigen Mannschaften der Eisenbahnbaukompagnie sowie mit Einschluß der Kranken. 
“# Mit Einschluß der Kranken. 
Verlag der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler ## Sohn, Berlin 3W..
        <pb n="1316" />
        <pb n="1317" />
        W 1229 
ziehen. Er wechselte mehrfach seinen Aufenthalts- 
ort, erhielt einigen Zulauf durch Bondels, die 
sich noch im englischen Gebiet aufhielten, sowie 
durch eine Anzahl Kaffern und wurde auch mit 
Gewehren versehen. Ende Juli soll sich sein 
Anhang bereits auf fast 50 Köpfe belaufen haben. 
Anfang August wurde seine Spur im deutsch- 
englischen Grenzgebiet in der Gegend ästlich 
Blydeverwacht festgestellt. Er hatte damit offen- 
kundig seine Unzuverlässigkeit bewiesen. Üüber- 
triebene Gerüchte über seine bedrohliche Nähe 
und die Größe seines Anhangs riefen in den 
Kreisen der Farmer sogleich eine lebhafte Be- 
unruhigung hervor. 
Die Spannung der Lage wuchs, als dem 
Unterstaatssekretär v. Lindequist, der bis zum 
Eintreffen des neuernannten Gouverneurs v. Schuck- 
mann die Gouvernementsgeschäfte wahrnahm, von 
der Kap-Regierung die mit Bestimmtheit ab- 
gegebene Meldung eines Inspektors der englischen 
Grenzpolizei übermittelt wurde, Morenga habe 
mit 400 Anhängern, von denen 150 mit Henry- 
Martiny-Gewehren bewaffnet seien, die deutsche 
Grenze bei Orlogskloof") bereits überschritten. 
Die Morenga-Gefahr tauchte insofern in einem 
für die Deutschen höchst ungünstigen Augenblicke 
auf, als gerade die Heimsendungstransporte zur 
Verringerung der Schutztruppe in Fluß gebracht 
waren. Da Ersatztransporte nur in geringem 
Umfange eingetroffen waren, die zur Heimkehr 
bestimmten Mannschaften jedoch ihre Truppenteile 
großenteils schon verlassen hatten, so waren deren 
Gefechtsstärken zur Zeit stark verringert. Auch 
die gerade in Kamerun ausgebrochenen Unruhen 
drohten der Schutztruppe in Südwestafrika Kräfte 
zu entziehen. Schon war zum eventuellen Ab- 
transport dorthin die Aufstellung je einer Kom- 
pagnie in Lüderitzbucht und Swakopmund an- 
geordnet worden. Konnte einem Einbruche des 
gefährlichen Bandenführers in deutsches Gebiet 
nicht von vornherein mit hinreichenden Kräfsten 
begegnet werden, gelang es ihm vielmehr, gleich 
anfangs einen ersten glücklichen Schlag zu führen, 
so war zu befürchten, daß, durch sein Kriegsglück 
ermutigt, auch die Hottentotten im Schutzgebiete 
aufs neue zu den Waffen griffen und die soeben 
erloschene Kriegsfackel im ganzen Lande wieder 
entzündeten. War doch auch der letzte Aufstand 
der Bondelzwarts im Juni 1904 mit durch seine 
Rückkehr vom britischen Gebiet hervorgerufen 
worden. Schon sagten Kundschafternachrichten, 
daß er mit dem Bondels-Kapitän Johannes 
Christian, der erst unlängst Frieden geschlossen 
hatte, in Warmbad in Verbindung getreten sei 
und daß auch von Simon Kopper aus der Kala- 
hari Boten bei ihm eingetroffen seien. Welch 
*) Orlogskloof gleich Gamsib-Kluft. 
  
schwere Nachteile und Opfer an Menschenleben 
und Geld dem Reiche und Schutzgebiete erwachsen 
mußten, wenn der so teuer erkaufte Friede ernent 
gestört wurde, lag auf der Hand. 
Diese Erwägungen erheischten mit gebieterischer 
Notwendigkeit Maßnahmen, die es möglich machten, 
die drohende Gefahr im Keim zu ersticken. Dem 
Gegner mußten von vornherein so überlegene 
Kräfte entgegengestellt perden, daß selbst in Rück- 
sicht auf das klüftereiche überaus schwierige Ge- 
lände des Oranje-Gebirges und auf die geschickte 
Kriegführung des erfahrenen Räubers ein Erfolg 
mit Sicherheit zu erhoffen war. 
Unterstaatssekretär v. Lindequist beantragte 
daher zunächst am 10. August in Übereinstimmung 
mit dem Kommandeur der Schutztruppe, Oberst- 
leutnant v. Estorff, beim Reichs-Kolonialamt die 
Einstellung der Heimsendungstransporte, um da- 
durch die Truppen wieder auf hinreichende Gefechts- 
stärke zu bringen. Diesem Ansuchen wurde sofort 
Folge gegeben. Es befanden sich daher Anfang 
September rund 6300 Mann im Schutzgebiet. 
Von Bedeutung für den voraussichtlichen Gang 
der Begebenheiten mußte das Verhalten der 
britischen Behörden werden. Die Kap-Regierung 
zeigte sich sogleich bereit, alles, was in ihren 
Kräften stand, zur Verhütung eines neuen Ein- 
geborenenaufstandes zu tun. Zweifellos war sie 
sich darüber klar, daß Morenga, „der Napoleon 
der Schwarzen“, wie er genannt wurde, ganz 
der Mann war, eine allgemeine Erhebung der 
Schwarzen in Südafrika hervorzurufen. Da er 
ungeachtet der ihm erteilten Warnung anscheinend 
heimlich deutsches Gebiet betreten hatte, so wurde 
dem deutschen Gouvernement mitgeteilt, daß er 
sein Asylrecht in der Kap-Kolonie verscherzt habe. 
Der Magistrat in Upington erhielt gleichzeitig die 
Weisung, alle verfügbaren Polizeikräfte an die 
Grenze zu senden, um Morenga, falls er britisches 
Gebiet betrete, zu verhaften oder ins deutsche 
Gebiet zurückzutreiben. Die kapländische Grenz= 
polizei wurde Mitte August um 4 Offiziere, 
50 Polizisten auf etwa 120 Köpfe verstärkt. 
Der Kommandeur der Schutztruppe, Oberst- 
leutnant v. Estorff, nahm sofort eine engere Ver- 
sammlung aller gegen Morenga verfügbar ge- 
machten Kräfte nach der Südostecke des Schutz- 
gebietes vor. Vom 18. August an standen in 
der Linie Udabis — Ukamas drei Kompagnien, 
ein Zug Gebirgsartillerie und ein Zug Maschinen- 
gewehre mit Posten in Stolzenfels, Blydeverwacht 
und Dawignab unter dem Befehl des Hauptmanus 
Ritter dem Feinde gegenüber. Von den Truppen 
des Südbezirks wurden ferner fünf Kompagnien, 
eine Feldbatterie, drei Züge Gebirgsartillerie und 
zwei Züge Maschinengewehre sowie die Kamerun= 
Kompagnie Rausch im Raum Hasuur— Keetmanns- 
hoop—Warmbad bis Anfang September ver-
        <pb n="1318" />
        GW 1230 20 
sammelt; nur eine Kompagnie blieb in Rietmont 
zurück. Aus dem Nordbezirk trafen Anfang Sep- 
tember als Reserven drei Kompagnien unter 
Major Flügge von Windhuk in und bei Gibeon 
ein, eine ihnen beigegebene Batterie übernahm 
die Sicherung der durch Simon Kopper-Leute ge- 
fährdeten Etapp 
Da sich Gerüchte vom Wiederaufstande der Hereros 
wie ein Lauffeuer im ganzen Lande verbreiteten 
und die Bevölkerung ohne starken militärischen 
Schutz sich der Willkür der Eingeborenen preis- 
gegeben glaubte, so mußte eine zweite, ursprüng- 
lich auch für den Süden bestimmte Batterie in 
der Gegend von Windhuk zurückbleiben. Auch 
wurde in Okahandja und Windhuk je eine Kom- 
pagnie aus den zurückgehaltenen Heimsendungs- 
mannschaften der Nordtruppen und den bisher 
eingetroffenen Ersatzmannschaften gebildet, so daß 
beide Orte militärisch wieder stark besetzt waren. 
Simon Kopper gegenüber blieben im Raume 
Aminuis —Hoachanas — Rietmont — Kowes vier 
Kompagnien, ein Zug Maschinengewehre und ein 
Zug Gebirgsartillerie unter Hauptmann v. Erckert 
verfügbar. 
Da die bisherigen Kriegserfahrungen zur Ge- 
nüge gezeigt hatten, daß der Feind seine Haupt- 
erfolge durch das Abschießen von Patrouillen er- 
zielte, so beabsichtigte Oberstleutnant v. Estorff, 
die Erkundungen vorzugsweise durch Kundschafter 
ausführen zu lassen. Der entscheidende Schlag 
gegen Morenga sollte erst dann geführt werden, 
wenn ausreichende Kräfte versammelt und das 
Zusammenwirken mit der Kap-Polizei verbürgt 
waren. Der Versuch, den gewandten und be- 
weglichen Gegner einzukesseln, versprach in dem 
unendlich klüftereichen Gebirgsgelände kaum einen 
sicheren Erfolg. Estorff gedachte daher, ihn durch 
eine ununterbrochene Verfolgung mürbe zu machen 
und zur Unterwerfung zu zwingen. Zu diesem 
Zwecke sollten Verfolgungsabteilungen mit tiefer 
Gliederung aufgestellt werden, die durch gegen- 
seitige Ablösung die Verfolgung dauernd bis zum 
Enderfolge in Fluß zu erhalten hatten. Von 
Vorteil war dabei der Umstand, daß der Bau 
der Eisenbahn Kubub— Keetmanshoop schon über 
Kuibis hinaus in gutem Fortschreiten begriffen 
war, und ferner, daß auf der Straße Keetmans- 
hoop—Warmbad, die früher eine 95 km lange 
Durststrecke enthalten hatte und daher für die 
Truppenversorgung von Norden her nicht in 
Frage kommen konnte, jetzt an zwei vom Landrat 
v. Uslar bezeichneten Stellen reichlich Wasser er- 
bohrt war. 
Zunächst galt es, dem Räuber ein Eindringen 
in das deutsche Gebiet zu verwehren. Der Be- 
fehlshaber der Truppen des Südbezirks, Major 
Beerecke, erteilte schon am 16. August dem Haupt- 
  
  
mann Ritter folgende Weisung: „Ihre Aufgabe 
ist für jetzt: 1. einen Durchbruch Morengas auf 
die Karras= oder Oranje-Berge zu verhindern, 
2. zu verhüten, daß dieser in Besitz von Vieh, 
besonders von Pferden, Waffen und Munition 
kommt. Der erste Schlag gegen ihn muß mit 
entscheidender Überlegenheit geführt werden, daher 
nicht übereilen."“ 
Die Farmer wurden gewarnt und brachten 
ihr Vieh großenteils in die Nähe der von den 
Truppen besetzten Posten in Sicherheit. Auf 
Morengas Kopf wurden vom Gouverneur 20 000 
Mark gesetzt. 
Es kam nunmehr darauf an, Morengas Auf- 
enthaltsort mit Sicherheit festzustellen. Am 
17. August ergaben Erkundungen, daß er die 
Linie Stolzenfels — Nakab —Ukamas noch nicht 
überschritten hatte. Privatnachrichten aus Kapstadt 
besagten, daß er mit nur 50 Mann bei Nakab, 
30 km nördlich des Oranje-Flusses, unmittelbar 
an der englischen Grenze sitze. Doch schon am 
20. August wurde diese Angabe dahin berichtigt, 
daß er sich nach wie vor in der Gamsib-Kluft 
(ob auf deutschem oder englischem Gebiet, blieb 
fraglich) aufhielte und die Feindseligkeiten noch 
nicht eröffnet habe. Seine Anhängerzahl wurde 
entgegen den früheren Mitteilungen der Kap- 
Regierung nach mehrfachen Meldungen auf nur 
50 Köpfe geschätzt. Demnach gebot Hauptmann 
Ritter schon jetzt über wesentlich überlegene Kräfte. 
Er erhielt daher freie Hand. Auf seinen Vorschlag 
erfolgte am 21. August vom stellvertretenden 
Gouverneur zunächst eine Anfrage an den als 
Unterhändler vielfach bewährten Pater Malinowski, 
ob er bereit sei, Morenga gegen Zusicherung seines 
Lebens zur Unterwerfung zu bewegen. Malinowski 
schien diese Grundlage für eine Verhandlung nicht 
ausreichend. An demselben Tage ergab eine Er- 
kundung, daß die Gamsib-Kluft auf deutscher 
Seite frei vom Feinde war. Morenga schien 
nahe der Grenze auf englischem Gebiet zu sitzen, 
entweder noch in der Gamsib-Kluft oder, wie 
Nachrichten der Kap-Polizei sagten, in der ebenso 
unzugänglichen Gegend der Einmündung des 
Back-Reviers in den Oranje. Mit Vieh und 
Geld sollte er reichlich versehen sein. Die Zahl 
seiner Anhänger, einschließlich Weiber und Kinder, 
wurde jetzt auf etwa 300 angegeben. Hauptmann 
Ritter beabsichtigte deshalb, am 22. August nach- 
mittags mit der 3. Kompagnie und dem Zug 
Gebirgsartillerie von Ukamas nach der Gamsfib- 
Kluft zu rücken und diese zu besetzen, nahm jedoch 
von seinem Vorhaben zunächst noch Abstand, als 
sich herausstellte, daß an der Grenze bei Nakab 
noch viel Farmervieh sich befand, das leicht eine 
Beute des beweglichen Feindes werden konnte. 
Ein weiterer Aufschub der Verfolgung wurde
        <pb n="1319" />
        W 1231 0 
dann mit Rücksicht auf ein einheitliches Zusammen- 
wirken mit der Kap-Polizei erforderlich. Die 
Kap-Regierung hatte sich damit einverstanden er- 
klärt, daß ein deutscher Offizier zur britischen 
Polizei entsandt wurde, um ein gemeinsames 
Operieren zu gewährleisten und die Verbindung 
zwischen den beiderseitigen Streitkräften sicher- 
zustellen. Am 26. August begab sich daher der 
Generalstabsoffizier, Hauptmann v. dem Hagen, 
von Windhuk über Swakopmund zunächst nach 
Kapstadt, um dort dem Ministerium und dem 
Chef der Cape Mounted Police (C. M. P.) bie 
Wünsche und Pläne des deutschen Truppen- 
kommandeurs mitzuteilen und dann dem an der 
Kap-Grenze befehligenden britischen Polizeioffizier 
beigegeben zu werden. Bis zu seinem Eintreffen 
sollte ihn der in Ukamas befindliche Oberleutnant 
v. Hanenfeldt in Upington vertreten. 
Am 24. August teilte die Kap-Regierung dem 
Gouvernement mit, daß Morenga auf englischem 
Gebiet bei Back-Reviermund plündere. Tags 
darauf sagten Nachrichten von Kundschaftern und 
englischen Hottentotten, daß Morris, der frühere 
Großmann der Bondels, der Ende 1906 auf 
englisches Gebiet übergetreten war, mit einigen 
Anhängern und 37 Pferden zu Morenga gestoßen 
und dieser von Back-Reviermund wieder in die 
Berge gezogen sei. 
Am 27. August traf Oberleutnant v. Hanen- 
feldt in Upington bei dem neuernannten Befehls- 
haber der dortigen Grenzpolizei, Major Elliot, 
ein. Nach wie vor hielt diese an der Richtigkeit 
ihrer ersten Angaben über Morengas Stärke- 
verhältnisse fest. Eine Offizierpatrouille wollte 
250 Gewehre „selbst gesehen“ haben. Major 
Elliot hoffte, bis Anfang September etwa 100 Mann 
verfügbar zu machen, und wollte bis dahin von 
Upington aus eine Erkundung durch Patrouillen 
in die Gegend von Aries ausführen lassen. 
Oberleutnant v. Hanenfeldt vereinbarte mit ihm, 
daß in den ersten Tagen des September das 
gemeinsame Vorgehen der Deutschen und Eng- 
länder gegen Morenga beginnen sollte. Den 
deutschen Truppen wurde freigestellt, die Grenze 
jederzeit bis zu sieben Meilen, in Berührung mit 
dem Feinde auch auf weitere Strecken, zu über- 
schreiten. Zur Erleichterung der Verbindung sollte 
eine deutsche Heliographenlinie von Ukamas nach 
Nakab eingerichtet werden, wo sie Anschluß an 
die von der englischen Polizei besetzte Linie 
Nakab—Upington zu gewinnen hatte.“) 
Bevor jedoch die einheitlichen Bewegungen 
  
*) Diese Signalverbindung hat nicht genügend 
funktioniert, woran die geringe Besetzung der Stationen 
auf englischer Seite mit nur je einem Polizisten und 
die in jener Zeit herrschenden starken Sandstürme schuld 
gewesen zu sein scheinen. 
  
der deutschen und englischen Truppen in Fluß 
kamen, trat eine Wendung der Lage ein. Der 
größte Teil der bei Morenga befindlichen Bondels, 
denen die Absicht des gemeinsamen Handelns 
beider Gegner nicht verborgen geblieben war, sah 
nunmehr die Nutzlosigkeit eines weiteren bewaff- 
neten Widerstandes ein und bat am 29. August 
durch nach Warmbad gesandte Boten den Gou- 
verneur um Aufnahme in das am 23. Dezember 
1906 mit Johannes Christian geschlossene Ab- 
kommen. Es erschien in Rücksicht auf die Haltung 
der in den Lokationen befindlichen Bondels ratsam, 
die angebotene Unterwerfung anzunehmen. Denn 
wenn diese auch bisher ruhig geblieben waren 
und insbesondere an der Vertragstreue des Ka- 
pitäns nicht zu zweifeln war, so lag es doch auf 
der Hand, daß durch den Ubertritt der bisherigen 
Gefolgschaft Morengas für die fernere friedliche 
Haltung des Stammes eine erhöhte Bürgschaft 
gegeben war. 
Der inzwischen im Schutzgebiet eingetroffene 
Gouverneur v. Schuckmann erklärte sich daher bereit, 
die Unterwerfung der bei Morenga befindlichen 
Bondels im wesentlichen unter den Bedingungen 
des Friedens von Ukamas nur unter Gewährung 
von weniger Kleinvieh anzunehmen. Morenga 
selbst wurden keine Zusicherungen gemacht, ihm 
nur nahe gelegt, der deutschen Regierung seine 
Bitten durch Vermittlung des Kapitäns zu unter- 
breiten. Am 31. August wurden dementsprechend 
Boten mit einem Briefe Johannes Christians in 
Morengas Lager entsandt. Sie trafen diesen erst 
nach einigen Tagen in der Gamsib-Kluft an. Auf 
die Botschaft des Kapitäns hin erklärten sich 
sämtliche dort befindlichen Bondels zur Unter- 
werfung bereit, obwohl Morenga sich alle Mühe 
gab, sie in seiner Gefolgschaft zu erhalten. 
Schließlich beauftragte er selbst die Boten, die 
deutsche Regierung auch für ihn um die Aufnahme 
in das Bondels-Abkommen zu bitten. 
So stellten sich am 8. September in Ukamas 
42 Männer, meist junge und kräftige Gestalten, 
mit 97 Weibern und Kindern und 140 Stück 
Kleinvieh. Sie brachten jedoch nur ein Gewehr 
Modell 71 mit. Die Leute wurden über Heirachabis 
nach Warmbad gebracht. Nach Aussage der 
Boten befanden sich bei Morenga jetzt nur noch 
zehn Kaffern mit acht Gewehren. War zwar die 
Aussicht, seiner in der Gamsib-Kluft habhaft zu 
werden, dadurch nicht größer geworden, so schien 
doch die von ihm drohende Gefahr jetzt so er- 
heblich gemindert, daß Oberstleutnant v. Estorff 
den Zeitpunkt für gekommen hielt, die unter- 
brochenen Heimsendungstransporte wieder in Fluß 
zu bringen. 
Auf Morengas Bitte um Aufnahme in das 
Bondels-Abkommen ermächtigte der Gouverneur
        <pb n="1320" />
        G 1232 20 
den Kommandeur des Südbezirks, Major Baerecke, 
am 9. September, Morenga für Unterhandlungen 
freies Geleit zu gewähren und ihm demnächst für 
den Fall seiner Unterwerfung Straflosigkeit für 
seine im Kriege begangenen Straftaten und An- 
siedlung im Lande zuzusichern. Major Baerecke 
bediente sich zur Übermittlung der ersten Nachricht 
an Morenga der Mitwirkung des Paters Mali- 
nowski, der, mit eitiem Briefe des Kapitäns 
Johannes Christian und einem Freibrief für 
Morenga versehen, in Begleitung von drei Groß- 
leuten der Bondels am Morgen des 14. Sep- 
tember am Eingang in die Gamsib-Kluft eintraf. 
Hier wartete er, während die Boten in die Kluft 
vorgingen. Es stellte sich jedoch am 15. Sep- 
tember heraus, daß Morenga, nach den hinter- 
lassenen Spuren zu urteilen, seit etwa sechs Tagen 
fortgezogen war, anscheinend zunächst in deutsches 
Gebiet, dann aber in weitem Bogen zurück ins 
englische in der Richtung auf Back-Reviermund. 
Ohne englischen Paß wagten die Boten angesichts 
der Patronillengänge der Kap-Polizei nicht die 
Grenze zu überschreiten. Erst am 17. wurden 
sie, mit einem englischen Paß versehen, von 
Ukamas erneut auf die Suche nach Morenga ge- 
schickt, kehrten jedoch am 23. mit der Nachricht 
zurück, daß er weit ins Englische entwichen sei. 
Inzwischen aber haätte den unstäten Flüchtling 
auf britischem Boden sein Schicksal erreicht. 
Seine Bitte um Aufnahme in das Bondels- 
Abkommen war auch diesmal nicht ernsthaft ge- 
meint gewesen. Anscheinend aufgescheucht durch 
das Herannahen einer von Major Elliot ent- 
sandten englischen Patrouille unter Leutnant 
Currie, hatte er seinen Schlupfwinkel verlassen. 
Wohin er sich gewandt hatte, konnte zunächst 
nicht festgestellt werden: Major Elliot war mit 
etwa 120 Mann in der ersten Woche des Sep- 
tember von Upington nach Longklip, halbwegs 
zwischen Ukamas und Unpington, gerückt Am 
13. September traf dort Hauptmann v. dem Hagen 
bei ihm ein. Da Elliot inzwischen Kenntnis von 
Morengas Bitte um Aufnahme in das Bondels- 
Abkommen erhalten hatte, enthielt er sich zunächst 
einer weiteren Verfolgung und marschierte wegen 
der schlechten Wasserverhältnisse bei Longklip am 
14. September nach Zwartmodder. Am 17. Sep- 
tember traf die Patrouille des Leutnants Currie 
10 km westlich von Longklip auf Morenga. Es 
kam zu einer Unterredung, in der Morenga 
äußerte, er wolle unter keinen Umständen mit 
den Deutschen Frieden schließen; dagegen bitte 
er um eine Aussprache mit Major Elliot bei 
Longklip am Vormittage des 18. Dieser sowohl 
wie Hauptmann v. dem Hagen, durch die bis- 
herigen Erfahrungen mit der Handlungsweise des 
schlauen und unzuverlässigen Bandenführers hin- 
  
länglich vertraut, durchschauten sofort seine Ab- 
sicht, durch Vorspiegelung von friedlichen Ver- 
handlungen nur Zeit zum Entkommen zu gewinnen. 
Elliot entschloß sich daher, für alle Fälle noch in 
derselben Nacht mit der ganzen Truppe nach 
Longklip zu marschieren. Um 6 Uhr vormittags 
traf er von Zwartmodder in Longklip ein. Gegen 
8 Uhr vormittags ritt Leutnant Currie nach der 
etwa 8 km entfernten Stelle, wo Morenga sitzen 
sollte, um ihn zu holen. Mittags kehrte er un- 
verrichtetersache zurück. Morenga war wiederum 
entwischt, nach den Spuren zu urteilen in der 
Richtung nach der deutschen Grenze. Damit war 
die Sachlage geklärt. Es gab nur noch die Ent- 
scheidung durch die Waffen. 
Major Elliot befahl sofort die Aufnahme der 
Verfolgung, zunächst durch einen Zug, bis die 
Abzugsrichtung des Feindes genügend festgestellt 
war. Bereits um 2½ Uhr nachmittags brach 
Leutnant Mander mit etwa 30 Mann auf. Am 
Mittag des 19. lief die erste Meldung Manders 
in Longklip ein. Sie war am Morgen aus Gous 
im Molopo-Revier abgesandt und besagte, daß 
Morengas Spur erst in der Richtung nach der 
deutschen Grenze und dann im weiten Bogen 
nach Norden und zwischen Zwartmodder und 
Longklip über Gous nach Osten auf Upington 
führe. Morenga sollte nur einen kurzen Vor- 
sprung vor der Patronille haben. 
Major Elliot brach mit seinen Hauptkräften 
von Longklip auf, erreichte um 5⅛ Uhr nach- 
mittags Gous und blieb dort eine Stunde zum 
Tränken der Tiere. Nach weiterem zweistündigen 
Marsch wurde an der großen Pad Zwartmodder 
— Upington, etwa eine Stunde westlich Koegoekub, 
bis Mitternacht gerastet. Noch immer führte die 
frische Spur des Feindes nach Osten auf Upington, 
bis sie bald hinter Koegoekub plötzlich scharf nach 
Norden abbog. 
„Nun war es kein Zweifel mehr,“ schreibt 
Hauptmann v. dem Hagen in seinem Bericht, 
„daß Morenga nicht etwa nach Upington gehen 
wollte, sondern durch die Kalahari zu Simon 
Kopper. Der schlaue Fuchs rechnete damit, daß 
wohl wenige Menschen, wie er mit seiner Bande, 
etwa 30 Köpfe, durch die wasserlose Kalahari 
ziehen und sich von Tsamas nähren könnten, daß 
aber Truppen mit Tieren sich scheuen würden, die 
Verfolgung in die Kalahari aufzunehmen. Aber 
wie er sich im Mai 1906 bei der Verfolgung 
durch die Abteilung Bech mit dem Übertritt auf 
englisches Gebiet verrechnet hatte, so sollte ihm 
auch die Zuflucht in die Kalahari nichts nutzen.“ 
Major Elliot war sich darüber klar, daß in 
dieser Lage nur eine rücksichtslose, ununterbrochene 
Verfolgung zum Ziele führen konnte. Gelang es 
nicht, Morenga noch im Laufe des 20. September
        <pb n="1321" />
        W 1233 eO 
einzuholen und zu stellen, dann nahm ihn die 
schützende Wildnis auf. Der Wassermangel zwang 
den Verfolger, von seiner frischen Spur abzulassen 
und Kehrt zu machen. Dieses Bewußtsein lieh 
dem Führer und seiner Truppe während der 
folgenden 14 Stunden bei fast ununterbrochener 
Vorwärtsbewegung eine außerordentliche Kraft 
und Ausdauer im Ertragen von Anstrengungen. 
Ein Glück war es, daß das Pferdematerial vor- 
züglich war. Der Lohn der rastlosen Verfolgung 
blieb nicht aus. 
Von Mitternacht bis 2 Uhr nachmittags wurde 
der Marsch am 20. mit nur anderthalbstündiger 
Pause trotz großer Hitze fortgesetzt. Morengas 
Spur führte von Koegoekub zunächst nach Norden, 
dann nach Nordosten über die Farmen Harrisdale, 
Khorkam, Norokai auf Eenzamheid, wohl über 
300 Dünen fort. Hervorragend bewährten sich 
die Scouts (eingeborene Aufklärer) im Spuren- 
suchen, so daß keine Verzögerungen im Marsch 
eintraten. Leutnant Mander hatte mit seinem 
Zuge, nachdem er 36 Stunden im Sattel gewesen, 
mittags Halt gemacht, um das Herankommen der 
Hauptkräfte abzuwarten. Morenga, wohl im 
Glauben, daß der Gegner am Ende seiner Kraft 
angelangt sei und die Verfolgung eingestellt habe, 
marschierte nur eine Stunde weiter und machte 
dann in der Nähe der wasserlosen Pfanne von 
Eenzamheid, etwa 100 km nördlich Upington und 
ebensoweit von der deutschen Grenze, in bergigem 
Buschgelände, das sehr geeignet für eine Verteidi- 
gungsstellung war, gleichfalls Halt. 
Um 1 Uhr erreichte Elliot den Zug Manders, 
der ihm die Nähe Morengas meldete. Unauf- 
haltsam ging es weiter, bald begann ein etwa 
40 Minuten langer Galopp. Die vier Züge 
folgten aufgelöst hintereinander den Sconts. Der 
Feind war erreicht. Elliot ließ sofort den vor- 
dersten Zug zum Fußgefecht absitzen und entwickelte 
ihn und die Scouts auf den vorliegenden Höhen 
in großer Breite, um die feindlichen Flügel um- 
fassen zu können. Bald darauf verlängerte ein 
zweiter Zug die Schützenlinie noch nach links hin. 
Beide Züge gingen, ohne Feuer zu erhalten, unter 
Sicherung ihrer Flanken bis auf die nächstgelegene 
Höhe vor. Es entspann sich nun ein längerer 
Feuerkampf. Der Feind lag so geschickt verborgen 
in den Büschen, daß während der ganzen ersten 
Stunde des Gefechts nicht ein einziger Mann zu 
sehen war. 4 
Allmählich gewann Moajor Elliot den Eindruck, 
daß der Feind zwei vorliegende Höhen besetzt 
hielt, von denen die westliche den Schlüsselpunkt 
seiner Stellung zu bilden schien. In llberein- 
stimmung mit Hauptmann v. dem Hagen entschloß 
er sich, diese Höhe zu stürmen, und befahl dazu 
um 4 Uhr nachmittags dem bisher in Reserve 
  
gehaltenen Zuge Mander, unter dem Feuerschutz 
eines Teils der entwickelten Schützen zum frontalen 
Angriff vorzugehen. Hauptmann v. dem Hagen 
übernahm es freiwillig, mit dem rechten Flügel 
die linke Flanke des Feindes zu umfassen. In 
sprungweisem Vorgehen wurde die Höhe genommen. 
Der Gegner verlor dabei fünf Mann, darunter 
vier Tote. 
Auf englischer Seite fiel ein Sergeant, ein 
Mann wurde leicht verwundet. Der Gegner 
räumte nun auch die östlich gelegene Höhe, doch 
fielen aus den im Grunde dahinter befindlichen 
Büschen ernent Schüsse. Gegen diese Büsche 
richteten nun die Engländer von den genommenen 
Höhen aus bis etwa 6 Uhr nachmittags ein leb- 
haftes, gut gezieltes und wirksames Feuer. Als 
drüben kein Schuß mehr fiel, wurde das Gefechts- 
feld abgesucht. Hierbei fand man Morenga tot 
unter einem Baum liegen. Er hatte drei Schüsse 
erhalten; ein Geschoß war durch die rechte Schläfe 
eingedrungen und hinter dem linken Ohr wieder 
herausgetreten, ein zweites hatte ihm den Hinter- 
kopf weggerissen, ein drittes das Herz durchbohrt. 
So hatte der tapfere und unversöhnliche Feind 
den Tod im Kampfe einer weiteren Flucht in die 
Wildnis vorgezogen. Außerdem wurden noch 
zwei tote Männer, vier tote Frauen und ein Ver- 
wundeter gezählt. Der Verlust des Feindes be- 
trug somit an Toten: sieben Männer, darunter 
nach Aussage der Gefangenen ein Bruder, ein 
Schwager und drei Neffen Morengas, und vier 
Frauen, an Verwundeten ein Mann. Ferner 
wurden zwei Mann gefangen; es waren Leute 
von Simon Kopper, die Morenga zu diesem hatten 
bringen sollen. Major Elliot trat alsbald den 
Rückmarsch nach Upington an. 
War es somit auch den deutschen Truppen 
nicht vergönnt gewesen, mit dem Feinde in Be- 
rührung zu kommen und selbst durch die endgül- 
tige Beseitigung des hartnäckigen und starrsinnigen 
Friedensstörers das Werk ihrer anstrengenden und 
entsagungsvollen Tätigkeit zu krönen, so darf man 
doch mit Genugiunng feststellen, daß es nur der 
vom Oberstleutnant v. Estorff angeordneten raschen 
Versammlung so starker Kräfte in der Südostecke 
des Schutzgebiets zu danken gewesen ist, wenn die 
Morenga-Gefahr keine größere Ausdehnung an- 
genommen hat und insbesondere die eben unter- 
worfenen Bondels ruhig geblieben sind. Das 
Zusammenwirken der deutschen und englischen 
Truppen ist auch politisch nicht ohne Bedeutung 
gewesen. Es hat beide Nationen in Südafrika 
einander genähert. Den Eingeborenen aber ist 
dadurch zum Bewußtsein gekommen, daß sie mit 
einem einheitlichen Handeln der weißen Rasse 
rechnen müssen.
        <pb n="1322" />
        W 1234 „20 
Nachwelsung der bei den Jollämtern des Schutggeblets Deutsch-Südwestafrika im Oonat Juni 1908 
fällig gewordenen Jollbeträge. 
(Vgl. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908 Nr. 21, S. 1048.) 
  
  
  
  
  
  
goll. Gesamtbetrag der fälig gewordenen #nen deklarierten Zölle Gegen den gleichen 
ver- Zou J im obigen Monat des Rechnungsjahres F 6 zeitr ann " 
welchen die Zölle 1908 1907 des Vorjahres 
fällig — Einfuhr Ausfuhr ZusammenEinfuhr Ausfuhr Zusammen mehr weniger 
sin ———1 2 4—NNN 
Swakopmund 55 10130 — — 551011 s0 47 855 50 — —17355, 50 745 801 — — 
Lüderitzbucht727890 1 — 8727990] 39 324 50 — — 89 824 50 — —2044| 
indduk3370 — —1233770 29 75540 — — 29755·40 — —17 417, 70 
Ramansdrift 1 473.60 — — 1 473 60 9u022 70 — — 902270 — — 7549 10 
.. 104j4o—-— 1044o—s— 16.— 16 — 38 11 — 
Haigamthab — — — — — —— — — —— —— — — 
Karibib. .. 558920 — — 5 53920 8520 15 — — 3 520 15 2019 05 — 
Okahandja 2 005·.70 — — 2005 70 2208·60 — — 2 208 60 — — 202 90 
Gobabis 1 668 20 — — 1 66820 2 129 — — — 2129·— — — 460 80 
Omarurn ... 961.65 — 961 65 893.8 — 893 85 67 8 — 
Outjo 548 —— 548 80 80. — 80 50 468 3 —- 
Grootfontein 1 636 90 — — 1 636 90 228.0 — 228 20 1 408 7 — 
Usatos .. 4210 — 12 10 — 560 5011. — 
Ssziwarongo .. 144 70 — — 144 70 57 55 — — 57 55 87151 — — 
.. 4930 —-—- 49 30 — — — — — — 1980 — — 
* ... 209,10 — — 209 10 — — — — — 209 101 — — 
Rehoboth . 419.90 — — 419 90 — — — — — — 41999090— — 
Nub . s-— — — 8 — — — — — — — *——— — 
Gibeon .. 102 30 —«-— 102 30 4507 — —— 4507J— — — 4104 70 
Maltahöhe 28|40 — — 28 40 — — — — — 28401 — — 
Reetmanshoop 11 500 40 — —11500 40 1 373.40 — — 1 3734 0 1271— — 
Hasuur 172/80 — 172 80 787 — 7870 9410|1Ü — 
Warmbad# 542|/70 — — 542 70 289,60 — — 289•60 253 11— 
Dawignab. 27660111 27601 — — — — — — 27601 — 
Ukamas. 1 498.80 — — 1 193 80 857.50 —— 857 50 636 30 
Stolzenfels 83 20 — — 8320 116 70 — — 116.70 — — 33 50 
Bethanien 22601 — — 22 00 — — — — — — 22600 — — 
Zusammen33 903 25 1 — 133 804 2541 804·45 16 —|141 820 45 — — 8016|0 
1. . 
  
  
  
  
  
  
  
  
Oeutsch-Ostafrika:. 
übersicht über die Bewegung des Handels des deutsch-ostafrikansschen Schutzgeblets über die 
Jollstellen der Binnengrenze im I. Viertel des Kalenderjahres 1906 im Verglelch mit dem Handel 
im gleichen Seltraum des vorjahres. 
  
Im 3 Im 6 
I. Viertel,l. Viertel ZunahmesAbnahme 
Benennung der Warengruppen 1908 1907 
Wert.Wert “Wert.“ Wert.% 
  
A Eein fuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
a) Körner= und Hülsenfrüchte ... 10 561 7 101 3½ 160 — 
b) Knollengewächse, Gemüse und Früch ... 6201 4 787 1 414 — 
JP) Koloniale Verzehrungsgegenstände, ruinn .. 20 393 17 602 2791 — 
d) Olfrüchte, Pflanzenöle, Pflanzenwachs .. ... 1841 416 1 425 —- 
e) Getränle (außer Mineralwasser) ... 26024 22 989 3 035 — 
s) TSärrereien, lebende Pflanzen und ** ... 307 227 80 — 
gE) Faserpflauzen ... ... 5 576 — 571 
b) Erzeugnisse der Forstwirtschaft ..... .. 11495 38297 — 26 802 
  
  
  
  
  
Zumme 1 .. 76 827 92 295 -— 15 468
        <pb n="1323" />
        W 1235 20 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
BDHW[8D JAm] JIm 1- 
4 · I.ViertelI.ViertelIZunahmcuAbnahmc 
Beuennung der Warengruppen 1908. 1007 
Wert #“ Wert o Wert.äWert M 
II. Tiere und tierische Erzengnisse. 
a) Lebende Tiere .. 2 126 280 1 846 — 
b) Fleisch und ebare teeriche erzeusnisse aller Ari .. 10421 5176 5245 — 
) Tierische Rohstoffe .. 9876 6131 3745 — 
Summe * 22 423 11 58710836 — 
III. Mineralische und fossile Rohstoffe, Mineralöe 7219 5722 1 197 — 
IV. Fabrikate aus Wachs, Fetten und Olen 7916 4264 8 652 — 
V. Chemische u. pharmazeutische Erzeugnisse (außer Schießbedarf 
und Sprengmitteln) 8385 8 416 — 31 
VI. Textil= und Filzwaren, Bekleidungsgegenstände usw. laader * 
Lederwaren) 276 892 676 873 — 399 981 
VII. Leder= und Lederwaren, Wachstuch, zwurschnerwoeren.) 6444 7370 — 926 
VIII. Gummi= und Kautschukwaren 225 198 27 — 
IX. Holzwaren, Flecht= und Schnizwaren 27384 2•.12 572 — 
X. Papier= und Pappwaren, literarische und Kunstgegenstände 7436 4 084 3 352 — 
XlI. Stein-, Ton= und Glaswaren . 16 684 12 177 1507 — 
XII. Metalle kae Metallwaren (außer Instrumenten, Maschinen 
und . 
a) zuharteuen Metalle und Halbzeug: ...... — 3741 — 3741 
b) Fab .. 56 436 55210 1226 — 
Summe xii .. 56 136 58 951 — 2515 
XIII. Instrumente, Maschinen und Jahrzeuge ....... 19 452 734212110 — 
XIV. Waffen und Munition ....... 6892 5.275 1 617 — 
XV. Geld — 1205 — 1205 
Summe der Einfuhr im I. Viertel 19008 516 015 897 971 — 881 956 
Dagegen im vorhergehenden Viertellahr 914n15 — — — 
Zunahme —, Abnahme — —398 200 — — — 
B. Austuhr. 
I. Erzeugnisse des Landbaues und der Forstwirtschaft sowie der 
zugehörigen Nebengewerbe. 
a) Körner= und Hülsenfrüchte .. 32 754 81 798 961 — 
b) Knollengewächse, Gemüse und Früchte . 240 181 59 — 
JD) Koloniale Verzehrungsgegenstände und Gemhminel 24 668 13 058 r*’*2*9 610 — 
9 #lle Hrüchte, Pflanzenöle und Pflanzenwachs . 28 744 43 466 14 722 
e) Getr ... s— —- — 
t) aniitetetem lebende Pflanzen und duttermittel ... 53 — 53 — 
g) Faserpflanzen ... 14514 21 402 — 6888 
hb) Erzengnisss der Forstwirtschaft .... ... 35052 175 150 — 140 098 
Summe 1 136025 5285050 — 149 025 
II. Liere und tierische Erzengnisse. 
Lebende Tiere .......... 4351 5366 — 1 015 
5 Tierische gebmingenittlk ...-...... 15 035 28 093 — 13 058 
„P) Tierische Rohstoffe .......... 266 685 491 530 — 224 845 
Summe II. 286 071 524 989 — 238 918 
III. Mineralische und fossile Nohstoffe ......... 18 740 10 666 8 074 — 
IV. Gewerbliche Erzengnisse . ......·... 5286 12 646 — 7360 
V. Geld. .. . ... 16 500 — 16 500 — 
Summe der Ausfuhr im I. Viertel 19008 462 622 833 351 — 370 729 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljlahr 750 497 — — — 
Zunahme —, Abnahme — —287875 — — — 
C. Gesamthandel. 
Summe der Einfuhr und Ausfuhr im I. Viertel 19008 97868711731322 — 752 685 
Dagegen im vorhergehenden Vierteljahr . .. .11664712 — — — 
Jiiiiahiiic—f—,Abiial)iiie—...—686075 — — —
        <pb n="1324" />
        W. 1236 20 
Wichtigste Warenpositionen. 
  
Abnahme 
  
  
  
  
  
Im I. Viertel Im I. Viertel 
Benennung der Waren 1908 1907 Imahme 
Menge Wert Menge WertMenge Wert Menge Werr 
kg 14 ko 1 kg -*. kg M 
A. Einfuhr. 
Re 18075 1210 43 1071 12688 l 108 — 
Veisr und Backwaren. 14742 801015 400 6726 — 284 658 — 
Zucker, roh, zund * 11 659. 4400 122 4217 1 407, 11 — 
Tabakfabri 2910 10070 2346 7 708 5644 2362 — — 
Stille Ardat aler Art 5 085 6464 3360 4859 1 725 1 605 — 
Branntweinc aller Art 4204 7201 4293 8820 —. — 89 1621 
Bier. . 13 331 6482 13 533 7 060 — — 202. 578 
Bau- und Nutzholz 2495 516 742 249 1 753 267 — — 
Fleisch u. r**me 2 Erzenm. 4982 10 421 1970 5 176 3012 54245 — — 
zement. "3 876 289 — 3876 289 — — 
alz 17 463 1 646 8278 vos 9 185 753 — — 
teine Brauntodlen. Briletts. — — 658 112 — — 658. 112 
Petrolen 23 105 5 173 16 676 4606 6429 567 — — 
Seifen aler Art 12 336 7095 7177 3 791 51599 330 — — 
Baumwollgewebe 70 558 2270631182 639 415 584 — — 112 081 188 521 
Baumwollene Bekleidungen. . 107473516277187l241718— — 66 440 200 556 
Wollengarne und -waren, auch s 
halbwollen 410 3311 1178. 7006 — — 768 3 695 
Garne und Waren aus Leinen, 
Jute usw 2 796 5 360 2972 3 337 — 2 023 176. — 
Posmenkierwarn, Schirme, Beug 
schuhe 808 2 149 1 095 3307 — — 287 1158 
Ledehe Schuhe und Stiefel 448 3349 698 4317 — — 250 968 
Sonstige Leder= u. Sattlerwaren 295 1 821 318 2s132 — — 23 311 
Möbel und sonstige Tischlerwaren 1 170 1652 1 0990 1 603 7 49 — — 
Papier und Pappe, Waren daraus 4251 4 474 1239 2333 3 012 2141 — — 
Tonwaren und Vorzellan 751 715 182 378 619 337 — — 
Glas und Glasware . 965915559 7580 11562 2079 3997 — 
Roheisen, eiserne * · · : 
Star * w. . — — 6663 3532 — 6 663, 3532 
Wellblech . 27890 9324 16 149 6032 11741 3292 — — 
Alle uncht genannten Eisenwaren 26 051 30 10| 24 549 23 992 1502 6 117 — — 
Waren aus and. unedlen Metallen 8 529 14 42444 24920 — 5246 10 496 
Landwirtschaftliche Maschinen. 1 108 1 055 344 656 764 399 — — 
Maschinen für industrielle Betriebe 1309 2 150 451 956 858 1 194 — — 
Transportmaschinen u. Fahrzeuge C 
aller Art, auch Fahrräder 10 028 10 880 2023 2912 8 005 7 968 — — 
Feuerwaffen GSczabb 59 4399 50 3949 9. 450 — — 
Goldmünzen — — — — — — — 
Silbermünzen — — 9 1205 — — 9 1205 
B. HRus fuhr. 
Reis. 182 003 32 319206 302. 30 768 — 551 24 299 —. 
Mtama 1389 168 3 846 289 — — 24457 121 
Hülsenfrüchte — — 40 4 —— 40 4 
Kaffee 58 103 24 437 20 947 12 983 37 156 11 454 — — 
Sirup, Melasse — — 31 64 — — 31 64 
Tabak .. 261. 231 — — 261 231 — — 
pra- — — — — — — 
Erdnüsse 156 623 27 10]|280 999 42 005 — 124 376 14004 
Sesam 81983 1 536 11748 1 461 — 75 2765 — 
Aohbaumwvolle 8 712 13 141630 9908 21 318 — 22286 8 172 
Sisalagaven — — — — — — 
Bau-, lnen und Edelhölzer. roh, 
bearbeitet 16 1 — — 16 1 — 
Brennholz und Holzkohlen . — — — — — 
Gerbhölzer, Gerbrinden. — — — — — — 
Rautschuk und Guttapercha. 8 sstz 350 000 25 192 175 150 — — 16 604 140 150 
Rindie 14 1 889 — 148 1889 
Milch. Butter, Käse, Eier usw. is 715 15 501 36 571 27960 17 856 12943
        <pb n="1325" />
        W 1237 20 
  
  
  
  
  
zu lhertel Im 1 iertel Zunahme Abnahme 
9 
Venemung der Baren Menge Wert Me 1 Wert Menge Wert Menge Wert 
—ie u 44 ka % ks 4 
s . 
Elfenbein. . 456 9082 938 385 8 0941 — — 
Häute und Felle 128 810. 100 255440 795 394 33 — — 111 985 293 958 
Insektenwachs 73 4 115 71 * 5 3 2 2 545%1 
Hlimmer . 7 7 — 
KopoalBll — — — — — 
Goddll 8. 17000 2 10 r% 6. 6334 — 
Die Jentralbahn. 
Vom Bau der etwa 90 km langen Zentral- 
bahnstrecke Morogoro — Kilossa wird tele- 
graphisch gemeldet, daß die Gleisspitze zu Anfang 
Dezember bei Kilometer 36 angelangt war. 
75 
Deutsch-MNeuguinea. 
Die Sxpedition Sapper-Frlederict.“) 
Bei dem Voritzenden der Landeskundlichen 
Kommission ist von Dr. Friederici ein kurzer 
Schlußbericht (Lamassa, 6. September) über seine 
Forschungstätigkeit auf Neu-Mecklenburg einge- 
laufen, dem wir folgende Einzelheiten entnehmen: 
Bevor meine Tätigkeit auf Neu-Mecklenburg 
zu Ende geht, möchte ich noch einmal kurz be- 
richten. Ich habe den Lloyd gebeten, die „Su- 
matra“ auf ihrer Fahrt nach den Salomonen 
hier anlaufen zu lassen. Die gebotene Gelegen- 
heit ist nicht sehr günstig, aber sie ist die einzige, 
die ich überhaupt in absehbarer Zeit habe. Ich 
hoffe, wenigstens für kurze Zeit, in die Gegenden 
kommen zu können, wo mir sprachvergleichende 
Untersuchungen möglich sind. Dann gedenke ich zu 
demselben Zweck für einen Monat nach Neuguinea 
zu gehen, um darauf die Expedition abzuschließen. 
Nach einem dreitägigen Aufenthalt in Nama- 
tanai bin ich mit fünf Soldaten, zwei Dienern und 
26 Trägern nach Süden marschiert. Am 9. August 
zog ich über das Gebirge bei Nakudukudu und 
rückte dann auf teilweise fürchterlichen Wegen und 
im übelsten Regenwetter weiter vor. In Smalil 
hatte ich das Glück, mit Professor Sapper, der 
in Begleitung des Polizeimeisters von Namatanai 
reiste, zusammenzutreffen und mit ihm einige 
Stunden gemeinsam zu verleben. Ich marschierte 
dann nach Lamassa, ohne (von Smalil an) geo- 
graphische Aufnahmen zu machen, da die kaiser- 
liche Marine und Professor Sapper hier schon 
erschöpfend gearbeitet hatten. Dies war eine 
große Erleichterung für mich, denn ich konnte 
mich nunmehr meiner ethnologischen Aufgabe 
widmen und bin verhältnismäßig zufrieden. 
) Val. „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 21, S. 1057 ff. 
Von Lamassa aus habe ich mehrere Ausflüge 
gemacht, meist im Eingeborenen-Boot, im Mon, bis 
nach Kabatros, der südlichsten Kolonie von 
Lambom am Kap St. Georg. Die Bewohner 
des Innern, die Leute von Lambel, traf ich zum 
Teil in Kalangor an der Küste, teils suchte ich 
sie in den Wäldern hier und in ihren Plätzen 
Kondo und Jalui von Lamassa aus auf. Sie 
sind durch Dysenterie schrecklich dezimiert, leiden viel 
unter Haut= und Fußkrankheiten und sind kleiner, 
vielfach auch etwas heller als die Küstenbewohner, 
denen sie im übrigen ethnisch und linguistisch 
nahe verwandt sind. 
Meine ethnologische Sammlung aus Neu- 
Mecklenburg ist nicht sehr umfangreich; ich habe 
nur rund 300 /“ ausgeben können. Aber ich 
glaube, sie ist zum Teil sehr wertvoll. Auch 
zoologisch habe ich seit Smalil, seit Fortfall 
meiner geographischen Aufgaben, besser arbeiten 
können. Ich denke, daß z. B. die Schmetterlings- 
und Mottensammlung recht gut ist. 
Ich bin bisher keine Stunde unwohl gewesen 
und wundere mich fast selbst darüber, da man 
so viel Krankheit sieht. 
Augenblicklich habe ich nur zwei Soldaten 
und einen Diener bei mir, die mich nach den 
Salomonen begleiten. Alles andere habe ich 
am Tage nach meinem Eintreffen in Lamassa als 
überflüssig abgeschoben. Mit der hiesigen Bevöl- 
kerung, die ja ihre Vorteile aus meiner Anwesen- 
beit zieht, komme ich ganz ausgezeichnet aus. 
Die deutsche Oarine-.Expedition 1907/09.,) 
Achter Bericht. 
Muliama, 8. Angust 1908. 
Nach einem Aufenthalt auf Matupi, während 
dessen der Expedition wiederum die Gastfreundschaft 
der Firma Hernsheim &amp; Co., die schon so mancher 
Südseeforscher erfahren, in reichem Maße zuteil 
wurde, kehrten Dr. Schlaginhaufen und Photo- 
graph Schilling wieder nach Neu-Mecklenburg 
zurück. 
*) Aus der „Marine-Rundschau“ 1908, 
Dezember= 
heft. Vgl. auch „Deutsches Kol. Bl.“ 1908, 
S. 183 ff.. 
  
291 ff.. 478 ff., 581 ff., 685 ff., 803 ff. und *
        <pb n="1326" />
        G 1238 2e 
Zunächst wurde auf dem Lloyddampfer 
„Langeoog“ eine Reise nach den noch wenig be- 
kannten Greenwich-Inseln unternommen. Auf 
der Fahrt dahin wurden mehrere Punkte Neu- 
Mecklenburgs, nämlich Namatanai, Karu, Fileba 
und Käwieng, berührt. Von Karu aus konnte 
eine Durchquerung der Insel ausgeführt werden. 
Auf einem Kanakerpfad war die Westküste schon 
nach 2½ Stunden erreicht, und damit vielleicht 
die schmalste Stelle Neu-Mecklenburgs durch- 
schritten. Unter den ethnographischen Gegen- 
ständen, die in dem Orte Kamalu an der West- 
küste zu beobachten waren, interessierten besonders 
die Geräte zum Fang der Haifsche.') In Fileba 
und Käwieng bot sich Gelegenheit, die schönen 
Straßenanlagen und Rasthäuser zu besichtigen, die 
unter der Leitung des Kaiserlichen Stationschefs 
Boluminski entstanden sind und eine hervor- 
ragende Zierde unserer Kolonie darstellen. 
Das eigentliche Ziel der Reise, die Greenwich- 
Inseln, bildet eine zwischen den Ost-Karolinen 
im Norden und den Inseln Melanesiens im Süden 
liegende, isolierte Gruppe. Die schwierige Einfahrt 
in das Atoll wurde dank der Ruhe und Umsicht 
des Kapitäns Roscher glücklich passiert. Von 
den zweiunddreißig Inseln sind nur drei bewohnt. 
Anthropologisch und ethnographisch dürften sie zu 
Mikronesien zu rechnen sein. Die Eingeborenen 
sind schöne, großgewachsene Menschen von hell- 
brauner Hautfarbe. Leider ist die Mehrzahl mit 
Ringwurm behaftet, wogegen die Wundkranken, 
die in Neu-Mecklenburg so zahlreich sind, hier 
ganz zurücktreten. Als typische Inselbewohner 
sind sie tüchtige Seefahrer und daher im Besitz 
von zahlreichen Einbäumen. Diese werden meist 
aus angeschwemmten Holzstämmen geschnitzt. Von 
Geräten zum Fischfang kommen Netze, Reusen 
und Angelhaken und diese alle wiederum in ver- 
schiedenen Formen vor. Die Häuser sind ge- 
räumig und sauber; ihr Boden ist stets mit 
Korallen bestreut und mit geflochtenen Matten 
belegt. Ein leichter Lendenschurz aus fast weißem 
Bastzeug bildet die Kleidung der Männer, die 
gewobene Matte diejenige der Weiber. Die 
Männer tragen die Haare lang und halten sie 
vermittels eines Holzstäbchens, das stets in den 
Haaren oder hinter den Ohren steckt, in Ordnung. 
Die Haare der Weiber sind kurz gehalten. Waffen 
fjehlen den Bewohnern der Greenwich-Inseln. 
Der kurze Aufenthalt wurde neben sammlerischer 
und photographischer Tätigkeit hauptsächlich zu 
anthropologischen Beobachtungen und Sprach- 
aufnahmen verwendet. 
) Dr. 
jestgestellt. 
Berlin 1907. 
Siephan hatte diese schon weiter südlich 
Siehe das Werk „Neu-Mecklenburg“, S. 66; 
  
Auf der Rückreise wurde der Kurs nach den 
Fischer= und Gardener-Inseln genommen 
und dort eine Reihe von Plätzen angelaufen. 
Bei der Kürze der Zeit konnten nur einige orien- 
tierende Besuche gemacht werden. Diese Gruppe 
fällt in das besondere Untersuchungsgebiet des im 
Norden Neu-Mecklenburgs arbeitenden Expeditions- 
mitgliedes Walden. 
Nach einem nochmaligen Besuch in Namatanai 
lief „Langeoog“ wieder in Muliama ein. Dort 
wird Dr. Schlaginhaufen nach den von dem 
verstorbenen Expeditionsleiter hinterlassenen Be- 
stimmungen die Arbeit selbständig fortsetzen. 
Neunter Bericht. 
Babase, Feni-Inseln 5. September 1908. 
Am 11. August 1908 besuchte S. M. S. 
„Planet“ die Station Muliama und brachte die 
Besatzung des Expeditionslagers nach den Feéni- 
Inseln. 
Diese bilden eine der Ostküste von Süd-Neu- 
Mecklenburg vorgelagerte, aus zwei Inseln be- 
stehende Gruppe, die auf den Karten mit den 
Namen Aneri oder St. Jan bezeichnet ist. Als 
wirklicher, von den Eingeborenen der Inseln selbst 
gebrauchter Name wurde Feni festgestellt. Die 
größere Insel, Ambitle, ist westlich, die kleinere, 
Babase, östlich gelegen; beide trennt ein für 
kleine Fahrzeuge passierbarer Meeresarm. 
Dr. Schlaginhaufen und Photograph 
Schilling verbrachten die erste Zeit des vier- 
wöchigen Aufenthalts auf der kleinen Insel und 
durchkreuzten sie nach verschiedenen Richtungen. 
Später wurde das Lager nach dem Orte Suntau 
auf der großen Insel verlegt, von wo aus Küsten- 
märsche und Vorstöße in die Berge unternommen 
wurden. Die Kultur der Eingeborenen wurde in 
mancher Hinsicht ähnlich derjenigen der Tanga- 
Leute"') gefunden. Bambusrohr ist auch hier das 
Material, das zum Bau von Wänden und Zäunen 
dient. Mit den Blättern der Atap-Palme, die 
von den Eingeborenen angepflanzt wird, werden 
die Häuser gedeckt. Die Ansiedlungen sind in der 
Regel etwas größer als auf Tanga, aber sie über- 
schreiten die Zahl von acht Häusern nicht. Die 
geschnitzten und bemalten Säulen waren hier auch 
in ganz neuen Männerhäusern zu sehen, ein 
Zeichen, daß die Kunst ihrer Herstellung noch 
heute auf den Inselu lebt. Anders verhält es 
sich mit der Industrie der Muschelarmringe. 
Während sie auf Tanga heute noch blüht, ist sie 
auf den Feni-Inseln verloren gegangen. Auch 
die Ringe selbst, die sich in ihrer Form deutlich 
von den Tangaringen unterscheiden, sind nur noch 
* % „iehe den sechsten Vericht (D. Kol. Bl., 1908.
        <pb n="1327" />
        G 1239 20 
in geringerer Zahl vorhanden. Besondere Auf- 
merksamkeit wurde der Beobachtung der Gewin- 
nung und Verarbeitung der roten Erdfarbe ge- 
schenkt. Im Gebiet der heißen Quellen auf der 
großen Insel tritt die Farbe als lehmartige Masse 
zutage. Zwei Stellen, an den Flüssen Danlam 
und Num, sind es namentlich, wo die Farbe ge- 
sammelt wird, um nach den Dörfern gebracht und 
dort durch Trocknen und mehrfaches Brennen 
verarbeitet zu werden. Die so zubereitete Farbe 
gelangt von den Feni-Inseln durch Tausch in die 
Gebiete des Bismarck-Archipels und der Salo- 
monen. Sie ist als Farbe für Kopf= und Bart- 
haare sehr geschätzt. Auch werden Gesicht und 
Körper häufig damil bemalt. An den Holz- 
schnitzereien fehlt sie selten und gibt im Verein 
mit Kalk und Kohle ihnen die charakteristische 
Dreifarbigkeit. 
Die Untersuchungen über die geistige Kultur 
  
beschränkten sich hauptsächlich auf Sprachauf- 
nahmen. Auch stieß man auf die Spur von 
Sagen, die zum Teil an eigentümliche Natur- 
erscheinungen, wie z. B. an die heißen Quellen 
und die an manchen Küstenstrecken angesammelten 
Steinblöcke anknüpfen. 
Unter den sammlerischen Ergebnissen, die der 
Aufenthalt auf den Feni-Inseln brachte, ist vor 
allem eine größere Sammlung von Menschen- 
schädeln zu nennen, die dadurch ihren besonderen 
Wert erhält, daß von jedem Individuum Name, 
Geschlecht und Herkunft festgestellt werden konnten. 
Die Eingeborenen bewahren nämlich den Schädel 
der Toten in Blätter gepackt eine Zeitlang im 
Männerhaus auf, und ein jeder kennt die Reste 
seiner verstorbenen Verwandten aus allen übrigen 
Paketen sicher heraus. Infolgedessen konnten über 
die einzelnen Schädel genaue Angaben gewonnen 
werden. 
  
Kolonialwirtschaftliche Mitteilungen. 
Deutsche Kolonilalgesellschaft für Südwestafrika.“) 
Wenngleich das Resultat des Berichtsjahres 
auch dieses Mal nicht unbefriedigend ist, so zeigt 
der Reingewinn dennoch einen Rückgang von 
108 064,79 “ gegen das Vorjahr. Er beträgt 
609 410,96 J¼ gegen 789 475,75 / für das 
Jahr 1906/07. Die Gründe hierfür sind bei 
der Besprechung der einzelnen Geschäftszweige 
des näheren angeführt. 
Der Gewinn-Vortrag aus dem letzten 
Geschäftsjahre von 318 528,17 ist wie 
folgt verwendet worden: 
Einer neu gebildeten Dispositions-Reserve 
für die durch die Absteckung unseres Farm- 
geländes in Deutsch-Südwestafrika, Wasser- 
erschließung daselbst usw. entstehend en k#sten sind 
zugeführt — M 
aus Beteiligungskonto abgeschrieben 9 # 17.-5 
318 528,17/ 
Das Handelsgeschäft unserer Zweignieder- 
lassung in Swakopmund hat, wie dieses schon 
im letztjahrigen Berichte angenommen wurde, 
nicht unerheblich nachgelassen. Es war dieses 
die Folge der weiteren Zurückziehung von Schutz- 
truppen und des dadurch bedingten verminderten 
Konsums sowie der damit in Zusammenhang 
stehenden schärferen Konkurrenz einer Reihe in 
der Aufstandsperiode entstandener Firmen. Man 
muß sich hierbei vor Augen halten, daß das 
*) Aus dem Bericht über das dreiundzwanzigste 
Geschäftsjahr. 
  
plötzliche Aufblühen des Handelsgeschäfts und im 
engsten Zusammenhange damit der umfassende 
Terrain-Verkauf in den Plätzen Swakopmund 
und Lüderitzbucht die natürliche Folge der Hin- 
aussendung der Schutztruppe zur Bekämpfung 
des Aufstandes in Südwestafrika und dem daraus 
entstehenden Konsum an Handelswaren, Errichtung 
von Geschäftsgebäuden usw. war. 
Wenngleich das Geländegeschäft in den 
Plätzen Swakopmund und Lüderitzbucht weiter 
zurückgegangen ist, so ist an die Stelle dessen 
ein größerer Umsatz an Farm-Grundstücken ge- 
treten, da nach Wiederherstellung des Friedens 
hauptsächlich aus dem Mutterlande eine große 
Anzahl Farmlustiger die Schritte nach Deutsch- 
Südwestafrika gelenkt hat. 
Der auf Beteiligungs-Konto gebuchte Anteil 
an der Lüderitzbucht-Gesellschaft L. Scholz &amp; Co. 
m. b. H. ist in seinem Erträgnis ebenfalls zurück- 
gegangen und zwar aus den vorher entwickelten 
das Handelsgeschäft im allgemeinen betreffenden 
Gründen. 
Die auf dem gleichen Konto gebuchten Be- 
teiligungen an der Siedelungsgesellschaft für 
Deutsch-Südwestafrika, auf die inzwischen die 
Restzahlung von 9700 eingefordert worden 
ist und welche Gesellschaft in die Windhuker 
Farm-Gesellschaft m. b. H. umgewandelt wurde, 
sowie die an der Kaoko-Land= und Minen- 
Gesellschaft sind bis auf je 1 ¼“ zur Ab- 
schreibung gelangt. Neu gebucht auf dieses 
Konto sind 5000 4 als erste Einzahlung
        <pb n="1328" />
        W 1240 e2 
auf den Anteil von 50 000 “ an dem Süd- 
westafrikanischen Minen-Syndikat. 
Die Erträgnisse der Bergwerksgerechtsame 
sind infolge der großen Schürftätigkeit, die im 
ganzen Schutzgebiete herrschte, gestiegen. 
Die Entwicklung größerer Bergwerksunter- 
nehmungen bedarf aber geraumer Zeit, und 
wenn die Aussichten hierfür auch keine ganz 
ungünstigen sind, so darf mit bedeutenderen Er- 
trägen aus diesem Geschäftszweige doch erst all- 
mählich gerechnet werden. 
Was die Diamantenfunde an der Bahntrace 
nahe bei Lüderitzbucht anbelangt, so fällt ein Teil 
des Fundgebietes in das Gesellschaftsgelände, der 
andere in die Blocks, welche aus Anlaß des 
Bahnbaus Lüderitzbucht — Keetmanshoop von 
unserer Gesellschaft an die Regierung abgetreten 
wurden. ÜUber die Entwicklung der sich hieran 
eventuell knüpfenden Unternehmungen ist heute 
noch nichts zu sagen, da dieses abhängig ist von 
dem Erfolge weiterer Aussuchungsarbeiten. 
Das Gewinn= und Verlustkonto enthält u. a. 
auf der Kreditseite das Landverkaufkonto mit 
481 382 ¼4, das Landpachtkonto mit 21746 ¼, 
das Bergwerkskonto mit 39 884 /7, das Zinsen- 
konto mit 103 130 /, Hypotheken= und Rest- 
kaufgelder-Reserve mit 32 166 /4 und die Zweig- 
niederlassung Swakopmund mit 83 455 T; auf 
der Debetseite das Unkosten usw.-Konto mit zu- 
sammen 153 992 , das Effektenkonto mit 
12 195 J/7 und den Gewinnsaldo mit 609 410 74. 
Die hauptsächlichsten Posten der Vermögensbilanz 
sind auf der Passivseite Kapitalkonto mit 2000000, 
die Kapital= und Dispositionsreserve mit 600 000.7, 
Hypotheken= und Restkaufgelder-Reserve mit 
146 758 ¼¼, die Sparkasse Swakopmund mit 
171 918 , auf der Aktivseite Guthaben mit 
2:069 231 J, die Zweigniederlassung Swakop- 
mund mit 469 330 , das Beteiligungskonto 
mit 305 002 , das Hypotheken= und Rest- 
kaufgelder-Konto mit 293 517./, das Landbesitz- 
und Grundrechte-Konto mit 136 158 ./4, das 
Efenont mit 308 390 M. 
Das Erträgnis des Geschäftsjahres 
1907/08 beläuft sich, wie bereits erwähnt, auf 
609 410,96 .7. 
Hiervon gelangen zur Ver- 
teilung 4 v. H. als Dividende 80 000, „ 
529 410,96 “. 
dann 10 v. H. Tantieme an den 
Verwaltungsrat 
476 469,87 .¼. 
ferner 16 v. H. Superdividende 320 000, „ 
der Rest von 
ist auf neue Rechnung vorgetragen. 
52 941,09 „ 
156 469,87 M. 
  
Aus dem „Kropenpflanzer“. 
Das soeben erschienene Dezemberheft des 
„Tropenpflanzer“ enthält an erster Stelle ein 
Preisausschreiben des Kolonial-Wirtschaftlichen 
Komitees. Dasselbe hat folgenden Wortlaut: 
„Ein Geldpreis von 3000 “ (dreitausend 
Mark) ist von Herrn Hermann Schubert in 
Zittau i. Sa. ausgesetzt für denjenigen, der aus 
dem Saft irgend einer Euphorbienart der 
deutschen Kolonien ein neues industrielles 
Erzeugnis herstellt, das eine praktische Ver- 
wertung gestattet. 
Die Einlieferung diesbezüglicher Arbeiten und 
der aus dem Saft hergestellten Erzeugnisse, 
soweit letztere ungefährlich sind, soll bis zum 
30. Juni 1909 an den Ausschreiber des Preises 
in der Weise geschehen, daß die Arbeit und die 
wohlverpackten Erzeugnisse mit je einem Kenn- 
wort versehen sind. Dieses Kennwort soll auf 
einem Briefumschlag wiederholt sein und der Brief 
selbst Name und Adresse des Einsenders enthalten. 
Die Beurteilung der eingegangenen Arbeiten 
findet durch ein Preisrichterkollegium statt, das 
je nach Art der eingegangenen Arbeit aus 
Männern der betreffenden technischen Industrie 
gebildet wird. Berufung gegen deren Beurteilung 
ist unzulässig. 
Das Eigentum der betreffenden Erfindungen 
bleibt den Erfindern; letztere wollen den Schutz 
ihrer Erfindung rechtzeitig selbst nachsuchen. Die 
Auszahlung des Preises erfolgt durch das 
Kolonial-Wirtschaftliche Komitee, das als letzte 
Instanz das preisrichterliche Gutachten bestätigt; 
es ist den Preisrichtern überlassen, den Preis 
eventuell zu teilen oder ganz zu versagen. Im 
letzteren Fall soll das Preisausschreiben wieder- 
holt und auf andere bis jetzt noch nicht ver- 
wertete Kolonialpflanzen ausgedehnt werden. 
Proben des Euphorbiensaftes werden von 
der Firma C. H. Noack in Zittau zum Preise 
von 1,50 .“ pro kg, ausschließlich Verpackung 
ab zittau, abgegeben. “ 
Des weiteren enthält die Nummer einen 
interessanten Reisebericht aus den Malaiischen 
Staaten und Niederländisch-Indien von 
Dr. H. Winkler. Winkler macht besonders über 
die Rotangkultur in Borneo ausführliche Angaben. 
Ferner berichtet Dr. Schlechter über eine 
Erkundungstour, die er gemeinsam mit Gou- 
verneur Dr. Hahl zur Feststellung des Vor- 
kommens von Guttaperchabäumen nach dem 
Herkulesfluß (Neuguinea) unternommen hat. 
Th. F. Koschny gibt in einer Abhandlung über 
die Verwaltung landwirtschaftlicher Unter- 
nehmungen in den Tropen beachtenswerte 
Ratschläge.
        <pb n="1329" />
        G 1241 20 
Aus fremden Kolonien und Droduktionsgebieten. 
Handel Dortugals im Jahre 1907. 
In einem Berichte des portugiesischen Finanz- 
ministers an die Cortes wird der Gesamtwert des 
portugiesischen Generalhandels für das Jahr 
1907 auf 128 208 Kontos de Reis angegeben. 
Hiervon entfallen 79 297 Kontos auf die Einfuhr 
und 48 911 Kontos auf die Ausfuhr. Diese 
Werte sind abgesehen von denen des Jahres 1904 
die höchsten, die in den letzten Jahren erreicht 
worden sind. 
Der Spezialhandel, in dem der Edelmetall- 
verkehr nicht mitberücksichtigt ist, bewertete sich im 
Jahre 1907 auf 91244 Kontos de Reis, ein 
Wert, der auch nur im Jahre 1904 übertroffen 
worden ist. Die Einfuhr nach Portugal ist in 
den letzten Jahren im Zunehmen begriffen, wäh- 
rend die Ausfuhr von nationalen und nationali- 
sierten Waren fast stationär geblieben ist. 
Der Wert der Instrumente, Apparate und 
Maschinen hat im Jahre 1907 einen Betrag von 
6360 Kontos erreicht und hat sich im Vergleich 
mit demjenigen vor 10 Jahren verdoppelt. 
Die Einfuhr von Nahrungsmitteln betrug 
12 671 Kontos; sie bleibt hinter dem Durchschnitts- 
werte der letzten Jahre etwas zurück. Zucker 
erscheint in der Statistik des Jahres 1907 mit 
einer Einfuhrmenge von 32 993 Tonnen, das 
sind 229 Tonnen mehr als im Vorjahre. In 
seiner überwiegenden Menge stammt er aus 
Deutschland, das 14 150 Tonnen lieferte. Aus 
Osterreich wurden 8618 Tonnen Zucker bezogen, 
aus Frankreich 2466 Tonnen und aus Groß- 
britannien 1277 Tonnen. Die portugiesischen 
Besitzungen an der Ostküste Afrikas versorgten 
das Mutterland mit 4480 Tonnen Zucker, die- 
jenigen an der Westküste Afrikas nur mit 
559 Tonnen. Bis zum Jahre 1892 war Bra- 
silien der hauptsächlichste Zuckerlieferant für Por- 
tugal gewesen. Obgleich die portugiesischen 
Kolonien bei der Zuckereinfuhr nach Portugal 
Ermäßigungen in den Sätzen des Zolltarifs ge- 
nießen, haben sie bisher gegen die Konkurrenz 
des Auslandes doch noch nicht aufkommen können. 
Für den Handel mit den überseeischen Pro- 
vinzen stammen die letzten statistischen Aufzeich= 
nungen aus dem Jahre 1906; sie geben den 
Wert der Einfuhr auf 11 056 Kontos und der 
Ausfuhr auf 6181 Kontos an. Angola nimmt 
unter ihnen die erste Stelle ein, ihm folgen in 
der Reihenfolge ihrer Bedeutung San Thomé, 
Mocambique, die Kapverdischen Inseln, Portu- 
giesisch-Guinea, Portugiesisch-Indien, Macao und 
Timor. In den letzten zehn Jahren hat sich der 
Handel Portugals mit seinen Kolonien um 
  
11 156 Kontos vermehrt. Die hauptsächlichsten ko- 
lonialen Ausfuhrerzeugnisse hatten folgende Werte: 
Kakao 6600 Kontos, Kautschuk 3102 Kontos, Kaffee 
333 Kontos und Wachs 387 Kontos. 
Die Einfuhr für den Verbrauch Portugals 
gibt der Minister auf 60 815 Kontos an, während 
die Ausfuhr nur einen Wert von 30 429 Kontos 
erreichte. Es würde jedoch nicht den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechen, wenn man aus der 
Differenz zwischen Ausfuhr und Einfuhr in Höhe 
von 30 386 Kontos auf die Handelsbilanz des 
Landes schließen wollte, da für die Beurteilung 
derselben noch anderweitige Momente mitsprechen. 
Die Zolleinkünfte betrugen im Jahre 1907 
21 086 Kontos; sie sind hinter den Ergebnissen 
der beiden voraufgegangenen Jahre zurück- 
geblieben. 
Die Menge der in den Häfen des Kontinents 
und der benachbarten Inseln entlöschten Waren 
belief sich im Jahre 1907 auf 1 874 548 Tonnen, 
an denen Großbritannien mit 1 334 690, die 
Vereinigten Staaten mit 101 659, Belgien mit 
101 518, Deutschland mit 88 586, Frankreich 
mit 68 625, Italien mit 44 960 und Holland 
mit 26 868 Tonnen beteiligt waren. Hierbei ist 
indes zu berücksichtigen, daß in dem bedeutenden 
auf Belgien entfallenden Anteil eine große Menge 
deutscher und französischer Waren, die über 
Belgien zur Verschiffung gelangen, miteinbegriffen 
ist. Den hauptsächlichsten Anteil an dem Waren- 
verkehr Portugals nimmt Großbritannien, das an 
der Einfuhr nach Portugal mit etwa 78,9 v. H. 
und an der Ausfuhr mit 21 v. H. beteiligt ist. 
(Bulletin Commercial.) 
Handel der Kolonie Gambia 1907. 
Der Handel Gambias bewertete sich im Jahre 
1907 in der Einfuhr auf 445 359 C gegen 
447 657 im Vorjahre und in der Ausfuhr auf 
408 476 &amp; gegen 428 678 &amp; im Jahre 1906. 
Zieht man hiervon die Ein= und Ausfuhr von 
Münzen ab, so verbleibt für das Jahr 1906 eine 
Wareneinfuhr im Werte von 295 981 L und eine 
Warenausfuhr von 290 648 K. 
Die hauptsächlichsten Einfuhrartikel sind 
Baumwollwaren, Reis und Kolanüsse. Der Wert 
der eingeführten Baumwollwaren belief sich im 
Jahre 1907 auf 82 023 L, wovon für 72 939 
aus Großbritannien, für 7746 &amp; aus Frankreich 
und für 1026 &amp; aus Deutschland bezogen 
wurden; im Vergleiche mit dem Vorjahre ist ihre 
Einfuhr um 7665 K zurückgegangen. Die Reis-
        <pb n="1330" />
        6 1242 0 
einfuhr ist von 52 427 &amp; im Jahre 1906 auf 
71 889 &amp; im Jahre 1907 gestiegen. Auch die 
Einfuhr von Kolanüssen ist gestiegen, und zwar 
von 29 586 K auf 39 942 K. 
Von dem Gesamtausfuhrwerte entfallen 
allein auf die Erdnußausfuhr 256 685 K (gegen 
278 055 K im Vorjahre). Ihr gegenüber fallen 
die Werte der übrigen Ausfuhrartikel, wie Kaut- 
schuk, Palmkerne, Wachs und Häute, wenig ins 
Gewicht. Die Berschiffungen der Erdnüsse richteten 
sich zum weitaus größten Teil nach Frankreich, 
das für 237 236 K Erdnüsse aus Gambia auf- 
nahm. Nach Deutschland wurden für 8116 L 
und nach Holland für 7282 &amp; Erdnüsse ausgeführt. 
(Colonial Reports Nr. 576.) 
Handel der Goldhüsfte 1907.95) 
Der Wert des Gesamthandels der Kolonie 
erreichte im Jahre 1907 den Betrag von 
5 007 869 L und überragte denjenigen des Vor- 
jahres um 952 518 L. Bei der Beurteilung 
dieses recht beträchtlichen Aufschwunges ist noch 
in Erwägung zu ziehen, daß die Wertziffer für 
den Handel des Jahres 1906 die bisher höchste 
war und diejenige des Jahres 1905 auch schon 
um 920 000 K übertroffen hatte. Dieser Fort- 
schritt in der wirtschaftlichen Entwicklung der 
Kolonie wird als ein natürlicher und keinesfalls 
als eine zufällige Erscheinung hingestellt. 
Die Werte der Einfuhr (ohne Einrechnung 
der Münzeinfuhr), der Ausfuhr und des Gesamt- 
handels für die letzten fünf Jahre veranschaulicht 
die folgende Tabelle: 
Jahr Einsuhr Augsuhr Insgesamt 
1903. 2 082 544 980 942 3 063 486 
1904 2 001 857 1 340 026 3 341 883 
1900 1 486 068 1 646 145 3 132 213 
1906 2 058 939 1 996 412 4 055 351 
1907 2 366 195 2641 674 5007 869 
Der weitaus größte Teil der Einfuhr kommt 
aus Großbritannien, das im Jahre 1907 für 
1 758 315 C Waren nach der Goldküste einführte 
gegen 1 590 460 L im Vorjahre. Deutschland 
war mit 233 234 L (im Vorjahre 207 818 L) 
an der Einfuhr beteiligt, Frankreich mit 11 540 K 
(10 729 ), die Vereinigten Staaten mit 38 734 
(32 781 O und Holland mit 103 855 (55 411 L). 
Die hauptsächlichsten Artikel der Einfuhr be- 
werteten sich, wie folgt: 
Kleider 82 070 (im Vorjahre 60 704) L, 
Betten 22 571 (16 430) ái. Baumaterialien 
*) Vgl. auch 
S. 1015 und 1018. 
„Deusches Kol. Bl.“ 1908, Nr. 20, 
  
32 50 (29 624) E, Kohlen 36 881 (41240) L, 
Böttchereiartikel 26 133 (14 556) L, Tauwerk 
22 214 (19 259) LK, Baumwollengarn und zzwirn 
27230 (21 770) T, Baumwollenwaren 508 754 
(353 977) L, Mehl 28 500 (30 324) S, Möbel 
20 704 (16 594) X, Eisenwaren 54 113/43 901) &amp;, 
Holz 30 898 (19 600) L, Maschinen 161 798 
(188 925) L, Ole, Petroleum 27 451 (18 289) &amp;, 
Parfümerien 29 804 (20 973) &amp;, Nahrungsmittel 
88 120 (84 790) &amp;, Reis 42 013 (40 012) E, 
Seidenwaren 50 670 (27 594) LE, Seife 25 164 
(23 987) &amp;, Gin und Genever 61 611 (52 318) &amp;, 
Rum 56 335 (57 000) E, andere Spirituosen 
15 554 (13 849) X, Zucker 25 630 (22 651) é, 
Tabak, unbearbeitet 13 810 (11 166) K, Tabak, 
bearbeitet 32 602 (32 186) K. 
Im Hinterlande der Kolonie herrscht eine 
wachsende Nachfrage nach billigeren deutschen 
Baumwollenwaren, insbesondere nach solchen, 
die auf beiden Seiten mit Mustern bedruckt sind. 
Die Werte der hauptsächlichsten Ausfuhr- 
artikel stellten sich im Vergleich mit denen im 
Jahre 1906, wie folgt: 
Kakao 515 089 (im Vorjahre 336 269) TP, 
Kolanüsse 78 901 (73 632) &amp;, Gold 1 164 676 
(858 842) L, Holz 169 458 (60 013) &amp;, Palm- 
kerne 101 822 (80 834) L, Palmöl 119 468 
(125 008) L, Kautschuk 333 120 (334 505) L. 
Der bedeutendste Hafen der Kolonie ist Se- 
kondi; es ist der Ausgangspunkt der Sekondi— 
Kumasieisenbahn, die die Küste mit dem Gold- 
grubenbezirk und mit dem Ashantilande verbindet. 
Der Warenumsatz über diesen Hafen erreicht einen 
Wert von 2 448 048 LC. Der nächstbedeutende 
Hafen ist Acera mit einem Warenumsatze von 
967 490 K, er ist der Sitz der Regierung und 
der bedeutendste Verschiffungshafen für Kakao. 
Im übrigen sind noch zu erwähnen der Hafen 
Ada mit einem Warenumsatz von 418 986 K, 
Axim mit 339 251 und Cape Coast mit 
260 760 K. (Colonial Reports Nr. 573.) 
Jum bandel Britisch-Indlens 1907/08 auf dem Geblete 
der Textilindustrie. 
An der Spitze der Wareneinfuhr Britisch- 
Indiens stehen auch im Jahre 1907/08 wiederum 
die Artikel der Baumwollindustrie, die zum 
weitaus größten Teil von Großbritannien bezogen 
werden. Der Wert dieser diesjährigen Einfuhr 
(1907/08) bezifferte sich auf 480⅛ Millionen 
Rupien gegen 409 Millionen im Vorjahre. 
Wenn auch die deutsche Baumwollindustrie 
für eine Menge der in Indien verlangten Baum- 
wollwaren, welche von den Lancashirer und 
schottischen Industriellen in äußerst hohem Maße
        <pb n="1331" />
        W 1243 20 
spezialisiert worden sind, nicht in Frage kommt, 
so ist es doch auffallend, daß die deutsche In- 
dustrie sich immer noch in einer so bescheidenen 
Weise an diesem, nicht allein für den ostindischen, 
sondern auch für alle tropischen und subtropischen 
Märkte so wichtigen Handelsartikel beteiligt. In 
Anbetracht der großen Massen, welche allein schon 
in Ostindien, ganz abgesehen von den anderen 
Märkten, abgesetzt werden, sollte man die Auf- 
nahme ihrer Fabrikation deutscherseits eines Ver- 
suchs wert halten. Der deutsche Fabrikant müßte 
in erster Linie seine Fabrikate dem indischen 
Markte anpassen und vor allem die Artikel, für 
welche er sich besonders leistungsfähig dünkt, in 
großem Maßstabe spezialisieren. Dem indischen 
Käufer liegt im allgemeinen sehr wenig daran, in 
welchem Lande ein Artikel hergestellt worden ist; so- 
lange er nur das Gewünschte zu einem angemessenen 
Preise erhält. Italien und Holland scheinen z. B. 
bereits die Möglichkeiten, welche sich ihren Baum- 
wollindustrien in Indien bieten, erkannt zu haben, 
denn gewisse Qualitäten ihrer Fabrikation, welche 
sie stark forcieren, scheinen jährlich auf größeren 
Absatz zu stoßen. 
Die Ausfuhr von Rohbaumwolle stellt 
durchschnittlich ein Drittel des Wertes der ge- 
samten Ausfuhren von Rohmaterialien aus Indien 
dar. Ihr Umfang richtet sich natürlich in erster 
Linie nach dem exportfähigen lberschuß, welcher 
wiederum von dem Ausfall der Ernte abhängig 
ist. Als weitere sehr wichtige Faktoren für die 
indische Ausfuhr sind ferner die Beschäftigung 
der europäischen und nordamerikanischen Industrien 
sowie die greifbaren Vorräte der nordamerika- 
nischen und der ägyptischen Ernte in Berechnung 
zu ziehen. Für alle diese Umstände war die 
Konjunktur der Saison 1907/08 eine der indischen 
Ausfuhr in jeder Hinsicht günstige zu nennen. 
Nicht nur war die Beschäftigung der Industrie 
in allen Weltteilen sehr groß, sondern die 
indische Ernte des Jahres 1906/07, deren Er- 
träge erst für die Verschiffungen des Jahres 
1907/08 in Betracht kamen, war ebenfalls durch- 
schnittlich gut, so daß alle Umstände dazu bei- 
trugen, die Verschiffungen auf ein ungewöhnlich 
großes Quantum zu bringen. 
Der Ertrag der Ernte 1906/07 wurde auf 
4932700 Ballen zu 400 lbs. oder auf 17616 786 
etws. (1905/06: 10 871 428 etws.) geschätzt. 
Vergleichshalber sei hier erwähnt, daß die nord- 
amerikanische Ernte im Jahre 1906 60 694 187 
ewts., im Jahre 1907 50 783 308 ewts. ergeben 
haben soll, während die ägyptische mit 6 099 100 
ewits. angegeben wird. 
Von der indischen Ernte wurden während 
der letzten drei Jahre die folgenden Mengen 
verschifft: 
  
  
1905/06 1906/07 1907/08 
Gewicht in 1000 ewts. 
von Kalkutto 499 57 354 
-Chittagong — — 1 
-Bombay 5290 5242 5922 
Karachi 712 798 1 127 
Madras 800 680 1 052 
Rangun ... 98 107 106 
Insgesamt .. 7399 7 401 8 562 
Im Gerte von 
1000 213 415 219 785 257 025 
|,0 n Durch- 
schnittswert pro 
ewts. 28 Ns. 13½ 29 Rs. 11 ¼/ 30 Rs. 0½/. 
Die bedeutendsten Abnehmer der indischen 
Baumwolle waren während der letzten drei Jahre: 
1905/06 1906.07 1907 08 
Gewicht in 1000 ewts. 
Japaoan 2231 1729 2245 
Deutschland 1384 15663 1880 
Belggen 1128 1102 1254 
Italin 809 874 1060 
Osterreich-Ungarn. 615 619 622 
Frankreich 482 560 625 
Großbritannien 373 452 453 
Spanien 140 139 157 
China. . .. . ... 185 166 135 
Wenn auch nach dieser Aufstellung Deutschland 
nur der zweitgrößte Abnehmer dieses indischen 
Produktes ist, so dürfte es doch wohl unter der 
Berücksichtigung, daß die endgültige Bestimmung 
vieler nach Belgien verladenen Baumwolle die 
westdeutschen Industriebezirke sind, als größter 
Käufer anzusehen sein. 
Der Wert der direkt nach Deutschland verladenen 
Baumwolle stieg von 47¼ Millionen im Vorjahre 
im Jahre 1907/08 auf 54½⅛ Millionen Rupien. 
Was die Preislage von Baumwolle anbetrifft, 
so verglichen sich die Quotierungen für „Midd- 
ling Upland Cotton“ in Liverpool und für „Good 
Broach Cotton“ in Bombay während der letzten 
zwei Jahre im Durchschnitt, wie folgt: 
1906 07 1907/08 
Liverpool 5,95 d 6,62 d pro Ib 
Bombay 5,06 5.37 -- 
Die von den indischen Fabriken verarbeitete 
Baumwolle ist vornehmlich im Lande gewachsen; 
erst seil einigen Jahren hat man angefangen, 
auch Rohmaterial aus Nordamerika zu beziehen, 
um mit der langstapeligen und feineren amerika- 
nischen Sorte die einheimische kurzstapelige für die 
Herstellung besserer Webwaren zu vermischen. 
Der Gesamtwert dieser Einfuhr stellte sich im Be- 
richtsjahre auf ungefähr 7 Millionen Rupien 
(etwa 7900 Tonnen Gewicht). 
(Aus einem Bericht des Handelssachverständigen 
bei dem Kaiserl. Generalkonsulat in Kalkutta.)
        <pb n="1332" />
        W 1244 20 
Handel Britisch-Süduafrittjas im 1. Halbsahr 1908. 
Die Gesamteinfuhr Britisch-Südafrikas bewertete sich im 1. Halbjahre 1908 auf 13 667 327 #. 
gegen 14 525 112 LK im gleichen Zeitabschnitte des Vorjahres. 
Davon entfielen auf die Waren- 
einfuhr 12 478 106 L gegen 13 207 121 &amp; im 1. Halbjahr 1907, auf die Einfuhr für Rechnung 
der Regierung 426 046 (877 777) und auf die Geldeinfuhr 763 175 (440 214) # 
Der Gesamtwert der Ausfuhr bezifferte sich auf 22 335 110 K gegen 24 168 666 LK im 
1. Halbjahr 1907. 
Hiervon entfielen auf die Ausfuhr von südafrikanischen Erzeugnissen 22 023 365 4. 
gegen 23 813 115 2 im entsprechenden Zeitraume des Vorjahres, auf die Wiederausfuhr, einschließlich 
der Geldausfuhr von 86 991 (14 239) c#e, 311 745 (355 551) S. 
Ein= und Ausfuhr zeigen also im Vergleiche mit dem Vorjahre einen beträchtlichen Rückgang. 
Die Wareneinfuhr und die Ausfuhr südafrikanischer Erzeugnisse wickelten sich über die ein- 
zelnen Häfen in folgender Weise ab: 
Häfen 
Kapstadt . 
PortElisabeth. 
EastLondon.. 
AndereKaphäfen. 
Durban 
Teluga Bay 
Beira 
Feira und über Land 
  
Zusammen 
Davon über: 
britische Häfen 
portugiesische Häfen 
Einfuhr Ausfuhr 
1. Halbjahr 1. Halbjahr 
1908 1907 1908 1907 
Wert in ## 
2 560 350 2 614 909 17999 490 18 735 059 
2 746 974 3 073 454 1 114 397 2 734 268 
1 416 817 1 601 295 589 230 874 218 
259 750 301 293 595 .236 795 318 
3220 564 3 638 307 1 495 791 1 436 602 
1 930 807 1 686 603 129 720 90 387 
331 527 275 809 99299 147 213 
11 317 15 451 202 50 
12 478 106 13 207 121 22 023 365 23 813 115 
10 215772 11.244 709 21 794 346 23 575 515 
2 262 334 1 262 412 229 019 237 600 
Prozentual hat sich die Einfuhr über britische Häfen von 85,1 auf 81,9 v. H. vermindert, 
während die Einfuhr über portugiesische Häfen sich von 14,9 auf 18,1 v. H. gehoben hat. Für 
die Ausfuhr südafrikanischer Erzeugnisse kommen die portugiesischen Häfen so gut wie gar nicht 
in Frage. 
Nach Warengruppen bewertete sich die Ein= und Ausfuhr im 1. Halbjahre 1908, verglichen 
mit dem entsprechenden Zeitraume des Vorjahres, in folgender Weise: 
1. Halbjahr 1908 
1. Halbjahr 1907 
  
  
  
Wert Anteil Wert Anteil 
r v. H. 1 v. H. 
Einfuhr 
Lebende Tiere . 32938 0,3 49 080 0,4 
Nahrungs= und Genuhmittel . 3 380 170 27,1 3 664 716 27,8. 
Rohmaterialien und Valbsabritate 1201187 9,6 1 212 350 9,1 
Fabrikate . . ·.. 7 863 811 63,0 8 280 175 62,7 
S#semmen 12 478 106 100 13.207 121 100 
Aus f uhr 
Gold — .. 15 278 415 68,7 14 362 396 59,5 
Diamanten 2948 303 13,2 4 701 810 19,5 
Rohmaterialien und valbsabritate 3 486 699 15,7 4 642 141 19,0 
Lebende Tiere . 17 912 0,1 25 844 0,1 
Nahrungs= und Genubminel 272 463 1,2 55 443 0,2 
Fabrikate 19 .573 0,1 25 481 0,1 
Südafrikanische Erzeugnise . 22 023 365 99,0 23 813 115 98,6 
Andere Erzeugnisse 224 754 1,0 341 312 1,4 
Insgesamt 22 248 119 100 24 154 427 100
        <pb n="1333" />
        W 1245 20 
Auf die wichtigeren Herkunfts= und Bestimmungsländer entfielen folgende Werte: 
Einfuhr Ausfuhr 
1. Halbjahr 1. Halbjahr 
1908 1907 1908 1907 
1000 K v. H. 1000 S v. H. 1000 K v. H. 1000 K v. H. 
Großbritannien 6755 54,1 7334 55,6 20 746 93,23 22 686 93,9 
Kanada 210 1,7 167 1,3 ,— ,8— 
Britisch-Indien 426 3,4 422 3,2 35 0,2 0,6 — 
Australischer Bund 1024 8,2 1118 8,4 100 0,4 9 — 
Mauritius .. 1451,2 2261,7 21 0,1 7 — 
Belgien 139 15,1 155 15,2 147 0,7 200 0,8 
Frankreich 182 1,5 215 1,6 8 — 46 0,2 
Deutschland 1042 8,3 980 7,4 505 2,3 674 2, 8 
Holland 180 1,4 169 1,3 10 — 9. 
Schweden. 183 1,4 159 1,2 — — — — 
Vereinigte Staaten 1130 9,0 1019 7,7 122 0,6 55 0,3 
Argentinien 182 1,4 276 2,1 6 — 1 — 
Brasilien 153 1,2 156 1,2 — — — — 
hile ..... 139 1,1 120 0,9 — — — — 
(Tm#de of the Colonies and Territories forming the South African Customs Tnion.) 
Kussichten der indischen Baumwollernte 1909/09. vorzügliche Ernte rechnen dürfen. Endgültige 
Im Anschluß an die jüngst veröffentlichten 
Ausführungen des Memorandums der indischen 
Regierung über die Aussichten der Baumwoll= 
ernte 1908/09 („D. Kol. Bl.“ 1908, S. 1178f.) 
werden einem Bericht des Handelssach- 
verständigen bei dem Kaiserlichen Gencralkonsulat 
in Kalkutta vom 19. Oktober d. J. noch folgende 
Angaben entnommen: 
Die Ernteaussichten für die bisherige Aussoat 
werden von dem größten Teil der Anbaudistrikte 
als gute bezeichnet; aus den Distrikten der Zen- 
tralprovinzen und von Berar, deren Anbau bis- 
her mit einem Anteil von 22,5 v. H. an der 
diesjährigen Ernte angegeben wird, wird ge- 
meldet, daß man in dieser Saison nach den 
jetzigen Aussichten einen um 51 v. H. besseren 
Ertrag als im Vorjahre erwartet. Nimmt man 
aber selbst unter Berechnung des bisherigen An- 
baus (17 313 000 Aecres) nur einen auf Basis 
der letzten drei Jahre (Ertrag: 1905/06;: 65; 
1906/07: 88; 1907/08: 58 lbs. pro Acre) fest- 
gesetzten Durchschnittsertrag (70 lbs.) an, so 
würde sich schon jetzt der diesjährige Ernteertrag 
(ungefähr 3 037 000 Ballen zu 400 lbs.) im 
Vergleich zum vorjährigen, welcher von der 
Regierung im Februar 1908 endgültig auf 
3 033 dol Ballen geschätzt wurde, um eine Kleinig- 
keit besser stellen, ganz abgesehen davon, daß man 
wohl noch auf einen weiteren Anbau von rund 
3 Millionen Acres rechnen darf. Nach den bis- 
her vorliegenden Anzeichen wird man daher für 
die Saison 1908/09 auf eine zum mindesten 
gute, aller Wahrscheinlichkeit nach aber auf eine 
Angaben über den gesamten Anbau werden erst 
gegen Ende Februar 1909 von dem indischen 
statistischen Bureau veröffentlicht. 
Stand der ägyptischen Baumwollernte im 
Oktober 1908. 
Die Witterung im Monat Oktober war kühl 
und für die Baumwollpflanzen ungünstig; erst in 
der letzten Hälfte des Monats meldete man etwas 
mehr Wärme. 
Diese Umstände bildeten die Ursache zu der 
Verzögerung in der normalen Entwicklung der 
Pflanze und der Offnung eines Teils der Kapseln 
der zweiten Pflücke, so daß schließlich die Ernte, 
im ganzen genommen, sich weiter im Rückstande 
befindet, als man erwartet hatte. 
Das Ergebnis sowohl der ersten als auch 
der zweiten Pflücke scheint geringer zu sein, als 
die Aussichten es vermuten ließen. 
Die dritte Pflücke zeigt sich in wenig glänzen- 
der Beschaffenheit, und ohne Andauer der Wärme 
wird der Ertrag wahrscheinlich mäßig sein. 
Der Ertrag bei der Entkörnung ist ebenfalls 
unregelmäßig, da er zwischen 1 bis 2 v. H. 
weniger und 1 bis selbst 2 v. H. mehr gegen das 
Vorjahr schwankt. 
Aus Oberägypten lauten die Berichte infolge 
der durch Nebel und Tau verursachten Be- 
schädigungen schlechter als im vorigen Monat, 
und alle Berichterstatter geben übereinstimmend 
eine empfindliche Verminderung gegen ihre vor- 
aufgegangenen Schätzungen an.
        <pb n="1334" />
        W 1246 e20 
Wenn man schließlich alle Meldungen zu- 
sammenfaßt, so scheint die Ernte empfindlich ge- 
ringer zu sein als im Vorjahre, und die 
Schätzungen lauten auf 6250 000 bis 6500 000 
Kantar. 
(Bericht der Alcxandria Geneml Produce 
Association vom 5. November 1908.) 
Der Anteil der einzelnen Baumwollsorten an den 
Ernteergebnissen Britisch-Indiens. 
Der Baumwollbau pflegt von der indischen 
Regierung in ihren Veröffentlichungen nur nach 
Distrikten wiedergegeben zu werden. Da indessen 
auch eine Aufstellung über die jeweilig vor- 
handenen Mengen der einzelnen Baumwollsorten 
nach ihrer Handelsbezeichnung von Interesse sein 
dürfte, so sei eine solche für die vergangenen 
Jahre nachstehend wiedergegeben: 
  
Guzerat gepflanzt wird. Die Coomptas= und 
Dharwas-Qualitäten, die erstere eine ein- 
heimische, die letztere eine exotische Pflanze, werden 
vornehmlich im Bombay-Deccan-Distrikt in den 
Eingeborenen-Staaten des südlichen Mahratta- 
Gebietes, in den Distrikten von Dharwar, Bijapur, 
Belgaum, Satara und Kolhapur geerntet. In 
Sind wird Baumwolle nur in den Distrikten 
von Hyderabad und von Thar und Parkar an- 
gebaut, woselbst durch künstliche Bewässerung die 
Felder berieselt werden. Der Regenfall in diesen 
Gegenden beläuft sich durchschnittlich auf nur 5 
bis 10 Zoll das Jahr. Im vergangenen Jahre 
hat man dort auch angefangen, Versuche mit der 
ägyptischen Pflanze anzustellen. Es waren vor- 
erst nur etwa 6000 Acres hiermit bepflanzt, die 
einen Ertrag von nur 2200 Ballen oder nur 
ungefähr ein Drittel des Ertrages (147 lbs. pro 
Acre), welcher an den Ufern des Nils mit der 
  
1905/06 1906/07 1907/08 
Landelsübliche zeeitt #uuteil, #en Ateil an 
Bezeichnung Ballen samternte Ballen samternte Ballen samierme 
in % in 5% in 
Oomras 1393 40,6 1597 32,5 936 30o, ¾ 
Bengals 772 22,5 1357 27,7 807 26,6 
Dholleras 473 13,8 949 19,4 445 14,7 
Broach 311 9,1 321 6,6 235 7,7 
Coomptas und Dharwas 26 0,8 163 3,3 168 5,5 
Sind 84 2,4 155 3,2 121 4,0 
Western, Coconadas und 2 un 276 6,9 289 5,9 269 9,0 
Assam .. 17 0,6 17 .0,3 24 .0,8 
Rangoo 35 1,0 36 0,7 28 0,9 
Sonsige (Bombay) . . 81 2,3 21 0,4 — — 
Insgesamt in 1000 Ballen zu 400 lbs. 3428 — 4905 — 3033 — 
Die unter Oomras bekannte Baumwolle wird nämlichen Saat gewonnen wird, ergaben. Die 
in der Gegend von Khandeish, Ahmednagar, Shola- 
pur und einigen anderen Distrikten der Provinz 
Bombay, in den südlich gelegenen Staaten Zen- 
tral-Indiens, in Berar, in den Zentral-Provinzen 
und in dem größeren Teil von Hyderabad (Deccan) 
angebaut. Mit Bengals wird vornehmlich die 
in den nördlichen Provinzen (Punjab, N. W.-= 
Grenzprovinz, Vereinigte Provinzen, Rajputana, 
Ajmer-Merwara, Zentral-Indien, Bengalen und 
in Palanpur, einem Eingeborenen-Staate an der 
Grenze von Rajputana) — gewonnene Baum- 
wolle bezeichnet. Dholleras werden im nörd- 
lichen Guzerat, in den Eingeborenen-Staaten von 
Kathiawar, Cutch und im Norden von Baroda, 
sowie in Ahmedabad und einigen weiteren Teilen 
der Provinz Bombay angebaut, während die 
Broach-Qualität, welche den besten Stapel der 
indischen Varietäten liefert, in den südlichen Ge- 
genden von Baroda, in Broach, Surat und 
einigen angrenzenden Distrikten des südlichen 
  
einheimische Saat brachte im Jahre 1906/07: 
248 lbs. und im letzten Jahre 211 lbs. reine 
Baumwolle pro Acre ein. 
In der Provinz Madras wird Baumwolle 
vornehmlich in den westlichen Gegenden, sowie 
in den Distrikten von Coconada und Tinnevelly 
gepflanzt. Die unter der Bezeichnung Rangoon 
im Handel bekannte Baumwolle wird in dem 
Hinterlande von Rangoon, der Provinz Birma, 
gewonnen. 
In diesem Jahre hat man zum erstenmal in 
der Provinz Punjab, und zwar in den Irrigations- 
Distrikten der Ihelum= und Chenab-Kolonien, 
ungefähr 680 Acres mit der amerikanischen 
Pflanze bebaut. Man erwartet nach den bisher 
vorliegenden Nachrichten einen Ertrag von unge- 
fähr 1295 cwts. nicht gereinigter Baumwolle 
mit diesem Versuch zu erzielen, welche man 
öffentlich versteigern lassen will, um eventuell 
einen möglichst hohen Preis zu erzielen, damit
        <pb n="1335" />
        G 1247 20 
die Bauern angeregt werden, diese Pflanze in 
einem größeren Maße anzubauen. 
(Nach einem Bericht des Handelssachverständigen 
bei dem Kais. Generalkonsulat in Kalkutta.) 
Die rumänische Seidenzucht im Jahre 1907. 
Die Zahl der rumänischen Seidenzüchter be- 
trug im Jahre 1907 55 101, die aus 382 kg 
480 g Samen 436 057 kg 556 g Kokons ernteten. 
Zur Nahrung für die Seidenraupen wurden die 
Blätter von 624 820 Maulbeerbäumen gebraucht. 
Seidenraupenzuchten finden sich in Rumänien 
insbesondere in den Distrikten von Ilfov, Doli, 
Mesedintzi, Vlashea, Olt u. a. 
(Nach Moniteur Commercial Roumain.) 
Aussichten der Indigoernte Britisch-Indiens 1908/09. 
Das erste Memorandum über die gesamte 
Indigoernte Britisch-Indiens für die Saison 
1908/09 ist unter dem 22. Oktober d. Is. er- 
schienen. Die darin behandelten Provinzen ent- 
halten 98 v. H. der gesamten in Britisch--Indien 
mit Indigo bestellten Fläche, wie sie auf Grund 
von Durchschnittsberechnungen aus den fünf mit 
dem Jahre 1906/07 abschließenden Jahren be- 
rechnet ist. Innerhalb dieser Periode belief sich 
die durchschnittliche unter Indigokultur stehende 
Fläche auf 547 100 Acres; im Jahre 1907/08 
sank sie auf 331 200 Acres, und für das Jahr 
1908/09 wird sie auf 247 800 Acres geschätzt, 
sie hat also gegen das Vorjahr um 25 v. H. 
abgenommen. 
Der Stand der Indigofelder litt in den 
wichtigen Indigobandistrikten von Nord-Bihar 
(Bengalen) unter Regenmangel, an anderrn Orten 
wird der Saatenstand als ziemlich gut und gut 
bezeichnet. 
Die Schätzung für Oktober d. Is. ergibt für 
die einzelnen Anbaugegenden folgende Flächen: 
  
i!**:n7n 1908/09 1907/08 1906/07 
Provinzen Flächen in Acres J 
Bengalen 129 200 146 800 137 800 
Madras (Raiyat- 
waridörfer) 33 900 79200 94 900 
Vereinigte Pro- 
vinen 31 000 47 300 40 400 
Pundahb 53 700 57 900 62 300 
Zusammen 247 800 331 200 335 400 
Im einzelnen enthalten die Berichte aus den 
Provinzen, denen der Prozentsatz, mit dem sie an 
der gesamten Indigofläche Britisch-Indiens beteiligt 
sind, in Klammern beigefügt ist, über die Größe 
und den Stand der Felder noch folgende An- 
gaben: 
  
In Bengalen (36,7 v. H.) hat das mit 
Indigo bestellte Areal gegen das Vorjahr um 
12 v. H. abgenommen. Die Witterungsverhält- 
nisse sind in dem Hauptanbaubezirk Nord-Bihar 
im allgemeinen nicht günstig gewesen, die Saat 
litt infolge des kurzen Regenfalles von 1907 
und der fortgesetzten Trockenheit in diesem Jahre. 
In den weniger wichtigen Distrikten erholten sich 
die Saaten später etwas von der Tuockenheit. 
Im Durchschnitt wird der Ertrag auf 65 v. H. 
einer Normalernte geschätzt gegen 79 v. H. im 
Vorjahre. 
In Madras (32,8 v. H.) hat die in den 
Raiyatwaridörfern bebaute Indigofläche gegen das 
Vorjahr um 57 v. H. abgenommen. Geringere 
Nachfrage nach Indigo und Mangel an recht- 
zeitigem Regen haben diesen Ausfall verursacht. 
Der Stand der Felder wird als ziemlich gut ge- 
meldet, doch macht sich an manchen Stellen 
Mangel an Regen fühlbar. In den Nicht- 
Raiyatwaridörfern sind 1750 Acres mit Indigo 
bestellt. 
In den Vereinigten Provinzen (18 v. H.) 
hat sich die Indigofläüche um 34 v. H. verringert, 
da für die Bewässerung nicht genügend Wasser 
vorhanden war. Es werden 85 v. H. einer 
Normalernte erwartet. 
Im Punjab (10,7 v. H.) hat die Indigo- 
fläche wegen des späten Ansteigens der Bewässe- 
rungskanäle in den Bezirken von Multan um 
7 v. H. abgenommen. Der Stand der Felder 
ist gut. 
Tabakernte in Bahia. 
Da in den letzten beiden Monaten in allen 
Tabakdistrikten Bahias der erforderliche Regen 
erfreulicherweise nicht ausgeblieben ist, so haben 
sich die Aussichten für die endgültigen Erträge 
der schon jetzt im Gange befindlichen Tabakernte 
gegenüber dem letzten, vor zwei Monaten ge- 
gebenen Berichte) noch verbessert. Man rechnet jetzt 
allgemein mit einer Ernte von 600 000 Ballen. 
(Bericht des Kaiserl. Konstalmns in Bahin 
29. O ktober 1908.) 
Helkenausfuhr Sanzibars 1907. 
Die Ausfuhr von Nelken aus Zanzibar betrug: 
Menge in engl. Pfund Wert in Rupien 
1904 14 502 775 4986 449 
1905 15 312 952 4 306 090 
1906 15 105 760 5 349 545 
1907 18 214 668 5 941 817 
5) Val. „D. Stol. Bl.“ 1908, Nr. 20, S. 1022.
        <pb n="1336" />
        W 1248 20 
Die Nelkenausfuhr von 1907 betrug 39 v. H. 
der Gesamtausfuhr. 
Die Ausfuhr ging nach: 
1904 1905 1906 1907 
Menge in engl. Pfund 
Europa 7 312 75 5 673319 8 939 789 10 457 830 
Amerika 2 056 1 1 769 8680 717909 1102420 
sien 4889 52 7810 508 5 355 875 6558 458 
Afrika- 94 701 59 265 92 196 100 965 
Wert in Rupien 
Europa 2 633 787 1 676 468 3 176 924 3 887 448 
Amerika 718 420 401 027 238 975 306 061 
sien 1 601 061 2 123 255 1 901 368 2215 262 
Afrika "38 191 15 340 82 278 33 046 
Auf die europäischen Märkte verteilte sich die 
Ausfuhr in folgender Weise: 
1905 1906 
Menge in engl. Pfund 
1 814 460 1 543 310 
1907 
Rotterdam 952 006 
London 2 762 850 2 650 919 3298 930 
Hamburg,. 633 284 3 841 300 5529 050 
Marseille 218 750 585 760 418 850 
1905 1906 1907 
Wert in Rupien 
Rotterdam. 554 887 557 320 295 300 
London 820 638 915 629 1 112 693 
Hamburg, 181 335 1 387 202 1 770 961 
Marseille 54 230 207 338 125 867 
Neben Europa nimmt Indien einen sehr 
großen Teil der Nelkenausfuhr auf, nämlich: 
1905 1906 1907 
Wert in Rupien 
1 985 878 1 782 609 2 149 154 
Die Anteile der hauptsächlich in Betracht 
kommenden Länder stellen sich nach Prozenten: 
1905 1006 1907 
Indien · 46,5 33,3 36,3 
Deutschland 4,2 25,9 29,8. 
Großbritannien 19,2 17,0 18,7 
Vereinigte Staaten 11,5 5,4 5,1 
Niederlande 13,0 10,0 4,9 
Frankreich 1,0 3,8 2,1 
Es ist jedoch hierbei zu bemerken, daß die 
Zollstatistik bei den auf den deutschen Schiffen 
verschifften Nelken als Bestimmungsland Deutsch- 
land angibt, während die Ladepapiere meistens 
auf „Option Rotterdam—London“ lauten. Der 
Weltmarkt in Nelken ist London, und es geht 
der größte Teil der als nach Deutschland ver- 
schifften Nelken nicht nach Hamburg, sondern nach 
London. 
Eine Zusammenstellung der Nelkenernte der 
letzten zehn Jahre (eine Ernte jeweils August bis 
Juli) gibt folgendes Bild: 
  
Jnsel Insel Durchschnitts- 
Erntejahr Zanzibar Pemba Insgesamt preis(Pemba) 
Frasilah Rupien 
1897/98. 44 941 150 703 195 644 6 3 — 
1898/99 149 417 481 505 630 982 6 8 9 
1899/1900 59 751 206 640 260 381 6 1 — 
1900/01. 87567 201 192 238 759 7 — — 
1901/02. 48 626 321 599 365 225 6 6 6 
1902/08. 175 420 251 780 427 200 6 8 6 
1908/04. 8 86 96 792 125 161 18 4 — 
1904/05. 76 860 675 688 755 54 9 5 6 
1905/06 181 566 109 931 291 467 11 14 3 
1906007 56 838 202 638 259 466 13 
Durchschnittsgrößen der Ernten: 355 582 
Fraftlah. „uochschnmitspreis der letzten 10 Ernten: 
3 Rp. Dieser Preis gilt nur für die 
Veiber Nelken, Zanzibar-Nelken find etwas höher. 
Eine genaue Zählung der auf den beiden 
Inseln stehenden Nelkenbäume existiert nicht. 
Man schätzt jedoch nach ziemlich sicheren Anhalts- 
punkten, daß rund 2 000 000 Bäume auf Zanzi- 
bar und rund 3 000 000 Bäume auf Pemba 
stehen. Das Gouvernement hat auf Regierungs- 
plantagen in Zanzibar rund 130 000, auf Pemba 
26 000 Bäume. Tragende und nicht tragende 
Bäume zusammengerechnet, kommen 20,9 Bäume 
in Zanzibar und rund 10 Bäume in Pemba auf 
ein Frasilah geernteter Nelkeu. 
Die letzte Ernte der Regierungsplantagen 
betrug rund 7680 Frasilah in Zanzibar und 
4596 in Pemba. 
Die Berechnung von Durchschnittsergebnissen 
wird außerordentlich erschwert durch die unge- 
wöhnlich großen Schwankungen in dem Ergebnis 
der einzelnen Pflanzungen. Ein weiteres Moment 
der Unsicherheit ist die Tatsache, daß wegen 
Arbeitermangel bei einer reichen Ernte ein 
Teil der Bäume gar nicht abgepflückt werden 
kann. 
Der Mangel an Arbeitern zum Einbringen 
der Nelkenernte ist überhaupt störend für die 
Weiterentwicklung dieser Produktion und hat die 
Preise erheblich in die Höhe getrieben. Während 
z. B. früher für das Pflücken eines Pischis (Hohl- 
maß) Nelken 4 Pesa gezahlt wurden, zahlte man 
zu Beginn der vorigen Ernte schon 9 Pesa. Bei 
einem Durchschnitt von 8 Pesa pro Pischi 
macht dies einen Pflücklohn von 2½ Rp. pro 
Frasilah. Auf ein Frasilah (35 engl. Pfund) 
getrockneter Nelken gehen etwa 20 Pischi, d. h. 
50 bis 60 engl. Pfund grüner Nelken. 
Die Regierung hat im letzten Jahre rund 
1200 Mann aus Britisch-Ostafrika nach Pemba 
gebracht, von Zanzibar sollen rund 3000 Mann 
zur Nelkenernte nach Pemba gegangen sein. 
Trotzdem ist es angeblich nicht möglich gewesen, 
die ganze Ernte einzubringen.
        <pb n="1337" />
        W 1249 20 
An Nelkenstengeln wurden ausgeführt: 
1905 1906 1907 
Gewicht in engl. Pfund 
Europa 3777 062 2 317 305 2 055 415 
Asien. 63 835 63 056 48 125 
Amerika 149 426 — 179 900 
Afrika — —- 
1905 1906 1907 
Wert in Rupien 
Europa .. 285 818 222 608 190 197 
Asien 3 622 6 831 4708 
Amerika 9 680 — 15 060 
Afrika — 285 — 
Wie im Vorjahre ging auch diesmal beinahe 
die ganze Ausfuhr nach Hamburg, nämlich für 
176 648 von einer Gesamtausfuhr von 
209 965 Rp. 
Mutternelken sind im Jahre 1907 nicht aus- 
geführt worden. 
(Nach einem Berichte des Kais. Konsulats in Zangibar.) 
Entwichlung Neuseelands von 1902 bls 1907. 
Die nachstehende vergleichende Übersicht zeigt 
den Fortschritt der Entwicklung Neuseelan ds in 
den letzten fünf Jahren von 1902 bis 1907: 
1902 1907 
Weiße Bevölkerung 807 929 929 484 
Anzahl der Farmen 650 73 367 
Bebautes Land Acker 13 357 700 15 215 488 
  
Viehbestand der Kolonien: 1902 1907 
Pferde . . . Zahl 286 955 352 832 
Biee 1 460 663 1 816 299 
Schaffe 20 342727 29 983 48 
Schweine 193 740 241 128 
Regierungsbahnen im 
Betriebe Meilen 2291 2 477 
Regierungsbahnen 
Einnahmen L 1 974 038 2 761 938 
Schiffe eingehend 
Tonnen 1 089 179 1254 266 
Ausfuhr: 
Wolll L 3354 563 7 657 298 
Gefrorenes Fleisch= 2718 763 3 420 664 
Butter 1 205 802 1 615 345 
Käse - 163 539 662 355 
Flachs 534 031 832 068 
Golizdll. . 1951 426 2027 490 
Kauri-Gummi 450 223 579 888 
Gesamt-Ausfuhr 
von Erzeugnissen = 13 498 599 19 783 138 
Gesamt-Einfuhr . 11 326 723 17 302 861 
Depositen in den 
Banken, Durch- 
schnit 17231 767 23 517 113 
Depositen in Spar- 
kassen -7 876 877 12 825 061 
Anzahl der Depo- 
sitoren - 261 948 364 422 
(Nach einem Berichte der Kaiserl. Konsulats in 
Wellington.) 
Westaustraliens Mineraliengewinnung 1907. 
Der Wert der im Staate Westaustralien gewonnenen Mineralien belief sich nach dem 
„Report of the Department of Minez for the Fyear 1907“ im Jahre 1907 auf insgesamt 
7 638 231 K und blieb um 337 416 2 gegen denjenigen des Jahres 1906 zurück. Dieser Rückgang 
ist hauptsächlich auf die verringerte Goldgewinnung zurückzuführen. 
Im einzelnen gestaltete sich die 
Mineralienerzeugung Westaustraliens im Jahre 1907 im Vergleiche zum Vorjahre folgendermaßen: 
1906 1907 
Menge Wert Menge Wert 
## 
zin engl. Tonnen 1 495 157 464 1 624 158 648 
—— - - 149 755 57998 142 373 55 158 
Kupfererz - - 74 50 337 18 978 180 387 
Gold) Unzen fein 1 79t4 547 7622 749 1 697 554 7210 749 
Eisenstein . . .. engl. Tonnen 1280 512 1094 438 
Kalksten - 9 472 1 691 3 602 1 382 
Blockblel . . - 2 681 4 460 313 6 087 
Silber) Unzen frei 282 145 37 612 189 265 25 382 
Tantaltit engl. Tonnen 15 2644 — — 
(The Board of Trade Journal.) 
) Ausgeführt und in der Münze aufgenommen. 
2) Aussuhr.
        <pb n="1338" />
        1250 
Die Kufnahme der k#kosnußfaser-Industrie in der 
portuglesisch-ostindischen Kolonie Coa. 
Die Kokoswälder in der portugiesisch-indischen 
Kolonie Goa an der Westküste Indiens wurden 
bisher kommerziell nur wenig ausgebeutet. Man 
betrieb nur einen unbedeutenden Handel mit den 
Kokosnüssen nach dem britischen Hinterlande und 
nach den benachbarten britisch-indischen Hafen- 
plätzen, anstatt nach dem Vorbilde von einigen 
an der Westküste gelegenen britischen Distrikten 
die sämtlichen Produkte der Kokospalme zu ver- 
werten. 
Endlich scheint nun auch der Wert des Wald- 
bestandes in Goa erkannt worden zu sein, wenn 
auch weniger von seiner eigenen Bevölkerung, 
als von den Bewohnern des benachbarten briti- 
schen Hinterlandes. Es hat sich eine aus Britisch- 
Indern zusammengesetzte Gesellschaft, die „Goa 
Coir and Oil Mills Co.“ mit Sitz in Bombay 
gebildet, welche in Gog eine Fabrik für die Her- 
stellung der folgenden Produkte zu errichten be- 
absichtigt: 
Fasern, Garne, Stricke und Kopra, Kopra- 
Ole, Teer und Essigsäure, Kokosnußbutter, Butter- 
ersatz, Seisen, Knöpfe und Spielsachen (aus der 
Schale der Nüsse), Getränke aus der süßlichen 
Milch der Nuß. 
Vorerst will man jedoch nur mit der An- 
sertigung von Garnen, Stricken, Kopra, Kopraöl 
und Butter einen Anfang machen; die weiter 
angeführten Artikel sollen erst nach und nach 
aufgenommen werden. 
Die portugiesische Regierung hat der Gesell- 
schaft ein Grundstück für die Errichtung der Fabrik 
frei zur Verfügung gestellt und soll ihr ferner ein 
Fabrikationsmonopol für die Kolonie versprochen 
haben. 
Die Vorbedingungen für den Betrieb einer 
solchen Fabrik in Goa dürften sehr günstig sein, 
denn einmal wird wohl stets das Rohmaterial 
in genügenden Mengen zu beschaffen sein und 
dann auch sind die vielen Meeresbuchten, welche 
hier vorhanden sind, dem Laugen der Faser sehr 
gelegen. 
Nach den vorliegenden Berichten gedenkt man 
den Bau der benötigten Gebäude sofort in An- 
griff nehmen zu können, so daß der Betrieb gegen 
Ende April k. Is. ausgenommen werden kann. 
Für die Leitung der Fabrik sollen Engländer 
angestellt werden. 
Die Gesellschaft ist in Britisch-Indien mit 
einem Aktienkapital von 250 000 Rupien ein- 
getragen worden. 
(Bericht des Handelssachverständigen bei dem Kaiserl. 
Generalkonsulat in Kalkutta.) 
  
Straußenzucht in der Kapkolonie. 
Wie die Zeitungen berichten, ist kürzlich in 
der Kapkolonie ein zwei Jahre alter Strauß für 
den Preis von 400 L verkauft worden und ein 
Paar Strauße sogar für 1000 K. Bedenkt man, 
daß man Strauße gewöhnlicher Art jederzeit für 
30—60 Schilling kaufen kann, so zeigen die vor- 
gedachten hohen Preise, zu welcher Höhe die 
Straußenzucht in der Kapkolonie bereits entwickelt 
worden ist, und welche Unterschiede in der Qua- 
lität der Vögel und ihres Gefieders sich entwickelt 
haben. Man ist zur Zeit bestrebt, ein Zuchtbuch 
anzulegen, um dadurch wie bei Pferden die Bil- 
dung und Pflege reiner Rassen zu fördern. Wie 
die Qualität der Vögel, so hat auch ihre Menge 
ungemein zugenommen. Während die Zählung 
vom Jahre 1904 insgesamt 358000 Vögel ergab, 
schätzt ein Sachverständiger die Zahl der gegen- 
wärtig in der Kapkolonie vorhandenen Strauße 
auf 700000. Trotzdem der Markt für Straußen- 
federn sich bisher immer mehr erweitert hat, sind 
die Farmer naturgemäß doch ängstlich darauf 
bedacht, sich diesen einträglichen Erwerbszweig zu 
sichern, und sie haben es daher durchgesetzt, daß 
die Ausfuhr von Straußen und Straußeneiern 
über See in ganz Britisch-Südafrika verboten 
worden ist. Besonders fürchtet man das Auf- 
kommen einer ebenbürtigen Straußenzucht in 
Nordamerika und vielleicht noch mehr in Australien. 
Dorthin sind vor etwa drei Jahren sechs alte 
Tiere — zwei Hähne und vier Hennen — ge- 
bracht worden, die sich inzwischen auf mehrere 
Hundert vermehrt haben sollen, und man erzählt 
sich, daß einzelne Farmer in Südaustralien be- 
reits die Schafzucht aufgeben und sich der höheren 
Gewinn bringenden Straußenzucht zuwenden. 
Diese ist in intensiver Form abhängig von der 
Luzernenkultur, die wieder durch hinreichende 
Bewässerungsmöglichkeit bedingt wird. 
(Bericht des Kais. Generalkonsulats in Kapstadt.) 
Handlungsrelsende und Sollbehandlung der 
Warenmuster in siberia. 
Alle Handlungsreisenden werden als Kom- 
missionäre behandelt und müssen, ehe sie ihre 
Waren und Muster auslegen oder Bestellungen 
auf Waren annehmen, sich von der Regierung 
gegen Zahlung einer jährlichen Gebühr von 
25 Dollar eine Lizenz verschaffen. Muster mit 
einem Handelswerte, die zollfreien Artikeln zu- 
gehören, werden ebenso wie Gegenstände ohne 
Handelswert zollfrei zugelassen. Für Muster von 
allen anderen Waren sind die regelrechten Zölle 
zzu zahlen 
(Dnil Consular and Trade Reports. Washington.)
        <pb n="1339" />
        1251 20 
handlungsreisende und Zollbehandlung der 
Warenmuster in Marokko. 
Mit bezug auf die Behandlung von Hand- 
lungsreisenden bestehen in Marokko keine gesetz- 
lichen Vorschriften. 
zollfrei waren, wird neuerdings allgemein der 
regelrechte Zoll von 10 v. H. des Wertes erhoben. 
(Ebenda.) 
Ermäßigung der Cizenzgebühr für den Verkauf 
inländischer Weine in der Kapholonie. 
Durch ein Gesetz vom 11. September 1908 — 
The Light Wine Licences Act, 1908 (Nr. 40/1908) 
— ist der Verkauf inländischer Weine von einer 
jährlichen Lizenz abhängig gemacht, für die eine 
jährliche Gebühr von 5 K zu zahlen ist. Bisher 
war der Verkauf von Wein ohne Unterscheidung 
zwischen inländischem und eingeführtem ebenso 
wie der Verkauf von Bier und Spirituosen einer 
jährlichen Lizenzabgabe von 40 K unterworfen. 
Da eingeführte Weine sowie Biere und Spiri- 
tuosen von dem vorliegenden Gesetze nicht berührt 
werden, so ist für diese Artikel nach wie vor eine 
Lizenzgebühr von 40 K zu zahlen. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsuls in 
" Kapstadt.) 
Geplante Erhöhung der bafenabgaben in Matal. 
Nach einem kürzlich der Volksvertretung vor- 
gelegten Gesetzentwurfe soll mit Bezug auf Waren, 
die nach Natal zum Verbrauch in der Kolonie 
eingeführt werden, die Höchstgrenze der Hafen- 
abgaben von 10 sh für einen Wert von 100 &amp; 
auf 1 &amp; erhöht werden. 
Sollbefrelungen in Britisch-Ostafrika. 
Laut Bekanntmachung des Gouverneurs vom 
22. September d. Is. können Pferde und Maul- 
tiere künftig zollfrei eingeführt werden.“) 
(rhe Official (#azette of the Enst Afrien Protcctorntc.) 
Verbot der Rusfuhr von Angoraʒiegen aus der Kap- 
kolonle nach Deutsch-Südwestafrino.“) 
Laut einer in der „Cape of Good Hope 
Government Gazette“ vom 16. Oktober d. JIs. 
" Biaber nur für Zuchtzwecke zollfrei, sonst 10 v. H. 
des Wer 
*# . 
Nr. 22, S. 1 
„D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 3, S. 118 und 
130. 
Von Mustern, die früher 
  
veröffentlichten Bekanntmachung des Gouverneurs 
der Kapkolonie ist die Bekanntmachung vom 
16. Dezember 1907, wodurch die Ausfuhr von 
Angoraziegen nach Deutsch-Südwestafrika unter 
Aufhebung des Ausfuhrzolls zugelassen ist, wieder 
aufgehoben worden. Demnach kommt das neuer- 
dings erlassene Verbot der Ausfuhr von Angora= 
ziegen aus der Kapkolonie auch für den Verkehr 
mit Deutsch-Südwestafrika, wo ein gleiches Verbot 
nicht besteht, in Anwendung. 
(Nach einem Berichte des Kaiserl. Generalkonsulats in 
Britisch-Südafrika.) 
Vorschriften für die Sinkuhr geistiger Getränke in 
Uord-Uigeria. 
In einer in der „Northern Nigeria Gazette“ 
vom 31. August d. Is. enthaltenen Bekannnt- 
machung ist für diejenigen Personen, die geistige 
Getränke und Weine persönlich oder zum eigenen 
Gebrauche nach dem Schutzgebiete von Nord- 
Nigeria befördern, auf die Tatsache hingewiesen 
worden, daß die Einfuhr zu Wasser gemäß der 
Liquors Prohibition Proclamation vom Jahre 
1902 verboten ist, wenn solche Getränke nicht 
beim Zollamte Forcados angemeldet sind und 
nicht eine Bescheinigung über die Genehmigung 
der Einfuhr erteilt ist. 
(The Board of Trade Journal.) 
Der „TLabahhrieg“ in Rentuckv. 
Der „Tabakkrieg“, der nun schon seit drei 
Jahren den Staat Kentucky in Aufregung erhält, 
scheint seinem Ende noch nicht nahe zu sein. 
Fast täglich bringen die Zeitungen Nachrichten 
von Gewalttaten, die von den „Nachtreitern"“ 
gegen Personen und Eigentum begangen werden. 
Der angerichtete Schaden läßt sich auf Grund 
der vielen, sich widersprechenden Berichte auch 
nicht annähernd schätzen. Jedenfalls geht er aber 
hoch in die Millionen. Der Gouverneur des 
Staates hat wiederholt seinen Entschluß erklärt, 
die Unruhen mit Gewalt zu unterdrücken. Zu 
diesem Zwecke hat er die Miliz mobilisiert und 
in die hauptsächlich bedrohten Gegenden verteilt. 
Kürzlich haben sich Beamte und Richter einer 
der hauptsächlich beteiligten Grafschaften an den 
Gouverneur mit der Bitte um Zurückziehung des 
Militärs gewandt und dabei der Überzeugung 
Ausdruck gegeben, daß die Ziovilbehörden auch 
ohne militärische Unterstützung völlig Herren der 
Lage seien. Der Gouverneur hat es aber ab- 
gelehnt, das Gesuch zu berücksichtigen. In seinem 
Antwortschreiben hat er die Schutzvereinigungen
        <pb n="1340" />
        W 1252 20 
der Tabakbauern für die herrschenden Zustände 
verantwortlich gemacht. Die Vereinigungen 
leugnen in ihren öffentlichen Erklärungen jede 
unmittelbare oder mittelbare Beteiligung an dem 
gesetzwidrigen Treiben der Nachtreiter. 
Die öffentliche Meinung in Kentucky ist im 
allgemeinen auf der Seite der Tabakbauern und 
Nachtreiter. Einen interessanten Beleg hierfür 
bilden die Verhandlungen, die vor einigen Wochen 
vor dem Schwurgerichte der Grafschaft Lyon 
stattgefunden haben. Es lagen mehrere hundert 
Anklagen gegen Nachtreiter vor. Auch nicht in 
einem einzigen Falle kam es zur Eröffnung der 
Hauptverhandlung. Zwei unter den Angeklagten 
befindliche Beamte, ein Richter und ein Staats- 
anwalt, wurden von den Geschworenen außer 
Verfolgung gesetzt, ohne daß dem öffentlichen 
Ankläger Gelegenheit gegeben wurde, die an- 
geblich in seinem Besitze befindlichen Beweise 
vorzubringen. In der Nacht vor Entlassung der 
Geschworenen wurde der Hof eines der Ge- 
schworenen niedergebrannt. Er war als Gegner 
der Nachtreiter bekannt. 
In welchem Umfange der Beschluß der 
„Equity Society“, einer der erwähnten Schutz- 
gesellschaften, dieses Jahr keinen Tabak anzubauen, 
befolgt worden ist, zeigt eine kürzlich im „United 
States Tobacco Journal“, der Zeitschrift des 
Tabaktrusts, veröffentlichte Schätzung der Ernte 
von Burleytabak in Kentucky und den angrenzenden 
Bezirken der Nachbarstaaten. Danach beträgt die 
Ernte nur etwa 20 Millionen Pfund gegen 
176 Millionen im Vorjahre. 
Das Bedürfnis nach festerem Zusammenschluß 
der verschiedenen Schutzvereinigungen hat vor 
einigen Wochen zu einer aus Abgeordneten der 
Tabakbauern von Kentucky, Tennessee, Ohio, Indiana 
Westvirginia und Wisconsin bestehenden Versamm- 
lung in Bowling Green, Kentucky, geführt. Dort 
wurde unter dem Vorsitz eines Vorstandsbeamten 
der „Society of Equity“ die Gründung einer 
neuen, als Zentralverein gedachten Gesellschaft, 
der „Union Tobacco Society“ beschlossen. Ver- 
  
einszweck soll die „Förderung der Interessen aller 
Tabakbauern in den Vereinigten Staaten“ sein. 
Die Gesellschaft soll ihren Hauptsitz in Louisville, 
Kentucky, erhalten. Sie soll nach dem Rechte 
des Staates Kentucky als Korporation ohne 
Kapital errichtet werden und nicht auf wirtschaft- 
lichen Geschäftsbetrieb gerichtet sein, sich vielmehr 
auf die Verbreitung von Nachrichten und die 
kostenlose Vermittlung von Verkäufen beschränken. 
Mit den übrigen Schutzgesellschaften soll sie Füh- 
lung halten und sie unterstützen, „um angemessene 
und gewinnbringende Preise zu erzielen“. Die Aus- 
gaben sollen anscheinend durch Umlagen gedeckt 
werden. Als Verschuldungsgrenze ist der Betrag 
von 1 Million Dollar festgesetzt. 
Die „American Tobacco Company“, der 
Tabaktrust, beantwortet natürlich die Maßregeln 
der Tabakbauern mit entsprechenden Gegenmaß- 
regeln. Er hat „mit Rücksicht auf die in Kentucky 
herrschende Gesetzlosigkeit“ sein Hauptgeschäft von 
Lexington, Kentucky, nach Cincinnati verlegt und 
eine Erklärung veröffentlicht, wonach seine beiden 
großen Lagerhäuser in Lexington mit einer Auf- 
nahmefähigkeit von zusammen 20 Millionen Pfund 
demnächst aufgegeben werden sollen. Dadurch 
würden Hunderte von Arbeitern in der genannten 
Stadt brotlos werden. Ferner hat der Trust 22 
seiner bisher in den verschiedenen Tabakbezirken 
ständig angestellten Käufer zurückgezogen und be- 
absichtigt angeblich, noch eine Reihe von weiteren 
Agenturen eingehen zu lassen. Die „Society of 
Equity“ erklärt allerdings öffentlich, daß ihr dieses 
Vorgehen nur erwünscht sein könne, da ihr da- 
durch freies Spiel gelassen werde. 
Welche der beiden Parteien aus dem erbitterten 
Kampfe schließlich als Siegerin hervorgehen wird, 
läßt sich nicht voraussagen. Immerhin ist nicht 
zu verkennen, daß die Tabakbauern, wenn auch 
unter erheblichen Opfern, bereits Erfolge errungen 
haben. 
(Ans einem Bericht des Kaiserl. Konsulat in 
Cincinnati vom 15. Oktober 8.) 
  
Vermischtes. 
* Die missionsärztliche Tätigheit 
hat in letzter Zeit einen erfreulichen Aufschwung 
genommen. Das missionsärztliche Institut 
in Tübingen ist in diesem Jahre unter Dach 
gebracht worden. Dieses Institut soll einerseits 
den an der Universität studierenden Medizinern, 
welche Neigung zu missionsärztlicher Tätigkeit 
haben, 
ein Heim und Anschluß an Missionskreise 
geben, anderseits sollen darin Missionare und 
weibliche, für die Mission bestimmte Pflegekräfte 
ihre Ausbildung erfahren. 
Der Berliner Verein für ärztliche Mission 
wurde im Frühjahr dieses Jahres gegründet. Er 
will Mittel zur Ausbildung und Aussendung von 
Missionsärzten und ärztlichem Hilfspersonal haupt- 
sächlich für das Missionsgebiet der Berliner
        <pb n="1341" />
        W 1253 20 
Missionsgesellschaft aufbringen. Die Bildung 
einer größeren Anzahl von Zweigvereinen ist 
bereits gelungen. 
Endlich hat die Kölner Akademie für 
praktische Medizin achtwöchige Kurse für Aus- 
bildung von Missionaren eingerichtet. Ein solcher 
Kursus findet zur Zeit statt. Die Vorlesungen 
erstrecken sich auf Grundzüge der Anatomie 
und Physiologie, Hygiene, besonders Tropen- 
hygiene, Pflege der Zähne und Behandlung der 
einfachsten Zahnkrankheiten, der wichtigsten Haut- 
und Geschlechtskrankheiten, Behandlung der Geistes- 
kranken und sonstige Kapitel der Chirurgie und 
inneren Medizin. Sie finden durch praktisches 
Arbeiten eine entsprechende Ergänzung. 
  
eEine neue HKolonial-Akodemie. 
In Halle a. S. ist, wie uns mitgeteilt wird, 
am 6. November d. Is. eine Kolonial-Akademie 
begründet worden. Ihre Satzungen lauten fol- 
gendermaßen: 
5* 1. Unter der Bezeichnung „Kolonial-= 
Akademie“ hat sich innerhalb des Lehrkörpers 
der Universität Halle eine Vereinigung gebildet 
mit dem Zwecke, die Kolonialwissenschaften zu 
fördern unter besonderer Berücksichtigung der 
deutschen Schutzgebiete. 
2. Mitglied der Akademie kann jedes 
Mitglied des Lehrkörpers der Universität werden, 
das sein Interesse an kolonialen Wissenschaften 
durch akademische Vorträge oder Forschungen be- 
tätigt. Über die Aufnahme beschließt die Aka- 
demie in einer ihrer Sitzungen. Die Aufnahme 
unterbleibt, wenn sich drei Stimmen dagegen er- 
klären. 
Die Aufnahme von Mitgliedern, die außerhalb 
der Universität stehen, bleibt einstimmigem Be- 
schluß der Akademie vorbehalten. 
§ 3. Zur Erreichung des Zweckes 
insbesondere: 
Vorlesungen und UÜbungen an der Uni- 
versität, 
. wissenschaftliche Vorträge, 
. Meinungsaustausch im Kreise der Mit- 
glieder. 
§ 4. Bei den Vorlesungen und Übungen 
soll auf eine möglichst vielseitige und geschlossene 
Vertretung der kolonialen Wissenszweige im Lehr- 
plane der Universität Bedacht genommen werden. 
Wissenschaftliche Arbeiten sollen angeregt 
und gefördert werden. Dazu ist ein sachgemäßer 
Abschluß der Studien durch eine Prüfung vor 
Mitgliedern der Akademie in Aussicht genommen. 
dienen 
— 
S d 
  
§ 5. Durch den Meinungsaustausch unter 
den Mitgliedern soll eine Verbindung zwischen 
den einzelnen Gebieten kolonialen Wissens an- 
gestrebt und dadurch im eigenen fachlichen Gebiete 
eine Vertiefung der Kenntnis genommen werden. 
Zu diesem Zwecke vornehmlich werden im 
Winterhalbjahr regelmäßige Zusammenkünfte am 
ersten Freitag des November, Dezember, Jannar, 
Februar und März stattfinden. 
§ 6. Die Leitung der Akademie liegt einem 
Vorsitzenden ob. 
Der Vorsitzende und ein Stellvertreter für ihn 
werden in der November-Sitzung jeweils für zwei 
Jahre durch absolute Stimmenmehrheit gewählt. 
Wird beim ersten Wahlgang eine absolute 
Stimmenmehrheit nicht erzielt, so entscheidet im 
zweiten Wahlgang die einfache Stimmenmehrheit 
und bei Stimmengleichheit das Los. 
§ 7. Die Einberufung zu den Sitzungen ge- 
schieht durch den Vorsitzenden eine Woche vor 
der Sitzung unter Mitteilung der Tagesordnung. 
§ 8. Die Abstimmung über Aufnahme von 
Mitgliedern (§ 2) und die Wahl des Vorsitzenden 
und seines Stellvertreters (§ 6) ist geheim und 
erfolgt durch Stimmzzettel. 
§5 9. Zur Deckung von Aufwendungen wird 
ein Jahresbeitrag von 5 Mark von jedem 
Mitgliede erhoben und zwar zu Beginn des 
Winterhalbjahres. 
§ 10. Eine Anderung der Satzung be- 
darf der Zustimmung von drei Vierteln der er- 
schienenen Mitglieder. 
Sie kann nur in einer Sitzung beschlossen 
werden, zu der wenigstens die Hälfte der Mit- 
glieder erschienen ist. War dies in derjenigen 
Sitzung, für die eine Anderung der Satzung auf 
die Tagesordnung gebracht war, nicht der Fall, 
so ist mit Frist von längstens zwei Wochen eine 
neue Sitzung mit der gleichen Tagesordnung ein- 
zuberufen, für die eine Beschränkung der Beschluß- 
fähigkeitsziffer nicht besteht. 
Begründer der Kolonial-Akademie sind 
die nachstehend genannten Herren: Privatdozent 
Dr. Brandes (Tierwelt der deutschen Kolonien): 
Professor Dr. Buchholz (Astronomie und Orts- 
bestimmung auf Reisen); Professor Dr. Dissel- 
horst (Tropische Tierkrankheiten); Professor Dr. 
Fleischmann (Kolonialrecht und internationales 
Verkehrsrecht); Professor Dr. Fraenkel, Geh. 
Med. Rat (Tropenhygiene); Privatdozent Dr. Golf; 
(Subtropische Landwirtschaft, Viehzucht und Feld- 
bewässerung); Professor D. Haußleiter (Kolo- 
niale Mission und Religionswissenschaft); Professor 
Dr. Mez (Botanik der deutschen Kolonien); Pro- 
fessor Dr. Philippson (Geographie der deutschen
        <pb n="1342" />
        1254 e□ 
Kolonien); Professor Dr. v. Ruville (Entdeckungs- 
und Kolonialgeschichte); Professor Dr. Schenck 
(Landes= und Wirtschaftskunde der deutschen Kolo- 
nien); Professor Dr. Seupin (Praktische Geologie 
der deutschen Kolonien); Professor Dr. Sommer- 
lad (Kolonialgeschichte und Kolonialwirtschafts- 
geschichte); Professor Dr. Waentig (Kolonial= 
wirtschaft und -Politik); Professor Dr. Walther 
(Geologie der deutschen Kolonien und geologische 
Beobachtungen auf Reisen); Professor Dr. Wohlt- 
mann, Kaiserlicher Geh. Reg. Rat (Besiedlung, 
Landwirtschaft und Handelsstatistik der deutschen 
Kolonien). 
Staatshaushaolt Transvaals für 1908/09. 
Der Voranschlag für die Einnahmen und 
Ausgaben des Transvaal weist in Einnahme 
4 682 962 #E auf, dem als Ausgabe im Ordi- 
narium 4 534 094 &amp; und im Extraordinarium 
316 866 LEC, zusammen also 4 850 962 KL gegen- 
überstehen. 
Hiernach würden noch 168 000 LK mehr zu 
decken sein, die man durch Überschüsse zu be- 
schaffen hofft. 
Unter den Einnahmen verdienen die fol- 
genden Veränderungen hervorgehoben zu werden: 
Die Zölle, deren Einnahme im Vorjahre auf 
1 600 000 K veranschlagt war, sind in vorsich- 
tiger Weise auf 1 400 000 L angesetzt worden. 
Die Einnahme aus den Goldbergwerken ist um 
220 000 K häher veranschlagt als im Vorjahre, 
während die Einkünfte aus dem Post= und Tele- 
graphenwesen hinter dem Voranschlag des Jahres 
1907/08 um 57 000 K zurückbleiben. Aus der 
Kopfsteuer der Eingeborenen erwartet man einen 
um 30 000 L höheren Ertrag als im Vorjahre. 
Die Einnahmen an Stempeln und Gebühren find 
um 30 000 K geringer angesetzt als im Jahre 
1907/08. Den Anteil an den UÜberschüssen der 
Eisenbahnen hat man auf 529 962 K veranschlagt. 
Bei den Ausgaben weisen Mehrausgaben 
gegen den Anschlag im Vorjahre namentlich die 
folgenden Posten auf: Land= und Forstwirtschaft 
194 913 (1907/08: 161 656) C, Erziehungs- 
wesen 602 808 (501 815) L, Polizei 576 939 
(341 587) C, Gefängnisse 240 349 (215 551) #. 
und Bergbau 145 228 (117 483) L. Elrheblich 
geringere Beträge sind angesetzt worden für das 
Gesundheitswesen 93 177 (1907/08: 117 462) E, 
für Bewilligungen an Lokalbehörden 95 400 
(155 500) L, für die Freiwilligen 72 793 
(118 565) L, für das Post= und Telegraphen- 
  
wesen 406 453 (459 966) # 
Staatsdruckerei 90 664 (99 381) #. 
(Nach dem ru für Eimnahmen. und Ausgaben 
Transvaal im Jahre 1908/09.) 
lowie für die 
Volhs zählung in Johannesburg (Transvaal). 
Die Munizipalität der Stadt Johannesburg 
hat Ende August dieses Jahres eine Volkszählung 
vorgenommen, bei der sich ergeben hat, daß die 
Zahl der weißen Bevölkerung der Stadt nicht 
nur nicht, wie befürchtet wurde, im Laufe der 
letzten Jahre zurückgegangen ist, sondern daß sie 
sogar eine Rekordziffer erreicht hat. Die Zahl 
der Weißen Johannesburgs beläuft sich demnach 
auf etwa 95 000 oder auf etwa ein Drittel der 
gesamten weißen Bevölkerung des Transvaals, 
wie sie sich nach dem Zensus des Jahres 1904 
darstellte. Rechnet man hierzu die weiße Be- 
völkerung der übrigen Ortschaften des Witwaters- 
rands, die mit den weißen Bergarbeitern zusammen 
auf etwa 40 000 Personen geschätzt wird, so 
kommt man auf eine weiße Bevölkerung von 
etwa 135 000 Personen für den ganzen Witwa- 
tersrand. 
Die Zunahme der weißen Bevölkerung Jo- 
hannesburgs seit 1896 beläuft sich auf mehr als 
40 000 Personen. 
Mit der nicht weißen, sich auf rund 85 000 
belaufenden Bevölkerung zusammen hat die Volks- 
zählung für Johannesburg eine Einwohnerzahl 
von 180 687 ergeben, die sich folgendermaßen 
zusammensetzt: 1. Weiße 95 126, 2. Eingeborene 
(Kaffern) 78 781, 3. Asiaten 6780, zusammen 
also 180 687 Seelen. 
(Nach einem Berichte des Kai Konsulats 
in Johannesburg.) 
Beiltritt Liberias Jum Internationalen Verbande 
Zum Schutzge von Werken der Citeratur und Runst. 
Die Republik Liberia ist vom 16. Oktober d. Is. 
ab dem Berner Vertrage vom 9. September 1886 
über den Schutz von Werken der Literatur und 
Kunst sowie der am 4. Mai 1896 in Paris 
unterzeichneten Zusatzakte nebst erläuternder Er- 
klärung beigetreten.
        <pb n="1343" />
        V 1255 20 
Citeratur-Verzeichnis. 
(Die eingereichten Bücher, deren Bes. sorechung ch die Redaktion 
durchaus vorbehält, werden unter keinen Umständen zurückgesandt.) 
Marine-Taschenbuch. Mit Genehmigung des 
Reichs-Marine-Amts auf Grund amtlichen Ma- 
terials bearbeitet und herausgegeben. 7. Jahr- 
gang. Berlin, 1909. E. S. Mittler &amp; Sohn, 
Königliche Hofbuchhandlung, 8W 68, Koch- 
straße 68/71. Preis: / 3,25, geb. 4,—. 
  
Deutsch-Südwestafrika. Kriegs= und Friedens- 
bilder. Hundert Originalaufnahmen von 
Friedrich Lange in Windhuk. Windhuk 1907. 
Verlag von Franz Rohloff. 
Das prächtige Album bildet eine Zierde für 
die Bibliothek jedes Kolonialfreundes. Die Re- 
produktion der Bilder ist hervorragend und künst- 
lerisch kaum noch zu übertreffen. 
  
Carte du Dahomey. Dressée par A. Meunier. 
Ministeèere des Colonies. Service Géographique 
et des Missions. 1908. 3 Blatt. 1: 500 000. 
Diese vom Service Géographique des Colo- 
nies herausgegebene, von dem bekannten Karto- 
graphen Meunier bearbeitete mehrfarbige Karte 
gibt ein durchaus klares und trotz der vielen 
Details übersichtliches Bild der unserem Schutz- 
gebiet Togo benachbarten französischen Kolonie. 
Da der Maßstab der gleiche ist, wie der der letzthin 
erschienenen Sprigadeschen Karte von Togo in 
zwei Blatt, so ist ein unmittelbares Vergleichen 
  
ermöglicht. Den deutsch-französischen Grenzorten 
zwischen dem 7. und 9. Breitengrad sind die 
astronomischen Bestimmungen der Grenzkommission 
von 1898/1899 zugrunde gelegt, während auf 
den deutschen Karten den späteren Bestimmungen 
v. Seefrieds der Vorzug gegeben worden ist. 
Die Darstellung der deutsch-französischen Grenze 
entspricht also nicht den vertragsmäßigen Verhält- 
nissen, sondern beruht auf einem im Jahre 1901 
diskutierten Grenzvorschlag, der aber nicht zur Rati- 
fikation gelangt ist. Solange nicht ein neues Grenz- 
abkommen zwischen den beteiligten Mächten erzielt 
ist, sind für die Grenzführung in jenem Gebiet 
nach deutscher Auffassung die Bestimmungen des 
Abkommens vom 23. Juli 1897 maßgebend. 
Bekanntlich ist gegenwärtig eine erneute ge- 
mischte Kommission im Felde, um genaue und 
einwandfreie Grundlagen für weitere Verhand- 
lungen über eine definitive Abgrenzung der beiden 
Kolonien zu schaffen. 
Dr. Tilemann: Tagebuchblätter eines deut- 
schen Arztes aus dem Burenkriege. Mit 
zwei Bildnissen und einer Karte. München 
1908. C. H. Becksche 
Verlagsbuchhandlung 
Oskar Beck. Preis: 5.—. 
Jung- Deurschlands Flotten- und Kolonial- 
Kal 9. Würzburg, Verlag der Kgl. Uni- 
Kakenge von H. Stürtz. Preis für das 
einzelne Eremplar 20 Pf., bei Massenbezug (nicht 
unter 100 Exemplaren) 10 Pf. 
  
Verkehrs-NMachrichten. 
Mit dem Jahre 1909 wird der zwischen Hongkong und Sydney über Palau-, Marianen-, 
Karolinen= und Marshall-Inseln verkehrende Postdampfer „Germania“ der Jaluit-Gesellschaft in 
Hamburg in beiden Richtungen auch Simpsonhafen (Deutsch-Neuguinea) anlaufen, so daß von 
diesem Zeitpunkte ab eine unmittelbare Verbindung des Gouvernementssitzes auch mit dem östlichen 
Teile des Verwaltungsbezirks der Karolinen usw. (Bezirksämter Jaluit und Ponape) bestehen wird. 
Der westliche Teil (Bezirksamt Jap) hat bereits seit diesem Jahre durch die Dampfer der 
Austral-Japan-Linie die unmittelbare Verbindung mit dem Schutzgebiet Deutsch-Neuguinea er- 
halten. (Vgl. „D. Kol. Bl.“ 1908, Nr. 17, S. 829 f.) 
In Khan (Deutsch-Südwestafrika), an der Eisenbahn zwischen Swakopmund und Jakalswater, 
ist am 20. Oktober eine Postanstalt eingerichtet worden, deren Tätigkeit sich auf die Annahme und 
Ausgabe von gewöhnlichen und eingeschriebenen Briefsendungen erstreckt.
        <pb n="1344" />
        G 1256 20 
Postdanppfschiffsverbindungen nach den deutschen Schutzgebieten für den Monat Dezember 1908. 
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- "1 Dauer Berlin spätestens 
schiffungshafen ani: der Überfahrt abgesandt werden am: 
Neapel 1. Jan. Friedrich- „Wilhelms= 
leeutsche Schiife) hafen 37 Tage 
s Simpsonhafen 5 Tage l 80. Dez. 8. Jan. 
1. deutsch-Neuguinea. Brindisi 10. Jan. Simpsonhafen 38 Tage2 
(engl. Schlffe) 
Friedrich-Wilhelms- 
hafen 41 Tage 
  
" 
v5 
T. 
1 
  
  
  
  
2. Deutsch-Ostafriha. snr 21.Dez. 11. Jan. Mombasao 16—17Tage 19. Dez. 9. Jan. 
(eutsche Schlffe) 10 3 
*5 rhern usum, Parseille 10. Jan Mombasa O 17 Tage8. Jan. 10 30 
Von Mombasa Welt indisi 
Kn 1n7 M#o abasa ae ester- GWrindisst „ Mombasa 14 Tage .. 1030 
bahn und von dg Endstation ’..- » 
Schiffchdestliszrmdm 20. Dez Mombasa 18 Tage 18. Dez. 10 30 
inungsorten. (engl. Schilffe) 
Marseillel Mombassa 17 Tages 1030 
by 88 r Huuschd #n rure 21. Dez. 11. Jan Tanga 17—19 Tage 19. Dez. 9. Jan. 10 20 
S * u ........... 80 
Wilhelmstnl und E entt Walht · Tanga 16 Tage 102 
Teppel 21. Dez. Daressalam 18 Tage 19. Dez. 10 80 
(deutsche Schiffe) 
Marseille 10. jedes MonatsZanzibar 18 Tage 8. jed. Mts. 10 45 
(von Far Aummiibar 
Weiter. nach 
Daressala Wen ann 
) nach Deutsch-Ostafrilt3a LarebsGanefe in 6 Stund.) 
(ausschl. der unter a und b Brindisi .. . . .. Daressalam 17 Tage . . .. 10 80 
genannten Postorte) (enal. Schiffe) 
Brindisi 20. Dez. Zanzibar 200 20 age 18. Dez. 10 30 
Cengl. Schtffe) im weiter 
51# 1. mit vwn a i 
eape E...........· 30 
Omncheechiwz Daressalam 20 Tage 1080 
8. deutsch-Südwestafrina. Hamburg 16. Dez. 6. Jan. Swakopmund 25 Tage15. Dez. 5. Jan. 5.25 
*/ n rln kel Antwerpen · 21. Dez. Swakopmund 20 Tage J 20. Dez. 8. 88 
* bis, elun Lr (deutsche Schiffe). 
Southampton 22. Dez. Swakopmund 19 Tage 21. Dez. 11.23 
S ———5 
b Okast m “ Southampton) 26. Dez. 2. Jan. Swakopmund 21-22 Tg.25. Dez. 1. Jan. 11.23 
3 kue so illbarorre, [Southampton" 19. Dez. Swakopmund 28 Tage 18. Dez. 11.23 
Ot brn dih atl. Quiso, 
euehren ch Zn Hamburg 2. Jan. Swakopmund 25 Tage 1. Jan. 7 12 
Leer. Wilbelmstal.(Oamburg Swakopmund 25 Tage# 712 
Southampton jeden Sonnabend Lüderitzbucht 20 Tage jeden Freitag 11.28 
Southampton 22. Dez. Lüderitzbucht 20 Tage21. Dez. 11.23 
d) #achsuver#sbne Kubnbeeuesche Schlffe) 
sowie nachur.) . aaz e « - -- 
ihanien. Bra Antwerpen 21. Dez. Lüderitzbucht 21 Tage 20. Dez. 8.38 
6C 
* Kulbis. Maltaböbe, amburg 2. jed. Monats Luderitzbucht 28 Tage 1. jed. Mts. 7 12 
Warmbad. Ukamas 
Hamburg 1 16. Dez. 6. Jan. Lüderitzbucht 26 Tage 15. Dez. 5. Jan. 5.25 
D 
e) nach Ramansdrift. . Houthampton 19. Dez. 2. Jan. Copitadt 17 Tage 18. Dez. 1. Jan. 11.28 
  
  
weiter auf dem 
*—11 über Steinkopf
        <pb n="1345" />
        1257 
  
  
Die Abfahrt erfolgt Ausschiffungshafen. Briefe müssen aus 
Nach vom Ein- "1 Dauer Berlin spätestens 
schifungshafen am: der Überfahrt abgesandt werden am: 
4. Kamerun. Hamburg 1 24. Dez. Biktoria 19—21 Tage 
aà) 0, Ssgnollingo u. 
Boulogne 1 11. jedes Monats 
Duala 20—25 Tage 
Kribi 22—30 Tage 
Viktoria 18 Tage 
0n 
* 
12 
— 
. Dez. 
10. jed. Mts. 1.0 
  
  
Hlbundi. Hipindihol- ur Mer Duala 19 Tage 
P2 Sen Onshe chift Kibi 21 Tage 
Ebolw dea, Ja- * » 
MA- Zaunde,sohq1m.1.LiverpoolI...... ViktoriaLoTage».-.. los-d 
brechtshöhe86 Joko, Kribi, Lolo- 1 Duala 26 Tage 
dort zI0n 2 Lomcif. Vaan- 6 Gr. Batanga 30 Tage 
26. Dez. Duala 23 Tage 24. Dez. 
I (nur in# la Ort 
und Durchgang) 
Hamburg 24. Dez. Rio del Rey 235 age 28. Dez. 712 
b) nach Rio del Rey Liverpool jeden Sonnabend Calabar 19 Ta 
von dort weiter U er Ikana . 
nach Rio del Rey r jeden Donnerstag 1045 
) nach dem Tschadsee-Geblet Liverpool jeden SonnabendHForcados 17 Te age 
(Garua, Kuslerl) von- vort Stlwewe ber 
ola 
ch nach Offidinge Liverpool jeden Sonnabend Ca * 19 Tage jeden Donnerstag 108 
von dort weiter über Hotun 
(am Kroßstus bis S-sbn 
6 bis 10 Tag 
eo nach Molund Antwerpen 17. Dez. 7. Jan. 5 Matadi 19—20 T 16. Dez. 6. Jan. 1.0 
von da weiter mit e e 
Bordeaux 25. jedes Monats bahn ertav feen um, 28. jed. Mts. 1045 
dem o# Ssanga und 
Dlah bis Molundu 
Ponape 50 Tage 
5. den Narolinen, Palan= Neapel Saipan 43 Tage 
Inseln. Marianen aus-heuriees n#„), 15. Jan. Palau 36 Tage 
schließlich Gnam.“) Angaur 36 Tage 80. Dez. 18. Ja 
Jap 38 Tage 421 Jan. 
Neapel 1. Jan Jap 38 Tage – 
*7) Send G wer- · 
S# —— nach 58 nom wer (deutsche Schiffe) 
ge 
) nur für Sendungen nach Jap. * 
0) nur So nach Jop, PBrindisi 10. Jan. Jap 46 Tage 8. Jan. 1020 
Palau, 
(engl. Schiffe) 
Auf Verlangen des Absenders werden Briefsendungen nach den Marianen auch über Japan 
geleitet; von Yokohama weiter sechs= bis siebenmal jährlich mit Segelschiffen. 
  
  
  
  
Neapel 18. Dez. 1. Jan. Tsingtau 35 Tage 16. 30. Dez. 1030 
(deutsche Schiffe) 
6. Niantschon. Bri in jeden Sonntag Tsingtau 33—37 Tage jeden Freitag 1030 
eng 
8 v0. Mar 20. Dez. 3. Jan. Tsingtau 37 Tage 18. Dez. 1. Jan. 1030 
chriebene Brtefe und Post (kranz. # I 
MMUMSMk Liverpool 13. Dez. Tsingtau 35 Tage 17. Dez. 8.38 
Marseille 25. Dez. 8. Jan. Tsingtau 35 Tage 23. Dez. 6. Jan. 10.. 
(engl. Schisfe) 
Brindisi 10. Jan. Jaluit etwa 59 Tage B. Jan. 1070 
— (engl. Schiffe) 
“. Marshall-Inseln. Neapel 15. Jan.P Jaluit 56 Tage 13. Jan. 10.20 
(deutsche %% Nauru 65 Tage 
i 
Queenstoonn 3. Jan. Apia 31 Tage 1. 11.28 
8. Samoa. 
  
Auf Verlangen des Absenders auch über Sydney. 
Jan 
Nachversand 1.0
        <pb n="1346" />
        W 1258 20 
  
Nach 
Die Abfahrt erfolgt 
Ausschiffungshafen. 
Dauer 
der Überfahrt 
Briefe müssen aus 
Berlin spätestens 
abgesandt werden am: 
  
9. Logo. 
  
vom Ein- "„ 
schiffungshafen Ö #am: 
l 
Hamburg 16. 24. Dez. 1. Jan. 
Hamburg 10. jedes Monats 
Rotterdom S5. u. 20. jed. Mts. 
(deutsche Schiffe) 
Boulogne s. M. 11. jedes Monats 
(Oeutsche Schtffe) 
Marseille 12. jedes Monats 
# Bordeaux 25. jedes Monats 
Liverpool ieden Sonnabend 
  
Lome 21—27 Tage 
Lome 17 Tage 
Lome 20—23 Tage 
Lome 16 Tage 
Cotonou 18 T 
von da ab 4 ge 
Cotonon 18. Kage 
ion da ab Landverbindung 
Fann 15 Tage 
von dort ei 
auf dem 
Landwege in • Tagen 
15. 23. u. letzten Dez. 
712 
. jed. Mts. 8.56 
4. u. 19. jed. Mts. 925 
10. jed. Mts. 1.0 
10. jed. Mts. 1030 
28. jed. Mts. 108 
Donnerstag 101 
  
Den durch f bezeichneten Schifsverbindungen werden Briefsendungen nur dann zugeführt, wenn der Absender 
die Beförderung auf diesem Wege durch einen Leitvermerk verlangt hat. 
Eintreffen der Post ans den deutschen Schutzgebieten. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Von Landungs. Die Pot ist fällg —.x.N..*.8 ki wesne tnis 
hofen in Berlin am hafen n Berlin a 
Denutsch-NReugnineg. Neapel 16“. Dez. 3. Jan. al- Neapel. . .. 18. Jan. 24*. Febr. 
Alenebnn Neapel 25. Dez. 77. Jan. Inseln- Brindisi . . . 25. Dez. 
Deutsch-Sstafriha . Brindisi .. .. . . ... — 
-»« jed. » Neapel....16«.80«.Dez. 
Norseile 16. jev. Mts oz 2.26, K.Jo 
4 Marseille. .. 24. Dez. 7. Jan 
beutsch-Südwestafriha u Liverpool .. ũb. Vancouv. 4. Jan. 
Southampton 25". Dez. Plymouth 
nördl.Teil d. Schutzgeb. — 8. * 33 8. Jan. Kiautschon —W□ll über San Franeisco 
8 led. Mts. Le Havre oder 24. Dez. 8. Jan. 
füdl. Tell des Schutzgeb. Southampton 25“. Dez. Queenstown 
Southampton 20. 26. Dez. 8. Jan. Sibir. Eisen-- jeden Dienstag und 
"„ bahn Sonntag 
Hamburg . . 18*. jedes Monats 
Kamernn Southampton 30“. jedes Monats Blomauth g üb. Vancouv. 1. Jan. 
Plymouth .. 19. Dez. 2. Jan. Samogn oder Havre 1 aber San Francisco 
od. Plymout unbestimm 
den Karolinen, Neapel. · 16*. Dez. 8. Jan. « Po 9 
arianen. u ". 2D 3 — Hamburg . . 18“. 21“. jedes Monats 
Palan-Inseln ndisi 270. ogo · Southampton 30“. jedes Monats 
Fälligleitstage für die mit deutschen Schiffen eintreffenden Posten. 
  
S. M. S. „Bussard“ 
S. M. S. „Condor“ 
S. M. S. „Panther“ 
S. M. S. „Planet“. 
S. M. S. „Seeadler“ 
S. M. S. „Sperber“ 
Schiffsbewegungen. 
(Die Zeit vor dem Orte bedeutet die Ankunft, hinter dem Orte die Abfahrt des Schiffes.) 
Lourengo Marquez 6/11. 
o tadt 
5/11. J 
— 10/11. Port Elisabeth 14/11. 
17/9. Duna 5/12. — 6/12. Libreville 8/12. — 
6/7. Simpsonhafen. 
— 16/11. 
Cap Lopez. 
4/11. Daressalam 11/11. — 12/11. Mansabucht 26/11. — 27/11. Dares- 
salam 30/11. — 30/11. Zanzibar 7/12. — 7/12. Daressalam. 
30/10. Duala.
        <pb n="1347" />
        .„Arcona“ 
. „Bremen“ 
W 1259 20 
Futschan 9/11. — 10/11. Amoy 16/11. 
Zambranga (Philippinen). 
Bahia Blanca 2/11. — 10/11.: Punta Arenas 28/11. — 4/12. Buenos 
— 17/11. Hongkong 8/12. 
S. M. S 
S. M. S 
Aires. 
S. M. S. „Charlotte“. davang 3/11. — 9/11. Kingston (Jamaica) 23|11. — 25/11. Santiago 
de Cuba 29/11. — 5/12. Port of Spa 
S. M. S. „Fürst Bismarck“ 25/8. Tsingtau 17/11.— 19/11. Shanghar 30/11. — 4/12. Hongkong. 
S. M. S. „Luchs"“ 1/11. Shanghai. 
S. M. S. „Niobe“ 7/11. Tsingtau. 
  
Schiffsbewegungen der Woermann-Linie zwischen Hamburg und West- und Südwestafrika. 
  
  
  
  
  
Reise Letzte Nachrichten 
ostdampfer 
ostdampf von 1 nach bis 11. Dezember 1008. 
„Adolph Woermann“. Delagoa Bay Hamburg am 6. Dezember ab Zanzibar. 
„Alexandra Woermann“ Kotonou Hamburg am 9. Dezember in Hamburg. 
„Anna Woermann“ Hamburg Burutu am 19. November in Lagos. 
„Arnold Amsinck“ Kilwa Hamburg am 8. Dezember in Hamburg. 
„Eduard Bohlen“ Swakopmund Kapstadt am 9. Dezember ab Swakopmund. 
„Eduard Woermann“. Lüderitzbucht Hamburg am 30. November ru Lagos. 
„Eleonore Woermann“ Dual Hamburg am 10. Dezember ab Victoria. 
„Erna Woermann“ Lüderitzbucht Hamburg am 4. Dezember in Hamburg. 
„Frieda Woermann“ Hamburg Kotonou am 9. Dezember in Kotonou. 
„Gertrud Woermann“. Hamburg Durban am 27. November in Mombassa. 
„Hans Woermann“. Hamburg Gabun am 6. Dezember in Libreville. 
„Henriette Woermann“ Hamburg Gabun am 6. Dezember ab Las Palmas. 
„Irma Woermann“ Hamburg Burutu am 1. Dezember ab Las Palmas. 
„Jeannette Woermann“ Hamburg Lüderitzbucht am 9. Dezember Cuxhaven passiert. 
rt Woermann“. Accra Hamburg am 8. Dezember in Conakry. 
„ili Woermann“ Hamburg Calabar am 5. Dezember ab Rotterdam. 
„Linda Woermann“ Hamburg Lüderitzbucht am 8. Dezember Dover passiert. 
„Lothar Bohlen“ Assinie amburg am 5. Dezember ab Teneriffe. 
„Lucie Woermann“. Duala Hamburg am 10. Dezember Curhatem“ passiert. 
„Marie Woermann“ Hamburg Assinie am 30. November in Assini 
„Martha Woermann“. Hamburg Calabar am 14. November ab Las Palmas. 
„Max Brock“. . Hamburg Mossamedes am 19. November in Loanda. 
„Otto Woermann“. Hamburg Assinie am 8. Dezember ab Las Palmas. 
uPaul Woermann“. Hamburg Accra am 30. Dezember in Sierra Leone. 
„Thekla Bohlen“ Burutu Hamburg am 5. Dezember in Hamburg. 
Hamburg-Amerika-Linie, Afrika-Dienst. 
„Edea“ Calabar Hamburg am 30. November ab Lagos. 
„Kamerun“ Gabun Kotonon am 7. Dezember in Conakry. 
„Lome“ Hamburg Lüderitzbucht am 9. Dezember ab Rotterdam. 
„Otavié Hamburg Lüderitzbucht am 7. Dezember in Lüderitzbucht. 
„Swakopmund“ . Hamburg Hamburg am 3. Dezember Cuxhaven passiert. 
„Togo“ Mossamedes « Hamburg am 7. Dezember ab Las Palmas. 
„Winohu!“ Hamburg 1 Delagoa Bay am 9. Dezember ab Southampton. 
„Friderun“ 
„Henner“. 
I 
„Ivo“ 
„Walburg“ 
Hamburg-Bremer Afrika-Linie. 
Hamburg 
Hamburg 
Hamburg 
Hamburg 
Mossamedes 
Lüderitzbucht 
Lüderitzbucht 
Hamburg 
Rio Nunez 
Hamburg 
1 
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Rio Nunez 
Rio Nunez 
Lüderitzbucht 
Hamburg 
Hamburg 
Hamburg 
Mossamedes 
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Mossamedes 
am 
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24. 
u Dezember ab Las Palmas. 
27. 
. November in Hamburg. 
30. 
O 
Dezember in Rotterdam. 
November in Bissao. 
Noveniber ab Las Palmas. 
November ab Lüderitzbucht. 
Dezember in Las Palmas. 
Dezember ab Dakar. 
Dezember in Hamburg. 
Dezember in Emden.
        <pb n="1348" />
        G 1260 e 
Kurse deutscher Kolonialwerte. 
Mitgeteilt durch von der Keudt'sches Rolonialkonter G. m. b. H., Berlin W. 64. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
   
   
  
  
Telephon: Amt 18 9229 und 9224. Telegramm-Adresse: „Heydtbank“. 11. Dezember 1908. 
Grün- . 1 vor- letzte 
dun 2 Kapital Ku letzte Divi- Nachfrage Angebot 
jahr 4 jahr 2 dende 9s 9 
4 ende 5 5½ 
1 6 " 
1907] 1 850 000 1. 10.) — 10 Afrikanische Kompagnie A.-G. — 86 
1906444 1 — 4 Borneo-Kautschuk-Compagnie A.-G. 60 
1905 750 000/1. 4. 8 15 Bremerg K olonial: Hawdelsgesenlchaft vorm. 1 
“ L , . 50 — 
1906 1200000 1. 4. 0 0 0 “ 57 Vergwertsgeseltschaft 11.— 55 
1905 600 000 1. 1. 5 5 Centralafrikanische Seengesellschaft 95 100 
1890 1 500 00M. 144 50 1# hina-Export-, Import= u. i* — 270 
1891 2 600 0O000 10. 7 7 hocold gusnrrselsch 88 92 
1905 220 000 1. 1.18 0 Deemdscha- Pflanz . .1go — 
1900 418 000 1. 1. 7 7 Deutsche Waben-Weseh. scha ft — 95 
1878 2 750 000 1. 1. 20 16 Deuisch he dandels- und Plantagen-Geselschaft 
| 191 196 
1885 2 000 000 1. 4. 20 20 Deurnche 6G olonkal-Gesellsch. für Sihwestf 400 — 
1907 2 500 O000 1. 1. — 0 Deutsche Kautschuk-Aktiengesellschaft — 55 
1902 1000 000 1. 1. 0 Deutsche Samoa-Gesellschaft — 70 
1908 4500 000 1. 5. — — Deutsche Südseephosphat Akt.-Ges. 205 215 
1902 1 000 000 1. 5. 1 2 3 Deutsche Togogesellschaft — 72 
1885 3721 000 1. 1. 5 5 Deutsch- Ostafrikanische Geieuschaft Heesune 96 100 
3 000 000 5 5 do zugs-Anteile 97 101 
1886 400 000 1. 1 0 0 Deuo Ostafrikanische uendenscnn . — 80.— 
« — — o en — Al 226. — 
1903 11 495 000 1. 1.] 3½" 8½ Deutsch-Ostafrikanische Füblern Sanknsenen 
½ bungen (vom Reich si telli) 92 96 
1897 2250000 1. 1. 4 5 Deutsch-Westafr ilarischle Pchleung at — 100 
1899 4000000 1. 1. · ½ Gesesschaft Nordwestkamernn. — AM 20. 
360 000 0 0 do do . Lit. B. — &amp; 10.— 
1898 1000 0001. 1110 0 Lhefloat Sidlamerun .. . . . Lit. A. — 95 
1 000 000 10 . Lit. B 60 — 
1889 2 000 000/1. 10. # 0 Guaicnala Plantenen-Gesellschafte- . 12 — 
1897 1 153 000 1. 1. · 0 Hanseatische Kolonisarionsgeselllchaft — 40 
1889 3.000 000 1. 10. · 0 Hanseatische Plantagengesellschaft — 80 
1887 1200 000 1. 1.15 20 daluit- Gesellschait, geteilte Aktien 14 149 
l Genusscheme ......--1400,--— 
1904s1000000x11.-— o s«...— 35 
190678000000c11.;s—,4«11 caIIIerUII-Ka11tschuLCompagme .....— 75 
1908 1,000 000 1. 1.1 — 0 Kautschuk-Pflanzung Meanja A.-. 32 — 
1899 1 100 O000 1. 7. 0 . 5 Moliwe-Pflanzungs-Gesellschaft 83 — 
1885, 6000 000 1. 4 O „0 Neu Guinea Compagnie Vorzugs-Anteile . 95 100 
Q„ 0 40 Stamm-Anteile 30 35 
1906 1200 000 1. 11. — — —m 68950 
1904 21 000 000 1. 1. 8 Anteile! 
Ü Zins und 
6 108 104 
1000, 20 000 oood 1. 4% 7 177 
1002 &amp; 125 000/1. 1½ 320 50 10¼ I12 
1897 2000 000 . 10 — 86 
1895 1 500 000 1. 1. 0 0 — 40 
180s 800 000 1. 1. 0 4o — 65 
1905) 2000 000 1. 1. 4 4 1 55 
1897 500 000 1. 1. 0 0 . — 7 
1900/ S 500 000 1. 7. 0 —0 r 4 Sh 6 A 
189222 000 O000 1. 7., 0 0 21 h 9d 22 sh 9 d 
1898 869 100, 1. 4, 0 0Usambara koe inen Siamm-#ieile 28 zsfr.. 33 zofr 
142 200 0 0 Vorzugs-Anteile 50 zfr. 
18907| 1500 000 1. 1 0 6 Westafrikanische Pflanzungsgesellschaft Bibundi 
tamm-Anteile 92 — 
6 00 000 6 235.6 do Eiamm- Anteile 98 103 
1897 4500 000 1. 1 0 0 Westafrikanische Pflanzungsgesellschaft Victoria 
s. ausammengelegte Stamm-Aktien 50 — 
— 8 Vorz.-Aktien — 93 
1895 1 800000 1. 1. 0 0 Beschuche- eert- und Plantagengesellchaft 
Düsseldorf — 70 
  
Zu jeder Art von Auskunft ist ahensgenen Bankhaus stets gern bereit. 
  
  
Veram#wortlicher Redakteur für den nicmtamtlichen Keil: Ostar Biesentbal, Berlin. 
Königlichen Hofbuchhandlung und Hofbuchdruckerei von E. S. Mittler &amp; Sobn. Berlin 8W ês, Kochstraße 68—71. 
Ausgegeben am 14. Dezember 1008.
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